Skip to main content

Full text of "Realencyklopädie für protestantische theologie und kirche"

See other formats


J 


IIIII 


IIIII 


—IWItTDDIIIOIO„IIE„“”.„x, „ VV„vlull 





— 


* YA 1] 
} — 
J 
a — 
* 
= 


COLLEGE 
LIBRARY 


FROM THE LIBRARY OF 


KONRADVON MAVRER 


OF.MVNICH 


—IIIVVDIDIIII 


I 


II 


AVUUIII᷑:fͤV(C T .t.nn¶„¶„I„„9ç uuu rrvvul 











Digitized by Google, 


f 





Digitized by Google 


| Realencyflopädie 


für proteftantifche 


Theologie und Kirche 


Begründet von 3.7. Beriog 


In dritter verbefjerter und vermehrter Auflage 
unter Mitwirfung 
vieler Theologen und anderer Gelehrten 


herausgegeben 


von 


D. Albert Hauck 


Profefior in Leipzig 


Elfter Band 


Ronflantinifihe Schenkung — Tufher 


Ye 


Leiprig 
J. €. hinrichs'ſche Buchhandlung 
1902 





e VE.SSTlCH 2 


Harvard! Ooiieer Tihrary 
Von Mnurer CoNerlion 
Gift ot A. . 
Ju.y is, ia 


Alle Rechte, insbefondere das der Überfetzung für jeden 
einzelnen Artifel vorbehalten. 








8. b. Dofe u, Untv.»Buchdruderei von Fr. Junge (Junge & Sohn), Erlangen. 


Berzeihnis von Abkürzungen. 
1. Biblifche Bücher, 


Gen — Benefit. Pr = Proverbien. Ze — Bephania. RN — Römer 
Er — Erodus. Prd — Prediger. —— — Ko = Korinther. 
Le — Leviticus. HL — Hohes Lied. Sach = Sacharia. Ga — Galater. 
Nu = Mumeri. Jeſ — Jeſaias. Ma — Maleachi. Epp — Epheſer. 
Dt — Deuteronomium. Jer — Jeremias. Jud — Judith. Phi — Philipper. 
Joſ = Joſua Ez = Gzechiel. Wei — Weisheit. Kl — Kolofier. 
Ki — Nidter. Da — Daniel, To = Tobia. Th = Tbefialonider. 
Sa = GSamuelid Ho = u Si — Sirach. Ti = Timotheus. 
8 — Könige Joel — Joel. Ba — Baruch. Tit = Titus. 
Ehr — Chronika Am — Amos. Mat — Maltabäer. Phil — Philemon. 
Esr = Esra. Ob = Obadja. Mt — Matthäus. Hr — Hebräer. 
Reh — Nehemia. Kon — Jona. M — Marcus. ga = Jakobus. 
Eith = Eitber. Mi — Mida. Le — Lucad PB — Petrus. 
SH — Siob. Na — Nahum. % = Johannes. Ju = Judas. 
Bi = Palmen. Hab = Habacuc. AS — Apoſtelgeſch. Apk — Apolkalypſe. 
2. Zeitſchriften, Sammelwerke und dgl. 
A. — Artikel. MSG = Patrologia ed.Migne, series graeca- 
ABA = Abhandlungen der Berliner Afademie.e MSL = Patrologia ed. Migne, series latina- 
MdB — Ullgemeine deutſche Biographie. Dit — Mitteilungen. [Geſchichtskunde. 
ASS — Abhandlungen der Göttinger Geſellſch. NA — Neues Ardiv für die Ältere deutfche 
der Wiſſenſchaften. NF — Neue Folge. 
ALKG — Archiv für Litteratur und Kirchen-NIdTh — Neue Jahrbücher f. deutſche Theologie. 
geſchichte des Mittelalters. NZ — Neue kirchliche Zeitjchrift. 
AMA = Abhandlungen d. Münchener Akademie. NT — Neues Tejtament. 
AS — Acta Sanctorum der Bollandiften. BI — Preußiſche Jahrbücher. [Potthast. 
ASB = ActaSanctorumordiniss. Benedieti. Potthast = Regesta pontificum Romanor. ed. 
ASS — Abhandlungen der Sächſiſchen Gejel- ROS = Römifhe Quartalſchrift. 
Schaft der Wiſſenſchaften. SPA = Sipungsberichte d. Berliner Akademie. 
AT = Altes Tejtament. SMa = = d. Münchener „ 
Bd — Band. Bde= Bände [dunensis. SWA = Pr d. Wiener > 
BM — Bibliotheca maxima Patrum Lug- SS — Seriptores. 
CD — Codex diplomaticus. THJZB — Theologifher Jahresbericht. 
CR — Corpus Reformatorum. THLB = Theologiſches Literaturblatt. 
CSEL =Corpus scriptorum ecclesiast. lat. THLZ = Theologiſche Literaturzeitung. 
DehrA = Dictionary of christian Antiquities ThoS = Theologifhe Quartalſchrift. 
von Smith & Cheetham. THStK — Theologifche Studien und Kritiken. 
DehrB = Dictionary of christian Biography TU — Terte und Unterjuhungen heraus» 
von Smith & Wace. geg. von v. Gebhardt u. Harnad. 
DEZ — Deutſche Litteratur-Beitung UB — Urtundenbud. 
Du Cange — Glossarium mediae et infime RB — Werke. Bei Luther: 


latinitatis ed. Du Cange. 


DZHER = Deutiche Zeitfchrift f. Kirchenrecht. 
Y0& — Forſchungen zur in a Geſchichte. 
Gga — Göttingiſche gelehrte Anzeigen. 
986 = Hiftorifihes ahrbuch d. Görresgeſellſch. 
93 zrmum eitſchrift von v. Sybel. 
Jaffe = Regesta pontif. Rom. ed. Jafföed. II. 
STH = Jahrbücher für deutjche Theologie. 
Spt = age für protejtant. Theologie. 
10114 — Kirchengeſchichte. 

KO — Kirchenordnung. 

LEB Literariſches Centralblatt. 

Mansi — Colleetio conciliorum ed. Mansi, 
Mm — Magazin. 

ri — Monumenta Germaniae historica. 


WB EN — Werke Erlanger Ausgabe. 
re — Werte Weimarer Ausgabe. 
at 


ſchaft. 
— Zeitſchrift für altteſtamentl. Wiſſen— 


da — „ für deutſches Alterthum. 
dinGß = „dr deutſch. morgenl. Geſellſch. 
BB = — —— —— Vereins. 
I — „ für hiſtoriſche Theologie. 
KG — „für Kirchengeſchichte. 
KR— „Ffür Kirchenrecht. 
Bub = ” I —— Theologie. 
mi = „für kirchl. Wiſſenſch.u. Leben. 
HR = „ fürlutber. Theologie u. Kirche. 
BER = „ für Brotejtantismus u. Kirche. 
TÜR = „ für Theologie unldy Kirche. 
ni = „ für wiſſenſchaftl. Theologie, 


x 


4 
* 


Konftantinifhe Schenkung. — Beite Ausgabe des Tertes: Karl Zeumer, Der ältejte 
Tert des Konftitutum Konftantini in Feitgabe fur Rudolf von Gneift, Berlin 1888. Bur 
Gejhichte der Urkunde vgl. Döllinger, PBapitfabeln des Mittelalters?, S. 72—125; Gierte, 
Deutſches Genoſſenſchaftsrecht, Bd 3. Zur Kritik vgl. von der älteren Litteratur: Nico- 
laus Cusanus, De concordantia catholica 1. III, c. 2, ed. Schardius, Sylloge II, p. 357; 6 
Laurentius de Valla, De falso ceredita et ementita Constantini donatione declamatio, 
editio princeps von Ulridy von Hutten, Mainz 1518, mir nur zugänglich in dem Neudrud 
des Jakobus Marcus, Lugduni Batavorum 1620; Reginald Pecock, The repressor of over 
much blaming of the Clergy, ed. Churchill Babington in Rolls Series t. II, p. 351-366; 
Marqu. Freher, Constantini donatio integre edita, 1610; Jean Morin, De la —— de 10 
Véglise Chrestienne par l'empereur Constantin, P. III, ch. 2, 1630; Petrus de Marca, De 
eoncordia sacerdotii et imperüi, 1. III, c. 12, p. 15, VI, ce. 6, $ 6 ed. II, ®aris 1669; 
Guiacciardini, Dissertatio de origine potestatis saecularis in Romana ecclesia in Herm. 
Conringii De Germanorum imperio Romano liber unus, Helmestadii 1694; H. Altus, Do- 
natio Constantini, Helmestadii 1703; Cenni, Monumenta dominationis eig Romae ı5 
1760, t. I, p. 306. — Aus dem legten Jahrhundert vgl.: Münd, Ueber die erdichtete 
Schenkung Konſtantins, Vermiſchte Schriften, Ludwigsburg 1826, ©. 185 ff.; Bianchi, Della 

testä e polizia della chiesa V, p. 1, 201; Döllinger, Bapftfabeln a. a. O.; Civiltä catho- 
ica 1864, Serie V, vol. X, p. 303f.; Janus, Der Papft und das Konzil, Leipzig 1369; 
Hergenrötber, Kirhe und Staat, S. 360ff., 1872; Colombier S. J., Etudes religieuses t. XI, a0 
p. SOlff., 1877; Bonneau, La donation de Constantin, Lisieux 1879; Gmelin, Das Scen: 
fungäverjpredhen und die Schenkung Pippins ©. 36f., Wien 1880; Martens, Die römijche 
Frage ©. 346F., Stuttgart 1881; Langen in HB 1883, Bd 50 (14), ©. 413ff.; derſ, Geſch. 
der römiſchen Kirche von Leo I. bis Nikolaus J. S. 724fj.; Grauert in SIG Bd 3 ©. 3ff., 
4, ©. 45ff., 525 ff., 5, S. 117f., 1882— 1884; Kaufmann in Müncdener Allg. Zeitung 1834, 3 
Beilage 14. 15; Bayet im Annuaire de la facult& des lettres de Lyon, Fasc. I, Paris 
1884; Weiland in ZKER 22, ©. 137 ff., 185 ff.; Brunner in Feſtgabe für Gneift, Berlin 1888, 
S. 1ff.; BZeumer a. a. O. ©. 39ff.; Haud in ZEWL 3, ©. 201 ff.; Friedrid, Die konſtan— 
tinifhe Schenkung, Nördlingen 1889; Martens, Die falfche Generaltonzeffion Konſtantins, 
Münden 1889; derj., Beleuchtung der neuejten Kontroverjen über die römifche Frage unter go 
Bippin und Karl d. Gr., Münden 1898, Exkurs III, ©. 151; Lampredt, Die römijche 
Frage von König Pippin bis auf Kaifer Ludwig den Frommen, Leipzig 1889, S. 117 ff.; 
Krüger, THLZ 14, 4295, 455 ff.; Sceffer-Boihorjt in Mt des öfterr. Inſtituts für Ge: 
ihichtsferihung 10 (1889), ©. 302ff., 11 (1890), S. 128ff.; Seeberg in THRB 11 (1890), 
©. ff, 33, d1ff.; Loening in 93 65 (29), ©. 193ff.; Pinton, Le donazioni barbariche 35 
ai papa, loro importanza per l’ordine del potere temporale della chiesa, Roma 1890 ; 
Thomas Hodgkin, Italy and her invaders 7, ©. 135ff., Urford 1899. 


Donatio Constantini, Sonftantinifche Schenfung nennt man ſeit dem fpäteren 
Mittelalter berlömmlichertveife eine angeblih von Konjtantin dem Großen dem Papſte 
Silvefter I. ausgeftellte, umfängliche Urkunde, welche unter dem Titel constitutum domni 40 
Constantini imperatoris zuerjt in dem Codex Paris. lat. 2777 saec. IX (ineuntis ?) 
auftaucht. Die Urkunde gehört feit dem 11. Jahrhundert zu den Haupibeweisftüden der 
päpftlichen Partei. Eben deshalb ift fie jeit dem 12. der Gegenstand jehr lebhafter Kon: 
troverjen geweſen, deren Spuren ſogar in der volkstümlichen Sage und Dichtung fich 
verfolgen laſſen. Zugleich „bat fie nicht zum menigften die Anſchauungen gefördert, auf 45 
denen die theoretifche —— des römiſchen Rechts im MA beruht, da ſie es ermög— 
lichte, durch das Mittelglied des Papſttums eine Rechtskontinuität zwiſchen dem Reiche der 
römiſchen Imperatoren und dem mittelalterlichen Kaiſertum herzuſtellen“. Sie hat alſo 
die weltgeſchichtliche Entwickelung in hohem Maße beeinflußt. Eben deswegen iſt die —* 
nad ihrer Herkunft und Entſtehungszeit, nachdem im 15. Jahrhundert ihre Unechtheit so 
dargetban war, bis auf die neuefte Zeit von einer faum überjehbaren Reihe von Gelehrten 

Real-Encpklopädie für Theologie und Kirche. 3. A. XI. 1 


2 Konftantinifche Schenkung 


erörtert worden, obne daß doch die Forſchung zu einer allgemein acceptierten Löſung des 

Problems geführt hätte. Angefichts diefer Thatfache, ſowie angefichts der hohen gejchicht- 

lichen Bedeutung der Urkunde wird es fich empfehlen 1. kurz ihren Inhalt mitzuteilen, 

2. einen UÜberblid über ihre Geſchichte und 3. über die Entwidelung der Kritik zu geben, 
6 und endlich 4. furz über den — Stand der Forſchung zu orientieren. 

1. Inhalt der Urkunde. Nah ſehr eigentümlichen Protokoll ($ 1) kün— 
digt der Kaiſer $ 2 eine liquida enarratio der wunderbaren Thaten an, welche 
die Apojtel Petrus und Paulus dur‘ den summus pontifex et universalis papa 
Silvefter verrichtet haben. Bevor er aber diefe liquida enarratio giebt, teilt er $ 3 

ı und 4 das Glaubensbelenntnis mit, das Silveſter ihn gelehrt habe, und ermabnt 
im Anfchluffe daran alle Völker, fih zu diefem Glauben zu befehren und ben 
Ehriftus, den der pater noster universalis Silvejter predige, anzubeten. Hierauf be— 
richtet der Kaiſer, im weſentlichen übereinftimmend mit der Silvefterlegende, wie er in 
Rom vom Ausſatz befallen, durch den inluminator noster Silvester befehrt, getauft 

15 und geheilt worden jei, SS 6—10. Dabei fei ihm Har geworden, melde Gemalt 
der Erlöfer Mt 16, 18 dem Petrus verliehen babe. Um fi nun für Petri Wohl— 
thaten erfenntlih zu zeigen, babe er im Einverftändnis mit feinen „Satrapen”, dem 
Senat, allen Optimaten und dem ganzen römifchen Volke es für angezeigt gehalten, die 
potestas prineipatus der Vikare des Apoftelfürften anzuerkennen, und beſchloſſen, den 

20 Sit des Petrus über feinen irdifchen Thron zu erhöhen, indem er bemfelben imperialis 
potestas, gloriae dignitas, vigor, honorificentia verleihe ($ 11, — Dieſem Be: 
jchlufje gemäß „Sanktioniert“ er zunächſt S 12 den Prinzipat der sedes Petri über die 
praecipuae sedes Antiodien, ———— Konſtantinopel, Jeruſalem und alle Kirchen 
des Erdkreiſes. Weiter verfügt er $ 13, daß die von ihm im Bereiche des Yateran- 

25 palaftes gegründete Salvatorfirche ald caput et vertex omnium ecclesiarum in uni- 
verso orbe verehrt werde, und teilt zugleich mit, daß er auch dem Betrug und Paulus 
Kirchen gebaut und denfelben pro conceinnatione luminariorum feine „largitas“, 
d. i. feinen Befig in Iudaea, Graecia, Asia, Thraecia, Africa et Italia vel diversis 
insulis gejchenft babe. Hierauf vermacht er $ 14 den Päpſten den Zateranpalaft, den 

30 eriten Palaft des Erbfreifes, verleiht Silvefter fein Eaiferliches Diadem, die Mitra, das 
Ballium, die Burpurchlamys und die Burpurtunifa, die faiferlichen Szepter, banda, d. i. 
Fahnen, kurz die ganze processio imperialis culminis. Im Anſchluß bieran bedenkt 
der Kaifer $ 15 gleich auch die römischen Klerifer mit hohen Gnadenerweifen : fie erhalten 
Senatorenrang und damit die Qualifikation zum Patriziat und Konjulat und zu allen 

35 übrigen dignitates imperiales; weiter verleiht er * ihnen gewiſſe Ehrenabzeichen an 
ihrer Kleidung. Aber von den Klerikern wendet ſich der Kaiſer gleich wieder zu dem Papſte 
ſelber; er ſpricht demſelben das ausſchließliche Recht zu, Senatoren zu Klerikern zu weihen, 
und warnt nachdrücklich vor anmaßender Übertretung dieſes Gebotes. — Darauf berichtet 
Konſtantin 8 16 weiter, daß Silveſter es abgelehnt habe, das kaiſerliche Diadem über der 

40 corona clericatus, der Tonſur, zu tragen. So habe er denn die weiße Mitra ihm mit 
eigner Hand auf den allerheiligiten Scheitel geſetzt und aus Ehrfurcht gegen den bl. Petrus 
ihm den Dienft eines strator, d. i. Stallknechts, geleiftet. In Zukunft, fchließt der 
Paſſus, jollen alle Päpfte bei öffentlichen Aufzügen die Mitra tragen. — ferner aber, 
fährt der Kaiſer $ 17 fort, überlafje er dem PBapfte, damit der päpftliche Thron nicht er: 

45 niebrigt werde, nicht nur den Xateranpalaft, jondern aud) ad imitationem imperii 
nostri die potestas et ditio über die urbs Roma et omnes Italiae seu oceiden- 
talium (— abendländiſch vgl. orientalibus 1. 272) regionum provintias, loca et 
civitates. Nostrum imperium et regni potestatem verlege er ($ 18) nah dem 
Orient, wo er zu Byzanz eine Reſidenz ſich gründen wolle. „Denn es geziemt fich nicht, 

so daß ein irdifcher Kaifer da herricht, wo von dem himmliſchen Kaifer das ;Fürftentum der 
Priefter und das Haupt der Religion feinen Sit erhalten hat.“ — Darauf beſchwört der 
Kaiſer 8 19 alle feine Nachfolger, alle Optimaten, „Satrapen“, den Senat und alles 
Volk des Erdfreifes an diefen Verfügungen nicht gi rütteln und wünſcht allen Zumider: 
handelnden in eigentümlicher Formel die etwige Verdammnis. Es folgt S 20 noch die 

65 Mitteilung, daß er diefe Urkunde eigenhändig unterzeichnet und eigenhändig auf dem Leibe 
des bl. Petrus niedergelegt habe. Mit der subseriptio imperialis und dem Datum 
Ichließt dann endlich das umfängliche Schriftftüd. 

2. Geſchichte der Urkunde Es ift eine viel erörterte Streitfrage, ob ſchon 
Papſt Hadrian I. in einem Briefe an Karl d. Gr. vom Mai 778, codex Carolinus 

“nr. 60, ed. Gundlach MG EE 3, ©. 587, Jaffe nr. 2423, auf das constitutum an 


Konftantinifche Schenkung 3 


fpiele. Der Sab, in dem Habrian Konftantin und Gilvefter erwähnt, 3.9 ff., fcheint 
unfere Urkunde vorauszufesen, die folgenden Säße, 3. 18ff., führen eber zu ber gegen- 
teiligen Meinung. Beweiſen läßt es fich jomit nicht, daß Habdrian die Urfunde im Sinne 
batte. Unanfechtbar ift dagegen das Zeugnis des codex Paris. lat. 2777. Er zeigt, 
daß das constitutum zu Beginn des 9. Jahrhunderts, ja vielleicht jchon vor 793, in 5 
©. Denis, alfo im Frankenreiche, bekannt war. Dem Frankenreiche gehören auch die 
nächftälteften Zeugen für das WVorhandenfein der Urkunde an: Pjeudoifidor ed. Hinſchius 
I, 569 ff., Ado von Bienne de sex aetatibus mundi ad306; MSL 123,92, Hinfmar . 
von Reims, de ordine palatii c. 13, MG Capitularia II, p. 522. Dagegen hat man 
in Rom im 9. und 10. Jahrhundert fih nie auf die Urkunde bezogen. Erſt zwei 
„fränkiſche“ Päpfte Gregor V. und Gerbert, der zweite Silvefter, haben ſich ihrer zur 
Begründung getviffer territorialer Anfprüche bedient. Aber fie erregten damit am Hofe 
Dttos III. fo großen Anftoß, daß der kaiſerliche Kanzler Leo von Wercelli ſich nicht 
fcheute, in jeiner Urkunde für die römifche Kirche das constitutum furzerhand für die 
Fälfhung eines gemwiffen Johannes digitorum mutilus zu erklären (vgl. MG Dip- ıs 
lomata Ottonis III. nr. 389, Diplomata II, p. 818ff. und Bloh NA 22, 
©. 92ff. Ob der Johannes, den Leo nennt, identisch ift mit dem Kardinal Johannes, 
dem Johann XII. 964 die Hand abhaden ließ, erfcheint zweifelhaft, vgl. Döllinger, 
Bapftfabeln?, ©. 82). Nach diefem erjten fcharfen Angriff bleibt die Urfunde miederum 
ein volles halbes Jahrhundert hindurch ganz unbeachtet. Erſt wieder ein „fränkiſcher“ 20 
Papſt, Leo IX., entreißt fie zum zweitenmale der Wergefjenheit, aber er verwertet 
fie in der Auseinanderfegung mit Byzanz gleich jo energiich, Jaffe nr. 4302, daß 
fie nun nicht mieder der Vergefjenheit anheimfällt, fondern mehr und mehr für bie 
päpftlihe Partei die Bedeutung eines Haffifchen Beweisſtückes gewinnt. Schon Bier 
Damiani beruft fih auf fie mit Nachdrud im Kampf gegen Kabalus von Parma (dis- 26 
ceptatio synodalis MG libelli de lite I, p. 88). Gregor VII. fpielt auf fie an in 
der Eidesformel, die er 1081 dem Gegenkönige Hermann von Salm vorlegen läßt (MG 
Constitutiones I, p. 559). Sein Vertrauter, der Kardinal Deusbebit, ſpricht im Hin: 
blif auf fie in dem fogenannten dietatus papae dem Papſte Faiferliche Ehrenrechte zu 
(vgl. Sadur in NA 18, ©. 197 ff.) und nimmt fie, wie ſchon vorher Anfelm von Lucca 0 
in feine Kanonenfammlung auf. Aud von den Publiziften des beginnenden 12. Jahr: 
bunderts wird fie eifrig benugt und zum Teil zu jehr teitgehenden Schlüſſen verwertet 
(Hugo von Fleury ca. 1105 in De regia potestate et sacerdotali dignitate II, 
lib. de lite II, p. 486; Placidus von Nonantula ca. 1111 in De honore ecclesiae 
e. 57, 91, 151, ebd. p. 591f., 614, 635 ; disputatio vel defensio Paschalis papae 35 
ca. 1112, ebd. p. 664; Honorius Auguftodunenfis ca. 1123 in De summa gloria c. 17, 
ebd. III, p. zn). Kurz, zu Beginn des 12. Jahrhunderts ift das no vor 50 Jahren 
faft verfchollene Dokument überall verbreitet, befannt und als wertvolle Waffe im Kampfe 
gegen die weltliche Macht erprobt. Eben dadurch aber jahen 1 aud die Anwälte der 
letteren genötigt, fih mit der Urkunde auseinanderzufegen. Nur fehr jelten geſchah das 40 
wohl in der Weile, daß fie diefelbe geradezu zum Beweis ihrer Theſen verwerteten, in- 
dem fie z. B. aus 8 17 die Berechtigung der Laieninveftitur folgerten (Oregor von Gatina, 
Orthodoxa defensio imperialis, e. 4 lib. de lite II, p. 537). In ber Regel ver: 
juchten fie wohl nur, ohne die Echtheit der Urkunde zu beitreiten, ſich den rechtlichen Kon— 
jequenzen berfelben zu entziehen und die Interpretation der Gegner als falſch zu ermeifen, 45 
indem fie darlegten, daß Konftantin und feine Nachfolger laut dem Zeugnis der Liber: 
lieferung nie auf die Herrichaft über Italien verzichtet hätten (jo die Mönche von Farfa 
1105 vgl. den Bericht des Gregor vor Gatina in historiae Farfenses c. 20—22, SS. 
XI, p. 569—571, und ähnlich auch die fautores imperii, deren Anfichten Otto von 
Sreifing 1143— 1146 in feiner Chronik IV, c. 9 ed. Pertz p. 478f. wiedergiebt), oder so 
dab Konftantin Silvefter nie. mit den Negalien belehnt habe (jo lothringiſche Anhänger 
Heinrih V. um 1120 nad Hugo Metellus, Certamen papae et regis v. 133 ff., lib. 
de lite III, p. 718f.). Aber all ve Ausführungen verfehlten ihren Zived, jo lange 
man der Urfunde felber nicht beizufommen vermochte. Hierzu fand Mittel und Wege erſt 
die republifanifche Oppofition in dem päpftlichen Nom, und ihr Lehrmeifter war aud in 55 
diefem Stüde, wie es fcheint, Arnold von Brescia: ein Anhänger Arnolds, ein Jurift, 
betritt ca. 1151 in einer Disputation im päpftlihen Palaft mit dem jtreitbaren Propſt 
5* von Reichersperg zum erſtenmale die rechtliche Giltigkeit der Urkunde, „weil 
Konſtantin in der arianiſchen Häreſie getauft oder wieder getauft ſei (Gerhoh, De novi- 
tatibus huius temporis c. 11, lib. de lite III, p. 296; Commentarius in «0 
1 


- 


0 


4 Konſtantiniſche Schenkung 


psalmum 64/65, ebba. p. 447). Aber hierbei blieben die Arnoldiſten nicht ftehen: fie 
erklärten 1152 die ganze Urkunde rundiveg für ein mendacium und eine fabula 
haeretica und juchten diefe Behauptung erjtmalig hiftorifch zu begründen, indem fie 
darauf hinwieſen, daß nah Pſeudoiſidor Konftantın bereits vor feiner Ankunft in Rom 
5 die Taufe empfangen habe (Brief des Amoldiften Wezel an Barbarofja, Wibaldi 
epistulae nr. 404, ed. Jaffé, rer. Germ. bibl. I, p. 542f.). Allein, was die Pk 
tifchen Arnoldiſten behaupteten, machte weder auf die Anhänger des Papftes, noch auf die 
Anhänger des Kaiſers Eindrud. Friedrich I. erinnerte fich, ald Habrian IV. von ihm den 
Marſchallsdienſt forderte, nicht an Wezels inhaltreichen Brief, und feine Parteigänger und 
10 Freunde wagten, jo anftößig ihnen die Urkunde fchien, doch nie deren Echtheit zu bezweifeln, 
jondern begnügten fich, gleich jenen älteren fautores imperii, die rechtlichen Konſequenzen 
derjelben unter Hinweis auf Konſtantins Neichsteilung und Bibelftellen wie Mt 22, 21, 
abzulehnen (vgl. Gottfried von Viterbo, Pantheon 22,3, SS 22, p. 176. Auch für 
Gerhoh ift die Schenkung ein Stein des Anſtoßes, De investigatione I, lib. de lite 
ı5 III, p. 393f., de quarta vigilia noctis ebd. p. 517f.). Um fo zuperfichtlicher beriefen 
ſich ſet Ende des 12. Jahrhunderts die Päpſte felber auf das constitutum (Innocenz III, 
sermo de s. Silvestro MSL 217, p. 481ff.; Gregor IX., Raynaldi annales ad 1236, 
24, p. 481), ja im 13. Jahrhundert verftiegen fie ſich ſogar zu der fpäter oft wieder: 
bolten Behauptung, daß Konjtantins Konzeifionen nichts weiter jeien als Reftitution der 
20 dem bl. Petrus bis auf feine Zeit unrechtmäßig vorenthaltenen Rechte (Innocenz IV. 
Potthaſt nr. 11848). Aber je überfpannter die Anfprücde der Kurie wurden, um fo 
ftärfer ward die Abneigung nicht nur der Anhänger der weltlihen Gewalt, fondern aud) 
der Frommen gegen die unbeilvolle Urkunde. Schon Ende des 12. Jahrhunderts begegnet 
die Sage, daß in dem Wugenblide, wo Konjtantin dem Stuble von Rom „Sreuz, 
25 Speer und Krone übertrug” eine Teufels: oder eine Engelsjtimme laut gerufen babe: 
„Heute ift der Kirche Gift eingeträufelt worden”. Auf Grund diefer Sage gelangten 
dann die Waldenſer, Katharer, Apoftelbrüder zu der Ueberzeugung, daß SKonftantins 
Schenkung in der Entwidelung der Slirche die Wendung zum Abfall, zum Antichriftentum 
bezeichne, ja daß Silveiter der Antichrift fei (vgl. Döllinger, Papitfabeln, ©. 111 ff). 
Die Sage ſetzt die Echtheit des constitutum voraus. Selbit den Kegern fällt «8 aljo im 
13. Jahrh. nicht ein, diefelbe zu bezweifeln — jo fehr beherricht damals die Urkunde die Ge 
ihichtsauffaffung des Abendlandes (darüber, daß fie Ende des 13. Jahrhunderts auch im 
Orient befannt wurde, vgl. Döllinger ©. 78). Erft um die Wende des 13. und 14. Jahr: 
underts erhält das fait kanoniſche Anſehen des Schriftjtüdes einen ftarfen Stoß: die 
35 Legiſten Philipps des Schönen fommen zurüd auf die Ideen jenes arnoldiftiichen Juriften, 
mit dem Gerhoh 1151 bisputierte: fie beftreiten wiederum die rechtliche Giltigkeit der 
Schenkung (vgl. Pierre Dubois, Deliberatio ed. Dupuy, Hist. du differ. entre Boni- 
face VIII et Phil. le bel, preuves p. 45f., die Schenkung ungiltig, prout con- 
eorditer dieunt doctores legum. ®Die Quaestio in utramque partem dis- 
« putata ed. Goldaſt, Monarchia II, 95 ff. führt nicht weniger als fünf juriftifche 
Gegengründe gegen die Schenkung ins Feld). Diefe Theorie findet fogleih an ber 
Pariſer Univerfität großen Beifall (vgl. Jobann von Paris, De potestate regia et 
papali c. 22, Goldaſt ebd. I, 140) und verbreitet fih von Paris aus über alle anderen 
Yänder des Occidents. Aber nur auf folche echt ſcholaſtiſche Weiſe vermag man ſich im 
4 14. Jahrhundert der unbequemen Urkunde zu entledigen. Die Möglichkeit, daß dieſelbe 
eine Fälſchung fei, faßt man nie ernjtlih ins Auge: auch Marfilius von Padua fpielt 
nur mit diefem Gedanken, Defensor pacis I, c. 19, ed. Goldaſt, Monarchia I, 
p. 187. Erſt im 15. Jahrhundert tritt an Stelle der juriftiich-fcholaftiichen Deduktion 
wieder die biftorifche Kritif, und der erfte, der diefen Weg wieder einjchlägt, ift ein 
60 Deutjcher, Nitolaus von Kues. Nach jehr gründlicher hiftorifcher Unterfuhung fommt er 
1432/33 in feiner concordantia catholica III, e. 2 zu dem Ergebnis: Constantinum 
imperium per exarchatum Ravennatem, urbem Romam et Oceidentem papae 
minime dedisse. Die donatio iſt demgemäß feiner Anficht nad ein dietamen apo- 
eryphum. 1440 folgt dann die glänzende declamatio des Yaurentius de Valla, in 
55 weldyer die Urkunde evident ala Fälfchung erwieſen wird, und 1450 die etwas ſchwer— 
fällige Darlegung Reginald Pecods, der ganz jelbitftändig zu demſelben Reſultat ges 
langt, wie Kues und Valla. Aber über ein Jahrhundert follte noch vergehen, ehe 
die Unechtheit des constitutum allgemein zugeftanden wurde. Am  frübeften machten 
Vallas Argumente, wie es ſcheint, Eindrud am deutſchen Hofe. Hier jtellte Piccolomini 
so ſchon 1443 den Antrag, auf dem neuen Generaltonzil, defjen Berufung er empfahl, auch 


Konftantinifche Schenkung 5 


die „viele Geifter verwirrende Frage von der Eonftantinifchen Schenkung” zur Entſcheidung 
zu bringen (Pentalogus ed. Be, Thes. Anecdot. IV, p. 3, 679; PBiccolominis Urteil 
über die Urkunde pflanzte fich überdies in der Reichsfanzlei fort, vgl. Mt des öfterr. 
Inftituts 2, ©. 115f.). Aber zu einer rüdhaltlofen Anerkennung der Unechtheit konnten 
ih vor 1517 ficherlich nur fehr wenige Gelehrte entjchliegen (ein Beifpiel: Hieronymus 5 
Gattbalaunus, Cubikular Aleranders VI., wohl Skriptor der päpftlichen Kanzlei, in jeiner 
ractica cancellariae apostolicae, zitiert in der oben angegebenen Ausgabe der 
aſchen deelamatio p. 12f.). In Paris hielt z.B. um 1510 die Mehrzahl der Dok— 
toren noch an der juriftifch-fcholaftiichen Theorie feit, daß die Urkunde echt, aber nicht 
gilt fei (vgl. Jakob Almain in Gersonii Opera ed. du Pin II, p. 971. 1063). 10 
ndere Gelehrte, wie der Schotte Johann Major (1512), entjchieden fich noch immer für 
die Echtheit wie für die Giltigfeit (ebd. p. 1158), und noch andere, wie der päpftliche 
Sekretär Antonio Cortefe und der Kardinal Bernardin Carvajal, verfuchten ſogar Titterarifch 
die Echtheit gegen Balla zu verteidigen (vgl. das Citat aus dem ungebrudten Auctarium 
des “ob. Butzbach zu Trithemius bei Giefeler 2.Bd $ 136 n. 5). Aber die große Maſſe ı5 
der Priefter und Juriften nahmen überhaupt von Vallas und Kues Unterfuhungen feine 
Notiz. So kann es nicht Wunder nehmen, daß Luther erft durch Huttens Drudausgabe 
der declamatio erfuhr, daß die Urkunde unecht ſei (Briefw. ed. Enders nr. 274, Bd 1, 
S. 332 vom 24. Febr. 1520). Vallas Beweiſe machten nun auf ihn fogleich den tiefften Ein— 
drud: noch die jpätere Verdeutſchung „der weiblichen, fetten, dien, wohl gemäjteten, echt 0 
päpftlichen Lügen“, die er 1537 publizierte (Erl.:Ausg. 25, S. 206 ff.), bezeugt das. Für 
ibn und die — war naturgemäß die Urkunde mit Vallas Kritik abgethan. Aber 
im katholiſchen Lager verſtummten die Stimmen der Verteidiger erſt, als Baronius 1592 
ſich genötigt ſah, die Unechtheit zuzugeſtehen, Annales ad a. 324 ed. Rom. III, 
p. 244. Jedoch beſchränkte Baronius dies Zugeltändnis bloß auf die äußere Geftalt der 26 
Urkunde. Den Inhalt, die fabelhaften Angaben über die Schenkungen Konftantins, fuchte 
er mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten. Ihm folgte die Mehrzahl der katholiſchen 
Hiftorifer bi8 zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Erft ſeitdem ift diefe lahme Ausflucht 
aufgegeben worden, erſt jeitvem hat das constitutum alfo endgiltig aufgehört, „die Geifter 
zu verwirren“ und endgiltig feine weltgeſchichtliche Rolle ausgefpielt. 30 
3. Die Kritil, Nachdem einmal die Unechtheit der Urkunde erfannt und anerfannt 
war, haben protejtantifche und katholiſche Forſcher ſehr lebhaft die Frage nad) ihrer Her: 
funft und Entjtehungszeit erörtert. Die Anfichten gingen zunächſt weit aus einander: 
tot capita, tot sensus! Die Katholifen ftimmten in der Negel für griechifche (Baronius) 
oder fränkiſche (Thomaffin, Zaccaria, Genni), die Proteftanten für römiſche Herkunft 35 
(Sreber, Schrödh). Bezüglich der Datierung ſchwankten die Anfäge zwiſchen 752—757 
(Stephan II), 757—767 (Paul I.; vgl. z. B. de Marca), 772—778 (Habdrian I.), ca. 
850 (Genni), ca. 875 (freber), ca. 963 Worin). Viel Unheil hat Leo von Bercelli an— 
gerichtet mit der Angabe, ein gewiſſer Johannes digitorum mutius habe die Urkunde 
verfaßt. Denn man fuchte mit vieler Mühe diefen Johannes zu ermitteln, und benußte 0 
das unfichere Ergebnis fofort als feften Anbaltepunft für die Datierung (Morin: Kardinal 
Jobannes ca. 963; Freher: Johannes Diakonus ca. 875; Gantel: Subdiafon Johannes 
152/83). Eine Epoche in der Kritik der Urkunde bezeichnete die erfte Auflage von 
Dillinger PBapftfabeln 1863. Döllinger wies vor allem ftegreih nad), daß das consti- 
tutum nicht griechtfcher, fondern abendländifcher Herkunft fein müfje. Eine zweite Epoche 45 
—— dann Grauerts Unterſuchungen in HJG 1882—1884, nicht wegen ihrer Ne 
jultate, jondern wegen ihrer anregenden Wirkung und teilweife wegen ihrer Methode: 
Grauert hat zuerft energifh — nicht überhaupt zuerjt; denn ſchon bei Valla finden fich 
beachtenswerte Anfäge dazu — Form und Wortſchatz der Urkunde geprüft. Seine Re 
fultate: da3 constitutum bald nad 840 auf fränkiſchem Boden, in ©. Dénis, ent: 50 
Itanden, riefen eine ſehr lebhafte Debatte hervor, in deren Verlauf Friedrich 1889 mit 
der neuen Theje bervortrat: das constitutum beſteht aus einer älteren vor 653 ver: 
faßten Urkunde und aus einer jüngeren, vor 754 von Papft Paul I. binzugefügten, 
Fälſchung. Die Debatte wurde zunächſt geichlofjen durch Loening in einem Auflage 93 
1890. Ihren Ertrag wird man troß Martens’ neuejter Beleuchtung der Frage — Hodgkin 55 
— die geſamte neueſte Kontroverslitteratur — in folgenden Sätzen zuſammenfaſſen 
dürfen: 
4. Der gegenwärtige Stand der Forſchung: 1. Das constitutum iſt 
eine Fälſchung. 2. Die Fälſchung iſt ein einheitliches Werk. Es liegt kein Grund vor, 
fie als die ungefchidte Zufammenfügung zweier gefälſchter Urkunden zu betrachten. 3. Doch 60 


6 «  Konftantinifche Schenkung 


hat der Fälfcher älteres Material benugt, nämlih a) in $ 6—10 die Silvefterlegende in 
einer bisher nicht aufgefundenen, aber im 8. Jahrhundert auch fonft in Rom befannten 
und benußten Deflung, b) in $ 3 u. 4 ein älteres Glaubensbefenntnis, ce) im Protokoll 
und Eschatofoll biyzantinifche Kaiſerurlunden. 4. Die Fälſchung ift in den Jahren 752 

5 bis 778 in Rom entjtanden. 

Keine Übereinstimmung ift dagegen erzielt 1. über die Frage, ob die Fälfchung dem 
Pontifikat Stephans II. 752—757 oder dem Pontififat Pauls I. 757—767 oder dem 
Pontifikat Hadriand I. 772—795 angehört, und 2. über die Frage, welche Tendenz ber 
Fälfcher verfolgte. 

10 Über beide Fragen find daher noch einige orientierende Bemerkungen nötig. 1. Was 
die Tendenz des Fälſchers anlangt, fo behauptet Scheffer-Boichorft, es fei ihm in erfter 
Linie um die Verberrlihung des hl. Silveſters zu thun geweſen. Aber wäre das der Fall, 
fo hätte der Fälſcher nicht eine Urkunde, fondern eine neue Legende verfaßt. Die That- 
fache, daß er eine Urkunde fälfchte, beweift fchon zur Genüge, daß es ihm in erfter Linie 

15 darauf ankam, den Schuß oder den Erwerb von Rechtsanfprüchen irgend welcher Art der 
römifchen Kirche zu ermöglichen. Aber welches waren diefe Anfprüche? Die Anerkennung 
des Papftes ald eines dem Kaifer an Würde und Rang gleichjtehenden Machthabers, die 
Ausftattung der römischen Klerifer mit Senatorenrang, die Herrfchaft über alle Provinzen 

Italiens seu oceidentalium regionum: das alles bat man nachweislich niemals im 

20 8. und 9. Jahrhundert in Rom ernftlich erftrebt und beanſprucht. Dieſe Thatfache führt 
zu der Vermutung, daß der Fälfcher abfichtlich, wie das auch fonft vorfommt, das Objekt, 
um das e8 fich handelt, nicht deutlich befchrieben, fondern nur umfchrieben habe. it das der 
—* dann iſt die Annahme nicht von der Hand zu weiſen, daß die Tendenz der Fälſchung 
ih in dem Abſatze 8 17f. verſteckte, in dem der dispoſitive Teil der Urkunde kulminiert, 

35d. i. in dem Abjat über die Landſchenkung. Da nun die Päpfte jener Zeit nie bie 
Herrichaft über ganz Stalien begehrt haben, fo kann der Fälſcher nur beabfidhtigt haben, 
ihnen den Ertverb des Teils, den fie wirklich begehrten, des Erarchats, gründlich zu fichern. 
Die Urkunde follte alfo, fjchließe ich, den Päpiten ald Waffe in dem Kampfe um den 
Erarchat dienen, und fie war wahrjcheinlich beftimmt, füge ich gleich hinzu, dem frän- 

80 liſchen Hofe vorgelegt zu werben; denn es fehlt auffälligerweife unter den Attributen des 
Kaifers im Protokoll das jehr gewöhnliche Francicus (vgl. Grauert a.a.D. 4, ©. 62); 
dies Attribut, darf man vermuten, ift von dem Fälſcher abfichtlih aus Rüdfiht auf die 
Franken mweggelafien worben. 

Anforuc auf den Exarchat hat nun nachweislich zuerft Papft Stephan II. (752 bis 

35 757) erhoben. Schon in den Verhandlungen mit dem fränfiichen Hofe im Jahre 754 
fpielte diefer Anfpruch eine große Rolle, und ſchon damals muß der Papft behauptet 
haben, daß er nicht auf Eroberung neuer Gebiete ausgehe, fondern lediglich Rüdgabe 
ehemaliger Befitungen des hl. Petrus begehre. Denn in feinen Briefen an den fränfijchen 

of aus den Jahren 754—757 geht er durchweg von dieſer Anſchauung aus. Dieſe 

0 Anſchauung entſprach jedoch keineswegs der Wirklichkeit. Sie war eine Fiktion, eine 
Fiktion, deren der Pat ſich bediente, um die Franken feinen Wünjchen gefügig zu machen. 
Es ift nun faum denkbar, daß man diefe Fiktion geltend machte, ohne > Beiveile” für fie 
vorzulegen. Solche Beweiſe mußte man aber erft fabrizieren. Das Verhalten Stephans 
im „Jahre 754 fordert alſo geradezu die Annahme, a er mit gefälfchten Urkunden 

45 operierte, und legt eben dadurd die Vermutung nahe, daß das constitutum vor feiner 
Abreife an den fränfifchen Hof in Rom gefälfcht wurde, um die Franken von feinem 
Nechte zu überzeugen. Nimmt man diefe Vermutung an, dann muß man anbererfeits 
die Abfaffung der Urfunde in die Zeit unmittelbar vor Stephans Abreife verlegen. 
Stephan ift nämlich ald Bewerber um die Herrfchaft über den Erarchat erft aufgetreten, 

so als jein Hilfegefuh an Kaiſer Konftantin V. Kopronymos fi) als wirkungslos erwieſen, 
und er die Ueberzeugung getvonnen hatte, daß er von dem Kaifer nichts mehr zu hoffen, 
aber auch nicht3 mehr zu fürchten habe. Kurz vor feiner Abreife langte nun aber dod) 
noch ein kaiſerlicher Gefandter in Rom an, der ihn belehrte, daß Konftantin feine An— 
ſprüche auf den Exarchat keineswegs aufgegeben hatte. Man mußte aljo an der Kurie 

&5 jet mit der bisher kaum recht getwürdigten Möglichkeit rechnen, daß der Kaifer gegen die 
Forderung des Papſtes am fränkischen Hofe Einfpruch erheben werde. Um dieſem ficher 
zu erwartenden Einſpruch, der fpäter thatjächlich erfolgt ift, begegnen zu können, fäljchte 
man, fchließe ich, furz vor Stephans Abreife, 14. Dtober 753, unfer constitutum. — 
Es fragt fih nun, ob die Form der Urkunde, die Ausdrucks- und Anſchauungsweiſe des 

eo Fälſchers diefen auf hijtorifche Erwägungen gegründeten Anſatz rechtfertigen. Was zunächit 


Konftantinifche Schenkung Konftantinopel, Patriarchat 7 


1. die Form der Urkunde anlangt, fo fei hervorgehoben, daß der Tert an einer Stelle inter: 
poliert erfcheint. Der bekannte Sat über den Marſchallsdienſt Konjtantins in 8 16 paßt 
abjolut nicht in den Zufammenhang. Er erweiſt fich bei genauer Prüfung als fpäteres 
Einſchiebſel. Iſt er als ſolches zu betrachten, dann fragt fih, warum er nachträglich 
eingejchoben ift. Zweierlei ift, tie mich dünkt, möglich: entweder hatte der Interpolator die 5 
Begegnung von PVonthion vor Augen, d. i. er interpolierte den Sab nach derjelben, oder 
er beabjichtigte den Frankenkönig zu jener Geremonie zu beivegen; denn es ift möglich, 
dag man päpftlicherfeits, vielleicht in Erinnerung an einen ähnlichen Fall (opt. Ölsner, 
Pippin, ©. 127 f.), diefe eigenartige Huldigung forderte, ald man mit Pippins Abgejandten 
fi über das bei der Zuſammenkunft zu beobachtende Geremoniell verftändigte. Bei beiden 10 
Annahmen gelangt man aber de dem Ergebnis: das constitutum ift mit Ausnahme 
jenes Satzes vor Stephans Abreife entftanden. Was dann 2. die Ausdrucks- und An- 
ſchauungsweiſe des Fälſchers anlangt, jo hat Scheffer-Boichorjt nachgetviefen, daß beide am 
meiſten der Ausdrucks- und Anſchauungsweiſe der Kanzlei Pauls I. entjprechen. Aber der 
Stil der Kanzlei unter Stephan zeigt eine ſolche Verwandtichaft mit dem Stil der Kanzlei 15 
unter Paul, daß die Entftehung des constitutum unter Stephan nicht für ausgeſchloſſen 
gelten kann. Auch ift zu beachten, daß aus Stephans Zeit längft nicht fo viel Schrift: 
ftüde uns für einen Vergleich zu Gebote ftehen, wie aus Pauls Zeit, — von letzterem 
enthält der codex Carolinus, die Hauptquelle, 31, von erjterem nur 8 Briefe — und 
endlich ift nicht zu vergefien, daß das Perſonal aus Stephans Kanzlei zum Teil unter 20 
Paul im Dienft verblieb. Nichts hindert alfo die Annahme, daß das constitutum von 
einem Notar verfaßt wurde, der erft unter Baul zu voller Wirkſamkeit gelangte. Ich 
erinnere nur, um einen ganz bekannten Namen zu nennen, an den Notar Chrijtophorus, der 
Stephan als Regionar ins Frankenreich begleitete, unter Paul ald primicerius fungierte 
und bei Paul wie bei Stephan als consiliarius ein foldhes Vertrauen genoß, daß man 25 
ihn in Byzanz der eigenmächtigen Abfaffung antibyzantiniicher Erlaſſe der Kurie beſchul— 
digte (cod. Carol. nr. 36, p. 546; Jaffé nr. 2363). Was dann meiter die „Anjchaus 
ungsweife” des Fälſchers anlangt, jo ſei a) erwähnt, daß Stephan mit feinem Bruder Paul 
die Verehrung für den bl. Silvefter teilte (V. St. liber pontificalis c. 4, ed. Duchesne 
I, p. 441; Surius, De probatis Sanctorum historiis V, p. 659), und daß gerade so 
fur; vor der Abreife des Papſtes ins Frankenreich die Aufmerkſamkeit der Nömer auf den 
bl. Silvefter gelenkt wurde. Denn im Jahre 753 wurden mit Aiftulfs Genehmigung die Ge: 
beine des Heiligen von dem lombarbifchen Abte Anfelm ausgegraben und tweggeichleppt. Weiter 
fei b) daran erinnert, daß die Anklage: die Bilderverehrer jegten an Stelle der Dreieinigfeit 
eine Viereinigfeit, durchaus nicht erjt zur Zeit der Konftantinopolitaner Synode von 754 im 35 
Lager der Bilderfeinde aufgetaucht ift. Schon Johann von Damaskus fett fie in feiner erften 
Rede für die Bilder voraus (ec. 4 MSG 94, p. 1236). Daß man aber aud in Rom 
ihon vor 754 von diefem allergravierendften Vorwurf erfuhr, dafür werden die zahlreichen 
laiſerlichen Gefanbten, die zwiſchen 726 und 754 den päpftlichen Hof befuchten, jicherlich 
gejorgt haben. Anſchauungs- und Ausdrudsmweife des Fäljcherd nötigen uns alfo durch go 
aus nicht, bei der Datierung des constitutum über 753 binabzugehen. Die Inter: 
polation in $ 16 madıt es ſehr wahrfcheinlih, daß es noch vor dem 14. Dftober 753 
verfaßt ift. Stephans Verhalten gegenüber dem fränkischen Hofe fordert geradezu die Ans 
nahme, daß er 754 mit gefäljchten Dokumenten operierte. Dazu fommt nun nod, daß 
auch die Weberlieferungsgeichichte der Urkunde dem Anſatz 753 günftig it: fie taucht 
zuerft in dem Kloſter S. Denis auf, wo Stephan 754 die falten Monate zubrachte, und 
mo Abt Fulrad amtierte, Pippins Abgejandter bei Stephans Ankunft in St. Mori ; und 
fie findet ſich in der dionyſianiſchen Formelfammlung zwiſchen einem Briefe des Bapites 
Zacharias und einem Briefe Stephans II., gegen deſſen Echtheit allerdings mehrfady Ein: 
Ipruch erhoben worden iſt. Der Anſatz 753 bat aljo den Vorzug, daß er allen Thats zo 
ſachen, die bei der Zeitbeitimmung in Betracht fommen fönnen, gerecht wird. Er 
nötigt nirgends zu einer Fünftlichen Erklärung derjelben. Darum darf er als die relativ 
einfachfte Yöfung der viel erörterten chronologifhen Frage wohl von neuem empfohlen 
werben. H. Böhmer. 


Konftantinopel und deſſen Patriarchat. — Ueber die Stadt Konftantinopel bietet 55 
umfafjende Litteraturangaben Krumbacher, Gefchichte der Byz. Litteratur, 2. Aufl. 1897. Zu 
brauchen ijt auch Ulyfje Chevalier, Repertoire des sources historiques du Moyen Age, Mont 
beliard, Bd I, 1894—1897, s. v. Constantinople. Beſonders bleibt zu nennen: Bieudo-Ros 
dinos, zaroıa Kwrorarrroundiens, ed, Lambecius, Paris 1655, zulegt bei MG SS 157, 


8 Konftantinopel, Patriarchat 


©. 429-634; Du Cange, Historia byzantina dupl. comm. illustr., Paris 1680, Teil II, 
Constantinopolis Christiana; Anſelm Banduri, Imperium Orientale, 2 Bde, Paris 1711; 
J. dv. Hammter, Constantinopolis und der Bosporus, 2 Bde, Peſth 1822. (Patriarch Kon— 
itantios I. von Konſtantinopel), Awvorarrıras nalarare xai vewreoa, ro Ileoıyoapıy Kwr- 
5 orarrıvovaoieog an’ doyns ueypı tod vör etc. "Er Bevsria naoa Ilavı Qeodooiov 1820; Skar- 
latos Byzantios, ‘// Kaworavuvobaoss, 3 Bde, Ntben 1851 —1869; Eugen Oberhummer, 
Constantinopolis, Abriß der Topographie und Geſchichte. S. A. aus Pauly Rifjomas Real« 
encyflopädie der klaſſiſchen Wiſſenſchaften 1899. 
Ueber das Patriardat in Konftantinopel find zunächſt die alten und neuen Werke über 
10 die griechifche Kirche zu vergleichen. Vorzügliche Dienjte feiftet Kattenbuſch, Lehrbuh der 
vergleichenden Konfeflionstunde I, 1892, die Orthodore anatolifche Kirche. Lieber die ältere 
Entwidelung findet man auch jehr vieles bei H. Gelzer, Abriß der byzantiniſchen Kaifer- 
efhichte (Anhang bei Krumbader, Geſch. der Byz. Lit. 1897, S. 911—1067). Befondere 
erte jind Petrus de Marca, De Constantinopolitani patriarchatus institutione, ed. P. Faget 
15 1669; Le Quien, Oriens Christianus, im ganzen 3 Bde. Namentlih Bd I, Paris 1740 
fommt in Betradt; J. Hergenröther, Photius, Batr. von Konftantinopel, Regensburg 1867, 
3 Bde; E. J. v. Hefele, Eonciliengefhichte, 2. Auflage, Freiburg 1889ff.; Terızoi Kavorıouoi 
zeoi drevderjorws ray Erxinoraoııxor zal Eivızav zoayuaror rür Tao rov olxovuerinor 
Doorov drarsiotvrwor sododdkwr yororarav ban#dwr rjs A. Mey. roü Fovirivov, Konftan« 
20 tinopel, Patriarhatsdruderei 1888 und öfter; M. Satellaropulos, "Erxzinoraorızor Alzavor, 
Athen 1898; Maaßen, Das Primat des Bifhof3 von Nom u. d. alten Patriarchalkirchen 
1853; Gelzer, Der Streit über den Titel des ökumeniſchen Patriarden SprTh XIII (1897), 
©. 549 ff.; Sidel, Das byzantinifhe Krönungsrecht bis zum 10. Jahrhundert, Byz. Zeitſchr. 
1898, ©. 511—557. Die neuere ruffiihe Litteratur ift bei Krumbacher nachzuſehen. Ueber 
25 die Reihenfolge der Patriardien hat ſich eine befondere Litteratur entwidelt. Die älteren Ka— 
taloge in dem auch hier ſehr wichtigen Werke von Anſelm Banduri, aud bei Konjt. Sathas 
Mro. Bıßi. TIL. 1872, ©. ı9 ff. Grundlegend für die ältere Zeit Le Quien in feinem ſchon 
genannten ®erfe. Dofitheos, Batr. v. Jer. Toroola azroi rör dv "TenoooAtnors aarpıapyer- 
oarıor, Bukareſt 1715, S. 1169 giebt eine Reihe neuerer Patr., ebenfalld Neophytos Mau- 
30 rommatis, Metropolit von Arta im 18. Jahrh., herausgegeben von 3. Saltelion im Edayye- 
hırös Kor: 1862, ©. 445ff.; U 8. PVpfilantis in feinem Werte Ta sera rim Akwoıv, ed. 
Aphtonides, Konftantinopel 1870, bringt die Patr. von 1453—1789; Sergios Makräos in 
feiner ’Exxinoaorıxı, loropia bei K. Sathas, Meo. Bıßi. TIL, S. 204 ff., ift wichtig für die 
Zeit 1750—1800. Eine Monographie über fämtl. Patr. fchrieb 3. N. Mathas, Biſchof von 
35 Thera unter dem Titel Aardioyos loropıxös tüv aoWraw Fmoxoawv zal ray dysäjs zarorap- 
zör etc., 2. Auflage, Athen bei Koromila 1884. Das inhaltsreichſte Verzeihnis der Patri- 
archen verfahte M. 3. Gedeon, /Tarorapyızoi Ilivaxes, SKonftantinopel 1890, mit wertvoller 
Einleitung, angezeigt und beurteilt von Gelzer in ber Byz. Zeitſchr. 1893, S. 152—154. 
Einige Heinere ſpätere Schriften bis 1897 bei Krumbacher ©. 1088. Seitdem ift zu notieren: 
40 Broot8, The London Catalogue of the Patr. of O. Byz. Zeitichr. 1898, ©. 32; U. Papa- 
dopulos Kerameus, Jlarorapyızoi zaraloyoı (1453—1636) ebenda 1899, S. 392 ff.; E. Ruzicic, 
Katalog der Patriarchen von K. 2c., Belgrad 1897 (ſerbiſch). Der Katalog der Patriarden 
von 315—1520 von Gelzer bei Krumbacher a. a. D., ©. 1148 ff. Eine vollftändige Samm— 
lung der Erlafje der PBatr., aud nur der allgemeineren eriftiert bislang nicht. Die ältefte 
45 Zufammenftellung und zwar der Erlaſſe von 1538—1684 bildet die Nowxn ovrayayı) bes 
atr. Dofitheos von Jer. Das Nähere bei A. Papadopulos Kerameus, “/eooooAvuumaen Bıßkıo- 
Oen, Bd IV, Petersburg 1899, ©. 35. Neuere Sammlungen von Rhallis und Potlig, 
Fırrayua or Deiov xal iroöv Kavöror, Bd V, Athen 1855; M. 3. Gedeon Kavorrs ai 
dıaraseıs ete., 2 Bde, Konftantinopel 1888—1889. Die Rechtſprechung ded Patriarchats von 
60 1800—1896 Hat regiitriert Michael G. Theotolas in der Nonoloyla roü oixoruerıxoö zargı- 
apyelov ete., Konjtantinopel 1897. 


Das alte Byzanz am thracifchen Bosporus, der Sage nad 656 dv. Chr. von Byzas, 

König von Megara, als Kolonie gegründet, hatte fchon im klaſſiſchen Altertum teils die 
Wichtigkeit einer glüdlich gelegenen — teils auch politiſche Bedeutung gehabt. 
55 Nach mehrfach wechſelnder Abhängigkeit von perſiſcher, macedoniſcher und galliſcher Ober: 
herrſchaft, eine Zeit lang auch mit Athen verbündet, verfiel es endlich dem römiſchen Reich, 
erbolte fich aber von jedem Berluft, felbit von den Folgen der Eroberung und gänzlichen 
Zerftörung unter Septimius Severus (192 n. Chr.). Seit der Mitte des dritten chriftlichen 
Jahrhunderts und noch mehr unter Diofletian lag der Schwerpunkt der römifchen Reichs: 
so regierung nicht mehr in Rom felbft, jondern in den öftlichen Gegenden von Illyricum. 
Der Gedanke, auf diefer Seite des Reichs eine zweite Hauptftabt zu gründen, war alfo 
bereit3 biftorifch vorbereitet, ehe Konftantin ihn ergriff und mit der Thatkraft, die feine 
Handlungen auszeichnet, vermwirklichte. Als Konftantin, fo erzählt Sozomenus (Hist. ecel. 
II, 3), feine äußeren Feinde befiegt oder durch Bündniſſe verföhnt hatte, beſchloß er, eine 
5 nach fi) benannte und an Ehren Rom gleichftehende Stabt zu erbauen, und nad einem 


Konftantinopel, Patriardjat 9 


nächtlichen Geſicht wählte er das herrlich gelegene Byzanz, welcher Ort nun fogleid in 
bedeutendem Maße vergrößert und mit Mauern umgeben wurde. Dies geſchah im Jahr 
326, die Einweihung 330. Der Kaifer verivendete ungeheure Mittel für dieſen einen 
Zweck. Großartige Bauten von Kirchen und Paläften, Schentungen von Ländereien an 
bornehme Familien, Zwangsanfiedelungen und Ausftattung mit unzähligen aus Jtalien 5 
und Griechenland geraubten Kunftihägen und Statuen (Euseb. Vita Const. III, 48. 54) 
gaben diefem Neurom oder Konjtantinopolis (auch wie Rom Flora und Anthufa genannt) 
in furzem den Glanz einer Nefidenz. Auf demfelben Plage wurden allein mehrere Hundert 
Standbilder von allen Arten errichtet, und der Kaiſer unterließ nicht, fich ſelbſt in Folofjaler 
vergoldeter Statue zu vereiwigen. Als ältefte, von Konftantin felbft errichtete Kirche be: 10 
ec ar Eufebius (De vita Const. IV, 58. 59) die der Apoftel, von bedeutender Größe 
und reicher Ausjtattung, und Sojomenus (II, 3) nennt die Michaelskirche 2» rais Eorlauus. 
Auch die berühmte Sophienkirche ift von Konftantin gegründet; fie wurde jedoch bon 
AYuftinian 538 —* neu gebaut, der zugleich die von der Kaiſerin Pulcheria (457) ber: 
rührende Blachernentirche (Zv rais Blay£ovaıs) neu und großartiger aufführte (Du Gange, 16 
Constantin. christiana, lib. III et IV in Histor. Byzant. illustrata, p. 56. 65. 71). 
Den raſchen nen Konftantinopel® erklärte die Auffafjung eines Sozomenus aus 
der Firchlichen Frömmigkeit und chriftlichen Wohlthätigkeit der Einwohnerſchaft, welche fich 
als wahre Pflanzftätte Chrifti (veorayrns Xororoü nödıs) bewährt, Feine heibnifchen 
Tempel außer zu Julians Zeiten geduldet und unter Heiden und Juden große Früchte 20 
der Befehrung gebracht habe. Dieſe einfeitig religisfe Tendenz lag wohl damals dem 
Gründer fern; aber indem Konftantin fein ermeuted Byzanz zu gleichem Anfehen mit Rom 
erhob und fogar defien innere Einrichtungen mit Einfhluß des Senates dorthin übertrug, 
beztvedte er doch gewiß, dem durch die Anerkennung des Chriftentums neugegründeten 
Staat einen Mittelpuntt obne beidnifche Traditionen zu verleihen, der dem alten an Herr: 3 
lichfeit nicht3 nachgeben follte. Seine That hat die Gefchichte in feltenem Grade zu ber 
ihrigen gemacht. Zwar wendete fi der lebendige Strom der Entwidelung entichieden 
dem Weſten zu; aber die Erhebung von Konftantinopel hat die öftliche Hälfte des römi— 
ſchen Reichs vom Untergang gerettet, gegen feindliche Angriffe auf die europatfche Chriften- 
beit eine lange Zeit ungerjtörbare Schugmauer aufgerichtet und einen Kulturzuftand von so 
jedenfalls mweitreichender Beitimmung vorbereitet. 

Das erfte Zeitalter der — fennen wir aus den Schilderungen des Chryſo— 
ftomus genauer. Die Einwohnerzahl betrug damals etwa 100000 Seelen, unter dieſen 
viele Juden und anfangs auch Heiden. Die berrfchende Bildung enthielt römifche und 
griechifche, chriftliche und heidniſche Sitten und Unfitten in greller Mifchung, ihr Charakter 35 
war vortwiegend orientaliih. Das meiblicdhe Geſchlecht war von antiker Abhängigkeit und 
Zurüdgezogenheit zu maßlofer Ungebundenheit übergegangen und bediente ſich feiner Frei: 
beiten mit anftößiger Prunkſucht, Eitelkeit und Frivolität. Man Iefe nur die Scenen, 
welche uns Chrofoftomus deutlich genug bejchreibt, von der ſchamloſen Behandlung der 
Mägde dur ihre Herrinnen, von den öffentlichen Aufzügen der Frauen auf Maultieren 40 
und unter Eunuchen, von ihrer Putzſucht und Schwatzhaftigkeit ſelbſt in den Kirchen, von 
dem twilden Zudrang zu Kampffpielen und Theatern, den abergläubijchen und den beib- 
nischen Gebräuchen bei Taufen und Hochzeiten (vgl. Chrysost. ed. Montf. tom. XI, 
p. 112. 153. 464. IX, p. 93. 198. 199. VI, p. 45. 100). Zahlreiche Einzelheiten be— 
weiſen einen hoben Grad moralifcher Laxheit bei verfeinerten Lebensformen. Welches «5 
Beijpiel der Hof von oben gab, beweilt die Gefchichte des Chryſoſtomus (f. den A. Bd IV 
©. 103f}.). Die dogmatifchen Verwickelungen der nächften Jahrhunderte hängen ftarf mit 
dem Weiberregiment und den Hofintriguen von Byzanz zufammen. Die gelebrte Bildung 
war meift die der Medizin und Jurisprudenz, jene den Griechen eigentümlid, dieſe von 
Rom ererbt und fpäterhin auch auf die fanoniftifchen Studien hingeleitet. Außerdem ftand so 
Rhetorif und Schönrebnerei nicht gerade zum Vorteil der Gefinnung in Anjehen. Neben 
Nlato fam die Logik des Ariftoteles in Aufnahme, die Beichäftigung mit der Mathematik 
führte leicht zu aftrologifchen Nechnungen. Die Kenntnis der lateinifchen Sprache, noch 
— und 6. Jahrhundert gepflegt, beſchränkte ſich ſpäter auf Dolmetſcher und wenige 

elehrte. 65 

Aus folhen Anfängen entwidelte ſich der Charakter des jpäteren griechifchen Staates 
und Kirchentums. Diefer byzantinifche Geiſt ift ohne eigentlihe Schöpferkraft und Friſche, 
aber mit wunderbarer Beitändigkeit bewahrt er alles Überfommene und weiß jeden em— 
piangenen Inhalt genau und oft finnvoll wiederzugeben. Kunft, Litteratur, Sitte und 
Redeweiſe der Byzantiner haben etwas Gemeinfames in der Form oder Förmlichkeit und 6 


10 Konftantinopel, Batriarchat 


unterfcheiden fih von anderen Gattungen durch die feltfame Verbindung von Feinheit, 
Schwulſt und Deutelei oder Schnörkelhaftigkeit, welche Eigenfchaften gerade geeignet waren, 
teild einen Mangel an Gehalt zu verdeden, Schein und Heuchelei zu begünftigen, teils 
das einmal Ausgeprägte in unverrüdlicher Überlieferung feſtzuhalten. Man kann ferner 
5 dem Bizantinismus einen hoben Grab von Univerfalität nicht abfprechen, da er alle 
firchlich:politifchen Erjcheinungen, welche anderwärts zerjtreut liegen, in fich vereinigt dar— 
ftellt. Allein aus diefem Zufammenfein entftand auch bald eine folde Verwirrung und 
Verwachſenheit der Intereſſen, daß jede Macht in die ihr fremden Gebiete übergriff und 
die Gejchäfte der anderen übernehmen wollte. Ein reiner Kampf zwiſchen Kirchen und 
10 Staatsgewalt wie im Abendland war auf diefem Boden nicht möglih. Bald berrichte 
das Möndystum und der Klerus und machte fich felbft zum Werkzeug politischer Defpotie, 
bald trieben die Kaiſer theologiſche Schriftjtellerei und Polemik, führten firchenpolitifche 
Unterhandlungen mit dem Abendland und zogen fih am Ende nach unruhvoller Regierung 
in litterarifche Muße zurüd. Unter beftändigen Schwankungen verharrte das Firchliche 
15 Leben Jahrhunderte lang, ohne je durch ein großes Ereignis innerlich erfchüttert zu werben. 
Aber defien ungeachtet darf der Proteftantismus dreierlei nicht vergefien, daß die byzan— 
tiniſche Welt: und Kirchenmacht das chriftlihe Europa gegen die von Dften andringenden 
Gefahren gejhügt, daß fie der päpftlichen Oberherrichaft widerſtanden und einen nicht» 
römifchen Katholicismus durch alle Jahrhunderte aufrecht erhalten, welcher der Reformation 
20 ein großartiges Beweismittel ihres biftorifchen Rechts in die Hand gab, und daß fie endlich 
die griechifche Sprache und Wiſſenſchaft bis zu dem Zeitpunkt in ſich gepflegt hat, mo 
dieſe in die reformatorifche Geiftesbildung fruchtbar eingreifen follte. 
Mir gehen zur Geſchichte des Patriarchats über. Konftantin hatte durch feine Reichs: 
einteilung für die fich gleichzeitig entwidelnde Metropolitanverfafjung und für die Ver: 
% bindung der Diöcefen in größere bierarchifche Körperfchaften eine Grundlage gegeben. Unter 
den Metropoliten des Orients zeichneten ſich aber aus kirchlich-hiſtoriſchen Gründen die 
von Alerandrien und Antiochien, nächſt ihnen die von Ephefus, Cäſarea und Jeruſalem 
vor allen aus. Die Lage ihrer Sprengel ftimmte nicht ganz mit der neu gejchaffenen 
Einteilung in Präfefturen, da die genannten Städte ſämtlich in die Präfektur des Drients 
so und feine in die von Illyrikum fielen. Um fo näher lag es, bei der Durchführung einer 
Organifation der Kirche den politischen Geſichtspunkt zu berüdfichtigen, damit möglichit der 
Grundfaß gelte, daß die kirchliche Regelung der politischen zu folgen babe (Conc. Chal- 
cedon. can. 17). Diefer politiichen Veränderung verdankte der Biſchof von Konftantinopel, 
der bisher unter dem Metropoliten von Heraclea geftanden hatte, feine vajche Erhebung. 
8 Es war ein bedeutender Schritt, ald das zweite öfumenifche Konzil von 381 nebjt anderen 
die Verbindung der Diöcefen betreffenden Anordnungen feſtſetzte (can. 3), daß das Epiffo- 
pat von Konftantinopel, weil diefes Neurom fei, den höchſten Rang nächſt dem römiſchen 
einnehmen folle, wodurch ihm natürlich der nachher den Metropoliten erjter Ordnung 
(Alerandrien, Antiochien, Jeruſalem, Rom) verliehene Titel Patriarch ebenfalls zugefichert 
0 war. Noch weiter ging das Konzil von Chalcedon (451); dieſes vindizierte im can. 28 
dem Patriarchen von Beh damit dieſe öftliche Reſidenz der weſtlichen in nichts nach: 
ftehe, gleiche Ehren (ra ioa nosoßeia) mit dem römijchen, widerſprach alſo wörtlich ges 
nommen der Beftimmung von Nicäa, mwofelbft can. 6 nur die Vorrechte der Biſchöfe von 
Alerandria, Rom und Antiochia einfach anerkannt worden waren. Auch ſollte der Patriarch 
45 fein Auffichtsrecht über die Diöcefen von Pontus, Afien und Thracien ausdehnen, ſämt— 
liche ihm untergeordnete Metropoliten orbinieren, ar wagt berufen dürfen und 
für höhere Kirchenfachen im Orient die lette Inſtanz bilden (vgl. Petri de Marca de 
Const. Patr. institutione diss. p. 194 sqq.). Das verliehene Ordinationsrecht wurde 
praktijch noch weiter ausgedehnt. Den ganzen Inhalt dieſes chalcedonenfiihen Kanons 
60 wiederholte jpäter das dem Abendland anftößige Coneilium quinisextum (692). Juſti-— 
nian erflärte die Kirche feiner Nefidenz für das Haupt aller übrigen neben Rom und be: 
ftätigte die Stellung des Patriarchen über der Provinzialfynode (ſ. die Stellen bei Giefeler, 
KS I, 2, ©. 408, 4. Aufl.) Allein troß aller Vorzüge, welche dieſer bifchöfliche Stuhl 
fortan genoß, wirkten doch mehrere Gründe zufammen, um deſſen Anjehen in gewifjen 
55 Schranfen zu halten. Erftens duldete die griechifch-orientalifche Kirche Feine Gentralifation, 
die der im Abendlande ſich entiwidelnden hätte ähnlich werden, aljo ein byzantiniſches 
Papalſyſtem begründen fünne. Die Biihöfe von Alerandrien und Antiochien übten im 
4. und 5. Jahrhundert noch großen Einfluß und traten erſt während der monophyſitiſchen 
Unruhen gegen Konftantinopel zurüd, ohne jedoch die Selbititändigfeit ihrer Verwaltung 
so einzubüßen. Im Mittelalter finden wir diefe Patriarchen des Orients häufig in freier Ver: 


Konitantinopel, Patriarchat 11 


bindung mit dem von Konftantinopel, defjen Vorrang fie anerkennen, in Abhängigkeit aber 
meift nur, fofern das Verhältnis zum Papfttum und der Gegenjat gegen die lateinische 
Kirche bauptfächlich von Byzanz aus entjchieden wurden. So weit allerdings fann von 
einer Oberhoheit die Rede fein, als diefe Kirche mehr als irgend eine andere die Zufammen- 
gebörigfeit des geſamten nichtrömifchen Katholicismus repräfentierte. Zweitens hat das 5 
mehrfach wechſelnde Verhältnis zu Rom der Selbitftändigfeit von Konftantinopel Abbruch 
getban. Schon Papft Leo I. proteftierte gegen die zu Chalcedon (nad P. de Marca l.c. 
p. 196 von der Minorität des Konzils) defretierte völlige Gleichftellung beider Firchlicher 
Site ald gegen eine dem Nicänum widerſprechende und die Rechte der anderen Patriarchen 
verlegende Neuerung (Leonis epist. Baller. ep. 104—106, de Marca, p.211). Durch 10 
eigene Demütigung gelang es dem Patriarchen Anatoliu® von Konftantinopel, Leo zu 
verſöhnen, und der Widerjpruch des römischen Biſchoſs gegen jenen Kanon läßt fich mit 
der ſonſtigen Anerkennung der chalcedonenſiſchen Beſchlüſſe von feiten Noms nur künſtlich 
vereinigen. Derſelbe Proteft wiederholte ſich ſpäter gegen die Bejtätigung des Coneilium 
quinisextum. Ebenfowenig wollten Papſt Pelagius II. und Gregor I. dem Johannes 15 
Jejunator (587) den ſchon von feinen Vorgängern angenommenen Titel üöfumenifcher 
Patriarch einräumen, und als ſich fpäter Sergius II. (1024) und Michael Cärularius 
(1053) diefen Namen beilegten, erfolgte der Vorwurf unbefugter Anmaßung. Über die 
Bedeutung diefes Titeld berrfchte wohl zwifchen Nom und Neurom ein Mißverſtändnis. 
Rattenbufch (a. a. D. S. 112) bat es ſehr mwahrfcheinlich gemacht, daß der Patriarch nie 20 
„episcopus universalis“ fein wollte. Der naroıdeyns olxovuerıxös war vielmehr nur 
„Reichspatriarch“. Solche konnte es mehrere geben. Nur die ftandhaftefte Behauptung 
der Ebenbürtigfeit hätte aber diefen Widerftand Noms entfräften fünnen. Sowie aber 
Flavian von Konftantinopel den Beiftand eines Leo I., und Sergius I. von Konftanti- 
nopel im Monotbeletenftreit den des Honorius I. annahm: fo fehlte es auch übrigens a 
nit an Schritten der Patriarchen, die einem Hilfefuchen bei Nom ähnlich ſahen oder 
doch jo gedeutet werden fonnten. Die Folge dieſes zwiſchen Eiferſucht und Anerkennung 
ſchwankenden Verhältniſſes war jene richterliche Superiorität, mit welcher die Päpfte bei 
mehreren Gelegenheiten den Ausſchlag zu geben fich erbreijteten. Nach ſolchen Vorgängen 
wurde der Bruch durd Männer wie Photius und Cärularius unvermeidlid. In den 30 
folgenden Jahrhunderten bat fich die griechifche Unionspartei zur Einräumung eines römi« 
hen Primats in gewiſſen Grenzen bereit erwieſen, die ortbodore beharrte bei ihrem Wider: 
ſpruch und unterftüßte ihn mit gelehrten Gründen. — Drittens wurde die freie Bewegung 
des Patriarchats durch die Herrichfucht der Kaiſer vielfach gehemmt. Die Patriarchen er: 
cheinen als höchſte geiftliche Wafallen dem Throne beigefellt; die Hoffitte gebot ihnen 35 
ogar, die Einführung jedes Biſchofs oder firchlichen Gejandten, der dem Kaiſer vorgeſtellt 
jein wollte, zu übernehmen. Dft baben fie ihren Herm Troß geboten und imponiert, 
nicht minder oft als Kreaturen des Hofes fih mißbrauchen laſſen. Daß ihre Wahl oder 
Abjegung meiſt eigenmächtig vom Kaiſer verfügt oder doch herbeigeführt wurde, daß manche 
durch Faiferlichen Einfluß faft unmittelbar vom Laienftande zur Patriarchenwürde emporftiegen, 40 
daß die Kaiſer in die firchlichen und dogmatiſchen Angelegenheiten bejtändig eingriffen, Unions- 
verhandlungen einleiteten, einzelne Bifchöfe und KHlöfter der Gewalt des Patriarchen ent= 
ogen und unmittelbar mit dem Hofe verfnüpften: diefe und ähnliche Umftände haben die 
—e — von Byzanz nicht zu würdevoller und gleichmäßiger Ausübung ihrer Gerecht— 
fame, viel weniger zu päpftlicher Allgewalt gelangen lafjen; e8 waren die Beichränfungen 45 
eines Staatskirchentums, von denen die griechifche Kirchenleitung auch in neueren Zeiten 
nicht frei geworden iſt. Statt anderer Beweile erinnern wir an die Regierung des Bar: 
danes (711), welcher durch feinen Patriarchen Johannes den Monotheletismus durchſetzen 
ließ, deſſen Nachfolger Anaftafius II. aber denjelben Johannes zu dem entgegengejeßten 
Verfahren nötigte, ferner an die Zeiten des Bilderftreites, welche zwar manche kirchliche so 
Standhaftigfeit, aber auch die Schwäche eines Biſchofsſtuhles offenbarten, der unter Paulus 
(um 780), Nicephorus und Theodorus (814), Johannes (842) und in dicht aufeinander: 
folgenden Kirchenverfjammlungen feine Grundſätze wiederholt zurücknahm und verwarf, ſowie 
an die wilden bürgerlichen Unruhen des 14. Jahrhunderts. 

Die Reihenfolge der Biſchöfe von Konſtantinopel kennen wir aus verſchiedenen Ver: 56 
jeiöhniffen ziemlich vollftändig, eine ſehr zweifelhafte Tradition führt diefelbe fogar durch) 
ie erften Jahrhunderte und angeblich bis auf den Apoftel Andreas als Anfänger hinauf. 
Abgeſehen von den erften unficheren Jahrhunderten würden fich vier Perioden unterfcheiden 
lafjen, die erfte von Konftantin bis zum photianifchen Streit (861) oder bis zum gänz * 
lihen Bruch mit dem Abendlande unter Gärularius (1054), die zweite bis zu dem Inter- 60 


12 Ktonftantinopel, Patriarchat Ktonftantinopolitanifches Symbol 


regnum der Lateiner, welches die griechifchen Patriarchen nötigte, mit dem Kaifer nad 
Nicäa —— während in Konſtantinopel ein lateiniſches Patriarchat beſtand (1204 
bis 61, vgl. Conspeetus chronol. ap. Fabric. J. c. p. 737), die dritte bis zur Er— 
oberung der Stadt durch die Türken (1453) und die vierte bis zur Gegenwart herab. 

6 Der Umfang des Patriarchats war im Mittelalter am größten. Sein erjter großer 
Verluft datiert von der Errichtung des ruffifchen PBatriarchats im Jahre 1589. Zwar find 
die ruffiichen Herricher auch fpäter immer machtvolle Schirmherrn der Patriarchen geweſen, 
doch nicht immer ohne Gegendienfte dafür zu beanjpruchen. Im 19. Jahrhundert hat der 
nationale Gedanke auf der Balfanbalbinfel unnötigerweife eine Reihe von autofephalen 

10 Kirchen hervorgebracht. Dadurch ift die Macht des P. in Konſtantinopel und damit aud) 
die Macht der orthoboren Kirche im Orient jehr zurüdgegangen. Den Anfang der Selbit- 
ftändigfeitöbeftrebungen machte Hellas. Der politischen Freiheit follte die kirchliche folgen. 
Die legten Abmachungen geſchahen im Jahre 1850. Bulgarien ift feit dem letzten Schisma 
von 1872 mehr oder weniger felbitftändig geworden. Serbien und Rumänien haben in= 

15 folge der auf dem Berliner Kongreß 1878 errungenen politifchen Selbitftändigfeit 1882 
bezw. 1885 auch eine felbitftändige Kirche erhalten. Alle autofephalen Kirchen jtehen aber 
in näheren firchlichen Beziehungen. Der Patriarch in Konftantinopel genießt noch immer 
eine gewiſſe moralifche Autorität. 

Die Eroberung von Konftantinpel 1453 brachte den P. erſt eine Machterweiterung 

20 nad) innen. Er erhielt außer feiner kirchlichen Würde auch ein gutes Stüd Verwaltung und 
Rechtſprechung für das untertorfene Volk der Romäer. Doch war feine Abhängigkeit von 
der MWillfür der Sultane und Weſire eine ziemlich vollftändige. Häufig führten dieſe, be- 
wußt oder unbewußt, auch nur das aus, was die Gefandten der großen abendländifchen 
Mächte wollten. Frankreich vertrat dabei auch die Fatholifchen, England und Holland die 

25 proteftantifchen Intereſſen. Jammervoll war es daneben, daf die Häuflichkeit der Amter 
in der Türkei fih auch auf den Thron der Patriarchen ausdehnte. Kein Patriarch fonnte ohne 
„Simonie” zur Herrfchaft fommen. Man darf nicht meinen, daß die tüchtigen Männer 
auf dem Throne das Unwürdige diefes Zuftandes nicht fühlten. Es ftand aber nicht in 
ihrer Macht, das zu ändern. 

80 Grundlage für die heutigen Nechtöverhältniffe des Patriarchats bilden die auf Grund 
des Hati humajun vom 18. Februar 1856 ausgeführten erızol Kavovıouol (Satella: 
ropulos a. a. ©. ©. 52). Demnach ift die Macht des Patriarchen ertveitert oder, beffer 
gejagt, bejchränft durch mehrere ihm beigeordnete Körperfchaften, unter denen die Synode 
die bedeutendite if. Diefe ovvodos Evönuovca ift eine uralte Einrichtung. Sie beftand 

35 ſchon zur Zeit des Chalcedonenje und erhöhte damals die Macht des Bifchofs in Konftan- 
tinopel. Hat fie fpäter cefjiert, jo wurde fie 1593 auf der Lokalſynode zu Konftantinopel 
jedenfalls wiederhergeſtellt. Auch fpäter bat fie das Anjehen des Patriarchen geftärkt, 
häufig aber im Verein mit dem höheren Klerus der Hauptjtadt über Einfegung und Ab: 
jegung des Patriarchen entjchieden. (Gaß +) Ph. Meyer. 


40 Konftantinopel, Synode v. 381 f. Bd II ©. 43,2—44, #3. 


Konftantinopolitanifches Symbol. — Litteratur: Die älteren Arbeiten find volle 
ftändig aufgezählt von E. Köllner, Symbolif aller driftlihen Gonfefjionen, 1. Zeil 1837, 
©. ı$, S. 28—52; P. Caspari, Zur Geſch. des Taufbelenntnifjes in den oriental. R. in 
den beiden erjten Jahrh. nach der Abfaſſ. des Nicäno-CBanifhen Symbols“ in ZITH 1857, 
4 ©. 634; „Die zwei Taufbetenntnijje, die uns Epiphanius in feinem Ancoratus mitgeteilt 
bat“, „Das Ältere eigentliche Nicänum von 325*, „Das Nicäino-EPanum oder jüngere, un« 
eigentliche Nicänum“ in der Normwegiihen Theol. Zeitichr., Bd 3 und 7, „Quellen zur Geid. 
des Tauffymbols, Bd I—IV, 1866f., vor allem Bd I, ©. 1f., 100F., 113Ff., 2135.; Lumby, 
History of the Creeds, 2. Aufl. 1880; Swainfon, The Nicene and Apostels’ Creeds etc., 
50 Kondon 1875; Hort, Two Dissertations. II: „On the CPan ereed and other eastern creeds 
of the fourth century“, Cambridge 1876; ®. Schmidt, Zur Echtheitäfrage des Nicäno-Eon« 
itantinopolitanums in NZ 1899, ©. 935ff.; F. Kunze, Das nicänifchefonstantinopolitanifche 
Symbol, Leipzig 1898; F. Kattenbuſch, Lehrbuch der vergleihenden Konfeflionstunde, 1. Bd, 
öreiburg 1892; derf., Das apoftol. Symbol, 1. Bd, Leipzig 1894; 2. Bd 1900. 
bb Das zweite unter den fog. öfumenifchen Symbolen ift das CPanum. Es ift bas- 
jenige von ihnen, welches allein den Namen „ökumeniſch“ mit Recht führen darf, fofern 
es in der griechifchen und römiſchkatholiſchen Kirche, weiter bei vielen orientalischen betero- 
» boren Nationalfirchen und bei den weitaus meiften proteftantifchen Kirchen und Selten in 
offizieller Geltung ift (f. die griechifchen Liturgien, Trident. Sessio III, Profess. fidei 


Konftantinopolitanifches Symbol 13 


Trid., das Iutherifche Konkorbienbud u. f. w.; Kiesling, Historia de usu symbolo- 
rum ete., Lips. 1753). Um gleich das Wichtigfte zu bemerken, jo brauchen die abenb- 
ländifchen Kirchen — und darin find ihnen die griechifchen vorangegangen — unter dem 
Namen des Nicäno-CPanums oder ſchlechtweg des Nicänums nicht dad auf der eriten 
Synode zu Nicäa 325 feitgeftellte Bekenntnis („Bekenntnis der 318 Biſchöfe“), fondern 6 
eine angeblich Iediglich eriveiterte, nach traditioneller Annahme zu Konftantinopel auf der 
fogenannten ökumeniſchen Synode 381 rezipierte Rezenfion desfelben („Belenntnis der 
150 Biſchöfe“). Es wird deshalb im folgenden zu handeln fein 1. von dem authentijchen 
Tert des CBanums, 2. von dem nicänifchen Symbol, 3. von dem Urfprung des CPanums 
und feinem Verhältnis zum Nicänum, 4. von der Gefchichte des CPanums in der Kirche. 10 
Die letzte, auch für den Urfprung des Symbols nicht gleichgiltige Frage kann zur Zeit 
noch nicht mit wünfchenswerter Sicherheit beantwortet werden; doc find Dank den or: 
ſchungen Casparis, Lumbys (mir nur aus der f. Arbeit befannt), Swainſons und namentlich 
Horts die Hauptpunkte ficher geftellt. Die älteren Arbeiten find antiquiert in dem, was fie 
über den Urſprung und die Gejchichte des CPanums beigebracht haben, fofern fie bier auf 
einer unfritijchen Borausfegung fußen. Vorzügliche Bemerkungen bei Touttse in feiner 
Ausgabe der Katechefen Eyrilld von erufalem. 

I. Es lafien ſich vornehmlich drei Terte des CPanums unterfcheiden: 1. der grie 
chiſche Tert, wie er in den Aten der 2. [bier zu Unrecht und nur in den Druden] 4. 
und 6. ökumenischen Synode und in den Werfen der jpäteren griechiichen Kirchenväter 20 
fowie in den Liturgien enthalten ift. 2. der lateinifche Text, repräfentiert durch eine Reihe 
von Überfegungen aus dem Griechiſchen in verfchiedenen Handſchriften, unter denen na— 
mentlich die ſog. Interpret. des Dionyfius Eriguus, die in den Alten des Konzils von 
Toledo 589, und in den Akten der Synode zu Forum Julii 796, fowie die von Papſt 
Leo III. in der Paulskirche aufgeftellte zu nennen ift (f. darüber Caspari, Quellen I, 2 
S. 213f.; Hahn, Bibliothek d. Symbole, 3. Aufl., $S 145 u.Burm, The old Latin text 
of our Nicene ereed in dem Journ. of Theolog. Stud. 1900 p. 102 ff.). 3. der im 
Abendland gebrauchte griechifche Tert, wie er in einigen Handſchriften vom 9. oder 10. Jahr⸗ 
hundert ab ung erhalten ift (j. Gaspari, Quellen I, ©. 236f., III, ©. 475f.; Hahn 
a. a. D. $144). Dazu kommen noch einige alte Überfegungen, wie die ſyriſche (nitrijche 30 
Handjchrift vom Jahre 562 im Brit. Muf.; ſ. Caspart, Quellen I, S. 100f.), die ara= 
biſch-koptiſche (ſ. Wüftenfeld, Synararium d. i. foptifcher Heiligenfalender 1879 3. 9. Hatur 
und 1. Amfchir), zwei angelſächſiſche (Handichriften des 11. und 13. Jahrhunderts in 
Cambridge und Orford, ſ. Heurtly, Harm. symbol., p. 162sq.) u. ſ. tv. Der lateinifche 
Tert des Symbols unterfcheidet fih — namentlich in feiner jegigen, vom gejamten Abend: 85 
land einhellig rezipierten Geftalt, aber auch ſchon in feinen älteften Rezenſionen mit Aus— 
nahme derjenigen, welche gelehrte wörtliche Überjegungen der griechiſchen Urkunden fein 
wollen — von dem griechifchen, abgejehen von kleineren, nicht bedeutenden Varianten, 
durch drei Eigentümlichkeiten.. Doc weicht die Interpretation des Dionyfius Eriguus 
ftärfer von dem Driginaltert ab, indem dort, abgejehen von den gleich zu nennenden abend» 40 
ländifchen Eigentümlichfeiten, ſich nicht unbedeutende Beränderungen und Auslafjungen 
finden. Die drei bemerkenswerten Eigentümlichfeiten find: 1. Der Zuſatz „filioque" im 
dritten Artikel, 2. die Weglafiung des in (eis) vor dem Gliede unam .... ecclesiam, 
3. die fingularijche Form der Belenntniswörtchen eredo — confiteor — spero (gries 
chiſch: zuorevouer Önodoyovuer). Ad 1. Der Zuſatz „filioque“ begegnet im Symbol 45 
uerſt in den Akten des 3. Konzil von Toledo 589 (ältere Bezeichnungen find apokryph), 
eu in mehreren fpanifchen Urkunden der folgenden Zeit, weiter in Urkunden der karo— 
lingiſchen Reichskirche (Jahr 796). Die Lehrform einer processio spiritus ab utroque 
ift von Auguftin ausgeprägt worden und wurde vom 5. bis 7. Jahrhundert im Abend: 
land berrichend; die Aufnahme derjelben in das Symbol ift in Spanien durch den Gegen: so 
ja gegen den weſtgotiſchen Arianismus zu ftande gekommen; aus Spanien kam fie in 
das karolingiſche Frankenreich und war bereits im erften Decennium des 9. Jahrhunderts 
dort in bie offizielle Form des Symbols aufgenommen. In Rom billige man zwar 
längjt die auguftinifche Lehre vom r Geiſte, hatte aber noch im Anfang des 9. Jahr: 
bunderts, wie die von Leo III. aufgeftellte Tafel und fein Beicheid an die fränkischen Ge— 55 
jandten vom Jahr 809 beweilt, das Symbol ohne jenen Zuſatz (j. Abälard „Sie et 
Non IV, p. 26sq. ed. Goufin, Kölner a. a. O. ©. 46. 49). Derſelbe ift jedoch bald 
darauf — mann und unter welchen Umftänden ift nicht anzugeben — aud in Nom in 
das Symbol aufgenommen worden; ſ. den ordo Romanus de divinis offieciis (BM 
XIII, p. 677°), der vielleicht der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts angehört, und den Streit co 


— 


5 


14 Konftantinopolitanifches Symbol 


des Photius mit Nom. Vgl. die ältere Litteratur über den trinitarifchen Streit bei Kölner 
a. a. D.; Wald, Hist. controversiae — de process. S. S. 1751; Gaß, Sumbolif 
der griech. K, ©. 130f.; Swete, On the history of the procession of the H. 
Spirit., Cambridge 1876 ; Zangen, Die trinitarifche Lehrdifferenz u. ſ. w, Bonn 1876. 
5 Ad 2. Die Auslafjung der Präpofition „in“ vor „eeelesiam“ ift nicht zufällig; ſie ift 
im Abendland jo alt, wie die Bezeugung des Symbols jelbjt; denn fie findet ſich ſchon 
bei Dionyfius Criguus im Anfang des 6. Jahrhunderts, in den Alten der Synode von 
Toledo 589 und in der mozarabijchen Liturgie; nicht wenige lateinifche Formen des Sym= 
bol® haben das eis allerdings wiedergegeben; allein teils find das gelehrte Überſetzungen, 
10 teild darf man daran erinnern, daß nad damaligem Sprachgebraud) das „in“ lediglich 
als Erponent des Accufativverhältnifjes gelten konnte. Auch diefe Variante gebt auf die 
auguftiniiche Theologie zurüd, letztlich aber auf die noch ältere abendländiſche Abneigung, 
irgend etwas anderes als den breifaltigen Gott als Objekt des religiöfen Glaubens im 
höchſten Sinne zu befennen; hierüber, ſowie über die interefjanten Maßnahmen abenb- 
15 ländifcher Kirchen, die Beziehung des „eis“ im Symbole auf „Kirche“, „Sündenvergebung“, 
„Zaufe”, „ewiges Leben“ zu verhindern, ſ. die erjchöpfenden Zufammenftellungen bei 
Gaspari, Quellen I, ©. 222f. Die dogmatifche Theorie bat dann Auguftin durch feine 
Unterfcheidung von eredere aliquid, alicui, und in aliquem geliefert. Ad 3. Die 
Verwandlung des Plural in den Singular, welche ſich nicht in den fpanifchen, wohl aber 
20 in den römischen, fränfifchen, angelfächfischen älteften Necenfionen findet, ftammt aus der 
traditio und redditio symboli, jofern das Glaubensbefenntnis als das Bekenntnis 
jedes einzelnen, der es ablegt, gelten fol. — Was die abendländifchgriechiichen Terte be= 
trifft, wie diefelben fich merkwürdig lange im Firhlichen Gebrauch der Lateiner troß Un— 
fenntnis der griechischen Sprache erhalten haben, jo bat Gaspari nachgewieſen, daß mehrere 
25 derjelben an den Eigentümlichkeiten des lateiniſchen Tertes teilnehmen (ſ. vor allem die 
St. Gallener Handfchrift saec. X), während der mit lateinifhen Buchitaben gefchriebene 
griechifche Tert im „Sacramentarium Gelasianum“ ſowie in einer liturgifchen Hand» 
jchrift der Miener Bibliothef mit dem orientalifchen Driginaltert identisch ift. Der angel- 
ſächſiſche Tert ftimmt natürlich mit dem lateinischen; der bei ſyriſchen Monophyſiten ges 
so brauchte Text v. %. 562, den Gaspari I, ©. 102f. hat abdrucken laſſen, ift mit dem 
griechiſchen identifcdh mit den Ausnahmen, daß uoreveıw wie im Decident im Singular 
jteht, was auf gottesdienftlichen Gebrauch ſchließen läßt, und daf das Prädikat: drroorokıxı) 
dem anderen: zadokıı) vorangejtellt iſt. Der Eoptiichsarabifche Tert, den Wüſtenfeld 1879 
aus dem Synaxarium mitgeteilt bat, ftimmt wörtlich mit dem Tert überein, den Gaspari I, 
3 ©. 106, N. 8 aus Beveridge, Zvrodıxzov I, 683 sq. (Paraphrasis Arabica ce. 1400) 
entnommen bat. Es find moörtliche Uberfegungen des griechiſchen Driginalterte® des 
CPanums, nicht, wie Caspari will, interpolierte Nezenfionen des Nicänums. Trogdem 
werden fie ald Befenntnis von Nicäa eingeführt. — Es giebt aber noch eine Reihe von 
Symbolterten, die fich jelbjt als nicänoscpanifche vefp. nicänifche bezeichnen und aud von 
#0 Caspari zu einem Teile wenigſtens für Modifilationen des CPanums gehalten werben, 
nämlidy 1. das rebidierte antiochenifche, 2. das nejtorianifche, 3. das philadelphenifche, 
4. das Symbol in der pjeudoathanafianiihen foumveia eis To avußokor, 5. das zweite 
längere Symbol im Ancoratus des Cpiphanius, 6. das kappadoziſch-armeniſche, 7. die 
dem Bafilius zugefchriebene Auslegung des nicänifchen Symbole, 8. das eine von den 
45 beiden in Chalcedon verlejenen Symbolen, welches als „Nicänum“ dort bezeichnet ift. In— 
dejien, fo große Vertwandtichaft diefe Symbole mit dem CPanum haben, jo find fie doch 
— dies gezeigt zu haben ift ein Verdienſt von Hort — nicht als Töchter, fondern als 
Scmeiterregenfionen jenes entitanden. Sie werden mithin von und im 3. und 4. Ab: 
jchnitt zu bejprechen fein, da fie nad Urjprung und Form für die Aufhellung des Rätſels, 
50 welches über der Entitehung des CPanums ſchwebt, von höchfter Bedeutung find. Nicht 
bierher gehören die furzen armenifchen, Eoptifchen und äthiopiſchen Symbole, ſowie das 
ausführliche Glaubensbefenntnis der Armenier, welche Gaspari, Quellen II, ©. 10f., ver: 
öffentlicht hat. 
II. Da das Symbol von Konftantinopel heutzutage und ſchon feit dem frühen Mittel: 
65 alter den Namen Nicäno-CPanum oder auch geradezu Nicänum führt, da es herkömmlich 
als eine bloße Erweiterung des Nicänums aufgefaht, ja geradezu mit ee verwechſelt 
wird, da es endlich unleugbar große Verwandtſchaft mit dem Nicänum beſitzt, ſo muß 
man auf Urſprung und Geſchichte dieſes zurückgehen, um die Entſtehungsgeſchichte des 
EPBanum zu ermitteln und richtig zu deuten. Das Nicänum, deſſen Originalgeſtalt, wie 
60 ſchon Wald gezeigt hat, ficher aus vortrefflichen Quellen fetgeftellt werden kann (j. hierüber 


Konftantinopolitanifches Symbol 15 


Hahn a. a. D., 3. Aufl, SS 142, 143; dort auch die alten lateinischen Überfegungen ; 
die ältefte ift die des Hilarius; fie weicht vom griechiichen Tert an drei Stellen ab, 1. ift 
im 2. Art. zu „dominum“ das abendländifche „nostrum“ getreten, 2. find ebendort die 
Worte du’ yuäs tobs Avdonnovs al unüberjegt geblieben, 3. ift für zai 2oyöusvor 
„venturus“ gejeßt), ift auf dem Konzil zu Nicäa 325 als erjter, relativer Abtcsluß des 5 
trinitarifchen Streites unter dem Drud des kaiſerlichen Willens, Dank dem moralifchen 
ergewicht der Kleinen alerandrinischen Partei, aufgeftellt worden. Die Vorgänge, die 
jchlieglich zum Siege der alerandrinischen Theologie und zur Aufftellung und Rezeption 
des Symbols geführt haben, find dunkel (ſ. Hefele, Konzil.:Gefch., 2. Aufl., Bd I, ©. 2827. 
und A. „Artanismus” Bd II ©. 14f.), da Euſebius abfichtlih geichwiegen, refp. die 10 
näberen Umſtände verjchleiert hat (f. den Brief an feine Gemeinde bei Mbanafius de 
decret. synod. Nie., Theodoret h. e. I, 12), die fpäteren Hiftorifer aber bereit aus 
der Legende jchöpften. Auch über den urfprünglichen Sinn des Öuoovoros kann man 
nicht mit genügender Sicherheit ind Klare fommen (f. die trefflichen Ausführungen Zahns, 
Marcell v. Ancyra 1867, S. 11—32). Soviel ift indes gewiß, daß Eufebius in der 13 
Hauptjache recht hat, wenn er jagt, daß das von ihm vorgelegte Symbol (daß es nicht 
das Taufiymbol von Cäſarea geweſen ift, darüber j. Bd I ©. 748) die Grundlage für 
die neue Glaubensformel abgegeben hat, wenn aud die näheren Umftände, die er erzählt, 
wenig glaubhafte fein mögen. Jenes nämlich wird beftätigt durch eine Unterfuchung der 
Kompofition des Nicänums. Das Verdienft, diefe richtig erfannt zu haben, gebührt Hort 20 
(Two Dissertations I, p. 54—72, p. 138sq.). Die wichtigſten Erfenntnifje in Bezug 
auf die Kompofition des Sicänums find folgende: I. Das Nicänum ruht, wie eine Ber: 
gleichung lehrt, ganz auf dem Symbol des Eufebius (f. diefes bei Hahn a. a. O. $ 123). 
II. Bon diefem unterjcheidet es ſich a) durch einige Weglaffungen und Heine Verände— 
rungen, b) durdy die Einfchtebung der alerandrinifchen chriftologifchen Formeln, c) durch 25 
eine durchgehende leiſe Redaktion unter Anlehnung an die jerufalemifchsantiochenifchen Tauf: 
befenntnifje (vgl. das Symbol in den Apoftol. Konftitut. bei Hahn 8 129, das jerufalemifche 
Symbol bei Hahn $ 124, antiochenishe Symbole bei Hahn SS 130 ff). III. Das Ni- 
cänum ift nicht als ein Taufſymbol aufgeftellt worden, fondern als eine dhriftologijche 
Blaubensregel mit fombolmäßiger Umrahmung. Ad II, a) Weggelaffen find aus dem 30 
Symbol von Cäfarea die Ausdrüde: „row Tod Veov Aöyow“ (dafür row vior Veoo) 
„TOWTITOROV Ans xrioews‘‘, „oo aarıov Tor alayav Ex TOD natoös yeyerrn- 
uevov“ (dafür yerındErra dx Tod naroös) und modifiziert ift die Phraſe viov uovo- 
yerij in uovoyeri — Veöv Gazwiſchen ein alexandriniſches Einſchiebſel). Diefe Weg: 
lafjungen find für das richtige Verftändnis des Nicänums vom höchiten Belang ; denn fie 35 
beweifen, daß die fiegende alerandrinifche Partei in der von ihr aufgejtellten Glaubens: 
regel jede Zweideutigkeit wie jedes Mißverftändnis vermeiden wollte und fi auf feinen 
Kompromiß eingelafjen hat. Die ausgemerzten Phraſen find nämlich fämtlich zwar biblische, 
aber zugleich folche, melde die offenen und halben Gegner am meisten im Munde führten. 
Deshalb entichloß man fich, fie in der neuen Glaubensregel fallen zu lafjen. Ad II, b) Die so 
neuen alerandrinifchen Einſchiebſel reſp. Zufäbe find: 1. „toũt' Zoriv &x Tijs ololas toü 
naroos“, 2. „yerrndirra od nomdrra“, 3. „Öuoodoro» to naroi“, 4. die ſechs 
criftologifchen Anathematismen am Schlufje des Symbols. Ad II, c) Alles übrige, in 
dem fih das Nicänum vom Symbol des Eufebius unterfcheidet, iſt nicht dogmatifcher 
Natur, ſondern find redaktionelle Anderungen. Diefe Modifikationen find aber ſämtlich 45 
der Art, daß fie mit dem Wortlaut der jerufalemifchsantiochenischen Taufſymbole überein- 
ftimmen. Man bat aljo anzunehmen, daß fie undogmatifche Konzeffionen an die auf der 
Synode dominierenden Patriarchen von Antiochien und Jerufalem find. E3 find folgende: 
1. im erjten Artifel navıwv für dnarıwv, 2. die Aufeinanderfolge der Worte: du’ od ra 
nayra Ey£vero, 3. der Zufaß: ra re dv To odoaro zal ra &r ij yjj, 4. der Zufaß so 
di quãc tous Avdoonovs, 5. der Zuſatz xareidovra, 6. &vardownnjoarra für &r 
avrdochnos nolrevoduevov. 7. els tobg oboavovs für oös or nareoa, 8. doydue- 
vov für NEorra ddr, 9. die Voranftellung des äyıov vor nweüua im dritten Artikel. 
Ad III) Daß das Nicänum zunächit fein Tauffymbol, fondern eine chriſtologiſche Glaubens» 
regel jein will, ergiebt ſich 1. aus der Kürze des dritten Artikels, 2. aus der Hinzufügung der 65 
Anathematismen am Schluß. Durch diefe Zujäge und jene Kürze, ſowie durch die unverhält- 
nismäßige Ausführlichfeit im zweiten Artikel, endlich durch die Ausmerzung der zweideutigen 
biblifchen Stüde hat das Bekenntnis einen theoretifierenden, A fan und unbibliichen 
Charakter erhalten. Dies ift für die nächſte Folgezeit mit ein Hauptanlaß getvorden, das— 
jelbe zu befämpfen. Nicht nur die Arianer und Eufebianer griffen es unter dem Bor: oo 


16 Konftantinopolitanifches Symbol 


eben, es ſei unbibliih, an, fondern au im Grunde homouſianiſch gefinnte Männer 
onnten ſich zu einer vollen Zuftimmung nicht entfchließen. Andererſeits, überlegt mar, 
mit welcher rüdjichtslofen Entichiedenheit und mit welchem Ernfte dieſes Belenntnis in 
feinem pofitiven und in feinem negativen Teile den Arianismus ausjchließt, wie es zu— 
5 gleich die ftärffte Verurteilung aller Halbheiten, die gedacht werden fünnen, enthält, und 
daß es ja eben ald Lehrorbnung und allgemeines Kirchengefeß, zunächſt nicht als Tauf- 
ſymbol, gemeint tvar, fo liefert es allein Hr ſich den ſtärkſten Beweis für die Energie der 
einen alerandrinifchen Partei. Aber diefe Partei hatte felbjt die Probleme noch nicht fo 
weit durchgedacht, daß fie das Belenntnis nad allen Seiten hinreichend zu decken verftand. 
ı0 Das Symbol war in jeder Beziehung verfrüht, und das rächte ſich. Verfrüht im Hinblick 
auf den theologifchen Standpunkt feiner Vertreter; denn diejen war die Abgrenzung und 
Sicerftellung ihrer Theologie gegenüber dem Modalismus ſelbſt noch nicht Klar und die 
— der zu präziſierenden Lehre vom Geiſte war ihnen noch nicht aufgegangen. 
Verfrübt auch in jeiner Aufftellung als allgemeines Firchliches Geſetz; denn die kirchliche 
15 Hierarchie jtand noch zum größten Teile wider dasjelbe. In den folgenden Jahrzehnten 
wird um das Nicänum A das heftigfte geftritten und eine ganze Reihe von Symbolen 
wird ihm bis zum Jahre 341 von den Gegnern entgegengeftellt. Der Kampf war recht 
eigentlich ein Kamp? um dieſes Belenntnis. In demjelben lernten feine Verteidiger den 
Wortlaut desfelben ſchätzen und hüteten fi, aud) nur in einem Worte von ihm zu a: 
20 ja auch jede erflärende Erweiterung im Sinne der Orthodorie wurde abgelehnt; man hätte 
den ficheren Rechtsboden verlaffen, jobald man jelbjt ein nur irgendiwie anders formuliertes 
Symbol zugelafjen oder aufgeitellt hätte (j. dazu Gaspari I, 39, 41; Bincenzi, de pro- 
cess. S. S. p. 80sgq.). Die Hauptitellen bei Athanafius felbit; dazu Hilarius, ad Con- 
stant. Aug. II, 5; Steronym., ep. ad Damas. ann. 381; Amphilonius [MSLXXXIX, 
25 p. 93]. So it denn auch auf der Synode zu Sardica 344 lediglich das Nicänum repe— 
tiert worden (Athanaſ., ad Antioch. ce. 5, Opp. I, 2, p. 616); die fogenannte ſardi— 
cenfifche Glaubensformel ift zwar ortbodor und ift in Sardica vorgelegt, nicht aber von 
der Synode rezipiert worden. Mit leichter Mühe könnte man aus den Synobalaften, 
aus den Werfen der Kirchenpäter und beterodoren Theologen zwiſchen 350 und 450 Dußende 
30 von Stellen nachweiſen, welche das unerreichbar hohe Anjeben des Nicänums, wie es als 
Inhalt der apoftoliihen Tradition unter dem glorreichiten Kaiſer Konftantin von der ehr: 
würdigſten Synode aufgeltellt worden ift, und feine abjolute Unantaftbarfeit bezeugen. 
Indes eines nur machte Schtwierigkeiten und führte zu Differenzen auch unter den An: 
— des Nicänums — das war die Frage, wie man fortan bei der Taufe zu ver— 
85 fahren habe. Wir haben oben geſehen, daß das Nicänum fein Taufſymbol iſt, ſondern 
eine Glaubensregel, und es giebt feine Zeugnifje dafür, daß man irgendwo in der Kirche 
zwijchen 325 und 361 mit dem Nicänum getauft hätte, vielmehr blieben zunächſt die 
älteren provinziallichlichen Taufiymbole im Gebraud. Als aber feit der Thronbefteigung 
Julians die orthodore Partei fich wieder erholte, ald von den berühmten Synoden im 
#0 Anfang der jechziger Jahre ab ſich raſch und ficher die große Neftauration der Orthodorie 
durchſetzte, als entſchiedene Biſchöfe in Kleinafien und Syrien für fie eintraten und mit 
Überlegenheit, Kraft und Weisheit das Werk ausführten und die orthodore Pofition nad) 
allen Seiten ficher ftellten, da wünſchte man audy bei dem jolennen Taufalte die reine 
nicänifche Lehre zum Ausdrud zu bringen. Dies konnte in dreifach verjchiedener Weiſe 
45 geichehen: indem man nämlich entweder die nicänifchen Stichworte in die alten provinzial- 
ichlihen Tauffymbole aufnahm, oder indem man das Nicänum für den jpeziellen Zived 
u einem Taufſymbol erweiterte, oder endlich indem man «3 ſelbſt troß feiner Unvoll- 
tändigfeit und jeiner polemifchen Haltung als Taufbelenntnis unverändert in den kirch— 
lichen Gebraudy nahm. Diefe drei Wege find in der That jämtlih in dem Jahrhundert 
60 zivilchen der Synode von Alerandrien und von Chalcedon eingefchlagen worden, wie im 
Bee gezeigt werden wird, und in bie Geſchichte diefer Verſuche gehört feinem Urfprung 
nad) das Symbol, welches den Namen „CPanum“ führt. 
III. Nach gemeiner Meinung, wie fie fich feit dem 6. Jahrhundert feftgeftellt hat 
und im Abendland fowie in der griechifchen Kirche und in den meiften orientalifchen Kirchen 
55 einhellig bezeugt wird, ift das CPanum auf der ökumenischen Synode von 381 redigiert 
worden. Dieje Synode, berufen von Theodofius I, um den Arianismus zu vernichten 
und den macedonianiſchen Streit zu jchlichten, habe das Nicänum dur eine antipneumas 
tomadhijche Erweiterung des dritten Artikels ergänzt und jo fei das Symbol entitanden, 
welches den Namen Nicäno-CPanum führe; diejes Symbol ſei dann fofort in den all: 
gemeinen Tirchlichen Gebrauch übergegangen. Im fpäten Mittelalter taucht die Notiz auf 


Konftantinopolitanifces Symbol 17 


(bei Nicephor. Gallift., h. e. XII, 13), Gregor von Nyſſa fei der Verfaffer jenes cpani- 
ihen Zufates zum Nicäanum; Marcus Eugenicus nennt — wahrſcheinlich die Namen ver: 
wechſelnd — auf dem FFlorentiner Konzil den Nazianzener als Verfaffer (Conc. Flor. 
sess. XXIII. Harbuin IX, p. 264): auf beide Nachrichten bat man aber nirgendwo in 
der Kirche ein Gewicht gelegt. Das erfte, mas die gemeine Meinung erfchütterte, war 6 
die Einfiht, daß in dem Ancoratus de3 Epiphanius, der auf das Jahr 373/74 datiert ift, 
ein Symbol fid findet — der Bifchof empfiehlt e&8 der Gemeinde von Syedra in Pam- 
phylien als kirchliches Taufſymbol und legt deshalb auf feine wörtliche Einprägung Ge 
wicht — welches, abgejehen davon, daß ihm die nicänifchen Anathematismen angehängt 
find, jich von dem CPanum nur durch die beiden Phrafen rovriorıw &x Tijs obolas toũ 10 
naroös und ra te &r tois oboavois zal a &r ıjj yij unterjcheidet, fonft aber mit ihm 
völlig identiſch ift. (Über fein Verhältnis zum CPanum und daß wahrſcheinlich die und 
bewahrten Handſchriften des Ancoratus es nicht ganz treu wiedergegeben, |. Hort a. a. O. 
©. 831). Diefe Sachlage erheifchte mindejtens eine leife Mobifilatton der traditionellen 
Meinung, wenn man nicht jened Symbol im Ancoratus entiveder für einen von Epipha— 16 
nius jelbjt nad dem Jahre 381 gemachten Zuſatz zu feinem Werke halten (jo Yranzelin, 
De Deo trino p. 556) oder es als Interpolation einer viel fpäteren Zeit im Ancoratus 
für unecht erklären wollte (jo Vincenzi in feinem fpäter zu beleuchtenden Werfe de pro- 
cessione S. S. ete., Romae 1878). So nimmt denn Hefele nad dem Vorgang von 
Tillemont (M&m. IX, p. 222, art. 78) und R. Geillier (Hist. des aut. sacrés V, 20 
p- 646) an (a.a.D. II, ©. 10), daß das Konzil nicht eigentlich ein neues Symbol auf: 
ſtellte, ſondern nur ein bereits übliches — eben das des Epiphanius — rezipierte und an 
einzelnen Stellen veränderte, namentlich ins fürzere zog. Letzteres konnte Hefele nur hin— 
zufügen, weil er das betreffende Symbol im Ancoratus mit einem zweiten längeren in 
derjelben Schrift verwechfelte (a. a. D. N. 5). Diefem gegenüber ift das CPanum aller: 26 
dings fürzer; aber mit ihm hat es überhaupt wenig oder nicht? gemein, während es mit 
dem von Epiphanius an erfter Stelle aufgenommenen fo gut mie ibentifch ift. Die Tille— 
montjche Hypotheſe ift von Caspari (TbZ Bd III, Quellen I, 1f.) mit befannter Gelehr: 
ſamkeit weiter ausgeführt worden. Aud nach ihm ift das von Epiphanius im Ancoratus 
mitgeteilte Belenntnis vom Konzil zu Konftantinopel zum allgemeinen Kirchenſymbol er: 30 
boben worden; er fucht dies durch das außerordentliche Anfehen des Epiphanius in feiner 
Zeit zu begründen und nachzuweifen, woher fich die Belanntichaft des cpanifchen Konzils 
mit dem chprifchen Symbol fchreibe. Was den Urfprung des Symbols jelbjt betrifft, jo 
zeigt er untiderleglich, daß es nicht von Epiphanius ſelbſt verfaßt, auch nicht auf Cypern 
entjtanden fein fönne, vielmehr einige Jahre vor 373 und zwar in Syrien aufgejtellt 35 
worden jei. Wir werben alfo zwar für den Urjprung des GPanums bereits vom cpanis 
ſchen Konzil weggeführt und auf eine mindeſtens um 15 Jahre frühere Zeit vertiefen, 
aber mit der Rezeption in Konftantinopel 381 foll es doch feine Richtigkeit haben. In— 
defien von einer hervorragenden Rolle, die Epiphanius auf der Synode von 381 gefptelt 
baben joll, gejchweige von der Nezeption eines von ihm vorgelegten Symbols, ift in feiner 40 
Urkunde die Rede. Entweder allo gilt die freilich erſt ſpät auftauchende Nachricht, die 
150 Väter hätten auf der Synode ein neues Symbol aufgeftellt, rejp. das Nicänum von 
fih aus durch Zuſätze erweitert — dann aber ift das Symbol im Ancoratus als Inter— 
polation zu ftreichen, oder aber, wenn diefes gilt, fcheint es um die Zuverläfligfeit der 
Tradition von der Aufftellung des CPanums im Jahre 381 gefchehen zu fein. Dem ift as 
nun auch in der That fo, und es läßt ſich ihre Unrichtigfeit, ganz unabhängig von dem 
Urteil über dad Symbol des Epiphanius aus äußeren und inneren Gründen beieijen. 
1. Die Synode von Konftantinopel war überhaupt feine ökumeniſche; Kaifer Theodofius 
bat, wie Theoboret h. e. V, 8 angiebt, nur die Biſchöfe feines Reichsanteils zur Synode 
berufen und es find in der That nur Morgenländer anweſend geweſen (Hefele a. a. O. II, so 
©. 3); aber auch der Drient ſelbſt war jehr unvollftändig vertreten. Die Synode war 
bauptjächlih aus thracifchen, kleinaſiatiſchen und ſyriſchen Biſchöfen zufammengefeßt; fie 
wurde eröffnet, bevor der alerandrinifche Patriarch und die wenigen ägyptiſchen Bijchöfe 
famen, und diefe haben auf ihr überhaupt feine Rolle gefpielt. 2. Die Kanones von Kon: 
ftantinopel find in die älteften griechiichen Kanonenfammlungen nicht eingetragen geweſen; 55 
ſchon bie Ballerini haben dies richtig daraus erfchloffen, daß im der ältejten Iateinifchen 
Ueberjegung der Kanones, der Prisca (2. Hälfte des 5. Jahrhunderts) die Kanones von 
Konſt. erft nach denen der 4. allgemeinen Synode geftellt find (j. Mansi, VI, E 1174; 
Ballerini, ‚Dpp- Leon. I, T. III, p. 553; Hefele a. a. ©. II, ©. 13). Man darf 
hieraus mit Recht folgern, daß die Beichlüffe der Synode von 381 erft nach dem Jahre so 
Real-Enchflopäbie für Theologie und tirche. 8. M. XI. 2 


18 Konftantinopolitanifches Symbol 


451 ein allgemeines Anjehen aud im Orient erhalten haben (über die ſchwanlende Zahl 
der Kanones und ihre Vermehrung im Orient ſ. Hefele a. a. O.). 3. Unter den wenigen 
Denkmalen, die uns als Akten des zweiten jog. öfumenifchen Konzil erhalten find, — 
es find lediglich 7 Kanones und ein einleitender Brief an den Kaifer — findet ſich das 
6 Symbol nicht. Vielmehr ift es erjt in den fpäteren Sammlungen in die Akten des Kon— 
ils eingefchaltet worden, und man hat bereit3 nicht3 näheres mehr von den gefchichtlichen 
erhältniſſen getwußt, die zu feiner Aufftellung geführt haben; denn es ift ohne jede 
biftorifche Einführung oder Umrahmung aufgenommen (f. Mansi III, ©. 565), dazu an 
einer ganz ungewöhnlichen Stelle, jo daß jchon die Ballerini die Einſchiebung fonitatiert 
10 haben. 4. Sofrates (V, 8) ergäblt, daß die Synode von Konftantinopel, nachdem Die 
macedonianiſchen Biſchöfe diefelbe verlafien hatten, den nicänifchen Glauben lediglich be— 
ftätigt hätte, und Sozomenus (VII, 7. 9), jowie Theodoret (V,8) wiſſen e8 nicht andere. 
Noch wichtiger aber ih, daß Gregor von Nazianz, der der Synode ſelbſt beigewobnt, in 
feinem bald nad) ihrer Beendigung gejchriebenen ausführlichen Brief über die Glaubens- 
15 regel an Cledonius ledigli das nicäniſche Symbol erwähnt, dagegen von einer Ergänzung 
desfelben oder von der Aufitellung eines neuen Symbols nichts jagt (Ep. 102 [Orat. 52] 
Opp. II, p. 93 ed. Paris). Died argumentum e silentio ijt aber deshalb für bie 
traditionelle Anficht tödlich, weil Gregor in demfelben Brief fonftatiert, daß das Nicänum 
in Bezug auf den bl. Geift unvollftändig fei. Gregor hätte unmöglich ſchweigen fünnen, 
20 wenn eben die Synode von Konftantinopel das Nicänum ih jener Hinficht ergänzt hätte. 
5. Die Yateiner haben wohl gleidh nad) der Synode mehrere ihrer Verfügungen getadelt 
(Hefele II, ©. 30 f.), aber mie fie von einem allgemeinen Anfehen derjelben nichts 
wiſſen, fo wiſſen fie auch bis über die Mitte des 5. Jahrhunderts hinaus weder von ber 
Aufftellung eines neuen Symbols dafelbit, noch von einer Erweiterung des Nicänums, 
35 Dies ift aber im Orient nicht anders; die Synode von Konftantinopel von 382 bezieht 
fih in ihrem Synodaljchreiben an die in Rom verfammelten Biſchöfe lediglih auf das 
Nicänum als auf das pafjende Taufjymbol (Casparı in d. luth. Ztichr., 1857, ©. 659f.); 
die ziveite (dritte) öfumenische Synode zu Ephefus 431 hat das Nicänum auf ber erſten 
Sihung verlefen und in ihre Akten aufnehmen lafjen; von dem CPanum ſchweigt fie 
sn völlig. Auf der Räuberſynode im Jahre 449, welche die Synode von Ephefus ald „Die 
zweite Synode” bezeichnet, mithin die von Konftantinopel nicht zählt, ift das Nicänum 
citiert, bezeugt und als die alleinige, unverrüdbare, unveränderlihe Grundlage der reinen 
Lehre befannt worden; über das CPanum wird gejchwiegen. Man müßte bier fehr aus— 
führlih fein oder aber man kann nad) den Unterfuchungen von Hort und Gaspari — 
85 welche letztere um jo zuberläjfiger find, ald Gaspari von der Echtheit des CPanums ja 
noch überzeugt ift — ſich ſehr kurz faſſen: es giebt aus den Jahren 381—451 im Orient 
ſowohl wie im Decident in feiner Synodalafte, bei feinem Stirchenvater oder heterodoren 
Theologen irgend eine fihhere Spur der Eriftenz des CPanums, gefchtveige denn, daß es 
nachweisbar irgendwo damals als das Symbol von Konftantinopel oder ald das offizielle 
+0 Taufſymbol gebraucht worden wäre. Dagegen verbrängt in diefer Zeit das unveränderte 
Nicänum mehr und mehr in den weitaus meijten Kirchen, namentlich des Orients, die 
alten Taufſymbole und fteigt wo möglich noch ım Anſehen. Auch wird über den reinen 
Tert desjelben mindeftens noch mit derjelben Eiferjucht gemacht, wie in dem 4. Jahrhundert 
und jede Veränderung desjelben mit Entrüftung abgelehnt. Unter dem jo häufig in jener 
45 Zeit genannten Nicänum das CPanum zu verfteben, weil diefes ja, wie man kritiklos 
meint, nur eine Modififation des Nicänums ſei und deshalb auch jo genannt werden konnte, 
ift pure MWillfür; denn an den Stellen, wo der Wortlaut des Nicänums wirklich citiert 
wird, ift niemals der Tert des CPanums miedergegeben. (Über die Möglichkeit einer oder 
zweier Ausnahmen f. unten und sub IV; darüber, daß man in dem 5. Jahrhundert 
so nicht unter dem Nicänum das Nic.Panum verjtanden hat, ſ. Caspari in d. luth. Ztichr., 
1857, ©. 643.) Man könnte nun meinen, eben weil die Synode von 381 ein ökume— 
nifches Anfehen in der erjten Hälfte des 5. Jahrhunderts nicht befaß, und zumal, mie 
noch die Briefe Leos I. und Außerungen von ägyptiſchen Klerikern beweiſen, im Abend- 
land und in Agypten für nichts galt, fo feien die Verfügungen derjelben auch alsbald in Ver- 

55 gejfenheit geraten und mit ihnen auch das neu aufgejtellte Symbol; und man fünnte fich 
weiter auf die Nachricht berufen, daß laut Mitteilung der 2. cpanifchen Stmode von 382 
die Synode von 381 einen uns leider nicht mehr erhaltenen Tomus über die orthodore 
Trinitätölehre aufgeftellt habe; in diefem Tomus könne das neue Symbol enthalten ge- 
weſen fein; allein dies ift er unwahrſcheinlich, denn a) ftehen diefer Hypotheſe die oben 

co mitgeteilten Angaben des Gregor und ber drei Kirchenhiftorifer entgegen, b) müßte doch 


Konftantinopolitanifches Symbol 19 


irgendwo, wenn die Synode ein ſolches Symbol aufgeftellt hätte — mindeftens in der 
Kirche von Konftantinopel ſelbſt — in den folgenden zwei Menfchenaltern eine Spur 
desjelben zu finden fein; dies ift aber nicht der Fall, vielmehr läßt fih aus einer 
von Chryſoſtomus zu Konftantinopel gehaltenen Homilie nachweiſen, daß das Tauf- 
fombol der Kirche zu Konftantinopel des 4. Jahrhunderts nicht das CPanum geweſen ift 
(Opp. X, 1 p. 440—49 ed. Paris.; j. Bearfon, Expos. symb., 1691, p. 683; 
Heurtlv, Harmonia Symb., 1858, p. 39, beide citiert bei Gaspari I, ©. 84f., der die 
Homilie ausführlich beichreibt), e) muß man, falle die Synode wirklich ein neues Symbol 
aufgeftellt, rejp. das Nicänum erweitert hätte, nach dem, was wir von ihren Verhand- 
lungen wiſſen, einen anderen Wortlaut besjelben erwarten, ald den des fogenannten 10 
CPanum. Doch führt uns diefes bereits zu den inneren Gründen, die gegen die Aufitellung 
des ſog. CPanums auf der Synode von 381 fprechen, hinüber. Es ijt deshalb ab- 
Ichließend 6. zu bemerken, daß nicht nur big zur Mitte des 5., fondern fogar bis zum 
Anfang des 6. Jahrhunderts fich mit einer Ausnahme fein zuverläffiges Zeugnis für das 
CPanum findet. Dieje eine Ausnahme find die Akten des 3. (4.) Konzild von Chalcevon ı5 
im Jahre 451; in diefe ift das CPanum neben dem Nicänum aufgenommen und als 
Symbol der Synode von 381 bezeichnet; vom Anfang des 6. Jahrhunderts ab findet es 
fi) dann jehr häufig neben dem Nicänum. Auf diefe Beobachtungen wird im folgenden 
Abichnitte sub IV. näher einzugehen fein. So viel wird aus dem in Kürze Beigebradhten 
bereits einleuchten, daß die traditionelle Annahme, die Synode von Kontantinopel babe 20 
ein zweites Symbol neben dem Nicänum aufgejtellt oder dieſes ergänzt, aus äußeren 
Gründen überaus unwahrſcheinlich ift. 

Die inneren Gründe freilih find jener Annahme noch viel ungünftiger; denn es 
läßt ſich nachweiſen I. daß das CPanum fein bloß erweitertes Nicänum ift — mithin 
fällt die Auskunft fort, die fpäteren Berichterftatter hätten das neue Symbol als identifch 5 
mit dem Nicänum gefaßt, wo fie bezeugen, zu Konjtantinopel fei lediglich das Nicänum 
beitätigt worden, — II. daß die neue Kezenfion, vorausgejett, die Synode habe ein neues 
Symbol aufgejtellt oder das Nicänum erweitert, unmöglich jo lauten fonnte, wie das og. 
anum lautet. Ad I. Das CPanum unterjcheidet jih nämlid von dem Nicänum nicht 
nur durch die Hinzufügung neuer Glieder zum dritten Wrtifel, jondern ift auch fonft von so 
ihm durchweg verjchieden und geht fichtlich auf eine andere Grundlage zurüd, wenn es 
auch einen Teil der nicänifchen Stichworte aufgenommen hat. Bergleiht man das CPanum 
mit dem Nicänum, fo ergiebt fih: 1. Es fehlen im CPanum a) die Worte roür' doriv 
&# rijs obolas Tod naroos, b) Veöv dx Veoö, c) ra te &r To odoavod xal ra dr 
7ö yn (im 2. Artik.), d) die Anathematismen, 2. es find zugefegt im CPanum: a) Die ss 
Worte: omrmyv oboavod zal yis (im 1. Artikel), b) die Worte oo arrow av 
aldvooy zu yerrnderra (im 2. Artikel), c) die Worte &x r@v obpav@v zu xareldörra, 
d) die Worte 24 nveuuaros dylov »al Mapias tjs naodkvov zu 0aoxwik£rra, 
e) die Worte oravomderra te Into Humv Eni Ilovriov Ilılarov xai vor nadövra, 

f) die Worte zal rapevra nady zaddrra, g) die Worte zard ras yoapds nad) dva- 4 
oräyra t. zoirm Nu£oa, h) die Worte zal zadelöuevov cu dekimv Tod naroös nad) 
dveldörra eis tr. oloavovus, i) die Worte nddım uerd ÖdEns zu Zoyöusvor, k) die 
Worte ob rs Paorkelas obx Zora tElos am Ehluf bes 2. Artikeld. 3. E3 find 
Unterfchiede in der Stellung der Worte und im Satzbau vorhanden: fo ift a) im 
1. Artikel das Glied, ‚welches Gott als Schöpfer alles Sichtbaren und Unfidhtbaren ausjagt, a5 
anders gejtaltet, b) im 2. Artikel das uovoyernj mit dem Artikel als Appofition zu vio» 
tod Ocoũ geitellt, e) ftatt yerınderra &x toü narods heißt es Töv &x 100 nargös 
yerınderra, d) die lieder im 2. Artikel find mit Ausnahme des oravowdErra ſämtlich 
duch ein xal verbunden, e) im 3. Artikel heißt es zal els ro nveuua to äyıov; im Ni: 
cänum dagegen: zal eis ro Äyıov veüua. Wir finden aljo, wenn wir das CPanum zo 
mit dem Nicänum vergleichen, abgejehen von der angeblich alleinigen Erweiterung im 
3. Artifel, 4 Auslaffungen, 10 Zufäge und 5 ftiliftifche Veränderungen; ja es find über: 
baupt, worauf Hort zuerft aufmerkſam gemacht hat, von den 178 Worten im CPanum 
nur 33 ficher aus dem Nicänum, alfo noch nicht ein Fünftel (Hort S. 107, N. 1). Kein 
Einfihtiger wird bei diefem Thatbeftande mehr behaupten können, das CPanum ſei lediglich 55 
eine leicht modifizierte Rezgenfion des Nicänums, jondern der Schluß ift unabweislich, daß 
es entweder ein ganz felbitftändiges neucs Symbol ift mit gewiſſen nicänifchen Einſchiebſeln 
oder daß ihm irgend ein anderes älteres Taufſymbol zu Grunde liegt, welches nur nicä- 
nich redigiert ift. Gerade die kleinen Abweichungen vom Wortlaut des Nicänums beiveijen 
dies; denn einen Teil der größeren Zufäge könnte man zur Not fo deuten, daß die, welche co 
2 * 


a 


20 Konftantinopolitanifches Symbol 


das Symbol aufftellten, die nicänifche regula fidei zu einem Taufbefenntnis erweitern 
wollten und deshalb den 2. Artikel reicher mit ſolchen Gliedern ausitatteten, welche die 
Thatjachen der Gefchichte Jeſu enthielten. Namentlih könnte man den Zufaß 2x nveu- 
atos äylov »al Maolas tjs napdevov ald einen antiapollinariftiihen deuten, tie 

5 denn A nachmals die Erben der Apollinariften, die Eutychianer, an ihm Anftoß ge 
nommen haben. Indeſſen diefe ganze Betrachtungsweiſe verbietet fih, da die Zahl der 
Abweihungen vom Nicänum eine zu große ift; denn abgejehen von den wenigen nicäni- 
chen Stichworten differieren die beiden Symbole auf allen Bunften und haben überhaupt 
ungefähr nur das miteinander gemein, was allen Taufſymbolen in der alten Kirche ge— 
ı0 meinfam war. Die Auslafjungen aber verlangen nod eine bejondere Betrachtung. Tritt 
man an dad CPanum mit der Hypotheſe heran, es jei ein auf der Synode zu Konftan- 
tinopel im Jahre 381 zum Taufbekenntnis erweitertes, redigierted Nicänum, fo braucht 
die Fortlaffung der Anathematismen nicht zu befremben, da fie in einem Taufbelenntnis 
ftörend twaren; anders ſteht es mit dem Fehlen der beiden Glieder; roürT' Zotiv dx rijs 
15 obolas ro naroös und Deöv dx Veod. Mie will man es erklären, daß mehr als 100 
nicänifch gefinnte Bilchöfe auf einer Synode, die zu einer Zeit gebalten wurde, da ber 
Arianismus noch eine Macht war, die felbjt zum größten Teile Sub ehnte hindurch für 
den Wortlaut des Nicänums gefämpft hatten, die auch — und das iſt das ficherite, mas 
wir von der Synode wiſſen — ſich ausprüdlich zum Nicänum befannt haben, die mich: 
20 tigften nicänifchen Formeln aus dem Bekenntnis jollen ausgemerzt haben? Wer kann fich 
bier bei der Auskunft beruhigen, daß fie ja das „Öuoovoros“ beibehalten haben und daß 
fie jene Glieder ftrichen, mweil fie im Grunde mit diefem identisch feien? Denn erftens find 
fie das nicht, und wenn fie e8 wären, jo hat doch niemand zwiſchen 325 und 381 bes- 
halb auf eine Verkürzung des Nicänums angetragen. Nein — dieſer Thatbeitand erklärt 
25 ſich lediglich nur fo, * das CPanum eben kein redigiertes Nicänum iſt, ſondern ein 
eigentümliches, freilich orthodoxes Symbol, in welches man die notwendigſten nicäniſchen 
Stichworte aufgenommen hat, ein älteres provinzialkirchliches Symbol — denn ganz neue 
Taufbekenntniſſe machte man im 4. und 5. Jahrhundert überhaupt nicht —, das durch 
die Aufnahme von Stücken der nicäniſchen regula zu einem orthodor:nicänifchen umge— 
80 Schaffen wurde. Auf diefelbe Hypotheſe führt aber auch die Betrachtung zweier Zufäge, 
welche das CPanum gegenüber dem Nicänum bat; es ift erjtens die Zufügung „zoo 
ndavımv raw alamay“ zu Tov 2x Tod narpös yerrnderta, jodann der Zuſatz zara 
tas yoapds. Was den erften betrifft, jo iſt bekannt, wie jehr es die nicäniſchen Väter 
jcheuten, irgend eine Zeitbeftimmung zur Geburt des Sohnes aus dem Vater hinzuzufügen, 
35 da fie immer mißdeutet werben fonnte ; haben fie doch aus dem Glaubensbelenntnis des 
Eufebius ausdrüdlich (f. oben) gerade jene Worte weggelaſſen. Ihre Stellung zu den— 
jelben konnte ſich nach den Vermittelungsformeln von Antiochien und Sirmium nur ver- 
ihärfen. Wie follten alſo die Väter von Konftantinopel diefe Worte wieder hinzugefügt 
haben — und das müßten jie, wenn die Annahme begründet wäre, daß das CPanum 
0 ein redigiertes Nicänum fei? Hätten fie damit nicht geradezu den Semiarianern recht 
gegeben, hätten fie nicht das Nicanum verfälfcht und verborben? und dies im Jahre 381, 
damals, wo uns bezeugt ift, daß die Orthodorie triumphiert, der nicänische Glaube end— 
giltig gefiegt hat, wo wir gleih im 1. Kanon der Synode lejen: un ddereiodau iv 
niouv av nareoaw tv Toraxoolov Öderaorıo, av Ev Nixaia rjs Bidvvias 
4 ovveidörrov, Alla uevew Exeivnv xvolav, und die Semiarianer ausdrüdlich verdammt 
werden! Dies iſt fchlechterdings unmöglid. Wiederum aber wird alles Klar, fobald man 
annimmt, das CPanum jet ein, freilich nicht zu Konftantinopel, nicäniſch redigiertes älteres 
Taufſymbol, welches die angeführten Glieder eben bereits enthielt, au8 dem man fie daher 
nicht geftrichen bat, fondern ſich begnügte, die mwichtigften nicänifchen Stichworte einzu- 
80 fchieben. Nicht anders ſteht es mit den ominöfen Worten zara ras yoapds. Sie waren 
in einem langen Streite fo verbächtig geworden, daß fein Nicäner Grund hatte, fie einem 
Symbole, welches fie nicht hatte, gejchtveige dem Nicänum, beizufügen. Ad II. Aus dem 
bisher dargelegten folgt mit Evidenz, daß das CPanum kein erweitertes Nicänum, fondern 
ein nicäniſch redigiertes provinziallirchliches Taufſymbol ift; e8 folgt aber bereit3 aus dem 
65 zulegt Beſprochenen, daß es überaus unmwahrjcheinlich ift, diefe nicänifche Redaktion habe 
zu Konftantinopel auf der Synode 381 ftattgefunden. Denn von diefer Synode ift nur 
berichtet, daß fie das Nicänum bejtätigt habe. Könnte man diefen Bericht zur Not auch 
jo verftehen, daß die Synode das Nicänum zugleich erweiterte, jo ift es doch abfolut aus: 
geichlofien, daß fie ein ganz anderes Symbol zu Grunde legte und nur mit einigen nicä= 
so nischen Stichworten ausftattete. Dies wäre der Fall geweſen, wenn das fog. CPanum 


Konftantinopolitanifhes Symbol 21 


wirflih von ihr herrührte. Es läßt fich aber die nicht geringe Unmwahricheinlichkeit diefer 
Annahme noch durch eine befondere Betrachtung des 3. Artikel des CPanums erhöhen, 
der ja im eigentlichen Sinne ihr Werk fein fol. Daß auf der Synode von 381 die 
Pneumatomachen belämpft worden find, daß von dort ab ihre definitive Ausſchließung aus 
der ortbodoren Kirche datiert, daß die Synode nicht nur nicht mit ihnen paftiert, fondern 5 
ihnen in der rüdjichtslofeften Weiſe die Thür gewieſen bat, jtebt feſt. Ebenſo gewiß ift, 
daß der dogmatiſche Tomus, welchen fie erlafjen hat, der leider verloren ift, die volle 
Homoufie des Geiftes mit dem Vater und dem Sohne ausgeiprocdhen hat (j. namentlich 
Gregorii Naz. ep. ad Cledonium). Was find aber die Prädikate, welche dem bl. 
Geifte in dem fog. CPanum gegeben werden? Nicht feine Homoufie wird befannt, fon= 10 
dern man begnügt ſich zu lehren vom bl. Geifte: röo xUoıor, rö Lwonowürv, to 2x Toü 
naroös Exnopevöusrorv, TO oby natoi xal vi OvyN000xVvoVusvor zal ovvdokalö- 
uevov, 10 kakjoav dia raw noopyröv, d.h. man begnügt fi mit Ausfagen, die wohl 
bomouftanifch verftanden werben ——— aber die Homouſie durchaus nicht ausdrücken, die 
am Anfange des Streites in den ſechziger Jahren genügt haben mochten und damals 16 
wirklich der Eorrefte Ausdrud der Ortbodorie waren, die gegenüber dem groben Arianismus 
genügen, die aber ganz unzureichend find gegenüber den energijchen Beftreitungen ber 
Homoufie des Geiftes um 380. Ober konnte nicht au ein Pneumatomache lehren und 
bat e8 gelehrt, daß der Geift Herrfcher fei und Lebendigmacher, konnte nicht auch er die 
Formel, daß er mit dem Bater und dem Sohne angebetet werden müſſe, ſich zur Not 20 
gefallen laſſen? Dieſe Formel hätte nun und nimmermehr den Streit um die Homoufie 
des Geiftes beendet und niemals den Ausſchluß der Macedonianer bewirkt. So ift es 
denn aud mit Gewißheit zu jagen, fie ift nicht das legte Wort der Synode von 381 ges 
weſen; jene Synode hat nicht in diefe Formeln ihren Glauben an die Homoufie des hl. 
Geiſtes eingelleidet. Aber das CPanum enthält zweifellos eine ortbodore, nur nicht ges 35 
nügend präzifierte Lehre; aljo werden wir für feine Abfafjung wiederum auf eine ältere 
Zeit zurüdgetiefen und werben genötigt, in ibm ein Taufiymbol zu erkennen, welches 
nah 362 und geraume Zeit vor 381 nicänisch und antipneumatomachifch redigiert ift. 

Das EPanum ift fein erweitertes Nicänum, auch nicht von der Synode zu EP. 381 
ala Abſchluß der trinitarifchen Streitigkeiten an Stelle des Nicänums aufgeftellt worden. 30 
Dieje hat vielmehr als Symbol lediglich das Nicänum repetiert, wenn fie auch zugleich in 
ihrer dogmatiſchen Konftitution Erläuterungen desſelben gegeben bat. Dies ift aus äußeren 
und inneren Gründen ficher geftellt. Das CPanum ift ein älteres Taufbelenntnis ; aber 
woher ftammt es und welches ift feine Entjtehungsgefchichte? Die bisherigen Unterfuchungen 
haben uns dafür Fingerzeige gegeben. Zugleich haben wir nun die wichtige Thatfache 35 
ins Auge zu fallen, dab ja der Wortlaut des fogenannten CPanums 8 Jahre vor ber 
Synode von Konft. im Ancoratus des Epiphanius mitgeteilt worden ift. Wir werden 
nicht mehr geneigt fein, diefe Mitteilung dort für einen nachträglichen Zuſatz, fei es bes 
Verfaſſers felbit, fei ed eines anderen, zu balten, da uns die Analyje des CPanums 
jelbjt deutlich machte, es müſſe geraume Zeit vor 381_ entftanden fein; vielmehr werben «0 
wir fie ald wichtigen Hinweis auf bie wirkliche Entftehung des CPanums zu brauchen 


en. 

Epiphanius hat, wie Caspari gezeigt hat, das Symbol nicht ſelbſt verfaßt ; er über: 
liefert es ald ein ihm felbit überfommenes ehrwürdiges Belenntnis zum kirchlichen Ge 
brauch und zur mwörtlichen Einprägung, und er jagt nad Mitteilung desſelben: xal adın 4 
ev ij nlors naoedodn dno raw Aylaw dnoorölow, zal Ev Exzinoia ıjj Ayla 
nöhsı [sic] dno narıwv Öuod raw Ayla Fruoxönaw Ünto toraxoolıw Öfxa Tov 
aoduov. Sind diefe Worte auch nicht ganz verſtändlich und mindeftend an einer 
Stelle verderbt, jo gebt doch ſoviel deutlich aus ihnen hervor, daß Epiphanius das Symbol 
als das apoftolijchnicänifche der Gemeinde in Pamphylien mitteilt. Woher hat er e8? so 
Schon dem alten Gerhard Voſſius ift die Ahnlichkeit zwiſchen dem Symbol der Kirche 
von erufalem und dem des Epiphanius (dem ſog. CPanum) aufgefallen (de tribus 
Symbolis 32—38) ; Hort ift diefer Abnlichfeit nachgegangen und hat fie zur Evidenz 
erhoben (a. a. D. ©. 76f. ©. 142f.). In der That ift das ſog. CPanum nichts anderes 
ald das neu redigierte, mit den twichtigften nicänifchen Formeln und mit einer regula 56 
fidei betreff3 des heiligen Geiftes ausgeftattete Taufbefenntnis der jerufalemifchen Kirche. 
Der ganze 1. Artifel und der 2. bis zu den Worten za» alavo» iſt mit dem jerufa- 
lemifchen wörtlich identisch; der 2. Artikel ift feinem Gerippe nach jerufalemifdh ; nur 
find die nicänifchen Formeln und folgende biftorifche Näherbeſtimmungen eingejchoben : 

avevuarog Äylov xai Maolas tijs napdEvov — re Into Humv Ei Tlorriov w 


22 Konftantinopolitanifches Symbol 


Ihiarov zal nadoyra — xard tas ypapds — ndiv ... uera Ööfns; doch kann 
der eine ober andere diefer Zufäße, namentlich der legte und vorlegte, auch im jerufalem. 
Symbol geftanden haben — ber erfte ift wohl antiapollinarifh — ; wir kennen basjelbe 
nämlich nur aus den Katecheſen Cyrills, aus welchen e8 zu refonftruieren tft (ſ. Hahn a. a. D. 
58 124). Der 3. Artikel lautete im jerufalemifchen Belenntnis: xal eis Ev äyıor 
avedua, tv napdxintov, to Aakjoav &v rois noopnitas. Hier jowohl, wie in dem 
gleichtolgenden Bekenntnis ur Taufe, Kirche u. ſ. w. find ſehr jtarfe Umarbeitungen vor: 
genommen worden, namentlich find die Prädikate des Geiftes durch die befannten Formeln 
eriveitert worden; aber bie Bei Grundlage ift noch deutlich genug. Abweichungen 
10 von ihr erklären ſich durch die Annahme eines leichten Einflufjes von feiten der Symbol- 
form, die wir aus den apoftolifchen Konftitutionen und aus der antiochenifchen Kirche 
fennen (f. die genaue Bergleihung bei Hort a. a. O. ©. 76f.). Die neuen, dem bl. Geifte 
beigelegten Präditate erklären ſich biftoriih am beiten burd eine Vergleihung mit den 
Briefen des Athanafius an Serapion, gejchrieben 356—362. Die Stichworte finden ſich 
15 ſchon dort (Hort ©. 85F.). 

Wir haben alfo in dem Symbol des Epiphanius, refp. in dem fogenannten CPanum, 
eine zwiſchen 362 und 373 gemachte Reviſion des alten jerufalemifchen Belenntnifjes zu 
erkennen, welche den Anfang des Prreumatomachenftreit3 bereit3 vorausgejegt. Um 373/4 
wurde diefes Symbol in Jerufalem, alſo wohl überhaupt in PBaläftina, wäahrſcheinlich in 

2 Cypern und vorausfichtlih aud in Syedra in Pamphylien gebraucht. Wer das alte jeruja- 
lemifche Symbol nad) 362 revidiert und nicänifchantipneumatomadifch erteitert bat, 
kann faum zweifelhaft fein; es ift Eyrill von Jeruſalem, der während eines Menjchen- 
alter8 der Kirche dafelbit als Bifhof vorftand (351—386). Hort hat diefe Hypothefe, die 
an fich die nächftliegende ift, durd) eine genaue Analyfe der Theologie des Cyrill im Ber: 

25 gleih mit den Zufägen des Hierofolymitanum (HS) zur höchften Wahrſcheinlichkeit erhoben. 
Er bat bierbei daran erinnert, daß Eyrill anfangs ein „unentjchiebener” Theologe geweſen 
ift, daß er noch in feinen Katechefen, die vor dem Jahre 350 gebalten find, den nicä= 
niſchen Glauben nicht präzis gelehrt hat, daß er aber nachmals, namentlich nad dem Jahre 
360, ſich immer entfchiedener zur Orthodoxie befannt bat und fo unter dem Einfluß der 

% athanaſianiſchen Theologie gekommen ift (vlg. das Zeugnis des Socrated V, 8: ovrnji- 
dov, seil. in CP., oliv ud» tijs duoovalov nloreos dx uöv’Alskavögeias Tıuödeos, &x 
Ö£ TeooooAlumw Küoılkos, tote dx uerausieias to Öuoovoiw n000xelevos ; dazu 
Sozom. VII,7: Kal Köoıllos 6 legoookbumv ueraueindeis töre Ötı ngÖTegov za 
Maxedoviov &poörveı). „Cyrills perfönliche Seichichte bildet in verfchiebener Hinfidht eine 

35 Parallele zum UWebergang des jerufalemifchen Symbols in die Geftalt des fogenannten 
CPanums“ (Hort ©. 85, ©. 92F.). Gegründete Bedenken, daß Cyrill der Revident ges 
tvefen, wird man nicht erheben fünnen. Die Zeit von 362, von jener berühmten aleran: 
driniſchen Synode ab ift die Zeit der orthodoren Reftauration; fie ift durch vier gejchicht- 
liche Erfcheinungen charakterifiert: 1. durch das Verſchwinden der künſtlich von ber Politik 

40 des Konftantius gefchaffenen Parteiverhältniffe, 2. durch die maßvollere, weil theologiſch 
gefichertere Haltung der zum Siege jtrebenden orthoboren Partei (daher die von Heiß: 
fpornen heraufbeſchworenen Schiömen), 3. durch den allmählich fih anbauenden Umſchwun 
bei einem Teile der hervorragendſten orientalischen Bifchöfe zu Gunften des Nicänums (Cyri 
von Serufalem, Meletius von Antiochien) und durch das Auftreten außerägyptiſcher her: 

45 vorragender Vertreter der Orthodoxie (die Kappabocier), 4. durch das Beftreben, den nicä- 
nischen Glauben auch in die Taufbefenntniffe überzuführen und ihn fo auf das ficherfte 
im Bewußtſein der Gemeinden zu begründen. as das letztere betrifft, fo ſahen mir 
ichon, daß dies auf einem breifad verichiedenen Wege geſchehen fonnte. Cyrill fteht mit 
jeiner nicänifhen Revifion des HSaniſchen Taufbelenntnifjes nicht allein. Drei von den 

50 oben genannten, fich als nicäniſch bezeichnenden, aber vom Nicänum verjchiedenen Taufs 
befenntnifjen find genau unter denfelben Verhältniffen, zu demjelben Zwecke und nach ber- 
jelben Methode entitanden, mie das fogenannte CPanum, d. b. das revidierte HSanum. 
Es ift nämlich das antiochenifche Symbol, welches aus den Akten des Konzils von Ephejus, 
aus Gaffian und Chrofoftomus zum größten Teile refonftruiert twerben kann (j. Caspari 

55 I, ©. 73f.; Hahn a. a. D. $ 130; Hort S. 110f.), das, mie Hort gezeigt hat, um 363 
wahrjcheinlih von Meletius ſelbſt nah dem Nicänum revidierte alte antiochenifche Tauf- 
befenntnis (mit dem CPanum bat «8 direkt nichts zu thun; gegen Gaspari, Über den 
Umſchwung des Meletius zur Orthodorie ſ. Hefele I, ©. 726. 729; 734; Hort ©. 9f.). 
Ebenjo ift das von Gasparı I, ©. 116. veröffentlichte, noch jetzt im Gebrauche ftehende 

so neftorianifhe Symbol (Hahn $ 132), welches die Überfchrift trägt: „der Glaube der 318 


Konftantinopolitanifchhes Syınbol 23 


Väter und Bifchöfe, die fih in der Stadt Nicäa in Bitbynien in den Tagen Konftanting 
des fiegreichen Königs verfammelten“, alfo ebenjo bezeichnet ift, wie das fogenannte CPanum 
im Ancoratus, eine auf Grund des Nicänums um 366 gemachte Superrevifion des An: 
tiochenums und nicht ein Symbol, deſſen Grundlage, wie Caspari meint, das CPanum 
bildet. Es ift endlich das von Charifius dem Konzil von Epheſus 431 vorgelegte Symbol 5 
(Hahn $ 221) ebenfalld ein mit den nicänifchen Stichworten ausgeftattetes, ſowie mit 
einer regula de Spir. S. verjehenes (eis ro nveüua tijs dindelas 1ö napdxintov, 
öuoodoıoy zaroi xat vic) Älteres Heinafiatifches Symbol, welches in dem legten Drittel 
des 4. Jahrhunderts zu Gunften der Ortbodorie revidiert ift. Umgekehrt haben wir in 
ber pſeudoathanaſianiſchen Koumveia eis TO auußoAor (Caspari I, S.1f.; Hahn $ 127), in 10 
dem zweiten längeren Symbol des Ancoratus (Caspari a. a. D.; Hahn $ 126, in dem 
kappadociſch⸗ armeniſchen Taufſymbol (Gaspari II, ©. 30 f.; Hahn $ 137), in der pfeubo- 
baſilianiſchen Zounveia eis To onußolovr (Gaspari II, ©. 1f.; Hahn $ 217) vier 
untereinander eng verwandte, auf eine Quelle zurüdgebende, in der zweiten Hälfte bes 
4. a at oder doch nur wenig fpäter entitandene, durch Beſtandteile provinzial- 15 
kirchlicher Taufbelenntniffe und durch anderes bereicherte Paraphraſen des Nicänums zu er: 
fennen, die aber ſämtlich — dies hat Hort gegen Gaspari untiderleglich gezeigt — mit 
dem jogenannten CPanum direkt nichts zu thun haben. Zuſätze zum Nicänum bat e8 
um 430 gegeben, wie fchon oft bemerkt ; davon wird meiter sub IV zu reben fein ; aber 
es eriftiert nur ein Symbol, welches ſich als eine Mifchform aus dem fogenannten 20 
CPanum und dem Nicänum und fomit als ein revidiertes Nicänum barftellt, das ift das 
in den Aften des vierten Konzils sess. V Mansi VII, 111; Gaspari I, 103f.; Hort 
©. 114f. 145) als reines Nicänum bezeichnete Symbol. Alle Zufäße, welche diejes hat, 
find als Entlehnungen aus dem fogenannten CPanum zu erklären. Wir willen nichts 
näheres über dasfelbe, vor allem nicht, ob es irgendwo im firchlichen Gebraud war. Es 26 
fönnte bereit3 als ein Verſuch erfcheinen, ziwifchen dem Nicänum und dem fogenannten 
Ganum zu barmonifieren, nachdem man die Verjchievenheit der beiden angeblich eine 
Einheit bildenden Symbole bemerkt hatte (j. darüber unten sub IV). Daß aber wirklich 
alle die fieben vorher berührten, dem fogenannten CPanum verſchwiſterten Symbole in 
das dritte Drittel des 4. Jahrhunderts fallen, ergiebt ſich — abgefeben von bejonderen so 
Gründen für die einzelnen, auf die bier nicht näher eingegangen werben kann — mit 
Wahricheinlichkeit 1. daraus, daß in ihnen auf die fpäteren chriftologifchen Streitigkeiten 
noch feine Nüdficht genommen wird, 2. aus dem zu führenden Beweiſe, daß vom Anfang 
bes 5. Nabrbunderts an das unveränderte Nicänum mehr und mehr in den öffentlichen 
Gebrauch kommt und für neue Taufbefenntnisbildung feinen Raum mehr läßt. Wir haben 36 
aljo für die Jahre 360 bis ca. 400 eine neue, mannigfaltige Symbolbildung in ber 
morgenländifchen Kirche zu fonftatieren. Es iſt die zweite taufbelenntnisbildende Epoche 
der öftlichen Kirche. Die — fällt wahrſcheinlich nicht vor die zweite Hälfte des 3. Jahr: 
bunderts. Das Nicänum gab das Signal zu einer Neubildung der Belenntniffe im Orient; 
aber die Verſuche zu einer antinicäniſchen Symbolbildung zwischen 330 und 360 find ge= 40 
ſcheitert. Erſt in das dritte Drittel des 4. Jahrhunderts fällt die Neubildung der Tauf: 
befenntniffe, während der Decident fonferbativ bei feinem kirchlichen, ſogenannten apoftolifchen 
Zaufjymbol bis zum Ende des 5. Jahrhunderts verharrte. Nicht auf ökumeniſchen Sy 
noden wurde ein uniformes QTaufbelenntnis beichlofien — das gehört erjt der Folgezeit 
an —, jondern wie in der erſten Periode blieb die Formulierung im einzelnen den Landes: 45 
firchen überlaffen und richtete ſich nach ihren alten Überlieferungen und Gebräuchen. Aber 
wie in der erjten Periode die Freiheit der Provinziallicche gebunden und gezügelt war 
dur das Grundbbefenntni® zu dem Vater, Sohn und Geift und zu den gegenüber ber 
Härefie zu behauptenden Thatjachen der heiligen Gefchichte, jo war es jetzt das Belenntnis 
zu ben Perſonen der twejensgleichen Trias und zu den gegenüber dem Arianismus feſt- so 
geitellten „Ihatjachen” einer vorzeitlichen Gefchichte Gottes, welche die Vorausjegung für 
eine freie Rebifion der kirchlichen Provinzialfymbole wurden. Sie erhielten den Namen 
„nicäniſche“, nicht um durch fie das Nicänum zu verbrängen oder zu verändern, jondern 
um ihrer Übereinftimmung mit dem Nicänum tillen, geradefo wie im Abendlande die 
verfchiedenen Nezenfionen des fogenannten apoftolifchen Symbols diefen Namen bebielten. 65 
Entſtanden find fie in jenem kurzen, denfwürdigen Zeitraum, in welchem noch fein ein- 
zelnes Patriarchat die übrigen meifterte, wo weder der Fanatismus Alerandriens noch be: 
reits die Staatsraifon des CPanifchen Patriarchen das Übergewicht in der Kirche beſaß, 
jondern in dem Kappabocien und Syrien durch das Anſehen ausgezeichneter Biſchöfe und 
Lehrer faktifch den Vorfig in der Kirche des Orients führten. In diefe Epoche gehört das so 


24 Konftantinopolitanifches Symbol 


revidierte Belenntnis von Jeruſalem, das Bekenntnis des ehrwürdigen Biſchofs Cyrill, das 
fogenannte CPanum. „Das furze Zeitalter der kappadociſchen und antiochenifchen Supre— 
matie ftebt in leuchtendem Gegenfaß zu den vermüftenden Mafregeln der Zeit vorber 
und nachher; ihre Jahre en fein charakteriftifcheres Denkmal zurüdgelafien, als 

5 jenes * Symbol, welches den Oſten und Weſten in dem Bekenntniſſe einigt“ (Hort 
©. 136 f.). 

IV. Die Entftehung des fogenannten CPanums iſt im vorigen Abjchnitte Hargelegt. 
Aber die Beantwortung der Frage erhebt ſich nun, wie ift das Symbol zum Namen 
des GPanums gelommen, und mie und unter welchen Verhältniſſen bat es ſich in ber 

10 Kirche ald das Symbol der zweiten ökumeniſchen Synode und als öfumenifches durch⸗ 
jegen fünnen? Die Geichichte des Symbols in der Kirche erſcheint als ein ſeltſames 
Rätſel, deſſen Löfung ſchwierig. In der That liegt ihr Anfang auch noch im Dunteln 
und nicht geringe Fragen müſſen zur Zeit noch unbeantwortet oder doch nur unficher 
gelöft bleiben. 

15 1. Vor allem ift feitzuftellen, in welcher Zeit die CPitanifche Synode von 381 zum 
Anſehen einer ölumenifhen gekommen ift ; denn nicht früher konnte von einem öfumenijchen 
Anfehen des ihr zugefchriebenen Symbols die Rede fein, refp. nicht früher fonnte ein Symbol 
durch Beziehung auf fie zum allgemeinen Anfehen erhoben werben, als bis fie ſelbſt zu 
allgemeinem Anfehen in der Kirche gelangt war. Dies ift im Orient nicht früher als 

20 feit Mitte des 5. Jahrhunderts, näher: vom chalcedonenſiſchen Konzil ab, im Occident 
aber erit 70— 100 Jahre fpäter, bez. in der biygantinifchen Epoche der römiſchen Kirche geſchehen. 
Was den Orient betrifft, jo läßt ſich nachweifen, daß es das CPitaniſche Patriarchat ge: 
weſen ift, welches die Autorität der Synode als einer ökumeniſchen durchgeſetzt bat. Diejes 
Patriarchat erreichte endlich im jahre 451 die Suprematie in der morgenländifchen Kirche, 

25 nachdem die Stühle von Antiochien und Alerandrien fi) fompromittiert hatten und ge 
ungen worden waren, fchismatifch zu werden. Noch bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts 
batte man regelmäßig nur von zwei heiligen öfumenifchen Synoden gefprochen (wenn bie 
aniſche Synode von 382 die von 381 als „ökumeniſch“ bezeichnete, fo ift das Wort 
bier in einem allgemeineren Sinne zu verftehen, wie auch Hefele zugiebt). Der byzantiniſche 

0 Hof und das CPitaniſche Patriarchat hatten aber alles Intereſſe, ſeit 451 gerade die Sy— 
node von 381 als der nicänifchen ebenbürtig zu proflamieren ; denn 1. war fie in ber 
Kaiſerſtadt jelbit abgehalten, 2. war fie von dem zweiten Konitantin, Theodofius I., be 
rufen, 3. hatte fie in i 3. Kanon dem Bifhor von Konftantinopel den „Worrang der 
Ehre gleich nach dem Bifchof Roms“ zugefprochen, d. b. fie hatte das auf dem Papier 

36 fonzediert, was die Verhältnifje 70 Jahre fpäter wirklich herbeiführten und mas ben ge 
ſchichtlichen Rechtstitel für den nun anhebenden Rivalitätsftreit zwifchen Rom und Neurom 
abgeben konnte. Die monophyfitiichen Kirchen baben darum auch in den nächftfolgenden 
20 Jahren die Ofumenizität der CPitaniſchen Synode noch nicht anerkannt, wie viele 
Zeugniſſe beweifen ; erft vom Anfang des 6. Jahrhunderts an erlifcht dort der Wider: 

40 ſpruch gegen die Synode und ihre Beichlüffe werden als giltig rezipiert. Der Dccident 
bat fich feit dem Proteft Leos I. zu Chalcedon fait ein Kahrhunbert lang fonfequent ab» 
lehnend gegen den von Konft. aus breift behaupteten öfumenifchen Charakter der Synode 
und gegen ihre Beſchlüſſe verhalten. Noch Bijchof Felix II. fpricht im Jahre 485 nur 
von drei ökumenischen Synoden, ebenfoviele fest Gelafius voraus. In der Zeit bes 

45 römiſch⸗byzantiniſchen Schismas 484—519 fonnte nichts aus Konft. nad) Rom importiert 
werben. Erſt in ber nun folgenden Epoche, ald der römische Biſchof in ſchmachvolle Ab- 
bängigfeit von dem byzantinischen Kaifer geriet, hat man fich, ftillfchtweigend und ohne 

u fontrollieren, die 2. öfumenifche Synode famt ihren Beichlüffen gefallen laſſen. Papſt 
Vigilius (538—555) ift m. W. der erfte, der fie fo nennt; auch Pelagius II. zählt das 
so Konzil von Chalcevon als das vierte; aber vielleicht fchon vor ihnen ift das CPaniſche 
Symbol, lateiniſch interpretiert, der Überfegung der drei erften CPaniſchen Kanones in 
ber — Sammlung des Dionyſius Eriguus beigefügt worden. Die Okumenizität 
der Synode bat Dionpfius nicht behauptet. Gregor der Große, der das traurige Erbe 
der byzantiniſchen Zeit antrat und es nur ſoweit zu rebidieren das Vermögen batte, als 

55 es mit Anfprüchen des römifchen Biſchofs kollidierte, vergleicht bereits die vier großen 
Konzilien einfchließlih des CPiſchen mit den vier Evangelien ; doch hörte der Proteft 
Noms gegen den 3. Kanon der Synode dabei nicht auf. — Die Beweiſe für diefe Kon— 
ftruftion laffen fi in der Hauptfache fchon aus Hefele a. a. O. II, ©. 1—33 zu: 
ſammenſtellen; am beiten aus Gaspari (Luther. Zeitichr. 1857, ©. 646.) und zwar 

so invito auctore, da Gaspari von der urfprünglichen Dekumenizität der Synode ausgeht. 


Konftantinopolitanifces Symbol 25 
e- —— handelt über dieſe Fragen Vincenzi a. a. O. p. 124 sq.; ſ. auch Hort 
. 101 


2. Ziemlich ficher läßt fich die Gefchichte der Nezeption und Anerkennung des ſog. 
CPanums im Abendlande feititellen. Sie fällt genau zufammen mit der Anerkennung 
der Synode von 381 ald eines ökumenischen Konzils feit ec. 530. Dionyſius Eriguus 6 
bat, fo fcheint es, im feiner unter Summachus (498—514) verfaßten gelehrten Samm- 
lung das in die griechiichen Akten der Synode von 381 eingeichmuggelte CPanum zuerft 
dem Abendlande befannt gemadht, allein er felbit hat das Symbol nicht in feine Samm- 
lung aufgenommen; es ift vielmehr ein fpäterer Sulch in berfelben (dies ergiebt ſich u. a. 
auch aus der Stellung, melde das Symbol in der Kollektion hat). Bon einem Anjehen 
des Symbols im Abendland vor dem zweiten Drittel des 6. Jahrhunderts ift alfo nichts 
befannt. Dann aber fegte es fich jehr rafch durch und wurde fogar, nachdem es einmal 
ald Symbol des nun anerfannten Konzils, als das erweiterte Nicänum, als „das Nicäno: 
Panum“ galt, in der römifchen und fpanifchen Kirche zum Tauffymbol erhoben ; ver: 
drängte mithin das uralte „apoftolifche” Symbol (f. Caspari II, ©. 114 f.; III, ©. 201. 15 
230f. und den X. „Ap. Symb.” Bd I ©.741). Die römifche Kirche brady mit ihrer 
jabrhundertelangen Taufpraris. Diefer Bruch erfolgte, indem äußere und innere Urſachen 

jammentirften. Außere, fofern die römische Kirche damals faktifh unter die Herr 
Saft der byzantiniſchen geriet, ihre Dogmen (die Verwerfung der drei Kapitel) und 
ihre ; eln annehmen mußte; innere, fofern der Kampf gegen die gotifcharianifche 20 
Invafion ein orthodores Taufbefenntnis erheiſchte. Dies war auch der Grund, meshalb 
die Spanische Kirche, die wider den weſtgotiſchen Arianismus damals noch kämpfte, fo raſch 
das fogenannte Nicäno-CPanum acceptierte. Schon im Jahre 589 hat fie den verhäng: 
nisbollen Zuſatz „filioque“ zum Symbol gemacht; diefer Zufas ift mithin nicht viel 
jünger, als die Ste eption des Symboles im Abendlande. Das Abendland hat aljo in a 
gewiſſer Weiſe ein Hecht zu behaupten, daß für feine Kirche das „filioque“ feine Neue: 
rung ift. Nachdem einmal das fogenannte CPanum in den michtigften Provinzen des 
Abendlandes zum Taufſymbol erhoben mar, nachdem die aud im Abendblande geltende 
juftinianifche Gefetgebung ihre Autorität für dasſelbe eingefeßt hatte, war an eine Be 
ftreitung feines Anjehens, an eine Unterſuchung jeines Urfprungd dort nicht mehr zu so 
denken, zumal da ja die Sammlung des Dionyfius es darbot. Zwar greift die rö- 
miſche Kirche feit dem Anfang des 9. Jahrhunderts wieder zu einem kürzeren Symbole 
bei der Taufe zurüd (dem galliichen Apoftolitum) und fett dieſes auch vermöge ihres 
Übergewichtd im ganzen Abendlande durch ; aber dem fogenannten Nicäno-CPanum bleibt 
feine Stelle in der Meſſe und bei den übrigen folennen Handlungen der Kirche; fein An— 35 
feben ift jchon feit dem 6. Jahrhundert dem des Apoftoliftums ebenbürtig; ja es it im 
Abendlande geradezu ebenfalls „das apoftolifche Symbol” genannt worden (Beweife dafür 
aus dem 7., 10. und 15. Jahrhundert bei Gaspari I, & 242, Nr. 45; II, ©. 115, 
Mr. 88; III, ©. 12, Nr. 22), fei es, weil ſchon die Griechen das Nicänum als den 
— der „apoſtoliſchen“ Lehre oftmals fo bezeichnet haben, ſei es, weil das neue «0 
Symbol, indem es das alte Apoftolitum bei der Taufe verdrängte, auch deſſen Attribute 
erhielt. Die Konfufion, welche das neue Symbol als ein zu Konft. erweitertes Nicänum 
oder geradezu als das Nicänum bezeichnete, geht bis in das 6. Jahrhundert hinauf. Die 
Reformatoren fanden das Apoftolitum und das Nicäno-CPBanum in gleicher Geltung in 
der Kirche und ftellten fich auf den Nechtsboden, den Juſtinian, im Grunde ſchon Theo= 45 
dofius I., aus der Trinitätslehre gejchaffen hatte. Calvin, der ſich zeitweilig fehr jcharf 
wider das Nicäno-CPanum ausgeſprochen hat (ſ. Köllner I, ©. 48. 51), bat nachmals 
jeden Tadel unterbrüdt. Auch die Neformatoren nennen es gewöhnlich einfach „Nicänum“. 
Ausdrüdlich verworfen haben es die Arminianer, Socinianer und Unitarier. Die römiſche 
Kirche hat es zu Trident feierlich wiederholt. Katechetiich ift das Symbol im Mittelalter so 
ungleich weniger verwertet worden als das Apoſtolikum, ja felbit ald das Athanafianum, 
weil es in feinem Zuſammenhang mit der Taufe mehr jtand. Doc werden dem Priefter 
Anweiſungen zu feinem Verſtändnis gegeben, da er es in der Mefje zu rezitieren hatte 
(ſ. Göbl, Gehhichte der Katecheſe im Abendlande 1880, ©. 130f.). Die neuere Ge: 
ichichte des CPanums in den reformatorischen Kirchen beginnt mit den Galixtinifchen 66 
Kontroverfen. 

3. Die Rezeption des fogenannten CPanums im Abendlande zeigt, daß bereits bald: 
nad dem Jahre 500 im Orient oder mindeſtens in Konft. und in einem Teile bes 
Orients das revidierte Bekenntnis von Jerufalem als CPanum, ald das zu Konſt. ertveiterte 
Nicänum, gegolten haben muß. Dies läßt ſich auch daraus erweifen, daß bie mono: 60 


1) 


— 


26 Konjtantinopolitanifches Symbol 


phufitiichen Syrier e8 bereitd um 560 als öfumenifches Symbol von Konft. neben dem 
Nicänum gebraudt haben (der Kober, aus dem Gaspari I, ©. 100f. das ſyriſche 
Symbol mitgeteilt bat, ftammt aus dem Jahre 562. Über den firchlichen Gebrauch 
fiehe Caspari ©. 112). In dem dritten Abjchnitt haben mir feftgeftellt, daß zwiſchen 
5375—450 überhaupt feine Spuren des Gebrauches, ja der Exifteng des CPanums, 
db. b. des revidierten HSanums, zu Ffonftatieren find; umgekehrt ift für die Zeit 
von 500 ab ver theologiiche Gebraud des Symbols ald CPanum, von ca. 530 ab 
der folenne Gebrauch desjelben ald Taufbefenntnis nachweisbar. Mithin, foviel darf als ficher 
gelten, ift die Unterfchiebung furz vor 450 erfolgt und bat ſich bis ca. 500 durchgefegt: aber 
ı0 es erheben ſich nun die Fragen, eritlich: läßt ſich der Zeitpunkt der Unterfchiebung nicht näber 
feftitellen? ſodann: unter welchen Umftänden, zu welchem Zwecke und auf Grund welcher 
Anknüpfungspunkte ift fie erfolgt? endlich: warum hat man ſich im Drient dazu ent- 
fchloffen, feit ca. 530—550 bei der Taufe das Nicänum durch das. neue Symbol zu er: 
jegen, während man bereits über ein Jahrhundert lang (ſ. Gaspari in der luth. Zeitſchr., 
15 ©. 635—646 f.; bier ift feftgeftellt, daß mindeften® bis zum zweiten Decennium des 
6. Jahrhunderts das Nicänum in den weitaus meiften Kirchen des Orients bei der Taufe 
gebraucht wurde ; ohne erfichtlichen Grund nimmt Gaspari ©. 671 dieſes Zugeftändnis 
twieder zurüd) mit jenem Belenntnifje getauft und dasſelbe mehr und mehr die revibierten 
und nicht rebidierten provinzialkirchlichen Taufbelenntnifje verdrängt hatte? — Was ben 
2 Zeitpunkt der Unterfchiebung betrifft, fo begegnet uns das rebidierte HSanum als Symbol 
der Synode von 381 * in den Akten des 4. ökumeniſchen Konzils, und zwar zwei— 
mal (Sess. II. und V.) und beidemale neben dem Nicänum als zweites Grundſymbol 
ber Kirche (Mansi VI, p. 957; VII, p. 111). Hiernach wäre die Unterſchiebung im 
Jahre 451 oder kurz vorher geſchehen. Indeſſen erhebt ſich der Verdacht, ob wir es nicht 
% an beiden Stellen mit Interpolationen der Konzilsakten zu thun haben; denn 1. die 
eutpchianifchen Bifchöfe in der Zeit zwiſchen 451—470 wiſſen noch gar nichts vom CPanum 
ja fie mweifen die Formeln aus diefem Symbol, welche ihnen vorgehalten werben, ausdrüd: 
lich als unberedhtigte, im „Symbol“ nicht enthaltene, zurüd. Hätten fie dies thun können, 
wenn 451 zu Chalcedon einftimmig und unbeanftandet das CPanum twirklid aufgenommen 
30 und befannt worden wäre? 2. die Annahme von Interpolationen gerade an jenen Stellen, 
two die Symbole mitgeteilt werden, ift unvermeidlich; nur ihr Umfang ift ftreitig; es ift 
nämlich das Nicänum (VII, 111 Mansi) in den Akten, den griechifchen und lateinifchen, 
nicht in feiner urfprünglichen Form, fondern, wie wir ſchon oben fahen, in einer nad) 
dem fogenannten CPanum veränderten Geftalt aufgenommen. Nun bemerkte aber ſchon 
3 Baluze, daß die älteften lateinischen Akten die unveränderte Geftalt darbieten, und Gaspari 
felbft (I, 105 f.) räumt ein, daß die griechiichen Akten bier interpoliert feien. Es erfcheint 
daher nur fonfequent, wenn Bincenzi (a. a. D. ©. 124—161. 145. 147) den ganzen 
Abſchnitt in den Akten des 4. Konzils für interpoliert erflärt und behauptet, J dem 
Chalcedonenſe habe man von dem „CPanum“ noch nichts gewußt. So verlockend dieſe 
40 Theſe iſt, fo iſt aber doch andererſeits zu bedenken, daß 1. die Gegner der Eutychianer ſich 
gleih nad) dem Chalcedonenfe auf Formeln berufen haben, die höchſt wahrjcheinlih dem 
„SPanum“ entnommen find, daß 2. Diogenes von Cycikus auf dem 4. Konzil ſich aljo 
ausgefprochen hat: Eutyches habe die Synode zu Nicäa in trügerifcher Weiſe vorgefchügt ; 
fie, d. h. ihr Symbol, habe nämlich von den hl. Vätern Zufäte befommen ; es fei zu dem 
4 Symbole der bl. Väter hinzugefügt worden „ber herablam und Fleiſch warb aus dem 
bl. Geift und Maria der Jungfrau”; dies habe Eutuches als ein Apollinarift ausgelafjen 
(Gaspari ©. 638 f.). werlich fann man dieſe Worte anders verftehen, al vom CPanum. 
3. Auch fonft finden ſich um 450 freilich nicht ganz fichere Spuren von Belanntichaft mit 
dem bereit3 zu Ehren gelangten CPanum (Hort S. 112—115; Caspari I, ©. 1037.) 
so 4. Endlich ift e8 ein CPaniſcher Diakon, der nad dem Bericht auf dem Chalcedonenfe 
das CPanum verlefen haben fol. Da aber zweifelsohne von Konft. die Unterjchiebung 
überhaupt ausgegangen ift, jo erhöht diefe nähere Nachricht die Zuverläffigfeit der Kunde 
felbft. Unter diefen Umftänden und da man das Verhalten der Eutychianer zum CPanum 
aus ihrer Politik erklären kann, wird man es für übertwiegend mahrjcheinlih halten 
5: müſſen, daß zu Chalcedon wirklich das revidierte HSanum ald CPBanum verlefen worden 
ft. Nur eine Spezialunterfuhung über die Akten des 4. Konzils kann bier Licht 
bringen. 
Die Unterfchiebung bat alfo wahrjcheinlich nicht lange vor dem Jahre 451 in Konft. 
ftattgefunden, Zur Ermittelung von Anfnüpfungspunften für diefelbe find wir zur Zeit 
so lediglich auf Hypotheſen angewieſen. Das folgende will nicht mehr fein. Sicher ift, daß 


Konftantinopolitanifches Symbol 27 


die Synode von 381 wirklich eine Beftimmung über den bl. Geift in ihrem verloren ge 
gangenen dogmatifchen Tomus gegeben, dagegen das Nicänum unverändert repetiert hat. 
In der Folgezeit trat nun die Lüdenhaftigfeit des Nicänums immer ftärfer hervor. 
Jemehr man den Wunſch hatte, im Taufbefenntnis auch die richtige Yehre vom hl. Geifte 
und die antiapollinariftifhen Säße zum Ausdrud zu bringen, um fo fühlbarer mußte die 5 
Lüde im Nicänum, welches feit dem Anfang des 5. Jahrhunderts immer allgemeiner als 
Taufſymbol gebraucht wurde, erfcheinen. Der Wunſch nad) einem vollftändigeren Belenntnis 
ift erflärlich genug, ebenfo, daß man ſich in Konftantinopel um Hilfe gerade bei der anti- 
macebonianifchen Eynode von 381 umſah, die aus verjchiedenen Gründen (f. oben) ber 
CPaniſchen Kirche bejonders wertvoll war. Hat man aber jchlieklich gerade das revibierte 10 
Belenntnis von erufalem, das Symbol des Cyrill, ald dad Symbol von CPanum pro: 
Hamiert, jo muß, dies darf man wohl vorausjegen, zwildhen jenem Symbol und biejer 
Synode irgend eine Beziehung beftanden haben. Es iſt Hort? Verdienft, Spuren ſolcher 
Beziehungen aufgededt zu haben (a. a. D. ©. 102—106f., ©. 97. 101). Chrill ift in 
Konft. auf der Synode jelbit anweſend geweſen; aber jeine Orthodorie mar nicht unbean= 16 
ftandet, namentlih im Abendlande ftarf angezweifelt. Die Abneigung der Decidentalen 
gegen die Synode von 381 war weſentlich auch dadurch beftimmt, daß auf ihr Männer 
tagten, ja geehrt wurden, die den Verdacht des Abendlandes noch immer erregten (f. die 
Verhandlungen de3 Jahres 382). Der Biſchof vor allem, der den größten Triumph auf 
der Synode feierte, Meletius von Antiochien, galt nicht als ein entjchieden orthodorer 20 
Mann. Im Orient fannte man die dogmatiſche Stellung des Abendlandes jehr gut. 
Es iſt d nicht unwahrſcheinlich, daß Cyrill auf der Synode, um feine Orthodoxie zu 
erweiſen, ein Bekenntnis abgelegt bat, natürlich fein nicänifch revidiertes, provinzialkirch— 
liches Taufbelenntnis. Diefes wurde gebilligt und in die Aften der Synode von 381 
aufgenommen, tie das Tauffumbol des Eufebius in denen des Nicänums, oder das des 25 
Charifius in denen des Ephefinums, oder das des Hofius in denen der Synode bon 
Sardica eine Stelle erhalten hat. Als man nun in Konft. fi danach umſah, aus den 
Alten der Synode von 381 eine das Nicänum ergänzende Lehrordnung zu gewinnen, bot 
fih das daſelbſt enthaltene jerufalemifche Symbol dar, welches wirklich eine homoufianifch 
deutbare Ausführung des 3. Artifeld uud wertvolle Glieder im 2. Artikel enthielt. Mit so 
der Proflamierung der Synode von 381 als einer öfumenifchen verfündigte man aud) 
bermitteljt eines quid pro quo ihr angebliches Symbol und fuchte demfelben, freilich 
unter MWiderfpruch, der erft im 6. Jahrhundert erlofh, als dem „ergänzten Nicänum“, 
als den „Nicäno-CPanum“ durch Geſetzbuch und Liturgie Eingang zu verjchaffen, was 
auch gelang. Indes — man mag über diefe Konftruftion denken, wie man will — ficher 85 
bleibt, daß das fogenannte CPanum das ca. 363 revidierte Symbol der Kirche von 
Jeruſalem ift, daß die Synode von 381 offiziell lediglih das Nicänum repetiert hat 
und daß erjt ca. 70 Jahre jpäter von EP aus die Unterſchiebung ind Werk gejeßt 
worden ift. Um ca. 500 oder etwas fpäter hatte fi das neue Symbol im Orient bie 
Ebenbürtigfeit neben dem Nicänum errungen; bald darauf wurde es zum Taufſymbol 40 
erhoben und verbrängte fo das Nicänum. Gaspari (a. a. D. ©. 661.) fieht den Grund 
zu diefer Verdrängung in dem Umftande, da das CPanum dem Monophufitismus gegen— 
über brauchbarer war als jenes. Indeſſen man bat nicht nötig, fo weit zu fuchen; viel: 
mehr genügt ed, darauf zu verweilen, daß das Nicänum feiner Anlage nad) fein Tauffynıbol 
ift, daß man daher I ieden fein mußte, es bei der Taufe — ein ihm ebenbürtiges 46 
erjegen zu können. Übrigens ſoll, wenn den Angaben zu trauen (Köllner I, ©. 47. 51), 
die griechiſche Kirche im Mittelalter um des Streites über das filioque willen zum reinen 
Nicanum bei der Taufe und dem Abendmahl zurüdgefehrt fein. Es fann dies jedoch nur 
zeitweilig gefchehen fein. 

Schließlich ift einer radikalen Hupotheje zu gedenken, welche ein römischer Theologe, so 
Bincenzi (De process. Sp. S. Romae 1878), mit viel Gelehrjamfeit, aber nach einer 
unerhörten Methode durchzuführen verfuht hat. Vincenzi fucht zu erteilen, daß das 
EBanum ein griechiiches Machwerk aus dem Anfang des 7. Jahrhunderts fei, eine 
Fälſchung Tediglih zu dem Zwecke, die Srrlehre von der processio Spiritus S. ex 
patre bis ins 4. Jahrhundert hinauf zu datieren und ihr eine fymbolmäßige Grundlage 55 
zu geben ; alle Spuren, Zeugniffe, Gitationen des Symbols bis zum 8. Jahrhundert in 
den Konzilsakten, bei den Kirchenvätern u. |. tv. werden als griechiiche Fälſchungen be: 
tradhtet ; erft in den Alten der 7. ölumenifchen Synode, aljo am Schluſſe des 8. Jahr: 
bunderts, tauchte dasjelbe zum erftenmale auf. Es ift nicht nötig, diefe Hypotheſe zu 
widerlegen; denn 1. hat Bincenzi eine Reihe der mwichtigften Zeugnifje wie auch alle Vor: «u 


28 Konftantinopolitanifches Symbol Konftanz, Bistum 


arbeiten unbeachtet gelafjen, 2. hat er in dem Symbol jelbft Iediglich die Worte „qui 
a patre procedit“ ind Auge gefaßt und alles andere als Einkleivung beifeite gelafien, 
3. ift feine Beweisführung eine ganz tendenziöfe, die von dem Ariom ausgeht, daß die 
römifche Kirche auch die ältefte fymbolmäßige Grundlage für ihre Lehre vom Geifte beiten 

s müfje, die Fälſchung mithin bei den Griechen liege. Man fann aus diefer Unterfuhung 
lernen, tie weit ein römijcher Theologe in der Kritif der Überlieferung, ja felbft der öfus 
menifchen Synoden gehen darf. Wertvoll ift nur die Kritik des Schluffes des Ancoratus 
(S. 104—117) und der Chalcevonenfischen Alten (S. 124—161). Bei den lebteren iſt 
der Verfaſſer vielleicht im Rechte. 

10 Aud das CPanum ift alfo ein „Apokryphum“. Es trägt feinen Namen nicht mit 
größerem Rechte, als das Apoftolitum und Athanafianum die ihrigen. Es ift älter und 
jünger zugleich ald die Synode, von der man es herfömmlich ableitet; älter feinem Ur- 
jprunge nad, jünger feinem Anſehen nad. Die biftorifche Auslegung des CPanums 
bat jich zunächſt an der Theologie des Cyrill und des Athanafius zu orientieren; fie wird 

ı5 dem Symbol aber einen doppelten Sinn vinbizieren müfjen; denn die Väter, welche es 
feit der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts ala ökumeniſches, als erweitertes Nicänum 
rezipierten, thaten dies, indem fie das Symbol als Zeugen gegen Apollinaris, gegen Neftorius 
und Eutyches zu benußen mußten. So werben denn auch die Formeln über den hl. Geift 
im Sinne präzifefter — zu interpretieren fein, obgleich fie dieſen Sinn in Wahr— 

20 heit nicht in Ka ſchließen, während die formel To &x tod naroös Exnopevöusvor 
eine biftorifche Betrachtung die Frage nach der Art der processio des Geiftes überhaupt 
nicht beantiworten, fondern die arianifche Behauptung, der Geift fei ein Untergeorbnetes 
und Produkt des Sohnes, durch die Rüdführung desjelben direkt auf den Vater, auf „die 
Wurzel der Gottheit”, widerlegen foll. 

25 In dem Vorftehenden habe ich, von wenigen Korrelturen abgeſehen, die Dar: 
legung wiederholt, welche ich vor 20 Jahren niedergefchrieben habe. Aus neuerer Zeit 
find vier Arbeiten zu nennen, die bier einjchlagen. F Schmidt (Zur Echtheitsfrage des 
Nic.CPanum in der Neuen Kirchl. Zeitſchrift 1899, ©. 935ff.) hat den Verfud- ge 
macht, die Echtheit des Symbols zu retten; dieſer Verfuch ift meines Erachtens gefcheitert. 

50 Kunze (das nicäniich-fonftantinop. Symbol 1898) hat zeigen wollen, unjer Symbol ſei 
in den fiebziger Jahren das Taufbefenntnis zu Tarfus geweſen, jei durch Diodor an 
Nectarius von Konftantinopel und durch diefen in die Akten der Synode von 381 ge 
fommen. Die Annahme ift möglich, jcheint mir aber minder einfach zu fein ald die Hy— 
potheſe, die es auf Eyrill zurückführt. Im einzelnen bat Kunze auf manches bisher nicht 

35 Beachtete aufmerffam gemacht. Die an a Unterfuhungen über das Symbol feit 
Casparis und Hort3 Arbeiten verdanken wir Kattenbufh. Er bat in feiner „Symbolik“ 
(Bd I S. 252—287) die Bedeutung des Symbols im Orient dargelegt, und er hat im 

ufammenbang feiner umfafjenden Studien über das apoftoliihe Glaubensbefenntnis 
d I 1894, Bb II 1900) über viele einzelne Fragen, das Symbol betreffend, Licht ver: 

40 breitet, bezw. die Forfchung vertieft (eine Zufammenftelung Bd II ©. 995). Wenn jelbft 
ihm es nicht gelungen ift, Sicherheit über die Detaild der Urfprungd und Rezeptions- 
geichichte zu gewinnen, fo liegt die Schuld an der Beichaffenheit bezw. Lückenhaftigkeit der 
Quellen fowie an der Unmöglichkeit, die in vielen Fällen befteht, mit Gewißheit feſtzu— 
ftellen, welch ein Symbol den Gitaten der Väter zu Grunde liegt (Citate ded CPanums 

4 vor 451 ?). Kattenbuſch bat in feinen Unterfuchungen auch die anderen Symbole durchforſcht, 
welche in unferer Darftellung zur Beleuchtung des Urfprungs des CPanums binzugezogen 
worden find. Es ift aber in diefem Zuſammenhang nicht möglich, die Kontroverjen, die 
bier beiteben, zu erörtern. Adolf Harnad. 


Martens, Bistum. — Wirtembergiſches Urkundenbuch. 6 Bde, Stuttgart 1849—1894 ; 
6. G. Dümgé, Regesta Badensia, Carlöruhe 1836; Schweizerifches Urkundenregijter, 2 Bde, 
Bern 1863 u. 77; MG SS XIII ©. 324 fj., XV ©. 1023f. 1284 ff.; Necrol. 1 ©. 282ff. Re- 
gesta episcoporum Constantiensium, 1. Bd, Innsbruck 1895; 2.Bd 1.—3. Lieferung 1894 u. 
1896; r Neugart, Episcopatus Constantiensis, 2 Tle, Freiburg 1803 u. 62; F. ®. Rettberg, 
KG Deutſchlands, 2 Bde, Göttingen 1848, S. Bf; 9. Friedrid, KG Deutſchlands, 2 Bde, 
55 Bamberg 1867/69; A. Haud, KG Deutſchlands, 3 Bde, Leipzig 1887—96; E. 3. Hefele, Ge— 
jhichte der Einführung des Chriftenthbums im ſüdweſtlichen Deutſchland, Tübingen 1837; 
G. Bofjert, Die Anfänge des EChriftentums in Württemberg, Stuttgart 1888; €. Egli, 86 
derSchweiz, Zürich 1893; F. X. Kraus, Die hr. Infchriften der Rheinlande, 2 Thle, Freiburg 1890. 
Das Bistum Konſtanz gehört zu denjenigen deutjchen Bistümern, deren Urfprung 

so nicht ficher nachgemwiefen werden Tann, In der Römerzeit wird überhaupt fein Bistum 


Konftanz, Bistum 29 


im norböftlichen Helvetien erwähnt. Dagegen finden fi die Namen zweier Biſchöfe 
von Vindoniſſa, Bubulcus und Grammatius, in den Unterjchriften der burgundifchen 
Synode von Epao 517 und der fränkifchen Synoden zu Orleans 541 und 549 (MG Conc. 
©. 30, 97 und 109). PBindonifja, defien Name in dem Namen des Dorfes Windiſch am 
Zufammenfluß der Aare und Reuß noch fortlebt, war in der römifchen Zeit das Standquartier 5 
der 11.u.21. Legion (Grotefend in Pauly, RE IV ©. 891 u. 898). Soll man annehmen, 
daß bier erft nad dem Ende der römischen Herrichaft eine chriftliche Gemeinde entjtand? 
Niemand wird das mwahrjcheinlich finden ; die nächfte Vermutung ift vielmehr, daß das dortige 
Bistum in die römische Zeit zurüdreicht. Aber ed verfchwindet ſeit dem 6. Jahrhundert: 
die Unterfchrift de Grammatius als episcopus ecclesiae Uindunnensis im Sahre 10 
549 ift die legte Erwähnung desjelben. Im Beginn des 7. Jahrhunderts findet ſich in 
einer guten Duelle, der Vita Columb. ce. 54, die Erwähnung eines Bifchofs in einer ber 
Nahbarftäbte von Bregenz. Die nächitgelegenen Bifchofsftädte find Augsburg, Chur und 
Windiſch; aber feine derfelben wird man als vieina urbs bezeichnen können. Die An: 
nahme liegt deshalb nahe, daß im Beginn des 7. Jahrhunderts die erft in der legten 15 
Römerzeit gegründete Stadt Konftanz Biſchofsſitz war: fie ift Nachbarftabt von Bregenz. 
Eine ii war diefes Bistum jicherlich nicht; denn die Chriften in den Römer: 
orten am Bodenjee, die Columba jchon vorfand, mußten zu irgend einer Diöceje gehören. 
Die geographifche Lage macht die — * zu Augsburg ebenſo unwahrſcheinlich wie 
die zu Chur: fie werden alſo zu Vindoniſſa gehört haben. Deshalb iſt es wahrſchein- 20 
li, daß das Bistum in Konſtanz das in Vindoniſſa erſetzte. Man kann fih das fo 
vorftellen, daß eine Verlegung des Biihofsfiges ftattfand, oder fo, daß Vindoniſſa einging 
und Konftanz neugegründet wurde. Groß iſt der Unterfchied nicht; denn die Neugründung 
müßte der Auflöfung ſehr bald nachgefolgt jein, da die Verſchiebung fich zwiſchen 549 und 
610 vollzieht. Die Wahrfcheinlichkeit jpricht demnach dafür, daß der Urfprung des Bid- 25 
tums Konjtanz in die 2. Hälfte des 6. Jahrhunderts fallt. Demfelben fiel das gejamte 
Aamannenland zu, das nicht zu den älteren Bistümern Chur, Augsburg, Straßburg und 
Bajel gehörte: es wurde das größte der alamannifchen Bistümer. Es erftredte ſich von 
Aare und Rhein bis zur ler und vom mittleren Nedar bis zum St. Gottbardt und 
umfaßte die ſchwäbiſchen ger den größten Teil des heutigen Württemberg, das su 
füblihe Baden, die Central: und Norboftichweiz. Vorarlberg und das Allgäu. Keine andere 
deutfche Diöcefe war fo reich an hervorragenden Klöftern wie die Konftanzer: St. Gallen, 
Reichenau, Kempten, Züri, Lindau, Marti Einfiedeln, St. Blafien, Petershaufen, Muri, 
Weingarten mögen bier genannt werden. 

Ganz unbedeutend war dagegen das weltliche Territorium der Bifchöfe von Konftanz. 35 
er der Säfularifation umfaßte es nur gegen zwölf Duadratmeilen mit 40000 Ein: 
wohnern. 

Biſchofsliſte: Marimus? Nuodelo? Urfinus? Gaubdentius? Martianus? Johannes I. ; 
Boſo; Gandolf? Fidelis? Theobald? Audoin, geft. 736; Arnefrid, get. 746; Sidonius, 
geit. 760; Johannes II., geft. 782; Egino, geft. 811; Wolfleoz, geit. nach 835; Salomo I., «0 
geit. 871; Patacho, geſt. 873; Gebhard I., geit. 875; Salomo II., geft. 889; Salomo III., 
get. 919; Noting 920— 934; Konrad 934— 975; Gamenolf 975—979; Gebhard IL, 
979-995; Landbert 995— 1018; Rudhart 1018—1022 ; Heimo 1022—1026; War: 
mann 1026—1034; Eberhard I. 1034— 1046; Dietrich 1047— 1051; Rumold 1051 bie 
1069; Karl 1069—1071; Dtto I. 1071—1086, Gegenbifhof: Pertolf 1080—1084; 45 
Gebhard III. 1084— 1110; Gegenbifhöfe: Sipfried, Penno, Udalrih, Arnold; Ulrich I. 
1111— 1127; Ulrich II. 1127— 1138; Hermann I. 1138—1165; Otto II. 1165— 1174; 
Berthold 1174— 1183; Hermann H. von Fridingen 1183— 1189; Diethelm von Krenkingen 
1189-1206; Wernher von Staufen 1206—1209; Konrad von Tegerfeld 1209—1233 ; 
Heinrich von Tanne 1233— 1248; Eberhard II. von Waldburg 1248—1274 ; Rudolf II. so 
von Habsburg 1274— 1293; Heinrich von Klingenberg 1293-—1306; Gerald 1307 bis 
1318; Kudolf III. von Montfort 1322—133 Nikolaus von Frauenfeld 1334— 1344; 
Urih Pfefferhart 1345—1351; Johannes III. von Windloch 1353— 1356; Heinrid von 
Brandis 1357— 1383; Mangold von Brandis 1384— 1386 ; Heinrich Bayler 1387— 1388; 
Nikolaus 1383—1388 ; Burkhard I. von Heiven 1388—1398; Friedrich II. von Nellen: 55 
burg 1398; Markward von Randed 1398—1406; Albert Blarer 1407—1411; Otto III. 
von Hahberg 1411—1434 ; Friedrich III. von Zollen 14351436; Heinrich IV. von 
Hewen 1436— 1462 ; Burkhard II. von Randeck 1462— 1466; Hermann III. von Landen- 
berg 1466— 1477 ; Ludwig von Freiberg 1477— 1479; Otto IV, von Sonnenberg 1480 bis 
149]; Thomas 1491—1496; Hugo von Landenberg 1496— 1529. Hand. W 


30 Konftanz, Konzil 


Konjtanz, Konzil (vom ö. November 1414 bis 22. April 1418). — Quellen 
und Xitteratur: Öcheljtrate, Tractatus de sensu et auctoritate decretorum etc., Rom 
1686; Herm. von der Hardt, Magnum oecum. Constant. Concilium, VI tomi, Francof. 
et Lips. 1700 (eine Sammlung von Geſchichtsſchreibern, Reden, Gelegenheitd: und Streit: 

5 Schriften, Entwürfen und Beihlüfjen und Dolumenten aller Art); Bourgeois du Chastenet, 
Nouv. hist. du Conc. de Const., Paris 1718; Mansi, Coneil. coll. t. XXVII et XXVIII; 
J. Döllinger, Beiträge zur politifhen, kirchlichen und Kulturgeſchichte der legten jehs Jahr- 
hunderte, Bd II, Münden 1863 ; Richental, Chronik des Konſtanzer Konzils, heraudg. von 
M. R. Bud, Tübingen 18832 in Bibl. des litt. Vereins in Stuttgart CLVIII; Knöpfler, 

10 Ein ungedrudtes Tagebuhfragment zc., Hift. Jahrb. XI; 9. Finke, Forſchungen und Quellen 
zur Geſchichte des Konftanzer Konzils, Paderborn 1839; derf., Acta concili Constantiensis, 
Bd 1, 1896. Von Korrefpondenzen jeien nur die größeren erwähnt: der Kölner Univerfitäts- 
gejandten in Martöne et Durand, Thesaurus nov. II, der Wiener in Ardiv. f. öfterr. Geſch. 
XV, der Franffurter in Janffen, Frankfurts Reichskoörreſpondenz. Einen Teil der Korre- 

15 jpondenz der Deutſchordensgeſandtſchaft hat Beh veröffentlicht in ZRG XVI. ©.446 ff. Bal. 
aud die Chroniken der Zeit und Altmanns Regeſten Sigmunds.— Yenfant, Hist. du Conc. 
de Const., 1714 und 1727; v. Wejjenberg, Die großen Kirhenverfjammlungen des 15. und 
16. Jahrh., TI. 2, 1840; Fr. v. Raumer, Die Kirhenverfammlungen zu Piſa, Koftnip und 
Bajel in Hift. Taſchenb. 1849; Aſchbach, Geſchichte König Sigmunds, Bd 2, 1859; Tofti, 

20 Storia del concilio di Constanza, Napoli 1855, deutſche Ueberſ. v. Arnold, Schaffh. 1860; 
Fr. Müller, Der Kampf um die Autorität auf dem Konzil zu Konftanz, Jahresber. der Berl. 
jtädt. Gewerbejchule 1860; Fr. Steinhaufen, Analecta ad hist. Concilii gen. Const. Diss. Berol. 
1862; Hübler, Die Conftanzer Reformation u. d. Contordate von 1418, Leipzig 1367 ; Hefele, 
Eonciliengejhichte Bd 7, 1869; Siebefing, Die Organijation und Gejchäftsordnung des Cojt- 

25 niger Konzils, Diſſ. Leipzig. 1871; M. Lenz, König Sigismund und Heinrih V. von Eng- 
land, Berlin 1874; derj., Drei Traktate aus dem Handſchriftencyklus des Konftanzer Konzils, 
Marburg 1876; Joſ. Schmig, Die franzöſiſche Politit und die Unionsverbandlungen des 
Konzil von Konjtanz. Bonner Dijj., Düren 1879; Bernhardt, Der Einfluß des Kardinal» 
follegs auf die Verhandlungen des Konjtanzer Konzils, 1850; 9%. Caro, Das Bündnis von 

80 Canterbury, 1880; Stuhr, Die Organifation und Gejchäftordnung des Piſaner und 
Konſtanzer Konzils, Berl. Diſſ. Schwerin 1891; B. Beh, Studien zur Geſchichte des Konftanzer, 
Konzils, Bd I, Marburg 1891; derf., Joh. Falkenberg und der preußiſch-polniſche Streit vor dem 
Konstanzer Konzil in Ins XVI; E. Brandenburg, König Sigmund und Kurfürjt Friedrid) I., 
1891; B. Fromme, Die jpanifhe Nation und das Konſtanzer Konzil, Difj. Münjter 1894; 

35 derf., Die ſpaniſche Nation und das Konſtanzer Konzil, ebend. 1896; derf., Die Wahl des 
Papſtes Martin V. in ROS 1896; Ed. Heydenreih, Das Konftanzer Konzil in Beilage zur 
Mind. Allg. Zeitung 1896; Herm. Blumenthal, Die Vorgeſchichte des Conftanzer Concils 
bis zur Berufung, Hall. Difj. 1897 ; Job. Keppler, Die Politit des Kardinal-Kollegiums in 
Ronttanz von Januar bis März 1415, Diff. Münjter 1899, Martin Soudon, Die PBapft« 

40 wahlen in der Zeit des großen Schismas, II. Bd, Braunihw. 1899; B. Beh, Die Annatendebatte 
der „Natio Gallicana“ des Ktonjtanzer Konzils in ZRG XXII, 1900; 2. Salembier, Le 
schisme d’Oceident, Paris 1900; Zelgmann, Das Conclave in Konjtanz 1417, Diſſ. Straß- 
burg 1900: B. Beh, Das Bündniß von Canterbury in Mittheil.d. Inſt f. öjterr. GF., 1901. 
— Bol. aud Karl Müller in 38 VIIL 2225. und die Artikel Willi, Beneditt XIIL, 

45 Falkenberg, Gerjon, Gregor XII, Johann XXI, Johannes Parvus. 


Die älteren Darftellungen von LZenfant bis Hefele find nicht vielmehr als chronif- 
artige Berichterftattungen nad den offiziellen Alten des Konzils. Wie aber die entjchei- 
denden Vorgänge ſich vor den jedesmaligen öffentlichen Sitzungen in den VBerfammlungen 
der Nationen, den Kommiſſionsſitzungen und den Beratungen der Geſandtſchaften abgefptelt 

60 haben, jo kann auch auf den Namen einer Gefchichte des Konzild nur den Anſpruch 
machen eine Darftellung, welche verfucht, den verfchiedenartigen ſtändiſchen und politifchen 
Interefien, die in jenen Verfammlungen ſich begegneten, nachzugehen, fie zurüdzuverfolgen 
in die jeweilige Heimat ihrer Vertreter und die Wechſelwirkung zwifchen den Ereignifjen 
bier und den Debatten des Konzils feſtzuſtellen. Daß dazu abgefehen von der Bertraut: 

55 heit mit dem ungeheuren Duellenmaterial des Konzils felbft eine eindringende Kenntnis 
der politiichen Gefchichte aller jener Staaten, die in Konftanz fich haben vertreten lafjen, 
gehört, liegt auf der Hand. Eine derartige Gefchichte des Konftanzer Konzils befigen 
wir noch nicht. Einen glänzenden Anfang dazu bat M. Lenz in feinem „König Sigie- 
mund und Heinrich V. von England“ gemadt. Auf ihm baben weiter gebaut Finke, 

Beh und Fromme. Erjt der in Ausficht ftehende Abjchluß von Finkes „Acta“ wird es 
ermöglichen, eine neue Gejchichte des Konzils zu verſuchen. Aus diefem Grund ift aud) 
bon einer durchgreifenden Neubearbeitung dieſes Artifeld Abitand genommen morden. — 
Der Prozeß des Huf, der in der Geſchichte des Konzils feine Rolle fpielt (vgl. den A. 
„Huß“) ſowie die Frage nach der Nechtögiltigkeit der Konftanzer Defrete (vgl. Hübler 


Konftanz, Konzil 31 


a. a. O. ©.255 ff.; Hinſchius, Kirchenrecht III, ©. 383 ff.; Hefele a. a. D. ©. 103f.; Sa- 
lembier a.a.D. ©. 313 ff.) find übergangen worden. 

Das Konzil zu Piſa im Jahre 1409, die erjte jener drei Kirchenverfammlungen des 
15. Jahrhunderts, von denen man eine Reformation der Kirche in Haupt und Gliedern 
ertvartete, hatte wenigſtens dem Kirchenſchisma jcheinbar abgeholfen. Es lub zwei Päpfte vor 5 
ſich als das höchſte Tribunal der Kirche und jegte beide ab; es erhob Alerander V. auf 
den apojtoliichen Stuhl. Diejer jtarb bald und an jeine Stelle wählten die Kardinäle 
Baldajjarre Cofja, der fih Johannes XXIII. nannte, eine derbe Kraftnatur, liftig und fühn, 
ausjchmweifend und zu jedem Verbrechen fähig, gierig nach Geld, um «8 ald Mittel der 
Macht zu gebrauchen, kurz einen Mann, der ſich eher zum Kondottiere als zum Nachfolger 10 
Petri geeignet hätte. Aber die Beiden entjegten Päpfte, Gregor XII. (Angelo Corraro) 
und Benedikt XIII. (Betro de Luna), entjagten ihrer Würde nicht; jener hielt fih in 
Rimini, diefer hatte feinen Anbang in Spanien und Schottland. So war aus dem zwei— 
föpfigen Bapfttum zum Argerni® der Welt ein breiföpfiges geworden. Und gleich als 
fpotte er feines Verſprechens einer Reform, wucherte Papſt Johannes mit feiner Würde ı5 
und trug ſchamlos alle jene Mißbräuche zur Schau, die man jo bitter beflagt, jo übel 
berrufen hatte. Da wurde er plößlich durch einen Verrat jeines bisherigen Bündners, des 
Königs Ladislaus von Neapel, fait des ganzen Kirchenftaates beraubt und wußte in feiner 
Not niemand um Hilfe anzufprechen als Sigmund, den römifchen König. Diefer aber 
machte ein allgemeines Konzil auf freiem Boden zur Bedingung, feinen und feiner Nation 20 
lebhaften Wunſch, den Wunſch aller mwohlgefinnten Chriften, dem bejonderd die Pariſer 
Univerfität den fühnften Ausdrud gab. In Schwacher Stunde überließ der Papft ihm die 
Wahl des Ortes, und die Reichsſtadt Konſtanz am Bodenjee wurde ihrer geeigneten Lage 
twegen auserſehen. Bon beiden gemeinfchaftli gingen Schreiben und Botichaften aus 
und Iuden zum Konzil, welches am 1. November 1414 eröffnet werben ſollte; auch 26 
Gregor XII. und Benedikt XIII. wurden aufgefordert, zu erjcheinen. freilich bereute 
Johannes bald, daß er dem Schirmherrn der Kirche den gefährlihen Wunſch erfüllt, zus 
mal da Yadislaus kurz nachher jtarb. In der Hoffnung indes, durch Geld, Klugheit und 
die mitgebrachte Anzahl italienischer Prälaten die Verfammlung nad feinem Willen zu 
lenken, wenn auch mit bangem Vorgefühl, ritt er am 28. Dftober 1414 in Konftanz ein. 30 
Ein glänzender Hofftaat umgab ihn, man zählte 1600 Pferde in feinem Gefolge. Von 
der Stadt und vom Könige war ihm Sicherheit geftellt ; auch hatte er zu feinem Schuße 
den og Friedrich von Tirol gewonnen. Das Erjcheinen des PBapites jelbft bämpfte 
das J— derer, die bisher an ein großes allgemeines Konzil nicht zu glauben ge— 
wagt hatten. Es wurde am 5. November vom —*8* in der Domlirche feierlich eröffnet 86 
und hielt am 16. November feine erſte allgemeine Sigung. In der Chriſtnacht erfchien 
aud König Sigmund, der Schirmvogt der Verſammlung mit einem pruntvollen Gefolge. 
Almählih kamen aus allen hriftlihen Landen 29 Kardinäle, 3 Patriarchen, 33 Er 2 e, 
gegen 150 Biſchöfe, über 100 Arzte, eine weit — Zahl von Profeſſoren und Do 
der Theologie und der Rechte, über 5000 Mönche verſchiedener Orden, außerdem eine 0 
Menge von Gejandten und Stellvertretern von Fürften und ein reiches Gefolge von 
Edelleuten. Neben einer kirchlichen Verſammlung ging zugleich ein europäiſcher Kongreß 
ber. Die Zahl der zu Konftanz anweſenden weltlichen Fremden betrug zu verjchiedenen 
Zeiten und nad verſchiedenen Berichterjtattern zwißchen 50: und 100000. Mochten die 
Redner der Berfammlung die Chriftenheit wie in Sad und Ajche trauernd bejeufzen, dem «5 
widerſprach das üppige, prachtentfaltende Leben zu Konftanz; mochten Gebete, Meſſen und 
Prozeffionen des Höchſten Segen für die Kirche erflehen, jo ergögte man fi) doch mehr 
an Turnieren und Feſten, an Gauflern aller Art und gefunfenen Dirnen. Es waren 
borzüglid die Profefjoren der Univerfitäten, die Doktoren und die Möndye, die fih in 
ausführlichen Klageliedern und Klagefchriften über den entarteten und zerrütteten Zuftand 50 
der Kirche und über die Nottvendigfeit ihrer Reform ergofien. Hier wie zu Piſa ſprach 
fih die Sehnſucht nad dem Ideale der urfprünglichen apoftoliichen Kirche aus, auch waren 
die redeführenden Häupter hier wie dort diefelben. Nur traten in Konftanz die Univerfi- 
täten und Doktoren, die Laien und zwar zumal die Fürften, ihre Gefandten und Hof: 
leute noch ftärfer hervor als in Piſa; es wird bereits das Stimmrecht für fie in Anfpruch 55 
genommen. Unter den Franzoſen zeichneten ſich der Kardinal Pierre d'Ailli und Jean 
Charlier de Gerfon aus; legterer erfhien im Namen der Univerfität Paris als ihr Kanzler 
und als Gefandter jeines Königs. Unter den talienern galt Kardinal Zabarella als der 
erſte Sie ſprachen kühn und im Tone der Begeifterung, ald Organe der neuen frei- 
geiftigen Richtung und mit einer Gelehrjamteit, die, obwohl befangen in den jcholaftiichen co 


32 Konftanz, Konzil 


Formen, die Menge der Untviffenden doch ſchweigen hieß. Gerfon bezeichnete man bald 
als die Seele des Konzild. Drei Hauptaufgaben hatte dasjelbe zu löjen: die Aufhebung 
des Schisma, die Prüfung der Lehren Wichfs und Hub’ und die Reform der Kirche in 
Haupt und Gliedvern. Daß legtere von der Beichräntung der pontifilalen Macht des 
s römischen Stuhles ausgeben werde und folle, mußten die Kurialen jehr wohl; diefer Ge: 
danfe machte ihnen und dem Papfte das Konzil unheimlich. — Schon feine Organifation 
zeigte deutlich die Stellung, die es einzunehmen gedachte. Papſt Johannes hatte auf Die 
übliche Abftimmung nad) Köpfen gerechnet; die Menge der italienifchen, armen und von 
ihm abhängigen Prälaten, die er mitgebracht, follten ihm das Übergewicht fihern. Aber 
10 gerade das Auftreten der Italiener als eine gefchloffene, durchweg papiſtiſch gefinnte 
Körperfchaft trieb auch die Oppofition zu einer nationalen Gruppierung, die an fich einem 
vorherrſchenden Streben jener Zeit entiprady. Es bildeten ſich zunächit freie Vereinigungen 
der frangöfifchen, deutſchen und englifchen Nation. br Berlangen, fünftig in den 
Generalverfammlungen nad; Nationen abzuftimmen, angeregt durch die Engländer, jtieß 
ı5 anfangs auf harten Widerftand, wurde aber feit dem 7. Februar 1415 ohne eigentlichen 
Beſchluß, ja troß der Majorität der Stimmberedhtigten, mit einem kühnen Gewaltjchritt 
durchgejeßt. Die Bierzabl, an die man bei den Univerfitäten gewöhnt war, machte fich 
geltend, wie denn überhaupt das Vorbild zumal der Parifer Hochichule in den Geſchäfts— 
formen des Konzils vielfach erkennbar if. So erjcheinen fortan vier Körperfchaften: die 
20 deutſche Nation, an welche ſich die MWenigen anfchlofien, die aus Ungarn, Polen, Däne: 
mark und Skandinavien antvefend waren, die franzöfifche, die engliſche und die italienische ; 
jede beriet für fih. Dazu fam fpäter, ſeit der Entjegung Benedikts XIII., die jpanifche 
als fünfte. Diefe Gruppierung ift bedeutungsvoll genug für den Prozeß der Auflöfung 
des hierarchifch-europäifchen Verbandes. jede Nation wählte ſich einen Borftand, ber 
2 monatlich twechjelte; in jeder führte Stimmenmehrheit zu einem Beſchluſſe. Ein Ausſchuß 
vermittelte unter ihnen, und nationenweife wurde dann in ben öffentlichen Sigungen in 
der Domkirche abgeftimmt, doc war zu einem Generalbejchluffe des Konzils Einftimmig: 
feit der vier Nationen erforderlich. Sach dem Antrage des Papftes follten nur die 
Kardinäle, Erz: und Bifchöfe, die Prälaten und Orbensgenerale eine enticheidende Stimme 
so haben. Doc wurde es jeder Nation freigeftellt, in ihren Verfammlungen auch die Dok— 
toren, den niederen Klerus, Fürften und deren Gefandte zuzulaſſen. In diefen rubte aber 
gerade die Hauptkraft der gegenpäpftlichen Partei. — Die Frage, welche von den Auf: 
gaben des Konzils zuerit zu erledigen jei, erfcheint an fich bedeutſam. Der Papft wollte 
die Priorität der Behandlung auf die huffitiiche Keberei lenken. Aber es hatte fich ſofort 
3 unter der Führung der beiden Kardinäle Ailli und Fillaſtre eine weſentlich aus franzö- 
fiichen Prälaten und Doktoren beftehende Oppofition gebildet, welche darauf ausging, die 
Unionsfrage in den Vordergrund zu rüden. Das Pisanum follte zwar nicht auf: 
gehoben, aber doch ignoriert werden; an alle drei Päpfte, auch die bereits abgefeßten, 
follte die Aufforderung zu freiwilliger Abdankung ergehen. In dem römifchen König fand 
so dieje Partei einen kräftigen Nüdhalt ; ihr erfter Erfolg war die Zulafjung der Gejandten 
Gregors XII. mit allen Zeichen ihrer Würde. Und bald Eonnte fih auch Johann jener 
Forderung nicht mehr entziehen; am 2. März 1415 erklärte er in öffentlicher Sitzung 
feine Bereitwilligfeit zur Geffion und erließ unter dem 8. eine darauf bezügliche Bulle. 
In den nun folgenden Verhandlungen über die Art der Ausführung diefes Berfprechens 
45 (durch Profuratoren oder in eigner Perſon) vollzog ſich aber eine den Fortgang des Konzils 
bedrohende Verſchiebung der Parteien: die bisherigen Führer der antipäpftlichen Oppofition 
unter den Karbinälen ſchloſſen fih mit ihren Kollegen und den Geſandtſchaften des Königs 
von Frankreich, jowie des Herzogs von Burgund zuſammen gegen Sigmund und den von 
obannes Maurofü, Patriarchen von Antioden, einem alten Antipoden Aillis, geleiteten 

so Generalausfhuß, der aus Deputierten der in Bildung begriffenen Nationen ſich — 
ſetzte. Offen wurde auf jener Seite die Verlegung des Konzils nad Südfrankreich be 
jprochen. Die Entſcheidung lag bei der franzöfiichen Nation, wo nur eine ſchwache Majo: 
rität, geführt von der Selandifchaft der Pariſer Univerfität, für Sigmunds Politik ſich 
ergab. Die unkluge Flut Johanns in der Nacht vom 20. auf den 21. März hatte 
65 aber, nachdem die momentane Panik überwunden tar, eine ungeahnte Stärkung ber 
Union: und Reformpartei zur Folge. Die Nationen Eonftituierten ſich nun vollends zur 
oberften Vertretung der allgemeinen Kirche — zunächſt unter Ausſchluß des Kardinal: 
kollegs als ſolchem — und in der 5. Sigung am 6. April 1415 mwurde zum Dekret er: 
hoben, daß ein im bl. Geifte rechtmäßig verfammeltes Konzil feine Gewalt unmittelbar 
60 don Chriftus habe, und daß jeder, weß Standes er aud) fer, felbit ein Papſt, ihm zum 


Konftanz, Konzil 33 


Gehorfam verpflichtet fei in allem, was den Glauben, die Ausrottung des Schisma und 
die Neform betrifft. — Gleichzeitig traf den Beichüger Johannes, den Herzog Friedrich 
von Tirol, die Acht des Reiches, und raſch folgte jeine völlige Niederwerfung. Da: 
durch wurde auch die weitere Flucht des Papftes nad) Burgund vereitelt. Von Freiburg 
wurde er als Gefangener des Konzild nad dem Schloffe Gottlieben bei Konftanz gebracht, 6 
wo auch Huß gefangen ſaß. Am 14. Mai fprad das Konzil feine Suspenfion, am 29. 
feine Abſetzung aus. Gregor XII., ein Grei® von 90 Jahren, legte am 4. Juli 1415 
feine Gewalt freiwillig nieder. Nun war nur Benedikt XIII. noch übrig. Er aber wollte 
nur in eigner Perfon abdanfen und forderte zu dieſem Zweck, wenn nicht eine Verlegung 
des Konzils, jo doch eine Zufammenkunft mit Sigmund. Zufammen mit der ausfchließlich 10 
aus den Nationen erwählten Deputation der Konftanzer Verſammlung machte diejer fich 
im Juli auf nah Eüdfranfreih. In Narbonne und Perpignan wurde vom Auguft bis 
in den Dezember verhandelt, ohne daß man zwiſchen den berechtigten Ansprüchen Benedikts 
und der Selbitbehauptung des deutſchen Konzild einen Ausgleich zu finden mußte. Nicht 
obne die Mitwirkung des Übergewichts, welches der Sieg der Engländer über die Franzofen ı5 
bei Azincourt am 25. Dftober dem germanifchen Element gegeben hatte, gelang es aber 
Sigmund, die fpanifchen Reiche, zunächit Arragonien, Navarra und Portugal, fpäter auch 
Kaftilien von Benedikt zu trennen. Die Vereinigung mit dem Konzil freilih und die 
Bildung einer Spanischen Nation hatte noch gute Weile. Sigmund fehrte nicht auf ge 
radem Wege nad Konftanz zurüd; er fchmeichelte fih mit dem Gedanken, zwiſchen Frank: 20 
reih und England Frieden ftiften zu fünnen. Es war ihm gelungen, das Haupt ber 
franzöfiihen Gejandtichaft, den Herzog Ludwig von Baiern-Ingoljtadt, den Bruder der 
franzöfifchen Königin, auf feine Seite zu ziehen. Seiner Hilfe war im wejentlichen die 
rajche Niederwerfung Friedrichs von Tirol und die Gefangennahme Johanns XXIII. 
r danken geweſen. Sigmund batte fih dann auch das Vertrauen der orleanijtiichen 26 
itglieder der franzöſiſchen Geſandtſchaft und vor allem des zeittweife in Konftanz ton= 
angebenden Kanzlers der Barifer Univerfität, Johannes Gerfon, erworben, indem er jich 
für die Verurteilung der Lehre des Johannes Parvus über den Tyrannenmord engagierte. 
Aber in Paris, wo er auf eine von dem Herzog Ludwig II. von Anjou geführte Friedens: 
partei fich fügen mußte, gelang es ihm nicht gegen den Einfluß des Grafen Bernhard so 
von Armagnac aufzulommen, der zugleih mit der Sache der Orl6ans die politische mie 
firhlihe Prärogative Frankreichs verfoht. Und als er nach London ſich begab, um von 
bier aus der Pariſer Friedenspartei die notivendige Stärkung zuzuführen, wurde er 
vollends von diefer im Stich gelaſſen und ſchloß nun, mehr gezwungen, als freiwillig, 
mit SHeinrih V. von England (Auguft 1416) jenes Bündnis von Canterbury, das 36 
ihn menigftend auf dem Papier zum Feind Frankreichs machte. Die Folge war, 
dag er, nad Konſtanz zurüdgefehrt, mit der fanatiſchen Oppofition aller patriotijchen 
Franzoſen des Konzils, auch unter den Kardinälen, zu kämpfen hatte. Durch die Reform: 
frage, an der man ſich bier während ber 1) 1sjährigen Abweſenheit des Proteltors refultat- 
los verfucht hatte, war bereits die neue Konitellation vorbereitet worden. Denn bei der ao 
Frage der Pfründenvergebung mußte ſich jofort ein Gegenſatz zwiſchen den Prälaten 
und den Doktoren ergeben. Die Tonangebenden unter diejen, die Parifer, hatten bereits 
zu wiederholtenmalen erfahren, daß fie fi) unter dem Prälatenregime (Gallikanifche Frei 
beiten) viel jchlechter ftanden als unter dem päpftlichen. Zwar war in der fränzöſiſchen 
Nation dank der gejchidten Leitung des Patriarchen von Antiocdhien im Hei 1415 4 
(Annatendebatte) diefer Gegenſatz noch verdedt und ein einheitliches Votum gegen die Ans 
naten erzielt worden. Aber das von den Kardinälen mit gejchidter Beredinung angeregte 
erjte Neformatorium (feit Juli 1415) mußte, unfähig der gegenfäslichen Intereſſen Herr 
zu erben, feine Arbeiten einftellen. Auch ein zweiter Reformausichuß, der im Auguft und 
September 1417 thätig war, lam nicht weiter. Abgeſehen von der Abjegung Benedikts so 
am 26. Juli 1417 tft feit Sigmunds Rückkehr bis zum Dftober nicht? erreicht worden. 
Die Zeit verging unter ben beftigiten Streitigfeiten teild über den Platz der jpa- 
nijchen Deputierten und das Necht der Engländer eine Nation zu bilden, teils zwischen 
Sigmund und den Karbinälen über die Sicherheit des Konzils und den Modus der Papſt— 
wahl, teild zwiſchen Arragoniern und Kaftilianern über die Stimmenzahl innerhalb ihrer 55 
Nation. Und ungelöft ſchwebte darüber die Hauptirage, ob man die Neform vor oder 
nad der Papſtwahl erledigen ſolle. Die Nefultatlofigkeit der bisherigen Reformarbeiten 
gab den Kardinälen ein Recht die Priorität der Papſtwahl zu fordern und fie hatten der 
Erreihung dieſes Zieles all ihre Sonderinterefjen untergeorbnet. Dieſe Einheitlichkeit ihrer 
Politik verlieh ihmen von vornherein ein Übergewicht. Sie konnten aber bereit? auch auf 6) 
Real-Enchflopäbie für Theologie und Kirde. 3. U. XI. 3 


34 Konftanz, Konzil Konvofation 


eine fichere Gefolgichaft der Majoritäten in der franzöfifchen und der italienischen Nation 
rechnen. Als ausfchlaggebender Faktor aber kamen nun die Spanier, die fünfte Nation 
des Konzils, hinzu. Von vornherein batten ſich die Kaftilianer dem Kolleg und feiner 
Politik — —— aber auch die Arragonier, deren Inſtruktionen mehr ein Zuſammen— 
5 gehen mit Sigmund und England entiprach, wurden in der entfcheidenden Frage fchließlich 
auf die ultramontane Scite hinübergezogen, jo daß nun das Kolleg über die Majorität 
des Konzils gebot. Damit war indeljen, da Einjtimmigfeit zu einem Dekret notwendig 
war, noch nicht alles erreicht; und es jchien, ald ob Sigmund und die Deutjchen hierin 
niemal® nachgeben würden. Aber als nun die Engländer, denen dank der bereits er- 
10 reichten kirchlichen Autonomie ihres Neiches an der Reform menig lag, feine Neigung 
mehr zeigten, den Konflikt weiter zu treiben und auf eine Verftändigung drängten Miffton 
des Biſchofs Heinrich von Wincheſter, Anf. Oft. 1417), da mußte Sigmund, wollte er 
nicht alles verlieren, die Priorität der Neform preisgeben, und der deutfchen Nation, ſowie 
den übrigen Neformfreunden blieb nichts übrig, als ihm zu folgen. In der 39. Seffion 
ıs am 9. Dftober 1417 wurden zwar die wenigen Neformartifel, über die man ſich geeinigt 
hatte, fanktioniert und das folgenreiche Dekret Frequens beichlofien, nach welchem zunädhft 
in 5, dann in 7 und für die Folgezeit in 10 Jahren allgemeine Konzilien fich tieber: 
holen und bei eintretenden Schismen von ſelbſt zufammentreten follten. Dann mwurben 
auch 18 Neformpunfte im voraus beftimmt, über welche ſich der fünftige Papft mit 
dem Konzil „oder den Deputierten der Nationen“ zu einigen habe. Aber wie wenig 
damit erreicht war, fobald wieder in einem Papſt eine fefte Vertretung des hierarchiſch— 
furialen Prinzips geichaffen, follte fich bald zeigen. -— Auf Grund eines von franzöſiſcher 
Seite vorgefchlagenen Modus wurde am 11. November von den Kardinälen im Verein 
mit je ſechs Deputierten der fünf Nationen der Kardinal Oddo Gollonna zum Papft ge: 
3 wählt. Er nannte ſich Martin V. Am längiten hatten die Franzofen im Konklave feiner 
Wahl miderftrebt, denn er mar der Kandidat Sigmunds und der Engländer, au der 
Obedienz Gregor® XII. Aber er hatte an den Barteifragen wenig teil genommen und 
galt für einen nüchternen, mäßigen und in den Hänbeln der Welt wohlerfahrenen Mann. 
Später zeigte er einen widerlichen Geiz, und daß er ein Golonna ivar, wurde fühlbar 
so genug. Für die Reform war von übler Vorbedeutung, daß die Kanzleiregeln, die er nad) 
altem Herkommen am folgenden Tage erließ, die vielgetadelten Übergriffe und Mißbräuche 
feiner Vorgänger twieder janktionierten. Dann ernannte er eine Kommiſſion von ſechs Kar— 
dinälen, die mit den Abgeordneten der Nationen unterhandeln follten. Sigmunds Einfluß 
war dahin, die Väter ermattet, ftatt eines ölumenijchen Konzils gab es eigentlih nur noch 
85 fünf Nationallonzile. ine allgemeine und gleichartige Kirchenbefjerung wurde als une 
möglich aufgegeben. Der Papſt einigte ſich mit den Nationen in drei Separatverträgen, 
die als Konkordate bezeichnet wurden, ein Ausdrud, der bier zum erjtenmale erjcheint. 
Eines wurde mit der beutjchen, das zweite mit der englifchen, das dritte mit den ver: 
einigten Nationen der Franzoſen, Spanier und Jtaliener abgefchloffen, und zwar auf die 
40 Dauer von fünf Jahren, fo daß fie ein Proviforium bis zum nächiten Konzil bildeten ; 
nur das englifche Konkordat wurde für ewige Zeiten gejchlofien (j.d. A. Konkordate Bo X, 
705 f.). Die weitere gründliche Neform verſchob man auf ein fünftiges Konzil, welches der 
Papſt in fünf Jahren zu Pavia, alfo auf italienifhem Boden, anfagte. Um aber feinem 
Eide zu genügen, erließ Martin noch eine Reihe von Reformartifeln, die aber entweder nur 
45 Verfprehungen oder fo verflaufuliert oder unjicher waren, daß man feine Spur von 
ihrer Wirkung bemerkt. In der 45. und legten Sigung am 22. April 1418 verkündete 
er durch eine Bulle, daß er das Konzil auf deſſen Begehren ſchließe und entlafje. König 
Sigmund wurde für feine Unkoſten mit einem Zehnten von allen geiftlihen Gütern feines 
Reiches entjchädigt. Mit großem Pomp verließ der Papft die Stadt, ftill und verjchuldet 
50 der König, unmutig und unzufrieden die meilten Mitglieder diefer Verfammlung, deren 
einziges Verdienft, die Hebung des Schisma, nicht entfernt den Erwartungen und Reben 
entjprach, die eine Negeneration der gefamten Kirche verheißen hatten. 
(G. Voigt 7) B. Beh. 


Konftitutionen, Apoftolifche ſ. BBI ©. 734—741. 
66 Kontemplation ſ. Myſtik. 


Konvokation |. Anglikan. Kirche Bd I S, 543, 0 —544, 2. 


Koolhaas Kopiaten 35 


Koolhaas, Kaſpar Janszoon, geſt. 1615. — H. C. Rogge, Caspar Janszoon 
Coolhaes, de voorlooper van Arminius en der Remonstranten, Amſt. 1856, 58, 2Tle. Ein 
vollſtändiges Verzeichnis feiner Schriften bei Rogge, Bibliotheck der remonstrantsche ge- 
schriften, Amſt. 1863, ©. 12ff. 

Koolhaas wurde am 24. Januar 1536 zu Köln geboren. Er ftubierte bier und in 5 
Düſſeldorf und trat in ein Karthäuferklofter in Koblenz ein, wandte fich aber jchon in 
feinem 24. Jahre der Reformation zu. Won 1560—1566 predigte er in Trarbach, Beil- 
ftein und Naſſau-Siegen; von hier aus wurde er nady Deventer berufen. Hier verhin- 
derte er durch jein maßvolles Auftreten die Bilderftürmerei, mußte aber, als die Stabt an 
die Spanier überging, nach Deutichland flüchten. Er wirkte in Eſſen und Mannheim, 10 
bis er 1573 nad Gorindem und im folgenden Jahre nach Leiden berufen wurde, wo er 
aber erft nach der Belagerung fein Amt antreten fonnte. Bei der Gründung der dortigen 
Univerfität hielt er die Eröffnungsrede ſowie die erjten theologijchen Vorleſungen bis zur 
Ankunft von Guillaume Feugerais. 

In einem Streit zwiſchen Regierung und Kirchenrat verteidigte Koolhaas das Recht 15 
der Obrigkeit in kirchlichen Angelegenheiten. Schon auf der Synode zu Dordrecht 1572 
batte er fich gegen die dort feſtgeſetzte Kirchenordnung erflärt, mweil die Kirche ſich nad) 
feinem Urteil mehr Recht anmaßte als ihr zufam und die Gewiſſensfreiheit verkürzen 
wollte. Er geriet in Streit mit feinem Kollegen Bieter Cornelisjoon, der durch die Re— 
gierung abgejegt wurde. Daraufhin verboten die Pfarrer der Claſſis von Südholland 20 
auch Koolhaas das — * aber die Regierung befahl ihm im Dienſt zu bleiben. Kaum 
war dieſer Streit durch Vermittlung des Antwerpener Pfarrers Ysbrand Balls beigelegt, 
ala Koolbaas bei der Synode von Middelburg 1581 wegen Heterodorie angellagt wurde. 
Wirflih dachte er über die Präbeftination und andere Dogmen anders als die Mehr: 
zabl der ftreng calviniftifchen holländischen Pfarrer. Da er ſich meigerte zu widerrufen 25 
und das niederländijche Bekenntnis zu unterzeichnen, wurde er abgeſetzt; die Haarlemer 
Sonode von 1582 that ihn fogar als Abtrünnigen in den Bann, bis er ſich befehren 
würde. Die Leidener Regierung zahlte ihm noch etliche Jahre jeinen Gehalt aus, und er 
jelbft fuhr fort in befonderen Schriften feine Überzeugung zu verteidigen und das Vorgehen 
der Galviniften zu verurteilen. Auf der nationalen Synode im Haag 1576 kam feine so 
Sadye nochmals zur Verhandlung. Der Bann wurde aufgehoben und er durfte nad 
einem halben Sabre wieder einen Ruf annehmen; ald er aber ohne Zuftimmung ber 
Claſſis in Warmond predigte, [ud er fi neue Unannehmlichleiten auf. Er zog ſich 
endlih von der Kirche zurüd und fuchte als Diftillateur feinen Unterhalt zu verdienen. 
Von Zeit zu Zeit ließ er noch Schriften erjcheinen, in denen er feine religiöfe Überzeugung 35 
ausiprah und die damaligen kirchlichen Zuftände behandelte, bis er am 15. Januar 1615 
in Amfterdam ftarb. 

Koolhaas war ein duldſamer Mann, der feine religiöfen Anfhauungen anderen nicht 
aufdrängte, aber auch das gute Necht feiner Überzeugung anerkannt fehen wollte. In 
feinen reformatorishen Anſchauungen ftand er Luther nahe, deſſen Schriften ihm zuerjt die 40 
Augen über die Schäden der Fatholifchen Kirche öffneten, nicht auf der Seite Calvins. 
Er erflärte fih gegen die Verpflichtung auf Belenntniffe und die Geltung Firchlicher 
Formulare, durd welche feines Erachtens die hriftliche Freiheit gebunden wurde, und muß 
darum gleich mie die Pfarrer Com. Miggertsz in Hoom und Herm. Herberts in 
Gouda als ein Vorläufer von Arminius und den Remonftranten betrachtet werben. 4 

9. C. Rogge. 


Kooperator, ein zur geijtlihen Aushilfe für unbeftimmte Zeit angeftellter Prieſter, der 
fih mit dem ordentlihen Pfarrer in die Vertvaltung der geiftlihen Funktionen in der 
Art teilt, daß er in Abhängigkeit von dem Pfarrer nur an den Filialen thätig ift, wobei 
er allerdings auch in der Mutterkirche, wenn die Umftände es ‚erheifchen, dem Pfarrer go 
Hilfe zu leiften verpflichtet if. Richter, Dove, Kahl, Kirchenrecht, 8. Aufl, Yeipzig 1885, 
E. 468. Herzog F. 


Kopiaten. — Bingbam (Griſchowius), Origines ecelesiasticae II 42ff.; G. B. de Roſſi, 
Roma sotterranea III 533ff. und ebenſo die übrigen Katalombenwerte. 

Die — der alten Kirche hießen zomıaraı, zomävres, lateiniſch copiatae, 55 
fossarii, in Rom ſtets fossores. Sie werden feit dem Anfang des 4. Yahr: 
hunderts bei den Schriftftellern erwähnt, zuerft in den Gesta apud Zenophilum, einem 
afrilaniſchen Protokoll über Ereigniffe des Jahres 303 (im Anhang der Optatusausgaben, 

5" 


36 Kopiaten Korah 


in CSEL 26, 187,3). Hier werden fie wie auch ſonſt (Epiphanius De fide ce. 21 p. 583 
Dindorf; Ps. Ignatius ad Antiochenos ce. 12; ein Chronicon Palatinum des 
6.—7. Jahrhunderts bei Mai, Spieilegium Romanum IX 133) zu den Clerici mi- 
nores gerechnet und aus der arca ecelesiae befoldet (Ps. Hieronymus De VIH or- 
5 dinibus ecelesiae; XI 2, 160 Vallarsi). In anderen, und den meiften, Aufzäblungen 
des niederen Klerus fehlen fie aber; und de Roſſis Vorfchlag, fie in foldhen Fällen mit 
den Dftiariern zu identifizieren, hat wenig eingeleuchtet. Konftantius befreite fie von 
den Laften, zu denen fie als Gewerbetreibende verpflichtet getvefen wären (Codex Theo- 
dosianus XIII 1,1; XVI 2, 15). Ben ihrer Thätigfeit in den Nömifchen Kata: 
10 fomben zeugen manche Gemälde (Bosio 305. 385. 339. 373. 529 = Garrucei II tav. 
40,2. 42,2. 43,2. 50,2. 72,2; der Foſſor Diogenes bei Boldetti 60 = Garr. II 
41; de Roſſi a. a. O. II tav. 17. 18) und Inſchriften (de Noffi III 542 ff.), aus denen 
hervorgeht, daß fie — ivenigftens jeit der Mitte des 4. Jahrhunderts — den Berfauf 
der. Gräber zu bejorgen hatten. — Das Kollegium der Foljoreu wird im 3. ober 
16 ſchon im 2. Jahrhundert geftiftet fein, fobald die Kirche Grabjftätten für die Ge 
meinde befaß, deren Anlage und Inſtandhaltung technifche Kenntniſſe, handiverfsmäßige 
Geſchicklichkeit und genaue Lokalkenntnis erforderte. Was bis dahin ein freier Liebesdienſt 
der einzelnen Chriften getvefen war, die Toten zu begraben (Ariftives Apologie XV 8), 
wurde von der Gemeinde übernommen und den Foljoren übertragen. Da in den Gesta 
20 apud Zenophilum a. a. D. ſich einer der Foſſoren als artifex bezeichnet, hat man ge 
ſchloſſen, daß man innerhalb ihres Kollegiums zwifchen leitenden Ingenieuren und aus- 
führenden Arbeitern unterjchieden habe; und die Anlage der Katakomben macht dies wahr: 
jcheinlih. — Mit den Kopiaten pflegt man das Kollegium der Dekane oder Asxrızdoıoı 
in Konjtantinopel zu identifizieren, deren Anzahl auf 950 bezw. 1100 angegeben wird 
25 (Cod. Theod. VI 33; Cod. Justinianeus J 2,4; XI 18; Novella 43, 1). De Roffi 
erhebt aber gegründete Einwendungen dagegen: die Dekane feien die dhriftianifierten 
sandapilarii der Antike, ein hauptjtädtifches Kollegium zum Begräbnis der Armen. 
H. Achelis. 


Koptiſche Kirche, |. am Schluß von Bd XII. 


30 Korah. — Baudifjin, Geſch. d. altteft. Prieftertums ee 34ff. 51f. 65. 146 fi. 1593. 
287); Kautzſch, NM. „Korahiten“ bei Erſch u. Gruber 2. Ser., Bd 39, 36ff.; J. Köberle, Die 
Tempeljänger im AT 1899, 182ff.; Kuenen, Theol. Tijdschr. 12, 138 ff. (= ®efamm. Abhand— 
lungen 498 ff.); Dillmann zu Nu e.16: B. ®. Bacon, The Triple Tradition of Exodus, 
1894, 190; Wellbaufen, Koinpofition des Hexateuchs?, 105. 184 f. 339ff., Israel. jüd. Geſch.?, 

35 191; Stade, Geſch. d. Volkes Israel, 2,201; E. Meyer, Entjtehung des Judentums 162. 181; 
Nobertfon Smith, The Old Testament in the Jew. Church?, 204 ff. 

1. Die Namen „Korah” und „Korahiden“ (777, 1777, E77) kommen im AT 
in folgenden Verbindungen vor. 

a) Gen 36, 5. 14. 18; 1 Chr 1,35 ift Korah ein edomitiſcher Stamm, Gen 36,16 

40 außerdem ein ebomitifcher Unterftamm, was jedoch vielleicht nur auf einem Fehler berubt. 

b) 1 Chr 2,43 ift Korah ein Gefchledht (oder eine Stadt) unter den Nachkommen 
Kalebs, der hier, wie Nu 13, 6, zu den Judäern gerechnet wird; ob 1 Chr 12, 6 dasjelbe 
Geſchlecht meint, läßt ſich nicht ficher ausmachen. 

e) Am bäufigften it Korah ein Nachkomme Levis. In den Genealogien Er 6,121. 

4 24; 1 Chr 6,7. 22; 9,15. 26,1, die übrigend in den Einzelheiten etwas divergieren, 
gehört er dem Gefchlechte Kabats an. Dagegen führt das Verzeichnis Nu 26, 58, das 
auf die gewöhnliche Dreiteilung des Leviftammes (Gerfon, Kahat und Merari) feine Nüd- 
ſich nimmt, das korahidiſche Gejchlecht TT"F777 NEW) neben vier anderen Zevitengejchlechtern 
auf. — Von dem Kahatiden Korah handelt die Erzählung Nu e. 16f., wo er nad) dem 

co jegigen Terte in Verbindung mit Datan und Abiram fi gegen Moje und Abaron 
empört und mit jenen beftraft twird, vgl. Nu 26, 9—11. 27,3. — Sn der Chronik 
werden bie Korahiden als Thorhüter des Heiligtums bezeichnet, 1 Chr 9,19. 26,1. 19; 
von dem Erjtgebornen Korahs heißt es außerdem 9, 31, daß er das Pfannenbadwerk für 
den Kultus zu beforgen hatte. — Endlich kommen einige Pfalmenüberjchriften in Be— 

65 tradht (Pf 42. 44—49. 84. 85. 87. 88), die die Angabe 77? >22 enthalten. 

2. Unter den angeführten Stellen fordert zunächſt die Erzählung Nu ce. 16f. eine 
befondere Betrachtung. Daß der Text bier nicht einheitlich ift, hatte man jchon früher 
gejehen, aber erjt die eingehenden Unterfuhungen Kuenens haben volles Licht darüber 
gebracht und die Analyſe auf endgiltige Weife vollzogen. Nach Kuenen find in biejer 


Korah 37 


Erzählung drei verſchiedene Beſtandteile zu unterſcheiden, von denen jedoch nur zwei 
wirllichen Quellenfchriften entnommen find, während der dritte eine ſekundäre Bearbei- 
tung des älteren Textes if. Nach der jehoviftifchen Erzählung (16, 1b. 12—14. 
15b. 25. 26. 27b—32a. 33) waren die Gegner Mofes Datan und Abiram, die feine 
Führerſchaft nicht anerkennen wollten und deshalb mit ihren MWeibern und Kindern von 5 
der Erde verichlungen wurden; vgl. Di 11,6. Nach der Priefterfchrift (16, 2—7. 15a. 
19—24. 27a. 17, 6ff.) empörte fi Korah als Vertreter des Laienvolfs gegen Mofe und 
Abaron als Vertreter der priefterlichen Vorrechte des Levigefchlechtes; zur Strafe wurden 
fie vor dem Eingange des Heiligtums vom Feuer verzehrt. Die übrigen Teile des Ab: 
jchnittes ftammen von dem Bearbeiter ber, der Korah in einen nichtpriefterlichen Leviten 10 
vertwandelt, welcher im Namen feiner levitifchen Brüder gegen die priefterlichen Präroga- 
tive Aharons und der Aharoniden opponierte. 

Der in diefer Bearbeitung auftretende Korah ift nun, wie 16, 1 ausdrücklich angiebt, 
der oben unter litt. ec erwähnte Kahatide Korah. Deshalb treffen wir Nu 26, 11 
die Bemerkung „die Söhne Korahs famen damals nicht um“, die erflären will, wie troß: 15 
dem in fpäterer Zeit ein Korabidengeichlecht exiſtierten konnte. Aus ähnlichem Grunde 
werben obne Zmeifel in der Reproduktion Pſ 106, 16f. nur Datan und Abiram genannt 
und Korah tweggelafjen ; aus Rüdficht auf das angefehene Korahidengeſchlecht läßt der Dichter 
ihren Stammvater unerwähnt. Dagegen fpridht alle Wahrfcheinlichkeit dafür, daß die ur: 
fprüngliche Erzählung der Priefterjchrift unter Korah einen Mann aus nichtlevitischem 20 
Geſchlechte verjtand, denn nur ein folcher eignete fich naturgemäß zum Führer, wenn bon 
einer Oppofition gegen die WVorrechte des gejamten Levitenftammes die Rede war (17, 18. 
23). Bei diefer Sachlage muß man vermuten, daß der Bearbeiter zu feiner Um— 
ichmelzung der Koraherzählung einfach durch die Namensähnlichkeit des Leviten und des 
Nicht:Xeviten Korahs geleitet wurde. Kerner muß es als fehr unwahrſcheinlich bezeichnet : 
werden, daß jein Beitrag zu diefem Abſchnitt auf wirklichem Überlieferungsftoffe berubte, 
da es doch ein zu merfwürdiger Zufall geweſen wäre, wenn bei verichiedenen Ge: 
legenbeiten Männer (beziehungsweife Familien) mit demfelben Namen Korah in ganz 
verfchiedenem Sinne gegen das Prieftertum aufgetreten wären. Vielmehr wird faum zu 
bezweifeln fein, daß der Bearbeiter nicht vom gejchichtlihen Intereſſe geleitet wurde, 30 
jondern von dem Wunfche, feine levitiſchen Beitgenofjen vor etwaigen gefährlichen Aſpi— 
rationen zu warnen. 

—— zu beantworten iſt die Frage nach dem geſchichtlichen Werte der urſprüng— 
lichen Darſtellung der Prieſterſchrift Nu e. 16f. Von einer feindlichen Stellung der ganzen 
Laiengemeinde (16, 3) gegen den Leviſtamm ift fonft nicht die Rede bei P, und man be: 35 
fommt deshalb den Eindrud, daß der Erzähler bier nicht tendenziös erfunden, fondern 
einen überlieferten Stoff benugt bat. Auch würde diefer Verfaſſer, wenn er felbjt die 
Situation gefchaffen hätte, getoiß nicht den Namen des von ihm ftark bervorgehobenen 
Korabgefchlechtes gewählt haben. Aber fonft find uns die der Erzählung zu Grunde 
liegenden konkreten Verhältnifje nicht mehr durchſichtig. Man kann zwar den Yaienführer 40 
Korab mit dem oben unter litt. b erwähnten judäiſchen Gefchlechte Korah 1 Chr 2, 43 in 
Verbindung bringen, aber viel ift damit freilich nicht gewonnen. Und jedenfalls ift es 
eine ſehr unfichere Sache, wenn man es verfudht bat, alle oben angeführten Stellen zu 
einem Gejamtbilde zu kombinieren, um dadurch die ältere Gejchichte der Korahiden zu 
beleuchten. So meint z.B. E. Meyer, daß das urfprünglich edomitische Geſchlecht Korah 15 
(. litt. a) fpäter in Verbindung mit Kaleb jubaifiert wurde (litt. b), um jchließlich vom 
Vriefteroder unter die Leviten aufgenommen und durch die Stammbäume diefer Schrift 
legitimiert zu werben. Aber dann müßte wenigſtens die Levitifierung der Korabiden fo 
weit zurüdliegen, daß man zur Zeit der Priefterfchrift nichts mehr von der Vertvandtichaft 
der levitifchen und jubäifchen Korahiden mußte, denn ſonſt könnte der Verfaſſer dieſer so 
Schrift doch nicht zu gleicher Zeit Korah durch feine Stammbäume als hervorragen— 
des Levitengeſchlecht an und ihn als Vorkämpfer der gegen die Vorrechte des 
Leviſtammes opponierenden Laien auftreten laffen. Gebr gewagt ift auch der Verſuch 
Bacons, in Nuc. 16 eine alte jahviſtiſche Erzählung auszufchälen, nach welcher der Edo— 
miter Korah und der Philifter On (On ben Peleth 16, 1) beftraft worden feien, weil 55 
fie in das Heiligtum eindringen wollten. 

3. Als wirklich greifbare Geftalt bleibt demnah nur das im Priefterfoder und in 
der Chronik auftretende levitiſche Korahgefchlecht, mit dem weiter die Korahſöhne der 
Pialmenüberfhriften in Verbindung zu bringen find. Aber aud) bier liegt die Sadye nicht 
jo Har und einfach, twie man wohl wünjchen möchte. In der Chronik find die Korahiden so 


v5 
[+73 


38 Korah Kornthal 


Mitglieder des Leviſtammes und ihrem Berufe nach Thorhüter des Heiligtums, ſowohl 
in der moſaiſchen Zeit (1 Chr 9, 19) wie auch ſpäter. In der Prieſterſchrift, wo die Thor— 
büter und Sänger überhaupt nicht erwähnt werden, gehören die Korahiden zu den Leviten 
und haben wie die übrigen Kahatiden (Nu 3, 31) die Aufgabe, die Lade, den Tiſch, Den 
5 Leuchter, die Altäre, den Vorhang und die Hultusgeräte zu hüten. Dagegen rechnen be: 
fanntlich die älteften Beftandteile des Buches Esra-Nehemias (mo übrigens Korah jelbft 
nicht genannt wird) die Sänger und Thorhüter nicht zu den Leviten, jondern nennen fie 
erit nach diefen als befondere Abteilung. Auf diefe Differenzen, die eine jehr umfafjende 
Behandlung fordern würden, fann in diefem Zuſammenhange nicht näher eingegangen werben 
10 (f. d. A. Leviten). Dagegen muß das Verhältnis zmwifchen den Angaben der Chronif und 
der Pialmenüberfchriften etwas näber betrachtet werden. Während die in den Palmen: 
überfchriften auftretenden Namen Aſaph, Heman und Etan dur die Angabe der Chronik 
über die Sängerfamilien binlänglich beleuchtet werden, ift es auffällig, daß mir die in 
11 Pialmen erwähnten Korahiden in der Chronif nicht unter den Sängern, ſondern 
16 unter den Thorhütern treffen. Doc fehlt es hier nicht gan; an Vermittlungen. So 
wird 2 Chr 20, 19 erzählt, daß die Kahatiden und Korahiden zur yet Joſijas Gott „mit 
lauten Stimmen — wobei allerdings die Nebeneinanderſtellung von Kahat und 
Korah ziemlich befremdend iſt. 1 Chr 6, 18ff. wird der Stammbaum des Sängers Heman 
auf den Kahatiden Korah zurüdgeführt. Außerdem heift der Sohn Korahs hier wie auch 
20 6,8. 9,19 und Er 6,24 „Abiajaph”, worin Robertion Smitb wohl mit Recht eine 
genealogifche Theorie vermutet hat, die das Sängergefchlecht der Ajaphiden (die fonft von 
Gerſom abgeleitet werden) unter die Korahiden fubjumieren wollte Endlich ſcheint die 
Unterjchrift 1 Chr 9, 33 „das find die Sänger” ſich auf die unmittelbar vorher genannten 
Korahiden B. 17 ff. zu beziehen, obſchon es allerdings nicht ganz ausgeſchloſſen ift, daß 
25 die Morte mit V. 14}. zu verbinden feien. Jedenfalls fieht man aber noch deutlich, 
daß die Grenzen zwifchen den Sängern und den Thorhütern in der Chronik nicht ganz 
ſcharf find, eine Thatfache, die auch durch andere Erjcheinungen bejtätigt wird, vgl. 3. B. 
Neh 11,17 mit 12,25 und befonders die Aufzählung 1 Chr 15, 17ff. Aber troß dieſer 
Vermittlungen findet die Überfchrift TOP =2> der Palmen feinen ganz befriedigenden 
30 Anhalt in den Angaben der Chronik, und fcheint in Wirklichkeit auf einem etwas ab- 
weichenden Syſteme zu beruhen. Dafür fpricht auch, daß der Name „Korah“ in dieſen 
Überschriften nicht allein vorfommt wie „Aſaph“ u. ſ. w. fondern immer in der Verbindung: 
Söhne Korahs, T7F "2. Man könnte deshalb meinen, daß in der nachchroniſtiſchen Zeit 
eine neue Sängergilde neben den älteren entftanden je. Da aber das Syſtem der 
35 Chronik noch in fpäteren Schriften vorausgeſetzt wird, ift dies nicht mwahrjcheinlich, und 
eher anzunehmen, daß die Korahjöhne eine umfaflendere Benennung neben der ſpeziellen, 
Aſaph u. ſ. w., geweſen iſt. Mit Recht betont Köberle, daß Korab in den Stammbäumen 
als viel älteres Gefchlecht auftritt als Afaph, Heman und Etan, und vermutet deshalb, 
daß die Benennung Bene Korah urfprünglih als Gefamtname Tempelfänger und Thor: 
0 hüter umfaßte und fpäter ald Spezialname bald auf die erfte, bald auf die zweite Gruppe 
übertragen wurde. Jedenfalls muß aber dieje Benennung auch in der nachchroniitifchen 
Zeit in Gebrauch geweſen fein, denn unter den korahidiſchen Palmen ift aller Wahr: 
jcheinlichkeit nach mindeftens Pf 44, vielleicht aber auch Pj 87 in den fpäteren Perioden 
der griechifchen Zeit gedichtet. Fr. Buhl. 


45 Kornthal (und Wilhelmsdorf), Gemeinde im mürttembergifchen Nedarfreis in ber 
Nähe von Stuttgart, bedeutjam ald Gründung und Sammelpunft des twürttembergijchen 
Pietismus. — Litteratur: Geſchichte und Veranlafjung zu der Bitte des fönigl. Notare 
und Bürgermeijters Gottlieb Wilhelm Hoffmann zu Leonberg um Erlaubnis zur Gründung 
und Unlegung religiöjfer Gemeinden unabhängig vom Ronfiftorium, 1818, von Hofmann, 

50 ohne Drudort und Berleger; Kapfi, Die württembergijhen Brüdergemeinden Kornthal und 
Wilhelmsdorf, ihre Geſchichte, Einrichtung und Erziehungsanitalten, 1839; Bfleiderer, Korn« 
thal, die Geichichte feiner Entjtehung und fein dermaliger Beftand, Artikel in der 1. Auflage 
diejer Encyklopädie, aud) feparat erjhienen; Chr. Hoffmann, Mein Weg nah Jerufalem, I, 
&.78 u. öfter; Claus, Württemb. Väter 1888, II, ©. 354. Erinnerungen an die Jubiläums: 

65 feier der Gemeinde Kornthal 1869 und desgleichen 1894; Kurze Gejhichte der Gemeinde 
Kornthal, 1873. Ueber die Entwidelung des Stnabeninftituts jeit 1848 giebt Aufihluß: 
Pileiderer, Denkſchrift zur Feier feines 2djährigen Jubiläums, 1874. Reyicher-Eifenlohr, 
Württembergifche Kirchengefege II, $ 86; Stälin, Rechtsverhältnis der religiöfen Gemein» 
ſchaften 1870, S. 87; Ritſchl, Geihichte des Pietismus, III, S. 187. Die von ihın citierte 

or Schrift: Zum Andenken an den vollendeten G. W. Hofjmann, Stuttgart u. Cannjtatt 1846, 


Kornthal 39 


war mir nicht zugänglid; Grüneiſen, Abriß einer Gejchichte der veligiöfen Gemeinschaften 
Württembergs in Illgens ZhTh 1841; Palmer, Gemeinfhaften und Sekten Württembergs, 
Borlefungen, berausgegeben von Prof. Jetter, 1877. Bgl. dazu: Die Gemeinſchaften und 
Sekten in Württemberg, Allgem. Evang. Luth. Kirchenzeitung 1873 Nr. 20. 21. 22. 23 (von 
9. Schmidt). Ueber die Bedeutung Kornthals für die innere Miſſion ſ. H. Schmidt, Geſch. 5 
der inneren Mijjion in Württemberg 1879, ©. 52ff. Ueber die Einrichtung der Gemeinde 
giebt auch dad Gemeindebüclein Aufſchluß. Aus der dur die Entjtehung der Gemeinde 
veranlaften Brojhürenlitteratur feien erwähnt: Werner, Freimütige Betrachtungen über die 
neue politiidereligiöfe Gemeinde zu Württemberg 1819; Bilfinger, Bemerkungen gegen die 
Anfichten der neuen religiöjen Gemeinde in ®., 1819; Steudel, Ein Wort der Bruderliebe 10 
an und über die Gemeinjdaften in ®.; Bahnmaier, Bruder Ulrih an die lieben Brüder der 
neuen Gemeinden in ®., 1818; G. Barth, Ueber die Pietiften mit bej. Nüdjicht auf die 
mwürttembergijchen und ihre neueften Berhältniffe, 1819; derſ, Hoffmännifche Tropfen gegen 
die Slaubensohnmadt unferer Zeit, 1820. Einzelnes für diefen Artikel durfte auch den Akten 
des K. Rultusminijteriums entnommen werben. 15 


Der württembergifche Pietismus, obwohl von Spener und von Franke angeregt, 
hatte doch eine eigentümliche Geftalt angenommen, teils fofern er weniger im * mit 
einer orthodoxen theologiſchen Tradition begriffen, der polemiſchen Schaͤrfe entbehrte, teils 
ſofern er eben darum auch weniger akademiſch ausgebildet, mehr in die Kreiſe des eigent⸗ 
lichen Bolfes eingedrungen war, teild endlich fofern er durch feine Hauptvertreter unter 20 
den Theologen ein mehr lehrhaftes Element in hiliaftifcher und theofophifcher Richtung in 
fih aufgenommen hatte. Auch feiner zeitlichen Erjcheinung nach bildet er eine eigentüm— 
liche Abteilung innerhalb des Pietismus. Während der Halleſche Pietismus um die Mitte 
des 18. Jahrhunderts feine Höbe bereits überjchritten hatte, erlebt der mürttembergifche 
erft in der zweiten Hälfte dieſes Jahrhunderts eine ſolche, als die Schüler des 1752 ver: 25 
ftorbenen J. A. Bengel, des mürttembergifchen Kirchenvaters, ihre Wirkſamkeit entfalteten. 
Neben den Trägern diefer Richtung im kirchlichen Amte, einem Detinger, Frider, Ph. M. 
Hahn, Burf, Steinhofer, Rieger, Roos, war es der 1758 geborene Bauer Michael Jahn 
(j.d.A.Bb VII ©. 343), der dem Pietismus eine eigentümliche Geftaltung und Belebung 
brachte, indem er die Böhmeſche Spekulation erneuerte und mefentlih dazu beitrug, daß so 
die pietiftiichen Laien ein höheres Bewußtſein ihrer religiöfen Selbſtſtändigkeit empfingen. 
Dieſes Selbitjtändigkeitögefühl der religiös angeregten Laien erhielt gegen Ende des Jahr: 
bundertS von verſchiedenen Seiten her mweitere Nahrung. Einerſeits hatte die Verbindung 
mit der Chriftentumsgefellichaft in Bafel (ſ. Bd III ©. 820ff.), die erjten Anregungen 
zu dem modernen Vereinsweſen gegeben, das die Thätigfeit religiös angeregter Yaten Hr 35 
die Zivede des Neiches Gottes in befonderem Maße in Anfpruh nimmt. Andererfeits 
batte nad dem Ausiterben jener Geiftlihen aus der Bengelfchen Schule in der Kirche ein 
Geiſt Raum gewonnen, der mit der pietiftiichen Tradition in einem gewiſſen Gegenjaße 
jih befand. Der bibliſche Supranaturalismus, den der jüngere Storr auf der mwürttem- 
bergifchen Hochſchule begründet hatte, erjcheint dem älteren Bengelfchen —— gegen⸗ 40 
über weſentlich als von des Gedankens Bläſſe angekränkelt, das neue Theologengeſchlecht, 
das von der Storrſchen Schule erzogen wurde, entbehrte großenteils der kraftvollen, ori— 
ginellen, religiöſen Innigkeit, durch welche ſich die Männer der früheren Generation aus: 
gezeichnet hatten. Noch mehr aber wurde von oben her der Verſuch gemacht, die allzu— 
warme religiöfe Athmofphäre abzufühlen. — Nah einem mehr als 6Ojährigen katholiſchen «6 
Interregnum hatte im Jahre 1797 Friedrich I., ein evangeliſcher, in der friedericianiſchen 
Schule aufgewachſener Fürft die Zügel des Regimentes ergriffen. Von Natur zu gemalt: 
thätigem Vorgehen geneigt, in aufllärerifcher Luft erzogen, glaubte er auch bei Firchlichen 
Eingriffen das befondere Mißtrauen nicht fürchten zu müflen, das feinen Vorgängern als 
Andersgläubigen foldye Eingriffe unmöglich zu machen gedroht hatte. Im Kreife der so 
Oberfirchenbebörde ſelbſt hatte ein einflußreiches Mitglied, das der Neologie zuneigte, Grie— 
finger, Platz gefunden. Der bureaufratiichsabfolutiftiiche Zug verband ſich mit dem auf: 
Härerifchen zu einer mißtrauifchen Behandlung des Pietismus. Diefer hinwiederum fing 
an, mit — größerem Mißtrauen gegen das Kirchenregiment ſich zu erfüllen, vollends 
als im Jahre 1809 dem modernen Geſangbuch von 1791 auch eine ſtark rationaliſierende 56 
Agende folgte, die namentlidy die Abrenuntiation bei der Taufe aufhob und mit allen 
polizeilichen Machtmitteln eingeführt werden follte. Selbſt das Recht der Gemeinden, 
gegen die Anftellung eines mißliebigen Geiftlichen ein begründetes Veto einzulegen, ging 
jeit 1810 verloren. Auch die gemäßigteren rubigeren Bietiften fühlten ſich durch dieſe 
gewaltfamen liturgifchen Neuerungen tief gekränkt. Dabei hat jedenfalls das dem ſchwä— so 
bifchen Volke befonders auf dem Lande eigentümliche zähe Hangen am Hergebrachten min: 


+0 Koruthal 


deſtens ſo viel Anteil gehabt als der Glaube, denn die neue Peſtalozziſche Lehrmethode 
war in dieſen Kreiſen eben ſo verhaßt. Die Seele aber der ganzen pietiſtiſchen Bewegung 
jener Zeit iſt der durch Bengel entwickelte Chiliasmus, der in ben gewaltigen Welt: 
ereignifjen die ficheren Vorboten, in dem von Bengel berechneten Jahr 1836 den für un— 

5 trüglich gehaltenen Termin des Milleniums ſah. Die Thätigfeit der Krüdener, die Per: 
jönlichkeit des Kaifers Alerander fchienen die Hindeutungen von Bengel, beſonders aber 
auch von Jung-Stilling auf Rußland als Bergungsort der Gemeinde in den Zeiten anti: 
chrijtlicher Verfolgung zu rechtfertigen. Nicht zu überfehen ift der Einfluß, welchen der 
war von den Pietiſten insgemein nicht — oder nachgeahmte, aber auch nicht ent- 

10 Khieben vertoorfene Separatismus Rapps (f. d. A. Harmoniften Bd VII ©. 432) mit feiner 
DOppofition gegen die Kirche, feinem Auszug nah Amerifa und feiner Gemeindegründung 
übte. Dazu fam noch die foziale Not. 

Als nun der Tod dem Deipotismus Friedrichs I. ein Ende machte, war eine ber 
eriten Mafregeln, welche das liberale Regiment Wilhelms I. anfündigten, die Aufhebung 

15 des ftrengen Austwanderungsverbotes. Hunderte, ja taufende von Pietiften zogen jet nad) 
dem füblichen Rußland, um bier, dem Drud der ftaatlihen und kirchlichen Polizei ent: 
ronnen, den Bergungsort vor dem Antichrift zu finden und zugleich den apokalyptiſchen 
Ereigniffen näber gerüdt zu fein. Der neue Regent wußte die politifchen und volkswirt— 
ſchaftlichen Nachteile wohl zu würdigen, welche aus diefem Gang der Dinge drobten, er 

20 ließ jofort a in der Behandlung firchlicher Fragen eine verftändbnisvollere Hand fpüren 
und beeilte fih Schritte zur Abftellung diefer Mißftände zu thun. Es erging ſchon unter 
dem 14. Februar 1817 ein Ausfchreiben an ſämtliche obrigfeitliche Stellen des Landes, 
des Inhaltes, daß die zur Auswanderung geneigten Unterthanen vor der Ausführung 
Se Vorhabens getvamt und auf die damit verknüpften Gefahren hingewiefen werben 

>; ſollten. 

Diefes Ausfchreiben nun gab die Veranlaffung zur Enttwidelung des Gedankens ber 
Gründung einer eigenen Gemeinde — eines Gedankens, den ohne Zweifel ber Urheber 
desfelben fchon vorher beivegt und wohl aud im Kreife der nächſten Genoſſen fchon be: 
fprochen hatte. Denn ſchon unter dem 28. Februar 1817 ließ der Bürgermeifter und 

so Notar Gottlieb Wilhelm Hoffmann von Leonberg als Antwort auf den Erlaß vom 
14. Februar eine Immediateingabe an den König abgehen, worin er darzulegen fuchte, 
daß demjenigen Teile der Auswanderungsluftigen, welcher weder durch eigentlich ſepara— 
tiftifche Grundfäge, noch durch Äußeren Mangel auf ſolche Auswanderungsgedanfen ge: 
bracht fei, fondern lediglich durch den religiöfen Zwang, diefe Luft leicht genommen werden 

35 fünnte, wenn die Errichtung von Gemeinden erlaubt würde, welche bezüglich ihrer kirch— 
lichen Einrichtungen von den ordentlichen Behörden der Kirche ganz unabhängig wären, 
ohne danıit auch aus dem Verbande der Iutherifchen Kirche im allgemeinen auszufcheiden, 
deren Lehre fie im Gegenſatz zu den in ihrer Mehrzahl von derjelben abgefallenen Lehrern 
der Kirche gerade feithalten wollten. Hoffmann durfte ſich eine derartige Eingabe um fo 

40 eher erlauben, als er in den Streifen des damaligen Pietismus wohl derjenige Mann war, 
der mit den politifchen Gewalten in den verhältnismäßig nächften Beziehungen ftand. Als 
der Sohn eines in toter Orthodorie und gefeßlichem Kirchentum befangenen Geiftlichen 1771 
geboren, hatte Hoffmann den gewöhnlichen Bildungsgang des altwürttembergiſchen Ver: 
twaltungsbeamten eingejchlagen und war in eine Schreibjtube eingetreten. Hier erlebte er 

45 in feinem 18. Jahre eine Erweckung im Stile des Pietismus, Bon da an trat er mit 
den Koryphäen diefer Richtung, namentlid mit den Pfarrern Machtolf in Möttlingen und 
Flattih in Münchingen in engere Verbindung. Allein, wenn damit auch das religiöfe 
Intereſſe zum Mittelpunfte — Lebens geworden war, ſo zeigte er ſich doch nicht minder 
in den weltlichen — seen als ein ſehr energiſcher, weltgewandter und welterfahrener 

60 Beamter — namentlich in den Zeiten der Revolutionskriege, während welcher er als 
Landeskommiſſär zur Einquartierung der Truppen fungierte. Nach feiner Emennung zum 
faiferlihen Notarius im Anfang des Jahrhunderts zum Amtsbürgermeifter in dem Stäbt: 
chen Leonberg erwählt, trat er auch, als nach dem Wiener Kongreß die Verhandlungen 
über Einführung refp. Reorganifation der württembergifchen Verfaſſung begannen, als Ab- 

55 georbneter des Bezirks Leonberg in die Ständeverfammlung ein. So war Hoffmann ber 
naturgemäße Berater und Vertreter feiner pietiftifchen Brüder, wo «8 um den Verkehr 
mit Behörden handelte oder um Beranftaltungen, zu denen bejondere Welterfahrung und 
Organifationstalent gehörte. Insbeſondere hatte er bei den Kämpfen tiber die neue 
Agende und ihre mit dem Aufivand des ftaatslirchlichen Polizeiapparates verſuchte Ein— 

co führung als Verfaſſer von Bittfchriften und Beichwerden im Namen der Beteiligten eine 


Kornthal 4 


rege Thätigkeit entfaltet. König Wilhelm verftand den Einfluß derartiger Männer wohl 
u jchägen und es fann daher nicht Wunder nehmen, daß dem Vorjchlage des Leonberger 

mtsbürgermeifters volle Beachtung im Föniglichen Kabinette zu teil wurde. Schon unter 
dem 1. April 1818 erfolgte eine fönigliche Entſchließung, durch melde Hoffmann aufge: 
fordert wurde 1. einen genaueren Entwurf für die Einrichtung foldher Gemeinden vorzu: 6 
legen, 2. anzugeben, wie viel Perfonen etwa auf diefe Weiſe zurüdgehalten werden könnten. 
Indem Hoffmann den zweiten Auftrag ablehnte, in welchem er gewifjermaßen eine Falle 
erblidte, durch welche er ſich als Agitator verraten würde (e8 waren etwa 5000 Perſonen, 
welche bei feinen Vertrauensmännern fich einzeichneten), reichte er unter dem 14. April 
einen Entwurf ein, der ſich ausbrüdlih auf den Vorgang der Brüdergemeinde bezog. 10 
Hatte die letztere doch fogar unter dem autofratischen Regiment des Königs Friedrid 1806 
in dem jpäter an Baden abgetretenen Königsfeld Aufnahme gefunden. 

Allein diefer rafchen Einleitung der Sache entfprach nicht ebenfo der Fortgang. Bei 
Prüfung des vorgelegten Entwurfs fonkurrierten viele Behörden, mancher Widerftand war 
zu überwinden, jo daß die alljeitige Entjdeidung erheblich länger auf fich warten ließ, als ı5 
die Ungeduld der Beteiligten für nötig hielt. Obgleich Hoffmann anfangs es abgelehnt 
batte, von fih aus eine Bekanntmachung des Planes zu bejorgen, um ſich feinen allzu: 
großen Anlauf auf den Hals zu laden, ein fpäterer Verſuch aber, durch eine Zeitungsnotiz 
den Stand der Dinge befannt zu machen, von der Vorficht der Redaktion des Schwäb. 
Merkurs zurüdgemiefen wurde, jo konnte es doch nicht fehlen, daß die betr. Brübderfreife 20 
davon unterrichtet wurden und in dem Hungerjahre 1817 die Auswanderungsluftigen mit 
der Frage: ob „geben oder warten” den Urheber des Gedanfens hart bedrängten. Dod) 
erit unter dem 8. September 1818 erfolgte die königliche Entſchließung, wodurch einer 
etwa fich bildenden religiös:politifchen Gemeinde die Erteilung eines Privilegiums zuge: 
fihert wurde. Urfprünglich fcheint H. Hohenheim ins Auge gefaßt zu haben, aber für 25 
diefen günftiger gelegenen Ort erhielt er die königliche Genehmigung nit. So erfolgte 
die Ertverbung des Görlitzſchen Rittergutes Kornthal am 12. Januar 1819, am 22. Aug. 
1819 die Fundationsurlunde und am 7. November desfelben Jahres die Einweihung des 
Betfald der Gemeinde. 

Bei den Verhandlungen, welche auf diefe Weife zum Abjchluß kamen, war Hoffmann so 
natürlich nur in Verbindung mit den übrigen Führern des Pietismus —— Ins⸗ 
beſondere war es der Eingangs erwähnte Michael Hahn, der als ebenbürtige Macht Hoff— 
mann zur Seite ſtand und zum Vorſteher der neuen Gemeinde deſigniert war, aber un— 
mittelbar nach dem Erwerb von Kornthal ſtarb. 

Schon die Gemeinſchaft dieſes Mannes würde es erklären, daß der Gemeinde ein ss 
umfaſſenderer Zweck gegeben wurde, als er in der urſprünglichen Hoffmannſchen Moti— 
vierung gefordert ſchien. Nicht der Gedanke, die altlutheriſche reine Lehre vor der Ge— 
fährdung durch halb oder ganz rationaliſtiſche Kirchenbehörden zu beſchirmen, trat als die 
Gemeindeordnung beſtimmend hervor, ſondern vielmehr die von Anfang an im Pietismus 
lebende Idee der Realiſierung einer Gemeinde von Bekehrten. Hatte ſich der ältere Pie— 10 
tismus mit der Realifierung diefer Idee in den Konventifeln begnügt, jo trat dagegen in 
der Hahnſchen Abteilung eine gewiſſe Oppofition gegen die Kirche hervor, die teild jchon 
darin begründet war, daß an ihrer Spitze ein Late ftand, der fih durch das Privilegium 
der Geiftlichen zur Übung des Lehramtes beengt ſah, teil® in einem dem theoſophiſchen 
Lehrgebäude Hahns inhärierenden asfetifch-gefeglihen Zug, der die Gemeinſchaft von Hand» 45 
babung der Zucht abbängig machen wollte, und ſich auch mehr oder weniger deutlich in 
einem Gegenſatz zu dem Geift der Firchlichen Yehre wußte, endlich in dem apokalyptiſchen 
Glauben an die unmittelbare Zukunft des Herm, auf die man fi nur durch Sammlung 
der Gläubigen recht vorbereiten fünne. Diefer letere Zug war dem ſchwäbiſchen Pietis— 
mus gemeinfam und die Austwanderungszüge nach Rußland verfolgten, mie wir ſahen, so 
nicht nur den negativen Zweck, dem Gewiſſenszwange fich zu entziehen, fondern auch den 
pofitiven, dem Schauplat der fommenden Kataftrophe näber zu ftehen. Von diefem Ge: 
fichtspunfte aus war auch Hoffmann einem relativen Separatismus nicht abgeneigt, hat 
er doch auch jein Leben lang die Kirche, ihre Vertreter und ihre Wiſſenſchaft nur als 
Hindernifje alles Fortichritts im Reiche Gottes beurteilt! Sodann hatte auch die Brüder: 55 
gemeinde genügend auf ihn gewirkt, um ihm die Ausgeftaltung des chriftlichen Yebens in 
einem Gemeindeorganismus zu einem twünfchenstverten deal zu maden. Namentlid) 
reizte ihn auch das Vorbild der Brüdergemeinde auf induftriellem und pädagogifchem Ge: 
biete. Der Gedanke, aus der Gemeinde eine Muftergemeinde in getverblichen Unter— 
nehmungen zu machen und durch Erziehungsanftalten ihr einen Einfluß auf das Volksleben 0 


42 Kornthal 


zu fichern, fpielt bei ihm cine große Rolle. So kam es denn, daß, wenn auch von teil: 
weile verfchiedenen Gefichtspunften aus, doch die zwei Strömungen des Pietismus — die 
mehr theofophifch-feparatiftifche und die mehr orthodorsfirchliche fich bei diefer Gründung 
die Hand reichten. Zum Erweis der Gemeinfchaft der neuen Gemeinde mit der Landes: 
6 firche wurde ausbrüdlic die Augustana als Belenntnis derjelben vorgelegt, jedoch je mit 
Weglafjung der Vertverfung der secus docentes. Es wurde fogar ein eigener Para- 
graph aufgenommen, welcher den Abjcheu der Gemeinde gegen allen Religionshaß fund 
geben ſollte. Daneben follte die Gemeinde dann allerdings von aller Unterordnung unter 
das Konfiftorium befreit und — durch Vermittelung der Kreisregierung — lediglich dem 
ıo Kultusminifterium unterftellt fein, um fo jeder Gefahr der Aufdrängung moderner kirch— 
licher Bücher und rationalifierender Einwirkung auf den Unterricht in Kirche und Schule 
enthoben A fein. Doch wurde die Feſthaltung an den älteren firchlichen Büchern nicht 
in dem Maße premiert und fanktioniert, wie man nad der unmittelbaren Beranlaffung 
ihrer Bildung hätte erwarten fünnen. Es zeigte ſich ſchon auf diefen Punkten, daß nicht 
15 das Intereſſe der Orthodorie, der LZehrreinheit oder des kirchlichen Archaismus fozufagen 
der Nerv der Beivegung war, ſondern das pietiftiiche, das allerdings den bibliſchen Supra= 
naturalismus zur Vorausfegung bat, aber zum eigentlichen Zielpunft die religiöfe und 
fittliche Lebensgeftaltung. Es ift das deal einer apoftolifch lebendigen Gemeinde, das 
angeftrebt wird, die Geſetze der Bergpredigt follen als das Geſetz der Gemeinde gelten. 
20 Das geht mit aller Deutlichkeit hervor aus dem Verfafjungsentwurf, welchen Michael 
* für die Gemeinde Kornthal 1817 verfertigt hat (Bd XII fr. gef. Werke). Darum 
ind auch in dem Statut am ausführlichiten die Punkte behandelt, welche fih auf Übung 
der Kirchenzucht, namentlih auf Aufnahme und Ausſchluß aus der Gemeinde beziehen. 
E3 waren auch diejenigen Punkte, welche die längften Verhandlungen nötig machten. 
25 Nicht nur war diefe Frage mit allgemeinen Rechtöfragen kompliziert, jondern ſchien aud) 
—— in ethiſcher Hinſicht Bedenken zu erregen. In erſterer Beziehung kam einmal in 
etracht, daß man die aus der Zugehörigkeit zur Gemeinde folgenden Rechtsanſprüche der 
einzelnen von ſeiten des Staates nicht den Ausſprüchen eines kirchlichen Sittengerichtes 
preisgeben konnte. Die Genoſſenſchaft konnte alſo ihr Ausſchließungs⸗ reſp. Aufnahmerecht 
so nur fo ſichern, daß fie ihre Glieder verpflichtete, ein bürgerlich rechtliches Domizil in einer 
andern Gemeinde feitzubalten. Sofern aber der Ausſchluß aus der Gemeinde aud eine 
Befigveränderung notivendig machen fonnte, hatten die Gründer von Anfang an die Ein: 
richtung vorgefchlagen, daß die Genofienichaft als folde den Kompler der Güter, die zur 
Gemeinde gehören, nicht nur erwerbe, fondern auch fi) das Vorkauſsrecht bei Abgabe der 
35 einzelnen Parzellen den Käufern gegenüber vorbehalte, fo daß die legteren, falls fie, 
namentlich wegen Ausfchluffes aus der Gemeinde, ihre Liegenjchaft zu veräußern, gezwungen 
wären, wofern fein anderer der Gemeinde genehme Käufer ſich finden follte, diefelbe an 
die Genofienfchaft abzugeben hätten. Aber dieſe Beftimmung erhielt die Zuftimmung 
doch nur unter der Vorausfekung, daß eventuell, wenn der Verkäufer ſich bei dieſem 
“0Modus benachteiligt halten follte, der Weg an die ordentlichen Gerichte vorbehalten bleiben 
müſſe. Im moraliſcher Hinficht wurde beanftandet, daß die Gemeinde ſich nicht nur vor— 
behalten wollte, die Annahme fremder Dienjtboten von ihrer Zuftimmung abhängig zu 
machen, bezw. ihre Entlaffung zu fordern, fondern auch die Familie zur Entfernung von 
Familienangehörigen anzuhalten, welche mit den Ordnungen der Gemeinde fi im Wider: 
45 ſpruch befänden. Die Staatöbehörde blieb wenigſtens bet der Forderung jtehen, daß die 
Einwirkung in diefer Beziehung nicht über einen guten Rat hinausgehen dürfe. Sofern 
die übrigen Zuchtmaßregeln überall die Freiwilligkeit der Gemeindeglieder, welche die Sta: 
tuten unterfchrieben hatten, zur VBorausfegung hatten und nicht mit obrigfeitlicher Zwangs— 
gewalt ihre Durchführung forderten, gaben fie zu Bedenken weniger Anlaß. Die Forderung 
60 der Befreiung vom Kriegsdienst gegen eine entiprechende Abgabe fonnte zwar im allge: 
meinen nicht zugeftanden werben, war aber unter den obwaltenden Verhältnifjen infofern 
gegenftandslos, als in jedem einzelnen Falle der Losfauf ftatthaft war. Dagegen wurde 
die Erfegung des Eides durch Handtreue den Gemeindegenofien zugeftanden. Das Zu: 
fammenfallen der kirchlichen und politischen Gemeinde in einem Maße, wie «8 ſelbſt bei 
65 unferen ſtaatskirchlichen Zuftänden fonft nicht erhört war, follte nicht ausfchliegen, daß der 
Gemeindevorftand die gewöhnlichen Funktionen des twürttembergiichen Schultheigen und 
das Alteftenfollegium die des politifchen Gemeinderats übernehmen und beide in diejer 
Richtung den ordentlichen politifhen Behörden unterjtellt fein follten. 
In kirchlicher Beziehung wurde die Berufung eines ordentlichen Geiftlichen feitgejegt, 
co dem auch die gemiſcht kirchlich-politiſchen Geſchäfte der Schulinfpeftion, des Eheweſens, der 


Kornthal 43 


Führung der Kirchenbücher, übertragen werden follten und deſſen Amtsführung nad) biefer 
Seite bin der Aufficht der ſtaatslirchlichen Organe unterjtellt fein jollte, wobei von feiten 
der Gemeinde nur der Vorbehalt gemacht wurde, daß bezüglich der Anjtellung des Lehrers 
und des Gebrauchs der kirchlichen Lehrbücher in den Schulen ihre Selbitftändigfeit ge: 
wahrt bleiben und fie in diefer Beziehung lediglich der allgemeinen Staatsauffiht unter 5 
geben fein jollte. Der jpezififch pietiftifche Zug verriet fich in der Forderung, daß außer in den 
ordentlichen Bottesdieniten auch die Laien das Necht der Erbauung der Gemeinde haben follten. 
Diefer wichtigite Teil des Gemeindeftatut3, aus dem wir hiermit die Hauptpunfte an: 
geführt, enthält offenbar das Ideal einer pietiftifchen Gemeinde, und es wird dies noch 
deutlicher, wenn man binzunimmt, daß die Kirchenzucht insbefondere auch auf Kleidung, 10 
Nahrung, Lektüre ausgedehnt werden ſollte. Diefer Teil des Gemeindeftatuts dürfte 
aud ganz bejonders auf die Einwirkung Michael Hahns zurüdzuführen fein. Als das den 
beiden Teilen gemeinfame Dogma aber, twelches für die Forderung der Herftellung der 
Zucht gewiſſermaßen die Bafıs abgab, ift der Chiliasmus anzufehen. Die Gemeinde jollte 
ja nicht etwa nur ein Bergungsort vor einer rationaliftiichen Liturgie, fondern vor ben 15 
unmittelbar bevorftehenden antichriftlichen Kämpfen fein, und zwar nur ein vorläufiger 
(etliche Kornthaler zogen fpäter doch noch nach Rufland). Die etwas leichte Bauart der Häufer 
in der neuen Anftedelung ſoll fih der Cage nad) nicht nur aus dem Drang der Umftände 
und dem Streben nad Billigkeit, fondern auch aus der Überzeugung erklären, daß bis 
zu der bevorftehenden Weltkataftrophe auch der leichtefte Bau ausreiche. Gewiſſermaßen 0 
als drittes Element neben dem Intereſſe der Abwehr des rationalifierenden Staatskirchen: 
tums und der Herftellung einer reinen Gemeinde machte fi bei Einrichtung Kornthals das 
Vorbild der Brüdergemeinde geltend, das namentlih auf Hoffmann einen großen Reiz 
ausübte. Nicht nur in der Herübernahme etlicher liturgifcher Emrichtungen, in dem Ges 
danfen der Bildung von Chören machte ſich diefes Vorbild geltend, ſondern vor allem 26 
auch darin, daß die Gemeinde die pädagogifche Aufgabe, wie fie in den Anitalten der 
Brüdergemeinde mit fo viel Erfolg behandelt wurde, in Angriff nehmen, daß fie eine 
Miffionsanftalt, Druderei u. ſ. w errichten follte und in induftrieller Beziehung in dem 
damals noch ziemlich induftrielofen Württemberg eine bejondere Bedeutung zu erringen 
fih bemühen follte. Freilich gerade von diefen letteren Plänen Hoffmanns, deſſen fans 30 
guinisches Temperament für bochfliegende Projekte eine befondere Neigung verriet, trat 
wenig ins Leben. Wie es im mefentlichen bei der Einen Gemeinde blieb und der burd) 
Habn und das Beifpiel der Brüdergemeinde angeregte Gedanke eine weitere Ausdehnung 
des bier verwirklichten Ideals zu fuchen, nicht zur Ausführung fam, fo gingen auch bie 
verfuchten induftriellen Unternehmungen Hanglos unter. Hatte Hoffmann in feinen Eins 3 
gaben twieberbolt darauf hingewieſen, daß foldye Gemeinden an „großen Kommerzialſtraßen“ 
errichtet werben müffen, jo petitionierte dagegen im 5. Jahrzehnt ihres Beltandes bie Ge: 
meinde um Berfchonung mit einer Eifenbahnftation, welche Bitte ihr freilich ebenſowenig 
gewährt wurde, ala ehemals der Pla an einer großen Kommerzialftraße eingeräumt 
worden war. Nicht einmal eine eigene Druderei wurde eingerichtet. Am eheſten noch 40 
fanden die pädagogiihen Pläne Vertoirklihung, namentlich die beiden Anftalten für Töchter 
böherer und mittlerer Stände erfreuten fich zeittweife eines bedeutenden Rufe. Die Ber: 
anftaltungen zur Ausbildung der männlichen Jugend nahmen etwas wechjelnde Geftalt 
an, ihre Ziele und Einrichtungen waren nicht immer denen ber übrigen Schulen des Yandes 
angepaßt, die nötigen Lehrkräfte nicht immer zu finden, e8 waren daber mehr auswärtige 45 
Schüler, namentlih auch aus der Schweiz, welche den bier beitehenden Anjtalten ander: 
traut wurden. Immerhin darf der langjährigen erfprieflichen Wirkſamkeit von Profefjor 
Pfleidverer am Knabeninftitut mit Anerfennung gedacht werden. Die jeige, nad) jtaat- 
lihen Anforderungen eingerichtete Lateinjchule ftebt ebenbürtig neben ähnlichen Anftalten. 
Die Miffionsgedanten, wie fie im Pietismus lebten, waren wenige Jahre vor der Grün: 50 
dung der Gemeinde Kornthal in Bafel zur Realifierung gefommen, ein ettwaiger Verſuch, 
in Komthal eine Miffionsanftalt zu gründen, würde zu einer Konkurrenz mit Bafel ge: 
führt haben. Nur durd Einrichtung eines Miffionsfeftes, das als volle Gemeindefeier, 
nit nur im Nebengottesdienft gehalten wird, konnte ſich die befondere Beziehung der 
Gemeinde zur Heidenmiffion einen Ausdrud verichaffen. 56 
Dagegen nahm die Gemeinde durch Errichtung einer der erften Rettungsanftalten für 
vertvabrlofte Kinder an den beginnenden Arbeiten für innere Miffion vorbildlichen Anteil 
(vgl. H. Schmidt: Die innere Miffion in Württemberg, 1879, ©. 52 ff.). 
ie die äußere Miffion ihr Feſt an dem in Württemberg noch Firchlich gefeierten 
Epiphanienfeft feiert, jo hat die innere ihren Feſttag an dem gleichfalls noch kirchlich be> 60 


H Ktornthal 


gangenen Gedäcdtnistag des Zebedaiden Jakobus (25. Juli). Daß diefe Feſtfeiern mehr 
als ähnliche an anderen Orten auch Fremde anziehen, erklärt fich eben daraus, daß die 
jelben bier volljtändige Gemeindefeiern find. Das ift überhaupt der Reiz, den diefe Ge- 
meinde ausübt, daß religiös geftimmte Gemüter ſich bier in einer durchaus gleichartigen 

5 Atmofphäre befinden, in einer Atmofpbäre, in welcher man ſich nicht durch auffallende Er— 
ſcheinungen weltlichen Sinnes plötzlich geftört fühlt. Darum wird die Gemeinde auch 
jegt noch gerne als Nüdzugsort von älteren Perfonen, die ihre Lebensarbeit binter fich 
haben, aufgefucht. Früher gefchah das auch etwa von foldhen, welche zeitweife eine geift- 
liche Luftkur gebrauchen wollten. 

10 Am Anfang freilihd — und damit nehmen wir den Faden gefchichtlicher Entwickelung 
wieder auf — war das Leben naturgemäß ein beivegteres, die Bedeutung der Gemeinde 
eine eingreifendere als jet. Als die Gemeinde im Jahre 1819 ihre Gottesdienfte anfangs 
im Saale des berrichaftlichen Schlofjes, aber bald in dem nad dem Mufter der Brüder: 
gemeinden eingerichteten fehr einfachen Betfaal zu halten begann, berief fie zu ihrem erſten 

15 Geiftlihen den wegen Renitenz gegen dad neue Kirchenbuch abgefegten Pfarrer Friederich 
von Winzerhaufen, zugleich einen Vertreter des Chiliagmus und zwar in feiner gröbften 
Geſtalt. Als Vorfteher trat troß anfänglicher Weigerung naturgemäß Hoffmann an die 
Epite, nachdem der erft dazu bejtimmte Hahn geitorben war. Es war natürlich, daß die 
Bewegung, welche zur Gründung der Gemeinde geführt hatte, namentli in dem erften 

20 Jahrzehnt ftark fortflutete. Die Gründung der Gemeinde halte eine ganze Brofchürenlitteratur 
hervorgerufen. Die rationalifierenden Kreife insbefondere innerhalb der Geiftlichfeit konnten 
nur mit Widerwillen diefes Produkt des „Pietismus und „Myſticismus“ anſehen — fie 
ertvarteten nicht® anderes, als daß die Greuel des Myſlicismus hier nun zum Ausbruch 
fommen würden und daß jedenfalld dem Lichte heilfamer Aufklärung von einem ſolchen 

25 Site der Finſternis ber Gefahr drohe. Aber auch die milderen Supranaturaliften der 
Storrſchen Schule wie Steudel und Bahnmaier, ja auch ein Dann und der aus dem Stirchen- 
dienst ausgetretene Dekan K. Fr. Harttmann, ſahen nicht ohne Bedenken dem Unternehmen zu. 
Sofern fie in dem Pietismus einSalz der Kirche erkannten, fürdhteten fie, daß die Landeskirche 
durch ſolche Gemeindebildungen ein Gut verliere, und jofern fie am Pietismus etwas Extra⸗ 

3 vagantes erfannten, fürchteten fie nicht mit Unrecht die Gefahr der Verſtärkung der Ein: 
feitigfeiten. Diefe Angriffe und Bedenken dienten natürlich nur dazu, den Eifer der un- 
mittelbar beteiligten Kreife und namentlich ihrer jugendlichen Freunde anzuregen, wie bes 
damals noch auf der Univerfität befindlichen Gottlob Barth, des fpäter berühmt getvor: 
denen Gründers des Calwer Verlagdvereind. Da eine Anzahl der originelliten und be— 

835 fannteften Mitglieder der Gemeinſchaften altpietiftiiher und Hahnſcher Obfervan; in ber 
Gemeinde ihren Wohnſitz aufichlugen, jo wurde Kornthal fchon deswegen ein Wallfahrts- 
ort für diejenigen Glieder der Gemeinjchaften, welche noch in ihrer alten Heimat geblieben 
waren — und wie die Vorfteher Kornthals fich einen Nat auswärtiger Brüder ald oberſte 
Inſtanz getwiffermaßen beigefellten, jo ſahen andererjeits die Gemeinfchaften ihr Haupt: 

40 quartier in diefer neuen Gemeinde und die Furcht, e8 möchte das Salz des Pietismus in 
zu großem Umfange den übrigen Gemeinden entzogen erden, war infofern unbegründet, 
als vielmehr der Pietismus durch diefe Gründung auch anderwärts ein böheres Selbft- 
betvußtfein gewann. Mit den eigentlichen ausgeiprochenen Mitgliedern fuchten viele andere 
ernftere Chriften die Gemeinde auf, um den Segen einer Erbauung zu erfahrın, wie fie 

45 ihnen in manchen Gemeinden der Landeskirche in damaligen Zeiten verfagt war. Und endlich 
war felbftverftändlich auch die geht der Neugierigen nicht gering, welche die Wunderdinge, 
die bier fich begaben und die Cigentümlichkeit des herrſchenden religiöfen Yebens kennen 
lernen wollten, jo daß es uns nicht wundern kann, wenn ein Teil der vorher jchon miß- 
trauifch gefinnten Geiftlichfeit fich über diefen Zulauf beſchwerte und namentlich wegen 

50 Zulaffung ausmwärtiger Gemeindegenofjen zum Abendmahl in Kornthal Verhandlungen mit 
der Oberfirchenbehörde mehrfach veranlaßt wurden. 

Daß trog des Zufammenflufjes religiös eigentümlich gerichteter Perfünlichkeiten teils 
zu dauerndem, teild zu borübergehendem Aufenthalt, eigentlich ſchwärmeriſche Ausſchrei⸗— 
tungen nicht vorkamen, erfcheint um fo bemerkenswerter, da in der dhiliaftifchen Stimmung 

&5 der Gemüter, in dem ungezügelten Subjeftivismus der ſchwäbiſchen Pietiſten Zünbitoff 
genug vorhanden war, den das Auftreten de3 aus ber evangelifchen Bewegung in ber 
atholiſchen Kirche Bayerns befannt gewordenen Lindl wirkli im Jahre 1831 zur Ex— 
plofion zu bringen drohte. Es ift ein Zeugnis von einem bedeutenden yapıoua 
»ußeornoeos, dad dem PVorfteher Hoffmann innewwohnte, daß e8 ihm gelang, die gären- 

60 ben Geifter in dieſer Jugendzeit der Gemeinde in leidlicher Zucht und Ordnung zu erhalten. 


Kornthal 45 


Das organifatorifche Talent des Mannes wurde freilich nicht nur nad der inneren 
Seite bezüglich der Leitung der Geifter in Anfpruch genommen, auch die äußerlidhen Orb: 
nungen, deren die Gemeinde bedurfte, die manchfachen Einrichtungen für die Erziehung u.f. w., 
die er jelbft ald Aufgabe für die Gemeinde geltend gemacht hatte, ftellten große Yinforbe, 
rungen an ibn. "gi war es aber die Einrichtung einer zweiten Gemeinde, die d 
ihm viel zu ſchaffen machte. Verſuche weitere Gemeinden zu gründen waren ſelbſt— 
verftändlich ins Auge gefaßt worben. Aber der Widerſtand der Regierung war unterdejien 
eritarft. Nur wenn zugleich eine Kulturaufgabe damit gelöft werden fönne, follte die Er: 
richtung einer zweiten Gemeinde gejtattet werben. König Wilhelm, der offenbar durch 
die Audeinanderiegung der volfswirtichaftlichen Vorteile, die jolhe Gemeinden verfprechen, 
in Hoffmanns erfter Denkſchrift jehr angenehm berührt war, hatte nun den Gedanken ge 
faßt, eine Moorgegend Oberſchwabens durch den Fleiß feiner Pietiften zu fruchtbarem 
Lande umgeftalten zu lafjen. Er bot daher der Gemeinde Kornthal die Überlafjung diefer 
Gegend und die Erteilung der gleichen Privilegien wie fie Kornthal genoß, an. Hoffmann 
wagte nicht nein zu jagen und mochte in feiner fanguinifchen Art auch allerlei Hoffnungen 15 
daran knüpfen. So murde denn mitten im katholiſchen Oberichwaben 1824 die Ge: 
meinde Wilhelmsborf gegründet. Doc wurde diefe Gründung für die Muttergemeinde 
ur ſchweren Laſt. Nicht der Drang, der die Pietiften nad Kornthal geführt hatte, führte 
he auch nad Wilhelmsdorf. Die jich dort anfiedelten, betrachteten diefen Schritt als ein 
Opfer. Es waren durdfchnittlidy die ärmſten Glieder, die zu dem Opfer fich entjchlofjen. 20 
Fernab von allem Verkehr nicht nur mit der Muttergemeinde und den Pietiftenbrüdern, 
jondern von allem Verkehr überhaupt gelegen, erregte dieſe Gründung auch nicht die 
Teilnahme, die das mitten im Herz des Yandes gelegene Kornthal gefunden. Nur mit 
großen und ſchweren Opfern fonnte der Gemeinde ihr Beitehen gefichert werden, bis fie 
im Jahre 1852 ihre Verbindung mit Kornthal Löfte und in die Reihe der gewöhnlichen 25 
politiſchen Gemeinden eintrat, fie ift wohl vom Konſiſtorium eremt wie Kornthal, aber in 
anderer Hinficht, z. B. Schule, nicht privilegiert wie dieſes. Übrigens hat auch Wilhelms- 
dorf durch feine Erziehungsanftalten fich einen guten Namen gemacht. 

Eine zweite Periode in ber Gedichte der Gemeinde bürfen mir wohl von dem 
Eintritt des zweiten Geiftlihen an datieren. Nach Pfarrer Friedrichs Tod 1827 wurde su 
das Amt zunächſt interimiftifch verjehen. Nun aber wurde aus der Landeskirche heraus 
Anfang 1833 ein Mann berufen, der fpätere Stiftsprediger und Prälat Dr. v. Kapff, 
der mit den Ordnungen diejer Kirche nicht wie fein Vorgänger in einen Konflikt geraten 
var, der fein prinzipielled Hindernis gefunden hätte, auch in den Dienft der Landeskirche 
u treten. Schon diefe Thatjache ließ den Gedanken an einen jchon vorhandenen oder 36 
Fi erft nach und nach heraus bildenden Gegenſatz zwiſchen der Gemeinde und der Kirche, 
bon der fie ausgegangen war, zurüdtreten. Etwaige feparatiftiiche Gelüfte innerhalb ver 
Gemeinde wurden dadurch gewiſſermaßen dementiert. Es ift denn auch, obgleich mit 
Vorfiht, vom Konfiftorium den Geiftlichen Kapff und Staudt gejtattet worden mas 
anfangs jtreng verweigert war, Zulafjung von Auswärtigen zu Abendmahlägenuß, Kon: 40 
firmationgunterricht und Handlung. So auch dem gegenwärtigen Geiftlichen, doch in ftets 
widerruflicher Weife. Die Erinnerung an die mißtrauifche Behandlung, melde die Ge: 
meindeglieder von feite der ftaatsfirchlichen Behörden erfahren hatten, erblaßte und nachdem 
die Aufgaben der Gründung in den Hintergrund getreten waren, das Leben der Gemeinde 
regelmäßigere Bahnen gefunden hatte, trat unter der Einwirkung eines Geiftlichen, der 45 
durch jeinen Urfprung mie durch feine forttwährende Verbindung mit dem Leben ber 
Landeskirche geeignet war, die Zucht eines größeren firchlichen Gemeinweſens auf die Ge 
meinde überzutragen, die Gefahr religiöfer Ertravaganz zurüd. Hatten die Pietiften nad) 
jener apokalyptiſchen Berechnung Bengels im Jahre 1836 die große Kataftrophe erwartet, 
jo diente der ruhige Verlauf diejes Jahres dazu, die chiliaftifchen Erwartungen zu dämpfen. co 
Auf der anderen Seite zog auch im Yaufe der anderthalb Jahrzehnte von 1831—48 in 
der Landeskirche ein neuer Geift ein Nah dem im Jahre 1829 erfolgten Tode des 
Hauptvertreters firchlicher Neologie in der Oberkirchenbehörde traten Männer in diefelbe 
ein, welche man zum Teil jchon als Vertrauensmänner des Pietismus bezeichnen konnte. 
War X. Hofaders gewaltiger Zeugenmund aud frühe verftummt, jo traten in dem Jahr: 55 
jehmt von 1830—40 nad) und nad) Söhne eines neuen lebendigen Geiftes in der Yandes- 
irhe auf — man darf nur an einen A. Knapp, W. Hofader, Chr. Dettinger erinnern. 
Die religiöfe Wärme des Pietismus machte ſich innerhalb der Kirche immer fühlbarer, 
namentlich auch in den Bejtrebungen für Erneuerung der Liturgie und des Geſangbuchs 
— Beftrebungen, die im Jahre 1841 zum Ziele führten und im mefentlichen eine Ruͤckkehr so 


u 


0 


46 Kornthal 


zu den älteren Schägen der mwürttembergifchen und der gemeindeutfchen Kirche bedeuteten. 
Wie der Weg des Geiftlichen diefer Periode aus der Landeskirche in die Gemeinde und 
1843 aus der Gemeinde in ein Auffichtsamt der Landeskirche und ſchließlich in die Ober: 
lirchenbehörde und an die Spitze der Landesgeiſtlichkeit führte, fo können wir diefe ganze 

5 Periode als die Periode der Annäherung zwilchen Kirche und Gemeinde bezeichnen. Der 
Pietismus, der in der Gemeinde Geftalt gewonnen und fich einen Herb geichaffen, durch— 
dringt die Kirche mehr und mehr, aber der Pietismus ſelbſt wird auch mehr verkirchlicht 
und in Zucht genommen. 

Damit war freilich die ratio existendi der Gemeinde, wenn mir auf deren for- 

ıo mellen Ausgangspuntt ſehen, gewiſſermaßen jelbit fraglich geworden und in der That 
werden wir jagen müfjen, daß die allgemein kirchliche Bedeutung im ber legten Periode 
jeit 1848 mehr in den Hintergrund getreten it. Das Verhältnis der Kirche zum Staat 
und Volksleben empfing bie lan Umgeitaltung. Die Zeiten, wo die Yanbes- 
kirchen mit Polizeigewalt ihre Herrfchaft über die Einzelnen feitzubalten verfuchen fonnten, 

15 waren zu Ende. In dem Maße, als in den Kirchen die leitenden Perfonen und Kräfte 
die Eigentümlichkeit des chriftlich religiöfen Lebens tiefer erkannten, wurde auch der Gegen- 
fa der Melt zur Kirche klarer, bejtimmter. Unter dem Titel der inneren Miffion ſchloſſen 
fih, die Grenzen der Landesfirchen überjchreitend, die religiös lebendigen Kräfte und Kreije 
Deutjchlands inniger zufammen, es fam die Periode der Kongrefje und Kirchentage. Der 

20 Pietismus jah ein umfafjenderes Feld der Arbeit auch für ſich angewieſen. Unter diefen 
Berhältnifjen mußte die Gemeinde Kornthal mehr und mehr den Eindrud einer abfeit3 
von dem Kampfesfeld liegenden Idylle machen. Im Anfang des Jahres 1846 war Hoff: 
mann gejtorben. Die alten originellen Häupter der Gemeinde gingen einer nad dem 
anderen dahin, die werfchiedenen Richtungen des mürttembergifchen Pietismus fanden 

25 anderwärts bebeutendere Vertreter und Führer. Eine ziveite und dritte Generation wuchs 
beran, aus der Gemeinde jelbjt heraus, die weniger durch frifches, ausmwärtiges Blut mehr 
erneuert wurde. Die Macht der Sitte und Gemeindeordnung bewährte ih wohl an 
diefem Epigonengefchlecht, aber die frifche Jnitiative der früheren Zeiten machte ſich nicht 
mehr geltend. 

30 immerhin hat e8 %. H. Staubdt, diefer würdige und treue Hirte, mährend feiner 
langen Wirkſamkeit (1843—82, geft. 1884) als Pfarrer und als Worfteher des höheren 
Töchterinſtituts verftanden, nicht bloß die Cigentümlichkeit der Gemeinde zu mabhren, 
jondern fie immer noch zum Anziehungspunft für die Pietiften und felbft für meitere 
Kreife zu machen, wie er andererſeits die Gemeinde davor bewahrte, in die meitausfehen- 

35 den aber auch viel weiter ald die urfprünglichen Kornthaler Ideen von der Kirche ab» 
führenden Pläne Chr. Hoffmanns hineingezogen zu werden; es wurde diefem, dem jüngeren 
Sohne de3 Gründers, die Niederlafjung in Kornthal unmöglich gemadt. Gegen andere 
neue mebr oder minder nebenkirchliche religiöfe Erfcheinungen mie Pearjall Smith u. a. 
bat K. eine diefem Pietismus fonft nicht eigene, aber dem aufmerfjamen Beobachter e. 

so unerklärliche Empfänglichkeit gezeigt. Von den Kräften der Landeskirche zebrend, hat K. 
in einem unangenehmen, zwiſchen dem Nachfolger Staudts und einem Teil der Gemeinde 
entftandenen Konflikt die Yöfung dem Entgegenfommen eben des Konfiftoriums zu danken 
gehabt, von dem die Begründer einft fich trennten. 

Schwieriger ald früher hat die Lage ſich geftaltet durch die Entwidelung der Geſetz— 

45 gebung in der neueren Zeit. Durch die Bundesgefege vom 1. November 1867 betr. Frei 
zügigfeit, und vom 3. Juli 1869 betr. Gleichberedhtigung der Konfeffionen in bürgerlicher 
und ftaatsbürgerlicher Beziehung, ſowie durch das Landesgejeg vom 16. Juni 1885 betr. 
die Gemeindeangebörigfeit ift das Privilegium der Gemeinde, unpafjenden Elementen 
das Bürgerrecht verfagen zu fünnen, hinfällig geworden und zwar ift dies aus Anlaß 

co eines Spezialfalled 1889 durch richterliche Entſcheidung feitgeftellt. So konnte auch dieſe 
unabhängige Gemeinde von dem Prozeß nicht verfchont bleiben, der an der Landeskirche 
fih vollzogen hat, daß nämlich beim Wegfall jo mancher ftaatlichen Stügen und Schuß: 
mehren beide fich genötigt fahen, die in ihnen liegende moralische Macht dejto kräftiger zu 
entwidlen. Übrigens haben die beiden Gemeinden Komthal und Wilhelmsdorf in Ana— 

65 logie zu dem für die Landeskirche erlafjenen Gejeg von 1887 ebenfalld eine neue 1892 
ſanktionierte Kirchenordnung gejchaffen, welche die Unterjcheidung der — Ge⸗ 
meinde von der kirchlichen zur Grundlage hat. Sie giebt ihnen das Recht, ſobald 
bürgerliche und kirchliche Gemeinde hei nicht mehr jo deden, mie es jegt noch über: 
wiegend der Fall ift, durch ausſchließlich kirchliche Maßregeln den Charakter der Brüder: 

so gemeinde zu wahren. 


Kornthal Kortholt 47 


Faflen wir die Bedeutung der Gemeinde für die Gegenwart ins Auge, fo wird ſich 
diefelbe weſentlich zunächſt darauf beichränfen, daß fie ähnlich den Klöftern des Mittelalters 
eine Zufluchtftätte bietet für foldye, melde nad) den äußeren und inneren Kämpfen bes 
Lebens einer ftillen, religiös gefättigten Atmofphäre für ihr Yeben begehren und daß fie in 
den Augen der Kirche und der Welt den Thatbeweis liefert, was der Pietismus durch 5 
feine religiöfe und fittlihe Zucht auszurichten vermag, wo man ihm ausichließliche Herr: 
Schaft einräumt. Daß diefer Beweis im allgemeinen zu feiner Ehre ausfchlägt, kann nicht 
geleugnet werden. Die Gemeinde — fie zäblt gegenwärtig 1216 evang. — — — 
ſteht im ſittlicher und ölonomiſcher Hinſicht noch immer, wenn auch mehr gefährdet als 
zuvor, als Muſtergemeinde da. Aber ſelbſtverſtändlich darf dabei nicht überſehen werden, 10 
daß dieſen Beweis zu erbringen dem Pietismus eben nur möglich war unter Bedingungen, 
die in einem größeren Gemeinweſen abſolut unerfüllbar wären — unter der Bedingung 
eines äußerlichen Ausgangs aus der Welt, der unverkennbar auch wieder feine Gefahren 
in fich trägt. Weite Gebiete des MWeltlebens, die vom Geifte Chrifti fi) durchdringen 
laſſen follen, die Gebiete der Kunft, der Wifjenfchaft, des Staatölebens erfcheinen dem ı5 
pietiftijchen Intereſſe um fo fremder, wo der Pietismus, mie in foldher Gemeinde, ſozu— 
fagen unter fih if. Dem bewegten Leben der Kirche gegenüber nimmt der Pietismus, 
namentlich wenn ihm die frifche Farbe des Kämpfens und Ringens verloren gegangen ift, 
in dem Frieden feiner Gemeinde auch den Charakter der Beichränktheit an, und es tritt 
auch die Gefahr der Verknöcherung bervor. Die Gefahr, daß der feitgefugten Sitte nicht 20 
die Tiefe der Sittlichfeit, den berfömmlichen Außerungen des religiöfen Geiftes weniger 
als anderswo wirklich religiöſes Leben entſpreche, daß ein Geiſt kleinlichen Richtens Ki 
geltend made und daneben ein Mangel an wirklich kritiſchem Salz ſich religiös geberben- 
den Erſcheinungen gegenüber, dürfte bei näherer Betrachtung auch in der Gemeinde Korn: 
thal nicht vermieden werden und nicht ganz zu vermeiden fein, jo erfreulich auch in ihrer 25 
Epigonenzeit der Zuftand der Gemeinde abjtechen mag gegen die gewöhnlichen Schäden 
unjerer landesklirchlichen Gemeinden. (H. Schmidt F) C. Kolb. 


Korporatiousakte von 1661 ſ. Bd I ©. 529, ıı. 


Kortholt, Chriftian, geit. 1694. — Seine Schriften jtehen verzeichnet in der pane: 
ayriih gehaltenen Gedäcdtnisrede feines Eidams Lindemann bei Pipping, Memoria Theo- 30 
logorum nostra aetate clarissimorum, Lips. 1705, p. 571 qq. Ueber K. als Kirchenhiſtoriker 
bandelt Schrödh, Kirchengeſchichte I, 173. Ein inftruftiver Art, über K. finder jih aud in 
(Zedlers) Univerjalleriton, Bd 15, Halle 1737, Sp. 1559 ff. 


Chriftian K. war ein achtbarer Kirchenhiftorifer unter den lutherischen Theologen vor 
Mosheim. Er ift geboren den 15. Januar 1632 zu Borg auf der Inſel ern. 86 
Nachdem er auf der Echule zu Schleswig den Grund zu feinen Studien gelegt, die er auf 
den Univerfitäten Roftod, Jena, Leipzig und Wittenberg vollendete, wurde er 1662 Pro: 
feſſor der griechiſchen Sprache zu Roftod, wo er auch den Doktorgrad in der Theologie 
erhielt. Später ward er von Herzog Chrijtian Albrecht von Holjtein-Gottorp als Profeffor 
der Theologie nad Kiel berufen und zum Vrofanzler diefer neu gegründeten Univerfität 40 
ernannt (1666). Er ftarb den 31. März (1. April) 1694, nachdem er verfchiedene an ihn 
ergangene Rufe ausgeſchlagen. Es ift weniger feine erft nad feinem Tode heraus: 
gegebene Kirchengeſchichte (Hist. ecel. N. T., Lips. 1697), welche ihm den hohen Ruf 
in der gelehrten Welt verjchafft hat; vielmehr verdankt er diefen einigen tücdhtigen Mono: 
grapbien, tie der über die erſten Chriftenverfolgungen (De persecutionibus ecclesiae 4 
primitivae sub imperatoribus ethnieis, Jen. 1660, 4°, Kil. 1689) und über die 
ichriftlichen Gegner des Chriftentums (Paganus obtreetator s. de calumniis genti- 
lium, Lib. III, Kil. 1698, Lubec. 1703, 4°); aud war er einer ber erjten proteftan= 
tifchen Theologen, welche den Baronius zu widerlegen fuchten (Disquisitiones Anti- 
Baronianae, Kil. 1700, 1708 ete.). Ebenſo bejtritt er Belarmin (De canone s. 6o 
seripturae, Rostoch. 1665). Dem damals auftaudenden Deismus feßte er feine Schrift 
De tribus impostoribus magnis entgegen, unter welchen er Cherbury, Hobbes und 
Spinoza verjtand. In feiner theologifchstirchlichen Richtung barmoniert er mit Spener, 
von dem er in jungen Jahren wirkſame Anregung erhalten hatte. In Kiel war Frande 
eine Zeit lang Haus: und Tifchgenofie von Kortholt geweſen. Geine „mohlgemeinten 5: 
Vorſchläge“ erjchienen 1676, ein Jahr nach dem Erfcheinen der Spenerichen Desideria. 
Sie beziehen fich, wie diefe Desideria, auf Verbejierung der kirchlichen Zuftände. Im 
allgemeinen aber find feine Arbeiten in der praktiihen und Moraltheologie von weniger 


48 Kortholt Kottwit 


Belang. Er war einer der vier mit Spener befreundeten Theologen, welche diefer auf: 
forderte, zu entjcheiden, ob er den Nuf nad) Dresden annehmen folle. So erjcheint K.s 
Leben in die Anfänge des Pietismus verflochten ; dort hat er auch als Theologe am beiten 
feine Stelle. Gagenbach }) P. Tihadert. 


6 Kottwis, Hans Ernft, Freiberr von (1757— 1843). — Quellen und Lit: 
teratur: Die von Bachmann, Witte und Baur benußte Brieffammlung ift verfchollen, damit 
die wichtigſte Duelle verfhüttet. Kottwig: Aus meinem Glaubensbefenntnis für meine Freunde 
(v. O. 0.3.) [das von mir benugte Eremplar im Beſitz des Tholudjchen Konvitts in Halle]; 
Franz Zahn in der von ihm herausgegebenen Dorſchronik, Jahrgang 1850, Nr. 21—24, dieje 

10 4 Nunmern gefammelt unter vorgejegten Titel: Zur Erinnerung an den Baron v. Kottwitz 
[das mir zur Einfiht überlajjene Eremplar verdante ich der Güte von Fri. A. Zahn in Mörs]; 
J. 8. Jacobi, Erinnerungen an den Baron Ernjt v. Kottwitz; W. Baur, Baron v. Kottwig 
(Neue Ehrijtoterpe 1833, wieder abgedrudt in: Gejammelte Schrijten von ®. Baur, Bd I); 
derjelbe, A. Kottwig in AdB XVI, 765-772; W. Ziethe, Baron von Kottwig (PBalmblätter 

16 Nr. 319); U. Jäckel, Der alte Kottwig, ein Zeuge praktiſchen Chrijtentums, Friedenau-Berlin 
1892; M. Hennig, Der alte Kottwig (Für Feſte und Freunde der Inneren Miſſion, Heft 31); 
TH. Nitter, Erinnerungen aus dem Leben des Predigerd Nolle und des Barons v. Kottwitz 
(mir nicht erhältlich geweſen); Krebs I, Stadtverordneter, Gefhichte der v. Kottwigjchen 
Armen-Beihäftigungsanftalt; K. Büchfel, Die firhliden Zuftände Berlins nad d. Befreiungs— 

20 kriegen, Berlin 1870; Th. Wangemann, Geiftlides Ringen und Regen am Dftjeejtrand ; der- 
felbe, Sieben Bücher preußifcher Kirchengeſchichte; derjelbe, Die lutherifche Kirche der Gegen- 
wart in ihrem Verhältnis zur Una Sancta; A. Tholud, Die Lehre von der Sünde und vom 
Verjöhner oder die wahre Weihe des Zweiflers, befonders das Vorwort zur 7. Aufl, Ham» 
burg 1851; Chr. Tiſchhauſer, Geſchichte der evangelifhen Kirche Deutſchlands in der erjten 

25 Hälfte des 19. Jahrh. Dazu die Biographien Tholuds (von 2. Witte), Wicherns (von F. Ol- 
denberg). Hengitenbergs (von Bachmann), Rothes (von F. Nippold, Mezger u. a.), Stiers 
(von Stier), Goßners (von Dalton), F. Perthes (von E. TH. Perthes), M. Claudius (v. Herbit), 
Sünides (von Ledderhoſe). Ferner A. Zahn, Meine a er jowie A. Ebrard, Lebens— 
führungen. Auch Wicherns jegt erjcheinende Briefe und Zagebüder kommen in Betradhtung. 


30 Baur hat (Gef. Schr. I, ©. 78) erinnert, daß Kottwi auf feinen eigentlichen Bio- 
aphen noch immer warte, Tiihhaufer (a. a. D. S. 261) «8 beflagt, daß in dieſer Ench- 
lopädie ihm fein eigener Artikel gewidmet fei. Heute fommen Mahnung und Klage zu 
fpät: was man erwartet, ift unerreichbar geworden, was möglich bleibt, it die Zuſammen— 
fafjung etlicher zeritreuter Notizen, mit der Bitte: nehmt die paar Farbenkleckſe für ein 
5 Bild. Schon mit Baur verglichen befindet ſich jeder heutige Bearbeiter im Nachteil. 
Bachmann hat für feine Hengftenbergbiographie noch hunderte von Briefen benuten können, 
die Kottwig von 1824—1843 mit dem Kammergerichtsrat Fode gewechſelt hat. Bach: 
mann verdanfte fie dem verftorbenen Miffionsdireltor Wangemann (zu vgl. I, 299). Auch 
Baur (a. a. D. ©. 78) und Witte (I, 126) haben fie noch vorgelegen. Heute find fie 
40 verſchwunden, weder die Wangemannfchen noch die Fodejhen Erben mifjen über ihren 
Verbleib Auskunft zu geben. Vielleicht tauchen fie noch einmal wieder auf. Meine Ans 
frage bei den noch lebenden Töchtern Fockes hat mir mein Vater vermittelt, und es ift 
im Intereſſe der Kottwigfreunde und des etwaigen fpäteren Biographen, den erhaltenen 
Beicheid auch der öffentlichen Kenntnis nicht vorzuentbalten, mag aud immerhin das eine 
45 oder andere Heine Misverftändnis in ihm enthalten fein. „Sie [die Schweftern Fode] 
wiſſen ziemlich viel von Kottwis, da ihr Vater fein Teftamentsvollftreder war. Cinmal 
jei die Ehe des Barons mit feiner Frau fehr unglüdlih geweſen, die rau habe feine 
religiöfe Stellung nicht verjtanden, es fei fein Zufammenleben geweſen. Sodann fei er 
von der Frau geichteden, diefe habe getrennt von ihm gelebt, nur eine Tochter jei anfangs 
60 bei dem Vater geblieben, aber bald geftorben. Dann babe er einfam gelebt. Er ſei aber, 
wie fo viele mit befonderer Energie chriftlich gerichtete Leute Frankhaft nervös geweſen und 
es immer mehr getvorden, jo daß er jchlieglich geiftig ummachtet geweſen ſei. Alfo bie 
Grenze zwiichen dem gefunden und dem franthaht belajteten Dianne wird ſchwer zu ziehen 
fein. Fräulein Fodes meinen, das Heine Buch von Jacobi enthalte jo ziemlich, was ſich 
55 von Kottwit jagen laſſe, denn manches laſſe fich wegen der ehelichen Verbältniffe und 
wegen feines Geifteszuftandes eben nicht gut jagen.” Unter diefen Umftänden erjcheint 
eine ausführliche Biographie des alten Barons als eine ziemlich undankbare Arbeit. Nicht 
nur müßte fie im Fall des —— dazu führen, eine liebgewordene Heiligenlegende zu 
zerpflücken (gewiſſe apologetiſche Wendungen, z. B. bei Baur, werden erſt durch die, im 
so einzelnen vielleicht zu ſchwarz gehaltenen Mitteilungen der beiden Damen verſtändlich und 
erwecken ihnen den Glauben, den man jonjt zu verfagen geneigt fein möchte), fondern aud) 


Kottwik 49 


die Bemühungen um ausreichende Material haben alle Ausficht, vergeblich zu bleiben. 
In der Regiftratur des königlich preußifchen Kultusminifteriums bin ich bei einer früheren 
Gelegenheit auf Kottwig’ Namen und, jo viel mir erinnerlich, auch auf feine Handſchrift 
anche wenn ich nicht irre, in den Alten der Gerlachſchen Denunziation, der Gablerjchen 
Berufung und ber Breslauer Separierten. Was e8 aber in erjter Linie gilt ausfindig zu 6 
machen, das find die ficher noch vorhandenen Dokumente, nad denen ſich fein trauriger 
Anteil an de MWettes Entlaffung nad Umfang und Grenzen beftimmen läßt. Das Tho— 
ludjche Tagebuch, das ja in diefer Frage nur ſekundären Wert haben kann, habe ich mir 
nicht erft zur Einficht erbeten. Ferner befiten heute weder die Miffionsgejellichaft Berlin I 
noch die Goßnerſche in ihren Regiftraturen die Kottwigbriefe, die man bei ihnen vermuten 10 
jollte. Wir bleiben alfo auf die paar Liebesbriefe angewieſen, die Jacobi, Witte, Olden- 
berg, Baur gelegentlih und F. Zahn abfichtsvoll mitteilen. Ihre Eigentümlichkeit ift der 
enge Anſchluß an die jebesmalige Tageslofung, die ausgiebige Vertvertung des Gefang- 
buches der Brüdergemeinde, die Vorliebe für die Unterfchrift: „Ihr geringfter (Bruber, 
Diener)“, die Kottwig von feinem langjährigen Beichtvater Jänide entlehnt zu haben fcheint. 15 
Wichtige Quellen, wie der Jahrgang der Dorfchronif und das als Manuffript gedrudte 
„Aus meinem Glaubensbetenntnis” eriftieren nur noch in vereingelten, nicht leicht zu er» 
mittelnden Eremplaren. So ift der Baron in Gemäßheit feines Wahlfpruches Adde 
Bicõoac nicht danach angethan, daß er einen Biographen anlode, aber in Gottes Haushalt 
anſchlagsmäßig verbraucht, hat er Segensſpuren im Leben anderer genug binterlaften, und 20 
ihre Biographien find der Ort, wo man ihn auch meiterhin wird auffuchen müflen. Daß 
er andere zum Herren führte, namentlich Tholud gewann und Michern anregte, madht 
Bee — Bedeutung aus, die alſo nicht in ſeinem Selbſtleben gipfelt, geſchweige 
höpft. 

Erft feit dem Jahre 1807, als Kottwig feinen Wohnfig nad Berlin verlegte und 26 
dort rafch eine öffentliche Perfönlichkeit wurde, fönnen wir fein Leben A Bien vers 
folgen. Das über fein Worleben gebreitete Duntel ift faum ganz zu lüften, auch gegen 
Freunde beſchränkte er, aller Vertraulichkeit abhold, wie er zeitlebens war, fi) auf An- 
deutungen, die fich dann, wie e8 zu gefchehen pflegt, beim Weitererzählen zu faljcher Be: - 
ftimmtbeit verbichteten. Geboren ift er auf dem Familiengut Tichepplau in den erſten so 
Tagen des September 1757. Der Tag jelbft ift —— Das Grabfreuz nennt den 
1. September, an dem er auch die Glüdtwünfche feiner Berliner Freunde entgegennahm, 
die wohl zuverläffigere Familientradition mweift auf den 2. September. Er mag um bie 
Mitternadht geboren oder der 1. September für feine innere Entwidelung bejonders 
wichtig getworden fein, mer will das entjcheiden? Heranwachſend empfing er feine Aus: 35 
bildung in einem Breslauer nftitut, wo die Jeſuiten Gelegenheit nahmen, fih an den 
Knaben beranzumadhen, ohne ihn jedoch für ihren Orden zu gewinnen. Später kam 
er als Page an den Hof Friedrichs II. In dieſer er zerfiel er mit feinem Elternhaufe 
und dachte ernftlich daran, auszuwandern, nur ein Kabinettöbefehl, den fein Water vom 
Könige erwirkte, hielt ihn fehr gegen feinen Wunſch im Lande zurüd. In reiferen Jahren 10 
Ier er bon dieſer Periode als von einer Zeit der Verirrung. Daraus macht Baur: 
Sündentwunden der Jugend, Jacobi: Stürme jugendlicher Leidenſchaften, Witte: weltlich 
ausjchweifendes Leben, Oldenberg: eine ftürmifche Jugendzeit in der großen Welt, die ihm 
mit voller Hand alles gegeben, was fie zu geben bat, * ſeine nach vollem Genügen 
dürſtende Seele unbefriedigt gelaſſen hatte. Damit iſt den unbeſtimmten Andeutungen, 46 
auf die der Greis ſich ſtets beſchränkt zu haben ſcheint, eine unerlaubt beſtimmte Wendung 
gegeben. Dieſer vage Pragmatismus nach dem beliebten Paradigma Auguſtin mag zu— 
treffen, braucht es aber nicht. Ich möchte ſtatt deſſen an den Gamaſchendienſt der Frie— 
densjahre und den gleichzeitigen amerikaniſchen Freiheitskrieg erinnern, die mir das Aus— 
wanderungsgelüſt beſſer zu erklären ſcheinen. Denn die Standesſünden Spiel, Trunf, so 
Frauen und die Schulden in ihrem Gefolge fchaffen eine ganz andere Situation: deren 

fer müfjen von ihren Angehörigen auf den Schub —— werden, Kottwitz wurde von 
ſeinen mit Gewalt im Lande gehalten. Nur wenn die Abenteuerluſt und der Gedanke 
an fremden Kriegsdienſt im Spiele war, begreift ſich auch ohne Mühe, weshalb der König 
ſich zu einem ſolchen Kabinettsbefehl bereit finden ließ. Der Konflikt mit dem vierten 55 
Gebot ift für ſich ausreichend, um die Trauer verftändlich zu machen, mit der der Greis 
auf diefe Zeit der Verirrung zurüdblidte. Kottwis muß übrigend damald ein unreifer 
Süngling —— ſein. Denn ſein Vater, der das königliche Verbot auswirkte, ſtarb ſchon 
am 31. März 1777. 

Durch dieſen Trauerfall wird Hans Ernſt als einzig überlebender Sohn zweiter Ehe wo 
RealsEncyllopäble für Theologie und Ricche. 8. U. XI. 4 


50 Kottwitz 


in den landwirtſchaftlichen Beruf hineingezogen worden ſein, alſo damals die Armee ver— 
laſſen haben. In die dann folgenden dreißig Jahre des Dunkels fallen von bekannten 
Ereigniſſen: die Heirat, der Eintritt in den Freimaurerorden, die Bekehrung, die Anfänge 
Io (icio Liebeswerkes, mannigfache Reifen und vielleicht auch jchon die Trennung 
6 feiner Ehe. 
Das Vermählungsjahr läßt fich nicht ausmitteln, ebenſowenig der Scheidungstermin. 
Mit der gejchiedenen Ehe werden wir ald mit einer Thatſache zu rechnen haben, aber 
jelbit in ihrer Dürftigkeit gejtatten e8 die Quellen, das diefer Thatfache anhaftende Odium 
zu mildern. Die Gattin, Gräfin Charlotte Helene Zedlitz, ein gutes Jahr älter als Kott- 
10 wig, brachte ihm die große Herrichaft Peilau zu, und das junge Paar nahm dort auch 
feinen MWohnfig. Drei Kinder werden erwähnt, eine Tochter und zwei Söhne, ſämtlich 
unvermäblt vor ihrem Vater geftorben, der ältere Sohn wohl fchon vor 1818, die mit 
befonderer Verehrung am Vater hangende Tochter 1821, der jüngere, „etwas ſchwachſinnige“ 
Sohn 1830. Ein Brief Nadedes an Tholud (22. Juni 1816), von Witte (I, 133) ein: 
16 leuchtend interpretiert, macht es unzweifelhaft, daß damals ſchon das fchlefifche Liebeswerk 
den gejamten, einft jo anjehnlichen Grundbeſitz der Familie bis auf das Heine Gut Gaumitz 
bei Nimptſch verfchlungen hatte, daß aud die Peilauer Güter fchon vor 1816 hatten ver: 
äußert werden müſſen. Die Mutter eines ſchwachſinnigen Sohnes, der nach menſchlichem 
Ermeſſen in feiner Hilflofigkeit fie und den Water überleben würde, wird als unverant- 
20 wortlichen Leichtfinn beurteilt haben, was ihrem Gatten als der felbjtverftändliche Ausflug 
feines Gottvertrauend und als chriftliche Selbftlofigkeit erfchien. Die großartige Freigebig- 
feit des Mannes kannte feine, auch nicht die verftändigen Grenzen, die die Frau ihm ge 
predigt haben wird. So mag unter dem Gefichtöpunfte, daß eine Gütertrennung behufs 
Fürforge für die Kinder mwünfchenswert fei, der Gedanke an eine Trennung der Ehe gereift 
25 ſein. War die Trennung jo veranlaßt, dann begreift ſich auch, wieſo die Gatten noch 
nad der Scheidung harmloſer zufammenhalten konnten, ale es ſonſt unter Geſchiedenen 
üblich, und zugleich die Tradition, daß die Baronin fein volles Verftändnis gehabt habe 
für ihres Gatten religiöfen Standpunkt, nämlich für feine Art, praftifches Chriftentum zu 
treiben. Man darf dies nicht dahin überfpannen, ala fei ihr deshalb fogleich alles chrijt- 
0 liche Verftändnis abgegangen. Der Präfident Götze, der gerade für dieſen Mangel eine 
ſcharfe Witterung gebabt Dätte, empfing bon der Baronin den allergünftigften Eindrud, als 
er fie gelegentlich einer Theegejellichaft bei Kottwitz lennen lernte. Damald war die ganze 
Familie in Berlin beifammen, die Eltern, die ſchwärmeriſche Tochter und ein auffallend 
ftiler Sohn. Zwar das fühlte Götze alsbald heraus: „Das Verhältnis der Familie zu 
85 einander ijt ganz eigen“, aber dann fährt er fort: „Die Mutter ift eine alte würdige 
Dame, die jehr ernft ift und mit der ich am Abend am meiften ſprach.“ Alſo 1818 be 
juchte die Baronin den Gatten, er fie auf feinen ſchleſiſchen Reifen öfter. So heißt es 
in einem Briefe aus dem Jahre 1826: „meine liebe rau fand ich fehr verändert“, 
was auch auf einen friedlichen Hergang bei der Eheicheidung deutet. Als fie im Januar 
«0 1829 ftarb, weilte er gerade in Schlefien und wird bei ihrem leßten Atemzuge zugegen 
etvejen jein. Alle diefe Notizen jtimmen zu der Annahme, daß die Gatten ſich nur bes- 
bat etrennt haben, weil fie in ihren Anfichten über die Grenzen der chriftlichen Wohl: 
thätigfeit, in diefem Haufe eine Karbinalfrage, auseinandergingen. 
Kottwig’ innere religiöfe Entwidelung iſt überaus undurchſichtig. 1835 giebt ber 
45 Greis das Sabr 1773 als den Zeitpunft an, wo ihm anfchaulich geworden ſei, was ber 
Mahnung des Apofteld zu Grunde liege: „hütet euch vor der Vhilofophie nach der Welt: 
fagung — Nahbildung des Göttlihen — und nicht nad Chrifto.” Damald würde er 
im Konftirmandenalter gejtanden haben, auch mag bie eg diefer Erkenntnis zweifel⸗ 
haft fein. Als entjcheidend geworden für fein inneres Leben, als die Wendung zum 
50 Frieden, pflegte er das Wort zu bezeichnen, das er einft in einem Betfaal der Brüder: 
gemeinde gehört: „es gehört ſchon viel Gnade dazu, daß man fich felbit ertrage.” lm 
von diefem Worte im Innerſten angefaßt zu werden, muß man ſchon an hochgradiger 
Friedlofigkeit leiden, eine erfolglofe Periode gejeglichen Strebens hinter fih haben. Den 
im Genußleben dabinftürmenden, ernſteren Gedanken noch abgewandten Weltmenfchen auf: 
55 zurütteln, ift das Wort m. E. ganz und gar ungeeignet. Das Wort läßt fich nicht mit 
Sicherheit datieren, immerhin werden wir es eine geraume Weile vor 1792 anzuſetzen 
haben, denn da ftarb der Biſchof Spangenberg, defjen Seelforge fein Beftes zu verdanten 
** ſich ſtets bewußt blieb. Das ſetzt eine gewiſſe Dauer ihres Verkehrs voraus, und 
diefer Verkehr muß hinter das erwähnte Wort Fallen, das übrigens nicht Spangenberg 
co felbit anzugehören braucht. Der betreffende Betfaal ift wohl in dem nur eine halbe Stunde 


Kottwit 51 


bon Oberpeilau entfernten Gnadenfrey zu ſuchen. (Gegen Witte, der I, 128 von ber 
Vorausfegung ausgeht, die Scene üe vor Kottwig’ Verheiratung fallen.) Das Chriften- 
tum des Barons behielt, feitvem er durch Vermittelung der Brüdergemeinde zum Frieden 
gelommen, immer deren Signatur, doch ift er ihr nie förmlich beigetreten. 

Menn e3 richtig ift, mas fpäter die freunde aus den Andeutungen bes Greifes heraus: 6 
börten, daß er eine Weile dem Freimaurerorden angehört habe, jo wird diefe Mitgliedfchaft 
der Belehrung vorausgegangen fein. Die religiöfen Prinzipien mißbilligte er fpäter nicht 
ohne eine gewiſſe Nervofität. E83 werben ihre humanitären Beftrebungen geweſen fein, 
was ihn an der Loge anzog. Denn e8 geht durch die Kottwißlitteratur — (oder 
darf man das jo genau nicht nehmen?), daß ſeine ausgedehnte Wohlthätigkeit ſofort mit 10 
dem Antritt des väterlichen Erbes einjegte, alfo um 1777. Daß er zum bewußten 
Glauben fam und in diefem Glauben feinen Frieden fand, kann jo früh nicht angefett 
werden. Doch verjteht ih, daß das große Erlebnis aud in feinem Wohlthun Epoche 
machte, es gab ihm ein neues Motiv und ftellte e8 damit auf eine ganz andere Baſis, 
die Humanität machte der dringenden Liebe Chrifti Platz, die Linderung leiblichen Elends, 15 
bisher Selbſtzweck, trat binfort in den Dienft der Seelenpflege. Er veritand 2 Mof. 6, 9 
und „mar ber Meinung, daß großes leibliches Elend den menfchlichen Geift jo niederbrüde, 
daß er darunter faum zu dem, was droben ift, aufzubliden wage. Ehe er daher den an 
Leib und Geift jehr Elenden die Wunden ihrer Seele zeigte, trodnete er erft die Thränen, 
die über irdifche Schmerzen flofjen, und hatten fie fo als ihren MWohlthäter ihn lieben ge: 20 
lernt, jo hörten fie williger an, mas er ihnen von den Wunden ihrer Seele fagte und 
dem Helfer dazu“. Es ift feine Frage, dab Tholuck mit diefer Schilderung des „Vater 
Abraham“ fein eigenes Programm für die chriftliche Wohlthätigkeit entwidelt, daß es ihm 
weniger darum zu thun ift, dem väterlichen Freunde ein Denkmal zu jegen als ihm Nach— 
folger zu gewinnen. Doc wird er diefes Programm feinem anderen als eben Kottwitz 26 
abgelernt haben. So dürfen wir annehmen, daß aud) die vorhergehenden Sätze einen gewiſſen 
geſchichtlichen Kern enthalten: „die Stätten des Elendes und bes Jammers fahen ihn am 
öfterften, weil er nichts Lieberes wußte, als Thränen trodnen. Er reifte felbjt umher in 
mehreren Staaten. Wohin fein Einfluß und fein Vermögen reichten, verbefjerte er Kranken: 
bäufer und Gefängnifje; wo feine Thätigfeit im großen Widerftand fand, wandte er ſich so 
zu den einzelnen Hilflofen und bot ſich ihnen als Freund”. Kottwitz ift gereift, wir wiſſen, 
daß er Matthias Claudius aufgefuht hat und nicht nur Schlefien und die Mark, fondern 
auh Schleswig, Holftein, Medlenburg, Pommern aus eigener Anſchauung kannte. 
Daß er es mit Diefen Reifen nicht nur auf Fühlung mit gleichgeftimmten Chriften 
abgejehen, jondern überall dem Hofpitale und Gefängnismwejen Aufmerkſamkeit und Für: 35 
jorge zugewendet habe, fcheint Tholud von Kottwitz auszufagen, wenn er es als einen 
Zug in das Bild des Vater Abraham aufnimmt. Trotzdem muß es fraglich bleiben, ob 
der Baron wirklich in eine Wirkjamfeit wie die Howardſche eingetreten ift oder ob er Howard 
nur Beifall gezollt hat. Denn als Gefchichtsquelle ift das ſchöne Buch doch nur mit Bor: 
ficht zu gebrauchen. Auf gefihertem Grunde befinden wir uns mit den beiden großen 10 
Liebeswerfen des Barons, den fchlefiichen Fabrilanlagen und der „freiwilligen Beſchäf— 
tigungsanftalt” (Gegenjag: Zmangsarbeitshaus) in Berlin. Gemeinfam ift beiden das zu 
Grunde liegende Prinzip der Selbithilfe. Kottwig wollte nicht durch einmalige oder 
wiederholte Almofen den Bettel protegieren und dadurch die Armut verlängern, fondern 
durch Beichaffung von lohnender Arbeit die vorhandene Armut heben und der etwa drohen= 4 
den vorbeugen. Die Armen, die er in Peilau vor Augen hatte, waren faft durchgehends 
gelernte Weber. An fie verteilte er Gam, bezahlte ihre Arbeit reichlich und vertrieb ihre 
Erzeugniffe auf eigene Rechnung. Mit einem Arbeitsauftrag, der nicht die Schaffung neuer 
Werte, jondern nur heilſame Beichäftigung und austömmlichen Lohn für den einzelnen 
Arbeiter bezweckt, muß der Auftraggeber jchlechte Gefchäfte machen, immer wieder ſich ge: so 
nötigt jeben, die Ware unter dem Selbftloftenpreife Ioszufchlagen. Daneben verfuchte es 
der Baron mit der Anlage von Fabrifen. Mancher, der fonft hätte hungern müfjen, fand 
dort Arbeit und Lohn. Aber auch diejes Unternehmen, das Hunderttaufende verfchlang, 
tentierte fich nicht, und den Dank feiner Schüglinge mußte Kottwig mit einer Einbuße an 
eigenem Beſitz und, was ſchwerer ins Gewicht fiel, mit dem Verluft feiner Familie bes 55 
zahlen. Eine haltbare Verbindung zwiſchen Unterftügung und eigener Arbeit des Bedürf- 
tigen bat Kottwitz nicht gefunden. 

. Die Überfiedelung nad Berlin hat noch nicht zu ihrer notwendigen Vorausfegun 
eine bereits fortgefchrittene Entfremdung von der Gattin. Der Baron beſaß anfangs — 
ein eigenes Haus in Berlin (Gr. Frankfurter Straße 44), ein ſtehendes Abſteigequartier, co 
. 4* 


52 Kottwit 


wie der gutfituierte Probinzadel es fich in der Reſidenz zu halten pflegte. Zunächſt mag 
es auch diefes Mal, wie gewiß oft ſchon früher, auf einen vorübergehenden Aufenthalt ab: 
geieben geweſen fein, aus dem nur die ihm entgegentretende Not einen dauernden machte. 
an begreift, daß mit der Beſetzung Berlins durch die — dort alle Geſchäfte 
6 ſtockten und viele Arbeiter brotlos wurden. Solche, mit Vorliebe wieder Weber, beſchäf— 
tigte Kottwig ganz nad dem jchlefiichen Schema. Anfangs machte er fein Haus zur 
Werkſtätte; als dies zu eng wurde, mietete er einen anderen Raum hinzu, enblich erbat 
er fi) die gerade leeritehende Winningſche Kaferne (Aleranderftraße 5—7, mo heute das 
Polizeipräfidium an die Kaiſerſtraße ftößt) für feine Zweche. Hier war er im der Lage, 
10 nicht nur Arbeit und Verbienft zu bieten, fondern zugleich freies Duartier für die Fami— 
lien feiner Arbeiter. Bei dem großen Andrang zu diefen Wohnungen wurde fofort aus: 
bedungen: war eine Familie durch Arbeit und Sparſamkeit wieder gehoben, jo mußte fie 
einer anderen, noch bebürftigeren Plat machen, damit die Wohlthat möglichjt vielen zu 
gute füme. Uber auch eine foldhe wieder ausgezogene Familie empfing oft genug auch 
16 weiterhin die Gelbunterftügungen des Barons. Für die Kinder diejer Arbeiterfamilien 
wurden Lehrer angenommen. Die in Gefang, Schriftverlefung und freiem Gebet beftehende 
AUbendandadıt, di der die Einwohner der Kaferne („Hausgemeinde”) täglich verfammelt 
twurden, hielt Kottwitz felbjt ober einer der Lehrer. An den Sonntag: und Mittwoch— 
abenden ſah der Baron gern Gäſte bei fich zum Thee, dann gab es bei der Andacht auch 
© eine freie Anſprache, zu der in ber Regel ein befreundeter Prediger oder Kandidat auf: 
gefordert wurde. Wenn Witte (I, 136) betont, daß feine Demut den Baron ſtets abge: 
halten babe, ſelbſt „Stundenhalter“ zu werben, fo zeigt doch das von Jacobi (S. 43—46) 
mitgeteilte Konzept einer Kottwitzſchen Anfprache, daß diefe Negel doch nicht ohne Aus: 
nahmen geblieben ift. In feiner Laienſchaft hat Kottwitz fein prinzipielles Hindernis ge 
26 jehen, eher jchon ein faktisches in der Schwerfälligkeit des Ausdrucks, die feinen längeren 
Darlegungen zeitlebens anhaftete, während ihm nicht felten ein kurzes treffendes Wort 
gelang. Sowie ihm die Kaferne überlafjen wurde, fiebelte er felbft dorthin über, wo er 
ſich mit zwei bejcheidenen Zimmern begnügte. Außer einem perjönlichen Diener beſchäf— 
tigte er einen Sefretär, defjen er zur Zeitung des fchier unüberfehbaren Haushaltes bedurfte. 
so Für den Gold dieſes Sefretärd fam fpäter der König mit 600 Thalern auf. Außerdem 
Der der König, doch wohl erft feit etwa 1814, noch 3000 Thaler im Jahre bei zur 
\ ag ig 120 alten und gebrechlichen Perfonen. Der Gejamthaushalt wuchs bis 
auf 600 Stöpfe. 

Der Berliner Magiftrat überwies im Jahre 1812 der Anftalt geſchenkweiſe 56 Bett- 

85 ftellen und 180 Schemel. Bon fonftigen Zuwendungen verlautet nichts. Welche perjön- 
lichen Opfer das Werk den Baron gefoftet hat, läßt fich daraus entnehmen, daß die Stabt- 
verwaltung, ald ihr die Übernahme der Anftalt zugemutet twurde (1819), ftatt des bisher 
von Kottwitz genofjenen Zufhufies von 3000 Thalern deren 13000 glaubte verlangen zu 
müffen. Der mißtrauifche König mitterte hinter dieſer Forderung ftädtifche Plusmacherei, 

win Wahrheit wird Kottwitz ebentopiel jährlih Minus gemacht haben. Erſt 1823 über: 
nahm die Stabt „die verunglüdte Privat Fabrif-Anftalt” auf ihren Etat, doch wurde 
Kottwitz eines der Direltionsmitglieder und durfte bis zu feinem Tode in ber Kaſerne 
wohnen bleiben; daß aud Paſtor Couard in der Direktion ſaß, ficherte der Anftalt auch 
meiterhin ihren chriftlichen gg Alfo, wirtſchaftlich angeſehen, auch das Berliner 

45 Werk verunglüdt! Es bejteht fein Grund, dieſes Urteil des Magiftrates anzuzweifeln, 
und es ift an der Zeit, es noch befonders zu unterftreichen. Gerade in der populären 
Kottwiglitteratur begegnen mir den Klagen, daß der Inneren Miffion auf dem Vereinsweg, 
den fie bejchritten hat, mehr und mehr verloren zu gehen drohe, was einen Kottwitz aus- 
zeichnete und fo anziehend machte, die Perjonhaftigkeit feiner Liebesübung, daß er allezeit 

so jelbjt und allein feinen Mann ftand (4. B. Jäckel a. a. D. ©. 39). Diefer Vorzug von 
Kottwig iſt zugleich feine Schranke. Wenn eine Biographie des Barond noch möglich 
würde, jo würde fie gewiß dazu beitragen, und auszuföhnen mit dem Gange, den bie 
Liebeöthätigfeit genommen hat. Schließlich ift e8 doc möglich, das, worin Kottwig ung 
beihämen mag, zu verbinden mit dem, was wir vor ihm voraus haben. Es befteht bier 

65 fein Entiveber-Öbder. 

Die Krone von Kottwitz' Wirkſamkeit ift fein Verkehr mit Freunden und die von ihm 
jo gern und erfolgreich geübte individuelle Seelenpflege. In Berlin wurde er bald, uns 
efucht und wie von felbit, das anerkannte Haupt der dortigen Pietiften und die alte 
aferne deren vornehmſter Sammelpunkt. Wie verlaffen ſich die um ihn gefcharten Kreife 

co fühlten, wenn er einmal feiner Yamilie oder der Fabriken wegen in Schlefien abweſend 


Kottwits Krabbe 53 


var, zeigt der von Bachmann (I, 193) im Auszuge mitgeteilte Brief Fodes: die Verwaiſten 
batten dann feinen anderen Vereinigungspunft. Und wenn der Berliner Pietismus vor 
dem jeparatiftiichen Abwege, der anderswo bejchritten wurde, glüdlich bewahrt blieb (Bach: 
mann I, 194f.), jo ift auch daran, obwohl wir Genaueres nicht wiſſen, Kottwitz nicht 
ohne BVerdienft, denn er war es, der für alle die Richtung angab. Der Freundeskreis 5 
fann bier nicht behandelt werben, ich. muß mich darauf beichränfen, einige Namen zu— 
fammenzuftellen, Ältere und Jüngere, Zuriften, Offiziere, Theologen, ohne beitimmte Reiben: 
folge und ohne Anſpruch auf Vollzähligkeit: Graf Anton Stolberg, v. Thile, die Snetb- 
laged Vater und Sohn, Jänide, Hermes, Goßner, Kunte, Rolle, v. Bethmann-Holliveg, 
v. Zancicolle, v. Senfft, v. Below, v. Gerlach, Heubner, A. Neander, Strauß, Hengjten= 10 
berg, Tholud, Stier, Rothe, A. und %. Zahn, Wichern, Jacobi, Radecke, Rennede, er 
Götze, de Valenti, Ritter, Couard, Lisco, Sad, Voltolini. Gern fette ich in dieſe Reihe 
derer, denen der Baron etwas geweſen, auch Heinrich v. Kleift und verftände die liebevoll 
durchgeführte Figur feines Obrilten v. Kottwig als eine —* für den alten Baron. 
Ein ſicheres Zeugnis für ihre perfönliche Berührung bat fich nicht ausfindig machen laſſen, 
doch ift fie an ſich nicht unwahrfcheinlicher ala die Begegnung mit Fichte. Seinen Freunden 
war Kottwit fehr viel. Daß er immer Nat gewußt hätte, wenn fie ſich im ſchwierigen 
Fällen an ihn wandten, möchte ich von dem Weltunfundigen nicht glauben. ebenfalls 
aber teilte fich die Syriedensatmofphäre, die ihn in feinen bejjeren Jahren umſchwebt haben 
muß, dem Befucher mohltbuend mit. Am 2 vor Hönigern, wo in Berlin nichts mehr 0 
zu raten war, fuchte der Kronprinz den alten Kottwig auf, ihm fein Herz auszufchütten, 
davon verfprach er fich Erleichterung. Gelegentlich konnte Kottwitz imponieren, ſelbſt einem 
Nichte, der das Beite des Mannes nicht verftand, aber ihn, den faft Fremden, zum Bor: 
munde feines Sohnes beftellte. Bejonders gut verftand er es, mit feinen jungen Freunden 
um , eine Kunft, die ihm Tholud abgejehen bat. 2 
enn Kottwi in die öffentlichen Dinge eingriff, bat er nicht immer die glüdliche 
ig beiviefen wie in der Belomwichen Sache und bei Goßners Berufung nad) Berlin. 
er dunfelfte Punkt ift der de MWettefche Handel. Daß Kottwitz es geweſen ift, der deſſen 
Abjegung beim Könige betrieb, ſteht aus Tholuds Tagebuche feſt (Witte I, 174). Auch 
abgejeben von der peinlichen Frage, wie er in den Beſitz eines fremden Privatbriefes kam, so 
bleibt die unpfuchologiiche Exegeſe gehäffig, die aus dem Troftfchreiben an die unglüdliche 
Mutter Sands, das feine ethiſche Abhapdlung ift, ein Kapitalverbredhen macht. Die Klage 
beim Könige anhängig zu machen, war vollends nicht feines Amtes. Daß ihm diefe Ein: 
mijchung Gewiſſensſache mar, ift jo wenig eine Entſchuldigung wie der mutmaßliche Hinter: 
mann, von dem fich Kottwit in dieſem Fall vielleicht hat mißbrauchen lafien. — Das 85 
Schickſal der Sceibelianer, in denen er Märtyrer ihres Glaubens ſah, verfolgte Kottwitz 
mit warmer Teilnahme, er fühlte mit ihnen, aber er felbft dachte nicht an Separation, 
hatte fie auch den Breslauern bis zuletzt auszureden geſucht. Voltolini, der Hausgenofle 
feiner legten Jahre, befam vom alten Baron harte Urteile über die Separierten zu hören, 
denen er ſich hielt. Später gelang es ihm, feparierte Geiftliche wie Ehlers, Lafius, «0 
Dermelstirch bei Kottwitz einzuführen. Infolge diefes Verkehrs mag ſich deſſen Urteil über 
die Separierten milder geftaltet haben. Baurs (I, 118) Bericht über die legte Krankheit 
des Barons fußt auf Mitteilungen Voltolinis, die faft jo Klingen, als fei Kottwitz zuleht 
der Landeskirche entfremdet und auf dem beiten Wege geweſen, der Separation beizutreten. 
Mir erjcheint es nicht glaublich, daß er dem öfumenifchen Ideal feiner befjeren Tage (Aus 45 
meinem Glaubensbefenntnis) wirklich follte untreu geworben fein. Vermutlich finden fid) 
bandfchriftliche Aufzeichnungen über Kottwig in Koltolinis Nachlaß (Baur fchließt V.s 
Worte in Gänfefüßchen ein), deren Belanntgebung wünſchenswert wäre. 
Am 13. Mai 1843 iſt Kottwis gejtorben und hat auf dem Alten Friebbofe ber 
St. Georgengemeinde fein heute mit einem fchlichten gußeifernen Kreuze gejchmüdtes Grab 50 
gefunden. Boſſe. 


— 


5 


Ktrabbe, Otto Karſten, geſt. 1873. — Nekrologe erſchienen u. a. in der Allg. ev.: 
luth. Kirchenzeitung 1874, S. 99ff.; in der Evang. Kirchenzeitung 1874, ©. 209 ff. 

D. K. Krabbe, hervorragender Iutherifcher Theologe des 19. Jahrhunderts, geb. als 
Sohn eines Kaufmanns zu Hamburg am 27. Dezember 1805, empfing feine Vorbildung 55 
auf dem Johanneum feiner Baterjtabt, ftubierte 1826—1829 in Bonn, Berlin und 
Göttingen Theologie, daneben auch philologijche, philofophifche und hiſtoriſche Vorlefungen 
börend. In Göttingen promovierte er zum Dr. phil. auf Grund einer Abhandlung de 
eodiee canonum, qui apostolorum nomine eircumferuntur. Nachdem er einige 


54 Krabbe 


Jahre in Hamburg privatiſiert hatte, wurde er 1833 als Profeſſor der bibliſchen Philologie 
und der Philoſophie an das Johanneum berufen. Einen im Jahre 1838 ergangenen 
Ruf nach Dorpat an Sartorius' Stelle lehnte er ab, er 1839 von Berlin die theo= 
logiſche Doktorwürde und wurde 1840 Profeſſor der Theologie in Noftod, in welcher 
5 Stellung er bis an fein Lebensende verblieb. Seine Vorlefungen erftredten ſich auftrags- 
mäßig „vorzüglich“ auf die ſyſtematiſche und die praftifche Theologie, daneben auch auf 
Encyklopädie und Kirchengeſchichte. Auch zum Univerfitätsprediger wurde er berufen und 
demnächſt zum Leiter des homiletiſchen Seminars, 1844 zum Mitglied der theologifchen 
Prüfungstommiffion, 1851 zum Mitglied des Konfijtoriums, 1860 - Provifor am 
10 Klofter zum Hl. Kreuz und an der Kirchenöfonomie zu Roftod. Eine jeltene Auszeichnung 
wurde ihm 1864 feitens bed Landesherrn zu Teil durch Verleihung der goldenen Ber: 
dienftmebaille. An der Leitung der Univerfitätsangelegenheiten nahm er den regften Anteil ; 
fechsmal bekleidete er das Rektorat. Auf fein Betreiben hin erftand das prächtige neue 
Univerfitätögebäude, welches er als Rektor 1870 einweihen durfte. Er ftarb am 14. No: 
15 vember 1873. 

Über 8.3 religiöfe und theofogifche Entwidelung liegen aus früherer Zeit feine Mit- 
teilungen vor. Das Johanneum jtand unter der Leitung des Dr. Gurlitt, welcher ent: 
ſchieden den Nationalismus vertrat und z. B. 1822 eine „Rede zur Empfehlung bes Ber: 
nunftgebrauches beim Studium der Theologie” Biel. Daß aber K. ſchon beim Abgang 

20 zur Univerfität anderer Richtung war, läßt fi) daraus fchliegen, daß er nad) Bonn ging, 
um ſich beſonders an Nitzſch, Sad und Lücke anzuſchließen. In Berlin trat er Schleier: 
macher auch perfünlicy näher, welchem er zeitlebens die dankbare Anerkennung bewahrt 
hat, „baß er es geweſen, welcher das neue Leben ber Kirche herbeigeführt und lange 
allein getragen hat” (Lehre von der Sünde, Vorw. S. XI). Vornehmlich aber trat er dort 

235 zu Neander in nächſte Beziehung, und biefer wurde ihm Führer über Schleiermacher 
Finca in die hl. Schrift hinein. In der Schrift „Auguſt Neander. Ein Beitrag zu jeiner 
Charakteriftil” 1852 bat er ihm ein Denkmal höchſter Verehrung ejegt. Er nennt ihn 
„einen der Hauptträger des wieder ertvachten Glaubenslebeng, ja 3 eigentlich einen ber 
Erneuerer und geiftlihen Väter der evangelifchen Kirche in unferer De (S. 143) und 

30 —— „Keinen treueren, feinen wahreren Zeugen der gottſeligen Wahrheit hat die evan— 
gelifche Kirche in neuerer Zeit geſehen“ (S. 171). Und wie er mit Recht „Neanderd ganze 
theologifche Richtung mejentlich eine praftiiche” nennt (S.146), fo ift auch K.3 Lebenswerk 
durchaus auf die Praxis des religiöfen und Firchlichen Lebens gerichtet getvefn. Was K. 
als Theolog unter Neanders Einfluß geworden, bekundet feine erfte größere Schrift, die 

35 auch heute noch beachtenswert ift: „Die Lehre von der Sünde und vom Tode in ihrer Be: 
— zu einander und zu ber Auferſtehung Chriſti. Exegetiſch-⸗dogmatiſch entwickelt.“ 1836. 

A davon, daß — ———— mit ſeiner Lehre von der Erlöſungsthätigkeit Chriſti 
war ein weſentliches Fundament der chriſtlichen Überzeugung ſicher geſtellt habe, aber in- 
* ſeiner Verlennung des Weſens und der Bedeutung der Sünde nicht zum adäquaten 

0 Verſtändnis der Verſöhnung und Erlöſung durchgedrungen ſei, entwickelt 8. an der Hand 
des A und NT die Schriftlehren vom Urſtande, vom Sündenfalle und feinen Folgen 
und von Chrifto ald dem Überwinder der Sünde und des Todes, twobei die Thatjache 
der Auferftehung Chrifti in ihrer centralen Bedeutung hervorgehoben wird. K. nimmt zu- 
gleich Bezug auf die Verfuche der neueren Philoſophie (Weiße, Fichte), die Unfterblichkeit 

45 der Seele ſpekulativ darzuthun, und zeigt, wie deren Ergebniffe ſowohl hinfichtlich der 
jubjeftiven Gewißheit ald des objektiven Gehaltes durch die auf der Offenbarung ruhende 
Slaubenserfenntnis weit überboten werden. Mit voller Entjchiedenheit betont und be: 
thätigt K. die rüdhaltlofe Hingabe an die Schriftwahrheit ; und in der dogmatiſchen Ent- 
widelung kündigt fi) der über Neander hinausgehende Fortichritt an zu lutheriſch-kon— 

so feifioneller Beſtimmtheit. 

Im Jahre 1839 folgten, durch die Straußſche Evangelienkritif veranlagt und an 
Neander ſich anfchließend, „Borlefungen über das Leben Jeſu für Theologen und Nicht: 
theologen“. Im übrigen bat K. die jo glüdlich bejchrittene Bahn biblifchstheologifcher 
Forihung litterarifch leider nicht meiter verfolgt. infolge feiner Berufung nad Roſtock 

55 mußte er tro feiner außergetvöhnlichen Arbeitsfraft auf litterarifche Thätigkeit in größerem Stile 
unächft überhaupt verzichten. Neben feinem akademiſchen Hauptamt und den zahlreichen 
Stebenämtern nahmen ihn freiwillig übernommene Aufgaben der firchlichen Prarıs in An: 
ſpruch. Er war berufen worden in der beiderjeits klar bewußten Abficht, die bis dahin 
noch ziemlich intakte, aber befonders durch die Wirkſamkeit des PVrofefjors der Philoſophie 

Eduard Schmidt innerlich ſchon erjchütterte Herrſchaft des Nationalismus in der theologifchen 


— — 


Krabbe 55 


Fakultät wie in der mecklenburgiſchen Landeskirche überhaupt zu brechen. Das yahı * 
1840—1850 iſt ausgefüllt von angeſtrengteſter Mitarbeit zur Erneuerung des inch! en 
Lebens und Weſens in Medlenburg. In diefe Zeit fallen die Anfänge der Werke der 
Heibdenmiffion und der inneren Miffion, der Sammlung einer im Glauben und Be 
kenntnis einmütigen Geiftlichleit dur Konferenzen und durch das „Medlenburg. Kirchen 5 
blatt“, welche Beitrebungen fämtlih anf. einen mit Freudigkeit fi) bingebenden Förderer 
und Mitleiter fanden. m engjten Vereine wirkte er mit Männern wie Hofmann, Klie⸗ 
foth, Deligih. Als Führer und treibende Kraft trat bald der etwas jüngere Kliefoth in 
den Vordergrund, an deſſen Richtung auf Wiedergeltendmachung des lutheriſchen Belennt: 
nifjes und der lutberiichen Kirchenordnung K. überzeugungsvoll ſich anſchloß. Mehr und 10 
mehr ſah er fich veranlaßt, wozu er fich bei feiner Berufung ausdrüdlich hatte verpflichten 
laflen, „Arbeiten im rein kirchlichen Gebiete, insbejondere zu legislatorifchen Ziveden zu 
übernehmen”. K. war auch Teilnehmer an der bedeutfamen Schweriner kirchlichen Kon: 
ferenz von 1849, welche zur Errichtung der „Kirchenfommiffion” führte, der VBorgängerin 
des Oberkirchenrates, und damit die Löſung der Landeskirche aus den Banden bes Terri— 15 
torialiamus prinzipiell anbahnte. In nahem Zuſammenhang mit diefen Beftrebungen fteht 
eine umfänglichere firchenpolitifche Bublifation aus dem en 1849: „Die evangelifche 
Landeskirche Preußens und ihre öffentlichen Rechtsverhältniſſe erörtert in den Maßnahmen 
ihres Kirchenregiments.“ In diefer Schrift erhebt er feine Stimme für „Wiederherftellung 
eines feiten Firchenrechtlichen Bodens in jeder Beziehung” und befürwortet aufs Entſchie- 20 
denfte einerſeits, daß die innige Verbindung zwiſchen Staat und Kirche, insbefondere der 
fürftlibe Summepiflopat, feitgebalten werde, andererjeits, im Gegenfaß zu ber General: 
fonode von 1846, daß das reformatorifche Bekenntnis wieder zur Geltung fomme, zunädhft 
damit, daß die unierte Kirche alle an dem lutheriſchen Belenntnis fefthaltenden Öemein- 
ben zwecks Bereinigung mit der „evangelifchslutherifchen Kirche in Preußen“ aus ihrem 25 
Verbande entlajie. „Nur in dem Feſthalten an der Objektivität des Belenntniffes liegt 
bas Heil.“ 

Auf diefem Standpunkt jtehbend mußte K. mit tiefer Bejorgnis wahrnehmen, wie 
fein im Jahre 1850 nad Roftod berufener Kollege Baumgarten in feinen Schriften, 
namentlich feit dem jahre 1854 („Die Nachtgefichte Sacharjas“), Anjchauungen und so 
Grundſätze entwidelte, welche ihm dahin zu zielen jchienen, die befenntnismäßige Ordnung 
der Landeskirche aufzulöfen, und melde die oberften firchlichen und ftaatlichen Behörden 
* Einſchreiten gegen ihn veranlaßten. Nachdem Baumgarten ſchon 1856 aus der theo— 
ogiſchen Prüfungskommiſſion entlaſſen war, faßte das Miniſterium 1857 feine Amts: 
entſetzung ind Auge und erforderte von dem Konſiſtorium, in welchem K. die maßgebende 35 
Perfönlichkeit war, ein Erachten über die Frage, „ob und inwieweit die von Baumgarten 
in feinen Schriften niebergelegten Lehren von dem Inhalt der ſymboliſchen Bücher und 
der inländifchen Kirchenordnung abweichen”. Diefer Auftrag brachte K., wie er felbft 
befannt bat, in die ſchwerſten inneren Konflikte, nicht bloß im Hinblid auf fein kollegiales 
Verhältnis, und weil er vorausfah, welche Anfechtungen ihm daraus erwachſen mußten, 40 
ſondern auch weil er grundfäglich (vgl. „Auguft Neander” S. 110 ff.) der Meinung war, 
daß eine Ausfcheidung —* —— nicht durch äußere Einwirkung, ſondern durch 
die freie Lehrentwidelung geſchehen ſollte. Doch glaubte er nicht leugnen zu können, daß 
Baumgarten die beim Antritt der Profeſſur übernommene eidliche Verpflichtung auf die 
Belenntniffe und die Kirchenorbnung thatfächlich a habe. So ag Be ſich der 6 
ihm zufallenden Aufgabe und verfaßte das (als Manufkript gedruckte) Erachten bes 
Großherzoglich medlenburg. Konfiftoriums betreffend Lehrabmweichungen des Profeſſors 
Dr. Baumgarten” 1857, auf welches bin die Dienftentlaffung wirklich erfolgte. Es ift 
bier nicht der Drt, dies Erachten zu prüfen, noch überhaupt auf diefe Angelegenheit, welche 
damals wie in Medlenburg jo durd das ganze evangelifche Deutichland die äußerſte so 
Erregung wachrief, näher einzugeben. Nur ift zu erwähnen, daß K. in der Überzeugung 
von der Berechtigung feines Urteild unerfchüttert geblieben ift und dasfelbe in mehreren 
Streitſchriften verteidigt bat, nämlich einerfeits, vornehmlich gegen von Hofmann, in der 
Kirchl. Zeitfchrift von Kliefotb und Mejer 1858, ©. 499 f., andererſeits in der Schrift 
„Das lutheriſche Bekenntnis und die in der Sache des Prof. Dr. Baumgarten abgegebenen 55 
Gutachten der theologischen Fakultäten zu Göttingen und Greifswald“ 1859. 

Hiervon abgefehen, war 8.3 litterarifche Thätigkeit feit 1850 ganz vortviegend auf 
die Gefchichte der Univerfität Roftod, der Firchlichen Vergangenheit Medlenburgs und feiner 
hervorragenden Theologen gerichtet. Es erfchienen folgende auf gründlichftem Duellenftubium 
berubende, zum Teil ſehr umfaſſende Schriften: „Die Univerfität Roftod im 15. und co 


56 Strabbe Kränze 


16. Jahrhundert” 1854; „Aus dem Eirchlichen und außerfirchlichen Leben Noftods. Zur 
Geſchichte Wallenſteins und des breißigjährigen Krieges” 1863; „Heinrich Müller und 
feine Zeit” 1866; „David Chyträus” 1870. Sie zeugen wie bon der eminenten Biel- 
feitigfeit feiner Gelehrſamkeit, jo von dem liebevollen Intereſſe, mit welchem K. ſich in 
5 jeiner zweiten Heimat eingelebt hatte. Abnlic hatte er feiner Vaterftabt Hamburg beim 
Sceiden 1840 in der Schrift Ecclesiae evangelicae Hamburgi instauratae historia 
ein Denkmal feiner pietätvollen Anhänglichkeit binterlaffen. Doch erft in Medlenburg fand 
er in firchlicher Hinficht den feiner gefchichtlich-fonfervativen Grundrichtung voll entfprechen- 
den Boden. Die Neugeftaltung der öffentlihen Dinge in Deutfchland ſeit 1866 erfüllte 
10 ihn vorwiegend mit Bejorgnis, welcher er in feiner legten Schrift „Wider die gegentwärtige 
Richtung des Staatölebens im Verhältnis zur Kirche. Ein Zeugnis“, 1873, Ausdruck 
gab. Zahlreiche kleinere Publikationen, als Eingelprebigten, alademifche Neden und Vor: 
träge, müfjen bier unberüdjichtigt bleiben. 
Zum Schluß ſei einem dankbaren Schüler geftattet zu bezeugen, daß K.s Perfönlich- 
16 feit in ihrer Lauterfeit und ihrer Hingabe an die Wahrheit des Evangeliums ihm bei 
einer ganzen Generation medlenburgifcher Geiftlicher den Anfpruch auf bleibende Verehrung 
gefichert hat. D. 8. Schmidt. 


Krämer, Heinrich ſ. Bd VIII ©. 33, 4. 


Kränze bei den Hebräern.— Litteratur: Einige ältere Monographien in Ugolini, 
20 Thesaur. Vol. XXX. Urt. Kranz in Winer, Realwörterbud und Riehm, Bibl. Handwörters 
buch, 2. Aufl., 8777. 
Bei den Griechen und Römern fpielen, wie allgemein befannt, Kränze und Blumen 
im öffentlichen und privaten Leben eine große Rolle (ſ. unten). Ebenſo bei ben alten 
Agyptern. Der ägyptiſche Hof 3. B. brauchte nach einem uns erhaltenen Verzeichnis für 
25 Ausihmüdung der Weinkrüge täglih 100 Blumenkränze, für melde die Beamten bei 
Reifen des Königs ebenfo Sorge tragen müfjen, wie für die anderen Bebürfnifje. Und 
wie man die Weinkrüge mit Blumen fchmüdte, jo jhmüdten fi beim Feſtmahl auch die 
Gäſte jelbft damit ; „fie ſtecken ſich Lotusfnofpen ins Haar und halten fie einander zum 
Riechen hin, wie die Gäfte bei anderen Völkern ſich Weinbecher reihen“. Blumenjträuße 
so bringt man den Göttern dar, mit Blumenkränzen umwindet man den Sarg des Toten. 
Zum Stelldichein mit dem Geliebten im Garten bringen die Diener Blumen in Fülle 
(Ermann, Äghpten, 163. 271 f.; vgl. Wiltinfon II, 393). — Die Vorliebe der Jeraeliten 
für Blumen war lange nicht fo groß. Bon eigentlichen Blumengärten, wie die Pharaonen 
} B. ſolche mit großem Koſtenaufwand anlegten, hören wir bei ihnen faft nichts. Das 
865 begreift ſich aus den Elimatifchen Verhältnifien: die nötige Bewäſſerung ſolcher Gärten 
war in Paläftina in den Gebirgögegenden ganz unmöglich. Aber die Sitte, bei Gaft- 
mälern und Trinkgelagen, bei 2 zeiten und anderen fejtlidhen Gelegenheiten ſich mit 
grünen Zweigen, mit Blumen und Kränzen zu ſchmücken, war dod) auch den alten Jsraeliten 
nicht fremd, und wurde bei ihnen, wenn auch in beichränfter Ausdehnung, geübt. Der 
0 Prophet vergleicht 3. B. einmal Ephraim Hauptftadt Samaria auf hohem Berge mit 
dem jtolzen Kranze der Zecher und den welken Blumen anf dem Haupt der Trun: 
fenen (ef 28, 1, vgl. Wi 23, wi Bei Hochzeiten erjcheint der Bräutigam mit Kränzen 
eihmüdt (HL 3, 11, vgl. 3 Maf 4, 8). Unter dem Einfluß des Hellenismus wird die 
ira von Blumen und Krängen bei Feten ganz allgemein. Unter den Dingen, 
45 die die gottlojen Seeigeiter zum beiteren Zebensgenuß a Kan zählt die Weisheit Salomos 
(2, 8) Fföftlichen Wein, feine Salben und duftende Blumen auf. Fürſten und Herren 
huldigt man bei ihrem Empfang mit Kränzen und ftreut ihnen Blumen auf den + 
(Jud 3, 8). Die Sieger in der Feldſchlacht jchmüdt man ebenjo (Zub 15, 13, vgl. Ap 
6, 2). Überhaupt wo große Freude und Jubel berrjcht, da fchafft man ihr dadurd Aus: 
50 brud, daß man ſich mit Blumen ſchmückt, aud Thür und Thor und die Häufer befränzt 
(3 Mak 7, 16; Sie 1, 11. 18; 6. 31; 15, 6). Dazu vergleiche, wie der Ausdrud Kranz 
oder Krone ſehr häufig ald Sinnbild für Schmud und Ehre jeder Art veriwendet wird 
(Hi 19, 9; Spr 12, 4; 14, 24; 16, 31; 17,6; Sir 1,11; 25,6 ua) — Im 
Kult der Israeliten ſcheinen dagegen Kränze ſo gut wie keine Verwendung gefunden zu 
55 haben. Es iſt heidniſche Sitte, die Götzenbilder mit goldenen Kronen zu ſchmücken (Brief 
er 9), beim Baccchusfeſt ſich mit Epheu zu befränzen (2 Mak 6, 7), die Opfertiere mit 
ränzen zu behängen (AG 14, 13). Die Jeraeliten haben derartiges nicht gelannt. Nur 
die Tempelwände find mit gejchnißten Blumengehängen verziert (1 Ag 6, 29), ebenjo 


Kränze Krafit, Johann 57 


baben das eherne Meer und die fahrbaren Waflerbeden des Tempels Guirlandenverzierungen 
(1 Ra 7, 29. 36). Aber vom Schmud des Tempel mit lebenden Blumen, Guirlanden 
oder Kränzen wird und nirgends etwas gejagt. Doc hängen die Juden bei der Wieder: 
einweihung des durch Antiohus entweihten Tempels goldene Kränze an der Vorberfeite 
deöfelben auf (1 Mak 4, 57). Aber weder beim Tempelweihfefte, noch, wie man vor allem 6 
erwarten follte, beim frohen Zaubhüttenfeft ift davon die Rede, daß die Feltfeiernden fich 
oder die Opfertiere mit Kränzen ſchmückten. — Im Bejonderen ift noch zu erwähnen bie 
Sitte der Griechen, dem Sieger in den öffentlichen Wettkämpfen einen Kranz von Dliven: 
ober Feigenziweigen zu überreichen, denn hierauf wird an zahlreichen Stellen des NT 
Bezug genommen (1Ko 9, 24f.; Phi 3, 14; 2 Ti 4, 8; Jal, 12; 1Ptr 5, 4; Offb oo 
2, 10; 3, 11; 4, 4). Benzinger, 


i Krafit, Adam, geft. 1558. — Kitteratur: Bartholomäus Meyer, Oratio funebris 
in obitum Cratonis, Marburg 1558; Petrus Nigidius, Elenchus Professorum Acad. Marp. 
vita defunctorum, Marpurgi Cattorum 1591, ©. 30; Wilhelm Dilich, Urbs et academia 
Marpurgensis. Neu herausgeg. von J. Cäjar, Marburg 1867, ©. 22; Joh. Tilemann dietus 15 
Schend, Vitae professorum theologiae, qui in illustri academia Marburgensi... docuerunt, 
Marburgi 1727, 4%; 5. ®. Strieder, Heſſiſche Gelehrtengefchichte, II. Bd, Cajjel 1782, 
S. 378—383 ; E. Ranke, Marburger Geſangbuch von 1549, Marburg 1862; F. ®. Haffen- 
camp, Heſſiſche Kirchengeſchichte feit dem Zeitalter der Reformation, 1. Bd, Frankſurt a. M. 
1864, 2. Ausg. S. 76ff.; TH. Brieger, Die angehlihe Marburger Kirchenordnung von 1527, 20 
Gotha 1881. — Briefe von und an Krafft finden ſich: Helii Eobani Hessi poetae ex- 
cellentissimi et amicorum ipsius epistolarum familiarium libri XII, Marpurgi Hessorum 
1543; Job. Phil. Kuchenbeder, Analecta Hassiaca, Marburg 1732 fi, VII, ©. 421ff.; 
2. Eurfte und 2. v. Rheims, Gefdichte... der Kirche St. Kilian zu Corbach, Aroljen 1843, 
S. 21ff.; PB. Tihadert, Briefwechjel des Antonius Corvinus, Hannover und Leipzig 1900 26 
(= Quellen und Darjtellungen zur Geſchichte Niederfahiens Bd IV). 


Adam Krafft (auch Magifter Adam, Adam von Fulda, Crato Fuldensis, Vege- 
tius genannt), wurde 1493 zu Fulda als Sohn eines Bürgermeifters geboren. Er ſtu— 
dierte feit 1512 in Erfurt, wo er ſich dem Humaniſtenkreiſe anſchloß, ward 1514 Baccas 
laureus und 1519 unter dem 2. Dekanat des Magifter G. Spiringius zum Magifter promoviert. 80 
Er hielt Vorlefungen unter anderem über Erasmus Lob der Narrheit und war an einer Schmäb: 
fchrift gegen den Feind des Erasmus, Zeus, beteiligt. Mit dem ihm innig befreundeten 
Joachim Camerarius wohnte er der Yeipziger Disputation bei, mo er auch Melanchthon kennen 
lernte. In Erfurt war er mit Luther befannt geworden. Nachdem er in Fulda nicht ohne 
Verfolgung das Evangelium verfündet, begab er fi) nad) Hersfeld. Hier lernte ihn Land: 35 
graf Philipp fennen und ernannte ihn zu feinem Hofprediger, 1526 zum Superinten- 
denten und 1527 zum Profefjor der Theologte. Auf der Synode zu Homberg mar er zu 
gegen und wohnte dem Neligionsgefpräh zu Marburg, dem Konvent zu Schmaltalden, 
dem Fürſtentage zu Naumburg und den Synoden in Hefjen bei. An der Reformation 
in Göttingen, Hörter, Frankfurt a. M., der Grafichaft Wittgenftein, den gemeinen Landen 0 
an der Zahn u. ſ. w. nahm er thätigen Anteil. Die Belehrung der heſſiſchen Wiedertäufer 
und die Verhandlung mit Theobald Thamer (f. d. A.) war Krafft in die Hand gegeben. 
Außerdem hat er das Marburger Gefangbuc verfaßt, wie er denn überhaupt als Nefor- 
mator von Hefien das Haupt der heſſiſchen Geiftlichkeit war. Er ftarb am 9. September 
1558 an der Waflerfucht. H. Hochhuth F (C. Mirbt). 4 


Krafft, Johann (Crato von Crafftheim), geſt. 1585. — Schriften: Johannis 
Cratonis a Krafftheim consilia et epistolae medicinales (beraudg. v. 2. Scholz), Francofurt 
1671, 7 Tom. — Ueber $. handelt Henjchel, Crato von Grafftheims Leben und ärztliches 
Wirken, Breslau 1853, 4° (hier wird K. als Neformator der mittelalterlihen Materia medica 
hingejtellt); Gillet, Erato von Erafftheim und feine Freunde, Frankf. a. M. 1860, 2 Teile so 
(mit Benugung des reichen, zum Teil ungedrudten Briefſchatzes 8.8.). 

Jo Krafft iſt am 22. November 1519 in Breslau geboren und erhielt auch hier 
ſeine erſte Ausbildung. Im Jahre 1534 bezog er die Üniverſität Wittenberg. Auf 
Empfehlung des Breslauer Reformators Job. Heß nahm Luther ihm in fein Haus auf. 
Hier war er ſechs Jahre lang Tifchgenofje Luthers und hat vieles aufgezeichnet, was ss 
fpäter Joh. Aurifaber in feine Ausgabe der Tifchreden Luthers aufgenommen bat. Aud) 

Melanchthon trat er in enge Beziehung. Beide, Luther und Melanchthon, verwendeten 

) wiederholt und mit Erfolg für ihn beim Rate der Stadt Breslau. Yuther fand, ob: 

gleih er ihn gern der Theologie zugeführt hätte, „feine Kompflerion zu ſchwach zum 


58 Krafft, Jobann 


Predigen” und riet ihm, ſich zur Medizin zu wenden. Mit Erlaubnis des Breslauer 
Rates widmete er fich feit 1543 ſechs Jahre lang diefem Stubium, _ zu Leipzig, wo 
er mit Joach. Camerarius befreundet wurde, und zu Padua, two der berühmtefte Mediziner 
jener Zeit, Job. Baptift Montanus, fein Lehrer war. Als Doktor der Medizin fehrte er 

b nach Deutichland, gemäß feiner —— dem Rate gegenüber nach Breslau zurück, 
wo er im Jahre 1550 zum Stadtphyſikus beſtellt wurde. Durch glückliche Kuren und 
elehrte Schriften gelangte er raſch Ir bedeutendem Rufe. Im Jahre 1560 wurde er 
aiferlicher Yeibarzt und diente als folcher nacheinander Ferdinand I, Marimilian II. und 
Nudolf II. Er verließ bei zunehmender Schwäche Ferbinands im Jahre 1563 Breslau 
ı0 und lebte ſeitdem, mit furzer Unterbrehung nah Marimilians Tode, am faiferlichen Hofe. 
Marimiliand ernannte ihn zum faiferlihen Rate, erhob ihn und feine Nachkommen unter 
Beilegung des Namens: Grato von Grafftheim in den Adelsſtand und erteilte ihm außer 
anderen er eine im Jahre 1568 die Privilegien eines Pfalzgrafs. Das große 
Vertrauen, welches er bei dem Kaifer Marimilian genoß, benugte er offenkundig und 
15 entjchieden zur Förderung des Proteftantismus. Er war es, der die Verfuche des Bifchofs 
Hoſeus und der Jeſuiten am Zaiferlihen Hofe, Magimilian aus feiner kirchlich unent- 
are Stellung heraus ganz auf die Seite der Gegner des Proteſtantismus zu ziehen, 
ortdauernd vereitelt. Daher er am Ffaiferlihen Hofe fehr angefeindet war, um fo mehr, 
als der Hug angelegte Plan, nad) welchem der Proteitantismus befämpft werben follte, 
20 vorläufig zu einer jcheinbaren Begünftigung des ftrengen Luthertums (Flacianismus) gegen 
die mildere melanchthoniſch-calviniſche Richtung im deutſchen Proteftantismus führte. Zu 
diejer hatte ſich Crato immer entichiedener hingeneigt. Schon in Breslau hatte er fich im 
Saframentsftreit auf die Seite Melanchthons geftellt, von dem ein wichtiger Brief an Er. 
(21. März 1559) vorliegt. Seine vertraute Freundfchaft mit Zacharias Urfinus, die ſich 
25 aus der früheren Gönnerjchaft gegen diefen jeinen Breslauer Landsmann fpäter gebildet, 
befeftigte ibn in feiner kirchlichen Parteiftelung. Daher er ſich auch zu dem reformierten 
Staatsmanne Languet, dem früheren Gejchäftsträger des Kurfürften August von Sadjfen, dann 
Ratgeber Joh. Kafimird und Diener Wilhelms von Oranien, bingezogen fühlte und mit den 
Schweizern Bullinger und Bea in Briefwechſel ftand. — Mit mehr oder weniger Erfolg 
80 half er die von der flacianifchen Richtung ausgehenden Beftrebungen zur Herftellung einer 
jtreng lutherifchen Kirche in Deutfchland zu befämpfen. Er nahm in diefem Sinne einen 
wejentlichen Anteil an dem Verſuche, die Firchlichen Verhältniffe der Protejtanten in den 
öfterreichifchen Erblanden (im Jahre 1568) zu ordnen. Er trat ald ein Hauptfürjprecher 
der böhmijchen Brüder auf, und als der Vergleich zu Sendomir in Polen (im Jahre 
35 1570) eine Union der Lutheraner, Reformierten und böhmifchen Brüder glücklich hergeftellt 
hatte, verfuchte er die böhmischen Brüder zu einer Union mit den Kirchen augsburgijcher 
Konfeifion zu beivegen und ihnen jo den nody mangelnden Rechtsboden zu verichaffen. — 
Die Umtriebe der Gegner des Kurfürften Friedrichs III. von der Pfalz und feiner firdh 
lihen Reformen wurden durch ihn vereitelt. — Der Verſuch, den umfichtigen, überall 
so thätigen Mann in die Wittenberger Kataftrophe des Jahres 1574, welche die Niederlage 
der melandhthonifch:calvinifchen Richtung in Kurfachjen berbeiführte, zu vermwideln und jo 
feinen Sturz herbeizuführen, mißlang zwar, aber doch twußten die Gegner ihn vom Sterbe- 
bette Marimiliang ferne zu balten und des Kaiſers Tod (12. Dftober 1576) zog feine 
Entfernung vom Hofe — ſich. Er kehrte nach Breslau zurück. Der ſchmähliche Angriff 
5 feines Kollegen, des kaiſerlichen Leibarztes Dodonäus, der ihn in einer Schrift der falſchen 
ärztlichen Behandlung Marimilians bejchuldigte, follte ihn für immer befeitigen. Gein 
Auf ald Arzt war aber jo feft begründet, daß Kaiſer Rudolph II. ihn im Jahre 1578 
wieder an feinen A berief. Hier hatten ſich unterdes die — ſo verändert, daß 
an eine einflußreiche Stellung, wie früher, nicht mehr zu denken war. Des Hoflebens 
co müde und körperlich geſchwächt zog ſich Crato im Jahre 1581 auf fein früher erworbenes 
Gut Rüderts bei Reinerz in der Grafihaft Glatz zurüd, wo er eine evangelifche Ge: 
meinde gegründet und nad pfälzer, alfo reformierter Orbnung eingerichtet hatte. Im 
ee 1583 fehrte er nochmals nad) Breslau zurüd und bildete neben Andreas Dudith den 
ittelpunft für einen Kreis kirchlich gleichgefinnter und bochgebildeter Männer, welche die 

55 Wwichtigften Zeitfragen eingehend erörterten und mannigfadhe Firchliche Anregung gaben, die 
auf die Zonfefjionelle Wandlung am Hofe von Liegnig, Brieg und Ohlau einen entſcheidenden 
Einfluß übten. Daher der Biſchof von Breslau den beiden gleich verhaßten Männern 
Crato und Dudith noch einmal eine Nachitellung bereitete und im Jahre 1584 einen 
faiferlihen Befehl zur Unterfuchung und event. Ausrottung des Galvinismus in Breslau 
w erwirkte, der den von melanchthoniſchem Geifte befeelten Rat beftimmte, die angefochtene 


Krafft, Johann Krafft, Johann Ehrift. Gottl. Ludw. 59 


Sache offen gegen den Biihof in Schuß zu nehmen. Crato ftarb in feiner Vaterftabt 
19. Dftober 1585. Je merkwürbiger heute die Epifode der Regierung Marimilians II. 
erjcheint, deſto höher wird man die Firchengefchichtliche Bedeutung diejes feltenen Arztes 
einfhägen; in der Provinzialfirchengefhichte Schlefiend wird man ihn außerdem neben 
Heß ftets mit Ehren nennen. (Gillet F) P. Tihadert. 5 


Krafft, Johann Chriftian Gottlob Ludwig, geit. 1845. — ©. Thomafius, 
Das Wiedererwahen des evangel. Lebens in der luther. Kirche Bayerns, Erl. 1867, S 171ff.; 
Ph. Händen, Einiges aus dem Leben Kraffts in der Reform. KB. 1868, S. 193 ff. 

Die im 3. und 4. Decennium diejes Jahrhunderts gefchehene Erneuerung der luthe— 
rifchen Kirche in Bayern aus dem Verfall, in welchen der vulgäre Nationalismus fie ge— 10 
bracht hatte, knüpft jih zum Teil an die Perfon des reformierten Pfarrers und Profeflors 
Dr. Krafft. 5. Chr. K. von Hofmann bat es öffentlih und privatim mwieberholt bezeugt, 
daß Kraft fein geiftlicher Water geweſen jei, dem er nächſt Gott das Beite verbanfe, was 
ein Menih dem andern geben könne. Stahl fagt in einer Rede auf der Generaliynode 
u Berlin 1846, worin er Krafft mit Spener, Wilberforce, Harms zufammenftellt: „Der 16 

ann, ber in meinem Vaterland (Bayern) die Kirche auferbaute, der apoftolifcheite Mann, 
der mir in meinem Leben begegnete, der Pfarrer Krafft, war ein ftrenger Belenner des 
reformierten Lehrbegriffd. Ob er den Heidelberger Katechismus in ber Taſche herum: 
getragen, gleichtwie der Rezenſent Kleiſts Frühling, das weiß ich nicht (bezieht ſich auf die 
Heußerung eines Vorredners); aber das weiß ich, daß er einen Frühling aufblühen machte 0 
im ganzen Lande, defien Früchte für die Etwigfeit reifen werden.” Noch näher charakte- 
rifiert ihn Stahl in der Augsb. Allg. Zeitung vom 5. Februar 1846: „In Erlangen 
wirkte damals der Pfarrer Krafft, ein Mann, mie er ſich in unferer Zeit und zu allen 
Zeiten felten findet. Ohne bejondere geiftige Gaben und wiſſenſchaftliche Auszeichnung, 
namentlich ohne große Beweglichkeit und Gewandtheit der Gedanken, aber von großer 35 
Stärke und Energie des Willens, von fchlichtem Glauben an das Wort Gottes und von 
einer völligen, fein ganzes Weſen verflärenden Hingebung in dasfelbe, ja Identifizierung 
mit demjelben — ein wahrhaft apoftolifcher Charakter — wurde er für die proteftantifche 
Landeskirche Bayerns jener Sauerteig des Evangeliums, der den ganzen Teig durch— 
ſäuert.“ — Krafft war, wie Thomafius in feiner Gebächtniörede ihm nachrühmt, ein treuer 30 
Zeuge der göttlichen Wahrheit, nicht bloß durch Wort und Rede, fondern durch feine 
ganze Perfönlichkeit, ja durch fie zuerft. Gefinnung und Wort durchdrangen fich lebendig 
in ihm und die äußere Bezeugung war nur ber treue und wahrhafte Ausbrud des 
Innern. „Es lag ein Emft über feiner Perfönlichkeit ausgebreitet, dem mans wohl an- 
merkte, daß er aus einem in Gott verborgenen Leben ftammte, gepaart mit jener ftillen 35 
und fichern Ruhe, die ihres Weges und Zieles gewiß ift. Dabei tiefe Gottesfurcht und 
die Liebe, die nicht das Ihre fucht, Entſchiedenheit des Charakters, Gemifjenhaftigfeit im 
Kleinen und aufopfernde Treue im Amt. Seine perfünliche Erjcheinung war eine ftille 
Predigt von der Kraft Gottes, die in ihm mohnte.” Beides aber, jener Ernft und jene 
Ruhe hatten ihren Grund in feinem feiten Glauben an Gottes Wort in der Schrift, in so 
der ertvogenen Überzeugung, daf die bl. Schrift vom Anfang bis zum Ende Werk des 
bl. Geiftes, Inbegriff des ganzen Rates Gotte® zu unferer Seligkeit fei. Diefe Über: 
zeugung, nachdem fie ihm auf dem Wege feiner Lebensführung unter langen und ſchweren 
Erfahrungen allmählich zu voller Klarheit aufgegangen war, ift fortan die Seele feines 
Lebend und der Angelpunft feiner ganzen Theologie geweſen. Er war ein Schrift: 46 
tbeologe im volljten Sinne des Worts, Schriftforjchung, SEEN Schriftverteidi- 

ng war ihm Lebensaufgabe, in der Schrift gegründete Theologen zu bilden, fein giel. 

om Jahre 1818, wo er Profeſſor in Erlangen wurde, bis zum Jahre 1824 war ber 
Eingang, den er fand, nur gering, aber mit dem Jahre 1824 begann für ihn eine Zeit 
umfafjender Einwirkung und fie dauerte in ihrer vollen Blüte über ein Jahrzehnt, fo so 
lange nämlich, bis neben ihm gläubige Dozenten, meijt feine Schüler, in Erlangen auf: 
traten. Bor einem großen Auditorium las er PBaftoraltheologie, Dogmatik, neutejtament: 
liche Eregefe, und als befonderes Verdienſt muß hervorgehoben werden, daß er der erfte 
beutfche Profefjior war, der ein Kollegium über Mifftionsgefchichte las, im Winterfemeiter 
1825/26. Wie Krafft auf dem Katheder zugleich Seelforger und Prediger war, jo war er auf ss 
der Kanzel zugleich Lehrer. Dazu machte ihn eingehende Tertentwidelung und gründliche 
Schriftauslegung. Seine Perfon und fein Haus war der Mittelpunkt der verfchiedenften 
Thätigkeiten fürs Neich Gottes (Bibel: und Miffionsfache) in damaliger Zeit, wo bie 
Kirche faft Fein Lebenszeichen von fi) gab. Er hat 1824 ein Nettungshaus gejtiftet (der 


60 Krafft, Johann Chrift. Gottl. Ludw. Krafft, Karl 


Entftehungszeit nad) das vierte oder fünfte in Deutichland) und innere Miffion getrieben, 
lange ehe diefer Name auffam. Mit vielen gläubigen Chriften nah und fern ftand er in 
Verbindung, die in wichtigen Angelegenheiten feinen Rat begehrten und fein Urteil ein- 
holten, oder an feinem Glauben jich erquidten. 

5 Geboren war Krafft den 12. Dezember 1784 zu Duisburg, wo fein Vater als 
Prediger wirkte. Schon im Jahre 1798 verlor er feinen Vater und nun fam bei ben 
ſchweren Kriegszeiten eine Zeit der Not über das vermwaifte Haus, in welchem aber bie 
treffliche Mutter ihren Kindern als leuchtende Erempel des Glaubens vor Augen ftand. 
Krafft jtudierte in Duisburg, deſſen Lehrer aber leider im Dienft des Unglaubens ftanden. 

ıo Allein jo jehr diefe Richtung feinen fcharf denfenden Geift mit Vorurteilen gegen Gottes 
Wort und Offenbarung erfüllte, jo ließ doch das Beifpiel gläubiger Menfchen ihn nie dazu 
kommen, in den Grundſätzen des Unglauben® Ruhe zu finden. In feiner Kanbidatenzeit 
war er fünf Jahre lang Hauslehrer in Frankfurt aM. bei der trefflichen Familie de Neuf- 
ville, und diefer Aufenthalt gereichte ihm vielfach zur Förderung, ohne jedoch feinen 

15 inneren Zwieſpalt ganz zu heben. Im Dftober 1808 wurde er Mass an ber refor: 
mierten Gemeinde zu — bei Cleve und im Februar 1811 trat er in den Eheſtand mit 
der Predigerstochter Wilhelmine, geb. Neumann aus Cleve. In den erſten Jahren ſeines 
Eheſtandes hatte er noch hinſichtlich der großen Thatſachen des Evangeliums mit Zweifeln 
zu kämpfen, bie feinen Geiſt quälten und feine Freudigkeit zu feinem Predigerberuf bei 

20 ihm auflommen ließen. Indeſſen forſchte er unter Gebet immer fleißiger in der Schrift 
und immer mehr fielen die Schuppen von feinen Augen. Als er 1817 zum Prediger 
der beutfch-reformierten Gemeinde in Erlangen berufen wurde (Profefior an der dortigen 
Univerfität wurde er 1818), hatte er bereit den Standpunkt eines bibelgläubigen Supra- 
naturalismus errungen und freute fih, in der Univerfitätsftabt befjere Gelegenheit zu be 

25 fommen, feine Dogmatik zu fchreiben, eine Arbeit, die er als feine Lebensaufgabe anjah, 
und auch infofern gelöft hat, ald er mehrmald vor einem großen Auditorium Dogmatık 
las und ein beinahe drudfertiges Manuſtript hinterlafjen hat. Die lette Krifis, die er in 
feinem Leben durchzumachen hatte, „feine Befehrung”, datiert er ſelbſt vom Frühjahr 1821. 
Als er diefen Vorgang feinem Bruder Gottlob (meiland Pfarrer in Köln) gemeldet hatte, 

so antwortete lehterer: „Sch ahnete wohl aus deinem längeren Schweigen, daß eine befondere 
Bewegung in deinem Innern vorgehe: das Berftummen des Zacharias, bis er mit einem 
Lobgejang den Mund öffnete.” — 1833 nahm ihm der Herr feine ausgezeichnete Lebens— 
gefährtin, die ihm namentlich bei feiner Thätigleit für innere Miffion (4. B. Gründung 
der Armentöchteranftalt) treulih zur Seite geitanden hatte. Nach einem zmwölfjährigen 

3 Witwerſtand erlag er felbjt einer breimonatlichen Krankheit am 15. Mai 1845 im 
61. Lebensjahre. Gejchrieben hat Krafft, außer einer Abhandlung de servo et libero 
arbitrio, Nürnb. 1818, fieben Predigten über ef 53 und vier Predigten über 1 Ko 1,30, 
endlich einen Jahrgang Predigten über freie Terte (Erlang. bei Heyder 1828, 1832, 1845). 
Nach feinem Tode ift erichienen: Chronologie und Harmonie der vier Evangelien, heraus: 

40 gegeben von Dr. Burger, Erlangen 1848. 8. Goebel +. 


Krafft, Karl, geft. 1898. — Kurze Selbitbiographie aus dem Paftorenalbum der 
ref. Gemeinde in Elberfeld abgedrudt in Wejtd. Zeitung 1898, Nr. 101 vom 2. Mai; Nekro— 
loge in Ztſchr. des Berg. Geſchichtsvereins 1897, S. 171 ff. und im Wupperth. Volkskalender, 
Bote des Thales 1899, S. 13f.; Leidenfrojt, Stammtafel der Familie Leidenfroft u. ſ. w., 

4 Graz 1876. 

Der beſonders als Paſtor an der reformierten Gemeinde zu Elberfeld und als 

eig auf dem Gebiete der Rheiniſchen Kirchengeichichte bekannte Karl Joh. Fr. Wilh. 
rafft ftammte aus einem alten Theologengeichledht. Sein Urgroßvater Joh. W. war 
Profeflor der Theologie zu Marburg, der Großvater Elias Chriftoph reformierter Paſtor 
co zu Duisburg getvefen. Der Vater Joh. Gottlob war als reformierter Paſtor zuerft feit 
1811 in Schüler bei Elberfeld, dann, nachdem er fih 1813 mit einer Tochter des 
originellen Kirchipielpaftors Strauß zu Iſerlohn vermählt hatte, feit 1814 in Köln thätig, 
wo ihm vier Wochen nach diefer Überfiedelung, 25. November 1814, der erſte Sohn Karl 
eboren wurde. Nach dem fchon zwei N geek darauf erfolgten Tode der Mutter, welcher 

55 Ihr Bruder, Paſtor Strauß zu Ronsdort und Elberfeld in feiner Schrift „Glodentöne” in 
dem Abſchnitt „Die Sterbende“ ein Denkmal geſetzt hat, wurde bie Erziehung des 
Knaben zuerft von der Großmutter Ulrike, geb. Leidenfroft, fpäter von einer zeiten 
Mutter, Youife, geb. Vorfter, geleitet. Nachdem von ihm das Gymnafium feiner 
Vaterſtadt durchgemacht war, twibmete er fih, durch die gefegnete Wirkſamkeit angeregt, 


Krafft, Karl 61 


die jein Vater als offenbarungsgläubiger Prediger des Evangeliums und feit 1816 
auch als Konfiftorialrat in dem neugegrünbeten kgl. preuß. Konfiftorium zu Köln bis zu 
feinem frühen Tode 1830 gehabt hatte, dem Studium ber Theologie. Zu diefem Zweck 
begab er ſich im Herbſt des Jahres 1832 nad Erlangen in das Haus feines Oheims, 
des Pfarrerd der dortigen deutjch:reform. Gemeinde und Profefjors der reform. Theologie 5 
Joh. Chrift. Krafft, welcher damals auf dem Höhepunkte feiner weitreichenden und tief: 
greifenden Thätigfeit ftand. Außer diefem war es befonders noch der Theologe Harleß, 
der Naturbiftorifer Karl von Raumer und der —— Döderlein, von denen der Jüng— 
ling förderliche Anregung erhielt. Nur ungern infolge eines Studentenaufruhrs verließ er 
Erlangen. Er ſuchte nun Berlin auf, wo ſein Oheim mütterlicherſeits, der Profeſſor der 10 
praltijchen Theologie Friedrich Strauß lebte. Schleiermacher, gegen den er Abneigung 
fühlte, war kurz vorher geftorben; Neander, Hengftenberg und Steffens aber börte er in 
ihren Borlefungen gern. Indeſſen die Zerftreuungen der großen Stadt wirkten nad) 
feiner eigenen Außerung nicht vorteilhaft auf ihn, mährend eine erntliche Erkrankung auf 
einer ;serienreife in Prag für fein inneres Leben fegensreihh wurde. Dann 1835 wieder 15 
zur Heimat zurüdgelehrt, bezog er die Univerfität Bonn. Nachdem er bier bei Nitich 
und Sad nod einige theologische Vorlefungen gehört hatte, wandte er fih, da er ſich zum 
Predigtamt nicht fähig hielt, und eine Heine Erbſchaft ihm die Fortſetzung akademiſcher 
Studien ermöglichte, zur Philologie, aber fie erfchien ihm bald als eine geiftlofe Wiſſen— 
ſchaft und fo gab er fie wieder auf. 20 
Vielmehr beftand er nun 1837 und 1838 die beiden theologischen Prüfungen, worauf 
er am Gymnaſium in Bonn ald Religionslehrer Anftellung fand. Bald danach aber 
wurde er von ber Gemeinde Flamersheim-Großbüllesheim bei Bonn, und zwei ein halb 
Jahr jpäter von ber reformierten Gemeinde Hüdeswagen an der Wupper bei Lennep zum 
Pajtor berufen; an letterem Orte fühlte er fich im Verkehr mit einem trefflichen, be= 25 
ſonders aus in der Seeljorge erfahrenen, Kollegen und mit tüchtigen benachbarten Amts3- 
brüdern ſehr wohl. Als aber durch feinen Vortrag über eine größere Reife, die er von 
dort auch nach Italien unternommen und auf der er in Rom und Neapel auch gepredigt 
batte, die Gemeinde zu Düffeldorf auf ihn aufmerkſam getvorden war, folgte er im Herbit 
1844 der Berufung dorthin. Erſt da in Düffeldorf famen jeine Kräfte zu voller Ent: 80 
faltung und Wirkung. Zwar unverheiratet in einem gan a. Pfarrhaufe 
wohnend, aber voller Leiblicher Gefundheit und Friſche fich erfreuend, verfündete er, indem 
die Einwirkungen der Erlanger Zeit in ihm wieder lebendig wurden, das Evangelium immer 
kräftiger und begeifterter, auch mit dem machjenden Erfolge der Erweckung und Stärkung 
riftlichen Glaubens und Lebens. Die Revolutionsjahre 1848 und 1849 gaben ihm 35 
mehrfache Gelegenheit jeine eifrige königätreue Gefinnung und feine Überzeugung von 
dem göttlichen Beruf der Obrigfeit durch Bekämpfung aller aufrührerischen Beitrebungen 
zu bethätigen, was ihm die Todfeindichaft der Revolutionäre zuzog. anach aber ſuchte 
er die allen Mächten des Umſturzes entgegengeſtellte Arbeit der inneren Miſſion nach 
Kräften zu fördern. Insbeſondere war er beleiligt an der Gründung der Rettungsanſtalt «0 
zu Düfjelthal durch den Grafen von der Nede und ald langjähriges Mitglied des Kura— 
toriumd an ihrer fortdauernden Verwaltung. Auch der äußeren Miffion mandte er 
fein thätiges nterefie zu. Außerdem übernahm er die Leitung der evangel. höheren 
Töchterfchule zu Düfjeldorf und für fünf Jahre die Thätigfeit als Religionälehrer an der 
dortigen ſtädtiſchen Realſchule. Ferner machte er fih um die Stabt verdient durch die 45 
Gründung eines evangel. Krankenhauſes, die er in Erinnerung an feine Erkrankung in 
Prag und feine Genefung von derjelben betrieb. Und felbit über die Rheinprovinz hinaus 
eritredte fich feine Wirkfamkeit, indem er zu Generalkirchenvifitationen in anderen Provinzen 
berufen wurde. Neben folder vielfeitigen praktiſchen Thätigkeit fand er aber auch noch) 
eit und Kraft zu litterariicher Beichäftigung. Den äußeren Anlaß dazu bot feine amt= co 
iche Verpflichtung, den kirchlichen Anzeiger der evangel. Gemeinde zu Düfjeldorf mit ge 
eignetem Stoffe zu verforgen. Zu ** Zweck geſchah es zunächſt, daß er, innerlich dazu 
durch ſeine Liebe zur Heimat bewogen, Studien über die Kirchengeſchichte der Rhein— 
provinz betrieb, aus welchen neben mehreren kleineren Aufſätzen im Anzeiger wie dem über 
die — Katharina Charlotte in den Jahrgängen 1851 u. 1852 auch die größere 55 
Abhandlung über die gelehrte Schule zu Düffeldorf und deren erften Rektor Joh. Monheim 
1853 bervorging. 
Dieſe reiche und gefegnete Wirkjamkeit in Düffeldorf wurde aber nah zwölfjährigem 
Aufenthalt dort abgebrochen, ala K, während er einen Ruf nad feiner Vaterftabt Köln 
abgelehnt hatte, im Oktober 1856 einer Berufung in das von fräftigem religiöfen Leben so 


62 Krafft, Karl Strafft, Wilhelm 


— Wupperthal, in die neu errichtete fünfte Pfarrftelle der reformierten Gemeinde 
zu Elberfeld, folgte, von feiner ihm einige Jahre zuvor vermählten Ehefrau, einer Tochter 
des Paſtor Eduard Hermann zu Duisburg, und zwei Heinen Kindern begleitet. Auch da 
in Elberfeld hat K., obſchon bald unter einem nerböfen Kopfleiden feine Frifche zu leiden 
5 begann, einige Jahrzehnte hindurch eine in hohem Maße fruchtbare praftifche Thätigkeit 
entfaltet, die nur durch feine Wirkfamkeit als Feldprediger in den Kriegsjahren 1866, 
-70 u. 71 unterbrochen wurde. Neben feinen Predigten, welche mit unerfchrodener Be- 
fümpfung des Unglaubens, des Weltfinneg, des Umfturzes und des römifchen Aberglaubens 
die Grundmwahrheiten des Evangeliums geltend machten, trieb er mit großer Treue private 
ı0 Seeljorge und Krankenbefuh. Dagegen zog er ſich von den mandherlei Kämpfen im 
öffentlichen Leben und in der Gemeinde mehr und mehr zurüd, um lieber die Muße, 
welche ihm feine Amtspflichten ließen, zu ftiller wiſſenſchaftlicher Arbeit zu benutzen. Die 
jelbe bezog fi) wohl auch auf das Gebiet der neuteftamentlichen Wiffenichaft, auf dem 
er freilich durch eine ſehr fchroffe Segen ziemlich enge gebunden mar, ganz 
16 befonders aber wieder auf die Rheiniſche Kirchengejchichte. Unter den außerordentlich 
reichen Früchten feiner der leßteren geltenden, auf die erften Quellen begründeten, Studien 
fünnen bier nur die mwichtigften hervorgehoben werden. Dahin gehören von den befonders 
veröffentlichten Schriften: Briefe und Dokumente aus der Reformationgzeit (ber. zuf. mit 
feinem Bruder Wilhelm) 1875, Rüdblid auf die ſynodale Geſchichte des Bergifchen Landes 
20 1878, Gefchichte der Märtyrer Klarenbach und Flieſteden 1886, Lebensbild des Kaufmanns 
Dan. Hermann, und zum Andenken an Chriftian Kraft 1895. Ferner von feinen Bei- 
trägen für die Zeitſchr. des Bergifchen Geſchichts-Vereins, den K. 1863 mit dem Direktor 
Boutertved begründet hatte, 1869: Mitteilungen aus der nieberrhein. Reformations- 
eſchichte; 1871: Alex. Hegius und feine Schüler; 1890: Nicolaus Buscoducenfis zu 
25 Wejel; 1893: Domherr Friedr. Graf zu Rietberg; 1894: Gerhard Demifen. Sobann 
von Abhandlungen in den Th. Arbeiten aus dem rhein. wiſſ. Prediger-Verein, 1872: Quellen 
der Gefchichte der evangel. Bewegung am Niederrhein; 1874: Briefe Melanchthons, 
Bucers u. |. w. und 14 Briefe Luthers; 1880: Joachim Neander; 1882: Zur Geſchichte 
dv. Klarenbah und Flieſteden; 1889: Briefe Zach. Urfins, 5. rhein. Reform-Geſch. unter 
30 Erzb. Hermann v. Wied; 1891: die Neformationsordnung von Kaiſerswerth. Endlich 
von Auffäsen im Elberfelder Reform. Wochenblatt: 1893: die berühmte Kaufmanns: 
focietät zu Elberfeld vor 100 Jahren und Erinnerung an Peter Teſchenmacher; 1895: 
ein Blid auf die geiftl. Yitteratur Elberfeld im vorigen Jahrhundert; 1895: die Zer- 
jtörung der Neanderhöhle. — Die Beröffentlihungen dieſer Art erfhöpften aber feines- 
35 wegs die Fundgruben, melde 8.8 umfangreiche Kenntniffe und feine bedeutenden Samm- 
lungen von Handjchriften, Büchern und Auszügen für die Erforſchung der kirchlichen und 
aud bürgerlichen Geichichte der Nheinlande boten. Und jo hat er jene vielfach mit großer 
Uneigennügigteit und Freundlichkeit auch anderen Forjchern auf diefem Gebiete zur Ver: 
fügung geftellt. Die wiſſenſchaftlichen Werdienfte, die er fich damit erwarb, fanden ba- 
40 durch einen gebührende Würdigung, daß er bei Gelegenheit des Lutherjubiliums 1883 
von Bonn den theologijchen und von Marburg den philofophifchen Doktorgrad erhielt. In 
äußerlicher Beziehung war damit der Höhepunkt feines Lebens bezeichnet. 
Das Jahr darauf ſah er ſich durch die Steigerung feines Kopfleidens, befonderd durch 
die häufigen Schwindelanfälle, genötigt, fein Pfarramt, das er 28 Jahre lang in Elberfeld 
45 verwaltet hatte, nieberzulegen. Jedoch hat er dann noch faft 12 Jahre lang ald Emeritus 
durch allerlei freiwillige poftorale Thätigkeit, wie Bibelftunden, Krankenbeſuche und Leichen- 
predigten, ſich in feiner Gemeinde nüßlich gemacht, bis endlich, nachdem ihm früher vier 
Kinder und jeine Gattin durch den Tod entriſſen waren, auch er jelbft nach längeren ſchweren 
Leiden, die auh in innerliche Kämpfe, aber zulegt zu frobem Glauben führten, am 
so 15. März 1898 in die Emigfeit gerufen wurde, in weiten Kreifen als ein Mann von 
origineller Art, ein Brau op! mit friedfertiger menfchenfreundlicher Gefinnung und ein 
lauterer chriftlicher Charakter betrauert. Sieffert. 


Krafft, Wilhelm, gejt. 1896. — Selbftbiographie im Profefforenalbum der ev.»theol. 

Fakultät zu Bonn; Nekrolog in der Bonner Zeitung vom 10. Januar 1897 vom Unterzeid)- 
55 neten. Einige Angaben in O. Ritfhl, A. Ritſchls Leben. 

Der jüngere Bruder von Karl K., Wilh. Ludw. K., der Bonner Profefjor, war ges 

boren den 8. September 1821 zu Köln, aus der zweiten Ebe des Vaters (ſ. ©. 60, 57). 

Auch ihn wies in theologijche mb die Familientradition und die ftarfe religiöfe Ein: 

wirfung des frommen Vaters, die auch nach deſſen frühem Tode nachwirkte. Denn wäh— 


Krafft, Wilhelm 63 


rend der ganzen Zeit feines Gymnafialunterrichts, den er in Köln zuerft auf dem arme: 
litergumnafium, dann auf dem damals unter der Leitung des Direktor Grashoff jtehen- 
den Friedrich: Wilbelms-Gymnafium erhielt, beivegten ihn am meiften die religiöjen Fragen. 
Wohl trieb er auch die übrigen Studien mit Luft und Liebe, wie feine jchönen, aus ber 
Schulzeit jtammenden, bis zu feinem Tode von ihm aufbewahrten Sammlungen von 5 
Mineralien und römifhen Münzen bewieſen. Allein mehr und mehr trat vor ſolchen das 
Intereſſe für die Gefchichte des Neiches Gottes in den Vordergrund. So entſprach es 
jeinem perſönlichen Wunfce, daß er im September 1839 vom Gymnafium mit dem 
Zeugnis der Reife entlafjen, die Univerfität Bonn bezog, um fih dem Stubium der 
Theologie zu widmen. Nachdem er dort drei Semefter hindurch theologische WVorlefungen 10 
von Nitzſch, Sad, Bleek, Kinkel, philofophifche und philologifhe von Brandis, Lerſch und 
Gildemeifter beſucht hatte, begab er fich Oftern 1841 nad Berlin. Hier hörte er be- 
ſonders Kirchengefchichte bei Neander, daneben auch einige Sollegien von Hengſtenberg 
und Strauß. Außerdem gewann auf ihn einen fehr anregenden Einfluß auch der Phi— 
loſoph Scelling, der damals nad längerem Schweigen eben wieder öffentlich aufgetreten 16 
var, und zwar nicht bloß durch feine Vorlefungen, fondern noch mehr durch den engen 
perjönlichen Verkehr Kraffts mit dem berühmten Philoſophen, in deſſen Haus er durch die 
freunbichaftlichen Beziehungen feines Erlanger Oheims zu ihm Zutritt erhielt. 

Oftern 1843 fehrte K. nach der Nheinprovinz zurüd, um fich für das theologiſche 
Kandidateneramen vorzubereiten, das er im Herbit desjelben Jahres in Koblenz beitand. 20 
Dann kehrte er noch einmal nad Berlin zurüd, wo er den Beſuch Schellingicher Bor: 
lefungen fortjegte, im Rankeſchen hiſtoriſchen Seminar arbeitete, bei Schmölders Arabifch 
lernte und mit bejonderem Intereſſe Karl Ritters Vorträge über die Geographie Baläftinas 
hörte. Mit Ießterem wurde er auch perfönlich näher befannt in dem Haufe feines Ontelg, 
des. Hofpredigers F. Strauß, in welchem auch Ritter verkehrte. Auf des lehteren Rat fahte 25 
er nun den Entſchluß, die für die Vorgeſchichte und Gejchichte des Chriftentums wichtigften 
Drte des Morgenlandes aufzuſuchen. Im Herbit 1844 trat er mit feinem freunde und 
Vetter F. A. Strauß die geplante Orientreije an. Griechenland, Ägypten, Nubien, Ara- 
bien mit dem Sinai und Paläftina wurden beſucht, bejonders viel Zeit wurde der Er— 
forjhung Jeruſalems gewidmet. Auf der Rüdreife gegen Ende des Jahres 1845 blieb so 
er noch einige Zeit lang in Rom zum Zwecke archäologiſcher und gejchichtlicher Studien. 
Auch knüpfte er bier wie an vielen anderen Haltepunkten feiner Reife mannigfadhe Be: 
lanntſchaften an, die von bleibendem Werte für ihn wurden. Dann — er in die Heimat 
zurück, und nun ſiedelte er mit ſeiner Mutter von Köln nach Bonn über, wo er, beſonders 
durch Nitzſch dazu ermuntert, am 1. Auguſt 1846 zum Licentiaten der Theologie promo— 35 
vierte und am 12. November desjelben Jahres feine Habilitation an der evang.stheolog. 

afultät vollzog. Aus feiner Licentiatenarbeit ging dann die erfte von ihm veröffentlichte 

ift hervor, die Ende 1846 abgeſchloſſen wurde, die Topographie Yerufalems, in 
welcher er feine auf der Orientreife gewonnenen Beobachtungen erfolgreich verwerten 
fonnte, während feine Reifetagebüdher in der von feinem Geh ten Fr. Strauß 1847 40 
berausgegebenen Schrift „Sinai und Golgatha” zum Abdruck kamen. Auch feine im 
Sommerjemefter 1847 gehaltenen Borlefungen knüpften noch an feine durch die Orient: 
reife belebten Intereſſen an, indem er die Geographie Paläftinas und die altteftamentliche 
Geichichte vortrug. Daneben aber hatte er jich bereits aud dem Studium der Kirchen: 
gefehlt zugewendet. Ald dann bald nad der Berufung von Nitzſch nach Berlin auch 4 
Sad Bonn verließ, trat 8. im Winter 1847 in die dadurch entjtandene Yüde ein mit 
einer Borlejung über den zweiten Teil der Kirchengejchichte. Und ſeitdem hat er biefe 
Disziplin in feinen Vorlefungen regelmäßig behandelt, die ſich auch auf verwandte Gegen: 
ftände erjtredten. Mit Hinweis auf den fehr guten Erfolg diefer Lehrwirkſamkeit empfahl 
ihn die Fakultät wiederholt dem Minifterium zur Berüdfichtigung. Aber erft ein im Herbſt so 
1850 an ihn ergangener Ruf an die Univerfität Baſel batte * Folge, daß er zum 
außerordentlichen —2 befördert wurde, worauf er jene äußerlich vorteilhafte Berufung 
ablehnte. Ein Jahr danad) . trat er mit Frieda von Scheibler in die Ehe, welcher drei 
Söhne und zwei Töchter entjprofien. 

So in Bonn fefter eingewurzelt, verhielt er ſich ablehnend auch, als im Herbft 1853 55 
ihm die Profeſſur für reformierte Theologie in Erlangen angeboten wurde. Bald darauf 
erichien feine Hauptichrift: Die Kirchengefchichte der ——— Völker, I. Bd, 1. Abt. 
1854. In Bezug auf die förderung, welche durch diefe leider nicht weiter fortgefeßte 
Arbeit die Kirchengejchichtöfchreibung erfahren hat, jei nur das Eine erwähnt, daß die hier 
gegebene Beitimmung des Todesjahred von Ulfilas, obſchon lange widerſprochen, heut so 


64 Kraft, Wilhelm Krankheiten und Heiltunde der Jsraeliten 


utage faft allgemein als die richtige anerkannt ift, wie denn ganz ähnlich auch die An— 
chauung, die er in feiner Topographie von Jeruſalem über die Lage von Golgatha dar: 
geſtellt hatte, nach vielfacher Beftreitung fpäter wieder mehr Freunde gewonnen hatte. 
Ein Ehrenerfolg der zuletzt veröffentlichten Schrift war es, daß im September 1855 bie 

5 Bonner Fakultät bei Gelegenheit der dritten Säfularfeier des Augsburg. Religionsfriedens 
ihrem Crtraordin. K. die Würde eines Doftors der Theologie erteilte. Dagegen ver: 
zögerte fich feine mehrmal® von der Fakultät beantragte Ernennung zum Ordinarius bis 
zum Juli 1859. Seitdem hat er noch einige Kleinere, meiftens auf die neuere Rheinische 
Kirchengefchichte bezügliche Arbeiten veröffentlicht. 

10 Im Yahre 1863 wurde er in die theol. Prüfungsfommiffion zu Münfter i. W. 
berufen, fpäter zum Mitglied des Konfiftoriums in Koblenz ernannt. Auch ſonſt hat er 
fih noch Bielfad auf kirchlich praktiſchem, beſonders ſynodalem Gebiete bethätigt. Und 
einige demjelben angehörige u von ihm find in der Monatsfchrift für die evangel. 
Kirhe der Rheinprovinz und Weſtfalens, Jahrg. 1850—1852, ſowie in den von 

15 v. d. Golg und Wach herausgegebenen „Synodalfragen“ 1874—1875 —— 
das Jahr 1866/67 wurde ihm das Amt eines Rektors der Bonner Univerſität über- 
tragen. 

In diefen verjchiebenartigen Thätigkeiten hat ſich K. durch zwei Vorzüge ausgezeichnet. 
Erſtlich bewies er da überall, troß feines feften pofitiven theologifchen Standpunktes auch 

20 in firchlichen und theologischen Angelegenheiten eine weitgehende perfönliche Friedensliebe, 
die ihn wohl mitunter auch zu unbegründeter Zuftimmung führte, aber doc aus aufrichtiger 
menfchenfreundlicher Gefinnung hervorgegangen, im ganzen mohlthuend berührte. Und 
das andere war die Getifjenhaftigfeit, mit der er feine Pflichten erfüllte. Auch feinen 
beſonders in der erften Zeit nicht unbebeutenden akademiſchen Erfolg verdankte er neben 

25 den reichen perjönlichen Beziehungen zu den Firchlichen Kreifen der Provinz dem emfigen 

leiß, den er nad) dem Zeugnis feines Freundes Alb. Ritſchl auf die Ausarbeitung feiner 
orlefungen verwandte. Nur freilich hatte feine Pflichterfüllung ihre Schranke an den 

Grenzen feiner Kraft. Und diefe war trog körperlicher Rüftigkeit in geiftiger Beziehung wäh— 

rend Tine legten Lebenszeit in ftarfem Abnehmen begriffen, wahrſcheinlich infolge einer 

so anatomischen Strufturberänderung feines Gentralnervenfuftems. Infolgedeſſen legte er 
1894 fein Amt als Mitglied des Konfijtoriums nieder und ließ fih 1896 von der Ber: 
pflihtung zu Vorlefungen entbinden. Beim Heimgang von feiner legten amtlichen 
Handlung aber erlitt er einen Fall, der eine chronische Yungenentzündung und endlich den 
Tod zur Folge hatte. Sieffert. 


3  Hrain, Andreas, Erzbiſchof v. ſ. Bd I S. 516, 2. 


Krantenfommmnion ſ. Bd VII ©. 6, 28-43. 


Krankheiten und Heilkunde der Israeliten. — LKitteratur: Mehr oder weniger 
braudybares Material findet ſich in den verjchiedenen Werten über die Geſchichte der Medizin. 
Bol. 3. B. H. Häſer, Lehrbuch der Gejchichte der Medizin und der epidemijchen Krankheiten, 

40 3. U. 1881; 9. Hirſch, Handbuc der hiftor.egeographiichen Bathologie, Stuttgart 1883, — 
Die älteren Monographien über bibl. Krankheiten jind in mediziniſcher Hinfiht nicht mehr 
braudybar und meijt prinziplos, wie 3.8. Thom. Bartholin, De morbis biblicis misc. ed. 3a, 
Francof. 1692; G. ®. Wedel, exercitationes medic. philos. sacrae et profanae, Jena 1686 ; 
Warlig, Diatribe de morbis biblieise prava diaeta animique affect. result., Vit. 1714; 3.3. 

4 Schmidt, Bibl. Medicus, Züllihau 1743, I. Phyfiologie S. 1—340: II. Pathologie ©. 343 
bis 584; III. Gejundheitslehre S. 587— 761; Ch. T. E. Reinhard, Bibeltrantheiten, welche 
im UT vorkommen, Frankfurt und Leipzig 1767; Adermann, Erläuterung derjenigen Krank— 
heiten, deren im NT Erwähnung geſchieht in Weiſes Mater. für Gottesgel., IT-IV, 1784 ff.; 
C. B. Michaelis, Philologemata medica, Halae 1758; Mead, Medica sacra, Amst. 1749, 

50 deutſch aa Fra Eſchenbach, Scripta medico-bibl., Roftod 1179; SHebenjtreit, De cura 
sanit. publ., Lips. 1783, — Neuere ®erfe: Dr. Schreger, Medizin.-herm. Unterfuchungen ; 
Th. Shapter, Medica sacra or short exposition of the more important diseases in the 
sacred writings, Lond. 1834; G@oldmann, Diss. de rel. med. vet. Test., Vrat. 1845. 
Dr. Friedreich, Zur Bibel. Naturbiftor. anthropolog. und medicin. Fragmente, 2 Te, Nürn« 

55 berg 1848; Trujen, Erläuterung einiger Stellen der heil. Schrift, welde auf die Medizin 
Bezug haben, in Caspers Wocdenjchrift f. d. geſ. Heiltunde 1842, Nr. 34—38 ; derjelbe, Dar« 
jtellung der biblifhen Krankheiten und der auf die Medizin bezüglichen Stellen der heiligen 
Schrift, Poſen 1843; derf., Die Sitten, Gebräuche und Braufschen ber alten Hebräer nad 
der Schrift; Pruner, Die Krankheiten ded Orients, vom Standpunkte der vergleichenden 


Krankheiten und Heilkunde der Israeliten 65 


Nofologie, Erlangen 1847 (ohne direkte Nüdjichtnahme auf die in der Bibel vorfommenden 
Krankheiten); (G. Böttger), Die Arzneikunſt bei den alten Hebräern, Dresden 1853; T. Tobler, 
Beitrag zur medicinifchen Topographie von Serufalem, Berlin 1855; Oppler, Einiges aus 
der altjüdifhen Medizin: Deutiches Archiv f. Geſch. d. Medizin 1881, 62ff.; 3. Preuß, Der 
Arzt in Bibel und Talmud: Virhows Archiv 1894 (Bd138), 261 ff.; R. Bennett, The dis- 6 
eases of the Bible, 3.4. 1396; W. Ebjtein, Die Medizin im AT, Stuttgart 1901. — Neuere 
Monographien: Ueber die Anatomie bei den alten Hebräern in Hyrtl, Lehrbuch der Anatomie, 
20. Aufl., Wien 1889; E. Balper, Begetarismus in der Bibel, Nordhaujen 1872; Michel 
Levy, Pe l’hygiöne Mosaique: Gaz. Medic, de Paris 1843 (t. XD), Nr. 47; A. Baginsty, 
Die hygieiniſchen Grundzüge der moſaiſchen Geſetzgebung, 2.4., Braunſchweig 1895; U. Baj- 10 
jigli, Un antica pagina d’igiene d, passato. La nettezza d. corpo e d. vestimenti presso 
gli Ebrei, 1898; €. C. Bombaugb, The plagues and pestilences of the Old Testament: The 
John — Hosp. Bulletin, Vol. IV, Baltimore 1893, 64ff.; vgl. für die Peſt auch 
Moltke, Briefe über die Zuftände in der Türkei, Berlin 1877, 110ff.; Yane, Sitten und Ge— 
bräuche der heutigen Megypter, Deutfche Ausgabe I, 4ff.; Tholozan, Histoire de la peste 15 
bubonique en M&sopotamie ete., Baris 1874; derj., La peste en Turquie dans les temps 
modernes, Paris 1880; 2. Kotelmann, Die Geburtähilfe bei den alten Hebräern 2c., Mar: 
burg 1876; H. Bloß, Das Weib in der Natur: und Völkerkunde, Leipzig 1885; U. Paſ— 
figli, Le cognizione ostetrico - gineologiche d. antichi Ebrei, Bologna 1898;  derjelbe, 
Le levatrice e l’arte ostetrica n. tempi bibliei, Bologna 1898; derf., L’allattamento. 20 
Saggio di pediatria biblica, Bologna 1898; derj, La prostituzione e le psicopatie sessuali 
presso gli Ebrei all’ epoca biblica, Milano 1898; bderjelbe, Dermosifilopatia biblica. Le 
malattie venerie presso gli Ebrei, Milano 1898; J. Preuß, Die männlichen Genitalien 
und ihre Krankheiten nad Bibel und Talmud: Wiener medizinifhe Wocenjchrift 1898, 
570ff.; derf., Materialien zur Geſch. der alten Medizin. Die Organe der Bauchhöhle nad) 25 
Bibel und Talmud: Allgem. medizin. Gentralzeitg. 1898, 489 ff.; 8. Ebjtein, Ueber das Vor— 
kommen der Rhaditi8 im Altertum: Janus 1900, 332 ff. — Die Artikel Krankheit, Arznei: 
unit, Ausjag, Blattern, Blindheit, Drüje, Paralytijche, Belt, Samenjluß, Würmer u. f. w. 
in Winer, Realwörterbuch; Riehm, Handwörterbud; Encyelopaedia Bibliea; Haſtings Dictio- 
nary ; Keil, Bibl Arhäol., 2. Aufl. S. 557—570; Jahn, Häusliche Alt., II, 346ff. — Die yo 
Litteratur über den Ausſatz ſ. Bd Il 5.296. Weitere Litteratur zur Geſchichte der Medizin 
in der Bibel j. bei Ebjtein a. a. O., bei A. Pauly, Bibliographie des sciences medicales, 
Paris 1874 und bei 3. Pagel, Hijtor. medizin. Bibliographie, Berlin 1898. 


I. Die allgemeinen Geſundheitsverhältniſſe bei den Seraeliten dürfen als 
jebr gute bezeichnet werben, wenigſtens ſoweit — mas wir allein ficher beurteilen können 36 
— die äußeren Bedingungen bierfür in Betracht fommen. Die JIsraeliten erfcheinen 
durchaus als ein gejundes Volk, als ein kräftiger Menſchenſchlag. Auch in Zörperlicher 
Beziehung dürfen wir fie ung, als fie noch in der Wüſte zelteten, dem Typus der heu— 
tigen Beduinen ziemlicd ähnlich vorftellen; fie waren ſchlank und bager 3. B. gegenüber 
den volleren Are. Die Luft der MWüfte ift gefund. Auch die israelitiiche Tradition 40 
erzäblt mit Genugthuung von der gefunden Kraft des alten Volkes, Aller Drud der 
ägyptiſchen Frohn vermochte nicht die Lebenskraft des Volkes zu brechen. Jemehr fie be: 
drückt wurden, deſto mehr nahmen fie zu, fo daß die Agypter vor den Israeliten Angft 
befamen (Er 1, 10ff.). Imsbefondere wird von den israelitifchen Frauen gerühmt, daß 
fie nicht fo ſchwach waren, wie die ägpptifchen Weiber, jondern gefund und fräftig: noch 4 
ehe die Hebamme zu ihnen fommt, haben ſie ſchon leicht und mühelos geboren (Er 1,18 ff.). 
Dazu vgl. die Freude des Pfalmiften, daß es feinen Strauchelnden gab, ala Israel aus: 
zog (Pf 105, 37). Zu diefer fräftigen Körperbefchaffenheit kamen in Baläjtina beim an 
ſäſſigen Leben die in gejundbeitlicher Beziehung denkbar günftigiten Verhältniſſe. Paläftina 
jelbjt ift zu allen Zeiten ein gejundes Land geweſen. Für das Klima Paläftinas find so 
charakteriſtiſch die großen Gegenſätze: heiße Tage, kühle Nächte, glühende Südwinde, Falte 
Nordivinde, jtarke Regengüfle, dürre Sommerglut. Aber darin liegt nicht an ſich ſchon 
etwas Gefundbeitsfhädliches; im Gegenteil: diefe Schwankungen, an die der Körper fich 
gewöhnen muß, geben ihm eine erhöhte Feſtigkeit und Elaftizität. Der Bewohner Pa— 
läftinas lernt Hitze und Kälte und namentlich den plöglichen Wechſel beider ertragen. Es 55 
fehlt in Paläftına natürlih auch nicht an ungefunden Gegenden, 3. B. die fumpfigen 
Yandftrihe am Hulefee im Norden, in denen viel Fieber bericht. Gerade das Fieber, 
Dyſſenterie und Augenentzündungen kann man als eigentliche klimatiſche Krankheiten Pa— 
läftinas bezeichnen. 

Als leichtere Epidemien fommen im Sommer Rubranfälle, im Frühling und Herbſt wo 
Fieber vor (Lüdecke, Beſchr. des türf, Reichs, S. 60). Im Sommer verlaufen fie auf 
den Gebirgen ſchwerer und vafcher, im Winter in den Ebenen und Städten. Die 
Diftrikte des Wechjelfiebers (Tertiantyphus, in Arabien und Syrien häufig) find die Nie: 

Reals@ncyllopäble für Theologie unb Kirde. 3. U. XI. 5 


66 Krankheiten und Heilfunde der Jeraeliten 


derungen und Gebirgsthäler, auch Stellen, two die legten Zweige von Bächen verfumpfen. 
März und Oktober find bejonders gefürchtet (Pruner, Krankh. des Dr., ©. 87. 358 ff.). 
Auch Augenentzündungen find wie in Agypten häufig, teild infolge der Hitze und der ba- 
durch verurſachten Hyperämie des Gehirns, teild infolge der Seeluft und des nächtlichen 
5 Taues, auch des Flugfands ; fie haben vielfach völlige Erblindung zur Folge (Pruner, 
a. a. O. 432ff. 456f.; vgl. 3 Mof. 19, 14; 5 Mof 27,18; Mt 4,27. 12,22. 20, 30; 
21, 14; Io 5, 3). Aber diefe Krankheiten alle halten fich auch während der ungefunden 
Jahreszeit im Sommer in mäßigen Grenzen. Die Annahme aber, daß das Klima in 
biftorifcher Zeit ſich mefentlich verändert habe und namentlich früher regnerifcher geweſen 

10 jet (jo } B. Fraas, Aus dem Drient I, 198 ff.), ift ganz unbeweisbar. Die gefundheit- 
lichen Verhältniſſe der alten Zeit, ſoweit fie durch das Klima bedingt find, waren alfo 
feine anderen, als heute noch. In diefer- Beziehung war Paläſtina ftet3 günftiger geftellt, 
als die meiften angrenzenden Länder, z. B. ald mande Teile Arabiend (vgl. Wellſtedt, 
Reifen J, 215ff.) oder als Ägypten, oder das Zweiſtromland mit feinen Überſchwemmungen 

15 (vgl. Di 28, 27. 60). 

Auch die ganze Lebensweiſe des paläftinenfischen Bauern war ſtets dazu angethan, 
ihn gefund zu erhalten. Einfah und gejund war die Nahrung: Brot, Milh, Früchte, 
jelten Fleiſch. Gefund, den Körper jtählend war die Arbeit des Hirten und Aderbauern. 
Das Land verlangte nicht die faft übermäßig harte Arbeit, wie Agypten, wo der Fellache 

20 zu allen Zeiten wenig Freude am Leben bat und ernſt und verbrojjen Tag für Tag feine 
Stlavenarbeit thut. Paläftinas Boden, der von Jahwe ſelbſt gemwäflert wurde, gab bei 
nicht allzuſchwerer Arbeit, was der Bauer bedurfte (Di 8, 7ff.). So wird das gute 
Zeugnis, das noch Tacitus (Hist. V, 6) für den günftigen Gefundbeitsftand der Paläfti- 
nenfer abglegt, auch für die alten Zeiten zu Recht bejtehen: corpora hominum salubria 

2 et ferentia laborum. 

II. Körperpflege und Hygieine im allgemeinen. — Die Körperpflege 
jpielt bei den Israeliten im Vergleich zu dem, mas wir aus dem griechifchen und römi- 
ideen Leben wiſſen, eine jehr geringe Rolle. Gymnaſtiſche Übungen, Spiele und der: 
gleichen finden ſich überhaupt nicht. Daß zur Nömerzeit ſolche Sitten auflamen, daß 

0 Antiohus Epiphanes in Jerufalem die dionyſiſchen Spiele einführen wollte (2 Maf 6, 7), 
daß Herodes ein Theater und Amphitheater in Yerufalem erbaute (Jos. Ant. XV, 8,1) 
und dergleichen erregte ſchweren Anſtoß bei den gejegeötreuen Juden. Das phariſäiſche 
Judentum bat ftet3 die gumnaftiichen Übungen und Spiele verpönt (vgl. Schürer, Geſch. 
des jüdiſchen Volkes, 3. Aufl. IL, 45 ff.). 

35 Auch die Bäder fpielten nad dem was wir wiſſen, lange nicht diefelbe Rolle wie im 
Haffischen Altertum oder im heutigen Orient, wo jede Stadt ihre öffentlichen Bäder hat. 
Das hängt in letzter Yinie mit klimatiſchen BVerhältniffen zufammen. Die große Hiße 
und der viele Staub auf den Kalkbergen u. ſ. w. machen es zwar einerjeits zum unerläß- 
lichen Lebensbedürfnis, fi häufig zu wachen. Auf der anderen Seite aber verbot ber 

4 Mangel an Waffer in den meiſten Zandesteilen die allzu verſchwenderiſche Verwendung 
desjelben zu Badeziweden; war doch 3. B. Serufalem jo gut wie ganz auf Eifternenwafler 
angewiejen. Fließendes Mafjer giebt es überhaupt jehr wenig in Paläſtina, und mit Ci— 
fternenwaffer find die Leute zu allen Zeiten aus guten Gründen jparfam umgegangen. 
Der Beduine der ſyriſchen Steppe fieht heute no das Waſchen mit Wafjer als einen 

45 unverzeiblichen Zurus an; er reibt ſich den Körper mit feinem Wüftenfand ab. Unter 
diefen Umftänden begreift es ji, daß man im alten Israel feine öffentlichen Babes 
anftalten und auch feine Badeeinrichtungen in den Privathäufern fannte. Nicht einmal 
vom föniglihen Palaft in Jeruſalem hören wir, daß er eine foldye gehabt hätte. Nur 
wo man „lebendiges“, d. b. fließendes Waſſer, oder Seen und Teiche hatte, badete man 

(2 Kö 5, 12; Le 5, 13), ſonſt beichränkte man fih auf Abwafchungen. Dabei kam 
übrigens die Reinlichkeit keineswegs zu kurz, denn dieſe Wafchungen jpielten eine ſehr 
wichtige Rolle und wurden ſehr bäufig vorgenommen, da foldye Reinigungen bei den Is— 
raeliten, wie bei allen Semiten, einen Beftanbteil ihres Kultes bildeten. Zur kultiſchen 
Reinheit gehörte vor allem die förperliche Reinheit. Deshalb wuſch man fich, wenn man 

55 der Gottheit nahen, an irgend einer religiöfen Handlung teilnehmen wollte (Gen 25, 2; 
Er 19, 10; 1 Sa 16, 5). Ebenfo erforderte e8 natürlich der Anftand, daß man fid 
wuſch, ehe man vor einen Höhergeftellten trat Ruth 3, 3; Jub 10, 3). Strenge Sitte 
war 68, vor Tifch die Hände zu waſchen; der Brauch ift allerdings nur im NT aus: 
drüdlich erwähnt (Me 7, 2ff.; Mt 15, 2; Le 11, 38), er ift aber natürlich uralt. Er 

co erflärt ich jchon daraus, daß man im alten Israel wie im heutigen Orient mit ben 


Krankheiten und Heilkunde der Föraeliten 67 


Händen aß, d. b. mit den Händen in die gemeinfame Schüffel tauchte, die Speifen fich 
bolte und zu Munde führte (Spr 26, 15; Mit 26, 28). Da man viel barfuß ging, 
beztv. nur Sandalen trug, welche den Fuß nicht gegen Schmuß und Staub des Weges 
ſchützten, war das häufige Waſchen der Füße ebenjo felbitverftändlich, wie das der Hände. 
Dem Gaft der fam, bot man, wie im ganzen Orient und in Griechenland zu alleverft 5 
Waſſer zum Wafchen der Füße (Gen 18, 4; 19, 2; 1 Sa 25, 41; % 7, 44). | 

Mineralifches Laugenjalz (7 viroorv, kohlenfaures Natron) und Seifenafche (2, 772 
graue, fteinartige Aſche verjchiedener in Paläftina wachſender Salzkräuter, befonders der 
Salsola Kali X.) waren den Israeliten recht gut befannt (ef 1, 25; Ser 2, 22; Ma 
3, 2; Spr 25, 20). Erft in der belleniftiichen Zeit kamen öffentliche Bäder auf, die— 10 
felben waren natürlich ganz nad griechiſch-römiſchem Mufter erbaut und eingerichtet. Ihr 
Beſuch war, obwohl es heidnifche Anftalten waren, den Juden erlaubt (Jos. Ant. XIX, 
7,5; M.Ned. 5,5). — Heilkräftige, warme Quellen finden fih in Paläftina an mehreren 
Orten, z. B. bei Tibertas, bei Gadara, in Kallirrho&; ob aber die alten Jsraeliten jchon die 
Heilkraft diefer Quellen fannten und gebrauchten, iſt fehr fraglich. Doch ſchrieben auch fie 
einzelnen Quellen und Flüſſen befondere Heilkräfte zu (2 Kg 5, 10ff.; vgl. Jo 5,2). Im 
der griechiſch⸗römiſchen Zeit find die genannten Thermen jehr berühmt geweſen (Plin. 
hist. nat. V, 15; Jos. bell. jud. I, 33, 5; II, 21, 6). 

Mit dem Wachen verband fih das Salben, d. h. das Einreiben der Glieder mit 
OL Hierdurch follte die Haut gefchmeidig gemacht und gegen die Hige der Sonne ge: 20 
ſchützt werden. Wenigftens behaupten noch heute die Araber, daß das Salben mit DI eine 
ſolche Wirkung habe und den Leib ftärke (vgl. Niebubr, Beichreibung von Arabien, 131). 
Das Salben war ganz allgemein bei body und niedrig verbreitet, und das Ol gehörte bes: 
wegen zu den gewöhnlichiten Lebensbedürfniſſen. Man gebrauchte zum Salben das reine 
Dliwenöl (Pf 92, 11; Dt 28, 14; Mi 6, 15); daher ıft 129 der gewöhnliche Ausdruck 25 
für Salbe. Die Reichen mifchten demjelben allerhand twohlriechende Subftanzen, die aus 
dem Ausland bezogen waren, bei. Auf diefe MWeife wurden feine bduftende Salben be: 
reitet (1 10, 10; € 27, 22; Hi 41, 23; vgl. Er 30, 22). Diefes Mifchen war 
das Geſchäft der Sklavinnen (1 Sa 8,13) oder befonderer Salbmiſcher (777 Er 30,35; 
Neb 3, 8; Koh 10, 3). Eine bejonders foftbare Salbe war das echte Narbenöl 77? HL so 
1, 12; 4, 13ff.; Me 14, 5ff.; Jo 12, 3ff.). Man falbte fi) vornehmlich bei Feſten, 
bei Hochzeiten und Gaftmählern (Am 6, 6; Pi 23, 5; vgl. Le 7, 46); Haupthaar und 
Bart übergok man reichlih mit Ol (in welchem Mae zeigt der dichteriiche Sprud) 
Ti 133,2). Eine Auszeihnung war, jemandem die Füße zu jalben (KRe 7,46; Jo 12, 3). 
In Trauer unterließ man das Salben (2 Sa 14, 2; 12, 20). 85 

Der bigieinifche Wert diefer Wafchungen ac. iſt felbjtveritändlih hoch anzujchlagen, 
und das Gleiche gilt von einer Reihe anderer Sitten und Gebräuche, — Verordnungen 
des Geſetzes. Nur darf man bei ihrer Beurteilung nicht in den Fehler verfallen, daß 
man in hygieiniſchen Erwägungen den Urſprung derſelben ſucht. So namentlich bei der 
Beſchneidung. Schon Herodot leitet fie aus ſanitären Gründen ab, ebenſo noch heute 40 
mande Stämme, die fie üben: fie ſoll die Neinlichkeit fördern und ein Schußmittel gegen 
gewiſſe Krankheiten fein. Auch die zahlreichen Vorjchriften über lewitifche Reinheit und 
Unreinbeit (j. den U. Reinigungen) haben zweifello® auf fanitärem Gebiet ihre gute 
Wirkung gehabt. Aber man verkennt doch ihr Weſen und ihre Bedeutung ganz gründlich, 
wenn man wie 3. B. Michaelis (Moſaiſches Recht IV, 220ff.), Saalihüg (Moſaiſches 46 
Recht I, 217. 272) u. a. hierin weſentlich Polizeiverordnungen zur Erhaltung von Leben 
und Geſundheit erblidt. Nicht einmal bei ſolchen irn, wie die über das Verfcharren 
des menfchlichen Unrats außerhalb des Lagers (Dt 23, 13}.), haben dem Geſetzgeber folche 
Erwägungen vorgejchwebt; auch da ift es ihm darum zu thun, die Verunreinigung des 
Lagers im fultifhen Sinne zu verhindern, vergleiche die damit in Parallele zu ſetzende so 
Verordnung des Prieftergefeges, daß jeder Krieger, der im Kampf einen Feind getötet oder 
in Berührung mit einem Gefallenen gelommen ift, fieben Tage lang unrein fein und das 
Yager meiden foll Mu 31, 19). Es liegt übrigens auf der Hand, daß bei beiden Ge 
jegen Theorie und Praris weit auseinanderlagen. 

III. Die religiöfe Betrachtung der Krankheiten. — Krankheiten find eine 55 
bon Gott geichidte Plage. Das ift jelbitverjtändliche a ig der frommen Isra⸗ 
eliten wie der Frommen aller Zeiten. In ganz bejonderem Grade gilt das von ſchweren 
Seuchen, plöglidem Tod u. dgl. Der Ausſatz wird nach tmabrjcheinlicher Deutung des 
Wortes XRX als „Schlag“ von Gott bezeichnet (f. die Wörterbücher), er ift eine Strafe 
Gottes in befonderem Sinn (EI7’N >32), und deshalb vor allen anderen Krankheiten ber: 60 

9) 


— 


68 Krankheiten und Heiltunde der Israeliten 


unreinigend (ſ. A. Ausſatz Bd II, 296 ff.), eine Anjchauung, die fidh bei der verhängnis- 
vollen Bedeutung und dem entjeglichen Charakter der Krankheit leicht begreift. Wenn Ufa 
plöglih tot niederfinft (2 Sa 6, 7), wie Ananias und Sapphira auf das Wort bes 
Apoftels tot umfallen (AG 5, 1ff.), fo ift es Gottes Zorn, der fie niedergefchlagen bat. 
Wenn die Seuche im Aſſyrerheer vernichtend mütet (2 Kg 19, 35), wenn die Veit nad 
Davids Volkszählung Israel verheert (2 Sa 24, 13), in es Jahwes Engel, der als 
Würgengel auszieht, die Menſchen zu jchlagen (vgl. 2 Sa 24, 16). Aber damit ift die 
religiöfe Bedeutung der Krankheiten für den alten Ssraeliten noch lange nicht erichöpft. 
Er fieht in ihnen nicht nur in dem Sinn, wie der moderne Fromme, Strafen und Heim: 
10 ſuchungen Gottes, ſondern er betrachtet fie als direft von Gott gewirkt und hervorgerufen 
in einer Meife, daß nad) weiteren natürlichen Urfachen zu fuchen, ihm in ber alten Zeit 
ar nicht in den Sinn fommt. Ihre Heilung erwartet er darum auch nicht von einem 
rt, einem Menfchen, jondern von Gott (vgl. Er 15, 26 „ich, Jahwe, bin dein Arzt”). 
Noch Joſephus weiß davon zu erzählen, daß das Volk zu allerhand abergläubifchen 
Mitteln, Amuletten, Beſchwörungen ꝛc. feine Zuflucht nimmt (Ant. VIII, 2, 5), und in 
alter Zeit ift das jedenfalls noch viel mehr der Fall geweſen. Wenn jo vielfah im AT 
von Zauberei aller Art die Rede ift, jo hat dieſe nicht bloß den Zweck gehabt, die Zu— 
funft zu erbellen, fondern auch den anderen, fih vor Schaben aller Art, Krankheit u. dgl. 
zu jchügen und Krankheiten zu heilen ; namentlid der Gebrauch der Amulette gehört hierher 
2% (vgl. A. Kleider und Geſchmeide Bb X ©. 523, 38). 

Schon dies legt uns den Gedanken nabe, daß man auch in Israel, wie bei allen 
Völkern auf einer gewiſſen Stufe, einft und urfprünglich die Krankheiten nicht auf natür- 
liche, ſondern auf übernatürliche Urſachen zurüdgeführt, m. a. MW. fie ald Wirfung von 
Dämonen betrachtet bat. 

Am deutlichiten ift das noch zu erfennen bei den Geiftestranfen und Epileptifchen. 
Wie der heutige islamische Orient, fo hat auch das alte Israel und zwar bis in fpäte 
Zeit berein zwiſchen Geiftesfranfen und gottbegeifterten Propheten feinen prinzipiellen 
Unterjchied gemadt. Jahwe jendet einen Lügengeift aus unter die Propheten Ababs 
(1 Kg 22, 19 ff), Jahwes Hand fällt auf einen Elifa und begeiftert ihn zu dem Spruch 
(2 Kg 3, 15ff); ein böfer Geift von Jahwe ifts aber auch, der den Saul plagt (1 Sa 

16, 14f.). Die Nebiim benehmen fih tie Verrüdte (1 Sa 19, 18ff.; 2 Kg 9, 11) 
und die Verrüdten (37) genießen als heilige Leute den Schuß der Unverleßlichkeit 
(1 Sa 21,13); mit Muſik befänftigt man Saul, wenn der böſe Geift über ihn fommt 
(1 Sa 16,14 ff.), mit Muſik verfegt fih Elifa in die propbetiiche Efftafe (2 Ka 3,15 ff.). 
3 Das ift jo geblieben bis auf Jeſu Zeit, wo die allgemeine Volksanſchauung die Geijtes- 
franfen, Epileptifchen, Hyſteriſchen al8 von einem Dämon befefjene (dauuorılöuevo:) bes 
trachtet (vgl. A. Dämoniſche Bd IV, 410ff.), ja bis auf den heutigen Tag, wo bekanntlich 
diefer Glaube im Volk, und nicht nur in diefem, immer nody fortlebt. 
Noch bei einer anderen Gruppe von Krankheiten läßt fich diefe Anfchauung nach— 
40 weifen, nämlich bei den als verunreinigend betrachteten Krankheiten der Gefchlechtsteile 
(f. unten unter V, 4). Beifchlaf, Geburt, Menftruation und die verfchiedenen Gejchlechts- 
frankheiten find im Geſetz als kultiſch verunreinigend bezeichnet. Das ift natürlid uralte 
Anſchauung. Und diefelben Vorftellungen finden ſich auch bei vielen anderen Völfern. 
Überall dort Stehen fie im Zufammenbang mit allerlei abergläubifchen Vorftellungen. Na— 
45 mentlich die Vorftellung von der Unreinheit der Menftruation findet ſich bei allen ſemi— 
tifchen Völkern ; der Grund iſt bier ganz deutlich ein Aberglaube: das Menftrualblut zilt 
als kräftiges Zaubermittel. Nihil facile reperiatur mulierum profluvio mirificum, 
ift die Anjchauung auch der Römer (Plin. h. nat. VIII, 63). Nach dem Glauben der 
Araber ſchützt ein Lappen mit diefem Blut, der auf eine Kindbetterin gelegt wird, dieſe 
50 und das Kind vor den Dichinnen und vor dem böfen Blid (vgl. W. R. Smith, Rel. 
of the Semites 428f.). Wir dürfen alfo auch bei den Hebräern zur Erklärung nicht 
auf folche religiögsfittlihe Anfchauungen zurüdgeben, die ihnen eigentümlich oder gar erjt 
im fpäteren Judentum nachweisbar find, wie 3. B. auf die Beurteilung des ganzen Ge: 
ſchlechtslebens ald eines fündigen, Leib und Seele verunreinigenden. Die zu Grunde 
55 liegende Vorftellung ift vielmehr wie bei anderen Völkern die, daß folche Kranke und dieſe 
Vorgänge des Gefchlechtslebens überhaupt unter dem Einfluß beziehungsweife unter dem 
Schub beftimmter Dämonen ftehen. Bon bier aus wird man auch die Unreinheit des 
Ausſatzes als ein Zeichen dafür betrachten dürfen, daß man diefe Krankheit in ältefter Zeit 
einmal ald Wirkung böfer Geifter betrachtete. Daß diefer letzte Grund bei den ange 
60 jührten inneren Krankheiten den Israeliten alle Zeit bewußt war, foll natürlih damit 


a 


— 
on 


2 


a 


Krankheiten und Heilkunde der Israeliten 69 


nicht behauptet werden; im Gegenteil ift gar nicht zweifelhaft, daß ſchon frühe die Ein: 
fiht in den urfprünglichen Sinn diefer Unreinigfeit verloren ging und eine Umbeutung 


ſich voll;og. 

Sclieklic darf die ganze Art und Weiſe, wie die Sraeliten die Krankheiten 
als von Jahwe gewirkt A als eine Umbdeutung älterer vorjabmwiftischer Vorftellungen 5 
betrachtet werden, wonach die Krankheiten von Geiftern gewirkt find und unter deren 
Schub ftehen. Näheres über dieje ältefte Vorftellung bei den Hebräem läßt ſich nicht 
jagen. Erwähnt jei, daß man bei manchen Völkern die Krankheiten als Befuche der 
Geifter abgejchiedener Ahnen anſah (vgl. Spencer, De leg. Hebr. rit. I, 279ff.; Wait- 
Gerland, Anthropologie der Naturvölfer, 2. A. 1876, I, 322, VI, 394 f}.). 10 

IV. Heilfunde und Heilperjonal, — In Agypten war in früher Zeit fchon 
die Heillunde auf einem verhältnismäßig hohen Stand angelommen; es gab jogar 
Spezialärzte für Augen, Zähne ꝛc. (Herobot II, 84; III, 1. 129; Ermann, Agupten 
47718.) an; anders bei den Israeliten. Das begreift fi einmal aus dem oben (unter III) 
über die Anfhauungen der alten Jsraeliten vom Weſen und dem Urfprung der Kranke 15 
beiten bemerkten. Auf einer Stufe, wo man in ben Krankheiten, wenigftens in einem Teil 
derjelben, die Wirkungen der Gottheit oder von Dämonen erblidt und nicht nad den 
natürlichen Urfachen derſelben fragt, fann von einer Heillunde überhaupt feine Rebe fein. 
Aber auch ald das allmählich ſich änderte, blieb als ein dauerndes, auch bei weiterem 
Fortfchritt der Erkenntnis die Ausbildung einer Heilftunde hemmendes Hindernis die An: 0 
ichauung von der Unreinheit gemwifjer Krankheiten und namentlich von der Unreinheit der 
Toten. Der Gedanke, eine Leiche zu zergliedern, um den Bau des menſchlichen Körpers 
fennen zu lernen, fonnte einem Hebräer gar nie fommen. Es fehlten aljo alle Vorbe— 
dingungen für die Grundlage der —— Wiſſenſchaft, die Anatomie. Denn was 
man an dürftigen Beobachtungen beim Schlachten und Zerlegen der Tiere oder bei ge— 35 
legentlichen Berlegungen von lebenden Menſchen machen fonnte, das war von fehr geringem 
Mert. Die Schilderung, die * von der Bildung des Embryo im Mutterleib giebt 
(Hi 10, 8ff.), zeigt nur, wie alle anderen Anſpielungen hierauf, daß man darin ein un— 
durchdringliches, nur Gott befanntes Geheimnis erblidte (vgl. Pf 139, 13 ff.; Hi 3, 11.16; 
Ser 20, 17). Man braucht alfo hier nicht einmal, wie oft gefchieht, an eine von auswärts 3 
zu den Hebräern gefommene allgemeine Kunde von diefen Dingen zu denen. 

Wo fo die Kenntnis vom Bau und den Funktionen des menjchlidhen Organismus 
vollftändig mangelte, mußte auch jedes irgendivie richtige Verſtändnis für Wefen, Urjache 
und Wirkung der einzelnen Krankheiten fehlen. Lediglih die Erfahrung im Laufe der 
Sabrhunderte lehrte den Wert und die Wirkung gewiſſer Heilmittel bei gewiſſen Krank: 35 
beiten ; und auch das, nady allem was wir willen, in jehr beſchränktem Maße. Als Bei- 
ipiel ſolchen Wiſſens von der Heilkraft einzelner Pflanzen oder richtiger des Glaubens an 
diefelbe mag aus ſehr alter Zeit die Gejchichte angeführt werden, wie Rahel die Lea um 
den Befis der Dudaim, der Liebesäpfel (Atropa Mandragora Xinn.) beneidet, weil dieſe 
die Empfängnis befördern (Gen 30, 14ff.; vgl. HU 7, 14), ein Aberglaube, der noch 40 
beute im Orient fortlebt. Am älteſten vielleicht ift eine gewiſſe Kenntnis und Fertigkeit 
in der Geburtähilfe. Die Hebammen walten nad) der Überlieferung ſchon bei den Da- 
triarchen ihres Amtes (Gen 35, 17; 38, 28); vgl. hierüber auch den A. Familie und 
Che Bd V, 747,55 ff. . — 

Wie frühe es berufsmäßige Arzte (027, TAT) in Israel gab, wiſſen wir nicht. Ge: 45 
mwöhnlich fchließt man auf ihr Vorbandenfein aus der Beitimmung des Bundesbuchs, daf 
wer einen anderen verlegt, für deilen Heilung Sorge tragen foll (Er 21, 19). Allein 
diefe Beitimmung fest nur eine Heilfunde, aber doch nicht deren berufsmäßige Ausübung 
durch beitimmte om voraus. immerhin wird man aus allgemeineren Erwägungen 
für jene Zeit das Vorhandenfein von Ärzten annehmen dürfen. Es mwäre fehr intereffant, so 
zu willen, in welchem Verhältnis Ärzte und Priefter ftanden. Daß letztere wohl vor: 
zugsweife zugleich die Ärzte in Isral waren, darf man aus den Beltimmungen des Ge: 
jeges über den Ausſatz (Ye 13), two dem Prieſter die Entjcheidung über den Charakter der 
Krankheit zugewieſen wird, nicht fchließen; denn es handelt fich bier in erfter Linie um 
eine fultiihe Frage, zu deren Entfcheidung jelbitverftändlich nur ein Priefter berechtigt war. 55 
Dazu mußte er natürlich auch gewiſſe mebizinifche Kenntnis haben, wenn man jo will, 
d. er mußte die Angaben des Geſetzes über die Kennzeichen des Ausſatzes verſtehen 
und anzuwenden wiſſen. Aber ein verallgemeinernder Schluß hieraus iſt wiederum nicht 
ohne weiteres ſtatthaft. Aber das oben über die religiöſe Betrachtung der Krankheiten 
Geſagte legt die Annahme natürlich nahe, daß man in älteſter Zeit wie bei Zauberern co 


70 Krankheiten und Heiltunde der Israeliten 


fo auch bei den Prieftern Heilung ſuchte. Überhaupt waren die „Gottesmänner“ dazu 
vor anderen geeignet. Aber dafür, daß die Propheten „hin und wieder mebizinifchen Hat 
erteilten”, darf man fi) nicht auf die Wunder eines Elia und Elifa (2 Kg 4, 18ff.; 
5, 1ff.; 8, 7 ff.) berufen, ſondern höchſtens auf Hisfias Heilung durch Jeſaia (2 Hg 

520, 7f}.); aber auch diefe Heilung wird ald ein Wunder betrachtet. Die Zuhilfenahme 
der Propheten in Krankheitsfällen geſchieht aljo nicht ihrer medizinischen Kenntniſſe twegen, 
fondern meil fie ald Gottesmänner Wunder thun und iedentalle den Ausgang einer 
Krankheit vorherfagen können. Es liegt natürlich auch bier nahe, daran zu denken, daß 
die Propheten namentlih in der alten Zeit wie die Priefter und —— im Beſitz 

10 der geringen Kenntniſſe jener Zeit von der Heillraft mancher Mittel waren und davon 
gegebenen Falls Gebrauch machten, was jie noch lange nicht zu Betrügern ftempelt 
(vgl. das Beifpiel Jeſajas). Aber 2 etwas Klares und Sicheres über das Verhältnis 
diefer „Gottesmänner“ verjchiedener Art zu der Heilfunde zu fagen, find ir nicht im 
ſtande. 

15 Die Thätigkeit der hebräifchen er beichräntte fich der Natur der Sache gemäß in 
früherer Zeit, foweit man aus den gelegentlichen Erwähnungen im AT fchließen Eann, 
meist auf chirurgifche Fälle und deren Behandlung, wie Wunden, Brüche von Gliebern 
und dgl. Hierbei wurden Salben, namentlich Balſam und DI zur Erweichung, Linderung 
der Hitze 2c. angewendet; man veritand die Wunden zu verbinden und durch Ausbrüden 

von Eiter u. a. zu reinigen (vgl. Jeſ 1, 9; 3, 7; E 30,21; Jer 8,21; 46,11; 51,8; 
2 Kg 8, 29; 9, 15; 20, 7; Xe 10, 34; Me 6, 13; ac 5, 14 u. a). Als Mittel zur 
Erweichung eines Geſchwürs wird einmal ein Feigenpflafter angewendet (2 Rg 20, 7; 
Jeſ 38, 21). Daß man aud einzelne andere Krankheiten, wie den Ausjah, Forgrältig be 
obadhtete, wenigſtens in fpäterer Zeit, zeigt die ziemlich treffende Diagnoje des Ausſatzes 

3 im Geſetz (Le 13). Aber im allgemeinen werden bei den meilten im AT gejchilberten 
Krankheiten die Krankheitserfcheinungen jo allgemein und jo menig genau gefchilvert, daß 
es faft nirgends mit Sicherheit möglich iſt, die Krankheit zu beftimmen. Da das durch— 
gängig der Fall ift (f. unten V), wird man doch daraus —** müſſen, daß auch die 
Beobachtung der Krankheitsmerkmale eine ziemlich oberflächliche war. 

30 Im Verlauf der Zeit wurde der Gebrauch von Arzten immer gewöhnlicher. Immer: 
hin muß Joram nad) jeiner Hauptitabt zurückkehren, um ſich von feinen Wunden beilen 
zu laflen; im Felde beim Heer jcheint es um Arzte fchlecht beſtellt geweſen zu fein (2 Kg 
8, 29). Aber Jeremia bedauert 8, daß die Schäden des ganzen Volkes nicht wie die 
Wunden eine? Mannes von einem Arzt geheilt werden können (8, 22); der Chronift von 

35 feinem Standpunkt aus tabelt jogar den Aja, mweil er fich zu jehr auf die Arzte und zu 
wenig auf Jahwe verließ (2 Chr 16, 22). Der Siracidve ergeht ſich in J Lob⸗ 
ſprüchen der Heilkunſt und mahnt, den Arzt zu ehren und zu gebrauchen im Notfalle, 
denn auch ihn habe der Herr geſchaffen, der die Arzneien aus der Erde wachſen läßt, die 
fein Vernünftiger verſchmäht; geehrt wird der Arzt von Königen und Fürften, und durch 

0 des Apothekers Miſchungen verbreitet ſich MWohlfein über die ganze Erde (Si 38, 1ff.). 
Aus diefen fpäteren Zeiten find und noch mehrere Rezepte für weibliche Krankheiten er: 
halten (mitgeteilt bei Yigbtfoot, horae hebr. et talmud. ad Mare. 5, 26). Damals 
benüßte man auch ſchon die mineralifchen Bäder von Tiberiad und Kallircho& (Joseph. 
Ant. XVII, 6, 5; Bell. jud. I, 33, 5; II, 21,6; Vita 16). Im Tempel war nach 

45 dem Talmud (Schelalim V, 1. 2, vgl. Delisich in Niehm HWB 119) ein eigener Arzt 
für Unterleiböfranfheiten, denen die Priejter, weil barfuß gehend und zu häufigen falten 
Wafchungen verpflichtet, befonders ausgejegt waren; ebenjo follte (nad) Sanhebrin 17») 
jede Ortsgemeinde einen Arzt und einen Chirurgen haben. Im Anterefje der medizinischen 
Wiſſenſchaft ſich an einer Leiche zu verunreinigen, galt jetzt ebenfalls für erlaubt, und Deligich 

(a. a. D.) führt das Beifpiel einer Sektion an. Mehrere talmubdifche Lehrer führen den 
Beinamen „Arzt“. 

V. Die din Hilde Krankheiten. Das AT ift fein medizinifches Lehrbuch und 
das Geſetz, wie oben erwähnt, nicht ein gefundheitspolizeiliches. Eine vollftändige Auf: 
äblung der verfchiedenen Krankheiten oder aud nur eine genaue Beichreibung einzelner 

55 darf man von vorneherein nicht ertvarten. Genauere Vorfchriften für Krankheiten werben 
nur in ſolchen 2. gegeben, two dieje Krankheiten 4 B. Ausfag, Geichlechtöfrantheiten) 
in bejonderem Grade unter religiöfe Gefichtspunfte fallen (f. oben Nr. III). Sonft wird 
nur gelegentlich von der einen oder anderen der auftretenden Perſonen erzählt, daß fie 
an diefer oder jener Krankheit erkrankt jeien. In faft allen Fällen ift e8 ganz unmöglich, 

so aus den meiſt volfstümlichen Namen der Krankheit und den gewöhnlich ganz allgemein 


Krankheiten und Heilkunde der Jsraeliten 71 


gehaltenen, unzuverläffigen und unvollftändigen Angaben über die Krankheitsſymptome die 
betreffende Krankheit genau feftzuftellen, jo mie es die heutige medizinische Willenfchaft er: 
fordern würde. Und ebenjo unmöglich iſt e8 deshalb, die einzelnen erwähnten Krankheiten 
ind =. modernen Syſtem zufammenzuordnen; es bleibt nur eine ſyſtemloſe Aufzäh— 
tig. 5 


1. Der Ausſatz. Hierüber vgl. den Art. in Bd II ©. 296 ff. 


2. Hautkrankheiten. Schon in dem Art. Ausſatz II, 296 ift bemerkt, daß unter 
dem Namen „Ausſatz“ im bebräifchen Altertum wohl auch andere ähnliche Erjcheinungen, 
nicht nur die eigentliche Lepra Arabum befaßt worden find. In dem Geſetz über den 
Ausfag (Ze 13, 1 ff. vgl. 14, 56) werden vier Krankheitsformen aufgezählt, die mit dem 
Ausfag in feinem Anfangsftadium Ahnlichkeit haben und mit ihm verwechſelt werben 
fönnen, jo daß erft 7—14tägige Beobachtung von feiten des Priefterd notwendig ift, um 
den genauen Charakter der Krankheit fejtzuftellen. E3 werden genannt: PN (V. 2), MTEO 
(B. 2; vgl. dazu das Verbum MEY Jef 3, 17), MI72 (®. 2) und 777 (V. 30 ff.); alles 
Hautausichläge irgendwelcher Art. Die Kennzeichen diefer Krankheiten werden nur ne— 15 
gativ angegeben: wenn die Haare der —— Hautſtelle nicht weiß werden, wenn 
die Betroffenen Stellen im Vergleih mit der übrigen Haut nicht eingefunfen erjcheinen, 
wenn das Übel nicht um fich greift, ſondern Iofalifiert bleibt — dann ift die Krankheit 
nicht der bösartige verunreinigende Ausfas, fondern ein ungefährlicher, nicht verunreinigender 
Ausichlag zc. MIETE (DB. 6) oder 772 (V. 39). Ebftein meint zwar, auch diefe Krank: 20 
beitserfcheinungen feien von den Hebräern unter den Begriff DIE „Ausfag“ ſubſumiert 
worden, und es werde im AT ein gutartiger, von ſelbſt rafch beilender, und ein bös— 
artiger unbeilbarer (und verunreinigender) Ausſatz unterjchieden. Allein der Wortlaut der 
Beitimmungen fpricht durchaus dagegen; es werden immer einander gegenübergeftellt der 
wirkliche Ausfag (TITF) und der Grind, Narbe ꝛc. (vgl. —* V. 6 und 8; 20 und 23; 
27 und 28; 39 und 42). Außer den erwähnten vier Namen kommen in dem Geſetz 
über die Priefter noch zwei weitere Bezeichnungen von Hautkrankheiten vor (Le 21, 20), 
welche zum Prieftertum untauglich madyen, nämlih 275 und MF?7. Endlich wird ein: 
mal (Dt 28, 27) neben 275 noch >”7 genannt. — Die Frage, welche moderne Haut: 
frankheiten diejen Namen entjprachen, kann nicht beanttvortet werden. Die bibliiche Be so 
fchreibung ift eine durchaus unzureichende, ganz abgejehen von der Frage, ob wir über: 
haupt die Krankheiten jener Zeit ohme meitere® mit denen der Gegenwart vergleichen be- 
iehungsweiſe identifizieren dürfen. Auch die Namen felbit helfen nicht weiter, PND „Er: 
bebung, Erhabenheit” bezeichnet wohl im Unterjchied von dem für den Ausſatz als charak— 
teriftiich angegebenen Merkmal, daß die betroffene Stelle eingefunfen erjcheint, etwas auf s5 
der Haut ſich Erbebenbes (Dillmann: Grind; Saalſchütz, Mo. Recht 235: Finnen, Winer: 
Zinfenmal, lentigo ; alles geraten). M7E9 LXX onuaola jcheint nach Jeſ 3, 17 bejon- 
derö auch den Kopf zu befallen; eine etymologiſche Erklärung des Wortes ift unmöglich 
(Dillmann: eruptio, Ausichlag). Mit größerer Wahricheinlichfeit wird 5772 mit 72 
„leuchten“ in Zufammenbang gebradht und auf lichte Stellen und helle Flecken in der 40 
dunfeln Haut gedeutet (vgl. — 4 7722 5052 „ein weißer Flecken“, vielleicht vitiligo, 
eine Hautkrankheit, bei der an umfchriebenen Stellen der Haut das Pigment verjchtvindet. 
Diefe genannten Ausichläge x. können fowohl ohne vorangegangene Verlegung der Haut 
überall am Körper entſtehen (V. 2), ober fih bilden, wo vorher ein Geſchwür (V. 18) 
oder eine Brandivunde (VB. 24) war. 77 (Ze 13,29 ff.; vgl. 14, 54) wird das eine Mal 4 
(13, 30) einfach mit der Zara’at des Kopfes oder Bartes gleichgefegt, das andere Mal da: 
gegen (13, 31—34) ift von einer gutartig verlaufenden, nicht verunreinigenden Form dieſer 
Krankheit die Rede. Man erklärt das Wort gewöhnlich aus FT} „reißen“, wie Kräße von 
Kragen, zrıjpn von zrdw, seabies von scabere ſich ableiten. 275 (LXX yopa dyoia, 
Vulg. scabies) und 7237 (LXX Aaıyyjv, Vulg. impetigo) bezeichnen ſchwerere chronische, 50 
als unbeilbar betrachtete Krankheiten. Das darf man daraus folgern, daß der mit dieſen 
Krankheiten bebaftete zum Prieftertum untauglich ift (Le 21, 20) und daß diefelben in Pa— 
rallele gejtellt find mit Zeibesgebrechen wie Hodenbrüche, Budel x. Man denkt meift bei 
erfterem an Krätze, bei lesterem an Flechten. Aber man wird Ebjtein (a. a. D. 145) recht 
geben müfjen, wenn er darin lediglich Sammelnamen für judenden Ausfchlag ſehen will. 55 
Auh >77 (LXX pn, Vulg. prurigo), dad neben Peſt und ägyptiſchem Geſchwür 
genannt wird (Dt — gehört zu den ſchweren Krankheiten, die als unheilbar bezeichnet 
werden. Über die verſchiedenen Arten von Krätze ꝛc. in Syrien und Agypten vgl. Pru— 
ner a. a. O. 142 und Tobler a. a. O. 46 ff. 


0 


1 


12 Kraukheiten und Heilkunde der Jsraeliten 


Hier bei den Hautkrankheiten mag noch die Krankheit —— Erwähnung finden. Die 
meiſten Erklärer denken dabei entweder an den eigentlichen Ausſatz, Lepra Arabum — 
Elephantiasis Graecorum, andere an Elephantiasis Arabum — Pachydermie, eine 
Krankheit der Lymph- und Blutgefäße, befonders an den unteren Extremitäten (vgl. Pru: 

sner a. a. D. 235 ff). Wieder andere erklären die Krankheit für den „ſchwarzen Ausſatz“ 
(Heusler, Geſch. des abendländiſchen Ausfages 193; Zahn, Altert. II, 381 nad) Origenes 
ce. Cels. XI, 52; Acıyıu Ayouos, yoboa xrnouös, im Mittelalter morbus S. Maevii 
genannt). Der berühmte Anatom Hyrtl nimmt eine Kombination von Ausjag und Ele 
phantiafis an und findet, daß außerdem Hiob an Alp, Gicht, Dyſenterie, Mundfäule (Sto- 

ı0 macace), Kräfteihwund (Marasmus) und Yäufefudt (Phtiriasis) gelitten habe. Andere 
Autoritäten (3. B. Münd, Die Zaraath der Bibel) meinen, daß es fich lediglih um ein 
chroniſches Ekzem gehandelt habe. Man macht hierfür geltend, „daß ein ſolches Hautleiden 
nicht nur volljtändig die qualvollen fubjektiven Empfindungen und die jchlaflojen Nächte 
Hiobs erklären, fondern auch jämtliche objektiv wahrnehmbaren Krankheitsericheinungen und 
15 zwar abgejehen von den lokalen Veränderungen der Haut vornehmlich die ganz befonders 
etonten Allgemeinerfcheinungen, wie 3. B. die ſehr ausgefprochene Abmagerung, verjtänd: 
lih made” (Ebftein a. a. O. 94ff.). Aber Ebitein bezeichnet aud) Löfung als feines: 
wegs befriedigend. Man wird bei dem Überblid über diefe vielerlei Deutungsverfuche ihm 
vollftändig beipflichten, wenn er fagt, „daß mir uns hüten follten, die Phantafie des 

20 Dichters in ihrem höchiten Fluge, „„die ſich anftrengt und bie ſich nie genug thut““, in das 
Schema einer Hinifchen Terminologie gewaltſam hineinzugwängen”. Für bie verjchiedenen 
vom Dichter gefchilderten Krankheitserfcheinungen vgl. Hi 2,7. 11; 7,3—5; 16,8.13. 16; 
17, 7; 19, 17. 20; 30, 17. 30. Übrigens wird gerade die Krankheit Hiobs mit dem— 
jelben Ausdrud (77 778 Hi 2, 7) aud dem Bolt Israel unter den ſchwerſten Plagen 

25 angedroht (Dt 28, 27. 35), und diefe Stelle dürfte dem Dichter des Buches Hiob bei 
feiner Bejchreibung von Hiobs Krankheit vorgefchtwebt haben. 

3. Die Veit. ALS verderblichite aller Krankheiten wird im AT die „Pet“ "27 be= 
zeichnet (Le 26, 25; Nu 14, 12; Dt 28,21; 26a 24, 13. 15; 1898,37; Ser 14,12; 
21, 6ff.; 24,10; 44,13; Heſ 5, 12; 7,15; 14,19; Am 4, 10; Mt 24,7; Luk 21, 11 

0 Aoruös). Das Wort ift zunächſt nicht Bezeichnung einer beftimmten Krankheit, fondern 
bedeutet das „Verderben“ jchlechtiweg. Shnlich das ebenfalls hierfür verwendete 27. (Di 
32, 24; Bf 91, 6; En 13, 14). Diefe Bezeichnungen entjprechen alſo unferen Aus: 
drüden „Seuche“, „Peſtilenz“. Noch allgemeiner ift die vollstümliche Benennung der Kran: 
beit als „Tod“ m2 (Hi 27, 15; Jer 15, 2; 18, 21), Ödvaros (LXX Dt 28, 21; 

35 Apk 6, 8; 18, 8), vgl. den im Mittelalter gebrauchten Ausdrud „der ſchwarze Tod“, mit 
dem jene furdhtbaren Seuchen benannt wurden, welche um die Mitte des 14. Jahrh. alle 
Länder verheerend durchzogen. Die bebräifchen Ausdrüde bezeichnen aljo die „Belt“ in 
demfelben Sinne wie Galenus den Begriff Peft definiert: wenn eine Krankheit an einem 
Drt viele Menjchen befällt, fei fie epidemifch, wenn viele Menſchen an diefer Krankheit 

40 fterben, fei ed die Peſt (Comment. 3. 3. Buch der Hippofratifchen Epidemien). — Fragen 
wir nach der Krankheit, welche wenigſtens vorzugsweiſe mit diefen Ausbrüden des ATS 
gemeint fein dürfte, fo liegt es natürlih am nächſten, an die Beulenpeft zu benfen, die 
im Altertum in Agypten endemifch geweſen zu fein fcheint und auch im übrigen vorderen 
Drient feit uralter Zeit bekannt war (vgl. über die Peftgottheit Dibarra in ©. Smith 

45 Chald. Genesis ©. 309; Plinius hist. nat. III, 4; Athen. II, 4; Cypr. de mort. 
pag. p. 485). Auch bei den einzelnen Fällen von foldhen verheerenden Seuchen, die uns 
im AT berichtet werden, paßt diefe Krankheit recht gut zum Gefamtbild. Bei den Phi— 
liftern bricht, nachdem fie die Lade Jahwes erobert haben, eine verheerende Krankheit aus, 
als deren charakteriftiihe Merkmale =7237, Beulengefchwüre bezeichnet werden (1 Sa 5, 

60 6. 9. 12; vgl. über die tödliche Wirkung ber Krankheit bei. 3.10). Deshalb werden als 
Sühnegaben von den Bhiliftern fünf goldene Abbildungen diefer Beulen dargebradt (1 Sa 
6,4 f.). Andere deuten freilich diefe „Beulen“ der Philifter anders: auf Feigwarzen (ma- 
riscae), oder Biſſe der Sopulga fatalis (Häfer, Hift.:pathol. Unterf. I, 19; Friedreich 
a. a. O. I, 245), oder Hämorrhoidalfnoten, oder denken (nad) Josephus Ant. VI, 11; 

55 Bell. jud. V, 9, 19; Ewald, Gefch. Israels II, 126) an Dfenterie; aber das alles 
find doch feine fo gewaltig verbeerenden Seuchen. — Diefelbe Beulenkrankheit erfcheint 
auch unter den ganz befonders verberblichen Krankheiten, die dem Volk Israel angedroht 
werden (Dt 28, 27). Die Seuche, die infolge von Davids Volkszählung über Israel ver: 
bängt wird (2 Sa 24, 13ff.; 1 Chr 21, 14 ff.), wird zwar nicht näher bejchrieben, aber 

so die Zahl der Opfer, die fie fordert — 70000 Mann in drei Jahren — fpricht ganz da— 


Sranfheiten und Heiltunde der Israeliten 73 


für, daß die Peſt gemeint ift. Wenn dann die Erzählung berichtet, daß der Engel Jahwes 
das Volk geichlagen babe (2 Sa 24, 16), fo kehrt diefelbe Vorftellung wieder in dem Be- 
richt über die Verheerung im Lager Sanheribs (2 Ag 19, 35; Jeſ 37, 36). Der Engel 
Jahwes ſchlug dort in einer Nacht 185000 Mann. Damit hat man fdhon lange den Be 
richt Herodots (II, 140) in Zufammenbang gebracht, wonach eine Schar Feldmäuſe die 
Köcher, Schildriemen und Bogenſehnen der Afiyrer zernagt und fo die Wehrlojen zur Flucht 
gezwungen babe. Daß bier die Mäufe Bilder der Veit find und der Bericht nur in anderer 
Form dasjelbe erzählt, wie der biblifche Bericht, wird daburd als nicht unwahrſcheinlich 
eriviefen, daß in ber oben erwähnten Erzählung von der Peſt unter den Philiftern dieſe 
neben den goldenen Peftbeulen auch fünf goldene Mäufe zur Sühne darbringen, als Bilder 
der Mäufe, „welche das Land verheeren” (1 Sa 6, 4). Audy bei dem großen Sterben 
im Volt Nu 17, 9ff.; 25, Sf. mag an eine Pet gedacht fein. Daß gerade diefe Krank: 
beit in befonderem Maße ald unmittelbare göttliche Strafe und Wirkung des Gotteszorns 
aufgefaßt wurde, ift leicht verftändlich (f. oben). Übrigens wird man auch bier bei allen 
diefen Vorfällen fich vorfichtig mit Ebftein (S. 100) dahin ausdrüden müfjen, daß mir 
außer Naturereigniffen und folden Seuchen feine andere Urfache für ein jo mafjenhaftes 
— kennen und nur deshalb eine ſolche Infektionskrankheit als das wahrſcheinlichſte 
int. 

Die Beulenpeſt (Bubonenpeft) hat dieſen ihren Namen nad dem charalteriſtiſchen 
Symptom, den Peſtbeulen (angefhwollenen und vereiternden Lymphdrüſen), welche am 20 
bäufigften in der Xeiftengegend, feltener unter den Achſeln, im Naden oder unter dem 
Ohr als rundliche Geſchwülſte manchmal bis zu Hühnereigröße erjcheinen. Seltener ala 
diefe Beulen find die Peſtkarbunkel, die bejonderd an den Beinen und am Gefäß auf: 
treten. Übrigens erfolgt mandyesmal der Tod ganz raſch noch che die erwähnten äußeren 
Krankheitserfcheinungen an den Tag getreten find. Der Erreger der Peft, der Peitbacillus, 25 
ift erſt in jüngfter Zeit entdedt worden. Natten fpielen bei Verbreitung der Peſt eine 
große Rolle. Plinius (hist. nat. III, 4) bringt die Veit mit der Nilüberſchwemmung 
in Zufammenbang, wenn auf ftarfe Überfchwemmung und Negen rafch Hite und Ver: 
dampfung des getränkten Bodens folgt. Den Beginn der Krankheit bilden (neben oder 
ohne diefe örtlichen Erjcheinungen) Schwindel, eingenommener Kopf, Obrenfaufen, in 30 
große Schwäche, Niedergeichlagenheit und Angftgefühl, welke Gefichtszüge, matter, unjtäter 
Blid, Schmerzempfindungen an den Stellen wo die Beulen dann auöbrechen, Appetit: 
mangel, Schlaflofigkeit, bejchleunigter Atem und Puls, heiße Haut, bisweilen Erbrechen 
und Durchfall. Diefem erften Stabium folgt namentlich nach Auftreten der örtlichen Peſt— 
male eine Periode des heftigen Fiebers mit typhusähnlichen Symptomen und hochgradigem 35 
Verfall der Kräfte. Übrigens weichen Verlauf und Anzeichen der Krankheit in den ein: 
zelnen Fällen oft jehr von einander ab; oft liegt der Kranke von Anfang an in rauſch— 
artiger Benebelung und jtirbt in Bemwußtlofigkeit, andere Kranke behalten ihre volle Be: 
finnung bis zum Tod. Der Tod tritt in jedem Stadium der Krankheit ein, bei manchen 
Epidemien fterben, tie oben erwähnt, die Kranken häufig in den erften 24 Stunden nad) «0 
der Anftekung. - Die Mehrzahl der Todesfälle erfolgt zwiſchen dem dritten und fechsten 
Tag der Krankheit. Tritt Genefung ein, fo geben die Peitbeulen in Eiterung über, ge: 
langen etwa am 8.—10. Tag zur Reife, brechen unter dem Ausflug einer ſtinkenden 
Alüffigkeit auf und vernarben in 3—4 Wochen. Die Peſtkarbunkeln gehen in einen Brand: 
Ihorf über, der abgeftogen wird. Die Prognoſe der Belt ift ſehr fchlecht, in heftigen Epi— 45 
demien fterben bis zu 90°, der Erkrankten; im Verlauf der Dauer einer Epidemie nimmt 
die Sterblichkeit ab. Heilmittel gegen die Pet giebt es bis jet noch feine. Die beiten 
allgemeinen Vorbeugungsmittel beſtehen in den gewöhnlichen fanitätspolizeilihden Maß: 
regeln. Durch deren Durchführung iſt 3. B. in Agypten, wo die Peit fi ſelbſtſtändig 
entwickelt, dieſelbe ſehr eingedämmt worden. Den Israeliten find derartige Vorfichtsmaß- so 
regeln ganz fremd, das Am 6, 10 erwähnte Verbrennen der Peſtleichen bat damit nichts 
zu tbun. Die genauere Beichreibung der Peſt ſ. bei Liebermeifter (in Ziemſſens Handbuch 
II, 1, ©. 468 ff., Leipzig 1874), Oriefinger (in Virchows Handbuch II, 2 S 351), Pru— 
ner (a. a. O. 387 ff. 413. 463), ſowie in den anderen angeführten Werfen über die Belt. 
Die gefundheitspolizeilichen Maßregeln des Talmud ſ. Taan. 3, 4 vgl. Michaelis, Mo- 66 
ſaiſches Necht IV, S 213. 

Mit diefer Beulenpeft hat nichts zu thun die „Peſt“, die das Vieh dahinrafft (Er 
9, 2, vgl. Pi 78, 50; Ez 14, 21; 1 er 21, 6). Die eigentliche Belt ift eine Krank— 
beit des Menfchen; die Tiere fcheinen (mit Ausnahme der Ratten, |. oben) gegen die: 
jelbe immun zu fein. EV 


oa 


— 


0 


— 


5 


74 Krankheiten und Heiltunde der Jeracliten 


Im Zufammenhange mit der Peſt ſei auch die Krankheit Hisfias erwähnt (2 Kg 20,7; 
Jeſ 38, 21 77). Diefelbe wird vielfach (vgl. Friedreich a. a. O. I, 204) in Ffaufalen 
Zuſammenhang mit der oben erwähnten Afiyrerpeit gebracht und das Geſchwür, bas ben 
König plagt, als Peftbeule erflärt. Es follen nad Aufhören einer Epidemie fporabifch 

5 leicht heilbare Bubonen vorfommen ; arabijche Arzte ertveichen die Beule und fördern den 
Eiterungsprozeß auch jeßt noch durch Auflegung von Feigen. Aber ein zeitlicher Zuſam— 
menbang mit der Affyrerpeft ift wegen ber mit der Krankheit zeitlich verbundenen Gefandt: 
haft Merodach Beladans unmöglich und damit fällt jede Veranlaffung, an Beftbeulen zu 
denken, weg. Es dürfte fih dann um einen Karbunfel gehandelt haben. 

10 4. Krankheiten der Gefhledhtsteile Dem Umſtand, daß diefe Krankheiten 
als levitifch verunreinigend galten (f. oben), verdanken wir es, daß über diefelben reicheres 
Material als über andere Krankheiten im Gefeb vorliegt. Die betreffenden Geſetzesbeſtim— 
mungen ftehen Le 15 (vgl. Nu 5, 2; 2 Sa 3, 29). Es handelt fih dabei um krank— 
bafte Schleimflüffe bei Mann und Weib und um krankhafte Blutflüjfe beim Weib. — 

5a) Krankhafte Schleimflüffe Das Gefeh beftimmt, daß wer einen Fluß 27 an 
feiner Scham bat — Mann oder Weib — dadurch unrein wird, „mag der Fluß aus der 
Scham im Gange fein, oder die Scham verftopft fein” (Le 15, 2f.). Durd den Wort: 
laut des Geſetzes ift zunächſt ausgefchloffen die von Hieronymus (nach den Rabbinen) ver: 
juchte Deutung auf den Samenerguß überhaupt, oder fpeziell auf Gonorrhoea benigna, 

20 das unwillkürliche Ausfließen des Samens infolge der Schwächung des Organs. Denn 
dann würde die Verftopfung des Flufjes nicht ſowohl Unreinigkeit bedingen (B. 3), ſon— 
dern vielmehr die Heilung bedeuten. Überdies find die Ausdrüde jo gehalten, daß fie 
von Mann und Weib gelten, und der Samenerguß wird erft an fpäterer Stelle (B 16—18) 
erwähnt. Ebenfowenig mit dem Wortlaut vereinbar ift die Annahme anderer, daß unter 

25 diejen Ausflüffen die Hämorrhoiden gemeint feien (Beyer, De haemorrh. ex lege Mos. 
impuris, Lips. 1792). Die Beziehung von V. 3 auf flüffige und blinde (ftodende) 
Hämorrhoiden erfcheint allerdings auf den eriten Blid einleuchtend. Aber die ganze Er- 
Härung wird dadurch ausgeſchloſſen, daß nad) dem Zufammenhang (vgl. B. 16 ff.) nur 
von Krankheiten der Gefchlechtäteile die Rede fein fann, und "3 (V. 2), aus dem ber 

Fluß kommt, ift zweifellos Geichlechtöglied (vgl. Tr. Sab. und dazu Maimon. II, 2; 
Philo, Opp. I, 88; Joseph. Bell. jud. V, 5, 6; 6, 13). Eine britte Erflärung 
bezieht die Stelle auf fophilitiichen Ausflug (Gonorrhoea virulenta; fo z. B. Michaelis, 
Mof. Recht IV, 282; SHebenftreit, De cura sanit. publ. II, 157; Hensler, Geſch. der 
Luftfeuche 211. 315; Friedreih a.a.D. 1,237 ff). Allein das Vorkommen der Syphilis 

85 in jener alten Zeit ift ganz unbetiefen (ſ, u.) Man bat aljo an irgend melde andere 
Ausflüffe infolge entzündlicher Reizung zu denken; mit dem „Fluß, bei welchem die Scham 
verftopft ift”, wären dann nad Ebjtein (S. 139) Entzündungen ohne Ausflug gemeint. 
„Daß derartige Entzündungen der Schamteile, bei denen nur wenig entzündliches Produkt 
abgejondert wird, wobei es aljo zu einem wirklichen Ausflug nicht kommt, oft genug vor: 

40 fommen, ift eine befannte Thatfache.” Naheliegend ift die Deutung auf den Tripper, den 
anjtedenden fchleimig eitrigen Ausfluß aus der Harnröhre. Doch ift auch bier Ebjtein recht 
zu geben, wenn er fagt: „Wenn auch zugegeben werden muß, daß es ſich bier um tripper: 
artige Ausflüffe gehandelt hat, jo darf aus den altteftamentlidhen ... Vorfchriften ein 
derartiger Schluß nicht abgeleitet werden.” Er felbft jchließt bereits viel zu viel aus diefen 

4 Vorfchriften, wenn er daraus folgert, daß diefen Krankheiten anftedende Eigenfchaften bei— 

gewohnt haben, die fich nicht nur auf den Ausfluß, fondern auch auf den Speichel er: 

en 


ſtreckten. 

b) Die krankhaften Blutflüſſe des Weibes. Auch die regelmäßige Men— 

ſtruation wird als Krankheit bezeichnet und macht levitiſch unrein (Le 20, 18; 12, 2. 5; 

15, 33). Als anormale Blutflüffe nennt das Gefeh (Le 15, 25 ff.) einmal diejenigen, bei 

denen ein Weib außer der Zeit der Menftruation den Blutfluß hat, und fodann diejenigen, 

bei denen ein Weib über die gewöhnliche Dauer der Menftruation hinaus blutflüffig bleibt. 

n dem blutflüffigen Weib, das Jeſus heilt, tritt uns ein befonders ſchwerer ſolchen 

Site Blutflufjes entgegen, den die Arzte nicht zu heilen vermocdht (Mt 9, 20; Me 
66 5, 25; Le 8, 43). 

e) Die Syphilis. Unter die Krankheiten der Gejchlechtsteile ift wohl auch die 
Krankheit einzureiben, mit welcher Jahwe den Abimeleh und fein Weib und feine Sfla- 
vinnen fchlägt, jo daß Iettere Feine Kinder befommen. Welcher Art aber diefe Krankheit 
nach der Anficht des Erzählers war, können wir gar nicht fagen. Einzelne (4. B. Buret, 

60 Syphilis to day and among the ancients, Yondon I, 1891) haben hier die Syphilis 


Krankheiten und Heilfunde der Israeliten 75 


efunden; Buret meint, daß auch die Unfruchtbarkeit der Sara in dieſer Krankheit ihren 
Orund gebabt habe. — Beweiſe hierfür laffen fih aber feine beibringen, und aud aus 
Nu 25, 1ff. (vgl. Joſ 22, 17) läßt ſich eine Bekanntichaft der alten Hebräer mit der 
Syphilis nicht wahrfcheinlid machen. Eher erinnert die Beichreibung der Krankheit des 
Herodes des Großen bei Joſephus (Ant. XVII, 6, 5; Bell. jud. 1,33, 5) an Syphilis; 6 
die Fäulnis der Schamteile fol Würmer — * haben. Es können aber auch z.B. Krebs: 
eſchwüre oder andere Geſchwüre am Geſchlechtsglied geweſen fein. — Auf veneriſche Krank— 
ar im weitejten Sinne des Wortes bezieht ſich Nö 1, 27. 
5. Krankheiten des Nervenſyſtems. — a) Lähmungen. Ziemli häufig iſt 
im AT von Lahmen die Rede. An der Regel handelt es fich dabei um partiell Gelähmte. 
Sauls Entel Meribaal war lahm an beiden Füßen (2 Sa 4, 4ff.; 9,3. 13; 19,27). 
Die Lahmen find neben den Blinden die Schwächſten unter der Schwachen und ge 
bören zu den Elendeſten im Roll (2 Sa 5, 6ff.; Jeſ 33, 23; er 31,8). Zum 
Briefterdienit find fie untauglich (Le 21, 18). Dabei wird bei °F eigentlich immer an 
Lähmung der Beine gedacht (vgl. Jeſ 35,6; Hi 29, 15; Pr 26,7). Nur einmal ift von 16 
Lähmung des Armes die Rede; als göttliches Strafgericht trifft fie ganz plötzlich ben 
Serobeam, um ebenfo plöglih auf das Gebet des Propheten wieder zu verſchwinden 
(1 Kg 13, 4 ff.) Ebenfo häufig ift im NT von Gelähmten dieRede (napakırrızoi, napd- 
Avoıs, naoakeivufvor, auch ywkoi). Unter den Kranken, deren Heilung als für menſch— 
liche Künſte unmöglich galt und die zu Jeſu und den Apofteln famen, um fich heilen zu 20 
lafjen, fteben die Yabmen mit oben an (Mt4,24; 8,5; 9,2f.; 11,5; Me2,3; 
& 5,18; 13,11; 17,2; Io 5,5ff.; AG3,2; 8,7; 9,33; 14,8). Daß ihnen ge 
bolfen wird, gehört zu den Zeichen, daß das meſſianiſche Reich gelommen ift (Le 7, 22). 
Meben den Lähmungen der Extremitäten haben mir einen Fall von Hüftenläbmung in der 
yuvy ovya'mtovoa zal un Övvauson Avaxvıypar (2 13, 11). Nah Pruner (a. a. D. 23 
319) findet fich noch jet im Orient häufig beim weiblichen Geſchlecht Gicht in den Hüften 
und infolge langen Audauerns derſelben Paralyſe. — Über die Urſachen folder Läh— 
mungen erfahren wir begreiflicherteife jo gut wie nichts. Darüber hat fich die alte Zeit 
natürlich auch kein Kopfzerbrechen gemacht. Höchſtens wird gelegentlich bei Meribaal an: 
— daß ihn einſt, als er fünt Jahre alt war, feine MWärterin auf der Flucht babe so 
H en laffen und daß daher feine Lähmung ftamme (2 Sa 4, 4ff.), woraus fich natürlich 
auch nicht erkennen läßt, was der eigentlide Grund der Lähmung war. Luther überjett 
naoakvrızös ſtets mit Gichtbrüchig; das ift infofern nicht richtig, als das griechiiche za- 
oakvrıxös nicht nur Gichtkranfe und vom Nervenjchlag getroffene, fondern überhaupt alle 
a ge die aus irgend einem Grund durch Erichlaffung oder Zufammenziehung ihrer 35 
Muskeln die Beivegungsfreibeit eines Gliedes verloren haben. Sole Lähmungen fünnen 
allerdings Folge von Gicht fein, ebenjogut aber aud als Folge von Schlagflüffen oder 
plöglich oder ganz allmählich vom Rückenmark aus entftehen. Übrigens werden AG 8, 7 
die ywiol neben den zapalırrızoi genannt, aljo von ihnen unterfchieden. Mit der 
Lähmung ift nicht felten Atrophie der gelähmten Glieder verbunden. Dieſer Beobachtung 40 
entjpricht e3, wenn Jerobeams gelähmter Arm zugleich verdorrt (1 Kg 13, 4). Ebenfo droht 
Sacharja den er Hirten mit Verdorrung des Armed neben Erblindung "7 
von Sad 11,17). Dazu vergleiche die „verborrte Hand“ yeio Enoa Mt 12,10; Le 
6,8) und die „Düren“ (Enool Yo 5, 3). — Als Nüdenmartslähmung wird neuerdings 
(von Ebjtein a. a. O. 112F.) die Krankheit des Antiohus (2 Me 9, 5. 9) erflärt. Altere 45 
Erflärer, wie Trufen (Darftellung d. bibl. Krankh. 169; vgl. fyrancus, Diss. de phthiriasi, 
Heidelberg 1678), denken an Läuſeſucht, Phthiriasis, d. bh. eine Krankheit, bei welcher in 
und unter der Haut in Abſceſſen und Geſchwüren Yäufe angetroffen werden. Allein ſchon 
Hebra (Wiener medizin. Preſſe 1865 Nr. 31f.; vgl. Ebftein a. a. DO. 105) hat nad): 
gewiefen, daß es eine ſolche Krankheitsipecies überhaupt nicht giebt. Andere (3.98. Kamp: so 
haufen in Riehm HWB 876) halten das Leiden für eine Wurmfranfheit unter Hinweis 
darauf, dat Maffen von Spulmwürmer eine durch Eiterung verbünnte Darmftelle durch— 
brechen können (Pruner a. a. D. 244 ff.; vgl. Keil, Komment. z. St.), oder daß zuweilen 
durh Eiterhöhlen aub Würmer nad außen entleert werden. Zunächſt ift jedenfalls 
feitzuhalten, daß der Bericht feines fagenhaften Charakters wegen überhaupt für genaue 55 
medizinische Beitimmung der Krankheit jehr wenig brauchbar it. Dann dürfte Ebitein 
(a. a. D.) darin Recht haben, wenn er zwei ganz verichiedene Perioden der Krankheit 
unterfcheidet. In den erſten, B. 5. geichilderten, ift von unerträglichen Schmerzen in den 
Eingeweiden die Nede — eine jehr allgemein gehaltene Beichreibung. Am eheſten meint 
Ebftein darin eine Art der Unterleibstrankheiten finden zu jollen, da die Krankheit weder so 


— 


0 


76 ſtrankheiten und Heilfunde der Israeliten 


zum Tode führte, noch den Stolz des Antiochus zu brechen vermochte, er vielmehr in 
„jaufend dahinrollendem Wagen” fahren fonnte, offenbar nad) Aufbören der Anfälle. Bei 
dem — aus dem Wagen zog er ſich dann nach Ebſtein einen Bruch der Wirbelſäule 
zu. Infolge davon trat Lähmung ein, und der Brand entwickelte ſich an den gelähmten 

5 Teilen. „Daß aus ſolchen abgeſtorbenen Körperteilen Würmer in Menge — Maden — 
berauswachlen, daß unter folden Umftänden ein unfäglicher Geſtank entjteht, daß die 
brandigen Teile fih abftoßen und daß ein folder Prozeß zum Tode führen muß, liegt 
auf der Hand.“ 

b) Schlagfluß. Nach Pruner (a. a. D. 294 ff.) ift die Apoplerie im Orient nicht 

10 jelten, namentlich bei Eintritt der heifen Jahreszeit und unter dem Einfluß des beißen 
Sirocco. Im AT liegt ein Fall vom Schlagfluß vor bei Nabal, von dem es beißt, daß 
er nach zehntägiger Betvußtlofigfeit (282 7) ſtarb. Der Unfall wird meiter dann jo 
erklärt, daß der plößliche Schreden nad der ſchweren Betrunfenheit die Urſache geweſen 
jei (1 Sa 25,37). Daß ein derartiger plögliche Tod als „Schlag von Gott“ betrachtet 

15 wurde, verſteht fich von ſelbſt. Nähere Unterfuhungen darüber anzuftellen, welcher Art 
biefer Schlagfluß war, der hier und bei anderen plößlichen Todesfällen, bei Uja (2 Sa 6, 7), 
bei Ananias und Sapphira (AG 5, 1.) als Mittel der fchlagenden Hand Gottes gedacht 
werde, ift ein überflüffiges und erfolglofes Unternehmen. — Aud Alkimos ftirbt nad) vor: 
ausgegangener Lähmung feiner Glieder (auch der Zunge) an Schlag. Der griechifche Text 

20 Spricht auch bier von Paralyfe (1 Mc 9,557). Da es heift, daß fein Tod uera Paod- 
vov ueydins „unter großen Qualen” erfolgte, hat man aud fchon auf Starrframpf, 
Tetanus, geſchloſſen (Pruner a. a.D. 302 u.a). Die äußeren fichtbaren Symptome 
des Schlagflufies, Zudungen der Gefichtsmusfeln, ſchäumender Mund, ftarres Auge machen 
übrigens auf die Umgebung bes Kranken ebenfalld den Eindrud großer Qualen. Aus 

2% demjelben Grund, weil die Lähmungen fehmerzlos oder nur mit leichtem fribbelnden Schmerz 
verbunden find, hat man auch in dem nrapalvrızös dew@s Baoarılöusvos (Mt 8, 6; 
2%: 7,2) einen mit Tetanus behafteten Kranken erblidt. 

e) Epilepfie. Im AT fommt die Epilepfie nicht vor. Im NT dagegen erfcheinen 
unter den Kranken, die von Jeſus geheilt werden, auch Epileptifche. Die griechiiche Be: 

3% zeichnung dieſer Kranken ift oeAnmıadöuero: (Mt 4,24; 17,15; vgl. Me 1,23 Ff.; 
9, 17ff.; Le 9,38 ff). Der Name rührt daber, daß man die Krankheit dem ſchädlichen 
Einfluß des Mondes auf den menfchlichen Organismus zufchrieb. In neuteftamentlicher 
Zeit hat man diefe Zuftände auf Beſeſſenheit zurüdgeführt (vgl. Mc 9, 18); Mt allerdings 
hält ſonſt (4, 24) die daumonılöueroı al oeAnvıalöuevor auseinander; vgl. näberes 

85 hierüber in dem A. Dämonifche Bd IV, 412. Die Somptome, wie Me und Le fie in 
dem Fall des dämoniſchen Knaben beichreiben Me 9,17 ff.; Le 9, 38ff.), find genau die 
bei den Zufällen Epileptifcher zu beobachtenden: krampfartige Zudungen erjchüttern den 
Kranken, er fällt zu Boden, ſchäumt, Fnirfcht mit den Zähnen, brüllt, ftürzt ſich oft ins 
Waſſer und ins Feuer und magert infolge von alle dem ab. Diefe Zufälle treten inter: 

40 mittierend auf, wenn eben der Dämon, der ihn ſtändig befigt, ihn padt, an ihm reißt 
(örov div alrov zaraldßn Önoosı), ihn mißhanbelt. 

d) Hyſterie. Als ſchwere Hpiterien, womit fich den ganzen Anfchauungen der Bes 
troffenen entiprechend fuggeifive Wahnvorftellungen vom Seiehenfein verbanden, werden 
von der neueren Medizin die meiiten gilt der Krankheiten aufgefaßt, welche im NT 

45 unter den Kranfenbeilungen Jeſu als „Beſeſſenheit“ (duruovılsusvo) eine jo große Rolle 
ipielt. Das Nähere hierüber, ſowie die betr. Litteratur vgl. in dem A. Dämonifche Bd IV, 
410F. Aus dem AT ift uns fein Fall ausgefprochener Hyſterie befannt. 

e) Geiftesfranfbeiten. Über die Anſchauung der alten Israeliten vom Weſen 
der Geiftesfrankheiten j. oben unter Nr. III. Es ift dort fchon bemerkt tworden, daß der 

50 alte wie der moderne Orient zwijchen der Gottbegeilterung der Propheten und dem, was 
wir Geiftesfranfheit nennen, nicht prinzipiell unterjcheidet. Mit erfterer haben wir es bier 
natürlich nicht zu thun. a allgemeinen weiſt der alte wie der heutige Orient verhältnis: 
mäßig wenig Fälle von Geifteskrankheit auf, wenigſtens im Vergleih mit den Verhält— 
nifjen der modernen Kulturftaaten. Aber doch ift recht häufig von Geiftesfrankheiten im 

5 AT dieNede MWahnfinn 757 fteht unter den fchiveren Krankheiten, mit denen das Volt 
bedroht wird (Dt 28, 28—34; vgl. Sad 12, 4); das Thun und Treiben der Verrüdten 


(2322) und Tobfüchtigen (777277) ift jedermann nur zu gut befannt (1 Sa 21, 14ff.; 
2 Kg 9,20; Pr 26, 18). Zwei Fälle werden uns etwas ausführlicher bejchrieben: die 
Krankheit Saul und die Nebukadnezars. Bei Saul (1 Sa 16, 14ff.; 18, 10ff.; 19,9 ff.) 


60 bezeichnet man gewöhnlich die geiltige Störung ald Melandolie, die mit Tobjucht wechſelte. 


Krankheiten und Heilkunde der Israeliten 77 


Ebftein (a. a. D. 127.) macht auch bier mit Recht geltend, daß die fehr fnappe Schilde— 
rung der Bibel uns noch fein Recht giebt, zu folgen, daß Saul wirklich die Krankheits— 
erjcheinungen dargeboten, welche die moderne Pſychiatrie zur Annahme einer Melancholie 
für notwendig erachtet. „Wenn man glaubt, den geiftigen Zuftand Sauls ald Schwer: 
mut im modernen Sinn deuten zu dürfen, jo ift dabei feineswegs die Sucht zur Selbit: 5 
vernichtung, fondern wie fein erhalten zu David angiebt, der krankhaft entftandene 
Trieb zur Zerftörung und Verlegung anderer Menſchen berborgetreten.” Ueber die Ans 
wendung von Mufif als Heilmittel j. oben. Joſephus (Ant. VI, 8,2) rechnet Saul 
unter die Beſeſſenen. — Bon Nebuladnezar wird erzählt (Da 4,29ff.), daß er fih in 
feinem Wahnſinn für ein Tier gehalten und Jahre lang als ein foldyes gelebt habe: „wie 
die Rinder verzehrte er Grünfutter, und fein Leib wurde vom Tau des Himmeld benegt, 
bis ihm die Haare gewachſen waren, wie den Geiern die Federn, und die Nägel, wie den 
Vögeln die Alauen“. Urfache der Krankheit ift fein freventlicher Übermut (Da 5, 18). Ana- 
logien dazu, daß Nebufadnezar fich einbildete, ein Tier zu fein, finden ſich in der fogen. 
Sylanthropie (vgl. Häfer a. a. ©. II, 838). Damit aber ift natürlih noch nicht bes 15 
wieſen, daß Nebufadnezar wirklich dieſes Tierleben geführt babe, was ganz einfach un- 
möglich ift. Dieſe Schilderung gehört zu der phantaftifchen Ausmalung der ganzen Sadıe. 

um Berjtändnis der Krankheit weift Ebjtein (a. a. O. 115f.) darauf hin, daß vor diefem 
Stadium Nebufadnezar bereits in einem Zuftand ſich befand, den man wohl dem Cäfaren- 
wahnfinn zugäblen kann. „Er hatte Viſionen und Sinnestäufhungen, unter deren Ein: 20 
fluß ſich Verfolgungswahnideen entwidelten.” Diefem Stadium der Erregung folgte ein 
lang andauerndes Stadium der tiefften Förperlihen und geiftigen Deprejjion. Diejen 
Übergang der geiftigen Störung aus einem Stadium in das andere meinen Friedreich 
(a. a. D. 309ff) und andere als Folge der Angft vor Danield Vorherſagungen erklären 
zu fünnen. Das mag tohl medizinisch zuläffig fein, aber ift vom hiſtoriſchen Stand: 25 
punkt aus eine unmögliche Erflärung. Nebukadnezars Verrüdtheit war früher ein be- 
liebte alademifhes Thema (vgl. Kepner, De metamorph. Nabuch., Viteb. 1653 ; 
Pfeiffer, Exereitat. de Nabuch. in feram transm., Regiomont. 1674; Rentel, 
De mira et stupenda Nebuc. metamorph., Marp. 1675; Schweizer, De furia 
Nebue., Alt. 1699; Sentichel, De metarmorph. Nebuc., Viteb. 1703; Redenberger, 30 
De Nebuc. ab hominibus expulso, Jon. 1733; Müller, De Nebuc. uerauoopaaeı, 
Lips. 1747). 

f. Berverje Geſchlechtstriebe. Das Gefeh wendet ſich gegen zwei Formen 
krankhafter Gefchlechtötriebe : gegen die fonträre Serualempfindung, tie jie im gejchlechtlichen 
Verkehr zwiſchen Mann und Mann zum Ausdrud kommt; dieſer wird mit Tod beitraft 35 
(Le 18,22; 20, 13); der geichlechtliche Verkehr zwiſchen Weib und Weib, der im Orient 
ebenfalls im Schwange ift, wird nicht erwähnt. Weiter verbietet das Geſetz bei Todes: 
ftrafe den geichlechtlichen Mißbrauch eines Tiers, ſowohl vom Mann als vom Weib (Le 
18,23; 20, 15f.; 22,18). Daß foldye Unzucht im Schwange war, wenn aud lange 
nicht jo jehr wie ettva bei den Griechen, beweiſt jchon die Thatiache, daß fie jo eindringlich 40 
verboten werden mußte. Sie wird als ein von den Heiden überfommener Gräuel betrachtet. 
In der Erzählung Gen 19, 4 wird Päderaſtie fpeziell als Sünde der Sodomiter dar: 
geftellt. Noch bis auf den heutigen Tag find diefe Yafter im Orient verbreitet. Daß die 
alte Zeit jie einfach als — beurteilt und nicht als Krankheit, iſt ſelbſtverſtändlich; 
iſt doch erſt die medizinische Wiſſenſchaft der neueſten Zeit dazu gekommen, den Zuſammen- 45 
hang dieſer Perverſität der Triebe mit geiſtiger Anormalität zu erkennen. 

6. Krankheiten der Organe der Bauchhöhle. Der einzige Fall, der hier 
anzuführen iſt, iſt die Krankheit des Königs Joram (2 Chr 21, 15. 18f.). Er leidet an 
einer Krankheit der Eingeweide; nach zwei Jahren treten infolge der Krankheit die Ein: 
geweide heraus, und er ftirbt unter jtarfen Schmerzen. Friedrich (a. a. O. 1,272) erklärt so 
die Krankheit für chronische Nuhr, wobei Stüde der Darmſchleimhaut abgingen (vgl. 
über das nicht ganz jeltene Vorkommen diefer jchiveren Diarrhoe im Orient Pruner 
a. a. O. 212). Nach Ebftein (a. a. D. 135 ff.) könnte man aud an einen Eingeweide— 
bruch mit feinen mannigfaltigen ſchlimmen Komplikationen denken. Man muß fich aber 
legtlih doc damit beicheiden, daß die biblifhen Angaben fo allgemein gehalten find, 56 
daß unter den vielen denkbaren Erkrankungen der Eingeweide eine einzelne zu beftimmen 
—— iſt. 

7. Krankheiten der Knochen und Gelenke. — a) Der Knochenfraß 
(Beinfäule, caries; hebr. >77), eine mit Auflöfung des Knochengewebes verbundene 
Knochenentzündung, wird im AT mehrfach erwähnt, allerdings nur als Bild ſchweren wo 


— 


0 


78 Krankheiten und Heilkunde der Israeliten 


Verderbens (Hof 5, 12; Hab 3, 16; Pr 12, 4; 14, 30). Ein beftimmter Fall diefer 
Krankheit wird nirgends berichtet, aber ihr offenbar nicht jo ganz feltenes Vorkommen ift 
durch die angeführten Stellen bezeugt. — b) Rachitis. Bon Budeligen ift im AT bei 
den Vorſchriften über das Prieftertum die Rede; fie find als mit einem Leibesfehler be- 
5 haftet davon ausgejchloffen. Da die Rachitis („englifhe Krankheit”) nach dem jebigen 
Stand der medizinischen Forſchung als das hervorragendſte prädisponierende Moment bei 
Wirbelfäuleverfrümmungen anzufehen ift, wird man nad) Ebſtein (a.a.D.147) „bei jedem 
Budligen, der nicht etwa an einer Erkrankung der Wirbelfäule infolge von Tuberkulofe 
leidet, in erjter Reihe an eine rachitiſche Verkrümmung zu denken * Vol. auch 
MW. Ebſtein, Über das Vorkommen der Rachitis im Altertum, Janus 1900, S. 332. — 
e) Gicht. Bon den Paralytifern, den „Gichtbrüchigen” des NTs ift oben (unter V, 5a) 
die Rede geweſen. Unter ihnen find, wie erwähnt, auch foldhe mit inbegriffen, welche an 
der Gicht leiden, an jener fchmerzhaften entzündlichen Krankheit der Gelenke, welche ſich 
anatomiſch durch die Ablagerung barnfaurer Salze in den Gelenken und den fie um— 
16 gebenden Meichteilen charakterifiert. Aus dem AT wird mit einiger Wahrjcheinlichkeit 
die Krankheit Aſas (1 Kö 15, 23; 2 Chr 16, 11 ff.) hierher gerechnet, der in feinem Alter 
an den Füßen erkrankte. Das Alter des Königs und die lange Dauer der Krankheit 
(nah der Chronik ftirbt er zwei Jahre nachher) fprechen für die Gicht. Aber auch hier 
ift die Angabe viel zu allgemein gehalten, als daß man über eine Vermutung hinaus: 
20 ge fönnte. Andere halten bie Kranfheit für die Elephantiasis arabum, ſ. oben 
unter V, 2. 
8. Krankheiten der Augen. Blinde find im heutigen Orient fehr häufig 
(j. oben unter I) und auch im AT iſt von Blinden viel die Nede. Die Urfachen tverden 
in alter Zeit diefelben getvefen fein wie heute: vor allem Mangel an Neinlichkeit in der 
25 Pflege der Augen der Kinder, dazu der Staub, das grelle Sonnenlicht, die Fliegen und 
Inſekten, und die durchgängige Vernadhläffigung erfrankter Augen. Man braudt heut: 
zutage nur die Heinen Kinder auf der Straße anzufehen, wie fie mit offenen Augen in 
der Sonne liegen, die Augenwinkel voll von Schmuß, das Geſicht mit ‚Fliegen bebedt, 
die niemand mwegjcheucht, um zu verftehen, warum in Agypten z. B. jeder hundertſte 
so Menſch blind if. Heilung der Blindheit durch ärztliche Kunft war ganz ausgeichloffen. 
Das Geſetz und fo wohl ſchon die alte Sitte nimmt ſich der Blinden ganz bejonders an 
(Dt 27, 18; Ze 19, 14); auch heute im Orient genießt der Blinde alle Rüdficht. Natür— 
lich ift Blindheit ein Madel, der vom Briefterbientt ausſchließt (Ye 21, 18). Als Urfache 
der Blindheit erfcheint nicht felten hohes Alter (Gen 27, 1; 1 Sa 3,2; 4, 15); ume 
35 gelehrt wird von Mofe bejonderd hervorgehoben, daß er troß feines hoben Alters von 
120 Jahren noch frische Augen hatte (Dt 34, 7). Ein Blindgeborner wird Yo 9, 6ff. 
erwähnt. Mehrfach ift von wunderbar gewirfter und ebenſo wunderbar wieder bejeitigter 
Blindheit die Rede (Gen 19, 11; 2 Kö 6, 18ff.; Sad 12, 4 u. a.). Blendung: ift 
eine in der graufamen Kriegführung der alten Zeit beliebte Marter (Ri 16, 22; 1 Sa 
11,2; 286 25, 7; der 39, 7). Tobit erblindet dadurch, daß heißer Sperlingsfot 
ihm in die Augen fällt und in den Augen weiße Flecken verurfacht. Arztliche Kunft vermag 
nicht3 auszurichten; aber als er mit der Galle eines Fiſches, den der Engel feinem Sohne 
Tobias gigeben, feine Augen beftrich, wurde er wieder jehend (To 2, 10f.; 11,11F.). Der 
Verſuch, die Blindheit des Tobit medizinisch näher zu bejtimmen, ift ganz vergeblid). 
45 Noch überflüffiger ift es, über die wunderbare Heilkraft der Galle medizinijche Reflerionen 
anzuftellen. Immerhin darf daran erinnert werden, daß man im Altertum gegen eine 
eigentümliche Art von Hornhautfleden, „das weiße Augenfell“ (albugo), Fiſchgalle an: 
zuwenden pflegte (vgl. Fritihe zu To 2, 10; Friedreich a. a. O. I, 250). 
9. Fieber Eine Reihe von bebräifchen Ausprüden für Krankheiten bezeichnen 
60 diefe nad) der „Hitze“, der Fieberglut, die mit der Krankheit verbunden ift: NTTR (Ze 
26, 16; Dt 28, 22), MR?I (Di 28, 22), "TI (Di 28, 22), EI (Di 32, 24; Hab 
3, 5). Ob damit beftimmte Krankheiten gemeint find, läßt fih aus dem Zufammenhang 
(Strafandrohungen an das Volf) nicht entnehmen ; die Ausdrüde find alle oder zum Teil 
wohl nur von der Glut irgend einer Seuche gemeint (vgl. Hab. 3,5, wo ">27 in Parallele 
56 zu MSN fteht). Immerhin darf gerade in Paläftina an das dort noch heute in manchen 
Gegenden häufige Wechfelfieber gedacht werden. Die Entftehungsurfadhe ift ein Mikro— 
organismus, der in das Blut gelangt, wahrfjcheinlich übertragen durch Inſektenſtiche. Bor 
allem find die Blutorgane, namentlih die Milz in Mitleidenſchaft gezogen. Periodiſch 
wird dadurch Fieber hervorgerufen, z. B. jeden zweiten ober dritten Tag tritt ein Fieber— 
co anfall ein. er häufig hat die Krankheit auch einen unregelmäßigen Typus. Welcher 


Krankheiten und Heilkunde der Israeliten Krank 79 


Art das „große Fieber” uosrös ufyas der Schiwiegermutter des Petrus (Le 4, 38 f.; 
Mt 8, 14 f., vgl. Friedreich a. a. D. I, 274) und das ?yieber, an dem der Sohn bes 
Königiichen beinabe ftarb (Jo 4, 46 ff.), waren, läßt ſich nicht ausmachen. Joſephus 
(Ant. XIII, 15, 5) erzählt, daß Alerander Jannäus drei Jahre lang am Mechjelfieber 
krankte. — Wenn im Zujammenbang mit diefen Fiebern die „Schwindfucht” PET ge 6 
nannt ift (Le 26, 16; Dt 28, 22), jo ift dabei nicht an eine eigene Krankheitsform, 
etwa an Zungentuberfulofe, die heutzutage auch im Orient befannt iſt (Bruner a. a. ©. 
337 ff.), gedacht, fondern allgemein an Kräfteverfall und Abmagerung infolge böfer Seuche, 
Fieber ꝛc. 

10. Sonnenſtich. Daß bei dem heißen Klima Paläſtinas Fälle von Sonnen 10 
ftihen (ET 7272) nicht fehlen, ift natürlid. Der Sohn des Sunamitim (2 Kö 2, 19), 
der Gatte Judiths (ud 8, 3) jtarben am Sonnenftich, Jonas erkrankt daran (er 4, 8), 
und der Pialmift rühmt Jahwes Schuß, der den Frommen davor behütet, daß ihn am 
Tage die Sonne nicht ftiht, nody der Mond des Nachts (Pi 121, 6). Noch heute ift 
der Sonnenſtich in der Jordanebene bei Jericho nicht felten (Robinfon II, 526), und aud) 16 
jonft gefürchtet; die Drientalen in beißen Ländern verhüllen ſich den Kopf fehr forgfältig. 
In unferem Klima fommt es unter dem direkten Einfluß der Sonnenjtrablen nur zu roſe— 
artiger Entzündung der Haut; jo auch die leichteren Fälle in heißen Yändern (Pruner 
a. a. D. 118). In jchwereren Fällen tritt Entzündung der Gehirnhäute ein mit nach: 
folgendem Tod meift zwifchen dem vierten und fiebenten Tage, wenn nicht der Sonnen: 20 
ftih ganz raſch tötet, wie in den oben angeführten Fällen. Mit Sicherheit läßt ſich aber 
auch bier nicht bejtimmen, ob es fih in den genannten Fällen um Sonnenftid, oder 
nicht vielmehr um Hitzſchlag handelt, die Überhigung des Körpers nicht jowohl unter 
direftem Einfluß der Sonnenitrahlen, fondern durch Wärmeftauung, große Wärmeaufnahme 
bei mangelhafter Wärmeabgabe. VBenzinger. 3 


Krank, Albert, geit. 1517. — (Nik. Wildens) Leben des berühmten Doct. Alberti 
Crantzii u. j. f., Hamburg 1722, 2. Aufl. 1729; Johannis Molleri Cimbria literata III, 
p- 376— 391 ; Xeriton der hamb. Schriftjteller IV, S.178— 184; Carl Möndeberg, Der theo— 
logiſche Charakter des Albert Kran, in der Zeitſchrift des Vereins für hamb. Geſchichte, III 
(1851), ©. 399 —413; D. Krabbe, Die Univerjität Roftod, Rojtod und Schwerin 1854, I, 90 
S. 224.5 Rudolf Lange, Zur Geihihtihreibung des Albert Krank, in den banfijchen Ge— 
ihichtsblättern, Jahrgang 1885, S. 61—100; Ernit Schäfer, Zur Geſchichtſchreibung des Al— 
Ev at in der — des Vereins für hamb. Geſch. X (1899), ©. 3885484; AdB 

Albert Krantz wurde vor der Mitte des 15. Jahrhunderts, etwa 1445 ober auch 35 
etwas früher, zu Hamburg geboren. Er ftammte aus einer befannten und angefehenen 
— ſein Water belleidete einige ſtädtiſche Amter; feine Schweſter Bele wurde die 

dutter des berühmten Juriſten Johann Oldendorp (Jöcher III, Sp. 1046, vgl. Olden- 
dorpii opera, Basileae 1559, II, p. 527). Am 23. Mai 1463 wurde er in Roſtock 
inftribiert, und dieſes ift das erſte fichere Datum aus feinem Leben. Von Noftod ging so 
er zur Fortſetzung feiner Studien nah Köln, wahrſcheinlich jhon im Jahre 1464, als in 
Roitod die Peſt ausgebrochen war. Nachdem er anfänglich eifrig juriftiihe Studien ge 
trieben batte, wandte er ſich hernach bejonders der Theologie und der Geſchichte zu. Nach 
der Sitte der Zeit machte er dann zu feiner Ausbildung noch größere Reifen, auf denen 
er auch einige Univerfitäten befuchte; nad dem Zeugnis einer alten Urkunde (vgl. Meer, a5 
Geſchichte des hamburgiſchen Schul: und Unterrichtsmwejens im Mittelalter, Hamburg 1843, 
©. 363) wurde er in Mainz deeretorum doctor und in Perugia magister theo- 
logiae. Da er nad feinen eigenen Angaben in mehreren Städten Oberitaliend und in 
Rom jelbit geweſen tft, twird man mit Hecht annehmen, daß er diefe Pläge auf dieſer 
Studienreife bejucht bat. Schon um diefe Zeit begann er auf verjchiedenen Bibliotheken so 
fih den Stoff zu jammeln, den er fpäter in feinen großen Geſchichtswerken vermwertete. 
Bald nad) Beendigung feiner Studienreifen fcheint er an der Univerfität Roſtock als Pro- 
teffor angeftellt zu ſein; er hielt vor einer großen Anzahl von Zuhörern pbilofophifche und 
—— Vorleſungen, ward im Jahre 1482 Rektor der Univerſität und im Jahre 1486 
Dekan der philoſophiſchen Falultät. Um Michaelis 1486 ward er Syndikus des Rates 55 
der Stadt Yübed und im Oftober 1486 ſowie im Jahre 1487 und hernach wieder in 
den Jahren 1490 und 1491 war er in diefer Stellung auf mannigfache Weife für Lübeck 
tbätig; auf den verjchiedenen „Tagen“ in und außerhalb Lübeds vertrat er diefe Stabt 
und machte in ihrem Dienfte auch weite Reifen, 3. B. 1490 nach Liefland, 1491 nad) 


80 Krank 


Antwerpen. (Vgl. über diefe feine politische Thätigfeit Schäfer a. a. D. ©. 389 ff.). Es 
jcheint, als ob er im diefer Zeit feinen ordentlichen Wohnfis in Lübeck hatte; und es bleibt 
unklar, ob er trotzdem auch noch an der Univerfität zu Roſtock thätig war. Nach älterer 
Anfiht (vgl. Wildens a.a.D. ©. 4) war er bis zu ri Berufung nad) Hamburg Pro— 
5 fejlor der Theologie in Noftod, wo er jedenfalld im Jahre 1490 Doctor der Theo: 
logie wurde. Im Jahre 1492 ward er fodann als lector theologiae primarius, 
canonicus und possessor praebendae maioris primae an den Dom zu Hamburg 
berufen; er z0g nun im Mai 1493 nad Hamburg, mo er fortan wohnen blieb. Die 
Stellung als Yübeder Syndikus behielt er zunäcdft bei. Obwohl er in den Streitigkeiten 
10 des erzbifchöflichen Domes mit der Stadt Hamburg die Rechte des erfteren vertrat, fo 
ward er doch jet auch vielfah von der Stadt Hamburg, mitunter gemeinfchaftlich mit 
Lübed, oder auch als Vertreter der Hanſa mit politiihen Verhandlungen betraut, die ihn 
nun wieder mehrfach zu weiten Reifen veranlaßten und ihm fo wiederum vielfache Gelegen- 
beit zur Fortſetzung feiner gejchichtlichen Arbeiten in Archiven und Bibliothefen boten und 
15 ihn mit vielen gelehrten Zeitgenofjen in perjönliche Berührung brachten. So ging er 1493 
nad Zerbit, 1494 nach Yüneburg, Rotenburg, Lübeck, Burtebude, Hildesheim, 1497 nad) 
Antwerpen (von wo er, um nicht unnüß feine Zeit mit Warten zu verbringen, auch nad) 
Paris ging), 1499 nad Antwerpen und Brügge, 1503 als Vertreter des Kardinals Rai— 
mund nad; Stralfund und Roftod, 1504 wieder nad Brügge, ja noch 1507 für Lübeck 
zo nad Nykjöbing. Vom Jahre 1500 an fcheint er neben der Stellung des leetor prima- 
rius am Dom, in welder er theologifche Vorlefungen zu halten hatte, das Amt eines 
ftändigen Syndikus der Stadt Hamburg innegehabt zu haben. Um diefe Zeit erwählten 
ihn auch der König Johann von Dänemark und der Herzog Friedrih von Holſtein zum 
Schiedsrichter in ihrem Streite mit den Dithmarjen. Berufungen in auswärtige Amter 
25 lehnte er jegt ab. Als er im %. 1508 zum Defan des Domkapitel ernannt war, bielt 
er zweimal (1508 und 1514) in feiner Diözefe ftrenge Kirchenvifitationen, bei welchen er 
vielfach auf Abjtellung eingeriffener Mißbräuche und bei den Geiftlihen und Mönchen auf 
ftrengere Befolgung der kirchlichen Satzungen drang. 
Nach feinem Tode iſt Krank als Geichichtichreiber bejonders berühmt geworden ; man 
0 hat ihn wohl einen zweiten Adam von Bremen genannt. Andere freilich haben ihm ven 
ortwurf der Parteilichkeit und des Plagiats gemacht. Bei der Beurteilung feiner bifto- 
riſchen Werke darf nicht vergeſſen werden, dab fie alle erft nad feinem im Sabre 1517 
erfolgten Tode herausgelommen find, die Vandalia zuerft im Jahre 1519 in Köln, die 
Saxonia 1520 in Köln, die Dania deutſch 1545 in Straßburg, lateiniſch 1546 in Straß: 
35 burg, und endlich jein Hauptwerk, die Metropolis, 1548 in Yafel, jo daß er für ihre 
Herausgabe in diefer Form nicht verantwortlich ift. Außerdem hat er auch keineswegs 
feine Quellen nur mwörtlih aufgenommen; oftmals hat er fie überarbeitet, verfürzt oder 
ertveitert und verbeflert, jo daß es an Spuren eingehender Fritifcher Thätigfeit ihnen gegen 
über nicht fehlt und eine mörtliche Hinübernahme oftmals als eine Zuftimmung angeſehen 
0 werden darf. Jedenfalls find fie Beweiſe eines großen Fleißes und bilden in der hiſto— 
riſchen Litteratur ſchon durch die im ihnen angewandte Methode einen twefentlichen ort: 
jchritt. Daß fie dann in immer neuen Ausgaben erfchienen, namentli im 16., aber aud) 
noch teiltweife im 17. Jahrhundert, zeugt von ber großen Verbreitung, die fie fanden. Über 
dieje fpäteren Ausgaben vgl. bejonders das Lerifon der hamb. Schriftiteller a.a.D. ©. 181 ff, 
45 wo auch die ausführlichen Titel angegeben find. Für die Kirchengefchichte des Nordens 
(Dania) und die des nordweſtlichen Deutichlands (Vandalia, Saxonia und vor allem 
Metropolis) haben fie noch immer bedeutenden Wert; faft ebenjo wichtig find fie aber 
wegen ber Urteile ihres Verfaſſers über Begebenheiten und Zuftände für das Verftändnis 
der Tirchlichen Zuftände der Zeit, in der fie gefchrieben find. Krantz' eigene kirchliche Stel: 
50 lung fönnte ſchon daraus hervorgehen, daß jeine biftorifchen Werke in der römischen Kirche 
auf den Inder geſetzt find; doch geſchah das nad Bellarmins Zeugnis wegen der impiae 
notae ad marginem additae ab haeretieis. Jedenfalls aber geht aus ihnen fein 
firchlicher Standpunft oft deutlicher hervor, als aus feinen von ihm ſelbſt herausgegebenen 
oder während feines Lebens erjchienenen theologischen und philoſophiſchen Werfen. Unter 
55 diejen zeichnet ſich durch befonders jchönen Drud der Ordo missalis secundum ritum 
ecelesiae Hamburgensis, Straßburg 1509 (expensis providi viri Hermanni de 
Emdem, fol.) aus, Aus feinen Borlefungen für den hamburgiichen Klerus gab Bertold 
Moller im %. 1506 das spirantissimum opusculum in offieium misse heraus, aus 
welchem fein Streben, die Geiftlihen für ihren hoben Beruf zu begeiftern, deutlich hervor— 
co geht. Krank fteht auf dem kirchlichen Standpunkt des älteren Katholicismus und ift auf 


frank Krauth 81 


ibm als Lektor, Prediger und Dekan wiſſenſchaftlich und praktiſch zur Konſervierung der 
firhlichen Lehren und Orbnungen thätig, wie er denn dieſe fichtbare Kirche als die Spen- 
derin des Heiles anfieht. Aber er verjchließt fih auch nicht einzelnen Anjchauungen, in 
denen fich die Vorboten der neuen Zeit zeigen. Zwar ift er ein entjchiedener Gegner von 
Wiclef, Huß und anderen Neuerern (vgl. 3. B. Metropolis XT, 8, ed. 1568, p. 341, 6 
wo Johannes Hub als improbus cealumniator, loquax, elamosus, blasphemias in 
omnem romanam ecelesiam ausus proferre geſchildert wird), aber er täujcht ſich 
doch nicht über das in der Kirche vorhandene Verberben, wenn er auch die Wurzel des— 
jelben nicht erkennt. Neben der Betonung der Kirche als Heilsinjtitution findet jich doc) 
bei ihm die Erkenntnis, daß der einzelne Menſch zu einer fittlihen Erneuerung gelangen 10 
müfje, wenn die Kirche ihre Aufgabe erfüllen ſolle. Und von diefem Standpunkte aus 
werden wir auch am richtigiten fein befanntes Wort über Luther auffafien, das er wenige 
Tage vor feinem am 7. Dezember 1517 erfolgenden Tode, als ihm, da er jchon frank 
war, Luthers Thejen gebracht wurden, geäußert haben ſoll. Dem Auftreten gegen den 
ne der mit dem Ablaß getrieben wurde, fonnte er nur zuftimmen; aber er mochte 15 
es für ein die Kräfte eines Mönches überfteigendes Unternehmen halten, dieſem Mißbrauch 
fteuern zu wollen. 

Mas die Beglaubigung diefes Wortes anlangt, jo liegt wohl der erjte Bericht über 
dasfelbe in der Vorrede Joachim Mtollers zur eriten Ausgabe der Metropolis vor; dieſe 
Vorrede ift im Jahre 1547 gefchrieben. Zwar ift dem Unterzeichneten nicht gelungen, ein 20 
Exemplar diejes erjten Drudes zu erhalten; aber e8 ift durchaus anzunehmen, daß die be: 
treffenden Worte genau fo, wie fie jih in der Ausgabe von 1568 befinden, fchon in ber 
von 1548 ftanden, zumal fie in ihrem Verſolge vorausjegen, daß Aepin (geft. 1553; vgl. 
Bd I ©. 231, 11) noch lebe. Hier lautet der Beriht nun fo: Quare cum aegrotus 
ac fere animam agens vidisset propositiones Martini Lutheri contra indulgen- 3 
tias, considerans rei magnitudinem et imminentia pericula, quasi desperans 
de tantae rei successu, dixisse fertur: nihil effecturum esse contra tam po- 
tentes adversarios. Suum esse consilium, ut ab incepto desisteret. Frater, 
frater, inquit, abi in cellam et die: miserere mei Deus. Joachim Moller, 
geboren zu Hamburg im Jahre 1521 und geitorben zu Bardowieck 1588 als Doktor der 30 
Rechte und fürftlich lüneburgifcher Kanzler und Rat, war Sohn des hamburgifchen Sena= 
tors Joachim Moller; fein Vater ift ficher mit Krantz perſönlich bekannt geweſen (vgl. 
Otto Beneke, Das Gefchlechtsregiter der hamburgiſchen Familie Moller vom Hirſch, Ham: 
burg 1876); er fonnte aljo eine genaue Kunde von diefem Ausjpruche haben, und feine 
Auffafjung desfelben wird eben diejenige jein, die man in den Kran naheſtehenden Kreiſen 86 
batte. Die der Zeitfolge nach zweite Notiz von diefem Worte finden wir bei Heinr. Ban: 
taleon, prosopographia heroum atque illustrium virorum, Basileae 1565, II, 
p. 477; bier ift es faft genau fo referiert (jtatt die jtehbt dieito) und wird aud) ebenjo 
aufgefaßt. Martin Chemnig führt dann im 4. Teil feines examen coneilii Tridentini, 
der zuerjt im Jahre 1573 erſchien, das Wort in folgender Faſſung an: Vera quidem 40 
dieis, bone frater, sed nihil efficies; vade igitur in cellam tuam et ora: mise- 
rere mei Deus (Oftavausg. von 1606, IV, ©. 142). Das nächſtfolgende Zeugnis iſt 
das von David Chyträus in feinem Chronicon Saxoniae vom Jahre 1583, der die 
Worte in der Form: O frater, abi in cellam tuam et die: miserere mei Deus 
(Ausg. Lips. 1593, p. 223) anführt; und in diefer Form, die der Mollerichen faſt ganz 45 
gleicht, werden fie hernach meift angeführt. Alle diefe genannten Schriftiteller faſſen den 
Sinn der Worte fo auf, wie Moller es gethan, und nad dem ganzen Charakter von 
Krang ift auch eine andere Auffafjung nicht wohl möglih. Daß einige Katholiken in 
ihnen eine entjchiedene Verwerfung des Beginnens Luthers durch Kran gefunden haben 
(vgl. Möndeberg a. a. D.), erden wir für eine gejchichtlich nicht begründete Auffafjung 59 
derfelben halten dürfen. — Es mag noch erwähnt werden, Bär Luther die Saxonia (zu: 
erit gedrudt 1520) gekannt und gelefen bat; vgl. Emjt Schäfer, Yutber als Kirchenbiito: 
rifer, Gütersloh 1897, ©. 358 Anm. und ©. 477. D. Garl Berthean. 


Krauth, Charles Porterfield. Profeffor und Doktor der Theologie in Phila— 
delpbia, geit 1883. — Quelle: Charles Porterfield Krauth, D. D. LL. D. by Adolph 55 


Spaeth, D. LL. D., Professor in the lutheran Theological Seminary in Philadelphia .. 
In two Volumes, Vol. I. 1823-1850 .. . New-York, The Christian Literature Com- 
pany, 1848. 


Reols@mcyklopäbie für Theologie und Hlirde. 3. 9. XI. 6 


82 Kranth 


Dr. Krauth war der bebeutendfte Theologe der Tutherifchen Kirche englifcher Zunge 
in Amerifa. Seine Vorfahren jtammten wahrjcheinlih aus der Gegend des Nie eins. 
Sein Großvater, Karl J. Krautb, fam gegen Ende bed 18. Jahrhunderts nad) 
Amerika, und wirkte als Lehrer und Organift in Benniylvania und Virginia. Sein Bater 

5 war Harl Philipp Krauth (1797— 1867), Paſtor in Martindburg, Virginia, und Phila— 
delphia, Präfident des Pennſylvania Kollegiums in Gettysburg, und jpäter Profeflor am 
theologijchen Seminar dafelbjt, ein berzensfrommer Mann, von unermübdlichem Forſcher⸗ 
fleiß, und umfafjender Gelehrjamfeit, dabei ftill und beicheiden, liebreih und friebfertig 
gegen jedermann. Geine Eröffnungspredigt, die er ald Präfident der lutheriſchen General: 

10 funode a. 1850 in Gharlefton bielt, erwedte bei den Eonfeffionellen Zutheranern Deutſch⸗ 
lands große Hoffnungen. Sie ſahen darin die Morgenröte eines neuen Tages für bie 
amerifanijch-lutherifche Kirche, den Anfang einer bewußten Umkehr zum Betenntnid der 
Väter. Sein Sohn Charles Porterfield Krautb iſt Gottes auserwähltes Rüftzeug geweſen, 
dieſe Hoffnungen ihrer Vertoirklihung näher zu bringen. Er war geboren am 17. März 

15 1823 zu Martinsburg, Virginia. In feinem zehnten Jahre fam er nad Gettysburg und 
abjolvierte das dortige Kollegium ſchon mit jechzehn Jahren. Zwei Jahre fpäter voll» 
endete er feinen theologiſchen Kurfus, und trat als blutjunger Mann von achtzehn Jahren 
ind Predigtamt ein. Er bediente zunächſt eine Miffionsgemeinde zu Canton, einer Vor: 
ftadt von Baltimore, und übernahm dann a. 1842 eine größere Gemeinde in Baltimore 

20 ſelbſt. Nach einem kurzen Poftorat in Martinsburg, Virginia, feinem Geburtsort, folgte 
der junge, allgemein beltebte Pastor einem Ruf an die Gemeinde zu Wincheſter, Virginia, 
die er 1348 1855 bediente. Schon damals hatten feine theologischen Anſchauungen jene 
bedeutfame Wendung genommen, die ihn von dem Bann des unlutberifchen, methodiftifchen 
Weſens los, und mit der Zeit zum Hauptvertreter eines entſchiedenen befenntnistreuen 

235 Luthertums in englifcher Sprache machte. Den Winter 1852—1853 brachte er, um feiner 
leidenden rau willen, in Weſtindien zu, auf den Inſeln St. Thomas und Santa Cruz. 
Auf St. Thomas bediente er eine meiſt aus Farbigen beftehende niederländifchereformierte 
Gemeinde, deren Paſtor durch einen Todesfall in feiner Familie plöglih nad Amerika 
abgerufen war. Im Jahre 1855 berief ihn die erfte engliſche Gemeinde zu Pittsburg, 

und im Jahre 1859 die engliiche St. Markus:Gemeinde zu Philadelphia. Diefe Verbin: 
dung war aber nur von furzer Dauer. Er übernahm die Redaktion des Wochenblattes 
„Ihe Lutheran“, das in feiner Hand die fcharfe, ſchneidige Waffe wurde, mit welcher 
das verwaſchene „Amerikaniſche Luthertum“ gefchlagen, und einer neuen Ara für Die 
englifchelutherifche Kirche Bahn gebrochen wurde. Als das Minifterrum von Pennfylvania, 

85 im Gegenfag gegen die Generaljynode, ihr eigenes theologifches Seminar in Philadelphia 
gründete, a. 1864, da mar e3 eine felbftverftändliche Sache, daß er den Lehrſtuhl für 
dogmatifche Theologie zu übernehmen hatte. Bei der feierlichen Eröffnung bes Seminars 
und Inſtallierung der eriten Profefjoren war er, der jüngfte unter feinen Kollegen, der 
Spreder, der in ihrem Namen ihre theologische und Kirchliche Stellung darzulegen hatte. 

40 Mit den Schritten, die zur Gründung des General-Konzils führten, begann für ihn eine 
neue Thätigkeit. Während er früher vorwiegend volemitch gearbeitet hatte, in Abwehrung 
des Irrtums und Verteidigung der Wahrheit, galt es nun den rechten Grund zu legen, 
auf den ſich eine befenntnistreue Kirche in Einheit des Glauben? mit den Vätern er- 
bauen, und ihre alten fchönen Gotteödienfte, die ihr in Zeiten der Lauheit und des Ratio- 

5 nalismus abhanden gelommen waren, wiederherftellen fonnte. So nahm er in der Kirchen- 
buchs-Kommiſſion eine hervorragende Stellung ein. Er entwarf die Grundartifel und 
Konftitution des General-Konzils, wie fie auf der Konvention zu Neabing, a. 1866, ans 
genommen wurden. Er war der Verfaſſer der Gemeindeordnung, die nad langen De- 
batten endlih a. 1880 angenommen wurde. Als im General:fonzil die gene über die 

50 Grundfäge der Kirchengemeinjchaft eine brennende wurde, fchrieb er eine Reihe von ge 
diegenen Artikeln im Lutheran, die er fchließlih in 106 Theſen über Abendmahls- und 
Kanzel:Gemeinfchaft zufammenfaßte, in deren grünbdlicher, präzifer und umfafjender Be— 
bandlung diefes delifaten Punktes ſich feine ganze — Entwickelung zuſpitzt. Der 
Standpunkt, den er dabei vertritt, iſt der ſtreng konfeſſionelle, daß Abendmahlsgemeinſchaft 

55 Kirchengemeinſchaft iſt, und jeder Unionismus am Altar und auf der Kanzel prinzipiell 
zu verwerfen fei. In Dr. Krauths Perſon erfchien die geſunde befenntnistreue Entwicke— 
lung des General:Konzils gleichſam verkörpert. Ein volles Jahrzehnt war er Präfident 
diejes Körpers, bis ihm feit 1880 fein leidender Zuftand den Bejuch der Berfammlungen verbot. 

Seine eminente Begabung und vielfeitige Gelehrfamteit fanden auch außerhalb feines 

co engeren Firchlichen Kreifes verdiente Würdigung. Bald nachdem er jeine Profeffur am 


Krauth 83 


Seminar in Philadelphia angetreten, wurde er auch in den Verwaltungsrat der Univer— 
fität von Pennſylvania erwählt, und dann a. 1868 ala Profefjor der Philofophie und 
Moral in die Lehrerzahl diefer tüchtigen Anftalt berufen. Seit 1873 befleidete er auch 
das Amt des BVicefanzlerd, und a. 1881 übernahm er noch die Profeſſur der Gefchichte. 
Er gehörte zu der amerikaniſchen Kommiffion zur Revifion der engliichen Bibelüberfegung, 5 
als Glied der altteftamentlihen Abteilung, und förderte das Werk befonders durch feine 
Vertrautheit mit den alten englifchen Überjegungen. Dr. Krauth bat eine ſehr ausge 
dehnte ſchriftſtelleriſche Thätigkeit auf theologifchem und philoſophiſchem Gebiete entiwidelt. 
Seine Beiträge zu den kirchlichen Blättern würden Bände füllen. Sie erjtreden ſich über 
eine lange Reibe von Jahren, 1846-—1882. Unter feinen Schriften find bejonders zu 
nennen: Eine englifche Überjegung von Tholuds Kommentar zum Jobannes-Evangelium, 
1859; eine neue Ausgabe von Flemings Vocabulary of Philosophy, 1860, und in 
bedeutend erweiterter Form 1875; eine neue Ausgabe von Berkeleys Principles of 
human knowledge, mit Anmerkungen und Einleitung, 1874; eine englifche Überjegung 
der Augsburgifchen Konfeſſion, mit Einleitung und Anmerkungen, 1868; The Conser- ı 
vative Reformation and its theology, fein Hauptiwerf, 1872, worin er das MWertvollite 
feiner theologischen Auffäge zufammenitellte. An mehreren Enchklopädien war er ein ge 
fuchter Mitarbeiter. Zum Yutherjubiläum, 1883, batte er eine ausgedehnte englische 
Lutberbiographie geplant, mit deren Abfafjung ihn die Pennſylvaniſche Synode betraute, 
und in deren nterefje er im Jahre 1880 eine Reife nad Europa unternahm. Leider 20 
blieb die Arbeit unvollendet. Am 2. Januar des Lutherjubeljahres 1883 ging Dr. Krauth 
beim, noch ebe er fein fechzigftes Lebensjahr vollendet. 

Die Bedeutung Dr. Krauths für die innere Entwidelung des Luthertums in englischer 
Sprache kann ſchwerlich überfchägt werden, wenn fie vielleicht auch erft von fpäteren Gejchlech- 
ten in ihrem vollen Umfang gewürdigt werden mag. Für die weltgefchichtliche und rechts: 25 
geichichtliche Stellung der lutheriſchen Kirche ift mit ihrer Verpflanzung auf den amerifanijchen 
Boden und ihrem Übergang in die engliiche Sprache eine Beriode von der allergrößten Be: 
deutung und Tragweite angebrochen. In Anechtögeftalt, als ein armer verachteter Fremdling 
und Bilger ift fie eingetreten in diefe neue Welt, und bat in ihrem Völfergetümmel ihr be 
jcheidenes Neft zu bauen begonnen. Aber bei aller Armut und Unſcheinbarkeit hatte fie so 
doch gerade bier von Anfang an den Beruf und eine Gelegenheit, wie nie zuvor, fich in 
ihrem eigenem Geifte zu erbauen, und das ihr anvertraute Gut in Lehre und Belenntnis, 
in Gottesdienftordnung und Verfaſſung, als Freificche zu vollem harmoniſchem Ausdruck 
zu bringen. Das fonnte ihr aber nicht gelingen, wenn fie nicht ihr Eigentümliches tief 
und ficher erfaßt hatte und entjchloffen und ftark genug war, es den fremdartigen ftörenden 35 
Einflüfjen gegenüber feitzubalten, die von allen Seiten auf fie eindrangen. Dieje Wider: 
itandsfraft und Kampfesfreudigkeit erlahmte aber bei vielen, befonders da, wo mit dem 
Verluſt der deutichen Sprache der Faden des hiſtoriſchen Zuſammenhangs abgerifjen mar, 
und man anfing fi des Yuthertums in feiner Sfoliertheit zwiſchen Romanismus und 
reformiertem Proteitantismus zu ſchämen. Die eigenen Kinder waren an der Mutter so 
irre geworden, und man durfte fich nicht wundern, wenn andere, jelbft hervorragende 
Theologen ein ganz faljches Bild von ihr fich zurecht machten. In folder Zeit hat Gott 
der Herr der amerikanijchelutherifchen Kirche in Dr. Krauth ein Werkzeug eriwedt und 
ausgerüftet, das durch natürliche Begabung und durch allgemeine, wie fpeziell theologifche 
Bildung berufen war, nicht bloß unter ihren eigenen Kındern wieder ein Bewußtſein und 45 
Verſtändnis ihrer Herrlichkeit zu wecken, fondern auch nad außen bin fie kräftig und 
fiegesfreudig zu vertreten, als die Mutterkicche der Reformation, als die gefunde Vereinigung 
echt fonjervativer Katholicität mit echt reformatorifchem Protejtantismus. Wie Luther im 
Klojter und Paulus zu Gamalield Füßen, jo hatte audy Dr. Krauth durch jeine ganze 
Jugend: und Schulbildung in perfönlicher Erfahrung den Geift fennen gelernt, den er bo 
fpäter fo mächtig und erfolgreich befämpfte. Ohne irgend welche äußere Autoritäten und 
Einflüffe, einfady durch das tägliche und gründliche Studium der hl. Schrift und der Be- 
fenntnisfchriften, fam er ſchon in den erjten Jahren feiner paftoralen Thätigkeit zu einem 
völligen Umſchwung feiner theologischen Anſchauungen in der Richtung auf das lutherifche 
Belenntnis. ALS jehsundzwanzigjähriger junger Mann bat er mit völliger Klarheit und 55 
Beitimmtheit die —— ausgeſprochen, die ſeine ganze ſpätere theologiſche und kirch— 
liche Wirkſamkeit geſtaltet haben. Dem ungeſchichtlichen, ſubjektiviſtiſch zerfahrenen Zeitgeiſt 
gegenüber ſchaut er ſich um nach dem Zeugnis der Geſchichte, nach dem Bekenntnis der 
Kirche, wie es aus der großen Kampfeszeit des ſechzehnten Jahrhunderts hervorgegangen 
iſt. Mit allem Eifer proteſtiert er dagegen, daß die Begriffe „Amerikaniſch“ und „Luthe— so 

6* 


— 


0 


81 ſtrauth 


riſch“ irgendwie miteinander in Widerſpruch ſtehen ſollen. „Die Welt verdankt der Re— 
formation mehr als unſerem Amerika. Ja, Amerika verdankt der Reformation mehr als 
ſich ſelbſt. Ich bin erſt ein Lutheraner, und dann ein Amerikaner. In meinem Herzen 
iſt kein Konflikt zwiſchen beiden, ſie ſchmelzen harmoniſch ineinander. Wir ſtehen hier 
5 mitten im Sektenweſen drin und dürfen uns nicht leichtſinnig dazu hergeben, den reißenden 
Strom des Separatismus zu verjtärfen, der mehr als alles andre das Gedeihen eines 
gefunden Chriftentums in unferem Yande zu zerjtören droht. Wir müſſen damit anfangen, 
uns jelber fennen zu lernen und ſolcher Erkenntnis treu fein. Laßt uns doch nicht 
mit unferen reichen Schägen an fremden Thüren betteln gehen, während wir felber die 
10 Fülle auszuteilen haben. Steine Kirche kann Reipeft vor fich felber haben, und anderen 
Achtung einflößen, wenn fie ſich ibrer eigenen Gejchichte ſchämt.“ So fpricht er es denn 
unverhohlen aus, zum vielfachen Argernis des amerikanischen Nativismus: „Das Salz, 
das unfere Kirche bier bewahrt bat, it germanifchen Urſprungs.“ Er vertieft fich in die 
deutfchen Väter, ihre Dogmatik, ihre Agenden und Xieder, wie fpäter für feine Arbeit 
15 an der Univerfität, in die deutjche Philoſophie, deren eigenartigen Sprachſchatz er in fein- 
finniger, treffender Weife ins Englifche zu übertragen verjtand. Er bat dem deutjchen Geift 
ins Herz geihaut, wie wohl fein anderer englischer Gelehrter Amerikas. Eben darum will 
er auf kirchlichem Boden nichts willen von einem Spradnativismus nad) der einen oder 
anderen Seite bin. „Es ift ein fanatifches Beginnen, unfere große Kirche zu einer deut— 
20 ſchen oder engliſchen Sekte einengen zu wollen. Die lutherifche Kirche ift weder engliſch 
noch deutih. Und wenn auch diefe beiden Sprachen nimmer gejprochen würden, jo kann 
fie doch nicht vergehen.“ Dabei aber ift er ſich der Gefahr wohl bewußt, die für den 
Glauben und das Leben der Kirche in dem Übergang von der deutjchen zur englifchen 
Sprade lag, und bat immer wieder feine marnende Stimme dagegen erhoben. „Take 
23 care of the German, the English will take care of itself“ (forgt für das Deutjche, 
das Englische wird für fich felber forgen). Diefe feine Außerung ift in der amerikaniſch— 
lutberifchen Kirche geradezu fprihtwörtlich geworden. „Unfere Kirche mag englifch reden, 
recht und gut. Aber, wenn das alles ift, dann mwird die neue Sprache fie in ein neues 
Leben hinüberloden. Alle lebenden Sprachen haben lebendige Herzen binter ſich, und 
30 ziehen uns in den Strom ihres eigenen Lebens hinein. Unfere Kirche darf nicht die Dienit- 
magd der Sprache werden, fondern vielmehr muß fie die Sprache zu ihrer Dienjtmagd 
machen. Sonft wird es dahin kommen, daß die neue Sprache fie in eine neue Kirche 
verwandelt, ftatt daß die alte Kirche eine neue Sprache getvinnt; dab das Englifche die 
Kirche beberricht, anftatt die Kirche das Englifhe. Auch in der Spracdenfrage waren 
85 unfere Väter in Amerifa durchaus nicht jo beichränfte Köpfe, wie es jegt Mode geworden 
ift fie anzufehen. Es war nicht fo jehr die englische Sprache, als vielmehr das englijche 
Leben des Yandes, das unferer Kirche taufende ihrer Kinder abwendig gemacht bat.“ Hand 
in Hand mit der innigen, tief gegründeten Überzeugung von der jchriftgemäßen, unanfedht- 
baren Wahrheit des lutherifhen Belenntnifjes und der begeifterten Liebe zu feiner Kirche 
40 ging bei Dr. Krauth der feſte, beinahe ſchwärmeriſche Glaube an eine große und berr- 
liche Zukunft derfelben in ihrer neuen amerifanifchen Heimat. In diefem Stüde war er 
ein Optimift, der fich durch feine noch fo ſchwere, bittere Erfahrung irre machen ließ. 
„Die lutberifche Kirche ift dazu bejtimmt, in dieſem Lande ihr wahres Leben und ihren 
echten Geift voller und herrlicher zu entfalten, als jemals feit der Neformation, weil fie 
45 ſich bier ohne allen Zwang und Bevormundung entwideln kann.“ Dazu aber bedarf es, 
wie er Har erfannt und deutlich ausgejprochen bat, nicht einer bloß mechanischen Ueber: 
tragung lutheriſcher Schriften in die engliiche Sprache. Das reicht nicht bin, um die 
Grundgedanken lutberifcher Theologie dem engliihen Sprachkreis zugänglich und heimiſch 
zu maden. Ihr Geiſt und Leben felbjt muß in das Jdiom der neuen Nationalität bin: 
so eingeichafft werden, im welche fie in Amerika eingeht. Gerade dazu war nun aber 
Dr. Krauth vor anderen berufen und befähigt. Ein Stenner der engliihen Sprache und 
Litteratur, wie wenige feiner Zeitgenoffen, ganz befonders vertraut mit den älteren Eaffi- 
chen Dichtern bis herunter zu Wordsworth, deren Zeilen feinem treuen Gedächtnis in 
reichitem Maße zur Verfügung jtanden, jo recht im Bollbefis der edelften Erzeugniſſe des 
55 engliichen Geiſtes, eingelebt in jeine ganze Denk: und Anjchauungsmweife, und ein Meijter 
in präzifem, ſchön und jcharf geichliffenem Stil, dabei ein gründlicher, vielfeitiger Ge: 
lehrter im deutfchen Sinn des Wortes, der Sammler und Bejiger einer der reichhaltigiten 
und mwertvolliten Privat-Büchereien, von etwa 15000 Bänden, in deren Schägen er völlig 
zu Haufe war —, war er der Mann, von Gott erforen, der vornehmite Dolmetſcher der 
eo lutherijchen Reformation für die engliſche Weltfpracdhe zu werden. A. Späth, Philadelphia. 


Krell 85 


Krell (auch Crell), Nikolaus, kurſächſiſcher Kanzler zur Zeit der kryptocalviniſtiſchen 
Bewegungen in Sachſen, geſt. 1601. — Quellen: a) Zuſammenfaſſungen: M. Ritter in 
der AdB Bd 17 (Leipzig 1883), ©. 116—122; Baur in der Allg. Encyelopädie der Willen- 
ihajten und Künjte von Erjh und Gruber, 20. Teil (Leipzig 1829, ©. 122—124; Hafe, 
Rofenvorlefungen, Leipzig 1880, Nr. 5; Kirchliches Handleriton, berausg. von Carl Meufel, 5 
2. Bd, S. 42—44; Weper u. Welte, Kirchenlerifon, 7. Bd (Freiburg i. B. 1891), S. 1049. 
1237; F. Blandmeijter, Sächſiſche Kirhengefchichte, Dresden 1899, ©. 162—166. 428f.; — 
b) Bildungsgang: E. Friedberg, Das Collegium Juridicum. Ein Beitrag zur Geſchichte der 
Leipziger Suriftenfatultät, Leipzig 1882, ©. 105; ©. Ehr. Winzer, Summarifhe Nachricht 
von dem Raths-Collegio In ..... Leipzig, jortgefegt von}. Fr. Vollbert, Leipzig 1783. (Exem- 10 
plar der Leipziger Stadtbibliothef mit handichriftlihen Nachträgen). Matricula Rectoralis 
(Handjchrift der Stadtbibliothef in Leipzig); A. Clemen in „Ueberjicht über die gefchichtliche 
Entwidelung der Gymnaſien“. Beröffentlihungen zur Geſchichte des gelehrten Schulweſens im 
Albertiniſchen Sachſen, beraudg. im Auftrag des Sächſiſchen Gymnajiallehrervereins, 1. Teil, 
Leipzig 1900, S. 32; Lorenz, Örimmenjer-Album, Grimma 1850; 4. Frauftadt, Grimmenier- 15 
Stammbud), 1900. Lebensnadrichten über die Zöglinge der Fürſtenſchule Grimma, Meißen 
1900, S. 17, Nr. 96. Promotiones Magistrales (Handichrift der Stadtbibliothet in Leipzig). — 
ec) Kirhenpolitit. Die Akten über Krell befinden ſich im Königl. Hauptftaatsardiv zu Dresden 
und begreifen bier 9—12 Xofate, find jedoch nicht mehr vollftändig vorhanden, da wahrjcdein« 
lid vieles nach Prag gejendet worden und von dort nicht wieder zurüdgelangt ift. Das 20 
Wichtigſte daraus in: Samml. verm. Nachr. z ſächſ. Gejchichte IV, 1—185; V, 295—333; 
Weiße, Mufeum III, 575.; deffen Neues Muf. 9ff. Aeltere Litteratur: Beſchreibung 
der calviniſchen Rotte, in Sachſen eingeihlihen, Jena 1591; Gundermanns zu Leipzig Klage, 
Bein und Belenntnis 1592 (Gedicht) ; Yeichpredigt, Bber den Custodierten D. NICOLAUM 
KRELL... durd Nicolaum Blumium ... Erſtlich gedrudt zu Leipzig ꝛe; Urb. Pierius, 25 
Eramen und Erleuterung der in die Leichpredigt 2c. eingejtreuten jaljchen Bejchüldigungen u. 
unerfindl. Anllagen, Bremen 1602; 9. C. Engelten, Historia Nic. Crellii capite plexi, variis 
ab errationibus liberata, Rostoch. 1727; Gleich, Annal. eccles. 1, 321 fj., 352 f., 416 ff.; 
Leben, Scidjale und Ende des Dr. N. Erell, Leipzig 1798; Arnold, Unpart. Kirchen- und 
Kegerbiftorie II, 864; Thomafius, Annalen, ©. 207. Neuere: Hajje, Abriß der meihn.: 30 
albertin.ſächſ. Kirchengeichichte IL, 65 ff., mit den Ergänzungen hierzu in: Niebner, Zeit— 
ihrift für die hit. Theol., 1848, ©. 315ff.; Gretichel-Bülau, Geſchichte d. ſächſ. Volkes und 
Staates II, 116 ff.; Böttiger-Flathe, Geihichte d. Kurf. u. Königr. Sachſen, II, 94ff.; Ridyard, 
Der Kurfürſtlich Sächſiſche Kanzler Dr. Nicolaus Krell, Dresden 1859, 2 Bde; Robert Calinic), 
— ſächſ. Kanzler, Chemnitz 1868; G. Saran, Der Kryptocalvinismus in Kurſachſen und 35 

r. Nik. Krell, in: Beyſchlag, Deutſche evangel. Blätter, 1879, S. 596 ff.; Henke, Peucer und 
Krell, Marburg 1865; F. Brandes, Der Kanzler Krell, ein Opfer des Orthodoxismus, Leipzig 
1873; M. Ritter, Briefe und Alten zur Gefhichte des bdreißigjährigen Krieges in den Zeiten 
de3 vorwaltenden Einflufies der Witteläbacher, 1. Bd, ©. 10-61; F. von Bezold, Briefe 
des Pfalzgrafen Johann Gafimir mit verwandten Schriftitüden gefammelt und bearbeitet, 40 
2. Bd, 1582-1586, Münden 1854, ©. 419, Anm. 1: M. Ritter, Deutſche Gefchichte im 
Beitalter .der Gegenreformation und des dreißigjährigen ferieges (1555 —1648), 1. Bd (Stutt- 
gart 1889), ©. 644. 2. Bd (Stuttgart 1895), S. 44—61; ©. Droyfen, Das Zeitalter des 
dreigigjährigen Krieges. Geſchichte und Vorgeihicdhte, Berlin 1888, ©. 364— 375 (hier ©. 374 
ein ——— anonymer Stich Caput Nicolai Crellii Cancellarii Christiani I. Electoris 46 
Saxoniae); W. Ritter, Das Schidjal des Dr. N. Krell in K. von Webers Archiv für die Säch— 
ſiſche Gejchichte, 7. Bd (Leipzig 1869), ©. 211— 217; 8. ©. Helbig, Zur Geſchichte der fur: 
ſächſiſchen Politik 1590 und 1591, ebenda S. 287— 317; 3. Janſſen, Gefchichte des deutichen 
Boltes, 5 Bd ©. 90 ff. 137—140; 6. Bd, S. 139. 5035.; 7. Bd, &.571—574; ©. Kawerau, 
Reformation und Gegenreformation (Lebrbucd der Kirchengeſchichte von W. Möller, 3. Bd), 50 
2. Aufl, Freiburg i. B. 1899, ©. 267. 274 bis 276 ; 8. v. Weber, Ardiv f. d. Sächſiſche 
Geihichte, 8. Bd (Leipzig 1870), ©. 219: B. Bohnenjtädt, Das Prozehverfahren, gegen den 
hurjähfiihen Kanzler Dr. Nicolaus Krell 1591 bis 1601. Dargeftellt nach den Alten des 
Dresdener Haupt:Staatdarhivs. AJnaugural-Differtation, Halle a. S. 1901. 


Nikolaus Krell wurde um 1550 in Leipzig ald Sohn des Profeſſors der Defretalen, 55 
Kanonifus des Merfeburger Domkapiteld und Profonfuls des Leipziger Nates, Dr. jur. 
Wolfgang Krell, geboren. Bereit? im Sommerjemefter 1556 wurde er als letter in bie 
Meignifche Nation an der Univerfität aufgenommen. Nach feines Baters frühem Tode be: 
fuchte er unter dem Rektor Adam Siber 1568 bis 1571 die FFürftenfchule zu Grimma, 
widmete ſich in feiner Vaterftadt dem Studium der Rechtswiſſenſchaft, wurde 1572 Bacca= 6 
laureus, am 27. Januar 1575 als 17. von 38 Magifter, und jchlo feine Bildung mit 
einer Reife nach der Schweiz und — ab. Hier hat er ſich wohl die juriſtiſche 
Doltorwürde erworben. In feine Vaterſtadt zurückgekehrt zeigte er als Dozent an der 
Univerfität wie als Sachwalter eine hervorragende Befähigung. Daher ernannte ihn 
Kurfürſt Auguft 1580 zum Hofrat. in ber — * und ordnete ihn 1581 66 


86 Sirell 


dem Kurprinzen Chriftian ald Rat und Führer bei. Als diefer 1586 nad dem Tode 
feines Vaters zur Kurwürde gelangte, erhob er wenige Monate fpäter den Dr. Krell 
zum geheimen Rat und 1589 nah dem Tage von Langenſalza an David Peifers, 
des Hauptes der lutheriſchen Beamtenpartei, Stelle zum Stanzler mit beinahe unum: 

6 ſchränkter Gewalt, indem gleichzeitig der von dem Kurfürften Auguft eingefegte Geheimrat 
— wurde und alle Befugnis dieſes Kollegiums in der Hauptſache auf Krell allein 
überging. 

ach und hoch war dieſer emporgeftiegen, tief und jäh war fein all. Kurſachſen 
war zu der Zeit, als Krell anfing, die Seele der Staatsleitung zu werden, wieder ein 

10 ftreng lutherifches Land. Der Verſuch der Wittenberger, dem calviniftifch gefärbten Phi: 
lippismus unter dem Dedmantel des Luthertums im Lande Eingang zu verichaffen, mar 
1574 energisch unterbrüdt worden. Der Kanzler Gracau, der furfürjtliche Leibarzt Peucer, 
der Hofprediger Schü und der Superintendent Stößel hatten ſämtlich ihre Ämter ver: 
loren und befanden * entweder in ſtrenger Haft oder waren in ihr bereits geſtorben. 

ib Durch die Konkordienformel und das 1580 publizierte Konkordienbuch hatte das lutheriſche 
Bekenntnis theologiſchen Abſchluß und kirchliche Sanktion erhalten. Die hoben Kirchenämter 
im Lande waren faft überall mit ftrengen und eifrigen Lutheranern beſetzt. Nur wenige 
Vertreter der calvintfchen Lehre fanden fi „unter dem Adel und in den gebildeteren bür— 
gerlichen Kreifen. 

20 Krell dagegen hatte früher auf ſeinen Reiſen durch Frankreich und die Schweiz mit 
Beza in Genf verkehrt und mit calviniſtiſchen Grundſätzen ſich befreundet. Sobald er daher 
zur Macht gelangt war, eröffnete er durch eine ganze Reihe tiefgehender kirchlicher Maß— 
regeln eine zweite Epoche des Kryptocalvinismus für Kurſachſen, allerdings nicht ohne 
Mitwiſſen und Zuſtimmung des von dem Hofprediger Schütz in philippiſtiſchen Anſchauungen 

25 erzogenen, daber wenig jelbitftändigen Kurfüriten Chriftian I., welcher übrigens verficherte, 
weder Galvinift noch Flacianer, fondern gut hriftlid fein zu wollen. Die Unterzeichnung 
der foeben erſt nad fchmweren Kämpfen aufgerichteten Konkordienformel wurde von den 
Kirchendienern feit 1587 nicht weiter gefordert, wie denn Krell jelbjt bei feiner Beitallung 
zum Stanzler auf feinen Wunſch damit verfchont wurde. Ein landesherrlihes Mandat 

so vom 28. Auguft 1588 gebot den Predigern, „das unzeitige und unnötige, auch ärgerlich 
Gebeiß, Gezänt und Verdammnis, deſſen fich etliche mehr zu Zerrüttung denn Erbauung 
und Bauung der hriftlichen Gemeinden aus geheffigem Gemüte eine Zeithero unterftanden, 
gänzlid; zu vermeiden”. Der Superintendent Selneccer in Xeipzig, welcher ſich dadurch 
in feinem polemifchen Eifer nicht jtören ließ, wurde 1589 entlaſſen und an feine Stelle 

s5 der calvinijtiiche Paftor an der Nikolaifirche Wolfgang Harder gejebt, während als Paſtor 
an der Thomasfirche der gleichgefinnte Gundermann berufen wurde. In Wittenberg lich 
man Polykarp Leyſer, den Mitarbeiter bei dem Konkordienwerke, nad) Braunſchweig ziehen 
und berief an feine Stelle den Superintendenten Urban PBierius aus Küftrin. In Dresden 
wurde der Hofprediger Mirus, welcher dem Kurfürften erklärte, er werde dem hl. Geiſte 

0 das Maul nicht ftopfen, deshalb 1588 feines Amtes entjeßt und eine Zeit lang auf die 
Feſtung Königftein gebracht. Die beiden Hofprediger Salmutb und Steinbadh dagegen 
twirkten für den Galvinismus durh Wort und Schrift; jener bearbeitete in Gemeinſchaft 
mit Pierius eine Bibel mit calviniftifchen Glofjen, die jogenannte Krelliche Bibel, welche 
aber nur bis zum 2. Buch der Chronifa vorrüdte, diefer einen Katechismus von gleicher 

45 Tendenz. Gleichzeitig wurde 1588 das Oberfonfiftorium zu Dresden aufgehoben und die 
Herausgabe theologiſcher Schriften einer fcharfen Cenſur unterftellt. Doch tiefer als durch 
alle diefe Vorgänge wurde das Firchliche Volksbewußtſein verlegt durdy die unter dem 
4. Juli 1591 anbefohlene Abichaffung des Exorcismus bei der Taufe, in welcher nicht 
bloß der gemeine Mann, fondern je ein großer Teil der Geiftlichen einen ſchweren, die 

so Gewiſſen bebrüdenden Eingriff in das Weſen des Sakraments erblidte. Zwar batte 
Chriſtian I. felbft feine jüngfte Tochter Dorothea im — 1591 zum tiefſten Leidweſen 
der Kurfürſtin Sophia durch den Hofprediger Salmuth ohne jene Formel taufen laſſen; 
aber viele ließen jetzt ihre Kinder lieber ungetauft oder ſuchten die Taufe auswärts nach. 
In der Kreuzkirche zu Dresden erzwang ein Bürger und Fleiſcher bei der Taufe ſeines 

55 Kindes den Exorcismus mit dem Beile in der Hand, in Leipzig und anderwärts fam es 
zu tumultuarifchen Auftritten. Als der Kurfürjt mit Krell um jene Zeit auf einer Reife 
nad Pirna fam, bat ihn der Superintendent Balthafar Kademann mit feinen fämtlichen 
Geiſtlichen fußfällig, fie mit der Unterfchrift wegen der Weglafjung des Erorcismus zu 
verichonen. Der Kurfürft war fichtlich betroffen und ließ den Kanzler hart an: „Das hab 

nic nicht gewußt, daß das Ding fo viel zu bedeuten bat.“ 


Krell 87 


Wie es bei einzelnen dieſer kirchlichen Reformen zweifelhaft bleibt, ob ſie auf Krell 
allein oder nur hauptſächlich zurückzuführen ſind, ſo läßt ſich zur Zeit nicht mit Sicherheit 
feſtſtellen, ob er der Urheber oder nur das Organ der politiſchen Maßnahmen war, zu 
denen ſich Chriſtian J. im Gegenſatze zu Kurfürſt Auguſt in der Behandlung der Reichs— 
politik, wie beſonders zu Gunſten des Calvinismus beſtimmen ließ. Während Krell in 6 
einem Gutachten vom 16. November 1586, in dem er die Gründe für und wider eine 
Unterſtützung Navarras abwog, ſich ſchließlich abratend ausſprach, vertrat er ſpäter die 
entgegengeſetzte Anſchauung und ſicherte ihre Durchführung auf den Zuſammenkünften 
ſeines Herrn mit proteſtantiſchen Fürſten zu Plauen 1590 und Torgau 1591; ſuchte aber 
auch bier gegenüber dem Drängen und Treiben Johann Caſimirs zu beſchwichtigen und zu 
mäßigen. Die Hugenotten in Frankreich wurden gegen die tatholifce Ligue mit nambaften 
Hilfsgelden und mit Truppen unterftügt. Allein der 1591 unternommene Feldzug unter 
dem Fürſten Chriftian von Anhalt blieb ohne Erfolg, und ruhmlos, mit einer niemals 
eingelöften Anweifung auf rüdftändigen Sold, kehrten im folgenden Jahre die fächjischen 
Hilfstruppen zurüd. Gerade auf diejen Punkt wurde jpäter die Hauptanflage wider Krell ı6 
gegründet. 

Es begreift ſich nämlich leicht, daß die Unzufriedenheit mit dem mächtigen Kanzler, 
der zugleich heftigen Temperament und herriſchen Charakters war, namentlich in den 
Kreifen des Adels, der hoben Hofbeamten und der Geiftlichfeit immer höher ſtieg. Den: 
noch würde er bei der Gunft, in welcher er bei dem Kurfürften ftand, wahrſcheinlich noch 20 
lange fi behauptet haben, hätte nicht der plößliche Tod feines Gönners ihn ebenfo 
plöglich zu Boden geworfen. Chriftian I. ftarb den 25. September 1591, erft 31 Jahre 
alt, und hinterließ feinen minderjährigen Sohn und Nachfolger Chriftian II. Noch am 
Tage vor dem Begräbnis des Kurfürſten entfegte der zur Vormundfchaft des jungen Re 
genten berufene Administrator Friedrich Wilhelm, Herzog zu Sachſen-Altenburg, ein Enkel 2 
Johann Friedrich des Großmütigen, auf Antrag des Ausſchuſſes der Ritterſchaft und im 
Einverftändnis mit der verwitweten Kurfürftin Sophia den Kanzler feiner Würden und 
ließ ihn auf den Hönigftein bringen. Hier wurde ihm ein elendes Gemad zur Wohnung 
angewieſen, welches vorher dem Dr. Mirus zum Aufenhalt gedient hatte und dem kranlen 
Manne nicht einmal binlänglihen Schuß gegen die Witterung bot. Ein ähnliches Yos so 
traf Salmutb, Pierius, Gundermann u. a. Viele Geiftliche, welche fich weigerten, die 
bei der 1592 angeftellten Kirchenvifitation vorgelegten vier Artikel zu unterzeichnen, 
— abgeſetzt, zahlreiche alademiſche Lehrer und andere Beamte aus gleichem Grunde 
entfernt. 

Eine nähere Darſtellung des Krellſchen Prozeſſes, der ſich von jetzt an durch volle ss 
gm Sabre langjam binzog, hat B. Bohnenftädt in der oben genannten Difjertation in 

ngriff genommen. Drei Fragen fucht er zu beantworten: Durch wen wurde Krell ver- 
baftet? Wer trug die Schuld an der zehnjährigen Verfchleppnng des gerichtlichen Ver: 
fahren gegen ihn? Was endlich führte feine Verurteilung herbei? In dem bisher ver- 
öffentlichten erften Teile fommt der Verfaffer zu dem Ergebnifje: „Nachdem das Jahr 1592 40 
den Klägern die Überzeugung gezeitigt hatte, daß ber Verfü eines geordneten Prozeſſes 
ein vergebliches Beginnen fei, fo daß ein fummarifches Verfahren beſchloſſen wurde, repräfen: 
tiert Friedrich Wilhelm für die Ausführung diejes Beichlufies, welcher eine jofortige Beendigung 
des Prozeſſes herbeiführen mußte, das retardierende Moment. Er verſucht es abermals, Be: 
weiſe für die Schuld des Gefangenen berbeizufchaffen, während die Yandichaft das Ergebnis 45 
diefer Bemühungen ruhig abwartet”. Anfangs fanden die Mitglieder der Nitterfchaft, welche 
Krells Verhaftung beantragt hatten, keineswegs allfeitige Beiftimmung. Vielmehr erklärten ſich 
die Univerfitäten Wittenberg und Leipzig ablehnend oder austveichend, ja ein beträchtlicher 
Teil des Adels äußerte ſich gegen den Kurfürften von Brandenburg und den Adminiftrator 
mißbilligend, daß durd das bisherige Vorgehen gegen den Kanzler das Gedächtnis des so 
verftorbenen Landesherrn verunglimpft werde. Erjt nach mehrjährigen Verhandlungen und 
nachdem die Gattin Krells, Margareta geb. Griebe, wiederholte Monitoria des Reichs— 
fammergericht3 zu Speier wegen Rechtöverzögerung erwirkt hatte, gelang es, 34 Klage— 
punkte zufammenzuftellen, die aber fpäter mehrmals geändert und ſchließlich auf einem den 
1. Februar 1600 zu Meißen gehaltenen Ausihußtage auf folgende vier reduziert wurden: 55 
Krell babe den Kurfürften zum Galvinismus verführt, zum franzöfifchen Kriegsweſen ver: 
leitet, dem Kaifer entfrembet und mit der Landſchaft entzweit. Ser Angeklagte berief ſich 
in den feit 1597 mit ihm angejftellten Verhören fortdauernd auf die überall eingebolte 
und erlangte Genehmigung des Yandesheren, ja behauptete, daß er ihm von der fran- 
zöfifchen Kriegserflärung abgeraten habe. Endlich aber, um zum Ziele zu gelangen und 60 


— 


v 


88 Krell ſtreta 


zum Beweiſe der Unparteilichkeit, überſandte der Adminiſtrator die Unterſuchungsakten zum 
Verſpruch an die böhmiſche Appellationskammer in Prag, melde, ohne des Religions— 
punktes zu gedenken, unter dem 8. September 1601 zu Recht erkannte, „daß Angeklagter, 
D. Nicol. Krell, mit feinen vielfachen böfen, wider feine Pflicht fürgenommenen, daheim und 
5 mit frembder Herrichaft und derjelben Abgefertigten gebrauchten Pradtifen und allerhand 
argliftigen jchädlichen Fürnehmen, jo zu Recht genugfam uf in bargetban und ermwiefen, 
daburd er wider den ufgerichteten Landfrieden zu QTurbirung gemeines VBaterlandes Rube 
und Ginigfeit gehandelt, fein Leib und Leben verwürdet und alfo, andern zum Abjcheu, 
mit dem Schwerd gerechtfertigt werden fol”. Krell, welchem das von dem Adminiftrator 
10 bejtätigte Urteil den 22. September publiziert wurde, wendete vergeblich fofortige Läu— 
terung dagegen ein und wurde den 6. Dftober von dem Nönigftein nad Dresden ge: 
bradht, wo man ihn dem Dobnaer Pfarrer Nikolaus Blume nebft zwei Dresdener Dia- 
fonen zur Tobesvorbereitung überwies. Nachdem er feierlich feine Unſchuld an den ihm 
beigemejjenen Verbrechen beteuert und zulett fich in die Hand der göttlichen Dreieinigkeit 
16 überantmwortet hatte, warb er den 9. Oftober 1601 auf dem Neumarkt zu Dresden öffent: 
lich enthauptet. Als jein Haupt gefallen mar, rief der Scharfrichter: „Das war ein cals 
viniſcher Streih! Seine Teufelsgefellen mögen ſich wohl fürfehen, denn man jchont allbier 
feinen.” Der junge Hurfürft Chriftian II. hatte am Tage nad) der Publifation des Urteils, 
den 23. September, nach erlangter Mündigfeit die Negierung angetreten und verreifte am 
20 Hinrihtungstage von Dresden nad Großenhain, während feine Mutter Sophia, welche 
den Kaiſer Rudolf ausdrüdlih um eine „recht ernſte Straffe” gebeten batte, dem blutigen 
Schauſpiel zufab, indem fie äußerte, fie wolle dem Manne fein Recht thun ſehen, der ihren 
jeligen Herrn fo übel angeführet babe. Das Schwert, mit welchem Krell enthauptet worden 
ift und das die Infchrift Cave Calviniane trägt, wird im biftorifhen Mufeum zu Dresden 
25 aufbewahrt. Die Koften des Prozefies beliefen fih auf 117972 Gulden. 

Krell erinnert vielfah an den dänischen Minifter Struenfee, welcher ebenfalld aus 
bürgerlicher Sphäre zum allmächtigen Ratgeber eines machen Fürſten emporgeftiegen, 
durch unmvorfichtige, alles überftürgende Neuerungen Hobe und Niedrige wider fich auf: 
brachte und auf dem Marktplat zu Kopenhagen den 28. April 1772 blutig endigte. Un: 

80 ftreitig füllt die Härte und Grauſamkeit in dem Verfahren wider den unglüdlichen Mann 
ein dunkles Blatt der ſächſiſchen Gefchichte und wirft auf den damaligen Rechtszuſtand in 
Deutichland ein trübes Licht. Namentlich) war es eine grobe Anomalie, daß ein lutherifches 
Land jchließlih einen katholiſchen Gerichtshof anrief, um einen zehn Jahre lang bin: 
gefchleppten Prozeß zum Austrag bringen zu lafjen, bei welchem konfeſſionelle Punkte 

35 wejentlich in ‚Frage — Aber nur eine einſeitige Geſchichtsbetrachtung kann in Krell 
lediglich das Opfer des kirchlichen Fanatismus und den ſchuldloſen Märtyrer ſeiner reli— 
giöſen Überzeugung ſehen. Vielmehr ſetzt ſich die Urſache ſeines Falles und Unterganges 
aus ſehr verſchiedenen Faktoren zuſammen. Der Adel und die zurückgeſetzten hohen Hof: 
beamten verziehen ihm nicht feine bürgerliche Abkunft und Überhebung, wohl auch bie 

0 Beichräntung gewiſſer Privilegien, 3. B. des Jagdrechts (K. v. Webers Archiv für Sächſ. 
Geihichte 7. Bd, ©. 214f.). Die Geiftlichfeit mit der Kurfürftin zürnte ihm wegen feiner 
kirchlichen Gewaltjchritte, letztere insbeſondere war ihm perfönlich abgeneigt. Der Kaifer 
endlih und fein Gericht in Prag beftrafte ihn für die Hinneigung zu Frankreich. Er 
jelbjt aber beging den folgenfchweren Fehler, daß er, ohne dabei mit voller Klarheit und 

45 Offenheit zu Werke zu geben, dem Sachſenvolke zum zweitenmal nad) kurzer Zeit fein 
lutheriſches Belenntnis in Frage ftellte und es im Sturmfchritt zu kirchlichen Umgeftal- 
tungen drängte, für deren Bedeutung im ntereffe eines einheitlichen Vorgehens der evan- 
gelifchen Reichsftände in weiten reifen weder Verftändnis noch Empfänglichkeit vor: 
banden war. Über die politifche, kirchliche und perjünliche Stellung des Adminiftrators 

50 Friedrich Wilhelm giebt Bohnenftädt (4. B. S. 34—36) eine Reihe von Winfen. 

Oswald Schmidt F (Georg Müller). 


Kreta im apoftolifhen Zeitalter. — Litteratur: K. Höd, Kreta, 3 Bände, Göt— 
tingen 1823— 29; T. A. B. Spratt, Travels and researches in Crete, Yondon 1865; G. Per- 
rot, lile de Crete, souvenirs de voyage, Baris 1867; 9. Strobl, Kreta, Münden 1875 —77; 

55 Handb. d. Hafj. Altertumswiſſenſchaft III, S. 212— 219; Stiepert, Atlas von Hellas, Bl.XXI; 
Anschriften CJG IT, 2554— 2612; Mommſen, R6 II, 64. III, 74f. 141; Marquardt, Röm. 
Staatöverwaltung I’, S. 457 fi; Strabo X, 4 p. 474 ff. 


Kreta, in früherer Zeit die blühende „Inſel der bundert Städte”, war im legten Jahr: 
hundert v. Chr. durch unaufhörliche Bürgerkriege völlig zerrüttet und für die Länder des 


Streta Krethi und Plethi 89 


Mittelmeers eine dauernde Gefahr durch die dort haufende Piraterie. Im Fretifchen Kriege 
(68—67) unterwarf der Profonjul Q. Metellus in jchweren Kämpfen die ganze Inſel. 
Ihre Organifation ald Provinz, von Metellus begonnen, wurde im Sabre 66 von Pome 
peius zum Abſchluß gebracht. Ob fie bereit? damals mit Corenaica bereinigt worden, 
it zweifelhaft (Marquardt ©. 461). Im Jahre 27 nad) dem Tode des Antonius bat 5 
Detavian fie mit Kyrene zu einer Provinz zufammengefaßt. Der Name der Doppelprobinz 
twechjelt: Grete oder Cyrene oder Grete (et) Cyrene (Dio Cass. LIII, 12, 4: Kor 
uera Außüns tjs neol Kvorjvnv; Strabo XVII, 3 p.840: Korn uera tjs Kvon- 
valas). Sie gehörte dem Senat (Dio Cass. a. a. D.) und wurde von einem Proprätor 
mit dem Titel proconsul verwaltet. Unter den Städten, die in römifcher Zeit ein xomwor 10 
bilden mit einem Aonrdoyns (CJG 2744), waren zur Zeit des Strabo am bedeutendſten 
Gortyna, Kydonia und Anofjos (lat. Gnossus), letztere eine römifche Kolonie. Als Paulus 
auf feiner Deportationsreife AG 27,7 nad Kreta fam, fuhr fein Schiff am norböftlichen 
Borgebirge Salmone vorbei. Bei Strabo heißt es SaAumvıor (II, p. 106) oder Fa- 
uavıov (X, p. 472. 474 u. ö., bei Ptolem. III, 17, 5 FSauuchviov, Plin. n. h. IV, ı6 
12,71: Samonium); auch findet fih Salumwwis Dionys. Perieg. 110. An der Süd: 
füfte entlang fahrend, landet man in Aadol Auueves, in der Nähe der Stadt Matala 
(Matalia Ptolem. III, 17, 4) an dem füblichiten Worgebirge der Inſel. Die Stabt 
Laſaia (Aaoala, Aacoala N*, Aaiooa N“, "“Alaooa A vg. Odlaooa vg) iſt nicht nach— 
weisbar; vielleicht liegt Ada zu Grunde (f. Blaß z. St.). Der Hafen Nhönir, den die 20 
Schiffer 27, 12 erreichen möchten, heißt bei Ptolem. III, 17, 3 Powrxoüs Auumv, das 
neben eine DomE nökıs vgl. Spratt S.249. Die Inſel Kadda (8° B; Kiavdn HLP, 
Kiauda N) beißt bei Ptolem. III, 17, 11 Adaödos. Die Bevölferung von Kreta, ur- 
iprünglich ſtark gemifcht auch mit ſemitiſchen Elementen, führt den Namen Aorres. us 
den auf Kreta find bezeugt 1 Mak 15, 23 (Gortyna), Jos. Ant. XVII, 12, 18 327 2 
b. j. II, 103. Philo leg. ad Caj. $ 36. II, p. 587 M. Die Korres AG 2, 11 
find kretiſche Juden oder Profelyten. Der ſchlechte Ruf, den die Bevölferung von Kreta 
hatte, ift nicht nur durch Tit 1, 12 bezeugt. ‚ontilew für lügen und trügen Anth. 
11, 371. Korta xontilew einen Schelm überliften, Plut. Aem., 23. Lys. 20. Der 
bon dem Verf. des Titusbriefes citierte Herameter Konjres del wedora, zaxa Ünora, W 
yaor&oes doyal ſoll nah Chryfoftomus aus den Nonouol des Epimenides ftammen, des 
priejterlihen Sehers und Wunderthäterd aus der Zeit (und Zahl) der fieben Weifen (Plut. 
Sol. 12. Diog. Laert. I, p. 109 ff.). Vgl. den Art. bei Pauly. Johannes Weiß. 


Krethi und Plethi. Weltere Abhandlungen darüber ſiehe in Ugolini, Thesaur. vol. 
XXVII. Vgl. Ewald, Geſch. 3 Ausg., I, 353 rn Bertbeau, Zur Geſch. der Isr., Gött. 1842, 36 
186 fi.; Köhler, Gejch. II, 295. 298; Guthe, Geſch. S. 98; Bertholet, Stellung der Israeliten 
zu den Fremden, Freib. 1896, S. 38 f.; Windler, Geſch. Jar. II (1900), ©. 184 f.; Die Kom— 
mentare zu Sam. und Könige, und die Artt. Eretbi und Plethi in Winers Rwb., Hreti u. 
Bleti in Schenlels BL. (von Kneucker), Erethi u. Plethi in Riehms Howb. (von ©. Baur). 


Krethi und Plethi (M>E 7727) heißt in der davidiſchen Zeit die Fönigliche Leib⸗ 40 
garde, die von Benaja (f. II,S.556) befehligt wurde 2 Ea 8, 18 (zu lefen nad) 1 Chr 18,17); 
15, 18; 20, 7. 23 (nad) ker& zu berichtigen); 1 Ag 1,38. 44. Gie bildeten die Sicher: 
beitstwache des Königs (omuaropvkaxes Joſeph. Ant. 7,5,4) und waren ihm als nädhjte 
Vollftreder feines Willens zur Hand (TO 2 Sa 23, 23; vol. 1 Chr 11, 25), im 
Krieg aber eine dem König treu ergebene Kerntruppe. Der Doppelname tft von alters 45 
ber oft appellativ gedeutet worden, als „Scharfrichter und Läufer“ (Gejenius Thes, u. a.), 
oder „Bogenjhügen und Schleuderer“ (Targ. Jonath. und Peſch.). Dies ift jedoch ſprach— 
lich nicht zuläffig. Abgeſehen davon, daß feine diefer etymologifchen Ableitungen ſolche 
Deutungen einleuchtend rechtfertigt, ſpricht Schon die fingulare Bildung auf ”. entjcheidend 
für n. gentilieia. Und zwar ift der Name Krethi offenbar zu verjtehen wie 1 Sa30, 14; 50 
vgl. Zeph 2, 5; E25, 16: es ift damit die philiftäiiche Bevölkerung oder ein Teil der— 
jelben gemeint. Weniger ficher ift der Zuſammenhang diejes Volles mit der Inſel Kreta; 
doch ift er immerhin wahrſcheinlich. Siehe d. Art. Kaphthor Bd X ©. 33,52. Plethi 
ſcheint eine Abfürzung für P’lischthi zu fein, die fih mit Krethi reimen und neben 
diefem auf die verfchiedenen Bejtandteile der philiſtäiſchen Bevölkerung anſpielen follte. 55 
Windler kombiniert das erjtere mit Beth Pelet Joſ 15, 27, das aber vielmehr mit = 
geichrieben wird, und fieht gar in den Krethi und Plethi „die Gentes des Negeb, denen 
David entftammte”! — David hatte ſchon in jungen Jahren mit den Philiftern feindliche 
und freundliche Berührungen gehabt. Wie er dort als heldenhafter König hohe Achtung 


90 Krethi und Plethi Krenz und Krenzigung 


enoß und diefe fich darin äußerte, daß philiftäifche Neden ihm ihren Arm zur Verfügung 
Hellten, zeigt das Beifpiel des Ithaj und feiner Leute aus Gath 2 Sa 15, 18 ff. (18,2). 
So ift nicht zu bezweifeln, daß er gerade aus diefem friegerifhen Nachbarvolk eine ftän- 
dige Dienjttruppe um fich hatte, die nur ihm perfönlicd) ergeben und daher auch bei inneren 
5 Wirren völlig zuverläffig war. Wenigftens der Grundftod diefer Garde, welche nicht mit 
den 600 Gibborim, der einheimifchen Elite, zu verwechſeln ift (vgl. 2 Sa 20, 7), muß 
philiftäifchen Urfprungs geweſen fein. Davids Verhalten zu Ithaj beweift, daß man an 
einer ſolchen Beiziebung von Ausländern, und zwar unbefchnittenen, tweder vom nationalen 
noch vom theokratiſchen Gefichtspunft etwas anftößiges ſah. — Natürlich gab es am Hofe 
io auch weiterhin ftetS eine Leibwache, und es ift wahrjcheinlich, daß fie noch längere Zeit 
den vollstümlichen Namen Krethi und Plethi führte, obwohl diefe Benennung ohne Zweifel 
bald nicht mehr auf die Nationalität der Yeute paßte. Zur Zeit der Athalja finden wir 
2 Kg 11, 4. 19 eine andere, offenbar dem alten Doppelnamen nachgebildete: „Die Kari 
und bie Yäufer“. Die legteren find die vor dem königlichen Wagen berlaufenden und ihn 
16 begleitenden Trabanten 2 Sa 15, 1; vol. 1 Sa 22, 17 und fonft. Kari aber, wie das 
kethib ſchon 2 Sa 20, 23 lieſt, vielleicht infolge von Verwechslung mit der fpäteren 
Stelle, läßt erkennen, daß in einer fpäteren Periode die Karer, ein oft auf Abenteuer aus: 
gegangenesd und zum Kriegsdienft angeworbenes Volk (Herodot 2, 152; 5, 111; Livius 
37, 40), in Jeruſalem die Stelle der alten Philiſter eingenommen haben. Eine arabifcdhe 
20 Leibgarde Hiskias fcheint die Siegesinfchrift Sanheribs zu bezeugen; vgl. Sayce, Monu- 
ments’ p. 431. 433. v. Orelli. 


Kreuz und Kreuzigung. — Juſtus Lipfius, De eruce lib. III, Antwerpen 1595 und 
jpätere Auflagen; J. 9. Friedlieb, Archäologie der Leidensgefhichte, Bonn 1843; Fr. A. Beiter- 
mann, Die bildlihe Darjtellung des Kreuzes und der Kreuzigung Jeſu Chrifti, Leipzig 1367. 

25 1868 (Programme der Thomasihule); W. Smith, Dictionary of the Bible I, London 1863, 
Artt. Cross und Crueifixion; D. Zöckler, Das Kreuz Ehrifti, Gütersloh 1875; H. Fulda, Das 
Kreuz und die Kreuzigung. Breslau 1878; W. Wood Seymour, The cross in tradition, 
history and art, Newyort und London 1898 (bier p. XNX—XXX Die bisher volljtändigjte 
Bibliographie). Urt. crux in Pauly's Realencyllopädie d. Hafj. Altertums, 2.4. Vgl. auch 

80 die Litteratur zu d. U. Kreuzeszeichen. 


Das Kreuz (oravoös, oxdAoy, oavls, erüx, stipes) ift die Bezeichnung für das 

bei der Streuzigung in Anwendung fommende Marterwerkzeug, welches diefem, zuerft im 
Drient bei Medern, Perjern und Semiten (mit Ausnahme der Juden) nachweisbaren und 
ipäter bei den Griechen und bejonders bei den Römern eingebürgerten Hinrichtungsverfahren 
86 feinen Charakter verlieh. Die vorliegenden dürftigen und nicht immer durchfichtigen Nach— 
richten über die Geftalt des Kreuzes laffen zwei Grundformen erkennen, die jog. orux 
acuta, ein ſenkrechter, oben zugefpigter Pfahl (Hefuch. s. v. 0x6Aoy) und das aus einem 
ſenkrechten Balken und einem oben aufliegenden oder durchichneidenden Querbalken be— 
ftehende Kreuz T F. Das fogenannte Andreastreuz, das angebliche Marterholz des Apoftels 
40 Andreas, welches nach der traditionellen Auffaffung aus zwei fich ſchneidenden Ballen von 
gleicher Länge befteht ( x), ift ein Produkt mittelalterlicher Zegende und im Altertume nicht 
nachweisbar (Zeftermann, I, 41 ff.; Fulda ©. 126 ff.) Während der einfache Pfahl ſo— 
wohl zum Durchſpießen als zum Aufhängen der Verurteilten benußt twurde, diente das 
zufammengefegte Kreuz allein leßterem Zwecke. Die Länge des Hauptbaltens betrug in 
45 der Negel wenig über Manneshöhe (Apulej., Metam. III, 17; Sueton., Galba 9), das 
Querholz (patibulum) war an den ſenkrecht eingerammten Pfahl entweder angebolzt oder 
wurde, was häufiger, von dem DVerurteilten zum Hinrichtungsplage getragen. Das Be: 
feftigen des Delinquenten am Kreuz geſchah nicht nach einheitlichem Verfahren. Sotvohl 
binfichtlih der dabei angewandten Mittel als auch bezüglich der Art und Weife des Auf: 
50 hängens jcheint den Erefutoren eine gewiſſe Freiheit geftattet getvefen zu fein (Seneca, 
Cons. ad Mare. 20, 3; ofephus, Bell. jud. V, 11, 1, Eufeb. H. E. VIII, 8), was 
ſich begreifen läßt, da bei den Römern unter rechtlichen Verhältnifjen die Kreuzigung nur 
bet Sklaven und Leuten niederen Standes in Frage fam. Entweder wurden nur Gtride 
oder Stride und Nägel benugt (Xenoph. v. Epheſ. Ephesiaca IV, 2; Aufonius, Cu- 
65 pido eruei aff. 56ff.; Plinius, Hist. nat. XXVIII, 4, 11; Gicero, In Verr. IV, 
11, 26; SHilarius, De trinit. X, 13; Xucan., Pharsal. 6, 538 ff.) und in leßterem 
Falle bald die Hände allein, bald die Hände und die Füße feftgenagelt (Zucan. a. a. O.; 
Artemibor., Oneiroerit. I, 78; Plautus, Mostell. II, 1, 12; Tertull., Adv. Mare. III, 
19). Daneben diente, doch, wie es fcheint, nicht in allen Fällen, als Stütze des Körpers 


Kreuz nnd Kreuzigung 9 


das fog. Sitzholz (sedile), ein in den Kreuzesbalken eingefügter Pflod, auf melden ber 
Verurteilte reitend gejegt wurde (Juſtin. M. Dial. ce. Tryph. 91; Irenäus, Adv. haer. 
II, 24, $4; Tertull,, Adv. Nat. I, 12), jowie ein Trittholz für die Füße (palatinifches 
Spottkruzifix, abgeb. bei F. Beder, Das Spotteruc. d. röm. Kaiferpaläfte, Breslau 1866 ; 
Garrucci, Storia della arte eristiana Taf. 483), welches indes nicht mit dem Trittbrett 6 
(hypopodium, suppedaneum) mittelalterlicher Kreuzigungsdarftellungen zu verwechſeln ift, 
deſſen Eriftenz im Altertume dur das Zeugnis Gregord von Tours (De glor. Martyr. 
1, 6) nicht hinreichend gefichert wird. Das Vergeben des Berurteilten pflegte, wenn es 
nicht durdy einen voranjchreitenden Ausrufer mündlich bekannt gemacht wurde, auf ein 
Täfelchen (titulus, rirkos) gejchrieben zu werden, welches entweder der Delinquent felbjt 10 
oder ein anderer vor ihm hertrug (Sueton, Calig. 32; Domit. 10). Daß diejer Titulus 
nach vollzogener Hinrichtung an das — befeſtigt wurde, lag nahe und wird ausdrück— 
lid durch die Evangelien (Mt 27, 37 u. d. Parall. bezeugt. 

Über die Beichaffenbeit des Kreuzes, an welchem Jeſus ftarb, finden fih im NT 
feine bejtimmten Angaben. Erſt die kirchlichen Schriftfteller, feit Juſtin d. M., bezeichnen 15 
das zufammengejegte vierarmige Kreuz als Marteriverkzeug Chrifti (Juſtin a.a.O.; Apol. 
I, 55; Irenäus a.a.D.; Tertull,, Adv. Jud. 10). Juſtin (Dial. 91), Irenäus (a. a. D.), 
Tertullian (Ad nat. I, 12) u. a. erwähnen außerdem das Vorhandenfein eines sedile. 
Auch - das dem Anfange des 3. Jahrh. angehörende palatinifhe Spottkruzifiz zeigt das 
bierarmige Kreuz, doch ohne sedile und mit Fußholz. Es liegt nun fein Grund vor, in 20 
der Vorſtellung des kirchlichen Altertums bezüglich der Geftalt des Kreuzes Jeju ein Phan- 
tafiebild jpäterer Zeit zu fehen, wie Fulda (©. 221 ff.) will. Gab es Zeugen des Kreuzes: 
todes Jeſu, und bildete das Wort vom Kreuze den Mittelpunkt apoftolifcher und nad): 
apoftolijcher Predigt, jo wird auch eine echte, wenn auch allgemein —— Tradition 
bon der Geſtalt des Herrenkreuzes ſich erhalten haben bis zu Juſtin (vgl. Zöckler ©. 426 ff.). 3 
Ja in der evangelifchen Erzählung jelbft liegen Andeutungen vor, die diefen Schluß zu 
beftätigen geeignet find. Der oravoös, den anfangs Jeſus und dann Simon von Kyrene 
trug, fann kaum der ſenkrecht eingepflanzte Kreuzesitamm mit oder’ ohne Patibulum ges 
weſen fein, da für die Laſt eines foldhen die Kraft eines einzelnen ſchwerlich ausgereicht 
baben dürfte. Außerdem ift ein folder Brauch nirgends ausdrüdlich bezeugt; wohl aber so 
pflegten die Verurteilten das Patibulum zu tragen (Plautus, Mil. glor. II, 4, 7; No- 
nius Marcellus p. 366; 221). Da aber oravods Bezeihnung nicht nur für „Ballen“, 
„Pfahl“, ſondern insbefondere auch für „Patibulum“ in (Gobet in der Zeitſchr. Mnemo: 
ſyne VIII, ©. 278; Fulda ©. 137 ff.), jo erhält die Annahme, daß der von Jeſu ge: 
tragene oravoös das Querholz des Kreuzes war, eine gute Stütze. Wie auch fonft ım 35 
Altertume (Zeftermann II, ©. 35f.), jo bat man ohne Zweifel auch in Jerufalem, wo— 
jelbft, wie aus dem Rufe der Menge: „Kreuzige ihn!” hervorgeht, Kreuzigungen nicht 
ungewöhnlich geweſen zu fein fcheinen, auf der Ntichtftätte eingerammte Pfähle zum Zivede 
der Kreuzigung in Bereitichaft gehabt. 

Aus dem Umftande endlih, daß das Erefutionsftommando den Titulus am oberen 40 
Ende des Kreuzes befeftigte, läßt fich fchließen, daß der Querbalken nicht oben auflag, 
ſondern den Pfahl durchſchnitt, alſo das Kreuz ein vierarmiges war. Wenn in der altkirch— 
lien Litteratur (4. B. Barnab. ce. 9; Tertull.,, Adv. Mare. III, 22) das griechiſche Tau 
ald Symbol des Kreuzes bezeichnet wird, fo entjchied dabei nur die allgemeine Ähn— 
— und man blieb ſich bewußt, daß das Tau kein eigentliches Abbild des Herren: 45 

euzes fei. 

Für die Berechnung der Höhe des Kreuzes Jeſu ift Yo 19, 29 (vgl. auch Mt 27, 48 
und die Parall.) ein Anhaltspunft gegeben. Da nämlich die Yänge des dort erwähnten 
Mopſtengels gegen 1 Meter beträgt, jo würden ſich als Höhe des ganzen Kreuzes gegen 
2,5 bis 3 Meter ergeben. 50 

Die Hreuzigung (oravooür, oxoAnilew, noonloöv, erucifigere, patibulo affi- 
cere) galt im ganzen Altertume als die graufamjte und zugleich fchimpflichite Todesftrafe 
(Cicero, In Verr. V, 66: extremum summumque supplieium) und fand fajt aus: 
ichlieglidh bei Perfonen unfreien oder niederen Standes (servile suppliecium) oder Fremden 
ohne römifhe Givität Anwendung und zwar für gemeine wie für politiiche Vergehen. 56 
Dazu fam, daß fie fich gewöhnlich nicht in orbnungsmäßiger Erefution vollzog, ſondern 
die Ausführung der Willkür der Henker überlafjen blieb. Cine Geißelung pflegte voraus: 
zugeben (Liv. XXXIII, 36: verberatos crucibus affixit), womit jich allerlei Wer: 
ſpottung des Verurteilten verband. Die Entkleidung vor dem Schlußalte entſprach einer 
allgemeinen, aber darum nicht ausnahmslofen Gepflogenheit, wie auch die Verteilung der su 


92 Kreuz und Krenzigung Kreuzerhebung 


Kleider an die Henker. Den Leichnam ließ man in der Negel am Holze vertvefen ; 
Raubtiere befchleunigten den Prozeß der Vernichtung (Horaz, Ep. I, 16, 48: non 
pasces in cruce corvos). Doch ftand der Auslieferung des Leichnams ein grundſätz— 
liches Hindernis nicht entgegen (Dig. XLVIII, 24, 1). Die furdhtbaren phyſiſchen und 
5 feelifchen Tualen des langjam Hinfterbenden werden durch die Vorftellung kaum erreicht 
(ogl. neuerdings A. Reville, Jesus de Nazareth, II, ©.405 ff). Auf die Offentlich— 
feit der Exekution twurde Wert gelegt; Straßen oder erhöhte Orte wählte man zu dieſem 
Zwecke aus. 
Die Kreuzigung Jeſu fügt ſich dieſem allgemeinen Bilde durchaus ein, nur treten 
10 einige durch jüdische Anſchauung und Sitte geforderte Befonderbeiten hinzu, wie ber be: 
täubende Trank (vgl. Prov. 31, 6) und die Abnahme noch am Freitag Abend (5 Mof 
21, 22). Die Annagelung der Füße ift ftrittig und eine fichere Entjcheidung darüber 
nicht zu gewinnen (vgl Zödler S. 439 ff). Im Beziehung auf das Näbere fer auf bie 
Kommentare und die Darftellungen des Lebens Jeſu verwieſen. 
16 Konftantin d. Gr. befeitigte die Kreuzesſtrafe (ſ. d. U. Bd X ©. 767,2). 
Victor Schulge. 
Kreuzaltar ſ. Bd I ©. 397, 2. 


— — (Kreuzerfindung, inventio s. erucis). — Inventio s. crucis, ac- 

torum Cyriaci pars I latine et graece, hymnus antiquus de sancta cruce, testimonia 
inventae s, erucis conlegit et digessit A. Holder, Leipzig 1889; Eberh. Nejtle, De sancta 

20 cruce. Ein Beitrag zur chriftl. Legendengeichichte, Berlin 1389; J. Gildemeifter u. H. v. Sybel, 
Der bi. Rod zu Trier, Düffeldorf 1844; Papebroch, AS III, Maj. p. 361—367; Smith u. 
Cheetham, Dietionary of christian antiquities I, ©. 503ff. (Finding of cross); Katholijches 
Kirchenlexilon?, VII, ©. 1092 fi. 


In der Gefchichte der Entdedung ber „bl. Orte“ erfcheint noch vor der Mitte des 
25 4. Jahrhunderts auch die Auffindung des bl. Kreuzes. Während Eufebius von Cäfarea 
und der Pilger von Bordeaur (333) nichts davon wiſſen, ſetzt bald darauf (347/348) 
Cyrill von Jeruſalem das Vorhandenſein diefes Kreuzes und die weite Verbreitung der 
davon gelöften Splitter voraus (Catech. IV, 10; X, 19 Migne PSG 33, p. 468. 
685 ; vgl. auch Epist. ad Imperat. Const. e.3 p. 1168). Nod in demjelben Jahr: 
so hundert bringt die Legende, ohne Zmeifel angeregt durch den Befuch der hl. Stätten durch 
die Kaiſerin Helena (Eufeb. V.C. III, 42—45), diefe mit dem Ereignis in unmittelbare 
Verbindung. Danach veranlaßte die Kaiferin in Gemeinfchaft, mit dem Biſchof Mafarius 
Nachforſchungen nach den verjchütteten Kreuzen auf Golgatba, und e8 gelingt mit Hilfe 
eines Juden oder auch einer göttlichen Offenbarung, die drei Kreuze zu finden; das wahre 
85 wird durch den daran gebefteten Titulus oder dur ein Heilungswunder erfannt (Am: 
brofius, De obitu Theodosii e.43ff. MSL 16 p. 1400f.; Baulin. v. Nola, Epist. 
XXXI, 4—6; MSL 61 p. 327ff.; Sozom. II, 1; Sofrat. I, 17 u.a.). Im 5. Jahr⸗ 
hundert wächſt die Zahl der Zeugen. Die Berichte weichen in Einzelheiten vonein- 
ander ab, haben aber im weſentlichen denfelben Beftand. Es läßt fich jedoch erweiſen, 
40 daß dieſe Erzählung in Ubertragung einer entiprechenden Epifode in der Abgarlegende 
— Doetrina Addai — auf die Katferin Helena ihren Urfprung bat, während der um: 
gefehrte Weg ausgeſchloſſen ift (vgl. Lipfius, Die edeſſeniſche Abgarfage, Braunfchweig 
1880, ©. 67ff.; Theod. Zahn, Forſchungen zur Gefchichte des ntl. Kanons I, Erlangen 
1891, ©. 370ff.). 
45 Die Erinnerung an den Vorgang bielten Griechen und Lateiner in einem bejonderen 
* aufrecht, mit dem Unterſchiede jedoch, daß jene es mit der Jahresfeier der Einwei— 
ung der konſtantiniſchen Baſilika am 13. September verbanden (Peregrinatio Silviae 
Aquit. in loca sancta ed. Gamurrini, Rom 1887, p. 108), dieſe aber am 3. März 
eine eigene Feier dafür anfebten. Die erften Spuren diefer Ietteren begegnen uns in 
so Gallien am Eingange des Mittelalters; die Fufion des gallifhen und römifchen Ritus 
brachte e8 um 800 auch nad) Nom, von wo aus e8 ſich allmählich in der abendländifchen 
Kirche durchiegte. Victor Schultze. 


Streuzbrüder |. Bd VI ©. 438, 20 439, 15. 
Kreuzerhebung (exaltatio erueis, Hymars Tod er 


65 Diefes Feſt zählt zu den älteren der Kirche, hat jedoch, wie es fcheint, von Anfang 
an feine Selbitjtändigfeit gehabt, fondern wurde, nachdem es im Anſchluß an die Kreuz. 


Kreuzerhebung Strenzeszeichen 93 


auffindung (ſ. d. A.) aufkam, an die jährliche Feier der Einweihung der konſtantiniſchen 
Bafilifa am 13. September 335 (Eufeb. V.C. IV, 43ff.; Chron. pasch. 334/35 
MSG 92 p. 713: dvreüder Tofuro 1) oravoopädreıa) am 14. September begangen 
(griechifches Kalendarium AS Maj. I p. XLI ;. 13. September: ornjun T@v Eyzawviov 
tijs Aylas toũ Xotorod zai deod Numv dvaordoews al nooE0oua Ts Uypaoews 5 
tod tuiov xal L[wonoiov oravood), Die erfte Erwähnung und Beichreibung verdanken 
wir der aquitanischen Pilgern Silvia um 385 (Hilarii tractatus de mysteriis et 
hymni et Silviae Aquitanae peregrinatio ad loca sancta ed. Gamurrini, Rom 
1887, S. 108), die den großen Pomp und das Zuftrömen der Menjchenmafje aus 
Nähe und Ferne hervorhebt (nullus est enim, qui non se eadem die in Jerusolima 10 
tendat ad tantam laetitiam et tam honorabiles dies). Das ‚seit hatte in diefer 
Kombination fid ſchon damals zur Dftave ausgedehnt und fonnte mit Oftern und Weih— 
nacdhten verglichen werden (ut per pascha vel per epiphania). Im Beginn des 
5. Jahrhunderts ift es jchon in Konftantinopel heimijch (Photius, Bibl. MSG 103 p. 356) 
und noch in der erjten Hälfte desjelben wird e8 für Syrien (Evagrius HE IV, 26) und 5 
Agypten (Sopbronius, Vita Mariae Aegypt. MSG 87, 3 p.3711) bezeugt. Man 
darf annehmen, daß diefes Feſt im Verlauf des 5. Jahrhunderts über die ganze Kirche 
des Oſtens fih ausgebreitet bat. Offenbar ift ihm durch die Wanderung der Kreuz: 
partifeln nad allen Seiten mittelbar oder unmittelbar der Weg geebnet. Die Wieder: 
gewinnung des im Jahre 614 von dem Perjerfönige Chosru II. geraubten, aber 628 0 
in feierlicher Prozeifion durch den Kaiſer Heraklius perfünlih nah Jeruſalem zurüd: 
geführten beiligen Kreuzes (Chron. pasch. a. 614 MSG 92 p. 988; Theophan., Chro- 
nogr. I p. 503f. ed. Bonn.) mußte der Feier natürlicherweife einen neuen Schwung 
verleihen. 

Im Abendlande wird zuerjt unter dem Bijchofe Sergius (687 — 701, vgl. Duchesne, Liber 35 
Pontificalis I, S. 374) die exaltatio s. erueis als Feſt genannt; wohl nicht mit 
Unredjt iſt vermutet worden, daß Gregor d. Gr., der in Konitantinopel eine Zeit lang 
als Apokrifiartus des römischen Stuhles lebte, der Vermittler geweſen fein könnte (vgl. 
Smith u. Cheetbam, Dietionary of Christ. ant. I, ©. 500 ff. und Katholiſches Kirchen- 
lerifon® VII, ©. 1099). Über den gegenwärtigen Ritus in der griechifchen Kirche ſ. so 
Dimitr. Sokolow, Darftellung des Gottesdienftes der orthodorsfatholifchen Kirche des Morgen: 
landes, Berlin 1893, ©. 78}. Victor Schulte. 


Strenzeszeichen. — Zur Litt. |. d. W. Kreuz; Jac. Öretjer, De cruce Christi rebusque 
ad eam pertinentibus, Ingolſtadt 1598 ff.; Conr. Deder, De staurolatria Romana, Havniae 
1627; 3. Stodbauer, KHunjtgeihichte des Kreuzes, Schaffbaufen 1870; F. X. Kraus, Kreuz, 86 
und Krieg, Kreuzzeihen in F. &. Kraus, Nealencyflopädie der chriſtlichen Witertümer II, 
©. 224; Bf. 


1. Aus der heilsgefchichtlichen Bedeutung des Kreuzes, d. h. des Kreuzestodes Chrifti, 
entwidelte ſich jchon früh die Gepflogenbeit, durdy Vollziehung des Kreuzeszeichens ſich des 
Segens und der Kraft dieſer Heilsthatſache und des erhöhten Chriftus überhaupt zu ver: 40 
getwifjern, aber jchon bald, nämlich jchon um die Mitte des 2. Jahrhunderts entartet fie 
u einer abergläubifchen Auffaffung und Berwertung. Im Kreuzichlagen nämlich fuchte der 
Eirchliche Vollsglaube, unterftügt durch die Theologie, ein erfolgreiches Mittel gegen die 
Melt der Dämonen, von denen man ſich umringt und bedroht glaubte (Cyrill v. Jeruſ. 
Catech. XIII, 3 MSG 33 p.775: ro omueiov löörres udvov TOD orTavgod rıjo- 46 
oovow ol Önluoves, €. 36 p. 816: omusiov uor@v za poßos Öauuörwv. Lact., 
Div. instit. IV, 27 der Beweis, quanto terrori sit daemonibus hoc signum); das 
urſprünglich Moment jest nicht ganz aus (z. B. Tertull. De resurr. carn. e.8: caro 
signatur, ut et anima muniatur; Chryſoſt, Hom. 54 n.4 in Matth. MSG 58, 
p. 537; Ephräm, Rede auf das Diterfeft zum Lobe des hl. Kreuzes, deutſch von Zingerle 50 
in Bibliothek der Kirchenväter, I, Kempten 1870, ©. 370f.), bleibt jedoh im Hinter: 
grunde oder fehlt gänzlih. Bereits Tertullian bezeugt zuftimmend den Gebrauch des 
Kreuzeszeichens als eines prophylaftiichen Mittel$: ad omnem progressum atque pro- 
motum, ad omnem aditum et exitum, ad vestitum et calciatum, ad lavacra, 
ad mensas, ad lumina, ad cubilia, ad sedilia, quaecunque nos conversatio 55 
exercet, frontem signaculo terimus (De cor. mil. e. 3; Cyrill v. Jeruf. a. a. O. 
e. 36). Auch in Krankheit und anderen Fährlichkeiten, vor der Schlacht und ſonſt wird 
es mit Nugen angewandt: erux pellit omne noxium (Prudent. Cathem. hymn. VI, 


94 ſtreuzeszeichen 


v. 133 MSL 59 p. 839; Adv. Symm. II, 711; Chryſoſt. a. a. O.). Daher beißt es 
ueya 76 gYvslaxrıjoıov und eveoy&ms (Cyrill v. Jeruf. a. a. D. c. 36). Vollzogen 
wurde das Kreuzeszeichen in ber Hegel an der Stim, aber auch an anderen Körper: 
teilen, die zu der (dütenden Wirkung desfelben in Beziehung geſetzt werben follten (z. B. 

5 Prudent. a. a. D.). 

Gleichzeitig damit gebt der Gebrauch des Kreuzeszeichens im Kultus in der Be 
deutung des Segnens, Weihens und damit der Schugvorrihtung gegen die ungöttliche 
Melt. Bezeichnend dafür ift eine Außerung Auguftins Traet. 118 in Joh.n. 5: 
Quid est, quod omnes noverunt, signum Christi, nisi erux Christi? Quod 

io signum nisi adhibeatur sive frontibus eredentium sive ipsi aquae, ex qua 
regenerantur, sive oleo, quo chrismate unguntur, sive sacrificio, quo alun- 
tur, nihil eorum rite perfieitur u. f. mw. Im Exorcismus trat diefe Wirkung in 
befonderer Weiſe hervor. Der beidnifche Vorwurf der Kreuzesanbetung (Tertull. Apol. 
e. 16: erueis religiosi, dazu Min. Fel. e.29) mag durch diefen umfafjenden Gebraud 

16 des Kreuzeszeichens mit angeregt fein. Die mittelalterlihe Entwidelung führte eine zum 
Teil jehr beträchtliche Vermehrung des kultiſchen Kreuzichlageng berbei (Zödler ©. 174 ff.). 
Die abendländifche Kirche hat die Doppelform des fogen. lateinifchen und des fogen. 
deutfchen Kreuzes. Jenes wird durch Berührung der Stirn und Bruft und darauf der 
linfen und der rechten Seite mit der flachen rechten Hand vollzogen mit den Formeln: 

20 In nomine patris et filii et spiritus sancti. Amen, oder: Adjutorium nostrum in 
nomine domini, oder: In nomine domini nostri Jesu Christi. Das deutjche Kreuz 
befteht in Berührung von Stim, Mund und Bruft dur den mit den übrigen Fingern 
zufammengelegten Daumen der rechten Hand, während die linfe Hand auf der Bruft 
ruht. Die begleitenden Worte lauten: „Im Namen Gottes des Vaters, ded Sohnes 

25 und des hl. Beilted. Amen.” Die Griechen legen Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger 
der rechten Hand zufammen und die beiden anderen Finger in die innere Handfläde und 
berühren damit Stimm, Bruft, rechte und linfe Schulter. Die drei ausgeftredten Finger 
gelten ihnen als Belenntnis zur Dreieinigfeit, die beiden eingezougenen drüden den Glauben 
an die göttliche und die menjchliche Natur in Chrifto aus. Die Formel lautet: „Heiliger 

30 Gott, heiliger Starker, heiliger Unfterblicher, erbarme dich unſer.“ 

Die Iutherifchen Kirchen haben das Kreuzeszeichen bei einzelnen Kultusakten (Taufe, 
Abendmahl und fonft) feitgehalten, ebenfo die anglifanifche, twährend der reformierte Pro- 
teftantismus es ſcharf abwies (Zöckler S. 314ff.) In der Haustafel jchreibt Luther fogar 
das ſich Belreuzigen vor: „Des Morgens, jo du aus dem Bette fährt — des Abends, 

85 wenn du zu Bette gebeft, jolljt du dich fegnen mit dem bl. Kreuz und jagen: Das 
malt Gott Bater, ne und bl. Geift! Amen.” Der Sinn ift bier frei von jedem Miß— 
bräuchlichen, wie auch im großen Katechismus zum zweiten Gebot (Müller ©. 399) 
die „Kinderübung, daß man jich jegne, wenn man etwas Ungebeures und Schredlidyes ſieht 
oder höret und fpreche u. ſ. w.“ 

40 2. Diefer privaten und kultiſchen Beurteilung des Kreuzeszeichens entfpricht der Um: 
fang und Reichtum der Darftellungen desjelben. Schon in altdiriftlicher Zeit läßt ſich 
diefe Thatfache beobachten. Die fuperftitiöfe Auffaflung fommt zur Geltung in der Ein— 
tragung des Kreuzeszeichens in Amulettinfchriften (j. d. A. Amulett Bd I, ©. 469, 3%. 
und Vict. Schulte, Die Katakomben, Leipzig 1882, ©. 219. 222) oder auf Schugmebdaillen 

45 (Bullettino di archeol. erist. 1869, ©. 40 Taf.); das Amulett ſelbſt erhält die Form 
eines Kreuzes (F. X. Kraus, Nealenchkl. der chriftl. Altertümer A. Entolpien I, ©. 420 ff.). 
Die Bezeichnung der Wände, Thüren und Gegenstände des Haufes (Chrofoft. a. a. O.) dürfte 
in vielen Fällen derfelben Urſache entipringen. Meiftens dagegen tritt das Kreuzeszeichen als 
Merkmal und Bezeugung des Chriftentums auf. Daher wächſt jein Gebrauch mit dem fiegreichen 

60 Gange der neuen Religion durd) die heidnifche Welt feit Konjtantin d. Gr. Bezeichnet werden 
damit Schmudjachen, befonderd Ringe (Garrucci, Storia della arte cristiana VI, 
Taf. 478), Gemwänder und fonjtige Stoffe (Forrer, Die Gräber: und Tertilfunde in 
Ahmim-Panopolis, Straßburg 1891, Taf. 12. 14; derf., Römiſche und byzantiniſche 
Seidentertilien aus dem Gräberfelde von Adımim:PBanopolis, Straßburg 1891, Taf. 8. 

65 9. 17), Gebrauchsgegenftände mancherlei Art, als Lampen (Garrucci VI, Taf. 470. 472. 
474; F. X. Kraus, Realencykl. die Abbild. II, ©. 271. 274. 275), Kämme (de Roſſi, 
Bull. di archeol. crist., 1881, p. 77), Käftchen, Büchſen (Garrucci VI, Taf. 428; 
Fleury, La Messe V, Taf. 368. 369. 371), endlich Sarkophage (Garrucci V, Taf. 336. 
337. 344. 346. 347. 356 u. fonft) und Grabinjchriften (j. die Sammelwerfe chriftlicher 

co Inſchriften, dazu de Roffi, De titulis christianis Carthaginiensibus in Pitrad Spieci- 


Krenzeözeidjen 95 


legium Solesmense IV, &. 505 ff.; Edmond Ze Blant, Manuel d’Epigraphie chré- 
tienne d’aprös les marbres de la Gaule, Paris 1869, ©. 27ff. und %. &. Kraus, 
Realenchkl. d. hrift.-Altert., II, ©. 225ff.; in diefen Darftellungen fommt auch die chro— 
nologische Frage zur Verhandlung). 

Der Firchliche Gebrauch bleibt hinter dem privaten nicht zurüd. Das Kreuz wurbe 6 
das äußere fichtbare Wahrzeichen der firchlichen Gebäude, in den Mofailen des Innen— 
raumes leuchtete es (Garrucci IV, Taf. 211. 241. 265. 262 u. fonft), an den Bafa facra 
65. X. Kraus, Realencykl. II, ©. 165) und den liturgifchen Getwändern war es zu finden 
— IV, Taf. 264), den Altar (ſ. d. A. BbI, S. 396) ſchmückte es. Auch der 
Staat ließ es auf feinen Münzen durch fein ganzes Gebiet und darüber hinaus gehen 10 
(Goben, Me&dailles VI, Taf. 18. 19; Garrucci VI, Taf. 481 n.43; 482 n.5. 9); es 
frönte den Neichsapfel, das Szepter und das Diadem (Cohen, a. a. D.; Garrucci VI, 
Taf. 482 n. 3. 4. 9. 12. 13). 

Im Mittelalter tritt das Kreuz zwar im Privatgebrauch zurüd, getvinnt aber um jo mehr 
Boden im öffentlichen kirchlichen Leben. Es ift das Symbol der Befigergreifung und des Beſitz- 15 
rechtes der Kirche, verwächſt in diefer oder jener Form' mit kirchlichen Akten (Altarweihe, 
Ablapverkündigung, Prozeffion u. ſ. w.), gewinnt reichere Verwertung an den Eultifchen 
Gegenftänden und wird das bezeichnendite chriftlihe Grabdenkmal. Im Gottesurteil (f. d. 
A. Bd VII ©. 34) wirft e8 mit, mahnt, frei aufgepflanzt, zu religiöfen Verrichtungen 
mannigfachen Inhaltes (Feldkreuz, Stationskreug, Bußkreuz) und mird von geiftlichen 20 
und weltlichen Berfonen ihrer Namensunterjchrift beigefügt. Die religiös:erbaulihe Symbolif 
erfennt es ald Grundform der Kirchen an (lateinijches und griechtiches Kreuz), Möndhs- 
orden und Ritterorden und meltliche Korporationen, geijtliche und weltliche Herren, Städte 
und Länder nehmen es ald Wahrzeichen an. Banner und Waffen tragen es. Asfeje und 
Myſtik und die geiftliche Poefie menden ihre Gedanken ihm zu (Zödler, a. verich. Oo.). 25 
Es ift wie das einfachfte, fo das verbreitetite hriftlihe Symbol. Soweit fi ü den 
läßt, beſtand in dieſem Kreiſe feinerlei Unterſchied zwiſchen der öftlichen und weſtli 
Chriſtenheit. 

Die Reformation führte im Abendlande einen kräftigen Rückſchlag herbei, ſoweit es 
ſich um die fuperftitiöfe und überhaupt unwürdige Verwertung des Kreuzeszeichens hans so 
delte. Während jedoch der reformierte Proteftantismus radikal verfuhr, bein ſich das 
Luthertum feiner Eigenart entfprechend auf Ausicheidung des er en Gebrauches. 
Bezeichnend für das Verhalten desfelben ift eine Nußerung Luthers: „ alben, two fold) 
Mißbräuch und Irrtum geſchieht in Anbetung der Bilder und der Kreuze, follt man bie 
Kreuz oder Bilder abreigen und wegthun, auch die Kirchen derhalbs einreißen. Wie: 3 
wohl ich die Bilder nicht vertverfe genzlih und ſonderlich die Figur des gefreuzigten Chrifti“ 
(EX: 15, ©. 359). 

3. Es ijt mehr als wahrſcheinlich, daß ſchon in vorkonftantinifcher Zeit das Kreuz 
in der Plaſtik und Malerei, vor allem in der Kleinkunſt, verwertet wurde; nur fehlen 
ganz jichere Belege. Die verftedten Kreuze (eruces dissimulatae, de Roſſi-Garrucci, 40 
F. Kraus; ſ. Zöckler, ©. 142 ff.; dagegen Victor Schultze, Die Katalomben ©. 125 
und ZRG 3. Bd, ©. 479) beruhen auf einer unertviefenen Mutmaßung. Es ift nicht 
verftändlich, wie die Chriften, während fie von dem Kreuzeszeichen als Geftus in um— 
fafiender Weife Gebrauch machten, das Kreuzesbild felbjt, um es vor den Heiden zu vers 
bergen, im griechifchen Tau, im fogenannten Spaftifa und im Anker follten verjtedt haben. 45 
Erſt in nachkonſtantiniſcher Zeit tritt und das Kreuz zuerft und immer häufiger im Bilde 
entgegen ; dies erklärt fich einmal aus dem größeren Reichtum bes uns erhaltenen monu⸗ 
mentalen Materials, dann aus einer offenbar damals auffommenden, dahin gehenden 
Liebhaberei. Die ältejten, wahrjcheinlich gleichartig auftretenden Formen find — (fo 
— griechiſches Kreuz) und T (fogenanntes laffinifches Kreuz, erux immissa). so 

n muß aber audy annehmen, daß in dem Buchſtaben Chi des Monogramms Chrifti 
(j. d. A.) das Kreuz vorausgefegt wurde, wenn aucd anfangs damit nicht gemeint. Zus 
weilen verbinden jih dem Kreuze die Buchſtaben A (O (j. d. A. Bd I ©. 9), oder ein 
Kreis umzieht e8 (Le Blant, Inseriptions chr6t. de la Gaule II, Taf. 52. 53; Hübner, 
Inscriptiones Hispaniae christ. n. 11. 82. 158. 300. 305. 311 u. fonft) oder Tauben 55 
oder ftilifierte Blumen zeichnen es aus (Ye Blant I, Taf. 31. 36; II, 63; Garrucci V, 
Taf. 347. 356. 336. 346 und ſonſt). Mit dem Schmude foftbarer Steine wird es ver: 
ſehen (Garrucci V, Taf. 351. 353) und mit dem Monogramm zum fiegreichen Laba— 
rum fombiniert (V, Taf. 349—350 und ſonſt). Als Siegeszeihen ſchwebt es am 
Sternenhimmel (IV, Taf. 265), Engel halten es fchwebend (IV, Taf. 262), und im 0 


96 Kreuzeszeichen Kreuzherren 


5. Jahrhundert tritt es in den Nimbus Chriſti ein, um ihm bis zur Gegenwart ſeine 

charakteriſtiſche Geſtalt zu geben. Seltener iſt die in ſymboliſchen Reflerionen der Kirchen 

ichriftfteller murzelnde Tauform T (jogenanntes Antonius: oder ägyptiſches Kreuz 

. commissa), die gleichfall3 vor dem 4. Jahrhundert nicht nachweisbar ift (Zödler 
©. 127 ff.). 

De Mittelalter gehören an das fog. Andreaskreuz ><, welches die Legende zum 
Marterholz des Andreas machte, das päpftliche Kreuz mit drei Duerbalfen S und das 
PBatriarchenfreuz mit zwei Querbalken F und zahlreiche meitere, auf den Grundformen 
des chriftlihen Altertums aufgebaute, weſentlich zur SHeraldif gehörende Bildungen : 

10 Malteferkreuz, Lilienkreuz, Tatzenkreuz u. |. w.; vgl. die Zufammenjtellung bei Müller und 
er Illuſtriertes archäologiſches Wörterbuch der Kunft, Leipzig und Berlin 1878, 
Ähnliche oder gleiche vorchriftliche Zeichen diefer Art haben mit dem chriftlichen Kreuzes: 
zeichen weder einen inneren noch äußeren Zuſammenhang, twie jehr ein folder auch immer 
15 wieder bis in die neuefte Zeit geltend gemacht worden ift (das Nähere darüber bei Zöckler 
©. 7ff. 395 ff.; Seymour ©. 1 ff. mit lehrreichen Abbildungen ; charakteriftiich für biefe 
Auffafiung E. v. Bunjen, Das Symbol des Kreuzes bei allen Nationen und die Ent- 
ftehbung des Kreuzſymbols der hriftlichen Kirche, Berlin 1876). Das äguptifche Henkel: 
freuz T, welches vereinzelt in die koptiſche Kunft übernommen worden ift (F. X. Kraus, 
20 Geſchichte der hriftl. AunftI, ©. 532; G. Ebers, Sinnbildliches. Die koptiſche Kunft u. |. w., 
Leipzig 1892, ©. 8. 21. 40. 41; R. Forrer, Frühchriſtl. Altertümer aus d. Gräberfelde 
von Adımim-Panopolis, Straßburg 1893, Taf. 8. 14), ift in das Kreuz erft umgebeutet 
und umgebildet worden ; das fogenannte Spaftifa, erux grammata P,, ein uraltes, 


dur alle Völker gehendes prophylaktiſches Symbol mag feine nicht feltene Verwendung 
25 bei den Chriften (Roller, Les catacombes de Rome Taf. 88, 13; 10, 31) der Ahnlich— 
feit mit dem Kreuze verbanfen, oder diefe mag ihm menigjtens förderlich geweſen fein, doch 
fteht es felbftftändig neben dem Kreuze (vgl. Viet. Schulge im Chriftl. Kunftblatt 1883, 
©. 56 ff.). Bictor Schulge. 


Sirenzherren (Crueiferi, Crucigeri) — I. Stalienifche: Benedetto Leoni, Origine 
g0 € fondatione dell’ ordine di Crociferi, Venet. 1598, 4%; $Selyot, Hist. des Ordres ete. II, 
222 0q.; Jof. Janſen, 8. J. im KRL:, VII, 1101 ff.; Ublhorn, D. chrijtl. Liebestgätigkeit im 
Mittelalter (Stuttgart 1834), S. 175f. 341. 4765. — II. Niederländifh-franzöfiiche 
und deutſche: Verduc, Vie du Pöre Thöodore de Celles, Perigueux 1632; Godefr. A Lit, 
Explanatio constitutionum ordinis fratrum Crueiferorum, Colon. 1632; H. Ruffel, Chronicon 
35 Ordinis s. crucis, Col. 1635; Hermane, Annales canonicorum regularium s. Augustini 
ordinis s. crucis, 3 voll., Silvae-Duecis 1858; Helyot II, 227—234; Heimbuder, Orden 
und Kongreg. I, 406—4083. — IH. Böh miſch-ſchleſiſche Kreuzherren mit dem 
roten Stern: Fibiger, Series et acta magistrorum Wratislaviensium sacri militaris ordinis 
Urueigerorum cum rubra stella hospitalis s. Matthiae (bei Stengel, Seriptores rerum Sile- 
«0 siarum, II [1840), p. 287); Helyot II, 235—240; Regula, statuta et constitutiones ordinis 
Crucigerorum, Pragae 1850; Pfotenhauer, Die Kreuzberren mit dem roten Stern in Schlelien: 
3. d. Ber. f. Geſch. u. Altert. Schlejiens, 1878, S. 52; F. Nadjche, Die ritterlibe Orden 
der Kreuzherren mit dem roten Stern, Würzburg und Wien 1882; Uhlhorn, 1. c. ©. 177f. 
341f. 477f.; Heimbuder 5.4085. — IV. Bolnifhe Kreuzherren mit dem roten 
4 Herzen: Helyot II, 241eq.; Fontes Olivenses: a) Exordium ordinis Cruciferorum etc., in 
den Monumenta Poloniae historica, t. VI, #ratau 1893; Stahl, WU. „Büherorden*, Nr. 10, 
im KKLꝛ, II, 14495.; Heimbuder ©. 409. 

Außer den Deutjchordensrittern, welche wegen ihres Ordenskreuzes zumeilen Kreuz. 

ritter oder Sreuzberren genannt werden, führen den leßteren Namen nicht weniger als 
50 vier Chorherrenorden mittelalterlihen Urfprungs, wovon zwei Mr. I u. III) durch ihre 
Leiſtungen auf dem Gebiet der Spitalpflege zeitweilig ſich ausgezeichnet haben. 

I. Die italienifchen Kreuzherren oder Kreuzträger führen zwar ihren Urfprung 
bis auf den Märtyrerbifchof Cyriacus von Jeruſalem (geft. e. 362), ja nad) einer anderen 
Verfion ihrer Ordensjage bis auf Cletus, den Nachfolger Petri im römijchen Epijfopat, 

55 zurüd, find jedoch geichichtlih nicht vor der Mitte des 12. Jahrhunderts nachweisbar. 
hrem Mutterhaufe, einem großen Hofpital zu Bologna, gewährte Alerander III. (ce. 1160) 
rivilegien, wozu Urban III. (1185) und dann Innocenz III. weitere Schenkungen und 

Vergünftigungen binzufügten. Gerhard de Rocha, Prior des bolognejer Haufes unter den 


Sereuzherren Kreuzzüge 97 


beiden erſtgenannten Päpſten, ſcheint den Orden, wenn nicht geſtiftet, doch durch Gründung 
mehrerer von Bologna abhängiger Tochterhäuſer in anderen Städten Italiens zu nahm— 
hafter Bedeutung erhoben zu haben. Zur Zeit ihrer höchſten Blüte (etwa unter Clemens IV.) 
hatte die Genoſſenſchaft mehr als 200 Klöſter (bezw. Spitäler) in den fünf Ordenspro— 
vinzen Bologna, Venedig, Nom, Mailand, Neapel. Ihr Abzeichen beſtand in einem 5 
eifernen Kreuze, das der Prior den Novizen nad; Beftehen ihrer Probezeit in die Hand 
gab mit dem Segensſpruche: „Nimm, mein Sohn, das Kreuz, das du im Herzen und in 
den — ſtets bei dir führen ſollſt“ ꝛc. (Seoni J. e., 14a; Uhlhorn, ©. 176). Er: 
ſchlaffung der Disziplin und innere Spaltungen begannen ſchon jeit dem 14. Jahrhundert 
den Orden zu zerrütten. Ein bolognejer Generaltapitel unter Pius II. (1462) fuchte 10 
vergebens durch Einführung von Reformen dem Verfall zu wehren. Unter Alexander VII. 
erfolgte deshalb die Aufhebung der Genofjenichaft (1656). 

II. Eine in den Niederlanden, in Frankreich, Weft: und Süddeutſch— 
land, aub Irland zeitweilig ausgebreitete Kreuzherren-Brüderſchaft ftiftete 1211 zu 
Huy, Diöcefe Lüttich, der Lütticher Kanonikus Theodorus v. Celles (geft. 1236), baupt- 15 
fächlih zum Zwecke der Ketzerbekehrung. Ihre nad dominikaniſchem Vorbild modifizierte 
Auguftinerfagungen fol angeblid ſchon Innocenz III. (1216) beftätigt haben(?). Bis 
gegen Ende des Mittelalters erlangten fie in den genannten Gebieten beträchtliche Ver: 
breitung (mit Nieberlafjungen auf deutfhem Boden z. B. in Köln, Aachen, Düffeldorf, 
Duisburg, Trier, Salzburg). Nachdem teils ſchon während der Neformationgzeit, teild in 20 
der franzöfifchen Revolution die meiſten ihrer Niederlaffungen untergegangen, befiten 
fie gegenwärtig noch fünf Häufer: zwei in Holland, zwei in Belgien und eins in 
Salzburg. Der von Leo X. 1516 ihnen verliehener Indult, wonach fie Roſenkränze mit 
500 Tagen Ablaß auf jedes Baterunfer oder Ave Maria(!) weihen können, bat wieder: 
holte Beftätigungen durch fpätere Päpſte, zulegt 1884 durch Leo XIII. erfahren (Heim- 25 
budyer ©. 507). 

III. Die Kreuzgberren mit dem roten Stern (Ordo militaris crucigero- 
rum cum rubra stella) wollen zwar als geiftlicher Ritterorden während der Kreuzzüge 
im bl. Zande entitanden fein, find aber vielmehr nachweislich erft unter Gregor IX. als 
Spitalbrüderjchaft in einem (c. 1235) von der böhmifchen Königstochter Agnes in Prag 30 
gejtifteten Franzisfustlofter ind Leben getreten. Ihre Lebensordnung, nebſt dem Abzeichen 
des Kreuzes in jechsedigem rotem Stern, erhielten fie erft 1252 durch Innocenz IV. Schon 
im folgenden Jahr übernahmen fie die Pflege in dem damals von den jchlefischen Herzögen 
Heinrih und Wladislaw errichteten Elifabetbipital in Breslau. Böhmen und Schlefien 
blieben die Hauptgebiete ihrer ferneren Thätigfeit. Sie gelangten bald zu beträchtlichen 36 
Neichtümern, verfielen aber infolge davon vielfach in üppiges weltliches Treiben. Bon dem 
Mutteritifte in Prag fuchte jenes Breslauer Elifabethipital, das durch Vereinigung mit einem 
St. Matthiasklofter zu einem großen und befonderd reichen „Matthiasitifte” geworden 
var, zu Anfang des 15. Jahrhunderts ſich ganz — zu machen. Es ſtürzte ſich 
aber beim Streben danach in Schulden und mußte deshalb (gemäß einem Urteil Kaiſer «0 
ESigismunds vom J. 1424) die Verwaltung feiner Anftalten eine Zeit lang dem ftädtifchen 
Rat überlafjen (Uhlhorn ©. 341). In der neueren Zeit gingen mande ibrer Haupthäufer 
an andere Orden über, z. B. das Prager feit 1555 an die Gefellichaft Jeſu, ſpäter (1599) 
an die Hapuziner. 

IV. Ein fpezifiich polnifches Inſtitut waren die in der zweiten Hälfte des 13. Jahr: #5 
bunderts zu Krakau geftifteten und aus ihrem St. Markuskloſter dajelbit jpäter Kolonien 
nad anderen Orden Polens und Litthauens entjendenden Kreuzberren mit dem 
roten Herzen. Sie unterjchieden fih durch weiße Orbenstraht von den ſchwarz ge: 
Hleideten Rotſternkreuzherren, bildeten eigentlich einen Büßerorden (Ordo B. V. Mariae 
de Metro de poenitentia ss. martyrum, oder fürzer: Ordo poenitentiae ss. mar- 60 
tyrum), erreichten gegen Anfang des 16. Jahrhunderts ihre höchfte Blüte, gingen aber 
dann einem rajchen Verfall entgegen (Helyot u. Stahl 1. e.). Zöckler. 


ſtreuzprobe ſ. Bd VII ©. 34, 3. 


Kreuzzüge. — Duellen: Raimund von Agiles, Historia Francorum qui ceperunt 
Jerusalem (provengalijd); Gesta Francorum et aliorum Hierosolymitanorum (normannifch) ; 55 
Fulcher von Ehartres, Gesta Francorum Jerusalem peregrinantium (lothringiih); Radulf 
von Gaen, Gesta Tancredi Siciliae regis in expeditione Hierosolymitana und Ekkehard von 
Yura, Hierosolymita: jämtlid Augenzeugen des erjten Zuges. Albert von Nadyen, Historia 

RealsEncHflopäbie für Theologie unb SHirde. 8. U. XI. 7 


98 Kreuzzüge 


Hierosolymitana (— 1121) ſteht unter dem Einfluß der Sagenbildung. Odo von Deuil (De 
Ludoviei VII. regis Francorum profectione in orientem) ſchreibt unter dem friſchen Ein- 
drud der Ereignijie von 1145 —1148 an Abt Suger von St. Denys. Wilhelm von Tyrus, 
der glänzendfte unter den Sreuzzugsbiitorifern (Historia rerum in partibus transmarinis 
6 gostarum) führt die Gefchichte des Neiches Jeruſalem bis 1184 weiter. Tageno von Paſſau 
(Deseriptio expeditionis asiaticae Frideriei I. imp. contra Turcas) und Ansbert (Historia 
de expeditione Frideriei imp. edita a quodam Austriensi clerico, qui eidem interfuit) 
waren Begleiter Friedrich Barbaroſſas. Geoffroy de Villehardouin, La Conqueste de Con- 
stantinople, und Jean Sir de Joinville, Histoire du St. Louis IX. glänzende Darjteller der 
10 franzöfiihen Züge im 13. Jahrb. Jakob von Vitry wichtiger durch feine Epistolae de ex- 
peditione Damiatina aus den Jahren 1216—1221 (3RG® 14.15.16) als durch feine Historia 
orientalis. — Sammlungen der Quellenjchriftjteller: Bongars, Gesta Dei per Francos, Ha- 
noviae 1611; Michaud, Bibliothöque des croisades, 4 vol. 1830 s#.; Recueil des historiens 
des croisades publi6s par les soins de l’Acad“mie des Inscriptions et Belles-Lettres (Hi- 
15 storiens oceidentaux, 5 vol. 1844-95; Hist. orientaux, 4 vol. 1572—95; Hist. grecs, 
2 vol. 1875—81; Hist. arm@niens, 1 vol. 1869). Außerdem fajt alle Ehroniten ſowie 
zahlreiche Briefe und Urkunden des 11. big 13. Jahrh. 
Kitteratur: Unter den zahlreichen Scriften „und Aufſätzen über die Ktreuzzüge 
find zu beachten: Wilten, Geſchichte der Kreuzzüge, 7Bde 1807—1832; Michaud, Histoire 
20 des croisades, 3 vol. 1812—1817, Nouvelle edit. 4 vol. 1856; Riant, Expe@ditions et p®- 
lerinages des Scandinaves en Terre-Sainte au temps des croisades 1865, dazu Tables 
1569; Röhricht, Beiträge zur Geſchichte der Kreuzzüge, 2 Bde 1874. 1878; derſ., Ge» 
jchichte der Kreuzzüge im Umriß 1898; Kugler, Gejhichte der Kreuzzüge 1380 (Allgemeine 
Geſchichte in Einzeldarjtellungen von W. Onden, II, 5). — 9. v. Eybel, Geihicdhte des 
95 eriten Kreuzzugs 1841, 2. Aufl. 1881. Von demſ. mehrere Aufjäge in Kleine bijtor. Schriften 
3 Bde 1863-1880; Kugler, Studien 3. Geſch. d. zweiten Kreuzzuges 1866; derj.. Analelten 
3. Geſch. d. zweiten Kreuzzuges 1878; Miezler, Der Kreuzzug Kaiſer Friedrich J. in FdG 
1870; Streit, Beiträge 3. Geſch. des vierten Kreuzzugs 1877; Röhricht, Der Kinderkreuze 
zug, in Eybels H3, Bd 36, 1876; deri., Die Kreuzzugsbewegung im Jahre 1217, in HG 
80 1876; derj., Studien z. Geſch. des fünften Kreuzzuges 1891; derſ., Geſch. des Königreichs 
Jeruſalem (1100—1291) 1898; Negenbogen, Commentarius de fructibus quos humanitas 
libertas mercatura industria artes atque disciplinae per cunctam Europam perceperint e 
sacro bello 1809; Heeren, Berfud einer Entwidelung der Folgen der Kreuzzüge für Europa, 
in d. Vermiſcht. hiſtor. Schriften, 2. Th. 1821; 3. &. Hahn, Urſachen und Folgen d. Kreuze 
35 züge 1859; Prutz, Chrijtentum und Jslam während des Mittelalter u. d. kulturgeſchichtl. 
Ergebnifje der Kreuzzüge, im Hiftor. Taſchenbuch 1878; derſ., Kulturgeſchichte der Kreuz— 
züge 18853. 
In dem taufendjährigen Kampfe zwifchen Chriftentum und Islam bilden die Kreuz: 
züge des 12. und 13. Jahrh. ein in fich abgejchlofjenes Ganzes. Die Angriffspolitif der 
«0 Söhne des Propheten war feit dem 8. Jahrh. zum Stillftand gelommen. Der Muham— 
medaner, bisber nur gewohnt für feinen Glauben zu ftreiten, fand mit einemmale Ge- 
ſchmack an den Dingen diejer Welt, jo daß, was damals die islamitiſchen Völker auf 
fulturellem Gebiete geleiftet haben, nody heute ihren Ruhmestitel in der Geſchichte der 
Menſchheit ausmacht. Umgekehrt gewann bei den chriftlichen Völkern des Abendlandes 
45 der religiöfe Gedanke fichtlih an Stärke. Bei ihnen „kam eine Stimmung auf, zugleich 
voll von feindfeligem Hafle gegen die irdiihe Welt und glübend von heißer Sehnſucht 
nach der Seligkeit des Himmels, eine allgemeine Erregung der Gemüter, welche bereit 
war, jedes irdiiche Gut hinwegzuwerfen, jeder menſchlichen Beziehung den Rüden zu kehren, 
wo immer ihr ein Weg zu einer myſtiſchen Verbindung mit Gott dem Herrn eröffnet 
so ſchien“ (Sybel, Geſch. des erjten Kreuzz. (2) S. 150). In dieſer finnlichen Religiofität, 
die nicht rubte, bis fie Gott leiblich gejchaut und ergriffen zu haben glaubte, haben mir 
vorzugsweiſe die Quelle jener einzigartigen Erſcheinung der Kreuzzüge zu fuchen. Daß auf 
ein ſolches Gefchleht wie die Neliquie überhaupt, jo die bedeutſamſte unter allen Reliquien, 
das bl. Land ſelbſt, in welchem Jeſus gelehrt und gelitten hatte, eine bejondere An- 
55 ziehungskraft ausüben mußte, liegt auf der Hand. Die im 11. Jahrh. maſſenhaft auf: 
tretenden Pilger find nicht eigentlich die Vorläufer der fpäteren Kreuzfahrer, wohl aber 
ermöglichen ihre Intentionen das Verftändnis für jene nachmalige Bewegung. Wären 
nicht von vornherein taufend Einzelne von der Sehnſucht nah dem himmlichen Jerufalem 
erfaßt getwejen, fo würde es der Staatskunft fhmwerlich gelungen fein, mehrere Menjchen: 
co alter hindurch ganze Mafjen für ein freitwilliges Unternehmen gegen das irdiſche Jerufalem 
interefftert zu erhalten. 
Aud Gregor VII. zollte dem myſtiſchen Weſen der Zeit feinen Tribut, nur mit dem 
Unterfchiede, daß er das Irdiſche, ftatt es beifeite zu laffen, vielmehr dem Göttlidhen in 
Geſtalt der Kirche untertban zu machen ftrebte. Im Zufammenbange damit plante er 


Krenzzüge 99 


bereit 1074, als Kleinafien an die Seldſchuken verloren gegangen war, einen Krieg gegen 
die leßteren, bei dem es zugleich auf eine MWiedergewinnung der griechiichen Kirche abge— 
jeben war (Registrum ed. Ph. Jaffe, Mon. Gregor. I, 49. II, 31. II, 37; vgl. 
I, 46. II, 3. I, 18). 50000 Mann mwaren angeblich bereit, die der Papſt perjönlich 
führen wollte. Auch wird das hl. Grab, wenngleich nur beiläufig, als Endziel genannt s 
(Reg. II, 31, ©. 145). Indeſſen fcheiterte die Ausführung des Planes an dem Kon— 
flifte mit Heinrich IV., und erft Urban II. nahm die dee unter anderen Gefichtöpunften 
wieder auf. Denn bei ihm bejtand das Ziel nicht ſowohl in einer Ausbreitung der päpſt— 
lihen Machtſphäre als in einer Bethätigung der asketiſchen Zeitftimmung. Sie zur vollen 
Entfaltung zu bringen, ſchien recht eigentlich als eine preiswerte Yeiltung des Oberhauptes 
der katholiſchen Chriftenbeit, während die technische Durchführung als eine ſelbſtverſtänd— 
liche Belaftung den Weltmächten zufiel. Diejes legtere um fo mehr, als ſchon feit Jahr: 
zebnten fpeziell die normannifchen Ritter an den Kampf mit den Ungläubigen gewöhnt 
waren, jo daß alſo ein Sarazenentrieg nicht mehr außerhalb des Gefichtöfreifes der Abend: 
länder lag. Das wußte auch Kaifer Alerius I., als er fih 1094 direft an Urban II. ı5 
um Hilfe wandte. Nur daß er mit feiner Bitte den verjchiedenjten Wünſchen des Abend: 
landes entgegenfam, daß bier asketiſche Stimmung, hierarchiſche Einheitsbejtrebungen und 
abenteuerlihe Kampfbegier zujammentrafen, um der Welt eines der — * und 
folgenſchwerſten Schaufpiele aller Zeiten zu bieten, das konnte niemand ahnen. 

Bei Ankunft der griechiichen Gefandten war der Papſt im Begriff auf dem Konzil 20 
von Glermont dem ehebrecherischen Könige Philipp Auguft I. von Frankreich eine verdiente 
Rüge zu erteilen. Aber alle Welt wußte, daß es fi noch um Größeres handelte als 
um einen der immer wiederkehrenden Disziplinarfälle. Der Bevölferung bemächtigte fich 
die beftigfte Spannung, die Zahl der Teilnehmer wuchs ins Ungebeure. Vor dieſer un- 
überjehbaren Mafje iprah Urban II. am 26. November 1094 auf freiem Felde vom 26 
Grabe Jefu. Was der Papſt damals gejagt bat, wiljen wir nicht mehr; nur das iſt 
gewiß, daß er den rechten Ton traf. Alle Leidenjchaften erwacdten unter dem Loſungs— 
worte der neuen Bewegung: Deus lo volt. Immer neue Mafjen erklärten mit der An- 
nabme des Streuzeszeichens ihre Bereitwilligkeit zum Zuge. In dem liebenswürdig frommen 
Biſchof Adhemar von Puy fand fich fogleih ein den Papſt vertretender Yegat, während so 
die Zuftimmung des mächtigen Naimund von St. Gilles die Durchführbarkeit des Planes 
nach der militärischen Seite hin ficherte. Indeſſen wollte ſich der religiöfe Enthuſiasmus 
vom Papſttum nicht in fefte Schranfen zwingen lafjen, vielmehr bemächtigte er fich raſch 
der niederen Klaſſen. Der Bauer verfchleuderte jeine Habe und jegte fih um hoben Preis 
in den Beſitz von Waffen; ibm ſchloſſen fich ſolche an, die unter politiihem Drud oder 3 
materieller Not jeufzten; Weiber, Kinder, niedere Kleriker und entlaufene Mönche fanden 
fih ebenfalls in Menge ein und prägten diefem Vorläufer der Kreuzbeere den Charakter 
eines wilden Raubgefindels auf. Gott allein folle fie führen und ihnen zum Siege ver: 
helfen. Dieſe ftille Oppofition gegen den Bapft bat dann die Sage zum Ausdrud ge 
bracht, indem jie bis beute nicht Urban II., jondern den Einjiedler Peter von Amiens, 40 
einen der Führer jener fanatifierten Banden, für den eigentlichen Vertreter der Kreuzzugs— 
idee ausgiebt. Was aber Peter dazu getrieben habe, jei eine perjönliche Erſcheinung Jeſu 
getvejen, der ihn aufforderte, die Chrijtenheit mit dem traurigen Zujtand des bl. Yandes 
befannt zu machen. Die armen Schwärmer fanden nach milden Öreuelfcenen, bei denen 
fie ihre Wut befonders an den Juden ausließen, teils ſchon in Ungarn, teils jenfeits des 45 
Bosporus ein Hägliches Ende. 

Auch den eigentlichen Kreuzheeren fehlte der äußere jichtbare Zufammenbang ; aber es 
bejeelte fie eine freie Übereinjtimmung und neben der religiöfen Hingabe ein jtarter Trieb 
der Selbfterhaltung. So nur war es möglih, daß aud ohne thätiges Eingreifen des 
päpftlichen Zegaten alle jene Heerfäulen des Jahres 1096 — Lothringer unter den Brü— 50 
dern Gottfried von Bouillon, Euftab und Balduin, Nordfranzojen unter Robert von der 
Normandie, Provenzalen unter Raimund von St. Gilles, italienische Normannen unter 
Boemund und Tantred — das als Ziel genommene bl. Grab wirklich erreichten. Immerhin 
zeigte fih auf Schritt und Tritt der zwiejpältige Charakter des Unternehmens. Ein Teil 
der abendländijchen Fürften mag tbattächlich ohne perjönliche Hintergedanten geweſen fein. 56 
Die meiften aber trugen fid von Anfang an mit höchſt realen Plänen, mochten fie dies 
jelben nun wie Boemund von Tarent ohne bejondere Scyeu eingeftehen oder wie Rai: 
mund von St. Gilles ängftlih binter kirchlichem Ubereifer verjteden. Weitere Verwicke— 
lungen brachte das Verhältnis zum griechiichen Reiche. Nach langer Kriſis war es erjt 
jüngft dem militärifhen Geſchick Alerius’ I. gelungen, den Beſtand desjelben wieder zu so 

7* 


— 
— 
— 


100 Streuzzüge 


fichern ; von neuem hatten die bürgerlichen und firchlichen Elemente angefangen fich neben 
den Anforderungen des Yagerlebens zu behaupten. Unter diefen Umjtänden ſchien nichts 
gefährlicher als das Auftreten der unbändigen Kreuzfahrermafjen mit ihrer myſtiſchen 
Schwärmerei und dem heißen Yänderhunger. Denn diejelben erwogen geradezu, ob Katjer 
vd Alerius als Feind oder ald Bundesgenofje anzuſehen fei, im Ieteren Falle, ob man ſich 
jeiner nur aus Zwedmäßigfeitsrüdfichten bedienen oder für ihn als den geborenen Herm 
des chriftlichen Oſtens Vorteile berausjchlagen ſolle. Den jchönften Erfolg des Kreuzbeeres 
bildete die Eroberung von Antiochien (3. Juni 1098) und die Behauptung der Stadt 
gegen den zum Entjag beranrüdenden Emir Kerbuga von Moſul (28. Juni 1098). Troß: 
ı0 dem mehr als einmal alles verloren jchien, führten mutige Ausdauer, Huge Berechnung 
und der durch die angebliche Auffindung der bl. Lanze geiteigerte Enthufiasmus ſchließlich 
zu einem glänzenden Siege. Aber ebenfowwenig fehlte es am bitteren Hader der Fürſten 
und Wölfer: dort die chrgeizigen, verſchwenderiſchen, in religiöfen Dingen ſtkeptiſchen Nor: 
mannen, bier die bejcheidenen, nicht bejonders Eriegerifchen, aber myſtiſch veranlagten Pro: 
15 venzalen. Auch die von den leßteren wertgebaltene hl. Lanze mußte nunmehr, feit fie 
ihren Dienjt gethan batte, fih den Spott der Gegner gefallen laſſen. Gleihtwohl erzwang 
provenzalijche Frömmigkeit den Weitermarjch nad Jerufalem und die Eroberung der Stadt 
(15. Juli 1099) als Abſchluß einer vierwöchentlihen Belagerung. Freilich ſchlug mit 
diefem Erfolge auch rajch die Stimmung um. Mordluft und Geldgier kannten fortan 
20 feine Grenzen. Ebenſowenig war man geneigt dem Wunſche der Geiftlichfeit nachzugeben 
und aus dem bl. Yande einen unter dem Patriarchen von Jeruſalem ſtehenden Kirchen: 
ſtaat zu machen. Vielmehr ward Gottfried von Bouillon zum Beſchützer des bl. Grabes 
erwählt. Erſt von dieſem Augenblid an tritt der Herzog in den Vordergrund; denn was 
Sage und Yegende jpäter von der Vorgeſchichte diefes eigentlich nur durch maßvolle Selbſt— 
35 beſchränkung ausgezeichneten Fürften zu erzählen mußten, ftimmt mit der Wirklichkeit nicht 
überein. Ja man muß es geradezu als ein Glüd für feinen Nachruhm bezeichnen, daß ibn 
ſchon am 18. Juli 1100 der Tod einer Aufgabe entzog, der er faum gewachſen getvejen wäre. 
Die Arbeit, das Königreich Jeruſalem unter bejjeren Bedingungen, aber freilich auch mit 
größerer Begabung auszugeitalten, verblieb feinen Nachfolgern, den drei eriten Königen 
80 Balduin I. (7 1118), Balduin II. (7 1131) und Fulko (7 1143), welche e8 vor allem 
verſtanden, durch glüdliche militärische Operationen den äußeren Beltand des Neiches zu 
ſichern. Unterjtügt wurden fie dabei durdy neue auf dem Seewege beranrüdende Pilger: 
majjen, weldye fich, obne daß fie eigentliche Kreuzheere repräfentierten, doch gern bei einem 
Kampfe gegen die Ungläubigen dem Könige zur Verfügung ftellten. Dazu bildeten bürger: 
35 liche Elemente aus den italienischen Seeftädten, zu eigenen Gemeinweſen in den ſyriſchen 
Hafenpläsen zufammengeichloffen, in kultureller Hinficht einen überaus wertvollen Bejtand- 
teil des Neiches, während die religiögeritterliden Genoſſenſchaften der Tempelherrn (ſeit 
1118) und der Johanniter dem König eine wohlorganif'erte und ſtets dienjtbereite Truppe 
zu liefern verfpradhen. So mehrte fich troß der unaufbörlichen Fehden die Bevölterung und 
40 wuchs der Wohlſtand bis zur Uppigfeit. Auch wurde diefe Entmwidelung noch dadurch 
begünftigt, daß, während das normannifche Element allmählich verſchwand und Deutjche 
wie Engländer nur fpärlich vertreten waren, abgejehen vom italienischen Kaufmann es aus: 
ſchließlich der franzöfifche Ritter war, der dem chriftlichen Orient fein Gepräge gab. Gleich: 
wohl fehlte e8 mehr und mehr dem gemeinfamen Feinde gegenüber an kraftvoller Einigkeit, 
5 jo daß es nad König Fulkos Tode dem Emir Imadeddin Zenki von Moful möglich wurde, 
die Grenzfeſtung Edejja am Weihnachtstage 1144 zur Kapıtulation zu zwingen und Damit 
in den Beitand des jungen Königreiches die erjte Brefche zu legen. 
Das Ereignis fand in allen chriſtlichen Ländern jchmerzliche Teilnahme; dennoch tritt 
diefjes Moment bei der Durchführung des zweiten Zuges faum in den Vordergrund. Die 
0 Zeiten hatten ſich denn doch geändert. Ja eigentlich berrfchte nur bei Ludwig VII. von 
‚sranfreich noch diefelbe andächtige Geſinnung; er wollte feine und der Seinigen Sünden 
büßen, indem er gegen die Feinde Chrifti das Schwert zog. In diefer Abjicht brachte er 
die Frage zuerft 1145 auf dem Konzil zu Bourges zur Sprache, wurde aber bezeichnender: 
weiſe nicht einmal von dem hohen Klerus in diefer Stimmung beftärt. Abt Suger von 
65 St. Denis warnte vor Übereilung; Bernhard von Glairvaur aber wollte in der Sache 
nichts ohne päpftlihen Befehl thun und vertrat fie auch fpäter, ald er fi der ihm auf: 
getragenen Kreuzpredigt mit Feuereifer widmete, mehr mit wohlertwogenen Gründen als 
mit jener inftinktiven Begeilterung, mit der man unter Urban II. auf die Sade los— 
geitürmt war (Sybel, Kl. biltor. Schr. I, 426f.). Ja ſelbſt Eugen III., jo ſehr er formell 
co die Leitung in der Hand behielt, war mehr der Geichobene als der Schiebende. Läßt fich 


Kreuzzüge 101 


demnach in den Firchlichen Kreifen eine gewiſſe nüchterne Verftändigkeit nicht im Abrede 
jtellen, jo fpricht erft recht das mochenlange Zögern Konrads III. im November und De: 
zember 1146 dafür, daß neben dem myſtiſch-asketiſchen Drange aud das Verftändnis für 
die Aufgaben diefer Welt feinen Play behauptete Und hätte man nur diefen politiichen 
Erwägungen Raum gegeben und von vornherein einen ehrlichen Ausgleich gefucht zwiſchen 5 
den frommen Empfindungen des Herzens und den Lebensintereſſen der Völker. Gerade 
dieſe leßteren aber wurden, ſoweit es fih um das Morgenland handelte, bedenklich in 
Frage geitellt, wenn jest neue Heeresmaſſen fich über den Orient ergofien, die jeden Augen: 
blid und je nad) der politiichen Konſtellation einem der neu aufblühenden Staatengebilde 
gefährlich werden fonnten. Dbendrein hatte Bernhard in rhetorifcher Überſchwenglichkeit 10 
Sünder aller Art auf diefe fich neu öffnende Gnadenpforte aufmerkſam gemacht, ohne zu 
ertvägen, daß Abenteurer, Gefindel und Dirnen weder ein Kreuzheer empfehlen noch jeine 
Disziplin erhöhen (Epist. 363 MSL 182, 566). Schließlich waren es aber doch die Unklar: 
beit der beiden abendländijchen Könige und die bis zum Verrat gefteigerte Sonderpolitif 
der morgenländifchen Fürten, denen im Minter von 1147/48 in Nleinafien der größte 15 
Teil der Kreuzfahrer und in der Julihitze 1148 vor Damaskus der übrige Neft zum Opfer 
fielen. Edeſſa blieb in Feindeshand, Bernhard von Clairvaur galt als Urheber des gräß- 
lichen Unglüds, wenngleich er ſelbſt mit Nachdruck darauf hinweiſen durfte, daß nicht feine 
im böberen Auftrage vollzogene Kreugpredigt, jondern das fündhafte Treiben der Kreuz. 
fahrer die Katajtrophe veranlaßt habe (De consid. II, 1 MSL 182, 741—745). Der viel- »0 
gefeierte Balduin III. von Jeruſalem aber beging in der Folgezeit die doppelte Unklugbeit: 
er fand fich damit ab, Damaskus wie Edeſſa in den Händen Nureddins von Moful zu be 
lafjen, ohnerachtet der daraus für das chriftliche Nordſyrien entjtehenden Gefahren, und er 
reizte durch die Eroberung von Askalon (1153) das bisher durchaus ungefährliche Agypten. 
Gerade mit dieſer leßteren Politik arbeitete er dem Falle von Jerujalem direkt vor; denn 35 
die im Norden und Nordoften herangewachſene Seldſchukenmacht jprang 1169 auf Agypten 
über. Erbe diejes großen bis Kleinafien und Mejopotamien reichenden Gebietes ward aber 
Sultan Saladin, der es fich zur Lebensaufgabe machte, „die Akſamoſchee zu befreien“ d. h. 
die Chriften aus Baläftina zu vertreiben und Serufalem zu erobern. Der Krieg begann 
unter den ungünftigiten Aufpicien und endete, von den Chriſten mit halber Kraft und ges so 
ringem Bertrauen geführt, mit dem entjcheidenden Siege Saladins bei Hattin (4. Juli) 
und mit der Kapitulation der bl. Stadt (2. Oktober 1187). Die Chriften blieben fortan 
= 2 Beſitz von Antiochien, Tripolis, Tyrus und der Nobanniterfeftung Margat 
eſchränkt. 

Den Jammer, den dieſe ſchlimmen Nachrichten im Abendlande hervorriefen, ſteigerte 35 
noch eine erregte Stimmung, die infolge von ungewöhnlichen Naturereigniſſen ſich für die 
nächſte Zeit der ſchlimmſten Dinge verſah. Die Wiedergewinnung Jeruſalems galt bei 
Fürſten und Völkern für die einzige der Gegenwart geſtellte —28 Und doch war 
man von dem krankhaften Enthuſiasmus früherer Zeiten ſehr zurückgekommen. Jedenfalls 
ſpielten Politik und Staatswohl bei den Vorbereitungen eine entſcheidende Rolle, fo daß 10 
fein anderer Kreuzzug ſich an verſtändiger Planmäßigkeit mit dieſem dritten meſſen kann. 
Alle Differenzen in Europa wurden vorläufig beigelegt. Daß es ſpeziell zwiſchen Frank— 
reich und England zu den nötigen Ausgleichungen kam, war das Werk der Kirche, die 
auf dieſem ihr entſprechenden Gebiete des Friedensſtiftens eine rührige und glückliche Thätig— 
keit entwickelte. Noch zukunftsreicher geſtalteten ſich die Verhältniſſe in Deutſchland. Am 45 
Sonntag „Lätare Jeruſalem“ (27. März 1188) brachte der „Reichstag Chriſti“, jo genannt 
weil der Kaifer im Berwußtfein, daß Chriftus präfidiere, feinen Thron leer gelaffen batte, 
eine ganze Reihe von Verfühnungen; zum Schluß nahm auch Friedrich 1. das Kreuz. 
Unter den von ihm erlafjenen Beitimmungen war befonders die bezeichnend, daß jeder 
Kreuzfabrer mindeſtens drei Markt Wegzehrung aufteilen follte; man wollte das viele arme so 
Volk, welches 1147 für das Heer zu einer drüdenden Laſt geworden war, von vornherein 
ausſchließen. Aber trotz aller Sorgfalt follte auch diefer dritte Zug völlig fcheitern. Es 
iſt befannt wie der Tod Friedrichs im Salef (10. Juni 1190) das ae des deutſchen 
Heeres brach, wie die Maflen fich auflöften, die Nefte durch Seuchen in Syrien weiter 
dezimiert wurden, und wie fchließlich Herzog Friedrich von Schwaben nur ettva mit taufend 55 
Mann vor Alkkon eintraf. Dieje reiche Handelsftadt hatte nach der Niederlage von Hattin 
iofort fapituliert; zu ihrer Miedereriverbung vereinigte fich jeßt die gefamte chriftliche 
Macht. Um der bei der langen Belagerung entjtehenden Not zu fteuern, hatten bereits 
1189 Pilger aus Lübel und Bremen ein Hofpital gegründet; dasjelbe entwickelte fich dank 
der Fürſorge der Staufen zu einer Bruderjchaft nach Art der Johanniter und 1198 zum 0 


102 Strenzzüge 


ritterlichen Deutfchorden, der in dem damals deutſchen Lehnsſtaate Jeruſalem die Intereſſen 
der deutſchen Nation gegenüber Templern und Johannitern vertrat. Schlieglih fiel zwar 
Akkon, aber König Nichard I. von England erreichte im Frieden von 1192 doch nur, daß 
die Pilger in fleinen Scharen und unbewaffnet das bl. Grab befuchen durften. 

6 Der Kampf Philipps von Schwaben mit den Welfen und die Kriege zwischen Frank— 
reih und England lenkten in der Folgezeit die Blide von dem beflagenswerten Zuftande 
des bl. Landes ab. Die eigentliche Kreuzzugsidee war tot, und nur die auswärtige Politik 
der Päpſte jtrebte noch für einige Menjchenalter die Kräfte der europäifchen Staaten nach 
den Hüften von Syrien hin abzulenten. Am beiten gelang dies bei Frankreich, mo ber 

10 Pfarrer Fullo von Neuilly ähnlichen Einfluß ausübte wie früher Peter von Amiens und 
Bernhard von Glairvaur. Viele Pilger freilih wurden auch durch fehr rationelle Er: 
wägungen gewonnen wie durch die des Gijtercienferabtes Martin von Päris bei Kolmar, 
daß fie „in weltlichen Dingen dort größeres Glüd finden würden, als fie hier jemals be= 
jefjen zu haben ſich erinnern” (Kugler, Geld. d. Kreuz. ©. 265). So kam ſchließlich 

15 doch ein beträchtliches Heer zufammen, welches in der Erwägung, daß die Macht des ja- 
ladiniſchen Sultanates auf dem Befige von Agypten berube, auf venetianifchen Schiffen 
nach dem Nilthal befördert werben wollte. Diefe Abhängigkeit von feiner Flotte benußte 
indefjen der Doge Enrico Dandolo, um das ganze Unternehmen mit den venetianifchen 
Intereſſen zu verfnüpfen, indem er bie — zur Einmiſchung in die Familien— 

20 ſtreitigkeiten des griechiſchen Kaiſerhauſes veranlaßte. Zwar nahmen die Verwickelungen 
ſchließlich einen ganz anderen Ausgang, als urſprünglich zu erwarten ſtand, aber die Vene— 
tianer erreichten doch die Demütigung des mit ihnen rivaliſierenden Konſtantinopel. Die 
Stadt ward erobert und greulich verwüſtet; durch drei ausgedehnte Feuersbrünſte haben 
damals die Werke der Kunſt und der Wiſſenſchaft eine Dezimierung erfahren, die kein 

26 Zeitalter wieder gut machen konnte. Das Reich ſelbſt aber warb unter die Sieger geteilt. 
Innocenz III. fand fi in das Unvermeibliche, er abfolvierte die ungehorſamen Bene: 
tianer und bebielt im übrigen die MWiedereroberung Jeruſalems unverwandt im Auge. 
an waren die Hoffnungen gering genug, da zu den ſchon genannten politiichen Kon— 

iften noch der Bürgerkrieg zwijchen den Albigenfern und den mit dem Jeruſalemablaß 

0 ausgejftatteten Vertretern der Kirche getreten war. Gleichwohl flammte der religiöje En- 
thufiasmus im fog. Kinderkreugzug (1212) noch einmal unheimlich empor. Es i bezeich⸗ 
nend, daß nicht nur das abergläubiſche Volk, ſondern ſelbſt ein Innocenz III. in dem 
unglückſeligen Unternehmen den Finger Gottes erblickte, der die Erwachſenen habe be— 
Ihämen wollen, und daß der Papſt bei denjenigen Kindern, welchen die Sache leid ge: 

85 worden tar, Nichts von einer Löoſung des Kreuzzugsgelübdes, jondern nur von einer Ber: 
längerung des Termins wiſſen wollte. Auch begegnet feit diefer Zeit eine burchgreifende 
firchliche Organifation, welche mit regelmäßigen Prozeffionen, Gebeten, Predigten und 
Almofen unverwandt auf einen neuen Zug binarbeitet. Ein vollftändiges Programm 
aber brachte das 4. Laterankonzil (1215) in feiner Expeditio pro recuperanda terra 

so sancta (Mansi XXII, 1058—1068)., Infolgedeſſen fanden fich feit 1217 wieder größere 
Heeresmalfen, zunächſt aus Ungarn, —— und Baiern, ſodann aus Friesland und 
vom Niederrhein vor Akkon ein und ſchritten des weiteren zu einem Wagnis, das an die 
beſten Zeiten der Kreuzzugsbegeiſterung erinnerte, indem ſie Damiette, den Schlüſſel des 
Nilthales, dank der techniſchen Unterſtützung frieſiſcher Seeleute und des Kölner Scholaſters 

45 Oliver am 5. November 1219 nahmen. Voller Stolz über dieſen Erfolg zwang nun 
aber der mit den meiteftgebenden VBollmachten ausgeitattete Legat Pelagius die zur Bes 
fonnenheit mahnenden Fürften Kairo ſelbſt anzugreifen. , Bald mar es neuer Zuzug 
oder die Nachricht, daß Kaifer Friedrich II. demnächſt in Agypten landen werde, bald die 
für jene Zeit wypiſchen apofalpptiichen Schriften mit der Botichaft des nahen Unterganges 

so des Islam, was das vertvegene Vorhaben des Belagius zu empfehlen ſchien. Doch Sultan 
Malik el-Kamil wußte durch Fuge Benugung der Nilüberfhtvemmungen das Heer jchließlich 
vor die Wahl zu jtellen entweder zu Fapitulieren oder zu ertrinfen. Kaifer Friedrich IL, 
auf den fich in diefer Not aller Augen richteten, trug bereits feit 1215 das Kreuz; doch 
binderten ihn die europäifchen Verhältniſſe Jahr für Jahr an der Abfahrt. Anders freilich 

55 fahte Gregor IX. die Sache auf, der, in dem Kreuzzuge ausjchlieglid eine Sache feiner 
eigenen theofratifchen Intereſſen jebend, felbit beftimmen wollte, wann und wie ein abend» 
ländifcher Herr die forifche Frage in Angriff zu nehmen habe. So erlebte die Welt das 
verwirrende Schaufpiel, daß den endlih am 28. Juni 1228 von Brindift abjegelnden 
Kaifer der päpftliche Bannjtrahl auf Schritt und Tritt im hl. Lande bemmte. Immerhin 

so gelang es dem diplomatischen Gejchid Friedrichs, im Februar 1229 mit dem Sultan für 


Strenzzüge 103 


zehn Jahre einen Vertrag zu vereinbaren, Se Fig = die Städte Jerufalem, Nazareth 
und Bethlehem ſamt der von Akkon nad Serufalem führenden Pilgerſtraße den Chriſten 
überliefert wurden. Der Erfolg übertraf alle Erwartungen; aber nur die ehrlichen Pilger, 
unter ihnen fpeziell die deutfchen, jubelten dem Kaifer zu. Hingegen beurteilte die Hlerifale 
Partei das Ereignis unter dem Gefichtöpunft ihrer eigenen nterefien, die freilich bei den 6 
Abmachungen des freifinnigen Kaifers gar feine Berüdfichtigung gefunden hatten. Bor 
allem aber bewies der Papft, daß ihm die Steigerung der eigenen Macht wichtiger war 
als das Schickſal des hl. Landes. Während Friedrich II. mit den muhammedaniſchen Fürften 
in einem Verkehr blieb, deſſen wohlthätige Folgen auch dem chrijtlichen Belisitande in 
Baläftina zu gute fommen mußten, ſagten ſich die päpftlichen Elemente unter Führung 
der Templer 1243 offen vom Kaifer los und reizten in frevelbafter Weiſe den ägyptiſchen 
Sultan. Die Antwort darauf war, daß die von letzterem hberbeigerufenen innerafiatijchen 
Chowaresmier Jerufalem nahmen und die chriftlihe Macht bei Gaza total vernichteten 
(1244). Zwar warb Innocenz IV. auf dem Konzil zu Lyon 1245 für einen neuen Zug, 
da er aber zugleich den Rampr gegen die Staufen für einen Kreuzzug erklärte, jo durfte ı5 
er fich nicht wundern, wenn das, was einft alle Herzen mit Begeifterung erfüllt hatte, 
jest auf Efel und Widerwillen ftieß, ja wenn die Bürger von Negensburg jeden mit bem 
Tode bedrohten, der das Kreuz auf den Kleidern trug. So repräjentiert denn Ludwig IX. 
von Frankreich mit feinen beiden Zügen nad Cypern, Agypten und Syrien (1248—54) 
und nach Tunis (1270) eine für immer dahingefhtwundene Zeit. Man glaubte nicht 20 
mehr an die hildebrandifchen Ideale, ſeitdem diefelben in den Firchenpolitiichen Konflikten 
zwiſchen Kaifer und Papſt entweiht waren. Deshalb zudte das Abendland kaum noch 
merflich zujammen, als mit dem Fall der drei glänzenden Seefeftungen Antiochien (1268), 
Tripolis (1289) und Akkon (1291) die Chriftenberrihaft in Syrien ihr definitives Ende 
erreichte. Fortan begnügte fich der Abendländer damit, feiner Sehnſucht nad dem bi. 26 
Grabe wie in alten Zeiten durch eine unfriegerifche Pilgerfahrt Ausdrud zu geben. Und 
wenn gleichwohl noch Päpfte des 15. Jahrhunderts wie Pius II. an dem Gedanken feit- 
bielten, das bl. Grab mit Hilfe einer militärifchen Expedition zurüdzugewwinnen, jo lag 
diefer Idee hauptfächlich die Erinnerung an jene Vorteile zu Grunde, welche gerade das 
Papſttum aus der Kreuzzugsbeivegung gezogen hatte. 30 

Denn nichts fam der mit dem 11. Jahrh. beginnenden Erhebung der geiltlichen über 
die weltliche Macht mehr zu ftatten als Kriege, die von den Fürften im Intereſſe der 
Kirche und um der Religion willen geführt wurden. Blieb auch im einzelnen die Aus- 
führung weit hinter den urfprünglichen Plänen zurüd, fo bat ſich doc Jahrhunderte hin- 
durch die Idee behauptet, daß der Papſt e8 jei, der an der Spite der ganzen waffen-— 35 
fähigen Chriftenheit das bl. Grab erobere. Denn er rief zum Kreuzzug auf, er bewilligte 
die nötigen Mittel aus kirchlichen Fonds, er gewährte den Chriftusitreitern Vorrechte und 
Segnungen, er führte fie an durch feine Legaten (Adhemar, Pelagius). Die undankbaren 
milttärifchen Einzelheiten überließ man gern den Fürſten, hatte man diefe ja wieder ganz 
in der Hand durch die Unmwiderruflichkeit des einmal abgelegten Gelübdes, neben welchem 40 
feine andere Herrfcherpflicht zur Geltung fam, Mit dem Momente, da ein Fürſt das 
Kreuz genommen batte, war er nicht mehr feiner felbjt Herr. Na Aufichub, jede Ande— 
rung des Vorhabens war abhängig von der Zuftimmung des jtes bezw. brachte über 
den Betreffenden Ungnade, Rügen, fchließlih den Bann. Auch daß man das Kreuz 
nehmen durfte, um ein firchliches Vergehen abzubüßen (Ludwig VII. von Frankreich), zeigt a5 
wie die Päpfte das ganze Verhältnis auffaßten. Dazu ließen jih aus dem für Syrien 
gegebenen Verſprechen nur allzuleicht eine Reihe anderer Verpflichtungen zum Beften der 
päpftlichen Theofratie herleiten. 

Seit die Theorie von der Gentralgetvalt des Papfttums zur Wirklichkeit geworden 
war, traten die Legaten als Vertreter päpftlicher Befugniſſe naddrüdlich in den Vorder: so 
nd. Aber erſt mit den Kreuzzügen erhielt diefes neue Inſtitut feine volle Ausbildung: 

Xegaten predigen das Kreuz, bringen die Mittel zufammen, begleiten das Heer. Dazu find 
fie als direkte Stellvertreter des kirchlichen Oberhauptes ſtets mit einer bejonderen Macht— 
fülle ausgeftattet und nehmen eine unbedingte Autorität für fi in Anſpruch. Mit diejer 
Ausdehnung des Legatenweſens wuchs demnad zugleich der direfte Einfluß der Päpfte ss 
innerhalb der Kirche. Und nicht minder gab die Nottvendigfeit, die ins hl. Yand ziehen: 
den Bifchöfe durch Vikare zu erfeßen ober den aus ihren Bistümern vertriebenen epi- 
scopis in partibus infidelium eine ihrer Würde entjprechende Thätigfeit im Abend» 
lande anzumeifen, dem römifchen Stuhle die befte Gelegenheit, in die Sphäre der Kirchen: 
fürften direkt einzugreifen. 2) 


— 


0 


104 Kreuzzüge 


Die für einen — nötige Ausrüſtung ſtellte an den einzelnen finanzielle Anfor— 
derungen, denen er in der Regel nicht gewachſen war. Um bares Geld zu bekommen, 
ſahen ſich viele zum Verkaufe oder zur Verpfändung von Liegenſchaften und Mobilien 
genötigt, für welche insgeſamt die Stirde ein jtet3 bereitmwilliger und fonfurrenzlofer Käufer 

5 war. Diefer faft zmweihundert Jahre hindurch offenftehende Gütermarft, neben welchem 
dann noch die immer häufiger werdende Ablöfung des Kreuzzugsgelübdes durch Geld einher: 
ging, brachte allen Teilen der Kirche unermeßliche Reichtümer. Wieder profitierten dabei 
am meiften die Päpftee Denn während fie im 12. Jahrh. aus den Sirchengütern den 
Fürften Beifteuern zu den Zügen beivilligten, welche je länger je mehr von den Prälaten 

ıo nur mit Murren entrichtet wurden, fo reflamierten fie feit dem Laterankonzil von 1215 
diefe Abgaben für fich als die oberiten Leiter der verfchiedenen Kreuzzugsunternehmungen 
und — damit eine Steuer, welche, in häufiger Wiederkehr von Italien bis Grönland 
erhoben, jogar den Fall von Akkon noch lange überdauerte. 

Die Kreuzzüge, in der Hauptfache Neligionskriege, bildeten als ſolche eine gefährliche 

15 Duelle der Intoleranz. Es war der religiös anders Denkende, den man jchablos zu 
machen ftrebte, mochte er Muhammedaner, Jude oder Heide fein. Aber man ging noch 
einen Schritt weiter. Auch der mit der berrfchenden Richtung der Kirche im Widerſpruch 
ſtehende Chrift, der Keber, galt bald als Kreuzzugsobjekt. Auch in dieſer Frage machte 
Innocenz III. Epoche, indem er ſich nicht fcheute gegen die innerlirchlichen Oppofitiong- 

2% parteien als Härefien das Kreuz zu predigen, fpeziell in Frankreich einen Bürgerkrieg mit 
den Albigenjern zu entfefleln und die meltliche Obrigkeit zur Beftrafung der rrgläubigen - 
u zwingen. Die Inquifition mit allen ihren Greueln würde nicht in ſolchem Maße 
baben Fuß faflen können, wenn nicht die religiöfe Erregung der Kreuzzüge borange- 
gangen wäre. 

25 Obwohl es den Päpften nicht gelungen war, Syrien für die Kirche zurückzuerobern, 
jo konnten fie doch damals die kirchlichen Grenzpfähle meiterjteden. Die Aufmerkſamkeit 
war einmal auf die Übertvindung der Ungläubigen gerichtet. Den Kreuzzugszehnten irgend: 
wie anderd zu berivenden, empfand man feine Skrupel; der Kreuzprediger berührte fich 
mit dem Miffionar; Ordensritter, die im bl. Lande feine Vertvendung mehr fanden, be 

30 thätigten fich gern in entjprechender Weife an anderen Orten. Es ift befannt, tie biefe 
Berhältnifje der Chriftianifierung und Kolonifierung des deutjchen Dftens zu gute ge 
fommen find. 

Hingegen dienten die während des 13. Jahrhunderts gepflegten Beziehungen zu den 
Mongolen nur dem päpftlichen Renommee. Man glaubte in den leßteren, da fie ohne 

35 religiöfen Fanatismus waren und mit den Muhammedanen auf Kriegsfuß ftanden, 
Freunde und Taufbewwerber jeben zu dürfen. Daß dieſer oder jener Khan bereit ſei Chrift 
zu werden, gehörte zu den häufigen Täuſchungen der Zeit. Dementiprechend begegnen in 
den 40er und 50er Jahren des 13. Jahrhunderts wiederholt Abgejandte Innocenz' IV. 
oder Ludwig' IX. von Frankreich, meift aus dem ranzisfanerorden, im Innern von Afien 

0 bis nach Indien und China. Doch find die Rejultate ihrer Reifen eigentlih nur der 
Vermehrung geograpbifcher Kenntnifje oder dem Studium der orientalischen Sprachen von 
Nutzen geweſen. Aud dad Auftreten Raymund Lulls will vom Standpunkt diefes durch 
die Kreuzzüge genäbrten Intereſſes an den Ungläubigen verjtanden jein. 

Daß die kirchliche Wiſſenſchaft durch die Kreuzzüge eine befondere Förderung erfahren 

45 habe, kann nicht behauptet werden. Denn das Studium des Ariftoteles im Abendlande, 
das bier in erjter Linie zu nennen wäre, fchreibt ſich mehr von den friedlichen Beziehungen 
% den Arabern in Spanien und Sizilien ber. Ebenjo fann man von einer Bereicherung 

es künſtleriſchen Formenſchatzes nur vereinzelt und jelbit dann nicht einmal mit abjoluter 
Sicherheit fprechen. Höchſtens daß die maſſenhaft als Beute mitgefchleppten Werke ber 

so Kleinkunft bier und da ein deforatives Motiv darboten, das wie die fprichtwörtlich gewordene 
Arabeöfe zur Nahahmung reizte. 

Um fo höher find die Anregungen, melde die kirchliche Frömmigkeit aus jener 
religiöjen Erhebung gefchöpft bat, einzufhägen. In den päpftlichen Agenten, welche zur 
Übernahme des Kreuzes aufforderten, begegnen die erften Bollsprediger des Mittelalters ; 

65 fie verlaffen die engen Kirchenmauern und reden auf Feldern und Plägen zur Menge. 
Auch die padende bilderreihe Sprache, wie fie den Bettelmönd in der Folgezeit aus: 
zeichnet, dürfte fich zum guten Teile auf jene die Phantaſie feſſelnden, die Leidenfchaften 
aufitachelnden Kreuzprediger zurüdführen. Dazu ward die finnliche Andacht immer nervöſer. 
Es bildet das fragwürdige Verdienft der zahlreichen in Syrien vertretenen religiöfen Körper: 

 Ichaften ſtets neue durch die Tradition ausgezeichnete heilige Ortlichkeiten aufgefunden 


Kreuzzüge 105 


und den daſelbſt vollzogenen Ceremonien einen beſonderen Wert beigemeſſen zu haben. 
Ich erinnere an das „Gefängnis Jeſu Chriſti“, das man den Pilgern in Jeruſalem gegen 
Geld zeigte (Kugler, Geſch. d. Kreuzz, ©. 349). Die damit verbundenen materiellen 
Vorteile abe natürlich den Cie diefer Traditionsmacherei, die das geographifche 
Bild des bl. Landes bis heute getrübt hat, und die auch auf die Gläubigfeit des Abend: 5 
landes verhängnisvoll einwirkte. Denn jene in Stabt und Land hervorſchießenden 
Heiligengrabfirchen, Olberge, Leidenswege waren nichts anderes als ein befcheidener Erſatz 
für die jeit dem Zufammenbrucd der chriftlichen Herrichaft wieder fern gerüdten ehr: 
würdigen Originale. Jedenfalls fanden fie beim Volke diefelbe Vertvendung. Und da 
der durch die Religionskriege erzeugte MWandertrieb nad dem Falle von Akkon nicht zum 
Stillftand fam, fjondern fih in den zur ftehenden Gewohnheit werdenden Wallfahrten 
innerhalb des eigenen Landes äußerte, jo wurde die Beichaffung von neuen munber: 
baren Dertlichfeiten zu einer religiöfen Pflicht, der fih auch die abendländifche Geiftlich- 
feit gem unterzog. Im Zufammenhange damit ſteht die Auffafjung vom Orient als 
einer umberfieglichen Duelle von Reliquien. Durdy die Kreuzzüge erfuhr der Reliquien 16 
fultus eine ungeahnte Verbreitung, fam der Reliquienhandel ın allen nur denkbaren 
Formen, zugleid mit allen Zächerlichkeiten und Betrügereien überhaupt erft auf. Es fei 
nur an die Wichtigkeit erinnert, die man militärifcherjeits dem Beſitze der hl. Yanze oder 
des bl. Kreuzes beimaß, oder an die Wolle, welche der raſch zu allgemeiner Be: 
rübmtbeit gelangte hl. Rod ſpielte. „Echte“ Bilder Jeſu oder bie auf den Evan: 20 
geliften Lukas zurüdgeführten byzantinischen Madonnen fpufen ſeitdem in der Kunft- 
geibichte. Reliquien bilden den umfangreichiten und interefjantejten Bejtanbteil der 
Reichskleinodien (Alm. Schulg, Deutfches Leben im 14. und 15. Jahrhundert, Gr. 
Ausg., ©. 447), fie machen den Stolz reicher Kirchen und Klöſter aus, fie verfegen 
den gemeinen Mann in -religiöjes Entzüden, wenn fie ihm vom berumziehenden 25 
Bettelmönd zur Andacht vorgetviefen werden. Auch der wertloſen Dutzendware eignet 
ein bejonderer Nimbus, wenn fie fih auf das bl. Land oder auf die Kreuzzugsepoche 
urüdführen kann. Natürlich bat dieje Art von Frömmigkeit der Legendenbildung neue 
Nahrung gegeben ; beſonders erfahren die Erzählungen von der Jungfrau Maria in 
Wort und Bild eine ungeahnte Bereicherung. Auch jcheint die vorher nur vereinzelt 80 
auftretende Roſenkranzandacht erft unter dem Einfluß des entiprechenden muhamme— 
danifchen Inſtitutes (tesbih) ihre mit dem 13. Jahrhundert beginnende eigentliche Ver: 
breitung gefunden zu haben. 

Bon größter Tragweite aber wurde die Kreuzzugsbewegung für das Ablaßweſen, das 
dann wieder ſeinerſeits das bisherige Bußinftitut geiprengt hat. Urfprünglich war zwar nur 35 
denen, welche aus rein religiöfen Gründen das Kreuz nehmen würden, vollkommenerErlaß aller 
Pönitenzen zugefichert (Glermont, 1095 can. 2; Mansi XX 816). Aber fchon Göleftin III. 
(1195. Juli 25; Mansi XXII 604) gewährte für bloße Geldbeiträge zum Kreuzzuge 
mwenigftens einen Teilerlaß, und Innocenz III. verlangte überhaupt nur die volle Aus: 
rüftung eines bewaffneten Stellvertreters, um den vollen Ablaß zu fpenden. Nimmt man 40 
noch hinzu, daß im 13. Jahrhundert an Stelle der bisherigen Unlösbarkeit des Kreuzzugs— 
gelübdes ebenfalls eine Ablöfung für Geld möglich wurde, ja daß jelbft für geringfügige 
Yeiftungen, wie z. B. für das bloße Anhören einer Kreuzpredigt, irgend ein Erlaß gegeben 
wurde, und erwägt man, daß das Kreuzpredigen gegen die berjchiedenften Feinde der 
Kirche damals überhaupt nicht aufhörte, jo läßt fich verſtehen, daß bei einer fo reichen a 
Möglichkeit, die Pönitenzen zu umgehen, von einer Kontrolle der leßteren wenig mehr die 
Rede jein fonnte. 

Bereit3 diefe Erfcheinung wird felbft von römischen Theologen als ein Nachteil der 
Kreuzzugsbeivegung für die Kirche zugeſtanden. Andere Kritifer find noch weiter ge— 
gangen und baben angefichts der aus den Kreuzzügen erwachſenen Schädigungen geradezu 50 
von einem unverzeiblichen Fehler der Päpfte geiprochen. Wohl mit Unrecht, infofern die 
menjchlich vorauszufehenden Ergebnifje jener Kriege in der That alles das der Kirche be: 
jcherten, was biejelbe nur von ihnen erwarten fonnte, während die entfernteren Wir: 
fungen der Züge, die allerdings ganz anders geartet waren, außerhalb der damaligen 
Berechnung lagen. 65 

unächſt wurden durch die friedlichen Beziehungen zu den Muhammedanern, an denen 
es nicht fehlte, die Vorftellungen, welche man fich chrijtlicherfeit8 von dem Islam gemacht 
batte, gründlich mobifiziert. Man begann der kulturellen Bildung twie dem ritterlichen 
Sinne feiner Anhänger volle Anerkennung zu Eye ja man fand bier Tugenden, die 
man bei den eigenen Glaubensgenofjen ſchmerzlich vermißte, Es gab aljo auch außerhalb co 


- 


0 


106 firenzzüge Krieg 


des Bereich der chriftlichen Dogmen eine Sittlichfeit, die Beachtung verdiente; man fonnte 
moralisch handeln ohne Chrift zu fein. Solche Erwägungen mußten früher ober fpäter 
zu einem ernſtlichen Konflikte mit der firchlichen Lehre führen, zumal wenn obendrein in 
theologijchen Disputen mit gewandten Vertretern des Islam oder im Verkehr mit den 

5 bunten Sekten des Drientes das für unfehlbar gehaltene katholiſche Dogma fih als an— 
fechtbar erwies. Dazu kamen troß aller Verheißungen und Segnungen die nicht zu 
leugnenden Mißerfolge der chriftlichen Waffen. Die grobe Mafje machte für diefelben bald 
diefen bald jenen äußerlichen Grund geltend. Aber jener provenzalifche Skeptiker mag auch 
nicht der einzige in feiner Art getvefen fein mit den böfen Worten: „Es giebt fein 

10 Kreuz, es giebt feinen Glauben, der ung zu belfen vermag gegen dieje verfluchten Schurken 
von Türken. Offenbar ift es vielmehr, daß Gott diefelben befchüst zu unſerm Unheil“ 
(Kugler, Geſch. d. Kreuzz., ©. 415). 

Mit diefer Wertihägung des Nichtchriftlichen verband fih dann leicht die Kritik der 
eigenen Zuftände. „Illud schisma, quod inter regnum et sacerdotium a tempore 

ı Alexandri papae usque hodie tam nos Romanis quam Romanos nobis invisos 
et infestos iam heu! confirmavit“, hielt nicht nur, wie Effehard von Aura (MG 
SS VI, 214) berichtet, die Deutfchen von der Beteiligung am erjten Zuge zurüd, 
fondern ließ es auch in der Folgezeit vielfach nicht zu einer froben Begeifterung für eine 
Sache fommen, deren Unternehmer feineswegs von jelbitlofen Motiven getrieben waren. 

20 Hundert Jahre jpäter warnt Walther von der Wogelweide geradezu davor, das deutſche 
Silber in den „weljchen Schrein” zu jchütten. Und wem die immer wiederkehrende Ver: 
weigerung des Kreuzzugszehnten durch die geiftlihen Stände oder die ehrgeizigen Pläne 
der ſyriſchen Kirchenfürjten oder die Sonderpolitif der Nitterorden noch nicht die Augen 
geöffnet hatte, den Härten ficherlich die Kreuzpredigten der Päpfte des 13. Jahrhunderts 

25 gegen Staufen wie Albigenjer über die wahren Abfichten der römischen Kurie auf. „An 
die, welche fih gegen die Deutfchen maffnen, verfchiwendet der Papft den Ablaß; den 
Krieg in der Lombardei hat er an die Stelle des hl. Krieges gejegt.“ Oder: „Der Papft 
und die falfchen Lehrer haben die hl. Kirche in ſolche Trauer verjegt, daß Gott felbit 
darüber ergrimmt. Ihre Sünden und Thorheiten find es, um derentwillen die Häretifer 

30 ſich erhoben haben; denn wenn fie ſelbſt das Beifpiel zum Böſen geben, wird fich freilich 
niemand besfelben enthalten.” So urteilten die ritterlihen Sänger jener Zeit (Prutz, 
Kulturgeich. d. Kreuzz., S. 271f.). Damit erſtarkt aber die Oppofition gegen das Papjt- 
tum — bisher nur Sade einzelner — zu einer allgemeinen Anjhauung der Völker und 
erweitert fich zugleich zu einer Kritik des ganzen kirchlichen Syſtems. Nach mehreren Seiten 

85 bin äußert fich diefe veränderte Situation. 

Hatte die Kirche fih als Führerin in den Kreuzzügen gefühlt, jo fam das Miß— 
lingen der legteren einer Niederlage der Kirche ſelbſt gleich. Oppofitionelle Richtungen, die 
latent vorhanden waren, aber mit feiter Fauſt niedergehalten wurden, traten mit Energie 
hervor und behaupteten fich fiegreih. Der Glaube an das ausſchließliche Necht der 

40 päpftlichen Kirche war ein für allemal dahin. Ein anderes gearteter religiöfer Geiſt kam 
erft in den Sekten (Hatharer, Albigenjer), dann in den Reformparteien zum Ausdrud, 
defien Nom niemals mehr Herr werden jollte. | 

— wurde dieſe Entwickelung durch eine ebenfalls in den Kreuzzügen wurzelnde 
aufkläreriſche Richtung, die ſich in der Regel als wohlwollende Toleranz, häufig freilich 

46 auch als religionsfeindlicher Cynismus offenbarte. Für fie iſt Kaiſer Friedrich II., der ſich 
in Jeruſalem mit den Geſandten des Sultans über Probleme der Logik und Metaphyſik 
unterredet, ſpäter aber in Palermo ein die chriſtliche Moral mit Bewußtſein verletzendes 
Leben führt, ein vortreffliches Beiſpiel. Und dasſelbe gilt von ſeinen Gegnern, den 
Tempelrittern. 

50 Der eriveiterte Gefichtöfreis aber hatte eine Neibe von Wiljensgebieten entbedt, die 
obne eine Domäne der Kirche zu fein, doch die reblichite Bemühung verdienten. Auch 
führten, was nicht unterfhägt werben darf, jene Religionskriege zu einem regelrechten 
Handelsverfehr mit dem Drient, der das bis dahin geldarme Europa erheblid be— 
reicherte. Erſt feit diefer Zeit gewann das Abendland wieder die volle Freude an den 

55 realen Intereſſen der Menſchheit und fonnte e8 mutig auf jene Entfaltung und 
Verallgemeinerung der geiftigen Bildung hinarbeiten, die wir als Renaifjance dankbar 
begrüßen. Friedrich Wiegand. 


Sirieg, Kriegsdienst der Geiſtlichen. — Harleh, Ethik, $ 49 Anmerk.; Rothe, 
Ethik, 2. Aufl, $ 1159—1162; Martenjen, Ethit, III, ©. 280-292. 


Krieg 107 


Der Krieg, in feiner äußeren Erſcheinung und unmittelbaren Wirkung unſtreitig ein 
Übel und eine Folge der Sünde, läßt gleihmwohl eine jehr verſchiedene Betrachtungsweiſe 
zu. Richtet man den Bid auf die Yeiden und Schreden, die jeder Arieg mit fich führt, 
auf die Opfer an Menfchenleben und an Samilienglüd, an Wohlftand und an Erwerbs: 
fräften, die er fordert, auf die Erbitterung, die er zwifchen den Völkern pflanzt, auf die 6 
Entfeſſelung böſer Yeidenfchaften, die er in feinem Gefolge bat, erwägt man vollends, daß 
jene Opfer dermalen in hohem Maße ſchon von der permanenten Kriegsrüftung unferer 
Staaten erbeifcht werden und den Völkern nachgerade unerjchtwingliche Laſten aus dieſer 
Rüftung ertwachien, daß ferner eben diefe von Waffen ftarrende Haltung der Mächte eine 
ftete Kriegsdrohung in fich jchließt und dadurch eine lähmende Unficherheit in den fried- 10 
liben Verkehr der Nationen bringt, Handel und Wandel und gemeinnügige Unterneh: 
mungen hemmt: jo möchte man das entichiedene Verdammungsurteil, das gewiſſe chriſtliche 
Parteien, wie die Duäfer, Mennoniten u. a. über den Krieg ſchlechthin fällen, für gerecht: 
fertigt halten. _ Allein diefe Betrachtungsweiſe ift einfeitig und ihre biblische Begründung 
auf befannte Außerungen Jeſu in der Bergpredigt (Mt 5, 39) ift geradezu falſch. Im 16 
Himmelreih, das Gerechtigkeit, Friede und Freude im bl. Geift ift, hat freilich der Krieg 
feine Stätte, und die Ausgeftaltung des göttlichen Heilswerkes in der Menjchheit zielt 
auf einen Zuftand ab, aus welchem er volljtändig verbannt fein wird (Jeſ2,4; Mi 4,3; 
Dffb. Jo 20,4). Aber die Zukunft läßt fich nicht antizipieren, und in bie Zeit jamt ihren 
Unvolltommenbeiten und Übeln foll der Chrift, dieweil er in ihr lebt, fich fchiden (Nö a0 
12, 11). 

Zudem ift eine andere Betrachtungsweiſe des Krieges nicht bloß ftatthaft, ſondern 
drängt ſich vom bibliichen Standpunkte geradezu auf. Wenn Moje (Er 15,3) jagt: „ber 

err ift der rechte Kriegamann“ 7772 EN, und David (Pf 9. 18. 60 u. ö.) bald fein 

iegerijches Thun dem Beiftand des Herrn mit gläubiger Zuverficht empfiehlt, bald und 26 
mit Vorliebe das gerechte Walten Gottes unter dem Bilde der Kriegführung jchildert, fo 
fommt darin eine höhere Wahrheit zum Ausdrud, die nicht verfannt, auch nicht etwa auf 
die Zeit des alten Bundes in ihrer Geltung bejchränft werden foll. Denn das Neue 
Teftament fpricht nirgends in unbedingt vertverfendem Sinne gegen den Krieg. Johannes 
der Täufer mutet den Kriegsleuten Ye 3, 14, Jeſus dem Hauptmann von Kapernaum 30 
Mt 8, 5, Petrus dem Kornelius AG 10 fein Verlaſſen ihres Berufes zu, und in ber 
Offenbarung Johannis erfcheint nicht nur Kap. 6, 4 hinter dem Worte Gottes auf dem 
weißen Pferd B. 2, der Neiter auf dem roten Pferd, die Perfonifitation des Krieges, ala 
von Gott gejendet und mit dem großen Schwert ausgerüftet, ſondern Kap. 19, 11 ff. zieht 
der Herr jelbft zum legten Kampf und Sieg aus in der Gejtalt eines Kriegsfürften an 86 
der Spite feines Heeres, und der in der Sonne ftehende Engel V. 17 ruft mit großer 
Stimme den Vögeln des Himmels: „Kommt und verfammelt euch zu dem Abendmahl des 
großen Gottes.“ 

Mir werden daher nicht wie Hegel (Nechtöphilofophie $ 324) das Jammern über den 
Krieg als eine feige Meichlichkeit veripotten, auch nicht mit dem Hiftorifer Heinrich Leo 40 
einen „friſchen fröhlichen Krieg” als Arznei gegen die Skrophulofität unſeres Gejchlechts 
berbeitvünjchen, wohl aber zugeben, daß der Krieg als göttliches Verhängnis oft eine für 
das Ganze mohlthätige, J—— das Leben der Volker ſteigernde Wirkung nach ſich 
läßt, und daher feine geſchichtliche Notwendigkeit begreifen. 

Das Recht des Krieges aber gründet ſich Mar darauf, daß, der Obrigleit das 45 
Schwert von Gott gegeben ift zur Strafe über den, der Böſes thut (Mö 13; 1 Pt 2). 
Gleichwie fie ſolche Macht übt zur Aufrechthaltung von Zucht und Ordnung, Gejeg und 
Recht im Innern des Gemeinweſens, jo bat fie auch nad außen dasjelbe zu ſchützen und 
zu verteidigen die unzmweifelbafte Pflicht und würde ihren Beruf verfäumen, wo fie es 
nicht thäte. Won diefem Gefichtäpuntt aus entwidelt Luther die evangeliiche Anjchauung 50 
vom Krieg in feiner befannten feinen Schrift: „Ob Kriegsleute auch in feligem Stande 
fein können?” Er handelt gründlich ab, daß die Unterperfon niemals wider die Ober: 
perjon, diefe gegen jene nur im Falle des Aufruhrs, Gleicher wider Gleichen aber dann 
mit gutem chrijtlichen Gewiſſen friegen möge, wenn er ungerechtertveife angegriffen und 
berausgefordert jei. Kriegsluft fei verdammlich und führe ins Unglüd (2914), kriegen 55 
um des Krieges willen ſei Sünde, Notkrieg aber Pflicht der Obrigkeit. Demnach fällt 
die gerechte und dem Ghriften erlaubte Kriegfübrung unter den Begriff der Notivehr. 
Was ferner die Beteiligung des einzelnen Chriften am Krieg anlangt, jo ift dies eine 
Frage des Gehorfams gegen die Obrigkeit. In einem aus gerechter Urſache zum Schuße 
des Vaterlandes und des guten Nechts unternommenen Krieg kann der Chriſt mit aller oa 


108 Sirieg 


Freudigkeit ausziehen und als Kriegsmann feine Schuldigkeit thun. Das Recht feiner 
Obrigkeit zum Krieg zu prüfen ſoll ihm nicht vermehrt fein, aber wo nicht einem aus— 
drüdliden Willen Gottes zuwider gebandelt wird, foll er die gewiſſe Pfliht des Ge— 
borfams über die ungemwilfe, von ihm weder zu emtjcheidende noch zu verantiwortende 
6 Nechtöfrage jtellen. Die Rechenſchaft hat er nicht zu geben. — Dagegen ſchärft Zutber 
nachdrücklich ein, daß Naufluft, Ehrgeiz, Beutefucht, Hang zu Abenteuern ſchlechte Antriebe 
und Neigmittel jeien, mit denen ein chriftlicher Kriegsmann unvertvorren bleiben müſſe; 
ihm zieme vielmehr, in Demut und Bußfertigkeit fih vor Gott zu beugen, fih des zu 
tröften, daß er in einem gottgeordneten Berufe ftreite, und dann mutig und tapfer drein— 
1 zufchlagen. (Vgl. das herrliche Gebet am Schluſſe der Schrift.) 

Die evangeliihe Ethik hat diefer Anweiſung des Neformator3 wenig beizufügen. Es 
ift nicht zuläffig, das. Unrecht und bie Verantwortung eines Krieges und aller feiner übel 
demjenigen zuzuſchieben, der die erften friegeriihen Alte vornimmt, z. B. die Kriegserflä- 
rung zuerjt abjendet, das feindliche Gebiet zuerſt betritt. Die Nottvehr ift im Völkerrecht 

16 anders als im Privatrecht zu beurteilen. Wohl aber muß der Eröffnung der Feindſelig— 
feiten die Erſchöpfung aller friedlichen Mittel, der Unterhandlung und der Drobun voraus, 
gehen, damit der Gegner ins offenbare Unrecht gejeßt werde. — Als ein rechtmäßiger 
Krieg wird auch die dem Bundesgenoſſen vertragsmäßig oder aus anerfannt fittlichen Be 
weggründen geleiftete Hilfe angejeben; der bare nadte Egoismus fteht auch einem chrift- 

20 lichen Volke übel. Ein fchiwieriges Kapitel aber ift das fogenannte Interventionsrecht 
welches neuerdings ziemlich allgemein vertreten wird; und nicht minder bebvenklich fcheint 
die Frage, ob in Sachen des Reiches Gottes das Schwert zu ziehen jchlechthin verboten 
fei, gemäß Mt 26, 52. — Die Kriegslift hat von jeher als erlaubt gegolten und kann 
aus der Reihe der erlaubten Kampfmittel um fo weniger ausgejchlofjen werden, als fie 

25 zur Abkürzung des Kriegs und zur Vermeidung von Blutvergießen oft weſentlich beiträgt. — 

Wenn ferner Luther noch neben Schlagen und Würgen aud; Nauben und Brennen als 
unbermeibliche, dem Feinde zuzufügende Übel kennt und nennt, fo freuen wir und ber 
bumaneren Grundjäße, die in der modernen Kriegführung wenigſtens theoretiſch herrſchen 
und praktiſch —XR durchdringen, wonach Leben und Eigentum der Privatperſonen 

80 ungeſtörte Sicherheit im Krieg genießen ſollen, alle Perſonen aber, Gegenſtände, Einrich— 
tungen, die der Pflege der Verwundeten und Kranken gewidmet find (Rotes Kreuz), als 
gänzlich außerhalb des Kriegszuſtandes befindlich betrachtet und behandelt werden. — Über: 
haupt iſt zu betonen und wird auch nicht mehr beziveifelt, daß der einzige rechtmäßige 
Zived bes Krieges die Herftellung des Friedens und der geftörten Rechtsordnung fei, und 

35 daß dem Feinde nur ſoviel Schaden dürfe zugefügt werden, als die Sicherung dieſes 
Zweckes erfordert. 

Mit dem hier über den Krieg ſelbſt Geſagten iſt bereits gegeben, daß die für den 
Kriegsfall im Frieden ſchon getroffenen Anſtalten und Einrichtungen für den Chriſten zu 
Recht beſtehen, daß er, je nach den Geſetzen ſeines Staates, die Dienſtpflicht im Heere 

40 leiſten, den Fahneneid ſchwören, in die eigentümliche militäriſche Disziplin ſich fügen muß, 
desgleichen den Stand eines Berufsſoldaten (Offiziers) wählen van und, wenn einmal 
in denfelben eingetreten, die befonderen Pflichten diejes Standes erfüllen muß, endlich 
an der Entjcheidung über Krieg und Frieden als Staatsbürger mittelbar oder unmittelbar 
teilzunehmen hat. 

4 Ganz anders freilih hat fih das chriftliche Altertum über Krieg und Kriegsdienft 

ausgefprohen. Man berief fich, im leicht zu bejeitigendem Mifveritand, auf Jeſu Wort 
an Meirus- „Wer das Schwert nimmt, joll durchs Schwert umkommen“ Mt 26,52, und 
war, mit bejlerem Necht, dem Dienft der Maffen abgeneigt wegen feiner vielfachen Ver: 
miſchung mit abgöttifchen Gebräuchen und Zaubereifünden. Hauptſächlich aber fiel den 
© Chriſten der erften Jahrhunderte der Staat und das gottfeindliche Weſen diefer Welt zu 
jehr in Eins zufammen. So ſchreibt Tertullian de idolol. 19: „non eonvenit sacra- 
mento divino et humano, signo Christi et signo diaboli, castris lueis et castris 
tenebrarum, non potest una anima duobus deberi, Deo et Caesari“, und wäh— 
vend er zugiebt, daß im Alten. Bunde und noch bei Johannes dem Täufer der Krieg er: 

55 laubt fcheine, behauptet er: „omnem postea militem Dominus in Petro exarmando 
diseinxit“, Noch jtärfer fpricht er in der montaniftiich gerichteten Schrift de corona 
militis 11 fih aus, two er einen Goldaten verherrlicht, der den Feſtkranz aufzufegen fich 
weigerte und deshalb von manchen des unzeitig gefuchten Martyriums bezichtigt wurde: 
„Licebit in gladio conversari, Domino pronuntiante gladio periturum qui 

60 gladio fuerit usus? Et proelio operabitur filius pacis, cui nee litigare con- 


Krieg 109 


veniet? Et vincula et carcerem et tormenta et supplieia administrabit, nee 
suarum ultor injuriarum? ete.“ Dod glaubt man an eben diejer Stelle zu bemerken, 
daß Tertullian fih der Zuftimmung zu einem abjoluten Verbot des Kriegsdienftes nicht 
ganz verfichert hält, da er, obwohl für feine Perſon dazu geneigt, doch nicht darauf be: 
ſtehen will: „de prima specie quaestionis, etiam militiae ipsius inlieitae, plura & 
non faciam, ut secunda reddatur“, d. 5. ich will auf das eine nicht zu jehr dringen, 
damit mir das andere, das Verbot der Belränzung, dejto eher zugegeben werde. Denn 
tbatjächlih war es ja, troß aller Bedenken der kirchlichen Schriftjteller, jo, daß viele Chriften 
damals ſchon im Heere dienten, vgl. Apolog. 42: „navigamus et nos vobiscum et 
militamus“, und ad Scap. 4 cf. Apolog. 5, wo Tertullian erzählt, daß die Fürbitte 
hriftlicher Soldaten dem Markus Aurelius auf einem deutſchen Feldzug mwohlthätigen Regen 
verichafft babe. 

Als mit Konftantind Regierung das Verhältnis zwischen Staat und Kirche freundlich 
ſich geitaltete, traten auch die früheren Einwendungen mehr und mehr zurüd. Auguftinus, 
der mit bochgeftellten Staatgmännern in perjönlichem und brieflihem Verkehr ftand, mie 
mit Marcellinus und Bonifacius, fieht den Krieg als eine Wohlthat an: „eui licentia 
iniquitatis eripitur, utiliter vineitur, quoniam nihil est infelieius felicitate pec- 
cantium, qua poenalis nutritur impunitas et mala voluntas velut hostis in- 
terior roboratur“, und den Waffendienjt als gottgefällige Anwendung einer Gottesgabe: 
virtus tua etiam ipsa corporalis donum Dei est; sie enim cogitabis de dono » 
Dei non facere contra Deum (ep. 207 ad Bonif. cap. 4; 138 ad Marcell. 12); 
er fragt in feinem Werke gegen den Manichäer Fauftus (lib. 22, cap. 74. 75): „quid 
eulpatur in bello? an quia moriuntur quandoque morituri, ut dominentur in 
pace vieturi? hoc reprehendere timidorum est, non religiosorum“; er unter: 
ſcheidet auch ſchon zwiſchen der Verantwortlichkeit der Oberperfon und der Unterperjon 25 
ganz wie Quther: „ita ut fortasse reum faciat regem iniquitas imperandi, inno- 
centem autem militem ostendat ordo serviendi“, 

Es verftand ſich von jelbit, daß aller Widerſpruch gegen den Krieg verftunmen mußte, 
ald es galt, die germanifchen Stämme der Kirche einzuverleiben. Nur mäßigend, mildernd, 
oder auch jchredend konnte die Kirche auf die milde unzähmbare Kampfluft ihrer Neu: 30 
befebrten wirken durch die treuga Dei, die Unverletlichkeit aller heiligen Stätten und 
Bezirke u. dgl. Begeifternde Aufforderung aber zum Krieg ließ die Kirche ergeben in den 
Kreuzzügen, die als Kriege Gottes ſelbſt gleich denen Joſuas und Davids dargeitellt wur: 
den; und nachdem die legte Scheu, welche ſonſt jeden auch entfernten Anteil am Blut— 
vergießen der Kirche wehrte, geſchwunden war, dedite man aud) die Greuel der Albigenfer: 35 
—— cin Waldenjerverfolgung, der Ausrottung der Stedinger mit dem Schild der gött: 
lihen Ehre. 

Die deutichen Reformatoren bildeten ihre oben dargelegte Anſchauung an den in ihre 
eit fallenden Anläſſen des Bauernaufrubrs und des Türkenkriegs. Das Recht, ja die 
flicht, jenen zu dämpfen, dieſen mit allem Nachdruck zu führen, folgte ihnen aus dem «0 

obrigfeitlichen Beruf, von welchem Luther in feiner Schrift „von weltlicher Oberkeit“, die 
Augsb. Konfeſſion art. XVI, die Apologie 217, zuerit feit der Apoftel Tagen wieder 
richtig lehrten. Auch in einer anderen ihnen je länger je näher tretenden Frage blieben 
Luther ganz und Melanchthon ziemlich fejt bei ihrer einmal gewonnenen chriſtlichen Uber 
zeugung: ob es nämlich jtatthaft jei, zum Schutz des Evangeliums und der Gewiſſens-— 45 
freiheit gegen die rechtmäßige Obrigkeit, se. gegen den Kaifer, Krieg zu führen? Nur mit 
ſchwerem Herzen und nur auf das Gutachten der Juriſten, die aus dem weltlichen Recht 
ihren Beweis jchöpften, gab Luther den jehmalfalvifchen Bund zu. Anders ftanden in 
diefem Punkt die Galvinijten. (Vgl. die jehr lebrreihen und ausführlichen Mitteilungen in 
v. Polenz Geſchichte des franzöj. Calvinismus, Bd III.) In der Schrift Junius Brutus, so 
einer Hauptquelle des jog. hugenottiihen Staatärechts, wird jogar verlangt, daß benach— 
barte Fürſten den wegen der wahren Religion gedrüdten oder offenbarer Tyrannei er: 
liegenden Untertbanen anderer Fürſten Hilfe leiften, alfo der Neligionskrieg zur religiöfen 
Pflicht gemacht! (a. a.D. ©. 326 ff.). — Die neuerdings aufgetretenen Bejtrebungen zur 
Herjtellung des allgemeinen Weltfriedens, nad) vorangegangener Abrüftung der Weltmächte, 55 
geben weniger von chriſtlichen Gefichtspunften oder Grundjägen aus, als von der unbes 
jtreitbaren drüdenden Belajtung und forttwährenden Bedrohung der Völker durch die Kriegs: 
bereitichaft aller Staaten, und find mit einem jentimentalen Zug behaftet, der fie dem 
Spott preisgiebt. 

Wir wenden und nun zum anderen Teil unjerer Aufgabe. Die in ber. älteften co 


— 


0 


— 


6 


110 Krieg 


Chriſtenheit angeſtrebte, wenn auch nie ganz durchgeſetzte Enthaltung aller Chriſten 
vom Waffendienſte blieb als ſtrenges Verbot für die Kleriker aufrecht. Ihr Dienft 
am Heiligtum vertrage ſich nicht mit Blutvergießen. Ein militierender Kleriker ſollte ab— 
geſetzt, einer, der früher als Chriſt militiert hatte, in den Klerus nicht aufgenommen wer— 
5 den (Richters Kirchenrecht, 4. Aufl., $ 94). Das Verbot mußte aber oft wiederholt und 
unter Strafdrohung eingejchärft werden. Abgejeben von den ftreitbaren Mönchshaufen der 
morgenländifchen Kirche und von den Gircumcellionen und Agonijten der donatiſtiſchen 
Zeit in Afrika, war es befonders der deutjche höhere Klerus, dem die Luft zum Waffen: 
handwerk tief im Blute ſaß. Schon 712 fommt ein Bifchof als fränkischer Feldherr vor 
ıo (Ann.s. Amandi). 865 tadelt Bapft Nikolaus die fränkiſchen Bifchöfe, die von einer Synode 
wegblieben, um die Küften gegen Seeräuber zu bewachen. Als dann die höheren kirchlichen 
Mürden meift den fürftlichen und adeligen Familien zur Verforgung ihrer jüngeren Söhne 
dienten und mit der Mehrung des firchlichen Befiges an Land und Leuten die Yehnspflicht 
von Biſchöfen und Abten zu erfüllen war, famen Kriegshelden, mie der Erzbiſchof Chri- 
15 jtian von Mainz, der Feldherr Friedrich I. Nothbarts, nicht eben jelten vor. 

Nach dem Hinfall des Feudalwejens und dem Emporkommen des landesfürftlichen 
Regiments trat der Grundſatz der Befreiung des geiftlihen Standes von allem perjönlichen 
Kriegsdienft in volle Kraft und blieb in Geltung bis zur Einführung der allgemeinen 
Wehrpflicht. Seitdem aber ift die Frage von neuem aufgetaucht und wird lebhaft ver- 

20 handelt, ob es recht, ob notwendig, ob zweckmäßig fei, auch die Geiftlihen und die, welche 
es werden wollen, zur Ableiftung des Wehrdienſtes heranzuziehen. 

Was den Rechtspunkt anlangt, jo kann ſich der geiltliche Stand auf eine Immu— 
nität berufen, die bis in die Tage Konftantins d. Gr. zurüdreiht. Der Dienft am Reiche 
Gottes, für welches die Geiftlichen unmittelbar zu wirken haben, verträgt fi nicht mit 

25 dem rein weltlichen Beruf des Soldaten, der Univerjalismus der Kirche nicht mit den im 
Kriege ſtets vorwiegenden partifulariftiichen ntereifen der Staaten. Die durh den Alt 
der Ordination gejchehene Verpflichtung für den Kirchendienft muß daher von Rechtswegen 
der allgemeinen Wehrpflicht unbedingt derogieren (Martenjen, Ethif III, 286). 

Keinen Rechtsgrund müßten wir dagegen geltend zu machen für Befreiung ber 

30 angehenden Kirchendiener, der Theologie Studierenden und nicht ordinierten Kandidaten, 
fofern in dem betreffenden Staat die allgemeine Wehrpflicht zu wirklicher Durchführung 

elangt. Finden aber Ausnahmen ftatt, jo jprechen unjeres Erachtens feine Gründe der 
otwwendigfeit für, erhebliche Zweckmäßigkeitsgründe gegen die Einreihung der fünftigen 
Kirchendiener ind Heer. — Subordination und pünfktlichen Gehorfam wird der Theologe 

35 wohl in einer anderen Schule lernen und ſich aneignen müfjen, als in der Kaſerne und 
auf dem Ererzierplag. Seine körperliche Ausbildung mag er durd die an jeder Univerjität 
reichlich gepflegten Übungen des Turnens, Schwimmens, Neitens nad Luft, Gabe und 
Vermögen fördern. Daß er mit der blanfen und mit der Schießwaffe umzugehen verſtehe, 
halten wir nicht für notwendig, eher für jchäblid, denn in der Kenntnis liegt auch die 

40 Berfuhung des Gebrauchs, der dem Geijtlihen durch fein Amt verfagt ift. Geift und 
Sitte des Heeres zu veredeln, ift gewiß eine jchöne Aufgabe. Aber der Theologe leiftet 
dafür das Seinige als Lehrer und Erzieher der jugend; was die Studierenden, die als 
Einjäbrigfreiwillige in Univerfitätsgarnijonen dody mehr nur unter fich verkehren, für dieſen 
Bived beitragen, möchte nicht body anzufchlagen fein. Daß vaterländifche Geſinnung und 

45 Loyalität vom Durchgang durch das Heer eine wejentliche Förderung erführe, die nicht 
auch anderweitig zu erlangen wäre, wird man uns nicht glauben machen. 

Notwendig aljo wird der Kriegsdienft der Theologen nicht fein. Zwedmäßig 
aber erjcheint ihre Befreiung. Sie macht einen Vorzug des geiftlihen Standes aus, und 
wir find fo frei, e8 ganz gerecht zu finden, daß ein ſolcher Vorzug diefem Stande ein- 

so geräumt werde. Der Staat thut nur gut und weile, wenn er die Diener der Kirche aus: 
zeichnet und unterfcheidet ; fie vergelten es ihm reichlih. Vom kirchlichen Standpunft aus 
aber muß dringend gewünſcht werden, daß unferen jungen Theologen die Zeit ihrer wifjen- 
ſchaftlichen Ausbildung nicht durch einen Dienft gefchmälert werde, der ihrem jpäteren Beruf 
jo völlig fern liegt, der fie geiftig zerftreut und von ihrer eigentlichen Aufgabe ablenkt, der 

55 endlich jo beträchtliche Geldopfer erbeifcht. 

Im Fall eines ausbrechenden großen und notwendigen Krieges, bei dem das Heil 
und die Ehre des Vaterlandes auf dem Spiele jtünden, würden ſelbſtverſtändlich alle bier 
genannten Gründe und Erwägungen verſchwinden, und jeder Theologe und Kandidat, der 
noch nicht förmlich in den geiftlihen Stand aufgenommen ift, fich bereitwillig zur Ver: 

eo fügung ftellen. Sie würden aber jelbft dann als Krankenpfleger und Felddiakonen 


Krieg Kriegsweſen bei den Hebräern 111 


wertvollere und ihres Berufes würdigere Dienfte tbun und fo den durch ihre Befreiung 
entjtebenden Ausfall an Kombattantenzahl überflüfjig erfegen. Nachdem neueſtens die an— 
gehenden Volksſchullehrer durch die beitandene Seminaraustrittsprüfung das Recht zum 
Einjährigfreimwilligendienft erlangen, die katholiſche Kirche aber für ihre Theologen Be: 
freiung vom Militärdienit ausgewirkt hat, bleibt nur ein Zugeftändnis übrig, um welches 5 
die evangeliſchen Kirchenregierungen ſich bemühen follten, daß nämlich die ihr Jahr ab- 
dienenden Studierenden und Kandidaten der Theologie wenigſtens von der fpeziellen Aus: 
bildung zu Offiziersdienftadfpiranten bezw. Unteroffizieren ausgefchlofjen und damit von den 
zwei Rejerbeübungen befreit würden, die am allerjchädlichiten in das Univerjitätsftubium 
eingreifen. Auch die mit jener Ausbildung befaßten Inſtruktionsoffiziere wären dadurch 10 
einer Arbeit überhoben, die ihnen, weil praftijch wertlos, Feinerlei Befriedigung gewährt. 
Denn ehe der Kandidat wirklich Neferveoffizier wird, muß er bei feiner Ordination ſich 
von der Adfpirantenlifte doch jtreichen laſſen. Karl Burger. 


Kriegsweſen bei den Hebräern. — Litteratur: Die ältere einfchlägige Litteratur 
j in Ugolini, Thesaur. Vol XXVI. Bon Neueren find zu nennen: Ewald, Gejchichte 
Ssrael® II, 600ff.; Saalſchütz, Moſaiſches Net 2855. 641 ff.; die Archäologien von Zahn, 
de Bette, Saaljhüp, Ewald, Keil, Viſſer, Benzinger, Nowad; die Artikel Krieg, Feſtungen, 
Waffen ꝛc. in Schenkels Bibellericon, Winerd Realwörterbuch, Riehms Handwörterbud, En- 
eyclopaedia Biblica u. a.; 5. Schwally, Semitiſche Ariegdaltertümer I: Der heilige Krieg in 
Serael, Teipgig 1901. — Für das ägyptiſche und ajiyriihe Kriegsweſen vgl. Wiltinjon, 20 
Manners and customs of ancient Egyptians I, 282; Ermann, Agypten 686 ff.; Layard, 
Niniveh und jeine Heberrejte (über. von Meihner), Leipzig 1850, 366ff. 


I. Das Heer. Ein ftändiges Heer haben die Yöraeliten erſt in der Königszeit 
erhalten. Aber von jeher war jeder Erwachſene und Kampffähige natürlich auch kriegs— 
pflichtig. Wenn der Beduinenftamm auf Raub auszieht oder gegen feinen Feind, fo ift 5 
jelbftverftändlich jedes Glied des Stammes, das Waffen tragen fann, dabei. Wenn im 
Prieftergefeg Nu 1,27.; 26,2; vgl. 2 Chr 25, 5) beftimmt wird, daß vom 20. Lebensjahre 
an der Dann waffenfähig und friegspflichtig fein ſoll, jo mag das wohl auch alter Sitte 
entiprechen und man darf vielleicht daraus ſchließen, daß in alter Zeit die Aufnahme der 
Jünglinge unter die vollberechtigten Mitglieder des Stammes, d. h. die Krieger, im 20. Jahre zo 
ftattfand. edenfalld dürfen wir den Zeitpunkt nicht fpäter anfegen, cher früher. Die 
Erzählungen über die fogenannte Richterzeit geben ung ein anfchauliches Bild der 
Zuftände in diejer Hinfiht. Galt es, einen Beute: und Eroberungszug zu machen, oder 
war der Feind hereingebrochen, jo jammelten fi die waffenfähigen Männer des Ge: 
ſchlechts oder der Nachbarſchaft um ein freiwillig anerfanntes Oberhaupt, den tapferjten aus 35 
ihrer Mitte (Ri 11, 1ff). War die Gefahr groß, reichte die Macht des Geichlechts und 
Stamms nicht aus, fo riefen eilends ausgeſchickte Boten die befreundeten Gejchlechter zu 

ilfe. Als die Stadt Jabes in Gilead von den Ammonitern hart bedrängt war, fandte 
e Boten durch das ganze Gebiet Israels; und Saul, der fi) vom Geifte Gottes er: 
griffen an die Spiße jtellte, fchiete feine Boten mit den Stüden der zerteilten Rinder im 40 
Lande umber, alles Volk zur Heeresfolge aufzubieten (1 Sa 11, 3 5 War dann der 
Feind beſiegt, ſo kehrte jeder wieder mit ſeiner Beute nach Hauſe zurück. An große 
Kriege und Schlachten und an gewaltige Kriegsheere darf man dabei natürlich nicht denken. 
Bei dem Einfall der Feinde handelt es fich eben um Ghazu's, Streifzüge von Bebuinen- 
icharen ing bebaute Yand zum Zweck der Brandſchatzung des Bauern, wie folche bis heute 45 
in jenen Gegenden an der Tagesordnung geblieben —8 wenn nicht eine ſtarke Regierung 
die Beduinenſtämme der Grenzgebiete in Ruhe hält. Auch die in den alten, hiſtoriſch 
wertvollen Erzählungen angegebenen Zahlen ſind ſehr beſcheidene: Gideon hat bei ſeinem 
Zug gegen die Midianiter 300 Mann um ſich Ri 7, 16); der Stamm Dan zählt 600 
waffenfaͤhige Glieder (Ri 18, 11). Größere Maſſen find nur in dem im Deboralied ge: so 
jchilderten Kampf gegen Sijera, der die Mehrzahl der Stämme einigte, verſammelt; die 
Gejamtzahl der waffenfäbigen Männer Jsraels wird auf 40000 angegeben, und lange nicht 
alle von diefen folgten dem Ruf der Debora (Ri 5, 8, vgl. 4, 14). 

Erſt das Königtum brachte den Israeliten ein ftehendes Heer. War man im Kampf 
gegen die Nomadenhorden, die von Often und Süden ber ihre Streifzüge machten, mit 56 
der alten Sitte zur Not auögelommen, daß man jeweils die waffenfähigen Männer erft 
zum Kampf aufbot, jo war man mit diejer Einrichtung dem neuen Feinde, den Philiftern 
nicht getvachjen. Denn diefe waren ein Friegsgeübtes Volk mit verhältnismäßig größerem 
und gut bewaffnetem Heer. Schon Saul hat die Notwendigkeit eines ftehenden Heeres 


— 


5 


112 Kriegäwejen bei den Hebräern 


erfannt, Es wird erzählt, daß er nach dem fiegreichen Kampf gegen die Ammoniter, der 
ihm die Königsfrone bringt (1 Sa 11), nicht den ganzen Heerbann in die Heimat ent= 
läßt, ſondern angefichts des drobenden Kampfes mit den bitten 3000 Mann vom Heer 
bei jih unter Waffen behält. Won diefen legt er 2000 Mann nad) Michmas und auf 

5 dad Gebirge von Bethel, 1000 Mann lagern unter Jonatan zu Gibea (1 Sa 13, 1ff.). 
Wenn aud damit noch nicht gejagt und nicht einmal wahrſcheinlich ift, daß Saul nun 
auch nad dem Philifterkrieg jtändig dieſe 3000 Mann als ftehendes Heer unter ben 
Waffen behalten, jo wiſſen wir doch — was aud an ſich felbftverjtändlich it —, daß 
ſchon Saul ſich mit bewaffneten Trabanten, einer Leibwache, umgab. br Befehlähaber 
10 war David (1 Sa 22, 14). Ihre Glieder waren lauter anerkannt tapjere Krieger; wo 
Saul einen friegstüchtigen tapferen Mann in Israel ſah, heißt es, da zog er ihn an feinen 
Hof (1 Sa 14, 52). Damit ift das andere Zufammenzunehmen, was einen nicht min⸗ 
der wichtigen Fortſchritt bedeutete, daß nämlich nunmehr der König die Anführer und 
Hauptleute im Heer ernannte und nicht das Volk fie ſich ſelbſt wählte. Natürlich wird 
15 dabei Saul im Anfang wenigſtens ſchon aus Klugbeitsrüdjichten in erfter Linie eben auch die 
Stammes: und Geſchlechtshäupter, die „Vornehmſten“ eines Stammes jeweils als Führer 
in dem Aufgebot ihres Stammes belaſſen haben. Aber das nterefje des Königs ging doch 
von Anfang an dahin, auf die wichtigſten Poſten treue, zuverläffige, d. b. ihm jelbft ganz 
ergebene Leute zu ftellen. Namentlid waren es die Angehörigen des königlichen Hauſes, 
0 die in erſter Linie durch ihr eigenſtes Intereſſe an den König gebunden waren und für 
diefe Stellungen in Betracht famen. So treffen wir den Königsſohn Jonatan, wie oben 
erwähnt, fofort in der Stellung eines Oberbefehlshabers (1 Sa 13, 1 ff.); unter David 
find feine nächſten Verwandten Joab, Abner, Amaja die Heerführer. Einen David aber 
ſucht Saul dadurch an ſich zu ketten, daß er ihm ſeine Tochter zum Weibe giebt. Eine 
25 bedeutende Rolle ſpielt dann ſchon unter David die königliche Leibwache. Sie iſt heraus— 
— aus jenen verwegenen und —— Geſellen, die ſich in der Bergfeſte 
dullam um ihn geſammelt, bei 400 Mann (1 Sa 22, 2). Auf feinen Streif- und 
Naubzügen in der Steppe und im Süden des Yandes, in Kegila und Giflag mar die 
Zahl immer mehr angewachſen (1 Sa 23, 13 wird fie auf 600 angegeben), jo daß es 
80 ſchon ein für jene Zeit ganz anfehnlicher Heiner Heerbann war, mit dem David als Vafall 
des PVhilifterfürjten Adhis von Gath in den Krieg gegen die sraeliten auszog (1 Sa 
28, 1ff.). Diefe Leibgarde behielt David bei, nahdem ihm das Königtum zugefallen. Sie 
trug den Ehrennamen Z’7i2:, „die Helden“, als offizielle Bezeichnung. Damit mechfelt 
in unferen Quellen der andere Name m>277 727 (1fg 1, 8 vgl. v. 38). Gemöhn: 
35 lich erflärt man diejen letzteren Namen daber, daß viele Nhilifter unter diefer Leibwache 
gewejen jeien; auch "72 fcheint eine Bezeichnung für Philiſter zu fein, vgl. 1 Sa 30, 14. 
Sicher iſt diefe Erklärung keineswegs; aber ſoviel ift jedenfalls ſehr wahrſcheinlich, daß 
eine derartige Truppe ſich zu einem großen Teil aus Ausländern, fremden Abenteurern 
zuſammenſetzte, die kein anderes Intereſſe hatten, als das des Könige. Andererfeits iſt 
40 aud) ficher, daß David philiftäische Söldner in feinem Dienfte hatte, denn es wird eine 
Truppe von 600 Mann erwähnt, die unter ihrem Führer, dem Gathiter Ithai von Gath 
bergefommen waren und in Davids Sold ftanden; in dem Aufitande Abjoloms erweiſen 
gerade fie fich als zuverläjfig (2 Sa 15, 19). Als Befehlshaber diefer Leibwache wird 
Benaja ben Jehojada genannt (2 Ca 23, 23). Zahlreiche Heldenſtücke erzählte man ſich 
4 im Vollsmund von diefem Gibborim (2 Sa 23, 8ff.). Diefe Leibwache bildete den Kern 
des davidiſchen Heeres. Ob außer ihnen noch weitere Truppen ftändig unter Waffen ge- 
halten wurden, erfahren wir nicht. Die Chronit läßt David das ganze Volksheer feſt 
organifieren in zwölf Armeeforps von je 24000 Mann, von denen jedes einen Monat 
im Jahr unter den Maffen Dienft hat — eine Nachricht, die auch abgejehen von den ganz 
50 übertriebenen Zahlen ganz unglaubwürdig erjcheint (1 Chr 27, 1ff.). Immerhin dürfen 
mir eine gewiſſe Organifation des Volksheeres ſchon unter David vorausjegen. Der Ober: 
befehlshaber des Heeres, Joab, mar ſchon in Friedenszeiten ernannt und befleidete jein 
Amt als ftändiges; vielleicht war dasjelbe noch mit anderen Führern der Fall. Auch 
war wohl ichtwerlich bei all den vielen Kriegen Davids, wo oft das Heer Jahre hinter: 
65 einander vom Frühling bis zum GSpätherbit im Felde lag, das ganze Volksheer unter 
Waffen. Das war bei manchen Feldzügen ganz unnötig und wäre eine unerträgliche Laft 
für das Volt geweſen. Überdies it als gut beglaubigte Thatjache überliefert, daß David 
durch feine Difigiere das Volk, d. h. die mwaffenfähige Mannjchaft, zählen ließ, und mir 
werben wohl faum fehlgehen, wenn wir annehmen, daß dieſe Zählung namentlid auch 
so militärifchen Zwecken gedient hat. Näheres über die Heeresorgantjation erfahren wir leider 


Kriegöweien bei den Hebräern 113 


nirgends, außer der einen Angabe, daß das Heer in Abteilungen von 1000, 100, und 50 Mann 
geteilt war, die je ihren Führer hatten; auch die Leibwache mar in Hundertichaften ge: 
gliedert (1 Sa 8, 12; 17, 18; 18, 13; 2&a 18, 1; 289g 1, 9. 11; 11, 4. 19). Eine 
joldhe Gliederung bejtand nad unferen Erzählungen ſchon zu Sauls Zeit; von David be- 
richtet eine Erzählung, daß er ein „Führer über Taufend“ geweſen ſei (1 Sa 18, 13). 5 
Es kann aber doch zweifelhaft erjcheinen, ob jchon unter Saul die alte Gejchlechts- und 
Stammeseinteilung jo jehr in den Hintergrund gedrängt war; jene Einteilung der Taufend: 
ſchaften bedeutet offenbar, wenn fie ftreng durdgeführt wird, eine Durchbredhung der alten, 
natürlichen Gliederung. Daß letztere aufgegeben wurde, erklärt fich nicht nur dadurch, daß fie, 
weil von zu ungleihartigem Umfang, für eine feſte Heeresorganifation ungeeignet erjchien 
und daß überhaupt diefe Stammesgliederung ꝛc. fich in der Königszeit auflöjte, jondern zu- 
nächſt mehr noch daraus, daß es für das Königtum eine Lebensfrage war, die Bedeutung 
und Selbititändigkeit der Stämme und Gejclechter zu verringern. Vgl. dazu die Igno— 
rierung der alten Stammeseinteilung bei Salomos Kreiseinteilung (1 Rg 4, 7 ff). Daß 
diefe leßtere auch für die militärifche Organifation von Bedeutung geweſen, darf man mit ı5 
einigem Grund vermuten. Als ihr Zweck wird ausdrüdlicdh die Verteilung der Steuer: 
laften angegeben; aufs engfte hängen aber mit diefen die Laſten des Kriegsdienftes zu— 
jammen, wie wir aus der Gefchichte Menahems erfehen: um den Tribut für den Aſſyrer— 
lönig aufzubringen, legt er eine Steuer „auf alle mwehrpflichtigen Männer” (2 Kg 15, 20). 
Wehrpflicht und Steuerpflicht hängen am Grundbefig ; jeder Grundeigentümer muß felbft 20 
u Felde ziehen und eventuell nach der Größe feines Befiges entjprechend, eine Anzahl 

ewaffneter ftellen. Deshalb bleiben, nachdem Nebufadnezar „alle wehrfähigen Männer, 
zebntaufend an der Zahl” ald Gefangene binmweggeführt hat, im Lande nur noch „die 
geringen Leute der Landbevölkerung“ (2 Kg 24, 14). Das find Verhältniffe, die in die 
alte Zeit zurückgehen. — Mit alledem — und das ift nicht unwichtig — bildete ſich ſchon 25 
in früber Königszeit auch in Israel ein Stand von Berufsjoldaten heraus. Ein Zeichen 
davon, welches Anjehen dieſe genofjen, ift, daß nächſt dem König der Feldhauptmann, 
N227 75, der wichtigſte Mann im Reiche ift. Aus fpäterer Zeit wird und unter den 
militärtfchen Beamten noch ein "SO genannt, welcher dem Feldhauptmann zur Seite jtand 
Ser 52, 29; 2 Kg 25, 19). Wir fünnen nur vermuten, daß dieſer etwa mit Ziften: 30 
führung und Ausbebung der waffenfähigen Mannſchaft zu thun hatte. Für die fpätere 
Zeit — dürfen wir ſolche Liſten annehmen; wie frühe ſie geführt wurden, wiſſen 
wir nicht. 

Die allgemeine Wehrpflicht findet nun in dem Kriegsgeſetz des Dt ſehr auffallende 
Einſchränkungen (Dt 24, 5; 20, 5—8). Dort wird beſtimmt, daß Neuvermählte ein ss 
Jabr lang vom Heerdienit frei fein follen; jodann, daß nad) gejchehener Aushebung zurüd: 
geſchickt werden jollen alle Verlobten, die noch nicht geheiratet haben, ferner alle, die ein 
neues Haus gebaut und noch nicht eingetveiht, oder die einen neuen Weinberg gepflanzt 
und denjelben noch nicht in Nießbrauch genommen haben, endlidy überhaupt alle, die furcht— 
fam und mutlos find, damit fie die anderen nicht auch mutlos machen. Die Beobachtung 40 
diefer Gejeßesvorfchriften durch Judas Maccabäus wird ausdrüdlich berichtet (1 Maf 3, 55). 
Das Alter diefer Gefege ift ſchwer zu beftimmen ; ſchon die litterarifche Zugehörigkeit zum 
uriprünglichen Dt ift von Wellhaufen u. a. mit gewichtigen Gründen angezweifelt worden 
(vgl. Wellhauſen, Kompofition des Hexateuch 192, ſ. aber 3. Aufl. 1899, ©. 359, wo 
die Möglichkeit zugegeben wird, daß 20,7 alt ift). Man gebt dabei im mefentlichen davon 4 
aus, daß die Beitimmungen jedenfalls in diefem Umfang dem kriegeriſchen Sinn der alten 
Israeliten durchaus nicht entfprechen und vor allem auch ganz unpraktiſch, ja undurch— 
führbar erjcheinen. „Nach den daſelbſt ausgeſprochenen Grundfägen hätte Sofia ſchwerlich 
ein Heer aufbieten können, und die Anjchauung eines wirklich jüdischen Staates jcheint 
bier fchon ganz zu fehlen” (Wellbaufen a. a. D., vgl. auch Benzinger, Archäol. 359 ; so 
Nowad, Arhäol. 361). Dem gegenüber verſucht Schwally (a. a. O. 74ff.) den Nachweis, 
daß dieje Beitimmungen der altisraelitiichen Sitte entſprechen und teilweiſe (4. B. in Betreff 
der Neuvermäblten) in die Zeit vor der Anfiedelung zurüdreichen. Da der Krieg in Jsrael 
ein „heiliger Krieg Jahves“ ift und alle Krieger während desjelben im Zuftand der Weihe 
fih befinden, ift von der Teilnahme am Krieg jeder ausgejchloffen, der fultifch unrein ift, 55 
d. b. irgendwie in Beziehung zu anderen Objekten kultiſcher Verehrung, in unjerem 
Falle zu Dämonen irgend welcher Art fteht. Dies nimmt Schwally für die erftgenannten 
Fälle an und belegt es mit zahlreichen Parallelen aus anderen Völfern. Für die let: 
genannte Beitimmung, die gem betreffend, verweilt er auf die den Sünglingen bei 
anderen Völkern auferlegten Diutproben, deren Beſtehen allein würdig macht, in die Reihen co 

Reals&nchflopäble für Theologie und Kirde. 8. U. XI, 8 


— 


0 


114 Kriegsweſen bei den Hebräern 


der Krieger einzutreten. Natürlich ift damit nicht gejagt, daß zur Zeit der Nieberfchrift 
diefer Gefege dem Volke noch das Bewußtſein von Bedeutung und Urfprung diefer Sitten 
vorhanden war. Diefe Fragen fünnen nicht in diefem Zuſammenhang entichieden werben. 
Bei der Freilafjung der Verlobten und Neuvermäbhlten vom Kriegsdienit fünnte auch Die 

5 hohe Wertihägung der Nachkommenſchaft, das Bejtreben, die Nachkommenſchaft jr fihern, 
einen binreichenden Grund abgeben. Daß wir aus alter, audy nur aus vormakkabäiſcher 
Zeit gar nirgends auch nur die leifefte Anfpielung auf irgend eine dieſer Sitten haben, 
bleibt auffallend. 

Unter den friegerifchen Makkabäern änderte fi) das jüdifche Militärivefen. Judas 

10 teilte fein Heer in Scharen von 1000, 500, 50 und 10 Mann (1 Mak 3, 55); Simon 
befoldete, zum Teil aus eigenem Vermögen, ein jtehendes Heer (1 Mak 14, 32); Hyrkan lief 
Ausländer antverben (Joseph. Ant. XIII, 8, 4), zumal Araber (vgl. 1 Maf 5, 39), wäh— 
rend umgefehrt mehr und mehr Juden in fremde Kriegädiente traten, jo in den Heeren 
des Seleukus Nikator, Ptolemäus Soter, Ptolemäus Philadelphus und Alerander Balas 

ı5 (Joseph. Ant. XI, 8, 5; XII, 2,5; 3,1; XIII’ 10, 4; 1 Maf 10, 36). Unter 
Alerander Jannäus und Alerandra mußten fremde Söldner die unrubigen Juden im 
Zaume balten (Joseph. Ant. XIII, 13, 5); Hyrkan II. leiftete den Nömern mejentliche 
Dienfte durch feine Truppen (Joseph. Ant. XIV, 10, 2). Die wohl ganz nad) römijcher 
Weiſe organifierten Truppen der Herodier (Joseph. Ant. XVII, 10, 3; Bell. jud. II, 

» 18, 9; Vita 11; vgl. Dies, 5 mit Jo 4, 46) beitanden zum Teil ſelbſt aus Germanen 
(Joseph. Ant. XVII, 8, 3). Die Zufammenberufung diefes Heeres geſchah mo Eile 
not tar, durch das Blafen der Kriegspofaunen und Aufiteden von Signalen (=?) auf den 
Bergen zur Angabe der Sammeljtellen oder der Richtung des Zuges. Häufig nehmen 
die Propheten eben davon ihre Bilder zur Schilderung plößlich hereinbrechender Kriegs— 

25 gefahr (er 4, 5f. 21; 6, 1; 51, 27; Jeſ 5, 26; 11, 12; 13, 2; 18, 3; 30, 17; & 
7, 14; Joel 2, 1; Am 3, 6; 1 Maf 7, 45). Darüber, ob in der älteren Zeit —— 
zeichen irgend welcher Art im Gebrauch waren, fehlt jede Nachricht. Für die nachexiliſche 
Zeit jedenfalls dürfen wir ſolche vorausſetzen, da nach der Schilderung des Prieſterkoder 
(Nu 1,52; 2,2—34; 10, 14—25) auf dem Wüſtenzuge je drei Stämme ein gemeinſames 

so Panier (>37) hatten, und eben foldhe auch für die Unterabteilungen erwähnt werden (Nu 
2, 2). Welcher Art diefe waren, läßt ſich gar nicht erraten. 

Die Verproviantierung des Heeres war in alter Zeit natürlich nicht bejonders ge: 
regelt. Man nahm eben two man war das, was man befommen fonnte, auch im eigenen 
Yande (2 Sa 17, 27ff.). Iſai ſchickt feinen Söhnen, als fie in der Nähe von Bethlehem 

36 lagern, dur David etwas Proviant (1 Sa 17, 17). Mehr oder weniger ift es natürlich 
Sache der einzelnen bezw. der fleineren Abteilungen geweſen, fich Yebensmittel zu beichaffen. 
Die Erzählung vom Krieg gegen Gibea (Ri 20, 10) dagegen fpricht von einem ganz ges 
regelten Proviantweſen; je der zehnte Teil der einzelnen Abteilungen wird dazu bejtimmt, 
Lebensmittel herbeizufchaffen. Das Alter der Erzählung und der Sitte ift aber nicht 

40 zu beitimmen. — Sold befamen nur die ftehenden Truppen (f. oben), und die fremden 
Mietötruppen (f. o. ©. 112,40; vgl. auch 2 Chr 25, 6). Der Yohn des Kriegers beitand 
nur in feinem Anteil an der gemachten Beute (Gen 14, 24; Nu 31,25 ff.; I 9, 3ff.; 
Dt 21, 11). Die Anführer befamen natürlich einen befonderen Anteil (vgl. Ri 8, 24ff.; 
1 Sa 30, 26 ff.; 2 Sa 12, 30). Alte Sitte ſchon war es, daß die aus irgend einem 

45 Grund von einer Schlacht zurüdgebliebenen Krieger ebenfalls ihren Anteil an der Beute 
befamen (Jof 22, 8; Nu 31, 27; 1 Sa 30, 24f.; 2 Mak 8, 28, 30). 

II. Die Bewaffnung. Die Waffe, die die Israeliten aus ihrem Nomabdenleben 
mitbrachten und die allzeit die Hauptwaffe der Bebuinen geweſen ift, war die Lanze mit 
bölzernem Schaft und bronzener Spite. Auch die Schleuder ift wohl von alters ber bei 

5» ihnen im Gebrauch gemwejen, während das Schwert erit in Paläftina eine allgemeiner ge— 
brauchte Waffe wurde. Dort, auf dem Boden von Paläftina, trafen die Israeliten zum 
erjtenmal auf einen Gegner, deſſen ganzes Kriegsweſen einen hohen Grab von Ausbildung 
erreich thatte. Die Bewaffnung der Nanaaniter ftammt aus dem Norden, von den Hethitern. 
Was den Israeliten am meiften Schreden einflößte, das waren die „eifernen Wagen“ 

55 (Ni 1, 19 u. o.) Dem Befit diefer Kriegswagen verdanken die Kanaaniter nach unjeren 
Berichten den Erfolg, daß fie die Ebenen PBaläftinas gegen die Jsraeliten mit Erfolg ver: 
teidigen können (Sof 11, 4; Ni 1, 19; 4, 3; 1 Sa 13,5). Nach betbitiichem Brauch 
itanden je drei Perfonen auf dem Wagen: der Rofjelenker, der eigentlihe Kämpfer, und 
der Scildträger, der beide zu deden hatte. Die Philiſter hatten auch Reiterei (1 Sa 

0 13,5). Das Fußvollk teilte fih in Schwer und Leichtbewaffnete. Jene trugen einen runden 


Kriegsweſen bei den Hebräern 115 


Helm aus Bronze, einen Schuppen oder Kettenpanzer, bronzene Beinjchienen, Schwert, 
Wurfjpeer und große Lanze (vgl. 1 Sa 17, 4). Diefe, die Leichtbeiwaffneten, waren 
Bogenſchützen und Schleuderer. 

Diefe Bewaffung haben im großen und ganzen bie Jsraeliten von ihren Feinden 
angenommen. Wir finden zwar nirgends im Zuſammenhang die Bewaffnung der ver- 5 
ſchiedenen Truppenteile des Heeres beichrieben, aber die einzelnen Waffen find doc) jehr 
häufig erwähnt. Die Chronif berichtet, daß die Benjaminiten die Leichtbewaffneten ftellten, 
die Bogenſchützen (2 Chr 14,7; 17, 17), und rühmt von den Benjaminitiichen Helden, daß 
fie im Bogenschießen und Schleudern mit der rechten und linfen Hand ſich beſonders aus- 
gezeichnet hätten (1 Chr8,40; 12, 2), ebenfo die Erzählung im Nachtrag des Richterbuches 10 
(Ri 20, 16). Die Judäer dagegen jtellen (nad 2 Chr 14, 7) die Schwerbewaffneten mit 
großem Schild und Spieß, ebenfo werden die Gaditen und Napbtaliten ſpeziell als Kämpfer 
mit Lanze und Schild bezeichnet (1 Chr 12,8. 24. 34), Bemerkungen, denen offenbar eine 
alte Überlieferung zu Grunde liegt. Wir haben demnad alles Recht, auch im israeli- 
tiichen Heer in der erften Königszeit leicht: und ſchwerbewaffnete Truppen zu unterfcheiden ı5 
(vgl. auch 2 Kg 3,25). 

. Die Leichtbetwaffneten haben Bogen oder Schleuder und Heinen Schild. Der Bogen 
(7) war gewöhnlich aus hartem elaftifchem Holz; es werden aber in der fpäteren Zeit 
auch eherne Bogen genannt (Pi 18,35; Hi 20,24). Der Bogen wird, wie der Aus: 
drud 777 „treten“ zeigt, geſpannt, indem man ihn auf die Erde ſtemmt, das untere Ende 20 
mit dem Fuß feithält und das obere mit der Hand niederdrüdt. Es müſſen alſo ziemlich 
große Bogen getvefen fein. Daneben gab es auch Eleinere, die mit der Hand gejpannt 
wurden (2 Kg 13, 16). Die Sehnen (”M7, 72) waren aus Ochſen- oder Kamelsdärmen. 
Die Pfeile (D) aus leichtem Holz (Ser 51, 11; ef 49, 2) mit Spigen aus Erz oder 
Eifen wurden in einem Köder (TIEN) getragen. Bistweilen waren die Pfeilfpigen ver: 26 
giftet (Hi 6,4); um Feuer in belagerte Städte oder ins Lager der Feinde zu werfen, 
umwickelte man die Pfeilfpigen mit Werg und Pech und zündete das an (Pſ7, 14: Jeſ 
50, 11). Aus Hab 3,9 fcheint zu folgern, daß der Bogen, wenn er nicht gebraucht wurde, 
ganz oder mwahrjcheinlih nur in der Mitte eingehüllt war; vgl. Abbildung ägyptiſcher 
Bogenſchützen bei Riehm Hwb. 235. — Die Schleuder (#77), auh Waffe des Hirten go 
(1 Sa 17, 40), beitand in einem Lederriemen oder irgend einem Geflecht, das in der Mitte 
breiter war, eine Scyleuderpfanne (92 „Hohlhand“ 1 Sa 25,29) hatte, auf welche das 
Geſchoß, meift ein glatter Stein (1 Sa 17,40; Sad) 9, 15; Hi 41,20) gelegt wurde. 
Beim Werfen faßte der Schleuderer die Schleuder an den beiden Enden, ſchwang fie 
einigemal im Kreiſe und fchleuderte dann das Geſchoß, indem er das eine Ende losließ. 35 
Abbildung ſ. bei Benzinger, Archäol. 357. Für die Verwendung der Schleuderer im 
Krieg vgl. 2 Kg 3,25 und Joseph. Bell. Jud. III, 7, 18; IV, 1,3. — Der Schild 
der Leichtbewaffneten, den wenigſtens die Bogenichügen trugen (1 Chr 5, 18; 2 Chr 14,7; 
17,17), war der Eleine Schild, 772, der nah 1 Kg 18,16f. nur ungefähr halb jo groß 
war, ald der große Schild der Schwerbewaffneten (f. u). Die Form beider Schilde ift 40 
und ganz unbefannt; Abbildungen ägyptiſcher und aſſyriſcher Schilde ſ. Riehm Hwb. 
4507. 885. 1415ff. Da Ez 39,9 vom Verbrennen der Schilde und anderwärts vom 
Salben derjelben die Rede ift (2 Sa 1,21; ef 21, 5), dürfen wir annehmen, daß die 
Schilde bei den Israeliten wie bei anderen Völkern aus Holz mit einem Yederüberzug 
oder aus mehreren Yagen Leder übereinander bejtanden. Salomos goldene d. h. mit Gold: 4 
bled überzogene Schilde (1 Kg 10, 16F.), Heine und große, waren wohl nur Paradeftüde ; 
Rebabeam erfegte fie durch bronzene (d. b. mit Bronze überzogene, 1Kg 14, 26 ff.; 
2 Chr 12, 9ff.). Aus Jeſ 22, 6 darf man fchließen, daß die Schilde auf dem Marſch 
in einem Überzug getragen und erjt zum Kampf „entblößt” wurden. 

Bei den Schwerbetwaffneten war der Schild 773 (dvoeds, seutum), fie erwähnt, so 
bedeutend größer. Als Angriffswaffe hatten fie vor allem den Speer MT, der zum 
Stoß, nicht zum Wurf, beftimmt war, wie die Bejchreibung der langfchaftigen Lanze 
Goliats zeigt (1 Sa 17,7; 19,9; 26, 7}; 2 Sa 23, 21). Das hindert natürlich nicht, 
dat man gelegentlich die Waffe auch werfen fonnte (1 Sa 18, 11; 20, 33, wenn nicht in 
diefen Stellen der Tert anders zu lefen ift, vgl. Wellhaufen z. St... Ob und mie fich ss 
hiervon die 7727 genannte Stoßwaffe unterjchied, wiſſen wir gar nicht; fie iſt jedenfalls 
in fpäterer Zeit die Hauptmwaffe (ugl. 2 Chr 11,12; 14,7; 25,5; 26, 14; Neh 4, 7. 10. 
15). Für einen Unterjchied beider Waffen fcheint der Umftand zu fprechen, daß 1 Chr 
12,8. 24. 34 MT als Waffe der Napbtaliten, 727 ala Waffe der Judäer und Gaditen 
genannt wird. Sm Unterjchieb von diejen beiden Waffen bezeichnet 7772 wahrſcheinlich so 

8* 


116 Kriegäwejen bei den Hebräern 


den furzen Wurfſpieß. Goliat trägt einen ſolchen neben feiner Lanze MT (1 Sa 17, 6. 
45; 5139,23; 41,21; Jo] 8, 187. Ser 6,23 u.a). — Das Schwert 277 war meift 
aus Eifen (vgl. 1 Sa 13,19; Jeſ 2,4; Joel 4, 10), feine Klinge, wie die Spitze des 
Speeres wegen ihres Blinfens >72 „Flamme“ genannt (Ri 3,22; vgl. 1 Sa 17,7; Hi 
6 39, 23), war gerade (vgl. 1 Sa 31, 4) und oft zweifchneibig (Ni 3,16; Pr 5,4). Das 
Schwert wurde als Hieb: und Stichwaffe gebraucht (vgl. 2772 777 2 Sa 12,9; Wi 
21,10; 1893,24; — Ri3,21; 1 Sa 31,4; 2 Sa 2,16; 1 Chr 10,4; Pr 12,13). 
Man trug das Schwert an einem Gurt über dem Waffenrod (1 Sa 17,39; 35,13 u. a.), 
und zwar auf der linken Seite; der linfshändige Ehud nur trägt es rechtsfeitig und zwar, 
ı0 um es zu verbergen, unter dem Nod (Ri 3, 15. 16. 21). — Helm (#27? oder 7272) und 
Panzer (77) gehören in alter Zeit nicht zur Rüſtung des gemeinen Mannes, jondern 
finden fich nur bei VBornehmen, beim König, bei Heerführern ꝛc. (1 Sa 17, 5.38; 31,9 f.; 
1 8g 22, 34). Erft von Ufia berichtet die Chronik, daß er das Heer mit Helmen und 
Panzern ausgerüftet habe (2 Chr 26, 14), eine Nachricht, deren biftorifche Glaubwürdigkeit 
15 wir auf fich beruhen lafjen möchten, die aber jedenfalls vorausfegt, daß im fpäterer Zeit 
diefe Schugtwaffen allgemeiner waren. Von Saul und Goliat wird berichtet, daß fie bronzene 
Helme und Panzer hatten. Die Helme und Panzer des Kriegsvolkes werden wir ung 
ſchwerlich als ganz metallene denken dürfen. Wielmehr dürfen wir dabei eher an lederne, 
mit Bronze oder Eifen verjebene Helme denken, mie auch die ägyptifchen Soldaten ſolche 
20 trugen. Ueber die Form des Helmes willen wir gar nichts. Abbildungen ägyptiſcher und 
afiyrifher Helme ſ. bei Riehm Hwb. 1767 f., forifcher Helme (runde Kappen) nad den 
Darftellungen in Karnak ſ. bei Benzinger, Archäol. 64. 65. Auch über den Panzer er: 
fahren wir nichts Näheres. Goliats Panzer war ein bronzener Schuppenpanzer (1 Sa 
17,5). Auch Sauld Panzer war wohl aus Bronze, denn er war fo ſchwer, daß David 
25 darin nicht geben fonnte (1 Sa 17,38). Die Hanzer der gemeinen Soldaten dagegen, 
ſoweit diefe jolche trugen (ſ. o.), dürften wohl eher denen der gemeinen aſſyriſchen Krieger 
entfprochen haben, d. h. eine Art dider Jacken aus Filz oder Leder, etwa noch verftärft 
mit eifernen Blechen oder Budeln, geweſen fein (Abb. ſ. Riehm, Hwb. 1768). Nur bie 
vornehmen Wagenlämpfer trugen bei den Aſſyrern die langen, bis über die Knie reichen: 
so den jhuppigen Waffenröde. In römifch:griechifcher Zeit ift der metallene Panzer viel 
allgemeiner geworden; in den Seleucidenheeren trug aud der gemeine Schwerbeiwaffnete 
vielfah den Kettenpanzer aus feinem Drahtgeflecht (vgl. 1 Maf 6, 35... — Vereinzelt 
werden im AT auch noch andere Waffen genannt, die aber nicht zur regelmäßigen 
Bewaffnung israelitiicher Soldaten gehörten: Keulen oder Streithammer verjchiedener 
3 Art Hin (Hi 41,21), YE2 (Ser 51,20), VE (Br 25,18), CEO (Ser 50, 23); eine 
ganz unbefannte Waffe, die 77272 heißt (Gen 49, 5); eine "3° genannte Angrifföwaffe 
(Pi35, 3), die gemöhnlid — aber ohne zureichenden Grund — der Streitart der Perſer, 
oayapis, gleichgejegt wird. 
ie alte Zeit bis auf Salomo fannte nur Fußtruppen (f. o.). Noch David wußte 
so mit den im Syrerkrieg erbeuteten Wagen und Roſſen nichts anzufangen, jondern lähmte 
die Pferde, indem er ihnen die Sehnen an den Füßen durchſchnitt (2 Sa 8,4). Auf 
Salomo dagegen wird die Einrichtung von Neiterei und Kriegswagen zurüdgeführt. Er 
joll 12000 Reiter, 1400 Wagen und 40 000 Wagenpferde gehabt haben (1 Ag 5,6; 10,26), 
Zahlen, die allerdings übertrieben erfcheinen. Diejelben waren teild in Jeruſalem, teils 
45 in einigen anderen Städten ftationiert (1 Kg 9, 19; 2 Chr 8,6). Damit mar über bie 
Leibwache hinaus ein großes ftehendes Heer geichaffen. Reiter und Wagen bildeten auch 
von da ab einen wichtigen Bejtandteil der israelitiihen Truppen, wiewohl das Land bier: 
für nicht befonders geeignet erjcheint und ihre Verwendung auf die Ebenen bejchränft ge 
weſen fein dürfte (1 Kg 16,9; 2 Hg 8,21; 13,7; Sef2,7; Mi 5, 9). Gerade an dieſen 
50 —— und Roſſen haben die Propheten keine Freude; das ſind weltliche Machtmittel, die das 
Volk zum Vertrauen auf Menſchenmacht verleiten (Ho 1,7; 14,4; Mi 5,9; Jeſ 2.7; 
Dt 17,16 u.a.). Die Wagen ſelbſt glichen natürlich denen der Kanaaniter und Philiſter ganz ; 
fie waren tie die der Aſſyrer zweiräbrig und hinten offen. Wahrſcheinlich jtanden drei 
Perſonen auf einen Wagen (f. 0.); ob damit der bebrätjche Ausdrud CP für einen ber: 
55 borragenden Krieger zuſammenhängt, ift ſehr fraglich. 

III. Feftungen. Als die Israeliten ins Weftjordanland vordrangen, fanden fie 
dasfelbe durch zabllofe Burgen und Feltungen der Kanaaniter gefchüßt, die mit ihren hoben 
Mauern einen gewaltigen Eindrud auf die Müftenfühne machten (vgl. Nu 13,28; Dt 
1,28) und die jie zu erobern zunächſt auch nicht im ftande waren. Sie felbit wohnten 

60 zunächſt auf dem flachen Lande in offenen Ortichaften und mußten fi in Kriegsnöten 


Sriegäweien bei den Hebräern 117 


nur durch die Flucht in die Wälder und Höhlen zu retten (1 Sa 13, 6). Erft im ber 
Königszeit wurde dad anders: die Fanaanitifchen Feitungen fielen in ihre Hand, als eine 
der legten das faft uneinnehmbare Jebus (2 Sa 5, 9). Und nun lernte man aud) felber 
Feftungen zu bauen. Gleih David befeitigte Jebus-Jeruſalem von neuem; Salomo 
baute Hazor und Megiddo an den Straßen von Norden, Gezer, das untere Beth Horon 5 
und Baalat gegen Weiten, Tamar an der Straße von Süden ber, lauter ftrategiich 
wichtige Punkte (1 Kg 9, 15. 17f.). Rehabeam ſoll nad der Chronik die Grenze gegen 
Süden und Weſten durch nicht weniger als 15 Feſtungen gefichert haben (2 Chr 11, 5ff.). 
—— ig im Nordreih Sichem und Pnuel (1 Kg 12,25). Baeſa verſuchte in 
ama fi eine Ausfallpforte gegen das Südreich zu ſchaffen; aber es gelang König Aja 10 
von Juda, die Feltung zu zerftören, noch ehe fie vollendet war; mit dem Material ber: 
jelben befeftigte er zum Schuß feiner Grenze gegen das Nordreich die Städte Geba und 
und Mizpa (1 Sg 15, 16—22). Omri endlich baute fich feine Hauptitadt Samaria auf 
iſoliertem Bergkegel zur gewaltigen Feſte aus, die dann erjt nach breijähriger Belagerung 
durch die Afiyrer genommen werben fonnte (2 Kg 17,5). In nachexiliſcher Zeit haben 15 
namentlich die Makkabäer und Herodier viele Burgen und Feſtungen erbaut, von denen 
befonder® Beth Zur (nördlich von Hebron in den Makkabäerkriege), Jotapata, Herodium 
(der jogen. Frankenberg füdöftlich von Bethlehem), Maſada (am Weftufer des Toten Meeres) 
und Macärus (im Often des Toten Meeres) im großen jübifchen Krieg (6673 n. Chr.) 
eine bedeutende Rolle gefpielt haben. 20 

Die Feltungen wurden aus leicht erflärlichen Gründen auf Hügeln angelegt; in ober 
bei jeder feften Stabt war nach alter von den Syrern geübter Sitte eine ganz bejonders 
fefte Citadelle angelegt, jo 3.8. bei Serufalem (ſ. d. A. Bd VIII ©. 666, 5 ff.) bei Sichem 
(Ri 9, 46f.), bei Pnuel (Ri 8,9. 17), bei 2. (Ri 9, 51). Sonft beftand die Be: 
feftigung. einer Stadt vor allem in einer ringsum laufenden Mauer (TFT). Diefelbe war, 35 
wie uns namentlich die Mauerrefte von Serufalem zeigen, aus möglichit großen Werk: 
jtüden aufgefchichtet, die nicht immer regelrecht bearbeitet waren und häufig in alter Zeit 
ohne Mörtel oder irgend anderes Bindemittel aufeinandergelegt wurden (vgl. Abb. in 
Benzinger, Arch. 231). In der Regel war die Mauer fo did, daß fie nicht bloß einzelnen 
Wachen das Gehen geftattete, fondern daß man auch größere Truppenmengen auf der 30 
Mauer aufftellen konnte (Neh 12, 31ff.; vol. Jeſ 36, 11; 1 Maf 13,45). Ebenfo ftanden 
dort Katapulten, welche Steine und Pfeile jhleuderten, wie das zum erftenmal aus der Zeit 
Uſias berichtet wird (2 Chr 26, 15). Große Türme, völlig maffive Würfel aus großen 
Duadern (vgl. die Jerufalemer Mauertürme), waren zu größerem Schu an den Eden, 
bei den Thoren und fonft in angemefjenen Zwifchenräumen in die Mauer eingefügt (2 Chr 5 
26, 9). Hinter den Sinnen, mit denen Türme und Mauern gekrönt waren (M?? 2 Chr 
26.15; Ze 1,16; Momo Jeſ 54, 12), waren die Verteidiger geborgen. Die Mauer: 
thore waren nicht bloße Öffnungen in der Mauer, fondern ziemlich geräumige Gebäulich- 
feiten mit Türmen (j. o.), die manchmal ein Obergemady hatten (2 Sa 19, 1), baber 
der Ausdrud „zroifchen den beiden Thoren“ (2 Sa 18, 24). Vielleicht waren fie, wie noch 40 
beute, im Winkel angelegt. Starke hölzerne, vielleicht auch mit Erz befchlagene Flügel: 
tbüren (Ri 16,3; Jeſ 54,2) mit ehernen oder eifernen Riegeln (1Kg 4, 13; Dt 3,5; 
33, 25) verfchloffen die Thore. Gewöhnlich hatten die Städte nur ein Thor (Gen 34, 20), 
das am Abend geſchloſſen gehalten wurde (of 2, 5). Vor der eigentlichen Feitungsmauer 
befand ſich häufig eine Heine Vormauer (D, LXX noorelyioua, Vulg. antimurale 4 
(2 Sa 20,15; 14g21,23; Thren.2, 8). 

IV. Die Kriegfühbrung. Ehe man in den Kampf zog, befragte man ſelbſt— 
verſtändlich Jahwe dur das Losorafel (Ri 1,1; 20,27f.; 1 Sa 14,37; 233,2 ff.; 
28,6; 30,7}.; 2 Sa 5, 19. 23), oder durch Propheten (1 Kg 22,5 ff.; 2 Kg 19, 2 ff.); 
man opferte (1 Sa 7, 8ff.; 13, 9 ff.) und „beiligte fich“, denn der Krieg war ein heiliges so 
Unternehmen, ſ. unten. Das friegerifhe Palladium, die Lade Jahwes, durfte bei größeren 
Kriegszügen felbftverftändlich nicht fehlen (1 Sad, 4ff.; 2 Saıll, 11; 15, 24ff.). Das Dt 
jchreibt vor, daß der Prieſter vor der Schlacht eine Rede halten und den Soldaten beim An— 
blid des feindlichen Heeres Mut zufprechen joll (Dt 20, 2) — ein Zeichen für den Geift jener 
Kriegsgeſetze und ihrer Zeit (f. oben); die alten Israeliten hatten das nicht nötig. Das 55 
Priejtergefeß hat dann als befonders wichtig angefehen, daß man die Priefter mit den 
jilbernen Trompeten mitnimmt: am Trompetenblafen hängt der Sieg Nu 10,9; 31,6; 

2 Chr 13, 12); — dieſe Zeit hat eben feinen Krieg aus der Nähe geſehen. Die Makka— 
bäer aber, als gejeßestreue Juden, folgen auch in diefem Stück dem Geſetz (1 Mak 16, 8). 
Man zog, wenn es möglich war, im Frühjahr zu Feld, um vor dem Winter wieder so 


118 Kriegsweſen bei den Hebräern 


heimaufehren (2 Sa 11,17 u.a). Im Winter blicb man zu Haufe. Daburd) zogen fich 
die Kriege, namentlich die Belagerungen fefter Städte, fehr in die Länge. Über die Einrich- 
tung eines bebräifchen Kriegslagers erfahren wir nichts. Das Lager des Volkes auf dem 
Müftenzug wird Nu 2 wahrſcheinlich als dreiedig angelegt gedacht. Aber wie viel man 
5 von biefer Schilderung als der Wirklichkeit entnommen betrachten darf, ift fraglich. Zelte 
werben im Lager der Israeliten und der Syrer erwähnt (2 Sa11, 11; 2 8g 7, 7); beides 
mal handelt es fi aber um langandauernde Belagerungen einer feften Stadt. Die 
Lagertvachen wurden dreimal in der Nacht abgelöft (Ri 7,19; 1 Mat 12,27). Zum 
Schub des Lagers blieb während einer Schlacht ftets eine Beſatzung zurüd (1 Sa 25,13; 
10 30,24). Die Reinhaltung des Lagers ift dem Geſetz ſehr angelegen (Dt 23,10 ff.; vgl. 
Nu 5, 1—4); es beftimmt, daß der Krieger feine Notdurft nur außerhalb des Lagers ver: 
richten darf und befiehlt ihm für die Erfremente ein Zoch zu graben und fie zu verfcharren. 
Über den alten Urſprung diefer Sitte in religiöfen Vorftellungen |. unten. 
In Schlachtordnung (77772 1Sa 4,2; 17,8. 20f.; Ri 20,20. 30) ftand das 
15 Heer entiweder einfach in Yinie, oder in drei Zn einem Gentrum und zwei Flügeln 
Ri 7,16. 20; 1 Sa 11,11; 2 ©a18,2; 


42,13; Am 1,14; er 4,19; 49,2; Ez 21,27) jtürzte man auf den Feind. Die an- 

x gewandte Kriegsfunft war nicht ſehr entwidelt: gelegentlich bediente man ſich einer Kriegs— 
lift (2Rg 7, 12), fuchte etwa durch Überrumpelung (Ri 7, 16ff.), oder durch Hinter: 
halte (%0] 8,2. 12; Ri 20, 36 ff.), oder durch Umgeben der feindlichen Linie (2 Sa 5, 23) 
fid) den Sieg zu verfchaffen, auch wohl durch Spione die Stellung und Stärke der 
Gegner auszukundſchaften (Joſ 256,22; Ri 7, 10ff.; 1 Sa 26,4; 1 Mal 5, 38; 12, 26). 

35 Sonit beftand die ganze Feldherrnkunſt berühmter Heerführer in perfönlicher Tapferkeit und 
Gewandtheit (Ri 7,16; 1 Sa 11,11; 15,5; 2 Sa 5, 23; 18,2). Das Gefecht beitand 
in Einzellämpfen, wobei die — Tapferkeit, Kraft, Gewandtheit und Schnelligkeit 
der mit entblößten Armen (vgl. Ez 4,7; Jeſ 52,10) Mann gegen Mann Kämpfenden 
die Schladht entſchied (2 Sa 1,23; 2,18; 1 Chr 12,8; Am 2,14 ff., wo daher jene 

3 perfünlichen Kriegstugenden gerühmt werden). Hin und wieder eröffnete ein Zweikampf, 
defien Ausgang für die Schladht von Bedeutung fein mochte, den allgemeinen Streit 
(1 Sa 17; 2 ©a 2, 14ff.; vgl. 21, 18ff.; 23, 21), und ſolche und ähnliche ausgezeichnete 
Maffenthaten empfingen dann befondere Belohnung und Auszeichnung (of 15, 13, 16; 
1Sa 18,25ff.; 2 Sa 18,11; 1 Chr 11. 6). 

35 Das Verfahren gegen die befiegten Feinde ließ an Graufamfeit auch bei den Israe— 
liten nicht3 zu wünfehen übrig, wenngleich es an die aflprifchen Teufeleien lange nicht 
bheranreichte. Was bei den Afiyrern Regel war, Köpfe und Hände den Gefallenen als 
Trophäen abzufchlagen, jcheint bei den Israeliten doch nur ald Ausnahme bei gefallenen 
Führern vorgelommen zu fein (1 Sa 17, 5ff.; 31, 9; 2 Sa 20, 22); vielleicht war «8 

0 aber in alter Zeit Sitte, den getöteten Feinden die Vorhaut abzufchneiden (1 Sa 18, 25.27). 
Gefangene Könige und Heerführer wurden nicht felten getötet (Joſ 10, 24 ff.; Ri 7,25); 
doch haben gerade in diefem Stüd Israels Könige den Ruf der Milde (1 Sig 20, 31). 
Auch die übrigen Gefangenen wurden dann und warn ſämtlich umgebradht (2 Chr 25, 
12; Ri8,7; 2&a 12,312); graufame Berftümmelungen famen ebenfalld vor (Ri 1, 67; 

s vgl. 1 Sa 11, 2). In der Regel wohl wurden die Gefangenen zu Sklaven gemadht. 
Aber auch das fonft jo milde Dt till bei eroberten Städten nur Weiber und Kinder ver: 
ſchont, d. b. zu Sklaven gemadt wiſſen (Dt 20, 13f.). Aufichligen der Schwangeren, 
Zerichmettern der Heinen Kinder waren ganz an der Ordnung; jo iſt fogar ein Menabem - 
im Bürgerfriege gegen israelitiiche Städte verfahren (2 Kg 15, 16; 8, 12; Jeſ 13, 16; 

so Am 1, 13; Ho 10, 14; 14, 1; Nah 3, 10; Bf 137, 8; 2 Maf 5, 13). Das Land 
des Feindes wurde verwüftet, die Bäume umgehauen, die Quellen verjchüttet (Dt 20, 19 f.; 
Ni 6, 4; 1 Chr 20 1, 2 Kg 3, 19. 25). Städte und Dörfer wurden niebergebrannt 
(Ni 9,45; 1 Mat 5,28; 10, 84). Über die Sitte des Banns |. unten. Dem befiegten 
Volt wurde Zahlung großer Geldfummen oder jährliher Tribut auferlegt (2 Kg 18, 14; 

55 Jeſ 33, 18); zur Sicherung nahm man Geißeln mit (2 Kg 14, 14). — Der Sieg wurde 
durch u. Jubel und Tanz verherrliht (2 Moſ 15; Ri 5; 1 Sa 18, 6ff.; Jud 
16, Uff.; 1Mak 4, 24) und mitunter durch Trophäen verewigt (1 Sa 15, 12); Herodes 
der Gr. belohnte einmal alle Soldaten mit Geld (Jos. Ant. 14, 15. 4). Das Begraben 
der Gefallenen galt als heilige Pflicht der Heere (1 Ka 11, 15); um gebliebene Anführer 

co trauerte das ganze Heer (2©a 3,31), ihre Waffen gab man ihnen mit ins Grab (E} 32,27). 


Kriegsweien bei den Hebräern Kritik, biblische 119 


V. Die religiöfe Bedeutung des Kriegs. Der Krieg war dem Söraeliten 
ein beiliger Krieg. Das ift altjemitiihe Anfchauung. Auch dem alten Araber war der 
zur Ehre des Stammes unternommene Kampf eine religiöfe Angelegenheit (vgl. Goldziber, 
Muhammed. Studien I, 249}. und Rob. Smith, Rel. of the Sem.’ 38). So ift bei 
den Söraeliten der Krieg ein Krieg Jahwes (Er 17, 16; 1 Sa 25, 28; Nu 21, 14). 6 
Meil fie Jahwe nicht zu Hilfe kamen, wird im Deboralied denen geflucht, die vom Kampf 
fih fern hielten (Ri 5,23). Israels Feinde find Jahwes Feinde (Ri 5,31; 1 Sa 30,26). 
Als Jahwe Zebaoth, ald „Gott der Ehlachtreiben Israels“ (1 Sa 17, 45) zieht Jahwe 
felbft mit in den Kampf. Und zwar ift diefe Teilnahme Jahwes am Krieg fehr real ge 
dacht; er läßt 3. B. getwaltige Steine auf den Feind vom Himmel fallen, um feinem Volf 
zu helfen (Sof 10, 11). Und auch feine Gegenwart beim Heere Israels ift in alter Zeit 
ganz bucftäblich verftanden. Wie andere Völker haben auch die Seraeliten ihren Gott 
mit in die Schlacht genommen mit der heiligen Lade. Sie repräſentiert das numen 
praesens, in ihr ijt leibhaftig der Kriegsgott gegenwärtig. Wie die Lade im Philiſter— 
frieg ins israelitiiche Lager fommt, da rufen die Philiſter erfchroden: „Gott ift zu ihnen ı5 
ins Lager gekommen; mwehe uns!” (1 Sa 4,6f.). So gehört der Krieg zu den wichtigen 
religiöfen Inſtitutionen Israels. Der Krieger hat vor dem Krieg ganz wie vor einer an— 
deren fultiichen Handlung ſich zu „heiligen“ (EIPT7T Joſ 3, 5), d. b. ſich gewiſſen kul— 
tijchen Reinigungen zu unterwerfen; die Krieger find „Geweihte“ (ef 13, 3; Ser 51,27); 
der Hebräer jpricht deshalb aud davon, daf man „einen Krieg weiht“ 77773 STR (Foel 0 
4, 9; Mi 3,5; er 6, 4). Während des Krieges muß der Krieger im Zuftand kultiſcher 
Reinheit fein. Bon diefer Vorftellung aus ift bei jehr vielen Völkern dem Krieger die 
Enthaltung vom Weibe ftrenges Gebot. Auch die alten Araber hielten fich während des 
Krieges von den Weibern ferne (vgl. W. Rob. Smith, Rel. of the Semites? 455). Die: 
jelbe Sitte dürfte für Israel belegt fein durh 2 Sa 11,6 ff. Uria weigert fich fein Meib 25 
zu berühren, fo lange die Lade Gotted und das Heer im Felde find. Mit Recht macht 
Schwally (a. a. D. 64) darauf aufmerffam, daß von den israelitischen Soldaten, die ſich 
nicht jcheuten, den Schwangeren den Bauch aufzujchligen, doch nirgends Schändung der 
Meiber berichtet wird (ef 13, 16 und Sad) 14,2 reden von fremden Soldaten). Das er: 
Härt fih nur aus der Sitte des feruellen Tabu. Wer irgendivie kultifch unrein iſt, darf so 
am Krieg nicht teilnehmen. Damit erfärt Schwally (a. a. O. 74ff.) die Beitimmungen 
des Kriegsgeſetzes im Dt (ſ. o.) Wer neu vermäblt ift, wer einen Weinberg gepflanzt, ein 
neues Haus gebaut hat, der fteht nach Schwally noch in engjter Beziehung zu gewiſſen 
Dämonen, und ift deshalb für den Jahwekult unrein. Das Lager aber, in welchem nad) 
alter Anjchauung Jahwe ſelbſt weilt, ift felbftverftändlich eben darum heilig, d. h. praktiſch as 
gewendet, es darf bei Leibe nicht verunreinigt werben; daher die oben angeführten Vor: 
Schriften über Reinhaltung desfelben (Dt 23, 10 ff). Endlich erflärt ſich aus dieſer ganzen 
Vorftellung die Sitte des „Bannes” (E77). Jahwe gehört die ganze Beute. Die radi- 
falfte Form des Bannes tft die, daß alles mas lebt, niedergemegelt, und alles andere ver: 
brannt, die ganze Stadt dem Erdboden gleichgemacht wird (Sof 6, 17 ff.; 1 Sa 15, 3; 40 
vgl. Di 13, 16F.). Vielfach tritt aber eine gewiſſe Einjchränfung ein. Das Dt befchränft 
die Tötung alles Lebenden auf die fanaanitifchen Städte (Dt7, 2ff.), ſonſt jollen Weiber, 
Kinder und das Vieh lebendig bleiben und ald Beute verteilt werden. Ahnliche Ein: 
ſchränkungen vgl. Nu 31, 7ff.; 17f.; Sof 8, 2. 27f.; 11, 10; Ri 21, 11 ff. In 
der Praris wird ſchon deshalb meift folche mildere Form zur Anwendung gekommen fein, 45 
weil man doch auch Beute machen wollte. Die Vernichtung eines Teils der Beute, des „Ge: 
bannten“, bedeutet die Meihe dieſes Teild an die Gottheit. Zu demfelben Braudy bei 
anderen Völkern vergleiche die Mefainichrift (3, 11 F., 16 F.), wo Meſa ſich rühmt, daß er 
nad) der Einnahme von Nebo 7000 Menjchen feinem Gotte Kemoſch gebannt babe, und 
daß er alle Bewohner von Ataroth babe über die Klinge Springen laffen. — 50 

enzinger. 


— 


0 


Kritik, biblifhe. — Zur Litteratur vgl. die Angaben im N. Hermeneutif. 
F. Alt, Grundlinien der Grammatif, Hermeneutit und Kritik 1808; De Wette, Kritik der 
Israelitiſchen Gefhichte, 1807, S.1—%6 ; F. Hitzig, Begriff der Kritik vom AT praftijch er: 
örtert, 1831; A. Kuenen, Critices et hermeneutices librorum N.T. lineamenta®?, 1889, 55 
Kritifche Methode, Abhandlungen zur bibl. Wiſſenſchaft, überj. von Budde 1894, S. 3—48; 
Wetzer u. Welte, irchenleriton ?, VIL, 1197—1209; Schleiermacher, Ueber Begriff u. Einteilung 
der philoſophiſchen Kritit (Ww. III, 3 ©. 387— 404); 5. Bla, Hermeneutif u. Kritik (Handb. 
der klaſſ. Altertumswifjenichaft, I, S.127 f.); Bernheim, Lehrbuch der hiſtoriſchen Methode?, 
1894; Wundt, Logit?, II, 2 S. 81—150 (die allgemeinen Methoden und Hilfsmittel der 60 


120 Kritik, biblische 


Geifteswiffenfchaften); Heinrici, Dürfen wir noch Ehriften bleiben? Kritiſche Betrad- 
tungen 1901. 
I nbalt. I. Begriff und Aufgabe der biblifhen Kritik. 1. Was heißt Kritik? 
2. Hiftorifches. 3. Recht und Pflicht der Kritit. 4. Biblifche Kritik. 
5 II. Das tritifhe Verfahren. 1. Grundfägliches. 2. Einteilung. 3. Die Funktionen. 
IlI. Die Gebiete der Kritik. 1. Kritif des Kanone. 2. Tertkritiiher Apparat und 
Tertfritit. 3. Sprachkritik. Konjetturen. 4. Hiſtoriſche Kritik. 5. GStiltritit. 6. Rekon— 
jtrnievende Kritik. 
IV. Zur Geſchichte der Kritik. 1. Abgrenzung. 2. Helleniftiihe und patriftiiche 

10 Kritik. 3. Kirhenlehre und Kritif. 4. Undogmatifche Kritik. 

I. Begriff und Aufgabe der bibliſchen Kritil. 1. Die Kritik ift eine 
Kunft, wie die Hermeneutit. Beide find verfchwiftert und von der Wiſſenſchaft genährt. 
Die Hermeneutik ift die Kunft, zum Verftändnig zu bringen, was wirklich ift, das Überlieferte, 
jo wie es ift, zu erfaflen ; die Kritik ift die Kunft, das nad) feiner Wirklichkeit ſachgemäß Auf: 

15 gefaßte richtig zu beurteilen. Hermeneutif ohne Kritik verftaubt und entnerbt die Überliefe- 
rung; Kritik ohne Hermeneutif beſchwört Luftgebilde millfürlichen und einfeitigen Scharffinng. 
Da man nicht verftehen kann, ohne zu urteilen, find beide in der geiftigen Arbeit nie getrennt, 
wohl aber find die Gefichtspunfte, unter denen fie denſelben Gegenftand bearbeiten, ver: 
ihieden und demgemäß auch ihr Verfahren. Die Hermeneutif verfährt induktiv, fie 

20 jammelt alles, was zum Verftändnis nötig ift; die Kritik verfährt deduktiv, fie liefert die 
Mapftäbe, um das ——— zu werten. Fragt jene nach der Wirklichkeit, ſo fragt 
dieſe nach der Wahrheit, baut jene auf, ſo ſcheidet und ſchätzt dieſe das Baumaterial und 
prüft die Bauausführung. So iſt die Kritik „die Umkehrung der Hermeneutik“ (Wundt), 
aber noch mehr als das. Indem fie über die Ergebniſſe der Hermeneutik das Urteil 

25 fpricht, eröffnet fie neue Fragen nad den Urſachen der Zuverläffigfeit oder der Unzuver— 

läffigfeit, der Vollftändigfeit oder der Verftümmelung, der Herkunft und der Bedeutung der 

Sache; jo giebt fie den Ausgangspunkt für endgiltige Abſchätzungen und Verhältnisbeſtim— 

mungen. „Sie ift eine teil3 natürliche, teild erworbene Hunftfertigfeit, das Wahre und 

pellce, das Gute und Böfe, das Schöne und Häßliche entweder durch anfchauende Er: 
enntnis und Offenbarung oder durch Beifall und Überlieferung nad; Verhältnis unſerer 

Sphäre zu erkennen und ſich zuzueignen” (%. G. Hamann, Ww. IV, 32). Ihr Zweck 

ift demnach durchaus pofitiv, mögen ihre Ergebnifje auch oft negativ fein. Sie fennt 

* andere Autorität, als die der Sache, keine andere Methode, als die von der Sache 

geforderte. 

35 Man darf jagen, alle Wiffenfchaft, beziehe fie fich auf Gegenmwärtiges oder Vergangenes, 
auf Bhilofophie, Religion, Kunft, Ethik, erbaut fich mit Kritif und durch Kritik. „In der 
Kritif Tiegt etwas allgemeine. Wir find auf jedem Gebiete de Lejens und Hörens 
beftändig in einer kritiſchen Operation begriffen” (Schleiermacher). Kant nannte feine 
Neubegründung der Philofophie mit demfelben Rechte Kritik, wie die Erkenntnis eines 

40 Leſefehlers oder die Feftftellung eines Sasfehlers, und fei er noch jo geringfügig, Kritik ift. 
Daher ift die Kritik ebenfo verjchiedenartig, wie die Erzeugnifje des menſchlichen Geiftes ; 
fie gebt ſowohl auf diefe felbjt wie auch auf die Meinungen, die darüber gebegt werben. 
Und eben in dem Gebiete der Geifteswiflenfchaft hat fie ihre Grenzen. Die Natur bringt 
Thatfachen hervor, die in der finnlichen Wahrnehmung gegeben find. Als foldhe wollen 

45 fie erklärt und befchrieben werden. Die Naturerflärung hat ihr Ziel erreicht, wenn fie die 
Naturerfcheinungen „in einen twiderfpruchslofen Zuſammenhang gebradt hat“ (Wundt). 
Nicht diefe Einregiftrierung von Thatjachen, fondern die Diagnofe, fraft deren fie gewertet 
werden, aljo eine geiftige, freie Leiſtung, erweckt die Kritik. Die Erzeugnifje der Geiſtes— 
wiſſenſchaften firieren fich nicht in Beichreibungen, fondern in Urteilen und Schlüſſen; fie 

50 tollen innerlich ergriffen, verftanden und abgeleitet werden; bei ihmen drängt fich die frage 
nach der Richtigkeit und Wahrheit unabtweisbar auf, da fie in unmittelbarer Beziehung 
um inneren eben der vernünftigen PBerfönlichkeit ſtehen. Zur Kritik gehört daher „die 
be Phyſiognomik der menjchlichen Natur und ihrer vielen Künfte” (Hamann Ww. IV, 

. 466). 

65 2. In dieſem umfafjenden Sinne ift Kritik (zo Teyen), wofür ſich ein gleidh- 
wertiger deutfcher Ausdruck nicht finden läßt, jeit Plato im Gebrauch. Diefer unterfcheidet 
(260 AB) die zoloıs und die dnitafıs, TO Eruraxtızöv uLoos und TO xoımxöov als 
Beftandteile der yroorızal Zruorjuar in ähnlicher Weife, wie Hamann es meint: „In 
Kritik und Politik befteht der ganze Kanon menfchlicher Vollkommenheit“ (Ww. IV, 63). 

co Alles Scheiden und Werten, die Funktionen des Urteilens, die durch die Analogie der 


80 


Kritik, biblifche 121 


Prüfung des Goldes gern verdeutlicht werden (4. B. Arrian-Epiftet II, 3,3. 4), find 
darin einbezogen. In eigentlih techniſchem Sinne aber erhält zomxös neben yoau- 
narınös jeit Ariftoteles (dp’ ob pacı tiv zo Te zal yoauuarızıv doyiv ka- 
Peiv, Dio Chryſ. LIII, 1) und der Begründung der helleniſtiſchen Philologie in Alerandria 
und Pergamon die Beziehung auf das Verftehen und Beurteilen von Yitteraturierfen, ind 6 
befondere von Gedichten. Kenntnis und Beichäftigung mit den yoaguuara iſt ihre Auf: 
gabe. So jagt Div (a.a. D.), viele haben über Homer gefchrieben in verjchiedener Weiſe, 
ob uovov ’Aoioraoyos zal Kodms xal Freoor nAelovs T@v Üoreoov yoauuatızav 
„Andertwv, nodteoov dE »ortıx@v. Clemens Aler. (Strom. I, 79) beftätigt in feiner 
Überfchau und Ableitung der bellenifchen Kultur diefe Thatfache, daß erft ſpäter yoauua- 10 
rixoc als Beruföbezeihnung von xorrıxds unterfchieden worden ſei. E3 ift bedeutjam für 
die griechifche Denkweiſe, daß Wiſſen und Urteilskraft zunächſt nicht getrennt gedacht 
wurden, daß ferner zormxos nie in der Weile wie yoauuarızös den Gelebrtenftand be: 
zeichnete. Ueberhaupt ift in ber Antike die Terminologie unficher. Auch Yulöloyos wird 
zwar bom @ulöcopos unterjchieben, bezeichnet aber nicht den jelbititändigen Foricher, 15 
fondern gleichfalld den Kritiker, der die Haffiihen Terte erklärte und damit grammatischen 
und rbetorifchen Unterricht verband. In diefem Sinne ward Longinus ald 6 xormıxaora- 
ros und als Außkodrjen Zuyvxos geprieien (Eunap. Boisson. ©. 456). m Sinne 
der Scheide: und Schägungsfunft von Geifteserzeugnifjen aller Art ift Kritik erjt feit dem 
18. Jahrhundert ein technifcher Ausprud. Sie iſt im bejonderen Sinne la restitution 20 
de la litterature antique, im allgemeinen un examen &clair& et un jugement 
&quitable des productions humaines. So die Formulierung der Encyklopädiften. 

3. Jede Kritik ſetzt bei einem Konflilt ein zwiſchen dem Gegenjtande des Verſtehens 
und dem Verſtändnis; die Sache und ihre Schägung fpannt fih. Wo das Berjtändnis 
fih irgend wie gehemmt fühlt oder die Schätzung als eine unbegründete empfunden wird, 25 
tritt ein ſubjektiver Nüdichlag ein. Das Dunkle, das Häßliche, das Unordentliche, das 
Anmafßende, das Erfünftelte, das Gezierte, furz alles, was irgendiwie den reinen Eindrud 
jtört, weckt die Kritik, äußere fie ſich in fchlichter Abkehr und einfachem Tadel oder in ertwogenem 
Nachweis der Urfachen des Störenden und Erfchlichenen. Aber die Hemmungen des Berjtänd- 
nifjes liegen nicht allein im Objekt, fondern auch im Subjeft. Mannigfach und ſchwer iu faſſen so 
find die Umftände und Antriebe, die das Urteil blenden, ablenten und beftechen. Ungeläuterter 
Geihmad, mangelhafte Sadjfenntnis, dogmatische Voreingenommenbeit, leichtherzige Selbft- 
überhebung, Parteitaftif, Neid, Eigennuß, die Freude am Senfationellen, Zuneigung und Ab- 
neigung und was fonft noch — die Pathologie diefer Trübungen und Ablenkungen ift 
ebenfo unerfchöpflich, wie die Bewegungen der Menfchenfeele. Das Überlieferte aber, das 35 
Wert behauptet hat, wird durch derartige Eingriffe kritiſcher Unfachlichkeit geſchädigt. 
Wer e3 wert hält, hat bereits die Empfindung eines Verluſtes, auch wenn die Fett eine 
jachlihe iſt — einen ficheren lieben Befititand fieht er in Frage geftellt, es ift ihm zu 
Mut, ald wäre fein Gold in Kohlen verwandelt; — mie viel mehr aber ift dies ber 
fall, wenn in der Kritik Unlauterfeit und Eigenmächtigfeit verfpürt wird. Daher nimmt 40 
es nicht Wunder, daß äſthetiſche und vor allem religiöje Naturen mit Abneigung und Miß— 
trauen gegen die Kritif erfüllt find. Goethe jagt einmal unwirſch: „Ein Buch, das große 
Wirfung gebabt, fannı eigentlich gar nicht mehr beurteilt werden. Die Kritik ift überhaupt 
eine bloße Angewohnbeit der Modernen“ (Unterhaltungen mit Kanzler Müller?, ©. 73f.). 
Oft fommt er in den Gefprächen mit Edermann auf diefes Thema. „Wenn die Nömer 45 
groß genug waren, fo etwas zu erdichten (mie die Gefchichte von Lucretia und M, Scae- 
vola), jo jollten wir twenigiiend groß genug fein, daran zu glauben” (I, 164 Rellam). 
„So rütteln fie jest an den fünf Büchern Mofis, und wenn die vernichtende Kritik irgend 
ſchädlich ift, fo ift fie es in Religionsfachen; denn hierbei berubt alles auf dem Glauben, zu 
welchen man nicht zurüdfehren fann, wenn man ihn einmal verloren bat.” Aber mit so 
folhem Verdikt der Kritif wäre doch nichts anders zum Herrn geſetzt, als die blinde 
Autorität. Diefelben Faktoren, die das kritiſche Urteil beftechen oder fälfchen können, 
wirken auch bei der Entftehung der Überlieferungen, welche die Kritik fordern. Ihr Bes 
ftand will daher beurteilt werden, damit man nicht Steine für Brot ausgebe. Onoma— 
fritus wurde aus Athen verbannt, weil er dabei ertappt wurde, in tendenziöſer Abficht 55 
Drafel des Mufäus felbft erdichtet zu haben (Herod. VII, 13f.). Solon foll durd einen 
gefälfchten Homervers den Megarenfern ihre Unterwerfung unter Atben verfüßt baben 
(Diog. Laert. I, 48). Die Pythagoreiſche Litteratur bejtebt aus Fälfchungen ; die ſibylli— 
nifchen Orakel, die Gedichte des Orpheus, Linus, Mufäus find Pjeudepigrapha. Innerhalb 
der firchlichen Theologie war esnicht anders. Die Klagen des Drigenes,des Hieronymus und 60 


122 Kritik, biblische 


die Notizen des Eufebius über mwillfürliche Eingriffe in die biblifhen Schriften und über 
firchliche Fälfhungen find befannt. Die apokryphiſche und pjeudepigraphifche Litteratur be— 
anſprucht aber für echt angejehen zu werden. Zelotiiche Stoifer ſchoben dem Epifur Gemein: 
beiten unter, an die diefer nie gedacht hat, und andererjeits befeitigte man Anftößiges aus 
5 Zenons Werfen (Diog. Laert. VII, 34; X, 3); dem entfprechend ift Origenes von feinen 
egnern durch Fälſchungen dem Abjcheu der Gläubigen preisgegeben worden (Rufinus 
ep. ad Macarium de adulteratione librorum Origenis, unter anderem: non peper- 
cerunt seriptis eorum — nobilium traetatorum veterum — venenatum virus 
infundere, sive interpolando quae dixerant, sive quae non dixerant inserendo. 
10 — Zahlreiche weitere Belege bei Glericus III, 2, 1). Iſt diefer Thatbejtand nicht Be- 
leg genug für die Forderung, daß auch da, wo die Pietät und die Autorität das erfte 
Wort zu jprechen haben, die Kritik nicht ſchweigen darf? 

4. Die allgemeinen Normen der Kritif liegen ebenfo wie die der Hermeneutif (vgl. d. 

A. J, 5. 6) in der Yogif, der Pſychologie und der Rhetorik befchloffen. Die Kritik wendet 
15 diefe Normen auf den beftimmten Gegenitand an, indem die allgemeinen Negeln nad der 
bejonderen Beichaffenheit desfelben ſich modifizieren. Da nun ſowohl das AT mie das 
NT als Religionsurfunden ein eigenartiges innerlich zufammengehörendes Ganzes aus— 
macht, in dem in ſpezifiſcher Meife „alles für das andere Parallele und Analogie ift“, 
fo erfordert der befondere Charakter des Gegenftandes auch eine dadurch beftimmte Anwen— 
20 dung der Kritik. Daher darf von biblifcher Kritif als einer bejonderen und felbit- 
ftändigen wifjenfchaftlichen Aufgabe geredet werden. Sie iſt Quellenkritik, Gefchichtsfritik, 
Religionskritik, d. b. ſie hat den Zuſtand der Überlieferung und den gefchichtlichen Wert 
der Haffifhen Urkunden der altteftamentlihen und der chriſtlichen Religion zu prüfen, jo 
wohl injofern fie für fich ftehen, ald auch infofern fie einem gejchichtlichen Zufammenbange 
25 angehören. Ahr letztes Ziel ift dabei, eben weil es fich um Religionsquellen handelt, nicht 
die Ermittlung des hiſtoriſchen Verlaufs, der fich in diefen Schriften erfennen läßt, jondern 
die Ermittlung des in ihnen wirkſamen religiöfen Lebens, wodurch dieſe Litteratur ihre 
ipezifiiche Bedeutung erhalten hat. Nicht die ** nach der Geſchichte, ſondern die Frage 
nach der Religion, welche in der Geſchichte ſich fund giebt, gewährt der bibliſchen Kritik 
80 ihre Nichtpunfte. 

Diefe Frageftellung hat eine doppelte Vorausfegung: die Einfiht in das Weſen ber 
Religion und in das Weſen des gefchichtlichen Geſchehens; denn die Ergebnifje der bibli- 
chen Kritik wollen ein begründetes Urteil darüber abgeben, ob und inwieweit eine ge— 
ſchichtliche Darftellung rücfichtlich ihrer Zuverläffigfeit alteriert wird, wenn fie Gott in 

85 der Geſchichte jucht und findet, oder, was dasjelbe jagt, die gefchichtlichen Thatſachen —* 
gleich als Gottesthaten wertet. Die beiden Vorausſetzungen ſind von grundſätzlicher Be— 
deutung und weiſen auf die Gegenſätze der Weltanſchauung. 

Zunächſt die Religion. Sie ift die fraftvollite und geheimnisvollfte Bethätigung 
des inneren Lebens, die alle Bewegungen der Seele beeinflußt, mit allen ſich verbindet 

40 und doch in feine derjelben aufgeht. Sie fordert den ganzen Menjchen, fie zieht ſich in 
die verborgenften Tiefen feines Weſens zurüd und drängt dod zur Darftellung, die vor 
aller Augen liegt. Sie erblüht allein in der geiftigen Freiheit und bedarf doch des Be— 
fenntniffes, das die Sleichgefinnten um fich fammelt. Sie lebt nur da, wo fie wahrbaftes 
Erlebnis ift, und formt fich doch zu einer Überlieferung, die unbedingte Autorität bean- 

6 ſprucht. Sie ift Erlebnis und freut ſich doch am Bilde und Gleichnis. Mit elementarer 
Kraft und untmiderftehlicher Innigkeit eignet fie fich alles an, was ihr Nahrung ver: 
ſpricht. Sie durchdringt die Stoffe mit ihrem Geift. Die Natur erhebt fie zur Ber: 
fündigerin der Allmacht und Weisheit Gottes. Die Gefchichte wird ihr zur Heilspredigt. 

Die biblifhen Schriften find die Urkunden und Quellen für den unerichöpflichen 

50 und geheimnisvollen Reichtum, aber aud für die verfchiedenartige Bedingtheit und Ab: 
ftufung des religiöfen Lebens, das in dem Volke Israel ſich ausmwirkte und im Chriften- 
tum eine Weltreligion erzeugte. Auf welche Weife wird die biblifche Kritik diefer Thatfache 
gerecht? Nur dann, wenn fie die Mannigfaltigfeit der Außerungen des religiöjen Lebens 
mit fachlicher Klarheit ermittelt und nach ihren verfchiedenen Formen, ihrem mythologiſchen, 

55 enthufiaftiichen, fittlichen, intellektuellen und rein frommen Gehalte würdigt. Das Bild, 
das jie erfaßt, wird ein falfches, wenn fie etwa die Religion und den Kultus zufammen- 
wirft und wenn fie über der Feititellung mythologiſcher Elemente die fittlichen und intellel 
tuellen Triebfräfte vergißt. 

Aber die biblifche Kritif ift andererſeits Gefchichtsfritil. Daraus entjteht die Auf: 

so gabe, den „natürlichen Gang” der Greignifje und die religiöfe Bedingtheit der biblifchen 


aritik, biblifche 123 


Gefchichtsdarftellung voneinander zu fcheiden, um ihr gegenfeitiges Verhältnis auf Grund 
diefer Scheidung richtig und fachgemäß zu erfaflen. Iſt das möglich? Wenn die „natur: 
wiſſenſchaftliche Methode”, für welche der religionsphilofophifh ausgewucherte Afterdarwi— 
nismus die Dogmatik liefert, ald Norm der Bibelkritif gilt, gewiß nicht. Sie muß grund: 
jäglich jedes Geheimnis, das einen Ausblid eröffnet in die Welt des Übernatürlichen, 6 
leugnen. Die religiöfen Erlebnifje muß fie daher pſychologiſch, pathologiih und religions: 
geichichtlich abzuleiten verjuchen. Bon da aus erjcheint eine religiöfe Geſchichtsdarſtellung 
als tendenziöfe Geſchichtsfälſchung, oder wenigſtens als Eindeutung fremdartiger Momente 
in den natürlichen Gang der Dinge. Die Anwendung der „naturwiſſenſchaftlichen“ Me— 
thode auf die heilige Geſchichte ſpricht das Urteil vor der Unterſuchung. 10 

Mie fteht es in der That? Leifing (Mm. Lachmann VII, ©. 50) jagt: „Der dra— 
matifche Dichter ift fein Gefchichtöfchreiber. Die hiſtoriſche Wahrheit ift nicht fein Zived, 
jondern nur das Mittel zu feinem Zwecke.“ Wird er damit zum Gefchichtsfälfcher? Auch 
für die biblifchen Schriftfteller ift die biftorische Wahrheit nur Mittel zur Darbietung der 
religiöfen ; fie ift Trägerin der Dffenbarungen Gottes (Jo 1, 14. 18). Da ift doch von ı5 

al zu Fall zu unterfuchen, inwieweit und warum die gejchichtliche Mirklichkeit als eine 

enbarungsthatfache fich betwährt. Und wann wird diefe Unterfuchung zu einem ſach— 
gemäßen Ergebnis fommen? Treitfchle bemerkt: „dem Hiftorifer ift nicht geftattet, nad) 
der Weiſe der Naturforfcher das Spätere aus dem Früheren einfach abzuleiten. Männer 
machen die Gejchichte.” Natürlich nicht fie allein; was Männer vollbringen, ift ermög- 20 
licht durch die Zuftände, die ihnen die Möglichkeit geben, Helden zu werden oder doch 
Steuermänner. Aber das bleibt ficher: der produktive Wille ift fein Naturprodult. Der 
Fromme, der Gott fucht, erfährt die Gottbedingtheit feines Willens. Danach handelt er. 
Gott giebt ihm Wollen und Bollbringen. Auf Grund feiner Erfahrung von Gott beur- 
teilt er die Geſchichte. Die religiöfe Gefchichtsbetrachtung erlebt in dem biftorifchen Er: 26 
eignis eine Gotteöthat. 

Damit ift der Bibelkritit ihr fachgemäßer Standpunkt gefichert. Sie unterjucht, 
warum, mit welchem Recht und unter welchen Umftänden und Bedingungen das A und 
NT als eine Sammlung religiöfer Schriften entftanden, erhalten und wirkſam geworden 
ift. Auf Grund diefer Prüfung giebt fie darüber Nechenfchaft, inwieweit diefe Schriften so 
zuverläffig gefchichtlich überliefert find und zuverläffige geichichtliche Überlieferung enthalten, 
inwieweit ferner der gejchichtliche Verlauf, dem dieſe Yitteratur entitammt, erfaßbar it. 
So wird der Religion gegeben, was der Religion, und der Geichichte, was der Gefchichte 
gehört. Die Hritif erwächſt aus der richtigen Einficht in die Beichaffenheit und das Mefen 
der Gefchichtöreligion und bewährt ihr Yeitwort distingue in fruchtbarer Förderung der 35 
Erkenntnis von dem Werte oder dem Unwerte, von dem Leben oder dem Schein der 
Überlieferung. Vgl. O. Kim, Glaube und Geſchichte, 1900. 

II. Das fritifhe Verfahren. 1. Da für die Sachgemäßheit der Bibelkritif 
die Würdigung des religiöfen Faktor maßgebend ift, da ferner alle Kritik zumächit im 
Beurteilen fich bethätigt, jo ift das enticheidende Moment für ihre Ergebniffe der Maßſtab 40 
des Urteils, den fie anwendet. Wie ift diefer zu gewinnen? An fich läßt fich wohl leicht 
eine bejtimmte Antwort finden. Der Kritiker darf nicht nach Modellen arbeiten, wenn 
er feinem Gegenftande gerecht werben will; vielmehr, nachdem er das, was vorliegt, durch 
die Hermeneutif fich zur Anschauung gebracht hat, giebt er Nechenfchaft von den Bedin— 
gungen des Thatbeitandes und ihrer Berechtigung. Die Kritik verfährt nach immanentem, 45 
nicht nach transcendentem Maßſtab. Wie dies gefchieht, zeigt Leſſing in feiner Kritik von 
Voltaires Semiramis (Mm. Lachmann VII, ©. 47f.). Durch Analyfe des Stüds meift 
er die äußerliche und mechanische Kompoſition desfelben nad, durch Vergleih mit Shake— 
ſpeares Hamlet zeigt er auf, wie ein echter Dichter hätte verfahren müfjen. Aber derjelbe 
Leſſing beweiſt in feiner Kriti der Kabel, wie ein abftrafter Maßftab die Erfaffung des wo 
eigentlichen Lebens der Stoffe ablenkt (vgl. THRE’ VI, ©. 702). Meifterhaft beleuchtet 
Goetbe an der Kritik des Sophofles durch den SHegelianer Hinrichs, wie durch Er: 
ichleihung und Gelbittäufhung unſachliche Maßſtäbe entſtehen (Geſpr. mit Edermann, 
Reklam III, ©. 86f.). Iſt aber der rechte Maßſtab gefunden, jo bat der Kritiker im 
Auge zu behalten, daß feine Unterfuhung vollitändig, nicht dejultorifh und fragmentarifch 55 
durchgeführt werde, daß ferner in der Beurteilung das Gleichgetwicht zwiſchen dem Fritifchen 
Scharffinn und dem Sinn für das Mögliche und Einfache erhalten bleibe. „Gott hat den 
Menſchen aufrichtig gemacht, aber fie fuchen viele Künfte“ (Pred. 7, 30), das gilt auch 
bier. Gelehrfamfeit und Urteil fallen nicht zufammen. Es giebt eine urteilslofe Gelehr— 
jamfeit ; andererjeit3 liefert der Scharffinn ohne taktvolles und umfichtiges Durchdringen co 


124 Aritit, bibliſche 


der Sache geiſtvolle Einfälle und luftige Hypotheſen, die blenden aber nicht erleuchten. 
Nicht mit Unrecht klagt z. B. Bayle über des großen Kritikers Joſ. Scaliger oft über die 
Sache hinausſchießende ſcharfſinnige Konjekturen und Kombinationen. Scaliger vergäße, 
daß er noch mehr wußte, als die Schriftſteller, deren Text er verbeſſern wollte. 

6 Worin liegt nun der immanente Maßftab für die Bibelkritii? Die geichichtlichen 
Nachrichten der Bibel — es gilt das von allen ihren Teilen — find, inſoweit fie irgendwie 
mit dem religiöfen Leben fich berühren, zugleich Gefchichtsdeutungen und Glaubenszeugniſſe 
(I, 4). Der Kritifer hat demgemäß, wenn er das Ganze richtig beurteilen will, das Ber: 
hältnis des gefchichtlichen und des religiöfen Faktor zu beftimmen, damit erhelle, ob die 

10 Religionsquelle aud als Gejcichtsquelle fi) behauptet. In diefer BVerhältnisbeftim- 
mung jcheiden ſich die Wege der Kritik, und je nachdem fie gefaßt wird, verſchieben fich 
die Ergebniſſe. So wollte de Wette den Pentateuch als Dibtung auffaffen und fpricht 
ihm deshalb jeden Wert als Gefchichtäquelle ab. „Nicht alles was wie Geſchichte aus- 
fieht, ift Gefchichte ; e8 giebt auch Märchen, Legenden, Mythen. Im Stoff unterjcheiden 

15 ſich diefe von der Geſchichte nicht, die Gefchichte ift oft wunderbarer und poetifcher als die 
Poeſie felbit; nur in der Tendenz liegt der Unterſchied.“ get ein Erzähler nicht die 
einfache Abficht, Geſchichte ald Gejchichte zu erzählen, ... will er irgend eine philofo- 
phiſche oder religiöfe Wahrheit dadurch anſchaulich machen, mit einem Worte, will er irgend 
auf etwas anders wirken, als auf die hiſtoriſche Wißbegierde, fo bat feine Relation feinen 

20 hiſtoriſchen Wert.“ „Der Erzähler giebt ja Wahres und Falſches in einer Bedeutung, ... 
nad) ihm ift das Wahre fo gut ald das Falſche Vehikel des außergeichichtlichen (poetischen, 
religiöfen, pbilofophifchen) Sinns, für ihn ift das Falſche ebenjo wahr ald das Wahre“ 
(Kritit der israelit. Gejchichte I, ©. 11f.). Den Gegenpol zu diefer Auffafjung balten 
diejenigen, welche in der Bibel nur Gefchichte, und zwar Sefhichte, in der die handelnden 

3 Mächte transcendenter Art find, jehen wollten, wie Hensler, den de Wette (S.27) anführt, 
wie Hengjtenberg und feine Schüler. Dort wird Poefie und Religion irreführend gleich- 
geieht, bier Religion und Geſchichte. Bei de Wette fommt die Thatjache nicht zu ihrem 

echt, daß die altt. Religion die wirklichen Erlebnifje Israels zur Vorausfegung bat, bei 
feinen Gegnern, daß diefe Erlebnifje innerhalb der natürlichen Bedingungen der geſchicht— 

30 lichen Selbitbehauptung einer werdenden Nation liegen müffen, um überhaupt faßbar zu 
fein. Geſchichte ift feine Apokalypſe. Zwiſchen diefen Extremen liegt die Anerkennung, 
daß in der Bibel wirkliche Gefchichte zu religiöfem Zwecke erzählt ift. Iſt nun dieſe reli— 
giöfe Orientierung als die fachgemäße Feitlegung des Werts und der Kraft des wirklichen 
Geſchehens anzufehen oder ift fie ſpäter berangebradht in beftimmten Tendenzen? iſt fie 

85 aus den Thatjachen herausgedeutet oder in fie hineingedeutet? Und in legtem Falle, ift 
e3 überhaupt möglich, die wirklichen Thatſachen in ihrer religiöfen Übermalung zu er 
fennen ? iſt es nicht vielmehr offen zu halten, daß fie der Religion zu Liebe erdichtet find, 
jei e8 in ſchwarmgeiſtiger Trübung des Bewußtſeins, fei es in pfäffifcher Schlauheit? 

Diefen Möglichkeiten gegenüber hat die Kritik, die Wage der Wahrheit baltend, 

#0 Stellung zu nehmen, indem fie zuerft die einzelnen Bejitandteile der Bibel prüft, um 
von da aus zu einer Gefamtanichauung von dem biblifchen Schrifttum fich zu erheben. 
Auf Grund diefer kann das Urteil darüber gefällt werden, inwiefern die gejchichtlichen 
Thatfachen, welche die Bibel berichtet, mit ihrer religiöfen Würdigung in organifchem Ver: 
bältnifje jtehen, ob ferner fie wirklich als Gefchichte angefeben werden dürfen, oder viel- 

45 mehr Yegende, Sage, Mythen find. Hierbei find die verjchiedenen Mifchungsverhältnifje 
des Geſchichtlichen und Religiöfen ſowie die Abftufungen der Deutlichkeit zu beachten, vor 
allem aber iſt der Abjtand der atl. und der ntl. Litteratur nach gejchichtlichen Beziehungen, 
Urfprungsbedingungen und Ziweden im Auge zu behalten. Es iſt eben eine andere Aufgabe, 
das Mejen der religiöfen Nationallitteratur Israels zu erfafjen, die in fich die Denkmäler 

60 einer taufendjährigen Entwidelung begreift, und den Charakter und Wert der neu: 
teftamentlihen Schriften, die zum Zweck einer religiöfen Propaganda und ald Be- 
ftandteile derjelben während zweier Menfchenalter in einer geſchichtlich hellen Zeit und in 
einer Umgebung, die unter gemeinfamen Kulturbedingungen lebte, entftanden find. Wie 
ſchwierig, verfchiedenartig und vermwidelt die Aufgaben find, die damit der Kritik ſich auf: 

55 drängen, zeigen bie zu immer jtärferem Umfang anjchwellenden bibliichen Einleitungen, 
in denen die Arbeiten für die gejchichtlichen Probleme der Bibelforichung gebucht find. Die 
Methode, nach der die biblifche Kritik verfäbrt, ift an fich überall die gleiche; in der Ausübung 
aber muß die Kritif des A. und des NT zunächit eigene Wege gehen, der Eigenart und 
der verjchiedenen gejchichtlichen Bedingtheit der Stoffe ee Erjt wenn die Frage 

eo nach dem Weſen des Chrijtentums aufgeworfen wird, ftellt fi) die neue Aufgabe, die Be- 


Kritik, biblifche 125 


deutung der atl. Religion für das Chriftentum zu erfafjen und zu beurteilen. Dieſe Auf: 
gabe ift eine ganz andere, als der Verfuch einer Rekonſtruktion der Geſchichte Israels. 

2. Die grundfäglice Betrachtung bewährt alfo, daß jedes jchriftitelleriiche Erzeugnis 
ebenfo mie eine Reihe von Schriften, die derſelben Kategorie angehören, mit Rück— 
ficht auf ihre Eigenart eine eigene Hermeneutif und eine eigene Kritif erforderen. Die 5 
Mittel und Ziele derfelben werden übereinftimmen, wo der Geſamtcharakter der zu friti- 
fierenden Litteratur beherrihend in den einzelnen Teilen bervortritt; fie werben ab» 
weichen und fich indivibualifieren, wo Urfprungsverhältniffe und geichichtliche Beziehungen 
verichieden find. Demnach ift die Einteilung der biblischen Kritik nicht aus logischen 
Abftraktionen zu ſchöpfen, fondern aus den Anforderungen, welche die eigentümliche 10 
Beichaffenheit der Bibel an das fritifche Urteil ſtellt. Sie enthält aber Schriften, die 
zwei große verjchiedenartige Sammlungen kanoniſchen Anſehens bilden, welche ſodann 
von der chriſtlichen Kirche zu der „heiligen Schrift” verbunden worden find. Wie das 
gejcheben ift und mit welchem Rechte, beantwortet die Kritik des Kanons. Weiter; 
die Bibel beſteht aus Schriften, die der Vergangenheit angehören und durch hand: 15 
fchriftliche Überlieferung, fpäter durch Drud fortgepflanzt find; deshalb fragt die Kritif 
nach der Beichaffenheit ihrer Tertüberlieferung und bat die Aufgabe, das rechte Verfahren 
zu ermitteln zur Herftellung eines zuverläffigen Tertes. Diefe Schriften find teils in ſemi— 
tifcher, teils in griechiſcher Sprache aufgezeichnet. Die Hermeneutif bat den Sprachcharakter 
feitgeftellt; die Kritit prüft den jo gewonnenen Thatbejtand, indem fie die Korrektheit, 20 
Einheit, Eigenart der Wortwahl und des Satbaus unterfudht und damit den Maßſtab ge: 
winnt für die Beitimmung des Berhältnifjes diejes Sprachkreifes zum verwandten Sprach— 
ganzen. Es find Religionsfchriften, die teils biftorifchen, teils dichteriſchen, teils lehrhaften, 
teild prophetiſchen Inhalt haben, die teils beftimmten Verfafjern zugejchrieben werden, 
teils namenlog, teild ald Sammelmerfe, teild als einheitliche Produlte überliefert find. Die 25 
Hermeneutif bat den Inhalt und die gejchichtliche Bedingtbeit, wie fie in ihnen in Er: 
ſcheinung tritt, feftgeftellt. Die Kritik prüft nunmehr den gefchichtlichen Wert der Schrift, 
fie ertvägt das Verhältnis der Überlieferung zu der thatſächlichen Beichaffenheit der Schriften, 
indem fie die Frage nach ihrer Entftehung und nad dem Gejamtzuftande, den ihre Be: 
jchaffenheit vorausjegt, ſoweit möglich zur Entſcheidung bringt. Es find Schriften, die so 
beftimmte Zmwede verfolgen. Die Hermeneutif bat in der Stilerflärung den logiſchen, rhe— 
toriſchen und äſthetiſchen Charafter mit Rüdficht auf die litterariiche Kategorie dieſer 
Schriften ermittelt. Die Kritif zieht daraus ihre Folgerungen. Auf Grund der Erkenntnis 
der Angemefienbeit von Zweck und Mitteln und der litterarifchen Individualität fällt fie ihr 
Urteil über den Quellenwert der Schrift und über ihre Bedeutung für das Ganze, dem jte 36 
entftammt und dient. Und ſchließt fie fich dabei an die Arbeit der Hermeneutif an, jo 
ftellt fie fich eben von hier aus ihre legte und höchſte Aufgabe; fie verſucht eine Wieder: 
beritellung des geichichtlichen Verlaufs, dem diefe Schriften ihren Urfprung verdanken und 
der in ihnen ſich mwiederfpiegelt, fie unternimmt ferner eine begriffsgejchichtliche und über: 
lieferungsgefchichtliche Prüfung ihres Inhalts, um das religiöfe Leben, das fie beurfunden, ao 
daraus zu erheben. Beſchafft die Tertkritif die Vorbedingungen für die Hermeneutif, fo zieht 
die Rekonſtruktionskritik ihre Folgerungen aus der Hermeneutif. Sie bringt entiweder die Arbeit 
zum Abſchluß, oder fie zeigt auf, warum die Stoffe es nicht gejtatten, eine abjchließende 
Erkenntnis des geſchichtlichen Verlaufs und eine zuverläffige Ableitung des Vorjtellungs- 
freifes und der Überlieferung zu gewinnen, In jedem Falle dient fie damit der Einficht 45 
in den wahren Sachverhalt. Auch wo fie mit einem negativen Ergebnis abjchließen muß, 
wirkt fie pofitiv; fie bejeitigt den Schein. 

Demnad gliedert fich die Kritik in Textkritil, Sprachkritik, Geſchichtskritik, Stilkritik 
und refonjtruierende Kritik. 

3. Da, ſubjektiv betrachtet, die Kritit ihren Anlaß erhält durch Hemmungen des Ver: so 
ftändnifjes (I, 3), jo ift ihr Ausgangspunkt der Zweifel an der Zuverläffigfeit und der 
rechten Ordnung des Überlieferten. Der Zweifel führt zur Frage nad) den Urfachen diejes 
Eindruds. Liegt die Urfache nicht in der Geiltesbejchaffenheit des Zweifelnden, jondern 
im Objekt, jo ericheint dasſelbe als mit einem Fehler behaftet, Liege derjelbe im Ausdruck, 
Inhalt oder Stil. Aufgabe des Kritikers ift e8 deshalb, die Art des Fehlers fich klar zu 56 
machen und jeine Urfache zu erkennen. Als Mittel dazu bezeichnet Hieronymus, her— 
meneutifche und Eritifche Funktionen in der Weiſe der belleniftiichen Philologie zufammen: 
fafiend, digerere, ordinare, diducere, complere. Bejtimmter ordnet fich dies auf 
Entdedung, Ableitung und Befeitigung der Fehler gerichtete Verfahren unter die Gefichts- 
punfte des recensere und emendare. Durch jenes giebt ſich der Kritiker Rechenſchaft co 


126 Kritik, biblifche 


über den fehlerhaften Sachſtand, er ftellt die Diagnofe; durch diefes wendet er die fadh- 
gemäßen Mittel an zur Bejeitigung des Fehlers. Damit ftellt er die Brauchbarleit des 
Ueberlieferten für das refonjtruterende Verfahren feit. 

Beide Funktionen greifen bei Ausübung der Kritik an jedem Punkte ineinander und 

5 ergänzen fi. Sie werben gleichertveife auf allen Gebieten der Kritif angewandt. Auf 
Grund des Vergleicheng ftellt die recenfierende Funktion die Yüden, Ungleichmäßigfeiten, 
Irrtümer feit in Tert, Wortfaffung und Inhalt, mit Rüdficht auf das Ganze und auf das 
Einzelne. Die emendierende Funktion ergänzt, gleicht aus, verwirft, ftellt her, je nachdem, 
indem fie Analogien berbeizieht und Parallelberichte. Die Enticheidung über das Richtige 

10 liegt beim Subjeft. Auf Grund des Urteils über den Gegenjtand gebt die Kritif vor, 
und auf Grund der Einficht in die Beichaffenheit legt fie die emendierende Hand an. Sie 
verfährt dabei in allen Fällen „divinatorisch”. Die Empfindung des ehlerhaften und 
die Empfindung des Richtigen führen zum abgeflärten Ergebnis, das im beiten alle eine 
einleuchtende Hypotheſe ilt. 

16 Dieſer Sachverhalt bejtätigt, daß von den formalen Funktionen der Kritik feine Ein- 
teilung ihres Gebietes zu gewinnen ift, die das Weſen der durch den Gegenitand bejtimmten 
Aufgabe zutreffend fennzeichnet. Dasfelbe gilt von den fozufagen räumlichen Einteilungen 
in äußere und innere, höhere und niedere Hritil. De Wette (S. 22. 25) jagt: Zur 
äußeren Kritik biftorifcher Nelationen gehören die Fragen: „ob der Neferent den äußeren 

20 Bedingungen nad die Gefchichte, welche er berichtet, habe willen können, ob der Zeit nach, 
in welcher er lebte und jchrieb, ob feinen örtlihen und bürgerlichen Verhältniſſen nach, ob 
er Augenzeuge war, und wenn dies nicht, aus welchen Quellen er jchöpfte, wer feine Ge- 
währsmänner waren?” Die innere Kritif aber ſetzt er in die Charakteriftif der Bücher. 
„Was berichten fie und wie? Won welchem Wert find ihre Berichte? Welches ift ihr 

35 Charakter?” Das ift alles ganz gut gejagt. Aber abgejehen davon, daß eine foldhe Um— 
ichreibung der Aufgabe mehr der Hermeneutif als der Kritik entjpricht, läßt fich bei den 
biblischen Schriften, und von diefen handelt de Wette, die gefchichtliche Kritif überwiegend 
nur dur innere Gründe durchführen. Und warum foll die geichichtliche Kritif eine 
„außere” fein? Hitzig (S. VI) umjchreibt die Aufgabe der „höheren Kritik“ im Unter: 

so ſchiede von der Terteskritif und der Geſchichtskritik alfo: „Sie weiſt ein Buch in eine 
gewiſſe Zeit ein, begreift feine Angaben, Lehren, Anfichten irgend woher aus der Geſchichte 
und fchafft ihm vielleicht irgend einen geſchichtlich eriftierenden Mann zum Berfafjer, kurz, 
entwidelt Gejagtes aus Gejchehenem und bezweckt zwiſchen beiden Übereinftimmung, oder, 
negativ verfabrend, meilt fie den Mangel einer folden nad.” Warum ift dies die höhere 

35 Kritik? Etwa, weil fie mit Hypotheſen wirtjchaftet und eine Hypotheſe durch die andere 
ſchlägt, nad) Solon ſich richtend, der da forderte, daß jedes abgeichaffte Geſetz ſofort durch 
ein anderes erjeßt werde (Hitig ©. 2)? Hann denn die Tertkritit und die Gejchichtsfritif 
der Hypotheſe entraten? Yöft ſich aber die „höhere“ Kritif von ihnen wie von einer „nie= 
deren” Sphäre, fo entgeht fie dem jchwerlich, ein neues Wolkenkuckucksheim ſich zu 

40 gründen. 

III. Die Gebiete der Kritik. 1. Die Kritif des Kanons (vgl.d. A. und Hein- 
rici, Enchklopädie SS 17.21). Daß der Kanon des AT als heiliges Autoritätsbuch der isra— 
elitiichen Synagoge, der Kanon des NT in Verbindung mit dem AT als beiliges Auto— 
ritätsbuch der hriftlichen Kirche beſteht, ift die Thatjache, deren Zuftandefommen und deren 

a5 gejchichtliches Necht die biblifche Kritit zu unterfuchen hat. Sie faßt dabei ind Auge den 
Wroseh der Hanonifierung (Kritif der Überlieferung über den Kanon) und das Selbit- 
zeugnis der fanonifierten Schriften nad) feinem Verhältnis zu der ihnen beigelegten Autorität. 
Das Material zu diefer Unterfuhung it für, das A und NT an Umfang und inhalt 
jehr verjchieden. Für das AT jteht als Überlieferung nur die Legende des Spät— 

60 judentums und des Talmud zur Verfügung; die Beiaftenbeit der Schriften ſelbſt giebt 
feinen entjcheidenden Aufichluß über die Uriprungsbedingungen. Daher ift das Urteil ber 
Kritit darüber, wie und wann diefe Sammlung entftanden jei, ob fie eine gemadhte oder 
eine getwachjene fei, ob und inwieweit ihre Beitandteile Pjeudepigrapha feien, großen Schwan: 
fungen untertworfen. Für das NT dagegen liegt eine Fülle von Zeugniffen vor, aus 

&5 denen ſich ergiebt, daß feine Beftandteile allmählich aus Eleineren Sammlungen zu einem 
ziveigeteilten Ganzen zuſammengewachſen find, und zwar mar diejer Prozeß in ber Haupt: 
ſache um 180. n. Chr. abgeſchloſſen. Betreffs feiner einzelnen Stadien gehen die Meinungen 
der Kritiker auseinander, während darüber Einheit bejtehen dürfte, daß die Beftandteile 
des ntl. Kanon nicht in der Abficht abgefaßt find, Glieder eines Kanons zu werden, daß 

eo ferner die im ntl. Kanon gefammelte Litteratur in der That, unbejchadet der Abjtufungen 


Kritik, biblifche 127 


des inneren Werts, die Haffiichen Zeugnifie aus dem Urchriftentum enthält. Dies beſtä— 
tigen auch die Forſchungen derer, welche die im NT gelammelten Schriften nur als Bes 
ftandteile der urchriftlichen Litteratur anfjeben wollen. Aufgabe der Kritik ift es, die Mo— 
tive der Kanonbildung auf ihre Sachlichkeit zu prüfen und desgleichen das Recht einer 
ſolchen Ausjonderung aus dem Vergleich der fanonifierten Yitteratur mit der aqußerfanoni- 5 
ichen mit inneren Gründen entweder zu entkräften oder zu belegen. Zu übereinftimmen- 
den Ergebnifjen hat die Forſchung noch nicht geführt, weil der dogmatifche Begriff des 
Kanons und die biftorische Berechtigung der Kanonifierung nicht fcharf getrennt wird. 
2. Die Tertfritif und der tertfritifhe Apparat. (Heinrici, Enchklopäbie 
SS 19. 23; Die A. Bibeltert des A u. des NT Bd II ©. 713—773; C. R. Gregory, 
Tertkritit des NT I, 1900.) Hat die Kritik des Kanons ein Urteil angebahnt über das 
Zuftandelommen der Doppelfammlung beiliger Schriften, fo unterfucht die Tertkritif den 
Zuftand ihrer Erhaltung in Bezug auf den Wortlaut. Die VBorausfegung dafür ift die 
Sammlung des tertkritiichen Apparats, der ein geordnete und möglichſt vollitändiges Bild 
von der Beichaffenheit der Tertüberlieferung zu vermitteln hat. Dies it die Aufgabe der 
diplomatischen Kritik, welche die Urkunden bejchreibt und die äußeren Bedingungen ihres 
Zuftandefommeng ans Licht jtellt. Die Quellen für den tertkritiichen Apparat find 
für das A und NT gleiche, Handfchriften mit dem Originaltert, Lektionare mit ausge 
wählten Teilen, alte Tr die für dad NT bis nahe an die Entjtehungszeit der 
Driginale zurüdgeben, Citate, ſodann für das AT beſonders die Majora, für die LXX 20 
und das NT auch die patriftiihen Kommentare und Scholien. Aus diefem erdrüdenden 
und vertvirrenden Reichtum find die verjchiedenen Lesarten und fonjtigen Abweichungen 
des Tertes zu ſammeln und zu ordnen. Die Vorbedingung dafür ift die Wertung der 
einzelnen Tertquellen mit Rüdficht auf Alter, Herkunft und Zuverläffigfeit — eine mühe: 
volle und jchivierige Aufgabe, von der es gleichfalls gilt, daß ſich „allgemeine Negeln nicht 25 
aufitellen laſſen, die nicht jofort Ausnahmen haben“ (Bla). Allerdings liegt audy bier die 
Frage für das AT anders als für das NT. Der hebräifche Tert ift durch die punftuelle 
Gemifienbaftigfeit der jüdiſchen Schriftgelehrfamfeit diplomatisch gefichert erhalten. Aber 
die Abweichungen der LXX, die zum Teil Erweiterungen und ganz eigene Anordnungen 
baben, beweiſen, daß fie einen Tert überfegten, der von dem majoretifhen ganz unab= 30 
bängig war. Wäre die Tertgeftalt der LXX ſelbſt einbellig bergeitellt, jo jtünden zivei 
Zen einander gegenüber, zwifchen denen zu enticheiden wäre. Dem ift aber nicht fo. 
ie Verwirrung des LXX-Tertes, wie fie durch Nachläffigfeit der Schreiber, durch will: 
kürliche Abänderungen, durch Recenfionen ſchon in patriftifcher Zeit herbeigeführt it, ftellt 
den Kritifern bisher noch ungelöfte Aufgaben. Ntl. Schriften andererfeits wurden bis auf 35 
Origenes nicht mit der Sorgfalt behandelt, mit der der fchriftgelehrte Jude die Thora— 
rolle fopierte. Erſt die byzantiniſche Zeit folgte treulich der Vorlage; allein eine ein- 
beitlihe Vorlage, auch recenfierte Terte, gab es nit. Aus diefem Sadjitande erhellt, 
wie ſchwierig es ift, einen einleuchtenden und einfachen Mafftab für die biblifche Textkritik 
zu gewinnen. 40 
DieSammlung des ntl. tertkritifchen Apparats vergegenwärtigt alſo einerfeits ein un- 
regelmäßig beivegtes Meer von Abweichungen der Orthographie, der Wortformen, die für 
den Sinn wenig oder gar nichts austragen, andererſeits fachlih mertvolle Abweichungen, 
welche die Klage des Drigenes (in Mt 5, 14) bejtätigen, der die Verſchiedenheit des Textes 
nicht bloß auf die Nachläſſigkeit der Schreiber, jondern auch auf willfürliche und tendenziöje a5 
Abänderungen zurückführt. Wie ift in dieſe verwirrende Fülle von Abweichungen Orb: 
nung zu bringen? Die Bearbeitung der Handichriften hat in einem Punkte zu weitgehender 
Übereinftimmung geführt. Es lafjen ſich nämlich jedenfalls drei durch charakteriſtiſche Unter: 
jchiede individualifierte Tertgeftaltungen unterfcheiden, die alerandrinijche, die abendländijche 
und die fonftantinopolitanische, die den Einfluß der ſyriſchen Eregetenfchule nicht verfennen co 
läßt. Stammbäume, mit denen die Philologen jo freigebig find, laſſen ſich aber deshalb 
aus diefen Gruppen ſchwer berjtellen, weil überall „die vertifalen Yinien der Tertüber: 
lieferung getrübt und geftört werden durch horizontale Wellen”. Die meijten fachlichen Ab: 
weichungen zeigen die Terte der funoptifchen Evangelien, in denen die Tendenz auf Aus: 
gleihung und Ergänzung bervortritt, bejonderd deutlich bei den Nelationen des Herren 56 
gebet3 und des Abendmahls. Der Tert der Apofalypfe ift in großer Verwirrung durch Ein— 
tragung von Gloſſen aus den Kommentaren des Andreas und Arethas (ſ. d. A.). Die wich 
tigften Unterfchiede bieten die Terte des Lufanifchen Schrifttums. Die alerandriniichen und die 
griechifch-lateinifchen Handfchriften haben weit abweichende Überlieferungen. Ob die Er: 
eiterungen der lateinifhen Gruppe auf denjelben Verfafjer oder auf einen Interpolator co 


u) 


— 


6 


- 


128 Kritik, biblifche 


zurüdzuführen, ob fie die ältere Form oder Nachträge find, bleibt ebenfo umitritten, wie 
ihr Charakter ; die einen möchten in ihnen Tendenzen nachweifen, die andern halten fie 
für fachliche, tendenzfreie Bereicherungen. Für die Geitaltung des ntl. Tertes ift die Wer: 
tung der alerandrinifchen und der griechifch-lateinifchen (abendländiſchen) Handichriften- 

5 gruppe enticheidend. Die erjteren werden zur Zeit den fritiichen Ausgaben zu Grunde 
gelegt. Die Fortarbeit zeigt aber, daß bier das legte Wort nody nicht geſprochen iſt. Auch 
die grundfägliche Bevorzugung der Majusfeln vor den Minuskeln dürfte aufhören, wenn 
die legteren methodifch durchgearbeitet jein werden. Unter ihnen ift manche, die wertvolle 
und jelbititändige Tertbeitandteile hat. 

10 Der geordnete tertliche Apparat bietet dem Kritifer den Stoff dar für die Herftellung 
des relativ beiten Textes. Auf Grund der Zeugen ſtellt er das Zeugenverhör an. Ziel 
desfelben ift die möglichite Annäherung an die Urgeftalt. Wo verfchiedene Yesarten 
vorliegen, bat er daher die relatid urfprünglichite zu ermitteln, wo unberechtigte Eingriffe 
bervortreten, hat er dies zu erweiſen und die echte Faſſung berzuftellen. Doc diefe Auf: 

15 gabe greift ſchon hinaus über das Gebiet der eigentlichen Tertkritit. Die Mittel für die 
Löfung der tertkritiichen Aufgabe gewährt einerfeits die Kenntnis der Schickſale des Tertes, 
andererjeitd die Orientierung über die mechanischen Fehler und die beabjichtigten Abände— 
rungen, aljo über „die Fehlerquellen“. Was das erjtere anlangt, jo hat ſich durch Die 
Entdeckungen in Agypten ein wichtiger Faktor neu eingefügt, die genauere Belanntihaft 

x mit dem Papprusbuch, tie denn überhaupt die Einſicht in das antike Buchmwefen reich 
gefördert ward. Wir wiſſen jegt, daß urfprünglich weder Accente noch Interpunktionen 
gejegt wurden, daß man verlaufend ſchrieb und mwillfürlich abbradh, dem Raume ſich an= 
pafiend. Wir wiſſen ferner, daß alles was wir von Yitteratur bejigen aus Papprusrollen 
in Pergamentcodices umgejchrieben ift, und zwar zuerſt in Majusfelfchrift. Erſt jpäter 

25 wurden in den Minusfelhandichriften MWortabteilungen, Interpunktionen, ſonſtige Leſe— 
erleichterungen eingefügt und auch wohl Majusteln mit Hüdfiht darauf durchkorrigiert. 
So ift e8 ein weiter Weg vom Archetypus bis zu unferen Handjchriften, deſſen Stationen 
fih einigermaßen überjeben lafien. 

Auf diefem Wege find die Abänderungen und Fehler in die Terte gelommen, die ber 

30 Kritiker fejtzuftellen und zu befeitigen hat, ſoweit e8 angeht. Bei jeder Abjchrift haben fie 
fi vermehrt durch mechanische Urfachen oder durch bewußtes Eingreifen. Die mecha— 
nifchen Fehler geben zurüd auf Verhören beim Diktat und auf Verlefen beim Abfchreiben. 
Abkürzungen wurden unrichtig aufgelöft, gleiche Worte wurden überjehben oder basjelbe 
Wort überflüffig doppelt gejchrieben, Zeilen wurden wegen gleichen Anfangs überfprungen. 

3 Die Kaſuiſtik diefer objektiven ‚Fehlerquellen ift forgfältigit von der Philologie ermittelt und 
durchgeprobt. Schwieriger zu fafjen find die frei gewollten Fehler, zu denen namentlich 

elehrte Abfjchreiber, die dem Tert gegenüber ſich nicht gebunden fühlten, den Antrieb 
Fhtten, Die Verfuhung, Härten zu glätten, dunfle Ausdrüde durch geläufige zu erfegen, 
lag nahe. Gejtattete ſich doch in der vorkanoniſchen Zeit Tatian noch viel tiefere Ein- 
wo griffe in den Stil der Briefe des Paulus, um fie feinem Gejchmad anzupafien. Noch ein 
Schritt weiter, und man verglich die Parallelberichte und ergänzte den einen aus dem 
andern. Daher die Klagen über die uerarıdevres a ebayye&lıa (Clem. Al. Strom. 
IV, 6). Kommen dogmatifche Intereſſen dazu, jo Eorrigierte man tendenziös, wie Marcion 
das Yulasevangelium, oder man glofjierte, wie dies bei dem Worte von den drei Zeugen 

4 (1 Jo 5, 7) geihah. Auch die Abweichungen von Yo 1,18 (vios — Veds) und Ro 8,11 
(dıa Tod nveluaros — dia TO nvedua) werden mit dogmatischen Intereſſen in Be— 
ziehbung gebradt. Doc das find Ausnahmen. In den dogmatijchen Streitigkeiten 
der alten Kirche entjchied nicht die Yesart, fondern die Deutung. Für die Erkenntnis 
der Art der Fehler ıft der Charakter der Handjchriften und die Verbreitung der Les— 

so arten maßgebend. Es gilt zu fcheiden und zu mägen. Wenn aber der tertkritiiche 
Prozeß zu feinem Ergebnis führt, das mill — wo die überlieferten Worte keinen 
ne: oder aus dem Charakter des Schriftitüds fallen, ift der Play offen für die 

onjeftur. 
Bisher wurden die Tertverhältnifje des NTS ins Auge gefaßt. Beim AT liegt die 

55 Aufgabe infofern anders, als im hebräifchen Texte, der urfprünglich auch verlaufend ge: 
fchrieben war, nicht nur die Yefeerleichterungen, jondern auch die Vokalzeichen fehlten. In— 
folgedefjen ift das Gebiet der möglichen Jrrungen und Abänderungen größer als bei grie— 
chiſchen Terten. Sowie der Zaun der Majora durchbrochen und der atl. Tert nach feinem 
Verhältnis zu den UÜberfegungen und der indirekten Lberlieferung geprüft twird, zeigt 

60 ſich's, daß bei ihm wohl noch weniger Ausficht dazu it, im zweifelhaften Fällen zu 


Kritik, biblifche 129 


Fe was der Autor urfprünglich geichrieben hat, als bei den neuteftamentlichen 
riften. 

3. Spradfritif. Konjefturen (vgl. die Art. Hermeneutif II, 2a, Hebr. Sprache 
Bd VII ©. 506, Hellenift. Griechifch ib. ©. 627). Nachdem die Hermeneutif den lerikalifchen und 
den grammattjchen Charakter der Sprache herausgearbeitet hat, fragt die Ktritif nach der An 5 
gemejjenbeit des Ausdruds zum Gedanken, nad) der Einheit der Ausdrucksweiſe, nach 
der individualität des Ausdruds im Vergleiche mit dem Sprachganzen, dem er angehört, 
und nach den verichiedenen Einflüffen, unter denen eine ſolche Ausdrudsform ſich bilden 
fonnte. Auf Grund diefer Beurteilung, die der hiftorifchen uud ftiliftifchen Kritik vor: 
arbeitet, verfeinert fich die Empfindung für das Unregelmäßige und Frembartige inner: 
halb eines abgegrenzten Sprachgebiet3. Die Frage nad dem Zuftandefommen der auf 
ihre Sprache unterfuchten Schrift kann mit den bier gewonnenen Inſtanzen am ficheriten 
gelöft werden. Ungleichmäßigkeit des Sprachcharakters weit darauf, daß die Schrift ein 
Sammelwerk ift, wie Le und AG, Störungen des ſonſt einheitlichen Sprachcharakters 
legen die Annahme von nterpolationen oder jpäteren Ergänzungen nahe. Belonders 
wichtig ift die Sprachkritif für die ſachgemäße Schägung des Sinnes und Gebalt3 der 
centralen Begriffe, die für jede Sprache, die eine längere Entwidelung durchgemacht hat, 
nit auf die Etymologie zu gründen ift, jondern auf Vergleihung des Sprachgebrauchs 
innerbalb des abgegrenzten Sprachkreiſes. Non agitur de vocabulis, quae sive pro 
antiquissimis habeantur sive recentius inventa putentur, naturam rei minime 2» 
mutant, quae aliunde quam ex vocabulis disei debeat, diefer Sat Mosheims trifft 
die Aufgabe. Die Begriffe Gottesreih, Leben, Glauben, Gerechtigkeit, Geift, Fleiſch 
werben nicht verjtanden, wenn ihr Sprachgebrauch nicht in erſter Linie nach der Analogie 
der Bibelſprache feſtgeſtellt worden: ift. 

Die Methode, nah melder die Sprachkritik ihre Ergebniſſe getwinnt, fordert 25 
das Sammeln und Vergleichen des gleichartigen Sprachguts, das die beftimmenden Mo: 
mente des eigenartigen Sprachgebrauchs einer Schrift oder Schriftengruppe markiert. 
Werden derartige Sammlungen obne fritiiches Urteil angefertigt, fo wirken fie ver: 
twirrend. Der Kritifer darf nicht vergefien, da der Autor feinen Wortſchatz nicht nad) 
Analogie der mechanifhen Naturbetrachtung bildet und vertvendet. Demokritiiche Atome 39 
und Wirbel erzeugen fein Geiftesproduft. Dies erwächſt vielmehr aus ſelbſtſtändiger 
Meditation, bewußter, freier Geftaltung, wie fie ſich durch die Sache und durd be 
ftimmte Zmede leiten läßt. Sie bildet aus der Sache ihre Anfchauungen und prägt 
frei oder übernimmt die ziwedmäßigen Ausdrüde. Die große Gruppe von Sad): 
bezeihnungen find daher nur in bedingtem Sinne geeignet, bejtimmte Folgerungen für 35 
die Spradhindividualität zu liefern, ebenfo die Haparlegomena. Die charakteriftiichen 
Merkmale derjelben liegen dagegen in dem Gebiete des Unbewußten und rein Formellen, 
in dem Gebraud von Formwörtern, die zu dem geiftigen Leben des Autors feine direlte 
Beziehung haben, die jozufagen in der Luft liegen. Treten in dem Gebrauch der Prä- 
pofitionen, Konjunktionen, Adverbien und Partikeln, der rein formellen Übergangsformeln wo 
eigentümliche Gruppierungen hervor, wie dies z. B. in dem Gebrauche von ira in den 
Johanneiſchen Schriften, in dem Fehlen oder Herbortreten von zus» in beitimmten Schriften: 
gruppen der Fall ift, zeigen ſich Frequenzunterſchiede in konkurrierenden Formworten, tie 
3; B. in dem Gebraude von iva und Örws, von od» und werd, fo ergeben ſich feſte 
Anhaltspunkte. Diefelben gewinnen an Bedeutung, wenn bejtimmte jtiliftiiche Merkmale 45 
thetorifchen Charakters, Verwendung von Lieblingsworten, von Fragen, Tendenz auf para- 
taftiichen oder periodifierten Satzbau, mit ihnen forrefpondieren. Mit Benutzung derjelben 
läßt ſich ſowohl der Sprachcharafter einzelner Schriften, wie auch die Zufammengebörig- 
feit von Schriftenfammlungen ficherer feftitellen. Derartige Unterfuchungen find neuerdings 
von Yutoslawsly (The origin and growth of Platos Logie) unter der Bezeichnung 50 
„Stilometrie” in einer Weiſe ausgenugt, als Liegen ſich durch mechanische Berechnung 
litterariiche Verhältniſſe feftftellen. Er will auf ftilometrifche Unterfuhungen die Chrono: 
logie der Platonifchen Schriften gründen, wobei er die Thatfache ganz außer acht läßt, 
dat Plato an feinen Werken unermüdlich und twiederholt bis an fein Lebensende gefeilt 
bat (Dion. Hal. De comp. verb. 208 R. Diog. Laert. III, 37). Mit Recht iſt gegen >> 
jolche Übertreibung, die jchlieflich die Autoren zu Sprachmaſchinen machte, melde von 
der Sprache ihrer Zeit in Bewegung gejegt wurden, Einfpruch erhoben worden (Immiſch, 
N. Jahrb. f. klaſſ. Alter. 1899, ©. 440f.). Aber es ift andererſeits nicht zu verkennen, 
daß jtilometrifche Abweichungen innerhalb einer als Einheit erkannten: Schriftengruppe 
auch für chronologifche Anfäge verwendbar find. Ebenjo vervollftändigen fie das „littes co 

Real-Encyllopädie für Theologie und Kirche. 3, A. XI. 9 


0 


— 


— 


5 


an 


w 
— 


= 
= 


—* 


zu 


130 Kritik, bibliſche 


rariſche Porträt“ eines Autors. Inwieweit ſie zum Erweiſe der Abhängigkeit verſchiedener 
Schriften verwandt werden können, iſt eine offene Frage. 

Die Erkenntnis des Sprachcharakters fußt auf dem textkritiſchen Apparat, der nicht nur 
den Thatbeftänd der abweichenden Yesarten und der dialektifchen und grammattichen Eigen- 
5 tümlichkeiten einzelner Handichriftengruppen vergegenmärtigt, fondern auch die äußeren Ein- 
griffe und Abänderungen fenntlih macht. Sprachkritik und Tertkritif wirken daber auch 
zuſammen bei der Heilung unverjtändlicher und verdorbener Überlieferung dur die Kon: 
jeftur. Gegentwärtig berrfeht eine gewiſſe Korjefturenmüdigkeit. Der Überſchwang des 
Scharfſinns, der feit 3. Scaliger und Bentley in ſich fteigerndem Metteifer die klaſſiſchen 
Terte, oft ohne Rückſicht auf die handichriftlihen Zeugen, verbeſſern twollte, hat die Arbeit 
auf tote Geleife geführt, zumal nachdem die ausgebildete Methode manchen Unberufenen 
zum Fabrizieren von Konjekturen verführte. Weder durch unſachliche Bethätigung fubjef- 
tiven Scharfſinns, noch durd unpafjend angewandte Technik wird die Erkenntnis geför- 
dert. Darum ruft man heute nad „ablorrigierten Texten”, um die grammatiiche und bie 
15 lexikaliſche Arbeit auf zuverläffigem Grunde aufnehmen zu können. Allein der Mißbrauch 
bebt den Nuten der Konjektur nicht auf. Wie wertvoll bleiben 3. B. die Konjekturen 
Reiskes zu belleniftiichen Schriftitellern (Observationes ad Graecos auctores I, 1757; 
11, 1759), die mit gediegener Sprachkenntnis und genialem Blid für das Falſche und 
Unverftändliche eine jinngemäße Leſung beritellen. Die gute Konjeftur muß die Urſachen 
20 des Anſtoßes, ſeien fie äußerer oder innerer Art, bezeichnen, fie muß einen Sinn ergeben, 
der den Anſtoß hebt, und dem Sprachgebrauche des Nerfafiers entiprechen. Das Verfahren 
ift auch bier divinatorifch. „Für die Konjekturalkritif giebt e8 feine Regeln, fondern nur Haus 
telen” (Schleiermader S.338). Die meiſten Konjefturen für bibliſche Schriften, 5. B. die 
Hitigs für das AT, find der Vergelienbeit verfallen, wie Blätter, die vom Baume fallen. 
Geſchichtlich intereflant bleiben fie, wenn fie die Gefinnung ihrer Urheber beleuchten, mie 
3. B. die dogmatifche Abänderung des Sozinianers Crell, der Jo 1,1 für Veös 7» 6 ÄAöyos 
zu lejen vorjchlug 4605 vr 6 Aoyos. Im Gegenſatz dazu ift eine auf die Tertüber- 
lieferung gegründete, eine unverftändliche Wendung befeitigende Konjektur 1Ko 2, 4: odx 
er zeıdor ooplas. Am fraglichiten bleiben Konjelturen, welche nicht ſprachliche, ſondern 
geichichtliche Anſtöße befeitigen wollen, auch wenn fie fih auf immanente Kritik ftüßen, 
twie der Vorſchlag, 1 Ko 1, 12 5 Ö& Xororod zu ftreichen. Altere Konjekturen für 
das NT find gefammelt von J. Ch. F. Schul nah W. Bowyer 1774, 2 Bde, bie 
neueren Vermutungen, an denen bolländijche Gelehrte bejonders reichlich beteiligt jind, ver— 
zeichnet der A. Bibeltert II ©. 768. 

4. Die geſchichthiche Kritik (vgl. U. Hermeneutif II, 2b). „Die unmittelbar 
bernteneutische Aufgabe ift gelöft, wenn ich weiß, wie der Gefchichtsjchreiber die Thatjachen 
dargejtellt hat. Aber wenn ich ihm gebrauchen will als biftoriiches Zeugnis, entſteht die 
Aufgabe der hiſtoriſchen Kritik“ (Schleiermader S. 377). Dieje bezieht ſich jedoch nicht 
bloß auf geichichtliche Überlieferung, ſondern auf jedes litterariſche Erzeugnis der Ber: 
gangenbeit, das für einen gefchichtlichen Verlauf eine Bedeutung gewonnen bat oder be- 
anfprucht. Auch der Beitand eines ſolchen Dokuments ftellt eine hiſtoriſche Thatſache dar, 
die in beftimmter Zeit und für beſtimmte Verhältniſſe ein urkundliches Zeugnis zu fein 
vermag. Die Aufgabe der biftorifchen Kritif ifl daber die Prüfung des Quellenwerts 
der Yitteratur, die ihr Gegenſtand ift. Sie löſt diejelbe, wenn fie ermittelt, ob die Schrift 
echt ift, aljo dem Verfafjer zufommt, dem fie zugejchrieben ward, ob fie unangetaftet über: 
liefert ift oder Yüden, Berjtümmelungen, Zutbaten enthält, ob ihr Inhalt glaubwürdig. it 
und Wirklichkeiten wiedergiebt, oder ob er als Fälſchung eines wirklichen Thatbeitandes, als 
Umformung, überhaupt als Erdichtung zu beurteilen ſei. Die Mittel für die Stellung: 
nabme in den Fragen der Authentie, Integrität und Glaubtvürdigfeit find teils die inneren 
Gründe, wie fie dDurd die Sprachkritik vorbereitet und durch die Analyſe vervollitändigt 
werden, teils die Überlieferung, die Zeugniffe über das Schriftwerl. Wo die leßteren 
fehlen, find die Ergebniffe unſicherer. Zum Abſchluß kommt die fritifche Arbeit erft durch 
eine möglichit vollitändige Auffaliung der Zeit, in welche die Schrift ſich eingliedern will: 
bat der Autor teil an ihrem Geift, iſt die Weile der Darftellung den zeitgejchichtlichen 
55 Analogien entſprechend? Wenn diefe Prüfung ergiebt, daß die Schrift das Bıld des Ge- 
jamtzuftandes ihrer Zeit ergänzt und vervolljtändigt, fo ift ihre Brauchbarfeit als hiſtoriſche 
Uuelle für diefe Zeit eriwiefen. Enthält fie andererjeitS Vorwegnahmen jpäterer Verhält— 
niſſe, benußt fie eine Terminologie, die erſt jpäter ausgebildet ward, weiſt fie chronolo— 
giſche Irrtümer auf, jo entjteht die neue Aufgabe, zu unterfuchen, ob ihre charakteriftifchen 
oo Merkmale fie als Duelle für eine fpätere Zeit brauchbar machen. Es ift erſichtlich, daß 


Stritif, biblifche 131 


die Ergebnifje der biftorifchen Kritif in den meiften Fällen nur hypothetiſch fein können, 
wo jichere Kontrolinjtanzen fehlen. Denn jelten trifft eine beſtimmte Überlieferung über 
die Schrift, beſtehe fie in deutlichen Spuren ihres Gebrauchs in der Yitteratur einer ſpä— 
teren Generation oder in Nachrichten über ihren Verfaffer, ihren Urfprung, über die Be: 
deutung, die ihr beigelegt wurde, mit den inneren Indicien zufammen. Die geichichtliche 5 
Bedeutung der atl. Schriften ift faft ausſchließlich durch innere Kritik zu gewinnen. Außere 
— Tora find nur fpärlih vorhanden. Wenn auch die neueren Funde der Res 
ligionsforſchung mandes Datum der atl. Überlieferung beftätigt haben, fo find das glüd: 
lihe Einzelfälle. Wie unficher die Ergebnifje bleiben, beweiſt die Thatjache, daß die 
Überlieferung von Israels Aufenthalt in Agupten wie von dem babyloniſchen Exil be: 10 
ftritten twerden fann. Und auch die ntl. Schriften haben keine durchgreifend entjcheidende 
aeichichtliche Nebenüberlieferung. Die Entſcheidung, ob fie wirflih Dokumente der apojto: 
lichen Zeit find, hängt mefentlih an der Beurteilung ihres Gejamtcharakters und der 
Schäsung ihres Abftandes von der nadapoftoliihen und der apokryphiſchen Yitteratur. 

Die drei Gefichtspunfte, welche die hiſtoriſche Kritik orientieren, find nicht von gleicher ı6 
Tragweite. Wird’ die Frage der Autbentie aus inneren Gründen verneint, jo ift damit 
über den Quellenwert der Schrift das Urteil noch nicht geiprochen. Die Schrift kann un- 
richtig etifettiert fein, weil fie urfprünglicd anonym war. Auch wenn die Bücher Samuelis 
nicht von Samuel gejchrieben find, bleiben fie die zuverläſſigſte Quelle für die Periode 
der Gejchichte Israels, von der fie berichten. Die Pjalmüberjchriften find fpätere Zutbaten. 20 
Die Sprüde Salomos jind Sammellitteratur. Und wenn das Evangelium des Matthäus, 
wie es vorliegt, nicht von dem Apoftel aufgezeichnet ift, jo bleibt es doch als Buchung 
der älteften Kunde von der Lehrweisheit Jefu eine Quelle von unerjegbarer Bedeutung. 
Die Tragweite der Frage nach der Autbentie wird dur die anonyme Yitteratur beleuchtet. 
Der Hebräerbrief bleibt ein Dokument des Urchrijtentums, trotzdem jede ſichere Überliefe: 25 
rung über jeinen Verfafler fehlt. Auch die Frage nad der Integrität giebt nicht die 
legte Inſtanz für die Beitimmung des Quellenwerts. Sie ermittelt die Yüden und etwaige 
Zuthaten, um den eigentlichen Körper der Schrift mit Nüdficht auf die Schidjale ihrer 
Ueberlieferung (Tertkritit) in feiner gejchichtlichen Bedeutung zu würdigen. Das ab- 
ſchließende Urteil jpricht erft die Unterfuhung der Glaubmwürdigfeit. Wie wird es: 
getvonnen? Die Unterfuhung der Vollftändigfeit der Schrift führt auf die Erkennt: 
nis ihrer Zufammenfjegung. Hier jet die Quellenkritik ein, die auf Grund der Feſt— 
ftellung ihres fprachlichen Charakters im ganzen und einzelnen darüber enticheidet, ob 
die Schrift ein einheitlich abgefaßtes Werk oder eine Sammelarbeit ift, im legteren Falle 
jodann, wie die urfprünglichen Bejtandteile beichaffen twaren, inwieweit die lebte Hand, 35 
der fie ihre jetzige Geftalt verdankt, den uriprünglichen Zuſtand der Quellen verändert 
bat. In innerer Verbindung mit der Quellenkritik ſteht die Frage nad) den Wider: 
ſprüchen. Sind diefelben der Art, daß fie die Einheit der Schrift aufheben, wie dies bei 
der priejterlihen und der propbetiichen Duelle des Pentateuchs der Fall it? Macht die 
„ebionitifche” Duelle den Pauliner Yulas zu einem „gefinnungslojen Unionspauliner“ ? 40 
Sind die verjchiedenen Quellen, die fih ausfondern lafjen, unverändert an einander ge 
beftet, oder find fie überarbeitet, jet e8 in bejtimmter Tendenz, fei cs ohne dieſelbe? 
Die Gedichte der Pentateuchkritit und des ſynoptiſchen Problems geben einen Einblid 
in die Schwierigkeit diefer Unterfuchungen. Aber jo jchtwanfend der Boden auch ift, auf 
den fie führen, jo bezeichnen fie einen wertvollen Fortſchritt über die Leiftungen der Zeit, 
welche durch eine den wifjenjchaftlichen Ernſt disfreditierende Harmoniftil empfundene oder 
erfannte Widerfprüche zu bemänteln ſich bejtrebte. Ihr bat Leſſing in dem Streit mit 
Götze, der fih an die Veröffentlichung der Wolfenbütteler Fragmente anſchloß, für alle 

eit das Urteil gefprochen. Die Uuellenkritif dagegen arbeitet auf Grund der erfannten 
Widerſprüche und Ungleichheiten, um fie aus den gejchichtlichen Urfprungsverhältnifjen zu so 
erflären. Damit greift fie bereits über in das Gebiet der refonftruterenden Kritik. 

Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer als in ſich einbeitlih und volljtändig 
überlieferten Schrift vollzieht fih durch Vergleihung mit dem Gefamtzuftande, dem fie 
angebört. Dies Verfahren erhält beftimmtere Konturen und Anbaltspunfte, wenn diefelbe 
einem Berfafjer beigelegt ward, von dem noch andere Schriften überliefert find. Hier 5 
bietet die Vergleihung der Sprache, des Begriffskreifes, der Gedantenführung, der, ge: 
ſchichtlichen Beziehungen die Inſtanzen für das Urteil. Dazu fommt dann die äußere Über: 
lieferung, welche die zu unterjuchende Schrift dem bejtimmten Berfafjer zuweiſt, der aus 
anderen Werken nad) jeiner Individualität befannt iſt. Aber auch bier bleibt der Boden 
unficher. Um ein ſachliches Urteil zu gewinnen, muß der Stritifer nicht nur ein ſcharf- so 

g* 


5 


’ 


132 Stritif, biblifche 


finniger Sammler, jondern auch ein erfahrener Menjchentenner fein, der das Geheimnis 
litterarifchen Schaffens und feiner Bedingtheit durch Zeit, Stimmung und äußere Ein- 
drüde in Rechnung ftellt. Er muß ferner Stellung nehmen zur äußeren Bezeugung, deren 
Beichaffenheit meiſt abweichende Einfchägungen möglich madt. Die Kritif des Philipper- 
5 briefs giebt einen Beleg. Nachdem Baur unter Verwerfung der Überlieferung auf Grund 
einer unrichtigen Deutung der chriſtologiſchen Stelle (2, 5f.) ihn als gnoſtiſch beeinflußt 
auffafjen zu dürfen meinte, hat Holjten mit großem Aufwande von Scharfjinn durch Unter: 
juhung des Sprachcharakters das Ergebnis gewonnen, der Brief ſei zwar paulinifch, aber 
nicht von Paulus. Dies Ergebnis wurde von P. W. Schmidt als hyperkritiſch Fritifiert ; 
ı0 und in der Thet, Holftens Kritik bietet ein Beifpiel für jene Antvendung einer einfeitigen 
Methode auf den Unterfuchungsitoff, die den Wald vor Bäumen nicht ficht. Noch un- 
gejchichtlicher ift die Art, in der Pierfon und Naber in ihren Verisimilia alle paulinifchen 
Briefe als unverftändliche und übel zufammengeflidte Sammelprodufte des zweiten Jahr: 
bunderts erweiſen wollen. Auf Grund einer oberflächlichen Analyſe wird defretiert, das 
15 eine fei unverftändlich, das andere mwiderjpruchsvoll, das dritte fremdartig, das vierte ten= 
benziös; bier jüdische Fragmente, dort altkatholiihe Zuthaten. Das eigentümliche Leben 
der paulinijchen Briefe bleibt den Kritikern ein Buch mit fieben Siegeln. Ihre patriſtiſche 
Bezeugung wird vorweg als nichts bezeugend zur Geite geichoben. Und die Methode? 
Mas dem Kritiker fremdartig ift, gilt als unverftändlid. Was fih auf das AT bezieht, 
20 iſt jüdiſch. Mas fih auf die Kirche bezieht, ift altfatholiih. Divide et impera! So 
läßt ſich jedes litterarifche Produkt als unverjtändlich, als zufammengeflidt und als gefälfcht 
darthun. Für die neuteftamentliche Kritif hat dies im Gegenjage zu den Exzeſſen ber 
Quellenſcheider treffend gekennzeichnet Hefedamm (Meade), Der Nömerbrief beurteilt und 
gevierteilt (1891). Gegen die mwurzellojen Machtiprüche von Pierfon und Naber erhob der 
25 gewiß unbefangene und unbejtochene A. Kuenen feine warnende Stimme (Abhandlungen 
©. 330— 369). Aber fie finden dennody Nachfolger. Was hat Thudichum (Kirchliche 
Fälſchungen II, 1899) jüngft mit dem Hebräerbrief ſich gejtattet? Er ift ihnen ebenbürtig, 
wo er fie nicht übertrifft. 
Das twichtigite Problem bei der Prüfung der Glaubwürdigfeit bietet der fpezififche 
so Charakter der biblifchen Gejchichtserzählung (I, 4). Was ift von den Wundern zu halten? 
Inwieweit find die Berichte legendar oder mythiſch? Hebt überhaupt die Verbindung der 
religiöfen Orientierung mit dem gefchichtlichen Bericht den biftorifchen Wert der Bücher 
als Gejchichtäquelle nicht auf? Die Frage nach den Wundern, ſowie nad) legendaren und 
mythiſchen Beltandteilen hängt nicht allein mit gefchichtlihen Unterfuchungen zuſammen, 
85 jondern audy mit der grundfäglichen Weltanſchauung des Kritifers. Der Theiſt leugnet 
das Wunder nicht und erkennt Schranfen an für die Möglichkeit gejchichtlicher Ableitungen, 
die nicht in der lüdenhaften Überlieferung zu juchen find, fondern in der Undurchdringlich—⸗ 
feit der legten Urjachen der Dinge. „Gott wohnet in einem Licht, da niemand zulommen 
kann.“ „Gott bat einen hellen Schein in unfere Herzen gegeben.” Daher ſchätzt der Theift 
0 die Außerungen des göttlichen Selbſtbewußtſeins Jeſu als thatjächlihe Zeugniſſe feiner 
erlebten Gottgemeinjchaft. Ebenjo erkennt der Theift in den Wundern nicht- nur Ent: 
ftellungen des „natürlidien Gangs der Dinge“, jondern eine Bethätigung des göttlichen 
Weltregiments. Aber mit diefer prinzipiellen Stellung ift die hiftorische Frage nad Wun— 
dern, Legenden und Mythen nicht gelöft. Hier entjcheidet die Ermittelung der zeitgefchicht- 
#5 lichen Bedingtheit der Berichte. Wer anerkennt, daß Jeſus wirklid Wunder gethan bat, 
iſt damit als Kritiker nicht der Pflicht entnommen, zu prüfen, ob die Wunderberichte zu= 
verläfftge find oder beeinflußt find durch Vorftellungen, die Gemeingut der antifen Welt 
waren. Wer Jeſu fpezifiiche Würde als Gottesjohn anerkennt, ift damit nicht der Pflicht 
entnommen, bie Kinbheitsberichte auf ihren legendaren Gehalt zu prüfen, wofür die zeit- 
50 geichichtlichen Analogien ein überreiches Material geben. Überhaupt, das antite Weltbild, 
die Vorftellungen von Himmel und Erde, die Vorftellungen über das Zuſammenwirken 
des Natürlichen und des Übernatürlichen, all dies gehört der Geſchichte an und ift nicht 
mehr ein integrierender Faktor unferer religiöfen Überzeugungen. Auch dies ift eine ge 
ſchichtliche Thatſache, an der fich nicht rütteln läßt, und deren Verfennung oder Nicht- 
55 adhtung die Bibelkritif in den Verdacht der Unreblichkeit bringt. 

Nun ift aber mit der Anerkennung diefes Abftandes und mit dem gefchichtlichen Nach— 
mei, daß in den Wunderberichten die ihnen zu Grunde liegenden Thatjachen meift un= 
durchfichtig find, daß Lehrdichtung, Legende und Mythus auch den biblifchen Schriften nicht 
fremd bleiben, keineswegs das Urteil gejprochen über die Gefchichtlichkeit der biblifchen Be— 

60 richte überhaupt. Gewiß giebt es Fälle, two die religiöfe Gejchichtsdeutung die gedeutete 


Kritik, bibliſche 133 


Geichichte alteriert. Hätte Kuenen Recht, fo müßte das ftets der Fall fein. Er eignet 
fih die Worte von Sybels an: „Die Vorausfegung, mit welcher die Sicherheit des Er: 
fennens ſteht und fällt, iſt die abjolute Gejegmäßigfeit der Entmwidelung, die gemeinfame 
Einheit in dem Bejtande der irdifchen Dinge. Denn erxiftierte diefe nicht, oder könnte 
fie irgendiwo unterbrochen werden, jo wäre es vorbei mit der Sicherheit jedes Schluſſes 5 
und dem Zufammenbange der Ereigniffe, ebenfo mie jede Berechnung menſchlicher Berfonen 
dem Zufall anheimgegeben wäre. Die beiden Quellen der biftoriichen Erkenntnis wären 
verjchüttet.” Dieſe Säbe find jedoch eine Sammlung von Poftulaten, deren Brauchbarkeit 
an jedem Punkte brüdig ift, zumal auf dem Gebiete der Neligionskritif. Was heißt „ab: 
ſolute Gejegmäßigkeit der Entwidelung“ — Entwidelung tft ein dehnbarer und vieldeu- 10 
tiger Begriff —; „gemeinfame Einheit der irdiſchen Dinge?” (Vgl. PN. Copmann, Eles 
mente der empirischen Teleologie, 1900). Nein, nur da wird die Gejchichtlichfeit der Duelle 
alteriert, wo ein Miderfpruch zwiſchen den Thatfachen und ihrer Beurteilung greifbar her: 
vortritt. Mo jedoch der geheimnisvolle Kraftquell des Helden in einzigen Thaten fich 
fundgiebt, die epochemachend eingreifen, wird nicht erft durch die empirische Analyſe des ı5 
„irdiſchen Zufammenbangs” der geichichtliche Verlauf richtig aufgefaßt, fondern durch die 
Anerkennung der empirisch unmehbaren Kräfte, deren Wirkungen meit hinausgehen über 
das unmittelbar Erftrebte und Gemwollte. Friedrich der Große fämpfte für die Größe 
Preußens. Der engliiche Gefandte Mitchell fagte unter dem Eindrud der Bedeutung ſei— 
ner Kämpfe: „König Friedrich hat wirflih für die Freiheit des Menſchengeſchlechts ge: 20 
fochten.” Dies Urteil ift Geſchichtsdeutung. Alteriert es den geichichtlichen Thatbeitand ? 
it es demgemäß eine geidhichtlihe Unmöglichkeit, daß ohne Alterierung der entjcheidenden 
Thatjachen die Evangelien unter dem Eindrud der Perfon Jeſu fih zu ihm als dem 
Gottesfohn und Weltheiland befennen? Der Glaube ift geichichtlich begründet; „eredit 
non tantum historiam, sed etiam effectum historiae” (Conf. Aug. XX, 23). 25 
„Darum ift der Glaub, da die Apoftel von reden, nicht ein ſchlecht Erkenntnis der Hifto- 
rien, fondern ein ſtark fräftig Werk des heiligen Geiſtes, das die Herzen verändert“ (Apol. 
IV, 98). Wenn der Theologe von Heilsthatfachen redet, die in der Geſchichte Fund wer: 
den (Hbr. 1, 1—3; Le 1,1—4), fo ift das feine dogmatifche Desorientierung, jondern 
eine richtige Wertung des geſchichtlichen Verlaufs, in dem die hriftliche Religion und ihre so 
altteftamentliche Vorbereitung ſich offenbaren. 

5. Die Stilkritik. (Vgl. A. Hermeneutif II, 2e). Der Sprachwert ift durch die 
forachliche, der Quellenwert durch die geichichtliche Kritik feftgeftellt. Die Stilkritif über: 
nimmt deren Ergebnifje und führt die Unterfuhung zu Ende. „Le style n’est que 
l’ordre et le mouvement qu’on met dans les pens6des“. „Le style suppose la 35 
r&union et l’exercice de toutes les facultös intellectuelles.“ „Le style c’est 
l’homme m&me“ (Buffon). In diefer Hinficht erwägt die Stilfritil, was die Schrift 
als Zeugnis eines eigenartigen religiöfen Lebens bedeutet. Sie fpricht das abſchließende 
Werturteil, in dejjen Begründung die fritifchen und die hermeneutifchen Funktionen mehr 
wie in den übrigen Gebieten zufammentreffen. Denn fie erledigt die Frage: Welchen Zweck 40 
bat die Schrift, und wie hat fie denjelben erreicht? Zu diefem Behuf hat fie den Ge: 
famteindrud der Schrift, ihre Gedankenbewegung und Gefchichtsauffaffung, ihre Klarheit 
und Kraft, oder auch ihre Unbeftimmtheit und Ungefüge, ihre Originalität oder ihre An— 
pafjung an gegebene Kunftformen,. ihr volfstümliches oder ihr reflektiertes Schrifttum zur 
bewußten Anfchauung zu bringen. Die Mittel, mit denen fie arbeitet, deden fich mit 46 
denen der Sprach- und Gejchichtäkritif, aber die Richtung ihrer Antvendung ift eine andere. 
Sie verfährt mehr deduktiv ald induktiv. ft die Iitterarifche Kategorie feitgeftellt und mit 
Rüdfiht darauf der Charakter der Schrift geprüft, fo dient jede Einzelunterfuchung zum 
Beleg für die Gefamtanfhauung. Sie kann unter dem Gefichtspunfte der Sprachkritik 
(Stilometrie) oder der Gefchichtökritit unternommen werben. Die Ergebnifje führen durch: so 
gebends auf denjelben Punkt, auf das Werturteil über die Schrift mit Rückſicht auf ihre 
geichichtlichen Beziehungen. Handelt es fih um ftiliftifche Eigentümlichkeiten, jo ift zu 
entfcheiden, inwieweit diefelben die Einheit der Anfchauung berftellen oder ftören, inwieweit 
fie innerhalb einer Schriftengruppe Abjtände markieren oder die vertvandtichaftlichen Be: 
ziebungen vermehren. Es hf dabei Nüdficht zu nehmen auf die Sprachfarbe überhaupt 5 
(bildliche oder eigentliche Ausdrüde, Rhythmus, Parallelismus der Glieder), auf das Tem 
perament des Stils, auf die Deutlichfeit und Klarheit des Ausdruds in Wortwahl und 
Sagbau. Hierin liegen die Maßſtäbe für die Hriti. (Zur Sahe Ed. König, Stiliftik, 
Rhetorik, Poetik in Bezug auf die bibl. Lit. 1900.) Ein Beifpiel: In den Briefen des 
Paulus erjchivert die fihere Faſſung der Tragweite der Ausfagen die Art, in der mit dem eo 


* 
— 


134 Kritik, biblische 


Singular und Plural der erften Perfon getvechlelt wird. Iſt in diefem Wechſel Abſicht 
oder findet er unbetwußt, empfindungsmäßig ftatt? Für den Ro wiegt diefe Frage leicht, 
da Paulus ſich allein als Autor des Briefs nennt. Anders liegt es in den Briefen, wo 
er Schüler als an dem Schreiben beteiligt anführt. Bejonders 2 Ko ift die Beurteilung 
der geichichtlichen Yage durch die Auffaffung dieſes Wechſels weſentlich mitbeftimmt. Nun 
jtehen fih die Anfichten über deſſen Anlaß Eonträr gegenüber. Einerſeits wird behauptet, 
die erfte Berfon des Plural bei Paulus fer nie rhetorifch, fondern er meine damit ſich und 
feine Genofjen, andererjeits, fie ſei meift, wo nicht immer rhetorifh. Die Induktion, die 
jedesmal den Zufammenbang erwägt, fommt, fo viel ich fehe, zu dem Ergebnis, daß beide 
10 Abſchätzungen einfeitig find und das Nichtige in der Mitte liegt. Weiter; die Feſtſtellung 
des Sprachgebrauchs der einzelnen Briefe des Paulus ermittelt für jeden eine bedeutende 
Zahl von Haparlegomena ; die Gedankenkreiſe und die Terminologie ferner ſtehen zum Teil frei, 
ja unabbängig neben einander. Die ganze Terminologie der Nechtfertigungslehre tritt in 
den Kobr. ebenſo zurüd, wie die chriſtologiſchen und eschatologiſchen Erörterungen im No 
1» und Gal. Gehören deshalb die Briefe nicht demfelben Verfaſſer? Die Stilkritif erweiſt 
aus ihrem Gejamtcharakter, wie in ihnen diefelbe Individualität, die gleiche plaſtiſche Kraft 
der Anſchauung, diefelbe Fraftvolle, jozufagen impreffioniftiiche Dialektik fich auswirkt. Die 
eigentümlichen Begriffskreife der einzelnen Briefe erklären ſich deshalb aus der jcharfen und 
lebensvollen Auffaſſung der beftimmten Aufgabe, die der Apoftel in jedem diefer Briefe 
fich geftellt bat. — Die gefchichtliche Kritit hat die Zufammenfügung der Schriften geprüft 
und die frage, ob fie auf Grund gefchloffener freier Konzeption abgefaßt find oder ob fie 
durh Eammelarbeit entitanden, beantwortet. Iſt das lestere der Fall, jo unterfucht die 
Etilfritit das Verhältnis der verarbeiteten Quellen zum Ganzen. Damit ftellt jie eine 
neue Aufgabe, welche die refonftruftive Kritif aufnimmt, die Unterfuhung der Beichaffen- 
25 beit der Quellen. Ferner bat die biftorifche Kritik das Verhältnis der Überlieferung zum 
Beſtande der Schriften beurteilt. Wenn fie bei den Palmen zu dem Ergebnis gelommen 
it, daß die Überfchriften feinen hiſtoriſchen Wert haben, fo entſcheidet die Stilfritif über 
den Charakter diefer Dichtungen. Sind fie Kultlieder oder find fie „Individualpſalmen“? 
Oder wenn die Titel der ſynoptiſchen Evangelien fpäter hinzugefchrieben find, wie erflärt 
% fi diefe Art ihrer Benennung aus ihrem Geſamtcharakter? Und der Hauptpunft: wenn 
die gejchichtliche Kritik die hiftorifchen Bedingungen und Bezüge einer Schrift alljeitig unter— 
ſucht hat, jo übernimmt die Stilfritif die Frage nad) ihrer Glaubwürbdigfeit in einem 
neuen Sinne. indem fie den erfannten Zweck der Schrift mit den Mitteln, ihn durch— 
zufegen, und mit dem Beſtande vergleicht, beurteilt fie, ob der Zweck ein fachlicher oder 
3 ein perfönlicher war, ob alles Perfönliche mit ſachlichem Idealismus durchläutert iſt, oder 
ob perjönliche Intereſſen und Yeidenfchaften die fachliche Haltung der Schrift alteriert 
baben. Eine jede Schrift hat ıbre Tendenz, wenn fie nicht in einfachen Aufzählungen 
bejteht. Wer eine Rede hält, hat die Tendenz, feine Zuhörer zu belehren, fie in eine be— 
ftimmte Richtung zu leiten, fie zu Entjchlüffen zu ermutigen. Wer einen Lehrbrief fchreibt 
ao an eine Gemeinde, wer Prophetien fammelt, wer Nachrichten über heilige Perfonen bucht, 
bei jedem tritt eine bejtimmte Tendenz, die Abficht auf beftimmte Wirkungen hervor. Bei 
einer religiöfen Yitteratur entfcheidet deshalb die Feitftellung der Tendenz über ihren Wert 
für die Erkenntnis der Neligion, die fie beurfundet. Hier liegt die wichtigite Aufgabe der 
Stilfritil, zu deren Löſung ſie alle fritifche Arbeit, die auf die Beurteilung der litterarifchen 
45 Erjcheinung geht, zufammenfaßt. Dies bat Baur erkannt, indem er behufs des Entwurfs 
jeiner Geſamtanſchauung von der Entwidelung des Urchriftentums nach der Tendenz der 
Schriftjteller fragte. Aber Tendenz und Tendenz unterfcheiden fich ebenfo mie Überliefe: 
rung und Überlieferung. Indem Baur die eigentlich religionsbildenden fachlichen Faktoren 
ausjchaltete, ſuchte er die entjcheidenden Tendenzen für die Formung der urdhriftlichen 
50 Yitteratur in den Gegenſätzen eines Barteitreibens, das er in diefe Schriften eindeutete, 
Gelegentliches, Vorübergebendes, Wereinzeltes als Quellpunfte und treibende Kräfte ein- 
ſetzend. Er verfannte den durchgebend univerfellen Grundcharakter der ntl. Schriften, ihre 
Richtung auf Propaganda und auf inneren Ausbau, und faßte fie ald Parteifchriften auf, 
die im Intereſſe der Parteitaktit die Überlieferung zurechtſtutzten und umbildeten. Im 
55 Verfolg jeiner Hypotheſen trat er in fcharfen Gegenſatz zu der Überlieferung von dem Ur: 
ſprunge und Weſen diefer Schriften. Diefelbe erjchien als für die Erkenntnis der Schrif- 
ten ſelbſt wertloje Fiktion. So bat die frage nach der Tendenz, zu der die Aufgabe der 
Stilkritif ji zufpigt, den Weg bereitet für den Verſuch einer gejchichtlichen Rekonitruftion 
der Verhältniſſe, aus denen der zu fritifierende Schriftenfompler hervorgegangen ift. Aus 
so ihr erwachſen die Grundgegenfäge in der Abſchätzung des religiöjen Wertes der biblifchen 


or 


* 


5 


Kritik, biblifche 135 


Schriften und bes Charakterd der Religion felbit, deren Urkunden fie find: iſt die einzig- 
artige Verbindung von Geichichte und Glauben, aus welcher jowohl die atl. Religion wie 
das Chriftentum erwachſen ift, eine organische und fachgemäße, oder muß jie als eine will: 
fürliche und eingedeutete, ald der Keimboden für Mythen: und Legendenbildung beurteilt 
werden? Mie diefer Grundgegenfag mit den Gegenfägen der Weltanjchauung, die ſich 
immer befämpft haben und befämpfen werden, verflochten ift, ward nachgewieſen (I, 3. 
II, 1. III, 4). 

6. Die refonftruierende Kritik. (Vgl. d. A. Einleitung ins A und RT V, 
©. 254— 274; Heinrici, Enchklopädie SS 16,3. 20. 22.) In den bisher betrachteten Ge: 


bieten ftebt, abgejehen von den textlichen Unterfuchungen, die Kritik in ftändiger Wechſel- ıu 


wirkung mit der Hermeneutif. Durch Induktion und Deduktion, die ſich auf die Erſchei— 
nung und den Beitand ber überlieferten Schriften richtete, juchte fie ein jachlich begründetes 
Urteil über ihren Wert abzugeben. Ihre Ergebnijje im einzelnen find bald pofitiv, bald 
negativ. Das Gejamtergebnis vermittelt das Urteil über die Wollftändigfeit, die Zus 
verläfjigfeit und den Wert der Überlieferung. Damit aber der kritiiche Prozeß zum Ab— 
ſchluß ei it das Verhältnis der zum Verftändnis gebrachten und kritiſch abgeſchätzten 
Ueberlieferung zu ihrer urſprünglichen Wirklichfeit im einzelnen und im ganzen zu unter: 
juchen. Die Notwendigkeit diejer Unterfuchung ijt gegeben, ſowie Die Überlieferung als 
Geſchichtsquelle bearbeitet wird. 


Mas beift Gefchichtörefonftruftion? Der erfte Verſuch, eine pofitive Gefchichtöfritif im 2 


großen Stile durchzuführen, liegt in Niebuhrs römischer Gejchichte vor. Im Gegenfate 
zu der alten Weiſe, vor dem Überlieferten als einem Ganzen halt zu machen und „Geiſt 
und Urteil unter den überlieferten gejchriebenen Buchitaben zu unterwerfen“, und in 
lebhafter Abneigung gegen die Talmiumbdeutungen des rationaliftiihen Pragmatifierens 


wollte er in der Ueberlieferung den wirklichen Berlauf entdeden. Durch das Hell: : 


dunkel der Sage und dur die Werfchiebungen und Aufbaufchungen des National: 
ſtolzes, der die Geichichtsdarftellungen der Duellen beeinflußte, hindurchdringend, verfucht 
er den Dingen, wie fie mwirflih waren und wurden, auf den Grund zu ſehen. So 
verfnüpfte er nicht mit gelegentlicher Kritik von Einzelheiten und phantafierender Aus: 
füllung der Lücken die überlieferten Nachrichten, ſondern er erforjchte ihren Uriprung, ihren 
Charakter, ihren Sachgehalt. Die Ergebnifje feiner Arbeit find durch erweiterte Erkennt: 
nifje zum guten Teile erledigt; die Methode, mit der fie getvonnen wurden, ift und bleibt 
die Metbode der refonftruierenden Kritik. 

Ihre befonderen Aufgaben erhält auch fie durch die Beichaffenheit des Unterfuchungs: 


ftoffes. Sind die Lüden und Duntelheiten der Überlieferung ermittelt, jo müfjen, damit : 


die Rekonſtruktion ſich nicht in Phantafien verliere, wie fie z.B. Volkmar in feiner 
„Religion Jeſu und ihre Entwidelung“ (1857) als Ergebnis wifjenichaftlicher Forſchung 
darbietet, die feften Punkte gewonnen werden, welche der Rekonſtruktion ihren geichicht: 
lihen Halt geben. Bon ihnen aus ift das Glaubwürdige und Erdichtete, das Echte und 
Unecte zu bemeijen. Die Vorbedingung bierfür ift die Quellenkritil, die nicht nur die 
Beichaffenheit und den Wert der einzelnen Quellen prüft, fondern auch das Verhältnis zu 
ihrem urfprünglichen Beitande und ihre gegenfeitigen Beziehungen, ihre gegenfeitige Ab: 
bängigfeit oder Unabhängigkeit ins Auge ſaßt. Für die religiöfe Litteratur entfteht jodann 
die weitere Aufgabe, ihre Überlieferung auf ihren Begriffsgebalt mit Nüdficht darauf zu 


unterjuchen, ob diefer das urfprüngliche Weſen der Religion twiedergebe, oder ob er im Ver: : 


laufe der Enttwidelung neue und andersartige Beftandteile aufgenommen babe. Demnad) 
richtet fich die refonftruierende Kritik auf die Zurüdführung der Quellen auf ihren ur: 
fprünglichen Zuftand, auf die Ableitung der Begriffe, auf die Darlegung des uriprüng- 
lichen gejchichtlihen Verlaufs, wobei fowohl die Beurteilung der Perſonen, die für den: 


jelben maßgebend waren, wie die Erkenntnis der objeftiven, zuftändlichen Bedingungen ı 


zufammentirfen. 

Die jet berrfchende Methode der Quellenkritif ift die litterariſche. Sie vergleicht 
allein unter dem Gefichtöpunfte, daß es ſich um fchriftliche Aufzeichnungen handle, die 
parallelen Überlieferungen binfichtlich ihrer Vertvandtichaft, Herkunft und Abhängigkeit; fie 


ftellt den urfprünglichen oder abgeleiteten Charakter feit, fie fragt nach den Anläfjen der ö: 


Abweichungen ; fie jucht im Zufammenbange der Schrift die Nähte zu erkennen, die Weiſe 
und Form der Einjchaltungen. Einfeitig wird fie, wenn ſie unbejehen annimmt, das 
Verhältnis der Quellen untereinander erkläre ſich allein aus litterariſchen Prozeſſen, voll- 
zieben fie fich in gegenfeitiger Bearbeitung oder in verſchieden gerichteter Benutzung einer 
gleihen Duelle. An fich ift es in jedem gegebenen Falle eine offene Frage, ob die Quelle 


.. 


— 
or 


— 


—⸗ 
= 
— 


u 


136 aritit, bibliſche 


auf mündliche oder auf ſchriftliche Überlieferung zurückgeht. Die ungemein verſchieden 
bedingten Urſprungsverhältniſſe kommen dabei weſentlich in Betracht (111, 4). Und auch bei 
ſcheinbaren litterariſchen Beziehungen iſt es keineswegs ausgeſchloſſen, daß das Gedächtnis, nicht 
aber eine Vorlage, die übernommen und überarbeitet wurde, die auffälligen Übereinſtim— 
mungen erklärt. Die Parallelfabeln des op geben z. B. ſehr beſtimmte Anhaltopumlte 
für die Abſchätzung dieſer Möglichkeiten (vgl. A, Gleichniſſe VI, ©. 694f.). Die bibliſche 

Litterarkritit hat im AT den Pentateud, die Gefchichtsbücher, die prophetijchen Parallelen, 

im NT die Synoptifer, die AG und Apk, auch einen Teil der paulin. Br. in Unter: 

fuhung gezogen. In der Annahme, daß alle Erſcheinungen aus litterariſchen Erwä— 

gungen und aus den Tendenzen der Verfaſſer zu erklären ſeien, iſt ſie zu immer ver— 
wickelteren Ergebniſſen gekommen, deren Unſicherheit oft in ſcharfem Kontraſt ſteht zu ber 

Beſtimmtheit, mit der ſie eingeführt worden. Wo neue Schwierigkeiten aufſtoßen, werden 

neue Eingriffe oder neue Quellen angenommen. So poſtulierten die alten Aſtronomen ſofort 

eine neue Sphäre, wenn ihre Rechnung nicht ſtimmte, und zogen neue —— in ihre 

Himmelskarten. Mit den Quellen aber ſchaltet der Redaktor oder die Redaktoren, die je 

nachdem entweder als überaus ſcharfſinnig oder überaus einfältig erſcheinen. Den Stand 

der atl. Quellenkritik vergegenwärtigt graphiſch „die Regenbogenbibel“. Für das NT ift 
eine ſolche farbige Darſtellung der Quellenſcheidungen noch nicht unternommen worden. 

Veuerdings macht ſich ein Zug zur Vereinfachung der quellenkritiſchen Anſätze geltend. 

20 Wie bei der Konjekturalkritik jo iſt auch bier „die Ehrerbietung vor der Wirklichkeit” ein 
wirffamer Hemmſchuh für leichtherzige und unfruchtbare Experimente getvorden, aber aller: 
dings nur dann, wenn fie nicht eine Umfchreibung dafür ift, daß der religiös „voraus— 
jegungslofe” Forſcher vor den —— der modernen Entwickelungslehre kapituliert 
hat. Die Einſicht, daß die Analogien moderner Flickarbeit, die „ein Ragout aus anderer 

26 Schmaus braut“, nicht auf die Urſprungsverhältniſſe der biblifchen Bücher anwendbar find, 
dringt mehr und mehr dur, auch die Erkenntnis des Unterjchieds zwiſchen der Quellen: 
benugung in den atl. und den ntl. Büchern. Jene beſtehen, injoweit fie gefchichtlichen 
inhalt haben, übertwiegend aus mehr kunſtlos zufammengeftellten als zufammengearbeiteten 
Reſten einer älteren Yitteratur, die aus verjchiedenen Zeiten und Kreifen beritammt ; die 

” ſynoptiſchen Evangelien dagegen und die AG find die erfte für die chriftliche Gemeinde 
bejtimmte Buchung von Erlebnifien, Erinnerungen und Aufzeihnungen aus dem Wirken 
Jeſu un der apoftolifhen Zeit. Die ſelbſtgewiſſe Art, wie H. Ewald aus der ſynop— 
*— Überlieferung verſchieden orientierte vorfanonifche Uuellenjchriften ( Spruchſamm⸗ 
lungen, Buch der Höhen, poetiſche Stüde) freierte, beruht auf einer unſachlichen Über: 

35 tragung der am AT gejchulten Technik ber X Duellenfceidung auf das NT. Noch unficherer 
wird der Boden für die Quellenkritil, wenn er ohne äußere Kontrolinftanzen nur auf 
eine Analyſe fih ftügen kann, welche Brüche, Ungleichmäßigkeiten und Widerſprüche 
zum Ausgangspunkt des Retonftruktionsverfuchs macht. Die Forſchungen, die zur Frag: 
mentierung des 2 Ko oder des Phi geführt haben, die Quellen: und Interpolationskritik 

so der Apokalypſe geben dafür Beifpiele (III, 4). 

Die Prüfung des Verhältnifjes der biblifchen Vorftellungen und Begriffe zu ihrem 
urfprünglichem Sinne und der Verfuch, ihre Herkunft zu erklären, iſt durch die Fortſchritte 
der Religionswiſſenſchaft in den Vordergrund des Intereſſes gerüdt. Es fragt fi, find 
die leitenden Religionsvorftellungen original und in ihrem originalen Geifte erhalten, oder 

45 find fie übernommen? baben fie ſich in gleichem Begriffswerte behauptet, oder hat ſich dem 
alten Worte eine "neue Bedeutung untergefchoben ; ijt fein urfprünglicher Sinn abgewandelt 
und in eine frembartige Verbindung eingegangen? Auf Grund diefer Unterfuhungen ift 
die Gefamtanihauung von dem Weſen der atl. Religion und des mn. u ge 
winnen. Die bier anzumendende Methode ift die begriffägefchichtlihe. Dieje B > — 

50 trifft die Aufgabe wohl beſſer, wie die unbeſtimmte: „religionsgeſchichtliche — 
Sie zielt ab auf eine Ableitung der Begriffe und auf eine Entwerfung ihres Stamm— 
baums in allen Verzweigungen. Die Arbeit auf diefem Gebiet ift in den Anfängen. 
Bei der Ableitung der Begrife ift der Mißbrauch der Analogie und die Verallgemeine- 
rung unvollftändiger und einfeitiger Induktion zu vermeiden. Zufällige Abnlichkeiten 

55 ergeben noch feinen urfächlichen Zufammenhang. Gegenüber den Ableitungen der israe- 
litiſchen Religion aus präbiftoriichen Religionsformen bemerkt Wellbaufen (DLZ 1900, 
Sp. 1302): „Das was ſich Religionsmwiffenfchaft nennt, beſchränlt fi auf den Kultus und 
deſſen origines pudendae. Und wenn aud) die Entftehung des ganzen bebräifchen Kultus 
aus dem Heidentum zugeftanden werden muß, fo wird dadurch das Weſen der israeli— 

so tiſchen Religion doch nicht berührt, weil es nicht im Kultus liegt, wie die Propheten be: 


a 


1 


os 


1 


= 


Kritik, biblifche 137 


eugen.” Die präbiftorifchen Kultmotive, wie fie im Totemismus, Animismus und im 
— — aufgeſucht werden, geſtatten auch nicht einmal einen ſichern Schluß auf 
das urſpruͤngliche religiöfe Motiv, das doch in dem Zuge zur Verehrung des Übernatür— 
lichen, das den Menfchen auf feinen übertieriichen Urfprung meift, fich bethätigt. Sie 
juchen dasfelbe in dem jelbjtfüchtigen Triebe, die Geifter der Verftorbenen als Schugmädhte 5 
* gewinnen oder durch allerlei Zauber ſich befondere Vorteile zu ſichern. Aucd die Ab- 
eitungen des ntl. Begriffskreifes ftehen neuerdings im Zeichen der Prähiſtorik. Der Faktor 
des „Enthuſiasmus“ beeinträchtigt den Eindrud der rationalen und ethifchen Elemente, 
und die moniftiiche Entwidelungslehre übt ihren Einfluß auf die Verfuche, den „natürlichen 
Gang“ von ſchwärmeriſchen Erregungen und felbtfüchtigen Praktiken zu abgeflärten Über: 
seugungen — Loman erklärte demgemäß als das Alteſte und Echteſte in der 
evangeliſchen Überlieferung die Sagen von den wunderbaren Ereigniſſen beim Tode Jeſu, 
wie fie Mt berichtet. Die Bedeutung des Abendmahld fol aus gnoftifcheorientaliichen 
Überlieferungen verjtändlich werden, der Paraflet bei Jo foll mit afivriichen Göttergenea- 
logien zufammenbängen, die Selbftbezeihnung Jeſu als Menſchenſohn ein gnoftiicher Ein= 15 
trag in die Evangelien fein. Auch die Hypotheſen über den Urfprung der Religion aus 
Gewitterfurcht, aus Handelsverfehr, aus Perfonifitationen u. |. w. die Ableitung der Über: 
lieferungen aus der Etymologie (vgl. Grill, Erzväter der Menjchheit) wurden auf das AT 
angewandt. Am NT find fie nody nicht durchgeprobt worden. Aber dieſe Einfeitigkeiten, 
die Probleme fingieren, die nicht in den Stoffen liegen, dürfen den Bli nicht trüben für 20 
die Vertiefung der Erkenntnis, welche die allgemeine Religionsforſchung den biblischen 
Religionen bringt. Sie giebt der Begriffsgeichichte ihren univerfellen Untergrund und 
bietet ein beilfames Korreftiv gegen alles Nationalifieren, das gerade dem richtigen und 
vollen Berftändnis religiöfer Kebensäußerungen oft verhängnisvoll geworden iſt. Schon 
Herder Elagt über die „ausgefpülten Phrafen des NT“, in die eine Heine Auslegung „den 35 
ichlechteften Naturalismus, Soeinianismus und Epikurismus hülle“ ; er fordert, daß man 
religionsgefchichtlich erfafle, was ein Ausdrud mirflih bedeute. Er mill zeigen, „daß die 
Worte Erlöfung, Heiland, Chrift, Chriftus, Name, Priefter, Glaube, Sohn Gottes, König 
über die Engel, Wort, Lichtreih, Himmel felbft im heidniſchen Aberglauben und im Rebe: 
gebrauch, wo fich diefe Sprache herichreibt, mehr und etwas anderes bebeuteten, als es so 
jest Mode ift, fie bedeuten zu laſſen“ (Erläuterungen zum NT aus einer neu eröffneten 
morgenl. Quelle, Einlt.). Diefe Worte verfegen in der That mitten in die begriffsgefchicht- 
liche Arbeit der Gegenwart. Auch der Hinweis auf religiöfe Geheimtrabitionen, aus denen 
Beziehungen der Religionen und Ableitungen verfucht werben, belebt die alte und hiſtoriſch 
nicht wertloſe Hupotheje einer philosophia barbarica ober orientalis ala Inbegriff des ss 
gemeinjamen religiöfen Erbguts der Völker des Orients, an dem auch die Juden Teil 
batten und der Gnofticismus. Jatob Bruder (Histor. phil. I, 1) gab einen Überblid 
darüber, der allerdings nur zufammengeraffte Notizen und Abftraktionen enthält. Mos— 
beim benußte die Jdee und Herder hat fie jeiner „älteften Urkunde des Menſchengeſchlechts“ 
zu Grunde gelegt. Sie wird fich heute von neuem als fruchtbar erweiſen, wenn über 40 
dem Eifer für Ableitung der religiöfen Begriffe nicht der Sinn für die fchöpferifche Kraft 
und die unableitbare Eigenart der bibliihen Religionen fi) abjtumpft. Die Analogie 
wird nur dann fruchtbar angewandt, wenn fie dazu dient, die Begriffe „mit Neagentien“ 
zu erproben ; wie oft aber erbrüdt und verwilcht die falih ausgenügte Analogie die 
charakterijtiichen Züge des Bildes, das fie verdeutlichen wil. Wo nun eigentümliches 45 
Ichöpferifches religiöjes Leben ift, verfagt der Verſuch gefchichtlicher Ableitung. Auch gleich 
lautende Ausdrüde und Bilder erhalten auf anderem Boden und in anderem Zufammen- 
bange einen neuen Sinn. Oder gebt die Lehrerzählung von der Schöpfung auf in ihre 
religionsgefchichtlichen Analogien? Erhebt fie ſich nicht vielmehr über fie als die Offen: 
barung einer neuen Wahrheit ? 50 
Die höchſte und ſchwierigſte Aufgabe ift die Nefonftruktion des gefchichtlichen Prozeſſes, 
befjen Denkmäler die fritifierten Schriften find. Sie zwedt auf eine Geſamtanſchauung 
ab und ſucht aus den lüdenhaften Quellen den urjprünglihen Zufammenhang und aus 
den aneinandergereihten Nachrichten die urfprüngliche Entwidelung zu erkennen. Die 
Aufgabe ijt rein gejchichtlih. Ihre Löfung ift durch die Ergebnifje der Uuellenkritif bes 55 
dingt, die nicht nur den Wert der einzelnen Quelle, fondern auch das gegenfeitige Ver— 
hältnis der Quellen beftimmt bat. So gründet fie ſich auf Fundamente, deren Beichaffen- 
beit nicht in gleicher Weiſe zu objektiver Evidenz gebracht werben fann. Die Grade der 
Sicherheit der quellenkritiichen Ergebniffe find mannigfadh abgejtuft, — examinandi 
gradus fidei historicae! In dubiis suspendendus assensus. Der Trieb, Die co 


0 


138 Kritik, biblische 


Ueberlieferung befjer zu verſtehen und lebendiger zu geftalten, muß fich regen, wenn ber 
Kritiker fich nicht fühl bis ins Herz binan begnügt, die Lichter auszulöfchen und es den 
Augen überläßt, fih an das Dunkel zu gewöhnen; er wird ja aus dem Kritiker zum 
Baumeifter, — aber major lux non inferenda, quam historia in se habet. 

5 Wegen des rein gejchichtlichen Charakters der Arbeit ift der Verſuch einer Wieder: 
berjtellung der Gejchichte des Volkes Israel und der Gefchichte des Urchriftentums, mie 
fie aus dem NT und der mit ihm zufammenbängenden Yitteratur zu erheben ift, zu 
trennen. Über die Abgrenzung beider Gebiete enticheidet die Beurteilung des Werkes und 
der Perſon Jeſu. Sieht man in ihr den Abſchluß und Höhepunft der Entwidelung 

10 Israels, jo beginnt die Gejchichte des Urchrijtentums mit der Wirkſamkeit der Apoftel. 
Die dogmatifche Worausfegung für diefe Abgrenzung ift die Meinung, Jeſu geſchichtliche 
Erſcheinung aus feinem Zufammenbange mit dem jüdifchen Volke ableiten zu fönnen, 
wobei entweder auf die propbetiiche Neligion oder auf das Spätjudentum der Hauptton 
gelegt wird. Jeſus mwird „von rückwärts“ abgeleitet. Sieht man in Jeſu Erjcheinung 

15 dagegen einen Epochenpunkt in der religiöfen Entwidelung der Menſchheit und erfennt 
man, daß diefelbe ſich grundfäglih und unableitbar über die gejchichtliche Bedingtheit er: 
bebt, jo darf der Ausgang der atl. Gefchichte nicht in „dem großen Propheten von Na= 
zareth“ ra werden, fondern in dem Untergang der politiichen Selbitjtändigfeit der jü— 
dischen Nation. Auch diefe Betrachtung ift biftorifch, wenn anders L. Ranke ein Hiftorifer 

if. Im Hinblid auf Jeſu Merk fagt er: „das Menjchengefchledht bat feine Erinnerung, 
welche diefer nur von ferne zu vergleichen wäre”; im Hinblid auf Jeſu Perfon: „in dem 
Menichenfohn, Gottesjohn ... erſchien das ewige allgemeine Verhältnis Gottes zu der Welt, 
des Menſchen zu Gott“. 

Die Gefamtauffaffung der Gejchichte Jsraels hängt ab von der Beurteilung des Verhält— 

25 nifje der prophetifchen Litteratur zum Pentateuch. it die in dieſem gebuchte Geſetzgebung vor= 
propbetifch oder nachpropbetifch und nacheriliih? Seit Wellbaufens wirfjamer Durchführung 
der Grafichen Hypotheſe ift die letztere Anſicht in den Refonftruftionen allmählich vorherrichend 
geworden. In den chronologifhen Anfägen geben allerdings die Urteile weit auseinander. 
Auch in der Abſchätzung des geichichtlihen Quellenwerts des Pentateuhs ift Dies ber 

9 Fall. Die Frage, ob und mie der Überlieferung von den Patriarchen und von Mofe 
jelbjt eine biftoriiche Bedeutung zufomme oder nicht, bleibt heiß umitritten. Wird fie ver: 
neint, jo ift das Religiös-typiſche in den Heldengeftalten des AT vollitändig losgelöft von 
dem gejchichtlihen Mutterboden ; es iſt nicht Ausdeutung, fondern Eindeutung oder reine 
Erdichtung. Wird fie bejabt, jo find die geichichtlichen Anbaltspunfte in der Überlie- 

85 ferung aufzuweiſen, vermöge deren es ſich erklärt, dak Mofes als der größte Prophet 
—— 10) und David als der Mann nach dem Herzen Gottes (1Sa 13, 14) geprieſen 
wurde. 

Die Rekonſtruktion der ntl. Geſchichte fußt auf der Überzeugung, daß im NT brauch— 
bare biftorifche Quellen vorhanden find. Die neuere Wendung der holländifchen Kritik, die 

“o.nad Bruno Bauerd und Havets Vorgang Pierfon, Naber, Zoman u.a. inaugurierten, nad 
der iImNT Pfeudepigrapba meift aus dem 2. Jahrh. gefammelt feien, erledigt jeden Verſuch 
der Art vorweg als ausfichtslos. Erkennt man dagegen im NT Urkunden der apoftolijchen 
Zeit, jo gliedert fich die Arbeit in die Unterfuchungen über das Leben Jeſu und die Ge 
ichichte des apoftolifchen Zeitalters. Jene erprobt die Zuverläffigkeit und Gefchichtlichkeit 

45 der evangelifchen Überlieferung, indem fie ein Bild von dem Wirken und der Perjon Jeſu 
aus derjelben fchöpft. Wie dasjelbe ausfällt, hängt, was die Quellen anlangt, an ber 
Beurteilung des Verbältnifjes der Sunoptifer, des Jo und der Ghriftologie der Briefe. 
Kommt der Kritiker zu der Entfcheidung, es giebt feine eigene Johanneiſche Überlieferung, 
fondern was als folche erjcheint, find im Grunde nur Anleihen und Umformungen der 

5 Synoptiker, jo fehlt dem jobanneifchen Chriftusbilde das Zeugnis des Apoftels; das Typiſche 
der Selbftoffenbarung Chrifti verliert die fichere gefchichtliche Beziehung. Und findet er 
zwiſchen den Glaubensausfagen über die Perfon Jeſu, feinen Tod, feine Auferjtehung, 
welche die Duellpunfte find für die apoftolifche Würdigung Jeſu, und zwiſchen der Ueber: 
lieferung der Synoptiker einen unüberbrüdbaren Gegenſatz, jo muß er die Theologie der 

55 Apoftel und die Religion Jeſu voneinander trennen. Jene hätte das Evangelium Jeſu 
übermalt und feinen Schwerpunft verjchoben. Damit entjteht dann die Aufgabe, Das 
echte Evangelium Jeſu von der Apofteltheologie zu fondern. Die Ausfagen über Jeſu 
Sendung, jein einziges Verhältnis zum Vater im Himmel, müfjen entweder ald „pauliniſch 
interpoliert” gelten, oder Jeſus ift als Schwärmer aufzufaſſen, der nur im Senfeits lebte. 

co In diefer Alternative hat fid) in der That der Gegenſatz zugefpigt, den im Namen ber 


Kritik, bibliſche 139 


biftorifchen Wirklichkeit die kritiſche Bearbeitung des Werkes Yefu berausgearbeitet bat. 
Auf der einen Seite wird der Nachweis verfucht, daß alles, was in Lehre und Zeugnis 
Jeſu über der Linie des rein Menichlichen liegt, fpäterer Eintrag fei, — er fühlte fich durch— 
aus als Menſch unter Menſchen, ohne ein fpezifiiches Verhältnis zu Gott für ſich in An- 
fpruch zu nehmen; auf der anderen Seiten wird Jeſus als der Enthufiaft edelſter Yegierung 5 
geichildert, der ganz eingetaudht war in Geift und Sinn des Spätjubentums. Hier 
wird das „Chriftentum der Bergpredigt” im Gegenfage zu Jeſu prophbetiichen Außerungen 
als das cchte, ewige Evangelium herausgehoben, dort wird die Moral der Bergpredigt 
für Entbufiaftenmoral erflärt, die für die Sittlichfeit der chriftlichen Gegenwart nur bedingt 
brauchbar jei. Kür den Wandel der Zeiten ift e8 bezeichnend, daß diefe Abſchätzung Jeſu, 
die der früheren Generation als einfach ausgeichlofjen erfchien, jegt auch von theologiicher 
Seite als die wahrhaft biftorifche verteidigt wird. Jede andere Auffaflung ſei ar 
liches Kompromiß. Diefe Anfäge werden dur die Litterarfritif der Synoptifer und 
durch die Ableitung ifolierter Ausſagen und Bethätigungen des Selbitbetvußtjeins Jeſu 
aus religionsgefhichtlihen Analogien gededt. Der leere Platz aber in der ſynoptiſchen ı5 
Überlieferung, den fie ſchaffen, wird dur pſychologiſche Rekonſtruktionen der inneren Ent: 
widelung Jeſu ausgefüllt, die bisweilen nabe an die fentimentalen oder inbrünftigen Nai- 
vitäten des alten Nationalismus ftreifen. „Wer mag es feititellen, mas ung Jeſus geworden 
wäre, wenn er nicht fich hätte bineinreißen lafjen in die meffianifche Bervegung des Täu— 
fers“? Es ift erfichtlich, daß die Triebfräfte zu derartigen kritiſchen Rekonftruftionen nicht 20 
bloß in verſchiedenen Wertungen der Überlieferung, fondern in grumbjäglicher konträrer 
Auffaffung des Verhältnifjes von Menſch und Gott wurzeln. Sie zielen auf eine neue 
Religion ab, die nicht mehr das Chriſtentum ift. 

Für die Auffaffung der apoftolifchen Zeit ift die Beurteilung des Quellenwertes ber 
AG und ihres Verhältniffes zu den paulinischen Briefen maßgebend. Enthält jene eine ges 26 
ſchichtliche Überlieferung und find diefe fämtlidh oder zum Teile autbentifch, jo bilden die 
Grundlage für die Rekonſtruktion der Gefchichte die fich ergänzenden Mitteilungen beider, 
über die hinaus, falls die Echtheit der Heinen Paulinen und der Paftoralbriefe angenommen 
wird, nod einige vereinzelte Daten zu gewinnen find. Im belliten Lichte liegt dann bie 
Wirkſamkeit des Paulus als Heidenmifftonar, die Kunde jedoch von dem Judenchriſtentum so 
und jeiner Enttwidelung bleibt ebenſo unvollftändig und unficher wie die Überlieferung 
über die fatholifchen Briefe. Wie dann das Weſen und Wirken des Paulus jelbit auf: 
zufafien ift, das wird gegenwärtig weit auseinandergebend abgeſchätzt, wobei auch religions- 
geſchichtliche Analogien bisweilen fräftiger in Anja gebracht werden, als die Ausjagen 
der Briefe des Apofteld. Paulus, der weltfremde Enthufiaft — Paulus der Organifator ; 35 
Paulus, der mit phariſäiſchen Theologumena das Evangelium Jeſu belaftete, und Paulus, 
der den Juden ein Jude und den Hellenen ein Hellene ward — das find Gegenbilber, 
wie fie nicht frappierender fein fünnen. Inwieweit überhaupt der Faktor des Spät: 
judentums und des Hellenismus für die Entwidelung des Urchriftentums wirkſam geworden 
jei, darüber ift noch fein Einverftändnis erzielt worden. Der erjtere wird im allgemeinen 40 
einfeitig in den Vordergrund gerüdt. 

Die bier angedeuteten Gegenjäge der Auffaffung und der Ergebnifje beleuchten die 
Schwierigkeit einer Rekonſtruktion der bibliichen Geſchichte. Auch bier fteht die Arbeit 
noch in den Anfängen. Geficherte Ergebnifie giebt e8 bisher nur in den engen reifen 
der Schule, geficherte Frageftellungen nur da, mo über die religiöfen Prinzipienfragen 45 
Einheit erzielt ift. Ein wirklicher Fortichritt in diefer Arbeit fann nur dann erzielt werden, 
wenn der Kritiker über die Lüden der Quellen und über die fachliche Begründung feiner 
Hypotheſen ſich nicht binmwegtäufcht, und wenn er nicht vergißt, daß die Gefchichte, die er 
zu refonjtruieren unternimmt, die religiöfen Kräfte, die in der Geſchichte wirkſam find, 
nicht erjegen kann und fol. Der Kritifer, der die fubjektiven und objektiven Schranken so 
feiner Arbeit kennt, wird fich die Worte des Cicero aneignen: Ea, ut potero, expli- 
cabo, nec tamen ut Pythius Apollo, certa ut sint et fixa quae dixero, sed ut 
homuneulus unus e multis, probabilia conjectura secutus; ultra enim quo 
progredior, quam ut veri videam similia, non habeo. 

IV. Zur Geſchichte der Kritik. (Vol. A. Hermeneutif III. V.) 1. Die Ge: 55 
ſchichte der Kritik könnte an fich alles umfpannen, was mit fritifcher Arbeit an richtiger 
biftorifcher Einficht getvonnen ift, aljo die Geſchichte aller einzelnen Zweige der biblischen 
Wiſſenſchaften, ſowohl ihrer Hypotheſen ald auch ihrer Ergebnifje. Um bier eine be- 
ftimmtere Abgrenzung zu getvinnen, ift zwiſchen der biftoriichen Überficht über die Er- 
gebnifje, wie fie am angemefjenften die Geſchichte der Schriftauslegung bucht, und zwiſchen #0 


ph 


0 


140 Kritik, biblifche 


der Überficht über die Bedingungen und Anſätze, welche Anſtöße für eine neue kritifche Frage: 
ftellung geben, zu fcheiden. Mit der lebteren ift zugleich eine Charafteriftif der Methoden 
zu verbinden, die infolge neuer Frageſtellungen ſich ausbildeten, foweit dieſelbe eben in 
einen geſchichtlichen Überblid gehört. Dabei ift zu beachten, daß Kritif und Hermeneutif 
5 auch in der Gefchichte der Wiſſenſchaft ich gewiſſermaßen in der Arbeit ablöfen. Solange 
die Überlieferung als zuverläffig übernommen, gepflegt und verehrt wurde, blüht die Her: 
meneutif, Die Kritif erwacht und erftarkt in Uebergangszeiten, two das Überfommene in 
jeinem Werte zweifelhaft wird und die MWahrheitsliebe Rechenſchaft von jeiner wirklichen 
Beichaffenbeit fordert. Jede Epoche in der Entwidelung der Wiſſenſchaften fieht die 
10 Kritik bei der Arbeit, ſei's im Vorbereiten, fei'8 im Aufräumen und Umwerten. Am fräf: 
tigften, aber auch am einfeitigiten bethätigt fie jih im Kampfe entgegengejegter Welt: 
anjchauungen. Die Gegenwart ift ded Zeuge. | 
2. Die Väter der Kritik find die Hellenen. Kein anderes Voll des Altertums bat 
kritiſche Methoden ausgebildet, ſondern alle, die font ein geiftiges Erbgut befaßen, richteten 
15 ſich ausichließlich auf die Bewahrung desfelben; fie jammeln, zählen, vergleichen. Das Ge- 
dächtnis, aber nicht das Urteil führt das Scepter. Auch die jüdische Gelehrſamkeit macht 
feine Ausnahme. Die Mafora iſt doch nur in fehr bedingtem Sinne Tertkritif. Die 
eigentlichen Leiftungen liegen auf dem Gebiete der Hermeneutif. 
Aber allerdings auch die Kritik der Hellenen fteht im Dienfte der Hermeneutif, Homer 
20 war ihr eigentlich Fanonifcher Klaſſiker. In den homeriſchen Gedichten twiedg man das 
Vorbild nad für den vollfommenften Ausdruck aller menjchlichen Verhältniffe (Quintil. 
Inst. or. X 1, 46f.). Neben ihm jtellte Ariftarh und Ariſtophanes von Byzanz als 
poetarum judices ein Verzeichnis der Klaſſiker auf, die Vorbild jein follten (Quintil. 
X 1, 54: Ordo a grammatieis datus; Rhunken., Hist. erit. orat. Graec. 1778, 
35 S. XCIVf.). An Homer und außerdem an Plato hat fi die Kritik ausgebildet. Bei 
Homer, dem die größte Sorgfalt gewidmet wurde, unterfuchte man in eriter Yinie den 
Tert, stellte Unregelmäßigfeiten feit, nahm Umiftellungen vor und ſchied unechte Verſe 
aus. So erhielt man einen recenfierten und emenbierten Tert. War ber Zufammen 
bang nicht klar oder zeigten fich Widerfprüche, jo wurden fie markiert und durd Erklärung 
80 befeitigt (droplaı, Avosıs). Auch die oxavdala im Homer (vgl. A. Hermeneutif III 2), 
die bereit8 Plato fammelte (Rep. II, ©. 378—394), wurden hermeneutiſch behandelt. 
Die Hritil ging noch weiter. Wo die Überlieferung der Schriften unſicher war, wurde 
über die Echtheit oder Unechtheit verhandelt. Unter den gejammelten Schriften Platos 
ftellte man nicht wenige ald 160000 beifeite. Auch die Folge feiner Dialoge unterfuchte 
86 man; fie wurden in Gruppen zufammengeordnet. (Zur Homerkritik F. A. Wolf, Prole- 
gomena ad Homerum 1795, Lehrs, De Aristarchi studiis Homerieis', 1833; 
zu Plato, Diog. Laert. III, 56f. 61f. 65f). So ift die Frage nad der Integrität 
und der Authentie in der Kritit des Altertums fpruchreif. Am energifchiten wurde für die 
Heritellung der Integrität gearbeitet. Die Klagen über die Diaffeuaften (Bearbeiter, 
«0 interpolatores) des Homer find ebenfo lebhaft, wie die Klagen über die Diafkeuaften 
der Evangelien. Es bildete fich für die Tertkritif eine feite Methode aus. Umftritten 
blieben ftärfere Eingriffe, die zur Annahme von Athetefen und zu Ausfcheidungen führten. 
Der Zielpunft diefer Arbeiten war die Herftellung des Tertes in möglichſt volllommener 
Norm, bei der das äfthetifche Intereſſe den Ausichlag gab. Die beiten Stilmufter follten 
#5 in befter Faſſung vorliegen. Dagegen ließ man die Glaubwürdigkeit der al3 klaſſiſch an— 
gefehenen Schriften ununterfucdht. Ihr Wert jtand von vorneherein feſt. Ihre Bezeugung 
nahm man auf Treue und Glauben an. Es fehlt an jevem Verſuch, eine Theorie in 
*— Richtung auszubauen. Nur gelegentliche Zweifel werden laut, bleiben aber ohne 
olge. 
bo Manche Theologen haben es rundweg verneint, daß die patriſtiſche Zeit Kritik geübt 
habe. Das Urteil erſcheint auf den erſten Blick wahrhaft ſelbſtverleugnend vorurteilsfrei 
und „aufgeklärt“, iſt aber falſch. Wie die patriſtiſche Litteratur ſich in der Tendenz aus: 
bildete und orientierte, die Litteratur der Antike zu verdrängen, neue Klaſſiker an die Stelle 
der alten au jegen, eine neue Willenfchaft anzubauen, fo tft auch die Kritik des Hellenis- 
55 mus zur Erhaltung und Sicherung der neuen Klaffiker, d. h. der kanoniſchen Schriften des 
A und NT, übernommen und angewandt worden. Zwar bat diefe Aufgabe feinen hriftlichen 
Ariftarch gefunden, aber fie wurde als eine notwendige erfannt und mit den von der belle: 
niftifchen Philologie geſchmiedeten Werkzeugen zu löſen verſucht. Alerandria und Antiochia 
find die Hauptftätten, an denen die Theologen der patriftiichen Zeit Kritif üben lernten zum 
© Frommen des Schriftverftändnifjes, wie auch in den Kommentaren die übliche philologifche 


Kritik, biblische 141 


Methode, drooiaı zu ermitteln und Adoeıs zu geben, angewandt wird. Ähnlich eignete die 
altchriftliche Kunft ſich die antifen Philoſophentypen an und geftaltete dementſprechend die 
Tupen der Apoftel und Heiligen. Doc e8 darf nicht überjeben werden, daß die Fritijche 
Arbeit der Helleniften und der Kirchenväter unter verfchiedenen Geſichtspunkten fich voll» 
zieht. Für jene war das äftbetifche Interefje leitend, für dieſe das religiöfe. Jene wollten 6 
die Grundlage der geiftigen Bildung feitigen, diefe für die zuverläffige Überlieferung der 
Dffenbarungsurfunden, des Inbegriffs der göttlichen Weisheit, Vorforge treffen. Diejer Cha: 
rafter nämlich wurde den biblifchen Schriften ohne mweiteres als felbftverjtändlich zuerfannt, 
gerade fo wie Homer, der infpirierte Dichter, ald das Mujter volllommener Darftellung 
galt. Und wenn die belleniftifche Philologie eingeteilt wird in zö Öuoodmrxöov (Eoos), 10 
to drayvworızdv, 16 FEnyntxöv, To xorrıröv (Beder, Anecedota 736), jo würde Oris 
genes oder Theodor von Mopfueitia für die theologijche Arbeit dieſe Einteilung haben 
übernehmen fönnen. Ihre Leiftungen entiprachen derjelben. Auch bei ihnen dient die 
Kritik der Hermeneutif. 

Die Arbeit der Kirchenväter für die Tertkritif und ihre Anfäge zur Prüfung der In 15 
tegrität der biblifchen Schriften ift den Leiftungen der helleniftiihen Philologie nicht eben- 
bürtig.. Das große Unternehmen des Drigenes, der den verwirrten Tert der LXX 
methodiſch in Ordnung bringen wollte, blieb ein Torſo und brachte in der Folge mehr 
Vertvirrung als Klärung. Seine Technif war dabei die der alerandriniichen Philologen. 
Durch kritiſche Zeihen am Rande des Tertes werden die Urteile über den Sachſtand 20 
firiert, durch Ößekoi, doreoioxo: u. a. Wie lange diefe Überlieferung fich erhielt, beweift 
die Notiz des Iſidor (Orig. I, 20): Obelus apponitur verbis aut sententiis super- 
flue iteratis. Für das NT ift troß aller Klagen über willkürliche Eingriffe der Dia— 
jfeuaften (I, 3) eine durchgreifende dusodwors nicht durchgeführt worden. Zwar von dioo- 
doür iſt öfter die Nede, aber in dem üblen Sinne willfürlicher und tendenziöfer Abände: 25 
rung, — die rölun twaw uoydmoa rijs ÖioodoWoens av yoapousva» (Orig. in 
Mt XV, 14), wie die dioodmwaeıs, die Tatian in ftiliftiichen Glättungen an den Briefen 
des Paulus vornabm (Euseb. H. E. IV, 29, 6), oder welche die Monarchianer fich erlaubten 
(Euseb. H. E. V, 28, 15ff.) Was von den Necenfionen des Yucian und Heſychius 
zu balten ift, über die Hieronymus jo abſchätzig urteilt, bleibt ungewiß. Auch des Hiero— go 
nymus Bemühungen um einen befjeren Vulgatatert ſchufen für die Tertkritif ſelbſt feinen 
Wandel. Anders verhält es fih in der Kritik der Überlieferung des ntl. Kanone. Hier find 
die Kirchenväter den alerandrinifchen Pbilologen ebenbürtig. Während nämlich der atl. 
Kanon, wie die LXX ihn darbot — der hebräifche Kanon ward nicht Gegenjtand bejon= 
derer Unterjuhung —, als in feinem Beſtande gefichert galt, wurde die Kanonicität ber 35 
ntl. Schriften jorgfältig geprüft. Die Kirchengefchichte des Eufebius giebt von den Ver: 
bandlungen und ihren Motiven ein greifbares Bild, das die fonftigen Nachrichten bejtätigt 
und bereichert (Heinrici, Beiträge I, ©. 57f.). Sowohl die Frage nach der Herkunft und 
dem öffentlichen Gebraud der Schriften, als auch die Frage nadı Echtheit und Unechtheit 
wird erwogen. Die Gradunterjchtede der Ergebnifje werden EHaffifiziert. Dabei dient die so 
Terminologie der belleniftiichen Philologen auch den Kirchenvätern. Wie bei der Gewin— 
nung ber Ergebnijje verfahren wurde, zeigt die Kritif, die Dionvfios von Alerandria an 
der Apofalypje übte (Euseb. H. E. VII, 25). Auf Grund innerer Gründe gelangt er 
zu dem Schluß, daß diefe Schrift dem Apojtel Johannes abzujprechen fei. Ausgebend von 
der unbejtrittenen Annahme der Echtheit des Evangeliums Yo beleuchtet er die verfchiedene 45 
Weife, wie das Evangelium und die Apolalypſe ſich einführt, den abweichenden Charafter 
der Gedanken, Ausdrüde und des Stils, den Mangel jeglicher Beziehung der übrigen 
Schriften des Jo auf die Apf, er übt Sprachkritif und Kritif aus den Analogien. Nicht 
Machtſprüche der kirchlichen Autorität alfo entichieden über die Kanonicität. Erft feit dem 
4. Jahrhundert find die fchwebenden Verhandlungen, die nach Beichaffenbeit der Über: so 
lieferung durch fachliche Gründe nicht erledigt werden fonnten, durch Synodalbeichlüffe und 
Defrete zum Schweigen gebracht. Dieje fallen in eine Zeit, in der die byzantiniſche Ges 
lehrſamkeit die Führung übernommen hatte, die den Schulbetrieb durch Kompilieren und Er: 
cerpieren aufrecht erhielt, ohne fich um Eeitifche Fragen anders als gelegentlich zu kümmern. 
Und auch im Abendlande war es nicht anders, wo die Klofterjchulen die Traditionen der 56 
alten Kirche in pietätvoller Beſchränkung und Beſchränktheit fortpflanzten. 

3. Mit der Reformation erwachte von neuem die biblifche Kritik, nachdem der Huma— 
nismus dazu den Boden bereitet hatte. Sie beivegt ſich zunächſt innerhalb der Grenzen 
der patrijtijchen Kritil. Wie dem Humanismus: die wiederentdeckte klaſſiſche Yitteratur ges 
wiſſermaßen als kanoniſch galt, jo war den Neformatoren die Bibel das Wort Gottes. co 


142 Kritik, biblische 


Aber wenn fie auch „die Schrift” nicht Fritifierten, jo nahmen fie die Aufgabe der Wertung 
der Schriften, der einzelnen Bejtandteile des Kanons, eben an dem Punfte auf, bis zu 
dem fie etwa Eufebius geführt hatte. Sie erkennen Wertunterfchiede an und fondern die 
Schriften in Klaſſen. Ganz wie in der alten Kirche wird die Frage nad) der Inſpiration 
5 der Bibel nicht weiter erörtert; diefe gilt als felbjtverftändlid. Durchſchlagende Motive 
für die Wertung geben aber nicht geſchichtliche Gründe, fondern das Bedürfnis der Seelen- 
nahrung. Mit welcher Freiheit fürt fich - Yuther Fraft feiner Glaubensgewißheit feinen 
Kanon aus den kanoniſchen Schriften! Für den Thatbejtand ift es bedeutfam, daß er 
auf diefem fubjeftiven Wege zu Wertungen fommt, die den bon Eufebius berichteten faſt 
10 vollftändig entiprechen. 

Beitimmtere Formen und Ziele erhielt die Kritik jeit den Verſuchen einer dogmati: 
hen Firierung der evangelijhen SKirchenlehre. Die Ausbildung der altproteitantiichen 
Inſpirationslehre wollte zum Geſetz erheben, was bis dahin fchlichte religiöfe Vorausjegung 
war. Sie wollte damit einen Wall aufrichten gegen die fatholifchen Angriffe auf das 

15 evangeliiche Schriftprinzip und ſchmiedete damit zugleich eine Feſſel für die freie Bewegung 
der theologischen Wiſſenſchaft. Der ganze Jammer einer Apologetif auf alle Fälle und 
einer Harmoniftit mit Beichwichtigungen und Zmwangsmitteln war die Folge davon, jobald 
die unfachlicd formulierte Autorität mit der Wucht der Thatfachen in Konflift fam. Und 
das mußte geſchehen. An dem Tertbeitand des NT erwachte das kritiſche Gewiſſen. Das 

20 Dogma von der Wortinfpiration hatte den übelberatenen textus receptus — jo war er 
auf Grund einer Reklamephraſe des Verlegers Elzevir genannt worden — gemwiljermaßen, 
wenn auch unausgejprochen, fanonifiert. Auch mit dem Texte der Mafora, bis auf die 
Vokalzeichen bin, wurde dies verfucht. Sowie man aber einen tertkritiichen Apparat zu 
fammeln begann und die Abweichungen in der Tertüberlieferung zufammenftellte und ord— 

35 nete, da fonnte der Sab nicht mehr mit guten Gründen aufrecht erhalten werden, daß 
der bl. Geift auch die irrtumsfreie Gejtalt der biblifchen Terte verbürge. 

Aber auch das dogmatifche Urteil über den Inhalt der Schrift, über feine perspi- 
cuitas et suffieientia, jcheiterte an den Thatſachen. Die Gegenſätze der Auslegung, in 
denen Sekten und Rechtgläubige ſich befämpften, die fleißige Sammlung der Nachrichten 

80 zur Gejchichte des Kanons, die durch die Kortichritte der Erkenntnis des Altertums geflärte 
geichichtliche Auffaſſung, kurz alles was Männer wie Hugo Grotius, Richard Simon und 
alle, die ihnen folgten, für das geſchichtliche Schriftveritändnis geleijtet haben, erjchütterte 
langjam aber unausweichlih die Grundlage des altprotejftantiichen Inſpirationsdogmas. 
Ward es nicht Forrigiert, jo mußte es zum Bruch kommen zwiſchen der kirchlichen Theo: 

85 logie und der wiſſenſchaftlichen Kritif, zu einem Bruch, der zwar verjchleiert, aber nicht 
geheilt werden konnte. 

In diefem Gegenjaß hat ſich die bibliiche Kritik entwickelt und durchgeſetzt. Mebr 
und mehr wurde fie eine antidogmatifche, indem fie nicht fpürte, daß fie jelbft von anti: 
firchlihen dogmatifchen Borausfegungen geleitet ward. Denn aud die antidogmatifche 

wo Kritit ift bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, was Werturteile und die Überzeugung 
bejtimmenden Ergebniffe anlangt, dogmatisch gebunden. Ihr Klaſſiker ift Spinoza, der 
in feinem tractatus theologieo-politieus (1670) die Aufgabe in der für die Folge maß: 
gebenden Weiſe formulierte. Weder der Skepticismus des 17. Jahrhunderts, noch der 
Deismus und der Nationalismus des 18. haben an feiner Frageſtellung etwas geändert; 

45 nur den Ton der Kritik änderten fie, und zwar nicht zum Vorteil der Sache. Spinoza 
en eine ergreifende Schilderung des geiftigen Notſtandes, den die dogmatiſch erftarrte 

beologie hervorgerufen hat. Er will aus der Bibel ein undogmatifches Chriftentum ges 
innen, und zwar durch Kritik der Überlieferung. Dies Chriftentum fol in feinem Unter: 
ſchiede von der Philoſophie als praktiſche Lebenslehre (obedientia) veritanden werden. 
so Was darüber hinausgeht, wird durch den Verſuch befeitigt, es als zeitgefchichtlih bedingt 
oder ald dem Faſſungsvermögen niedrig ftehender Einficht angepaßt zu erflären. Nament: 
lich auf die Befeitigung der Wunder richtet fich diefe Kritik. Ihr Ergebnis iſt aber nicht 
das Schleiermachers, daß der Religion ihre unabhängige Provinz im Geiſtesleben ange- 
tiefen wird, jondern die Formel: die Religion darf der Vernunft nicht widerſprechen. 

55 Diefer Sat ward das Dogma der antikirchlichen Bibelkritik. Der Gegenfag vor Vernunft 
und Offenbarung trat heraus. Die Entwidelung der Bibelfritif ift von diefem Gegenjaße 
bejtimmt, der in den verjchiedenartigjten Abtönungen fie durchdringt, ohne zum klaren 
Austrag kommen zu können. 

Es find verfehlungene Linien und fich freuzende Intereſſen, in denen im Laufe des 

60 17. Jahrhunderts die Entwidelung der Kritif in immer lebhafteren Verhandlungen und 


Steitif, bibliſche 143 


mit dem Aufwande ſich immer weiter ausdehnender Gelehrfamfeit vollzieht. Sie febte 
ein mit der Tert: und Konjefturalfritif und erweiterte fi auf die Kritif des Kanons und 
des Inhalts der biblifchen Bücher, wobei im Kampfe der Ortbodorie mit dem Pietismus 
und der Aufklärung allmählich die Erkenntnis aufleudhtete, daß Religion etwas anders ſei 
als Theologie. Bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts reicht diefe Übergangsperiode, in 56 
ber ſich der Widerftreit zwiſchen der Theologie und der „weltlichen” Wiſſenſchaft ausbildete, 
ohne daß die zu Grunde liegenden Prinzipienfragen enticheidend erledigt wurden. 

Die eriten Verfuche, eine kritifche Methode auszubauen, übten ſich an den römifchen 
Klaſſikern und lehrten die Kunſt des Emendierens. F. Nobortellus veröffentlichte in 
Padua 1557 De arte sive ratione eorrigendi antiquorum libros disputatio, Sein 10 
Biel ift, seriptores pristino nitori et elegantiae reddere. In flüchtigen Zügen han— 
delt er von dem Charafter der Handfchriften, von Abbreviaturen, Verfegung von Buchitaben. 
Als Fehlerquellen giebt er an die additio, ablatio, transpositio, extensio, con- 
tractio, distinctio, copulatio, mutatio. Feinfinniger und eindringender twar die gleiche 
zeitig erjcheinende Schrift des H. Stephanus, Castigatio in M. T. Ciceronis locos 15 
quam plurimos, deren Unterfuhung de origine mendorum dem 2. Gappellus in 
feinen tertfritijchen Arbeiten Antrieb und Vorbild abgab. Casp. Scioppius, De arte 
eritica et praecipue de altera ejus parte emendatrice (1597), verfolgt eine kon— 
jervative Tendenz. Er richtet fich gegen Gelehrte, qui temeritate et plus quam ju- 
venili audacia, nullis omnino libris veteribus adjuti, passim in omnes scrip- » 
tores grassati sunt. Die Handjchriften jeien zuerjt zu unterfuchen, Emendationen aus 
den Handſchriften und durch Konjektur feien auseinander zu halten. Des H. Valefius 
Schrift De arte eritica blieb unvollendet (zulegt ediert von Burmann 1745); mas vor: 
banden iſt, behandelt die Gejchichte der Kritit. Zufammenfafend und die Kritif der Klaj- 
ſiker und der Bibel verbindend ift das Werk von ob. Glericus Ars eritica, in qua 2 
ad studia linguarum Latinae, Graecae et Hebraicae via munitur veterumque 
emendandorum et spuriorum a genuinis dignoscendorum ratio traditur (3 Bde, 
1697. * 1730). Mit zahlreichen gut gewählten Beifpielen erläutert er die von ibm auf: 
geftellten Regeln, die zum Teil trefflih formuliert find. Aber audy bei ihm, mie bei 
feinen Vorgängern ſteht die Kritik noch ganz im Dienfte der Hermeneutif, obwohl Anfäte so 
zur Erfafjung ihrer jelbjtftändigen Bedeutung fich finden. it Clericus doch der erfte, der 
die Einficht ausfpricht, daß der Kanon eine Geichichte habe. — Die tbeoretiichen Anregungen 
diefer Schriften find für die Bibelkritif in Werfen verarbeitet, die tertfritifches und hiſto— 
riiches Material zur Schriftauslegung und Schriftbeurteilung aggregatmäßig und weit— 
ſchichtig zufammenftellten. Unter ihnen ragten die Criticae sacrae des X. Gappellus 35 
(1634), des U. Pfeiffer (1680) und B. Carpzow (1728, 2 Bde) hervor, die grundjäglich 
mit berjchieden jtarfer Betonung die unantajtbare Autorität der bl. Schrift aufrecht er: 
halten, — die Aufgabe der „heiligen“ Kritik jei, dextre judicare de sublimi sacrae 
sceripturae origine, irrefragabili auctoritate, intemerata perfectione, jagt Garpzow. 
Wenn aber einige unter ihnen, wie 2. Gappellus ſich Konjefturen im maforetifchem Terte 40 
geitatten, jo erregt das nun ebenjo den Zorn der Orthodoren, die eben dieſen Tert für 
getwifjermaßen unantaftbar erklärten, wie das dem Laurentius Valla und Erasmus gegen- 
über einſt die Verfechter der unantaftbaren Autorität der Vulgata verjucht hatten. 
Noch Valdenaer fand es nötig, wider die tertfritifche Orthodorie eine wertvolle Nede zu 
balten: De ceritica emendatrice in libris sacris a litteratoribus quos vocant non 4 
adhibenda (Hemsterhusii et Valck. orationes 1784 ©. 301), — Die Unterlage 
für atl. Tert: und Konjekturalfritif batte der Dratorianer J. Morinus in den Exer- 
citationes biblicae de Hebraei Graecique textus sinceritate ete. (Paris 1633) 
zugerichtet, der die LXX als aus reineren Quellen jtammend dem maforetischen Terte 
gegenüberftellt. Diefe Wertung wurde durch den Hinweis auf die unfichere Tertüberliefe: so 
rung der LXX namentlich von jeiten proteitantifcher Forſcher heftig beftritten, Dem NT 
gegenüber war die Kritik zurüdbaltender. Bejonders Mill (1707) und Wetjtein (1751. 
1752), deſſen wertvolle Prolegomena (ſchon 1730 veröffentlicht) für die Schidjale des 
Tertes Nachrichten aus der patriftiichen Yitteratur zufammentrugen, jammelten einen text» 
fritifchen Apparat in größerem Umfange; Bengel bat als der erſte es gewagt, den textus 55 
receptus zu ändern, indem er die Handjchriften nach ihrem Werte zu ſchätzen und zu 
gruppieren unternahm (1734). Des großen R. Bentley Abficht, eine neue Recenſion des 
griechifchen Tertes und der Vulgata zu liefern (1720 erſchien eine Probe), jcheiterte an 
dem Widerftand der Theologen. Er wollte den Cod. A zu Grunde legen und die 
verbefjerte Bulgata. Sein Programın wurde um ein Jahrhundert jpäter im we— 60 


144 Kritik, bibliſche 


jentlihen von C. Lachmann aufgenommen und wirkt fort. (Das Nähere im Artikel 
Bibeltert ©. 755 ff.) 
Auch in der Methode der Duellenkritit war Bentleys Nachweis der Unechtheit von 
den Briefen des Phalaris grundlegend. Für die Bibel blieb es bei vereinzelten Verſuchen, 
5 die meift auf mehr oder minder begründete Vermutungen ausliefen. Namentlih in den 
Kreifen der Arminianer, die meift mit guter jprachlicher und hiftorifcher Gelehrſamkeit aus- 
gejtattet waren, und der dogmatifch erregten Socinianer fehlte e8 an foldyen nidt. Das 
Wertvollfte davon enthalten die Kommentare des H. Grotius zum NT, der 5. B. die 
Umjtellung der beiden Theflalonicherbriefe vorſchlägt. Einjam fteht in ihrer Zeit die erſte 
ıo an der Gen durchgeführte Quellenſcheidung des franzöfifchen Arztes Jean Aftruc (Conjee- 
tures sur les m&@moires originaux, dont il parait que Moyse s’est servi pour 
composer le livre de la Genöse 1753). Den Stand der hiſtoriſchen Kritif bis ins 
18. Jahrh. kennzeichnet der heftige Streit, den Spinozas tractatus theologieo-politieus an- 
fachte, und die freien Phantaſien über den Urfprung des atl. Kanons, in denen dıe orthodoren 
16 Theologen mit Männern wie R. Simon tetteiferten. Im 18. Jahrh. fteigerte fich die anti— 
dogmatische Kritik zu immer fchärferem Gegenſatze. Die Verfuche zum Erſatz der traditionellen 
Anihauungen find dürftig. Der engliihe Deismus griff plump, mit pharifäifcher Zu— 
dringlichfeit namentlich die Gefchichtlichkeit der alt. Schriften an (z. B. 3. Toland, Adesi- 
daemon et origines Judaicae 1709). Der Sfepticismus (Bayle) freute fih an dem 
20 Nachweis der verjchiedenen Urteile über den Gehalt der Bibel, die ſich gegenjeitig auf: 
hoben, und mündete aus in frivole Verachtung der pofitiven Religionen (Voltaire :c.). 
Der Nationalismus, deſſen Hauptführer in Deutichland der unftäte Edelmann war (Mofes 
mit aufgededtem Angefiht 1740), fuchte in dreifter Zuverficht im Vertrauen auf die uns 
mwiderjtehliche Kraft des gefunden Menjchenverftandes zu beweiſen, daß es in der Gejchichte 
25 feine Nätjel giebt, fondern alles auf jeinen rationellen Gang zurüdgeführt werden kann. 
Eine tiefere, die Sache bereicherende Bewegung bewirkte an der Neige des Jahrhunderts 
die Veröffentlichung der „Wolfenbütteler Fragmente” und der ſich daran fnüpfende Streit 
wiſchen Yeifing und Götze. Gegen die maßloſe Kritik des englifchen Deismus richtete 
fh das wertvolle Sammelwerk Lardners (Colleetion of the ancient judish and 
so heathen testimonies to the thuth of the christian religion, deutſch von Bruhn 
und Heilmann 1750. 51, 5 Bde), Das wiſſenſchaftliche Gleichgewicht fuchten durch 
energiiche ich emancipierende Sachkritik vor anderen herzuftellen 3. D. Michaelis und der 
echte Repräfentant der Übergangsperiode 3. S. Semler. 
4. Die Epoche der Fritifchen Arbeit, in der wir ftehen, beginnt mit dem Ausgang 
85 des 18. Jahrhunderts. Sie fegt die grundfägliche Anerkennung einer rein von der Sache 
geleiteten undogmatifchen Kritik durch und jtellt die Aufgabe einer Rekonftruftion der ur— 
ſprünglichen Beichaffenheit und des wirklichen Verlaufs aus den gegebenen Quellen. Aber 
allerdings, der Gegenfag von Theorie und Praris ift mit der Anerkennung der richtigen 
Grundfäge noch nicht ausgeglichen. Dies hängt zufammen mit den unficheren Bejtim- 
«0 mungen des Weſens der Religion. Bei den Verfuchen, fie abzuleiten, wirkt noch immer 
troß Kant und Schleiermacdher die alte Meinung nad), fie jei modus et ratio Deum 
cognoscendi et colendi. Daher wird fie teild der Philoſophie unterworfen (die von 
Hegel beftimmte Kritik), teild vom Standpunkte der „naturwifjenfchaftlihen Methode” mit 
Angitgefühlen, wie fie die mangelnde Naturerfenntnis erzeugt, und den plumpen ober 
45 raffinierten Bejchwichtigungsverfuchen derjelben gleichgefegt, woher fie in das Gebiet ber 
illuffionären Suggeſtion vertviejen werden müßte. Und mit welcher Kurzfichtigfeit wird 
dabei von „naturwifjenfchaftliher Methode” geſprochen! Die Methoden der Naturmifien- 
ſchaft find jehr verfchiedenartig, und Natur und Geſchichte find zweierlei. Mit der Bes 
ftimmung des Weſens der Religion aber hängt jeder Verſuch, das Weſen der biblifchen 
60 Religionen richtig zu beftimmen, organisch zufammen (I, 4. II, 1. III, 4. 5). 
Abgefehen von der, grumdfäglichen Anerkennung des Rechts einer undogmatijchen 
Kritik unterfcheidet fih die neue Zeit von ihren Vorbereitungsftadien durch virtuofe 
Ausbildung der Fritiihen Methoden und ihren fombinierten Gebrauch. Die Kritik 
bat von der Pſychologie, der Sprachwiſſenſchaft, der Xitteraturfunde und der Ge 
65 Schichte überhaupt die Mittel ſich formen zu lafjen, die ein ſachgemäßes Urteil zu fällen 
im ftande find. Ihre Wendepunkte werden bewirkt durch die Einſicht, daß Diele 
Mittel auf einzelnen Gebieten und in bejtimmter Richtung einfeitig angewandt murben. 
Damit tritt ein Rückſchlag ein, der die Sache fürdert. Auch bier liefert die Ent 
widelung der philologifchen Kritif ein Gegenbild. Gegen das Auswucern der Kon— 
eo jefturalkritil, die fih ın der Freude, die überlieferten Terte zu bemefjen an den feit- 


Kritik, biblifche 145 


geftellten Stilgefeßen der einzelnen Litteraturgattungen (3. Beder 3. B.), immer ſubjekti— 
viſtiſchere Eingriffe erlaubte, erfolgte als Rückſchlag die Forderung urkundlich begründeter 
Tertrecenfionen, wobei wiederum die Gefahr nicht immer vermieden wurde, mit gleich: 
gültigen und zufälligen Abweichungen den tertkritiichen Apparat zu belaften. Gegen das 
Uebergreifen der Interpolationskritik, die in Ausichaltungen und Umitellungen aud die 5 
fühnfte Homerkritik des Hellenismus weit zurüdließ, indem fie nach logischen und äjthe- 
tiſchen Geſichtspunkten analyfierte und bisweilen faft Umbdichtungen der Ueberlieferung 
vornahm (3.B. 8. Lehre, Q. Horatius Flaccus mit vorzugsweifer Nüdficht auf die un— 
echten Stellen und Gedichte, 1869), erfolgte als Rückſchlag der Nachweis, daß ſolche all: 
wiſſende Umformungen fremdes Maß gebrauchten, daß bier die alten Autoren behandelt 10 
würden, als hätten fie nicht für ihre Zeit, fondern für den philologifchen Scharfſinn der 
Gegenwart gefchrieben. Die Einfeitigfeiten der Litterarfritif werden durch die lebens— 
vollere Erfafjung der Urfprungsverhältnifje der Litteratur und durch die vertieftere Erfennt- 
nis der Bedingungen litterarijchen Erzeugens zurüdgedämmt. Auch die blendende Kraft 
der Nefonftruftionsverfuche der Geichichte auf Grund philoſophiſcher Prämiſſen bat nicht ı5 
Stich gehalten. Die Marime, daß die Wirklichkeit und die Berichte über die wirklichen 
Vorgänge ſich widerſtreben und Tradition eigentlich Fiktion fei, daß die Überlieferung 
erjt aufgelöft werden müfje, um eine erneute Erkenntnis und MWiederherftellung der urfprüng- 
lichen Wirklichkeit zu ermöglichen, ift erledigt durch die wachſende Einſicht in die fompli- 
zierte Pathologie und die bunten Mifhungsverhältniffe aller Überlieferung. Wie groß 20 
ft der Abſtand zwifchen der unkritifchen Kritik, die Strauß mit feinen Ableitungen am 
Leben Jeſu vomahm, und der Baurjchen Rekonſtruktion des Urchriftentums mit den 
Mitteln der Tendenzkritik einerjeits, andererfeitö der litterargefchichtlichen Fundierung des 
Lebens Jeſu und der traditionsfreundlichen Wendung, die vor anderen durh A. Ritſchls 
a der Tübinger Gejchichtsfonftruftion und A. Hamads erfolgreiche Arbeit veran: : 
laßt ift. 

Die gejchichtlichen Gefichtspunkte, welche in ihrer Durchführung zur umfafjenden Neu: 
begründung der Kritik geführt haben, find in den Anregungen Herders zuerft ausgeiprochen. 
Hinter Herder aber jteht der tieffinnige und dunkle Meifter des Aphorismus J. G. Hamann. 
Ihm erichloß fich das Verſtändnis der Gefchichte und der Bedingungen einer religiöfen Ent: 30 
widelung (III, 6). Für die ausgereifte fritiiche Methode gab die Formulierung Schleier: 
macher, mit dem die philologifchen Theoretifer parallel gehen. Für die ftreng tiflenjchaft- 
lih geführte Unterfuhung der biftorifhen Probleme des atl. und ntl. Schrifttums brachte 
die neuen Geſichtspunkte zuerft 3. ©. Eichhorn (+ 1827) in Anwendung. Er gab den geift- 
vollen Durchbliden Herders die fachliche Ergänzung und den kritiſchen Unterbau, nicht ohne 
ſich ſelbſt in überfühne Hypotheſen zu verlieren. Sein Stichwort ift „böhere Kritif”. „Kein 
alter Schriftjteller irgend einer Nation bat die Zeit überlebt, ohne daß mancherlei an ſei— 
nem Terte geändert oder Zuſätze im denfelben eingejchaltet wären.“ „Die wenigſten 
Schriften famen in der Form, in der wir fie jet befigen, aus der Hand ihrer Verfaſſer.“ 
In Anleitung diefer Gefichtspunfte unternahm er eine „Kompoſitionskritik“ ſowohl der 40 
atl. Schriften wie der ſynoptiſchen Evangelien (Urevangeliumshypothefe), die in ihren Er: 
— ſich nicht bewährten, aber für die weiteren Unterſuchungen überall fruchtbare An— 


— 
ur 


36 


— 


töße gaben. Was er nicht erreichte, war der Entwurf einer einleuchtenden —— 
anſchauung, wie ſie Herder in kühnen Durchblicken ahnen ließ, und wie ſie der folgenden 
Generation die Hegelſche Entwickelungslehre vermittelte. Ihr verdankt D. F. Strauß die #5 
verblüffende Einfachheit feiner rein intelleftualiftiihen Methode, den geichichtlichen Gehalt 
der Evangelien, ohne fich weiter um Quellenkritif zu kümmern, in mythiſche Dichtungen 
umzufegen; bon ihr erhält Bruno Bauer den Anjtoß zu feiner Relonſtruktion des echten 
Urchriſtentums aus Philo, Seneca und der griechiſch-römiſchen Popularphiloſophie über: 
baupt; ihr entlehnt C. F. Baur das Schema für den Aufweis der urchriftlichen Entwicke- 50 
lung, die in dem urjprünglichen „Anfichjein”, dem Streit und der Ausgleichung firchen- 
politifcher Gegenfäge (III, 6) verlaufe. Aber Baur wußte allerdings tiefer zu gründen, 
als B. Bauer und D. F. Strauß. Durch eindringende Litterarfritif erwarb er Kir jeine 
Ergebnifje einen fachlichen Untergrund. Und eben in diefem Stüd feiner großen Lebens: 
arbeit liegt ihre Fruchtbarkeit. Hier bildete er Schule und ſchrieb auch feinen Gegnern die 
Methode vor. Der Einfluß der Hegelichen Philoſophie machte ſich auch in der Kritik bes 
ATS geltend. Vatke in feiner „Religion des ATS“ (1835) übte „ſpekulative“ Kritik mit 
den Mitteln der Yitterarkritif. Auert wenig beachtet, ja um des philofophijchen Ein— 
ſchlags willen unterjchäßt, haben Vatkes Ergebniffe im Fortgang der litterarifchen Bear: 
beitung des ATS vielfache Beiftimmung und Erweiterung gefunden (Neuß, Graf, Wells co 
Real-Encyllopäble für Theologie und irche. 3. U. XI. 10 


& 


# 


146 Kritik, biblische Krüdener 


haufen), jo daß zur Zeit die Quellenkritik Ewald3 und Dillmanns, die zu entgegengefeten 
Abſchätzungen Fam, zur Seite gedrängt ift. Das Gleichgewicht in den Gegenfägen ber atl. 
Kritit zu erhalten, blieb A. Kuenen in wertvollen Arbeiten nicht ohne Erfolg bemüht. 
Neben ber Litterarkritit mehren fich neuerdings die Verſuche religionsgefchichtlicher Ableitung, 

5 ei die — Schöpfung und Chaos (1895), auch einen methodiſchen Unterbau zu 
geben verſucht. 

Wie in der Fortarbeit der Schwerpunkt der Bibelkritik ſich verändert hat, beleuchten 
am deutlichſten die Bibellexika. Tellers Wörterbuch des NT3 (* 1805) ſteht auf der Höhe 
der rationaliftiichen Auslaugung des Schriftgehalts; das biblifhe Handmwörterbuh von 

10 G. B. Winer (2 Bde * 1847), das ſich durch eingehende Berüdfichtigung der Gejchichte 
der Forſchung auszeichnet, entfpricht in feiner objektiven Gefamthaltung der fachlich gebun- 
denen kritiſchen Stepfis de Wette, Das Bibellerifon von Schentel (1869—75, 5 Bbe), 
das nad einem Menfchenalter erſchien, ftand unter der Direktive der Tübinger Schule. 
hm folgte das Handwörterbuch des bibliihen Altertums von Riehm (1875 f., 2 Bde, 

15 2. A. von Baethgen 1897 f.), das Hypotheſen möglichſt ausſchloß und in den atl. Artikeln 
auf die Religionsgefchichte reichlicher Bezug nahm. Verwandt in den Grundfäßen ift das 
jeit 1898 unter Leitung von J. Haftings erjcheinende Dietionary of the Bible. Auf 
dem fortgejchrittenften Standpunkte der Kritif hält fich die Encyclopaedia Biblica, die 
Cheime und Sutherland Black feit 1899 herauszugeben begonnen haben. Wellhaufen 

20 charakterifiert die darin befolgte Methode ald Emendation und Sektion der atl. Überliefe— 
rung, „nötigenfall3 verbunden mit Weisfagung aus den Eingeweiden”. Den religions- 
geſchichtlichen Ableitungen, die prähiftorische Quellpunkte für die Ericheinungen des religiöfen 
Lebens fuchen und fi an dem Aufweis von Atavismen freuen, ift ein weiter Spielraum 
gegeben; haben ja doch auch englifche Forſcher befonders darauf Bedacht genommen, eine 

25 religiöfe Präbiftorit zu entdeden. Die Herausgeber der Encyklopädie beklagen, daß bie 
Kritit des NT noch nicht fo weit fortgejchritten ift, wie die des ATs, d. h. daf die 
klaſſiſchen Zeugnifie des ——— gegen ſolche kritiſche Experimente widerſtandsfähiger 
ſind. Dieſe Widerſtandsfähigkeit wird, ſo viel ich ſehe, der Fortgang der nil. Kritik be— 
währen und ſtärken. Und ob nicht auch „das Weisſagen aus den Eingeweiden“ die atl. 

30 Kritik daran erinnern ſollte, daß die haruspices immer mehr zu behaupten pflegen, als 
die Eingeweide jelbit ihnen fund gethan haben? Die unentwegte Sicherheit wenigſtens, 
mit der z.B. Cheune feine Hypothejen in Geſchichte umfeßt (Das religiöfe Leben der Juden 
nad) dem Eril, überf. v. Stods 1899), dürfte dem nüchternen Sachkenner, dem die Trüm- 
merftüde gegenwärtig find, die diefe Hochbauten tragen follen, Schtwindel erregen. 

86 G. Heinrici. 


Krüdener, Frau von, get. 1824. — 2gl. Ch. Eynard, Vie de Madame de Kru- 
dener, Paris 1849, 2 Bde; W. Ziethe, Juliane von Kr., Vortrag, Berlin 1864; Capefigue, 
La baronne de Krudener et l’empereur Alexandre I, Par. 1866; Anonymus, Frau von Kr., 
Bern 1868; Bühler, Frau von Fr. auf dem Rappenhof, in Heilbronn und Schludtern im 

40 Jahre 1815, in der Zeitſchr. des Hit. Vereins für das wiürttemb. Franten 10. Bb., 1877; 
Br. Bauer, Einfluß d. englifchen Quäkerthums auf d. deutjche Eultur und auf d. englifch« 
ruſſiſche Projekt einer Weltkirche, Berlin 1878, 169-182; PB. 2. Jacob (Paul LZacroir), Ma- 
dame de Krudener, ses lettres et ses ouvrages inddits, Paris 1880, 3. Ausg. 1881; 
E. Muhlenbeck, Etudes sur les origines de la Sainte-Alliance, Paris und Straßburg 1887; 

4 Anonymus, Frau von Sr, in der Deutihen Rundſchau 101. Bd, 1899, 303—317. 
428— 452. Die durch Fehler und Urteil3lofigkeit entjtellte ältere Litteratur ift durch das voll« 
jtändig aus den Quellen und mit fcharfer Kritif gearbeitete Buch von Mühlenbed größten: 
teild antiquiert worden; doch behält die panegyrijhe und gänzlih untritiihe Biographie 
Eynard3 wegen der vielen darin mitgeteilten Briefauszüge einen gewiffen Wert. Für bie 

go lebten Lebensjahre vgl. außerdem: P. von Götze, Fürft Aler. Nik. Galigin und feine Zeit, 
Leipzig 1882; Unonymus, Deutich-protejtantiiche Kämpfe in den baltiichen Provinzen Ruß— 
lands, Leipzig 1888 (bier, S. 40 ff., eine aftenmäßige Darjtellung der legten Reije der Kr. 
durh Kur- und Livland). Ueber die Markircher, Straßburger und Steinthaler Freunde der 
Kr. vgl. Anonymus (Rathgeber), Die Baronin von Fr. und ihre Beziehungen zum Eljaß, in 

5; der Straßburger Pojt 1885, Nr. 143. 146—149. 152—156. 158. Von wichtigeren zeit- 

me Brojhüren, die jih mit der Kr. befhäftigen und die von Mühlenbeck fjorgfältig 
enupt find, mögen genannt fein: Anonymus, Frau von Fr. in der Schweiz, 1817; Anonymus, 
Winke der Wahrheitöliebe, die Frau von Fer. betreffend, Schaffh. 1817; Ehr. G. H. Burdach, Frau 
von fer. und der Geiſt der Yeit, Leipz. 1818; Krug, Gefpräd) unter vier Augen mit der Frau 
von Kr., Leipzig 1813; Brescius und Spieler, Beiträge zu einer Gharafterifit der Frau Ba» 
ronefje von Kri, Berlin 1818. Auch die „Erinnerungen an Joh. Eonr. Maurer“, Schaffh. 


ſtrũdener 147 


1843, find zu vergleichen. Ueber die „Kummerin“ vgl. H. Ph. K. Henfe, Actenmäßige Ge— 
ſchichte einer württembergiſchen neuen Prophetin und ihrer erſten Zeugen u. ſ. w., Ham— 
burg 1808. 

Barbara Juliana von Vietinghoff wurde am 11. Nov. 1764 als das vierte Kind 
des livländiſchen Regierungsrates und kaiſerlich ruſſiſchen Geheimrates Otto Hermann von V. 5 
und feiner Gemahlin Anna Ulrika, geb. Gräfin Münnich, zu Riga geboren. Daß fie auf 
die Namen Beata Johanna getauft worden und dieſe Namen bei ihrer Vermählung ge: 
ändert habe, ift falſch (ſ. Mühl. 42). Der Bater, ein um die Bildungsgefchichte Rigas 
vielfach verdienter Mann, war — * ee und ftand an ber Spige der Freimaurer: 
loge der Stadt; die zärtliche un Kunde utter war in den Überlieferungen ftrengen 
Luthertums groß geworden. Julianens Erziehung war durchaus auf ihre fünftige Stellung 
in der Welt zugeichnitten. Ein längerer Reifeaufentbalt in Paris und der Unterricht bei 
einem berühmten Tanzmeijter find auf das begabte Mädchen, in dem ſich Eitelfeit und 
Selbitgefälligfeit frühzeitig entwidelten, von bejonderem Einfluß geweſen. Am 23. Sept. 
1782 reichte Juliane ihre Hand dem 34 Jahre alten, bereits zweimal gefchiedenen Baron 
Burchard von Krüdener, damaligem ruffiichen Minifterpräfidenten am kurländiſchen Hofe. 
Die Ehe war nicht glüdlih. Der tüchtige, feine Amtögefchäfte mit größter Gewifjenhaftig- 
feit erfüllende, aber audy ganz in ihnen aufgebende Diplomat und die weiche, ſchwärme— 
riiche, lebensluftige und liebedurftige, nur mit fich ſelbſt und ihren Bebürfnifjen beichäftigte 
junge Frau haben ſich gegenfeitig nie verftanden. Aber während der Gatte ihren fich 20 
überftürzenden Zaunen wie den Heinen und großen Verirrungen ihrer von Jahr zu Jahr 
—— Coquetterie mit der Langmut des reifen Mannes Stand hielt, hat ihm Ju— 
iane das Leben ſehr ſchwer gemacht. Als vielumſchwärmte und verwöhnte Gemahlin des 
Geſandten führt ſie in Venedig und Kopenhagen ein glänzendes Geſellſchaftsleben, das ihr 
zur Bethätigung einer liebenswürdigen Verſchwendungsſucht hinreichende Gelegenheit bietet. 35 
Eine Erbolungsreife nach dem Süden, die fie allein unternimmt, verwandelt ſich bald in 
einen längeren Bergnügungsaufenthalt in Paris (1789). Hier knüpft fie nicht nur fchön- 
geiftige Freundſchaften, fondern auch ein Verhältnis mit einem jungen Offizier an, der die 
vom Gatten zurüdbeorderte Geliebte als Lalai verkleidet nach Deutichland zurüdbegleitet 
(1792). Sn die ihm vorgefchlagene Scheidung milligt Krüdener nicht ein, wohl aber in wo 
eine längere Trennungäzeit, während welcher Juliane, ihre beiden Kinder Paul und Julie 
(Juliette) beim Vater zurüdlafiend, ein nervenzerrüttendes Neifeleben führt. Noch einmal 
lehrt fie zurüd, um an der Seite des inzwiſchen zum Gefandten in Berlin ernannten 
Gatten die Honneurd zu machen (1800/1801). Gänzlich unbefriedigt geht die Ruheloſe, 
gegen Krüdeners ausdrüdlichen, in ihrem eigenen Inlereſſe geltend gemachten Wunſch (f. 35 
feinen herzlichen Mahnbrief bei Mühl. 61 f.), von neuem auf Reifen nach Genf, wo fie 
die Belanntichaft der rau von Stael macht und mit verwegenen Toiletten Auffehen er: 
regt, und wieder nach Paris, wo fie u. a. Chateaubriand näher tritt. Hier trifft fie bie 
Nachricht von dem am 14. Juni 1802 erfolgten Tode ihres Mannes, an deſſen Sterbebett 
urüdzufehren fie die flebentlichen Bitten des Sohnes nicht vermocht hatten. Srpteifcen “0 
* die Sucht, ſelbſt unter den Schöngeiſtern zu glänzen, ſie zur Abfaſſung eines Romans 
begeiſtert, der unter dem Titel Valéörie ou Lettres de Gustave de Linar A Ernest 
de G.. anonym erjchien (Bar. Dez. 1803, mit Jahreszahl 1804 in 2 Bon; öfter auf: 
gelegt, zulegt Paris 1878; deutſch Leipzig 1804, Hamb. 1805), dank der von der Verf. 
jelbjt mit raffinierter Gefchidlichleit ing Werk gefegten Reklame eine Zeit lang viel von # 
fi) reden machte, um dann wieder zu verfchiwinden (vgl. übrigens die lobenden Bemer: 
fungen in Sainte-Beuves Ausgabe des Romans von 1837; Jacob-Lacroig, Pr&face). Den 
Gegenftand bildete eine nah dem Mufter von Werther Leiden und gewiſſer Modeerzäh: 
lungen aufgepußte Liebesgeichichte, der eine romantische Epifode aus der venetianifchen 
Tändelzeit der Verfaſſerin zu Grunde gelegt war. 50 

Im Sommer 1804, während eines Aufenthaltes in der Vaterſtadt, erlebt Juliane, 
40 Jahre alt, ihre Belehrung, nach den Einen infolge des Schredens, den ihr das plöß- 
liche Ende eines vor ihren Augen jterbend zufammenbredyenden Bekannten einjagte, nad) 
Anderen unter ber geiftlihen Einwirkung eines zu den Herrnhutern gehörenden Rigaer 
Schufters. Nichts in ihrem Vorleben deutet darauf hin, daß die Baronin religiöfen Fragen 55 
Teilnahme geſchenkt oder gar ernfthafte religiöfe Anwandlungen gehabt hätte. Was aber 
auf den erften Blid als eine neue Laune der ihrer bisherigen Beichäftigungen und Ber: 
gnügungen überdrüffig getwordenen Weltvame erfcheint, ift thatfächlich immer mehr zu dem 
einen beftimmenden Faktor ihres Weſens geworden, das davon — ganz ausgefüllt 
erſcheint: eine in ihren Außerungen wachſend ungeſunde, nervöſe Religioſität, — eine 60 

0 


— 


0 


— 


148 Krüdener 


eigentümliche Kraft innegewohnt haben muß, die im Verein mit dem Zauber einer liebens- 
würdigen und bei allen Irrungen vornehmen Berfönlichfeit auch eigentümlihe Wirkungen 
bervorzubringen vermochte. Dieſe Neligiofität trägt ganz und gar die Züge eines von 
warmem Liebesdrang erfüllten, aber unklaren, gegen die fonfeffionellen Unterjchiede gleich- 
5 giltigen (f. ihre Außerungen zu Maurer bei Mühl. 294), dafür jeglichen Aberglauben 
zugeneigten Mofticismus, wie er damald im unvermeiblichen Rüdichlag gegen die Ver: 
Itandesaufflärung der vergangenen Jahrzehnte und als trübe Begleiterfcheinung einer neu— 
eritarfenden Frömmigkeit zumal in vornehmen Kreifen eine häufige Erfcheinung war. Seine 
Nahrung fand diefer Myſticismus der Baronin nicht ſowohl in der zwar abjonderlichen, 
10 aber rubigen und jteten, gottergebenen Frömmigkeit der Brüdergemeinde, zu der fie bei 
vorübergebendem Aufenthalt (Sommer 1807) tiefer gehende Beziehungen nicht gewonnen 
hat, als vielmehr in der phantaftifhen Schwärmerei der badifchen, eljäffiichen und würt— 
tembergifchen Chiliaften. Auf ibr in hohem Maße des Dämpfers bedürftiges Temperament 
hatte dieſer aufregende Verkehr den denkbar ungünftigften Einfluß, und auch der ſym— 
ı5 patbiichite Zug ihres Weſens, der fih in zabllojen Liebeserweifungen an Armen und 
Kranken äußernde Wohlthätigkeitsdrang, hat in diefer Atmofphäre allmählich jeine Rein— 
heit eingebüßt. 
Anfangs des Jahres 1808 finden wir fie als gläubige Jüngerin im Haufe Jung— 
Stillings (ſ. d. A. Stilling) zu Karlsruhe. Won bier bricht fie im Sommer ins Elſaß 
20 auf, mit Cinführungsbriefen an Oberlin (f. d. A), Wegelin und andere Häupter der Er- 
wedten. Mit vollendeter Urteilslofigfeit, die faubere und unfaubere Geifter nicht zu fchei- 
den vermag, fällt fie dort in die apofalyptifchen Netze des Pfarrers — Fon⸗ 
taines (Fontaine) zu Markirch (Sainte-Marie-aux-Mines) und der bei ihm weilenden 
twürttembergiichen Seherin Marie Gottliebin Kummer (genannt „die Kummerin“). Der 
25 dauernde Verkehr mit diefen beiden, über deren zmweifelhafte Vergangenheit Müblenbed die 
nötigen Aufichlüffe gegeben bat, hat mehr als alles andere dazu beigetragen, die Baronin, 
die fich zu ihrer Beichügerin bergab, irre zu leiten und ihr Anjehen zu jchädigen. Ende 
1808 zieht fie mit den neuen Genofjen ins Mürttembergifche, wo fie das Landhaus Ka— 
tharinen:Plaifir bei Bönnigheim unweit Kleebronn, dem Geburtsort der Kummerin, zu 
sn einem Mittelpunkt erbaulicher Verfammlungen berrihtet. Schon im Sommer 1809 wer: 
den ſie und Fontaines ausgetviefen, die Kummerin zu Ludwigsburg für einige Monate 
eingeftedt. Die Vertrautheit, mit der die Baronin nunmehr in Lichtentbal bei Baden mit 
ihrem Geelforger verkehrt, erjcheint vielen, auch der eigenen Mutter, anftößig. Von deren 
Sterbebett kehrt fie zu Ende des Jahres 1811 nad Karlsruhe zurüd. Uftere Reifen ins 
5 Elſaß befejtigen die Gemeinschaft mit den dortigen Freunden. In Genf geminnt fie einen 
begeifterten Anhänger in dem jungen Geiftlihen Empeytaz, dem fpäteren Haupt der fog. 
Momiers (f. d. A. Haldane Bd. VII ©. 357,37), der von nun ab ihr ftändiger Be- 
gleiter wird. 
Inzwiſchen waren die Frommen durch die fich jagenden politifchen und Friegerifchen 
so Ereignifje in Atem gehalten worden. Die Endzeit fchien vor der Thüre. Sah man all: 
gemein, wie Jung, in dem Korſen den Apollyon (Abaddon) der Apk (9,11), jo wendeten 
ſich die Blide auf den ruffiichen Kaifer als den Netter in der Not, den „weißen Adler“, 
tie ihn die Kummerin in ihren Vifionen bezeichnete. Dur den brieflichen Verkehr mit 
einer ruffiichen Hofdame mar Frau von Hr. über die Stimmung Aleranders, in deſſen 
5 ſchwankendem Gemüt damals pietiftiiche Einflüffe die Oberhand gewonnen hatten, genau 
unterrichtet, und es glühte in ihr der Wunſch, das von der Seherin verfündigte Werkzeug 
der Vorſehung auf feine hohe Miffion vorzubereiten. Won Schluchtern bei Heilbronn, einer 
badijchen Enklave in mwürttembergifchem Gebiete, aus wußte fie fih am Abend des 4. Juni 
1815 bei dem in Heilbronn weilenden Kaifer Eintritt zu erzwingen, und es gelang ihr, 
so in mehrjtündiger Unterhaltung den Leichtbeweglichen jo volljtändig für fich einzunehmen, 
daß er von nun ab monatelang in Heidelberg und Paris, wohin fie ihm folgte, ftändiger 
Gaſt in ihren Bibeljtunden war. Sie felbft bildete bald den Mittelpunft eines Kreijes, 
dejjen Mitglieder der Freundin des Kaiſers den Hof zu machen befliffen waren, unter ihnen 
auch die Neligiofen der Hauptftadt, vor allem der Mesmerianer Bergafie. Frau von Fr. 
55 und Bergafie haben in Alerander die Gedanken genährt, ald deren Niederſchlag am 26. Sept. 
1815 der unter dem Namen der „heiligen Allianz“ befannt getvordene Vertrag zwiſchen 
den Kaifern von Rußland und Ofterreich und dem Könige von Preußen gefchlofien wurde. 
Ob die Kr. an der Redaktion des Aftenftüdes, deſſen von ihm eigenhändig gejchriebenen 
Entwurf der Kaifer ihr vorgelegt hatte, irgend welchen Anteil gehabt bat, läßt ſich nicht 
eo jejtjtellen; nicht einmal, daß das Beiwort „heilige“ auf ihre Jnitiative zurüdgebt, ift 


Krüdener 149 


zweifellos. Immerhin mochte fie Grund haben, jich ihres Einfluffes auch bei diefem Vor: 
gange zu rühmen, der als die Erfüllung ihrer und der frommen Schwärmer Wünfche er— 
ſchien, während die Diplomaten den neuen Bund verfpotteten und der Bekanntmachung 
der Urkunde nur um ihrer offenbaren Unſchädlichkeit willen zuftimmten (vgl. Aus Metter: 
nichs nachgelafjenen Papieren 1. Bd, Wien 1880, 214 ff.). Alerander aber zog fich bald 5 
bon der Freundin zurüd, nachdem er ſchon in Paris an ihrem Umgang mit der Pſeudo— 
propbetin Kummer, die in der Verzüdung Geld vom Kaifer forderte, Anftoß genommen 
hatte; ihr ganzes weiteres Verhalten, bejonders ihre indiskfreten Außerungen über die 
„Allianz“ (vgl. hierzu die Broſchüren von Krug und Brescius-Spiefer), über die er jelbft 
bald anders denken lernte, vermehrten fein Mißfallen. 10 
Die Parifer Epifode bildet den Höbepunft im Leben der Baronin. Von nun ab 
gebt es unaufbaltfam mit ihr bergab, und ihr raftlofes Dafein wird immer abenteuerlicher. 
Meift von — Gefolgſchaft begleitet, hat fie in den Jahren 1816—18 die nördliche 
Schweiz und das füdlihe Baden durchftreift, nach ihrer Weife Seelen für das Himmel: 
reich erobernd und dabei mit verjchtwenderifcher Hand und ohne Anſehen der Perſon das ı5 
Geld unter die Armen und Leidenden ausjtreuend, das ihr thörichte Verehrer immer wieder 
zufommen ließen. Cinen höchſt verderblichen Einfluß übte auf fie der frühere braun: 
ſchweigiſche Poſtſekretär Stellner, der nach einer Verfion wegen feiner politischen Gefinnung, 
nad einer anderen wegen Unterjchlagung aus dem Amte entlaffen war, jedenfalls eine 
ſehr bedenkliche Erjcheinung. Er bat der armen rau den Kopf vollends verrüdt. In 20 
jeiner Brofhüre: „Der lebendige Glaube und das Evangelium“ feierte er fie als Deborah, 
Eſther, Judith. Er und andere ſahen in ihr das Weib der Apk (12, 1), das den 
Meffias, oder „eine Repräfentantin der Maria, die die neue Kirche gebären” follte (nad) 
Anna Sclatter, Briefe 2, 252, die übrigens, trogdem fie „von dem Glauben und der 
Liebe, die in großem Maße in dem Herzen diefer rau liegt“, durchdrungen war, folche 25 
übertriebene Verehrung nicht mitmachen wollte. Daß fie fich ſelbſt Wunderkräfte zufchrieb, 
zeigen ihre Außerungen Brescius und Spieler gegenüber (Mühl. 288). Bon dem Wirts— 
baus zum Hömlein bei Grenzach an der badiſch-ſchweizeriſchen Grenze aus trieb die Ge— 
jellfchaft, teilmweife ſehr zweifelhafte Eriftenzen, monatelang eine Miffton, die der der mo: 
dernen Heilsarmee all reif ist. Kellner bediente fih auch der Preſſe: eine „Adreſſe so 
an die Armen“ und die „Armenzeitung”, von der die erjte und leiste Nummer am 5. Mai 
1817 erfchien, find fein Werk. Den Behörden bereitete das Treiben der vornehmen Dame, 
deren Sohn als ruffiicher Gefandter in Rom akkreditiert war, mande Ungelegenbeit. 
Schließlich it fie mit ihren Genofjen aus der ige Ana den ſüddeutſchen Yändern aus- 
—— worden und über Leipzig und Frankfurt a O. (bier die Unterredung mit dem 86 
onfiltorialrat Brescius und dem Brofeffer Spieler, über die die beiden einen interefjanten 
Bericht erjtattet haben) in die Heimat zurüdigefehrt (1818). Der baltifche Generalgouver: 
neur, Marquis Paulucci, befahl fie unter polizeiliche Aufficht zu ftellen und ihre Begleiter 
über die Grenze zurüdzufchieben. Aber Kaiſer Alerander wies ihn an, rau von Kr. in 
völliger Ruhe zu laffen und ihren Begleitern den Eintritt in das ruffifche Neich zu ges 40 
ftatten. Nun bat fie zu Mitau, Riga und auf ihrem Gute Koſſe bei Werro Bibel: und 
Erbauungsftunden ——— Vorübergehend war fie auch in Petersburg, wo ihr Schwieger⸗ 
john, der Baron von Berdheim, als ruffischer Minifterialrat lebte und wo ihr in dem 
Fürſten Alerander Nitolajewitih Galyzin ein befonderer Fürfprecher erftanden war. Als 
fie aber noch einmal zur politifhen Prophetin wurde und in Alerander I. den künftigen 45 
efreier der Hellenen feierte, bieß fie der Kaiſer in eigenhändigem Schreiben bei Strafe 
feiner Ungnade ſchweigen. Auf Einladung der Fürftin Galyzin reifte fie mit diefer und 
dem Ehepaar Berdheim 1824, zur Stärkung ihrer durch ein Bruftleiven angegriffenen Ge: 
ſundheit und um unter den dortigen Pietiften zu wirken, in bie Krim und ift in der von 
der Fürſtin gegründeten pietiftiichen Kolonie Karaſu-Bazar am 25. Dez. 1824 entjchlafen. so 
In einem ihrer letzten Briefe bekannte fie: „Oft genug babe ich für die Stimme Gottes 
genommen, was lediglich Frucht meiner Einbildung und meines Stolzes geweſen war.“ 
ft dieſes Selbftzeugnis richtig und machen die beglaubigten Nachrichten zumal aus den 
legten Zeiten ihres Lebens es unmöglid, in rau von Hr. eine gefunde Vertreterin des 
Reichgottesgedantens zu erbliden, jo jollen dody ihre edlen Züge nicht vergefien werden. 55 
Ein Mann, der fein Freund der Schtwärmer war, der rationaliftische Generalfuperintendent 
von Livland Sonntag, hat noch in fpäteren Jahren über fie geurteilt, daß er zwar feine 
Beziehungen zu feiner Bekannten (von 1811) „von Amts: und Gemütswegen nicht fort: 
jegen zu dürfen geglaubt babe, daß er derjelben aber das Zeugnis ſchuldig fei, fie habe 
für jedes Menfchenleiden und Menjchenbedürfnis das tiefſte, reinſte, thätigfte, ſelbſtvergeſſenſte, so 


150 $trüdener Krummacher, Friedrich Adolf 


ſich felbft aufopfernde Mitgefühl beſeſſen“. Das gefchichtliche Urteil über derartige von 
den edeljten Abfichten erfüllte, dabei haltlofe, den eigenen Stimmungen und fremden Ein- 
flüffen untertvorfene Naturen wird immer ſchwankend bleiben. G. Krüger. 


Krummader, Friedrih Adolf, geit. 1845. — A. W. Möller, F. U. Krummacher 
5 und jeine Freunde, 2 Bde, Bremen 1849. 


F. A. Krummacher — der ältefte der rühmlichjt befannten reformierten Paftoren 
dieſes Namend — wurde geboren am 13. Juli 1767 zu Tedlenburg, dem Hauptort der 
altreformierten und altpreußifchen gleichnamigen Graffeaft in Meftfalen, wo die Familie 
feit mehreren Generationen anſäſſig war. Der Bater, Friedrih Jakob, Hoffisfal, Juftiz« 

10 fommifjär und Bürgermeifter, ala gewiſſenhafter Rechtsfonfulent hochgeachtet, war ein 
ernſter, frommer Mann, durdy körperliche Leiden und häusliche Sorgen oft gebrüdt; Die 
Mutter, Maria Dorothea, geb. Strüder, in ihrer holden Leutfeligfeit den Kindern unver: 

eplich, wird von dem dem Haufe befreundeten Duisburger Rektor Johann Gerhard Hafen- 
amp in einem Briefe an Lavater als Mufterbild lauterer chriftlicher Frömmigkeit und 

15 friebensreichen evangelifch-findlichen Sinnes gejchildert. — Fr. A. Kr. befuchte die lateinifche 
Schule feiner Vaterftadt, mo der Rektor Meeje mit eiferner Strenge mwaltete, bezog dann, 
mit philologischen Kenntniffen wohl ausgeftattet, 1786 als Student der Theologie die 
Heine reformierte Hochichule Lingen, fiedelte aber, durch die bejahrten Profefforen, die, 
meift Holländer, mit den Studenten ſehr kordial verfehrten, wg befriedigt, jchon im 

20 folgenden Jahre nach Halle über, two er neben Sinapp u. a. auch Bahrbt hörte, von dem 
er I aber, obwohl in feiner theologifchen Richtung noch fehr ſchwankend, bald wieder 
zurüdzog. Nah Vollendung feiner Studien brachte er ein Jahr als Informator in Bremen 
zu, wurde dann 1790 Konreltor am Gymnafium zu Hamm, der damaligen Hauptitabt 
der Grafſchaft Mark, und verlebte bier in der wieder aufgenommenen Beichäftigung mit 

35 den Klaſſikern, in einer ihm fehr zufagenden, erfolgreichen Thätigkeit und im frohen und 
geiftreichen Umgang mit dem fpäter an das Joachimsthalſche Gymnafium in Berlin ver- 
ſetzten Rektor Snethlage, mit dem nachmaligen Bifhof Eylert u. a. drei glüdliche Jahre. 
Um die Braut, Eleonore Möller, die er im Haufe des Bürgermeifterd zu Hamm gefunden 
hatte, bald heimführen zu fönnen, wagte er 1793 das Rektorat der gelehrten Stabtfchule 

in Mörs zu übernehmen mit einem firen Gehalt von nur 300 Thalern, troß der bier 
am linken Rheinufer immer wieder drohenden Kriegsunruhen, — ein Schritt, für den er 
büßen mußte. Nachdem er im Sommer 1794 feine „Zaura” in feine jtille, bejchränfte 
Häuslichkeit eingeführt hatte, wurde der frohe Lebensmut des jungen Paares bald auf 
eine harte Probe geftellt durch das neue, fiegreiche Vorbringen der Franzoſen, welches 

85 mit der patriotifchen Bellemmung auch vielfache materielle Bedrängnis durch Einquars 
tierungslaft u. ſ. m. brachte, bis der Friede von Bafel Ruhe fchaffte, aber auch die Grafe 
ſchaft Mörs mit dem ganzen linfen Rheinufer den Franzoſen überließ. Indes blühte das 
Gymnafium unter Krummachers Leitung empor, und neue ee fürs 
ganze Leben wurden gefnüpft, vor allem mit dem Schwager A. W. P. Möller (geft. als 

0 Oberfonfiftorialrat in Münfter 1846), damals Profefior in dem nur zwei Stunden ent= 
fernten Duisburg. Mit ihm und deſſen befreundeten Kollegen wurde ein nur durch die 
Kriegsunruhen zeitweilig unterbrochener lebhafter Verkehr über den Rhein hin gepflogen, 
bis der bejcheidene Neftor, nady dem Tode des Seniors der theologijchen Fakultät Berg 
an deſſen Stelle ald Prof. theol. et eloquentiae berufen, Dezember 1800 in den Kreis 

45 berfelben eintrat, — der Jüngſte in der legten Generation der von dem großen Kurfürften 
geftifteten Hochichule, deren Stern fich jchon zum Untergange neigte. Nachdem er das 
theologische Doftorat ertvorben hatte, trat er rüftig und Preubig in die neue Arbeit ein, 
indem er, obwohl felbjt von der Zeittheologie tingiert, doch mit feinem frommen Gemüt 
und feiner Hochachtung vor dem biblifchen Chriftentum in feiner äfthetifchen, Herder fol— 

50 genden Art im Bunde mit Möller ein Gegengewicht gegen den vulgärrationaliftiichen, 
übrigens follegialifch befreundeten Fakultätsgenoſſen Grimm bildete, las nicht bloß über 
theologische Fächer, jondern auch über die griechifchen Tragiker und andere Klaſſiker wie 
über deutjchen Stil und trat nun auch als Schriftiteller auf zuerft mit dem „Hymnus an 
die Liebe”, 1801, 2. Aufl. 1809, dem 1805 die nachher in mehrere fremde Sprachen 

55 überjegten „Barabeln”, 8. Aufl. 1848 und die damals vielgelefene theologiſche Schrift: 
„Uber den Geift und die Form ber og rg Geſchichte in bit. und äjthetifcher Hin- 
ficht” folgten. Indes wirkte bald der Drud der napoleonischen Gewaltherrſchaft auch 
lähmend auf die Duisburger Univerfität, Seit fie 1806 an das neuerrichtete Großber: 


Krummadher, Friedrich Adolf 151 


zogtum Berg übergegangen war, kam fie vollends herunter; Krummacher hatte zuletzt nur 
noch ein paar Kollegien vor einem oder zivei Zuhörern zu leſen; dazu zahlte die fran- 
zöſiſche Regierung den Profefjoren nicht einmal den Gehalt, und nachdem der Aufenthalt 
in Duisburg jchon dur den Wegzug Möllers nah Münfter 1805 einen großen Teil 
feiner Annehmlichkeiten für Krummacher verloren hatte, vertaufchte er gern im Jahre 1807 6 
den „Mäufefig“, wie er den alten Mufenfig wohl nannte, mit einer Landpredigerſtelle zu 
Kettwig im romantischen Ruhrthal, wo „der Profeſſor“, anfangs mißtrauiſch angejeben, ſich 
bald das Vertrauen feiner Gemeinde und feinerjeit3 unter den ihm fehr ſympathiſchen weſt⸗ 
fälifchen Bauern das Predigtamt lieb gewann, während er zugleich die jo erfolgreich bes 
gonnene Schriftjtellerei eifrig fortjeßte. Außer Auffägen und Rezenfionen in Zeitſchriften 10 
lieg er in diefer Zeit erfcheinen: „Die Kinderwelt“, Gedicht in vier Gefängen, 1809, 
2. gi 1813, — ein Lieblingsbuch der Königin Louife; „Das Feitbüchlein, eine Schrift 
fürs Volk”, 1. Der Sonntag, 1809, 5. en 1828, 2. Das Chriftfeft, 1810, 4. Aufl. 
1846 (jpäter 3. Das Neujahrsfeft, 1818, 2. Aufl. 1833) ; „Apologen und Baramptbien“, 
1809; den „Bibellatehismus”, 1810, 12. Aufl. 1843; endlich das originelle Schriftchen: ı5 
„Das Wörtlein: Und, eine Geburtstagsfeier”, 1811. 

Im Jahre 1812 erfolgte K.s Verfegung in einen größeren Wirkungsfreis, indem 
ber Herzog Alerius Friedrih Chriftian von Anhalt:Bernburg ihn als Generalfuperinten- 
dent, Knhftoriafrat und Oberprediger nach Bernburg berief. Es waren reiche Jahre, die 
er bier in angejehener Stellung, von feinem Herzog troß gelegentlicher Differenzen hoch— 20 
geſchätzt, ald immer gern gehörter Prediger, in vielfeitiger ausgedehnter amtlicher und nad) 
wie vor fruchtbarer litterarifcher Thätigkeit, in einer hbochbeglüdten, forgenfreien Häuslich- 
lichkeit, wo die Kinder zur Freude der Eltern boffnungsvoll gediehen, zubringen burfte, 
Jahre, in denen er A, unter den erhebenden Eindrüden der Befreiungsfriege, vom Geift 
der „Erweckung“ berührt, zu feſter pofitiver Haltung, zum Dringen auf das „einfache 26 
Evangelium” mit ſehr entfchiedener Stellungnahme gegen den damals noch überall herr: 
fchenden Nationalismus gelangte. Nachdem im Sturm und Drang der Jahre 1812 und 
1813 die Feder gerubt hatte, erichien 1814 die patriotifche Dichtung: „Der Eroberer, 
eine Verwandlung”; 1815 das biblifche Drama „Johannes“ und anonym eine durch 
die Einfegung der fog. liturgischen Kommiffion in Berlin berborgerufene Streitfchrift: so 
„Apoftolifches Sendichreiben an die Chriftgemeinden von dem was noth thut zur Kirchen: 
verbejlerung” ; 1818 „Leiden, Sterben und Auferftehung unſers Herrn Jeſu Chrifti”, 
12 Bilder nah Goltzius mit Vorrede und Tert, und „Paragraphen zur bl. Geſchichte“; 
1819 die ſchon ertäßnte Fortfegung des Feſtbüchleins; 1820 „Fürft Wolfgang zu Anhalt, 
eine Reformationspredigt”, und die Streitichrift gegen Voß: „Briefwechfel zwiſchen Asmus a5 
und feinem Better”; 1821 „Die freie evangeliſche Kirche, ein Friedensgruß“; 1822 die, 
wie er bald ſelbſt erfannte, voreilig unternommene und daher nicht fortgejegte Überfegung 
von „Calvins Inftitutionen” (sie); 1823 „Bilder und Bildchen“, der „Katechismus der 
hriftlichen Lehre”, 3. Aufl. 1836, und „Die chriftliche Volksſchule im Bunde mit der 
Kirche”, 2. Aufl. 1825. — Den Ruf zu einer theologifchen Profeffur in Bonn, den «0 
Altenftein 1820 an ihm ergeben lieh, batte er, obwohl die Ausficht auf eine neue aka— 
demifche Thätigkeit ihn lockte, doch zulegt wegen eines Augenleidens, von dem er gerade 
beimgefucht war, abgelehnt, folgte aber, nachdem noch 1821 unter feiner Zeitung die Union 
in Bernburg eingeführt war, 1824 durch verſchiedene Gründe bejtimmt, einem Rufe als 
Prediger an der Ansgarikirche in Bremen. Hier hat er ſich wohl in mancher Beziehung #5 
enttäufcht gefühlt, indem er neben einem Spezialfollegen wie Dräſeke zu feiner bedeuten: 
deren Kanzelwirkſamkeit gelangen konnte, ift aber doch, durch das lebendige religiöfe In— 
terefie, das ihm in den firdhlichen Kreifen Bremens begegnete, wohlthuend —— 
als Jugendlehrer und Seelſorger viel geſucht, in vertrautem Umgang mit Mallet, Pauli, 
Treviranus u. a., in weiten Streifen als das „Väterchen“ hochgeehrt, auch auf dieſem so 
neuen Boden in der alten Reichsſtadt heimiſch geworden. Auch die Muſe ruhte nicht. 
Es erſchienen noch in der Bremer Zeit der „Katechismus der chriſtl. Lehre nach dem Be— 
fenntnis der evang. Kirche”, 1825, 8. Aufl. 1846; „St. Ansgar”, 1826; „Das Täub: 
den“, 1828, 3. Aufl. 1840; „Der Hauptmann Comelius“, Predigten über Apoftelgejchichte 
10, 1829; „Die Gefchichte des Reichs Gottes nach der hl. Schrift, andeutender Tert zu 55 
von Kügelgens Bildern“, 4 Hefte, 1831—45; „Leben des bl. Johannes”, 1833. Dabei 
war er Jahre lang der treueite Mitarbeiter an dem von Mallet herausgegebenen Bremer 
Kirchenboten. indem er zuleßt die Schwächen des Alters zu fühlen begann, trat er, nad) 
dem er 1843 in der Stille fen Amtsjubiläum gefeiert hatte, in den Rubeftand und ftarb 
ein Jahr nach dem Ableben feiner Frau am 4. April 1845, 0 


152 Krummacher, Friedrich Adolf Krummacher, Friedrich Wilhelm 


Grundverſchieden von ſeinem Bruder, dem frommen Wupperthaler prädeſtinatianiſchen 
Sonderling, eine ſinnige, äſthetiſch und poetiſch angelegte Natur, von feiner Geiſtesart, 
heiter jovial und dabei von tiefem, zartem Gemüt, von würdevollem Ernſt und wahrhaft 
findlicher Frömmigfeit, dabei vieljeitig gebildet, philologiih und theologiſch wohl gejchult 

5 (auch ein eleganter Lateiner und muſikaliſch begabt), hat Krummacher in fehr verfchredenen 
Zebensftellungen ald Schulmann, akademischer Lehrer und Prediger, vor allem aber in 
weiten Kreifen als Dichter und Schriftfteller anregend gewirkt und fchon vor wie in ber 
Zeit der Erweckung auf die religiöfe Denkweife der Zeitgenofien an feinem Orte in eigen: 
tümlicher Weife mit eingewirkt. Durch feine Barabeln hat er fich einen bleibenden Platz 

ı0 in der deutjchen Yitteratur erworben. Außer ihnen find bejonders die eriten Teile des 
Feſtbüchleins, die Kinderfchriften und die Katechismen, mie ſchon die vielen Auflagen zeigen, 
mit bejonderem Beifall aufgenommen worden. So viele Lieder und Dichtungen baben 
Aufnahme in die Lehrbücher der Schulen, manche Lieder auch in die Gefangbücher der 
Gemeinde gefunden. Eine wertvolle Reliquie, intereffant und anziehend durh Fülle 

15 von geiltreihem Humor, von warmen Herzenstönen und chriftlicher Lebensweisheit, ein 
Ausdrud der ebenfo liebenswürdigen mie originellen Perſönlichkeit des Schreibers find 
auch feine Briefe in: A. W. Möller, F. A. Krummacher und feine Freunde, ſ. oben. 
Nach diefem Werke, münblicher Kunde und perjönlicher Erinnerung iſt diejer Artikel ge 
arbeitet. 

x Söhne Friedrich Adolfe’ find Friebrih Wilhelm und Emil Wilhelm Krummadher. 
Über den erfteren ſ. d. folg. AU. Auch der lettere, geb. 7. Mai 1783 zu Mörs, 1841 bis 
1876 Baftor in Duisburg, geit. 1886 zu Bonn, war tie fein Vater und Bruder als 
Erbauungsichriftiteller vielfach thätig, ohne daß feine Schriften für das zweite Drittel bes 
vorigen Jahrhunderts ähnliche Bedeutung gehabt hätten, wie die feines Vaters für das 

3 erfte. Zu erwähnen find: SHirtenruf zur lebendigen Quelle des Heils 1830. Das Dogma 
von der Gnadenwahl 1856. Paſtorenſpiegel, Syn. Pred. 1859. Gideon, der Richter 
Israels 1861. Tägliche Herzensmweide ans Luthers Werfen, 2. Aufl. 1852. Gebetbuch 
für evangelifche Chriften 1853. vangeliicher Hausihag, 2 Bde 1853. G. D. Krum— 
machers Leben 1838 (f. d. A.). Vgl. H. Krummacher, E. W. Kr. Lebenserinnerungen 

30 eines geiftlichen Veteranen, Eſſen 1889. H. Mallet 7. 


Krummadıer, Friedrih Wilhelm, geit. 1868. — Fr. ®. Kr. eine Selbftbiogra- 
phie, Berlin 1869; Nebe, Zur Geſchichte der Predigt, Wiesbaden 1879. 
Friedr. Wild. Krummader, Sohn Friedrich Adolfs und Neffe Gottfried Daniels, ift 
am 28. Januar 1796 zu Mörs a. Rh. geboren, befuchte erft das Duisburger, dann nad) 
35 der Verſetzung feines Vaters das Bernburger Gymnaſium. Er ftudierte in Halle und 
Jena Theologie, auh an dem Wartburgfeit der Burjchenfchaft 1817 nahm er teil. 1819 
am er als ordinierter Hilfögeiftliher an die reformierte Gemeinde in Frankfurt a. M. 
1823 ging er ale Pfarrer nah Ruhrort, 1825 nad Gemarfe (Barmen). Zweimal 
nad dem benachbarten Elberfeld an die reformierte Gemeinde berufen, wurde er bort 
40 1834 der Kollege feines Oheims, zugleich folgte ihm Friedr. Eman. Sander, der innigjte 
und treuefte Freund feines Lebens, dorthin an die lutheriſche Gemeinde. 
1840 entitand infolge einer von Kr. in der Ansgarisflirche zu Bremen über Gal 1, 
8. 9 gehaltenen Predigt der durch mehrere Jahre fich bindurchziehende, viele Schriften 
bervorrufende „Bremer Kirchenftreit”; 1847 ging er nady Berlin an die Dreifaltigfeits- 
45 firche, 1853 als Hofprediger nad Potsdam. Aus dem Schoß eines reichen Familien: 
lebens, wie e8 in dem Buch „Unfere Mutter” (Bielefeld und Leipzig 1880) aufs an- 
ziehendſte gejchildert ift, ging er am 10. Dezember 1868 beim. 
Unter feinen zahlreichen Schriften ift die herborragendfte und wahrhaft babnbrechend 
„Elias der Thisbiter”, ſelbſt mit Eliasfeuer getauft, wie Heubner fie in der Büchnerjchen 
50 Konkordanz (8. Aufl.) treffend bezeichnet. Ste iſt aus Wochenandachten hervorgegangen. 
Sogar Goethe, ſonſt in der homiletifchen Zitteratur ein feltener Nezenjent, bat ſich über 
Kr.s erfte Sammlung „Blide ins Reich der Gnade“ geäußert. „Man könnte dieſe Bor: 
träge, welche die in Handarbeit verfunfenen Bewohner jener Gegenden über Zörperliche 
und geiftige Unbilden in Schlaf Iullen wollen, narfotifche Predigten nennen; welche ſich 
55 denn freilih am Haren Tage, deſſen fich das mittlere Deutjchland erfreut, höchſt wunderlich 
ausnehmen”. Goethes Werke, Ausgabe 1840, Band 32, ©. 377—379. 
Mag die Phantafie des Hochbegabten fich oft zu überreihem Bildwerk haben fort- 
reißen laſſen, „mein Gejchmad”, jagt Ar. einmal, „it das bibliſch Maffive“; mag in 
jeiner fonjt jo edlen Sprache das Fremdwort bisweilen eine ftörende Herrfchaft beanspruchen 


Krummacher, Friedrich Wilhelm Krummacher, Gottfried Daniel 153 


und die maßvolle Linie eines Theremin häufig überjchritten fein: body ift Kr. in der Ho: 
miletif für alle Zeit einer, „ver Gewalt hat“. 

Wie er mit der Schärfe feines Wites, mit dem Schwunge feines Genius, mit ber 
Kraft feines Glaubens den Nationalismus gegeigelt und erfolgreich befriegt und bie zer- 
brochenen Altäre des alten Glaubens glühenden Herzens zu beilen ſich gemüht bat, jo hat 
er mit Tholud und Cl. Harms den Reinhardtichen — Predigt-Schematismus 
mit freier Hand fraft der Kühnheit feiner prophetifchen Ader über Borb werfen helfen. 

Kann man von feiner plöglic auftauchenden Geftalt jagen, daß fie ihrer Zeit mie 
eine bomiletifche „Erſcheinung“ galt, doch iſt die Vorbereitung dazu, die geiftige und geift- 
liche Anregung durch Kr.s Vater und Oheim, durch den niederrheintichen Boden mit feinem 10 
übertviegend reformierten altteftamentlihen Gepräge, jo wie durch die damalige frühlings- 
bafte Erwedungszeit unverkennbar. Aus dem Schaß feiner litterarifchen Erzeugnifje führen 
wir folgende an: Salomo und Sulamith, 1827, 9. Aufl. 1875; Blide ins Reich der 
Gnade, 1828, 3. Aufl. 1869; Elias der Thisbiter, 1828, 6. Aufl. 1874; Predigt, geh. 
u Gemarfe, 1819; Lebrftimmen, 2 Tle., 1832, 2. Aufl. 1846; Der Prophet Elifa, Ab: 
N iebsworte 1835, 2. Aufl.; Abjchiedspredigt, 1847, 2. Aufl.; Der jcheinheilige Ratio: 
nalismus 1841; Theologiſche Neplif 1846; Das Abdventsbuch 1847, 2. Aufl. 1863 
(Belhagen und Klaſing, Bielefeld und Leipzig); Das Paſſionsbuch, der leidende Chriftus, 
1854, 3. Aufl. 1878 (Velhagen und Klafing, Bielefeld und Leipzig); Die Sabbatheglode, 
12 Tle., 1851—1858; Des Chriften Wallfahrt nach der bimmlifchen Heimath, 3 Tle., 
1858; David, der König von Israel, 1867; Chriftus lebt; ein Oſter- und Pfingſtbuch, 
1862; Immanuel Friedr. Sander, 1860; Weg zum Heil, 1842; Die Wahrheit ber 
evangel. Gejchichte befiegelt durch die älteſten nachapoftolifchen Zeugen (Berl. v. Wiegand 
und Grieben); Der firhlihe Oſten und Weften unferes preußischen Baterlandes (Berl. v. 
Wiegand und Grieben); Abſchiedsgruß und Willkomm, zwei Predigten gehalten bei feinem 
Amtswechjel zu Berlin und Potsdam; Johann Knox und die Königin Maria; einleitender 
Vortrag über das Thema: „Inwieweit hat der Prediger den Gejchmad feiner Hörer zu 
berüdfichtigen ?” (Wiegand und Grieben). Rud. Kögel F. 


oa 


— 
= 


3 


15 
a 


Krummader, Gottfried Daniel, geit. 1837. — Quellen: G. D. Krummaders 
Leben von deſſen Neffen E. W. fr. als Borrede zur Guten Botſchaft und extra, Elb. 1838; 30 
A. W. Möller, Fr. U. Krummachers Leben, Bremen 1849; Fr. V. Krug, Kritiſche Geſchichte 
der protejtantijchereligiöfen Schwärmerei u. f. w. im Herzogtum Berg, Elb. 1851; Acta, betr. 
G. D. Krummader zu Elberfeld, 1819 im Prov. K. Arhiv zu Koblenz; XXI. 10.11. Außer— 
dem perſönliche Kunde. 


G. D. Krummacher, der jüngere Bruder von Friedr. Adolf, wurde am 1. April ss 
1774 in Tedlenburg geboren, und ftarb im 63. Jahre am 30. Januar 1837 als Paitor 
der reformierten Gemeinde in Elberfeld. Über feine Eltern |. o. ©. 150, 9. Daniel zeichnete 
fih Schon als Kind — meift bei der einfamen Großmutter und Tante erzogen — durch 
ein eigentümliche8 und ſeltſames MWefen aus und mußte fi) bald einen Träumer, bald 
einen Sonderling jchelten laſſen — melde Art ihm auch zeitlebens anhing. Auf der 40 
Univerfität in Duisburg batte er vielen Segen in dem Haufe des Rektors Fr. Arnold 
Hafenfamp (f. d. A. Bd VII S. 461) und erhielt ſich dadurd und durch den näheren 
Umgang mit dem Profeſſor Dr. Möller gegenüber den rationaliftiihen und ungläubigen 
BVorlefungen Grimms wenigſtens die äußere Achtung vor dem geoffenbarten Worte Gottes 
in der bl. Schrift, ohne jedoch ſchon von deren Geift ergriffen zu fein ober die Eindliche 45 
rg fih erhalten zu haben. Nach feinen Studienjahren begab er fich zu feinem 

Fr. Adolf nah Hamm, wo er fi mit Unterrichten und Predigen beichäftigte ; 
dann warb er SHauslehrer in Soeſt und 1796 in Mörs, wohin jein Bruder verjeßt 
worden war. Vielleicht bat er fid) damals gleich feinem Bruder auf kurze Zeit dem 
reimaurerorden angejchloffen. Von Mörs ward er 1798 zum Pfarrer in dem nahen so 
Baerl, 1801 zum Pfarrer in Wülfrath bei Elberfeld und 1816 zum Pfarrer in Elber: 
feld gewählt. Hier erlitt er am 15. Januar 1834 auf der Kanzel einen Schlaganfall, 
von welchem er ſich nur auf kurze Zeit wieder erholt hat. Verheiratet hat er ſich nie 
mals; jeine verwitwete Schweiter Meyer wohnte mit ihren fünf Kindern bei ihm, ihm 
eine treue Stüße, wie er ihnen. 55 

Krummacher ift dadurch fo bedeutend für feine Zeit und für feine Gemeinde und 
weite Kreife getvorden, daß er ein ganzer Mann, ein ganzer Chrift, ein hriftlicher Charalter, 
namentlich als Prediger war, freilich) auch mit vielen Eden und Schroffbeiten, welche feine 
Anhänger leider häufig als Tugenden angefjehen und ſich dadurch zu einer befonderen 


154 Krummacher, Gottfried Daniel 


Partei in der Gemeinde ausgebildet haben. Der erft 22 jährige junge Pfarrer fand in 
Baerl einige entſchieden gläubige Chriften, durch deren herzandringendes Zeugnis auch in 
ihm alsbald und plöglich ein neues Leben entzündet wurde, das er nun mit gewaltigem 
Ernfte und Eifer und mit großem Erfolge den ihm anvertrauten Seelen verfündigte. In 
5 feiner Theologie ſchloß er fih nun ganz an die holländifche (coccejanifch-lampifche) Schule 
an, nur daß er bejonders anfangs in Elberfeld die abfolute Prädeitination in aller mög: 
lihen Schroffheit nach den Säten der Dortrechter Synode lehrte. Während fih Lampe 
und feine Schüler in ihren Predigten mie in ihrer Seelforge gleihmäßig an bie ver: 
ſchiedenen Klafjen von Seelen wandten, zog Krummader, den man darum auch wohl 
10 hart, barſch, unfreundlich und Falt nannte, nur die Gläubigen und Begnadigten an und 
ftieß dagegen die noch nicht Belehrten entſchieden, ja vielleicht abfichtlich zurüd, bis fie 
etwa auf anderem Wege oder durch andere gewonnen wurden und nun auch bei ihm 
ihre Nahrung und Troft fanden. Er jelbft hat bierüber gefagt: „Es ift fein Wunder, 
daß fich viele Leute in mir nicht finden fünnen, da mein ganzes Auftreten oft ettwas 
15 Steifes, Wunbderliches und Paradores an fih tragen mag.” Beſonders galt diefes von 
feinen Predigten und feinem Prebigtvortrage. Scheinbar troden und ſteif fejlelte er durch 
die untiderftehliche Kraft der Überzeugung, die Wiederholung einer und derfelben Wahrheit 
mit feljenfefter Entfchiedenheit und die Tiefe und Innigket der chriftlihen Erfahrung und 
Erkenntnis, die er vornehmlich den Schriften der rau v. Guyon, Bunyans, Bog ‚ 
20 Terfteegens und zu. verdankte. Eregetifch find feine Predigten wegen ihrer abjolut 
mwillfürlichen Bibelauslegung nad) der ausgearteten und mißverftandenen coccejanischen 
Manier vielfach zu tadeln und führten auch im chriftlicher Beziehung anfangs häufig zu 
einem bloßen Phantaſie- oder Gefühls-Chriftentum und Verftandesdogmatismus, und 
demnach auch wohl zum Fanatismus. Beweis hiervon find befonders feine berühmten 
25 Predigten über die Namen der Lagerftätten der Kinder Israel in der Müfte und 
feine jonftigen altteftamentlichen Predigten, ſowie die feiner — Schüler. Krum—⸗ 
machers Auftreten in Elberfeld, zur * der allgemeinen religiöſen Erweckung und Er— 
hebung in ganz Deutſchland, und nachdem bei ſeiner Wahl die alte verſumpfte — 
—— der Gemeinde in eine friſche lebensvolle ariſtokratiſche Repräſen— 
so tativverfaſſung zu beſtändigem Segen derſelben verwandelt worden war, erzeugte in ber 
Gemeinde, die ſeit einiger Zeit keine Ausgießung des hl. Geiſtes erlebt hatte und in ihren 
bisher tonangebenden Gliedern meiſt freimaureriſch indifferent geworden war, ein neues 
Leben, welches auch in weiteren Kreiſen unter der meiſt neologiſchen Geiſtlichkeit des 
Landes ungeheures Aufſehen und heftigen Widerſpruch — Von ſeinem kleinen 
85 aber eifrigen Anhange getragen, verſtieg ſich Krummacher wirklich zu den äußerſten und 
ärgerlichſten Extremen der Prädeſtinationslehre und als 1819 ſeine Anhänger, nach ihrem 
vornehmlichſten Sitze die Wüſtenhöfer genannt, anders geſinnte Chriſten und Prediger 
(3. B. den frommen Krall in Gemarke) in ihren beſonderen Verſammlungen und Gottes» 
dienften durch lautes Lachen und Tabeln ftörten und jelbit zur Verachtung der Kirche 
so mit brennender Pfeife in die Kirche gingen und dies alles mit dem Vorwande bes 
fchönigten, das alles fei erlaubt oder das thue nur ihr alter Menfch, mit dem ihr neuer 
Menih nichts gemein babe: da trat Krummacher der ihn zur Verantwortung ziehen: 
ben bürgerlichen und geiftlihen Obrigkeit als Verteidiger diefer frehen und loſen Xeute 
anfangs troßig, ja faft frech entgegen, befann ſich aber bei der unermüdlichen Milde 
45 der Behandlung, mit welcher ihm namentlich) der Generalpräfes der nieberrheinifchen 
reformierten Synode, der nachherige Biſchof Dr. Roß, entgegenfam, allmählih eines 
Befleren, und auch fein independentifch-firchlich-republilanifch geftimmtes Presbyterium, 
binter welches fich Krummacher alö hinter feine „Behörde“ zurückzuziehen fuchte, ließ 
allmählich von feiner Renitenz ab. So bielt er am 24. Dftober 1819 nah langem 
so Sträuben auf Befehl des K. Konfiftorit in Köln feine Recdhtfertigungspredigt über Rö 
6,1 (Crefeld 1820), deren Thema: Sollen wir in der Sünde beharren, damit bie 
Gnade defto mächtiger werde? und die ihm noch ausdrücklich auferlegte Vorrede am 
meiften dazu beitrugen, ihn von feinen bisherigen ertrabaganten Anhängern — die nun 
zum Teil Sektierer wurden — zu fcheiden und ihm das Vertrauen ber beijeren Gemeinde: 
55 glieder zu erhalten und in immer fteigendem Maße zuzuwenden. Er batte jegt die Ge 
—* ſeiner eigenen Lehre und Art kennen gelernt und ſuchte ſie je länger je mehr zu 
vermeiden. Dagegen bildete ſich doch um ihn unter Abſtoßung der großen Maſſe in ſeiner 
Gemeinde und im ganzen Wupperthale und bergiſchen eine neue entſchieden und ſchroff 
prädeſtinatianiſche Partei mit vielem chriſtlichen Ernſte aber auch mancher Verkehrtheit, 
60 welche ſich nach Krummachers Tode und nach feines in feine Fußtapfen getretenen Neffen 


Krummacher, Gottfried Daniel Kruzifix 155 


Be: Wilhelm Abgang vornehmlich in die niederlänbiichreformierte Gemeinde von Dr. Kohl: 
rügge (f. d. A. BDIX ©. 633) in Elberfeld verlaufen hat. Auch war Krummacher, ganz 
im Geifte feiner Gemeinde oder wenigſtens feiner Anhänger und gegen den damals 
berrichenden Zeitgeift, ein entichiedener Gegner der Union und der neuen Agende und 
beftärfte dadurch feine Gemeinde in diefem ihrem befonderen Sinne gegen die fonftige 5 
fonftante Art und Neigung der reformierten Kirche zur Union. Im ganzen verbantt die 
deutiche evangelifche Chriftenheit dem feiten und fernigen Weſen Krummachers ſowohl' nach 
ee Auftreten als durch feine gedrudten Predigten viel Segen, der nod) 
ortwirkt. 

Schriften: Außer jener auch in die Gute Botſchaft aufgenommenen Predigt ſind 
von ihm folgende Predigten in Elberfeld erſchienen: Reformationspredigten, 1817. Bei— 
trag zur Beantwortung der Frage: Was iſt evangeliſch? in fünf Predigten, 1828. Jakobs 
Kampf und Sieg, 1829. Einige Predigten über die evangeliſche Lehre von der Recht: 
fertigung, 1831. Die Wanderungen Ysraels durch die Wüſte nach Kanaan, in Beziehung 
auf die innere Führung der Gläubigen beleuchtet, 1834. Die bobepriefterlihe Segens- 
formel, 1834. Wahrheit zur ottjeligfeit oder Hauspoftille, Meurs 1834. Gute Bot— 
ſchaft, 1838. Tägliches Manna für Pilger durch die Wüſte, gefammelt von einem Freunde 
des Veretvigten, 12. Aufl. 1891. Außerdem erfchien von ihm 1836 in Düfjelthal eine 
Überjegung der Auslegung des Philipperbriefes von Calvin. M. Göbel }. 


— 


0 


5 


ſtruzifix. — Zur Litteratur f. d. AU. Kreuz und Kreuzeszeichen o. S. 90 u.93; ferner 20 
Dobbert, Zur Entitehungsgeicichte des Kruzifixes, Berlin 1880; Engelhardt, Die älteſten 
Kruzifire ZEWL 1880 ©. 188 ff; F. X. Kraus, Sreuzigung in Realenchkl. der chriſtl. Alter: 
tümer, II, ©. 283 ff.; Grifar, Kreuz und Kreuzigung ROS 1894, ©. 1ff.; R. Forrer und 
a. Müller, Kreuz u. Kreuzigung Ehrifti in ihrer Runjtentwidelung, Straßburg 1894 (mäßig); 
Mid. Engels, Die Kreuzigung Chriſti in der bildenden Kunft, Quremburg 1899 (injtruftiv durch 25 
die Abbildungen); F. X. Kraus, Geſchichte der chriſtl. Kunſt, IL, ©. 3 ff. 


Gegen die Darftellung des Leidens Chrifti hat die altchriftliche Kunſt ſich lange ge 
fträubt, darin beftimmt auch die religiöfe Stimmung der Chriftenbeit, welche den — 
nicht ſowohl im Stande der Erniedrigung als vielmehr in ſeiner machtvollen Erhöhung 
anzuſchauen gewohnt war. Als fie in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts zum erſten- so 
mal Fagbet dieſen wg betrat, erfcheint fie daher von dem Streben beherrſcht, die Paſſion 
moglichſt abzuglätten (Vict. Schulte, Archäologie der altchriftl. Kunft ©. 332 ff). So be 
greift ſich, daß vier Jahrhunderte vorübergingen, ehe fie an die Scene herantritt, in welcher 
dad Leiden Chrifti gipfelte, die Kreuzigung. Schon vorher aber — in der erjten Hälfte 
des 3. Jahrhunderts — hatte in einer der Kammern des Saiferpalaftes auf bem 35 
Palatin eine heidniſche Hand den „Eſelsgott“ der Chriften, diefen zum Gefpött, in die 
Wand gerigt mit der Inſchrift AAFZAMENOC CEBETE OEON (befte Ab: 
bild. Garrucci, Storia della arte erist. V Taf. 483; berfelbe, Il Crocifisso graf- 
fito in casa dei Cesari, Rom 1857; zulegt ausführlih %.X. Kraus, das Spottkruzifiz 
vom Balatin, Freiburg 1872. Das Original felbft im Mufeo Kircheriano in Rom). 40 

Das erſte Beifpiel eines Kruzifixus chriftlicher Herkunft haben mir in einem Relief 
der Holztbür von S. Sabina auf dem Aventin frübeftens aus der Mitte etwa des 5. Jahrh. 
Wiegand, Das altchriftlihe Hauptportal an der Kirche der bl. Sabina, Trier1900, S 19ff., 
Taf. 4). Den Hintergrund bilden die Mauern der Stabt Jeruſalem. Die mächtige Geftalt 
des Heilandes iſt von den zwei Inabenbaft gebildeten Schächern begleitet. Wielleicht eben 45 
jo alt dürfte eim oberitalifches Elfenbeintäfelchen des Brit. Mufeums fein, welches dem 
Heilande Johannes und Maria zugefellt, die eine tiefe, ſtille Schmerzempfindung be— 
bericht. (Abbild. F. X Kraus, Geſch. der chriftl. Kunft, I, ©. 174; Hans Graeven, Früh— 
driftliche und mittelalterliche Elfenbeinwerke, I, n. 24). In beiden Fällen ift Chriftus 
lebend und leidlos aufgefaßt. Wie ftark indes noch ein Jahrhundert nachher die ältere so 
Stimmung nachwirkte, bezeugen uns die Metallfläfchchen in Monza, die zur Zeit Gregors 
ded Großen aus Jerufalem nad dem Abendlande kamen. Sie bemühen fich fichtlich, der 
wirklichen Kreuzigung auszuweichen, und begnügen ſich mit Andeutungen enttveder jo, daß 
Jeſus die Arme ausbreitet wie ein Gefreuzigter, mährend das Kreuz jelbit fehlt, oder 
jo, daß jein Haupt über dem Kreuze ſchwebt (Garrucci VI, Taf. 434. 435). Schon 5 
diefe Thatfachen weiſen dahin, daß das AKreuzigungsbild in der Rabbulahandichrift der 
Saurentiana (Abbild. F. X. Kraus a. a. D. I, ©. 176) einer weſentlich fpäteren Zeit 
angehört, als angenommen zu merben pflegt (586). Denn die Scene ift bier aus ihrer 
urfprünglihen Einfachheit und Sfoliertheit herausgenommen, indem außer Johannes und 


156 Kruzifix 


Maria klagende Frauen und Kriegsknechte eingeführt ſind; betont iſt außerdem der Leidens— 
ausdruck, und ein langes Gewand umhüllt den Leib Chriſti. Dagegen ſind auf kop— 
tiſchen Stoffen Darſtellungen des Gekreuzigten erhalten, die noch die zurückhaltende 
Weiſe des ausgehenden chriſtlichen Altertums bewahrt haben (z. B. Forrer-Müller Taf. 3 

6n. 3. 5. 9. 

In dem Übergange von der altchriſtlichen zur romaniſchen Periode laſſen ſich die 
Nachwirkungen der älteren Zeit daran erkennen, daß Chriſtus lebend, nur mit dem Lenden— 
tuche befleidet, die Füße nebeneinander geordnet dargeftellt wird. Andererfeits zeigt die 
wachſende Zahl der Begleitfiguren die Weiterbildung; auch tritt die lange Tunika auf, 

10 doch ald Ausnahme (Beifpiele: F. X. Kraus a. a. O. II, ©. 312; Graeven I, n. 55; 
II, n. 17). Im Unterfchiede vom Abendlande bevorzugt die byzantiniſche Kunſt jet und 
in der Folge die Darjtellung des fterbenden, im Tode zufammenbrechenden Heilandes 
(darakteriftifch ein Emailwerk des 10. Jahrhunderts bei Schlumberger, Un empereur by- 
zantin du dixème sidele, Paris 1890, ©. 580 Tafel). In allen Fällen find Hände 

15 und Füße durchbohrt ; Ießtere ftehen auf einem brettartigen Querholz. Die romanijche 
Epoche, in welcher der Kruzifirus ald Malerei oder als Skulptur die weiteſte Verbreitung 
fand, ſchmückt das Haupt mit einem Kranze oder einem Diadem (Engels, Taf. 10. 12. 14; 
Forrer-Müller, Taf. 4— 7; Stodbauer, ©. 259 f.), aber jet treten auch immer — 
Beiſpeile des tot oder ſterbend aufgefaßten Herrn auf; ja man ſchreitet zum derbſten Rea— 

2% lismus fort (Engels, Taf. 14. 16 Fig. 5118; Fig. 58; Cloquet, El&ments d’icono- 

aphie chr6t., Paris 1900, ©. 77). Dagegen bleibt auch jest noch charakteriftiich die 
ebeneinanderordnung der Füße, und diefe Gepflogenheit erhält ſich bis an die Mitte des 
13. Jahrhunderts (vgl. F. X. Kraus II, 1, ©. 336f.). Dagegen führte die Gotif eine weſent⸗ 
liche Wandelung berbei, zum Teil unter dem Einfluffe des religiöfen Subjeftivismus, zum 

25 Teil unter der Nüdtwirfung des Realismus der geiftlihen Schaufpiele. Die Königskrone 
weicht der Dornenfrone, in der Haltung des Körpers wird die Schmerzenstwirfung, oft 
in ſtärkſter Weiſe, anſchaulich gemacht: das Haupt ift gemeigt, der Leib gebogen. Ein 
einziger Nagel durchbohrt jest — nah Maßgabe angeblich beſſeren Wiſſens, vergl. 
Piper, Einleitung in die monumentale Theologie, Gotba 1867, ©. 619f.; Stodbauer, 

so S. 287 — die beiden übereinanbergelegten Füße. Das Erjchütternde und Tragifche 
des Vorganges fpiegelt fich Tebendig in der Umgebung twieder (Forrer-Müller, Taf. 7—11; 
Engels, Taf. 11. 16; F. X. Kraus II, 1, ©. 237. 274. 280. 325. 327. 331 und fonit). 
Auf diefen Boden fteht die deutſche Kunft des 16. Jahrhunderts, wie fie vorzüglich Dürer 
und Holbein vertreten (Beifpiele : Knackfuß, Allgemeine Kunftgeichichte II, Bielefeld, Leipzig 

85 1900, ©. 567. 585 ; Janitſchek, Gefchichte der deutſchen Malerei, Berlin 1890, ©. 350. 
388. 418. 419. 498. 510 u. ſ. w.). Sie fucht die gefchichtliche Wahrheit und fcheut vor 
dem Furchtbaren nicht zurüd. Die italienifche Renaiſſance dagegen mildert die harten 
Töne in Anwendung ihres Schönheitsideals (Beifpiele: Kraus II, 2, ©. 212. 220. 226. 
252 u. Tafel S.269). Diefem Zuge folgt wefentlich die allgemeine Kunftenttidelung im 

40 17. und 18. Jahrhundert ; die fogenannten Nazarener führten einen meichlichen, fentimen- 
talen Zug in die PBaffionsvorftellungen ein, und unter diefem Eindrud ftehen auch Maler 
wie Pfannſchmidt, Ploditorft, Hofmann. Die moderne religiöfe Richtung fucht dem gegen: 
über die gefchichtliche Wahrheit bis zum derbften Realismus zur Geltung zu bringen 
(v. Gebhard, v. Uhde, Zimmermann, Klinger u. a.). 

45 Die durch die evangelifche Erzählung gegebenen Figuren treten anfangs nur teilweiſe 
auf (Johannes und Maria, ein oder zivei Kriegsknechte); gegen Ausgang des Mittelalters 
werden daraus reiche, beivegte Scenen, vor allem an den Schnigaltären. Die Wirkung 
der geiftlihen Schaufpiele ift hierbei unverkennbar. Doc ſchon in der romanischen Periode 
beginnen auch legendarifche oder allegorische Geftalten fih um das Kreuz zu jammeln. 

50 Die Perfonififationen der Kirche und der Synagoge, jene ald Siegerin, dieſe ald Beſiegte 
treten auf (Paul Weber, Geiftliches Schaufpiel und kirchliche Kunft, in ihrem Berhältnis 
erläutert an einer lonographie der Kirche und Synagoge, Stuttgart 1894 mit — — 
Adam und Eva, die Urheber der Sünde, die der Heiland am Kreuze auch für ſie ſühnte, knien 
neben dem Kreuze (Garr. VI, Taf. 434); gewöhnlich aber ſieht man Adam allein entweder 

55 jo, daß er in feinem Grabe unter dem Kreuze rubt oder fich aufrichtet, die Hand nad) Dem Ge— 
freuzigten erhebend. In der Areuzigungsgruppe der Kirche zu Mechfelburg in Sadjen 
hält er (oder Nilodemus ?) einen Kelch empor, um das herniederträufelnde Blut Chrifti 
aufzufammeln (F. &. Kraus II, ©. 222). Auf fen Grab insbefondere auf Golgatha 
teilen der Totenkopf und die Totengebeine am Fuße des Kreuzes (Engels, Taf. 10. 13; 

co Forrer:Müller, Taf, 8, vgl. Ferdinand Piper im Evangelischen Kalender 1861, ©. 17 ff., 


ſtruzifix Kübel 157 


wo weitere Abbildungen vermerkt ſind). Andererſeits ringelt ſich in Anknüpfung an Gen 
3, 15 eine Schlange um das Fußende des Kreuzes (Weber a. a. O. Taf. 2,4, ©. 16; 
Engels, Taf. 11). Der Kelch, auf welchem der Fuß des Heilandes ruht oder der unter 
dem Trittbrett befeftigt ift, bildet den heiligen Gral ab (Engeld Taf. 13, 18, öfters 
auf Elfenbeintäfelhen.. Es fommt aud vor, daß die Ekkleſia diefen Kelch in der 5 
Hand hält (Meber Tafel 4) oder ein Engel (Engels, Tafel. 19. 21). Schon früh 
werden auch Sonne und Mond, entiweber in natürlicher Bildung oder perjonifiziert, in 
die Scene bineingezogen (Ferd. Piper, Mythologie und Symbolik der chriftl. Kunft I, 2, 
Weimar 1851, ©. 116Ff.), ebenfo Elagende Engel, Gott Vater und der bl. Geift in der Höhe 
(Kruzifie in MWechielburg). Die Beliebtheit und meite Verbreitung der Weronifalegende 10 
endlich macht es verjtändlich, da die fromme Frau Veronika, allerdings gewöhnlich in der 
rn Ganges zur Nichtftätte, zumeilen aber aud in ber Nähe des Gefreuzigten einen 
ab findet. 

Gas Kreuz behauptet im allgemeinen die überlieferte Form. Die Kreuzesholzlegenden 
des Mittelalterd verichaffen fih Einfluß in der Richtung, daß fich das Kreuz mehr oder 
weniger der Baumform annäbert (%. X. Kraus, II, 1 ©. 331f.; Ferd. Piper im Evange: 
lifchen Kalender 1863, ©. 17—94; D. Zödler, Das Kreuz Chrifti, ©. 468 ff.). Dieſe 
Beobachtungen ftellen die mächtige Anziehungskraft feft, welche das Kreuz und die Kreu— 
zigung auf die religiöfe Stimmung und die kirchliche Sitte und damit mittelbar und un: 
mittelbar auf die Kunft ausübten. Bictor Schulge. 20 


Krypta ſ. Kirhenbau, Bd IX ©. 786, u. 
Sryptocalviniften ſ. Philippiiten. 


Kübel, Robert, get. 1894. — Litteratur: Robert Kübel, nad) eigenen Aufzeich— 
—————— Stuttgart 1895; Profeſſor D. Robert Kübel, Nekrolog v. Burt, in Nt8 
26 
Kübel, Robert, iſt der letzte alademiſche Vertreter des eigentümlich ſchwäbiſchen, aus 
der Schule Bengels hervorgegangenen, in der Mitte des 19. Jahrhunderts beſonders durch 
Tobias Beck in Tübingen wieder zu Ehren gebrachten bibliſchen Realismus. Geboren 
am 12. Februar 1838 zu Kirchheim u. T. als Sohn des Rechtsanwalts und Stadt: 
ſchultheißen Auguft Kübel, zeigt er in feinem ganzen Leben den Einfluß eines gottesfürdh- so 
tigen und dabei fröhlichen Elternhaufes. Sein Bildungsgang war der gewöhnliche der 
mwürttembergijchen Geiftlichen. Für feine theologische Nichtung wurden während feines 
Studiums in Tübingen befonderd die Profefloren Ohler und Bed beftimmend. Nach 
Vollendung jeiner Studien unterrichtete er drei Jahre lang die Zöglinge des Seminars 
Blaubeuren im Hebräifchen. Auch als Nepetent am tbeologifchen Stift in Tübingen rich- 86 
‚tete er fein Studium hauptjächlich auf das AT, wie er denn eine Vorlefung über das 
Deuteronomium bielt und neben einer AbhbandInng über den „Glauben im AT“, eine 
Heinere Schrift über das „altteftamentliche Geſetz und feine Urkunde” veröffentlichte. Für 
die Zeitung der angebenden Theologen in ihren Studien war er durch die Frische feines 
Weſens, durch feine Lehrgabe und feine mit Entjchiedenheit der theologijchen Überzeugung 40 
verbundene Weitherzigfeit befonders geeignet. Darum wurde er auch von einem Verein 
poſitiv gefinnter Mitglieder der evangelifchen Landeskirche Badens aufgefordert, fih in 
Heidelberg als Lehrer der Theologie zu habilitieren, um gegen die dort herrfchende, bejon- 
ders durch Schenkel vertretene theologische Richtung ein Gegengewicht zu bilden. Er lehnte 
aber ab; dagegen wurde ihm 1867 das Diakonat Balingen übertragen, two er, auch zum 45 
Leiter der Schullehrerfonferenz beftellt, Anlaß fand, fich auch litterarifch eingehender mit 
dem Bollsihulmwejen zu befhäftigen. Als Mitglied der Kommiffion für Bibelrevifion in 
alle bearbeitete er 1868 die Bücher Mofts, und feine Mitgliedfchaft in der amtlichen 
mwmiſſion für die Regelung des Neligionsunterrichts gab ihm 1870 Veranlaffung zur 
Abfaſſung feiner „Bibelfunde”. — In demfelben Jahre wurde er als Profefjor der Theo: co 
logie und Direktor des Predigerfeminars nach Herborn berufen, two er nicht nur die ver: 
ſchiedenen Ziveige der praktiſchen Theologie in Vorlefungen behandelte, fondern aud ein 
bibliſch⸗ſyſtematiſches Konverfatorium ins Leben rief. Sein „Chriftliches Lehrſyſtem, nach 
der bl. Schrift dargejtellt” (1873), ein „Umriß der Baftoraltheologie” und eine Samme 
lung feiner Predigten entjtanden während feines dortigen Aufenthaltes, ſowie eine Reihe 55 
von Vorträgen, größtenteild in Barmen gehalten. Weil ſich aber die Hoffnung auf Er- 
weiterung und Neuorganifierung des Seminars nicht erfüllte, kehrte er nad) wenigen Jahren 


— 


5 


158 Kübel 


in feine ſchwäbiſche Heimat zurüd, two ihm 1874 in der übertviegend fatholifchen Stabt 
Ellwangen das Pfarramt der evangelifchen Gemeinde übertragen wurde. Mit diefem war 
der Neligionsunterricht für die Volksſchüler, die evangelifchen Schüler der verſchiedenen 
Klaffen des Gymnafiums und die Schülerinnen der höheren Mädchenfchule verbunden. 
5 Auch das Bezirköfchulinfpektorat wurde ihm übertragen. Den Erfahrungen ſeines Amts: 
lebens in Ellwangen, mie feinen früheren Borlefungen in Herborn verdankt feine „Kate: 
chetif” (1877) ihre Entſtehung. Auch an dem Graufchen Bibelwerf hat er durch Bear: 
beitung der Briefe an die Galater und Bhilipper, der Paftoralbriefe und des Jakobus— 
briefs fich beteiligt und daneben über einzelne Punkte der chriftlichen Ethik Borträge 
10 veröffentlicht. 

Durch feine bisherige Laufbahn für eine akademische Wirkfamteit vorbereitet, wurde 
Kübel nad) Becks Tod 1879 ala Profeſſor der chriftlihen Dogmatif und Ethil an die 
Univerfität Tübingen berufen. Neben diefen beiden Hauptfächern hielt er im Laufe von 
15 Jahren Vorlefungen über meſſianiſche Weisfagungen und Deutero-Jeſaia, ſowie über 

16 mehrere neuteftamentliche Bücher, auch über Luthers Schriften und die Perikopen, ſamt 
der Einführung in das theologiiche, bejonders das biblifhe Studium. Litterariſch war er 
thätig teild durch Abfaſſung gediegener Artikel, befonders apologetiichen und ethiſchen In— 
halts in Zeitjchriften (Beweis des Glaubens, NEZ), teild durch umfangreichere Schriften, 
jo die Bearbeitung der Apologetit in Zödlers Handbuch der theolog. Wifjenfchaften ; „Ueber 

20 den Unterjchied der pofitiven und der liberalen Richtung in der modernen Theologie“ 
(1881); „Chriftl. Bedenken über modernschriftliches MWejen von einem Sorgvollen” (1888) ; 
ferner auf dem eregetiichen Gebiet „Exegetifch-homiletisches Handbuch zum Evangelium des 
Matthäus” (1889); und in Strads und Zöcklers furzgefaßtem Kommentar die Erklärung 
der Baftoralbriefe, des Hebräerbriefes und der Offenbarung Johannis; enblid im Jahre 

35 vor feinem Tode „Die Offenbarung oh. für bibelforjchende Chriften“ (1893). Erſt nad 
feinem Tode erjchien feine „Chriftlihde Ethik”, herausgegeben von Weiſſer (1899). 

Daß e8 ihm auch an praftifcher Begabung nicht fehlte, beweifen die Predigten, die 
er in Tübingen vor einer zahlreichen Zuhörerſchaft aus allen Ständen hielt. Sie find 
biblifch, d. b. nicht nur tertgemäß, fondern in den Zuſammenhang der Schriftgedanten 

0 einführend, nicht fowohl auf Erregung des Gefühle, als vielmehr auf nüchternen Willens: 
entſchluß mitteld klarer Belehrung binarbeitend, dem Bedürfnis geförderter Chriften, wie 
derer, die noch im Vorhofe ftehen, entfpredhend. Chriſtus in feiner Erlöferdgnade, aber 
auch in feiner Heiligkeit fteht im Mittelpunkt. Auch einzelne ragen des chriftlichen Lebens 
tverden eingehend behandelt. Sein ernſtes Dringen auf Belehrung hat nichts Methodiſti— 

85 jches, fondern trägt dem ftufenmäßigen Wachstum des Chriftenlebens Rechnung. So frei- 
mütig er vor gefährlicher Irrlehre warnt, jo läßt er doch jedem Ringen nah Wahrheit 
Gerechtigkeit mwiderfahren und ftraft mehr die Sünde der Gläubigen als die der Ungläu— 
bigen. Ohne fünftliche Einteilung reihen fich die Gedanken in Harem Fortſchritt anein- 
ander. Ohne ur Pathos weiß er in edler Volkstümlichkeit das natürliche Leben als 

0 Gleichnis des geiftlichen zu gebrauchen. In feinem ungefünftelten edlen Vortrag offen: 
barte fich tiefes Ergriffenfein feiner Seele. Dem kraftvollen Wirken Kübeld war ein frühes 
Ende beſchieden. Nachdem ihn ſchon 1893 ein Schlaganfall getroffen, führten immer 
wiederholte Anfälle von Herzſchwäche am 4. Dezember 1894 feinen Tod herbei. 

Der theologiſche Standpunkt Kübel berührt ſich in vielen Beziehungen mit dem feines 

4 Vorgängers Bed. Erforfhung der biblischen Wahrheit als Lebenswahrbeit ift beiden die 
eigentlice Aufgabe der Theologie. Beide blieben den Parteien in Kirche und Theologie 
fern; aber während Bed, dem altorthodoren Infpirationsglauben ſich nähernd, alle anderen 
Anjhauungen neben dem, was ihm ald Schriftlehre galt, unbeachtet ließ, ſah ſich Kübel 
auf dem Boden der Kritik und biblijhen Theologie zu Konzeſſionen an die moderne 

co Wiſſenſchaft veranlaßt, und wußte andererjeits, namentlich in der Rechtfertigungslehre, den 
lutheriſchen Standpunkt mehr zu würdigen ald Bed. 

Im Mittelpunkt feiner Theologie fteht der Begriff des Neiches Gottes. Dieſes ift 
für ihn, nicht wie für die Ritſchlſche Schule, ein Produkt der menjchlichen Thätigfeit oder 
natürlichen Entwidelung, fondern ein im Himmel vorhandenes Staatsweſen, der Organis— 

55 mus des Gottes: und Himmelslebens, als den Menſchen durch Chriftum erjt in feiner 
Parufie völlig erſchloſſener. Auch der Herr dieſes Reiches, Jeſus Chriftus, iſt weſentlich 
jenfeitig vermöge feiner Präeriftenz und perjönlichen Poftenifteng Das Neue, das er ge 
bracht bat, ift die dıxamoven Beoö, die er einpflanzt, ein Leben ber Jenfeitigfeit, in das 
er verſetzt. Der Gerechtigfeitsjtand ift in erjter Linie das felige Bewußtfein der auf Grund 

der Verföhnung erlangten Vergebung, womit zugleih der Anfang eines neuen Lebens 


Kübel 159 


gejegt ift. Die Aneignung der Verſöhnung im Glauben wird vermittelt durch das Wort 
Gottes, das den geoffenbarten Gott und Chriftus gegenwärtig in fich trägt. Daher wird 
auf die Autorität der Schrift großer Nachdrud gelegt, ihre Infallibilität aber, im Unter: 
ſchied jowohl von der ortbodoren Lehre als von Bed, auf das beichränkt, was Chriftus 
und die Apojtel mit Lehrautorität feitgeftellt haben, auf den durch die Bibelforihung 5 
berauszuftellenden consensus biblieus. nfpiriert find die Perfonen der erſten Zeugen 
der Offenbarung, ihr Wort aber ift es nur mittelbar. 

In den Saframenten macht der Geift die natürlichen Elemente zum Vehikel feiner 
Lebenskraft ; jo ift in der Taufe dad Waſſer nicht bloß Symbol, fondern Träger des hl. 
Geiſtes. Doc kommt die Wiedergeburt nicht ohne den Glauben des Täuflings zu ftande, 10 
und die Kindertaufe macht nur der Chrijtenanlage, nicht der Wiedergeburt teilbaftig, 

Das Abendmahl wirkt bei den Gläubigen Aneignung der verflärten geiftleiblichen 
Perjönlichkeit Chrifti, ftattet den Leib mit Verflärungsfräften aus und verbindet mit der 
Gemeinde als dem Leib Chrifti zu „einer Blutsgemeinfchaft im eigentlichen, aber pneu— 
matijchen Sinne”. Alſo: Ubiquität des Leibes Chrifti, nicht aber Empfang desfelben durch ı5 
die Ungläubigen. 

Der Zuftand nad dem Tode ijt für alle nicht in Chriſto Geftorbenen ein Zwiſchen⸗ 
zuftand im Hades, aber nur das Zeitleben entjcheidet über die Seligfeit. Yür Milennium 
und MWiederbringung bleibt fein Raum. 

Nachdem Kübel in der Dogmatik das Chriftentum wiſſenſchaftlich dargeftellt hat, ſoll 20 
die Apologetif den Beweis führen, daß nur diejes Chriftentum, nicht aber eine außerchrift- 
liche Religion, noch eine philofophifche Weltanfchauung älterer oder neuerer Zeit die tief- 
ften Bedürfnifje des Menſchen befriedigen kann: das Bebürfnis nach ewigem Leben, nad 
Frieden mit Gott und nah Wahrheit. Dagegen dürfe man den Eimfluß des Chriften: 
tums auf die Kultur nicht ohne weiteres apologetifch verwerten, denn es gebe hochgebildete 25 
Völker auch ohne Chriftentum. 

In der Ethik behandelt K. zuerft die pneumatiſche Pflanzung des neuen Lebens. 
Hierbei wirkt, da auch den gefallenen Menjchen eine pneumatiſche Anlage übrig ift, von 
Anfang an die menjchliche Freiheit mit der göttlichen Gnade zufammen. Beweggrund bes 
chriſtlichen Handelns ift die Dankbarkeit für das, was Chriftus für uns gethan bat, aber so 
auch der Gedanke an den Lohn, der freilich kein anderer ift als Chriftus felbft. In diefem 
Sinne iſt die Bibel eudämoniftiih. Die Hauptaufgabe des Chriften ift Selbfterziehung 
für das Himmelreich (Askeſe); da aber Gott auch der Herr der Erde ift, fo dient treue 
Erfüllung des irdiihen Berufes zur Vorbereitung für die ewige Beitimmung. Vom Gefeß 
als äußerem Buchſtaben ift der Chrift frei; aber der Inhalt des Gefeges ift ihm zum 35 
inneren Zebenätrieb getvorden, daher umfaßt es fein ganzes Leben: es giebt fein adia- 
phoron, fein bloß Erlaubtes, feine über das Geſetz hinausgehende consilia evangelica, 
wohl aber eine Rangorbnung unter den Geboten, je nachdem eine Handlung in mehr 
Pr centraler — zu Chriſto ſteht. Hiernach löſen ſich die Kolliſionen der 

ichten. 40 
Den Stufen bes chriftlichen Lebens entfprechen die Stufen der Pfliht. Es giebt 
einen fittlihen Heroismus, ein über das Gute hinausliegendes fittlih Schönes. 

Die hriftliche Tugend mwird als Chriftusähnlichkeit des ganzen Weſens und Verhaltens 
nach den beiden Seiten: Sterben mit Chrifto und Leben mit ihm, bezeichnet. Das Chriften- 
leben wird ald Leben der Liebe gefaßt und dabei für die Berechtigung der „myſtiſchen 45 
Gottesliebe” eingetreten. Unmittelbarjte Hußerung der Bottesliebe ift das Gebet. Beten 
u Jeſu und der Glaube, daß Gott ſich durchs Gebet beeinfluffen lafje, wird gerecht 
—2* Zwiſchen Nächſtenliebe und Bruderliebe iſt ſcharf geſchieden. Letztere ſtellt ſich in 
den ecclesiolae dar; deren Berechtigung, aber auch deren Abwege werden hervor: 
gehoben. Als bejonderer Teil der Ethik tritt die Sozialethik auf. 50 

Innerhalb der natürlichen Gottesorbnungen (Beruf, gefelliges Leben, Ehe und Familie, 
Staat) bethätigt der Chrift fein inneres Leben, nicht als fünnte er das Reich Gottes bauen, 
jondern um feinen Gott zu verherrlichen. Zwiſchen Staat und Gottesreich wird De 
unterjchieden. Weber durch einen chriftlichen Staat, noch durch eine — noch du 
innere Miſſion kann das Vollsleben verchriſtlicht werden. Das Himmelreich iſt ein „Tabu“, 56 
welches Staat und Volk nichts angeht. Unſere Volkskirchen haben das Recht auf den 
Namen von Kirchen a 3 als in ihnen feititeht, daß nur Gläubige wahre Glieder der 
Kirche Gottes find. Die Mehrzahl unferer Kirchenglieder find Katechumenen, die im Vor: 
bof der wahren Kirche ftehen. — Die Belenntnifje haben ihre Zeit, aber die neuen heben 
die alten nicht auf. Die Theologie hat das Entjtehen neuer Symbole vorzubereiten, indem co 


160 Kübel 


fie neu auftretende fragen erörtert, wobei die liberale und die pofitive Richtung zufammen= 
zuwirken haben. Dies ift aber nur möglich, wenn die hl. Schrift ald Duelle audy für die 
theologiſche Wiſſenſchaft anerkannt wird. Darum ift theologiſcher Radikalismus, namentlich 
Antibibliceismus weder in der Kirche noch in der theolologiſchen Fakultät berechtigt, wohl 

5 2. ke Pietät gegen die Symbole wahrendes Erjegen der kirchlichen Lehre durch 
die biblische. 

In der Volkskirche fieht Kübel ein Übergangsftadium, aus dem fich entweder die 
Freikirche oder die Nationalfirche entwideln wird, bei welch letterer der Emigfeitächarafter 
der Kirche verloren zu gehen droht. Auf Fragen der kirchlichen Verfaffung und auf die 

10 Formen des Gottesdienftes wird wenig Gewicht gelegt, die Meinung von einer Übertragung 
des Sabbaths auf den Sonntag und die ‚Forderung einer puritanifchen Sonntags- 
feier abgelehnt, Kirchenzucht unter unferen Verhältniffen für unmöglich erklärt; aber die 
ecclesiolae follen offenbar unchriſtliche Menſchen von fich ausjcheiden. 

Von dem biöher dargelegten Standpuntte aus beurteilt Kübel in feinen „Chriftlichen 

15 Bedenken” den gegenwärtigen Zuftand der evangelifchen Kirche. Dem modernen Chriften= 
tum wirft er vor, daß es ftrebe, Weltmacht zu werden im Gegenjaß gegen die Welt: 
flüchtigfeit des ernften Chriftentums früherer Zeiten. Ein doppelter Sauerteig verbreite ſich 
in der evangelifchen Kirche, der methodiftiihe und der katholiſche. Methodiſtiſch fei Das 
Streben nad vermehrter Zahl und Art der Erbauungsgelegenbeiten, nad möglichit 

20 großen Erfolgen, nad pſychiſchen und äfthetifchen Eindrüden, ftatt nüchterner Belehrung ; 

tholiſch fei, daß fo viele es für befonders gottgefällig halten, ftatt des irdifchen Berufs 
oder neben ihm „Reichsgotteswerke“ zu treiben. Der alte Pietiömus, der die ecele- 
siola in der ecclesia pflanzte und pflegte, mache immer mehr dem neuen Platz, der 
entweder jeftiereriich oder weltförmig werde. Ferner wird am modernen Chriftentum 

25 das Vorherrſchen des weiblichen Weſens in der „Neichsgottesarbeit” beanftandet. Daß 
man für das Chriftentum nad oben und unten in der Welt Einfluß zu gewinnen jucht, 
es als Heilmittel für alle Schäden anpreift, die Maſſen durch Synodaleinrichtungen 
unter dem Namen des allgemeinen Prieftertums gewinnen will und fo die Kirche dem Herm 
Omnes ausliefert, mit allerlei Mitteln (Lotterien, Bazare u. dgl.) Geld für Firchliche Zwecke 

30 zufammentreibt, durch —— Geſtaltung des Gottesdienſtes, Feſte u. dgl. auf die Maſſen 
wirft — find weitere Merkmale des modernen Chriſtentums, das Verſöhnung von Chriſten⸗ 
tum und Kultur predigt, während doch die moderne Weltanſchauung mit der bibliſchen 
unvereinbar ſei. Vielen Chriſten ſei die eigene Erfahrung beinahe das Ein und Alles, 
wogegen das Wort Gottes zurückſtehen mühe und worin fih der moderne chriftliche 

35 Liberalismus mit dem methodiftifchen, ja ſchwarmgeiſtig angehauchten Bofitiwismus berübre. 
Auch die herrſchende Art der chriftlichen Vereinsthätigkeit, die Beeinträchtigung des Familien- 
lebens durch das Evangelifieren und innere Miffionieren wird gerügt. Den in chrüftliche 
Kreife eindringenden Lurus und die in den Worten „chriſtlich-germaniſch“, „chriftlich- 
national” ſich ausjprechende Meinung, daß das deutſche Volk ein neuteftamentliches Israel 

40 ſei, endlich die Beteiligung der Chriſten am politischen Parteileben unterzieht er ebenfalls 
feiner Kritik. Das Endergebnis ift: e8 muß zum Bruche kommen, entweder jo, daß die 
moderne chriftlihe Anfchauung in der Kirche zur Herrichaft gelangt und die emften 
Gläubiger zu kleineren Denominationen übergeben, oder jo, daß ein Mafjenaustritt der 
modern Gebildeten aus der Kirche und die Auflöfung der Landeskirchen erfolgt, oder 

45 — was am wahrſcheinlichſten iſt — daß unfere proteftantiihen Mafjen katholifiert werden. 
Yedenfalld muß der MWeltgeift in der Kirche die Kirche ſprengen. 

Wie gegenwärtig unfere Berhältnifje geworden find, ift die Innere Miffion eine un: 
entbehrliche Arbeit der Kirche. Sodann mohnt ihr ald einer allen Menſchen geltenden 
Stiftung Chrifti ein Trieb der Ausbreitung inne, den fie teild im Verhältnis zu anderen 

so Konfeffionen, teils durch Miffion unter Nichtehriften bethätigt. Dieſe fann in gefunder Weife 
nur durch kleinere Kreife von wirklich Gläubigen betrieben werben. Ihr Fortgang ift eine 
Grundbedingung für die endliche Vollendung des Heilsratſchluſſes durch die Parufie. 
Diefer geht im gegenwärtigen Aon der äußerliche Sieg des antichriftlichen Prinzips voran; 
aber derfelbe ift nur der Durchgang zum vollendeten Sieg Chrifti. Daher ift ebenfo die 

55 ſchwärmeriſche, wie die rationaliftische Diesfeitigkeitsboffnung zu verwerfen; auch dürfen 
die biblischen Andeutungen über das Milennium nicht zu Phantafien benügt werden, twelche 
die fcharfe Kante zwiichen dem jegigen und dem einftigen Aon aufheben. Im Diesfeits 
ift es Aufgabe des Chriften, feinem Herrn dankbar treu zu bleiben in Geduld; anderer: 
ſeits in Sehnſucht auf feine Zukunft fich zu bereiten. Auf die fünftige Heimat weift das 

so Chriftentum namentlich auch die Elenden hin, daher wird das foziale Wirken der Chriſten den 


Kübel Kühnöl 161 


Armen nicht ein diesſeitiges Glück vormalen, ſondern bezeugen, daß auch das Chriſtentum 
die Erde nicht zum Himmel machen kann, vielmehr uns anweiſt, nach dem künftigen ewigen 
Leben zu trachten. D. €. Burk. 


Küchener, Hermann, aus Nürmberg, ketzeriſcher Myſtiker, geft. nad 1342. — 
Monumenta Boica, Bd 40 (Münd. 1870), S.415—421; vgl. Ruland, Die Ebracher Hand: 6 
ichrift des Michael de Leone, im Archiv des hiſtoriſchen Bereins von Unterfranten Bd XIII, 
S. 175 und Scneidt, Thesaurus juris Franconici I, 17 ©. 3256 fj.; H. Haupt, Die religiöjen 
Sekten in Franfen vor der Reformation, Würzburg 1882, ©. 6ff. 


Im Jahre 1342 wurde Hermann Küchener aus Nürnberg in Würzburg, feinem ba= 
maligen Aufenthaltsorte, wegen Keßerei vor ein bijchöfliches Inquifitionsgericht geftellt. 10 
Seine vor diefem Gerichte abgelegten Belenntnifje, die einzigen Zeugnifle, die wir über 
ihn —— laſſen Küchener, der ſich als Prieſter ausgab, als Anhänger der damals in 
weiten Kreiſen verbreiteten quietiftiich-pantheiftiichen Myſtik (vgl. d. A. Brüder des freien 
Geiftes, Bd III, ©. 467 ff.) erfennen. Abnlih, wie wir es vielfach in den damaligen 
Höfterlichen Kreifen finden, zeigt ſich Küchener derart von dem Drang nad) dem Aufgeben 15 
in dem abfoluten göttlichen Weſen beberricht, daß fich bei ihm viſionäre Zuftände ein- 
ftellen. Die Betrachtung Gottes macht ihn ſelbſt zum Gott, läßt ihn für jede Sinnes: 
empfindbung unempfindlich werden und ermwedt in ihm die Vorftellung, daß er ellenhody über 
der Erde ſchwebe und den Rhein trodenen Fußes überjchreiten könne. Die Heilölehre, die 
Perſon Chrifti, die Hierarchie, Dogmen, Saframente und Gebote der Kirche, aber auch die 20 
Sittengejege verlieren für den „Vergotteten” jede Bedeutung. Im Laufe des gegen ihn 
geführten Prozeſſes erklärte fich Küchener zum Widerruf bereit und erhielt demgemäß im 
Juli 1342 die kirchliche Abfolution. Die Zweifel an der Aufrichtigkeit feiner Belehrung 
veranlaßten jedoch jeine Richter ihn noch länger in Haft zu halten. Herman Haupt. 


Ktühnöl (Kuinoelius), Chriftian Gottlieb, geft. 1841. — Fr. W. Strieder, Grundlage % 
zu einer heſſiiſchen Gelehrten- und Schriftjtellergefchichte, herausgeg. von Juſti, Bd 18 (Mars 
burg 1819), ©. 313; Jufti, Heſſ. Dentwürdigteiten, IV, 2, ©. 435 ff.; Scriba, Biogr.-litter. 
Lexikon der Schriftteller des Großherzogtums Hefjen, I,199f.; II,419; Knobel, Grabrede bei 
db. Beerdigung Dr. €. ©. Kühnöls, Giehen 1841; Guftav Frank, Geſchichte der prot. Theo» 
logie, Bd III (Lpz. 1875), ©. 353; €. Schürer in d. AdB, Bd 17, ©. 354—357. so 


G. ©. Kühnöl, einer der vielfeitigft gelehrten Theologen der rational-fupranatura: 
liſtiſchen Schule des ausgehenden 18. Jahrhunderts, wurde geboren am 2. Januar 1768 
zu Leipzig, wo fein Vater, der Prediger Chr. Gottl. Kühnöl, im Jahre 1805 als Haupt- 
paftor an der Nikolailirche ftarb. Außer diefem feinem Bater war es befonders ein Obeim, 
Dr. Fiſcher, der als Lehrer an der Thomasjchule (die K. von früher Jugend auf als ss 
fogenannter Privatift befuchte) Einfluß auf feine wifjenichaftliche Ausbildung übte, Bereits 
1785, aljo erft 17 Jahre alt, beglüdwünfchte er feinen damals zum Doktor der Theologie 
promovierenden Vater mit einem gehaltvollen Specimen observationum in Euripidis 
Alcestin. Im folgenden Jahre, bei feinem Übergange zur Univerfität, gab er die myſtiſch— 
philoſophiſche Schrift: Demetrii Cydonii opusculum de contemnenda morte (/leoi «0 
toũ xarappoveiv tov Üavarov) griehiih und lateinifch heraus, erwarb ſchon nad) 
1°/, jährigem alademifhem Studium, wobei er bejonders die Theologen Lösner, Morus, 
Dathe und NRofenmüller, die Philologen F. A. Wolf und Bed, fowie die Philofopben 
Platner, Pezold und Seyblig hörte, die philoſophiſche Doktorwürde (Herbit 1787) und 
habilitierte fi ein Jahr darauf mit einer Disputatio de subtilitate interpretationem 4 
grammaticam commendante als Dozent der Philoſophie und Philologie. Sowohl in 
jeinen Vorlefungen, wie in feinen weiteren fchriftitellerischen Arbeiten beichäftigte er fich 
ziemlich gleihmäßig einerfeit3 mit alt: und neuteftamentlicher Exegeſe, andererjeit3 mit 
der Erklärung griechifcher und römifcher Klaſſiker, wie er denn auf letzterem Gebiete 1789 
eine griechiſche und lateinische Ausgabe der Alceftis des Euripides (ed. 2, 1811), 1790 co 
eine dergl. des ſophokleiſchen Oedipus Rex, jpäter Kommentare zu Kenophons Cyropädie 
und zu Arijtophanes’ Plutus (diefe beiden auf Grund der nadhgelafjenen Arbeiten feines 
Freundes J. Fr. Fiſcher, 1803 u. 1804), auch eine zu ihrer Zeit recht geſchätzte Eritifch- 
eregetifche Ausgabe des Propertius in 2 Bänden (1805) ſowie mehrere Specimina ob- 
servationum criticarum in Ovidii Heroidas (1805. 1806) veröffentlihte — In— 55 
zwiſchen war er 1790 a-o. Profeſſor der Philofophie zu Leipzig geworden (welche Stelle 
er mit einer Rede „De Petri Mosellani Protegensis virtutibus et in bonas 
literas meritis“ antrat), hatte in dieſer Stellung, namentlid dadurch, daß er im Jahre 

RealsGncpklopäbie für Theologie und KRirche. 8. M. xi 11 


162 Kühnöl Kuenen 


1793 Kuſtos der Univerſitäts-Bibliothek neben Roſenmüller wurde, ſowie durch Begrün— 
dung einer exegetiſch-theologiſchen Zeitſchrift, der Commentationes theologieae, die er 
während der Jahre 1794—1798 mit feinen Kollegen Velthuſen und Ruperti gemeinichaft- 
lich berausgab, Gelegenheit zur Erweiterung und vielfeitigeren Geftaltung feines praftifchen 
b und litterarichen Wirkens gefunden, war aber doch erſt durch einen 1799 an ihn ge 
langten Ruf nad) Gießen den Argernifjen und Kümmerniſſen entboben worden, welche 
mehrere Leipziger Gegner durch Verfperrung des Zugangs zur ordentlichen Profefjur ihm 
bereiteten. Eine faft gleichzeitig mit dem Rufe nad) Gießen an ihn ergangene Berufung 
zum Profefjor der griechifchen Sprache in Kopenhagen lehnte er ab. Der Giekener Hoch: 
10 jchule blieb er ſeitdem treu, nur daß er die philologiſch-philoſophiſchen Lehrfächer, für die 
er berufen worden war (daher feine Antrittsrede De Helii Eobani Hessi in bonas 
literas meritis, Gissae 1801), fpäter mit dem der alt: und neutejtamentlichen Eregeje 
vertaufchte. Im Jahre 1809 rüdte er als ordentlicher Profeſſor fürmlih in die Theo— 
logenfatultät ein und ftieg dann fpäter noch zu den Würden eines Geb. Kirchenrats (1818), 
15 —— Geheimrats (1829) und Seniors der theologiſchen Falultät (1826) empor. 
Bald nad der Freier feines 50 jährigen Jubiläums als akademiſcher Profefjor (1840) 
emeritierte er und ftarb nicht lange nachher, am 23. Oftober 1841. 
Kühnöle — oder, mie er feinen Namen konſtant jchrieb, Kuinöls — theologiſche 
Vorlefungen litten an übergroßer pbilologifcher Nüchternheit ; fie mwirften dadurch noch er- 
20 mübdender, daß er Wort für Wort, und zwar in langjamem Tempo, diktierte. Nichtsdeſto— 
weniger erfreute er fich eines nicht unbedeutenden Anſehens bei jeinen Zuhörern und bat 
auf viele derjelben einen heilfam anregenden Einfluß ſowohl in wifjenjchaftlicher mie in 
praftifcher Richtung geübt. Ahnlich ward mit feinen Schriften, die mit aller unerquid= 
lihen Breite, Pedanterie und Trodenheit ſich doch längere Zeit in hohem Anjehen be= 
25 haupteten und fogar einen über Deutichlands Grenzen hinausgebenden Ruf erlangten. 
Namentlich in Holland und England find die eregetiichen Werke Kuinöls noch einige Zeit 
über feinen Tod hinaus geſchätzt und beliebt geweſen, was ſich aus dem mild vermitteln- 
den, etwas fupranaturalijtiich angemwehten Charakters ihres Inhalts, zum Teil wohl auch 
aus ihrer fchlichten, aber korrekten Yatinität erflären mag. — Von jeinen pbilologifchen 
Schriften find die bedeutenditen bereits oben genannt. Won den dem Bereiche der alt: 
teftamentlichen Exegeſe angebörigen nennen toir feine mit kurzen deutſchen Anmerkungen 
verjebenen Lberjegungen des Propheten Hofea (1789), der meffianischen Weisfagungen 
(1792) und der Pfalmen (1799); feine lateiniiche Erklärung des Hoſea (Hoseae oracula 
hebraice et latine, perpet. adnotat. illustr. 1792), fein Specimen observationum 
s5 in Psalmos (in Bd IV jener Commentationes theologieae, 1798) und feine „Geſchichte 
des jüdiichen Wolts von Abraham bis auf Jerufalems Zerftörung, für denkende Leſer der 
Bibel“ (1791), welches letztere Werk 1792 von Moerbed ins Holländifche überſetzt wurde. 
Wertvoller als dieſe jegt durchweg veralteten altteitamentlichen Arbeiten (meldye bereits 
Schelling als „schlechte Kompilationen“ verurteilte) find die Kommentare zum NT, namentlich 
0 der Commentarius in libros N. Testamenti historieos (vol. I.: Ev. Matthai, 
1807, et IV. 1837; vol. II.: Ev. Marei et Lucae, 1809, ed. IV. 1843; vol. III.: 
Ev. Joannis, 1812, ed. III. 1825; vol. IV.: Acta Apostolorum, 1818, ed. II. 
1827) und der Commentarius in Epistolam ad Hebraeos (Lips. 1831). Hier findet man 
trog einer gewifjen Unficherheit und Unfelbititändigteit hinſichtlich der wichtigeren theo— 
45 logischen Fragen und troß der hie und ba zu Tage tretenden Neigung zu rationaliftifcher 
Hinweg:Erflärungen des Wundergehalts der behandelten Stellen (vgl. das von ©. Frank 
bervorgehobene Beifpiel aus dem Kommentar zu Lukas 2,9: Si dofa »volov indieat 
fulmina, possunt haec verba ita explicari: fulgurabat inprimis in ea regione 
oppidi Bethlehemitiei, ubi erat stabulum) — doch manche gediegene Erörterungen ſprach— 
50 licher und hiſtoriſcher Art, während die einer früheren Zeit angehörigen Arbeiten, 5. B. die 
Observationes ad N. Test. ex libris apocryphis Vet. Testam. (1794) und die Er: 
Härung der evangeliichen Perilopen (Pericopae evangelicae illustr., vol. I. II., Lips. 
1796, 1797) im ganzen denſelben ſeicht oberflächlichen Charakter tragen, wie jene Ver: 
ſuche auf altteftamentlichem Gebiete. Bödler. 


55 Siuenen, Abraham, geft. 1891. — Quellen: 8.8 Schriften und die Beihreibungen 
feines Lebens und Wirfens durch Wickſteed, Jewish Quarterly Review, Juli 1892, S. 571 bis 
605, durd Toy, New World, March 1892, ©. 64—88, durd E. P. Tiele im Jahrbuch der 
Amfterdamer Akad. der Wiſſenſchaften für 1892 auf 25 Quartjeiten, durh den Juriſten ®. 
van der Blugt auf 115 Oftavjeiten, Leiden 1893, durch 9. Dort in Theol. Tijdschrift 1892, 


ſtuenen 163 


©. 113—116 und beſonders in ber Zeitſchrift De Gids, worin er K. als Theologen auf 
57 Oftavfeiten würdigt und weitere Nachrufe aufzählt, durh W. E. van Manen, Broteft 
Kzig. 1892, Sp. 255—260 ; 284— 289; 307—312 und durch K. Budde, der 8.3 „Gejam- 
melte Abhandlungen zur Bibl. Wifjenihaft“ herausgab (P. Siebe 1894, vgl. ©. III—VII) 
und am Schluß (S. 501—511) das durdh van Manen zufammengeftellte VBerzeihnis ſämt- 5 
licher im Drud erſchienenen Arbeiten von K. mitteilte. 


Der zu den berühmteften altteftamentlichen Theologen des 19. Jahrhunderts gehörende 
A. K. bat gleich den meiften Gelehrten einen äußerlich ſehr einfachen Lebenslauf gehabt. 
Als Sohn eines Apotheferd in der jchönen Stadt Haarlem am 16. September 1828 
geboren, gewann der Knabe dort rafch die Zuneigung feiner Gymnaſiallehrer und ſetzte, 
als er nad) des Vaters Tod 2'/, Jahre lang in der Apotheke Lehrlingsdienfte verrichten 
mußte, im Stillen die Studien fort, bis feine Tante Dyrhoorn ihm das Geftänbnis ent: 
lodte, daß er lieber Theologie ftudieren würde, und die Rückkehr zur Lateinjchule möglich 
machte. Trotz der mehrjährigen Unterbrechung des Unterrichts beitand er ſchon im Sep: 
tember 1846 das den Zugang zur Hochſchule eröffnende Staatderamen in glänzender ı5 
Meife, nachdem die im Juni 1846 gehaltene Oratio de Socrate, eive praestantissimo 
zu Haarlem als feine erſte Drudjchrift erfchienen war. So ließ er fi im Herbit 1846 
als stud. theol. zu Leiden einfchreiben, ohne zu ahnen, daß er diefer Stadt fortan immer, 
bis zu feinem am 10. Dezember 1891 erfolgten Tode angehören —— Der body 
gewachjene, durch einnehmendes Weſen und ungewöhnliche Geiſtesgaben ausgezeichnete 20 
Süngling erregte bald die Aufmerkſamkeit feiner Lehrer in ber theologifchen und philo— 
jopbifchen Fakultät. Namentlich wurde er der Liebling des Drientaliften Juynboll und 
des ſeit 1843 zu Leiden lehrenden Theologen Scholten. Das 1851 zu Leiden gedrudte 
Specimen theologieum, continens Geneseos libri Capita XXXIV priora ex 
Arab. Pentateuchi Samaritani versione nunc primum edita cum prolegomenis 3 
war die Difjertation, mit der fih K. am 28. Juni 1851 den theologischen Doktorgrad 
ertvarb. Der noch im Jahre 1851 veröffentlichten Ausgabe der ganzen Genefis folgten 
dann 1854 die Libri Exodi et Levitici sec. Arabicam Pentateuchi Samaritani 
versionem ab Abu-Saido consceriptam. Ex tribus codieibus. Die tüchtigen 
Sprachkenntniſſe verjchafften dem jungen Gelehrten bereits im Oftober 1851 die Stelle 30 
des adjutor interpretis legati Warneriani, d. b. er wurde Unterverwalter der orien: 
talifchen Handjchriften aus dem Legat Warner und ziveiter Vertreter der ſemitiſchen Sprachen 
an der Univerfität. Wie gerne ihn aber auch Juynboll als adjutor behalten hätte, jo 
blieb K. doc) feiner urfprünglichen Neigung getreu und murde durch Scholtens Einfluß 
jhon am 11. Dezember 1852 zum ao. Profeffor der Theologie ernannt. Die Oratio de ac- 35 
curato antiquitatis Hebraicae studio Theologo Christiano magnopere commen- 
dando, mit welcher der 24 jährige am 12. März fein Amt antrat, erjchien 1853 zu Leiden. 
Das AT war damals fein theologifches Lehrfach, fondern wurde von dem Hebraicus in 
der philofophiichen Fakultät vertreten, Prof. Rutgers, der in Übereinftimmung mit der ins 
—— überſetzten altteſtamentlichen Einleitung Keils zu Leiden bis 1875 die moſaiſche «0 

fafjung des Pentateuchs lehrte. Es begreift fih daher, daß Scholten feine neutelta= 
mentlihen und dogmatifchen Studien durch die wiſſenſchaftliche Tüchtigkeit feines mit dem 
AT vertrauten Schülers K. unterftügt zu ſehen mwünfchte. 

Der Senat der Univerfität Leiden bezeugte dem jungen Profeſſor der Theologie den 
Dank für feine gründliche Arbeit am Katalog der arabiihen Handſchriften dadurch, daß 45 
er am 2. Februar 1853 ihm die Würde deö Dr. phil. Ehren halber verlieh, und nicht 
minder erfreute K. feine ſchon am 1. Oktober 1855 vollzogene Ernennung zum ord. Profeſſor 
der Theologie. Obgleih nicht zu altteftamentlichen Vorlefungen verpflichtet, da ibm zus 
nächſt außer dem NT die Enchflopädie und Metbodologie, feit 1860 auch die Ethik 
übertragen war, verzichtete er doch von Anfang an nicht auf die Behandlung der alt: so 
teftamentlichen Einleitung, fowie auf Geſchichte und Religion Israels. Dort fieht ein 
ebrenvolles Zeugnis für K.s Kenntnis des Griechifchen darin, daß Cobet 1860 mit ihm 
das NT ad fidem Codieis Vaticani edierte.e Schon vorher gab K. Grundlinien der 
Kritif und Hermeneutif der Bücher des N. DB. heraus (1856, ed. altera 1859). Mit 
welchem Intereſſe er die Arbeiten auf dem Gebiete des NT bis zu feinen letzten Lebens: 55 
jahren verfolgte, zeigen noch die Beiprechungen der fragwürdigen Verisimilia, wodurch 
der frühere Theologe A. Pierſon mit dem klaſſiſchen Pbilologen Naber die lacera con- 
ditio Novi Testamenti darthun wollte, und der beiden Bücher von Toy über Judais— 
mus und Chriftentum und von Hatch über den Einfluß griechifcher Ideen und Gebräuche 
auf die chriftliche Kirche (Th. Tijdschr. 1886, ©. 491—536; 1891, S. 487—515). so 

11* 


— 


0 


164 Kueunen 


Als Mitglied der theologiſchen Fakultät hatte K. auch regelmäßig im akademiſchen Gottes— 
dienjte zu predigen, und Tiele berichtet von diefen mit Wärme, aber ohne Pathos vor- 
etragenen Predigten, da fie ſich mit überzeugungskräftiger Beweisführung mehr an den 
Derftand einzelner Hörer wandten, aber mit ihrer philofophifchen Ruhe weniger geeignet 
5 waren, die große Menge zu fefleln oder gar mit fich fortzureißen. Darum fonnte K. 
ichwerlich die Betrübnis teilen, die der Utrechter Theolog van Dofterzee (ſ. d. A.) über 
den Wegfall der Univerjitätspredigten empfand, den das am 1. Oftober 1877 für bie 
niederländifchen Univerfitäten in Kraft tretende Staatsgeſetz zugleich mit einer neuen Ber- 
teilung der Lehrfächer an die bisherigen Profefioren der Theologie verfügte. Wie fehr 
10 auch K. die glüdlihe Gabe flarer Mitteilung feiner ebenſo raſch gefaßten ald gut über- 
legten Gedanken bejaß, eine Gabe, die ihn zu einem vorzüglichen akademiſchen Lehrer und 
zu einem bortrefflichen Sprecher und Vorfigenden in gelehrten Verſammlungen madte: ein 
Volksredner oder zündender Feſtredner war er eben nit. Dennod brauchen wir uns 
nicht darüber zu vertvundern, daß er, als das neue Gefeß ihn auf die oben erwähnten 
15 altteftamentlichen Fächer beichränkte, in denen feine Meifterfchaft ſchon feit längerer Zeit 
unbeitreitbar feftftand, daneben aus freien Stüden die Worlefungen über die Ethik bei- 
behielt und bis zu feinem Tode fortfeßte; erft nach demfelben erjchien Het onderwijs in 
de zedekunde van Prof. A.K. a le 1893. Gewiß war e8 nicht feine Sache, 
gleich einem Propheten, von beiliger Leidenfchaft getrieben, Zeugnis abzulegen. Aber die 
20 ihm perfünlich zufagende Vertretung des Kollegs über Ethik hielt er um fo lieber feit, als 
nad; Tieles Zeugnis die Mafje der Studenten fich ſtärker von demjelben angezogen fühlte 
als von den altteftamentlidhen Vorlefungen, die vielen etwas troden vorfamen; zu einem 
im allgemeinen weniger lebhaften wiſſenſchaftlichen Intereſſe gefellt ſich ja oft der befannte 
Mangel an binreichender philologiicher Vorbildung, unter dem die altteftamentlichen Vor: 
25 lefungen zu leiden haben. Sein Sprechen wie fein Schreiben war immer einfach und 
Har, nie gefucht oder durch Kürze dunkel; feine Polemik war ftets höflich, niemals rob, 
wenn auch nachdrüdlich und warm, wo ſich's um Grundjäge handelte. Wie er den Gegner 
nur mit Gründen befämpfte, fo fuchte er feine Hörer nicht durch ſchöne Fünftlerifche Form, 
jondern durch reichen Inhalt, feine Kritit und zwingende Beweisführung zu gewinnen. 
so Weil er fich nicht berufen fühlte, unter den twiflenfchaftlichen Förderern der Ethif auf: 
zutreten, obgleich ihm eine fehr ausgebreitete Kenntnis der ethifchen Litteratur zu Gebote 
Itand, jo verweigerte er den Drud feiner Vorlefungen und ließ ſich mit feinem Takt an 
dem mündlichen Vortrage der Ethik genügen. 
Fröhlich mit den Fröhlichen, aber ernſt in der Erfüllung übernommener Pflichten, 
85 fand der liebenswürdige junge Gelehrte 1855 in der hocdhbegabten Tochter des Groninger 
Profeſſors Muurling eine wie für ihn geichaffene Frau, mit der er in glüdlicher Ehe viele 
Jahre verleben durfte, zulegt und namentlich feit 1882, dem Todesjahre ber lange 
fränfelnden Frau, von feiner den Haushalt führenden Schwefter unterftügt, die von ben 
Kindern und Hausfreunden ald Tante Dien verehrt wurde. Das ihm bejchievene häus- 
40 liche Leid und eigene körperliche Beſchwerden, die ihn in der lebten Zeit zumeilen beim- 
juchten und bei gejchwächter Arbeitöfraft nur um fo eifriger mweiterfchaffen ließen, trug er 
mit chriftlicher Ergebung und wurde durch einen rafchen, ſchmerzloſen Tod vor dem von 
den Aerzten gefürchteten, langtvierigen und qualvollen Leiden bewahrt. In dem Lebens: 
bilde des außerordentlich vieljeitigen Mannes würde aber noch ein weſentlicher Zug feblen, 
45 wollte ich nicht vor dem Eingehen auf feine zur eigentlichen Förderung der altteftament: 
lichen Wifjenfchaft beftimmten gedrudten Werke auch feiner gemeinnügigen Thätigfeit 
gedenken, mit welcher er engeren und weiteren Streifen ftets gerne diente. Won den 
verichiedenten Seiten wandte man fih an den immer hilfsbereiten Ratgeber und nabm 
auch zum Verrichten von Thaten feine foftbare Zeit häufig in Anſpruch. Bei der Bürger- 
so ſchaft Yeidens war er im höchſten Grabe beliebt und angejehen, ohne daß dieſe große 
Vollstümlichkeit von den nicht gerade padenden Predigten berrührte. Jeder in der Stabt 
kannte den jtattlichen Mann, einen der berühmteften Profefforen, der bei feinem Spaziergang 
täglich in der Stadt, am Sonntag regelmäßig in der Kirche zu ſehen war und nicht leicht 
in einer wichtigen VBerfammlung fehlte. Wie er als Kurator des Gymnaſiums thätig 
65 war, jo ſtand er z.B. auch einem freifinnigen Wablverein in Leiden zu allgemeiner Be: 
friedigung der Ditglieber vor. Es iſt bekannt, daß K. 1883 den internationalen Orien- 
taliftenfongreß zu Leiden mit Takt und Humor leitete und gegen Ende feined Lebens 
nad Opzoomers Nüdtritt auf den ehrenvollen Poſten des Vorjigenden in der Amiter- 
damer Akademie der Wifjenfchaften berufen wurde. Er war nicht nur Mitbegründer der 
so Theol. Tijdschrift, die durch die Wichtigkeit ihres Inhalts allein ſchon dem ausländifchen 


ſuenen 165 


Gelehrten, der auf der Höhe der altteſtamentlichen Wiſſenſchaft ſtehen will, das Erlernen 
der holländiſchen Sprache zur Pflicht macht, ſondern nahm auch ein volles Vierteljahr— 
hundert hindurch teil an der Mühe der Redaktion, wie er außerdem der Teylerſchen Ge— 
nojjenichaft als Vorfigender und der Haager Geſellſchaft zur Verteidigung der chriftlichen 
Religion als unermüblicher Sekretär angehörte. Die von K. verfaßte Schrift über das 5 
100 jährige Beſtehen diefer Haagsch Genootschap erſchien 1885 zu Xeiden. Vom 
1. Oltober 1855 an war er 22 Jahre lang Mitglied der Synode der Niederländifchen 
Neformierten Kirche und beteiligte fich fleißig an ihren Arbeiten. In der gemeinnüßigen 
Thätigkeit, mit der K. feinem engeren Baterlande in umfafjendfter Weife zu dienen Kucte, 
nimmt feine kirchenpolitiſche Wirkſamkeit eine jo wichtige Stelle ein, daß ſein Verhältnis 10 
zu der in das holländische Volksleben tief eingreifenden „modernen Richtung“ hier nicht 
ganz mit Stilljhtweigen übergangen werden fann. 

Wohl mit Recht gilt K. neben feinem Lehrer Scholten und dem Utrechter Philoſophen 
Opzoomer als die Hauptftüge diefer Richtung. Der Name „moderne Richtung” bezeich- 
nete nad) dem Angriff des orthodoxen Dichters If. da Cofta auf die von der theologiſchen 16 
Fakultät zu Leiden gelehrte Theologie, näher feit dem Jahre 1858, die freiere Anfchauungs- 
weile von Scholten und feinen Gefinnungsgenofjen, die anfänglich nicht daran gedacht 
batten, daß fie durch ihr miljenfchaftliches Streben fih in Widerfpruch mit der Firchlichen 
Ueberlieferung ſetzten. Als K. feine erften Vorlefungen über die Entftehung des NTs 
bielt, ftand ibm die apoftolifche Abfafjung des 4. Evangeliums noch durchaus feit. Scholten 20 
lehrte bis 1860 die Wirklichkeit der Himmelfahrt Jeſu, und felbft bei Opzoomer ging dem 
Empirismus eine Zeit des bibelgläubigen Galvinismus vorher. Da ich auf die Entwicke— 
lungsgeſchichte der modernen Richtung nicht eingehen darf, fo genüge die Bemerkung, daß 
bei dem Streit zwiſchen der ortbodoren Dogmatik, die auf dem Glauben an die Verbal- 
infpiration der heiligen Schrift rubte, und der grammatifch-hiftorifchen Exegeſe, die von 35 

er Dogmatif unabhängig fein wollte, das von K. vertretene Fach der altteftamentlichen 
Wiſſenſchaft ganz befonders in den Vordergrund trat, und daß, wie Dort (S. 30) fich aus: 
drüdt, „in der Forderung, das religiöfe und fittliche Leben von den Banden ber Bibel 
frei zu maden, alle Modernen fich vereinigten”, wie ſehr fie auch font auseinandergehen 
mochten. In den Theol. Beiträgen (1860, S.705—757) erſchien unter dem Titel „Der 30 
Supranaturalismus und die Gejchichte Israels“ der zur Eröffnung der Vorlefungen eben 
von 8. gehaltene Vortrag, worin er feinen freien Standpunkt darlegte. Die Nede vom 
8. Febr. 1862 de religione Christiana per continuas theologiae commutationes 
sibi constanti et incolumi, die er bei Nieberlegung des Reftorats der Univerfität hielt, 
war eine Verteidigung der modernen Theologie gegen den einfeitigen Supranaturalisnus, 85 
der Beugung der Vernunft vor der Schrift verlangte, gegen die den Glauben an Durch— 
brechung der mechanifchen Naturgefege fordernde Orthodorie, der eine das übernatürliche 
Eingreiien Gottes in den natürlichen Lauf der Dinge leugnende Theologie ald eine un— 
chriftliche erſchien. Ebenſo trat K. 1866 in der Schrift „Das gute Recht der Modernen“ 
gegen die Meinung auf, die Religion ftehe und falle mit dem Wunderglauben, indem er 40 
gegen den früheren Genofjen Bierfon, der fich öffentlich) von der Kanzel zurüdgezogen hatte, 
nicht minder als gegen den hitzigen Orthodoren Busken Huet, der den Austritt der Mo: 
dernen aus ber Kirche verlangte, darauf hintwies, daß das durch Chriftus und die Refor- 
mation gebrachte Neue in etwas anderem als in dem Wunderglauben bejtand, den das 
Judentum und Rom ja ſchon vorher bejaßen. Seit 1866, als die Leitung vieler nieber- 4 
ländifchen Gemeinden durch das allgemeine Stimmrecht in die Hände der Orthodoren Fam, 
begannen die modernen Theologen ihre allgemeinen Jahresverfammlungen zu Amſterdam 
zu halten. Nod lange hatte K. allerlei Angriffe abzumehren, 5.8. den in Th. Tijdschr. 
1868, ©. 414—444 befämpften Vorwurf, daß die Modernen vermummte Anhänger von 
Comtes Pofitivismus feien, mit dem allerdings die philoſophiſche Anſchauung Opzoomers 60 
einigermaßen verwandt war. Auch die Gefahr, die von Scholtens auf die Spitze getrie- 
benem Monismus ber dem Zufammenbalten der Partei drohte, ging vorüber; vgl. Dort, 
©. 34 ff.; van der Wlugt, S. 79 ff. Der von den verjchiedenen Richtungen gleich hoch 
geachtete K., defien Lieblingsfprud ef 30, 15 var, mußte öfterd die unbedacht Voran- 
jtürmenden zu ruhigem Abwarten ermahnen; aber fein Einfluß auf die Modernen wurde 55 
immer größer. Von K. felber gilt, was er in dem Artikel Scholten (in diefer Encyklopäbie 
2. Aufl. XVIII,©. 262) von feinem hochverehrten Lehrer berichten konnte, daß er in der hoben 
Wertihäsung des Chriftentums ſtets fich gleich geblieben fei. Als er in der 25. Verfamm: 
lung zu Amjterdam die noch 1891 durch den Drud veröffentlichte Gedächtnisrede gehalten 
batte, wurde er unter dem Zujauchzen aller Anweſenden zum Ehrenvorfigenden ernannt ; co 


166 Kuenen 


Führer der Modernen und gleichſam Mittelpunkt der ganzen Richtung war er thatſächlich 
von Anfang an geweſen. 
An den Bericht über die gemeinnützige Thätigkeit ließe ſich der über 8.3 gemein— 
verftändlich gehaltene Schriften anfchliegen, durch die er die Ergebnifje feiner wiſſenſchaft— 
5 lichen Arbeit weiteren Kreifen zugänglich zu machen fuchte. Iſt aber der zunftmäßig ge: 
machte Unterfchied zwiſchen ſtreng miljenfchaftlichen und volfstümlichen Schriften, der ge- 
rade in Deutjchland oft zu ungebührlicher Unterſchätzung der leßteren führt, fehr bäufig 
nur ein fließender, jo wäre er bei ben Arbeiten unjeres Verfaſſers bejonders übel ange 
bracht. K. gehörte ja zu denjenigen, bie nicht überreden, ſondern durch Gründe überzeugen 
10 wollen. Man kann fagen, daß er immer für folche fchrieb, die mitforjchen, die felbjt ur: 
teilen wollten. Ruhig und unparteilid fuchte er die Thatfachen zufammenzuftellen, und 
diefe ließ er dann ihr Zeugnis ablegen. Daher fommt es, daß auch feine für die große 
Menge der Gebildeten beftimmten Bücher für den Fachmann nicht nur interefjant, fondern 
in der Regel auch anregend, nicht felten geradezu belehrend find. Wir laſſen daber den 
15 erwähnten Unterfchied auf fich beruben und gehen fofort zum Hauptwerk feiner gefamten 
wiſſenſchaftlichen Arbeit über, dem er viele Jahre unermübdlichen Forſchens gewidmet bat, 
zu der 1861—1865 und im zweiter Ausgabe feit 1884 zu Leiden veröffentlichten „Ein- 
leitung ins AT”. Sie erfchien unter dem den inhalt genau bezeichnenden Titel: Histo- 
risch-kritisch Onderzoek naar het ontstaan en de verzameling van de Boeken 
2 des Ouden Verbonds. Der erfte Teil oder Band hat zur Auffchrift: „Die Entftehung 
der hiftorifchen Bücher des A. B.“, während fie in der neuen Ausgabe von 1887 lautet: 
„Die Thora und die hiftorifchen Bücher des A. B.“ Die Vorrede vom September 1861 
zeigt deutlich, daß K. fich feiner Aufgabe klar bewußt war; feine Litteraturgefchichte wollte 
er geben, fondern eine möglichft erjhöpfende Kritik der im AT vorliegenden Quellen für 
3 die Gejchichte des Volkes und der Religion Israels. Als er von der „ganz umgearbeiteten 
Ausgabe” den Anfang, das den Herateuch behandelnde Stüd herausgab, dem erft nach 
Beginn des Jahres 1887 die biftorifchen Bücher folgten, betonte er in ber Vorrede vom 
15. Oftober 1884, daß das Merk ein Lehrbuh zur Einführung in den gegenmwärtigen 
Stand der Wiſſenſchaft fein folle, eine Auseinanderfegung der kritiſchen Fragen für die 
3 Studierenden, daß er aber nicht den Fachgenoſſen gegenüber den Anfpruch erbebe, in feinem 
Streben nad Förderung der Wiſſenſchaft bier überall zu ficheren, ihn auch nur ſelbſt be- 
friedigenden Ergebnifjen gelangt zu fein. Lag überhaupt K.s Stärke nicht ſowohl in der 
Syntheſe als in der Analyfe, jo fam fie in der jcharffinnigen Zergliederung der alttefta- 
mentlihen Bücher glänzend zur Geltung. Dank der analytifchen Methode fonnte er, um 
35 den Umfang des Werkes nicht zu ſehr anfchmwellen zu laſſen, die Apokryphen ausfchließen ; 
auch die Gefchichte des Tertes und der Überfegungen nahm er nicht in feinen Plan auf. 
Indem er der bekannten Einteilung bes ATS in hiſtoriſche, prophetifche und poetifche Bücher 
folgte, ergab ſich ungezwungen die Verteilung des geſamten Stoffes auf drei Bände von 
ziemlich gleicher Seitenzahl. Der erjte Band erjchien 1861 mit XII und 379 Seiten, der 
40 zweite brachte die brohbetifihen Bücher 1863 auf VI und 472 Seiten, der dritte den Reft 
1865 auf VIII und 450 Seiten. In der 2. Ausgabe war der erfte Band zu XIV und 
554 Seiten angetvachjen; der ziveite erjchien 1889 mit IX und 508 Seiten; das erfte 
Stüd des dritten Bandes (XII und 209 Seiten) gab %. €. Matthes 1893 heraus, da 
fih im Nachlaß des Verfaſſers außer dem 12. Hauptftüd über die israelitifche Poeſie nur 
45 noch die drei folgenden mit den gnomiſchen Schriften (Sprüche, Hiob, Prediger) drudfertig 
vorgefunden hatten. Am Schluß der vom 29. Dftober 1892 datierten Vorrede verfpricht 
Matthes feinerfeits die Ausarbeitung der noch fehlenden Hälfte des letzten Bandes; dieſe 
Hälfte foll von den Pfalmen, den Klaglievern, dem Hobenliede und der Sammlung der 
Bücher des A. B. handeln, ift aber noch nicht erfchienen. Die äußere Einrichtung beider 
so Ausgaben ift die gleiche; in den einzelnen Paragraphen, deren Zahl im erften Bande anfänglich 
56 in 8 Hauptftüden betrug, fpäter nur 38 in 5 Hauptitüden, folgen auf den kurzgefaßten, 
Nina tere Ai verſchiedene Abjäge eingeteilten Inhalt jedesmal in Heinerem Drud bie zur 
eweisführung dienenden Anmerkungen. Die Überfichtlichkeit hat in der 2. Ausgabe da- 
durch noch gewonnen, daß dieſe in den Seitenüberfchriften den Inhalt und die Zahl bes 
55 Paragraphen und ber Noten angiebt. Der Anfang des Werkes (Pentateuh und Joſua) 
fand in beiden Ausgaben eine englifche Überjegung (London 1865 und 1886) durch den 
Biſchof Colenſo und durch Wickſteed, die beiden erjten Bände eine beutfche durch Weber 
und Müller (Leipzig 1886—1892), der erſte Band eine franzöfiihe durh M. A. Pierfon, 
die mit einer Vorrede von E. Renan 1866 zu Paris unter dem ſehr übel paffenden Titel 
eo Histoire eritique des livres ete. erſchien. Dagegen kann ich dem Vorredner zuftimmen, 


Knenen 167 


wenn er 8.3 altteſtamentliche Einleitung nennt: l'ouvrage le plus complet, le plus 
mö&thodique, le plus judicieux de tous ceux qui aspirent à pr6senter l’en- 
semble des recherches sur l’aneienne litt&rature h&ebraique. Esprit ferme et 
severe, M. Kuenen vise moins à d&velopper des hypothöses originales qu’ä 
donner la mesure exacte de ce qu’il est permis d’affirmer. Il sait ignorer; il 5 
se rösigne ä ne pas entendre l’herbe germer... Il expose toutes les opinions, 
les pese avec une sagacité admirable, trace avec süret@ la limite de ce qui 
est probable, douteux, certain, impossible à savoir. 

Die Entwidelung der altteftamentlichen Wiſſenſchaft brachte e8 mit fich, daß der erjte 
Band, der den Herateuch an der Spige der hijtorifchen Bücher betrifft, am meiften den 10 
Namen einer „ganz umgearbeiteten” Auflage verdiente; von den 554 Seiten fommen über 
20 Drudbogen auf den Herateuh. Mit Recht fand K. die Vorlefungen meines 1859 
—— Lehrers Bleek, die ich 1860 mit ſeinem Sohne herausgab, für die Bücher 

ichter-Samuel⸗Könige nicht vollſtändig genug und konnte auch in manchen pentateuchiſchen 
—— keineswegs der altteſtamentlichen Einleitung Bleeks zuſtimmen. In der vierten 

uflage dieſer Einleitung (Berlin 1878, $ 81) verzeichnet Wellhauſen wichtige Punkte, in 
denen K. 1861 berechtigten Widerſpruch gegen die damals herrichende Meinung erhob, 
während er an der bergebradhten, durch Gen 1 nabe gelegten Anficht, daß der Kern der 
priejterlichen Srundichrift älter fei als die übrigen pentateuchiichen Quellen, noch rubig 
fefthielt. Sehr lehrreich jchildert nun Wellhaufen in SS 82—84, indem er K.s Mitteilungen 20 
(Th. Tijdschr. 1870, ©. 396—425) als einer Art litterarifcher Autobiographie folgt, 
wie jich die Pentateuchkritif, die durch den Biſchof Colenſo (ſ. d. A. Bo IV ©. 215) einen 
mächtigen Anftoß erhielt, ſeitdem weiter entmwidelt bat. ch babe mich über die für die 
Erkenntnis des wirklichen Geichichtsverlaufs hervorragende Bedeutung des 1862 erfchienenen 
eriten Teild von Colenſos Werte The Pentateuch and book Joshua ſchon 1863 3 
Schenkels Allgemeine kirchliche —— S. 340) deutlich ausgeſprochen. Auf K. mußte 
der bündige Beweis, daß viele Erzählungen des Pentateuchs mit den allgemeinen Geſetzen 
von Zeit und Raum, denen alles Thatſächliche unterworfen iſt, in ſchneidendem Wider: 
ſpruch ſtehen, um fo tieferen Eindrud machen, als nicht nur Colenfo gerade bei den fcheinbar 
enauejten Berichten der Grundjchrift oder des Buchs der Urfprünge ihre Ungefchichtlichkeit 30 
lar erwieſen, fondern auch K. jelbit in der Grunbfchrift des fogenannten älteren Elohiften 
ſchon früher jüngere, ja bis unter die Zeit des Deuteronomilers herabgehende Beitandteile 
gefunden hatte, Die gegen Ende 1865 ausgegebene Monographie von K. H. Graf über 
die gejchichtlichen Bücher des ATS nennt K. im eigentlichen Sinne des Wortes epoche— 
machend für die Pentateuchkritif, weil diefer Schüler von Ed. Neuß die größere, über: 35 
wiegend legislative Mafje der Grundichrift, nämlih Er 25—31. 35—40, den ganzen Les 
biticu8 und den größten Teil von Numeri, für das Allerjüngſte im Pentateuch erklärte, 
während er den Hleineren, nur erzählenden Teil der Grundfchrift vor wie nach als ältejten 
Beitandteil des Pentateuchs anjab. Bald erfannte K. die Halbbeit diefer Hypotheſe, welche 
die zufammengebörenden Stüde der Grundjchrift durch Jahrhunderte von einander trennen 40 
wollte, und jchrieb an Graf, daß wohl beides, die priefterliche Geſetzgebung und die priefter: 
liche Hiftoriographie der Grundfchrift, jünger fein müſſe als die anderen Quellenfchriften 
des Pentateuchs. Obgleich Graf am 12. November 1866 K. antwortete, das werde wohl 
la solution v6ritable fein, unterblieb 1869, ald Graf kurz vor feinem Tode fih (vgl. 
Merz, Arhiv I, S.466—477) zu diefer Löſung befannte, die Erwähnung von K.s Anteil 45 
an der Korrektur feiner Hypotheſe. Der beicheidene Mann dachte auch fpäter nicht an 
Geltendmadhung feines Prioritätsrechts, vgl. Tiele, S. 16. Die von Riehm 1868 und 
Noeldeke 1869 an Grafs Schrift geübte Kritik ließ diefen wohl 8.3 Verdienſt um die 
endgiltige Löfung überfehen; zudem urteilte K., Graf babe die Pentateuchkritif auf die 
rechte Spur zurüdgebradt, auf der de Wette, George und Vatke ſchon einmal geweſen so 
waren. Wenn Budde den MWeltruf 8.3 auf dem Gebiete der altteftamentlichen SRiffen- 
ſchaft einen unbejtrittenen nennt, fo muß diefer wohlverdiente Ruf bauptjählih auf 8.8 
Onderzoek zurüdgeführt werden. Als Beleg für jeine Bejonnenheit ertwähne ich, wie 
ftark er in manchen Fällen die Unficherheit der Quellenfcheidung und der Enticheidung in 
Prioritätsfragen betont (vgl. Bleek-Wellhauſen?; ©. 162.168 und die ThStKe 1889, S. 196) 55 
und weiſe auf den Humor bin (vgl. Gef. Abhandlungen ©. 412 ff.), mit dem er die tolle 
Kritif eines Havet und Vernes unſchädlich macht. Aus dem leider unvollendeten dritten Teil 
verdient 3. B. die Behandlung des Predigerbuch8 Erwähnung, defjen von Ed. König u. a. 
aufgegebene Einbeitlichfeit K. verteidigt, oder die Vorfiht in der Beurteilung der Form 
der israelitiſchen Poefte (S. 12—59). Wie fehr er auch Buddes richtige Beobachtung über 0 


— 


5 


168 Auenen 


den Klagversrhythmus billigte, zeigt doch die Anmerkung 26 deutlich, daß er ſich dadurch 

nicht zu zahlreichen Tertänderungen bewegen ließ; namentlid” aber ift die Beberzigung 

dieſes S 94 all den Künftlern zu empfehlen, die neben den zahllofen Denkmälern auf dem 

Kirchhofe der hebräiſchen Metrit immer noch neue errichten möchten. Doc der Raum 
5 berbietet ein weiteres Eingehen auf Einzelbeiten. 

Das andere Hauptwerk K.s, das nicht den Gottesbienft, fondern die Religion Israels 
betrifft, ift in 2 Bänden 1869 und 1870 erfchienen unter dem Titel: De godsdienst 
van Isra@l tot den ondergang van den Joodschen staat (XVIII, 504 und XIV, 
562 Seiten gr. 8); das 13. oder letzte Hauptjtüd (S. 516—560) giebt ald Anhang in 

10 furzem Abriß die Gefchichte des Judaismus von 70 n. Chr. bis zu der 1869 zu Leipzig 
ehaltenen Jüdischen Synode. Der Haarlemer Verleger Krufemann, der dem gebildeten 
Rublitum die hauptſächlichſten Religionen vorführen wollte, hatte K. für die Bearbeitung 
der iöraelitifchen getvonnen. Auf die er ae Überfegung, die zu London 1874 und 1875 
erjchien, ift Feine deutjche gefolgt, obwohl K. auch für einen größeren Leferkreis ſehr wohl 
ı5 verftändlich zu fchreiben mußte. Natürlich enthält dies auch für den gelehrten Leſer be: 
achtungswerte Werk manches, das bleibenden Wert bat; fo verftehe ich, daß Tiele jagen 
fonnte, wer das vortrefflihe Hauptjtüd über Jeremia gelefen babe, werde es niemals ver: 
geffen. Man mag au für K. die Ehre in Anfprud nehmen, daß er die erfte Eritifche 
Geſchichte der Religion Israels in ihrem Zuſammenhange mit dem iöraelitifhen Volks— 
20 leben gefchrieben babe, und ficher verdient das Ausgehen vom 8. Jahrhundert v. Chr. an 
fich feinen Tadel. Dennoch ſcheint mir eine Überihägung vorzuliegen, wenn Tiele dies 
Werk wenigſtens ebenfo hoch ftellt als K.’3 Onderzoek. Es ift K. zwar nicht entgangen, 
daß die Maffe des Volkes fi von Anfang an nicht zur Höhe des Mofes erheben konnte. 
Aber es ift ihm meniger gelungen, beiden Seiten in gleicher Weife gerecht zu werden, dem 
35 in der Hegel mit fremdem Gößendienft verbundenen Abfall des Vin von der Höhe 
des Moſes und dem Fortſchritte der Entwickelung, wodurch die Propheten ſich über 
Moſes erhoben. Dabei ſetze ich mit deutſchen Theologen verſchiedenſter Richtung, mit Oettli 
und Sellin (vgl. den Sonderabdruck meines Programms über das Menſchenopfer, Bonn 
1896, ©. 29), mit Gieſebrecht (vgl. die Greifswalder Studien, Gütersloh 1895, S. 37 ff. 
0 68 ff.), Dillmann (Altteftamentlihe Theologie, S. 69. 72), Marti u. a. voraus, daß bie 
geichichtliche Entwidelung und die göttliche Offenbarung ſich ſehr gut miteinander ver: 
tragen. Leider wird diefe Wahrheit von den holländiihen Gelehrten der modernen Rich— 
tung, für die jedes Appellieren an das Übernatürliche ein Aufgeben des vernünftigen Den: 
fens ift, feineswegs anerkannt, da der Rückſchlag gegen den einfeitigen Supranaturalismus 
35 bei ihnen den göttlichen Faktor nicht zu feinem Hedte fommen läßt. Wenn z. B. Marti 
(Altteft. Theologie 1894, ©. 54) für die Erflärung des Jahwismus ſich mit Er 3 darauf 
zurüdziebt: „Gott hat fih Moſe geoffenbaret”, fo meint dagegen Dort (Th. Tijdschr. 
1895, ©. 191): Hoe [d. i. Wie] kan een denkend man als Marti zich hierbij 
nederleggen? ‚God‘ is van alles de oorsprong, dus [b. i. alfo] de verklaring 
40 van niets, um het Jahwisme langs natuurlijken weg entjtehen zu lafjen. Dieſer 
Mangel madıt fi befonderd empfindlich in dem Buche geltend, das K., durch den fchotti- 
ſchen Sanskritiften J. Muir veranlaft, in 2 Bänden (XII, 320 und X, 370 Seiten) 
unter dem Titel De profeten en de profetie onder Isra&l 1875 zu Yeiden berausgab, 
obne daß auf die von Muir mit einer Einleitung verjehene englifche Überfegung (London 
45 1877) eine deutſche folgte. Den der Verbalinfpiration buldigenden Engländern follte na= 
mentlich durch die onvervulde voorzeggingen (Bd I, ©. 114—320) Har gemacht wer: 
den, daß die Propbetenbücher nicht auf „unmittelbarer, übernatürlicher Offenbarung“, ſon— 
dern- auf natuurlijke ontwikkeling berubten, vgl. Bo II, ©. 354. 360 f. 368; übrigens 
ließ nad dem Tode von J. Muir deſſen ängftlicher Bruder die engliſchen Eremplare des 
50 Buches auflaufen und vernichten. Ach kann Giefebrecht (Die rn nahe der Alttefta= 
mentlichen Propheten, Göttingen 1897, ©. 1—6. 102. 177) auch nad der Zuftimmung, 
die fein Gegner Dort bei Toy in der New World (September 1899, ©. 549 f.) gefun— 
den bat, nur Recht geben in ber Mißbilligung der Schwierigkeiten, die K. in Jer 28, 15—17 
efunden hat, wo ſich's um die Vorherſagung des Todes Hananjas handelt. K. verfährt 
65 Bier nicht rein gefchichtlich, fondern ift durch ein dogmatifches Vorurteil beeinflußt; natürs 
lid) Teugne ich nicht (vgl. N. Fleiſchers Deutſche Revue, Juni 1899, ©. 304), daß immer 
ein Zufammenhang zwiſchen der Ahnung und dem Geſchehenen vorhanden ift. 

Viel wertvoller find m. €. die von K. 1882 zu Orford und London gehaltenen fünf 

Vorlefungen, zu welden ihn die Verwalter der Hibbertftiftung aufgefordert hatten. Noch 


so in demfelben Jahre zu Leiden und im englifcher Überfegung zu London ausgegeben, er: 


ſtuenen 169 


ſchienen die Vorleſungen 1884 zu Paris in franzöſiſcher Übertragung, der die deutſche 
(XVI, 339 Seiten) vorausgegangen war. Dieſe führt, ohne daß K. Budde, dem wir die 
vorzügliche Überſetzung verdanken, genannt wäre, folgenden Titel: „Volksreligion und Welt— 
religion. Fünf Hibbertvorleſungen von A. K. Vom Verf. autoriſierte und durchgeſehene 
deutſche Ausgabe, Berlin 1883.“ Die drei Weltreligionen wollte K. hinſichtlich ihrer Ent- 6 
ſtehung miteinander vergleichen; wie er für die Behandlung des Islam und des Buddhis— 
mus nicht als Fachgelehrter auftrat, jo hat er auch in den brei mittleren Vorlefungen, die 
gewifjermaßen eine Zufammenfafiung des großen Werks über die Religion Israels geben, 
indem fie die altteftamentliche und die aus dem A. B. hervorgegangene chriſtliche Religion 
zum Gegenftand haben, „nicht beabfichtigt, die wiſſenſchaftliche Forſchung weiter zu führen, 10 
jondern vielmehr die Ergebnilje, welche diefelbe bereits zu Tage gefördert hatte, in ihrem 
wechjelfeitigen Zufammenbang den Gebildeten zugänglich zu machen“. Und teiter heißt es 
in der Vorrede: „Die Fachgenofien, denen mein Wert De Godsdienst van Israel zu 
Geficht gelommen ift, werden nicht überfehen, daß die dort vorgetragene Anſchauung bier 
in manchen Einzelheiten geändert und, wie ich hoffe, verbeſſert iſt.“ Ich bemerfe nur noch, 16 
daß K. die hohe Bedeutung der Perfon des Propheten von Nazareth und mit Rothe das 
große Anpaflungsvermögen des Chriftentums bervorhebt, und daß am Ende (S. 297— 339) 
vierzehn Kleine Auffäße, die Einzelheiten betreffen, ald Erläuterungen beigegeben find. 
Abgejehen von einigen Grabreden, find außer den fchon erwähnten Schriften K.s nur 
noch die folgenden, die für einen weiteren Lejerfreis beftimmt waren, gefondert erfchienen: 20 
Eine Rede zum Gedächtnis Schleiermachers (Leiden 1868), drei von J. Muir ins Englische 
überjegte Berichte über den Speakers Commentary (London 1873), die ebenfalld von 
Muir übertragene Vorlefung über die 5 Bücher Mofes (London 1877), die auch ins 
Ungarifche überjegt wurde (Bubapeft 1884), endlich fiebenzehn Skizzen aus der Gefchichte 
„öraeld (Nijmegen 1892), die 8. 1860—1873 in Zeitſchriften, meiftens in Nieuw en 25 
Oud veröffentlicht. hatte. Unmöglich kann ich bier jeme in 36 Zeitjchriften und anderen 
Werken erjchienenen Abhandlungen ſämtlich aufzählen. Das von Budde mitgeteilte Schriften- 
verzeichnis umfaßt ja allein in den 24 Jahrgangen der Th. Tijdschrift eine große Reihe 
von Aufjäßen, die zufammen nicht viel unter 200 Drudbogen füllen. Ich erwähne daher 
nur aus der Vollksbibliothek (Amfterdam 1876) die Abhandlung über das taufendjährige 30 
Reih und außerdem die vielen in dem Bijbelsch Woordenboek vor het Christelijk 
gezin [d. i. Familie] 1852—1859 veröffentlichten Artikel, um noch der Beteiligung K.3 an 
einem ſehr wichtigen Werk zu gedenken, ſ. Rausch, THStK 1901, 670—681. Der Titel des: 
felben lautet: Het Oude Testament opnieuw uit den grondtext overgezet en 
van inleidingen en aantekeningen voorzien door Dr. A. Kuenen, Dr. J. Hoy- 8 
kaas, Dr. W.H.Kosters en Dr. H. Oort. Voor de pers bewerkt door H. Oort. 
Leiden 1898 ff., vgl. ThLZ 1898, Nr. 10. Von den vier ab und zu auf 8.3 Zimmer 
ſich verfammelnden Gelehrten, die 1885 das Werk angriffen, ftarben die drei erjten vor 
Ende 1897. Die bejchwerliche, ſowohl fchriftliche ald mündliche Leitung übernahm K. auf 
Bitten feiner jüngeren Fyreunde, fo daß er ihre Arbeit einer forgfältigen Durchficht unter: «0 
warf, ebe fie zur Prefje ging. Nach der Verficherung des Herausgebers (vgl. De Gids, 
©. 57) bat K., obgleich jeine Mitarbeit fih nur bis zur Hälfte eritredte, dem ganzen 
Werke den Stempel feines Geiftes aufgedrüdt. Als Probe erwähne ih den ſchon 1891 
(Th. Tijdschr. ©. 555) mitgeteilten Anfang von Gen 1: Toen [d. i. Als] God een . 
aanvang maakte met de schepping van hemel en aarde, terwijl .. ., sprak 4 
God: Er zij licht! en er werd licht. Bon großem Wert ift auch das mit dem 
ihönen Bildnis des 5ajährigen K. gezierte Buch, das K. Budde 1894 herausgab, bie 
Sammlung der mwidhtigften Abhandlungen des Verfaſſers zur biblischen Wiſſenſchaft. Die 
Anregung zu diefer Sammlung ging von dem bereitwilligen Verleger Dr. Siebeck aus; 
nicht weniger aber ift die geſchickte Auswahl und die Vortrefflichkeit der Überjegung aus 50 
dem Holländifchen zu loben, welches Budde ſeit feiner Utrechter Studentenzeit gründlich 
veritebt. Zur Einführung ift die zuerft in The Modern Review 1880 veröffentlichte 
Abhandlung über die fritifche Methode vorangeftellt (S.3—46). Darauf läßt Bubde die 
ſechs Vorträge (S. 49—251) folgen, die in den Berichten und Mitteilungen der Amiter: 
damer Akademie erſchienen find und allein fchon binreichen, um K. eine der eriten Stellen 
unter den Vertretern der altteftamentlichen Wiſſenſchaft zu fichern, nämlid vom Jahr 1866: 
Über die Zufammenfegung des Sanhedrin, 1873: Der Stammbaum des major. Tertes 
des AT., 1876: Über die Männer der großen Synagoge, 1883: H. Grotius als Ausleger 
des AT.s, 1888: „Die Melechetb des Himmels” in Ser 7 und 44, zuletzt 1890: Die 
Chronologie des perfiichen Zeitalter der jüdifchen Geſchichte. Daran (lichen ſich aus oo 


a 
r 


170 Auenen Küfter 


den Jahren 1880—1890 fieben Unterfuchungen (S. 255—500), die in Fachzeitſchriften 
veröffentlicht wurden und, abgejeben von dem zuerſt in der Revue de l’histoire des 
religions erjchienenen Auffage über das Werk Esras, alle der Th. Tijdschrift entnom: 
men find, nämlich Bemerkungen über Gen 34 und Er 16 ald Proben von K.s Tertana- 
5 lyſen, weiter eine Reihe von Arbeiten, die zur Ergänzung der beiden Hauptwerke dienen 
und zugleich 8.8 Wirken ald Reviewer zeigen, zumächt aus dem Jahre 1885: Herateuch- 
fritit und israelitiiche Religionsgefchichte, aus 1886 die oben erwähnten „Verisimilia ?“ 
Dann zwei Abhandlungen aus 1888: Die jüngften Phaſen der Herateuchkritif, ſowie der 
Auffag: Drei Wege, ein Ziel, endlih aus 1890: Gejchichte des Jahweprieſtertums und 
10 das Alter des Prieſtergeſetzes. 

Kein großer Entdeder war K., aber ein ungemein fcharffinniger und fehr bedeutender 
Gelehrter, ein Kritiker erften Ranges, deſſen Kraft und gewaltiger Einfluß aus feiner 
Selbſtbeſchränkung und der Feinheit und Unbefangenheit feiner biftorifchen Methode, ku 
aus der mit feinen menfchlichen Tugenden eng zufammenhängenden reichen Begabung fi 

15 erflärt. Fand ein Gegner feine Screibart „troden mie Korte jo nannten die Freunde 
fie dagegen „Har wie Glas“. Obgleich es ihm an Humor und Geift nicht fehlte, waren 
jeine wijjenjchaftlichen Arbeiten nicht geiftreich, jondern fachlich und bedächtig. Sein edler 
Charakter zeigte fih auch im der ungewöhnlich großen Beicheidenheit und dem ftrengen 
Plichtgefühl, womit er von Gegnern ſowohl als von gleichgefinnten Mitarbeitern gerne 

20 annahm, was er ald wahr erfannte. Von Jugend auf fleißig, befaß er ein erftaunliches 
Gedächtnis, jo daß die Menge, Berichiedenartigfeit und Sicherheit feiner Kenntniſſe ans 
Wunderbare grenzte. Darum durfte Bubde feinen Nachruf (ThYZ vom 22. Juli 1893) 
mit den Schönen Worten jchließen: „Ehre feinem Andenken, und feinem Vorbilde viele 
Nachfolger !” Adolf Kamphauſen. 


25 Ktüfter. — Du Cange s. v.; Richter, Dove, Kahl, KR, 8. Aufl., S. 458; Dreifing, 
Das Amt des Küſters in der evang. Kirche, Berlin 1854. 

Die alte Kirche Fennt fein firchliches Amt, deſſen Träger den Titel Custos eccle- 
siae führte. Zuerjt fcheint diefe Bezeichnung in den fpanifchen Klöftern vorgefommen zu 
fein. Hier wurde derjenige Mönch fo bezeichnet, dem die Sorge für die Klofterfirche oblag, 

3o vgl. Iſidor Sevilla. Regula cap. 19: Ad custodem sacrarii pertinet cura vel 
eustodia templi, signum quoque dandi in . . offieiis, vela, vestesque sacrae, 
ac vasa sacrorum, codices quoque instrumentaque cuncta, oleum in usus 
sanctuarii, cera et luminaria. Ganz gewöhnlih war die Bezeichnung in der frän- 
fischen Kirche. Hier beißt ebenſo ber Biſchof wie der Abt und die Abtiffin oder ber 

35 Vorjteher einer Parochialkirche custos oder custor ecelesiae (vgl. Form. Andecav. 46 
©. 20; Form. Mare. suppl. 6 ©. 109; add. 1,6 ©. 110; Cart. Senon. 16 
©. 191; Form. Sal. Bign. 18 ©. 235; Form. Sal. Merk. 2 ©. 241; 3 ©. 242; 
Form. Sangall. 20f. ©. 389; Coll. Sangall. 7 ©. 401). Demgemäß wurde das 
Wort in der Harolingerzeit gleichbedeutend mit rector ecclesiae gebraucht, vgl. z. B. cap. 

# Bonon. 811 e. 10 ©. 167. In den Klofter- und Stiftskirchen bat fich diefe Bezeich- 
nung während des ganzen MA erhalten. Nur kommt fie nun nicht mehr dem Abt oder 
Propft, fondern, mie jchon in den angeführten St. Galler Formeln, demjenigen Mönd) 
oder Kanoniker zu, dem die Seelforge an der Stifts- oder Kloſterkirche übertragen war, 
vgl. 3. B. Contin. Cas. s. Galli 38, Mitth. 3. vaterl. Geh. XVII, ©. 101 aus dem 

45 12. Jahrhundert. UB von Baſel I, S.89 Nr. 125 vom 13. Mat 1233: Ab episcopo 
curam animarum reeipiat, und die Entjcheidung des Eb. Gerhard von Mainz über 
die Rechte der Cuftoden und Parochi in Mainz; von 1255, Guden. C. d. I, ©. 652 Nr. 279. 
Demgemäß fieht ein Synodalkanon von Toledo (2), der fih in den Dekretalen Gregors IX. 
findet (ec. 2 de off. cust. X (I, 27) ed. friedberg II, ©. 156) in dem Ardidiafon, 

50 Archipresbhter und Kuſtos die drei Säulen der Kirche, die plus meliores et sanctio- 
res esse viderint. Officium custodiae aber fann u ein Seelſorgeamt bedeuten 
(j. B. Greg. VII Reg. II, 10 ©. 124). 

An den großen Katbebraltirchen, 3. B. zu Köln, wurde fpäter das Amt des Dom: 
fuftos zur Würde eines Prälaten erhoben. Ihm ftand dann ein Vikar ald Subeustos 

55 zur Seite, der die Seelſorge über die Stiftöhäufer ausübte und zum Unterfchiede vom 
eigentlichen Dompfarrer der Chorpfarrer hieß. In mandyen ‚Stiftern hatte der Kuſtos 
aud das Kapitelöfiegel zu bewahren. 

An den bei Ffidor vorliegenden Sprachgebrauch fchließt es fih an, wenn in der 
Karolingerzeit von dem custos thesauri die Rede ift, dem die Verwahrung des Kirchen: 


Küfter 171 


ſchatzes oblag (Capit. missor. von 806 ce. 4 ©. 131) oder wenn in die Dekretalen 
Gregors IX. eine Stelle aus einem Ordo Romanus aufgenommen wurde, in ber der 
custos ecelesiae ald ein mit Hirchendienergefchäften betrauter Untergebener des Archidiafon 
ericheint c. 1 de off. cust. X (I, 27), ed. Friedberg II, ©. 155. Hierauf beruht der 
moderne Spradgebraud. Dem Kuſtos, Küfter, auch Glödner, Meßner, Kirchner, in ber 5 
alten Kirchenorbnung von Hildesheim, Heflen und Northeim den „Opfermann“, in ber 
fatholifchen Kirche dem Sakriſtan, auch bei Proteftanten dem Sakrift oder Sigrift (fo 
namentlid in der Schweiz) liegt die Aufficht über die Kirche, die vasa sacra, und die 
ganze äußere Kultusorbnung, ſowie die amtliche Bedienung des Pfarrers ob. Die katho— 
lichen Provinziallonzilien und viele reformatorische Kirchenordnungen haben ſich umftänd: 10 
lich über die Pflichten und Rechte der Küfter verbreitet, „nachdem, wie die Brandenburger 
Vifttations: und Konfiftorialordnung 1573 fagt, an einem trewen, fleifigen Küfter nicht 
wenig gelegen”. Die braunfchweigifche von 1528 fagt: „der Coſter ſchal den predicanten 
ehorſam fun unde er nicht vnder ogen murren, ſondern dohn in der ferfen wat je em 
ten, vnde halen in noeden de predicanten, wenn je ſynt yth gegaen. Wen je mebber: ı5 
murren, vnwillich fon vnde fid te ſulken dinften beſchwerlick maden, fo late me fe varen 
vnde neme andere” (Richter, KO I, ©. 113). Die Bafeler KO von 1529 hat aud 
einen bejonderen Artikel, „wie fi) die Subdiacon, das find Safriften, halten ſollend“. 
Sie follen von Gemeindewegen fo geftellt werden, „damit ſy jrer ämpter vßwarten mögen” 
(Richter I, 123). Dagegen follen fie nad der braunfchweigifchen und pommerfchen KO 20 
von ihren WVerrichtungen „ihre gewentlik Drandgelt haben“ (Richter ©. 252). Nach 
der Hamburger von 1529 (ib. ©. 131) können auch arme gottesfürdhtige Paftoren, wenn 
fie es begehren, diejes Amt überfommen. Nach der pommerfchen von 1535 follen geradezu 
zu Küftern angenommen werden, „bar — ynne ys, dat ſe tom predickampte mit 
der tydt gefordert mögen werden, vnde by den predikeren ſtuderen vnde vortlamen“. Es 26 
ſoll aber der Küſter dem Pfarrer gehorſam ſein und nicht einer angeſtellt werden, „de dem 
Pfarrer unlidlick is“. Nach der Göttingenſchen von 1530 (S. 143) ſollen in jeder Kirche 
„ehrliche Kirchner beftellt werden, welche gottesfürdhtig und den Pfarrern gehorſam find, 
und Gottes Wort mit Singen, Leſen und anderen Dingen fördern”. Nach den fächfijchen 
Vifitationsartifeln von 1533 (ib. ©. 228) follen die Kirchner niemand wider die Pfarrer so 
verhegen und ſich Feines Muttwillens gegen fie untertwinden. Sie follen die Jugend zu: 
mweilen, fonderlih im Winter, auch die anderen Leute die hriftlichen Gejänge lehren und 
diefelbe in der Kirche treulich und ordentlich helfen fingen; fie follen ſich auch chriftlich 
und unfträflih im Leben erzeigen — bei empfindlicher Strafe. Nach dem Meisner Bifi- 
tationsabjchied 1540 follen die Kirchner feinen Zank zwiſchen den Pfarrherren und ben 35 
Leuten erregen, auch die Kinder fleißig lehren fingen, und wo ſichs leiden will, die zehn 
Gebot, Glauben und den fleinen Katechismus der Jugend fürfagen; dazu gehören 2 ai 
jo man die haben kann, follen für ungelehrte angenommen werden Richter I, 321). Nach 
den, das Kapitel von den Dorflüftern am ausführlichiten behandelnden ſächſiſchen General» 
artifeln von 1557 follen die von der Gemeinde nur mit Vorwiſſen und Willen des 40 
Pfarrers gewählten Kuftoden am Konfiftorium erft eraminiert und dann Fonfirmiert, 
auch nicht ohne Verhör beim Konfiftorium des Dienftes entlaſſen werden. Die Dorflüfter 
jollen verpflichtet fein, alle Sonntag Nachmittag und einmal in der Woche den Katechis— 
mus und die Geſänge den Kindern deutlich vorzufprehen und abzuhören, namentlich auf 
den Filialen ; bier follen fie auch, wenn der Pfarrer die Frühpredigt hält, mittlerzeit aus: 45 
mwärts dem Volke Evangelium und Epiftel vorlefen und chriftliche deutiche Lieder fingen ; 
wenn aber der Pfarrherr desjelbigen Orts Nachmittags predigt, joll der Kuftos am 
anderen Orte der Jugend den Katechismus vorlefen und mit ihnen fleißig üben. Es 
ſoll aber fein Glöckner, der nicht eraminiert und ordiniert ift, hierüber zu predigen nad: 
gelafjen werden. Die eraminierten und ordinierten und zum Diafonatamt berufenen dürfen so 
predigen, Beicht hören, Saframent reihen x. Die Pfarrherren follen ihre Kirchner nicht 
mit Botenlaufen oder anderem zu ihrem eigenen Nu beſchweren. Alfo follen auch die 
Glöckner zwiſchen der — Kirchfahrt und Pfarrherren keine Meuterei, Faktion oder 
Widerwillen, daraus Verkleinerung des Pfarrherrn und Verachtung der Predigt, Beicht 
und Sakraments zu folgen pflegen, erregen, ſondern allezeit gegen ihren Pfarrherrn freund- 55 
lich, ehrerbietig und zu Fried und Einigkeit geneigt ſein, ſonſt vom Amt geſetzt werden. 
Weil die Glöckner gemeiniglich ſehr geringe Beſoldung haben, ſollen auch Handwerksleute 
dazu berufen und ihnen der Betrieb des Handwerks in ihrer Ortſchaft erlaubt, im übrigen 
ihnen der von katholiſchen Zeiten ber übliche Bezug der Oſtereier, „Meßnerlaibe“, Neujahrs— 
geſchenle ungemindert fein. — Wie nun des Göfters ampt (nad) der pommerjchen KO von co 


172 Küfter 


1563) ift, in der Kerden fingen, den Gatehifmum afflefen, dem Paftori mit aller ehrerbie- 
dinge am Altar belpen, vnd ſonſten gehorfam vnde dienftwillig fon, lüden, die Kerde up 
unde tho jchluten, Morgens vnde Avends Bebeklode fchlan, vp die funte (fons, der Tauf- 
brunnen, das Taufbeden) ſehen, dat rein vnde im Winter warm Mater drin ſy, darvor 
5 hefft be fun Drandgelt, Item be fchaffet Wyn vnde Brod — zum Abendmal ; fo follen 
Cuſtodes ſyn gelert, die dem Paftor könen helpen mitfingen, pjalmen unter Liden od la— 
tiniiche Gantica, vnde dat fie den Gatehifmum deme Volk fönen dütlid vorleſen, fonderlid 
jollen die zu Güftereien gefordert werden, dar höpen (derem Hoffnung) ys thom Predig- 
ampt, aljo fünen wohl in Steben geſchickte Cöftere angenommen werden, die dar fönen 
ıo mit in der Schole helpen, effte in der Kerden lectiones halten. In der brandenburgiichen 
Viſitations- und Konfiftorialordnung von 1573 (Richter II, 371) werden Pfarrer und 
Küfter gleichermaßen von bürgerlichen Laften enthoben, und weil fie jederzeit ihre Amtes 
um Rindtaufen oder zu Kranken in Todesnöten gefordert werben, „darumb follen bie 
Nachbarn, weil die Pfarrer und Küfter Hirten ihrer Seelen fein, ihr Vieh willig mithüten”. 
15 Die Küfterhäufer follen von den Gemeinden erhalten werden, auf daß fie fonderliche ge— 
wiſſe Wohnungen, da fie im Falle der Not zu finden fein, haben mögen. Die Küſter 
jollen neben Katechismus und deutſchen Pfalmen aud die gedrudte Kirchenorbnung den 
Kindern und Gefinde öffentlich vorlefen und abfragen. Schließlih ſollen die Küfter mit 
fonderm Fleiße darauff ſehen, daß die Pfarrer auch diefer Ordnung trewlih in allen 
2 Punkten nachkommen, und mo fie ſolches nicht theten, foldi8 uns, den Patronen oder 
unferm Consistorio vermelden“ (S. 378). Dazu follen fie nad der Hoyalchen KO von 
1581 „neben dem Paſtor auch achtung haben auf ihre Gafpelsleute, und da fie jemand 
müßten, welcher der bl. Saframente und anderer Klirchengerechtigfeit von wegen feiner 
Unbußfertigkeit und Bosheit nicht könnte teilhaftig werden, folches dem Paſtori vermelden“. 
35 Die Dorffüfter follten vor allem zum religiöfen Jugendunterricht helfen. Laut den Eur: 
ſächſiſchen Vifitationsartifeln von 1580 mußte gefragt werben, „ob der Euftode in Dörfern 
alle Tage aufs wenigſt vier ftunden fchul halte (mit Iefen, fchreiben, fingen), bejonders 
aber den Gatehifmum die Kinder mit Fleis in den Schulen lehre und mit ihnen Dr. Luthers 
geiftliche gefang und pfalmen treibe, ob er auch den Gatehijmum in der Kirchen vor der 
30 Predigt vorlefe und nachmals (nämlich nachmittags) mit feinen Schülern öffentlih den 
anderen zur — und lehr, mit guter — examinire“ (Richter II, ©. 413). 
iermit hat fich beim Abjchluß der reformatorifchen Kirchenordnungen der proteltantifche 
üfter zum deutſchen Borfänger und Schulmeifter entwidelt. Cine Verbindung, deren 
Löfung während der letzten Jahrzehnte teild erfolgt, teils angebahnt ift. 
85 H. Merz; 7 (Hand), 


Kulturkampf ſ. Ultramontanismus, 
Kultus ſ. Gottesdienſt Bd VII ©. 1f. 


Stunibert, geft. um 660. — Eine junge, früheſtens d. 10. Jahrhundert entftammende 
Vita Cuniberti bei Surius Vitae Sanctorum 3. 12. November. Urkunden: MG Dipl. I; 
oNA XII ©. 157; Nachrichten: Fredegarii chron. IV ed. Kruſch ©. 150 fi.; Gallia christiana 
3. Bd ©. 626 f.; Gelenius, De admir. magnitudine Coloniae, Köln 1645; NRettberg, KG 
Deutfchlands 1848, 1. Bd, ©. 296 und 535 2. Bd, ©. 602; Friedrich, KG Deutichlands, 
2. Bd, 1869, S. 295; Haud, KG Deutichlands 1.Bd 2. Aufl., 1898, ©. 377f. 
u den Gliedern der geiftlihen Ariftofratie, die in ber fpäteren Merovingerzeit eine 
45 einflukreiche Stellung in Staat und Kirche einnahmen, er Kunibert von Köln. Die 
ältefte Nachricht über feine Herkunft giebt eine Urkunde Bertolf8 von Trier für das 
Stift St. Kunibert in Köln vom 28. September 874, Lacomblet UB I ©. 33 Nr. 67. 
Danach ift Kunibert am Dom von Trier erzogen und gebildet und erhielt er fpäter die 
Stellung eines Archidiakon in Trier. Iſt ſchon hieraus zu folgern, daß feine Heimat im 
60 Sprengel von Trier lag, jo wird das dadurch beitätigt, daß nach der angeführten Urkunde 
die Kirche in Grellingon ihm durch Erbredyt gehörte. Die genaueren Angaben der Vita 
beruhen ſchwerlich auf Überlieferung. Das Bistum Köln erhielt er, wahrfcheinlich durch 
fönigliche Ernennung, vor dem Jahre 626. Denn in diefem oder dem nädhiten Jahr 
nahm er an der Synode von Clichy (Clipiacum) Anteil. Er unterfchreibt an viert- 
55 letter Stelle als Honoberhtus episcopus, MG Coneil. ©. 201. Kurz danach begegnet 
er als Teilnehmer der Rheimfer Synode unter Sonnatius 627—630, ib. S. 203. Eine 
einflußreiche politifche Stellung und Wirkjamteit eröffnete fih ihm feit dem Rücktritt 
Arnulf von Met, 629 oder 630, am Hofe der merovingiſchen Könige Chlotar IL, 


Aunibert Kunft, bildende, bei den Hebräern 173 


Dagobert I. und beſonders feines minderjährigen Sohnes, des Königs Sigebert III. 
(632—656) in Auftrafien. Neben dem Majordomus Adalgifel, dem Sohne Arnulfs, 
führte Kunibert ein kräftiges, bei der Schwäche des Königtums um jo — 
Regiment. So erſcheint er thätig im geiſtlichen und weltlichen Geſchäften, z. B. bei Tei— 
lung des Reichsſchatzes 638, bei Kloſtergründungen, wie der von Cougnon, Stablo und 6 
Malmedy 642—650, bei verſchiedenen Schenkungen und Erwerbungen der kölniſchen Kirche, 
auch beim Betrieb der Miſſion unter den Frieſen, vgl. Bonif. ; 109 ©. 395, vielleicht 
auch unter den Borufterern, vgl. Lacomblet UB 1 ©. 142. Nach dem Tode König 
Sigeberts III. 656 ſcheint ſich Kunibert in fein Bistum zurüdgezogen, 660 aber nochmals 
die Leitung des Königs Childerich II. übernommen zu haben. Nicht allzu lange danad) 10 
muß er geitorben fein. Das gewöhnlich angegebene Todesdatum 663 iſt weder über: 
liefert noch betveisbar. Später wurde er ald Heiliger verehrt und der 12. November als 
jein Gedächtnistag gefeiert. Begraben ift er in der von ihm ſelbſt erbauten Clemenskirche 
zu Köln, an deren Stelle ſich fpäter (im 9. Jahrhundert) das Kollegiatftift und die Kirche 
St. Kunibert erhob; der jegige Bau in romaniſchem Stil ift aus dem 13. Jahrhundert, 15 


geweiht von Erzbifchof Konrad von Hochſteden 1248. Wagenmann (Hauck.) 
Kuuſt, bildende, bei den Hebräern. — Litteratur: Perrot et Chipiez, Histoire 


de Yart dans l’antiquite. Tome IV Sardaigne-Syrie-Cappadoce, Paris 1887, ©. 339 ff.; 
Benzinger, Ardäol. $ 3616. 249ff.; Nomwad, Archäol. $ 46, ©. 259 ff. 

Auf dem Gebiete der bildenden Kunft haben die alten Israeliten zu feiner Zeit irgend 20 
etwas nennenswertes geleifte. Es ging ihnen jede eigentlicy fünftleriiche Anlage, chöpfe: 
riiche Kraft, bildende Vhantafie ab. Dazu kam noch die eigenartige Feindfchaft ihrer Re— 
ligion gegen die bildende Kunft. In jenen alten Zeiten, als noch Gottesbilder zur Gottes: 
verehrung jo gut wie notwendig waren, da fehlte neben der eigenen Fähigkeit fünftlerifchen 
Geftaltend auch jeder befruchtende Einfluß von außen ber; fo haben die altisraelitifchen 25 
Gottesbilder nur die allerrohejten Formen getragen. Und in fpäterer Zeit, ald die Be 
rübrung mit fünftlerijh begabteren Nachbarn den eraeliten die techniiche Fertigkeit zur 
Nahahmung fremder Vorbilder gebracht, da batie die Jahmereligion fich bereits in den 
ſchärfſten Gegenſatz zum altisraelitiichen Bilderdienft gejtellt und führte fo erbittert den 
Kampf gegen alle bildliche Daritellung Gottes, daß fie fogar jede Darftellung von irgend: so 
welchen lebenden Weſen, von Menih und Tier, mißbilligte. Es ift Har, daß ein ſolches 
Berbot, wie es im Islam noch fortlebt, nur möglich tar bei einem von Natur nicht 
fünftlerifch veranlagten Boll, dem der Verzicht * ſolche bildliche Darſtellungen nicht 
ſchwer fiel. Bei einem Volk von der gewaltigen künſtleriſchen Kraft der Griechen wäre 
eine ſolche Religion einfach unmöglich geweſen. 85 

Bildhauerei in Stein wurde offenbar von den alten Jsraeliten gar nicht geübt, 
menigfiens hören mir fogut wie nicht? davon. In dem Bericht über Salomos Bauten 
z. B. würde ficher davon geredet werden, wenn der Palaft oder ein anderes Gebäude 
mit Statuen oder irgend welcher Steinornamentif wäre verziert worden. Und auch ſonſt 
ift nirgends etwas derartiges erwähnt. Gteinfarfophage, wie fie bei den Phöniziern und 40 
Aegyptern in zum Teil feiner fünftlerischer Ausführung angefertigt wurden, waren ben 
Israeliten fremd. Höchſtens die Mafjebe, die kultiſche Steinfäule, könnte bier in Betracht 
fommen. Aber während bei anderen Völkern die Steinfäule zur Herme und zum Gotteö- 
bild fich entwidelte, war das bei den Israeliten nicht der Fall; bier hat fie hei die ein: 
ſache Form der Säule behalten. Und wenn gelegentlih von „ſchönen Malfteinen” die 4 
Rede iſt (Hof 10,1), fo wird man am eheſten noch daran denken bürfen, daß wie bei 
anderen femitijchen Völkern bisweilen Bilder in mehr oder weniger rohen Formen auf 
der Steinfäule ausgehauen waren. 

Die Holzſchnitzerei fcheint ettvas mehr als die GSteinbildhauerei geübt worden 
zu fein. Schon in alter Zeit verjtanden es die Israeliten, aus Holz Bilder zu fchneiden so 
und mit Golbblech zu überziehen, wenn der Ephod jo erklärt werden darf (f. unten). Yes 
denfalls ift der Terapbim etwas Ffünjtlerifcher geſtaltet geweſen; er hatte wenigſtens einen 
menjchenäbnlicyen (1 Sa 19, 13). Weiterhin finden wir im Tempel Salomos im 
Allerbeiligiten große Kerube aus dem Holz des wilden Olbaums gefchnigt (1 Kg 6, 23). 
Zu Ezechield Zeit waren auch Thüren und Wände des Tempels reih mit Holzſchnitzereien 55 
verjeben (Ez 41, 17ff.; vgl. die nachträglichen Zufäge zum Baubericht des jalomonifchen 
Tempels 1 Kg 6, 18. 29. 35). Überhaupt liebte man in der fpäteren Königszeit ſolche 
Schnitereien an Thürpfoften und Holzgetäfel der Häufer, an Zimmermöbeln wie Di: 
vanen, Tischen, Stühlen. Doch kann man nicht fagen, daß die israelitiiche Kunft auf 


174 Kunft, bildende, bei den Hebräern 


dieſem Gebiet eine befondere Höhe erreicht hätte; Salomos Thronfefjel, das Meifter- 
je folder Arbeit, war doch wohl wie alles andere von phöniziſchen Künſtlern 
gefertigt. 


35 Die Steinjhneiderei gilt bei den Israeliten als eine uralte Kunft, die fie 
ihon während des Wüſtenzuges übten (Er 28,21 P u.a.). Ja fogarden Patriarchen werben 
Siegel beigegeben (Gen 38, 18; vgl. A. Kleider und Geſchmeide 6 X ©. 521,41). Danach 
ift jedenfalls zur Zeit des Erzählers diefe Hunft allgemein geübt worden und zwar jeit 
langer Zeit. Eiferne Griffel mit Diamantipigen waren, wie wir gelegentlih erfahren, 

49 zum Öravieren von Steinen im Gebraud (er 17, 1). Auch diefe Kunft ift von den 
IRhönisiern wohl durch Bermittelung der Kanaaniter zu den Israeliten gelommen; jene 
ihrerjeits haben fie von den Cuphratländern übernommen. Wir find in der glüdlichen 
Lage, daß wir einige israelitiiche Siegel noch befigen. Form, Schrift und Ornamentierung 
derjelben gleichen volljtändig der phönizifchen, fofehr, daß man die Siegel mit Sicherheit 

5 nur dann den Israeliten zuweiſen fann, wenn ein fpezifijch israelitiicher Name, d. h. ein 
theophorer Name darauf fteht, 3. B. das Siegel des Obadja “cbed hammelekh, des 
Hannajahu ben Akhbor, des Hananjahu ben Azarjahu und ähnliche. Das vermutlich 
ältefte Siegel, das des Obadja, ift ein einfaches Oval ohne Verzierung, andere tragen 
als Verzierungen das phönikiſche Palmblatt, einen Kranz von Mohnköpfen (oder Granat- 

co äpfeln?), die phöniziſchen geflügelten Kugeln u. a. (Abbildungen ſ. bei Benzinger, Ar: 
mn ©. 258 ff.). Über die Siegelringe vgl. A. Kleider und Gefchmeide Bd. X ©. 521, u. 

b die bei den Agpptern ganz gewöhnliche und auch bei den Phönikiern beliebte Form 
bes — oder Skarabäoids bei den hebräiſchen Siegeln üblich war, wiſſen 
wir nicht. 

55 Die Keramik. Über das Töpferhandwerf ſ. Bd VII, ©. 395 f. An alten 
Thongefäßen baben die Ausgrabungen in Serufalem und neuerdings in Tell el-Hasi 
reiches Material zu Tage gefördert (vgl. hierüber W. M. Flinders Petrie, Tell el Hesy 
Lachish, London 1881). Auch bier entipricht die Form der in Tell el-Hasi gefun= 
denen israelitiſchen Krüge im mejentlichen der der phöniziichen; auch die heutige Form 

co weicht Faum davon ab. Die Funde aus Jerufalem, die der Lage in den unterften Schutt: 


Kunft, bildende, bei den Hebräern Kunft und Kirche 175 


Ichichten nach zu fchließen, der Königszeit angehören, zeigen bereits die Sitte, die Krüge zc. 
zu bemalen. Namentlidy gegenüber den ganz primitiven Berfuchen von Malerei bei den 
Funden von Tell el-Hasi verraten die jerufalemifchen Krüge eine jchöne jorglältige Aus: 
führung. Möglicherweiſe find fie phönizische Arbeit und ‚jene einheimische Nachahmung. 
Andererjeits könnte fih der Unterjchied aber auch zur Genüge daraus erflären, daß in der 6 
Hauptſtadt feiner gearbeitet wurde, als in den Kleinen Yandjtäbtchen. Die Ornamente find 
ganz vorwiegend rein geometrifche: parallele oder unter verfchiedenen Winkeln fich, Ereu- 
zende gerade Linien, welche Quadrate, Rhomben, Dreiede bilden, Zidzadlinien, Mäander 
u. dgl., zu einer Art Band vereinigt, dad um Hald und Baud) des Kruges geführt 
ft. Abbildungen j. bei Benzinger, Archäol. ©. 261 ff. 10 

Es ift nah dem Gejagten jelbftverftändlih, daß man auf feinem der befprochenen 
Gebiete von einem hebräiſchen Stil reden kann. Die ganze Ornamentik — nur dieſe 
fommt in Betradt, da Daritellungen von Menfchen in Statuen fih nicht finden — ift 
diefelbe, wie bei den Phönikiern und in ganz Syrien. Auch diefe ift nicht Original; von 
Aſſyrern und Agyptern find die allermeiften Motive gelommen und einfach nebeneinander 16 
geftellt worden. Die pbönizifche Kunft ift durchaus eflektifch verfahren. Näheres hierüber 
fiehd bei Perrot und Chipiez a. a. DO. 629ff.; Benzinger, Archöologie an, 

enzinger. 


Kunft und Kirche. — J. Chr. Wild. Auguſti, Beiträge zur chriſtlichen Kunftgefchichte, 
I. II, Leipzig 1841. 1846 (enthält einſchlägige Waterialien aus den älteren Kirchenlehrern); 20 
Ferd. Piper, Einleitung in die monumentale Theologie, Gotha 1867; H. Dtte, Handbud der 
firhlihen Kunſtarchäologie des deutſchen Mittelaiters, 5. Aufl. I, II, Leipzig 1883. 1885; 
Victor Schulge, Arhäologie der altdrijtlihenKunft, Münden 1895; F. &. Kraus, Geſchichte 
der chriſtlichen Kunſt, Freiburg 1896 ff. Dazu die weitere Litteratur zur chriftlichen Kunſt— 
geihichte und Archäologie. 25 


Im MWefen des Chriftentums liegt fein den Betrieb und Gebrauch der bildenden 
Kunft ausjchliefendes Moment. Wenn angenommen werden darf, daß im apoftolifchen 
Zeitalter der Kirche unter dem jtarfen Vormwalten rein religiöfer Betrachtung des Lebens 
und der Lebensaufgaben die Erkenntnis und Pflege der kulturellen Aufgaben und damit 
der Kunft zurüdtraten, fo führte der Eintritt des Chriftentums in die griechifcherömifche 30 
Bildungswelt jo rajch und jo umfafjend dorthin, daß die innere Empfänglichkeit deutlich 
bervortrat. Wenn bereitd? am Ende des 1. Jahrhunderts die Kirche fogar an den ernften 
Stätten des Todes, den unterirdischen Cömeterien, den Schmud religiöfer und meltlicher 
Kunft geftattete (Nom und Neapel; vgl. Viet. Schulge, Archäologie der altchriftl. Kunft 
©. 162 ff.), jo iſt der Schluß gejtattet, daß auch in dem gottesdienftlichen VBerfammlungs: ss 
baufe die Kunſt eine Stätte hatte. Darin fpricht fich die grundfägliche Stellung der Kirche 
Har aus. Obwohl wir fein dahin zielendes ausdrüdliches Urteil haben, jo läßt doch die 
wachſende Ausdehnung des Kunftbetriebs im 2. und 3. Jahrhundert nicht etwa nur auf ein 
ſtillſchweigendes Geſtatten, fondern vielmehr auf eine unmittelbare Förderung ſchließen, fo 
wenig auch der Gedanke zuläffig ift, daß die Künftler unter kirchlicher Aufficht arbeiteten «0 
(de Roffi, Garrucci, F. X. Kraus u. a., dagegen Vict. Schulge, Die Katafomben, Leipzig 
1882, ©. 96). Andererjeit3 drängten ſich bei einzelnen in doppelter Beziehung Bebenten 
auf; zunächſt im Blid auf die hatfache daß der antike Götterfult, indem er die bil 
dende Kunſt in meitgehendjter Weife in Anfprudy nahm, aufs engjte mit ihr verbunden 
und durch ihm dieſe gleichſam mit einem Makel behaftet erjchien. Diefer Thatfache gegen: 45 
über, aber auch beitimmt durch die Erfahrung, daß chriftliche Künftler ſich mit der Ans 
fertigung von Idolen abgaben, formulierte Tertullian feine jchroffen Urteile über die Kunft 
(De idol. e. 3: omnis forma vel formula idolum se diei exposeit). Damit iſt 
jedoch die grundjägliche Frage nach der Berechtigung der Kunft im Chriftentum überhaupt 
nicht berührt; es handelt jich für ihn immer nur um die mit Idololatrie infizierte Kunft so 
(a. a. O. c. 3: jam caput facta est idololatriae ars omnis, quae idolum quo- 
quomodo edit). Daher tabelt er an Hermogenes nicht den Betrieb der Malerei, fondern 
den Gegenftand jeiner Bilder (Adv. Hermog. e.1: pingit illieite). Clemens von 
Aerandrien ift von einer ähnlichen Stimmung beherrſcht (Protrept. c. 4), aber diefe hindert 
ibn nicht, jo wenig fie Tertullian gehindert haben wird, eine mäßige Anwendung der 55 
Kunſt zuzulafien (Paed. III, 11, MSG 8 p. 633), ja fich zu dem Satze zu befennen : 
naweisdo uw téxvn, wi) drardım ÖE ıöv Üvdownov ds dkndeıa (Protrept. 
ec. 4, MSG 8 p. 156). Dod muß noch hinzugefügt werden, daß das asketiſche Lebens: 
deal bei beiden Männern einem richtigen Verſtändnis hinderlich war. 


176 Kunſt und Kirche 


Die engere Frage, ob man auch die göttlichen Perſonen in die Formen der kirch— 
lichen Kunft ausprägen dürfe, wurde entgegen der durch die vorhandenen Denkmäler be: 
zeugten Bejahung durch die angefehene ſpaniſche Synode zu Elvira am Anfange des 
4. Jahrhunderts (f. d. A. Bd V ©. 325) mit den Worten verneint can. 36: placuit 

5 pieturas in ecclesia non esse debere, ne quod colitur et adoratur, in parieti- 
bus depingatur. Wie immer das Motiv diefes Beichluffes zu verftehen fein mag (vgl. 
u.a. Hefele, Konziliengeſch.“ I, ©. 170; de Noffi, Roma sotterranea III, S. 475; F. X. 
Kraus, Geſchichte der chriſtl. Kunſt I, S. 64, dagegen Viet. Schulte, Archäologie ©. 11), 
die Anwendung der Kunft an ſich und als joldher im Gotteshaufe wird damit nicht pro= 

10 ffribiert, vielmehr ftehen nur beftimmte Darftellungsgegenftände in Frage. Mafgebend 
für diefe Entſcheidung ift ohne Zweifel hauptſächlich das altteftamentliche Verbot der 
Gottesdarftellung gemwejen, welches z. B. auch die Abbildung Gottes in menfchlicher Ge: 
jtalt bis in die zweite Hälfte des 4. Jahrhunderts gänzlich zurüdhielt. Auch Eufebius 
von Cäſarea hatte Bedenken diefer Art, wie fein Brief an die Kaiferin Konftantia bezeugt 

ı5 (MSG 20 p. 1548), in noch höherem Maße Epiphanius, der einen mit einem heiligen 
Bilde geihmüdten Vorhang in einer paläftinenfischen Dorfkirche zerriß, weil das der heiligen 
Schrift tiderftreite (Ep. ad Joh. Hieros. IX MSG 43 p. 390). Auch der Biſchof 
Afterius von Amafea mahnt in einer Predigt: „male Chriftum nicht ab“ (hom. I MSG 
40 p. 168). Hier ſpielte — wie auch ſonſt die Beſorgnis hinein, daß die aus dem 

2o0 Heidentume einſtrömenden Maſſen die heidniſche Bilderverehrung auf die chriſtlichen hei— 
ligen Darſtellungen übertragen könnten, was ja auch eingetreten iſt. Die allgemeine 
firhlihe Anſchauung indes ließ ſich durch dieſe Stimmen nicht beeinfluſſen. Angeſehene 
Männer der Wiſſenſchaft und der kirchlichen Praxis nehmen Bezug auf Kunſtwerke 
(Auguſtin, Gregor von Nyſſa) oder fordern die Künſtler zum Schaffen auf (Baſilius d. Gr.) 

25 oder drücken ihre Freude über die Schöpfungen der Kunſt aus (Gregor v. Nazianz). 
Bol. Augufti a. a. O. Wie man im Dften und Weiten am Ausgange des chriftlichen Alter- 
tums die Frage auffaßte, fpricht richtig Gregor d. Gr. in den Worten aus: In loeis 
venerabilibus sanctorum depingi historias, non sine ratione vetustas ad- 
misit... Nam quod legentibus scriptura, hoc idiotis praestat pietura cer- 

30 nentibus (Epist. XI, 13, MSL 77 p. 1128). 

Noch deutlicher und umfafjender belehrt uns darüber die Sprache der Kunſtdenkmäler 
jelbjt. Immer breiter dehnen fih in raſchem Fortſchritt feit den Zeiten Konftantins Firdh- 
liche Architektur, Malerei, Plaftit und Kleinkunſt aus. Nicht nur für die gottesdienftlichen 
Gebäude wird immer mehr der Schmud der Kunſt in Anſpruch genommen, fondern aud) 

35 die Hultgegenftände, die Vasa sacra, die Gewänder u. f. m. werden dafür gern zur Ver: 
fügung gejtellt. Die Bifchöfe der frei gewordenen Kirche entfalten eine eifrige Bauthätig- 
feit, welche der Wettjtreit mit den Heiligtümern der untergehenden Religion beberricht. 
Selbſt ein Asfet wie der hl. Nilus (vgl. Augufti II, ©. 88 FF.) entwirft den Blan zu 
einer prachtreichen Kirche; PBaulinus von Nola ergeht fi) mit befonderem MWohlbehagen 

so in Entwürfen und in der Schilderung ausgeführter Bauten (Augufti I, ©. 147 ff. ; 
II, ©. 124 ff). Der Liber pontificalis eröffnet und den Blid in eine eifrige, um— 
fafjende Kunftthätigfeit der römischen Biſchöfe. Durch die ganze Chrijtenheit hindurch 
finden wir baueifrige Bischöfe (vgl. Viet. Schulte, Archäologie ©. 31 ff), An der Zus 
läffigkeit der Kunft zu zweifeln, hatte man umfoweniger Anlaß, da man mehr als ein 

#5 Bildnis beſaß, welches durch ein göttliches Wunder entitanden war (dyewonointa, vgl. 
E. v. Dobſchütz, Chriftusbilder, Leipzig 1899) und der Evangelift Lukas felbit ald Maler 
beiliger Bilder galt (vgl. Theod. Zahn, Einleitung in das NT 2. Bd, Leipzig 1899, ©. 337). 

Das abendländiſche Mittelalter hat diefen Thatbeſtand übernommen, um ihm noch 
weitere Ausdehnung zu geben. Ja, in der Narolingerzeit und in der romanijchen 

0 Periode find Klerus und Mönchtum die eigentlichen Träger der kirchlichen Kunjt (Julius 
v. Schloſſer, Schriftquellen zur Gejchichte der farolingischen Kunit, Wien 1892, und 
Quellenbuch zur Kunſtgeſchichte des abendländifchen Mittelalters, Wien 1896 ; A. Lenoir, 
Architecture monastique, Paris 1852). Lange Zeit ftand hier der Benebiktinerorden 
voran. Wenn in der Gotik das Laienelement eine größere Einwirkung ſich erringt, jo 

65 bleibt jene doch in engjtem Zufammenhange mit der Kirche. Durch das ganze Mittel 
alter hindurch gehen hervorragende Beifpiele Funftliebender Prälaten (Otte II, ©. 24f.). 
Bekannt ift vor allem Bilhof Bernward von Hildesheim (ſ. d. A. Bd II ©. 643; 
Beijjel, Der bl. Bernward von Hildesheim als Künjtler, Hildesheim 1895). 

In der griechifchen Kirche des Mittelalters liegen die Dinge nicht nur nicht anders, 

co jondern noch enger erjcheinen bier Kirche und Kunſt verknüpft, in der Weife nämlich, daß 


Kunft und Kirche 177 


die Kirche einen viel weitergehenden Einfluß auf den Inhalt beanſprncht und ausübt. Die 
Freiheit der Kunſt ijt eine weit bejchränftere, ſoweit dieſe in den Firchlichen Dienft über: 
nommen if. Man darf dies ausfprechen, ohne in den landläufigen Irrtum zu verfallen, 
in der buzantinifchen Kunft tote Form, Schematismus vorauszuſetzen. Im Gegenteil hat 
diefe feit dem 9. Jahrhundert eine glänzende Renarfjance erlebt (Kondafoff, Histoire 5 
de l’art byzantin, consider& principalements dans les miniatures, franzöfifche 
Ausgabe, Paris, London, 2 Bde, 1886 ff.; F. X. Kraus I, ©. 538ff., wo auch die 
nähere Litteratur).. Wohl trat der Bilberjtreit (f. d. A. Bd III ©. 221) zerftörend da— 
zwiſchen, aber fein Ausgang ift der ficherite Beweis des unzerreigbaren Zufammen- 
gewachſenſeins von Kunft und Kirche. Überhaupt will in diefem Kreiſe die Bedeutung 
der Bilderverehrung beachtet fein. Sie Stellt die feſteſte Verbindung zwifchen der Religion 
d.b. der Kirche und den Werken der Malerei und Bildnerei dar. Das gilt vom Abend: 
lande nidyt minder wie vom Drient. Daraus wird zugleich die Monotonie verftändlich, 
welche dort wie hier die Schöpfungen des Pinfeld und des Meißels durchzieht. Der reli- 
giöje Konjervativismus war, wenn überhaupt, jo nur für einen langjamen Fortſchritt zu ı6 
gewinnen. Damit beengte er die Freiheit der Kunft und ſchädigte ihr Weſen. 

Die Renaifjance zerfprengte dieſes Verhältnis. Wie fie als Geiftesrihtung das Recht 
des Individuums, die eigene Entfcheidung und Verantwortlichfeit der Perfönlichkeit bes 
tonte, jo befreite fie die Kunſt von der firchlichen Bejtimmtheit und Bevormundung. Die 
freie Erfafjung der Natur in der fünftleriichen Phantafie trat an Stelle der bisherigen 20 
größeren oder geringeren, bewußten oder unbewußten Abhängigkeit von der Tradition 
(3- Burdhardt, Die Kultur der Renaiſſance in Stalien, 4. Aufl., Leipzig 1885; Gefchichte 
der Renaifjance in Italien, 3. Aufl., Stuttgart 1890 f.). In Michelangelo tritt diefe Freiheit 
am großartigften bervor (Herm. Grimm, Das Leben Michelangelos, 8. Aufl., Berlin 
1898). Die Kirche felbit, bingerifjen von dem mächtigen Strome der neuen Kultur, lieh 26 
fih anfangs von ibm ohne Reflerion treiben, aber ihre eigentlichen Gedanken prägen nicht 
ſowohl die Renaifjancepäpfte Julius II. und Leo X. aus, fondern ein Hadrian VI. Daher 
trat auch bald die Ernüchterung ein. Mit der Neftauration des Katholicismus nach den 
Erjchütterungen der Reformation beginnt der Verzicht auf die freie Kunft der Renaifjance 
und die Nüdkehr zu den kirchlich-künſtleriſchen Idealen des Mittelalters. Die Romantik 30 
verjtärkte durch ähnliche Tendenzen diefe Richtung, und der moderne, ultramontane Katholi— 
cismus führte fie bis zum äuberften durh. Die Unfähigkeit der katholiſchen Ethik, die 
Erjcheinungen des weltlichen Lebens zu würdigen, bejtimmt auch das Urteil der römischen 
Kirche über Weſen und Aufgabe der Kunft. Die meltliche Kunft ſteht ihr grundſätzlich 
auf tieferem Niveau als die kirchliche. So wenig Auffaffung und Ausführung gleichgiltig ss 
find, jo fommt von vornherein der religiöfen und kirchlichen Kunft ein Vorzug vor der 
mit weltlichen Stoffen jchaffenden zu; nur jene ift* im höchſten Sinne Kunſt und erhält 
ihren Inhalt und ihre Aufgabe durd die Kirche. Diefe Auffafjung beherrſchte auch die 
mittelalterliche Kirche, aber fie trat weniger hervor, da der Gegenfag dazu, eine fräftige 
freie, weltliche Kunft, fehlte. Diefem Thatbeftande entjpricht die Summe kirchlicher Bor: 10 
ichriften und Ratfchläge in Beziehung auf die kirchliche Kunft (vgl. 3. B. Georg Hedner, 
Praktiſches Handbuch der kirchlichen Baukunſt zum Gebrauch des Klerus und der Baus 
technifer, Freiburg 1886). 

Der Proteftantismus dagegen ſetzt die durch die Renaifjance hervorgerufene Auffafiung 
des Weſens und der Ziele der Kunft fort. Der kirchliche Gejichtspunft bleibt für ihn in ss 
der Gejamtbeurteilung außer Frage. Die Maßſtäbe des Wertes und der Wertung eines 
Kunſtwerkes find nicht aus der Dogmatik und Ethik zu erheben, jondern aus der Eigenart ber 
Kunſt ſelbſt. Ein grundfäglicher Gradunterjchied zwifchen weltlicher und religiöjer Kunſt 
wird nicht anerkannt. Damit ift die Möglichkeit eines uneingefchränften, freien Verhält— 
nifjes zur Kunft gewonnen. Die beiden Zweige des Proteftantismus ſtehen hier in voll: so 
fommener Übereinjtimmung. Sie fehen in der Kunſt etwas, das dem Chriften als ſolchem 
freifteht, twie der Gebrauch der mweltlihen Kultur überhaupt. Zwinglis Gejtändnis : „ch 
babe vor anderen Menjchen Luft an fchönen Gemälden und jtehenden Bildern“ (vgl. 
R. Stähelin, Huldreih Zwingli I, Bafel 1895, ©. 436 ff.) hat auf der anderen Seite 
zahlreiche und noch entſchiedenere Parallelen bei Yuther, der der Kunft nicht nur duldend, 55 
jondern empfänglich gegenüberitand (Paul Lebfeldt, Yuthers Verhältnis zu Kunft und Künit- 
lern, Berlin 1892). Sein Schüler und Freund Erasmus Alber bezeugt von ibm: „bie 
edle Kunft der Maler und Organiften und dergleichen hatte er Sehr lieb“, und feine 
eigene Meinung : es fei „ein liebliches Wunderwerk Gotte8 und edle Kunft, daß ein 
Menſch allerlei malen, Bilder in Holz und Stein formieren kann“ (Wider die verfluchte co 

RealsEncpliopädle für Theologie und Stirhe. 8. ©. XI. 12 


— 


0 


178 Kunft und Kirche Kurie 


Lehre der Carlſtadter, Wiebertäufer, NRottengeifter u. |. iv. 1556), giebt durdaus die An- 
ſchauung des lutheriſchen Proteftantismus wieder. Nur darin ſcheiden fich beide Konfeffionen, 
daß die lutherifche Kirche das gottesdienftlihe Haus nicht nur offen hält für die Hunt, 
fondern fie grundfäglih und regelmäßig dafür auch in Anſpruch nimmt. Wie fie bei der 
65 Uebernahme der mittelalterlihen Kirchen in eigenen Gebrauch feinen Anlaß fand, die in 
diefen vorhandenen Werke bildender Kunſt, die Altäre, Figuren, Kruzifixe, Vasa sacra, 
Malereien u. ſ. w. zu befeitigen, jo gilt ihr die künſtleriſche Ausftattung neuer Kirchen als 
jelbjtverftändlihd. Dafür ift der Vorgang Luthers beitimmend geweſen. „Luther ſtand 
auf demjelben Standpunkt, den unfere evangeliiche Kirche heute einnehmen foll. Er wollte 
ı0 die Heiligenbider nur der Verehrung in den Kirchen entziehen, während er gegen bie 
fünftlerifhe Darftellung an fih und in dem Sinne, wie ihn noch heute der vernünftige 
Proteftantismus feithält, nichts hatte” (LZebfelbt a. a. D. ©. 58). Die reformierte Kirche 
dagegen verließ hier den proteftantifchen Konjenfus. Wie auch fonft in ihrer Ethik be 
drüdt durch eine altteftamentlich gejegliche Anſchauung, jchloß fie die Kunft möglichſt aus 
15 dem Kultus und dem kirchlichen Dienfte überhaupt aus. Wie dort Luther, fo ſteht hier Zwingli 
bezeichnend voran. Die Theje feines Freundes Yeo Jud: „daß die Bilder von Gott in der heil. 
Schrift verboten feien und deshalb unter den Ehriften nicht gemacht noch geehrt, fondern ab- 
gethan werden ſollten“, machte er zu der feinen und gab ihr eine jcharfe Begründung (Stäbelin 
I, ©. 335 ff.). Die Bilder find ihm „Götzen“ und fallen als foldye unter das alttefta- 
20 mentliche Verbot (S. 436 ff), Dem entiprad das praktiſche Verhalten im ganzen Um: 
fange des reformierten Protejtantismus, das bald die Form geräufchlojer Reinigung der 
Kirchen, bald wilden Bilderfturmes annahm. Dadurch iſt der Proteftantismus als jolcher 
mit Unrecht in den Verdacht der Kunftgegnerfchaft gefommen (vgl. dagegen Grüneifen, 
De protestantismo artibus haud infesto, Tübingen 1839 ; Bictor Schulte, Evan: 
25 gelifche Polemik in Zödlers Handbuch der theol. Wifjenichaften, 3. Aufl. 3. Bd, S. 409. ; 
Lehfeldt S. 81ff.; Woltmann, Die deutſche Kunft und die Neformation, Berlin 1867). 
Andererſeits ift diefer Rigorismus in neuerer Zeit in einer Starken Abſchwächung begriffen, 
ja vereinzelt gänzlich aufgegeben. Wenn der deutjche Proteftantismus feine Kunjtentivide- 
lung hervorgerufen bat, wie das katholiſche Italien der Renaifjance, jo liegt der Grund 
30 nicht im Weſen desjelben. „Wenn immer ein Volk bis in alle feine Tiefen hinein von 
einer religiöfen Bewegung ergriffen wird, verliert vor ihr die Kunſt die Bedeutung. An 
die Stelle der ibeellen Gemeinfamfeit im Schauen tritt die ideale Gemeinfamfeit im 
Glauben, und alle geiftigen Kräfte werden in der Geftaltung derſelben aufgezehrt” (Henry 
Thode, Albrecht Dürer. Deutfche Kunft und deutſche Neformation in: „Der Proteftan: 
3 tismus am Ende des 19. Jahrhunderts”, 6. Lieferung, Berlin 1901). 

Aus diefer Stellung des Protejtantismus zur Kunſt ergiebt fich die volle Unabhängig: 
feit desjelben gegenüber der kirchlichen Überlieferung. So fehr er eine religiöfe und Firdy- 
liche Kunft fordert, jo fehr fieht er davon ab, diefe mit kanoniſchen Sagungen in 
Beziehung auf Ausgeftaltung zu belegen. Wohl aber wird und muß er darauf halten, 

40 in: diefe Kunft würdig und den hohen Sweden angemefjen fei, denen & dienen jie be 
rufen ift. ictor Schulge. 


Aurie. — Mejer, Die röm. Kurie, ihre Behörden und ihr Gefhäftsgang in Jacobjon 
u. Richter, Zeitſchr. f. Recht u. Politik der Kirche 1847; Bangen, Die römiſche Kurie, ihre 
egenwärtige Zufammenfegung und ihr Gejhäftsgang, Münjter 1854. Der Traktat von 
45 Bonix, De euria Romana eté., Paris 1859 ift mit VBorficht zu gebrauden. Eine ungleich 
gründlichere Arbeit ijt die von ©. Phillips im 6. Bande feines Kirdenrectes (1864). Die 
befte neuere Darjtellung aber, auch in Betreff der reichlich nachgewieſenen Litteratur, findet 
ſich bei Hinſchius, Syſtem des kathol. Kirchenrechtes für Deutſchland, TI.1, &.309—498. In 
einigen Einzelpuntten läßt fie fi ergänzen aus den Anmerkungen zu Berings Syſtem des 
50 Kirchenrechtes (1876) 8 104 ff. — An Stelle des ehemaligen päpjtlihen Staatöfalenders, ben 
Notizie per l’anno ete., nach der Druderei, in welcher er erſchien, gewöhnlich Cracas genannt, 
ift im neuerer Zeit die im obigen ſchon benugte, jährlich erjcheinende Schrift getreten: La 
gerarchia cattolica e la famiglia pontificia per l’anno.... Con appendice di altre notizie 
riguardante la S. Sede, Roma, Tipografia dei fratelli Monaldi. 


55 Kurie, römifche, beißt der Kompler von Behörden, deren der Papſt fich zur centralen 
Verwaltung feines Primates bedient. Da die Kardinäle die wichtigſten Mitglieder diefer 
Gentralvertvaltung find, fo ift auch von ihnen bier zu handeln. — Der Papit ift zuerſt 
Biihof von Rom, dann zugleich Erzbifchof einer Kirhenprovinz von acht Bistümern, da— 
neben als Biſchof der einzigen apoftoliichen Kirche des Abendlandes Primas des römifchen 

0 Occidents und nad) der römifchen Lehre als Nachfolger des „Apoftelfürjten” Petrus auf 


Kurie 179 


dem römiſchen Biſchofsſitze Mittelpunkt und Haupt der römiſch-katholiſchen Kirche, ja nach 
päpftlicher Lehre der ganzen Chriſtenheit. In dieſen drei Richtungen hat ſich auch der Or— 
ganismus ſeiner Behörden entwickelt. Bis auf ſehr neue Zeiten war er Fürſtbiſchof, d. i. 
gefürſteter Inhaber eines bedeutenden territorialen Kirchengutes, des „Kirchenſtaates“. Seit 
1859, bezw. 1870 hat er denſelben bis auf den Vatikan und deſſen nächſte ſtädtiſche Um— 
gebung zwar verloren, betrachtet das aber als bloße Thatſache und hält ſeinen Anſpruch 
feſt, ſo daß er die Kirchenſtaatsbehörden zwar nicht aktiv erhalten kann, aber auch nicht 
aufgehoben hat. In Berüdfichtigung dieſes Gefichtspunftes wird auch im folgenden von 
den ftaatlihen Behörden, deren Darftellung ſonſt nicht hierher gehört, inſoweit die Rede 
jein, als es zum Verftändnifje der furialen Einrichtungen nottvendig ift. Abgeſehen ann 
werden von dem Hofitaate des Papftes, der ſog. Famiglia pontifieia, der außer den 
Cardinales Palatini von den jog. Praelati Palatini gebildet wird. Zu ihnen gehört 
* Magiordomo, ber Maestro di Camera, der Elemosiniere apostolico und andere 
eamte. 

Wie der Erzbiihof im allgemeinen als foldyer Feine eigenen Behörden hat, fonbern ı5 
durch die feines Bistums in feinen erzbifchöflichen Geſchäften gleichfalls unterftügt wird, 
jo urfprünglich auch der Papft, und nicht bloß im betreff der erzbiichöflichen, fondern ebenjo 
der primatialen Geſchäfte. Es war fein römifch-bifchöfliches Presbuterium, das ihm bei 
allen beveutenderen derartigen Geichäften half, während er minder Bebeutendes privatim 
(in capella) mit Hilfe feiner Kapläne beforgte. Dies Presbyterium war, zufolge der Größe 20 
der Stadt, früh zahlreich. Der römiſche Bilchof hatte Feine fpeziell bifchöttiche Einzelkirche, 
ſondern die Stadt zerfiel in der älteſten Zeit, von der wir, was dieſe Dinge betrifft, wiſſen, 
in Sprengel, in deren jedem eine Kirche als Haupt: oder Tauffirche ausſchließlich aus: 
gezeichnet war: tituli. An jeder folden Kirche (titulus) war ein Geiftlicher angeftellt, 
der den Papſt, jomweit derfelbe nicht jelbit dort fungierte, vertrat, und der als ein bei einer 3 
Hauptlirche Angeftellter, wie jeder fo geitellte Geiftliche, früh incardinatus, cardinalis 
bieß. Die Geſamtheit diefer „Kardinäle” bildete das Presbyterium des römifchen Biſchofs, 
ihre Berfammlungen unter ihm biegen Synoden oder Ronfitorien, und in ſolchen wurden 
alle wichtigeren Primatialgefchäfte beraten und bejorgt. — Das Kanzleiweſen führten, nad 
damaliger Sitte, Notare unter einem fog. Primicerius. Soldye Zuftände werden aus vielen 30 
Stellen des fog. Liber diurnus (um 720) anſchaulich; vgl. 3.8. in Hoffmann, Nova 
seriptor. et monumentor. collect. (Lips. 1733) tom. 2, p. 27 mit der Note, ©. 22. 
25. 42. 44. 46. 86. 103. 108. 151 fg. 

Nah dem Pontififale des Damafus (F 384) wurde durch Papſt Marcellus (308) 
die Stadt Rom in 25 folcher Titel geteilt. Zu den presbyteri intitulati derjelben 35 
famen dann aber ala Kardinäle von Anfang an auch die Vorftände der Armenpflege- 
Regionen, deren Einrichtung bereit® Clemens I. zugeichrieben wird: diaconi. Derartiger 
Regionen waren es anfangs fieben. Unter Papſt Stephan IV. (III. 7 771) kamen ferner 
die fuburbifarischen Bifchöre hinzu. Dann bat die Zahl der Karbinäle vielfach gewechielt. 
Im 12. Jahrh. ftieg fie felten über 30 (Hurter, Geſchichte Papſt Innocenz III. 1, 73, 4d 
Anm. 419), im 13. fiel fie einmal auf 7; das Bafeler Konzilium beftimmte fie auf 24 
(sess. 23. c. 4. deer. de numero et qualitate cardinal.), im Sabre 1516 waren 
nur 13, unter Bapit Pius IV. (+ 1559) einmal 76 Kardinäle. Papſt Sixtus V. ſetzte 
endlih die Zahl ein für allemal feit auf 70, entiprechend den 70 Alteiten Israels, welche 
Mofes auf des Herrn Befehl zuſammenrief. Und zwar follen fein 6 Kardinalbiſchöfe (von 45 
Dftia, Porto, mit welchem das frühere 7. fuburbifariihe Bistum St. Nufina durch Ca— 
lixt II. vereinigt war, Frascati, Sabina, Paleſtrina, Albano), 50 Karbinalpriefter, 14 Kar: 
dinaldialonen: Bulle Postquam verus vd. 13. Dez. 1586; Bullar. Lux. t.2. f. 608. — 
Die Fe darf nicht verändert werben, aber felten find alle 70 Stellen bejegt. Es iſt 
ein Ausnahmefall, daß, wie 1853 einmal, die Zahl voll if. Die Titel, auf welche die 50 
einzelnen Kardinäle jelbit ernannt werden, hat Sirtus V. durch die Bulle: Religiosa 
Sanctorum Pontifieum vom 13. April 1587 (im Bullarium a. a. ©. Fol. 621 sq.) 
beftimmt; nachdem ſchon vorher der Name Cardinalis feine frühere allgemeine Bedeutung 
verloren hatte und feit dem 15. Jahrhundert nur in einigen Metropolitanfirchen in An: 
wendung geblieben war, bis Pius V. unterm 15. Februar 1567 verordnete, daß bloß die 
der römischen Kirche unmittelbar inkardinierten Geiftlichen fernerhin das Prädifat Kardinal ® 
führen follten (Ferraris, Bibliotheca canonica s. v. Cardinales, Art. I. nr. 6). 
Als Grund für diefe Beſchränkung dienten ältere Zeugniffe, nady welchen Rom „cardo 
ecelesiarum“ ift. „Sieut cardine ostium regitur, sie Apostolicae Sedis auctori- 


tate omnes ecclesiae (Domino disponente) reguntur“ (c. 2. in fin. dist. XXII), so 
12* 


=. 


- 
— 


180 Kurie 


wozu dann die Erklärung kommt: Unde Senatus Cardinalium a cardine nomen 
aceipit ete. In diefem Sinne fchreibt Leo IX. dem Pariarchen Michael von Konjtan- 
tinopel um 1050: „Cleriei summae Sedis Cardinales dieuntur, cardini illi, quo 
cetera moventur, vieinius adhaerentes“ (Mansi, Coll. Coneil. Tom. XIX. 

6 Fol. 653). 

Die rechtlichen Verhältnifje der Kardinäle, die folhergeftalt ſchon früh ein organifiertes 
Kollegium ausmachten, beruhen teild auf älteren Satungen, insbejondere dem Ceremo- 
niale Romanum, fodann dem Coneil. Tridentinum sess. XXIV. cap. 1, de re- 
form., den ſchon citierten Erlaſſen Sirtus’ V. und einigen fpäteren Konftitutionen. Da- 

ıo nach erfolgt die Wahl (ereatio) der Kardinäle dur den Papſt. Die Wählbarkeit hängt 
von den Cigenjchaften ab, welche bei der Ernennung eines Biſchofs erforderlich find, ins— 
befondere ijt außerdem beftimmt, daß außer der Ehe Geborene, wenngleich durd nach— 
folgende Ehe Legitimierte, nicht promoviert werden dürfen, damit nicht die Erbabenheit 
und der Glanz des Kardinalats, welches der königlichen Würde vergleichbar ift, herabgeſetzt, 

16 befledt und irgendwie verdunfelt werden fünnte (Sirtus V. a. a. 8) Der Promovendus 
muß fich wenigſtens ein Jahr im Befise der niederen Weihen befinden, darf, wenn auch 
aus gefeglicher Ehe, weder Kinder noch Enfel haben (Kardinäle, die vor ihrer Ernennung 
notorijch unebelihe Kinder hatten, gab es genug, 3. B. 1817 einer aus Bayern); auch 
darf fich fein naher Verwandter (bis zum ziveiten Grade Fanonifcher Komputation) bereits 

20 unter den dermaligen Kardinälen befinden. Der Papſt foll bei der Bejegung der Stellen 
alle Nationen berüdfichtigen, doc haben immer bie — —— das größte Übergetvicht. Im 
Anfange des Jahres 1899 waren unter 57 Kardinälen (vakant 4 Kardinalprieiter, 9 Kar: 
dinaldiafonen) 29 Italiener, 7 Franzoſen, 4 Spanier, 2 Vortugiefen, 1 Belgier, 4 Eng- 
länder und Srländer, 1 Amerifaner, 3 Deutihe (1 Pole), 4 Defterreidher, 2 Ungarn. 

25 Früher hatten mande Fürften ein Präfentationsrecht und auch jet werben derartige Bor: 
ſchläge noch berüdjichtigt. Die auf diefem Wege ernannten heißen Kronltardinäle — 
Die Kreation erfolgt zuerft in einem geheimen Konfiftorium der Kardinäle und wird dann 
in einem öffentlichen wiederholt. Eine bloße Defignation findet ftatt, wenn der Papſt den 
Namen des Creandus noch nicht veröffentlicht (in petto [peetore] rejerviert, creatio se- 

so ereta). In öffentlicher Konfiftorialfigung wird der Ernannte feierlidh rezipiert und mit 
dem Kardinalshute befleidet: „Ad laudem Omnipotentis Dei et Sanctae Sedis Apo- 
stolicae ornamentum accipe galeum rubrum, signum singulare dignitatis Car- 
dinalatus, per quod designatur, quod usque ad mortem et sanguinis effusio- 
nem inclusive, pro exaltatione Sanctae fidei, pace et quiete populi christiani, 

3 augmento et statu S. Romanae Ecclesiae te intrepidum exhibeas. In nomine 
Patris ete.“ Gegen das Ende des nächſten geheimen Ktonfiftoriums, welchem die neuen 
Kardinäle beitvohnen, wird die Promotion vollendet. Der Bapft fchließt ihnen den Mund: 
„Claudimus vobis os, ut neque in consistoriis neque in congregationibus 
aliisque functionibus cardinalitiis sententiam vestram dicere valeatis.“ Sobald 

0 das Konfiftorium feine Verhandlungen gejchlofjen, wird ihnen wieder der Mund geöffnet: 
„Aperimus vobis os, tam in collationibus, quam in consiliis, atque in eleetione 
Summi Pontifieis et in omnibus actibus, tam in consistorio, quam extra ete.“ 
Darauf folgt die Übergabe des Kardinalsringes und die Anweifung des bejtimmten titulus 
eeelesiae. Nach der Konftitution Eugen® IV.: In eminenti vom 26. Oftober 1431 

5 (Bullarium eit. Tom. I. Fol. 319) jollen die Kardinäle nicht früher, als bis dieſe 
Formalitäten vollzogen find, zum Beige ihrer Gerechtfame gelangen, namentlid nicht ein 
Votum bei ber apfttvahl und fonjt erlangen; doc hat Pius V. durch Reffript vom 
26. Januar 1571 das Gegenteil angeorbnet (Ferraris, Bibliotheca canonica s. v. 
Cardinalis art. I. nro. 22). 

50 Die Karbinäle nehmen in der Hierarchie der Jurisdiltion die nächſte Stelle nach dem 
Papfte ein und find allein fähig, den Papſt zu wählen. Urban VI. (1378) war der legte 
Papſt, der vorher nicht Kardinal war. Aber rechtlih kann jeder, jelbjt ein Laie, zum 
Papſt gewählt werden, der nicht von ſelbſt ausgeſchloſſen ift, was ftattfindet für Unge— 
taufte, Häretifer, Kinder, Wahnfinnige, oder durch pofitive Satzung, was für Simoniiten 

65 gilt (Gonft. Julius II. Cum tam divino von 1506). Die Wahl überwies ihnen Niko: 
laus II. im Sabre 1059 (ec. 1. dist. XXIII). Um dieſes Vorzugs tillen erhielten fie 
das Recht, den roten Hut, mit berabbängenden Quaften, zu tragen, von Innocenz IV. 
im Jahr 1245 auf dem erften Konzil zu Lyon, das Purpurgewand von Paul II. 1464, 
und den bis dahin nur den deutſchen Kurfürſten und dem Hochmeiſter des Tempelberrn: 

go ordens eigentümlichen Titel Eminentissimi von Urban VIII. 1630 (Ferraris a. a. O. 


Kurie 181 


art. II. nro. 13). Bermöge der Gleichftellung mit den Kurfürften ift die Verlegung ber 
Kardinäle ald Majeftätsverbrechen angefehen worden (c. 5. de poenis in VI. [V, 9]. 
Bonifaz VIII). Andere Rechte der Karbinäle find eine jurisdietio episcopalis in ihren 
Titeln und den diefen untertworfenen Kirchen, doch nicht unbedingt, wie namentlich das 
Kollationsrecht der Benefizien nur im Fall ihrer Anweſenheit, indem es fonjt auf den 5 
Papſt übergeht (Constit. Romanus Pontifex von Innocenz XII. Ferraris a. a. O. 
art. III. nr. 36sq. verb. nr. 12 sq.). Sie find befugt, fi in ihren Titeln der Pon— 
tififalien zu bedienen, auch folenn zu benebizieren, wie Bifchöfe, und, wenn fie wenigſtens 
Presbyter find, die Tonfur und niederen Weihen ihren Untergebenen und Hausgenofjen 
u erteilen ((Ferraris a. a. D. nr. 21sq.). Daran jchließt fi eine Menge anderer ı0 
rivilegien, deren Zahl man bis auf 300 gerechnet hat (a. a. ©. art. IV. nr. 25). 

Unter den Karbinälen felbft haben die Bifchöfe den Vorrang, mährend bei den Kar: 
dinalpresbptern und -Diakonen berjelbe fih nad der Zeit der Ernennung richtet. Der 
ältefte Kardinalbifchof, welcher feine Refidenz in Rom bat, ift Dekan des Kardinalkolle— 
giums (Ferraris a. a. ©. art. II. nr. 19sq.). Das Kollegium bildet den Nat des ıs 
Bapftes in allen wichtigeren Angelegenheiten (causae majores, consistoriales), na= 
mentlih den causae episcopales, bei welchen der Papſt die Kardinäle vor feiner Be: 
ſchlußnahme zu vernehmen verpflichtet ift. Sobald der päpftlihe Stuhl erledigt ift, bilden 
die Karbinäle das Konklave zur Mahl des Nachfolgers (ſ. d. A. „Papſtwahl“) und dürfen 
während der Sedisvakanz die notwendigſten Anordnungen treffen, „quod eos (Cardi-20 
nales) oporteret de terra ipsius ecclesiae defendenda, vel ejus parte aliqua 
providere, vel nisi aliquod tam grande et tam evidens periculum immineret, 
quod omnibus et singulis cardinalibus praesentibus coneorditer videretur illi 
celeriter oceurrendum“ (c. 3. de electione in VI. [I, 6) Gregor X. in Cone. 
Lugdun. II. a. 1275. Clem. 2. eod. [I. 3] Clemens V. in Conc. Vienn. 1311). 6 
Der firchenftaatliche Charakter Roms brachte mit fi), daß wie in der Hand des Papites 
geiftliches und meltliches Regiment vereinigt, ebenfo die höchften geiftlichen und weltlichen 
Stellen fi in den Händen der Karbinäle befanden; indejjen haben jchon einzelne Päpite 
eine teilweiſe Auseinanderfegung der Verwaltung für gut befunden. 

Wenn in der angebeuteten Art das Kardinalskollegium neben dem Papfte eine ähn: so 
lihe Stellung einnimmt, wie das Domkapitel neben dem Biſchofe, fo zeigt fih auch eine 
Parallele in der Verfafjungsentwidelung. In faft allen älteren Bistümern haben im 
Zaufe der hiſtoriſchen Ausgejtaltung des Kapitels deſſen beide oberfte Mitglieder — Ardhi- 
diafonus und Archipresbyter — die eigentliche Verwaltung in ihre Hand befommen, wäh— 
rend das ehemalige Presbyterium oder nunmehrige Kapitel felbit fich als mahlberechtigtes 35 
und nur in beftimmten Dingen mitregierended Kollegium erhielt. Ebendasſelbe ift im 
Kardinalskollegium der Fall geweſen, wenn ſich auch die hiftorifche Kontinuität in den 
fpäteren Stadien nicht in gleicher Sicherheit, wie in den erſten nachweijen läßt. Der 
Arhidialonus, bier Kardinalsflamerlengo genannt, welcher jchon im liber diurnus als 
eriter und einflußreichiter Beamter aus dem Presbyterium bervortritt, erhielt Vermögens: 40 
verwaltung und Jurisdiftion im Bistum, wobei er ſich jeine eigenen Offiziale hielt: für 
die Kriminaljurisdiktion den Vize-Kamerlengo, Später jogenannten Governatore, für die 
Civiljurisdiftion den Auditor Camerae, für die Schaßvertwaltung den Teforiere. Der 
Archipresbyter, hier Kardinalvifarius, verſah die gottespienftlihen Geſchäfte des Bifchofe. 
Diefer ſelbſt begnügte fi mit der Oberleitung und betrieb ausfchließlich die Verwaltung 45 
des Primats, in welcher neben ihm dann das Kardinalskollegium gleichfalls feine Haupt: 
beſchäftigung fand. Derjenigen fpäteren Entmwidelung, durch welche in den Bistümern der 
Arhidiafonat geftürzt wurde, entiprach zu Nom, dab der Papſt Giſchof) die Ernennung 
jener drei Unterbeamten des Kardinal-Kamerlengo an fich felbjt nahm, während diefelben 
übrigens in ihrer Thätigleit beharrten. Nur wurden fie, der großen Ausdehnung des so 
firchlichen Befiged weit über die Grenzen der römischen Diöcefe Einaus und der neueren 
Staatsentwidelung gemäß, mehr Staatsdiener als kirchliche. Auch der Kardinalsftamer: 
lengo jelbjt wandte ſich aus diefen Gründen immer mehr den Staatsinterefjen zu, und 
feine kirchlichen Gejchäfte famen dabei allmählich an den Kardinalvikar, jo daß dieſer fpäter 
in fait der gejamten Regierungsthätigfeit des Papftes als Biſchofs von Rom deſſen Ver: 55 
treter und, man kann wohl jagen, der eigentlich fungierende Bifchof dafelbft it. Nur 
wenige Zweige der epiffopalen Thätigfeit, 3. B. die Kollation der Amter und die Schlüffel- 
gewalt, verwaltet er nicht. Er bat zu feiner Hilfe einen Weihbiſchof (Wizegerente) und 
verjchiedene andere Beamte. Für die Verwaltung der potestas ligandi et solvendi hat 
der Papſt, wie andere Biſchöfe auch, ein eigenes Mitglied feines Kapiteld — den Kardinal: 6o 


182 Kurie 


Pönitenziar — zum Gehilfen: den einzigen unter den fpeziellerömifchen Diöcefanbeamten, 
der bis auf den heutigen Tag mit den Primatialgefhäften zu thun bat. 
Die Kirchenpropinz, der Metropolitanfprengel Rom begreift die oben genannten jechs 
— früber fieben — ſog. fuburbifarifchen Bistümer, deren Diöcefanregierung indes, da ibre 
5 Biichöfe im Kardinalsfollegium find, großenteild von Rom aus beforgt wird, und bei der 
gerade dort unumgänglidhen Annahme, daß der Papſt mit jedem Biſchofe abjolut kon— 
furrierende Jurisdiktion habe, teilmeife an den Kardinalvilar gekommen ift. Erzbifchöfliche 
Behörden giebt es daher zu Rom fonft nicht. 
Der Kirchenſtaat murde bis 1815 als Kirchengut betrachtet, wa3 er auch ur: 
10 jprünglich ift; und das weltliche Regiment des Papites darin begriff nicht viel mebr als 
eine Güterverwaltung im „Patrimonium“, ſoweit daſelbſt nicht der Adel berrichte, und eine 
Stadtregierung zu Rom, foweit deſſen alte, reichsfreie Selbititändigfeit gebrochen mar. 
Durch die Erwerbung der fog. „Legationen” erlitt dies feine Veränderung, denn dieſen 
Provinzen verblieb bei ihrer Kapitulation große Selbititändigkeit, und der Papft ſchickte 
15 bloß einen geiftlichen Statthalter — Legaten, Delegaten — bin, um die oberfte Regierung 
zu führen und die Einkünfte an die päpftliche Kammer nah Rom abzuliefern. Übrigens 
regierten Adel, Städte, Klöfter ꝛc. fich felbit. Wegen diefes patrimonialen Charakters des 
Kirchenjtaates war für ihn der Karbinalsftamerlengo, auch nachdem er feine Unterbeamten 
nicht mehr felbjt ernannte, von größtem Einfluß: ein Minifter des Innern und der 
% Finanzen, als welcher er auch die aus der Kirche gezogenen Einkünfte des Primates in 
jeine Verwaltung befam. Dabei behielt er ſtets feinen weſentlichen Charakter ald Reprä- 
jentant des mitregierenden Kapiteld der Kardinäle, deſſen vornehmſtes Mitglied er ift; er 
war faft mehr Minifter diefer Ariftofratie als des Papftes. Neben ihm jedoch erbob fich 
jeit Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts, aljo fobald die Yäpfte begannen, 
25 ſich weſentlich als Landesherren zu entwideln, auch ein Minifter des monarchiſchen Prin— 
zipes: ehemals Kardinal:Nepot, oder, wenn er nicht Nepot war, Karbinal:Batron, jeßt 
Kardinal:Staatsfefretär genannt. Er ift anfangs eine Art Minifter des päpftlichen Haufes 
oder Kabinetsminifter, jodann Verwalter aller derjenigen Befugniffe, die der Papſt neben 
und über der Kapitelöregierung des Kardinal-Kamerlengo im Sirchenftaate perfünlich noch 
0 beſaß, aljo Minifter des Innern, ſoweit e8 nicht der Kardinal-Kamerlengo ſchon tar, den 
er übrigens ftetig zu befämpfen gehabt und ebenjo ununterbrochen rückwärts gedrängt bat. 
Er hatte als folder die Legaten ſowie die päpftlichen Truppen unter fi, und vertrat 
allen forporativen und adeligen Selbitftändigfeiten im Lande gegenüber den Landesherrn. 
Minifter des Auswärtigen endlich war er von Anfang an allein, und zwar nicht bloß in 
35 ftaatlichen, fondern auch in kirchlichen Angelegenheiten, und dadurch, jomwie durch feinen 
beftändigen perjönlichen Verkehr mit dem PBapfte, auf die Gefchäfte des Primates von 
größtem Einfluß. Denn der Primat rubet zulest auf der Perfon des Papites, und 
diefer kann fich in jedem einzelnen Falle ald Gehilfen zu deſſen Verwaltung wählen, wen 
er will. — Seit man von 1815 an begann, die moderne ‘dee des Staated auch für ben 
40 Kirchenftaat und feine Verfafjung in Anwendung zu bringen, mußten die Gejchäfte bes 
Staatsjefretariates fich bedeutend vermehren, jo daß man 1833 dasſelbe zu teilen befchloß. 
Seitdem wurde neben dem alten Karbinal:Staatsfelretär, der jetzt Kardinal-Staatsſekretär 
des Austwärtigen bieß, noch ein bejonderer Kardinal-Staatsfefretär des Innern ernannt, 
der aber jenem erjteren durchaus untergeordnet blieb und ihm daher von feiner alten Bes 
45 deutung nichts entzogen hat. Die feit Pius IX. in der Einrichtung der Staatsbehörben 
gemachten Veränderungen näher zu verfolgen, liegt außer den Grenzen diefer nur die geift- 
liche Gentraljtelle betreffenden Daritellung. 
Ihre Organifation war zu Anfang des 16. Jahrhunderts die, daß alle eigentlichen 
Juftizfachen, deren damals noch eine große Anzahl nad Rom gingen, von der Rota, dem 
so oberſten Gerichtähofe für den Kirchenftaat und für die Kirche, Negierungsfachen hingegen 
in Verfammlungen, die consistoria bießen, dem Kardinals-Kollegium und, was zum Ges 
tifjensforum gehörte, vom Karbinalpönitenziar und der ibm untergeordneten Pönitenziarie 
bearbeitet wurden, ſowie enblich ber Bapı für perfönliches Eingreifen eine Art Burcau 
mit bortragenden Räten (referendarii), die Signatur, beſaß: davon benannt, daß er die 
65 durch fie gehenden Reſtripte ſelbſt fignierte (in dem Driginalfonzepte unterzeichnete). Die: 
jelbe zerfiel nach den beiden Hauptzweigen der päpftlichen Thätigkeit — geiftlihe Admini— 
jtration und Juſtiz — in die Signatura gratiae und justitiae, fpäterhin zwei ganz 
getrennte Behörden. Für das vermöge der detaillierten Schriftlichkeit des Negimentes, über 
deren Umfang und Bedeutung Hurter in feinem Leben Papſt Innocenz III. gute Nach» 
so weifungen gegeben hat, ſowie wegen frühen Mißbrauches zur Finanzſpekulation jehr aus: 


Kurie 183 


gedehnte Expeditionsweſen bedurfte man einer aus jenem ehemaligen Kollegium der Notare 
entſtandenen Kanzlei (Cancellaria apostolica) ; und weil wegen der Menge von Pfründen⸗ 
rejervationen ein genaues Regiſter der gejchebenen Verleihungen nötig war, veranftaltete 
man, daß in der Datarie alle Expeditionen ihr Datum — en und regiſtriert werden 
mußten. Dieſe Datarie wurde aus dem Expeditionsbureau der Kanzlei bald eine von der 6 
letzteren ganz abgelöfte und im Benefizialweien ſelbſt vortragende Behörde. Dergejtalt 
arbeiteten, ald das Tridentinum begann, für Inſtruktion und Entſcheidung der Kurial— 
geichäfte 1. das im Konfiftorium verfammelte Kardinalsfollegium, 2. die beiden Signa- 
turen, 3. die Pönitenziarie, 4. die Rota und 5. die Datarie; für die Erpebition der im 
Konjiftorium und den Signaturen bearbeiteten Gejchäfte die Kanzlei und, wenn fie auf 10 
einem fürzeren und mwohlfeileren Wege erpediert werben follten, die Sefretarie der Breven, 
welche urfprünglih mehr für die private Korrefpondenz des Papftes gedient hatte. Pöni— 
tenziarie, Rota und Datarie erpebierten das von ihnen Bearbeitete jelbit. Im Konſiſto— 
rium aber bejaß jede Kirchenproving, jeder Mönchsorden, jedes bedeutendere Land einen 
aus der Zahl der Kardinäle nach eigenem Vertrauen erwählten Protektor, welcher alles ı5 
auf feine Klientel Bezügliche an Konſiſtorialgeſchäften beforgte, d. h. es inftruierte, im Kon- 
filtorium darüber Vortrag hielt und das Nefultat der dortigen Abjtimmung jchriftlich in 
autbentifcher Form (mit feiner Unterfchrift und feinem Siegel verjehen) mitteilte. Für bie 
Formulierung und Expedition in forma bullae oder brevium hatte der Klient hierauf 
jelber zu forgen. — Die Kompetengverteilung war, wie Octavianus Veftrius in feiner da> 0 
mals gejchriebenen Introductio in Romanae Aulae actionem (Ausg. cum not. Gra- 
vatii, Venedig 1564) fie jchildert, folgende: alles Dogmatifche und Liturgifche, alles das 
Kirchengut ſowie den fog. Frieden der Kirche, wohin namentlich ihr Verhältnis zu den 
Staaten gehört, Betreffende hatte das Konfiftortum, nicht minder die Bijchofsernennungen 
und die Verleihung gewiſſer Pfründen (beneficia consistorialia). Die potestas ligandi 3 
et solvendi, ſamt allen Jndulgenzen, verwaltete die Pönitenziarie, und außerdem gewiſſe 
Dispenfen von menſchlichen Gejegen, 3. B. Ehehinderniſſen, befonderen Ordensregeln, Si: 
monie u. dgl.m. Die Signatura gratiae vermittelte diejenigen Gnadenſachen, deren Be: 
willigung der Bapft, neben dem Kardinal:Pönitenziar, noch jelbit zu erteilen beliebte, ſamt 
allen nichtkonfiftorialen Benefizienverleibungen, ſoweit diejelben nicht, was damals nur bei 30 
den unbedeutenderen Benefizien der Fall war, bereits an die Datarie gelommen waren. 
Die Sefretarie der Breven hatte ſchwankende Kompetenz. Rota und Signatur der Juſtiz 
waren reine Juſtizbehörden: jene ein Appellationsgericht für die ganze chriftliche Welt, dieje 
das eigentliche geiftliche Gericht des Primates für das forum ecclesiasticum personale 
und reale, weldyes bloß dadurch ſich beichräntt fand, daß der Bapft wegen der bejonderen 35 
Rechte mancher Nationallirchen, z. B. der deutjchen, in gewiſſen Fällen verpflichtet war, 
ftatt —— vor dieſem Gerichte entſcheiden zu laſſen, vielmehr judices in partibus 
u geben. 

Bon diefen Behörden hat die Signatura gratiae zu eriftieren aufgehört und ihre 
Geſchäfte teild an die Datarie, teils an die Sefretarie der Breven und den Kardinal: 40 
Staatsfelretär abgegeben. Die Nota aber und die Signatura justitiae blieben, wegen 
Mangels an Geihäftszufluß von außen, nicht mehr primatiale Behörden, fondern behielten 
bloß noch territoriale Bedeutung. Noch eine Darftellung der Nota von 1854 aber — 
Del tribunale della Sagra Rota Romana, memorie storiche colle rispettive 
bolle de’ Pontefici ridotte in compendia col Metodo del Guerra e volgarizzate, 4 
di Giuseppe Bondini segreto di Rota gia di Monsig. T. Mertel ora Ministro 
dell’ Interno, Bibliotecario di S. E. il duca Torlonia, ec. Roma, coi tipi de’ 
fratelli Pallotta — ſpricht ihre univerfale Kompetenz, ganz wie fie oben bezeichnet wor— 
den ift, aus, und erflärt die gegenwärtigen Sindernifie in deren Ausübung nur für fal- 
tifche und vorübergehende. Für Italien fei die Nota auch ein Gericht erjter Inſtanz mit so 
beichränfter Kompetenz (fie jteht unter der Signatura justitiae), für die Länder jenſeits 
der Alpen hingegen ein Appellationsgericht dritter und höchſter Inſtanz, an welches zwar 
nur ſolche Saden, in denen jchon zwei nicht fonforme Erfenntnifjfe ergangen jeien, ge 
langen können; doch gelangen viele Sachen ohne diefe Bedingung an dasjelbe. Das Ge- 
richt beftand feit Papſt Sixtus IV. aus zwölf Mitgliedern (Auditoren), von denen drei 66 
Römer waren, einer aus Bologna, einer aus Ferrara, einer abwechſelnd aus Toskana oder 
Perugia, ein Benetianer, ein Mailänder, ein Deutjcher, ein Franzoſe und zwei Spanier. 
Den „Deutſchen“ präfentierte der Kaifer von Ofterreih aus feinen italienifchen Staaten, 
und jo waren auch die übrigen ftatutarifchen Verſchiedenheiten der Nationalität nicht alle 
wirklich beachtet. Den Vorfig führte der ältefte Auditor, unter dem Namen des Dekans. wo 


184 Kurie 


In der neueften offiziöfen Gerarchia cattolica find Nota und Signatur der Yuftiz zwar 
nicht ald Behörden, aber es find die Mitglieder angegeben, melde fie ausmachen (com- 
ponenti la S. Rota und la Segnatura papale di giustizia), womit beiberlei Be- 
börden als nad Annahme der Kurie fortbeftehend genügend gekennzeichnet werden. 

5 Als eigentlih und aktiv Kirchliche Kurialbehörden, abgejehen von der Kammer, bie 
als übertviegend ftaatliche Verwaltungsitelle nicht dazu gerechnet werden fann, find alſo 
von den bortridentinifchen noch übrig das Kardinalstollegium, die Pönitenziarie, die Da- 
tarie, Sefretarie der Breven und Kanzlei. Über die Zufammenfegung des Kardinals— 
follegiums und die Konfiftorien, welche von ben zu Rom refidierenden Kardinälen gehalten 

10 werden, ift oben die Nede geweſen. Die Pönitenziarie fteht unter dem Kardinal-PBöniten- 
ziar, die Datarie unter dem Präfidium des Kardinal-Prodatars, die Kanzlei unter dem 
Kardinal:Bizefanzler, die Sefretarie der Breven unter dem Karbinal-Selretarius brevium. 
Jede Behörde hat Sefretäre und fonftige Mitglieder, welche aus der jährlich erfcheinenden 
Gerarchia cattolica zu erjehen find. Die Sefretarie der Breven ift feit Anfang diejes 

15 Jahrhunderts oft mit dem Staatsjekretariate des Auswärtigen verbunden gemwejen. Der 
Kardinal:Staatsfefretär hat ein Bureau, das aus verſchiedenen Sefretären u. ſ. w. beitebt. 
Abgezweigt find befondere, ähnlich komponierte Sefretariate, de’ Memoriali, de’ Brevi 
ai Principi, delle lettere latine und dell’ uditore; letztere drei nur unter Prälaten, 
nicht unter Karbinälen ftehend, alle vier mit geringerem Perſonal. 

20 Diefe bis auf die Sefretariate, wie diefelben jett beſchaffen find, fchon vortridentinifche 
Behörden, und zwar in gleicher oder faft gleicher Verfaſſung, find nun aber feit dem 16. Jahr: 
hundert dadurch in ihrer Stellung verändert worden, daß feit etwa der Mitte desſelben 
die Päpfte neben ihnen ftändige Karbinaldfommiffionen für beftimmte Geſchäftskreiſe ein: 
zurichten anfingen, fogenannte Kongregationen, an die man fich ebenjowohl mie an bie 

25 alte für dergleichen Geichäfte nach mie vor gleichfalls kompetente Behörde wenden fonnte, 
und an die man fich thatfächlich häufiger, ald an die alte Stelle wendete und wendet. 
Dieſe Kongregationen erpebieren jämtlich nicht durch die Kanzlei, jondern jede Kongregation 
durch ihre eigenen Beamten. Die Verfaffung jeder einzelnen beruht auf den bejonderen 
Beltimmungen, die bei ihrer Errichtung oder Fortbildung darüber getroffen worden find. 

go Indes ift allen gemeinfam, daß neben den eigentlichen Mitgliedern, den Karbinälen, von 
denen ſich außer dem Vorfisenden (Präfekten) nur die zu Rom antvefenden, und auch die 
nicht alle, des Gejchäftsbetriebes annehmen, fie eine Anzahl fachkundiger Hilfsarbeiter 
haben, welche in den Sitzungen referieren und ohne Votum bie eigentliche Arbeit thun. 

ede Kongregation hat einen Selretär, welcher gewöhnlich Prälat ift (nur der der Inqui— 

35 fition ift Kardinal, denn der Papft felbft ift bier Präfelt) und der die Gefchäfte thats 
ſächlich leitet. Die Hilfsarbeiter heißen, je nach der Art der ihnen übertragenen Arbeit, 
Konfultoren, was der gewöhnlibe Name ift, dann Dualififatoren, Relatoren u. f. w. 
Subalternperfonal tritt bei jeder Kongregation hinzu. 

Die ältefte wurde 1542 auf Anlaß der deutſchen Reformation geftiftet zur Verfol- 

0 gung jeder Art Härefie: die S. Congr. Romanae et universalis Inquisitionis oder 
Sancti Offieii, im gemeinen Zeben Sant’ Ufficio. Sie ift fpäter ergänzt worden durch 
die von Papſt Paul V. binzugefügte ftarf beſetzte S. Congr. Indieis libror. prohibi- 
torum für Ueberwachung der Litteratur (f. d. A. Bücherzenfur, Bd III ©. 523). Die 
—— Kongregationsſtiftung geſchah bei Gelegenheit der Publikation der Tridentiner 

4 Konzilsſchlüſſe, 1564, indem der Papſt Pius IV. zunächſt für dieſe und für die Über: 
wachung der Ausführung eine foldhe Kommiſſion von Kardinälen ernannte und derjelben 
aufgab, ihm vorzutragen, was ſich dabei als zweifelhaft ertweifen möchte (Bulle Alias nos). 
Von Sirtus V. erhielt diefe S. Congr. Cardinalium Coneilii Tridentini Inter- 
pretum, auch Congregatio Coneilii und im gemeinen Leben” ſchlechthin Coneiglio 

so genannt, 1587 (c. Immensa Aeterni Dei vom 22. Yanuar), das Recht, dergleichen 
Zweifel, wenn fie nicht dogmatischer Natur feien, ſelbſt zu enticheiden, wurde fo that 
jächlich für faft alle Angelegenheiten fompetent, in denen auf eine Anordnung des Tri- 
dentinums Bezug genommen wird, und ihre Nidhterfprüche (resolutiones), tie ihre 
autbentifchen Kontroverfenenticheidungen (deelarationes) befigen große® Anfehen. Eine 

55 Sammlung berjelben (thesaurus resolut.) ift jeit 1718 in über 150 Quartanten er 
jchienen. Auszüge daraus in der NRichter-Schultefchen Ausgabe des Tridentinums. Aud 
die Inquifition hatte Papſt Sirtus V. in der angeführten Konftitution reorganifiert. 
Zugleich errichtete er drei neue Kardinalskfongregationen: die S. Congr. super negotiis 
Episcoporum et Regularium, im gemeinen Xeben Vescovi e Regolari genannt, für 

eo Übertvachung und Leitung der Biſchöfe und der geiftlihen Orden an fi und in ihrem 


Kurie 185 


gegenfeitigen Verhältniſſe (Colleetanea in usum Secretariae S. Congr. Episco- 
porum et Regularium, Rom. 1836), die S. Congr. Rituum für Beauffichtigung 
und Hebung des Kultus, für Kanonifationen u. dgl. (Deereta authentica S. Congr. 
Rituum ex actis ete. ed. Cardellini, Romae 1824 und Eberle Manuale decre- 
tor. ete., Ratisb. 1851) und die S. Congr. consistorialis für Worbereitung des dem 5 
allgemeinen Karbinalsfollegium in feinen Konfiftorien noch zuftändigen Gefchäftsbetriebes. 
Im gemeinen Leben beißt jene Riti, diefe Consistoriale. Regelmäßige, fogenannte 
„orbentliche”, Konftftorien wurden ehedem zweimal, dann einmal wöchentlich gehalten; in— 
dem bon ihren Geſchäften immer mehr ee, die Konfiftoriale und auf die anderen Kongre— 
gationen überging, haben die ordentlichen Konfiftorien, die um 1680 noch monatlich ein= 10 
mal mr. pflegten, allmählich jo gut wie völlig aufgehört, und jet kommt das 
Kardinalsfollegium faft nur noch in „außerordentlichen” Konfiftorien und nur dazu zu— 
fammen, um materiell bereit3 bejchlofjene Angelegenheiten formell zu genehmigen und ber 
Rublifation des Refultates anzumohnen. 

m 17. Jahrhundert famen hinzu: 1622 die Kongregation De Propaganda Fide ı5 
für Gentralifierung des Miffionsbetriebes ſowohl Nichtchriften, wie Proteftanten und 
Griechen gegenüber und zu Leitung des Klirchenregimentes® im Miffionsgebiet aus diejem 
Gefichtöpunfte (Bullarium Congreg. de Propaganda F., 5 Bde, Rom 1839 ff., |. 
d. A. „Propaganda”), ferner 1626 die S. Congr. Immunitatis ecelesiasticae für 
Wahrung Firhlicher Privilegien gegenüber dem Staate (Rieci Synops. decret. et reso- 20 
lut. S. Congr. Immunitatis,. Taur. 1719), von deren Geſchäftskreis fpäterhin (1815 ff.) 
ein Teil auf die S. Congr. super negotiis ecelesiasticis extraordinariis (degli 
affari ecclesiastici straordinarii) übergegangen ift. Für das Indulgenz⸗ und Re 
liquienmwejen entjtand 1669 die S. Congr. Indulgentiarum et Sacrarum Reli- 
quiarum (Prinzivatti Resolut. s. deereta ... S. Congr. indulgentiis sacrisque 3 
reliquiis praepositae, Rom. 1862). — Andere Hlongregationen, immer von gleicher 
Einrihtung, find für andere Gejchäfte, oft nur vorübergehend, deputiert worden: bie 
Gerarchia cattoliea führt ala jet beftehende Kongregationen außer den bisher genannten 
noch auf: die der Visita apostolica, eine Spezialfongregation per i Coneilii provin- 
eiali, die der Residenza dei Vescovi, Sopra lo stato dei Regolari, Cerimoniale, 30 
Diseiplina regolare, Esame dei Vescovi, Fabbrica di S. Pietro, Lauretana, 
Studii; fämtlih in ihren Aufgaben und den demgemäßen allgemeinen Grenzen ihrer 
Kompetenz ſchon aus ihren Namen erkennbar; zum Teil bloße Abzweigungen der her: 
vorgehobenen Hauptlongregationen. . 

Ihr Verhältnis zu den älteren Behörden ift im betreff ber Konfiftorialfongregation 35 
bereits berührt. Wenn, um noch ein zweites Beifpiel näher auszuführen, die Congregatio 
Coneilii fompetent ift, fo oft es die Ausführung irgend eines Beichluffes des Triben- 
tinums gilt, ſei derfelbe an fich, in feiner Bedeutung, ſei es bloß in feiner Antvendung 
auf einen vorliegenden Einzelfall beftritten, jo geht dies jo weit, daß z. B., weil Be 
dingungen und Form der Eheſchließung im Tridentinum georbnet werden, bor jene Be wo 
börde jede Prüfung der Nullität vermeintlicher Ehen gezogen werden kann, und ebenjo 
weil das Tridentinum beftimmt, was zur Ordination weſentlich ift, jede Prüfung der 
Nullität von Orbinationen u.f. wm. Bedenkt man nun, tie vielfah die Schlüffe von 
Trient in das Leben der Kirche eingreifen, fo wird man erkennen, wie gleichfalls ein- 
greifend in die Kompetenzkreiſe aller älteren Kurialbehörden die Kompetenz jener Kongre= 45 
gation fein muß. Nicht anders ift ed mit der Kongregation Vescovi e Regolari, denn 
fie fann zulegt fo ziemlich alles und jedes bearbeiten, was fich auf Blake und Orden 
bezieht. Aehnliches wäre, wenn auch nicht allenthalben in gleichem Grabe, von anderen 
Kongregationen gleichfalls zu jagen. In höherem Grade aber noch gilt e8 vom Kardinal: 
ftaatsfelretär, der durch feinen fortwährenden perjönlichen Verkehr mit dem Papfte Ges so 
legenheit hat und vorfommenden Falles aud nimmt, in der Kompetenz mit den ver— 
ſchiedenſten Stellen zu konkurrieren. 

Da nun, wie jchon gejagt, die älteren, vortridentinifchen Behörden der Kurie in ihrem 
normalen Geichäftsfreife nach wie vor rechtlich nicht beichränft find, auch die Kompetenz: 
grenzen der neueren Behörden einander fo vielfach durchichneiden, jo entjteht zu Nom eine 56 
große Zahl eleftiv fonkurrierender Yurisdiktionen, und ein alter, Eurialer graktiter ar 
daber geneigt, die Eriftenz einer geordneten Gejchäftsverteilung unter den Kurialbehörden 
überhaupt zu leugnen, und es nur als Sitte anzuerkennen, daß man für beftimmte Gefchäfte 
beftimmte Behörden angehe. Wietvohl dies nur annähernd richtig, da jene Sitte keineswegs 
eine rechtliche, bisweilen höchft pofitive Grundlage ift. Genaueres hierüber findet fich in co 


186 Kurie 


dem Auffage von Mejer: die römische Kurie, ihre Behörden und ihr Gefchäftsgang, ©. 45 ff, 
195 ff. und bei Bangen, Die römische Kurie, erfteres ein Neifeberiht von 1845, letzteres 
in Rom ſelbſt gearbeitet, umfänglicher und eingehender, aber ohne Ueberblid. Hier genüge, 
neben der vorhin berührten Bemerkung über die Propaganda, bervorzubeben, daß im 
5 Gefchäftsbetriebe der Kurie Italien fih von den übrigen katholiſchen Yändern injofern 
nod immer unterfcheidet, als für dies Land der päpftliche Anſpruch auf ftändige Juris— 
diktionskonkurrenz mit den Biſchöfen am meiften durchgeführt if. Der Kreis desfallfiger 
Gefchäfte wird von den beiden Kongregationen Coneiglio und Vescovi et Regolari, 
nebjt ihren Anhängen, den Kongregationen della Residenza und Disciplina regolare 
10 beforgt. Für die übrigen „katholiſchen“, d. i. nicht nur durch den Gefichtäpunft der 
Miffion weſentlich betroffenen Gebiete, find die laufenden Primatialgejchäfte des heiligen 
Stuhles im allgemeinen Bifhofskreationen, Pfründenverleihungen oder Bejtätigungen und 
gewiffe Dispenjen und Abſolutionen. Für erjtere ift die Kongregazione Confiftoriale nebit 
ihrem Anbange, der Kongregation dell’ Ejame, für die Pfründenvergabungen die Datarie, 
15 für die Dispenfen und Abjolution diefe und die Pönitenziarie hauptſächlich thätig, für 
Erpedition aber alles deflen, was aus der Konfiftoriale und Datarie fommt, die Gancellarie. 
Für die, Erpedition endlich und größtenteild® auch Ertradierung der Breven die Secretaria 
Brebium, wiewohl auch die Kanzlei jet Breven erpedieren fann. Die Pönitenziarie und 
fämtliche übrige Kongregationen baben ihre Expedition, gewöhnlid in Form eines be 
2 glaubigten Auszuges aus dem Sigungsprotofoll, der Dekret heißt; in Nebendingen aber 
ſehr verfchieben. 

In den meiften laufenden Geichäften fünnen die Behörden felbitjtändig entjcheiden, 
wobei fie fih nad ihren desfallfigen Vollmachten (Fakultäten) und nad der Praris 
richten: nur die wichtigſten Angelegenheiten fommen perjönlih an den Papſt. Zu 

25 dieſem Zwecke haben die Vorgejegten — Präfelten und Sekretäre — der Hauptbehörben 
meistens wöchentlich zweimal Vortrag bei ihm (udienze regolari); jo die der Propa- 
ganda, der Kongregation del Conciglio, Veſcovi e Negolari, der Datar, Subdatar, Pöni- 
tenziar, der Sekretär der Breven ꝛc. Der Sekretär der Propaganda hat jeden Sonnt 
Abend feine befondere Audienz; der Kardinal-Staatsjefretär (des Auswärtigen), der = 

so im päpftlichen Palafte wohnt, hat jederzeit Zutritt. Er und der Sekretär der Breven 
müfjen in den regulären Audienzen erjcheinen, die übrigen fommen nur, fo oft fie etwas 
vorzutragen haben, und die Hardinalpräfelten der Kongregationen dürfen fich dabei noch 
durch ihre Sekretäre vertreten laſſen. 

Bei allen römischen Kurialgeichäften aber wird vorausgefegt, daß, wer irgend etwas 

35 an einer Behörde ſucht, fich bei derfelben perfönlich einfinde. Kein Beicheid wird durch 
Boten oder Ähnliche Mittel zugefertigt, fondern er muß abgefordert werden. Dies per: 
fönliche Einholen eines Beichluffes führt von felbft auf deſſen perfönliche Förderung. Die 
Erpedition beivilligter Geſuche an Datarie und Kanzlei und ehemals an deren verjchiebene 
fportelberechtigte Abteilungen konnten die Bittfteller und Parteien ſelbſt übernehmen und 

40 durch mancherlei befchleunigende Mittel betreiben. Ya nicht allein bei der den ausfertigen- 
den, jondern fchon bei den bearbeitenden Behörden machte ihre Einwirkung fich geltend und 
ift noch heute in einer Form und Ausdehnung zu Rom Sitte, die zu den größten Miß— 
bräuchen führt. Benugung von perſönlichen Verbindungen, von Zeit und Umſtänden tft 
ed, was den geichäftstundigen Römer auszeichnet. Schon die häufige Konkurrenz ver 

45 jchiedener Behörden unter ſich und noch mit außerordentlichen Geſchäftswegen leitet Darauf 
bin, fih den Weg, den man feinerfeits einfchlagen will, nach Nebenrüdfichten zu wählen: 
Schnelle, Wobhlfeilbeit, Gunft (amieitia) find dabei die entjcheidenden Gründe. 

Demgemäß ift, um an der Kurie etwas zu erreichen, vor allem ‘Berjonaltenntnis 
dienlih: und daraus, nächft der erwähnten Forderung perfönlicher Entgegennahme des 

60 Beſcheides von feiten der Bittjteller und Parteien, hat ſich von früh ber das Inſtitut der 
Profuratoren entwidelt, deren bei vielen Behörden Alleinberechtigte waren, und zwar in 
Kollegien zuſammengeſchloſſen und felbit zu fogenannten PBartezipanten ausgebildet; heut: 
zutage find für die firchlichen Geichäfte des Primates unter ihnen bloß noch die Agenten 
und Spedizioneri wichtig. — Seinen Agenten am römijchen Hofe hatte von alters ber 

65 jedes Bistum: eine Art geiftlichen Gejandten, der dies Amt gewöhnlich für mehrere 
Kommittenten zugleich verſah. Ein folder war ein Kurialbeamter und bejorgte die Ge 
fchäfte ſowohl des bifchöflichen Stuhles ſelbſt, als auch die, melde in Sachen von Privat: 
leuten durch den Bilchof nah Rom gelangten, } B. Dispenfationsgefuhe. Er verwandte 
fih und verhandelt. Die Abfafjung des Memoriald aber, das jede Bitte einführen 

co muß, das perjönliche Betreiben der Ausfertigungen in den Kanzleien, die Auszahlung der 


Aurie Kurk 187 


Gebühren an die verjchiedenen Berechtigten, furz alle Subalterngefchäfte zu beforgen, war 
er zu vomehm und überließ das einem Spebizionere, deijen Amt in Banane gerade 
— Geſchäfte beſtand. Die plötzliche Geihähtsverminderung jedoch ſeit 1808, die Ein- 
richtung moderner Gejandtichaften zu Rom und die Notivendigfeit, in welche fo viele 
Biſchöfe zeitweilig gefegt wurden, dur Vermittlung berjelben mit dem bl. Stuhl zu ver: 5 
fehren — modurd denn die Gefandtichaft ganz an Stelle des Agenten trat —, endlich 
die Verarmung Roms haben den Unterfchied zwiſchen Spedition und Agentichaft verwiſcht. 
Der allgemein gebräuchliche Name dieſer beiderlei Thätigkeit vereinigenden Profuratoren 
ift gegenwärtig solleeitatore di lettere pontifieie, deren fich denn auch die jeht wieder 
direft mit dem hl. Stuhle forrefpondierenden Biſchöfe bedienen. — Es ift eine eigentüms 10 
liche Mittelftelung, in welcher diefe Kurialen fich befinden: denn gerade die fchwächeren 
Seiten des Organismus auszubeuten, von welchem fie felber ein Teil find, die Neben- 
wege aufzumeifen, binfichtlich einer im Grunde mißbräuchlichen Benutzung von Perſonal⸗ 
fenntnis denen auszuhelfen, die etwas fuchen, und dadurch möglichit fchnell, günftig und 
moblfeil die erbetene Ausfertigung zu liefern, ift ihre Beitimmung und Ebre. 15 
Melde Dinge einem Agenten an laufenden Gejchäften regelmäßig durch die Hand 
geben, erhellt aus den folgenden fünf Rubriken der Gejchäftötabelle einer deutſchen Gejandt: 
haft aus der Zeit, wo fie noch die Agentur hatte: 1. Matrimonialia, 2. Jndulgenzen, 
3. Sacerdotalia, d. b. dispensae aetatis et natalium famt Säfularifationen, 4. Ca- 
pitularia, d. b. Provifionen refervierter Pfründen und Bejtätigungen der nad) Patronat= 20 
recht vergebenen, 5. Episcopalia, d. h. Konfirmationen und Fakultäten, jamt den Status: 
relationen und fonftigen Berichten. Durch Appellationen nad Rom erweitert fich diefer 
Kreis. — In allen foldhen Fällen werden von den Biihöfen lateinische Bittjchriften an 
den Papft gerichtet, unter Beilage der etwa erforderlichen Zeugniffe, zu deren glaub: 
würdiger Aufzeihnung es in allen Teilen der römiſch-katholiſchen Kirche fogenannte a5 
apoftolifche Notarien giebt. Dieſe Bittfchrift wird vom Spedizionere in fehr einfacher 
Form — mit der Anrede beatissime pater — mundiert und einer fompetenten Bebörbe 
direft vorgelegt, von der fie alddann entweder nach gejchehenem Vortrage beim Bapfte, 
oder auch ohne denfelben entjchieden und die Bewilligung mit furzen Worten Ex secre- 
taria Congregationis ete. unter die Supplif gejchrieben wird, worauf der Spedizionere, so 
der auch die Koſten auslegt, gegen deren Zahlung erſt die Beſcheide verabfolgt werden, bie 
formelle Ausfertigung der Yulle oder des Breves betreibt und das fertige Dokument 
jeinem Kommittenten ausliefert. Abfchlägige Antworten werben fchriftlich nicht erteilt, 
jondern die Bittjhrift bloß unbeantwortet zurüdgelegt, twa8 der Spedizionere, nachdem er 
es bei perjönlicher Nachfrage erfahren bat, den Intereſſenten meldet. Diefer unmittelbar 35 
firhliche Geichäftöverfehr, wie auch der bei den päpftlichen Gerichten, wird lateinisch 
geführt. Sonft jchreiben die höheren römischen Behörden, auch der Karbinaljefretär 
italienisch. (F. H. Jacobfon +) v. Schulte. 


Kurs, Johann Heinrich, geit. 1890. — Johann Heinrich Kurk wurde zu Montjoie 
bei Aachen am 13. Dezember 1809 geboren. Sein Water, aus der Nähe von Kaſſel «0 
ftammend, war eine ungewöhnlich reich beanlagte Berfönlichkeit, aber von unrubigem Geift, 
daher auch in wechjelnder Thätigfeit und äußerer Lage, Unmittelbarer übte in  religiöfer 
Hinficht die fromme Sitte pflegende Mutter einen Einfluß auf den Sohn. Diefer follte 
erft neuere Sprachen in Aachen lernen, dann genoß er mechjelnd den Unterricht der 
Lateinfchule zu Montjoie (182123) und der Gpmnafien zu Dortmund (Herbit 1825 bi «5 
Dftern 1827) und Soeſt (Herbit 1827 bis Dftern 1830), dazwiſchen Privatunterricht. Mit 
länzendem Abgangszeugnis bezog er die Univerjität. Er hatte an Jurisprudenz, Medizin, 
Whilologie gedacht, griff aber endlich zur Theologie. Den Ideen der Aufllärung, die er 
auf den Gymnaſien ſich angeeignet, im Kampf wider den Aberglauben zu dienen und fie 
mit zum Sieg zu führen, hatte er fich zum Ziel geſetzt. Aber ſchon in Halle, wo er so 
Dften 1830 bis Mich. 1831 ftudierte, vollzog fich, wie es fcheint mit unter Tholuds 
Einfluß, der innere Umſchwung, mie gleichzeitig völlig unabhängig davon bei den Seinen 
im Anſchluß an den Bergifchen Pietiömus. Dem Studium in Halle folgte Mich. 1831 
bis Dftern 1833 das zu Bonn (doc war er thatſächlich während deſſen zumeift Haus: 
lehrer in der Nähe Bonns) und das „gut“ bejtandene Cramen zu Koblenz. Mit der 55 
feften Abficht baldiger Nüdkehr ins Vaterland ward er Hauslehrer in Kurland, aber durch 
ihm ſelbſt wunderbare Gejtaltung der Verhältniſſe wurde er Neujahr 1835 Oberlehrer 
der Religion am Gymnafium zu Mitau. Noch als foldyer ward er 1844 bei der 300: 
jährigen Jubelfeier der Königsberger Univerfität zum Lie. theol. hon. ce. und 1849 von 


188 Kurk 


Roſtock zum Dr. theol. hon. e. promoviert. Dem Ruf in die firhenbiftorische Profeſſur 
nad) Dorpat 1849 folgten faſt unmittelbar im Frühling und Sommer 1850 ſolche nad 
Roftod an Deligihs Stelle und nad Marburg an Rettbergs oder H. Thierſchs Stelle 
(nad) eigener Wahl). K. blieb in Dorpat, zunächſt als Vertreter der Kirchengefchichte, 

5 feit 1859 als folcher der altteftament. Exegeſe, bi zu feiner Penfionierung im Juli 1870; 
zwölf Sabre hindurd, von 1855— 1866, war er Dekan der theologischen Fakultät. Nach 
vorübergehend mechjelndem Aufenthalt nahm er 1871 feinen bleibenden Wohnfig in Marburg. 
Zwei Jahrzehnte verbrachte er bier noch in unermüblicher Arbeit, als Perfönlichkeit fich 
immer mehr ausreifend, mit Harem und unbefangenem Blid das kirchliche und politifche 

10 Zeben beobadhtend (ohne aber aktiv in dasfelbe einzugreifen), für alle Fragen der MWifjen- 
ſchaft erſchloſſen. Am 26. April 1890 ift er geftorben. 

Mehr als andere hat K. vornehmlich durch feine Schriften gewirkt. Schon ala Lehrer 
in Mitau hat er feine jofort überaus fruchtbare litterarifche Thätigkeit begonnen. Seine 
lIingsjhrift war die ©. H. von Schubert gewidmete „Die Aftronomie und die Bibel. 

15 Verſuch einer Darftellung der biblifchen Kosmologie, fowie einer Erläuterung und Beftä- 
tigung berjelben aus den Nefultaten und Anfichten der neueren Aftronomie”, Mitau, 
Fr. Lucas 1842. In den fpäteren Auflagen bis auf das Dreifache des Umfangs an: 
gewachjen, hat fie zugleich tiefgreifende Umgeftaltungen erfahren; auch ihr Titel erjcheint 
fpäter verändert: „Bibel und Aftronomie, nebſt Zugaben verwandten Inhalte. Eine 

20 Darftellung der bibliichen Kosmologie und ihrer Beziehung zu den Naturwiſſenſchaften“, 
5. Aufl. Berlin, 3. A. Wohlgemutb 1865. Der Grundgebante einer „Univerfalgefchichte 
des Kosmos“ ift doch ſtets der gleiche geblieben. Ein tbeojophifcher Zug giebt dieſem 
Werk, trog enger Beziehung zu anderen Schriften von K., ein eigenartiged Gepräge und 
läßt eine ſonſt mehr zurüdtretende Seite feines Weſens wahrnehmen. Andererfeit3 zeigt 

25 ſich bier bejonders jenes lebendige Intereſſe auch für alle Ergebniffe der Naturtviffenichart, 
das K. ftet3 geblieben ift. Die centrale Stellung, die der Theologe im Unterſchied vom 
Atronomen der Erde in der Geichichte des Meltalld zumeife, fucht K. bier u — 
Sn Gen 1,2 erblidt er die Kunde von einer über die Erde durch einen Abfall in der 
geiftleiblichen Geiftertwelt hereingebrochenen Kataftrophe ; er fucht dann die enge Verflechtung 

30 der Gefchichte der ganzen Natur mit der des Menjchen zu zeigen, und mie daher an 
Fortſchritt und Vollendung der Erlöfung des Menſchen aud die ganze Natur Anteil em: 
pfange. Die gleihen Gedanken hat K. aud in einem Auffag in Knapps Chriftoterpe 
vom Jahr 1848 ©. 46 ff. entwidelt: „Abnungen und Andeutungen einer allgemeinen 
Gejchichte des Univerfums auf Grund der bibliichen Offenbarung.” In der Schrift ſieht 

5 K. ein Drama der Weltentwickelung durch Abfall und Erlöfung hindurch vorgeführt, in 
dem Kreatur und Schöpfer, Geift und Natur, Engel und Menichen eine Rolle fpielen. 

ür die Ajtronomie ein unbedeutendes Pünktlein im Univerfum, ift die Erde im Lichte der 
ffenbarung betrachtet „der Kulminationspunkt aller geiftigen Betvegung im Weltall“. 
K.s Auffaflung des Schöpfungsberichtes zeigt auch ein Aufiag „Zur Geichichte der Ur: 

40 welt“, Evangel. Kirchenzeitung 1846. Sie Schöpfungsgeihichte mit ihren ſechs Tage: 
werfen erjcheint ihm bier „als eine zufammenhängende Reihe von ebenfoviel prophetifchen 
Viſionen“ (©. 599). 

Weiſen ſchon diefe Arbeiten auf ein vornehmlich dem AT zugeivandtes Studium, fo 
find 8.8 andere Schriften aus diefer Zeit noch beftimmter der Erforfchung des ATS ge 

45 widmet. Durch Bährs „Symbolif des Mofaifhen Kultus” ſah fih K. zu ähnlichen Unter: 
ſuchungen angeregt. Schon gleichzeitig mit der erften Ausgabe von „Aitronomie und 
Bibel“ erſchien feine Schrift über „Das Moſaiſche Opfer, ein Beitrag zur Symbolik des 
Mofaifchen Kultus”, Mitau 1842, Er bat die hier erörterten ragen auch weiter be: 
handelt in den Aufjägen „Über die ſymboliſche Dignität der Zahlen an der Stiftshütte”, 

so THStNR 1844, II; 1846, III; „Uber die ſymboliſche Dignität des in Nu 19 zur Tilgung 
der Todesunreinigkeit berorbneten Ritus“, ThStK 1846, III; „Der ATliche Gottesdienft nad) 
feinen Hauptmomenten“, Chriftoterpe 1849. 1851. 1852; „Zur Symbolif des ATlichen 
Kultus”, ZITHR 1851, I und Leipzig 1851. Die reifite Frucht diefer Arbeit, der 
offenbar ein bejonderes Intereſſe K.3 gehörte, ift fein Merk „Der ATliche Opferfultus 

55 nach feiner gefeglichen Begründung und Anwendung“, Mitau 1862 (auch bier tritt er u. a. 
für den Charakter einer poena vicaria der Schlachtung des Opfertiereö ein). 

Mit 8.3 unterrichtender Thätigfeit hing eine Reihe von Arbeiten zujammen, die 
der biblifchen, vornehmlih ATlichen Gefchichte gewidmet waren. In der ZITHR 1842, III 
und 1843, I erjchienen zunächſt feine „Präliminarien zu einer neuen Konftruftion der 

60 bl. Geſchichte“ (1. Inhalt und Begriff, 2. Architeftonik der hl. Geſch.). Sie lieferten die 


Kurk 189 


wiſſenſchaftliche Grundlage für fein „Lehrbuch der bl. Geichichte, ein Wegweiſer zum Ber: 
ftändnis des göttlichen Heilsplans“, Königsberg 1843. Gedanken, wie fie beſonders Hof: 
mann in „Meisfagung und Erfüllung“ entwidelt hatte, beftimmen weſentlich die bier ge— 
gebene Auffaffung des Weſens der Heilsgejchichte, obſchon K. nie zur Schule Hofmanns 
gebörte. Aus diefem „Lehrbuch der bl. Geſchichte“ ift einerfeits die „Bibliſche Geſchichte. 6 
Der bl. Schrift nacherzählt und für das Verftändnis der unteren Klaſſen in Gymnafien 
und höheren Bürgerfchulen erläutert”, Berlin 1847, hervorgegangen, dasjenige Buch, das 
wohl am meiften den Namen von Kurt befannt gemacht bat, wie es denn z. B. felbit in 
den indiſchen Miffionsihulen in Gebraudy genommen wurde (41. Auflage 1888). Anderer: 
jeits ift aus jenem Lehrbuch auch die „Gejchichte des alten Bundes“, 1. Bd, Berlin 1848 10 
(3. Aufl. 1864), 2. Bd 1855 (2. Aufl. 1858) erwachſen, Kes Hauptwerk auf altteftament: 
lihem Gebiete. Es behandelt jedoch nur die Gefchichte bi zum Tod Moſes. Unter: 
fuhungen über die Duelle diefer Gefchichte, den Pentateuch, twaren vorausgegangen. Schon 
1844 hatte 8. „Beiträge zur Verteidigung und Begründung der Einheit des Pentateuchs“, 
Königsberg, veröffentlicht. Die gleihe Aufgabe nahm er im feiner Schrift „Die Einheit 16 
der Genefis”, Berlin 1846, wieder in Angriff und fuchte feine Auffaſſung noch beſſer zu 
begründen. Er bat dann doch ſelbſt diefe Poſition aufgegeben und ähnlich wie damals 
Delitzſch zwiſchen verſchiedenen Beſtandteilen des Pentateuch, alle jedoch weſentlich in die 
moſaiſche Zeit gehörend, unterſchieden. Dabei blieb ihm, ſelbſt „wenn kein Pentateuch 
exiſtierte“, die durch Moſe vermittelte Geſetzgebung am Sinai das geſichertſte Faktum der 20 
alten Geſchichte. Die volle Geſchichtlichkeit des im Pentateuch niedergelegten Geſchichts— 
berichts und deſſen Offenbarungscharakter ſind die Grundvorausſetzungen ſeines Werkes. 
Ihrem Erweis iſt vornehmlich ſeine Arbeit gewidmet, ſo entſchieden er gegen die Apolo— 
getik Hengſtenbergs und ſeiner Schule Stellung nimmt. Neben zahlreichen Artikeln zum 
AT in der erſten Auflage dieſer Realenchklopädie hat K. vielfach Einzelfragen in beſonderen 26 
Unterfuchungen behandelt : „Die Ureinwohner Paläſtinas“ (ZITHR 1845, IIT), „Jephthas 
Opfer“ (ebd. 1853, ID), „Der Engel Jehovahs“ (Tholuds Litterar. Anzeiger 1846), „Blide 
auf Abrahams Leben” (Monatsſchr. v. Sad u. Nitzſch 1846), „Die welthiſtoriſche Stellung 
des Landes und Volkes Israel“ (Chriftoterpe 1853), „Die Berufung Moſes“ (Mitteilungen 
für die evangel. Geiftl. in Rußland 1854), „Über die richtige Zählung und Gliederung eo 
des Dekalogs“ (Kliefothbs Kirchl. Zeitichr. 1858). Zu einer erregten Auseinanderjegung, 
auch ſcharfem perjönlichen Gegenfag, führte ein von feinem Dorpater Kollegen Keil gegen 
K. eröffneter, von Hengjtenberg unterjtügter Angriff tvegen deſſen dem Wortlaut des 
Berichtes entiprechender Deutung von Gen 6. K.es Schriften „Die Ehe der Söhne Gottes 
mit den Töchtern der Menjchen“, Berlin 1857, gegen Heil und „Die Söhne Gottes in 86 
1 Mo 6, 1—4 und die fündigenden Engel in 2 Pt 2,4. 5 und Judäa V. 6. 7, eine 
Streitfchrift gegen Herm Dr. Hengitenberg”, Berlin 1858, entitammen diefer Fehde. — 
Nicht pentateudhifchen Teilen des AT find die Abhandlungen in der Dorpater „3ThK“ 
(auch gejondert) gewidmet: „Die Ehe des Propheten Hoſea“, 1859, und „Zur Theologie 
der Pjalmen“ 1864, IV; 1865, I. III. — Einem biblifchen Realismus im Sinne eines «0 
Delisich huldigen alle diefe Schriften. Scharffinn in der Durchführung und Begründung 
feiner Anjchauungen, Klarheit und Durchſichtigkeit der Darftellung, gewiſſenhaften Wahr: 
beitsfinn, geeint mit pietätvoller Stellung zur Schrift als Offenbarungsgrundlage der 
Kirche, wird niemand in diefen bibliichen Forſchungen 8.8 verfennen können. Ihre Be: 
deutung ijt nah dem Stand der ATlichen Wiſſenſchaft um die Mitte des 19. Yahr: 46 
bunderts zu bemejjen. Die Wandlung, die fich feit der Mitte des fiebenten Jahrzehnts 
in der ATlichen Wifjenfchaft vollzog, brachte es mit fich, daß K.8 auf ganz anderen Vor: 
ausjegungen berubende Schriften zum AT bald in den Hintergrund gedrängt wurden. — 
Im an mit ihnen fteht die legte der biblifchen Wiſſenſchaft angehörende Schrift 
von K., die „Erklärung des Briefes an die Hebräer”, Mitau 1869 ; vgl. dazu auch feinen 50 
Auffag in der Dorpater Zeitfchrift 1868, III „Erörterung etlicher exegetifcher Kontrovers: 
punkte aus dem Bereich des Hebräerbriefes“. 

Dem „Lehrbuch der hl. Gefchichte” hatte K. ſchon 1844 feine „Chriftliche Religions: 
lebre”, Mitau 1844, folgen lafjen (14. Aufl. 1889), ebenfalld für den Gumnafialunterricht 
beitimmt. Hier find auch zu erwähnen die „Aphorismen über die Lehre von der Taufe, 55 
bejonders in ihrem Verhältnis zur Wiedergeburt” (Mitteil. für die evang. Geiftl. in Rußl. 
1846). Die bevorjtehende Überführung auf den Lehrftuhl für Kirchengefchichte in Dorpat 
rüdte — zunächſt nur für einige Zeit — firchenhiftorifche Studien in den Mittelpunkt 
feiner Arbeit. Als Frucht derjelben erſchien jchon 1849 fein „Lehrbud der KG für 
Studierende” (2. Aufl. 1850), dem 1852 fein „Lehrbuch (jeit der 3. Aufl. 1856 „Abriß“) so 


190 Kurk Kydones 


der KG für den Unterricht in höheren Lehranſtalten“ an die Seite trat (12. Aufl. 1889). 
Das Lehrbuch für Studierende follte zunächſt durdy ein „Handbuch der allgemeinen AG“ 
I, 1. 2, Mitau 1853 (in erneuter Auflage 1858); I, 3, 1854; II, 1, 1856 erfeßt werben. 
Da die Ausarbeitung dieſes Werkes aber natürlih nur langſam fortfchreiten konnte, ließ 

5. fih durch an ihn berangetretene Wünfche beftimmen, fein Lehrbuch in der früheren 
fompendiarifchen Form zu erneuern (3. Aufl. Mitau 1857; 11. Aufl. Leipzig, Lucas 1890), 
der jogen. „Stubentenfurg” oder „große Kurs”. Im Handbuch ift deutlich ein Fort— 
jchreiten in ber hiffenfehahtfichen Methode wahrzunehmen, dem entiprechend die erfte Ab: 
teilung des 2. Bandes der wertvollſte Teil, der bedauern läßt, daß K. dies Werk nicht 

10 weiter fortgeführt hat (mohl infolge der Vertauſchung der firchenhiftorifchen mit der exe— 
getifchen, d. h. faktiſch ATlichen Profefiur). Das Lehrbuch ließ zunächit deutlich erkennen, 
daß fein Verfaſſer nicht von kirchenhiſtoriſcher Einzelforfhung ausgegangen war und zu— 
meift aus zweiter Hand nehmen mußte, daher jo manches Jrrige, noch häufiger Schiefe in 
der Darftellung; Uuellenbelege find bis zulegt nur ausnahmsweiſe mitgeteilt. Auch er: 

15 laubte ihm die durch feine ATlichen Arbeiten und feine feit 1859 andersartige Xehr- 
thätigleit in Anfprud genommene Zeit fürs Erjte nicht den jenem Buch anbaftenden 
Mängeln gründlich abzubelfen. Aber von vornherein zeigte ſich auch in diefem Werk die 
eigentümliche Gabe feines Verfafjerd Har und überfichtlich zu dDisponieren und bei fnappfter 
Faſſung in volfstümlich fraftvoller und doch nicht a Meile zu ſchildern und das 

20 Charafteriftiiche herauszuheben. Seit ihm dann die Emeritur Muße gewährte, hat er 
zwei Jahrzehnte hindurch feine ganze Kraft der Arbeit an diefem Lehrbuch gewidmet und 
es daher bei jeder neuen Auflage immer wieder in teilmeife neuer Geftalt ausgehen lafjen. 
Die Anlage im ganzen mit ihrer mehr fachlichen als rein chronologifchen Einteilung ift bis 
zuletzt die gleiche geblieben. Sie läßt freilich den Gang der firchengejchichtlichen Entwidelung 

235 nicht lebendig genug hervortreten, daher das Bud) zu einer zufammenhängenden Lektüre wenig 
geeignet ift. Auch iſt z. B. die Loslöfung der Gefchichte der byzantiniſchen Kirche von 
der mittelalterlichen nicht glüdlih, ebenjo die Periodifierung der neueren Kirchengeſchichte 
nach den Jahrhunderten. Dagegen ift oft anerfannt worden, wie dies Lehrbuch immer 
wieder durch den Reichtum feines Inhaltes überrafcht, und mie es mit großer Vollſtän— 

3 digkeit orientiert. In fnappfter Form viel zu bieten ift ihm eigentümlihd. Man bat es 
daher wohl einem zuverläffigen „Bädeder” für die Reife in das Gebiet der Kirchen— 

eſchichte verglihen. Zugleich ließ es in immer verſtärktem Maße die weitgehende Willig- 
eit und Befähigung feines Verfafjers ſich belehren zu laſſen und aud einem andersartigen 
zungen gerecht zu werden bervortreten. Vgl. feinen Brief an Nippold, Z3wTh 1901, 

©. 417. 

Als akademiſcher Dozent wirkte K. vornehmlich durch die forgfältige Durcharbeitung und 
durchjichtige Gliederung des von ihm Gebotenen. Die Gabe freier Rede beſaß er nicht. 
Selbit die Form feiner Vorlefungen war nicht die des Vortrags, fondern des Buch. Um 
jo mehr ftand ihm das fchriftlihe Wort zu Gebote. Mit faft leidenſchaftlichem Fleiß und 

#0 erſtaunlicher Arbeitskraft vereinigte er die Fähigkeit überaus fchneller ſchriftſtelleriſcher Bro: 
duktion. Es war ihm leichter mit der Feder ald mit dem mündlichen Wort feinen Er- 
fenntniffen und Empfindungen Ausdrud zu verleihen. Daher trat auch die Gemütsfeite 
ſeines Weſens unmittelbarer in Briefen als in perfönlichem Verkehr, wo, menigitens für 
den ferner Stehenden, Schärfe des Verſtandes und Energie des Willens übertwogen, zu 

5 Tage, und ein A. Knapp hat ihm wiederholt das Zeugnis gegeben, daß er mit feinem ſich 
jo eines Sinnes wiſſe wie mit ihm. Zeitweilig in der Polemik fcharf, bat ibn doch der 
ihm eigentümliche Gerechtigfeitsfinn auch dem Gegner gegenüber nicht verlafjen, und ift ihm 
auch wiſſenſchaftliche Friedfertigfeit immer mehr ein Gegenftand ernften und erfolgreichen 
Strebens gemejen. . 

60 Eine von ihm ſelbſt durchgeſehene Überficht über die Schriften K.8 findet fich in 
Ph. Schaffs und ©. M. Jadjons Encyclopedia of living divines and christian 
workers ©. 121. Bon den meijten ber jelbitjtändigen Schriften find auch, namentlich 
englifche, Überjegungen erſchienen. Die Mitteilungen über 8.3 Leben verbante ich feinem 
Sohn Staatsrat E. Kurt in Riga. Bonwetſch. 


65 Kußtafel j. Bo VI ©. 275, w—2ı. 
Kuſch ſ. Völkertafel. 


Kydones Demetrios, byzantiniſcher Theolog des 14. Jahrhunderts. — Litteratur: 
Fabricius Harles, Bibliotheca Graeca tom. XI, ©. 395-405; F. 3. Stein, Studien über 


Kydoned Demetrios Labadie 191 


die Heſychaſten des 14. Jahrhunderts, in der ſterreichiſchen Vierteljahrsſchrift für katholiſche 
Theologie, Wien 1873 (Jahrgang 12), S. 552 ff. und fonjt; Ehrhard bei Krumbader, Geſch. 
der Byz. Litteratur, 2. Auflage 1897, S.101 und Krumbacher jelbft a. a. O. ©. 487. Die 
bisher herausgegebenen Werte des Kydones find gejammelt bei MSG tom. 154 &.325—1217. 
Sein — Briefwechſel ſoll demnächſt beſonders herausgegeben werden (Krumbacher 6 
a. a. U. 488). 

Demetrios Kydones (Anntoioc 6 Kvdavns) lebte etwa in der Zeit von 1330— 1400. 
Er jcheint ſich namentlih in Thejjalonih und Sonftantinopel aufgehalten zu haben. Mit 
vielen bedeutenderen Männern feiner Zeit ftand er in Verbindung, wie mit Barlaam, Pa— 
lamas, Nifephoros Gregoras, Joſeph Bryennios, auch mit dem Kaifer Johannes Kanta- 
fuzenos, dem er ald Mlinifter diente. Seine Bildung war eine befjere, er veritand auch 
Lateiniſch. Krumbacher nennt ihn einen „der fruchtbariten und talentvolliten Eſſayiſten der 
Paläologenzeit“. Mit der abendländifchen Richtung feiner Bildung hängt e8 wohl zu: 
jammen, daß Kydones in den kirchlichen Tagesfragen nah Rom neigte. Er war für die 
Union und gegen die Hefuchaften. In dem Intereſſe find feine Schriften gehalten IIeol ı5 
tijs Exnopeioews tod Ayiov nweuuaros MSG 864 ff. und /Teoi av Blaoprumwv 
doyudtwv I'onyooiov tod Ilalauäa ete. MSG a. a. D. 836ff. Die legtere darf ale 
eine der bedeutenderen Schriften in der SHefvchajtenlitteratur bezeichnet werden. Die 
Polemik des Kydones richtete fih aud gegen den Islam. Er überjegte ins Griechifche 
die „Confutatio Alcorani Muhamedici“ des Richardus Florentinus Fabr. Harl. 20 
©. 404. Seine lateinifchen Kenntnifje dienten ihm dazu, auch einige bedeutende Stüde 
aus den Werfen abendländijcher Theologen, wie Auguftin, Thomas v. Aquin, ind Grie— 
hifche zu übertragen. Auf ethiſchem Gebiete liegt die Schrift : ITeoi Tod xarapgoveiv 
zov Vararov, zulegt bei Migne a. a. DO. 1169. Auch einige theologiſche Reden werden 
dem Kydones zugejchrieben. Übrigens thäte e8 auch hier not, daf eine eingehende Unter: a5 
fuhung fih mit des Mannes Yeben und Schriften beichäftigte. Ph. Meyer. 


— 


0 


Kynewulf |. Bo IV ©. 364. 


Kyrie eleifon j. Liturg. Formeln. 


$. 


Labadie (get. 1674) und die Labadiften. — M. Goebel, Geſchichte des chriſtlichen go 
Lebens in der rhein.-wejtpbälifchen evang. Kirche, Coblenz 1852, II, 181— 273; H. van Berkum, 
De Labadie en de Labadisten, Sneet 1851; H. Heppe, Geſchichte des Pietismus der refor: 
mierten Kirche, namentlid der Niederlande, Leyden 1879, S. 241—374 (Heppe hat auf Grund 
bisher unbenugter Quellen die früheren Darjtelungen mehrfach berichtigt); A. Ritſchl, Geſch. 
des Pietiämus, Bonn 1880, I, 194— 268 („Labadie, der Urheber des Separatidmus in der gs 
reformierten Kirche“); M. Bajorath, Jean de Labadies Eeparationsgemeinde und Binzendorfs 
Brüder-Unität IThStK 1893, ©. 125-166). Die ältere Literatur ijt verzeichnet im Baje- 
lichen allgemeinen bijtorifchen Xeriton, Supplement II, 267, in J. G. Walchii, Bibliotheca 
theologica selecta, II, 48—56, und in ®. D. Fuhrmanns Handwörterbud der chrijtlichen 
Religions» und Slirdengejchichte, II, 609. 40 

Sean de la Badie oder de Labadie, geboren den 13. Februar 1610 zu Bourg bei 
Borbeaur, gejtorben an feinem Geburtstage 1674 in Altona, ftammte aus einer adeligen 
ariftofratifch.parlamentarifchen Familie ; er war ein feuriger Südfrangofe, von Heiner Ge: 
ftalt und ſchwächlicher Geſundheit, aber voll Geift und Leben und ein Beherrfcher der Geifter. 
Mit zwei Brüdern ward er in der ejuitenfchule zu Bordeaux erzogen, in welcher der 46 
empfängliche Knabe und Jüngling anfangs volle Befriedigung feines tiefen religiöfen Be— 
dürfnifjes und feiner ſehr lebhaften Phantafie fand. Aus eigener Überzeugung und tiber 
den Willen feiner Eltern ſchloß er fi ganz an den Sejuitenorden an, ohne doch „Profez 
de leur Compagnie“ zu werden. Er jtubierte feit 1626 fehr eifrig Philoſophie und 
Theologie und las befonders fleißig die (lateinifche) Bibel und die Schriften von Auguftinus so 
und Bernhard. Seine Frömmigkeit nahm ſeitdem eine auguftiniichmüftiiche Färbung an. 


192 Labadie 


Bei feiner Ordination (1635) dur den Biihof von Bazad, de Maroni, übergoß die 
hl. Dreieinigfeit fein Herz mit einer innerlihen Salbung. Durch den bI. Geift lernte er 
das rechte Beten un Meditieren, Das innerlihe Wort galt ihm als die untrügliche 
Leuchte des äußeren Wortes der hl. Schrift. Der Geiſt Gottes gab ihm aud ein, daß 
6 er berufen fei, die Kirche nad dem Muſter der apojtoliichen Gemeinden zu reformieren, 
daß er aber dieſes nur vollbringen fünne, wenn er jih von den Jeſuiten trenne. Seine 
Kränklichkeit öffnete ihm den Weg aus dem Orden. „Ab omni vinculo liberum ob 
invaletudinem ipso petente dimisimus“ heißt es im Entlafjungsbefret vom 17. April 
1639. Der Ausgetretene begann nun, ohne an die Oratorianer oder Janſeniſten fih an: 
10 zufchließen, als Volksprediger (A la Huguenotte fagten jeine Gegner) mit unglaublichen 
Erfolg zu wirken in feiner Heimat, in Paris, in Amiens, wo er 1640 Kanonifus und 
Theological (Lehrer der Theologie) wurde, und in Abbeville. Durch das Studium der 
bl. Schrift ward er der reformierten Lehre näher geführt. Er predigte von freiem Willen 
und Gnade, von Prädeftination und Erlöjung, wobei die Unverdienftlichfeit der guten 
ı5 Werke als Konjequenz fih nahe legte. Gegen die dadurch aufgebrachten Mönche und 
Mriefter nahm ihn Richelieu in Schu. Aber Richelieus Nachfolger Mazarin ließ ihn als 
Störer der Ruhe des Staates aus Amiens verweifen. Er ging in die Karmelitereremitage 
zu Graville. Hier las er zum erjtenmal Calvins Institutio, mit deren Glaubensinhalt 
er ſich einftimmig fand, während er auch noch ebenfo einveritanden blieb mit den bejon- 
0 deren Einrichtungen der katholiſchen Kirche, der Verehrung des hl. Abendmahles und des 
Priefterftandes, dem Beichtverhältnifje, der Glut der Andacht und der Weltentfagung, die 
er bei den Reformierten vermißte. Erſt die unaufhörlichen Verfolgungen der ihn nun 
tödtlich hafjenden Jejuiten und der Anblid des reformierten Gemeindelebens brachten ihn 
1650 zu Montauban zum Übertritte zur reformierten Kirche, deren Prediger Garifjoles 
35 erflärte: „Er glaube nicht, daß feit Calvin und den erften Reformatoren fol ein Mann 
zur Gemeinfchaft feiner Kirche übergetreten ſei.“ Labadie brachte aber feinen reformatori- 
ichen Trieb aus feiner bisherigen firchlihen Gemeinſchaft in die neue mit hinüber umd 
eiferte daher, als aufßerordentlicher Prediger, fpäterhin auch als Profeſſor der Theologie 
in Montauban angejtellt, für MWiederherftellung der alten Sittenftrenge, damit aus der 
80 beformierten Kirche eine wirklich reformierte werde. Deshalb gab er audy 1658, nachdem 
er 1657 von dem Bifchof und den Mönchen verdrängt worden war, in dem damals ganz 
reformierten, aber auch ſehr weltlichen Orange an der Rhone die treffliche diseipline des 
6glises r&formöes de France neu heraus, mußte aber auch von dort bald wieder fort, 
als Yudwig XIV. die Stadt bebrängte. Er begab fih nun 1659 auf die Reife nad 
3 London, wohin er ald Prediger der franzöfiich:reformierten Gemeinde berufen worden. 
Unterwegs aber hielt man ihn in Genf, geradejo wie 123 Jahre vor ihm Galvin, feit, 
und machte ihn zum außerordentlichen Prediger, als welcher er mit dem größten Erfolge 
für Wiederherftellung der alten, dort fojehr entwichenen und verweltlichten Frömmigkeit und 
Zudt wirkte. In diefem auch damals noch gefegneten, wenn auch kaum mehr als das 
«0 alte Genf, erkennbaren Mittelpunfte des chriftlichen Yebens für Frankreich, Italien, Deutjch: 
land und die Schweiz fammelte fi alsbald ein Kreis auserlefener Jünglinge um ihn, 
welche feine ergreifenden Predigten mit Begierde hörten, und an feinen Hausandadıten 
(Konferenzen) zu ihrem großen Segen teilnahmen. Zu ihnen gehörten feine nachberigen 
Mitarbeiter: Pierre Mon aus Montauban (1646— 1707), Pierre Dulignon (geft. 1679) 
45 und François Menuret (gejt. 1670), und die Deutſchen Theodor Untereyk (geft. 1693 in 
Bremen) und Fr. Spanheim (f. d. A). Spener bat Yabadies Predigten öfter, ihn felbit 
nur einmal bejucht. Gleichwohl meinte man in der Zeit der deutſchen Aufklärung und 
Jeſuitenriecherei aus dieſer Bekanntſchaft Speners mit Labadie, dem Exjeſuiten, den Schluß 
iehen zu dürfen, daß jener „ein dürrer Stab in den Händen der Jeſuiten“ geweſen, 
50 mit der Pietismus ein Werk der Jeſuiten fei (ſiehe Köſters Neuefte Religionsbegeben- 
beiten auf das Jahr 1789, ©. 863 ff.). Labadies Ruf und feine in den Gedanken der 
Selbjtmortifilation, der Meditation und der das Herz vergottenden Kontemplation fich er: 
gehenden Schriften wurden beſonders auch durch WVermittelung des Gottſchalk von Schür- 
man in den Niederlanden ausgebreitet und machten namentlih den Krei® von erniten 
55 Chrijten in Utrecht, ©. Voetius, J. von Lodenftein und Anna Maria von Schürman 
(f. d. U.) auf Yabadie ald auf einen ertwünjchten und notwendigen Neformator des chrift- 
lichen Lebens für das in arge Weltlichkeit und Üppigfeit verfallene niederländiſche refor: 
mierte Chriftentum aufmerffam. Auf ihr Betreiben ward daher Yabadie 1666 zum Pre: 
diger der wallonifchreformierten Gemeinde in Middelburg berufen. Vorher und unterwegs 
co ſchloß er mit feinen genannten drei franzöfiichen Freunden einen (geheimen) Bund vor 


Rabadie 193 


dem Herm, zuerſt an der eigenen Heiligung in der Nachfolge Chrifti und in der Selbit- 
verleugnung — bis zu völliger Gütergemeinfchaft ? — und dann aud an der Reformation 
anderer zu arbeiten. In diefem engen Bunde der vier chriftlichen Freunde war der Keim 
zu ihrer nachherigen Separation enthalten, fo wenig fie felber dies auch noch ahnen 
mochten. Denn damals bejeelte Yabadie, — den alten fatholifchen Priefter — noch die 6 
Hoffnung einer Reformation der Kirche durch das Amt, durch den Paftorat, wie er auch 
zeitlebens eine priefterliche Oberherrſchaft in feiner Gemeinde ausgeübt bat. Über Utrecht 
in Midbelburg angelommen, jeßte er feine Genfer Hausandachten und Berfammlungen 
mit großem . fort, gewann Hollands Minerva, Anna Maria von Schürmann 
(E. Quandt, 4. M. v. Schürman, Die Jungfrau von Utrecht, Berlin 1871, ©. 59 ff.) 10 
jchnell und auf immer für ſich, führte die gänzlich erfchlaffte Kirchenzucht wieder ein und 
erzeugte wirklih eine große Erweckung in feiner Gemeinde und in dem ganzen Lande. 
Damals (1668) gab er feine wichtige Schrift über die Prophezei oder die prophetijche 
Übung beraus, worin er das Recht und die Pflicht der Prediger, vor und mit der Ge: 
meinde Schriftbetrachtungen oder Konferenzen zu halten, in überzeugender Weife aus der ı5 
heiligen Schrift und den reformierten Kirchenordnungen nachwies und zugleich den Hergang 
in diefen Verſammlungen oder Konventifeln und Stunden ganz fo befchrieb, wie fie Untereyf 
1665 in Mülheim und Spener 1670 in Frankfurt, der diefe Schrift 1677 ins Deutjche 
überjegte, in Deutſchland eingeführt haben. Auch gab er damals zum Gebrauch für die 
Hausandadıt feiner Gemeinde fein berühmtes Manuel de piété, das ſchöne und innige, 20 
ihon 1687 ind Deutiche und dann wieder 1726 von G. Terjteegen überjegte Handbüchlein 
der Gottjeligfeit heraus, welcher leßtere in der Vorrede von Yabadie rühmte, „daß die 
Seele diefes fonderlichen und getreuen Diener Gotted von der himmliſchen Wahrheit 
dergeftalt durchdrungen, durch ihr Licht jo erleuchtet und mit Eifer für die Herrlichkeit 
Jeſu Chrifti und das Heil der Seelen dermaßen erfüllt gewefen jei, daß es fein Wunder 35 
jei, daß jolche erbauliche und heilſame Lehren in feinen Büchern zu finden find“. Auch 
als ein jehr begabter innig religiöfer Dichter bewies ſich Damals Labadie, wovon Terjteegen 
im Anhang einige Proben mitgeteilt hat. 

Mitten in diefer ſchönen und gefegneten Wirkſamkeit als gefeierter Prediger, erniter 
Seelenbirte und erbaulicher Schriftjteller ward Labadie durch feine Befonderheit und feinen 30 
Eigenfinn gehemmt und in eine Bahn geleitet, welche ihn allmählich auf den Heinen Kreis 
weniger aber deſto eifrigerer Anhänger und einer bejonderen jeparatiftiichen und ſektie— 
riichen Gemeinde befchräntte. Er verweigerte die Unterjchrift der belgischen Konfeffion 
als in vielen Artikeln unbibliih, benahm ſich überhaupt eigenwillig und rechthaberiſch 
gegen feine vielleicht fehr verweltlichte walloniſche Klaſſe und Synode. Auch band er fidh 35 
nicht — tie damald nod in der reformierten Kirche allgemein üblih war — an die 
vorgeſchriebenen liturgifchen Gebete, jondern hielt an deren Statt freie, innerlich gejalbtere 
Gebete. Nachdem er eine rationaliftiiche Schrift des Utrechter Prediger Ludwig Wolzogen : 
de scripturarum interprete (1668) als unrechtgläubig bei der Synode angeklagt, die 
Spnode in ihrer Mehrheit aber ihm und feinem Presbpterium Unrecht gegeben hatte, ver: 40 
weigerte er dieſem Bejchluffe dur Ankündigung von der Kanzel ſich zu unterwerfen, und 
ward deshalb mit feinem Presbyterium fuspendiert. Da feierte er 1668 in arger Ber: 
blendung mit jeinen zahlreichen fanatifierten Anhängern vor dem gewöhnlichen Gottes: 
dienjte in der Kirche ein bejonderes Abendmahl, womit die Spaltung und die Gründung 
einer bejonderen (labadiftifchen) Gemeinde begonnen war. Er wurde abgejeßt und ihm 45 
und jeinen Anhängern die Kanzel und der Aufenthalt in der Stadt unterfagt, wogegen 
er nun zuerjt in dem nahen Städtchen Veere und dann in dem großen Amjterdam den 
Verſuch machte, nach Art der Donatiften und aller Separatiften eine volllommene reine 
Gemeinde aus lauter Wiedergeborenen zu gründen und zu erhalten, zuerſt als Orts-, 
ſpäter ald bloße Hausgemeinde. Labadie und feine Anhänger bejtritten der bejtehenden so 
verfallenen Kirche und ihren Organen das Necht, fie zu ftrafen und auszujchliegen, nannten 
fie daher in ihrem anerlannt jämmerlichen, — und unchriſtlichen Zuſtande nur 
eine unwahre, falſche und heuchleriſche Scheinkirche und hielten dagegen ihre Gemeinde, 
als wahrhaft ausgejchieden aus der Welt und aus Babel, für die „eine evangelijche Kirche“, 
würdig des von ihnen mit Ungebuld erjehnten taufendjährigen Reiches. Die neue Ges &5 
meinde mußte aber um ihres eigenen Beſtehens twillen eriwarten und erwirfen, daß nun 
auch wirklich alle wahrhaft Gläubigen der ganzen nieberländijchen Kirche jih von ber 
alten zu Babel getvordenen Kirche trennten und an fie anjchlöffen ; fie mußte daber pro: 
jelytenfüchtige Werbereifen machen lafjen, wie dies in gleicher Weiſe zu ihrer Zeit bie 
Herenhuter und Methodiften, die Baptiften und die Irvingianer gethan haben. Aber oo 

RealsEnchklopäbie jür Theologie und Kirde, 3. U. XI. 13 


194 Labadie 


außer der Schürman und einigen jungen, reichen und vornehmen Fräuleins (van Sommels— 
dyk) Schloffen fich nur wenige bedeutende Männer, tworunter der Altbürgermeifter Konrad 
von Benningen (Reiz, Hift. der Wiedergeborenen, IV, 121—138) und die beiden Kandi— 
daten oder Prediger Heinrih und Peter Schlüter aus Wefel, an fie an, während aller: 

5 dings ihre erbaulichen Verfammlungen meit zahlreicher bejucht wurden und die Amſter— 
damer Prediger ſich darüber beflagen mußten, „daß die Yabadiften die beiten Chriften und Die 
gottfeligften Herzen getwännen und die großen Gemeinden von den Perlen entblößt würden“. 
Da verbot der Magiitrat jedem Auswärtigen den Beſuch der Hausandachten Labadies und 
nötigte dadurch die Gemeinde, ſich nad einem anderen auswärtigen Aſyl umzufehen. Die 

ıo in Amfterdam für, immer mit ihr verbundene Schürman erwirkte ihr dies bei der Pfalz: 
gräfin Elifabeth, Abtiffin in Herford (j. den A. Bd V ©. 306), melde daher 1670 die 
ganze aus etwa fünfzig Perfonen und fünf Paſtoren und Predigern bejtehende Haus: 
gemeinde unter dem Vorwande, daß fie eine geiftliche, Hofterartige Stiftung beabfichtigten, 
zu ſich einlud (Hölfcher, Die Labadiften in Herford, Herford 1864). Die Gemeinde be= 

15 hauptete zwar ganz rechtgläubig zu fein, mar es aber keineswegs; ihr geheimer Gemein— 
ſchaftsgrund war eben die feparatiftiiche Trennung von den anderen öffentlichen Gemeinden 
desjelben Belenntnifjes, eine für fid) reine, mürdige und heilige Gemeinde zu bilden mit 
bejonderer (bierarchischer) Kirchenzucht. Sie führte eine gemeinfame Hausbaltung, batte 
daher auch fommuniftiiche Gütergemeinſchaft unter ſich eingeführt und forderte fie als 

20 Beweis des wahren und lebendigen Glaubens. Während Labadie und andere nur heimlich 
verheiratet waren, verwarfen fie manichäiſch die Ehe der Ungläubigen als fündlih und 
hielten nur die Ehen der Heiligen für heilig, recht und erlaubt und deren ſchmerzlos ge— 
borene Kinder für heilige Gemeindeglieder, welche aber darum auch nicht mehr den Eltern, 
fondern dem Herrn, d. b. feiner Gemeinde, angehören und von ihr und in ihr erzogen 

25 werden mußten. Noch in Herford fam die in der Gemeinde herrſchende Begeifterung und 
Schwärmerei zu einem heftigen Ausbruch, indem nad einem gemeinfamen Liebesmable 
eine allgemeine Erweckung (resurrectio), eine Erultation, ein „chriftliches Jauchzen“, 
Springen, Tanzen und Küſſen entjtand, worauf dann auch gemeinjame Abendmablsfeier 
und öffentliche Predigt begann. 

80 Diejes Auftreten einer neuen und fremden Gemeinde, die fogar in Holland, allwo die 
Konfluenz aller Religionen war, nicht geduldet worden war, mitten in Deutjchland und 
in der deutſchen evangelischen Kirche erregte ungeheueres Aufſehen und großes Mißtrauen. 
Vergeblich verfuchten die reformierten Fürften, die fromme Pfalzgräfin, der Statthalter 
Morig von Oranien und der große Kurfürft Friedrid Wilhelm von Brandenburg als 

3 Schutzherr der Abtei die verfolgte Gemeinde zu ſchützen. Auf Beſchwerde des feindjeligen 
— Rates befahl das Reichskammergericht zu Speyer 1671 unter Berufung auf die 
Mandate wider die Wiedertäufer und den nur drei Religionen duldenden meltfälifchen 
Frieden der Fürftin die Ausweifung der fünf Prediger „als Seftierer, Wiedertäufer und 
Duäfer, weil durch ihren Aufenthalt im Neiche große Weiterung, Aufruhr, Empörung und 

40 Blutvergießen entitehen möchte, aud) das Zuſammenwohnen beider Gejchlechter unter Einem 
Dache der Ehrbarkeit, gemeinem Belten, Nut und Wohlfahrt, auch allem Rechte zumider 
ſei“. Während die Fürftin noch Beiftand wider diefes Mandat in Berlin ſuchte und ber 
Kurfürft eine genaue Unterfuhung der ganzen Geſchichte angeordnet hatte — welcher wir 
bejonders viel Aufichluß verdanken — verließ die Gemeinde freiwillig 1672 dieſe gegen 

5 die heilbringende Verwaltung des reinen Evangelii undanfbaren Lande und manderte 
nach der religiöfen Freiftadt Altona aus, wo fie Ruhe und Gedeiben fand, fi) aber von 
ber dortigen franzöſiſch- und bolländifchreformierten Gemeinde ftreng gejondert bielt. Hier 
jchrieb die 66jährige Schürman 1673 in feliger Stimmung ihre und der Gemeinde Ge- 
Ihichte und Verteidigung in dem unübertrefflihen Büchlein Eucleria, deſſen zweiten Teil 

so fie 1678 vollendete. Labadie bezeugte gleichzeitig in feinem Tejtamente feinen chriftlichen 
Glauben und fein Feithalten an feiner bejonderen Gemeinde, und ftarb 1674 (stetit 
eeciditque suo Domino), feine Gemeinde feinen Freunden Mon, Dulignon und 
der Schürman anvertrauend (J. Liebold, Der Aufenthalt des Jean de Lababie in 
on Schriften des Vereins für ſchleswig-holſteiniſche Kirchengefchichte 1901, 2. Reihe, 

65 5. Heft). 

Die Labadiſtiſche Gemeinde, oder wie fie fich felber nannte, „die von ber 

Welt abgejhiedene und gegenwärtig zu Wiewert (Wieuwerd) in Friesland verſammelte 
reformierte Gemeinde”, fehrte bald darauf, von dem zwifchen Dänemark und Schweden 
ausbrechenden Kriege geängftigt und von den drei Erbinnen van Sommelsdyk in den 
wBefig des ſchönen Schlofjes Waltha oder Thetinga bei Wiewert in Weitfriesland geſetzt, 


Rabadie 195 


dreimal ſtärker als fie ausgezogen war, nämlich 162 Seelen zählend, nad) den Nieder: 
landen zurüd, und fonnte nun auf dem einfamen, ihr mit der Umgegend gehören: 
den Schloſſe zu Wiewert eine von der Welt und der Slirche auch äußerlich ganz ab» 
gejonderte Kolonie oder Gemeinde gründen, ganz wie fünfzig Jahre fpäter die Brüder: 
gemeinde, welche überhaupt mit ben Sababiften jo außerordentlich viele Ahnlichkeit bat. 5 
Die bereits beftehende kommuniſtiſche Gütergemeinfchaft ward hier zu einer fozialiftiichen 
erweitert. Alle trugen dieſelbe höchſt einfache Kleidung ohne überflüffigen Schmud, fie 
jpeiften gemeinjam, jedoch an drei unterſchiedenen Tiſchen, des Vorjtandes, der Haus: 
genojjen und der Fremden, aud die Familien, welche eine befondere Wohnung für fich 
erhalten hatten, und alle mußten als Zeugnis des gemeinjamen Eigentums ihre Thüren 10 
offen halten. Die Kolonie bezahlte ihre Steuern gemeinfam und nährte ſich bejonders 
von grober Tuchweberei (noch jet in Holland Labadiftenzeug genannt), Geifenfieberei 
und Eijenfabrifation, zehrte aber immermehr ein. Vergebens verfuchte die friefiiche Synode 
fie zu bannen und die weltliche Obrigkeit zu ihrer Verfolgung zu bewegen; eine von diefer 
angeordnete Unterſuchungskommiſſion, zu welcher der fromme Hermann Witjius gehörte, ı5 
iprach fich günftig für die Gemeinde aus, nachdem Mon fie verteidigt hatte. Wirklich 
erlebte die Gemeinde in diefer Zeit (von 1675—1690) ihre böchfte Blüte und erhielt nun 
aus ganz Niederland und vom Niederrhein und aus Dftfriesland ſtarken Zuzug; außer 
den jchon Genannten traten noch fieben andere Theologen mit vielen Anhängern und der 
berühmte Arzt Hendrik von Deventer auf fürzere oder längere Zeit zu ihnen, und außer: 20 
dem hatten fie auch unter den ernften Chriften eine meit ausgedehnte Diafpora von be: 
juchenden und befuchten Freunden. Ihre Verfafjung war arijtofratisch-hierarchifch ; auch 
die vornehmen Frauen gehörten mit zum Vorftande und insbefondere war der Einfluß 
der Schürman jehr groß. Faktiſch lag jedoch die Herrichaft über die Gemeinde ganz in 
Mons Händen, der fie mit eiferner Schärfe und Schroffheit ausübte. Ihre Lebreigen: z 
tümlichkeiten waren: unmittelbare Wirkjamfeit des hl. Geiftes im Herzen der Erwählten; 
die Kirche eine Gemeinde nur der Wiedergeborenen, ihr Triumph das taufendjährige Neid) ; 
die Saframente nur den MWiedergeborenen beftimmt. Daher war die Kindertaufe nur ge 
duldet, die Abendmahlsfeier fehr felten. Als erjte und notwendigfte Tugend galt un 
bedingter Gehorfam, millenloje Unterwürfigfeit und Brechung des Eigenmwillens. „Der so 
Kopf muß ab“, war ſprichwörtlich. Der Öottesdienft — teils in franzöfifcher, teils in 
bolländifcher Sprache gehalten — war höchſt einfach und wurde von den fprechenden 
Brüdern oder Lehrern gehalten, während in breierlei Sprachen, aber nach derjelben Melodie, 
gefungen wurde. Während des Gottesdienftes und ſelbſt Sonntags durften die Frauen 
nach Belieben jtriden und nähen; überhaupt huldigte die Gemeinde in der Sonntags- 35 
feier ganz den freien Anfichten von Goccejus gegen Boetius, wie nach ihr aud) die Brüder: 
gemeinde. 

Gerade zur Zeit ihrer höchften Blüte 1680 erhielt die Gemeinde durch den Gous 
verneur von Surinam, Comelius van Sommelsdyf, die Aufforderung zur Anlegung einer 
Kolonie dajelbit zur Mehrung der wahren Kirche auf heidniſchem Gebiet. Mit freudigen, so 
ſchwärmeriſchem Eifer ging die ganze Gemeinde darauf ein und fandte ihren Prediger 
Hefenaer mit Yabadies Witwe, einer geborenen van Sommelsdyf, und vielen anderen 
Gliedern dorthin ab, wo fie tief in der Einſamkeit eine Plantage oder Kolonie Providence 
anlegten — die aber jchon 1688, nad) Ermordung ded Gouverneurs durch feine eigenen 
Soldaten, wieder aufgegeben wurde. Dennoch unternahm die Gemeinde einen ziveiten 45 
Kolonifationsverfuh zu Neuböhmen am Hubfonfluß in New-York, wohin P. Schlüter 
ging, — mit demfelben Mikerfolg. Unterdeſſen batte die bis auf 300—400 angewach— 
jene Muttergemeinde durch die 1692 notiwendig gewordene Aufhebung der Gütergemein- 
jchaft bei melcher jeder ein Viertel feines Eingejchoffenen einbüßte, einen großen Stoß 
erlitten, von dem ſie fidh nicht wieder erholte; in Wiewert blieb mit Non nur ein gar so 
ſchwacher Reit, der 1703 faum noch aus dreißig Perſonen beitand ; 1732 verließ ihr 
legter Sprecher Konrad Bosmann, ein Freund und Korrefpondent Terſteegens, Wiewert, 
und die dortige Gemeinde löfte fich gänzlich auf. Ihre feit 1692 überallbin zerftreuten 
Glieder wurden aber nur dejto mehr ein teils würzendes, teils zerſetzendes Salz an ihrem 
neuen Wohnort, und Männer, wie Untereyf, Neander, Lampe und andere fünnen als 
Labadiften in der reformierten Kirche angefehen werden. Überhaupt verdankte zunächſt die 
reformierte Kirche und dann auch die evangelifch-lutherifche den Labadiften größeren Ernit 
im chriftlichen Leben und in der firchlichen Zucht. Konventikel, Katechifationen, Bibel 
ftunden und die ganze Berfaffung und Art der Brüdergemeinde, deren Stifter Singen: 
borf ebenfo tie Spener fehr günftig über die Labadiften geurteilt hat, find die heil do 

13 * 


2 
or 


5 


or 


196 Rabadie Labbe 


ſamen, Separatiömus und Kirchen: und Abendmahlsmeidung die bitteren Früchte des 
Labadismus. M. Goebel F (G. Fraul). 


Yaban j. Bd VIII ©. 544, ır. 
Labarum ſ. Monogramm Chrifti. 


6 Labbe (Labbeus), Philipp, S.J. geit. 1667. — 9. Garnier, Prolegg. ad opp. Mar. 
Mercatoris (Par. 1673),c.5 ®....8, bei Michaud, Biogr. universelle, t. XXII, p. 256 — 258; 
De Bader, Biblioth. des derivains de la Comp. de Jesus, 2° edit, t. II, p. 549-562; 
Qurter, Nomenclator liter, II, p. 201— 210; Fell, S.J., U. „Labbe“ im KK8e, VIL 12817. 

Philippe Labbé, von den jefuitiichen Gelehrten des 17. Jahrhunderts einer der be— 

ıv rübmteften und fchriftftellerifch fruchtbarften — nicht zu verwechjeln mit feinem Zeit: und 
Ordensgenoſſen Pierre Labb& aus Glermont (get. 1680) —, wurde geboren zu Bourges 
am 10. Juli 1607 und wirkte teild bier, teils an einigen anderen Orten als philo— 
ſophiſcher und theologifcher Lehrer. Dies jedoch nur während weniger Jahre, da er fchon 
bald von feinen Ordensoberen der Verpflichtung zu mündlichen Lehrvorträgen enthoben 
ib wurde und fo in Paris bis zu feinem am 25. ara 1667 erfolgten Tode ausſchließlich 
feiner Forſcher- und Schriftitellertbätigfeit leben durfte. — Sein litterarifcher Nachlaß er— 
jcheint, wenn man das nicht jehr hohe Alter erwägt, das er erreichte, ald von ſtaunens⸗ 
twertem Umfang, beides was die Zahl und was die Mannigfaltigkeit feiner Publikationen 
betrifft. Hinfichtlich des fchriftftelleriichen Werts derfelben iſt er freilich faft auf jedem 

20 der von ihm in Angriff genommenen Arbeitsgebiete durch fpätere Nachfolger in mehr oder 
minder erheblichem Maße übertroffen worden. Bon den nahezu 80 Werken, welche de Bader 
ald von ihm verfaßt aufzählt, ift das bedeutendfte die Konzilienfammlung, welche er, ſpäter 
gefolgt von feinem Ordensgenofjen Gabriel Cofjart (geft. 1674), unter dem Titel „Sacro- 
sancta Coneilia ad regiam editionem exacta” berausgab (Paris 1662 ff.), aber 

3 freilih nur etwa zur Hälfte felbft zu edieren vermochte, da er während des Drudes von 
Band IX ſtarb. Die Vollendung des bis zu 18 Foliobänden gediehenen Werkes blieb 
Coſſart vorbehalten. Näheres über diefe Sammlung, von welcher fpäter Nifol. Coletus 
einen Neudrud beforgte (Venetiis 1728—1732; XXIII t. in fol.), die aber durch die 
reichhaltigeren Werke der fpäteren Konzilienfammler, beſonders Manfis, antiquiert wurde, 

0 |. bei Fr. Salmon, Trait& de l’ötude des conciles, Paris 1724, p.506—514, bei 
Hefele, Konziliengeih.*, I, S. 76 f., ſowie beim neueſten Kritiker der großen Konziljamme 
lungen (9. Quentin, O.S. B., Jean-Dominique Mansi et les grandes collections 
eonciliaires, Paris 1900). Als einen Prodromos diefes Wertes hatte er (Paris 1661 
in 4°) eine Historica synopsis coneiliorum generalium nationalium, provin- 

% cialium, dioecesaneorum, eum vitis epistolisgue Romanorum Pontificum ver: 
öffentlicht, fowie noch früher (Paris 1646 in Fol.) eine Galliae synodorum coneilio- 
rumque brevis et accurata historia. — Andere jeiner Arbeiten gelten: der all— 
gemeinen und firhlichen Zeitrechnungsfunde (Concordia sacrae et profanae chrono- 
logiae a. 5691 ab o. c. ad an. Chr. 1638, Paris 1638 in 12°; Abreg& chrono- 

slogique de l’histoire sacrde et profane de tous les ages et de tous les 
siècles ete., ebd. 1663— 1666, IV Bde, 12°; Concordia chronologica, ebd. 1656 [4 Bde 
Fol., wozu fpäter Ph. Briet 1670 einen fünften binzufügte]), der Martyrologie (Hagio- 
logium Franco-Galliae excerptum ex antiquo martyrologio s. abbatiae S. Lau- 
rentii Bituricensis ete., Bari 1643, 4°); der byzantiniſchen Geſchichtsquellenkunde (De 

4 byzantinae historiae scriptoribus protrepticon 1658; Michaelis Glycae annales, 
1660 [die erfte griech. Tertausgabe dieſes wichtigen Annalenwerfes, vgl. Krumbacher, 
Geſch. d. byz. Lit.“, 384]); der franzöfischen Kirchen: und Staatsgeſchichte (4. B. Melanges 
eurieux de plusieurs sujets rares pour servir à l’hist. de la France ecel6- 
siastique et politique, ete. 1650, 4°), der allgemeinen und der firhlichen Litteratur: 

50 geihichte (Novae bibliothecae ms. librorum tomi duo, 1657, fol.; Bibliotheca 
bibliotheearum 1664, 8°; De scriptoribus ecclesiastieis, quos attigit card. 
Rob. Bellarminus philologica dissertatio, 1660, 2 voll. 8Y°%). — Auch an ber 
Polemik feines Ordens gegen die janfeniftiihe Bewegung erſcheint er beteiligt, und zwar 
als vor anderen eifriger Vertreter eines jchroff ultramontanen Standpunfts. & in feinem 

55 Triumphus catholicae veritatis adversus novatores, s. Jansenius damnatus 
a conciliis, pontifieibus, episcopis, universitatibus, doctoribus theologieis atque 
ordinibus religiosis, etc. (1651) und in: Bibliotheca antijansenistica, s. cata- 


Labbe Lachmann, Johann 197 


logus piorum eruditorumque scriptorum, qui Corn. Jansenii ep. Iprensis et 
Jansenianorum haeresis errores ineptiasque oppugnarunt, cum praeludiis 
historiae et ceribratione farraginis jansenisticae (1654, 4°). Darüber, „quod in 
Lutheranos et Reformatos fuerit ingenio duro nimis et acerbo“, führt auch 
W. Cave Klage (Hist. litt. seriptor. ecel., Prolegg., e. 5). Zöckler. 5 


Lachmann, Carl f. Bd II ©. 758, ss ff. 


Lachmann, Johann, Reformator in Heilbronn, geft. 1538. — Jäger, Mit- 
teilungen zur ſchwäb. und fränk. Ref.“G., Stuttgart 1828; Zitor, KG Beitrag über Stadt 
und Oberamt Heilbronn, Heilbronn 1862; Dürr, Heilbronner Chronik, Heilbronn 1895 ; AdB 
17, 469 ; Briefe an. von Melanchthon CR 282, 371; von Brenz, Strobel Mise. 3, 164, 165; 10 
Hartmann-Näger, Brenz 1,435, 459; Jäger a.a. ©. 85, 147; Preſſel, Anecdota Brent, 
186, wo ftatt Luthm. Lachm. zu lejen ift; Brief von Lahmann ThSt a. Württemb, 
7,235. Ref.-Atten deö Heilbr. Stadtarchivd, gefammelt und zur Verfügung geftellt von Pf. 
Dunder in Belfen. Monumenta Germaniae Paedagogica XXII, wo troß der Vorrede des 
Katehismus von 1536 8. ein Anteil an Gräters Katecheſis vindiciert wird. 15 


Lachmann oder eigentlid Lachamann, mie ſich der Vater Bernhard L., ein be 
rühmter Glodengießer, auf unzähligen Gloden und der Sohn in der einzigen, bis jetzt 
von ihm befannten Drudichrift und auch in Briefen nennt, ift um 1490, vielleicht ſchon 
etwas früher, in der Reichsſtadt Heilbronn geboren. 1531 giebt er fein Alter annähernd 
auf 40 Jahre an. Brenz nennt ihn pater maior (Jäger 26, 185). Er entftammt 20 
einer wohlhabenden Bürgersfamilie, wie fein ettvas jüngerer Landsmann Erhard Schnepf. 
Seine erjte Bildung empfing er in der Schule feiner Vaterftadt, die unter der Leitung 
Kon. KHölters in gutem Ruf ftand, von either befucht und von den Franzisfanern gerne 
benugt wurde. 1505 bezog %. die Hochichule Heidelberg (inffrib. 22. Juli, Töpfe, 
Matrifel der Univerfität Heidelberg 1, 455), wurde 13. Januar 1507 Baccalaureus und 26 
24. Februar 1508 Magifter (Töpfe 1,455; 2,430). 2. mußte große Ertvartungen bei 
feiner Promotion erregt haben, wie der Zufag des Dekans im Magifterbuch bei feinem 
Namen beweift: Spiritus astra tenet. Nunmehr wandte ſich 2. dem Studium der 
Kechte zu und wurde am 11. September 1509 Baccalaureus juris, war aber aud) noch 
bei Magifterprüfungen in der Artiftenfafultät thätig (Töpfe 2, 521; 2,432). Er batte » 
fih dem ermjtgerichteten Kreis der dortigen Humaniſten angeſchloſſen und war wohl mit 
Wimpbeling befreundet, deſſen Bewunderung für Geiler von Kaifersberg er teilte. Val. 
Lachmanns Diftihon im Plancetus in Keysersbergii mortem (Oppenbeim 1510. f. XIV). 

Von der Univerjität hinweg wurde Lachmann zum Pfarramt feiner Vaterſtadt be: 
rufen. Wie in den meiften Reichsftäbten war die Pfarrei in Heilbronn einer fremden 35 
Körperjchaft einverleibt. Die reichen Einkünfte genoß ein Domberr zu Würzburg als 
Kirchherr, welcher das Amt durd einen jeweilig gemieteten Priefter verfeben ließ. Der 
Rat wünſchte womöglich ein Stabtkind auf diefem Poſten. So wird wohl auch Lach— 
mann auf Empfehlung des Rats vom Kirchherrn Peter von Aufſeß am 21. November 
1513 zum Pfarrverweſer bejtellt worden fein. Ein geiftliches Amt hatte 2. bisher nicht «0 
bekleidet, war auch nicht geweiht und hatte auch zu feinem Studium feine Pfründe ge- 
noſſen. Prieſter wurde er, als er nad) feinem Amtsantritt am 22, Februar 1514 dom 
Rat mit einem Empfehlungsichreiben (vom 7. März) nad Würzburg geſchickt wurde. 

Mit dem Mann, der damals die hervorragendfte Stelle in der Kirche zu H. inne hatte, 
dem frommen Prediger Dr. Joh. Kröner von Scherding (vgl. d. A. Eberlin Bd 5, 122, 15 
38) verband ihn berzliche Freundſchaft, während die übrige Geiftlichfeit um ihrer Genuß: 
fucht und Unzucht willen in fchlechtem Rufe ftand. Sie hatte ihr eigenes Frauenhaus 
auf der Stadtmauer. 

Luthers Gedanken müfjen ſchon früh in Heilbronn Boden — haben. Darauf 
weiſt eine Außerung des am 16. September 1520 verſtorbenen Kröner, am eifrigen Hören 50 
des Wortes Gottes fei mehr gelegen als an der Meffeier. L. wurde nicht nur Kröners 
Teftamentsvollitreder, fondern auch fein vom Nat erwählter Nachfolger. Anfangs verjah 
2. Pfarramt und Predigtamt nebeneinander. Aber auf die Dauer wurde ihm das 
Doppelamt zu ſchwer. Deshalb trat er im Herbit 1521 (23. Oktober) das Pfarramt an 
feinen Landsmann M. Peter > ab. Diefer Schritt war für den Gang der Nefor: 55 
mation verhängnisvoll. Daß die Reformation in Heilbronn nicht fo raſch gelang, wie in 

all und Reutlingen, bat eben darin feinen Hauptgrund, daß Lachmann von jeiten des 
he feine Unterftügung fand. Dieb mar ein ſchwacher, geiftig wenig bedeutender, 


198 Lachmann, Johann 


leicht erregbarer, und vor den geiftlichen Obern bangender Mann. 2. verfah aber bis 
Herbit 1527 auch noch den Dientt zu ©. Jakob bei den Sonberfiechen. 
Als Prediger hielt es Lachmann für Ehrenpflicht, ſich den Doftortitel zu eriverben. 
Gr war einer jener 16 Doktoren der Nechte, welche die Juriſtenfakultät mit drei Licentiaten 
sam 29. April 1521 auf einmal fkreierte (Töpfe 2,536 ff). Vom 16.—26. April hatte 
Luther in Worms geweilt. Untoillfürlich fegt man jene auffallende Promotion, welche in 
Worms voraus Auffehen erregte, und gegen welche der Kurfürft Ludwig als gegen einen 
Akt akademischer Habjucht von Worms aus am 27. April proteftierte (Minfelmann, 
UB der Univ. Heidelberg 1, 213) und Luthers Auftreten in Worms in Verbindung. 
10 Hat 2. vor der Promotion in Worms geteilt, dann ift es veritändlich, daß Heilbronn 
dem Mormfer Edikt feine Folge gab. Bald zeigte es fich, daß die alte Kirche durch Lach: 
manns Einfluß immer mehr Boden verlor. Den Barfüßern ſchickte 1522 ein Bürger 
zum Spott ein Büchlein des Erasmus, mohl Eberlins 6. Bundesgenoffen. 1524 wurde 
der Priefterfonfubinat verboten, der Mariendienft der Harmeliter famt den angeblichen 
15 Wundern im Dezember 1524 in Predigten heftig angegriffen und dagegen vermehrte 
Predigt (3. Februar 1525) und das Abendmahl sub utraque verlangt, was der Bifchof 
9. März abichlug, den Barfühern am 9. März Inventur, evangelifche Predigt und Fern— 
haltung fremder Brüder auferlegt, und als ſie das Ratsgebot mißachteten, die Predigt 
verboten (31. März), Als Hort der Evangelifhen galt Lachmann, den auch Götz von 
20 Berlibingen als Beiftand feines Pfarrers in Nedarzimmern zur Disputation mit einem 
übermütigen Barfüßer ſich erbat, der aber fich nicht ftellte. 

Im Bauernfriege bewährte ſich die Treue, der Mut, die Geiftesgevalt und bie 
Vaterlandsliebe Lachmanns. Als der wilde Jäklein Rohrbach die Heilbronner aufforderte, 
ihm zu zuzieben, „um die Kinder Israel ins gelobte Yand zu führen” und die Bauern des 

25 Deutichordens ihm mit Pfeifen und Trommeln zugogen, mahnte fie Lachmann am 5. April 
zum Gehorfam gegen die Obrigkeit und zur Heimkehr in einer Zufchrift und wiederholte 
feine Mahnung am Gründonnerdtag. In Heilbronn berief der Rat Lachmann aufs 
Hathaus zur Begütigung der erregten Menge, was ihm aud gelang. Als die Bauern 
am 18. April in die Stabt eingedrungen waren, wandte fi der Rat zum zweitenmal 

so an Lachmann, der die Bauernführer zum Nachlaß ihrer hoben Forderungen an die Klöſter 
und Klofterhöfe, wie zum Verzicht auf Heilbronns Beitritt und zu einem erträglichen Ab- 
fommen mit Wimpfen bewog. Die Unthat von Weinsberg, die Plünderung des deutfchen 
Haufes in Heilbronn, der Ankauf der dort geftohlenen Früchte durch Bürger, die un- 
barmberzige Behandlung der unglüdlichen Gräfin v. Helfenjtein, die lange vor dem Thor 

35 warten, im Wirtshaus Aufnahme fuchen und vergeblihd um Worfhuß beim Nat bitten 
mußte, empörte ibn aufs tieffte. Am 8. Mat bielt er den Bauern in einer dritten Zu: 
ichrift das Gefchi aller Aufrührer vor Augen und mahnte fie bei der herbeieilenden 
Strafe nicht zu murren, fondern ftille zu fein (Yahamon J., Drei Chriftlihe ermanung 
an die Bauwerſchafft, die zwu, che fie vor Weynſperg gezogen, von jrem fürnemen abzu— 

40 ftehen. Die dritt nach der Greivenlichen thate zu Weynſperg verloffen. Speber, Jak. Fabri 
1525. 4. 10 Bl). Daß 2. fie auf einem Wagen den Bauern gepredigt babe, ift eine 
durchaus ungegründete Anjchuldigung der Altgläubigen. 

Mit demfelben unerfchütterlihen Mut wie den Bauern trat 2. auch der Reaktion in 
Heilbronn entgegen, wo man eben noch im Nat Lachmanns Verdienſte um die Stabt in 

45 der ſchwerſten Not gerühmt hatte, er babe der Stabt wohl 2000 fl. erfpart. Jetzt er: 
hoben die altgläubigen Geifter im Nat im Vertrauen auf die Siege des Truchſeß von 
Waldburg und die jtreifenden Reiter des Schwäbiſchen Bundes das Haupt, die Reforma— 
tion follte nichts als Keßerei und Buhlerei fein und fchaffe Aufruhr. Da bielt L. dem 
Nat als Ergebnis des alten Glaubens und der alten Kirche das böfe Sprichwort vor: 

so Ein Heilbronner Gebot währt von elf bis Mittag (11 Uhr). Der Predigt des Evan: 
geliums verdanke der Rat die Geduld der Gemeinde. Mit dem beichämenden Hinweis 
auf den evangelifchen Eifer in Dörfern und Weilern, die fih weniger vor den Feinden 
des neuen Glaubens fürdien, als die Heilbronner in ihrer Ringmauer, verlangt er Be: 
ftellung eines evangelifchen Pfarrers, Einführung des evangelifchen Abendmahls, vermehrte 

55 Predigt, Abſchaffung der unnügen Feiertage, zur Veſperzeit Pfalmengefang und Auslegung 
des Wortes Gottes, Verbot der Beſchimpfung des neuen Glaubens, Beitrafung der Lafter, 
Gottesläfterung, Ehebruch, Hurerei, Spiel, Mucher, Zutrinfen, und evangeliſche Armen: 
fürforge. Zu ihrer Überraihung fahen die Altgläubigen, daß L. feinen Schritt breit 
zurückwich, während fie mit dem Sieg über die Bauern aud über die Reformation gefiegt 

so zu haben wähnten. Ja 2. wagte es fogar am 20. April 1526 mit Barbara Meis- 


Lachmann, Johann 199 


bronn, der Tochter eined Kannengießerd und Bürgermeifters, in den Eheftand zu treten 
und der bifchöflichen Vorladung, die nun an ihn und die beiden anderen evangelifchen 
Prediger erging, feine Folge zu leiften, da fie in feiner Weiſe ketzeriſch und aufrübreriich 
wider das faijerlihe Mandat gepredigt, jondern nur gethan hätten, was ihnen der Weih— 
bijchof bei der Weihe zur Pfliht gemacht habe, bei ihrem Seelenheil das Evangelium 5 
aller Kreatur zu predigen. Der Rat wies den Bilchof ab, indem er fi) auf die Stim- 
mung der Gemeinde berief und auf den günftigen Ausfall des Reichstags zu Speier 
wartete. Troß der Verunglimpfungen des Pfarrers, der auf der Kanzel Lachmann, 
den mutigen Befenner im Bauernfrieg, und jeine Genofjen, „die Luther zum Abgott 
machen“, als feige Leute ausjchrie, welche das Beil nicht zu weit werfen, daß fie es 10 
wieder holen können, andere Yeute ind Bad feten, aber —— nicht ſchwitzen wollen und 
auf Ringmauern pochen, während die Apoſtel vor das Angeſicht der Fürſten getreten 
ſeien, trotz der Drohungen eines Bürgers, der mit eigener Fauſt Ketzer erſchlagen wollte, 
trotz der Beſchimpfungen, die über Lachmann und ſeine Frau ergingen (gelber Leder, 
Hure) ging die Sache des Evangeliums vorwärts, Lachmann begann mit Knaben und 15 
Mädchen den Eatechetifchen Unterricht. Der altgläubige Schulmeifter ſah feine Stellung 
für verloren an und gab fein Amt auf. An feine Stelle trat Kaſpar Gräter (vgl. 
Bd 7, S.58), der Lachmann die religiöfe Unterweiſung der yugenb abnabm und für diejen 
Zweck feine „Gatechefis“ 1528 berausgab. Mit Ernft ging %. aller Unordnung im Gottes— 
dienjt und Xeben zu Leib. An Himmelfahrt 1527 verließ er die Kanzel, ohne zu predigen, 0 
da man nad) tatbolifcher Weiſe den Heiland zur Kirchdede empor gezogen und dafür 
Karten herabgetworfen hatte, wodurd in der Kirche Getümmel und Staub entjtanden var, 
während man in thörichter Weife über das evangeliihe Abendmahl fpottete und dem 
Anſtand und der Sittlichleit Hohn VE. (nadte Tänze, Jäger 76). Endlich am 28. April 
1528 wagte e8 der Nat nach einer Anfrage in Sal die ermutigend ausfiel, das Abend: 35 
mabl unter beiberlei Gejtalt feiern zu lafien. Allerdings lud der Biſchof jet alle Geift- 
lichen von Heilbronn nad Würzburg. Wohl wagte der Nat zunächſt nicht, die Feier 
weiter zu — unter dem Vorwand, es fehlen die Mittel, aber L. ruhte nicht. Er 
hielt dem Rat ſeine Unbeſtändigkeit vor. Heilbronn, heiße es, ſei bäuriſch, wenn Bauern, 
rag — Bündifche (Reiter des Schwäbiſchen Bundes), evangeliſch, wenn Evange— 30 
liſche da ſeien. 

1529 ſchloß ſich Heilbronn den Proteſtierenden in Speier an und nahm 1530 die 
Schwabacher Artikel mit Ausnahme des 17. an, lehnte aber auf Lachmanns Rat den 
Eintritt in den Schmalkaldiſchen Bund gleich Nürnberg, Brandenburg-Ansbach und Hall 
ab, da 2. den bewaffneten Widerftand gegen den Kaiſer mißbilligte. Auf dem Reichs: 35 
tag zu Augsburg ließ Heilbronn dem Kaifer ein von Lachmann verfaßtes Belenntnis oder 
richtiger eine Darftellung der Reformation und des Kirchentvefens in Heilbronn überreichen. 
Das Schriftſtück zeigt, wie der katholiſche und evangelifche Gottesdienjt nebeneinander 
berging. Der Pfarrer follte in feinen Pfarrrechten nicht gefränft werden, aber 2. hielt 
daneben Gottesdienft, Abendmahl, Taufe, nicht aus dem Baptifterium, fondern aus dem « 
Beden auf dem Kreuzaltar mit friſchem Wafler ganz in evangelischer Weife mit feinen 
Gehilfen. Gejungen wurde lateinisch und deutich. An den Mochentagen murde täglich 
abmechjelnd über 1 Mofe, Petri: und Paulibriefe und Habakuk gepredigt. Wenn Heil: 
bronn auch die Auguftana nicht fofort unterzeichnete, jo verwarf es doch nach einer 
fräftigen Ermahnung Lachmanns den Reichstagsabſchied, nachdem am 17. November 45 
beide Räte und am 24. November auch die Bürgerfchaft fich eiblich zur Treue im Fall 
der Not verpflichtet hatten. 

Nunmehr ging der Rat, gedrängt von Lachmann, Schritt für Schritt weiter, verbot 
die Weihe des Taufwaſſers am 21. März 1531, mißbilligte die Fortdauer der Meſſe in 
der Pfarrlicche, wofür die Priefter predigen follten. Das Faſtengebot hatte man jchon so 
1530 aufgehoben. Am 8. Dezember 1531 morgens ließ der Nat durch die ganze Gemeinde 
die bevorjtehende Reformation gutheißen. Nur ein Bürger widerſprach, der aber jofort, 
als man ihm das Bürgerrecht kündigte, einlenkte. Mittags wurden fämtliche Priefter, 
die Klöfter und der Kommenthur des deutfchen Haufes zur Annahme der Reformation 
aufgefordert. Die Prieiter mit dem Pfarrer fügten ſich. Die KHlöfter und die Deutich- 55 
bern mweigerten den Beitritt zur Reformation, worauf ihre Kirchen geſchloſſen und den 
Karmelitern ihr mwunderthätiges Marienbild genommen wurde. Cine Disputation, auf 
der die Mönche ihre Sache verteidigen wollten, und mozu der Rat Brenz von Hall, 
Blarer von Eplingen, Franz Jrenicus von Gemmingen und Bernh. Wurzelmann von 
Schwaigern beiziehen wollte, zerjchlug fih. Der Widerftand der alten Kirche im großen o 


200 Lachmann, Johann 


war gebrochen, wenn auch der Deutfchorden für feine Kirche den alten Gottesdienſt bei— 
behielt und Barfüßer und Karmeliter dem Rat noch lange, bejonders im Interim, viel zu— 
ſchaffen machten. Um die Priefter zu brauchbaren Dienern des Evangeliums heran— 
zubilden, erbot ſich Lachmann, zweimal wöchentlich die Briefe Pauli zu erflären, K. Gräter 

5 follte die Propheten vortragen. Am 24. Auguft 1532 fonnte eine neue evangelifche 
Gottesdienftordnung eingeführt werden (Jäger 240), War die altgläubige Partei zu 
Paaren getrieben, jo machten L. die Wiedertäufer, welche 1526 von Eßlingen ber ein= 
geichlichen waren, und die Libertiniften viel zu jchaffen. Yebtere Iermen wir aus Gräters 
Schrift, „das der Chriftlih glaub“ kennen. Immer wieder mahnt Lachmann zur Ein= 

10 führung ftrenger Zucht, denn auf den Zunftituben machte fich große Genußſucht geltend, 
als wollte fie alles, was ihr die Faftengebote der Kirche einft verfagt, jetzt bereinbringen. 
Durch alle feine Mahnungen geht ein ernfter, aber treu mwohlmeinender, patriotifcher Ton. 
Er jchreibt gern an den Rat „euer Prediger und Mitbürger“. Dem Rat hält er am 
26. April 1534 vor, daß es nicht genug fei mit dem engl. Belenntnis, man müſſe emit- 

15 lich die Lafter trafen und das Evangelium nicht zum Schanddedel machen. Er will aber 
jeine Mahnung lieber fchriftlih an den Rat bringen als auf der Kanzel. 

Wie auch Gräter fagt, war die Arbeitslaft für L. Jahre lang fat übergroß. Er bat 
um Erleichterung. Der Nat wollte Erh. Schnepf als zweiten Prediger L. an die Seite tellen. 
Man verhandelte mit ihm Anfang 1532, aber der Nat muß eingefehen haben, daß Schnepf 

nit wohl als zweiter Prediger nad Heilbronn fommen fonnte. Am 20. Mai 1533 
wurde M. Menrad Molter aus Augsburg als 2.3 Gehilfe angeftellt, 1536 anjtatt bes 
unzuverläffigen Die 2.3 treuer Mitttreiter ob. Berfih zum Pfarramt berufen. L., ein 
inniger Freund von Joh. Brenz, hatte fich ſtets ald Gegner des Zwinglianismus und An— 
bänger Luthers bewieſen, wenn er auch 1527 gegenüber von : we am der Alt: 

35 gläubigen erklärte, Luther fei nicht fein „Abgott“, er babe oft in feinen Predigten gejagt, 
man foll weder lutheriſch, noch ökolampadiſch, noch zwingliih fein, denn, Yuther, Oeko— 
lampad und Zwingli feien Menfchen, fondern man ſoll chriftiich fein. Mit voller Über: 
zeugung hatte 2. fih 1525 am Syngramma suevicum beteiligt und ſtets mit Brenz 
und Schnepf treu zu Luthers Sache gehalten. Mochte auch fein Freund und Nachbar 

so Martin Germanus von Fürfeld ſich 1529 dem Zminglianismus zumenden (Jäger 147), 
Melandıtbon hatte nicht nötig, L. am 3. Juni 1530 vor dem Ziwinglianismus zu warnen 
(CR 2, 30). Auch als Butzer auf der Rückkehr von Schweinfurt perfünlihd Anfang Mai 1532 
nad) Fürfeld und Gemmingen fam, um feine Anhänger zu ftärken und neue zu gewinnen, 
und dieſe nach einer Zufammenfunft am 22. Mai aufs neue im Kraichgau warben, ftand 

35 2. treu zu Luthers Sache. Auf 15. Auguft hatte er Brenz und die Anbänger Luthers, 
Irenicus in Gemmingen, Wurzelmann in Schwaigern und Wolfg. Stier (Taurus) in 
Orendelfall zu fich eingeladen, um mit dem Führer der Buberianer, Germanus, zu ver 
bandeln = von ihm ein volles Bekenntnis zu Luthers Abendmahlslehre zu —— 
(Keim, El. Ref. Bl. 118 Anm.). Daß Butzer * in Heilbronn geweſen, läßt ſich in 

40 feiner Weiſe beweiſen. In meld hoher Achtung 2. ſtand, beweiſt nicht nur der zweite 
Brief Melanchthons an 2. vom 25. April 1535, in welchem er ihm ben augcnleiden- 
den Balth. Reichenberger empfahl, ihm über die neue Ausgabe der Apologie und der 
Loei berichtete und jeinen Schwager und feine Schweiter durd 2. grüßen ließ (CR 
2, 871), fondern auch die ehrende Widmung von Melanchthons Enarrationes in psalmos 

45 aliquot dur den Druder Setzer (In Psalmos aliquot Davidicos Phil. Melanch- 
thonis enarrationes doctissimae Hagennoae 1528). 

Über die legte Lebenszeit 2.3 herrſchte bis jet große Verwirrung. 2. follte noch 
1548 gegen das Interim eine Exhortatio ad constantiam an den Nat gefchrieben und, 
als der Rat dennoch das Interim annahm, jein Amt niedergelegt haben und dann ver: 

50 ſchollen fein (Jäger 271, 272). Diefe Annahme unterlag ſchon bisher den größten Be: 
denken. Die Einführung der an der Haller orientierten Kirchenorbnung von 1543 obne 
Mitwirkung 2. als Leiters der Heilbronner Kirche ift geradezu undenkbar. Aber obgleich 
alle Heilbronner Stirchendiener dabei um ihr Gutachten angegangen wurden, wird %. mit 
feinem Wort erwähnt. Überhaupt erfcheint er nad 1537 (Dienstag nad) Dreilönig, 

55 9. Januar, Auftrag zu einem mit Molter, Die und Kretz — Gutachten 
über zugeſandte Artikel, wohl im Zuſammenhang mit dem Tag in Schmallalden, 
23. Oftober Einladung zum Haſenmahl, 11. Dezember Verſchreibung an die Kinder feines 
verjtorbenen Bruders Georg) nicht mehr in den Akten. Am 28. Januar 1539 aber wird 
das Amt des Prediger mit der Wohnung an M. Molter übertragen, der die Prädikatur 

co ſchon einige Zeit verjehen hatte. 1540 aber (Dienstag n. Judica) twerden Wormünder 


Lachmann, Johann Lacordaire 201 


für des „Dr. Predigers” Kinder nach dem Tod ihrer Großmutter beftellt, 1542 erfcheint 
ald zweiter Gatte der Witwe Lachmanns ein Ge. Find von Herrenberg, der Dienstag 
nad Trinitatis um das Heilbronner Bürgerrecht bittet. Es kann alſo fein Zweifel fein, 
daß Lachmann im Jahr 1538 geftorben ift, und zwar mohl im Sommer oder Herbit, 
nachdem er noch den Beitritt Heilbronns zum Schmalfaldischen Bund erlebt hatte. All: 6 
zulang wird die Amtserledigung und die Verfehung desjelben durch Molter nicht gewährt 
haben. Die Vorrede K. Gräterd zu feiner Schrift vom dhriftlichen Glauben deutet jchon 
an, daß 2.3 Kraft der großen Amtslaft mit den aufreibenden Kämpfen nicht mehr ganz 
— war. Zu lange hatte er die Hilfe eines zweiten Predigers entbehren müſſen. 
ls ein Opfer feiner Amtstreue iſt er frühzeitig zuſammengebrochen, wie Sam in Ulm. ı 
2.3 Charakterbild zeigt als bervorftechende Züge einen feingebildeten, bumanen und humor: 
vollen Geift, eine feite Überzeugungstreue und einen unbeugiamen Mut, der feine Zu— 
geftändnifje, feine Furcht weder nach oben noch nad) unten fennt, der ebenjo dem Kat 
wie den wild erregten Bauern die Wahrheit jagt, einen ernften Sinn, einen heiligen Eifer 
gegen das Lafter und alles zuchtlofe Weſen in allen Ständen, einen frommen Wanbel, 
eine glühende Waterlandsliebe, gepaart mit Leutſeligkeit und Gaftfreundlichkeit, welche 
Seßer rühmt. (Die Exhortatio gehört in den Nov. 1530.) G. Boflert. 


- 


) 


per 


b 


Lacombe ſ. Bd VII ©. 268, 5—271, 6. 


Lacordaire, Kobann Baptift Heinrich, geit. 21. November 1861. — Monta— 
lembert, Le P. Lacordaire, Paris 1862; ib. de Broglie, Discours de r@ception A l’Aca- 20 
demie frangaise, 1863; le P. Chocarne, Lacordaire, sa vie intime et religieuse, 2 Bde, Paris 
1866; Wouray, Dernitre Maladie et mort du R. P. Lacordaire, Paris 1868; 9. Billard, 
Correspondance in@dite du P. Lacordaire, pr&c@dee d’une “tude biographique et critique, 
Paris 1860; Duc de Broglie, Le P. Lacordaire, Paris 1889; €. 9. Vollet, Lacordaire, 
Art. in La Grande Encyclopedie, Bd 21. Eine deulſche Biographie von Bleibtreu, Bater 3 
Zacordaires Leben und Wirken, Freiburg 1873. 


Johann Baptift Heinrich Lacorbaire wurde geboren am 12. März 1802 in Recey— 
fur:Durce (Cote d'Or). Nachdem er das Gymnaſium von Dijon „mit zerftörtem Glauben 
und bedrohten Sitten” (M&moires) verlaffen, ftubierte er dafelbft die Rechte, verband jedoch 
damit das Studium „der höchſten Probleme der Philoſophie, der Bolitif und der Litteratur“. 30 
Mehr als Boltaire, z0g ihn J. 3. Rouſſeau an, der auf ibn „einen Zauber ausübte, 
der zumeilen ſehr wohlthuend ift für junge Leute die alle Ehrfurcht verloren haben“ (Brief 
vom 30. Juni 1855). Er mar Deijt, jedoch voller Betwunderung für das Evangelium, 
und der Meinung, es fünne Frankreich erft wohlergehen, wenn es proteftantijch würde 
(Notes de famille). Schon im Jahre 1822 begann er in Paris feine stage als 35 
Kandidat der Advofatur und fchien in juriftiiche Gutachten verſenkt. Aber feinem feurigen, 
mit aller Energie auf ein feſtes Ziel losdringenden Geifte genügte diefe Weltanfchau: 
ung nicht. Lamennais, Essai sur l’indifförence, machte tiefen Eindrud auf ibn, 
weshalb Lacordaire auch das ſchönſte Merk Lamennais’ genannt wurde. Montalambert 
nennt jeine Belehrung eine urplöglihe (un coup subit de la gräce), jedoch jcheint fie 40 
vielmehr eine allmähliche geweſen zu fein. 1823 jchrieb Lacordaire an einen jungen Advo— 
faten: „Ich babe ein jehr frommes Gemüt und einen fehr ungläubigen Geift. Da es jedoch 
in der Natur der Dinge ift, dab das Gemüt fich den Geift unterwerfe, fcheint mir wahr: 
Icheinlich, daß ich einmal ein Chrift werde.” Anfangs 1824 fchrieb er an einen anderen 
Freund: „Kannſt du glauben, daß ich jeden Tag mehr ein Chrift werde? Diefer pro= 45 
greffive Umſchwung meiner Überzeugungen ift fonderbar. Ich fange an zu glauben, und 
doch war ich nie mehr Philoſoph als jest. Ein wenig Philofopbie entfernt von der 
Religion; viel Philofophie bringt zur Religion zurüd.” Und am 11. Mai desfelben 
Jahres: „Ich werde morgen früb in das Seminar von Saint-Sulpice eintreten“. Das Chriften- 
tum erfchien ihm als die unentbehrlichjte Grundlage jedes fozialen menfchlichen Lebens ; 50 
da der Menſch für das Zufammenleben gejchaffen it, fo mar ihm das Ghriftentum und 
fomit die katholiſche Kirche ein Ariom, eine Notwendigkeit für den Menfchen. Er jelbft 
jagt: „Mit 25 Jahren jucht eine edle Seele nur ihr Leben dahin zu geben. Sie ver: 
langt vom Himmel und von der Erde nur eine große Sade, um ihr mit Aufopferung 
zu dienen; fie jtrömt von Liebe und von Kraft über.” Er entichloß fich, der Sache des 55 
Volks, der Freiheit und der Kirche zugleich ih ganz zu widmen. Sein Entichluß war 
nicht ein Alt der Bekehrung, fondern der Aufihtwung zu einer neuen kirchlich-demokratiſchen 
Nomantit. Im Priefterfeminar von St. Sulpice fand er ſich nicht in feinem Elemente; 


202 Lacordaire 


der Gallilanismus der Profefforen erjchien ihm als eine höfiſche übertündhte Empörung, 
als eine Teilung der Einen Wahrheit, das Nationallivhentum als Brütofen der Härefie, 
die dem Papſttum durch den Staat entgegengeitellten Schranfen als Beichränfungen 
(temp6raments), welche Gott felbit auferlegt wären. Die erjte Predigt, welche er vor: 
legte, wurde von den Lehrern halb als Galimatias, halb als finnlos, im ganzen als 
lächerlich recenfiert. Im Jahre 1827 erhielt er die Priefterweihe. Er ſchlug mehrere An- 
jtellungen ab, auch einen Ruf nad Rom, als auditeur de la Rote, der ihn zu den 
böchiten Würden geführt hätte: „ALS ich mich entjchloß, in den geiftlichen Stand zu treten, 
jchreibt er, hatte ih nur Eins im Auge: der Kirche zu dienen durch die Rede —— la 
ı0 parole). Ich werde ein einfacher Prieſter werden, und wahrſcheinlich einmal ein Mönch“ 
(religieux). Doc fagte ihm der Pfarrdienft in einer Gemeinde wenig zu. Er wurde Aus 
monier an dem Stlofter de la Visitation, und etwas jpäter auch an dem collöge royal 
Henri IV., wo fein Midertoille gegen das Erziehungsſyſtem der Univerfität mit jedem 
Tage größer wurde. — De Lamennais (f. d. A.), Montalembert und Xacorbaire be- 
15 grüßten in der Julirevolution 1830 die Zerreifung der Sklavenketten, wodurch die Kirche 
an die politifche Yegitimität und an die Neftauration gebunden mar. Ihr Wahljprud) 
war: Gott und die Freiheit, oder — der Papſt und das Volk mit allgemeinen Stimm: 
recht und freier Aſſociation. Dieje und die Gewiſſensfreiheit machten fie praftifch geltend, 
indem fie im Dftober 1830, ohne von der privilegierten Univerfität des Staates ſich dazu 
0 Erlaubnis einzuholen, eine Schule errichteten. Die Polizei ſchloß diefe Schule, und da 
Montalambert von hohem Adel war, erjchienen fie im September 1831 vor dem Gerichts- 
hofe der Pairs. Lacordaire plaidierte, indem er ſich auf die allgemeinen Verſprechungen 
des Bürgerfönigtums berief. Auf die Anklage: „Diefe Priefter dienen einem fremden 
erren,” erwiderte er: „Mir dienen Einem, welcher nirgends fremd ift, mir bienen 
25 Gott.” Sie wurden jeder zu hundert Franks und in die Koſten verurteilt; ihre Schule 
blieb gefchlofjen. Gleichzeitig wurde ihre Zeitjchrift „Avenir“, melde großes Aufjehen 
gemacht hatte, vom Papfte verdammt. Es rächte fih nun an ihnen, daß fie die Freiheit 
zugleich im modernen demokratischen und im ultramontanen Sinne gefaßt hatten. Lacor— 
daire unterivarf fich der päpftlichen Entſcheidung und bethätigte dies durch eine Reife nad) 
so Rom. Nah Paris zurückgekehrt, widmete er ſich der Verteidigung der Kirchenlebre durch 
conf6rences, welche nicht bloß von der Jugend eifrig gehört wurden. Er ſuchte nach— 
zumeifen, tie bie Ideen der Freiheit von der Kirche in allen Jahrhunderten gebegt turben ; 
indem er die Unterjchiede der Grundanfhauungen verwiſchte und die Kultur feiner Zeit 
als Hebel benützte, wußte er die Phantafie von Hunderten in helle Flammen zu jegen. 
35 Seine natürliche, feingebildete Mimik trug viel zu feinem Erfolge bei. Die ultramontane 
Geſchichtsbehandlung wurde von Keinem glänzender, blendender geübt, als in feinen geijt- 
reihen Vorträgen; der Dom von Notre ie füllte fih jhon Stunden vor feinem Auf: 
treten mit Damen und Männern der beften Gefellihaft. Es mar ihm aber nicht bloß 
um perfönlichen Erfolg zu tbun; er glaubte dem Zeitgeifte zu entfprechen, indem er in 
40 einer von gefährlichen Ideen gärenden Zeit den Predigerorben in Frankreich erneuerte, 
um in jenen das Echte von dem Unechten zu jcheiden. Daher begab er ſich im Jahre 
1838 abermals nad Rom, mo er, anfangs 1839 ein „M&moire pour le retablisse- 
ment en France de l’Ordre du fröres pröcheurs“ verfaßte, in welchem er folgen- 
den Ausſpruch that: „Die Möndye und die Eichen find ewig.” Am 9. April erhielt er, 
45 mit noch zwei anderen Franzofen das Ordenskleid in der Dominifanerflofterfiche Minerva 
und machte dafelbit jein Noviziat. 
Bald darauf nad Frankreich zurüdgefehrt, wußte er befonders das Offizierforps von 
Met für feine Ideen oder doch für feine Vorträge zu begeiftern; es ift charakteriftiich, 
daß feine Leichenrede auf einen General aus den großen Kriegen (Drouot) für feine 
so jchönfte populärfte Nede gilt. In feinem Leben des bl. Dominicus hat er die Blutgerichte, 
welche der Orden leitete, weislih in den Hintergrund gejtellt. — Infolge der Februar— 
revolution 1848 wurde er in die Nationalverfammlung gewählt; da er aber durch fein 
Bekenntnis, daß er Nepublifaner ei, fih einen Verweis feiner Oberen zuzog und bie 
Reftauration der nur überrumpelten fonfervativen Geldmächte aufiteigen jab, trat er, der neue 
55 Vorkämpfer des niederen Volkes, deffen Leiden und Opferfreudigfeit er mit teilnehmendem 
Idealismus auffaßte, aus der Nationalverfammlung und predigte wieder fleißig in Paris, 
Auch feine Ere nouvelle, eine Zeitjchrift, ließ er als gehorfamer Sohn der Kirche ein- 
eben. Im Sabre 1850 reifte er nad Rom, um die Sache des Erzbiihofs von Paris zu 
Kihren, welcher den reaktionär ultramontanen Univerd verdammt hatte. Glüdte ihm 
co diefes auch nicht, jo fegte er es doch durch, daß Frankreich als eine befondere Provinz 


Lacordaire Lactantius 203 


de3 Dominikanerordens Eonftituiert und er ihr ala Provinzial — wurde. Nach dem 
napoleoniſchen Staatsſtreich von 1851 weigerte er ſich, ſeine rg in Notre Dame fort: 
zuſetzen, und entfernte fih von Paris, unter dem Vorwand der Vifitation des Ordens in 
Holland und England. Nur noch einmal predigte er in der Hauptjtabt, in der Kirche 
St. Rob, am 10. Februar 1853, über den Tert: Esto vir. Er eiferte gegen den Miß— 
brauch der Gewalt, und rief zum Schluß aus: „Auch ich bin eine Freibeit, darum muß 
ich verſchwinden!“ Die Regierung verlangte nun jeine Entfernung aus Paris. Er bielt 
feine legten Konferenzen in Touloufe (1854), und widmete fih dann ganz der jugend» 
erziebung, zuerft in Oullins, dann in Sorrege (Tarn), wo er feine legten Lebensjahre zu: 
brachte. Eine legte Ehre wurde ihm noch zu teil, die ihn auch noch einmal nad) Paris 
zurüdführte; er wurde an die Stelle von Tocqueville in die Académie frangaise ermwählt. 
Seine Rede, wie die von Guizot, der ihn zu empfangen hatte (Januar 1861), erregten 
großes Auffeben, da der Dominifanermönd das Lob der Verfaſſung der Vereinigten 
Staaten Amerikas ausfprad, und der proteftantijche Guizot die weltliche Macht des 
Papſttums verteidigte. Yacordaire ftarb am 21. November 1861 zu Sorreze (Tamm). 15 

Lacordaires Schriften wirkten nicht fo bedeutend mie fein perſönliches Auftreten. 
Das Feinfte über feine Perjönlichkeit und feine Ideen findet fi in den Causeries de 
lundi von Sainte Beuve und in der Revue des deux mondes vom 1. Mai 1864 in 
einem Artikel von Ch. de Mazade. Diefer charakterifiert die Hauptichriften, welche nad) 
Lacordaires Tode über ibn, „den Schulmeifter und das Mitglied der Akademie“, erichienen, 20 
nämlich: Correspondance du rev. pöre Lacordaire avec madame Swetchine, 
publiee par M. de Falloux 1864. Lettres du r&v. p&re Lacordaire à des 
jeunes gens, publ. par l’abb& Pereive 1863. Montalambert ipricht folgendes Ur: 
teil über ihn aus: „Ber allen geiftigen MWiderfprüchen bleibt er für uns alle der Mann, 
welcher mit dem größten Aufſehen, mit einer verführerifchen fühnen Originalität die Ehre 26 
des Priefterd und das männliche Gefühl eines Kindes unferes Jahrhunderts erhalten 
bat.” — Sich felbit nannte Lacordaire einmal: einen bußfertigen Katholifen und einen 
unbußfertigen Liberalen. 

Lacordaires fämtlihe Werke erfchienen in Paris in 9 Bänden 1872—73 (nouv. 
edit.); feine Predigten und Neben erichienen in 4 Bänden: Sermons, instructions et 30 
allocutions, Paris 1886—88. 1886 erjchienen auch Lettres à Ch. Foisset, Paris, 
2 Bände. (Reuchlin F) C. Piender. 


o 


— 


Lactantius I. Caecilius Firmianus. — Bibliographie: Richardson, Biblio- 
graphical Synopsis (The Ante-Nicene Fathers, Supplement), Buffalo 1887, p.77sq.; U.Che- 
valier, R£pertoire bibliographique des sources hist. du moyen-äge 1338 s. 2702. 85 

Ausgaben. Gejamtausgaben: Editio princeps: Subiaco 1465, gedrudt von Con— 
rad Sweynheim und Arnold Pannark, war nadı Gracjie (Tresor des livres rares IV. 65) 
das erjte in Italien gedrudte Bud. Die Ausgabe entbielt die Institutiones, de ira dei, de 
opificio dei. Bon den jpäteren Ausgaben, die die Zahl fiebzig überjteigen, find zu nennen: 
Die Ausgabe des Yalitelius (bei Aldus Manutius, Venetiis 1535) häufig nadıgedrudt; ent« 40 
hält zuerit die dualiftiichen Zufäße und die Kaiferanreden. Die Ausgabe des Michael Tho- 
mafius (ex officina Plantini, Antuerpiae 1570), die in die großen Sammelwerte (Bibliotheca 
magna und maxima) übergegangen ilt; Job. Georg Wald (Lipsiae 1715), Ehr. U. Heumann 
(Gottingiae 1736, in ihr eine zudtloje Gonjekturaltritit); Job. Yud. Buenemann (Lips. 1739, 

2 voll.), die befte der älteren Ausgaben mit wertvollen, beute großenteild noch braudbaren #5 
Noten. Die Maurinerausgabe bejorgten Joh. Bapt. Ye Brun und Nic. Lenglet Dufreönoy 
(Paris. 1748, 2 voll.), mit Benüßung einer großen Zabl von Hſſ. Hiernah MSL VI. VII. 
Die erjte wirklich ritifhe Ausgabe, die als abſchließend zu betradten ift, von S. Brandt, 
CSEL 19. 27, 1. 2. Vindob. 1890. 1893. 1897, de mortibus persecutorum ift von ©. Laub- 
mann bearbeitet). — Separatausgaben der Epitome von Chr. M. Pfaff (Paris. 1712; 50 
ed. princeps), J. Davis (Cantabrig. 1718); M. J. Routh (Seript. eccl. opuscula praecip. 
quaedam II, 299sqq. [Oxon. 1858)). — Von de opificio dei, Cöln 1506 u.a. — Die Ge— 
dichte jind von Burmann herausgegeben (hinter den Werten des Claudianus [Amst. 1760] 
p. 1035 sqq.) u. a.; in neuerer Zeit von Al. Riefe in Claudianus ed. Jeep. II (1879) p.190 sqq. 
211 sqgq-. und von E. Baehrens, Poectae lat. minor. III (1881) p. 247sqq. — De morti- 
bus persecutorum Etienne Baluze (Miscellanea II [Paris. ven 1599. auch jeparat, 
ed. princeps). Oxon. 1680 ſHerausg. war J. Fell]; I. Columbus (Abo 1684); P. Bauldri 
(Trajecti ad Rhen. 1692); Le Nourry (Paris. 1710) u.a. Neuere Ausgaben von %. Duebner 
(Paris, 1863. ? 1879); %. Hurter (S. Patrum opuseula 22) [Oeniponti 1873]); ©. Brandt 
(Vindob. 1897). — Bgl. über die Ausgaben Schoenemann, Biblioth. hist.-literar. Patrum en 
lat. I, 1802qq.; ©. Brandt, in jeiner Ausgabe II, 1, 5 XXXIX sqqg. — Deutſche Ueber» 
jegung: Auswahl de mortib. pers., epitome, de ira dei) von P. 9. Janjen und R. Storf 


55 


- 


204 Lactantius 


(Kempten 1875. 1876 [Bibl. d. — Inſtitutionen von Hergt (Quedlinburg 1787—1818). 
Auszüge bei Rößler, Bibl. d. KVV. III (1777), S.355 ff. Englifche von Fletcher in Ante- 
Nicene Libr. XXI, 1sq. (1871); XXXI, 1q. 1871). 
gitteratur: 1. Ueber jein Leben: P. Bertold, Prolegomena zu Lactantius (Pr.), 
Metten 1861; P. Meyer, Quaestionum Lactant. part, prima, (Pr.) Jülich 1878: ©. Brandt, 
EWA 1%, Nr. 5 (1890); Freppel, Commodian, Arnobius, Lact., Paris 1393; Mancini, 
Quaestiones Lactantianae Studi storici 2 (1893) p. 444 sqq. Dazu Brandt ib. III (p. 1894) 
p.6dsqq.; G. Negri, L’imp. Giuliano l!’A post. Milano 1901; Bardenhbewer, 1894, 6.209 ff.; Cavel 
(1740) p. 161 qq. ; Ceillier III (1732), 387 sq ; Tillemont, Memoires pour servir à l’hist. 
cceles. VI, p. 203 8q. 727 q.; Ebert, Geſch d. chriftl. latein. Litteratur ?I (Leipzig 1889), 
©. 72 ff.; Krüger, Altchr. Litteraturgeih. S. 192ff.; Schanz, Röm. Litteraturgeſch. III, (Münden 
1896), ©. 363 ff.; Teuffel-Schwabe (Leipzig 1890) S 996 ff. — Ueber feine Lehre: H. J. Alt, 
De dualismo Lactantiano (JD.), Breslau 1839 (unbraudbar); Ch. Leuillier, Etudes sur Lac- 
tance apologiste de la religion chretienne (JD.), Caen 1816; Ch. Fr. Jacob, Lact., consi- 
15 der€ comme apologiste (JD.) Strahburg 1848; €. Overlach, Die Theologie des L. (Pr.), 
Schwerin 1858; M. E. Heinig, Die Ethik des L. (JD.), Grimma 1837; F. Marbadı, Die 
Piychologie des 2. JD), Halle 1839; ©. Frotfher, Der Apologet 8. in feinem Verb. 3. 
grieh. Philoſophie (JD.), Leipzig 1895; 9. Limberg. Quo iure L. appellatur Cicero Chri- 
stianus (JD.), Münjter 1896. — Ueber feine Schriften: ©. Brandt, SWA. 125 (1892) 
Nr. 6. — Ueber die Schrift de mortibus persee.; U. Ebert, EB. d. ſächſ. Geſellſch. d Wiff. 
phil. hiſt. Kl. 22 (1870), ©. 115 fi.; 8. Kehrein, Quis scripserit libellum, qui est L. Caeeilii 
de mort. persec. (JD.), Monasterii 1877; 3. Beljer, Ueber d. Verf. des Buches de mortib. 
pers., ThOS 74 (1892), ©. 246 ff. 439 ff. Dagegen Brandt, Ueber d. Verf. des Buches de 
mortib. persec., Neue Jahrb. f. Philol. u. Pädagogik 147 (1895) ©. 121 ff. 203 ff. Vgl. zur 
3 Frage O. Seeck, Geſch. d. Unterganges d. antiten Welt I, ©. 425 ff. — Ueber die Glaub- 
würdigfeit der Schrift de mortib. pers. ®. 3. Rothfuchs, Qua historiae fide Lact. usus sit 
in libro de mortib. pers. (®r.), Marb. 1862; %. Görres, 3. Kritik d. Eufebius u. Lactans 
tius Philologus 36 (1876), ©. 597 ff.; C. Wehner, In welden Punkten zeigen fi bei L., 
de mort pers. d. durd d. lofalen Standort d. Verf. bedingten Vorzüge in den Berichten 
über d. legten drei Negierungsjahre Diocletians? (Pr.), Saalfeld 1885; J. Belfer, Grammat. 
frit. Erklärung von %., de mort. pers. 34 (Pr.), Ellwangen 1889. — Mancini, La storia 
eccles. di Eusebio e il de mortib. persec. Studi storici V (1894), p. 55dsq. — Ueber de 
opificio dei S. Brandt, Ueber d. Quellen von 2.3 Schrift de opificio dei, Wiener Studien 13 
(1891) 255 ff. — Ueber die Jnterpolationen in den Jnjtitutionen: S. Brandt, Ueber die dualijt. 
35 Zuſätze und Kaiferanreden beit, SWA 118 (1889), 119 (1890). — Ueber das Gedicht de ave 
Phoenice 3. H. Dechent, Ueber die Echtheit d. Phoenix v. Lact. Rhein. Muſeum 35 (1880) 
©. 39; ©. Brandt, Zum Phoenix d. Lact. Rhein. Mufeum 47 (1892) ©. 390 ff.; R. Loebe, 
In scriptorem carminis de Phoenice, quod L. Caeeilii Firm. Lact. esse ereditur obss. IpTh 
18 (1892) ©. 34 ff. — N. Sinappitich, De L. Caeli Firm. Lact. ave Phoenice (Pr.). Graz 
40 1895/96. S. Brandt, Ueber d. in den patr. Ercerptencoder F. 60 Sup. der Ambrofiana ere 
baltene Fragm. d. Lact. de motibus animae (Pr.), Leipzig 1891. — Zum Bibeltert vgl. 
H. Rönſch, Beitrag 3. patrift. Tertgejtalt und Latinität ZbTh 41 (1871) ©. 531 fi. 
Handſchriften. Ueber die fehr zahlreihen Hſſ. vergl. die Prolegomena in Brandts 
Ausgabe I. Die ältefte Handichrift ift Cod. Bonon. 701 se. VI. VII. (de opif. dei, Institut, 
45 und de ira dei) Für de ar noch Cod. Aurelian, 169 se. VI./VII. u. a. Für Institut. 
Cod. Sangall. reser. 213 se. VL/VII. u. a. Die Epitome ift vollftändig nur im Cod. Tau- 
rin. Ib VI 28 sc. VII erbalten; außerdem im Bonon. 701 u. a. — De mortibus per- 
secutorum ijt nur im Cod. Paris lat. 2627 erhalten. — Die befte Handidhrift von de ave 
Phoenice ijt Cod. Paris. lat. 13048se. VIII. IX. — Bgl. Harnad-Preufhen, Altchriſt. Litte- 
50 raturgeſch. I, 736 ff. 


I. Das Leben des Lactantius. Unter allen lateinifchen Kirchenvätern ift Feiner 
jo häufig gedrudt worden, als Lactanz. L. Caecilius Firmianus Lactantius, fo nen: 
nen ibn die — Handſchriften; die älteſte (sc. VI) freilich L. Caelius; aber ein 
numidiſcher Grabjtein, der wohl einem Bertvandten des L., vielleicht feinem Water oder 

55 Großvater (Seed, Geſch. d. Unterg. d. antifen Welt I, 426) gefegt worden ift [CIL VIII, 
7241: Dis) M(anibus) L. Caeeilius Firmianus v(ixit) a(nnis) XXV h(iec) s(itus) 
e(st)] entfcheidet für die Lesart der jüngeren Handichriften. Zugleich beweift die Inſchrift 
wohl auch endgiltig den afrikanischen Urfprung des Mannes, der bis in die neuere Zeit 
(A. Meechi, Lattanzio e la sua patria, Fermo 1875; dazu Brandt, SWA 120, 5, 

©. 10 ff.) mehr aus lofalpatriotifhen, als aus mwifjenjhaftlihen Gründen für Jtalien — 
die Stadt Fermo beansprucht ibn für fih — reflamiert worden ift. Won jeiner Lebens: 
zeit haben wir ebenfo dürftige Kunde, wie von feinen Lebensumftänden. Hieronymus bes 
richtet von ihm e viris inl. 80) er fei ein Schüler des Arnobius getvefen, von Diofle- 
tian mit einem Grammatiker Flavius zufammen als Lehrer der Rhetorik nad Nikomedien 


a 


- 
> 


> 


y 


Lactantius 205 


berufen worden; der Mangel an Schülern habe ihn gezwungen, Schriftjteller zu werben. 
In bobem Alter fei er dann in Gallien Lehrer des Crispus, des Sohnes Konftanting, 
geweſen. Ob wirklich Arnobius der Lehrer des L. geweſen ift, fteht dahin; es kann von 
H. aus rein äußeren Gründen gefchlofjen tworden fein, und bie fprachlichen Gründe, die 
man dafür geltend gemacht hat (f. Brandt SWA 120, ©. 19 F.), wiegen nicht jo ſchwer, ; 
ald dad Schweigen deö 2. da, wo er von feinen Vorgängen Minucius Felix, Tertullian 
und Cyprian redet (Inst. V, 1, 22 sqq.) und Armobius übergeht. War Arnobius fein 
Lehrer, jo durfte er am deſſen Werk nicht vorübergeben, oder er durfte nicht jchreiben: 
ex iis, qui mihi noti sunt. — Über die Zeit feiner Geburt läßt ſich nichts aus— 
machen. Auch darüber fann man im Zweifel fein, ob er als Chriſt oder als Heide ge 10 
boren wurde. Viele Gründe jprechen für die letztere Annahme. So wenn er jelbjt (Instit. 
I, 1, 8) in wegwerfendem Tone von feiner früheren Thätigkeit als Lehrer der Rhetorik 
foricht und ihr feinen jetigen Beruf, den Gebildeten die wahre Weisheit und den Unges 
bildeten die wahre Religion zu lehren, entgegenfegt. Aber immerhin kann er in dem Amte 
eines Profefjord der Rhetorik ala ſolchem ſchon fpäter etwas vertwerfliches gefunden haben. ı5 
Augustin hat jedenfalld angenommen — vielleiht auf Grund eben diejer Stelle —, daß 
er uriprünglich Heide geweſen ſei (de doetr. Christ. II, 11, 61). Auch über den Zeit: 
punkt feiner Überfievelung nah Nikomedien läßt ſich nichts ausmachen. Da Diolletian 
Nikomedien 285 dauernd zu feinem Aufenthalt erwählte, wird die Berufung der beiden 
Profefloren dorthin nicht jehr viel jpäter fallen. Daß feine Berufung vor Ausbruch der 20 
Verfolgung jtattfand, hat er felbft bezeugt (Instit. V, 2, 2), und als er feine Instit. 
begann, ſah er auf eine langjährige Lehrthätigkeit zurüd (I, 1,8). Sein Lehramt bat er, 
wie diejelbe Stelle zeigt, bei dem Beginn der diokletianischen Verfolgung (23. Februar 303, 
j. Bd IV, 679, 54 ff.) noch befleivet. Da in dem Edikte diejes Jahres alle freien Chrijten 
der Staatlichen Amter beraubt wurden, verlor auch L. damit, wenn er ſchon Chriſt war, 25 
feine Stelle und wird fih nun ausjchließlich feiner fchriftftellerifchen Thätigkeit gewidmet 
haben (Brandt, SWA 120, 5, 25). Die Notiz des Hieronymus, daß ihn der Mangel 
an Schülern gezwungen habe, Bücher zu fchreiben, beruht wohl nur auf einer Vermutung, 
vielleicht auf Grund einer Stelle, an der er felbft jeine geringe Beanlagung zum Redner bes 
zeugt (de opif. dei 20, 8). Doch läßt fi auch über die Zeit feines Übertrittes zum 30 
Chriftentum nichts Bejtimmtes ausmachen. Welche Scidjale er in der diokletianiſchen 
Verfolgung hatte, vorausgefet, daß er bei ihrem Ausbruch bereits Chrift war, iſt völlig 
unbefannt. Von der Verfolgung in Bithynien berichtet er einzelne Züge, indem er betont, 
daß er ald Augenzeuge rede (V, 11,13. 15, vgl. überhaupt e. 11 ff.). Die Zeritörung ber 
hriftlihen Baſilika in Nilomedien, mit der man am 23. Febr. 303 begann (Euseb., h. e. 35 
VIII, 2, 15. Bd IV, ©. 680, 14 ff.), bat er wohl Instit. V, 2, 2 im Auge und eben 
darauf gebt wohl Inst. IV, 27, 3 ff. (vgl. de mortib. persec. 10, Uff.) Von einem 
praeses weiß er zu berichten, daß er ſich tie ein Sieger gefreut habe, als es ihm ges 
lungen war, einen Chriften nach zweijährigem Widerftand zum Abfall zu bringen (V, 11,15). 
Aus diefer Stelle ergiebt fih, daß er mindeftens 305 noch in Bithynien weilte, wahr: 40 
ſcheinlich bat aber fein Aufenthalt dort noch länger gedauert. Von den Martern, die man 
in der Verfolgung anwandte, giebt er Instit. V, 13 ff. eine anfchauliche Bejchreibung, mie 
fie nur jemand liefern kann, der mancherlei derart felbjt mit angejehen bat. Wann L. 
Nifomedien verließ, weiß man nit. Aus Instit. V, 2, 2 hat man vielfach geichloffen, 
daß er nicht mehr in Nifomedien geweſen fei, als er dies Buch fchrieb. Allein die Stelle 45 
fordert nicht eine joldhe Annahme (Brandt, Jahrb. f. claſſ. Philol. 147, 1893, ©. 122 ff.; 
Groscurth, De auctore libri . . de mortib. persee., Berlin 1892, ©. 9 f.). In feinem 
hohen Alter joll er, twie Hieronymus meldet (de viris inl. 80 Chronic. ad ann. Abr. 
2333 — 317 n. Chr. II p. 191 Schoene), in Gallien Lehrer von Konſtantins Sohn 
Crispus, der um 307 geboren wurde (Seed, bei Pauly-Wiſſowa, Real-Encyklopädie IV, so 
1722), gewejen fein. Wann dies der Fall war, darf man jedenfalls nicht (mie Seed, Geld. 
d. Unterg. der antik. Welt I, ©.428 thut, vgl. Schanz, Röm. Yitteraturgefch. III, ©. 364) 
nad dem irreführenden Ausdrud des Hieronymus de viris inl. 80: hie extrema se- 
nectute magister Caesaris Crispi . . . fuit bejtimmen und demnad annehmen, daß 
es nach 317 geweſen fein müfje, weil in diefem Jahre Crispus zum Cäſar ernannt wurde 55 
(Seed, Zeitfchr. f. Rechtsgefch. 1889, ©. 187 Anm. 4). Hieronymus will damit den Grispus 
nur näber bezeichnen, wie ſich aus Chronic. ad ann. Abr. 2333 ergiebt. Der Wort: 
laut der Stelle in der Chronik ſchließt es vielmehr aus, daß Crispus ſchon Gäfar war, 
als ihn L. unterrichtete. Demnah fällt der Aufenthalt in Gallien vor 317. Die Zeit 
ſeines Todes ijt unbekannt, wie auch feine weiteren Schickſale. Rührt die Schrift de wo 


206 Lactantius 


mortibus persecutorum von ihn ber, und ift fie wirklich in Nikomedien gejchrieben (f. u.), 
jo ift 2. um 313 in Bithynien geweſen und von da aus nad) Gallien gegangen. 

II. Seine Scriftjtellerei. Hieronymus nennt von ibm folgende Schriften 
(de viris inl. 80): 1. Eine Jugendfchrift Symposium, nody in Afrifa verfaßt; 2. eine 

5 poetijche Befchreibung der Reife von Afrika nad Nilomedien, in Hexametern; 3. ein Buch 
mit dem Titel Grammaticus, wohl eine Frucht feiner Lehrthätigkeit in Nilomebien ; 
4. de ira dei; 5. Institutiones adversus gentes, in fieben Büchern; 6. eine ab- 
gekürzte Bearbeitung diefer Schrift, Epitome; 7. zwei Bücher ad Asclepiaden ; 8. ein 
Bud) de persecutione ; 9. Briefe an Probus, vier Bücher; 10. Briefe an Severus, zwei 

ı0 Bücher; 11. Briefe an feinen Zuhörer Demetrianus, zwei Bücher; 12. de opificio dei 
vel formatione hominis, ein Bud. Davon find erhalten Wr. 4—6, 8 (?f.u.) und 
Nr. 12. Die übrigen find teils vollitändig, teils bis auf dürftige Nefte verloren. 

1. De opifiecio dei. Die Heine Schrift ift an einen ehemaligen Zubörer des 2. 
Namens Demetrianus gerichtet, der in glüdlichen Verhältnifjen lebend (1,5), wie es fcheint, 

ı5 in Gefahr ftand, feinen philoſophiſchen Grundfägen untreu zu werden und fich einem Ges 
nußleben in die Arme zu werfen. L. bält ihm vor, in dem Yeben des Menjchen müſſe 
der Geift herrfchen, dem der Körper als feinem Herrn unterworfen fein folle (1, 10). Das 
Verhältnis von Leib und Seele zu bejtimmen ift der Zweck der Schrift. Er zeigt zunächſt, 
daß Gott dem Menfchen die Vernunft gegeben babe, die ihn ebenjo jchüge, wie die Tiere 

20 die Waffen ihres Körpers. Um die Gerechtigkeit der Vorſehung genauer nachzuweiſen, be= 
jchreibt er eingehend den Bau des menfchliden Körpers (vgl. dazu Harnack, Medizinisches 
aus d. älteiten KG. TU 8,4, ©.89). Daran fchließt er eine Erörterung über die Seele, 
in der pſychologiſche Fragen beiprochen werden. Zum Schluß meift er den Adreſſaten auf 
eine Schrift bin, die er gegen die Philoſophen zu ſchreiben gedenke. Damit wird er die 

25 Inſtitutionen gemeint haben, in denen er auf de opif. zurüdvermweift (II, 10, 15). Die 
Abfaffungszeit pflegt man nad I, 1. 7; 20, 1 zu beftimmen, und fie nach dem Beginne 
der Verfolgung anzufegen (Ebert, BSG 1870, ©. 128f.; Brandt, SWA 125, 6,©.14f}.). 
Aber die Schlüffe, die man aus den genannten Stellen gezogen bat, jcheinen nicht zwingend. 
Denn necessitates 1,1 fünnen auch die drüdenden Verhältnifje fein, unter denen X. nach 

so dem Zeugnis ded Hieronymus (Cronic. ad ann. Abr. 2333) lebte und ebenfo ift der 
Ausdrud pro rerum ac temporis necessitate von dem „Mangel an Zeit und Geld“ 
zu veritehen. Wenn der Teufel 1, 7 als saepe violentius, sieuti et nunc videmus 
bezeichnet wird, jo ift zu beachten, daß im vorhergehenden von den Verlodungen zum 
Wohlleben die Rede war, die auch im folgenden allein die Gedanfengänge des L. beherr— 

e5 ſchen. Daher fcheint es, daß man das Datum der Schrift auch nicht annähernd (nad) 304) 
bejtimmen fann. 

2. Divinae institutiones. Das Hauptiverf des L., in fieben Büchern. Das 
erite Buch, de falsa religione, befämpft den Bolytheismus als die Grundlage alles Irr— 
tums. Die Einheit Gottes beweilt 2. pbilofophiih aus dem Begriff des höchſten Weſens 

so und hiſtoriſch aus den Zeugnifien von Dichtern und Philofophen. Durch eine Kritik der 
Götterlegenden jchließt er diefen Teil ab. Im zweiten Buch, de origine erroris ſucht 
er die Dämonen als die Quelle des Irrtums zu erweifen. Im dritten Buche (de falsa 
sapientia) zeigt er die Hinfälligfeit der Philoſophie, die ein Wifjen prätendiere, wie es 
niemand haben fünne und die fich felbjt in ihren zahlreichen Seften befämpfe. Das vierte 

45 Buch (de vera sapientia et religione) jest der Philoſophie die Chriftologie entgegen. 
In den folgenden Büchern erörtert er die fittlihen Grundbegriffe vom chriſtlichen Stand» 
punkt (B. V), die rechte Form der Gottesverehrung (B. VI) und die Unjterblichkeit (B. VII). 
Ueber die Veranlafjung zur Schrift läßt ſich nichts beftimmtes ermitteln. Ihr Gegenftand, 
menigjtens der von B. I—IV, fcheint 2. ſchon bei Abfafjung von de opif. dei bejchäftigt 

50 zu haben. Da, wie oben gezeigt wurde, die Abfaffung von de opif. dei nicht mit Sicher: 
heit nad 303 anzufegen iſt, jondern wahrfcheinlich vor die Verfolgungszeit fällt, jo fehlt 
damit auch der Ausgangspunkt für die Datierung der Inſtitutionen. In der That meift 
nichts darauf bin, daß B. I—IV während der Verfolgungszeit verfaßt find. Denn die 
Anfpielung IV, 27, 3 ff. ift jo unbejtimmt gehalten, daß man über ihre Bedeutung im 

65 Zweifel fein fann und wenn fie fih auf die Verfolgung beziehen joll, jo ſieht fie wie ein 
nachträglicher Zufag des Autors aus. Zwiſchen der Abfajjung des IV. und der des 
V. Buches liegt der Ausbruch der Verfolgung, eine mindeſtens zweijährige Verfolgungszeit. 
Vielleicht ift L. eben durch den Ausbruch der Verfolgung an der Fortfegung feines Werkes 
gehindert tworden und fand erft Muße dazu, als er dem Hauptjit der hrijtenfeindlichen 

60 Bewegung den Rüden gekehrt hatte. Wer die beiden V,2 gejchilderten Gegner des Chriften- 


Lactantius 207 


tums waren, deren Auftreten für 2. vielleicht mit Veranlafjung zur Fortfeßung des be— 
gonnenen Werkes gab, ift zweifelhaft. Der erfte war ein vornehmer und reicher Welt: 
mann, als ſolcher zugleih Patron der Philoſophen. Baronius wollte ihn mit Porphyrius 
identifizieren; aber diejer ift ſpäteſtens 301 geftorben. Auch paßt die Schilderung des 2. 
nicht auf ihn (Brandt, SWA 125,6, ©. 11). Der ziveite Gegner war Richter und wird 5 
von 2. als intelleftueller Urheber der ganzen Verfolgung angejeben (Instit. V, 2, 12). 
Er jchrieb zwei Bücher ad Christianos. Man bat in ihm Hierocles ſehen wollen (Brandt, 
SWA 125, 6, ©. 11); vielleicht mit Recht (vgl. de mort. pers. 16, 4). L. war 
zugegen, als fie ihre Schriften vorlafen, und faßte dabei den Entjchluß, die „Ankläger der 
Gerechtigkeit“ (accusatores iustitiae) zu widerlegen (Instit. V, 4, 1), Die Worte auf 10 
den Plan zu den Inſtitutionen überhaupt zu beziehen (Brandt, SWA 120, 5, ©. 29. 
125, 6, ©. 11.) verbietet der Wortlaut der Stelle, ſowie audy der Umstand, daß er im 
Prodmium zur Schrift hiervon fchweigt. Vielmehr find die Worte nur von der Ab: 
fafiung des V. Buches (de iustitia) zu verftehen. Aus V, 11, 15 ergiebt ſich, daß B.V 
nicht vor 305 und aus VI, 17, 6, daß diefes Buch nicht nach dem Toleranzedikte des ı5 
Galerius (25. April 311, f. Bd IV, ©. 682, 46 ff.) gefchrieben fein fann. Die Vollendung 
der Inſtitutionen fällt alfo in die Zeit zwifchen 305 und 311. Die Verſuche, die Ab: 
faffung in die Zeit der Verfolgung des Licinius zu verlegen, find vergeblich (ſ. dagegen 
Ebert, BSG 1870, ©. 125 ff. und Brandt, EWA 125, 6, ©. 12 ff). Über den Ott, 
an dem die Schrift vollendet wurde, find nur Vermutungen möglid. Brandt (a. a. O. 20 
S. 18 ff.) iſt für Gallien eingetreten und dafür fprechen manche Gründe. Nur muß man 
dann Hieronymus eine ftarke Übertreibung ſchuld geben, wenn er (de viris inl. 80) be: 
bauptet, X. habe extrema senectute die Erziehung des Crispus übernommen. 

3. Die epitome. Hieronymus fannte von ihr nur ein am Anfang verjtümmeltes 
Eremplar. In diefer verftümmelten Form, in der etwa */, des Ganzen fehlen, war Das 25 
Merk bis 1712 allein bekannt. Nachdem bereit? 1711 Scipione Maffei über eine Turiner 
Handichrift, die das ganze Werk enthielt, berichtet hatte, gab 1712 Chr. M. Pfaff aus 
ihr die unverftümmelte Epitome heraus. Sie ift an einen frater Pentadius gerichtet, 
vielleicht einen leiblichen Bruder des L. (Brandt, SWA 120, 5, ©. 16 ff.) und ftellt nicht 
ſowohl einen Auszug, ald vielmehr eine ziemlich jelbititändige kürzere Bearbeitung des 30 
Stoffes der lange vorher verfaßten (praef. 1) Inſtitutionen dar. Belangreiche Zweifel 
an der Echtheit (Wald in ſ. Ausgabe, praef. p. 38 sq. ; Bähr, Die hrijtl. Dichter u. 
Geichichtichr. Roms II, S. 77; Ebert, Geſch. d. chriftl.zlat. Litteratur? ©. 85, Anm. 2 
und in RE. : VIII, 365) find nicht vorgebracht worden und eriftieren nicht. 

4. De ira dei. Schon in den Institut. II, 17,5 bat 2. die Frage geftreift, ob 35 
man Gott Zorn, d. b. einen Affekt zufchreiben dürfe, und dabei auf eine jpäter zu ber: 
fafiende ausführlichere Darftellung des Problems vertiefen. Seine Abſicht bat er in der 
Schrift de ira dei ausgeführt. In ihr (2, 4. 6. 11, 2. 17, 12) weiſt er auf die In— 
ftitutionen zurüd. Er will die Frage von dem Standpunkte des chriftlichen Gottesglaubens 
aus löfen. Diejer Glaube zwingt uns zur Annahme eines die Melt regierenden Gottes. 40 
Diefen Gott müſſen mir verehren und fürchten. Ohne Gottesfurdht verfiele der Menjch 
feinen Begierden und wenn Gott das ohne Zorn zuließe, würde er die Sünde zulafjen. 
Die Abfatjungszeit läßt fich nicht näher beitimmen, als das durch das Verhältnis der 
Schrift zu den Inſtitutionen möglich ift. Brandt (SWA 125, 6, ©. 21) fegt fie in das 
Jahr 308 oder bald danach. Aber aus nichts läßt fich entnehmen, daß die Verfolgung 45 
während ihrer Abfaſſung noch andauerte und die auffallende Thatſache, daß 2. die nahe: 
liegende Beziehung des Themas zur Verfolgung ftilljchtweigend übergangen babe, ift von 
Brandt nicht erflärt worden. Man wird daher die Schrift in die Zeit nad 311 oder 312 
u fegen haben. Gerichtet ift das Buch an einen nicht näher bezeichneten Donatus, ein 

ame, der als der des Morefiaten von de mortibus persecutorum begegnet. Ob 
beide gs find, hängt 3. T. von der Entſcheidung der Echtheitsfrage diefer Schrift ab 
(. u. ©. 208}.). 

5. Verlorene Schriften. Für ihre Kenntnis find wir auf ein paar Fragmente, 
für einzelne nur auf die Notiz des Hieronymus angewieſen. Völlig verloren ijt das Sym- 
posium, über dejjen Inhalt nichts befannt ift. Auf Grund einer Randbemerfung (in- 56 
eanus firmianus) in einer Handjchrift die Rätfelfammlung des Symphofius mit diefem 
Titel zufammenzuitellen, ift unftatthaft (vgl. darüber Brandt, SWA 125, 6, ©. 130). 
Völlig verſchollen ift auch das metrijche Reifejournal, das die Reife des Autors von Afrika 
nad Nilomedien befingt. L. folgte auch darin einer verbreiteten litterarifchen Sitte feiner 
Zeit. Ebenfowenig ift über den Inhalt, die Abfafjungszeit und den Ort der Entftehung co 


u 
— — 


208 Lactantius 


des Grammaticus eine Vermutung möglich, dem ohne Gewähr ein Heines Fragment bei 
dem Virgiltommentator Serbius (zu Aen. VII, 543) beigelegt wird (Brandt, SWA 125,6, 
©. 127). Auch von den zwei Büchern an Asklepiades fennt man nur die Thatfache ihrer 
Exiſtenz. Der Adreſſat in aus Institut. VII, 4, 17 befannt als Berfafjer einer dem 2. 
5 dedizierten Schrift über die göttliche Worjehung. Ob die von Hieronymus genannte an 
ihn gerichtete Schrift des Y. in irgend einer Beziebung zu diefem Werke jteht, iſt unbe— 
fannt. Kümmerliche Reſte haben ſich von den verjchiedenen Brieffammlungen, die X. ver— 
öffentlicht bat, erhalten. Briefe im eigentlihen Sinne fcheinen es nicht geweſen zu fein, 
jondern mehr der damaligen Gelehrtenfitte entfprechend, Abhandlungen über die verſchieden— 
10 artigften Gegenjtände, fo wie fie aus dem Briefivechfel des Hieronymus zur Genüge be= 
fannt find. Damaſus klagt über ihre Länge und Langmweiligfeit, über die feltene Bezug 
nahme auf chrijtliche Yehren und die jchulmeifterliche Behandlung metrifcher, geographiſcher 
und philojophiicher ragen (ep. ad Hieron., apud Hieron. ep.35, 1 [I, p. 157 Val— 
larſih). Bon ſolchen Brieffammlungen fannte Hieronymus drei: eine an Probus gerichtete 
15 in vier Büchern (Fragmente bei Hieronym., Comment. in ep. ad Gal.II praef. [VII, 
p. 425 Ballarfi] und bei Rufin., Comment. in metra Terent. [Grammatiei latini 
ed. Keil VII, p.564 sq.], beide abgedrudt bei Brandt in ſ. Ausgabe II, 1, p. 155 sq.). 
Danad) waren jedenfalls geographifche und metrijche Fragen darin erörtert. Auch von den 
zwei Büchern von Briefen ad Demetrianum find nod) zwei Bruchitüde erhalten (Hieron., 
20 ep. 84, 7 II, p. 524 Ballarfi] und Comment. in ep. ad Gal. II, 4 [VII, p. 450 
Ballarfi). An lebterer Stelle haben die Hſſ. in octavo libro, was Vallarfi in altero 
änderte; einleuchtender ijt die fcharfjinnige Vermutung von Brandt, SWA 125, 6, ©. 123, 
daß Hieron. die Briefbücher fortlaufend gezählt habe, jo daß das achte zugleich das zweite 
ad Demetrianum gewefen ſei. Gar nihts ift erhalten von den Briefen ad Severum, 
26 die ebenfalls zwei Bücher umfaßten. Man weiß nur von dem Adreſſaten, daß er ein 
Spanier war (Hieron., de viris inl. 111). Unficherer Herkunft find noch einige Eleinere 
Fragmente, die Brandt in ſ. Ausgabe II, 1, p. 157 sqq. zujammengeftellt hat, darunter 
eine® de motibus animae. 
6. Schriften zmweifelbafter Echtheit. Unter den Werken des 2. ſteht feit 
30 dem Jahre 1679 eine Schrift, die in dem einzigen von ihr befannt getvordenen Coder den 
Titel führt: L. Ceeilii liber ad Donatum confessorem de mortibus persecutorum. 
Die Schrift enthält in e.2—6 eine furze Darjtellung der Berfolgungen von Nero an bis 
Aurelian und e. 7 ff. eine Beichreibung der diofletianifchen Verfolgung zu dem Zweck, 
nachzuweiſen, daß alle Verfolger einem befonderen Strafgerichte Gottes erlegen ſeien. Die 
85 ganze Darftellung iſt getragen von einem wilden und zügellojen Haſſe gegen die Verfolger, 
deren Thaten, auch two fie nichts mit ihrem Verhältnis zum Chriftentum zu thun haben, 
auf das ſchärfſte Fritifiert werden. Mit Behagen verweilt der Verfafler bei der Schilderung 
der Krankheit des Galerius (c. 33), von der er die widerwärtigſten Einzelheiten mit be— 
baglicher Breite erörtert. Doch zeigt fich der Verfalfer über das, mas er erzählt, gut 
40 unterrichtet, und man darf feiner Verficherung, er babe nur seeundum fidem erzählen 
wollen (52, 1) wohl Glauben ſchenken, ſoweit eben nicht feine Tendenz in Betracht fam. 
Daß er mancherlei Klatſch, Hofklatih und Stadtklatſch, getreulich als biftorische Wahrheit 
mitberichtet bat, thut feiner allgemeinen Glaubwürdigfeit feinen Eintrag. Denn mwelder 
Hiftorifer hätte das vermieden, wo er Gelegenbeit dazu fand! Vielmehr wird dadurch Die 
45 allgemein zugejtandene Thatfache nur beftätigt, daß in der Eleinen Schrift ein Augenzeuge 
redet, der die blutigen Ereigniſſe in Nikomedien felbft mit erlebt hat. Über die Ab- 
faſſungszeit ift nur das mit Beitimmtheit zu jagen, daß die Schrift vor dem Ausbruche 
der licinianischen Verfolgung gejchrieben it, alſo vor 321. Seeck (Geſch. d. Unterg. d. 
antifen Welt I, ©. 429 f.) meint, daß fie wohl den Zweck gehabt habe, Licinius zu er: 
50 jchreden, da fie nachzuweiſen fuche, daß alle Verfolger des Chrijtentums von Gott ſchwer 
geftraft worden feien. Wennſchon eine ſolche Tendenz nirgends ausgejprochen iſt, jo ließe 
ſich doch daran denken. Aber es ift nicht nötig, etwas derartiges zu vermuten. Der Ge: 
danfe an die göttliche Gerechtigkeit legte eine ſolche Neflerion nahe und die aufgeregten 
Gemüter der Chriften, die die Verfolgung nicht nur erlebt, fondern auch durdhlitten hatten, 
65 empfanden ohne Zweifel eine milde Freude über Erörterungen der Art, wie fie in de mor- 
tibus persecutorum vorliegen. Darin aber wird Seed Recht haben, daß die Schrift 
nicht in dem Machtbereiche des Licinius, alfo im Oſten erfchienen fein könne. Da der 
Tod Diocletians (3. Dezember 316) bereit3 erwähnt wird (42, 2F.), jo fann die Schrift 
früheſtens 317 verfaßt fein. Daß geraume Zeit nad dem Tode des Diokletian verflofien 
co jein müſſe, weil die Angabe über die Todesurfache falſch jei, braucht man nicht mit Seed 


Lactantius 209 


zu folgen. Denn Selbftmord hat man oft genug verhaßten Gegnern zugefchrieben und 
daß Diokletian ſchwer frank geweſen fei, wird auch von dem Verfaſſer der Schrift nicht 
in Abrede geftellt (dupliei aegritudine adfectus c. 43, 2), Man wird fi) daher mit 
dem Spielraum 317—320 begnügen müljen. 

Über den Verfaſſer der Schrift beitehen Zweifel faft feit der Zeit ihrer Veröffent: 
lichung (über die Geſchichte der Streitfrage vgl. Brandt, SWA 125, 6, ©. 22 ff). In 
neuefter Zeit ift die Autorfchaft des Yactanz am lebhaftejten von Brandt beftritten worden 
(a. a. D. und Jahrb. f. clajj. Philol. 147, 1893, ©. 121 ff. 203 ff.) und der animofe 
Ton, in den er in diefen Abjchnitten feiner mit auserlefener Sachkenntnis und ficherem 
Urteil gejchriebenen Abhandlungen verfallen ift, hat feiner Beweisführung wohl mehr ge ı0 
ichadet ald genügt. Brandt hat vor allem innere Gründe geltend gemadt, die Differenzen 
des Stiles und die üble Art, in der fich der Autor in den mortes präjentiere. Aber den 
Differenzen des Stiles ftehen auch wieder zahlreiche, von Brandt anerkannte Übereinftim: 
mungen gegenüber und der Werfuch, den Autor der mortes zu einem geijtlofen Excerptor 
des 2. herabzudrüden, iſt nicht gelungen. Was den Charafer des Autors anlangt, wie ı5 
er fi in der Schrift darftellt, fo ift nicht zu vergeſſen, daß die Zeitgenoſſen ſtets rabiat 
werden — man vergleiche Euſebius — wenn fie von der Periode jener zehn Jahre reden. 
Feftzubalten ift folgendes: 1. Der Stil zeigt Übereinftimmungen mit und Abweihungen von 
dem de L., ift alfo zu einem beftimmten Urteil nicht zu brauchen. Denn die Abtveichungen 
lafjen ſich auch von den Anhängern der Meinung, daß L. der Verfafler ijt, erklären. 20 
2. Die Überlieferung ſcheint der Urheberjchaft des L. günftig zu fein. Daß Hieronymus 
(de viris inl. 80) mit der Schrift de persecutione unjere Schrift meint, iſt kaum 
zu bezweifeln und die Hanbfchrift legt fie beftimmt L. bei, wenn auch fein Name nicht 
voll genannt ift. 3. Der Verfafjer hat während der Verfolgungszeit in Nifomedien ge 
lebt und die Ereigniffe richtig, wenn auch mit Auswahl, —— 4. Mandye Einzel: 25 
beiten der Darftellung laſſen darauf fließen, daß der Verfafjer feine Gewährsmänner in 
böberen Kreifen gehabt bat. Er muß daher jelbjt ein Mann von Rang geweſen fein. 
5. An eine litterarische Fälſchung zu denken, liegt fein Grund vor; man müßte denn an» 
nehmen, ein unbelannter Schüler des 2. habe die Schrift anonym verfaßt und fie jet fpater 
(jedenfalld vor 388) dem 2. fälfchlicherweife beigelegt worden. Aber follte 2. wirklich einen go 
Schüler gehabt haben, der jo unfelbitftändig war, daß er jeinem Lehrer die Phrafen ab: 
borgen mußte und der dennody mandyerlei erfuhr, was nicht ohne weiteres für jeden zu 
erfahren war? 6. Was an beftimmten Daten aus dem Leben des L. befannt ift, verbietet 
nicht, ibn als Verfafjer der Schrift zu betrachten, da fich nicht mehr ausmachen läßt, wann 
x. Nilomedien verlafjen bat. Aus dem Geſagten ergiebt fi, daß zwingende Gründe, 35 
die Schrift L. abzufprechen, nicht vorliegen. Wer fih auf dem Boden jubjeltiver Em: 
pfindungen bewegt und meint, daß ein Mann von dem Gejchmad und der vornehmen 
Gefinnung des %. die leidenichaftlihe und in ihrem Halle rohe Schrift nicht verfaßt 
baben könne, muß die diefem Empfinden entgegenjtehenden Argumente für ſich abmachen. 
Sole Gründe als Norm für ein hiſtoriſches Urteil zu betrachten iſt jedenfalls nicht an⸗ 40 
gängig. 

De ave Phoenice. Dies Gedicht enthält eine Darftelung der Sage von dem Vogel 
Phönir, der im ewig grünen Haine weit im Dften wohnt und nad taufend Jahren ftirbt, 
indem er in Phönicien feinen Leib verbrennt. Aus feiner Aſche entjteht dann jedesmal 
ein neuer Phönix, der in die alte Heimat zurüdfehrt. Daß das Gedicht von einem Chriften 45 
verfaßt ijt, beweilt der Schluß, in dem, wenn auch nicht mit ausdrüdlichen Worten, der 
Phönix an die Stelle Chriſti tritt: „Die Liebe iſt fein Tod, im Tode allein hat er feine 
Luft; damit er geboren werden möge, fehnt er ſich nad) dem Tode. Er jelbit ifts und 
doch nicht derſelbe, derjelbe und doch nicht er ſelbſt. Ewiges Leben hat er erlangt um 
den Preis des Todes.” L. hat, wie fein verlorenes Reifetagebuch beweiſt, auch Verſe ge: so 
madt. Da aud fprachliche Berührungen zwifchen dem Phönix und feinen Profafchriften 
bejteben, und die Handichriften es beitimmt 2. zufchreiben, wird man es für echt anjehen 
dürfen. Hieronymus nennt es allerdings nicht unter feinen Schriften, aber das iſt fein 
Grund, an der Echtheit zu zweifeln. 

7. Unedte Schriften. Zu Unrecht find 2. noch zwei weitere Gedichte beigelegt s6 
worden, nämlich das Gedicht de resurrectione oder de Pascha, das Benantius Fortu— 
natus gehört, und ein Gedicht de passione domini, das zuerft in der Aldina von 1515 
erfchienen und von dem noch feine Handichrift nachgewieſen ift. Es ift nicht ausgeſchloſſen, 
daß es eine humaniftiiche Fälſchung ift (jo Brandt, Commentationes Wölfflinianae 
1891, ©. 79 f}.). 60 

Neal·⸗Guchtlopadie für Theologie und Kirche. 3. A. XI. 14 


a 


210 Lactantius 


8. Ob X. feine in den Inititutionen (IV, 30, 14) angelündigte Abficht, die Sekten 
zu widerlegen, je ausgeführt bat, ift ebenfo unficher, twie ob er eine befondere Schrift gegen 
die Juden geplant hat, wenn er jagt (Instit. VII, 1,26): sed erit nobis contra Ju- 
daeos separata materia, in qua illos erroris et sceleris revincemus. Es ift 

5. nicht3 davon befannt, daß L. jemals die eine oder andere Schrift veröffentlicht hat. 


III. Die jhriftjtellerifhe und theologifhe Bedeutung des L. L. war 
bon Haus aus Nhetor und er hat feinen eigentlichen Beruf nie verleugnet. Seine ganze 
Schriftjtellerei trägt ein ſtark rhetorifches Gepräge auch da, wo er ſich auf das Gebiet der 
Spekulation begiebt. Seine Unterfuhungen leſen ſich angenehm, fefjeln durch die gewandte 

10 Sprache, die ſich mit Erfolg an die beiten Mufter der klaſſiſchen Zeit anzulehnen ſucht, in- 
tereffieren durch gefchidte Vertvertung biftorifcher und antiquarifcher Kenntniſſe; die Schriften 
der alten Pbilofophen werden häufig citiert und mit den Verſen der Haffiichen Dichter, 
namentlich des Virgil, weiß X. feiner Rede Glanz zu verleihen. Aber fo viel äußere Vor: 
züge feine Darftellung bat, ihr mangelt doch die Tiefe. Er ſchreibt wie ein Feuilletonift 

15 und wenn es ein Nuhm ift, über die tiefjten ‘Probleme des menſchlichen Denkens in an- 
gencehmem Plaudertone zu unterhalten, jo bat 2. ſich ohne Zweifel ſolchen Rubm erworben 
und die Humanijten thaten recht daran, ihn neben Cicero zu ftellen und als den „chriſt— 
lichen Cicero” (jo nennt ihn Fr. Picus von Mirandola [opera omn. 1573 p. 21) auf 
das höchſte zu preifen. Heute jchägt man ihn geringer ein, und fo fehr er formell als 

20 Schrifiteller Tertullian oder Auguftin überlegen ift, jo wenig läßt fich verfennen, wie weit 
er von ihnen an Begabung abjiteht. 

Als Theologe ift er herzlich unbedeutend. Erft in höherem Alter, wie e8 fcheint, zum 
Ghriftentum übergetreten, blieb ihm der eigentliche religiöfe Gehalt des neuen Glaubens 
zeitlebens fremd. In Brandt3 Ausgabe füllt der Inder der von ihm benüßten profanen 

25 Autoren 24 Seiten, der der Bibelcitate vier: diefe Zahlen erläutern vortrefflich das Ver: 
bältnis, in dem fich 2. zur heiligen Schrift befand. Und wenn man meiterhin erwägt, 
daß die Bibelcitate großenteils aus den Tejtimonien Coprians übernommen find, zuweilen 
fogar zufammen mit der Überfchrift Cyprians (ſ. Rönſch, ZhTh 41, 1871, ©. 531ff.), fo 
erhellt daraus, wie fremd das Chrijtentum feiner inneren Welt geblieben ift. Nicht mit 

30 Unrecht hat Hieronymus einmal geflagt: utinam tam nostra affirmare potuisset 
quam facile aliena destruxit (ep. 58, 10 ad Paulinum [I, p. 324 VBallarfi]). Zum 
Chriftentume bat ihn die Kraft der fittlihen Gedanken hingezogen, und die fittlihen Ge— 
danfen find fpäter auch der chriftliche Erponent in feinem Denken geblieben. In dem 
Glauben an einen Gott, den Schöpfer der Welt, und an die Kraft des von Chriftus 

85 gegebenen neuen Geſetzes, deſſen Befolgung den Menfchen vor Sünde und Sünbdenftrafe 
rettet, erſchöpft fih im Grunde der „Lehrbegriff” des. Bon dem Hampfe um die Chrifto- 
logie it er nicht berührt worden. In feiner Eschatologie bat er fehr altertümliche Ge- 
danken betwabrt (Instit. VII, 14 sqq.). Nach jechstaufend Jahren wird der Weltſabbath 
anbrechen, indem fi) das taufendjährige Neich Chrifti auf Erden verwirklicht. Ehe jedoch 

40 Chriſtus fein Reich aufrichtet, wird ein großer Kampf ftattfinden, die Erde wird unfruchtbar 
werden und das Leben wird zur Yaft, die Menfchbeit aber wird decimiert. Dann wird 
ein großer Prophet aufjichen, der die Menjchen zur Erkenntnis Gottes leitet. Gegen ihn 
wird fich ein König aus Syrien erheben, der auch Zeichen und Wunder thun fann und 
der die Geredhten verwirrt. Dann erfcheint Chriftus, der den Antichrift befiegt, fein Reich 

#5 aufrichtet und mit den ©erechten mitten auf der Erde berricht. Diefer Weltfabbath dauert 
taufend Jahre. Am Ende diejer Zeit erfcheint der Antichrift zum zweitenmale, bis er 
abermals überwunden wird. Nun erfolgt die Umgeftaltung der Gerechten, die jetzt erft 
verklärt werden nach der zweiten Auferſtehung. Diefen Erörterungen liegt eine in Si— 
byllenform bearbeitete Apofalypfe zu Grunde (Boufjet, Der Antichrift S. 50 f.), mit der 

50 jedody noch eine andere Duelle verbunden worden iſt (Preuſchen, IZNTW 2, 1901, 178). 
Die Quelle ift noch nicht genauer nachgewieſen. 

Unter die großen Geifter in der Kirche ift 2. ficherlich nicht zu rechnen. Aber eine 
liebenswürdige Perjönlichkeit ift er gewejen bei aller Oberflächlichkeit, die feinem Denken 
anhaftet. Und wenn er auch feine neuen Pfade gefunden hat, jo ift er doch vielen zu 

55 feiner Zeit und fpäter ein Führer geworden. Bejcheiden bat er ſelbſt es ausgeſprochen 
(de opif. dei 20, 9): „wenn ich dies Werf vollendet babe, fo habe ich, mie ich glaube, 
genug gelebt, und ich babe meine Pflicht auf Erden gethan, wenn meine Arbeit nur 
einige Menfchen vom Jrrtum befreit und auf den Weg zum Himmel gewieſen hat.“ 

Erwin Preuſchen. 


Lactieinia Räfare 211 


Lacticeinia (lactentia, laetantia, lactaria), wörtlich Milchſpeiſen, find alle Speifen, 
welche mittelbar von den Tieren genommen werden fünnen, omnia quae sementinam 
carnis trahunt originem, wie Mil, Butter, Schmalz, Käfe, auch Eier im Gegenſatz 
zu den jogenannten trodenen Speijen (Enoopayia, aridus vietus, arida saginatio). 
Schon früh ift es üblich geworden, an den Abjtinenztagen, namentlih in den Quadra- 6 
gefimalfaften vor Dftern (ſ. d. A. Falten Bd V ©. 773,3 FJ.), ſich nicht nur des Genufjes von 
Fleiſch, jondern auch anderer nahrhafter Speifen zu enthalten. Diefem Gebrauche ent- 
iprechend ordnete Schon das Konzil von Yaodicea (zwiſchen 343—381) e. 50 (e. 8 Dist. 
1II de conseer.) an, daß die Nahrung während der Quadragefimalzeit nur aus 
trodenen Speifen beitehen folle, und jpäter bat das trullanifche Konzil von 692 ce. 56 10 
gegenüber der abweichenden Sitte der Armenier bejtimmt, daß ein und dieſelbe Weife 
des Faſtens in der Kirche berrihen und man fi der von Tieren kommenden Speifen, 
insbejondere der Eier und des Käſes, enthalten folle, indem «8 zugleich als Strafe für die 
Verlegung feines Gebotes gegen Kleriker die Depofition und gegen Laien die Exkommu— 
nifation androht. Die Enthaltung von den Yactieinien, welche noch heute in der orien= ı5 
talijchen, insbejondere der ruffischen Kirche berrichende Praxis ift, beginnt mit dem Ablauf 
der jogen. Käfer oder Butterwoche (Tvoopayos, tuownj), d.h. der mit dem Montag nad) 
unjerem Sonntag Sexagesimae anfangenden und mit dem Sonntag Quinquagesimae 
endenden Woche. 

m Deccident hat man fich zwar auch ſchon früb an den Abjtinenztagen von dem 20 
Genujje der Lacticinien ferngehalten, ohne daß jedoch hier fich eine jo feite Gewohnheit 
und Regel wie im Orient gebildet hat. Von Nom aus wurde dies allerdings ſchon im 
6. oder 7. Jahrhundert empfohlen (ce. 6. ec. 2 Dist. IV, zugejchrieben Gregor I.: „Par 
autem est, ut quibus diebus a carne animalium abstinemus, ab omnibus quoque 
quae sementinam carnis trahunt originem, ieiunemus, a lacte videlicet, caseo 2. 
et ovis“). Dieſer Hat ift jpäter von einzelnen Synoden feit dem 9. Jahrhundert wieder: 
bolt, ja auch fogar der Genuß von Yacticinien an den Feſttagen direkt verboten worden 
(Binterim, Dentwürdigfeiten der chriſtkatholiſchen Kirche, Bd IL, 1, 601ff.; Bd V, 2,78). 
Später ift, wie Thomas von Aquino bezeugt, die Negel herrichend geweſen, daß in den 
Duadragefimalfeiten feine Lacticinien gegefjen werden follten (summa II. II. qu. 147.» 
art. 8: „In ieiunio quadragesimali interdieuntur universaliter etiam ova et 
lacticinia, eirca quorum abstinentiam in aliis jeiuniis diversae consuetudines 
existunt apud diversos“), und dieſe Gewohnheit ijt unter Alexander VII. am 18. März 
1666 durch Reprobierung des Satzes: „Non est evidens, quod consuetudo non 
comedendi ova et lactieinia in quadragesima obliget“ gebilligt worden; vgl. Be- 35 
nedict. XIV. de synodo dioecesano lib. XI. c.5. n. 13.14, und Ferraris, 
prompta bibliotheca canonica s. v. abstinentia n.8.9 und s. v. jeiunium art. 1. 
n. 9. 10. Kraft partifulärer Vorjchrift und Obſervanz war aber auch die Enthaltung 
von Milchſpeiſen zu anderen Faltenzeiten als der Uuabdragefima gefordert, wie Dies 
namentlich aus den Diöpenjen des päpftlichen Stubles von 1344 für die Diöcefen Köln 40 
und Trier und 1485 für die Landgrafihaft Meißen in Betreff diefer Zeiten bervorgebt. 
Aber auch jelbit für die Duadragejimalfajten find ſolche Dispenfationen (fogen. Butter: 
briefe) vom päpftlichen Stuhl insbejondere für Deutichland erteilt Bamberger Synode von 
1491, tit. 37, Hartzheim, Coneilia Germaniae, 5, 619) und die Nichtbeobachtung des 
Verbote geduldet worden, vgl. Benediet. XIV. institutionum ecclesiasticar. AVI: 45 
„Non ignoramus, regiones quasdam in septemtrione positas ovis et lacticiniis 
uti, quod crebris assiduisque immunitatibus Romanorum pontificum liberali- 
tate concessis tribuendum est, illas deinde populi, pluribus annis interiectis, 
cum pontifices rem dissimularent vel scienter paterentur, in privilegium per- 
petuamque facultatem converterunt. Haec autem immunitas iis potissimum 50 
causis innititur: coeli temperie, diversa corporum habitudine, earumque 
regionum indigentia, ita tamen, ut medium quoddam iter insistant et ab- 
stinentiam, qua possunt ratione, sequantur.“ Auch nad) heutiger römifcher Praxis 
erhalten die Bifchöfe noch in den ihnen gewährten Duinquennalfafultäten pro foro 
externo (unter Wr. 19) die „facultas dispensandi, quando expedire videbitur, 55 
super esu carnium, ovorum et lactieiniorum tempore ieiuniorum et quadra- 


gesimae“. 
P. Hiuſchius ;. 


Läfare ſ. Schweden. 
14* 


212 de Lagarde 


Paul de — 1827 - 1891. — Litteratur: 1. Von Lagarde: 

lals P. U. Bötticher.) Horae Aramaicae 47. || Rudimenta Mythologiae Semiticae 
Supplementa Lexici Aramaici 48. |] Initia Chromatologiae Arabicae 49. || Hymns of the 
old catholie church of England 50. || Arica 51. |] Wurzelforfhungen 52. || Acta apostolorum 

5 coptice 52. || Epistulae novi testamenti coptice 52. 

[anonyın.] Didascalia apostolorum syriace 54. || Zur Urgefhichte der Armenier. Ein 
philologijher Berfuh 54. |] Beiträge zu Joſ. Bunjens Analecta Antenicaena II und Chris- 
tianity and Mankind. Vol. 3. 4 (= Outlines of the Philosophy of Universal History 
Vol. 1. 2) London 1854. 

10 [al$ de Yagarde.] De Geoponicon versione syriaca commentatio 55. || Reliquiae iuris 
ecclesiastici antiquissimae graece 56. || Reliquiae iuris ecelesiastici antiquissimae syriace 56. || 
De No To ad versionum orientalium fidem edendo 57. |] Analecta Syriaca 58. || Analecta 
appendix Arabica 58. |] Hippolyti Romani quae feruntur omnia graece 58. || Titi Bostreni 
contra Manichaeos libri quatuor Syriace 59. || Titi Bostreni quae ex opere contra Mani- 

ı5 chaeos in cod. hamburgensi servata sunt graece accedunt Julii romanı epistolae et Gre- 
gorii Thaumaturgi xara wu£oos aiorıs 59. || Geoponicon in sermonem syriacum versorum 
quae supersunt 60. || Clementis romani recognitiones syriace 61. || Libri V. T. apocryphi 
syriace 61. |] Constitutiones apostolorum graece 62. |] Unmertungen zur griehifhen Ueber- 
ſetzung der Proverbien 63. || Die vier Evangelien arabiſch aus der Wiener handſchrift beraus« 

20 gegeben 64. || Josephi Scaligeri poemata omnia ex museio Petri Seriverii 64. || Clemen- 
tina 65. || Gejammelte Abhandlungen 1866. Anaft. Neudrud 1896. || Der Pentateudy koptiſch 
67. |) Nachrichten über einige familien des namens Bötticher 67. || Materialien zur gejcichte 
und fritit des Pentateuch I. II. 67. || Genesis graece 68. || Hieronymi quaestiones hebrai- 
cae in libro Geneseos 68. |} Beiträge zur baftrifjhen Lericographie 68. || Onomastica 

25 sacra 70, j.87.|] Prophetae chaldaice 72. || Hagiographa chaldaice 73. |] Ueber das verhält- 
niß des deutjchen ſtaates zur theologie, fire und religion. ein verſuch nichttheologen auf⸗ 
zuklären 73. Politiſche Aufſätze 1854. IV. 134 ©. || Psalterium iuxta Hebraeos Hieronymi 
74. || Psalmi 1—49 in usum scholarum arabice 75. || Psalterii versio memphitica, Bir ha 

lterii thebani fragmenta Parhamiana, Proverbiorum memphiticorum fragmenta Bero- 

30 linensia 75. |] Psalterium Job Proverbia arabice 76. |] Armeniſche Studien 77. AGG 22. || 
Symmieta (mit armeniſche Studien 624 SS., ohne 233 SE.) [L] (aus zeitfchriften. hebräi— 
ſche handſchriften in Erfurt. ein fragment des arzted Nfricanus, aus Friedrich Rückerts 
naclajje. Epiphaniana.) 77. || Semitica I. (Kritifche Anmerkungen zum Bude Iſaias. Erſtes 
Stück. Erklärung haldäifcher Wörter. Erites Stüd) 78. AUSG 23. || Deutihe Schriften. 

85 (über das verhältnis des deutfchen ſtaats zu theologie, fire und religion. ein verſuch nicht- 
theologen zu orientieren, 1873. gedichte. über die gegenwärtige lage des deutſchen reichs. 
ein bericht. 1875. zum unterrichtögejege. die religion der zukunft.) 78.|] Orientalia I. (Die 
toptiihen handſchriften der Göttinger Bibliorhet. Bruchſtücke der koptiſchen Weberjegung 
des AT. 79. AGG 24. || Semitica II. (Die parifer blätter des codex sarravianus.) 79. AGG 25. 

40 , Praetermissorum libri duo syriace (Eliae Nisibeni interpres. Abulfarag in psalmos.) 79. | 
Orientalia II. bebräifher Wörter. Ueber den Hebräer Ephraims von Edejja) 80. 
AGG 26. || Vis Ti ab Origene recensiti fragmenta apud Syros servata g inque 80. || Aus 
dem deutjchen gelehrtenleben. Attenftüde und Gloſſen 80.|] Eymmicta II. (aus zeitſchriften. 
Moabitica. zwei proben moderner kritik. vorbemerfungen zu meiner ausgabe der Septua= 

45 ginta. des Epiphanius bud über maße und gewidte zum erjitenmale volljtändig. aus 
einem uncialcoder der Clementina.) 80. || Deutjche jchriften II. (gedichte. die jtellung 
der religionsgejellihaften im jtaate. nod einmal zum unterridtögejege. die reorganijation 
des adeld. die finanzpolitif Deutſchlands. die graue internationale.) 81. || Anfündigung einer 
neuen ausgabe der griechiſchen überjegung des alten tejtaments 82.) || Johannis Euchai- 

50 torum metropolitae quae in codice vaticano graeco 676 supersunt Johannes Bollig des- 
eripsit 82. A656 28. || Die lateinischen — des Ignatius 32. AGG 29. || Judae 
Harizii makamae hebraicae 83. || Petri Hispani de lingua arabica libri duo 83. || Aegyp- 
tiaca (de morte Josephi; de dormitione Mariae; Sapientia Salomonis; Ecclesiasticus; Psal- 
mus oa; Canones Apostolorum ; Canones ecelesiastici) 83. || The Question; wether marriage 

55 with a deceased wifes sister is, or is not, prohibited in the Mosaic writings, answered 82. 
GgA. || Librorum V. T. canonicorum pars prior graece (Genejis — Ejther Lucian's) 83. |] 
Mitteilungen Bd I. 1884; Bd IL. 1887; Bd III. 1889190); Bd IV. 1891. || Programm für 
die konjervative Partei Preufens 84. |) PBerjiihe Studien 84. AGG 31. || Probe einer neuen 
ausgabe der lateinijchen überjegungen des alten tejtaments 85. || Gedichte 85. || Die revi- 

eo dierte Lutherbibel des Halle'ihen Waiſenhauſes beſprochen 85. GgN. || Catenae in Evangelia 
aegyptiacae quae supersunt 86. || Neusgriehiiches aus Sleinajien 86. AGG 33. || Deutſche 
Schriften. Gejamtausgabe legter Hand 86. |} Novae psalterii graeci editionis specimen 87. 
ASS 33.|| Am Strande, Gedichte 87. Purim, ein beitrag zur geſchichte der religion 87. 
ASS 34. || Erinnerungen an Friedrih Nüdert. Lipman Yunz und jeine Verehrer (II). 

65 [(IL.) (IIL) ze. = Sonderabdrud aus den Mitteilungen.) || Onomastica sacra alterum edita 
87. || Juden und Sndogermanen (IL.) |] — und die Akten Gregors von Ar— 
menien neu herausgegeben 87. AGG 35. |] Ueberſicht über die im Aramäiſchen, Arabiſchen 


de Lagarde 213 


und Hebräifchen üblihe Bildung der Nomina 89. AGBS 35. || Regifter (von A. Rahlfs) und 
Nachträge zu der Ueberfiht 91. AGG 37. |] Le opere italiane di Giordano Bruno ristampate 
1. 11. 88. || Ueber einige Berliner Theologen und was von ihnen zu lernen iſt 90 (IV). (Nicht 
für den Buchhandel beftimmt). Erinnerungen an Friedrich Rückert. Ueber einige Berliner 
Theologen, und was von ihnen zu lernen iſt. Zwei Aufläge von Paul de Lagarde. In einem 6 
neuen Abdrude überreicht von Anna de Lagarde, Göttingen 2. November 1897. 127 S.) || 
Beiheinigung über den richtigen Empfang eines von Herrn Otto Ritfhl an mid gerichteten 
offenen riefes 90 (IV). || Ueber die von Herrn Paul Güßfeld vorgeichlagene Reorganifation 
unjerer Gymnajien (III). || Die revidierte Lutherbibel des Hallefhen Waiſenhauſes (III) ſ. 85. 
Altes und Neues über dad Weibnachtäfeft. Mit einem Anbange 91. (IV.)|| Septuaginta- 10 
Studien. I. 1. Das Buch der Richter (c. 1—5) in zwei Recenfionen. 2. Die Chronologie 
des Clemens von Alerandrien 9. AGG 37. (Bogen 3ff. konnten des Seßerausjtandes wegen 
nicht gedrudt werden); im Bande 33 werden folgen: II, 3. [Die Chronologie der lateinifchen 
Kirche Afrikas.) Genealogiae totius bibliothecae; Origo humani generis (Neapler Irroyrs 
iv Zauröum vis aakalas dradıjens. 4. Eine neue Recenfion der Septuaginta. 5. Ezdrana ſerſchien 
int mebr]. II Deutſche Schriften. Geſamtausgabe letzter Hand. Zweiter bis vierter Abdruck 
92. || Psalterii Graeci Quinquagena prima a Paulo de Lagarde in usum scholarum edita. 
Gottin 1892. || Bibliothecae Syriacae quae ad philologiam sacram pertinent. 92. In— 
halt: — veteris testamenti graeci (Genesis, Exodus, Numeri, Josue, Judices, Ruth, 
Regnorum yö.) Evangeliarium Hierosolymitanum (Matthaeus, Marcus, Lucas, Johannes). 20 
(Die beiden legten Schriften mit den SSt. im Drud beendet durch A. Rablis.) || Gedichte von 
Paul de Lagarde. Gejamtausgabe bejorgt von Anna de Lagarde. Göttingen 97, 115 ©. (Diefe 
Gejamtausgabe enthält auch die Strandlieder, welche feit langer Zeit vergriffen find, und 
drei bisher unbefannte Gedichte, welche ji in Paul de Lagardes Nachlaß vorfanden.) 

2. Ueber Lagarde: a) Auf eine aus Anlaß des 8. Internationalen Drientalijten-flons 95 
greſſes im Jahre 1887 an ihn gerichtete Bitte veröffentlichte 2. (Mt III, 34.) „Mitteilungen 
über Paul Anton de Lagarde*; die angehängte Lifte feiner Bücher, nad den Sprachen ge» 
ordnet, in denen oder über melde fie veröffentliht find, umfaßt 63 Nummern in 14 ab. 
teilungen, al® „in Vorbereitung“ jind 8 weitere Werke aufgeführt; das perſiſche Schluß: 
motto lautet: „wenn ich jterbe, hoffe ich auf dem Wege au fterben“. Aus dem gleichen Jahr 30 
jtammt der Artikel in Schaff-Jadjond Encyclopedia of Living Divines p. 122 mit der Cha— 
rafterijtif: He accepts nothing but what is proved, but accepts every thing that has been 
proved. gl. auch Symm. 1, 227—232, Librorum V. T. can. pars prior 542—544. In 
der Contemporary Review für March 1889, 322—329 beſprach S. R. Driver 14 Werke, die 
L. im Lauf von 5 Jahren veröffentlicht hatte. — Unmittelbar nadı 2.8 Tod verteilte der 86 
Unterzeichnete die vorftebend ergänzt abgedrudte Lifte feiner jelbitftändigen Veröffentlihungen 
und bald darauf veröffentlichte Richard 9. H. Gottbeil in den Proceedings of the American 
Oriental Society 1892 (p. COXI-COXXIX und feparat) eine Bibliography of the Works 
of Paul Anton de Lagarde von 297 Nummern unter 51 Rubriten. (Der Yadenpreis der von 
ihm gedrudten Werte beträgt mehr ala 500 Marl). — (An Quellen ftanden dem Unter #0 
zeihneten außer den im Borjtehenden und Folgenden aufgeführten gedrudten Werfen nur 
eine Anzahl Briefe Lagardes und feiner Witwe zur Verfügung. Gejehen hat der Unterzeich- 
nete, was irrigen Vorftellungen gegenüber zu bemerken notwendig ſcheint, L. nur ein einziges: 
mal ein paar Stunden in Ööttingen, auf dem Heimweg von dem Orientaliftenfongreb, für 
welchen 2. die erwähnten Mitteilungen zufammenftellte. Begeiftert aber war er für 2.8 46 
Schriften jeit feinen erjten Stubdienfemeftern und von niemand bat er, feit er im Jahr 1875 
aus Anlaß des Psalterium Hieronymi und einer beabfichtigten wiſſenſchaftlichen Reife zum 
erjtenmal an ibn zu jchreiben jich erlaubte, mehr Förderung erfahren, als von 8. Eine für 
Haupts Beiträge zur Afiyriologie beftimmte, auch ſchon öffentlich angekündigte Bejchreibung 
der Schriften Lagardes mit ausführlichen Regiftern ift zur Zeit noch unvollendet.) 

b) Anna de Lagarde, Paul de Lagarde, Erinnerungen aus feinem Leben für die 
Freunde zufammengeftellt. Als Handjchrift gedrudt, Göttingen 1894, 189 ©. (Vorwort 2. Nov. 
1893; dann im Buchhandel; Vorwort 2. Oft. 1894). || Rede, gehalten im Auftrage der Königl. 
Georg-Auguft-Univerjität am Sarge des Geheimen Regierungsrates Profefjor D. Dr. Paul 
de 2. am 25. Dezember 1891 von Ulrih von Wilamomwig-Moellendorff, zur Zeit Proreltor 56 
der Königl. Univerjität Göttingen, 7 ©. 4° (erfter und zweiter Drud; dritter Drud in des 
Berfafierd „Reden und Vorträge” (Berlin, Weidmann 1901, S. 90—96, mit einer Anmer- 
fung; vgl. ebenda 117 die Proreftoratärede von 1892). Gedächtnisrede auf Paul de 2. Bon 
Julius Welldaufen (GGN 1894, Geihäftlihe Mitteilungen S. 49. und im Sonderdbrud 
9 SS.). Bon den ©. 3f. der Erinnerungen zufammengeftellten Nachrufen find im Sonder- 60 
drud erjhienen der von 2. Tehen aus Engelbert Bernerjtorfer8 Deutihe Worte (12. De— 
— Heft 1892, 32 SS.); Eugen Wolff, Deutſche Schriften für nationales Leben. Zweite 

eihe, Heft 4, Kiel 1892, 44 SS.; in Zeitungen und Zeitſchriften erſchienen ſolche von Paul 
Bauer, €. Nfeftle], Guftav Roethe, Rud. Heinze, E. Siegfried, P. Heniel, €. v. Sallwürk, 
Fr. Kirchner, Ludw. Schemann, Hans Leuf. Von Auswärtigen: A. Duff, George F. Moore 65 
(The Andover Review. Febr. 1892). Bon demjelben: An address at the opening of the 
Lagarde Library in the University of the City of New-York, Apr. 29. 1893 in The Uni- 


— 


214 de Yagarde 


versity Quarterly 166-179 (ſ. u.). In Könneckes Bilderatlas zur Geſchichte der deutichen 
NationalsLitteratur ſteht Lagardes Bild neben dem Treitfchles. — Auf 2.3 70. Geburtätag 
erſchienen: Deutſche Hammerjchläge IIL., Raul de L. Ein Vorkämpfer deutfch-focialer Reform 
von Dr. Th. Linditröm-Go3lar, Berlin 1897, 16 S.; Ludwig Schemann in: Comeniusblätter 
5 für Volkserziehung V, Nr. 9.10 (Berlin 1897, 8 S.). — Aus Anlaß der Jahrhundertwende 
widmete der ZENOF der „Beilage zur Allgemeinen Zeitung” 2. die ſechſte und legte jeiner 
„Gentenarbetrachtungen“ (Nr. 99. 100 vom 1.und 2. Mai 1901:) „eine der gottesfürdtigiten 
Naturen, denen ich auf diejer Erde begegnet bin“. Fritz Lienbard, in der „Deutjchen Heimat“ 
1900. Bgl. weiter THLB XI, 91; XIV, 112; XV, 96; XVII, 104; XVIIL 135. R. M. 
10 Mejer in „Jahresberichte für neuere deutfche Litteraturgefchhichte (1894) 1897, IV, 5, n. 634 
bis 638; €. Meftle, P. de 8. zu Ritſchls Urteil über die beiden Prinzipien des Protejtan« 
tismns (StR 1898, 1); Chr. Groß, Paul de Lagarde und die "Religion der Zukunft“ 
in DEBI 19, 229— 258; Ludw. Raul, Bemerkungen zu einigen Ausſprüchen von ®. de L. 
in feinen „Deutjchen Schriften“ (IprTh 18 [1891] 159. 160). — Bon jüdiſcher Seite: D. Kauf- 
15 mann, P. de 3 jüdiiche Gelehrjamtleit. Eine Erwiderung, Leipzig 1887; N. Berliner, Pro— 
ſeſſor P. de L. nad jeiner Natur gezeichnet, Leipzig 1887; B. Ziemlich, Aus der Schule de 
Lagardes (Jüdiſches Litteraturblatt 1884. 24. 28. [24 auf Grund von Haufmann in der 
Deiterr. Monatsſchrift f. Or. 4. 5]; 50. 52. Bhil. Stroner, ebenda 1888, 22); €. Hammer: 
ihlag in Allg. Zeitung des Judentums 1887, 48. 49; Defterreihifhe Wocenichrijt. Central» 
20 organ für die gefammten Interefjen des Judenthums 1891, 49. 

Paul Anton de Yagarde, wie er fich feit 1854 nannte, urfprünglid Paul Anton 
Bötticher, ift geboren am Allerfeelentag, den 2. November 1827 zu Berlin, Kochſtraße 27, 
als älteftes Kind des Dr. Joh. Friedr. Wilh. Bötticher, der, geb. 1798 als Predigers- 
fohn bei Magdeburg, am 6. April 1850 als Profeffor am Friedrich-Wilhelm-Gymnaſium 

35 in Berlin ftarb. Auf Schleiermachers Schoß ift er als Kind mehr als einmal geſeſſen, 
babe aber faft ftets ein Grauen vor ihm empfunden (Nüdert 86). Lehrreich für das 
richtige Verftändnis des Sohnes tft, was der Direftor des Gumnafiums F. Ranke im 
Programm der Anstalt für 1851 über den Vater mitteilt, daß er nach Erledigungen ber 
Schularbeiten jeden Augenblid benüßte, um in meiteren Kreifen durch Schriften zu wirken. 

30 „Fand fich niemand, der es verlegen mollte, was er gejchrieben hatte, jo fand ſich doch 
ein Druder und freudig nahm er aus feinen wenigen bejchränften Mitteln die notwen— 
digen Summen, mit denen der Drud beftritten werden konnte”; ebenjo was von den 
trüben Erfahrungen feines Lebens mitgeteilt ift, insbefondere dem Tod feiner eriten Frau, 
Luife geb. Klebe, die am 14. November 1827, noch nicht voll 19jährig, 12 Tage nad 

85 der Geburt ihres Sohnes ftarb (vgl. Strandlieder Nr. 11). Die Pflege des Kindes blieb 
zunächit zwei älteren Großtanten überlafjen, deren eine, eine Schweſter der Großmutter, 
Fräulein Erneftine de Lagarde feine fpätere Adoptivmutter wurde; von der zweiten ‚rau 
feines Vaters rühmt er in den für feinen jüngeren Bruder Hand 1867 zufammengeftellten 
„Nachrichten“, daß fie ihm eine forgfame Mutter geweſen, deren Bild er mit innigftem 

so Dank in fih trage; zum Vater aber gejtaltete fih das Verhältnis, zumal durch das Jahr 
1848 fo, daß der Sohn an feinem Sterbebette ftand mit dem graufamen Schmerz über 
diefen Tod nicht trauern zu Fünnen (Erinnerungen 13). Wie er Oftern 1844 mebr ein 
Knabe als ein Yüngling die Univerfität Berlin bezog, d. b. in den engen, dumpfen 
Verhältniffen blieb, in denen er die legten Jahre 44 mit dem Recht Vorleſungen zu 

45 hören, die für ihn ausgewählt wurden, tie Hengſtenbergs vorzügliche Vorleſung über theo— 
logische Enchklopädie und Methodologie ihm Halt gab, wie er Nüderts Schüler wurde, 
bat er ſelbſt erzählt. Über den Eintritt bei Nüdert |. jetzt auch Mar Müller, Alte Zeiten 
— alte Freunde (Gotha, Perthes 1901; Deutſch-Ev. Blätter 1901, 309). „Unterftügungen 
und Stipendien, die als Anerkennung und zur Ermunterung feines Fleißes dem Jünglinge 

50 zufielen, nahm ohne weiteres der Vater an Fi um fie diefem oder jenem frommen Haufe 
oder Menſchen zuzuwenden“ (Erinnerungen 10). Von Berlin ging er nad Halle, „auf 
meiner Odyſſee durch die Kirchen damals beim Altlutbertume angelangt“ (Nüdert 92). 
Das Evangelifhe Säfular-Stipendium von jährlih 300 Thalern, das die Stadt Berlin 
am 2. November 1849 auf 2 Jahre zu vergeben hatte, ermöglichte ihm in Halle die Habi- 

55 litterung in der philojophifchen Fakultät. Sie erfolgte (20. Mai 1851) auf Grund der 
Seiten 1—29 der Arica, denen bon wiſſenſchaftlichen Arbeiten ſchon 1847 die Horae 
Aramaicae, 1848 die Rudimenta-Supplementa, 1849 die Initia vorausgegangen 
waren, legtere als Berliner Doktorbifjertation gegen R. Gofche, DO. Strauß und M. Uble: 
mann als Opponenten. Von den Thefen, die er verteidigte, lautete die erſte nemo theo- 

0 logus nisi philosophus, die vierte lingua armenica mere arica. Dort fand er das 
Glück feines Lebens, feine Frau Anna Berger, Tochter eines höheren Militärs, mit deren 
Eltern der Vater Bötticher in jungen Jahren bekannt geweſen war; mit des Vaters jüngjtem 


de Lagarde 215 


Bruder war eine Schwefter ihrer Mutter verheiratet (Erinnerungen 14). Eine Berufung 
nah Jena, die Nüdert für eine ausgemachte Sache bielt, blieb aus; dagegen erhielt er 
durch Vermittelung Bunjens von Friedrich Wilhelm IV. ein Reijeftipendium von 1000 Tha- 
lern, das ihn über Göttingen, wo er die einzige Philologen- und DrientaliftenBerfamm: 
lung in feinem Leben mitmachte, von Benfey als der ſchwarze Hufar unter den jungen 6 
Drientaliften begrüßt (Erinnerungen ©. 20), nad London und zwiſchen hinein -nad Paris 
führte. Die Wurzelforfhungen und die Ausgabe der koptiſchen Apoſtelgeſchichte und Briefe 
waren inzwiſchen erjchienen. Damit begann, was. einmal „die traurige ſyriſche Epiſode“ 
feines Lebens nannte, die doch für die theologifche Wiſſenſchaft die reichiten Früchte ge— 
tragen hat und für die Entwidelung feiner Lebensanihauungen höchſt wichtig wurde, in— 
dem die von den beiten englifchen Kreifen ihm wie auch fonftigen deutichen Gelehrten 
gebotene Gaftfreundichaft, vollends feit feiner Aufnahme in Bunfens Haus feinen Blid in 
einer Weiſe erweiterte, wie das wenig Theologen vergönnt ift (Erinnerungen ©. 22—24, 
obwohl dort die wichtigften aus diejer Zeit erhaltenen Notizen für fpäter, für eine wirk— 
liche Biographie aufbehalten find; vgl. auch die von Wellhauſen angeführte Stelle aus 15 
Memoir of Bunsen II, 321). Nach jeiner Rückkehr bemühte fih L. um ein Schul: 
amt, erbielt ohne die übliche Prüfung die facultas für alle Lehrfächer und alle Klaſſen, 
trat, nachdem er am 21. März 1854 noch unter dem alten Namen getraut worden mar 
— über den Namenswechſel ? Erinnerungen ©. 45 —, an Oſtern das Probejahr an 
dem Friedrichs-Werderſchen Gymnafium an, und war 12 Jahre lang von 1854—66 20 
Sculmeifter (an der Luifenftäbter Realſchule, Köllnſchen Gymnafium, zulegt wieder 
am Werder), mit vielen Ertraftunden an verjchiedenen Mädchenfchulen und für Privat: 
ichüler, bei einem Gehalt, der von 400 Thalern zulegt auf 850 ſtieg. Alle Aus: 
fichten auf akademiſche Profefjuren (Kiel, Marburg, Halle, Gießen) zerichlugen ſich — über 
die Bewerbung um Gießen nad Anobels Tod ſ. Erinnerungen ©. 66 —; befreit wurde 25 
er aus diefer Lage auf Grund einer durch General von Brandt vermittelten Eingabe an 
den König vom 2. April 1865, auf welche bin ihm fein damaliger Gehalt von 850 Tha— 
lern auf 3 Jahre verwilligt wurde, wenn ihm nicht fchon früher ein alademijches Lehramt 
übertragen werben ſollte. Bon dem, mas %. in diefen 12 Jahren herausgegeben, gilt 
was er einjt aus London im Blid auf feine Kopien jchrieb: „ic; erjchrede ordentlich über go 
das, was ich vor mich gebracht habe, es ift rafend viel” (Er. 41), von der nod anonym 
erjchienenen Didascalia an bis zu den Clementina und den Gejammelten Abhandlungen 
vom Jahr darauf. Das Zeugnis des Berliner Magiftrats (Er. 82). Die fehulfreien 
2, Jahre, die 2. in Schleufingen zubrachte, galten ſcharfer Arbeit an der Septuaginta. 
Am 7. Auguft 1868 erteilte ihm Halle den theologifchen Doktor durch Schlottmann als 35 
Promotor. Am 6. März 1869 erfolgte die Ernennung nad) Göttingen, an Ewalds Stelle, 
wo ihm das Einleben zuerſt durch Emwalds Abneigung und Ritſchls Mangel an Zus 
neigung, dann durch die Veröffentlichung des Briefs erjchtvert wurde, den der 23jährige 
am 2. Januar 1851 an den damaligen Präfidenten Napoleon gejchrieben hatte (Erinne: 
rungen 94— 101). Aber ſchon 1875 war er Vertreter der Univerfität bei der Gründungs- 40 
feier der Univerfität Gzernowig, im Dezember 1876 wurde er ordentliches Mitglied der 
Gefellichaft der Wiſſenſchaften an Stelle von Georg Waitz und bat „bis zu dem Tage 
jeines Todes, dem 22. Dezember 1891, eine Menge großer und Heiner Abhandlungen und 
Aufjäge in den Bänden der Abhandlungen und Nachrichten veröffentlicht, viele von ber 
größten Bedeutung, alle Zeichen eifernen Fleißes, umfafjender und grünblichiter Gelehr- 45 
jamfeit, tiefen und tapferen Geiſtes. Es bat kaum jemals einen jo regelmäßigen und 
eifrigen Teilnehmer an allen Beratungen und Verhandlungen der Gefellichaft gegeben“ 
(Bericht des beitändigen Sekretärs GN 1892, 16, 576). Im Sommer 1888 über: 
brachte er der Univerfität Bologna zur Freier ihres 800jährigen ? ag er die Glückwünſche 
der Geſellſchaft; am 29. Juli 1887 war ihm der Titel Gebeimer Regierungsrat zu teil 50 
geworden. Er ftand auf der Höhe feiner Schaffenskraft; doch jchrieb er ſchon damals 
dem Unterzeichneten: „Weltliche Ehren find für meinerlei Menjchen die Mahnung, daß die 
Stunde fommt, heimmwärts zum Vater aufzubrecdhen. Gern brädte ich noch meine Ars 
beiten und mein Haus in gute Ordnung, ehe es fortgeht”. Das hatte er getban, als 
jedermann unertvartet die Nachricht von jeinem Tode fam; er erfolgte am 22. Dezember 55 
1891, drei Tage nad) der Operation eines Darmfrebjes. Am Weihnachtsfeft, dem feine 
leiste vollendete Arbeit galt, ift er beerdigt worden. „2. war aus der Landeslirche aus: 
etreten, aljo war die amtliche Beteiligung eines Geiftlichen ausgeſchloſſen; bei jeiner 
—— Kampfesſtellung lagen antiſemitiſche oder philoſemitiſche Störungen nicht außer— 
halb der Möglichkeit. Die leitende Behörde der Univerſität Göttingen, der Verwaltungs- 60 


» 


0 


216 de Lagarde 


ausfchuß, bat fich der fchiveren Aufgabe getwachien gezeigt, allerdings nur deshalb, teil 
alle und jeder unter dem erjchütternden Eindrud des Todes, dem Manne, der fo viel über 
Haß gellagt hatte, gem alles zu Liebe that. Die Stadt Göttingen ftellte die Kirchhofs- 
fapelle für die Leichenfeier zur Verfügung, die, was fonft nicht gefchiebt, von der Univer- 
5 fität in die Hand genommen ward; einer der Kollegen [Smend], der dazu die Ordination 
befaß, verlas auf dem Grabe [Rö 8 u.] die rituellen Gebete der reformierten Kirche, nachdem 
der Prorektor die Rede in der Kapelle gehalten hatte.“ Prorektor war v. Wilamowig:Moellen: 
dorff. Namens der Gefellichaft, die jich vorbehalten hatte das Andenken des aufßerorbent- 
lihen Mannes in würdiger Weife zu feiern (GN 1892, 77), bielt die Gedächtnisrede 
ı auf 2. am 24. April 1894 fein Nachfolger an der Univerfität und in der Gefellichaft 
Julius Wellhauſen (GN ©. 49 ff.; auch im Sonderdrud). Indem fie ſich darauf be— 
Ichräntt, über die twillenfchaftlihen Ziele und Wege 2,3 einen kurzen Bericht zu erftatten, 
bildet fie in allem das Gegenftüd zu der an feinem Sarge, in der „mas er fonft zu be 
deuten hatte, zu rechter Zeit, unter dem frifchen Eindrud feines Todes von anderer Seite 
15 gefagt worden” war. Aber mas hatte er zu bedeuten? 

Es wird wenig Theologen des 19. Jahrhunderts geben, über welche die Anfichten jo 
auseinandergehen wie über %. 

1. Schon feine Tertausgaben jcheint die Göttinger Gedächtnisrede nicht fo hoch zu 
werten, tie fie zumal nach den Umftänden, unter denen fie erfchienen, verdienen dürften. 

20 „Seine Mußeftunden benußte er zur Herausgabe zahlreicher ſyriſcher und einiger griechiicher 
Terte, die fat alle der altchriftlichen Litteratur angehören“, fagt fie über die Berliner 
Periode, und über die jpätere: „neben der griechifchen edierte er lateinische, perfifche, Toptifche, 
aramäifche und arabijche Überfegungen alt: und neuteftamentlicher Bücher“. Es ift ja 
richtig: „die ſyriſchen waren großenteild nur treue Abdrude meift einer einzigen Hand— 

25 ſchrift“; „er emendierte fie nicht und that nicht3 von dem einigen dazu außer in den 
Vorreden, in denen er... . feine Beobadhtungen und Winke zu verfteden liebte” ; „er bat 
beinahe niemals einen Tert jo ediert, wie er wollte, fondern entweder nur Proben gegeben, 
oder ftatt der Recenfion eine treue Kopie”. Aber ift dies Verdienft, wenn nur eine einzige 
Handfchrift verfügbar ift, wie meiften® bei 2.8 Ausgaben, von der Didascalia an bis zur 

so Bibliotheca syriaca nicht ſchon groß genug, zumal in feiner Yage, vollends wenn mit Recht 
efagt werden fonnte, daß an feinem Grab wohl feiner ftehe, der alle die Sprachen buch— 
—— könne, in denen er Texte gedruckt habe? Die Alt: und Neuteſtamentliche Wiſſen— 
ſchaft, wie die Patriſtik werden ihm für ſeine Textausgaben bleibend dankbar ſein. Sie 
allein ſchon beweiſen, daß er ein Nachkomme jenes Lagarde war, von dem Friedrich der 

35 a gejagt haben foll: mein Nachbar Lagarde und ich find die fleißigften Menfchen in 

reußen. 

2. Aber zu den Terten, die er vorlegte, famen die Unterſuchungen. Hier fpricht 
dad Zeugnis ellhaufens laut genug: „Er erkannte, daß die Philologie das Heilmittel 
für die Theologie ſei“; er hat mejentlich dazu beigetragen, der Philologie auf dem Gebiet 

10 der Theologie Bahn zu brechen. „Er hat die Theologen nicht bloß aus dem Schlaf gerüttelt, 
jondern er bat ihnen auch gezeigt, wie ſchön und fruchtbar ihre Disziplin fein könnte; 
er hat die Theologie zu Ehren bringen wollen und ift ftolz darauf gemwejen, ihr anzu— 
gehören. Er hat durch die Anforderungen und die Aufgaben, die er ftellte, Samentörner 
für die Zukunft ausgeftreut. Am Abend feines Lebens bat er die Freude gebabt zu jehen, 

45 daß etwas davon aufging.” Der philologifchen d. h. biftorifchen Methode Bahn gebrochen 
zu baben, betrachten wir als ein zweites großes Verdienft 2.8. 

3. Aber die Methode hilft nichts, obne den Geift, der fie befeelt. Das dritte und be— 
deutendfte Verdienft 2.3 fieht der Unterzeichnete in den theologischen Anjchauungen, die er 
vertrat. Es ift Har, daß bier die Urteile am weiteſten auseinander gehen, Har auch, daß 

50 2.8 Anſchauungen nicht zu allen Zeiten diefelben gemwefen find. „Lagarde war in feiner 
Jugend Apologet getveien, die Wiſſenſchaft hatte ihm apportieren follen, was er wünſchte. 
Später beflif er fich der größten Unbefangenbeit und Strenge.” „Won der Naivetät, daß 
die Wifjenichaft die Worte Jeſu und die Einrichtungen der Apoftel zu eruieren und daß 
die Neligion das Ergebnis dann einfadh anzunehmen habe, war er in fpäteren Jahren 

65 ſehr zurüdgelommen” (Mellhaufen). Der Mann, der im Jahr 1861 ſchrieb: „ich babe 
noch am Dienstag Chriſtum befannt [in einem von einigen älteren Gumnaftaften erbetenen 
Vortrage über die Negulative], ich boffe, daß er mich auch befennen wird. Ich möchte fo 
gern, daß der Widerjchein ewigen Lichtes auf meiner Stim und in meinem ganzen Weſen 
liege”, und von dem der ZENOZ der Allgemeinen Zeitung im Jahr 1901 befennt „diefer 

co Widerſchein lag in der That auf der Stimm diefes Fremdlings in dieſer Welt“, hat ſchon 


de Lagarde 217 


im Jahr 1875 von Franz Delisfh am Schluß feiner Ad Lagardium epistula den 
Zuruf erhalten: sit quidem ut contra homuneculos paratragoedies; at abstine, 
obseero, a Filio Hominis, parce apostolis, ut ne ex Paulo Saulus evadas (Vet. 
test. gr. ed. Tijchendorf® I, p. CXXH), und auf der Berliner PBaftoraltonferenz des 
Jahres 1894 bat (nad der Chronik der Chriftlichen Welt Nr. 24 Sp. 218) Profeſſor 6 
D. Schlatter aus Berlin in einem Referat über die Sünde mider den heiligen Geift L. 
ala Typus beigezogen, weil er gejagt habe, Jeſus ſei doch eigentlich ein recht langweiliger 
Rabbiner. Das Aprilheft der Deutich-Evangelifchen Blätter desjelben Jahres jchildert 
ihn als Menfchen, der jchrieb, was fein anftändiger Mann, was nur ein Gafjenjunge und 
ein Fiſchweib jagen würde, bei mweldyem Derbbeiten und Unarten, Schmähſucht und pie 
tätslofe Undankbarfeit zu einem ganzen Rattenlönig von Verdrehungen und Irrtümern 
ſich verbinden, der feine Mutterfprache jo wenig beberricht, wie Franzöfiih und Lateinisch, 
der wenn er von fich felbft redet, nur von Selbftbeiwunderung und Eelbftvergötterung 
überfloß, bei dem der Pferdefuß des Ultramontanismus und Yefuitismus aus jeder Zeile 
berausgudt, deſſen zahllofe zum Teil mit unendlichen Weitſchweifigkeiten und bodenlofer 
Gelbftgefälligteit gefchriebenen Auffäge, Schmähfchriften und Mufterabhandlungen durchzu— 
arbeiten, unendlihe Mühe foftet, von dem alles mas dem Preußen und dem Deutichen, 
wenigſtens dem evangelifchen wert und teuer ift, mit Füßen getreten wird [!]. Der Heraus: 
geber der DEBI., der diefe Charakteriftif 2,3 aufgenommen batte, lehnte eine Einfendung, 
die ihn in etwas anderem Lichte darftellen wollte, mit der (brieflichen) Bemerkung ab, er 20 
beſcheide fich über 2. ein gründliches Urteil zu haben, urteilte dann aber doch: „hat er 
im einzelnen Bebeutendes geleijtet, jo iſt die Gefamtfrucht feines Lebens für die neufte 
Zeit doch wenig über Null“, und wollte ihn den Pathologen des Geiftes überlaffen, denen 
er von Recht? wegen gehöre. 

Nippold ftellt 2. (in dem Kollegialen Sendfchreiben an Hädel) mit Egidy, Gichdi, 25 
Nietzſche und Tolftoi zufammen als den Vertretern der Religion außer der Kirche. Sell 
(Die wiſſenſchaftlichen Aufgaben einer Gefchichte der chriftlichen Religion, Preuß. Jahrbb. 
DE. 1899) rechnet ibn zu den Vertretern der jüngſten morphologifchen Geftalt des Chriften- 
tums, die er unterjcheidet, des chriftlichen Humanismus, welcher zwei Gedanken, die zu 
den uriprünglichiten —8* des Evangeliums gehören, die chriſtliche Perſönlichkeit und das so 
Reich Gottes, in den Vordergrund gerüdt habe, und jchließt mit ihm die Neihe der „großen 
Individualitäten, von denen es eine Überlieferung giebt” (Denk, Frank, Schtventfeld, For, 
Penn... Kierkegard, Carlyle, J. T. Bed, Yagarde), Wilamowig-Moellendorf hat an 
feinem Sarg von ihm gefagt: „Als Prophet hat er feine Stimme erhoben über Staat 
und Kirche, Jugendbildung und Gottesdienft, Gefellihaft und Geſittung. Es bat ihn ss 
auch nicht irre gemacht, wenn fie die Stimme eines Rufers in der Wüſte blieb. Denn 
er fühlte ſich als Prophet. Er batte ein Necht dazu, er war eine prophetifche Natur.” 
An Auguftin und Jordano Bruno, J. 3. Rouſſeau und Th. Carlyle erinnernd als 
an einige der größten folcher prophetiicher Naturen fagte er: „Es find fubjeftiv ge 
twaltige Naturen; darum meden fie alle noch heute ftarfe Sympathien und Antipathien. «0 
Bei allen bleibt, je näher man zuficht um fo jtärfer, ein Erdenreſt zu tragen peinlich); 
bei allen ift der Augpunkt, aus dem fie das AU betrachten, in Wahrheit religiös.” Da— 

egen meinte Tröltih (Die chriftlihe MWeltanfhauung und die miflenjchaftlihen Grund- 
ee. Z3fThK 1894, 16): „Wenn heute religtonsbebürftige Philoſophen in P. de 2. 
einen Propheten fi erwählt haben, jo find fie in ihrer Unfunde deffen, mas Religion ift, 45 
an ein joldhes Gemüt geraten, das bei allem Reichtum und bei aller Tiefe feiner Frömmig— 
feit doch mehr eine unklare, unruhige und überreizte Sehnfucht nad Religion als dieſe 
ſelbſt beſaß“, und auch der zweite Nachfolger von 2.3 Göttinger Antipoden redet aus 
Anlaß von Bernoullis teiffentchaftlicher und firchlicher Methode in der Theologie, von 
„trübendem Nebel, der aus den Tiefen Lagardifcher Meisheit auffteigt” (ThRdſ.; vgl. 50 
auch Hermann, TELZ 1898, 3); aber ein Buch wie das Bernoullis oder die That- 
fache, daß der Nachfolger Weizfäders in feiner akademiſchen Antrittsrede oder jüngft Harnad 
in jeiner Berliner Reftoratsrede „über theologiſche Fakultäten und allgemeine Religions: 
wiſſenſchaft“ für die Berechtigung ihres Faches kämpfen müfjen, zeigt deutlich genug, tie 
weit Anfchauungen fchon vorgedrungen find, die Yagarde, wenn auch nicht zuerft und nicht 55 
allein, jo doch mit volljter Klarheit und unerjchrodener Konſequenz vertreten bat. Auch der 
„Lagardiſche Antiproteftantismus”, den Hamad (ThLZ 1899, 514) als einen Zug ber 

eit anerkannte, fcheint noch nicht im Abnehmen zu fein. Hat man Ritichl den letzten 
irchenvater genannt, fo war fein Rivale ganz gewiß ein Prophet des 20. Jahrhunderts. 
Und man wird nicht fehl geben mit der Überzeugung, dab Lagardeſche Gedanken noch in co 


— 


0 


— 


5 


218 de Lagarde Laien 


viel meitere Kreife wirken werden, wenn ein Haupthindernis der Verbreitung derſelben ein= 
mal gefallen fein wird. Yagarde hat faſt alle feine Werke im Selbſt- oder Kommiffions- 
verlag herausgegeben, daher fanden fie ihren Weg nicht. Man fehe die Antiquariats- 
fataloge durch jelbft über Bibliotheken, die von den nächſten Fachgenoſſen binterlafjen 
5 wurden, tie felten begegnet man da einem feiner Werke! Was bätte ein rübriger Ver: 
leger aus ihnen gemadt; jo müſſen wir warten, bis zu feinem hundertſten Geburtstag 
das Urheberrecht ihre unbejchräntte Verbreitung geftattet. Won feinen Gedichten find in— 
zwilchen zwei durch Jacobowskis Sammlung den meitejten Kreifen zugänglid, und im 
Stillen wirkten und wirken aud feine größeren Werke. 
* * 


10 Lagarde hat in dem Wunſch, daß jein mit vieler Arbeit und Entjagung ertworbenes 
und bewahrtes Vermögen den Familiennamen, da er durch Kinder nicht erhalten werben 
fonnte, durch eine nüßliche Stiftung auf die Nachwelt bringe, die K. Geſellſchaft der 
Wiffenfchaften zur Erbin eingefeßt, unter Bedingungen, welche die Annahme nicht leicht 
machten (Erinnerungen 145). Aus einem Aufruf zu einer „Stiftung der Freunde Paul 

15 de Yagardes” ift befannt geworden — in den Gejchäftlichen Mitteilungen der GgN findet 
ſich nichts Näheres darüber — daß der Ertrag feiner Stiftung zur Herausgabe einer fort 
laufenden Reihe von Druckwerken dienen joll, die umfaffen fünnen auf der einen Seite: 
irgend welche Fulturgefchichtlichen Texte des Mittelalters, namentlich feiner Arzte, Chemiler 
und Botaniker; Briefiwechjel verdienter Gelehrter; Folgen von Gejandtichaftsberichten und 

20 Briefen befannterer Staatdmänner und Publiziften; auf der anderen Seite: die Werte 
der Kirchenväter und Scholaftifer, ſowie der eranifchen, neuägyptiſchen und femitifchen Litte— 
— außer Hieroglyphen, Keilſchrift und ſpezifiſch jüdiſchen Schriften des ſpäteren 

ittelalters. 
Die unter viel Opfern und mit viel Liebe zuſammengebrachte Bibliothek wurde durch 

3 Paul Haupts Vermittelung um 30000 Mark an die neugegründete Univerſität der Stadt 
New-York verkauft; ſiehe G. Moores ſchöne Rede bei Eröffnung derſelben (Erinnerungen 
©. 149 -158). Zur Stiftung gehören weiter außer Wertpapieren feine Drudmwerfe und 
fein Haus, in dem die Witwe bis 1. April 1901 noch wohnte (jet in Kafjel, Erinne 
rungen ©. 147). Wo der Name Paul de Lagarde in Ehren gebalten wird, da iſt auch 

0 der von Anna de Yagarde zu nennen, nad) dem engliſchen Sprichwort men are what 
their wives make them, das jelbft bei einem fo eigenartigen Manne, wie 2. war, 
einigermaßen gelten wird. „Sch unterfcheide mich von meinen Zeitgenofjen am weſent— 
lichiten dadurch,“ fchrieb er einmal in einem Briefe (1889), „daß ich mich als Priefter 
fühle, als Seelforger, alö Lehrer — ich fteige in der Scala abwärts. Der Dienft als 

85 Priefter ift es, der mich glüdlich und gelegentlich aufdringlich macht.” Wie er feinen Beruf 
an den einzelnen auffaßte, bezeugen auch die „Stammbuchſprüche“ unter feinen Gedichten ; 
wie die Aufgaben der Geſamtheit, zeigen feine „Gutachten die K. Gefellihaft der Wiſſen— 
ichaften in Göttingen betreffend” (Erinnerungen ©. 162—189); feine „Deutſchen Schrif- 
ten“. Theologie und Philologie, Religion und Baterland waren die Brennpunkte feines 

«0 Strebens; Deutſchland ftark in Frömmigkeit, und die Frömmigkeit deutjchem Weſen ent- 
iprechend, zu deſſen kraftvollſten Vertretern, auch feiner äußeren Erfcheinung nah — * 
ſein Gedicht: Helfe Gott mir — L. im 19. Jahrhundert gehörte, ein würdiger Schüler 
von Jakob Grimm, Rückert, Lachmann. Ebd. Neſtie. 


Laien. — Edwin Hatch, Die Geſellſchaftsverfaſſung der chriſtlichen Kirchen im Alter— 
4 tum. Acht Vorleſungen, gehalten an der Univerſität Oxford im Jahre 1880. Überſetzt von 
N. Harnad, Giehen 1883 ©. 112ff. — Die Nuffafjung des fatholifhen Kirchenrechts vgl. 
Wetzer⸗Wette, Kirchenleriton s. v. Elerus (v. Scherer). 
„Der Unterfchied zwiſchen Klerus und Laien (xAjoos und Aaös, ordo und plebs) 
bat feine andere Bedeutung als in der Stabtverfafjung, aus der die Namen ſtammen: 
50 Die Gemeinde und das Organ ihrer Selbjtverwaltung, der Magiftrat” (K. Müller). Diffe- 
rentiam inter ordinem et plebem constituit ecclesiae auctoritas (Tertullian De 
exhortatione castitatis 7, Oehler I 747). In der hriftlihen Gemeinde traf man dieſe 
Scheidung feit etwa dem Anfang des zweiten Nahrhunderts, als die Charismen ausjtarben 
oder durch die Gnofis disfreditiert twurden, und als an die Spige jeder Gemeinde der mo— 
55 narchiſche Bifchof getreten war. age Klerus gehörten Biſchof, Presbyter und Diakonen, 
feit dem 3. Jahrhundert allmählich auch die ordines minores, jo daß die Yatenämter 
ganz aufbörten. Alle übrigen Chrijten waren Yaien. Märtyrer und Konfefloren, und an- 
bererjeits Asfeten und Mönche, nahmen eine Ausnahmeftellung ein, wurden aber je länger 


Laien Laientommunion 219 


defto entjchiedener zu den Laien gerechnet. Die Klerifer waren die Regenten, die Laien 
die Regierten, die zu dem höheren Stande nur gelangen fonnten durdy die biſchöfliche Or— 
dination. Im Gottesdienft waren beide Gruppen äußerlich getrennt: der Klerus ſaß bezw. 
ftand in der Apfis, die Laien im Schiff der Baſilika. — In der Urkirche war das alles 
anders geweſen. Damals hatte die Gemeinde die Disziplin gehandhabt; alle ihre Mit: 5 
glieder waren „Brüder“ geweſen; es batte jedem freigeftanden, feiner befonderen Begabung 
im Gottesdienft freien Lauf zu laſſen oder ſich ganz in den Dienft der Kirche zu ſtellen 
als Apoftel, Evangelift, Prophet oder Lehrer, wenn ſich nur der Geift in ihm mächtig er— 
mwiejen hatte. Daher konnte die Einführung des monardifchen Epiflopats nur eine all» 
mäbliche Änderung aler dieſer Verhältniffe zu Gunjten des Klerus berbeiführen. Noch 10 
jehr lange begegnet man Ausdrüden, Anſchauungen und Rechtsverhältniſſen, die eigentlich 
in der Urfirche zu Haufe waren und zum Ausiterben beitimmt find. Ignatius richtet feine 
Briefe, ebenjo wie Paulus, noch meiftend an die Gemeinden; fpäter forrefpondieren faft 
nur die Bifchöfe untereinander. Die Gemeinde beißt noch lange die ddeipörns, aud) 
als es längft üblich geworden war, daß nur die Biſchöfe ihre Amtögenoffen mit dem 16 
Brudernamen auszeichneten. Die rhetoriiche Frage Tertullians Nonne et laici sacer- 
dotes sumus? (De exhortatione castitatis 7, Oehler I 747) war nicht mehr ganz 
berechtigt in der Zeit, ald er fie aufwarf, da man den Priefterbegriff auf die berufsmäßigen 
Leiter der Gottesdienjte, Biichöfe und Presbyter, anzuwenden ſich gewöhnt hatte; auch 
will Tertullian dem Laien das Recht zu taufen und den Abendmahlsgottesdienit zu leiten 20 
nur für den Fall zufchreiben, daß fein Klerifer anweſend ift; für die Nottaufe hat fich 
dies Laienrecht noch lange (vgl. Tertullian, De baptismo 17, Reifferſcheid-Wiſſowa I 214 
und ec. 38 Elvira 306) und jelbjt in der Fatholifchen Kirche bis auf die Gegenivart er: 
halten. Die Canones Hippolyti TU VI 4 e. 35 ©. 110 geben den Laien Verhal: 
tungsmaßregeln für die Ugape, wenn babei Fein Klerifer zugegen ift. Latenpredigten haben 25 
im britten Jahrhundert aufgehört; die Beiſpiele dafür bei Eufebius h. e. VI 19, 18 find 
jchon weit bergeholt (doch vgl. Const. apost. VIII 32, 10); als beſonders ungehörig 
wurden fie empfunden, wenn fie in Gegenwart des Biſchofs obne feine Aufforderung ges 
halten wurden (vgl. Statuta ecelesiae antiqua — Carthago IV c.98). „Alteſte (se- 
niores) in der afrifanifchen Kirche, nicht zur Lehre beftimmt und nicht zum Klerus ges 30 
börig, bezeichnen nicht einen Far gedachten Unterfchied zwiſchen Laien: und Kleruspresby: 
tern, find vielmehr Überrefte der urfprünglichen Gleichheit zwiſchen Klerus und Volt Gottes, 
als die Presbyter noch nicht alle lehrhaft und die Gemeindeglieder vom Lehren nicht aus: 
geichlofien waren” (Hafe KG '* 101; vgl. Bingham-Griſchovius, Origines ecclesiasticae 

I 294 ff.). Eine lofal begrenzte Sitte war es vermutlich, wenn Laien Synoden befuchten 35 
(Tarraco 516 e. 13). In der ſyriſchen Didaskalia find die Laien in verſchiedenen Chören 
gruppiert, die im Gottesdienft getrennte Plätze haben: Sünglinge, ältere Männer, Kinder, 
Jungfrauen, junge Frauen, MWitiven und Greifinnen (vgl. ZntW I 94 ff.) — aud eine 
Einribtung, die vermutlich in die ältefte Zeit hineinreicht. Das fpezielle Necht der Laien 
blieb lange Zeit die Wahl des Bischofs, wenn auch allmäblid eingeihränft durch die Mit: go 
wirkung der übrigen Bilchöfe in der Provinz und die Macht der Metropoliten (vgl. TU 
VI4 ©. 226 ff.), aber im Nudiment auch noch heute in der Alklamation bei der Papſt— 
wahl erhalten. H. Adelis, 


Laienbrüder und Scweftern |. Mönchtum. 


Laienkommunion (communio laica) bedeutet zunächft die Gemeinschaft, welche je 45 
mand als Yaie innerhalb der Kirche hat, den Stand der gewöhnlichen Kirchenmitglieder 
im Gegenfag zu dem Stande des Klerikers. Seit der Feititellung der Unterfcheidung des 
Klerus und der Laien in der Kirche fonnte von einer Verſetzung aus der höheren Stellung 
des Geiftlihen in die niebere des Zaien, von einer reductio in communionem laicam, 
die Rede fein. Eine ſolche wird fchon feit dem 3. Jahrh. e.1 (Cyprian.) C.I. qu.7sq. bo 
erwähnt und zwar namentlih als Strafe neben der gegen Kleriker ausgefprochenen Ab: 
jegung, can. apostolor. XV. LXII. „os Aaixös zowwveitw" ; „ueravonjoas @&s 
Aaixös Öeyditw"); e.7 (eone. Agath. a. 506, e.50) Dist. L („quamdiu vixerit, 
laicam tantummodo ecommunionem aceipiat“), c. 2. 19 Aurel. III. a. 538; In- 
noc. I ep. ad episc. Macedon., e. 414. ec. 4 (Coustant, epist. Romanor. pontif. 55 
p. 854: „nostrae lex est ecclesiae venientibus ab haereticis, qui tamen illie 
baptizati sunt, per manus impositionem laicam tantum tribuere communionem 
nec ex iis aliquem in clericatus honorem vel exiguum subrogare“). Die Be: 


220 Laienfommunion Lambert, Kranz 


deutung diefer Strafe ift die, daß die deponierten Klerifer in den Stand der Laien zurüd: 
treten, in ber Stirche nunmehr nur diefelben Rechte wie die leteren haben und folgeweife 
auch tie diefe die Kommunion außerhalb des Chores, nicht mehr, wie die Kleriker, inner: 
halb des Sanktuariums empfangen (vgl. Kober, Die Depofition und Degradation, Tü— 

5 bingen 1867, ©. 56 ff.), und es ift unrichtig, wenn Bellarmin, De eucharist. IV, e. 24 
und nad ihm andere katholiſche Schriftfteller unter der Laienfommunion die Kommunion 
nicht unter zwei, fondern nur einer Gejtalt verſtehen wollen, um fo mehr, als das hl. Abend- 
mahl in der älteren Kirche auch den Yaien für die Regel unter beiden Gejtalten gereicht 
wurde. Mit der reductio in communionem laicam darf die reductio ad commu- 

ıo nionem peregrinam, d. h. die Verfegung eines Geiftlihen in die Fremdengemeinfchaft, 
nicht veriwechjelt werden. Hierbei wurde der Geiftlihe jenen fremden Klerikern gleich- 
behandelt, welche ſich nicht durch fog. literae formatae ihres Diöcefanbifchofs genügend 
ausgewieſen hatten. Ein ſolcher Geijtlicher behielt feinen geiftlihen Stand, fein Amt und 
fein Einfommen, durfte aber feine Verrichtungen vornehmen, ehe er nicht nach überftan- 

15 dener Buße wieder zur Ausübung feines Amtes zugelaffen war (Agath. v. 506. c. 2 in 
e. 21. Dist. L). Dieje Strafe war alfo eine Art der Suspenfton. 

Mas das heute geltende katholiſche Kirchenrecht betrifft, jo ift mit Nüdficht auf die 
Ausbildung der Yehre vom character indelebilis des Ordo des Biſchofs und Priefters 
eine Neduktion derjelben in den Laienftand nicht mehr möglich (conce. Trident. Sess. XXIII. 

20 can. 4. de sacram. ordin.), wohl aber können fie durch die Degradation ihrer geijt- 
lichen Standesrechte entfleidet werden, was felbftverjtändlih auch bei den Klerikern ver 
übrigen Weihegrade vorfommt. Abgefehen von der Degradation ift die Entbindung eines 
Klerikers der höheren Weihen von den geiftlihen Standespflihten, insbejondere der Cöli— 
batsverpflichtung, womit auch die geiftlihen Standesrechte aufhören, nur durch Dispenfa- 

35 tion des Papſtes möglih. Dagegen fünnen die Minoriften wieder in den Laienftand zu— 
rüdtreten, und fie verlieren insbejondere mit dem Abjchluß einer Ehe ohne weiteres * 
etwaigen Benefizien und die geiſtlichen Standesrechte (P. Hinſchius, Kirchenrecht, Bd 1, 
S. 117. 160. 161). 

In der evangeliichen Kirche, welche durch die Ordination weder einen fpirituellen 

30 Unterſchied zwiſchen Geiftlihen und Laien begründet werden läßt, noch die Lehre von dem 
character indelebilis der Ordination fennt, ift ein freitwilliger Nüdtritt des Geiftlichen 
in den Laienjtand immer möglich und ferner tritt diefe Folge mit der Strafe der Ab: 
ſetzung ein, |. Zimmermann, Über die Wirkungen der evangeliichen Ordination in Dove 
u. Friedberg, Bd 14, ©. 25. B. Hinfchins +. 


36 Lainez ſ. Jefuitenorden Bd VIII ©. 769, 17 —a. 


Lambert, Franz (geft. 1530). — 9.6. Schelhorn, Commentatio de vita, fatis, meritis ac 
scriptis France Lamberti Avenionensis: Amoenitates literariae Ed. II, t. IV, Frankfurt u. 
Leipzig 1730, S. 307—389; Bupplementa t. X, ©. 1235 ff.; Fr. Wilh. Strieder, Heſſiſche 
Gelehrtengefchichte, VII.Bd, Cajjel 1787, S. 378— 396, IX &.405 f 5; J. W. Baum, Franz Yambert 

40 von Avignon, Straßburg u. Paris 1840; F. W. Haffencamp, Heſſiſche Kirchengeſchichte jeit dem 
Zeitalter der Reformation, 1. Bd, Marburg 1852, S. 65-75; berf., Franciscus Lambert 
von Avignon, Elberfeld 1860 (= Leben der Väter der reformierten Hirte IX); F. St. Stieve, 
De Francisco Lamberto Avenionensi, Vratislaviae 1867 (Diff.); derj., Art. „Lambert“: Allg. 
deutiche Biographie XVII. Bd, Leipzig 1883, ©. 548ff.; A. F. E. Bilmar, Geſchichte bes Eon- 

45 feſſionsſtandes der evangeliihen Kirche in Hefjen, 2. Ausg., Frankfurt a. M. 1868, ©. 9 ff.; 
2, NRuffet, Lambert d’Avignon. le r@formateur de la Hesse, Paris 1873; €. Th. Hente, 
Neuere Kirchengeihichte. Nachgelaſſene Borlefungen herausg. von W. Gaß, 1. Bd, Halle 1874, 
S. 98 ff., vgl. die Litteratur bei dem Art. „Homberger Synode“, VIII. Bd, ©. 288. 

Eine Sammlung der Schriften Lamberts eriftiert nicht, Verzeichniſſe: Strieder a. a. D. 

so ©. 389 ff.; Baum a. a. ©. ©. 167ff.; einzelne Briefe abgedrudt: Correspondance des R&- 
formateurs dans les pays de langue frangaise, publice... par A. L. Herminjard, 1. Bd, 
Gendve u. Paris 1866, ©. 112Ff., 2. Bd 1868, ©. 239 ff. Zwei bisher unbefannte Gut— 
achten Lambert aus der Zeit feines Wittenberger Aufenthaltes, ein undatierte® an Henricus 
Esslingius und ein anderes vom 26. Dez. 1523 an Stephan Roth in Zwidau, hat O. Elemen 

55 in der Zeitjchrift für Kirchengejhichte, XXII. Bd, 1. H, Gotha 1901, S. 133 ff. veröffentlicht. 

Franz Lambert von Avignon, beifiiher Reformator und Marburger Profefjor, ift 
1486 aus adeligem Gejclecht zu Avignon geboren. Früh verlor er feinen Water, ber 
Gebeimfchreiber des Erzbiichofs und der päpftlichen Legation war, aber aus Orgelet in 
Burgund ftammte. Fünfzehnjährig trat er ins Klofter der Franziskaner-Obſervanten in 

so Avignon, gefejjelt, twie er felbjt jagt, von dem SHeiligfeitsjchein des Ordens, von dem 


Lambert, Franz 221 


goldenen Frieden der Klofterzelle, wie man fie ihm vorfpiegelte. Seine glüdlihe Bes 
gabung und fein Rebnertalent machten ihn bald zum Gegenftand der Bewunderung, aber 
aud) neidifcher Anfeindung von feiten feiner Ordensbrüder. Sein Beruf ald „apojtolifcher 
Prediger” (praedicator generalis, d. h. herumreifender Prediger) gab ihm Anlaß, ich 
ſelbſt tiefer in die hl. Schrift einzuleben: er legte feinen in franzöfifcher Sprache gehaltenen 5 
Volkspredigten erſt Stüde aus dem AT, Pfalter, Hiob und eremiad, dann den Nömer: 
brief und die Offenbarung Johannis zu Grunde, und machte als ernſter Buß- und Straf: 
prediger ſolchen Eindrud, daß z. B. in einem franzöfifchen Städtchen die Leute auf fein 
Geheiß Bilder, Würfel und Karten ins Feuer er Inneren Frieden fand er aber 
nicht in feinem Orden (nunquam fui tranquilla conscientia — jagt er jelbjt von ı0 
fih) trotz der ſtrengſten Kafteiungen. Sein Plan, den Minoritenorden mit dem noch 
ftrengeren der Karthäufer zu vertaufchen, wurde von feinen eigenen Ordensgenoſſen hinter: 
trieben. Da fanden zu Anfang der zwanziger Jahre Luthers Schriften den Weg nad 
Lyon und Avignon. Lambert wurde davon mächtig ergriffen; ald man fie ihm wegnahm 
und verbrannte, hatten fie bereit im ihm gezündet. Sein Entſchluß ftand feit, Klofter, ı6 
Drden und Heimat zu verlaffen. — Der ibm gewordene Auftrag, Briefe feines Klofters 
an einen deutjchen Ordensoberen zu überbringen, gab ihm Gelegenheit zur Ausführung 
jeines Plans. Er verließ fein Klojter, 35 * alt, im Frühjahr 1522, um nie wieder 
dahin zurückzulehren, — der erſte franzöſiſche Mönch, der dem in Deutſchland aufgegangenen 
Licht des Evangeliums zuftrebte. 20 

Lambert ging nad Genf und Laufanne, wo er vor dem Biſchof predigte, aber bereits 
feßerifcher Meinungen verdächtigt wurde; nach Bern, wo er mit Seb. Meier und B. Haller 
verfehrte; nach Züri), wohin ihn Haller an Zwingli empfohlen hatte und wo joeben der 
Kampf aufs beftigite entbrannt war. Noch wagte er es, im Juli 1522 in einer öffent: 
lichen Disputation die Fürbitte der Heiligen gegen Zwingli zu verteidigen, ſchließlich aber 2 
erklärte er jich für befiegt und fpracdh vor der ganzen Verfammlung das Bekenntnis aus, 
daß er Roſenkränze und Fürfprecher als jchriftwidrig aufgebe und hinfort an Gott und 
Chriftum allein ſich halten wolle. Nun reifte er, unter dem angenommenen Namen eines 
Johannes Serrmus über Bafel nad) Deutichland, in der Abficht, die lutheriſche Reforma— 
tion an der Quelle kennen zu lernen. Im November 1522 fam er in Eifenah an und so 
wandte fid) von hier aus brieflidd an Spalatin, um dur ihn an Luther und den Kurfürſten 
empfohlen zu werden. In der Zwiſchenzeit legte er einigen Bewohnern der Stabt das 
Evangelium Johannis in lateinischer Sprache aus und veröffentlichte 139 Theſen (über 
Gölibat, Obrenbeichte, Taufe, Buße, Rechtfertigung), die er am Thomastag den 21. Dez. 
Öffentlich zu verteidigen fich erbot. Es erjchien jedoch fein Opponent und die Disputation 35 
unterblieb. Endlich wurde fein Wunſch erfüllt, nah Wittenberg zu fommen und Luthers 
perfönliche Bekanntſchaft machen zu dürfen (Januar 1523). 

Luther, der zuerft große Vorficht gegen ihn beobachtet hatte (Luthers Briefe an Spa— 
latin vom Dezember 1522 bei Enders, Luthers Briefwechſel IV, Nr. 595. 602), erklärte 
ſich ſchließlich, auf Eifenacher Empfehlungen bin, zu feiner Aufnahme bereit, überzeugte ſich «0 
auf Grund perfünlihen Verkehrs bald von feiner Unbefcholtenheit und empfahl ihn zu 
einer Heinen Unterjtügung: „Der Mann gefällt mir in allen Stüden und ich glaube ihn 
binlänglich bewährt und würdig gefunden zu haben, daß wir ihn in feiner Verbannung 
unterftügen und tragen.” Daber möge Spalatin den Kurfüriten bitten, 20—30 Gulden 
an ibn wenden zu wollen, „bis er durch eigene Arbeit feinen Unterhalt gewinne” (Luthers 46 
Briefe v. 23. Jan. und 25. Febr. 1523 bei Enders, Luthers Briefwechjel IV, Nr. 616. 627). Etwas 
über ein Jahr dauerte Lamberts Wittenberger Aufenthalt, Januar 1523 bis Februar 1524. 
Auf Luthers Rat hielt er Vorlefungen über den Propheten Hofea, das Evangelium Yucä, 
Ezechiel, das Hohe Lied, juchte durch Überfegung reformatoriſcher Flugichriften ins Fran 
öſiſche und Stalienische die Reformation zu fördern, verfaßte eine Schrift über feinen so 

ojteraustritt (Rationes, propter quas Minoritarum conversationem habitumque 
rejeeit, Februar 1523, gedrudt bei Schelhom ©. 312; Herminjard I, 118), ſowie einen 
Kommentar zur Minoritenregel (März 1523), wozu Luther eine Vorrede jchrieb (Opera 
lat. var. arg. eur. H. Schmidt, ranffurt 1873, VII, 498: Praefatio in Fr. Lam- 
berti Avenion. commentarios in regulam Minoritarum), in dem er zwar nicht 
Aufhebung der Klöfter, aber Verwandlung derjelben in Schulen und Erziehungsanftalten 
forderte. Er felbit entichloß ſich — noch vor Luther und als einer der erjten Mönche des 
Reformationszeitalterd — in die Ehe zu treten mit einer ſächſiſchen Bäderstochter Chriftine 
aus bare die er im Haufe des Mediziners A. Schurff fennen gelernt (15. Juli 1523, 


j. den Brief an Spalatin bei Herminjard I, ©. 142 ff.). Mit ihr lebte er in großer Ar: oo 


= 
7 


* 


56 


222 Lambert, Franz 


mut; feine Vorlefungen brachten ihm ein Honorar von 15 Groſchen; eine Furfürftliche 
Unterjtügung reichte zu feinem Lebensunterhalt nicht aus, 
Da es für ihn drüdend war, auf Kojten Luthers zu leben und zu Erlangung einer 
befriedigenden Stellung in Wittenberg feine Ausficht war, auch die Verfuche in Zürich, in 
5 Straßburg oder ſonſtwo anzulommen ohne Erfolg blieben (Herminjard ©. 145), fo ent- 
ihloß er ſich plötzlich, ohne Wiſſen des Aurfürften und gegen den Nat Luthers und Me: 
lanchthons, nah Meb zu gehen (März 1524), wohin einige heimliche Freunde der Refor- 
mation ihn riefen. Allein die Macht der Gegner war zu groß, er fonnte nicht wagen 
öffentlich aufzutreten; eine angefündigte Disputation über 116 Sätze mußte unterbleiben ; 
so der Klerus verlangte Verhaftung des lutherifchen Ketzers und entlaufenen Mönchs. Ein 
Schreiben Lamberts an König Franz I. von Frankreich, um diejen für die evangelifche 
Wahrheit zu gewinnen, blieb ohne Antwort und Erfolg. Der Rat der Stadt Met wider: 
ſtand zwar den Anträgen der Gegner, aber gab ihm ſelbſt die wohlgemeinte Weifung, die 
Stadt zu verlafjen. Er wandte fih nad) Straßburg (April 1524). Hier wurde er freund- 
15 lid) aufgenommen ke aber fein Dafein fümmerlich mit Borlefungen und Bücherjchreiben. 
Er ſchrieb eine Schrift wider den Cölibat (Comm. de s. conjugio adv. pollutissimum 
coelibatum, mit Vorrede an König franz), welche in 69 Säten die Notwendigkeit und 
Schriftmäßigfeit der Ehe verteidigt; auch gab er feine, ſchon in Wittenberg begonnene Erflä- 
rung des Hohenlieds heraus (in Cantica Canticorum Salomonis commentarii Wite- 
20 bergae praelecti, Straßburg 1524). Sein Wunſch, eine Anftellung in Straßburg zu erhalten, 
erfüllte fich nicht. Am 1. Nov. 1524 befchenkte ihn allerdings der Nat mit dem Bürgerrecht, 
unterftüte ihn auch durch Geldgaben, aber eine VBerivendung im Predigtamt oder Schulamt 
fcheiterte an feiner Unbekanntſchaft mit der deutichen Sprade. Nun ließ er eine Reibe 
von Kommentaren zu den alttejtamentlichen Propheten erjcheinen: zu Hoſea, Joel, Amos ꝛc. 
3 1523—26, mit Zugrundlegung der VBulgata, zum Teil ſchon in Wittenberg verfaßt; auch 
eine Schrift gegen Eradmus de arbitrio hominis vere captivo 1525; eine Abhand— 
lung: de causis excaecationis multorum saeculorum ete., über das göttliche Eben: 
bild u. a. Fragen (1524, mit einer Zufchrift an Sigmund von Hohenlohe); endlich 1525 
eine Art von dogmatischem Kompendium unter dem Titel: Farrago omnium fere re- 
so rum theologiearum, eine Erweiterung feiner Meter Thefen vom Jahre 1524, auch ins 
Englijche überjegt 1536. Als nad Beendigung des Bauernkrieges die Frage über die 
rechtmäßige Vokation der Prediger vielfach verhandelt wurde, jchrieb 2. (Juni 1525) einen 
Traftat: de fidelium vocatione in regnum Christi sive in ecelesiam; de voca- 
tione ad ministerium ete., worin er die Berufung der Gläubigen zum Gottesreih und 
35 die Berufung zum Kirchendienft unterjcheidvet und das Verhältnis inneren und äußeren 
Berufes genauer zu beitimmen ſucht. Auch fuchte er fortwährend durch Schriften und 
Sendichreiben für Verbreitung und Freilaflung der evangelifchen Predigt in Me und in 
Frankreich zu wirken (Juni 1525 Schreiben an Herzog Anton von Lothringen u. a.). 
Trotz diejer Nübrigfeit blieb feine äußere Stellung in Straßburg drüdend, doch ift fein 
40 dortiger Aufenthalt und der Verkehr mit den dort fich zufammenfindenden franzöfifchen 
wie deutjchen Glaubensgenofjen wichtig für die meitere Ausbildung feiner theologifchen An— 
Ihauungen geworden. Während er bisher in allen Stüden mit Luther gegangen war, 
insbefondere in der Lehre vom Abendmahl (cf. zu Lucä 22, 19. 20 in pane et vino 
Christus datur ete.), jo näberte er ſich jett teild der Zwingliſchen (panis et vinum 
5 fidelibus signa 1525), teild wenigſtens der vermittelnden Bucerſchen Auffaffung, wie er 
denn auch bei aller Verehrung für Yuther den Namen eines Lutheraners aufs entjchiedenfte 
ablehnt (paradoxa fol. 13). 
Endlich aber eröffnete fih ihm im Jahre 1526 — infolge des Speierer Reichstags — ein 
[d für Eirchliche Wirkſamkeit und zugleich die Ausſicht auf eine geficherte äußere Yebensitellung. 
50 Der Straßburger Stättemeijter Jakob Sturm war e8 vermutlich, der ihn dem Landgrafen Phi: 
lipp von Heſſen empfahl (Rommel, Philipp Bd II, S. 106). Er wurde freundlich aufgenom= 
men und erbielt ſogleich Gelegenheit, hier bei einem wichtigen Ereignis, der Homberger Synode, 
eine große Rolle zu fpielen. Über diefe Synode vgl. Art. „Homb. Synode” Bo VIII S.288 ff. — 
Lambert jelbit fand jeinen Wirkungstreis bald an der vom Yandgrafen Philipp 1527 gegründeten 
55 Marburger Univerfität, zu deren erjten tbeol. Lehrern er mit Adam Kraft und Erhard Schnepf ge- 
hörte (Joh. Tilemanni, dieti Schenck, Vitae professorum theologiae in academia Mar- 
burgensi, Warburg 1727,©.1ff., W. Dilichius, ib. S. 12. ; L. Wachler, De originibusete. 
acad. Marburg. (Progr.) 1811 ©. 15; K. W. Jufti, Grundzüge einer Gejch. d. Univ. Marburg, 
1827 ; D. von Coelln, Memoria profess. theol. Marburg., 1809; €. 2. Tb. Henke, Die Er— 
60 Öffnung d. Univ. Marburg 1.3.1653, 1862). — Dem Marburger Geſpräch im Dft. 1529 wohnte 


Lambert, Franz Lambert von Hersfeld 223 


er bei, ohne daran thätigen Anteil zu nehmen ; feine eigene, weſentlich Zwingliſche Anficht vom 
bl. Abendmahl (= eommemoratio, non iteratio saerifieii Christi; visibiles sub- 
stantiae signa ejus, qui invisibiliter adest) hatte er ſchon zu Homberg, wie nachher 
in Marburg, befonders in einem furz nad) dem Marburger Gefpräh an einen Straßburger 
Prediger (Gerbel?) gejchriebenen Brief (f. Baum, ©. 146 #) unter dem Titel de symbolo 5 
foederis, quam communionem vocant, eonfessio, Straßburg 1530, ausgeſprochen 
(corpus Christi neque mathematice neque re ipsa, sed symbolice porrigitur). 
Die Yutheraner jahen in diefem Meinungswechſel „galliſche Leichtfertigkeit”; und aud) 
ſonſt erregte Lamberts franzöfiihe Beweglichkeit, Wielgeichäftigkeit, Redefertigkeit unter 
den rubigeren Deutfhen vielfahen Anſtoß und üble Nachrede. Dem vielbeichäftigten 10 
Spalatin wurde feine Geſchwätzigkeit läftig; der Humanift Hermann Buſch fpottete, er 
reife jo viel hin und ber, ut manducet, mendicet, mentiatur (drei M). 

ALS Lehrer fand er vielen Beifall; zu feinen erften Marburger Schülern gehört u. a. 
der Schotte Patrif Hamilton, dem er nach feinem frühen Märtyrertod im März 1528 ein 
ehrendes Denkmal feste. Sein Lieblingsfadh war Erklärung des A und NTs; doch war 15 
es ibm nicht um gelehrte Exegeie, fondern mehr um praftijche Auslegung und Anwendung 
zu tbun. „Die Bibel fei nicht um der Philologie, fondern diefe um der Bibel twillen da”, 
das war der Gab, den er in einer eigenen bermeneutifchen Abhandlung (Comm. de pro- 
phetia, eruditione et linguis deque litera et spiritu, Straßburg 1526) verteidigte. 
Auch im Volfsunterriht drang er auf Einfachheit und praktiſchen Nußen: „Se einfacher 20 
die Predigtweife, dejto löbliher und nützlicher.“ Doc will er — wie er an Fr. Mykonius 
fchreibt (bei Strieder S.384) — meder die Sprachen noch die Gelehrfamfeit verdammen, 
jondern nur den damit getriebenen Mißbrauch. Am meiften aber ſchmerzt ihn, wenn je: 
mand die chriftliche Freiheit mißbraudt, oder wenn er fieht, daß es an der Liebe fehlt, 
dat alles voll Neid, Verleumdung, Lüge und Schmähſucht ift. Allein die friedliche Wirk: 25 
jamfeit im Dienjte des Wortes und der Kirche, die ihm das höchſte Ziel feiner Wünſche 
ift, war ihm nicht lange vergönnt. Seine beiden letten fchriftitellerifchen Arbeiten waren, 
wie es jcheint, ein Kommentar zu feinem Lieblingsbuch, der Offenbarung Johannis, dem 
Landgrafen Philipp gewidmet 1528, und ein erſt nad feinem Tod von G. Geldenhauer 
zu Worms berausgegebenesg Wert De regno, civitate et domo Dei in drei Büchern so 
(1538, 8°, gejchrieben 1527— 1530). Als im Jahre 1530 die Krankheit des „englifchen 
Schweißes“ Marburg beimjuchte, floh er mit anderen nad) Frankenberg an der Eder und 
ftarb hier den 18. April 1530; feine Frau und Kinder folgten ihm nod in demſelben 
Jahr im Tode. (Wagenmann}) Carl Mirbt. 


Lambert oder Yampert von Hersfeld, geft. nad 1078. — eine Schriften: 35 
Lamperti monachi Hersfeldensis opera recogn. Osw. Holder-Egger in SS rerum Germa- 
nicarum, Hannoverae et Lipsiae 1394, 8°, wo die früheren Ausgaben und die umfangreiche 
Litteratur verzeichnet find. Seitdem erſchienen: G. Meyer von Stnonau in Jahrbücher des 
deutſchen Neidyes unter Heinrih IV. IL, 791—853; U. Pannenborg, in Deutfche Zeitjchrift 
für Geſchichtswiſſenſchaft NEL 154—159; F. Kurze, ebenda II, 177—183; Aug. Eigenbrodt, 40 
Lampert v. Hersjeld und die neuere Quellenforihung, Kaſſel 1896, 8%; derſ., &. v. 9. und 
die Wortauslegung, Leipzig 1896, 8°. — Ed. princeps der Annalen nad von Melanchthon 
im Auguftinerttift zu Wittenberg aufgefundener, jegt verlorener, Handjchrift, von der er eine 
Abſchrift an Caſpar Ehurrer zur Publikation jandte, Tubingae 1525 ohne den Namen des 
Berfafjerd. — Im allgemeinen vgl. Wattenbad, Deutſchlands Gefhichtsquellen im MU. II®, 45; 
97—109; derſ, AdB XVII, 548; Haud, Kirche Deutfchlands unter den Sächſiſchen und 
Fränkiſchen Kaijern, S. 945— 947. 

Der Name des berühmten Heröfelder Mönches, durch deſſen Gejchichtsjchreibung die 
Auffafiung der Perfönlichkeit Kaifer Heinrichs IV. bis auf die neuefte Zeit am meiften 
beitimmt worden ift, wird ung erſt von Gelehrten aus dem Ende des 15. Jahrhunderts so 

enannt. Woher fe ihm wiſſen, ijt nicht zu ermitteln, er kann daher als nicht für ficher 
Peftfichenb gehalten werben. Auch ſonſt ift wenig über fein Leben befannt. Er wird 
wohl um 1025 geboren fein. Daß er die in der erften Hälfte des 11. Jahrhunderts hoch: 
berühmte Bamberger Domſchule befuchte, vielleicht auch eine Zeit lang leitete, ift eine nad) 
A. Haud nicht unmwabrfcheinliche Vermutung. Am 15. März 1058 trat er als Mönd in bie 55 
altberühmte und reiche Benediktinerabtei Hersfeld ein, an deren Epite damals der von 
L. verehrte Abt Meginber ftand. Im September desjelben Jahres wurde er vom Mainzer 
Erzbiichof zu Achartenburg zum Prieſter geweiht, war aljo ſchon vor feinem Eintritt in 
das Klofter Diakon. Von Aſchaffenburg zog er ohne Erlaubnis feines Abtes durch Ungarn 
und Bulgarien in das bl. Land. Gerade nad einem Jahre fehrte er in fein Klofter zurüd, so 


224 Lambert von Hersfeld 


wo der Abt ihm Verzeihung für die Verlegung des mönchiſchen Gehorſams erteilte und 
ihn freundlich empfing. 
Unter Abt Meginher und feinen nächſten Nachfolgern ftand die Hersfelder Klofter- 
ſchule, die vielleicht Lambert jelbjt fortan geleitet bat, in Blüte, und man beichäftigte 
5 fich dort eifrig mit wifjenfchaftlihen Studien. Ein glänzendes Zeugnis für die bobe 
formale Bildung, welche man durch fie dort erreichte, find 2.3 Werke, deren erftes jchon 
überaus charakterifierend für den Verfaſſer ift. 
Man verehrte zu Hersfeld als Klofterjtifter Lul, den Nachfolger des hl. Bonifaz 
auf dem Mainzer Biichofituhl, aber man wußte von ihm wenig, vererhrte ihn noch nicht als 
10 Heiligen. L., dem die Intereſſen feines Klofters über alles in der Welt gingen, unter- 
nahm es feine Biographie zu jchreiben und ihn dadurch zum Heiligen zu ftempeln. In— 
deſſen hatte es für diefe Arbeit ſehr dürftige und faſt nur Fuldiſche Quellen zur Ver: 
fügung, und in diefen war Lull das übeljte Denkmal gejegt, da er lange die Selbit- 
ftändigfeit des Fulder Klofters befämpft und es dem Mainzer Erzftuhl zu unterwerfen ge 
15 trachtet hatte. X. verftand es aus den dürftigen regen der feinem Helden jo ungünftigen 
Überlieferung nicht nur ein Heiligenleben gewöhnliches mittelaltriges ——— zu⸗ 
ſammenzuſetzen, ſondern eine geradezu meiſterhafte kleine Biographie herzuſtellen. Dieſes 
ſein zwiſchen 1063 und 1073 geſchriebenes Erſtlingswerk, welches er der Fuldiſchen Vita 
Bonifatii Otlohs gewiſſermaßen entgegenſetzte, iſt ein glänzendes Zeugyis für feine ſchrift— 
20 ftelleriiche Begabung, ein um fo ſchlimmeres für feine Gewiffenbaftigkei ald Geſchichts⸗ 
jchreiber, zumal er dem Werfchen offenbar von ihm ſelbſt erdichtete Erzählungen über 
Wunder, welche der hl. Lull gewirkt haben follte, hinzufügte. 
Sein zweites Werk, ein Gedicht über die neuere Gefchichte des Kloſters Hersfeld, 
in welchem er vermutlich zumeiſt die Zehnttreitigfeiten des Kloſters mit dem Mainzer Erz: 
25 jtuhl, über die er fpäter ın den Annalen mit Leidenjchaft berichtete, behandelt hatte, ijt 
verloren. Selbjt in Hersfeld wollte man diejes Werk nicht gelten laſſen, man behauptete, 
er hätte darin die Dinge nicht der Wahrheit gemäß berichtet. 
Sein drittes, mit einer Vorrede feinem Abte Hartwich gewidmetes, Werl war eine 
Gefchichte des Klofterd Hersfeld, das er vermutlich bis zum Jahre 1074 herab führte und 
go in diefem Jahre jchrieb. Auch darin hatte er feiner hiftorifchen Forſchung ganz abgeneigten 
Veranlagung zufolge vornehmlich die neueſte Gejchichte des Klofters behandelt und fich 
bemüht, die gerügte Unwahrbaftigfeit feiner früheren Erzählung zu vermeiden. Bon 
diefem Werke find nur fehr dürftige Ercerpte aus dem 16. Jahrhundert vorhanden. (Ich 
vermute, daß der, welcher die Excerpte machte, die Originalbandichrift diejes Werkes bes 
ss nußte, in der 2. einige nicht mehr zur Kloftergefchichte gehörige Notizen über die Ereig- 
niffe der Jahre 1074—1076 nachträglich verzeichnet hatte. Die Originalhandichrift der 
Vita Lulli iſt noch heute vorhanden.) 
Sein Hauptwerk find die Annalen von Erfchaffung der Welt bis zur Wahl des 
Schwabenherzogs Rudolf zum Gegenkönige gegen den rechtmäßigen König Heinrih IV. (1077). 
wo In den früheren Partien giebt er nur einen äußerſt bürftigen Geſchichtsabriß — eigent- 
lih nur eine gekürzte Kopie — aus anderen Quellen. Vom Jahre 1040 etwa an wird 
die Erzählung allmählich reicher, und wächſt fchließlih zum breiten Strome ausführlichiter 
Berichterjtattung des Zeitgenofjen an. Deren Wert ift früher wegen der glänzenden 
ſchriftſtelleriſchen Kunſt des Berfaffers, die im Mittelalter faft einzig dafteht, ſehr über- 
45 ſchätzt worden, während die neuere Forihung ein ſehr ungünftiges Urteil über deren 
Glaubwürdigkeit feft begründet hat. Während der Abt und die Mehrzahl der Mönche 
des Klofters Hersfeld in den Nevolutionsfämpfen treu zu König Heinrich IV. hielten, war 
L. diefem gänzlich abgeneigt. Es fann fein Zweifel darüber beiteben, daß er die Annalen 
mit in der Abficht gejchrieben hat, die Wahl des Gegenkönigs Rudolf durch die ſächſiſch— 
60 Eirchliche Partei der Fürften zu rechtfertigen. Schon diefer Zweck verführte ihn ausführs 
li über hochwichtige politische Vorgänge zu berichten, von denen er feine klare Vor: 
ftellung hatte, eine fichere Kenntnis nicht befisen fonntee Es fehlte ihm aber überhaupt 
jedes hiſtoriſche Gewiſſen, er hatte feine Ahnung von der Pflicht des Gefchichtsjchreibers 
genau ber eigenen wirklichen — bier natürlich jubjektiven — Kenntnis gemäß zu berichten, 
55 jondern er ftrebte allein danach, in breiter Erzählung fein großes fchriftitellerisches Talent 
zu bethätigen, die ihm wirklich befannten Thatfachen dienten ihm dabei nur als Einſchlag 
zu dem auszuführenden farbenprächtigen Gewebe. Daher kommt es, daß gerade feine 
ausführlichiten Erzählungen am menigiten glaubtwürdig und von dem Forſcher faum zu 
verwerten ſind. Dansk bleibt der Wert des Buches feiner zahlreichen thatfächlichen An— 
so gaben wegen hochbedeutend. 


Lambert von Hersfeld Lambert le Bögue 225 


Über 2.3 fpäteres Leben wiſſen wir gar nichts. Zu erwähnen ift bier noch, daß 
er ein glübender Verehrer des harten, eigenfüchtigen Erzbiichofs Anno von Köln war, dem 
er durch feine Erzählungen den jelten weniger verdienten Ruf der Heiligkeit verichafft bat. 
Zum Teil entitand diefe Verehrung des Mönches wohl daher, weil Anno ein wahrer 
Möndysvater war, der mehrere Mönchsklöfter geitiftet hatte Aber von den Neuerungen 5 
an der Benebiktinerregel, welche Anno in dem piemontefiichen Klofter Fruftuaria kennen 
gelernt und von da aus in feine Stiftungen eingeführt hatte, wollte L., der Mönch einer 
alten Benebiftinerabtei, doch nichts wiſſen. D. Holder-Egger. 


Lambert le Bögne, geit. um 1177. — Betr. Coöns, Disquisitio historica de origine 
beghinarum, Leodii 1629; Bartb. Fifen, Historia ecclesiae Leodiensis, Leod. 1642, S. 395 ff.; 19 
Foullon, Historia Leodiensis, Pars I, Leod. 1735, ©. 231#.: 9. Chapeaville, Qui gesta 
pontificum Leodiensium scripserunt auctores praeeipui, T. II, Leodii 1613, ©. 126 ff.; 
Jean de Preis dit d’Outremeuse, Myreur des histors, publ. St. Bormans Tom. IV, 
Bruxelles 1877, ©. 455, 461— 66, 475, 480, 700-709; Brial, Tarsbert is. Börös, Histoire 
litt£raire de la France, T. XIV, ®aris 1817, ©. 402—410; 3. ®. Goethals, Lectures rela- 16 
tifs à V’histoire des sciences ... en Belgique T. IV, Bruxelles 1838, S. 8—19; €. Hall- 
mann, Die Gejhichte des Urjprungs der belgiſchen Begbinen, Berlin 1843; ®. Moll, Kerk- 

schiedenis van Nederland voor de Hervorming T. II, part 2, Utredt 1867, ©. 148 fi.; 
Daris,] Lambert-le-Bögue, in Le m&morial, revue des interöts religieux, Nouv. Ser. 
Tom. I, Liege 1873, Sp. 659-674; Sof. Daris, Histoire du diocese et de la prineipaute 20 
de Liöge depuis leur origine jusqu’au 13. siecle, Liöge 1890, ©. 600—602, 630; derj., 
Histoire... pendant le 13. et le 14. sieele, Liöge 1891, ©. 68 ff, 203 ff.; derf., Notices sur 
les &glises du dioctse de Lidge, Tom. V (1874) ©. 187ff., Tom. XVI (1897) S. 25ff.; 
vgl. hierzu auch Chronique de la Société d’art et d’histoire du diocdse de Liöge, Annde 
1897, ©. Aff.: 9. Delvauz, Lambert le Beque, in der Biographie nationale publ. par 35 
l’acad. r. de Belgique, Tom. XI, Bruxelles 1890—91, ©. 158— 162; Analeeta Bollandiana, 
Tom. XIII, Brux. 1894, ©. 206 ff. (Vitae b. Odiliae libri duo priores); Mug. Guntermann, 
Rudolf von Zähringen, Biſchof von Lürtih, Bühl 1893, Freiburger Differtation; P. Frederica, 
Les documents de Glasgow eoncernant Lambert le Bögue, in den Bulletins de l'acad. r. 
de Belgique, 3. ecrie, T. XXIX (1895), ©. 148ff.; derj., Note compl&mentaire sur les do- 90 
cuments de Glasgow concern, Lambert le Begue, ebenda S. 90 f}.; derj., Corpus docu- 
mentorum inquisitionis haereticae pravitatis Neerlandicae, Deel II, Gent u. 's Gravenhage 
1896, ©. 9—36 (hierin auch die Älteren Quellenberidyte); P. Weyer, Le psautier de Lam- 
bert le Bögue, in der Romania, Annde 29 (1900), ©. 528-545; ferner die zu dem Artitel 
„Beginen“ in BD II ©. 516 und 524 angeführten Werke über die Anfänge der Beginen- 35 
genoſſenſchaften. 


An der Hand der vor kurzem durch P. Fredericq ans Licht gezogenen wichtigen Alten: 
ſtücke, namentlich der Verteidigungsichriften Yamberts und feiner Anhänger läßt fich über 
jeine Lebensgeſchichte folgendes feititellen: Lambert le Bögue (li Beghes, li Beges), 
im erſten Viertel des 12. Jahrhunderts geboren, entftammte einer armen mallonijchen «0 
Handwerkerfamilie. Ob er den auch ſonſt öfter begegnenden Namen Le Bögue (— der 
„Stammler”) wegen eines körperlichen Gebrechens trug, läßt fih nicht mit Sicherheit 
enticheiden. Nachdem er den Beruf des Weltprieiters gewählt, ſtand er zeitweilig einer 
dem Lütticher Chorherrenftift zu St. Baul inkorporierten Kirche vor und übernahm alsdann 
die Verwaltung der in einem Vorort Yüttich® gelegenen Heinen Kirche zu St. Chriſtoph, mit 6 
der wohl ſchon damals das gleichnamige Hofpital (au „höpital des coquins“ genannt) 
verbunden war. Auf der 1166 von Biſchof Alerander II. (1165—67) abgebaltenen 
Didcefanfonode trat Yambert mit Nahdrud für eine fittlihe Neform des Klerus ein und 
forderte, allerdings vergeblid, ein Einfchreiten der Synode gegen den Kleiderlurus der 
Geiftlichen ſowie gegen die Zulafjung der Priefterföhne zu den kirchlichen Weihen. Die so 
außerordentlichen kirchlichen Mißbräuche, die unter dem Epiſkopate Nudolfs von Zähringen 
(116791) einriſſen, brachten Lambert in fcharfen Gegenfag zu den kirchlichen Gewalten. 
Bejonders die fimoniftifche Vergebung der kirchlichen Amter, die Ausbeutung der Laien durch 
die für die Erteilung der Sakramente geforderten Abgaben und das Miderftreben des 
Lütticher Klerus gegen den Gölibatszwang hat Lambert von der Kanzel herab unnad): 66 
fichtlich gegeißelt. 

Lafjen die bisher befannt getvordenen Quellen Lamberts Bemühen um die Neform 
des Klerus befonders ſtark berbortreten, jo hatte er feinen eigentlichen Beruf doch offenbar 
in der an die breiten Volfsfchichten ſich wendenden Bußpredigt gefunden. Durch fie hat 
er auf jene Kreife einen mächtigen Einfluß ausgeübt und namentlich unter der Lütticher 60 
Frauenwelt eine außerordentlich ftarke, noch Jahrzehnte hindurch fortdanernde, religiöfe Be: 

Real⸗Encytlopãdie für Theologie und Stirde. 3. A. XI 15 


226 Lambert le Bögue 


wegung hervorgerufen, die ich bis zu krankhaften Erfcheinungen myſtiſcher Eftafe fteigerte, 
und bon der Jakob von Vitry (Vita b. Mariae Oigniacensis, prologus, Acta 
Sanctor. Juni Tom. IV, 636ff.; vgl. Preger, Geſch. der Myſtik I, 53 ff.) anjchauliche 
Schilderungen liefert. Der ſich enge an ihn anfchließenden Gemeinde feiner Anhänger, 
5 namentlich den von ihm zur MWeltflucht bejtimmten rauen und Sungfrauen, waren 
Lamberts — Dichtungen in walloniſcher Mundart, ein Marienleben und eine Nach— 
bildung der Äpoſtelgeſchichte, ſowie feine Überſetzung der Briefe Pauli zugeeignet. Dieſe 
Schriften find ung leider ebenjowenig wie der von Lamberts Anhängern benuste wallo— 
nifche Pſalter erhalten, während Lamberts lateinifchen Pjalter neuerdings P. Meyer auf: 

10 gefunden zu haben glaubt. Diefer in mehreren Abjchriften erhaltene Pfalter enthält 
außer einer Anzahl religiöfer Dichtungen in walloniſcher Mundart, die möglichertveife auf 
Lambert zurüdgehen, auch die von Schriftjtellern des 13. u. 14. Jahrhunderts erwähnte 
„Tabula“ Lamberts, eine um 1140 mit Scharffinn aufgejtellte Tabelle zur Auffindung 
des Zeitpunktes des Dfterfeftes. — In feinem ftürmijchen Eifer, die meiteften Kreife für 

15 die Gedanken der Bergpredigt und für die Nachfolge des armen Lebens Jeſu zu gewinnen, 
erinnert Yambert mannigfah an feinen jüngeren Zeitgenofjien Waldes von Lyon, aber 
auch an Franz von Aſſiſi. Won dem Bemwußtjein feiner göttlihen Berufung durdh- 
drungen und inmitten eines Klerus, deſſen Unfitten er täglich befämpfte, ift Lambert in 
feinen Bußpredigten vielfach ganz feine eigenen, von der Lehre und dem Herlommen der 

30 Kirche zum Teil weit abweichenden Wege gegangen; ſo, wenn er den Saframenten, ful- 
tifchen Einrichtungen und Gnabenmitteln der Kirche als ungleich bedeutungsvoller die 
fromme Gejinnung und die werkthätige Nächftenliebe gegenüberitellte, wenn er lehrte, daß 
nur den „heiligen“, nicht den pflichtvergefjenen Priejtern Gehorſam gejchuldet werde, wenn 
er alle Abgaben für die Spendung von Saframenten, Weihen u. j. m. ald Simonie brand» 

25 markte, wenn er den Wallfahrten nad) Baläftina unter dem Hinweis auf die der Nächiten- 
liebe in der Heimat gejtellten Aufgaben ihre Verdienſtlichkeit beftritt, oder wenn er endlich 
der Entheiligung des Sonntags durch weltliche Luftbarkeiten in der Weiſe vorbeugte, daß 
er bie Nüffiggänger an Feiertagen vom Tanzplak zur Mitarbeit an feinen kirchlichen 
Bauten, aus denen der Zütticher Beginenhof erwuchs, — * 

80 Es ift leicht zu verftehen, daß der Lütticher Klerus, der von den kirchlichen Reform: 
gedanken des 12. Jahrhunderts offenbar jo gut mie unberührt geblieben mar, ſich des 
läftigen und gefährlichen Sittenpredigers zu entledigen ſuchte. Man mwäblte die Anklage 
auf Verbreitung Eegerifcher Lehren und lub Lambert um 1175 vor eine Verſammlung 
des Lütticher Klerus. Es war vergebens, daß er fih durch die Fyeuerprobe zu reinigen 

35 bereit erflärte und ſchließlich an Galirt III., den damals in Lüttih anerfannten Gegen- 
papit, appelliert. Als Ketzer verurteilt, wurde Yambert unter körperlicher Mißhandlung 
feltgenommen und auf dem Schlojje Revogne gefangen geſetzt. Eine Anzahl ihm er: 
gebener Liütticher Geiftlihen wurde gleichfalls in Lamberts Prozeß verftridt. Ein Teil 
von ihnen trat ſtandhaft für Lamberts Unfchuld ein und wurde deshalb mit Amts- 

so entjegung und Berbannung aus der Diöcefe beftraft. Andere Gefinnungsgenofien Lamberts 
waren von feinen Gegnern dazu vermocht worden, fih von ihm als Ketzer loszuſagen, 
twiderriefen jedoch ſpäter diefe Erklärung und wandten fich ebenfo wie die erfte Gruppe 
mit einer Proteftihrift an den Papft. Zu diefem machte ſich Lambert, dem es gelungen 
war, nach zehnwöchiger Haft aus feinem Gefängnis zu entlommen, felbft auf den Weg. 

45 Wir befigen drei eingehende Verteidigungsfchriften, die Yambert zu Viterbo Galirt III. 
vorlegte. Die ausführlichfte Streitihrift Yamberts, „Antigraphum Petri“ betitelt, die in 
endlofer, leidenfchaftlicher Polemik gegen die Wortführer des Lütticher Klerus verläuft, 
bat zuerft 3. Daris (Notices historiques sur les &glises du diocöse de Liöge, 
Tome XVI, 1897, p. 25—74) vollitändig veröffentlicht ; eine abjchließende Fritifche 

50 Ausgabe veranftaltete vor kurzem U. Fayen (L’Antigraphum Petri et les lettres 
concernant Lambert le Bögue, in Compte rendu de s&ances de la commission 
royale d’histoire, Tom. 68, Bruxelles 1899, ©. 255—356; ne auch die ältere 
Litteratur bezüglich diefer Streitichrift). — Der Papft, der für Lambert bereits während 
feiner Gefangenschaft ſchützend eingetreten war, hob allem Anjchein nad) das über Yambert 

65 geiprochene Urteil auf und entließ ihn in Gnaben in feine Heimat. Bald nad feiner 
Rückkehr aus Jtalien, um 1177, ift Lambert zu Lüttich geftorben. Kurze Zeit nad feinem 
Tode (1188) hielt der Kardinallegat Heinrich, Biſchof von Albano, ein hartes Straf: 
gericht über die Lütticher Simoniften. — Wie groß das Anfehen mar, das Lambert in 
Lüttich genoß, lehrt die Thatfache, daß man in dem großen Brande ber bortigen 

co St. Lambertusfiche vom Jahre 1185 eine Sühne für die Mißhandlung Lamberts erblidte, 


Lambert le Bogue Lambethartitel 227 


der angeblich die Zerftörung der Kathedrale prophezeit hatte. Bejondere Verehrung haben 
die von ihm geftifteten Beginengenofjenichaften dem Gedächtniſſe Lamberts gezollt, jo daß 
der als Ketzer Verurteilte im 17. Jahrhundert den Kirchenheiligen zugerechnet worden: ift 
(Acta Sanctor., Juni Tom. V ©. 3, unter Berufung auf A. Du Saufjay, Supple- 
mentum martyrologii Gallicani). 5 
Über die früher viel umftrittene Frage nach dem Anteil Lamberts an der Entſtehung 
der Genofjenichaften der Beginen ift bereits in Bd Il ©. 516 ff. gehandelt worden. Entgegen 
der dort vertretenen Auffafjung bemerkt neuerdings H. Pirenne (Geſch. Belgiens, Bd I, Gotha 
1899, ©. 402), daß die Zurüdführung des Namens „Beginen” auf Yambert Ze Bögue 
auf einer falichen Etymologie berube; da Lambert den Beinamen Le Bögue angeblich als 10 
perfönliches Epitheton, nicht als Familiennamen führte (vgl. dagegen oben ©. 225 41), ſo 
würden feine Anbängerinnen bei Annahme feines Namens ſich Lambertinerinnen, nicht 
Bequinen genannt haben. Hierbei ijt aber überjeben, daß der Name Beguinen offenbar 
urfprünglid ein Schimpfnamen der gleich ihrem Meifter verfolgten Lütticher religiöfen 
Schmärmerinnen war (vgl. Jakob von Vitry, Vita b. Mariae Oigniacensis a. a. D. 1 
©. 637: nova nomina contra eas fingebant, sicut Judaei Christum 
Samaritanum et Christianos Galilaeos appellabant ... ipsae autem mirabili 
patientia opprobria sustinuerunt et persecutiones). Abnlicher Art ift die Ent: 
ftebung der Sektennamen Waldenfer, Speroniften (von Hugo de Sperone), Nuncarier (von 
Johannes de Ronco), Außer den durch Coöns aus der Tradition des Yütticher Be: 20 
ginenhofes beigebrachten bedeutfamen Belegen ftellen namentlich die der erften Hälfte des 
13. Jahrhunderts angehörenden Berichte des Alberic von Trois-Fontaines und Aegidius 
bon Orval fowie die Angabe des Lambertſchen Pſalters die Begründung der Beginen- 
genofjenichaften durch L. völlig ficher. In diefer Erkenntnis dürfen auch die weitgehenden 
Entitellungen und legendären Ausſchmückungen nicht irre machen, die die Gejchichte won 5 
Yambert3 Leben und von der Gründung bes Lütticher Beginenhofes in den fpäteren fchrift- 
ftellerifchen Berichten (z.B. bei Jean d’Dutremeufe) erfahren hat. Herman Haupt. 


Lambethartifel, 1595. — Bibliotheca symbolica ecclesiae universalis (The Creeds of 
Christendom with a history and critical notes), by Philip Schaff, 5. Aufl, New-Yort 1887, 
vol. I, 658 ff. (Geſchichtl. Bemerkungen) und III, 523ff. (Zert); €. Hardwid, A History of 30 
the Articles of religion (j. darüber Bd I, 531,58 ff.); Dan, Neal, The History of the 
Puritans, reprinted from the text of Toulmins edition, Zonden 1822, vol. I, 453 fj.; Alex. 
Schmeizer, Die protejt. Gentraldogmen, Zürich 1856, Bd II, 9ff.: Dougl. Campbell, The 
Puritan in Holland, England and America, London 1892, II, 150ff.; el. Malower, Die 
Berfafjung der Kirche von England, 1894, ©. 182; einige jpezielle Literatur, bejonders be- 35 
treffend den Erzbiſchof John Whitgift, bei Schaff. Bol. auch A. „PBuritaner“. 


Die „Lambethartifel” find urfprünglich gedacht ald ein Zuſatz zu den 39 Artikeln 
der engliichen Staatöfirche, der der Lehre von der Prädeftination eine fchärfere Geftalt 
geben jollte. In Art. 17 jenes offiziellen anglifanifchen Belenntnifjes (von 1563, bezw. 
1571 ; vgl. Art. 17 der Edwardiniſchen 42 Artikel, wo ſchon faſt bis aufs Wort die go 
gleiche Faſſung) wird eine „praedestinatio ad vitam“ gelehrt, aber der reprobatio 
gar nicht gedacht. Es wird hervorgehoben, daß Gott ante jacta mundi fundamenta 
suo consilio nobis occulto definitiv beftimmt babe, eos quos in Christo elegit 
ex hominum genere vor ber Verdammnis zu erretten und zur ewigen Seligfeit zu 
bringen, es wird auch kurz ausgeführt, wie fi das in den einzelnen realifiere, nämlıd 4 
fo, daß qui tam praeclaro Dei beneficio sunt donati zur rechten Zeit berufen, ge 
rechtfertigt zc. würden, dann aber wird nur noch hervorgehoben, daf die Betrachtung prae- 
destinationis et electionis nostrae denen, qui sentiunt in se vim spiritus Christi, 
wunderbaren Troſt gewähre, während hominibus curiosis, carnalibus et spiritu 
Christi destitutis der göttliche Prädeftinationsratichluß mie ein „Schredlicher Abgrund“ so 
erjcheine, was dem Teufel zum Mittel werde, um fie vel in desperationem vel in 
aeque perniciosam impiissimae vitae securitatem zu ftürzen. Mit einer Ermab: 
nung, daß jeder an die promissiones divinae, wie fie in der Schrift ung „gene- 
raliter“ dargeboten jeien, fi balten, fie „erfaſſen“ (ampleeti) und jedenfalld in jeinem 
Handeln fih an Gottes „geoffenbarten Willen“ halten möge, ſchließt der relativ ausführ: 55 
liche Artitel ab. Man kann denfelben ohne Zweifel calviniſch verftehen, kann ihn aber 
aud anders wenden, und nad dem Siege der Staatsfirche über den Puritanismus iſt es 
faſt ſtehend geworden, daß die anglikaniſchen Theologen ihn mehr oder weniger arminia— 
niih ausführen. 


- 


ld * 


228 Lambethartikel 


Es iſt bekannt und mag übrigens in dem Artikel über die Puritaner nachgeleſen 
werden, wie lebhaft Königin Eliſabeth ſich dem vordringenden Calvinismus entgegenſetzte, 
freilich weſentlich doch nur inſofern, als derſelbe die epiſtopale Verfaſſung und zumal auch die 
„Geremonien” und „Gewänder“ im Gottesdienjte der established church beanjtandete. 

6 In den dogmatifchen Fragen geftattete die Königin mehr Freiheit. Wie fie perjönlich 
u dem fcharfen calvinijchen Prädeftinationsdogma ftand, ift unbefannt, vermutlich mar 
Fe ihm nicht geneigt, aber fie behandelte alle Firchlichen, religiöfen Fragen politiih. In 
ihrer Zeit gewann auch unter den der Staatskirche anhänglichen Theologen gerade die 
dogmatifche Lehre Calvins mit Einfluß der jchroffen Faſſung der Prädejtinationsidee einen 

10 großen Einfluß. Die religiöje Stimmung war ihr mweit über die Kreife hinaus, die jetzt als 
„PBuritaner” anfingen, ſich gegen die Staatsfirche zu menden, geneigt. Ein Hauptfig 
einer echt calviniich gehaltenen Theologie war die Univerfität zu Cambridge. Hier er: 
ftanden derfelben und infonderheit dem Mräbdeftinationsdogma namhafte Vertreter an 
Thomas Cartwright (der bier jedoch nur bis 1570 Iehrte, dann abgejett wurde, geft. 

15 1603; vgl. den Art. Bd III, 733 ff, mo jedoch der Stellung Gartiwrights zur Prä- 
deitination feine Erwähnung geichieht), William Perkins, get. 1602 (Verfaſſer der Ar- 
milla aurea, 1592 — feine Werke wurden in drei Bänden gefammelt herausgegeben, 
London 1616—1618) und William Whitaker (Whittaker) geft. 1595 (u. a. ein berühmter 
Verteidiger der evangelischen Schägung der Bibel wider Bellarmin; feine Werke murben 

20 in zwei Bänden lateiniſch zu ont ediert 1610, zum Teil auch wieder von der Parker 
Society Cambridge 1849). Doch traten in Cambridge auch Gegner der calvinifchen 
Lehre auf. So der Profefior Baro (Baron, ein Franzoſe) und der yellow am Cajus 
College William Barrett, der fih am 29. April 1595 in einer Predigt aufs beftigite 
wider Calvin, Beza, Petrus Martyr u. a. wandte, damit den Streit entfachend, der bier 

25 fpeziell in Betraht kommt. Die Univerfität ſchickte Whitafer (und den Dean of Ely, 
Dr. Tyndal) nad) Yondon, um dort mit Erzbiichof Whitgift von Canterbury und anderen 
hervorragenden Männern über den Schuß der calvinischen Lehre. bezw. die richtige Inter: 
pretation des 17. Religionsartikels zu verhandeln. Am 20. November 1595 (Aler. 
Schweizer nennt in ber 2. Auflage der Realencyklopädie irrig das Jahr 1598; auch 

zu fteht jegt der 20. November feſt gegen die Angabe älterer Forſcher, daß der 10. No— 
vember das Datum fei; ſ. Scaff) wurden bier Säße, die MWbitafer formulierte, mit 
leichten Ermäßigungen von allen angenommen. Unterjchrieben wurden fie, außer von 
Whitgift, von Biſchof Fletcher von London, Biſchof Vaughan von Bangor u. a.; nad 
träglich erklärte zumal auch der Erzbifchof von York, Hutton, feine Zuftimmung. Sie 

36 heißen die Lambethartifel nach dem Orte ihrer Vereinbarung, dem Lambetbpalace in London 
(ein Balaft, in dem feit dem 12. — der Erzbiſchof von Canterbury zu gewiſſen 
Zeiten des Jahres reſidiert; vgl. Makower S. 285 Anm. 6). Ihre urſprüngliche Sprache 
iſt die lateiniſche, ihre Zahl neun. Sie im einzelnen hier vorzuführen, hat kein Intereſſe. 
Es genügt zu bemerken, daß fie jo präzis wie möglich ausdrücken, daß Gott von Ewig— 

40 feit her einen Teil der Menjchen zum Leben, einen anderen zum Tode beftimmt babe und 
daß die causa movens dafür in feiner Weife in den Menfchen zu fuchen fei. Nicht die 
praevisio fidei aut perseverantiae aut bonorum operum aut ullius rei quae 
insit in personis leite Gott, jondern sola voluntas beneplaeiti. Es wird in den 
verichiedenjten Wendungen umjchrieben, daß durch das doppelte Dekret ein abfoluter Unter: 

45 ſchied unter den Menjchen aufgerichtet jei. Aber es ift doch nicht gejagt, daß Gottes 
Dekret auch den Fall veranlaßt habe. Vielmehr lafjen jich die Yambetbartifel auch infra- 
lapfarifch deuten. Es iſt nichts darüber gejagt, ob das „ab aeterno“ des Ratſchluſſes 
Gottes, einige zu „ertwählen“, andere zu „verwerfen“, den all mitbedingte, ihn wollte. 
Das Schweigen ift ficher abfichtlich. 

50 Königin Elifabethb war meit entfernt, die Yambethartifel zu ratifizieren. Sie ſah in 
dem Berfahren des Erzbiſchofs eine Beeinträchtiguug ihrer Suprematsrechte und in dem 
ganzen Vorgehen eine Stärkung der ‘Buritaner. Erzbiihof Whitgift mar feinerjeits ein 
viel zu korrekter Staatskirchenmann, auch perfönlich zu wenig dem Galvinismus ftrengerer 
Richtung zugeneigt, um auf den Artikeln zu beſtehen. Er hatte fie von vorne herein nicht 

55 als ſolche, die Geſetzeskraft hätten, der Univerſität Cambridge mitgeteilt, fondern als jolche, 
die eine theologifche nterpretation des 17. Religionsartifeld repräfentieren möchten, welche 
gejeglich zuläffig fei. Sein Abjeben bei der ganzen Vereinbarung mit Whitaler ꝛc. war 
nur darauf gerichtet getvefen, den Streit in Cambridge zu erledigen, che er bebrohlichere 
Dimenfionen annehme. Er hoffte gerade den auch ihm verhaßten Puritanern entgegenzutvirken, 

60 wenn er den der Staatöfirche treuen calvinischen Theologen entgegenfomme. Allein er 


Lambethartitel Lambruschini 229 


bielt es für angezeigt, der Königin alsbald zu gehorchen und die Lambethartikel von der 
Univerfität Cambridge wieder zurüdzufordern. Zu Hilfe fam ihm ber Umjtand, [5 
Mbitafer wenige Tage nach der Yambethlonferenz ftarb. In Cambridge behauptete fi 
vorläufig jedoch die ftreng calvinische Richtung. Baro und Barrett mußten weichen. 
Erfterer zog ſich 1596 nad London zurüd, wo er nach einigen Jahren ftarb, leßterer ver: 5 
ließ England und wurde Später katholiſch. ; 
Die Lambetbartifel haben noch wiederholt eine Rolle geipiel. Zunächſt auf ber 
Hamptoneourt Conference in London unter Jakob I., Januar 1604. Die Buritaner 
baten dort, daß diefe Artikel anerfannt werden möchten, aber durchaus vergeblib. Mit: 
verarbeitet wurden fie in die „Srifchen Artitel” von 1615. Vgl. über dieſe Schaff, I, 
662 ff. (Geichichte) u. III, 526 ff. (Text). Der Verfaſſer diefer Serie von Glaubens: 
fägen war Jakob Ufferius, damals noch Profeſſor in Dublin. Sie wurden von der erjten 
Konvofation der irifchen Staatskirche adoptiert und von Jakob I. auch acceptiert. Unter 
Karl I. find fie wieder abgefchafft worden 1635; doch hielt Uſſher ald Primas an ihnen 
feft, wenn er auch nicht umbin fonnte, die 39 Artikel, die bis dahin in Irland feine 15 
Geltung batten, als ihnen vorgeorbnet hinzunehmen ; vgl. den U. „Uſſher“. Die 104 
„Irish (oder auch Dublin) Articles“ (die übrigens nod in Kapiteln geordnet find), 
bieten einen Abriß der ganzen Dogmatik. In Berug auf die Prädejtinationslehre kom— 
binieren fie Säte und Wendungen der 39 Xrtifel und der Lambethartikel. Durch 
die Meftminfterfonfeffion twurde das Intereſſe der Lambethartikel für die Puritaner bin= 20 
ällig. In diefer Konfeffion treten in der Präbeftinationslehre (Chapter IIT) Anflänge 
an alle foeben beiprochenen Dokumente auf; fie rundete die Lehre definitiv im Sinne ber 
Buritaner ab. Bol. den A. „Meftminfter Synode”. F. Kattenbuſch. 


Lambruschini, Luigi, Kardinal und Staatsſekretär 1836—1846 (geft. 1854). — 
Litteratur: Asketiſche Schriften 2.8 erfchienen gefammelt als „Opere spirituali“, Nom 1836, 25 
Benedig 1838,1839. Ueber eine viel ventilierte dogmatifche Frage veröffentlichte er: Sull’ immacu- 
lato concepimento di Maria, dissertazione polemica (Rom 1843). Die von ihm verfaßten 
Staatäjdriften der Kurie im Streit mit Preußen wurden 1838 in Rom gedrudt und er» 
ſchienen aud in deutjcher Ueberjegung (Darlegung des Rechts- und Thatbejtandes mit authen— 
tiihen Dokumenten ald Antwort auf die Erklärung der kgl. preußiſchen Regierung 2c., Augsburg &0 
1839). — Bgl. Farini, Lo stato Romano dall’ anno 1850, I. 78 ff. (3. Ausg. Florenz 1855); 
Gualterio, Gli ultimi rivolgimenti italiani I. Beſonders Reuchlin, Geſchichte Jtaliens I, 
Abichnitt 8 u. a. (Leipzig 1859); Broſch, Geſchichte des Kirchenjtaates II, 354f. u. a. 
Gotha 1882). 

Lambruschini (pr. Lambruskini) wurde am 6. Mai 1776 zu Genua geboren, trat 85 
ſchon frühe in den Barnabitenorden und zeichnete fih durch Anlagen, theologische Gelehr: 
ſamkeit und ftrenge Beobachtung firchlicher Sitte und geiftlichen Anftandes aus. Bald 
wurden ihm auch die höheren Amter jenes Ordens übertragen, aber dies genügte feinem 
Ehrzeiz nicht, die höchſten Würden der Kirche und des Staates waren das Biel feines 
Strebend. Seine ftaatsmännifche Bildung erhielt er in der Schule des Kardinals Con: 40 
falvi, der ihn auch zum Kongreß in Wien mitnahm. Nach jeiner Rückkehr von dort 
wurde ihm das wichtige Amt eines Sekretär der Kongregation für außerordentliche kirchliche 
Angelegenbeiten übertragen, und er nahm in diefer Stellung an dem Abjchluß der Kon: 
fordate mit Neapel und Bayern thätigen Anteil. Im Jahre 1819 wurde er zum Erz: 
bifchof feiner Vaterſtadt Genua ernannt und entiwidelte hier einen großen Eifer in firdy- 45 
licher Wirkſamkeit. Seine Hirtenbriefe und Predigten wurden fehr gerühmt. Papſt Leo XII. 
ernannte ihn 1823 zum päpftlichen Nuntius in Paris, bald gewann er am franzöftichen 
Hof großen Einfluß, indem er Karls X. Vertrauter ward und nun mit aller Kunft und 
Macht dahin arbeitete, die abfolute Herrichaft in Frankreich wieder herzuftellen. Er war 
es, ber Karl X. riet, die Orbonnanzen zu erlafjen, die feinen Sturz Derbeiführten, und 50 
al3 Karl gefallen war, blieb er, wie er ſich ausdrücklich ausgebeten hatte, in eifriger Korre— 
fpondenz mit ibm, nicht ſowohl um ihn im Unglüd zu tröften und ihm einen Beweis 
feiner Teilnahme zu geben, ald aus grundfäglicher Liebe zur legitimiftiichen Sache. Dieſe 
trug er auch auf den Herzog von Borbeaur über, von dem er mit einem bamals berühmt 
getvordenen Ausspruch fagte, er fei nicht nur der Sohn Frankreichs, jondern Europas, 55 
Denn das Legitimitätsprinzip, der Kampf gegen die Revolution, war ihm eine europätfche 
Aufgabe. Seine politische Richtung berubte teild auf Überzeugung, teils auf einer an- 
geborenen —— Als Gregor XVI. den päpſtlichen Stuhl beſtieg, war Lambrus— 
chini der erſte Kardinal, den er ernannte (am 31. September 1831), aber L. ſah dieſe 
Erhebung nur als den Weg zur Stelle eines erſten Miniſters im Kirchenſtaat an. Da erw 


0 


— 


230 Lambruschhini 


bemerkte, daß Kardinal Bernetti, der damals im Beſitz diefer Stelle war, am öfterreichifchen 
Hofe, dem er nicht genug Ergebenheit zeigte, nicht in Gunſt ftehe, war fein eifrigites Be 
ftreben, ihn aus dem Sattel zu heben. Gregor gab ihm Gehör, und als Bernetti einft 
ernftlich erkrankt war, benüßte er diefe Gelegenheit, ihm einen Nachfolger zu geben und 
5 ernannte den Kardinal Lambruschini 1836 zu feinem Staatsfekretär zunächſt für die äußeren 
Angelegenheiten, dem in der Regel die Leitung der römifchen Politik zukam. Der Staats: 
jefretär für das Innere war damals Kardinal Gamberini, ein angejehener älterer Mann 
von feſtem Willen ; e8 behagte daher Yambruschini nicht fonderlich, die Macht mit diefem 
teilen zu müflen, und er forgte dafür, daß ein anderer, der Kardinal Mattei, ein un: 
10 bedeutender Mann, deſſen Haupttugend das Geſchick war, ſich einem fremden Willen unter: 
zuordnen, an feine Stelle fam. Lambruschini übernahm jetzt auch das Miniſterium des 
öffentlichen Unterrichts, wurde Sekretär der päpftlichen Breven und Bibliothefar des 
Vatikans. Nun im vollen var der Macht, verfolgte er mit aller Energie fein Ziel, die 
Bekämpfung der Revolution und jeglicher Neuerung im Staat und in der Kirche. Bei 
15 feinem Eintritt in die Verwaltung des Kirchenftaates handelte es jih um Amnejtierung 
der nad dem Aufitand der Legationen vom Jahre 1831 Berurteilten und Gefangenen 
und um Ausführung der damals in Ausficht gejtellten Reformen. Lambruschini arbeitete 
dahin, daß die jchon wegen Überfüllung der Gefängnifje rätlich gewordene und von der 
öffentlihen Meinung geforderte Amneftie möglichſt bejchräntt, die Zugejtändnifie der Re- 
% formen gefchmälert und namentlich die erteilten ſtädtiſchen Freiheiten durch die Art der 
Ausführung gelähmt und dem Volk verleidet wurden. Namentlich wußte er es einzuleiten, 
daß Nom, felbft aller Mahnungen der liberalen Partei unerachtet, ohne Munizipalver: 
fafjung blieb. Diefelbe reaftionäre und abfolutiftiiche Richtung verfolgte er in den je 
lichen Angelegenheiten. Er betrieb die Verfolgung gegen die hermefiiche Theologie aufs 
25 eifrigfte und vertrat in dem Streit über die Gefangennehmung des Erzbiichofs von Köln 
und die gemifchten Ehen in den Jahren 1836—1838 die Sache der römiſchen Kurie mit 
großer Energie und Gewandtheit. Die als meifterhaft anerfannten Staatsjchriften in dem 
Kölner Streit find von ihm verfaßt. Sie find nächſt dem Driginal unter folgendem 
Titel deutſch erfchienen: „Urkundliche Darftellung der Thatfachen, welche der gewaltfamen 
so Megführung des Freiherrn v. Drofte, Erzbiſchofs von Köln, Baer Ka und nad) 
gefolgt find. Nach dem zu Rom am 4. März 1838 erfchienenen Original wörtlid über: 
jet, Negensburg 1838.” 
Lambruschini fegte den Verſuchen einer vermittelnden Behandlung der Streitfrage 
eine eiferne Konjequenz entgegen und vertrat dabei feinen Standpunkt, man muß aner- 
85 kennen, mit Energie und Offenheit. Überhaupt muß man ihm den Ruhm lafien, daß er 
das, wofür er gelten wollte, auch mit ganzer Seele war. Er war nicht auf den Schein 
—— den Vorwurf der Heuchelei, den man fo gerne gegen eine ſtreng kirchliche Hal- 
tung bereit bat, fonnte man gegen ihn nicht erheben. Für Beftechung durch materielle 
Mittel war er unzugänglich, dagegen ließ er ſich oft durch die Heuchelei anderer täufchen. 
0 Bon inhumaner Härte und hochfahrendem Stolz fonnte man ihn nicht freifprechen und er 
trug dadurch feinen guten Teil der Schuld an dem Haß und der Erbitterung, welche die 
Regierung Gregord XVI. in dem Kirchenftaat und in ganz Stalien traf. Diefen Haß 
befam er auch zu fühlen, als «8 fih nad dem Tode Gregord um eine neue Papſtwahl 
handelte. Er hatte während der ganzen Zeit feiner öffentlichen Laufbahn die Spite bes 
45 Prieftertums als das Ziel feines Strebens unverrüdt im Auge behalten und deshalb Sorge 
getragen, das Kardinalskollegium mit feinen Freunden und Anhängern zu bejegen. Un: 
zweifelhaft war er die bedeutendſte Narr unter feinen geiftlihen Kollegen in Rom, 
jo daß es ſchien, ihm fünne die Nachfolge Pr den päpftlichen Stuhl nicht entgehen. Doch 
erreichte er fein Ziel nicht. Sm Konklave, dad nad) dem Tode Gregor® XVI. im Juni 
50 1846 die Mahl eines neuen Papſtes zu vollziehen hatte, jtand ihm eine Partei entgegen, 
welche von feinem Stolz und feiner Herrfchjucht den gänzlichen Verluft ihres Einflufjes 
fürdhtete, und mit ihr verbanden fich andere, welche die gerechte Bejorgnis hegten, eine 
zweite gregorianifche Regierung lönnte das römische Volk zur Verzweiflung treiben und 
verderbliche Aufftände hervorrufen. Nur allmählich fiegten die Gegner Lambruschinis, fein 
55 geftürzter Vorgänger im Staatsjefretariat, der Kardinal Bernetti, joll nicht ohne Anteil 
an feiner Niederlage geweſen fein. Im erjten Skrutinium erhielt Lambruschini 15 Stimmen 
und fein Gegner Maftai, der fpätere Pius IX., nur 13; am Abend desſelben Tages ge: 
wann der leßtere 9 meitere, am folgenden Tage war die Wahl dadurch entichieden, daß 
Maftai 36 Stimmen erhielt, während dem Lambruschini nur 10 blieben. In dem neuen 
so Syſtem päpſtlicher Politik, das unter Pius IX. zur Herrfchaft gelangte, war für Yambrus: 


Lambruschini Lamennais 231 


ini fein Raum mehr, feine eigentlich politifche Laufbahn war geichloffen, obgleich er auch 
jest noch hohe Staatsämter bekleidete und Mitglied der neuerrichteten Staatskonfulta 
wurde. Der Haß der revolutionären Partei traf ihn im hoben Grad, und er hatte manche 
perjönliche Verfolgung zu beſtehen; fein Haus wurde gejtürmt und teilweiſe — 
er ſelbſt konnte nur in der Verkleidung eines Stallknechts nad Gaeta entfliehen. Am 
8. Mai 1854 ftarb er, 78 Jahre alt, und wurde in der Kirche des Barnabitenflofters 
S. Carlo ai Catinari in Rom beigefet. (Klüpfel F) Benrath. 


Lamech |. Bd IX ©. 700, 38 ff. 
Lamennais, (Hugues-Felicits-Robert de) geit. den 27. Februar 1854. — 


Lacordaire, Consid@rations sur le systöme philosophique de Lamennais, Paris 1834; 
A.Blaize, Essai biographique sur Lamennais, Paris 1858; Oeuvres posthumes, Correspon- 
dance und Documents inedits, in mebreren Bänden herausgegeben von E. D. Forgues 
(1858), 9. de Courcy (1862), A. Blaize (1866), U. du Bois de la PVillerabel (1886), M. 4. 
Roufjel (1892); Mgn. NRicard, l’Ecole menaisienne, 2 Bde, 1884; PB. Janet, La Philosophie 
de Lamennais 1890; €. Epuller, Lamennais, étude historique, politique et religieuse 1892; 
Zahlreiche Artikel von Sainte-Beuve, Renan, Scherer, Arbour, Brunetidre, u. a. 


Hugues-Felicit&:Robert de Lamennais wurde geboren in Saint Malo, den 19. Juli 
1782; er war der Sohn eines reichen Rheders, den Ludwig XVI. in den Adelsſtand er- 
hoben hatte. In der ftrengen Bretagner Frömmigkeit erzogen, gab er ſich mit großem 
Eifer den Studien hin. Erſt in feinem 22. Jahre ließ er fih zur erften Kommunion 
aufnehmen. In feinem 29. Jahre (1811), aljo nicht unüberlegt, trat er in das Semi— 
narium von St. Malo. Schon hatte er für päpftliche Gewalt und Autorität geftritten, 
obſchon jein Kirchenbegriff damals noch nicht zur vollen Klarheit gelangt war. Im Jahre 
1808 nämlich veröffentlichte er feine Röflexions sur l’&tat de l’Eglise en France 
pendant le XVIII. siöcle et sur la situation actuelle. Dieje Schrift trug als 
Motto: Portae inferi non praevalebunt adversus eam. Cr läßt darin den Biſchöfen 
noch das Recht, Ermahnungen an den Papſt zu richten; diefem allein aber kommt es zu, 
zu entjcheiden, was der Kirche förderlich oder Schälich jet; diefe Schrift wurde von der 
kaiſerlichen Polizei mit Beichlag belegt. In feiner Tradition de l’Eglise sur l’Insti- 
tution des &vöques (1814), die er gemeinfchaftlich mit feinem Bruder verfaßte, freut er 
fich des Sturzes des Kaiſers; darum glaubte er, nach der Rückkehr von Elba, ſich nad) 
England flüchten zu müfjen, wo er während der „hundert Tage” blieb. Er wurde in 
London Hauslehrer in einer proteftantifchen Familie und bearbeitete feinen Schüler der: 
maßen, daß ſich derjelbe nach Paris, nad) Saint-Sulpice führen und zum Katholicismus 
belehren ließ; Lamennais gab ihn nicht eher wieder heraus, bis er gerichtlich dazu ge 
ziwungen wurde. Im Jahre 1816 erhielt er die Ordination und befchäftigte fich zunächſt 
mit Schriftitellerei; er jchrieb Artikel in die Fatholifch-legitimiftifchen Blätter (Defenseur, 
Conservateur, Drapeau blanc, M&morial catholique), weniger jedoch um den Thron 
der Bourbonen zu verteidigen, ald um den Deismus zu befämpfen. 1817, als Yamennais 
35 Jahre alt war, erichien der erite Band feines Hauptwerkes, Essai sur l’Indiffe- 
rence en matiöre de Religion (Paris, 4 Bde in 8%). Es handelte fid) es nicht 
mebr darum, das Chriftentum gegen den Atheismus zu verteidigen, fondern vielmehr bie 
Leute in ihrer Gleichgiltigkeit aufzurütteln und wieder für das Chriftentum zu interefjieren. 
Das hatte bereit Joſeph de Matftre in feinen Soirdes de St. Petersbourg, verfucht ; 
das unternimmt nun Yamennais; auch beruft er fich bier nicht auf die Schrift und Die 
Kirchenväter, fondern er gebt von der Pbilofophie aus: „Des Menſchen Vernunft ift un: 
volllommen, wie fein ganzes Sein; unfehlbar ift nur die allgemeine Vernunft, der ge: 
meinjchaftliche Konfenfus aller Völker, diefer aber befindet fidh, authentiſch beftätigt, allein 
in der Kirche. Als er die Welt erichaffen, kann Gott feinen anderen Zweck gehabt haben 
ala die Offenbarung feiner unendlichen Vollkommenheit; darum muß er auch von An— 
fang an dem Menſchen geoffenbart haben, was diefem von feinem Geſetze zu wiſſen not: 
wendig. ift. = ewige — iſt die Religion, erhalten und durch alle Jahr: 
bunderte hindurch bewahrt in der on AR Tradition der Kirche, oder beijer in dem 
— der Kirche, dem Papſte, der dieſelbe vertritt, der die unfehlbare Wahrheit iſt. 

ieſe Tradition iſt demnach eine Art allgemeiner Vernunft; durch den Glauben kommt 
fie der Schwäche unſerer Vernunft zu Hilfe; fie iſt der wahre Grund der Gewißheit.“ 
In den folgenden Bänden bringt Yamennais die Bewveisführung feiner Prinzipien, mit 
einem großen Aufwand von Gelehrſamkeit; er wehrt zugleich darin die Angriffe ber 


6 


0 


-_ 
— 


15 


20 


25 


30 


85 


40 


45 


50 


65 


232 Lamennais 


Gegner ab; diefe Bände erfchienen 1820—1824. Diefes Werk brachte die Gemüter in 
a mit jedem Bande ſich fteigernde Aufregung. Bei den gallilanischen Biihöfen und 
bei der Sorbonne fand Lamennais wenig Anerkennung ; die Jeſuiten erhoben bittere Klagen ; 
proteftantifcherfeitö fchrieb Samuel Vincent eine Ertiderung: Observations sur l’Unit& 
5 religieuse, en r&sponse au livre de M. de Lamennais; dieſer antwortete darauf 
in einer langen Vorrede des zweiten Bandes, jedoch ohne auf feine Gründe einzugeben. 
Er war eben dem Proteftantismus immer abgeneigt, den er nie recht verftanden, meil er 
ibn nie recht fennen gelernt. Im Jahre 1824 reifte er nah Nom, wo ibm Leo XII. den 
Kardinalshut anbot; er fchlug ihn aus und empfahl dafür dem Papfte Yambruschini, der 
10 jpäter fein erbittertfter Gegner wurde. Nachdem 1825 feine jchöne Ueberfegung der Nach: 
folge Chrifti erfchienen war, kehrte ſich Yamennais wieder gegen den Gallifanigmus, in 
feiner Schrift: De la Religion considerde dans ses rapports avec l’Ordre poli- 
tique et civil (1826), die troß der Beredfamkeit feines Advokaten Berrper, gerichtlich 
verurteilt wurde. Er fiel nun immer mehr von den Bourbonen ab, deren Sturz er vor: 
15 ausfagte in feinem Bude: Des Progrès de la R&volution et de la Guerre contre 
l’Eglise (1829). Lamennais will, daß fih die Kirche vom Staate trenne, der fie nur 
unterdrüdt und bloßftellt; die Prälaten follen auf ihre hohe Bejoldung verzichten, aus 
ihren PBaläften beraustreten und wieder das arme Leben Chrifti führen; jo werden fie Die 
Melt erobern. Mit dem Volke fol die Kirche jede Freiheit erringen. Nach der Juli 
20 revolution, die fehr bald feine Prophezeihungen redhtfertigte, benußte Zamennais die nun 
gewährte Preßfreiheit, um, den 1. September 1830, das berühmte Blatt 1’Avenir heraus- 
zugeben, mit dem doppelten Motto: „Gott und die Freiheit, — der Papft und das Volk“. 
Um ihn harten ſich als Mitarbeiter de Salinis, Lacordaire, Combalot, Montalembert, 
Rohrbacher (ein proteft. Nenegate) u. a. In der Erpedition des Blattes errichtete er eine 
25 Agentur „zur Verteidigung der religiöfen Freiheit.” Je mehr aber die Volksgunſt wuchs, 
deito größer wurde auch die Feindfchaft der Bifchöfe, welche fürmliche Anklage gegen ihn 
erhoben. Lamennais reifte mit Yacordaire und Montalembert nah Rom; fie fanden aber 
fein Gebör, und erfuhren bei ihrer Nüdfehr, daß der neue Papft Gregor XVI. ihre been 
in der Encyklika vom 15. Auguft 1832 verdammt habe. L’Avenir hörte auf zu er: 
so fcheinen; Lamennais zog ſich nad La Chenaie zurüd und nun trat bei ihm ein Wende— 
punft ein, den jeine 2 drehe Freunde mit größter Bitterfeit als feinen „Fall“ beflagten. 
Bezeichnend ift, daß er von diefem Tage an die Adelöpartifel an feinem Namen wegließ 
und ſich kurzweg F. Lamennais fchrieb. In eflatanter Weiſe volljog er (1834) feinen 
Bruch mit Rom durch die unerwartete Veröffentlihung feiner „Worte eines Gläubigen“ 
5 (Paroles d’un Croyant), eines merkwürdigen, twunderbaren Büchleins, eines Metfter- 
werkes in feiner Art. Lamennais bleibt feinem chriftlichen Glauben treu, an dem er bis 
an fein Ende fefthielt; er beginnt im Namen des bdreieinigen Gottes, predigt Glauben, 
Liebe, Hoffnung; doch tritt bier zugleich der an den Sozialismus ftreifende Demofrate 
hervor; Königtum und Prieftertum find dem Argen verfallen, darum wendet er fich direkt 
so an das Volt: „Dieſes Buch, beißt es in der Vorrede, ift hbauptfächlih für euch; euch 
widme ih e8... . Möge es euch, die ihr des Tages Yaft zu tragen habt, für eure arme, 
müde Seele fein, mas am Mittag auf dem Ader, der, wenn auch noch fo fpärlide Schatten 
eines Baumes für den ift, der ben ganzen Morgen unter der brennenden Sonnenglut 
gearbeit hat. Ihr lebt in einer böfen Zeit; doch diefe Zeit wird vorübergebn ... Hoffet 
5 und liebe. Die Hoffnung lindert alles und die Liebe erleichtert alles... . Chriftus, für 
euch gefreuziget, hat verbeißen, euch zu erlöfen. Glaubet feiner Verheißung .. . und 
liebet euch untereinander, gleichtwie der Erlöfer der Menjchheit euch geliebet bat, bis in den 
Tod.” In ganz anderem Stil ald feine vorigen Werke iſt dieſes Büchlein geichrieben. 
Schwungvoll, reich an Bildern und Gleichniffen, folgen die Säte aufeinander, wie Bibel- 
50 verfe. In der Sprache der Propheten richtet er feine glühenden Ermahnungen und boff: 
— Tröſtungen an das Volk. Auch machte es einen tiefen Eindruck auf das 
Volk; alles wurde hingeriſſen; die katholiſche Partei war außer ſich vor Arger und Ent- 
rüftung: „Drei und Neunzig feiert feine Oftern!” hieß es bei ibnen. Gregor XVL, in 
einer neuen Encyklika vom 7. Juli 1834, verdammte diefes Buch „von geringem Umfang, 
55 aber von ungebeurer Bosheit“. Nur noch eine Schrift verfaßte er in diefem Stile, fein 
„Buch des Volkes” (Livre du Peuple 1837), in welchem er dem Volke nicht bloß feine 
Rechte, fondern auch feine Pflichten vorhält: „Denn was ift der Menſch ohne Pflichten? 
Eine Art von vereinfamtem Ungeheuer, ohne Berbindung noch Liebe, in ſich gezogen mie 
ein Naubtier in feiner Höhle, düfter und blind, bald vom Hunger zum Naube getrieben, 
so bald jchlafend, nachdem «3 gefreffen hat. Und was ift der Menſch ohne Rechte? Ein 


Lamennais Lampe 233 


bloßes Werkzeug derer, die Nechte haben, ihr Lafttier, dasfelbe was für fie ihr Roß ober 
ihr Ochſe iſt.“ Im Jahre 1836 veröffentlichte er die Affaires de Rome, 1837 grün— 
dete er das Blatt le Monde, das nur wenige Monate lebte, und ſchrieb fodann eine 
Reihe demokratifcher Flugichriften, u. a. L’Escelavage moderne, Le Pays et le Gou- 
vernement, wofür er von dem Echtwurgericht zu 2000 Fr. Buße und einem Jahre Ge 5 
fängnis verurteilt wurde, Une Voix de Prison u. f. w. Seine neuen Ideen fuchte er 
mit feinen früheren Prinzipien in Einklang zu bringen, in der bedeutenden Schrift: Es- 
quisse d’une philosophie (1841—1846). Wie in feinem Essai, behält er bier als 
Grund der Gemwißheit die allgemeine Vernunft bei, nämlich die Tradition, die gleichjam 
das Gedächtnis des Menfchengeichlehts ift. Nur wird fie nicht mehr durch die Kirche 10 
erfannt und beftätigt, jondern durch des Menfchen Vernunft, die prüft, richtet und bas 
Wahre behält. Wir erwähnen noch von feinen anderen Schriften: Les Amschaspands 
et les Darvands (1843); les Evangiles (neue Überfegung mit Noten verjehen 1846), 
De la Soci6t& premiöre et de ses Lois (1848). Die Februarrevolution (1848), die 
er mit Freuden begrüßte, bereitete ihm neue Täufchungen. Von den PBarifer Wählern 
wurde er zwar in bie Nationalverfammlung gewählt, doch der Entwurf einer Konftitution, 
den er gleich von Anfang an vorlegte, wurde zwar bewundert, aber ald praftiih unaus- 
führbar verworfen; er ließ ihn druden in feinem Blatte Le Peuple constituant, das 
wegen jeiner leivenfchaftlichen Heftigkeit nur wenige Monate beftehen konnte. Nach dem 
Staatsftreih lebte Lamennais betrübt und entmutigt in der Zurüdgezogenheit, überſetzte 20 
noch die göttliche Komödie von Dante, und ftarb den 27. Februar 1854: „Ich will, ver: 
ordnete er noch, inmitten der Armen und wie die Armen beerdigt werben. Kein Denkmal 
foll man auf mein Grab fegen; meine Hülle foll zum Kirchhofe gebracht werden ohne 
durch die Kirche zu gehn.” Diefer letzte Wille wurde erfüll. — Lamennais war eine 
edle, thatendurftige Natur; feine Schriften waren Thaten; er konnte nicht leben 2 zu 26 
wirken. Einſt rühmte jih vor ihm ein Bretagner Edelmann ſeines vornehmen Müßig: 
gangs; Lamennais ertiderte: „Wenn ich ein Apfelbaum wäre, wollte ich meine Wurzeln 
immer tiefer in die Erde ftoßen und die fchönften Apfel des Landes tragen.” Er batte 
eine fromme demütige Seele, allem Eigennutz fremd; doch war feine Frömmigkeit mehr 
eraltiert als tief. Dabei war er aber auch eine dejpotifche, äußerſt leidenfchaftliche Natur, so 
durch das Fehlſchlagen aller feiner Pläne immer mehr erbittert und mit = üllt. 
Denen, die ihm ſeine Wandelung vorwarfen, antwortete er: „Die, welche ſich ihrer Un— 
wandelbarkeit rühmen und ſagen: Ich habe mich noch nie geändert! die täuſchen ſich 
ſelbſt und haben einen übertriebenen Glauben an ihre eigene Dummheit; bis zu dieſer 
idealen Vollkommenheit bat es der menſchliche Blödſinn noch nicht gebracht, trotz der un— 36 
ermüdlichen Liebe, mit welcher man feiner pflegt“. Die Werke Lamennais wurden mehr: 
mals herausgegeben z. B. Paris 1844—47. 6. Biender. 


— 


6 


Lamm ſ. d. A. Sinnbilder, chriſtliche. 
Lammiſten ſ. d. A. Mennoniten. 


Lampe, Friedrich Adolf, geſt. 1729. — ©. Drage, Henochs ſeliger Ausgang. .. 40 
Nebſt einer Lebensbeichreibung.. . Yanıpe’s, Bremen 1741; A. J. van der Aa, Biographisch 
Woordenboek der Nederlanden, Bd XI, ©. 83 (dafelbft ältere Litteratur und ein voll- 
ftändiges Schriftenverzeichnis); M. Goebel, Geſch. des chriftl. Lebens in der rheiniſch-weſtph. 
evang. Kirche, Bd II, ©. 398ff.; O. Thelemann, Fr. Ad. Lampe, Bielefeld u. Leipzig, 1868; 
Heppe, Geſch. des Pietismus, Leiden 1879, S. 236. 479f.; Ritſchl, Geſch. des Pietismus, 45 
Bd I, ©. 427 fi. 

Fr. Ad. Lampe, der einflußreichite Theologe der beutich-reformierten Kirche, ftammt 
aus einer altangejehenen Bremer Familie von betwährter Kirchlichkeit. Er wurde (wahr: 
Icheinlib am 18. Februar) 1683 zu Detmold geboren, wo jein Vater damals Paſtor 
war. Seine Mutter war eine Tochter des aus der Schweiz gebürtigen Generalfuperinten- so 
denten Zeller, des Verfaſſers der gediegenen Lippefchen Kirchenordnung von 1684. Seine 
Erziehung empfing Lampe in Bremen, welches ibm zur eigentlichen Heimat wurde, nad): 
dem fein Vater jchon 1690 als Hofprediger zu Königsberg geftorben war. Seine Jugend ftand 
unter ernften pietiftifchen Einflüffen : denn der Großvater mütterlicherfeits war ein perfönlicher 
Freund Lodenſteins, und die geiftliche Yuft Bremens, der „Herberge Gottes”, war von dem 55 
Geifte Theodor Untereyds durchtränkt. Einer von deffen begeiftertiten Schülern, E. van Hafe 
(der ältere), war unter Lampes theologifchen Lehrern am Gymnasium illustre. Zur 


234 Lampe 


Vollendung feiner theologifchen Studien ging ber reichgebildete und frühreife Jüngling 
1702 nod auf ein Jahr nad) der damals in ihrer höchſten Blüte ſtehenden holländischen 
Univerfität Franefer, wo die Schüler des großen Coccejus, unter ihnen namentlich der 
Ereget Vitringa, bereits jenen Bund der bibliciftiichen Föderaltheologie mit der Voetia— 

5 nijchen praxis pietatis gejchloffen hatten, welcher für Yampes eigene Stellung und — nicht 
zum tenigiten durch feinen Einfluß — für das chrijtliche Leben der nordweſtdeutſchen 
reformierten Kirchen auf Jahrzehnte, mancherorts auf Jahrhunderte hinaus charak— 
terijtifch werden ſollte. In diefe Gruppe der „ernftigen“ Goccejaner wirkte auch der 
Yabadismus hinein, doch ohne feine antifirchlihen Ertravaganzen. In diefer Umgebung 

10 erlebte Lampe unter ſchweren inneren Kämpfen eine Belehrung zu völliger Entjchiedenheit 
für den Herm. 

Nac feiner Rüdkehr von Franeker wurde Lampe fofort (1703) als Pfarrer nad 
Weeze bei Cleve und nah 3 Jahren an die bedeutende Gemeinde in Duisburg berufen, 
wo er jchiwierige Verbältnifie fand: der größte Teil der Gemeinde war bei aller äußer: 

15 lichen Kirchlichkeit vertweltlicht und die Kirchenzuct lag ganz danieder, daneben beftanden 
labbadiftifche Konventifel. Hier lernte er „das Wort recht teilen” und wirkte bejonders 
auch durch fleißige Hausbefuche, fo daß er eine geordnete Gemeinde zurüdließ, als er 1709 
einen Ruf an St. Stephani in feinem geliebten Bremen en. Die Berbältnifie 
waren bier diefelben, wie er fie anfangs in Duisburg getroffen hatte, und er hatte auch 

20 da wieder zu bauen und zu orbnen. Seine Hoffnung, in dem 1710 an St. Martini 
berufenen Peter Friedrich Detry, mit dem er in Duisburg aufs engite befreundet war, 
eine Stüße zu erhalten, wurde getäufcht. Denn diefer geriet unter den Einfluß Römelings, 
eined wegen Schwärmerei in Harburg feines Amtes entjesten lutherifchen Predigers, ver: 
twidelte Lampe in feine Händel, wegen deren er 1715 nad eingeholtem Gutachten von 

25 Amsterdam und Heidelberg abgeſetzt wurde, und griff ihn fpäter jogar öffentlich in einer 
heftigen Schrift an. Im Sabre 1714 vermählte fih Lampe mit dem Reichöfräulein Maria 
Sophie Eleonore von Diemar aus Franken, das in Bremen Heilung von Förperlichen 
und Gemütsleiden gejucht und gefunden hatte (Yampes Gattin und drei Töchter überlebten 
ihn; Gottfried Menken war fein Urenfel). 

80 Von 1720—1737 wirkte Lampe als Profeſſor der Dogmatik, nebenher auch ber 
Kirchengefchichte zu Utrecht. Ein Zeugnis für feine nachhaltige Wirkung ift die Weiſe, 
wie man an den holländifchen theologiſchen Fakultäten alsbald den Streit der Richtungen 
auszugleichen unternahm (ſiehe Bd IV, 193,34). 

Im Jahre 1727 folgte Lampe einem abermaligen Rufe nach Bremen, wo er Paftor 

3 an St. Ansgari und Profeflor an der Akademie wurde. Er verhehlte ſich die Schwierig: 
feit der neuen Stellung nad den früheren Vorgängen und bei feiner großen Verwandt: 
ſchaft nicht. „Soll Jeſus mein Schuß und meine Hilfe fein,“ jagt er in jeiner Antritts- 
predigt, „jo darf ich fein Menjchenfnecht fein. Mill ich feine Huld erwerben und bewahren, 
jo muß ich aller Menſchen Gunft und Furcht auf die Seite fegen.” Es gelang ihm auch 

0 die Abjchaffung des „Beichtgeldes”, das er ald „Sündengeld“ bezeichnete, und die Errich— 
tung einer Kaffe mit freiwilligen Beiträgen, aus welcher die Prediger für den Ausfall 
entihädigt wurden. Dieſe Einrichtung fand jpäter bei allen reformierten Gemeinden in 
der Stadt Bremen —— Wie in der Gemeinde, ſo entfaltete Lampe auch auf dem 
Katheder eine tiefgehende Wirkſamkeit. Sein Name zog auch nichtdeutſche Studenten nach 

45 Bremen. Aus feiner Schule, ſowohl bier als in Utrecht, iſt eine große Anzahl von 
Männern hervorgegangen, die in allen Gebieten der reformierten Kirche, zum Teil in ber: 
vorragenden Stellungen, fegensreih wirkten. Bremen ſelbſt follte fich jeiner nicht lange 
erfreuen; am 8. Dezember 1729 ftarb er plöglih an einem Blutfturz, nachdem er eben 
eine Vorlefung beendet und noch einen Hausbejuch in der Gemeinde gemadht hatte. 

50 Lampes Theologie war durd und durch biblifch intereffiert. Wir befigen aus feiner 
Feder außer einem umfangreichen Commentarius analytico-exegeticus in Evange- 
lium seeundum Johannem (Amft. 1724 f., 3 Bde, deutſch in 2 Bon, Leipzig 1729) 
eine große Zahl eregetifcher Abhandlungen über einzelne Stellen und Begriffe der hl. Schrift. 
Diefelben finden ſich meift in dem ziweibändigen Syntagma dissertationum etc., 

655 Amſt. 1737 und in der Bibliotheca Bremensis, einer tbeologifchen Zeitichrift, welche er 
1718— 1722 in Gemeinſchaft mit dem jüngeren van Haſe herausgab. Dieſen biblifchen 
Charakter trägt auch Lampes ſyſtematiſches Hauptwerk, welches vor allem der Träger feiner 
meitreihenden Wirkung auf Theologie und Kirche geworden ift: Geheimnis des Gnabden- 
bundes, dem großen Bundeögott zu Ehren und allen beilbegierigen Seelen zur Erbauung 

60 geöffnet, Bremen 1712 ff. und ichr oft jpäter, auch holländiſch. Der bei weitem wichtigſte 


Lampe 235 


erfte Band des Werkes handelt von ber „Natur des Gnabenbundes” und fchließt ſich (im 
der Unterſcheidung des paradiefiichen MWerkfbundes und des die gefamte Heilsoffenbarung 
vom Protevangelium an umjpannenden Gnabenbundes, überhaupt in der centralen Stel: 
lung des Gedankens eines gegenfeitigen Verbältnifjes zwiſchen Gott und Menſch, welches 
doch nur „uneigentlih” Bund beißt und zulegt fich als eine „Satzung“ und ein „Teitae 6 
ment“ darftellt, welches Gott ſelbſt erfüllt (vgl. Bd IV, 189,15 ff.), völlig an die cocce- 
jantjchen Grundbegriffe an. Yampe rühmt Gottes Vorſehung, die nah manden Vor: 
läufern dem „großen Apollos, Joh. Goccejus” in der dee des Bundes den Schlüfjel 
gegeben bat, „um die Geheimnifje in der Schagfifte des Wortes zu finden“. Die folgenden 
Bände verfolgen dann die Kirche Gottes gefchichtlih durch die drei „Haushaltungen des 
Gnadenbundes“ unter der Verheifung (Bd 2), dem Gejeg (Bd 3 u. 4) und dem Evan 
gelium (Bd 5 u. 6), wobei zuleßt die Darftellung wieder in das dogmatijche Gebiet über: 
gebt. Hier bat aljo Yampe diejenige foftematifche Geftalt übernommen, melde Fr. Burs 
mann der öderaltheologie gegeben hatte (vgl. Bd IV, 193, as ff). In diefem Rahmen 
fommt nun der gejamte Anbalt der Theologie zum Vortrag : biblifche Gejchichte und Theo: 
logie, Kirchengejchichte und Dogmatik, aber alles nur in feinen für das praftifch-chriftliche 
Leben verwertbaren Ergebniffen, ohne jchulmäßigen Apparat, in einer bibelfundigen Ges 
meindegliedern verftändlichen Form. Dieje Methode, welche feine gelehrten Anſprüche er: 
bebt und ſich doch von wahrhaft theologijcher Einficht getragen zeigt, iſt charakteriftifch für 
Lampes eigenartige Verbindung von Theorie und Praris. Ihr verdankt er e8 auch, daß 20 
jein Geift mie der feines anderen Theologen in die Gemeinden gedrungen ift, während 
die Geichichte der zunftmäßigen Wifjenfchaft von ihm menig Notiz genommen bat. Die 
„Spradye Kanaans“ mit ihren altteftamentlihen Typologien ift ganz weſentlich durch 
Lampes Hauptwerk geprägt und verbreitet worden. Bejondere, von einer praftiich ge 
mäßigten reformierten Orthodorie abweichende Lehren bat er fo wenig geführt, mie fein 35 
Meifter Coccejus. Hier und da hat feine Trinitätslehre, welche die äußerjten eg 
des Dogmas binter der lebendigen Offenbarung zurüdtreten ließ, und jein Chiliagmus, der 
doch von Apofataftafis nichts wiſſen mollte, vorübergehenden Anftoß erregt. Aber der: 
gleichen Kleinigkeiten folgten einfach aus dem Iebensvollen Biblicismus. Viel wichtiger tft 
es, auf Zampes Lehre von ber Heilsordnung zu achten, welche dem Galvinismus und 30 
Coccejanismus eine neue und eigenartige bietififie Wendung giebt. Die pietiftische Acht: 
jamfeit auf das innere Leben der Einzelperfünlichleit und das Drängen auf perjönliche 
Entſcheidung fanden bier einen etwas fchablonenhaften Ausdrud. Lampe zählt fieben Güter 
oder Stufen des Gnadenbundes zwilchen Gott und der einzelnen Seele (Bd 1, Haupt: 
ſtück 6 ff.): die fräftige Berufung, der Glaube, die Wiedergeburt, die Nechtfertigung, die 36 
Heiligung, die — die Verherrlichung. Daneben fommt auch die Abſtufung des 
ſchwachen und ſtarken Glaubens vor, und ein wunderbares Lied (in den 30 geiftlichen 
Liedern, Bremen 1746 Nr. 21: Lob des Heren Jeſu) fchildert den Stufengang der eigenen 
Errettung. Solche Heildordnung, welche in der Ortbodorie nur auf dem Papiere jtand, 
bätte unter dem Lebensernſte des Pietismus ficher in eine beunruhigende Methodik um: 40 
fpringen müfjen und bat dies vielfach getban. Bei Lampe bildete indefjen die calvinifche 
Grundanfiht eine Schutzwehr gegen ſolche Gefahren: es ſtand feit, daß der Menſch keinen 
eigenen Anteil an der Belehrung befist, fondern daß in feinen Erfahrungen nur die ab- 
jolute Gnade zur Erfcheinung fommt. Auf diefen feften Punkt konnte die Hare und rubige 
Heilsgewißheit immer wieder zurüdgreifen, und bei allen theoretifhen Mängeln hat dem 46 
gemäß dieje breitere Berüdfichtigung des perjönlichen Elementes praktiſch anregend, aber 
nicht aufregend gewirkt. Diefer Pietismus war ein durch und durch firchlicher, der reich: 
lichere Gelegenheit zu biblifcher Erbauung und engere Gemeinſchaft der Erwedten überall 
förberte, der aber die große Kirche als göttliche Heilanftalt mit aller Aufopferung pflegte 
und jedem Separatismus grundjäglic abhold war. Lampe urteilte über die Yababdiften 50 
(Gnabenbund Teil 4 Bd 1 Hauptit. 12): „Unter allen, die ſich von der Kirche gefondert, 
find feine noch näher bei der Wahrheit geblieben, als diefe. Und doch haben fie müſſen 
erfahren, daß ihr Rat nicht von dem Herrn geweſen Sei.” Ihr Fehler war, daß fie ihre 
Gemeinſchaft für die allein wahre Kirche hielten und die Sakramente nur Miedergeborenen 
geben wollten. So war es Lampes Verdienft, daß er die Kirche dur den Ernſt eines 56 
gejunden Pietismus befruchtete und zur Separation geneigte Kreife eben dadurch in der: 
jelben feſthielt. Charakteriftiich für diefen innerfirchlichen Pietismus war auch feine Predigt: 
weife, welche nach einer gründlichen, oft coccejaniich-tupologischen Terterflärung die An: 
wendung auf die verfchiedenen Gruppen der Zubörer machte: Unwiſſende, Unbußfertige, 
bürgerliche Chriften, überzeugte Seelen, gläubige Seelen. Er hatte fie aljo alle in der 0 


u 


0 


— 


5 


236 Lampe Landbiſchof 


großen Gemeinde vor ſich, aber rechnete auf eine Scheidung. Dieſe Predigtweiſe bürgerte 
ſich ein und erzeugte am Niederrhein die Sitte, daß wenigſtens die beiden letzten Gruppen 
ſich erhoben, wenn an ſie die Reihe kam. 

Von weiteren Schriften Lampes verdient als erſte föderaliſtiſche Ethik ſeine Delineatio 

5 theologiae activae, Ultraj. 1727 (deutſch Frankf. a. M. 1728) Erwähnung. Die weiteſte 
Verbreitung fanden ſeine Katechismen: Milch der Wahrheit, nach Anleitung des Heidelb. 
Kat. 1718; Einleitung zu dem Geheimnis des Gnadenbundes; Erſte Wahrheitsmilch für 
Säuglinge am Alter und Verftand. Bis in unfere Zeit viel gebraucht wurde das treff- 
liche Kommunionbudh: Der heilige Brautſchmuck der Hochzeit-Gäſte des Lammes an feiner 

10 Bundestafel, Bremen 1720 und fehr oft. 

Auch unter den Liederdichtern der reformierten Kirche nimmt Lampe neben Joach. Ne: 
ander und Terfteegen eine hervorragende Stelle ein. „Eine wahrhaft brennende Glut der 
Gefühle und ein erbabener Schwung der Phantafie zeichnen ihn aus; er ift mit den Ge 
heimniſſen des inneren Lebens ſowie der objektiven Wahrheit vertraut” (%. P. Lange). 

15 Manche Lieder leiden zwar unter einem Übermaß von gehäuften biblijchen Bildern, aber 
einige der beften find im engeren oder weiteren Gebieten in Gebrauch geblieben: „Mein 
Leben ift ein Pilgrimftand”, „Mein Feld hat übertvunden“, „OD wer giebt mir Moler: 
flügel“, „Höchſt erwünfchtes Seelenleben”, „D Liebesglut, die Erd und Himmel paaret“ 
und das Abendmahlslied „D Fels des Heils“. (DO. Thelemann +) E. F. Karl Müller. 


20 Lampetianer |. Meffalianer. 


Lancelott, Joannes Paulus, geft. 1590. — Bgl. I. F. von Schulte, Gefchichte 
der Quellen und Xitteratur des fanonijchen Rechtes, Bd 3, ©. 451 f. 


Koannes Paulus Lancelott, Profefjor des kanoniſchen Rechts in Perugia, mo er 1590 
ftarb, ift befannt als Verfafjer von Institutiones juris canoniei, melde fih im An: 
a5 hange nicht weniger Ausgaben des Corpus juris canoniei befinden. Der Gedanke, nad) 
dem Mufter von Yuftinians Inſtitutionen auch für den Unterricht im kanoniſchen Rechte 
ein Lehrbuch zu fchreiben, beichäftigte Zancelott ſchon längere Zeit, als Papſt Paul IV. 
im Sahre 1557 ihm ſelbſt den Auftrag dazu erteilte. Schon nad zivei Jahren reichte 
der Verfaſſer fein Merk zur Zenfur ein, welche einer Kommiſſion übertragen wurde, deren 
go Urteil günftig ausfiel (gedrudt in den mehreren Ausgaben binzugeidgten commentarii 
Institutionum des Verfaſſers felbit zum liber I.), jo daß das Buch bald meiter ver: 
breitet, namentlich auf der Univerfität zu Köln fogleih benugt wurde. Die förmliche Ap— 
probation durch den Papft war indefen nicht zu erlangen und es wurden Bedenken gegen 
Einzelheiten erhoben. Der Verfafjer war jedoch nicht geneigt, feine Arbeit zu ändern und 
35 ließ diefelbe als Privatjchrift zu Perugia mit einer Dedifation an Pius IV. furz vor 
dem Schluſſe des Tridentinums im Auguft 1563 druden. Darauf wurde fie bald wieder— 
bolentlid herausgegeben, interpretiert und fommentiert, und zuerjt nahm Petrus Matthäus 
in einer von ihm zu Frankfurt a. M. 1591 beforgten Ausgabe des Corpus juris cano- 
niei die Inftitutionen Lancelotts auf. Dasfelbe geichah in einer in demjelben Jahre zu 
0 Lyon erjchtenenen Ausgabe des Corpus juris canoniei und feitdem häufig, da Paul V. 
(1605— 1621) auf dringende Empfehlung des Kardinals Scipio Cobellutiud und anderer 
Perſonen geftattete, daß die Inftitutionen dem Corpus juris angehängt werben bürften ; 
indeffen follten fie dadurch feinen offiziellen Charakter erhalten. Der Wert von Lancelotts 
Snftitutionen befteht darin, daß daraus leicht da8 vor dem Tridentinum geltende Recht 
45 und die Praris jener Zeit fennen gelernt werden fann. Die jpäteren Herausgeber haben 
in den Anmerkungen die Differenzen des neueren Rechts forgfältig nachgewieſen. Vgl. 
Caſpar Ziegler, Notae ex ipsis antiquitatum ecclesiasticarum fontibus deductae, 
Vitemb, 1699, 4°, wiederholt in der Ausgabe von Thomafius, Halle 1716, 1717, 4°; 
ferner die Ausgabe Doujat, deren Noten in jpätere Editionen übergegangen find, Eine 
so franzöfifche Überfegung mit Berücfichtigung der italienifchen und gallikaniſchen Praxis er- 
ſchien von Durand de Maillane, Lyon 1710. 10 vol. in 12°, 
(9. F. Jacobſon F) Schling. 


Landbiſchof, Chorbiihof (zwoerioxonos). — Litteratur: Sbaralea, De chorepiscopis 

in Fleury, Diseiplina populi dei, ed. II, Venet.1783. III, 180ff.; Spitz, Praef., aut. P. Jos, 
65 Plenz, De episcopis, chorepiscopis ac regular. exemptionibus, Bonn. 1785, p. 43 sqq.; Mo- 
rinus, Comment. de s. ecelesiae ordinationibus, Paris, 10655. P. III. exerc. IV; P.de Marca, 
De concordia sacerdotii et imperii lib. II. c. 13. 14; Thomassin, V. et n, disciplina eccle- 


Landbiſchof Lauddekane 237 


siae P. I. lib. 2. c. 1. 2; Binterim, Denkwürdigkeiten I. 2, 386 f.; Weizſäcker, Der Kampf 
genen den Chorepijfopat des fränt. Reichs, Tübingen 1859; P. Hinjhius, Kirchenrecht, 2, 
161 ff.; Friedberg, KR. 4. Aufl. S. 37, 171.; Haud, KG. D.s IL, S. 721. IV, ©. 9f. 

Im Orient werben feit dem 3., inöbejondere aber jeit dem 4. Jahrhundert neben 
den Biichöfen in den Städten, auch auf dem Lande mwohnende Bilchöfe, Yandbifchöfe, 5 
dnioxonoı ı@v dyoov, 4Woenioxonor, erwähnt, Euseb. hist. ecel. VII, 30. Ihre 
Entſtehung führt wohl darauf zurüd, daß in einzelnen ländlichen Gemeinden einer ber 
Gemeindevorfteber an die Spite des Älteftenkollegs getreten ift und dieſelben Rechte, wie 
die Bifchöfe in den Städten, erlangt bat. Im 4. Jahrhundert erjcheinen fie wie die Bi- 
ichöfe auf den Synoden, z. B. zu Nicäa 325, und finden fich auch ſonſt im Befite bi- 
jchöflicher Nechte (ec. 13 cone. Ancyr. a. 314; c. 14 Neocaesar. zw. 313 u. 325; 
c. 10 Antioch. a. 341, wie fie denn nicht die priefterliche, fondern die bifchöfliche Weihe, 
wenngleih nur durd einen Bischof (nicht mie die Stabtbiichöfe, durch mindejtens drei), 
erhielten. In demfelben Jahrhundert tritt aber auf den Synoden ſchon das Beftreben 
hervor, die Landbifchöfe in ihren Rechten zu befchränfen und fie von den Stadtbiſchöfen 16 
abhängig zu machen, insbefondere wird ihnen nur die ſelbſtſtändige Erteilung der niederen 
MWeihegrade geitattet, die Vornahme der Prieſter- und Diafonatstveihe aber von der Ein— 
willigung des Bijchofs derjenigen Stadt, zu welcher ihr Landbezirk gehört, abhängig ge 
macht, ec. 13 Ancyr. u. c. 10 Antioch. eit., ja die Konzilien von Sardika von 343 
e. 6 und von Laodicea (e. 5 Dist. LXXX) fuchten fie jogar ganz zu befeitigen, indem 20 
fie die Einfegung von Biſchöfen auf dem Lande verboten, und das leßtere ftatt deſſen die 
Anftellung von berumreifenden Bifitatoren mit nur priejterlihem Charakter vorjchrieb. In— 
deſſen ift ihre Befeitigung damals nicht völlig gelungen, vielmehr haben fie ſich zum Teil 
noch jedenfalls bis in das 6. Jahrhundert hinem (c. 42. $ 9 C. de epise. et cler. I. 3) 
erhalten, freilich in der Weife, daß fie die firchliche Leitung einzelner Landdiſtrikte unter 26 
dem Stabtbifchofe führten und auch mitunter nur die Priefters, nicht mehr die Biſchofs— 
weihe erhielten. 

m Abendlande fommen die Chorbifchöfe erft feit dem 8. Jahrhundert vor, teils als 
Gehilfen und Vertreter der in der Miffionsthätigfeit wirkenden Bifchöfe für die neu errich- 
teten Bistümer, teild als Verwalter erledigter Diöcefen, Jaffe, Monument. Mogunt., so 
p. 260. 232. 463; Gesta epise. Virdun. ec. 13, SS.4,44. Ein Zufammenbang diejer 
Chorbifchöfe mit denen der orientalifchen Kirche ift nicht nachweisbar, vielmehr jcheint das 
bei den Miffionen bervortretende Bedürfnis nach bifchöflichen Gehilfen zu ihrer Einjegung 
geführt zu haben. Während des 9. Jahrhunderts finden fi die Chorbiſchöfe auch als 
Gehilfen neben den Diözefanbifhöfen in deren Refidenzen, wozu offenbar die vielfache Be: 35 
teiligung der leßteren an der Bolitif und an den Staatsgejhäften die Veranlafjung gegeben 
bat. Die Eirchliche Reformgejeggebung diefer Zeit bat zunächſt unter Einfchärfung der 
Vorſchriften der orientaliichen Konzilien ihre Abhängigkeit von den Hauptbijchöfen betont 
(cone. Paris. v. 829 lib. I. c. 27, Manfi 14, 556). Gegen die Mitte des 9. Jahr: 
bunderts trat aber im MWeftfranfenreih wohl mit Rüdficht auf die übeln Erfahrungen, wo 
welche man dort mit den Chorbifchöfen gemacht hatte, — die mweltlihe Gewalt hatte fich 
derjelben zur Offenbaltung von Sedisvakanzen bedient und ihre Verwaltung hatte, jo na— 
mentlih in Rheims, zu erheblichen Beeinträdhtigungen des Kirchengutes geführt — eine 
beftige Oppofition ſeitens der kirchlichen Neformpartei gegen die Chorbifchöfe hervor, fo 
ihon auf dem Konzil von Meaur 845 ec. 44 und ec. 47, Manſi 14, 829, insbejondere 4 
aber bei Benediktus Levita II, 124. 369; III, 260, 394, 402, 423, 424, und Pſeudo— 
Iſidor (Hinſchius, Deeret. Pseudo-Isidor. praef. p. CCXVII), welche ihnen den bijchöf- 
lihen Charakter abſprechen und fie ganz und gar verbieten. Nachdem diefe Anjchauungen 
auch in der kirchlichen Gejebgebung jener Zeit (conc. Mettens. von 888, ec. 8, Manfi 
18, 80) janktioniert waren, find fie in der eriten Hälfte des 10. Jahrhunderts im Weit: so 
franfenreiche verſchwunden, während fie in Deutjchland, wo Hrabanus Maurus (liber de 
chorepiscopis bei Manfi 16, 872) für fie eingetreten war, ſich in den füblichen ausge 
dehnten Diöcefen noch bis zur Mitte des gedachten Jahrhunderts erhalten haben. Auch) 
im Großbrittannien jind fie vorgefommen, und in Irland erft mit dem 13. Jahrhundert 
verſchwunden. bb 

Seit dem 10. Jahrhundert ſind übrigens auch die Kantoren in den Stiftern, und 
dann vor allem die Archidiakonen als chorepiscopi bezeichnet worden. 


P. Hinihinsr. 


- 


0 


Landdekane |. Bd I ©. 783, 30 ff. 


238 anderer 


Landerer, Marimilian Albert v. (geft. 1878). — Worte der Erinnerung an 
Dr. Mar Albert LYanderer, Tüb. 1878. Zum Andenten an Dr. Landerer von Dr. Wagen: 
mann, IdTh 1878, 3. Heft. Zum Andenten Dr.Landererd, Württemb. Kirhen- und Schulblatt 
1878, Nr. 26—28. Nekrolog von Dr. ©. Bileiderer in der Protejtant. Kirchenzeitung 1878, 

5 Nr. 20. Charakterijtit in der Allg. ev.:tuth. Kirdenzeitung 1878, Nr. 23 von H. Schmidt. 

Zanderer gehört zu den bebeutenditen, wenn vielleicht auch nicht befannteften Ver— 
tretern der Vermittlungstheologie. Wie er felbjt es nicht liebte, mit den eigenen An- 
ſchauungen und Überzeugungen ſich hervorzudrängen, fo machte auch feine Wirkſamkeit fich 
nicht Kofort offen geltend, aber fie war um jo nachhaltiger, je ftiller fie war. Auch jein 

10 Lebensgang war in jeltenem Maße ftill und einfach: es war ihm nicht befchieden, an ver: 
jchiedenen Orten und auf verjchiedenen Gebieten anzuregen; um fo mehr fonzentrierte er 
jeine Kraft auf der Tübinger Hochſchule. Geboren den 14. Januar 1810 zu Maulbronn 
als der Sohn eines an der dortigen Klofterfchule thätigen Lehrers, fehrte er, nachdem er 
bei dem Bater in Walddorf bei Tübingen, wohin derjelbe im Jahre 1818 als Piarrer 

15 übergefiedelt war, den vorbereitenden Unterricht genofien hatte, an feinen Geburtsort zurüd, 
um als Zögling des Maulbronner Seminars den Gymnaftalunterricht in den Jahren 1823 
bi3 1827 zu empfangen. Von dort trat er im das Tübinger theologiiche Seminar über. 
Bei feinem Eintritt war eben der Prozeß im Gange, der von der fupranaturaliftifchen 
Schule Tübingens zu der Hegelihen Tübinger Schule hinüberführte. Baur hatte feine 

20 alademifche Yaufbahn begonnen, während Steudel nody an den Storr-Flattfchen Traditionen 
fejthielt, Schmid die pofitiven Anregungen der Schleiermacherſchen Theologie zur Geltung 
brachte, Kern endlid eine dogmatiſch etwas ſchwankende Haltung einnahm. Es lag nicht 
in Landerers Natur, ſich an einen Lehrer mit bejonderer Hingabe anzufchließen, gerade die 
Verſchiedenartigkeit diejer theologischen Lehrer mag zur Wedung der kritiſchen und bialef- 

25 tiſchen Begabung beigetragen haben — um fo mehr, da im Kreife der Mitjtudierenden die 
Zahl der höher begabten Jünglinge nicht gering war, welche in felbftftändiger Weife die 
theologifhen und noch mehr die philofophiichen Studien zu treiben fid) bemübten. Strauß 
hatte die Bekanntſchaft mit — und die Begeifterung für die Hegeliche Spekulation in Auf: 
nahme gebracht, die Schleiermacherfche Theologie hatte auf der anderen Seite ihre Adepten 

% gewonnen. Unter den Zöglingen, die mit L. von Maulbronn ber übergefiedelt waren, 
befand fih %. A. Dormer, fo daß mir ung von dem regen wiſſenſchaftlichen Austauſch, 
der damals unter dem Volke des Tübinger Stiftes herrfchte, eine nicht geringe Vorftellung 
machen dürfen. 2.83 Gemilienhaftigfeit veranlaßte ihn zum ausdauernditen Studium, er 
hütete ſich ein Urteil abzugeben, ehe er felbft geprüft — zu den ſchnell fertigen Leuten 

3 hat er fein Leben lang nicht gehört. Die Anwendung der Studienzeit zu bingebender 

rbeit wurde ihm vielleicht durch den Umftand erleichtert, daß ein ſchon damals fich ent: 
twidelndes Gebörleiden ihn für die Pflege der Gefelligkeit in teiteren Kreifen weniger 
qualifizierte, jo ſehr er andererfeit3 durch feine Befähigung zu einer mit Salz gewürzten 
Unterhaltung dazu diöponiert fein mochte. 

40 Die Frucht feiner treuen Arbeit erntete Landerer zunächſt in einer fehr guten Note 
bei feiner Abgangsprüfung im Jahre 1832. Nun machte er fo ziemlich feinen bisherigen 
Gang auf höherer Stufe wieder durch — zuerſt ald Amtsgehilfe feines Vaters in Wald: 
borf, dann als NRepetent am niederen Seminar in Maulbronn. 1835 führte ihn fein 
Meg in das theologifhe Seminar zurüd, mitten hinein in die durch das erfte Leben 

45 Jefu von Strauß hervorgerufene Bewegung. Mit Strauß, Domer u. a. jaß er nun am 

epetententiih. Zu Kontroverfen und wiſſenſchaftlichen Auseinanderfegungen war Zeit und 
Gelegenheit günſtig. Mit Unterbrehung durch eine längere Kandidatenreife nad Nord» 
deutfchland, insbefondere Berlin, war 2. nun 4 Jahre als Nepetent thätig. In den durch 
feinen Beruf ihm dargebotenen Aufgaben — den dogmatifchen und dogmengeichichtlichen 

5o Befprechungen mit den Seminarzöglingen, tie in feinen Vorlefungen über neuere prote— 
ftantifche Theologie mit befonderer Rüdfiht auf Schleiermader, in Eraminatorien über 
Dogmengefchichte, Dogmatif und Symbolik, erwies er ſich als ein jo gründlicher Kenner 
und dialeftiich getvandter Bearbeiter des Stoffe, daß auch in einer Zeit, in welcher die 
theologifche Jugend mit etlichen fpefulativen Zauberformeln die ganze Theologie a priori 

55 fonftruieren zu können meinte, feine Borlefungen den Ruhm eines hohen inftruftiven 
Wertes erwarben. 

Im Jahre 1839 wurde er zum erften Diafonus in dem alten Hohenſtaufenſtädtchen 
Göppingen ernannt. Mit derfelben Gewiſſenhaftigkeit, mit der er fein Studium betrieben 
hatte, war er auch im Pfarramte thätig. Aber fein Gehörleiden und die damit zufammen- 

60 hängenden Mängel im Predigtvortrag beeinträchtigten den Erfolg jeiner Arbeit im Pfarr: 


anderer 239 


amt, den ihm fo manche andere Gabe, vorab feine Getvifjenhaftigkeit und Lauterleit, an: 
dernfalls hätte verbürgen mögen. Nichtsdeſtoweniger begreifen wir, daß, als der Ruf ins 
akademische Yehramt an ihn kam, er nur zögernd und mit dem Worbehalt eines Rücktritts 
ins geiftlihe Amt fich zur Annahme entſchloß, war doch diefer Ruf an ihn gelangt, erft 
nachdem andertveitige Verfuche der Beſetzung mißglüdt waren, die Vofation einer aus: 5 
mwärtigen Gelebrität fich zerſchlagen hatte, und nicht, ohne daß ernite Differenzen innerhalb 
der Fakultät vorangegangen waren. So fehrte er denn im Jahre 1841 zum brittenmale 
nad Tübingen zurüd, um nun die Stätte für feine Yebensarbeit bie zum Schluffe zu 
finden. Zunächſt trat er als Ertraordinarius in die Fakultät ein unter gleichzeitiger Ueber: 
nabme der Stelle eines Frühpredigerd an der Tübinger Hauptlirhe. 1842 rüdte er dann 10 
gleichzeitig mit J. Tob. Beck in das Orbdinariat ein. Die Verfuchung, diefe letztere Stelle 
zu verlafien, trat nur einmal an ihn heran, als er im Jahre 1862 eine Berufung nad) 
Göttingen erhielt. Der freundliche, mit einer mohlverdienten Verbefjerung feines feines- 
wegs glänzenden Gehaltes verbundene Wunſch der Regierung, ihn der Heimat erhalten zu 
jehen, erleichterte ihm die feiner innerften Neigung entjprechende Ablehnung. 15 
In die Mitte zwiſchen Baur und Bed geitellt, hatte Yanderer der akademiſchen Jugend 
gegenüber feinen leichten Stand — lag ibm doch die Pflicht ob, den äußerlich für die 
pofitive Richtung der Theologie getwonnenen Lehrſtuhl fozufagen auch innerlich in Beſitz 
zu nehmen und zu behaupten und zu jeigen, daß man aud; ohne prinzipielle Verwerfung 
der Refultate hiftorifcher Kritik, ohne Verſchmähung einer Klaren wifjenjchaftlichen Methode 20 
die Grundlagen firchlihen Glaubens feitbalten fünne, wie andererſeits zu beweiſen, daß 
man mit Konzeffionen an die Kritik — an die wiſſenſchaftlich nicht abzumeifende Forderung 
der Wahrhaftigkeit noch keineswegs die Autorität der Schrift beeinträcdhtige. In zwei kurz 
hintereinander gehaltenen, von feinen Schülern Buder und Wei nad feinem Tode ver: 
öffentlichten afademischen Neben über die Methode der Dogmatik und das materielle Prinzip 26 
derjelben bat er gleich bei feinem Eintritt in das Ordinariat den von ihm auch jpäter 
feftgebaltenen Standpunkt gekennzeichnet. In erfterer Beziehung jet er ſich vor allem mit 
dem Hegeljchen Standpunkt des abjoluten Willens, der apriorifchen Konjtruftion ausein- 
ander und ftellt ihm, wie in ber Naturmwifjenichaft jo auch auf fittlichereligiöfem Gebiet 
die Erfahrung gegenüber. Er läßt die fpefulative Betrachtung nur zu ald Bearbeitung so 
der Empirie, und fordert vor allem für die Thatfachen des fittlichreligiöfen Bewußtſeins 
Gehör. Aber diejes lettere ſelbſt ift ihm nicht abtrennbar von der in der Schrift enthal= 
tenen Offenbarung, die eben ihrerjeitS wieder in gefchichtlicher Entwidelung ſich mit dem 
individuellen Berwußtfein vermittelt. Das materielle Prinzip aber der Dogmatik ift die 
Einheit des Göttlihen und Menſchlichen durch die volllommene Vereinigung Gottes und 85 
des Menſchen in der Perfon Jeſu von Nazareth, wodurch die chriftliche Religion als die 
abfolute erwiejen wird. Zum Behuf diejes leßteren Erweiſes, bei dem ſich durch eine 
etbiiche Dialektik die Unfähigkeit der bloß philoſophiſchen Betrachtung zur Befriedigung der 
ethiſchen Forderungen als Nefultat ergeben follte, ließ er feiner Dogmatik, da er fi auf 
eine befriedigende philoſophiſche Arbeit nicht beziehen fonnte, eine Religionsphilofophie 40 
und einen religionsgefchichtlichen Überblid vorangeben, um fo die Idee der Religion zu 
geivinnen, an der fih nun das Chriftentum als die abjolute Verwirklichung derjelben er: 
weiſen follte. War er auf diefem Wege dann zum Begriff der pofitiven Offenbarung 
gelangt, fo ftellte er fich zur Aufgabe, im einzelnen wieder zu erweiſen, wie die philoſo— 
pbijchen Verſuche zur Löſung der bei der Betrachtung des religiög-fittlichen Lebens ſich er: «6 
gebenden Probleme immer unzureichend feien, und wie nur die in ber Schrift gegebene 
Löſung befriedige, welche letztere aber ſelbſt erſt wieder vermittelft der hiſtoriſchen Ent: 
twidelung ſich zum Bejtandteil eines wifjenjchaftlichen Syſtems herausbilde. Die Ergebnifle 
der Yandererjchen Glaubenslehre waren im großen Ganzen durchaus pofitiv. Ein pan— 
tbeiftifch nicht angekränkelter Theismus, ein voller Offenbarungsbegriff, eine unbedingte so 
Anerkennung der Sünde als lediglich menſchlicher That aus menjchlicher Freiheit ent- 
iprungen, eine Wunbdertheorie ohne Flaufen, eine zwar nicht chiliaftisch aufgepußte aber 
in den twichtigften Punkten doch ſehr konkrete Eschatologie fichern Yanderer einen Plab 
jedenfalld auf der Nechten der VBermittlungstheologie. Die einfchneidendfte Abweichung von 
dem firchlichen Lehrſyſtem lag in feiner fogenannten anthropocentriichen Konſtruktion der 56 
Chriftologie. Er verſchmähte eine fpefulative Konftruktion der Trinität, obgleich er ver- 
fiherte, daß es ihm ein Leichtes wäre, eine folche herzuftellen, aber im Intereſſe voller 
Klarheit über feinen Standpunkt juchte er alles, was denſelben verjchleiern fonnte, zu ver 
meiden. indem er das Centrum der Perfjönlichkeit Chrifti in die Menfchheit verlegte, 
ſuchte er für das religiöfe Intereſſe die nötige Befriedigung in der energijchen Betonung 60 


240 anderer 


abfoluter Sündlofigkeit und der übernatürlichen Geburt ſowie in der möglichſt konkreten 
Faflung der Offenbarung. Chriftus ift ihm Gegenjtand und Träger der abjoluten Liebe 
Gottes. Vor allem aber glaubte er dur Ziehung der vollen Konjequenz aus der Auf: 
erjtebung für den status exaltationis dem Intereſſe des perjönlichen Chrijtenlebens an 
5 der Perſon Chrifti die ausreichende Berüdfichtigung zu teil werden lafjen zu fünnen. Man 
mag dieje Löfung ungenügend finden, jedenfalls hat auch auf diefem Mittelpunkt chrift- 
lichen Glaubens Yanderer mit Ernſt gerungen, den pofitiven Intereſſen chrijtlichen Glaubens 
gerecht zu werben. 
Wenn wir fagten, er habe in der Mitte zwifchen Baur und Bed feinen leichten Stand 
ı0 gehabt, jo mögen jchon die bisherigen Bemerkungen über die wichtigften materiellen Er: 
gebnifje und Vorausjegungen feiner Dogmatik eine gewiſſe Erklärung bieten. Noch mehr 
wird Dies aber im folgenden, was wir zur genaueren Charakterifierung der Art der Yan: 
dererſchen Theologie hinzuzufügen haben, erhellen. Schon im Außerlichiten war Landerer 
der Vermittler zwifchen genannten Kollegen: mit dem erjteren teilte er fich in den Vortrag 
15 von Dogmengejchichte und Symbolif, mit dem letteren in den der Dogmatik und neu: 
tejtamentlichen Eregefe, die er in fpäterer Zeit in einer eigenen Vorlefung über neutefta- 
mentliche Theologie zufammenfaßte. Aber auch in anderer Weife ſchien er der Vermittler 
zwijchen den beiden zu fein. Galt für Baur die logiſche Konjequenz alles, glaubte er, 
die fittlihen Potenzen, die ja auch für ihn undisfutierbaren Wert hatten, völlig aus dem 
au Spiel laſſen zu müfjen bei der wiſſenſchaftlichen Darftellung, jo blieb für Bed das Ge 
wiſſen die legte und höchſte Inſtanz, die direft ins Feld geführt wurde, zur Entſcheidung. 
Zanderer dagegen jtörte den Baurſchen Logicismus durch die Forderung der Berüdfichtigung 
der fittlichsreligiöfen Empirie und dem Beckſchen Appell an das Gewiſſen bielt er die For— 
derung entgegen, daß die religiöfe Wahrheit fih auch dem Denten als volle Befriedigung 
25 austveifen müfje. War der Baurjchen Kritif die Schrift nur das erſte Stüd in der Kirchen: 
und Dogmengeſchichte, beftimmt, durch die ganze nachfolgende Geichichte „aufgehoben“ zu 
werden, jo wandte Yanderer ein, daß die Schrift als göttlihe Offenbarungsurfunde über 
die gejchichtliche Bewegung übergreife und die bleibende Wahrheitsquelle jei. Setzte da: 
gegen Bed voraus, daß Bir alle Fragen theologifcher Wifjenfchaft die Schrift direft Aus- 
so Funft gebe und daß man nur ihren Inhalt in foitematifche Form zu bringen habe, jo 
forderte Yanderer die Vermittlung durch die ganze Neihe der dogmengejchichtlichen Erſchei— 
nungen. Reihte ji) bei Bed Dogma an Dogma jcharf und umfänglid ausgearbeitet, ohne 
Unterbrebung durch Zwifchenreden Dritter, jo fonnte bei Yanderer fein dogmatifcher Sa 
ausgejprochen tverden, ohne das eingehendite Zeugenverhör, und der dogmatische Sat jelbit 
85 ſtellte fi oft nur wieder ald Problem dar, das noch weiter erörtert werden müſſe. Ging 
Baurs Kritif in großen Schritten über die dogmatifche Enttwidelung bin, um endlich zu 
zeigen, daß an dem ganzen Dogma nichts übrig fei als ein Ajchenhäufchen, au dem 
höchſtens der Phönix eines philoſophiſchen Sates ſich erheben fünne, jo ging die Lan— 
dereriche Kritik in feiner Dialektif auf alle einzelnen Fäden in dem Gewebe, das im Laufe 
«0 der Jahrhunderte um eine religiöfe Wahrheit gefponnen wurde, ein, um zu zeigen, welche 
noch haltbar feien, welche nicht, um jchließlih auf einen Keim mit fruchtbarem dogma= 
tischen „Bildungstrieb” als legten pofitiven Ertrag binzumweifen. — Kein Wunder, daß 
die Jugend die flarere, raſchere Yöfungen liebt, die fich der Formeln Hegeljcher Dialektik 
leichter bemächtigen fonnte, als des feinen Apparates, mit dem Landerer arbeitete, Die 
a5 leichter fich die Peiten Rejultate eines biblifchen Syſtems anzueignen vermochte, als die oft 
jelbjt problematiſch lautenden dogmatiſchen Ergebnijfe, die man an den langen Zweigen 
biblifcher und dogmengejchichtlicher Entwidelung zujammenpflüden mußte, ſich zunächſt mehr 
von den in gewiſſem Sinne entjchiedeneren Kollegen Yandererd angezogen füblte. Auch 
brachte die Landererſche Methode eine Ausdehnung der Dogmatik mit ſich, die an die Ges 
so duld der Zuhörer große Anſprüche machte. Dazu kam, daß auch auf dem Katheder der 
Vortrag fein günftiger war — ein um jo bedauerlicherer Umjtand, als an ſich die Sprache 
edel und jchön war. Trogdem gehörte Yanderer zu den einflußreichiten afademifchen Leh— 
rern unter den Vermittlungstheologen. Wie man, jobald man ihm näher trat, in feiner 
äußeren Erjcheinung, troß ihrer relativen Zartheit, die Spuren höherer Bedeutung wahr: 
ss nahm, jo lernte der Zuhörer bei näherer Belanntihaft mit den alademijchen Leiſtungen 
des Lehrers diejelben immer mehr jhägen. Daß man namentlih in einem Manuftript 
feiner dogmatifchen Vorlefung ein wahre® mare magnum, um mit Wejjel zu reden, bes 
fie, ein compendium alles theologijh Wiljenswürdigen, das wußte auch der oberfläch- 
liche Student, der getroft nach Haufe gezogen wäre, hätte er dasſelbe wohl ausgeführt 
60 ohne Lücken auch mit nah Haufe nehmen fünnen. Aber mancher, der auf der Univerfität 


anderer 241 


fchnell fertig getvorden war, lernte auch den Geift, der in bdiefen Heften lebte, mit der 
Zeit befjer jchäßen, und wenn auch wohl verhältnismäßig wenige die Refultate feines 
theologischen Denkens ſich ohne weiteres aneigneten, jo fanden doch alle ftrebjamen Schüler 
der Tübinger Univerfität Grund, ihm vor allem den Dank dafür im Stillen oder offen 
zu fagen, wenn fie gelernt hatten, mit theologiſchen Problemen zu ringen, fi) vom im: 5 
ponierenden Schein wiſſenſchaftlicher Leiftung nicht hinnehmen zu lafien. Und mas die 
erften ftudentifchen Generationen vielleicht erjt nad ihrem Abgang von der Univerfität 
zu würdigen lernten, das veritanden die fpäteren ſchon mehr vor feinen Augen zu jchäßen. 
Die Krifis des Jahres 1848 hatte zunächſt dem Anfehen der Hegelichen Spekulation in 
Tübingen einen Stoß verjegt. Die ftudierende Jugend wurde nüchterner und gegen fchnell 10 
fertige Fixierung der Nefultate mißtrauifcher. jene fjfeptifche Stimmung, die im Zujam- 
menbang mit dem Aufihwung der Naturwiflenichaften jeit dem 7. Dezennium unferes 

ahrhunderts der Geifter fich bemächtigte, kam dem Einfluß Landerers zu gut. Die po- 
itiv gerichteten unter den Studierenden, die diefer Stimmung ſich doch nicht ganz ent— 
zieben konnten, fühlten fi) von einem Manne angezogen, der unter Feſthaltung der po= ı5 
jitiven Grundlagen chriftlihen Glaubens bezüglich des Abſchluſſes der dogmatiſchen Säge 
eine gebührende Zroyn zu behaupten und fid immer allen Einwendungen offen zu erhalten 
lehrte. Die Zeit zmifchen den Jahren 1860 und 1870 — das dritte Jahrzehnt feiner 
eigenen alabemijchen Thätigleit — darf wohl als der Glanzpunkt feines Wirkens angejeben 
werden. In diefer Zeit var er auch nad Baurs Tod in die Stelle eines erjten Inſpek- 20 
tord des Seminars eingerüdt und nahm, da Bed fi von den gemeinfamen Fakultäts— 
geihäften mehr und mehr zurüdzog, die leitende Stellung ein. Waren in den beiben 
Kollegen Debler und Palmer, namentlih in dem letteren, ihm liebe Freunde in die Fa— 
fultät eingetreten, jo wurden durch beider Tod Stellen frei, die mit ihm vertrauten Schü: 
lern bejegt wurden und jo auch in diefer Weiſe die Frucht feiner Arbeit dokumentierten. 25 
In diefer Zeit hatte Landerers Name auch in den aufermwürttembergifchen theologiichen 
Kreifen einen beſſeren Klang befommen und die Zahl auch der außertwürttembergijchen 
Schüler wuchs. Unter denjelben dürfte namentlich der früh entjchlafene Job. Delitzſch zu 
nennen jein. 

Fragt man freilich nach der Frucht, die die Arbeit Yanderers für die Theologie über: go 
baupt getragen, jo wird man geſtehen müſſen, daß diefelbe, auch abgejeben von dem 
Mangel eingreifender litterarifcher Wirkſamkeit, durch die Art feines Theologifierens jelbft 
beeinträchtigt war. Offenbar war jeine Stärke audy feine Schwäche. Die fritiiche und 
dialektiſche Virtuofität nötigte ihn, immer ſich ſelbſt gewiffermaßen in den Arm zu fallen, 
wenn man eben einen feiten Abſchluß von ihm erwartete. Er ſelbſt hat ein Gefühl davon 35 
gebabt, wenn er 5. B. dem Unterzeichneten gegenüber es ausſprach, wie er, da er an den 
Studien feines zum Arzt bejtimmten Sohnes teilnehme, die Medizin um ihre pofitiven 
Refultate beneide. Was die legten Prinzipien betrifft, fagte er, da bin ich meiner Sadıe 
gewiß und will raſch mit einem Dutend unferer ſog. Gebildeten aufräumen, aber im ein— 
zelnen bringen wir es zu feinen genügenden Nefjultaten. Und ebenjo hinderte ihn die über: 40 
mäßige Gewijjenbaftigleit in ftofflicher Beziehung an einem zufammenfafjenden Abſchluß. 
Es fehlte ihm das Selbftvertrauen, eine Poſition auch einzunehmen, ohne daß zuvor nad) 
allen Richtungen bin das Terrain aufgeklärt geweſen wäre. Darum fehlt auch feinen 
pofitiven Aufitellungen der Nahdrud, den fie erft in einem gejchlofjenen Zufammenbang 
und in deutlicher innerer Beziehung aufeinander empfangen. Er konnte ſich nicht ent— 45 
jchließen, fich preisjugeben. Das war gewiß, neben der Gemwifjenhaftigfeit in Ausrichtung 
jeines Lehramtes, dem er möglichft wenig Zeit entziehen wollte, der Hauptgrund, warum 
der Entſchluß zu litteraricher Produktion ihm fo ſchwer wurde. Als Mitarbeiter an der 
eriten Auflage dieſer Enchflopädie ſah er ſich zu litterarifchen Kundgebungen veranlaßt, 
die eine hohe Meinung von feiner theologischen Begabung erweckten, namentlich machte 50 
der Artikel über Melanchtbon bedeutenden Eindrud. Ebenjo ift die Abhandlung über das 
Verhältnis von Gnade und Freiheit in Aneignung des Heild in den von ihm mitbegrün: 
deten Yabrbüchern für deutfche Theologie eine Zierde diefer Zeitſchrift. Aber es ift be 
zeichnend, daß dem dbogmengefchichtlichen Artikel I. fein dogmatifcher IT. folgte. Alle feine 
Artikel, mit Ausnahme ziveier über Hermeneutif und Kanon des NTs find dogmengefchicht: 55 
lihen Inhalts. Mit feiner Dogmatit an die Öffentlichkeit zu treten, wagte er nicht. Der 
andere jo trefflich zu richten wußte, wollte fi) dem Gerichte anderer nicht ausfegen, und 
jelbjt die dogmengeſchichtlichen Arbeiten, foviel jie ihm Anerkennung brachten, ſetzt er nicht 
fort. Daß er troß alles tiefen, ethiſchen und religiöfen Intereſſes, troß berzlicher Teil: 
nahme an dem Wohl und Wehe feiner Kirche doch von dem Ernſt des Kampfes, des 60 

Real-Enchllopäble für Theologie und Kirde. 3. U, XI. 16 


242 Landerer Landpfleger 


äußeren wenigſtens, vielleicht auch des inneren, zu ſehr verfchont blieb, bezw. fich ſelbſt zu 
fehr außer Schußweite hielt, da8 mag mit beigetragen baben zu dem Mangel feiner Theo— 
logie, zu dem Hängenbleiben im Problem. Es ift auch eine fittlihe Aufgabe, ebenfo wie 
vor jchnellem Abjchliegen fich zu hüten, jo auch unter der tentatio nicht zu ruhen, bis 

s man fejten Grund hat und Freudigkeit, auch die Konfequenzen feiner Pofition auf fich 
zu nehmen. 

Auch das Bild der fittlichen Individualität des Mannes dürfte mehr durch die Fein— 
beit und Harmonie der Ausführung, als durdy hervorragende Stärke und Energie bedeu— 
tend und wirkſam geweſen fein. Neben der Yauterfeit und Gemwifjenhaftigfeit, wie fie auch 

10 in feiner twiljenjchaftlichen Arbeit ſich miederfpiegelte, traten die Züge feinen Zartfinns und 
anipruchslofer Wornehmbeit befonders bei ihm bervor. Die Charakterzüge eines Gelehrten 
im bejten Sinne zierten ihn und wir dürfen hinzufügen, e8 waren aud) die beiten Seiten 
des ſchwäbiſchen Charakters in ihm vertreten; eben feine Schlichtheit, jener Widerwille gegen 
alles Gemadhte, gegen allen bloßen Schein, jowie die Zufriedenheit im Heinen, die beinahe 

15 bis zur Beichränttheit geht. Am wohlſten war ihm im eigenen Familienkreis, den er in 
Gemeinſchaft mit der zweiten, ihn fo beſonders gut verftehenden Gattin — die erfte 
—— nach einem Eheſtand weniger Wochen geſtorben — ſich ſo freundlich geſtalten ſehen 
urfte. 

Nachdem er beinahe 34 Jahre lang ſeines akademiſchen Lehramtes gewaltet hatte, zog 

20 ſich Landerer im Frühjahr 1875 durch einen Fall auf der Treppe eine Verletzung zu, 
welche ihn zwang, feine Borlefungen auszujegen. Im Sommer 1877 mußte er ſich zur 
Bitte um feine Entlafjung entjchließen. Am Sonnabend vor PBalmfonntag den 13. April 
1878 fegte ein Blutjturz feinem Leben und Leiden plöglich ein Ziel. 

Daß nad feinem Tode der Gedanke im Kreiſe feiner Schüler lebendig fich regte, die 

25 angefammelten Schäße Yandererfcher Gelehrſamkeit flüffig zu machen, war natürlid. Zus 
nädhjt gaben Buder und Weiß beraus: Zur Dogmatik. Zwei alademifche Reden von 
M. A. Landerer. Als Ergänzung ift beigegeben Landerers Gebächtnisrede auf Ferdinand 
Chriftian Baur, Tüb. 1879. Dieſem Schriften folgte die Herausgabe einer Auswahl 
von Predigten durch P. Yang, 1880. Als dritte opus postumum erjchien die „Neuejte 

so Dogmengeichichte (von Semler bis auf die Gegenwart), herausgegeben von P. Zeller, 1881“. 
In den Theologifchen Studien aus Württemberg, welche von einem Kreis jüngerer Schüler 
des Entjchlafenen gegründet wurden, hat der Herausgeber Hermann Mitteilungen aus der 
Landererſchen Dogmatik gegeben. H. Schmidt T. 


Landeskirchen f. die Art. Kirhe Bd X ©. 338,22—339, 28 und Kirchenregi— 
ss ment Bd X ©. 467, 0—476, 3. 


Lando, Papſt, 913—914. — Jaffe I S. 148. 

Der Vontififat Landos fällt in die Zeit, im welcher der römiſche Adel über Rom 
und das Papfttum verfügte. Demgemäß ıft über feine Amtsführung nichts überliefert, 
als daß fie 6 Monate und 11 Tage dauerte, vom Auguft 913 bis März 914. 

40 Hand. 


Landpfleger, Yandvogt. — Litteratur: Zum ganzen Art. die Artt. Landpfleger 
und Profuratoren in Winers B. R. W. IL 1848; Landpfleger und Verwaltung rüm. von 
Krentel in Schenkel Bibeller. Bd 4 u. 5, 1872. 1875; Römer, Röm. Reih von Holpmann 
ebend. 5, 1875; Landpfleger u. Römer von Schürer in Riehms Handw. d. B. U. II, 1884. — 

45 Zu 1. die alıt. hebr. Wörterbüher. — Bu 2. Sibranda, De statu Judaeae prov. sub pro- 
curatoribus, Fran. 1698; Mascovius, De procuratore Caecsaris, Altorf 1724; Geib, Geſch. 
des röm. Kriminalproz. 1842; Hoed, Röm. Geſch. I, 2 1843, 180 ff, 254ff.; Rein, Artt. 
Prokonſul und Prokurator Cäjaris in Paulys Nealenc. VI, 1852; Gerlad, D. röm. Statt» 
balter in Syrien und Judäa 1865, 44 ff.; Kuhn, D. jtädt. u. bürgerl. Verf, d. röm. Reichs 

so II, 1865, 161 ff., 363 ff.; Gerlach in ZITH 1869, 30ff.; Hirfchfeld, Unter. a. d. Gebiet d. 
Nöm. Berwaltungsgeijh. I, 1877; Arnold, The Rom. syst. of. provinc. administration, 
1879; Marz, Essai sur les pouvoirs du gouverneur de province, Paris 1880; Marquardt, 
Röm. Staatöverwaltung I, 1881; Merkel, Abhandlungen a. d. Geb. d. röm. Rechts I, 1881 
(Begnadigungsredt). 2, 1883 (Appellation) ; Herzog, Geſch. u. Syſt. d. röm. Staatsverf. I, 

65 1884, II, 1887; Mommſen, Röm. Staatsredt II, 1. 2°, 1887; Liebenam, Forſchungen 3- 
Vermwaltungsgeich. I (Legaten in d. röm. Provinzen), 1888; derf., Beiträge z. Verwaltungs« 
geih. d. röm. Kaiferreihs I (Laufbahn der Profuratoren), 1888; Kellner, D. rüm. Statte 
balter v. Syrien u. Judäa u. d. kaiferl. Brofuratoren v. Judäa, BETH 1888, 630 ff.; derſ., 


Landpfleger 243 


Polit. u. adminiftr. Zuſtände v. Paläft. z. Zeit Ehrifti, der Katholit 1888 I, 47ff.; Hirfch- 
feld, D. ritterl. Provinzialftattbalter, SBA 1889, 417ff.; Schürer, Geſch. d. Jüd. Voltes I?, 
1890, 378ff.; Mommfen, Abri des röm. Staatsrechtes 1893 (in Bindings Handb. I, 3); 
derj., Röm. Geſch. V, 1894; derj., Röm. Strafredt 1899 (in Binding® Handb. I, 4); 
Liebenam, Städteverwaltung des röm. Kaiferr., 1900; Mommfen, Die Rehtöverhältnifje des 5 
Apoftel Baulus Int® II, 2 1901, 81 ff. 


1. Im AT braucht Luther das deutſche „Landpfleger“ faſt nur für das bebräifche 
Pechah (73), doch überjegt er letzteres damit nicht überall, fondern allein in den Büchern 
Esr (5, 3; 6, 6.13; 8,36), Neh (2,7. 9; 3,7; 5,14. 18; 12, 26) und Eſt (3, 12; 8,9; 
9,3) in Bezug auf perfiihe Beamte und einmal im Buche Da (3, 2) von babylonijchen 
Landpflegern. Dagegen an anderen Stellen des Buches Daniel und in allen übrigen 
altteft. Büchern giebt er dasſelbe Pechah in anderer Weiſe wieder, am bäufigiten mit Fürft 
(Jer 51,23. 28; Ez 23, 6. 23; Hag 1,1. 14; 2,3.22; Ma 1,8), aber auch mit Herr 
(2 Kg 18,24; Ser 5, 57; 1 Ng 20,24; 2 Chr 9, 14), Hauptmann (ef 36,9; Da 6,7), 
Gemwaltiger (1 Kg 10, 15) und Vogt (Da 3,27). immer bezeichnet der Titel Pechab, 
der nicht perfiichen (Gefen., Ewald u. a.), jondern rein femitifchen Urjprungs ift, nämlich 
auf das afjpriihe pihätu eigentlih b&l pihäti (Herr des Bezirks) zurüdgeht (Schrader, 
Keilinfchr. u. AT 186F.; Deligich, hebr. language 12f.), den vom Souverän abhängigen, 
unter Umftänden auch mit dem militärischen Oberfommando ausgejtatteten Givilchef eines 
Landesteiles, und es findet fich fo von israelitifchen (1 Kg 10, 15; 2 Chr 9, 14), ſyriſchen 0 
(1 Kg 20, 24), aſſyriſchen (2 Hg 18,24; Joſ 36,9, wo es geftrichen wirb von Stade 

a3 6, 182), chaldäiſchen (Ser 51, 23. 28. 57; E323,6. 23) und perfiichen (Esr 8, 36; 
Neh 2,7. 9; 3,7; 5,14. 18; 12,26; Eſt 8,9; 9,3) Statthaltern gebraudt. Von 
perfiichen Oberbeamten erhält im AT diefen Titel ſowohl der Oberbefehlshaber des ganzen 
Gebietes, welches von Perfien aus betrachtet jenſeits des Euphrat lag (7772 "22 DE 23 
Esr 5.3; 6,6. 13; 8, 36; en 2,7. 9; 3,7), ald auch jeder der von diefem offenbar 
abhängigen Statthalter der einzelnen Provinzen, die zu jenem Gebiete gehörten (Er 8,36; 
Neh 2,7. 9), insbejondere aljo auch der perfiiche Unterjtatthalter von Juda (7777 PTE Esr 
5,14; Sag 1,1. 14; 2,2. 21; Ma 1,8; Neh 5,14; 12,26). Der legtere war wohl 
immer jelbjt ein Jude, wie dies wenigſtens von den beiden uns befannten Trägern diejes 30 
Amtes Serubabel und Nehemia (f. d. U.) gewiß iſt. Außer dem Titel Pechah batten 
diefe perfiichen Yandpfleger von Juda noch den perfiichen Amtsnamen Tirihata (TEN 
Esr 2,63; Neh 7, 65. 70; 8,9; 10,2; 12, 26). Ihr Gehalt bezogen diefelben gewiß zum 
größten Teil aus königlicher Kafje, fie hatten aber auch, abgejehen von gelegentlichen Ehren: 
geichenfen (Ma 1, 8), Anfprud auf 40 Setel (ce. 100 deutiche Reichsmark) tägliche Tafel 35 
gelder aus der Gemeindekafje (Neh 5, 15). Doc rühmt fid) Nehemia (a. a.D.), auf die 
legteren, die ſonſt mit Härte eingezogen worden tvaren, verzichtet, ſowie auch andere Be: 
drüdungen und Erprefjungen, welche die Anappen feiner Borgänger dem Volle gegenüber 
fih erlaubt hatten, bejeitigt zu haben. Den Pechahs übergeordnet erjcheinen nad) Esr 
8,36; Da 3,2; 6,2; Ejt 3,12 die Satrapen, ohne daß das gegenfeitige Verhältnis «0 
zwifchen ihnen völlig klar wäre (vgl. Keil zu Da 6,2), untergeordnet dagegen die Ver: 
walter (=":37 Luther: Oberfte oder Herren), die freilich im Buche Daniel (3, 2.27; 6,7) 
in der Aufreibung der Beamten vorangebhen, fonft aber immer (er 51,23. 28. 57; Ez 
23,6. 12. 23) auf fie folgen. — Außer dem Titel Pechah ift von Luther noch das aus 
dem Perſiſchen (fratama) jtammende Wort Partmim (E77E), das allgemein: Große, 45 
Bornehme bedeutet, einmal Ejt 1,3 unridhtig mit Landpfleger überjegt, während er das» 
jelbe Da 1,3 beijer mit Herrenfinder mwiedergiebt, Ejt 6, 9 aber ganz unüberjegt läßt. — 
Landvögte erden von Luther im AT die Bezirks: oder Stadtvorjteher im Reiche 
Israel (7772779 18920, 14 ff.) und einmal (Da 6,1ff.) aud die andertwärts als 
Fürſten bezeichneten Satrapen des perfischen Reichs genannt. 50 

2. Im NT verfährt Yuther im Gebrauche der Wörter Landpfleger und Landvogt 
fonjequenter. Mit Landpfleger überfegt er die griechifchen Amtsbezeihnungen Hegemon, 
Hegemoneuon, welche zur Wiedergabe des lateiniſchen, urſprünglich wohl von der Civil: 
jurisdiftion hergenommenen (Monmfen, R.StR. II, 1, 267), allen Arten von römifchen 
Statthaltern gemeinjamen (Suet. Oct. 28, Tib. 41, Claud. 17, Digest. 1, 18, 1, 56 
Borghesi, oeuvres V, 405) Titeld Praeses veriwendet werben (vgl. Strabo 12, 6,5; 
14, 3,6; 17,3,24 und oft auf Inſchriften ſ. Liebenam Forſch. 465); und zwar thut dies 
Luther immer dann, wenn fich jene griechischen Amtsbezeihnungen auf einen kaiſerlichen 
Legaten Syriens (Le 2,2) oder einen Profuratur von Judäa (Mt 27,2. 11. 14. 15. 
21. 23. 27; 28,14; % 3,1; 20,20; AG 23,24. 26. 33. 34; 24,1. 10; 26, 30) 60 

16* 


— 


0 


244 Landpfleger 


beziehen, während er da, two mit ihnen römische Statthalter im allgemeinen bezeichnet 
find, dies mit „Fürften” (Mt 10, 18; Me 13,9) oder „Hauptleute” (1 Pt 2, 14) wieder: 
iebt. Dagegen Landvogt fett Luther für Anthypatos, den feften griechifchen Ausdruck 
* den römiſchen Titel Prokonſul. 

6 Die amtlihe Stellung und Befugnis, welche diefen drei Klaſſen von römifchen Statt: 
haltern, Profonfuln, Zegaten und Profuratoren, zur Zeit der neuteftamentlichen Gefchichte 
ufam, beruht auf den Einrichtungen, melde Auguftus für die Verwaltung der römijchen 
rovingen getroffen hatte, indem er fi dabei an die frühere republifanifche Ordnung 
einigermaßen anjchloß. 

10 Nach der leßteren waren die fämtlichen Provinzen des römischen Reiches in konſu— 
larifche und prätörifche eingeteilt und, je nachdem Re einer militärischen Sicherung oder 
nur einer friedlichen Verwaltung bedurften, Männern profonfularifhen Ranges mit dem Ober: 
befehl über eine Armee oder Proprätoren ohne einen foldyen, immer aber mit Übertragung faft 
fouveräner Gewalt, zur Zeitung anvertraut worden. Nachdem nun Auguftus durch den Si 

15 bei Actium 31 v. Chr. Herr des Neiches geworden war, wurde ihm vom Senat zunädjit 
auf unbeftimmte Zeit mit dem Titel eines Imperators das militärische Oberfommando 
über die ganze Streitmacht des Reiches und fomit thatfächlih au eine Art von Ober: 
ftatthaltertwürde übertragen. Durch die Komödie einer jcheinbaren Abdankung führte er 
bald darauf (13. Yan. 27 v. Chr) eine feitere Regelung feiner Machtbeſugniſſe berbei. 

20 Seine militärifhe Oberboheit ließ er durch Senats: und Volksbeſchluß ausdrüdlich be: 
ftätigen, und jein Verhältnis zu den Provinzen ordnete er in einer Weife, bei welcher er 
unter dem Scheine größter Beicheidenheit thatfählih nur Vorteile errang. Während er 
dem Senat alle ruhigen Provinzen, bejonders die Italien zunächſt gelegenen, als leicht 
zu behauptenden Beſitz zurüdzugeben erklärte, wollte er nur diejenigen Provinzen feiner 

25 eigenen Aufficht vorbehalten, melde durch äußere Angriffe und innere Unruhen gefährdet 
wären und eine Armee zu ihrer Sicherung erforberten, aljo namentlid die Grenzprovinzen. 
Indem er auf diefe Weiſe einen Teil der Provinzen, die Faiferlichen, zu denen auch alle 
neu zu ertwerbenden gehören follten, völlig und dauernd unter feine alleinige Herrichaft 
brachte, entließ er doch auch die übrigen jenatorischen Provinzen ganz und gar nicht aus 

so aller Abhängigkeit. Denn jede in benfelben entjtehende Unruhe berechtigte den Kaifer, 
fofort ein feinem Oberbefehl untergebenes Heer einmarfchieren zu laffen, ja unter Um: 
ftänden nahm berfelbe eine oder die andere ber ſenatoriſchen Provinzen zeitweife ganz in 
eigene Verwaltung (vgl. Dio 53, 14; 54, 30; 55,28; Taeit. 1, 76); und immer fonnte er 
auch in ihnen feine Generalftattbalterfchaft zur Geltung bringen, während der Einfluß bes 

35 Senats auf die Verwaltung diefer Provinzen thatfächlih ganz gering geweſen ift. Diefe 
auf die Provinzen bezüglichen Verhältniſſe wurden faum weſentlich durch die Anderungen 
berührt, welche Auguftus nach feiner Genefung von einer ſchweren Erkrankung im Jahre 
23 v. Chr. mit feiner politifchen Stellung durd den Senat vornehmen lief. Denn die 
profonfularifche Gewalt über alle Provinzen ift damald wohl nicht erft ihm übertragen 

so (Marquardt), fondern als eine bereits in ein kaiſerliches Imperium eingefchlofjene Gewalt 
lediglich definitiv feftgeftellt worden (vgl. Herzog). Jedenfalls aber blieb doch auch jet 
die Stellung der Statthalter in beiden Arten von Provinzen eine verjchiebene. 

a. Für die Beitimmung der Statthalter in den fenatorifchen Provinzen, zu denen 
ſtets Baetica, Sizilien, Afrika, Kreta und Cyrene, Afien, einige andere dagegen nur zeit 

45 weiſe gehört haben, wurden möglichft die republifanifchen Formen beibehalten, namentlich 
aljo die Wahl durch das Los, die in der Hegel nur einjährige Dauer des Amtes und 
die Unterſcheidung von profonfulariihen und prätorifchen Provinzen. Die Beltimmung 
durch das Los erfolgte näher in der Weife, daß, infomweit nicht der Kaifer ihm nicht ge 
nehme Perſonen von der Kandidatenlifte ftrih, die an Anciennität und an konſulariſchem 

so und prätorifchem Range gleich ftehenden Bewerber unter fich loften. In betreff der Ein- 
teilung der Provinzen aber trat an Stelle des bisherigen jährlichen Wechſels von konſu— 
larijhen und prätorifchen Provinzen die feite Beitimmung, daß Afien und Afrila von 
geweſenen Konfuln, alle übrigen fenatorifchen Provinzen aber von geweſenen Prätoren 
vertvaltet werben follten. Und nur die Zeichen der Würde blieben für diefe beiden Klafjen 

65 von Gtatthaltern verſchieden, indem fie in den fonfularifchen Provinzen zwölf, in den 
prätorichen nur ſechs Fasces mit je einem Liltor hatten, die Werfchiedenheit des Titels 
dagegen wurde bejeitigt: jet hießen die Statthalter ſämtlicher fenatorifcher Provinzen, 
mochten fie konſulariſchen oder prätorifchen Rang haben, ohne Ausnahme Profonfuln. So 
werden denn auch im NT diejer Beitimmung ganz entfprechend ebenfowohl die Statt⸗ 

60 halter der Provinzen Cypern und Achaia, die damals zu den fenatorischen gehörten, Sergius 


Landpfleger 245 


Paulus (AG 13,7. 8. 12) und Gallion, der Bruder des Philoſophen Seneca (AG 
18, 12) als Profonfuln (gried. dvduraroı) bezeichnet. Auch darin ftanden jeßt beide Arten 
von Statthaltern einander gleich, daß fie, Pa en von dem Profonful von Afrika, der 
im Beginn der Kaiferzeit über eine Legion zu fommanbdieren hatte, fonft immer ganz ohne 
tbatjächliche militäriſche Gewalt waren, vielmehr nur eine ganz Feine Abteilung von Sol- 5 
daten zur Aufrechthaltung der Ordnung in der Provinz ihnen zur Verfügung ftand. Für 
die Givilverwaltung hatten die Profonfuln von Afrika und Afien je drei Zegaten, bie 
übrigen je einen neben fich als untergeordnete Provinzialbeamte, zu denen natürlich noch 
eine größere Zeh von allerlei Unterbeamten kam. 

b. Die Statthalter in den organifierten und ſelbſtſtändigen Faiferlihen Provinzen, zu 
benen immer Brittannien, Gallien, Spanien, Ober: und Untergermanien, Pannonien, Dacien, 
Möften, Gilicien, Syrien, Numidien, Arabien und Affyrien gehörten, wurden dagegen vom 
Kaiſer ſelbſt ernannt und zwar nicht auf ein Jahr, fondern auf unbeftimmte Zeit, jo daß 
der Kaifer fie, warın er wollte, abberufen konnte. Meiftens geicah dies erjt nach mehr⸗ 
jähriger, durdhfchnittlich wohl nad dreis bis fünfjähriger (vgl. Dio 52, 13) Amtsdauer ; 
doch ſchwankte die Praris in dieſer Beziehung jehr, je nad der Neigung der Kaifer und 
der Tüchtigfeit der Beamten. Ahnlich wie die Profonfuln der fenatorifchen Provinzen 
wurden fie aus der Neihe der getveienen Konfuln und Prätoren gewählt. In ihrem Amte 
aber hatten fie jämtlich nur prätorijchen Rang, daher fam ihnen auch eine geringere geht 
bon Fasces zu ald den Profonfuln der fenatorijhen Provinzen, nämlich nur fünf. nd 20 
fie hießen auch nicht Profonfuln (Winer, Realw.), fondern als bloße Mandatare des 
Kaiferd: Legaten oder vollftändiger Legati Caesaris. Jedoch wurden unter ihnen die: 
jenigen, welche Konfuln geweſen waren oder auch vom Kaifer perfönlichen konſulariſchen 
Rang erhalten hatten und darum die Anrede vir consularis beanfpruchen konnten legati 
consulares oder einfacher eonsuläres (Örartıxoi), diejenigen, twelche nur die Prätur be— a5 
Heibet hatten legati praetorii genannt. (Nur aus Nachläffigleit werden auch konſulariſche 
fatjerliche Legaten nicht in Inschriften wohl aber zuweilen bei Schriftftellern als Proprätoren 
oder Prätoren bezeichnet.) Und die erfteren wurden gewöhnlich mit dem Kommando über 
mehrere Zegionen in die twichtigeren Provinzen, die letzteren mit Zuteilung einer Legion 
in minder bebeutende gefchidt. Beide Klaſſen von Legaten hatten aber im Verhältnis zu den 30 
Profonfuln der fenatorishen Provinzen troß ihres geringeren amtlichen Ranges erheblich 
größere wirkliche Machtbefugnis, infofern ihnen das volle militärische Imperium übertragen 
war (Dio 53, 13, 15). Neben ihnen ftanden als militärifche Legaten (legati legionum) 
die Kommandeure einer Legion, für die Givilverwaltung aber nicht Zegaten, fondern Be- 
ger (comites, assessores, consiliarii), die vom Statthalter gewählt und in ber ss 

tjerzeit fejt befoldet wurden (Dig. 1, 22, 4) und für die finanziellen Angelegenheiten ein 
Provinzialprofurator (proc. provineiae) jamt mehreren untergeordneten Profuratoren 
für einzelne Zweige dieſes Amtögebietes. Die mwichtigften von allen kaiſerlichen Provinzen 
waren ım Weiten des Reiches die gallifchen (Libenam, Beitr. 18) und im DOften Syrien 
(Taeit. Agrie. 40: majoribus reservatam; Jul. Cap. Pertin. 2extr.; Mommien, 0 
Röm. Geſch. 5, 447 ff), das darum (jedenfalls feit dem Jahre 13 v. Chr.) ftehend von 
fonfularifchen Legaten verwaltet wurde. Bon diefen Legaten Syriens (über welche vgl. 

umpt, Comment. epigr. II, 73ff.; Mommfen, Res gestae A. 113ff.) wird im NT 
Duirinius (Cyrenius Le 2,2) genannt. 

e. Von diefen beiden Arten eigentlicher Provinzialftatthalter find beftimmt zu unter: 45 

cheiden die römischen Statthalter in foldhen Klientelftaaten, welche in den Rechts- und 
ervaltungsorganismus des römischen Reiches aus verfchiedenen Gründen vorläufig noch 
nicht vollftändig aufgenommen werden konnten, aljo nicht eigentlich als römische Provinzen, 
jondern mehr als anneftierte Staaten und faiferlihe Domänen betrachtet werden. Die 
Statthalter in diefen Ländern find daher nicht ſowohl Staatäbeamte als vielmehr Ad- 50 
miniftratoren des Faiferlichen Haufes. Und deswegen werden fie wie die Faiferlichen Hof: 
beamten nicht aus der Zahl der Senatoren, fondern aus dem Ritterftande, ausnahms: 
weile jogar aus Freigelafjenen, vom Kaiſer gewählt und erhielten untergeordnete Titel, 
In Ägypten (Taeit. hist. 1,11), dem Kottiſchen Diftrift und einigen Heineren Gebieten 
(Liebenam, Beitr. 17) hatten fie den aus militärifchen Berhältniffen entnommenen Titel 56 
Praefeeti (Hirfchfeld, Situngsberichte 425 ff.), in den meiften bierhergehörigen Gebieten 
aber wie in Mauretanien, Rhätien, Vindilecien, Noricum, Thracien, Korſika und Judäa 
wurde ihnen (jedenfalls feit Claudius) der Amtsname Profuratoren (griechiſch Zri- 
toonos Jos. b. j. 2, 9, Zrapxyos Jos. ant. 18, 2; 19, 9 usumd» im Neuen 
Zeftament und Jos. ant. 18,3 oder Zruueieris Jos. ant. 18, 4) gegeben, der ur: 0 


I 


0 


— 


246 Landpfleger 


ſprünglich in der Republif den bevollmächtigten Geichäftsführer einer Privatperfon, dann 
im Kaiferreich fpeziell einen Verwalter der Ffaiferlihen Privatgüter bezeichnete und über: 
haupt fonft finanzieller Art war. Zum Unterſchiede von folchen höheren Faiferlichen 
Finanzbeamten wurde der Provinzialprofurator mit dem vollftändigen Titel Procurator 

s et Praeses bezeichnet oder es wurde ihnen einfadh die für alle Klafjen von römifchen 
Statthaltern giltige Bezeihnung Praeses in fpeziellerer Bedeutung gegeben (Borgbeft, 
oeuvres und dazu Mommſen Anm. 5), in welcher denn auch wohl das entiprechende 
griechiiche Hegemon an den vielen Stellen des NTE, an denen es von den Profuratoren 
Judäas gebraucht wird, zu fallen if. Der Titel aber Procurator cum jure gladii 

10 bedeutet wohl eine Erweiterung einer gewöhnlichen Kompetenz (vgl. Liebenam, Beitr. 18), 
während procurator vice praesidis oder procurator pro legato fi mahrfcheinlich 
auf einen folchen oberften Finanzbeamten in einer eigentlichen Eaiferlichen Provinz beziebt, 
welchem die Stellvertretung des Yegaten übertragen ift. Wie die Provinzialprofuratoren 
gleich den Legaten der eigentlichen faiferlihen Provinzen vom Kaifer auf unbeftimmte Zeit 

ıs gewählt wurden, jo war auch ihre amtliche Stellung troß des verfchiebenen Ranges im 
weſentlichen die gleiche (Joseph. ant. 18, 1, 1), in Einzelheiten aber wich fie ab und 
war aud in den verjchiedenen Klientelgebieten verjchieden. 

Mas insbefondere die Profuratoren von Judäa betrifft, über melde wir im 
übrigen verhältnismäßig gut unterrichet find, fo iſt nur ihr Verhältnis zu den Legaten 

20 von Syrien nicht volllommen ficher zu bejtimmen. Cine Oberhoheit Syriend über Pa- 
läftina war ja bereit? durch die Seleuciden begründet, von den Hasmonäern nur für 
furze Zeit abgewehrt, von den Römern aber in anderer Form twieberhergeftellt worden, 
als fie von Syrien aus in Paläftina erobernd eindrangen. Nachdem Bompejus im Jahre 
64 vor Chr, das eigentliche Syrien zur römischen Provinz gemacht hatte, unterivarf er 

25 Paläftina in feinem ganzen Umfange definitiv der römifchen Oberhobeit, indem er einen 
Teil davon, bejonderd das Gebiet der gräcifierten Städte, unmittelbar der ſyriſchen Provinz 
einverleibte und das übrige Gebiet, in dem Hyrkan II. ald Ethnarch und Oberpriefter 
eine gewiſſe Selbftitändigfeit behielt, doch der Aufficht des Statthalter von Syrien unter: 
ftellte (vgl. d. U. Herodes Bb VII ©. 760). Es fragt fich aber, ob und inwieiveit Diefe 

so lange Zeit währende Unterordnung Paläftinas unter Syrien auch damals noch nachwirkte, 
als das Gebiet des Archelaus i. J. 6 n. Chr. der unmittelbaren römischen Herrichaft und 
der Verwaltung von Profuratoren untertworfen wurde. Soviel ift freilich ſicher: „ſowohl das 
jus gladii diefer Profuratoren wie ihr ganzes Auftreten beweiſen, daß fie nicht zu denen 
gehörten, die unter einem Faiferlichen Legaten ftehend nur finanzielle Gefchäfte beforgten“ 

5 (Mommfen, Röm. Geſch. V, 509 4.). Innerhalb Judäas als einer befonderen Provinz 
(Jos. b. j. 2, 8,1; Tac. ann. 2, 42. hist. 5, 9) erjcheinen fie als die höchſten 
Provinzialbeamten für alle Gebiete der Verwaltung. Andererſeits aber ift ein auffallend 
häufiges Eingreifen des Legaten von Syrien in die Verhältniffe von Judäa und in bie 
Amtsvervaltung des dortigen Profurators gefchichtlich bezeugt. Der lettere hat unter Um— 

40 ftänden den Berehlen des Legaten zu gehorchen (Jos. ant. 18, 6), wird bon ihm zur 
Verantwortung geaogen und abgefeßt (Jos. ant. 18,6,2; Bell. jud. 2, 14,3; Taeit. 
ann. 12,54). Und in militärischer Beziehung ift er, da er felbft nur über wenige Ko— 
horten verfügt, von jenem vollftändig abhängig: es fommt fogar vor, daß der Legat nad) 
— ohne vom Prokurator dazu aufgefordert oder vom Kaiſer damit beſonders be— 

45 auftragt worden zu fein, mit einer Armee in Judäa einrückt (Tacit. ann. 12, 54). Das 
eine oder andere dieſer Vorkommniſſe mag ja nun als ein Ausnahmefall aufgefaßt werben 
fönnen (Mommfen a. a. ©). Und Joſephus jcheint auf Grund derſelben ſich eine zu 
weitgehende rechtliche Unterordnung Judäas unter Syrien vorgeftellt zu haben (ant. 
17 fin.: tod Ö2 "Aoyeldov yoboas Önoreloüs noooveumdeions 17 LZvomv; vgl. jedoch 

so b. j. 2, 8,1; ant. 19, 9,2). Aber in ihrer Gefamtheit machen fie es doch mahrfchein- 
lid, daß die Nachricht des Joſephus, Judäa fer bei der römifchen Einziehung als ein 
Anner von Syrien behandelt worden, nicht gänzlich und einfach als unrichtig (Mommfen) 
abzumweifen, jondern in der That eine gewiſſe rechtliche und ftändige Abhängigkeit der 
dortigen Profuratoren von den Legaten Syriens anzunehmen fei (vgl. auch Tac. ann. 

65 12, 23). 

Nach innen war die Gewalt des Profurators von Judäa nicht fehr erheblich be- 
ſchränkt durch die jüdifchen Behörden, welche die Römer ihrer gewöhnlichen Praris gemäß 
auch dort hatten Fortbeftchen laflen. In allen römifchen Provinzen hatten die ftäbtifchen 
Behörden der unterthänigen Städte Marquardt, N. Staatöv. IT’, 80ff.), die Befugnis 

eo zu fommunaler Selbjtverwaltung (vgl. Liebenam, Städteverw. 174 ff.) und zu beichränfter 


Landpfleger 247 


Rechtspflege, —— zur Verhaftung und erſten Verhörung der Schuldigen, zur Be— 
ſtrafung von Diebſtahl und anderen geringeren Verbrechen und zur Strafgewalt über 
die Sklaven (Hoeck 223; Mommſen, Staatsrecht II, 1,244). Danach iſt es zu erwarten, 
daß es ähnlich auch in Judäa, dad die Stellung einer unterthänigen Gemeinde hatte, 
gewefen fein wird (mit Unrecht behauptet eine Ausnahmeftellung für Judäa Geib, Ge 5 
Ichichte des römischen Kriminalprozefies, 4857... Und ſchon feit alter Zeit beitanden in 
allen Teilen Paläftinas ftädtifche Alteftenkollegien oder Senate, welche für die Städte und 
ihre Landgebiete Verwaltung und Rechtöpflege ausübten. Beſonders wohl in Bezug auf 
diefe letere Funktion, hießen fie auch Synebrien (Mt 10,17; Me 13,9 von Heineren Sotal: 
gerichtähöfen). Das Alteſtenkollegium von Jerufalem aber, das mindeſtens feit der griechtichen 10 
Zeit beitand, hatte naturgemäß vor der römifchen Herrichaft eine für das ganze Land giltige 
leitende Stellung bejeffen, und jo haben denn auch die Römer fie bei der Einführung 
ihrer unmittelbaren Regierung im eigentlihen Yubäa mit Einſchränkung auf dieſes engere 
Gebiet fortbefteben laſſen, wofür die Stellung des Archidikaſtes in Agypten eine ge— 
wife Analogie bietet. Natürlich konnten auch ſonſt überall die Synagogen der Juden 16 
aus freiem Willen die Anordnungen des hauptftäbtiichen Synebriums befolgen (AG 9, 2). 
Die Kommunen aber der übrigen vom Profurator von Judäa verwalteten Yanbesteile 
waren dieſem jelbft allein untergeoronet. Dagegen in Bezug auf das eigentliche Judäa, 
den füdlichften Teil des Landes, hatte das Synedrium von Serufalem Anteil an der 
Gentralgewalt, indem ihm die Kreishauptſtädte mit den zehn oder elf Kreifen, in welche 20 
Judäa geteilt wurde, untergeordnet waren. Auch die bürgerliche Gerichtsbarkeit beſaß es 
mit Einfluß von Kapitalfahen AG 7,57f.; Jos. bell. 6,24) für alle Juden und fo: 
gar die Strafgewalt über foldye römische Bürger, welche der Warnung zum Troß, die eine 
an der Marmorjchranfe des inneren Tempeld angebrachte Tafel mit Androhung der Tobes- 
jtrafe enthielt (Jos. bell. 5,5,2; 6, 2,24; ant, 15, 11,15; aufgefunden revue arch. 23, 3 
1872, 220), den Tempel profaniert hatten (Jos. bell. 6, 2, 24; AG 25). Indeſſen bedurften 
nicht bloß die Todesurteile des Synedriums der Betätigung des Profurators, dem tie 
den Statthaltern der übrigen profuratorischen Provinzen (Marquardt, Staatsverw. I, 
557, 4.3; Mommfen, Staatörecht II, 1, 246; Sirkchteit, Sigungäberichte 438) allein 
das jus gladii zukam (Jos .bell. 2, 8, 1), fondern auch in feiner ganzen fonftigen Thä- so 
tigfeit blieb e8 immer von ihm abhängig. Das gilt ebenfo wie von den Bertwaltungs- 
angelegenbeiten, in welden wir auch anderwärts eine weitgehende Abhängigkeit der Ge— 
meinderäte der Unterthanenftädte vom Statthalter finden (Heberdey, Opramoas, Inſchr. 
v. Rbodiapolis, Wien 1897; Mommfen, R. Strafrecht, 240, Anm. 1), auch von ber 
Gerichtsbarkeit (Jos. ant. 20,9, 1). In diefer Beziehung ftimmt zu allen jonitigen ss 
Nachrichten volltommen die Darftellung der ——— — Evangelien von dem 
Prozeß gegen Jeſus (vgl. Mommſen, R. Strafrecht, 240). Wohl bewirkt auch hier die 
Lokalbehörde die Verhaftung und ſtellt das Verhör an und auch der Delikt wird nach jüdiſchem 
Recht behandelt. Aber aud dem Statthalter wird der Verurteilte vorgeführt, er wird 
von ihm befragt, dann wird die Hinrichtung von ihm verhängt und in römischer Form 40 
ausgeführt. Was aber die in Judäa ſich aufbaltenden römiſchen Bürger betrifft, jo jtanden 
fie, wie auch fonft den provinziellen Stadtbehörden die Strafgerichtöbarfeit über römiſche 
Bürger nur ausnahmsweiſe zugeftanden wurde (MMommſen, R. Strafr., 236), von der er— 
mwähnten Ausnahme abgefeben, nicht unter der Yurisbiktion des Synebriums, jondern unter 
der des Profurators (AG 23, 24). Doch waren fie wie überall ſonſt im Röm. Reiche (AG 46 
16, 37; Liv. 10,9; Cie. pr. Rab. 4; Dio 64,2,; Plin. ad Trajan. 96, 4: Plin. 
ep. 2, 11; Paulus sent. 5,26; Dig. 48,6; Mommſen, R. Strafrecht, 47, 242, 329, 
633), jo auch in Judäa vor entehrenden Körperftrafen geſchützt (AG 22, 25) und be 
rechtigt, einen Kapitalprozeß vor das Kaifergericht in Nom zu bringen und zwar ſowohl 
durch volle Rekuſierung des ftattbalterischen Gerichte (jo AG 25, 10 und dazu Mommien, 50 
Rechtsverhältniſſe 94 ff.) als durch Appellation von diefem an das Faiferliche Gericht als 
7 Inftanz. Im militärischer Beziehung hatten die Profuratoren von Judäa zwar den 
Oberbefehl über die in der Provinz ftehenden Truppen, derjelbe hatte aber wenig wirkliche 
Bedeutung, da ihnen nur wenige Kohorten zur Verfügung ftanden (näheres darüber: 
bei Schürer ZmTh 18,413 ff.; Egli, dal. 27, 10ff.; Mommfen, Hermes 19, 217 Anm. ; 56 
Hirfchfeld, Sitzungsb. 433 f.). Diefelben waren jtationiert in Cäfarea-Stratonsturm, das 
die Reſidenz des Prokurators war (AG 23, 23ff., 25, 1ff.; Jos. ant. 18, 3,1; 
20,5,4. b.j. 2, 9,2; 12,2. 14,4fin, 15, 6fin. 17,1; Tac. ant. 2,78) und ſich 
dazu auch beſonders gut eignete ſowohl wegen des —“ heidniſchen Charakters der 
Einwohner als wegen feiner ſchönen Lage am Meere und feiner durch Herodes d. Gr. so 


248 Landpfleger 


ausgeführten glänzenden inneren Ausfhmüdung mit großartigen Palaftbauten. Wenigſtens 
einmal im Jahre mußten aber die Profuratoren nad) den für fämtliche römiſche Statt: 
halter geltenden Beftimmungen eine Nundreife durch die ganze Provinz maden, um in 
bejtimmten größeren Städten (den Konventen) die ihnen zulommende echtöpflege aus: 
5 zuüben (Cicero Verr. 5. 12,29; Strabo 3, 4,20; Plin. ep. 10,85; Gajus 1,20; 
Cassiod. var. 5, 14,7; 12,15, 7). Und nad Serufalem Tamen fie häufiger, gewöhnli 
wohl zunächſt bald nad ihrem Amtsantritt (AG 25,1) und außerdem zu ben großen 
jübifchen reiten, befonders zum Paſſahfeſt, um der Gefahr von Tumulten, welche unter 
der großen Menge von Felibefudhern leicht entitehen Eonnten, vorzubeugen. Sie waren 
10 daher bei den letzteren Gelegenheiten von einer Abteilung Soldaten begleitet (Jos. ant. 
20,5,3), die in der Burg Antonia am Tempelplate ftationiert wurden (AG 21, 31 ff.; 
22,24ff.; 23,23 ff). Ein früherer Palaft des Herodes aber wurde ebenjo wie in Cäſarea 
(Jos. ant. 15, 9, 6) auch in Jerufalem zum Prätorium (Luther: Richthaus, Mt 27, 27, Me 
15,16; Jo 18,28; 19,9; AG 25,23) d. b. zur Amtswohnung des Profurators benutzt, 
16 in welcher er zugleich Net ſprach und auch Unterfuchungsgefangene unterbringen fonnte 
(AG 23,35f). Wie in der Verwaltung, fo dienten auch in der Nechtöpflege mehrere 
Näte und Beifiger (comites, ovußovlıor AG 25, 12), die den Profurator in die Pro- 
vinz begleiteten, ihm zur Unterftügung (vgl. Geib, Kriminalpr. 243; Mommfen, Hermes 
4,123). Daß derfelbe auch feine Frau nad Judäa mitnahm (Mt 27, 19; AG 24, 24; 
20 Jos. ant. 20,10, 1), entiprach einer allgemeinen, den Provinzialftatthaltern unter ber 
Republit noch verfagten (Seneca contr. 9, 25), in ber Kaiferzeit aber gewährten Er: 
laubnis (Taeit. ann. 3,33; viele Inſchriften auf Dentmälern der Legaten für ihre 
Frauen und ber legteren für ihre Gatten), deren Gebrauch freilih bald zu folden Unzu— 
träglichkeiten führte, daß unter Tiberius verordnet wurde, jeder Präfes folle für das Ver: 
25 halten feiner rau verantwortlich fein (Taeit. ann. 4, 20), und fpäter fogar wieder das 
Mitnehmen der Frauen ungern gejehen wurde (Ulpian 4,2; Dig. 1, 16 de off.). Allen 
Statthaltern, aljo auch den Profuratoren, wurden, um Erprefiungen der Provinzen zu 
verhüten, aus der Staatsfafje Umzugsgelder und ein bejtimmtes jährliches Gehalt aus: 
gezahlt, deſſen Höhe fih auch bei den Profuratoren nad der Größe der Provinz und 
so dem Range des Statthalter oder auch (Hirfchfeld, Unterf., 86, 260) nad) der Art der 
Verwaltung richtete. Sie wurden daher, je nachdem fie 200000, 100000 oder 60000 
Seiterzien (— ca. 45000; 22500 und 13000 Reichamarf) erhielten, Ducenarii, Cen- 
tenarii oder Sexagenarii genannt (Suet. Claud. 20; Dio 53, 15f., fpäter auch auf 
Inſchriften Or. 2648 C. J. G. 5895); einige Profuratorenftellen waren nod) höher dotiert, 
85 aber feine annähernd in ber Höhe des Gehaltes von einer Million Seſterzien, das bie 
Profonfuln von Aften und Afrita bezogen. Auch dur fonftige Verordnungen fuchten 
die Kaifer die Provinzen gegen die Willlür und Ausbeutung von feiten der Statthalter 
zu befchüten, welche die Gejege der Nepublif nicht hatten verhüten fünnen (Taeit. ann. 
1,2). Die den Statthaltern übertragenen Funktionen und Befugniffe wurden deutlich be 
«0 ſtimmt und durch eine beim Abgange in die Provinz vom Kaifer ausgefertigte Inſtruktion 
feftgeftellt (mandata prineipum Dio 53, 15; Plin. et Traj. ep. 64; De off. procons, 
1, 16). gu die darin nicht vorgeſehenen Fälle hatten die Statthalter in Rom anzu: 
fragen. Bejonderd auch die Steuern und Abgaben, melde die Provinz zu zahlen hatten, 
murben genau geregelt, und es wurde den Statthaltern verboten, diefelben zu vermehren 
s (Dio 53,15; 57,10; Taeit. ann. 4,6). Auch Gefchenfe anzunehmen (Dio 53, 15) 
oder Geld auf Zinjen auszuleihen (Dig. XII, 1 de reb. ered.) war ihnen unterjagt; 
deögleichen hatte ſchon Auguftus für fie das freilich bald vergefjene Verbot erlafien, während 
der Amtsdauer und der nächſten fechzig Tage Dank: und Ebrenbezeugungen der Provinz 
anzunehmen (Dio 56, 25). Ferner mußten fie gleich nach Ankunft des Nachfolgers die 
50 Provinz verlaffen und fpäteftend in drei Monaten fi in Rom vorftellen (Dio 53, 15), 
damit die Probinzialen, denen dafür Advokaten bejtellt wurden, gegen millfürliche Ver: 
waltung Klage erheben fonnten (Taeit. ann. 3, 60—70; 4,15; 15,20). Aber bdieje 
Geſetze hatten, wie in den übrigen Provinzen fo auch in Judäa feine vollftändige Wirkung. 
Es fehlte bier bei den Profuratoren nicht an Beifpielen von Graufamfeit (Jos. ant. 
55 20, 11,1) und Beftechlichkeit (Jos. ant. 20, 11,1; Bell. 2, 14,2 vol. AG 24, 26). 
Und unfähig, fih in die Eigentümlichkeiten des jüdischen Volkes zu finden, reizten fie 
deſſen MWidertoillen gegen die römische Herrfchaft in immer fteigendem Maße, jo daf fie 
zum Ausbruch des jüdifcherömifchen Krieges auch ihrerfeits nicht wenig mitwirkten. 
Von denjenigen Profuratoren, welche in der Zeit von 6—41 n. Chr. das Gebiet 
60 des Archelaus verwalteten, wird im NT nur Pilatus genannt (Mt 27,2ff.; 28, 14; 


Landpfleger Zanfrant 249 


Le 3,1; 20,20), ſ. d. A. In den Jahren 41—52 n.Chr. wurden noch einmal alle Teile 
von Paläftina unter der Königäherrichaft des Herodes Agrippa vereinigt. Nach feinem 
Tode wurde fein Reich wieder römifchen Profuratoren zur Verwaltung übergeben, die es 
zunäcdft in feinem ganzen Umfange 44— 52 n. Chr., dann ohne die an SHerobes 
Agrippa II. gefallene Tetrarchie des Philippus bis zum Beginne des jüdifchen Krieges 6 
52—66 regierten. Aus dieſer ‚weiten Neihe von Prokuratoren werden im NT Felir 
(AG 23, 24ff.; 24,1. 10) und Feſtus (AG 26, 30) erwähnt. ©. d. A. Bd VI ©.28. 
Ueber die übrigen Profuratoren ſ. Bd IX, 481F.; über die Finanzverwaltung diefer Statt: 
balter ſ. d. Artt. Schagung, Zoll, Zöllner. Sieffert. 


Lanfranf, Prior von Bec, Erzbifhof von Ganterburh, geft. 1089. — Duellen:w 
Opera ed. d'Achery, Paris 1648; danach: Bibl. Patrum 18, p. 617—833; neue, aber höchſt 
mindermwertige Ausgabe von Giles, patres ecclesiae Anglicanae, 2 vol., Oxford, Paris 1844; 
Nachdruck diefer Ausgabe und der Ausgabe d'Acherys in MSL t. 150. — Einige Briefe und 
die Constitutiones finden ſich bei Wilfins, Concilia Magnae Britanniae t. 1. Den liber de 
corpore et sanguine Domini edierte zuerjt Sidyard, Bajel 1518, danach Guillaume le Rat, 15 
Rouen 1540; weitere Editionen: Bafel 1551; in der Collectio Orthodoxograph. t. I, 1279 ff., 
ebd. 1555. Zur Biographie: vgl. Vita Lanfranci, rohe, aber nidyt ganz wertloje Kom⸗— 
pilation, verfaßt nad 1130 von Milo Erispin, Kantor zu Ber, ed. Giles I, p. Bf: Ma- 
billon, ASB aaec. VI, vol. 2, p. 628 ff.; Appendix ad Anglo-Saxon Chronicle ed. Thorpe 
und GEarle; Eadmer, Historia Novorum in Anglia, ed. Rule in Rolls Series p. 20 ff.; 20 
Guilelmus Malmesbiriensis, Gesta Pontificum Anglorum ed. Hamilton in Rolls Series 
p. 37 fi.; Wilhelmus Pictaviensis, Gesta Wilhelmi ed. Giles in SS rer. gest. Wilhelmi 
p. 115 ff. ; Ordericus Vitalis, Historia ecclesiastica ed. le Pr&vost passime; Sigibert von Gem— 
bloux, liber de script. ecel. c. 150, MSL160, p. 582. Zitteratur: Histoire litt6raire de la 
France t. 8, p. 2 305; Antoine Charma, Lanfrane, Paris 1849 ; Hook, Lives of the 25 
archbishops of Canterbury vol. 2; Joseph de Crozals, Lanfranc, sa vie, son enseigne- 
ment, sa politique, Bari& 1877; Pietro Moiraghi, Lanfranco di Pavia, Padona 1889. — Bat 
außerdem für die Wirkſamkeit 2.3 in Bavia: Robolini, Notizie appartenenti wlle storia della 
sua patria 2, p. 112ff.; Merkel, Geſch des Langobardenrechts, Berlin 1850; Boretius in der 
praefatio zum Liber Papiensis MG LL t. IV; Sarti-Fattorini, De celarissimis archigym- 80 
nasii Bononiensis professoribus 2. ed. Bononiae 1888— 1896, I, p. 3ff. — Fir 2.8 Wirk— 
famfeit in der Normandie vgl. oben Bd 2 ©. 608j.; Freeman, e Norman Conquest of 
England, Bd 3, 4; berfelbe, William the Conqueror, in the Collection of Statesmen, 
p. 141ff.; Stubbs, Constitutional history I, p. 281; Albert du Boys, L’Eglise et l’6tat 
en Angleterre depuis la conquöte des Normands, Paris 1887; Böhmer, Kirdye und Staat 36 
in England und in der Normandie im 11. und 12. Jahrhundert, Leipzig 1899; derfelbe, Die 
Fälſchungen Lanfrants von Eanterbury in Studien zur Geſchichte der Theologie und Kirche, 
Leipzig 1902. 

Je bedeutfamer die Rolle ift, die Lanfrank als Lehrer, Gelehrter, Kirchenfürft und 
Staatsmann in der Gefchichte des 11. Jahrhunderts gefpielt bat, um fo bebauerlicher ift «0 
es, daß er felber Feimerlei Nachrichten über fein betvegtes Leben binterlaffen und erit 
40 Jahre nad feinem Tode einen Biographen gefunden hat. Wir erfahren, daher gerade 
über die entfcheidenden Jahre feiner Entwidelung und auch über feine Wirkſamkeit in ber 
Normandie fehr wenig und auch über die lebten 19 Jahre feines Lebens (1070— 1089) 
gerade nur foviel, daß wir wohl eine klare Vorftellung von den Motiven und Zielen, 46 
nicht aber ein Bild von dem Berlauf feines Wirkens im einzelnen zu gewinnen 
bermögen. 

1. Beriode 1005) —1041. So wenig mir auch über die Jugend des großen 
Mannes wiſſen, fo fteht doch feft, daß auch für feine Entwidelung Heimat und Herkunft von 
entfcheidender Bedeutung waren. In der alten lombardifchen Hauptftadt Pavia ift er wohl so 
u Beginn bed 11. Jahrhunderts — der übliche Anja 1005 beruht auf einer ganz un= 
Fcheren Berechnung Mabillons — geboren. Seine Eltern, Haribald und Roza (Gervasius, 
Actus pontif. Opp. ed. Stubbs II, p. 363 f.), gehörten zu dem Abel der Stadt. Der Vater 
befleidete, wie es fcheint, ein Amt in der ftäbtiichen Verwaltung. Sicher war er ein juriftifch 
gebildeter Mann. Denn Pavia war damals nicht nur die blühendfte Handelsftabt der 55 
Lombardei, fondern auch Reſidenz des faiferlihen Pfalzgerichts und als ſolche zugleich der 
Sitz einer berühmten Nechtsfchule und die ae Pflanzftätte juriftiicher Bildung 
in ganz Stalin. Dem entjprechend gejftaltete fich auch die Erziehung des jungen 2. 
erhielt den üblichen Unterricht in Grammatif und Rhetorik, aber mit dem Unterricht in 
der Rhetorik zugleich eine elementare Unterweifung im römifchen Rechte (vgl. Vita c. 13. 60 
Die berühmten Worte ftammen von Wilhelm von Poitiers, vgl. Fälſchungen 8 8). 
Nach dem frühen Tode des Vaters verließ er, mie es heißt, für einige Zeit die Heimat, 


250 Lanfranf 


um auswärts zu ſtudieren. Daß er auch nach Bologna gegangen fei, melbet jevoch Feine 
der alten Quellen. Erſt Robert von Torigni erzählt, daß er dafelbft im Verein mit Irnerius 
die römijchen leges wieder aufgefunden und alsbald in Vorträgen erklärt babe. Aber dieſe 
Angabe ift jo jagenhaft, daß man mit ihr nichts rechtes anfangen kann. Feſt ftebt, daß der Jüng⸗ 

5 ling nach längerer Abtwejenbeit wieder in feine Vaterjtadt zurückkehrte und dort, nachdem er fich 
eine genaue Kenntnis des lombardiſchen Rechts angeeignet hatte, als Anwalt zu praftizieren 
begann. Als folder erntete er die größten Erfolge, jo daß er allmählich einer der an- 
geſehenſten Juriften der Paveſer Schule wurde, „deifen Urteile und Gutachten die Rechte: 
gelehrten gerne annahmen“. 3 Stellen des liber Papiensis, in denen er namentlich ange: 

ı0 führt wird, MG Leges IV, p. CXXXVIII, geben nod Zeugnis von feinem Ruhme, feinem 
juriftiichen Scharffinn, feiner juriftifchen Bildung. — Ye größer das Anfeben war, deſſen 
er ſich erfreute, um fo befremblicher ift e8 aber, daß er plöglich der Heimat Valet fagte. 
Nach dem fpäteren Berichte de8 chronicon Beccense hätte ihn lediglich die Ausficht 
auf nody größeren Ruhm und Gewinn in die Ferne gelodt. Aber dieſe Angabe ftammt 

5 aus fehr fpäter Zeit und Elingt böchit unglaubwürdig. Aller Wahrjcheinlichkeit nach verlieh 
2. vielmehr nicht freiwillig Pavia, fondern wurde verbannt (vita c. 13 in exilio), wohl 
weil er ald Angehöriger des Stadtadels in die fozialen und politischen Kämpfe verwickelt 
war, die in den Jahren 1035—1043 in den lombardiſchen Städten müteten. Aber wie 
fam er dazu, gerade zu Avranches in der Normandie eine Zuflucht zu juchen und ala 

20 Lehrer fich miederzulafien ? Hatte er Beziehungen zu Mont-Samt- Michel, wo damals der 
Italiener Suppo als Abt fungierte? oder lodte ihn, wie jo viele Staliener, der Ruf feines 
großen Yandsmannes Wilhelm von Volpiano in das „twilde Land der Seeräuber”? Unfere 
Quellen geftatten uns nicht, diefe Fragen zu beantworten, nur das eine dürfen fir für 
ausgemacht anfehen, daß der gelehrte Yombarde in dem abgelegenen normannifchen Land— 

35 ftädtchen als Lehrer jehr wenig Anklang fand und daber jehr bald den Entichluß faßte, 
nad) der Hauptitabt der Normandie, nad) Rouen, überzufiedeln. Aber auf dem Wege 
nad) Rouen wurde er, wie e8 heißt, in dem Walde an der Wille von Räubern überfallen 
und mit gefefjelten Händen und verbundenen Augen in der MWildnis zurüdgelafien. In 
der jchredlichen Nacht, die er bier zubrachte, gelobte er, wenn Gott ihn befreie, fein fer- 

so neres Leben dem Dienfte Gotte8 zu widmen. Sein Gebet ward erhört. Schon am 
nächiten Morgen ward er durch vorüberziehende Wanderer befreit. Und jogleich erfüllte er 
fein Gelübde, indem er ſich in dem unweit der Stätte des Überfalls gelegenen Klofter Le 
Bee zum Eintritt meldete. Das geſchah nach der Beccer Tradition (erjter Zeuge: bert 
von Torigni) im Jahre 1042. 

85 2. Veriode 1042 — 1070. Das Hlofter Bec beftand damals erft 5 Jahre. E3 war 
noch fehr arm und jehr ſchwach bejeht, e8 wurde auch von feinem Gründer, dem alten 
Kriegemann Herluin, offenbar nicht beſonders gefchidt geleitet. Denn die Lebensweiſe 
der wenigen Brüder entiprach keineswegs den ftrengen Forderungen des asketiſchen deals. 
Kaum eingefleidet, bereute daher Lanfrank feinen Entſchluß und faßte den Plan, beimlich 

10 zu entfliehen. Aber Abt Herluin merkte zur rechten Zeit feine Abficht, betvog ihn, zu 

feiben, ja erhob ihn zum Prior, übertrug ihm alfo jchon jett thatſächlich die Leitung 
der Abtei. Bald darauf begann nun Lanfrank mwahrjcheinlih in Bec zu lehren. 

fein Schülerkreis mar ficher zunächſt fehr Hein, und feine Schule eute ſich ficher 
jelbft in der Normandie bis zum Jahre 1050 nicht folchen Anſehens, wie die Schule 

4 von Tours und die Domſchule von Lüttich, obgleih die franzöfiichen Scholafter all- 
mäblih auf ihn aufmerffam wurden und ihn als tüchtigen Kollegen ſchätzen lernten 
(vgl. Berengars Fehdebrief). Erft durch ein unvorbergefehenes Ereignis, durch den Ausbruch 
des Abendmahlsitreites, ward er, man darf wohl jagen, mit einem Schlage eine abend: 
ländifche Berühmtheit. Wohl um die Kurie auf die beabfichtigte unkanoniſche Verbindun 

eo Wilhelms des Eroberer mit Mathilde von Flandern aufmerkſam zu machen, hatte er fi 
im Jahre 1049 zu dem Sy ie Leos IX. nad Reims begeben und war dann im Ge: 
folge des Papftes mit nad) Rom gezogen. Dort erreichte ihn Dftern 1050 zur Zeit des 
Laterankonzils Berengars Fehdebrief. Wie er behauptet, hätte das rg aus biejem 
Briefe auch wider ihn Verdacht geichöpft. Jedenfalls legte er auf Befehl Leos IX. vor 

55 verſammeltem Konzil ausführlich feine eigenen Anfchauungen über das Altarfaframent dar. 
Von diefer Stunde datiert fein ganzer theologiſcher Rhm. Denn das Konzil begrüßte 
feine Darlegungen mit dem größten Beifalle. Mit ganz befonderer Wärme aber erklärte 
fich für ihn die Kurie. Leo IX. behielt ihn gleich bis zum September in feiner Um: 
gebung, betraute ihn dann auf dem Konzil zu Vercelli gleihjam als päpftlichen Theo: 

60 logen mit der Widerlegung Berengars und gewährte ihm fo die Gelegenheit zu einem 


Lanfrant 251 


zweiten billigen, aber glänzenden Triumphe über den berühmten Meifter der Dialektik. Ebenfo 
durchichlagend, wenn auch nicht fo mühelos war der Sieg, den er alabald in der Normandie 
über die Berengarianer davontrug. Auf dem „Konzil“ von Brionne (untveit Bec) gewann 
er, wie es fcheint, die normännifchen Prälaten in der Mehrzahl für ſich. Aber es glückte 
ihm nicht, Berengars Anhänger von ihrem Unrechte zu überzeugen. Diefelben blieben hart: 6 
nädig bei ihrer Anficht, jo daß der kirchliche und politiſche Oberherr des Landes, Herzog 
Wilhelm, fchließlih Gewalt gebrauchte und fie zur Freude aller Frommen aus dem Yande 
jagte. Während dieje örtlichen Kämpfe fich abfpielten, ftieg die Zahl der Scholaren in Bec 
von Jahr zu Jahr. Die vordem faum von Auswärtigen befuchte Schule überflügelte 
binnen kurzem Tours und alle anderen berühmten Schulen des Abendlandes. Franzoſen 
(Ivo von Chartres), Vlamen (Guido von Amiens ?), Deutjche (Dietrich von Paderborn, 
Williram von Eberöperg), Italiener (Anfelm von Aofta) wandten fich dem neuen Sterne 
zu, der den Ruhm böchfter Gelehrfamkeit mit dem Glanze fledenlofer Rechtgläubigkeit 
verband. Vor allem aber bezeigten dem neuen Meifter als ihrem dogmatiſchen Wer: 
trauensmanne bie Päpfte ihre Gunft. Nikolaus II. ſchickte zu ihm 1059 eine Anzahl Rapläne, 
imperatoris et nostros, mit der Weifung, fie in Rhetorif und Dialektik zu unterrichten, 
vol. Jaffé Nr. 4446; Alerander II. betraute ihn fogar mit der Ausbildung feiner Neffen, 
vgl. epist. 3 und Jaffé Nr. 4669; Fury der Prior von Bec wurde der größte kirchliche 
Lehrer und die größte dogmatifche Autorität des Abendlandes. 

Allein diefe friedliche Wirkſamkeit erlitt Ende 1058 oder Anfang 1059 eine jähe »0 
Unterbredung: wegen jeiner Ehe mit Mathilde von Flandern von der Kurie zenfuriert, ver: 
bannte Herzog Wilhelm der Eroberer den großen Fremdling als Hauptgegner jener Verbindung 
aus feinen Landen. Aber im Begriffe, die Stätte feines Ruhmes für immer zu verlaffen, be 
gegnete 2. dem wilden Herzog. Es gelang ihm, den Zürnenden zu verföhnen, indem er 
gewandt jeinen bisherigen Standpunkt änderte, Er erbot ſich nämlich, in Rom dem Herzog 35 
Verzeihung zu erwirken. Es glüdte ihm in der That, wohl zur Zeit deö berühmten 
Laterankonzils Dftern 1059, Nikolaus II. umzuftimmen. Diefer Erfolg machte auf den 
großen Fürften den tiefiten Eindrud. Er erkannte, daß der fremde Mönd ein diploma= 
tifches und politisches Talent erften Ranges fei, und er zögerte darum nicht, ihn in feinen 
Rat zu berufen, ja, ihn zu feinem vwornehmften Ratgeber zu erheben. Damit beginnt so 
eine neue Periode im Leben 2.8, er tritt ein in die Reihe der Politiker. Wie meit fein 
Einfluß zunächſt reichte, ift micht zu ermitteln. Aber aller Wahrfcheinlichkeit nach bediente 
fi) der Herzog feines Rates vornehmlich für den Verkehr mit der neuen europäifchen 
Großmacht, deren höchftes Vertrauen der Mönch ald Dogmatiker genoß : für den Verkehr 
mit der Kurie. Das Bündnis mit Alerander II. im Jahre 1066 ift wahrjcheinlich von 2. ss 
angeregt. Zum Danke dafür erhob ihn der Herzog im Juni 1066 zum Abte feines neuen 
großen Familienkloſters St. Stephan in Gaön. Ein Jahr fpäter, Auguft 1067, nad dem 
glüdlihen Ausgange der großen Kreuzfahrt nach England, bot er ihm das erledigte Erz: 
bistum Rouen an. Aber Lanfrank lehnte diefen Ruf ab. Dafür ging er im Jahre 
1068 als Gefandter Wilhelms nah Rom, 1. um die päpftliche Erlaubnis zur Trans 40 
ferierung des Biſchofs Johann von Avranches nah Rouen einzuholen, 2. um die Ent: 
ſendung einer päpftlichen Gejandtichaft zur Neuordnung der en * Kirchenverhältniſſe 
zu erwirken. Zu Beginn des Jahres 1070 traf dieſe Geſandtſchaft in England ein. Im 
Sommer erſchien fie in der Normandie und verkündete dem Abte von Caën, daß er an 
Stelle des abgejegten Stigand zum Erzbifchof von Ganterbury erwählt worden jet. 45 

3. Beriode 1070—1089. Am 29. Auguft 1070 ward Lanfrant in Canterbury 
intbronifiert. Aber fchon einige Zeit darauf bat er Alerander II. dringend um Ent: 
bebung von dem neuen Amte (epist. 3). Dieje Bitte mar get aufrichtig gemeint. 
Denn auch ein mutige® Herz mußte wohl angefichts der Schwierigkeiten, mit denen ein 
Erzbifchof von Canterbury damals zu ringen hatte, verzagen: die Kathedrale und die so 
Nefidenz lagen in Trümmern, der Domtlerus war völlig verwildert, das Kirchengut zum 
—— Teile von dem gewaltthätigen Biſchof von Bayeux und dem rohen normänniſchen 

iegsadel mit Beichlag belegt. Aber nicht viel beſſer ald in Canterbury ſah es in den 
anderen Bistümern aus: das einft jo blühende Kirchene und Kloſterweſen Englands 
war völlig verfallen. Was jedoch Lanfrank wohl am fchiwerften empfand, das war, daß er 55 
nicht die Macht beſaß, wirkſam dem Übel zu fteuern. Nicht nur mar unter feinem 
Vorgänger das Anſehen Canterburys fo tief gejunten, daß fi niemand in England mehr 
bewogen fühlte, auf den Erzbifchof Rüdficht zu nehmen, geſchweige denn ihm zu geborchen, 
es beitand auch unter den anglonormänniihen Großen und Bijchöfen eine kleine, aber 
mächtige Partei, welcher der neue Erzbifchof als Mönd und, wie e8 fcheint, auch als co 


— 


0 


— 


6 


252 Laufrank 


Ausländer, ein Dorn im Auge war! Dieſe Partei arbeitete nicht ohne Erfolg ſelbſt am Hofe 
ſeinem Einfluß entgegen. Denn ihre Häupter waren Odo von Bayeur, der Halbbruder König 
Wilhelms, und die ehemaligen füniglichen Kapläne Thomas von York und Walkelin von 
Windefter. Diefe Umftände machen es begreiflih, daß 2. eine Zeit lang daran dachte, 

5 abzudanten. Allein die zaghafte Stimmung bielt nicht lange bei ihm vor. Sie wid 
alsbald dem feiten Entſchluſſe, dem Erzbifchof von Canterbury die leitende Stellung in 
Kirche und Rei zu erobern, d. i. zunächſt die Macht jener ariftofratifchen Gegner zu 
brechen. Der Ausgang dieſes Kampres bing von der Entſcheidung ziveier Fragen ab: 
bon der Entjcheidung 1. der Primats- und 2. der Domllofterfrage. In den lebten 

10 Jahzehnten vor der. Eroberung war das Erzbistum von Mort überaus mächtig ge 
worden. Es beanfpruchte nicht nur eine völlig unabhängige Stellung in Nordengland, 
jondern auch die Jurisdiktion über die drei von Rechts wegen zur Provinz Canterbury ges 
hörenden Diöcefen MWorcefter, Lichfield, Dorcheſter. 2. war von vornherein entjchlofjen, 
diefem Zuftande ein Ende zu machen. Er forderte ſchon im Herbite 1070 von dem neuen 

15 Erzbifhof Thomas das Dbedienzgelübde und die Anerkennung Canterburys ald der Metro- 
pole und des Primatialfiges von ganz England. Thomas verweigerte ihm den Gehorſam, 
und er wurde bierin zunächſt durch König Wilhelm beſtärkt. Aber fchließlich ftatuierte 
der König, durch Sankrant umgeltimmt, ein Kompromiß: Thomas warb genötigt, für 
feine Perfon 2. Obedienz zu leiten. Aber in ein dauerndes Abhängigkeitsverhältnis follte 

20 Nork zu Canterbury nur dann treten, wenn es 2. gelinge, nachzuweiſen, daß Work von 
jeher und von Rechts wegen Canterbury unterſtellt geweſen fei. Damit ſchien diefe An- 

elegenheit fürs erjte erledigt. Aber als die beiden Erzbifchöfe in der zweiten Hälfte des 
—** 1071 nach Rom gingen, um ſich das Pallium zu holen, machte Thomas vor 
der Kurie erneut feine Anſprüche geltend. Alexander II. erklärte ſich klugerweiſe für in— 

26 kompetent zur Entſcheidung der heikeln Frage. Er übertrug dieſelbe einem engliſchen 
Reichskonzile. Aber mit der Führung des Prozeſſes betraute er, ſeltſam genug, den Be— 
klagten, Lanfrank, den er gleichzeitig zu feinem Vikar ernannte. So kam die Angelegen— 
heit auf dem Hoftage von Wincheſter Oftern 1072 nochmals zur Verhandlung. L. fuchte 
bier durch einen umfafjenden biftoriichen Beweis darzuthun, daß Canterbury von jeber 

30 Metropole von ganz Britannien getvejen fei und die Jurisdiktion über die drei ftrittigen 
Bistümer befefjen — In dem letzteren Punkte erkannte der Hoftag, wie es ſcheint, 
ſeine Beweisführung als zutreffend an, aber in dem erſteren erklärte er ſie für un— 

enügend und erſuchte ihn, auf dem nächſten Hoftage, Pfingſten 1072, beweiskräftigere 
okumente vorzulegen. Dieſer Ausgang kam einer Niederlage gleich. Denn 2. hatte feine 

35 beweiöfräftigeren Dokumente, ald Baedas hist. ecclesiastica. Dazu ftellten eben j 
eine Anzahl Bischöfe und Große den Antrag, das Domllofter von Canterbury und alle 
anderen in England bejtehenden Domtlöfter in weltliche Stifter zu verwandeln, meil die 
Beſorgung geiftlicher Amtsgefchäfte durch Mönche unthunlich und ungehörig jei. Die Spite 
diejed Antrages richtete fih genen 2. in Perſon — denn er war felber Mönch — und 

so zugleich gegen feine heiligften Ueberzeugungen ; denn er hatte eine enthufiaftiiche Vorftellung 
von der Hoheit und Würde des Mönchtums. Trogdem war es den Antragitellern ge— 
lungen, aud König Wilhelm für fi zu getoinnen. Somit mußte jegt 2. fürchten, 
in zwei wichtigen Streitfragen feinen Gegnern zu unterliegen und bamit feinen Ein- 
fluß in Kirche und Reich fo gut wie ganz zu verlieren. In diefer Notlage griff er zu 

a5 dem einzigen Mittel, welches die unvermeidlich fcheinende Niederlage noch in einen Sieg 
vertvandeln konnte. Er fälfchte oder er lieh fälfchen, was auf dasfelbe hinaustommt. 
Die gefälfchten Dokumente, 10 ad hoc fabrizierte oder verunechtete Papftbriefe, ſowie 
mwabhrjcheinlich eine ad hoc fabrizierte Legende und drei Konzilienfanones, produzierte er 
dann Pfingjten 1072 auf dem Konzil von Windfor und erlangte durch fie unſchwer 
co einen glänzenden Sieg. Das Domllofter von Canterbury blieb erhalten. Der Primat 
und die Metropolitangewalt wurde feierlih anerkannt, die mächtige, dem lombarbifchen 
Mönche mwiderftrebende, ariftofratifche Partei war für immer überwunden, Lanfrank nun: 
See nächſt dem König der mächtigfte Mann in Kirche und Reich (vgl. Böhmer, 
älfchungen). 

66 Nach diefem großen, mit unehrlichen Waffen erfochtenen Siege wandte ſich der Erz 
bifchof mit aller Energie der Reform und Reorganifation des englifchen Kirchenweſens zu. 
Zunädhft nahm Canterbury und die Diöcefe Canterbury feine Aufmerkfamfeit vornehmlich 
in Anſpruch. Noch im Jahre 1072 entriß er feinem Hauptgegner Odo von Babeur, ber 
in feiner Erbitterung jpäter ſogar mit Berengar anfnüpfte, die widerrechtlich bejeßten 

2) —— Gleichzeitig, wie es ſcheint, begann er in großartigem Maßſtabe mit dem 


Lanfrant 253 


Neubau des Doms, des Domllofterd mit der Mieberberftellung der ftiftifchen Finanz⸗ 
und Güterverwaltung. Es folgte in gleich großem Stile die Neorganifation der Armen 
pflege, die Errichtung eines großen Spitald und eines Ausfäßigenheims ; weiter die Neform 
des Domtlofterd, in welches viele normännifhe und vlamijche Mönche berufen wurden, 
jo daß der Beitand jchließlich die Zahl 150 erreichte, die Reorganifation der Domſchule, 5 
der Dombibliothef u. j. w. So erhob ſich Canterbury aus Schutt und Trümmern all 
mäblich wieder zu einem glänzenden Wittelpunfte nicht nur des firchlichen und monaftifchen, 
fondern auch des geiftigen Lebens, — man braudt nur die Namen Dsbern, Goscelin von 
St. Bertin, Eadmer zu nennen. 

Allein 2.5 Wirkſamkeit beichränkte ſich nicht auf feine Nefidenz und Diöcefe. Gie 
umfaßte das ganze englifche Kirchenweſen. Mit dem Londoner Konzile von 1075 — 
in großem Maßſliabe bier unter feiner Leitung die Reformarbeit: die Verlegung der Dorf— 
bistümer in feite Städte, die MWiederberftellung des junodalen Inſtituts, die Verſelbſt— 
ftändigung der geiftlichen Gerichtäbarfeit, die Einführung des fontinentalen, d. i. pſeudo— 
iſidoriſchen, Kirchenrechts (es läßt ſich ein beftimmter Typus der deereta und canones 15 
nachweiſen, der von Canterbury aus in England verbreitet wurde, vol. Fälfchungen, An— 
bang). Hand in Hand damit ging die allmähliche Reform des Kloſterweſens durch Ein- 
führung zablreiher Eontinentaler Mönche, Erneuerung des Eigentumsverbotes, ftraffere 
Handhabung der Klaufur, Reorganifation zahlreicher Abteien, unter denen St. Albans, 
das von dem König X. gejchenfte Klofter, befonders hervorzuheben ij. Gerade dieſem 20 
Teile der Neformarbeit brachte der Erzbifchof naturgemäß das höchſte Intereſſe entgegen. 
Selbft ein Anwalt der Befiegten, der Annalift von Peterborough, kann daher nicht umbin, 
ihn als den awurdha muneca fader and frouer dankbar zu feiern. 

Zweck und Ziel diefer höchſt umfafjenden Reform mar die größtmögliche Anpaſſung 
des engliichen Kirchentums in Verfaſſung, Verwaltung, Recht und Kultur an bie fort: 26 
geichritteneren Yandeslirchen des Kontinents — aljo eine Wiederaufnahme der Beftrebungen 
des Theodor von Tarjus, an den 2. auch in feinem Charakter und in feinen Schidjalen 
ſehr Iebbaft erinnert. Ein radikaler Umſturz der beftehenden Verhältniffe lag jedoch 
nicht in 2.3 Abſicht. Das zeigt aufs deutlichfte feine Haltung in der Gölibatsfrage. Ob: 
wohl ein überzeugter Anhänger des Keufchheitsideals, nötigte er doch nur die Domkleriker, so 
ihre Frauen zu entlafjen. Die verheirateten Pfarrer ließ er dagegen unbebelligt. Nur 
forderte er, daß fortan jeder Klerifer bei der Diakonatsmweihe, — nicht aber ſchon bei der 
Subbdiafonatsweihe (Gregor VII.) — das Keufchheitögelübde ablege. Aber er machte dieſe 
Forderung, wie es fcheint, nur ausnahmsweiſe ftrenge geltend (epist. 24. 25). Zu einer 
allgemeinen Einführung des Gölibats ift e8 daher unter feinem Pontifikate in England ss 
nicht gelommen. Diejer weifen Zurüdhaltung entſprach durchaus feine Politik gegenüber 
den Eingeborenen. Zwar war er, wie es fcheint, mit dem Ausjchluffe der Engländer von 
hoben Kirchen: und Klofterämtern einverftanden. Selbft den heiligen Wulftan von Worcefter 

at er zu jtürzen verfucht und eine Anzahl Abte ohne Gnade allmählich befeitigt. 
er er hatte wohl ftets ſehr triftige Gründe für fein Vorgehen. Denn er war durchaus 40 
fein Feind und Verächter des engliſchen Volkes. Er bezeichnete ſich häufig jelbit als 
Anglus und bas englifche Volk als nostra gens. Er förderte auch an feinem Teile, aller: 
dings nicht ohne weile Prüfung, die Verehrung der nationalsenglifchen Heiligen und bes 
wirkte, daß in Canterbury die nationale Hagiograpbie mehr gepflegt wurde, als je zuvor (vgl. 
Dsbern, Goscelin von St. Bertin). Vor allem aber trat er mit größter Energie unnüßen 45 
Gemwaltmaßregeln, wie der Hinrichtung des Earl MWaltheof, entgegen, und that, was er 
fonnte, um das leibliche und geiftlihe Elend der Befiegten zu mildern. Die Voraus: 
jegung für diefe großartige und weiſe Neformpolitit war die machtvolle Stellung des Erz 
biſchofs in Kirche und Reich. Seit dem Tage von Windfor war er unbeftritten nächt 
dem Könige der mächtigfte Mann Englands. In kirchlichen Angelegenheiten war fein so 
Wille geradezu ausfchlaggebend. Denn es fcheint, daß König Wilhelm, der feit 1073 faft 
immer durd Kriege auf dem Kontinent in Anſpruch genommen mar, ihm hierin volle 
Freiheit ließ. Aber auch in weltlichen Dingen war er der vornehmite Ratgeber des ge 
waltigen Fürſten. So oft Wilhelm über See ging, betraute er 2. mit der Verweſung 
des Reichs. Denn er war überzeugt, dab der lombarbifche Mönch auch diefem ſchweren 55 
Amte gewachſen fei, und die Bewältigung des großen Aufftandes von 1074 zeigte, daß 
er ſich nicht täufchte. Keim Erzbifhof von Canterbury, darf man fomit behaupten, hat 
eine ſolche Machtitellung in England eingenommen, wie der lombardiiche Fremdling, aber 
faum einer, muß man binzufügen, bejaß auch in jo hohem Maße die natürlichen Gaben 
des Regenten und Staatsmannes. &0 


0 


— 


254 Lanfrant 


Allein dem Ehrgeize 2.3 genügte diefe imponierende Stellung noch nidht: ſchon im 
Jahre 1072 erhob er Anfprud auf den Primat nicht nur über ganz Britannien, fondern 
auch über Irland, epist. 5, p. 24. Er benüßte daher wohl feinen Einfluß auf die 
irischen Mönche in Canterbury und in St. Albans, um bei den Oftmännern von Dublin 

6 Santerburys Autorität zur Anerkennung zu bringen, und verfäumte dann nicht, die neue 
Verbindung zu pflegen und den irifchen Königen Sirchenreform nad römiſchem Mufter 
anzuempfehlen. Dagegen geſchah es wohl ohne fein Zutbun, daß die Königin Margarete 
von Schottland ſich ihn zu ihrem geiftlihen Water erwählte und ihn erfuchte, ihr einen 
Gehilfen für die beabfichtigte Kirchenreform zu fenden. So erlangte unter X. Canterburh 

10 vorübergehend in Schottland, dauernd in Irland und auch in Wales Einfluß. Der Titel 
eines Patriarchen von ganz Britannien und der benachbarten Inſeln, den man zu jener 
Zeit wohl zuerit dem Erabifchof beilegte, jchien damals wirklich nicht bloß ein Ausdrud 
phantaftiicher Hoffnungen und fühner hierarchifcher Träume zu fein. 

Je mehr aber 2. in die Rolle eines Primas von ganz Britannien fich einlebte, 

ıs um jo fühler ward fein Verhältnis zu der Kurie. Alexander II. hatte ihn ſtets bejon- 
ders ausgezeichnet, ihn zu feinem Bilar ernannt, ja die Abficht gehegt, ihn zum Kardinal 
zu erheben, epist. 9 p. 31. Gregor VII. jtand dagegen von Anfang an dem Erzbiichof 
nicht jo nabe, und feine offentundige Vorliebe für Berengar, fein anmaßender Ton, feine hoch— 
fahrenden Weltherrichaftspläne waren nicht dazu angetban, ihn L. näher zu bringen. Weber 

20 dad Gregorianijche Cölibatsgejeg noch das Gregorianische Inveſtiturverbot bat 2. jemals 
berfündet, — das leßtere nicht, weil er jcharfblidend genug war, die Doppeljeitigfeit des 
bifchöflichen Amtes zu erkennen, jtreng zwifchen feodum und episcopium unterjdied und 
in der feubalen Stellung der Prälaten das Bejegungsreht der Krone ausreichend be— 
gründet fand. Zmweifellos nicht ohne feine Zuftimmung hat dann ca. 1080 König Wilhelm 

25 Gregor den Lehenseid vertveigert, und zweifellos aus Abneigung gegen den päpftlichen 
Despotismus hat er jelber fo lange gezögert, Gregors Einladungen oder vielmehr Bor: 
ladungen Folge zu leiften. Man gewinnt den bejtimmten Eindrud, daß er nur noch 
auf einen pafjenden Anlaß wartete, um mit dem gregorianifchen Hofe zu brechen. Der Anlaß 
fam mit der Eroberung Roms durch Heinrih IV. Alsbald trat er nun mit dem Führer 

so der MWibertiner, dugo dem Meißen, in Verbindung. Aber die Unterbandlungen verliefen 
im Sande: England blieb neutral in dem Stampfe der Parteien, — entſchieden die bejte 
Politik, die es befolgen konnte, vgl. Yiebermann in Historical Review 62, p. 322 ff. — 
In den legten Jahren feines Lebens blieb auch diefem Gimſtling des Glüdes Kummer 
und Enttäufchung nicht eripart. Sein großer Freund, Wilhelm der I., jtarb am 7. Sep: 

85 tember 1087. Wilhelm II. aber lohnte mit Undank die Treue und Energie, mit der der 
Primas bei dem Thronwechjel für ihn eingetreten war: er ließ 2. deutlich merken, daß 
die Zeit feines Einflufjes vorüber fei. Schiwererem wurde ber Greiß rechtzeitig durch einen 
ruhigen Tod entrüdt, am 24. Mai 1089: die legte, aber nicht Aka Gunſt, welche 
das Glück ihm noch gewährte. 

“0 Würdigung: In dem beivegten Gange dieſes Lebens, in dem jede kritiſche Wen— 
dung doch jchließlich einen Fortſchritt zu höherer und breiterer Wirkſamkeit bezeichnet, ſpie— 
geln ſich der Charakter und die Begabung des Mannes. Er ift nacheinander Jurift, Mönch, 
Lehrer, Gelehrter, Theologe, Kirchenfürft und Staatsmann getvefen, und er hat in jedem 
diefer Berufe Herborragendes, ja Außerordentliches geleiftet. Eine ungewöhnliche Biel 

45 —— iſt ſomit ein bemerkenswerter Zug ſeiner geiſtigen Phyſiognomie. Aber dieſe 
Vielſeitigkeit darf nicht überſchätzt werden: am bedeutendſten war er doch als Juriſt und 
Politiker. Die Anlage zu beidem war ihm als dem Sohne der großen lombardiſchen 
—— als dem Sprößling eines ſtark von politiſchen und ſozialen Kämpfen bewegten 

emeinweſens gleichſam angeboren. Aber nur in der Jugend und in vollem Maße erſt im 

so Alter hat er dieſe ſeine ftärkiten Talente bethätigen können. Was dazwiſchen liegt, feine 
Lehrthätigleit, feine dogmatischen Kämpfe, feine theologische Schriftitellerei, ift demgemäß 
mehr als eine Epifode in feinem Leben anzuſehen, obwohl bereits die Zeitgenofjen ihn 
vor allem ala Gelehrten, als Dogmatiker, geichägt haben. — Was feinen perjönlichen 
Charakter anlangt, jo befaß er durchaus die Tugenden, aber auch die Fehler des Staats: 

55 mannes. Er war rubig, zäb, freigebig, auch treu, aber er fcheute Lift und Lüge nicht, 
wenn es galt, große Zwecke zu erreichen. 

Schriftitellerei: Wie ala Charakter, jo ſteht 2. auch als Schriftjteller meit 
unter feinem großen Schüler und Nachfolger Anjelm. Pauca ingenii monimenta 
reliquit, jagt ſchon Wilhelm von Malmsbury, und diefe wenigen monimenta find 

so fait ausnahmslos Gelegenheitsfchriften. Erhalten find: 1. der liber de corpore et 


Lanfrant Lang 255 


sanguine Domini contra Berengarium. Das Werk zerfällt in zwei Hauptteile, 
einen polemifchen ec. 1—17: Wibderlegung der von Berengar wider Humbert von Moyen- 
moutier und die römische Kirche erhobenen Vorwürfe, und einen dogmatifchen c. 18—23: 
pofitive Begründung der vulgär-fatholifchen Abendmahlsichre. Die Polemik 2.3 iſt klein: 
lich, rabuliftifh, unehrlich, feine dogmatische Darlegung arm an neuen Gedanken. Nur 5 
infofern gebt er über feine Vorgänger binaus, als er eine Niekung des Xeibes und 
Blutes Chrifti auch feitend der improbi annimmt. In den Drudausgaben enthält das 
Werl ©. 151F. einen Paſſus über die römifhe Synode von 1079. Aber jener Paſſus 
ift ficher fpäteres Einfchiebfel : er fehlt in allen mir befannten alten Handjchriften. In 
Wahrheit ift der liber identiſch mit der epistula, die L. nach) feiner eigenen Angabe ı0 
epist. 5 p. 27 als Abt von Caön an Berengar richtete, d. i. er ift verfaßt zwiſchen 
uni 1066 und Auguft 1070, genauer 1069 oder 1070 (vgl. die Briefform und 
almsbury a. a. D.); 2. find auf uns gelommen Y.S decretales epistulae, d. i. 
ein Teil jeiner Korrejpondenzs aus der Zeit feines Primates 1070—1089; 3. das 
seriptum de ordinatione sua, d. i. ein Auffag über feine Kämpfe mit Thomas I. ı5 
von York, verfaßt wohl nad 1075 und vor 1087, ediert zum erjtenmal unter 2.3 Namen: 
Böhmer, Fälihungen, Anhang; 4. die statuta oder constitutiones des Domtlofters 
von Ganterbury, verfaßt vor 1084. Dies Werk zerfällt in zwei Teile; der erjte enthält 
die Agende, der zweite handelt von der Hausordnung und Verfaſſung des Kloſters. 
Letzterer jtimmt zum guten Teile wörtlich mit Bernhards Ordo Cluniacensis überein, 30 
ed. Herrgott, Vetus diseiplina monastica p. 134 ff. Entweder hat aljo 2. Bernhard 
direft benugt oder Bernhards Quelle ausgejchrieben. Dagegen zeigt der erjte Teil eine 
auffällige Verwandtichaft mit der concordia regularis Aethelwolds von Wincheſter. 
Für die Agende bat aljo 2. mahrfcheinlih eine englifhe Duelle benugt. — Sehr 
* und unbedeutend find 5. der libellus de celanda confessione, ein Traftat 3 
über das Beichtgeheimnis ; 6. Sermo sive Sententiae, eine Überſicht über die Mönchs— 
pflichten; 7. die Annotatiunculae oder Glofjen zu Gafjians Collationes. — Nicht 
von 2. verfaßt find die in den Ausgaben mitabgedrudte oratio in coneilio habita, und 
das Elueidarium, vgl. den A. Honorius von Autun Bd. VIII ©. 330, 11. — Bezweifelt 
wird 8. die Echtheit der Gloſſe zu den Paulusbriefen. Zwar daß 2. eine ſolche Gloſſe so 
verfaßt bat, jteht feit. Aber — Sigibert von Gemblour hätte er bei der Auslegung 
die dialeftiiche Methode zur Anwendung gebradht. Davon findet fih nun in dem ge 
drudten Kommentar feine Spur. Mithin ift entiweder Sigiberts Angabe faljch, oder der ges 
drudte Kommentar ift nicht der Kommentar 2.3. Mabillon entſchied ſich für die lettere 
Möglichkeit ; denn er kannte noch einen Kommentar, der Sigiberts Charakteriſtik entſprach, 35 
und den er 2. zufchreiben zu dürfen glaubte. Aber dieſe Anficht ift faum zutreffend. 
Ich fand den gebrudten Kommentar unter 2.38 Namen in einigen Handſchriften, beren 
Zeugnis wegen ihres Alters und ihrer Herkunft nicht überhört werben darf. ch halte 
daher den gedrudten Kommentar für echt. — Verloren oder verjchollen find folgende 
X, beigelegte Werfe: 1. de sacramentis excommunicatorum, Prüfeninger Bibliothefs- 40 
fatalog von 1347; 2. nonnulla scripta contra Berengarium (Sigibert von Gem: 
bloux, Melker Anonymus, beides nicht durchaus glaubtwürdige Gewährdmänner) ; 3. laudes, 
triumphi et res gestae Wilhelmi comitis (Sigibert von Gemblour, Tritheim, Baſile— 
Jean Herold ; ob nicht eine Verwechslung, vielleicht mit dem Werfe Guidos von Amiens ?) ; 
4. historia ecelesiastica (Eadmer, wohl identifch mit dem seriptum de ordinatione.) — 4 
Als Schriftjteller hat ſomit L. nicht fonderlich viel geleitet. Nachhaltiger hat er als Lehrer 
gewirkt. Zwar eine theologische Schule hat er nidyt begründet und nicht begründen kön— 
nen. Denn er war ald Theologe noch zu ſehr Epigone, Epigone der Karolingerzeit : es 
widerſtrebte ihm, theologiſche Probleme dialektiich zu behandeln. Sein bedeutendfter theo— 
logischer Schüler, Anjelm, * daher frühe ſchon eigene Wege eingeſchlagen, er iſt in ber so 
Methode mehr Berengar gefolgt, ale L. Stärker hat X. mwahrjcheinlih als juriftifcher 
Lehrer gewirkt. Es ift glaublid, wenngleich nicht nachzuweiſen, daß er in Bec kano— 
niftifchen Unterricht erteilte: vo von Chartres war fein Schüler. Das Lob, das man Ivo 
ſpendet, gebührt daher vielleicht zum guten Teile %. Bon 2. rührt wohl vor allem die 
befannte Löſung des nvejtiturproblems ber, durch die Ivo fo berühmt iſt. 65 
» Böhmer, 


Lang, Heinrich, geit. 1876. 
Heinrich Lang, der feurige Vorkämpfer der freien Richtung in der protejtantijchen 
Kirhe der Schweiz und aud Deutſchlands im dritten Viertel des 19. Jahrhunderts, 


256 Lang 


wurde geboren den 14. November 1826 zu Frommern, einem Dorf auf der ſchwäbiſchen 
Alb (Württemberg) ald das jüngjte der acht Kinder des dortigen Ortöpfarrers, und verlebte 
in ber ibyllifchen Einfachheit und gefunden Atmofphäre eines mohlgeorbneten ländlichen 
Pfarrhaufes, wie in der vom zehnten Jahre an bejuchten Lateinſchule in Sulz am Nedar, 
5 hierauf in dem niederen Seminar im ehemaligen Klojter Schönthal und vom adhtzehnten 
Jahre an im theologischen Stift der Univerfität Tübingen eine glüdlihe Jugendzeit, die 
er ſelbſt in der Leipziger Gartenlaube (Jahrgang 1875) unter dem Titel „Bis zur Schwelle 
des Pfarramts“ einläßlich bejchrieben hat. Durch Familtentradition und Begabung auf 
das Studium der Theologie hingewieſen, eriwarb er fich unter der firengen Zucht der ge 
ıo nannten beiden vorbereitenden Schulen die zum Beſuch der Hochſchule und zur Aufnahme 
ins Stift geforderte tüchtige, wenn auch allau überwiegend humaniftiiche Bildung, die ihn 
wirflih in den Geift des klaſſiſchen Altertums einführte, während er für die Kenntnis der 
deutſchen Klaſſiker und der zeitgenöfftischen deutfchen Litteratur auf feine eifrig betriebene 
Privatleftüre angewiefen war. Die jo in ihm getwedte Neigung zur Poefie und Kunft 
15 ward in Tübingen durch die Vorlefungen Viſchers zur bellen Begeijterung entflammt, 
wogegen ber gewöhnliche Kollegienbeſuch mit feiner langfamen Aneignung des portionen- 
weile zugemefjenen wiſſenſchaftlichen Stoffes ihm wenig zufagte. Von einer romantifchen 
Schtwärmerei und ibealiftiihen LÜberjtiegenheit, in die fein hochgeftimmtes Gemüt ſich für 
eine Zeit lang verirrt hatte, fam er bald wieder zurüd, um fih nun mit machen Geifte 
20 den ernjten Problemen der Philoſophie und Theologie zuzumwenden. Aus einem in feine 
ee geratenen Gefchichtsheft des früheren Repetenten und fpäteren Univerfitätsfanzlers 
Rümelin war ihm jchon im Seminar die Grundidee der Hegeljchen Philoſophie, das ganze 
Univerfum als einen einheitlichen geijtigen Entwidelungsprozeß aufzufafien, wie ein helles 
Licht aufgegangen und beftimmend für die ganze Richtung und weitere Entfaltung feines 
25 Denkens geworden. Dagegen lernte er von Kant wohl die Solidität, Schärfe, Nüchtern- 
beit des verſtändig-kritiſchen Reflektierens; aber auf die Dauer vermochte ihn Ddiefer mit 
feinem Formalismus, Dualismus und Agnofticismus in Bezug auf das Überfinnliche nicht 
u feſſeln. Auch von Hegel indefjen entnahm er nur die einheitliche Weltanfhauung ber 
mmanenz im großen, wie fie insbejondere ald die in der natürlichen Entwidelungs- 
80 geichichte des menſchlichen Geiftes fich vollziehende Offenbarung des göttlichen Geiftes fich 
darjtellt, den objektiven Jdealismus im allgemeinen, die Tendenz, vom Geift wirklich geiftig 
zu denken, ohne ihm in das Labyrinth feiner abſtrakten Dialektil zu folgen oder mit dem 
ſchweren Rüftzeug feiner Terminologie ſich zu beladen. 
Allein zugleich religiös erzogen und geitimmt, twie er war, obſchon er von ben an: 
35 gelernten kirchlichen Lehrformeln ſich mehr und mehr losgelöft hatte, konnte er doch nicht 
jo weit geben, wie die jungbegelihe Schule eines Feuerbach, Nuge u. a., welche damals 
auf die ftudierende Jugend großen Einfluß übte, Tonnte nicht von ihr zur Entfremdung 
von Religion und Chriftentum verleitet werden. Hierbor bewahrte ibn auch die Belannt- 
haft mit Schleiermadyer, von dem er lernte, die Religion aufzufafien als das Fühlen und 
0 Erfahren des Ewigen im Herzen, als ein Gemüts- und Lebensverbältnis des Menſchen zu 
Gott, das als foldes unabhängig von den Denkformen des Intellefts, von den Dogmen 
der Theologie wie den Erfenntnifjen der Philofophie, auch niemals von den leßteren zer: 
ftört oder abgelöft werden fünne als von einer vermeintlich höheren Stufe der Entwicke— 
lung, eine Einficht, die fich bei ihm mit der von Hegel begründeten Weltanfchauung um 
45 jo frieblicher vertrug, als auch Schleiermacher mit dem Gedanken der göttlichen Immanenz 
zufammentraf in jeiner Lehre, daß der Naturzufammenbang und die Wirkſamkeit Gottes 
fih ihrem Umfange nach deden, daß die Religion auf feinem Punkte Urfache babe, ein 
äußerliches, wunderhaftes Eingreifen Gottes in den Weltzufammenhang anzunehmen. 
Bei diefer Richtung feines Geiftes konnte er in dem großen theologiſchen Kampfe, 
co ber gerade von Tübingen aus dur Strauß, Baur und die um letzteren gejcharte Tübinger: 
ſchule fich entfacht hatte, über feine Stellung nicht im Zweifel fein. Er trat rüdbaltlos 
auf die Seite der freien Forſchung, volljog mit Strauß alle negativen Konfequenzen ber 
philofophijchen und hiftorifchen Kritit gegenüber den Wundern und übervernünftigen Dogmen 
des überlieferten Kirchenglaubens ; er folgte mit Eifer den Forſchungen Baur auf dem 
65 Gebiete der urchrijtlichen Yitteratur und der dhriftlihen Dogmengeſchichte als eines note 
wendigen, nie ruhenden Prozefies, in welchem das chriftlihe Bewußtſein feinen abjoluten 
Inhalt in den ihm gegebenen Denkformen zu erplizieren und zu erjchöpfen ſucht — als 
der natürlichen Entwickelungsgeſchichte des religiöfen Prinzips der chriftlihen Gemein: 
ſchaft —, ein Gefichtöpunkt, welcher ebenjo verftänbnisvoll die einzelnen Dogmen nad) ihrem 
60 bleibenden Wahrheitskern zu würdigen, als eine freie Stellung zu ihnen zu geftatten verhieß. 


Lang 257 


Allein mitten in diefer freien Forſchung und ihrer umerbittlichen Kritik bewahrte er 
doch das religiöfe Intereſſe, die religiöfe Begeifterung, und fühlte fich immer noch zum 
geiftlichen Berufe mit feiner idealen Beitimmung hingezogen und befähigt. Aber mweil die 
württembergijche Landeskirche eine jo entſchieden freie Richtung ebenſo entichieden befämpfte, 
und Lang um feinen Preis den Eintritt in ihren Dienft mit dem Opfer feiner Überzeugung 6 
erfaufen mollte, jo gedachte er zwar feinen Studiengang in regelrechter Weiſe mit dem 
theologischen Eramen abzujchliegen, dann aber ſich von dieſer Kirche ab- und dem Lehr: 
jache zuzuwenden, um wo möglich eine philologiſche Profefjur fi) zu eriverben. Er beitand 
denn aucd im Auguſt 1848 das Examen rühmlich, mitten in der politifchen Bervegung 
und Aufregung dieſer Jah die mit ben übrigen Studierenden aud ihm ergriff und zu 
lebhafter Thätigfeit in Wort und Schrift für eine freiere, ja demokratische Gejtaltung 
Deutſchlands hinxiß. Allein bald bewog ihn die Gefahr einer polizeilichen Unterſuchung, 
die ihm wegen feiner Rede an einer 8 in Reutlingen für Abberufung 
des Frankfurter Parlaments und die Einführung der deutſchen Republik drohte, ſich ſchleunig 
nad ber Schweiz zu begeben, und reifte in ihm ben Entſchluß, bier einen Wirkungskreis 16 
für ſich zu fuchen. 

Er fand diefen ſchon im November des gleichen Jahres in der Gemeinde MWartau 
im Kanton St. Gallen, wo eben die Pfarrſtelle vakant geworden war, nad Ablegung 
des fantonalen philologischen und theologischen Eramens und erfolgter Wahl durch die 
Gemeinde. Hier verlebte er 15 Jahre glüdlicher und befriedigender Wirkſamkeit und grüns 20 
dete 1852 jeinen eigenen Hausjtand durch Verehelichung mit Conftantia Suter, der Tochter 
eines früheren Pfarrers von Wildhaus, dein Geburtsorte Zminglis, welche ihm mährend 
eined 24 jährigen Ehejtandes 5 Kinder, 3 Mädchen und 2 Knaben geichenft bat. 

In diefem eriten pfarramtlichen Wirkungskreis reifte Yang unter ernitlichen Studien 
zum tbeologijchskirchlichen Schriftiteller heran. Zuerſt erfchien von ihm eine Heine Samm: 25 
lung von Üredigten (1853, St. Gallen, Scheitlin und Zollifofer), die den Beweis lieferte, 
daß der fritijch freie Theologe ohne Verleugnung feines Standpunftes doch erbaulich und 
volfstümlich, jelbit vor einer ländlichen Gemeinde zu reden verftand und ber praftijc- 
firhlichen Thätigkeit mit ihrem Mittelpunkte, der Kanzel, ebenfo eifrig zugethan war, wie 
den theologiihen Studien. Letztere aber trugen ihre erſte bedeutendere Frucht in feinem 30 
Verſuch einer chriftlichen Dogmatik, allen denfenden Chriften dargeboten“, 1858, Berlin, 
Georg Reimer, in 2. Auflage erheblid verändert und erweitert 1868. Hier legt Yang 
in jtreng wiflenjchaftlicher und doch zugleich jedem Gebildeten verftändlicher Form, unter 
Weglafjung des herfümmlichen Ieitlän äufigen gelehrten Apparats der Bibel: und Kirchen: 
lehre, die Grundzüge feiner religiöfen Überzeugung ſowohl nach ihrer pofitiven als nega⸗ s 
tiven Seite dar: das Chriftentum nicht veraltet und hinfällig geworden mit den unhalt— 
baren theologiſchen Vorftellungen, durch welche fein religiöfes Prinzip in das Gebiet des 
refleftierenden Verſtandes zu erheben verjucht worden ift, nicht überwunden von der „im 
manenten Weltanfhauung” der Gegenwart, ſondern nur bebürftig einer reineren und rich 
tigeren denfenden Verarbeitung diejes Prinzips an der Hand der reichhaltigen Mittel der 40 
fortgefchrittenen heutigen Wiſſenſchaft. Diejes Brinzip iſt fein anderes als das der Geiftig- 
feit im Gegenſatz zu den heidniſchen Naturreligionen und der Gotteskindſchaft im Gegenfag 
zur jüdiſchen Gejegesreligion. So ergiebt fich für die Dogmatik eine neue Einteilung 
und Methode, die man PBrinzipalmethode nennen lönnte: I. Teil: Das chriftlihe Prinzip 
nad feinem Grund und Weſen, ald unmittelbar religiöjeg — und dasjelbe nad jenen ss 
tbeoretifchen Borausjegungen ; II. Teil: Das chriſtliche Prinzip in feiner ug 
Bermittelung, mit den drei Abfchnitten: über die Kirche als das gefchichtliche Medium für 
nd Verwirklihung diefes Prinzips als des Evangeliums Jeſu Chrifti mit ihren Mitteln 

der Einpflanzung desfelben: dem Wort der Schrift (Meuen Teftamentes), der Darftellung 
der Perſon und des Lebens Jeſu, den ſymboliſchen Handlungen (Saframenten); endlich so 
III. Zeil: Das chriftlihe Prinzip nach feinem Zweck und Ziel — für das Individuum 
das ewige Leben, für die Gejamtheit das Reich Gottes. — Im I. Teil vielfah an 
Schleiermacher anfnüpfend und erinnernd, aber den Determinismus entjchieden ablehnend, 
weicht 2. von dem gewöhnlichen Verfahren der Dogmatifer am auffallenditen darin ab, 
daß er die Lehre von der Sünde und Erlöfung zunächſt ohne Beziehung auf die Perſon 55 
Jeſu behandelt, den Weg durch diefelben als einen Entwidelungsprozeß darjtellt von dem 
anfänglichen unvollfommenen und unangemefjenen Zuftande der bloßen Natürlichkeit oder 
der unmittelbaren Einheit von Geift und Natur (der natürliche Menſch) durch die Mittel: 
ftufe der Entzweiung beider unter der Erkenntnis des Sittengefeged und dem Bewußtſein 
der Sünde (der gejegliche Menſch) zu der Stufe der Verſöhnung von Geift und Natur, so 

RealsEnchklopädie für Theologie und Stirde. 8. U. XI. 17 


En 


0 


258 Lang 


Gott und Menſch im Leben des Geiftesmenfchen, dem das göttliche Geſetz, das Gute in- 
wohnt als heil. Geift, als die Kraft zu allem Guten, ja Gott ſelbſt als die fich mitteilenve 
Vaterliebe, welcher Fortſchritt und Abjchluß des fittlichen Lebens darum ebenſo jehr ala 
Erlöfung des Menſchen durch Gott vermöge der Erhebung zur Gottesfindfchaft und Frei: 
5 heit ald dem allein befeligenden Prinzip oder Lebensverhältnis erfcheint. Im II. Teile 
tritt der Gegenſatz zu ber herfömmlichen Dogmatik, auch der der Vermittelungstheologie 
und der ihr naheitebenden Seite der freieren no mehr zu Tage in der Chriftologie, wo 
die Bedeutung der Perſon Jeſu zwar überaus hoch angefchlagen wird, injofern in ihm das 
chriftliche Prinzip perfünliche, daher ſtets religiöfe Perfönlichkeiten nach fich bildende Geftalt 
ı0 gewonnen hat — wie denn die Bedeutung des Gefchichtlichen in der Religion eben darin 
Befteht, religiöfen Wahrheiten nicht Beweiskraft für den Verftand, aber belebende Kraft 
für dag Herz und den Willen zu verleihen —, dabei aber doc feine Perſon von dem 
—— ſelbſt ſtreng unterſchieden wird. Und nicht minder charakteriſtiſch iſt für ſeine 
ogmatik die rückhaltsloſe Konſequenz, mit welcher ſie jede immer mehr oder weniger 
15 willkürliche dogmatiſche Konſtruktion der Perſönlichkeit und des Lebensbildes Jeſu verwirft 
und für die Erkenntnis derſelben auf die unbefangene hiſtoriſche Forſchung als den einzig 
richtigen Weg hinweiſt. Bei dieſem II. Teile iſt übrigens auch von ſehr naheſtehender 
Seite bei aller Übereinftimmung in der Sache der Wunfh laut geworden, 2. hätte zur 
Verhütung von Miverftändniffen und Mißdeutungen die wenn auch nur äußerliche Voran- 
20 ftellung der Kirche vor der Perſon Jeſu vermieden. 

Mehr über den Kreis der Theologen auch in die Laienwelt hinein drang Langs 
nächſte Schrift: „Ein Gang durch die riftliche Melt, Studien über die Entwidelung des 
chriftlichen Geiftes in Briefen an einen Laien”, 1859, Berlin, G. Reimer — welche in 

ebrängter Kürze und farbenreicher Darftellung eine Enttvidelungsgefchichte der chriftlichen 
25 Religionslehre und Ethif von ihren Anfängen bis zur Gegenwart nad ihren Haupt: 
momenten bietet. 

Zu der gleichen Zeit eröffnete ſich Lang ein reiches Feld regelmäßiger Titterarifcher 
Thätigfeit, indem die jeit Biedermanns Auftreten in den bierziger Jahren zur Geltung 
gelommene liberale Richtung in der Theologie und Kirche der deutfchen Schtweiz nach dem 

30 Eingehen ihres erften Organs, der „Kirche der Gegenwart” das Bebürfnis eines neuen 
— und für die als ſolches gegründeten — Beitftimmen aus der reformierten Kirche 
der Schweiz“, (1859—1872) Lang die Redaktion übertrug. Seiner unverſieglichen Pro: 
—— und -Luſt, ſeiner friſchen und kühnen Feder, ſeiner Gabe, die Reſultate 
wiſſenſchaftlicher Forſchung in gemeinverſtändlicher und genießbarer Form darzulegen, ver— 

35 dankte neben Biedermanns tiefgründigen Beiträgen das Blatt hauptſächlich den großen 
Anklang und Einfluß, den es bei der Geiftlichfeit und in Laienkreifen gewann, und durch 
den es ein Mefentliches dazu beitrug, daß diefe Richtung fich allmählich die Gleichberedy: 
tigung mit der orthodoren und vermittelnden, in einzelnen Kantonen felbit das Übergetvicht 
errang. Von den größeren Abhandlungen Langs in diefer Zeitjchrift fei nur diejenige 

40 über „die moderne Weltanſchauung“ 1861 erwähnt, die wegen der rüdhaltslofen Offenheit, 
womit fie den durchgängigen Unterjchied zwiſchen dieſer * dem kopernikaniſchen Syſtem 
ruhenden und dem bibliſch-kirchlichen Weltbild mit ſeinen ſupranaturalen Vorſtellungen 
von Himmel, Hölle, Wunder, Gebet u. ſ. w. hervorhob und die Konſequenzen für unſere 
heutigen religiöfen und zum Teil auch fittlihen Begriffe hieraus zog, vielerorts Staub 

4 aufwarf und teilweife jcharfe Erwiderungen in gegnerifchen Kirchenblättern bervorrief, die 
nicht minder fcharf, mitunter noch jchärfer abgewehrt wurden. Sit e8 auch zuzugeben, daß 
2. in feiner Beftreitung des fupranaturalen Weltbildes die alte kirchliche Vorjtellung zu 
fehr bei ihren KRonfequenzen, die fie bei ihrem bemweglichen, flüffigen Charakter nicht zieht, 
behaftet und das Religiöfe und Chriftliche feiner auf Grund des neuen Weltbildes fi er 

50 gebenden Stellung zu Gott und Welt hier nur angedeutet, nicht dargeitellt hat, jo ift 
doc die Beichuldigung grundfalfch und völlig ungerecht, als fei er oder die von ihm ver— 
tretene Richtung in der Schweiz eine Zeit lang mit den ärgften Feinden aller Religion 
und Kirche, ja jelbit einer fittlichen Weltordnung im engjten Bunde gejtanden. Wie fehr 
ihm im Gegenteil an der Förderung chriftlicher Neligiofität auf Grundlage feiner modernen 

65 MWeltanfchauung und eines gefunden Firchlichen Lebens gelegen war, bemweifen die „Stunden 
der Andacht” (Minterthur, G. Lüde), welche er 1862 begann und in einem 2. Band 1865 
fortfeßte, und die auf einem fortgefchritteneren Standpunkte theologifcher Wiſſenſchaft und 
religiöfer Erkenntnis das werden follten, was Zichoffes „Stunden der Andacht“ für ihre 
Zeit geweſen waren. Und nicht weniger pofitiv aufbauende Tendenz; verraten die „Reli 

eo giöfen Charaktere” 1862 (in demjelben Verlag), in welchen er die Lebens- und Charalter: 


Lang 259 


bilder von vier Männern der verfchiedenften Zeiten, Bildungselemente und Individualitäten 
— Paulus, Zmwingli, Leifing, Schleiermacher — mit der Xiebe des ſympathiſchen Geiftes- 
verwandten und der Unbefangenbeit des freien Kritikers dargeftellt hat. 

Im Jahr 1863 von der Gemeinde Meilen am Zürichjee berufen, trat 2. in einen 
pen pajtoralen Wirkungskreis, eine größere Landeskirche und in einen innigeren Ver: s 
ebr mit den theologiſch und Firchlich freieren Kreifen der Schweiz und Deutſchlands. Für 
die Sache des freien Proteftantismus beftändig Fampfbereit, vertrat er dieſelbe in Wort 
und Schrift nach allen Seiten und bei jedem gebotenen wichtigen Anlaß, jo daß er, ohne 
nomineller Zeiter der Partei zu fein, doch nach und nad die Seele der kirchlichen Reform: 
bewegung in der Schweiz wurde, die er in ihren ſchwerſten Kämpfen in Bafel, Bern u. |. m. 
aud durch feine perfönliche Gegenwart unterftüßte. (Vortrag mit Disputation in Bafel 
1868, Predigt im Münfter zu Bern 1872 bei der Yahresverfammlung des 1870 gegrün: 
deten, dem Proteftanten: Verein Deutfchlands verwandten „Schweizerifchen Vereins für freies 
Chriftentum“.) Im Zufammenhang mit diefer Ausdehnung der Bewegung ftand die Ver- 
jchmelzung der „Zeititimmen” mit den „Bernifchen Reformblättern” zu der „Reform, 16 
Zeitftimmen aus der reformierten Kirche der Schweiz”, deren Redaktion wiederum Yang, 
bis zu feinem Tode (1872—76), aber im Berein mit Pfarrer Albert Bigius, dem Sohn 
des befannten Schriftjtellerd Jeremias Gottbelf, geführt hat. 

Im Jahr 1870 erjchien feine Schrift „Martin Luther, ein religiöfes Charakterbild“, 
Berlin, G. Reimer, nicht eine Biograpbie des großen deutichen Reformators, fondern eine 0 
fünftlerifche Darftellung dieſes Lebensbildes unter dem Gefichtspunfte, von dem dasjelbe in 
all feinen Widerjprüchen einbeitlih durcfichtig und verjtändlich werden follte — Luther 
als Mönd, ald Reformator, ald Kirhenmann — und mit dem praftifchen Zwecke, dem 
an dieje legte Phaſe fih anſchließenden orthodoren Kirchentum gegenüber dem deutſchen 
Volke zur religiöfen Selbjtbefreiung mitzubelfen. Denn dieſem blieb er zeitlebens ein 26 
treuer Sohn, auch nachdem die Schweiz — zulegt noch durch Verleihung des Bürgerrechts 
jeitend der Stadt Zürich — feine zweite Heimat geworden war, der die politische Einigung 
und Machtentfaltung Deutichlands nad den Siegen von 1866 und 1870]71 freudig be: 
grüßte. Zwar lehnte L. eine Berufung als Paſtor nad Bremen wiederholt ab; aber 
mit großer Befriedigung erfüllten ihn die auf einer Reife in mehreren der bedeutendſten 30 
Stätten protejtantijchen Geifteslebens in Nord: und Süddeutſchland im Frühjahr 1870 
gefnupften oder erneuerten Bekanntſchaften mit dortigen Gefinnungsgenofien, und mit reger 
Teilnahme begleitete er die Beftrebungen des deutichen „Protejtantenvereins‘“, wie er denn 
3. B. am Proteftantentage in Leipzig 1873 eine Predigt über das Thema „Naturgefeh 
und Religion“ bielt. 85 

Am 5. März 1871 wurde 2, nach einem lebhaften Wahllampfe zwiſchen den Kirch 
lichen Parteien an die St. Peterdgemeinde der Stadt Zürih als Diakon berufen, aber 
ihon furze Zeit darauf zum Pfarrer gewählt an Stelle des im April verftorbenen Amts: 
genofjen und X. innig befreundeten Mitlämpfers Heinrich Hirzel. Hier erit fam nun feine 
Bedeutung ald Prediger zu ihrer vollen Geltung und Wirkſamkeit, wovon nicht nur der wo 
außerordentlich zahlreiche Kirchenbefuch, auch von jeite vieler der Kirche bisher Entfrembdeter, 
Zeugnis ablegte, jondern auch die beifällige Aufnahme der gedrudten Predigten, die er in 
zwei Bänden unter dem Titel „Religiöfe Reden von Heinrich Yang“, Zürich, Cäſar Schmibt, 
1873 und 75 (in zweiter, poſthumer Auflage erfchienen 1896) herausgab, wie feine übrigen 
Predigten nad feiner eigenen Bezeichnung teild Standpunftspredigten, welche die Zuhörer 45 
mit der ganzen Auffafjung der freien religiöfen Richtung und deren Stellung zu den wich: 
tigiten Glaubensfragen vertraut machen follte, teild Stimmungspredigten, welche die Fragen 
des täglichen Lebens, die Betvegungen der Zeit insbefondere auf etbifch-fozialem Gebiete 
behandelten, wie fie eben dem Prediger durch feine tägliche Erfahrung und Beobachtung 
nabe gelegt wurden. 50 

Auch in feiner übrigen amtlichen Thätigfeit und im privaten Verkehr gewann 2. 
fteigendes Anjehen und Zutrauen, und als Mitglied des ev. Kirchenrats des Kantons 
Zürich (1872—76) ſuchte er, wiewohl allem äußeren Zwange abbold, doch zu der Auf: 
rechthaltung einer vernünftigen kirchlichen Ordnung das Seinige beizutragen. Inzwiſchen 
rubte auch feine wiſſenſchaftliche und publiziftiiche Thätigkeit nicht. Won zwei öffentlichen, 55 
nachher gedrudten Vorträgen „Zur kirchlichen Situation der Gegenwart” Zürich, Schabe: 
litzſche Buchhandlung 1873 — beleuchtet der erfte, veranlaßt durch das vatifanische Konzil 
und jeine ‚Folgen, den Kampf der modernen Geſellſchaft mit der Hierarchie, der zweite die 
religiög-firhlide Situation inmitten der beiden gegenjäglichen Extreme der Orthodorie und 
des Materialismus. Nicht der eriteren galt fortan fein Hauptlampf, fondern dem leßteren co 

7* 


— 


0 


260 Lang 


oder allgemeiner und genauer ausgedrüdt, einer allem Chriftentum feindlichen oder «es 
wenigſtens thatfächlich untergrabenden radikalen Richtung in der MWifjenfchaft, die zu jener 
Zeit ſich befonders rührig zu zeigen anfing, und der gegenüber 2. ohne Beeinträchtigung 
jeiner Prinzipien nun die Aufgabe eines chriftlichen Apologeten übernahm. Strauß’ letzte 
6 bedeutende Schrift „Der alte und neue Glaube” 1872 mit ibrem materialiftiichen Bekenntnis, 
ihrer Verwerfung des Chriftentums als einer Religion der asletiſchen Schwärmerei und 
hiſtoriſchen Humbugs, wie ihrer Geringfhägung aller Beftrebungen zur Verföhnung von 
Kirche und moderner Bildung nötigte ıbn, in der „Reform“ des Jahres 1873 gegen ben 
bis dahin von ihm hochgefeierten Mann mit fcharfen Waffen der Kritif und Ironie zu 
ı0 Felde zu ziehen. Die gleiche Pflicht erfüllte er 1874 und 75 in demfelben Blatte gegen- 
über der Schrift von Ed. von Hartmann „Die Selbitzerfegung des Chriftentums und Die 
Religion der Zukunft“, wobei er den Dilettantismus dieſes Philoſophen auf dem Gebiete 
der Theologie, den künſtlichen Synkretismus feiner angeblich neuen Religion ebenfo ſehr 
ins Licht zu ftellen bemüht war, als die Berechtigung des liberalen Proteftantismus auf 
16 den Namen einer Religion. Als dritten Gegner befämpfte er (in ber „Reform“ von 1875) 
den Neufantianer Albert Zange, der in feiner „Geſchichte des Materialismus” die Religion 
wie die Welt der Ideale überhaupt für einen bloßen jchönen Traum des dichtenden 
Menichengemütes, unentbehrlich in der drüdenden Proſa der Wirklichkeit, aber ohne jeden 
objektiven Wahrheitsgehalt, ohne allen Wert für die Erkenntnis erklärt hatte, indem er 
20 gegenüber einem foldyen jchroffen Dualismus zwiſchen Gemüt und Intellekt, einer folchen 
unausfüllbaren Kluft zwiſchen der Welt der Sinne mit ihrer mechanifchen Notwendigkeit 
und ber Welt des Geiftes mit ihren Spealen auf die Einheit der Menfchennatur in 
ihren beiden Funktionen der Wahrnehmung der Wirklichkeit und der Bildung ihrer Ideale 
binwied und auf die thatfächliche Weltbeichaffenheit, welche gerade durch die finnliche 
25 Wahrnehmung und die tägliche Erfahrung das Material und den Reiz zu den Idealen 
des menschlichen Gemüt abgebe — eine Gewähr dafür, daß fie mehr als bloß jubjel- 
tive Illuſionen fein müfjen. 

Demjelben Zwecke, der vielangefochtenen Religion ihre gebührende Stellung in der 

heutigen Gefelihaft zu wahren, dienten auch die Artikel, welche ın den „Deutihen Zeit: 
so und Streitfragen von Holgendorff und Onden“ erjhienen: „Das Leben Jefu und die 
Kirche der Zukunft“ 1872 und „Die Religion im Zeitalter Darwins” 1873. In dem 
letzteren wird gezeigt, twie die Religion zwar einerjeits den feiten Willen haben müfje, die 
neuere Welt: und Naturerfenntnis in ihrem berechtigten Unternehmen, alles Weltgeſchehen 
aus natürlichen Welturfachen und den in diefen wirkenden Gefegen zu erklären, in feinem 
35 Punkte zu ftören, andererſeits aber auch, ſich in ihrer Selbitgewißheit nicht ftören zu laſſen 
dur die Weltwifjenichaft, und mie fpeziell der Darwinismus, der die Gefamtheit aller 
Welterfcheinungen moniftifh aus einem einheitlichen Prinzip zu begreifen, ihren gangen 
Reichtum aus den einfachiten Formen und der naturgemäßen Fortentwidelung derſ 
mit Ausschluß jedes Eingriffs einer überweltlichen Macht, jedes Wunders zu erklären 
40 unternimmt, der Religion ihr Herrfchaftsgebiet nicht entreißen fünne, da fie felber auf 
einen Monismus, nämlich eine Einheit über und in den beiden Reichen der Natur und 
des Geiftes hinweiſe, der fie beide zu einer einmütigen Welt verbinde. Im übrigen ift 
L. auf eine nähere Auseinanderfegung mit dem Dartoinismus nicht eingetreten und hat 
e8 nicht unternommen, die noch vielfach ungelöften jchwierigen Fragen betreffend deſſen 
#5 Stellung zur Religion und Moral im einzelnen zu behandeln. 

Im Februar 1875 folgte 2. noch einer Einladung nad dem Norden Deutichlands 
und nad Holland, um aud dort Vorträge gegen die modernen Angriffe auf das Chriften- 
tum zu balten. Aber ſchon nahte mit fchnellen Schritten das Ende diefer immer mehr 
geiteigerten, in den Ichten Jahren geradezu aufreibenden Thätigkeit und feiner ganzen 

50 Xebenslaufbahn. Sein ſchon längere Zeit nicht mehr recht gejunder Körper erlag nad) 
der NRüdreife von einem Vortrag in Bafel über die Offenbarung Johannis den 13. Januar 
1876 einer Gefichtörofe, die mit einem Lungenfchlage endete. Am 16. Januar fand nad) 
der Firchlihen Trauerfeier im St. Peter die Beerdigung auf dem jtäbtifchen Gentralfriedhof 
jtatt, wo jeine mwohlgelungene Büſte jein Grab ziert. Die bei diefem Anlaß ihm gewid— 

55 meten Reden find im Drude erjchienen als „Gedächtnisworte, gehalten bei der Beerdigung 
H. Lange”, Züri, Cäſar Schmidt 1876. Noch im jelben Jahre erfchienen audy zwei 
Biographien des Verftorbenen von Freundeshand: „Heinrich Yang, von A. E. Biedermann, 
mit dem Bildnifje Yangs, Zürich, Cäſ. Schmidt” und „Heinrich sand, Lebensbild eines frei⸗ 
finnigen Theologen. Bon Karl Ed. Meyer, Bafel, Chr. Krüſi.“ Der ſchweizeriſche Verein 

su für freies Chriftentum aber ehrte feinen vereivigten Führer durch die im Jahr 1876 ge 


Lang Lange, Joachim 261 


gründete Langſtiftung, welche den Zweck hat, unbemittelte, zum Studium der Theologie 
geeignete ſchweizeriſche Jünglinge zu unterſtützen, ohne auf ihre Richtung irgend einen 
Druck auszuüben, und die es im abgelaufenen Vierteljahrhundert zu einem anſehnlichen 
Beſtande und manchen erfreulichen Reſultaten ihrer Wirkſamkeit gebracht hat. 

Prof. Dr. P. Chriſt in Zürich. 5 


Lange, Joachim, Schulmann und Theolog, der Hauptvorkämpfer und Wortführer 
der Halleſchen Schule in den pietiſtiſchen Streitigkeiten des 18. Jahrhunderts, geſt. 1744. — 
Litteratur: Die Hauptquelle für jeine Lebensgeſchichte iſt feine freilich jehr unvollftändige 
und tendenziöfe Mutobiographie u. d. T. Dr. J. Langens Lebenslauf, zur Erwedung feiner 
in der evangelijchen Kirche jtehenden und ehemals gehabten vielen und wertheiten Zuhörer 
von ihm jelbjt verfaßt, Halle und Leipzig 1744, 8%. Wußerdem vgl. Götte, Gel. Europa I, 
©. 359f.; II, &. 700 ff.; Mofer, Leriton; Neubauer, Nachrichten von jegt lebenden Gelehrten; 
Bald, Religionsitreitigkeiten, I, 844 ff.; Jöcher II, ©. 2249, und Rotermunds Fortjepung, 
III, S. 1205 ff. (nebjt Verzeichnis feiner Schriften); Schmid, Gefch. des Pietismus, S.320ff.; 
Engelhardt, Löſcher S. 131 ff.; Frant, Prot. Theol. II, 144; Gaß, Geich. der prot. Dogmatif, 
II, ©. 23ff.; Tholud, Geſchichte des Nationalismus, Berlin 1865, ©. 12ff.; 8. Dieftel, 
Geſchichte des Alten Tejtaments in der chriftl. Kirde, Jena 1869, ©. 418—%0. 464. 477. 
519; P. Tihadert in der AdB 17 (Leipzig 1883) ©. 634f.; A. Horawig in Erſch und 
Gruber, Allgem. Encyklopädie der Wifjenfhaften und Künjte. 2. Geltion. HN, 42, Zeil, 
©. 29f.; F. Blandmeitfter, Sächſiſche Kirchengejhichte, Dresden 1849, ©. 226; F. Paulſen, 0 
Geſchichte des Gelehrten Unterricht3 auf den deutſchen Schulen und Univerfitäten vom Aus— 
gange bes Mittelalters bis zur Gegenwart. Mit befonderer Rüdjiht auf den klaſſiſchen 
Interricht, 2. Aufl. Bd 1 (Leipzig 1896), &.555, Bd 2 (1897), ©. 140f. 396; I. Lattmann, 
Geſchichte der Methodik des Lateinifchen Elementarunterrichts feit der Reformation, Göttingen 
1896, S. 184 —1%; Fr. Aug. Edftein, Lateinifher und griehiicher Unterriht. Mit einem 35 
Borwort von ®. Schrader ... . herausgg. von H. Heyden, Leipzig 1887, ©. 108. 142f. 187; 
A. Ritſchl, Geſchichte des Pietismus, 1. Abt., Bonn 1884, ©. 238—560; Schrader, Gefchichte 
der Friedrichd-Univerfität zu Halle. I. Teil (Berlin 1894), ©. 133—135. 200— 212. 307 bis 
320 u. ö.; II. Zeil, S. 377. 462. 550; $ramer, U. 9. Francke. Ein Lebensbild, Halle a. ©. 
1880— 82, 2 Bde; A. F. W. Fiſcher, Kirchenlieder-Lexikon, 1. Hälfte (Gotha 1878), S. 278. 30 
285; 2. Hälfte (Gotha 1879), ©. 184. 452; Supplement (Gotha 1886), ©. 72; Griſchow— 
Kirchner, Kurzverfahte Nahriht von Ältern und neuern Liederverfaflern, Halle 1771, ©. 27; 
E. €. Koch, Geſchichte des Kirchenliedes und Kirchengefangs, 4. Band, 3. Aufl., Stuttg. 1868, 
©. 343-349; E. Wetzel, Analecta hymn. Bd 2, Stüd 4, Gotha 1754, ©. 453—472; Die 
legten Stunden einiger... . jelig in dem Herrn veritorbenen Berfonen. Bufammengetragen 35 
von Erdmann Heinrid, Grafen von Henkel, Halle 1746, 1. Bd, 4. Aufl. S. 100—116; 3. 
E. von Dreyhaupt, Beichreibung det Saale-Ereyjes, Halle 1751, 2 Bde. Ungedrudte Briefe 
von ihm an verfchiedenen Orten, 3. ®. in Heumanns Briefwechjel auf der Bibliothef zu Han— 
nover, in dem Weißmannſchen Nahlak und anderdwo. 


Joachim Lange wurde am 26. Oktober 1670 zu Gardelegen in der Altmark geboren, 40 
wo fein Vater Morit Lange, Ratöverwandter war. Da er durch eine Fyeuersbrunft faft 
alle feine Habe verloren, mußte der Sohn ſich in bürftiger Lage und mit fremder Unter: 
ftügung auf den Schulen zu Oftertwiel, Quedlinburg (1687) und Magdeburg (1689) auf 
das Studium der Theologie vorbereiten. Auf feine religiöfe Richtung übte beſonders ein 
älterer Bruder Einfluß, der als ein gottfeliger studiosus theologiae ihn in den studiis, 45 
fonderlich aber im Chriftentum unterrichtete und ihn anwies, mit eigenen Morten aus 
freiem Herzen zu Gott zu beten. Seine Univerfitätsftubien begann er im Herbſte 1689 
u Leipzig — gerade zu der Zeit, ald dort die pietiftiiche Bervegung ihren Anfang nahm. 

0 — an den er durch ſeinen Bruder empfohlen war, nahm ihn unentgeltlich bei 
ſich auf, jo daß er neben den Collegiis auch feinen täglichen Umgang zu vieler Erbauung so 
genoß. Er war in der alten Bhilologie gründlich vorgebildet, erwarb Ki nun aud) Kennt⸗ 
niffe in ben orientalifchen Sprachen, Börte theologische Vorlefungen bei Dlearius und 
Rechenberg, Frande und Schade, nahm teil an den eregetifchen Übungen des fog. Collegii 
philobibliei unter Albertis Direktion und fchloß Freundſchaft mit einer Reihe von Män- 
nern, die jpäter feine Kollegen oder Parteigenofjen in Halle, Berlin und anderwärts 55 
wurden. Auf Frandes Empfehlung wurde er Lehrer im Haufe von Chriftian Thomafius, 
Als diefer im Jahre 1690, um einer gegen ihn eingeleiteten Unterſuchung auszumeichen, 
Leipzig plößlich verließ, war Yange der einzige, dem er „feine vorgenommene fchnelle Reti- 
rade vorher im Vertrauen eröffnete”. Als dann in demjelben Jahre in Leipzig „die wahre 
PVietät unter dem Namen der Pietifterei verhaßt gemacht wurde” und infolge davon Francke so 
ala Diakonus nad Erfurt ging, fo folgte ihm Lange dahin (1690), wurde mit anderen 
Anhängern desfelben öffentlich befchimpft, zog mit nach Halle (1691) hörte noch vor ber 


— 


0 


- 


6 


262 Lange, Joachim 


Eröffnung der Univerfität theologische Vorlefungen bei Breithaupt und Francke und hatte 
mit diefem „aufs neue zu feiner vielfachen Erbauung einen gefegneten Umgang”. Nach 
vollendeten Studien ging Lange, da er zur Übernahme eines Pfarramtes keine Freudigleit 
hatte, 1693 nad Berlin: er wurde von Caspar Schade, dem Kollegen Speners, ins Haus 
5 genommen, erhielt auf deſſen Empfehlung eine Hauslehreritelle bei dem Geh. Nat Fr. N. 
von Ganig (7 1699), deſſen Gedichte er jpäter herausgab (Berlin 1700, 8°), benügte befien 
reichhaltige Bibliothef zur Fortfegung feiner Studien, machte vornehme Bekanntſchaften im 
Civil: und Militärftande, nahm teil an einem von Spener geleiteten Collegium bibli- 
cum exegetico-asceticum und trat in nähere Verbindung mit dem frommen reife, der 
ıo in Berlin um Spener fi) fammelte und zu dem u. a. die Frau von Ganik, ihr Halb: 
bruder, der Freiherr von Ganftein 2. gehörten. Nachdem er von Halle in absentia den 
gradus magistri erhalten, eins er 1696 als Rektor nad Cöslin in Hinterpommern, 
fehrte aber jchon 1698 als Rektor des Friedrichswerderſchen Gymnafiums nad Berlin 
zurüd, übernahm dazu 1699 auch noc eine Predigerftelle an der Friedrichsſtädter Kirche 
ı5 und befleivete diefes Doppelamt neun Jahre lang mit großem Eifer und Erfolg. Er bing 
mit ganzem Herzen am Sculamt, jo daß er zu jagen pflegte, die Schule fei die mater, 
die Kirche die filia; als die drei Hauptftüde eines guten Schulregiments bezeichnet er 
Pietät, Gelehrfamkeit und Disziplin; die letere wußte er gut zu handhaben. An Gelehr- 
jamfeit und Yehrgabe fehlte e8 ihm nicht. Er verteidigte den Gebrauch heidniſcher Autoren 
0 gegen kirchliche Eiferer, fchrieb für feine Schüler eine vielgebrauchte, feit 1707 bis zu des 
Verfafierd Tode in 26 Auflagen und 100000 Exemplaren erichienene lateiniihe Gram- 
matik nebjt anderen Hilfsbüchern, für philoſophiſche Propädeutif eine medieina mentis, 
war aber vor allem bemüht, feine Schüler zur wahren Erkenntnis und Furt Gottes 
anzuleiten, da ein gewiſſenhafter Schulmann fein bloßer Sprachmeifter, ſondern ein geift- 
25 licher Vater feiner Zöglinge fein müſſe. Er begann daher feine Schularbeit in jeder 
Woche mit einer lectio sacra et bibliea, hielt den Alumnen der erjten Klaſſe eine eigene 
asketiſche Lektion, fuchte einzelne Scholaren durch Privatzurede zu gewinnen und durch fie 
auf andere zu wirken, und hatte dabei die Freude, viele ‚Frucht von feinem Verfahren zu 
ſehen und insbefondere viele Theologen auf die Univerfität Halle zu liefern. An dieſe 
u Univerfität wurde er felbt, zunächft als Adjunkt Breithaupts, ala diefer Abt von Klofter- 
bergen geworden, bald als ordentlicher Profefjor in der theologiſchen Fakultät berufen. 
Falt 35 Jahre wirkte er hier von 1709 bis zu feinem am 7. Mai 1744 erfolgten Tode 
— einen ebrenvollen Ruf nad Kopenhagen lehnte er ab — mit großem Eifer und an: 
geltrengtem Fleiße, als gleichgefinnter und innig befreundeter Kollege von U. H. Frande, 
35 J. J. Breithaupt, Paul Anton, Joh. Heinrich Michaelis, J. D. Herrnſchmidt, J. 3. Ram: 
bad als Lehrer und Schriftfteller, als Hauptftreiter, Wort: und Schriftführer des Halle 
hen Pietismus. Beim Neformationsjubiläum 1717 wurde er Doktor der Theologie. 
1721/2 und 1731/2 belleivete er das Rektorat an der Univerfität. Das zweitemal 
wurde ihm jeine ungeitige Strenge durch königlichen Erlaß vertiefen. Seine Vorlefungen, 
0 die er anfangs vor hunderten von Zuhörern, fpäter feit 1730 meift vor leeren Bänfen 
hielt, umfaßten vorzugsmweife Dogmatif und Moral, wobei er feine in lateinifcher und 
deutjcher Sprache verfaßte Oeconomia salutis ald Lehrbuch zu Grunde legte, ferner 
exegetica über A und NT; daneben hielt er, wenigſtens eine Zeit lang, ein bejonderes 
eollegium litterarium und lectiones asceticas. Als jeine Hauptaufgabe betrachtete er 
4 es, das aequilibrium fidei et fidelitatis, des Glaubens und der Treue, worauf im 
Chriftentum alles ankomme, zu erhalten und feinen Schülern zu empfehlen und fo mehr 
noch die Gottfeligfeit ala die Gelehrfamfeit feiner Zuhörer zu fördern, mie er benn auch 
als zweimaliger Prorektor der Univerfität eifrig und unter ſchweren Kämpfen die wankende 
Disziplin wieder herzuftellen bemüht war. Größer noch und dauernder als feine akade— 
50 miſche war feine litterariiche Wirkfamkeit: bei feinem langen Leben, feiner gefunden, ſehr 
aktiven und arbeitfamen Natur, feiner gejchtwinden Hand, den vielen ihm ſich bietenden 
Veranlafjungen und Aufforderungen, aber auch bei feiner großen Breite und Flüchtigfeit 
lieferte er faft von Jahr zu Jahr eine ſolche Menge der verjchiedenften Schriften philo— 
logiſchen, philofophifchen, theologischen, erbaulichen Inhalts auf den Büchermarft, daß Freunde 
55 und Gegner feine Federfertigkeit ebenſo bewunderten wie feine Mängel an Methode und Gründ- 
lichkeit beflagten. Eine nicht einmal vollftändige Aufzählung feiner Schriften (bei Roter: 
mund, Fortſ. von Jöcher, Bb III, ©. 1205ff.) giebt 95 Nummern: nur die für die 
Gejchichte der Theologie wichtigſten können bier genannt werden. 
1. Langes jchriftitellerifche Beteiligung an den pietiftiichen Streitigkeiten begann, tie 
eo es jcheint, erjt nad Speners Tode (7 5. Februar 1705), da die 1701 gegen die Witten: 


Lange, Joachim 263 


berger erjchienene Schrift orthodoxia vapulans nicht fiher von ihm berührt (ſ. Wald) 
©. 844). Nun aber trat in der Stellung der beiden Parteien, der Pietiften und Ortho— 
doren, eine doppelte Wendung ein: jene, die bisher als die Angegriffenen mehr in der 
Defenfive fich gehalten, gingen jetzt aggreſſiv gegen ihre Gegner vor, indem fie dieſe 
des Abfall von der rechten Lehre, der Pſeudoorthodoxie beichuldigten; andererſeits trat 5 
ein Perſonenwechſel ein in der Führung der beiden Parteien: Löfcher übernahm die Füh— 
rung der ortbodoren Sache, Wortführer der Pietiften aber wurde der ihm weder an Geijt 
und Gelehrſamkeit nod an fittlicher Zauterkeit und Takt ebenbürtige, vielmehr nicht felten 
plumpe, leidenfchaftliche, intrigante Zange. Er eröffnete den Streit ſchon von Berlin aus 
1706 durch eine Kleine Schrift unter dem Titel: Idea theologiae pseudorthodoxae, 10 
speciatim Schelvigianae, die er der bon Zierolb verfaßten Synopsis veritatis als 
Anhang beigab. Im folgenden Jahre 1707 ließ er nicht bloß diejelbe Schrift unter dem 
Titel Idea et anatome theologiae pseudorth. gefondert erfcheinen, fondern ftellte auch 
den von Löfcher feit 1702 herausgegebenen „Unfchuldigen Nachrichten” ein antikritifches 
Merk unter dem Titel „Aufrichtige Nachricht von der Unechtheit der jog. Unjchuldigen ı5 
Nachrichten” 1707 entgegen, und ließ in den folgenden Jahren 1708, 9, 13, 14 vier 
weitere Bände unter gleichem Titel folgen. Seinen Hauptangriff richtete er 1709/11 gegen 
die Orthodoren unter dem injuriöfen Titel Antibarbarus orthodoxiae dogmatico- 
hermeneuticus, worin er den „Pfeuborthodoren” eine Reihe von Grundirrtümern, ins- 
befondere in der Heilälehre die Keberei des Neopelagianismus vorwirft. Daß unter den 20 
fog. Pietiften allerlei Ausartungen und Übertreibungen vorgefommen, leugnete er nicht; 
fie ſeien aber nicht auf Rechnung ber Pietiften zu fegen, weshalb er in jenem 1712—14 
in 4 Bänden erjchienenen Werke „Richtige Mittelſtraße“ diefe Jrrtümer und Irrungen 
ausführlih befämpfte. Unterbeflen hatte V. E. Löcher (f. d. U), im Jahrgang 1711 
feiner Unſch. Nachrichten den erjten Teil feines Timotheus Verinus erfcheinen laſſen. 26 
Sofort trat im Namen und Auftrag der theologischen Fakultät in Halle Zange mit einer 
Gegenjchrift hervor unter dem Titel, „Die Geftalt des Kreuzreihs Chrifti in feiner Uns 
ſchuld mitten unter den falſchen Beichuldigungen und Läfterungen” 2c., nebit einem Anhang 
von der Sünde wider den F Geiſt 1713, worin er ſeinem Gegner Verläſterung der un— 
ſchuldigen Wahrheit vorwarf. Als dann Löſcher zu wiederholtenmalen, erſt 1716 durch so 
Buddeus, dann 1719 durch den Vorſchlag einer perſönlichen Unterredung, den Frieden 
mit den Hallenſern herzuſtellen ſuchte, war es vorzugsweiſe Lange, der homo eristicus, 
an deſſen Hartnäckigkeit die Friedensverhandlungen ſcheiterten, da dieſer vor allem das 
Zugeſtändnis von Löſcher verlangte, daß er den Pietiſten Unrecht gethan und dieſe in 
allen Hauptpunkten Recht hätten. Ausſprache und Briefwechſel blieben ohne Erfolg; auf ss 
Löſchers 1718 erjchienenen „WBollftändigen Timotheus Verinus“ antivortete Zange im 
Namen der Hallejhen Fakultät mit feiner „Abgenöthigten völligen Abfertigung des ſog. 
vollftändigen T. V.“ 1719, ließ darauf feine „Erläuterung der neueften Hiftorie bei der 
ev. Kirche von 1698—1719” folgen und widmete auch noch dem 1722 erjchienenen 
zweiten Teile des Timotheus Verinus ein Wort der Erwiderung. Damit erlojch der 40 
pietiftiiche Streit: in Kurfachien wurde das weitere Streiten verboten, in Halle hatte fich 
unterdefien ein weit gefährlicherer Feind gezeigt, gegen den jeßt Zange feine Waffen fehrte. 
2. Dies war der Philoſoph Chriftian Wolff, der feit 1706 Profefjor in Halle war 
und bier mehr noch durch die Form als durch den Inhalt feiner Vorträge in den gläubigen 
Kreifen Anftoß erregte. Während Frande das Herzeleid, das ihm Wolff anthat, in chrift 46 
licher Gelajjenheit Gott auf den Knien Elagte, —* ſich der „allzeit ſtreitfertige“ Lange 
berufen, den Streit aufzunehmen und gegen den Philoſophen, der nicht bloß die theo- 
logos bei jeder Gelegenheit fugillierte, jondern auch viele studiosos theologiae zur Ver: 
achtung Gottes und feines Worts verführte, mit offenem Angriffe vorzugehen, aber auch 
ugleidy den Einfluß, den er bei Hof bejaß, gegen ihn aufzubieten. Den Anlaß bot eine so 
— Wolffs über die Moralphiloſophie der Chineſen (12. Juli 1721), worin 
er die heidniſche Moral des Confutſe pries und daraus den Schluß ableitete, daß die 
menſchliche Vernunft aus eigner Kraft und ohne göttliche Offenbarung im ſtande ſei, die 
ſittlichen Wahrheiten zu finden. Die Rede gereichte den Theologen zum Anſtoß, Breit— 
haupt brachte fie auf die Kanzel, die theologiſche Fakultät reichte eine Klagſchrift wider die 56 
Molffiche Philofophie bei Pa ein, Zange ſchrieb feine Causa Dei adversus atheis- 
mum et pseudophilosophiam praes. Stoicam Spinoz. et Wolfianam 1723, jeine 
modesta disquisitio u. a. Schriften, benützte aber zugleich feine hohen Gonnaifjancen 
bei Hofe, um die Wolffſche Philoſophie, insbefondere ihren Determinismus und Atheismus 
als jtaatögefährlich zu denunzieren, und veranlaßte jo die bekannte Kabinetsordre dom 60 


264 Lange, Joachim Lange, Johann Peter 


8. November 1723, durch die MWolff feines Amtes entfeßt und aus allen königlichen Län— 
dern vertiefen wurde. Lange jelbit erfchrad über die Maßregel, die viel weiter ging, als 
er gedacht. Doppelt unangenehm war für ihn, daß fein Sohn zu Wolffs Nachfolger er: 
nannt wurde. Auch ferner noch befämpfte er die Molffiche Philoſophie, bejonders deren 

5 Mechanismus, Determinismus, Aiheismus x. in mehreren Schriften, namentlich einer 
1725 erfchienenen Ausführlihen Rezenſion der wider die W.ſche Metaphyſik auf 9 Uni- 
verfitäten und anderwärts edierten Schriften, in einer Nova anatome 1726, 134 Fragen 
aus der neueren mechanifchen Philoſophie 1734, Kurze Darftellung der Grundfäge der 
W.ſchen Phil. 1736, ſowie in einer Schrift gegen die von dem Wolfianer Lorenz Schmidt 

10 1735 berausgegeb. fog. Wertheimer Bibel (philoſ. Religionsfpötter 1735; 2. A. 1736), 
vgl. E. ©. Ludovici, Hiftorie der Wolffiſchen Pbilofophie, Leipzig 1737, trug aud 1736 
dem Könige feine Bedenken mündlid vor. — Mit alledem vermochte er nicht zu hindern, 
daß 1740 Wolff im Triumph nad) Halle zurüdfehrte, daß ihm ſelbſt die weitere Polemit 
gegen Wolff ausbrüdlih verboten wurde und daß 1743 ein MWolffianer, ©. 3. Baum: 

15 garten, fogar als Ordinarius in die Hallefche Theologenfakultät eintrat. Ihm blieben 
nur unfruchtbare Klagen über den status noster pristinus penitus mutatus, über 
den „allgemeinen Ruin der Kirche und der Hallefhen Univerfität“ (jiehe den Art. Wolff 
und die Molffiche Theologenjchule). 

3. Wie die bisher genannten Streitjchriften, jo haben auch die übrigen theologifchen 

20 Arbeiten Yanges, jo hoch fie auch von einem Teil der Zeitgenofjen gejchägt wurden, für 
und nur noch biftorifches Intereſſe. So feine kirchenhiftorifchen Arbeiten (Geftalt des 
Kreuzreihs 1713; Erläuterung der neuejten Hiftorie 1719; Historia ecel. vet. et novi T. 
1722 ; Zebensbejchreibung Canfteins 1740; Hiftorifche und dogmat. Abhandl. der Freiheit 
des Gewiſſens 1744); fo die foftemat. (bei. Oeconomia salutis ev. dogmatica et 

25 moralis 1728, 2. Aufl. 1730; deutſch 1738 u. ö.; die ev. Lehre von ber allgemeinen 
Gnabe 1732, gegen die Prädeftinationslehre; Institutiones studii theol. lit., Halle 
1724; de genuina studii theol. indole 1712); jo endlich die früher beſonders ge- 
ſchätzten eregetifchen Arbeiten, 3. B. ein Comm. hist. herm. de vita et epistolis Pauli 
1718; exegesis ep. Petri 1712; Joannis 1713; Hermeneutica sacra 1733; be 

80 ſonders aber feine beiden umfafjenden Bibelmwerfe, das größere unter dem Gefjamttitel 
„Bibliſches Licht und Recht”, in einzelnen Abteilungen erjchienen unter den Spezialtiteln: 
Moſaiſches (1732), biblifch-hiftorifches (1734), david.-falomonifches (1737 von Abler), — 
phetiſches (1738), evangeliſches (1735), apoſtoliſches (1729), apokalyptiſches (1730) Licht 
und Recht; ſowie eine kürzere Zuſammenfaſſung dieſer Geſamterklärung in ſeiner ſog. 

sb Hausbibel oder Biblia parenthetica, Leipzig 1743, 2 Bde, Fol. 

4. Auch als Kirhenliederdichter trat 2. mit einigen für feine pietiftifche Rich: 
tung charakteriftiichen Erzeugnifjen hervor. Die Zierde feines Namens bildet das Morgen: 
lied „O Jeſu, ſüßes Licht, nun ift die Nacht vergangen.“ In dem Bedenken ber theo- 
logischen Fakultät zu Wittenberg über das Freilinghauſenſche Gefangbud (Frankfurt 1716), 

40 wurde als nicht Shriftgemäß bezeichnet, daß der Dichter in Strophe 2, 3. 3—5 tres 
partes hominis essentiales, Geift, Seele und Leib, „statuire.“ Von dem Liebe „Herr, 
wann wirt Du Zion bauen?” laſſen neuere Gefangbücder den von Chr. Keimann (vgl. 
Bd X ©. 202) übernommenen Kehrreim „Freude, Freude, über freude u. ſ. w.“ weg. 
Das von Wetzel (Hymnopoeographia II, 55) und J. J. Rambach in dem Heflen-:Darm: 

45 ſtädtiſchen Gefangbuche von 1733 Joahim Lange zugefchriebene Lied „Herr Jeſu, Gnaden— 
fonne” ftammt nicht von ihm, fondern von 2. A. Gotter (Wetzel, Anal. hymn. II, 471; 


Fischer, Kirchenlieder-Lexikon I, 278). (Wagenmann 7) Georg Müller. 
Lange, ee Peter, get. 1884. — Worte der Erinnerung an Dfonf.-Rat 
. Zange, Bonn 1884; Daheim 11. Jahrg. 1875, ©. 532; 20. Jahrg. 1884, 


Prof. Dr. 3. 
©. 715. 

v P. Lange, geboren am 10. April 1802 auf einem Bauernhofe der Bies, bei 
Sonnborn im bergijchen Yande, von wo ber Vater, der ein einträgliches Fuhrgeſchäft 
wiſchen Elberfeld und Grefeld bejorgte, wenige Jahre nach der Geburt feines Sohnes 
Aedann feinen Wohnfig aus dem Thale nach dem hochgelegenen herrlichen Noden verlegte. 

55 Die ſchöne Gebirgsnatur, die den Knaben dort umgab, weckte ſchon frühe in ihm die Gabe 
finniger Betrachtung und feine lebhafte Phantafie jegte alle Phänomene in Beziehung zu 
dem lebendigen und allgegenwärtigen Schöpfer. Schon frühe mußte der Anabe ſich 
Schriften zu verſchaffen und das Leſen wurde ſeine größte Liebhaberei. Die Lekture des 
AT in einer großen und ſchönen Bibel, die der Vater einmal mit nach Haufe brachte, 


Lange, Johann Peter 265 


betrieb er jo eifrig, daß er fich eine Zeit lang emftlih zu den Kindern JIsrael rechnete 
und fi der Juden annehmen wollte. Als er für Feldarbeiten vom Vater einige Thaler 
erhielt, trug fie der Knabe fo ſchnell ald möglich zum Buchhändler nach Elberfeld, um 
fih aus eigenen Mitteln Bücher zu verichaffen. Als der Vater im Jahre 1817 durch 
einen Unfall außer ftande gefegt war, das Fuhrwerk zu beforgen, mußten die Söhne ihn 5 
vertreten und der jugendliche Johann das Geſchäft eines ſog. Schirrmeifters übernehmen, 
aljo die Ladungen annehmen und abliefern. Unterwegs pflegte er beftändig zu leſen, 
auch jeinen Kameraden die beliebten Volksſagen vorzulefen. Als der Vater im Jahre 
1819 wieder ins Geichäft eintreten fonnte, war nad) Sonnborn ein Hilfsprediger Kalt: 
boff gelommen, der, die Gaben des Knaben erfennend, ihn im Lateinifchen unterrichtete 10 
und in die Haffiihen Schriften einführte. Kalthoff überrevete den Vater Langes, den 
höchſt begabten Sohn ftudieren zu lafjen, und er wurde auf das Gymnafium nad Düfiel- 
dorf geſchickt. Schon frühe auf dem Noden hatte er gedichtet; zu Düffeldorf erfreute er 
feine Mitjchüler durch manches gelungene Lieb, von denen eins, eine Parodie des Sängers 
von Goethe, noch nicht vergeſſen ift. 15 

Im Herbite 1822 bezog L. die Univerfität Bonn und konnte dort auch nad bem 
Tode des Vaters unter dem Beiftande feiner trefflihen Mutter feine Studien fortjegen. 
Er ſchloß fich ganz befonders an Nitzſch und Lüde an, die fich feiner annahmen. Die 
Saat, die fie in das jugendliche Gemüt geftreut, ift in reihem Mafe aufgegangen. Als 
2. im Herbft 1825 Bonn verließ, lud fein Gönner, Paftor Döring in Elberfeld ihn ein, 20 
als Amanuensis ihm bei feinen jchriftlichen Arbeiten zu belfen; dabei predigte er mit 
beftem Erfolg. Zu Neujahr 1826 forderte ihn Paftor Emil Krummacher in Langenberg 
auf, ala Hilfsprediger bei ihm einzutreten. Es war nur für furze Zeit, da die Gemeinde 
Wald den beliebten Prediger einjtimmig wählte und Lange ſchon im Mai 1826 dort ein- 

eführt wurde. So war er ſpät zum Studieren, aber frühe ins Amt gelommen. In 25 
Kalb fing 2. feine fchriftftellerifche Thätigfeit an mit Beiträgen für Zeitfchriften, auch 
wurden einige Predigten von ihm gedrudt. Schon im Spätherbit 1828 ſiedelte der junge 
Prediger nah Langenberg über, wo er neben treuem Dienfte im Amte feine fchriftitelle- 
riſche Thätigfeit fortſetzte. Das erjte Bändchen feiner „biblifchen Dichtungen” das dort 
erjchienen, widmete er feinen hochverehrten Lehren Nitzſch und Lüde. E3 findet fich darin so 
das herrliche Lied: „Der Auferftandene”, das fpäter Kirchenlied geworden ift: „Der Herr 
ift auferjtanden, fingt, Ofterboten fingt u. |. w.“ Seine Fähigkeit zur Behandlung wichtiger 
Fragen der chrifilichen Glaubenslehre befundete er bereits durch * Schrift: „Die Lehre 
der hl. Schrift von der freien und allgemeinen Gnade Gottes“ dargeſtellt mit Bezug auf 
die Schrift von Booth: Der Thron der Gnade (Elberfeld 1831). Sie war gegen den s86 
Paſtor Fr. Wild. Krummacher in Gemarke gerichtet, der jene engliſche Schrift frei bear: 
beitet hatte. Aus der Vertvidelung, in die 2. mit den Anhängern der ftrengen calbini- 
ftiichen Präbeitinationslehre geriet, ging er ungefährbet hervor. 

Einem Rufe nad Duisburg, der im Sommer 1832 an ihn erging, folgte er gerne 
und bat dort faft neun Jahre als Paftor der größeren reformierten Gemeinde in großem 40 
Segen gewirkt. Auf der Kanzel dur das ort der Predigt, unter der Kanzel durch 
treue Seelſorge, die ihm die Yiebe aller Klafien ber Bevölterung eintrug. Die Ergeb: 
nifje feiner wifjenfchaftlihen Studien, die er in der Stille des Abends oft bis tief in 
die Nacht hinein fortjegte, find in feinen „Bermifchten Schriften“ niedergelegt, 4 Bändchen 
(Meurs 1840 und 1841), meift Auffäge, die in verſchiedenen Zeitjchriften erfchienen waren 45 
und die von der Vieljeitigkeit feines feinen und tief angelegten Geiftes, zugleich aber auch 
bon einem nicht rigorofen, aber hoben Ernſte fittlihen Gefühles zeugen, wie z. B. über 
die Freifprechung des Genies von dem Geſetz, oder über die Nehabilitation des Fleiſches. 
Aus der Duisburger Zeit ftammt auch das zweite Bändchen feiner „biblifchen Dichtungen“, 
das die herrlichen Lieder enthält: „Sei du mein Freund und ſchau in meine Bruft, Herr 50 
Jeſu Menſchenſohn 2c.”, dann: „Mein Weg fommt von der Wiege, und geht der Heimat 
zu, durch ſchwere heilge Kriege, zur großen Heimatsruh ꝛc.“ 

Im Jahre 1839 trat Lange mit feinen Langenberger Freunden eine Reife nach der 
Schweiz an, der wir eine erhabene Schilderung der dortigen Natur, bejonderd einiger 
Wafferfälle, wie des Rheinfalls (vermifchte Schriften Neue Folge, 1. Bändchen) verdanken. 55 
Land und Leute gefielen dem Reifenden vom Niederrhein jo wohl, daß er einem bald 
darauf an ihn gerichteten Rufe nach Zürich ald Profeſſor an die Univerfität folgte. Am 
6. April 1841 zog er mit feiner Familie dort ein. Was ihm diefen Ruf nad Zürich 
wohl verfchafft hat, das war eine zu Duisburg im Jahre 1836 erſchienene Schrift: „Über 
den gefchichtlichen Charakter der kanoniſchen Evangelien, insbeſondere der Kindheitsgeichichte co 


266 Lange, Johann Peter 


Jeſu“, worin er jcharf gegen die Anfichten von David Strauß polemifiert, der in feinem 
eben Jeſu vom Jahre 1835 die evangelifche Gefchichte für Mythen aus der Zeit der 
erſten 2* Gemeinde erklärt hatte. In Württemberg war Strauß wegen dieſer de— 
ſtruktiven Schrift feiner Stelle am theologiſchen Stift zu Tübingen entboben, aber bald 
5 darauf nadı Zürich berufen worden. Wegen diefer Berufung war im Kanton Zürich eine 
jo heftige Bewegung entjtanden, daß die Negierung, welche David Strauß berufen batte, 
vom Volke geftürzt und die Berufung von Strauß rüdgängig gemacht wurde. Die neue 
emäßigte fonferbative Negierung berief nun J. P. Lange * den D. Strauß zugedachten 
Lehrſtuhl, konnte ſich aber auf die Dauer nicht halten. „Ich trat,” bat L. ſpäter geſagt, 
10 „in ein ſinkendes Schiff.” Es folgte eine ſehr ſtürmiſche und bewegte Zeit, deren Wogen 
ſich erſt legten, als nach dem Sonderbundskriege eine friedlichere Luft durch die Thäler 
der ————— über die Berge zog. 2. wirkte zu Zürich ſehr anregend durch ſeine Vor: 
lefungen. Auch in firchlichen Angelegenheiten wußte ſich 2. während jeiner dreizehnjährigen 
Wirkfamkeit dafelbft eine große Zuneigung feiner Anhänger unter Studierenden wie ges 
15 reifteren Männern, und ſelbſt die Hochachtung feiner Gegner zu erwerben. Unter den 
Schriften, die 2. zu Zürich verfaßt bat, heben wir feine Antrittörede hervor (vom 1. Mai 
1841): „Welche Geltung gebührt der Eigentümlichkeit der reformierten Kirche immer noch 
in der mwifjenjchaftlichen Glaubenslehre unferer Zeit.” 
Für feine Hauptaufgabe hielt er es, ein Leben Jeſu zu verfallen, im Gegenſatz zu dem 
20 — das David Strauß entworfen hatte. Das Werk erſchien in 3 Büchern: „Das Leben 
eſu nach den Evangelien” (Heidelberg 1844—47) und zerfällt in folgende Abſchnitte: 1. Ein- 
leitung, 2. die einheitliche Darftellung der Geſchichte des Lebens Jeſu, 3. das Yeben Jeſu 
nad) der Ausbreitung feiner Fülle in der Anjchauung und Darftellung der Evangelijten 
und die vier Evangelien ald die apoftoliichen Grundformen der Anfchauung des Lebens 
26 yet — Die Schrift zog ihm in der Heimat allerlei Anfechtungen p So trat Fr. Wilb. 
Krummacher zu Elbertelb in feiner Zeitjchrift „Palmblätter” gegen L. auf und veranlaßte 
ihn zu „Morten der Abwehr”. Mer das Leben Jeſu 2.3, das auch ins Englifche über: 
jeht worden ift, aufmerfjam lieft, wird fich überzeugen, daß der Verfaſſer die Herrlichkeit 
hrifti in ihrer Tiefe erfaßt bat. Strenge hielt er an dem „Empfangen vom heil. Geiſte, 
30 geboren von der Jungfrau Maria” feit und ftellt den hiftorifchen Charakter der Kindheits— 
geichichte ins rechte Licht. Das Leben, Wirken und Leiden des Erlöfers ift in ergreifender 
Meife gefchildert und dabei treffende pſychologiſche Charafteriftifen eingeflocdhten. In der 
bon Niki und Sad zu Bonn herausgegebenen Monatsichrift gab Prof. Kling ein treffen: 
des Urteil ab: über die feſte Gebundenheit an das göttliche Offenbarungs: und Heilswort, 
35 über die freie und geiftvolle Faſſung und Deutung des Schriftinhaltes, und über die auf: 
richtige, entjchiedene, chriftliche Gläubigfeit, verbunden mit der frifchen und kräftigen Teil: 
nahme an der großen theologifchen Bewegung der Zeit. — Ein zweites Hauptiverf, das 
Yange in Zürich verfaßte, ift eine „Chriftlihe Dogmatik” in 3 Teilen (Heidelberg 1849 
bis 52, neue Ausgabe 1870), 1. Philoſophiſche Dogmatik, 2. Pofitive Dogmatik, 3. an: 
40 gevandte Dogmatik oder Polemik und Irenik. In diefem Werk hat fih das fpefulative 
Talent des Verfaſſers befonders betvährt, mie dies aud von Theologen anderer Richtung 
bezeugt ift. Durch dies großartig angelegte und ausgeführte Merk ift er als ein bebeu- 
tender Vertreter der pofitiven und konfeſſionell unbefangenen Theologie längft anerkannt. 
Mit wahrhaft apoftolifcher Freiheit tritt er der Saßung entgegen, two fie ihm in Glaubens: 
45 Ichre entgegentritt. — Bon den Heineren Schriften aus Züricher Zeit heben wir hervor: 
„Meber die Neugeftaltung des Verhältnifjes zwifchen Staat und Kirche” (Heidelberg 1848), 
die für die Kämpfe der Gegenwart ſehr beberzigenswerte Winke enthält. Ferner: „Kris 
tifche Beleuchtung der Schrift von Ludwig Feuerbah: Das Weſen des Chriftentums” 
(Heidelberg 1849), die eine vernichtende Kritif des Feuerbachſchen Religionsbegriffs giebt. 
50 Zur Hebung des firchlichen Gemeindelebens ſuchte L. einen Kirchengefangverein zu ftiften, 
der kurzweg „Lange-Verein“ genannt wurde und zur Erbauung der Gemeinde bis heute 
dient. Daran erinnert: Yanges „Deutjches Kirchenliederbuch oder die Lehre vom Kirchen- 
gejang, prakt. Abteilung” (Zürih 1843) und „Die kirchliche Hymnologie oder die Lehre 
vom Kirchengeſang, tbeoret. Abteil.” (ebendafelbit 1843). Beide faßte L. noch einmal in 
55 einer neuen (Titel-Ausgabe zufammen, mit einer Beleuchtung der nambhafteflen kirchlichen 
Gejangbücher. Seinen Freunden in der Heimat fandte er von Zürich aus alte und neue 
geiftlice Lieder unter dem Titel: „Vom Ölberge“, darin die bedeutfamen Lieder: „Hörft 
du die Glode der Ewigkeit” und „Nun weiß ich einen fichern Ort“ ꝛc. ꝛc. Sie fprechen 
es aus, daß der Dichter in feiner damaligen Yebensperiode nicht ohne Kämpfe und Sorgen 
vo feinen „Bilgerlauf” fortgefegt hat, aber auch in freunblicyer Umgebung von warmen 


Lange, Johann Peter 267 


Freunden und der herrlichen Natur mohlthuende Eindrüde in fein erregte Gemüt auf: 
genommen bat. 

Nah 13jähriger vielfeitiger Thätigkeit in Zürich kehrte 2. aus der Schweiz im Jahre 
1854 in feine Heimat zurüd, als Brofeffor der Theologie zu Bonn, wo er vor mehr als 
dreißig Jahren fein theologifches Studium begonnen hatte. Die Langenberger Freunde 5 
batten dieje Berufung gewünſcht und deshalb fich bei der Behörde für 2. verwandt. Cr 
nahm den Lehrſtuhl für foftematifche Theologie ein, den Dorner bis dahin inne gehabt, 
der einem Rufe nad Berlin gefolgt war. Zu feiner Antrittsrede wählte er wieder ein 
echt reformiertes Thema: „Über die Erwählung”. Seine Bonner Wirkſamkeit umfaßt 
die zweite Hälfte feiner beinahe 60jährigen Lehrthätigkeit. Wie früher in Züri, nahm 
L. auch in Bonn an dem firchlichen Leben der Rheinprovinz den regiten Anteil, bei Pa— 
ftoralfonferenzen, Provinzialfonoden, Kirchentagen und ale Mitglied des Konfiftoriums zu 
Koblenz, dem er bis an fein Ende, zulest ald Ehrenmitglied angehört hat. Auch beftieg 
er noch oft die Kanzel und wurde jehr gerne gehört. Im zweiten Jahre feiner Bonner 
Wirkſamkeit begann er ein großartiges Werk, fein „theologifch-homiletisches Bibelwerk“, 
twelches er in Verbindung mit einer Reihe nabmbafter Theologen, wie dem bolländijchen 
Theologen von Dofterzee zu Utrecht, Generaljuperintendent Moll in Königsberg, Prof. 
Auberlen in Bafel, Minift.:Rat Bähr in Karlsruhe, Dekan Kling in Marbach u. a. mehr, 
berausgab. Während zweier Jahrzehnte, vom Jahre 1856—76, mar er ftet3 eifrig be 
mübt, die Fortfegung und Vollendung zu betreiben. %. jelbit hat vom AT bearbeitet: 20 
Die vier erjten Bücher Moſis und die drei Heinen Propheten Haggai, Sacharja und 
Maleadhi; vom NT die Evangelien des Matthäus, Markus und Johannes, ſowie die 
Apokalypje; mit feinem Schmwiegerfohn F. Fay, Pfarrer in Krefeld, den Römerbrief; 
mit Profeffor von Dofterzee den Brief des Jakobus. Das bändereihe Werk, eines 
der brauchbarften, welches in diefer Art die deutfche theologische Wiſſenſchaft hervorgebracht, 25 
bat in weiteren Kreifen, in der Schweiz, in den Niederlanden und in Nordamerika Ver: 
breitung gefunden. Prof. Schaff in Nerv: Work hat eine englische Bearbeitung beforgt, die 
ſich großer Beliebtheit erfreut und auch in England Eingang gefunden bat. 

L. hat der evangelifch:theol. Fakultät zu Bonn 30 Jahre angehört. Seine afademifche 
Wirkſamkeit umfaßt demnad mehr als vier Jahrzehnte, feine gefamte amtliche Wirkjamteit so 
von 1826—84 mehr als zwei Menfchenalter. Sie hatte in feiner rheinischen Heimat be: 
gonnen und bat hier wieder geenbet. 

Auch in den legten Zeiten feines hoben Alters gönnte fich 2. feine Ruhe und ſetzte 
neben feinen Vorleſungen und Amtsgefchäften zu Koblenz, bejonder® den Kandidaten: 
prüfungen feine fchriftftelleriichen Arbeiten unermüdlich fort. Ein im Jahre 1876 zu Elber- 35 
feld gebaltener Vortrag: „Über die Riſſe und Zerklüftungen in der heutigen Geſellſchaft“ 
beweist Zanges tiefe gr gegen jede ertreme Richtung, während er Fir „barmonifche 
Gegenſätze“ einen tiefen Einblick beſaß. Auch feine „Grundlinien der firchlichen Anftands: 
lehre” verdienen volle Berüdfichtigung in betreff deilen, was 2. über afademifche Lehr: 
freiheit im Gegenſatz gegen Lehrwillkür und Lehrfrechheit bemerlt. Ebenfo die ernften «0 
Worte über die theologischen Fakultätswifienichaften. Das Scrifthen: „Über den Me 
tbodismus“ kämpft für die evangelifche Freiheit in der Gebundenheit an die evangelifche 
Landeskirche, gegen alle fünftlihen Mittel chriftlicher Frömmigkeit zu erwecken. 

Im Sabre 1876 feierte 2. fein fünfzigjähriges Jubiläum, bei dem es ihm auch an 
äußeren Auszeichnungen und mwärmfter Teilnahme von nahe und aus der Ferne nicht fehlte. 45 
Zu Oftern 1882 beging der Ian Patriarch im reife feiner Yamilie feinen 80. Geburts— 


— 


0 


- 


5 


tag, wiederum von Nab und aufs herzlichite begrüßt. Leider fehlte bei diefem ſchönen 
Feſte fein Sohn, Prof. Dr. Albert Yange, der Verfaffer der „Geſchichte des Materialis- 
mus“, ber bereits gejtorben. 

Am 21. Juni 1884 hatte 2. zulegt gelefen, dem heißeſten Tage des Jahres. Es so 
ergriff ihn ein Bruftlrampf, den aber der fräftig angelegte Mann wieder ganz übertvand, 
jo daß fein föftlicher Humor twieder zurüdfehrte. Da machte ganz unertwartet am Nach— 
mittag des 8. Juli 1884 ein Gehirnſchlag feinem Leben ein Ende. Ohne allen Kampf 
ift der Vollendete fanft heimgegangen. Während L.s Schwiegerfohn, Pfarrer Fay, am 
reichgeſchmückten Sarge im Trauerhaufe trefflihe Worte redete über Le 2, 29. 30, bielt 56 
Paſtor Krobb, der auch einft wie Yange in Langenberg geweſen und von dort nad) Bonn 
gelommen, die Trauerrede in der Friedhofskapelle über 1 Ko 3, 22. 23. — Nach dem 
Wunſche des PVerftorbenen wurde fein Grabjtein mit dem bezeichnenden Spruche geziert: 
„Der Weg des Lebens gehet überwärt3” Pr 15, 24. 

Von den nicht fpeziell angeführten Schriften 2.3 feien noch erwähnt: „Das apofto= sa 


268 Lange, Johann Peter Langen 


liche Zeitalter”, 2 Bände (Braunſchweig 1853 und 54). „Wermifchte Schriften”, neue 
Folge, 2 Bändchen (Bielefeld 1860). Sehr brauchbare akademiſche Schriften hat L. be 
ſorgt: „Grundriß der theol. Enchklopädie”, 1877. „Grundriß der biblischen Hermeneutif“, 
1878. „Grundriß der chriftlichen Ethik“, 1878. W. Krafft +. 


5 Langen, Joſeph, geboren am 8. Juni 1837 zu Köln, geftorben als ordentlicher 
Profeſſor der Fathol.stheolog. Fakultät zu Bonn am 13. Juli 1901. 

Der äußere Yebensgang Langens war ein ganz einfacher. Er ftudierte in Bonn, empfing 

1859 die hl. Priefterweihe, wirkte ein Jahr lang als Kaplan in Wervelinghoven bei 
Neuß, wurde dann Kaplan und Nepetent am katholiſch-theologiſchen Konvikt zu Bonn. 
ı0 Im Jahre 1861 habilitierte er ſich an der fathol-tbeolog. Fakultät für Eregefe des NT, 
1864 wurde er außerordentlicher, 1867 ordentlicher Profeflior. Aus dem Gebiet der neu- 
teftamentlichen Eregefe und der mit ihr verwandten Fächer veröffentlichte er bis zum 
Jahre 1870 abgefeben von Univerfitätsfchriften folgendes: von Abhandlungen erfchienen in 
der Tübinger ThOS, 1860: Die beiden griechifchen Terte des Buches Ejther, 1862: das 

15 jüdiſche Synedrium und die römische Profuratur in Judäa, 1863: Die erften Leſer des 
Hebräerbriefes, 1865: Der theologiihe Standpunkt des Flavius Joſephus. Selbitftändige 
Schriften find folgende: „Die deuterofanonifchen Stüde des Buches Eſther“ (1862), eine 
biblifch=Eritifche Abhandlung, „Die letzten Lebenstage Jeſu“ (1864), ein bibliſch-hiſtoriſcher 
Kommentar über Jeſu letzte Lebenswoche, „Das Judentum in Paläftina zur Zeit Chriſti“ 

20 (1866), ein Beitrag zur Offenbarungs: und Religionsgeichichte als Einleitung in die Theo: 
logie des NDs. Diefem Werk wollte er ein anderes über die neuteftamentliche Theologie 
folgen laſſen, es ift das aber nicht erfchienen. Der Verleger Langens, Herder in Frei— 
burg i. Br., wünfchte, Zangen follte in Verbindung mit feinem Bonner Fakultätsfollegen 
für altteftamentliche Exegefe, Neufch, die Bearbeitung „eines furzgefaßten eregetiichen Hand: 

25 buches des Alten und Neuen Teftamentes” übernehmen (vgl. Goet, Franz Heinrih Reufc, 
Gotha 1901, ©. 29); auch diefer Plan gelangte nicht zur Ausführung. Das verbreitetite 
Buch Langens in diefer feiner erſten Lebensperiode, die bis zum Vatikaniſchen Konzil 1870 
veicht, ift fein „Grundriß der Einleitung in das Neue Teftament“ (1868 I. Aufl, 1873 
II. Aufl). Der Wert der „Einleitung“ wurde fatholifcherfeits allgemein anerkannt, nad 

so 1870 fchrieb noch der Litterariiche Handweifer Hülsfamps (1871, 98), die Einleitung 
„zeichne fih aus durch überfichtlihe Zufammenftellung des Stoffes, große Vertrautheit 
mit der SLitteratur, lorrette Mitteilung derjelben, gedrängte Kürze neben Vollſtändigkeit 
der Behandlung”. Indes trat bei dem erjtmaligen Erſcheinen der Einleitung ſchon der 
Spalt zu Tage, der zwiſchen der auch von Langen vertretenen älteren liberalen deutjchen 

35 fatholifchen Theologie und der neueren ultramontanen Richtung beftand. Es bedurfte 
nämlich Verhandlungen, daß feine Einleitung die vorgefchriebene kirchliche Approbation 
vom erzbiichöflichen Stuhl in Freiburg erhielt, weil er in der Inſpirationslehre nicht die 
forreft-ultramontane Theorie vertrat. Noch bezeichnender für den Umſchwung, der fich 1870 
in der fatholifchen Theologie vollzog, find aber die Umftände, unter denen die zweite Auf: 

40 lage der Einleitung in anderem Verlag erfchien. Der Verleger Herder in Freiburg teilte 
Langen mit, daß „angefichts der Kollifionen, zu denen die Erteilung der oberhirtlichen 
Approbation Anlaß geben dürfte”, er auf fein Verlagsrecht verzichte. Langen begleitete 
ſeinerſeits das Erjcheinen der neuen Auflage in anderem Verlag mit den Worten, „daß 
wenigſtens Fein fachlicher Grund für die kirchliche Behörde vorhanden geweſen wäre, 

45 die der erften Auflage erteilte Approbation der zweiten zu verweigern, da das Buch in- 
baltlih völlig unverändert bleiben fonnte”. Langen charakterifierte treffend die ganze 
geiftige Lage mit der Bemerkung: „Durch den Wechſel des Verlags wird das Bud 
aber hoffentlich jo wenig an Brauchbarkeit verloren haben, wie durch den Wechſel, ber 
ſich inzwiſchen auch anderwärts vollzogen hat.“ 

50 Seine Anhängerjhaft an der vorvatikaniſchen liberalen Richtung der deutſchen katho— 
liſchen Theologie befundete Langen auch durch eifrige Mitarbeit an deren Organ, dem 
Bonner Theologiſchen Litteraturblatt (herausgegeben von Reuſch 1866— 1877). 

So war e3 feiner ganzen bisherigen Stellung nad Elar, daß er fich der Protejtbeiwegung 
gegen das Vatifanum anſchloß (fiehe von Schultes A.: Altkatholicismus Bd I ©. 415 ff). 

55 Mit feinen Bonner Kollegen wurde er von dem Kölner Erzbifchof Melchers, der fein 

Verftändnis für die inneren Kämpfe diefer Männer dadurch befundete, daß er ihnen als 

ultima ratio zur Unterdrüdung ihrer gewiſſensgemäßen Überzeugung geiftliche Exerzitien 

dringend anriet, fuspendiert und erfommuniziert. Naturgemäß nahm er aud aktiven An: 
teil an der altkatholifchen Kirchenbildung, er verfaßte den „alttatholifchen Katechismus“ und 


Langen 269 


den „Leitfaden für den Religionsunterriht an den höheren Schulen“, er gehörte ver- 
ſchiedenen Kommiffionen zur Organifation der altkatholifhen Kirche an, war Vorfigender 
der vor den fogen. Bonner Unionsfonferenzen eingejegten Kommiſſion zur theologifchen 
Erörterung der Unionsfrage mit den Orientalen u. ſ. w. Als 1878 die fünfte alt 
fatboliihe Synode den Cölibatsztwang aufbob, gab Langen feine frühere geiftliche 5 
Thätigfeit in der Bonner Gemeinde — er hatte bis dahin mit feinen geiftlichen 
Kollegen abwechielnd Gottesdienft und Predigt gehalten — auf, da er Gegner der Auf: 
bebung des Gölibatszwanges war. Er bielt fih von dem altkatholiſch-kirchlichen Leben 
von da ab in ziemlihem Umfang fern bezw. nahm nur bei ganz bejonderen Anläſſen an 
ihm nod Teil. 10 

Der Altkatholicismus bat den feiten Boden für feine katholiſche Stellung gegenüber 
Rom in der Gefchichte des KHatholicismus, in der Darftellung der Entwidelung, die der 
Katholicismus im Abendland genommen hat. So wurde aucd Langen naturgemäß aus 
einem Eregeten ein Hiftorifer, der fih an der großen altkatholifchen Arbeit, der durch: 
greifenden Revifion der bisher katholiſcherſeits gebegten theologischen und kirchlichen An⸗ 15 
jchauungen beteiligte. 

Auf rein hiſtoriſchem Weg bat er mit anderen Führern des Altkatholicismus bie 
Nichtberehtigung des ultramontanen Lehrſyſtems nachgewiefen. Zunäcft veröffentlichte 
er das Buch, das für den Altkatholicismus die miljenjchaftlihe Grundlage und zugleich 
der wiſſenſchaftliche Nachweis der Berechtigung der fatholischen Oppofition gegen das 20 
Vatilanum geworden ift, das Werl: „Das vatilanifhe Dogma von dem Univerfal 
Epiflopat und der Unfehlbarteit des Papftes in feinem Verhältnis zum Neuen Tejtament 
und zur kirchlichen Überlieferung” (vier Teile in einen Band, zweite Ausgabe, Bonn 
1876). Er bietet da eine fortlaufende gejchichtliche, von der patriftiichen Periode bis zur 
neuejten Zeit reichende Darftellung von der Auffafjung, die die katholiſche Theologie von 25 
den Lehren des Vatikanums und den zu ihrer Begründung angeführten Bibelftellen gehabt 
bat. Der Ereget verbindet ſich in diefem Buch mit dem Hiftorifer; Zangen jucht urfund- 
lih zu zeigen, daß die nad der Formulierung des Jeſuiten Bellarmin vom Papſte auf 
dem vatifanifchen Konzil feitgeftellten Lehren von feiner eigenen Gewalt und Unfeblbarfeit 
nicht bloß nad der allgemeinen menſchlichen und chriſtlichen Denkweiſe, ſondern auch nad) so 
den Örundprinzipien der fatholifhen Theologie als Irrlehren zu betrachten feien. Eine 
wiſſenſchaftliche MWiderlegung bat das Buch nicht gefunden, ein Beweis, wie unanfechtbar 
jeine Refultate find. Auch noch in dieſe Uebergangszeit vom Eregeten zum Hiftorifer fällt 
jein 1874 erjchienenes Bud: „Die Kirchenväter und das Neue Teftament, Beiträge zur 
Gefchichte der Erklärung der wichtigſten neutejtamentlihen Stellen”. „Dur grobe Ab: 36 
weichungen — jchreibt er in deſſen Vorwort S. VI — von der altfirchlichen Lehre und 
Praxis, welche einen die ganze Welt bewegenden Kampf beraufbeichiworen, hat die römifche 
Kurie alle unbefangenen und mwohlmeinenden Theologen zu einer jorgfältigen Unterfuchung 
der biftorijchen Grundlagen der firchlichen Lehre veranlaßt, Unterfuchungen, melde, jo 
Gott will, dazu beitragen werben, langgejchiedene, durch Politik, Parteihaß und bierarchische ao 
Herrſchſucht ſelbſt in Feindſchaft gegeneinander verſetzte Teile der chriftlichen Kirche ein- 
ander wieder näher zu —— vielleicht gar miteinander zu verſöhnen.“ In dieſem Buch 
„die Kirchenväter und das Neue Teſtament“ machte er den Verſuch, der zum erſtenmal 
in der katholiſchen Theologie geſchah, „an Mitteilungen aus der patriſtiſchen Litteratur zu 
zeigen, wie die dogmatiſchen Lehren und Anſchauungen der Kirchenväter großenteils aus 46 
der neutejtamentlichen Doktrin ſich naturgenäß entwidelt haben“, er bot alſo ein möglichſt 
anjchauliches und relativ vollftändiges, ın feinem Punkte einfeitiges Bild von den auf das 
NT gegründeten Anfchauungen der Kirchenväter. 

Das Hauptwerk feiner nachvatikaniſchen Arbeitsperiode und feiner biftorifchskritifchen 
Revifion ift feine vierbändige „Geſchichte der römischen Kirche, quellenmäßig dargeftellt” so 
(Bonn 1881—1893), die bis auf Innocenz III., geit. 1216, reiht. Das Werk verfolgt 
den Zmed „wiſſenſchaftlich d. i. durchaus thatfächlih die Entwidelung der päpftlichen 
Madıt bis zu ihrem unter Innocenz III. erreichten Gipfel vor Augen zu führen”. Es it 
ein Gegenftüd zu feinem Werke über das Vatifanifhe Dogma, «8 sol in Ergänzung zu 
den dort gebotenen dogmengeichichtlichen Nachweiſen von der Unberechtigtbeit der vatika= 55 
nischen Dogmen als möglichſt aftenmäßige Darjtellung der römiſchen Kirche zu dieſer 
dogmengejchichtlihen Entwidelung den thatſächlichen Hintergrund liefern. Über die Tei— 
lung der ganzen Periode in vier Bände hat ſich Langen felbit ausgefprochen: Der erſte 
Band reicht bis Yeo I. Die Regierung Xyſtus' III. (432 —440) bildete da den paſſenden 
Abſchluß, „indem die gegen Ende des vierten Jahrhunderts auffeimende Herrichaft des 6o 


270 Langen 


römischen Stuhles über die ganze chriftliche Kirche durch feinen Nachfolger Leo I. ſyſte— 
matiſch begründet und konſequent ausgebildet wurde, mit Leo I. alfo eine neue Epoche 
in der Geſchichte der römischen Päpſte beginnt“. Der Abſchluß des bis auf Nikolaus I, 
aljo bis 858 reichenden, zweiten Bandes bot ſich Langen dadurch, daß, „wie Leo I. ſyſte— 

5 matisch das geiftlihe Papfttum begründete, jo Nikolaus I. der erjte Papft war im Stile 
des Mittelalters, der Begründer der Bapftherrichaft über Fürſten und Völker“. Die 
Zwiſchenzeit bis Gregor VII. 858— 1073 behandelte der dritte Band, der vierte die Zeit 
von Gregor VII. bis Jnnocenz III. 1073—1216. Mit Innocenz jchließt Yangen feine Ent: 
widelungsgejhichte des Papittums: „Das Syſtem, welches in der ſogen. fonftantinijchen 

10 Schenkungsurkunde ffizziert, in den pſeudoiſidoriſchen Defretalen meitläufig entmwidelt, deſſen 
Verwirflihung von Gregor VII. vergebens angeftrebt wurde, ift von Innocenz III., jo: 
weit dies überhaupt möglih mar, zur Ausführung gebracht worden. Erit im 13. Jahr: 
hundert hatte der römiſche Bifchof ſic die Weltherrſchaft erſtritten. Daß unter Innocenz III. 
der Abſchluß dieſer Entwickelung fällt, zeigen die bald nachher erfolgten Kodifizierungen 

15 der Lehre und des Rechtes, welche die Mhäpfte vertraten. Die eigentlih päpitliche Aera 
in möglichiter Vollkommenheit datiert feit jener Zeit.” Darum fchließt dieſes Werk mit 
Innocenz III., während in feinem „Watilanifchen Dogma” Langen die Lehrentwidelung 
bis zur — verfolgen mußte. 

Langen hat in der Vorrede zum dritten Bande es als möglich hingeſtellt, daß „nach 

20 vielfach geäußerten Wünſchen eine gedrängte Überſicht der meiteren Geſchichte der päpſt⸗ 
lichen Macht bis zur Gegenwart ſich anſchließen wird.“ Vermutlich iſt das Manuſtript 
dazu da, es ſcheint aber zweifelhaft, ob es veröffentlicht werden wird, nachdem Langens 
Erbin, feine Schweſter, jede Mitwirkung der altkatholiſchen Geiſtlichkeit bei Langens Be— 
erdigung rundweg abgelehnt hat und ihn, der faſt 40 Jahre Hochſchullehrer in Bonn war, 

25 nachts ohne Sang und Klang nach Köln überführen und dort rein civil ohne kirchliche 
Aſſiſtenz beerdigen lieh. 

Die Urteile über dieſes Hauptwerk Langens lauten verſchieden. Seine Arbeits: 
genofjen und Genofjen in der biftorifchen Auffaffung, wie Döllinger (vgl. Friedrichs Döllinger: 
biographie III, 671), lobten die Arbeit, ald monumentum aere perennius, das eine 

0 längft empfundene Lücke ausfüllte, das mit feinem älteren oder neueren Werk zu ver: 
gleichen fei, und die Münchener Akademie wählte nah Abſchluß diejes Werkes Yangen 
zum forrefpondierenden Mitglied. Dagegen bat ſich Krüger in der ThYZ 1885, 472 
nad dem Erſcheinen des zweiten Bandes dahin geäußert, daß Langen meift nur referiere, 
das Material beitrage, ohne es zu verarbeiten; „was dem Bud hauptſächlich mangle, 

85 feien durchgreifende Gefichtspunfte und organische Darftellung“, es ſei eine zuverläſſige 
Zufammenitellung des Materials, aber Yangen babe den großen Stoff nicht verarbeitet 
zu einer wirklichen Geſchichte. Die Divergenz des Urteils wird mit ihren Grund haben 
in der verfchiedenen Auffafjung von dem, was Aufgabe eines Hiftorifers der römischen 
Kirche fei, und in der Verfchiedenheit katholiſcher und evangelifcher Firchenhiftorifcher Ans 

40 fchauung. Dem Subjeltivismus der leßteren, der ſich ja im einer für katholiſche Denk— 
weile faum annehmbaren Art namentlihb auf dogmengeichichtlichem Gebiet geltend macht, 
pflegt die katholiſch-hiſtoriſche Richtung der Altkatholifen vor allem die objektive Eruierung 
der tbatfächlichen Zuftände und Vorgänge und überläßt es — mie man das aub an 
anderen altkatholiſch-hiſtoriſchen Werfen verfolgen fann — dem einzelnen, den Stoff fid) 

45 ſubjektiv zu geltalten. 

Die fubjektiv:hiftorifche Behandlung bat Langen felbjt auch geübt und zwar in einer 
Neihe von Auffägen, die er in der Revue internationale de Theologie über verjchiedene 
Punkte der Entwidelungsgejhichte des Papfttums und der römijchen Kirche veröffentlicht 
bat, und die mit zum Beſten gehören, was als geiftvolle Durchblide über Jahrhunderte 

50 lange Firchliche Enttwidelungen gefchrieben worden ıft. In feinem Hauptwerfe mollte er 
nad der Auffaffung, die er von feiner Aufgabe hatte, eben nur das biftoriiche Material 
in möglichit objeftiver Darftellung darbieten. 

Eine weitere Schrift Langens: zur Entwidelungsgefchichte des Papfttums iſt feine 
Monographie über „die Clemensromane” (ihre Entſtehung und ihre Tendenzen aufs 

&5 neue unterfucht, Gotha 1890), welche nadı Langen Ende des 2. und Anfang des 3. Jahr: 
hunderts entitanden und Umarbeitungen, bezw. Belämpfungen einer nit mehr vor— 
bandenen Grundfchrift fein follen, welch letztere die Übertragung des kirchlichen Primates 
auf Rom nad Jeruſalems Untergang (135) verfochten habe (vgl. Harnad in The3 1891, 
145). Seine Stellung als Altkatholif und die damit verbundenen Unionsverhandlungen 

so mit der orientalischen Orthodorie wurden Anlaß zu zwei anderen Schriften Yangens. Im 


Langen Langobarden 271 


Jahre 1876 erichien „bie trinitarifche Lehrdifferenz zwiſchen ber abenbländifchen und morgen- 
ländifchen Kirche”. Langen hatte an fich wenig Intereſſe an der SFilioquefrage, aber 
da deren Löfung die unumgängliche Vorbedingung des großen firchlichen Friedenswerkes, 
der Union zwiſchen Abendland und Morgenland fei, „wird — meint Zangen — jeder 
Dentende, welcher religiöfen Überzeugung er auch fein mag, in der Wiederaufnahme der 5 
Unterfuchungen über das Filioque etwas anderes erbliden, ald eine Verirrung heutiger 
Theologie zu der Spitzfindigkeit byzantiniſcher Disputierfucht“. Gleichfalld von dem Ge 
fihtspunft der Wiedervereinigung der fatholifchen Kirche des Morgen: und Abendlandes 
aus jchrieb Langen 1879 feinen „Johannes von Damaskus”, eine Darftellung des Lebens und 
vor allem der Yehre diefes Haffischen Dogmatikers der orientalischen Kirche vor ihrer Trennung 10 
von der abendländifchen (vgl. darüber Herrmann in ThL3 1880, 326). Yangen hat ie 
eine Reihe Heinerer Schriften verfaßt, populäre Darftellungen einzelner Punkte der römifchen 
Kirchengeſchichte, die meift anonym erjchienen und vom altfatholifchen Preß-⸗ und Schriften: 
verein verbreitet wurden. Sie find in der Bibliothef des altkathol.stheologifchen Seminars 
in Bonn aufbewahrt und als Langenſche Arbeit bezeichnet. 15 

Langen war ein ſehr anregender Lehrer, deſſen hiftorische Vorlefungen einerjeits frei 
waren von dem unnüßen Ballajt veralteter Büchertitel und vergefiener Meinungen, die 
fih aber oft durch die Fe des hiſtoriſchen Materiald und die Ruhe der Darftellung zu 
geiftvollen Schilderungen der Entwidelung der kirchlichen Inftitutionen erhoben. Als 
Menich war er ziemlich vereinfamt, ein ftarker Peſſimismus war ihm eigen, aus dem her: 20 
aus er manches zu jcharfe Urteil über Perfonen und Zuftände fällt. Geit 1899 mar 
feine Arbeitökraft durch Krankheit ſtark geſchwächt. Am 13. Juli 1901 Mittag machte ein 
Schlaganfall feinem Leben raſch ein Ende, als er eben im Begriff war, in die Vorlefung 
zu gehen. Leopold Karl Goetz. 


Langenftein Heinr. von ſ. Bd VII ©. 604—607. % 
Langhton Stephan ſ. BB IX ©. 118, 21 —57. 


Langobarden. — Quellen: Ueber die Anfänge des Volks fiehe einzelne Nachrichten 
in griehijchen und römiſchen Schriftitellern, wie Strabo, Tacitus, Ptolemäus, Vellejus Par 
tertulus, in byzantinifchen, wie Prokopius (Corp. scriptor. hist. Byzant. II, Vol. 1—3,1833), 
Theopbylaktos und Theophanes (de Boor. 1885. 1887). — Hauptquellen in Mon. Germ. 30 
Hist.: SS. rer. Langobard. et Ital. sec. 6—9, ed. Waitz, Hannov. 1878. Darin 3.8. Origo 

ent. Lang. — Hist. Langob. cod. Gothani. — Pauli Diac h. Lang. — Andreae Bergom. 
hist, u. ſ. w. — Geſetze der 2. in Mon. G. Hist. Leges IV. ed. — und Padeletti, 
Fontes jur. Ital. med. aevi, Turin 1877. — Urkunden: Troya, Codice diplom. Langob, 
dal 568 — 774, 68d. Napoli 1852— 1855. — Sonftige Duellennachmweife und Angaben älterer 35 
Darjtellungen und Unterfuhungen jiehbe in Dahlmann-Waitz, Quellenfunde, 6. Aufl. 1895; 
in Dahn, Langob. Studien, Bd I 1876; derf., Urgeich. d. nerm. u. rom. Völker, BB IV c.7 
(1889) und in den neueren Darjtellungen von Th. Hodgkin, Italy and her invaders, Voll. 
V— VII, 1895—1899 und L. M. Hartmann, Gejh. tal. im Mittelalter Bd II, 1, 1900 
in Anmertungen und Einleitungen der einzelnen Abjchnitte; und in Atti e Memorie del con- 40 
gresso storico in Cividale 1900. 

Die Langobarden, zuerjt von Strabo erwähnt, nad) eigener unhaltbarer Sage aus 
Skandinavien ftammend, find Meftgermanen, der Spradye nad Bayern und Alemannen 
verwandt. An ihre älteften Site weſtlich von der unteren Elbe erinnern Namen wie 
Bardengau und Bardowik. Über ihre Urgefhichte finden ſich in antiken Gefchichtfchreibern 45 
nur färglide Angaben. Durch Kriegsmut troß geringer Volkszahl von mächtigen Nachbarn 

efürchtet und vor ihnen gejichert, erliegen fie Doch den Legionen des Tiberius (5 n. Chr.). 

Pit Marbod ftehn fie erit im Bunde, dann mit den Cherusfern gegen ihn (17 n. Chr). 
Ihre Schickſale in den nächſten Jahrhunderten liegen im Dunkel. Gegen Ende des 4. Jahr: 
bundert8 wandern fie, wohl von Hunger getrieben, aus, unterwegs fremde Völkerbrocken so 
fih angliedernd und den Weg gen Sübdojten, vielleicht durch das frei gewordene Böhmen 
nehmend. Gegen Ende bes 5. Jahrhunderts ſetzen fie fih in Beſitz des Rugierlandes, 
etwa im heutigen Niederöfterreich, ziehen fich dann in die Ebenen der Theiß und Donau, 
ſchütteln die Herrihaft der benachbarten Heruler ab, kämpfen, vom Kaifer Juftinian durch 
Schenkungen begünjtigt, gegen die ihm gefährlichen Gepiden, ihre ſüdlichen Nachbarn, und 55 
ihr junger König Alboin vernichtet jie im Bund mit den Avaren und tötet ihren Herricher 
Kunimund (566 oder 567). 

Unter ihrem Heldenfönig ziehen fie, vielleicht von ihren überlegenen avarifchen Bundes» 


272 Langobarden 


enofjen bebroht oder durch die — des Narſes, in deſſen Heer Scharen ihrer 

ndsleute das fruchtbare Italien kennen gelernt hatten, aber nicht durch feine Rachſucht 
angelodt, im Verein mit Bruchteilen verfchiedeniter Germanenitämme, 3. B. von Gepiden, 
bejonders auch von Sachſen, nad) dem Südland (Oft. 568). In rafhem Anfturm, wohl 

5 wegen der Schwächung der byzantiniſchen Kriegsmacht durch Perſer- und Avarenkriege, 
erobern fie Oberitalien. Vor der Verfolgungswut der milden arianiihen Langobarben 
zitternd, flüchten fich mehrere Biſchöfe aus ihren Sprengeln. Nach mehrjähriger Belage: 
rung wird Pavia (Tieinum) genommen (572) und zum Königsfig erhoben. Auch Tuscien 
und einzelne Städte, wie Bologna, kommen unter ihre Herrſchaft. Leichter wird ihnen 

10 die Gründung der zwei großen Herzogtümer Spoleto und Benevent wegen älterer Tango: 
bardifcher und got er Anfiedelungen daſelbſt und wegen Entvölferung dieſer Gebiete 
durch Veit und Hungersnot. Mangels einer Flotte aber vermochten fie wichtige Küjten- 
fteiche, wie die von Venetien, Neapel u. a. m. den Griechen nicht zu entreißen, ebenjo: 
wenig größere Städte, wie Rom und Ravenna, vielleicht twegen unausgebilveter Be: 

16 lagerungsfunft. 

Viele edle Römer wurden von den Siegern getötet. Die Mehrzahl der Befiegten 
wurden Halbfreie (Aldien, Aldionen). Wenige blieben ganz frei, aber ohne Anteil an 
Amtern und Heerdienft. Alle jedoch waren langobardiihem Recht untertvorfen, wie auch 
die mitgetvanderten Bundesgenofien, mit geringen Spuren perjönlichen Rechts. Erft unter 

20 Liutprand wurde den Römern dies teilmeife zugeltanden. Eine Landteilung ward anfangs 
nicht vorgenommen. Die Unterworfenen hatten den Herm ihrer Gebiete, die oft im 
Städten wohnten, einen Teil ihrer Erträge abzuliefern. Der König erhielt die Faiferlichen 

iskal- und die rebellifhen Herzögen abgenommenen Güter. Die Verwaltung trug 
äurifhen Charakter. Die römische Staatd: und Stabtverfafjung wurde befeitigt. An ber 

25 Spige des in Edle, Freie, Halb: und Unfreie zerfallenden Volkes ftanden feit der Wander: 
und Slampfzeit Könige, aus den edlen Gefchlechtern bervorgehend, als oberfte Heerführer, 
Richter, Öelehgeber, Verwalter. Bei ihrer Wahl wurde der Grundſatz der Erblichfeit be 
rückſichtigt. Die nächſten nady ihnen waren die urfprünglich vom Volt gewählten, in ta 
lien vom König ernannten ur die Führer der einzelnen Heeresabteilungen. Die Ver: 

so faſſung war anfangs nämlich eine Heeresverfaffung. Sie waren Beamte auf Xebengzeit, 

bei gejteigerter Macht mit Erblichfeit und wie fränfifche Grafen mit militärischer, richter- 
licher und Verwaltungsgewalt ausgeftattet. Sie fiedelten fih in den eroberten Städten 
an und waren die Herren diefer und ber zugehörigen Yandgebiete, einzelne darunter, mie 
die von Trient, Friaul, Spoleto und Benevent, fait vom König unabhängig. Dur Zahl 

35 und Streben nad) Selbitftändigfeit werden fie dem Königtum gefährlich. Ihre Bezwingung 
ftellen fich daher alle fräftigeren Herrfcher zur Aufgabe. Als Gegengewicht gegen fie die 
nen den Königen die Gaftaldi, Vertreter des königlichen Rechts, Berwalter der großen 
Krongüter und wie farolingifhe Miffi Beauffichtiger der Herzöge, als perſönliche Stütze 
Gefolgsleute (Gafindi). 

40 weres Verhängnis laftete anfangs auf den Eroberern. Der erfte König, der helden— 
hafte Alboin wurde der Sage nach durch feine gepidiſche Gemahlin aus Blutrache ermordet 
(572), 1’/ Jahre darauf auch jein Nachfolger Kleph wegen feiner Graufamfeit (574). 
Vervirrung trat ein. Fünfunddreißig Herzöge verwalteten das Neid 10 Jahre lang zu: 
gleih. Die mitgeflommenen Sachſen, unter aufgeziwungenem langobardiſchen Recht ſich uns 

45 behaglich fühlend, zogen ſich unter jchidjalsreichen Kämpfen in ihre Heimat zurüd. Bon 
außen und innen drohende Gefahren, wie vergeltende Einfälle der Franken in Stalien und 
Bündnifje derjelben mit Byzanz, nötigten zur Wahl des fraftvollen Königs Authari, des 
Sohnes von Kleph, und zur Austattung desfelben mit Grundbefig ſeitens der Herzöge. 
Aufftändifche übertwand er nach wiederholten gefährlichen Kämpfen, machte den untermwor- 

co fenen Römern ihr Joch weniger drüdend, ftellte die Ordnung wieder ber, ſchloß mit den 
Franken, wenn auch vorübergehend, Frieden, erweiterte fein Gebiet durch neue Eroberungen, 
befonders Befignahme des ganzen Pothales und führte vielleicht die erwähnten Gajtaldi 
ein. Bedeutſam wurde feine VBermählung mit der fatholifchen Theudelinde, der Tochter 
des Herzogs Garibald von Bayern, weil dadurch mittelbar ein Umſchwung in dem Glauben 

55 jeines Nolte und in deſſen Stellung zu den Römern und Glaubensgleichheit mit den Ger: 
manen Wejteuropas herbeigeführt wurde. 

Die Langobarden, feit ihrer Verbindung mit Herulern und Byzantinern dem arianis 
ichen Belenntnis gewonnen, zeigten ſich während ihres Aufenthaltes in Pannonien grau- 
ſam gegen Katholiken und erjt feit der Vermählung Alboins mit der fränfifchen katho— 

co liſchen Chlodiswinda milder gegen jie gefinnt. Unter Step dagegen ftieg die Verfolgungs— 


Langobarden 273 


fucht wieder, beſonders bei dem heidnifchen Triebe des Volk, welches feine Götter in alter 
Weile auf Bergen und in Hainen zu verehren fortfuhr. Der Haß der Befiegten galt dem 
Glauben und der Nationalität der Sieger zugleich. Diefe Kluft überbrüdte die katholische 
Königin. Zwar blieb der ſchöne und durch Kriegserfolge und MWaffenbündnifje wohlver- 
diente Agilulf, der Herzog von Turin, den fie vielleicht fraft weiblichen Erbrechts zu ihrem 5 
zweiten Gemahl und zum König erwählte (590), vermutlich bis zu feinem Tode (616) 
Arianer. Aber ſchon vor ihm wurden einzelne Langobarden fatholifch, fo a Authari 
ein Verbot gegen die katholiſche Taufe langobardiſcher Kinder erließ, und Miſchehen mil: 
derten die Gegenfähe. Ihren Gemahl bewog Theubelinde zur Beſchenkung kaiholiſcher 
Kirchen und Klöfter, wie des columbaniſchen Bobbio, zur Wiedereinſetzung rechtgläubiger 10 
Bifchöfe und MWiedererjtattung ihres Kirchenvermögens. Sie jelbit errichtete Kirchen, mie 
die prächtige in Monza, und ihren Sohn Adaloald ließ fie zur Freude Gregors des Großen 
fatbolifch taufen und erziehen. In dem Dreifapitelftreit aber nahm fie, nicht ohne Billi- 
ng ihres Gemahls, mit mehreren Bijchöfen, wie dem von Aquileja, Stellung gegen den 
ft, was man als Streben nad) Unabhängigkeit deuten konnte. Zu diefem Glaubens: ı5 
umſchwung trug hauptfächlih der Einfluß Gregors auf Theubelinde und die langobarbi- 
jchen Bifchöfe bei. Er, der Vertreter des religiöfen und nationalen Bewußtſeins der Rö- 
mer, wurde dadurch ihr Borkämpfer und Befchüger. So vermochte er die Belagerung 
Roms dur Herzog Ariulf von Spoleto und bald darauf durch Agilulf jelbft durch Kluge 
Verhandlungen und Geldzahlungen abzuwenden, endlich einen Waffenftillftand mit Byzanz 20 
(609) herbeizuführen, durch welchen mittelbar die Langobarden als Beſitzer kaiferlicher Ge: 
biete anerfannt wurden. 

Troß Boca Rückfälle in den Arianismus, befonderd unter den beiden aria- 
nifchen Gemahlen der Gundeberga, Theudelindensd Tochter, den Königen Ariowald (+ 635) 
und Rothari (F 652), trat unter deren Nachfolgern eine —— des katholiſchen Glau⸗ 26 
bens ein. Zahlreiche Kirchen wurden gebaut, zumal in Pavia, und reich beſchenkt. In 
Städten, in welchen ein katholiſcher und ein arianiſcher Biſchof zugleich walteten, beſaß der 
erſtere den Borrang. Aber bei aller Pflege des Mönchsweſens und gottesdienſtlicher Werte 
Eye die langobardiichen Bilhöfe dem Papft gegenüber Neigung zur Unabhängigkeit. 

dererſeits blieben fie dem Staat untergeordnet und ohne Einfluß auf defien Angelegen- 80 
beiten und Gejeßgebung. Außer in rein firchlihen Dingen unterlagen die Geiftlichen der 
weltlichen Gerichtöbarfeit. Won Aribert an (653), einem Neffen Theudelindens, befteigen 
nur fatholifhe Herrſcher den Thron; nur katholiſche Bifchöfe verwalten die Sprengel. 
Mailand wird kirchlicher Mittelpunkt des Reiche. 

Die Regierung Rotharis (615), welcher gefährliche Herzöge rüdfichtslos befämpfte und 35 
fein Reich abrundete und befejtigte, ift befonderd durch das Straf: und Privatrecht um: 
fafiende und an Stelle des alten ungejchriebenen zum erftenmal gefchriebenes Recht ſetzende 
Edietum Rothari (643) ausgezeichnet, welches, — von barbariſcher Form, doch hu— 
manen Geiſt verrät und den Armen —* gegen die Mächtigen gewährte. Ihm geſellten 
ſich ſpäter noch menſchlichere Geſetze zu. Nah langer Zerrüttung nämlich gelangte Liut- «0 
prand (712— 744), ein Vater des Volks, ein Ogbner des Reichs auf den Thron. In ſei— 
nen in jährlichen Volksverſammlungen feitgeftellten Geſetzen lindert er die Sklaverei, wendet 
fih gegen heidniſche Gebräuche und chrijtliche Mifbräuche, gegen vorzeitige Ablegung des 
Kloftergelübdes, gegen den Zmeilampf u. a. m. Sie find von Gerechtigkeitsgefühl durch— 
drungen und verraten einen Fortſchritt gegen frühere Barbarei. Seine Frömmigkeit bes 45 
fundet ſich in dem Bau zahlreicher Kirchen, der Überführung der Gebeine des hl. Auguftinus 
nah Pavia und in feiner Hochachtung vor dem Papſt. Sein politisches Ziel war die 
Einheit Jtaliend. Der Gegenfag zwiſchen Yangobarden und Römern in Religion, Sitte 
und Sprache war durch das. langobarbifche Recht: und Heerweſen und die Glaubens: 

leichheit bereit8 überwunden. Der äußere Ausdruck diefer —— ſollte ein einiges 60 
talien fein. Diejem Streben traten die Päpfte hindernd entgegen. Yiutprand, obwohl 
in. dem Sirchenftreit Gregors II. (715— 731) mit Byzanz auf des Papftes Seite, bedroht 
mehrmals Rom, überwältigt auch die vom Papfte aufgebetten Herzöge von Benevent und 
Spoleto, zieht aber, ebenjo wie unter Gregor III. (731 — 741), weldyer bereits Karl Martell 
ald Bundeögenofien zu gewinnen verjuchte, bejänftigt wieder von Rom ab. Der politiich 56 
gewandte Zacharias erlangt von dem frommen König Frieden (743) und Rüdgabe von 
wei Dritteilen feiner Eroberungen und von deſſen Nachfolger, dem tapferen, aber ben 

türmen der Zeit nicht gewachſenen und römerfreundlichen Ratchis von Friaul (744— 749) 
die Aufgabe der Belagerung von Perugia. Sein friegerifches Volk nötigt diefen daher 
zur Thronentfagung und zum Möndhsleben und erfegt ihn durch feinen tapferen und leiden: 60 

RealsEnchklopädie für Theologie und Kirche. 3. A. XI. 18 


274 Langobarden Languet 


ichaftlihen Bruder Aiftulf (749—756). Diefer, den Plan der Griechenvertreibung und 
Reichsabrundung wieder aufnehmend, bedroht Nom und bricht nach kurzer Zeit einen mit 
Stephan II. abgeſchloſſenen Frieden. In feiner Not gewinnt der thatkräftige Stephan II. 
den Frankenkönig Pippin in perfönlicher Zufammenkunft als Bundesgenofjen. In zivei 

5 Feldzügen (754 und 756) überwindet der fiegreiche König Hauptftabt und Herrfcher und 
zwingt ihn zu Tribut und Treueid, zur Auslieferung eines Teils feiner Schäße, vor allem 
zur Herausgabe des Crarchat3 Ravenna, der Aemilia und Pentapolis und zur Räumung 
der noch nicht überlieferten Orte, welche, dem Papſt überlafien, den Keim feiner weltlichen 
Herrichaft bilden. 

10 Dem auf der Jagd umgelommenen Aiftulf folgte Deſiderius (756— 774), welcher um 
feiner Krönung willen anfangs dem Papſt und dem Frankenkönig gefügig var. Während 
mehrfachen Parteiwechſels im Verhältnis zu dem eriteren, bei welchem er auch Stephan III. 
(768— 772) zum apoftolifchen Stuhl verhalf, hatte er feine Königsmacht befeftigt, feinen 
Sohn Adelchis zum Mitregenten angenommen, in Benevent feinen Schwiegerſohn als 

15 Herzog eingejegt, Spoleto wieder abhängig gemacht und durch Vermählung feiner Töchter 
mit dem Frankenkönig Karl unter heftigem Widerſpruch Stephans und mit dem Baiern- 
herzog Taffilo einen Rüdhalt im Norden und Weiten gewonnen und feine Ausfichten auf 
die Herrichaft über Jtalien günftiger geftaltet. Unermwartet trat ein Umfchwung ein. Karl 
ſchied fi) von feiner langobardifchen Gemahlin. Defiderius nahm aus Rache die flüchtige 

20 Familie feines Bruders Karlmann in feinen Schutz. Papſt Hadrian, anftatt nad) Defide: 
runs’ Wunjch ihm beizuſtehen, ſchlug ſich wegen neuer Feindfeligfeiten und in dem Streben 
nad einem unabhängigen weltlichen Reihe auf die Seite Karls und bat ihn dringend um 
Hilfe. Die Vorgänge aus der Zeit Pippins wiederholten fih. Karl unterwarf Defideriug, 
deſſen Thron durch Verrat und Haß vermutlich erjchüttert war und verbannte ihn und 

25 feine Familie in das Klofter. Das felbitjtändige Yangobarbenreih hörte auf; es fiel an 
das fränkische Herrfcherhaus. Karl nannte fih „König der Franken und Langobarden”. 
Die dem Papft übertwiefenen Gebiete verblieben ihm. Spoleto und Benevent aber find 
nun Eigentum Karls. Die langobarbifchen Pläne einer Herrfchaft über Nom und den 
Hauptteil Jtaliens find nunmehr zur Ausführung gelangt, aber dur einen fränkischen 

80 Herrn. Dem Reich verblieb zwar ein Schein von Selbititändigfeit und heimiſchem Recht; 
bald aber wurden fränkische Einrichtungen, wie Lehns- und Heertvefen und Verwaltung 
durch fränkische Große eingeführt. Mifbräuche, wie Ausſaugung des Volkes durch Beamte 
wurden abgejtellt, aber auch dem Gottesſtaatsgedanken Karls gemäß das Anfehen der Bi- 
ſchöfe und das Vermögen der Stirchen erhöht. 

35 Allerdings mußte Karl zunächſt Empörungen einiger Herzöge, wie Hrodgauds von Friaul 
und Arichis’ von Benevent, des Schwiegerſohns von Deliderius, den er zur Unterwerfung 
unter demütigenden Bedingungen zwang, unterbrüden. Nicht geringere Kämpfe hatte Karls 
Sohn Pippin, Statthalter Jtalieng mit dem Titel eines Königs der Yangobarden, mit 
Arihis’ Sohn und Nachfolger Grimoald zu beftehen; aber vertragsgemäß mußte dieſer 

so nah Pippins Tod an König Bernhard Tribut zahlen. Beftändige Abfallsverfuche und 
bejtändiges Streben nad) Unabhängigkeit, von den Franken waren Benevent in dieſem 
Zeitraum eigen. Durch Vertrag mit dem Kaifer Nicephorus erlangte Karl endlich die 
Anerkennung feiner langobardiihen Befitungen durch Byzanz. 

Die weiteren Schidjale des Reichs unter Königen aus dem Karolingerhaufe, wie die 

45 des Herzogtums Benevent, welches 840 in die Fürjtentümer Benevent, Salerno, Neapel 
und Gapua zerfiel, und die von Spolet, deſſen Herzöge Wido und Lambert fich zu Königen 
von Italien und 891 dur Papſt Formofus zu * krönen ließen, aber der Kriegs: 
gewalt Kaifer Arnulfs weichen mußten, liegen jenfeit3 der Grenzen unferer Aufgabe. 

Die Erlebnifje feines Volkes und deſſen Sagenſchatz hat vorzugsmweife Paulus Dia: 

50 fonus der Nachwelt in feiner nad der Unterwerfung feines Vaterlandes mit Klarheit, 
Wahrheitsliebe und Wärme verfaßten, aber leider nur bis zum Tode Liutprands (744) 
reichenden Gejchichte der Langobarden überliefert. 9. Hahn. 


Languet, Hubert, geit. 1581. — Quellen und Litteratur, über 2.: Seine 
Briefe, von denen drei unten zu beiprechende Sanımlungen gedrudt vorliegen, und feine 
65 Schriften, deren Titel und Inhalt unten beſprochen werden. Sodann Philibert de la Mare, 
Vita H. L., ed. Tob. Pet. Ludovicus, Hal. 1700; 9. EChevreuil, Hubert Languet, II. edit., 
Paris 1856; Treitjchfe, Hub. Langueti Vindiciae contra tyrannos, Zeipzig 1846; I. Blajel, 
9. Languet, TI. I, Breslau 1872; Ost. Scholz, Hubert Languet ald kurſächſiſcher Bericht- 
erjtatter und Geſandter in Frankreich 1560— 1572, Halle 1875. — Ausführliche Nachrichten 


Languet 275 
über 2. finden ſich auch in Gillet, Crato von Crafftheim und feine Freunde, 1. u. 2. Frank- 
furt 1860. 


Hubert L., geboren 1518 zu PViteaur bei Autun in Burgund, war ein ausgezeichneter 
protejtantijher Diplomat und einer der geiftvollften Publiziften des 16. Jahrhunderts. 
Sein Bater, Germain, ein nicht unvermögender Beamter (die Mutter hieß Jeane Devoyo), 5 
batte dem begabten Sohne eine treffliche Erziehung geben lafjen. Unter feinen Lehrern wird 
befonderd als Humanift und Arzt gleichbedeutend Perellus Gaftilionenfi8 genannt. Er 
eriwedte wohl fchon in dem Knaben den Sinn für die Naturwifjenfchaften, von welchem 
fh ſpäter viele Spuren in feinen Briefen finden. Um die Rechte zu ftubieren, bezog 2. 
die Univerfität Poitierd, und wie gründlich er dieſer Beichäftigung obgelegen, davon legt 10 
jede feiner Abhandlungen rühmliches Zeugnis ab. Dem Wunſche feines Vaters, in feinem 
Vaterlande die einfache und ehrenvolle Thätigfeit eine Beamten auszufüllen, vermochte 
Hubert nicht zu entiprechen ; fein lebhafter Sinn war nicht für ein ruhiges Stillleben ge— 
ſchaffen; beberricht von einem unendlichen Wifjensburft (bezeichnend ift feine Außerung 
Pulchrum et dulce est, scire ea, quae alii ignorant), ftudierte er Theologie, ı5 
Geſchichte, Natur: und Staatswiſſenſchaft gleich eifrig: die religiöſen Fragen, welche damals 
alle Welt bewegten, mochten ſchon in feiner Univerfitätszeit gewaltig an fein Obr ge 
fchlagen haben ; mit wahrem Heifhunger, bekennt er, habe er alles verjchlungen, was ihm 
von theologifcher Litteratur unter die Hände gelommen fei, ohne daß feine Seele von 
ihren Zweifeln (bejonders über die Abendmahlslehre) befreit wurde. Wann er zum Pro: 20 
teftantismus öffentlich fich bekannte, ift nicht zu beftimmen, mie überhaupt die Chrono» 
logie feiner Jugendjahre eine ziemlich unfichere ift. Eine gewaltige Reifeluft trieb ihn 
aus jeinem Baterlande; fein glühender Wunſch, die Berühmtheiten der Welt kennen 
zu lernen, ihr Urteil, ihre Anfichten zu erfahren, ift gründlih in Erfüllung gegangen ; 
denn faum giebt es einen berühmten Namen in jener Zeit, mit welchen er nicht in Ber: a 
bindung geftanden ift. Er befuchte Italiens Univerfitäten Padua und Bologna, war aud) 
eine zeit lang am Hofe der Herzogin Renata in Ferrara (um 1545) und lernte Venedig 
und Spanien fennen. Melanchthons Loci theologiei, die ihm ein Deutfcher in Italien 
gab, brachten eine entjcheidende Wendung in feinem Leben hervor; nicht nur feinen 
Zweifeln machten fie ein Ende, fondern regten in ibm den begreiflihen Wunſch an, den 30 
jeltenen Mann perfönlich kennen zu lernen. Im Jahre 1549 begab er fi) nah Witten: 
berg, wo er von Melanchthon aufs Zuvorfommendite aufgenommen wurde; diejer mußte 
nicht, follte er mehr Languets Befcheidenheit fchägen oder feinen ehrenhaften Charakter, 
den die fremde Sitte und das MWanderleben nicht habe verderben fünnen ; er bewunderte 
fein feines, kluges von Leidenſchaft und Beftechlichkeit freied Urteil; den greifen, viel an= 35 
gefochtenen Mann ergößte es, den frifchen, lebensvollen Schilderungen des vielgereiften 
Franzoſen zuzubören; er war Gaft feines Haufes, häufig Begleiter auf feinen Reifen, mit 
dem Melanchthonſchen Freundeskreiſe eng verbunden. Languet vergalt die Liebe des 
Praeceptor Germanie mit der lindlichſten Verehrung, die er allegeit gegen ihn hegte 
und befannte, auch da nicht verhehlte, wo fie ihm zum Nachteil gereihen mußte. Durch 0 
die Verfolgungen, welche die Proteftanten in Frankreich zu erbulden hatten, aus feinem 
Baterlande vertrieben, wählte L. Wittenberg für eine Reihe von Jahren zu feinem Auf: 
enthalt. Gewöhnlich machte er im Sommer und Herbft eine größere Neife und kehrte 
für den Winter zu Melanchthon zurüd. So reifte er im Jahre 1551 über Pommern 
na Danzig und Schweden, 1553 ging er über Breslau nad Wien, 1555 mit Em: 46 
pfehlungsbriefen von Melanchthon verjeben zum ziveitenmal nad Italien und Frankreich, 
um auf den dortigen Bibliotheken Geſchichte zu ftudieren. Über die Niederlande kehrte er 
im Juli 1556 nah Wittenberg zurüd. Im Jahre 1557 finden wir ihn in Finnland 
und Schweden, wo Guftav Wafa ihn aufs Freundlichite empfing; von dort eilte Yanguet 
in das damals jo gut wie unbefannte Yapplarıd. Seine feiner Reifen, fehreibt er jpäter, bo 
babe ihm jo viel Vergnügen gemacht, wie diefe in den Norden, mweil er da vieles gehen 
was ihm ſonſt niemand erzählen konnte, was er auch niemand geglaubt hätte. So jehr 
es ibn aber gelüftete, Unbefanntes zu ſehen, jo ging er doch nicht auf geographiſche Ent: 
deckungen aus; wohl verglich er den, welcher Gejchichte ftudiere, ohne Geographie zu fennen, 
einem Manne, der bei Nacht und Mebel durch ein fremdes Land reife, und noch in fpäter 55 
Zeit regte es ihn mächtig an, wenn er von Franz Drakes kühnen Seefahrten hörte, und 
inftändig bittet er um ausführliche Nachrichten darüber; aber als Guftav Wafa ihm den 
Vorſchlag machte, eine Erpedition zu leiten, welche die nordöſtliche Durchfahrt auffuchen 
follte, da lehnte er entjchieden ab: fein Streben gehe dahin, die civilifierten Länder zu 
durchwandern. Gewiß, ein Mann, der fo ausgefprochenes Talent zum Diplomaten hatte, co 

18* 


276 Languet 


konnte ſich nicht hinter den Eisbergen des Nordens vergraben, und Melanchthon bat ihn 
ganz richtig gezeichnet, wenn er hervorhob, daß Languet nicht bloß Länder und Meere ges 
fehen, fondern „zal v00v Eyvo“. 

Am 26. März) 1560 (die Angabe der France protestante VI, 266 und von 

65 Treitjchke, Languet babe 1559 Adolf von Naffau auf einer Reife nad) Italien und Belgien 
begleitet und fih von dort nad Paris begeben, ftimmt mit Yanguets Briefen gar nicht 
überein, da er nach denfelben im November 1559 noch in Wittenberg war und bis zum 
März 1560 dort blieb) fchreibt Yanguet von Breslau aus den lebten Brief an feinen 
geliebten Lehrer, dann sing er über Eiſenach, Heidelberg, Frankfurt und Antwerpen 

ı0 nah Paris, wo er Mitte Mai anlam und beim Buchhändler Andreas Wechel abitieg ; 
wenige Tage nachher traf ihm die erjchütternde Kunde von Melanchthons Tode (19. April 
1560). 

Zu diefer Reife war indes der Wifjenstrieb nicht die einzige Veranlafjung geweſen; 
durch Melanchthon war Languet dem kurfürftlichen Hofe von Sachſen empfohlen worden, 

15 und der Kanzler Ulrih von Morbeifen gewann ihn zu feinem diplomatischen Agenten 
und Korrefpondenten. Yanguet mollte zwar die ruhige litterarifche Muße und den Um: 
gang mit Melanchthon jeder Beichäftigung vorziehen, aber Mordeifen wußte alle Bedent- 
lichfeiten zu beſchwichtigen, und jo trat Zanguet im Jahre 1559 in des Kurfürften Dienft, 
in welchem er bis 1577 blieb. Wenn irgend jemand, fo war er ber geeignete Mann, 

20 eine foldhe Stelle auszufüllen; in jener Zeit, da die Nachrichten langjam eingingen und 
oft jehr entitellt lauteten, war ein Mann doppelt willlommen, der eine ſo ausgebreitete Be: 
kanntſchaft bejaß, daß es ihm verhältnismäßig leicht war, von allen Seiten bie zuver— 
läffigiten Berichte zu erhalten, und deſſen ganzes Weſen die fittliche Garantie für feine 
Verjchiviegenheit und Treue bot. Vom November 1559 bis zum Sommer 1565 find bie 

25 Briefe an Mordeiſen gerichtet, von dort an berichtete Languet dem Kurfürften Auguft un- 
mittelbar; immer find feine Angaben genau und vorfichtig, fein Urteil fein und richtig; 
mit überrafchender Schnelligkeit befam er Abjchriften von wichtigen Akten in feine Hände; 
auch litterarifche Neuigkeiten finden neben den politifchen ihre Stelle; bei aller Bejcheiden- 
beit ift Zanguet nie in den gemeinen Ton höfiſcher Schmeichelei und Kriecherei gefallen. 

30 Freilich auch die Unannehmlichkeiten einer foldhen Stellung hat er empfunden. „Wer an 
einem fremden Hofe leben will“ — fchreibt er — „muß feine Leidenfchaften mäßigen, 
viele Beſchwerden verjchluden und mit aller Vorficht jeden Streit vermeiden.” Neid und 
Eiferfucht fochten ihm mannigfah an; unzähligemale wiederholen ſich die Klagen über 
Geldnot, denn bei einem Gehalt von 200 Thalern mußte er wohl einen bedeutenden 

5 Teil feines väterlichen Erbes zuſetzen. Vom Kurfürften wurde er am die verſchiedenſten 
Höfe geſchickt; bald ift er in Paris, bald in Wien, Prag, Frankfurt, Köln, den Nieder 
landen, und je nach feinem Aufenthalt fällt das übertviegende Mehr feiner Mitteilungen 
auf Nachrichten aus den franzöfischen Neligions- und Bürgerfriegen oder aus den Türfen- 
kriegen, oder aus den Verhandlungen des Kaiferd mit den böhmischen Ständen oder ben 

so niederländifchen Unruhen. In Deutichland felbft nahm er regen Anteil an den damaligen 
firchenpolitifchen Streitigkeiten. Als Freund Melanchthons trat er der immer mehr —* 
geltend machenden ſtreng lutheriſchen Partei entgegen; den Hader der Theologen tief be— 
Hagend, bietet er bei verſchiedenen Gelegenheiten alles auf, die Parteien zu verſöhnen, fo 
beim Fürſtentag in Naumburg 1561; ebenjo fuchte er als Vorfämpfer des Proteftantismus 

#5 die Anerkennung der franzöfischen Hugenotten als Glaubensbrüder auf dem Fürftentage in 
Frankfurt 1562 durchzuſetzen, freilich ohne Erfolg. 

Es kann nicht unfere Aufgabe fein, Languet auf allen feinen Kreuz: und Duerzügen 
zu begleiten; wir heben das wichtigite hervor. Vom Mai bis September 1560 blieb er 
in Paris, dann reifte er zurüd nad Deutfchland und befuchte unter anderem auch das 

co verwaiſte Wittenberg. inen Antrag Mordeifens, eine Profeffur in Wittenberg anzu= 
nehmen, lehnte er ab, wie er früher einen ähnlichen bei Dttheinrich in Heibelberg aus: 
geichlagen hatte. Bald follte Languet nach Frankreich zurüd ; die religiöfe Bewegung des 
!andes, das im Begriffe var, fich zum Bürgerkriege anzufchiden, erforberten einen zuver⸗ 
läffigen und fcharfen Beobachter. 

66 Ende Mai 1561 ging er nach Frankreich, die Beziehungen der deutjchen Fürften zu 
den franzöfifchen Proteftanten fefter zu knüpfen, zugleich aber auch, um die nterefjen des 
furfürftlichen Hofes gegenüber den Verſuchen zu vertreten, welche die Erneſtiner machten, 
Franfreih zu gewinnen. Beim Religionsgefpräh in Poiſſy 1561 mar er zugegen; der 
ausbrechende Neligionsfrieg vertrieb ihn aber aus Paris und Frankreich; am 11. Juli 

60 1562 iſt er in Antwerpen; das Jahr 1563 und die folgenden Jahre vergingen mit biplo= 


Langnet 277 


matifchen Reifen nah Frankreich und zurüd nah Sachſen; 1565 erbielt er als chur— 
fürftlicher Gefandter die wichtige Miffion, den franzöfiichen König Karl IX. davon abzu= 
halten, mit dem „Räuber” Grumbach in Verbindung zu treten; e8 gelang ihm auch, aber 
von Sachſen wurde dies nicht allzureich belohnt, von Grumbachs Genofjen nie vergeflen. 
Die Belagerung von Gotha (Frühjahr 1567) machte Languet auch mit, nad) Frankreich 5 
fonnte er indes nicht mehr zurüd, da der zweite Meligionskrieg ausgebrochen war, und 
mit Ausnahme der kurzen jFriedenspaufe (März bis Auguft 1578), melde er in Paris 
brachte, mußten ihm die deutſchen Städte Straßburg, Frankfurt, Speier, Mainz, Gaft- 
eundiihaft bieten. An Gefchäften fehlte e8 ihm auch damals nicht ; auf dem Reichstage 
in Speier 1568 führte er die Unterhbandlungen megen der Kriegskoſtenentſchädigung im 10 
othaiſchen Kriege; daneben beforgte er die Gefchäfte vieler anderer Perfonen; dabei ift er 
— in Anſpruch genommen, daß er ausruft: O ihr allzu Glücklichen, die ihr euch beklagt, 
zuviel Muße zu haben! Möchtet ihr dieſe Klage recht lange fortſetzen können. (Die Angabe 
Treitſchles daß Languet 1570 als ſächſiſcher Abgeordneter den Friedensunterhandlungen 
in Stettin angewohnt, ſtimmt mit Languets Briefen gar nicht.) 15 
Am Auguft 1570 hatte Frankreich durch den Frieden von St. Germain feine Rube 
geivonnen, und Languet befam von dem Kurfürften den Auftrag, im Verein mit ben 
Gefandten anderer proteftantifcher Fürften Deutichlands dem König Karl IX. dazu und 
zur Vermählung mit Elifabethb, Tochter Marimilians II, Glück zu wünſchen, Dezember 
1570. Languet, am bejten vertraut mit der franzöfifchen Sprache, war der Sprecher; mit 20 
edlem Freimut wies er darauf hin, was in vielen anderen Yändern möglich ſei, daß beide 
Konfeifionen friedlich nebeneinander leben, fei auch in Frankreich pe ae N (die Rede 
fiebe M&moires d’Estat 1576, I, 32—38). Die Antwort darauf gab die Bartholomäus: 
nacht. Aus feiner eigenen Feder haben wir über jene fchredliche Zeit, die Frankreich um 
feine edelſten Männer brachte, feine Nachricht (vom 26. Auguft 1571 bis Ende November 25 
1572 fehlen die Briefe), eine unerfegbare Lüde. Nur ein kurzes Empfehlungsichreiben an 
Walfingham für einen talentvollen jungen Franzoſen, welden er 1569 auf der Franf- 
furter e tennen gelernt und in Paris wenige Tage zubor Coligny vorgeftellt hatte, 
Dupleſſis⸗Mornay, ift erhalten (Calendar of State Papers. Foreign. 1572—1573). 
Indem er feine Eigenihaft ald Gefandter und feine perfünliche Belanntichaft mit so 
vielen Großen geltend machte, gelang es ihm, auch feinen Hauswirt und Freund Wechel 
(der ihm dafür die Ausgabe der Gejchichte der Vandalen von Krank, Frankfurt 1575, 
widmete), zu retten. Aber er ſelbſt lief Gefahr, vom Pöbel ermordet zu erben, und 
hatte fein Leben nur der energifchen Verwendung des Kanzler Morbillierd zu danken. 
ene fchauerlichen Tage find nie mehr aus Languets Gebächtnis geſchwunden; fein Vater: 35 
and, in dem folde Menfchen lebten, ja die oberfte Gewalt hatten; war ihm ſeitdem 
widerwärtig; er verließ es von dort an, Oktober 1572, und ift nur einmal, kurz vor 
feinem Tode, dahin zurückgekehrt. Auch die proteftantiichen Fürften Deutfchlands hatten 
wenig mehr für ihre Glaubensbrüder in Frankreich zu hoffen; Languets Thätigkeit in 
Paris war damit eigentlich überflüſſig. Am 7. Dezember 1572 (von Dresden aus) bat «0 
er felbft, man möchte ihn nach Wien oder Venedig Ari Die Angriffe der Türken auf 
Italien und Ungarn, deren getwaltigiten zwar die Seeſchlacht von Lepanto (1571) ges 
brochen hatte, die aber doch immer drohten, boten Intereſſe genug zur Berichterftattung. 
Wegen der Religionsfragen entjchied fich der fächfifche Hof für Wien ; der Kaiſer Marimilian II., 
allmählich einer Großmachtspolitit buldigend, war nicht mehr fo entichieden der Gönner 4 
der Reformation wie früher, und Languet follte die Intereſſen der Proteftanten bei ihm 
bertreten, aber auch überhaupt die auswärtigen Verhältniſſe im auge behalten. Mit dem 
Schauplage feiner Thätigkeit änderte ſich auch das Material feiner Berichterftattung. Oſter— 
reich, Ungarn, Polen, das türkiſche Reich treten in den Vordergrund, Frankreich, England 
mehr zurüd. Vom März 1573—1576 blieb Languet am Faiferlihen Hofe und begleitete so 
diefen auf deſſen verſchiedenen Reifen nach Linz, Drag xc., nahm auch teil an verichiedenen 
Reichstagen z.B. Regensburg 1576. Jedes Jahr befuchte er die Frankfurter Oſtermeſſe; 
bier machte er, wie es fcheint, feine Geld» und Privatgefchäfte ab, traf die alten Freunde 
und fnüpfte neue Verbindungen an; bier twurben J— die Kommunilkationsmittel wegen 
der damals äußerſt ſchwierigen Briefbeſorgung ausgemacht. 55 
Bon perfönlichen Erlebnifjen melden die Briefe jener Zeit wenig; bon Krankheiten 
war Languet oft beimgefucht, und mehrmals drohte der gebrechliche Körper den Anſtren⸗ 
gungen der Arbeit und der Neifen zu erliegen. Einen freund gewann Languet 1573 in 
- dem geiftreichen liebenswürdigen Philipp Sidney, dem Typus der wiljenichaftlich gebildeten 
Engländer jener Zeit (geb. 1534, gefallen 1586 in der Schlacht bei Zütphen, Schtwieger: vo 


278 Langnet 


john Walfinghams, Diplomat, aber auch ald Dichter befannt); er betrachtete ihn beinabe 
als feinen Sohn und fand in feiner Freundichaft einen Erfag für die Vaterfreuden, die 
ihm nicht vergönnt waren, da er ſich nie verheiratete, bi8 an feinen Tod ſtand er mit 
ihm im [ebhafteften Briefwechſel. 

5 Mit dem Tode Marimilians II. (freitag den 12. Dftober 1576 im Regensburg) 
war das jtärfite Band, das Languet an den Wiener Hof gefefjelt hatte, gelöft; in dem 
Kaifer hatte er nicht bloß den Negenten hochgeſchätzt, der ihm perfünlid ſehr gewogen 
var, fondern auch den Mann und Chriften, und der Brief, in welchem er dem fur: 
fürften den Tod Marimilians meldet, ijt ein ehrenvolle® und rührendes Feg ſeiner 

10 Anhänglichkeit (Arcana [fiehe unten] I, ©. 240). Mit dem ſächſiſchen Hofe ſelbſt hatte 
Languet damals Mißhelligkeiten; der Sturm, welcher den Philippismus in den Kurlanden 
traf, ftreifte auch ihn; er mar bekannt ald treuer Freund Melanchthons, auch hatte er 
aus feinem Galvinismus nie einen Hehl gemacht; man warf ihm unehrerbietige Auße 
rungen über den verftorbenen Kaifer vor und ftempelte ihn endlich gar zu einem Spione 

ı5 Frankreichs. Es wurde Languet nicht allzu ſchwer, ſich von dieſen Verbächtigungen zu 
reinigen, aber bitter beflagte er fich über ein folches Benehmen gegen einen Mann, ber 
im Dienfte de3 Kurfürften alt und grau geworden fei, er bat um feine Entlafjung und 
um die Erlaubnis, in jein Vaterland, das im Augenblid Frieden hatte, zurüdfehren zu 
dürfen. Der Kurfürft beiilligte gnädig den erbetenen Abſchied, ließ ihm aber feine bis— 

20 herige Bejoldung und forgte für Auszahlung der rüdftändigen Forderungen, 1. Februar 
1577. ng ſchied ohne Groll von Sachſen, ſetzte aber freiwillig feine Korrefpondenzen 
fort. Im März 1577 verließ er Prag und begab ſich über Frankfurt, wo er an dem 
Konvent der Neformierten teil nahm, auch mit Sidney zufammentraf, nad) Köln, um dem 
Kriegsſchauplatz der Niederlande näher zu fein. Oraniens ſtilles und erfolgreiches Thun zog ihn 

25 an; der Borkämpfer für bürgerliche und religiöfe Freiheit war ihm geiſtesverwandt, ſchon Länger 
ftand er in Verbindung mit ihm, ihm fonnte er in manchen Beziehungen nütlich fein, 
und barum blieb er jo ziemlich feitvem in feiner Umgebung. Einmal (Januar 1579) be 
leitete er den Pfalzgraten Johann Gafimir nad London (fälfchlich —— Treitſchle, 
anguet ſei nicht dort geweſen; vgl. dagegen die aus London datierten Briefe Arcana 

80 I, 773), und ein anderesmal (1580) war ihm vergönnt, fein geliebtes Frankreich wieder 
u ſehen. Brivatgefchäfte erforderten feine Anweſenheit; Oranien und feine Frau (Char: 
otte von Bourbon:Montpenfier) gaben ihm ihre Aufträge (ſ. Groen van Prinſterer, 
Archives ete., VII, 335). Um gegen alle feindlichen Nachftellungen gefichert zu fein, 
ſchloß er fi an die Gefandtichaft der Generalftaaten an, welche mit Heinrichs III. Bruder, 

3 Alengon, unterhandeln follten; es ift nicht unglaublih, daß Languet Zeit gefunden, 
auch in diefer Angelegenheit feinen Rat zu erteilen. Ohne Unfall ging diefe Reife nicht 
ab: die Sänfte warf um, und das Schwert feines Nebenſitzers verwundete ihn an ber 
rechten Wange. 

Das lebte Jahr feines Lebens brachte er in den Niederlanden zu, bis zu feinem Tode 

40 nälie und Oranien unterftügend., Am 30. September 1581 ftarb er in Antiverpen. 

Dupleffis-Mornays edle Gattın, Charlotte von Arbalefte, ftand an feinem Totenbette. 
In der Franziskanerkirche liegt er begraben. Ein reiches, vielbetvegtes Leben hatte fich 
damit serie en, aber ein nur annähernd volljtändiges Bild besjelben zu geben, feine 
Wirkſamkeit zu fchildern, ift ſehr ſchwer. Languet war fein Mann der That, und ficht- 

45 bare Erfolge feines Thuns laſſen ſich nicht nachweiſen; in dem biplomatifchen Getvebe 
jener Zeit die Fäden herauszufinden, melde Yanguets geübte Hand eingewoben bat, möchte 
ſchwer, ja unmöglich fein; aber glauben läßt fich, daß mancher Entfchluß jener Gemwaltigen, 
denen ber Herr der Völker ihre Gejchide anvertraut hat, von Languet geweckt, gefördert, ges 
hemmt wurde. Die leitende dee, welcher er auf dem dornenvollen Pfade der Diplomatie immer: 

50 dar treu geblieben, ift der Gedanke der religiöfen und bürgerlichen Freiheit, die fich unter 
ben damaligen Verhältniſſen zur Beihügung und Verbreitung des Protejtantismus oder, 
nad) feinem Ausdrud, „der reinen Religion” geftaltete. Eine Bereinigung der prot. 
Kirchen gegenüber der geichlofjenen Macht des Katholicismus fuchte er möglichit zu fördern ; 
nichts beklagte er ſchmerzlicher als die Streitigkeiten zwiſchen den Lutheranern und Refor: 

55 mierten, mit Belenntnis und That ftand er auf ber Seite ber letzteren. Mit den 
tüchtigften, fernigften Männern feiner Zeit ftand er, felbft von unangefochtener Sitten: 
reinheit, ein ebrenfeiter Charakter, in den freundſchaftlichſten Beziehungen; Dupleffis- 
Mornay widmete ihm fein Bud de veritate religionis Christianae und beflagt 
Yanguet3 Tod wie den Verluſt eines Vaters. Der Gefchichtöfchreiber Thuanus reifte, als 

© Yanguet 1579 in Baden-Baden war, dorthin, ausbrüdlid nur um ihn zu feben und 


Langnet 279 


über manches zu fragen; auf feine Beranlaffung ſchrieb Languet eine Abhandlung über 
die deutſche Reichsverfafjung, die indes nie gedrudt wurde; es ift zweifelhaft, ob das 
Manuffript noch eriftiert. 

Die Korrefpondenz mit dem Kurfürften Auguft von Sadfen (329 Briefe vom 
17. November 1565 bis 8. September 1581) und mit Morbeifen (111 Briefe vom No: 5 
vember 1559 bi8 zum Sommer 1565) bat Tob. Betr. Ludovicus herausgegeben unter dem 
Titel: Arcana seculi XVI. Huberti Langueti Epistolae, Hal. 1669: leider ſehr 
unkritiſch, voll finnentjtellender Drudfehler und Nacläffigkeiten. Die Driginalakten, 
die Ludwig nicht benüßte, find im Archiv zu Dresden. Seine Briefe, auch in kultur— 
biftorifcher Hinficht nicht uninterefiant, werden Br eine geſchätzte Duelle für die Geſchichte 10 
der damaligen Zeit bleiben; nicht mit Unrecht fagte ein Zeitgenofie, er fcheine die Zu: 
funft zu erraten. Cine zweite Sammlung von Briefen ift: Hub. Langueti Epistolae 
politicae et historicae ad Philip. Sydnaeum, frankfurt 1633 (befte Ausgabe Leyden 
1646, Elzevir). 96 Briefe vom 22. April 1573 bis 28. Oftober 1580, weniger interefjant für 
die Zeitverhältnifie, um fo lehrreicher für die Kenntnis von Languet3 Charakter; denn bier 16 
läßt er feinen Gedanken und Zaunen freien Lauf; Tagesneuigfeiten mwechjeln ab mit Lehren, 
Ermabhnungen, Scheren, und man traut dem ernſten, bebächtigen Manne die ſchwär— 
merifche, faft eiferfüchtige Zärtlichkeit faum zu, mit welcher er über den „geliebteften Sohn“ 
wacht, für feine Geſundheit, jelbjt feinen Humor forgt. — Eine dritte Sammlung Briefe: 
Hub. Langueti epistolae ad Joach. Camerarium, Patrem et filium; zuerft her: 20 
ausgegeben von Ludwig Camerarius, Gröningen 1646; 108 Briefe enthaltend; Carpzov 
(Leipzig und Frankfurt 1685) fügte noch 22 Briefe hinzu, melde auch in Arcana Fi 
finden ; beſonders wichtig. iſt Be 15 wegen Yanguet3 Bildungsgang. Endlich Decades 
tres epistolarum Hub. Langueti, Jo. Camerarii ete., von Weber, Frankfurt 1702, 
mit 6 Briefen Languets, ziemlich unbedeutend. — Languet jchrieb eine kurze Gejchichte des 25 
gothaifchen Krieges: Historica deseriptio susceptae executionis — et captae urbis 
Gothae 1568, öfters aufgelegt; fiebe auch Tentzel, Historia Gothana ©.808. hm 
zugeichrieben wird: Apologie ou defence du trös illustre Prince Guillaume — gegen 
die Profkription Philipps II., Antwerpen 1581 (f. au) Du Mont, corps diplomatique 
V, 392 sqq.). Indes fragt fi, ob Languet fie verfaßt hat; gewöhnlich wird Pierre so 
Loyſelleur, genannt de Villiers, für den Verfafjer ausgegeben. Motley, The rise of the 
dutch republie, entſcheidet fich für Languet, Groen van Prinfterer, III, 186 sq. fchreibt 
fie Oranien felbjt zu, Yanguet habe fie nur begutachtet. 

Das Hauptwerk Languets ift: Vindiciae contra tyrannos sive de Prineipis in 
populum, Populique in Principem, legitima potestate Stephano Junio Bruto s 
Celta Auctore, Edinburg (Bafel?) 1579, 8°, ſeildem oft aufgelegt und in alle euro: 
päifche Sprachen überjegt. Wer unter dem Pſeudonym verjtanden fei, ift Gegenſtand 
langen und beftigen Streites geweſen. Beza, Hotman, Dupleſſis-Mornay, Cajaubonus 
wurden mit der Ehre, Verfaſſer diefer politischen Schrift zu fein, betraut. Agrippa d’Aus 
bign& (Hist. univ. T.2 II. 2) hatte auf Hub. Languet hingewieſen, und feit Bayles 40 
icharffinniger und umfichtiger Unterfuchung ijt diefer ziemlich allgemein als Verfaſſer an- 
genommen (vgl. bei. Polenz, Geſchichte des — Calvinismus, III, Beilage 6, 
©. 434 ff.). enn es auffallend erfcheint, daß Languet in feinem feiner Briefe, auch 
nicht in den vertraulichjten an Sidney, irgend auf fein Werk anfpielt (denn die bei Polen 
angeführte Stelle jcheint mir ſich nicht darauf zu beziehen), fo tft nicht zu vergefien, daß «s 
e3 rätlich fein mochte, beim Erfcheinen eines fo gefährlichen Buches den Namen in das 
dichtefte Dunkel der Ungewißheit zu hüllen. Das Buch zerfällt in vier Abhandlungen, 
deren erfte die Frage aufwirft: Sind die Untertbanen einem Fürften Gehorfam jchuldig, 
wenn er etwas gegen Gottes Gebot befiehlt? oder genauer: Iſt im ftreitigen Falle Gott 
mehr als dem Fürften zu geborchen? Die Enticheidung, daß Gott mehr zu gehorchen so 
fei, wird damit begründet, daß Gott ala Oberherr der Erde und ber Völker feine Nechte 
an die Könige (Obrigkeit) nur übertrage, diefe nur feine Statthalter, Vaſallen jeien: Gott 
jei der Befiger, die Füriten nur Regierer und Hirten, Gottes Wille alfo der abjolut 
eltende. — Die zweite Abhandlung wendet fich fpeziell auf das religiöfe Gebiet und 
Er Ob man einem Fürften, der das Geſetz Gottes verlehe und die Kirche verwüſte, 55 
Widerftand leiften dürfe, wodurch, wie und wie weit? Auch bier ift die Antwort ein a, 
Religion und Kirche find von Gott nicht einem einzigen Augenpaar anvertraut, jondern dem 
ganzen Volk, und bei dem Bunde, welchen Gott mit König und Unterthanen ſchließt, find die 
beiden leßteren folidarifch für einander verbindlich ; die Sünde des einen Teild (des Fürften) 
wird zur Schuld des anderen (Untertbanen), wenn er derjelben nicht Einhalt thut und eo 


280 Lauguet 


Widerſtand leiſtet. Die Organe dieſes Widerſtandes ſind die Vormünder, Repräſentanten des 
Volkes, die Reichsverſammlungen, gewählte Abgeordnete u. |. w, bie einzeln dem König 
untergeben find, ald Ganzes über ihm ftehen. Vorficht und Mäßigung tft indes immer 
anzuempfehlen, um nicht allzu jchnell mit dem Widerftandsrecht vorzugehen. — Mit ber 
5 dritten Abhandlung, der umfangreichften, geht Languet auf das politifche Gebiet über: 
ob, wie weit, wem, wie und mit welchem Rechte e8 erlaubt fei, einem ben Staat unter: 
drüdenden oder zugrunde richtenden Fürften Widerftand zu leiften? Man kann fchon 
aus dem vorhergehenden fchließen, mie die Antwort ausfallen wird. Die Languet leiten: 
den een find ungefähr folgende: Der König ift dem Wolfe von Gott gegeben, vom 
10 Volke aber eingefegt, gewählt, beftätigt, angenommen, und fo beſteht zwiſchen beiden ein 
Vertrag, fei es ausdrüdlich, fei es ſtillſchweigend, kraft deſſen der König das belebte * 
iſt, dem das Volk, ſo lange er ſeine Pflichten erfüllt, wie Gott zu gehorchen hat. 
füllt er aber ſeine Pflichten nicht und wird er dadurch zum Tyrannen, ſo ſteht der Ge— 
ſamtheit des Volkes, nicht dem einzelnen, das Recht zu, ja es wird zur Pflicht, durch 
15 feine Anwälte und Repräfentanten, die Regierungsgenofien, dem Tyrannen entgegen: 
zutreten, ihn im Notfalle abzufegen, und einen rechtmäßigen Fürften zu wählen. Zu 
beachten ift hierbei, daß Languet die erblihe Monardie ald das geringere Übel dem 
größeren der Wahlmonarchie vorzieht, ebenfo, daß man nicht gegen jeden Fürften, ber 
einmal bie Gejege übertreten, diefe Prinzipien in Anwendung bringen dürfe, fondern bei 
30 der Schwachheit der menfchlichen Natur ſich unter einem mittelmäßigen Fürften für ſehr 
wohlberaten halten bürfe. Die vierte Frage: ob die Nadhbarfürften den von ihren Fürſten 
bebrüdten — zu Hilfe kommen dürfen, damals mehrfach praktiſch, wird kurz be— 
handelt und bejaht. 
Es iſt unſere Aufgabe nicht, auf die Richtigleit der Languetſchen Prämiſſen und 
25 Schlüſſe näher einzugehen, ſondern nur auf die Stellung hinzuweiſen, welche bie i 
in der Litteratur jener Zeit einnimmt. Die Vindiciae ſind die reifſte Frucht des huge— 
nottiſchen Staatsrechts, welches ſonſt in Reveille-Matin, Francogallia (von Hotmann), 
dem Politiker, einen beredten Ausdruck fand. Die Magdeburger Schrift (f. Polenz III, 
430 ff.) von lutherifcher Seite, die Schriften Poynets und Buchanans von England und 
so Schottland her find Ergänzungen dazu. Gemäß den Zeitverhältniffen, welche ben Pros 
teftantismus in Frankreich immer zum Kriege gegen feine Fürſten zwangen, mußten bieje 
ethiſchen und ſtaatswiſſenſchaftlichen Unterſuchungen weit mehr auf die negative Seite ber 
Frage, d. 5. die des Miderftandes ald die des Gehoriams getrieben werden, und es ift 
efannt, welch ſchwere Beichuldigungen man auf die Schriftiteller und auf den Proteftan- 
35 tismus gewälzt hat, ald werde der Tyrannenmord nicht bloß entjchuldigt, jondern geradezu 
geprebigt und begünftigt. Es ift richtig, manche diefer Schriften gehen weit, ſehr weit 
in a revolutionären Konſequenzen; aber es ift ungerecht, zu vergefien, daß man bon 
der Bartholomäusnacht und ihrer blutigen Saat wohl keine anderen Früchte erwarten 
durfte; die Kanzel war den Proteftanten verboten; ſowie nachher die Liguiften haben fie 
«0 diefelbe nie gebraucht und entweiht. Die Prefje war den Proteftanten noch zugänglich) ; 
daher jene Pamphlete, die wie Branbfadeln in die Melt gefchleubert wurden. Den Ein: 
drud, ein folches zu fein, macht aber Languets Schrift nic; die Abhandlungen find viel⸗ 
mehr im Tone der rubigften Auseinanderfegung gehalten, fühl, ar und bejonnen, nicht 
leicht wird eine Schwierigkeit überfehen oder umgangen, fondern offen befprochen ; bie 
45 Beifpiele find gleichmäßig aus der bl. Schrift wie aus den Schätzen des Haffijchen Alter 
tums und den damaligen Staatöverfafjungen entnommen; eine fpezielle Rüdficht auf 
Frankreich läßt fich nicht verkennen, feine Staatsformen werben mehrfach angeführt und 
manche der damals lebenden „Tyrannen“, wie Heinrich III., Katharina von Mebici, 
mochten in ben geſchilderten Perfonen ihr mwohlgetroffenes Bild erkennen. Auch die ganze 
so Richtung des Verfafjers ift nicht demofratifch, fondern — mie Frankreichs Verfafiung — 
ariftofratifh. Entfprechend dem oben aufgeftellten Grundſatze Languets glauben wir: er 
verfaßte das Bud, um in eine damals viel beiprochene Frage Klarheit zu bringen; die 
Erhebung feiner proteftantijhen Glaubensbrüder wollte er von religiöfen und politiichen 
—— aus rechtfertigen und den damals im Schwange gehenden und viel befolgten 
55 machiavelliſtiſchen Grundſaͤtzen entgegentreten. Damit ſtimmt es auch, daß er mit fol 
Fürften, welche feinem Fürfteniveale nahe famen, wie Wilhelm von Oranien, in befter 
eundſchaft leben konnte, ohne feiner Überzeugung untreu zu werben. — Bol. die aus- 
übrlihe und trefflihe Abhandlung von Polen; a. a. O. Bd III, S. 289ff. überhaupt 
den ganzen dritten Band. 
0 (Theodor Schott F) PB. Tſchackert. 


Laodicen, Synode Lappländifche Miffion 281 


Laodicen, Synode um 360. — Mansi, Cone. coll. II, Flor. 1759, p. 563 ff. Son- 
ftige Litteratur bei Laucert, Die Kan. der wicht. altkirchl. Eoncilien 1896, S. XXIL f. 72 ff. 
197; —— Bahn, Geſch. des neuteſtam. Kanons II, 193 ff.; auch Fſoulkes im DCA Bd I 
1880, ©. 928 f. 


Die Verhandlungen biefer Synode bes phrugifchen 2. (vgl. Ko 4, 13. 15 f. ef. Fragm. 5 
Murat. 64; Apof 3, 14; Acta Joh. ed. Bonnet p. 179 zu 8. 6; Euseb. h. e. IV, 
26, 3; Ramsay, The cities and bishopries of Phrygia I, Oxf. 1895, p. 32 ff.) 
finden ſich in den Konzilienfammlungen (lateiniſchen ſ. BB X ©. 2,32. 3,31, vgl. Quini- 
sextum can. 2; ſyriſche Hſſ. bei R. Duval, La litt. syriaque 1899, p. 171; J. R. 
Harris, The Gospel of the twelve Apostles 1900, p. 10) zwiſchen denen der an: 10 
tiochenifchen Synode von 341 (Bd I, ©. 595.) und denen ber fonftantinopolitanifchen 
von 381. Eine etwas engere Begrenzung dieſes Zeitraums wird zunächſt durch can. 7 
ermöglicht, wo zwifchen den Novatianern und Duartodecimanern bie Photinianer genannt 
find (deren Weglaſſung in der fogenannten ifiborifchen Überfegung auffällig, aber doch er: 
Härbar ift); auch die Montaniften werden c. 8 erwähnt. Die Teilnehmer werben nicht 15 
—* eben, aber Gratian ſpricht von 32 Biſchöfen und nennt als Haupturheber der Be— 
ich ie einen Biſchof Theodoftus, den man mit Recht mit dem Inbifchen Biſchof und Euno— 
mianer bei Philoſtorg im Jahre 363/64 oder Semiarianer, Biſchof von Philadelphia, bei 
Epiphanius haer. 73, 26 im Jahre 359 zufammengebradht hat (Zahn 196). Die Ka: 
none3 finden fich neben denen von Ancyra und —— auch im äthiopiſchen Kirchenrechts⸗ 20 
buch (Funk, Die apoſt. Konſtitutionen S. 246); die Abhängigkeit einiger der apoſt. Kanones 
von laodiceniſchen (ebenda 185) iſt indes bei weitem nicht fo deutlich mie die Benutzung 
der leßteren dur) das Quinisextum von 692 (can. 7, 29, 28, 30, 46 — !. 20, 50, 
74, 77, 79). Die Kanones von 2. betreffen die Bußverpflichtung (1 f.), Vorbedingungen 
und Erforderniſſe des geiftlihen Amtes (3—5 ef. 11f. 40—44. 54— 58), das Verhältnis 35 
zu Häretifern (6—10. 31—34), gottesdienftliche Funktionen (13—28), insbefondere Tauf: 
borbereitung und —— in ber voröſterlichen Zeit (45—52) und das Verhalten der Chriſten⸗ 

it gegenüber Juden und Heiden (29—39). Hervorzuheben ift die Erwähnung von Press 
terinnen (ec. 11, vgl. H. Achelis in Zeitfchr. f. d. neuteft. Will. I, 1900, ©. 88) und 
Periodeuten (c. 57, vgl. Bingbam, origines I, 198f.; K. Müller, Kirchengeich. I, 229). 90 
Da fich innerhalb der Reihe geradezu Wiederholungen finden (31 cf. 10, 33 ef. 6, 43 
ef. 22, auch 34 cf. 9), fo ift erfichtlich, daß eine Zufammenftellung oder Inhaltsangabe 
älterer Kanones vorliegt (Boudinhon vgl. Lauchert ©. XXII; Batiffol, Studia patri- 
stica 1890, p. 136). Auch Ffoulkes fieht in den erhaltenen bis auf e. 60 (Verzeichnis 
der fanonijchen Schriften) nur einen Auszug, unter Analogieverweis auf Gresconius (Bd X 36 
©. 4, 37 ff.), der in feiner Sammlung das afrikaniſche Schriftenverzeichnis (Bb X ©. 108,58) 
bat, — es in feinem Kompendium fehlt, ec. 60 erſcheint jedoch häufig mit dem vor: 
ala c. 59 zuſammengezählt. Seit Spittler (Kritifche Unterſuchung des fechzigften 
d. Canons, Bremen 1777) tft feine urfprüngliche Zugehörigkeit zur laod. Synode bes 
firitten worden; boch fällt gegenüber dem Fehlen bei Dionyfius und anderen das Vor: 40 
lommen in ber älteren fog. ifiborifchen Überjegung ſchwer ins Gewicht (Maaßen, Geſch. 
der Quellen u. d. Litt. des can. Rechts I, ©. 106), und wenn das Schriftenverzeichnig 
bes NTs in c. 60 mit dem des gleichzeitigen Cyrill von Jerufalem (catech. IV) überein: 
ftimmt, fo fieht man fich entichieden zu der Vermutung gedrängt, daß jenes fpäter fort: 
elafjen wurde, weil die eigenen Schriftenverzeichnifje fonft ins Unrecht gefegt wären. Diefe 45 

flung erflärt ſich wenigſtens leichter ald die umgekehrte Annahme (Zahn ©. 200 f.) 
einer fpäteren Eintragung. Es mar eine ungejchidte Vermutung Spittlers, anzunehmen, 
man babe den Kanon aus dem letten (85.) apoftol. Kanon fuppliert (a. a. D. 40, 84). 
Wil man für den Wegfall der Apofalypfe, deren Unbeliebtheit im Drient feit der Mitte 
des 3. Jahrunderts ja notorifch ift, noch nach einer gefonderten Erklärung fuchen, jo wäre 50 
diefe weniger in Apof 3, 14 ff. ald in can. 35 zu finden, two bie Engelverehrung ver: 
boten wird. €. Hennede. 


La Place ſ. Placeus. 


Lappländifche Miffion. — Litteratur: P. Högström, Beskrifning öfwer de till 
Sweriges krona lIydande Lapmarker, Stodholm 1747; J. Vahl, Lapperne og den lapske 55 
Mission, Kopenhagen 1866; E. Haller, Svenska kyrkans mission i ie under fri- 
hetstiden, Stodholm 1896, 


282 Lappländiſche Miffion 


Die Lappen ftreifen feit undenklichen Zeiten in den nörblichiten Gegenden von Nor- 
wegen, Schweden, Finland und Rußland umber. In Norwegen begann man in der Mitte 
des 13. Jahrhunderts das Chriftentum unter die Lappen auözubreiten. Bei der Koloni— 
ſierung von der Finmark (des nörblichften Teiles Nortvegens) in den legten Jahrhunderten 

5 ded Mittelalters kamen die Lappen in eine lebhaftere Berührung mit den Chriften, und 
einige Lappen ließen fich taufen, von den äußeren Vorteilen gelodt, die fie davon zogen, 
fie behielten aber im allgemeinen ihre heidnifchen Sitten. Nach Einführung der Reforma- 
tion dauerte es noch mehr als ein Jahrhundert, che mehr wirkſame Anftalten zum Taufen 
der Lappen getroffen wurden. Die Jnitiative dazu wurde von Erif Bredal ergriffen, Bi: 

10 ſchof in Trondhjem (1643— 1672), zu deſſen Stift die ganze Finmarf gehörte. Im An 
fang des 18. Jahrhunderts wurde die lappländifche Miffion von dem dänifchen Könige 
Friedrich IV. Fräftig befördert. Er richtete 1714 ein Miſſionskollegium in Kopenhagen ein, 
das über die lappländifche und die oftindiiche Miffion Auffiht haben follte. Unter den 
Männern, die fich jet der lappländifchen Miffton widmete, nimmt Thomas von Weiten 

15 (geft. 1727) den erften a ein. v. Meften wurde Vorfteher einer Schule in Trondbjem, 
die zur Aufgabe hatte, Tappländifche Miffionäre auszubilden. Selbſt reifte v. Weiten fleifig 
umber und verkündete den Lappen das Evangelium. Seine Arbeit trug reiche Früchte, 
und mit Necht führt er den Namen der Apoftel der Lappen. Durch v. Welten erhielt die 
—— gi eine geordnete Organifation, und Geiftlihe und Scullehrer wurden 

20 überall in den Lappbezirken verordnet. Die Lappen waren jeßt im allgemeinen getauft, 
viele fuhren aber mit ihrem Aberglauben und ihren heibnifchen Sitten fort. Gegen Ende 
des 18. Jahrhunderts ging die lappländifche Miffton zurüd, und bie Negierung zeigte 
wenig Intereſſe für fie. Ein neues Intereſſe wurde durch die Thätigfeit Nils Stockfleths 
(geit. 1866) erwedt. Er war von 1825 an Paftor in der nörblichiten Finmarf und wid— 

25 mete ſich mit viel Eifer dem Unterricht der Lappen. Nach dem Beifpiel Stodfletbs fingen 
die Geiftlihen allgemein an, die lappländifche Sprache zu lernen. Stodfleth überjegte das 
neue Teitament in die lappländifche Sprache (1840). Der religiöfe und fittliche Zuftand 
der Lappen ift von biefer Zeit an fehr verbefjert worden. 

Auh in Schweden waren die Lappen in ben letzten Jahrhunderten des Mittelalters 

30 in einige Berührung mit dem Chriftentum gekommen. Die Könige Guftav I. und Jo— 
bann III. fandten mehrere Miffionäre nach der Zappmarf, aber es war doch erft KarlIX., 
der den Grund zu einer firchlichen Organifation dafelbft legte. Guſtav II. Adolf voll 
führte das Werk feines Vaters, und unter feiner Regierung wurde die Skytteanifche Schule 
zu Lyckſele eingerichtet (1631), jo genannt nach dem Reichsrat Johann Sfytte, welcher 

85 der Schule eine größere Geldſumme jchenkte. In der Mitte des 17. Jahrhunderts ent: 
ftand ein lebhafter Hüttenbetrieb in der Yappmarf, und diefer gab auch der Miffionsthätig- 
feit einen neuen Aufſchwung. Unter Geiftlihen in dem 17. Jahrhundert ragen befonders 
zn Jonä Tornäus (geft. 1681) und Olaus Stephani Graan (geft. 1690) hervor. 

arl XI., der für die Kolonifation und Kultur der Lappmark ein reges Intereſſe zeigte 

40 und von dem Superintendenten zu Hernöfand Matthias Steuchius kräftig unterftüßt wurde, 
errichtete mehrere neue Gemeinden und verfah fie mit Geiftlichen, die angehalten wurden, 
fih dem Unterricht der Lappen genau zu widmen. Noch am Ende des 17. Jahrhunderts 
hatte doch das Heidentum tiefe Wurzeln an mehreren Stellen, obgleih fi die Lappen 
jeit Ende des 16. Jahrhunderts der äußeren kirchlichen Sitte und Ordnung allgemein 

45 untervarfen. Infolge der Thätigfeit Thomas v. Weſtens in Norwegen erwachte um 1720 
ein regeres Intereſſe auch für die ſchwediſchen Lappen. Auf den Reichötagen famen oft 
Beratungen über die lappländifhe Miffion vor. Durch die Fönigliche Verordnung vom 
3. Dftober 1723 erhielt diefe Wirkſamkeit eine neue Drganifation. E3 wurde vorgeſchrie— 
ben, daß alle Geiftlihe in der Lappmark der lappländifchen Sprache fundig fein follten ; 

60 bei jeder Hauptlirche in der Lappmark jollte eine Schule errichtet werben; lappifche Bücher 
follten auf öffentliche Koften gebrudt werden; Bifitationen follten fleißig gehalten werben. 
Am 12. Januar 1739 wurde eine befondere Behörde errichtet, die Direktion über bie 
geiftlichen und Unterrichtsangelegenheiten der Lappmarf. Der Direktion lag es ob, nad; 
Beratung mit dem gebührenden Landeshauptmann und Konfiftorium, die Zeitung der lap: 

55 pifchen Miffion zu haben. Durch freigebige Anjchläge des Neichstages und einzelne Gaben 
erhielt die Eirchliche Thätigkeit in der Lappmark einen feften öfonomifchen Grund. Die 
Superintendenten zu Hernöfand Nils Sternell (1728—1744) und Dlof Kiörning (1746— 1778) 
förderten eifrig diefe Thätigfeit. Mehrere der zu großen Gemeinden wurden in Hleinere 

eteilt. Durch Stipendien wurden Studierende auf der Univerfität zu Upfala aufgemuntert, 

60 —* der lappiſchen Sprache zu widmen, und um 1740 hörte der Gebrauch eines Dolmetſchers 


Lappländifche Miffion Lapsi 283 


während des Gottesdienftes auf. Zu berjelben Zeit verordnete man mehrere Miffionäre, 
die beſonders damit beauftragt wurden, umberzureifen und die Lappen in ihren Häufern 
u unterrichten. Einer der erjten Miffionäre war Per Högftröm (geft. 1784), ber ſich 
Feiner Aufgabe mit großem Eifer widmete. Per Fjellfttöm, Paſtor in Zydjele (geit. 1764), 
legte den Grund zu einer lappifchen Kirchenfprache, indem er unter anderen auf Lappländiſch 5 
Katechismus (1738), Kirchenhandbuch und Geſangbuch (1744) und das neue Teſtament 
(1755) berausgab. Schon 1735 wurde eine befondere Schulordnung für die Lappmarf 
feſtgeſetzt. Zu diefer Zeit wurden fieben neue Schulen errichtet. Sie wurden als voll» 
ftändige Internate geordnet, wo die Schüler, getwöhnlich ſechs an der Zahl, auf öffentliche 
Koften unterhalten wurden, Die eifrige Miffionsthätigkeit des 18. Jahrhunderts in der 10 
Lappmark trug gute Früchte in einem erhöhten religiöfen und fittlichen Zuftande und in 
wachſender Volfabildung. Unter den Geiftlichen, die während des 19. Jahrhunderts in der 
marf gewirkt haben, find die Brüder Petrus Läſtadius (geft. 1841) und Lars Lebi 
Läſtadius (geft. 1861) am meilten befannt. Die Leitung der geiftlichen Thätigfeit in ber 
Lappmark ging 1835 von ber Direktion zu der Elfleftaftiferpebition (dem Kultusminifterium) 15 
über. Neue Reglements für die geiftlichen und Unterrichtsangelegenheiten der Lappmark 
ind - ri April 1846 und 31. Januar 1896 erjchienen. Die ganze Bibel erfchien auf 

ändifh 1811. 

Was die finnifhen Lappen betrifft, gilt von ihmen in allem Weſentlichen, was 
von den ſchwediſchen oben gejagt worden if. Die Kemi Lappmark gehörte nämlich bis zo 
1809 unter Schweden. Der Sieg des Chriftentums in diefer Lappmark datiert ſich von 
der eifrigen Thätigkeit des Gabriel Tuderus (geft. 1705). Beſonders bei den Lappen in 
Enare war der religiöfe und fittlihe Zuftand von Anfang des 18. Jahrhunderts an 


gut. . 

Unter den Lappen im nörblihen Rußland fing in dem 16. Jahrhundert eine 26 
griechifch-fatholifche Miffion an. Einige Kirchen und Klöfter wurden in diefen nörblichen 
Gegenden aufgeführt, und viele Lappen ließen ſich taufen. Der Archimandrit Feodorit 
und der Mönch Tryfon waren bejonders thätig, das Chriftentum zu verfünden. Auch in 
ben folgenden Jahrhunderten wurden mehrere Kirchen und Kapellen in der ruſſiſchen Lapp⸗ 
marf gebaut, und die meiften Lappen nahmen den griechiich-fatholifchen Glauben an. so 
Aberglaube und Unwiſſenheit herrſcht aber noch bei ihnen, und ihr Chriftentum befteht in 
ma Fällen in einer nur äußeren Beobachtung der Geremonien der ruſſiſchen Kirche. 

Elof Haller, 


Lapsi. — Morinus, de disciplina in administr. s. poenit. 1651 fol.; Orsi, Diss., qua 
ostenditur, cath. ecclesiam tribus prioribus saeculis capitalium criminum reis pacem et 35 
absolutionem neutiquam denegasse, 1730; Klee, Die Beihte 1327; Routh, Relig. 8. 2. edit, 
T. IV, p.21sq. 115 sq. 255 6q.; Ritſchl, Entſteh. d. altkathol. Kirche, 1857; Steig, Das rö- 
miſche Bußſakrament 1854; ſ. aud) desi. Abhandlung in den Jahrbb. f. deutjche Theol. 18631; 
Frank, Die Bußdisciplin der Kirche bis 3. 7. Jahrh. 1868; Hefele, Conciliengeibichte, 2. Aufl., 
1. Bd, 1873; die Specialarbeiten über Kunden, den Novatianismus und Donatismus. 40 


Im weiteren Sinne begriff die alte Kirche feit dem 3. Jahrhundert unter diefem Titel 
ſolche katholiſche Chriften, welche in eine Tobfünde gefallen waren und deshalb entweder 
dem Banne oder der öffentlihen Bußdisziplin unterlagen; im engeren Sinne — und bier 
allein ift das Wort zum terminus technicus geworden — verftand man unter „lapsi“ 
getaufte Fatholifche Ghriften, unter Umftänden auch Katechumenen, welche in der Verfolgung 45 
gefallen waren (j. d. A. „Chriftenverfolgungen” Bd III S. 823), fei es durch ausdrück⸗ 
iche öffentliche Berleugnung ihres Glaubens, ſei e8 durch Anwendung ſittlich unftatthafter 
Mittel, durch die fie fich der Bekenntnispflicht entzogen. Somohl über die Thatfrage als 
über die Rechtöfrage und Strafausmeffung war man in ber Kirche ſelbſt zeitweiſe unficher: 
es läßt ſich im biefer Hinficht eine Entwidelung verfolgen, die in ihrem Endpunkte noch so 
weit über die Zeit Diokletians binausreicht, fofern partielle Verfolgungen auch noch na 
der Zeit Konftantins (durch heidniſche Machthaber, auch durch arianifche) fortdauerten. 
Dod it das 3. Jahrhundert die Zeit der brennenden Kontroverſe, namentlich aber die 
nächſten Jahre nad) der decianifchen und valerianischen Verfolgung. 

Die unbedingte Belenntnispflicht ift in den Evangelien geboten und das Gericht über 55 
die Verleugner verfündet worden (Mt 10, 33; Me 8, 38; % 9, 26; 12, 9); auf folche 
blidt bereit3 die eschatologijhe Rede Mt 24, 9f. But Standbhaftigkeit gegenüber den 
Leiden der Verfolgung ermahnen namentlich der Hebräerbrief und der erjte Brief des Petrus; 
auch die fieben apolalyptiſchen Sendjchreiben bliden auf Prüfungszeiten der Gemeinden 


284 Lapsi 


zurüd, die zum Teil durch Berationen herbeigeführt find und ermahnen zum Feftbalten 
und zur Ausdauer. Doch mar die Weltlage im 1. Jahrhundert für die jungen Gemeinden 
noch relativ günftig, die Gefahr der Verleugnung und des Abfalld gering. Rückfall ins 
Judentum ift auch in der älteften Zeit wahrſcheinlich ſelten geweſen — am wenigſten follte 

s man ſich bier auf den Hebräer- und Barnabasbrief berufen —, wenn auch folche Konver: 
fionen bis ins 3. Jahrhundert hinein vereinzelt nachweisbar find und bie und da burd 
bejondere lokale Zuftände in größerer Zahl veranlaßt wurden (ſ. Epiphan. de pond. et 
mens. 15. 18 über Aquila und Theodotion, Serapion bei Euseb. h. e. VI, 12, 1, 
Martyr. Pionii). Als die Kirche in das trajanifche Zeitalter eintrat, wußten römische Be: 

io amte, bie ſich mit ihr befaffen mußten, daß fein wahrer Chrift ſich zwingen laffe, den 
heidniſchen Opferdienſt mitzumachen oder eine Schmähung Chrifti auszufprechen („quorum 
nihil posse cogi dieuntur, qui sunt revera Christiani“: Plinii ep. ad Traj.), 
obgleid das durch Trajan fanktionierte polizeiliche Verfahren gegen die Chriften eine ftarte 
Verfuhung zum Abfall bedeutete. 

16 Die chriftlihen Apologeten ſeit Sen fonftatieren im allgemeinen, daß die Chriften 
ftandhaft bleiben, und dieſe Standhaftigkeit haben jene römischen und griechischen Litteraten 
bes 2. Jahrhunderts bezeugt, welche den Chriften fanatifche Todesverahtung bezw. Prunten 
mit dem Todesmute vorwerfen (Marc Aurel, Yucian, Gelfus u. a.), fowie jene beibnifchen 
Richter, welche fih der zum Tode drängenden chriftlihen Mafjen nicht erwehren fonnten 

20 (Stellen 5. B. bei Tert. und auch bei Auftin). Eine Martyriumsfucht erwachte wirklich 
zeitweilig, an manchen Orten verbunden mit Demonftrationen und rief den Tadel nüchtern 
—— Chriſten hervor (j. epp. Ignatii, beſ. ad Rom.; Martyr. Polye. 4). Die 

erpflichtung zum Martyrium wurde allerfeit3 in der Kirche anerkannt (eine Ausnahme 
bilden einzelne gnoftiiche Kultvereine, f. z. B. Tertulliand Schrift Scorpiace c. gnosti- 

3 cos; Clem. Alex. Strom. IV, 4, 16, doch nicht die Marcioniten, ſ. Euseb. h. e. V, 
16 fin.), aber ſehr bald wurde fontrovers, wo diefe Pflicht anfange, reſp. ob die Flucht 
vor und in ber ig geftattet fei. Jene Richtung in der Kirche, welche die alten 
entbufiaftiichen Maßſtäbe geltend machte und nachmals als „Montaniften” bat ausfcheiden 
müſſen, bejtand auf der Forderung, daß das Martyrium von jedem Chriften zu erftreben 

80 fei, während die Gegenpartei, die mehr und mehr vom Klerus felbft — wurde, die 
Flucht vor der Verfolgung guthieß (ſ. Tertull. de fuga in persee.; Ritſchl, Entſteh. d. 
altkathol. K. 2. Aufl., ©. 495 f.; die Geſch. des Polykarp, Cyprian, Dionyſius Aler.; 
viele Beiſpiele in der diokletianiſchen Verfolgung). Dieſe ſtützte ſich ſeit dem Ende des 
2. Jahrhunderts namentlich auf Mt 10, 23, jene vor allem auf Mahnungen des Paraklet, 

85 beide nahmen auch die Tradition in Anfprud. Die Montaniften fahen in den este 
bereit3 lapsi, die Weltkirche umgefehrt erkannte feit dem Anfang des 3. Jahrhunderts 
die montaniftifchen Martyrien nicht mehr als Martyrien an (Euseb, V, 16 fin, Cy- 
prian, De unitate ececl. et al. II). | 

Eine Einfiht in die faktifchen Zuftände gewähren indes nur die nicht polemifch oder 

0 apologetifch intereffierten Schriften des 2. und 3. Jahrhunderts. Sie zeigen uns, daß zu 
allen Verfolgungszeiten nicht nur die Gefahr des Abfalld eine große war, fondern daß 
viele wirklich abfielen. Trügt nicht alles, fo ift auch die relative Zahl der Abgefallenen 
bei jeder neuen Verfolgung ftet3 wachſend geweſen, namentlich wenn eine längere Friedens: 
eit unmittelbar vorhergegangen war. Für die Wirkungen der älteften Verfolgungen unter 

#5 Trajan und Habrian auf die römische Gemeinde haben wir an dem „Hirten des Hermas“ 
eine unſchätzbare Urkunde. Der Verfafjer hat viele Verleugnungen zu beflagen, und er 
weiß bereit über ſehr verſchiedene Motive zu berichten (die frivole Blasphemie, der tüdifche 
Verrat, die Feigheit, der Reichtum, die Weltfreundichaft und der weltliche Beruf, die innere 
Unficherheit über die Pflicht des Belennens u. ſ. w., f. Vis. I, 4. II, 2. 3. III, 6. 

so Mand. IV, 1. Sim. I, VI, 2. VIII, 3. 6. 8. IX, 19. 21. 26. 28 ete., |. Zahn, Hirt 
d. 9. 331, 338 f.). Man erkennt auch, daß Abfall vom Glauben felbft in ruhigen Zeiten 
um iweltlicher Vorteile willen nicht gefehlt bat. Über Abfall zur Zeit des Antoninus Pius 
j. Martyr. Polye.; interejjante Mitteilungen über traurige nn der Marc Aurelfchen 
Werfolgung ſ. bei Dionys. Cor. in Euseb. h. e. IV, 23, 2; Ep. Lugdun. bei Eu- 

55 seb., h. e. V, 1 sq. und ſonſt. Die Schriften Tertulliand® de fuga in persec., de 
eorona u. a. beziehen ſich auf die feptimianische Verfolgung. Weiß er auch nicht von 
vielen Verleugnungen zu erzählen, jo Eagt er doch über die Martyriumsfcheu der hirſch— 
füßigen Klerifer und die Leidensſcheu der gemeinen Chriften („Mussitant tam bonam 
et longam sibi pacem perieclitari“: de cor. 1). Die gelungenen Verſuche ganzer 

60 Gemeinden, durch Beitechung der Behörden die Verfolgung abzuwenden — Berfuche, die 


Lapsi 285 


der herrſchende Stand in der Kirche gebilligt zu haben fcheint — beurteilt er als Verleug: 
nungen (de fuga 11—13). Seit dem Anfang des 3. Jahrhunderts beginnt bereits jene 
abjcheulihe Methode, nicht genehmen kirchlichen Perfonen neben anderen Vorwürfen auch) 
den ber Verleugnung zu machen. = den Zeiten der decianifchen Verfolgung ift er — 
den Vertretern verſchiedener kirchlicher Standpunkte faſt ſtehend geworden (viele Beifpiele 6 
bei Cyprian; auch der Biſchof Cornelius ſuchte, freilich mit wenig Geſchick, dem Novatian 
fo etwas anzuhängen). Wie desorganiſierend dieſe Verfolgung und die nächſte unter Ba: 
lerian gewirkt hat, läßt ſich namentlich aus den Briefen Cyprians und des alerandrinifchen 
Dionyſius (Euseb. h. e. VI, 41), fowie aus dem Traftat des erfteren de lapsis er- 
fennen. Die Zahl der Verleugnenden hat ohne Zweifel die der Märtyrer und der mwirk: 10 
lichen oder nur maskierten Konfefjoren weit übertroffen. Nicht anders war es im Anfang 
der diofletianischen Verfolgung. Sie traf die orientalifchen Kirchen bereit3 in einem ganz 
vermweltlichten Zuftande traurigfter Art. Eufebius hat (h. e. VIII, 1) den Schleier, den 
er darüber dedt, ein wenig gelüftet; das menige genügt, um einen ungeheuren Abfall zu 
erfchließen (f. auch Petr. Alex. ep. de poenit.). Doc mwährte die > Verfolgung lange ı5 
genug, um die Chriftenheit einigermaßen zur Bejinnung und zum Enthuſiasmus zurüd: 
zurufen. Die legte „Verfolgung“ unter einem byzantiniſchen Kaifer, Julian, wirkte aud) 
noch, wie Sokrates und namentlich; Afterius berichten, vermüftend. Doch konnten die feigen 
Namendhriften, „dumm gewordenes Salz“, bald wieder in die Kirche zurüditrömen. Die 
drei ſyſtematiſchen Repreifionsverfuche unter Decius, Valerian und Diokletian hatten aber 0 
nicht nur offenktundige Verleugnungen, fondern auch trügerifche Borfpiegelungen zur Folge. 
Seit dem Jahre 250 unterſchied man verfchiedene Hlaffen von „lapsi“. 1. Sacri- 
fieati und 2. Thurificati, welche den Göttern wirklich geopfert, rejp. vor ihren Bildern 
Räuchertvert verbrannt hatten, 3. Libellatiei. Über das Vergehen dieſer herrſcht Mei- 
nungsverjchiedenheit (ſ. Rigaltius [not. ad ep. 30 Cypr. in edit. Oxford. p. 57], fell 25 
fl. e. not. ad lib. de laps. p. 133], Maranus [Vita Cypr. $ VI, p. Lsq.], Tille— 
mont [M&m. T. III sur la pers&c. de Döce n. 3, p. 327], Mosheim [Comment. 
de reb. Christ. a. C. M. p. 482 sq.], Rettberg (Cyprian ©. 362 f.], Hefele [Kirchenler. 
2. Aufl., ©. 88], Peters [Cyprian S. 159 f.), Fechtrup [Eyprian I, ©. 66f.). Mit 
Mosheim, Nettberg und Fechtrup ift anzunehmen, daß unter libellatiei lediglich ſolche ao 
Chriften zu veriteben find, die von der unter der Hand von den Behörden gebotenen Ge: 
legenheit Gebraud; machten und fich für Geld, fei es in Perjon, fei es, vorfichtiger, durch 
einen Dritten, einen libellus ausftellen ließen, daß fie ſich dem faiferlichen Gebot gefügt 
und geopfert hätten (j. namentlih Cypr. ep. 55 aud) ep. 30). Ihre Namen wurden 
natürlih auch in die Protofolle der Behörden eingezeichnet, ja es ift möglich, daß manche, 35 
um ihr Getviffen zu falvieren, nicht einmal den Schein nahmen, fondern es bei der amt: 
lichen Regiftrierung beenden ließen. Doc ift letzteres nicht ficher. Zur größten Über: 
raſchung find vor ein paar Jahren zwei libelli von libellatiei mit der Bejcheinigung der 
Ortsbehörde im Original in Ägypten zum Vorſchein gefommen, |. Krebs i. d. Sitzungsb. 
d. K. Preuß. Alad. d. Will. 1893, 30. Sept. und Weſſely in d. Berichten d. Wiener Akad. 40 
1894 Yan. Verſchiedene Unterarten von libellatiei anzunehmen (Hefele zählt deren fünf), 
ftegt fein Grund vor, mag aud Not und Gewiſſen noch manche befondere Umgebungen 
hervorgebracht haben ; namentlich ift es nicht geboten, eine befondere Klaſſe von acta facientes 
oder von yeıooyoagnoartes (Petr. Alex. I. c. can. 5) zu ftatuieren; denn acta fa- 
eientes find alle libellatici, jofern für fie ein Protokoll ausgeftellt wurde; fofern fie das «s 
Protokoll in vielen Fällen zu unterfchreiben hatten, find fie yeıooyoaprjoavres. Nieten 
die eigentümlichen Mafregeln der decianischen Kirchenpolitif die Vergehungen der libella- 
tici hervor, fo entitand eine neue Klaſſe von Verleugnern durch das Edikt Diocletiang, 
welches die Auslieferung der chriftlichen Kultusgeräte und Bücher verlangte: die traditores. 
Ihre Zahl (namentlid und faſt ausfchlieglic waren es Kleriker) war eine ſehr große, so 
und man unterjchieb zwiſchen ſolchen, welche wirklich das Verlangte ausgeliefert, und foldyen, 
die ftatt des Verlangten trügerifch Wertloſes bingegeben hatten. Was für Mittel fonft 
nody damals ausgejonnen wurden, um den Schein vor Chriften und Heiden zugleich zu 
retten, darüber belehrt der liber de poenit. des Petrus Aler. am beften (Routh, Relig. 
S. 2. edit. T. IV, p. 22sq.). Er weiß von foldhen zu erzählen, die ihre heidniſchen ss 
Sklaven, ja jelbit ihre chriftlichen, für fich ſelbſt an den Opferaltar gejchidt hatten, von 
anderen, die Heiden für Geldſummen betwogen, fich fubftituieren zu laſſen und unter ans 
genommenem Namen zu opfern, von folden, die in flagranti den Behörden Sand in 
die Augen ftreuten und nur jo thaten, als opferten fie, u. f. m. Was die bisziplinäre 
Behandlung der lapsi jeitend der Kirche betrifft, jo ftand im 2, Jahrhundert feit, ja noch so 


286 Lapsi 


bis zur Zeit des römischen Bifchofs Kallift, daß der zur idololatria abgefallene Chrift 
überhaupt nicht mehr, trotz aufrichtiger Buße, in die Kirchengemeinfchaft aufgenommen 
werden fünne. Tertullians heftige Polemik gegen das Edikt des römiſchen Biſchofs (eben 
des Kalliftus, ſ. Philosoph. IX, 12, p. 458 edit. Duncker; audy hier find die Worte: 
5 Atyaw näow In’ atrov Apleodaı Auaprias nicht auf alle Todfünden, fondern auf 
die Fleiſchesſünden Ar beziehen) betreff3 der kirchlichen Vergebung der moechia und for- 
nicatio fest überall voraus, daß jene Negel in Bezug auf die zum Gößendienft Abge- 
fallenen auch bei den „Pſychikern“ noch zu Recht beſtehe (ſ. ec. 5 fin. 12 fin. 19 fin. 
22 fin., auch de monog. 15). Mithin ift auch der Ratichlag des Dionyſius Cor. an 
10 bie pontifche Gemeinde zu ee aus der Zeit Marc Aurel® (Euseb.h.e. IV, 23,6), 
fie ſolle diejenigen wieder aufnehmen, welche von irgend einem Falle zurüdkehrten, auf 
die —* * genannten Vergehen der groben Unſittlichkeit und des haͤretiſchen Irrtums 
zu ränken. 
Die Haltung, welche der Hirte des Hermas in der Zuchtfrage einnimmt, ſcheint die 
15 Allgemeingiltigkeit des eben ausgeſprochenen Urteils zu beeinträchtigen. Da dieſer römiſche 
Chrift um das Jahr 140 allen Sündern, auch den Verleugnern, die Möglichkeit einer 
zweiten Buße eröffnet — die auf immer Verworfenen, welche der Verf. kennt, find ledig— 
lich die Verftodten; |. Zahn a. a. D. ©. 331, 338. —, jo ſcheint die unnadhfichtliche 
Strenge der Kirche gegen die Abgefallenen eine Neuerung zu fein. Allein diejes Urteil 
% it darum falfch, weil 1. Hermas die Eröffnung der Möglichkeit einer zmweiten Buße durch 
eine ausbrüdliche, göttliche Offenbarung ad hoc begründet und meil er 2. die Vergebung - 
von jeiten Gottes behufs Aufnahme in die Gemeinde der rg allein im Auge bat, 
ſich aber mit der Frage nach der Firchlichen Ausſchließung, reip. Wiederaufnahme, d. b. der 
Kirchenzucht, nicht befaßt. In beiden Punkten repräfentiert er fomit einen archäiftifchen 
25 Standpunft, der fich zu dem fatholifchen der Folgezeit ganz disparat verhält. Sofern aber 
Hermas für die Vergebungsmöglichkeit auf eine befondere Offenbarung rekurriert, zeigt er, 
daß die Strenge gegen die Abgefallenen auch in der älteften Zeit die Negel war; bie 
Regel, die freilich zur Konferbierung der Gemeinden bereit? Ausnahmen notwendig machte. 
Die werdende fatholifche Kirche übernahm —— in ihrer Geſamtheit jene ſtrenge Dis— 
so ziplin, aber behielt wahrſcheinlich den Rekurs auf Spezialoffenbarungen, ſowie auf das 
intreten der Märtyrer für die Gefallenen (in den Märtyrern ſpricht Chriſtus) bei; im 
Prinzip thaten das auch die Montaniſten, ja — nach der Behauptung ihrer Gegner — 
machten ihre Häupter von ihm untereinander einen kräftigen Gebrauch. In der Frage 
nad der Behandlung der Abgefallenen iſt es zwiſchen Weltkirche und Montanismus noch 
35 zu feiner grundſätzlichen Kontroverſe gekommen. Indem die Prieſterkirche aber an der 
alten Strenge gegenüber den Gefallenen zuerſt feſthielt, zuoleic aber mehr und mehr das 
zufünftige Heil für den Einzelnen von feiner Zugehörigkeit zu ihrem Berbande abhängig 
machte und bie Prärogative Gottes, Sünden zu vergeben, Bun geriet fie in eine 
höchſt fatale Lage, die notivendig zur Erweichung jener Strenge führen mußte. Der 
0 Nachlaß begann bei einzelnen Gruppen von Todfünden und zwar mit der Konzeſſion einer 
einmaligen Generalbuße nach der Taufe ſchon im legten Viertel des 2. Jahrhunderts (Dionyſ. 
Cor., 1. c. Aus der Schrift Tertulliand de poenit. c. 7 sq. könnte man fchließen wollen, 
daß die Möglichkeit einer zweiten Buße für alle Sünden damals ſchon beftand, allein der 
Schrift de pudieit. ift das Gegenteil zu entnehmen; die Idololatrie im ftrengen Sinn 
45 war jebenfalld ausgefchlofien). Der Hirt des Hermas — den man bereits, abfichtlich oder 
unabfihtlich, mifverftand — hat die Konzefjion deden müſſen und fo ift feine Autorität 
in der Kirche verftärft worden. Kallift dehnte den Nachlaß zuerft auf fämtlidhe groben 
—— aus. Der Montaniſt Tertullian iſt demgegenüber vorübergehend ſelbſt 
nwalt der in der Verfolgung Abgefallenen, unter Qualen Verleugnenden, geworden (f. 
50 de pudic. 22 fin.). Die — Homieidium und Idololatria hatten noch immer 
definitiven Ausschluß aus der Kirche zur Folge; nur das unumwundene Befenntnis bei 
erneuter Inquiſition und der Märtyrertod tilgten auf Erden die Schuld (f. Ep. Lugd: 
bei Euseb. h. e. V, 1, 26. 45. 46. 48. 49. Nur auf ſolche Gefallene, welche während 
der Verfolgung ſelbſt noch Gelegenheit hatten, ihre Verleugnung zu widerrufen und zu 
65 befennen, bezieht fich die fürbittende und unterftügende Sorge der galliichen Konfefjoren. 
Eufebius hat dies 1. c. c. 2 verdeckt; er fucht dem Briefe Zeugnifje zu entnehmen, daß 
die Konfefjoren die Wiederaufnahme definitiv Gefallener betrieben und erreicht hätten [$ 8], 
aber die von ihm beigebracdhten Stellen reden davon nicht). Es ift fein ficheres Beiſpiel 
befannt aus der Zeit vor Decius, daß die Konfefjoren, denen die Weltkirche das Recht zu 
0 litterae pacis eingeräumt, reſp. zugeftanden hat, dieſes Recht auch in Bezug auf lapsi 


Lapsi 287 


ausgeübt haben. Tertullian befämpft dieſes Recht (de pudie. 22) überhaupt (anders ad 
mart. 1), obgleich e8 gerade dem Montanismus verwandt war, fagt aber nicht, daß bie 
Konfefforen es auch gegenüber foldhen angewendet haben, die zum Götzendienſt abgefallen 
waren. Indeſſen ift wohl anzunehmen, daß diefe in manchen Kirchen von diefem Rechte 
doch Vorteil gehabt haben. 5 
Daß man in der Kirche erſt furz vor der Mitte des 3. Jahrhunderts mit dem ſtrengen 
Verfahren gegen die Abgefallenen brach, bat ohne Zweifel auch darin feinen Grund, daß 
die Zeit zwiſchen Septimius und Decius eine fait ununterbrochene Friedenszeit geweſen ift. 
Sonit hätte ſich jener Grundfag nicht fo lange halten fünnen, mährend doch ſelbſt ein 
Tertullian zugeftehbt, „daß man bei erprefter Verleugnung doch im Herzen den Glauben 10 
unbefledt bewahren könne”. Übrigens bat ſelbſt noch Cyprian und ein Teil des römifchen 
Klerus um 250 geſchwankt, ob den lapsis die Möglichkeit der Wiederaufnahme zu eröffnen 
ſei. Die ftrengere Auffafjung vertrat auch Fabius von Antiochien (j. Euseb. h. e. IV, 
43. 44). Die Briefe des alerandrinifchen Dionyfius zeigen, wie tief die alten rigoriftifchen 
Anſchauungen auch noch zwilchen 250 und 260 murzelten (Euseb. h. e. VI, 42 fin. ı 
44—46). Ja einzelne Yandesfirchen haben diefelben noch bis zum Anfang des 4. Jahr: 
bunderts für die gröbften Fälle der Idololatrie bewahrt, wie die Kanones 1—4, 6 der 
Synode von Elvira (im Jahre 306) beweiſen (1. Hefele, Conciliengeſch. 2. Aufl. I, ©. 151. 
155— 158). In den Kirchen ji Karthago, Rom, Alerandrien, Antiochien fiegte ſchließlich 
eine mildere Praris, der in Alerandrien und Karthago der größere Teil der Konfejjoren 20 
„felbit das Wort redete; im legterer Stabt haben dieſe jogar, um ihr eigenes Anſehen zu 
erböben, in jchlimmer Weife gewirtfchaftet und von ihrem Rechte, litterae pacis auszu— 
jtellen, den meitgehendften und vermwerflichiten Gebrauch gemacht. Hier wie in Nom wurde 
der Kampf um die Grundfäge der Klirchenzucht darum ein fo erbitterter, weil fich hinter 
ihm ein Streit um Perfonen und um die Kompetenzen des Bifchofs, der Presbyter und 25 
der Konfefjorenariftofratie verftedte. In Rom fchied ſchließlich die jtrengere Partei unter 
der Führung des Novatian aus der Gemeinde aus, Zwiſchen 251 und 325 haben die 
Biichöfe dad Zucht: und Bußverfahren gegenüber den lapsis ausgebildet. Dasjelbe wurde 
zu einem komplizierten Syſtem, da man die religiöfe Betrachtung der Kirche und der Ver: 
gehungen, welcher die Novatianer an diefem Punkte noch folgten, mit einer moralijtiichen, so 
darum auch die individuellen Verſchiedenheiten berüdfichtigenden vertaufchte und, wenigſtens 
anfangs, eine Mitte zu halten fuchte zwiſchen novatianischem Rigorismus und jener Lar- 
beit, die die Partei des Feliciſſimus in Karthago gezeigt hatte. Zunächſt wurde von Cy- 
prian zugeitanden, daß in casu mortis nad) abgelegter Erhomologeje die Wiederaufnahme 
in die Kirche jedem gewährt werden folle (j. Cypr. epp. und de lapsis); die Behandlung ss 
der übrigen Fälle — darüber ließ er fi von den Römern belehren — follte nicht Sache 
der einzelnen Provinz, fondern der allgemeinen Kirche fein. Auf den Synoden zu Kar: 
tbago im Jahre 251 f. in Übereinftimmung mit der römifchen Kirche wurde nicht ohne 
Mühe eine Zuchttheorie feftgejtellt (f. namentlich ep. 55): die Möglichkeit, Wiederaufnahme 
in die Kirche nu erlangen, wurde allen lapsis eröffnet, aber unter ſehr verſchiedenen Be— «0 
dingungen. Nicht nur wird zwifchen sacrificati und libellatiei ein Unterjchied gemacht, 
fondern auch die verfchiedenen Umftände, unter welchen fich jemand zum opfern hat beivegen 
lafjen, ſollten berüdjichtigt werden; hiernach joll ſowohl die Bußzeit ald die Bußübung 
eine verjchiedene fein, doch fcheint die Ausmefjung derjelben damals noch nicht fchematifiert, 
jondern dem Ermefjen des Bifchofs überlaffen worden zu fein; denjenigen aber, welche erſt « 
auf dem Totenbette Buße zeigen, foll die Vergebung überhaupt nicht gewährt werben ; ge= 
fallene Kleriker jollen ihrer Würde verluftig gehen. (Über andere Synoden in der Buchte 
frage ſ. Euseb. h. e. VI.) Seit jemer Zeit nun beginnen die Pönitentialverordnungen 
mit ihrer Kaſuiſtik; die älteften und wichtigiten find der liber de poenitentia des Petrus 
Aler. (die Beitimmungen in den App. Constit. II, 14, 38—41), die Kanones 1—4 der so 
Synode von Elvira im Jahre 306, die Kanones 1—9. 12 der Synode von Ancyra im 
Jahre 314, der Kanon 13 der Synode von Arles im Jahre 314, die Kanones 10—14 
der Synode von Nicäa im Jahre 325 (j. auch Can. ap. 62 und Gregorii Neocaes. 
ep. can.). Die diofletianifche Verfolgung und der große Abfall in derjelben bewirkte 
abermals eine Herabjegung der kirchlichen Anſprüche an die Gläubigen (fiehe auch den 55 
Streit in Rom zwiſchen Eufebius und Heraflius). Die Kontroverje fpigte ſich diesmal — 
und zwar faft lediglih in Nordafrika — zu einem Kampfe um die mildere oder härtere 
Behandlung der gefallenen Slerifer zu: ein Beweis, daß man bereitö in diejen allein die 
vollbürtigen Shen erfannte. Keen ge über lapsi find auf der Synode zu Arles 


(443?) e. 10, zu Rom im Jahre 487 und auf einigen anderen noch erfolgt. Adolf Harnad. 60 


288 Lardner 


Lardner, Nathaniel, geſt. 1768.— The works of N. L. with a life by Dr. Köppis 
10 Vol. 1838; A. Gordon in Dict. of nat. Biogr. XXXII ©. 147. 

Nathaniel Lardner, ein gelehrter Diffentertheologe, wurde am 6. Juni 1684 zu 
Hawkhurſt in Kent geboren. Seine Vorbildung erhielt er unter Dr. Oldfield in London 

b und befuchte eigen bie Univerfitäten Utrecht und Leyden 1699— 1703. Später 1713—1721 
war er Erzieher des Sohnes der Lady Treby, mit dem er Frankreich, Belgien und Holland 
bereifte. Nah England zurüdgefehrt mollte er ſich dem Prebigerberufe widmen, fand 
aber wenig Beifall, da * Vortrag a nüchtern und leblos war. Er wartete Jahre lang 
vergeblich auf einen Ruf von einer Dijentergemeinde und wurde erit 1729 als Hilfe 

10 prediger an einer Kapelle in London angeftellt, nachdem er fich ſchon durch feine wiſſen⸗ 
ichaftlichen Zeiftungen einen Namen gemadt hatte. Er blieb in jener untergeorbneten 
Stellung bi8 1751, wo ihn völlige Taubheit zum Rüdtritt nötigte. Fortan lebte er in 
ftiller Zurüdgezogenheit ganz feinen mifjenichaftlichen Arbeiten. Nur mit Gelehrten des 
Imn und Nuslandes blieb er in lebhaften brieflichen Verkehr, allgemein geachtet um feiner 

15 Gelehrſamkeit wie um feiner Biederkeit und Anfpruchölofigfeit mwillen. Er ftarb in feinem 
85. Lebensjahre den 8. Juli 1768. 

Lardner fiel in die Zeit der Blüte des Deismus und war einer der tüchtigften Bor: 
fämpfer für die Wahrheit der geoffenbarten Religion. Seine theologifhe Richtung kann 
wie die feines Zeitgenofjen Samuel Clarke ald rationaliftifcher Supranaturalidmus be= 

20 rg werden. Er ertennt beides an, die Berechtigung der Vernunft, wie die Notwendig⸗ 
eit der Offenbarung. Klarheit und Einfachheit find die Erforderniſſe einer höchften und 
allgemeinen, die Kennzeichen der geoffenbarten und wahren Religion. Die evangelifche 
Lehre war anfänglich Klar, ift aber durch nutzloſe Spekulationen verbunfelt worden, und 
muß deshalb auf die urfprünglichen einfachen und gewiſſen Wahrheiten zurüdgeführt werben. 

25 Diefe findet Lardner in der neuteitamentlichen Sittenlehre und den Berheißungen des 
Lohnes für die Tugend. Lehren, die nicht Har beiviefen werden können, will er offen 
lafien. Lardner fteht fomit im weſentlichen auf demfelben Standpunkt wie Clarke, wäh— 
vend aber biefer den inhalt der Offenbarung ald vernunftmäßig zu bemonftrieren ſuchte, 
wollte Lardner auf biftorifchkritifchem Wege die Wahrheit des Chriftentums darthun. Dies 

80 ift der Grundgedanke ſeines Hauptiverfes „The Credibility of the Gospel History“ 
in 17 Bänden 1727—1757, wozu er die Umrifje ſchon in einer Vorlefung über die 
Glaubwürdigkeit der evangelifchen Gefchichte, die er 1723 in London hielt, enttworfen bat. 
Dies Werk fand großen Beifall und wurde ins Holländifche, Lateiniſche und Deutfche 
(von Brahn mit Vorrede von S. ©. Baumgarten) überſetzt. Es ift ein bedeutender 

35 Verfuch einer bijtorifch-fritifchen Einleitung in das NT, eine Arbeit, die mit ebenfoviel 
Fleiß und Gründlichkeit als Unbefangenheit und Scharffinn durchgeführt if. Das Merk 
zerfällt in zwei Teile, wozu ein Supplement als britter fommt. In dem erften Teil 
werben die im NT gelegentlih erwähnten Thatfachen, welche durch Belege aus gleich- 
eitigen Schriftftellern beitätigt werden, eufaeaähl um zu zeigen, daß fih im NT nichts 

#0 finde, mas mit der vorausgejegten Zeit und Abfafjun 8. die hl. Schriftfteller nicht 
übereinftimmte, und daß das ungejuchte Zufammentreffen unabhängiger Duellen für bie 
Echtheit jener Schriften zeuge. In dem zweiten bei weitem größten Teil werden die Zeug: 
nifje der Kirchenväter der erften vier Jahrhunderte aufgeführt und forgfältig erwogen, 
dabei die Schriften der Väter felbft einer genauen Kritif unterworfen, ihre Echtheit unter: 

45 ſucht und die Zeit ihrer Abfafjung feftgeftellt. So werden 3. B. die apoftolifchen Konftis 
tutionen an dag Ende des 4. Jahrhundert? vertwiefen, der kürzeren Redaktion ber igna= 
tianifchen Briefe der Vorzug gegeben, für den Hebräerbrief die fonft überfehenen Zeugniſſe 
des Theognoft und Methodius angeführt. Hierauf folgt eine kurze Überfiht der Zeug: 
nifje bis ins 12, Jahrhundert. Das Ergebnis dieſes Teiles ift, daß das übereinftimmende 

50 Zeugnis aller Jahrhunderte und Länder, der frühe Gebrauch und die hohe Geltung der 
neuteftamentlichen Schriften für deren Echtheit ſpreche. Auch die apokryphiſchen Schriften 
Iprechen dafür, da fie die hohe Würde der Perfon Chrifli und das Anjehen der Apojtel, 
deren Namen fie annehmen, vorausfegen. Der dritte Teil handelt vom Kanon | des 
NTs. Diefer tft nad) Lardner nicht erft dur die Synode von Laodicen abgeichlofien 

55 worden, fondern ftand 4* ſchon durch das allgemeine Urteil der Chriſten feſt. Die 
Evangelien ſamt der AG müſſen vor 70 p. C. abgefaßt fein, da ſich in ihnen nicht bie 
leifefte Anfpielung auf die Zerftörung Serufalems findet. Da ferner in den Epifteln 
feine ausbrüdliche Beziehung anf diejelben vorkommt, fo müſſen fie verhältnismäßig 
ſpät gejchrieben worden fein, nachdem das Evangelium ſchon meithin gepredigt mar 

sound ein Bedürfnis der Aufzeichnung für die zahlreichen Chriften jich zeigte. Dafür 


Lardner Las Caſas 289 


ſpricht auch der Prolog des Lukas, wonach es bis dahin kein echtes Evangelium gab. Die 
Evangeliſten ſchrieben unabhängig voneinander, und ohne andere Quellen zu haben, als 
was ſie ſelbſt geſehen oder von Augenzeugen gehört. Das Hebräerevangelium iſt nur 
eine Überſetzung des griechiſchen Matthäus. — Lardners Vorſtellung über die Entſtehung 
der Evangelien aus der mündlichen Mitteilung erinnert am meiſten an Gieſelers Hypo— 5 
tbefe, obwohl er den Gedanken nicht weiter ausführt. Er nimmt ald Zeit der Abfafjung 
für die ſynoptiſchen Evangelien und Apoftelgefchichte des Jahres 64, für das johanneiſche 
das Jahr 68 an. Die fpätefte Schrift ift ihm die Apofalypfe, die er in das Jahr 96 
ſetzt. Von den Verfaflern der neutejtamentlichen Schrift giebt Lardner einen furzen Lebens— 
abriß, und es mag bier bemerft werden, daß er von der in England beliebten Annahme 10 
der Reife des Apoſtels Paulus nah England nichts wiſſen mil. An das obige Werk 
ſchließt fih die Streitchrift an „A Vindication of three of our blessed Salviours 
Miracles in answer to the Objeetions of Mr. Woolstons fifth discourse ete.“, 
die befte unter den zahlreichen Gegenfchriften. Eine andere Schrift The Circumstances 
of the Jewish people, an argument for the truth of the christian religion ı& 
1743, worin das Chriftentum nur als bejjere und reinere Form der Religion dargeitellt 
wird, namentlicdy aber die Abhandlung „A Letter on the Logos“, gejchrieben 1730, 
aber erft 1760 publiziert, hat Yarbner den Vorwurf des Socinianismus zugezogen. Er 
tritt mit diejer Schrih gegen Whifton auf, der die Lehre, daß der Yogos bei Chriſtus an 
die Stelle der menſchlichen Seele getreten fei, wieder aufgewärmt hatte. Seine Hauptgründe 20 
dagegen find, daß ein fo vollfommener Geift wie der Yogos unmöglich ſich jo erniedrigen 
fönne, daß er fich ſelbſt vergefle, feine Volllommenheit abſchwäche. Ein ſolcher Geift 
würde vielmehr alles Menfchliche verzehren, könne als förperlihen Schwachheiten unter: 
mworfen gar nicht gedacht werden, Chriftus ift wahrer Menſch und nur von Gott nad) 
feinem unerforjhlichen Ratichluß zum Meffias gewählt und mit bejonderen Gaben aus: 35 
gerüftet. Nur wenn er wahrer Menfch war, fann er Vorbild für ung fein, nur jo fann 
feine Auferweckung uns die Hoffnung geben, zu gleicher Herrlichkeit zu gelangen. Einen 
anderen Begriff von dem Meſſias hatten auch die Juden nicht. Die Vorftellung von 
einer untergeordneten Gottheit und einem präeriftierenden Logos fam erjt durch die beiden: 
chriſtliche Philoſophie herein. Es verftcht ſich nach dem Geſagten fait von felbit, daß der 80 
bl. Geift nur die, öfters perfonifizierte Macht, Gabe oder Gnade Gottes bezeichnet. — So 
reichte Lardner auf dem dogmatijchen Gebiete feinen Gegnern faft die Hand, mwährend er 
für feine Lebensaufgabe anjah, alle Angriffe gegen die geoffenbarte Religion auf dem hiſto— 
riſchen ‘Felde zurüdzufchlagen. G. Schöll }. 


La Rochelle, Bekenntnis von ſ. Bd VI ©. 230 ff. 35 
Lafalle, J. E. de ſ. Jgnorantins Bd IX ©. 58 ff. 


Las Gajas, Fray Bartolome, der „Apoftel (Weſt)Indiens“, geit. 1566. — 
Las Caſas hat, nachdem jein Leben ſchon mehrfach bearbeitet worden war (irlieniſch von 
Michele Pio, Bologna 1618; franzöſiſch von Llorente ald Einleitung zu den Oeuvres de 
B. de las Casas, Paris 1822; vgl. auh: Voyage à la Trinidad et au Venezuela, Paris 40 
1812), in der neueren Zeit nochmals wiederholt Biographen gefunden. 1867 veröffentlichte 
U. Helps, jhon befannt durd „The Spanish conquest in America“, eine Biograpbie unter 
dem Titel: „The life of Las Casas the Apostle of the Indies“ (2. Aufl. 1868); 1878 gab 
Don Carlos Gutierrez heraus: „Fray B. de las Casas, sus tiempos y su apostolado“; end« 
lich folgte 1879: „Vida del P. Fray B. de las Casas“, von Antonio Maria Fabié, melde 4 
in Bd LXX f. der Coleceion de Documentos ineditos mit einem Anhang von meist ungedrudten 
Schriftſtücken veröffentliht worden iſt (1879 — 1880). Vgl. Baumjtart, B. de las Caſas, 
Freiburg 1879. 

Geboren ald Sohn eines Francisco de las Cafas (Cafaus), welcher wahrjcheinlich dem 
Adel von Sevilla angehörte und nicht mit dem gleichnamigen Begleiter des Gortez zu 50 
verwechleln ift, jtudierte Bartolom6 Humaniora und Jura auf den Univerfitäten Sevilla 
und Salamanca und begleitete im Februar 1502 den Comendador ray Nicoläs de Dvando 
nah Indien, als diefer abgejchidt war, um die Übergriffe Bobadillas gegen Colon zu 
unterfuchen. Acht Jahre blieb er dort, das repartimiento vertwaltend, welches feinem 
Bater auf Espanola zugefallen war, bis er 1510 in den Priefterftand eintrat -— er war 55 
ber erſte, welcher in der neuen Welt die Priefterweihe erhielt — und an dem Tage, wo 
die erjten Dominikaner anlangten, in Goncepcion de la Vega feine erſte Mefle las. Die 
unerhörte Härte der conquistadores gegenüber den Eingeborenen lernte er noch näher 

Real-Encytlopäble für Theologie und KRirche. 3. U. XI. 19 


290 Las Caſas 


kennen, als er 1512 einer Einladung des Diego Velasquez nad Cuba folgte und dann 
Narvaez auf einer Erpedition nach Camaguey begleitete — ſchon hier ſehen wir ihn eifrig 
das Amt eines Beichügerd der Indianer führen. Um dieſe Wirkſamkeit, bie fein ganzes 
Leben ausfüllen follte, in größerem Maße üben zu können, beſchloß er in Spanien I 
5 Vollmachten zu erbitten und fehre Ende 1515 dorthin zurüd, Nach vielen Mühen gelang 
es ihm, eine im Namen der Herricher erlafjene Inſtruktion zu befommen, welche ihn be 
auftragte, in Verbindung mit den Hieronymiten über allem zu machen, „mas bie Frei— 
beit, die gute Behandlung, ſowie das leibliche oder Seelenheil der Indianer angeht“ 
(17. September 1516; Wortlaut bei Fabié, Vida ete. p. 58 sq.) und außerbem ben 
10 Titel eined „proteetor universal de todos los Indios“ mit einem Jahresgehalt von 
100 Goldpejos. Aber Las Caſas fand auf allen Seiten Wiberftand: bei den Hierony- 
miten, bie fein Amt als Eingriff in ihre Befugnifje betrachteten — bei den ſpaniſchen 
Herren, die er vor Gericht zu ziehen juchte — fogar am Hofe, wo einflußreihe Männer 
die Meinung vertraten, die Indianer dürfe man wie Tiere behandeln, da fie doch „des 
16 Glaubens nicht fähig ſeien“. Diefer vielfache Widerftand nötigte ihn zu mehrfachen Reifen 
nach Spanien: fo ſchon im folgenden Jahre, als eben der junge König Karl in Villaviciofa 
gelandet war. Geftügt auf ein Gutachten der Univerfität Salamanca, welches diejenigen 
für todeswürdige Heer erklärte, welche den Indianern die Fähigkeit abfprechen würden, 
ſich zu befehren, erlangte Las Caſas Beftätigung feiner Vollmachten und fehrte nad) Amerika 
20 zurüd. Unermüdlich thätig auf Miffionen in Cumana, ©. Domingo — wo er 1523 
in den Orden der Dominilaner eintrat —, in Nicaragua, in Guatemala und an anderen 
Orten gewann er das Vertrauen der Indianer in jo hohem Grade, daß fie nicht jelten 
freiwillig auf fein Wort bin fich zu dem verftanden, was Gewalt jeitend der fpanifchen 
Herren von ihnen nicht zu erlangen vermochte. In ähnlichem Geifte und mit Erfolg 
25 wirkte er feit den dreißiger Jahren in Mexiko. Das reiche Bistum Euzco in Peru, welches 
Karl V. ihm anbot, jchlug er aus, das ärmite, Chiapa, nahm er an, ald er das 70. Lebens: 
jahr erreicht hatte. Bei feiner fünften Reife nad) Spanien hatte er eine Bulle Pauls IIL, 
welche die Indianer für Annahme des Glaubens fähig erklärte und im Hinblid darauf 
verbot, fie zu Sklaven zu machen oder zu berauben, überfegt und brachte fie mit. Auf 
30 diefe Bulle berief er fih nun als Ergänzung der befannten Bulle Aleranderd VI. über 
die Verteilung der neuen Welt. Da aber feine Maßnahmen, die er, wenn erforderlich, 
durch die ftrengften firchlichen Genfuren, durch Entziehung von Sakrament und Abfolution, 
ftüßte, gar zu tief in die Verhältnifje, wie die conquistadores fie gebildet hatten, ein= 
jchnitten, fo wuchs der MWiderftand gegen ihn nur immer mehr. Obwohl am fpanifchen 
85 Hofe, auch vom Kaifer ſelbſt, hoch geſchätzt, zwang ihn doch die Verleumdung feiner Feinde, 
fein Bistum aufzugeben und 1507 zum fiebentenmal nach Europa zu reifen und, um fich 
gegen die ſchwerſten Verbächtigungen, auch feiner Loyalität, zu verteidigen. Dies geſchah 
öffentlich in Valladolid, vornehmlich gegen den gelehrten Sihoriograpben Sepulveba, mit 
joldem Erfolge, daß durch den königlichen Rat und den von Indien der Drud von Se 
40 pulvedas abjcheulicher Schrift De iustis belli causis in Spanien verboten wurde. Sie 
erichien jevoh in Rom. Gegen fie richtete Ya Caſas die „Brevisima Relacion de 
la Destrucion de las Indias“ 1552, 50 BI. in 4°, welche mehrfach herausgegeben, 
auch in das Yateinifche, Franzöfiihe und Deutſche (von Andrei 1790) überjegt worden ift. 
Neuerdings ift fie in der Coleccion de Documentos ineditos para la Histo-. 
s ria de Espana, t. LXXI abgedrudt worden. Dort finden ſich auch andere belangreiche 
auf den Streit mit Sepulveda bezügliche Schriftjtüde, ſowie einige bisher nicht gedrudte 
Dokumente und Gutachten von Las Caſas. Sein Hauptwerk, in fpäterer Lebenszeit ge- 
fchrieben, ift die Historia de las Indias, melde von Herrera und anderen benußgt und 
jett endlih in Bd LXIT bi8 LXVI der obigen Colleceion gedrudt morden ift. Dieſes 
50 bedeutfame Werk ift nicht, wie Quintana und Tidnor wollen, ſchon 1527, fondern erft 
1552 begonnen und 1561 vollendet worden. Es umfaßt in drei Dekaden und eben jo 
vielen Bänden die Gejchichte bis 1520. Als Anhang finden fih (Bd LXVI ©. 237—555) 
Algunos Capitulos de la Apologetica Historia besfelben Autors abgedrudt. 
Bis an jein Ende, welches 1566 erfolgte, kannte er nur das eine Si: zu Gunften 
55 der mißhandelten und verfolgten Indianer einzutreten. Seine Bemühungen, dieſelben 
egen die Sklaverei zu jchüsen, find zum Teil erfolgreich gemwejen; daß er jelbft darauf 
——— babe, man möge ſtatt der ſchwächlichen Indianer lieber die ſtark gebauten afrifa= 
nifchen Neger herbeiholen, und daß ihm fomit die Verantmwortlichkeit für die Einführung 
des Negerhandels zufalle, ift nicht erweisbar; thatfächlih ift längft vor feiner Zeit die 
0 „ſchwarze Ware” aus Afrika verhandelt worden. Vgl. Apologie de B. de las Casas 


Las Caſas Laſicius 291 


ER — de la classe des sciences morales et politiques de l'Institut, t. IV. 
es Mort an die Freunde im Klofter zu Atocha, wo er ftarb, ging dabın, daß 
Er ne Wert fortjegen follten, welches fein Leben erfüllt hatte. Benrath. 


Laficins, Johannes (Jan Yafidi), polnischer Edelmann und Schriftiteller, geft. 
nad) 1599. — Motizen über fein Leben finden ji bei Regenvolscius (Wengierski), Hist. 6 
eccl. Slavon. (1652) 452; Gerdes, Scrin. antiq. VI, 649f.; Genebrard. ——— IV. 
a.a. 1582, 786; Simler, Bibliotheca 389; Jöcher, Gelehrtenlexikon IL, 2283; Salig, Hiſtorie 
d. augsb. Eonf. II, 715ff.; 3. Qutaszewicz, Geſch. d. reform. Kirche in Litauen II, 182ff.; 
Eröger, Geſch. d. alten Brüderfirche II, 100 ff; Goll, Quellen und Unterfudungen zur Geſch. 

d. böhm. Brüder I, 74ff. — Seine Werke: J. De origine et institutis Fratrum Christia- ı0 
norum, qui sunt in Prussia, Polonia, Boemia et Moravia, Johannis Lasicii Poloni Com- 
mentarius 1568. — 2. Johannis Lasicii Poloni De origine et rebus gestis Fratrum Bohe- 
morum, quos ignari rerum Waldenses, mali autem Picardos vocant, libri octo multa veri- 
tate referti (verf. ca. 1575—1599). — Beide Werte jind nur handichriftlih und unvollftändig 
vorhanden. In Herrnhut befinden jih 2 Handſchriften (A und B), deren jede von Nr. 1 1 
$ 1—33 und von Nr. 2 lib. I—V (balb, bis 1549 reihend) enthält. A ijt 1741 dorthin 
gelangt aus dem Nahlak von J. de Beaufjobre, der die Handidrift von D. €. Jablonsty 
erhalten hatte. B ftammt gleichfalls aus Jablonskys Beſitz, nach deſſen Tode (1741) ſie S. 
J. Baumgarten erwarb, der ſie in ſeinen Nachrichten von merkwürdigen Büchern VI, 139 
bis 148 bejchreibt. 1812 wurde fie von Herrnhut angelauft. A ijt eine im 17. Jahrh. an« 20 
gefertigte intorrefte Abſchrift eines mwahrjcheinlih aus des 2. Zeit ftammenden Eremplars. 

urjprüngli mit A gleichlautend ift von Jablonsky nad) der jeitdem verloren gegangenen 
alten Borlage korrigiert worden. Eine von 3. 2. Mosheim 1734 beforgte Abjchrift von B 
befigt die Göttinger Bibliothek, eine 1812 gefertigte von A die Bibliothek des böhm. Muſeums 
in Prag. — Bon Nr. 2 gab J. U. Comenius 1649 das VIII. Bud mit kurzen Inhalts: 26 
angaben der übrigen Bücher heraus (2. Ausg. 1660). — 3. De Russorum, ge 
et Tartarorum religione, sacrificiis, nuptiarum et funerum ritu e diversis scriptoribus, 
Speier 1582, 4. Den Hauptteil des Buches (p. 1—169) bildet eine Beſprechung des Zar 
Koh. Bafilius mit dem Brüdergeiftlihen Joh. Rokyta, der eine 1570 von Sigismund Auguft 
an den Zar geichidte Geſandtſchaft begleitete. — 4. Briefe des 8. bei Gerded a. a. D.; Neue 30 
Beiträge von alten und neuen theol. Saden 1759, 158; Gindely, Quellen zur Geſchichte der 
böhm. Brüder in Fontes rer. Austr. 2 Abt. XIX, 325ff. 3795. Die Titel von noch 5 klei: 
neren Schriften des 2, teil geſchichtlichen, teild polemiihen Inhalts nennt Wagenmann in 
dem betr. Urt. der 1. Aufl. pie fer Realencyllopädie XIX, 770-777. 

Bon dem Leben des 2. ift wenig befannt. Er ift geboren 1534 in Großpolen oder 35 
in Litauen. Seine jugend fällt in die Zeit der Ausbreitung des reformierten Belennts 
niſſes und ber Anfledlm der böhm. Brüder (1548) in Polen. Um das Jahr 1557 
treffen wir ihn in der Schweiz (Bajel, Bern, Zürich), wo er aus der römischen Kirche in 
die reformierte übertrat. Um jene Zeit genoß er wohl auch den Unterricht Joh. Sturms 
in Straßburg, den er feinen Präzeptor nennt. Dann war er Lehrer im Haufe des Woi— 40 
woden Krotowski und begleitete deſſen Sohn ins Ausland (1558 ff.), wie er denn über: 
baupt einen gr m Teil feines Lebens auf Reifen zubrachte, teild zu feiner eigenen Aus: 
bildung, teils leiter junger polniſcher Magnatenföhne, teild in politiihen Miffionen. 
So war er —— in Frankreich, Italien, Deutſchland, der Schweiz u. ſ. w. König 
Stephan Bathory (1575—86) ernannte ihn zum föniglichen Envoye und braudte ihn 4 
zu —— und kirchlichen Geſchäften. Später jcheint er fich in feine Heimat zurück— 
ezogen 2 baben, wo er teild mit Erteilung von Unterricht (im Haufe des Woimoden 

rotomwmsh zu Barcin, jpäter zu Wilna, zulegt zu Zaslau in Litauen), teild mit littera- 
rifchen Arbeiten fich befchäftigte. Bald nad 1599 muß er geitorben fein. — Zeitgenofjen 
ſchildern ibn als vir pius et eruditus, qui multa audivit, legit, expertus est. 50 
Er nahm lebhaften Anteil an den religiöfen Betvegungen feiner Zeit und feines polnifchen 
Vaterlanded, an der Ausbreitung der evangeliichen Yehre, an der Union zwiſchen Yutbes 
ranern, Reformierten und Brüdern, an der Belämpfung des in Polen ſich einniftenden 
Jeſuitismus und Unitarismus. Obtwohl Mitglied der reformierten Kirche und mit Calvin, 
Beza, Bullinger u. a. befreundet, ſpricht er doch aud von Yuther mit größter Hochachtung, 55 
verehrt mit den Philippiſten Camerarius, Rüdinger_ u. a., ift dagegen dem Önejioluthertum 
abgeneigt und wünſcht nichts fehnlicher ala eine Einheit des evangeliichen Belenntnifjes. 
Bejonderes Intereſſe brachte er den böhmiſchen Brüdern entgegen, deren Lehren, Einrich— 
tungen und Gefchichte er teild in Großpolen, teild in Böhmen und Mähren, wo er (feit 
1567) öfter8 ihre Hauptvertreter und ——— beſuchte, näher kennen lernte. Aus so 
eigenem Antrieb entſchloß er ſich, eine kurze Geſchichte der böhm. Brüder S ſchreiben 

T. 


(Commentarius 1568), die er dann zu einem größeren Werke (f. * 2) um: 


292 Laficius Laski 


arbeitete. Als Quelle diente ihm außer der Historica narratio des Joach. Camerarius 
(1573 berausg. 1605) allerhand von den Brüderfenioren ihm zur Verfügung geftelltes 
Material (j. feinen Briefwechjel mit denjelben bei Gindely, Fontes). Deshalb galt, jo 
lange bie böhmischen Driginalquellen unbefannt oder unzugänglid waren, fein Werk als 
5 Hauptquelle für die Gefchichte der böhm. Brüder (jo beurteilt es noch v. Zezſchwitz, Die 
Katechismen der Waldenjer und böhm. Brüder 136). Auch heute noch ift es nicht ohne 
allen Wert, fofern mandyes von dem ihm zu Gebote ftehenden Material verloren gegangen 
ift. Der Wert des Werkes wird aber ftark beeinträchtigt durch die panegyriſche * der 
Darſtellung, die Vorliebe für wunderbare Legenden, die Kritikloſigkeit und den Mangel an 
10 geſchichtlichem Sinn. Die Brüder haben feine wiederholten Bitten, das Werk druden zu 
laſſen, ftets abgelehnt (j. Gindely, Synodalbeſchlüſſe der Brüderunität —— 256). 
(Wagenmann 7) Joſep üller. 


Lasti, Johannes (fo der Familienname. Die Schreibweife Lasco ift nur unter 
Beifügung von a zuläſſig. Laski ſelbſt unterzeichnet fi in feinen lateiniſch gejchriebenen 
15 Werfen und Briefen meift Joannes a Lasco, ab und zu auch in leßteren de Lasco), 
geft. 1560, nad) den Synodalprotofollen im 61. Jahre. — Litteratur (von Älteren bei 
Dalton angegebenen Schriften abgejehen): Goebel, Geſch. des chriſtl. Lebens in der rhein.: 
weſtfäl. Kirche, Eobl. 1862, I?, 324—58; Bartels, Joh. a 2., Eiberf. 1860, 72 S.; Kuyper, 
Jo. a Lasco opera tam edita quam inedita, Amstelodami 1866, 2 Bde; Dalton, Job. a L., 
% Gotha 1881, 578 ©.; Dalton, Joh. a. 2. in der Neuen Ehriftoterpe 1891, 44 ©.; Pascal 
Jean de Lasco, Paris 1894, 304 S.; Dalton, Lasciana nebjt den älteften Synodalprototollen 
Polens 1551 —61, Berlin 1898, 576 &.; Kuyper, Disquisitio historico-theol. exhibens Calvini 
et a Lasco de ecclesia sententiarum inter se compositionem, Hagae 1862; Kawerau. Der 
Neinigungseid des Job. Lasti (NZ X, 430 -41); Kruste, Joh. a Lasco und der Sacra: 
25 mentsjtreit, Zeipzig 1901, 216 ©. Eine Beurteilung der beiden legten Schriften, die mir 
erjt nach Fertigſtellung dieſes Artikels zu Geficht gekommen, behalte ih mir für den 4. Band 
meiner „Beiträge zur Gejch. der evang. Kirche in Rußland“ vor. 
Johannes Yaski wurde 1499 mwahrfcheinlid in dem der Familie gehörigen, von ihr 
den Namen tragenden Städtchen Last (Gouv. Petrifau) und bdafelbft in der heutzutage 
30 bis auf einen kümmerlihen Mauerreft zerftörten Stammburg geboren. Der Urfprung ber 
in Polen einft hochangejehenen Yyamilie mit dem Wappen Korab—meifet, wie Yaslı 1548 
dem Könige Sigismund Auguft jchreibt (Lasciana ©. 296), auf England hin. Mit Wil: 
helm dem Eroberer fol ein Indilbert Yasfı ins Land gefommen fein und ſich in der 
Schlacht von Haſtings (1066) ausgezeichnet haben. Schon im Anfang des zwölften Jahr: 
35 hunderts fiedelte die Familie nad) Holen über. In der Krafauer Biſchofsreihe fteht 1143 
ein Robert mit dem Beinamen der Korabite verzeichnet, deſſen Vater bereits als Kajtellan 
von Gieradz genannt wird. Im Anfang des 15. Jahrhunderts war ein Johann Yaskı 
in der hohen Stellung des Bannerträgers von Sieradz. Bon feinen Söhnen erlangte der 
eine, Johannes, die höchſte geiftlihe Würde in Polen; er wurde Erzbiſchof von Gneſen. 
#0 Sein Bruder Jaroslav war Erbberr auf Lask, anfänglich Tribun, zulegt Palatin von 
Sieradz. Aus feiner Ehe mit Sufanna von Bakowa-Gora entiprangen neben vier Töch- 
tern drei Söhne; der mittlere unter ihnen unfer Johannes, Die Jahre feiner Kindheit 
verbrachte der Knabe in der elterlichen Stammburg; wahrjcheinlih von 1510 an nahm der 
Oheim feine Neffen zu fich in die erzbifchöfliche Nefidenz in Krakau, wo er den gut ber: 
4 anlagten Söhnen feines Bruders eine vorzüglihe Schulung in den in Krakau blühenden 
humaniſtiſchen Studien bieten konnte. Als der Oheim 1513 zu mehrjährigem Aufentbalt 
nah Rom zum Konzil aufbrad), nahm er die beiden älteften Neffen, Hieronymus und 
Johannes, nebjt einem Erzieher mit; der jüngere, Stanislaus nebft ein paar weiteren 
Studiengenofien aus befreundeten Familien, unter ihnen ein Radziwil, trafen fpäter ein. 
x Schon nad Jahresfriſt fiedelte die Eleine Studentenjchar aus Polen nah Bologna über, 
während der Erzbiichof in Rom zurüdblieb., Drei Jahre währte der Aufenthalt an der 
berühmten Hochſchule; Hieronymus bereitete ſich für die Laufbahn eines Staatsmannes 
vor, Johannes war von früher Jugend an für den geiftlichen Stand beftimmt. Der warm 
an feiner Familie hängende Obeim mochte wohl in diefem feinem Liebling den Nach— 
55 fommen einjt auf dem erzbifchöflichen Stuhle im Geifte ſehen und auch erjehnen. Aus 
Bologna verlautet das ältejte Zeugnis des Johannes aus dem Munde feines Erziehers 
Branizli: er ſei ihm der liebſte; nie noch habe er einen Pas Süngling von höchſter 
Tugendhaftigkeit gejehen. Als der junge Student 1518 heimfehrte, twar er bereits reichlich 
mit Pfründen ausgeftattet; in dem damaligen Balatinat des Vaters, in Leczye, ferner in 
6 Krakau und Plozk hatte man ihm die einträgliche Würde eines Domberm verliehen. 1521 


Laski 293 


erhielt der vielfache Domherr die Prieſterweihe und wurde Dekan an ber Metropolitan- 
kirche in Gneſen, gleichzeitig auch ſchon unter die Sekretäre des Königs aufgenommen. 
AN’ diefe Würden: und Stellenhäufung konnte den jungen Mann nidht feſſeln; fie waren 
ihm neben jo vielem anderen ein fchmerzliches Zeichen der Gebrechen, an denen die Kirche 
litt, auch ihrer Sorglofigfeit, während bereits drüben im Weſten die Zeichen eines neu 6 
berauflommenben Tages fich mehrten. Er fehnte fich weg aus Polen, nad) der Stille in 
bumaniftiihen Studien. So folgte er gern der Aufforderung des Bruders, ihn auf einer 
diplomatischen Sendung zu begleiten (1523). Der Weg führte zunächit für fürzere zeit 
nad Bafel, dann für ein paar Monate nad Paris; Ende 1524 Ffehrte Johannes allein 
zu längerem Aufenthalt nad) Baſel zurüd, in jenen Tagen eine auserwählte Heimitätte 10 
des Humanismus, zumal jeitdem Erasmus dahin übergefiedelt war, auf dem Gebiete bes 
Wiſſens und der Humanitätsjtudien allüberall damals ald König gefeiert. . Der vornehme 
Pole trat jet auch ala Tiſch- und Hausgenofje Erasmus befonders nahe. Der Meifter 
ift feines & es voll. Er rühmet ihn als einen Jüngling von altrömifcher Unbejcholtenheit 
des Charakters; er, der reis, babe von ihm gelernet, was ſonſt wohl die Jugend vom 15 
Alter zu empfangen babe, die Nüchternheit, Mäßigkeit, Ehrfurcht, Mäßigung der Zunge, 
Beicheidenbeit, Keuſchheit, Lauterkeit des Charakters. Nicht auf Erasmus allen befchränfte 
fih der Verkehr. Laski trat auch bier wie bereits früher und auch in Pari® mit den 
Männern in perfönliche Berührung, die von der neuen Geiftesftrömung ergriffen, früher 
oder fpäter ſich der Neformation anjchloffen, in ihr zum Teil eine führende Stellung er: 20 
hielten. Seine Anfichten dedten fih damals und für eine Reihe von Jahren noch mit 
denen des Erasmus und einer nun doch nicht geringen Zahl hervorragender und auch 
tieffrommer Kircyenmänner. Er war ein begeifterter Humanift. Als folcher auch hat er 
ein fcharfes Auge für die tiefen Schäden der Kirche und daß fie einer burchgreifenden 
Heilung an Haupt und Gliedern bebürfe; aber mie Erasmus hoffte er, daß die Heilung 3 
noch von der Kirche jelbft geichehen könne, es feiner Losreißung von ihr bedürfe. Erasmus 
bielt an diefer Hoffnung bis zuletzt feit, felber freilich zu baltlos und auch rege, eine 
fromme, thatkräftige Hand an die Heilung zu legen, entzweit mit dem beutjchen Reforma- 
tor und ben Beiten bes Volkes in feinem Gefolge, verbrofien über den Siegeszug der 
Reformation. Laski mag eine Weile noh in dem falfchen Urteil über die Reformation so 
und ihren Hauptträger in Deutjchland befangen geblieben, vielleicht lebenslang dieſe erften 
getrübten und ungerechten Eindrüde über Luther, mit dem er nie in berfönliche Berührung 
— nicht völlig losgeworden ſein. Jedenfalls hielt er in treuer Liebe zu ſeiner 
irche noch jahrelang an der Überzeugung feſt, daß eine Heilung der immer bedrohlicher 
hervortretenden Schäden von der Kirche aus geſchehen könne. 85 
Früher als Lasfı gewünfcht, riefen ihn bdrängende Briefe von daheim nah Polen 
rg Den dortigen Kirchenmännern war bange geworden vor der mweit im Yande um 
ich greifenden „Beit“ der modernen NReformationsgedanfen. Raſch hintereinander waren 
1526 königliche Befehle ergangen, in Krakau any ie zug nad Luthers Schriften anzus 
ftellen und fie wegzunehmen; gleichzeitig weitere, in Großpolen alle die zu ergreifen, welche im «0 
Verdacht jtänden, lutheriſches Gift einzuführen und felbft bereits davon angeftedt zu fein. 
Der in Bafel mweilende Yasfı war in Fee Verdacht geraten, der Oheim für die Zukunft 
des Neffen beforgt. Dazu kam eine mächtige feindfelige Bartei wider den Erzbiſchof, an 
ihrer Spige der einflußreiche Bifchof von Krakau. Deshalb beftand der Oheim nicht nur 
auf bejchleunigter Heimkehr, fondern drang darauf, daß fein verbädhtigter Neffe vor ihm 4 
und dem Krakauer Bifchof fid) von dem ausgeiprengten Verdacht durd einen Eid reinige. 
(E3 bleibe einer anderen Stelle vorbehalten, die von Prof. Kawerau vorgebrachten, ſchwer— 
twiegenden Gründe, den im Wortlaut, aber ohne Zeitangabe vorliegenden Reinigungseid 
in das Jahr 1542 zu verlegen, ald dennoch nicht überzeugend nachzuweiſen.) Das Ein- 
leben in die heimischen Firchlichen Verhältniſſe fiel dem Eenftgefinnten, fittenftrengen jungen 50 
Laski herzlich ſchwer; ein meiteres Auffteigen auf der Stufenleiter kirchlicher Würden 
fonnte jeiner Natur feine Erleichterung bieten. Dazu famen die getvaltig aufregenden 
Zeitereignifle, in deren Strudel unfer Yasfı für ein paar Jahre widerwillig bineingezogen 
wurde. Die Lasciana teilen den reichen Fund an Briefen mit, die zeigen, in wie hohem 
Grade Laski aus Liebe zu feinem Bruder Hieronymus, in jenen Tagen einer der hervor: 55 
ragendſten Staatmänner, in die politiichen Wirren zumal am Hofe Zapolyas einzugreifen 
fih genötigt jah. Das war für die höhere römische Geiftlichfeit fein uhgewohntes, mit 
ihrer firchlichen Stellung als unvereinbar gehaltenes Thun. Dazu fam in der Laskiſchen 
ilie wie ein Erbgut eine politifche Ader, die zu verjchiedenen Malen auch bei unferem 
i fich geltend machte. Daß er wegen feines eifrigen Eintretend für die angetafteten so 


294 Laski 


Rechte ſeines Bruders von Zapolya die „Staatspfarre“ eines Biſchofes von Vesprim in 
Ungarn erhielt, hat weder kir noch politiſch irgend melde Bedeutung. Der Papſt an- 
erfannte die von Zapolya ernannten Bifchöfe nicht; nicht einmal die Einkünfte des Bis- 
tums famen Laski zu gute. Sie follten gewiffermaßen eine Entihädigung für die hoben 

5 Summen fein, weldye Zapolya dem fo jchnöde von ihm behandelten Bruder Laskis fchul: 
dete. Don bdiefen Einkünften jah feiner der beiden Brüder etwas. So verging ein Jahr: 
zehnt und mehr in aufreibender Zerjtreuung, in erfolglofen Bemühungen auf firchlichem 
Gebiete. Auch der reiche Fund von Yaskibriefen aus diefer Zeit läßt uns im Stiche, 
Schritt für Schritt die innere Entwidelung zu verfolgen, bis es endlich zu einem ent- 

10 ſchiedenen Brucd mit der römifchen Kirche, zur Niederlegung der kirchlichen Amter und 
weiter zum Verlaffen des Baterlandes kam. 

Der um feines evangelifchen Glaubens twillen eine glänzende Lebensſtellung und auch 
fein Vaterland drangegeben, tritt zunächſt in unferen Gefichtöfreis in Löwen, wo er in 
den abſeits gelegenen, ftillen Kreifen lebte, aus melden die erjten Blutzeugen der evange— 

15 liſchen Kirche in den Niederlanden hervorgingen. Von da fiebelte 2. nad) Emden über, 
wo ihn die Negentin des Yandes, Gräfin Anna, bat, die Yeitung aller Kirchen des Landes 
zu übernehmen. Dem dritten brängenden Ruf glaubte er feinen MWiderftand mehr ent- 

egenfegen zu dürfen (1542). Die paar Jahre der Zurüftung in tiefer Zurüdgezogenbeit 
Batten 8. in feiner evangelifchen Überzeugung zum Panne ausgereift; bon ihr bejeelt, in 

20 ihrem Dienfte hat er feine hohe Gabe des Kirchenregiment® mit ber Kraft eines Refor— 
mators alabald in der feiner Zeitung anvertrauten Kirche nady zwei Seiten hin befundet: 
in ber einen Hand das Schwert, entjchieden und feit das noch vorhandene römische Un— 
toefen zu entfernen und den fich berandrängenden jeltiererifchen Umtrieben zu begegnen ; 
in ber anderen Hand bie Kelle, die feiner Leitung anvertraute, einer feften Orbnung nod 

25 entbehrende Kirche rein und lauter auf dem Grunde des Evangeliums aufzuerbauen. %. 
bat der oftfriefifchen Kirche und ihren Gemeinden ein auch in der Kirchenzucht fo feit- 
gefügtes, damals im evangelifchen Deutjchland fo eigengeartetes Gepräge aufgebrüdt, daß 
lange Zeit hindurch Friesland als nordiſches Genf gepriefen wurde, daß jelbft bis auf den 
heutigen Tag die legten Spuren dieſes evangeliſchen Gepräges dortzulande nicht verwiſcht 

0 find. In der That eine reformatorische Leiftung, unverkennbar aus der Nachfolge Cal: 
bins und dennoch mit felbftftändigen, vorzüglich den befonderen Landesverhältniſſen ange 
paßten Zügen, wohl wert, gerade in unferen — aufmerkſam geprüft und auch berück⸗ 
ſichtigt zu werden. Auch auf einzelne Nachbargebiete ging von dem, was Laski in Emden 
geihaffen, fegensreihe Wirkung aus, nad Weſel hin und von da dem Rhein entlang 

85 hoch hinauf bis nach Heidelberg bin. Der Kenner wird mandje heutige Yebensäußerung 
in der evangelifchen Kirche der Nheinlande auf Anregungen und Einflüffe der damaligen 
Kirche Frieslands zurüdführen. Yeicht wurde 2. die Arbeit nicht gemacht, weder von ben 
„Weltkindern“, die fich in ihrem Lebensgenuß aufgeftört fahen, noch auch von einer ſich 
immer heftiger und troßiger geltend machenden lutheriſchen Gegenftrömung. X. konnte 

so um bed Gewiſſens willen weder von den einen noch den anderen ſich etwas von dem 
abdingen lafjen, was er ald die Wahrheit des Evangeliums erkannt und in dem Glauben 
„an die Gemeinde der Heiligen“ treu zu wahren fich verpflichtet fühlte. Eber fein Amt 
niederlegen, ald den Forderungen des Amtes, für ihn Forderungen feines Herm Chriftus, 
etwas aus nachgiebiger Menſchenfurcht zu vergeben. Er hat in der That einmal für furze 

45 Zeit (1546) den Hirtenftab eines Superintendenten der friefiichen Kirche niedergelegt und 
ihn erft wieder aufgenommen, als ihm die Regierung zuficherte, der von ihm aufgeitellten 
Kirchenorbnung fich zu fügen. Ein paar Jahre fpäter (1548) hat dem glaubensfühnen, 
unbeugfamen Mann das verhängnisvolle „Interim“ ftatt des Hirtenftabes den Wanderftab 
in die Hand gebrüdt. L. war der Faiferlichen Vergewaltigung des Interims gegenüber 

50 von ber gleichen Gefinnung befeelt, wie Markgraf Johann von Brandenburg, der jeine 
Unterfchrift mit den glaubensſtarken Worten vertveigerte: „lieber Beil als ‚een lieber 
Blut ald Tinte.” Für L. war in den unholden Tagen des Interims Fein Bleiben mehr 
in Friesland. Nach einem mehrmonatigen Urlaub zunächſt (1548—49) fiedelte er nad) 
England über, wohl in der Hoffnung, daß die Kraft des Interims über furz oder lang 

65 gebrochen fein twerde; denn weder hat ihn die Gräfin des Dienftes entlaffen, noch auch 
hat er jelbit förmlich fein Amt in der Kirche Frieslands niedergelegt. 

Nicht als ein Fremdling den kirchlichen Kreifen und nicht zum erftenmal traf 2. im 
Mat 1550 in England ein. Nah dem Tode Heinrich VIII. (1547), während der Zeit 
der Unmündigkeit des Thronerben Eduard VI., lag die Hauptgetvalt in der Hand des 

o zum Yorb-Proteltor des Reichs erwählten Oheims des Könige, des Herzogs von Somerfet, 


Laski 295 


und in ber bes Primas der Kirche von England, des Erzbiſchofs Cranmer, der die Nichte 
Dfianders geheiratet. Beide Männer ftanden entjchieden auf feiten der Reformation und 
nun auch entjchieden, ihr offnen, freien Zugang im Lande und in der Kirche zu verichaffen. 
Cranmer erbat fich für feine Reformpläne den Beirat hervorragender Kirchenmänner in 
Deutichland ; zu den geladenen Gäften gehörte in erfter Linie L., der balb im erz 6 
bifchöflihen Lambetb-Schloß, mit Granmer auf dem vertrauteften und liebevolliten Fuße 
ftand. Schon nad) furzer Zeit machte ſich der bedeutſame Einfluß des kraftvollen 2. auf 
Cranmer und dadurch mittelbar auf die evangelifche Ausgeftaltung der Kirche von Eng» 
land geltend. Bald nad) feiner Abreife fagte der berühmte Hugh Latimer in einer vor 
dem jungen frommen König gehaltenen Predigt: „Sch münfchte, daß Männer wie Laski 10 
in unferem Sande wären; bas Land würde gedeihen, wenn es fie feflelte.e Der König 
follte feine Ehre darein fegen, foldhe Männer aufzunehmen und warm zu halten.” Dem 
Wunſche jeines Predigers willfuhr der König und wandte fich wegen Überlafjung an den 
König von Polen. Als erbetenes Arbeitsfeld wurden 2. fämtliche Proteftanten fremder 
unge, die da und dort daheim um ihres Glaubens willen verfolgt in Yondon eine ges 16 
icherte Herberge gefunden, zugewiejen, um als ihr Superintendent fie zu einem feiten 
firhlihen Berbande zufammenzufügen. Die Aufgabe ftand an Umfang der in Friesland 
geftellten nach, aber nicht an Schwierigkeit der Löfung. Schon zwei Monate nad) L.s 
Ankunft wurden durch föniglichen Erlaß die Deutjchen und andere blinge als eine 
jelbitftändige, von dem Regimente der Kirche von England unabhängige Gemeinde anerkannt; 20 
an ihrer Spige 2. ald Superintendent, ihm zur Seite vier Geiltliche nach den verſchiede— 
nen jprachlichen Zweigen der Gemeinde. Auch eine Kirche wurde dem Superintendenten für 
fein zu ordnendes Gemeinweſen ald Eigentum zugewieſen. Mit betvundernsivertem, nun 
auch bereit3 erprobtem Geſchick legte %. Hand an das Werk. Seine Fremdlingsgemeinde hatte 
fih als eine Belenntnisgemeinde anzufehen. 2. jtellte ein Belenntnis (Confessio Lon- 26 
dinensis) auf, in welcher es galt einen ftarfen Damm tiber ſich geltend machende 
ſeltiereriſche Strömungen unter den Fremdlingen aufzurichten, und das jeder bei feiner 
Aufnahme zu unterzeichnen hatte. Die befannte Lehre follte vertieft werden, einmal durch 
frühzeitige und jahrelange Unterweifung der Jugend in dem in Emben bereit auf: 
morgen Katechismus, der auf den Heidelberger Katechismus nicht ohne Einwirkung 30 
lieb, und dann durch die umfangreichite, höchſt bedeutſame Schrift über die Saframente 
(brevis et dilucida de sacramentis ecclesiae Christi tractatio), die aus der „Pro: 
phetie‘ hervorgegangen, dieſer vortrefflichen Einrichtung von regelmäßigen Bibelbefprechungen, 
in welchen jedes Gemeindeglied Zweifel oder Bedenken in der Schriftauslegung vorbringen 
fonnte und von den Beiftlichen und auch den Kirchenälteften belehrt und berichtigt wurde. ss 
Wie Calvin feine Institutio dem König von Frankreich gewidmet, fo 2. diefe feine Safra- 
mentslehre, die entjcheidungsvollen Einttuß auf die englifche Kirche ausübte, dem Könige 
von England. Auf foldyer Unterlage baute nun 2. feine Gemeinde auf; ein muftergil- 
iger Bau, den die und noch erhaltene, mitten unter den Anfechtungen und Verfolgungen 
feiner aus England vertriebenen Gemeinde niedergefchriebene Forma ac ratio eingehend 40 
darjtellt, wohl eine der bedeutfamften NReformationsfchriften, die gerade in unferen Tagen 
neu erachten Gemeindelebens ganz befondere Beachtung verdient. Die größere Lebens: 
beichreibung hat das foftbare Buch eingehend berüdjichtigt (S. 376—410). So müſſen 
wir ebenfalls in diefem kurzen Abriß — leider — unter Hinweis auf das Buch an ber 
nachhaltigen Einwirkung 2.3 auf die Geftaltung der Kirche von England, auf die politische as 
Thätigfeit, die er im Intereſſe der evangelifchen Kirche in Deutichland am englifchen Hof 
zu treiben veranlaßt wurde, vorübergehen, um nur noch zu erwähnen, daß mit dem früb- 
eitigen Tode Eduard VI. (1553) das ganze gefegnete Werk zufammenbrad. Die „blutige 
Darin * Jöfte die Fremdlingsgemeinde auf; ihre Glieder mußten beim anhebenden Winter 
den unwirtlich getworbenen Boden verlajien. Eine erjchütternde Irrfahrt bricht damit für so 
die armen Flüchtlinge an; ihr Bericht iſt eins der fchmerzlichiten Blätter des fich erheben- 
den Habergeifted unter den Söhnen der Reformation, peinlicyer noch zu leſen, als mas 
das römiſche Regiment ber blutigen Maria den Verbannten angethan, verhängnisvoller 
noch für den Fortgang der Reformation, weil diefer Kampf der einen wider die anderen 
unter den ebangeliichen Religionsvertvandten der fich allüberall regenden Gegenreformation 56 
vortrefflich in die Hand arbeitete. Selbft in Emden fand L. feine heimiſche Stätte ber 
Wirkſamkeit mehr. Er z0g nad Frankfurt am Main, wo ein Teil der Flüchtlingsgemeinde 
Aufnahme gefunden, alsbald auch da in hervorragender MWeife bemüht, das traurige Los 
der Flüchtlinge bis nad Bafel bin zu lindern, das Belenntnis feiner Glaubensgenofjen 
wie ihren Rechtsbeſtand innerhalb der Neformationsfirche zu wahren und als Prophet und oo 


296 Laski 


Herold einer ſpäteren beſſeren Zeit zur Eintracht der Brüder aus dem gleichen Haufe gegen— 
über dem gemeinfamen Gegner, der römifchen Kirche, zu mahnen. Freilich damals vergeblich ! 
Nach Yahresfrift feit feiner Ankunft in Frankfurt kamen die ebenfo lange erwarteten 
wie erjehnten Briefe aus Polen, die ihn dringend zurüdriefen und zugleich meldeten, daß 
5der ihm tohlgeneigte König feine Rückkehr nicht verhindern werde. Ende Dezember 
1556 traf L. in der alten Heimat wieder ein, bereit, feine lebte, ſchier aufgebrauchte 
Lebenskraft in den Dienft der evangeliichen Kirche feines Vaterlandes zu ftellen. Die Re 
formation hatte in den 18 Jahren jeiner Abweſenheit ftarke Fortfchritte unter dem Abel 
Polens gemadıt; die Mehrzahl der Reichsratömitglieder und von ihnen die herborragendften 
ı0 waren ihr offen beigetreten. Mehr tie eimmal ſchien es, als ob der König jelbit 
den letzten enticheidenden Schritt zum Anschluß an die ewangelifche Kirche thun molle. 
Verhängnisvoll für den Fortgang der Reformation war das Fehlen eines fräftigen, ſelbſt— 
ftändigen Bürger und aud) een in Polen; die mwillenlofen Hörigen waren völlig 
in der Hand ihrer Herrn, ſchloſſen ſich ungefragt ihnen an, ald diefe der Neformation bei- 
15 traten, folgten ihnen dann wieder ebenfo ungefragt und unfelbftftändig, als diefelben der 
Vergewaltigung der Gegenreformation erlagen. Aus mehr wie einem Grunde batte ber 
von Genf ausgehende Einfluß beſonders in Kleinpolen, dem Herzpunkt des Landes, und 
in Litauen den von Wittenberg überholt; zumal in gemeinbebildender, kirchenregimentlicher 
Beziehung kam er den eigengearteten Verhältniffen in Polen befjer entgegen. Calvins 
20 Slaubenslehre wurde von den adligen Familien des Landes, den Männern ſowohl tie 
Frauen, eifrig gelefen, willig angenommen. Aber es gebrach diefen Evangelifchen an 
einem hervorragenden Theologen und geiftlichen Berater, der felber ein Landeskind und 
den einzelnen abligen Führern ebenbürtig die noch ungeordneten, auf fein reformatorifches 
Belenntnis ſich gründenden Gemeinweſen mit ftarfer, zielbewußter Hand zu leiten im 
2% ftande geivejen waͤre. Die wie von Gott gegebene, berufenfte Perfönlichkeit, unfer L., war 
nod in die Fremde gebannt. Die im Lande mweitverbreiteten böhmijchen Brüder boten 
Erjag: fie hatten ein Belenntnis, feitgefügte Gemeindeordnung, eine ernſt gebanbhabte 
Kirchenzucht. Bei der immer fühlbarer fich geltend machenden Notlage fam auf einer ges 
meinfam beſchickten Synobe zu Kozminek 1555 eine Vereinigung zu ftande, in ee 
so die Evangelifchen Kleinpolens das Belenntnis, die Kirchenorbnung, das ganze Kirchen: 
eg der böhmifchen Brüder annahmen, mit ihnen ſich vereinigten. Das Jahr bar: 
auf traf 2. in Polen ein. Er erkannte alsbald, daß die Vereinigung übereilt gejcheben 
und das Band gelodert werden müſſe. Das Belenntnis enthielt in feiner teilmeife un- 
beftimmten Faffung gar manden fragwürdigen Bunkt ; in der Ordnung des Gemeinweſens 
35 waren römifche Überrefte, die für eine rein evangelifche Gemeinde unhaltbar; als bevent- 
lichfter Punkt mußte dem erprobten Kirchenmann und Polen erfcheinen, daß die oberfte 
Zeitung der evangelischen Kirche Kleinpolens fortan außer Landes liegen würde. Was L. 
vorfand, war feine Union, vielmehr ein verjuchtes Aufgehen der evangelifchen Kirche Polens 
in die denn doch frembländifche Brüderunität. Dem beugte %. mit fefter Hand vor und 
0 machte fi mit dem Aufgebot feiner letzten, jchtwindenden Kraft, die fich in Friesland und 
London fo glänzend bewährt, daran, die evangelifche Kirche feines engeren Vaterlandes in 
fefter, fonodaler Ordnung felbftftändig auszugeftalten und als eine Kirche der Reformation 
machtvoll der römischen Kirche im Lande gegenüber zu ftellen. 2. kann nicht als Refor— 
mator Polens bezeichnet werden, dafür ift er auch zu ſpät in die evangelifche Strömung des 
45 Landes eingetreten; aber er hat mit reformatoriſchem Geſchick die noch ungeorbneten, teil- 
weiſe zerfahrenen Eirchlichen Verhältniſſe in fefte, echt evangelifche Bahnen geleitet. Deß find 
die num in ben Laseiana mitgeteilten Shynodal- Protokolle überzeugender Beleg. Zugleich 
aber auch der unüberfteiglihen Schwierigkeiten, mit denen er bis zuletzt nach zwei Seiten 
bin zu fämpfen hatte, einmal den ihn bis in die Arbeit feiner Heimatkirche verfolgenden 
50 Angriffen der ihm feindfelig gefinnten Bartei innerhalb der Neformationsfirche zu begegnen, 
die nicht müde wurde, alle jeine aufreibenden Verfuche zu durchkreuzen, um die Evange- 
lichen Großpolens und Preußens zu einträchtigem Vorgehen wider den ſich eben aufraffen- 
den gemeinfamen römifchen Gegner im Yande zu veranlafien. Dann aber mit aller Ent: 
jchiedenheit wider die fich im Lande verbreitenden Unitarier anzugehen und ihnen das 
55 beanspruchte und auch angemaßte Heimatrecht in der evangelifchen Kirche ftreitig zu machen. 
So lange er noch lebte, hat er mit ftarker, unerbittlicher Fauſt diefe Sekte in Kleinpolen 
niebergebalten. E3 war ein fchiverer, für Polen unerfeglicher Verluft, ald mitten in folder 
Arbeit L. in Pinczow am 8. Januar 1560 mit den Worten „Mein Herr und mein 
Gott” „aus diefem forgenjchweren Yeben in die himmlische Heimat überfiedelte”, wie fein 
co Freund Sylvius in der Leichenrede fein Sterben umjcreibt. D. Talton, 


Latean Latimer 297 
Lateau, Luiſe ſ. d. A. Stigmatifation. 


Lateinifche Bibelüberfegungen j. Bd III ©. 24—58. 


Lateranfynoden: 1. von 1123 f. d. N. Galirt II. Bd III ©. 642,30ff. Die Be 
ſchlüſſe MG CI I ©. 574 Nr. 401. — 2. von 1139 f. d. A. Innocenz II. Bd IX 
©. 111, uff. Die Beihlüffe Mansi XXI ©. 525f. — 3. von 1179 f. d. A. Alerans 5 
der III. Bd I ©. 343, toff. Die Beichlüffe Mansi XXII ©. 210ff. — 4. von 1215 
ſ. d. A. Innocenz III. Bd IX ©. 120, :2ff. Die Befchlüffe Mansi XXII ©. 953 ff. — 
5. von 1512— 1517 ſ. die Art. Julius II. Bd IX ©. 624, 18ff. und Leo X. Alten 
Hardouin Cone. Coll. Bo IX ©. 1570ff. Labbei etCossart. coll. eoneil. Bb XIV. 


Latimer, Hugb, geft. 1555. — Latimerd Werke, herausgegeben von G. E. Eorrie, 10 
2 Bde, Cambridge 1844 f.; Predigten mit Lebensabriß ed. Bernber 1570 und Watkins 1824. 
Parker Society 1844. ine Auswahl berauögeg. von der Rel. Tract. Soc. Bgl. Fore, 
Martyrologium ; Strype, Memorials III.; Demaus, Life of H.Latimer, 1869, 2. Aufl. 1881; 
Dictionary of National Biographie Bd 32 Art. v. J. Gairdner. 


Hugh Yatimer, geboren ums Jahr 1480 zu Thurcafton in Leicefterfhire, und in dem 15 
Christ’s College in Cambridge gebildet, trat zuerſt als Gegner der Reformation 
auf. Die „neue Lehre”, die Stafford vortrug, empörte ihn fo, daß er demjelben nicht 
nur ind Geficht widerſprach, fondern auch feine Schüler mit Wort und Gewalt zu ent: 
zieben fuchte. Er gewann das Baccalaurent der Theologie durch eine fcharfe Disputation 
gegen Melanchthons Lehre. Th. Bilney, der zugegen war, ſah wohl, daß Yatimer es ehrlich ao 
meinte, fuchte ihn auf und bat ihn, feine Beichte anzubören. Diefe machte einen folchen 
Eindrud auf LYatimer, daß er fi dem Evangelium zumandte, viel mit Bilney auf dem 
„Ketzerhügel“ zuſammenkam und mit ihm Kranke und Gefangene beſuchte. Mit gleichem 
Eifer wie früher für das Papfttum trat er jetzt gegen dasjelbe auf. Großes Auffeben 
erregten feine „Rartenpredigten”, die er an Weihnachten 1529 hielt. Won der böfen Ge 3 
wohnheit, die Ri eit mit Rartenfpielen zu verbringen, nahm er nach dem Gefchmade der 
Zeit Anlaf, Hftliche Karten auszugeben, wobei Herz Trumpf fein ſollte. Schon in 
diefen Predigten ftellte er die Lehre von der gänzlichen Verborbenheit des Menſchen und 
der Erlöfung durch den Tod Chrifti auf, befämpfte die Gottlofigkeit der Indulgenzen 
und die Unficherheit der Tradition und zeigte die Notwendigkeit der Bibelüberfegung. 30 
Dr. Budenhams „Chrifttagswürfel” mar eine ſchwache Entgegnung. Latimer brachte 
ihn durch feine mwißige und derbe Ertwiderung auf immer zum Schweigen. Seine Gegner 
wandten fih nun an den Biſchof von Ely, Dr. Weit, der ihm das Predigen in der Diö- 
ceje verbot. Allein der Auguftiner Prior Barnes, deſſen Klofter erempt mar, öffnete ihm 
feine Kirche. Eine große Menge fam nun dorthin, um ibn zu bören, darunter auch der 36 
Bifhof von Ely. Die Papiſten appellierten an Wolſey, der deshalb einen Gerichtshof in 
Nork hielt, aber mit LZatimer, welcher nicht bloß ſich jelbft wohl verteidigte, ſondern auch 
jeinen Richtern ihre Gewährsmänner citieren half, jo zufrieden war, daß er ihm die Er- 
laubnis gab, überall in England zu predigen. Im Jahre 1530 bielt er vor dem Könige 
die Faſtenpredigten, wodurch er ſich deflen große Gunft erwarb; bald darauf befam er wo 
die Pfarrei Weitlington in Wiltfbire. Seine reformatorifchen Predigten riefen in feiner 
Pfarrei große Aufregung hervor. Er wurde nad Yondon citiert, mit Bann bedroht 
und entging der Strafe nur auf Grund nicht ganz Harer Erklärungen durch des Königs 
Dazwifchenkunft, der an dem unerfchrodenen Mann und begabten Rebner feine Freude 
hatte. Auf Cranmers Empfehlung wurde er Kaplan der Anna Bolen und 1535 Bifchof ss 
von MWorcefter, wo er die Sache der Reformation eifrig förderte. Aber nach vier Jahren 
legte er jein Amt nieder, meil er die ſechs „Blutartitel“ nicht unterzeichnen wollte. Er 
lebte num in jtiller Zurüdgezogenbeit, bis ein Unfall ihn nötigte, Hilfe bei einem Lon- 
doner Arzt zu fuchen. Gardiners Spione fanden ihn auf. Er murde wegen Wider: 
ftandes gegen die ſechs Artifel in den Tower geführt, wo er bis zu Edwards Thron: so 
beiteigung blieb, 

Die Einladung, in fein Bistum zurüdzufehren, lehnte er ab und fchlug feinen 
Mobnfig in dem erzbifchöflichen Palafte auf. Hier eröffnete fich ihm ein großes Feld der 
Thätigfeit. Er war Granmers Berater und half ihm bei Abfaffung des Homilienbuche. 
Den Armen war er ein Water, den Bebrängten ein Beichüger und für alle ungerecht ss 
Gerichtete ein warmer Fürſprecher. In einer Zeit, wo das Recht auf das Willkürlichjte 


298 Ratimer Ratitndinarier 


gehandhabt wurde, kann es nicht hoch genug angeichlagen werben, daß es wenigſtens 
einen Ort gab, wo die Klagen gehört werben mußten, und einen Dann, ber es tagte, 
ohne Anjehen der Perſon Gemaltthätigkeit und Habgier zu züchtigen und die Sache ber 
Unterbrüdten zu führen. Latimers Kanzel war der hohe Richtftuhl, vor den die Rechts— 
5 berlegungen und geheimen Bebrüdungen gezogen wurden fo gut wie bie Sünden und 
Unfitten der Zeit. Mit der Geißel des Spottes und dem Schwert des Geiftes züchtigte 
er die ungerechten Richter und die „predigfaulen“ Prälaten. Tyrannei und Aufruhr ver: 
dammte er gleichermaßen. Mit überrafchender Gewandtheit wußte er den ebangelifchen 
Tert auf die öffentlichen Zuftände mie auf das Privatleben anzuwenden. Die Wertebrt: 
10 heit des Papfttums fonnte niemand fo an den Pranger ftellen, wie er. Die evangelifche 
Wahrheit wußte er auch dem Ungebilvetiten nahe zu bringen. Seine Predigten unter: 
bielten, indem fie belehrten. Er konnte 2—3 Stunden fortpredigen, ohne die Hörer zu 
ermüben. Der Inhalt feiner Predigten war durchaus evangeliſch. Er ſchöpfte unmittelbar 
aus der bl. Schrift und band fih an fein Spitem. Die evangelischen Grundlehren 
16 ftanden ihm ſchon frühe feſt. Nur in der Abendmahlslehre wurde er erit jpäter (1548) 
durch Granmer auf den caloiniftiichen Standpunkt geführt; dagegen vertwarf er die Prä- 
beitinationslehre und behauptete die Allgemeinheit der Erlöfung. Er predigte fehr viel in 
Edwards Zeit, gewöhnlich jeden Sonntag zweimal, teild vor dem Könige, teild an anderen 
Orten. Und gewiß hat Keiner der Reformation fo den Eingang in die Herzen ver: 
20 ſchafft, als der voltäbeliebte Latimer. Nur zu früh wurde feiner fegensreichen Thätigfeit 
durh Marias Thronbefteigung ein Ziel geſetzt. Er mar eben auf einer Predigtreije bei 
Coventry, als er vor den Gehe geladen wurde, Er konnte fliehen, aber er wollte 
nit. Als er auf feiner Nüdreife über Smithfield fam, ſagte er: „Dieſer Platz bat 
lange nach mir gefeufzt.” Am 13. September 1553 wurde er in den Tower abgeführt, 
25 wo er mit Granmer, Ridley und Bradford in ein Zimmer fam. Im Mär; 1554 wurde 
er mit den beiden erjten nad Oxford gebracht. Nachdem fie die Unterfchrift von drei 
eng fatholifchen Artikeln über das Abendmahl verweigert, wurden fie einzeln verbört, 
atimer am 18. April. Der würdige Greis erfchien im Gefangenenfleid mit einer weißen 
unter dem Kinn gebundenen Müte, das neue Teftament unter dem Arme, auf feinen 
so Stab gelehnt. Zur Verteidigung aufgefordert, fagte er: „Ich kann nicht disputieren. Ich 
will meinen Glauben befennen und dann mögt ihr thun ganz wie ihr wollt.” Er zog ein 
Blatt heraus, das man ihn aber nicht leſen ließ. Als der Prolofutor mit Fragen auf 
ihn einftürmte, erklärte er, daß er nur aus der hl. Schrift antworten wolle. Nach fait 
anderthalbjähriger weiterer Haft wurden Zatimer und Ridley am 1. Oftober 1555 wieder 
85 vorgeladen und zum Tode verurteilt. Der 16. Oftober war der Tag ber Hinrichtung. 
Beide wurden mit derjelben Kette an den Scheiterhaufen gebunden. Als ein angezündeter 
Reifigbündel an Ridleys übe gelegt wurde, tröftete ihn Yatimer mit den Worten: „Seid 
gutes Muts, Meifter Ridley, und zeigt Eu ald Mann! Wir wollen heute mit Gottes 
Hilfe in England ein Licht anzünden, das nimmermehr verlöfchen wird.” Latimer gab 
0 in wenig Augenbliden den Geift auf, während — unſägliche Martern zu leiden hatte. 
„Die Flammen, die fie umhüllten, waren ihr Ehrenkleid, und der Holzſtoß der Triumph: 
wagen, auf dem fie gen Himmel, fuhren.“ 
Wahrheitsſinn, Nechtlichkeit, Überzeugungstreue und Unerjchrodenheit find die hervor: 
ftechenden Züge in Latimers Charakter. Menfchenfurdht kannte er nicht. Ehrgeiz und 
45 Eigenfucht waren ihm völlig fremd. Bei der entjchiedenften Anhänglichkeit an die evan- 
gelifchen Grundlehren gab er, wie Granmer, in nichtiwefentlichen Dingen nad, um nicht 
die Sache der Reformation ſelbſt aufs Spiel zu ſetzen. Er war nicht gelehrt, nicht einmal 
Griechiſch verftand er. Aber feine Bibel hatte er im Kopf und Herzen. Unter den volks— 
tümlichen Predigern in England nimmt er eine der erften Stellen ein. Nur darf man 
60 feine Derbbeiten und Witze, das oft Gefuchte und Gezwungene in feiner Predigtweiſe 
nicht nach dem Maßſtab der Gegenwart beurteilen. C. Schell }. 


Latitudinarier. — ®. 3. Conybeare, Church parties, deutſch in Gelzers Prot. Mon.- 

Bl., April 1854, vgl. auch Schaff. Zuit. und Partheien der engl. Staats-Kirche in der Did. 

Zeitichr. 1856, Nr. 17f.; Churton Latitudinarians from 1671 to 1787, London 1861; 

55 J. Tullod, Rational theology and christian philosophy in England in the seventeenth 
century, 2 Bde, 2. Aufl. Edinburg 1873. 


Zatitudinarier hießen die Männer der wiſſenſchaftlich-freiſinnigen und lirchlich-duld— 
ſamen Richtung, die in der Mitte des 17. Jahrhunderts in England auflam. Ihre 
Entftehung hängt mit den kirchlichen Gärungen des Farolinischen Zeitalter und mit dem 


Ratitudinarier 299 


Umſchwung der Philoſophie zufammen. Schon bie boftrinellen Puritaner nahmen eine 
vermittelnde Stellung zwifchen den zwei Ertremen der Laudiſchen Schule und der fana= 
tischen Puritaner ein. Abbot, Carlton, Hal u. a. waren die Hauptvertreter diefer Rich— 
tung. Das Außerlihe war ihnen gleichgiltig, Frömmigkeit ftand ihnen höher als formen: 
weſen. Bei aller Anhänglichkeit an die Epiſkopalkirche ließen fie Andersdenfende gewähren. 6 
In der Lehre hielten fie an dem milderen Galvinismus der 39 Artikel feſt. Aber als die 
Gemäßigten gingen fie in dem Parteifturm unter. Gleih bulbfam, aber in ber Lehre 
abweichend waren Männer, die tie Hales, obwohl Gegner des Laudiſchen Hochkirchen- 
tums, in der Lehre arminianifch waren, wie die Laudianer, oder, wie Chillingtworth, das 
Chriftentum auf wenige mejentlihe und bauptfächlich praftiiche Grundlehren zurüdführen 
wollten. Die fittlihe Auffaffung des Chriftentums machte ſich überhaupt in dem Kampf 
und rajchen Wechjel der religiöſen Anfichten und Spiteme immer mehr geltend. Anderer 
ſeits konnte ſich die Theologie gegen den Einfluß der Philoſophie nicht abſchließen. Die 
Neugeitaltung der leßeren durch Baco und Gartefius nötigte auch die Theologie, ihre 
Grundlage aufs neue zu prüfen und no mit der Geifted- und Naturphilofophie wie mit 16 
der Geſchichte auseinanderzufegen. So fam in Cambridge die platonifierende Philoſophie 
und Theologie auf, deren Gründer Cudworth (j. d.A. Bd IV ©. 346) und More waren. 
Männer diejer Richtung und die Gemäßigten überhaupt wurden von den ufurpierenden 
Gewalten der Reihe nach als Gefinnungslofe verdächtigt, und meil fie fih in den eng: 
berzigen Geift der Zeit nicht finden konnten, „Latitude-men“ genannt. ur Zeit der 20 
Nepublit warf man ihnen Arminianismus und Prälatismus vor. Als aber mit ber 
Reftauration das Hochlirhentum wieder zur Herrihaft fam und eine Mafje Gefinnungs- 
lofer in die Kirche bineinftrömte, die durch übergroßen Eifer gut zu machen jucdhten, was 
fie an der Epiflopalfirche zuvor gefündigt, wurden die Gemäßigten ald Illoyale und Un: 
firhliche verdächtigt. Wer ſich dem Hochkirchentum nicht beugte noch auch mit den, bald 25 
(1662) ausgeftoßenen, ftrengen Puritanern gegen dasſelbe kämpfte, wurde als Latitu— 
dinarier gebrandmarkt. „Diefer Name,” fagt ein Zeitgenoffe, „ift der Strohmann, den 
man, um ettwas zu befämpfen zu haben, in Ermangelung eines wirklichen Feindes auf: 
ftellt — ein bequemer Name, um jeden, dem man übel till, zu verunglimpfen.” Und 
da man diefen Namen auf viele übertrug, die in gar feiner —— zu jener wiſſen⸗ so 
jchaftlich-freien und duldſamen Richtung ftanden oder in religiöfer Hinficht indifferent 
waren, jo galt Latitubinarier bald für gleichbedeutend mit Socinianer, Deift und Atbeift. 
Was nun die eigentlichen Latitubinarier betrifft, fo — ſie an der Liturgie, dem 
Ritus und der Verfaſſung der engliſchen Epiftopalticche feſt. Eine allgemeine Liturgie iſt 
nad ihrer Anficht notwendig gegenüber den zu jubjektiven, oft fanatijchen Gebeten der 36 
Buritaner, die befte Liturgie aber ift die englische, die fich durch feierlichen Ernft und 
primitive Einfalt auszeichnet. Die Gottesdienftorbnung hält die rechte Mitte zwiſchen Rom 
und den Konventifeln. Die Ceremonien find für die Erbauung förderlich. Die bifchöf- 
liche Verfafjung ift die befte und echt apoftolifche, gleich meit entfernt von der Zwing— 
berrichaft des fchottifchen Presbyterianismus und der Anarchie des Independentismus. 40 
Auch in der Lehre wollen fie an den Belenntnisfchriften der englischen Kirche feithalten, 
da dieſe mit der bl. Schrift im Einklang ftehen. Die Schriftauslegung der älteften Kirche, 
diefes „goldenen Zeitalters“, ift der Kompaß, nad dem fich die Vernunft richtet. Denn 
letztere ift die Erfenntnisquelle für die geoffenbarte und natürliche Religion, die beide in 
fchönfter Harmonie find. Die Grundlehren der wahren Religion find: Willensfreiheit, 4 
Allgemeinheit der Erlöfung dur den Tod Chrifti, Vollgenüge der göttlichen Gnade. Und 
dieje finden Eingang in das Herz der Menfchen, bei den einen durch den Schriftbeweis, 
bei anderen durch das übereinjtimmende Zeugnis der primitiven Kirche, bei anderen durch 
ihre Vernünftigfeit. Überall in der Theologie zeigt es ſich, daß das Älteſte das Ver: 
nünftigfte ift. Nichts ift wahr in der Theologie, das falſch ift in der Philofophie, und so 
umgekehrt. Was aber Gott zufammengefügt, fol der Menſch nicht fcheiden. Die Natur: 
wiſſenſchaften baben einen ungebeuren Fortichritt gemacht und die PVhilofophie und Theo: 
logie können nicht zurüdbleiben. Wahre Wiffenfchaft läßt fich nicht dämmen, fo wenig 
als das Sonnenlicht und die Meereswogen. Sie ift das beſte Mittel gegen Atheismus 
und Aberglauben. Indem nun die Latitudinarier auf der Höhe der Wiſſenſchaft und zu— 55 
gleih auf dem breiten Boden der Duldung ftehen, find fie in der That „Wagen Israels 
und feine Reiter“. Durch ihr untadeliges Yeben lehren fie die Kirche achten, durch ihre 
Gelehrfamkeit und Thätigkeit verteidigen fie diejelbe, durch ihre Mäßigung fünnen fie die 
Diffenter gewinnen, — Accomodation das größtenteils presbyterianiſch geſinnte Volk in 
die Kirche zurückbringen, die ſonſt eine Geſellſchaft von Hirten ohne Herde werden würde. « 


— 


0 


300 Ratitndinarier Latomns, Bartholomäus 


Wollte man die Yatitubinarier ausftoßen, fo würde nur ein Häuflein bleiben, das ben 
Papiſten oder Preöbyterianern zum Raube werden müßte. — So ſchildert ein Zeitgenofje 
den Charakter und die Stellung der Yatitudinarier in der Schrift: „A brief account of 
the New Sect of Latitudinarians 1662. Es iſt merkwürdig, mie diefe Schule außer 
5 den philofophifchen Anichauungen der Zeit noch viele Laudiſche Ideen in fih aufgenommen 
hat. Auf einer fo breiten Grundlage war Raum für die verfchiedeniten Anfichten. 
Während bei Cudworth, Mbicheot, Worthington und Wilkins die philoſophiſche Auffaffung 
vorberrichte, ſchloſſen ſich Burnet, Tillotfon, Whifton und Spencer mehr an die Kirchen- 
lehre an. Bury (the naket Gospel 1690) erklärte alle chriftlichen Lehren außer ben 
10 zwei von der Buße und dem Glauben für unmejentlih, und deshalb von Jurien (la 
Religion du Latitudinaire) angegriffen, verfuchte er vergeblih in feinem Latitudi- 
narius orthodoxus 1697 feine Nechtgläubigfeit zu beweifen. Die Verfuche der Latitu— 
dinarier (1689— 1699), die Presbyterianer und Epiflopalen zu vereinigen, fchlugen fehl. 
Der Yatitudinarismus murde jpäter immer mehr zum ndifferentismus, und trat nur 
15 vereinzelt in theologiſchen Werfen hervor. Erſt in der Mitte des neunzehnten jahr: 
hunderts ift hauptfächlih durch den Einfluß der deutjchen Theologie eine ähnliche freiere 
Richtung wieder aufgelommen — bie Broad Church Party — alö deren Begründer, 
und Vertreter S. Coleridge und Thomas Arnold, Hare, Wathley, Maurice, Kingsley, 
Stanley, Conybeare und Golenfo zu nennen find. C. Schoell }. 


20 Latomus, Bartholomäus, katholiſcher Humaniſt, geſt. 1570. — 8. Roerſch 
Barth. L, le premier professeur d’@loquence latine au collöge royal de France, in Bulletin 
de l’Acad@mie royale de Belgique, 3. s£rie. Tom. XIV 1887, p. 132—176; derf. in Bio- 

phie nationale de Belgique, Tom, XI, Brux. 1890/91, Sp. 424—434; A. 3. var der Ya, 
iographisch Woordenboek der Nederlanden XI (Haarlem 1865), 191 ff. (In diefen Arbeiten 

25 findet man aud die ältere Litteratur verzeichnet.) Der Artikel von F. &. Kraus in AdB 
XVIII, 14 giebt nur wieder, was bei den Geichichtichreibern des Erzitifts Trier Brower, Hont- 
beim und 3. Marr Richtiges und Faliches über 2. berichtet ift. H. Schreiber, eich. d. Albert- 
Ludrwigs-Univerfität zu Freiburg IT (1859), ©. 194. Sein Brief an Melandithon vom 
24. Juni 1533 iſt von ©. Kamerau in StHt 1902, 140 ff. veröffentliht. Notizen aus den 

30 Freiburger Univerſitäts-Akten, uns mitgeteilt dur Prof. Dr. H. Mayer daſelbſt. 


Bartholomäus Heinrici, eines Steinmegen Sohn, daher im Freiburger Promotions- 
buch der Artiftenfafultät 1516 als Henrici Lapieide, 1517 aber Barth. Yatomus ge 
nannt, wurde c. 1485 in Arlon im Luxemburgiſchen geboren (daher oft Arlunensis ge- 
nannt). Er war ein Landsmann und — ——— des ſpäteren kaiſerlichen Vizekanzlers 

35 Matthias Held. Wo er nah dem Beſuch der Schule der Vaterſtadt feine Studien begann, 
ift unbefannt (in Trier?); nachdem er am 10. März 1516 (nicht jchon 1514 oder 15, 
wie Roerſch annimmt) in Freiburg immatrifuliert worden mar, wurde er bereit? in an- 
garia Crueis [28. September] d. J. Baccalaureus, und in vigilia Omnium SS. 
1517 Magister. Am 13. Januar 1518 wurde er Mag. legens, betrieb aber auch da— 

so neben Rechtsſtudien unter Ulrich Zafius. 1520 wurde er conventor einer Freiburger 
Burfe, 1521 begleitete er Erasmus auf einer Reife ins Elſaß. Im September 1522 ift 
er in Trier und hilft die Stadt gegen Sidingen verteidigen. Schon hatte er fih als 
Poet bekannt gemacht: zunächſt durch eine Elegie auf Kaifer Marimilians Tod (Augs- 
burg 1519; neugedrudt in Sim. Scharbius, Oratt. funebres, Francof. 1567 I, 59ff.), 

45 dann durch feine Epistola Austriae ad Carolum Imperatorem (vom 1. Januar 
1520, gedrudt Straßburg 1521), mit der Bitte an den Kaifer, fchleunigit ind Land jeiner 
Väter zu kommen, und lebhaften Anflagen gegen den Lurus und die Geldgier Roms. 
Nun befchrieb er auch den Kriegszug und das Ende Sidingens (Köln 1523, aud bei 
Schardius, Seriptores rerum Germ. 1574 II, 1019-—1030). Ein Brief an jeinen 

50 Lehrer Zafius (bei Niegger, Epistolae Zasii p. 509 ff) — mohl vom 28. Dezember 
1525, nicht 1530, wie Noerjch annimmt, da die Schrift des Zaſius, deren Erjcheinen L. 
ertvartet, die erfte (micht die ziveite) Ausgabe der Intelleetus singulares (1526) geweſen 
fein wird — zeigt uns, wie ihn der Niedergang der Univerfitäten während der erſten 
Sabre der religiöfen Erregung in Deutſchland beunruhigte. Zaſius erwarb fih das Ver: 

55 dienft um L., ihn dem gelehrten Berufe wieder zu gewinnen, dem er fchon den Rüden 
fehren wollte. Bewundernd hatte 2. feit 1521 von fern ber auf Melanchthon geblidt, 
zunächſt ohne den Mut zu brieflicher Annäherung zu finden; dann hatte er 1527 ge 
ichrieben, aber feine Antwort erhalten, vielleicht hatte der Brief jenen gar nicht erreicht 
(StK 1902, 142). Inzwiſchen war er von Trier nah Köln als Lehrer der Dialektik 


Latomus, Bartholomäus 301 


und Rhetorik gezogen; er gab hier das Lehrbuch Summa totius rationis disserendi, 
Coloniae 1527 u. ö., heraus, begann auch mit der Edition fommentierter Ausgaben 
ciceronianifcher Schriften (pro Milone, Colon. 1528). Am 31. Juli 1530 wurde er in 
Löwen inffribiert ald Lehrer am Collegium trium linguarum;; bald aber folgte er einem 
Ruf an die Trierer Hochſchule, wo er die Krönung Ferdinands zum römischen König be: 5 
fang und auf den Tod des Erzbiichofs Richard von Greifenklau die Gebächtnisrede hielt, 
die auch den bl. Rod zu Trier hoch preift (1531, bei Scharbius, Oratt. funebr. III, 
117 bff.). Am 28. Juni 1531 war er auf der Reife nach Frankreich — feine Trierer 
Thätigkeit war alfo nur von furzer Dauer geweſen. Wir finden ihn nun in Paris am 
Collegium S. Barbarae, deſſen Zeiter damals Andreas Goveanus war, dem er 17. Sep= 10 
tember 1533 eine neue Ausgabe der Dialektif des Rudolf Agricola widmete. Ein 
Schreiben, das er hier am 24. Juni 1533 an Melanchthon richtete, mit warmem Freund: 
Iichaftsangebot und Nachrichten über momentane Erfolge Gerards Rouſſels, des Beicht- 
vaters der Königin Margarete v. Navarra, zeigt, wie lebhaft er fich jegt für die evange— 
liche Sache intereffierte. Beabfichtigte doch die Königin felbft, ihn forte Johann Sturm 
an die von ihr geplante höhere Schule in Béarn zu berufen (vgl. Real.Encykl. IX, 304). 
Zu Beginn des Jahres 1534 erhielt er den Lehrſtuhl der Eloquenz an dem von Franz J. 
gegründeten Collöge royal. est erjchien feine Oratio de studiis humanitatis, Paris 
1534, und jeine Oratio de laudibus Eloquentiae, Paris 1535; in rajcher Folge gab 
er zahlreiche Schriften Gicero® mit feinen Annotationen beraus (ſpäter vereinigt in der 20 
Cicero-Ausgabe des Joh. Oporinus, Basileae 1553 und Yyon 1574. Gedichte an franz I. 
(mit dem Wunſch, daß er fi) mit dem Kaiſer ausföhne, und dann beide vereint den 
Türken vertreiben möchten) und an Kardinal du Bellay gebören gleichfalls diefer Zeit an. 
Auch mit Job. Sleidan ſchloß er in Paris herzliche Freundichaft. 1539 nahm er Urlaub 
zu einer Reife nach Italien, voll Verlangens, Rom kennen zu lernen; über Venedig zog 26 
er nad) Bologna, wo er wahrjcheinlih Dr. jur. wurde. Von bier fchrieb er am 2. Februar 
1540 an ob. Sturm in Straßburg, der einjt in Löwen fein Schüler geweſen und in 
Baris ihm freundichaftlih nahe geitanden hatte, de dissidio perieuloque Germaniae: 
, Beilegung der firdlichen Streitigkeiten ift nötig, um einträchtig der Türkengefahr begegnen 
zu können. Sturm antwortete und veröffentlichte den Brieftvechfel in den Epistolae duae 30 
duorum amicorum, B. L. et Jo. Sturmii, Straßburg 1540 (und wieder 1567). 
Bon Bologna reifte er im Frühjahr weiter nah Rom. Die Frucht feines römifchen 
Aufenthaltes faßte er hernach in Paris in das bdürftige Glaubensbelenntnis zufammen: 
humana omnia mortalia atque caduca esse, sola recte facta manere nosque 
immortales efficere (j. jeinen Neifeberiht in F. Scott, Itinerarii Italiae Germa- 
niaeque libri IV, Coloniae 1620 im 2. Bud, bei. ©. 148). Das erklärt auch, 
warum er troß vorübergehenden Intereſſes für die Reformation ihr fich nicht angefchlofjen hat. 
Auf der Rückreiſe verweilte 2. etliche Tage in Straßburg in freundjchaftlichem Verkehr mit 
Buser und deſſen nden, war auch mit ihnen in Hagenau beim Religionsgeſpräch 
anweſend, vgl. 2. Paſtor, Neunionsbeftrebungen, freiburg 1879, ©. 238. 1542 rief ihn 40 
fein alter Gönner, Ludwig von Hagen, jegt Erzbiichof von Trier, zu ſich und machte ihn 
zum furfürftlihen Rat mit dem Wohnſitz in Koblenz. Hier vermählte er fih mit Anna 
—— Der Kölner Reformationsverſuch veranlaßte ihn zur Kontroverſe mit Butzer. 
ieſer hatte ſich 15. Juni 1543 brieflich an ihn gewendet, um ſein Urteil über Melanch— 
thong Schrift gegen den Kölner Klerus zu probozieren. 2. antwortete 12. Juli 1543: er ss 
jei nicht Theologe, aber zu den ſeit Jahren Deutjchland erregenden Streitfragen dürfe er 
wohl aud feine Meinung äußern. Mit Unrecht werfe Butzer ihm vor, als wenn er jeßt 
feine Meinung geändert habe: er habe niemals lutheriſch gelehrt. Übrigens möge Bußer 
doc lieber mit Theologen ftreiten, nicht wider einen in alio campo versantem, Darauf 
erwiderte dieſer erjt furz (11. Auguft 1543), dann in ausführlider Streitichrift (März so 
1544). ®gl. Responsio B.L. ad epistolam quandam M. Buceri, Coloniae 1544, 
und Bußers Seripta duo adversaria, Argent. 1544. Nun replizierte 2. in ausführ: 
liher Gegenrede: B. L. adversus M. Bucerum de controversiis quibusdam ... 
altera plenaque defensio, Colon. 1545. In den Streit über Abendmahl, Heiligen: 
anrufung und Gölibat ift nun auch die Fundamentalfrage de autoritate ecclesiae hin= 55 
eingezogen. Nachdem er ſchon 1544 und 45 feinen Kurfürften auf die Neichstage nad) 
Speier und Worms begleitet hatte, wurde er als katholischer Gelehrter auch zum Religions: 
geipräh im Regensburg berufen. Wahrjcheinlih mar er der Verfaffer der anonymen 
Schrift Actorum colloquii Ratisbonensis narratio, Ingolſtadt 1546, die Cochläus 
dann ind Deutjche überjegte (vgl. N. Paulus, Joh. Hoffmeijter, Freiburg 1891, ©. 211f.; 6o 


- 


6b 


302 Latomus, Bartholomäus Latomus, Yacobus 


M. Spahn, J. Codläus, Berlin 1898, ©. 313). 1548 fol ihn Kaifer Karl zum Rat am 
Kammergericht in Speier gemacht haben. 1557 finden mir ihn wieder auf dem Religions 
geiprädh in Worms. Melanchthon nennt ihn jeht den Aoyodaidalos sui agminis, 
quem existimo in prooemiis magis disertum fuisse, quam erit in dogmatibus 
5 (CR IX, 374). Den Vorwürfen von reformierter Seite, daß die Katholiken das Ge 
fpräch gefprengt hätten, antwortete er mit einem Dialog „Spaltung der Augsburgifchen 
Konfeffion durch die neuen und ftreitigen Theologen”. Der Paftor der flamandijchen 
Gemeinde zu Frankfurt a. M., Petrus Datbenus (vgl. Bd IV 495), griff ihn darauf an. 
Er antwortete in feiner Responsio ad impudentissima convitia et calumnias 
ıo P. Datheni, 1558, und abermalö Ad furiosas P. Datheni eriminationes et absurdas 
eiusdem de Verbo Dei et Scriptura ... sententias, 1560. Inzwiſchen war aber 
auch der Lutheraner Jakob Andreae, damals Stabtpfarrer in Göppingen, der in Worms 
den Evangeliichen ald Schriftführer gedient hatte (CR IX, 394), mit ihm in Konflikt 
gelommen. Er hatte ein Wort des X. aus der Responsio gegen Buter aufgegriffen 
15 und gebrandmarft, in dem jener fagt: die ältefte Kirche, cum adhuc rudis esset, habe 
ängſtlich an beiberlei Gejtalt feitgehalten, bis fie, docta a Patribus, erfannt habe, daß 
für die Laien auch eine Geftalt genüge. Darauf fchrieb L. zu feiner Rechtfertigung De 
docta simplieitate primae Ecclesiae, Colon. 1559, und fucdhte nun dag „cum adhuc 
rudis esset“ abſchwächend zu erläutern: es fei ja doch die Kindheitszeit der Kirche, die 
20 Zeit der incunabula und rudimenta, gemwejen. — Kurfürft Jakob von El machte den 
Hochbetagten nod 1569 zum erften Beifiger feines Gerichtshofes, aber am 3. Jan. 1570 
ftarb er zu Koblenz. — Bon nichttheologijchen Publikationen aus der Zeit feiner Überfiedelung 
nah Deutichland nd feine Ausgabe der Dialeftit des Georgius Trapezuntius (Colon. 
1544 u. ö.) und die Notae in Comoedias Terentii (Paris 1552) zu nennen, beide 
3 entftammen wohl aber aus der Zeit feiner Yehrthätigkeit in Paris. Ein Kollegheft feiner 
Pariſer Horaz-Vorlefungen von 1534 bewahrt die Leidener Univerfitäts- Bibliothek 
G. Kawerau. 


Latomus, Jacobus, katholiſcher Theologe, geit. 1544. — Opera, Lovanii 1550 fol ; 

Felix Növe in Biographie nationale de Belgique, Tom. XI 434ff. (Bruxelles 1890,91); 
so Luthers WW, Weimarer Ausgabe VIII, 36ff.; an beiden Orten ijt die ältere Litteratur 
verzeichnet. 

Jakob Maſſon, gräcifiert Latomus, ce. 1475 in Cambron im Hennegau geboren, 
ftudierte in Paris, wo er Mag. artium mwurde; darauf nad; Löwen berufen, wurde er 
1505 Leiter des von Ban Standond gegründeten Haufes für arme Studenten (Domus 

35 Standonica). In die dortige Artiftenfafultät wurde er 1510 rezipiert, am 19. Auguft 
1519 murde er Dr. der Theologie. Eine der ordentlichen Profefjuren der Theologie 
wurde ihm jedoch erſt 1535 übertragen, mit ibr zugleich erhielt er ein Kanonikat an der 
Peterslirche daſelbſt. 1537 befeidete er das Neftorat; am 29. Mai 1544 ftarb er und 
fand feine Nubejtätte hinter dem Hochaltar der genannten Stiftskirche. Bekannt geworben 

40 ift er vor allem durch feine Kämpfe mit Erasmus und Luther. 1519 batte er von der 
Schrift des Leipziger Humaniften Petrus Mofellanus De variarum linguarum cog- 
nitione paranda (1518) Anlaß genommen, formell gegen diefen, fachlich gegen Erasmus 
und das unter deſſen Fürſorge in Löwen errichtete Collegium trilingue einen Warnruf 
ergeben zu lafjen: De trium linguarum et studii theologiei ratione dialogus 

#5 (Anttverpen 1519, in den Opp. Bl. 157’ ff). Erasmus hatte umgehend geantiwortet in 
feiner Apologia refellens suspieiones quorundam dietitantium dialogum D. J. 
Lat... conseriptum fuisse adversus ipsum (Opp. Erasmi, ed. Lugd. Bat. 
IX, 79 ff). Sein Name war damit für den großen Kreis der Verehrer des Erasmus 
als der eines Feindes der neu aufblühbenden Wiſſenſchaften gebrandmarkt, wenngleich diejer 

50 bis dahin über des neuen Gegners Gaben nicht ungünftig geurteilt hatte. Jetzt ſchüttete 
der junge Wilhelm Nefen in feiner Epistola de magistris nostris Lovaniensibus 
(in Opp. Zwinglii ed. Schuler und Schultheß VII, 36 ff.) ein reichliches Maß fpöttifcher 
Verachtung über ihn aus; vgl. auch Melanchthons Spott über %. Corp. Ref. I, 316f. 
inzwischen hatten die Löwener Theologen fih zum Kampf gegen Luther gerüftet und im 

55 Bunde mit den Kölnern ihre Condemnatio doctrinalis, qua condemnatur doctrina 
M. Lutheri im Februar 1520 erjcheinen lafjen (Luthers WW WA VI, 175 ff.) Ende 
März desjelben Jahres hatte Luther fchlagfertig darauf geantwortet (ebend. VI, 181 ff.). 
Latomus beſchloß, jene in voller tbeologijcher Rüftung die Ehre der Löwener Theologen 
zu wahren; am 8. Mai 1521 erjchien in Antwerpen feine Gegenſchrift: Articulorum 


Latomus, Jacobus Laubhũttenfeſt 303 


doetrinae fratris M. Lutheri per theologos Lovanienses damnatorum Ratio ex 
sacris literis et veteribus tractatoribus (in feinen Opp. Bl. 1ff.). Luther hatte 
bereits vor feiner Abreife nah Worms von dem Vorhaben des %. Kunde erhalten; ſchon 
am 26. Mai hatte er ein Exemplar der fertigen Schrift in Händen und beichloß, alsbald 
zu antiworten. Auf der Wartburg fehlte ihm größerer litterarifcher Apparat; um jo ener- 6 
gifcher vertiefte er fih in die Bibellehre von Sünde und Gnade und vollendete bereits 
im Juni die für feine Rechtfertigungslehre bedeutfame Entgegnung, die jedoch erjt im 
September fertig gedrudt war: Rationis Latomianae pro incendiariis Lovaniensis 
Scholae Sophistis redditae Lutheriana Confutatio (WA VIII, 43 ff.) — „incen- 
diarii“ nannte er die Löwener mit Anjpielung auf die dort gefchehene öffentliche Ver: 10 
brennung feiner Schriften. Latomus ſchwieg zunächſt. Erft im März 1525 vollendete er 
eine Schrift De primatu pontificis adv. Lutherum (Opp. Bl. 56ff.). Im Mai des: 
jelben Jahres ging feine Streitfchrift gegen Delolampad und Beatus Rhenanus De con- 
fessione seereta (Opp. BI. 98’ ff.) aus. Erſterer antiwortete in feinem Elleboron 
pro Jacobo Latomo, Bajel, Auguft 1525, und erinnerte ihn bier an die Abfertigung, 15 
die er von Erasmus und von Luther erhalten babe. Das trieb ihn dann noch zu einer 
verjpäteten Responsio ad Lutherum (Opp. Bl. 54ff.), von der jelbjt Neve urteilt, 
dat fie bebeutungslos ſei, und zu der nicht minder verjpäteten Apologia pro dialogo 
de tribus linguis (Opp. Bl. 169 ff.). Zuther ließ jene Responsio ebenfo wie fpätere 
Angriffe unbeantwortet. Unvollendet blieb eine Streitjchrift gegen de8 Erasmus De sar- 20 
eienda Ecclesiae concordia. Es folgte noch eine Streitjchrift gegen den englifchen 
Bibelüberjeger und Reformator W. Tyndal, ſowie Abhandlungen über einzelne Kontro- 
verslehren (Glauben und Werke, Mönchsgelübde, Fürbitte für Verftorbene, Heiligenanrufung, 
Reliquien, Bilder u. a.). Im Jahre ſeines Todes veröffentlichte er noch Duae epistolae, 
una in libellum de ecclesia, Philippo Melanchthoni adseripta; altera contra 3 
orationem factiosorum in comitiis Ratisbonensibus habitam (Antwerpen 1544). 
Eine Schrift, die Melanchthon 1523 gegen ihn plante, ijt nicht erfchienen (vgl. Epp. 
Schwebelii p. 43). Luther gedachte feiner nod einmal in der unvollendet gebliebenen 
Streitfchrift gegen die Löwener; er nennt ihn in Anfpielung an ein befanntes Wort des 
Horaz den magnus maximo promissor hiatu (j. ©. Buchwald, Yuthers letzte Streit: so 
jchrift, Leipzig 1893, ©. 9). Die Auffchrift auf feinem Grabe rühmt ihn als einen pro- 
fessor elarissimus, qui haereses contra catholicam fidem suo tempore grassantes 
doctrina et libris editis profligavit: vir sane multae eruditionis, pietatis ac 
modestiae. Dagegen war er den evangelifch Gefinnten der Tupus der „Verblendung, 
Unvernunft und Gottlofigfeit”. Hatte ihm doch der gehaßte Faiferliche Ketzerrichter in den 85 
Niederlanden, Franz van der Hulft, 1522 alsbald als theologiichen Berater an feine Seite 
berufen (der Hoop-Scheffer, Gejch. der Reformation in den Niederlanden. Deutiche Ausgabe, 
Leipzig 1886, ©. 136 }.) und bis an fein Ende wirkte er bei — mit, vgl. die 
abſchätzige Charakteriſtik, die Francisco de Enzinas in feinen Denkwürdigkeiten (deutſch 
von Hedwig Böhmer 1893, ©. 18ff.) in dieſer Beziehung von ihm entworfen hat. In «0 
evangeliichen Kreifen wollte man auch von den Gemwifjensqualen und der Verzweiflung 
toiffen, die ihn angefichts des Todes befallen hätten (ebend. S. 19, und Claudius Senar: 
cläus, Hist. de morte J. Diazii 1546, p. 12 ff.). G. Kaweran, 


Lanbhüttenfeftl. — Bur Litteratur vgl. Bd VII ©. 19, 4—15; Dazu F. B. Dachs, 

zn Babylonici codex Succa 1726; Yundius, Die alten jüdifchen Heiligtümer, 5. Buch, 45 
ap. 24. 

Das Laubhüttenfeft heißt im AT MIET 37 Le 23, 34; Dt 16, 13. 16; 31, 10; 
Sad 14, 16. 18; Eör 3, 4; 2 Chr 8, 13; ferner NORT Ex 23, 16; 34, 22 oder 
prägnant 3777 das Feſt 198, 2; Ez 45, 23; 2 Chr 7, 8 od. TUT Le 23, 39; 
Ide 21, 19. Den eriten Namen geben die LXX durch 9 door (T@v) oxmv@v oder so 
tijs oxnvonnylas, den zweiten durd) 7) Eoprn ovvreisias oder ovvaymyiis. Die Bes 
nennung ) @v oxnv@v Eopr, findet fi auch 2 ME 10,6, während Joſephus (Arch. 
4, 209, vgl. 3, 247) und das NT (ob 7, 2) die Form oxmvormyla benugen. Als 
N ori, wird das Feſt von Plutarch (Symp. 4, 6, 2 erwähnt). 

"Die geichichtliche Entwidelung der altteftamentlichen Feſte überhaupt ift in dem Artikel 55 
„Bottesdienftlihe Zeiten im AT” (Bd VII ©. 19ff.) beiprochen worden. Was das 
Zaubhüttenfeft im befonderen betrifft, fo eilt die mehrmals vorkommende kurze Be: 
nennung „bas Feſt“ darauf bin, daß diefe eier einft ein befonderes Hauptfeft der Israe— 
liten geweſen fein muß. In den Gefegen iſt es freilich den beiden anderen Hauptfeften 


304 Lanbhüttenfeft 


koordiniert und fpeziell auf die Obſtleſe im Herbite bezogen worden. Wenn es aber Er 
23, 16 heißt, daß dies Feſt gefeiert werden ſoll, wenn die Erzeugnifje „des Feldes“ ein 
gebeimft worden find, und wenn Dt 16, 13 die Beitbeftimmung lautet: wenn bu ben 
Ertrag von deiner Tenne und deiner Kelter ſammelſt, fo ſchimmert noch durch, daß das Laub: 

5 hüttenfeft einjt als Dankfeft für den ganzen Bodenertrag des verflojienen Jahres gegolten 
bat. Dem entfpricht e8 au, daß es nah 1&a 1,3 ff. (vgl. bejonders 3.20) ın alten 
an an einem Hauptheiligtume gefeiert wurde, während man fich wohl font mit den 
leineren Zofalheiligtümern begnügte. 

Bon dem möglichen fanaanätfchen Worbilde diejes Feſtes (Ide 9, 27) war ſchon in 

10 dem erwähnten Artikel die Rede. Als israelitifches Feit treffen wir es zuerft Jde 21,19 ff.; 
es wird bier als ein jährliches Jahresfeſt in Schilo erwähnt, bei weldyem die jungen 
Mädchen in den benachbarten Weinbergen Reigentänze aufführten. Wie es in alter Zeit 
gefeiert wurde, wird ferner in der jchon erwähnten Erzählung 1 Sa 1, 3 ff. bejchrieben. 
In der älteren Königszeit fcheint man es im 8. Monat (fpäterer Rechnung) gefeiert zu 

15 haben. Allerdings heit es 1 Hg 8, 2, daß das Hüttenfeft, mit dem Salomo die Tempel: 
weihe verband, im 7. Monat ftattfand. Da aber der Tempelbau nad 1 Ag 6, 38 im 
8. Monat fertig war und es wenig wahrſcheinlich ift, daß Salomo 11 Monate mit der 
Einweihung des fertigen Gebäudes follte gewartet haben, jo hat die von Stade und an 
deren ausgefprochene Vermutung eine große MWahrfcheinlichkeit, wonach jene Zeitangabe 

201 Kg 8, 2 erjt nachträglich mit Nüdfiht auf die in der fpäteren Königszeit üblich ge- 
wordene Sitte, das Feſt im 7. Monat zu feiern, eingefügt worden ift, während der Tert 
urfprünglich den 8. Monat meinte. Eine Beftätigung findet diefe Annahme 1Kg 12, 32, 
denn die Worte: Jeroboam feierte ein Felt im 8. Monat, das dem in Juda gefeierten 
Feſte entſprach, bedeuten unzweifelhaft, daß er fich bei der Anordnung des Feſtes nach dem 

25 jüdäifchen Vorbilde richtete, und nicht, daß er es auf eine andere Zeit verlegte. Die 
älteften Gejege geben gar feine bejtimmte Datierung für die freier, fondern «8 heißt Er 
23, 16 (vgl. 34, 22) ganz allgemein, daß das Asiph-(Leſe-)Feſt am Ausgange des Jahres 
(d. b. im Herbfte) beim — der — ſtattfinden ſollte. Es gehört hier zu den 
drei großen Jahresfeſten, an denen alle Männer vor Jahyve erſcheinen jollten. 

% Im Deuteronomium fehlt ebenfalls eine genaue Datierung. Das Feſt heißt bier 
das Sukkot-(Hütten-);yejt, und es werden die neuen Beitimmungen angeordnet, daß es 
nur an dem einzig legitimen Heiligtume gefeiert werden dürfte, und daß bie feier 7 Tage 
dauern follte (vgl. 1 Kg 8, 66, wo dieje Sitte vorausgejegt wird). Eine weitere Be: 
ftimmung fügt Dt 31, 9ff. hinzu, wonach alle 7 Jahre, im Erlaßjahre, das Geſetz an 

3 diefem Feſte vorgelefen werden ſollte. Außerdem hat Bertholet die mahrjcheinliche Ber: 
mutung ausgefprochen, daß die Ablieferung des deuteronomifchen Zehnten zur Zeit diejer 
Feier ftattfand. 

Die deuteronomifchen Beitimmungen werden ergänzt durch das ältere Geſetz, das in 
das 23. Kapitel des Leviticus aufgenommen und bearbeitet worden ift. In diefem älteren 

40 Gefehe, das V. 39 (mit Ausnahme des Anfanges und des Schlufjes des Verſes) und 
B. 40. 42 f. vorliegt, ift das Feſt ebenfalls noch nicht beftimmt datiert („menn ihr den 
Ertrag des Yandes einheimfet”). Es dauert wie im Deuteronomium 7 Tage und bat wie 
dort den ausgefprochenen Charakter eines Freudenfeſtes. Zugleich aber heißt es, daß man 
fih am erjten Tage des Feſtes prächtige Baumfrüchte, Palmenwedel und Zweige von dicht 

45 belaubten Bäumen und “Arab-Baumen (populus Euphratica) nehmen follte, und 
ferner, daß man alle 7 Tage in Yaubhütten (Sukkot) wohnen follte, und zwar zum An- 
denken an die Zeit der Wüſtenwanderung, in welcher die Israeliten in Hütten und nicht 
in Häufern wohnten. Daß die Zweige gefammelt werden jollten, um daraus die Hütten zu 
bauen, wird nicht ausbrüdlih gejagt, wenn es auch eine fehr naheliegende VBermutun 

5o iſt. Nach dem vorliegenden Terte durften nur die echten Israeliten an diefem Feſte tei 
nehmen und in den Hütten wohnen, aber Bertholet (Die Stellung der Israeliten u. d. 
Juden zu den Fremden 171 f.) bat mit beachtensiverten Gründen die Urfprünglichkeit diefes 
Tertes bezweifelt und den Ausfall der Worte: und die Gerim vermutet. Durch diefe Be— 
ftimmungen wird nur der ſchon im Deuteronomium vorlommende Name „Sukkot-Feit“ 

55 erklärt. Aber wenn auch die Sitte des Hüttenbauens ohne Zweifel alt ift, fo ift doch 
die gegebene Erklärung diefer Sitte aller Wahrjcheinlichfeit nad eine fpätere Vertiefung. 
Schon der Umjtand, daß im Geſetze von prächtigen Baumfrüchten die Rede ift, beweiſt 
deutlich, daß dieſe eigentümliche Form der Feſtfeier mit dem Aufenthalt in der Wüſte 
nichts zu thun hat, —— mit der Obſtleſe zuſammenhängt. Das Wohnen in den 

co Hütten erklärt ſich dann einfach dadurch, daß das Feſt anfänglich in den Weinbergen und 


Laubhüttenfeft 305 


Dbitgärten gefeiert wurde, tvo man mährend der Feier in Laubhütten übernachtete (vgl. 
die angeführte Stelle Ide 21, 20ff.). Diefelbe Sitte findet auch heutzutage in Paläftina 
ftatt, wo während der Weinlefe der größte Teil der Bevölkerung in die Weinberge binaus- 
zieht. „Wer feinen eigenen Weinberg bejigt, pachtet ſich ein Stüdchen, und der vornehme 
Städter ſchätzt fich glüdlich, wenn er mit Weib und Kind unter einem Zelt pder in einer 
Laubbütte einige Wochen in einem Weinberge fampieren kann“ (ZDPV 4, 80, vgl. Ro: 
binfon, Baläftina 2, 717). 

Nachdem das Deuteronomium das Hüttenfeft in ein allgemeine® Tempelfeft verwan⸗ 
delt hatte, ergab ſich von felbft die Notwendigkeit einer beftimmten Datierung der Feier. 
Eine folche treffen wir nun zum erftenmal in dem Aultusentiwurf des Propheten Ezechiel 
(45, 25). Der Anfang des Herbitfeftes, das hier wie im Deuteronomium und Heiligkeits— 

ejege eine fiebentägige Dauer hat, wird auf den 15. bes 7. Monats firtert. Der 
Monat it alfo ein anderer, als ın der älteren Königszeit, aber der Prophet hat gewiß 
nicht diefe Neuerung eingeführt, ſondern er folgt, wie eben aus der oben erwähnten Inter⸗ 
polation 1 Kg 8, 2 hervorgeht, der in der fpäteren Zeit in Jerufalem übliche gewordenen 
Sitte. Außerdem giebt Ezechiel genaue Beltimmungen in betreff der an bdiefem Feſte 
darzubringenden Opfer. Gelorbert werben täglih 7 Farren und 7 Widder, ein Epha 
Mehl für jeden Farren und jeden Widder und ein Hin Ol für jedes Epha ; außerdem 
als Sündopfer ein — am erſten und ein Ziegenbock an jedem der folgenden Tage. 
Doch beruht, wie Krätzſchmar vermutet, die Beſtimmung über die Sündopfer vielleicht 20 
auf eine ſekundäre Kombination verſchiedener Textformen. 

Die letzte Stufe bezeichnet die Le c. 23 vorliegende Bearbeitung des oben beſprochenen 
Heiligfeitögefees. Die Den, ift diefelbe wie bei Ezechiel: der 15. des 7. Monates, 
aber zu den 7 Feittagen wird u ein 8. hinzugefügt, der den Namen Asereth (Mi? 
feierliche VBerfammlung) trägt. Alle 8 Tage werden durch Opfer ausgezeichnet, der 1. und 26 
8. außerdem durch Feitverfammlung (277 8777) und Ruhe von der Arbeit. Die näheren 
Beitimmungen über die an diefen Tagen darzubringenden Opfer treffen wir Nu 29, 12 ff. 
An den eriten 7 Tagen find täglich zu er nee als Sündopfer 1 Ziegenbof und als 
Brandopfer 2 Midder und 14 einjährige Yämmer, außerdem von jungen Stieren am 
1. Tage 13 und dann täglich einer weniger. Dagegen am 8. Tage: 1 Stier, 1 Widder 30 
und 7 Zämmer ald Brandopfer und 1 Bod ald Sündopfer. Zu allen Brandopfern find 
die * gehörenden Speiſeopfer hinzuzufügen. 

ie das Hüttenfeſt zum erſtenmal nach dem neuen Geſetze gefeiert wurde, beſchreibt 
dann Neh 8, 14ff. Man fand im Geſetze geſchrieben, daß die Israeliten während des 
Feſtes im 7. Monate in Laubhütten wohnen follten, und begab ſich deshalb hinaus auf 36 
die Berge, um Beige vom wilden und edeln Olbaum, Myrthen, Palmen und dicht: 
belaubten Bäumen zu fammeln und daraus Hütten zu bauen. Die Hütten wurden auf 
den Dächern und in den Höfen Serufalems, in den Tempelhöfen und auf den freien 
Plägen vor dem Wafjertbore und dem Ephraimthore aufgeführt. Man beging das 

7 Tage lang und am 8. Tage fand nad der Beitimmung des Geſetzes die vd 
Asereth jtatt. 

Von dem fpäteren Gefege ift natürlich auch die Chronif abhängig, und fo läßt der 
Chroniſt Salomo nad den 7 Feittagen noch die Asereth feiern und erft am 23. Die 
Israeliten entlafen (2 Chr 7, 8f.), während nad der Darftellung des Königsbuches die 
Israeliten jhon am Tage nad dem 7. Feſttage Serufalem verließen (1 Sg 8, 66) — #6 
eine * lehrreiche Abweichung, die ſich nicht durch die Annahme Keils, der Verfaſſer 
— — habe ſich einer ungenauen Redeweiſe bei einer bekannten Sache bedient, 
erledigen läßt. 

elche Bedeutung man im nacherilifcher Zeit dem Hüttenfeſte beilegte, geht aus 
Sach 14, 16ff. hervor. Der Verfafjer läßt nämlich bei feiner Bejchreibung der melfta= 50 
nijchen Zeit die übrig gebliebenen Völker jährlih nad Jeruſalem ziehen, um das Hütten: 
feft zu feiern; wer dies unterläßt, begeht eine ſchwere Sünde, die mit Regenmangel (in 
der nad) der Zeit dieſes Feſtes beginnenden Hegenperiode) bedroht wird. 

Das nterefje für das Hüttenfeft, deſſen Stiftung das Buch der Jubiläen 16, 20f. 
ipäter Abraham — zeigte ſich auch darin, daß man die Ceremonien dieſer Feier 55 
auf verſchiedene Weiſe erweiterte. So wurde es Sitte, an dieſem Feſte Zweige von Laub⸗ 
und Obſtbäumen in den Händen zu tragen, alſo infolge einer anderen Auffaſſung der 
Worte Ye 23, 40 als die oben erwähnte, falls nicht die ganze Ceremonie einfach auf ber 
Wiederaufnahme einer uralten Sitte beruht. Die zum Tragen verivendeten Zweige werden 
berichieden angegeben. 2 ME 10, 7 fpricht von mit Yaub umtwundenen Stäben, Palms 60 

Reals@ncyflopädie für Theologie und Kirche. 8, A. XI. 0 


a 


0 


— 


— 


5 


306 Laubhüttenfeft Laud 


wedeln und anderen fchönen Zweigen, Joſephus einmal (Ar 3, 245) von Myrthen-, 
Weiden, Palmen: und Pfirſichzweigen, ein anderes Mal (Arch 13, 372) von Palmen: 
und Gitronenzweigen. Später entfchied man ſich, wie der Mifchnatraftat Sukka zeigt, 
für eine Auslegung, wonach man in der rechten Hand einen von Weiden: und Myrthen— 
6 zweigen umgebenen Palmzweig (Lulab), in der rechten einen PBaradiesapfel zu tragen 
batte. Auf diefe Weiſe umzog man mährend ber Feſtfeier unter Hofiannarufen den 
Brandopferaltar täglich —— und am 7. Tage ſiebenmal. In dieſer Geſtalt wurde das 
Hüttenfeſt Vorbild ſowohl des Tempelweihfeſtes (2 M 10, 6f., vgl. Pj118, 25) als auch 
des Empfanges Chriſti bei ſeinem Einzuge in Jeruſalem. Ferner führte man die Sitte 
10 ein, während der 7 Feſttage eine Darferipende zu bringen. Ein Priefter bolte aus der 
Duelle Siloah 3 Log Waſſer, das ein anderer Priefter in Empfang nahm, während 
Prieſter und Yaien die Worte Jeſ 12, 3 recitierten ; e8 wurde dann mit dem Trankopfer- 
meine gemischt und unter Pfalmengefang der Leviten und Trompeten der Priefter an 
der Südweſtecke des Altars ausgegojien (b. Sukka IV, 9. 10). Belanntlid bat man 
16 diefe Sitte ald Veranlafjung der von Chriftus gebraudten Wendung Joh. 7, 37 f. bes 
tradhtet. Ob fie auf uraltem Herlommen berubt oder eine Neuerung ift, läßt fich nicht 
ficher entſcheiden. Dagegen erinnert die gefteigerte Feftfreude, die am Laubhüttenfeſte 
berrjchte, unzweifelhaft an die Art und Weiſe, mie man in alten Zeiten dies Feſt der 
Feſte begangen hatte. Sie erreichte ihren Höhepunkt in der Nacht zwiſchen dem erjten 
x und zweiten Felttage. Beim Anbruch de3 Abends errichteten die Triefter und Yebiten im 
Meibervorhofe eine doppelte Gallerie für die Zufchauer. In die Mitte des Vorhofes 
ftellte man große Kandelaber, wovon jeder vier goldene Schalen trug, die ald Dellampen 
dienten. Nachdem fie angezündet waren, nahm ber von den vornehmften Bewohnern er 
ruſalems ausgeführte Fadeltanz feinen Anfang. Die Fadeln wurden von den Tänzern 
25 in die Höhe geworfen und wieder ergriffen. Auf den Stufen zum inneren Vorhofe ftanden 
die Leviten mit ihren nftrumenten und fangen Palmen. Der jubelnde Lärm ftieg fort: 
während, bis beim erjten ee ein breifaches Trompetenfignal von zwei am 
Nikanortbore ftehenden Priejtern das nächtliche Feft unterbrach. Die Pjalmen, die mährend 
des Hüttenfeftes gefungen wurden, waren Pi 29; 50, 16 ff; 94,16 ff.; 94, 8ff.; 81, 7ff;;; 
so 82, 5ff. und Bj 65. 113—118, das fog. Hallel, (b. Sukka 53 * vol. LXX zu Pf 29). 
Trotz des ftrengen kirchlichen Charakters, den die fpäteren Gefege den Feten auf: 
geprägt hatten, wurde das Laubhüttenfeft noch in den fpäteren Zeiten auf eine ſolche 
Weiſe gefeiert, daß man es verſteht, wenn der Feſtjubel und die Thyrfusftäbe bei ober: 
flächlicher Betradhtung Plutarch auf den Gedanken bringen fonnten, es werde dem Dio- 
85 nyſos zu Ehren gefeiert. Fr. Buhl, 


Land, Erzbifhof vonGanterburp, geft. 1645. — Die erfte Biographie ſchrieb 
der Kaplan desjelben Peter Heylyn unter dem Titel Cyprianus Anglicus 1668. Daneben iſt die 
wichtigjte Quelle The Works of the most reverend father in God William Laud, Orford 
1847—6V (ein Teil der Library of Anglo-Catholic Theology). Biographien aus neuerer 

40 Zeit W. H. Hutton, William Laud, 2. ed. London 1896; U. E. Benjon, William Laud, some 
time Archbishop of Canterbury, London 1897. Sonſt zu vergleihen Ranke, Engl. Geſch. 
II. Bd; M. Broich, Geſch. von England, Bd 7; U. Stern, Geidh. der Revolution in Eng- 
land, Berlin 18391; 3 Köftlin, Die ſchottiſche Kirche, Hamburg und Gotha 1852; H. Wein« 
garten, Die Revolutionstirden Englands, Leipzig 1868; ©. R. Gardiner, History of Eng- 

45 land from the accession of James I to the outbreak of the Civil War 1613—1642, 10 vols, 
New edition 1804; derf., A History of the Great War. 4 vols., Zondon 1897j.; derj., Art. 
Zaud in der Dictionary of National Biography vol. XXX. 


William Laub wurde geboren zu Reading am 7. Dft. 1573 als Sohn eines wohl⸗ 
babenden Tuchmachers. Mit 16 Jahren fam er in das College von St. John in Orforb 
so und wurde mit 20 Jahren Fellow. Nachdem er fich im Jahre 1598 die Würde eines 
M. A. erivorben, wurde er 1600 zum Prieſter geweiht, und hatte, während er doch im 
Univerjitätsverband blieb und 1608 Dr. theol. wurde, in diefen Jahren mehrere kirchliche 
Stellen inne, die er zumeilt feinem Gönner, Dr. Neile, dem damaligen Biſchof von Ro— 
chefter verdankt. Obwohl er im Jahre 1610, um feine Pfarrftelle in Cuchſtone (Kent) 
55 zu verwalten, die er noch in demjelben Jahre mit der in Norton vertaufchte, jeine Stel: 
lung als Fellow aufgegeben batte, wurde er 1611 zum Präfidenten feines früheren College 
ewählt, allerdings unter großem, zum Teil jtürmifchen Widerfpruch einer Partei, die, als 
Be die Mahl ſelbſt nicht verhindern konnte, beim Könige, wenn auch vergebens, die Auf: 
bebung der Wahl wegen vorgelommener Unregelmäßigfeiten verlangte. Die wahren Gründe 


Land 307 


waren andere. In Oxford berrichte unter Führung von Abbot, dem fpäteren Erzbifchof 
von Ganterbury, ein ausgeiprochener Calvinismus, der lediglich biblifch gerichtet fein wollte, 
aber aud; manchen rationaliftiichen Auffaffungen Raum ließ und feine orrektheit vor allem 
durch feinen Abſcheu gegen alles Ceremonienweſen im Kultus dofumentierte. Unter Ein: 
flüffen, die ſich nicht Har nachweiſen laſſen, wahrſcheinlich aber auf feinen Tutor Buderidge, 6 
der fpäter ala Biſchof von Nocheiter, dann von Ely gleiche Ziele wie Laud verfolgte, zus 
rüdzuführen fein werben, zeigte fich bei Yaud jchon früh eine entjchiedene Abneigung gegen 
den Calvinismus und fpeziell gegen feine liturgischen Anfchauungen und damit gegen den 
immer mehr um fich greifenden Puritanismus. Bei dem leßteren mußte es natürlih An— 
ftoß erregen, als er jchon bei der Bewerbung um die Würde eines Baccalaureus der Theologie 10 
die Notwendigkeit der Taufe, durch welche die Gnade der Wiedergeburt verliehen werde, 
behauptete, und zugleich den Sat aufitellte, daß es ohne Biſchöſe feine wahre Kirche geben 
könnte. Wie die echten Anglifaner von heute, — nur ein Vierteljahrtaufend zu früb — 
jab er, ſchon damals verhältnismäßig gleichgiltig gegenüber der Yehre, den Beftand der 
wahren Kirche allein gefichert durch das göttliche Recht des Epiffopats und feiner vermit- ı5 
telft der apoſtoliſchen Succeffion gewährleifteten Verbindung mit der Urkirche. Schon 1606 
* man ihm vorgeworfen, papiſtiſche Meinungen in der Predigt vorgetragen zu haben. 
an predigte ſogar gegen ihn. Er * dazu. Da iſt kein Zweifel, daß er ſich ſchon 
früh mit Reformgedanken trug, aber ein Mann von kühler Berechnung und Meiſter in 
der Selbſtbeherrſchung, wartete er, bis ſeine Zeit kam. Pi 

Kaum hatte er ald Präfident feines College die Macht dazu, ald er daran ging, ſich 
mit Zeuten feiner Gefinnung zu umgeben, So wuchs feine Bartei an ber Univerfität und 
bald darüber hinaus, aber auch feine Gegnerfchaft. Indeſſen war er ſchon 1611, durch 
Neile empfohlen, zum Kapellan des Königs ernannt worden. Jakob I. hatte für feine Perſon 
feinerlei Neigung. Daß er als junger Prieſter, was er fpäter bitter bereute, im Intereſſe, 25 
einen einflußreichen Gönner zu gewinnen, den Earl von Devonfhire mit einer geſchiedenen 
gu, feiner Maitrefje, gegen die Kirchengejege getraut hatte, fonnte er ihm nicht verzeihen. 

uc fehlt e8 nicht an Anzeichen, daß er bisweilen ein dunkles Gefühl davon hatte, der 
gevandte Mann fünnte ihn zu kirchlichen Maßnahmen verleiten, die verhängnisvoll werden 
möchten. Aber er erfannte feine Brauchbarkeit und fand in ihm einen Mann, der nicht a0 
nur auf feine theologifchen Liebhabereien einging, fondern für dieſelben kirchenpolitifchen 
Ziele erglühte, und der den Mut hatte, von der königlichen Gewalt gejchügt, feine und 
des Königs Reformgedanken auch —— 

Es bedarf nicht geringer Einſchränkung, wenn Ranke meint, „vor allem doch als eine 
Ausbreitung der in Schottland entſprungenen kirchlichen Formen und Ideen hat man ben ss 
engliihen PBuritanismus anzufehen” (Engl. Gef. II, S.34), aber das tft feine Frage, daf 
durch die Verbindung von England und Schottland, durch das Einjtrömen calviniftiicher 
Gedanken in das Reich der Elifabeth der Puritanismus in feiner presbyterianifchen Form 
beitärft werden mußte und daß die englifchen Puritaner ſich den größten Hoffnungen hin: 
gaben. Was man erwartete, zeigt „die taufendftimmige Bittſchrift“ (Millenary petition, «0 
j. d. A. Puritaner), in der die PBuritaner um Erleichterung in der firchlichen Jurisdiktion, 
und um die Berechtigung, geroiie anjtögige Geremonien abzufchaffen, anderes nad) dem 
Worte Gottes einzurichten, baten und wünſchten, daß die englifchen Biſchöfe feine andere 
Stellung haben follten als die jchottifchen. Wie wenig kannte man doch diefen König, der 
vielmehr darauf ausging, die fchottiiche Kirche nad engliihem Mufter zu reformieren, ber 46 
ganz im se. zu früheren Auslafjungen, jest feinen Hehl daraus machte, daß für 
ibn die englifche Kirchenverfafjung und ihre fultifchen Formen das Palladium des Reichs 
feien, und der in ber Erinnerung daran, daß in Schottland mit der Aufhebung der Bis: 
tümer auch die Schmälerung der Macht der Krone eingetreten fei, in der Verbindung einer 
itarfen Königsmacht und eines der Krone ergebenen ſtarken Epiffopats, — no bishop so 
no king —, das Heil ſah. Seine erften firhlichen Maßnahmen, die Forderung des Eides 
auf den Supremat des Königs, und die allen Geiftlichen aufs jchärffte auferlegte Ver: 
pflihtung, das Commonprayerbucd zu beobachten, ließen darüber feinen Zweifel. Die 
Einzelnheiten können jedoch bier nicht verfolgt werden. Es ift befannt, wie es „dem Sinne 
des Königs jo recht entſprach, Protejtant zu fein, was für feine Autorität in England und 56 
Schottland unbedingt notwendig war, und doch auch die Katholiken nicht wider fich zu 
baben, den. römischen Papſt zu feinen Freunden zäblen zu können“ (Ranke II, 46). Das 
mußte zu einer Schaufelpolitif führen, die je nad den Umftänden oder auch den den 
König gerade beherrichenden perjönlichen Einflüffen bald das eine bald das andere Moment 
bervortreten ließ. Nur in dem Streben, die alten firchlichen Einrichtungen feſtzuhalten co 

20* 


308 Laud 


beztv. fie wieder einzuführen, läßt ſich eine gewiſſe Feltigfeit erfennen, und einer der Männer, 
defien Thatkraft der König dazu befonderd benußte, war Laub. 
Im Sabre 1616 zum Dekan von Gloucefter erhoben, erhielt er den beftimmten Auf: 
trag, die fchlecht gehaltene dortige Kathedrale wieder in Ordnung zu bringen. Und er 
6 begann alsbald mit Reformen, die zwar rein äußerliche Dinge betrafen, aber bei dem 
Werte, den beide Parteien ihnen beilegten, bald von großer Bedeutung erden follten. 
Mit dem Auffommen des Puritanismus hatte in den meiften Kirchen der Altar aufgehört, 
Altar zu fein. Man brachte den „Tiſch“ dahin, wo es, um die Abendmahlsgäfte davor 
zu verfammeln, am bequemiten dien, gewöhnlich in die Mitte der Kirche. So mar es aud) 
10 in Gloucefter und darin ſah Laud ein Greuel. Daß dieje Stellung des Altard die Kirchen- 
bejucher dazu verführte, Hüte und Stöde darauf zu legen und ihn jonft zu allerlei un— 
würdigen Dingen zu benugen, worüber die ftrengen Kirchenmänner Hagten, mag richtig 
fein. Für Laud war aber, mie er fpäter in feinem Prozeß zur Begründung feines Vor: 
gehens in dieſem Punkte angiebt: the altar the greatest place of God’s residence 
ıs upon earth, greater than the pulpit, for these 'tis Hoc est Corpus meum, 
this is My Body; but in the other it is atmost but Hoc est Verbum 
Meum, this is My Word; and a greater reverence is due to the Body, than 
the Word, of the Lord (Works IV, 284). Als Dekan, dem nad englijchen Kirchen- 
recht überhaupt die Aufficht über das Außere der Diöceſankirche und namentlid der Ka— 
30 thedrale und den ganzen Kultus zukommt, ließ er fofort den Altar am Oftend des Chors 
aufitellen und verordnete, daß alle Kirchendiener beim Eintritt in die Kirche und beim 
Verlaſſen derjelben fich gegen den Altar bin verbeugen follten, worin Klerus und Volf 
nur Papismus fahen, und was zur folge hatte, daß der Bifchof jeine Kathedrale Jahre 
lang nicht betrat. Vergebens beriefen fich die Gegner auf die Freiheit, Die das Common 
35 prayer book in diefem Punkt gewährte; der König entichied, daß das Recht, Davon Ge— 
brauch zu machen, nur dem Orbinariat zuläme, dieſes zu beftimmen habe. Wie fehr ber 
König in ihm feinen Mann gefunden zu —— glaubte, zeigt, daß Laud ihn im Jahre 1616 
auf der Reife nach Schottland zu begleiten hatte, die nicht am wenigſten die Anbabnung 
vollflommener Konformität mit der anglikaniſchen Kirche bezwedte und auf welcher Jakob 1. 
so durch feine jcharfe Betonung der füniglichen Prärogative und feine Mafnahmen die Schotten 
jo tief und nachhaltig verlegte. Es mag fein, dab Laud, mie jet angenommen wird, 
nicht unmittelbar bei dem Erlaß der Artikel von Perth beteiligt war (vgl. über fie Neal, 
History of Puritans I, 469), ebenfowenig wie bei dem in demjelben Jahr 1618 aus 
gegebenen fogenannten Book of Sports (A declaration to encourage recreations 
ss and sports on the Lords day), das im Gegenſatz zu der von den Puritanern ange 
ftrebten jtrengen Sabbathsfeier, gewiſſe Vergnügungen für diejenigen, welche dem ganzen 
Gottesdienit in der Pfarrkirche beigetvohnt hätten (ebenda ©. 472 f.), gejtattet; gleichwohl 
war man überzeugt, daß gerade er feine Hand dabei im Spiele habe. Im Jahre 1621 
wurde er Bilhof von St. Davids und gab von neuem dadurch * daß er ſich in 
«0 ſeinem Palaſt zu Abergwilly eine eigene Kapelle baute. Seine kirchliche Stellung, na— 
mentlich gegenüber den Nömern, auch theoretiih im Zuſammenhang Harzulegen, gab ibm 
der König Gelegenheit, als er ihn 1622 vor der zum Katholicismus neigenden Gräfin 
von Budingham zu einer Disputation mit dem Sefuiten John iiber veranlaßte, über 
die er fpäter in feiner „Relation of the conference“ (Works II. Bd) berichtet hat. 
#5 Da ift er zumächjt weit entfernt davon, die römische Kirche fchlechthin zu verwerfen. 
erkennt fie als eine treue Kirche an, meil fie die Schrift, wenn auch nicht ald alleinige 
und vollflommene Glaubensregel und die beiden Saframente ald Vermittler und Siegel 
der Gnade feithielte. Aber die katholiſche Kirche Chrifti ift fie nicht, das ift die „primitive” 
Kirche der eriten vier Jabrbunderte, der die engliiche am nächiten ſteht, näher als die ber 
so gleichen Wurzel entjtammende römifche, mit der fie der Subſtanz nad) diefelbe ift, die aber 
ein verberbter Zweig fei. Dieſes Berderben ſah er einmal in dem zu weit getriebenen Gere: 
monientvejen, zum anderen, und das charakterifiert feine Stellung auch für die fpätere Zeit, 
in ihrem Dogmatismus. Was er anjtrebt, iſt möglichite MWeitherzigfeit in dogmatiſchen 
Fragen. „The church does not require assent unto partieulars.“ Die Behauptung, 
65 alle von der Kirche definierten Punkte find gleich fundamental, befämpft er. Fundamental 
ift nur, was zur Seligfeit notwendig iſt (the soul saving faith). Die Grundlagen des 
Glaubens find die heilige Schrift und die Symbole. Wenn fich Zmeifel über ihre Artikel 
—— dann iſt das auf Grund der Schrift entſcheidende Konzil der beſte Richter (Works 
I, 428). 
@ Bei der Anfchauung, daß in der Kirche der erften Jahrhunderte, der primitiven, der 


Laud 309 


Maßſtab für die wahre Kirche fei, begreift es fich, daß er über die Faſſung der Artikel 
unter Eliſabeth, die ihm zu calviniftiih waren, auf den Edwardſchen Entwurf zurüdgehen 
wollte, der der Lehre der alten Kirche viel näher ftand. An die Stelle des Deeretum 
absolutum jeßte er die Lehre von der allgemeinen Gnabe und erklärte die guten Werke 
für ein mwefentlihes Moment in der Rechtfertigung. Die Taufe teilt die Wiedergeburt 5 
mit, die aber verloren geben fann. Die Transfubitantiation im ftreng fcholaftifchen Sinne 
leugnet er und wollte vielleicht nur die Realpräſenz befennen (II, 364 f.), aber feine Aus: 
lafjungen find unklar, ebenjo jeine dem Common prayer book entipredhenden Dar: 
legungen über das Abendmahl ald Opfer, in denen er das sacrificium propitiatorium 
abweiſt, aber doch ein sacrificee commemorative and gratulatory made by the ıo 
priests and people annimmt (II, 340f.). Auch darin fommt fchon fein von ihm fpäter 
bejonders betonter Standpunft zu Tage, daß er den Grund für bie Verwirrung in der 
anglifanifchen Kirche meientlih in dem Mangel an Uniformität fieht. Die innere Gottes: 
verehrung jet freilich die Hauptfache, aber die äußere Einheit fei ein gewichtiges Zeugnis 
der Welt gegenüber, und die Geremonien haben Einfluß auf das Innere. Nur müſſe 
dabei die rechte Mitte eingehalten werden, Nom und die Seftierer geben zu meit. 
Seitdem wurden feine Beziehungen zum Hofe immer enger, denn er hatte die Freund— 
ſchaft des mächtigen Günftlings u id der ihn zu feinem Beichtvater machte und 
fih durch ihn in religiöfen und firchlichen Fragen beraten lief. Sein Einfluß auf die 
Kirchenpolitit war aber bislang noch ein indirefter. Seine erfte Staatsftellung erbielt er, 20 
als er 1622 in die commission of grievances berufen wurde. Das wurde alles an: 
derd mit dem Negierungsantritt Charles I. (27. März 1625). Sehr bald konnte man 
bemerken, wie ihn der König bevorzugte. Er hatte anjtatt des wegen feines Puritanismus 
in Ungnade gefallenen Biſchofs Williams von Lincoln bei der Krönung als Dekan von 
Weftminfter zu fungieren. Wenige Tage nad dem Negierungsantritt erbat fich der König 26 
von ihm eine Lifte der zu Beförderung geeigneten Geiftlichen, wobei er fie als Orthodore 
bezw. Puritaner markierte. Bald darauf wurde er zum Biſchof von Bath und Mells, 
Dekan der Hofgeiftlichleit und Mitglied des geheimen Rats ernannt. Die von ihm bei 
Eröffnung des eriten Parlaments gehaltene offizielle Predigt, in der er die von Gott ges 
ſchenkte Gewalt des Königs in Staat und Kirche betonte und den König als Stellver: so 
treter Gottes ee ließ die Puritaner erfennen, was von dem Einfluß diefes Mannes, 
der ihnen längjt ala Papiſt verdächtig war, zu ertvarten war, und anderes, was folgte, 
verjchärfte den Gegenjag der kirchlichen Parteien. Noch war die Sache nicht jo weit ge: 
diehen, daß man von feiten der Puritaner das firchliche Grundgefeß, dad Common prayer 
book im ganzen verworfen hätte und eine durchdringende Reform der kirchlichen Einrich- 35 
tungen anftrebte, — in diefem Sinne war der Buritanismus damals nur die Sache einer 
verhältnismäßig Heinen Minorität, aber bei fehr vielen in den Mittelllaffen war die Prä- 
deitination im Sinne Calvins zum twichtigiten Glaubensartifel getvorden. Jede Abweichung 
davon galt als eine Hinneigung zum Papismus. Man könnte den firchlichen Gegenſatz, 
wie er am Anfang der Regierung Karls I. hervortrat, faft auf die Formel bringen, dort 40 
Uniformität im Kultus, bier bei den Puritanern im Dogma, nur daß bier ſehr bald aus 
dem Dogma audy die Konſequenzen hinſichtlich des Ritus gezogen wurden, je mehr die 
andere Partei fich darauf fteifte. Kirchliche Uniformität galt jedenfalls bei beiden Parteien 
als der Edftein des Reiches, woraus fich die gleiche Intoleranz auf beiden Seiten ergab. 
Noch hatte die Regierung direkt nicht viel gethan, was den Vorwurf der romanifierenden 45 
Tendenzen jchlechthin rechtfertigte, hatte doch der König ſogar, um den katholischen Einfluß 
zu ar gegen die Ehepakten den franzöfiich-katholifhen household der Königin ver- 
jagt. Aber jchon das Dafein der katholischen Königin, dann die ſpaniſchen und franzöſi— 
ihen Beziehungen erhöhten die wachſende Furcht vor ben papiftiichen Tendenzen. Dazu 
fam, daß der König Männer mie Richard Montague, der gegen den Calvinismus aufs so 
getreten war, und gegen den das Parlament Klage führte, unter dem Einfluß einer Kom: 
miffion, deren Seele Laud war, offen begünftigte, ja jo recht im Gegenfat zum Bolfe- 
willen zu hohen kirchlichen Stellen beförderte (Huddon S. 29 f.), Leute der entgegengejegten 
Richtung beiſeite ſchob oder auch unterdrüdte. Ebenſo war nicht zu verkennen, daß bie: 
jelben Männer, auf die der König ſich bei feiner verfafjungsmwidrigen inneren Politik 55 
fügte, zugleich die Führer der bochfirchlichen Richtung waren, die das von den Buritanern 
beberrichte ige der Gemeinen jchon mit dem Papısmus identifizierte. So beftärkte das 
Eine das Andere. Die Oppofition gegen die Negierungspolitit bei den einen, der Kampf 
für die Nechte des Königs bei den anderen, verquidte ſich mit religiöfen Tendenzen, das 
gab ihm die Schärfe, das war es, was ihn für beide Parteien zur Gewiſſenspflicht, einen co 


5 


310 Laud 


Ausgleih unmöglich machte. Und Laub war es, der immer mehr Einfluß auf den König 
gewann, das Bewußtſein von feinem göttlichen Rechte fteigerte, auch die herausforbernden 
Reden des Königs vor dem Parlamente von 1626 aufſetzte (Works IV, 354). Nunmehr 
(Juli 1628) zum Biſchof von London befördert, begann er feine Neformthätigfeit. Sein 

5 Werk ift die noch heute zu Recht beftehende und im Common prayer book ſich findende 
Deklaration vom Nov. 1628, welche die volle wirkliche Annahme der Artikel „in the 
literal and grammatical sense“ vorfchreibt und jede eigene Meinung über ihren Sinn 
zu äußern verbietet. Es ijt richtig, daß darin, wie man, um Lauds fatholifierenden Stand: 
punft zu leugnen, betont hat, ſich auch eine gewiſſe Weitherzigkeit gegen andere Meinungen 

10 zeigt, wie denn in der That Laud jeden, der gegen die Artikel nicht polemifierte, accep- 
tierte, auch wenn er ihnen die liberaljte Auslegung gab. Aber das beiweift nur von 
neuem, wie wenig Intereſſe er an der Lehre hatte. Auch fein Eifer gegen den Calvinis— 
mus berubt nur darauf, daß er in ihm eine Untergrabung des Kultus ſah. Und die in 
der Uniformität des Kultus zur Erjcheinung tretende Einheit der Kirche fiel ihm mit dem 

15 Weſen der Kirche zufammen, I laboured, fagte er fpäter zu feiner Verteidigung, nothing 
more, than that the external public worship of God — too much slighted in most 
parties of this kingdom — might be preserved, and that with as much de- 
ceney and uniformity as might be; being still of opinion that unity cannot 
long continue in the Church, when uniformity is shut out at Church door. 

20 Und nur eine ſolche uniforme Kirche mar nad ihm im ftande, die wahre, gottgemwollte 
Stüße des Staatsweſens zu fein: He who ever he be, that will not communicate 
in public prayers with a national Church, which serves God as she ought, 
is a separatist (Hubdon ©. 63). Solche Außerungen geben den Sclüfjel zum Ber: 
ſtändnis feiner ganzen Haltung. 

25 ALS das Parlament von 1629 zufammentrat, zeigte fi) der Eirchliche Gegenſatz ſchon 
in feiner ganzen Schärfe. Mehrere Führer der hochkirchlichen Partei, Sibtborpe, Manwa— 
ring (vgl. Ranfe II, 196), hatten die Puritaner durch ihre abfolutiftiichen Auslaffungen, 
wonach für alle Befehle des Königs, wenn fie nicht mit dem göttlichen Geſetz in Wider: 
ſpruch jtünden, auch wenn es ſich um Entrichtung unbetvilligter Steuern handelte u. ſ. w., 

30 unbedingter Gehorfam verlangt wurde, ſchwer gereizt. Die Ausdrüde „Priefter” und „Altar“ 
erjchienen ihnen bereit3 unerträglich und lieferten den Beweis, daß die Leute, die fie ge 
braucht, ſich auf katholischer Linie beivegten. Man forderte ihre Beftrafung, aber das Bar: 
lament wurde aufgelöft, e8 begann die parlamentlofe, abfolutiftifche Regierung. Und Laub, 
der allerdings jene Männer fhäßte, und von dem man fagte: Like a busie and an 

35 angry waspe, his sting is in the tail of every thing (Benfon ©. 69), mwurbe 
immer mebr auf die Gegenfeite gedrängt, je mehr fich der Haß der puritanifchen Oppoſi— 
tion auf ihn richtete. Und in kirchlicher Beziehung glaubte er bei feiner Belämpfung des 
Puritanismus lediglih das nach feiner Meinung kirchlich zu Recht Beftehende zu wahren, 
jelbft feinerlei Neuerung einzuführen. zu in feiner Weife ein frommer Dann, fein 

#0 Tagebudy läßt fein Gebetäleben erfennen, — freilich bewegte es fih durchaus in firchlichen 
Formen und Formeln —, auh auf Würde und Prunk legte er feinen Wert, in diefer Be— 
ziehung fonnten die Gegner nichts an ihm ausfegen, außer ettva eine gewiſſe Formloſigkeit 
ım Verkehr, aber ganz der Mann des Intellekts und des Prinzips, fehlte ihm jegliches 
Verſtändnis für jede außerhalb des hergebrachten Geleifes fich beivegende Frömmigleit. Er 

45 vermochte auch feinen Unterfchied in der ——e—e der verſchiedenen Parteien zu machen, — 
es war alles Auflehnung gegen die beſtehende Ordnung und gegen das gottgewollte Re— 
giment, Grund genug, um jede dahingehende Regung, wo ſie immer in die Erſcheinung 
trat, mit der ihm eigenen Schärfe entgegenzutreten. 

In den nächſten Jahren war er es, der neben dem unbedeutenden, unthätigen Lord— 

50 ſchatzmeiſter Weſton, in enger Verbindung mit Wentworth, dem fpäteren Earl of Straf: 
ford im Namen Karls England regierte. Schon im Dezember 1629 ging man zu einem 
ſchweren Angriff gegen das immer deutlicher zu Tage tretende Übertvuchern der neuen 
religiöfen Strömung über, indem man die Thätigfeit der jog. „lecturers“ einfchränfte. Das 
waren Leute, die entiveder von einer Kongregation oder auch einem einzelnen Mitgliede 

55 lediglich als Prediger aufgeftellt wurden, und ihre Übung tar nicht jelten die, daß fie 
nah Schluß des offiziellen Gottesdienftes, an dem fie jelbft nicht teilnahmen, die Kanzel 
beftiegen. Und man fonnte ſchon beobachten, wie fie in den Augen der Menge bei wei— 
tem höher ftanden, als die Geistlichen, die vorher ihre gedrudten Gebete abgelejen hatten 
(Gardiner, hist. of England VII, 131.) Offenbar bedeutete ihre Anftellung durch 

60 die Gemeinde eine völlige Durchbrechung des hierarchiſchen Prinzips. Darum galten fie 


Land 311 


für Laub mit Recht ald die Hauptträger des Puritanismus. Nun wurde durch eine von 
dem Könige an die Bilchöfe erlafjene Inſtruktion beftimmt, daß mie in Büchern fo auch 
auf den Kanzeln jede Polemik verboten fein follte. Die hergebrachten Nachmittagspredigten 
wurden in Katechejen für die Jugend umgewandelt, die Predigt im Morgengottesdienſt 
durfte zwar bejtehen bleiben, aber niemand dürfe die Kanzel befteigen, der nicht vorher 5 
im Chorrod (in his surplice) die vorgefchriebenen Gebete gelefen hätte. Kein leeturer 
jollte in einer Stadt angejtellt werden, wenn er nicht zugleich die Seelforge übernehme, 
und die Biſchöfe hätten darauf zu achten, daß nur die gejeglich berechtigten Edelleute ſich 
Kapläne bielten, und dann foldye, die qualifiziert alſo von der Firchlichen Behörde aner: 
fannt worden feien. Es begreift fich, welchen Haß Laub durch ſolche Maßregeln auf fich 10 
herauf beſchwören mußte, und man hatte nicht jo unrecht, wenn man in ihm fpeziell das 
verförpert ſah, was die Dppofition in Staat und Kirche befämpfte. Mit großer Auf: 
merfjamleit beobachtete man jede feiner Handlungen. Und bei feinem großen Einfluß, — 
feit 12. April 1630 war er auch Kanzler der Univerfität Oxford, und als Mitglied des 
—— Rats, der Sternkammer und der hohen Kommiſſion, welche die eine als weltliche 16 
ommiljion, die andere als geiftliche, über die Durchführung der jegt ohne Parlament 
lediglich vom geheimen Rate ausgehenden Gejege übertwachen follten und unter Zertretung 
der Landesgejege und Landesgewohnheiten eine graufame Willkürherrſchaft ausübten, gab 
er Anlaß genug dazu, fich immer größere Feindſchaft zuzuziehen. In der That war es 
fein Wunder, daß man es nicht veritand, daß er zwar unter Verweis auf dad Werbot, 20 
Kontroverjen zu behandeln, jede Kontroverje über Lehrfragen mit fcharfen Strafen ahndete, 
dagegen die Belämpfung von Angriffen gegen den Epiftopalismus und fein Ceremonienweſen 
protegierte, weil es fich dabei um die Aufrechterhaltung gefelich zu Recht beitehender Zu: 
ftände handle. Aber furchtlos, obwohl im Bewußtſein, überall von —— umringt zu 
ſein, und ohne volle Hoffnung, die von ihm ſo ſehnlich erſtrebte Uniformität und damit 26 
die Ruhe wirklich erreichen zu können, aber in der Ueberzeugung, damit die Sache Gottes zu 
führen, ging er feinen Weg (Si his artibus peream, factus inter litigantes victori, 
ut solet, praeda, merces mea mecum, nec extra me, nisi in Deo, solatium 
quaeram. Interim, quae spero pauciora sunt, quae timeo multa, vgl. den für 
feine Abfichten jehr inftruftiven Brief an Voſſius (Works VI, 265 f). Mit diefem Be: so 
mwußtjein wurde er immer fanatifcher, jeder Angriff auf fein Syitem war ein Angriff auf 
Gottes Ordnung, feine Feinde, die Feinde Gottes, die er mit furchtbarer Graufamfeit, wie 
im Falle Al. Leightons (vgl. darüber Gardiner, VII, 143 ff.), zu vernichten für feine 
Pflicht hielt. Sein bifchöfliches Auftreten wurde immer römifcher, man bemerkte, daß er 
fih nicht nur beim Betreten der Kirche nad Dften bin verbeugte, — ebenſo bei Nen⸗ gs 
nung des Namens Jeſu. Als einen weiteren Fortſchritt auf der katholiſchen Linie mußte 
man das ſicherlich von ihm inſpirierte Faftengebot vom 12. Nov. 1630 auffaſſen, welches 
den Genuß von Fleiſch am Freitag verbot, obwohl die Negierung e8 mit der öfonomifchen 
Lage begründete und auf ähnliche Edikte aus den Zeiten Edwards VI. und der Elifabeth 
fich berief (Hubdon ©. 67). Im Jahre 1633 begleitete Laud den König auf feiner Reife 40 
zur Krönung nad Schottland, two der frühere von Jakob unternommene Berfuch der Ber: 
einigung der jchottiichen und englijchen Kirche wieder aufgenommen wurde. Konnte auch 
fein Blan, einfach der jchottifchen Kirche die englifche Liturgie zu oetroyiren, nicht durchdringen, 
jo wurde doch, die böſe Saat jpäteren Irrſals, die Abfaflung einer neuen, ſich möglichit 
an die englifche anlehnende Kirchenordnung in Angriff genommen (vgl. Köftlin ©. 150ff.). as 
Unmittelbar nad) feiner Rückkehr aus Schottland wurde er am 6. Auguft 1633 vom König, 
dem er immer unentbebrlicher geworden, und für den er bie wärmite —* hatte, 
zum Erzbiſchof von Canterbury ernannt. Zwei Tage vorher hatte man ihm römiſcherſeits 
den Kardinalshut angetragen. In ſeinem Tagebuch bemerkt er einige Zeit ſpäter, am 
17. Auguſt, als das Anerbieten erneuert worden war: But my answer again was so 
that somewhat dwelt within me, which would not suffer that, till Rome were 
other than it is. So gab es allerdings noch eine Schranke, die ihn von der römifchen 
Kirche trennte, wohl das Papfttum ſelbſt. Daß er den Gedanken einer Konverfion mit 
fittlicher Entrüftung zurüdgemiefen hätte, hören wir nit. Man fieht, wie er durch den 
Kampf mit dem Puritanismus fi immer weiter auf die römische Seite hatte drängen 55 
lafien. Die Hoffnung, ihn wirklich zu gewinnen oder mwenigftens durd) feinen Einfluß für 
die römijche Propaganda größere Freiheiten zu erhalten, gab man dort noch nicht auf. Sie 
wurde genährt durch das im Jahre 1634 zu beobadhtende vertrautere Verhältnis zur fa- 
tholiſchen Königin und feinen Verkehr mit dem päpftlichen Emifjär Panzani, der freilich 
nur den Erfolg batte, Laud noch mehr in den Augen des puritanisch gefinnten Volkes co 


312 Laud 


zu bisfreditieren (Benfon ©. 73 f.). Als Erxzbiſchof von Canterbury, Kanzler von Orford 
und Dublin und im Beſitze feiner anderen Amter übte er jet einen faft unbefchränften 
Einfluß in Staat und Kirche, den er alsbald dazu benußte, nunmehr im ganzen Lande 
feine firchlichen Reformationd- oder Nepriftinationggedanfen durchzuführen. Immer mehr 
5 befeftigte fich in ihm das Bemußtfein, daß auf die Aufrechterhaltung defien, was er als 
durch die Firchlichen Kanones gejeglich feitgeftellt anfab, das Heil nicht nur der Kirche, 
jondern des Staates berube, jede Abweihung durch Abjchredungsmittel verhindert werben 
müßte. Daher jeine, die aller anderen Richter übertreffende Strenge in allen Buritaner: 
prozeſſen gegen Prynn, der in feinem Hiſtriomaſtix das hierarchifche Syſtem des Erzbifchofs 
10 gegeißelt bakte, gegen Baftwid, Burton u. ſ. w. (vgl. Broſch ©. 152 ff). Die erften von 
ihm als Erzbifchof bei dem Könige veranlaften Anordnungen bewegten ſich auf der jchon 
früher eingeichlagenen Richtung: feine Ordination ohne wirkliches Amt (title), was einen 
neuen Angriff auf die leeturers bedeutete, und die ermeute offizielle Publikation des 
books of Sports, womit fih der Kampf gegen den puritanifchen Sabbath verband. 
16 Schon tiefer griffen andere den Kultus uniformierende Maßregeln ein. Allenthalben wurde 
jet die Aufftellung eines Altars im Oſtchor und die Errichtung einer Schranke vor dem— 
jelben gefordert. Sifitationen, die 1634 begannen und mehrere Jahre wiederholt murben, 
forgten für die Ausführung und die genaue Einhaltung deſſen, was dad Common 
Eye book nad) feiner Meinung vorfchrieb, auch für die Wiedereinführung der alt: 
20 firchlichen geiftlichen Gewänder, Kerzen, gemalter Kirchenfenfter und des ganzen kirchlichen 
Pompes, der unter dem Einfluß calviniftifcher Tendenzen während der letzten Generation 
in Abgang gelommen war. Daneben darf nicht vergefien werben, daß er nicht weniges 
that für die Hebung der materiellen Berhältnifje des Klerus, Oxford mit reichen Spenden 
bedachte und den Einfluß der Kirche, vor allem der Biſchöfe auf jede Weile zu fürbern 
25 ſuchte. Ihm war es zu danken, daß 1636 Juxon, der Biſchof von London, der erjte 
GBeiftliche feit den Zeiten Heinrich VII, Zordichagmeifter wurde. Dazu bemerft er in 
feinem Tagebuche: „und nun, wenn bie Kirche fich jetzt nicht mit Gottes Hilfe oben hält, 
ich kann nicht mehr thun“ (Works IV, 226). 
° Nur Scheinbar ift e8 ein MWiderfpruch zu feiner fonftigen Haltung, wenn mir hören 
so daß er im Jahre 1637, als mehrere Konverfionen im Adel vorgelommen waren, die 
gleiche Strenge mie gegen die Puritaner auch gegen bie Katholifen angewendet wiſſen 
wollte und die Schuldigen vor die hohe FR. nd forderte. Es mar einerfeit3 ber 
ſtärker werdende Einfluß der Königin, den er fürchtete, andererfeits das ihn bei allen jeinen 
Mafnahmen bejeelende Beftreben, um jeden Preis die Einigkeit der Kirche von England 
85 zu erhalten. „I am between two great factions, very like corn between two 
mill-stones“, fchrieb er damals an Wentworth (ebd. VII, 378), und bei feiner Mach: 
famfeit, wovon feine alljährlih dem Könige überjandten Vifitationsberichte Kunde geben 
(ebd. VI, 317 f.), ſchien e8 ihm zu gelingen. Kein Parlament —* * mehr der Non⸗ 
konformiſten an, die eine Zeit lang ſehr unbequeme Oppoſition durch die —* wurde 
0 durch ein ſcharfes Cenſurgeſetz von 1637 faſt ganz unterdrückt. Nur Leute feiner Richtung 
wurden angeſtellt und konnten ſich im kirchlichen Dienſte halten. So gelang es allerdings, 
während im Geheimen der Puritanismus immer mehr anwuchs und feſtere — ge⸗ 
wann, im eigentlichen England eine weitgehende äußere Konformität durchzuſetzen. Um 
ſo geringer waren die Erfolge bei der beabſichtigten Anglikaniſierung der ſchottiſchen Kirche. 
+ Im Mai 1635 wurde das von ſchottiſchen Praͤlaten ausgearbeitete und von Laub revi— 
dierte book of canons ausgegeben, das nicht nur eine völlige Unterbrüdung der pres» 
byterianifchen Kirche Schottlands und ihre Erjegung durch den englifchen Epiſtopalismus 
bedeutete, jondern, und das war es, was das Bud) auch für die engliſche Kirche beveutungsvoll 
werben ließ, das in England längjt befolgte Syitem des Staatshirchentumd und des fünig- 
60 lichen Abjolutismus mit einer bisher nie dageweſenen Schärfe und Offenheit zum Aus- 
drud brachte, erfommunizierte doch fogleich der erfte Kanon jeden, der leugne, daß dem 
Könige diefelbe unumfchräntte Macht zukomme, wie den Königen Judas (vgl. Köftlin 
©. 152ff.). Mußte jchon dies den Untillen der Schotten hervorrufen, jo noch mehr die 
wiederum von Laud rebidierte und möglichjt den römischen Kultusformen fi annäbernde 
65 Liturgie, mit der am 23. Juli 1637 begonnen werden follte. Es fam zum Tumult in 
der St. Giles church in Edinburg, dann zum jchottifchen Covenant. Wie weit der Erz 
bifchof für die darauffolgenden politifhen Maßregeln im einzelnen verantwortlich zu machen 
ift, ift micht ficher, mohl aber, daß er den König drängte, in der Eirchlichen Frage nicht 
zurüdzumeichen, und daß man ihm an ben fchottifchen Wirren und allem, was barauf 
co folgte, im Bolfe die Hauptſchuld beimaß. Auch ift nicht zu leugnen, daß er nad Auf: 


Laud 313 


löfung des kurzen Barlaments im Intereſſe des von ihm für notwendig gehaltenen Krieges 
auch zu inkonftitutionellen Maßnahmen riet. Und was man ihm fpäter nicht am menigjten 
vorivarf, war, daß er entgegen ber biöherigen Übung, und trogdem, daß er felbft Bedenken 
dagegen hatte (Gardiner IX, 142), auch nah dem Auseinandergeben des Parlaments 
nad dem Willen des Königs die Konvokation meiter tagen und zu Gunften des Krieges 6 
die Befteuerung des Klerus um je 20000 Pfund votieren ließ und endlich die Annahme 
von 17 neuen Kanones veranlaßte. Dieje umfangreichen Kanone vom 29. Mai 1640 
(Works V, 613 ff.), ein Seitenftüd zu dem fchottifchen book of canons, proflamierten die 
unbejchränfte Macht der Krone über Staat und Kirche ald in Gottes Gebot und durch 
das Naturrecht begründet, bezeichnete jede Annahme einer independent ceoactive power, 10 
either, papal or popular, ald einen Kampf gegen Gott und die von ihm eingefegten 
Gewalten und beichloflen ſcharfe Strafbeftimmungen gegen alle kirchlichen und religiöfen 
Abweichungen. Dazu kam, daß jedermann verpflichtet wurde, zu befchtwören, daß Lehre, 
Disziplin und Regierung, tie fie in der Kirche von England bejtehe, zur Seligfeit not» 
wenidg fei, und niemals einzumilligen in den Verſuch, to alter the government of ıs 
this church by archbishops deans and archdeacons ete. — daher ber Etcätera: 
eid genannt. Der Erlaß diefer Kanones — es geſchah zum erftenmal feit 1604, daß 
die Konvofation von ihrem Rechte, ſolche Kanones ausgehen zu lafjen, Gebrauch machte — 
follte alles, was in den legten Jahrzehnten in kirchlicher Beziehung geſchehen, Iegalifieren, 
den Schlußftein zu dem ganzen kirchlichen Gebäude abgeben. Es zeigt, tie wenig poli= 20 
tifche Fähigkeiten Laud befaß, wie wenig er die ganze Sage überfchaute, daß er in dieſem 
Momente, wo die Anzeichen der allgemeinen Gärung immer deutlicher wurden, einen 
ſolchen Schritt wagen fonnte. Er beftegelte feinen Sturz. Der lang gebegte Haß gegen 
ihn loderte in hellen Flammen auf, und wenn die Schotten bei ihrer Ueberfchreitung der 
englifchen Grenze in ihrem Manifeft als eine ihrer Aufgaben neben der Beitrafung Strafforbs a5 
die Lauds und feiner „papiftiichen” Anhänger bezeichneten, jo ftanden die meiften im eng: 
liſchen Volle auf ihrer Seite. Eine Flut von PBamphleten, Plakaten, Spottverfen, die 
ſich felbft in feinem Schlafgemad fanden, ergoß fich über Laud. Es fam fchon vor, daß 
das Volk ſich drohend vor feinem Palaft zujammenrottete. Ein Haufe von 2000 drang 
in die Baulsfirche, tvo die hohe Kommiffion tagte, und zertrümmerte die Bänfe mit dem Rufe: so 
Nieder mit den Bifchöfen, nieder mit der hoben Kommiffion (Works III, 237). Die 
Aufregung wuchs derartig, daß der König den Ctcäteraeid bis zur nächſten Konvolation 
fufpendierte, — 8 war das erfte Mal, daß ber bifchof mit einer feiner Anorbnungen 
nicht durchdrang. Am 3. November 1640 begann das lange Parlament. Am 11. wurde 
Strafford in Anklagezuftand verſetzt. Am 18. Dezember traf Laud dasjelbe Schidfal, nad): 35 
dem bereit3? am 16. November die neuen Kanone von dem Parlament verdammt und 
ibr Urheber mit dem Namen eines „Morbbrenners” gebrandmarkt worden war. Er 
wurde verhaftet. Auf Grund von 24 Punkten, die fein ganzes Verhalten in Staat: 
und Kirchenangelegenbeiten emer von Haß erfüllten Kritif unterzogen, wurde er am 
26. Februar 1641 des Hochverrats bezichtigt und am 1. März nad dem Tower gebracht. ao 
Schon am 11. Mai wurde Strafford gerichtet, dem er auf jeinem legten Gange auf 
feine Bitte vom Fenfter aus den Segen erteilte. Aber da das Parlament mit anderen 
Dingen vollauf befchäftigt war, dauerte es drei Jahre, bis fein Prozeß wirklich begann. 
Inzwiſchen jchrieb er an feiner History of the troubles, in der er auf Grund deſſen, 
was er von den Vorgängen im Parlament erfuhr, eine Art Verteidigung deſſen, was er ss 
getban, und an deſſen Zerftörung das Parlament unter fortwährenden Anklagen gegen 
jeine Perſon arbeitete, niederlegte und jpäter Tag für Tag Anklage und Verhör mie 
feine Berteidigungsreden nad dem Gedächtnis bis zum Tage vor feinem Tode notierte. 
Es war eine bange Zeit, reich an fortwährenden Demütigungen und Graufamfeiten, die 
ibn aber nicht beugten. An den Palmen fich erbauend litt er im Bewußtfein, die Sache so 
Gottes zu vertreten. Am 12. Mär; 1644 begann das Verhör vor den Lords, im No: 
vember im Haufe der Gemeinen. Mit großer Ruhe, unterftügt durch fein treffliches Ge— 
dächtnis, führte er Tag für Tag feine Verteidigung, ohne irgend welchen Eindrud auf 
feine Ankläger und Richter zu machen, die faum die Form eines ordentlichen Gerichts: 
verfahrens innehielten. Es war die Rache des in feinen Rechten gekränkten Volkes, die 56 
über ihm zu Gericht faß. Die wenigen Lords, die noch tagten, trugen zwar Bedenken, ob 
fein Verbrechen, der Verfuch, die beftehende Religion zu ändern und die Rechte des Par: 
lament3 zu untergraben, das fie als eriviefen anerfannten, unter den dur ein Statut 
Edwards III. — Begriff des Hochverrats falle, gaben aber unter dem Druck des 
ſchon ſtürmiſch die Verurteilung des verhaßten Mannes ——— Pöbels nach, als die 60 


314 Laud Ravater 


Gemeinen erklärten, daß das Parlament das Recht habe, jedes Verbrechen als Hochverrat 
zu ftempeln. So erfolgte eben wegen dieſes Verbrechens am 4. Januar 1645 feine Ver 
urteilung. Auf feine Bitte wurde die entehrende Strafe des Hochverräterd (Tod durch den 
Strang, Schleifung und Vierteilung des Yeihnams) auf Enthauptung ermäßigt. Gott: 

5 ergeben ſah er dem Tode entgegen. Angefichts desfelben, vor dem Schaffot, erflärte er 
noch einmal, tie oft bei feiner Verteidigung, ſich nicht bewußt zu fein, gegen irgend 
welches bekannte Geſetz des Königtums gehandelt zu haben, und proteftierte energisch gegen 
den Vorwurf, daß er die Kirche zum Papismus habe führen wollen. Wonad er gejtrebt 
babe, fei to keep an uniformity in the external services of God according to 

ı0 the doctrine and diseipline of the church. Am 10. Januar 1645 wurde das 
Urteil auf Tower Hill vollzogen. Seine Yeiche, die man anfangs in der nahe 
gelegenen Allerheiligenkirche in Barking, deren Rektor ein Neffe Lauds mar, beiſetzte, 
er nad) der Kirche des St. Johns College in Orford, das ihm foviel verbanfte, 
berbradht. 

15 Selten hat ein Mann mit geringerem Weitblid, der doch in alle Fragen des öffent: 
lichen Lebens miteingreifen zu follen glaubte, an einem fo verantwortungsvollem Platze 
geitanden, als Laud. Man muß in feinem Tagebuch leſen, was ihm wichtig erjchien 
und worauf er Wert legte, um zu erkennen, wie eng fein Horizont war. Er wollte für 
die Kirche Chrifti fämpfen, aber nur felten fpürt man bei ihm einen Hauch chriftlicher 

20 Wärme, und als Theologe zeigt er eine Unklarheit, die erfennen läßt, daß er das nicht 
Wenige, mas er namentlid von den alten Vätern und der Kontroverslitteratur feiner Zeit 

elejen bat und was er auch in feinen Predigten vorzubringen liebte, nur unter dem Ges 
Achtöpuntte aufgenommen hat, wie weit es feine Theorie, deren Umfegung in die Braris 
er mit der rüdfichtslofen Energie des Fanatismus anftrebte, zu ftügen vermodte. Er hat 

25 immer den einen als Verräter, den anderen als Märtyrer gegolten. Er war feines 
von beiden. Man darf ihm glauben, daß er die Zurüdführung der englifchen Kirche 
— Romanismus nicht gewollt hat, aber ſicher iſt, daß er durch ſeine Betonung des 
us divinum der Biſchöfe (Works IV, 309 ff.), durch die Lehre von der zur Seligkeit 
notivendigen Unterordnung unter den Epiflopat, durch feine Sakramentslehre und fernen 

80 Ritualismus ac. ſich auf einer Linie beivegte, die legtlih zum Romanismus führen mußte 
und in neue oder doch von der anglifanifchen Kirche feit der Reformation verlaſſene 
Bahnen zurüdlenkte. Und eben dies läßt es begreifen, daß er heute, wo bie führende 
Partei der englifchen Staatskirche diefelben Ziele anjtrebt, ihr Heros geworden ift. " 

Theodor Kolbe. 


Laurentius d. 9. ſ. Sirtus L, Papft. 

85 Laurentius, Gegenpapft |. Symmachus, Papft. 
Laurentius Balla j. Valla. 
Lanfanne, Heinrid; von ſ. Bd VII ©. 606. 


Lavater, %. G., geft. 1801. — Litteratur: Qavaterd Leben wurde bald nad feinem 

Tode von feinem Schwiegerfohn, dem nadhmaligen Antijtes Geßner in 3 Bänden bejchrieben, 
40 1802— 3; das Wert enthält viel Quellenmaterial, aber feine Kritik. Herbſt, Zavater nad) 
feinem Leben, Lehren und Wirken, Ansbach 1832 und Fr. Wild. Bodemann, LQavater zc., 
1856 und 77 find zu ausfchliehlid von Gehner abhängig. 3. EC. Mörikofer hat in feiner 
fchweizeriihen Litteratur des achtzehnten Jahrhunderts 1861 ©. 332—406 die erfte modernen 
Anforderungen einigermaßen entjprechende Darftellung von Lavater als Schriftfteller und 
45 Menſch gegeben. Die bejte bis jept über 2. erſchienene Schrift bat Franz Munder zum Ber- 
faffer: 3. E. Lavater, eine Skizze feines Lebens und Wirkens, Stuttgart 1883. In Vorbe— 
reitung ift augenblidlich eine Dentfchrift zur hundertjten Wiederfehr feines Todedtages, in 
welcder die verjchiedenen Seiten der Wirkſamkeit und Perſönlichkeit 2.8 von Fachgelehrten 
bearbeitet werden jollen, jie wird 1902 in Zürich erjcheinen. Bon Zeitgenoffen haben zu— 
50 jammenhängend über 2. gefchrieben: Meifter und Gegner (Beiträge zur näheren Kenntnis 
und wahren Darjtellung Lavaterd). Der befannte Bhilologe J. E. Orelli gab eine Aus: 
wahl jeiner Schriften in 8 Bändchen heraus. Sal. Hirzel edierte Goethes Briefe an ©; 
Dünzer 2.8 Briefwechſel mit Herder (im 2. Band von Herder nachgelafjenen Werten); Eh— 
mann feinen Briefwechjel mit Hafencamp. Der überaus umfangreiche handſchriftliche Nachlaß 
55 2.8 finder fi auf der zürcheriſchen Stadtbibliothet. WBereinzelte Abhandlungen über 2. und 
verfchiedene Seiten jeiner Wirkjamfeit, weldye in Zeitfchriften zerjtreut erjchienen jind, fünnen 


Lavater 315 


hier ſelbſtverſtändlich nicht aufgeführt werden, ebenſowenig die ihn betreffenden Abſchnitte in 
größeren hiſtoriſchen Werken oder in den Biographien Goethes, Herders ꝛc. und in zeitgenöfe 
ſiſchen Reifebefhreibungen. 

Lavater, Johann Caſpar wurde am 15. November 1741 als das zmwölfte Kind bes 
Arztes Heinrich L. und der Regula Ejcher in Zürich geboren. Beide Eltern entitammten 6 
angejebenen altzürcherifchen Geſchlechtern. Tüchtiges, thätiges Weſen, Gemeinfinn und 
praftifche Religiöfität bei ſchlichter jedoch uneingeſchränkter Lebensweiſe bildeten die Atmo— 
ſphäre, in welcher der begabte Knabe aufwuchs. Vermöge eines ſeltſam zufammengefeßten 
Naturells, welches Schüchternheit und Thatkraft, Sanftmut und Heftigkeit, Flüchtigkeit 
und Ernſt in fich vereinigte, fowie einer außergewöhnlichen Empfindjamfeit und Gemüts- 10 
tiefe, welche die Unbefangenheit in der Mitteilung binderten, war er ein unverjtandenes 
Kind. Selbit feine Mutter, mit welcher er reges Phantafieleben und einen ftarten Drang 
zur Mildthätigleit gemein hatte, vermochte nicht, fein volles Vertrauen zu gewinnen. Da 
wandte fich der innerlich Einfame an Gott und genoß in einem naiven, von kindiſcher 
Selbftfucht nicht. freien Gebetsverkehr ein geheimes Glüd. Einem augenblidlichen Impuls 15 
folgend hatte ſich der Zehmjährige für den geiftlichen Beruf erklärt, was mit dem Abfichten 
der Eltern nicht überein fam, aber doch nicht auf ihren MWiderftand ftieß. Der menig 
ſchulgerechte Geift des Anaben gewann erſt auf den höheren Unterrichtöftufen, wo Bobmer 
und — die bekannten Vorkämpfer einer frei aus Empfindung und Phantaſie 
quellenden Dichtung und Vermittler ausländiſcher Litteraturſchätze an die deutſche Bildung 20 
ſeine Lehrer und väterlichen Freunde wurden, Luſt an geiſtiger Arbeit. Von ſeinen theo— 
logiſchen Lehrern wird am meiſten Steinbrüchel, ein Schüler Wolffs und Baumgartens 
genannt, welcher ſpäter in ſchroffen Gegenſatz zu L. geriet; auch hat J. J. Zimmermann, 
der 1756 geſtorbene, —— Anwalt der Vereinfachung des theologiſchen Syſtems, auf 
Grund der praktiſchen Abzweckung der göttlichen Offenbarung, ohne Zweifel Nachwirkungen 25 
auf ihn ausgeübt. 

Die Briefe aus 2.8 Studentenjahren verfeßen uns in einen zärtlich verbundenen vom 
Streben nad) Tugend und Slüdeligteit getragenen Freundeskreis, in welchem die littera= 
riihen Anregungen und freibeitlichen politiichen Ideale Bodmers, insbejondere die Be- 
geifterung für Klopftod und die Heroen des Haffifchen Altertumsd den Grundton bilden, 30 
daneben über Yeibnig und Wolff disputiert wird und die theologiſchen Zeiterzeugniſſe, bes 
ſonders die Schriften englifcher Gegner des Deismus wie Butler, Clark und ihrer deutichen 
— wie —— geleſen und erörtert werden. Gleichzeitig öffnen ſie uns den Blick 
in ſchwere religiöſe und ſittliche Kämpfe, welche 2.8 tiefernſtes und energiſches Gemüt, dem 
ein bloß intelleftuelles und äfthetifches Verhältnis zum göttlichen nicht genügen konnte, in 35 
der Verborgenheit befteht. Er beichwört feine Vertrauten, für ihn zu beten, daß die Gnade 
Gottes, die er durch Selbitiucht, Heftigkeit, Sinnlichkeit und bejonders durch Herzens: 
fälte jelbit in den heiligften Momenten von fich geftoßen babe, doch noch den Weg zu 
feiner gottverlaffenen Seele finden möge. Er lieft fih das Gericht aus der Bibel, aus 
Dfterwalds Katechismus, aus Youngs Nachtgedanfen, aus Klopftods Meſſias, aus Gellerts 40 
Liedern, aus der „Nachfolge Chriſti“, aus jeder ernten Schrift und aus jedem kleinen 
Ereignis feiner befcheidenen Welt. gr Zeiten bridt mas fein Innerſtes beivegt, zum 
Staunen der Anderen hervor, wie z. B. in einigen ftubentifchen Uebungspredigten, welche 
durch ihren ergreifenden Ernft den Zuhörern unvergeßlich blieben. Im Frühling 1762 
batte L. feine Studien beendigt und wurde ind Zürcheriſche Minifterium aufgenommen. 46 

Demjelben Jahre gehörte eine Begebenheit an, melde den Namen des 21 jährigen 
Jünglings mit einem Sclage in weite Kreife trug. Ein zürcherifcher Landvogt, Felir 
Grebel, hatte fich gegen feine Untergebenen arge Bedrüdungen zu Schulden kommen laſſen, 
obne zur Rechenſchaft gezogen zu werden. Da jchrieb ihm 2. im Einverftändnis mit 
einigen Freunden einen vom tiefiten fittlihen Ernſt durchdrungenen Brief mit der Auf: so 
forderung, jeine Gemwaltthaten durch Wiebererftattung gut zu machen und reichte, als nichts 
erfolgte, bei den einzelnen Mitglievern des Rates eine Hlagefchrift gegen den Landvogt 
ein. Der Erfolg war ein vollftändiger, Grebel floh, die Gejhädigten erhielten Vergütungen, 
freilich befamen auch die jugendlichen Eiferer wegen des „illegalen Weges” einen Verweis. 
Der große fittlihe Ernſt, das Mitgefühl mit den unfchuldig Leidenden, die edle Unabs 55 

ängigfeit von der öffentlichen Meinung tie von den eigenen Intereſſen, endlich das 
ertrauen zum perjönlichen Wirken, — das alles ift charakteriftiich für L. 

Um nad Brauch und Sitte feine Bildung im Ausland zu bereichern, zugleich aber 
um jich für einige Zeit dem Schauplat des aufregenden Ereignifjes zu entziehen, verlieh 
2. mit zivei Freunden im März des folgenden Jahres Zürich. Ihr Ziel war das Städtchen «0 


316 Ravater 


Barth in Schwebifch-Pommern, wo der Präpofitus Spalding, nachmals Konfiftorialrat und 
Propft in Berlin wirkte, welchen die jungen Zürcher aus feinen Schriften bereits als „einen 
der aufgeflärteften und jchönften Geifter und zugleih als einen der miürdigften Diener 
Chrifti” kannten und verehrten. Unterwegs lernten fie unter Sulgerd Führung eine Reibe 

5 der angefeheniten Schriftiteller und Gelehrten Deutichlands kennen. %. verbrachte neun 
überaus glüdlihe Monate in Barth. Einmal war es die Verfönlichkeit des  heiteren, 
feinen, liebenswürdigen und frommen Weifen, welche ihn anzog, dann aber war der An: 
bänger und Überjeger der Gefühlsethifer Shaftesburp und Butler ganz der Mann, in 2. 
die natürliche Abneigung gegen alle „Scholafticität” bei Molffianern und Orthodoren zu 

ı0 weden und zu beftärfen. An der bl. Schrift als religiöfer Autorität bielt X. dagegen 
unbedingt feit, wenn er jie auch damals fo wenig wie fpäter mit den Augen des nad 
Lehrfagungen juchenden Dogmatikers, fondern mit der \ntuition des nad den Tiefen 
Gottes und der Menſchheit trachtenden Gemütes las. Er nahm daher an Spaldings 
„Ihriftgemäßer Heterodorie” feinen Anſtoß; ja er widmete einem noch um ziemliches hete— 

15 rodoreren Schriftiteller eine nicht geringere Verehrung, nämlich Grügot, dem Verfafjer 
eines Andachtsbuches „Der Chrift in der Einſamkeit“ und Herausgeber einer Predigt: 
fammlung. Die edle Sprache, die lichtvolle Gedankenprägung und die reihe und tiefe 
moralische Intuition dieſes Fürſtlich-Carolathſchen Hofpredigers bildeten noch fpät den 
Gegenftand von L.s Bewunderung und veranlaßten ihn damals, dur eine in den Lin— 

20 dauer Nachrichten veröffentlichte Beiprechung feiner Predigten gegenüber den Verketzerungen 
—— Theologen für ihn einzutreten. Den Anſtoß bildete ſeine „ungefähr arianiſche 

hriſtologie“ und feine „ſozinianiſche“ Ablehnung der Lehre vom Sühntode Chriſti. 
Grügot war aber einem noch zudringlicheren Kritiker in die Hände gefallen, dem damals 
orthodoren, fpäter ertrem rationaliftiichen Bahrdt, welcher die Unverjchämtbeit hatte, 

25 fein Andachtsbuch mit fritifchen, ja verbächtigenden und verdrehenden Zufägen von fich 
aus neu herauszugeben. Da fchrieb ihm X. einen ernft zurechtweifenden Brief und bernadh, 
als Bahrdt fich nicht beirren ließ, einen zweiten, in welchem er des Gegners Angriffe auf 
feine Perſon durch Darlegung feines Glaubens abwehrte; endlich beförberte er alles zum 
Drud. Man wird an fein Vorgehen gegen Grebel erinnert. 

30 Gegen Ende März 1764 trafen die jungen Zürcher wicder in ihrer Baterftabt ein, 
nachdem fie auch auf dem Heimmege zahlreiche wertvolle Bekanntſchaften gemacht hatten. 
2. hatte in Barth die Rube der Seele nicht gefunden, feine inneren Kämpfe dauerten fort, 
ja ſie haben ihn in gewiſſer Weife fein ganzes Yeben hindurch begleitet, indem fich neben der 
höchiten Chriftuszuverfiht das Gefühl der inneren Armut und Gottesleere immer wieder 

35 bei ihm einftellt. Ebenſowenig vermochte ihm Spalding die religiöfen und theologiſchen 
Pofitionen zu vermitteln, in denen er fih dauernd genügen konnte, vielmehr bat er ficdh 
im Verlauf, je fräftiger feine Eigentümlichleit hervortrat, von dem väterlichen nde 
entfernt, an welchen ihn nachmals nur dankbare Erinnerungen feflelten. Bielleiht mar 
doch die emergijhe Richtung auf praktiſche Bethätigung, welche an dem jungen Kandidaten 

0 gleich nad) feiner Rüdkehr ın die Heimat auffällt, eine Frucht des pommerfchen Pfarrhaufes. 
Zunädft fand fich freilich für 2. fein Amt. Er befchritt daher den litterarifchen Meg, 
um auf die Gemeinde zu wirken und gab, anfänglich faft ohne Mitarbeiter, fpeziell für 
feine Vaterſtadt eine moraliſche Mochenfchrift, den „Erinnerer” heraus. Seine Beiträge 
beitehen teils in praftifchmoralifchen Abhandlungen, Tagebuchauszügen, Aphorismen, teils 

#5 in religiöfen Gedichten, meift Kirchenliedern. Die Profaftüde frappieren durch Feinheit 
feelifcher Beobachtung und Reichtum fittlicher Anfchauung. Es Fällt diefem Meoraliften 
nicht ſchwer, die Allgemeinheiten zu vermeiden, welche die größte Gefahr des moralijchen 
Unterridts find; jene felbe intuitive Sraft, jener Realismus, die früb jeine Selbſt— 
prüfung leiteten, befäbigten ihn auch, Andere zu wirkſamer Selbfterfenntnis zu führen. Die 

50 Gedichte find nur vereinzelte Proben einer ausgedehnten poetifchen Produktivität, welche 
vorherrſchend geiftlicher Natur war. 1768 kamen „auserlefene Pfalmen Davids zum all- 
gemeinen Gebrauch in Reime gebracht” heraus und feit 1771 erjchienen mehrere Samm: 
lungen geiftlicher Lieder. 2. beſaß unftreitig gewiſſe Requifite des Dichters, reiche Phan— 
tafie, getvandte und bewegliche Ausdrucksweiſe, ungewöhnliche Fertigkeit in der Handhabung 

55 bes Neimes und der Strophe, aber e8 fehlt ihm die plaftifche Kraft; der leichte Fluß der Worte 
ift oft genug mächtiger als der gejtaltende Gedanke. Er dachte groß von der Aufgabe 
bes religiöfen Dichters und bielt fpeziell das Kirchenlied für eines der ebeliten „Werke“ 
des Menfchen. Dabei dominierte der paftorale Gefichtspunft, das Lied iſt als Mittel der 
Seelenpflege gedacht ; ift doch 2. überhaupt fein Leben lang in ber aufflärerijchen Vor: 

so ftellung befangen geblieben, daß die moralifhe Wirkung den Wert der Poeſie beftimme. 


Ravater 317 


Demgemäß fordert er von dem chriftlichen Lieberdichter in erjter Linie „Gemeinnützigleit“ 
und zu diefem Behufe Deutlichkeit und Einfalt, ferner Empfindung und Bibelfenntnis. 
Er planiert eine Liederfammlung, in welcher alle möglichen Situationen und Stimmungen 
des Menjchen poetifch beleuchtet und beurteilt werden follen, eine Art chriftliches Vade- 
mecum in Liedern, und erläßt in der Empfindung, daß diefe Aufgabe feine Kraft über: 5 
fteige, an alle ernften Dichter deutfcher Zunge eine Aufforderung zur Mitarbeit. Die Zahl 
jeiner geiftlichen Lieder beläuft fih auf etwa 700; ihre Vorzüge find die Tugenden ihres 
Urhebers, individuelle Menfchlichkeit, herzgetvinnende Milde und Freundlichkeit und innige 
—— an Chriſtus und den himmliſchen Vater. Einige haben ſich bis heute in den 
irchengeſangbüchern erhalten. In teilweiſer Verbindung mit ſeiner geiſtlichen Dichtung 
ſtehen die verſchiedenen „chriſtlichen Handbüchlein“, aus Bibelſprüchen, Liederverſen, auch 
wohl kurzen Erläuterungen und Gebeten zuſammengeſtellt für Erwachſene und für Kinder. 

Ein Beſchluß der „Helvetiſchen Geſellſchaft“, ein patriotiſches Volksliederbuch herſtellen 
zu laſſen, in welchem durch Darſtellung der beſten Thaten der Väter und durch moraliſche 
Schilderung des patriotiſchen Schweizers in allen möglichen Lebensſtellungen die Jugend ı5 
zu großmütiger und tugenbhafter Gefinnung erweckt werben follte, war zu jehr im Sinne 
L.s, als daß er dem Wettbewerb hätte fern bleiben können; fo entitanden 1767 feine 
„Schweizerlieder”, die ihrem Zweck aufs beite entſprachen und bis über die Revolution 
hinaus in aller Munde waren. 

Am 7. April 1769 öffnete fih für 2. endlich die Laufbahn des praftiichen Geift: 20 
lichen, indem er zum Diakon am Waifenhaufe berufen wurde. War fein Wirkungskreis 
bier ein beſchränkter, jo trat er 1778 durch feine Wahl zum Diakon an der St. Peterd- 
firhe in den Dienft einer großen Gemeinde und erhielt ein geräumiges Gottesdienft- 

ebäude, in melden fih nun Zürichs Einwohner alljonntäglic unter der Kanzel des 
erübmten Mannes und erwedlichen Predigerd drängten. Wiederholte Berufungen nad) 5 
Deutjchland, unter denen diejenige an die St. Ansgargemeinde in Bremen die bemer: 
fenswertejte war, ſchlug er aus, um feiner ihn über alles liebenden und verehrenden Ge: 
meinde treu zu bleiben. Auch von der Predigt fordert X. in erfter Linie, daß fie „gemein= 
nüßig“, wir würden jagen: modern oder aktuell ſei. Alle bloß formelhaften Ausbrüde 
und Wendungen, wären fie auch durch Liturgie und Geſangbuch fanktioniert, find zu so 
meiden, und unter den biblijchen Termini diejenigen in den Vordergrund zu jtellen, tweiche 
den Menjchen der Gegenwart am faßlichiten find. Der Prediger joll ferner an die In— 
terefjen feiner Zubörer anknüpfen, weshalb Y. nicht verfäumte erjchütternde Zeitereignilje 
oder brennende Fragen des öffentlichen Yebens auf der Kanzel zu beleuchten. Was jedoch 
bloß den Geiftlichen interefjtert, wie dogmatiſche Streitfragen u. dgl. gehört nicht in den ss 
öffentlichen Gottesdienft. Die Heilsfrage ſoll den Mittelpunkt der Verfündigung bilden. 
Der Beifall ift fein Maßſtab für den Erfolg der Predigt. 2.3 Vortrag war natürlich, 
„einem belebten und vertraulichen Gejpräche gleich”. Seine Kraft lag in der Einheit 
feines Weſens mit feinem Gegenftande, und die Negjamfeit und der Reichtum feines 
inneren Xebens bildeten die unverfiegliche Quelle ſtets fich gleich bleibender Friſche und «0 
Anziehungskraft. Da wiederholt Predigten von ihm ohne fein Wiſſen und Wollen ab: 
gedrudt wurden, entjchloß er fich, ſelbſt Sammlungen herauszugeben ; diejenigen über das 
Bud Jonas (1773), melde durch ihre Wahrheit und Natürlichkeit Goethes Beifall er: 
warben und diejenigen über den Brief des Paulus an Philemon (1785 86) find die be: 
kannteſten. 46 

In jeltener Weiſe war 2. durch Gaben der Natur und Tugenden des Herzens zum 
Seeljorger ausgerüftet. Ein ungewöhnliches, von feiner phyſiognomiſchen Gabe unterjtüßtes 
Talent, die Menfchen zu durchichauen, eine individuelle Auffafiung, welche jeden in feiner 
befonderen äußeren und inneren Situation zu verjtehen wußte, eine intime Kenntnis des 
menjchlichen Herzens, durch ftete Selbiterforfchung gebildet, ein unerbittlicher Wahrheitsfinn so 
und hoher Ernft fanden fich hier verfchmolzen mit dem Drang eines wahrhaft guten 
Menſchen wohlzuthun und einer Liebe, welche um des Seelenfrievens und Glüdes anderer 
willen fein Opfer ſcheute. Dazu Fam feine Verehrung für die Menjchennatur, die in 
jedem das Ebenbild Gottes anerfannte. Was under, daß Einheimifche und Fremde, 
welche einen vertrauten Berater, einen edeln mitteilfamen Seelenfreund bedurften, ſich an 55 
ihn wandten, mit Briefen und Bejuchen bei ihm einfehrten, bis jein Leben voll Unrube 
wurde und eine ungeheure Arbeitslaft auf feinen Schultern lag. Und doch mar gerade 
dieſe perfönlichite Thätigfeit ihm die liebfte; felbft krank ließ er fich etwa zu folchen in 
der Sänfte tragen, welche jeines Zufpruches am dringenditen bedurften oder er erfreute fie 
von feinem Bette aus mit Briefen oder Denkſprüchen. Aber auch für äußere Not hatte co 


— 


0 


318 Lavater 


er ein Herz, und an ihn, der wie wenige Herzen und Hände fürs Wohlthun zu gewinnen 
wußte, übrigens auch ſelbſt oft über feine Mittel zu geben pflegte, wandten ſich Ein— 
heimische und Fremde mit Vorliebe bei öffentlichem Unglüd und privatem Elend. 

Lavaters energifche Hingabe an eine populäre geiftliche Thätigfeit binderte keines— 

5 wegs feine gleichzeitige Verſenkung in große Probleme und ftille Schauungen. Eine 
Dame batte ihn um ein Gedicht über die Seligkeit der Verklärten gebeten. Der 
Gegenstand wuchs ibm ins große, eine Menge von Fragen bezüglich des Inhaltes und 
der angemefjeniten Form des Gedichtes wollten zuvor bereinigt fein. Da beriet fih 2. 
nad feiner Gewohnheit mit ran am ausführlichiten mit J. ®. Zimmermann aus 

10 Brugg, großbrittannischem Xeibarzt in Hannover, und gab, um den Kreis feiner Rat: 
geber möglichjt auszjudehnen und überzeugt, daß mas ihn eben beichäftigte, die An— 
gelegenheit aller ernjten Geiſter fei, feine Briefe an jenen im Drud heraus. Das find 
die „Ausfichten in die Emigfeit“, durch welche L. die Aufmerkjamfeit der litterarifchen 
wie der religiös geftimmten Kreife auf fich zog und fich feinen Platz in der zeitgenöffifchen 

15 Pitteratur ficherte. Das Gedicht ift nie zu Stande gekommen, dagegen erfchienen von den 
Briefen mit den Jahren 3 Bändchen (1769— 73). Sie enthalten nicht Offenbarungen 
eines Geifterfehers in der Weiſe Swedenborgs, aber aud nicht bloß Beweiſe für die Un- 
fterblichfeit der Seele nah der Art Youngs und Mendelſohns, fondern Ausblide in die 
Zuftände und Kräfte des Menfchen nad dem Tode, in der Abficht fich darin die über: 

20 irdifche Hoheit und Würde der menfchlichen Natur, die Gottebenbilvlichfeit des menschlichen 
Weſens zu vergegenmärtigen, die Fauftidee auf die menjchliche Natur angewendet oder 
vielmehr die Idee des aus der Niedrigkeit zur Göttlichkeit erhobenen Chriſtus auf jeine 
Brüder übertragen. Und mas das menſchliche Weſen werden kann, das muß es jegt ſchon 
fein, die menſchliche Natur befigt eine unendliche Tiefe und einen unermeßlichen Reichtum, 

25 welche in den Steigerungen und Erhöhungen, die ihr zugedacht find, zur Anſchauung 
fommen. Das war recht nach dem Herzen der jungen Genies, der „Stürmer und Dränger“, 
welche eine überquellende Innerlichkeit des Gefühle und der Phantafie einer reflerions- 
mäßigen Begrenzung und Regulierung des menſchlichen Weſens und Dafeins entgegen: 
ſetzten. Bei 2. fteht der religiös-ethiſche Geſichtspunkt obenan und feine lebendige, reiche 

30 und grobe Intuition, fein „Gefühl des Geiftes und der Kraft“ mie Herder es in freudiger 
Anerkennung nennt, erzeugt hier mächtige Wirkungen. Charakteriſtiſch für feine pofitive 
Sebendauffaflung und fein in der thätigen Liebe das Glüd fuchendes Herz ift die Beftim- 
mung des Begriffs der Glüdjeligfeit. Unfere volllommene Glüdfeligkeit foll darin beftehen, 
daß alle äußeren und inneren Hindernifle des Gutesthuns aufgehoben fein werden ; einen 

35 größeren Schmerz kann es nicht geben als die drüdende Empfindung, daß der gute Wille 
unvermögend tft, die Natur feinen Zwecken völlig zu unterwerfen. Es jei gleich erwähnt, da 
2. die Anbahnung jenes Idealzuſtandes, wo dem Gerechten „alle Dinge möglich” fein werben, 
in den von Chriſtus dem Glauben und dem gläubigen Gebete geſchenkten Verheißungen fiebt ; 
dies ift der ethiſche Quellpunkt feines vielberufenen „Wunderglaubens”. Nun hat aber 2. feine 

40 „Ausfichten” nicht bloß als religiöfe Vifionen, ſondern als mwifjenichaftliche Reſultate auf: 
gefaßt mwifjen wollen und hat demgemäß die phyfiologifchen und metaphyſiſchen Autoritäten 
feiner Zeit wie die anthropologischen und eschatologijchen Begriffe des neuen Teftamentes 
u Zeugen für feine transcendenten Konftruftionen angerufen. Wenn hierbei die Unbe- 
set in der Exegeſe des NIS anerkannt zu werden verdient, indem nämlich der 

45 Realismus der biblifchen Vorftellungswelt %.3 Denkweife meit verwandter war ald den 
Abjtraktionen der tonangebenden intelleftualiftiichen Aufklärung, jo wird doch die wiſſen— 
ichaftlihe Begründung der „Ausfichten” ihre ſchwache Seite bleiben. Kritik, wiſſenſchaft— 
liche Methode überhaupt lag nicht in 2.8 Art, Intuition, nämlich eine nah den höchſten 
praftiichen Intereſſen geregelte Intuition war ihm alles und die Analogie war das Mittel 

5o über alle Klüfte Brüden zu ſchlagen. 

Ein anderes Denkmal der „Menſchheit“, welches die Überlieferung noch unlösbarer mit 
dem Namen 2.3 verknüpft bat, find die „phufiognomifchen Fragmente”, in den Sabren 
1775—1778 in 4 Quartbänden zunächſt deutjch, fpäter in neuer Bearbeitung franzöfiich 
und englifch erſchienen. Auch — Werk iſt aus der gehobenen genialiſchen Stimmung 

55 und Anſchauung der Genieſtrömung herausgeboren, welche Lavater mit Herder, Goethe, 
Lenz u. a. herbeizuführen berufen war. Es iſt diesmal die Mannigfaltigkeit und indivi— 
duelle Beſonderheit des menſchlichen Weſens, in die der Leſer eingeführt wird, indem 
er durch Wort und Bild Anleitung empfängt, in der leiblichen Erſcheinung die Eigen— 
ichaften der Seele zu Iefen. Die technifchen Grundfäge, welchen %. folgte, und die Reful- 

60 tate, welche er fejtitellte, wiederum mehr Intuition ale Wiffenfchaft, dürfen uns bier 


Lavater 319 


nicht beſchäftigen; dagegen ſein perſönliches Verhältnis zu feinem Gegenſtande. Selbſt— 
ſtändiger als ſonſt tritt hier das äſthetiſche Intereſſe hervor, das äſthetiſche in jenem höheren 
Sinn, welcher die Form als Symbol eines inneren Gehaltes deutet. Damit verbindet ſich 
die religiöſe Anerkennung der Weisheit des Schöpfers und die Ahnung feines beſonderen 
Wirkens in jenen höheren genialen Menſchen, welche die auserwählten Zeugen feiner Größe 5 
find; dieſe bilden den erhabenſten Gegenitand phyfiognomifcher Betrachtung. Das unver: 
gleichliche Fdealbild müßte dasjenige Ghrifti fein, und 2. wird nicht müde, feine Funft- 
ai Freunde aufzumuntern, ihr Menjchheitsideal in einem Chriſtusbilde darzuftellen. 

m ausbrüdlichiten wird jedoch der fittlidhe Wert der — betont, trägt doch der 
Titel des Werkes den Zuſatz: „zur Beförderung der Menſchenkenntnis und Menfchen 10 
liebe.” 2. war von der Anficht durchbrungen, daß der Einzelne nur dur Wechjelverkehr 
mit anderen zur fittlichen Reife und Vollendung gelangen könne, wobei die Leiblichkeit 
nicht jtörende Schranke, fondern lebendiges Band jein follte. Welchen Gewinn — es 
da bringen, wenn man aus dem erſten Blick auf die äußere Erſcheinung die Anknüpfungs— 
punkte für den feelifchen Verkehr, die Maßſtäbe für das der Individualität angemefjene ı5 
Verhalten erraten konnte! Daß die Phyſiognomik dem fplitterrichterischen Sinn dienen 
fönnte, fürchtete L. nicht, meint er doch, von dem eigenen liebevollen Herzen belehrt, daß 
das Wohlwollen eine notwendige Bedingung des phyſiognomiſchen Sinnes jet. 

Ueber dem Beftreben Andere zu erkennen, verjäumte 2, die Pflicht der Selbiterforfhung 
nit. Schon der „Erinnerer” hatte Auszüge aus einem moralischen Tagebuch gebracht ; 20 
im Jahr 1771 erjchien in Leipzig anonym ein „Geheimes Tagebuch von einem Beobachter 
feiner jelbjt”. Es waren 2.3 Aufzeichnungen, welche er einem vertrauten Freunde mit— 
geteilt hatte, der fie ohme fein Wiſſen durch Zollitofer in Leipzig dem Drud übergab. 
Der Berfafier fchildert einen ernften Menfchen, welcher fich eine den religiöfen und moras 
liſchen Anforderungen entfprechende Yebensmweife vorgenommen hat und nun fein tägliches 25 
äußeres und inneres Verhalten, bis in die feinften Negungen des Gefühlslebens hinein, 
unter den verfchiedenen Verhältnifjen und Zufällen des Lebens eines Privatmannes, an 
jenem Maßftabe mißt. Bei 2.3 Emft mußte folche Selbftihau zur Selbitverurteilung 
werden. Die Menfchheit erfcheint bier in ihrer Blöße, das homo sum ift zum Klagelied 
über die Schwachheit der menfchlichen Natur, über die Unfähigkeit auf der Höbe der reinen so 
fittlichen Forderung zu bleiben, getworden. Die Schrift erregte nicht geringeres Aufſehen 
als die „Ausfichten” und die „Fragmente“ ; fie ift die erfte bedeutende unter jenen empfind- 
ſamen Beichten, welche von England ausgehend in Deutſchland durdy Goethes Werther 
(1774), in Frankreich durch Rouffenus Confessions (1781) zur höchſten litterariichen 
Vollendung gelangten. Wir willen aus den Jugendbriefen und den Aufjägen des Erin: 35 
nerers, wie unerbittlich 2. die höchften fittlichen Ideale gegen fich ſelbſt zu handhaben pflegte, 
auch das Tagebuch ijt ein Denkmal diefer Geſinnung; aber gerade dieſen höchſten Accenten 

egenüber erweden die einläßlichen und breiten Beurteilungen jedes Keinen Verſäumniſſes, 
jeder leifeiten fehlerhaften Negung nicht felten den Eindrud des Kleinlihen und Gemadhten. 
Das Tagebuch erlebte raſch mehrere Auflagen und wurde in andere Sprachen überjegt. 40 
Eine Zeit lang wurde es Mode, moralifche Tagebücher zu führen, wie es infolge der phys 
fiognomifchen Fragmente Mode war, Silhouetten zu zeichnen. Im Jahr 1773 ließ 2. einen 
zweiten Teil erjcheinen und befannte ſich in der Vorrede als Verfaſſer des erften. 

Zwiſchen 1782 und 85 veröffentlichte er die Schrift: „Pontius Pilatus oder bie 
Bibel im Kleinen und der Menſch im Großen“, wiederum eine Darftellung der Menfchheit 15 
und zwar wie fie ſich in der Leidensgefchichte Chrifti, dem einzigartigen univerfalen Drama 
in allen ihren Geftalten, in ihrer Höhe und Tiefe, ihrer Ehre und Schande jur Schau 
jtellt, ein „Univerjal-Ecce homo“. L. hat diefes Werk bei verfchiedenen Gelegenbeiten 
für fein eigentümlichjtes, für den fprechendften Ausdruck feines eigenen Wefens erllärt, Er kann 
dabei nicht die Grundgedanken im Sinne haben, welche uns auch font aus feinen Schriften so 
befannt find, eher den Gejamtplan, welcher wahr und großartig genug tft, oder die Form, 
welche allerdings jo ſubjektiv als möglich ift. Auch Goethe hat es nicht vermocht, dag Menjch- 
heitsdrama in eine gejchlofiene Form zu gießen, aber bei 2.8 „Pontius Pilatius“ fehlt jogar 
jeder Verſuch dazu und es legt jich förmlich der Eindrud nahe, der Verfaſſer habe feine indi— 
viduelle Unabhängigkeit der ihm allezeit auffägigen Kritik gegenüber durch die äußerjten 55 
Velleitäten in der Darftellung dokumentieren wollen. Auch feinen Verehrern muß «8 
ſchwer gefallen fein, ſich in den Mangel jeder Einheit und das meitausfchweifende wieder: 
bolte Abgehen vom Gegenftande zu Baer Trogdem meinte %., daß das Urteil über 
dieſes Buch in der Hauptfache das Urteil über Chriftus fei. Es fehlt dem Werke freilich 
aud nicht an großen Schönheiten und Wahrheiten, die ethifche Intuition des Seelen: oo 


320 Ravater 


fenners fördert feine Beobachtungen und Lichtblige in großer Menge zu Tage und das 
Dramatische der Vorgänge wird mit fefjelnder Anjchaulichkeit vergegenmärtigt. 

Das Miplingen des „PBontius Pilatus” ald Ganzem bing zum Teil auch damit zu— 
jammen, daß 2. mit der Schilderung der im Spiegel der Yeidensgejchichte fich darſtellen— 

5 den Menjchheit eine Apologie der Bibel verband. Bald nady dem Abichluß diefer 
Schrift gab er (1786) eine andere heraus, welche den letzteren Zweck für das NT direkt 
ins Auge faßt und in der Anlage viel glüdlicher if. Der Titel bringt Abſicht und 
Grundgedanfen beftend zum Ausdruck: „Nathanael oder die ebenjo gewiſſe als unertveis- 
liche Göttlichkeit des Chriftentums für Nathanaele d. i. für Menfchen mit geradem rubigem 

10 Wahrheitöfinn.” Die Wahrheit des Chriftentums läßt fich nicht — ſie läßt 
ſich wie das ſittliche und das ſchöne nur empfinden; ſolche Empfindung iſt jedoch an 
die Vorausſetzung geknüpft, daß der angeborene Wahrheitsſinn, die natürliche Einfalt 
des Herzens nicht gefliſſentlich unterdrückt werde. Die wenigſten Verteidigungen des 
Chriſtentums wenden ſich an dieſes Organ, das doch allein eine lebendige und froh— 

15 machende Gewißheit zu vermitteln vermag. L. thut es und zwar in der Weile, daß er 
eine Reihe von Charakterflizzen neuteftamentlicher Männer vorführt und jeweilen den Leſer 
mit wenigen Worten auf die reine, edle, gehobene Menſchlichkeit diefer Geftalten, in deren 
Weſen fich die Göttlichfeit Chrifti fpiegelt, hinweift. Er thut es fchlicht und ſchön, nur 
daß er durchgängig den Eindrud religiöfer und fittlicher Wahrheit, melchen dieſe Bilder 

20 eriveden, > für die Thatfächlichleit der gefchichtlichen Texterzählung mit allen ihren 
Einzelheiten in Anfpruch nimmt; fo würde umgelehrt hiſtoriſche Kritit mit dem Mangel 
an religiög-fittlicher Ergriffenheit zufammenfallen. Hier mwaltet ein Mißverſtändnis. 

Die genannten fünf Schriften dürfen als 2.3 Hauptwerke bezeichnet werden; er bat 
aber nod eine große Zahl anderer herausgegeben, teils in Proja teild in Poefie, von 

2% welchen einige erwähnt werden müfjen. Dem pbilofophifchen Gebiete gehört die Überfegung 
von Bonnets „Palingenefie oder Gedanken über den vergangenen und Fünftigen —33* 
lebender Weſen“ (1769 und 70) an, deren erſter Teil L. für die „Ausſichten“ weſentliche 
Dienſte leiftete. Der zweite, Unterfuhungen über das Chrijtentum enthaltend, wurde von 
L. an Mofes Mendelfohn gefandt, mit der Aufforderung, die darin enthaltenen Beweiſe 

0 zu widerlegen oder zum Chrijtentum überzutreten. Diejer Schritt 9.3, feinem liebevollen 
Herzen aber auch jenem impulfiven unbebachtfamen Eifer entipringend, der ihn den Ans 
griffen Übelwollender fo leicht und oft preisgab, zog ihm den Verdacht der Intoleranz zu, 
welcher doch niemals weniger gerechtfertigt war, als diefem Individualiſten aus Natur 
und Bhilofophie gegenüber. X. ſah den Mißgriff alsbald ein und die beiden edeln Männer 

85 gelangten zu perjönlicher Berftändigung, während dritte es fich nicht nehmen ließen, weiter 

ortwürfe und Spottreden auf 2. zu häufen u. a. Lichtenberg in Göttingen. Ebenfalls 
aus dem Franzöſiſchen überfegt find die fünf Geſpräche des „Blinden vom Berge“, welchen 
L. drei eigene Gejpräche über „Wahrheit und Jrrtum, Sein und Schein“ beifügte (1791), 
in denen er eine indivibualiftifchsfritifche Erkenntnistheorie aufftellte. 

40 Bon theologiihen Schriften find bedeutfam jeine drei Fragen über die „Kraft 
des Glaubens, des Gebetes und der Gaben des heiligen Geiftes” von 1769, die er 
an ihm perjönlich oder litterarifch bekannte Theologen richtete, um ihre Anficht über einen 
ihm überaus wichtigen, der religiöfen Denkweiſe feiner Zeit zumwiderlaufenden exegetifchen 
Befund zu erbitten. Er war nämlich zu der Einficht gelangt, daß das neue Teftament 

45 durchgängig einen in direkten Wirkungen, Kraftmitteilungen, Offenbarungen verlaufenden 
Verkehr Gottes oder Chrifti mit den Menfchen und den Beſitz übernatürlicher Einfichten 
und Kräfte feitens der Chriften vermöge Gebete und Glaubens vorausfege, jowie daß in 
jenen Schriften nichts auf eine örtliche oder zeitliche Begrenzung folcher göttlichen Aus: 
ſtattung der Chriftengemeinde hindeute. Die einlaufenden Antworten wichen zumeift der 

50 Frage aus und enthielten Spott oder fromme Seufzer über feine Schwärmerei; fie mußten 
daher L. in der Nichtigkeit feiner Anſchauung bejtärken, welche bei feiner Vorausſetzung 
unbedingter Verbindlichkeit der hl. Schrift in allen religiöfen Dingen für feine perfönliche 
Denkweiſe maßgebend werden mußte. — Ein Beitrag für die „allgemeine —— 
Bibliothek“, worin er über einige Zürcher Gelehrte in anerkennender Weiſe Mitteilung 

55 machte, gab dem Philologen 3. J. Hottinger Anlaß zu einem anonymen „Senbichreiben”, 
worin er 2. unter Verwertung unwahrer und halbwahrer Gerüchte heftig angriff. 2. bielt 
e8 unter jeiner Würde zu antworten und bat auch feine Freunde, die, teilmeife unge 
ſchickt, für ihn eintraten, von allen Schritten zu feinen Gunjten abzufehen, ihn mit übers 
triebenen Lobeserhebungen zu verfchonen und fi der unautorifierten Drudlegung von 

0 Predigten, Auffägen und Briefen aus feiner Feder zu enthalten. An taktlofen und ſchwär— 


Ravater 321 


merifchen freunden batte 2, fein Leben lang ſchwerer zu tragen als an den erbittertften 
Feinden. Hottinger ift fpäter abermals gegen 2. und feine Freunde — auch gegen Goethe — 
aufgetreten. L. nahm dergleichen rubig, er pflegte zu jagen: „ich mag wohl warten“ und 
war bemübt, den ihn Verkennenden fein perjönliches Wohlwollen zu erhalten. Bolemijchen 
Charakter trug feine Recenfion von Steinbarts „Syſtem der reinen Bhilofophie und Glück- 6 
ſeligkeitslehre des Chriftentums“, eines auch in Zürich zu Anfehen gelangten Erzeugnifjes 
der en und moraliſtiſchen Aufklärung, gegen welches ſich 8 auch mündlich 
in der Geiftlichfeitsfonode von 1779 ausſprach. Er führt den Gedanken aus, das Chrijten- 
tum jet unter den Religionen ein Individuum wie das Schweizervolf unter den Nationen 
und es jei daher unftatthaft, jetveilen das dem Geſchmack eines Zeitalterd angemefjene für ı0 
Chriftentum zu erklären; das mwichtigfte fei, daß die chriftlihe Würdigung der PBerfon 
Jeſu bei Steinbart fehle, denn Chriftus fei Objelt der Glüdfeligkeit für den Chrijten 
wie das Geld für den Geizigen, während Steinbart Chriftus bloß als Wegweiſer zur 
Glüdfeligkeit anertenne; fein Standpunft fei der eines „feinen Deismus”. 

L., welcher in feines der feinen Zeitgenofjen geläufigen Parteifächer paßte, wurde in 
ganz divergenten Richtungen verbädtigt. Als er 1772 mit Freunden ein Realregiſter 
der wichtigiten bibliichen Begriffe zur neu durchgeſehenen zürcheriſchen Bibelüberfegung ver: 
faßte, warf man ihm aufflärerifche deen vor. Später fam er in den Ruf, daß er ſich 
zum Katholicismus binneige und Nikolai, Biefter u. a. twitterten Beziehungen zum Je— 
juitenorden. Sein Interefle für Somnambulismus und ähnliche Erjcheinungen zog ihm 20 
den Vorwurf der Abjonderlichkeit und Leichtgläubigkeit zu. Er erklärte fich feinen Freunden 
gegenüber 1786 in zwei „Blättern“, von denen das erjte feine Stellung zum neu ent- 
dedten animalifchen Magnetismus Mesmers, zu Caglioftro und geheimen Gejellichaften, 
das zweite fein Verhältnis zum Katholicismus darlegte. Der Grundgebanle ift, daß alle 
Lehren, Anjchauungen und Kultusbräudie Media für den Genuß des lebendigen wirk— 25 
ſamen Gottes feien; ihren Wert für diefen Zweck könne nur die Erfahrung beitimmen, 
welche jedoch notwendig individuell verfchieden ſei. Hierarchie und Dogma, das jpezifiiche 
des Katholicismus, ſei feiner Individualität durchaus unangemejjen, welche Freiheit des 
Denlens und Gewiſſens ebenſo notivendig fordern müfje mie ein unmittelbare Gottes— 
verhältnis, In diefem Sinn konnte 2. zu frommen Katholifen wie Sailer in freundichaft- so 
lichen Beziehungen jtehen und noch auf dem Sterbebette feinem zum Katholicismus über: 
tretenden Freunde Stolberg zurufen: „Werde die Ehre der katholischen Kirche.“ 

Außer einem rhetoriichen Lebensbilde des Antiftes Breitinger hat 2. feine hiſtoriſchen 
Arbeiten verfaßt; gejchichtliche Betrachtung entiprach feinem Geifte, welcher alles auf das 
Bedürfnis des lebendigen Subjeftes beziehen mußte, nicht; bier liegt feine größte Ver: 35 
jchiedenheit von Herder. Doch feßte er dem frühverftorbenen Jugendfreunde Felix Heß 
und ebenjo feinem intimften Seelenvertwandten der fpäteren Jahre J. E. Pfenninger je 
ein pietätvolles Denkmal. 

Am zahlreichiten find feine religiös und ſittlich erbaulihen Schriften. Es feien nur 
einige Titel erwähnt: Tafchenbüchlein für Dienftboten; Sendichreiben an verjchiedene so 
ünglinge; unpbyfiognomifche Regeln zur Selbit: und Menfchenfenntnis; Salomo oder 
ehren der Weisheit, eine Gitatenfammlung; eigene Weisheitsregeln, Näte, vermifchte 

Gedanken enthält u.a. die Schrift Anacharfis; ferner: Betrachtungen über wichtige Stellen 
der Evangelien; Hanbbibel für Leidende u. ſ. w. Verſchiedene periodifche Publikationen, 
unter welchen die „Handbibliothef für Freunde” am längjten erfchien (4 Jahrgänge in je ss 
6 Bändchen), entjprangen dem Bedürfnis, die ins Unermepliche angewwachjene Nrinattorre: 
ſpondenz 2.8 zu entlaften. 

Don feiner Kirchenlieddichtung war bereitd die Nede; er hat aber auch ſonſt und in 
der mannigfachiten Weife feine poetische Gabe verwendet. Insbeſondere nahmen verein: 
zelte Gedanken oder Sinnfprüce, an denen der Lebenskundige und Menjchentenner fo reich so 
war, für ihn unmillfürlih rhythmiſche Form an. Die Zürcher Stadtbibliothek bewahrt 
feine „Gedantenbibliothef” in drei Ausgaben, beftehend aus über 100000 nad) Schlagworten 
alphabetiſch geordneten Zettelchen mit hexametriſch verfaßten Sentenzen, wie fie ſich der un: 
abläflig thätige, wann und wo immer ein wertvoller Gedanfe ihm einfiel, zu notieren 
pflegte. Gerne teilte er auch, ſtets auf perjönliche Anknüpfung und Anregung bedadıt, ss 
joldye Zettel als Andenken aus. Verſchiedene Sammlungen von Gedichten, in denen er 
um Teil Klopſtocks Oden nachahmt, ſogar ein poetisches Wochenblatt, traten im Lauf ber 
Jahre an die Seite der Kirchenliederfammlungen. Noch höheren Zielen ftrebte 2. zu, indem 
er ein biblifches Drama „Abraham und Iſaak“ verfaßte, welchem Goethe feinen Beifall und 
jeine Mitarbeit lieh, und einige biblifche Epen: über die Offenbarung Johannis, über Joſeph go 

Real-Encpflopäble für Theologie und Nire. 8. A. XL. 21 


— 


5 


322 Lavater 


von Arimathäa und das Leiden Chriſti und, das größte, von dem Dichter am höchſten 
geſtellte, eine Meſſiade: „Jeſus der Meſſias oder die Evangelien und die Apoſtelgeſchichte 
in Geſängen“ 4 Bände 1783—86. Bei größter Bewunderung für Klopſtocks Genie bat 
Lavater an deſſen Meifiade Ausjtellungen zu machen, denen er das Recht entnimmt, 
5 fein zugeltandenermaßen ſchwächeres Produkt dem Klopſtochſchen Werk an die Seite zu 
ſtellen. Diefer batte nämlich den biblifchen Tert bloß als Folie behandelt, um in 
eigener Kompetenz erhabene zwiſchen Erde und Himmel jchivebende Bilder zu entrollen ; 
8, ericheint es als eine ebenfo große Aufgabe, den neuteftamentlichen Tert möglihft uns 
verkürzt in rhythmiſch gehobener Sprache wiederzugeben. In Wahrheit kann ſeine Yeiftung 
‚ 10 weder poetijch noch religiös befriedigen. Freier konnte ſich 2.3 Phantafie in den 6 Ge— 
jängen über „das menfchliche Herz” ergehen, deſſen Größe, Erhabenheit und Reichtum mit 
der unferem Dichter eigentümlicyen Intenſität und Ertenfität gejchildert wird. Glüdlicher ift 
er in einigen Profadichtungen, unter denen die „Worte Jeſu“ (1792), Sprüche im Geift 
und Tonfall der Ausſprüche des Herrn, wahre Perlen enthalten. Dies nur ein Bruchteil 
15 von 2.8 literarischer Produktion. 

Goethe äußert einmal. daß er feinen fo ununterbrochen thätigen Menfchen gelannt 
habe mie Lavater; angefichts feiner umfaflenden Schriftitellerei, feiner auch für jenes 
jchreibfelige Zeitalter erjtaunlich ausgedehnten Korrefpondenz und der treuen Bejorgun 
einer großen paftoralen Aufgabe würde jedermann auch ohne des Freundes Ausſpruch au 

20 ähnlihe Gedanken fommen. Das lag in feinem angeborenen Temperamente, e8 ivar 
aber auch die Folge einer überfhäumenden Zebendigkeit, einer gärenden und flutenden 
Fülle und Kraft der Seele, wie fie einzelnen Männern der Genteepoche zulam. 2. war 
ihr ethifcher und religiöfer — ihr chriftlicher Genius. Was ihn erfüllte, läßt ſich in einer 
eng geichlofjenen Gruppe von Ideen ausbrüden, die er gerne fein Syſtem nannte. Der 

25 grundlegende Gedanke ift die menjchliche Natur oder die Menfchheit, jedoch nicht im Sinn 
eines abftraften Gattungsbegriffes, fondern als Ideal, ald die in fittliher Empfindung 
und religiöfer Zulunftsahnung jedem innetwohnende Würde und Hoheit. Die Menfchbeit 
lebt, das ift der leitende ethiſche Gefichtöpunft, in lauter Individualitäten, deren befondere 
Ausftattung gottgewollt ift und welche fich gegenfeitig zu fürbern haben. E3 ift nicht aus— 

so zufagen, was ein Menſch dem anderen jein kann, es giebt feine Freude wie Menfchen- 
de und nichts größeres ald Menjchen, die einander „genießbar” und „genußfähig” zur 
Seite gehen. Diefe große Anficht, welche den Verkehr der jungen Geifter in %.8 Tagen 
beherrſcht, erfcheint bei ihm allezeit in ethifche und religiöfe Empfindung getaucht ; er belah 
jeine Freunde als Ebenbilder Gottes, als Brüder Jeſu Chrifti, ald Erben des eiwigen 

35 Zebend. Und menn einzelne von diefen foldyes nicht verftanden, über „Belchrungs- 
eifer” klagten und fi) von ihm zurüdzogen, fo trifft ihn deshalb fein Vorwurf, denn den 
großen Stil in der Freundſchaft, die Srahrheit und die Meitherzigfeit hat ihm feiner ab» 
fprechen können, im übrigen aber durfte er für feine Art dasjelbe Hecht beanfpruchen wie 
die anderen für die ihrige. Ein tiefer Abſcheu gegen alle Kegerrichterei lag allezeit in feiner 

0 Seele und energiſche Protefte gegen pietijtiiche Engherzigfeit, welche jeden, der nicht im 
traditionellen Formeln fpricht, mitleidig befeufzt, wie gegen die intolerante, immerbar 
Toleranz heuchelnde Aufklärung begleiten den von jener Verkannten von dieſer —— 
durchs ganze Leben. L. hat feinem Individualismus auch einen erkenntnistheoretiſchen Aus- 
druck gegeben. Alles Erkennen iſt relativ zum Menſchen und individuell variabel. „Abſolute 

+ Wahrheit iſt ein Widerſpruch.“ Und das bedeutet nicht etwa einen Verluſt für den 
Menſchen, denn das, worauf es in der Welt allein ankommt, ift die individuelle Seele, ihre 
Erhebung und Vollendung; „mas hätte ich mit einer abjoluten Wahrheit zu ſchaffen, die doch 
eben nicht für mich wäre?” Er fchridt nicht vor dem Gedanken zurüd, daß jeder feinen 
Gott und feinen Chriftus habe, und daß man genau genommen nicht fagen fünne, was 

so Gott abgejehen von den Variationen feines Bildes in Individuen fei; denn, erflärt 2, 
meiter, die Objelte find nur was und wie fie auf Subjefte wirken. Gott ift Vater für 
den, der ihm fein Seelenorgan öffnet, der glaubt; mas Gott, was Chriftus, mas der 
bi. Geist ſei abgejehen vom Verhältnis zu denen, welche die entjprechenden Erfahrungen 
machen, den Chrijten, „das geht uns nichts an, davon jagt auch die Schrift fein Wort”. 

55 Es iſt wahrscheinlich, daß F. H. Jakobi an diefen Ideen 2.8 Teil hat; in jedem Fall 
war es 2. wie diefem unmöglich, folchen jubjektiven Idealismus an den fpinoziftiichen Abs 
folutismus zu vertaufchen tie Herder und Goethe thaten. Und was ift e8 denn endlich, 
was ein Individuum dem anderen im Mechjelverkehr der Liebe zu bieten vermag? Es 
fol „die jchlummernden oder läffigen Kräfte der Menjchheit in ihm anregen und ent= 

0 flammen“, e8 ſoll ihm helfen „Iebendiger, freier, eriftenter, genießbarer und genußfähiger” 


Ravater 323 


zu werben. Es handelt ſich um eine erhebende Beeinfluffung in ber Gefühlsiphäre, in 
einem von %. voraudgejegten lebendigen Uuellpunft der individuellen Realität, in einem 
wirkſamen metapbufiihen Gentrum des Menfchen. 

Diefer Gefichtspunft ift im allgemeinen auch maßgebend für das Verhältnis Gottes 
zum Menfchen. Wie der Menſch feiner Mitmenfchen bedarf, um zu werden was er werben 5 
fann und joll, fo bebarf er in unendlich höherem Sinne Gottes. „Das ift mein Gott, der 
allen meinen Bebürfniffen abhilft.” Man erinnere fih an 2.3 Seelentämpfe, an den 
tragischen MWiderfpruch zwiſchen dem Ideal und der eigenen Wirklichkeit, welcher auf feiner 
Seele laftet, an die Sehnfucht nach Befreiung, Kraft, Sieg in feinem Herzen; das find 
die großen tiefen Bebürffnifje, welche Gott ftilt. So ift für 2. die Religion Erlöfung, 10 
während fie für die Aufklärung Weltanfhauung ift; fie ift ein tiefes Begehren und 
Fragen des inneren Menſchen nah Hilfe, die Verheifung und Erfahrung joldyer Hilfe 
und die „geniale“, realiftiiche Wergegenwärtigung der geiftigen Mächte, von welchen die 
Hilfe fommt, durch welche fie ficher geftellt if. Und wo ift diefe Hilfe zu finden? mie 
macht fi und Gott geniekbar? Es kann nur durch Menfchen geſchehen, nur Menſchen ı5 
fönnen die Menjchheit erhöhen. Da fommt nun die chrijtliche Offenbarung dem Bebürf: 
nis entgegen mit ihrer Verkündigung von Chriftus als dem Ur-Ebenbilde Gottes, welches 
auf der Skala der Weſen Gott am nächſten ſteht, indem er die Wahrheit, das Leben, 
der König des Gottesreiches und zugleich ald „menfchlicher Gott” allen Menſchen genießbar 
ift, als „göttlicher Menſch“ alle genießt, aber audy „berührt“ und „belebt“. Die Sonne 20 
ift für und nur im Strahl genießbar, das unendliche nur im endlichen, in Jeſus „bumanifiert 
fih Gott“. Er ift Gott für uns, ohne ihn giebt es feinen glaubbaren, genießbaren Gott, 
„wenn Ghrijtus nicht wäre, wäre ich Atheift“. Er ift das „Blut und Geben der Melt”, 
die Duelle des Lebensgeiſtes, durch welchen allein die Reinigung, Verherrlihung, Vergottung 
unjerer Natur zu ftande fommt. Menfchen werden durch Menfchen, Chriſten d. i. erhöhte, a5 
erneute Menſchen durch Chriftus, er ift unmittelbar durdy Gott. Das Bild, meldyes der 
Wirkungsweiſe Chrifti entfpricht, ift das vom Arzt und der Heilung; es hat an Stelle 
des juridifhen vom Richter und von der Sühne zu treten; die Siündenvergebung 
bedeutet Reitituierung verlorener Kraft. Aber ſolche Wirkungen vollziehen ſich nicht außer 
dem Menſchen und ohne ihn; 2. ftellt ſich die fubjeftive Anknüpfung der Einflüfje so 
Gottes durch Chriftus nad Art der prophetiſchen Einſprache und der Geifteswirkungen 
im NT vor. Aller Glaube im Urchrijtentum entiprang „ſinnlichen Erfahrungen”; und 
niemand giebt und das Recht zu behaupten, daß Chriftus nicht heute und allezeit in biefer 
Art in feiner Gemeinde wirken fönne und wolle Freilich weiß das gegenwärtige 
Geſchlecht davon nichts, L. nimmt gerne an, es werde zunächſt ein einzelner ſolche Er: 3; 
fahrungen madyen müſſen, damit daraufhin auch die anderen fie machen fünnen, wenn 
fie nur wollen. Ein folder Bevorzugter würde aber feinen übernatürlichen Beſitz auf 
überzeugende Weife den andern kundgeben müſſen; das innere Wunder, an welchem ihm 
vor allem gelegen ift, wird infofern auch zum äußeren Wunder führen; dazu fommt das 
bereit3 erwähnte, daß unferer Erhöhung auch eine Befreiung von den natürlichen Hem— yo 
mungen des Gutesthuns entiprechen muß. L. bat daher fehnfüchtig nach Negungen über: 
natürlicher Kräfte ausgefchaut; für deren Erfcheinung er fich verfchiedene Möglichkeiten 
dachte. Der neuentdedte Magnetismus Mesmers, der Somnambulismus, die Erorcismen des 
fath. Pfarrers Gaßner und ähnlidye Erfcheinungen ſah er darauf an, ob fie nicht erſte Ankün— 
Digungen großer Manifeftationen des „Ichweigenden Gottes“ feien; auch die Anjchauung, daß 45 
der Evangelift Johannes noch aufErden weile und die Erwartung, daß er zu ihm fommen 
und ihn durh Handauflegung mit Vollkraft aus der Höhe erfüllen werde, gehört hierher. 
Nur loje hängen eschatologifche Erwartungen damit zufammen: Die Lehre vom Millen: 
nium, welche 2. in der Bibel begründet fand und die Erwartung des baldigen Welt: 
endes, welche durch die politifchen Ereignifje feiner legten Jahre begünftigt wurde. Auf so 
apofalyptiiche Spekulationen oder gar Berechnungen bat er fich jedoch nie eingelaffen. Er 
war fih der Gefahr feiner enthuftaftiihen Neigungen wohl bewußt und hat fich eine 
forgfältige Prüfung aller im Namen höherer Mächte auftretender Erjcheinungen zur Pflicht 
— auch bat er ſtetsfort eine ſchlichte Frömmigkeit des Gottvertrauens und der 

enjchenliebe bethätigt, welche fich in fchweren Anfechtungen und großen Leiden herrlich ss 
betvährte. Die fupranaturale Stimmung, aus welcher er fein Hehl machte, wenn er aud) 
feiner Gemeinde gegenüber damit vorfichtig war und feinen Menjchen je zur Schwärmerei 
verführt bat — genügte, daß ihn die Aufklärer in Zürih und auswärts zum vorzüg— 
lichen Gegenftand ihres Spotte8 machten. Er an feinem Orte warf der Kirche feiner Zeit 
Mangel an innerem Leben und Bedürfnis vor, die Religion ift „ſeelenloſes Geſchwatz“, eo 
21” 


324 Lavater 


die Theologie „äußere Parteiung“, nichts „von innen heraus“, alles „negativ“; und auch 
für die Verkennung der Bibelwahrheit ſucht er den Grund in dem mangelnden Seelen: 
bebürfnis der Forſcher. Darin wußte er fich im allgemeinen eind mit Herder, Goethe, Jalobi 
und all den genialen Gegnern der intelleftualiftiihen und formaliftiihen Aufklärung, die 
5 jämtlid) den öden Spott der Gegner zu tragen hatten. Bon hier aus fällt auch Licht 
auf den Sinn, melden feine Lehrgedanten beanſpruchen. Er meint, die tbeologifchen 
Begriffe hätten nicht den Wert toiffenfchaftlicher Befunde, fondern denjenigen von Sum: 
bolen für die Erfahrungen des Herzens, er mwill die „Lehre“ dahin geftellt fein laſſen, da 
alles am „Glauben“ liege. Das hindert ihn freilich nicht, die traditionelle Lehre da zu 
10 kritifieren, wo fie die Bebürfnifje des Herzens zu durchkreuzen fcheint; dabei muß er ſich 
jedod auf die Bibel berufen können. So iſt der athanaſiſche Chriftus nicht bibliſch und 
nicht religiös wahr, denn er tft ebenfowenig unmittelbar genießbar wie Gott; gleichertveife 
und aus benfelben Gründen iſt die Anfelmfche Satisfaktionslehre abzulehnen. 2. mollte 
Schrifttheologe im ftrengjten Sinne fein, er wagt feine tbeologifche Behauptung ohne hin- 
16 längliche Begründung in der Schrift; es ift aber doch nicht eine empirische Analyſe der 
biblifhen Gedanken, was ihn zu feinen eigenartigen Weberzeugungen führt, ſondern 
die genialifch:enthufiaftiichen Bebürfnifje feines Herzens erkennen ſich wieder und finden 
ihre göttliche Beftätigung in der enthufiaftifchen Seite der neutejtamentlichen Verkündigung. 
2. ift der hriftlihe unter den Menjchheitsenthufiaften der Genieepoche, das ift die hiftorifche 
20 Formel, nach welcher fein Weſen gedeutet werden muß; vom Pietismus ift er in feiner 
eife abhängig, feine humane MWeitherzigfeit, feine Abneigung gegen alle Manier, feine 
Ablehnung aller Askefe bringen ihn von allem Anfang an in ethiſchen Gegenſatz zu den 
pietiftifchen Kreifen und in religiöfer Beziehung tabelt er an ihnen den Mangel an 
groben und Maren Gefichtöpunften. Ueberhaupt fonnte 2. wahrheitsgemäß jagen, daß er 
25 keines Menfchen Schüler fei, er hat ſich ebenfo dagegen vertwahrt, irgend jemandes Lehrer 
zu fein. 

Sein äußerer Zebensgang bietet bis in feine letzten Lebensjahre wenig Bemerlkens— 
twerted. Seine Gemeinde, feine Schriftitellerei, feine zahlreichen Freunde und zabllofen 
Beſucher, feine Feinde und vor allem feine Familie, das war feine Welt und fen Scid: 

80 fal. Nur einige Reifen teild um der Gefundheit willen, teild auf Einladung von Freunden 
unternommen, unterbrachen die Gleichmäßigfeit des Zürcher Lebende. Im Sommer 1774 
fuchte er Heilung von einem chronischen Huften in Ems, wo er Goethes, Baſedows und 
Yung Stillings perfönliche Belanntichaft machte, 1786 begleitete er feinen Sohn nad) 
Bremen, 1793 reifte er auf Einladung des Grafen Bernsdorf nah Kopenhagen. In 

35 feinen fpäteren Jahren litt er häufig an Schwindel, fo daß er fich oft faum aufrecht halten 
fonnte. Sein Familienleben war überaus glüdlid. Schon 1766, drei Jahre vor feiner 
erften Amtsftellung, hatte er ji mit Anna Schinz, der durch Verftändigfeit, Herzensmilde 
und ſchlichte Frömmigkeit ausgezeichneten Tochter eines zürcherifchen Kaufmanns verheiratet; 
fie bereitete dem Raftlofen und viel Umgetriebenen einen häuslichen Frieden, deſſen fanften 

40 Zauber auch die Freunde zu fchägen mußten. Von acht Kindern, welche fie ihm fchentte, 
überlebten ihn nur drei, ein Sohn, welcher Arzt wurde und zwei Töchter. 

2.8 Lebensende ift in die großen Ereignijje verflochten, welche den Untergang des 
alten Europa und der alten Eidgenoffenfchaft berbeiführten. Er begrüßte erft den Aus: 
brud der franzöfiihen Revolution als das Morgenrot einer neuen Völferfreiheit. Im 

45 eigenen Lande war er, von aller PBarteileidenfchaft frei, mit Erfolg bemüht, eine friedliche 
Yöfung innerer Konflikte herbeizuführen. Als aber die franzöfifchen Freiheitsmänner felbit 
Deipoten wurden, ihren König binrichteten, die Nachbarländer mit Krieg überzogen, um 
unter der Maske der Volksbeglückung Gewalttbaten auszuüben und bie heiliglten Rechte 
mit Füßen zu treten, da erhob er auf der Kanzel aber auch den Gewalthabern in’s 

50 Angejicht feine Stimme für die Unterbrüdten und fein mißhandeltes Vaterland. Eine 
That von ungeheurer Kühnheit war insbefondere fein „Wort eines freien Schmweizers an 
die große Nation“, worin er die Anklagen zufammenfaßte, die er als Patriot und als 
Diener der Wahrheit gegen die franzöfiiche Negierung oe mußte, um fie am 10. Mai 
1798 an den Direktor Peübell zu fenden. Er war fi ber großen Gefahr, welcher er 

55 ſich damit ausjegte, volllommen bemußt. Es geihab jedoch einſtweilen nichts gegen 
ihn. Als er jedoch im folgenden Jahr gegen die twiderrechtliche Deportation von Mit: 

liedern des zürcheriichen Rated proteſtierte, wurde er in Baden, wo er ſich eben zum 
urgebrauch aufbielt, gefangen genommen und nad Bafel gebracht. Nach einigen Wochen 
frei gelafjen, erreichte er Zürich wegen des das Yand burcdhtobenden Krieges erft nad 

60 langen Kreuz: und Uuerzügen. Am 26. September 1799 fand die zweite Schlacht bei 


Lavater Lazarusritter 325 


Zürich ſtatt, in welcher die Franzoſen ſiegten; franzöſiſche Krieger kamen in die Stadt, 
einer begehrte vor 2.3 Amtswohnung Wein, den dieſer ihm ſpendete; bald aber 
drang jener, von plöglicher Wut erfaßt, auf ihn ein und ſchoß ihm eine Kugel durch 
die Bruft. Nun begann für 2. eine Zeit der ſchwerſten, heroifch ertragenen Leiden, welche 
bis zu feinem Tode dauerte. So bald es feine Kräfte erlaubten, nahm er wieder allerlei 6 
Arbeiten vor, befuchte feine Kranken, beſtieg auch einigemal die Kanzel, und verfaßte 
verfchiedene Schriften, befonder8 die „freimütigen Briefe über das Deportationsivejen.“ 
Mit feiner Gemeinde blieb er durch Anfprachen, welche feine Amtöbrüder jeweilen auf 
der Kanzel vorlafen, in geiltiger Verbindung. Noch begrüßte er dad neue Jahrhundert 
mit einigen Berjen, dann ftarb er am 2. Januar 1801 in den Armen der Seinen. Sein yo 
Tod erregte weit über bie Grenzen jeines Vaterlandes hinaus ſchmerzliche Teilnahme. 
Seine ing erhielten nad) wenigen Tagen jeder einen Gedenkvers, den er als legten 
Gruß ihnen zugedacht hatte. 

2.3 Charafterbild iſt ſchwer zu zeichnen. Schon zu feinen Lebzeiten wurde er maß: 
los verehrt und zugleich maßlos verjpottet und herabgefegt, und auch diejenigen, welche 15 
ernftlich mwillens waren, ihm gerecht zu werben, brachten es kaum zu einem eindeutigen 
und fonftanten Urteil. Ein Miniaturporträt feinfter Art hat Goethe in „Wahrheit und 
Dichtung“ III, 14 gezeichnet. Die meiften Litterarhiftoriker ziehen es aber vor, fich 
an einige feiner vereinzelt hingetvorfenen derberen Pinfelftriche zu halten, um dann en 
eig ein unrichtiges Bild zu getvinnen, gegen das man nun ſchwer auflommt. nd 0 
doch rühmt fich die meuefte Gegenwart nicht mit Unrecht, daß fie der Genieepoche ge: 
rechter zu erben vermöge als die hinter uns liegende Generation. Möge folches 
auch bald 2. zu gute kommen. 2. ift fich felbft als eine Summe von Widerfprücen 
erjhienen. Er hat fich gelegentlich eine weibliche Natur genannt; "er mag an die Be 
mweglichleit und den Gelühlsenthufingmus oder an dad Mitteilungsbebürfnis (Herder 25 
nennt ihn einen „lieben Gottesſchwätzer“) gedacht haben, auch der Heroismus im Leiden 
ift der Frau eigen. Doc, wer wird beftreiten, daß fein Mut, fein Patriotismus, fein 
Pflichtbewußtſein, die ftete Gleichheit und unentwegte Treue auch gegen ſolche, die ihm 
gegenüber andere wurden, männliche Eigenfchaften find. Endlich würde man unfchwer 
auch das Kind in ihm wiederfinden, in dem naiven Vertrauen zu den Menfchen, in der go 
Zuverficht, durch perfönliches Eintreten alles ausrichten zu können, in ber Verkennung 
der objektiven Ordnungen und Mächte, mit denen man rechnen muß, um in ber engeren 
und weiteren Melt etwas bleibendes auszurihten. Er bat gelegentlich geäußert, Liebe 
üben und Gott fuchen ſei ihm Naturbedürfnis und daher von feiner Seite eben fein 
Verdienft, er bat aber den Egoismus und die Macht des Meltlihen auch gekannt; 35 
und wenn nun doch fein Leben von einer großen, reinen, unermüdlichen Liebe und von 
einem fieghaften himmlischen Sinne zeugt wie mweniger Menfchen Leben, fo werden mir 
ihm die dankbare Anerkennung nicht verfagen, daß er ein wahrer Jünger Jeſu geweſen 
ift — und eben das zu fein war fein hödhfter, im Grunde fein einziger Wunſch. 

G. v. Schultheß ⸗Rechberg. 40 


Lazar von Parpi ſ. Bd II ©. 71, ff. 
Razariften (a rmeniſche), ſ. Mechi thar. 
Lazariſten Prieſter der Miſſion) f. Vincentius de Paulo. 


Lazarusritter. — Maimbourg, Histoire des Croisades (Par. 1682), III, 254; Helyot, 
Hist. des Ordres mon. etc. I, 32 u. 54; ®iucei, Iconografia storica degli Ordini ete., I, 45 
10—16; Moroui, Dizionario ete. t. 37, p. 2508q.; Uhlhorn, Die driftl. Liebesthätigkeit im 
Mittelalter (Stuttgart 1884), S. 272—274 und 493f.; Gröffel, Art. „Lazarusorden* in 
an — Enc., II. Eett., Bd 42, ©. 317f.; Heimbucher, Orden und Kongreg. 

‚221. 502; II, 32, 


Als eine Genofjenihaft zur Pflege von Kranken, insbefondere von Ausfägigen, jcheint so 
der Ritterorden vom hl. Lazarus (fo benannt nach Le 16, 20 und zugleich nach Yo 11,1 ff.) 
gegen die Mitte des 12. Yahrhundert3 in Serufalem enftanden zu fein. Die Sagen, 
welche ihn entweder jchon im Jahre 72 (zum Schutze der Chriften Baläftinas gegen Sad⸗ 
duzäer und PBharifäer!), oder 300 Jahre fpäter durch Biſchof Bafilius d. Gr. von 
Caſarea in Kappadozien geftiftet werden lafjen, find zu beurteilen wie die farmelitifchen 55 
DOrdenslegenden von ähnlicher Tendenz. Auch daß ſchon Bruder Gerhard, der Stifter des 


326 Lazarusritter Leade 


Johanniterordens (ſ. d. A. Bd IX, 331,28 ff), durch Abtretung eines Ausſätzigenſpitals 
feiner Genoſſenſchaft an einen Meifter Boyant Robert ben Grund zur jelbititändigen 
Exiſtenz des Ordens der Yazarusritter gelegt babe, ift ungeichichtlihe Sage. Dagegen 
fcheint die auf den am Ausſatz erkrankten König Balduin IV. (1174) ald Gründer Des 
6 Ordens lautende Nachricht einen wahren Kern im fich zu fchließen, beitehend etwa darin, 
daß diefer Fürſt das fchon feit einiger Zeit (vielleicht feit 1150) in Yerufalem beſtehende 
Leprofenhaus befonders förderte und zu diefem Zweck die es bedienenden Brüder zu 
Nittern ernannte (ſ. Uhlhorn, ©. 272). — Geit dem 13. Jahrhundert breitete fich Der 
Drden, an deſſen Spite anfangs jtet3 ein ausfägiger bezw. ausfäßig gemwefener Magister 
ı0 generalis ftand, auch in mehreren Yändern Europas aus; jo unter Kaifer Friedrichs LI. 
befonderem Schutze in Sizilien, Unteritalien und Deutichland (namentlih in Thüringen). 
Mittelpunkt feiner europätfchen Thätigfeit wurde jedoch Frankreich; und zwar bier das 
Ausfägigenhaug zu Boigni, two, auch nad Aufhebung jener die Orbensleitung auf ausſätzige 
Perjonen beſchraͤnkenden Beftimmung (feit 1253), der Sit des Großmeifters verblieb. 
15 Der gegen Ende des MA.s infolge Aufgebens feiner Krankenpflegerthätigkeit mehr und 
mehr vermweltlichte Orden wurde für Italien durch Innocenʒ VIII. (ca. 1490) —— 
aber ſchon von Leo X. wieder hergeſtellt. Durch die von Herzog Emanuel Philibert von 
Savoyen 1572 vorgenommene Verſchmelzung der italieniſchen Lazarusritter mit der ſeit 
1434 in ſeinem Ländchen beſtehenden (nach Benediktinerregel lebenden) Genoſſenſchaft des 
20 hl. Mauritius zu einem kombinierten „Mauritius: und Lazarusorden“ (beftätigt durch Papft 
Gregor XIII. im genannten Jabre) erfuhr der italifche Zweig eine gänzliche Umbildung. 
Statt des einftigen Krankenpflegerberufs wurde nun „Verteidigung bes Fatholifchen 
Glaubens“, insbejondere gegen den Genfer Proteftantismus, Hauptaufgabe dieſes Drbens- 
zweigs, der — durch "König Viktor Emanuel I. 1816 unter jenem Namen neu bejtätigt 
25 — ſich bis in die zweite Hälfte de3 19. Jahrhunderts erhalten hat. Andere Schidjale 
erlebte der franzöfifche Zweig, Mit ihm vereinigte König Henri IV. 1607 einen vorber 
durch ihn geftifteten Ritterorden „U. 2. Fr. vom Berge Karmel“. Reiche Gunftbemweife 
erfuhr er dann unter Louis XIV., welcher 1672 die Güter fämtlicher als ausgeitorben 
oder aufgehoben geltenden franzöfiichen Ritterorden ihm übertwied und damit die etiva 
30 zwei Jahrzehnte mwährende Epoche feines höchiten Glanzes und Anſehens unter dem 
Generalvifariat de8 Marquis de Louvois (1673—1691) einleitete. Der Orden zäblte 
damals in feinen fünf Prioraten (Normandie, Bretagne, Burgund, Flandern, Languedoc) 
145 Kommenden. Nach Louvois' Tode bewirkten die Klagen der durch jenen Unionsaft 
von 1672 geichädigten Mitglieder und Erben der älteren Orden die Wiederherausgabe 
35 der ihnen entzogenen Güter. Von nun an ging ed mit dem Gebeihen des Ordens 
langjam abwärts. Den fchon durch die Revolution von 1789 fo gut wie vernichteten 
bob ein Staatsdekret im Jahre 1830 fürmlid auf. — Als dem italifchen wie dem fran= 
zöſiſchen Orden gemeinfames Inſigne trugen die Lazarusritter ein achtipigiges grünes 
— Zum beſonderen Schmuck desſelben bei den franzöſiſchen Rittern gehörten in die 
40 Winkel zwiſchen den Kreuzesarmen eingezeichnete Lilien, ſowie Miniaturbilder der bl. Maria 
von Karmel und des aus dem Grabe erweckten Lazarus, deren erſteres auf der Vorder— 
feite, das andere auf der Rückſeite des Ordenszeichens getragen wurde. Bödler, 


Lea ſ. Jakob Bd VIII ©. 544, ı7 ff. 


Leade oder Lead, Jane, geſt. 1704. — Litteratur: Autobiographie der J. L. in „Sechs my: 

45 ſtiſche Tractätlein“, Amiterdam 1696, S. 413—423; Walton, Materials for Biogr. of Law, 
printed privately, 1854; Jaeger, Hist. eccles. II, pars II 90—117, Hamb, 1717; Gichtel, Theo- 
sophia — 4. ser. VI, 529, Leyden 1722; Urnold, Kirchengeſch. II, Buch XVII, wo 
bie in Deutjchland befannten Schriften mit deutſchen Titeln aufgeführt find; Kritiſche Geſch. 
des Chiliasmus BoIII ©. 403—421 (von Eorrodi); Biographie der J. L. im 6. Heft: „Es 

50 wird alles neu werden“, Straßburg 1807; Beitichrift f. biltor. Theologie 1865, ©. 171—290, 
Art. v. Hochhuth. Geſch. u. Entwidlung der philadelph. Gemeinden, I. Jane Leade; Brit. 
Quart. Review, July 1873, p. 181—187 (Wrt. v. Sentins); National Biography Bd XXXII 
v.n, wo aud handſchriftl. Litteratur angegeben ift; Hadorn, Gejch. des Pietismus in der 
Schweiz, 1901, &.138 f. u. mehrfad. 

65 Jane Leade wurde 1623 in der Grafihaft Norfolf geboren. Mit ihrem Mädchen: 
namen bieß fie Ward und gehörte einer namhaften Familie der Gegend an. Ihre Erziehung 
war diejenige ihrer Zeit und ihres Standes. In ihrem 16. Jahre vernahm fie mitten in 
den fröhlichen Feftlichkeiten, womit Weihnachten in ihres Vaters Haufe gefeiert wurde, eine 
wunderbare Stimme, die auf fie einen foldyen Eindrud machte, daß fie von da an allen 


Leade 327 
Vergnügungen entfagte, ein ernftes zurücgezogenes Leben führte und fich der Betrachtung 
ihres inneren Zuftanded widmete. Die Bemühungen ihrer Familienangehörigen, fie wieder 
auf andere Gedanken zu bringen und für die Weltfreuden zurüdzugetvinnen, fchlugen fehl. 
Beſonders ſchwer belaftete ihr Gewiſſen die Unwahrheit, deren fie fich einft beim Erzählen 
ſchuldig gemadt, und fie hatte darum einen dreijährigen furchtbaren Bußkampf zu beitehen, 
bis ihr Vergebung zu teil twurde, die fie jogar in finnenfältiger Form, nämlich in Geftalt 
eined mit Siegel verjehenen Gnadenbriefes erlangt haben fol. Mit 21 Jahren verheiratete 
fie fih mit einem Verwandten: William Lead. Diefer ftarb 1670 mit Hinterlafjung 
ziweier ertwachfener Töchter. Nach feinem Tode enſchloß fih I. 2. in London in der 
größten arg gg Fender zu leben und „das Teil der Hannah zu erwählen”, indem fie 10 
aus der Not eine Tugend machte; denn durch die Untreue eines überjeeifchen Verwalters 
wurde ihr nichts von dem Vermögen ihres Gatten zurüdgegeben. Sie war aber auf diefes 
Mißgeſchick ſchon durch eine Vifion vom Jahre 1668 vorbereitet, die für ihr Fünftiges 
Leben und Wirken entjcheivend wurde. 

Ihre angeborene Neigung zum Myſticismus erhielt Nahrung durch das Studium von 15 
Jakob Böhmes Schriften, die von 1645—61 in einer englifchen Überjegung erfchienen. Als fie 
um 1652 die Befanntichaft des Dr. John Pordage, eines myſtiſch angelegten anglilanifchen Geift- 
lichen, des Freundes von Th. Bromley, machte, fand fie in ihm einen zwar ſchwerlich zuverläffigen, 
aber jedenfalls begeifterten Interpreten des deutichen Theojophen. Dem praktischen Leben 
faft völlig abgewandt und mit einer lebhaften Phantaſie begabt, konnte fie fich nicht damit 20 
begnügen, an den Bifionen anderer Gefallen zu finden, ihr reger Geift war bald im ftande, 
jelber folche zu produzieren. Lieft man ihre Mitteilungen über die erften der ihr getvor- 
denen Erjcheinungen, jo kann man nicht umhin, an die Vifionen im altchriftlichen Hirten 
des Hermes erinnert zu werden. Die Weisheit erjcheint ihr in Perfon als eine von Gold 
und Licht umflofjene herrliche Jungfrau und fie gelobt ihr Gehorfam. Won da an hatte 25 
fie faſt allnächtlich Viſionen, die fie feit April 1670 in ihrem geiftlichen Tagebuche, be— 
titelt: A Fountain of Gardens nieberjchrieb. 1681 und 1683 kam fie dazu, zwei Schriften 
zu veröffentlihen: „Die himmlische Wolke”, von vielen für ihr beftes Werk gehalten, wo— 
rin ihre Gedanken über Tod und Auferftehung zum Ausdrud fommen, und „die Offen: 
barung der Dffenbarungen”, worin von ihren Befionen Bericht erjtattet wird. Kleines der 30 
beiden Bücher machte bei feinem Erfcheinen großes Auffehen. Aber ald um 1693 Fiſcher 
von Rotterdam mit einem berfelben befannt wurde und er es ind Holländifche überſetzte, 
da änderte fi) die Sachlage: mit einem Schlage wurde die Londoner Seherin zu einer 
efeierten Perjünlichkeit. Fiſcher trat mit ihr in Korrefpondenz. Und als der junge Or: 
is Gelehrte Francis Lee (1661— 1719), ein Mediziner und Drientalifl, um jeiner 3 
Forſchungen willen kurzweg Rabbi Lee genannt, auf der Rüdreife durch Holland kam, 
— er veranlaßt, J. 2. in London aufzuſuchen und fie zu weiteren Publikationen zu 

egen. 
Lee konnte ſich bei näherer Belanntichaft dem Einfluß ihrer Perfönlichkeit und ihrer 
ömmigfeit nicht entziehen und genoß bald den Vorzug, von F als Adoptivſohn und wo 
manuenſis angenommen zu werden; ja als ein viſionärer Befehl der J. Les ihm gebot, 
zögerte er nicht, der verwitweten Tochter der Prophetin, einer Mrs. Walton, die Hand 
m ehelihen Bunde zu reichen. Alle Korrefpondenz und alle litterariihe Thätigfeit von 
. L. si nun durch Zee Hände, indem er nieberjchrieb, was fie ihm bdiftierte, dazu das 
pafjende Vorwort verfaßte, Verſe einftreute, wie der gemeinfame Freund Richard Roach 45 
(1662—1730) fie gedichtet, Fury das Ganze in die ihm peeignel Be Form goß. 
Ein auserlefener Kreis theoſophiſch-myſtiſcher Geifter fammelte ſich bald um die Seherin 
und ihren gelehrten Freund, dejien Anhänger ſich die Bhiladelphier nannten und auch mit 
Holland und Deutihland intime Beziehungen unterhielten. 1696 gab J. L. eine befon- 
dere Botſchaft an die philadelphifche Societät heraus, die fich über die ganze Welt zer: so 
ftreut finde. Denfelben Zweck, die Freunde zu fammeln, verfolgte die im folgenden Jahre 
erfchienene „Konftitution”. Bald genügte das bisherige VBerfammlungslofal nicht mehr, 
es mußte nad Meftmoreland Houfe verlegt werden. Von den 1697 erſchienenen „Trans: 
aftionen“ der Gefellichaft kam freilich nur ein einziger Band zur Ausgabe. 

In ihren legten Lebensjahren hatte J. 2. mancherlei Ungemach auszuftehen, indem 55 
fie teild in Armut ein fümmerliches Leben führte, teils durch die Eiferfüchteleien ihres Anz 
bangs und namentlich die Anmahlichkeit Gichtel3 zu leiden hatte. Sogar das Armenhaus 
der Lady Mico mußte fie auffuchen, während fie binwiederum in Deutfchland jo viel An- 
erfennung fand, daß Baron Kniphaufen ihr ein Jahrgehalt von 400 fl. ausfegte. 1702 
veröffentlichte fie ein Zeugnis ihres eigenen Leichenbegängnifjes. Nach Oſtern 1704 er: oo 


6 


328 02 Leade Leander 


langte fie nur felten noch das volle Bewußtſein wieder und ftarb am 19. Auguft 1704 
in ihrem 81. Lebensjahre, dem 65. ihrer inneren Berufung. Lee blieb ihr treu ergeben 
bis zulegt und fandte nach ihrem Tode eine ganze Anzahl von Briefen an ihre Freunde 
in Deutichland und Frankreich, u. a. auch an die Baronin Kniphaufen, die alsbald heraus: 

5 gegeben und ind Deutjche überjegt wurden, während das englifche Original fi ver— 
loren bat. 

Von der Realität der ihr getvorbenen Dffenbarungen ift J. 2. jo überzeugt, daß fie 
fih als bloßes Werkzeug betrachtete. Sie bezeichnet als ihre „gewöhnliche Pofitur Das 
inwendige ftille Schweigen“. Die bl. Schrift ift für fie maßgebend, was fie aber nicht 

io hindert, in ihren chiliaſtiſchen Vifionen zuverſichtlich die Wiederbringung aller Dinge zu Ichren. 

So gering auch die Driginalität der Gedanken der 3. 2. war, und fo unvolllommen 
der Ausdrud derjelben in Grammatik und Stil, fo ift doch der Einfluß ber engliſchen 
Seherin ein meitreichender geweſen, wenn er fich freilih nur Er Hleinere Kreife eritredte ; 
aud in der Schweiz fand J. 2. unter den Erweckten eifrige Lefer. Die Frommen hatten 

15 genug des theologifchen Gezänks und fehnten ſich nad einer Gemeinfchaft, die nicht durch 
die engen Grenzen ber fonfeffionellen Landeslirchen eingeſchränkt war. Das Samenlorn, 
das dur Jakob Böhme ausgeftreut war, vermochte feine Lebenskraft auch in der my— 
ſtiſch⸗ verworrenen — ng durch J. L. zu behaupten und in den Spenerſchen und Bingen: 
dorfichen Gemeinfchaftsfreifen aufs neue Wurzel zu faſſen und Frucht zu bringen. 

20 Die Art der Jane Leadſchen Inſpirationen iſt zum Teil ſchon charakteriſiert durch 
die genaue Angabe der Titel ihrer Werke: 1. The Heavenly Cloud now brea- 
king. The Lord Christ’s Ascension -Ladder sent down, Xonbon 1681. 2. The 
Revelation of Revelations ete., London 1683. 3. The Enochian Walks with 
God, found out by a Spiritual Traveller, whose Face towards Mount Sion above 

26 was set. With an Experimental Account of what was known, seen, and met 
withal there, London 1694. 4. The Laws of Paradise, given forth by Wisdom 
to a Translated Spirit 1695. 5. The Wonders of God’s Creation manifested in 
the —— Eight Worlds as they were made known experimentally unto the 
Author, Xondon 1695. 6. A Message to the Philadelphian Society, whither- 

30 soever dispersed over the whole Earth, Zonbon 1696. 7. The Tree of Faith or 
the Tree of Life springing up in the Paradise of God, from which all the 
Wonders of the New Creation must proceed, 1696. 8. The Ark of Faith, a 
supplement to the Tree of Faith, 1696. 9. A Fountain of Gardens watered 
by the Rivers of Divine Pleasure & springing up in all the variety of Spi- 

3 ritual Plants, blown up by the Pure Breath into a Paradise, sending forth 
their Sweet Savours & Strong Odours for Soul Refreshing, 4 vols., Yonbon 
1696— 1701 (viermal neu aufgelegt). 10. A Revelation of the Everlasting Gospel 
Message, 1697. 11. The Ascent to the Mount of Vision (1698?). 12. The Signs 
of the Times: forerunning the Kingdom of Christ and evideneing, when it is 

«to come, 1699. 13. The Wars of David and the Peaceable Reign of Solo- 
mon ... containing: 1. An Alarm to the Holy Warriors to Fight the Battle 
of the Lamb. 2. The Glory of Sharon in the Renovation of Nature, intro- 
dueing the Kingdom of Christ (mit einem Vorwort, das autobiographiiche Notizen 
enthält), 1700. 14. A Second and a Third Message to the Philadelphian So- 

4 ciety. 15. A Living Funeral Testimony, or Death overcome and drowned in 
the Life of Christ., 1702. 16. The first Resurrection in Christ, biftiert fur; vor 
%. 2.3 Tode und faſt unmittelbar nachher in Amſterdam herausgegeben. 

Arnold Rüegg. 


Leander, der Heilige, Metropolit von Sevilla (geft. um 600). — Job. v. Biclaro, 
60 Chron. ad an. 585 ff. (MG t.XI, p. 217 sq.); Iſidor v. Sevilla, De viris illustribus, c. 41; 
F. Urevalo, Isidoriana, in (Opp. sid. Hisp., Rom 1797, II, 123 sq.); P. B. Sams, O.S .B., 
K.Beih. v. Spanien II, 2, S. 37 ff. 66 ff.; Franz Görres, Keovigilde Anfänge ıc. (in db. For» 
ihungen 3. deutſch. Bei, 1872 u. 73); desfelben „Hermenegild“ und „Leovigilds“ Stellung 
3. Katholicismus (3hTh 1873, I u. IV); desi. Beiträge r jpan. Kirdhengefc. des 6. Jahr: 
55 hunderts (ZmTh 1885. III); des. Leander, Biſchof v. villa u. Metropolit der Kirchen— 
eh. Bätica (ebd. 1886, I, 36—50); Buftav v. Dzialowski, Jjidor u. Ildefons als Litte- 
raturbiftoriter (in Knöpfler ꝛe. Kirchenhiſt. Studien IV, 2, Münjter 1898), S. 72—76. — 
Bol. d. U. „Iſidor v. Sevilla“ in Bd IX, ©. 447 ff. 
Ton 2,3 Schriften find erhalten: 1. Regula sanctimonialium s. Libellus de institutione 
so virginum et contemptu mundi ad Florentinam sororem; 2. Homilia de triumpho eccle- 


Leander 329 


siae ob eonversionem Gothorum thabita in coneil. Tolet. III, 589), beide bei MSL t. 72, 
p- 873— 898; d. erjtere auch bei Holiten-Brodie, Cod. Regularum III, p. 405—418. 
Leander, der ältere Bruder und Vorgänger Iſidors, wurde gegen die Mitte bes 
6. Jahrhunderts zu Cartagena geboren. Daß jein Vater Severianus dort Faiferl. Präfekt 
oder Dur geweſen fei, wird erjt durch fpätere und wenig glaubwürdige Zeugen überliefert 5 
(j. Görres, ZwTh 1886, 37 f.). Außer ihm felbft werden noch drei feiner Gefchwifter ala 
Seile der jpanifchen Kirche verehrt: feine Brüder Iſidorus Hispalenfis und Fulgentius, 
ischof von Ecija (Aftigis), ſowie feine Schweiter Fylorentina, die Vorfteherin eines Yung: 
frauenfonvents, der er die oben genannte Ordensregel widmete. Vor Beiteigung des Bi- 
ſchofsſtuhls von Sevilla war er längere Zeit Mönd, ungewiß wo und mie lange. Höchft ı0 
wahrſcheinlich übte er ſchon in diefer Lebensftellung jenen bedeutenden Einfluß auf den 
weſtgotiſchen Prinzen Hermenegild, Leovigilds Sohn, aus, wodurch diefer dem Arianismus 
abwendig gemacht und zum fatholifchen Befenntnifje befehrt wurde. Leovigild beftrafte 
Leanders Mitwirkung zu diefem Glaubenswechſel des bald darauf in offene Rebellion gegen 
ihn eintretenden Prinzen mit feiner Erilierung aus Spanien. Der Ausgetviefene begab ı6 
fih — und zwar nad der überwiegend mwahrjcheinlichen Darftellung von Görres noch als 
einfacher Mönch, zwiſchen den Jahren 579 und 582 — nad Byzanz, um womöglich von 
Kaifer Tiberius II. die Abjendung von Hilfstruppen zur Unterftügung der von Hermene 
gild geführten Fatholifchen Partei zu erwirken. Auf diefen byzantiniſchen Aufenthalt Les 
anders beziehen fi Gregors d. Gr. Worte im Vorwort zu feinem dem fpäteren hispa— 20 
lenfiichen Metropoliten gewidmeten Hiob:Kommentar, wo er daran erinnert, daß er in 
Konstantinopel feine Belanntichaft gemacht habe, damals „eum me illie sedis aposto- 
licae responsa constringerent, et te illuc iniuncta pro causis fidei Wisigotho- 
rum legatio perduxisset“. Trotz der Fürfprache eines fo einflußreichen Freundes wie 
Gregor Scheint Leanders Miffion am byzantiniſchen Hofe erfolgloß geblieben zu fein. Der 35 
Kaifer war wohl von longobarbifchen und perſiſchen Angelegenheiten zu fehr in Anfpruch 
genommen, ala daß er zu einer Truppenfendung nad) Spanien zu bewegen getvejen twäre. — 
Einige Zeit nach feiner Rückkehr von Konftantinopel, etwa damals, als Hermenegild von 
- feinem Vater befiegt und nach Valencia verbannt worden war (584), wurde Leander zum 
Biſchof oder Metropoliten von Sevilla erhoben. Im folgenden Jahre fiel das Haupt des so 
unglüdlichen Hermenegild zu Tarragona unter dem Beile des Henkers. Daß der fanatifch 
arianifch gefinnte Leovigild dieſe Yluttbat an feinem Sohne ſchließlich noch bereut und, 
wenige Tage vor feinem Tode, ſich dem katholiſchen Glauben zugeivendet, auch feinem 
Thronfolger Rekared den Leander ala Lehrmeifter in diefem Glauben und kirchlichen Rat: 
geber fterbend empfohlen babe, ift eine römijche Tendenzfabel, ausgiebig widerlegt ſchon 35 
durch Frühere, am gründlichiten neuerdings durch Franz Görres (f. u.). Relareds Ueber: 
tritt zum Katholicismus erfolgte obne eine ſolche väterliche Weifung, auf Grund felbitftän: 
digen Entſchluſſes, und zwar erft etwa 9—10 Monate nach feinem Regierungsantritte, im 
Februar oder März 587. Daß feine Haltung anfänglich eine keineswegs ganz zuverläffige 
war, geht deutlih aus einem Schreiben Gregors d. Gr., damals römiſchen Abtes, an fei= 40 
nen Freund Leander hervor (Ep. I, 43), worin dieſer leßtere ermahnt wird, darüber zu 
wachen, daß der durch Gottes Gnade auf den rechten Weg gebrachte König nicht durch 
Scmeicyeleien wieder zum Böfen gelenkt werde. An Huger und gemwifjenhafter Befolgung 
dieſes Rats jcheint Leander es nicht haben fehlen zu laſſen; jedenfalls bat er um die all 
mäbhliche Überwindung des Widerſtandes der arianifchen Bischöfe und um die Herbeiführung 45 
des endlichen Gefamtübertritts der weftgotifchen Nation und Geiftlichfeit zum Katholicismus, 
welcher ſich auf dem dritten Nationalkonzil zu Toledo im Mai 589 vollzog, mejentliche 
Verdienfte ertvorben. Er führte den Vorſitz auf diefer berühmten Synode; unter feiner 
Mitwirkung vornehmlich wird jenes hochwichtige, im Artikel vom heil. Geift durch Ein: 
fügung eines filioque das Konftantinopolitanum ergänzende und damit die Lehrformel einer 50 
früheren toletanijchen Synode (von 447) erneuernde Symbol formuliert worden jein, welches 
damals zum Grundbekenntnis der weſtgotiſch-katholiſchen Kirche erhoben wurde. — Daß 
er auch weiterhin für engen Anjchluß diefer Kirche in Nom eifrig thätig blieb, erhellt aus 
feiner Korrefpondenz; mit Gregor d. Gr., 3. B. feinem Gratulationsichreiben an dieſen 
Bapft aus dem Jahre 590, worin er demfelben zugleich mehrere kirchliche Fragen zur 55 
Entſcheidung vorlegt. Gregor ertwidert diefe Schreiben des fpanifchen Primaten mit ent- 
fprechender Aufmerkfamteit und Herzlichkeit, jendet ihm fpäter (im Jahre 599), um feine 
Verbindung mit dem apoftolifhen Stuhl zu verfinnbildlihen und zu ftärken, das erzbiſchöf— 
lihe Pallium, widmet ibm die jchon erwähnten Moralia in Jobum, jcdidt ibm durch 
einen Priefter Probinus den Liber regulae pastoralis u. f. f. (vgl. Gregorii Ep. V, co 


330 Leander Leben, ewiges 


49; IX, 121 ete.). Der Zeitpunkt feines Todes ermangelt ficherer Beftimmung. Feſt jcheint 

für den Tag desfelben ein 13. März zu ſtehen — ob der des Jahres 600, oder erft ber 

des folgenden Jahres, fo daß Leander wenige Monate vor dem am 31. Mai 601 erfolgten 

en Königs Rekared geftorben wäre, ift zweifelhaft (j. Görres, ZwTh 1886, 
b S. 46 f.). 

Der auf ung gekommene litterariſche Nachlaß Leanders beſchränkt ſich auf die beiden 
oben genannten kleinen Schriften. Verloren ſind zwei wider den Arianismus gerichtete 
Werke, deren fein Bruder Iſidor in ce. 41 feines Schriftſtellerkatalogs gedenkt und wovon 
das eine im Tome fcharfer Polemik gehalten war, während das andere einen in rag: 

ı0 und Antwortform gekleideten Katechismus katholiſcher Nechtgläubigkeit gebildet zu baben 
jcheint (Dzialowski a. a. D., ©. 75). — In der fpanifchen firchlichen Kunft ericheint Le⸗ 
ander jtet3 zufammen mit feinem Bruder Iſidor abgebildet; jo auf einem Gemälde von 
Franz Herreva (F 1656), wo die beiden ald vor dem Prinzen Hermenegild prebigend 
dargeitellt find; auch auf dem Stadtwappen von Sevilla, das die beiden ale am Throne 

15 des bl. Ferdinand ftehend zeigt. Bödler. 


Leben, ewiges. — Litteratur ſ. d. Urt. Eschatologie Bd V ©. 490; H. Cremer, Bibl. 
theol, 2er. 8. v. Zwn). 


Die beiden kirchlich fanktionierten Formen des uralten Taufbelenntnifjes, das Apofto- 
licum und das N. C., fügen an das * Glied „Auferſtehung des Fleiſches“ noch das 
% erläuternde „und ein ewiges Leben“. Gewiß war in dieſem Zuſammenhange zunächſt 
jenes das inhaltreichere, denn es verſprach die Wiederherſtellung der Leiber im Gegenſatze 
zu den Erwartungen, daß allein die Seele ein Schattendaſein führen oder der vous (nadn- 
rıxös nad Ariſtoteles) fih in feiner überfinnlichen Thätigkeit unzerftörbar erweiſen werde. 
Do konnte die nadte Formel Zmeifel übrig lafjen, ob diefe Erneuerung der irdiſchen 
25 Leiblichkeit das wirklich endgiltige Ziel für die Menfchen bringe; und eben die Vergewiſſe⸗ 
rung bierüber enthält ber Dre Kattenbuſch, D. ap. Symb. 2 ©. 950f.). So ift es 
denn — und zwar nicht bloß aus dem Plate in dem Aufbau der Symbola — Har, da 
der Ausdrud in feiner weiteſten Eirchlichen Verbreitung eschatologifche Bedeutung hat, mie 
das die ſynonhme Faſſung Ion Tod ueliorros alavos (N. C. Hahn, Bibl. 3. Aufl. 
©. 165) zum Überfluſſe belegt. Schon früh erjcheint vita beata als Mechjelbegriff zu 
vita aeterna (fattenb. 1 ©. 109). Daraus entwidelt ſich die Verbindung „Leben und 
Seligkeit“, wie in Luthers Katechismusſpruch. Die Formel „jeliges Leben” legt den Nach— 
drud auf die Beichaffenbeit diefes Dafeind nach einer anderen Seite ald der feiner Dauer; 
es deutet auf feinen inhalt und die in ihm dargebotene Befriedigung. Zufolge diejer 
35 Verſchwiſterung der Begriffe im kirchlichen Sprachgebraudhe kann der Theologe bei jedem 
diefer Ausdrüde alle Fragen behandeln, welche den endgiltigen Stand der Erlöften be— 
treffen. Wenn aber zwei gefonderte Abhandlungen vorgefehen find, fo bürfte es richtig 
fein, die inhaltliche Schilderung des Bollendungsitandes dem Artikel „Seligkeit“ vorzube- 
halten. Dann erübrigen für diefe Erörterung mefentlich zwei Fragen. Zuerſt iſt feſtzu— 
40 ftellen, warum das höchſte Hoffnungsgut die herrichende Bezeichnung Leben erlangt bat, 
und was uns eben damit gejagt ſei? Sodann erhebt ſich die meitere Trage, ob dieſes 
ewige Leben lediglich ein künftiges fei oder, anders gewendet, in welchem weſentlichen Ber 
hältniſſe zum zeitlichen Leben es ſtehe? 
Die Bezeichnung des Heilögutes ala Leben hat die Kirche Härlich aus der heiligen 
45 Schrift; die Bücher des NTE bringen das Stichwort faft ausnahmslos entgegen, nament= 
lih aber die johanneiſchen Schriften. Wenn der —— Jeſu mit der Frage ent- 
gegentritt rl nonjoas Con» aldmıor #Anoovounjow; Le 10, 25, jo erinnert das daran, 
dab das NT bier an das AT anfnüpft. Darum ift ed wichtig, die Entwidelung der 
Anſchauung dort zu beachten. Sie wurzelt nidt in dem Sinnen über die Zufunft des 
so Menjchen nad) feinem Tode. Wie die meiften entwidelteren Völker denken die Ysraeliten 
durchichnittlich nicht an eine Vernichtung der Seele, fondern an ein leiblofes Dafein nad 
dem Tode, das fie fcheuen (j. d. U. Habes Bd VII ©. 295). Eben deshalb ift ihnen 
das leiblich⸗ irdiſche Leben, feine Bewahrung und möglichfte Befreiung von Übeln der Gegen- 
ftand ihrer Bitt- und Danfgebete, Debler, Th. d. UT S 89. 243; $- Schultz, Atl. TH. 
65 8. 24, 1. Dabei willen fie von einer Entbindung vom Tobesgefchide überhaupt nur in 
vereinzelten Ausnahmefällen, Henoch, Elias, Auch als fpäter die Volkshoffnung dieſen 
Bann brad und mit der Erfüllung der Verheifung die Auferwedung der Frommen zur 
Teilnahme an der herrlichen Erneuerung der Theofratie erivartete, ftellte fie die {own rov 


Leben, ewiges 331 


uellovros alövos als ein gefteigertes leiblich-irdifches Dafein vor, F. Weber, Altſyn. Theol. 
©. 351. 383 f. An diefe Anfchauungen knüpft fich die fpottende Skepſis der hellenifie- 
renden Sabducäer Mt 22, 235. Das aber ift freilich für die Zeit Chrifti feitzuftellen, 
daß das Leben als erhoffte® Gut erft jenfeit des Todes erwartet wird. Trotzdem ift nicht 
die Anfchauung der Unfterblichfeit der Seele für die des vollen Menfchenlebens eingetaufcht, 5 
denn diejes fünftige Leben ift durch die Auferweckung bedingt, welche fich immer zunächſt 
auf den Leib bezieht, Mt 27, 51. 52. 22, 28; %o 11, 24; 1 Ko 15, 35. Und biefer 
Zug bleibt wie im NT fo in dem urchriftlichen Belenntnifje bewahrt; dafür bürgt eben 
der Anjchluß diefes Artifeld an oapxös dvdoranız. 

Als Grundanjhauung vom (ewigen) Yeben ergibt fih: Wollbefig und =genuß des 10 
Daſeins, zu dem der Menjch erichaffen ift, während im Gegenfage dazu der Tod ihn ber 
wejentlichiten Bedingungen dafür beraubt, ohne ihn zu vernichten. Der biblifchen Grund» 
anſchauung in allen ihren Wandlungen iſt alosmiftifcher Dualismus und individualiftifcher 
Epiritualismus durchaus fremd. Auch die nähere Beitimmung „ewig“ entftammt auf 
diefem Boden nicht der dialektifchen Verneinung der Enbdlichkeit, wie denn das Abſtraktum ı5 
aeternitas heidnifchen Urfprunges ift. Vielmehr drüden die biblifchen Worte für Ewig— 
keit eigentlich nur den de Todes fpottenden fortlaufenden Beltand aus. 

Die Zuverficht hierzu erwächft indes nicht aus der Selbft- und MWeltbetrachtung, tie 
ettva bei dem platonijchen Sokrates. Der Jude ertvartet die Bewahrung oder Emmeuerung 
des Lebens in jeder vorgeftellten Geftalt von einem Eingreifen Gottes, und außerhalb des 20 
theofratifchen Bezirkes weiß er nichts von dergleichen. Demgemäß gehört das Sein „vor 
Gottes Angeficht” zum Vollbegriffe des Lebens, und es ftellt ſich auch die Zuverſicht ein, 
daß es nad dem Eintritt in das Totenreich ein Dafein im Paradiefe db. h. vor Gottes 
Angeficht giebt, melches wenn auch noch nicht volles Leben, jo doch auch nicht lediglich 
Entbebren der Lebensbedingungen ift, H. Schul K. 24, 1. 36, 4; Weber ©. 330 f.; = 
& 23, 43 vgl. 16, 22 f. Hier liegen die Anknüpfüngen dafür, wie Jefus die Hoffnung 
auf das ewige Leben den Sabducäern gegenüber begründet, indem er fie eben dadurch zus 
gleich von verbunfelnden Vorftellungen loslöft. Die Gemeinjchaft mit Gott ift nicht nur 
eine der Bedingungen für ein volles Menfchenleben neben den andern, fondern fie ift fo 
durchaus feine Grundbedingung, daß ihr Vorhandenfein das feiner übrigen Bedingungen so 
mit fich bring, ſolche Züge aber, die dafür nicht unentbehrlih find, in der Vollendung 
ausichlieft, Mt 22, 29—32. In dem vierten Evangelium bewahrte Reden Jeſu führen 
dieſe Anſchauung auf ihre tiefften Wurzeln zurüd und deuten an, welche Bedeutung feiner 
eigenen Perſon und feinem Erleben dafür zulomme; ſ. unten. 

Zur vollen Klärung bringt das dann das Dfterereignis, und in feinem Licht entfaltet 36 
fih die vom Parakleten beftimmte apoftolifche Predigt, demgemäß daß die Verfündigun 
der Auferftehung Chrifti ihr Grundthema ift AG 2,24. 3,15. 4,10f. 5, 29f. 10,407. 
13, 325. 17, 31; 1Ko 15, 3.4; Rö 1, 1—4. 10, 9f.; 2 Ti 2,8; 1 Jo 1,1—8. 
Danach entſcheidet ſich auch die zweite Frage nach dem Verhältnifje des fünftigen Lebens 
— irdiſchen. Die Synonymik zwiſchen Con, Aaodeia und xAnoovoula unter dem 40 

eiwort alovıos und die Verknüpfung aller mit owrnola weift hier dem Verſtändniſſe 
den Weg, vgl. 2 Pt 1, 11; Hbr 9, 15. 5, 9; Mt 19,29. 25, 34; 1Ko 6, 9. 15,50; 
1Pt 1, 3—9. In der Auferweckung bes Gefreuzigten ift die Macht des Todes zunächft 
für ihn gebrochen, damit aber deſſen Befeitigung überhaupt nur eine Frage der Zeit für 
alle, welche in volle Gemeinſchaft mit dem lebendigen Gelreuzigten treten, 1 Ko 15, 23. 4 
Dem Paulus tritt die ganze Gejchichte unter die zwei gegenfäßlichen Mächte: Sünde und 
Tod von Adam ber, Gerechtigkeit (jomit Friede mit Gott und Freude im heiligen Geifte) 
und Leben von Jeſu Chrifto ber, Rö 5, 12f.; 1 Ko 15. Während nun aber im Blid 
auf die alles Irdiſche durchdringende 0006 es nur heißen fann: Zinidı Zocdnuer, Rö 
8, 24, wandelt ſich das doch nicht etiva unter der Hand in ein owdmodusda, fondern 50 
es bleibt bei oeowousvoı Lore, Eph 2, 5. 7. Die Verbindung liegt in Chrifto, welcher 
ber Chriften Leben tft, wie in ihrer eigenen Schägung, Phi 1,21, jo auch der Sache nad), 
Kol 3, 4 vgl. Eph 2, 5f. vgl. Gal 2, 20. Seine Einwohnung durch den beil. Geift 
bringt unjerm Geijte ein Leben, welches der totbringenden Sündenknechtichaft trogt, aber 
auch die Bürgjchaft für die Erneuerung des Leibes in fich birgt, Nö 8, 10. 11. Ders 
Glaubende trägt mithin ein tobesfreies Leben in ſich; wenn das mit Chrifti Parufie in 
die Erjcheinung treten wird, dann wird fich zeigen, wie es ein mit Chrifto in Gott ver: 
borgened war, aljo feinen eigentlichen Beitand in dem Ineinanderſein mit Gott durch 
Chriftum hatte, Kol 3, 2—4. 
Wenn nun Paulus troß diefer Zuſammenſchau des irdifchen Lebens der Chrifto Zu= wo 


332 Leben, ewiges 


gehörenden mit ihrem fünftigen vollendeten Leben den geprägten Ausdruck Lon alavıos 
nur bon dem erhofften Heilsgute braucht, jo ift bei Johannes der Ausdruck Ion und die 
fih daran fnüpfende Anjchauung unter dem Eindrude der Dfterthatfache zu vollfter auch 
begriffliher Abrundung gediehen. Dem Vater und dem Sohne durdy den Pater iſt es 
6 eoen, Leben zu haben in ihnen felber, 5, 26 vgl. 6, 57. Diejes ewige Leben Gottes ift 
Fleiſch geworden, in die finftere Welt eingetreten und zu ihrem Lichte und Lebensbrote 
durch feine Hingabe bis in den fühnenden Lebensausgang in Tod und Auferftehung ges 
worden 1,4—18 (I, 1, 1—3) 6, 33—35. 47—63. 3,14. 11,25. 14, 6. I, 5, 20; wer 
dieſes Brot im Glauben ißt, dem eignet das des Todes fpottende ewige Leben und nur 
ı0 die Erfcheinung und volle Entfaltung diefes Lebens bat noch eine Wandlung im Zuſam— 
menhange mit einer gefteigerten Art der Gemeinfchaft mit dem Sohne zu erfahren, 3,16.36. 
4,14. 5, 24. 10, 28. 17, 2. 3. 20, 31. I, 5, 11. 13. 3, 14. 15. Daran, dab es erſt 
in der noch ausftebenden Auferwedung der Leiber zur vollen Ausgeitaltung komme, tft 
au bei Johannes fein Zweifel, 6, 39. 40. 54. 4, 14. 12, 25. I, 2, 25. 3, 2.3. In 
16 diefem eschatologifchen Zuge liegt es zutage, daß fich bier nicht ein von dem Nährboden 
— BEE Offenbarung gelöfter Myſticismus in der Art des Neuplatonismus ber: 
bordrängt. 
Diefe kurze Slizze muß genügen, um die Bedeutung der Thatfache Harzuftellen, daß 
die Bibel bie ; Wer für das jenfeitige Heildgut von dem gegenwärtigen Dafein in 
2» feinem Gegenſatze zu dem allen bevorjtehenden Tode entlehnt, vgl. 1 Ti 4, 8. Dur die 
Einheitlichfeit der Bezeichnung wird dem Ausblid in die Zukunft die Schattenhaftigfeit 
eines der Anfchaulichkeit entbehrenden Begriffes genommen, und zugleich einer bualiftifchen 
Entwertung des Irdiſchen gewehrt. Iſt auch erit das endgiltig dem drohenden Tode ent- 
nommene Dafein 7 övrws or) 1Ti6, 19, fo ift doch das jetzige ſchon, und das künftige 
26 eben noch „Leben“. Darin ift die Einbeit zwiſchen der fchöpferiichen Anlage und ihrer 
völligen Entfaltung innerhalb ihres Wollbeftandes (auch leibhaftiger) Perfönlichkeit ge— 
rt 


Damit ift mehr ausgefagt ald die bloße Einerleiheit bes Ich im übrigens durchaus 
verjchiedener Lage und Beitimmtheit. Kann doch ſchon das hienieden erlangbare Heildgut 
80 geradezu ewiges Leben heifen und der Übergang von dem Verfallenfein an den Tod zu 
ihm fo vorweggenommen erjcheinen, daß das Abfcheiden zu einem in gewillem Sinne 
gleichgiltigen Vorgange wird, Jo 5,24. 11, 26 I, 3, 14. Dieſe Einficht fließt nicht aus 
fpiritualiftiich einfeitiger Schägung der Innerlichkeit. Jene Gewißheit iſt nämlich nicht in 
der fachlichen Beitändigkeit menſchlichen Weſens begründet, jondern fließt nur aus dem 
8 Glauben an Chriftum und ftügt fich mithin auf ein gefchichtlih begründetes Verhältnis 
jedes einzelnen. Chrifto aber fommt diefe Kraft, Leben mitzuteilen und zu bewahren, nur 
u, weil die Gemeinfchaft mit ihm die Gemeinſchaft mit dem lebendigen Gott in fich 
uche dieſe aber wieder trägt die Ewigkeit in ſich. Unſer Daſein iſt in dem Maße 
Leben als es dieſer Gemeinſchaft genießt. Deshalb iſt ſchon das Daſein in dieſer Gottes— 
0 welt Leben; deshalb ſchließt die Scheidung von Gott durch die Sünde den Tod in feinen 
verjchiedenen Phaſen ein, Hofmann, Schriftbev. 2. Aufl. ©. 487 f.; deshalb bringt Die 
neue unverlierbare Gemeinfhaft mit Gott auch dpdaonia 2 Ti 1, 10, dem Tode ent: 
nommenes ewiges Leben mit ſich. Indes diefe Selbftmitteilung Gottes durch Chriftum in 
er Geifte leiftet dem echten Mtenfchenleben nicht nur Gewähr für feinen ewigen Be 
45 ſtand, fondern das gefchieht nur, indem fie zugleich mehr gewährt. Eben durd fie find 
diefem Leben auch jein Inhalt und feine Beichaffenheit beftimmt, wie fie im Glauben an 
den auferftandenen Chriftus auch fund wurden. Ebenjo tie Chriftus ſich als Leben be- 
eichnet, weil er uns des Lebens Grund wird, ebenfo gilt das von der durch ihn darge: 
otenen Erkenntnis des allein wahren Gottes, Jo 17, 1. 2. Das ift fo, weil bei der 
50 Begründung des weſenhaften Lebens nicht allein und 7— an eine ſchaffende Handlung 
der Allmacht gedacht iſt, vielmehr an den Lebensgehalt für die Lebensform der Perſön— 
lichkeit; und diefer Gehalt kann nur in der vertrauenden Hingabe des Glaubens an das 
gefchichtlich dargebotene Wort Gottes aufgenommen werden. — Demzufolge finden alle 
weiteren Beitimmungen über den Begriff des etwigen Lebens, ſowie alle Beranjchaulichungen 
65 er vollendenden Ausgeftaltung Ausgang und Maßſtab an der Erkenntnis des ** 
tandenen Gekreuzigten. Vgl. B. V ©. 492, 64f. 495, af. 

Vornehmlich wohl durch die Verkündigung der Anis los alorlov Tit 1, 2. 3,7 
wurde die alte Melt dem doynyös rijs los AG 3, 15 zu Füßen gelegt. Das Leid 
um die Vergänglichkeit erwacht und wächſt überall mit der fteigenden Entfaltung des per: 

so jönlichen Lebens, während es einer eingreifenden Erziehung bedarf, um Gejchlechter und 


Leben, ewiges 333 


einzelne zu ber Einficht zu führen, die tiefjte Schädigung des Lebens liege in der Sünde 
und ihrer Schuld. Der andere Adam hat mit feiner Gottheit der Natur feines Gefchlechtes 
Unmwandelbarfeit und Unverweslichkeit eingepflanzt; dieſe Gewißheit trägt den todes- 
mutigen Troß chriftlicher Hoffnung auch in den Märtyrern. Auf die ausführende Faſſung 
des fünftigen etwigen Lebens hat dann in der Theologie der Intellektualismus der beid- 6 
niſchen Philoſophie einen bevenklichen Einfluß gehabt, während die Bibel und die Predigt 
die anjchaulichen Bilder weiter gab, an melde fi) die Sorgen und Träume des irdiſch 
gerichteten Sinnes anfchliegen konnten. Der akosmiſtiſche Myſticismus mit feiner Gering- 
Ihägung der individuellen Perfönlichfeit bot nur eine vertwirrende Mahnung an die Gegen- 
wart des ewigen Lebens in johanneifhem Sinne. Für die volle Ausihöpfung diefes und 
des paulinifchen Zeugnifjes bot dann Luthers Chriftocentrismus alle Vorausfegungen dar. 
Die freudige Gemwißheit: „Wo Vergebung der Sünden ift, da ift auch Leben und Selig: 
feit” bielt indes zunächft nicht ohne Einfeitigfeit bei der Heildgewißheit in der Gegenwart 
feft, und diefer Subjektivismus des Gewiſſensfriedens verfiel bei den Epigonen von neuem 
einem Intellektualismus der auch die Eschatologie verfümmern ließ. Diefem Gange der 16 
Lehrfaſſung entſtammt das Mifverftändnis, in dem man fich gewöhnt hat, das Xeben, 
nämlich die fittlihe Bethätigung, dem Glauben als einem bloßen Gedanfendinge an die 
Seite und gegenüber zu ftellen. Die einfeitige Beichränfung der Begnadigung auf eine 
Phänomenologie der Gemwifjensvorgänge, zu welcher der Proteftantismus neigt, thut jedoch 
dem biblischen Zeugniffe nicht genug. Demgemäß erhob Otingers Theofophie in feiner 0 
philosophia sacra ex idea vitae deducta (Auberlen 1847), zum Teil auf Bengels 
Biblicismus geftügt, gegen foldhe Einfeitigfeit Verwahrung. an umſonſt; denn der 
Rationalismus zog vorerft die abftrakften Folgerungen des Subjeftivismus, indem er die 
Religiofität an die Stelle des geichichtlich bezogenen Heilsglaubens fegte und folgerecht die 
Auferftehungshoffnung um die platonifche Beweisführung für die Unvergänglichleit des 25 
Geistes preisgab. Sein feichter Optimismus ertvartete von dem Naturvorgange der Ent: 
leiblihung die perfünliche Vollendung und Beglüdung. -So war es ein tief berechtigter 
Einfprud zu gunften des perfönlichen Lebens und er Eigenwertes, wenn der pantheis 
ftifierende Myfticiemus in Fichte (Anmweifung 3. fel. Leben 1806) und Schleiermadyer die 
individuelle Zukunft hinter dem fchon ————— ewigen Leben zurückſtellte. Sobald 30 
dann Schleiermadhers Chriftocentrismus bei feinen Nachfolgern von der pantheiftijchen Feſſe— 
lung befreit war, eröffnete fih das Verftändnis für die Oſterthatſache und von diefem 
Mittelpuntte aus erſchloß ſich der Theologie die chriftliche Verbürgung der indivibuellen 
Bollperfönlichkeit im Zufammenbange mit ihrer durch die Heilsoffenbarung gefchichtlich be— 
dingten religiögsfittlichen Entwidelung und Selbftbildung. Der Subjeltivismus, welcher nur 35 
Funktionen des perjönlichen Lebens fennt, vertaufcht gern den Begriff des Lebens mit dem 
der Bewegung und den Begriff der Ewigkeit mit dem der bloßen Überfinnlichkeit; auf fie 
feten die Anfchauungen des Sinnenbewußtſeins von Zeit (und Raum) nicht anwendbar, 
und deshalb die Vorgänge und Abjchnitte irdifcher Währung für ein ewiges Leben ohne 
Bedeutung. Diejem Zerfliegen des Begriffes vom ewigen Leben in den der Idealität so 
wehrt eg ee eines abjchließenden Zieles der perjönlichen Entwidelung der einzelnen 
und der Gejamtheit in ihrer mechjeljeitigen Bedingtheit und die Verbürgung ihrer Er: 
füllung in dem auferjtandenen Heilande. 

Schon dem AT maht die Lebendigkeit einen Grundzug an der‘ ihm eigentümlichen 
Erkenntnis Gottes im Gegenfage zu den toten Göben aus. Im NT wird es offenbar, 45 
daß mahrhaftes Leben der Menfchen nur aus Gottes eigenem Leben ftammen und von 
ihnen nur durch Chrifti Perfon und Werk erlangt werden fann. Wenn fich die chriftliche 
Verkündigung im Anſchluſſe an diefe Anjchauung in der Bezeichnung des Chriftenftandes 
nicht mit den abjtraften Beitimmungen „Gottesgemeinfchaft” oder gar „religiöfe Beitimmt- 
heit” begnügt, jo hat das jeine tiefe Bedeutung. Das Vollbewußtfein des in fich zufams so 
mengefaßten Selbitbeitandes hat feinen Naturlaut in der Schägung des Lebens gefunden. 
Seine Vernichtung mwiderfpricht dem allgemeinen menjclichen Empfinden; aber noch pein- 
licher wird die Vorftellung eines dem Leben entgegengejetten Fortbeſtandes, des Todes: 
uftandes, empfunden, mweil in ihm die Weſensſtörung dauernd erjcheint. Deshalb gilt der 
Tod neben und mit dem Böfen als das MWidernatürliche. An diefen mweithin berrichenden 55 
Eindrud fnüpft die biblifchschriftlihe Rede an und ftellt das menſchlich Widernatürliche 
auch ala mwidergöttlih dar und der Gottesgabe von Gerechtigkeit und Leben gegenüber. 
In Gott und feinem meſſianiſchen Lebensfürften dürfen wir das volllommene Leben in 
feiner todüberwindenden Macht anfchauen, und zugleich mwird uns die befriedigende Er- 
ledigung unſers erften und legten Anliegens, der Erhaltung oder Wiedergewinnung des co 


0 


— 


334 Leben, ewiges Lebuin 


Lebens (Mt 16, 25 f. Parall.) dur den Glauben und die Hingabe an den eingeborenen 
Sohn verbürgt. Daraus folgt freilih, daß niemand dereinft ewiges Leben im Schauen 
Chrifti zu erwarten hat, der es nicht fchon zuvor durch den Glauben an ihn in der Gabe 
der Rechtfertigung und Gotteskindſchaft gewann. M. Kühler. 


6 Lebrija, Antonio, ſpaniſcher Humanift, geft. 1522. — Litteratur: Nicolai 
Antonii Bibliotheca Hispana, Rom 1672, p. 104, A bis 109B; Guil. Cave, Scriptor. eccl. 
hist, litteraria, Geneva, el694 appendix p. 116 B bis 118 A; Du Pin, Nouvelle biblioth. 
des auteurs eccl. 14, 120—123; Elogio de Antonio de Lebrija por D. Juan Bautista 
Muüoz, in Memorias de la real academia de la historia 3, 1—30; Hejfele, Kardinal Kimenes, 

10 Tübingen 1844, S. 116 f., 124. 379. 458. 

Aelius Antonius, vulgo Nebriffenfis, d. h. aus Lebrija, dem alten Nebrifja am Gua— 
dalquivir unweit Sevilla, geboren wahrſcheinlicher 1442 als 1444, wird von Muñoz als 
Humanift erften Ranges bezeichnet. Er war einer der erften Spanier, die das Wieder: 
aufblühen der Haffishen Studien, wie es damals aus Italien herüberbrang, begrüßten 

16 und fich zu eigen machten. Nah einem 10jährigen Aufenthalte dafelbit zurüdgefehrt in 
fein Vaterland, hatte er den Plan, bier auf der neuen Grundlage die Studien zu refor- 
mieren. Als Lehrer in Salamanca fehlte ihm aud ein merkwürdig rafcher Erfolg nicht. 
Ebenſo auf dem jchriftftellerifchen Gebiete: gleich feine erſte Schrift Introductiones in 
latinam grammaticam 1481 ging reifend ab troß dem hohen Preife ; fie ift nachher 

0 zu öfterenmalen aufgelegt worden. Bejonders bejchäftigte er 14 mit Kritik und inter: 
pretation der Klaſſiker, auch lateinischer hriftl. Dichter, auf dem Lehrſtuhl und durch littera- 
riſche Wirkſamkeit. Ueber ganz Spanien waren jeine Schüler und feine Methode verbreitet: er 
bielt fein Wirkſamkeit an der Univerfität nicht mehr für notwendig, die Munificenz des 
nahmaligen Kardinald Zuniga fegte ihn durch die gewährte Muße in Stand, im Laufe 

235 bon S—10 Jahren fein laternisches Lerifon zu vollenden, zu einer Zeit, wo dieſe Wifjen- 
ſchaft faft jo gut wie unangebaut war: die ganze gelehrte Welt nahm es mit Beifall 
auf, es wurde in den Schulen eingeführt. Auch archäologische Arbeiten, eine Grammatif 
der griechifchen und eine der kaſtiliſchen Spradye gingen aus feinen Händen bervor, und 
a Ar im Gottesdienft vertwendete Bücher verließen fein Studierzimmer in verbeflerter 

0 Geſtalt. Auch im die theologifche Wiffenfchaft hat er vom bbilotophifchen Standpunft 
aus in bedeutender Weiſe eingegriffen. Zu befjerer Herftellung des Textes der Vulgata 
verglich er die alten Terte, die hebräifchen und griechiichen Originale, und ward einer ber 
Hauptarbeiter an der Polyglotte von Alcala, welche Kardinal Ximenes veranftaltete. Bes 
greifli, daß er den Haß der alten fcholaftifhen Lehrer auf fih lud, deren Methode 

85 bisher unbejtritten geberricht hatte, und Kardinal Zimenes mußte ihn vor der Inquifition 
in Schuß nehmen. In feiner legten Zeit lehrte unfer Humanift an der Akademie von 
Alcalä (Complutum), in inniger Freundſchaft mit Kimenes, feinem Gönner und dem 
Vater diefer Anftalt, und ftarb bier im hohen Alter 2. Juli 1522. Die meiften feiner 
Werke find uns erhalten, darunter auch das Geſchichtswerk über die Regierung Ferdinands 

40 des Katholijchen, der ihm ſelbſt den Auftrag dazu erteilte (Decades duae etc., opus 
posthum. etc. 1545). I. Weizfäder + (Benrath). 


Lebuin (aglj. Liafwin; lat. Lebuinus oder Libuinus) 8. Jahrh. — Meltefte und 
einzig echte Quelle für fein Leben und Wirken ift Altfrids (Bifchofs von Münſter, geſt. 849) 
Vita 8. Liudgeri in MG Ser. II, 405sq. Ohne bijtorifhen Wert ift die ungefähr ein Jahr: 

45 hundert jüngere Vita Lebuini von Hucbald von St. Amand (volljtändig bei Surius, Vitae 
SS VI, 227sq. und im MSL t. 132, p. 875—894; audzugsweije mitgeteilt in MG 1. c. 
360—364, und danach deutſch bei W. Arndt, D. Gejhichtsichreiber der deutſchen Borzeit, 
8. Jahrhundert, Bd 2, S. 101—111 [Berlin on). Neuere Darjtellungen: Mabillon, Acta 
SS 0.8.B. V, p. 21. 36; Hist. litt6raire de la France VI (1742 p. 210—221; Rettberg, 

50 Kirchengeſchichte Deutichlands, II, 405. 536 f.; Moll, Die vorrefer. KG der Niederlande (deutſch 
durch Zuppfe, Leipzig 1895), S. 178—182; J. ®. van Xoren, Lebuinus en zijne stichting 
te Deventer gedurende den eerste tijd van haar bestaan, Zwolle 1885 ; U. Haud in ſ. KG 
Deutſchlands, 2. Aufl, II, 348 f. (hier die kritiſch präzifeite Darjtellung). Zur DQuellenkritit 
vgl. auch Wattenbah, Deutihlands Geſchichtsquellen im MA*, I, 234. 246. 408. 

66 Der während der erften Regierungsjahre Karls des Großen als Miffionsgehilfe des 
Gregor von Utrecht (ſ. d. A. Bd VII ©. 155) thätige angelſächſiſche Priefter Liafwin 
d. h. Liebfreund) oder Lebuin, Kirchengründer von Deventer und „Apoftel von Ober: 
Mſel“ (Apostolus Transisalanus), verließ auf Grund wiederholter göttlicher Auffor: 
derung (angeblih durch drei Bifionen) feine englifche Heimat um das Jahr 870, um 


Lebuin Le Eöne Charles 335 


dem Abte und Priefter Gregor zu Utrecht, dem einftigen Gefährten des Bonifatius, ferne 
Dienjte anzubieten. Diejer fandte ihn zufammen mit einem anderen Angelfachjen, dem 
noch unter Willebrord gebildeten Marchelm oder Marcellin, als Prediger des Evangeliums 
zu den Betwohnern der regio Transisalana, des jegigen Ober-Yſſel. Kurz vor Aus: 
bruch der Sachſenkriege Karld begann er hier, von einer frommen Matrone Averhilda 5 
aftlih aufgenommen, fein Wirken unter einer, wie es ſcheint großenteils ſchon chrift- 
ichen Bevölkerung. Die Erbauung zweier Kirchen : einer zu Wulpen (Huilpa) am Weit: 
ufer und einer zu Deventer (Daventria) am Oftufer der fiel, bezeugte den anfänglichen 
guten Erfolg jeiner Predigt. Allein ein Einfall räuberiſcher Sachſen, melde die Kirche 
zu Deventer verbrannten, nötigte ihn zum Aufgeben diejer Miſſion. Nacd der älteren, 10 
wohl allein authentijchen Angabe in der Vita Liudgeri fehrte Liafwin zunächſt zu Gregor 
nach Utrecht zurüd, um erft fpäter, nad erfolgtem Abzug der Sachſen, feine Thätigkeit 
an der Mſel wieder aufzunehmen. Anders jener jüngere Biograph Hucbald. Nach ihm 
begiebt der durch jemen Überfall aus Deventer Vertriebene ſich kühn im das Herz des 
feindlihen Sachſenlandes, nah Marklo an der unteren Wefer, wo damals alljährlich eine ı5 
große Verfammlung der jächfiichen GausDeputierten (12 aus jedem Gau und aus jedem 
der drei Stände der Edelinge, Frilinge und Laffi) unter ihren Gaugrafen zur Beratung 
über Krieg und Frieden und zum Darbringen von Opfern jtattzufinden pflegte. Trotz der 
Warnung feines Gaftfreundes Folbert, welcher ihm bis nad) — ————— dieſer Volks⸗ 
verſammlung verborgen zu bleiben rät, erſcheint Lebuin im derſelben, ein Kreuz in ber 20 
einen und ein Evangelienbud in der anderen Hand haltend, um Zeugnis vom allein 
wahren Gotte abzulegen und die Heiden zum Aufgeben ihres Gößendienftes zu mahnen. 
„Wenn ihr“, jo fol er nad Hucbalds Bericht drohend feine Predigt beſchloſſen haben, 
„bartnädig in eurem Irrtume bebarrt, fo werdet ihr es bald ſchwer zu büßen haben; 
denn in kurzem wird ein tapferer, weiſer und ftrenger König aus der Nähe gleich einem 25 
reißenden Strome über euch bereinftürzen, alles mit Feuer und wert vermüften, Not 
und Verwirrung über euch bringen, euere Weiber und Kinder zur Anechtichaft verurteilen, 
und mas von euch übrig bleibt, feiner Herrichaft unterwerfen!” on ſchicken die 
entrüfteten Sachſen fi) an, den „verräterifchen ag ihrer Religion und ihres Landes” 
mit ſpitzen Pfählen zu durchbohren, als ein gewiſſer Buto mit gewinnender Rebe für ihn go 
eintritt : ſchon manchen Gejandten der Normannen, riefen, Slaven habe man friedlich 
aufgenommen und ehrenvoll entlajien, diefen Abgefandten des höchſten Gottes aber bes 
drohe man mit dem Tode; an der Macht feines Gottes, dad von ihm Geweisſagte wahr: 
umachen, ſei ſchwerlich zu zweifeln, denn erft jüngſt babe derſelbe ihn aus drohender 
— wunderbar gerettet! Dieſe Vorſtellungen thun dem Wüten der Verſammelten 35 
Einhalt. Man geftattet Lebuin ungefährdete Rückkehr ins Bistum Utrecht, wo er bie 
zerftörte Kirche zu Deventer wieder aufbaut, u. |. m. — Diefer ganze Vorgang fcheint 
einem teilmweije ähnlichen Erlebnifje Willehads unter den heidnifchen Frieſen (Vita Willeh. 
e. 3, vgl. Haud a. a. D. ©. 349). künſtlich nachgebildet zu fein. Hiſtoriſch mohlverbürgt 
ift nur Liafwins Rückkehr nach dem von den räuberischen Sachſen wieder verlafienen Des 40 
benter, wo er die von jenen erbaute Kirche neu aufbaute und noch einige Zeit ungeftört 
als Priefter wirkte. Sein Todesjahr ift unbefannt ; doch ift dasfelbe wohl vor jenen 
ziveiten verwüftenden Einfall der Sachſen in Deventer (um 777) zu fegen, wodurch bie 
dortige Kirche abermals in Flammen aufging. „Die Zerftörung mar diesmal eine fo 
volljtändige, daß man (nad Vit. Liudg. 14) die Gruft, in welcher %. begraben war, 45 
nicht mehr zu entdeden vermochte” (Haud S. 348). 

Lebuin, als deſſen Gedenktag der 12. November oder auch der 25. Yuli betrachtet 
wird, gilt noch jetzt als Schußpatron von Deventer. Er erjcheint auf Münzen diefer 
Stadt ald Priefter abgebildet, angetban mit der Gafula und mit einer Kreuzesfahne in 
der Hand. — Mit einem flandrifchen Apoftel Livinus, dem Schußpatron von Gent (ans so 
geblich britifcher Abkunft und durh St. Auguftin von Santerbury zum Mifjionar gebildet), 
der jhon ca. 660 geitorben fein joll, und zwar gleichfalld am 12. Novenber, iſt Lebuin 
wahrſcheinlich identijch, oder vielmehr er iſt das echte gejchichtliche Urbild, dem diefe my— 
thyiſche Figur durch einen Faljarius des 11. Jahrhunderts (Berfaffer einer dem bl. Boni- 
fattus beigelegten Vita Livini, ca. 1050) nadgebildet worden. Vgl. Holder:Egger in ss 
den MWait-Auffägen (1886), ©. 623—665 und im NA Bd XVI ©. 623 ff., ſowie Watten- 
bach a. a. D. (6. Aufl.), I, 132. 386; II, 493; aud) die bei Potthaft? II, 1423 ver: 
zeichnete Livinus⸗Litteratur. Bödler. 


Le Eöne Charles j. Bibelüberjegungen BBIII S. 137, u —a. 


336 Redjler ; 


Lechler, Dr. theol. und phil. Gotthard Victor, entitammte einer alten ſchwä— 
bifchen Familie, die ihrem Heimatlande und meiteren Kreifen viele tüchtige Kräfte auf den 
verſchiedenſten Gebieten zugeführt bat. Er wurde am 18. April 1811 zu Klofter Reichen: 
bach bei Freudenſtadt im Schwarzwaldkreiſe geboren als der ältefte Sohn des dortigen 

5 Pfarrers Victor Heinrih %. Durch diefen wurde er für das fogenannte niedere Seminar, 
ein für künftige Theologen bejtimmtes Gymnafium, in Blaubeuren vorbereitet, wo er 
1825— 1829 verteilte. Schon bier zeichnete er fich durch feinen Lerneifer jo aus, daß 
er den eriten Bla in der Reihe der Abgehenven erhielt. Als Student bezog er 
nun das theologiſche Stift zu Tübingen, dem er bis 1834 angebörte. Unter den dortigen 

10 Profefjoren waren es befonders Steudel und Schmid, denen er tiefere Eindrüde verdantte. 
Daneben börte er mit großem Intereſſe Dr. Chriftian Baur, deſſen fritifcher Standpunft 
ihm freilich je länger deſto weniger genügte. Bon älteren Kommilitonen zog ihn am 
meijten der nachmalige Berliner Profeſſor Domer an, mit dem er lebenslang freund: 
fchaftlich verbunden blieb. Ofters bofpitierte er auch bei dem Katholifen Möhler, deſſen an- 

15 ſchauliche Vortragsweife er zu rühmen fand. Nach nn beitandener Kandidatenprüfung 
trat er im Herbit 1834 das ihm übertragene Vikariat in Dettingen an, wurde aber 
bereit8 nach einem halben Jahre von da wieder abberufen, um die Funktionen eines Re— 
petenten an der Stätte feiner früheren Ausbildung am Seminar zu Blaubeuren zu über: 
nehmen. in gleicher Eigenſchaft warb er nad 3 Jahren an das Tübinger Stift verjegt. 

20 Auch bier war feine Hauptaufgabe die Untertveifung der Studierenden. Daneben be: 
Ichäftigte ihn vorzugsweiſe die theologifche Literatur Englands aus der Zeit des fogenannten 
Deismus, wobei er die bereit3 auf dem Seminar erworbene Kenntnis der englifchen Sprache 
trefflich verwerten fonnte. Zu meiteren Studien in diefer Richtung gab ihm eine Anfang 
1840 unternommene Reife, die ihn zunächſt nach England führte, erwünſchte Gelegenheit. 

25 Auch nach anderen Seiten hin ift der dortige Aufenthalt von nicht geringer Bedeutung 
für feine innere Entwidelung geworden. Das rege hriftliche Leben, das ihm entgegentrat, 
diente, wie er felbit oft mit Danfen befannt bat, zur Vertiefung feiner eigenen chriftlichen 
Erkenntnis und Erfahrnng. — Über Frankreich in die Heimat zurüdgefehrt, vollendete er 
fein Erſtlingswerk, „Die Geſchichte des englijchen Deismus” (Stuttgart und Tübingen, 

so Cottafcher Verlag 1841), das noch immer zu den wichtigſten deutſchen Duellen für das 
Verjtändnis jener Periode gehört. Hatte der nun Dreißigjährige als nächſtes Ziel die 
Erlangung eines Lehramtes ins Auge gefaßt, jo follte ihm nad dem Rate eined Höheren 
die Erreihung dieſes Zieles für fpäter vorbehalten bleiben. Die folgenden Jahre fanden 
ihn in pfarramtlicher Thätigkeit : zuerft als Helfer (Diakonus) in Waiblingen, wo er ſich 

3 mit Adelheid geb. Huber, verheiratete, — dann von 1853—1858 als Dekan in Anitt- 
lingen. Hier erhielt er den Ruf nad Leipzig, das 30 Jahre hindurch der Schauplag 
Ki Lebens und Wirkens werden follte.e Mit dem Amte eined Superintendenten und 

ajtord zu St. Thomä war nah altem Herfommen eine ordentliche Profeſſur an der 
Univerfität verbunden. Waren feine ebenſo warmen twie ſchlichten und Haren Predigten 

40 wohl geeignet, der Gemeinde zur Erbauung zu dienen, fo trug die freundliche und zu— 
gleich entjchiedene Art, in der er als Ephorus mwaltete, nicht wenig zur Förderung des 
irhlihen Weſens in der immer mehr fi ausdehnenden Großftadt bei. Ebenjo eifrig und 
erjprieglich war feine Mitwirkung bei den Verhandlungen der Landesſynode und des Land— 
tags. Als Mitglied der erfteren zumal hat er durch die harmoniſche Vereinigung von uns 

# erſchütterlicher Charakterfeftigfeit und maßvoller Bejonnenheit die kirchlichen Intereſſen 
aufs befte vertreten. In feiner theologischen und kirchlichen Stellung verband ſich mit 
dem treuen Feſthalten an der geoffenbarten Schrifttwahrbeit und dem darauf gegründeten 
lutherifchen Belenntnis eine gewiſſe Milde und Weitherzigkeit, wie fie ihm von jeiner 
Württemberger Heimat ber eigen blieb. Dazu kam eine wahrhaft rührende Beicheiden- 

50 heit und eine vorurteilsfreie Objektivität des Urteild über mwifjenfchaftlihe und praktische 


agen. 
AL das Erwähnte machte An nun aud in 2.3 alademifcher und fchriftitelleriicher 
Thätigkeit geltend. In feinen Vorlefungen behandelte er außer der Kirchengeſchichte, die 
fein eigentliche Hauptfad war, Symbolik, Kirchenrecht und Kirchenverfaſſung. Daneben 
55 erflärte er einzelne Bücher des N. Ts, befonders die Apoftelgefchichte und den Jakobusbrief. 
In betreff der erftgenannten war ihm der Nachweis der Glaubwürdigkeit eine wirkliche 
Herzensjadhe. Zur Charakterifierung feines firchengeihichtlichen Kollegs fei bier angeführt, 
was einer feiner Zuhörer in der einem Leipziger Kirchenblatte mitgeteilten kurzen Lebens» 
fizze bezeugt hat. „Der Zauber befonderer Beredfamkeit war ihm verjagt ; zögernd und 
60 abwägend geftaltete er feine fchlichten Säge ; wen es aber darum zu thun war, ein rechtes 


Lechler Lector 337 


Geſchichtsbild zu gewinnen, der erkannte, daß dieſe ſchmuckloſe Darſtellung den Gegenſtand 
erſchöpfend beſchrieb.“ Immer behielt der Profeſſor als ein weſentliches Stück feiner Auf: 
gabe die Heranbildung künftiger Diener der Kirche im Auge. Vielen Studenten erwies er 
ſich überdies als ein väterlicher Freund und Berater, alſo daß ſie noch als reiſe Männer 
davon und von der in feinem Haufe gefundenen liebevollen Aufnahme zu rühmen willen. War 6 
doc auch diejes Haus von chriſtlichem Geifte durchmweht und cine Stätte reichen Glückes. 
Freilich erlitt dasjelbe bereit3 im Jahre 1873 durch den Heimgang der treuen Gattin und 
Mutter einen tiefichmerzlihen Berluft. Von den fieben Töchtern, die fie dem vereinfamten 
Witwer hinterließ, baben fich im Laufe der Zeit vier am ſächſiſche Geiftliche verheiratet. 
Der Vater felbft blicb den Seinigen zur Freude und zum Segen nod länger erhalten. 10 
Im Jahre 1883 durfte diefer, dem fchon vorher die Würde eines Geh. — ver⸗ 
lieben worden war, unter zahlreichen Beweiſen der Liebe und Verehrung ſein 285jähriges 
Amtsjubiläum feiern. Im Herbſte desjelben Jahres legte er das Ephoral- und Pfarramt 
nieder, um die noch übrige Zeit und Kraft fortan nur noch feinem akademiſchen Berufe 
und litterarifchen Arbeiten zu widmen. Mit einer Friſche und Rüſtigkeit feltener Art ı5 
ae £ darin fortfahren, bis er nad furzer Krankheit am 26. Dezember 1888 fanft 
entjchlief. 

Außer der früher erwähnten „Geſchichte des englifchen Deismus“ find folgende größere 
Werke des Heimgegangenen zu verzeichnen. 1. Gejchichte der Presbpteriale und Synodal- 
verfaflung feit der Reformation (erichienen 1854). 2. Johannes von Wichf und die Vor: 20 
gejchichte der Reformation in 2 Bänden bei Fr. Fleiſcher in Leipzig erſchienen (1873), — 
eine auf langjährigen und gründlichen Forſchungen beruhende Monographie, die allgemeine 
Anerkennung gefunden und die Anregung zu weiteren Arbeiten gegeben bat. Die darin 
niedergelegte verdienftliche Leitung eines hervorragenden Hiftorifers veranlaßte auch die 
im Sabre 1887 erfolgte Emennung zum Mitgliede der Münchener Akademie der Willen: 25 
ſchaften. — Überſetzungen ins Engliſche Tieferten Yorimer 1878 und Dr. Green 1884. 
3. Das apoftoliihe und nadapoftolische Zeitalter (3. Aufl. im Verlag von Reuther 1885). 
4. Der Apoftel Gefchichten, im Vereine mit Gerof exegetiſch, dogmatiſch und homiletiſch 
bearbeitet (4. Aufl. Verl. von Velhagen und Klafing 1881), auch in einer englijchen und 
amerifanifchen Ausgabe. 50 

Kleinere wertvolle Publikationen find 3.B. in den erften Auflagen diefer Realencyklo— 
pädie, in den Beiträgen der Sächſiſchen Airchengefchichte und in mehreren Univerfitätd- 
programmen enthalten. In der leßteren find behandelt: Thomas von Bradwardina 
(1862), — der Kirchenftaat und die Oppofition gegen den päpftlichen Abjolutismus im 
Anfang des 14. Jahrhunderts (1870), Sklaverei und Chrijtentum, in 2 Teilen (1877 36 
und 1878), — Urlundenfunde des chriftlichen Altertums, ebenfalls in 2 Teilen (1885, 
1886). Erſt nad dem Tode des Verfaſſers erfchien als Nr. 28 der Schriften des Vereins 
für Rejormationsgefchichte ein Lebensbild von Johannes Hus, deſſen Manujfript der un: 
ermübdliche Greis unmittelbar vor feiner legten Krankheit fertig gejtellt hatte. Cine böh— 
miſche Überfegung ift im Jahre 1891 nachgefolgt. Th. Biker. 40 


Le GElerc [. Elericus Bd IV ©. 179. 
Lectionarium, Lectionen |. Berifopen. 


Lector. — MU. Harnad, Ueber den Urfprung des Leftorat® und der anderen niederen 
Weihen = ZU II 5 S. 57ff. Die ältere Litteratur ift dort angegeben. — Fr. Wieland, Die 
genetijhe Entwidlung der jog. ordines minores in den drei erjten Jahrhunderten. Rom 1892 45 
(= ROS Supplementheft 7) ift im einzelnen geſchickt, in der Hauptjache verfehlt. 

In den chriftlichen Gottesdienjten nahm die Verlefung der heiligen Schriften von 
Anfang an einen breiten Raum ein; fie war lange Zeit das einzige, oder doch das haupt: 
ſächliche Mittel, der Gemeinde Bibelfenntnis zu vermitteln. Die Auswahl eines Vorlefers 
war daher eines der dringendften Erfordernifje bei der Gründung einer Gemeinde. Da z 
fih das Chrijtentum in den beiden erjten Jahrhunderten bejonderd unter den ärmeren 
Klafjen ausbreitete, und die Gemeinden häufig jehr Elein waren, wird es nicht immer 
leicht geweſen fein, jemanden zu finden, der die, ohne Wortabteilung gejchriebenen, heiligen 
Bücher flüſſig zu lefen und gut vorzutragen verftand; und es ift zu-vermuten, daß, wer 
das einmal übernommen hatte, die Thätigfeit regelmäßig ausübte, bis er etwa durch einen 55 
Fähigeren erjegt wurde. Man nannte ihn in der älteften Zeit vayırdozwr (Mt 24, 15 
und Bar.; Apf 1, 3; II Clem. 19, 1; Justin. Apol. I, 67), fpäter dvayrooorns, in 

Neal ·Eucytlopabie für Theologie und Rirche. 3. A. XI. 22 


338 Rector 


der Kirche lateinifcher Sprache lector. Seine Unentbehrlichleit und das gewiſſe Maß 
litterarifcher Bildung ficherte ihm eine angefehene Stellung in der Gemeinde, und es ergab 
ſich von felbit, daß er öfter auch zur Auslegung der verlefenen Schriftabjchnitte das Wort 
ergriff, zumal die Predigt in der älteften Zeit noch nicht an ein Amt gebunden war. So 

5 ift der jogenannte ziveite Glemensbrief eine von einem Lector verfaßte und im Gottesdienft 
verlefene Predigt (vgl. 19, 1). Dur feine Wirkfamkeit im Gottesdienft kam der Lector 
nicht unter die gewählten Beamten der Gemeinde, die Biſchöfe (Presbyter) und Diakonen 
zu ftehen, vielmehr unter die geiftesbegabten Häupter der Kirche, die Propheten und Evan: 
geliften, melde die Yeitung der Gottesdienfte, wo möglich, in der Hand hatten. Sein 
10 Beruf galt weniger ald Amt, wie ald Charisma. In einigen fehr charakteriftiichen Auße— 
rungen der KOD, wenn aud) fpäterer Zeit, tritt die hohe Würde des Lectord noch hervor. 
In der Apoftoliihen KO c. 19 wird gejagt, örı elayyekıorod Tonov 2oyaleraı; das 
Weihegebet der Apoftoliichen Konftitutionen VIII 22 bittet Gott: dos ala weuna 
äyıoy, roopntaöv; die Statuta ecelesiae antiqua c. 8 bemerken von dem künftigen 
15 Xector: habiturus partem cum eis qui verbum Dei ministraverint; und Epipba- 
nius tritt dieſer Auffafjung entgegen mit den Worten: zal yao obx Zorvw lepeus 6 
dvayırorww, dAA’ cs yoauuareıs tod Aöyov (De fide 21, MSG 42, 824). — 
Nach dem Erlöfchen des Geiftes und der Entftehung des monardischen Epiſtopats wurde 
der Lectorat ein Gemeindeamt, zunächſt ein angefebenes, da es allein neben denen des 
30 Bifchofs, der Presbyter, Diafonen und Witwen beitand (Apoft. KO; Syriſche Didastlalia ; 
Tertullian, De praeser. haer. 41). Die Inſchrift des Favor leetor in der Katafombe 
©. Agnefe bei Rom, die noch dem zweiten Jahrh. angehören wird (de Roſſi, Bullettino 
di archeol. erist. 1871, 32f.) it auffallend opulent. — Die weitere Entwidelung ber 
Verfaſſung in der fatholischen Kirche war dem Anjehen des Lectorats ungünftig. Schon bei 
35 der Scheidung zwiſchen Klerus und Laien wurde der Lector zunächſt zu leßteren gerechnet, 
jeit dem dritten Jahrhundert zu den erjt damals gefchaffenen Cleriei minores. Wie ſehr 
er damit herabgejegt wurde, fieht man, wenn man erwägt, daß er den Dienern und Thür: 
bütern, ſowie den berufsmäßigen Dämonenbeſchwörern gleichgeftellt wurde, und unter ihnen 
gar den ziveitlegten Plab befam. Die Gemeinden waren größer getvorden und batten 
30 ſich gerade unter den Gebildeten ausgebreitet, fo daß die Fertigkeit im Vorleſen nicht mebr 
als etwas Befonderes angejehen wurde (nad) der Völkerwanderung wurden die elementaren 
Kenntnifje wieder felten und infolgedeſſen höher tariert; vgl. Isidor. Hisp. De div. off. 
II 8). Die Yeitung der Gottesbienfte, und fpeziell die Predigt, gehörte zu den Nechten 
des Bilchofs und der Presbyter. Da rechnete man die Verlefung der bl. Schriften zu 
35 den mechanischen Dienjten, die von den niederen Kirchendienern vollzogen twurden. In 
Girta gab «8 im Jahre 303 neben 4 Presbytern, 3 Diakonen und 4 Subdialonen: 7 Lec— 
toren (Gesta apud Zenophilum bei Optatus CSEL 26, 187 ff). Wenn fich ebendort 
die hl. Schriften in den Privatwohnungen der Xectoren verteilt finden, jo hat man mit 
Unrecht daraus gejchlofjen, daß auch ſonſt und allgemein die Aufbewahrung der Codices 
0 zum Amte der Lectoren gehört hätte. Man batte fie ihnen nur zur Sicherheit während 
der Verfolgung übergeben. Der gewöhnliche Aufberwahrungsort war die bibliotheca der 
Kirche; dort fucht die Behörde zuerft, findet aber deren armaria leer (a. a. O. 187, 15). 
Wie Die anderen ordines minores, wurde der Lector nicht feierlich ordiniert, ſondern ein= 
geſetzt; den Nitus geben die Canones Hippolyti VII $ 48, die Agyptiſche KO c. 35 
45 (beide TU VI, 4 ©. 70), die Statuta ecclesiae antiqua c. 8 an: es wurde ihm der 
Koder überreicht; für die Kirchen des Orients vgl. Denzinger, Ritus Orientalium II 
2. 667. 787. 115ff. 227. 262. 279; wenn fpäter dem Lector die Handauflegung zu 
teil wurde (vgl. audy Apoft. Konſt. VIII, 22, 1), jo bebveutete das feine Rangerböbung. 
Die Heirat war ihm erlaubt (Can. apost. 26; Apoſt. Konft. VI, 17, 2). Seine litur- 
so gischen Befugniffe wurden immer mehr eingefchränft und verloren an Bedeutung (Hippo 
a. 393 c. 1; Carthago III a. 397 e. 4); ſelbſt das Recht vorzulejen wurde ihm bes 
chnitten: feit dem 4. Jahrhundert ift die Lefung des Evangeliums dem Diakonen bezw. 
zresbyter rejerviert (vgl. Apoft. Konft. II, 57, 5 und die Liturgien, } B. bei Daniel 
Codex liturgieus Bd IV; Sozomenus h. e. VII, 19, 6 Hufiey). Man ließ daber in 
55 weiten Kreifen der Kirche Kinder (vgl. Siricius a. 385 MSL 56, 560; Vietor Vitensis 
III 34 Petſchenig; andere Beifpiele bei Bingham Origines II, 34f.), in Alerandrien 
ſelbſt Ratechumenen zum Lectorat zu (Sokrates h. e. V 22, 49 Hufley); Juftinian, No- 
vella 123,13 juchte diefem Mißſtand zu jteuern, indem er das adıtzehnte Jahr als unterfte 
Altersgrenze feſtſetzte. Damals war die Anzahl der Lectoren bei den großen Kirchen ſehr 
co angewachſen. Nov.3 till nicht mehr als 110 bei der „großen Kirche” in Konftantinopel 


Lector Leenhof 339 


eſtehen, eine Zahl, die aber bald darauf auf 160 anwuchs (MSG 104, 556). In 
achernä waren zur felben Zeit 20. Man erfiehbt daraus ferner, daß in fpäterer Zeit 
die Lectoren, wie auch ſonſt die Kleriker in den größeren Städten, den einzelnen —2* 
zugeteilt waren. Römiſche Inſchriften nennen einen Lector vom Velabrum (Marangoni, 
Acta Victorini p. 130) und einen anderen a. 384 von Pudentiana (de Roſſi, Inser. I 5 
n. 347). — Wie aber feine Entwidelungsftufe vorüberzugeben pflegt, ohne Rudimente zu 
binterlafjen, fo ift dem Lectorat in fpäterer Zeit noch bie und da anzufehen, daß es einft 
etwas anderes in der Kirche bedeutete ald die vorletzte Sproſſe auf der Hlerifalen Stufen— 
leiter. In der Apoftolifhen KO e. 19 fteht der Lector vor dem Diakon, in den Canones 
Hippolyti, der Agyptiſchen KO (beide TU VI 4 ©. 70) und dem Testamentum Jesu 10 
Christi I 23 (Rahmani ©. 37. 47) vor dem Subdiafon. Die Canones re 
a. a. D. verlangen von dem Lector diefelbe Qualififation wie von dem Diakon; ein Rufus 
im boötifchen Theben ift zugleih Anagnoft und Diafon (Inser. Graeciae septentr. I 
2692), ebenfo vielleicht der Märtyrer Euplus in Catana a. 304 (Ruinart' 437 ff). Cyprian 
ernennt einige Konfeſſoren, die er befonderd auszeichnen will, zu 2ectoren und defigniert ı6 
fie zugleich zu Presbytern (ep. 39, 5; vgl. Vaison II. a. 539 ce. 1). Mit der Zeit ver 
ſchwindet diefe Erinnerung, und der Lectorat wird immer mehr als die zweitletzte bezw. 
(im Orient) legte Stufe des Klerus angefehen. In der katholiſchen Kirche eriltiert der 
ordo nur noch ald Form; den Ritus f. im Pontificale Romanum. Das Tridentinum 
s. 23 de reform. ec. 17 wollte ihn mieberherjtellen. — Nicht immer find unter Lectoren 20 
die cleriei minores zu verſtehen. Zu Cyprians Zeit jtanden in Garthago lectores doc- 
torum audientium ben presbyteri doetores zur Seite beim Katechumenenunterricht 
(ep. 29). „Im Mittelalter hießen lectores auch die Lehrer an Ordensichulen, lectores 
dignitarii Beamte an Kathedralkirchen, melde die fämtlichen Klofterleftionen zu regeln 
batten, und leetores mensae die bei Tiſch in KHlöftern und geiftlichen Genofjenichaften 5 
fungierenden Vorleſer“ (F. Nisfch in der 2. Aufl. diefer NE); über eine ähnliche Ein- 
rihtung im Proteftantismus vgl. G. B. Eifenfchmid, Geſch. der Kirchendiener I. Erfurt 
1797. ©. 86. H. Achelis. 


Lee, A. ſ. Shakers. 
Lee, Jeſſe ſ. Methodismus in Amerika. 30 


Leenhof, Frederik van, geft. 1712. — ©. F. Ienichen. Historia Spinozismi Leen- 
hofiani, Lips. 1707; Ypey en Dermout, Geschiedenis der Ned. Herv. Kerk III, 240 enz 
(befonders die „Aanteekeningen“); E. 3. Diejt Yorgion, De Nederl. Herv. Kerk in Friesland 
sedert hare vestiging tot het jaar 1795, Gron. 1848, blz. 216— 223; 2. A. van Langeraad, 
De Ned. Ambassade-Kapel te Parijs, 2 din. ’s Grav. 1893. 94, I, 238—245 (wo aud) weitere 86 
Litteratur und Quellen zu finden jind). 


Frederik van Leenhof wurde im Auguft 1647 in Middelburg geboren. Schon im 
Januar 1668 wurde er präparatoir eraminiert, und im Juli 1670 erhielt er eine Pfarr: 
itelle an der flämifchen Gemeinde in Abbeville in der Picardie. Der traurige Zuftand 
der Gemeinde, dur den ihr völliger Untergang einzutreten drohte, verurfachte, da er so 
ihon im folgenden Jahr um jeine Entlafjung bat. Im Dezember 1672 wurde er nad 
Nieuwvliet berufen. Hier wurden jchon dann und wann Bedenken gegen feine Lehre laut, 
von denen er ſich wohl zu reinigen wußte, was aber doch zur Folge hatte, daß die 
Classis von Walderen ihn vor Neuerungen warnte. In den Jahren 1678 und 1679 
war er Prediger bei der außerordentlichen Geſandtſchaft der Generaljtaaten am Hofe Lud- #5 
wigs XIV., und nachdem er im leßtgenannten Jahre zum Hofprediger der Albertina Agnes 
ernannt worden war, der Witwe des friefiichen Statthalters, die ſich mit ihrem Hofitaat 
in Deutjchland befand, kehrte er in fein Vaterland zurüd und wurde 1680 Prediger in 
Velzen und 1681 in Zmwolle. Hier traf ihn das Mißgeſchick, das feinen Namen in der 
Geſchichte der niederländischen reformierten Kirche befannt gemacht hat. 50 

Ban Leenhof war ein cartefianischer Goccejaner. Bevor der Sturm der Verfolgung 
gegen ihn fich erhob, hatte er ſchon im verfchiedenen Schriften den Beweis feiner cocce: 
janifchen Gefinnung geliefert. Belannt find vor allem fein „Kort onderwijs in de 
chr. religie volgens d’ordre van de H. Schrift“ (4° druk, Middelburg 1680), 
„De keten der bijbelsche godgeleerdheid“ (2 dIn., Middelburg 1678) und „De 55 
geest en conscientie des menschen in haar eygen wezen en werkingen een- 
voudiglijk verklaart“ (3% druk, Amst. 1683) und andere. 

22” 


340 Leenhof Legaten und Nuntien 


Im Jahre 1703 gab er in Zwolle eine Schrift heraus mit dem Titel „Den Hemel op 
aarden; of een korte en klaare beschrijving van de waare en stantvastige 
blydschap“. Der Zweck diefer Schrift war die Bekämpfung derjenigen, die in einem 
krankhaften Trübfinn das Kennzeichen des Chriftentums fuchten. Dagegen verficherte van 

5 Yeenbof: „De ware godsdienst moet den mensch opleiden tot een rein genot 
van waar geluk en in het uitzicht op zulk een genot tot ware en zuivere 
blydschap.“ Obſchon diejes Werk firchlich approbiert worden war, fand es doch bei vielen, 
ſowohl bei nicht cartefianischen Goccejanern als auch bei Voetianern, heftigen Widerjprud. 
Die Meinung, ein Menſch könne immer fröhlih und beiter fein, jelbjt beim größten Miß— 

10 geichid, und alfo den Himmel auf Erden genießen, erregte Anſtoß. Man beichuldigte 
van Leenhof des Spinozismus und Hattemismus (f. d. A. Hattem Bd VIIS. 475). Mit 
mehr oder weniger Heftigfeit wurde er befämpft von den Predigern Flor. Bomble (Amiter: 
dam), Job. Creyghton (Franeker), Job. D’Dutrein (Dordredt), Franc. Burman (Enfhuizen) 
und den Profejjoren T. H. van den Honert (Yeiden) und Meldior Leydeklker (Utrecht). 

15 Ban Yeenhof war fi) bewußt, feine Ketzerei verfündigt zu haben und wies mit Hecht jede 
Beihuldigung von Spingzismus zurüd. Mehrmals bezeugte er feine volle Übereinftimmung 
mit der Lehre der Kirche. Der Widerftand, den fein Werf gefunden hatte, veranlaßte ihn, 
im Jahre 1704 eine nähere Erklärung zu veröffentlihen in dem Werfe „Den hemel op 
aarden, opgehelderd van de nevelen van misverstand en vooroordeelen“ 

2 (Zmwolle 1704). Auch dirfe Schrift erfchien mit kirchlicher Approbation und war würdig und 
rubig geichrieben. Es ift unmöglich, bier alle Schriften zu nennen, die mit Bezug bierauf 
veröffentlicht murden. Die ganze Kirche fchien in Verwirrung zu geraten. Seine Feinde 
ſchalten ihn, und feine Freunde fchadeten ihm durch ihre ungejchidte Verteidigung mebr, 
ald daß fie ihm nüßten. Bald jedoch wurde aus dem theologischen Disput ein Firchliches 

25 Vrozekverfahren gemadıt. Die Synoden von Norbholland, Südholland und Friesland 
tbaten alles, was fie konnten, um van Leenhof zu verfegern und aus der Kirche auszu— 
ichließen. Die Staaten von Holland und MWeftfriesland verboten den Verkauf feiner 
Schriften. Endlich fegte ihn die Synode von Overyſſel, unter deren Reſſort er gehörte, 
im Sabre 1708 ab. Aber jest fand der unrechtmäßig verurteilte Mann Unterjtügung. 

0 Das Ktonfiftorium und der Magiftrat von Zwolle, ſowie die Staaten von Overyſſel er: 
griffen Partei für ibn. Sie erfannten die Geſetzmäßigkeit feiner Abjegung nicht an und 
betrachteten ihn auch weiter als Prediger. Endlich legte van Leenhof, um den Frieden 
zu erhalten, freiwillig fein Amt nieder (1. Jan. 1711) und im folgenden Jahr jtarb er. 

Lange Zeit fubr man nod auf den niederländiichen Synoden fort, vor dem Xeen- 

35 hovianismus zu warnen, obichon es eigentlich feine Leenhovianer gab, da e8 nie in ber 
Abfiht von van Leenhof gelegen batte, eine befondere Partei zu gründen. Doc batte er, 
vor allem unter den Angeſeheneren und Gebildeteren viele, die ihn hochachteten. Welch grim- 
migen Haß man gegen ibn begte, geht aus der Thatjache hervor, daß F. Sjoerds (Ge- 
schiedenissen der Kerk des N. T. Leeuw. 1759, 2° druk 1771 blz. 657, 659) 

0 ihn ein „ondier“, ein „heilloos Atheistisch wanschepsel“ nennt. Das Geheimnis 
der Verfolgung van Leenhofs lag darin, daß er Gartefianer war und von der Religion 
eine weitere, mildere und heiterere Auffaflung hatte, ald man es in feinen Tagen ertragen 
fonnte. S. D. van Been, 


Le Fevre j. Faber Stapulenfis Bd V ©. 714. 


4 Legaten uud Nuntien der römischen Kirche. — Litteratur: Petr. de Marca 
de concord. sacerdotii et imperii lib. 5, e. 19sqq.; Thomaffin, Vetus ac nova diseipl. eccl. 
P. 1, lib. 2, c. 107 sq., 117sq.; Hiftor. canon. Abhandl. von d. Legaten und Nuntien 1786; 
Binterim, Denkwürdigfeiten, TI. 3, ©. 162fg.; Phillips, Kirchenredt, 6, 684f.; Hinſchius, 
Kathol. Kirdenredt, 1, 498f.; v. Schulte, Die Stellung der Konzilien, Päpſte und Bijchöfe, 

50 Brag 1871, ©. 64 ff.; Tractatus de officio atque auctoritate legati de latere per Petr. Andr. 
Gambarum in X. libros digestus, denuo ab Augustino Ferentillo recognitus, Venetiis 
1571, fol.; 8. F. de la Torre, De auctoritate, gradu et terminis legati a latere, Rom. 
1656, 4°; Gabr. Wagenjeil, Diss. de legato a latere, Altdorf 1696, 4°. 

Abgeſandte des römischen Biſchofs finden fich als deflen Vertreter auf den ölumeni— 

55 ſchen Synoden des Orients mit Ausichluß der 5. (553 zu Konftantinopel), haben aber weder 
den eigentlichen Borfig auf denjelben gehabt, noch eine wirklich maßgebende Stellung ein: 
genommen. Die Größe ihres Einflufjes fteht im engften Zufammenhange mit der Stellung, 
weldye der römische Biichof überhaupt zur Zeit, insbefondere gegenüber dem Kaiſer ein: 


Legaten und Nuntien 34 


nahm. Diefe Abgefandten find aber vielfach zugleich folche der römischen Synoden, ver: 
treten daber die römische Kirche. Neben diefen Legaten für einen beftimmten Zweck hatten 
die Päpfte feit Leo I. (440—461) jedenfalls bi8 and Ende des 7. Jahrhunderts geradefo 
wie die übrigen Patriarchen ftändige Vertreter beim Hofe, welche apoerisiarii, auch 
responsales hießen (Nov. Just. 6, c. 2). Dieje vertraten das Intereſſe der Päpfte 5 
beim Kaifer, vermittelten, beauffichtigten, hatten aber feinerlei Regierungsrechte im fpäteren 
Sinne. Die Kanones von Sardika (343) hatten dem Papfte eine höhere YJurisdiftion 
zugeiprochen, welche in der Konftitution Valentinians III. von 445 ftaatlicherfeits voll 
anerlannt wurde bis zur kirchlichen Oberhoheit. Darin lag der Grund, daß die Päpite 
bom Ende des 4. Yabrhunderts an einzelnen Bifchöfen (4. B. dem von Theſſalonich und 
Arles) die Handhabung diefer Jurisdiktion ftändig übertrugen, fie wurden bezeichnet als 
viearii apostoliei. Neben ihnen erfcheinen auch in den folgenden Jahrhunderten päpft- 
lihe Abgejandte zu einzelnen Gejchäften (Entjcheidungen u. dgl.), nicht minder auch folche 
zur Vornahme politifcher Angelegenbeiten (fiebe Liber pontific. vita Zachariae [ed. 
Fabrot. 2, 75], vita Stephani III, p. 81, Steph. IV, p. 99 u. a.). Sie werden ıs 
bald ſchlechtweg als missi, missi apostolicae sedis, legati bezeichnet, auch legati 
sedis apostolicae und ganz vereinzelt e latere. Won jelbjt ergab ſich, daß die päpft- 
lichen Legaten eine wejentlich beveutendere Stellung erhalten mußten, feit Gregors VII. 
Theorie von der Stellung des Papfttums felber zur Geltung fam, und jene Legaten Ver: 
treter der nunmehr demfelben vindizierten Machtbefugnifie wurden: mas Papft Gregor 20 
den Bifchöfen gegenüber dadurch zu formeller Anerkennung brachte, daß er fie in ihrem 
Lehenseide ausdrüdlich verfprechen ließ: Legatum Romanum eundo et redeundo 
honorifice tractabo et in neccessitatibus adjuvabo ({jaffe, Monumenta Gregor. 
p. 355, Ep. IV, 17). Diefes Verfprechen ift im Biſchofseide bis heute enthalten ge: 
blieben. Entiprechend diefem Umſchwunge finden fih von Papſt Gregor an die Legaten 5 
häufiger, werden jest gelegentlich auch für ganze Yänder bevollmäcdhtigt, erhalten durch 
ihre Vollmachten nicht bloß überhaupt größere Gewalt, fondern audy die, Namens des 
Papftes mit den Biſchöfen als Ordinarien zu konkurrieren; endlich beginnt Gregor VII. 
zuerſt einen Unterſchied zu machen zwifchen — denen er einzelne beſtimmte (aliquam 
legationem) und ſolchen, denen er umfaſſende Aufträge giebt (vicem suam indulget). so 
Eine feitere Geftalt und Syſtematik gewinnen diefe Verhältniffe, twie die durch 
Gregor VII. angeregte Entmwidelung überhaupt, erft im Defretalenrechte. Schon die 
Compilatio I bat einen eigenen Titel de officio et potestate iudieis delegati (T,21) 
und einen de officio legati (I, 22) worauf der de off. et pot. praelati et iudieis 
ordinarii (I, 23) folgt. Ebenfo in der Comp. II (Titel I, 12, 13, 14). Nur lautet ss 
der lettere jchlechtiveg de offieio iudieis ordinarii, genau wie in der Comp. II find 
die Titel in der Comp. III (I, 18, 19, 20), die IV. und V. haben den Titel de officio 
legati nicht, weil fein neuer Stoff für ihn vorlag. Die Defretalen Gregors IX. baben 
die drei Titel geradeſo wie die II. und III. in I, 29, 30 de off. legati, 31. Erft durch 
Defretalen Gregors IX. (c.8. X. de off. leg. und ec. 20 X. de sent. excom. V, 39) 40 
wurde ſcharf der Unterfchied der legati e latere von anderen beitimmt, feit biefer Zeit 
fann man aljo ftreng drei Klaſſen unterfcheiden. Dabei ift überflüffig, auf die für eine 
einzelne Sache abgeorbneten, die delegati, judices delegati, näher einzugeben, die 
in der Gerichtsbarkeit (f. Kirchliche Gerichtsbarkeit Bd VI ©. 585) ihre Stelle finden. Die 
drei Klaſſen der Legaten find die folgenden. 45 
1. Natus beißt der Legat, fobald die Stellung für immer an einen bejtimmten Erz. 
bifchofsfig getnüpft ift. Seine Rechte waren anfangs im ganzen bdiefelben, welche päpft- 
liche Legaten überhaupt sch ig Dazu gehörte vorzüglich konkurrierende Gerichtsbarkeit 
mit allen Biichöfen innerhalb der Kirchenprovinz: denn die Jurisdiktion der geborenen 
Legaten hat den Charakter der jurisdietio ordinaria (f. d. A. Kirchliche Gerichtsbarkeit so 
Bd VS. 591,50), fie ericheinen ald ordinarii ordinariorum und können fchon in erfter 
Inftanz eine Entſcheidung treffen, fobald fich die Parteien mit Beſchwerden an fie wenden 
(. c. 1. X. h. t. verb. e. 2 eod. in VI). Seit dem 16. Jahrhundert erfolgten indeſſen 
Beſchränkungen, und da überdies der legatus natus, ebenfo wie jeder andere Abgeordnete 
befondere Fakultäten bedarf, auch bei der Antvejenheit eines legatus a latere eine Sud: 55 
penfion derjelben eintritt (c. 8. X. h. t. Gregor. IX.), jo daß der Metropolit fich nicht 
einmal das Kreuz vortragen lafjen darf (e.23. X. de privilegiis V. 33. Innocent. III. 
in e. 5. Cone. Lateran. a. 1215), fo ſchwand die Macht des legatus natus falt 
gänzlih und es blieb eigentlih nur der Ehrentitel (m. |. Schott, De legatis natis, 
Bamberg 1788, 4°; dv. Sartori, Geiftliches und weltliches katholiſches Staatsrecht, Bd I, so 


0 


— 


342 Legaten und Nuntien 


TI. I, Nürmberg 1788, ©. 266f.). Als legatus natus bezeichnet fih aud der König 
von Ungarn. ©. darüber die Litteratur bei Hinſchius a. a. D. ©. 518, vor allem aber 
nahm der König von Sizilien das Recht eines Legaten in Anſpruch, daher die jog. Mo- 
narchia Sicula. Darüber abſchließend Fr. Sentis, Die Monarchia Sieula, Freib. 1869. 

5 2. Legati missi nad dem Sprachgebrauche des Defretalenrechtes, bisweilen bei 
Schriftftellern des 13. Jahrhunderts, dann im 14. oft in den päpftlichen Briefen, fpäter 
regelmäßig bezeichnet ald nuneii apostoliei, Vollzieher der päpftlichen Aufträge nad 
dem ihnen gegebenen Mandate, Im allgemeinen befigen fie für den ihnen zugewieſenen 
Sprengel eine ordentliche Gerichtsbarkeit mit dem Rechte der Delegation, bis zum 16. Yahr- 

10 hundert auch Konkurrenz neben den Ordinarien. Um über gewiſſe Refervatfälle entjcheiden 
zu dürfen, ift für fie ein mandatum speeciale erforderlih, während die gewöhnlichen 
Nefervationen ihnen generaliter zuftehen (f. die Citate sub 3). Sie dürfen Indulgenzen 
von mehr ald hundert Tagen, aber nicht über ein ganzes Jahr, erteilen (Ferraris, Biblio- 
theca canonica s. v. legatus nro. 46). Sie haben Anſpruch auf Profurationen, von 

15 deren Entrichtung nur diejenigen Ordinarien frei find, welchen barüber ein befonderes 
päpftliches Privilegium erteilt ift, während fonft durch Feine Verjährung eine ſolche Be— 
freiung erlangt werben fann (e. 11. X. de praescriptionibus [II. 26.] Innocent. III. 
a. 1199). Zu ben Inſignien der Nuntien gehören rote Kleidung, ein weißes Roß, ver: 
goldete Sporen (Gonzalez Tellez zum e. 1. X. h. t. nro. 6). 

20 3. Legati a latere, von der Seite des Bapftes abgefendete Legaten, collaterales, late- 
rales, d. h. Kardinäle. Diefe erfcheinen als wirkliche Repräjentanten des Bapftes und auf fie bes 
ziehen fich die mannigfachen höchſten PBrärogative, deren die Defretalen gedenken. Ihre all» 
gemeine Vollmadıt: Nostra vice, quae corrigenda sunt corrigat, quae statuenda con- 
stituat. (Gregor. VII. Epist. lib. IV.ep. 26). „Cui nos vices nostras commisimus, 

3 ut juxta verbum propheticum evellat et destruat, aedificet et plantet, quae se- 
cundum Deum evellenda et destruenda neenon aedificanda cognoverit et plan- 
tanda. (Innoe. III. Epist. lib. XVI. ep. 104). Das Vorbild von Senatoren, welche die 
Kaifer ald Legaten abfendeten (f. ce. 8. C. ad L. Julian. majestatis [IX. 5] Arcad. 
et Honor. a. 397, in ce. 22. C. VI. qu. I.) ſchwebte dabei den Päpften vor, und 

30 in diefem Sinne erklärte Clemens IV.: „Legatos, quibus in certis provineiis com- 
mittitur legationis offieium, ut ibidem evellant et dissipent, aedificent atque 
plantent, provinciarum sibi commissarum ad instar proconsulum ceterorumque 
praesidum, quibus certae sunt decretae provinciae moderandae, ordinarios 
reputantes, praesenti decelaramus edieto, commissum tibi a praedecessore 

35 nostro legationis offieium nequaquam per ipsius obitum expirasse“ (c. 2. h. t. 
in VI). Nad dem Recht der Defretalen gebührt ihnen in der Provinz eine jurisdietio 
ordinaria, fraft deren fie alle Autorität der Bifchöfe fuspendieren fonnten. Diefe Juris- 
diftion umfaßt auch die höchften Neferbationen, jo daß die Legaten unter anderen das 
Abjolutionsrecht der twegen Tötung eines Klerikers Erfommunizierten befisen und zwar 

40 jelbjt außerhalb ihrer Provinz für jeden, der fih an fie wendet (ec. 4. 9. X. h.t., c. 20. 
X. de sententia excommunicat. V. 39). Den Karbinal:Zegaten ift geftattet, Bene: 
fizien Tirchlichen Patronats zu vergeben und fich diefelben fchon vor eingetretener Vakanz 
zu refervieren (ec. 6. X. h. t. ec. 28. X. de jure patronatus III, 38, vgl. e. 1.h.t. 
in VI®. Beifpiele und darüber entjtandene Streitigkeiten weiſt Thomaffin P. II. lib. I. 

s cap. LII. nad). Es fteht "ihnen auch zu, die Wahlen der Erzbiihöfe, Biichöfe und der 
Erempten zu beftätigen (c. 36. $ 1 de electione in VI° [I, 6.]), überhaupt auch über 
Erempte zu erfennen (c. 1. de V. S. in VI* [V, 12] Innocent. IV.) und zu geneb- 
migen, daß ein erempter Abt zum Bifchof gewählt werde und fich zu feiner Kirche es 
(ec. 36. pr. de electione in VI’). Als Bertreter des Papftes interpretieren fie auch 

50 die Mandate desfelben (m. ſ. e. 1. X. de postulatione praelatorum I. 5. „et Car- 
dinalis nostrum mandatum interpretatus“). Ihr Anſpruch auf Profurationen gebt 
aud über ihre Provinz hinaus (ec. 17. 23. X. de censibus. III. 39). Sie baben den 
Vorrang vor allen Biihöfen. Schon in den befannten dietatus Gregorii VII. beißt 
es deshalb nro. 4: Quod legatus (Romani Pontifieis) omnibus episcopis prae- 

65 sit in concilio, etiam inferioris gradus, et adversus eos sententiam deposi- 
tionis possit dare; daher hat aud die vom Papſte oder einem Legaten ausgehende 
Kollation eines Benefiziums „propter conferentis ampliorem praerogativam“ den 
Vorzug vor der bitchöflichen (j. e. 31 de praebendis in VI". III. 4). Sie find berech— 
tigt, fih in der Provinz ein Kreuz vortragen zu laflen, und wenn fie in eine Stadt 

60 fommen, unter einem Thronbimmel zu figen; überhaupt bildete fih mit ber Zeit ein 


Legaten und Nuntien 343 


ſpezielles und folennes Geremoniell in dem Verbältnifje der Legaten zu dem gejamten 
Klerus. Eine Beſchränkung für die legati a latere beitand nad ausdrüdlichen Feſt— 
jegungen darin, * ihnen ohne ſpezielles Mandat die Verſetzung von Biſchöfen, die Union 
und Teilung der Bistümer, die Verfügung über die durch Wahl zu beſetzenden Dignitäten 
in den Stiftöfirchen und einiges andere, ſ. Hinſchius a. a.D. ©.514 nicht zuſtehen follte 5 
(e. 3.4. X. h. t. c. 4. eod. in VIP). 

Von den mit der ganzen Fülle von Autorität abgejendeten legatialatere ordinarii 
unterjcheidet man die extraordinarii, welche aus Anlaß befonderer fchtwieriger Fälle ab: 
geordnet werden, wie zur Berufung eines Konzils, Geſandtſchaft an einen König u. ſ. w. 
(Ferraris, Biblioth. eit. nro. 6). Auch Nuntien werden mitunter cum potestate legati ı0 
a latere gejendet. 

Die vielen durch Legaten veranlaßten Klagen nötigten den römifchen Stuhl, das bie: 
berige Syftem in einzelnen Punkten zu ändern. Nachdem jeitend verichiedener Staatd- 
gewalten Abhilfe bereits verlangt und mittelft Einzelfonzeffionen an dieſelben teilmeije 
auch gewährt worden war (Hinſchius ©. 523), ließ Leo X. auf dem Lateranfonzil 1515 
den Beſchluß fafien, es follten die Kardinal-Legaten Reſidenz halten „ut opportuna le- 
gatorum praesentia populis esset salutaris, non ut ipsi laborum et curarum 
penitus expertes, lucro tantum suaeque legationis titulo inhiarent“ (j. Tit. de 
offieio legati in VII. I, 8). Das tridentinische Konzil befreite auch die bifchöfliche Ge— 
richtöbarfeit von der hergebrachten Beeinträchtigung: „Legati quoque, etiam de latere, » 
nuncii, gubernatores ecelesiastiei aut alii, quarumeumque facultatum vigore 
non solum episcopos in praedietis causis impedire, aut aliquo modo eorum 
iurisdietionem iis praecipere aut turbare non praesumant, sed nec etiam 
eontra clericos aliasve personas ecclesiasticas, nisi episcopo prius requisito 
eoque negligente, procedant“ (sess. XXIV. cap. 20 de reform.). Darauf grün 25 
dete die Congregatio Card. Cone. Trid. Interpr. verſchiedene Entſcheidungen Nm 
Gunften der Bijchöfe gegen die Legaten (f. Ferraris a. a. O., Nr.35. 36; Richter u. Schulte 
Coneil. Trident. a. a. O. Nr. 4, ©. 390). Das Tridentinum überträgt übrigens den 
Legaten und Nuntien neben den Orbinarien die Befugnis zur Prüfung der kanoniſchen 
Erfordernifje derjenigen, welche zu Kathedralficchen befördert werben follen (sess. XXII. 0 
cap. 2. de reform.), ſowie unter Erneuerung des c. 3 de appellat. in VI. (2, 45), 
das Recht die Appellationsinftanz zu bilden (Trid. eit. cap. 7). 

Die Lage, welche durch die deutjche Reformation hervorgerufen ward, führte zur Ein: 
richtung jtändiger Nuntiaturen. Zwar am kaiſerlichen Hofe zu Wien hatte es ſchon feit 
Anfang des 16. Jahrhunderts eine gegeben, und ebenfo ift die am Hofe zu Warſchau alt, 35 
oder hängt in ihrem Urfprunge doch gleichfalls nicht mit der Reformation zufammen, viel 
mehr waren beide an erjter Stelle politifche, wie es dergleichen auch an anderen fatho: 
lifchen Höfen gab. Als aber dann das beutfche Neid) im Augsburger Religionsfrieden 
von 1555 den Dienft des weltlichen Armes zur Unterdrüdung des Proteftantismus auf: 
gelündigt hatte und demgemäß damit gerechnet werden mußte, daß in Nord» und in Weit: 40 
deutichland evangelifche Territorien eriftierten, in denen der Fortbeſtand katholiſcher Biſchofs— 
und Erzbiichofsfise, oder auch das firchliche Hineinregieren der benachbarten Biſchöfe in 
das Yand regierungsfeitig nicht geduldet wurde, und als fpäter ſich nicht verfennen lieh, 
daß in den nörblichen Teilen des burgundifchen Reichskreiſes, d. i. der fpanifchen Nieder: 
lande, die evangeliiche Lehre gleichfalls nicht zu unterbrüden fei, da begründete man für a 
diefe Gebiete ftändige päpftliche Nuntiaturen: für den tractus Rheni in Norddeutichland 
zu Köln 1582, für die proteftantifche Schweiz und den deutſchen Südweſten zu Luzern 
1586, für die Niederlande zu Brüfjel um 1600. Da in jenen proteftantischen Gebieten 
die Staatshilfe gegen den Proteftantismus entbehrt werden mußte, jo war man dort auf 
Miffion beſchränkt: die bifchöfliche Leitung diefer Miffion an Stelle des Papftes war die so 
Hauptaufgabe der drei Nuntien, welche daher aud mit Miffionsfafultäten ausgeftattet 
wurden; wenngleich dies Amt nicht ihre einzige Aufgabe war, vielmehr die Sorge für 
tbunlihe Durchführung der tridentiniihen Sclüffe und überhaupt die Vertretung der 
Rechte und Intereſſen des päpftlichen Stubles ihnen gleichfalls aufgetragen wurde. Vol. 
Meier, Die Propaganda, 1, 180. 323; 2,184 fg., und die dafelbft gegebenen litterarifchen 65 
und anderen Nachweiſungen. Für Böhmen und die Yaufig erhielt der Wiener Nuntius, 
für Polen und Oſt- und Weſtpreußen der Warfchauer ähnliche Miffionsaufträge; fie bil- 
deten aber nicht die Hauptaufgabe, fondern nur einen Nebenpuntt ihrer Stellung. pe 
hatten diefe Nuntien facultates ordinariae und darunter die Vollmacht, die fie au 
gelegentlidy ausübten, mit den Landesbiſchöfen der katholiſch gebliebenen Teile ihres Spren= so 


— 


5 


344 Legaten und Nuntien 


gel3 in der Diöcefanverwaltung zu konkurrieren; ebenſo machten fie bin und wieder den 
weltlihen Gewalten gegenüber die römifchen Anfprüche geltend. Aus einem wie aus bem 
anderen Grunde gingen daher Streitigkeiten und Beſchwerden hervor, die Wahlkapitulation 
Art. 14 verfuchte, den Kaifer zur Abhilfe zu verpflichten (ſ. Häberlin, Pragmat. Geld. 
5 der neueften faiferl. Wahlkapitulation [1792], ©. 198f., namentlih zu $ 3), die Kur: 
fürften grabaminierten in einem Kollegialfchreiben an ihn von 1764 über Eingriffe römi— 
cher Behörden, die drei geiftliben Kurfürften beſchloſſen 1769 formulierte Forderungen in 
diefer Richtung (Koblenzer Artikel) mit Hilfe des Kaifers durchzufeßen, und obwohl dies 
zulegt fallen gelafjen wurde, fo waren doch inöbejondere zwiſchen dem Kölner Nuntius 
10 und den rheinifchen Erzbifchöfen eine Reibe einjchlagender Differenzen im Gange, ald gegen 
Ende vorigen Jahrhunderts bei Gelegenheit der Stiftung der Münchner Nuntiatur (1785) 
der Streit hoch aufloderte. S. darüber Mejer, Zur Gejchichte der römiſch-deutſchen Frage, 
TU. 1 (1871), ©. 33f., 89f. Kurpfalz-Baiern, feit 1777, wo die baierifche Yinie aus 
ftarb, ein nicht unbedeutendes Neichsland, welches damals auch die niederrheinifchen Her: 
15 zogtümer Jülich und Berg noch einbegriff und deſſen verfchiedene Teile von noch verſchie— 
deneren Diöcefen berührt wurden, denn Landesbiſchöfe beſaß es feine, ſondern wurde kirch— 
lih durdhaus von außen her regiert, hatte feit lange den territorialiftifch motivierten Wunſch 
gehabt, ftatt diefer Regierung von auswärts, Landesbiſchöfe, die es vielmehr feinerjeits 
leiten könne, zu bejigen. Dieſen Wunſch bei der Kurie durchzuſetzen, war es indes hr 
20 mächtig genug. Allen man fonnte ſich entgegenlommen ; denn wenigſtens der thatjächliche 
Ausſchluß der bisherigen Biichöfe ließ fich erreichen, wenn einem für den Umfang bes 
—— Gebietes beſtellten Nuntius päpſtlicherſeits die mit den Biſchöfen, bezw. 
Erzbiſchöfen konkurrierende ordentliche Kirchenregierung übertragen und dann regierungs- 
feitig den Untertbanen geboten wurde, ſich ihrerſeits nicht an die Biſchöfe, jondern an den 
25 Nuntius zu wenden. Eine joldye Einrichtung hatte in jenem Augenblide Bedeutung für 
die Kurie. Denn feit dem Erfcheinen von Hontheims (f. d. A. Bd VIII ©. 340) Febronius, 
1763, in welchem die Befugnis des Papftes, jenes mit den Bilchöfen konkurrierende 
Kirchenregiment zu üben, mit gallitanifhen Gründen in Abrede geftellt worden war, hatte 
diefer nunmehr ſog. Febronianismus die größte Verbreitung und Anerkennung, von feiten 
0 der Regierungen aber faft allgemeine Förderung erfahren, und die römifche Kurie mar 
überhaupt an vielen Punkten zurüdgedrängt. Es war ihr alſo von größter Wichtigkeit, 
in Baiern eine Regierung zu finden, welche die Eurialen Anſprüche vielmehr zu unter: 
ftügen bereit war und mit deren Hilfe fie jo mächtigen febronianifchen Widerjachern, wie 
die deutjchen Erzbifchöfe, mit einem empfindlichen Schlage begegnen konnte. Aus diejen 
35 Geſichtspunkten ging zwischen Kurpfalz-Baiern und Rom ein zur Gründung der Münchner 
mit den obenerwähnten Vollmadıten ausgerüfteten Nuntiatur und zu den entfpredhenden 
Mafregeln der baierifchen Regierung führendes Bündnis hervor, während dagegen die 
Erzbiſchöfe jich über das damwider Borzunehmende durch Bevollmächtigte in Ems vereinigten 
und fih um Unterftügung an ben Kaijer wandten. Die auf ſolche Art entitandenen 
w Streitigkeiten find es, die man fpeziell unter den „Nuntiaturftreitigfeiten” des adhtzehnten 
Jahrh.s zu verftehen pflegt. Über ihre weitere Entwidelung ift der Art. Emſer Kongrek 
Bd VS. 342 zu vergleichen. Litteratur bei Mejer a. a. O. und bei Klüber, De ber 
Yitteratur des deutichen Staatsrechtes von Pütter (1791), ©. 556f. Sie find in ihrem 
Verlaufe getreugt worden durch den die beiberjeitigen Kämpfer verwehenden Sturm ber fran: 
45 zöfifchen Revolution, welcher der Kölner Nuntiatur überhaupt ein Ende gemacht bat, obwohl 
römifcherfeit8 der Standpunkt feftgebalten wird, fie fei nur „noch nicht” wieder aufgerichtet. 
Ueberhaupt betrachtet die römische Kurie und die auf ihre Geſichtspunkte eingehende 
firhliche Genofjenfchaft das ältere Recht in betreff der päpftlichen Legaten und Nuntien, 
wie es oben aus den Defretalen dargeftellt worden ift, noch als giltig. Es ift bloß 
5 Sitte, daß der Papft heutzutage nicht ſowohl mehr Yegaten a latere (oder de latere, 
was ebendasjelbe bedeutet), ald vielmehr Nuntien zu ſenden pflegt. Noch giebt es eine 
nicht geringe Anzahl ftändiger Nuntiaturen; die DVünchner ist auch noch Miffionsobrigkeit 
und zwar Kür Anhalt (Mejer, Propaganda, 2, 506). — Wird zur Verwaltung einer 
ſolchen Nuntiatur zeitweilig ein Kardinal verwendet, jo heißt er Pronuntius. Als an 
65 Nang Geringere aber werden in neuerer Zeit von den Nuntien noch die Internuntien 
unterjchieden, denn die Yegaten und Nuntien haben nad dem auf dem Wiener Kongrefje 
bejchlofjenen Reglement über den Diplomatenrang den Rang der erjten Klaſſe (ambassa- 
deurs); ob die \internuntien den der zweiten oder der dritten haben, wird gejtritten (vgl. 
Klüber, Völkerrecht, S 180F.; Heffter, Völkerreht ©. 357; Miruß, Europäifches Gefandt: 
co Ichaftsrecht, 2, 35 f., au 1, 101. 112. 115; 2, 281). 


Legaten und Nuntien Legende 345 


Daß die Staatöregierungen dem Bapfte folchergeftalt das Geſandtſchaftsrecht ein: 
räumen, darin liegt, obwohl fie ihn dabei unzweifelhaft nicht bloß ala Oberhaupt bes 
Kirchenftaates, folange er das war, im Auge batten, fondern ebenjowohl und mehr ala 
Oberhaupt der Fatholifch-kirchlichen Genofienichaft, doch feine Anerkennung der von ihm in 
letter Eigenfchaft erhobenen Souveränitätsanfprüche, fondern bloß eine Anerkennung feiner 5 
thatfächlichen fozialen Macht. Es find bier diefelben Gefichtspunfte, wie beim Abfchlufje 
von Konkordaten entjcheidend. Wenn aber der Staat den päpftliden Bevollmächtigten 
demgemäß als Diplomaten gelten läßt, fo behandelt er ihn als folchen auch in betreff 
feiner gulaffung oder Nichtzulaffung, läßt alſo denjenigen nicht zu, der perfönlich nicht 
acceptabel iſt, verlangt Legitimation durch Vorlage der Vollmacht, fordert, daß der Bevoll- 10 
mädhtigte fidh in Dinge, die über feinen Auftrag binausgehen, nicht mifche, ſchickt ihm, 
wie noch die belgischen Vorgänge es bethätigt haben, eventuell feine Päſſe. Dieſe Sou— 
veränitätäbefugnis des Staates erkennt allerdings die römifche Kurie, da fie der Kirche 
gegenüber die Staatsfouveränität leugnet, im Grunde überhaupt nicht, jedenfalls aber nur 
omweit an, ald der Nuntius bei der Staatöregierung accerebitiert ift, nicht hingegen, info- 
ern er in innerfirchlihen Dingen Vollmachten befigt; denn in der Natur der kirchlichen 
Hierarchie liege &8, daß der Bapft mit den Lofalverwaltern des katholiſchen Kirchenregis 
ments (Ordinarien) auch durch dergleichen Bevollmächtigte müfje verkehren fünnen. Hiervon 
ift fo viel richtig, daß er mit ihnen fo gut durch Boten, wie durch Briefe verkehren, aud) 
für Einzelgeichäfte Kommiffarien beauftragen kann: die Staatsregierung hat gegenüber 
olchen Sendlingen, wenn nicht das pofitive Yandesrecht ihr größere Befugnifje beilegt, bloß, 
alls fie Ausländer find, das Ausmweifungsreht. Wider die Errichtung einer ftändigen 
Nuntiatur ohne diplomatischen Auftrag, von der bisweilen die Rede geweſen ift und deren 
Idee leicht wieder auftauchen könnte, würde fie aber auch noch andere Rechte haben: nicht 
nur_ two die Zandeögejege fie ihr geben (j. darüber Hinfhius a. a. D. ©. 535f.), jondern 25 
in Deutjchland allgemein. Denn das deutſche Fatholifche Kirchenrecht Fennt nur die Bi: 
ihöfe als Ordinarien, und giebt, und zwar unter Zuftimmung des römischen Hofes, bei 
deren Anftellung allentbalben den Staatsregierungen ein Mitwirkungsrecht, mag basfelbe 
in einem Borfchlagsrechte, mag e8 in dem Rechte der Ablehnung von personae minus 
gratae beſtehen. Ordinarien, zu denen fie nicht eingewilligt hat, braucht daher feine Re— so 
gierung im Lande zu dulden. Nun bat feine den Anfpruch des Bapftes auf konkurrieren: 
des Kirchenregiment neben den Biſchöfen und Erzbifchöfen, mit anderen Worten den An: 
ſpruch, ſeinerſeits allenthalben Ordinarius zu fein, anerkannt, vielmehr find die Auffaffungen, 
aus denen ſolche Anfprüche folgen, in Anlaß des Vatikanums, von allen in Betracht 
fommenden deutſchen Staatöregierungen mehr oder weniger ausbrüdlich abgelehnt worden. 35 
Sie brauchen ſich aljo auch Vertreter diefes päpftlichen Ordinariats nicht gefallen zu laſſen, 
und da nach dem von der firchlichen Genofjenichaft in diefer Hinfiht noch als giltig be: 
bandelten kanoniſchen Rechte ftändige Nuntien regelmäßig Vollmachten befigen, denen zu= 
folge fte dergleichen Orbinariatövertreter find, jo ift jede deutfche Landesregierung befugt, 
fie nicht zu dulden, folange fie ihr nicht Garantie geben, daß ihre Vollmachten feine die 40 
ordentliche regierungsfeitig anerkannte, kirchliche Hierarchie des Landes alterierende feien. 

(G. F. Jacobſon 7) v. Schulte, 


- 


b 


20 


& 


Legenda aurea |. Bd VIII ©. 561, off. 


Legende. — Litteratur: Herder, Ueber die Legende, WW hrg. von Suphan, XVI, 
387 —348, u. Legenden, XXVIII, 167—246, beides in Hendels Bibliothet 274; 8. G. Vogel, 45 
Verſuch einer Gejhichte und Würdigung der Legende, in Illgens Hift.stbeol. Abhandlungen, 
III, 1824, 141—179; A. Maury, Etudes sur les legendes pieuses du moyen-äge 1843, 
®Croyances et l@gendes du m.-ä. 1896; ®. Schultze in Erfh u. Grubers EWE II Ser. 42, 
366 f.; Fr. Görres, Die hiſt. Kritit und die Legende HB 57, 1887, 212— 221; 3. Döllinger, 
Atad. Vorträge, T?, 180 f.; H. v. Eiden, Geſch. u. Syſtem d. mittelalterl. Weltanfhanung, 1887, so 
656 fi. 680ff. 317 389 ff. 440 ff. 625f.; A. Harnad, Legenden als Gejhichtäquellen, BI 65, 
1890, 249— 265 ; E. Bernheim, Lehrb. d. hijt. Methode, *1894, 266, 276, 383; E. U. Bernoulli, 
Die Heiligen der Merovinger, 1900, bei. 149ff.; Migne (Doubet), Dietionnaire des lögendes 
1855 und D. des apoeryphes 1856. — Xgl. die A. Acta martyrum I, 146, Heilige VII, 
554, B. Guidonis VII, 230, Jaktobus von PViraggio VIII, 561, dazu IX, 811, Menaeen 55 
(Menologien), Perifopen, Symeon Metaphrajtes, ander: aud) den A.Legende von F. Nitzſch 
in der vorigen Auflage Bd VIII, 527. — Sammlungen: ®B. Piper, Die geijtl. Dich- 
tung des MM. in Kürſchners deutjcher Nat.-Litt. 3; Horjtmann, Altenglijche Legenden, 1875, 
Barbours Legendenfammlung, 1881; Early english texts Society 1887 u. a. Bünde; Nova 


346 Legende 


legenda Angliae, as collected by John of Tynemouth, John Capgrave and others 1901; 
C. ©. de Vooys, Middelnederlandsche Legenden en Exempelen, 1900; E forn-svenskt Legen- 
darium ed. G. Stephens, Stodholm 1847/58/74; Zambrini, Collezione di Leggende 
inedite scritte nel buon seculo della lingua toscana, Bologna 1855; Sceltä di curiositä 

5 letteraria XXXI, LII, LIII, LVII; Material findet jich zeritreut u. a. in Mannhardts Ztiſchr. 
f. d. Mythologie und Sittentunde; Zeitichr. f. deutiche Philologie, ZdUN, Germania; Romania, 
Bulletin de la société des anciens textes frangais; ®. Paris, La — du moyen-äge, 
1895; G. Meyer, Notices et extraits 34 I, 35 II, 36 I; Hist. litt. de la France XXXII, 
1898, 78—108; Gaidoz’ Melusine (Zeitfchrift 1877 ff.); Ward, Catalogue of Romances in 

10 the British Museum, II, 1393; €. L. Rochholz, Wanderlegenden aus der oberdeutjchen 
Peitzeit von 1348—1350, Argovia XVII, 1886. — Für die Kuͤnſtgeſchichte ſ. Mrs. Jamefon, 
Sacred and legendary art, Sondon 1818; Legends the of monastie orders 1850, of 
Madonna 1852, 21857; 5. X. Kraus, Geſchichte der chriſtl. Kunſt, IL, 1898,424 ff.; Em. Male, 
L’art religieux du XIIIe siöele en France, Paris 1898, 265 ff. 


15 Legendarius vocatur liber ille, ubi agitur de vita et obitu confessorum, 
qui legitur in eorum festis, martyrum autem in passionariis, befiniert um 
1180 oh. Beleth, de div. off. 60, MSL 202, 66, danach Wilhelm Durandus, ration. 
VI, 1, 29 (vgl. Du Gange, Glofjarium s. v.) Das jet den Terminus legenda 
boraus, ber fonjt für dieſe Zeit kaum — iſt; erſt im 13. Jahrhundert trifft 

x man ihn öfters, im 15. häufig. Die jetzt übliche allgemeine Verwendung iſt erſt modern, 
ebenfo der Gebrauch in Numismatil, Heraldit, Kartographie und Ikonographie, wo man 
unter 2. alle Um:, Bei: und Auffchriften verfteht. Zugleich erweitert fich ber Dorint - 
urfprünglich beichränkt auf eine von den passiones der Märtyrer unterjchiedene Klafie 
von Heiligenleben in der zur kirchlichen Vorlefung bei der Jahresfeier des betreffenden 

25 geeigneten Form (f. AASS Apr. I, 34b), dehnt er fih aus auf alle Heiligen: und 
WMWundergefchichten und erfcheint in Legenda aurea als Titel der ganzen Sammlung, 
die man früher vitae et passiones sanctorum genannt haben würde. Die Rüdficht 
auf den kultiſchen Gebrauch, anfangs jo vorberrichend, daß legenda gelegentlidh von ber 
Geſamtheit der zur gottesdienftlihen Vorlefung oder Abfingung beftimmten Terte gebraucht 

0 wird (MSL 72,207 u. ö. ; auch das Teſtament Audoyns a. 1363 bei Du Gange), tritt zurüd ; 
Privaterbauung tritt als Zweck hervor. In neuerer Zeit ift die Begriffserweiterung ftetig 
fortgefchritten. Man verfteht unter Legende vielfach fchlechtbin etwas unmwahres, jede er- 
dichtete Erzählung aus alter und neuer Zeit. Für die Haffische Philologie bat Welder, 
Gr. Götterlehre I, 95 ff., Legende als Bezeichnung der Volksſagen lokaler Art im Unter: 

35 fchied von dem Mythus eingeführt (vgl. E. Rohde, Gr. Roman 24 ff). Man redet von 
Napoleonslegende, Parteilegenden u. ä., und benft dabei an „Verklärung geicdhichtlicher 
Thatjachen dur die Phantaſie“ (Heinrici, Enchklop. 238f.). Hamad will unter Legende 
jede ſubjektiv gefärbte, charakterifierte Gefchichtödarftellung verjteben: „Die Legende iſt 
Beurteilung der Gejchichte in Form der Geſchichtserzählung“, eine zweite Gefchichte, die 

ao neben der Gefchichte der Thatjachen hergeht, eine Gejchichte der Gedanken über die That» 
ſachen. Es dürfte ſich aber empfehlen, den Begriff auf das religiöfe Gebiet zu beſchränken 
(Bernheim), wie es auch in den neueren Litteraturgefchichten üblih if. Die Yegende ge 
hört zu den Heiligen, tie ein Heiliger nicht fein kann ohne Legende. Nur jofern antike 
wie moderne Heroen unter den Gefichtöpunft eines Heiligenkultes gerüdt erden, Tann 

45 man aud) bei ihnen von Legende fprechen ; und nur meil Heiligenverebrung nichts ſpezifiſch 
chriftlich-mittelalterliches ift, rechtfertigt fich die Übertragung des Begriffs auf andere Re— 
ligionsgebiete (U. Weber, Legendenbucd der Jainaſekte, Abhandl. f. Kunde des Morgen: 
ers I, 4, 1854; ®infon, Lögendes bouddhistes 1900; Xegende = Haggada, 

augich). 

60 he hriftliche Legende ift jo alt wie das Chriftentum felbit. Als milde Ranke um: 
ichlingt fie alsbald das Evangelium von Chriftus; fie ſchafft, an den antiken Reiſeroman 
anfnüpfend, feinen Apofteln eine apokryphe Gejchichte. Asketenideal und Zeugentod, bier 
ufammengeichaut, fällt fpäter auseinander: neben den acta, passiones martyrum 
—* die vitae patrum ; die Martyrien der erſten 3 Jahrhunderte, die Mönchsbelletriſtik 

55 ded 4. und 5. Jahrhunderts find die beiden Quellen aller Hagiographie ; fie bilden ben 
Gemeinbefis der griechifchen und der occidentalen Chriftenbeit. Aber wo immer fpäter 
hervorragende Asketengeſtalten fich zeigen, wo fich Gelegenheit findet zur Erweiſung bes 
Bekennertums, da fest jofort auch die Legende ein. Jeder neu in den Chor der Heiligen 
eintretende bedeutet einen Zuwachs der Legende; jeder Kalendereintrag veranlaßt auch 

so neue fchriftftellerifche Yegendenfirierung. Daneben find es die Reliquien der Heiligen, 
welche durch ihr Auftauchen, ihre Überführungen, ihre Wunder die Legende ſortwäh— 


Legende 347 


7* beſchäftigen. So kommt ſtets wieder eine gewiſſe Lokalfarbe in den Legendenſchatz 
nein. 

Litterariſch der Novelle verwandt, will die Legende unterhalten, doch zugleich erbauen. 
Sie verfolgt ſtets beſtimmte religiöfe und moraliſche Tendenzen. Es gilt nicht nur den 
ganzen Eindrud einer Perfönlichkeit in einem Wort, in einer That zufammenfaflend zu 5 
firieren, was nicht ohne übertreibende Verftärfung des Eigenartigen fein kann: das Leben 
des Heiligen foll vorbildlih wirken, ein Mufter der Askeſe, der Mildthätigkeit, der Stand: 
baftigteit im Martyrium, der fiegbaften Abwehr des Teufels. Das gejtaltloje möchte fie 
in feite Formen faſſen: daß Gott fich feiner Heiligen annimmt, daß er auch ihre Fürbitte 
erbört, daß er in vergeltender Gerechtigkeit dem Rrommen mit bimmlifcher Herrlichkeit, zu: 
weilen auch fchon mit irdiſchem Glüde lohnt, den Gottlofen aber zeitlih und ewig ftraft, 
muß überall ins bellfte Licht treten. Gottes Eingreifen wird fichtbar im Wunder: liber 
miraculorum find viele Zegendenfammlungen betitelt (f. d. A. Cäfarius von Heifterbadh, 
3b III, 628) ; die Vergeltung offenbart ſich im Jenſeits: visiones nad) Art der Petrus: 
Apokalypſe (Pauli, Mariä, Brendans, Patriks, Tundals u. a.) bilden einen nicht unbeträdht: ı5 
lichen Teil. Oft bat die Legende mehrere, meift zwei Spigen. Dabei befindet fie fich, 
gleichviel ob mündlich oder jchriftlich überliefert, in ftetiger Umbildung: fie prägifiert ihre 
Angaben, führt neue Namen ein (nur verfürzende Sammler tie en von Barazze 
geben umgekehrt, in richtigem äftbetiichen Takt, einige nebenfächliche Namen preis). Es iſt 
ein fortwährender Prozeß der Selbftverteidigung, in dem die Legende begriffen ift. Der 20 
Klerus erjcheint gern als fleptifch, was die Glaubwürdigkeit erhöht. Wirkliche Anfäge zur 
Kritik find felten. Ofter aber begegnet eine ralionalifierende Tendenz, die das Wunder 
—— machen möchte, ohne es doch aufzuheben, oder eine ſpiritualiſierende, die das 
allzu Anſtößige durch Allegorie zu verflüchtigen ſucht. Hier ſpielt der Charakter der Zeit 
und des Schriftſtellers hinein. 25 

Die Legende entnimmt ihre Stoffe zunächſt der gefchichtlichen Erinnerung. Aber fie 
ihmüdt nicht nur diefe aus: ihr wohnt die fdyöpferiiche Kraft der Volksdichtung inne, 
„Legenden find das uferlos flutende Meistum der Volksſeele“ (Bernoulli). Die Phantafie, 
an den älteren Legenden und anderen Sagenftoffen genäbrt, fchafft immer neue Gebilde, 
indem fie die einzelnen Züge von Ort zu Ort, von Perfon auf Perſon überträgt. „Legenden 30 
flattern“ (Hamad), fie gehören zu den Wanderfagen (Bernheim), die mit veränderter Szenerie, 
mit neuen Namen taufenbfach erzähltes immer ald neu darbieten. Der Erforfchung dieſer 
Seite widmet man neuerdings befonderen Fleiß; es hat fich gezeigt, daß viel internatio- 
nale® in den Legenden ftedt. Die Mythenforſchung der Grimmſchen Schule fand bier 
urindogermanifches Gut. Benfen (Bantjchatantra 1859), Liebrecht (Gervafius von Tilbury 35 
1856) u. a. zeigten, daß vielmehr Iitterarifche Wanderungen nachweisbar feien. Bon 
Indien ber verbreitet fich 5. B. eine Buddhalegende in dem neuerdings durch die Ariftides: 
apologie wichtig getvordenen Roman Barlaam und Joaſaph (ſ. d. A. II, 405) über alle 
Litteraturen des Dftens und Weftens (Kuhn in AMY phil. El. XX, 1893, 1—88, Krumbacher, 
Byz. 26, 886). Dem Zufammenhang mit Mythologie und Götterfultus der ausgehenden 40 
Antike ift befonders Ufener nachgegangen (f. Bd VII, 554f.). Unter den Germaniften 
verfolgen u. a. Schönbach (Studien z. Erzäblungslitteratur de3 MA und Mitteilungen 
aus altdeutfchen Handichriften SAW 139—143) und MW. Meyer aus Speier AMA 
pbil. EI. VI, 1882, 101—166), unter den Romaniften Muſſafia (SWA phil.-bift. EL. 
113, 26; 115, 1; 119, 9; 124, 8; 129, 9, 139, 8), ©. Paris, P. Meber, die 46 
—— Verbreitung und Verzweigung dieſer Stoffe in den Litteraturen des Abend— 

des. 

Schon früh erlangt die Legende (unter Berufung auf Ro 12, 13 LA uvelaus row 
äylooy) Bürgerreht im Kultus. Die Martyrien, von Anfang an in der eigenen Gemeinde 
an dem betreffenden Jahrestage verlefen (vgl. Einleitung und Schluß der passio Per- 60 
petuae et Felieitatis, des martyrium Pionii u. a., werben auch anderen Gemeinden 
mitgeteilt (3. B. das des Polyfarp und das der Chriften von Lyon und Vienne). Vom 
4. Jahrhundert an ift ihre Vorlefung allgemein verbreitet (f. 3. B. für Afrila Syn. von 
Hippo 393 ce. 36 — Garth. III, 47, Manfı III, 891); MSL 38, 1249, 1426; für 
Gallien CSEL 39, 70, 8; MSL 39, 2319; 72, 132. 208; MG SS rer, merov. I, 55 
545, ss; 620,2; 626,17; für Spanien MSL 80, 701b). Nur die römifche Kirche des 
4.5. Jahrhunderts verwahrt jich gegen den Gebraud) anonymer, in ihrem Urfprung un— 
fiherer Märtpreraften (deer. Gelas., ſ. Bd I, 145, 51). Der liturgischen Berlefung, 
bei der Meſſe folgt die Verwendung als Prebigttert (f. 5. B. Avitus MG Aa VI, 
2, 145): sermones de sanctis. 121) 


- 


0 


348 Legende 


Aus den älteren Sammlungen des Eufebius für die Martyrien, des Palladius, Theo- 
doret, Rufin, Caſſian u. a. für die Mönchslegenden werden dann größere Sammelwerte 
fompiliert ; es genügt auf Theodor von Studion, Symeon Metaphraftes, Gregor von 
Tours, die zahlreichen lofalen Miratelfammlungen u. ä. binzumweifen. Die Martyrologien, 

5 immer mehr die Kalendernotizen zu lesbaren Terten ausweitend (Beda, auch noch Wolf: 
gang von Herrieben) wurden im 12. Jahrhundert zu Legendarien (f. Anal. Boll. XVII, 
24— 122). Die Heiligen werden immer zahlreicher; doch hat es bis ins 14. Jahrhundert 
gedauert, bis jeder Tag feinen Heiligen und feine Legende hatte (Petrus a Natalibus). 
Das Hauptwerk bleibt die jet meift unterjchäßte Legenda aurea des Jacobus de Baragine 

10 (geit. 1298), welche die neuerdings als Fritiicher vorgezogenen Sammlungen eine Gui- 
donis, Mombritius u.a. an Einfluß meit übertrifft; fie bat, in alle Sprachen überjegt, im 
14. und 15. Jahrhundert fowohl die Predigt, für welche eigene exempla daraus zus 
fammengeftellt twurben, ala aud die Nationallitteraturen beherrſcht; fie bat gegenüber den 
auseinanderftrebenden Lofaltraditionen die Einheitlichkeit des Legendenſchatzes für die abend» 

15 ländifche Chriftenheit gefichert. 

Der Dichtung innerlich vertvandt, bat die Legende zu der ihr für die fultifche Ver: 
wendung zufommenden Form erzählender Proſa bald auch poetijches Gewand angenommen, 
zunächſt lateinifh: um 400 Prubentius (Peristephanon), Paulin von Nola (carmina 
natalicia auf den hl. Felix); vgl. weiter Gröber, Grundr. d.rom. Phil. II 1,173. 392 ff.; Ebert 

20 I* 301 ff. 449, 571ff.; II,99 ff., 102f., 330ff.; III, 184 ff., 287, 446 ff. Später trägt 
man vielerorts die Legenden dem Volk in feiner Sprache verfifiziert vor (weniger in ber 
Meile ala bei der Veiper): wir haben Reſte eines deutfchen Legendars aus dem 12. Yabr: 
hundert (Buſch Z. f. d. Pb. X. XI), englifche und franzöfifche (ſ. die deutfche LG von Kelle 
II, 196 ff.; Pauls Grunde. II, 1, 251. 273. 421; engl. ebd. 618. 624; ten Brinf: 

2 Brandl I*, 307— 319; franz. Sucdier-Hirfchfeld 157, 166, 207 f.; Gröberd Grundr. II,1, 
443, 478ff.; 640ff.; II, 2,39 ff., ital. ebd. II, 3, 84 4. 5. Nur felten kennen wir bei 
den älteren wie dem hl. Georg des 9., Aegidius, Alerius, Margarete, Veronica des 12. Jahr: 
bundert3 die Dichter: „fie nennen ihre Namen nicht, ihr Dichten ift bingebender Gottes: 
dienst” (Scherer). Den geiftlihmöndifhen Dichtern (Wernher, Marienleben ; Verf. des 

50 Annoliedes) ſchließen fich höfifche Sänger an, jo um 1200 Hartmann von Aue (Öregorius 
auf dem Stein), Rudolf von Ems (guter Gerhard, Barlaam und Joſaphat), Neinbot 
von Dun (bl. Georg), Konrad von Würzburg (Alerius, Sylvefter). Erſt der alten Helden- 
dichtung als geiftlidhe Epik gegenübertretend, ftellt fi die Legende bier in offenfundigen 
— zur höfiſchen Woche: ftatt ritterlicher Abenteuer und Minnegefangs wird Die 

35 feufche Gottesmutter und der Heroismus der Entfagung verherrlicht. Später h 
ganze Legenda aurea in beutjche und engliſche Verſe gebracht. 

Auch auf die Bühne fommt die Legende: ſchon um 970 bearbeitet Hrotsvith von 
Gandersheim 6 Legenden dramatisch als Gegenftüde zu den Komödien des Terenz. Im 
14.15. — geben Mirakelſpiele, Apoſtelſpiele u. ſ. w, meiſt in ben Landes— 

40 ſprachen, Anlaß zu immer regerer Beteiligung breiter Vollsſchichten, zu immer konkreterer 
Geſtaltung der Legende ſelbſt Noch Hans Sachs benutzt fie für feine Schwänke. 

Daß auch die darſtellende Kunſt des MA ihren Stoff zum größten Teil der Legende 
verdankt, iſt bei ihrem kirchlichen Charakter ſelbſtverſtändlich: fie will ja gar nichts anderes 
als der geijtlichen Erbauung durch Veranſchaulichung zu Hilfe fommen: fie fieht ihre wich— 

45 tigfte Aufgabe in der Illuſtration der Legende. 

So umfaßt die Legende das ganze geiltige Leben des MAs. In älterer * noch 
gelegentlich vom Biblicismus balanciert (Harnad, Tu NFIV, 3b, 34), gewinnt ſie immer 
mehr das Übergewicht, fo ſehr auch der Klerus, beſonders Noms, dem zu wehren ſucht. 
Bis zum 12. Jahrhundert mehr geduldet im Schatten der Kirche, wächſt fie von da ab 

50 über dieje [hinaus, jelbit das Evangelium völlig überjchattend. Die bibliſche Gejchichte, 
der erfte Teil der damaligen Weltgeichichte, ift nicht minder von der Legende umrankt wie 
der zweite Teil, die SKirchengefchichte (j. 3. B. die historia scolastica des Petrus 
Comeſtor und das speculum historiale des Vincenz von Beauvais), So wird es be 
greiflich, twie bei den erften Regungen der Kritif im 15. Jahrhundert mit der übertwuchern: 

65 den Legende das Evangelium jelbit in Frage gejtellt werden konnte (vgl. das berüchtigte, 
wenn erfundene, doch bezeichnende Wort Leo's X. von dem Märlein von Chrifto). 

Im modernen Katbolicismus bat die Legende, wenn auch eingefchränkt, ihre Geltung 
behalten. Ein großes Maß geiftiger Kraft wird befonders von den Bollandiften auf ihre 
Erforjhung verwandt vom Standpunkte der die Auswüchſe vertverfenden, die Sache aber 

 hodhhaltenden frommen Wahrheitsliebe (f. auch Grifars Nede auf dem katholiſchen Ge- 


at man bie 


Legende Leger 349 


lehrtenkongreß in Münden 1900). Mobdernifiert dient die Legende noch vielfach der Er: 
bauung. Sehr verbreitet ift A. Stolz, Legende oder der chriftliche Sternhimmel (Freiburg, 
Herder, '° 1894/95 4 Bde). Noch heute fann man Predigten hören, die auf eine moralifch 
paränetijche Verwendung der betreffenden Legende binauslaufen. 

Die Reformation nimmt eine ablehnende Haltung ein. Zwar Luther bat in feiner 5 
fonjervativen Art den Legenden, wenn er fie auch bisweilen Lügenden jchilt (WW EA 
25, 202. 215 ff.; 65, 198; vol. 62, 40, Disputationen ed. Dreiws 82), ihren Wert 
beigelegt, fonderlihd den Märtyrergefchichten (62, 36), und durch allegoriiche Deutung fie 
für evangelifches Verftändnis nugbar zu machen gejucht (62, 38 f.) Er verlangt nur, daf 
fie gereinigt würden (28, 101f., 63, 329f.), und bat jo G. Spalatind consolatoria 
exempla und G. Majord Vitae patrum (beide Wittenberg 1544) veranlaft und be 
vormwortet (opp. lat. VII, 565—572). Auch bat er durch jein Lieb von den ziveen 
Märterern Chrijti (56, 340) und die Hiftorie von Bruder Heinrih (26, 313—337) den 
Grund zu einer evangeliihen Märtyrergeichichte gelegt, wie fie in neuerer Zeit 3.8. Flied⸗ 
ners Buch der Märtyrer (Kaiferswertb 1859) in Zufammenhang mit Pieper Bemühungen 15 
um einen evangelifchen Kalender gegeben hat. Zwingli und Galvin jtanden abweiſender. 
Aber auch in lutheriichen Landen ging der Sinn für diefe Art religiöfer Erbauungslitteratur 
verloren. Die Aufklärung behandelte fie als „ungereimte Fabeln, bie nichts als Aber: 
glauben enthalten”, bis Herder das äjtbetiiche Gefühl für die Schönheiten der darin ent= 
baltenen Volkspoeſie neu belebte und die anziehenditen derfelben durch Umbdichtung dem 0 
modernen Bewußtfein nahebrachte. Die Romantik umarmte dann mit Inbrunſt dies 
Lieblingsfind de3 Mittelalters, Wie man die Volksſagen fammelte, fo dichteten A. W. 
Schlegel, Kojegarten, jpäter Nüdert, Schwab, Herner, Simrod „Legenden“. Die moderne 
Dichtung ſucht mit der naiven MWundergläubigleit der Legende Effekte zu erzielen (Ric). 
Voß) oder jchafft „weltliche Legenden” (E. Claar 1899). Die Schäße, die romantiſch- 25 
äjtbetifcher Eifer gefammelt hatte, wurden dann von der Mythenforſchung kritiſch gefichtet ; 
nicht alles ertwies fich dabei ald Gold, wenn auch modern folkloriftiiche Stimmung fingt: 
Legenden find Bergwerken glei, von außen ſchwarz, von innen reich. Die Philologie ift, 
wie wir faben, eifrig am der Arbeit, diefe Bergwerke im Intereſſe der Sprachkunde, der 
Litteraturbiftorie, vor allem der Kulturgeſchichte auszubeuten, zu ſammeln und zu fichten, so 
Wachſen und Wandern, Verſchmelzen und Umbilden zu beobachten. Die Kirchengeichichte, 
der vornehmlich C. Haſe das äfthetifche Verftändnis hierfür eröffnet bat (Propheten und 
Heilige, WW 5, 1892), nimmt im fteigendem Maße darauf Nüdjicht (befonders Haud 
in feiner KG Deutſchlands). Die Anficht der Aufklärung, ald handle es fich bei den 
Legenden um Priefterbetrug zur Einbürgerung neuer Dogmen, ijt überwunden. Man 35 
ſieht darin mit Recht den populären Ausdrud, den die im Dogma theologifch firierte An— 
ſchauung fich gegeben bat: während die Gelehrten fih über Transjubitantiatio und Kon— 
fomitanz die Köpfe zerbrachen, enthüllte fi) das Geheimnis dem gläubigen Volt in an— 
Ichaulicher Form in den Legenden von dem Ungläubigen, dem an Stelle der Hoftie ein 
Kind erſchien; von den Kreuzen und Veronifen, die verjchütteter Abendmahlswein auf der «o 
Altardede bildete. Die Legende ift neben Kultus und Sitte eine Verkörperung der Po— 
pulartheologie, welche die offizielle Entwidelung des Dogmas als Unterftrömung begleitet 
und als ſolche gewürdigt fein will. Die modernfte Einfeitigfeit, welche ſich vornehm: 
lich für das pſychopathiſche an der Religion und in der Legende interejfiert, darf nicht 
abhalten, die Sache ſelbſt richtig zu werten. Nirgends fann man fo leicht die weſentliche 4 
Einheit der religiöfen Gejamtauffaffung innerhalb vieler Jahrhunderte, den Wechjel der 
frommen Stimmung im einzelnen darlegen als an der im ganzen fich immer gleichbleiben- 
den, im einzelnen jtetig fih umbildenden Legende (f. von Dobſchütz, Chriftusbilder 1899). 
Der Gemeinbefig der chrijtlihen Kirchen an diefer Erbauungslitteratur ift vielleicht wirk— 
famer geweſen als die Schranken, weldye Dogmatik und Kirchenpolitik aufgerichtet haben. 50 
Eine in diefem Geijt gehaltene Gefchichte der Legende bleibt noch ein Defiderat. Doch fragt 
es fich, ob die Zeit dafür ſchon gelommen: ift. von Dobſchütz. 


— 


0 


Leger, Johann, geit. nad 1665. — Litteratur: Die „Geſchichte“ von Leger hat in 
England einen treuen Interpreten in der Perjon von Sir Morland, und in Deutſchland von 
©. J. Baumgarten gehabt. Bgl. einige Waldenfer Gejhidhtsichreiber, wie Mufton und Mo: 55 
najtier und die fritiichen Werke über den Urjprung der Waldenjer von Herzog, Reuß, Cunitz ıc. 
Die Beihreibung der Greuelthaten des Jahres 1655 ift im latholifchen Sinne behandelt von 
Melia (Origin, persecutions and doctrines of the Waldenses, London 1870), und von Col- 
letta (Storia del Regno e dei tempi di Carlo Emanuelo II. duca di Savoia, Genova 1877). 
Cf. Comba, Histoire des Vaudois, nouvelle @dition illustrde, 2me partie. 60 


350 Leger 


Johann Leger, der Geichichtsichreiber und Moderateur der Waldenfer Kirche in den 
Thälern des Piemont, wurde in Billa Secca in dem Thale St. Martin geboren den 
2. Februar 1615; feine Eltern waren Jakob Leger, ein angefehener Mann in den Thä- 
lern, und Katharina Leger, geb. Laurens. Als er das 14. Jahr erreicht hatte, begab er 

5 fih nach Genf, um dort zu ftudieren. Ungefähr im 9. Jahre feines Aufenthaltes jah er 
eines Tages, zufällig am Rande des Sees ftehend, dab ein Mann nahe am Ertrinfen 
ſei — er hatte die Genugthuung, ihn mit Gefahr feines eigenen Lebens zu erretten. Es 
war der Prinz von Zmeibrüden, der fpätere König von weden. 

Die Protektion des Prinzen entzog ihn beinahe ſeinem Beruf, da jener ihn um jeden 

10 Preis um feine Perſon haben und an feinen Dienſt knüpfen wollte. Doc dieſe Gefahr 
wurde glüdlich überwunden, und zwar durch feinen Lehrer, Prof. Spanheim, ſowie durch 
das Eingreifen feines Vaters und Onkels Anton, welche ihm befablen, Genf noch vor 
Ende feiner Studien zu verlaffen im Juli 1639. Bei feiner Ankunft in Turin fand er 
die ganze Stabt in höchſter Aufregung, weil ganz Piemont von Franzofen und Spantern 

16 überſchwemmt war. Er kam in große Gefahr, da er fich plöglich ailden beiden Armeen 
befand, er wurde fogar ergriffen und feitgenonmen; doch entkam er glüdlich dem gemwifjen 
Tode durch feine Geiftesgegenwart und feinen großen perfönlichen Mut. — Den 27. Sep: 
tember diejes Jahres wurde er durch ein Dekret der Synode von S. Germano zum Paſtor 
der beiden Kirchen Brali und Rodoreto ernannt. Er verheiratete fi) bald darauf mit 

20 Maria Vollent, Tochter eines Hauptmanns der Miliz. Er batte in feiner Ehe 11 Kinder; 
doch ftarb ihm feine treue Lebensgefährtin im Jahre 1662, als fie fich gerade rüjtete, 
ihrem Manne in die Verbannung zu folgen. — Im Jahre 1643 folgte Leger feinem Onkel 
Anton als Pfarrer zu St. Giovanni, im Thale Luferna. — Hier fam er mit den Mönchen 
in manchfache polemifche Berührungen. Er wurde populär, aber in demfelben Grade ge 

26 fürchtet, und zwar fo ſehr, daß feine Widerfacher (müde der falfchen Argumente) ihn zu 
gewinnen juchten durch glänzende Anerbietungen. Endlich nahmen fie ihre Zuflucht zur 
Verfolgung: mit einem Schlag wuchs eine wilde Horde fanatiſcher Soldaten wie aus dem 
Boden, zufammengewürfelt aus allen Nationen, angeführt von jenem perfiven Marquis 
von Pianezza. Sie warfen fi in das Thal von Luſerna, verfolgten die Fliehenden bis 

5 auf die Höhen von Angrogna, und lieferten ihre armen Opfer der Schande, Qualen und 
Schmerzen aller Art aus. Diefe Tage find mit blutiger Schrift in die Annalen der 
Waldenſer Geſchichte eingetragen und erinnern in ihren Graufamteiten fajt an eine neue 
Bartholomäusnadht! — Leger entlam mit Gottes Hilfe auch diesmal und verfammelte, 
in feiner Eigenfchaft als Wloderateur der Kirche, feine vornehmiten Glaubensgenofjen um 

85 fich, ermahnt fie, ftandhaft und treu ihrem Glauben und Vaterland zu bleiben, empfiehlt 
fie der Obhut des maderen und unermübdlichen Johann —— und verläßt dann das 
Land, mit dem Auftrag, bei fremden Höfen Hilfe und Beiſtand für ſeine verfolgten Brüder 
zu ſuchen. Er hielt ſich aber nur in Paris auf, von wo aus er ein an alle Mächte ge— 
richtetes Manifeſt veröffentlichte. Man kann leicht erraten, welchen Eindruck es machen 

«0 mußte, wenn es ſogar einen Ludwig XIV. nicht kalt ließ. Leger wünſchte, ſelbſt nach 
England zu gehen, um bort die Hilfe Cromwells zu erflehen; doch mußte er ſich damit 
begnügen, ihm zu jchreiben. Der Proteltor machte ihm zuerjt das Anerbieten, die Wal— 
denfer nach Irland kommen zu lafjen auf die Befitungen der vertriebenen Papijten ; aber 
nachdem er die Einwendungen Legers reiflich erwogen, gab er nad) und änderte feine ‘Bläne. 

45 Er jandte Sir Samuel Morland als Bevollmächtigten an den Hof von Turin, beauftragt, 
dort energijch zu remonftrieren. Um diejelbe Zeit kehrte auch Yeger in die Waldenfer Thäler 
zurüd. Ein Friedensvertrag (bezeichnet al$ Patentes de gräce) wurde zu Pinerolo unter: 
zeichnet den 18. Auguft 1655. Es wurde darin erklärt: die Maldenfer ſeien wieder in 
alle ihre Nechte eingejet, doch machte man einige perfive Vorbehalte, welche den Vortwand 

so zu meuen Verfolgungen boten. Beſonders war es ein Punkt, der den Neligionsunterricht 
in St. Giovanni unterjagte; offenbar ging das auf Leger felbjt; fein Parifer Manifeft 
hatte nämlidy den Herzog erzümt und alle Mittel wurden verfucht, fich feiner zu entledigen: 
Aufforderungen, ey lächerlihe und infame Prozeſſe, Verrätereien, würdig einer 
Näuberbande. Endlich verurteilte man ihn zum Tode den 12. Januar 1661. Wie wenn 

55 das nur eine geringe Sache wäre, wurde er nad) diefem Urteil nad Turin citiert, um 
fi zu verantworten wegen feines Krieges gegen den Herzog und der deshalb mit ben 
Potentaten gewechſelten Briefe ıc.; es handelte fih um einen förmlichen Prozeß wegen 
Majeftätöverbrechen. Daraufhin wurde er zum zweitenmal zum Tod verurteilt den 17. Sep: 
tember 1661, fein Haus follte zerjtört, feine Güter eingezogen werden. Gehetzt wie ein 

co Edelwild, und ftets erreitet Durch die treue Durchhilfe feines Gottes und feiner Glaubens: 


Leger Lehniuſche Weisfagung 351 


brüder, mußte er fich entfchliehen, für immer fein geliebtes Vaterland zu verlafjen. Er 
machte feinen erften Haltepunkt in Genf und entſchloß fich, troß der Einwendungen ber 
waldenſiſchen Kirchen, ſich in Leyden niederzulafien als Pfarrer der Walloner Kirche. Dort 
verheiratete er fich wieder den 19. Dftober 1665 mit Katharina de Maire, welche jchon 
länger mit ihm verlobt war und welche dem vertriebenen einfamen Manne und feiner ‚ya: 
milte eine Stüße und Troft wurde. — Leger hörte bis an das Ende feiner Tage nie auf, 
die Sache feiner Kirche zu vertreten, und zu diefem Zweck veröffentlichte er ganz bejonders 
„die Geichichte der evangelifchen Kirchen Piemonts“, welche mit einem kurzen Abriß feines 
bewegten Lebens jchließt. Sie erfchien in Leyden im Jahre 1669, mit einer geographiſchen 
Karte der Waldenſer Thäler; fie zerfällt in zwei Bücher, von denen das erjte, wie jchon 
der Titel angiebt, zeigt, wie zu allen Zeiten ihre Lehre und Disziplin geivefen ift, und tie 
fie fie beftändig in ihrer Reinheit bewahrt von da an, wo Gott fie aus den Finſterniſſen 
des Heidentums riß, ohne Unterbrehung und ohne die Notwendigkeit einer Reformation; 
das zweite vorzüglich die hauptfächlichiten Verfolgungen behandelt, die fie erlitten, bes 
— ſeit Beginn der Inquiſition und ihrer Herrſchaft über die Chriſten bis zum 15 
ahre 1664. 

Der erſte Teil enthält zum Teil bereits veröffentlichte Fragmente, Abhandlungen von 
Waldenſern, zerftreut in den Bibliotheken von Cambridge (wo Sir Morland fie im Jahre 
1658 deponierte, und mo man fie aus den Augen verlor bis auf unfere Zeiten), von 
Dublin und von Genf, wo fie noch heute wenn nicht einer Anzeige jo doch einer kritiſchen 20 
Veröffentlihung warten. Gereizt durch die Verfolgungen, verwöhnt durch die warme 
Sympathie und Bewunderung der Proteftanten, überläßt fi der Autor zu ſehr dem En: 
thufiasmus, der ihn befeelt, und thut e8 darin noch Perrin und Gilles zuvor. Aufrichtig, 
aber ohne fritifches Urteil, ift er oft ganz ungenau, fo daß man mit Hecht annimmt, er 
babe fich zu fehr nur auf fein Gedächtnis verlafen, befonder8 wenn er das Zeugnis ka— 26 
tholiſcher Schriftfteller anführt. Auch verdient er nicht, in jeder Hinficht „die Unfoften für 
das Wiſſen feiner Nachfolger zu decken“, wie die ironische Bemerkung eines Kritiferd lautet. 
Aber es ift gerecht, unfjeren Glaubensgenofjen im Ausland zu fagen, daß die heutigen Wal: 
denfer dem Gilles mehr Bedeutung zufchreiben und daß die Frage über ihre Entftehung 
nicht nur offen, fondern an ber Tagesorbnung ift, und den Gegenftand neuer Studien so 
bildet. Was nun das ziveite Buch betrifft, wenn es die römifche Kirche und die Regie: 
rung und das Haus Savoyen ins Herz getroffen hat durch die Beichreibung der Greuel- 
thaten von 1655, fo ift es unnüß, darüber zu Klagen; denn wenn auch die Fürften und 
Führer die Verantwortung abgelehnt haben, jo find fie doch nicht gerechtfertigt, eine folche 
Horde gegen die Waldenfer gedungen und geſchickt zu haben, von der man überdies nicht 35 
mußte, ob jie mehr von ihnen oder von den Wönden angeführt wurde. Man wird 2 
ganz umfonjt die Mühe geben, ung diefe Greuel ald unmöglich vorzuftellen, wenn es bo 
fonjtatiert ift, daß Scenen diefer Art fi in unferen Tagen wiederholt haben zu guniten 
des Bapfttums, wo «8 nicht galt, Krieg zu führen gegen die Härefie, fondern die politifche 
Tyrannei eines Bourbon aufrecht zu halten. Das hindert und aber nicht, zuzugeben, 40 
daß trog der Glaubwürdigkeit des Verfafjers, dennoch einige Übertreibungen vorfommen 
mögen. — m ganzen und großen bleibt aber dies Bud wie das Leben von Leger das 
eines Helden der premontefiichen Reformation: feine Feder war wie ein Schwert, welches 
mebr als einen Sieg für die Freiheit und den Glauben davongetragen hat. Er hätte es 
vielleicht befjer geführt, wenn er hätte italienifch fehreiben dürfen, welches feine Lieblings- 45 
ſprache geweſen zu fein jcheint. 

Unfer Geicdyichtichreiber Leger hatte Feine unbelannte Verwandtſchaft. Sein Ontel, 
Anton Leger, war Pfarrer in Konjtantinopel und ftand dem Patriarchen Cyrill Lu: 
faris nahe; fpäter kehrte er als Pfarrer in die Waldenfer Thäler zurüd, von mo aus 
er nach Genf floh, two er franzöfiicher und italienischer Prediger und Profeſſor der Theo: so 
logie wurde. Er arbeitete an bedeutenden eregetifchen Werfen, da er mit den orientalifchen 
Spradyen vertraut war. Ferner erwähnt noch Galiffe (Refuge Italien, Genf 1881,©. 120) 
zweier Vettern, Söhne von Anton, gleichfalls Prediger, und mehrere in dem Regifter der 
Genfer Jmmatrikulierten, die den Namen Leger führten. Cf. Ch. Borgeaud, Hist. de 
l’Acad&mie de Calvin, Gen®ve 1900, passim. Emilio Comba. 55 


Legiſten und Dekretiſten ſ. Gloſſen und Gloſſatoren Bd VI ©. 715. 


a 


» 


0 


Lehninfche Weisfaguug. — Vatieinium B. Fratris Hermanni Monachi in Lehnin 
(in ©. P. Schul „Gelehrtes Preußen“ II, 1722 (ed. princeps). Weiß (Paftor zu Lehnin), 


352 Lehninfche Weisfagung 


Vaticinium metrieum D. F. Hermanni, monachi in Lenyn, oder Bruder Hermanns ꝛc. vor» 
ze Weisfagung, dur und durch aus den Vejchichten erläutert und mit notwendigen 
nmerkungen, woraus offenbar wird, daß es eine Brut neuer Zeiten jei, Berlin 1746; Ba: 
Ient. H. Schmidt, Die Weisfagung des Mönchs H. v. Lehnin, Berlin 1820; Stuhr und Bil- 
5 tens, in d. Allgem. Ziſchr. | Geſchichte 1846, 9. Tu. II; W. Giefebrecht, ebend. 9. V ; Carl 
Zudw. Giefeler, Die Lehninſche Weisfagung als ein Gedicht des Nikolaus v. Zigewig nadı- 
gewiefen, Erfurt 1849: Guhrauer, Die Weisfagung v. Lehnin, Breslau 1850; D. Wolff, Die 
berühmte Lehninfhe Weisjagung, Grünberg 1850; Hefiter, Die Geſchichte des Kloſters Lehnin, 
Brandenburg 1851; derſ, Ueber die Hdjij. des Vatic. Lehninense (Serapeum 1853, Nr. 13); 
10 Ad. Hilgenfeld, Die Lehninifhe Weisfagung über die Markt Brandenburg, nebjt der Weis» 
fagung von Benediftbeuern über Bayern, Leipzig 1875; Sabell, Die Literatur der jog. Leh- 
ninſchen Weisjagung, Heilbronn 1879; ©. Sello, Lebnin, Beiträge zur Geſchichte von Klojter 
und Amt, Berlin 1881; J. Schrammen, Des fel. Bruder H. aus Lehnin Prophezeiung über 
die Schidjale und das Ende der Hohenzollern, Köln 1887; Hermens, Klojter Lehnin und 
15 feine ae a Barmen 1888; P. Schwarg, Art. „Lehnin u. Lehninſche W.“ in Erſch und 
Gruber Enc., II. Sect., Bd 42, ©. 381—385. 
(Wegen der für die Echtheit des Vatic. eintretenden ultramontanen und fonjtigen Bro» 
fhürenlitteratur der Jahre 1806—8 und 1846—50 f. unten im Texte.) 


Die 1180 unter dem Markgrafen Otto I. gegründete Ciftercienferabtei Zehnin (Lenyn) 
im Kreiſe Belzig (15 km füdöftl. v. Brandenburg, kunftgefchichtlich berühmt wegen ibrer 
großen roman. Kirche) foll im 13. oder 14. Jahrhundert einen Frater Hermannus 
unter ihren Mönchen gehabt haben, dem ein die Schidjale des brandenburgifchen Herricher: 
zus bis nach 1700 vorherſagendes herametriches Poem von 100 Verfen beigelegt wird. 
on den während jener beiden Jahrhunderte das Klofter regierenden Abten namens Her: 
35 mann könnten Hermann II. (1257—1272) oder 9. III. (1335—1342) als eventuelle 
Berfafler der Dichtung in Betracht fommen, wenn nicht das Latein der Verſe auf nad: 
mittelalterliche Zeit hinwieſe und obendrein ihr Inhalt fich deutlich ald vaticinium ex 
eventu, beſtehend in einem Rüdblid auf die Reihe der hohenzollernſchen Beberricher Der 
Mark Brandenburg bis gegen d. J. 1700, zu erkennen gäbe. Das in proſodiſch fchlechten 
30 Herametern, fog. versus leonini, abgefaßte Gedicht, handſchriftlich erhalten in Berlin, 
Preslau, Dresden, Göttingen, Greifswald und noch an einigen anderen Orten und zum 
eritenmal gebrudt 1722 (j. o.), hebt an mit einer Klage über das frühe Ausfterben des 
asfanischen Herrfcherhaufes; ſ. bei. V. 10 F. 
Et nunc absque mora propinquat flebilis hora, 
86 Qua stirps Ottonis, nostrae decus regionis, 
Magno ruit fato, nullo superstite nato. 

Es berührt dann flüchtig die jwiden 1320 und 1415 die Marf beherrſchenden Wit: 
telsbacher und Luxemburger, erzählt den Übergang des Landes an die Nürnberger Burg: 
grafen, folgt der Reihe der vier erjten dieſer hohenzollernſchen Markgrafen mit flüchtigen 

40 aber hinreichend bejtimmten Strichen, und verweilt beim fünften und fechiten berjelben, 
d. b. bei Joachim I. und II, mit einer Schilderung (B. 47 ff.), die dem Ingrimm zuerft 
über das Eindringen des lutherifchen Gifts durch des erfteren Gemahlin (Elifabethb von 
Dänemarf, die femina serpentis tabe contacta recentis), dann über die Sälulariſa— 
tion Lehnins durch den leßteren (1542) deutlichen Ausdrud leibt, bei. in V. 50 f.: 

45 Et nune is prodit, qui te, Lehnin, nimis odit, 

Dividit ut culter, atheus, scortator, adulter, 
Ecelesiam vastat, bona religiosa subhastat. 

Die fünf folgenden Kurfürften — dabei Joh. Sigismund, defjen Übertritt zum Re— 
formiertentum nicht ungerügt bleibt — find in der V. 53 ff. fih anſchließenden Schilde: 

rung noch Zar zu erkennen. Aber beim Sohn und Nachfolger des Großen Kurfürften 
hört die Porträtähnlichkeit der flizzierten Figuren mit einem Male auf. Der Faljator 
verliert den ficheren Boden unter feinen Füßen. Er laßt Friedrich I. nit etwa eine 
Königäkrone gewinnen, fondern ein tiefes Sinfen feines Staats erleben; den Soldaten 
fünig Fr. Wilhelm I. läßt er ebendeshalb den Entichluß fafjen, in ein Klofter zu geben; 

55 von Friedrich den Großen, einem ber unglüdlichjten und der fchlechteften in der Reihe (!) 
weisſagt er (V. 88): 

Et perit in undis, dum miscet summa profundis! 

Mit dem zweitnächften Nachfolger dieſes Ichtgenannten, aljo mit Fr. Wilhelm IIT., 
erliicht das Geſchlecht der Hohenzollern; die deutiche Reichseinheit wird wieder bergeitellt, 

so aber unter einem das Regiment des Papites über Germaniens Wolf erneuernden katho— 
lichen Herrfcher (W. 95: Et pastor gregem reeipit, Germania regem), unter welchem 


Lehninſche Weisfagung Reibnit 353 


jowohl Lehnins wie Chorins zerfallene Mauern zu neuer Pracht erftehen und „fein Wolf 
die Herbe mehr feindlich umfchleichen darf“. 

Die preußenfeindlihe und ultramontane Tendenz der Dichtung ift mit Händen zu 
greifen. Doc ift es bis jet nicht geglüdt, unter den Perfönlichkeiten, twelche zur Zeit des 
Großen Kurfürften bezw. feines Sohnes als Vertreter einer ſolchen Tendenz befannt waren, 5 
diejenige mit Sicherheit zu ermitteln, der das Falfififat zur Laft fällt. Nachdem der erfte 
Entlarver des Betrugs, Paftor Weiß (1746; ſ. o.), bei der allgemeinen Annahme ftehen 
geblieben war, daß irgend ein „papiftiich gefinnter Mönch oder Geiftlicher” zwiſchen 1688 
und 1700 diefe „Brut neuer Zeiten“ dem ad hoc erbichteten Frater Hermannus unter: 
geichoben habe, ift der Reihe nach auf nicht weniger als fünf Perfonen jener Epoche als 10 
mutmaßliche Berfafjer geraten worden. So 

1. auf den ehemaligen lutberifchen Propſt Andreas Fromm zu Köln a. d. Spree, ber, 
nachdem er unter dem Gr. Kurfürſten 1666 wegen antıreformierter Kanzelpolemik feines 
Amtes entjegt worden, 1668 in Prag zum Katholicismus übertrat und 1685 ftarb (fo 
Val. H. Schmibt 1820, und noch Silsenteld, Schrammen, Hermend u. a.). Ferner 15 

2. auf den Berliner Kammergerihtsrat und Konfiftorialafjefjor Friedrich Seidel, geft. 
1693 (jo Wilfens in der Schmidtihen „Allg. 3. f. Geſch.“ 1846); 

3. auf den abenteuerlihen Paradoxographen und Fatholifierenden Pfeudopropheten 
Delzen, geſt. 1725 (jo W. Gieſebrecht a. a. O., 1846); 

4. auf den Jeſuitenpater Fr. Wolf, zeitweiligen Kaplan bet der öjterreichiichen Ge: 20 
jandtichaft zu Berlin, re der legten ra des Gr. Kurfürften (1685—86); endlich 

5. auf den zum Katholicismus übergetretenen pommerjchen Adeligen Nikolaus v. Zites 
wis, Abt von Huysburg bei Halberjtabt 1692—1704 (fo Giejeler in |. Brofchüre v. 1849; 
vgl. M. v. Stojentin, Öeihichte des Geſchlechts Zigervig, Stettin 1900, II, ©. 173). 

Das Schriftſtück ift, auch nachdem längjt fein untergefchobener Charakter erfannt war, 36 
im Dienfte antipreußifcher Parteipolemik wiederholt zu benugen verfucht worden. So im 
legten Jahrhundert zunächit während der ſchweren Krifis, die der preußifche Staat nad) 
den Niederlagen von Jena und Auerjtädt zu beftehen hatte. Der nahe Untergang des 
Hobenzollernbhaufes wurde da unter Hinweis auf das Lehninſche Vaticinium in mehreren 
anonymen Flugichriften verfündigt, 3.B.: „Hermann von Lehnin, der Prophet des Haufes 30 
Brandenburg; bearbeitet von einem Geſchichtsfreunde“, Frankfurt und Leipzig 1806— 1808; 
„Frater Hermann von den Schidjalen der Mark Brandenburg“ ; Leipzig 1807 (vgl. Her: 
mens a. a. D., ©. 21). Beim Herannahen der Revolution des Jahres 1848 ſowie in 
der nächſten Zeit nach derjelben tauchten verfchiedene Pamphlete ähnlichen Inhalts auf, 
namentlich die des Belgierd Louis de Bouverot: Extrait d'un manuserit r£latif à la ss 
prophötie du frère H.de Lehnin. Avec des notes explicatives, Brüffel 1846 (vgl. 
Stuhr in Schmidts hiſtor. Zeitfchr., 1. c.), woran fich mehrere deutſche Publikationen ähn— 
licher Tendenz anjchlofjen, bei. W. v. Schüß, Die Weif. des Bruders H. von Lehnin nad) 
der belgischen Anficht, Würzburg 1847; 3. 4. — Die Geſchichte und die Propheten, 
oder die wahren Schlüſſel zu den Propheten der Zukunft, 3. Aufl, Augsburg 1848, ſowie 40 
ein rheinländischer Anonymus: „Soll Glüd und Wohlftand in Deutſchland mwiederhergeftellt 
werben, jo müfjen die Proteftanten zu der Fatholifchen Kirche zurüdfehren,; aus den Pro: 
phezeiungen des Frater Hermann nachgewieſen von L. de Bouverot“, Düffeldorf 1849. 
Auch der luth. Theologe und Novelliit Wild. Meinhold (Verfaſſer der „Berniteinhere”) 
beteiligte jih an den damaligen Verſuchen zu guniten der angeblichen Prophetie, in feiner 45 
Schrift: Das Vatieinium Lehninense gegen alle, auch die neueiten Einwürfe gerettet, 
Leipzig 1849; 2. Aufl. 1853. Vgl. noch die Broſchüren von Kollberg, Die Weisfagungen 

3 v. Lehnin, 2. Aufl, Stuttgart 1861 und von Firnftein, Des N v. X. Weisjagung, 
egensburg, ſowie den (mit einiger Zurüdhaltung und befcheidenen Kritik immer noch für 
mittelalterlihen Urfprung der Prophetie eintretenden) Auf. der Hift.:pol. Blätter 1884, 50 

(Bd 94, ©. 457 ff. 555 ff.): Die Weisfagung des fel. Bruders H. v. Lehnin, von J. N. ©. 
(Sepp.). Zockler. 


Leibes- und Lebensſtrafen bei den Hebräern ſ. Gericht und Recht bei den 
Hebräern Bd VI ©. 579,3 ff. 


Leibnis, Gottfried Wilhelm, — Noch immer giebt es feine Gefamtausgabe 55 

der leibnitziſchen Schriften. Die philojophiihen Hauptwerfe find am leidhtejten zugän lie in 

der Ausgabe von J. E. Erdmann (L. opera philosophica 1840); die umfafjende Sammı- 
RealsEncpklopäble für Theologie und Rirde. 3. U, XI 23 


354 Leibnit 


en Gerhardt, 7 Bde 1875 —1890, erfüllt bei mandem Berbdienft nicht alle berechtigten 

Wünſche. 

L.s deutſche Schriften bat Guhrauer zuſammengeſtellt (2 Bde 1838 und 1840). Der: 
jelbe ſchrieb eine jhäßbare Biographie 2.3 (2 Bände 1346). Von neueren Schriften jei neben 
dem großen Werfe von Kuno Fiſcher genannt Edm. Pileiderer, ©. W. Leibniz als Patriot, 
Staatsmann und Bildungsträger 1870; Merz, Leibniz, aus dem Englifchen 1886, eine Har 
und frisch gejchriebene Monographie, die auch das Naturwiffenihaftlie und Mathematische 
voll zur Geltung bringt. Eine neue Auffajiung der Ljhen Monadenlehre verjucht in einem 
eindringenden Werke Ed. Dillmann, Eine neue Darſtellung der L.jhen Monadenlehre, auf 
10 Grund der Quellen 1891. Eine vorzüglide Orientierung über 2. bietet E. Zeller, Gejchichte 

der deutſchen Philoſophie feit 2. 

Bihliographiiches zur Leibniplitteratur f. Ueberweg-Heinze, Grundriß der Geſchichte der 
Philofophie der Neuzeit $ 24. Troß aller auf 2. verwandten gelehrten Arbeit bleibt bei 
ihm nod immer viel zu thun übrig. 

16 G. W. Leibnit (oder auch Leibniz, mie neuerdingd im Gegenfat zum 18. Jahr— 
hundert vorgezogen wird), geboren zu Leipzig 1646, geitorben zu Hannover 1716, behauptet 
unter den Philoſophen durch Univerfalität und Gedankenfülle, Beweglichkeit und Scharf: 
ſinn einen hoben Nang und bat wie auf die meiften Mifjenfchaften und Lebensgebiete, jo 
auch auf die Theologie und die Religion einen großen Einfluß geübt. Wiffensdurftig er: 

20 greift er alles irgend Erreichbare und freut ſich befonders des Kleinen und Kleinjten, aber 
zugleich ift er bemüht, das Mannigfache in foftematifchen Zuſammenhang zu bringen und 
den eriten Befund der Dinge durch Gedankenarbeit umzuwandeln. Alles Aeußere verwandelt 
fih ihm in ein Inneres, alle Ruhe in Bewegung. Erfüllt von dem Glauben an eine Allgegen: 
wart der Vernunft, vermutet er einen guten Kern in allem was da iſt, und möchte er zu diefem 

25 Kern durch alle Berhüllung hindurchdringen. Allem Ertremen und Barteimäßigen abgeneigt, 
ftrebt er durchgängig nad Vermittlung und Verföhnung. Er pflegt feine Gedanfen in An- 
knüpfung an andere zu entwideln und iſt dadurch nicht zur reinen Herausarbeitung und deut—⸗ 
lichen Abgrenzung der eigenen Leiſtung gelangt. Aber er hat thatfächlich alles, was er ergriff, 
fortgebildet und umgewandelt, er hat die ganze Weite des Gedankenreiches durch neue An— 

go regungen belebt und die einzelnen Gebiete untereinander in fruchtbare Wechſelwirkung 
geſetzt; auch hat er das Willen, bei voller Aufrechterhaltung feines Selbftwertes, aufs 
engite mit dem Leben verbunden und ein raftlojes Wirken zur Einführung von Bernunft 
in die menschlichen Verhältnifje aufgenommen. 

Den Ausgangspunkt feiner Philofophie bildet die Überzeugung von der Unzulänglichkeit 

35 des Mechanismus für die legte Erklärung der Natur. Die Dinge können unmöglid von 
außen ber aufeinander wirken, noch weniger fann ein Ding darin fein Weſen haben, nad 
außen zu geben und von draußen zu empfangen. An erfter Stelle muß alles bei ſich felbit 
jein und für fich ſelbſt leben, müffen urfprüngliche Kräfte die Wirklichkeit bilden. Das 
führt zu der Annahme von „Monaden”, d. b. unteilbaren lebendigen Einheiten, bei fich 

so ſelbſt befindlichen, aus ſich felbit beivegten, die Unendlichkeit der Welt in ſich tragenden 
une Mit ſolchen Tebendigen Einheiten gewinnt das Ganze der Welt Belebung und Inner— 
ichkeit. 

Je ſtärker aber das Beifichfelbitfein der Monaden betont wird, defto unmöglicher wird 
eine direfte Wechſelwirkung zwiſchen ihnen. Die Monaden haben feine Fenſter, durch 

45 die Eindrüde von draußen her zu ihnen gelangen könnten. So wird eine eingreifende 
Umwandlung des gewöhnlichen Weltbildes unabmweisbar. Die Monaden bleiben in Wahr: 
heit immer bei ſich jelbit, aber göttliche Weisheit und Macht hat die Welt von vornherein 
jo eingerichtet, daß das innere Vorgehen in den einzelnen Monaden genau ihrer Lage im 
AT entfpricht; was von außen ber durch Mitteilung der Dinge an fie zu gelangen fcheint, 

so das enttwidelt ji in Wahrheit aus ihrem eigenen Grunde und ftimmt dabei genau zu 
dem, was aus dem Weltzufammenhange für dieſes Einzelmeien folgt. Das N die be: 
rühmte Lehre von der präfiabifierten Harmonie, nach Leibnigens Meinung die großartigite 
und würdigſte Vorftellung vom Al und vom Wirken Gottes. Zugleich erſcheint das als ein 
bejonders zwingender Betveis für das Dafein Gottes, daß ohne fein Wirken aller Zufammen: 

55 hang der Dinge aufgehoben würde. 

In der näheren Geftaltung des Weltbildes begegnen und verbinden fich zwei Rich 
tungen. Einmal vertritt L. die wejentliche Gleichheit alles Geſchehens (c’est tout comme 
iei), nur aus ihr giebt es univerfale Gefege und meltumjpannende Begriffe. Zugleich 
aber ijt er überzeugt von der durdhgängigen Eigentümlichkeit und Berfchiedenheit der Ein: 

co zelweſen, nirgends gleichen fich zivei Individuen völlig, alle Abhnlichkeit ift nur ein geringerer 
Grad der Berfchiedenheit. Eine Vereinigung beider Gedankenreihen erfolgt durch den 


Leibnit 355 


Begriff des Duantitativen. Die unendliche Vielheit erweift ſich als eine Stufenfolge 
besjelben Seins, die partilularen Gefjege find nur Variationen eines univerfalen. Die 
energifche Durchführung diefer quantitativen Betrachtungsweiſe ift für 2. befonders charaf- 
teriftiich, fie hat, wie das Ganze feines Meltbildes, jo namentlich feine Ethik und feine 
Geſchichtsphiloſophie —— geſtaltet. Unermüdlich iſt er in dem Streben, fcheinbar 5 
ſpezifiſche Unterfchiede in graduelle zu verwandeln, aus der Meltbetrachtung alle Gegen: 
füge, alle Sprünge und gewaltfamen Ummälzungen zu entfernen, üllerall entdedt fein 
eindringender Blid eine Kontinuität der Formen und der Beivegungen. Der Begriff der 
Entwidelung erhält bier den Sinn einer ruhig und ficher fortichreitenden Steigerung 
eines im Keim fchon vorhandenen Weſens. So giebt es hier fein radikales Böfes, Feine to 
Notwendigkeit einer völligen Ummwälzung, das fittliche Leben befteht in allmählicher Belle: 
rung, einem langjamen ſich Vervolltommnen (se perfeetionner). Auch eine eigentümliche 
Philoſophie der Gefchichte entwidelt ſich aus diefen Gedanken, die erfte Philoſophie der Ge— 
Ichichte, die im Wahrheit diefen Namen verdient. Zu allen Zeiten waltet diejelbe Ver: 
nunft, aber fie ift von innen ber durch den Trieb fortjchreitender Klärung in unabläffiger ı5 
Steigerung begriffen. So baut fi langjam Stein für Stein das Werk der Gejchichte 
auf, aber feine Arbeit in ihr ift verloren; die Gegenwart ift „beladen mit der Vergangen: 
beit und ſchwanger mit der Zukunft”. 

Über das Verhältnis von Körperlihem und Geiftigem war für L. durch die Monaden- 
lehre entjchieden, in feinem leßten Grunde muß ihm alles Weſen geiftiger Art fein, auch 20 
die fleinjten Elemente find lebendige, feelenartige Kräfte. Someit das Seelenleben ausdehnen 
fönnen wir nicht, ohne feinen Begriff auch innerlich zu erweitern. Das Seelenleben ift 
nicht beichränft auf das Bewußtſein, jondern mie bei ung felbft die bewußte Vorftellung 
nur der Höhepunkt eines mweiteren ind Unterbetwußte und Unmerkliche hinabreichenden Vor: 
ftellens ift, jo hindert nichts, ein derartiges Seelenleben niederer und niederjter Art bis 2; 
in die eriten Anfänge zurüdzuverlegen. Bei konſequenter Durchführung diefes Gedanfen- 
ganges vertvandelt ich die finnliche Welt in eine bloße Erfcheinung, freilich eine wohl: 
begründete Erjcheinung (phaenomenon bene fundatum) des geijtigen Als für endliche 
Geifter. Unfer Körper ijt ein Aggregat von Monaden, die Seele die dominierende Gen: 
tralmonade. Zeit und Raum find Urbnungen der Erfcheinungen. Übrigens hat 2. nicht so 
felten dem Körper, namentlich) dem organischen, in Widerſpruch mit jener Theorie eine 
größere Realität zuerkannt. 

Den Inhalt des Geifteslebens faßt 2. durchaus intelleftualiftifch. Die Seele beteht 
lediglih aus Vorftellungen und ihren Verhältniſſen. Empfinden ift vertworrenes Vorftellen, 
Streben der Hang einer Vorftellung zu einer anderen. Die Monaden find daher vorftellende 35 
Kräfte, fie werden mit einem auf die Neuplatonifer zurüdgehenden Ausdrud gern als 
Spiegel des Weltalls bezeichnet. Nach dem Grade der Klarheit und Deutlichkeit des Vor: 
ftellens bemißt fich ihre Stufenfolge, volllommen deutlih ift das Vorftellen allein bei 
Gott. Den Menichen erhebt über die niederen Weſen das Vermögen, nicht bloß Vor: 
ftellungen (Perceptionen), fondern bewußte Vorftellungen (Apperceptionen) zu haben. Darin 40 
liegt eine fräftigere Beziehung der Vorjtellungen auf einen beherrſchenden Mittelpunft, zus 
gleih ein engerer Zuſammenſchluß des Lebens, eine Wendung zur Perfönlichkeit und 
perſönlichen Unfterblichkeit. Denn jo gewiß aus der Einfachheit der Subftanz die Un- 
zeritörbarfeit einer jeden Monade folgt, Unfterblichkeit in ftrengerem Sinne beginnt erft da, 
mo es eine moralifche Fdentität giebt, die wiederum von dem Vermögen bewußten Bor: 45 
ftellend abhängt. So zeigt jene Abftufung innerhalb des Vorftellens einen Weg, dem Menjchen 
eine ausgezeichnete Stellung zuzuerfennen, obne den Rahmen der Weltbegriffe zu durchbrechen. 

Aus folder Schägung des Erkennens ergeben ſich deutliche Richtlinien für unfer Han: 
deln und unjer Glüd. Die Aufgabe des Lebens befteht darin, die in der Seele von 
Haus aus vorhandenen, aber in einem vertworrenen Zuftande befindlichen Vorjtellungen so 
beraus zu entwideln; die Tugend ift „eine Fertigkeit, mit Verftand zu handeln“, der 
fittlihe Kampf ein Zufammenjtoß der aus vertworrenen und der aus deutlichen Vor: 
jtellungen entjpringenden Bejtrebungen. Auch in den allgemeinen Verhältniſſen wird alles 
Fr von einem energifchen Durchdenken und völligen Durchfichtigmachen erwartet ; fo entfaltet 
ich in diefer Richtung eine unermüdliche Arbeit, eine ftaunenswerte Gejchäftigkeit und Betrieb: 56 
famfeit. Auch unfer Glüd hängt am Erkennen, da es in der Empfindung unferer Thätig- 
feit 7 ihres Wachstums beiteht, alle echte Thätigkeit aber aus dem Erkennen her: 
vorgeht. 

Bei folder Bertvandlung des Seelenlebens in ein Getriebe von Vorftellungen und 
Vorſtellungsmaſſen findet fi) augenjcheinlich Fein Platz für eine Willensfreiheit. Die Freiheit 60 

23 * 


356 Leibnig 


befteht für 2. Iediglih in dem Vermögen, ohne Zwang von außen gemäß dem Geſetz 

eines eigenen und eigentümlichen Weſens zu handeln. Das aber heißt die gröberen Formen 

des Determinismus nur befämpfen, um be durch eine feinere zu erſetzen (vgl. über das 

ganze Problem Claß: die metaphyſiſchen Vorausfegungen des Leibn. Determinismus 
6 1874). 

Diefer Intellektualismus beherriht auch 2.3 religiöfe Anschauungen. Er bat ficd 
über religiöfe Fragen jehr oft geäußert, das Hauptdofument bildet die Theodicee (der Aus: 
drud ift von X. ſelbſt geprägt). Der Plan einer foldyen Arbeit beichäftigte ihn fchon 
lange, den Anftoß zur Ausführung gab der philofophifche Verkehr mit der Königin Sophie 

10 Charlotte. Dieſe hochbegabte Frau, die nad L.3 Ausdrud auf dem „Warum des Warum“ 
bejtand, war lebhaft ergriffen von der Aufregung, welche das berühmte Diktionnaire von 
Bayle namentlich auf der Höhe der —S hervorgerufen hatte. Vernunft und Glaube 
waren hier als unverſöhnliche Gegner dargeſtellt, vor allem war die Unerklärbarkeit des 
Böſen in die grellſte Beleuchtung gerückt. Über jene Fragen verhandelten Sophie Char⸗ 

15 lotte und L. zuerſt mündlich, aus ſchriftlichen runs entftanden einzelne Stüde 
des Werkes, bis es erheblich fpäter (1710) als Ganzes unter dem Titel: Essais de 
theodiede sur la bont& de Dieu, la libert& de l’homme et l’origine du mal erſchien. 
Der orientierenden Vorrede folgt zunädft ein discours de la conformits de la foi 
avec la raison, dann behandeln drei Hauptabſchnitte die angegebenen Probleme. Bei 

20 großer Gedankenfülle erfirebt das Werk zugleich eine Wirkung a weitere Kreife und bat 
fie mit der Klarheit und Friſche feiner Darftellung in der That rafch gefunden. Aus ihm 
vornehmlich ſchöpft die folgende Darlegung der religiöfen Anjchauungen 2.2. 

Als Kern aller Religion gilt ihm die Liebe zu Gott. Sie muß aus dem Erfennen 
fließen, auf eigene Überzeugung gegründet fein, wenn fie unfer ganzes Innere durchdringen 

25 und ſich in uneigennüßiges Wirken für unjere Nächten umfegen fol. Nie fönnen Gere: 
monien ober Olaubensformeln die thätig lebendige Gefinnung erfeßen, nie fann ein 
ftürmifcher Aufſchwung des Gefühles das ganze Leben erleuchten und erwärmen, wie das 
die aufgellärte Liebe (l’amour 6elair6) vermag. Bei foldhem Streben fühlt 2. ſich 
mit dem Chriftentum in vollem Einklang. Denn das Chrijtentum gilt ihm als die „reinfte 

% und aufgeflärtefte” Religion : durch Chriftus wurde die Religion der Weiſen die Religion 
der Völker, er erhob die natürliche Religion zum Geſetze, er wollte, daß die Gottheit nicht 
nur Gegenstand unferer Furcht und Verehrung, fondern auch unferer Liebe und herzlichen 
Hingebung jet. 

Die Schwierigkeiten, mit ſolcher Überzeugung eine Offenbarungslehre zu vereinigen, 

35 hat L. nicht verfannt, aber er hat feinen ganzen Scharffinn zu ihrer Überwindung auf 
geboten. Zunächſt ruft er Diftinktionen zur Hilfe. Bei der Theologie fei unterfchieden 
zwifchen einer natürlichen und einer geoffenbarten, bei den Vernunftwahrheiten zwiſchen ewigen 
und pofitiven. Nun ift oft der angeblidye Streit ziwifchen der Vernunft und dem Glauben nur 
ein Streit zwilchen den wahren Gründen der natürlichen Theologie und den faljchen 

#0 Scheingründen der Menfchen, und der Triumph des Glaubens, von dem Bahyle jo viel 
Weſens machte, bedeutet nicht? anderes als den Triumph der demonftrativen Vernunft 
über nur fcheinbare und trügerifche Gründe. 

So verjtanden, hätte der Glaube als Tradition nur die Aufgabe, die nicht jeden 
Augenblid und jedem Individuum einleuchtende Vernunftwahrbeit im gefchichtlichen Leben 

45 zu bertreten, vor Schwankungen zu bewahren, den Menfchen zu ihr zu erziehen. Jedoch 
erfennt 2. auch felbitjtändige Offenbarungswahrheiten an, aber auch bei ihnen ſucht er 
der Vernunft möglichit viel Raum zu ſchaffen und ben biftorijchen Befund möglichit 
ins Nationale zu wenden. Zunächſt hat die Vernunft die Pflicht, die Legitimation der 
Offenbarung zu prüfen, damit nicht etwas faljches für göttlich ausgegeben werde. Der 

so Inhalt der legitimierten Offenbarung will dann freilich einfach angenommen fein. Indes 
fönnen dieje Offenbarungswahrheiten den ewigen Wahrheiten der Vernunft nie miber: 
jprechen, da aud) die Vernunft aus Gott ftammt und unfere Vernunft nur kraft der Be— 
gründung in der abjoluten Vernunft Wahrheit erkennt. Das aber find ewige Wahrheiten, 
welche unfer Erfennen völlig durchichaut, bei denen es daher der — mit 

65 dem göttlichen Erkennen gewiß fein darf. Einen Widerſpruch mit den ewigen Wahrheiten 
zulafjen, hieße alfo einen Konflitt in Gott felbft jegen. Aber mit dem Widervernünftigen 
fällt nicht das Übervernünftige. Es kann Wahrheiten geben, welche der Vernunft aller 
dings nicht twiderjprechen, ſich aber nicht aus ihr ableiten lafjen, Myſterien, die wir nicht 
a priori, fondern nur a posteriori darthun können, von denen wir nur die Thatjache (7ö 

0 örı), nicht das Warum (10 dust) einzufehen vermögen. Für dieſes Übervernünftige fann 


Leibnig 357 


die Forſchung nicht mehr leilten als die Einwendungen aus dem Wege räumen; nur die 
Möglichkeit der Glaubenswahrheiten vermag fie darzuthun. Gemäß folder Überzeugung 
bat 2. ſämtliche Glaubensſätze der Kirche angenommen, er bat fie durch den Aufiveis 
ihrer Möglichkeit gegen Angriffe verteidigt, es erfüllt ihm mit fichtlicher Freude, feichte 
Einwendungen aufzulöfen und auch dem —— Widervernünftigen einen Sinn abzu⸗ 5 
getoinnen. Aber er hat bei foldher Behandlung durchgängig den Inhalt der Lehren, wenn 
auch oft leife und faum merklich, ind Nationale verfchoben (über die Theologie 2.8 |. wei— 
teres bei Pichler: die Theologie des 2.1869; ſ. auch Lülmann, Das Bild des Chriften- 
tumö bei den großen beutjchen Idealiſten, 1901, S. 4—26). 

Für L. perſönlich bedeuten weit mehr als alle pofitiven Glaubensfäge die Wahrheiten, 
welche er zur natürlichen Theologie rechnet. Bor allem beherrſcht die Gottesidee mit über: 
wältigender Macht fein Denken und Empfinden. Nur mit ihrer Hilfe gelangt unfer 
Denken über alle Relativität und Zeitlichkeit hinaus zu abfoluten und ewigen Wahrbeiten, 
nur durch Gott gewinnt die Welt einen Zufammenbang, und vermögen wir die Unend— 
lichkeit der Dinge mitzuerleben. Recht verftanden ift Gott dem Menfchen ganz nahe; „Gott ı5 
ift das Leichtefte und Schwerfte, jo zu erkennen; das Erfte und Leichtefte in dem Licht: 
weg, das Schwerfte und Lebte in dem Meg des Schatten”. Das Verlangen einer un— 
mittelbaren Gegenwart Gottes in der Seele bringt den Denker oft den Myſtikern nahe, 
wie das namentlich die Schrift von der wahren theologia mystica zeigt. Aber dem 
Denter des thätigen Lebens und der Individualität bedeutet die Einigung des Menfchen 0 
mit Gott fein völliges Aufgeben und Verſchwinden in die Unendlichkeit. Der Menſch ift 
„nicht ein Teil, fondern ein Ebenbild der Göttlichkeit, eine Darftellung des Alle, ein 
Bürger des Gottesitaates“. „In unferem Selbſtweſen ſteckt eine Unendlichkeit, ein Fußſtapf, 
ein Ebenbild der Allwiſſenheit und Allmacht Gottes.” So fol jeder Einzelne an feiner 
Stelle mitarbeiten zur Wolllommenbeit des Univerfums, wie Heine Götter mögen die 25 
Menſchen in ihrem Kreife den großen Weltbaumeijter nachahmen. Erfenntni® und Liebe 
find nicht leidende Zuftände, fondern Thätigkeiten des Geiftes, Frömmigkeit ift nicht ftumme 
Ergebung in eine übermächtige Notwendigkeit, fondern Dankbarkeit und Zufriedenheit aus 
Einficht in die Vernünftigkeit de3 Ganzen. Damit wird die Lehre von der beiten Welt zu 
einem Hauptftüd der religiöfen Überzeugung. 30 

Das Beitreben, die vorhandene Welt ald die befte zu erweiſen, verleitet 2. nicht 
dazu, das Böfe zu bloßem Schein herabzufegen, er hofft aber durd eine energiſch ein— 
dringende und ruhig abwägende Behandlung erhärten zu können, daß dieſe Welt mit dem 
Böſen befier ift ala eine Melt ohne Böfes fein würde. yunäct findet er die Schilderungen 
des Böfen und des Elends oft ftarf übertrieben. Den Menfchen ftedt tief im Herzen ein 35 
Unglaube an das Gute und eine Neigung, auch den edelſten Handlungen gemeine Motive 
unterzufchieben. Sodann ift das uns befannte Stüd der Welt viel zu Fein, um danach 
den Wert des Ganzen zu beurteilen. Bei dem Problem der BVernünftigkeit der Welt ift 
vor allem die Frage — das Ganze zu richten, nicht darf der unmittelbare Eindruck des 
bloßen —— entſcheiden. Wie ſich der Aſtronomie unſer Sonnenſyſtem aus einem 40 
wirren rcheinander in ſchönſte Ordnung verwandelt bat, ſeit fie durch Kopernikus 
lernte, den Standort der Betrachtung in der Sonne zu nehmen, ſo wird ſich wohl auch 
der Philoſophie das Weltall in ein Reich der Vernunft verwandeln, wenn ſie nur lernt, 
„das Auge in die Sonne zu ſtellen“. 

Die Art aber, wie L. die Welt als ein Syſtem ber Vernunft darzuthun ſucht, ver: 45 
bindet und verſchmilzt Altes und Neues und läßt daher das Eigentümliche nicht mit voller 
Klarheit hervortreten. Zunächſt dient zur Löſung des Problems die griechiſche Faſſung 
der Welt als eines Kunſtwerkes, das nicht gehaltvoll und kräftig ſein könnte, ohne Gegen— 
ſätze zu umfaſſen und zu überwinden; die Diſſonanzen, welche der unmittelbare Anblick 
darbieten mag, verſchwinden bei der Betrachtung des Ganzen. Eine modernere Form er: so 
hält der Gedanke in der Wendung, daß es fi in der Wirklichkeit verhalten mag tie 
bei der Perfpektive, wo der richtige Gefamteindrud nicht möglich ift, ohne Fehler im ein: 
zelnen. — Charakteriftifcher ift eine dunamifche Löſung des Problems durch die Idee der 
größtmöglichen Kraftentfaltung ; es ih der Begriff des Lebens und der Thätigfeit, der 
als Maßſtab aller Leiftungen dient, dem aller befondere Anhalt, felbjt der moralifche, 55 
untergeordnet wird. Von Döchfter Bedeutung ift dabei der Gefichtspuntt, daß die endlichen 
Weſen nicht vereinzelt und zerftreut, fondern nur miteinander da find und jo betrachtet 
werden müfjen; wie bei einem Brettfpiel fich jede Figur nur jo weit entwideln kann, ala 
der Plan des Ganzen geftattet, jo muß ſich aud im AU das Einzelne nach dem Ganzen 
ihiden. Wenn — die Frage nicht ſowohl auf das an der einzelnen Stelle Mög: co 


U) 


— 


358 Leibuitz 


liche (e possible), ſondern auf das zuſammen Mögliche (le compossible) gebt, jo kann 
es jehr wohl gefchehen, daß Geringeres miteinander einen größeren Effekt herborbringt als 
die Verbindung von Größerem. „Ein geringes Ding zu einem geringen geſetzet, kann 
oft etwas befjeres zumeg bringen als die Zufammenjegung te anderer, deren jebes 

6 an fich ſelbſt edler als jedes von jenen. Hierin ſteckt das Geheimnis der Gnadenwahl 
und Auflöfung des Anotens. Duo irregularia possunt aliquando facere aliquid regu- 
lare.” Auch das Böfe wird in diefe Betrachtung eingejchloffen, jofern aus ihm ein größeres 
Gut, fer es für den Handelnden felbjt, ſei es für andere, hervorgehen kann und jo die 
Summe ded Guten erhöht wird. Zu vermeiden war das Böfe nicht, da ein enbliches 

10 und daher unvolllommenes Wefen ſich nicht zum Guten oder Böfen entjcheiden kann, ohne 
die Möglichkeit einer Jrrung und Berirrung; das Böfe von vornherein ausſchließen, das 
bieße alfo die Freiheit lähmen und die Selbjtthätigfeit unterdrüden. Auch die Natur ver: 
folgt das Ziel der höchſten Kraftentfaltung, indem ſich alle Geſetze ihres Mechanismus 
auf das Prinzip zurüdführen laffen, den größten Effekt mit dem kleinſten Kraftaufwande 

15 berborzubringen, in allem Wirken die leichtejten oder kürzeſten Wege einzufchlagen. Dieſe 
Einrichtung ift keineswegs jelbftverftändlich, fie ermweift vielmehr deutlich das überlegene 
Walten einer göttlichen Vernunft (f. darüber namentlich die tiefgründige Schrift de rerum 
originatione radicali). 

Daß in dem allen mehr Möglichkeiten entworfen als Wirklichkeiten erwieſen find, 

20 fann L. felbft nicht entgehen, aber auch die Möglichkeiten — ihm als ein Gewinn, 
und wenn trotz aller Erwägungen und Menſchen vieles dunlel und unverſtändlich bleibt, 
fo mögen wir auf das Weltall anwenden, was Sokrates von den Schriften des Hera- 
Hit fagte: „Was ich verjtehe, gefällt mir; ich glaube, das übrige würde mir nicht 
minder gefallen, wenn ich es verftünde.” Solche Ueberzeugung von der Bernünftigleit des 

25 Meltalld verleitet L. nicht zu träger Ruhe, fondern fie tft nur ein weiterer Antrieb zu 
raftlofer und frohthätiger Mitarbeit am großen Werke Gottes. 

Es entiprady 2.3 univerfaler und verföhnlicher Art, das Chriftentum über die einzelnen 
biftorifchen Phaſen und über die Parteiungen hinaus als ein Ganzes zu begreifen und 
u verehren. Er fühlt fich felber ald Glied der wahrhaft Fatholijchen Rirche, die durch die 

# Liebe Gottes hergeftellt werde, er widerftrebt allem Sektenweſen und verfidht mit großer 
Wärme Toleranz und gegenfeitige Achtung. Das Wort Auguftind hat feinen vollen Beifall: 
es ſei befjer über verborgene Dinge zu zweifeln, als über ungewifje zu zanfen. Dem: 
nad finden wir ihn eifrig beftrebt, den verjchiedenen Oeftaltungen der dhriftlichen Kirche 
in Lehre und Organifation gleihmäßig gerecht zu werben. Unter den Kirchenvätern ſchätzt 

35 er vornehmlich Auguftin troß feines Ungeſtüms und feiner leidenfchaftlichen Ausbrudsieife ; 
von den Scholaftifern, namentlid dem Thomas von Aquino, dem er viel verdankt, redet 
er mit Hochadhtung ; wie viel ihm die Myſtik bedeutet, das zeigen namentlich feine deutjchen 
ethiſch⸗religiöſen Schriften, die man nur anzufehen braucht, um die Meinung, es fei 2. die 
Verteidigung der Religion keine Herzensfache geweſen, als falſch zu erkennen. Auch die 

40 verſchiedenen Richtungen feiner Zeit, die Janſeniſten, Pietiften u. f. w., ſucht er un- 
befangen zu würdigen, auch bei den Socinianern möchte er etwas berechtigte an« 
erkennen, obwohl ihm im allgemeinen ihre Begriffe zu eng find und ihr Eritiiches Ver: 
fahren zu baftig bünft. 

Solcye Überzeugungen zufammen mit der perfönlichen Stellung 2.3 mußten ibn zu 

45 lebhafter Beteiligung an den damaligen Unionsbeftrebungen der Konfeffionen führen; ja 
er iſt bei aller perfünlichen Zurüdhaltung zwei Jahrzehnte hindurch der Mittelpunkt diefer 
Verſuche geweſen. Die allgemeine Stimmung nad dem breißigjährigen Kriege war jolchen 
Beftrebungen günftig, manche politifche Jntereffen der Fürften famen hinzu, in Fluß geriet 
das Problem durch Bofjuets zuerſt 1671 erjchienene exposition de la foi de l’Eglise 

co catholique, melde in verjöhnlicher Form eine Rechtfertigung der katholiſchen Lehre mit 
bejonderer Nüdfiht auf die Draußenftehenden unternahm. In Deutſchland mirkte für 
den Unionsgedanken vornehmlich Rojas von Spinola, ein fpanifcher Franzisfaner, welcher 
als Beichtvater am Faiferlihen Hofe das befondere Vertrauen des Kaifers Leopold genoß, 
ein Mann von mehr Eifer als geiftiger Begabung. Er mar in faiferlihem Auftrage 

56 wiederholt in Hannover, am wichtigſten war fein Aufenthalt im Jahre 1683. Er brachte 
damals ſehr weitgehende Anerbietungen; am auffallendften war der Vorjchlag, das triden- 
tinifche Konzil bis auf ein fünftiges allgemeines Konzil einftweilen aufzuheben und der 
Beurteilung des leßteren zu unterwerfen. Der Herzog Ernſt Auguft ging auf die Unter: 
handlung ein und ernannte verjchiedene proteit. Theologen zu ihrer Führung; die Seele 

so der Konferenz war Molanus, als Abt zu Yoccum der erjte Geiftliche des Landes, ein 


Leibnit 359 


Schüler des Calirtus, ein milder und weitdenkender Mann, 2. nahe befreundet. Diefer felbit 
blieb perfönlich im Hintergrund, ftand aber mit feinen Erwägungen und Ratjchlägen zur 
Seite. Die thatfächlihe Vereinigung der Kirchen war das nächſte Ziel, binfichtlich der 
Lehre jollte ein fpäter abzuhaltendes öfumenifches Konzil eine Verftändigung bringen. Die 
Konferenzen verliefen günftig, und da Epinola mit dem Ergebnis nicht nur beim Kaifer, 6 
fondern (1684) auch in Rom gute Aufnahme fand, ſchien ein voller Ausgleich auf dem 
beiten Wege. Aber nun eben, wo man allgemein auf die Sache aufmerkſamer wurde, 
erhob ſich in Deutichland von beiden Seiten mannigfadher Widerfprud, und die Angelegen- 
beit mußte vorerjt zurüdgeitellt werden. 

L. aber behielt jie fortwährend im Auge und beichäftigte feine Gedanken lebhaft 
damit. Um die Jahre 1686—1690 fcheint er jenen merkwürdigen Entwurf verfaßt zu 
haben, welcher unter dem (nicht von 2. berrührenden) Namen systema theologieum 
befannt if. Dasfelbe ift nichts anderes ald eine philojophifche Verteidigung des Katholi- 
cismus, es ift voll bedeutender Gedanken und einjchmeichelnd gefchrieben. Bei der Ab- 
faſſung jchwebte der Plan vor, es unter Verheimlihung des Autors und feiner Parteis ı5 
jtellung gelehrten und gemäßigten Bifchöfen vorzulegen und diefelbe zur Approbation zu 
beitimmen, damit aber ein wichtiges Mittel für die Ausgleichsunterhandlungen zu ges 
innen. Das Manuffript wurde erſt 1819 herausgegeben und fonnte ohne eine Erläu: 
terung durch die Briefe und Entwürfe 2.3 feine innere Zuneigung zum Katholicismus zu 
beweijen jcheinen. In der That beweift ed nicht mehr, als daß * Leibnitz in merk: 20 
ag Weiſe auf den Standpunkt der Gegner zu verſetzen vermochte. 

Was ihn zu den Einigungsverfuchen trieb, war nicht ein Drang feines Herzens. Ihm 
jelber genügte die geiftige Zufammengebörigfeit des Gottesreiches, als deſſen Glied er ſich 
fühlte; ein lebhaftes kirchliches Bedürfnis hat er nie bezeigt. Eben deswegen galt ihm 
das Unterjcheidende nicht als weſentlich und endgiltig trennend; ein Ausgleich dünkte 25 
möglid, wenn man die Differenzen nicht fo fehr bejeitigte ald vor dem Einigenden zurüd: 
treten ließ. Jeder behalte das Seine, in dem Entfcheidenden aber finde man ſich zufammen. 
Dem Katholicismus im befonderen mußte 2. wegen der Kontinuität der Geſchichte und 
der Größe der Organifation hohe Achtung entgegenbringen. So ift ein weites theore— 
tiſches Entgegenkommen leicht zu erflären. Aber jobald die Sache ins Perfünliche getvandt so 
und ihm der Übertritt zugemutet wurde, bat er feinen proteftantifchen Standpunkt mit 
Entjchiedenheit und Würde verteidigt und in feinen Ausführungen deutlich bekundet, daß 
er die Güter des Proteftantismus jehr wohl kannte und zu ſchaͤtzen wußte. Dasjelbe zeigt 
ſich bei einer weiteren Phaſe der Einigungsverfuche. Durch verjchiedene Vermittelung ent: 
wickelte fi über jenes Problem feit 1691 ein Brieftwechjel zwiſchen Bofjuet einerfeits, 35 
Molanus und Seibnik andererſeits. 2. tritt dabei mehr und mehr vor Molanus in den 
Vordergrund. Man ftritt namentlich über die prinzipielle Anerkennung der tridentinifchen 
Lehren, die Bofjuet, unter manchen fonftigen Zugeſtändniſſen, ebenfo entichieden verlangte, 
wie Leibnitz fie befämpfte. Die Sache war von Anfang an ausfichtslos, die Verband: 
lungen entfremdeten die beiden Männer mehr und mehr, beichäftigten fie bei längeren a0 
Unterbredungen aber bis 1702. 

Auch Verfuchen zur Einigung der beiden proteftantifhen Kirchen ftand Leibnitz nahe. 
Die Verhandlungen fanden zwiichen Berlin und Hannover ftatt; dort regierte der veform. 
Friedrich III. (fpäter als König Friedrich J.), Gemahl der hannov. (übrigens reformiert 
fonfirmierten) Prinzeffin ug Charlotte, hier der luth. Ernſt Auguft und feit 1698 #6 
Georg Ludwig. Die Sache fam feit 1697 in Bewegung. Leibnig wirkte für fie durch 
Korreipondenzen mit einflußreichen Berliner Perfönlichkeiten, ſpäter vornehmlih mit dem 
befannten Hofprediger Jablonski, fein Streben beſchränkte ſich zunächſt auf den Gewinn 
firchlicher Toleranz. Eine Kirche follte die verfchiedenen Belenntnifje umfafjen. Als aber 
Friedrich III. fid) darüber hinaus für eine wirkliche Einheit der Lehre und für die Auf: so 
bebung der „parteilichen” Namen „Lutberiih” und „Reformiert” zu gunften des Geſamt⸗ 
namens „Evangelifh” erwärmte, ward dies Ziel willig ergriffen. Im Auftrage des Kur: 
fürften verfaßte Jablonsti als Grundlage für Verhandlungen die Schrift: „Kurze Vor: 
ſtellung der Einigkeit und des Unterjchieds im Glauben bei den Proteftierenden, nämlich 
Evangeliihen und Reformierten.” Von hannoverjcher Seite wurden L. und Molanus zu 55 
den Verhandlungen beauftragt, ſowie Helmftebter Theologen zur Beratung herangezogen. 
1698 erfolgte eine der Sache günftige Antwort. Darauf wurde Sablonsti zu einer per 
jönlichen Konferenz mit Molanus und 2. nad) Hannover gefandt. Die Einigung fam 
im Umriß glüdlid zu jtande, audy der Name „Evangeliih” ward ald gemeinfamer an: 
genommen. Eben jet aber erfaltete infolge politischer Veränderungen der Eifer der Staats: 0 


— 


0 


360 Leibnit Leiden 


männer. Erſt 1703 geiceh ein weiterer Schritt vorwärts, indem riebrih in Berlin 
ein aus lutherifchen und reformierten Theologen beſtehendes collegium irenicum ober 
charitativum unter dem Vorfig des bei der Krönung zum reformierten Bifhof ernannten 
Urfinus von Bär einfegte. Unter den Mitgliedern befand ſich Jablonski. Nach verichiede- 
s. nen Phafen, in die auch 2. mit eingriff, verlief das Ganze im Sande. Seit 1706 ver: 
loren die Fürften das Intereſſe an der Sadye, und auch L. z0g ſich nun zurüd, getröftet 
durch die Erwägung ipsa se res aliquando conficiet. 
2.3 Verhalten bei diefen Einigungsverfuchen jrigt ihn nicht im Gebiet feiner Stärke. 
Seine philoſophiſche Betrachtungsweife entiprady dabei nicht dem, was das Bewußtſein der 
ı0 Mitlebenden und Nächitbeteiligten erfüllte. Das Problem erfchien ihm viel zu fehr als ein 
bloß intelleftuelles; daß die einzelnen greifbaren Differenzen in Einrichtungen und Lehren, 
namentlich beim Verhältnis des Katholicismus und Proteftantismus, nur einen tieferen 
und unverſöhnlichen Gegenjag zur Erſcheinung bringen, gelangt nidyt zur Anerkennung. 
Und da er, bei aller Wärme AR das Ganze, binfichtlich der näheren Geftaltung feine feſte 
15 Überzeugung einzufegen hatte, fo geriet er in eine Abhängigkeit von anderen und verfiel 
der Gefahr, die Sache nicht ſowohl als eine religiöfe, fondern als eine politifche und diplo— 
matifche zu behandeln. 
2.3 Gejamtftellung zur Religion und zum Chriftentum ift richtig zu würdigen nur bei Ver: 
ge —— der damaligen Zeit. Nach Abſchluß des 30jährigen Krieges herrſchte, nament- 
20 lid in Deutichland, eine allgemeine Ermübung an religiöjen Fragen und Streitfragen, mebr 
und mehr erfüllten die Probleme der politifchen Macht und der allgemeinen Kultur die 
Gemüter. Zudem war feit Beginn des Jahrhundert3 eine neue Denkweiſe aufgeftiegen, 
welche aus dem eignen Vermögen der menjchlichen Vernunft, durch reine Verftandesarbeit 
alle Wirklichkeit entwideln wollte, damit in einen fchroffen Widerfpruch zur überfommenen 
25 geichichtlichen Lebensführung geriet und das Bild der Welt vielmehr von der Natur als 
vom Geift her entwarf. Schwere Kämpfe und Erfchütterungen waren bier in deutlicher 
Vorbereitung begriffen. 2. hat dagegen in großem Sinne zur Milderung und Verfühnung 
gewirkt. Mit voller Luft und höchſter Begabung an der Arbeit der neuen Forſchung bes 
teiligt, ja ein Führer der geiftigen Bewegung, hat er zugleich mit aufrichtigfter Geſinnun 
30 das Chriftentum feftgehalten und verteidigt. Sein Hauptbeftreben ging dahın, das "Neich 
der Natur” ohne Störung feiner eigenen Ordnung dem „Reich ber Gnade” unterzuorbnen. 
Sachlich ift ihm das infofern nicht gelungen, ald die Natur, welche dem Geifte dienen 
foll, durch ihre quantitativen und mechanischen Begriffe in fein inneres Gewebe einbringt 
und es gemäß ihrer Art geftaltet; das Bild des Geifteslebens felbft bat bier von innen 
85 ber eine jtarfe — —— Immerhin blieb die prinzipielle Anerkennung der 
Ueberlegenheit der geiſtigen Welt, wie auch weit über das Problematiſche der Begriffe 
hinaus eine reiche Förderung durch neue Anſchauungen und Anregungen. Wenn ferner 
die Geftaltung des Geifteslebens durch den Intellektualismus 2.8 in eine u enge Bahn 
eriet, jo fei nicht verfannt, daß er in dem Erkennen vornehmlich das Mittel voller innerer 
40 Aneignung ſah, und daß er daher mit der Klarheit des Denkens eine große Wärme und 
Innigkeit des Gefühls verbinden fonnte. L. erjcheint in dem allen ald der Hauptvertreter 
des älteren Nationalismus, der nicht ſowohl eine Kritik am überfommenen Beitande der 
Religion übte ald in ihm die rationalen Elemente ftärker bervorzufehren und Fräftiger 
zu veriverten bemüht tar, deſſen Streben nad Aufllärung den ganzen Menſchen umfafien 
45 und fördern wollte. X. bat vornehmlich dazu getwirkt, daß der Zufammenftoß der neuen 
Denkart mit der überflommenen Religion bei den Deutſchen nicht die akute Form annahm, 
wie bei anderen Völkern, am meiften den Franzoſen; das Ideal einer inneren Ausgleichun 
und gegenfeitigen Förderung von Religion und Hultur, von Theologie und Philoſophie ift 
namentlich durch ihn aufgeftellt und durch feine große Leiftung wirkſam geworden. Die 
50 deutjche Philoſophie aber hat erft in ihm ihre volle Selbitftändigfeit erlangt und eine Macht 
für das gefamte Kulturleben getvonnen. Rudolf Euden. 


Leichenreden j. Kafualien Bd X ©. 116, ıff. 


Leiden (Übel). Es ift eine der großartigften Paradorien des Chriftentums, daß 

nad) chriftlicher Lebensbetrachtung die Leiden in die Güterlehre gehören. Iſt nach durch— 
55 gängiger Anſchauung ein Übel das, was den Gelbiterhaltungstrieb beeinträchtigt, ein 
Gut das, was ihn begünftigt, und ift nach der chriftlichen Anfchauung vom Reich Gottes 
als dem höchſten Gut ein Uebel im chriſtlichen Sinne das, was die Selbfterhaltung zum 
ewigen Leben ſchädigt (Me 8, 36), ein Gut im driftlichen Sinne das, was der Selbſt— 


Reiden 361 


erhaltung zum ewigen Leben dient (Le 10, 42), jo ift die chriftliche Betrachtung gegen bie 
natürliche im mancher Hinficht geradezu umgekehrt: was nad natürlicher Yebensanficht ein 
Gut ift, kann für die chriftliche ala ein Übel erjcheinen, wie für viele der Reichtum (Mt 
19, 23f); und was jener ein Übel ift, kann diefer ein Gut werden, wie in manchen 
Fällen Krankheit (Jo 9, 3). Diefer Unterfchied ift bei dem Begriff des Leidens prinzipiell, 6 
indem die Welt die Leiden als Übel empfindet, das Chriftentum fie dagegen unter die gott: 
gejesten und gottgewollten Bedingungen der Erreichung des Ewigkeitsziels einrechnet (Rö 8, 17f.; 

2 Ko 4, 17). Im neuteftamentlichen Zeitalter prägte fich diefer Gegenfag darin aus, daß 
die jüdische Weltanfhauung Leiden für Gottesftrafe über die Sünde erflärte (Le 13, 1ff.; 
Jo 9, 2; Ga 3, 13; 2 Ti 1, 8), Jeſus und die Apoftel dagegen im Leiden ben gott= 10 
gewieſenen Weg zur Herrlichkeit fahen (Le 24, 26; Jo 17, 1ff.; 2 Ti 1, 12). 

Gelten aber Leiden der Welt ala Übel, jo fann doch auf weltlihem Boden die rüd: 
ſchauende Betradhtung in Leiden die Bildung von Erfahrung und Charakter wertſchätzen. 
Und wiederum Uebel rufen durchaus nicht immer Leiden (— Beeinträchtigungen des Luft: 
—5 — hervor, wie z. B. der Krieg, an ſich gewiß ein Übel, manchen Anlaß zu erhöhter ı5 

afeinöfreude giebt; und viele Menfchen leiden ſchwer unter Verhältnifien, die an fich 
nicht Übel find, 3. B. Zucht der er unge der Umgebung u. ſ. w. Letzteres 
berührt ſich mit dem Unterfchied des Objektiven und Subjektiven im Begriff des Uebels. 
Denn der Selbfterhaltungstrieb Tann fehr Verſchiedenes ergreifen und die Grenzen bes 
zur Exiſtenz für notwendig Erachteten ſehr verjchieden fteden. Hinfichtlich des Übel? twaltet 20 
aljo der Unterfchied ob, ob wirkliche Lebenshemmungen die Selbfterbaltung ftören, oder ob 
die individuelle pſychiſche Form des Selbiterhaltungstriebes die ſubjektive Empfindung ber 
Lebenshemmung bat. 

Indem nun das Chriftentum dem Selbfterhaltungstriebe die Richtung auf den Ewig— 
keitswert und das Ewigkeitsziel der Perfönlichkeit giebt (Mt 6, 33), gewinnt es vermöge 25 
des höchften Guts, das in gewiſſer Weife alle Güter und Übel für den Gläubigen ent- 
wertet (Mt 13, 44ff. 19, 29), eine fichere Abgrenzung von Gütern und Übeln: ein Gut 
ift, was die Erreichung des höchſten Guts begünftigt, ein Übel, was ihr entgegenwirkt. 
Da aber die Leiden durch Entziehung der Gegenstände oder Anläffe des Luftgefühls und 
Dämpfung oder Aufhebung des irdiſchen Wohlbehagens den Chriften lehren auf irdiſches 30 
Glück zu verzichten und ſich das Reich Gottes wirklich das höchſte Gut fein zu laffen (Le 
14, 33), fo And fie die einſchneidendſten Bildungsmittel religiöfer Gefinnung und fittlicher 
Charafterbildung und darum sub specie aeternitatis Güter. Sollen die Gläubigen «8 
darum für lauter Freude achten, wenn fie in mancherlei Anfechtungen fallen (Ja 1, 2), 
io liegt der Einwand nah, daß die Leiden dann für die Gläubigen aufhören, Leiden zu 36 
jein. Aber der Einwand wäre falſch. Denn den Wert, den die Leiden für den Chriften 
haben, haben fie ja eben als Beeinträchtigungen irbifcher Lebensfreude. 

Es wäre ungefund und phantaftiich leugnen zu mollen, daß es für ben Chriften noch 
wirkliche Übel giebt: fo lange er im Weltleben fteht, funktioniert auch in ihm der irdiſche 
Selbfterhaltungstrieb, ohne den das Perfonenleben nicht gedacht werden kann, und fo «d 
lange giebt e8 auch für ihn mirkliche Lebenshemmungen, alſo ſowohl natürliche wie foziale 
Übel, mögen diefe auch im echten Chriftenftande vom Glauben zu Förderungsmitteln um» 
gejtaltet werden. Und es ift ſchwärmeriſch und gottwidrig, in milllürlicher Selbſtmarte— 
—— und mönchiſcher Askeſe ſelbſterwählte Leiden der Selbſtzucht ſich aufladen zu wollen 
(Kol 2, 23): Gott ſendet jedem das ihm nötige Maß der Leiden, und ſpeziell den aus as 
der Feindichaft der Melt entftehenden (Jo 15, 18 ff.) kann fein wahrhaft Gläubiger ent: 
geben (Mt 5, 10ff.; 1 Pt 3,14. 4, 14); es ift alfo nicht nötig, fünftlich Leiden hervor: 
zurufen, wobei prahleriſche Selbitgerechtigfeit gar nicht vermieden werden fann. Sondern 
darin beſteht die Aufgabe des Chrijten, die wirklichen von Gott gefandten Leiden in ihrem 
Ewigkeitswert zu verftehen (Hbr 12, 11) und fie durch Dienftbarmahung für die Ewig- so 
feitsaufgabe nicht troß der Beeinträchtigung, jondern gerade vermöge der Beeinträchtigung 
des irdischen Wohlergehens ſich in der Ertötung des äußeren und Erneuerung des inneren 
Menihen (2 Ko 4, 16) zu Gütern werden zu laſſen. Im mahrhaften Chriftenftande 
müfjen alle noch jo fchweren Erlebnifje der Erreihung des höchſten Guts dienftbar werden, 
alfo um Guten ausichlagen (Nö 8, 26). 55 

Natürlib können Yeiden auch den entgegengefegten Erfolg baben. Wenn Welt: 
menfchen oft unter Leiden berzagend und verzweifelnd zufammenbrechen, jo fann es bei 
Ehriften geſchehen, daß fie in Leiden an Gott irre werden oder ftatt bei Gott bei fündiger 
Selbſthilfe Zuflucht fuchen und jo am Glauben Schiffbruch leiden (Mt 13, 21). Selbft- 
verftändlich iſt der Chrift nicht nur fittlich berechtigt, ſondern durch feine Stellung in der oo 


362 Reiden 


Melt genötigt, den ihn bedrängenden Leiden durch Einfegung der That entgegenzuivirfen. 
Dunnpre Refignation ift jo wenig chriftlich wie müßiger Fatalismus. Aber mit der That- 
fraft muß fich verbinden die Übung der Geduld, die nicht bloß die Ergebung in Gottes 
Willen, fondern aud die Hoffnung auf den lebendigen Herrn des Weltlaufs in fich fchließt, 
6 und das Gebet, das Gottes Schidungen, mag er die Trübfal wenden oder in noch tiefere 
Trübjale bineinführen, für die Vertiefung des Glaubenslebens und den FFortichritt der 
Heiligung fruchtbar madıt. 
Nach der zerftörenden wie nad) der erbauenden Seite bin fünnen ſowohl die natür- 
lichen wie die Iu chriſtlichen Leiden wirkſam werden. Bei den natürlichen Leiden ſind 
ıw zu unterſcheiden körperliche und ſeeliſche. (ch bemerke, daß die Einteilung bier eine andere 
jein muß tie bei den Übeln. Im Gegenfaß der Güter und Übel handelt es fih um 
Förderung und Hemmung der Selbfterhaltung; die gewöhnliche Unterjcheidung phyſiſcher 
und fozialer Übel ift alfo ſachgemäß. Aber bei dem Begriff des Leidens handelt es ſich 
um den Gegenſatz von Luft und Unluft; bier entſcheidet alfo, ob Beeinträchtigung des 
ı5 Luftgefühls oder Wedung des Unluftgefühlse aus körperlichen Zuftänden entipringt oder 
in feeliihen Affetionen bejtebt.) Speziell hriftlich find die Leiden, die den Jünger Jeſu 
wegen feines Chriftenftandes treffen. Vermöge des Gegenjages von Reich Gottes und 
Melt treffen diefe den Chriften jo unvermeidlich, wie Chriftum das Kreuz traf (Mt 10,38. 
16, 24). Chriſti Berufsleiden ſetzen fich fort in dem vom Glaubensleben unabtrennbaren 
20 Leiden Chriſti. Die Schmach Chrifti (AG 5, 41; Hbr 11, 26. 13, 13) gehört jo ſehr 
zur Gottestindfchaft, daß Kreuz das Zeichen alles echten Chrijtentums iſt (Hebr 12, 2). 
Nah dem gottgewollten Erfolg oder dem von Gott beabfichtigten Zweck find zu unter- 
jcheiden Strafleiden, Erziehungsleiden und Verherrlihungsleiden. 1. Strafleiden bezeichnen 
die Gegenwirkung der göttlichen Heiligkeit und Gerechtigkeit gegen die Sünde in Form 
35 der Verhängung von Übeln (Pi 38, 5), gebören alſo eigentlih dem Sündenftande an 
(Klagel. 1, 14); fie fönnen aber auch im Gnadenftande, obgleich die Schuld vergeben it, 
noch Raum haben: der Chrift fann an Gebrechen, in denen Gott die Schuld der Väter 
heimfucht (Er 20,5), mweiterzutragen haben, er fann an Nachwirkungen früher begangener 
Sünden kranken (Hbr 12, 5), oder es können auf ihm Ahndungen über Sünden laften, 
so die aus der Fortwirkung des Fleiſches vermöge Untreue oder Schläfrigfeit noch hervor— 
brechen (Mt 23, 12; 1 So 11, 30; 1 Pt 1,5; Ja 4, 6). Solde Xeiden, die der 
Gläubige als Strafen feiner Sünde anfehen muß, ſoll er auf ſich nehmen in bemütiger 
Beugung unter Gotted Hand (1 Pt 5, 10), mit bingebenver Verehrung der göttlichen 
Majeftät (Ja 4,9. 10), befonders mit Beherzigung der Mahnung zur Vorſicht (Eph5, 11 ff.). 
35 Vermöge diefes in ihnen liegenden thatfüchlicen inmweifes auf erneuerte Buße nimmt der 
Chrift die Strafen aus der Hand der Liebe Gottes (Off. 3, 19). Die über ein Volk 
oder Land, eine Religionsgemeinfchaft oder Gemeinde ergebenden göttlichen Strafen nimmt 
der Einzelne ald Teilnehmer an der Gefamtihuld auf. 2. Pädagogiicher Art (Hbr 12, 
7—11) find die Läuterungsleiden, Prüfungsleiven und Berwährungsleiden. a) Vermöge 
40 des Unterjchieds jelbitverfchuldeter und unverfchuldeter Leiden legt alles, was den Chrijten 
betrifft, dem gewifjenhaften Ernft die Frage vor, wie weit es durch eigene Fehler verdient 
fei. So viele Leiden nun auch den Menſchen nicht als Strafen treffen mögen, jo wenige 
dürfte es geben, in denen nicht wenigſtens ein Moment der Verſchuldung läge, das zur 
Selbftanklage und darum zur Selbitreinigung (Jeſ 48, 10; Pf 66,10) Anlap böte. Yin 
45 fofern alfo die Leiden in die Befinnung führen, wie weit fie in eigener Mangelbaftigfeit 
begründet find, bewirken fie Läuterung (Hbr 12, 5 ff.). b) Iſt der Gedanke der Prüfung 
durch Gott auch weſentlich altteftamentlich (vgl. Buch Hiob), jo hat die Idee des Prüfungs: 
leidens doch auch auf das chriftliche Glaubensleben Anwendung, infofern jede neue Zeidenss 
erfahrung den Gläubigen vor die frage der Feſtigleit feines Glaubens: und Liebeslebens 
5o ftellt. Gewöhnlich nämlich halten ſich die Chrijten für gefeftigter, als fie find, und müſſen 
ſich die Siegerkraft, die fie Schon geivonnen zu haben glaubten, in jeder neuen Lebens— 
erfahrung neu erringen. Schwere Leiden führen den natürlihen Menfchen dazu, fich mit 
allen Mitteln der Selbjterhaltung, guten oder fchlechten, zu belfen, verleiten aljo ethiſch 
zu ungeraden Wegen, religiös zu Gottlofigfeit. Den Chriften ftellen jchwere Leiden auf 
65 die Probe, ob er im Gottvertrauen genügend erftarkt und in der Gebundenheit an feinen 
Willen feſt geworden ift (2 Ko 13,5). Für die Jünger, die fi eine Standhaftigkeit des 
Glaubens zutrauten, die fie noch nicht beſaßen (Mit 20, 22. 26, 33) wurde Jeju Kreuz 
u einem Prüfungsleiden, das ihnen die Unzulänglichkeit ihrer Glaubensjtufe zeigte. Prü- 
— in denen ſich der Glaube echt zeigt, führen zu einer höheren Stufe ber Kräf— 
© tigkeit. ec) Da der natürliche Menſch gewohnt ift, jeden Stoß mit einem Gegenftoß 


Leiden Leipziger Kolloquium 363 


beanttwortend, den Übeln mit den Eingebungen der Selbftfucht entgegenzuwirken, im chrifte 
lichen Glauben aber der Verzicht auf diefe Stellungnahme liegt, bieten Leiden immer neue 
Berfuhungen zur Abirrung von der Bahn der Liebe, damit aber auch die Anläfje religiös: 
fittlichen Fortſchritts. Die Bewährungsleiden (Ja 1, 12) find darum die Mittel (Nö 8,17) 
der Ausreifung zur Vollfommenbeit (1 Pt 1, 17), find alfo in hervorragender Weiſe 
Außerungen der göttlichen Liebe (Tob 12, 13; Si 2, 5). Wie Jefus jelbit durch Leiden 
vollendet werden mußte, um am Kreuz den Sieg über die Sünde zu vollenden, fo ift 
auch den Seinen das Tragen des Kreuzes das Mittel der Vollendung zur Ahnlichkeit mit 
ihm. 3. Das Leiden des Blindgeborenen Jo 9, 3 und des Lazarus 11, 4 unterjtand 
dem Zweck der Verherrlihung Gottes. Gegenüber der menſchlichen Einbildung, die welt— 10 
liche Herrlichkeit ſchätzt und erhebt, ift es göttliche Paradorie (Xc 16,15), ſich dadurch zu 
verberrlichen, daß er aus nichts etwas macht (1 Ko 1, 28), alſo das Nichtige verherrlicht. 
Stärke, Reichtum, Hoheit und Weisheit veriverfend (Ser 9, 23F.) bildet Gott fi durd) 
Schwäche, Armut, Niedrigkeit, Thorheit die Gefäße feiner Herrlichkeit (Mt 11, 25; So 
5, 44). Jeſus hat darum die Armen, Hungernden und Weinenden ſelig gepriefen (Le 
6, 21. 26). Die Trübfal der Leiden wird der Niedrigfeit (Mt 5, 4) zum Bethätigungs- 
ort der Verherrlichung Gottes. In menſchlicher Schwachheit triumphiert Gottes Kraft 
(2 Ko 12, 9. 4, 7). 

Die Leiden find für den Gläubigen die gottgeordneten Mittel, ihm Weltluft und 
Sinnenfreude zu entiverten und ihn an das Reich Gottes zu binden. eit entfernt bie 20 
Gemeinſchaft mit Gott zu lodern, müſſen Beichwerden und Trübjale dazu dienen, bie 
religiöfe Gebundenheit an Gott fejter zu fnüpfen, als an den, deſſen Gemeinfchaft einzigen 
Wert bat und einen abjoluten Perfönlichkeitswert ficherftellt, auch wenn alles Irdiſche ver: 
jagt oder entweiht (1 Pt 1, 6ff.; Nö 8, 6ff.). In den Xeiden fucht die Liebe Gottes 
jeine Kinder. Derjelbe Gott, der Leiden fendet, giebt die Kraft, : in Anlehnung an ihn 3 
und Stärfung durch ihn, fie nicht nur zu ertragen, fondern fich über fie zu erheben (2 Ko 
1, 3—8. 4, 8. 9). Dem Chriſten düten die Leiden, in denen er lernt, auf irdiſches 
Wohlſein und Wohlergehen zu verzichten und Gott allein feine Freude fein zu laſſen, 
nicht fehlen: denn mit ihnen fehlten ihm die einfchneidendften Bildungsmittel für die reli— 
giöfe Gefinnung des Himmelreihs (Ja 1, 4) und damit die wirkungsvolliten Erziehungs: so 
mittel für bie Pttfiche Gefinnung der Liebe. 2. Lemme. 


or 


5 


Leipziger Disputation ſ. Yutber. 
Leipziger Interim f. Interim Bd IX ©. 211, 58ff. 


Leipziger Kolloquium von 1631. — Das Protokoll des Leipziger Kolloquiums ift 
mehrfach gedrudt, 3. B. bei Augusti, Corpus libr. symb. Elbf. 1827, p. 386sqgq., und bei 85 
Niemeyer, Collectio conf. in ecel. reform. publicat., Lips. 1840, p. 653sqq.; Joh. Bergius, 
Relation der Privat-Conferenz, welche bei währendem Convent der Broichircaben evanges 
liihen Ehur-Fürften und Stände zu Leipzig 1631 gehalten worden, nebenjt einer Vorrede, 
darin auf dasjenige, was Herr Watıhiag * von Hoenegg in feiner Rettung fürgebracht, 
gebührlich geantwortet wird, Berl. 1635; C. W. Hering, Geſchichte der kirchl. Unionsverſuche, 40 
Bd 1, Leipz. 1836, S. 327f.; U. ©. Nudelbah, Reformation, Luthertum und Union, Leipz. 
1839, ©. 407 ff.; U. Schweizer, Die protejtantifhen Gentraldogmen, 2. Hälfte, S. 525 ff.; 
Bgl. die Litt.-Angaben bei dem A. Höe v. Höenegg Bd VIII ©. 172. 

Das Leipziger Kolloquium, ein Religionsgefpräch zwiſchen lutherifchen und reformierten 
Theologen, ſchloß fih am eine im Februar und März 1631 in Yeipzig ftattfindende Zu: 46 
fammenfunft proteftantijcher Stände an. Die letztere war veranlaßt durch die Abficht, eine 
Vereinigung der Proteftanten des Reiches herbeizuführen, um die Ausführung des Reftitutions- 
ediftes zu hindern, ohne doch genötigt zu fein, fich mit Guſtav Adolf gegen den Kaiſer 
zu verbünden. Demgemäß erneuerte man den Proteft gegen das Edikt, und beichloß zu rüften, 
wies jedoch das Anfinnen Guftav Adolfs, mit ihm in einen Bund zu treten, zurüd, inter 50 
Geſchichte des dreißig. Krieges ©. 363f. Die Fürften wurden nad Yeipzig von ihren 
Theologen begleitet. Im Gefolge des Kurfürften Georg Wilhelm von Brandenburg befand 
fih fein Hofprediger Johann Bergius, mit dem Landgrafen Wilhelm von Hefjen waren 
fein Hofprediger Theophilus Neuberger und der Vrofeflor Johann Crocius gekommen. Bon 
jeiten dieſer reformierten Theologen geſchah der erſte Schritt zu einer Verhandlung über 55 
die Streitpunfte zwifchen beiden Kirchen. Dabei verlannten fie nicht, daß eine Vereinigung 
faum möglich jein werde, aber fie bofften wenigſtens eine Milderung und Minderung 
der Streitigkeiten zu erzielen. Der einflußreichite Theologe in Kurſachſen war der Ober: 


364 Leipziger Kolloquium 


bofprediger Höe von Höenegg, befannt ald der heftigfte Gegner der Reformierten; doch der 
Zwang der politifchen Verhältnifje, welcher die Fürften zufammengeführt hatte, bewirkte, 
daß die lutherifchen Theologen das Anfinnen der Reformierten nicht von der Hand tiefen. 
Als dieſe bei den Leipziger Profefjoren Polykarp Leyſer und Heinrih Höpffner anfragten, 
5 0b fie mit dem Oberbofprediger und ihnen zu einem Religionsgeſpräch zujammentreten 
würden, welches jedoch nur den Charakter einer Privatkonferenz haben folle, lehnten die 
Sachſen die Anfrage nicht geradezu ab, obwohl fie ihre Bedenken gegen das Unternehmen 
nicht verhehlten, auch ohne die Zuftimmung ihres Landesherrn auf den Vorſchlag nicht 
einzugehen magten; auf den Wunſch, daß Höe ſich der Heftigfeit, die er in feinen Schriften 
10 zeige, in der Unterrebung enthalten möge, verficherten fie feine ſonderbare Humanität in 
conversatione. Der Kurfürſt Johann Georg erteilte die Genehmigung zu dem Geſpräch, 
nicht ohne auch ſeinerſeits auszufprechen, daß es nur die Bedeutung einer Privatlonferenz 
babe; zugleich beftimmte er den Gegenftand der Verhandlung dahin, „zu vernehmen, an= 
ubören und zu erwägen, ob und twieferne man in ber Augsburgichen Konfeffion einig 
15 8* oder ob und wie man auf beiden Seiten näher zuſammenrücken möchte“. 

Die Unterredungen begannen am 3. März 1631 in dem „Loſament“ Höes. Man 
verficherte fich eines gemeinfamen Bodens, indem die reformierten Theologen die Erklärung 
abgaben, daß fie fich zu der Augsburgihen Konfeffion von 1530 befännten, auch bereit 
feien, fie in der Form, wie fie der kurfächfiiche Augapfel (1628 auf Befehl des Kurfürften 

20 herausgegeben) enthalte, zu unterſchreiben; fie erinnerten an die rechtliche Geltung der Kon— 
feffton in Brandenburg und Heflen; mas die Bedeutung der Variata anlange, jo bezogen 
fie fih auf die Erklärung der Stände auf dem Naumburger Konvent, wogegen die ſäch— 
ſiſchen Theologen fih auf die Erklärung in der Vorrede zum Konkordienbuch beriefen. 
Darauf nahm man die Konfefjion in den einzelnen Artikeln dur; man fand ſich einig in 

235 den Art. 1—2; 5—9; 11—28. Mehr Schwierigkeiten bereitete der 3. Artikel. Zwar zu dem 
Wortlaut des Artikels befannte man ſich auf beiden Seiten, allein man verbarg fich nicht, 
daß man ihn verfchieben verſtehe; die Lutheraner legten in ihn die lutheriſche Faſſung 
der communicatio idiomatum, während die Reformierten dieſelbe verneinten; man be 
gnügte ſich aljo in zwölf Punkten zufammenzufaflen, worüber man in der Chriftologie 

% einig var, und daneben feituftellen, worüber man verfchieden dachte. Zum 4. Artikel 
gaben die Neformierten die Erklärung ab, daf fie die Allgemeinheit des göttlichen Gnaben- 
willens lehrten. Am 7. Marz fam man zum 10. Artikel vom Abendmahl. Hier trat 
wieder die Verfchiedenheit der Lehre troß des Bekenntniſſes zur gleichen Formel an ben 
Tag. Man verfuhr twie beim 3. Artikel, man jtellte feſt, wie weit man einig war, und 

85 bezeichnete Har die Differenzpunfte, die manducatio oralis und manducatio indigno- 
rum. Die Erinnerung an den Tag zu Marburg lag nahe; die NReformierten bofften, 
man werde jet weiter fommen als damals, mwenigjtens dazu, „daß man für einen Mann 
wider das Papfttum ſtehen könnte”, allein die Qutheraner trugen Bedenken, irgend welche 
Zufagen zu maden. Nachdem man die Augsburgiche Konfeſſion durchgeſprochen hatte, 

0 erfannte man mit Recht, daß noch nicht jämtliche ztwiefpältige Lehren berührt feien; man 
handelte deshalb noch eigens von der Präbdeftinationslehre. Auch bier ließ man es fich 
angelegen fein, das beiden Kirchen Gemeinſame möglichft hervorzuheben, allein es blieb 
doch die Verjchiedenheit, daß die brandenburgifchen und heſſiſchen Theologen die Erwählung 
einer beftimmten Zahl zur Seligfeit an die Spite ftellten und die göttliche Präfcienz von 

#5 der Erwählung ausſchloſſen, die jächfiichen Theologen dagegen die Erwählung bedingt fein 
ließen durch den zuvorgeſehenen Glauben. 

Der Schluß der Konferenzen erfolgte am 23. März. Es war verabredet, den inhalt 
des Geſprächs nicht zur Ungebühr zu fpargieren ; deshalb wurden nur vier Eremplare bes 
Protokolls abgefaßt, für die drei Fürſten und die theologische Fakultät zu Leipzig, Bald 

50 aber war das Geſpräch feinem Inhalt nach in England, Frankreich, der Schweiz, Holland 
und Schweden befannt, ja in den beiden zulegt genannten Ländern fonnte man die Res 
lation von dem Leipziger Kolloquium gedrudt befommen. 

Man kann jagen, die Verhandlungen blieben refultatlos: die alten Lehrbifferenzen 
traten fofort hervor, und in feinem Punkte vereinigte man ſich; das Entgegenfommen 

55 bejtand, abgejehen von der friedlichen, rubigen Weife des Geſprächs, nur darin, daß man 
fich gerne derfelben Worte bediente. Allein das lag in der Natur ber Sache; denn es 
ftanden einander zwei völlig durchgebildete dogmatiſche Anfchauungen gegenüber: ſolche 
lafjen fich nicht vereinigen; und man mar beiderfeits von der Nichtigkeit des eigenen 
Standpunktes zu fehr durchdrungen, als daß man in irgend etwas Weſentlichem hätte 

co nachgeben fünnen. Die Bedeutung des Leipziger Kolloquiums liegt demnach nicht in dem, 


Leipziger Kolloquium Le Maitre 365 


was durch dasjelbe erreicht wurde, fie liegt darin, daß eine ſolche Konferenz überhaupt 

möglih tar. Es dämmerte die Erkenntnis, daß man bei aller Treue gegen die eigene 

Lehre die Schwefterfirche nicht nur aus dem Gefichtspunft der — — — 
oſe +) Hauck. 


Le Maitre, Jean Henri, geft. 1774. — Quellen: D. Brandes, J. H. Le Maitre, 5 
weiland franz. Paſtor zu Baireuth, Büdeberg und Erlangen (in Dr. Rich. Beringniers Zeit» 
ihrift „Die franz. Kolonie”, Jahrg. 1895, Nr. 10-12); D. Brandes, Die franz. Kolonie in 
Büdeberg (in Dr. Tollins Gejhichtsblättern des deutjchen en IIL, 7 u. 8); 
Attenjtüde der Züricher Stadtbibliotget, J. H. Le M. betr.; Die Kirchenbücher der franz. 
Kolonie zu Büdeberg und das Archiv des reform. Presbyteriums dajelbft. 10 


Le Maitre, der den größten Teil feines Lebens im Dienfte der Hugenottenkirche 
Deutichlands verbracht hat, war von Haus aus fein Hugenotte. Er hieß eigentlich Meifter, 
auch Maifter gefchrieben, und war in Zürich gegen das Ende des 17. Jahrhunderts ges 
boren. Seine Studien machte er in der Vaterſtadt und verband mit der Theologie auch 
Poeſie, Vhilofophie und Sprachenkunde. Er verkehrte in dem reife der Bobmer und ı5 
Breitinger und ftand bier wegen feiner Begabung und feines Fleißes in gutem Anfehen. 
Für die Sache der Hugenotten wurde er durch einen Verwandten gewonnen, Theobald, 
der bereits im Dienfte der Refuge ftand, und lernte in ſehr kurzer Zeit — es heißt inner: 
balb dreier Monate — fih in ihrer Sprache forreft und fließend ausdrücken. So trat er 
zunächſt als Prediger bei der franz. Kolonie in dem damals noch hobenzollernichen Bai- 20 
reuth ein, bis er im Jahre 1733 nad Büdeberg berufen wurde, zuerit als Gehilfe des 
— und Direktors der dortigen Kolonie, Pierre Créögut, an Stelle des Zürichers 

ob. Georg Hirzel, der wieder in feine Heimat zurüdtehrte. Crégut war früher reformierter 
Paſtor zu Annonay im Languedoc geweſen und zum Tode verurteilt worden, meil er 
einige „Rüdfällige”, d. b. ſolche Reformierte, die getvaltfamermweife zum Papismus „be— 25 
fehrt” morben waren, zum Abendmahle zugelaffen hatte. Nur mit genauer Not, und zwar 
mit Hilfe einer hochgeftellten Dame, war er noch in letzter Stunde dem Kerker zu Tou— 
loufe entronnen und hatte ſich mit einer Anzahl von Leidensgefährten zunächſt nach Morges 
am Genfer See, dann aber nad) dem gaftlichen Erlangen gewandt, von wo er jamt feinen 
Gefährten im jahre 1692 durch den Grafen Friedrich Chriftian zu Schaumburg-Lippe so 
nach Büdeberg berufen wurde, um bier eine dauernde Freiftabt zu finden. Grögut ftand, 
als er nach Büdeberg fam, ſchon in vorgerüdtem Alter, und ald Le Maitre ihm beige: 
ordnet twurde, hatte er bereits fein 87. Lebensjahr erreicht. Sein Tod erfolgte am 8. Mai 
1738, und jet wurde der Gehilfe fein Nachfolger als franz. Hofprediger und Direktor 
der Kolonie, nachdem ihm die bier zu thuende Arbeit längſt zum allergrößten Teile ob: 3; 
gelegen hatte. Es waren nicht geringe Forderungen, die an ihn geftellt wurden, und zwar 
nicht zum Heinften Teile von der gräflihen Familie. Der Stammvater des Haufes, Graf 
Simon VI. zur Lippe, war ein hochbegabter Herr, man darf fagen, ein Gelehrter, ber 
auf verjchiedenen Gebieten des damaligen Wiflens wohl beivandert war, und diefer Sinn 
batte ſich namentlich auch in der jüngeren Linie feiner Nachkommenſchaft, die in Büdeberg 40 
regierte, vererbt. Es herrichte am Hofe zu Büdeberg ein ernft wiſſenſchaftliches Streben, 
und bejonder der Bruder des damals regierenden Grafen Albrecht Wolfgang, Graf 
Friedrich Ludwig Karl hatte ein überaus großes nterefje für alle Fragen der Willen: 
ichaft, befonders der Philojophie, wie fie damals im Schwange ging. Die beiden Brübder, 
Söhne des Grafen Friedrih Chriftian, waren in Hannover von dem Paſtor bei der dor: 4 
tigen beutjchreformierten Kirche, Noltenius, dem fpäteren Profeſſor der Theologie zu Frank— 
furt a. D. und Lehrer Friedrichs des Gr., unterrichtet worden und verdanften gerade dies 
jem viele Anregungen. So mußte denn nun aber Le Maitre hier mit feinem Wiffen und 
Können dienftbar fein und die Grafen auf dem Laufenden erhalten. Er bejorgte ihnen 
die nötigen ir ey die damals auf dem Gebiete der Philofophie in Anſehen ftanden, 50 
Malebrancye, Pierre Bayle, Chr. Wolff, Spinoza u. a., und hatte ihnen Vorträge über 
fie zur Erklärung zu halten. Über die Philofophie Spinozas liegt noch ein ſehr ausführ: 
licher Abriß vor, den Le M. für den Grafen Friedrich verfaßt hat. Ebenſo wurde ihm 
die religiöfe und gefamte wiſſenſchaftliche Erziehung der beiden Söhne des Grafen Albr. 
Wolfgang, des fpäter berühmt genug gewordenen Grafen Wilhelm und feines Bruders 55 
Georg anvertraut, und wenn der Graf Wilhelm nicht bloß auf dem Gebiete der Kriegs: 
wiſſenſchaften Hervorragendes geleiftet hat, fondern auch für die übrigen Zweige des Wifjens 
einen ſtets lebendigen Anteil an den Tag legte, jo war es Le M., der zu dem allen ben 
Grund gelegt hat. Der freund eines Thomas Abbt und eines Herder war eben ein Zög- 


366 Le Maitre Lenfant 


ling des Hugenottenpaftors aus Zürich, und mie fehr das von dem Schüler auch anerfannt 
worden iſt, geht daraus hervor, daß diefer bis an Le M.'s Ende (1774) in ſtets regem Ver: 
fehr mit feinem Lehrer geftanden und deijen Rat auch zu einer Zeit noch gefucht bat, als 
Le M. feine Stellung in Büdeberg längſt aufgegeben batte und in feine Heimat zurüd- 
5 gelehrt war. In Büdeberg litt es ihn doch auf die Dauer nicht, und es war wohl nicht 
bloß das „Heimweh des Schweizers“, das ihn, wie ja aud Albrecht v. Haller, aus Deutjch- 
land fortzog, fondern allerlei Mipbelligkeiten, die ihm in nicht jchöner Weife von anderen 
Kreifen in Büdeberg bereitet wurden. Die Kirdyenordnung der reformierten Kirche Frank: 
reich, die auch in Büdeberg für die Hugenottenkolonie eingeführt war, ordnet befanntlidy 
10 eine ernfte Kirchenzucht an, und unter dem Vorfige des Paſtors wurde diefe auch von 
dem Konfiftorium der Kolonie gewilienhaft gehandhabt. Aber da erfolgten dann Angriffe 
aus dem Hinterhalte gegen den Hofprediger. In einer Zeitfchrift, die in Büdeberg heraus: 
fam, erſchienen Spottgedichte, deren Spite unverkennbar gegen Le M. gerichtet war, und 
auch ſonſt ſah fich diefer Verleumdungen ausgefegt, die aber im Verborgenen ſchlichen, bis 
15 dann ein Regierungsrat Schwarz auf dem Totenbette, um fein Gewiſſen zu erleichtern, 
fi ald den Urheber jener Schmähungen befannte und andeutete, daß auch der Kanzlei: 
präfident Lehenner feine Hand dabei im Spiele gehabt habe. Daß nun der Beichimpfte 
fich bei dem Grafen über Lehenner beſchwerte, war ihm nicht zu verbenfen, aber nun erhob 
diefer eine Beleidigungsflage gegen ihn, die ſich lange hinzog und wo Le M. denn freilich 
20 fein anderes Beweismittel hatte, ald das Zeugnis eines Verftorbenen. Es wurde dem 
Verleumdeten der Aufenthalt in Büdeberg jegt derart verleidet, daß er einem Rufe nach 
Erlangen folgte und dann aud eine Anitellung in der Heimat jeder anderen vorzog, als 
ihm diefe geboten wurde. Zulegt war er Pfarrer in Küsnacht und ftarb dort gegen Ende 
des Jahres 1774 hochbetagt, nur daß fein Verhältnis zu dem bald nad feinem Weggange 
25 von Büdeberg zur Regierung gelommenen Grafen Wilhelm (1747) nad mie vor ein un: 
getrübtes und überaus herzliches geblieben ift: Graf Wilhelm mußte zu ſchätzen, was er 
feinem erjten Lehrer zu verdanken hatte. D. Brandes. 


Lenfant, Jacques, geft. 1728. — Siehe: Haag, France protestante, Bd VI; Bibl. 
germ., Bd XVI; Ch. Dardier, Lenfant (Jacques) in der Encyclop@die des sciences reli- 

90 gieuser, Bd VIII. 

Jacques Lenfant, einer der bedeutendften Theologen der franz.<hugenottifchen Kolonie 
in Berlin, wurde geboren zu Bazoches (in der Beauce) den 13. April 1661. Er ftubdierte 
Theologie, zuerft in Saumur, dann in Genf. In Iegterer Stadt ward er des Socinia— 
nismus angellagt, weswegen ihm die Ordination verweigert wurde; er erhielt dieſelbe 

35 ohne Schwierigkeit in Heidelberg (1684), woſelbſt er vier Jahre lang als Prediger an der 
franz. Kirche und Kaplan der verwitweten Kurfürſtin verweilte. Im Jahre 1688 zog er 
nad Berlin; der Kurfürft Friedrich von Brandenburg (der erite König von Preußen) er: 
nannte ihn zum Pfarrer der franz. Kirche, an welcher er nahe an 40 Jahre wirkte. Sein 
Leben in Berlin verlief in Ruhe und in Ehren und iſt während diejes langen Zeitraums 

wo nichts zu erwähnen, als einige Reifen, die er unternahm: 1707 nad Holland und Eng: 
land; — um behufs ſeiner Studien Manuſkripte und wertvolle Bücher aufzuzuſuchen: 
1712 nach Helmſtedt, 1715 nach Leipzig, 1725 nach Breslau. Er war ein beliebter 
Prediger, und der Predigtband, den er herausgab (Seize sermons sur divers textes), 
wurde von Rambach ins Deutjche übertragen (Halle 1742). Auch fehlte e8 ihm nicht an 

45 Auszeichnungen; er war Mitglied des Oberfonjiftoriums, ſowie auch des Rates, der bie 
Angelegenheiten der franz. Auswanderung zu verwalten hatte; 1710 wurde er forrefpon- 
dierendes Mitglied der englischen Sefelihart zur Verbreitung des Glaubens; 1724 Mit: 
glied der Afademie der Wiſſenſchaften in Berlin. Er ftarb den 7. Auguft 1728 und 
wurde in der franz. Werderſchen Kirche am Fuß der Kanzel beitattet. 

50 Lenfant hat viel gefchrieben, ift aber hauptfächlih als Kirchenhiftorifer rühmlich be- 
fannt. Hervorzuheben find folgende Werke: Histoire de la papesse Jeanne fidöle- 
ment tir6e de la dissertation latine de M. Spanheim (mehrere Male berausgege: 
ben). — Histoire du Coneile de Constance, tirde prineipalement d’auteurs qui 
ont assist6 au Coneile, enrichie de portraits, Amst. 1714, das bedeutendite mas 

55 er gefchrieben, heute noch von Wert; ein Gegner fällt folgendes Urteil über dasſelbe: „Es 
giebt wenig Geſchichtswerke, die mit ſolcher Genauigkeit und folcher Weisheit verfaßt find“ ; 
Hist. du Concile de Pise et de ce qui s’est pass€ de plus m&morable depuis 
ce Coneile jusqu’au Coneile de Constance, enrichie de portraits, Amst. 1724. — 
Histoire de la Guerre des Hussites et du Conecile de Basle, enrichie de por- 


Lenfant Les 1. 367 


traits, 1731. — Aud in der Eregeje und in der Kontroverfe hat er nicht Unbebeutendes 
geleiftet. Er verfaßte mit Beaufobre einen Kommentar des N. Teftamentes, den Prof. Reuß 
-den „beiten und berühmteften“ des 18. Jahrbundert® nennt: Le N. Testament de 
notre Seigneur J. C. traduit en francois sur l’original gree, avec des notes 
lit6rales pour 6eclairer le texte, Amst. 1718. Von ibm ift der erfte Band, der die 5 
vier Evangelien und eine umfangreihe Einleitung enthält. — Noch eine Streitjchrift iſt 
zu erwähnen: Pr&servatif contre la r&union avec le Siöge de Rome, ou Apo- 
logie de notre söparation d’avee ce Siöge, contre le livre de M!!° de B. (eau- 
mont) dame pros@lyte de l’Eglise rom. et contre les autres controversistes 
anciens et modernes 1723, 4 Bde. Yenfant ift einer der Gründer ber Bibl. germ., 10 
zu welcher er die Vorrede ſchrieb. G. Biender, 


Lentulus ſ. Chriftusbilder Bd IV ©. 65, w Fl. 


Leo I., der Große, 440—461. — Eeine Schriften find herausgegeben von Duesnel, 
2 Bde, Paris 1675 und am beiten von P. und 9. Ballerini, 3 Bde, Benedig 1753—1757, 
deren Nusgabe auch Migne SL 54-56 abgedrudt hat; bier auch 54 S.59-—-114 aus Schöner 15 
mann, Bibl, hist, litt. patr. lat. II die Ueberjicht über die Ausgaben und Handjcriften. Von 
Griesbach (Opuseula I, Halle 1763) find Loci communes theologiei collecti e Leone M. 
ebiert worden. Bei Hurter, 8. patr. opusc. sel. finden fid 14. 25. 26 ausgewählte Predigten 
und Briefe Leo8 aus der Ausgabe der Ballerini abgedrudi; eine deutfche Ueberjegung aller 
Predigten und Briefe von Wilden und von Wenzlowsky in der Bibl. der Kirchenväter, eine 20 
engliihe von Feltoe in den Nicene and Post-Nicene Fathers, Ser, II, 12, New-York 1896. 
Die Briefe von und an Leo über die Ofterberehnung hat Br. Kruſch, Studien zur priftlich- 
mittelalterlihen Chronologie, Leipzig 1880, 247— 278 vorzüglid herausgegeben. Zwei neue 
Briefe an Leo von Flavian und von Eufebius von Doryläum edierte D. U. Amelli, S. Leone 
M. e l’Oriente, Rom 1882, Montetafj. 1890; dieſelben TH. Mommjen, NA XI (1886), 25 
361— 36%. Leos Briefe in der Avellana Collectio (Epist. imper. etc. CSEL 35) ed. Günther 
S. 117—124. Die Capitula sive auctoritates sedis apostolicae etc. find unecht. Ebenſo ger 
hören Leo die Schrift vocatione gentium und die Epistola ad sacram virginem Deme- 
triadem seu de humilitate tractatus nit an. Das Sacramentarium Leonianum (neuejte 
Ausgabe von Feltoe, Cambridge 1897) oder der Liber sacramentorum Romanae ecclesiae, gg 
die früheſte Sammlung der vom Priefter allein zu fprechenden Meßgebete, ift von den Balle: 
rini als eine Brivatarbeit römifchen Urſprungs noch dem 5. Jahrhundert zugeiwiejen worden; 
auch Probſt, Die ältejten römifchen Saltramentarien und Ordines erflärt, Miünjter 1892, 
©. 50 ff., verteidigt dies und, dab die Gebete u. ä. auf Leo zurüdgeben; dagegen hat 2, Du— 
chesne. Origines du culte chrötien, Baris 1889, S. 132 ff. (2 4. 1898) die Entjtebung des gz 
Salramentars erft in der Mitte des 6. Jahrh. gezeigt. Das Breviarium adv. Arianos ift 
wohl aus Leo Umgebung hervorgegangen. Ueber die Briefe zum eutychianishen Streit in 
Monac. 14540 beridtet 3 dv. Nojtiz-Riened in HIJG 1397, 117 ff.; derſelbe verteidigt die 
Echtheit der ſog. Colleetio Thessalonicensis, der Briefe über den päpſtlichen Bilariat zu 
Theffalonih, in 3tTh 1897. Die Briefe Leos aud bei Manfı Bd V. VI. 40 

Die vorzüglihiten Quellen für die Geſchichte Leos find feine Briefe — ihre Drudorte 
aud bei Jaffé I, 58—75 Nr. 398 ff. — und Predigten. Bon den lepteren in der Ausgabe 
der Ballerini 116, darunter 20 unechte oder unverbürgte. Unecht find die von Eaillau edierten 
(MSL 56, 1131 ff.). und der Sermo de ascensione bei Ziverani, Spieil. Liberianum, Florenz 
1865, 121 ff. Wertvoll find aud die Konzildatten. Dazu fommen noch einzelne Nachrichten 4, 
in verfchiedenen Chroniken. Die Vita im Liber pontificalis (ed. Wommfen MG Gesta Pont, 
Rom. I, 101 ff) ift ziemlich inbaltlos. 

Litteratur: Vgl. die Ausgaben; ferner Tillemont, M&moires etc. Bd 15 S.414—832, 
und die Werke im f. Bd ©. 237,14 von Wald ? S. 104 ff.; Bower IL, 129 ff.; Gregorovius 
I, 193 ff.; Reumont II, 245.; Zangen IL, 1 ff.; Hefele II *, 302—564, bejonders Bower, He= zo 
fele und Langen; nur kurz 9. Griſar, Geih. Roms und der Päpite im MU, freiburg 1898, 
©. 70 ff.; U. Arendt, Leo d. Gr. u. ſ. Zeit, Mainz 1825; E. Verthel, Papſt Leos I. Leben 
und Lehren, Jena 1843; Fr. u. P. Böhringer, Die Väter des Papittums: Leo I. u. Öregorl. 
(Die Kirche Chriſti und ihre Zeugen, Bd 12). Stuttgart 1879; Ph. Kuhn, Die Ehriftologie 
Leos 1. d. Gr. in ſyſtematiſcher Darjtelung, Würzburg 1894; C. Gore in Dehr B III, 652 ff. 55 
(febr eingehend); Bardenbewer, Patrologie“, Freiburg 1901, S. 460 ff. Ueber den Primat 
von Arles j. d. A. Bd IL, 56. 


Leo I. ift nach dem Papftbuch in Tuscien geboren; Quesnels Vermutung auf Rom 
ala feine Heimat (wegen ep. 31, 4. Prosp., Chron. ad a. 439) ift unzureichend be— 
gründet; ganz unfidher it auch die Annahme, er fei der von YAuguftin ep. 104 im J. 418 60 
erwähnte Leo acoluthus, den der römifche Presbyter Sixtus nad) Kartbago fendet. Aber 
ihon an den Diakon Leo hat jih (um 431) Cyrill von Alexandrien gewandt, damit Rom 


368 Leo 1. 


den Ansprüchen Juvenals von Yerufalem auf ein PBatriarchat über Baläftina entgegentrete 
(Leon. ep. 119, 4); falls nicht diejer Brief vielmehr Papſt Göleftin gegolten bat (übri- 
gens war Leo des Griechifhen unfundig, ep. 130, 3. 113, 4). Eben damals bat ihm 
Johannes Gaffianus feine durch ihn veranlafte Schrift gegen Neftorius gewidmet (CSEL 

6 17, 235f.). Den Bemühungen Julians von Ellanum um firchliche Reception foll er 
entgegengetvirkt haben (ſ. BP IX, ©. 603, 57 f.). Nichts aber bekundet deutlicher das Ver— 
trauen, das er genof, als daß ihm bald darauf der Kaiſer die Miffion übertrug, zwifchen 
Aötius und Albinus, den beiden höchſten Beamten in Gallien, zu vermitteln. ährend 
er noch — als Diakon — in Gallien weilte, ſtarb Sixtus III. am 11. Auguſt 440, und 

ı0 Leo ward einmütig vom Volk gewählt. Am 29. September empfing er mit Danf gegen 
Gott und feine Wähler die Weihe. Bon ibm ift die Gentralifation des Kirchenregiments 
in epochemachender Weife unternommen, und ihre Theorie zum erjtenmal Far, bejtimmt, 
beinahe abjchliegend aufgeftellt worden. 

Nah allen Seiten entfaltet er binnen kurzem eine eifrige Thätigfeit. Der Härefie 

15 begegnet er mit rüdfichtslofer Energie. Im Erzbistum Aquileja waren Pelagianer wieder 
in die Kirchengemeinjchaft aufgenommen worden, ohne daß eine fürmliche Verdammung 
ihres bisherigen Irrtums von ihnen verlangt worden war. Yeo fand darin eine jträfliche 
Nacläffigkeit, fchrieb einen drohenden Brief (ep. 1, wahrjcheinlih aus dem Jahre 442) 
und verlangte die —— feierliche Leiſtung dieſes Widerrufs vor einer Synode. — 

20 Auf der Flucht vor den Vandalen waren 439 auch Manichäer nach Rom gekommen und 
hatten bier heimlich eine Gemeinde begründet. Leo ward auf fie aufmerffam und jchritt 
jofort gegen fie ein (um 443). Mit Biſchöfen, Presbytern und Senatoren veranftaltete 
er ein Verhör mit den manichäifchen Auserwählten beiderlei Gefchlechts (vgl. feine Schil- 
derung in serm. 16, 4 und ep. 15, 16), das die fchlimmften Refultate Fir diefe Sekte 

95 hatte. Die zahlreichen Bücher derjelben wurden verbrannt. Die Ausrottung der Sekte 
ſelbſt, wo fie noch beftehe, wurde befchlojien, die römijche Gemeinde mit dem Wejen ber: 
jelben befannt gemacht, vor ihrem fcheinheiligen Thun gewarnt und zur Aufipürung weis 
terer Mitglieder aufgefordert (serm. 9, 4. 16, 4f. 24, 4. 34, 4f. 42, 4f. 76, 6). Ahn-— 
liche Befehle ergingen an die Bischöfe des übrigen Jtaliens (ep. 7). Auch Valentinian III., 

3o durch Leo dazu beitimmt, erließ fein Edikt vom 19. Juni 445 (auch unter Leos Briefen, 
ep. 8). 

Mit den Manichäern fchienen Leo die Priscillianiften aufs engfte verwandt zu jein. 
Biſchof Turrubius von Aftorga hatte bei feiner Rückkehr von dem Befuch zahlreicher recht: 
gläubiger Kirchen mit Staunen die Blüte des Priscillianismus in Spanten bemerkt und 

35 feine fpanifchen Mitbifchöfe über diefe Sekte aufzuflären gefucht (hinter ep. 15 der Briefe 
Leos) und aud an Leo ein Exemplar gefandt. Leo ließ ſich die Gelegenheit, in die ſpa— 
nifche Kirche einzugreifen, nicht entgeben. In einem ausführlichen Schreiben (ep. 15, vom 
21. Juli 447) ſchildert er diefe verderbliche Sekte, gegen die wie die Väter, jo auch ſchon 
weltliche Fürften vorgegangen. Denn die Milde der Kirche etsi sacerdotali contenta 

«0 iudicio eruentas refugit ultiones, severis tamen christianorum prineipum con- 
stitutionibus adiuvatur, dum ad spiritale nonnumquam recurrunt remedium, 
qui timent corporale supplieium. Die feindliche Invaſion habe die Handhabung 
diefer Gefeße und die häufigeren Verfammlungen der Biſchöfe unmöglih gemadt. Da: 
durch habe fich jener verborgene Unglaube ausgebreitet und felbft Biſchöfe ergriffen. In 

45 17 Kapiteln jtellt er darauf die Lehre der Priscillianiften, fie widerlegend, dar. Ein jpa- 
nifches Generaltonzil folle auf Grund feines Briefes unterfucdhen, ob die Sekte Anbänger 
im Epiſkopat habe; er habe deshalb jchon an die ſpaniſchen Mitbiſchöfe gejchrieben. ie 
politifche Lage Spaniens ließ es nur zu zwei Teilfynoden fommen, die eine wahrjcheinlich 
u Toledo 447, die andere eine Provinzialfynode der Galizier in muneipio Celensi. 

so Den Todesſtoß hat der Priscillianismus dadurch nicht erhalten. 

Mit Alerandrien hatte Leo zunächſt eine Auseinanderfegung wegen der Berechnung 
des Diterfeftes (vgl. dazu Kruſch ©. 98 ff. 129 ff. 245 ff). Für das Jahr 444 jollte 
Dftern nad) römischer Rechnung auf den 26. März, nach alerandrinifcher auf den 23. April 
fallen; dabei galt in Nom als von Petrus überlommene Tradition, daß der Dfterfonntag 

55 den 21. April nicht überfchreiten dürfe. Leo wandte fih an Cyrill von Alerandrien. Die 
Antwort Cyrills ift verloren ; der Brief, welcher als feine Antwort beurteilt wird (jo auch 
Zangen nad) den Ballerini), ift unecht, wie Krufch überzeugend bewieſen hat (S. 101 ff., 
der Brief hat u. a. Gennadius, De vir. ill. ec. 7 benußt). Jedoch it ficher, daß Cyrill 
nicht geneigt war nachzugeben, jondern durchaus für die alerandrinifche Berechnung eintrat. 

co Wir wiſſen dies aus einem Brief des Bifhofs Pascafinus von Lilybäum vom Jahre 443, 


Leo I. 369 


an den fich Leo nad dem von Cyrill erhaltenen Befcheid gewandt hatte. Da auch Pas- 
cafinus nach jorgfältiger Erwägung Cyrill zuftimmte und darauf hinwies, daß wenigſtens 
der Charfreitag des jahres 444 nod auf den 21. April falle, fügte fich Leo (Prosper, 
Chron. a. 444) angeſichts der in der Dfterfrage dem alerandrinifchen Bifchof erteilten 
Beauftragung und acceptierte dieſe Begründung (ep. 121, 1f.). Aber gegen den Bijchof s 
Dioskur unterließ er nicht, die Autorität des römischen Stuhls fofort geltend zu machen. 
In einem „väterlichen und brüderlichen” Brief (ep. 9 v. 21. Juni 445) erklärte er, daß 
die Firchliche Ordnung Alerandriens fih nad der Noms zu richten habe, da dem Apoftel 
Petrus der Prinzipat unter den Apofteln übertragen und es unglaublich fei, daß dejjen 
Schüler Markus, der Stifter jener Kirche, eine andere Tradition als fein Meifter hinter: 10 
lafien babe. Er erteilt daher Worjchriften (volumus) über die Zeit der Ordination und 
über Wiederholung des euchariftiihen Opfers bei zu Heiner Kirche. Der Überbringer des 
Briefes werde über die römische Praxis unterrichten. Wie Alerandrien die Zumutung auf: 
nahm, ift unbelannt. 

Jedenfalls größeren Erfolg hatte Leos Eingreifen in Afrika. Nah dem VBandalen: ı5 
einfall war nur noch Mauretania Caesariensis dem Reich und damit dem nicänifchen 
Belenntnis erhalten geblieben. Dieſe Rejte des ortbodoren Glaubens waren in ihrer Iſo— 
lierung auf auswärtige Stügen angewieſen, daher jet Ausficht, mit mehr Erfolg als bisher 
die römifche Suprematie über dies Kirchenweſen auszudehnen. Auf die Kunde von kirch— 
lihen Mipftänden hatte er einen Presbpter dorthin zu genauerer Nachforſchung gejandt. 20 
Diefer berichtete, daß unwürdige, unreife oder längjt abgeſetzte Geiftliche felbit zum Epiffopat 
gelangt ſeien, daß man die firchlichen Borfchriften über den Familienſtand der Bifchöfe um: 
gangen, oder erjt kürzlich Getaufte, noch ohne die niederen Weihen, gewählt habe. Weil 
mit der Sorge für die ganze Kirche betraut, fieht Leo fich genötigt mit jcharfer Rüge ein— 
ufchreiten (ep. 12, v. 10. Auguft, 445°). Jene Kirche und ihre Biſchöfe verdienten ein 35 
Firenges Gericht, aber er will noch Milde walten lafjen; diejenigen Biſchöfe jedoch feien 
abzujegen, deren Berheiratung nicht den Firchlichen Forderungen entſprächen. Auch alle 
weiteren Anordnungen (Zangen ©. 17) giebt er in der Form des Befehls. Waren nod) 
vor wenigen Jahren und Jahrzehnten in Afrika die Appellationen nad Rom ftreng ver: 
boten, jo erhielt jeßt der Appellant, Zupicinus, feine Stelle zurüd. Sogar die Vorlegung so 
aller ferneren Beſchlüſſe der afrikaniſchen Kirche zur Bejtätigung in Nom wurde jegt kurz: 
weg verlangt (über die verjchiedene Gejtalt diejes Briefes, in deſſen fürzerem Tert bie 
Appellation fehlt, vgl. die Ballerini I, 646. MSL 54, 639 ff). Von einem Widerftand 
der Afrikaner gegen diefe Vorfchriften ift nichts befannt. 

In einem Brief (ep. 4, v. 10. Dft. 443) an die Bilchöfe Campaniens, Picenums, 35 
Tusciens und „aller Provinzen” fordert er unbedingte Beobachtung feiner Vorfchriften, 
tie aller derer, die feine Vorgänger erlajien. Scharf tabelt er (ep. 16, v. 21. Oft. 447) 
die Biſchöfe Siziltens wegen ihrer Abweichung von der römiſchen Sitte im Tauftermin. 
Durch Entjendung von Abgeordneten zu der römifchen Synode jollen fie die römijche 
Disziplin fortan forgfältiger beobachten lernen. 4 

Ihre Hoheitörechte über Jllyrien zu wahren, war ein befonderes Anliegen ber rö- 
mifchen Kirche. Innocenz I. batte dem Metropoliten von Theflalonih den Vilariat über 
diefe Provinz übertragen, namentlih um dadurch der ſtets wachſenden Ausdehnung der 
Gewalt des Patriarchen von Konftantinopel zu begegnen. Ein Widerjprudy von feiten des 
Metropoliten war nicht erfolgt. Aber bald fuchten die illyrifchen Biichöfe einen Rüdhalt 45 
wie früher an Nom, fo nun an Konftantinopel, und die Päpfte hatten Mühe, jene Art 
der Verbindung mit Illyrien durch Drohen und Ermahnen aufrecht zu erhalten. Gleich— 
zeitig mit dem Brief, der dem neuen Metropoliten von Thejjalonich, Anaftafius, den von 
ihm erbetenen Vikariat übertrug und Anordnungen über die Ordination der Bijchöfe und 
Metropoliten traf (ep. 6, v. 12. Yan. 444), entwidelt Leo in einem Schreiben an die so 
illyriſchen Biichöfe feine —— Petrus habe zur Belohnung ſeines Glaubens den 
Primat überkommen, die ganze Kirche ſei auf ihn gegründet und ihm damit die Sorge 
für die ganze Kirche auferlegt. In wichtigen Fällen ſei daher (ep. 5, 6. 6, 5) nah Rom 
zu berichten und der —— Entſcheid einzuholen; alle Fälle der Appellation bleiben 
dem Papſt reſerviert. Leo griff auch weiter in die Angelegenheiten Illyriens ein; in ep. 13 56 
(v. 6. Jan. 446) verbot er dem Metropoliten u. a. ohne Wahl des Klerus und des Volks 
jemand zum Bijchof zu weihen. Ebenjo hatte er bald Anlaß (ep. 14; im Jahr 446 ?) 
dem eigenmächtigen Verfahren des Anaftafius gegen feine Bischöfe entgegenzutreten. Jeden— 
falls hätte er zu jeinem Vorgehen erjt die römiſche Entſcheidung einholen müſſen, denn er 
fei nur in partem vocatus sollieitudinis, non in plenitudinem potestatis (I, 686 60 

RealsEncytlopäbie für Theologie und Rirche. 3. U. XI. 24 


9 


370 Leo I. 


ed. Bell.), befite alfo fein felbitftändiges Net. Zugleih nimmt bier Leo ebenſo die 
Metropoliten wie die Bifchöfe gegen diefe in Schuß; bei Rom foll die jchließliche Ent: 
ſcheidung bleiben, dies als die legte Zufluchtsftätte aller ſich darftellen. In dem römifchen 
Biſchof, dem Nachfolger des Apohteffüetten, gipfelt die Stufenfolge der Biſchöfe, Metropo- 

5 liten, Primaten; er bat die Obforge für die ganze Kirche (ep. 14, 11). — Wie fih bie 
Sache zu Leos Zeit weiter entwidelt hat, ift nicht befannt. ebenfalls gelang es nicht 
das Vikariatsverhältnis zu einem bleibenden zu machen. Seit den legten Jahrzehnten des 
5. Jahrhunderts überwiegt wieder der Einflup von Konftantinopel. 

Nicht‘ ohne ernftlihen Widerftand gelang es, die Autorität Noms über die gallifche 

10 Kirche zur Geltung zu bringen. Der Biſchof Patroflus von Arles ( 426) hatte vom 
römischen Biſchof Zofimus die Zuertennung eines Primats über die gallifche Kirche erlangt, 
freilich im gewifjer Abhängigkeit von Nom, da Trophimus von Rom aus die Kirche zu 
Arles geftiftet babe (j. Bd II ©. 57, 28 ff.). Vorläufig gejcheitert, twaren die Primats- 
anfprüche von feinem Nachfolger, Hilarius (ſ. d. A. Bd VIII ©. 57,10 ff.), 429—449, 

15 wieder aufgenommen worden, und die Lage der gallifchen Kirche wie namentlih die Per— 
fönlichkeit des Hilarius verfprachen jegt Erfolg. Aber eine Appellation des Metropoliten 
Gelidonius von Bejangon veranlaßte Leo gegen Hilarius aufzutreten. Diefer kam felbit 
nad) Rom, machte aber bier fein Recht geltend, ohne Leos Richterftellung anzuerkennen 
(Honoratus, Vita Hilar. 16 se ad offieia, non ad causam venisse, praestandi 

» ordine non aceusandi, quae sunt acta suggerere). Leo war darüber aufs äußerte 
entrüftet; Hilarius fei fo ſtolz aufgetreten und habe Worte — die kein Laie zu 
reden und fein Prieſter zu hören gewagt (ep. 10, 3. 7). Den Wachen Leos, die im 
umijtellt hielten (Vita Hil. 17), entgog ſich Hilarius durd die Flucht. Aber Leo rejtituierte 
durch eine römische Synode den Gelidonius und erhob eine Reihe von Beichuldigungen 

25 gegen Hilarius. Die Hauptanklage bildete, daß er ſich zum alleinigen Metropoliten über 
Gallien habe machen wollen und fich der Unterwerfung unter den Apoftelfürjten entzogen 
babe (ep. 10, 2). Die Gefchichte der galliihen Kirche fei Zeuge, daß auch Gallien ſtets 
unter dem Primat Roms gejtanden habe. Hilarius felbjt wurde auf fein Bistum be- 
ſchränkt; auch dieſes blieb ihm nur „aus Gnaden”. Die Nechte des Metropoliten in der 

0 Provinz Vienne wurden ihm aberfannt, jedes Streben nad einem Primat ftreng unter: 
jagt, die Berufung einer galliihen Synode dem älteften Biſchof zugeſprochen. 

In dem feine ganze Regierung beherrichenden Gedanken der römiſchen Univerjal- 
gewalt fich bedroht fühlend und doch felbjt die Schwierigkeit empfindend, feine Anjprüche 
durchzufegen, wandte ſich Yeo aber aud an die u der Staatögewalt. In der That 

35 erwirite er vom Kaifer Valentinian III. durch die Vermittelung des Aëtius das berühmte, 
offenbar von ihm felbit infpirierte, Gefeh vom 6. Juni 445 (Novell. Valent. III, tit. 16, 
172. Mirbt, Quellen 3. Geh. d. Papftt.’, ©. 65}.). Der Kaiſer erteilte bier nicht nur 
dem Beichluß der römischen Synode, deſſen Giltigkeit auch ohnedies feititehe, den Voll: 
ziehungsbefehl, fondern verfügte auch: Das Verdienft des Apoftels Petrus, die Würde der 

0 Stadt Nom und die Beichlüfje von Nicäa (die gefälfchte Form des Kanons, Mirbt S. 43 4.) 
geben dem römischen Biſchof den Primat über die Kirche: tune enim demum ecclesia- 
rum pax ubique servabitur, si rectorem suum agnoscat universitas. Ein 
Verſuch, dem römischen Bischof fih zu twiderfegen, folle daher künftig als Majeſtäts— 
verbrechen angejehen werden, Verfügungen des Papſtes als allgemeines Gejeß gelten (hoc 

s5..pro lege sit, quidquid sanxit vel sanxerit apostolicae sedis auctoritas), dem 
Nichterfcheinen eines vor das römische Bifchofsgericht Geladenen zwangsweiſe Auslieferung 
durh den Provinzialftatthalter folgen. Ein Geſetz von meittragendjter Bedeutung, auf das 
fih jedoch die Päpfte nur ausnahmsweiſe berufen haben. Die Unterwerfung des Hilarius 
giebt fein Biograph deutlich zu erfennen (c. 17 in eivitatem regressus .. totum se 

5 ad placandum tune animum s. Leonis inclinata humilitate convertit). Rom 
hatte gefiegt. Unter Ravennius, feit 449 des Hilarius Nachfolger, verteilte Zeo wenigſtens die 
Metropolitanrechte zwiſchen Arles und Vienne (ep. 66, v. 9. Mai 450), und das erftere 
behauptete auch ferner den Vorrang (f. o. Bd II ©. 58). In dem Streit Leos mit der 
orientalifchen Kirche ftanden Synoden unter Ravennius ihm zur Seite, 

65 Eine jehr günftige Gelegenheit zur Erweiterung der Autorität Noms aud über die 
Kirche des Orients ſchien ſich nämlich zu bieten durch die Erneuerung der chriſtologiſchen 
Streitigkeiten in den Augeinanderfegungen über die Lehre des Eutyches (ſ. d. A. Bd V ©. 635 Ff.). 
Gleich in den erften Anfängen des Kampfes wandte ſich diefer an Leo (ſ. ebd. ©. 639,24 ff., 
und Leos ep. 20, dv. 1. Juni), zu ihm nahm er auch feine Zuflucht nad) feiner Verur: 

69 teilung durch Flavian (unter Leos Briefen ep. 21) und unterwarf fi Leos Entſcheidung 


Leo IT. 371 


(Leo ep. 33,2, v. 13. Juni 449); an jene verwies ihn auch die Antwort des Petrus Chryſo⸗ 
logus von Ravenna, ep. 25 unter Leos Briefen). Aber auch Flavian jchrieb an Leo 
(ep. 22) mit der Bitte, die Abſetzung des Eutyches anzuerkennen, und überfandte die Akten 
der Synode (ep. 26). Daher trat nun Leo auf Flavians Seite (ep. 27, v. 21. Mai 
449). Schon hatte er auch die Einladung zur ökumeniſchen Synode zu Ephefus erhalten 
(ep. 31,4) und war nun durch zahlreiche Briefe (ep. 28—38) eifrig darum bemüht, das 
gewünschte Nefultat zu erreichen, beſonders indem er alles für durch die (nad) ep. 33, 1 
vom Kaifer erbetene: hanc reverentiam divinis detulit institutis, ut.. auctorita- 
tem apostolicae sedis adhiberet, tanquam ab ipso Petro cuperet declarari, 
quid in eius confessione laudatum sit) den Sinn des Petrusbefenntnifjes deutende 10 
Erklärung des römischen Stuhles bereit3 entfchieden (ep. 33), ein Konzil als im Grunde 
überflüffig (ep. 37) binftellte. Seinen Vertretern auf diefer Synode gab er feinen be 
rübmten, nad Gennabius, De vir. ill. e. 88 (epistolae quoque papae Leonis adv. 
Eutychen de vera Christi incarnatione.. ab ipso dietatae dieuntur) von Prosper 
verfaßten, Zehrbrief an Flavian (ep. 28, v. 13. Juni 449) mit, auf den er auch die Sy— 15 
node verwies (ep. 33, 2). 

Diefer Brief wiederholt, zunächſt im Anſchluß an Auguftin die Formeln der abend: 
ländifchen Chriftologie (f. Bd IV ©. 40 ff), obne in das durch die hriftologischen Ver: 
bandlungen des Drients gegebene Problem wirklich einzutreten und ein anfchauliches und 
einheitliches Bild von Chrifti Perfon auch nur emitlich anzuftreben. Durd das Tauf: 20 
ſymbol mit jeinem Befenntnis zu Chrifti Gottheit und Menjchheit ſei jchon alles Hargelegt, 
denn (ec. 3) salva... proprietate utriusque naturae et substantiae et in unam 
co@unte personam suscepta est a maiestate humilitas, a virtute infirmitas, ab 
aeternitate mortalitas et... natura inviolabilis naturae est unita passibili, ut... 
unus atque idem mediator Dei et hominum, homo lIesus Christus et mori 3 
posset ex uno et mori non posset ex altero. in integra ergo veri hominis 
perfectaque natura verus natus est Deus, totus in suis, totus in nostris... 
humana augens, divina non minuens. “aber (ce. 4) agit utraque forma cum 
alterius communione quod proprium est, verbo seilicet operante quod verbi 
est, et carne exequente quod carnis est; unum horum coruscat miraculis, 30 
aliud succumbit iniuriis... unus enim idemque est... vere Dei filius et vere 
hominis filius. — Xeo ſah in diefen Ausführungen das rechte Bekenntnis von dem Ge: 
beimnis der Menſchwerdung mit voller Klarheit ausgeſprochen (ep. 93, 2). 

Zur Verlefung ift Leos Brief auf der Synode nicht gelangt (ep. 44, 1), auch war 
dort von dem Vorfit feiner Legaten feine Rede, und ihre Protefte blieben unbeachtet (f. 35 
Br V ©. 642,52 ff). Vom Konzil abgefegt, appellierten Flavian und Eufebius fofort 
nah Rom (Mommjen NA XI, 2, 1886, ©. 361 ff). Aud noch andere Hilferufe 4. B. 
bon Theodoret ep. Leos 52 und MSG 83, 1311 ff. 1323 f. 1327, vol Bewunderung 
für den römiſchen Stuhl und Leos chriftologifche Auseinanderfegung) ergingen dorthin, von 
wo allein noch wirkſame Unterftüßung zu erhoffen war. Es hätte dieſer Bitten nicht bes 40 
durft. Handelte e8 ſich doch um Leos eigene Sache und Autorität, obwohl erft viel fpäter 
Diosfur den Bann über ihn verhängt bat (f. Bd V ©. 645,80ff.). Leo begehrte vom 
Kaifer ein allgemeines Konzil in Italien (ep. 43, im Herbft 449). Zunächſt verwarf er 
auf einer vorläufigen Synode zu Nom (Oftober 449) alle Beichlüffe des „latroeinium“ 
(jo zuerſt Leo ep. 95, 2, v. 20. Juli 451). Überallhin fandte er Briefe. Auch Valen— 45 
tinian III. veranlaßte er an Theodofius zu fchreiben (ep. Leon. 55), damit ein Konzil 
in Jtalien unter Leo, dem die leooo0Uvn xarda ayrov anvertraut ſei, und an den Fla— 
vian mit Recht appelliert habe, die Sade nochmals vornehme. Ohne ſich auf eine Kritik 
der dogmatifchen Beſchlüſſe von Epheſus einzulaffen, forderte Leo die Verurteilung des 
Eutuches als eine! Manichäerd und Dofeten. Die Augufta Pulcheria wußte er zu ges so 
innen (ep. 60). Gegen den neuen Patriarchen von Konftantinopel Anatolius, von der 
Partei des Dioskur, deſſen Anerkennung der Kaiſer verlangte, verhielt er ſich zurüdhaltend ; 
et folle erft feine Orthodorie bethätigen, auch Leos Lehrbrief acceptieren (ep. 69, v. 
16. Juli 450. 

Als mit dem Tode Theodoſius' IT. fich der plötzliche Wechſel vollzog (f. Bd V ©. 644,2: ff.), 56 
trat das neue Kaiferpaar mit Leo fofort in lebhafte Korreipondenz. Anatolius entiprac) 
den päpftlichen Forderungen, und Leos Lehrbrief ward allerwärts anerfannt und gerühmt. 
Aber jetzt wünſchte Leo fein Konzil mehr (ep. 82 ff.; vgl. u. a. Harnack, Dogmengeich.’ II, 
365), zumal da e8 nicht in Italien gehalten werden follte. Es wurde dennoch nad Nicäa 
berufen, dann nad Chalcedon verlegt, Leo konnte nur nad) Möglichkeit vorforgen, daß die so 

24 * 


372 Leo J. 


Autorität des römischen Stuhls, zunächſt fein Lehrbrief, zur Geltung komme (ep. 89 ff.). 
Es ward denn auch auf der Synode zu Chalcedon (j. Bd V ©. 645Ff.) mwenigftens das 
Ehrenpräfidium den römischen Legaten zu teil, während freilich die thatjächliche Zeitung 
durch die Faiferlihen Kommifjare erfolgte. Mit den Kommifjaren zufammen haben die Le- 
5 gaten die Abjegung Dioskurs durchgejegt, mit Hilfe des energiichen Eingreifend des Kaifers 
es auch erreicht, daß die orientalifchen Bischöfe ihren Widerfpruch gegen den ihnen teilmeife 
neftorianifch erſcheinenden Lehrbrief Leos aufgaben und diefen ald die Grundlage der 
Glaubensbeftimmungen acceptierten (Manfi VII, 101 ff). Jene Biichöfe haben dann auch 
Leo als den Dolmeticher der Stimme Petri (vocis beati Petri omnibus constitutus 
ıo interpres) und ald das Haupt ihrer Verfammlung (sicut membris caput praeeras) 
bekannt (ep. 98, 1) und die Bejtätigung ihrer Beichlüffe von ihm erbeten (ep. 98, 4). 
* nen des Sieges giebt insbeſondere der Brief Leos an Theodoret (ep. 120) 
usdrud. 

Nicht umſonſt aber hatte Leo feinen Legaten ſchon im voraus eingejhärft, fie follten 

15 feiten Widerſtand leiften, si qui forte eivitatum suarum splendore confisi aliquid 
sibi tentaverint usurpare (Manfi VII, 443). Seine Bejorgnis war nicht ohne Grund. 
Der 9. Kanon gejtattete Appellationen an den Patriarchen von Konftantinopel. Im 17. Kanon 
wurde bejtimmt, daß die politiiche Stellung eines Ortes auch für feine kirchliche beitimmend 
fein folle, während der römiſche Stuhl feine Autorität auf die Stiftung des Apoftelfürften 

20 zu gründen fuchte. Der 28. Kanon aber ſprach unter Berufung auf den 3. Kanon von 
381 dem ‘Batriarhen von Konftantinopel gleiche Rechte (ra loa nosoßeia) mit dem bon 
Altrom zu, diefem nur den Chrenvorrang einräumend, und dehnte den Sprengel des 
erfteren über Bontus, Afien und Thracien aus (auch bei Mirbt? S.66f.). Der Protefl der 
römifchen Legaten war vergeblich. Aber au die Bemühungen der Drientalen, die Zu— 

35 ftimmung Leos zu gewinnen, blieben erfolglos. Umſonſt verfuchte die Synode (ep. 98, 4) 
ihm die Einwilligung abzuſchmeicheln, indem jie zugleih das Bedürfnis der Kirche und 
alten Brauch geltend machte, umfonft legte es ihm Anatolius in dringender Bitte ans 
Herz (ep. 101, 4. 5; der Stuhl von Konftantinopel habe ja den apoftolifchen von Rom 
um Vater) und bemübte fich der Kaiſer felbjt darum (ep. 100). Leo beharrte bei feiner 

so Ablehnung (ep. 104—107), und ſelbſt die Beitätigung der dogmatiſchen Beftimmungen 
(ep. 114) verzögerte er anfangs. Seht erinnert er an die fufpelte Ordination des Ana— 
tolius (3. B. ep. 106. 111) und tritt zu dem antiochenifchen Bifchof (ep. 119) und zu 
Proterius von Alerandrien (ep. 129) in Beziehungen. In der That erreichte er es, daß 
der Kaiſer (L. 13, C. 1,2 De sacros. ecel.) und Anatolius (ep. 132) nachgaben. Doch 

5 blieb dem Patriarchen faktiich das ihm zu Chalcedon überwieſene Jurisdiktionsgebiet. 

An der Durchführung der dogmatischen Beftimmungen diefes Konzild im Orient bat 
ſich Leo aber lebhaft beteiligt. Er hielt fortan einen ftändigen Nuntius gegen die Häretifer 
in Konftantinopel. Die ftete, diefem höchſt läftige (ep. 163), Überwachung des Anatolius 
(ep. 135. 143. 151. 155. 157) dürfte freilid mehr durch den Kan. 28 hervorgerufen 

so fein. Aber auch font ließ es Leo an Eifer zur Aufrechterhaltung des Chalcedonenje nicht 
ehlen. Sein Brieftvechjel legt davon Zeugnis ab. Namentlid ald man feit Kaifer Leo I. 
457 einem gemifjen Ausgleich mit den Eutychianern wieder zuneigte, wirkte Leo dem un: 
ermüdlich entgegen, und er erreichte thatfächlich, daß nach der Ermordung des Proterius 
nicht der Monophyfit Timotheus Alurus, fjondern ein orthodorer Patriarch in Alexan— 

5 drien folgte. 

Mit Proterius hatte Leo wieder eine Auseinanderfegung über den DOftertermin gehabt 
Kruſch ©. 129 ff). Im Jahr 454 follte das Dfterfeft nach alexandrinifcher Berechnung 
jogar auf den 24. April fallen, während die römijche Nechnung es auf den 17. April ans 
jegte. Wieder aber ſprach ſich der von Leo befragte Biſchof Pascafinus für Alerandrien 

so aus. Da wandte ſich Leo direkt an Proterius; zugleich aber juchte er auch den Kaifer 
durch einen Brief (ep. 121) wie mit Hilfe feines Nuntiug Julian (ep. 122) dazu zu be: 
ftimmen, daß er dem Alerandriner Nachgiebigkeit zur Pflicht made. Proterius verfuhr 
jedoch zunächſt dilatoriich, erflärte dann aber bei der alerandrinifchen Berechnung beharren 
zu af Leo blieb nichts übrig als nachzugeben (ep. 137), studio unitatis et paeis 

55 (ep. 138), freilich widerwillig genug, wie die Chronif Prospers zeigt (ad a. 455, bei 
Kruſch ©. 137 f.). 

Die Zeit des Pontifilats Leos war die des beginnenden Zuſammenbruchs des met 
römifchen Reichs auch in Jtalien felbft. Dadurch aber ward Leo Gelegenheit auch nach 
diefer Seite den römischen Bifchof als den eigentlichen Nepräfentanten der regierenden Ge 

oo walt zu erweiſen. So gegenüber Attila. Als diefer 452 in Jtalien eindrang und Rom 


Leo TI. 373 


bedrobte, wurde Leo nebft zwei hohen Staatsbeamten mit der Gefanbtfchaft an ihn be- 
traut. Durd den Eindrud feiner Perſon und feiner Beredfamfeit jol Attila zum Abzu 
bejtimmt worden fein. So erzählt Prosper (ad a. 452 ©. 482 ed. Mommfen), der Ki 
damals in der päpftlichen Kanzlei befunden zu haben fcheint, und nad ihm Caſſiodor (ad 
a. 452), Viktor von Tunnuna (ad a. 449) und Jordanis c. 42 ©. 115f. Aber aus 5 
Jordanis, der fih auf Leos Zeitgenofien Prisfus beruft (c. 42), gebt hervor, daß auch 
andere Gründe zum Abzug Attila mitwirkten (Bomwer S. 261 f., Pertbel S. 90 ff.), To 
der Zuftand feines Heeres, drohende Hilfstruppen Marcians, die Furcht der Hunnen für 
Attila vor Alarichs Schidjal und die Ausficht auf einen Tribut. — Nicht zu verhindern 
vermochte Leos Fürfprache eine vierzehntägige Plünderung Roms durch den Vandalenkönig 
Geiferih 455, nur vor Mord und Brand fol er Nom beivahrt haben. Es ift wahr— 
ſcheinlich, obſchon umftritten, daß ſich auf Noms Geſchick durch Geiferih die Bußpredigt 
Leos (sermo 84) an der Dftave des 29. Juni bezieht. Jetzt wohl hat Leo die Kirchen 
an der Via Appia und ber Via Latina erbaut. Wahrfcheinlih am 10. Nov. 461 (über 
andere Angaben vgl. die Ballerini II, 586) ift Leo gejtorben. 15 
Leos Bedeutung beruht darauf, daß er theoretiich und praftiich den Stuhl Petri zum 
Fundament der Airde zu machen beftrebt geweſen ift. Nicht nur den Primat des römi« 
ichen Biſchofs hat er mie fchon andere vor ihm, nur noch energiicher als fie, vertreten, 
fondern ihn als den univerjalen Biſchof behauptet; er kann ſomit als der erfte Papſt be: 
zeichnet werden. In feinen Briefen und noch mehr in feinen Reden hat Yeo feine Theorie 
dargelegt. Nach derfelben ijt die Kirche erbaut auf Petrus, den Chriftus in Wahrheit zu 
einem Felſen gemacht, auf dem feine Kirche gründen fol. In ihm gipfelt derart das 
apoftolifche Amt, er ift fo in die unteilbare Einheit Chrifti aufgenommen, daß fi von 
ihm als dem Haupt aus alle Gaben in den Leib ergießen, und fi) von Chrifti Gemein: 
ſchaft trennt, wer von Petrus (ep. 10, 1). Den Schriftbeweis liefert ihm Mt 16, 16—19 2 
(vgl. bejonders sermo 4). Iſt zwar Chriftus der Ed» und Grundftein, jo doch auch 
Petrus der Feld der Kirche, denn er hat teil an allem was Chrifti iſt (tu quoque petra 
es, quia mea virtute solidaris, ut quae mihi potestate sunt propria, sint tibi 
mecum partieipatione communia). Daher ift der eine Petrus allen Apoſteln voran- 
geftellt, damit auch er beteiligt fei am der Leitung aller Priejter und Hirten durch Chriftus so 
(de toto mundo unus Petrus eligitur, qui..omnibus apostolis .. praeponatur, 
ut quamvis.. multi sacerdotes sint multique pastores, omnes tamen proprie 
regat Petrus, quos prineipaliter regit et Christus). Aud was die anderen mit 
ihm gemeinfam haben, haben fie nur durch feine Vermittlung (4, 2). Gehört aud den 
anderen Apofteln und Xeitern der Kirche die Binde: und Löſegewalt, fo wird fie doch a5 
Mt 16, 19 dem Petrus allein anvertraut, um fein Vorrecht vor allen anderen darzuthun 
(4,3). Ebenſo betet der Herr allein für den Glauben des Petrus, troß der allen Apofteln 
drohenden Gefahr, meil feine Feſtigkeit auch die anderen fichert (ebd.). Sein vorübergehender 
Fall ward zugelafjen, ut in ecclesiae principe remedium nitentiae conderetur, 
und um jeden vor Sicherheit zu bewahren (sermo 60,4). — Was aber von Petrus gilt, ao 
gilt auch von feinem Nachfolger. Während jeder andere Bifchof mit der Fürforge für feine 
ipezielle Herde betraut ift, fo der römische mit der für die ganze Kirche, die Arbeit jedes 
Biichofs, ift ein Teil feiner (eos) Arbeit (quamvis enim singuli quique pastores 
speciali sollieitudine gregibus suis praesint, .. nobis tamen cum omnibus cura 
communis est, neque euiusquam administratio, non nostri laboris est portio, .. 45 
ad beati apostoli sedem ex toto orbe concurritur, sermo 5, 2). An dem etvigen 
Prieftertum und der Feljenart Chrifti nimmt Petrus und durch diefen fein Nachfolger teil 
(soliditas enim illa quam de petra Christo etiam ipse petra factus accepit, in 
suos quoque transfudit haeredes; 5, 4); durch feine Fürforge wird die ganze Kirche 
regiert (ebd.). Die übrigen Biſchöfe find nur feine Gehilfen (ſ. o. S.369,s0 im Schreiben an so 
den Metropoliten von Thefjalonich). Das Syſtem von Bifchöfen, Metropoliten, Patriarchen 
findet feinen Abichluß in dem Biichof von Rom (ep. 14, 1. 11). Durch den Stuhl des 
bl. Petrus ift daber Nom zum Haupt des Erdkreiſes geworden und herrſcht jetzt meiter 
durch den chriftlichen Frieden als durch die Herrichaft des Kriege. Deshalb ward bei der 
Teilung der Welt unter die Apoftel dem Petrus die Hauptftadt der Welt beitimmt, damit 55 
bier im Mittelpunkt der entjcheidende Sieg über die irdiſche Weisheit der Philofophie mie 
über den Dienft der Dämonen errungen werde, und damit von dem Haupt aus das Licht 
der Wahrheit ſich durch den ganzen Leib der Welt verbreite (ep. 82, 2. 3). Die Be 
* des Konzils von Chalcedon gewinnen in Leos Augen erſt durch die päpſtliche Be 
ätigung ihre wirkliche Geltung. 60 


— 
= 


15 
So 


5 
= 


374 Leo 1. Leo IH. 


Weſentlich als Negenten zeigt ſich Leo auch in feinem Brieftvechlel. Faſt durch 
handelt es fich neben dem Kampf gegen die Härefie um —— der Disziplin. en 
dringt Leo auf ftrenge Aufrechterhaltung der Forderungen über den Gölibat refp. die Ent: 
haltſamkeit der Bifchöfe und der Klerifer bis zum Subdiafon herab. Für die Sünden, 

6 durch welche die rogonorationis dona verlegt find, hält er eine priefterliche Vermittlung für 
notwendig (ep. 108, 2. 3). Er will aber Dany daß bei freiwillig befannten Sünden ein 
öffentliches Belenntnis gefordert werde; es ift eine plenitudo fidei laudabilis, wenn 
ein ſolches aus freien Stüden gejchieht (ep. 168). 

Von den Reden Leos find uns 96 erhalten. Namentlih den Jahrestag feiner Er- 

10 hebung auf den Stuhl Petri liebt er mit einer Gedächtnisprebigt zu feiern. „Mit großer 
Klarheit, in zierlicher und populärer ge benügt er die Feſtpredigten zur Behandlung 
ber Zeitfontroverfen (Neſtorius, Euty Manichäer u. a.), freilich oft zu jehr auf Koften 
der erbaulichen Darlegung des HeilsinhaltS der Feſtidee“ (Chriftlieb in der 2. Aufl. der 
PRE, Bd 18 ©. 484). Förmliche Schrifterflärung bietet er nicht. R. Bonwetid. 


15 Leo I, 682—683. — Quellen und Litteratur: Die Urkunden bei Jaffé 
©. 240 Nr. 2116ff. Dazu die Konzilienfamlungen von Manfi und Hardouin. Seine Bita 
im Liber pontificalis I, S. 200 fi. ed. Mommſen. ferner die Litteratur bei Honorius I, 
ſ. Bd VIII, 313, beſ. Hefele, Konziliengeih. 3? S. 287 ff.; R. Barmann, Die Politik der 
Päpſte, I, 185 ff: %. Langen, Geſch. der röm. Kirche, II, 568 ff.; Grifar im fathol. Kirden« 

20 lexikon 87. Lat. auch AS zum 28. Juni. 


Auf der fechiten öfumenischen Synode hatte Papft Agatho durh die Verdammun 
des Monotheletismus (f. d. U.) einen glänzenden Triumph errungen. Allerdings hatte io 
das Konzil der Entjcheidung Agathos und feiner römiſchen Synode nicht einfach unter 
worfen, fondern das römiſche Schreiben zunächſt einer Prüfung unterzogen. Thatfächlich 

25 aber war dann doc die römiſche Lehre völli ig durchgedrungen, ber widerſtrebende Patriarch 
von Konftantinopel durch einen anderen, mwillfährigeren erſetzt worben. Wohl um fi eine 
gewiffe Genugthuung für eg Niederlage zu verichaffen, en die Orientalen, vielleicht 
auf die Kunde von Agathos Tod bin (Zangen ©. 573 f.), den verurteilten Führern des 
Monotheletismus aud) den Papft Honorius (ſ. d. A. Bd VIII ©. 313 ff.) beigefügt, 

30 ds Aœbcivoic &v tovros dxolovdnjoayra. Über das Verhalten der päpftlichen Legaten 
gegen dies Vorgehen der Synode und über etwaige Verhandlungen darüber wiſſen wir 
nichts Beſtimmtes; ebenſo nicht, warum ſich die Weihe Leos jo lang verzögerte. Jeden— 
falls aber hat Leo das Konzil anerlannt, feine Entſcheidungen beftätigt und die Ver— 
dammung der verurteilten Häretiker wiederhou Auch Honorius war darin eingeſchloſſen 

35 als derjenige, qui hanc apostolicam sedem non apostolicae traditionis doctrina 
lustravit sed profana proditione immaculatam fidem subvertere conatus est. 
Der Brief (Manfı 11, 725) war lateinifch und griechifch abgefaßt ; die Lateinische Geftalt 
aber natürlich der Entwurf und nicht erft Überjegung aus dem Griechiſchen (jo Hefele 
III?, 294 und Griſar J. c.). An den Kaiſer ging der Brief — und hier findet ſich 
ad ſtatt des subvertere conatus est nur naoeyxwonoer. Dem entjpricht es, wenn Leo 
bei Überfendung der Konzilsakten an die ſpaniſchen Biſchöfe Manfi 11, 1050) Honorius 
als den bezeichnet, qui flammam haeretici dogmatis non, ut deeuit apostolicam 
autoritatem, ineipientem extinxit, sed negligendo confovit. Ebenſo heißt es 
in einem Brief an den Weltgotenfönig Hertvig (Manſi 11, 1055 ; von einigen Benedikt II. 

45 zugefchrieben) maculari consensit. — Makarius von Anliochien und ſeine monothele⸗ 
tiſchen Freunde waren nach Rom geſandt worden (Manſi 11, 711); ſie wurden nach dem 
Papſtbuch außer zweien, die ſich bekehrten, in verſchiedene Klöſter eingefpertt. 

Nady dem Papſtbuch war Leo fchrifttundig, beredt, geübt im Kirchengeſang, auch bes 
Griechischen mächtig, wohlthätig. Die Selbitftändigfeit des Erzbistums Ravennas (f. d. N. 
T8 Bd I ©. 241) wurde unter ihm noch vollſtändiger vernichtet. Der Erzbiſchof 
te künftig feine Weihe in Rom empfangen. Aud hat Yeo den Verzicht Gregors I. 
jer alle Gebühren bei Verleihung des Palliums wiederholt (ebendaf.). Zwei römische 
Kirchen verdanken ihm ihre Erbauung. — Sein Begräbnistag ift der 3. Juli 683. 
Bonwetid. 


55 Leo III, Bapit, 795—816. — Jaffé I, ©. 307f.; die Briefe an Karl d. Gr. in 
den Monumenta Carolina bei Jaffe, Bibl. rer. German. IV, &. 307ff. und MG Ep. V, 
S. 85 ff. Einzelnes auch in der Brieffammlung Alkuins bei Jaffé , Bibl. VI. und MG Ep.IV. 
Biographie im Lib. pontific. ed. Ducdesne II, S.1 ff. Die fränt. Annalen in den MG SSI 


Leo II. 375 


gejammelt. — Darftellungen in den Werfen über die Geſchichte des Papfitums, der Stadt 

Rom, der politifhen und kirchlichen Geſchichte Deutihlands, die vor dem Artikel Hadrian 

I. 85 VII ©. 302f. verzeichnet find. Seitdem ift erjhienen die 2. Aufl. meines Werkes 

über die KG Deutſchlands, 2. Band 1900 und J. U. Ketterer, Karl der Große und die 

— —— 1898, über welche Schrift meine Rezenſion in der HB zu vergleichen iſt. 6 
F . Id. 


2eo III., ein geborener Römer, wurde am 26. Dezember 795 gewählt und am Tage 
danach Eonfelriert. Nah dem Bericht des Lib. pontif. erfolgte feine Wahl einftimmig. 
Jedoch ftanden dem neuen Papſt die römischen Optimaten von Anfang an feindfelig gegen: 
über. Um fo mehr Anlaß hatte er, fich einen Rückhalt an Karl d. Gr. zu fihern. Er ı0 
machte demgemäß unter Vorlage des Wahlprotokolls dem König Mitteilung von feiner Er- 
bebung, —2 ſeine Treue und forderte ihn auf, durch einen Königsboten dem römiſchen 
Volk den Treueid abnehmen zu laſſen. ls Antwort entſprach den Wünſchen des 
Papſtes, indem ſie von ſeiner Bereitiligfeit Kunde gab, den fränkifch-päpftlichen Bund 
u erneuern, zugleich aber ließ fie Leo feinen Zweifel darüber, wie Karl das Verhältnis 15 

beiden Gemwalten zu einander dachte: Nostrum est, jchrieb er, s. undique Christi 
ecclesiam ab incursu paganorum et infidelium devastatione armis defendere 
foris et intus catholicae fidei agnitione munire. Vestrum est, elevatis ad 
Deum.. manibus nostram adiuvare militiam, quatenus. . populus christianus 
er Ta sui sancti nominis ubique semper habeat vietoriam, Ale. ep.93 20 
S. 1377. J 

Der in dieſer Weiſe beginnende Pontifikat Leos währte länger als zwei Jahrzehnte. 
Er jjt nicht dadurch bedeutend geworden, daß Leo ſich als Mann von hervorragender Be— 
gabung bewährte, deſſen Handlungen in die Entwickelung der Kirche und der Welt tief 
eingegriffen hätten. Man hat eine einzelne Handlung zu erwähnen, die welthiſtoriſche Bes 8 
deutung bat, die Krönung Karls zum Kaifer. Aber es ift einleuchtend, daß durch das, 
was Leo dabei that, das Kaifertum nicht gejchaffen, fondern höchſtens benannt wurde. 
Wäre der Mann, der an Weihnachten 800 vor dem Papfte ftand, nicht Karl d. Gr. ge 
weſen, jo hätte die päpftliche Krönung nimmermehr bie Gefchichte eines neuen Imperiums 
eingeleitet. Abgefehen von diejer einen Handlung Leos liegt die Bedeutung feiner Amts: 30 
führung lediglich darin, daß fie das Verhältnis, in dem das Bapfttum zum fränfifchen Reiche 
ftand, klar erfennen läßt. 

Wir haben hiermit zu beginnen. Zunächſt fam Leo der fränkische Schuß zu gute. 
Er erwies fich bald genug als notwendig. Denn nicht nur wurde Stalien dur 8 An: 
dringen der Sarazenen bedroht, eine größere Gefahr lag für den Papft in der Feindſelig- 35 
feit feiner römifchen Gegner. So heftig fie war, jo war fie doch weder in den Firchlichen 
noch in den politifchen Überzeugungen begründet, fondern fie war rein perfönlich: durch 
die Erhebung Leos waren die Männer, die unter — an der Spitze geſtanden waren, 
ihres Einfluſſes beraubt worden. Das verziehen ſie dem Papſte nicht. Im Jahre 799 
fam es bei der herkömmlichen Prozeſſion am Markustage zu einer Revolte: der Papft «0 
wurde überfallen und mißhandelt ; man brachte ihn nach dem nahen Erasmusflofter. Dann 
fand, wie es fcheint, eine tumultuarifche Verhandlung ftatt, in ber er feiner Verbrechen 
balber (Alc. ep. 179 ©. 297: Crimina adulterii vel periurii) abgefegt wurde. Allein 
die Mißvergnügten überfchägten ihre Macht; der Anhang des Papſtes —— ſich ſofort 
und es gelang ihm noch in der Nacht, ihn zu befreien. Er floh nach Deutſchland. 4 

Bei Karls Stellung verjtand es fih von jelbit, daß das römische Abjegungsurteil 
für ihn nicht vorhanden war. Er empfing den Vertriebenen als Papſt, er ließ ihn durch 
fränliſche Große nah Rom zurüdführen, Dlovember 799. Aber nun ertvies fi, daß die 
Schutzpflicht nad Karls Meinung ein Auffichtsrecht in fich ſchloß. Denn für erledigt be 
trachtete er mit der Rüdführung des Papites die Sache nicht. Vielmehr erteilte er feinen so 
Bevollmächtigten den Auftrag, in Rom eine Unterfuchung zu veranftalten, die fich ebenfo 
auf die Empörung, wie auf die Leo fchuldgegebenen Verbrechen zu erſtrecken hatte. Sie 
fand Anfang Dezember 799 ftatt, und man kann faum bezweifeln, daß fie die Schuld 
Leos ergab (vgl. d. 184. Bf. Altuins S. 309). 

Damit aber ftand man vor einer jo großen Schwierigkeit, daß nur Karl felbit fie 56 
löjen zu können ſchien. Die Frage war: Konnte der jchuldige Papft gerichtet werben, 
fonnte er ungerichtet im Amte bleiben? Auf der einen Seite ftand der Sat, daß der 
römische Bifchof von niemand gerichtel werden fünne, für weite Kreife feit; in der nächiten 
Umgebung des Königs vertrat ihn Altuin. Auf der anderen Seite war man bdiesfeits 
der Alpen nicht gleichgiltig genug gegen Recht und Unrecht, daß man es für zuläffig hielt, co 


376 Leo III. 


daß ein mit dem fchwerften Verdacht belafteter Mann der erfte Biſchof der Chriftenbeit 
bleibe; e8 wurde der Vorſchlag gemacht, Leo follte zurüdtreten und den Reit feines Lebens 
in irgend einem Kloſter zubringen, Ale. ep. 179 ©. 297. Aber konnte ein Mann tie 
er — vermocht werden? Karl trat im Herbſt 800 den Zug nach Italien an; er war 
5 entſchloſſen, die Anklagen gegen Leo zu unterſuchen. Das geſchah auch. Aber die Unterſuchung 
endete weder mit der Freiſprechung noch mit der Verurteilung des Papſtes, ſondern damit, 
daß er ſich durch einen vor allem Volk in der Peterskirche geleiſteten Eid von den 
ihm ſchuldgegebenen Verbrechen reinigte. Der Eid hatte folgenden Wortlaut: Audi- 
tum fratres karissimi et divulgatum est per multa loca, qualiter homines 
10 mali adversus me insurrexerunt et debilitare voluerunt et miserunt super 
me gravia crimina. Propter quam causam audiendam . . rex Carolus una 
cum sacerdotibus et optimatibus suis istam pervenit ad urbem. Quam ob 
rem ego Leo pontifex sanctae Rom. ecclesiae, a nemine iudicatus neque 
coactus sed spontanea mea voluntate purifico et purgo me in conspectu 
15 vestro coram Deo et angelis eius, qui conscientiam meam novit, et b. Petro.. 
quia istas criminosas et sceleratas res quas illi mihi obieiunt nec perpe- 
travi nec perpetrari iussi. Testis mihi est Deus, in cuius iudieium venturi 
sumus et in cuius conspeetu consistimus. Et hoc propter suspitiones tollen- 
das mea spontanea voluntate facio; non quasi in canonibus inventum est aut 
20 quasi ego hane consuetudinem aut decretum in s. ecelesia successoribus meis 
et fratribus et coepiscopis inponam, MG Ep. V ©. 63f. Nachdem Leo durch 
diefen Eid feine Unſchuld bewiefen hatte, wurden feine Anfläger ald Rebellen zum Tode 
verurteilt. Was aber Karl von dem Eide des Papſtes hielt, das zeigte er dadurch, daß er 
fie zur Verbannung begnadigte, Ann. reg. France. z. 801 ©. 114. Es ift Har, daß 
25 diefer Ausgang ein Kompromiß war zwiſchen der Überzeugung, daß der Papſt von nie 
mand gerichtet werben dürfe, und der anderen, daß ein Verbrecher nicht Papft fein könne. 
— wurde das Kompromiß auf Koſten von Leos Gewiſſen. Das geſchah am 23. De— 
zember 800. 
Zwei Tage danach erfolgte die Krönung und Ausrufung Karls zum Kaiſer. Die 
so Frage kann unerörtert bleiben, ob der Papſt und die Römer zu dem, was fie thaten, 
erechtigt waren. Denn es ift ebenfo gewiß, daß fie ein formelles Recht dazu nicht 
befaßen, wie daß die Möglichkeit für ihr Thun duch die Machtftellung, die Karl ein- 
nahm, gegeben war. Aber auch abgefeben davon gehen die Meinungen über dies 
Ereignis weit auseinander: War die Krönung von Karl eritrebt und mit dem Papjte 
85 verabredet oder handelte diefer ohne Vorwiſſen des Königs? War die Erlangung ber 
Kaiſerwürde von lange ber das lebte Ziel feiner Bolitit und kam es durch das zufabrende 
Eingreifen des Papftes dazu, daß er jein Ziel nur halb erreichte? Wurde Karl überrafcht 
oder mußte nicht nur er, mas gefchehen würde, fondern waren die fränfifchen Großen, ja 
das römifche Volk „in das Geheimnis eingeweiht”? Die Beantwortung dieſer ragen 
0 wird dadurch erjchwert, daß die Berichte fich begnügen, kurz und jchlicht das Ereignis zu 
erwähnen, ohne über feine Beranlaffung oder feine Bedeutung ein Wort zu fagen. Ent— 
icheidend ift deshalb, wie mich dünkt, die re ob das Kaifertum wirklich das böchfte 
politifche deal war, dem die deutſchen Machthaber feit Jahrhunderten zuftrebten (For: 
mulierung von Giefebreht Kaiſ.G I, 123, 3. Aufl. Begründet ift die Anſchauung haupt- 
45 Jächlih durch Döllinger). Denn nur wenn dies der Fall war, wenn wenigftens Karl im 
Kaifertum längft fein politifches deal erkannte, ift die Annahme möglich, daß er die 
Krönung insgeheim vorbereitete, freilich bleibt dann „das Geheimnis“ ebenjo unerflärlich, 
tie die Einftlbigfeit der Reichsannalen. Nun aber läßt fich zeigen, daß Karl keineswegs 
Verehrung gegen die Kaiferidee und das Kaifertum empfand (ſ. die KAG D.s IL, ©. 105 
50 Anm. 1 zufammengeftellten Belege aus den Libri Carolini), dann aber ſpricht alles dafür, 
daß die von Einbard bezeugte Neuerung Karls, die theatraliihe Szene am Weihnadhts- 
feit jet ohne fein Wiffen und gegen feinen Willen veranftaltet worden, vita Kar. 28, wahr 
und aufrichtig geweſen ift. Wäre fie es nicht geweſen, wie würde es fich erflären, daß 
Karl den Kaiſertitel nicht fofort annahm? Er nannte ſich noch im Mär; 801 rex Fran- 
55 corum et Romanorum atque Langobardorum (B.M. 363). Nicht Karl, fondern 
nur Leo konnte durch den Vorgang in der Peterskirche einen Vorteil zu erlangen glauben. 
Denn tie erhob fih der Mann, deſſen ganze Eriftenz zwei Tage vorber auf ber 
Schneide des Meſſers ſtand, aus feiner Erniedrigung, wenn er jetzt an ber Spitze des 
römischen Volkes einen neuen Imperator proflamierte, wie einſtmals die fiegreichen 
co Legionen! 


8eo III. Leo IV. 377 


Er mochte auf Karl Dank rechnen. Aber er ſah fich getäufcht. Denn Karl zog 
aus dem neuen Titel lediglich die Folgerung, daß Nom nunmehr gänzlich als Beftanbteil 
feines Reichs behandelt werden fünne ; ein mefentlicher Unterfchied Aoilhen dem römiſchen 
Biſchof und den übrigen Metropoliten des Reichs war faum mehr zu bemerken: in feinem 
Teftamente zählte Karl Rom einfach zu den Metropolitanfisen des Reichs, Einh. V. Kar. 33, 5 
in der Reichsteilung fprah er aus, daß der Schuß, der der römijchen Kirche gebührt, 
similiter et caeteris ecclesiis gebühre, Wr. 15 MSL 97 ©. 301. Der PBapft wurde ein 
Untertban des Kaifer® (MG Ep. V ©. 103 Nr. 10; Datierung der päpftlichen Bullen : 
Imperante domino nostro Carolo). Was nad) Leos Meinung ein Titel hatte fein 
follen, wurde durch Karl zu einer Thatjache. l 

Mie wenig Leo bedeutete, zeigt ſich am ſchärfſten in der geringfügigen Rolle, die ihm 
in den kirchlichen Streitigkeiten zugewiefen tmwurde. Die Erledigung des adoptianifchen 
Streites nahm von Anfang an Karl in die Hand; Leo hatte — nach ſeinem Befehl 
auf einer römiſchen Synode am 23. Oktober 798 das noch einmal zu verdammen, was 
in Deutſchland bereits verdammt war, Manſi XIII, ©. 1031, vgl. Ale. ep. 199 ©. 329. 15 
In den Verhandlungen über die Aufnahme des filioque ind Symbol, wagte er, ſich von 
dem Urteil der fränkifchen Kirche zu trennen : wieder wurde eine theatralifhe Szene ver: 
anftaltet, er ließ den alten Tert des Symbols in zwei große filberne Tafeln eingraben 
und dieſe in der Peterskirche feierlich aufitellen, Vita Leon. 84 ©. 26. Aber auf Karl 
und feine Theologen machten die filbernen Tafeln nicht den mindeften Eindrud: das 20 
filioque blieb ın den Symbolformeln der fränkischen Kirche erhalten, und troß der filbernen 
Tafeln rezipierte man es in der Stille auch in Rom. 

Sekt in feiner Stellung zu den Griechen wurde er durch die Rückſicht auf Karl ge: 
feffelt. Unter Konftantin VI. und dann wieder unter Nifephorus fuchten etliche griechifche 
Mönche, die von den Kaiſern bedrängt wurden, an ihrer Spite Theodor Stubita (f. d. A.), 5 
Leos Hilfe. Er war fehr bereit, die gegen die römischen Primatialanſprüche gefügigen 
Erklärungen Theodord mit Troſtworten zu belohnen; aber die konziliante Politik, die Karl 
dem öftlichen Reich gegenüber befolgte, binderte ihn, irgend etwas für ihn zu thun. 

Am 28. Januar 814 ftarb Karl d. Gr. Leo unterließ es, die römische Bevölkerung 
feinem Nachfolger Ludwig d. Fr. huldigen zu lafjen. Er glaubte, daß ihm nun die Mög: so 
lichkeit gegeben ſei, fih an feinen alten Feinden zu rächen ; ald Unruhen ausbrachen, lief 
er eine größere Anzahl von ihnen verhaften und binrichten. Das war ein fo offenbarer 
Eingriff in die kaiſerlichen Rechte, daß ſelbſt Ludwig ihm nicht ſchweigend dulden konnte: er 
fandte feinen Neffen Bernhard nad Rom, um die Angelegenbeit zu unterfuhen. Deſſen 
Bericht war dem Papſte nicht günſtig. Diefem aber gelang e8 durch eine Gefandtichaft 35 
den Kaifer zu beruhigen. E3 war der lebte, wenn nicht der einzige Erfolg feines Lebens. 
Am 12. Juni 816 ift er geftorben. 

Leo war ein Heiner Menfch, wahrſcheinlich belaftet mit einem Meineid und auch fonft 
befleckt durch ſchwere Verbrechen. Aber feitdem man fich gewöhnt hatte, in dem Ereignis 
am Weihnachtöfeft 800 die durch den Papſt vollzogene Uebertragung des Imperiums 40 
vom Morgenland auf das Abendland zu jehen, gehörte er zu den Päpſten, deren Hand— 
lungen die ganze Macdhtfülle des Sacerbotiums beiveifen. Kein Wunder, daß die römifche 
Kirche die Krone, Die zu erteilen fie ſich berechtigt glaubt, ihm nicht verfagte: die Con- 
gregatio rituum beichlof im Jahre 1673, daß fein Name ın das Martyrologium Ro- 
manum aufgenommen werben folle; ſeitdem gehört Leo IIT. zu den Heiligen. Referent 45 
war der Kardinal Bona, AS Juni II, ©. 572. Hand. 


0 


Leo IV., Bapit 847— 855. — Jaffé I, ©. 329. MG Ep. V, ©. 585 ff. Biographie 
im Lib. pontif. ed. Duchesne II, ©. 106 ff. Die fräntifhen Annalen MG SS I. Die Dar- 
ftellungen in den Werten über die Gejchichte deö Papſtiums, der Stadt Rom, der firdlichen 
und politifhen Geſchichte Deutfchlands jind vor d. Art. Gregor IV. genannt. Außerdem ijt 50 
anzuführen Ewald NA V, 6. 375. 

Der Bontififat Leos fällt in die Zeit, in welcher die Unterordnung bes Papjttums 
unter das Kaifertum ſich lockerte. Dadurch ift fein Charakter beftimmt. Dies zeigte ſich 
ichon bei der Erhebung Leo. Er wurde in den letzten Tagen des Januar 847 gewählt 
und am 10. April d. Jahres konſekriert, ohne daß die Faiferliche Beftätigung der Wahl 55 
eingeholt torden wäre. Die Nömer entjchuldigten ihr Verfahren mit der Sarazenen- 

efabr; die lange Frift zwifchen Wahl und Weihe würde indes die Einholung der Be: 
—**— möglich gemacht haben, wenn ſie ſie ernſtlich gewollt hätten: offenbar ſchufen 
fie abſichtlich einen Präcedenzfall. Die Verhandlungen darüber müſſen ſich Jahre lang 


378 Leo IV, Leo VI. 


bingejchleppt haben; das zeigt das Fragment Jaffé 2652, das nicht vor 850 gefchrieben 
fein fann. Es beweiſt zugleich, daß es nicht zu runder Anerkennung bes faiferlichen 
Rechtes Fam. 
Auch die von Leo mit großem Eifer betriebene Neubefeitigung von Rom, die durch die 
5 Bedrohung der Stadt durch die Sarazenen nottvendig getvorden mar, diente zugleich dazu, 
die jelbititändige Macht des Papftes zu verſtärken. Wie ein mweltlicher Herr umgab er Far 
mit einem bewaffneten Gefolge, Leon. ep. 23 ©. 599. Wurde der Sarazenenfieg im 
Jahre 849 auch nicht unter feiner Yeitung errungen, fo fiel fein Glanz; doch auf feine 
Regierung. Jedenfalls fühlte er fich als Herr der römifchen Streitmacht, vgl. Jaffe 2620. 
ı0 Wie Rom fo fuchte er auch Portus, Horta und Ameria dur Neubefeftigung und Neu— 
befiedelung zu verftärfen. 

Durch diefe Fortichritte päpftlicher Selbititändigfeit wurde, wie kaum bemerkt zu 
werben braucht, das Rechtsverhältnis, das zwifchen Rom und dem Kaifertum beftand, an 
fih nicht geändert. Der Kaifer war Landesherr, das Faiferliche Gericht das höchfte Ge— 

15 richt in der Stadt. Leo hat dem nicht widerſprochen: er erfannte ebenjo die politifchen, 
wie die firchlichen Nechte der Karolinger an. Das bewies er einerjeitS bei der Befeftigung 
der Leoſtadt und der Anfievelung der Korſen in Portus, vita Leon. 69 und 80, 
©. 123 und 126, andererjeit3 bei der römifchen Synode vom Dezember 853 bei den 
Romreifen, yafle 2621 und befonders bei der Konjelration von Biſchöfen, Jaffe 2613 

20 und 2615. Auch unterließ er nicht, den Kaifern gegenüber gelegentlih auszufprechen, 
daß er zur Beobachtung ihrer Vorfchriften verbunden ſei, Jaffé 2643. 2646. Trogdem 
läßt fich nicht verfennen, daß er beftrebt war, die Grinnerung an dieſe Abhängigkeit 
u verwiſchen. Er führte unter der Hand die Vorftellung päpftlicher, dem Kaiſer erteilter 
Befehle ein, indem er dem Kaiſer Lothar vorhielt, daß die früheren Kaiſer die Befehle, 

35 verbejjernd fügt er hinzu, vielmehr die Bitten der Päpjte demütig erfüllten, Yaffe 2622. 
Hatte Leo III. den Namen des Königs in den Adreſſen feiner Briefe dem jeınen boran= 
geitellt, jo gebrauchte er, wie es fcheint, die umgefehrte Reihenfolge, |. Jaffe 2626. 

In rein kirchlichen Fragen handelte er als der oberjte Regent der Chriftenheit. Daß 
die römifche Kirche caput principiumque omnium, ober magistra et caput om- 

s nium ecclesiarum iſt (Jaffs 2625. 2647), ſtand ihm zweifellos feit, demgemäß auch 
fein Recht als oberfter Richter in die Verhältniffe der einzelnen Landesfirchen einzugreifen. 
Er madte davon Gebrauch, indem er den Beichlüffen der Synode von Soifjons 853 
feine Beftätigung verfagte und eine neue Synodalentſcheidung in Gegenwart eined Legaten 
forderte, Kaffe 2632, zur Sache f. d. A. Hinkmar Bd VIII ©. 87, 46ff., und indem er 

35 dem Patriarchen Ignatius von Konftantinopel einen Vorwurf daraus machte, dag er 
ohne Vorwiſſen der Päpſte eine Synode gehalten und einige Prälaten abgeſetzt habe, Jaffé 
2629, Bericht über die Sache von ihm forderte, Jaffe 2654, fchließlich die beiden Bar: 
teien nad Rom vorlud, Jaffé 2661, zur Sache vgl. d. A. Photius. 

In allen diefen Verhältniffen bewies fih Leo als ein thatkräftiger, feiner Über: 

40 zeugungen ficherer Mann, entichlofjen, nichts von feinen Rechten zu opfern, ohne doch 

emde Nechte direkt zu kränlen. Er ftarb am 17. Juli 855. Die römifche Kirche zäblt 
auch ihn zu den Heiligen. Hand. 

Leo V., Bapft, 903. — Jaffé I, S. 444; Watterich, Pontif. Roman. Vitae I, ©. 32; 
Liber pontif. II, ©. 234; Dümmler, Auxilius und Bulgarius, Leipzig 1866. 

4 Yeo V. wurde im Auguft 903 konſekriert, nad) einer Amtsführung von nur 30 Tagen. 
wieder geftürzt und gefangen gelegt. Er ift bald danach geftorben. Hand, 


— VI, Papſt, 928—929. — Jaffé I, ©. 453; Watterich I, S. 33; Liber pontif, 
IL, ©. 242. 
Nach dem Sturze Johanns X. im Juni 928 wurde Leo VI. Papſt, der Sohn des 
so römischen Primicerius Chriftophorus. Weder über feine Perfon noch über feine Amts 
führung ift etwas überliefert. Er ftarb nad einem Pontififat von 7°/, Monaten, alfo 
wahrjcheinlih im Februar 929. Hand. 


Leo VII, Bapit, 936—939. — Jaffé I, S.455F.; Watterid I, S.33; Liber pontif, 
II, ©. 244. Die Darftellungen find vor d. Art. Johann XI. angeführt Bd IX ©.262. Hin 


55 zuzufügen ijt: Sadur, Die Eluniacenfer L, 1392, ©. 99 ff. 


Leo VII. wurde Papſt, während der jüngere Alberich als Fürft und Senator aller 
Römer in Nom waltete. Man kann kaum bezweifeln, daß er ihm die päpftlihe Würde 


Leo VII. Leo IX. 379 


verdankte. Er wurde Anfang Januar 936 konſekriert. Alberich hatte feinen unwürdigen 
Mann gewählt. Leo, ein geborener Römer, war ein frommer Mönch; er hatte Beziehungen 
zu den Cluniacenſern; dadurch wird er fich Alberich empfohlen haben ; denn es iſt befannt, 
daß der gewaltthätige Fürſt der Nömer ein Gönner der franzöfifchen Reformmönde ge 
weſen ift. Leo bat ihn denn auch gerühmt als jeinen geliebten geiftlihen Sohn, der 
durchbohrt von göttlicher Reue denen, die Gott an heiliger Stätte dienen, felbjt diene, 
Url. f. Subiaco, Sadur I, ©. 100 Anm. 3. Seine eigene Thätigfeit beſchränkte fich faft 
nur auf die Förderung der Klojterreform. Won den 18 Urkunden, die von ihm erhalten 
find, find 11 für Cluni oder andere mit * Kloſter verbundene Abteien ausgeſtellt. 
Es paßt dazu, daß er in Deutſchland Friedrich von Mainz begünſtigte; er ernannte ihn ı0 
zu feinem Vikar mit fehr ausgedehnten Rechten. Er ftarb im Juli 939. Hand, 


Leo VIII, Bapft, 963— 965. — Jaffe I, S. 467f.3 Watterih I, ©. 42f.; Liber 
pontif. II, ©. 250; Liudprand Hist. Ottonis; Contin. Regionis; vgl. die Litteratur bei 
Johann XII. Bd IX ©. 262,46 ff. Außerdem Bernheim in den YG XV, ©. 618ff.; Ge— 
nelin, Die Entjtehung ber angebl. Privileg. Leos VIII. für Otto J., 1879. 15 
Die Erhebung Leos zum Papft am 4. Dezember 963 dur Dito I. und feine Ver: 
treibung aus Rom im Februar 964 find im Art. Johann XII. Bd IX ©. 263,45 ff. 
erzählt. Nach dem Tode Johanns führte ber Kaifer Leo wieder nad Nom zurüd, wo 
inzwifchen Benebift V. von den Römern zum Papſte gewählt war. Auf einer in Gegen: 
wart Ottos im Juni 964 gehaltenen Synode wurde Benedikt abgejegt und aus Dem 20 
Priefterftande ausgeftoßen. Leo hatte nun feinen Rivalen mehr, feine Lage blieb gleich 
wohl unficher. Doc jtarb er, ehe es zu neuen Verwickelungen fam, im Frühjahr 965. 
Leos Namen tragen drei berühmte Fälfhungen: die Rückgabe der pippinifchen und 
farolinifchen Schenkung an Otto I., und das demfelben und feinen Nachfolgern gewährte 
Privilegium, ſich einen Nachfolger im italienischen Königreich zu erwählen, die Päpfte zu 26 
bejtellen, ebenjo die Erzbifchöfe und Bifchöfe, die vom König zu inveftieren und bon dem 
jedesmal Berechtigten zu Eonfekrieren feien. Das letztere Privilegium ift in einer längeren 
und fürzeren Faſſung vorhanden (zuletzt gebrudt in den MG CI I, ©. 663 ff. Nr. 448 
bis 450). Daß die drei Urkunden Fälſchungen find, wird gegenwärtig wohl von niemand 
bezweifelt; auch ift man einig darüber, daß fie während des Inveſtiturſtreits von italie- 30 
—* Anhängern Heinrichs IV. hergeſtellt worden ſind. Auf den Gang der Entwicke— 
lung gewannen ſie keinen Einfluß. Hauck. 


Leo LX., Papſt 1048—1054. — Schriften: Diplomata, epistolae, decreta: 
MSL 143 ©. 583— 794; Verzeichnis der Schriften bei Bruder, VAlſace u. ſ. w. (vgl. unten) 
t. II ©. 432—437; A. Potthaſt, Bibliotheca historica medii aevi 2. Wuflage, Berlin 35 
1896, 1. Bd ©. 719; Ph. Jaffé, Regesta pontificum Romanorum Ed. II, Lipsiae 1885, 
tom. I ©. 529-549, t. II ©. 749; Tabularium Casinense tom. I, Monte Casino 1887, 
p- 378 ff.; P. Kehr, Nachrichten von der Königl. Gejellfhaft der Wifjenichaften zu Göt— 
tingen, phil.hiſt. Klaſſe, 1898 H. 1 ©. 311; derjelbe, ebend. 1899 H. 1 ©. 216—218; 
derj., ebend. 1900 9. 2 S. 142—146; H. 3 ©. 309f.; derf., ebend. 1901 9. 1 ©. 83f. — 40 
gitteratur: Leonis IX. vitae: 9. M. Watterich, Pontificum Romanorum vitae tom. I, 
Lipsiae 1862 S. 93—177; €. ®ill, Acta et scripta quae de controversiis ecelesiae Graecae 
et Latinae saec. XI. compositae extant, Marburg 1861; 9. Way, Zur Kritit mittelalter 
liher Geſchichtsquellen. 1. Ueber Wiberts vita Leonis IX., Progr. Offenburg 1889; Rott« 
haft a. a. D. 2. Bd ©. 1424; Fr. Cerroti, Bibliografia di Roma medievale e moderna, 45 
Vol. I, Roma 1893 p. 353 ff; Ulyfie Chevalier, Röpertoire des sources historiques du moyen 
äge, Paris 1877 ff. ©. 1373; derſ. Suppl&ment, Paris 1888, ©. 2708; W. BWattenbad,, 
Deutihlands Gefhichtäquellen im Mittelalter 6. Aufl. 2. Bd, Berlin 1894, ©. 128, 216; 
E. Höfler, Die deutſchen Päpfte 2. Mbt., Regensburg 1839, ©. 1f.; ® X. Hunfler, Leo der 
Neunte und feine Zeit, Mainz 1851; W. Fr. Gfrörer, Papſt Gregorius VII. 7 Bde, Scaff- zo 
haufen 18595., €. Will, Die Anfänge der Nejtauration der Kirche im 11. Jahrh. 1. Abt., 
Marburg 1859; 2. Spa), Saint Leon IX., le pape alsacien, Straßbg. 1864; U. Pichler, 
Geſch. der firdl. Trennung zwiſchen d. Orient u. Dccident, 1.Bd, Münden 1864, ©. 258 ff. 
u. a.; A. v. Reumont, Geſch. der Stadt Rom 2. Bd, Berlin 1867, ©. 345—350; (Joh. ©.) 
Sauter, Der Opfertod der 700 Schwaben jür die Sache des hl. Stuhles unter Leo IX, bei Eivi« 55 
tella, Schwäbiſch-Gmünd 1863; J.Hergenröther, Photius, Patriard) von Konftantinopel 3. Bd, 
Regensburg 1869, ©. 735ff.; R. Barmann, Die Politif der Päpfte von Gregor I. bis auf 
Gregor VII. 2 Th, Elberfeld 1869, S. 213 ff.; Fiſcher, Recherches sur le lieu de la nais- 
sance du pape saint L6on IX., Nancy 1873; S. Delarc, Un pape Alsacien, Paris 1876; 
F. Gregorovius, Geſch. d. Stadt Rom im Mittelalter 4. Bd 3. Aufl., Stuttg. 1877, ©. 71ff.; co 
C. J. v. Hefele, Cone.⸗Geſch 4. Bd 2. Aufl., Freib. i.B. 1879, ©. 716ff.; K. Müller, Leo IX.: 
RE VIII Bd 2. Aufl. 1881 ©.574ff. ; derj., Kirchengeſch. 1.Bd, Freib,.i.Br. 1892, &.403 ff.; 


a 


380 Leo IX. 


E. Steindorfj, Jahrbücer des deutſchen Reichs unter Heinrich III. 2. Bd, Leipzig 1881 
— Jahrbücher der deutſchen Geſchichte); A. Schulte, Papſt Leo IX. und die eljäfjiihen Kirchen : 
Straßburger Studien, Zeitſchr. f. Geſchichte, Sprade und Litteratur des Erlafjes hrsg. von 
E. Martin und W. Wiegand, II Bd, Straiburg 1883, S. 78—91; derf, Studien zur älte: 
5 ten und älteren Gejcichte der Habsburger und ihrer Beligungen, vor allem im Elſaß: Mt 
d. Instituts für öfterr. Geſchichtsforſchung VII. Bd, Innsbrud 1886, ©. 3f.; P. Hinſchius, 
Das Kirchenrecht der Katholiten und Rrotejtanten 3. Bd, Berlin 1883, S. 517f.; P. Deren, 
Oü est n& le pape s. Léon IX.? Straßburg 1884; 2. Winterer, Saint L&on IX., le pape 
Alsacien, Rixheim 1886: W. Martens, Die Belegung des päpftlihen Stuhles unter den 
10 Kaifern Heinrich III. und Heinrih IV., Freiburg i. B. 1887, S. 25ff. (S. A. aus Beitfchrift 
für Kirchenrecht XX. XXI XXI; Bierre-Baul Bruder S.J., L’Alsace et l’Cglise au temps 
du pape Saint L£on IX. (Bruno d’Egisheim) 1002—1054, 2 Bde, Strassbourg et Paris 
1889; Annalen des deutichen Reichs im Zeitalter der Ottonen u. Salier 1.Bd von G. Richter 
und 9. Kohl (— Annalen der deutfhen Geſchichte im Mittelalter von G. Richter III. Abt.) 
15 Halle a. ©. 1890 S. 385-405; 9. Felten, Leo IX.: Kirchenlexikon von Wetzer und Welte 
7. Bd 2. Aufl. 1891 ©. 1787-179; W. Bröding, Die franzöfische Politik Papſt Leos IX, 
Stuttgart 1891; derf., Zur franzöfiihen Politik Papſt Leos IX : Deutihe Zeitihr. für Ge— 
ſchichtswiſſenſchaft XI 1893, Bd I S. 290ff.; derf., Die franzöfifhe Politit Papft Leos IX. 
Ergänzungsheft. Wiesbaden 1899; L. ©. Glödler, Geburtsort des Eljäffer Papftes Sant 
20 Leo IX., vormals Bruno, Graf von Dageburg, Straßburg 1892; J. Langen, Geſchichte 
der römifhen Kirche von Nikolaus I. bis m XIH., Bonn 1892, ©. 445—485; 
E. Sadur, Die Cluniacenfer in ihrer kirchlichen und allgemeingeſchichtlichen Wirkſamkeit 2. Bd, 
Halle 1894: C. Mirbt, Die Rubliziftit im Zeitalter Gregor XII., Leipzig 1894; W. Martens, 
Gregor VII,, jein Leben und Wirken, 2Bde, Leipzig 1894; L. v. Heinemann, Geſchichte der 
3 Normannen in Unteritalien und Sicilien, Leipzig 1894, ©. 121 ff.; A. Haud, Kirchengeſchichte 
Deutſchlands 3. Th. Leipzig 1896; C. B. Graf v. Hade, Die Palliumverleihungen bis 1143, 
Marburg 1898, ©. 22. 25. 48f. 82; H. Gerdes, Geſch. der Saliidien Kaifer und ihre Zeit 
(Gef. des deutichen Volles und jeiner Kultur im Mittelalter 2. Bd), Leipzig 1898, S. 100 
bis 111; B. Gigalsfi, Bruno, Biſchof von Segni, Abt von Monte Caffino (1049 - 1123). 
%0 Sein Leben und feine Schriften, Münjter i. W. 1878; P. Kehr, Zu Humbert von Silva Can— 
dida: Nachrichten von der Kal. Gejellichaft der Wifjenfchaften zu Göttingen, pbil.hift. Klaſſe, 
1900 ©. 103ff.; derf., Das Privileg Leos IX. für Adalbert von Bremen: Feſtſchrift dem 
Hanſiſchen Geſchichtsverein u. ſ. w. dargebradht zu ihrer Zahresverfammlung in Göttingen 
Pfingſten 1900, Göttingen 1900 S. 73f.; J. v. Pilugk-Harttung, Die Bullen der Päpite 
85 bis zum Ende des 12. Jahrhunderts, Gotha 1901, S. 160ff.; vgl. d. Urt. Berengar von 
Tours Bd II S. 607 ff.; Eaerularius Bd III ©. 620. 
Als nah dem plöglihen Tode Damafus’ II. (vgl. den A. Bd IV ©. 431) am 
9. Auguft 1048 Erzbiihof Halinard von Lyon (über ihn vgl. Steindorff I ©. 303f. 
II ©. 53) die Übernahme der päpftlichen Würbe abgelehnt hatte (Chronieon S. Benigni, 
“MG SS VII ©. 237), wurde in den erften Dezembertagen desfelben Jahres auf dem 
Reichötag zu Worms dur Befehl Heinrich III. und auf Bitten der römifchen Geſandten 
Biihof Bruno von Toul zum Nachfolger beftellt (Wibert, vita Leonis IX. lib. II cap.2, 
Matterih I S. 149f.). Während nad) Hermann von Reichenau (chron. a. 1048 MG 
SS V 6©.128f.) und nad Bonigo (liber ad amicum, libelli de lite imperatorum 
4 ac pontificum I ©. 587,21) die Neubefegung durch Faiferlihe Ernennung erfolgte, ohne 
daß der Ernannte irgend welche Vorbehalte machte, erzählen Wibert (II 2 1. c. ©. 149) 
und Bruno von Segni (Watterih I ©. 96), daß er die Wahl nur unter der Bedingung 
annahm, daß Klerus und Volk von Rom ihr zuftimmen mwürben. Nach Bonizo ift der 
Entſchluß des Papftes, einer Nachwahl in Rom ſich zu unterziehen, erft durch das Ein— 
&0 greifen Hildebrands herbeigeführt worden (l. c. ©. 587, 27 ff.; vgl. Steindorff IT ©. 481). 
ngeficht® der gegen die Darftellung jener Biographen geltend gemachten Bedenken (Mar: 
tens, Bejegung ©. 1.) ift die Ernennung durch — III. anzunehmen, aber ſie 
wurde erſt perfekt durch die nachfolgende kanoniſche Wahl (Hauck ©. 595 Anm. 5). — 
Biihof Bruno war für das ihm übertragene Amt in hohem Maße qualifiziert. Als Sohn 
65 des Grafen Hugo von Egisheim im Elſaß, eines Vetters Konrads II., mit der Faiferlichen 
Familie verwandt (Wibert I 1 1. ec. ©. 128), begabt und ftrebfam (Wibert I13, IT 12 
l. e. ©. 144. 166); ein thatlräftiger, durchgreifender Mann von jelbitftändigem Urteil 
(Petrus Damiani epist. I 4), dabei um feiner Liebenstwürbdigkeit willen geſchätzt, man 
nannte ihn am Hofe Konrad „bonus Bruno“ (Wibert I 61. c. ©. 133); in feinem 
60 Auftreten eine ftattliche Erſcheinung (Steindorff II ©. 55), in langjähriger mujterhafter 
Verwaltung des Bistums Toul betwährt (intbronifiert am 20. Mai 1026, vgl. Wibert I 
11. 12 1. e. ©. 140f.) und nicht ohne politifches Geſchick, wie die Vermittelung zwiſchen 
Konrad II. und König Heinrich von Frankreich (Steindorff II ©. 43. 45) bewiefen batte, 
perfünlich ganz intaft und in enger Fühlung mit der auf Reformation des Firchlichen Lebens 


Leo IX. 381 


abzielenden Richtung, die in Cluny ihren mädhtigften Stügpunft hatte, auch als Rom— 
pilger der Stätte feiner zukünftigen Wirkſamkeit nicht unbekannt (Wibert II 1 I. c. ©.147). 
Es hätte ſich in der That nicht leicht eine Perfönlichkeit finden lafjen, die für die ſchwie— 
rigen Aufgaben des römifchen Pontifikates befjer ausgerüftet gemwefen wäre, als der damals 
47jährige Bifhof von Toul. — Nachdem er noch in Toul das Meihnachtsfeft gefeiert 5 
batte (Wibert II 2 1. c. ©. 150), trat er, begleitet u. a. von feinem bisherigen Metro: 
politen Erzbifchof Eberhard von Trier, am 27. Dezember (Anselmi Remensis historia 
dedicationis ecclesiae s. Remigii, Watterih I ©. 114) die Reife nad Italien an. 
In Befancon traf er fih mit Hugo, dem damaligen Prior von Cluny, der wenige Wochen 
jpäter dad Amt des Abtes Odilo übernahm. Nach dem Alpenübergang am großen St. 10 
Bernhard wurde er durch eine Überſchwemmung in der Lombardei aufgehalten (Wibert 
II 2); erft nach etwa Gtwöchiger Reife erreichte er fein Ziel. In Rom fand Bruno, der 
als Pilger gereift war (Wibert 1. c.; anders Bonizo vgl. Martens I ©. 44f.), einen glän- 
enden Empfang, wurde von den Nömern einftimmig gewählt und übernahm, am 12. Fe— 
ruar 1049 inthronifiert, ald Leo IX. die Regierung der Kirche (Saffe, Reg. Pont. ı5 
©. 529. 530). 

In feiner Begleitung war aud Hildebrand nad) Rom zurüdgefehrt, der 1046 Gre— 
gor VI. nach Deutichland hatte begleiten müfjen. Jetzt wird er in den Kreis der Kar: 
dinalflerifer aufgenommen (vgl. d. Art. Gregor VII. Bd VII ©. 100,3ff.) und fand 
damit das Arbeitsfeld, das die volle Entfaltung feiner großen QTalente ermöglichte. Cine 20 
führende Rolle an der Kurie zu fpielen, war ihm freilich in der Zeit Leos IX. noch nicht 
bejchieden. Für Ddiefe war von ungleich größerer Bedeutung die Heranziehung anderer 
Kräfte. Der Neubeftätigung des Kardinals Johannes als Biſchof von Porto (22. April 
1049, Jaffe Reg. Pont. 4163) folgte die Ernennung des Azelinus aus Compiögne zum 
Biihof von Sutri (MWibert II 4 1. c. ©. 154; Bonizo J. c. ©. 588,2). Vorzugd: 25 
weiſe berüdjichtigte aber Leo IX. Männer, die ihm in feinem bisherigen Wirfungs: 
freis befannt geworden waren (Bonizo 588, 18 ff). Dem Mönh Humbert aus dem 
Kloſter Moyen-Moutier in Lothringen (vgl. den Art. Bd VIII ©. 445 ff.) wurde ber 
Biichofsftuhl von Silva Candida übertragen; Hugo der Weiße (vgl. d. Art. Bob VIII 
©. 431 ff.) batte in dem Klofter Remirement in der Diöcefe Toul gelebt, che er zum so 
Kardinalpriefter an der Kirche St. Clemens in Nom befördert wurde; der Lothringer 
Stephan erhielt die Stellung eines Abtes in Rom; endli wurde der Archidiafon Friedrich, 
der Bruder des Herzogs Gottfried von Lothringen, aus Lüttich berufen (vgl. Steindorff II 
©. 78; Haud 607 }f.). 

Nachdem die finanziellen Schwierigkeiten, die am Anfang des Pontifitats ſich in ss 
peinlicher Weiſe geltend machten, durdy das Eingreifen des Beneventaniſchen Adels gehoben 
worden waren, bat Leo IX. zunächſt durch eine kurze Neife, die ihn unter anderen nad) 
Monte Caſſino führte, eine erfte perfünliche Fühlung mit Unteritalien gewonnen. Vom 
9.—12. April 1049 hielt er feine erite römtjche Synode im Lateran ab (das Protokoll 
ift nicht erhalten; Quellen: Petrus Damiani, liber gratissimus ce. 37, MG Libelli de « 
lite I ©. 70, vgl. zu dieſer Schrift d. Art. BD IV ©. 438, 1ff.; Wibert II, 4 1. c. ©. 154; 
vita des codex Vat. l.c. p. 103; Bonizo ]. c. p. 588, ı1 ff.; die Chroniften Hermann von 
Reichenau und Bernold 5. %. 1049, MG SS V p. 128.426 ; Chronicon S. Benigni Divio- 
nensis MG SS VII 237; Sit Reg. Nr. 4158. 4163; SHefele IV ©. 719f.; Zangen 
©.449 ff.; Haud 599 ff.), die für feine gefamte Amtsführung grundlegend und programma:= 45 
tisch gewejen ift, indem er bier den Kampf um die Reform des Ffirchlichen Lebens eröffnet 
bat. Der erſte Vorjtoß galt der Vernichtung der Simonie (über ihren Begriff und ihre Ver: 
breitung vgl. Mirbt, Publiziftif S. 843—371). Der Abjegung fimoniftischer Bifchöfe 
ftimmte die Synode bei — der Biſchof von Sutri, im Begriff, durch einen Meineid fich 
zu reinigen, wurde vom Schlage getroffen (Wibert 1. c.) —, dagegen lehnte fie die For— 50 
derung des Papſtes, alle Ordinationen von Simoniften zu faffieren, durch Hinweis auf 
die praftiiche Undurdführbarkeit in tumultuariichem Proteft ab (BP. Dam. 1. e.; Mirbt, 
Publ. ©. 433) und der Papſt mußte ſich damit zufrieden geben, daß auf das Defret Clemens’ II. 
zurüdgegriffen wurde, demzufolge der von einem Simonijten ordinierte Priefter, wenn ihm 
zur Zeit feiner Ordination das ſimoniſtiſche Vergehen des Ordinators nicht befannt war, 55 
nach einer 4Otägigen Buße dad empfangene Amt ausüben durfte. Ferner wurde ein 
Geſetz über den priejterlihen Zwangscölibat erlafjen, das zwar materiell nichts neues ent- 
hielt, abgejehen von der Strafandrobung gegen die römijchen Klerifer, deren rauen die 
freiheit verlieren jollten, aber dadurch große Bedeutung erhielt, daß es den Kampf des 
reformierten Papſttums gegen die Prieſterehe eingeleitet hat (Mirbt, Publiziſtik S. 263). so 


382 Leo IX. 


Außerdem wurde die Verpflichtung zur Zahlung des Zehnten in Erinnerung gebracht, die 
venditio altarium d. b. die Erhebung von Taren durch den Bifchof bei der Vergebung 
von Pfründen (Hefele S. 720 Anm. 2) unterfagt, auch die Beitimmungen des Eherechts 
über den Abſchluß von Ehen unter Vertvandten wurden eingefhärft. Endlich wurde die 

5 Erhebung des Erzbifchofs Eberhard von Trier zum Primas von Gallia Belgica jeitens 

der Synode am 13. April feierlichit beitätigt (Faffe 4158; vgl. Steindorff IT ©. 81). 
Bald darauf trat Leo IX. die Reife nach Deutjchland an. In der Pfingſtwoche (14. bis 
20. Mai) war er in Pavia, hat bier eine Synode abgehalten (Hermann von Reichenau 
5 J. 1049; Arnulf, gesta archiepise. Mediol. lib. III 4 e. 4, SS VIII p. 18; 
ı0 Zandolf, historia Mediolanensis lib. III e.4, SS VIII p. 75), deren Beichlüffe nicht 
erhalten find, z0g über den St. Bernhard, erreichte den Katjer in Sachen und begleitete 
ihn über Köln (29. Juni), wo er dem Erzbiſchof Hermann das Amt eines Kanzlers der 
römijchen Kirche verlieh (Wibert II c. 4 1. e. ©. 155; vgl. Steindorff II ©. 140) und 
auch durch andere Auszeichnungen fein Wohlwollen gegen Köln befundete (Zangen ©. 451) 
ıs nah Aachen, two fie Anfang Juli eintrafen. Hier gelang es dem Papft, Gottfried von 
Lothringen, den er zugleich mit Balduin von Flandern als Empörer gegen Heinrich III. 
furz zubor gebannt hatte, mit diefem wieder auszuföhnen (Steindorff II ©. 83f). Am 
3. September iſt der Aufenthalt des Papftes in Mainz bezeugt, am 14. September war 
Leo in feiner alten Biichofsftabt Toul, am 19. September erreichte er Rheims. 

20 Hier bat er am 3. bis 6. Oktober die große Synode abgehalten (Quelle: Ansel- 
mus Remensis, Watterih I p. 113ff., MSL 142 ©. 1415 ff., Manfi XIX p.727ff.; 
vgl. Bröding ©. 18 ff.; Hefele S. 722 ff.; Steindorff II ©. 88ff.; Yangen ©. 452 ff.; 
Yaffe p. 532), die durch ihre Vorgejchichte wie durch ihre Beichlüffe bejonderes In— 
terefje erregt. Aus Frankreih war der Beſuch freilich fehr gering, da König Heinrich 

25 dem Konzil ftarkes Mißtrauen entgegenbradte und ein großer Teil der Prälaten 
dur eine von dem König ausgefchriebene Heerfahrt fern gehalten wurde. Mit Rück— 
fiht auf die ſchwierigen Verhältnifje, unter denen die Synode tagte, hat Leo IX. 
große Zurüdhaltung geübt. Die Gölibatsfrage ift überhaupt nicht zur Verhandlung 
gelangt und über dieſes aktuelle Thema find feinerlei Beichlüffe gefaßt worden. Die 

0 Simonie nahm allerdings in den Crörterungen des Konzils einen breiten Raum ein, aber 
die Unterfuchung der verdächtigen Bifchöfe wurde lau betrieben, nur ein Bischof, Pudicus 
von Nantes, wurde abgejeßt und Yeo unterließ cs, feinen rigorofen Standpunft in 
Bezug auf die fimoniftiichen Weihen hervorzukehren. Um fo energifcher verfolgte er da— 
gegen das Ziel, die Autoritätsftellung des Papjttums zu klarem Ausdrud zu bringen. 

3 Der Erzbiihof von St Jago in Gallicien im Norden Spaniens hatte ſich den Titel 
„Apostolicus“ beigelegt, er wurde deshalb in der dritten Sigung erfommuniciert, nach— 
dem Leo bereitö in ber erjten, wohl um diefe Sentenz vorzubereiten, die Erklärung abgegeben 
hatte: quod solus Romanae sedis pontifex universalis ecclesiae primas esset 
et apostolicus (Manfi XIX col. 738). Zahlreiche franzöfifche Biichöfe und Abte, die der 

«0 Synode ferngeblieben waren, twurden ebenfalld mit dem Banne belegt, andere wurden auf 
die nächite Frühjahrsſynode in Rom citiert. An der Spite der 12 canones, die am 
Schluß der Synode aufgeftellt wurden (Manfi eol. 741) ftand die Forderung: ne quis 
sine electione cleri et populi ad regimen ecelesiasticum proveheretur. Diejer 
Beihluß war von heittragender Bedeutung, denn es war das erfte Inveſtiturgeſetz des 

45 reformierten Papſttums (Bröding ©. 31), der Anfang einer umfangreichen Gejeßgebung 
(Mirbt, Publiziſtik S. 575ff.). Die übrigen Kanones wandten ſich gegen die Simonie, 
betrafen das firchliche Abgabenweſen, das Eherecht u. ſ. w. — Das Gegenftüd zu diefer 
Synode in Rheims war auf deutjchem Boden die zwei Wochen fpäter, c. 19. Oktober, 
von Leo IX. eröffnete, im Beifein Kaifer Heinrich® III. abgebaltene glänzende Synode 

co zu Mainz (Mibert II c. 5 1. ec. S. 156; Hermann von Reichenau a. 1049, Adam von 

remen, gesta lib. III c. 29, SS VII ©.346; Xambert von Hersfeld, Annales ;. J. 
1050; Annal. Altahenses a. 1049; Hefele S.734ff.; Steindorff II ©. 94ff.; Yangen 
©. 456; Yaffe 4188). Der Kampf gegen die Simonte ſtand aud bier im Vordergrund, 
außerdem wurde die Priefterehe unterjagt. Der Biſchof Sibiho von Speier mußte fich 

55 von dem Verbacht des Ehebruchs durch das Gottesgericht der Abendmahlsprobe reinigen. 
Über Reichenau, Donauwörth und Augsburg ift der Papft nach Italien zurüdgefehrt ; zu 
Weihnachten war er in Berona. 

Das Frühjahr 1050 führt Leo zunächſt nach Unteritalien, wo er eine Synode in 
Salerno nad dem Bericht des Amatus von Monte Gafino (lib. III ce. 15, vgl. Di 
©. 740, Langen S. 466) gegen Simonie, unerlaubte Ehen und Meineid Beſchlüſſe faſſen 


Leo IX. 383 


ließ, und auf dem Konzil zu Siponto, füdlih vom Monte Gargano, zwei Erzbifchöfe wegen 
fimoniftifcher Vergehen ihres Amtes entſetzte (Wibert II e. 7 ; Steindorff II ©. 129; Hefele 
©. 740). — Die von 55 Erzbifchöfen und Bifchöfen befuchte römische Synode (Hefele ©. 740 ff. ; 
Steindorff ITS. 119 ff. ; Langen ©. 457 ff.; Yaffe, Reg. ©. 536 f.), die unter jeinm —— 
29. Apil getagt bat, ſetzte dieſe Thätigkeit fort. Der Bann traf die Biſchöfe der Bre—6 
tagne (Bröding ©. 49) und den Grafen Gaufred von Anjou, deſſen Land zugleich mit 
dem Interdikt belegt wurde, audy Berengar von Tours wurde erfommuniziert (vgl. den 
A. Bd II ©. 608,:0); Erzbiſchof Wido von Mailand mußte ſich, mahrjcheinlih megen 
der Anklage der Simonie, verantworten. Außerdem erfuhr die Gölibatsgefeßgebung eine 
wichtige Erweiterung, denn nad) Bonizo (l. e. S. 589) wurde beſchloſſen: tam cleriei 10 
quam laici abstinerunt se a fornicatorum sacerdotum et levitarum communione 
(Mirbt, Bubliziftif S. 263). — Der Aufenthalt Yeos in Rom war aber kurz bemefjen. 
In den folgenden Wochen weilt er bereits wieder in Unteritalien, wo das Vordringen der 
Normannen neue politiiche Kombinationen vorbereitete (Hermann von Reichenau, Chronif 
3.3. 1050; Steindorff II ©. 123— 130). Dann rief ihn die auf Anfang September einberufene ı5 
Synode zu Vercelli (Hefele ©. 749 ff; Yangen S.460 ff. ; Jaffé, Reg. ©. 538.) wieder nad) dem 
Norden. Sie gehört zu den dogmengeſchichtlich wichtigſten Berfammlungen unferes Bapftes. 
Denn bier ift Berengar von Tours aufs neue verurteilt worden (vgl. d. A. Bd II ©. 609, 1: ff.) 
und außerdem gelangte bier jene jchiwierige Frage zur Behandlung, wie es mit den von 
Simoniften erteilten Ordinationen zu halten jei. Hatte Leo für das Vorgehen gegen 20 
Berengar die Synodalen ganz auf feiner Seite, jo ftieß er bier auf eine ſtarke Oppofition, 
und es gelang ihm nicht, den von ihm eingenommenen Standpunft, daß die Konitatierung 
des Thatbeitandes einer fimoniftifhen Ordination die Wiederholung dieſes Sakramentes 
erfordere (über die Reordinationen Leos vgl. Mirbt, Publiziftif S. 434), zur Anerkennung 
zu bringen. Hinter diefen großen Problemen traten die Disziplinarfachen zurüd, doch wurde 25 
ein Streit des Papſtes mit Erzbiſchof Hunfried von Ravenna über Vermögens: und 
Hobheitsrechte (Steindorff II S. 131) durch Suspenfion (Hermann von Reichenau v. 3. 
1050) oder Erlommunilation (Wibert II c. 7) dieſes Kirchenfürften vorläufig erledigt. — 
Verfolgte Leo beſtimmte Abfichten in Bezug auf die franzöfiiche Kirche (Bröding ©. 59 f.) 
oder riefen ihn die Pflichten feines Bistums oder ſuchte er Anknüpfungen zum Schuße so 
egen bie Normannen (Amafus lib. IIIe.23), jedenfalls z0g er wiederum über die Alpen. 
Bom 20. Oktober ab ift fein Aufenthalt in Toul bezeugt. 

Anfang 1051 erfchien Leo IX. in Deutichland. Seine Zufammenfünfte mit Heinrich III. 
in Köln, in Trier und dann noch einmal an Mariä Neinigung (2. Februar) in Augsburg 
(Zaffe ©. 540) — bier unterwarf ſich ihm Erzbifchof Hunfried von Ravenna (geft. 23. oder 35 
24. Augujt desjelben Jahres, vgl. Wibert II ce. 7; Steindorff II ©. 138) — waren po» 
litifch nicht unwichtig, denn er bat dann in den nächiten Monaten im Intereſſe des Kaiſers 
durch Gejandte auf eine Wiederberitellung des Friedens zwifchen Deutjchland und Ungarn 
binzumirten geſucht (Steindorff II, 160). — Nadı Rom zürüdgelehrt, hat Yeo endlich das 
Bistum Toul aus der Hand gegeben (25. März, Jaffe 4255); er mochte fich in feinem Amt 40 
jest jo gefeltigt fühlen, daß das Offenhalten einer Rüdzugslinie nicht mehr nötig ſchien, auch 
das Intereſſe des Bistums felbft mußte den Abichluß des Proviforiums empfehlen. Nachfolger 
wurde fein Kanzler, der Primicerius Udo (Wibert lib. II e. 8); Gesta episcoporum 
Tullensium e.41, MG SS VIII ©. 645). Nach Oſtern, im April, tagte die dritte der 
von Leo berufenen römijchen Synoden (Hermann von Reidyenau, Chronik z. J. 1051; Hefele 45 
©.758 f.; Steindorff II ©. 161f.; Jaffé ©. 540) ; Biſchoſ Gregor von Vercelli wurde bier 
endlich für ſchwere Vergeben ertommuniziert, freilich bald darauf nach Beweiſen von Neue 
wieder in fein Amt eingejegt (Hermann von Reichenau, Chronik a. 1051). Dann gelangte 
wieder das Thema der Verwaltung der Saframente durch Simoniften zur Verhandlung, 
aber auch jet wurde feine Verftändigung erzielt, jo daß, wie Petrus Damiani in feinem 50 
1052 geihriebenen liber gratissimus (vgl. den A. Damiani Bd IV ©. 438, 4ff.) er 
gab Leo jchlieglich fich damit begnügen mußte, die Synodalen zu bitten, Gott um Er: 
euchtung anzuflehen. — Die folgenden Monate war die ganze Kraft des Papftes durch 
eine unteritaliiche PVolitif in Anfpruch genommen. Für feine Abfichten auf Benevent ges 

Iteten ſich infolge Vertreibung des Fürſten Bandulph die Verhältniffe anfangs jo günftig, 56 
daß er durch vorausgefandte Legaten den Beneventanern den Treueid abnehmen laſſen 
fonnte (April), ebe er fich fjelbit auf den Weg machte (Annales Beneventani a. 1051, 
MG SS III p. 179; Steindorff II S. 126f.). Aber nun galt es, den Gefahren der 
normannifchen Invaſion zu begegnen. Zuerſt hat Leo verfucht, durch Anjchluß an den 
Fürften Weimar von Salerno und Graf Drogo, das Haupt der apulifchen Normannen, 0 


384 Leo IX. 


die Erwerbung Benevents auf frieblihem Wege ſich zu fichern. Aber diefer Verſuch 
jcheiterte; Drogo wurde am 9. Auguft ermordet. Fortan war es Mar, daß die An- 
ſprüche auf Benevent nur auf dem Wege der Gewalt durchzufegen waren. Selbit nicht 
gerüjtet, juchte er Hilfe bei König Heinrich I. von Frankreich und Kaifer Heinrich III. 
6 von Deutſchland (Amatus lib. III c. 23). — Im Frübfommer 1052 bat freilih Leo dann 
doch verfucht, jelbjt den Kampf mit den Normannen aufzunchmen. Er erhielt auch von 
verjchiedenen Seiten Zuzug (Amatus lib. III ec. 24), aber vermochte nicht fein Heer zu: 
fammenzubalten ald Weimar von Salerno von dem Unternehmen ſich ausjchlo und dem 
Krieg entgegenwirkte (Amatus lib. ec. 25). Dieje Niederlage wurde dadurch noch em— 
ı0 pfindlicher, daß die auf die Ermordung Weimars (Anfang Juni) folgenden Verwickelungen 
der Angriffspolitit feiner Gegner zu ftatten famen (Steindorff II ©. 176 ff.). Mußte 
ſchon diefe Sadjlage ihm eine perfönliche Verftändigung mit dem deutſchen Kaifer nahe 
legen, fo fam noch hinzu, daß König Andreas von Ungam ibn eben jest als Vermittler in 
dem Krieg mit Heinrich III. anrief (Hermann von Reichenau, Chronik a. 1052). Sofort bat 
15 Leo diefem Ruf Folge geleitet und eilte in das faiferliche Yager von Preßburg (Jaffe ©. 543). 
Sein Eingreifen hat dem deutjchen Reich feinen Vorteil gebradht. Denn als Heinrich auf 
jeinen Rat die Belagerung Preßburgs aufgehoben hatte, brach König Andreas die von ihm ge— 
leifteten Berjprehungen, ohne fich durch die Androhung des Bannes durch den Papſt ein- 
jhüchtern zu laflen (Steindorff II ©. 180 ff). — Das gute Einvernehmen zwiſchen Hein— 
20 rich und Leo wurde aber durch diefen ungünjtigen Ausgang des ——— Unterneh⸗ 
mens nicht getrübt, vielmehr kehrten beide zuſammen nach Deutſchland zurück. Anfang 
Oktober machten ſie in Regensburg Station, wo der Papſt die Translation der Re— 
liquien des heiligen Wolfgang (geft. 995) in eine neue Krypta vollzog (Quellen bei Stein- 
dorff II ©.183 Anm. 4) und den Streit zwischen dem dortigen Klofter mit St. Emmeran 
25 und dem Klofter St. Denis in frankreich über die Gebeine des bl. Dionyfius Areopagita 
auffallenderweife zu Gunſten des erfteren entichied (Steindorff II ©. 184 ff.; Jaffe 4290). 
Der Aufenthalt in Bamberg am 18. Dft. gab ihm Gelegenheit, in dem Prozeß zwiſchen 
Harttwig, dem Bifchof diefer Stadt, und Biſchof Adalbert von Würzburg das Urteil zu 
iprechen; Bamberg blieb Sieger und wurde außerdem durch große Gnadenerweiſe aus— 
30 gezeichnet (affe 4283. 4287). Die Annahme, daß Leo noch am Ende dieſes Monats 
eine große Synode in Mainz abgehalten bat (jo Steindorff II ©. 180), iſt abzulehnen, 
vgl. Hefele ©. 762, Jaffe p. 543. — Über die Emeuerung der Yegation und des apofto: 
lichen Vilariats für Erzbischof Adalbert von Bremen unter dem 6. Januar 1053 (Jaffé 
4290), vgl. den A. Adalbert Bd I ©. 149 ff. und Kehr, Das Privileg Leos IX. für 
35 Adalbert v. Bremen (f. o.). 

ALS Papft und Kaifer in Worms das Weihnachtöfeft zufammen feierten, kam es 
zwifchen beiven zu der wichtigen Abmachung, daß Heinrih an den Papſt Benevent und 
anderes Reichsgut in Unteritalien abtrat, wogegen Yeo den Rechten der römischen Kirche 
auf eine Reihe von Stiftern und Klöftern in Deutichland, Bistum Bamberg, Abtei Fulda u. a., 

40 entjagte (die Quellen bei Steindorff II ©. 214ff.). Der Wert diefes Taufchvertrages für 
Leo hing davon ab, ob der deutſche Kaifer ihm zugleih die Hilfe des Reiches gewähren 
wollte, diefe Territorien gegenüber den Normannen zu behaupten. Anfänglich mar Heinrich 
dazu entichloffen (Hermann v. Reichenau, Chronif a. 1053; Annales Romani MG SS V 
p. 473). Aber Biſchof Gebhard von Eichftädt erreichte es, fo berichtet Leo von Monte Caſino 

s (lib. II ec. 81, SS VIII p. 184), daß das bereits auf dem Marſch nach Italien befind: 
liche Heer zurüdberufen wurde. Immerhin befand fich zahlreiche deutſche Mannſchaft, bes 
fonders aus Schwaben, in der Umgebung des Papſtes, als diejer im Februar 1053 nad) 
Italien zurückkehrte. 

Die Zeit feiner Erfolge war vorüber. Als er in Mantua am 21. Februar den lom—⸗ 

60 bardijchen Epiffopat, der jeinen Reformbeftrebungen fich wenig zugänglich erwieſen hatte, 
zu einer Synode —— (Wibert lib. 2 ec. 8; Hefele ©. 768), kam es zu tumultuaris 
ſchen Scenen, die jede Verhandlung unmöglich machten und ſogar das Leben des Papſtes 
bedrohten. Nach der (vierten) römiſchen Oſterſynode im April (Manſi XIX p. 657; 
Steindorff II ©. 285F. ; Hefele ©. 763), von der nur befannt ift, daß auf ihr ber 

65 Patriarch Dominicus von Grado (Meu:Aquileja) mit feinen Anſprüchen auf Iſtrien und 
Venetien gegen den Patriarchen Gotebold von Friaul (Alt:Aquileja) durchdrang, rüjtete 
fih Leo zu dem enticheidenden Schlag gegen die Normannen. Wohl fanden in den fol- 
genden Wochen noch Verhandlungen jtatt, aber fie fcheiterten. Schon die Schlacht bei 
Givitate in dem normannifchen Apulien (über den Ort der Schlacht Heinemann a. a. O. 

©. 140f. und Anm. 21 ©. 366) am 18. Juni brachte die Entſcheidung, das päpit- 


Leo IX. 385 


liche Heer wurde nahezu aufgerieben, Leo IX. felbt fiel in die Hände der Feinde (Stein: 
dorff II ©. 236 ff. ; Langen ©. 470 f.). Faſt 9 Monate ift er als ihr Kriegägefangener 
in Benevent jeitgehalten worden, aber obne Verkehrsbeſchränkungen unterworfen zu fein. 
Ungebeugt durch das „Gottesgericht” von Givitate, hat er fich weiter bemüht, das griechiiche 
Kaiferreih und Deutjchland zu einer großen Aktion gegen die Normannen aufzubieten 5 
(Steindorff IT S. 252 ff.), freilich ohne fein Ziel zu erreihen. — Die Sorgen der großen 
Politik haben ihn nicht abgehalten, von Benevent aus am 17. Dezember 1053 in die 
inneren Angelegenheiten der nordafrifanifchen Kirche einzugreifen. Er that es zum Schuß 
der Metropole Carthago, deren Rechte von dem Biihof von Gummita widerrechtlich be 
einträchtigt wurden und erreichte, daß in feinem Auftrag ein Provinzialfonzil zufammentrat, 10 
das Garthagos Rechte anerkannte (Jaffs 4304. 4305). — Über den durch den bulgarischen Erz: 
biſchof Leo von Achrida eröffneten Kampf zwifchen Griechen und Occientalen und den daraus 
ſich ergebenden Brud zwiſchen Rom und Byzanz vgl. den Artikel Caerularius Bd III 
©. 620. — Wibert weiß (lib. II ce. 12, Watterih S. 166) zu berichten, daß Leo 
während ſeines beneventanischen Aufenthalts ernſten Studien und intenfiven asfe- ı5 
tiichen Übungen ſich bingegeben hat. Als er gefährlich erfrankte, wurde feiner Rücklehr 
nah Rom fein Hindernis in den Weg gelegt. Am 12. März verließ er Benevent, 
ii 2 April ift er in Rom verſchieden (Steindorff II ©. 267 Anm. 5; Jaffé 
. 548). 

Der Pontifilat Leos IX. umfaßt nur wenige Jahre. Aber innerhalb dieſer kurzen »0 
Spanne Zeit hat er es verftanden, dem römiſchen Brimat in der abendländifchen Chriiten: 
heit eine Achtung gebietende Pofition zu erobern, bat ihm neue und univerjale Aufgaben 
gezeigt und durch die Einführung des pfeudosifidorischen Rechts in das praftijche Leben 
der Kirche die jpätere Weltmachtitellung des Papfttums unter Gregor VII. vorbereitet. 
Seine ausgedehnten Reifen waren ein wohlertvogenes Mittel, mit den verjchiedenen Teilen 
der Kirche in perjönlichen Kontakt zu treten, und die Methode, mit feinen Befuchen Kirch 
weihen und Translationen zu verbinden, hat dadurch, daß diefe Feſte der großen Majje 
Gelegenheit boten, das Haupt der Kirche zu ſehen, nicht nur die Wopularität dieſes einen 
Papites gefteigert, jondern zugleich das Preftige des Papfttums als Jnftitution. Bon nicht 
geringerer Bedeutung war die Neubelebung und Ausgeftaltung des Synodalweſens. Denn 50 
unter feiner Zeitung find die Synoden wieder Träger und Mittelpunfte des firchlichen 
Lebens geworden, fie erwieſen fich zugleich ala brauchbares Mittel, den Zufammenbang 
des Epijfopats mit dem Stuhle Petri zu fräftigen bezw. neu zu beleben ; vor allem gilt 
dies von den durch ihn ins Leben gerufenen Ofterfonoden in Rom. Auch die mannig- 
fachen Auszeichnungen, die Leo bei feinen Reifen zu gewähren pflegte, übten diefe Wirkung 35 
aus, nicht minder die Getwohnheit, von ergebenen Prälaten, wie z.B. Erzbiihof Halinard 
von Lyon, Erzbifchof Hugo von Bejangon, Abt Hugo von Cluny, ſich begleiten zu lafjen. 
Daß wir in diefen Maßnahmen ein planmäßiges Vorgehen des Papſtes zu erbliden haben, 
kann feinem Se unterliegen. Auf die Zeitgenofjen hat dieſe Tendenz zur Gentrali- 
jation der Firhlichen Verwaltung jedoch nicht —— gewirkt. Denn fie kombinierte ſich a0 
mit einem energiſchen Auftreten gegen das Laſter der Simonie und die Sitte der Prieſter— 
ehe, in denen die Kreiſe der —— Reformpartei die größten Gefahren des kirch— 
lichen Lebens erblidten. Leo war der Vertrauensmann diefer Gruppe, als er den päpit- 
lihen Stuhl bejtieg, und bat die auf ihn von ihrer Seite gefehten Hoffnungen in vollem 
Umfang erfüllt. Denn in ihm haben Aluniacenfertum und Fr ſich als auf einander 45 
angewieſene Größen erfannt und verbündet. — Auch fonnte von einer twirklidhen Bes 
drohung der Selbititändigfeit des Epiffopats unter Leo IX. noch nicht die Nede fein — 
als er am 2. Weichnadhtötag des Jahres 1052 in Mainz einen Diafonen abjeßte, weil er 
nicht in römifcher Tonart fang, bat der dortige Erzbifchof diefen Eingriff energiih und 
mit Erfolg zurüdgemiefen —, ebenſowenig von einer aggrejjiven Richtung gegen ben co 
weltlichen Staat. Es laffen fih wohl Anſätze dazu Eonftatieren und die Keime von 
Verwickelungen, aber fie famen noch nicht zur Entfaltung und das Verhältnis zu 
Heinrich III. war nicht getrübt durch die Erkenntnis eines grundfäglichen Gegenjages. — 
Freilich korreſpondiert diefen Leiſtungen eine zu ftarke Hingabe an die italienische Terri— 
torialpolitit und die Einleitung des großen Schismas. Aber es darf nicht über: 55 
jeben werden, daß der Eintritt diefer Kataftrophe das Ergebnis einer Jahrhunderte um: 
fafjenden Entwidelung gewejen ift und foweit überhaupt die damals handelnden Perſönlich— 
feiten verantwortlich gemacht werben können, nicht jo ſehr Leo IX. zur Laſt fallt, als jeinen 
Vertretern. — Schon Hermann von Reichenau (Chronik a. 1034) weiß von Wundern, die 
an feinem Grabe geſchahen, und Defiderius von Monte Caſino jchreibt (Dialogi lib. III, co 

RealsGncpllopäbie für Theologie und Stirde. 3. U. XI. 25 


= 


25 


386 Leo IX. Leo X. 


WMWatterih I p. 95): Aquo omnia ecclesiastica studia renovata et restaurata no- 
vaque lux mundo visa est exoriri. Carl Mirbt. 


Leo X., Bapft von 1513— 1521. — Litteratur: Vgl. die Angaben zu Julius II. 

und Hadrian VI. Außerdem: Leonis X. P. M. Regesta ed. Hergenröther, Frbg. 1884— 91 

5 (Fasc, 1—8), reiht nur bis 16. Oft. 1515, wird nicht fortgefegt; Gay, Documenti riguar- 
danti Giuliano de Medici ed il Papa Leone X. 1544; Jovius, De vita Leonis X. 1. IV, 
1548 u. ö.; Fabronius, Vita Leonis X. 1797; Roscoe, The life and pontificate of Leo X. 
2. Ausg. 1806 u. ö. (deutich 1818); Audin, Hist. de L£on X., 1344 (deutſch 1845); Dandolo, 
Tl secolo di Leone X., 3 Bde, 1861; Ammirato, Ritratti di uomini illustri di casa Medici, 

10 (Opuse. III, [1642]); Fabroni, Leonis X. Vita, Piſa 1797; (Bembo) Epistolarum Leo- 
nis X. P. M. nomine sceriptarum ll. XVI, Bajel 1539, Ben. 1729. 

Giovanni de’ Medici, zweiter Sohn des Lorenzo il Magnifico, wurde am 11. De: 
zember 1475 in Florenz geboren. In frübeiter Jugend dem geijtlihen Stande bejtimmt, 
erhielt er 1482 die Tonfur, 1483 und 1484 von Ludwig XI. von Frankreich und Sir: 

15 tus IV. die Abteien Fonte dolee und Baffignano und andere Pfründen, während der 
Papſt die Ernennung des Sjährigen Knaben zum Erzbifchof von Air zu vollziehen doch 
Bedenken trug. Dagegen gelang es dem Vater, zu erreichen, daß Innocenz VIII. unter 
dem 7. März 1489 den im 14. Lebensjahre Stebenden in petto zum Karbinaldiafon 
ernannte, mit der Beichränfung, daß ihm die Abzeichen feiner Würde anzulegen erft nad) 

20 drei Jahren geftattet fein folle. Inzwiſchen wurde feine Erziehung vollendet — wie hätte 
fie anders als durchaus auf bumaniftiiher Grundlage geführt werden fünnen? Der 
glänzendfte unter den Kennern der Hafjishen Yitteratur, Angelo Poliziano, das Haupt ber 
platonifhen Akademie Marfilio Ficino, der philoſophiſch und theologiſch gebildete Pico della 
Mirandola bezeichnen nebit dem fpäteren Kardinal Bernardo Dovizzi, genannt Bibbiena, 

25 den Kreis, in welchem der begabte Sproß des mebdiceifchen Haufes feine Bildung empfing. 
In den Jahren 1489 bis 1491 ließ der Vater ihn dann in Piſa dem Studium der Theo- 
logie und des kanoniſchen Nechtes obliegen unter Dezzo und Bartolomeo Soyini — eine 
ae auf welche Hergenröther das Lob bezicht, welches Gregor Gortefe ihm in einem an 
ihn ſelbſt gerichteten Briefe erteilt: castissime superata adolescentia, juventus acta 

0 gravissime atque sanctissime (Epist., Venet. 1573, p. 249). 

Von Pia zurüd, trat Giovanni mit dem nun in Fiejole im März 1492 erfolgten 
Anlegen der Karbinalsinfignien aud in eine öffentliche Thätigfeit ein. Zunächſt reifte er 
nah Rom; feinen Weg über Paffignano, Siena, Acquapendente, Viterbo und Bracciano, 
übrigens die gewöhnliche Straße, verfolgen wir an der Hand der Negeften (j. o) — am 

3 22. März traf er in Nom ein und fchon unter dem 25. jchreibt er an den Bater von 
feiner Aufnahme und erſten Audienz bei Innocenz VIII. Die ernfte und beveutjame 
Antwort, fur; vor Lorenzos Tode verfaßt, giebt Roscoe, Appendix LXVI. Der PBapft 
übertvies ihm den Titel von S. Maria in Domnica und übertrug ibm noch im April 
eine Legation im Patrimonium. In Familienangelegenheiten nach Florenz gereilt, erhielt 

0 er im Juli die Nachricht vom Tode Innocenz' VIII, fehrte nah Rom zurüd und nahm 
an dem Konklave teil, aus welchem nach kurzer Zeit — freilich febr gegen den Wunſch 
des Medict — Alerander VI. ald Papſt hervorging. Vom Auguft 1492 bis zur Ver: 
treibung der Medici aus Florenz 1494 befand er ſich in der Vaterſtadt (Ammirato, Ri- 
tratti p. 64); in den nädjiten Jahren wechſelt fein Aufenthalt: über Venedig reifte er nad) 

45 Deutichland, Flandern und Frankreich, bis er 1500 nah Rom zurüdzufehren für geboten 
fand. Mit dem Regierungsantritt Julius’ II. (1503) fteigt des Medici Glüd und An— 
jehen bei der Kurie. Es traf fih günftig für ihn, daß des Papſtes angelegentlichites 
Streben, fein eigenes Gejchledht zu heben und den SKirchenftaat zu vergrößern, fich zugleich 
mit den Intereſſen der Medici in Florenz fürdern ließ; jo fteigen diefe, während die übrigen 

so mittelitalienifchen Gejchlechter, Orfini, Colonna, Vitelli, Baglioni, Malatejta finten. Dazu 
fam, daß im heiligen Kollegium feiner faß, den ſchon Name und Herkunft fo fehr zu einem 
Pfleger und Beſchützer der Kunft und Yitteratur prädeftiniert hatten wie ibn, fo daß er 
fih audy darin mit dem janusköpfigen Julius II. begegnete. Wenn allerdings erft der me: 
diceifche Papſt Leo X. dem Zeitalter den Namen gegeben bat, fo find doch alle maßgeben: 

65 den LYebensäußerungen der humaniftifchen Richtung bereit von dem mediceifchen Kardinale 
gefördert und gewiſſermaßen verförpert worden. Zu bemerkenswertem Herbortreten nad) 
außen bin fam es in den erjten Jahren bei dem jungen Karbinale rg 1 unter Julius II. 
nicht. Erſt mit dem Jahre 1509, als der Bapft ihm die Yegation in Bologna übertrug, 
jhien die Gelegenheit zu nahen, daß der Kardinal, an die Spige der Lüfjelfoldaten 

co geftellt, mit diefen auch in der Heimat das mebiceifche Regiment wieder aufrichten könne. 


Leo X. 387 


Aber das Gegenteil follte erfolgen: die Schlaht von Ravenna, am 11. April 1512, 
brachte der päpftlichen Streitmadt eine völlige Niederlage — der Kardinal Medici ſelbſt 
wurde gefangen genommen und nad Mailand gebradht. Hier war ihm von neuem das 
Glück günftig: nicht allein fonnte er feinem päpftlichen Herrn, gegenüber den wenig zahl: 
reihen Teilnehmern an dem nadı Mailand übergeführten einft in a eröffneten Neformkonzil 5; 
die Sympathien der Bevölkerung wahren, während das Konzil zehn Tage nach der Schlacht 
bei Ravenna deſſen Abſetzung defretiert hatte, fondern es gelang ihm auch, bei dem Ueber: 
jchreiten des Po unweit Baffignano den Franzoſen zu entlommen und Florenz zu erreichen, 
wo eben mit Hilfe des Papftes die Herrichaft der Mebiei wieder eingerichtet worden tar. 
E3 mar das kurz nad) der Zeit, ald Julius II, um einen tödlichen Schlag gegen das 10 
verbaßte Piſaner Konzil zu führen, feinerjeits im Mai 1512 ein „Reformlonzil” im Lateran 
eröffnet hatte (ſ. d. A. Julius II. Bd IX ©. 624,13). In Florenz trafen der Papſt und der 
Kardinal im September 1512 zuſammen — der leßtere fteht nunmehr auf dem Gipfel 
des Erfolges nad) ungeahnter Üendung jeines Schidjald und des Geſchickes feiner Familie. 

Und noch höher follte eine ſchon nahe Zukunft ihn fteigen feben. Am 21. Februar ı; 
1513 ftarb Julius IT. Aus dem fehr kurzen, nur vom 4. bis 11. März dauernden 
Konklave ging der Kardinal Medici, doch nad hartem Kampfe, ald Gewählter hervor: er 
wurde Papſt mit 38 Jahren. In den Tagen, ald er zum Konklave nad Rom eilte, 
batte man in Florenz den Yeiter einer Verſchworung gegen das Haus Medici, Pietro Paolo 
Boscoli, hingerichtet — fo ftand die Neftauration der Familie doppelt gefeftigt da, geftüßt zo 
jegt auf die Macht und das ftaatsmännifche Gefchid des erften mediceifchen Papites. In 
Nom und tvo immer die harte Fauſt feines Vorgänger® empfunden worden war, nahm 
man die Wahl mit Jubel auf. Bezeichnend ift, daß die von ihm befchworene Wahlkapi— 
tulation die Verpflichtung zu einer Reform der Kurie (nicht: der Kirche) an Haupt und 
Gliedern in ſich jchloß (vgl. fie bei Höfler, Zur Kritik ꝛc. Karls V. in den Denkſchr. der a5 
Wiener Alad. Phil. bift. Cl. XXVII, 215). Doc fand vorläufig, was man von dem 
neuen Papſte erzählte, vielfach Glauben: „Godiamoei il papato“, follte er gejagt haben, 
„Ppich® Dio ce l’ha dato“ — jo berichtet der Benetianer Marino Giorgio in feiner 
„Relazione“ bei Alberi, Ser. II, vol. III, 51; Prato in der Storia Milanese p. 405 
giebt das Wort in der Faſſung: „Attendiamo a godere e facciamo bene alli nostri." 30 

Die Krönung fand mit auferordentlihem Pompe ftatt; eine genaue Beichreibung, 
auch die „motti“ auf den Triumphbbogen und ſonſtwo auf den Straßen angebradt, giebt 
ein Gleichzeitiger (Penni, Narrazione delle Pompe ete., Piſa 1846; vgl. Noscoe, 
Appendix LXX). Sofort jab der neue Papft fih in das ihm unliebfame aber unum— 
gängliche Erbteil politiiher Machinationen verftridt. Wie fehr auch die Medici früber g5 
gelegentlich den Franzoſen zu Dank verpflichtet waren, jo fchlug Leo doch ein Bündnis— 
anerbieten Ludwigs XI., deſſen Spige fich gegen den Herzog Maffimiliano Sforza in 
Mailand richtete, aus: er ſah, daß jofortige Beſetzung von Parma und Piacenza die Folge 
jein würde und wollte dieje Städte einer päpftlichen Beſitznahme vorbehalten. Jedoch lehnte 
er es auch ab, in die „heilige“ Ligue einzutreten, melde damals Heinrich VIII. von Eng: 4 
land mit Ferdinand dem Katholischen und Majfimiliano Sforza abſchloß (vgl. Brewer, 
Calendar of State Papers I, 3766; 3807; 3863; 3876) und deren erjter Erfolg in 
der völligen Niederlage der Franzoſen durch die Schweizer Truppen des Herzogs bei Novara 
am 6. uni 1513 beitand. 

Inzwiſchen ſetzte auch die durdy Leos Vorgänger ins Werk gefegte große Aktion auf 45 
dem kirchlichen Gebiete — die Förderung der „Reform“ durch das Laterankonzil — ihren 
Meg fort. Am 26. April fand die ſechſte Sitzung ſtatt — freilich über allgemeine Phraſen 
von der Verderbtheit der Zeiten ꝛc. fam man nicht hinaus. Als beantragt wurde, die 
„abweſenden“, d. b. die franzöfiichen (fchismatifchen), Kardinäle zu citieren und bei Nicht 
erjcheinen ftreng gegen fie vorzugehen, gab die Kurie darauf feine Antwort, und als gar so 
das Verlangen laut wurde, den Franzoſen die Pragmatifche Sanktion zu Fündigen, weigerte 
der Papit ſich entichieden: er wolle, jo jagte er feinem Geremonienmeijter Paris de Graſſis, 
gegen Frankreich Teinerlei Schritte thun. Übrigens waren im Geheimen längſt Verband: 
lungen mit den jchismatifchen Kardinälen im Gange — als die 7. Sigung am 17. Juni 
—— fonnte die Unterwerfung eines Carvajal und Sanſeverino mitgeteilt werden. 55 

tefe beiden Führer der Oppojfition wurden nad bejonderem Bußakt wieder unter die 
Zahl der Kardinäle aufgenommen, wie fehr auch der fpanifche und der deutſche Orator 
beim PBapfte dagegen remonjtrierten. Bembo zeigte in jhmwülftigem Latein der Welt an, 
daß das Schiöma fein Ende gefunden habe (Epist. Leonis X. III, 21 an Marimilian, 
27. Juni), Das war unleugbar ein bedeutender Erfolg des Konzils, zumal aud Lud— co 
25° 


388 Leo X. 


wig XI. fi) von dem „Coneiliabulum“ Iosfagte. Über einen ztveiten, auf ganz anderem 
Gebiete liegenden, Beſchluß hat gelegentlich Luther fih abfällig ausgeiprochen, nämlich 
über die Konftitution aus dem Dezember 1513 gegen die Yeugnung der Uniterblichfeit der 
Seele („apostoliei Regiminis“ im Bull. Rom. ed. Taur.V, p. 601f.). Natürlich bat 
5 Luther gegen den Inhalt nichts einzumenden, aber es erſcheint ihm als bezeichnend, daß 
man auf dem Konzil die Zeit damit verſchwendet habe, ſolche ſelbſtverſtändliche Defini- 
tionen zu geben, two doch zahllofe Mißſtände in der Kirche gebieterifch Abhilfe forderten 
(Luther an den chriftl. Adel, berausgeg. von Benrath, Halle 1883, ©. 36, dazu Anm. 50). 
Und doch konnte eine derartige Definition in Anbetracht der Zeitlage als wichtig und not= 
10 wendig erfcheinen: in der That hat diefelbe den humaniftiihen Papſt entlaftet von jeder 
Verantwortung für antichriftliche Exrtravaganzen derer, deren Bildungsgrund und deren 
Intereſſen er ſonſt teilte und in weitem ** förderte. So hat es auch Pico della 
Mirandola verſtanden (vgl. deſſen Examen vanitatis doctr. gentium I, p. 514). 
Übrigens geht das Konzil weit über den Bereich jener einen Frage hinaus; berührt und 
15 geordnet wird nicht allein der fpezielle Unterricht in der Piychologie, jondern es wird u. a. 
feftgefegt, daß für die Theologie das gefamte philofopbifche und litterarifche propäbdeutifche 
Studium nicht länger als fünf Jahre dauern und dann das von Dogmatik und fanoni- 
chem Nechte folgen foll (vgl. Raynaldus Annales ad a. 1513, 88 72. 72; Hefele, Conc.: 
Geh. VIII, ©. 586f.). Nun aber die Reformfrage. In den Beichlüffen des Lateran- 
20 konzils bezw. den auf fie geftüßten oder bei Gelegenheit des Konzils ergangenen Bullen 
begegnet die Reform der Kurie zweimal, und zwar zur achten und neunten Sigung. Die 
Beſchlüſſe der erften (vgl. Hefele, a. a. DO. ©. 588f) beſchränken fih auf Regelung der 
Taren, Abjtellung von Amtsmißbräuchen und menden ſich beſonders gegen Erprefjungen, 
tie die oberen und unteren Beamten fie zu üben pflegten. Die anderen — viel weiter: 
25 bier handelt es De um die Bejegung ber höheren Kirchenämter, um Mittel und Wege, 
die Wahlen, Poſtulationen und Provifionen dem Mißbrauch und Schacher zu entziehen, 
um die Entjegung und Translation von Bifchöfen und Äbten, um Nefervationen und 
Dispenfationen ; für die Amtsführung und das Leben und Auftreten der Kardinäle werden 
im zweiten, über das der Klerifer und Gläubigen —— im dritten Teile ſtrenge Vor: 
0 Ihritten gegeben. Auch bei den folgenden Sigungen kamen jo zahlreiche pen N 
zur Erledigung und teilweife zur definitiven Feſtſtellung in Bullenform, daß man Leo X, 
das Zeugnis geben muß, feine Wabhllapitulation hat er formell gehalten. Anders freilich 
würde die Antwort auf die Frage lauten, inwieweit denn nun das Verlangen ber Ehriften- 
beit nach gründlicher Reform der Kirche dadurch befriedigt worden fei, welchen Erfolg dieſe 
3 Bemühungen gehabt haben. Höfler meint, wenn die Reformvorſchläge und Anordnungen 
des Lateranfonzild nur durchgeführt worden wären, fo hätte e8 feiner meiteren Reforma— 
tion bedurft und Luthers Auftreten wäre gegenftandslos geworden. Wenn es ſich bei 
diefem lediglih um Abjtellung gewiſſer Mißbräuche gehandelt hätte, jo möchte Höfler = 
Unrecht haben. Aber von dem, was den Mittelpunkt der Neformation Luthers ausmacht 
so und was ihr ihre Berechtigung und Notwendigkeit ſelbſt in jenem Falle noch gegeben hätte 
— von tiefgreifender religiöfer Erwedung, von Hinführung der Seelen zu Gott — iſt in 
all den Vorlagen, Konflitutionen und Bullen feine Rebe; nur hier und da, 3. B. in der 
Schlußfigung am 16. März 1517, deutet einmal ein Redner darauf bin, wo allein die 
Duelle aller Weisheit und Bellerung zu ſuchen jei: in der Hingabe an dad Evangelium, 
45 tweil aus ibm alle Erkenntniſſe und alle Tugenden erfließen. 

Als Leo X. das Konzil feierlich beſchloß, mochte es ihm felbft nicht verborgen fein, 
wie wenig all die Geſetze dem Neformbedürfnifje der Chriftenheit genügen fönnten und 
genügen würden. Auf eins freilich konnte er binweifen: das Schisma war definitiv und 
öffentlich befeitigt — aber das war ſchon vorher durch unheilbare innere Krankheit dem 

50 Tode zur Beute gefallen. Der Papſt jchloß das Konzil in einer Zeit politifcher Erregung: 
Francesco Maria della Rovere fammelte von Mantua aus Truppen, um das Herzogtum 
Urbino wieder zu erobern, und auc der Herzog von Ferrara begünftigte fein Unternehmen. 
Nach langem Hin: und Herziehen fand ber Map im September 1517 einen friedlichen 
Ausgleich diejes lächerlich gewordenen Krieges um Urbino, zahlte den Söldnern Roveres 

55 den rüdjtändigen Lohn und ficherte dem jungen Lorenzo de’ Medici von neuem bie Herr: 
ichaft. Novere freilich glaubte feinen Anhängern im Herzogtum die Verficherung geben zu 
fönnen, daß er nad) dem Tode des Bapftes wieder fommen und die Herrichaft übernehmen 
werde — dazu babe König Franz I. von Frankreich ihm feine Hilfe zugefagt (vgl. De Leva, 
Storia di Carlo V.... I, 253 nad Sanuto), Als diefer unternehmungsluftige Herr 

so cher am 1. Januar 1515 den Thron beitiegen hatte, war ihm von Leo X. ein Bündnis 


Leo X. 389 


angeboten worden unter der Bedingung, daß er eintoillige, Neapel unter das Haus Mebici 
zu bringen. Seine Weigerung batte den Papſt veranlaßt, der antifranzöfiichen Liga bei— 
zutreten. Der Sieg des Königs bei Marignano im September d. J. brachte jedoch einen 
Vergleich bei perjünlicher Beiprehung der beiden in Bologna zu Wege, mit dem dem 
Könige günftigen Nefultate, daß die Hauptfäge der Pragmatiſchen Sanftion (f. d.) auf 5 
gehoben, dem Könige die Ernennung aller Erzbifchöfe, Bifhöfe und Abte in Frankreich 
zugeftanden, dagegen die Annaten und ähnliche Gefälle der Kurie übertwiefen wurden. So 
ward das erſte Konkordat mit einem franzöfiichen Herricher abgefchloffen — ein Überein: 
lommen, welches den alten Freiheiten der dortigen Kirche ein Ende machte und den höchiten 
Unwillen im Lande hervorrief. 10 

Eine fernere, für den Papft auch perfünlich gefährliche Verwickelung löfte diefe Aktion 
ab: unter feinem Scute hatte Raffaele Petrucci den Borgheſe Petrucci aus Siena ver: 
trieben und fich jelbit an die Spite gebracht. Der Vertriebene ftiftete eine Verſchwörung 
an; fein Bruder, Kardinal Alfonfo Petrucei, nahm es auf fih, den Papſt ermorden zu 
lafien — fo hatten Familienintereffen die Stellung diefes Mannes, der einft befonders ı5 
warm für die Mahl des Medici zum Papfte eingetreten war, in ihr Gegenteil verkehrt. 
Der Mordanſchlag wurde verraten, Petrucci hingerichtet, einige andere Kardinäle, Sauli, 
Soderini, Riario, die mit hinein vermwidelt waren, ließ der Papſt nad Zahlung unge: 
beurer Geldfjummen — Riario zahlte 150000 Dufaten — wieder frei (Yuli 1517). Um 
fih eine ergebenere Schar im heiligen Kollegium zu fchaffen, ernannte er mit einem Schlage 0 
31 Kardinäle — 500000 Dufaten follen dadurch der päpftlichen Kaſſe zugefloffen fein. 

Leo X. fühlte fih, nachdem die beiden dunkeln Wolken zerjtreut waren, auf der Höhe 
feiner Macht. Wie jo manche feiner Vorgänger faßte er jet auch Kreuzzugspläne, freilich 
in dem mobdifizierten Umfange, wie die Fortſchritte der Türken in Europa fie an die Hand 
gaben. Ein allgemeines Bündnis follte dem Sultan Selim entgegengeftellt, eine Armee 
unter dem Kaifer und dem Könige von Frankreich gejammelt, England, Spanien und 
Portugal — Venedig ließ er aus dem Spiele, weil mit Frankreich zu fehr verfeindet — 
jollte die zur Eroberung Konftantinopeld nötige Flotte ftellen. Franz I. zeigte ſich nicht 
abgeneigt, wünſchte aber vorher den Papſt und fein — dauernd in das franzöſiſche 
Intereſſe zu ziehen durch eine Heirat zwiſchen Madeleine de la Tour, einer Prinzeſſin so 
föniglichen Geblütes, und dem Herzog — von Urbino. Von den beiden Projekten 
kam das eine, der Kreuzzug, nicht zu ſtande; das andere wurde verwirklichte, aber der 
Heirat folgte ſchon 1519 der Tod der beiden Ehegatten — die hinterlaſſene Tochter des 
jo bald verftorbenen Paares war Katharina de’ Medici, Königin von Frankreich, unheilvollen 
Gedentens. 35 

Während die Agitation und die Geldfammlungen für den Zug gegen die Türken (ob 
das Projekt ernftlich gemeint fei, wurde ftark bezweifelt) begonnen hatten, trat in Deutfch- 
land ein Ereignis ein, welches, ohne daß Leo X. es ahnte, die gefamte Stellung des 
Bapfttums ändern follte — die von Martin Luther erhobene Oppofition. Daß Leo X. 
fein Berjtändnis für die Tragweite berfelben gehabt, wird den nicht wundern, welcher «0 
beobachtet, wie fich alle AInterefien des Papftes und der Kurie um Fragen drehen, die mit 
der von Luther in den Vordergrund geftellten religiöfen Frage nichts zu thun haben. 
Thatfächlih aber bezeichnet des Neformators Auftreten in feiner Rückwirkung auf das 
Bapfttum den Punkt, two auch defien Schwerpunkt fich wieder verlegt, von Winkelzügen 
und Kombinationen im Rahmen der italienischen oder auch der europäifchen Politif auf as 
das kirchliche Gebiet im engeren Sinne, two Rechenfchaft gefordert wird darüber, wie das 
anvertraute religiöfe Pfund vom Papfttum verwaltet worden fei. 

Über das antilutheriiche Vorgeben Leos X. wird der Art. Luther Auskunft geben, 
wie über feine Aktion in dem Reuchlinſchen Handel der Art. Reuchlin. Hier mag nod) 
furz das Meiterfchreiten des Papftes auf der Bahn gezeichnet werden, auf welcher wir so 
ihn bisher begleitet haben. Am 12. Januar 1519 ftarb Kaifer Marimilian, ohne daß es 
ibm gelungen mar, feinen Enfel Karl von Spanien zum deutichen Kaiſer wählen zu laffen. 
Die Fürſten nahmen zu ihrer Weigerung den Vorwand, einem nicht gefrönten fondern 
nur „erwäblten römifchen Kaifer” — das war der Titel, den Marimiltan ſich beigelegt 
hatte — fünne zu Lebzeiten ein Nachfolger nicht beitimmt werden. Und ald nun Mari: 55 
milian die Krönung nadträglid nachſuchte, weigerte fich Yeo, fie in Deutſchland zu vollziehen 
oder einen Krönungslegaten zu fenden, während Franz I. den Weg nad Italien verlegte. 
So ſchwankte nun die Wahl zwifchen Franz und Karl — beide dem Bapfte nicht genehm, 
weil beide ſchon zu mächtig. Da er aber erkannte, daß die Wahl Karla ficher war, ſchloß 
er fchon unter dem 17. Januar eine geheime Abmachung mit ihm gegen Frankreich — 60 


[Ir 
a 


390 ge X. Leo XU. 


eine Vereinbarung, die ihn zwar nicht binderte, wieder doppeltes Spiel zu verfuchen, bie 
aber doch —— zu einem umfaſſenden Bundes- und Hilfsvertrage führte (29. Mai 
1521, alſo während der Wormſer Reichstagsverhandlungen). Verſchlagenheit und Hinter: 
halten gehörte eben zum diplomatischen Handwerk; nocd lange nad Yeos Tode berichtet 
5 der venetianische Drator Antonio Suriano ein — Wort über ihn: Papſt Leo 
pflegte zu ſagen, wenn man mit dem Einen ein Bündnis geſchloſſen habe, ſo braucht man 
darum doch nicht davon abzulaſſen, mit dem Andern entgegengeſetzte Intereſſen Verfolgen: 
den aud) zu verhandeln (Alberi, Relazioni ser. II, HI, p. 290). „Eine fo zweizüngige 
Politik,” jagt Ranke (Päpſte I, 6. Aufl. [1874] ©. 56), „entiprang ihm aus der Stellung, 
ı0 in der er fich befand.” Er war nicht fo unbedeutend, bei dem Kampfe ber beiden über: 
legenen Gemwalten neutral bleiben zu dürfen; er war auch nicht mächtig genug, ein ent— 
ſcheidendes Gewicht in die Wagfchale zu werfen. Sein Yieblingsplan blieb, dem Kirchen- 
Staat Parma und Piacenza, womöglich auch Ferrara hinzuzufügen; das leßtere zu über: 
rumpeln wäre ihm ara: Ende 1519, als Herzog Alfonfo frank lag, gelungen. Inzwiſchen 
15 nahm Yeo mit Perugia vorlieb, deſſen „Iyrann“ Gianpolo Bagliont einem geheimnisvollen 
Prozeſſe in Rom zum Opfer fiel (Gregorovius, a. a. O. VIII [1872] ©. 243f.). Jenen 
Yıieblingsplan bat Leo nicht auszuführen vermodt. Ohnehin gab das ortfchreiten ber 
reformatorischen Bewegung in Deutichland feinen legten Maßnahmen eine andere Richtung. 
Nach den befannten erfolglos gebliebenen Bermittelungsverfuhen fprah er am 15. Juni 
20 1520 den Bann über Luther aus — am 3. Januar 1521 bat er ihn in der wenig be- 
achteten Bulle Cum sieut erneuert. Inzwiſchen hatten die Verhältniffe den Wittenberger 
Mönch und fein Werk zu einem getwichtigen Faktor in der Politik zwiſchen Kaifer und 
Papſt heranwachſen lafjen: bezeichnend ift, daß unter dem nämlichen Datum, welches das 
Wormſer Edikt trägt (3. Mat 1521), der neue Bündnisenttwurf zwiſchen Leo und Karl 
25 behufs der Loßreifung Mailand und Genuas unterzeichnet wurde — da ftebt auch die 
Beftimmung, daß Parma und Piacenza „der Kirche“ zufallen und der Kaiſer dem Papfte 
bei der Eroberung Ferraras behilflich fein foll (Gregorovius, a. a. D. ©. 255f.). Die 
Aktion begann ſchon im Juni; von ihren langfam reifenden Früchten — der Eroberung 
von Mailand, dem Falle Piacenzas, dann Parmas — bat Leo noch Nachricht erhalten, 
so aber fein Ende war nahe: am 1. Dezember jchon ereilte ihn der Tod. Man fprad mie 
jo oft von Gift. Seine Gläubiger jammerten; aber feine Feinde jubelten und riefen ihm 
das Epigramm nach, welches einft auf Bonifatius VIII. geprägt worden war: mie ein 
Fuchs bift du hereingefchlichen, wie ein Löwe haft du regiert, wie ein Hund haſt du ges 
endet. „Nicht nur als der glanzvollite, auch als der glüdlichjte der Päpſte ift Yeo X. der 
3 Mittvelt wie Nachwelt erfchienen. Und doch wagte ſchon ein Zeitgenofje (Walerianus, De 
litteratorum infelieitate I, 13) in ihm das Bild eines GSterblichen zu ſehen, der in 
Wahrheit tief unglüdlich getvefen ſei. Eine unheilbare Krankheit, Exil, Gefangenichaft, 
— Verſchwörung von Kardinälen, Kriege, endlich der Verluſt faſt aller ſeiner 
dächſten und Freunde verdunkelten die genußreichen Tage dieſes Papſtes . .. Die Kirche 
«0 ſelbſt lich Leo X. am Abgrund des Verderbens ſtehen. Seine chriſtliche Aufgabe begriff 
er nicht, weil er wie alle Renaiſſancepäpſte die Größe des Papſttums mit jener der Kirche 
ſelbſt verwechſelte, und dieſe römiſche Verfälſchung des chriſtlichen Ideals, der längſte und 
ichredlichite aller Irrtümer der Päpfte, erzeugte die deutſche Reformation“ (Gregorovius, 
a. a. O. VIII, XIV, 3). Benrath. 


45 Leo XI, Papſt, gewählt 1. April, geft. 27. April 1605. — ©. Rante, Päpfte II, 
©. 210 (6. Aufl. 1874): Broſch, Geſch. d. Kirchenſtaates; Petrucelli della Gattina, Hist. dipl. 
des Conclaves II. ©. 404 ff. (1864). 

Nach dem Tode Clemens’ VIII.,d. 5. März 1605, verband ſich im Konklave der Kardinal 
Aldobrandint als Führer der Jtaliener mit den franzöfiichen Kardinälen und ſetzte jo gegen 

60 den ausdrücklichen Kunfd ded Königs von Spanien einen Medici, Erzbiihof von Florenz, 
Verwandten der Königin von Frankreich, durch, welcher im Hinblid auf den erften Bapt 

- aus feinem Gejchlecdhte den Namen Leo XI. wählte. Der jo baldige Tod dieſes Papftes 
lieh doc defien Wahl, für die Heinrih IV. 300000 &eus geopfert haben fol, als recht 
teuer erfauft erfcheinen. „Man bebauptet,” jagt Ranke, „der Gedanke feiner Würde, das 

55 Gefühl der Schwierigkeit feines Amtes habe feine altersichtvachen Lebensträfte vollends 
erdrückt.“ Benrath. 


Leo XII., Bapft von 1823—1829. — Litteratur: Artaud de Montor, Histoire 
du Pape I£on XII., 2 Bde, Paris 1843 (Verf. war Sekretär der franzöf. Geſandiſchaft in 
Ron); Scherer, Bapjt Leo XII. 1844 (deutfhe Bearbeitung des vor.); Köberle, Leo XII. 


Leo XI. 391 


und d. Geijt der röm. Hierarchie, 1846 (1. Bd eines bilettantifhen „Rom unter den legten 
3 Päpſten“ betitelten Werkes; enthält u. a. eine aus gleichzeitigen Berichten zufammengeitellte 
Ehronif der einzelnen Regierungsjahre von dem durd den Titel bezeichneten Gefihtswinfel 
aus); Cipoletta, Memorie polit. sui Conclavi... Milano 1863; Bunfen, Dentichrift vom 
13. Dez. 1823 über die Folgen des Thronwechſels in: Nippold, Bunſen I, &.507—523 (vgl. 5 
dazu Nippold, Neuejte Köeſchichte II, S. 768 ff.), welches Wert überhaupt zu vergleichen ilt; 
Ehateaubriand, M&ömoires d’outre-tombe, 1850, VIII; Nobdari, Vitae Pontiff. Rom. Pii VTI., 
Pii VII, Leonis XII. ete., 1840; ®ijenan (Kard.), Erinnerungen an die 4 legten Päpſte 
(deutfh von Reufh) 3 Auflage 1864; Mieljen, Die römifhe Kirhe im 19. Jahrhundert 
(deutic von Michelſen) 1873 (I); Nippold, Handbud der Neueiten K.Gejchichte Bd II (1883) 10 
S. 70—79; Ranke, Hift. biogr. Studien (Gef. W. XL) 1577, S. 143-157; v. NReumont, 
. d. Stadt Rom III, 2 (1870) ©. 679 ff.; Broſch, Geſch. des Kirchenſtaates, II (1881) 
. 308 ff. 


Leo XII. — fein Name war Annibale della Genga — wurde am 28. September 
1823, nachdem das Konklave fünf Wochen gedauert hatte, gewählt. Sofort nad ber ı5 
Thronbefteigung übertrug er das Staatsjelretariat, welches bis dahin der ihm perfönlich 
feindliche Conſalvi (j. den Art. Bd IV ©. 269 ff.) inne gehabt, an den achtzigjährigen 
Kardinal della Somaglia — die „Zelanti” triumphierten, ſie hatten fih in dem durch 
fie in der Mahl Siegreichen nicht getäufcht. In der That, nod) hatte Confalvi die Augen 
nicht geichlofjen, als tief eingreifende Anderungen in der Verwaltung des Kirchenftaates 20 
eingeführt wurden. Seine Maßregeln tragen alle den Charakter, den der „Zelantismus” 
überhaupt trug: Kirchliches und Weltlihes im Leben der Bürger, in der Jurisdiltion 
und ivo immer in der Art zu verbinden bezw. ineinander zu irren, daß kirchliche 
Grundfäge auch im anderen Gebiet ftet3 zur Geltung kommen. „Unglüdlicherweife,” 
jagt Broih a. a. O. ©. 303 „trug er kirchliche Intereſſen überall hinein, aud wo fie 25 
nicht bingehörten. hm war der Staat nur die Form, in die geijtlihen Gehalt zu 
bringen Aufgabe der Regierung fei.” So erweiterte Leo die bifchöfliche Jurisdiltion in 
Givilfachen, erſetzte die Kollegialtribunale durch Einzelrichter, befchränkte die Provinzalcäte, 
hob fie dann auf, beſchränkte das Erbrecht der Frauen, machte einen Verſuch zur Wiederher: 
jtellung des Lehnsweſens und der Baronialgerichtsbarkeit, hob die obligatoriiche Schub: so 
blatternimpfung wieder auf und feßte behufs Sittenreform eine bejondere Kommifjion zur 
Beauffichtigung ein. Sole Maßnahmen, an fih ſchon in weiten Kreifen Widerſpruch 
herausfordernd, hatten, da Leo nicht alles überfehen und fontrollieren konnte, noch die üble 
Folge, daß ſich eine fürmliche Nebenregierung bildete, die ihn von fich abhängig machte 
und die wohl wußte, daß das ficherfte Mittel eine Sache durchzuſetzen, darin beſtand, fie 35 
in der „gehörigen geiftlichen Hülle“ vorzubringen. Andererſeits hat dieſer Papſt in feiner 
nur fünfjährigen Regierung dod eine Anzahl mwohlthätig wirkender Mafregeln getroffen. 
Den überzahlveihen Beamtenftand im Kirchenftaat verminderte er, Ffontrollierte ihn auch 
ſchärfer durch eine ſog. Vigilanz-Kommiſſion (Motuproprio vom 27. Februar 1826), der 
alle Beamten bis zum Legaten hinauf Rechenschaft jchuldig waren — wodurch freilich in «0 
deren Reihen Unzufriedenheit erregt wurde. Die von feinem Vorgänger begonnene Re 
organifation des Studienweſens der Beamten führte er weiter; die römischen Wohlthätig— 
feitsanftalten fuchte er neu zu ordnen. Der Finanzlage des Staates widmete er perjönlich 
Sorgfalt — aber doch war nur dies der Erfolg, daß er das einft durch Conſalvi geord— 
nete Finanzweſen in wieder fehr verwirrtem Zuftande binterlafien hat. Dekrete zu Gunften 46 
der Wollen, Zeinene und GSeideninduftrie von päpftlicher Seite zeigen gute Abfichten, 
muten aber ganz fonderbar an, weil ſonſt nichts geſchah, um dem großen Gewerbebetrieb 
oder dem Handel die Bahn zu eröffnen. Im Gegenteil, Leos Maßregeln gegen die Juden 
wirkten bier jehr ftörend. Die Abjperrung derfelben in bejondere Quartiere (Ghetti) ſetzte 
er wieder in Kraft, nachdem fie unter ber —— Herrſchaft beſeitigt worden war. bo 
Das für den Umfang des Kirchenſtaates mit Giltigkeit vom 20. November 1826 ab er— 
laſſene Dekret wies die Juden an, von Sonnenuntergang bis -Aufgang ſich in ihrem 
Quartiere zu halten; das Recht, Eigentum zu erwerben, wurde ihnen abgeſprochen; Be— 
kehrungspredigten beizuwohnen, wie ſie in Rom in einer dem ſüdlichen Eingang des Gheuo 
gegenüber liegenden kleinen Kirche gehalten wurden, zwang er fie; alle Jahre mußten fie 56 
am eriten Karnevalätage vor dem Senator von Nom erjcheinen und für ein meiteres Jahr 
Duldung erflehben. Die Reichen unter den ca tvanderten daraufhin aus, zogen nad) 
Toskana, der Zombardei, Venedig oder Trieft — die Armen machten die Verbä tnifje im 
Kirchenſtaat noch drüdender. 

Eine befondere Aktion jete der Papft in der Nomagna in Scene, um dort die 60 
Selten, d. h. die radikalen politischen Parteien, zu vernichten. Er fandte (vgl. Broich, 


392 Leo XU. 


a. a. D. ©. 309.) 1825 den Kardinal Rivorola als Legaten a latere nad Ravenna 
und rüftete ihn mit fouveräner Machtvolllommenheit aus: ohne gerichtliche Verhandlung 
nad Gutdünken und geheimer Unterfuchung foll er ftrafen. Rad dreimonatlihem Auf: 
enthalt hat er 508 Perfonen verurteilt, 7 zur Todesftrafe, 13 zu lebenslänglicher Zwangs⸗ 

5 arbeit, 41 zu folder in Dauer von 3—20 Jahren u. ſ. w. 229 wurden zwar entlaffen, 
aber unter die ftrengfte Aufficht geitellt: fie durften fich nicht von dem angetviefenen Auf: 
enthaltsorte (domieilio coatto) entfernen; alle 14 Tage mußten fie ſich vor dem Polizei- 
infpeftor jtellen, alle Monate beichten u. dgl. Der Legat ließ daneben auch auf öffent: 
lichen Plägen Bußpredigten halten, ftiftete Heiraten zwiſchen den Angehörigen der ſich be— 

10 fehdenden Selten, befonders den Sanfediften und den Garbonari in Faenza. Das half alles 
nicht — ein Morbverfuh auf Nivarola — dieſen ſelber zur Flucht. Da ſchickte 
Leo XII. eine außerordentliche Kommiſſion unter Monſignor Invernizzi in die Romagna. Der 
—* durch ein weitverzweigtes Denunziationsſyſtem dem Übel beizukommen — bald über: 
üllten fich die Kerker, jo daß in KHlöftern und Paläften eine Unterkunft für die Verdäch— 

15 tigen peichaffen werden mußte: fieben wurden in Ravenna gehängt; die Leichen ließ man 
ala abichredendes Beifpiel zwölf Stunden am Galgen. Dann änderte Invernizzi fein 
Spitem: er verfprady Verzeibung den Reuigen, wenn fie nur freitillig befennen wollten. 
Taufende von GCarbonari machten davon Gebrauh — um fo —— ſollte die 
Rache der Sanfediſten ſie ſpäter verfolgen. 

20 Ein abjonderlicher aber bezeichnender Mifgriff paffierte dem Papfte mit einem Zög— 
linge der Propaganda, dem aus Agypten ftammenden Caſhiur. Derjelbe wußte Glauben 
daran zu eriweden, daß Mehmet Alt ihn als Biſchof eines neuen Sitzes im Bereich bes 
alten Memphis haben wolle und daß eine Meitreichende Unterwerfung unter Rom bie 
Folge davon fein werde. Leo weihte den Betrüger zum Bifchof. Auf der Reiſe jedoch wurde 

25 der Betrug dem mitgegebenen Sefretär der Propaganda evident — Caſhiur ward zurüd- 
geführt, degrabiert, zu lebenslänglicher Haft im Kerfer des Sant’ Uffizio verurteilt und 
erſt 1849 ————— der gewaltſamen Räumung dieſes Kerkers in Freiheit 4 

Leos Verhalten zu dem was nicht den Kirchenſtaat oder die katholiſche Kirche angeht, 
läßt ſich aus der erſten Enchklika, welche am 3. Mai 1824, gewiſſermaßen als Programm 

30 erlaſſen wurde, erkennen. Verdammt wird da zunächſt die ſich die „philoſophiſche“ nen— 
nende Sekte, d. h. wer Indifferenz in kirchlichen Dingen verlangt oder Toleranz; ver— 
dammt die Bibelgeſellſchaften, welche ſich frech über die ganze Erde verbreiten und die hl. 
Schrift ſo entſtellen, daß in ihren Ausgaben nicht Chriſti, ſondern der Menſchen, ja des 
Teufels Evangelium zu finden ſei. Bald nach Erlaß dieſes Rundſchreibens erging eine 

35 Bulle, welche zu dem mit dem 24. Dezember 1824 beginnenden Jubeljahre einlud. Auf 
diejes erfte Jubeljahr nach der Reftauration konzentrierte ſich Leos ganzes Intereſſe: mit 
bejonderen Einladungen zur Teilnahme ergingen an die fatholifchen Regierungen Auffor- 
derungen, das Kommen der Pilger p begünſtigen — die ganze katholiſche Welt ſollte in 
Rom ſich einfinden. Aber der Erfo entiprad dem nicht, obwohl man fi bemühte, 

40 wenigitens das Banditentum im Kirchenftaat zu unterbrüden, damit nicht die Unficherbeit 
der Wege die Pilger abbalte. An großen kirchlichen Feſten, an ben üblichen Selig- 
fprehungen (u. a. des fpanifchen Franzisfaners Yuliano, der halbgebratene am Spieß 
ſteckende Vögel wieder lebendig machte) fehlte es nicht. 

Biel wichtiger, obgleich nicht jo geräuſchvoll, war das, was Leos Pontifilat anderen 

45 Regierungen gegenüber erreichte. Das Konkordat mit Hannover fam endlich zum Abjchluß, 
die oberrheiniiche Kirchenprovinz wurde neu georbnet, dabei das Bistum Konftanz und der 
läftige Weſſenberg (f. d. Art.) befeitigt. Für Bafel wurde ein neues Bistum gegründet. 
In den Niederlanden legte ein Konkordat den letzten Reft der Regierungshoheit in den 
firchlichen Angelegenheiten der Südprovinzen nieder. Endlid wurde in den fübamerifa- 

so nischen Nepublifen durch befondere Konkordate alle kirchliche Selbitftändigfeit unterbunden 
— gerabe dort, wo in politiichen Dingen ein ungezügelter Freiheitsdrang oft wechſelnde 
ren ſchuf, wurde das Papalprinzip unbedingt Herr in allen kirchlichen Angelegen- 

eiten. 
Befondere Beachtung verdienen die Beziehungen zwiſchen dem Papfte und Frankreich, 

55 weil hier Ideen in der Entwidelung waren, die auf Jahrzehnte hinaus im Kirchenweſen 
eine unbeilvolle Wirkjamfeit entfalten follten. Noch vor dem Aubeljahr kam Lamennais 
(f. ob. ©. 232, 8) nach Rom. Sein Eintreten für die abjolute Gewalt des Papſttums verjchaffte 
ihm glänzende Aufnahme Der Papſt ließ ihn im Collegio Romano unterbringen und 
bielt vertraute Beiprechungen mit ihm, der, wie Wifeman fagt, „für einen der genialften 

co Vertreter des Glaubens galt“, Mit der franzöfiichen Regierung freilich fand Leo XII. 


Leo XU. Leon 393 


fih von vornherein in Difjend. Das Konkordat von 1817 ſchien ihm nicht richtig aus: 
geführt zu erben, die von dem Minifter des Innern durch Rundfchreiben an die Bijchöfe 
empfohlene Zuftimmung zu den 4 Artikeln des Gallifanismus, wie fie 1682 formuliert 
worden waren (vgl. den Art. Gallifanismus Bd VI ©. 355), konnte er nur perborreszieren. 
Als nun gar im Diario Romano ein die Zumutung des Minifterd abmeifender Brief 5 
des Erzbiſchofs von Touloufe erihien, und der franzöftiche Gefchäftsträger (der als Ber- 
fafier einer Biographie Leos oben genannte de Montor) eine ausmweichende Antwort auf 
feine desfallfige Anterpellation des Staatsſekretärs erhielt, mies der König Ludwig XVII. 
in einem vom Miniſterium redigierten Schreiben vom 20. Juli 1524 alle Vorwürfe zurüd, 
al3 auf ungenauen und von unverftändigem Eifer geleiteten Berichten berubend. Won da 10 
ab geitalteten fih die Beziehungen freundfchaftliher. Unter Karl X. erklärte fogar der 
Staatsſekretär Bernetti: man vermöge die vom Epiffopat Frankreichs beanftandeten Or- 
donnanzen nicht zu billigen, doch folle der Epiffopat auf die Gefühle und die Frömmigfeit 
des Königs vertrauen und mit dem Throne gehen. 

Beachtung verdient auch Leos Verhalten zu den Niederlanden, die damals der Tren= 16 
nung der fatholifchen Sübprovinzen entgegen gingen. Gegen die von König Wilhelm I. 
verfügte Schließung der Hlerikal-agitatorifchen Seminarien und die Eröffnung eined Colle- 
gium philosophieum in Löten erhob Leo Proteft und wies die Biſchöfe zu paffivem 
Widerftande an. Die kraftlofe Regierung gab nad und eröffnete jogar Verhandlungen 
wegen eines Konkordates, welches die Frage der Bilchofsernennungen und die der Semi: 20 
nare verquidte. Es lohnt nicht, auf die Verhandlungen, die Abmadhungen, welche nicht 
gehalten wurden, die Klagen der holländifchen Regierung u. ſ. w. einzugehen (die ja freilich 
wieder Goethes Wort illuftrieren, daß im Vatikan jeder Diplomat feinen Meifter findet), 
weil fchließlich die Revolution in Belgien und die Yöfung von den nörblichen Nieder: 
landen alle diefe Verhandlungen für die niederländifche Regierung ziellos gemacht hat; was 25 
die Kurie dabei davontrug, zeigt Mejer, Die Propaganda II ©. 98Ff.; vgl. Nippold, Die 
röm.fath. Kirche im Königr. d. Niederlande, 1877, ©. 149—151. 

Bezüglich des Verhaltens der Kurie unter Leo XII. zu Deutjchland ift der Art. Kon- 
fordate und Cirkfumffriptionsbullen zu vergleihen Bd X ©. 722,80. Benrath. 


Leo v. Adırida ſ. Gärularius Bd III ©. 620. 3 


Leon, Fray Luis de, fpanifcher Dichter und Theolog, geit. 1591. — Haupt- 
quellen für fein Leben und Lehren find die 1847 zu Madrid veröffentlichten Prozeßakten 
Proceso original que la Inquisicion ... hizo al Maestro Fr. Luis de Leon (Coleceion de 
Doe. ined. x und XI, 1—358), fomwie die in Vida de Fray Luis de Leon por D. Jose 
Gonzales de Tejada (Madrid 1863) abgedrudten Altenftüde. Zu der durdh Wärme der Dar» 85 
ftellung ausgezeichneten, aber in ihren Aufftelungen und Schilderungen nicht immer zuvers 
läjfigen Monographie von Dr. C. A. Willens: ray Luis de Leon; eine Biographie aus der 
Geihichte der jpan. Inquiſ. und Kirche im 16. Jahrh. (Halle 1866) vgl. im THLB, Bonn 
1867, Sp. 478 ff, die Anzeige von H. Reuſch, welcher (Bonn 1873) jelbit eine kurze Bio— 
arapbie nebſt umfafjenden litter.-bijtor. Nachweiſen und Unterfuhungen über 2. und feine 40 
Beit veröffentliht hat. Ueber 2. ala Dichter vgl. Zidnor, History of Spanish Literature 
(2 ed. Boſton 1864, II, p. 75—87). Seine jpanifhen Schriften find in 6 Bänden (die 
poetifchen im 6.) unter dem Titel: Obras del M. Fr. Luis de Leon ... reconocidas y co- 
tejadas con varios manuscritos durch den Auguftiner Ant. Merino herausgegeben worden, 
Madrid 1804—1816. Eine deutſche Ueberjegung feiner „Originalgedidhte” geben Schlüter 46 
und GStord, Münfter 1853. Vgl. Tidnor, Hist. of Spanish Literature, 1, Bd; M. Gu— 
tierrey, Fr. L, de Leon y la filosofia espanola del siglo XVI (1885); berf., El misti- 
cismo ortodoxo en sus relaciones con la filosofia (1886); Willens, Geſch. d. jpan. Broteft., 
Gütersloh 1888, Kap. 3. 


Louis de Leon, 1527 zu Belmonte geboren, trat mit 16 Jahren in den Auguftiners co 
orden ein, nachdem er bereits 1541 das Studium der Theologie in Salamanca unter 
Melchior Cano begonnen hatte. An der nämlichen Univerfität erhielt er 1561 eine Pro- 
feffur der foftematifchen Theologie, und zu dem hohen Glanze der „Leuchte Spaniens 
und der Chriftenheit” (Doc. ined. X, 259) bat er felbft nicht wenig beigetragen. Seine 
Methode, ſtets auf die Quellen, nämlich die bl. Schrift und die Väter, zurückzugehen, bot ss 
feinen Gegnern, darunter zwei Kollegen, die mit Neid L.s Einfluß auf die Studierenden 
anſahen, erwünfchte Veranlaſſung, ibn fälfchlih der Hinneigung zu den reformatorifchen 
Tendenzen zu bejchuldigen, deren Vorhandenſein ſich in Spanien beſonders während ber 
fünfziger Jahre des 16, Jahrhunderts bemerkbar gemacht hatte, So kam «8, daß L. 


34 Leon Leontins von Byzanz 


1572 verhaftet und in das Gefängnis der Inquifition zu Balladolid abgeführt murbe. 
Die Anklage ging dahin: er habe viele ketzeriſche, anftößige und übelflingende Sätze vor: 
getragen, und zwar nicht nur in feiner akademiſchen Thätigkeit, fondern auch bei der ibm 
aufgetragenen Mitarbeit an der Verbefjerung der Watablusichen Ausgabe der Vulgata, 
5 ſowie in feinem Kommentar zum Hohen Liebe. Faſt fünf Jahre zog man den Prozeß 
bin — am 15. Dezember 1576 endigte er, da 8. fih allen Anklagen gegenüber erfolg: 
reich verteidigt hatte, mit Freiſprechung, freilich feiner unbedingten. Jedoch bat 2. feine 
Lehrthätigkeit wieder aufnehmen und bis zu feinem Tode, 23. Auguft 1591, meiterführen 
dürfen ; über die ganze Zeit feiner Gefangenſchaft ging er bei der erften Vorlefung nad) 
10 jener Epifode mit der Wendung: „Heri dieebamus ...“ hinweg. Seine Ueberjegung 
des Hohen Liedes kam auf den Lijfaboner Inder von 1624. Benrath. 


Leontius von Byzanz, geit. um 543. — Was bie ältere patriftiihe Forſchung über 
Leontius wußte, ift am beiten aus Feßlers Institutiones Patrologiae II, 1851, S. 934. (ab» 
gedrudt MSG 86, 1 col. 1187 ff.) zu erſehen. — F. Loofs, Yeontius von Byzanz und die gleid- 

15 namigen Schriftjteller der griechiſchen Kirche I: Das Leben und die polemijhen Werke des 
Leontius von Byzanz, Leipzig 1837 (TU III, 1 u. 2; im folgenden Artikel: „Leont.“; vgl. 
die wertvollen Bejprehungen von Th. Zahn THLB 1887, Ep. 89—12, W. Möller ThLZ 
1887, ©. 3365-39 und A. Ehrhard, Litterariiher Handweifer XXVII, Münjter 1888, 
©. 50508); F. Loofs, Studien über die dem Johannes von Damaskus zugejchriebenen 

90 Parallelen, Halle 1892 (behandelt einen Teil des Stoffes, der für den — jeßt aufgegebenen 
— zweiten Band des Leontius vorbehalten war); W. Rügamer, Leontiu® von Byzanz, ein 
Polemiter aus der Zeit Jujtinians, Würzburg 1894 (vgl. F. Loofs, Byzant. Zeitich. V,, 
185—191); Ermoni, De Leontio Byzantino et de ejus doctrina christologica, Paris 1895 
(vgl. F. Loofs, Byz. Ziſch. VI, 417—419); 8. Holl, Die Sacra Parallela des Johannes 

25 Damascenus, Leipzig 1896 (TZUXVL 1 = NFL 1; vgl. P. Wendland Th23 1897, Sp. 9-14; 
F. Loofs, THStH 1898, ©. 366—372; gegen beide K. Hol, TU XX2 — NF V, 2 
B XlIIsgg.; vgl. auh U. Ehrhard, Byz. Zeitich. X, 394—415); J. Fehler, Institutiones 

atrologiae, recens. B. Jungmann II, 2, Snnsbrud 1896; 8. Krumbacher (für den betr. 
Abſchnitt: A. Ehrhard), Geſchichte der byzantiniſchen Litteratur, 2. Aufl. unter Mitwirkung 
von A. Ehrhard und H Gelzer, Münden 1897; F. Diefamp, Die origenijtifhen Streitig- 
feiten im 6. Jahrhundert und das fünfte allgemeine Concil, Münſter i. W. 1899; DO. Barden- 
hewer, Batrologie, Freiburg i. B. (1. Aufl. 1894), 2. Aufl. 1901. 

1. „Leontius von Byzanz“ ift zwar gegenwärtig als einer der beveutenditen Theologen 
der erften Hälfte des 6. Jahrhunderts allgemein anerfannt; doch bleiben in Bezug auf 

35 fein Leben und feine Werte noch fo viele Fragen offen, daß es ſich empfiehlt, an Stelle 
einer biographifchen Skizze, die Sicheres mit Hypothetiſchem mifchen müßte, eine Überficht 
unferes Willens zu geben, die beides ſcharf auseinanderhält. 

Unter den Werfen, welche MSG 86 [I u. 2] col. 1185—2100 unter dem Namen 
des Leontius Byzantinus seu Hierosolymitanus nad) älteren (zumeift nur lateinifchen) 

40 und neueren Druden — A. Mai erit bat bei den meiften griechischen Terten die editio 
princeps geliefert — zufammengeftellt find, find vier lateiniſch längit befannte, recht un: 
gleich lange Schriften, die handichriftlih (Vatie. 2195, Laudian. 92 B und ein nod 
nicht identifizierter cod. Turriani) fon vor dem Jahre 1000 in einer Sammlung von 
Werken des Aeövuos uovayds oder Zonuirns bereinigt waren: 1. die breiteilige Schrift 

4 adv. Nestorianos et Eutychianos (a. a. 5 1268— 1396 ; in Bezug auf die yorjosıs, 
die Vätercitate, im Drud und auch in den ihm zu Grunde liegenden Hſſ. unvolfftändig: 
eine Hſ. mit Scholien zwifchen den yonoeıs bat Vitra, Analeeta sacra et class. V 
1888 ©. 46 in Genua nachgewieſen: Januensis 27 saec. XT), 2. die ’Eriivors av 
ind Levnoov nooßeßinusrov ovlkoyıoudv (1916—1946), 3. die roıdzovra xepd- 

bo Aara zara Levjoov (1901—1946), 4. die Schrift adv. fraudes Apollinaristarum 
(1947— 1976). Won diefen Schriften gehören Nr. 1 und 2 ficher einem Berfaffer an, 
und zwar die Epilysis (vgl. 1916C und 1936 C) als das fpätere, an das ältere 
anfnüpfende Werl. Der Verfaffer von Nr. 1 fchreibt in der Zeit zwiſchen 529 
und 514; er ift felbjt im feiner Jugend einjt „Neftorianer” geweſen (1357 C), aber 

55 in einem Kreiſe von ihm bochverehrter Männer, in den Gottes Gnade ihn geführt bat, 
zu beſſerer Einficht gelommen: als eifriger Gegner fowohl der Monophofiten mie aller 
„beimlihen Neitorianer“, d. b. der Verehrer Theodors von Mopfuefte (vgl. d. A.) und 
Diodors von Tarfus (vgl. Bd IV, 672—75), it er in einer Zeit, die ſchon ziemlich weit 

urüdlag, als er die Schrift adv. Nest. et Eut. publizierte, in häufigen Disputationen 
co für das Ghalcedonenfe eingetreten (1268 B) und greift zur fchriftlichen Fixierung feiner 
Gedanken nur, weil Gönner und Freunde ihn dazu aufgefordert haben. Die „tri- 


Leontins von Byzanz 395 


ginta eapita“ rühren offenbar von dem gleichen Verfaſſer ber, fehen aber nicht aus tie 
ein für ſich publiziertes Werk. Bei der Schrift adv. fraudes Apollinaristarum, die ein 
Meifterftüd alter patriftiicher Gelehrſamkeit ift (vgl. Bd I, 673, anff.), babe ich (Leontius 
©. 90 ff.), obwohl gar mandyes für Herkunft von dem gleichen Verfaffer ipricht, Bedenken 
gegen diefe Annahme nicht unterdrüden können, die Rügamer (S. 15f.) m. E. nicht ge 6 
hoben, ſonſt m. W. niemand als belanglos bezeichnet bat; doch halte ich heute wie früher 
die Richtigkeit der handfchriftlichen Überlieferung dennoch für möglich. 

Bei zweien dieſer Schriften, der Epilysis und den triginta capita, fann die 
Überlieferung, daß fie von einem Mönch Zeontius berrübren, weit über die Zeit der älteften 
Codices zurüdverfolgt werden. Wir befigen nämlich in minbeftens brei Hſſ. (Zeont. 
©. 94—105) eine lateinifch aus den Kolleftaneen des Jeſuiten Turrianus und griechifch 
durch Mai teilweife befannte Sammlung patriftifcher Ercerpte, welche in der Geftalt des von 
Mat vortviegend benugten cod. Vatie. Column. in der Zeit zwiſchen 662 und 679 
zufammengeftellt fein muß. Dieſe „Doetrina antiquorum patrum de verbi incar- 
natione“ (Mai, Script. vet. nova coll. VII 1833 ©. 1—73) citiert ©. 40—45 die 16 
Toıdxovra zerdlaa Tod uaxaplov Asovriov mit einer Lüde (S. 41 Anm.) voll: 
jtändig und ©. 57 aus der Epilysis dad MSG 86, 2013 A,1 — B,2 ala Nr. III 
unter den Fragmenta Leontii gedrudte Stüd mit dem Lemma: dx av Asovrlov uo- 
vayod tod Bulavriov. Außer diefen beiden Gitaten bietet die Doctrina noch fünf 
andere dx r@v oyoklo» Asovriov: 1. ©. 53f. = MSG 86, 2009D, 4 — 2012 C,9 » 
(Fragm. II; — 2012 C, 10 —D, 13ift=B,1— 0,4), 2. &.62f.=MSG, Fragm. 
IV (2013 B, 7 — 2016 B, 5), 3. ©. 64f. = MSG, Fragm. V (2016 B,8— D, 2), 
4. ©. 48 (vgl. Anm. 1) — 49b und (vgl. Leont. ©. 121 u. 153—161) ©. 38b—839 a 
ein Bruchftüd einer Apologie des Chalcedonenfe, 5. ein ald Doctrina-Citat noch ungedrudtes, 
aber aus Johannes von Damaskus und Euthymius Zigabenus befanntes Stüd über 26 
Julianiften und Gajaniten (vgl. Leont. S.124 u. 150f.)., — Diefe fünf Gitate haben 
engjte Beziehung zu Abjchnitten des ältejtbefannten unter den MSG 86 gebrudten WW 
bes Leontius, der Schrift de sectis oder, wie der griechifche Titel lautet, der Asovriov 
oyokaorıxoüö Bulartiov oyöka ind paris Feodwoov tod Veopıkeorärov AßPBä 
xti. (1193— 1268). Diefe Schrift de sectis hielt man früher für ein von Leontius 30 
nad Ausführungen des Abtes Theodor Fonzipiertes Werk (vgl. z. B. Fehler MSG 86, 
1190 D); fie war der Grund dafür, daß man Leontius mehrfah auf ca. 600 datierte. 
Mein Nachweis (S. 140—144), daß diefe Auffafjung der Schrift de sectis ſowohl 
dur das ano paris Fkodapov, tie dur die Entftehungszeit der Schrift (zwiſchen 
579 u. 607) ausgeichloffen ift, daß vielmehr in de sectis unzweifelhaftes Zeontianifches 35 
Material in fpäterer Bearbeitung vorliegt, ift allgemein angenommen worden. Meine 
teiteren Ausführungen in Bezug auf die Fyökıa Asorriov find zwar von Jungmann 
acceptiert und von Bardenhewer und Krumbacher-Ehrhard ohne direkte Verwerfung res 
giftriert worden, haben aber bei Zahn, Möller und Nügamer mehr oder minder weit— 
greifenden MWiderfpruch erfahren. Meine Bemweisführung ift an dieſem Widerſpruch nicht 40 
unjchuldig: wie mein Buch mehrfach unnötige Finder-Freude zeigt (z. B. S. 4 Anm. u. 
©. 94f.), fo leiden aud die Ausführungen über die Iyokıa darunter, da fie mit ſieges— 
gewiſſer Umftändlichkeit mehr beweiſen wollen, ald vor eindringenden bandichriftlichen 
Studien beiviefen werden kann. Doch balte ich die Hauptrefultate meiner Darlegungen 
noch heute teils für ficher, teil$ für mehr oder weniger wahrfcheinlich. Für ficher ſehe ich zus «6 
nächſt das an, daß den Iydlıa Asovriov And pyawijs Feodwoov ein Werk des Leontius 
fu Grunde liegt, nicht etiva nur ein Kurſus von Lehrvorträgen des Leontius, die Theodorus 
itterariich ausarbeitete (jo Möller) oder die nad der Wiedergabe des Leontius-Schülers 

‚ Theodor ein Dritter fonzipierte (jo Zahn; noch Geſch. des neuteft. Kanon II, 293 Anm.). 
Mit dem ano povnjs kann hier m. E. gar nicht argumentiert werben (gegen Bahn). so 
Möllers und Zahns Erklärungen diefes Begriffs find möglih; aber das drö paris 
findet ſich auch bei wörtlichen, mit Referaten durchſetzten Exrcerpten (vgl. Zuroum dx av 
&xzk. lorooıimw Drhoorooylov. ano povijs DPoriov MSG 65, 459 und andere Beifpiele 
im Leont. &. 141), und find die Extreme möglich, jo auch alles, was zwifchen ihnen 
liegt. Enticheidend ift m. E. folgendes. 1. Die präzife und gerade in diefer ihrer Prä- 55 
ziſion an den Verfaffer der Schrift adv. Nest. et Eut. erinnernde Diktion der auch 
durch die Doctrina gededten Stellen von de sectis erfdheint nur dann erflärlih, wenn 
dem Abte Theodor fh riftliche Ausführungen des Leontius vorlagen. 2. Der Leontius ber 
Epilysis beruft fih 1936 C auf Ausführungen über Chrifti odotaı und Öndoraoız fo: 
wie über das nicht dwundorarow elvar der erfteren in adv. Nest. et Eut. (1276Cf.) oo 


- 


0 


396 Leontins von Byzanz 


und vr 1 room zepalatn av dorios Nroonufvov ; Ausführungen derart aber 
finden fih in de seetis (1240 Aff, 3. T. — Fragm. II). 3. Germanus bon Kon— 
ftantinopel fpriht um 730 von einem Buche des Leontius zu gunften des Chalcedonenfe, 
das viele Vätercitate enthalte und ra Ascyrıa genannt werde. Dieſes Buch in der Schrift 
s adv. Nest. et Eut. wieder zu finden (jo Möller), ift gewiß an ſich möglid. Doch kann 
eine, wenn auch breiteilige, Schrift „ra Asövrıa“ heißen? Liegt, da in de sectis ein 
aud durch die Doctrina gededter Abjchnitt vorkommt, der geradezu eine Apologie des 
Chalcedonenfe bietet (col. 1233 ff., Yeont. ©. 153 ff.), nicht die Annahme näher, daß zu 
den opera Leontii (ra Asövrıa) auch eine Schrift gehört bat, welche in de seetis ver: 
10 arbeitet ift? 4. „Fragment“ I in MSG 86, 2003C — 2009 D bietet unter dem Titel 
dr row Acovriar (Leont. S. 119) neben unverftändig zufammengeleimten Citaten aus adv. 
Nest. et Eut. (Zeont. ©. 110 ff.) einen Abjchnitt über die Begriffe yEros, eldos und dıapopa 
(2009 C,5 — D, 1), der m. W. in adv. Nest. et Eut., ja überhaupt in den gebrudten 
Merken des Leontius ſich nicht findet, aber durchaus feine Art zeigt, fpeziell an die ter— 
15 minologifchen Ausführungen in de seetis (1240 ff.) erinnert. Folgt daraus nicht, daß die 
Asövrta außer adv. Nest. et Eut. ein Werk enthielten, in dem Leontius u.a. aud von 
feinen terminologischen Vorausſetzungen gehandelt hat? Ausführungen derart ſetzt aber 
de sectis voraus. 5. Der cod. Laudian., der die Asdyrıa nur verftümmelt und gegen 
den Schluß bin in offenbarfter Verwirrung bietet — an adv. fraudes erinnert nur der 
20 unechte Yuliusbrief —, enthält ein noch ungedrudtes, nur drei Blätter umfaflendes Stüd 
tod adrod | Asovriov] zepalara zara diapdowv alperız@v, das mit einem Saße über 
Artus beginnt, deſſen Formulierung auf den Sabellianismus ala die Forrefpondierende 
Härefie hinweiſt. Ausführungen derart jeßt de sectis voraus (1197 D). 6. Ein Athos: 
foder, auf den Rügamer (©. 4) nad dem 1888 erfchienenen Katalog hingewieſen bat, 
25 bietet anfcheinend dasjelbe Stüd wie der Laudianus ohne Autornamen unter der Über: 
ſchrift Kepdalara Öfxa neoi av dVo Yicewv Tod zvolov Humv ’Imooo Xoıoroü, 
darauf rov alroü zepdiara Öfxa zepi ololas zal pioens, Ünmoordosws ÖE xai 
zoooorov. Auch Ausführungen derart jet de sectis voraus. — Entſcheidend für die 
teiteren Vermutungen über den Inhalt der von de sectis vorausgefegten Schrift ift die 
so Kritit der von Mat aus dem cod. Pal. 342 (Xeont. ©. 164) publizierten Schriften eines 
Leontius Hierosolymitanus contra Nestorianos (MSG 86, 1396—1768) und contra 
Monophysitas (Anoolaı noös tovs ulav piow Akyovras »r4. 1769—1901). Daß 
diefe beiden Schriften — unzweifelhaft Leontianiſchen Materials ſind, glaube 
ich erwieſen zu haben. Auch den Nachweis, daß in contra Monophys. derſelbe Stoff 
85 bearbeitet iſt, der de sectis actio VI—IX zu Grunde liegt, halte ich trotz ſeiner Um— 
ſtändlichkeit noch heute für zwingend. Iſt dies richtig, ſo gilt dasſelbe für contra 
Nestorianos. Contra Nest. iſt nur unvollſtändig erhalten (Yeont. ©. 165) und contra 
Monophys. bietet jo viele yorjosıs, daß bei der Hypotheſe, es liege in contra 
Nest. und contra Monophys. eine Bearbeitung von Teilen der Grundichrift von de 
40 sectis vor, der Germanusitelle durchaus ihr Necht wird. Vielleicht ift das eine Beſtä— 
tigung dieſer Hypotheſe, daß unter den Trümmern des Schlußabichnitt3 des cod. Lau- 
dianus die Briefe Cyrilld an den Succenfus ſich finden (vgl. Leont. ©. 14 und contra 
Mon. 1876 B). — Daß die Doctrina nicht aus de sectis, fondern aus der Grund— 
ſchrift citiert, fcheint mir allein durch das oben ©.395,23 unter Nr. 4 genannte Fragment 
#5 (Leont. S. 153—161) beiviefen zu werben: bier fehlt in der Doctrina alles, was in 
de seetis über die Zeit des Leontius hinausweiſt. ch bin überzeugt, daß in der 
Doctrina viel mehr Stoff aus der Grundfchrift von de sectis ftedt, als die erhaltenen 
Gitate angeben. Detailliertere Ausführungen über die Grundichrift von de sectis find 
vor weiteren bandjchriftlichen Studien (zu denen ich bei längerem Leben noch einmal Zeit 
60 zu finden hoffe) unthunlich; die Hypotheſe, daß auch die Epilysis und bie triginta 
eapita in jener Grundſchrift ihre urfprüngliche Stelle haben, ericheint mir noch beute 
wahrjcheinlich, Doch würde ich fie vor meiteren bandfchriftlichen Studien nicht mehr ver: 
fechten. ch denke mir die Grundfchrift von de seetis ald eine dogmatifch-polemijche 
Schrift vornehmlich gegen Arianer und Sabellianer, Neftorianer und ag ug Ob 
65 fie einen Gefamttitel gehabt hat, das ift — in Bezug auf diefe Frage denke ich jetzt 
anders als vor 15 Jahren — nicht auszumachen. Vielleicht beitand fie aus einzelnen 
»epalara zara drapoomy aloerız@v (cod. Laud., vgl. cod. Athous), denen Vätercitate 
mit erläuternden dogmatifchen, polemifchen und hiftorifchen „Scholien” eingefügt waren (vgl. 
oben ©. 394,47 die Notiz über den eod. Januensis). Aus diefen „Scholien” werben die 
0 Gitate dx To oyokiov Asovriov ftammen; ihr Material werben die Fyokıa Asovriov 


Leontins von Byzanz 397 


dno pawijs Ocodcgov bearbeiten. Die m. E. zweifelloje Unabhängigkeit der Doctrina 
bon de sectis und die Notiz des Theodorus Studita: zara Asdrnov, ob ra oydkıa 
üneoxailı) (Xeont. ©. 128 J geſtatten m. E. keine andere Annahme. 
2. Der Schriftſteller Leontius — 6 Buldvuos nennt ihn ſchon die Doctrina — 
ift nicht nur, wie feine Werke beweiſen, ein bedeutender Theologe geweien; — er muß 5 
auch ein in feiner Zeit einflußreiher Mann geweſen fein. Die Propofition „Eva 
rijs Ayias toıddog nenowdtvaı oapxi”, die Juftinian als orthodor durchſetzte, hat offen: 
bar an ihm einen Verteidiger gehabt (Leont. ©. 228F.); Theodor von Mopfuefte [und 
Diodor von Tarjus], gegen die er eiferte, hat das DreisKapitel-Edift verurteilt ; Juſtinians 
Kirchenpolitit hat fih m den Bahnen der cyrillifch-chalcedonenfiihen Orthodoxie gehalten, 
die auch Leontius vertrat (Leont. ©. 303 ff.); die fpätere Ortbodorie ift in vielem Leon— 
tianifchen Gedanken gefolgt; der Ariftotelismus des Yeontius inauguriert die Scholaftik. 
Um jo auffälliger it, daß diefer Mann fait trabitionslos if. Die Doctrina-Citate 
ben noch bei Euthymius Zigabenus jein Gedächtnis bewahrt; Johannes Damascenus 
ennt die Epilysis, adv. Nest. et Eut., die triginta capita und die Citate der Doc- ı5 
trina, nennt aber den Leontius faum je (das „nie“ Zeont. ©. 296 ift irrig; vgl. de 
fide orth. 3, 11 ed. Lequien I, 221 B); Germanus und Theodorus Studita erwähnen 
in ſchon berührten Worten kurz und rühmend den Schriftjteller Xeontius; — von 
feinem Leben berichtet die Überlieferung ſchlechterdings nichts. Ich babe nun den Be: 
weis dafür zu führen gefucht, daß der Schriftiteller Leontius identisch ift mit vier in 20 
Jultinians Zeit bedeutfam bervortretenden Trägern dieſes Namens. Nämlich erjtens 
mit dem dem einflußreichen comes Witalian verwandten Yeontius, der 519 in Konſtan— 
tinopel im Kreiſe der von Johannes Marentius geführten „ſtythiſchen Mönche” auftritt, 
mit ihnen den „nejtorianifierenden” Tendenzen der römischen Yegaten ſich widerſetzt, bie 
damals behufs Befeitigung des Schismas in Konftantinopel mweilten, endlih mit einigen 35 
anderen aus dem reife nach Rom reifte, um vom Papite die Anerkennung der Pro: 
pofition „Eva Tijs dylas roıddos nenordtvaı capxi" und eine Desavouierung des 
Fauſtus von Neji zu erlangen. Im Auguſt 520, als die Gefandtichaft der ſtythiſchen 
dönche Rom verläßt, verliert fich deflen Spur. Zweitens mit dem „Leontius, vir 
venerabilis, monachus et apocrisiarius patrum in sancta civitate constitutorum“ 30 
(Mansi VIII, 818), der 531 (oder 533) neben Hhpatius von Epheſus und einem vir 
venerabilis Eusebius, presbyter et cimeliarcha majoris ecelesiae (Mansi VIII, 
817 vgl. Leont. ©. 281 Anm. 2), als ortbodorer Kollofutor an dem von Juſtinian ver: 
anftalteten Religionsgeipräch mit den Severianern teilnahm. Drittens mit dem Ador- 
tos uovayds zal Hyodusvos zal tonomontys ndons tjs 2onuov (Mansi VIII, ss 
911), der 536 neben Domitian, dem jpäteren Bifchof von Anchra, und Theodorus Askidas 
in der Reihe der jerufalemifchen Mönche vor dem Konzil des Mennas in Konftantinopel 
auftrat, um eine Verurteilung des monophyſitiſch gefinnten Anthimus und einiger Ges 
finnungsgenofjen von ihm zu erwirken (Xeont. S. 269 ff.). Viertens enblih mit dem 
„Drigenijten“ Zeontius, Bulavuos to yéret, von dem Cyrillus Skytbopolitanus in feiner 10 
vita Sabae erzählt, daß er zwifchen Ende 519 und Anfang 521 in die vea Jadboa auf: 
genommen ward, 531 mit Sabas nad Konjtantinopel reiſte (mo Sabas von Hypatius 
von Ephejus und dem „raras“ Eufebius eingeholt wurde), in Konitantinopel als Drigenift 
entlarbt ward, dort blieb und „ſich den Anjchein eines eifrigen Verfechters des Chalce- 
donenſe gab” (Leont. S. 284), fpäter in die Siedeleien des Sabas zurückkehrte, einer der «5 
Führer der „Origeniften” und ein Hauptgegner ihrer -Gegenpartei, der Werehrer des 
Theodor von Mopfuefte, wurde, endlih 542 im Intereſſe feiner Ziele nad) Konftantinopel 
reifte und dort offenbar bald nachher ftarb. Bon diefen Gleichjegungen ift nur die vierte 
ernithaften Bedenken, ja bei Rügamer (der auch die erſte behutfam anzweifelt) ent: 
jchiedenfter Vertverfung begegnet. Allein die zweite, dritte und vierte laſſen fih m. E. so 
abfolut nicht trennen, und die zweite bängt wiederum mit der, wie ich glaube, recht 
fiheren eriten eng zufammen. Die drei erjten paflen zur tbeologifchen Stellung des 
Schriftjteller8 Leontius vorzüglich; auch die vierte negativ, d. h. fofern der „Origenift“ 
ein Gegner der „heimlichen Neftorianer” war. Daß pofitiv die vierte Gleichjegung Schwierig: 
feiten bat, ift freilich unleugbar; duch, daß der Schriftiteller Leontius fein „Origenift” v6 
derart war, wie die vita Sabae die Drigenijten jchildert, ift m. E. — und dem haben 
viele zugeitimmt — fein untwiberleglicher Gegengrund (vgl. Leont. ©. 289 ff.; Byz. 
Ztſch. V, 190f.), und die Trabitionslofigkeit des Yeontius erklärt fi am beiten, wenn 
Leontius irgendwie fich fompromittiert hatte. Hält man an diefen vier Gleichiegungen 
feit, jo bleibt im Leben des Leontius nur die Zeit bis 519 dunkel; das uovazös ο 


— 


0 


398 Leontins von Byzanz Leontins von Neapolis 


Bv£avtios der Doctrina erhält an dem Bulavuos ro yereı der vita Sabae jeine 
Beftätigung. 
3. In meinen „Studien über die... Parallelen” habe ich in Anfnüpfung an das 
MSG 86, 2017—2100 nah Mai ald Appendix zu den Werfen des Yeontius gedrudte 
5 Asortiov nosoßvr£oov zal ’loayvov av ieoamw Pıßklov Öeureoov, in dem ich eine 
Rezenſion der urjprünglichen drei Teile der jog. Sacra Parallela nachwies, auch die 
Parallelen-Litteratur auf Leontius von Byzanz zurüdzuführen gefudt. Hol hat im Zus 
ſammenhang mit feinen viel eindringenderen Parallelen-Studien dem widerſprochen, die 
Sacra Parallela für Johannes Damascenus reflamiert (vgl. Bd IX, 294 ff.). Diejer 
10 Widerſpruch Hold gegen meine Hypotheſe hat, foviel ich ſehe, allgemeinen Beifall ges 
funden; das Verfehlte mancher meiner Argumente babe ich jelbjt zugegeben. Wenn id) 
trotzdem auch ich noch nach Holls Replik (TU XX, 2) den Gedanken, daß Leontius von 
Byzanz für die Anfänge der Parallelen-Litteratur eine Rolle ſpiele, nicht aufgeben kann, 
h fommt das nicht daber, daß ich „noch zu fehr unter dem Zauberbann meines Leontius 
15 ſtehe“ (Ehrhard, Byz. Ztſch. X, 398) erklärt ſich vielmehr daraus, daß ich vor beſſerer 
Publikation der Asövrıa mit ihren vielen Vätereitaten und Scholien die Zeit noch nicht 
für gefommen erachte, die Gründe, welche für meine Hypothefe jprechen, gänzlich beifeit- 
zufchieben. — Die beiden MSG 86, 1976—2004 unter den Werfen des Leontius ge 
drudten Sermone rühren m. €. von einem anderen Yeontius ber, „baren aber noch einer 
20 erjten Unterfuhung” (Krumbader-Ehrhard ©. 55). Loofs. 


Leontius v. Neapolis, geſt. nach 642. — Ausgaben: Leontius Neapolitanus episco- 
pus MSG. 93, 1559 - 1748; Leontios' von Neapolis Leben des hl. Johannes des Barmherzigen, 
Erzbiſchoſs von Alexandrien, herausg. v. H. Gelzer, Freiburg i. B. 1893 (5. Heft der Samm— 
lung ausgew. kirchen- und dogmengeſch. Quellenſchriften von G. Krüger). Litteratur: H. Gelzer, 

26 Ein griechiſcher Vollsſchriftſieller des 7. Jahrhunderts, HZ N. F. XXV, 1 ff.; A. Ehrhard bei 
K. Krumbacher, Geſch. d. byz. Litteratur S. 190-191. 


Wir wiſſen von Leontius von Neapolis nur, daß er geborener Cyprier war und 
von feinem Landsmann, dem Erzbiſchof Johannes von Alexandrien (611—619), nach 
Alexandrien in den dortigen Kirchendienſt gezogen wurde. Er ſagt ſelbſt, daß er Augen— 

50 xuge der Großthaten des Heiligen geweſen ſei; auch mit den beiden Beratern und 
Freunden des Erzbiſchofs, Johannes Moſchus und Sophronius, dem ſpäteren Patriarchen 
von Jeruſalem, ſcheint er in nahem Verhältnis geſtanden zu haben. Später ward er 
Biſchof von Neapolis auf Cypern und lebte noch unter Kaiſer Konſtans (642—668). 

Bon feinem Freunde und Meifter, dem Erzbifchof Johannes, wurde er zur fchrift- 

85 ſtelleriſchen Thätigkeit ermuntert, und diefelbe ift auch recht umfangreich ausgefallen. Auf 
dem VII. Konzil (787) rühmt ibn fein Landsmann Biſchof Konftantinus von Konjtantia 
als Verfaſſer vieler geiftlicher Yobreden, er erwähnt eine auf Chrifti Verklärung. Ver: 
Öffentlicht find zmwei ſolcher Homilien: 1. auf Chriſti Darbringung im Tempel, 2. auf das 
Feſt der Mefopentekofte. Hier ſowohl, wie bei den zahlreichen nur handichriftlich erhaltenen 

a0 geiftlichen Neben fteht Leontius’ Autorſchaft keineswegs feit, da die Schreiber ihn oft mit 
homonymen geiftlihen Schriftitellern (Leontius Presbpter, von Byzanz, von Jerufalem) ver: 
wechjeln. Die gebrudten Reden find nicht ſehr erfreuliche Proben jchablonenhafter geift: 
licher Durchichnittsberebfamteit. 

Intereſſanter ift fein Werk gegen die Juden in fünf Büchern. Zwei Bruchftüde find 

45 gebrudt, ziwei weitere handjchriftlih erhalten. 614 mar erufalem durch Verrat der Juden⸗ 
gemeinde in perſiſche Hände gefallen und das Kreuzesholz wmeggeichleppt worden. Nicht 
nur im römifchen Reich, jondern in der gefamten Chriftenheit entjtand eine ungeheure 
langandauernde Aufregung, die ſich auch in Judenverfolgungen Luft machte. Aus diejer 
Stimmung erllärt fi die Entftehung der damaligen judenfeindlichen Litteratur. Auch in 

50 Alerandrien hatte ein gelehrter Ineluſus Kosmas gegen die Juden gejchrieben und Jo— 
hannes Moſchus gegen fie disputiert. Auf die Anregung diefer Kreife ift wohl Leontius' 
Werk zurüdzuführen. | 

eitaus der bedeutendfte Teil feiner litterarischen Thätigfeit ift dagegen feine volls— 
tümliche Schriftitellerei; eine Reihe erbaulicher Biographien, melde ihm einen großen 

65 Leferfreis ertworben haben. Er bat erreicht, was ihm vorſchwebte: „in fchmudlofen und 
einfachem Stile zu berichten, damit auch der Ungebildete und Ungelehrte jih an den Er: 
zählungen erbauen kann.” 

Er verfaßte: 

1. Das Leben des hl. Spyridon von Trimithus. Diefe auf Anregung des Erzbifchofs 


Leontins von Neapolis Le Quien 399 


Johannes von Alerandrien verfaßte Schrift ift verloren gegangen. Wir befigen nur bie 
verwäflernde Bearbeitung des Metaphraſtes. Danah mar e8 eine Sammlung von jehr 
naiven und brajftifchen Wunderlegenden. 

2. Das Leben des Erzbiihofs Johannes des Mitleidigen von Alerandrien. Hier 
wird von einem Zeitgenofien ein fchöner Typus altchriftlicher, allerdings fehr überſchwaͤng⸗ 6 
licher Mildthätigfeit gejchildert. Bereits Johannes Moſchus und Sophronius hatten dem 
Erzbifchof ein Denkmal geſetzt, allein dabei mehr den Kirchenfürften und Vorkämpfer der 
Ortbodorie ins Auge gefaßt. Leontius, der fein Werk bejcheideneriveife nur als einen 
Nachtrag bezeichnet, ſuchte vor allem erbaulid zu wirken. Immerhin giebt e8 uns ein 
wertvolles Kulturbild des griechifchen Alerandria unmittelbar vor der arabiſchen Eroberung. 10 
Das Büchlein erfreute fih bald außerordentlicher Popularität und ward auf Veranlafjung 
Papft Nikolaus I. von Anaftafius ins Lateiniſche überſetzt. 

3. Das Leben Symeons von Emefa, des Narren um Chrifti willen, biftorifh von 
nur bedingtem, aber kulturgefchichtlich von um fo höherem Werte. Die orientaliihe Vor: 
ftellung, daß der Wahnfinnige ein gottbegnabetes Weſen fei, galt auch im chriftlichen 
Syrien und fand mit durch diefe vielgelefene Schrift weite Verbreitung bei Griechen und 
Rufen, deren KHloftergemeinihaften in den folgenden Jahrhunderten zahlreiche Beifpiele 
ähnlicher heiliger Narren bieten. Die vielen voltstümlihen Schwänte haben, obwohl ber 
Berfafler fich gegen jede frivole Ausdeutung feines Berichtes wehrt, zur Popularität der 
Erzählung mächtig beigetragen. H. Gelzer. 20 


— 
* 


Leporius ſ. Neſtorianismus. 


Le Quien, Michael, O. Pr. — Qustif u. Echard, Seriptores Ord. Praed. II, 808 q.; 
Journ. des Sav. Nr. 101; Jöcher, Gelchrienterit., Bd VI der Fortf., S. 1140 f.; Michaud, 
Biographie univ., XXIV, p. 241f.; Soefer, Nouv. biogr. gön6rale, t. 30, p. 860; Hurter, 
Nomenelat. litt. II, 1064— 1066; Streber im KRL.*, VIL, Ep. 1827. 25 

Diefer Theologe, von den dominikaniſchen Gelehrten der nachreformatorifchen Zeit 
einer der bedeutenditen, wurde zu Boulogne s. m. geboren am 8. Dft. 1661, trat 20jährig 
in den Predigerorden und nützte als junges Mitglied desjelben feine Studienzeit zu gründ— 
licher Erlernung nicht nur des Hlaffiichen und kirchlichen Griechiich, jondern auch des Ara- 
biſchen und SHebräifchen, in welcher letzteren Sprache der gelehrte Pater Marfollier fein so 
Lehrer wurde. Während der längjten Zeit feines gelehrten Forjchens und Schaffens war 
er Bibliothekar des Parifer Dominifanerfonvents in der Rue St. Honore. Hier ftarb er 
am 12. März 1735. — Seine Werke polemifchen Inhalts find von geringerem Belang 
und jest größtenteils vergejien. Es gehörten dazu bejonders: eine Defense du texte 
Hebreu et de la version vulgate (Paris 1690), ſamt einigen anderen gegen den Gijter: ss 
cienjer Pezron (F 1706) gerichteten Streitfchriften betreffend das Verhältnis der Septua- 

inta-Chronologie zu der des maforetifchen Textes (vgl. Hurter, l.e., p. 771); ferner eine 
Verteidigung der Suprematsanfprüche des Papſttums gegen die Angriffe des jerufalemifchen 
PBatriarchen Nectarius, pfeudonym erjchienen Paris 1718 unter dem Titel: Stephani de 
Altimura Ponticensis panoplia contra schisma Graecum, aber von wenig fritifcher 40 
gelums (vgl. Pichler, Gefch. der kirchl. Trennung zwiſchen Orient und Dccident, I, 1864, 

. 474), jodann zwei gegen des Anglifaners Ye Courayer Plaidoyer für die Giltigfeit 
der geijtlichen Weihen der englifchen Kirche polemifierende Traltate: La Nullit& des Or- 
dinations Anglicanes (1725, 2 vols) und La Nullit& des Ord. Angliee. d&mon- 
tr6e de nouveau etc. (1730, 2 t. in 12%). Won erbeblicherem Wert iſt feine zwei— 45 
bändige gräcolatine Ausgabe der Werke des Johannes Damajfcenus (Paris 1712, 2 t. fol; 
abgedrudt, mit Beifügung einiger in ihr fehlenden teils echten, teild unechten Schriften des 
Damafceners, in MSG t. 94—96), die ſowohl für die Tertbearbeitung dieſes Kirchen: 
baterd wie für die Einleitung in feine einzelnen Schriften Erbebliches leiftete (j. Zangen, 
Joh. vd. Dam,, Gotha 1879, S.29—33, und Kattenbujch im betr. W.,Bd IX ©.286, wff.), so 
jowie vor allem jein Oriens christianus, ein auf gründlihem Quellenſtudium fußendes, 
ver Gallia christiana Ste. Marthes nachgebildetes Rieſenwerk, mit deſſen Ausarbeitung 
für den Drud er 1722 begann (f. feinen darauf bezüglichen Vertrag mit dem Pariſer 
Buchhändler Nicol. Simart, vom 27. Febr. jenes Jahres, veröffentlicht durdy H. Omont 
in der Revue de l’Orient latin 1894, p. 190 sq.), das aber erſt fieben Jahre nad) 55 
feinem Tode vollftändig erſchien (Oriens christianus in quatuor patriarchatus di- 
gestus, in quo exhibentur Ecelesiae patriarchae ceterique praesules Orientis, 
3t. fol). Im erjten der drei ſtarken Bände find die Diöcefen Pontos, Aſia und Thracia 


400 Le Quien Lerinum 


des Konſtantinopler Patriarchats behandelt, in Bd II das Illyrieum als vierte der Kon— 
ftantinopler Diöcefen, ſowie die Patriarchate Alerandria und Antiochia; in Bd III die 
Diöcefen der chaldäiſchen und der jafobitijchen Kirche (mit Aufzäblung auch der Maphriane 
der legteren). Einige von Le Quien unvollendet binterlafjene Nachträge, betreffend die 
5 Africa christiana, die Notitiae episcopatuum Orientis (graee. et lat.) und die 
Monasteria Orientis, blieben von diefer Publikation von 1740 ausgefchloffen. Bezüglich 
diefer von ihm zu bearbeiten begonnenen, aber unvollftändig gelöften Probleme find fpäter 
teils Morcelli (in f. Africa christiana, 3 voll, Brixiae 1816—1818; vgl. den At. 
„Rordafrifanifche Kirche”), teils einige Neuere (bei. H. Gelzer in f. die morgenländifchen 
10 Notitiae episcopatuum betreffenden Studien feit 1886) feine Nacheiferer geworben. 
Zöckler. 


Lerinum. — Quellen und Litteratur: Hilarii Arelatensis sermo de vita S. Honorati, 
MSL. Bd. 50, 1249sq.; Raymond-Feraud, La vida de sant Honorat, légende en vers 
provengaux, publice pour la premitre fois en son entier par les soins et aux frais de la 
15 soci@t& des lettres, sciences et arts des Alpes-Maritimes avec des nombreuses notes expli- 
catives par M. A. L. Sardou, Nizza 1875, dazu S. Hoſch, Unterfuhung über die Quellen 
und das Verhältnis der provenzal. und lateinijchen Lebensbejchreibung des heil. Honoratus, 
Berliner Doktordijjertation 1877; Frkl. Arnold, Cäfarius von Arelate und die gall. Kirche 
feiner Zeit. Leipz. 1894, ©. 94 fi. und Anhang IV die Lerinenjer Regel S. 509—523; A. Mal- 
20 nory, St. C£saire, Paris 1894 S. 5ff.; Vince. Barralis Salernus, Chronologia Sanctorum et 
aliorum .. sacrae insulae Lerinensis, Lyon 1613; Alliez, Histoire du monastöre de L£rins, 
Paris 1662, 2Bde; Silferöberg, Historia monasterii Lerinensis usque ad annum 731 enar- 
rata, Slopenhagen 1834; Berengier, Les Iles de L£rins, Rev. de l’art chrötien 1870, 
S. 176 ff.; Möller A. Lerinum RE*; von größeren Werfen zur Geſchichte des Möndtums 
25 Mabillon, Annales und Acta O. S. B. passim; Tillemont, M&moires Tom. XII; Helyot, 
Hist. des ordres ecel. V, 116 ff. 


An der Hüfte des narbonnenfifchen Galliens, dem heutigen Cannes gegenüber, liegt bie 
Gruppe der Lerinijchen Inſeln, deren größte die Inſel Lero (heute St. Marguerite) und 
deren berühmtefte die 3 Kilometer im Umfang mefjende Inſel Lerinum (auch Lerina, Li— 

so rinus, heute St. Honorat) it. Als in den febgiger Jahren des 4. Jahrhunderts das 
orientalifche Mönchsleben ſich auch im Occident verbreitete, wurden die einfamen Inſeln 
Südgalliens ebenfo wie die Inſeln an der Küfte Jtaliens und Dalmatiens bejonders be— 
liebte Stätten des asfetifchen Lebens, die den abendländifchen Büßern die Wüſte erſetzen 
follten. Auch Lerinum war, bevor ſich Honoratus dort niederließ, unbewohnt, mit Wald 
ab bededt und wegen der ungejunden Dünjte und giftigen Schlangen gemieden. Honoratus 
war römifchgallifcher Abjtammung, vielleiht aus dem nördlichen Gallien oder Belgien. 
Seinen Geburtsort verjchweigt ung fein Landsmann Hilarius; der Verfaſſer der proven— 
zaliſchen Bita hat ihn aus durchfichtigem Grunde zu einem Ungarn gemacht, weil er feine 
Vita einer ungarifchen Königin widmete. Honoratus fcheint einer vornehmen Familie ans 
ao gehört zu haben, da er Conjulare zu feinen Vorfahren zählte. In früher Jugend von 
dem Trieb zum asfetiichen Leben ergriffen, begann er mit feinem älteren Bruder Benan- 
tius, den er dafür gewonnen hatte, unter der Leitung eines Greifes Caprafius auf einer 
Inſel in der Nähe Marfeilles ein möndjifches Leben. Später brah er in die ferne auf 
und reifte nach Oſten, wahrjcheinlih um nad dem Orient zu pilgern und dort die ver: 
15 ehrten Mönchsväter kennen zu lernen. In Methone in Mefjenien ftarb Venantius, und 
dadurch wurde wohl Honoratus zur Rückkehr in den Dccident beivogen. Auf der Heim: 
reife befuchte er Italien und ſchloß mit Paulin von Nola Freundſchaft. In Südgallien 
hielt er fih darauf längere Zeit bei dem ihm befreundeten Biſchof Yeontius von Forum 
Julii (beute Fréjus) J und ließ ſich dann auf der Inſel Lerinum nieder, um ein aske— 
50 ſiſches Leben nad dem Muſter der ägyptiſchen Mönchsväter zu führen. Das Jahr feiner 
Anfiedelung läßt fich nicht mehr feititellen, wir werden den Zeitraum von 400 bis 410 
dafür offen lafjen müſſen (ſ, auch Bardenhewer, A. Honoratus KL). Bald mehrte fich 
die Zahl feiner Genofjen, doch beitand anfangs eine große Freiheit und Mannigfaltigfeit 
in den Lebensgewohnheiten der Mönde. Sie wohnten und jchliefen in getrennten Zellen 
65 und verfammelten ſich nur zu den Gottesdienften, ob auch zu den Mahlzeiten bleibt un: 
gewiß (Mabillon, Annal. I, 13). Wahrfcheinlich holte fich jeder Speife und Trank aus 
dem Klofter und der Gellerarius teilte die Nationen aus. Außer den eigentlichen Mönchen, 
die auf der Norbfeite der Inſel zuſammenwohnten, gab es auf Lerinum wie dem benach— 
barten Lero Einfiedler, die fich ftrenger kaſteiten und im höchften Anjehen jtanden (Arnold 
©. 521). Honoratus blieb aber für alle das Haupt. Johannes Caſſianus, der gefeierte 


Lerinum 401 


Stifter der wenig jüngeren Mönchsgemeinfhaft in Marfeille widmet ihm einen Teil feiner. 
Collationes patrum (f. 4. III, 747) und nennt ihn in biefer Schrift ingenti fatrum 
coenobio praesidens (Coll. patr. XI praefat.), und Eucherius von Lyon bezeichnet 
ihn als Lehrer der Inſeln (epistola seu libellus de laude eremi $ 42, Bibl. Patr. 
Max. IV, 862 ff.). De übte ala Presbyter auch die geiftlichen Funktionen. 6 

Strittig ift, welche Klofterregel in LZerinum bis zur Einführung der Benediktinerregel 
um 661 Geltung hatte. Silferöberg dachte an die von Rufin frei überjegte Regel des 
Macarius Alerandrinus, die Abt Johannes, ein früherer Mönch Lerinums, in das Klofter 
Moutierd = St. Jean um 520 einführte (Vita S. Johannis, A. SS. O. B. I, 614). 
Tillemont behauptete, daß Honoratus felbjt eine jchriftliche Regel gegeben habe. Arnold hat 10 
überzeugend nachgewieſen, daß der Stifter feine Regel verfaßte, jondern daß die von ihm 
in Anlehnung an ägyptiſche Vorbilder hergeftellte Lebensorbnung durch lebendige Tradition 
weitergegeben wurde. Während der erfien Zeit des herrichenden asketiſchen Enthuſiasmus 
machte ſich auch das Fehlen von fchriftlich aufgezeichneten Lebensgetvohnheiten nicht fühlbar, 
man vertraute der Macht des Wortes und dem Einfluß der Perfönlichkeit, erſt fpäter er: 15 
ftarrte die asfetifche Begeifterung zu Satzungen. Bereits Cäfarius von Arles (7 543) 
beruft fich in feiner Nonnenregel (A. SS. Jan. I, 735) auf die Negel des Kloſters Leri— 
num, der er feine Ordnung des Pfalmengefanges entlehnt hat. Wir werden annehmen 
dürfen, daß damals bereit3 jchriftliche Aufzeichnungen. vorlagen. 

Die Mönche trieben neben den geiftlichen Übungen, Falten, Hymnengejang, Gebet zu 20 
beftimmten Gebetöftunden, auch Bodenkultur. Sie legten Weinberge, Alter, Wieſen an 
und verwandelten jo die Geltalt der unmirtlichen Inſel. Auch mit der Anfertigung von 
Neben und mit Fiſchfang beichäftigte man fi. Daneben pflegte man die Jugenderziehung. 
Die beiden Söhne des Biſchofs Eucherius von Lyon, Salonius und Veranius wurden in 
Lerinum erzogen. Wie der Unterricht im Klofter geregelt war, ob eine ftufenmäßige ort: 3 
bildung jtatthatte, ift ganz ungewiß. Wahrfcheinlich beftanden die studia monachialia 
weſentlich in der Einführung in die Hilfsmittel zum Verjtändnis der Bibel. Über das 
Lejen der Bibel und asketiſcher Erbauungslitteratur, Auswendiglernen von Pfalmen und 
Hymnen ging es ſchwerlich hinaus (Kaufmann, Rhetoren- und Klofterjchulen ©. 72 ff.). 

ie Stiftung des Honoratus erlangte jchnell großen Ruf, fie wurde der Herb für so 
die Verjüngung der verweltlichten galliichen Kirche und erfüllte die Bifchöfe mit einem 
ernfteren asketiſchen Geift. Für die Theologie des jogenannten Semipelagianismus wurde 
die Inſel Lerinum die eigentliche Pflanzichule. Eucherius von Lyon (j.d. A. Bd.V ©. 572 ff), 
Vincentius (f. d. A.) und Salvianus (f. d. A.) waren zeitweilig Mönche in Lerinum, auch 
der talentvolle und Fräftige Hilarius, der Biograph und Nachfolger des Honoratus im 35 
Bistum Arles, der im Kampf mit dem römifchen Bifchof Leo dem Großen bei dem Verſuch 
der Errichtung eines galliihen Primats unterlag. Auch der heilige Lupus aus Toul, 
der mit der Schwefter des Hilarius Pimeniola verheiratet war, zog fih um 426 nad) 
Zerinum zurüd, um von bier 427 zum Biſchof von Troyes erhoben zu werden. Hono— 
ratus ſelbſt wurde 426 Biſchof von Arles, ftarb aber ſchon 429. In Marimus, Abt des 10 
Klofterd Lerinum von 426—433, fpäter Bifchof von Neji (heute Riez in der Oberprovence), 
und Fauftus, Abt von 433—460, dann ebenfalls Biſchof von Reji (} e. 495, ſ. BdV, 782), 
at ei bervorragendften Vertreter des Semipelagianismus, fand Honoratus tüchtige 

achfolger. 

Nah dem Tode des Biſchofs Leontius von Forum Julii im Jahre 432, zu deſſen #5 
Sprengel Zerinum gehörte, follte Abt Marimus fein Nachfolger werden, es wurde aber 
ftatt feiner Theodor bisher Abt der Mönche auf den ftöchadifchen Inſeln zum Bifchof 
erhoben. Mit diefem geriet Fauſtus als Abt von Lerinum in beftige Zmiftigfeiten, die 
ihn fogar zeitweilig nötigten jein Kloſter zu verlaffen. Auf dem dritten Konzil zu Arles 
455 (oder 453) unter Navennius wurde der Streit beigelegt. Dem Abt wurde die Ber: s50 
waltung des Kloſtervermögens zugeiprochen, er bat über die laica multitudo d. h. über 
alle Mönche, die nichts anderes find, zu gebieten. Die Möndspflichten gelten noch als 
religiöfe nicht kirchliche Verbindlichkeiten.. Nur auf Wunſch des Abtes darf der Bijchof 
Mönde zu Klerikern machen. Die bifchöflichen Rechte der Ordination der Kleriker, der 
Weihe des Chrismas, der Firmung der Neophyten ftehen dem Biſchof von Forum Julii 55 
zu. Nur in diefen Fällen jcheint diefer das Recht gehabt zu haben, das Klofter zu bes 
treten. Die Abtswahl bleibt der Mönchsgenoffenfchaft (Mansi VII, 907; Hefele II, 583; 
Löning, Geſchichte des deutfchen Kirchenrechts II, 382). 

Inwieweit Lerinum durch die Völferbetvegungen und Kämpfe des 5. Jahrhunderts, 
insbejondere durch das Eindringen der Weftgoten unter Eurich in die Provence in Mit: vo 

Neal⸗Enchytlopädie für Theologie und Kirche. 3, U. XI. 26 


402 Lerinum 


leidenfchaft gezogen wurde, darüber fehlen beftimmte Nachrichten. Es blieb ein gefeierter 
Sit der Askeſe. Cäfarius der fpätere Biſchof von Arles brachte unter Abt Porcerius — 
feine Chronologie ſteht nicht feit — längere Zeit in Yerinum erft ald Speifemeiiter, dann 
als Anachoret zu. Mit großer Pietät bing er an den Gewohnheiten Lerinums und griff 
5 auch auf diefe bei der Abfafjung feiner Nonnenregel zurüd. Zur felben Zeit verlebte Anto- 
nius von Pannonien, ein Schüler des heiligen Severin, die leiten zwei Jahre feines Lebens 
im Kloſter Yerinum (Ennodius de vita beati Antonii c.40, ed. Vogel S.190). Unter 
den Stürmen des 6. Jahrhunders — 537 kam die Provence in die Hände der Franken — 
ſank die Zudt im Klojter. Abt Marinus wollte die mildere Agaunenfifche Regel einführen, 
10 die geringere Anforderungen an die Selbitverleugnung ftellte. Noch fpäter unter Abt 
Stepbanus, der den Propft Auguftin auf feinem Wege zu den Angelfachjen beherbergte, 
trat ein gänzlicher Verfall der Disziplin ein. Gregor der Große ermahnte den Nachfolger 
Stephans, Conon (Bonon), zu energifchen Reformen (Gregor Mag. ep. V, 56 u. IX, 8), 
doch waren feine Bemühungen ohne Erfolg. Der Burgunder Attala verließ Zerinum, weil 
15 er fich über den zuchtlofen Geift der Mönche ärgerte, fchloß fich in Lurovium (Zureuil) dem 
ren Columban an und wurde fein Nachfolger im Klofter Bobbio (Jonas Bobb. vita 
Attalae, Mabillon A. SS. O. B. II, 123). Um 661 reformierte der Mönch Aigulf 
aus dem Klofter Fleury (St. Benoit sur Loire), der aus dem durch die Zangobarden 
verwüſteten Monte Caſſino die Gebeine des heiligen Benedikt von Nurfia entführt hatte, 
20 nad) der Negel Benedikts Lerinum, in dem die Mönche zum Teil regello8 umberftreiften. 
Der eifrige Benebiktiner erlag aber einer Gegenpartei, melde ihn mit 30 Anhängern nad 
der Inſel Amatuna zwiſchen Korſika und Sardinien fortichaffen und nachher dort umbringen 
ließ (Aldeeraldi vita Aigulfi, Mabillon A. SS. O.B. II, 629). Zur Zeit als Aigulf 
das Kloſter regierte, vertweilte dort der Angeljachie Beneditt Biscop, der nachher als Abt 
25 zu Wiremouth ein thätiger Beförberer der Benebiktinerregel in England wurde. Um 690 
hatte aber Lerinum wieder eine foldhe Blüte erreicht, daß der heilige Amandus als Abt 
3700 Möndye unter fich gehabt baben fol. 
Um 730 (nad) Mabillon, Annal. O.S.B. II, 82 im Sabre 732) wurde das reiche 
Klofter von den Sarazenen geplündert, wobei Abt Porcharius mit 50 Mönchen den Tob 
so gefunden haben fol. Die Heritellung des Klofterd wird einem Abt Eleutherius zugeſchrieben, 
allerdings im Zufammenhang mit einer fabelhaften Schenlung Pippins, die biefer zu 
Quiercy 754 ausgefertigt haben foll (Allier I, 415). Ein Brief Mlcuins zeigt, daß bie 
Mönche an den Ffirchlichen Drngen der Zeit Anteil nahmen (Monum. Aleuin. ep. 93, 
©. 392). Nach Karls des Großen Tode lebte der Mönch Bernarius, der Bruder Adal: 
35 hards und Valas, eine Zeit lang als Erilierter in Lerinum. Auf einen gejunfenen Zu: 
itand weiſt es bin, wenn 964 der neuburgundifche König Konrad zur Herftellung der Orb: 
nung in Lerinum mie in dem bon diefem abhängigen, 661 gegründeten Nonnentlojter 
Nrluc beide Hlöfter an den Abt von Mont-Majeur vergabte (Gall. Christ. III, 1210). 
Bald darauf verlieh aber Papſt Benebift VII. Lerinum mit jener Tochterftiftung dem 
0 Abte Mayolus von Cluni (Jaff&? 3796), und aud Odilo von Cluni erfcheint zugleich als 
Abt von Lerinum, das er 1022 bejuchte. Dann folgen wieder eigene Abte, aber ſeit jener 
Berbindung mit der an der Spite der firchlichen Bewegung ftehenden Kongregation be— 
ginnt auch für Lerinum eine neue Periode des Aufſchwungs und Glanzes. Unter den Abten 
Amalrich, Adalbert I. und Adalbert II. (+ 1101) mehren ſich die Schenkungen. Nach 
45 einer neuen Verwüſtung durch die Sarazenen 1107 baut das reiche Klofter gegen die See: 
räuber einen feiten Turm. Unter Adalbert II. wird auch wieder die MWifjenjchaft in Le 
rinum gepflegt, in feine Zeit fällt der von dem Mönd Daniel verfaßte Pjalmenfommentar 
in lateinischen Verſen, der von tüchtiger Bildung zeugt. In diefer Zeit erhält Yerinum 
auch päpftliche Begünftigungen, Privilegien und Abläffe Die Honorius IT. 1124—1130 
co zugefchriebene Bulle Caritas gemini, worin alle Gläubigen zur Unterftügung des Klofterd 
aufgefordert werben, ift aber eine Fälſchung (Jaffe? 7352). Dabei gerät aber das Klofter 
auch wegen feiner Befitrechte auf Kirchen in fortgefegte Händel mit den benachbarten 
Biihöfen und Prälaten. Es gehört jegt und zwar mahrjcheinlich jchon feit dem 6. Jahr⸗ 
hundert zum Bistum Antipolis (Antibes), da das Bistum Forum Juli auf Jahrhunderte 
55 zur Bedeutungslofigkeit herabſank. Als letteres im burgundifchen Reiche ſich wieder ge 
fräftigt hatte, bemühte es fih um Wiedergewinnung des Klofterd, aber vergeblih. Das 
Klofter blieb unter Antibes, welches Bistum aber 1244 nad Grafje verlegt wurde. In— 
zwiſchen war die Vermweltlihung des Kloſters foweit fortgefchritten, daß Innocenz III. 
(Potthast 281) den Biſchof von Arles mit Hertellung der völlig in Verfall geratenen 
0 Regel, wenn erforderlich durch Herbeiziehung der Giftercienfer beauftragte. Mit welchem 


Lerinum 403 


Erfolge, fteht dahin. Jedenfalls wuchs Reichtum und Einfluß von Lerinum noch im 
13. Jahrhundert. 1255 fam es dur Taufch in den Befit der Kirche und des Hofpitals 
des heiligen Antonius bei Genua, bei welchem fi nun aud ein Klofter des hl. Antonius 
erhob. Im 14. Jahrhundert wollten die Mönche nicht mehr fratres, jondern domini 
fein und beſchloſſen 1319 auf einem Generalfapitel, daß es jedem Mönche, Prior und 
Konventualen freiftehen folle, mit legitim erlangtem Gelde Befigungen zu erwerben und 
darüber zu verfügen. Urban IV. und die avignonenftichen Päpfte Johann XXII. und 
Glemens VI. vergaben die reiche Pfründe in commendam, togegen einige Reformverfuche 
im Zufammenhang mit Benedikts XII. Bemühungen dem eigentlichen Klojterleben wenig 
aufbelfen fonnten. Ein Reformlapitel von 1353 zeigt die —— ahl der von Le— 
rinum abhängigen Prioreien, Kirchen und anderen Dh in vielen Bistümern (Alliez 
II, 216 ff.). 1358 treten — von dem Seneſchal der Provence Gantelmi zu Tar— 
rascon geftifteten Klöfter, das Nonnenklofter St. Honorat und das Möndsklofter St. Ni- 
folaus unter die Zeitung der Yerinenjer Mönche (Gall. Christ. I, 890 ff). 1366—1368 
fam Lerinum an St. Victor zu Marjeille. Die angeblichen Reliquien des heiligen Ho= 1 
noratus wurden 1391 auf Umtvegen von Arled nad Lerinum gebracht (Hist. translat. 
bei Barral. I, 79 ff.) und erhöhten nicht wenig das Anfehen des Klofters, deſſen Koit: 
barfeiten um 1400 genuefifche Seeräuber zu einem Überfall reizten. 

Im großen Schisma ftand das Klojter auf Seite der römiſchen Obödienz, erft unter 
dem von Martin V. ernannten und trog MWiderftreben der Mönche eingefegten Abt Gau— 20 
fredbus de Monte Electo (Mont Choifi) nahm es wieder einen gewiſſen Aufihwung. Wir 
finden Gaufredus im Auftrage feine® Yandesheren Ludwig III. von Sizilien auf dem 
Konzil von Bafel und dann ald Mitglied der Gejandtichaft dieſes Konzils an Eugenius TV. 
Nachdem in der ziveiten Hälfte des 15. Jahrhunderts die Abtei wieder ald reiche Pfründe 
an Kommendbataräbte vergeben worden war, trat mit 1515 eine neue, die letzte ‘Periode 25 
für fie ein. Der damalige Inhaber Augustus von Grimaldi, Abminiftrator, ſpäter Biſchof 
von Graſſe, rief behufs Reform des Kloſters zuerſt Mönde von Cluni herbei, verjtand 
fih aber dann dazu auf feine Abtswürde, freilich unter Vorbehalt aller Einkünfte und 
Rechte derjelben * Lebenszeit zu verzichten und den Anſchluß Lerinums an die italie— 
niſche Benediktinerkongregation von St. Juſtina von Padua (ſpäter Kongregation von 30 
Monte Caffino genannt) herbeizuführen, melde Leo X. bejtätigte. Um fich für die Folgezeit 
der Kommendataräbte zu erwehren, wurde die Verfafjung entgegen der Regel Benebifts 
geändert und ftatt der lebenslänglichen Abte alle 3 Jahre zu mwählende Regularäbte ein 
geſetzt. Bald darauf erfolgte der Abichluß des Konkordats zwiſchen Leo und Franz I., 
welches die Wahl zu den firchlichen Pfründen weſentlich in die Hand des Königs legte. 35 
Aus diefen beiden Ereignifjen ergab fich ein zwei Jahrhunderte lang bei jeder Gelegenheit 
fi) erneuernder Antagonismus. Zunächſt kam freilich die perfünliche Stellung Augufting 
von Grimaldi in Betracht, der zugleich Herr von Monaco im Kampfe zwiſchen Franz I. 
und Karl V. es mit letzterem bielt und deshalb aller feiner Würden in frankreich verluftig 
erflärt wurde. Die Plünderung des Klofterd Yerinum durch die ſpaniſche Flotte bei der wo 
Anvafion des Connetable von — 1524 hing damit zuſammen. Nach dem Frieden 
von Madrid wurde Auguſtin zwar rehabilitiert, nach feinem Tode aber verlieh Franz I. 
die Abtei wieder als Kommende, und alle auf jene Verbindung mit der italienifchen Kon: 
gregation fich ftügende Proteftationen halfen nichts. Du Bellay erhielt fie zuerſt, im fol 
genden Ye haben fie die Kardinäle Lavalette und Mazarin peieflen. Lebterer 45 
ließ fie jih vom Konvent gegen eine Jahresrente von 9000 Livres ablaufen. Wiederholt 
machten franzöfiiche Könige Anftalt, jene Unterftellung unter die italienische Kongregation, 
welche der 2 Ausbeutung hinderlich war, rückgängig zu machen. Indeſſen 
Heinrich IV., welcher die Pfründe nach ſeinem Ermeſſen vergab und dieſem Kloſter ſo gut 
wie anderen die Ernährung einer Anzahl von Invaliden als Laienmönche auferlegte, be— wo 
ftätigte doch nad feiner Konverfion die Union mit jener Kongregation unter der übrigens 
nicht ängftlich feitgehaltenen Bedingung, daß die Leitung der Mönche immer in franzöftichen 
Händen jein follte. Ein Verfuch der Yostrennung unter Ludwig XIII. wurde bald wieder 
aufgegeben und ſelbſt zur Zeit der gallifanifchen Spannung, wo Ludwig XIV. fi von 
einer Partei der Mönche jelbjt um Befreiung von den Stalienern bitten ließ, mußte man 56 
die Sache wieder fallen laſſen. Als aber die Mönche nah dem Tode Philipps von Ven— 
dome 1727 den Biſchof von Grafje in ihr Intereſſe zogen und ihm eine Penfion von 
4000 Livres verfprachen, wenn er beim Kardinal von Fleury die Herftellung freier Abts⸗ 
wahl bewirke, zog dieſer es vor, die Abtei lieber ganz zu verſchlucken, indem er ſich einen 
königlichen Brief (1732) zu verſchaffen wußte, wonach unter der Bedingung, daß ber Biſchof so 

26 


a 


— 


0 


404 Lerinum Leß 


die Beſtätigung vom Papfte erwirke, die Abtei ihm und feinen Nachfolgern beſtändig zu: 
geiviefen werden ſollte. Obwohl jene-päpftliche Beftätigung nie beigebracht wurde, blieb 
es doch dabei, ja der König ließ fich alle die Vereinigung mit den Montecaffinern betref- 
fenden Dokumente ausliefern und faffierte diefelben. Freilich wurde 1752 von dem König 

5 die Pfründe wieder einem Bifhof von Digne verliehen. 1788 verfiel fie der Säfulari- 
jation, 1791 wurde die Inſel des heiligen Honoratus für 37000 Livres verfteigert, diente 
zeitweilig einer alten Schaufpielerin von der come&die frangaise zum Aufenthalt und 
ging durch verfchievene Hände. 1853 faufte der Bifchof von Frejus die Inſel zurüd, und 
1859 wurde die Kirche dem Gottesdienft wiedergegeben und Mönde aus St. Peter in 

10 Marfeille dort angefiedelt. Jetzt ift die Anfel wieder mit Gemüfegärten und Getreidefeldern 
bebedt, die von den Mönchen des Franziskanerordens bejtellt werden. 

Im Mittelalter und in der neueren Zeit bat Lerinum wiſſenſchaftlich nicht viel ber: 
borragende Perfönlichkeiten aufzumeifen. Der bedeutendſte ift noch Dionyfius Faucher aus 
Arles am Anfang des 16. Jahrhunderts, der gebildet in einem Klofter bei Mantua und 

ı5 Schüler des Gregorius Cortheſius als Mönd, dann als Klofterprior in Lerinum für den 
Betrieb biblifcher und humaniftifcher Studien, ſowie für Herftellung der Klofterzucht emfig 
thätig war (j. feine erbaulichen Schriften, Briefe und Gedichte bei Barral. II,222—466). 


Grügmadıer. 
Leier ſ. Hauge, Bd VII ©. 478 ff. 


20 Leß, Gottfried, geft. 1797. — Seine Schriften f. unten. Ueber fein Leben ſ. bie 
Monographie (von Holiher): G. Leß, Ein biogr. Fragment, Hannover 1797, 8%; ferner 
Beyer, Allg. Magazin f. Brediger, I, 112; Neues gel. Europa, Bd 20; Schlichtegroll, Nekrolog 
fir 1797, II, 219. ; Pütter-Salfeld, Gött. Gel. Geſch. I, 187; IL, 115; III, 60; Döring, 
Kanzelredner, S. 204 ff. Ueber feine Schriften und theologifche Bedeutung vgl. Gap, Geſch. 

25 nr zn J 170f.; ©. Frank, Geſchichte der proteſt. Theologie III, 100ff.; Landerer, 

„S. 100. 


Gottfried Leß, lutheriſcher Theolog des 18. Jahrhunderts, nimmt als ernſter und 
wahrhaft frommer, dabei aber milder und ſchüchterner, zu allerlei Konzeſſionen geneigter 
Vertreter einer immer —* ermattenden Rechtgläubigkeit in der Periode der Aufklärung 

80 eine ehrenwerte und zugleich für die theologiſche Entwickelung jener Zeit ſehr charakte— 
ne Stellung ein. — Geboren den 31. Januar 1736 zu Konig in Weſtpreußen, 
Sohn eines Bürgermeifters, genoß er als ſchwächliches Kind eine forgfame elterliche Pflege 
und Erziehung, bejuchte 1750# das Collegium Friederieianum zu Königsberg, ftubierte 
1752 ff. zu Jena, bejonders bei Wald, dann zu Halle ald ©. J. Baumgartens treuer 
3 Schüler, Haus: und Tijchgenofje, Theologie, und es ift unverkennbar, wie er einerjeits 
von des MWolfianers Baumgarten Klarheit und folider Gelehrſamkeit, andererſeits von ber 
praftiichen Frömmigkeit des balliichen Pietismus beeinflußt wird. Mitarbeiten an Baum: 
gartens „Nachrichten von merkwürdigen Büchern“ und an Kraffts theologifher Bibliothef 
waren jeine erften litterarifchen Arbeiten. Da er in Halle feine dauernde Stellung fand, 
0 ging er 1757 nad Danzig, wo er 1761 als prof. theol. extraord. am alabemijchen 
Gymnaſium angeftellt wurde. ine mifjenjchaftliche Reife nah Holland und England, 
die er 1762 unternahm, führte ihm nach Hannover. Hier wurde er mit dem Kammer: 
präfidenten G. A. von Münchhaufen befannt, der ihn fofort für feine junge Lieblings: 
Ihöpfung, die Univerfität Göttingen, zu gewinnen wußte. Nach Vollendung feiner eng: 
45 lichen Reife trat er zu Michaeli 1763 fein Amt in Göttingen an, zunächſt als Univerfitätd- 
prediger und prof. theol. extraord. ; 1765 wurde er ord. Profeſſor und Direktor bes 
Predigerfollegiums, 1766 Dr. theol., 1770 Mitglied der ſchwediſchen Gejellihaft pro 
fide et christianismo, 1784 Konfiftorialrat. Seine Predigten, die „den Geift bes 
echten Chrijtentums atmeten und dabei ein Gepräge von Driginalität trugen”, wie feine 
so Vorlefungen (über Dogmatik, Polemik, Moral, Antideiftit, Homiletik 2c.) und praktiſchen 
Übungen waren geſchätzt und vielbejucht, obwohl fein Vortrag auf Kanzel und Katheder 
troß feiner feuerigen Lebhaftigfeit gar feine äußere Annehmlichkeit hatte, vielmehr durd 
einen „klagenden Jammerton” und eine auffallende Geberdenſprache abſtieß. Es hatte 
das jeinen Grund zum Teil in förperlichen Leiden, die ihn oft im jeinen Arbeiten unter: 
65 brachen, bupochondrifche Stimmungen bei ihm veranlaßten und ihn 1774 zu einer längeren 
Urlaubsreije nad) der Schweiz und dem füblichen Frankreich nötigten. Um jo mehr war 
es ihm Bedürfnis, mit feinen gelehrten Studien regelmäßige Morgenandadten aus dem 
NT zu verbinden, aus denen er „in feinen feligften Stunden und unter ſchweren Leiden 
das Beſte jchöpfte, was er beſaß“. Jene Reife brachte ihm nicht bloß Förperliche Kräf— 


Leh 405 


tigung, fondern auch reichen geiftigen Gewinn durch Erweiterung feiner Welt: und 
enſchenkenntnis, ſowie durch mifjenfchaftliche Studien über den franzöfiichen Proteſtan— 
tismus (in Walchs N. Religionsgeſch, TI. 5 u. 6) und über PBarifer Bibelbandichriften 
(. Michaelis, Oriental. Bibl., TI. 9). Doch wiederholte ſich fpäter fein Leiden und nötigte 
ihn zuerft fein Amt als Univerfitätsprebiger abzugeben, zulegt aber, als er die ſchmerz⸗ 5 
liche Erfahrung machen mußte, fein afademifches Anſehen finfen, fein früher fo volles 
Auditorium leer zu ſehen, 1791 einem Ruf nad Hannover zu folgen, mo er als erfter 
Hof: und Schloßprediger, Konfiftorialrat und Generaljuperintendent, auch Direktor der 
Hof: und Töchterfchule, unter vielen Leiden und Trübfalen, mit unermüblichem Eifer und 
und gejegnetem Erfolg bis zu feinem den 28. Auguft 1797 erfolgten Tode wirkte. 10 
Seine zahlreihen Schriften (74 größere und Hleinere zählt fein Biograpb, 82 die 
Göttinger Gel.-Gefchichte) gehören meiſt dem Gebiete der Apologetit, Dogmatil, Moral 
und praktiſchen Theologie an. — 1. Sein apologetiiches Hauptwerk, das ihn fait fein 
ganzes Leben hindurch beichäftigte, ift fein Beweis der Wahrheit der hriftlichen Religion 
(Bremen 1768; 5. Aufl. 1785). Die 6. Auflage, 1786 erfchienen, follte zugleih den 15 
zweiten Teil eines größeren, unvollendet gebliebenen Werkes, eines Repertoriums ber ge: 
famten Apologetit bilden u. d. T.: Über die Religion, ihre Gefchichte, Wahl und Beftä- 
tigung, wovon zwei Bände in zwei Auflagen erjchienen find (1783 und 1786). Die 
Apologetif teilt er im zwei Teile, einen bibliſch-iſagogiſchen und einen doftrinalen: die 
Wahrheit der chriftlichen Religion folgt daraus, daß fie Gottes würdig, der menfchlichen 20 
Vernunft unerreichbar ift; das A und NT ermweilt fich als wahre, unmittelbare, jtufen- 
weiſe fortfchreitende Offenbarung Gottes. Beſonderer Wert wird auf Wunder und Meid- 
fagungen gelegt, die Wahrheit der Auferſtehungsgeſchichte nach den vier Evangelien gegen 
den MWolfenbütteler Fragmentiſten in einer befonderen Schrift verteidigt 1779; andere 
apologetifche Fragen find beiprochen in den Opuscula theol. 1780, und in den Ver: 25 
mijchten Schriften 1782. — 2. Das zweite Hauptgebiet der litterarifchen wie akademiſchen 
Thätigkeit von Le und dasjenige, auf dem er wohl am meiften die Anerkennung feiner 
Zeitgenofjen gefunden bat, if das der Moral. Einen Abriß der theologiſchen Moral gab 
er zuerft 1767, dann in neuen, vermehrten und umgearbeiteten Auflagen 1781 und 1787 
beraus; ein ausführliches Handbuch der chriftlichen Moral und allgemeinen Yebenstheologie 30 
1777, in 4. Auflage 1787. Er liebte diefe Studien vorzugweiſe und trug bie chriftliche 
Sittenlehre mit ſolcher Bewegung des Herzens vor, dab er oftmals Thränen dabei ver: 
gb Johann von Müller nennt ihn einen unvergleidhlichen Moraliften, bei dem man die 
oral nicht bloß zu hören, jondern auch zu ſehen befam. Diele einzelne ethiſche Fragen 
behandelt er teild in bejonderen Abhandlungen (3. B. die Lehre vom Gebet und der Be: 35 
fehrung, vom Selbftmord 1777; 2. Aufl. 1778; 3. Aufl. 1786; die frage „über die 
Sittlichleit der heutigen Schaubühne” in einem von dem Hamburger Hauptpaftor 
M. Goeze erbetenen, von Leß verfaßten, zu Hamburg 1769 gedrudten Göttinger Fakultäts— 
gutadhten vgl. RE. VI, ©. 759,21), teild aber befonders in zahlreichen Predigten und den 
dazu gehörigen Anhängen (3. B. Lehre von der Mäßigkeit und Keuſchheit in 12 Predigten 40 
1772, 2. Aufl. 1780; Lehre vom inneren Gottesdienft in 10 Predigten nebjt Anhang, 
1781. 1786; von der Arbeitfamfeit und Geduld 1773. 1782; von den gejellfchaftlichen 
Tugenden 1785; über die Spuren der göttlichen Güte in den zabllofen Gefahren unferer 
Tugend 1784 u. ſ. w). — Daran fchließen fi als weitere Arbeiten zur praftifchen 
Theologie und Firchlichen Praxis: eine Betrachtung über neuere Fehler im Predigen, 45 
welche das Rührende des Kanzelvortrages verhindern 1765. 1767; Erklärung der Sonn: 
tagsevangelien, 3. Aufl. 1781; Paffionspredigten mit Anhängen 17761780; Refor: 
mationspredigten, verſchiedene Gelegenheitspredigten, Mitarbeit an einem neuen Gejang: 
buch für die Göttinger Univerfitätögemeinde, wofür Le die moralifchen, fein Kollege 
P. Miller die dogmatifchen Lieber bearbeitete 1779, eine Abhandlung über Abichaffung so 
der Todesitrafe für Kindsmord 1785; über chriftliches Lehramt, deſſen würdige Führung 
und Borbereitung 1790 x. — 4. Aber audy feine dogmatifchen Arbeiten tragen, ganz 
entiprechend der Richtung des Mannes und feiner ganzen Zeit, einen überwiegend praftifch- 
apologetiichen Charakter: jo feine 1779 erfchienene Chriftliche Neligionstheorie fürs ges 
meine Leben oder Verfuch einer praftifhen Dogmatik (dritte, umgearbeitete Aufl. 1789 55 
u. d. T.: Handbuch der chriftlichen Neligtonstheorie für Nufgellärtere) und fein Entwurf 
eines philoſophiſchen Kurfus der chriftlichen Religion, hauptſächlich für Nichttheologen unter 
den Studierenden 1790. Es foll die Dogmatik den Bedürfnifien der Zeit angepaßt, eine 
gemeinfaßliche und nüßliche Auslegung der Bibel gegeben, das Chriftentum als die mit der 
reinen moralischen Naturreligion identische, wahrhaft philoſophiſche Religion erwieſen werben, so 


406 Leß Leſſing 


welche allen Forderungen der vernünftig freien menſchlichen Natur ein Genüge thut und die 
edelſte Lebensweisheit allgemein faßlich und allgemein wirkſam nach und nach über den Erd⸗ 
kreis verbreitet. Das Chriſtentum, als Religion der Liebe und der Freude, lehrt die Kunſt 
ſtets froh zu ſein: denn es enthält die Verſicherung Gottes von der Begnadigung des 
5 fich beſſernden Sünders und von der Vaterliebe Gottes zu ben Gebeſſerten. Chriſtus, 
deſſen entzüdende Tugend nie ftärker glänzt als in feinem Leiden, wird für feine menjchen- 
freundliche Arbeit und Leiden von Gott zum König der Welt beftellt. Die ewige Wirk: 
ſamkeit feines Verdienftes, das er fih um die ganze Menfchheit, ja um den ganzen 
Geiftesftaat Gottes erwarb, ſowie feine göttliche Natur ftellt das NT uns dar, fo weit 
10 wir es hienieden zu fallen vermögen. Und nicht die Chriften allein, fondern auch Juden, 
Muhamedaner und Heiden hat Jeſus erlöft, auch diefe werden wir bereinft im Himmel 
finden, wenn anders diefe Nichtchriften das ihnen gegebene Maß von Kenntniffen treu 
gebraudyen. Wir dürfen uns daher ber entzüdenden Hoffnung überlaffen, daß die Zahl 
der Seligen fehr viel größer fein werde, ald man es fih wohl nad) engherzigen Syſtemen 
15 zu mutmaßen getraut bat. 

So ift fein Standpunft der einer weitherzigen, aber auch wankenden. dem Zeitgeiſt 
immer mehr foncebierenden, auf der fchiefen Ebene, die von der Orthodoxie durch Pietis- 
mus und Molfianismus hindurch zum Rationalismus führt, immer weiter fortrüdenden 
aufgellärten und jentimentalen Gläubigfeit, die ein Stüd des pofitiven Kirchenglaubens 

20 um das andere preiägiebt, immer in dem guten Glauben, durch Aufgebung der Außen: 
werke die Hauptfache zu retten — „das Chriftentum als die moraliſche Naturreligion“. 
In der Mitte ftehend zwifchen Alt: und Neugläubigen bat er darum auch die Anfech— 
tungen beider erfahren: Dr. Benner in Gießen jchrieb vier eigene Abhandlungen „über 


leitet wurbe. (Wagenmann +) PB. Tſchackert. 


Leifing, Gotthold Ephraim, geft. 1781. — Aus der Litteratur über Leffing 

fann bier nur mweniged® genannt werben; vgl. Goedele, Grundriß, 2. Aufl., 4. Bd (1891), 
45 ©. 129—154, und für Welteres auch Jördens, Leriton, 3. Bd, ©. 234 ff., 6. Bd, ©. 487 ff. — 
2.3 theologifhe und philofophiihe Schriften liegen am bequemjten im 14.—18. Bande ber 
Hempeliden Ausgabe feiner Werke vor, die aud einzeln abgegeben werden (vgl. THLZ 1878, 
Sp. 540f.). 2.3 Briefe und die an ihn gerichteten —8 vortrefflich in den beiden Abteilungen 
des 20. Bandes ber genannten Ausgabe von Carl Ehr. Redlich veröffentlicht; Nachträge und 
50 Berichtigungen hierzu 1886. Unter den Lebensbeichreibungen 8.3 ijt zu nennen: Th. ®. 
Danzel, Gotthold Ephraim Leffing, 1. Bd, Leipzig 1850; 2. Bd von G. E. Gubrauer in 
zwei Hälften, ebenda 1853 u, 1854; zweite Auflage von ®. v. Maltzahn und R. VBorberger 
herausgegeben, Berlin 1880f., in 2 Bänden; Erich Schmidt, Lefjing, Geſchichte feines Lebens 
und feiner Schriften, 2 Bände, Berlin 1884 ff.; 2. Aufl., 1899; Carl Ehr. Redlich in AdB, 
55 19. Bd, S. 756—802. Ueber 2.3 Bedeutung für die deutſche Litteratur vgl. außer den be: 
tannten Werfen von Bilmar, Gelzer, Koberjtein und Koenig beſonders Joh. Wilh. Loebell, 
G. E. Lefling; aus Bonner Vorlefungen berausg. von Koberftein, Braunſchweig 1865 (3. Bd 
der Entwidelung der deutfhen Poeſie von Klopftod bis Goethe). Ferner find hervorzuheben: 
C. Hebler, Leffingftudien, Bern 1862; Heinridy Ritter, Ueber 2.3 philofophifche und religiöfe 
vo Grundfäße, in den Göttinger Studien 1847, 2. Abt., S. 151— 221, und in einem Separat: 
abödrud, Göttingen 1847; J. A. Dorner, Gefhichte der protejtantifchen Theologie, Münden 


Leifing 407 


1867, ©. 721 ff.; 9. F. Müller, Gotthold Ephraim Leffing und feine Stellung zum Chriſten— 
tum, in den Zeitiragen bes dhrijtlihen Voltslebens, 36. Heft, Heilbronn 1881. — Ueber den 
Nathan vgl. Willibald Beyſchlag, Leſſings Nathan der Weife und das pojitive Chriftenthum, 
Berlin (1863), und Höhne im Beweis des Glaubens, 16. Bd, 1380, ©. 64ff. 


Gotthold Ephraim Leſſing wurde zu Kamenz in der Oberlaufig am 22. Januar 1729 5 
geboren und ftarb, 52 Jahre alt, am 15. Februar 1781 zu Braunſchweig. Sein Vater, 
Johann Gottfried 2, war ein geachteter und gelehrter lutheriſcher Geiftlicher, der ſich durd) 
mebrere biftorifche und theologische Werke bekannt gemacht hat (vgl. Meufel, Yerifon, Bd 8, 
©. 198; NRotermund zum Jöcher, Bd 3, Sp. 1687; AdB 18, ©. 448f.). Wegen eines 
von ihm für Kamenz herausgegebenen Geſangbuches (Kamenz 1729; 2. Aufl. 1732; der 10 
Verleger war fein Bruder, der Buchbinder Friedrich Gottlieb Leſſing) wurde Job. Gottfr. 
£. von ben Wittenberger Theologen angegriffen; er hatte nämlich pietiftiiche Lieder und 
fogar folche, in denen Daktylen waren, in das Gefangbud aufgenommen (vgl. Zöllner, 
Das deutjche Kirchenlied in der Oberlaufig, Dresden 1871, ©. 71); unter den vier (in 
der zweiten Auflage fünf) eignen Liedern des Herausgebers in diefem Gejangbude iſt ı6 
auch das im Jahre 1719 zur Zeit einer Teuerung af das Speifungsiwunder gedichtete 
Lied: „Mein lieber Gott * walten“ mit dem bekannten 6. Verſe: „Andreas hat ge— 
fehlet, Philippus falſch gezählet, wir [alias: fie] rechnen als ein Kind; mein Jeſus kann 
addieren und kann multiplizieren, auch da, wo lauter Nullen ſind.“ Die Vorfahren 
waren in gerader Linie bis in die Reformationszeit zurück immer Gelehrte geweſen; auf 20 
wei Geiſtliche, von welchen der ältere, Clemens — als Paſtor in der Superintendentur 
—— im Jahre 1580 das Konkordienbuch unterſchrieb (vgl. Concordia, Dresden 1580, 
Fol., hinten bei den Unterſchriften, 7. Seite, letzte Spalte, 7. Zeile), folgten drei Juriſten; 
der letzte dieſer, Theophilus L., unſeres L. Großvater, war im Jahre 1728 als Bürger: 
meiſter in Kamenz geſtorben; er ſoll im Jahre 1670 mit einer Diſſertation „von ber 25 
Toleranz der Religionen‘ promoviert haben. Die Verhältnifje in 2.3 Elternhaufe waren, 
jo lange er im Haufe war, bei aller Einfachheit glüdlich; die wachſende Zahl der Kinder 
aber, die ihrer zwölf wurden, zehn Söhne und zwei Töchter, unter welchen unſer L. das 
zweite und ber ältefte Sohn war, und die böfen Kriegszeiten nötigten nicht nur zu immer 
größerer Einjchränktung, zumal als fpäter immer mehr Söhne auf Schulen und Univer: 30 
fitäten erhalten werden follten, fondern brachten auch Sorgen, Mangel und Schulden. 
Der Vater, feit dem Jahre 1718 in feiner Vaterftabt im Amte, feit 1733 als Paſtor 
primarius Nachfolger feines Schwiegervaters Teller, Ieitete unferes L.s Erziehung in 
läubigem Sinne; außer diefem nahm 2. eine entichievene Neigung zur Deihäftigung mit 
Büchern und zur Gelehrjamkeit vom Vater mit. Sein Abgang von der Kamenzer 35 
Stadtſchule ward befchleunigt infolge des Argernifjes, das der Vater an dem Programm 
bes Rektor Hemitz, „daß die Schaubühne eine Schule der Beredſamkeit jei”, genommen 
hatte. Nady einer vierteljährigen weiteren Vorbereitung dazu im Haufe des Paſtor Lindner 
in Putzkau trat 2. am 21. Juni 1741 in die Fürftenfchule St. Afra zu Meißen ein; 
bier bejchäftigte er fich namentlicy mit den alten Sprachen und las für ſich den Theo: w 
phraftus, Plautus und Terentius; durch den Lehrer Johann Albert Klimm gewann er 
dann ein lebhaftes Intereſſe an mathematischen Studien; folgenreiher war aber, daß 
diefer privatim zur Beichäftigung mit deutſcher Litteratur Anleitung gab: Gleim, Hage: 
dorn und Haller wurden gelejen, und L. verjuchte fich jelbit in Nachahmungen des Ana= 
freon und anderen Gedichten und begann ſogar das Luſtſpiel „Der junge Gelehrte”. 1: 
Weil er fich durch Fleiß und geiftige Regſamkeit hervorthat und die Kriegszeiten den Aufenthalt 
erjchiwerten, wurde er ſchon nad fünf, ftatt nach den üblichen jechs Jahren entlaffen und 
hielt am 30. Juni 1746 feine Abjchievsrede: de mathematica barbarorum. Am 
20. September 1746 warb er zu Leipzig inffribiert, um nach dem Wunſche feiner Eltern 
Theologie zu ftudieren. Doch vermochten die damaligen trodnen theologischen Vorleſungen so 
feinen der Yitteratur und dem Leben zugewandten Sinn nicht zu fejleln; nur das philo- 
jophifche Disputatorium des Prof. Abraham Gotthelf Käftner bejuchte er fleißig; außer: 
dem gewannen unter den PBrofefjoren die Philologen Ernefti und Chriſt, letzterer durch 
feine Forfchungen in der Archäologie der Kunft, auf ihn Einfluß. Bejonderd aber ward 
der Umgang mit dem fieben Jahre älteren, megen feiner Lebensweife verrufenen, aber 55 
geiftvollen Chriftlob Mylius und die genaue Bekanntſchaft mit dem Theater, das ſich 
damals unter der Neuber einer kurzen Blüte erfreute, für ihn entſcheidend. Wohl ftudierte 
er für fich fleißig Wolffſche Philoſophie, Naturwiſſenſchaften, Philologie und namentlich 
aud alles, was fich auf das Theater bezog, aber er lernte auch tanzen, voltigieren und 
fechten, um im Umgang mit der feinen Welt nicht anzuftoßen, und im Verkehr mit Schau: co 


408 Leffing 


en und Freigeiftern wie Mylius wandte fich fein Sinn immer entjchiedener von dem 
edanken, Theologie zu ftudieren, ab; er wird vielmehr fchon jetzt, was er immer 
vorzüglich geblieben ift, Schriftjteller, und zwar zunächft auf dem äfthetiichen Gebiete und 
als dramatifcher Dichter. Als feine Eltern, denen über fein Treiben und feinen Umgang 

6 beunruhigende Nachrichten zugegangen waren, ihn nach Haufe gerufen hatten, two er dann 
vom Januar bis Dftern 1748 blieb, ging er nad) einer Ausföhnung mit denfelben und 
mit deren Einftimmung zwar al® Student der Medizin und Philologie mieder nad) 
Leipzig, befchäftigte fich aber auch hier wieder vorwiegend mit bem Theater und ber 
Litteratur. Nachdem die Neuber, die ſchon im Januar 1748 feinen „jungen Gelehrten“ 
ı0 hatte aufführen laſſen, was ihm den Ruf eines theatralifchen Genies eintrug, Leipzig hatte 
verlaffen müſſen und auch Mylius nad) Berlin gegangen war, faßte 2., den Bürgjchaften, 
die er für Schaufpieler übernommen hatte, in Gelbnöte brachten, auch den Entſchluß, nad) 
Berlin zu geben; untertwegs aber erkrankte er in Wittenberg und ließ fih dann bier am 
13. Auguft mit Einwilligung feines Vaters infribieren. Doch finden wir ihn am Ende 
15 des Sabres 1748 ſchon in Berlin, wo er bis Ende 1751 blieb. Seiner äußeren Stellung 
nad) noch immer studiosus medieinae, war er, da er fein Stipendium feinen Gläubigern 
überlaffen mußte, um leben zu können, faft allein aufs Schreiben angemwiejen, wozu 
Mylius, der einzige, der fich feiner zunächſt annahm, die Gelegenheit fchaffte ; er verfertigte 
Überfegungen und begann feine fritifchen und gelehrten Arbeiten, die ebenfofehr auf 
% tüchtigen Studien berubten, als fie von feiner eigenen geiftigen Bedeutung zeugten, und 
namentlich, jeitvem er im Februar 1751 die Nedaktion des gelehrten Teiles der Voſſiſchen 
und (und bald darauf die eines monatlichen Beiblattes derfelben) übernommen batte, 
ufjehen machten. Dem Wunſche feines Vaters folgend und um nod Zeit zu gründ- 
licheren Studien zu gewinnen, begab er fich gegen das Ende bes Jahres 1751 wieder 
3 nach Wittenberg, mo fein Bruber Theophilus damals ftudierte. In Berlin war L. aud 
mit Voltaire in Verbindung getreten; er hatte die Verteibigungsjchriften deöfelben in dem 
befannten Prozejie mit Abraham Hirſch ins Deutfche zu überfeßen gehabt. War fchon 
durch die Einficht, die er dabei in das Treiben Voltaires befam, feine Achtung vor diefem 
gefeierten Manne fehr gering getworden, fo ſchwand fie vollends, als er nad) feiner Ab: 
so reife von Berlin, wenn auch infolge eigener Unvorfichtigkeit in einen unangenehmen Brief: 
wechſel mit Voltaire geriet, in welchem er dieſen von feiner wahren Seite kennen lernte. 
In Wittenberg beichäftigte fih 2. zunächſt hauptfächlih mit der Gelehrten und ber 
Reformationsgeſchichte; außerdem ftudierte er Bayles Encyklopädie und hernach beſonders 
Horaz und Martial; im Anſchluß an dieſe Studien entſtanden einerſeits ſeine „Rettungen“, 
35 andererſeits feine Kritik der zur Oſtermeſſe 1752 erſchienenen Ausgabe der Oden und ber 
ars poetica des Horaz von Samuel Gotthold Lange, Arbeiten, die 2. erft in den beiden 
folgenden Jahren beröffentlichte In Wittenberg ward auh am 29. April 1752 aus 
dem bisherigen studiosus medieinae ein Magifter. Im Oftober 1752 fehrte er wieder 
nad) Berlin zurüd, wo er nun brei Jahre blieb. Es folgen jetzt wohl die glüdlichten 
0 Jahre feines Lebens. Er arbeitete nun wieder an der Voffiichen Zeitung ald Rezenjent 
und gab von 1753—1755 feine Schriften in fech Bänden und außerdem die tbeatra- 
liſche Bibliothek heraus; im Jahre 1754 erfchienen das Vademecum für Herm Sam. 
Gotth. Lange und im 3. Teil feiner Schriften die aan are im 6. Teil der Schriften 
erichien 1755 die Miß Sara Sampfon, zu deren Ausarbeitung 2. ſich in den erften 
45 Monaten ded Jahres 1755 auf fieben Wochen nad Potsdam zurüdgezogen hatte und in 
der er, 26 Jahre alt, etwas ganz neues, die erfte bürgerliche Tragödie in Deutichland, 
lieferte. Die Anerkennung, die er fand, und ber Emtt feiner Arbeiten, namentlich der 
fritiichen, fühnten um diefe Zeit auch feinen Vater mit ihm aus, zumal biefer ſelbſt für 
gelehrte Forihungen Verſtändnis und Neigung hatte; 2.3 Schriftftellerei verfegte ihn da— 
50 bei nun auch in die Lage, die jüngeren Gefchtwifter unterftügen zu können; in der Freund—⸗ 
haft mit Nicolat und Mendelsjohn, die durch die von ihm gewonnene Anregung veran— 
laßt, fih nun aud bald auf dem Gebiete der Litteratur bervorthaten, und im Verkehr 
mit anderen fand er jelbit wiederum reiche Anregung ; berühmte Gelehrte wurden auf ihn 
aufmerfjam ; ein Johann David Michaelis, der einige feiner Schriften in den Göttinger 
55 gelehrten Anzeigen befprochen hatte, erfundigte fich nach feinen perfönlichen Verhältnifjen 
(Oktober 1754); fo kam ihm das Gefühl, daß doch wohl etwas aus ihm geworden fei. — 
Im Oftober 1755 ftedelte 2. darauf wieder nach Leipzig über; mahrjcheinlih wurde er 
dazu mit dadurch veranlaßt, daß die Kochſche Schaufpielergejellichaft, von der er fi 
Förderung in feinen Arbeiten für das Theater veriprechen konnte, damals dort fpielte; er 
60 bejchäftigte ſich dort zunächſt faſt ausfchlieglih mit dem Studium dramatifcher Dichtungen, 


Leſſing 409 


Schon am 8. Dezember ſchrieb er jedoch an Mendelsſohn, daß er demnächſt mit einem 

ebildeten jungen Manne namens Winkler auf drei Jahre eine größere Reiſe ins 

land antreten werde. Die nächſten Monate galten der Vorbereitung auf dieſe Reiſe. 

In Dresden, das er der Gallerie wegen beſuchte, kam er mit ſeinen Eltern zuſammen, 
die er auf kurze Zeit nach Kamenz begleitete. Am 10. Mai 1756 trat er ſodann die Reife 5 
mit Winkler an; über Hamburg und Emden gingen fie nad Holland; gerade als fie 
ſich nad) England einſchiffen wollten, erhielten fie die Nachricht vom Beginne des 7 jährigen 
Krieges; wegen ber Bejeßung Leipzigs durch die Preußen ging Winkler zunächſt ſchleunigſt 
nach Leipzig zurüd, wo fie jchon vor dem 1. Dftober wieder eintrafen. Die Reife ward 
dann im Frühjahr 1757 definitiv aufgegeben; Leifings PBarteinahme für den preußifchen 
König trennte ihn vollends von Winkler, jo daß diefer erft durch einen langwierigen Prozeß 
abfeiten Leſſings vermocht wurde, feinen Verpflichtungen gegen ihn nachzukommen. %. war 
nun wieder ganz auf den Erwerb durch Schriftftellerei getwiefen; er ſetzte babei feine 
Studien über das Theater und die dramatische Poefie fort und erfreute fich eines leb— 
baften und freundichaftlichen Umgangs mit dem Dichter Ewald Chriftian von Kleiſt, der 
als preußischer Major in Leipzig ftand. Vom Mai 1758 bis Ende 1760 lebte er dann 
wieder in Berlin; in diefer Zeit fam er in nähere Berührung mit Namler, mit welchem 
Pläne zu litterarifchen Unternehmungen gemacht wurden; vor allem aber war 2. jeit 
Januar 1759 für die „Briefe, die neuefte Litteratur betreffend”, thätig, zu deren Heraus- 
gabe er fih mit Nicolai und Mendelsjohn verbunden hatte und in denen er anfänglich 20 

vo. jelbjt die jüngften litterarifchen Erfcheinungen einer fcharfen und oft vernichtenden 


— 


0 


— 


ritil unterzog. Sein Urteil über Cramer und Baſedow, das uns hier beſonders intereſſiert, 
zeigt, wie unhaltbar und unwahr der Standpunkt dieſer aufgeklärten Theologen ſei; vgl. 
namentlich, tie ſich L. über die Methode, einem Kinde zuerſt nur die Wahrheiten der 
natürlichen Re * und erſt ſpäter die Geheimniſſe des chriſtlichen Glaubens beizubringen, 26 
im 48. u. 110. Briefe äußert, in der Hempelfchen Ausgabe feiner Werke Bd 9, ©. 180 u. 321. 
(Diefe Ausgabe wird im folgenden immer nur mit 9. citiert.) Dergleihen Äußerungen 
mögen jchon damals einem Nicolai, der ſich immer mehr folcher feichten Aufklärung self 
zuneigte, und anderen nicht gefallen haben; es ift nicht unmwahrfcheinlich, daß 2. aus diefem 
Grunde ſich allmählich von der Mitarbeit an den Litteraturbriefen zurüdzog; anderes kam so 
binzu, ihm den Aufenthalt in Berlin zu verleiden; er jehnte fich auch nach einer äußerlich 
jorgenfreieren Stellung, und fo folgte er im November 1760 einem Rufe, der unter 
günftigen Bedingungen an ihn erging, als Sekretär in die Dienfte des General von 
Tauengien in Breslau Ar treten. Bald nach feiner Abreife von Berlin ernannte ihn die 
dortige Akademie der Mifjenfchaften zu ihrem Mitgliede. Sein Amt, das ihn in ihm ss 
völlig neue Verhältniſſe ftellte, in die er fich leicht und gern fand, zumal e8 ihm in den 
militärifchen Kreifen auch mandherlei aufheiternde Zerftreuung bot, ließ ihm doch zu erniten 
Studien Zeit; bejonders — ihn Spinoza und die Kirchenväter, aber auch der 
Laokoon und die Minna von Barnhelm wurden begonnen. Nach dem Hubertusburger 
Frieden, den er in Breslau öffentlich zu verlündigen hatte, bekam er noch mehr Zeit; «o 
infolge von Überanftrengung ward er im Sommer 1764 gefährlih franf an einem 
bigigen Fieber, das ihm eine leichte nerböfe Neizbarfeit hinterließ. Einen Ruf als Profeſſor 
der Eloquenz nad Königsberg lehnte er ab; aber im Anfange des Jahres 1765 legte er 
feine Stellung in Breslau doch nieder, ohne eine fichere Ausficht für die Zukunft zu haben. 
Seinen Plan, nah Jtalien und Griechenland zu geben, gab er wieder auf und über 4 
Kamenz und Spain fam er im Mai 1765 zum viertenmal nad Berlin. Hier war ber 
Bibliotbefar (und Vorfteber des Münzkabinets und der Antilenfammlung) Gaultier de 
la Groze geftorben, und 2.8 Freunde Dofften, daß der König in bieje für ihn fo pafjende 
Stellung 2. berufen werde. L. fchrieb bier zunächſt den Schluß der Litteraturbriefe und 
vollendete den eriten Teil feines Laokoon, den er um Dftern 1766, wohl in der Abficht, so 
fi für die genannte, noch nicht beſetzte Stelle zu empfehlen, berausgab (vgl. hierzu 
Schönes Darftellung diefer Angelegenheit H. 13, 2. Abt, S. XIIff.) Im Sommer 
1766 reifte 2. nad Pyrmont; die Rückreiſe machte er über Göttingen, wo er Joh. Dav. 
Michaelis die Anregung zu feiner Überjegung de3 ATS mit Anmerkungen gegeben haben 
foll, und Halberjtabt, wo er Gleim beſuchte. Als fich bald nach feiner Rückkehr die Hoff 66 
nung, die Stelle des Bibliothefars zu erhalten, völlig zerichlug (der König wählte einen 
Franzoſen Pernety, der fich bald als ganz unbrauchbar erivies), war L. der fernere Auf: 
enthalt in Berlin verleidet, und jo fam ihm im November 1766 der Antrag Johann 
Friedrich Loewes, ald Dramaturg an das Theater, dad er in Hamburg gründen tvollte, 
zu treten, ſehr erwünſcht. Nachdem 2. fich in Hamburg die Dinge seht angeſehen (Dez. co 


410 Leſſing 


1766 und Jan. 1767) und ſich über die von ihm einzunehmende Stellung mit Loewe 
geeinigt hatte, z0g er im April 1767 nah Hamburg. Um diefe Zeit vollendete er die 
inna von Barnbelm, die ganz kurz nad) feiner Überfievelung erſchien. Nocd im April 
fündigte er feine „Dramaturgie“ an, die dann auch bald in einzelnen Nummern zu er 

5 jcheinen begann. Der Plan Loewes, ein deutſches Nationaltheater zu errichten, fcheiterte 
aber bald, und damit ward aud 2.3 Stellung unſicher; die Herausgabe der Dramaturgie 
mußte mehrfach unterbrochen werden, und ebenjo mißglüdte eine faufmännifche Verbin: 
dung, in welche X. mit Johann Chriftopb Bode zur Errichtung einer Druderei und Vuch— 
handlung getreten war. Dieſe Mißerfolge trübten ihm den Aufenthalt in — der 
10 ihm ſonſt wegen des angenehmen geſelligen Verkehrs in befreundeten Familien und des 
ufammenlebens mit Klopftod, Hagedorn, Claudius und vielen anderen bedeutenden 
tännern ſehr zufagte. Nachdem %. im Sommer 1768 in den antiquarifchen Briefen 
geoen den Profeſſor Chriftian Adolph Klotz in Halle, von dem er auf eine unverſchämte 
eife öffentlich angegriffen war, eine beftige Polemik eröffnet hatte (der erfte Teil der 

15 Briefe erichien Michaelis 1768), faßte er im September 1768, foviel wir eben, ganz 
plöglid, den Entſchluß, dauernd nach Stalien zu geben (vgl. Schöne a.a D. und H.20,1, 
©. 285). Obwohl L. lange an diefem Plane fejtbielt, fam es damals nicht zur Aus- 
führung desſelben; L. blieb vielmehr noch das Jahr 1769 in Hamburg und gab den 
— Teil der antiquariſchen Briefe und die Abhandlung: „Wie die Alten den Tod ge— 
20 bildet”, heraus; beide find auch gegen Klotz gerichtet und erſchienen Michaelis 1769. Eine 
Ausfiht, nah Wien zu kommen, hatte fich inzwiſchen auch als betrügerifch ermwiefen. Da 
fragte im Oftober 1769 oder vielleicht ſchon etwas früher (Schöne a.a.D. ©. XLIX) 
Ebert, der den Erbprinzgen von Braunfchweig für 2. zu intereffieren gewußt hatte und 2.8 
Abficht, fih nah Italien zu begeben, fannte, bei ihm an, ob er die Stelle eines 
35 Bibliothefars in Wolfenbüttel, die in diefem Falle für ihn frei gemacht werben follte 
(9. 20,1, ©. 362), zu übernehmen bereit ſei. X. reifte im November nad) Braunſchweig 
und hatte, ald er im Dezember nad Hamburg zurüdfehrte, fich zur Annahme entjchieden. 
Daß fich feine Überfievlung nah Wolfenbüttel wegen feiner pekuniären Bedrängniſſe bie 
in den April 1770 verzog (H. 20,1, ©. 579), trug ihm nody die Bekanntſchaft Herbers 
sein. L. nahm von Hamburg nad Wolfenbüttel vor allem zweierlei mit: in feinem 
Herzen die Neigung zu feiner fpäteren Frau und unter feinen Papieren die hernach von 
ihm teilmeife unter dem Namen „Fragmente eines Ungenannten“ veröffentlichten Abhand- 
lungen. In dem Haufe des Kaufmannes und Seidenfabrifanten Engelbert König batte 
L. in Hamburg viel und gern verkehrt; als diefer Ende Dezember 1769 auf einer Gejchäftäreife 
85 zu Venedig plößlich gejtorben war, nahm fich 2. der Hinterbliebenen treulih an; nad) feiner 
reife von Hamburg blieb er in beitändigem Briefwechfel mit der Witwe Königs, Eva 
Katharina, geb. Hahn, aus Heidelberg, und verlobte fi dann mit ihr im Auguft 1771 bei 
einem Befuche in Hamburg ; die Briefe beider vor und nach der Verlobung bis zur Tra ; 
die erft am 8. Dftober 1776 erfolgte, unterjcheiden ſich durch ihre einfache Wahrheit vorteilhaft 
40 von anderen ähnlicher Art in jener Zeit; fie zeigen ung, wie innig und uneigennüßig beide ein 
ander zugethan waren, und wie Gleichheit der Gefinnung und Verftändnis für einander fie be 
fähigte, einander glüdlich zu machen ; es gehörte I 2.3 traurigften Erlebnifjen, daß dieje Ehe 
ſchon nach der kurzen Dauer von nur fünfzehn Monaten am 10. Januar 1778 dur Evas 
Tod wieder gelöft wurde. Den Profeſſor Hermann Samuel Reimarus, den Verfaſſer der 
45 fogen. Fragmente, hatte 2. nicht perfönlich fennen gelernt, obſchon er faſt ein Jahr nody 
mit ihm in Hamburg zufammen lebte ; nad) Reimarus am 1. März 1768 erfolgtem Tode 
ift 2%. mit den Kindern besfelben, dem Dr. Job. Alb. Heinrich Reimarus und deſſen 
Schweſter Elife, perfönlich befannt geworden (vgl. hierzu und überhaupt zu dem nun fol: 
genden die A. „Fragmente, mwolfenbüttelfche”, und „Goeze, Joh. Meldior”, Bd VI S. 136 ff. 
so und ©. 757ff., deren Inhalt hier nicht wiederholt wird); von dem jüngeren Reimarus 
oder mit deſſen Zuftimmung von Elife NReimarus hat 2. noch in Hamburg die „rag: 
mente” erhalten (vgl. Bd VI S. 140,5ff.). In Wolfenbüttel hat L. fich nicht lange 
wohl gefühlt; nur aus der erften Zeit dort liegen Außerungen der Zufriedenheit vor (in 
Briefen an Ebert und an feinen Vater, 5. 20, 1, ©. 354 und 363), die fehr bald 
55 gegenteiligen weichen. In den erjten Tagen fand er unter den Manuffripten der dortigen 
Bibliotbet eine Schrift des Berengarius Turonenfis, die für die Abendmahlöftreitigfeiten 
des 11. Jahrhunderts und für Berengars eigene Yehre vom Abendmahl von großer Bes 
deutung mar ; eine Ankündigung derjelben, in welcher er ausführlich ſich auf die Geſchichte 
diefer Streitigkeiten einließ und Berengars Lehre darlegte, gab er noch im Jahre 1770 
60 heraus (Braunfchweig, 4°). Da nad L.'s Auffafjung, die wohl nicht richtig ift (vgl. 


Leſſing 411 


$ 14, S. 91), Berengar in der Lehre vom Abendmahl mit Luther übereinftimmte, wurde 
wegen diefer Schrift von den Anhängern der lutheriſchen Lehre ebenfofehr gepriefen, 
als von feinen freifinnigen Freunden getabelt ; ihm felbft war die Beichäftigung mit biefer 
Arbeit Schon während derjelben verleidet, und er gefteht offen, daß er fie nur, weil er in 
Not war, vorgenommen (H. 20, 1, ©. 381 ff.). Unter diefem Drude brachte er auch die 5 
folgenden Jahre zu ; feine Lage verichlimmerte fih noch, als er nah dem Tode feines 
Vaters (am 22. Auguft 1770) die Schulden desfelben übernahm ; dabei fühlte er ſich 
vereinfamt, und fo warb er mißmutig und verftimmt. Als er von einer Heinen Reife im 
Herbft 1771 nach Hamburg, mo er fich verlobte und in die Loge trat, und nad Berlin, 
wo er fchon die Fragmente herausgeben wollte, zurüdfehrte, fühlte er fich freier und nahm 10 
die „Emilie Galotti”, die ihn ſchon viele Jahre beichäftigt hatte, wieder vor, und beendete 
fie bis zum Februar 1772; fie ift unter feinen Tragödien die vollendetfte, eine Probe auf 
die von ihm in der hbamburgifchen Dramaturgie entwickelten Gedanken über die an eine 
ſolche Dichtung zu ftellenden Forderungen. Während feiner Arbeit an ihr ftarb Klo 
(Ende 1771), was einen tiefen Eindrud auf ihn machte. Im übrigen fehlte e8 ihm ıs 
u größeren, jelbititändigen Arbeiten in dieſer Zeit, die die traurigfte feines Lebens ift, an 
ut und Kraft ; jeine Beihäftigungen auf der Bibliothek veranlakten ibn zu verjchiedenen 
Studien, die feit dem Jahre 1773 teilweife in den Beiträgen „Zur Gedichte und Litte- 
ratur” erfchienen ; in diefen gab er auch im Jahre 1774 zuerit ein Stüd aus den „Frage 
menten” heraus; er felbft jagt von dieſer ganzen Thätigfeit, daß er im eigentlichen 20 
Sinne um Brot fchreibe (vgl. feine Nuferungen in feinen Briefen aus diefer Zeit und 
die Zufammenitellung derjelben bei Stahr, Yelfings Leben, 8. Aufl, Berlin 1877, Bb2, 
S. 63 ff., befonderd ©. 67, und bei Röpe, Johan Melchior Goeze, S. 153 ff.). Nachdem 
er ſchon am 30. April 1774 (H. 20, 1, ©. 579) feinem Bruder gefchrieben, be er fein 
abr mehr in Wolfenbüttel aushalten wolle, reifte er im Februar 1775 plöglich über 26 
eipzig und Berlin nad Dresden und Wien; in Wien teilte damals feine Braut ; bier 
heat er auch den Prinzen Leopold von Braunſchweig, der ibm aufforberte, ihn auf einer 
Reife durch Italien ji begleiten. Auch von diefer Reife, die ihm unter anderen Umftänden 
die Erfüllung eines lange gehegten Wunfches gebracht hätte, hatte 2. nicht den gehofften 
Gewinn; im Februar 1776 kam er unbefriedigt wieder zurüd. Nach feiner Hochzeit im 3 
Oktober 1776 machte er ſich an die Herausgabe der fünf teiteren Fragmente, die im 
Sanuar 1777 im vierten Beitrag zur Geichichte und Litteratur erjchienen (H. 20,1, 
©. 692), und nun begannen für ihn die befannten theologifchen Streitigkeiten (vgl. Bd VI 
©. 759, 56 ff.), die ihn fortan bis zum Ende feines Yebens fo in Anspruch nahmen, daß 
mit geringen Ausnahmen auch feine ganze jchriftitelleriiche Thätigkeit durch fie beftimmt 35 
wird. Zwar das Jahr 1777 verlief noch größtenteils ruhig: e8 war das Jahr feines 
kurzen häuslichen Glüdes; die Ausficht auf eine Anftellung in Mannheim, die ſich dann 
aber zerichlug, hatte ihm im Frühjahre zu einer Reife dorthin vermodt. Nur die beiden 
erften feiner theologischen Streitfchriften, in welchen X. auf die Angriffe, welche der Direktor 
Johann Daniel Schumann in Hannover (vgl. über ihn H. 20, 2, ©. 909) gegen das « 
dritte eg gerichtet hatte, anttvortet, „Ueber den Beweis des Geiftes und der Kraft” 
und „Das Teitament Johannis“ (H. 16, ©. 9 ff. und ©. 15ff.) find noch aus dem 
sr 1777 ; fie zeichnen fi verhältnismäßig, abgejehen von dem Schluß der zweiten, 
noch durch Milde aus. Nah dem Tode feiner rau (Januar 1778), der ihm in jeder 
Hinficht fo ſchwer als denkbar traf und ſchon an ſich auf feine Stimmung einen bleiben= 45 
den Einfluß hatte, ward feine Polemik viel rüdfichtslofer. Die Zahl feiner Gegner wuchs, 
vor allem, ſeitdem er im April 1778 das Fragment „Vom Zwecke Jefu und feiner Jünger” 
herausgegeben hatte; fein Bruder zählt in der Ausgabe feines theologischen Nachlafies 
(Berlin 1784, S. 9—17) mehr als 30 Schriften auf, die in den Jahren 1778 und 1779 
gegen 2. und den Ungenannten erjchienen, und das Verzeichnis ift noch nicht vollftändig ; so 
dazu fam, daß feine Stellung zur braunjchweigifchen Regierung durch die Herausgabe der 
—— ſchwierig geworden, daß ſeine Geſundheit erſchüttert war, daß auch ſeine pe— 
niären Verhältniſſe wieder ſehr drückend wurden; das alles verſtimmte ihn immer mehr 
und brachte ihn dahin, daß er nur in der Polemik noch feine geiſtige Kraft und Schlag: 
fertigfeit entfalten lonnte, erklärt aber auch die Heftigfeit und Bitterfeit derfelben. Nach: 55 
dem er im Sabre 1778 fih in der „Duplif” zunächſt gegen den Superintendenten Jo— 
hann Heinrich Reh in Wolfenbüttel, feinen „Nachbar“, gewandt hatte, der anonym Die 
Angriffe des Ungenannten gegen die Auferftebungsgeichichte im fechiten Fragment befämpft 
batte, folgten die zahlreichen Schriften gegen Johan Melchior Goeze (vgl. Dh VI ©. 760, 6 ff.) 
und auch nod im Jahre 1778 die Ankündigung des „Nathan“ (H. 11, 2, ©. 782); w 


412 Leſſing 


dieſer, „der Sohn ſeines eintretenden Alters, den die Polemik entbinden helfen“, wie er 
ihn ſelbſt nennt (H. 20, 1, ©. 793), ward im April 1779 beendet; gleichzeitig beſchäf— 
tigten L. die allerdings mehr friedlichen, aber doch auch aus dieſen theologifchen Streitig- 
feiten entitandenen Schriften „Emft und Falk“, erfte Hälfte 1778, Fortjegung 1780, und 
5 die „Erziehung des Menjchengeichlechtes”, herausgegeben 1780. Daß diejes letere Werk, 
deſſen erjte Hälfte fchon im Jahre 1777 bei 2.3 Bemerkungen zum fünften Fragment 
erichienen war, nicht feinen Hauptgedanfen nad von Albrecht Thaer herrührt, wie Wil: 
belm Körte im Leben Thaers (Yeipzig 1839, ©. 25ff.) wahrfcheinlih zu machen fuchte, 
darf heute troß des Beifalle, den diefe Anficht bei IE (Zeitfchrift für die hiftorifche 
10 Theologie 1839, ©. 99 ff.) und, wie es fcheint, auch bei David Friedrich Strauß (Die 
chriſtliche Glaubenslehre, Bd 1, S.260) fand, als allgemein zugegeben angejehen werben ; 
vol. ©. E. Guhrauer, L.s Erziehung dis Menfchengefchlechtes, Berlin 1841, und Chriftian 
Groß in 9. 18, ©. 188ff. Außer den genannten Schriften 2.8 fallen in dieſe Jahre 
noch zahlreiche Entwürfe und Anfänge anderer, zumeift auch polemifcher Arbeiten, die fein 
15 Bruder aus jeinem Nachlaß im Sabre 1784 befannt gemadt bat (vgl. oben S. 411, 48). 
Hier ift als erites Stüd (S. 45—72; 9. 17, ©. 112—134) eine Arbeit aus dem Jahre 
1778 veröffentlicht: „Neue Hypotheſe über die Evangeliften als bloß menſchliche Gefchicht- 
jchreiber betrachtet”, in welcher L. fi das Verhältnis der Synoptifer zu einander durch 
die Annahme eines aramäiſchen Urmatthäus, der auch Evangelium der Nazarener und 
20 Evangelium der Hebräer genannt fei, erflärt. Diefes Urevangelium habe dann Matthäus 
— ſeinem griechiſchen Evangelium überarbeitet (verkürzt), und hernach ſei es auch 
von Marcus und Lukas zugleich mit anderen ſchriftlichen Aufzeichnungen benutzt worden. 
Theodor Zahn (Einleitung in das NT, Bd2, 1899, ©. 184f. und ©. 195f.) hat neuer: 
dings ausdrüdlih daran erinnert, daß diefer Leſſingſche Gedanke der bekannten Eichhorn: 
25 ſchen Hypotheſe über den Urfprung der Evangelien zu Grunde liege und das einzige in 
ihr fei, was fortgelebt habe (vgl. Erih Schmidt a. a. O. II?, ©. 320; —— * 
buch der Einl. ins NT, 2. Aufl. 1886, ©. 352). — Unter dieſen Arbeiten hatten L.s 
Leiden immer zugenommen; feine Förperlihe Schwäche zeigte ſich namentlich in großer 
Schlaffuht. Durch kleine Ausflüge, die ihn im Herbit 1778 und 1780 noch zweimal 
nah Hamburg brachten, ſuchte er fich zu erfrifchen, und namentlih im Reimarusjchen 
Kreife in Hamburg fühlte er fich zeitweilig mwohler; aber dauernde Stärfung brachten fie 
nicht. In den legten Wochen nahm aucd die Kraft feiner Augen bebeutend ab. Bei 
einem Aufenthalte in Braunfchweig, wohin er fih in ben letzten Tagen des Januar 
— begeben hatte, ſtarb er ganz unerwartet plötzlich am Donnerstage, den 15. Fe— 
3 bruar 1781. 

2.3 Bedeutung für die deutjche Litteratur und fein Einfluß auf die Enttwidelung der: 
felben können bier nur angedeutet werben ; während Klopftod, Wieland und Herder von 
den Gebildeten kaum mehr gelefen und immer mehr nur von den Litteraturbiftorifern 
ſtudiert werden, bleibt L. neben Schiller und Goethe aus der Zahl der großen deutfchen 

0 Klaffiker in ungefhwächten Anſehen. Er dankt das ohne Frage der Wahrhaftigkeit und 
Mannhaftigkeit feines Weſens ebenjofehr, wie der relativen Vollendung feiner Hauptiverfe, 
namentlich feiner Dramen. Seine größte Stärke liegt auf dem Gebiete der Kritik und 
war nicht nur der urteilenden, fondern der vorwärts führenden, der probuftiven, wie man 
ie genannt hat. Ein ſtets veger Forfchungstrieb und eine ungewöhnliche geiftige Kraft, 

45 die ihn ſchon frühe dahin brachten, über alles jelbitftändig denken zu wollen, verbunden 
mit einer ſtaunenswerten Belejenbeit und Gelehrſamkeit, ließen ihn die verſchiedenen Ge- 
biete der Kunſt und Litteratur, namentlich der poetifchen, betreten und auf allen das Ver: 
fehrte in den berrichenden Richtungen erfennen und neue Wege weiſen oder auch jelbjt 
einfchlagen. Hier ift fein größtes Verdienft die Befreiung der deutjchen Dichtung von ber 

so Abhängigkeit von den Franzoſen. Seine Kritik ift dabei nicht nur fcharf, fondern wird in 
der Hitze des Streited auch mitunter ungerecht ; das gilt nicht nur von feinen Schriften 
gegen Lange und Klo, fondern aud von denen gegen Goeze (vgl. H. 13, 2, ©. LV); 
aber feine Meiftertverke diefer Art fejleln dur ihre jchöne Sprache, ihre Klarheit und 
Friſche und ihre feine dialektifche Methode auch heute noch dann, wenn der Gegenitand 

55 derjelben ſelbſt auch bedeutungslos getvorben. 

Für die Art, wie er arbeitete, find feine dramatifchen Hauptwerke ein merkwürdiges 
Beipiel ; die drei bedeutendften, die Miß, die Minna und die Emilie (denn der Nathan 
fommt als Drama teniger in Betradyt, wie Y. ihn ja auch nur ein dramatifches Ges 
dicht nannte), bedeuten Abjchnitte in feiner kritiſchen Erforfchung des Weſens des Dramas 

co und find Beifpiele zu den von ihm vorher aufgeftellten Regeln ; von dieſer Seite find fie 


Leifing 413 


wenigſtens ebenfo bedeutend, als von der Seite ihrer bichterifchen Konzeption. Was 2.3 
Sprache anlangt, um derentwillen auch jeine projaifchen Schriften ihm den Rang eines 
Klaſſikers fichern, jo bat man wohl des Guten zu viel getban, wenn man feinen Einfluß 
auf die deutjche Schriftfpracdhe dem Luthers gleichftellte ; aber bedeutend und bemerfens- 
wert bleibt er jedenfalls; hat 2. doch auch nach feinem eigenen Zeugnis auf feine Spradhe 5 
großen Fleiß gewandt, wie er denn auch die Gejchichte der deutjchen Sprache jtudiert und 
auf fie bezügliche Arbeiten begonnen bat. Unter den Geſichtspunkt Fritifcher Forſchungen 
fallen nun auch feine theologifchen Arbeiten. Über 2.3 Stellung zum Chrijtentum und 
zur Theologie ift ſehr verſchieden geurteilt worden ; teild der eigene Standpunkt deſſen, 
der urteilt, teils aber auch der Umftand, daß L. ſelbſt fich verfchieden geäußert hat und 10 
manches nur yuvuraotızas, nicht doyuarız@s (vgl. H. 20, 1, ©.736) fagte und nad) 
feiner fritifhen Weiſe oft nur negative Urteile ausfpricht, weil er feine Pofition entweder 
nicht ausiprechen oder auch feine Enticheidung treffen wollte, haben Verwirrung in biefe 
Erörterung gebracht. Namentlich das erftere. Diejenigen, die noch heute die Religion 
Chrifti der chriftlichen Religion gegenüberftellen, eine Unterjcheidung, die X. (5.17, ©. 248) ı5 
von Reimarus annahm, und die erjtere fefthalten, die letztere verwerfen wollen, haben 
ohne Frage ein Recht, ſich auf 2. zu berufen und ihn, namentlich auch dem Rationalis- 
mus vulgaris gegenüber, als den Vorläufer, wenn nicht Begründer einer neuen Zeit für 
die Theologie zu feiern ; ift diefe fogenannte Religion Chrifti das wahre Chriftentum, dann 
ift L. gewiß ein echter Chriſt und ein voller Proteftant getwefen und hat Luthers Merk 20 
weitergeführt als „der einzige, der [im Jahrhundert der Aufllärung] die Vernunft wirklich 
zu Ehren gebradyt, das leuchtende Vorbild des [echten] Nationalismus für alle Zeiten‘ 
(Schlußworte der Schrift von Karl Schwarz, X. als Theologe, Halle 1854). Halten mir 
aber an der jeit Schleiermacher der —— Kirche wiedergewonnenen Erkenntnis feſt, 
dab das Weſentliche im Chriſtentum die Stellung zur Perſon des Heilandes iſt, jo daß as 
diefer daß Objekt der chriftlichen Religion wird und nicht nur ihr Lehrer, jo kann 2.8 
religiöfe Überzeugung, trotz aller feiner Ehrfurcht gegen die Perſon Jeſu, die fein väter 
liches Erbteil war und die er unjeres Willens nie verleugnet hat, nicht gut eine chriftliche 
er werden, mag man ihn auch gern mit Hebler (a.a.D. S. 103) einen „chriftlichen 
Nichtchriften“ nennen. Denn daß feine ethifchen Anjchauungen, fein reger Forichungstrieb so 
nah Wahrheit, ja felbft feine religiöfen Überzeugungen doch dem chriftlihen Boden ent: 
ftammen, ſoll damit nicht geleugnet werden ; iſt doch felbit der „Nathan“ troß der bes 
mwußten Zurüdjtellung des Shriftentums gegen das Judentum und den Islam nur als 
Produft einer urfprünglich vom Chriftentum ausgehenden Lebensauffaffung denkbar, eine 
Anerkennung, die freilich feinem poetischen Wert nicht vorteilhaft ift. Man wird in Berug ss 
auf die Hauptjachen auch nicht von einer verfchiedenen Stellung L.s zum Chriltentum in 
ben verfchiedenen Zeiten feines Lebens reden fünnen ; wirkliche Widerſprüche in feinen 
Äußerungen, die fi allerdings finden, haben entweder ihren Grund in feiner polemijchen 
Methode, von der ſchon die Rede war, oder in dem Unfertigen feiner Stellung, das ihm 
ja andererjeits zum Ruhme gereicht; ſeitdem er angefangen, ſich über chrijtlihe und tbheo= 40 
logische Deagen zu äußern, find gewiſſe Grundzüge feiner Überzeugung vorhanden und bie 
Entwidelung derfelben ii eine ftetige, wenn es auch zu bedauern bleibt, daß fie in den 
legten Jahren feines Lebens in der Hite des Kampfes, in den ihn die Herausgabe ber 
Fragmente brachte, eine immer einfeitigere ward, Nur das wird zuzugeben fein, daß L. 
in der Art, mie er feine Anfichten äußert, nad) dem Tode feines Vaters weniger zurüd= 45 
baltend erjcheint, als zu dejjen Lebzeiten, was durch feine Pietät gegen denſelben völlig 
erflärlich wird. _ Bon zwei entgegengefegten Seiten hat man geglaubt, eine völlige Um: 
wandlung der Überzeugungen Ceffings in feiner letzten Lebenszeit annehmen zu müflen; 
Friedrih Heinrich Jacobi veröffentlichte ein Gelpräch, das er am 6. und 7. Juli 1780 zu 
Wolfenbüttel mit X. hatte, um nachzuweiſen, daß 2. ſchließlich beim entſchiedenen Spino: so 
zismus angelommen ſei; andere, wie W. Wadernagel und Stirm (vgl. Hebler a. a. O. ©. 1) 
waren der Anficht, daß L. in der Erziehung des Menfchengefchlechtes einen bedeutenden 
Schritt vom Nathan aus vorwärts zu einer dem Chriftentum freundlicheren Anſchauung 
babe. Schon daß dieſe beiden Anfichten einander völlig widerjprechen, wird gegen 
mißtrauifch machen. X. hat weder in der Theologie noch in der Philoſophie ein aus: 55 
gebildetes Syſtem gehabt; noch weniger aber hat er das Syſtem eines anderen fih an= 
geeignet; einerſeits fcheute er fich zu jehr, mit feinen Forfchungen abzufchließen, anderer: 
ſeits war er zu jelbititändig und kritiſch. Jacobis Bericht mag innerhalb der von ihm 
felbft angegebenen Grenzen richtig fein, und doch war L. fein Spinozift; 2. bat einen 
übermweltlihen Gott, dem er Bewußtjein beilegt und der mit Bewußtjein handelt (über co 


414 Leifing Leſſius 


Jacobis Urteil vgl. Ritter a. a. D.), und leugnet die Vorſehung Gottes nicht. Ein 
Widerſpruch —— Nathan und der Erziehung des Menſchengeſchlechts iſt aber ſchon 
deshalb nicht anzunehmen, weil der Nathan zeitlich zwiſchen die beiden Teile der Erziehung 
des Menſchengeſchlechies faäͤllt; daß im Nathan dem Chriſtentum nicht feine Stellung über 
5 dem Judentum und Islam gegeben wird, hat in der Tendenz des Gedichte feinen Grund, 
das eben den Ehriften eine jie beichämende Lehre geben follte, daß L. trogdem dem Chriften- 
tum unter den geoffenbarten Religionen die erjte Stelle zuwies, beweiſen, falls das über: 
haupt noch erſt zu beweiſen wäre, zahlveihe Außerungen. Aber in den geoffenbarten 
Religionen ſieht er nur Grziehungsftufen, auf denen wir zur rechten Erforſchung der Ver: 
10 nunftwahrbeiten, der Wahrheiten der natürlichen Religion, angeleitet werden follten. Die 
Offenbarung giebt dem Menjchen nichts, worauf die menjchliche Vernunft nicht audy fommen 
würde, aber fie giebt es ihm früher. Auf das Judentum und das Chriftentum (der Islam 
tritt in der Erziehung des Menſchengeſchlechts ganz zurüd), erwartet 2. noch eine britte 
—— die Zeit eines neuen ewigen Evangeliums, die Zeit der Vollendung, 
15 da der Menſch das Gute thun wird, weil es das Gute iſt (Erziehung $ 3f. 85f.; H. 18, 
©. 199 und 216); und er wagt die Hypotheſe, daß jeder an dieſer Vollendung wohi 
auf dem Wege einer Seelenwanderung Anteil nehmen könnte (ebenda $ 94 ff.; ©. 218). 
Das find die Gedanken, in denen er jein Glaubensbekenntnis zulegt ausſpricht; eine Hin 
fehr oder Rückkehr zum chriftlichen Glauben werben wir in ihnen nicht finden ; aber aud) 
20 nicht die Lehre des S Spino; a. Soll der Philoſoph genannt werden, der auf ihn den größten 
Einfluß gehabt hat, jo Rn Leibnig zu nennen. Zu den theologifchen Richtungen feiner 
Zeit verhielt er fich durchaus abtwehrend ; über die Flachheit und Frivolität der auf: 
geflärten und halbaufgeflärten ar "die ſich mit einer lieblichen Quinteſſenz aus dem 
Ghriftentume begnügen (H. 9, ©. 182), hat er mehrfach ſich unzmweideutig ausgefprochen ; 
35 aber auch die orthodoren Theologen waren nad jeiner Meinung nicht die Vertreter des 
wahren Chriftentums. Wenn 2. auch die Konjequenz des firchlichen Lehrgebäudes an- 
erfannte und ein gewiſſes Recht, an ihm feitzuhalten, bis bejjeres gefunden jei, ge jo 
fühlte er ſich dog bon weſenilichen Lehren desſelben abgeſtoßen. Sein Kampf gegen 
Goeze führte ihn dann dazu, den Vertretern der kirchlichen Lehre fait alle fittliche 
0 —— abzuſprechen, was ſeiner unwürdig und ſpeziell Goeze gegenüber ungerecht war 
(vgl. Bd VI ©. 760,54 ff). Der Streit ſelbſt konnte jedoch, auch wenn er anders ge: 
ibrt wäre, zu feinem befriebigenden Ende führen, teil einerjeit3 Goeze darin tie 2. ein 
Kind jeiner Zeit war, daß er Die Wahrheit, die er verteidigte, rein erfenntnismäßig dar⸗ 
ftellen wollte, was nun einmal bei der chrijtlihen Wahrheit nicht möglich ift, und an- 
835 dererfeits 2. auf jeinem Standpunkte für die jpezififch chriftlichen Hahrbeiten fein Ver: 
ftänbnis hatte; die Begriffe Sünde und Erlöſung find für fein Denfen als ihn perjönlich 
angehende nicht vorhanden, und darum ift auch für ihn eine übernatürliche Offenbarung 
wertlos, Daß aber L. durch feinen Streit mit Goeze, und zwar mehr durch die Art, 
mie er ihm führte, als durd die von ihm verteidigten Säge, der Men je ber dem Chriften- 
0 tum kalt oder feindlicdh gegenüberftehenden die Meinung beibradhte, für jeden Gebildeten 
fei e8 fortan ausgemacht, daß die Sache des chriftlihen Glaubens unhaltbar fei, ift eine 
Folge desfelben, die leider noch immer nachwirft. Gar! Berthean. 


Leſſius, Leonhard, geſt. 1623, berühmter jeſuitiſcher Theologe. — Ueber ihn ſiehe 
Hurter, Nomenclator I, 245 ff. ; Feldmann im KL VII, 1544 ff.; Schneemann, Entjtehung u. 
45 Entwidelung der thomiftiich: moliniftifchen Kontroverje, Freiburg i. 9. 1879/80; Schneemann, 
Controversiarum de divina gratia libe rique arbitrii concordia, Friburg. Brisg. 1881; Linſen⸗ 
mann, Michael Bajus. Tübingen 1867, ©. 69ff.; Kaltenborn, Die Vorläufer des Hugo 
Grotius auf dem Gebiet des ius naturae et gentium, Leipzig 1848, ©. 142 ff. 


1. Leonhard Leſſius (Leys) wurde am 1. Oktober 1554 zu Brechten bei Antiverpen 

so geboren. Er jtudierte in Löwen und wurde hier, faum 17 Jahr alt, Doktor der Philo— 
jophie. Im Fahre 1572 trat er in den Sefuitenorden ein und {wurde vom Orden als 
—2— der Philoſophie nach Douay geſandt. Hier dozierte er 7 Jahre, 1574—1581. 
Dann widmete er fih 4 Jahre in Nom unter Franz Suarez Leitung dem theologijchen 
Studium (1581—1585). Im Jahre 1585 übernahm er eine theologische Profeſſur am 
65 SJefuitenkollegium zu Löwen, Died Amt bekleidete er bis zu jeinem Tode. Im Jahr 
1587 griff die theologische Fakultät zu Löwen ſowohl —* als ſeinen Genoſſen Hamel 
an, indem ſie 34 aus den Vorleſungen beider Männer gezogene Sätze cenſurierte. Dabei 
handelte es ſich außer um die Inſpirationslehre vor allem um die Lehren von der Gnade 


Leifius 415 


und Freiheit. Leifius verteidigte fih in den Sex antitheses fowie in ber Responsio 
ad Antapologiam (abgevrudt bei Schneemann, Controversiarum etc. p.371ff.). Der 
päpftliche Nuntius verfuchte in Löwen Frieden zu ftiften und fandte den Schriftenwechſel 
zwifchen der Fakultät und den beiden Jeſuiten nah Rom. Leſſius jtarb am 15. Januar 
1623 zu Löwen. 6 

2. Leſſius war ein gewandter und fruchtbarer theologifcher Schriftfteller, der fich be- 
fonders auf den Gebieten der Dogmatik, der Ethik und der Polemik bewegte. Obgleich 
1567 76 auguftinifche Säße des Löwener Profefjors M. Bajus verdammt worden waren 
(j. den A. Bajus Bd II, 364. 367), vertrat die Fakultät zu Löwen auch noch fpäter bie 
auguftinische Gnadenlehre. Gegen dieſe Lehre wandte ſich der Jeſuitenorden Molina ſ. 10 
den A.), in Löwen die beiden Profefjoren Hamel und Leſſius. Die Alleinwirkſamkeit der 
Gnabe wird in Abrede geſtellt. Wenn die Menfchen gethban haben quod in ipsis est, 
fo wird Gott fie erleuchten und belehren. Es ift eine insania haereticorum zu behaupten : 
per peccatum amissum liberum arbitrium (Sat 22 der von der Fakultät cenfurterten 
Thefen). Die Gnade befähigt zwar die Seele zum Ubernatürlichen, aber nicht fie wirft die ı5 
Entſcheidung, fondern der Wille vollzieht fi. Die Gnade und der Wille wirken alfo zu: 
fammen zum Guten. Es handelt fi vor allem um Feſthaltung der menjchlichen Freiheit. 
Sententia quae dieit eos qui salvantur non efficaciter electos ad gloriam ante 
praevisionem bonorum operum vel applicationis meriti contra peccatum videtur 
maxime probabilis (Sat 23). Leſſius formuliert den Gegenfaß folgendermaßen: Itaque 20 
prineipalis controversia est constituta in hac antithesi: illi affirmant ad con- 
versionem pecentoris, ad omne opus bonum, imo ad omnem actionem voluntatis 
requiri motionem dei praeviam qua liberum arbitrium praedeterminatur ad con- 
sensum; qua motione posita non potest dissentire, Nos dieimus, talem motionem 
nec ad conversionem nec ad opus bonum et multo minus opus non bonum re- 3 
quiri; nec facile posse intelligi, qua ratione non evertat libertatem (de gratia 
efficaei c. 2, 12, in den Opuscula p. 273). Der Jeſuitismus vertrat auch bier, wie 
fo oft, das „Vernünftige“ gegenüber der älteren religiöfen Tradition ; die Kunft bejtand 
nur darin, die Tradition nach der eigenen Auffaflung zu deuten. — Noch ein meiterer 
Gegenjag ift von größtem Intereſſe. Es handelte jih um die ragen nach Kanonicität 30 
und Inſpiration der Bibel. Drei Säte von Leſſius — die Fakultät verwarf fie — zeigen 
feinen Standpunft: 1. Ut aliquid sit seriptura sacra, non est necessarium, sin- 
gula eius verba inspirata esse a spiritu sancto. 2. Non est necessarium, ut 
singulae veritates et sententiae sint immediate a spiritu sancto ipsi scriptori 
inspiratae. 3. Liber aliquis (qualis forte est secundus Machabaeorum) humana s5 
industria sine assistentia spiritus sancti scriptus, si spiritu sancto postea 
testetur ibi nihil esse falsum, effieitur seriptura saecra. Demnad bat Yeljius 
nicht nur die Verbalinfpiration fondern die Inſpriration überhaupt aufgegeben, die Kano— 
nicität der Bücher aber ftatt auf fie, auf das nachfolgende Zeugnis des Geiftes begründet. 
Er hat dieje Säge ſelbſt freilich fpäter einzufchränten und umzudeuten verfucht, aber die «0 
katholiſchen Schriftiteller geben fie, vom Standpunkt ihrer Kirchenlehre aus mit Necht, preis 
(vgl. Kleutgen in Schneemann, Controversiarum ete., p. 465 ff.; Dauſch, Die Schrift: 
—J—— ©. 146ff.). — So frei Leſſius in der Inſpirationsfrage ſtand, fo ſchroff ab» 
lehnend verhielt er fich zu allen außerfatholischen Richtungen und Kirchen. Das zeigt ins—⸗ 
bejondere die interefjante Schrift: quae fides et religio sit capessenda consultatio 4 
(in den Opuscula). Hier wird die katholiſche Kirche alljeitig al® die wahre ertwiefen und 
es werden die übrigen Konfejfionen eingehend tiderlegt. Stupendum esse errorem 
quorundam plebeiorum existimantium satis esse ad salutem, si credas in 
Christum et ipsum mortuum esse pro peccatis nostris, quamvis multa alia 
v. g. quae ad sacramenta, ad sacrificium ecelesiae et similia fidei capita per- » 
tinent non credas. Sic enim omnes paene sectae hereticorum salvarentur, omnes 
enim retinent Christum, beiſpielsweiſe werben dann genannt: Montaniften, Novatianer, 
Donatiften, Arianer, Eutychianer, Monotheleten et similes ecelesiae pestes (Opuseula 
p. 709). Hätte Luther mit der Leugnung alles Verdienftes Recht, fo hätte Chriſtus, 
trog all feiner Anftrengungen, nur eine „jterile Religion” zu ſtande gebradyt. Auch fehlt 65 
es dem Protejtantismus an einer ficheren regula fidei. 

Seinen Hauptruhm erwarb fich Leſſius aber durch fein großes ethifches Werk de iure 
et iustitia ete. In dem Schema der vier Kardinaltugenden fommen in diefem Werk 
alle Fragen der Ethik, der Vollswirtichaft, des Naturrecht3 2c. zur Darftellung. Diefe hält 
fih in den befannten Geleifen der jefuitifchen Moral. Mit pfuchologifchem Naffinement so 


416 Leſſius Leusden 


wird durch Kaſuiſtik und Naturrecht die Moral für die Weltkinder präpariert. Das Natur: 
recht hat beherrichende Bedeutung für diefe Ethik. 
3. Zum Schluß ein Verzeichnis der Schriften des Leſſius (Genaueres bei Hurter und 
Feldmann): De iure et iustitia ceterisque virtutibus cardinalibus ll. 4, Lovan. 
6 1605. — Defensio potestatis summi pontifieis, Caesaraug. 1611. — Discussio 
decreti magni consilii Lateranensis et quarundam rationum annexarum de 
potestate ecclesiae in temporalibus, Albini 1613. -— Hygiasticon seu de vera 
ratione valetudinis bonae et vitae una cum sensuum iudieii et memoriae in- 
tegritate ad extremam senectutem conservandae, Antverp. 1613. — — Gefammelt 
10 in den Opuscula quibus pleraque sacrae theologiae mysteria explicantur et 
vitae recte iustituendae praecepta traduntur (Antverp. 1623fol.) find folgende 
3. T. ziemlich umfängliche Arbeiten: De perfectionibus moribusque divinis. — De 
gratia efficaci, deeretis divinis, libero arbitrio et praescientia divina condicio- 
nata (neue Ausgaben Freiburg i. B. 1861, Paris 1881). — De praedestinatione et 
15 reprobatione angelorum et hominum (neu ediert Paris 1878). — De praedesti- 
natione Christi. — De summo bono et aeterna beatitudine hominis ll, 4 (neue 
Ausgabe Freiburg i. B. 1869). — De providentia numinis et animi immortalitate 
(neue Ausg. Paris 1880). — Quae fides et religio sit capessenda consultatio. — De 
Antichristo et eius praecursoribus,. — De vitae statu diligendo et religionis 
20 ingressu. — De bono statu eorum qui vovent et colunt castitatem in seculo. 
— — Nach feinem Tode erjchienen noch: De quinquaginta nominibus dei, Bruxell, 
1640 (au reiburg i. B. 1862). — Praeleetiones de beatitudine, de actibus 
humanis, de incarnatione, de sacramentis, de censuris, Lovan. 1645. 
Bon den Werken des Leifius urteilte Juftus Lipfius in einem feinem Gedächtnis ge 
25 wibmeten Gedicht: 
Philosophus esse qui voles, lege hos libros, 
Theologus esse qui voles, lege hos libros. 


Leftines, Synode v. f. Liftinae. 
30 Lettner ſ. Kirhenbau Bd X ©. 788,11 ff. 
Leiste Dinge ſ. Eshatologie Bd V ©. 490 ff. 
este Olung |. Ölung. 
Leuchter, der fiebenarmige ſ. Tempelgeräte. 
Leuchter, Kirchengeräte ſ. Lichter im Gottesdienft. 
35 Leucius ſ. Bd I ©. 664,24 ff. 


N. Seeberg. 


Lensden, Jobannes, geb. 1624; geft. 1699. — C. Burmannus, Trajectum eru- 
ditum virorum doctrina inlustrium. Traj. ad Rh. 1738 p. 185sq.; Jod. Heringa Efil., 
Oratio de auditorio Academiae Rheno-Trajeetinae ete. Fraj, ad Rh. 182€ p. 137sq.; 
B. Glasius, Godgeleerd Nederland, 3 din. s’ Hertogenbosch 1851-56, II, 365—367; 

% Chr. Sepp, Het Godgeleerd onderwijs in Nederland gedurende de 16° en 17° eeuw. 2 din, 
Leiden 1873, 74, II, 172—174. 

Johannes Leusden wurde am 26. April 1624 zu Utrecht geboren. An der bortigen 
Univerfität ftudierte er Philofophie und Theologie. Bor allem z0g ihn das Studium ber 
orientalifhen Sprachen an. Nachdem er im Jahre 1647 Magister artium und 1649 

45 Proponent getvorden war, ging er nad Amjterdam, um dort durch den Verkehr mit den 
Juden noch mehr mit ihrer Sprache und ihren Gebräuchen befannt zu werden, während 
er zugleich Gelegenheit hatte, jih mit dem Talmud und der rabbinilejen Litteratur ver⸗ 
trauter zu machen. Im Jahre 1650 wurde ihm die außerordentliche Profeſſur in den 
orientaliſchen Sprachen zu Utrecht übertragen, und 1653 wurde er, als ihm eine Pfarr: 

50 ftelle in Sluis angeboten wurde, zum Ordinarius befördert. Bis zu feinem Tobe, am 
30. September 1699, wirkte er ald Profeſſor linguae sanctae. Aus feiner Ehe mit Eli- 
ſabeth van der Nypoort gingen viele Stinder hervor, von denen Rudolphus jpäter Pro— 
fefjor der Medizin in Utrecht und Wilhelmus Bürgermeifter dafelbft wurden, während 
Jacobus in frühem Alter ald Pfarrer in de Meern jtarb. 


Leusden Levi, Leviten, Levitenſtädte 417 


Leusden gehörte in ſeiner Zeit zu den bedeutendſten Männern auf ſeinem Gebiet 
Vor allem als akademiſcher Lehrer wurde er hoch geachtet, beſonders auch von den aus— 
ländiſchen Studenten, die nach Utrecht kamen, um ihn zu hören. Sehr geprieſen wurde 
ſeine „singularis in istis philologiae sacrae prineipiis docenda dexteritas“ (Vriemoet, 
Ath. Fris. p. 526). Seine „Korte Hebreusche en Chaldeusche taalkonst“ (Utr. 1686) 6 
wurde ins Englifche, Franzöſiſche und Deutfche überfegt. Seine „Clavis Hebraica V. T.“ 
(Lugd. Bat. 1673) war ebenfo wie feine „Clavis Graeca N. T.“ (Lugd. B. 1672) 
eine wahre pons asinorum. Auf dem Gebiet der Einleitung liegt fein „Philologus 
Hebraeus“ (Traj. 1652 ed. 5. 1696) und fein „Philologus Hebraeo-mixtus (Traj. 
1663 ed. 4 Bafel 1739). Ins Gebiet der Eregeje gehören fein „Jonas illustratus ete.“ 10 
(Traj. 1656 et 1692), fein „Jo@l explicatus... Adjunctus Obadja illustratus“ (Traj. 
1657), fein „Psalterium Hebraeum“ (Amst. 1666) und andere Schriften. Yeusden 
bat jehr viel gejchrieben (ſ. Glafius a. a. D.), aber bei weitem das meifte, wenn nicht 
alles bat durdy den Fortjchritt der Wiſſenſchaft feinen Wert verloren. Jedoch hat er fich 
jehr verdient gemacht durch feine Ausgabe des AT, die er zufammen mit dem Amfter: 15 
damer Rabbiner und Buchdrucker Joſeph Athiad beſorgte. Sowohl die erite (Amit. 1660) 
wie die zweite Ausgabe (Amſt. 1667) wurden „sehr geichägt wegen ihrer Korrektheit und 
der Schönheit des Drudes“. hr Tert liegt den meijten fpäteren Ausgaben (Clodius, 
Jablonski, v. d. Hooght, Opitz, Michaelis, Simonis, Hahn u. a.) direkt oder indirekt zu 
runde. — Seine Ausgabe des Novum Testamentum Graeeum (Traj. 1675, und © 
jpäter verfchiedene Male neu gedrudt) war wenig mehr als das Mithelfen an einer Bud): 
händlerfpefulation und hatte nicht den geringjten wiſſenſchaftlichen ann R ö 

. D. van Been. 


Levellerd. — Bol. Weingarten, Die Revolutionskirhen Englands, 1868. 

Die Levellers, d. i. Radikale, waren eine fanatifche politisch-religiöfe Richtung, die 25 
fih in Cromwells Armee zur Zeit des Zwieſpalts zwilchen den Independenten und dem 
langen Parlament (1647) bildete und volltommenfte bürgerliche und religiöfe Freiheit ver 
langte. Sie wurden nicht bloß von dem König als Hochverräter bezeichnet, ſondern bald 
aud von Cromwell als Staatsgefährliche verfolgt. Einer der ihrigen jchildert in dem 
Scrifthen: „The Leveller or the Prineiples and Maximes concerning Gouvern- % 
ment and Religion of those commonly called Levellers, Lond. 1658, ihre Grund: 
jäe folgendermaßen: Im Politiſchen wollen fie 1. die unparteiiſche fouveräne Herrichaft 
des Geſetzes, 2. die gefeßgebende Gewalt des Parlaments, 3. die volllommene Gleichheit 
aller vor dem Gejege und 4. die Volksbewaffnung, damit das Volk die Achtung vor dem 
Geſetze erzwingen und feine Freiheiten verteidigen fünne. Im Religiöſen verlangen fie 85 
1. volle Gewiffensfreibeit, da die wahre Religion auf innerer Zuftimmung zu der ge: 
offenbarten Religion beruhe, 2. daß jeder nach feiner beiten Erkenntnis — felbit wenn 
diefe verkehrt fei, handeln ſolle. Auf die Erkenntnis und das Gewiſſen habe die Regie: 
rung durch angeftellte Prediger einzumirfen. 3. Die Religion habe zwei Seiten, die eine 
fei das rechte Verftändnis der Offenbarung und dies fei ganz Privatfache, denn jeder ſtehe 40 
und falle rg Herrn; die andere beziehe ſich auf die Werke der Gerechtigkeit und 
Barmberzigkeit, und diefe Seite falle der Beurteilung der Menſchen und befonders der 
Obrigfeit anheim; 4. wird aller Streit über Glauben und Kultusform verdammt, da nad) 
den verjchiedenen Graben ber Erleuchtung durch den Geift Gottes auch das Außere ver 
ſchieden fein müſſe. 46 

Die Sekte verſchwindet mit vielen anderen zur Zeit der Reſtauration. 

C. Schoell T. 


Levi, Leviten, Levitenftädte. — W. Vatke, Die Religion des Alten Teft.s, Berlin 1835, 

I, S. 343ff.; Bähr, Symbolif des moſaiſchen Kultus II, 1839, ©. 3ff.; E. Riehm, Die Geſetz— 
— Mojis im Lande Moab 1854, S. 31ff.; J. J. Stähelin, Verſuch einer Geſchichte der 50 
erhältniſſe des Stammes Levi ZdmG IX, 1855. ©. 708 ff.; H. Ewald, Altertümer des 

Volkes Israel, 3. U. 1866, ©. 345ff.; J. Orth, La tribu de Levi in Nouvelle Revue de 
Theologie III, 1859, ©. 384 ff.; Graf in Merx Arhiv I, 68 ff.; 208 ff. und ‚in Scentels 
Bibeller. U. Levi; Kuenen, Godsdienst van Israel, 1869. 70. II, 104 f.; U. Köhler, Lehrb. 
der bibl. Seid. des U. T. 1575—93; 8. J. Curtiss, The levitical priests, 1877; derjelbe, 55 
De Aaronitici sacerdotii atque thorae eloh. origine 1878; 3. Wellyaufen, Gejhichte Israels, 
I, 1878, als Prolegomena zur Geſch. Jr. mehrfach neu herausgegeben; D. Hoffmann im 
Magazin für Wiffenfchaft des Judentums 1879, S. 209 ff.; Franz Delitzſch, Pentateuchkritiſche 
Studien in ZABL 1880; S. Maybaum, Die Entwidelung des altisraelitifchen Prieftertums, 
Realr-Encyklopäble für Theologie und Kirde. 3, U, XI. 27 


418 Levi, Leviten, Levitenftädte 


1880; Bredenfamp, Gejep und Propheten, Erlangen 1881; Kittel, Die neuejte Wendung der 
pentateuch. Frage in Theol. Studien aus Württemberg II u. III, 1881. 82; R. Smend, Die 
Lijten der Bücher Esra und Nebemia, Univ.Progr. Bajel 1881; E. König, Offenbarungs- 
begrifj II, 1882, ©. 321 ff.; B. Stade, Geſch. des V. Israel, bei. I (1887) ©. 152 fi.; 468 Ff.; 

6 Kittel, Geſch. der Hebräer, bei. I (1888) ©. 106; W. W. Baubdifjin, Die Gejchichte des 
alttejtamentlihen Priejtertums, Leipzig 1889; E. Kaugid in ThStK 1890, S. 767 ff. und 
in Erſch und Gruber, Allg. Encykl. Sect. II, 43 unter Levi, Leviten (1889) und unter Korah 
(Sect. II, 39); A. van Hoonacker, Le Sacerdoce L£vitique dans la loi et dans l’histoire 
des H£breux, Londres et Louvain 1899; J. Ktöberle, Die Tempelfänger im AT, Erlangen 

10 1899; Wild. Möller, Hiftorifchfritiiche Bedenten gegen die Graf-Wellhauſenſche Hypotheſe, 
Gütersloh 1899. Vgl. die betr. Abjchnitte in den Handbb. der hebr. Archäologie von De Wette, 
Saaljhüg, Keil, Nowad, Benzinger u. a. und die Art. Levi, Leviten, Levitenjtädte in den 
Nealwörterbüdern; 3. B. von Baudijiin in Hastings, Dictionary of the Bible IV, 67 ff. 
(1901): Priests and Levites. 

16 Levi erjcheint in allen Quellen als einer der Söhne Jakobs. Nach Gen 29, 34 ; 35,23 
war er der dritte Sohn der Yea. Auch Gen 49 ift die Reihenfolge: Ruben, Simeon, Levi, 
Juda. Perſönliches wird von Levi faum etwas erzählt, ald daß er mit Simeon die Ent: 
ehrung feiner Schtweiter Dina argliftig und graufam an den Sichemiten rädhte und zur 
Strafe dafür feine Nachkommen von Jakob in feinem teftamentarifchen Segen zur Ber: 

20 Streuung im Yande verurteilt wurden, Gen 34,25 ff.; 49,5 ff. Wirklih bat der Stamm 
Levi nie ein Erbland beſeſſen. Doc; bing dies mit feinem priefterlihen Beruf zufammen, 
den er ald hohe Auszeichnung unter Mofe erlangte. Es fragt fi, ob Levi überhaupt 
urfprünglich individueller Perfonenname war (vgl. die Deutung Gen 29, 34). Neuere halten 
ihn zwar nicht wie die der übrigen Jakobsſöhne für einen Stamm: oder Landeönamen, 

25 aber für einen Berufsnamen, welcher den Briefter bezeichnet hätte (vgl. Er 4, 14: dein 
Bruder Aaron, „der Levit“). Allein durchfichtig ift eine ſolche Bedeutung jedenfalls nicht. 
Man erllärt etwa: der einem Heiligtum oder einem Gott Angefchlofjene, Zugehörige. 
Hommel (Auffäge und Abhandlungen 1892 ©. 30f.; Altiör. Überl. 1897 ©. 278) erinnert 
an die minätfchen Snjchriften von el-Oela, two lawi’u, fem. lawi'at mit dem Namen bes 

so Gottes Wadd in der Bedeutung Priefter, Priefterin vorlomme, Allein diefe prachliche 
Verbindung (Levit Jahvehs) ift dem hebräiſchen Gebraud ganz fremd. Auch erjcheinen 
die Leviten der ältejten Zeit nicht immer in Verbindung mit einem Altar oder Heiligtum. 
Sie find auch ohne das von Geburt ſchon Leviten. Vgl. van Hoonader S. 311 ff. Überdies 
würde durch eine ſolche Ableitung des Namens von einer arabifchen Priefterbenennung 

35 derjelbe bei dem recht profanen Stamm Gen 34 und 49 um fo rätfelhafter. Sehr merl: 
würdig ift, daß der prophetiſche Schickſalsſpruch Gen 49, 5 ff. nur Unfegen ausſpricht und 
nicht einmal eine Anfpielung auf den jpäteren ehrenvollen Beruf des Stammes enthält. 
Die Auskunft, daß es ſich bier um einen wirklichen Stamm handle, der aber frübe unter: 
gegangen fei, während Dt 33,8 ff. der Priefterftand gefegnet werde (Wellhaufen), kann auch 

40 abgejehen von der unerklärten Benennung jenes profanen Stammes nicht befriedigen, da 
der Jakobs- und der Mofefegen zu nahe miteinander verivandt find, als daß ſie unter 
demjelben Namen von ganz verſchiedenen Größen handeln könnten. Das Rätfel wird noch 
tvefentlich erjchivert durd; die Annahme, Gen 34 und 49 beziehen ſich auf Begebenheiten 
der nachmofaischen Zeit, mo die Stämme Simeon und Levi vor ben anderen Stämmen 

4 in Kanaan eingedrungen wären und einen erfolglofen Überfall auf die Sichemiten gemacht 
hätten, ohne daß die anderen ihnen zu Hilfe fommen wollten (Stade, Guthe u. a.). Dann 
begriffe man vollends nicht, wie der verrufene Stamm Levi plögli zu feiner befonderen 
Heiligkeit gefommen fein jollte (Ri 17, 7 ff). Vielmehr handelt es fich in der Genefis 
um vormofaifche Vorkommniſſe, tweldhe einen tiefen Schatten auf den Stamm werfen und 

co jeine Ausbildung zu einem jelbititändigen Ganzen gehindert haben mögen, fo daß feine 
Angehörigen unter die übrigen Stämme zerftreut leben mochten. Auch mit den Agyptern 
mochten fie infolgedefien in befonders nahe Beziehungen getreten fein und ſich daher durch 
höhere Bildung auszeichnen, ohne daß natürlich der Name Levi, wie Lagarde (Orientalia 
Heft II, 1880, ©.20) einmal vermutungsweife ausſprach, den äghptiichen ee bedeuten 

65 Fönnte, der ſich beim Auszug unter Moſe an Jsrael anſchloß. il van HoonaderS. 304 ff. 

In der moſaiſchen Zeit trat der Stamm Xevi jedenfalls ſchon dadurd in ein belleres 

Licht, dap Mofe (f. d. A.) ihm angehörte, und noch mehr dadurch, daß er während des 
MWüftenzuges der priefterlihe Stamm geworden ift. Es führt fich dies auf zwei Umftände 
zurüd, eritens darauf, daß Mofe feinen Bruder Aaron (j. d. A. Bo I S. 13) zum Prieſter 
co am Bundesbeiligtum ernannte; ziveitens darauf, daß er dem ganzen Stamm Xevi bei 
einem Anlaß, wo dieſer ſich durch feine Bundestreue befonders auszeichnete, eine prieſter— 


Levi, Leviten, Levitenftädte 419 


liche Weihe verlich, Er 32,29. Daß das Prieftertum Aarons als ein erbliches in Ausficht 
genommen var, geht nicht nur daraus hervor, daß feine Söhne nad den Prieftergejegen 
jeine ftetigen Gehilfen waren und fpeziell dem Eleafar zum Lohn für eine ähnliche That 
tie die, melde der Stamm (Er 32) verrichtet, das ewige Prieftertum zugefagt wurde 
Nu 25, 11ff.), jondern es fteht auch mit der ſonſt zu beobadhtenden femitiihen Gewohn: 5 
heit im Einklang, wonach bei den einzelnen Heiligtümern gewifje Familien das Prieftertum 
erblich innehatten. Dabei ift ftets das Haupt der Familie der Oberpriefter. Von einer 
Gleichberechtigung der Glieder eines ganzen Stammes konnte vollends nie die Rede fein. 
P beichreibt denn auch den Dienft der Leviten während des Müftenzuges als einen unter: 
geordneten: Der Stamm bildet die Hut des Heiligtums, um dasſelbe gelagert, und trans: 10 
portiert das heilige Zelt, wobei die heiligften Geräte von der priejterlichen Familie getragen 
werben. Für dieſe leßtere bleibt der eigentliche Altardienft referviert und Korachs, des 
Leviten, Räucheropfer wird als fakrilege Auflehnung geftraft Nu 16. 

Nicht zu vergefien ift, daß dem ganzen Volke Jahvehs Er 19, 6 ein priefterlicher Cha— 
rakter zugejchrieben ift, was natürlih eine Abftufung der Heiligkeit innerhalb desfelben 15 
nicht ausjchließt, jondern geradezu fordert. So find auch die Leviten im Verhältnis zum 
übrigen Volle dem Jahveh geheiligt, aber dieſe levitiſche Heiligkeit ift nur eine relative. 
Daß eigentlid das ganze Volf Jahveh gehöre, ſprach fi darin aus, daß von Anfang an 
die Vorſtellung herrſchte, Jahveh habe ein bejonderes Recht auf die Erftgeborenen (vgl. 
Bd V ©. 749). So heißt es im Bundesbuch Er 22, 28: „Den Erftgeborenen beiner 20 
Söhne follft du mir geben, vgl. Er 13, 2 (P). Da von Kinderopfer nicht die Rede jein 
kann, ijt dabei vorausgejegt, daß wenn nicht ſonſtwie eine Weihe des Erjtgeborenen ftatt- 
finden könne, derjelbe dur ein Opfer oder eine Gabe auszulöfen fei, vgl. Er 34, 19 f.; 
Er 13, 13; Nu 18, 15. Übrigens ift ftrittig, welche Erjtgeborenen auszulöfen waren. 
Die Rabbinen (Mifchna Bechoroth ce. 8 und Haimon. 3. d. St., vgl. Selden, De sue- 5 
cessu in bona def. p.27; Saalſchütz, Moſ. Recht ©. 349. 815) unterfchieden zweierlei 
Erjtgeborene: Im familienrechtlihen Sinn gilt ald Erjtgeborener (77772 122), von dem 
Dt 21,17 die Rede, der ältejte Sohn des Vaters; dagegen im kultiſchen (als 772> ”122) 
ber Knabe, der „zuerft die Mutter bricht”, aljo jedes erſte männliche Kind einer rau, im 
Anſchluß an Nu 3, 12f.; 18, 15. Dagegen fprechen Er 22, 28; Nu 8, 17 mebr dafür, 0 
daß die Erftgeborenen im erjteren Sinn auszulöfen waren. Zugleih aber mit der An- 
jhauung, daß eine Löfung der Erjtgeborenen erforderlich fei, war die Vorftellung geltend, 
daß dieſe durch die Leviten vertreten würden, welche den Dienft am Heiligtum bejorgten 
(Nu 3, 12. 41) und vom Volfe als ein Opfer Jahveh dargeboten wurden Nu 8, 10 ff. 

Als das Dienftalter der Yeviten, während defien fie am Heiligtum Handreichung zu 35 
thun haben, wird Nu 4, 23. 30 die Zeit vom 30. bis 50. Lebensjahr angegeben, dagegen 
8, 24 ff. die vom 25. bis 50., mit welchem mwenigftens die ftrengere Arbeit aufhören fol. 
Nach der Überlieferung (Cholin f. 25 a) foll fi) diefe Alterdgrenze nur auf die Zeit des 
Wüſtenzuges beziehen, während ſchon in Silo das höhere Alter nicht vom Dienite aus: 
geichlofien habe, außer wegen Mangels an Stimme. Die ausführlihen Beitimmungen «0 
des P über die Dienftleiftungen der Leviten handeln überhaupt nur von jener Wanderzeit. 
Einläßlih wird dagegen dort das Geremoniell der Levitenweihe Nu 8, 5—22 angegeben, 
welche der Prieſterweihe analog ift, aber einen geringeren Grad von Heiligkeit verleiht. 
Der Alt bezivedt ihre Reinigung und Weihe an Jahveh und befteht in erjterer Hinficht 
in Beiprengung mit Entfündigungswafjer, Abjcherung aller Haare des Körpers, Wafchung a5 
der Kleider. Den zweiten Punkt verfteht Bähr mit Ausſchluß des Haupthaares, da eine 
Slate ſowie Entfernung des Bartes nad) Le21,5 eher entweihend geweſen wäre; allein die 
Analogie der Reinigung des Ausfägigen Le 14, 8 fpricht für völlige Abfcherung, die na- 
türlich eine einmalige war, während der ägyptiſche Priejter, an welchen der Brauch erinnert, 
nad Herod. 2, 37 fih alle drei Tage jcheren mußte. Durch diefe drei Alte gereinigt, so 
wurden dann die Leviten Jahveh übergeben durch Handauflegung der Alteften des Volks 
(B. 8) und Vollziehung des Webeopferd (thenüpha) durd den Hobenpriejter (V. 11.21), 
das wohl durch Hin- und Herführen der Geweihten dargejtellt wurde. Nach Wellhaujen 
wäre es die Handbewegung des ins Feuer Werfens. Vorher hatten fie ein Sünd- und 
ein Brandopfer zu ihrer Sühnung darzubringen (V. 12). Schließlich wurden fie den 55 
Prieftern übergeben und durften darauf den Dienft bei der Hütte antreten. Bei dem 
allem tritt mehr die Reinigung hervor als die Heiligung. Eine Einkleivung der Leviten, 
wie fie bei den Prieftern Hatttand, it nicht erwähnt, da die Leviten für gewöhnlich feine 
bejondere Tracht —TF Vogl. jedoch 1 Chr 15, 27; 2 Chr 5, 12 und van Hoonacker 
©. 36. 91. Ebenſo fehlen nähere VBorfchriften über ihre perfönliche Beſchaffenheit und 60 

27 


420 Levi, Leviten, Levitenftädte 


Lebensordnung (f. dagegen betr. die Priefter Le 21). Nur find fie der getvohnten Lebens: 
arbeit dadurch entzogen, daß fie feinen Landbefig erhalten. Dafür ift ihnen Nu 18, 24 ff. 
der Zehnte des Ertraged der Felder des Volkes als Einkommen zugewieſen, wovon fie 
wiederum den Zehnten an die Priefter abgeben follen. Sie dürfen diefes Einfommen an 
s jedem Orte geniefen. Darüber und über die abweichenden Beftimmungen des D fiehe 
ar Zehnten. Auch von der Kriegsbeute erhielten die Leviten gewiſſe Prozente nad) 
u 31, 30. 
Als Wohnfige für die Leviten find Nu 35, 1 ff. (P) 48 Stäbte in Ausficht genom- 
men, und deren Almenden (2000 Ellen Länge nad jeder Himmelsgegend und 1000 Ellen 
10 Breite, von der Stadtmauer an gemefjen) follten ihrem Vieh zum Unterhalte dienen. Ein 
Widerſpruch mit dem Gedanken, daß Levi fein Erbteil haben foll, lag darin nicht, da diefe 
Städte doch ihren Stämmen verblieben und die Meinung nicht war, daß ausjchließlich 
Leviten darin wohnen follten. Das Gegenteil ſetzt Le 25, 32 f. (Gefeß über Verkauf von 
Levitenhäufern) voraus. Die Ausführung diefer Verordnung erzählt I 21 (P), wo die 
ıs Städte mit Namen genannt find und zugleich 13 derjelben für die Prieſter ausgejondert 
werden; davon follen ſechs zugleich die für den Totfchläger, der unvorjäglich jemand er 
ichlagen, geöffneten Zufluchtsorte fein, vgl. VI, 581, 2 ff. Das 1 Chr 6, 46 ff. gegebene 
Verzeichnis weicht vielfach davon ab. Ein über alle Stämme ſyſtematiſch zerftreuter Stamm 
Levi mußte ein ſchätzbares Band bilden, welches die Theofratie zufammenhielt und läßt 
20 ſich als idealer Gedanke leichter denn als konkreter Thatbeftand denken. Die Ausführung 
jcheint denn auch ſtets eine höchſt unvolllommene geweſen zu fein. Diefe Städte find zum 
Teil lange nicht von den Israeliten erobert worden. Daher mochte e8 lommen, daf zur 
Zeit der Richter die Leviten an mandyen Orten als Fremdlinge und Gäfte lebten oder im 
Rand we ogen. Nach dem Exil aber, wohin neuere Kritiker die Entftehung der ganzen 
26 dee, na SRellhaufen einer müßigen Fiktion, verlegen, waren die Verhältniffe noch we— 
niger dazu angethan als vor dem Eril und ift auch die Ausführung nicht nachweisbar. 
Dagegen, daß dieſe zerftreuten Städte eine Fortbildung des ezechielſchen Geſetzes über 
Weihe eines Stüdes Land um das Heiligtum an Jahveh F— Levi ſei (Graf, Well 
haufen) * Baudiſſin, Geſch. des altteſtam. Prieſtertums ©. 122 f.; van Hoonader 
. 423 ff. 


Was den Beftand des Stammes Levi betrifft, jo zerfällt er nad) Gen 46, 11; 
Er 6, 16 ff. (vgl. Nu 3, 17 ff.) in beei —— die B'ne Gerſon, B. Kehath, 
B. Merari, die auf drei Söhne Levis dieſes Namens zurückgeführt ſind. Aus dieſen drei 
Geſchlechtern werden acht Zweige abgeleitet: Zwei von Gerſon: 1. Libni, ſtatt deſſen 

85 1Chr 23, 7 Lafdan erſcheint; 2. Simei. Vier von Kehath: 1. Amram, zu welchem Aaron 
und Mofe gehörten; 2. Jizhar; 3. Hebron; 4. Uſſiel. Zwei von Merari: 1. Machli; 
2. Mufdi. In Nu 26, 58 ift die ufzäblung unvollftändig. Dort fehlen Simei und 
Uſſiel; für Jizhar fteht die Familie Korachs, der nad) Er 6, 21 * Erſtgeborener 
war. Die Geſamtzahl der männlichen Leviten war zu Moſes Zeit nach Nu 3,39: 22,000; 

nah Nu 26, 62: 23,000. 

Eine neue Organifation der Leviten führt der Chronift auf König David zurüd. 
Nachdem er fhon 1 Chr 13, 2 und Kap. 15. 16 bei der Überfiedelung der Lade nach 
Serufalem von einzelnen Levitengeſchlechtern geſprochen, die dabei beteiligt geweſen feien, 
wobei zum erftenmal auch von der Verwendung der Yeviten für die bl. Muſik die Rede 

45 ift, erzählt er 1 Chr 23—27 ausführlich die neue Gliederung und Verwendung der B’ne Levi 
als eine Einrichtung, die David im Blid auf den künftigen Tempel hin getroffen babe, 
und zwar, wie fi) denken läßt, nicht ohne Gutheißung der Propheten, was 2 Chr 29,25 
in Bezug auf einen Punkt (die neue Beftellung der Tempelmufil) ausdrüdlich bemerkt 
wird. Zwar haben feit de Wette manche Kritiker diefen Angaben allen Wert abgefprochen ; 

co Wellhauſen nennt (Proleg.* S. 179) den Abichnitt 1 Chr 22—29 ein abfchredendes Bei: 
jpiel der ftatiftifchen Phantafie der Juden; allein es ift nicht abzufehen, warum der Chro— 
nift diefe Neugeftaltung des Stammes Yevi gerade auf König David, nicht auf Mofe oder 
Salomo zurüdführte, wenn er nicht in feinen Quellen Zeugnifje fand, welche feiner Dar: 
ftelung als Anhaltspunkte dienten, vgl. Ewald, Geſch. III, 181.337 f.; Köhler, Geſch. II, 

65 331 ff.; Ottli 5. d. St.; Kloftermann, Geh. S. 161f. Daß David und Salomo, der 
Erbauer des Tempels, welche zuerft eine Neichsorbnung in Israel durchführten, dem 
Stamm Levi befondere Aufmerfamteit ichenfen mußten, liegt auf der Hand. Hier erfährt 
man auch zum erjtenmale Näheres über die Vertvendung des levitiſchen Perſonals, wäh— 
rend die von Moje abgeleiteten Anordnungen fich faft nur auf den Transport des Heilig: 

co tums beziehen. Sehr wohl möglich ift, daß bei diefer neuen Organifation der Leviten 


Levi, Leviten, Levitenftädte 421 


nicht bloß die Abftammung maßgebend war, fondern daß geeignete und twillige Leute auch 
aus anderen Stämmen ſich in den levitifchen Zunftverband eingliebern ließen. Aber die 
Gabres lieferte doch der levitifche Stamm und der Zunftverband wurde immer wieder Ge: 
jchlechtöverband, indem die Erblichkeit des Berufes am Heiligtum die Negel war. Nach 
1 Chr 23, 3 war die Zahl der dienftfähigen (d. b. über 30 Jahre alten) Leviten unter 5 
David 38000 Mann; doch wurde jetzt der Anfang des Dienſtalters auf 20 Jahre feſt— 
geſetzt, wie er ſeitdem geblieben if. Won jenen 38000 beftimmte David 24000 Mann 
zum Dienſt am Heiligtum, 6000 zu Schoterim und Richtern, 4000 zu Wächtern des 
Heiligtums, 4000 zu Mufifern beim Gottesdienfte. Die erfte Klaſſe dat den Prieftern 
Handreichung bei den 23, 28f. und 31. (vgl. 9, 29 ff.) aufgezählten Verrichtungen; fie 
hatten die Reinigung des Tempels zu beforgen, ebenfo die Opferborräte herbeizufchaffen 
und das Badiwerf, befonders die Schaubrote zu bereiten. Daß diefe 24000 Gehilfen meiter 
in 24 Klafjen eingeteilt waren, entfprechend den 24 Priefterklaffen (24, 1—19), mie Jo— 
ſephus, Ant.7, 14, 7 angiebt, und ſich ebenjo ablöften wie diefe, ift höchft mahrfcheinlich, 
wenn auch das Verzeichnis diefer 24 Ordnungen weder in 23, 6—23, noch in 24,20—31 15 
vollftändig und deutlich vorliegt. Zu diefer erften Klaſſe fcheinen auch die 26, 20—28 
aufgezäblten Verwalter der Schäte des Gotteshaufes zu gehören. Über die ziveite Klaſſe, 
die der Schoterim und Richter, ift 1 Chr 26, 29 ff. nic viel gejagt. Sie waren aus dem 
Geſchlechte Kehath, aus den Yinien Yizbar und Hebron genommen und wurden wie Vs 
30. 32 ſich ausdrüden, ſowohl für Angelegenheiten Jahvehs als für folche des Königs ver- 20 
wendet. Sie hatten ihre Dienftthätigfeit außerhalb des Heiligtums und wohl größtenteils 
außerhalb Jerufalems zu verrichten (26, 29). Die dritte Klafje, die der Sänger und Mufifer, 
war nad 25, 9 ff., wie von ber erften anzunehmen, in 24 Chöre geteilt, deren jeder einen 
Vorfteher mit 11 Meiften aus der gleichen Familie an der Spite hatte. Sie wurden 
wohl ebenfalla gleihmäßig abgelöf. Bon den Chorführern waren vier Söhne Aſaphs 26 
aus dem Geſchlechte Gerſons (vgl. 6, 24—28), ſechs Söhne —— (wohl identiſ 
mit Ethan), alſo aus Merari(6, 29), 14 Söhne Hemans, des Korachiten, alſo aus Ke 
(6, 18 f}.). Die vierte Klaſſe, die der Thorhüter, umfaßte drei Familien, eine korachitiſche 
(alfo aus Kehath), die an der Nord: und Dftfeite des Tempeld Wache halten follte und 
zivei aus Merari für die Süd: und Weſtſeite. Denn das Beltehen des Tempels wird so 
1 Chr 26, 12 ff. vorausgefeht und die einzelnen Yofalitäten nach den Benennungen bes 
weiten Tempels bejtimmt. Aber 1 Chr 9, 19 giebt an, daß die Familie Korachs fogar 
Kon zur Zeit Mofes und Joſuas mit der Wade am Cingang der Stiftshütte betraut 
geweſen fei. Diefe drei Familien hatten rings um das Heiligtum 24 Poften zu bejegen. 
Die Zahl der Familienhäupter, die fich bier abzulöfen hatten, betrug 93 nad 1 Chr26,8 ff. ss 
(Für die Zeit kurz vor dem Exil nennt 1 Chr 9, 22: 212; vgl. Ottli z. d. St.; für die 
geit eich nach dem Exil Er 2, 42: 139; für die Zeit Rehemias Neh 11, 19: 172), 
waren natürlih an jedem Posten Mannſchaften beigegeben aus den 4000 
dafür beitimmten Leviten. Wenn in fpäterer Zeit 2 Kg 25, 18; Jer 52, 24 brei Hüter 
der Schwelle ala hochgeftellte Beamte erwähnt find, jo werben damit die Häupter jener «0 
drei Mächterfamilien gemeint fein, vgl. auch Ser 35, 4. 

Die Nethinim endlich find von den Leviten zu unterfcheidende Diener am Heilig- 
tum, welche diefem, bezw. den Prieftern und Leviten für die geringften Dienfte übergeben 
waren, vgl. den Namen, der eigentlich traditi bedeutet, und Esr 8,20, fowie Nu 8, 19, 
wo die Yebiten felber „Übergebene” heißen. Nethinim ift in nacherilifhen Schriften der a 
Name der Tempellnechte (deoodovioı, Yojephus, Ant. 11, 5, 1; 3 Eör 1, 3), melde 
ſchon in voreriliiher Zeit den Leviten die befchwerlichiten Dienftleiftungen enommen 
batten. Ihr Urjprung jcheint fehr alt. Schon zu Joſuas Zeit erhielten die Gibeoniten 
eine ähnliche Stellung als Holzbauer und ————— für die Gemeinde of 9, 21ff.; 
das heit wohl nad V. 27: Sie hatten, wenn die Volksgemeinde auf der nahen großen vo 
Bama zuſammenkam, den Altar mit dem nötigen Holz und die Gemeinde mit Waſſer zu 
verjehen, welches fie mühſam binauffchafften (Ad. Schlatter, Zur Topogr. u. Geſch. Pa— 
läftinas, 1893, S. 64 f.). Diefe Gibeoniten dürften den Grundftod zu diefer Klaſſe gebildet 
haben (vgl Ibn Esra zu Esr 2, 43). Später wurden ſolche Hörige zu Dienftleittungen 
am Tempel in Jeruſalem angehalten. Aber auch Kriegsgefangene u. dot. wurden bon den 55 
Königen jeit David öfter dem Heiligtum als Tempelfflaven geweiht; |. Esr 8,20. Salomo 
fcheint deren am neuerbauten Tempel befonders viele eingeftellt zu haben, wohl aus jenen 
fanaanitifchen Landesbewohnern, die er zur Leibeigenfchaft verurteilte, 1 Ag 9, 21; daher 
die „Söhne der Knechte Salomos“ Esr 2, 58; Neh 7, 60; 11,3. Immer mehr wurden 
in der vorerilifchen Zeit diefen Dienern, die großenteild nicht einmal befchnitten waren, oo 


— 


0 


422 Levi, Leviten, Levitenftädte 


alle mühfameren Handreihungen überlafjen, welche Praris Ez 44, 7 f. als fchnöden Bundes: 
bruch verurteilt. 

Bei der Neichsfpaltung hat nah 2 Chr 11,13 ff.; vgl. 13, 9 eine Auswanderung 
mancher Leviten nad) Jerufalem — Juda ftattgefunden. Der Chronift erwähnt die Leviten 

5 weiterhin beſonders unter Yofaphat bei einem fiegreichen Heerzug 2 Chr 20, 19 ff. und bei 
defien Einrichtungen für Gerichtsweien (2 Chr 19, 8) und Unterweifung des Volks im 
wein, (2 Chr 17, 8f.). Siebe darüber Bd IX ©. 353. Er läßt die Leviten befonders 
beteiligt fein beim Sturze Athaljas (2 Chr 23, 1—11), während im Königsbuch die Aus- 
führung des Anjchlags Jojadas der fgl. Leibwache zugefchrieben ift, 2 Kg 11,4—12. Siehe 

10 über diefen Widerſpruch, der im twefentlichen durch die Annahme, daß die Quellen ſich 
ergänzen, ſich heben läßt, Wellbaufen, Prolegomena*' ©. 195 ff. ; Stade, ZatW 1885,©.279ff., 
und befonders Aloftermann ie 2Kg 11, 4; Köbler, Geſch. III, 211 ff. Ausführlicheres 
enthält dieſelbe Duelle über die Leviten zur Zeit Hislias bei Anlaß der von diefem Könige 
unternommenen Reformation des Kultus 2 Chr 29,3 ff, wo V. 12 ff. Vertreter der Le— 

15 vitengefchlechter in eigenartiger Gruppierung erjcheinen. Bei der ee im neugemweibten 
Tempel wird V. 34 notiert, da die Lewiten den Prieftern, die nicht zahlreich genug 
twaren, beim Abziehen der Haut der Opfertiere feien behilflich getwejen. Ebenfo wird beim 
Feſte der ungefäuerten Brote hervorgehoben (30, 16 f.), daß die Leviten das Schlachten der 
Paſſahlämmer für ſolche Israeliten bejorgten, die nicht rein waren; dagegen beim Paſſah 

% unter Joſia ift e8 2 Chr 35, 11 ſchon als allgemem giltiger Brauch genannt, daß die 
Leviten die Yämmer fchlachteten und die Haut abzogen, während die Darbringung des 
Blutes ftet3 den Prieftern vorbehalten blieb. Hinfichtlih der Einkünfte der Leviten ift zu 
beachten, daß König Hisfia die Einlieferung des Zehnten, die feit langem unterblieben 
war, wieder anbefohlen und geordnet habe 31, Rn Unter Hisfia wird übrigens den 

25 Yeniten 2 Chr 29, 34 ein beiferes Ye gegeben als den Prieftern in Bezug auf den 

Eifer, fich für den Dienft Jahvehs heiligen zu lafjen. Später erfcheinen fie in weniger 
günftigem Yichte. Ez 44, 9 ff. ſchließt fie vom eigentlich priefterlichen Dienft in aller 
ge aus und motiviert dies damit, daß fie Israel zum Götendienfte geholfen und das 
Volk darin beitärkt hätten. Sie follen daher im Tempel der Zukunft nur die niedrigen 
30 Dienfte verrichten, während der höhere Altardienft den Söhnen Zadoks ausfchlieklich vor: 
behalten bleibe. Diefer Tadel bezog ſich offenbar darauf, daß viele Yeniten an folchen 
Kultusftätten, die Ezechiel nicht für legitim anſah, und wo auch viel heidnifches Unweſen 
mitunterlief, fi) zur Ausübung des Priefterbienftes hergegeben und fo diefe unreinen Kulte 
unterftügt hatten. Nicht berüdjichtigt wird bei dem Strafurteil, daß ihre Unterordnung 

85 unter die Priefter ſchon altmofaiih war. Ezechiel ordnet ja überhaupt die Verhältnifie 
neu, als hätte er tabula rasa vor ficdh. 

Daß die Leviten ftarf an ben — Judas und Israels intereſſiert geweſen 
waren, dürfte auch daraus hervorgehen, daß ſie bei der Rückkehr der Verbannten zum 
Wiederaufbau des Tempels — denn dies war ja die Abſicht des Königs Koreſch Esr 1,1ff. — 

40 ſich nur fehr wenig zahlreich einfanden Esr 2, 40. Neben 4289 Prieftern, die mit Se— 
rubbabel heimfehrten, find die 74 Leviten eine verfchtwindende Zahl. Allerdings erjcheinen 
außerdem 128 Sänger und 139 Thortwächter, oder nad Neb 7, 44f.: 148 Sänger und 
138 Thorwächter. Und aus diefer Art der Aufzählung ift nicht mit manchen Neueren zu 
ſchließen, daß die beiden letzten Klaſſen nicht levitiſchen Stammes geweſen feien. Vielmehr 

5 iſt hier „Levit“ im engeren Sinne gebraudht von den Tempel: und Altardienern, da dies 
das ältefte und wichtigfte Amt der Yeviten war. Die Sänger und Thorhüter hatten fchon 
vor der Zerftörung Jeruſalems zum eigentlichen Perfonal des Tempels gehört und em 
pfanden daher auch ein näheres Anterefje, dahin zurüdzufehren, als ſolche Yeviten, die 
wohl mit anderen Heiligtümern in Beziehung geftanden hatten. Die niedrigeren Altar 

so und Tempeldienfte waren ja ohnehin von den Nethinim verrichtet worden. Bei Esras 
Heimkehr erneuerte fich diefelbe Erfcheinung Esr 7,7; 8, 15 ff. Auch diesmal waren die 
Leviten am wenigſten zur Heimkehr bereitwillig und ließen fich erft bitten. Nach einer 
jüdiſchen Tradition hätte Esra die Saumfeligfeit der Leviten damit beftraft, daß er ihnen 
den Zehnten entzog und ihn den Prieftern überwies (Jebamoth 86b), welche in fpäterer 

55 Zeit in der That allein den Genuß desjelben hatten, wie aus Joſephus hervorgeht, ſiehe 
aber Neb 10, 38; 13, 10. Übrigens mehrten fih doch in Nehemias Zeit die Lebiten 

allmählich. So find ihrer Neh 11, 15 ff. als in Jeruſalem wohnend 284 gezählt, dazu 
Thorhüter 172. Die anderen waren in Landſtädten angefiebelt, befonders im benjamini= 
tiichen Gebiet, vgl. auch Neh 12, 27—29. Die alten Levitenftäbte werden nicht mehr 
co erwähnt, — Aud die Nethinim find, als beſtimmt von den Leviten unterſchiedene Kaite, 


Levi, Leviten, Levitenftädte 423 


aus dem Eril zurüdgelehrt. Ihre Zahl betrug nad) der erjten Heimkehr, die Söhne der 
Knechte Salomos inbegriffen, 392 (Esr 2, 58; Neh 7,60) Mit Esra kamen ihrer 220 
(Edr 7,7; 8,20). Sie wohnten fortan meift in Jeruſalem (nad Esr 2, 70; vgl. Neh 
3,26. 31 auch in anderen Städten mit den Zeiten) und zwar auf dem Ophel, dem füb- 
öftlihen Ausläufer des Tempelberges. Sie ftanden unter zwei aus ihrer Mitte genom- 5 
menen Vorftebern (vgl. Neh 11, 21 mit Esr 2,43; Neh 7, 46). In dem föniglichen Edikt 
Esr 7, 24 wird ihnen tie dem übrigen Kultusperfonal Abgabenfreiheit zugeſichert. Ob 
gegenfeitige Verheiratungen zwiſchen Israeliten und Nethinim geftattet waren, ift aus dem 
AT nicht zu erfehen. Urfprünglich dürften die Nethinim unter das Verbot Dt 7, 3 ge 
fallen fein. In der Mifchna (Jebamoth 2, 4; Kidduſchim 4, 1) wird das Connubium mit 10 
ihnen —— Vgl. auch Bertholet, Stellung der Israeliten und Juden zu den Fremden 
1896, ©. 342. 

In betreff der levitiſchen Ordnungen zur Zeit des zweiten Tempels finden fich zer 
jtreute ar in der Mifchna, die aber wenig Yusbeute gewähren. Vgl. die 15 Tempel- 
ämter Schefalim 5, 1, wo übrigens feine Unterjcheidung zwiſchen priefterlichen und levi= 16 
tiichen getroffen if. Bon der Tempelwache handelt Middoth 1, Uff. Nach diefer Stelle 
wurde im ziveiten Tempel an 24 Orten Wache gehalten (vgl. Thamid 1, 1), von denen 
21 von Leviten, 3 von Prieftern befett waren. Die Wachtpoften ftanden unter dem Prä— 
fetten des Tempelberges (MIT 77 5), ber nachts bei denfelben die Hunde machte, jeden 
Mächter, der fchlafend getroffen wurde, fchlug, ja ihm die Kleider anzünden durfte. Weber 20 
die levitiiche Tempelmufif vgl. Eradin 2, 3—6; Thamid 7,3. 4; Sufta 5, 4; Bilkurin 
3,4 u. ſ. w. ſ. d. A. Muſik b. den Hebr. — Nach Sof. Ant. 20, 9, 6 erwirkten die levi⸗— 
tiſchen Muſiker unter König Agrippa II. einen Synedrialbeſchluß, durch den ihnen das Recht 
priefterliche Kleidung zu tragen zugefprochen wurde. — Mit der Zerftörung des Tempels 
verlor das Yevitentum mie das Prieftertum feine Bedeutung; die Synagoge bedarf des= 26 
jelben nicht. Doc) finden fich unter den Juden bis auf den —— Tag ſolche, die als 
Abkömmlinge Levis betrachtet werden und deshalb im Synagogenkultus gewiſſe Vorrechte 
genießen. Der Name „Levi“ ſelbſt freilich iſt kein Beweis für levitiſche Abſtammung; 
war er doch als Perſonenname auch bei Angehörigen anderer Stämme nicht ſelten, vgl. 
z. 3 NT % 3, 24. 29. Sicherer ſoll Hi diefe Abftammung der Name Halevi ein 30 
Zeichen fein. 

Die Kritik bat im neuerer Zeit tiefgreifende Fragen in Bezug auf die Entwidelung 
des Stammes Levi aufgetvorfen und die traditionellen Anſchauungen von Grund aus 
umzugeftalten geſucht. —* im Deuteronomium der im prieſterlichen Geſetz (P) ſo ſcharf 
grangene Unterſchied zwiſchen Prieftern und Leviten kaum bervortritt, hat jchon früher a5 

nlaß gegeben, dad D in eine bedeutend fpätere Zeit, als die übrigen Quellen des Penta— 
teuchs binabzufchieben, da jener Unterſchied ſich unterdefjen vermwijcht habe (Riehm). Um: 
gefehrt haben die an Reuß fich anfchliegenden Kritifer, unter denen beſonders Wellhauſens 
plaftifche Darftellung durchſchlagend wirkte, vornehmlich von den gefeglichen Beitimmungen 
über das Priefterperfonal und deren Verhältnis zur Gefchichte ausgehend Anlaß genommen, 40 
den P dem D nadyzuorbnen: der ganze Unterjchied eines aaronidiſchen Priejtertums und 
eines liturgifchen Levitentums gehöre erft der nachprophetifchen Zeit an. In der Zeit ber 
Propheten fei zwifchen Prieftern und Leviten fein Unterfchied, jo auch noch nicht in dem 
unter Joſia entftandenen D. Die „Leviten”, von melden diefes rede, feien die Priefter 
ber bis in die beuteronomifche Zeit nicht angefochtenen ländlichen Höhenkulte geweſen. Der 46 
neue Gefeßgeber (D), welcher diefe aufheben wolle, um nur noch den Tempel in Jeruſalem 
fortbeiteben zu lafien, treffe in weiſer Milde die Auskunft, daß er jene beim Eingehen 
ihrer Opferftätten brotlos gewordenen Leviten der Milbthätigkeit empfehle und ihnen außer: 
dem vollberechtigte Aufnahme in die jerufalemifche Prieſterſchaft erwirken wolle durch die 
Beitimmung Dt 18,6 ff. Diefe Se jei aber an dem Widerſtand der letzteren 50 
eicheitert, wie aus 2 8923, 8f. erbelle. Diefer Thatfache, daß die Höhenpriefter auf folche 
Weiſe ihres Nechtes verluftig gingen, „hänge dann Ezechiel ein moralifches Mäntelcyen 
um“ (Wellbaufen), indem er fie zu dienenden Leviten degradiere, weil ſie das Volk zur 
Abgötterei verführt hätten (Ez 44, 10 ff.). So ſei Ezechiel (573 v. Chr.) der erſte, ber 
innerhalb des Priefterftammes einen Rechtsunterſchied einführe: Die Söhne Zadoks, d. b. 55 
die jerufalemifchen Priefter haben allein des Altar zu warten, die übrigen Leviten in 
bienender Stellung die bisherigen Nethinim zu erjegen. Lange nad Ezechiels Thora erit 
ſei P in Babylonien entjtanden, und von Esra nah Yerufalem gebracht (444 v. Chr.) 
und dort promulgiert worden. Hier erfcheine nun jener Unterjchied zwiſchen Prieſtern und 
Leviten bis in die mofaifche Zeit zurücdatiert, indem Aaron mit feinen Söhnen allein des 0 


424 Levi, Leviten, Levitenftädte 


Prieftertums malte und die Anſprüche der levitiſchen Notte Korachs zurückgewieſen werben. 
Jetzt erft, wo der Faden ber lebendigen Erinnerung ganz abgebrodyen war, konnte man 
es auch wagen, jenen Zadok, der gar nicht aus priefterlicher yamilie war, aus dem Stamm 
Levi abzuleiten und zum Nachkommen Aarons zu ftempeln. Endlich babe der Ghronift 

5. noch weitere Phantaſien in betreff der Gliederung des Stammes Levi und feiner Bebeu- 
tung in der Gefchichte entwidelt, indem er fih dabei an das Schema bes P hielt. 

Die meiften neueren Kritiker ſehen dieſen Hergang für jo einleuchtend an, daß fie 
darin den fchlagenditen Beweis für die litterariſche Reihenfolge D, Ez., P, Chron finden. 
So Wellbaufen, Kuenen, Kautzſch und viele neuere. Andere dagegen fehen diefe Beweis— 

10 führung weder eregetifh noch pragmatiſch für überzeugend an. So Dillmann, Deligich, 
Kittel, van Hoonader, zum Teil auch Baubdiffin u. m.a. Mehr, ala gewöhnlich geſchieht, 
jollte von beiden Seiten zugeftanden werben, daß vieles in der Geidichte des Stammes 
und der Entwidelung feiner Einrichtungen dunkel bleibt. Zumal für die ältere Zeit gilt 
dies. Wenn man die priefterlihen Satzungen der mittleren Bücher des Pentateuchs (P) 

15 in nacherilifche Zeit binabrüdt, dem Chroniften alle geichichtliche Glaubwürdigkeit abfpricht 
auch in Bezug auf ſolche Mitteilungen wie 2 Chr 17, 8 (levitifches Lehrkollegium des Königs 
Joſaphat), 19, 8 (richterliches Kollegium desfelben Könige), 20, 19 ff. (levitifche Sänger: 
höre besjelben), 23, 1 ff. (Mitwirkung ber Leviten bei der Schilderhebung gegen Athalja) 
und die ausführlichen Erzählungen über die Leviten zur Zeit Davids und Hiskias — wenn 

20 man endlich in den Gefchichtsbüchern ſolche Stellen, wie 1 Sa 6, 15; 2 Sa 15, 24 fritifch 
bejeitigt oder wie 1 Ag 8, 4 (vgl. LXX) emenbiert (f. dagegen van Hoonader ©. 79 ff. 
und 147 ff.), fo läßt fich über die Leviten in vorerilifcher Zeit überhaupt nicht viel fagen. 
Und doch bleiben aud dann noch Zeugniffe übrig, welche gegen die heute beliebte Dar- 
ftellung der Entwickelung des Stammes ind Gewicht fallen. Nah Wellbaufen hätte es 

235 in ber älteren Zeit einen priejterlihen Stamm Levi überhaupt nicht gegeben. In der 
Richter⸗ und älteren Königszeit mache ſich überhaupt eine Scheidung zwiſchen Heilig und 
Profan in Hinficht auf das Hultusperfonal nicht bemerflih: Gideon und Manoah opfern 
jelber, ebenfjo Saul; David und Salomo vollziehen priefterlihe Handlungen. Der Ephrai- 
mite Samuel wird zum Priefteramt geweiht. Davids Söhne waren nah 2 Sa 8, 18 

0 Priefter u. f. w. Ein zahlreiches liturgiſches Perfonal, wie es nad P der Stamm Levi 
hätte ftellen müfjen, ift in der älteren Zeit überall nicht vorhanden. „Leviten“ hieß man 
vielmehr die einzelnen Individuen, die jih von Berufswegen dem Gottesdienfte widmeten. 
Seit aber im Laufe der Königszeit das priefterliche Perfonal zahlreicher wurde, bildete fich 
dasjelbe zu einem angejehenen Stand heraus, der als folder Dt 33 fogar neben die 

35 Stämme Israels geftellt werden konnte. Und aus diefem Priefterftande iſt erft fpäterhin, 
da die Amter mit der Zeit erblih wurden, ein Gejchlechtszufammenhang erwachſen. — 
Allein gerade Dt 33 erhebt gegen diefe Aufftellungen Einfpradhe wie ſchon Gen 49 (vgl. 
oben ©. 418, aaff.). 

Der Vertrauensmann Jahvehs, von dem bier (Dt 33, 8) die Rede, ift nicht Mofe, 

40 der nie die Urim und Thummim geführt bat, fondern der einheitlich zufammengefaßte 
Stamm Levi, auf defjen Gefamtheit alſo in mofaifcher Zeit etwas von priefterlicher Weihe 
übergegangen ift; und die Beziehungen auf den Wüftenzug Vs. Sf. haben nur einen 
Sinn, wenn der fpätere priefterlihe Stamm mit feinen Vertretern in der mofaifchen Zeit 
fih in einem Erbzufammenbang wußte. Wellhauſen jelbft fpriht S. 142 die Vermutung aus, 

45 Mofe möchte aus jenem alten (nah ihm untergegangenen) Stamm Levi (Gen 49) ber: 
vorgegangen fein (wobei übrigens nachmoſaiſcher Urfprung von Gen 49, 5ff. unerflärlich 
würde); der Ausdrud Leviten fei wohl zuerit auf die Verwandten Moſes angetvandt worden. 
Damit giebt er aber bereit3 zu, daß jchon in der älteften Zeit bei dieſer priefterlichen 
Korporation auf Familienzufammenbang Gewicht gelegt wurde. Um fo weniger ift feine 

so Erklärung von Dt 33, 9 ftatthaft S. 132 f.: Den Priefter mache nicht der — 
bang des Blutes, ſondern die Verleugnung desſelben. Er müſſe ähnlich wie die Propheten⸗ 
ſöhne, Rechabiten (?) und Nafiräer fih von den Banden der Familie losreißen, Eltern, 
Brüder Meib und Kinder (!) dahintenlaffen, um in die Priefterfchaft einzutreten. Zwar 
auf Cölibat der Priefter dürfe man daraus nicht fchließen, fondern die Worte bdeuteten 

55 nur an, daß das Prieftertum häufig faum den Mann, geichweige denn eine Familie er 
näbrte. — Davon ift doch der von feiner Familie dem Heiligtum getveihte Samuel noch 
lange fein Beweis; feinen Kindern wurde er durch fein Amt nicht entzogen. Vielmehr 
follte er an Elis Schiefal ein warnendes Beifpiel nehmen, daß er ſich als Priefter ber 
Verantivortlichkeit für fie nicht entichlagen dürfe. Auch lafjen jene Erzählungen erkennen, 

o daß im Gegenteil das Prieftertum, welches freilich mit dem bloßen Levitentum nicht ver 


Levi, Leviten, Levitenftäbte 425 


wechſelt werben darf, fogar recht einträglich war. Jene Stelle des Mofejegens über Levi 
geht alfo nicht auf äußerliche Ausfcheidung aus der Familie, fondern frellt als Ideal jene 
innere Unabhängigkeit von den Nüdfichten der Verwandtſchaft hin, welche der Diener 
Gottes und Sprecher des göttlichen Nechtes fi bewahren muß, und ber Stamm Levi 
bei einem berühmten Vorfall, auf den vielleicht angefpielt wird, Er 32, 26—29, beiviefen 5 
bat. l. aud Sellin, Beiträge zur israelit. und jüd. Neligionsgefchichte II (1896), 
©. 110 ff. Jedenfalls ift alfo in diefem Segensſpruch ein Stamm vorausgefeßt, auf welchen 
die priejterlihe Würde in mofaifcher Zeit übertragen wurde, und von welchem die fpätere 
Priefterfchaft fich berleitete. Selbftverjtändlich hat aber nicht der ganze Stamm das Priefter- 
tum ausüben fönnen, wenn auch eine gewiſſe Weihe auf alle feine Glieder übergegangen 
iſt. Wichtig ift in diefer Hinficht jener einzelne (Eritifch nicht angefochtene) Levit Ni 17. Derfelbe 
it ſchon von Haus aus Leit, ohne Priefter zu fein, was er erjt durch jene Anftellung 
im Haufe des Micha wird. Beides iſt aljo zweierlei. Er kann nur nad feiner Abftammnng 
Levit fein, wie auch 18, 30 beitätigt, wo er von Mofe abgeleitet wird ; aber nicht von 
legterem Umftand rührt feine Qualififation zum Priefter ber, fonft hieße er dem ent= 16 
Iprechend Sohn oder Nadhlomme Mofes, fondern von feiner Zugehörigkeit zum priefter- 
lihen Stamm Xevi. 

Daß es damals nur fehr wenige Leviten gegeben babe, fchließt man freilich aus der 
Freude, die Micha darüber empfindet, einen foldyen für fein Heiligtum getwonnen zu haben 
(Ri 17, 13). Man kann aber au den Schluß daraus ziehen, daß die Leviten zwar 20 
dienftliche Beziehungen zum nationalen Haus Jahvehs hatten, aber ſich nicht zur Bedienung 
von privaten Sonderkulten bergeben follten (vgl. 18,3). So van Hoonader ©. 230f., der 
für die ältere Zeit auch zwiſchen erlaubtem Lokalkult der Familien und Gefchlechter und 
dem Dienfte des Bundesheiligtums in dem Sinne unterfcheidet, daß für den erfteren, für 
welchen die Vorfchriften Er 20, 24 ff. galten, priefterliche Vermittelung nicht geboten ge: 26 
weſen fei, mährend der Altardienft am Bunbesheiligtum den levitiſchen Prieftern vor: 
behalten war. Da ließe fich leicht denken, daß die Leviten in Verfuchung kommen fonnten, 
an jenen anderen Orten ein fürmliches Prieftertum einzurichten. Als Argument, welches 
gegen das Vorhandenfein einer zahlreichen, von Mofe zum Dienft am centralen Heiligtum 
kan Stammes Levi fpreche, weiſt man —, bin, daß Eli auf die Bedienung so 
durch den einzigen Samuel angewieſen ſei 1 Sa 3, 1 und auch feine Söhne nur über 
einen Anecht verfügten (1 Sa 2,13). Allein wenn Samuel der vertraute Famulus Elis 
war, jo ift damit nicht gejagt, daß es an dem vielbefuchten Heiligtum zu Silo fein 
größeres Dienftperfonal gegeben habe, was auch aus 2, 13 nicht folgt. Übrigens wird 
ja auch vom Chroniften erjt dem David das Heranziehen einer größeren ang von Ye 35 
viten zum Tempeldienſt zugefchrieben. Es verträgt fih alfo mit der biblifhen Darftellung 
wohl, daß die moſaiſche Idee erſt damals vollere Verwirklichung fand. Leicht möglich ift, 
da damals z. B. für die Tempelmufif geeignete Leute in die Levitenzunft eingeftellt 
wurden (Kloftermann glaubt, daß die Nabiverbindungen dem Stamm eingegliedert worden 
jeien), deren Cadres aber durch die Abftammung von Levi gegeben waren. Merkwürdig 10 
bleibt, daß P von der gottesdienftlihen Mufif der Leviten ganz ſchweigt, was bei junger, 
bezw. nacheriliicher Entftehung faum denkbar wäre, da fchon vor dem Eril die Mufil einen 
wichtigen Teil des Kultus bildete. Daß diefelbe wenigſtens die Leviten nichts anging, 
läßt ſich auch nicht aus dem Umftand folgern, daß in Esra und Nehemia die Thorbüter 
und Sänger gewöhnlich von den „Leviten“ unterfchieden werben. Dies beruht nicht darauf, 5 
daß fie noch nach diefen Quellen (im Unterjchied von der Chronif und den dhroniftischen 
Zufägen in Esr und Neh) nicht zum Stamme Levi gerechnet würden, fondern darauf, 
daß dort der Ausdrud „Levit“ in engerem Sinne von den beim eigentlichen Tempel: und 
Altardienft Zudienenden gebraucht wird. Dafür, daß der Chronift nicht einfach die Verhältniffe 
feiner Zeit auf die Vergangenheit zurüdtrage, macht van Hoonader ©. 26 ff. auch die eigen- bo 
tümliche Erjcheinung geltend, daß derfelbe gerade in feinen Erzählungen über vorexiliſche 
Zeit die Leviten eine verhältnismäßig hohe, derjenigen der Priejter angenäherte Stellung 
einnehmen lafje, während fie nah dem Exil hinter diefen ſtark zurüdtreten.. Um fo eher 
fonnte ſich für den fonft die Ungleichheiten ausgleichenden Ezechiel fragen, ob die Schranfe 
zwiſchen ihnen und den Prieftern nicht aufgehoben werden follte. Er verneint es unter 56 
Hinweis auf ihre Verfchuldungen an den gößendienerifhen Bamoth. Allerdings jagt er 
nicht ausbrüdlich, daß ihre Unterordnung ſchon altmoſaiſch fei (vgl. oben ©. 422,31 ff.), aber 
ebenſowenig entkleidet er fie förmlich einer Würde, die fie bisher gehabt hätten, in welchem 

Vs. 13 ein 7 N> zu erivarten wäre. Und wenn er 44,7 es geradezu als einen 
„Bundesbruch“ bezeichnet, daß die Israeliten bisher durch Fremdlinge die niedrigeren so 


— 


0 


426 Levi, Leviten, Levitenftädte 


Tempeldienfte verrichten ließen, fo fett er damit eine Bunbesthora voraus, welche dieſe 
— anderen zugewieſen babe. Dieſe anderen können doch wohl nur die Leviten ges 
weſen ſein. 

So kommen wir fürs Erſte zu dem Schluß, dem ſich eine beſonnene Kritik, wie wir 

5 glauben, nicht entziehen kann, daß der Stamm Levi von den Anfängen des israelitiſchen 
Volfstums, d. h. von der mofaifchen Periode an (vgl. auch Ri 18) als der zum Gottes- 
dienſt befonders gemweihte gegolten habe. Zweitens aber iſt undenkbar, daß derſelbe jemals 
ohne Unterfchied dem Prieftertum follte obgelegen haben. Bei der Einheit des Volkes 
und feines Gottes, welche uns in unantaftbaren Dokumenten der frübeiten Zeit entgegen: 

10 tritt (vgl. 3. B. Er 15; Ri 5), ift die von ber geichichtlichen Uberlieferung einhellig be— 
eugte einheitliche Zufammenfaffung des Kultus an Einem Heiligtum und in Einer Prieiter: 
Ele in ber älteiten Zeit auch das einzig Natürliche. Mit dem PBentateuch ift anzunehmen, 
daß dieſes Prieftertum urfprünglich von der Familie, nicht vom ganzen Stamm ausging, 
daß aber von jener auf diefen, der fich fchon in der Zeit der Wanderung durch feine 

15 Bunbdestreue auszeichnete, etwas von priefterlicher Weihe überging und er dem Heiligtum 
den nächſten Schug und Dienft bot. Das jchließt nicht aus, daß die von Moſe entwor— 
fene Grundorbnung, melde bei P zu Grunde liegt, im Laufe der Jahrhunderte bei fo 
wechſelvollen Verhältniffen manche Störungen erlitt. Es hätte wunderbar zugeben müflen, 
wenn das genealogifche Recht fi) immer mit dem Bedürfnis der Praris gebedt hätte. 

20 Mie überall wird bei zu ftarker Zahl der Berechtigten ein Teil berjelben zurüdgebrängt 
worden fein und hinwieder werben die minder Berechtigten fich bejtrebt haben, in den 
Kreis der Bevorrechteten einzubringen. Einen Anlauf letzterer Art erzählt die Überlieferung 
ſchon aus der Zeit Mofes Nu 16). Ein Vorrüden der Yeviten in priefterliche Funktionen 
begegnete uns oben mehrfach, das Eindringen der Tempeldiener heidniſchen Urjprungs in 

25 die levitifchen Obliegenheiten bezeugt Ezechiel. Auf ſolche Bewegungen folgten aber auch 
je und je mieber ne Ber Mapregeln im entgegengefegten Sinn. 

Schwankend war in der älteren Zeit ſchon der Unterfchied zwischen heiligem und pro— 
fanem Perfonal, weil die Idee des allgemeinen Prieftertums nachwirkte; damit ift jedoch 
nicht gejagt, daß jener Unterfchied gar nicht gemacht wurde. Das Gegenteil beweift fchon 

so Ri 17, wo ein beftimmtes Familienglied im Unterfchied von den anderen zum Prieſter 
geweiht twird, der Patron dieſes Kultus aber folang fein gutes Gewiſſen hat, bis es ihm 
gelingt, einen geborenen Leviten an deſſen Stelle treten zu lafjen. Damals mögen manche 
Kulte mit oder ohne Leviten entftanden fein. Mit der juftematifcheren Ordnung des 
Gottesdienstes im föniglichen Jerufalem wurde jener Unterfchied zivifchen heilig und profan 

86 ftrenger durchgeführt. Die „levitiichen Priefter” galten als die von Moſe ber mit dem 
eigentlichen Altardienfte betrauten, und aud die niedrigeren Organe des Kultus wurden 
dem Stamme Levi eingegliedert, was in der Älteren Zeit noch leichter nach Bedürfnis ge 
ſchehen mochte als fpäter, wo die Erbfolge allein entſchied. Ebenſo ſchwankten die Grenzen 
der Befugniffe innerhalb des Stammes Levi. In der Vollsanihauung baftete jedem 

40 Leviten eine Anwartſchaft auf das Prieftertum an und aud im Königreich Juda gelangten 
manche Leviten zu priefterliben Amtern an Nebenkulten. Auch am Gentralbeiligtum 
waren die Leviten um fo angejehener, da die gemeineren Hantierungen nichtisraelitifchen 
Nethinim überbunden waren. Im . zu diefen wie zum gewöhnlichen Volke galten 
die Leviten als Brüder der Priefter, Angehörige des Priefterftammes. So bebt aud das 

45 für das Wolf gefchriebene D die näheren Nangunterfchiede, die natürlich ftet3 innerhalb 
dieſes Stammes beftanden haben, nicht hervor. Wöllig unftatthaft ift aber, in Dt 18, 6f. 
eine Maßregel finden zu wollen, welche die Überfiedelung der Höhenpriefter nach Jeru— 
falem einleiten follte. Mit jenem Leviten, der, wie es bejcheiden heit, irgendwo in den 
Thoren Israels zu Gafte wohnt, kann unmöglich ein folder gemeint fein, ber dort ein 

to Prieftertum bekleidet. Die Abficht dieſes Geſetzes gebt nur dahin, daß der Levit durch 
feinen auswärtigen Wohnort nicht des Dienftrechtes am Gentralbeiligtum mit entiprechen- 
dem Genuß der Einkünfte desjelben verluftig geben fol. Daß er dort nicht jede beliebige 
bl. Handlung vorzunehmen berechtigt fein, jondern der dortigen Ordnung fich einfügen 
foll, verſteht fic) daber von ſelbſt. Wenn nun König Jofia bei feiner Reformation alle 

55 Priefter der jubätfchen Bamoth nad) Jerufalem einbrachte, jo erflärt ſich das leicht daraus, 
daß fie levitiſcher Abftammung, alſo dem Tempel zu Dienft verpflichtet twaren und das 
Aufhören des Bamothkultus durch ihre Verpflanzung am ficherften gewährleiſtet ſchien. 
Daß dabei der Wortlaut von Dt 18,6 f. nicht eingehalten worden fer (Kittel, Geſchichte 
II,324), ift ſchon deshalb unzutreffend, weil diefer Wortlaut, wo es ſich um nichts weniger 

co als freiwillige Einziehung von „Prieftern” handelte, gar nicht paßte. Kittel meint ferner, 


Levi, Leviten, Levitenftädte Leyſer 427 


Joſia habe jene Höhenprieſter zu vollberechtigten Prieſtern in Jeruſalem machen wollen, 
die dortige Prieſterſchaft habe dies jedoch nicht zugegeben. Von einem ſolchen Gegenſatz 
weiß der Text nichts. Es heißt 2 Kg 23, 9 einfach: „doch durften die Prieſter der 
— nicht heranſteigen zum Altar Jahvehs in Jeruſalem, ſondern nur ungeſäuerte Kuchen 
en inmitten ihrer Brüder“. D. h. man bat fie nach ihrer Abkunft als Leviten aner- 6 
fannt, als Priefter aus guten Gründen nicht. Ganz entſprechend entjcheidet über fie fpäter 
Ezechiel, der eben dieſen Rechtsunterfchied nicht neu geichaffen, fondern ihn ſchon vor 
gefunden hat. Eine reinlihe Scheidung zwiſchen Prieftern und Leiten gegen die Zeit 
des Exils wird auch durch das beftätigt, was von der Nüdfehr beider Rlatfen gemeldet 
ift. Vol. Franz Deligfch, ZEWL 1880, ©. 286f. Der geſetzliche Geift des Judentums 10 
in der nacherilifchen Zeit brachte e8 mit ſich, daß die Grundlinien dieſes Rechtsunterfchiedes 
nicht mehr vertoiicht, fondern im Gegenteil verfchärft wurden. v. Orelli, 


Leviathan j. Bd V ©. 8, 3—10,2. 
Levirntsche ſ. Bd V ©. 745, ff. 
Levitiens |. Pentateuch. 15 


Leydeder, Melchior, geit. 1721. — Fortgefegte Sammlung von Alten und Neuen 
Theologifhen Sachen, Leipzig. Jahrgang 1721, ©. 1012ff.; Unpartbeyifche Kirchen-Hiſtorie, 
Sena 1735, Bd II, S. 625; 9. 3. van der Ya, Biogr. Woordenboek, Bd XI, ©. 387 
Gaß, Geſch. der prot. Dogmatif, Bd III, ©. 290, 

M. Lendeder, 1642 zu Midbelburg geboren, wurde nad fünfzehnjährigen Pfarr: 20 
dienften in jeeländifchen Ortichaften Profefier der Theologie in Utrecht 1679 und wirkte 
dort bis zu feinem Tode, 1721. Er mar ein nachgeborener Boetianer, wohl der Iette 
Vertreter einer gänzlich unerteichten reformierten Orthoborie. Von diefem Stanbpunfte 
aus polemifierte er nicht nur wider die Neuerungen des Teufelsleugners Balthafar Beder, 
deſſen bezauberte Melt 1690 erfchienen war, ſondern auch wider die cartefianifche "tr ke 25 


. 
ui 


und felbft wider Hermann Mitfius, der die reformierte Lehre von der Taufe der Tut 
riihen anzunähern fchien. Die meiften feiner zahlreichen polemifchen Schriften find aber 
wider die Föderaltheologie der Coccejaner gerichtet, und führen die ftreitigen Fragen mit 
roßer Klarheit vor. Übrigens hat gerade bier auch dieſer Polemiker dem mehr auf die 
Piftorifche Enttvidelung gerichteten Zeitgeifte einen Heinen Tribut zollen müſſen. Leydecker so 
konnte die Entwidelung der Heildgefhichte nach dem &öberalfoftem nicht völlig beifeite 
fchieben: fo überbot er fie durch einen „ölonomifchen“ Entwurf, welcher die Gefamtthätig- 
feit Gottes auf die Welt nad dem trinitarifchen Schema ordnete (De oeconomia trium 
personarum in negotio salutis humanae, Traj. 1682). Unter den fonftigen anti— 
coccejaniſchen Schriften ijt die wichtigſte: Synopsis controversiarum de foedere et 35 
testamento Dei, Traj. 1690. Sein ſyſtematiſches Hauptwerk ift: Comment, in Catech. 
Heidelberg. sive de veritate et sanctitate fidei Reformatae, Traj. 1694. Ganz 
frei von polemifchem Charakter ift nur die große Gefchichte und Archäologie des ATs: 
De republica Hebraeorum, Amft. 1794; ein zweiter Band, mit welchem das Werk 
aber noch immer unvollendet bleibt, erjchien 1710. 40 
A. Schweizer F (E. F. Karl Müller). 


Leyden, Johann von ſ. Münfter, MWiedertäufer. 


Leyfer (Zeifer, Lofer), Iutherifche Theologen= und Gelehrtenfamilie, aus Schwaben 
ftammend, im 16. Jahrhundert nach Norddeutſchland übergefiedelt und dort in einer 
abeligen und bürgerlichen Linie noch jest an verjchiedenen Orten blühend. 45 

1. Der ältefte aus der MWürttembergifchen Kirchengefchichte befannte Stammvater ift 
Kafpar Leyſer, geit. 1554 oder 55. 

Litteratur: Chr. Fr. Sattler, Geſchichte des Herzogtum Württembergs IV, ©. 74 
und Beil. n. 29 u. 30; Hartmann und Jäger, Brenz II, S. 285 ff.; Ch. Fr. Schnurrer, 
Erläuterungen 2c., ©. 234ff.; Prefiel, Anecdota Brentiana ©. 385 ff.; Chr. Fr. v. Stälin, 50 
Württembergiſche Geſchichte IV, ©. 738f. 

Geboren ca. 1527 zu Winnenden im Herzogtum Württemberg, 1541 in Tübingen 
immatrifuliert, Freund und Schwager von Jakob Andrei, ca. 1550 Pfarrer in feiner 
Vaterftabt, dann Stadtpfarrer in Nürtingen, befannt durch feinen den 6. September 1554 


428 Leyſer 


in Gemeinſchaft mit J. Andreä, damals Superintendenten in Göppingen, an Herzog 
Chriſtoph von Württemberg geſtellten Antrag auf Einführung einer beſſeren Kirchenzucht 
nad calviniſchem Vorbild und auf Einſetzung von Presbyterien, d. h. eines aus 6 bis 
8 Männern, Predigern und Laien, bejtehenden Gemeindefollegiums, das wöchentlich zu— 
5 jammenfommen, die rohen Sünder vorfordern, zur Befferung ermahnen, event. die bart- 
nädigen vom Abendmahl ausichliegen follte. Der Herzog nahm den Vorjchlag wohlmwollend 
auf, Brenz aber und die weltlichen Räte waren ſehr entjchieden dagegen. Die vor: 
nehmften Theologen des Landes, morunter bejonders Andrei, wurden auf den 24. No: 
vember nad Stuttgart berufen und ihnen in Gegenwart des Herzogs und fämtlidyer 
10 Oberräte der berzogliche Beſcheid publiziert: „es gebühre Lyſern nicht, ein eigenes Kon— 
filtorium in feiner Gemeinde aufzuridhten, auch ſei es bedenklich jedem Geiftlichen eine 
jolhe Gewalt einzuräumen; nur die Abmahnung vom Sakrament jtehe diefem zu, 
weitere Maßregeln der guct feien teild dem berzoglichen Konfiftorium, teild der melt- 
lichen Obrigkeit zu überlafjen.” Leyſer ftarb bald darauf; Andreä fand ein anderes 
15 Feld für fernen reformatorifhen Eifer; dennoch hatte der Leyſerſche Antrag feine Zukunft 
und wurde im 17. Jahrhundert in veränderter Geftalt von Joh. Val. Andrei wieder auf: 
genommen. j 
2. Gein einziger Sohn war Polykarp Leyſer (der Altere), geft. 1610. — 
Kitteratur: Leichenreden von Leonh. Hutter, Wittenberg 1610 (benupt von M. Adam, 
% vitae theologor. ed. 3, 1706, ©. 379—381), 9. Höpfner, Beipzig 1610 und P. Jeniſch, 
Leipzig 1610. Th. Spizl, Templum honoris reseratum 1673, &. 9—16; ®. €. Tengel, ein 
Urentel Leyjers, gab zur Verteidigung Leyſers gegen die Angriffe Gottfried Arnolds einen 
Traktat Leyſers von 1605, der für fein Leben ſehr wertvoll ift, mit einigen einleitenden 
Bemerkungen neu heraus: Nettung der Ehren und Unſchuld D. P.L. in Curieuse bibliothec 
25 1705 II, 675—735. Um ſich gegen die freunde des Nick. Krell zu verteidigen, giebt 2. bier 
eine Autobiographie von 1585 an; befonder8 behandelt er jeine Beziehungen zu Sadhfen und 
Braunschweig. — Ein anderer Urentel, P. Leyjer III, verteidigte ihn ebenfall® gegen Arnold 
in einer Schrift u. d. T. Officium pietatis ete., Leipzig 1706 (Gleih, S. 582f.). Dazu 
vgl. die Borrede des von demſ. herausgeg. Kommentars in prophetas minores; WM. zen 
30 Memor. Theol. Wirtemberg. 1710, pars I, 281ff.; Ph. 3. Rehtmeyer, Braunfhw. Kirchen: 
biftorie 1715 IV, 235. 55—149 auf Grund urkundlicher Quellen mit wertvollen Beilagen in 
Zeil V. Unter Benugung aller früberen Quellen lieferte Job. Andr. Gleih in den annales 
ecclesiastici I, 439 609 eine forgfältige Lebensbefchreibung (mit Bild); eine kürzere €. F. 
E. Bierling in feiner Neuausgabe von Leyſers Catechismuspredigten 1752. Dazu vgl. 
35 Jöcher-Rotermund, Gelehrtenleriton II, 2630; IV, 271; 4. Tholud, Der Geift der lutb. 
Theologen Wittenberge, 1852, ©. 4—14 und passim (unter Benußung von Briefen); 
G. Frank, Gefchichte der proteftantiihen Theologie, I, 1862, ©. 243 ff. Biele Briefe von ihm 
beſaß fein Urentel P. Leyſer III in Celle (f. u.) und gab eine Auswahl derjelben heraus 
u. d. X. Sylloge epistolarum Leyseri 1706; andere jind gedrudt bei Rehtmeyer, Gleich, 
40 echt, supplem. histor. ecelesiast. und in den Unſchuld. Nadır. 1708ff. (vgl. die Nachweiſe 
bei Gleich, S. 609); andere ungedrudt auf der Hamburger Bibliothet. 
Er wurde geboren den 18. März 1552 zu Winnenden. Nach feines Vaters frühem 
Tode verheiratete fich feine Mutter Maga, geb. Entringer aus Tübingen, Schweiter 
der Frau J. Andreäs) in zweiter Ehe mit dem Theologen Lukas Dfiander (einem Sohn 
45 des Königsberger Andreas D., geb. 1534 in Nürnberg, damals Diafonus in Göppingen, 
fpäter Hofprediger und Konfiftorialrat in Stuttgart, geft. 1604). Kein Wunder, daß aud) 
Leyſer die geiftliche Laufbahn und die ftreng lutheriſche Richtung feines Stiefvaters D. 
twie feines Oheims Andreä einſchlug. In der Klofterfchule zu Blaubeuren und auf dem 
Stuttgarter Pädagogium vorgebildet, wurde er 1566 Student und herzoglicher Stipendiat, 
0 1570, kaum 18 Jahre alt, Magifter und Nepetent in Tübingen. Heerbrand und Andreä, 
der jüngere Schnepf und Brenz waren feine Lehrer; eine innige, mehr als brüberliche 
Freundichaft verband ihn während feiner Studienzeit mit feinem um zwei Jahre älteren Lands: 
mann Aegidius Hunn (geb. 1550 in Winnenden). 2. felbft vergleicht ihr Verhältnis mit 
dem Freundfchaftsbund zwiſchen Baſilius und Gregor von Nazianz. Schon 1573 wird 
65 8. Prediger zu Gellersdorf in Niederöfterreih bei dem Erbtrugfe M. 2. von Buchheim. 
Von dort aus hatte er als beliebter Kanzelredner öfters au in Wien zu predigen und 
wurde dem Kaiſer Marimilian II. befannt. Im Todesjahr des Ießteren (1576) erwarb er 
in Tübingen zugleich mit Agid. Hunn die Würde eines Dr. Theol. Einen Ruf zum Predigt: 
amt in Örät lehnte er ab, folgte aber 1577 nad) längerem Bedenken auf Befehl feines 
co Herzogs, der ihn als fürftlichen Stipendiaten zunächſt auf zwei Jahre dem Kurfürften 
uguft lieh, einem Rufe nad) Wittenberg als Pfarrer, Superintendent und tbeologifcher 
Profeffor. Von feinem Oheim J. Andrei introduziert und als Mann von fchriftmäßiger 


Leyfer 429 


reiner Lehre, ehrbarem Wandel, ftillem und friebliebendem Charakter aufs wärmſte em— 
pfohlen, trat er im Februar 1577 fein Pfarramt, etwas fpäter fein alademifches Lehramt 
an. Unter feinen erjten Zuhörern war Job. Arndt. In Wittenberg hatte 2. die nicht 
eben dankbare Aufgabe, die feit dem Sturz der Kryptocalviniſten 1574 herrſchende Auf: 
regung zu bejchwichtigen und bei ber Einführung der Konkordienformel wie bei der Ne 5 
organifation der Univerfität mitzubelfen. Daß es hierbei nicht ohne Konflilt und Wider: 
ee abging, läßt fich leicht denken. Seine Anjpruchslofigkeit aber, feine natür- 
liche Liebenswürdigfeit und redneriſche Begabung (er war auf der Kanzel „mie ein Engel 
anzufehen” — „ein zweiter Dr. angelicus“ NRehtmeyer 1. a. ©. 144) erwarben ihm 
bald "die Achtung und Liebe feiner Gemeinde, der Univerfität und des Kurfürften. Beim 
Abſchluß des Konkordienwerls 1577—80 wurde er zu verfchiedenen Beratungen und Ge: 
jchäften zugezogen, er war neben Andrei und Selnekler Mitglied der Kommiffion, welche 
die Unterfchrift der Konkordia in Kurſachſen zu betreiben hatte, nahm teil an Konventen 
zu Wittenberg, Lichtenburg, Meißen, Herzberg, Torgau zc., hatte mit Andreä eine neue 
Univerfitätsordnung zu beraten, wurde mit einer Tertrevifion der Iutherifchen Bibelüber: 16 
fegung beauftragt, wohnte 1582 dem Kolloquium zu Dueblinburg, 1583 einer Synode zu 
Dresden, 1584 und 1585 Konventen zu Magdeburg, Leipzig, Herzberg bei. Kurz vor 
Andreäs Abſchied aus Kurſachſen hatte X. ſich noch feiter an die neue Heimat gebunden 
durch feine Verheiratung mit Elifabeth Kranach, der Tochter des Malerd und Bürger: 
meifterd von Wittenberg, Lucas K. des Jüngeren (MMärz 1580); die Ehe war glüdlich 20 
und mit 13 Kindern gejegnet, alfo „daß er auch in feinem Eheftand ein rechter Bolyfarpus 
eweſen“. Als aber nad Kurfürft Augufts Tod 1586 der Philippismus fein Haupt in 
urſachſen aufd neue erhob und gleichzeitig ein Ruf aus Braunfchweig an ihn gelangte 
u der Stelle eines Koadjutord oder VBizefuperintendenten, fo glaubte er die Entjcheidung 
En: Landesherrn, dem Kurfürften Chriftian, überlaffen zu follen. Der calvinifierende 25 
Hof erteilte ihm bereitwillig die Entlafjung (Auguft 1587), und fo zog er von dannen 
zum Schmerz feiner Freunde und Anhänger bei Univerfität und Gemeinde, von feinen 
Gegnern mit zablreihen Satiren und Pasquillen verfolgt. Auch in Braunſchweig 
warteten jeiner neue Kämpfe: der dortige Superintendent Heidenreich beftritt die Ubi- 
quitätslehre der Konfordienformel, die er nur bedingungsweiſe unterfchrieben; Leyſer ver: so 
teidigte beides — die Lehre und die Rechtsgiltigkeit der F. C., und hatte damit die Mehr: 
heit der Braunjchtweiger Gemeinde und Prediger auf feiner Seite. Heidenreich, ohnedies 
unbeliebt, twurde feines Amtes entlaflen und Leyſer Superintendent 1589 (ſ. Rehtmeier 
©. 55ff.)) Nun aber warf fich der jtreitfüchtige Helmftädter Profefjor D. Hoffmann zu 
Heidenreich8 Verteidiger auf: es Fam zu heftigen Erörterungen, Herzog Heinrich Julius 35 
wollte den Streit durch ein Kolloquium zu Wolfenbüttel jchlichten (6. DR 1591). Der 
Braunſchweiger Rat aber verwarf diefe Enticheidung als einen Eingriff in feine firchliche 
Jurisdiktion. Auch im Schoß der Bürgerfhaft Fam es zu heftigen Zmiftigfeiten, denn im 
Rate ſaßen manche Gegner des entichievenen Vertreters der Konkordienformel. Da wurde 
Leyſer nad) dem Tode des Kurfürften Chriftian I. (geit. 25. September 1591) und dem «0 
rafchen Sturz des Furfächfiichen Kryptocalvinismus nad Wittenberg zurüdberufen. Erſt 
nach langen Verhandlungen erhielt er feine Entlaffung und zwar zuerft nur auf zwei 
Jahre, unter der Bedingung baldiger Rückkehr (26. April 1593). Kaum in Wittenberg 
angelommen, wurde er in den Huberjchen Streit verwidelt (j. Bd VIII, 409 ff.), folgte aber 
ſchon 1594 einem Rufe nad) Dresden als Hofprediger und Konfiftorialrat an die Stelle ss 
des 1593 verftorbenen M. Mirus. Nun erft (2. Juni 1594) gab er, faum erſt von einer 
gefährlichen Krankheit genefen, feine Braunſchweiger Superintendentur definitiv auf, und 
trat fein neues mühe: und dormenvolles Amt in Dresden an. Mit welch gewiſſenhaftem 
Emft er feine Stellung am Hofe auffaßte, zeigen insbefondere feine vier Landtags: 
predigten, gehalten zu Torgau über Pi 101, von ihm felbjt herausgegeben unter dem so 
Titel: Regentenfpiegel, Leipzig 1605. 6. 8 (neue Ausgabe von F. Friederich, Halle 1859). 
Hier hat er in der Vorrede „fich ſelbſt einen Hofpredigerfpiegel vorgehalten, wonach er in 
jeinem bejchwerlichen und ſorglichen Amt ſich halten will: Gottes —* unverfälſcht nach 
Anleitung der Aug. Invariata und Form. Cone. zu lehren, fein Lehramt mit chriſt— 
lihem Wandel zu zieren, aber alles ungehofmeiftert zu laffen, was nicht Gottes Wort 55 
ftraft“ (j. Gleich ©. 534—44). Unter vielen Gejchäften, zeitraubenden Reifen, auch 
ſchweren Krankheiten, unter vielerlei Kämpfen und MWidermwärtigfeiten, die ihm von ben 
Feinden der göttlihen Wahrheit oder von falfchen Brüdern bereitet wurden, — unter 
böfen und guten Gerüchten, von den einen ber Herrichfucht, von ben anderen bed Geizes 
und anderer Fehler beichuldigt, aber in fanftmütiger Geduld und demütigem Gottvertrauen co 


— 


0 


430 Leyjer 


alles Schwere tragend und übertwindend, geehrt durch das Zutrauen feines Fürſten tie 
dur die Gunft des Kaifers Rudolf II. (der ihn 1607 in Prag predigen ließ und ein 
altes Adelsdiplom feiner Familie erneuerte), verbrachte er den furzen Reit feines Lebens. 
Er ſtarb, nad) nn Leiden, 58 Jahre alt, den 22. Februar 1610 zu Dresden, von 

5 bier Univerjitäten betrauert ald Phosphorus theologorum nostri seculi omnium, 
als theologus sincerus, orthodoxus, animi candore, morum suavitate, elo- 
quentia rara insignis. Von dem damals gleichzeitig in Kurfachfen wirkenden jchivä- 
biſchen Theologenkleeblatt hieß Hunn der Gelehrte, lius der Beredte, Leyſer der Schöne 
— Hunnius doctissimus, Mylius eloquentissimus, Leyserus formosissimus. — 

ı Bon P. Leyſers zahlreichen Schriften (f. das Verzeichnis bei Fiſchlin, Föcher-Rotermund 
Gleich) find die beiden michtigften, die fein Andenten am meilten erhalten haben, jeine 
Ausgabe der loci theologiei von Martin Chemnig, Frankfurt 1592, und feine Fort: 
ſetzung der Chemnigifchen Evangelienharmonie (Harmonia ev. a Chemnitio inchoata, 
Frankfurt 1593, jpäter mit der Fortfegung J. Gerhards 1652. 73. 1703); ferner Kom: 

15 mentare zur Genefis, Daniel, den Kleinen Propheten ꝛc.; die berüchtigfte aber (— aus 
der damaligen Situation, dem Kampfe des Yuthertums mit dem jog. Kryptocalvinismug, 
zu erklären, aber nicht zu entſchuldigen —) ijt die Abhandlung u. d. T.: Ob, mie und 
warum man lieber mit den Papiſten (NB. ausgenommen die Jefuiten!) Gemeinschaft 
haben, und gleihfam mehr Vertrauen zu ihnen tragen fol, denn mit und zu den Gal- 

20 biniften; urfprünglich ald Vorrede zu dem Werke: Christianismus, Papismus et Cal- 
vinismus, das ift drey unterjchiedliche Auslegungen des Gatechismi Lutheri ꝛc. 1595, 1602. 
an Chriftian II, gerichtet, fpäter von feinem Nachfolger, dem Hofprediger Hoe von Hoenegg 
1620 neu herausgegeben (über dieje Schrift vgl. Tholud 1. e., S. 115ff.). Als Gegenftüd 
muß man daneben halten fein relativ maßvolles Verhalten gegen feinen juriftiichen Kollegen 

25 Weſenbeck, einen Galviniften, der auf dem Sterbebette von 2. das Abendmahl begehrte. 
Als er, aufgefordert, fich zur Iutherifchen Abendmahlslehre zu befennen, nur erwiderte, „daß 
er noch ſchwach fer, der Herr werde aber den glimmenden Docht nicht auslöfchen Lafjen“, 
reichte e8 ihm L. in dem Bemwußtfein, daß manche ſich damit nicht würden zufrieden ge: 
geben haben (vgl. Tholud ©. 124ff.). Außerdem hinterließ er zahlreiche Predigten, be 

0 ſonders Leichen und andere Kafualpredigten, Reden, Disputationen, Streitjchriften gegen 
Katholiken, wie Gretfer, Klesl :c., gegen Galviniften (3. B. de exoreismo 1591), gegen 
Sam. Huber (1594. 98. 1604), methodus coneionandi 1595, passio Christi 1597 u.a. 

3. Bon jeinen Söhnen war der ältere, Polykarp Leyſer II (geb. 20. November 
1586 zu Wittenberg), Profeſſor und Dr. th. zu Wittenberg 1610, jpäter Profeſſor in 

85 Leipzig 1613, Kanonikus von Zeiz, Domherr von Meißen, Propft in Wurzen, Konſiſtorial⸗ 
rat in Merſeburg, Superintendent in Leipzig, geft. 15. Januar 1633. Er beteiligte ſich 
an verjchiedenen theologischen Verhandlungen und Streitigkeiten (4.B. an den Verband: 
lungen mit Jalob Böhme zu Dresden 1624, |. NE. Bd III, ©. 274,19 an den Theologen: 
fonventen zu Sena, Leipzig 1621. 24. 28. 30, an dem Leipziger Unionskolloquium 

40 1631 2), jchrieb eine Erklärung des Galaterbriefes, Kommentar zur Conf. Aug. und 
F. C., Streitſchriften, Predigten und Disputationen, ftand aber an mwifjenjchaftlicher Be: 
deutung und geiftiger Freiheit hinter feinem Vater zurüd, f. Leichenrede von H. Höpfner, 
Leipzig 1833 bei Witten, Mem. theol. Decas III, 369—91; Jöcher-Rotermund, 
Tholud a. a. O. 

45 4. Sein jüngerer Bruder war Pete Leyſer, geb. 1592 in Dresden, Super: 
intendent in Torgau, Dr. th. und Profejjor in Wittenberg, geit. 8. Februar 1649, Ver: 
fafjer eines Summarium locorum theol., eines Systema thetico-exegeticum, eines 
trifolium verae religionis vet. test. (f. Jöcher I. ce.) Adamiticae, Abrahamiticae, 
Israeliticae und anderer Schriften. 

50 5. Ein Sohn von Polykarp Leyſer II war Johannes Leyſer, geb. 30. September 
1631 in Leipzig, eine Zeit lang Paſtor und Inſpektor in Schulpforta, ein gelehrter 
Sonderling, der die Marotte hatte, in mehreren anonymen oder pſeudonymen Schriften 
(u. d. Namen Theophilus Alethius oder Sincerus Wahrenberg 1671ff.) als Verteidiger 
der Polygamie aufzutreten. Die Sache machte großes Auffehen; zahlreiche Widerlegungs- 

65 fchriften erjchienen von den Theologen Gejenius, Mufäus, Diecmann u. a.; die Schriften 
wurden vom Henker verbrannt; der Verfaſſer verlor feine Stelle, wurde däniſcher Feld: 
prediger, irrte in halb Europa herum und wurde zulegt zwiſchen Paris und Berjailles 
auf der Straße tot gefunden. Bol. B. Bayle, Nouvelles de la republique des lettres 
1685; Chr. ©. Clugius, Diatribe de J. Lyseriad suadendam polygamiam editis, 

co Wittenberg 1748; Nouv. Biogr. generale, Bd 31, ©. 59. 


Leyſer L'Hoſpital 431 


6. Ein älterer Bruder von ihm war Friedrich Wilhelm Leyſer, geb. in 
Leipzig 1622, geſt. als Domprediger zu Magdeburg 1691; deſſen Sohn endlich war 

7. Polykarp Leyſer III, geb. 1. Juli 1656 zu Halle, Aſſeſſor der philoſophiſchen 
Fakultät in Seipyie, jpäter Paftor in Magdeburg, Superintendent in Wunftorf, zuletzt ſeit 
1708 General:Superintendent in Gelle, gejt. 11. Oktober 1725. Er machte fich bejonders 5 
um das Andenken feines Urgroßvaters verdient (j. d. Litteratur bei 2). Schriften von ibm 
ſ. bei Jöcher-Notermund. Ebenda find auch nod andere Gelehrte, Juriiten, Theologen, 
Philologen desfelben Namens verzeichnet. (Wagenmann +) Johannes Kunze. 


"Hofpital (Michel de) geb. um 1505; geft. 1573. — Litteratur: Petri Bunelli 
familiares epistolae, Lutetiae, 1551; Böze (Theodore de) Les vrais pourtraits des hommes 
illustres, Gen®ve 1581; Pasquier (Estienne), Lettres, Baris 1610; J. A. De Thou Histo- 
riarum libri OXX, Paris 1620; Boissard, Thesaurus virtutis, Francofordi 1628; Brantöme, 
Vies des capitaines illustres [Vie du Conndtable de Montmorency], Bari 1666; Bayle, 
Dietionnaire historique et critique, art. Hospital (Michel de L') 1695/1697; Condorcet, 
Guibert, Eloges de M. de L’Hospital, ®aris 1777/1778; Dupre-Lasalle, Etudes sur M. 15 
de L’H. in der Zeitung „Le Droit“, Mars et Juin 1858; A. H. Taillandier, Nouvelles 
recherches historiques sur la vie de M. de L'H., Paris 1861; Villemain, Etudes 
d’histoire moderne. Vie de L’H. 1862; P. D. L., Eeclaircissement historique et genealogique 
sur L’H. et sa famille, Clermont-Ferrand 1862; ®euer, Die Kirhenpolitit W’Hofpitals, 
Leipzig 1877; J. Delaborde: art. L’Hospital (M. de) in der Encyelopédie des Se. relig. von 20 
Lichtenberger, Adrien Seitte, Un apötre de la tolerance, Montauban 1891; Amphoux, M. 
de L’H. et la libert& de conscience au XVlIe siöcle, Paris 1900; Bulletin d’Histoire du 
Protestantisme frangais, III, 363. XVI, 114, 234. XXII, 243. XXIV, 409. XXXI, 50. 
XXXVII, 9. 


„2 Hofpital war der größte, gelehrtejte, würdigſte, vielfeitigfte Kanzler, welchen Frank- 25 
reich je gehabt hat. Er war ein zweiter Gato, äbnlid dem römischen Genfor, und mußte 
recht wohl die verborbene Welt zu rügen. Er gli ihm auch äußerlich, mit feinem langen, 
weißen Barte, feinem blafjen Gefichte, feiner ernjtbaften Haltung; er war das Ebenbild 
auch des hl. Hieronymus. Als er ftarb, konnten ihm felbjt feine Feinde den Ruhm nicht 
rauben, daß er ber bedeutendjte Mann der Magiftratur geweſen fer, welcher je gelebt hat, so 
noch leben wird. Dennoch verleumbdeten fie ihn jtets, indem fie ihn einen Hugenott 
ichalten.” — Diejes, über ihn von Brantöme, vor drei Jahrhunderten gefällte Urteil, 
wurde durch beinahe alle Schriftjteller beftätigt. Objchon der väterlichen Religion treu, 
wollte er die katholische Kirche von allen Mißbräuchen reinigen; gleichzeitig war er ein 
Beichüger der Reformierten und blieb ftetS gerecht und duldſam, mitten unter einer Schar 86 
von Fanatikern; kurz, er mar ein ebler Verfechter der Gerechtigkeit und der Gewiſſens— 
freiheit. Aus einer adeligen Familie der Auvergne entiprofjen, wurde Michel um 1505, 
im Schloſſe Ya Roche, nahe Aigueperſe geboren. Sein Vater Johann ftand als Arzt im 
Dienfte des Connetabeld Karl von Bourbon. Als diefer feinen König verriet und aus 
Frankreich fliehen mußte, war Michel ein achtzebnjähriger Studiosus juris in Touloufe «0 
und wurde zuerjt ins Gefängnis getworfen. So lernte der fünftige Kanzler von Jugend 
auf die Unftätigfeit des irdischen Glüds fennen. Nach zwei Jahren entlaffen, folgte er 
feinem Vater nad Italien und ftudierte ſechs Jahre die Nechte auf der berühmten Uni- 
verfität Padua. Im legten Jahre (1531) docierte er ſelbſt im Zivilrechte ald Professor 
extraordinarius. Nachdem er noch ein Jahr in Rom, in Verbindung mit dem ſoge— #5 
nannten Gerichte Della Rota verbradht hatte, fand er im Kardinal von Grammont einen 
Gönner, welcher ihn nad Frankreich zurüdführte. Er fam nad Paris, two er drei Jahre 
im Advolatenjtande tüchtig arbeitete, ſich dabei jedoch immer nach dem Nichteramte fehnte. 
Da aber die Amter käuflich waren, und er, infolge des Fehlers feines Baterd arm ge 
worden war, hatte er kaum die geringite Hoffnung darauf; als feine Verlobung mit Maria co 
Morin, der Tochter des Bolizei-Direktors, ihm eine gute Lebensgefährtin und zugleich einen 
Si im Parlamente verjchaffte (1537), war er 32 Jahre alt. 

Von nun an wurde feine Laufbahn immer glänzender: Im Jahre 1547 wurde 
er als Abgeordneter zur Tridentinifhen Synode gejandt, welche damals nad) Bo- 
logna verlegt worden war. Während eines 16monatlidhen Aufentbalt3 dort, war er ent: 55 
rüftet über die Sittenlofigkeit und die Kabalen der Geiftlichen und fand die römische Kurie 
voller Laſter. 1553 wurde er von Margareta, der künftigen Herzogin von Savoyen, 
zum Kanzler ernannt, dann zum Präfidenten der Finanz-Camera und Geheimrat (1554 
bis 1559); endlich zum Königlichen Kanzler und Siegelbewwahrer. In den erjten Ämtern 
hatte er fich als gerechter und unbejtechlicher Richter bewährt; als Kanzler aber (1560 co 


= 


432 L'Hoſpital 


bis 1568), mitten in der verworrenſten Epoche von Frankreichs Geſchichte, entfaltete er die 
Anlagen eines Staatsmannes. Er wurde das Haupt der Mittelpartei, die damals ſehr 
Hein war, und ging feinen geraden königlichen Weg, ohne ſich um den Dank und Undank 
zu kümmern, oder nach recht3 oder links zu wenden. In diefem Sinne fette er die Berufung 

6 der Notabeln nad Fontainebleau durch (21.—26. Auguft 1560), leitete die Ständever— 
jammlung in Orléans (Dezember 1560) und veranftaltete das Religionsgeipräh in Boifiy 
(Auguft 1561), deſſen Fortjegung die St. Germain-Stonferenz bildete (28. Januar 1562). 
Er verfaßte das Januar-Edikt (17. Januar 1562), welches zwar den Proteitanten die 
Erlaubnis verfagte, Kirchen zu bauen, aber ihre gottesdienftlihen Verfammlungen auf 

10 freiem Felde unter den Schuß des Geſetzes ftellte und fo die Grundlage aller jpäteren, 
die rechtliche Stellung der Proteftanten wahrenden Edikte wurde. 

Den Ausbruch des Bürgerkrieges (durch das Blutbad in Vaſſy, 1562) konnte er nicht 
verhindern, aber in den wiederholten WVermittelungsverfuchen, 3. B. im Frieden von Amboife 
(19. März; 1563), erkennen wir feinen Einfluß. Derjelbe blieb mächtig, bis die Beichlüfje 

15 des Tridentinums den Zwieſpalt der Konfeffionen zu einem bleibenden machten. Zwar 
wurden biefelben auf feinen Nat in Frankreich nicht — (Februar 1564), und 
L'H. geriet deswegen in ernſte Zerwürfniſſe mit dem Kardinal von Lothringen, ſeinem 
ehemaligen Gönner, der ganz auf die Seite der Kurie übergetreten war, aber doch läßt 
ſich, ſeit Ende 1564, eine Abnahme feines Einfluſſes nicht verlennen. Zwei Jahre vorher 

20 war er ſchon in Ungnade gefallen, doch hatte ihn Katharina von Medici bald zurückgerufen. 
Aber nad der Zufammenkunft derfelben mit Herzog von Alba in Bayonne, wo man be 
ſchloß, den Proteftantismus, durch Nörgeleien und endlich durch das Niedermekeln feiner 
zn auszurotten, entfremdete er fi) ganz der inneren Politik. Noch einmal zeigte fich 
die Macht feines verföhnlichen Geiftes in dem Frieden zu Yongjumeau (23. März 1568). 

25 Danadı aber wurde L'H.s Sturz herbeigeführt durch die offene Verwahrung, welche er 
gegen die päpftlihe Bulle vom 1. Auguft 1568 einlegte. Nach derjelben wollte nämlich 
der Papſt eine Veräußerung der Kirchengüter durch den König nur unter der Bedingung 
der Ausrottung der Proteftanten, geitatten. 

Von nun an zog er ſich von feiner Stellung als Geheimer Rat zurüd und vertaufchte 

0 den Hof (Sept. 1568) mit feinem Landhaus in Bignay bei Etampes. Dort, im Schoße jeiner 
ing welche protejtantifch getvorden war, mit feinen Lieblingöftubien : griechifcher Philo⸗ 
ophie und lateinischer Poefte befchäftigt, brachte er feine legten Lebensjahre zu. An dem 
rg eg des Friedens von St. Germain (8. Auguft 1570) bat er nicht mitgewirkt. 

ie Schreden der Bartholomäusnadt ftreiften ihn nur; fein Yeben dankte er der Für: 

85 Sprache feiner früheren Herrin, Margareta von Savoyen. Die Königin-Mutter fandte 
eine Schutzwache für ihn, die ihm Verzeihung anfündigte. Der alte Kanzler, mit ruhigem 
Gewiſſen, antwortete ſtolz: „Er wiſſe nicht, daß er den Tod oder die Verzeihung ver— 
dient habe.” Der ng er von Guife dankte er in gerührten Worten, daß fie 
feiner einzigen Tochter, Marie Hüraut von Bellesbat, während des Blutbades in Paris 

40 rettende Zuflucht gewährt hatte. Im Jahre 1573 (6. Februar) wurde er fürmlich feines 
Kanzleramtes entjegt, doch ließ man ihm alle jeine Titel mit dem Gehalt; denn er war 
arm geblieben. Das jchönfte Zeugnis feines edlen Charakters und feiner Biederfeit ift fein 
Brief an König Karl IX., deſſen Ruhm und Ehre er jtet3 im Herzen trug (12. Januar 
1573). Den 13. März ftarb er, ohne fein Vaterland noch im Frieden geſehen zu haben, 

45 aber mit dem Bewußtſein, die Grundſätze ber Gerechtigfeit und religiöfen Freiheit nach 
feinen Kräften gehandhabt zu haben. 

L'H.s Werte laſſen fi in drei Klaſſen einteilen: 1. politifche, 2. juriftifche, 3. litte— 
rarifche. 1. Die erſte befteht aus den Edikten bezüglich der Religionsftreitigkeiten, welche 
er meiftenteild verfaßt hat, aus Aufjägen, in welchen er dem Könige feine Meinung eingab 

so und aus feierlichen Anreden, die er vor dem Parlamente oder den Generalftaaten bielt, 
um dieſe Edikte zu vechtfertigen und zu empfehlen. Die leßteren findet man in ben 
Sämtlichen Werfen. 2. Sein großes jurtftiiches Berdienft find die Ordonnanzen von Moulins 
(Febr. 1566), die, bis zur Revolution von 1789, die Grundlage der franzöfifchen Gerichts- 
verfafjung geblieben. In den Sämtl. Werfen giebt e8 auch ein ausführliches Traftat über 

55 die Neformation des Gerichtsweſens. 3. Die litterarifchen Werke beſtehen aus feinem 
Testamentum, welches als Autobiographie unentbehrlih ift und aus lateinischen Ge: 
dichten, meiftenteild Briefen an Freunde gerichtet, welche feine religiöfen Gefühle und feine 
edle Gefinnung offenbaren. Bemerkenswert find De sana Franeisei II. regis ini- 
tiatione, regnique ipsius administratione providentia und Ad Claudium Espen- 

co ecium (über den wahren Gottesdienjt). — Von feinen Epistolae giebt es zwei Ausgaben: 


LHoſpital Libanon 433 


Paris 1585, in 4°, und Amſterdam 1732; fie wurden ins Franzöſiſche überſetzt und ver: 
öffentlicht von De Naldche (Paris 1857). Sämtliche Werke wurden von Dufey (de l’Yonne) 
herausgegeben, unter dem Titel: Oeuvres de Michel de L’Höpital, Paris 1824 bis 
1825, 5 Bde in 8°. G. Bonet-Maury. 


Liafwin |. Lebuin oben ©. 334. 5 


Libanon. — Litteratur: Ritter, Erdkunde XVII, 1 und 2 (1854f.); ©. Fraas, 
Drei Monate am Libanor (1876); derjelbe, Aus dem Orient II (1878); ©. Ebers und 
H. Guthe, Baläjftina in Bild und Wort II (1884), 1ff.; E. Diener, Libanon (Wien 1886); 
M. Blandenhorn, Entwidelung des Kreideſyſtems in Mittel: und Nordiyrien 1390; derjelbe, 
Die Strufturlinien Syriend und des Roten Meeres (1893, Feitihrift für Profeffor v. Richt: 10 
bofen); Leo Anderlind, Die Zedern auf dem Libanon in ZUPV X, 1887, 80ff.; K. von 
Fritſch, Zumofjens Höhlenfunde im Libanon (Halle 1893, aus Abhandlungen der Naturs 
forſchenden Gejellfhaft zu Hale Bd XIX); Baedeler, Paläſtina und Syrien (1900). 


Der Libanon iſt der weſtliche Teil des Gebirgsfuftems von Mittelfyrien, das fich von 
©. aus (Galiläa, Jordanquellen) fächerartig in nördlicher Richtung ausbreitet. Nah D. 16 
bin fteht dem 2. gegenüber der Antilibanus, deſſen lette Ausläufer norboftwärts über 
Palmyra hinaus vordringen. Zwiſchen beiden ift eine breite Scholle in die Tiefe ges 
ſunken; fie bildet nun den gleichförmigen Boden der Bikä', des alten Coeleſyriens im 
eigentlichen Sinne. 

Der eigentümliche Charakter des Libanon — ein mächtiger Gebirgswall zwifchen der 0 
Küfte und dem Hinterlande, ein langgeftredter, hoch emporragender Kamm zwiſchen tiefen 
Sentungögebieten — beginnt nörblid von dem Durchbruchsthal de Nahr el-Li änı mit 
dem jteilen Gipfel, der das alte Kreuzfahrerfchloß Belfort trägt, heute Kal'at esch-Scha- 
kif genannt (715m). Seine füdliche Hälfte erftredt fich bis zu dem Paſſe, den ſeit 1862 
die Fahrjtraße und feit 1895 aud die Eifenbahn von Beirut nad Damaskus bemußt 26 
(1487 m); der Hauptlamm tellt einen faft ungegliederten mwallartigen Rüden dar, der 
feine größte Erhebung in dem Dschebel el-Bärük (2222 m) erreiht. Die nördliche 
Hälfte des Nüdens dehnt ſich bis zu dem tiefen Graben des Nahr el-Kebir aus, der in 
dem Senfungsfelde von Höms feine Urjprünge hat und zwiſchen Libanon im S. und 
dem Nufairiergebirge (Dschebel el-Angarlje) im N. auf die flahe Bai von Dschün so 
“Akkär zuläuft. Die gefamte Länge des von SSR. nah NND. ftreichenden Horftes 
beträgt ungefähr 170 km. 

Die nördliche Hälfte des Gebirges zeigt eine größere Entiwidelung und Mannig- 
faltigleit. An die Stelle der gerablinigen Kämme treten zu wiederholten Malen ausge: 
dehnte Plateauftöde, deren Gipfelfläche wohl einen Raum von mehreren Duadratlilometern 35 
einnimmt, und deren Geftalt an die großen Plateaumafjen der nördlichen Kalfalpen erin⸗ 
nert, obgleich die Formen der Libanongipfel weitaus fanfter find. Dieſe Plateauftöde find 
der Dschebel Sannin (2608 m), der Dschebel el-Muneitira (2807 m), der Dschebel 
el-Haswänı (2911 m) und der Arz Libnan, d. h. das Geverngebiet des Libanon (f. unten) 
Die letzte Stufe des Libanon gegen N. liegt etwa 800 m tiefer; es ift der Dschebel 40 
“Akkär (2139 m), der fich noch 40 Kilometer weit fortfegt und zu der 510 m hohen, wenig 
bervortretenden Waſſerſcheide zwiſchen dem Nahr el-Kebir und dem Drontes binabfintt. 

Der Arz Libnän ift eine Hochfläche von 100 Quadratkilometer. Ihre Hauptgipfel, 
die freilich nicht viel über die Durchichnittshöhe des Plateaus hinausragen, find in zwei 
parallel ftreichende Kämme georonet. Zu der öftlichen Reihe gehören, von ©. nah N. 46 
gezählt: Ras Dahr el-Kadib, Dschebel Neb'a esch-Schemali, Dsch. Makmal, 
Dsch. “*Ujün Arghüsch und Dsch. Keräsja. Zu der meitlihen Reihe gehören, von 
N. nach ©. gezählt: Dsch. Musklje, Dahr ed-Dubäb, Tum el-Kille, Tum el-Mizrab 
und Tum el-Kandil oberhalb des Dorfes Bſcherre. Der auf Karten und in Büchern 
oft genannte Dsch. Tismärün (aud) limarüm) ift nichts anderes ald die von einem Mus- 50 
limen zum Hohn auf die Maroniten erfundene Bezeichnung des Dahr ed-Dubab (Diener, 
Libanon 153f.). Diefe Gipfel des Arz Libnän haben eine durchſchnittliche Höhe von 
3000 m, für den Dahr ed-Dubäb, den höchſten Gipfel, ift die wahrjcheinlichite Meſſung 
3066 m; fichere Meſſungen liegen für die Gipfel des Libanon überhaupt nicht vor. Nach 
Dienerd Beobachtungen reichen diefe Höhen an die Zone des ewigen Schnees nicht heran ; 55 
er verlegt diefe nach den dortigen klimatiſchen Verhältniffen in die Lage 3100—3200 m. 
Thatfadhe ift es, daß eigentliche Gletfcherbildungen in Mittelfyrien überhaupt fehlen. Freilich 
giebt e8 wohl am Dsch. Sannin (2608 m) und am Dsch. el-Muneitira (2807 m) in jedem 

RealsEncyflopäble für Theologie unb Rirhe. 3. U. XI. 28 


434 Libanon 


Jahr einzelne Schneefleden, die fih nur in verftedten Mulben und Schludten erhalten und 
zwifchen den Höhen des Arz Libnän, beſonders an den Flanfen des Dahr ed-Dubab 
und des Dsch. Makmal, finden ſich nicht allein ausgedehnte Streifen ewigen Schnees (er 
18, 14), fondern auch echte SFirnfelder, denen die Anjäte zu Eleinen, jedoch deutlich aus: 
5 geprägten Stimmoränen nicht fehlen. Für die Eiszeit jet auch Diener größere Gletjcher: 
bildungen in Syrien voraus. Doch verhält er fich gegen die in neuerer Zeit häufig, 
namentlich von Fraas ausgefprochene Annahme, daß der berühmte Gedernhain bei Bicherre 
auf Moränen ftehe, ſehr vorfichtig und betont, daß die einzig überzeugenden Beweismittel, 
nämlich gefrigte und gefchrammte Gejchiebe, jo gut tie vollftändig fehlen (a. a. O. 198). 
10 Dagegen giebt er zu, daß der halbkreisförmige Cirkus des Duellgebiet3 des Nahr Ka- 
discha, den die fahlen Hänge des Tum el-Kandil, Tum el-Mizräb, Räs Dahr el- 
Kadib und Dsch. el-HagwAni umrahmen, die auf dieſe viren bufeifenförmig den duntel- 
grünen Hain der Cedern einjchließen, durchaus dem charakteriftiichen Typus einzelner 
Thäler der Alpen und Pyrenäen entſpricht, die als die erweiterten Wurzelpunfte ehemaliger 
ı5 Eisftröme bezeichnet werden. 

Der Gedernhain bei Bicherre beftodt einen Teil eines hügeligen, nur nad W. in ber 
Nihtung auf Bicherre offenen Gebirgsfefjels (f. oben), deſſen Boden etwa 2000 m über 
dem Meere liegt. Er ift bald nad dem legten Befuche von Fraas 1875 im Auftrage 
des Libanongouverneurs Ruſtem Paſcha mit einer hohen Mauer umgeben worden, die 

20 zwei Thore Bat Es follte dadurch der junge Nachwuchs vor dem Weidevieh, jedoch auch 
vor den Bauern der Umgegend geichüßt werden, die hier alljährlih im Auguft ein großes 
Felt feiern. Da jedoch die Thore ftets offen ftehen, jo wird der Zweck der Mafregel 
nicht erreicht. Leo Anderlind zählte am 23. Dftober 1884 397 Stämme, acht davon 
ftehen außerhalb der Mauer. Die Stämme find nicht fehr ſchlank, weil fie fehr ftarf, 

25 nicht aber jehr hoch werden. Die meiften erreichen eine Höhe von 14—22 m; über 25 m 
dürfte feiner hoch fein. Die ftärkften Gedern finden ſich in der Nähe der Heinen maroni= 
tischen Kapelle, darunter eine, die in Brufthöhe einen Umfang von 14,56 m hat (vgl. 
Bi 80, 11; 104, 16). Solche alte, befonders ftarfe Bäume giebt es fieben. Der Ein- 
drud auf den Beichauer wird dadurch beeinträchtigt, daf fih die Stämme ſchon 4—5 m 

so über dem Boden veräfteln. Der Arzt und Botaniker Rauwolf zählte 1573 nur 24 Stämme, 
der Reifende Burdbarbt 1810 im ganzen 375; dieſes Gedernwälbchen hat ſich daher in 
den legten 300 Jahren durch Nachtpuc nicht untejentlih vermehrt. Außer an dieſer 
Stätte giebt es noch Cedern etwa 30 Kilometer nörblih von Bicherree und bei Bärük, 
etwa 30 Kilometer fübötlih von Beirut. Das Holz der Cedern ift nad) neueren Unter: 

35 fuchungen weder befonders dauerhaft noch beſonders mohlriechend; es galt jedoch ohne 
Zweifel im Altertum als beſonders gut und foftbar (vgl. Jeſ 44, 14; Ey 27,24). Nicht 
nur Salomo ließ ſich Cedernholz vom Libanon für feine Bauten fommen 1 Kg 5, 20ff. 
(vgl. Esr 3, 7), jondern auch die Herrſcher von Ninive und Babel ließen für ji Cedern 
ort fällen Jeſ 14,8; 37, 24 (vgl. die Nachrichten der Keilinfchriften). Freilich darf man 

so nicht überjehen, daß unter dem alten Wort für Geber wohl nicht nur die Cedrus Libani 
unferer Botanifer, — auch verwandte Arten von Nadelhölzern verſtanden worden ſind. 

Über den Aufbau und die geologiſchen Verhältniſſe des L. eigens zu reden, geftattet 
ber - zur Verfügung ftehende Raum nicht. an vgl. darüber die an der Spitze biefes 
Artikels genannten Schriften von Diener und Blanckenhorn. Über die Abhänge bes 2. 

45 muß jedoch noch in möglichjter Kürze gehandelt werden. Der oben bejchriebene Kamm 
des Gebirges ift zugleih die Maflerfcheide nah MW. und D., abgejehen von dem Nahr 
el-Litäni, ber füblih von Kalfat esch-Schakif die Kammridhtung in einem engen Durch⸗ 
bruchsthale kreuzt und mweftlih unter dem Namen Nahr el-Käsimije dem Wittelmeere 
zufließt (ber häufig gebrauchte Name Leontes ift ganz unbeglaubigt; f. Kiepert, Lehrbuch 

so der Alten Geographie 5 144). Obgleich die geologischen Verhaͤltniſſe an feiner Nord: 
und Südſeite die gleichen find, fo pflegt er doch in Nüdficht auf die Geftaltung des Berg: 
landes (f. oben), ſowie für die Gewäſſer als die Südgrenze des 2.:Gebirges angefehen zu 
werden. Die Breite des meftlichen Gehänges nimmt von Süden nad Norden zu. In 
der Breite von Saidä (Sidon) beträgt die Luftlinie von der Küfte bis an den Oftrand 

65 des Kammes 29 km, in der Breite von Beirut 31 km, in der Breite von Tarabulus 
(Tripolis) 45 km. Dies hängt damit zufammen, daß etwa dem Worgebirge Räs esch- 
Schakka gegenüber (Oeodü nodowno» der Alten, etwa 30 km ſüdlich von Jarabulus) 
die Bruchlinien des Horſtes nah D. abſchwenken. Die zahlreichen Flußthäler, die von 
dem Kamme der Hüfte zueilen, zeigen im ©. und N. eine verfchiedene Bildung. In dem 

co füblichen Teil des Gebirges ift der Unterlauf meiftens ein quer auf das Streichen ber 


Libanon 435 


Schichten gerichteter Erofionsfanal, der Oberlauf dagegen eine Längsrinne, die der Bruch 
linie einer Staffelfentung von N. nah ©. folgt. So ift es bei dem Nahr ez-Zahe- 
räni, dem Nahr el-Awali und dem Nahr Dämür. Im nörblichen Teil kommen 
Längsrinnen von größerer Entwidelung nicht vor. Der Nahr Beirüt, Nahr el-Kelb, 
Nahr Ibrahim und Nahr ed-Dschöze laufen im allgemeinen quer im Verhältnis zum 5 
Streichen ded3 Kammes. Dagegen zeigen die Flüſſe nörblih vom Räs esch-Schakka, 
der Nahr Kadischa und Nahr el Bärid, einen größeren Wechfel in der Richtung ihres 
Laufs, der im allgemeinen von SD. nah NW. zieht. Enge Schluchten, in denen das 
Waſſer zwiſchen fenkrecht aufragenden, glatten Kalkmauern abwärts brauft, find nicht felten. 
Häufig treten die Abhänge * oben auseinander und geben einer mannigfaltigen Ter— 10 
raſſierung Raum, die durch den reichen Wechjel von kühnen Sandfteinbildungen, durch die 
—— des Geſteins (vom hochrot bis zum ſchwarzblau) und durch das eingeſtreute 
rün der Pflanzen (Jeſ 33, 9; Na1,4) einen überaus prächtigen Anblick gewähren. Be— 
fonderen Ruhm genießt in diefer Hinficht der obere Teil des Kadischa:Thales. Einzelne 
Küftenflüffe haben auf kurze Streden einen unterirdifchen Lauf. In den Grotten des ı5 
Nahr el-Kelb bat man den unterirbifchen Flußlauf auf eine Strede von 1200 m 


verfolgt. 
Die Senkung des Gebirged vom Kamm zur Küfte vollzieht fi in großen, bisweilen 
ehr hoben Terrafien oder Stufen. Der Anblıd des L. vom Meere aus bat daher etwas 
ajeftätifches an fich, während in der Nähe die ftet3 wiederkehrenden gleichen Formen von 0 
Eintönigkeit nicht frei find. Nach den Terrafien bat auch der Volksmund den weſt— 
lichen Abhang des Gebirges eingeteilt. Die unterfte Stufe ift es-Sahil, die Ebene, der 
ſchmale Küftenfaum. Die zweite Stufe wird genannt el-Wast, die Mitte; fie umfaßt 
die mittleren Terrafjen, die namentlich da, two ihre Oberfläche nicht mehr aus der unteren 
Kreide (Aräjasfalkitein), fondern aus dem cenomanen Trigonienfandftein ig fleißig 25 
und forgfältig angebaut find. Die oberite Stufe heißt ed-Dschurd, die fahle Hochfläche, 
wo ſich der Libanonkalkſtein (Rudiſtenkalke) über der Sandfteinzone erhebt und zum Kamm 
des Gebirges emporfteigt. Dieje großen Kalkſteinmaſſen find die eigentlihen Sammler 
ſowohl des Regenwaſſers als auch der Schneewäller, in die während der warmen Monate 
der Schnee aufgelöft wird. Wo der undurdläffige Sandftein lagert, treten dieſe Waſſer- so 
mafjen in zabllofen Quellen zu Tage. Es giebt darunter foldhe, die nad den Beobach— 
tungen von Fraas eine Waſſermenge von 40 Kubilfuß in der Sekunde zu liefern ver: 
mögen. Diejer Reichtum an Waller, das durch eine große Anzahl von Bächen und 
Flüffen (HL 4, 15) über die weſtlichen Abhänge des 2. verteilt wird, macht deren Boden 
frudtbar und zur vielgerühmten Heimat einer zahlreichen, fleifigen Bevölkerung. Das 35 
Mittel des jährlichen Niederichlages ift hoch, die Bewölkung der Gipfel viel beträchtlicher 
als in dem Berglande Paläftinas, die regenlofe zit fürzer als dort. Schnee fällt in 
großen Mengen auf die Höhen des Gebirged. Die höchſten Gipfel des Arz Libnän 
leuchten — Juni und September noch zuweilen im friſchen Glanze des Neuſchnees. Die 
untere Grenze des Schneefalles liegt zmwifchen 500—600 m. 40 
Bei den günftigen Bedingungen, die Boden und Klima ftellen, ift der Pflanzenwuchs 
ein außerordentlich reicher (Jeſ 35, 2; 60, 13). V. Hehn ift daher geneigt, den X. ala 
die Heimat der meiften unferer Kulturgewächſe und mehrerer Haustiere anzujehen. Im all: 
gemeinen herrſcht auf dem MWeftabhang ded 2. unter dem Einfluß des Seeflimas die Flora 
der Mittelmeerländer, während in den Gegenden, die durch den hohen Gebirgswall gegen 45 
die regenbringenden Winde abgejchlofjen find, befonders in dem nördlichen Teile der Bikä‘ 
(f. unten) und im Antilibanus, bereits die Flora des Steppengebietes auftritt. Was den 
Ichmalen Küftenfaum betrifft, vgl. den Artikel Phönizien. In der mittleren Region ſtehen 
als Kulturgewächſe Maulbeerbaum (Ritter, Erdfunde XVII, 481Ff.), Olive und Feigen: 
baum voran; nad ihnen find Nußbäume, Aprikofen, Pfirfihe, Mandelbäume, Birn: und so 
Apfelbäume, Granaten, Duitten und Piftazien zu nennen. Die Umgebungen von Hagrün 
(1493 m), Bicherre (1520 m) und Ehden (1527 m) find durch den Fleiß ihrer Bewohner 
in üppige Gartenlandichaften verwandelt. Der Weinbau wird namentlih in der Höhen: 
lage von 1000—1500 m betrieben, mehrere Bezirke find durch ihren vorzüglicen Tabak 
berühmt. Der Getreidebau tritt hinter der Seidenzucht und der Dlivenernte an Bedeutung 55 
zurüd. Doch liegt feine obere Grenze in gejchügteren Thälern erft bei 1900 m, d. b. fo 
hoch, daß dort Maulbeer- und Olbäume nicht mehr gezogen werden fünnen. und den 
Anbau diefer Kulturpflanzen ift die urfprüngliche Flora ſehr zurüdgebrängt worden, beſon— 
ders find die früher großen Wälder an Pinien (Pinus pinea, Pinus halepensis, 
Pinus brutia) und Gyprejien (Cypressus horizontalis, C. sempervirens) ſehr ftarf eo 
28* 


436 Libanon 


eſchwunden. An Laubbäumen wachſen bis zur Höhe von 1500 m Platanen, Ahorn, 
Linden, Arbutus und zwei Cichenarten, Quereus Aegilops und Quercus Libani., 
In den oberen Gegenden, dem Dihurd, tritt an die Stelle des Baumes, abgejehen von 
den Cedern, Buſchwerk von Eichen, Terebinthen, Hagedorn, twilden Birn: und Mandel: 
5 bäumen. Höher noch ala die Cedern fteigen Juniperus excelsa, Tragacanthus-Sträuder 
und die niedrige Kirche. In einer Höhe von 2400 m beginnt die echte an ni bie 
im Sommer zahlreihen Schafen und Ziegen Weide giebt. In der Zone der Maulbeerz, 
DL und Feigenbäume ift der Boden mit Miürtbe, Thymian, Lavendel, Salbei, Ciſtroſe 
und Styrar bededt, duftigen Sträuchern und Kräutern, die die Luft mit MWoblgerücen 
10 erfüllen, befonder8 wenn der Fuß des Wanderers fie ftreif. Man denkt dabei unmill- 
fürlih an die Stellen des AT, die von dem „Duft des 2.” reden (Ho 14,7; H24,11). 
Doc haben , unter den Erzeugniffen des 2. jo viele die ſchöne Eigenſchaft des Wohl: 
geruchs an fich, daß fich der Ausdrud aud auf andere Dinge beziehen läßt. Der Voll: 
en wegen ſoll jedoch nicht verfchtwiegen werden, daß auch Steinwüſten im L. vor: 
15 kommen. 

Das Vordringen der Kultur, noch mehr aber die unvernünftige Verwüſtung der Walb- 
beitände, die jet jchon Jahrtauſende dauert, hat den Holzreichtum des L. ſehr geichmälert. 
Das AT redet häufig von den mädtigen Wäldern des X. (Sei 40, 6; Ey 31, 15; Pi 
72, 16 x.), von feinen gewaltigen Bäumen, die gem als Bild menjchlicher Größe und 

20 Macht gebraucht werden (ef 2, 13; 10, 34; E} 17, 3; 31, 16). Aber gegenwärtig 
giebt ed nur wenig Wälder im eigentlichen Sinne des MWorts, am eheften noch in den 
nörblichiten Teilen des Gebirges. infolge davon ift auch das Wild des 2. (2 Ag 14,9) 
ehr zurüdgegangen, viele Arten ganz ausgeftorben. Gegenwärtig finden ſich noch Panther, 

ären, Schafale und Hyänen, Wildichweine und Gazellen. Die Höhlenfunde ber neueren 

25 Zeit liefern ung jedoch einen völlig anderen Beſtand an Wild. Dort haben fich, ver 
mifcht mit Brandfohle und Afche, verjchiedene Knochenrefte vom Edelhirſch, Damhirſch, Reh, 
MWifent, Nashorn, Steinbod, von Wildziegen und Höhlenlöwen gefunden, aljo zum Teil 
von Tieren, die Waldbewohner find. Die unterfuchten Höhlen liegen nicht weit von ber 
Küfte; daher muß fich zur a“ der Menſchen, die diefe Tiere gejagt und in den Höhlen 

80 verzehrt haben, der dichte Wald bis in die Nähe der Hüfte herab erjtredt haben. Stein 
Wunder, daß in den Zeiten der afiprifchen und babylonifchen Könige der %. ein viel- 
begehrtes Jagdgebiet war, wie Hab 2, 17 verrät und die Keilinfchriften ausdrüdlich bes 
eugen. Beiläufig fei erwähnt, daß die unterfuchten Höhlen auch FFeuerfteinfplitter, Pfeil: 
Irigen und Mefjer, ſowie gefpaltene Menſchenknochen und eine bearbeitete Anochenplatte 

35 geliefert haben. Zumofjen und von Fritſch haben daraus den Schluß gezogen, daß bie 
Urmenſchen, die einjt diefe Höhlen bewohnten, auch gelegentlich gefangene oder erjchlagene 
Feinde verzehrt haben — eine merkwürdige Kunde über die älteften Bewohner des Libanon. 

Salomo ſoll nicht nur zahlreiche Arbeiter wegen feines Bedarfs an Holz nad dem 

2. geihidt (1 Kg 5, 27f.), fonden aud Bauten dort ausgeführt haben 1 Kg 9, 19. 

40 Leider willen wir nichts Näheres darüber; doch mag eine in LXX 3 Kg 2,28 (Xagarde) 
— 46° (Stwete) erhaltene Nachricht daneben geftellt werden, nad der Salomo Fjofaro 
üvolyeır Övvaoreiuara (Övvaorevorra) tod Außdvov. H. Windler (Altteftl. Unterf. 
175) vermutet, daß damit der Betrieb von Bergwerfen gemeint ſei. Wirklich finden fich 
alte Eifengruben an einigen Stellen des Gebirges (Ritter, Erdlunde XVII, 582). Aber 

#5 im ganzen liefert der Boden des 2. feine Schäße. Die Braunkohle enthält einen ftarfen 
Beiſatz von Schwefelfies und ift daher unbraudbar, der Bernftein jcheint ſich nicht gut 
verarbeiten zu lafjen, vielleicht lohnt fich der Abbau der Bitumenlager. 

Der hohe und jteile Aufbau der Gebirgsmaflen, ſowie die große Zahl der tiefen 
Thalſchluchten machen den L. ſchwer zugänglich, fie verleihen ihm die Bedeutung eines 

50 Zufluchtsortes, einer ſchwer zu belagernden, faum einnehmbaren Feſtung. Damit ift die 
Rolle, die der 2. in der Geichichte des Landes gefpielt hat, gegeben. Cinerfeits flüchteten 
fi auf feine Höben und in jeine natürliden Burgen alle, die einem Groberer oder Ber: 
folger auswichen; fie fanden dort Sicherheit und Freiheit. Andererfeit zogen die kriegs— 
luftigen Bewohner, wenn die tieferen Teile des Landes den Schub eines fräftigen Herr 

65 ſchers entbehrten, gern (namentlich ſüdwärts) aus den Thoren ihrer Feſtung hinaus, um 
draußen Eroberungen zu machen und felbititändige neue Reiche zu gründen, Wir wiſſen 
über die Bewohner des 2. zu wenig, als daß mir die Vorgänge diefer Art vollftändig 
überbliden fünnten. Das erfte Bergvolf, von dem wir in der Geſchichte hören, find wahr: 
jcheinlich die Amoriter. Nach den ägpptifchen Denkmälern umfaßt das Yand Amor die 

60 beiden Ufer des oberen Drontes einjchließlich des Gebirges, und auf den "Amärna-Tafeln 


Libanon 437 


ift Amuri (Amurri) das Hinterland von Byblus (f. Gebal), der Hauptteil des Libanon: 
ebiets. Der Zufammenhang mit den Amoritern des AT läßt fih kaum verfennen. 
Diele fämpften ſchon im 14. Jahrh. gesen die Agypter und drangen im 13. Jahrh. fieg: 
reich gegen Süden vor. Als Israel Kanaan bejegen wollte, hatten fie fich zu Herren des 
Berglandes gemacht und im Dftjorbanlande zwei Reiche gegründet (f. Amoriter Bd IS. 459) 5 
Gegen den Anfang unferer Zeitrechnung faßen am Libanon die Jturäer (ſ. Bd IX ©. 543), 
auch fie drangen eine Zeit lang fiegreih gegen Galiläa vor. Das Beifpiel des Drufen- 
fürften Fachr ed-Din, der 1595—1634 über ein von den Türfen unabhängiges Reich 
in Nordpaläftina herrſchte, ift der jüngfte Beleg für die erwähnte Erfcheinung. Daß Be: 
drängte und Verfolgte auf den 2. ſich zurüdzogen, jehen wir an den Maroniten (f. diefen 10 
Art.) ſowie an der fchritifchen Sefte der Metäwile am Ende des 18. Jahrhunderts, Und 
wie ſchwer e8 den Türken wurde, fich zu Herren des 2. zu machen, geht daraus hervor, 
daß fie die Drufen (f. Bd V ©.38) erft gegen Ende des 16. Jahrhs. untertwarfen und 
auch jpäter wiederholt ihren Drang nach Freiheit bezähmen mußten. — Die gegenwärtigen 
Verhältniſſe des 2. find durch das Einfchreiten der weſtlichen Großmädhte, insbejondere 15 
—— das 1860 durch die Niedermetzelung einer großen Anzahl von Chriſten in 

amasfus und im Gebirge veranlaßt wurde, und durch den dadurch herbeigeführten Ver: 
trag vom Jahre 1862 geregelt worden. Das Gebirgsgebiet fteht unter einem chriftlichen 
Gouverneur, der unmittelbar mit der Pforte in Konftantinopel verkehrt und an fie einen 
jährlichen Tribut entrichtet. Der Sit feiner Regierung ift in Ba’abde füdlih von Beirut, 20 
feine Sommerrefidenz ift der Palaft in Böteddin (gefürzt Bteddin). Unter diefer Ver: 
mwaltung bat bie hritliche Bevölkerung das Übergewicht erhalten gegenüber den Drufen 
und den Metäwile. 

Werfen wir nun noch einen kurzen Blid auf die hinter, d. i. öftlih von dem Ge: 
birgstwall gelegenen Gegenden, die, wie ſchon zu Anfang des Artikels geingt wurde, 35 
mit dem Libanon zu dem Gebirgsſyſtem von Mitteliyrien gehören. Der Kamm des L. 
bricht fajt in der ganzen Länge feiner Oftgrenze zu einem Tieflande ab, das fidh, von dem 
Paß in der Nähe des Cedernhains gefehen, in einer Tiefe von 15002000 m zu den 
Füßen des Beſchauers ausdehnt. Es beginnt im N. bei dem See von Hömg (500 m) 
und dehnt fi ſüdwärts bi8 Dschubb Dschenin (1160 m) aus; feine Länge beträgt so 
etwa 120 km. Wie es im MW. von dem Kamme des %. begrenzt ijt, jo im DO. von den 
Höhen des Antilibanus. Dem Arz Libnan fteht der nörbliche Eckpfeiler des Antilibanus 
im DO. gegenüber, ein Gipfel von glodenartiger Form, der fih an Höbe freilich nicht mit 
dem Kamme des L. mefjen kann. Zmifchen diejen beiden gewaltigen Dämmen im W. 
und D. dehnt fich das Tiefland, gegenwärtig el-BikA* genannt, wie ein Graben von 35 
wechjelnder Breite (8—14 km) aus, ohne von einer Hügellette oder einer auffallenden 
Anſchwellung des Bodens unterbrochen zu fein. Im AT heißt fie 7377 D2P3 of 11, 
17; 12, 7, bei den Griechen j oiin Lvoia löins Asyouern oder die Ebene des 
Mafivas (Marjyas) Strabo XVI, 2, 10. 18. 21. Man hat auch N rer2 Am 1,5 
auf diefe Gegend beziehen wollen und Aven (—"(v LXX) von dem ſyriſchen Heliopolis, 40 
dem heutigen Ba’albef, verftanden. Südöſtlich und füblih vom Arz Libnän dehnt ſich 
gemwölbeartig eine breite Borftufe, der Dahr el-Cherä’ib, zwifchen dem L.:Kamm und der 
Ebene aus, die durch das Längsthal von Jammüne von dem Gipfelrüden des L. ge 
fchieden iſt. Weiter füdlich tritt die Ebene unmittelbar an den Fuß des L. heran. Der 
füdlihe und mittlere Teil der Ebene hat ſchweren Boden von rotbrauner Farbe, er ift a 
daher ein jehr fruchtbares Kulturland, wenn auch das Klima ungleich rauber ift als auf 
dem Weftabbang des 2. In dem nördlichen Teil der Ebene treten die nadten Konglo— 
meratbänfe zu Tage und engen das anbaufähige Gebiet auf einen ſchmalen Streifen am 
Orontes ein. Die Ebene wird nad N. und nah ©. hin entwäflert, die Mafjerfcheide 
liegt unweit Ba’albek (etwa 1170 m). Nah N. hin fammeln ſich die Waſſer in dem so 
Bett des Orontes oder Nahr el-Asi, der ſüdwärts eilende Fluß ift der Nahr el-Litäni, 
der fich fein Bett durch die Abhänge des L. gebahnt hat und das Bergland bei Kalfat 
esch-Schakif in weſtlicher Richtung durchbridht. Über den Rüden zwiſchen dem Nahr 
el-Litani und Hermon ſ. Paläſtina. 

Der Gebirgsftod des Antilibanus bat feine Wurzeln in dem gewaltigen Hermon 55 
(. Bd VIIS.758). Da wo deſſen nördliche Abhänge von der Boftftraße Beirut: Damaskus 
gefreut werden, teilt ſich das Gebirge fächerförmig in mehrere Ketten. Sie werden von den 

nwohnern nad) ihrer Zage benannt, nämlich Dschebel el-Gharbi, Dsch. el-Wastäni 
und Dsch. esch-Scherki, das weitliche, das mittlere und das öftliche Gebirge. Ihre mitt: 
lere Höhe wird auf 1790 m, 1200 m und 1850 m geſchätzt. Der mittlere Gebirgsjug 60 


438 Libanon Liber diurnus Romanorum pontificum 


berührt mit feinen Vorhöhen die Gegend von Damaskus; er ift es daher mohl, ber 
Amana hieß und dem Fluffe von Damaskus 2 Ag 5, 12, dem heutigen Barada, ven 
Namen gegeben hatte. Doch fcheint der Name auch für den Antilibanus überhaupt ges 
braucht worden zu fein, wie aus den Keilinfchriften zu ſchließen iſt. Auch der Name 
5 Senir Ez 27,5, wiewohl Dt 3, 9 dem Hermon gegeben, wird in den Keilinfchriften und 
bei den Arabern für nörblichere Teile des Antilibanus gebraucht (ſ. Bd VIIS. 2 81). 
uthe. 
Libelli paeis, libellatiei ſ. Lapsi oben ©. 283 ff. 


Liber censum Cenecii camerarii ſ. Honorius III. Bb VIII ©. 319, ar ff. 


10 Liber diurnus Romanorum pontificum ift eine Sammlung von Formularen 
für die bei der römifchen Kirche vorkommenden wichtigen Alte, wie z. B. die Beitellung 
des Papftes, die Ordination der juburbicarifchen Bifchöfe, die Erteilung des Palliums, die 
Gewährung von Privilegien u. f. w., welche zum Gebrauche der päpftlichen Kanzlei be 
ftimmt war. Entjtanden ift das Buch, deſſen Formularien namentlich Briefe vom Papſte 

15 Gelafius I. und Gregor I. zu Grunde liegen, in dem Zeitraum zwiſchen den Jahren 685 
und 751. Es hat eh bis in das 11. Jahrhundert hinein in Gebrauch erhalten, ja es 
finden ſich fogar noch — rmulare aus demſelben in den Kanonenſammlungen 
des 12. Jahrhunderts, z. B. bei Gratian ec. 8 Dist. XVI wieder. Seitdem geriet die 
Sammlung, melde bei der veränderten Stellung des römischen Stubles nicht mehr 

20 praftiich zu brauchen war, in Vergeſſenheit. Erſt Lucas Holftenius entdedte fie in 
einem Manufkript der Bibliothef der Giftercienfer von S. Croce in Gerusaleme zu 
Rom wieder und bereitete unter Benußung einer anderen, ihm von Sirmond überjandten 
Handſchrift des Kollegs von Glermont eine Ausgabe vor. Als er diefelbe im Jahre 1650 
ericheinen laſſen wollte, twurde ihm indefjen die Erlaubnis dazu von der römischen Zenfur 

25 veriveigert und er ftarb 1.3.1661, ohne daß er die Genehmigung zur Herausgabe erhalten 
fonnte, während die ſchon gebrudten Eremplare zurüdgehalten wurden. Der Grund dieſes 
harten Verfahrens feitens der Kurie lag in dem in dem liber diurnus enthaltenen Tor: 
mulare der von jedem Papfte abzulegenven professio fidei (nr. 84). Nach demjelben 
erklärt diefer u. a. aud die Schlüffe des 6. allgemeinen Konzilis anzunehmen und bie 

50 Lehren der von dieſem verurteilten Ketzer zu verwerfen. Unter den leßteren wird auch der 
Papſt Honorius I. („auctores vere novi haeretici dogmatis — des Monothelismus, 
— Sergium ... una cum Honorio, qui pravis eorum assertionibus fomentum 
impendit ... nexu perpetui anathematis devinxerunt“) erwähnt und diejes Zeugnis 
des alten Kanzleibuches für die Fehlbarkeit des Papftes und die Suprematie des allge 

35 meinen Konzild war den Kurialiſten ſo unbequem, daß man die Sammlung nicht in die 
Öffentlichkeit gelangen laffen wollte. 

In Franfreih, two man durch den Verſuch Holftens wieder auf den liber diurnus 
aufmerffam gemacht war, gab ihn indefien der Jeſuit Garnier (ſ. Bd VI, ©. 368) fchon 
im Jahre 1680 zu Paris heraus und Mabillon, welcher in Rom die wieder aufgefundene 

40 Handichrift Holſtens benugen fonnte, teilte dann aus berfelben in feinem Museum 
Italicum t. II, p. 2, p. 32 sqq. Nachträge mit. Bon der Garnierfchen Ausgabe ließen 
im vorigen Jahrhundert G. Hoffmann in feiner nova collectio seriptorum et monu- 
mentor., Lipsiae 1733, Tom. II, und Riegger, Wien 1762, neue Abdrüde erfcheinen. 
Eine den Anforderungen der heutigen Wiſſenſchaft entfprechende neue Ausgabe hat endlich 

45 Eugene de Noziöre unter dem Titel: „liber diurnus ou recueil des formules usitées 
par la chancellerie pontificale du V. au XI siöcle, Paris 1869 (suppl&ment 
—* Paris 1869) veranſtaltet. In der Einleitung ſind alle einſchlägigen kritiſchen Fragen 
behandelt, und der Ausgabe außer dem erforderlichen handſchriftlichen Apparat auch die 
auf den liber diurnus bezüglichen Schriften und Noten Garniers, Baluzes und Zae— 

50 carias beigegeben. Das einzige noch erhaltene Manuffript ift das von Holſten benügte, 
welches ſich jet in der vatifanifchen Bibliothef (Hhhhh 97 ex capsula X) befindet. 
Diefes ift nad einer Kollation von Daremberg und Rénan — Roziöre ſelbſt hat ver: 
geblih die Einficht der Handſchrift nachgeſucht — der Ausgabe zu Grunde gelegt. Das- 
jelbe gehört nah Mabillon in die zweite Hälfte des 9. Jahrhunderts, und die Schriftzüge 

55 des Fakſimiles, welches die genannten franzöfifchen Gelehrten in den Archives des 
missions scientifiques, Paris 1850, 1, 245, mitgeteilt baben, lafjen dieje Alters: 
bejtimmung als zutreffend erjcheinen, wenngleih die legteren felbjt die Handſchrift dem 
Ende des 7. oder Anfang des 8. Jahrhunderts zuweiſen. 


Liber diurnus Romanorum pontificum Liber pontificalis 439 


Diefe nad Roziere von Hinfchius gemachte Darftellung ift nicht mehr ganz zutreffend. 
Tb. v. Sidel hat in der Ausgabe Liber diurnus Romanorum Pontificum ex unico 
eodice Vaticano. Vindobonae 1889, dann in den Prolegomena zum Liber diurnus 
I u. II SWA phil. hift. Klafje Bd 117 Nr. VII und XIII vielfach neue Refultate zu 
Tage gefördert, die Einbeitlichfeit des Buches entkräftet und auch bezüglich der Zeit etwas 5 
abweichende Anfichten aufgeftelt. Darauf näher einzugehen würde einen Raum fordern, 
der nicht zu beanipruchen ift; es muß aljo diefe Notiz genügen. Leider aber ift Sidel, 
wie er fpäter felbjt befannt gemacht hat, entgangen, daß die Ambrofianiiche Bibliothek 
zu Mailand noch einen Koder des Liber diurnus enthält, den ich felbjt fenne, fo daß 
aljo Sideld Werk feine abjchließende Unterſuchung bietet. 10 

In fpäterer Zeit hat man zum Erſatz des nicht mehr brauchbaren liber diurnus 
ebenfalld ähnliche — abgefaßt, von denen noch manche, jo literae quae in 
curia domini papae dari consueverunt, formularium et stylus seriptorum 
curiae Romanae (von Johann XXII. an bis auf Gregor XII. und Johann XXIII.) 
im ang vorhanden find (vgl. Rodinger, Über Formelbücher vom 13.—16. Jahr: 15 
hundert, München 1855, ©. 64. 126. 173. 183). 

Auh find nah dem Mufter des päpftlichen liber diurnus bergleihen Samm: 
lungen für Bifchöfe, Abte u. ſ. w. angelegt worden (vgl. Rodinger a. a. O. ©. 47. 
168). (B. Hinſchius +) v. Schulte. 


Liber pontificalis, — Ueberſchriften: In den älteften und beiten Handſchriften 20 
ohne lleberjchrift oder ald: Episcopale rejp. Liber episcopalis, in quo continentur acta 
beatorum pontificum urbis Romae, in einigen jüngeren Handſchriften ala: Gesta pontificum oder 
Chronica pontificum; von Beda, Nilolaus I., Hincmar von Rheims u. a. citiert ald: Gesta 
pontificalia; in alten Bibliothelsfatalogen al&: Gesta pontificum Romanorum; vom 
13. Jahrhundert an (jeit Martinus Polonus) aud als: Damasus de gestis pontificum oder 25 
Chronica Damasi de gestis Romanorum pontificum; unter dem Einfluß des Onofrio 
Panvinio (Commentarii ad fastorum libros V, Venetiis 1558 u. a.) in den erjten Druden 
als: Anastasius bibliothecarius de vitis Romanorum pontificum ; jeit der Ausgabe des Johannes 
Bignoli (1724 ff.) als: Liber pontificalis. 

Handſchriften: Aufzählung und ausführlibe Beiprehung beit Ducdesne: Le Liber 30 
pontificalis, I pag. CLXIV—CCVI; II pag. I—II; pag. IX—XX; pag. XXIV—XXX; 

. XXXVII—XXXIX; pag. XLV—XLVI. Mommſen in den Monumenta Germaniae 
istorica, Gestorum Pontificum Romanorum Vol. I pie LXXIV—CV. Daſelbſt aud) 
Angabe der früheren Litteratur über die Handſchriften. Außerdem jind bier zu vergleichen 
die Reifeberichte, die in dem „Ardiv der Gejellichaft für ältere deutſche Geſchichtskunde“ ver- 85 
öffentlicht jind und fich fpeziell mit den Handſchriften des Liber pontificalis und feiner Yort- 
ſetzungen befafien: 1. Der Reiſebericht von ©. H. Pertz im Alten Archiv, Bd V, ©. 68—86. 97. 
2. Der von H. Pabſt im Neuen Ardiv, Bd II (1877), ©. 29—46. 3. von ©. Waitz 
a.a.D. Bo X (1885), ©. 453—465. 4. von N. Bradmann a. a. DO. Bd XXVI (1901), 
©. 308—322. Ueber die Handichriften des jogen. Catalogus Felicianus: Duchesne, Le Liber 0 
pontificalis, I, pag. XLIXf.; Mommfen, Gestorum Pontificum Romanorum Vol. I, 
pag. LXXf. Ueber die Handicriften des jogen. Catalogus Cononianus: Ducesne, Le Liber 
pontificalis, I, pag. LIV fj.; Mommſen, Gestorum Pontificum Romanorum Vol. I, pag. LXXI fi. 

Ausgaben: 2. Ducesne, Le Liber Pontificalis, Paris, Thorin, Tom, I, 1886; Tom, 
II, 1892 in der Bibliothöque des &coles frangaises d’Athönes et de Rome, 2e Serie; 45 
Th. Mommijen in ben Monumenta Germaniae historica, Gestorum Pontificum Romanorum 
Vol. I. Libri Pontificalis Pars prior (—715) Berolini, Weidmann, 1898. Bgl. zu bdiefer 
Ausgabe die Kritik Duchesnes „La nouvelle @dition du Liber pontificalis* in den Me&langes 
d’arch6ologie et d’histoire 18. annde (1898), pag. 381—417. Ueber die älteren Ausgaben 
vgl. Duchesne a. a. ©. I, pag. LV—LXIV; Mommſen a. a. ©. pag. CVII—CX, Yus- 50 
gaben des fügen. Catalogus Felicianus: Ducdesne a. a. ©. I, pag. 48—108; Mommſen a.a.D. 
pag. 239—263 (Mommſen bat außerdem die Textform diefes Catalogus im Tert des Liber 
pontificalis durch bejondere Zeihen angedeutet). Ausgaben des fogen. Catalogus Cononianus 
von: Dudesne a. a. O. I, pag. 48—113; Mommſen a. a. D. pag. 239—263 (mit dem 
Catalogus Felicianus zuſammen und daher nur bis Felix IV. abgedrudt ; außerdem ift aber 55 
feine Textform, wie beim Catalogus Felicianus, im Terte des ' in pontificalis durd) be» 
fondere Zeichen angedeutet). 


Litteratur: Ein Teil ift zufammengejtellt bei Aug. Potthaft, Bibliotheca Historica 
Medii Aevi, 2, Aufl, Berlin 1896, Bd I, S.738f. Die einzelnen Auffäpe über die Frage 
nach der Entjtehung des älteiten Liber pontificalis find zufammengeftellt bei: Duchesne a. a. O. 60 
I, Preface, Die Litteratur über die fogen. „Römiſche Frage“, die mit der Kritik über die 
Viten der Päpfte Stephans II. und Hadrians I. im Liber pontificalis im engjten Zuſammen— 
bang steht, ift zufammengejtellt in diefer EncyHopädie, Urtifel „Hadrian I.“ (Bd VII S. 302f.). 


40 Liber pontificalis 


Nachzutragen bleiben dann nod folgende Echriften: P. Yabre, Les vies des papes dans les 
manuserits du Liber censuum in den Me&langes d’archöologie et d’histoire publ, 
l’Ecole frang. de Rome Tom. VI(1886); P. Fabre, Etude sur le Liber censuum de l’Eglise 
Romaine, Paris 1892 (= Bibliothöque des Ecoles frang. d’Athönes et de Rome Fasec, 62); 

5%. ®iorgi, Appunti intorno ad alcuni manoscritti del Liber pontificalis, im Archivio della 
societä Romana di storia patria vol. XX (1897), pag. 247ff.; Fr. H. Glaßſchroͤder, Des 
Lucas Holitenius Sammlung von Bapitleben, in der ROS für Altertumskunde IV, ©. 125 ff.; 
deri., Vitae aliquot pontificum saeculi XV, ebendort BdV, ©. 178ff.; derf., Zur Quellen- 
kunde der Papftgejhichte des 14. Jahrhunderts, HIG XI (1890) ©. 240—266 , Wd. Harnad, 

10 Ueber die „ordinationes“ im Papftbud, in den SBA 1897, ©. 761—778; K. Hunger, Zur 
Geſchichte des Vapſtes Johanns XXIII, Diſſert. Bonn 1876, ©. 19f.; 9. B. Lighifoot, 
The apostolic fathers. Part. I. S. Clement of Rome. Vol, I (Xondon 1890), ©. 201— 345; 
Th. Lindner, Ueber einige Quellen zur Papjtgeihichte im 14. Jahrhundert, in: FdG XII 
(1872), ©. 285-250. 656 f.: Th. Mommijen, Die Historia Brittonum und König Lucius 

15 von Britannien, im NA XIX (1894), ©. 285—293: derj., Ordo et spatia episcoporum 
Romanorum in libro pontificali, ebendort XXI (189%), ©. 333 — 357. derj., Das 
Nonnenalter, ebendort XXII (1897), ©. 545—547; derf., Zur Welthronif vom Jahre 741, 
ebendort XXII (1897), ©. 548—553; €. v. Ottenthal, Die Quellen zur erften Romfahrt 
Ottos J. in den Mitteil, des Jnitituts f. Oefterreih. Geſchichtsforſch. Ergänzungsband IV 

20 (1893), ©. 32ff.; 5. ©. Rofenfeld, Ueber die Kompojition des Liber pontificalis bis zu 
Konftantin, Marburg, Differt. 1896; Sägmüller, Dietrih von Niem und der Liber pontifi- 
calis, 36 XV (1894), ©. 802-810. 

Der Liber pontifieaälis enthält die Gefchichte der Päpfte von Petrus an in Form 
von Biographien. Der ältefte und eigentliche Liber pontificalis reicht bis Stephan V. 

25 (885—891), doch fehlen die Viten der drei Vorgänger dieſes Papftes, die Johanns VIII., 
Marinus’ II, Habrians III, und ferner fchließt der Tert der uns erhaltenen Hand: 
jchriften mitten in der Vita Stephans V., fo daß wir das Ende biefes alten Liber pon- 
tifiealis nicht fennen. 

Mit der Frage nad) der Entftehung diefes Werkes hat ſich die gelehrte Melt aller 

80 Zeiten beihäftigt. Seit dem 13. Jahrhundert war man der Anficht, daß der ältefte Teil 
vom Papſte Damafus auf Bitten des Hieronymus gefchrieben und dann auf Befehl des 
jedesmaligen Papftes von Vita zu Vita fortgejegt ſei. Dieſe Anficht ftügte ſich vor allem 
auf die in den meilten Handfchriften mit dem Liber pontificalis verbundenen Briefe des 
Damafus und Hieronymus, deren Unedhtheit man nicht zu erkennen vermochte, wurde aber 

85 ſchon im 15. ya. in Zmeifel gezogen. Onofrio Panvinio brachte dann im 16. Jahr: 
hundert die Anſchauung auf, daß Anaftafius, der einflußreiche und gelehrte Minifter 
Nikolaus I., der Verfafjer geweſen ſei. Ihm ſchloſſen ſich die erften Herausgeber an, bis 
gegen Ende des 17. Jahrhunderts ber gelehrte Bibliothefar der Bibliotheca Vaticana 
Emanuel Schelſtrate („Dissertatio de antiquis Romanorum Pontificum cata- 

«0 logis ete.“, Romae 1692) und Joannes Ciampini („Examen libri pontificalis ete.”, 
Romae 1688) ſowie Fr. Bianchini in feiner Ausgabe des Liber pontificalis (Romae 
1718 ff.) mit jchlagenden Gründen die Unhaltbarkeit diefer Anficht bewieſen. Heutzutage 
mweifelt nach den glänzenden Unterfuchungen Duchesnes niemand mehr daran, dab bie 
Viten allmählich entitanden find. Der Streitpunkt ift jetzt Iediglich noch der, in welche 

45 Zeit die erſte Redaktion diefes Buches zu J. iſt. Über ———— wurde einſt eine 
lange Kontroverſe zwiſchen Waitz und u eöne ausgefochten. Neuerdings ift fie durch 
die von langer Hand her vorbereitete Publikation des erften Teiles des Liber pontifi- 
calis durch Mommſen für die MG wieder aufgelebt; ihre Entjcheidung hängt von ber 
Frage nad) den Quellen des Werkes ab. 

1) Der Liber pontifiealis ift ſicherlich nicht die ältefte Aufzeichnung über die Chrono- 
logie und Geichichte der Päpſte. Römiſche Bifchofgliften mit —— Notizen 
bat es wahrſcheinlich ſeit dem Anfang des 2. Jahrhunderts gegeben. Vgl. Lightfoot, The 
apostolie fathers, Clement vol. Ip. 201f.; Ad. Harnack, Die älteſten chriſtlichen Da- 
tierungen und die Anfänge einer bifhöflichen Chronographie in Rom, in den ABA 1892, 

55 ©. 617—658; aud Kardinal Franc. Yegna, De succesione Romanorum pontificum, 
Rom 1897.) Eufebius, Hieronymus u. a. haben in ihre Chroniken folde Liſten aufs 
genommen. Aud findet fih eine Sammlung von PBapftviten ähnlich der des Liber 
pontificalis aus alter Zeit, die leider nur fragmentarifch überliefert ift, außer einem Nefte 
einer Vita Anastasii III. eine ausführliche Vita des Symmachus enthält und, tie 

co Duchesne erfannt hat, zur Zeit des Hormisdas (geft. 523) gefchrieben worden ift. [In einer 
Handichrift des 6. Habrhuinberts in der Kapitelbibliothef zu Verona Nr. XXII (20). — 
Gedruckt von Biandini in feiner Ausgabe des Liber pontificalis Tom. III, p. 209; 


Liber pontificalis 441 


IV, p. LXIX. Als „Fragmentum Laurentianum“ von Duchesne, Le Liber 
pontificalis, I, p. 43—46. gl. p. XXX. Als „Corpus vitarum Symma- 
chianum“ von Mommſen in jeiner Ausgabe de8 Liber pontifie, p. IX—XI.] 
Ale jene Aufzeichnungen find durchaus unabhängig vom Liber pontificalis; dieſer 
giebt für die Anfangsgejchichte der Päpfte feine befonderen Nachrichten. Woher ftammen fie? 5 

Für die Namen und Daten find ebident zwei Quellen nachgewieſen. Die eine ift 
der Catalogus Liberianus, fogenannt, weil dieſe Papftlifte mit dem Papſte Liberius 
endet (352—366). Sie ift ein Teil des Chronographus anni 354, eines römifchen 
Staatöfalenders [herausgegeben von Th. Mommfen „Uber den Chronographen vom Jahre 
354° in den Abhandlungen ber philolog.-hiftorifchen Klaſſe der Kal. fächftichen Gefellichaft 10 
der Wiflenichaften Bd I, —3 1850, ©. 547—668; und abermals von Mommſen in den 
MG Auct. antiquiss. IX (1892), p. 37—77; die Bapftlifte allein von Duchesne, Le 
Liber pontifiealis, I, p.2—8 und von %. B. Ligbtfoot, The apostolie fathers. Part. 
I. S. Clement of Rome vol I (1890), ©.253— 258], der in jenem Jahre in Nom 
augenscheinlich für einen chriftlichen Benutzer zufammengeitellt ift, vielleicht von dem Kalli- ı5 
graphen des Wapites Damafus, Furius Dionyfius Filocalus, der den Kalender mit 
Illuſtrationen ſchmückte. Diefe Lifte berubt nad den Unterfuhungen Duchesnes bis zum 
Sabre 235 (Papſt Pontianus) auf den Aufzeichnungen des Hippolytus in feinem Liber 

nerationis (Namen, Pontifikatsdauer, Kaifer- und Konfulatsfunchronismus), für die 
abe drei Päpfte wahrſcheinlich auf Fortſetzungen des Hippolytus, wird dann fehler: 20 
baft für Lucius, Stephanus, Sixtus II. und fügt im letzten Teile augenfcheinlich auf 
Grund kirchlicher Kalender [Beifpiel eines ſolchen: De Roſſi, Roma sotteranea I, 
p. 113] zu den bis dahin gegebenen Daten die Angabe der Tage der ordinatio und 
depositio der Päpfte hinzu. Bei Liberius findet fich nur ber Tag der ordinatio; augen= 
fcheinlich lebte der Papſt noch zur Zeit der Redaktion der Lifte. — Die zweite Lifte, die 26 
bier in Betracht kommt, ift uns zwar in verſchiedenen Formen von verichiedener Länge 
überliefert [‘Mommfen in feiner Ausgabe des Liber pontificalis p. XXX ff. zählt zwölf 
folcher Liften aus dem 6.—9. Jahrhundert], jedoch bemweift die Übereinftimmung der Namen, 
Zahlen und gewiſſer Bejonderheiten, auch die ftets jich findende Verbindung mit Konziliens 
oder päpftlihen Defretalfammlungen für eine gemeinfame Grundlage (— Mommiens so 
„Inder“). Im erjten Teile ftimmt die Lifte, fobald man —— des Liberianus 
orrigiert, mit dieſem in ihren Zahlen und ſonſtigen Angaben durchaus überein, ſo daß 
eine Benutzung der einen durch die andere ſtattgefunden haben muß. Lightfoot meint 
daher [The apostolie fathers, Clement vol. I, p. 267], daß der Verfaſſer des Inder 
den Catalogus Liberianus ausgefchrieben habe, und bringt die Entftehung in Zufammen: 35 
bang mit den jogenannten Zeiger Ditertafeln, deren Anfertigung ins Jahr 447 fällt. [Auch 
Duchesne, Le Liber pontificalis, I, p. XXI fpricht ſich dafür aus, daß der Inder und 
die Zeiter Dftertafeln denfelben Verfaſſer haben, vielleicht den Chroniften Prosper. — Val. 
Mommien, Die Zeiger Oftertafel vom Jahre 447, in ABA 1862 ©. 537 sq. und 3. 8. 
Zigbtfoot, The apostolie Fathers, Clement vol. I, p- 31189q.) Mommfen hält im «o 
Gegenteil ein höheres Alter des Inder für nicht ausgejchloffen, weil der Tert des Inder von 
den Fehlern des Liberianus frei ift. Für die Quellenfrage des Liber pontificalis ijt bie 
Entiheidung ohne Belang. Als der Autor des Liber pontificalis fein Werk kom: 
ponierte, waren die beiden Liſten bereits jo verjchieden, daß er fie als zwei verſchiedene 
benugte. Im weſentlichen jchloß er fich dabei dem Catalogus Liberianus an, der ihm 45 
für die ältefte Zeit die ausführlicheren Nachrichten bot. Aber im Verlaufe feiner Arbeit 
forrigierte er die Angaben des Liberianus nach denen des Inder, vielleicht weil dieſer durch 
feine Verbindung mit Konzilien: und Papftdefretalfammlungen größeres Vertrauen zu ver: 
dienen jchien. Von Liberius an ift der Index dann die alleinige Quelle für die Zahlen des 
Liber pontificalis geworden, bis Sirtus III. (geft. 440) kontrollierbar an der Chronik 50 
des Prosper, mit der er durchaus übereinftimmt. Für die Chronologie der älteften Päpfte 
darf fomit der Liber pontificalis nur da benußt werden, wo er Lücken des Liberianus 
ausfüllt ; im übrigen iſt er im diefer Hinficht nur abgeleitete Duelle. 

Gegenüber diefen beiden Liften bat nun aber der Liber pontificalis noch ein be: 
beutendes Mehr. Dies Mehr hat der Autor aus allen möglichen Quellen genommen, 55 
deren biftorifcher Wert zum Teil äußerft gering ift (Hieronymus, De viris illustribus; 
Rufins Pſeudo-Klementiniſchen Rekognitionen; Märtyrerlegenden z. B. Passio s. Cae- 
ceiliae, s. Cornelii papae, Sixti Il papae, Silvestri papae, Felieis II papae u.a.; 
die zahlreichen päpftlichen Defrete größtenteild aus den fogenannten faljchen Summadjianen 
[vgl. Coustant Epist. pontif. 1, p. LXXXIV], einer Sammlung von Erzählungen und eo 


42 Liber pontificalis 


Synodalberichten, die unter der Regierung des Papftes Symmachus zufammengeftellt 
worden ift). — wertvoll find feine Nachrichten nur hinſichtlich der Aufzählung 
der päpftlichen Bauten und der Gefchenliften, die wohl auf Urkunden des päpftlichen 
Archivs beruhen. Ferner in den Viten von Anaftafius II. (496—498) an auch binfichtlich 

6 der Berichte über die politifche Gefchichte der Päpfte, die bis dahin ebenfalls voll ber 
ſchwerſten hiſtoriſchen Irrtümer fteden. 

Dieſe letztere Beobachtung giebt zugleich den Anhaltspunkt für die Entſcheidung der 
Frage nach dem Alter der erſten Redaltion des Liber pontificalis. Sind die Nach— 
richten der Viten von Anaftafius II. an gut, die der frü ichledht, fo Liegt es nabe, 

10 in die Zeit des anfangenden 6. Jahrhunderts auch die erfte Ausgabe des Liber pon- 
tificalis zu verlegen. So urteilen, wie früher Schelftrate, fo neuerdings de Roſſi und 
beſonders Duchesne und ftügen ihre Anficht mit gewichtigen Gründen, leßterer namentlich 
durch Hinweis auf einen Auszug des alten Liber pontificalis, der mit Felix IV. 
(526—530) endigt [ven fogen. Catalogus Felicianus, in den und erhaltenen Hand» 

16 ſchriften mit einer in Gallien ums Jahr 549 zufammengeftellten Sammlung von Kanones 
(Sylloge Sanctimauriana) verbunden. Yipfius („Chronologie der römischen Bifchöfe 
bis zur Mitte des 4. Jahrhunderts”, Kiel 1869, ©. 269 ff.) betrachtete diefen Catalogus 
einft als die Hauptquelle des Liber pontificalis, bi8 Duchesne in feiner „Etude sur le 
Liber pontificalis“ (Paris 1877) und nad ihm Wait ibn evident als einen Auszug 

20 eriviefen). Wenn Waitz und nah ihm Mommſen fe jehr energiſch gegen dieſe An- 
nahme erklären und bie erfte Redaktion auf den Anfang des 7. Jahrhunderts feftjegen 
wollen, jo find ihre Gründe zwar in mancher Beziehung beachtenswert und illuftrieren die 
Schwierigkeit einer völligen Löſung diefer Frage, ergeben aber die immerhin bedenkliche 
Notwendigkeit, die trefflihen Nachrichten der Viten von Anaftafius II. an auf die Be: 

26 et einer fchriftlichen, ung unbefannten Quelle zurüdführen zu müſſen und die That: 
fache eines Auszuges aus dem Liber pontificalis, der mit Felix IV. endigt, durch die 
Annahme einer Kürzung zu erklären, die durch die mit ihm verbundene Dekretalſammlung 
veranlaßt fei; dabei ift aber, wie Duchesne in feiner Kritif der Ausgabe Mommfens ber: 
vorhebt, nicht recht einzufehen, warum die Kürzung gerade bei Felix IV. ftattgefunden 

80 haben follte, während die genannte Dekretalſammlung Dekretale von Siricius bis Leo 1. 
enthält, ferner ein vereinzeltes Defretal des Symmachus (498—514) und gem Schluß 
eines von Bonifatius II. (530—532). Duchesne bleibt daher auch nad) den Ausführungen 
Mommfens bei feiner alten Annahme, daß die erjte Redaktion des Liber pontificalis 
nad dem Tode Felix' IV. unter Bonifatius II. ftattgefunden babe. 

85 Nah diejer erften Redaktion ift dann der Liber pontificalis von verjchiedenen Autoren 
zu verſchiedenen Zeiten fortgejeßt. Ob die zweite Redaktion erft in die Zeit nah Konon 
(geit. 687) zu feßen ift, wie Mommſen will, oder vorher noch zwei andere anzunehmen 
find, wie Duchesne will, ift im Grunde gleichgiltig.. Auch Mommſen beftreitet nicht, daß 
die Viten des 7. Jahrhunderts nacheinander von Zeitgenofien verfaßt ferien. Auf jeden Fall 

40 aber hat eine Fortſetzung des Liber pontificalis mit Konon geendet; denn wir befigen 
einen Auszug des Liber pontificalis, der mit der Vita dieſes Papftes abfchliegt [= der 
ſogen. Catalogus Cononianus]. Ferner hat die einft von Pertz in Neapel aufgefundene 
— des Liber pontificalis aus dem Ende des 7. Jahrhunderts zu Anfang ein 

ſtverzeichnis, das nicht über Konon binausgeht, und die Vorlage der zweitälteſten 

45 Handichrift aus dem Ende des 8. Jahrhunderts in der Dombibliothet zu Yucca, die von 
eriter Hand bis Konftantinus (geit. 715) gefchrieben ift, ſcheint nach einer Randnotiz eben- 
falls nur bis Konon ſich erftredt zu haben. 

Meitere Fortfegungen laſſen ſich banbichriftlih abgrenzen: bei Konftantinus (geft. 
715); foweit reicht der erfte Teil der Handſchrift zu Yucca; bei Stephan II. (geft 757); 

50 bei Stephan III. (geft. 772); bei Habrian I. (geft. 795), mit defjen Vita der zweite Teil 
der Handichrift Ar Lucca abbricht und nad ihr viele andere Handfchriften. Bon da an 
laſſen fi die Redaktionen nicht mehr kontrollieren. 

Charakteriftiih für die Art der — des Liber pontificalis ſind folgende 
Beobachtungen: Als einft Beda hoch im Norden von England feine Chronif im Jahre 

55 726 abichloß, geſchah dies noch unter der Regierung des Papftes Gregor II. (715 bie 
731); trogdem benußt er als Duelle bereits die Vita ded Gregor aus dem Liber pon- 
tifiealis und erzählt ganze Partien mit den Worten der Vita, z.B. die Tiberüberſchwem⸗ 
mung des Yahres 717 u. a. Eine Pilgerjchar hatte ihm ben Liber pontificalis als 
Geſchenk St. Peterd mitgebracht, in ihm die unvollendete Vita des regierenden Papſtes. — 

co Ähnlich ift es mit der —* des Papſtes Valentinus (827); ſie zeigt ausführliche Nach— 


/ 


Liber pontificalis 443 


richten über Geburt, Erziehung, Wahl und Tugenden des Papftes; fie lieſt fich wie bie 
Einleitung zu einer langen und glänzenden Geſchichte. Aber der Papft ftarb ſchon wenige 
Tage nad der Wahl; die Vita fonnte nicht weiter geführt werden. — Deutlich fieht 
man in beiden Fällen die Art der Entftehung der Viten. Beide find fofort nach der 
Wahl begonnen, die ded Gregor ift zu Lebzeiten des Papftes fortgeführt; die Verfafler 6 
leben am päpftlichen Hofe, ſchreiben im offiziellen Hofftile. Bei einer pafjenden Gelegen- 
heit wird die Vita zufammen mit ben bisher vorhandenen in ein corpus vitarum 
—— und in die Welt geſandt, damit die Erzählung von den Tugenden und 
aten der Päpſte oder von den Bedrängniſſen der Kirche S. Petri die Herzen der 
Gläubigen entflamme und neue Herzen gewinne. — Nicht immer paßte zu dieſem Zwecke 10 
der päpſtliche Hofſtil. Ein Eiferer war es, der die Vita des Papſtes Stephans II. | vieb ; 
die Feinde Roms und St. Peters belegt er mit den gröbften Schimpftvorten, er nennt bie 
Longobarden und ihren König Aiftulf Böfewichter, Gottlofe, Gottesläfterer, Pippin ben 
allerchriftlichften, allergütigften, vortrefflichften König. Natürlich fonnte man bie Lektüre diefer 
Vita feinem Longobarden zumuten ; fie hätte den Zweck der Propaganda gründlich ver: ı5 
fehlt. Wie half man fih? Ein geſchickter Redaktor nahm fich ihrer an, ftrich die ver— 
legenden Ausdrüde und polierte folange, bis fie für den longobardiſchen Geſchmack zurecht 
& t war. Eine Reihe von Handichriften des Liber pontificalis zeigt daher dieſe 
ita in der longobarbiichen Necenfion [vgl. Duchesne a.a.D. I, p. CCXXVf. — 
Der umgefehrte Fall zeigt fich bei der Vita des Papftes Sergius II. (844—847). Die 20 
ag au der Handichriften giebt eine Form der Vita, die im offiziellften Hofſtil gehalten 
ft. Nur eine einzige, leiver jet verlorene Handichrift [ein Codex Farnesianus bes 
9. Jahrhunderts, befannt hauptjächlich durdy die Auszüge des 2. Holite im Codex Bibl. 
Vatican. Reginae 2081] zeigt uns eine andere Schalt, indem mitten in der Vita ein 
garı anderer Ton angefchlagen wird. Der foeben noch durch glänzende —— 35 
eibes und der Seele ausgezeichnete Oberhirt wird plöglich zu eimem durch Ausſchwei— 
fungen und Lafter aller Art korrumpierten, an Podagra leidenden, jähzornigen Greife, 
unter dem Nepotismus und Simonie im Schwange geben. Augenſcheinlich haben wir 
diefe Ergüffe dem Tode des Papftes zu verbanfen, der e8 dem Berfafler der Bita ge 
ftattete, jeinem Herzen Luft zu machen. 30 

Aber dies ift die einzige Ausnahme von ber fonftigen Gewohnheit. Alle anderen 
Viten find von Beamten des päpftlichen Hofftaats im offiziellen Stile verfaßt. Es it 
beiſpielsweiſe jehr wahrſcheinlich, daß die Vita des Nikolaus I. von feinem geringeren als 
dem allmächtigen Minijter diefes Papftes, dem Bibliothekar Anajtafius, redigiert worden 
ft. Infolge diefer ftändigen höfiſchen Redaktion bat fich namentlich für die fpäteren Viten ss 
ein gewiller Schematismus herausgebildet, der fih vor allem in den Einleitungs- und 
Schlußformeln fowie in ftereotypen Phrafen für die Schilderung der Perſönlichkeit des 
Papjtes geltend macht. Man wird daher ben Liber pontificalis als hiſtoriſche Duelle 
ftet3 mit einer gewiſſen Vorficht benugen müfjen; feinem Urfprung nad haftet ihm eine 
gewiſſe Einfeitigfeit an; aber gerade in diefer Einfeitigfeit beruht auch wieder fein Wert; «0 
denn feine andere Duelle der Zeit führt fo unmittelbar in die Vorftellungswelt der 
Kurie ein, wie diefeg ad maiorem papae gloriam geichriebene Werl. Es ift darum 
auch nicht genug zu bedauern, daß dieſe tichtige Duelle mit dem Ende bes 9. Jahr: 
hunderts für lange Zeit aufhört. 

Im 10. und 11. Jahrh. ſchweigt die päpftliche Hiftoriographie. Nur Papftlataloge mit 46 
mehr oder minder bürftigen Notizen find aus dieſer Zeit erhalten [ogl. Duchesne, Le Liber 
pontif., II, p. IX—XX; NAXXVI, 1901, 8.320— 322]. Erft die gregorianifche Zeit brachte 
eine Erneuerung alter Traditionen: Es entjtehen die großen Viten Leos IX. und Gregors VII. 
Die großen Kanoniften Deusdedit und Anjelm von Yucca menden die Blide zurüd auf 
den alten Liber pontificalis. Bonizo von Sutri fchreibt feinen „Liber ad amicum“ 50 
mit langen Erzählungen über die Gejchichte der Päpfte von Leo IX. bis Gregor VII. 
im Stile des alten Liber pontificalis, refumiert im 4. Buche feiner Defretalen die Bapft- 
geicrichte bis Stephan V. und giebt eine Skizze bis Urban II. Bon entgegengejeßtem 
arferlihen Standpunkte aus jchreiben Kardinal Beno die Geſchichte Gregors VIL., ge 
mäßigter der oder die Verfafler der jogen. Annales Romani die Geſchichte der Jahre 1044 55 
bis 1073, 1111, 1116—1121 [Ex Codice Vaticano 1984 herausgegeben von Perg in 
ben MG Scriptores V p. 468—480 ; Ducheöne, Le Liber pontificalis, II, p. 339—350, 
vgl.p. XXIL]. Aber alle diefe Schriften find nur Gelegenheitsichriften, verbanfen ihr Ent: 
ftehen dem Angriff oder der Verteidigung und ftehen zum alten Liber pontificalis in 
feiner oder nur ſehr oberflächlicher Beziehung. WW 


44 Liber pontificalis 


Erft nach 1133 erftand an der päpftlichen Kurie ein Mann, der auf den alten Liber 
pontificalis zurüdgriff und ihn mit einer Fortfegung bis auf feine Zeit verſah. Diefe 
Fortſetzung hat Duchesne [Le Liber pontificalis II, p. XXIV—XXXVII; gebrudt 
ebenda p. 199—328] ald den Liber pontificalis des Peter Wilhelm bezeichnet nad) 

5 einer Notiz in der Hauptbandfchrift [Codex Vaticanus 3762], aus der hervorgeht, daß 
ein Bibliothelar Petrus Guillermus diefe Handichrift im Jahre 1142 zu Saint-Gilles (in 
der Diöcefe Nheims) gefchrieben bat. Außerdem hat diefer Peter Wilhelm in einer Reihe 
von Viten ge gemadt, auf das Klofter St. Gilles bezüglich, ferner, wie Duchesne 
mwahrfcheinlih macht, die Vita Honorii II. bedeutend gekürzt, jo daß diefer neue Liber 

ıo pontificalis allerdings in gewiſſer Beziehung den Namen jenes Franzoſen verdient. Aber 
der eigentlihe Autor war er nicht. Diefer nennt fih mit vollem Namen in der Vita 
Gelasii II. und in der Vita Calixti II.: Pandulfus. Pandulf ift römifcher Kleriker, 
Neffe des Kardinals Hugo von Mlatri, wird unter Anaclet II. Kardinaldiafon und ift ein 
enragierter Parteigänger diefes Gegenpapftes und der römischen Adelspartei der Pierleoni. 

15 Nicht mit Unrecht vermutet Ducheöne, daß das Werk des Pandulf einft noch meiter reichte 
ala bis zur Vita Honorii II. mit der es in der ung bekannten Form jchließt, daß Peter 
Wilhelm aber den Reſt ftrich, meil die Schilderung der Ereigniffe aus dem Ende der 
ziwanziger und Anfang der — Jahre einem Anhänger Innocenz' II. nicht behagen 
mochte. — Pandulf hat nach allgemein mittelalterlichem Brauch nicht das ganze Werk 

20 ſelbſt verfaßt. Bon Petrus bis Hadrian II. wiederholt er mit ſtarken Kürzungen der 
Viten des 8. Jahrhunderts den alten Liber pontificalis; von Johannes VIII. bis zum 
Ende des 11. Jahrhunderts einen allmählich entftandenen, meift jehr kurzen Katalog, der 
aud außerhalb diejes Werkes in vielen Eremplaren erhalten ift [vgl. Duchesne, Le Liber 
pontif., II, p. XVII]. Scon bei Leo IX., weiterhin auch bei Benebift X. und Ale 

25 rander II. finden wir dann aber Zufäge, die in den fonftigen Eremplaren des Katalogs 
nicht vorhanden find und auf Rechnung des Pandulf geſetzt werden müflen. Bon Gregor VII. 
an erweitern fich diefe Zufäge zu ausführlihen Viten. Die Vita Gregorii VII. ift faft 
Wort für Wort aus Auszügen aus dem bekannten Regiftrum dieſes Papſtes zufammen: 
gejeßt, das diefer im Jahre 1081 anfertigen ließ; nur einiges Wenige jtammt von Pan- 

so dulf. Genau fo fteht es mit der Vita Urbani II. Erſt von Paſchalis II. an beginnt 
die lebendige Erzählung eines Zeitgenoffen und hält an bis zum Schluß. Duchesne tft 
der Anficht, daß diefe Biten fämtlih von Pandulf verfaßt feien; allein mit Sicherheit hat 
er den Beweis nur für die drei letzten Viten des Gelafius II., Calixt II., Honorius 11. 
erbracht. Der Stil der Vita des Pafchalis II. ift ein fo abweichender, ausgezeichnet na= 

36 mentlich durch den eigentümlichen Tonfall der päpftlihen Bullen, den jogen. Cursus leo- 
ninus, den bie anderen Viten nicht zeigen, daß mit der Möglichkeit eines anderen Ber: 
faſſers gerechnet werden muß. [Giefebrecht in der allgemeinen Monatsjchrift, Halle 1852, 
©. 264 und nah ihm MWatterih, Romanorum pontifiecum vitae, I prolegom. 
p. XLVII—LXXI balten den Kardinal Petrus von Piſa für den Verfaſſer; letzterer 

«0 weiſt ihm auch die — zu ben Viten Leos IX., Benedikts X. und Alexanders II. zu.] 
een ftammt die Vita nicht aus derjelben Zeit wie die drei anderen ; fie ift noch zu 

ebzeiten Paſchals II. verfaßt und zeigt feine Spur von dem erregten Tone jener Viten. 

Ein eigentümliches Schidfal hat über diefer Fortfegung des alten Liber pontificalis 
gewaltet. Sie war eine offenbare Parteifchrift für Anaclet II, verfaßt etwa im Sabre 

45 1137, fie enthielt Gefchichtsfälihungen im Intereſſe dieſes Gegenpapftes, wahrſcheinlich hat 
fie deſſen Vita umfaßt. Sein Tod befiegelte darum auch ihr Schickſal. Nur in der ver- 
fürgten und gereinigten Form, die der Bibliothekar von St. Gilles ihr gab, ift fie uns 
erhalten, und auch von diefer Form haben wir nur das von Peter Wilhelm felbft ge 
fchriebene Exemplar. Erſt eine fpätere Zeit entriß das Merk der Vergeſſenheit; gegen 

so Ende des 14. Jahrhunderts gloffierte e8 am Hofe zu Avignon der Franzoſe Peter Bohier 
und überreichte da8 Ganze mit einer Widmung dem König Karl V. von Frankreich, um 
ihn an feine Pflichten gegen das Avignoneſiſche Papſttum zu erinnern. — Kurz nad) ihm 
trug eine andere Hand in die alte Handſchrift des Peter Wilhelm eine Fortjegung bis 
Martin IV. (1130— 1281) ein — Duchesne, Le Liber pontificalis, II,p. 449—462], 

55 wörtli aus der Chronik des Martinus Polonus und einer feiner Fortjegungen übernom: 
men und daher ohne Wert. 

Ein ähnliches Schidfal wurde einer anderen Fortſetzung des alten Liber pontificalis 
zu teil. Dreißig Jahre nad) Pandulf fchrieb am päpftlichen Hofe der Kardinal Bofo einen 
neuen Liber pontificalis bis zum Jahre 1178, ohne das Merk des Pandulf zu kennen. 

0 Der Verfaſſer war eine der bedeutenditen Perfönlichkeiten feiner Zeit: der Vertrauensmann 


Liber pontificalis 445 


des Papftes Hadrians IV., fein camerarius und Legat in England, vielleicht ein Eng- 
länder wie diefer; der Faborit Aleranders III, mit diefem im Exil in Frankreich und 
fpäter an den anderen Refidenzen diefes Papftes, Teilnehmer an den Friedensverhand⸗ 
lungen von Venedig, Zeuge feiner Rüdkehr nah Rom. Sein Werk ift, mie es ſcheint, 
erftmalig abgeichlofjen im Jahre 1165 nad der Rückkehr aus Frankreich, der Reſt zu 5 
wiederholten Malen nachgefügt. Zum Abjchluß ift es nicht gelangt; die ganze Form der 
Vita Aleranders III. trägt einen proviforiihen Charakter, das letzte erzählte Ereignis ift 
die Rückkehr des Papſtes nach Rom und die Feier des Dfterfeites im Jahre 1178. Ber: 
mutlich hat der Tod den Kardinal am Abſchluß gehindert ; denn mit dem 10. Juli 1178 
verſchwindet er ald Zeuge aus den Bullen Aleranders III., wenige Monate nad) den legten 
von ihm erzählten Ereignifjen. Das Wert beginnt da, wo ber alte Liber pontificalis 
aufbörte, mıt Stephan V. und giebt ſich dadurch als direkte Fortfegung zu erkennen. Als 
Einleitung verwendet Bofo die kurze Skizze der Papftgeichichte, die Bonizo von Sutri mit 
dem 4. Buche feiner Defretalen verbunden hat. Den erften Teil von Johannes XII. bis 
Gregor VII. bat er wörtlih aus dem Liber ad amicum desjelben Autors genommen. 15 
Urban II. und Victor III. läßt er fort. Für Paſchalis II. ſchöpft er aus Aktenftüden 
des Archivs, meiſt aus dem Negiftrum, ohne jede chronologiſche Ordnung. Bon Ge: 
lofius II. an erzählt er ſelbſt unter Benugung zahlreicher Urfunden, die ihm ald Chef der 
apoftoliichen Kammervertwaltung leicht a waren. 

Die Verbindung diefer Fortfegung mit dem alten Liber pontificalis ift nicht zu 20 
ftande gefommen, weil Bofo feine Ausgabe nicht zu Ende führen konnte. Auch fie ruhte 
nach dem Tode des Autors unbefannt in den Archiven des Lateran, wie der Liber pon- 
tificalis des Peter Wilhelm in der Klofterbibliothet von St. Gilles. Erſt 80 Jahre nad) 
dem Tode des Hardinald wurde fie der Vergefienheit entrifjen, indem fie mit dem Liber 
censuum ber römifchen Kirche, den Gencius der camerarius des Papſtes Göleftins III. 26 
im Jahre 1193 zufammengeftellt hatte, zu einem Ganzen vereinigt wurde. Dieſe Ver: 
bindung tvar eine andere, als die, melde Boſo einft geplant hatte. Wenn es wahr ift, 
was neuerdings mit guten Gründen behauptet wurde, daß Bofo auch einen Liber cen- 
suum unvollendet hinterlafjen habe, den Gencius dann zur Grundlage des feinigen machte, 
fo ftellt jene Vereinigung der Viten mit dem Liber Censuum eine Art Gejamtausgabe so 
der Werke des Bofo dar. Der Plan einer Neuausgabe und Fortſetzung des alten Liber 
pontificalis war auf diefe Weife abermals gejcheitert. — Immerhin war die Verbreitung 
diefer Sammlung eine ſehr große; noch um die Mitte des 14. Jahrhunderts ließ ber 
Kardinal Nicolaus Nofelli, der fogenannte Kardinal von Aragon, jie abermald aus dem 
damals im Archiv der apoftolifchen Kammer befindlichen Codex Riccardianus 228, der 35 
älteften Handfchrift diefer Sammlung, abjchreiben und revidieren, und in bdiefen beiden 
Formen find die Viten des Bofo der Nachtvelt überliefert. 

Wieder tritt mit dem Tode des Boſo eine lange Paufe für die päpftliche Hiſtorio— 
grapbie ein. Kataloge treten im 13. Jahrhundert an ihre Stelle wie im 10. und 11., 
und die Chroniken des Martinus Polonus mit ihrem dürftigen Inhalt waren ebenfalls 40 
fein äquivalenter Erſatz. Treffliche Nachrichten bieten allerdings die Einzelbiographien einer 
Reihe von Päpften, die eines Innocenz' III, Gregor IX., Innocenz' IV., Gregors X., 
Göleftins V., aber niemand hat daran gedacht, fie zu einer neuen Fortſetzung des Liber 
pontificalis zu vereinigen. — Im 14. Jahrhundert werden zahlreiche Papftchronifen ges 
jchrieben [Bernardus Guidonis, Ptolemäus von Lucca, Amalricus Augerius de Biterris, 46 
Petrus de Herentald u.a... Aber erft das 15. Jahrhundert brachte endlich eine Fortjegung 
des alten Liber pontificalis, Die Baſis diejer — wurde die alte Handſchrift 
des Peter Wilhelm mit den in ſie eingetragenen Viten bis Martin IV. (1281). Da die 
Vita dieſes letzten Papſtes unvollſtändig war, ſo begann der Anonymus, der die neue 
Fortſetzung ſchrieb, nochmals mit einer anderen Vita Martins IV., jo daß dieſe Fortſetzung so 
wei Viten dieſes Papſtes enthält, und feste dann fein Werk fort bis Johann XII. (1328). 

ber diefe ganze Fortſetzung Haupthandſchrift: Rom Bibl. Vallicelliana C. 79. Ge 
drudt: Duchesne, Le Liber pontificalis, II, p. 462—485] ift unfelbitftändig ; fie ift 
Wort für Wort aus Bernardus Guidonis übernommen. 

Erft um die Mitte des 15. Jahrhunderts fand ſich ein felbitjtändiger Fortſetzer. 55 
[Ducesne bezeichnet diefe Fortfegung als die Necenfion aus der Zeit Eugen IV.]. Er 
jchrieb zunächſt die joeben genannte Fortſetzung bis on Sabre 1328 ab, gab dann das 
Ende der Vita Johanns XXII. und die der drei folgenden Päpſte (Benebilt XII, Cle— 
mens VI., Innocenz VI.) aus einer Fortjegung des Bernardus Guidonis und jchrieb eine 
jelbftftändige Fortfegung von Urban V. bis Martin V. (1362—1431). Im runde haben so 


0 


446 Liber pontificalis Liber vitae 


wir bier nichts anderes als eine ausführliche Gejchichte des großen Schismas vor ung, 
und es bedarf noch der Unterfuchung, ob nicht der Verfaſſer zunächſt eine Gefchichte dieſes 
Schismas gefchrieben hat, die dann entweder von ihm oder von einem anderen zu einer 
Fortfegung des Liber pontificalis zurechtgeſtutzt ift. Jedenfalls eriftieren andföhriften, 
5 die direft mit der Schilderung des Schismas beginnen, d. b. mit dem von Duchesne, Le 
Liber pontificalis, II, p. 496 ff. gedrudten Stüd „Defuncto igitur Gregorio unde- 
eimo . . .", 
Bon diefer Ausgabe wurde dann bald darauf eine Neuausgabe veranftaltet, in der 
die Viten von Innocenz II. bis Johannes XXII. durch meitere Auszüge aus Martinus 
ı0 Polonus und Bernardus Guidonis vergrößert wurden |[vgl. die von Duchesne a. a. O., 
II, p. 449—485 al® „Compl&ments“ gebrudten Abjchnitte], eine Ausgabe, die wie bie 
—— in einer Reihe von Handſchriften überliefert iſt vgl. Duchesne a. a. O. II, 
. XLVIf.]. 


Anbangsweife find noch zwei Werke zu erwähnen, die ebenfalls als Fortjegungen des 

ı56 Liber pontificalis geplant waren, ebenfall® noch im 15. Jahrhundert gejchrieben wurden, 
aber nicht mit dem alten Liber pontificalis vereinigt find. 

Die erfte ift von Duchesne a. a. O. II, p. 527—545 aus dem Codex Vaticanus 

5623 et reiht von Benedikt XII. bis Martin V. (1334—1431) und enthält 

namentlich für die Gejchichte Bonifaz’ IX., Innocenz' VI. und Gregor® XII. ausführ- 

20 lichere Nachrichten als die vorhin genannte Necenfion aus ber Zeit Eugens IV., ſowie 
freimütigere Urteile über die Perfönlichkeiten und Handlungen der gefchilderten Bäpfte. Im 
Codex Vaticanus 3758 [vgl. NA XXVI (1901) p. 320 Anm. 8], den Ducheöne leider 
nicht gefannt hat, findet ſich dasjelbe Werk, um die Vita Eugens IV. vermehrt. 

das andere hier in Betracht kommende Merk beginnt mit Urban VI. und reicht bis 

25 Pius II. (1378—1464). Gedruckt: Ducdesne a. a. D. II, p. 546—560.] Es ift mie 
das borige bon einem zeitgenöffiichen Kurialiften, macht jedoch einen unfertigen Eindrud‘; 
der Autor bat weder die Unebenheiten forrigieren noch die abjchließende Verbindung mit 
den biöherigen Fortſetzungen des Liber pontificalis herjtellen können, 

Beide Fortſetzungen haben feine Verbreitung gefunden. Von litterarifcher Bedeutung 

80 waren gegen Ende des Mittelalterd nur die Necenfion aus der Zeit Eugens IV., die ben 
alten Liber pontificalis, die Fortfegung des Peter Wilhelm und das Werk des Ano- 
nymus aus der Zeit Eugens IV. umfaßte und mit Martin V. fchloß, und daneben noch 
das Fragment des Liber pontificalis in den Ausgaben des Liber censuum von ber 
Zeit Stephans V. bi Aleranders III. 

85 Aber auch fie wurden am Ende des 15. Jahrhunderts erjeßt durch das Werk des 
Platina, des Bibliothekars Sirtus IV., der den alten Liber pontifiealis und feine Fort: 
ſetzungen zu einem aud für Humaniften lesbaren Bude umformte und bis Paul II. 
(7 1471) —*8* [„Liber de vita Christi ac de vitis summorum pontificum 
Romanorum.“ Gedrudt Venetiis, Joh. de Colonia, 1479 und dann unendlich oft 

40 neu — — Dieſes Buch bat den alten Liber pontificalis für lange Zeit vom littes 
rarifchen Markte verdrängt. Gelehrte wie Onofrio Panvinio, Carlo Sigonto, Bofio, Ba: 
ronius haben allerdings ſtets auf den alten Liber pontificalis und feine Fortſetzungen 
zurüdgegriffen, größere Partien aus ihm gedrudt und ihn litterarifcy verwertet. Aber erjt 
am Anfang bes 17. Jahrhunderts wurde er als —* zum erſtenmal durch den Druck 

45 weiteren Kreiſen zugänglich gemacht, und von da an begann nad 200jähriger Pauſe eine 
Periode erneuter litterarifcher Bedeutung, die noch heute nicht abgejchloffen ift. 

D, 4. Bradmann. 


Liber sextus ſ. Ranonen= und Defretalenfammlungen Bd X ©. 15,3. 


Liber vitae (Diptychen). — ori, Thesaurus diptychorum veterum, 3 Bände, 
so Florenz 1759; Garrucci, Storia della arte cristiana VI; Hans Graeven, Frühchriſtl. und 
mittelalterlihe Elfenbeinwerfe in photographiſcher Nachbildung, Rom 1895 fi.; I. O. Weit» 
wood, A description of the ivories ancient and mediaeyal ın the South Kensington Mu- 
seum with an account of the Continental colleetions, London 1876; Galig, De diptychis 
veterum tam profanis quam sacris 1731; Smith u. Cheetham, Diet. of Christ. antiquities I, 
65 560 ff. (befonders für die — Seite); F. X. Kraus, Realencykl. d. chriſtl. Altertümer 
I, 364 ff.; Rohault de Fleury, messe VI, 115 ff.; G. Stuhlfauth, Die althriftl. Elfenbein- 
plaftit, freiburg, Leipzig 1896. 
Mit der Entftehung kirchlicher Drganifation war die Herftellung eines amtlichen Ver: 
zeichnifjeg der Gemeindeglieder (Ölrruyov, Ökitoı, zavıov, »ardloyos, album, matri- 


Liber vitae ni 447 


eula) als jelbitverftändlich gegeben. Die Taufe, welche den Eintritt in die Gemeinde 
vollendet, begründete zugleich das Recht und die Notwendigkeit der Eintragung in dieſe 
Negifter, welche einen Teil des Kirchenarchivs bildeten (Cyrill von Jeruſ. Procatech. 
1.4.13; Catech. 3, 2; Gregor von Nyfja, De bapt.MSG 46 p.417; Coneil. Arel.I 
ec. 13; Ambros. in Luc. IV, 76 MSL 15 p. 1634). Tod, Feitwißiger Verzicht auf 5 
die Gemeindezugehörigleit und Ausftoßung auf disziplinarem Wege führten die Aus- 
Löfhung des Namens herbei (Beifpiele Bingbam, Origines VII p. 170ff.),. Daneben 
befaß man befondere Verzeichnifie des Klerus (üyıos zavaıv, »ardkoyos lepatızds, ta- 
bula, vgl. Cone. Nie. c. 16. 17.19; Cone. Agath. e. 2; Auguftin Sermo 356 MSL 
39 p. 1580: delebo eum de tabula clericorum) und fonjt im Dienfte und in der 10 
Pflege der Kirche ftehender Perſonen (vgl. Uhlhorn, Die chriftl. Liebesthätigkeit in ber 
alten Kirche, Stuttgart 1882, ©. 158. 175. 241f.). Ye umfafjender im Verlaufe der 
Zeit der Apparat der Firchlichen Negierung und Verwaltung wurde, befto mehr wuchſen 
diefe NRegifter an Zahl und Umfang. 
Eine eigene Gruppe bildeten die Liſten, welche während des Gottesdienftes in der 15 
en zur Verlefung famen, mit den Namen der betreffenden geiftlichen und meltlichen 
brigfeiten, ferner der an den euchariftichen Liebesgaben beteiligten oder aus fonftigen 
Gründen aufzuführenden Berjonen (F. E. Brightman, Liturgies Eastern and Western, 
Orforb 1896, Glossary s. v. diptychs ; Probjt, Die Liturgie des 4. Jahrhundert? und 
deren Reform, Münfter 1893, ©. 50. 97. 111. 249. 290 und fonjt; Probft, Die abend: 20 
ländifche Meſſe vom 5. bis zum 8. Jahrhundert, Münfter 1896, ©. 184 ff.; 244 ff.; 305 u. f.; 
dazu Rietichel, Lehrbuch der Liturgif, Berlin 1900, ©. 231 ff.). Dieje einzelnen Gattungen 
En ſich unter der Gefamtbezeihnung liber vitae, liber vivorum (viventium), öir- 
zuyov Coovrov zufammen, in welcher Antnüpfungen an die biblifche religiöfe Bilderfprache 
(vgl. Apk 3, 5: od um ZEaleiym To Övoua abrod 2x is Bißlov rijs Lwijs, ebenjo 26 
13, 8 und jonft; Phil 4, 3; Bi 69, 29) vorliegen, ohne daß jedoch der Anhalt aus- 
ſchließlich dadinch beſtimmt würde. Eine rein äußerliche Betrachtung hat unter Abſehen 
von jener Bedeutung die gegenfägliche Bezeichnung liber mortuorum, Ölntuyor vexowv, 
Öirer. raw Ev Xoworo zeroumuerov hervorgerufen, die urfprünglich fi nur auf die 
jenigen Berftorbenen bezieht, deren in der euchariftiichen Fürbitte gedacht wurde (j. die 30 
oben angeführte Litteratur) und erft fpäter auch für die eigentlichen Sterberegifter in Ges 
brauch fam. Die Wandelungen des Kultus im Verlaufe der Zeit ſowohl in der öftlichen 
wie in der meftlichen Kirche Fihrten im Zufammenbange mit dem Anmwachfen der Liſten 
zu einer Ausfcheidung oder jtarfen Reduktion des älteren Brauchs und fchufen auch für 
den außerkultifchen liber vitae neue, durch die allgemeine kirchliche Entwidelung gefor- 85 
derte — (vgl. Binterim, Denkwürdigkeiten der chriſt.-kath. Kirche IV, 2 Anhang ©. 60 ff.). 
Was die Beichaffenheit der Negifter anbetrifft, jo mweift der Name dicruxos auf die 
im antiten Schreibwejen für Rechnungen, Verträge, Notizen, Entwürfe, Liften u. |. mw. 
gebraudten Wachstafeln (cerae, tabulae) hin, welche, zu zwei (Öfirruya, duplices) oder 
in mehrfacher Zahl (rointuya, noAbnruya, multiplices) verbunden, die Form eines 0 
Buches gewährten, für welches die aus feitem Material hergeftellte Außenlage den Dedel 
bildete (Baumeifter, Denkmäler des Haffiihen Altertums, III, ©. 1583 ff. ; Over: 
bed, Pompeji, 4. Aufl, Leipzig 1884, ©. 489 ff.; C.LL. p. 921 ff.) Da jedoch das 
Diptychon wohl für den kultiſchen Gebraud, in der Regel aber nicht für die Regiftrierung 
der Gemeinde ausreichte, jo wird daneben von der Papyrusrolle oder dem Papyrusfoder, 45 
die auch für die heil. Schriften dienten (Victor Schulte, Rolle und Koder in Greifswalber 
Studien, Hermann Cremer dargebradht, Gütersloh 1895, ©. 149ff.), Gebrauch gemadht 
fein, vereinzelt auch wohl von dem Pergament, und die Bezeichnungen ra leod dintuya, 
al leoai Ögiror wurden darauf übertragen. Es ift auch eme Kombination der Art ver 
ſucht, daß Papyrus: oder Pergamentblätter in Diptychenform gefchnitten und zwiſchen Dip- 50 
tochendedel gelegt wurden. 
Diefe Dedel werden in den meiften Fällen von Holz gemejen fein. Doch machte fich 
jedenfall3 bereit im 4. Jahrhundert, wahrſcheinlich jedoch ſchon früher die antife Sitte 
—— dafür Elfenbein zu wählen und dieſes, gleichfalls nach antikem Vorbilde, mit 
eliefſchmuck auszuſtatten. Die Anknüpfung iſt eine doppelte, nämlich an die privaten 66 

und an die Konfulardiptychen; letztere pflegten gelegentlich des Antritts des Konſulats an 
eunde, Bekannte und an das Volk verteilt zu werden, eine Sitte, die ſich bis tief in die 
riftliche Zeit hinein erhalten hat. 

Vielleicht das älteſte (4.—5. Jahrhundert?) uns erhaltene und als jolches feftzuftellende 
riftliche Exemplar ift das Carrandſche Diptychon (jet in Florenz, Gare. 451, 3) mit 60 


448 » Liber vitae 


dem Akte der Benennung der Tiere durch Adam. In voller Nadtheit ruht der Herr ber 
Schöpfung in nadhjläffiger Haltung unter den Bäumen hingeftredt, während ringsum zahme 
und wilde Tiere in wohl abgetwogener Anordnung und in einer auf vortrefflicher Natur: 
beobadhtung ruhenden Auffaffung ſich verteilen. Doch malten neuteftamentliche Stoffe vor. 
5 Ein Diptuchon des Domes zu Mailand (Garr. 450) aus etwas fpäterer Zeit (man hat 
es neuerdings fogar als karolingiſch bezeichnen wollen) entfaltete eine Reihe von Scenen 
aus dem neuen Teftamente von der Fußwaſchung bis zur Grabeswache (1. Tafel) und 
von der Auferftehung bis zur Erjcheinung vor Thomas (2. Tafel). Ein doppeltes Band 
ftilifierter Blätter umzieht die Darftellung. Mit der Carrandfchen Tafel ift verbunden, 
ı0 obwohl über die zeitliche und künſtleriſche Zuſammengehörigkeit Bedenken vorliegen (Stuhl- 
fautb ©. 37) eine Tafel mit Scenen aus dem Leben des Apofteld Paulus (Garr. 452, 3). 
Es fommt auch vor, daß eim einziger Vorgang oder eine einzige Figur in großer Aus- 
führung die ganze Fläche einnehmen. Hier mögen die antifen Vorbilder direft eingewirkt 
haben. So zeigen zwei Tafeln des Berliner Mufeums aus dem 6. Jahrhundert (Garr. 
15 451, 1, 2) im ziemlich roher Ausführung den thronenden Chriftus und Maria mit dem 
Chriftusfinde ; dort ftehen Paulus und Petrus, bier zwei Engel im Hintergrunde, während 
oben in Wiederholung die Perfonififationen von Sonne und Mond angebracht find. 
Ein ſchönes Erzeugnis byzantiniſcher Elfenbeinfchniterei aus der Zeit hat befigt das 
britifhe Mufeum (Garr. 457, 1): in einer Nifche fteht die fünigliche Geftalt des Erz- 
2 engeld Michael mit Scepter und Weltkugel, vorgejtellt als Führer zum Parabdiefe. 
Denn ein Täfelhen in der Höhe trägt die Snfchrift: öfyov napövra zal adv zw 
altiav (aitia = duaprıd). Wenig jünger ift ein byzantiniſches Täfelchen mit der Ver: 
fündigung (Garr. 453, 1): Maria wird beim Spinnen vom Gruße des Engels Gabriel 
überrafcht ; den Hintergrund bildet eine reiche Tempelfront. Ein dritted Cremplar (Graeven 
25 II, 71), wahrſcheinlich aus dem 10. Jahrhundert, führt in charakteriftiicher Ausprägung 
die majeftätiiche Geftalt des Heilandes vor, der die Nechte redend erhebt, mährend die 
Linke ein koſtbares Buch trägt. 

Wir fehen hieraus, wie tief in das Mittelalter hinein der Gebrauch) des Diptychons 

im Dften ſich Tortgejept bat. Im Abendblande beobachten wir dasfelbe, zunächſt in ber 

0 farolingifhen Kunft, die ſich darin gern an altchriftliche Vorlagen anlehnte, ja fie einfach 
fopierte. Daß ihr das oft nur ungefchidt gelang und dag Mißverſtändniſſe mit unter 
liefen, bezeugt u. a. eine langobardiſche Tafel des 8. Jahrhunderts in Bologna (Graeven 
II, 6). Eine Tafel des 7. Jahrhunderts in Tongern tft dadurch bemerkenswert, daß auf 
der leeren Fläche im 10. Jahrhundert Bilchofsnamen gejchrieben worden find (Fleury, 

ss La Messe VI Tafel 437 und ©. 102; dazu Stublfautb ©. 120, woſelbſt weitere 
Litteratur). 

Ein Teil der Diptochentafeln ift und dadurch erhalten, daß fie in die Buchdedel als 
ein Stüd des Zierrats aufgenommen wurden, ja man barf jagen, daß ber künſtleriſche 
Bucheinband der alten und der mittelalterlichen firche von den Diptychen ber angeregt und 

so im einzelnen beeinflußt ift. Ein Vergleich läßt darüber feinen Zweifel. 

Von diefen wohl meiftens in firchlidem Brauch befindlichen Diptychen mit religiöfen 
Darftellungen find diejenigen zu unterjcheiden, welche dem meltlichen Gebiete angehören, 
die Beamten: und Kaiſerdiptychen fowie die Privatdiptychen (vgl. Wilh. Meyer, Zivei 
antite Elfenbeintafeln der Staatsbibliothef in Münden ANA philol. Abt. 1879, XV, 1). 

45 Sie dürfen jedoch nicht unerwähnt bleiben, weil einige derfelben hriftliche Merkmale tragen, 
andere in kirchlichen Gebrauch genommen und zu diefem Zwecke forrigiert worden find. 
Den erjten Platz nimmt in diefer Gruppe ein das Diptychon des Konſuls Anicius Probus 
aus dem Jahre 406 im Beſitze der Kathedrale zu Aofta, ein Gefchent desjelben an den 
Kaifer Honorius (Garr. 449, 3). Die eine Tafel zeigt den Kaifer ganz in der Weiſe 

so römischer Kaiferftatuen, in der Linken den Neichsapfel mit einer ſchwebenden Nife hal: 
tend, in der Rechten das Labarum, deſſen Tuch die Worte trägt IN NOMINE 
XPI-VINCAS-SEMPER. Nidt feitzuftellen ift dagegen die Perfönlichkeit eines, wie 
die Tracht ausweift, vornehmen Beamten auf einem Diptychon in Bologna (Garr. 448,9), 
deſſen Figur fich auf einem Chriftusmonogramm von auffälliger Größe abhebt. Auf dem 

55 Diptuchon des Konſuls Flavius Taurus Clementinus vom Jahre 513 ſchwebt zwifchen den 
Medaillons des Kaiſers und der Kaiferin ein Kreuz (Gori I, 260, vgl. ©. 228; II, 135, 
266). Noch mehr ift diefes dadurch merkwürdig, daß es im Innern eine Aufmunterung 
um Gebet und Gebete für verfchiedene Perſonen enthält, wodurch der nachträgliche 
irchliche Gebrauch feitgeftellt iſt. Ein hervorragendes Eremplar ift ferner das Dip- 

60 tihon Barberini im Loupre mit der Reiterfigur Juftinians (Diehl, Justinien, Paris 


Liber vitae Liberatus 449 


Apr Titelbild), eigenartig das des Konfuls Areobindus vom Jahre 506 (ebendafelbft 
. 555). 

Unter den forrigierten Exemplaren (vgl. darüber Graeven, Entitellte Konfulardiptuchen 
in Mitt. d. Kaiſ. deutſch. archäol. Inſt. in Rom 1892, S.204ff.) beanfprucdht ein bejon- 
deres Interefje ein Diptychon in Monza. Auf der einen Tafel ift die Gewandung bes 5 
Konfuls zu priefterlicher Tracht und der Kopf zu einem tonfurierten Haupte umgejtaltet 
und die Doppelinjchrift hinzugefügt: Sanctus Gregorius — Gregorius praesul me- 
ritis et nomine dignus, unde genus dueit, summum conscendit honorem. Auf 
der anderen Tafel dagegen ift die urfprüngliche Figur unangetaftet geblieben und ihr nur 
durch die Inſchrift David rex eine andere Bedeutung gegeben (Gori II, 204 ff.; Tafel ı0 
u ©. 218; F. X. Kraus, Realencyfl. d. ER Altertümer I, 371). Ein Diptychon in 

ologna (Graeven II, 1) bietet den Fall, daß ein Privatdiptychon chriftianifiert wurde, 
indem die Hauptfigur als Petrus und ein darüber befindliches Bruftbild ald Marcus in- 
jchriftlich Feitgejegt wurden. In hohem Grade lehrreich ift auch das Boethius-Diptychon in 
Brescia (Fleury Tafel 486), deſſen Innenſeiten im 8. Jahrhundert mit einer Daritellung ı5 
der Auferwedung des Lazarus und der Kirchenväter Hieronymus, Auguftin und Gregor 
farbig ausgefjhmüdt und mit einer, Quos deo offerimus anhebenden liturgijchen Fürbitte 
mir Be find. 

Die Datierung der Diptychen unterliegt manden Schwierigkeiten, noch mehr die 
Klaſſifizierung derfelben wie der frühchriftlihen Elfenbeinfchnigereien überhaupt nad) be— 20 
ftimmten Schulen (die von Stuhlfauth in diefer Richtung unternommenen Berfuche find 
nur teilweiſe geglüdt). 

Noch ſei bemerkt, daß der archäologische Sprachgebrauch mit Diptychen, Triptychen 
u. ſ. w. auch die verjchiedenen Formen der Flügelaltäre unterfcheidet. Bictor Schultze. 

25 

Liberatuß, Dialon in Kartbago, um 560. — Das Breviarium herausgeg. von 
I. Garnerius, Paris 1675, wiederabgedrudt bei Sallandi, Bibliotheca 12, 119—188 und un« 
enau bei Mansi, Coll. Conc. 9, 659—700; MSL 68, 963— 1052, Ein Verzeichnis der von 

. genannten Schriftfteller bei J. U. Fabricius, Bibl. Graeca ed. Harles 12, Hamburg 1809, 
685 — 92. Bgl. G. Krüger, Monopbyitiiche Streitigkeiten im Zufammenhange mit der Reichs- 30 
politif, Jena 1884, 32 ff.; E. Hole in DehrB 3, 716f.: Knöpfler in KR 7, 1944; Fehler: 
Jungmann, Institutiones Patrologiae II, 2, Oenip. 1896, 542 n. 

Zu den wichtigen Quellen für die Gefchichte der kirchlichen Streitigfeiten im 5. und 
6. Jahrhundert gehört das Breviarium Causae Nestorianorum et Eutychianorum 
des karthaginienſiſchen Diakonen Liberatus. Der Verfaſſer, der uns bereits 535 als Mit: 35 
lied einer von afrilanifchen Bifchöfen nah Rom geſchickten Geſandtſchaft begegnet, erwies 
* ſpäter als einer der eifrigſten Verteidiger der ſog. Drei Kapitel (ſ. d. A. Dreikapitel— 
jtreit Bd V ©. 21) und wurde in dieſer Angelegenheit vielfach diplomatiſch verwendet. 
Seine Mußegzeit (vgl. Breviar. prooem.: peregrinationis necessitatibus defatigatus et 
aliquatenus feriatus animo a curis temporalibus) benußte er zur Verarbeitung des «0 
von ihm felbft gefammelten Materiales, das er unter Benugung guter Quellen für bie 
ältere Zeit zu einem Büchlein ausgejtaltete mit dem ausgejprochenen Zwecke, durch die 
Gejchichte des vergangenen Jahrhunderts zu ermweifen, daß Juſtinians Verdammung der 
Drei Kapitel eine faljhe und verwerflihe Mafregel geweſen ſei. Die Schrift, die mit 
dem Berichte über die Ordination des Neftorius in Konftantinopel (428) einfett, ift nad) 5 
in ihr felbjt enthaltenen Angaben nad der 5. ökumenischen Synode von 553 und nad) 
dem Tode des Papftes Vigilius (F Juni 555), zwiſchen 560 und 566, jedenfall vor dem 
Tode des Theodofius von Alerandrien, deſſen am Sclufje von Kay. 20 als lebend ge: 
dacht wird (7 22. Juni 567 oder 566), verfaßt. Als Quellen erwähnt 2. im Eingang 
die ecclesiastica historia nuper de graeco in latinum translata, d.i. die historia 50 
tripartita (f. d. A. Caſſiodorius Bd III, ©. 750,49); gesta synodalia, von deren ge 
wiſſenhafter Benugung z. B. der Hare Bericht über Chalfevon Zeugnis ablegt; epistolae 
sanctorum patrum, zu denen man auch die von L. nicht genannten, aber zweifellos 
benußten gesta de nomine Acacii vel brevieulus historiae Eutychianistarum des 
Papftes Gelafius I (f. d. A. Bd 6, ©. 475,52) zu rechnen hat; endlich ein nicht näher 55 
bezeichneted graecum Alexandriae scriptum, in welchem die fog. Kirchengefchichte des 
Zacharias Rhetor (f. d. N.) erfennen zu wollen (fo Garnerius; ſ. auch Krüger a. a. D.) 
auf Grund des jeßt bekannten Tertes bedenklich ift. Das Büchlein ift nicht fchlecht ges 
fchrieben, ſehr knapp im Ausdrud, der nicht immer deutlich bleibt, und maßvoll im Tone. 
Die Darftellung ift, obwohl die Parteinahme des Verfafjers gegen die Monophyſiten deut: 60 

RealsEnchflopäble für Theologie und Fire. 8. A. XI. 29 


450 Liberatns 


lich genug bervortritt, im großen und ganzen zuberläffig. Der letzte Teil des 13. Kapitels 

(MSL 1012 D — 1014 B) iſt von unbefannter Hand in die zweite Nezenfion der Ex- 

cerptiones de gestis Chalcedonensis coneilii des Biſchofs Verefundus von Junka, 

die Pitra (Spieil. Solesm. 4, Par. 1858, 186. 191) veröffentlicht hat, eingefügt wor: 
5 den (188 f.). G. Krüger. 


Liberia. — Litteratur: Sieverd-Hahn, Afrika 1901; Grundemann, Kleine Miffions- 
geographie, 1901; derj., Miffionsatlas 1896; Stobel, Erläuterungen zu Andrees Handatlas 
1899; Wouvermann, Histoire de la fondation d’un Etat libre 1885. 


Liberia, Freiftaat an der „Pfefferfüfte”, d. i. am Übergang von Oberguinea nad) 
10 Senegambien, umfaßt 85300 qkm, welche von etwa 1 Million Seelen bewohnt find. 
Die Bevölkerung befteht faft vollftändig aus Angehörigen der Negerraffe (Sudanneger), von 
welcher bauptfädlih vier Stämme hervorgehoben werden. Zu ihnen gehören im Norb: 
weiten die Vey, unter welchen der Islam in den letten Jahrzehnten bemerfbare Aus: 
breitung fand, während die übrigen im ganzen dem Heidentum anhängig blieben. Die 
15 politijche Beherrihung vor allem des Küftengebieted liegt in den Händen der fogenannten 
Americo-Liberians. Es fam nämlich zur Gründung des Staates durch die Anfiedlung 
vormaliger Negerfllaven, welche im Gebiet der nordamerikaniſchen Union von einer chari— 
tativen Geſellſchaft losgekauft und nah Afrika verbracht wurden. Im Jahre 1821 richtete 
man eine Art Kolonie cin, welche unter dem Schuße der nordamerilanifchen Union ftehen 
20 follte. Da letzteres nicht durchgeführt wurde, eritand 1847 die unabhängige Republif 
Liberia, geleitet von einem Präfidenten und einer Vollövertretung, diefe aus zwei Kammern 
beitebend. Die Nachkommen der amerifanifchen Neger find etwa 20000 Köpfe, meldhe 
jedoch einen erziehenden Einfluß auf die Eingeborenen auszuüben nicht für ihre Aufgabe 
halten, obwohl fie ſich als Chriften bezeichnen, von welchen freilich viele ſich ganz indiffe— 
35 rent verhalten. Es wären jedoch Firchliche Gemeinſchaften in ausreichender Zahl vorhanden, 
um den verjchiedenjten Richtungen Anfchluß zu gewähren. Naturgemäß ftammen fie ſämt— 
lih aus der Heimat der Americo-Liberians, auch die fatholifhe Miffion, welche in drei 
Stationen thätig ift. Wir finden abgefehen von derfelben vor: 1. Die Methodist-Epi- 
scopal-Church, melde 41 Stationen unterhält, fajt lediglich in Küftenorten, wo fie zu: 
so meijt liberianifchen Gemeinden dienen, während fie nur drei Miffionsitationen verfehen ; 
fie zählen wahrjcheinlich über 5000 Angehörige (weil 2670 „volle Mitglieder”). 2. Die 
Protestant-Episcopal-Church (Anglifaner) arbeitet in 27 Stationen, in welchen jedoch 
die Eingeborenen die Mehrzahl bilden, wobei nur Farbige als Geiftliche thätig find, auch 
in ber Würde bes Biſchofs. — 3. Die Presbpterianer haben zwei Stationen, wohl nur 
85 für Liberianer (etiva 800 Seelen). Unter diefen haben auch 4.die „Südlichen Baptiften“ 
Stationen, jedoch ebenjo als Baptist-Foreign-Mission-Convention of Un. Stat. unter 
den Heiden. 5. Die Lut heraner Nordamerifas ſchufen unter den Bey im Binnenland eine 
Gemeinde, welche etwa 400 Seelen umfaßt. — Im ganzen wird man gegen 10000 Chriſten 
unter den Negerftämmen vorfinden, welche fih von diefen Miſſionsgeſellſchaften betehren 
40 ließen. — Für den Elementarunterricht beſteht in jeder größeren Ortſchaft an der Küjte 
eine gemeindliche Schule; die Hauptitadt Monrovia (4000 E.) befigt als höhere Lehranitalt 
da3 Liberia College, natürlich auch nur mit Farbigen als ftändigen Lehrern, — kein 
Weißer im Lande das Bürgerrecht erlangen kann. . Gög. 


Liberins, Papſt 352—366. — Aus der Älteren Litteratur ift hervorzuheben: 

45 Jac. Gothofredus, Dissertationes in Philostorgium im Anhang zu feiner Ausgabe des Bh., 
0.D., 1642, 200-- 206 (zu Philost. 4,3); Matıh. Zarroquanus, Dissertatio (II.) de Liberio, 
Pontifice Romano, Genev. 1670, 117—252; Joa. Zaplacete, Observationes Historico-Eccle- 
siasticae, Amstelod. 1695, 137—150 (Obs. IV); ©. Le Nain de Tillemont, Mém. pour ser- 
vir à l’'hist. ecel&s. ete. Tom, 6, Venise 1732, 380 ff. 414 ff. (dazu die Noten 53—55. 56. 
50 60. 82. 83), Tom. 8, 138 ff. (Mote 68) 240 (Note 100); I. Stilting in AS 23/IX Sept. 6, 
Antv. 1757, 572-632, beſ. 598—615. Neuere Litteratur: J. 3. v. Döllinger, Die Bapft- 
fabeln des Mittelalters, Münden 1863, 106—123 (neue Aufl. von 3. Friedrich, ebd. 1890, 
126—145); C. 3. v. Hefele, Conciliengejhichte 1°, Freib. 1873, 647 ff. 681ff.; W. Möller, 
Urt. Liberius in der 2. Aufl. unferer Encytlopädie 8, Leipzig 1881, 647—651 (der Wortlaut 
65 dieſes Art. it im folgenden, wo ich damit einverjtanden war, benußt); B. Jungmann, Disser- 
tationes selectae in Historiam Ecelesiasticam 2, Ratisb. 1881, 31—83; %. Zangen, Geid. 
der röm. Kirche bis zum Pontifikate Leos J. Bonn 1881, 460—494: I. Barmby, Art. 2. im 
DehrB 3, London 1882, 717-724; H. M. Gwatlin, Studies of Arianism, Cambr. 1882, 
188 ff. (2. Aufl. 1900, 192 F.); Ph. Jaffé, Regesta Pontif. Romanor. 1°, Lips. 1885,32 —35 ; 


Liberind 451 


G. Krüger, Lucifer von Calaris, Leipzig 1886, 12ff.; H. Ufener, Religiondgeih. Unterfi. 1, 
Bonn 1889, 266— 293; H. Grifar, Art. 2. im KR. 7, Freib. 1891, 1945—59 (f. aud dei. 
Geſch. Roms u. d. Päpjte im MU. 1, Freib. 1901, 255 f.); C. de Feis, Storia di Liberio 
Papa e dello scisma dei Semiariani, Rom 1894; Th. Mommjen, Die röm. Biſchöfe 8. und 
Felix IL, in Deutjche Zeitichr. f. Geſch. Wifl. 1, 1897, 167—179. Ueber das unten ©. 13, 6 
295. erwähnte Elogium vgl. ©. B. de Rojii, Elogio anonimo d’un papa etc. im Bulletino 
di Archeol. Crist. 4.Ser. 2, Nom 1883, 5—59 und F. &. Funk, Kirhengefh. Abhandlungen 
und Unterfuhungen 1, Paderb. 1897, 391—420 (Zufammenfafjung mebrerer früherer Unter- 
fuhungen; das Gedicht geht auf Bapft Martin I., wenn nicht auf diefen, überhaupt nit auf 
einen römifchen Biſchof) 10 

Quellen: Die Briefe bes Liderius bei B. Couſtant, Epp. Rom. Pontif., Paris 1721, 
421—464, App. 87—99 (die Gesta Liberii 89—93); MSL 8, 1349 —1410; deutſch in der 
Bibl. d. KBv., Die Briefe der Päpfte überj. v. S. Wenzlowsly 2, Kempten 1876, 197— 253. 
Die Kirhenhiftoriter und Ehronijten Sokrates, Sozomenus, Theodoret, Philoftorgius, Rufin, 
Sulpicius Severus. Notizen bei Athanaſius, Hilarius, Hieronymus. Die Praefatio zum 
Lib. Precum des Fauftinus (j. d. U. Bd V, 781) und Marcellinu® (MSL 13, 8175.). Liber 
Pontificalis ed. 2. Ducesne 1, Par. 1856, CXX—CXXVI. CCL. 207— 210; ed. Ih. 
Mommſen Gesta Pontif. Roman. Vol. 1 (MG), Berol. 1898, 77—79. 


Don der Vorgefchichte des Papftes Liberius ift nicht? befannt; nur das Papftbuch 
meldet, daß er Hömer getvejen und fein Vater Auguftus geheißen habe. Auch der Tag, an a0 
dem er im Jahre 352 fein Pontifikat angetreten hat, ift nicht mit Sicherheit feftzuftellen. 
Das im Catalogus Liberianus (ed. Mommfen in Chron. Min. 1, Berol. 1892, 76) 
überlieferte Datum XI Kal. Jun, d. i. der 22. Mai, unterliegt Bedenken, da diejer Tag 
auf einen Wochentag fiel, während die Ordination des Papftes ſchon damals regelmäßig 
an einem Sonntag vorgenommen wurde. Das jetzt gewöhnlich angenommene Datum, der 25 
17. Mai, ift * erſt durch Konjektur gewonnen, ſofern das Martyrologium Hiero- 
nymianum dieſen Tag — zweifellos unrichtig — als den Tag der depositio angiebt, 
wofür der Orbinationstag einzufegen wäre (vgl. de Roffi 57 N. 2; Duchesne, Lib. Pont. 
CCL). Auf Liberius, dem Nachfolger des treu zu Athanafius ftehenden Julius I. (ſ. d. A. 
Bd IX ©.619), wandten fi) fofort die Blide der im arianiſchen Streite ringenden Par: so 
teien, twie auch des Kaiſers Konjtantius. Als diefer nach dem Tode feines Bruders Kon- 
ſtans ſich die Herrfchaft im Abendlande durch Überwindung des Magnentius erftritten 
batte (353), ſuchte er den Kirchenfrieven durch allgemeine Losfagung von Athanafius und 
Bejeitigung der Formel von Nicäa zu erreichen (f. hierzu und zum folgenden d. A. Aria: 
nismus Bd II S. 29, baff.). Drientalifche und ägyptifche Bifchöfe fuchten fofort den Papſt 35 

egen Athanaftus einzunehmen, indem fie ihm die alten Klagen gegen den Alerandriner 
teflich vortrugen; aber auch 80 Biichöfe von der Partei des Athanafius vertraten bei L. 
deſſen Sache. X. erzählt jelbit (Ep. ad Constantium MSL 8,1352), dab er die Schreiben 
feiner römtfchen Synode vorgetragen habe (legisse eoneilio) und daß die Mehrheit fich 
für den Athanafius erklärt habe. Bald darauf, Herbit 353, entjandte er die Biſchöfe wo 
Vincentius von Kapua und Marcellus, gleichfalls einen Kampaner, an den Faiferlichen 
Hof nad Arles, um Konftantius zur Einberufung eines allgemeinen Konziles nad) Aquileja 
zu beivegen. Der Haifer zog es vor, in Arles felbft eine Verfammlung zu halten, auf 
welcher dem Verlangen der orthodoren Partei, zunächft über den wahren Glauben zu verban- 
deln und dann erjt die Anklagen gegen Atbanafius zu unterfuchen, ausgewichen und durd) 46 
die Autorität des Kaifers ein ſolcher Drud ausgeübt wurde, daß auch die Gefandten des 
römifchen Bischofs nachgaben: aus Rückſicht auf den Kirchenfrieden veritanden fie fich dazu, 
dem Urteil der Orientalen gegen Athanafius beizutreten, ohne daß fie die dagegen gefor: 
derte ausdrüdliche Verwerfung des Arius erlangten. Liberius, unzufrieven mit dem Ber: 
halten feiner Vertreter (Ep. ad Osium MSL 8,1349; Yaffs Nr. 209), wandte ſich mit so 
dringenden, brieflichen Vorftellungen (Ep. ad Constantium 1351—54; Jaffé 212), die 
der Biſchof Lucifer von Galaris (f. d. A.), der Presbyter Pantratius und der Diafon His 
larius (ſ. Bd. VIII S.67,25) überbradhten, an den in Mailand meilenden Kaifer (Winter 
354), indem er gleichzeitig den Biſchof Eufebius von Bercellä (f. d. A. Bd V ©. 622) 
mit Erfolg aufforberte, ihm bei feinen Bemühungen zu unterjtügen (Epp. ad Eusebium 55 
1349 f. 1355 f.; Jaffe Nr. 211. 213. 215). Aber die Mailänder Synode (Frühjahr 355; 
j. Bd II, ©. 30,50) vollendete nur den Sieg über Athanafius; die ftandhaft gebliebenen 
Bilchöfe wurden eriliert. Liberius wußte fie brieflich zu tröften, indem er für ſich das 
eihe Schickſal erwartete (Ep. ad Eus. Dionys., Lueif. 1356 ff.; Jaffe 216). In der 
at wußte man am Hofe recht gut, welche Bedeutung der Haltung des römischen Bifchofs co 
beizulegen jet, und jegte alles daran, ihn umzuftimmen. Zunächſt verjuchte ihn der kaiſer⸗ 
29 


— 


5 


452 Liberins 


lihe Eunuch Eufebius zur Unterfchrift gegen Athanafius und zur Kirchengemeinfchaft mit 
deſſen Gegnern gütlich zu bewegen. 2. widerſteht (vgl. feine Unterredung bei Athan. Hist. 
Ar. 36 MSG 25,733 ff., aub MSL 1357 — 60) und wird, weil man die große Aufregung der 
Stadt fürchtet (Ammianus Marcellinus 15, 7, 10 bezeugt ausdrüdlich, daß die öffentliche 
6 Meinung den Faiferlichen Beftrebungen entgegen war und daß die römifche Bevölkerung 
eius [seil. Liberii] amore flagrabat), heimlich bei nädhtlicher Weile dur den Prae- 
fertus urbis Leontius (f. Amm. Marc. 15, 7, 6) aufgehoben und an den Hof gebradt. 
Auch bier aber bleibt er in einem Verhör vor Konftantius feſt. Theodoret (2, 13 [16]; 
au MSL 1359— 1366) bat, angeblidy nad) damals gemachten Aufzeichnungen (2, 12[15]), 
ı0 den Dialog zwiſchen Kaifer und Biſchof in lebendigen Worten ———— Liberius ver⸗ 
langt allgemeine Annahme des nicäniſchen Glaubens, Zurückberufung der Verbannten und 
eine große Verſammlung in Alexandrien, die an Ort und Stelle die Anklagen gegen Atha— 
naſius prüfen ſolle. Als ihm vorgehalten wird, daß dadurch das Staatsfuhrweſen über— 
laſtet werde, erklärt er, die Kirchen vermöchten ſehr wohl aus eigenen Mitteln ihre Biſchöfe 
15 wenigjtens bis zum Meere zu fchaffen. Häßliche Beſchuldigungen blieben nicht aus. So 
warf ihm einer der höfiſchen Biichöfe, Epiktet von Gentumcellä, vor, es jei ihm bei feinem 
Widerftand nicht um den Glauben oder die Unabhängigkeit kirchlicher Entſcheidung zu 
thun, fondern darum, bei den römifchen Senatoren fich rühmen zu fönnen, daß er im 
Disput mit dem Kaifer feinen Mann geftanden habe. Das Ende war feine Verbannung 
20 nad Berda in Thracien. Das ihm von Eufebius im Namen des Kaiferd gemachte An— 
gebot der Beftreitung feines Lebensunterhaltes wies er ſtolz zurüd; man möge es für 
Epiftet und Genofjen vertvenden. (Theod. 1. c.) 

An feiner Stelle ließ Konftantius noch vor Ablauf des Jahres 355 den römif 

Archidiakon Felix in Gegenwart der Faiferlihen Eunuchen zum römifchen Bifchof weihen 

25 (vgl. hierzu und zum folgenden den Art. Felix IL. Bd VI ©. 24f., und den oben an- 
—*— Aufſatz von Mommſen). Felix galt den Orthodoxen für perſönlich rechtgläubig 
(jo nach Theod. 2, 14 [17] und Sozom. 4, 11; aber Rufin 1, 22 und Sokr. 2, 37 8. f. 
machen ihn zum „Arianer“, und es iſt in der That auffallend, daß Konftantius einen 
Ortbodoren durch einen anderen erjest und Akacius von Cäſarea und Epiktet von Gentum: 

so cellä einen foldhen geweiht haben jollen), aber als durch dieſe Ordination und die Kirchen: 
gemeinfchaft mit der Gegenpartei befledt (auch Rufin und Sofrates tragen diefer Anficht 
durch einen Zuſatz Rechnung), jo daß er in Nom dem größten Wibderftand begegnete. Als 
Konftantius im Mai 357 (vgl. Amm. Marc. 16, 10, 20) in Rom weilte, baten ibn bie 
römischen Damen inftändig um die Rüdberufung des Yiberius (Theod. 2, 14 [17]. Der 

85 Kaiſer jchlug die Bitte nicht ab, indem er — hindeutete, daß die mit dem Verbannten 
geführten Verhandlungen zu erwünſchtem Ergebnis gekommen ſeien (Praef. Lib. Prec. 
MSL 13, 81: habe(bi)tis Liberium, qui qualis a vobis profeetus est melior 
revertetur; vgl. Sozom. 4, 11). Freilich verging noch über ein Jahr, bis (Sommer 358) 
Liberius die Erlaubnis zur Nüdlehr erhielt mit der Maßgabe, daß er und Felix gemeinfam 

40 der Kirche vorjtehen ſollten (Theod. 1. e.; Sozom. 4, 15; bei Sulp. Sev. Chron. 2,39 
lieft man nur dieNotiz: sed L. paulo post urbi redditus ob seditiones Romanas; 
ähnlich Sokr. 2, 37). Als das betreffende Taiferlihe Schreiben den Römern im Zirfus 
verlefen wurde, fpotteten fie: das pafle ja trefflich, im Zirkus gebe e8 ja auch zwei Par: 
teien, da könne Liberius Biſchof der einen, Felix der anderen fein. In der That fam der 

#5 Befehl nicht zur Ausführung. Der zurüdfehrende %. wurde von den Römern feierlich ein- 
geholt, Felix war genötigt, ihm zu weichen (ſ. das Nähere im Art. Felix). 

Mas mar geichehen? Wodurd war der Kaiſer umgejtimmt worden? Um dieje fragen 
beantworten zu fünnen, gilt e8 eine genaue Unterfuchung anquftellen, die freilich bier nur 
in bejcheidenen Grenzen dargelegt werden Tann. Nach Sozomenus (4, 15) ließ Konſtan— 

50 tius den Yiberius, wohl im Frühſommer 358, von Berda nad Sirmium berufen. Dort 
gab 2. feine Zuftimmung zu der von Bafılius von Ancyra und anderen Homöufianern 
mit der Spige gegen die Anomöer zujammengejtellten jogen. dritten ſirmiſchen Formel, 
d. b. (vgl. BB II ©. 34,37 ff.) er ließ das Öuoovoog fallen, nahdem man ibn — nur 
jo kann die betreffende Notiz des Soz. im Zufammenbange verjtanden werden — bon ber 

65 Mifverftändlichkeit der Formel und ihrem Mißbrauch durch Häretifer (Paul von Samojfata, 
Photin von Sirmium, vielleicht auch Marcel von Ancyra) überzeugt hatte. In einem 
bejonderen Dokumente erklärte er aber, daß er diejenigen, die nicht — daß der Sohn 
dem Vater zar’ obolav »al xara nidvrra Öuoios ſei, verwerfe. Sozomenus fügt hinzu, 
er habe das gethan, weil Eudorius von Germanicia (f. d. A. Bd V ©. 577 ff.) und jeine 

co Freunde unter Hinweis auf „den Brief“ des Hofius, d. h. feine Zuftimmung zur zweiten 


Liberins 453 


firmifchen Formel (ſ. d. A. Hofius Bd VIII ©. 380, 27 ff), das Gerücht ausgefprengt batten, 
auch Ziberius habe den Ausdrud Suoovoos verworfen (dredoxiuaoe) und es gebilligt, 
daß man den Sohn dem Vater unähnlich (dvöuoros) nenne. Nach diefen Vorgängen fei 
die Neftitution des L. durch den Kaiſer erfolgt. Dieſen Bericht zu Eontrollieren find wir 
mangel® anderer Quellen leider nicht in der Lage. E83 ift aber fein Grund vorhanden, an 5 
feiner Richtigkeit in allem Wefentlichen zu —* und ſelbſt die Apologeten des Papſtes 
haben dazu eigentlich keine Urſache. Wie die Dinge damals lagen, brauchte kein einiger— 
maßen weitblickender Mann an dem Zuſammengehen mit den Homöuſianern Anſtoß zu 
nehmen. Ein Blick in des Athanaſius und —— Schriften de synodis zeigt es. Frei⸗ 
lich wird es nur ein Rückſchluß aus des Athanaſius bald öffentlich bezeugter (ſ. Bd IT ıo 
©. 39,3) Stimmung fein, wenn Sozomenus auch den Athanafius, wie den Liberius, 8 
dem Kompromißvorſchlag ſeine Zuſtimmung geben läßt. Aber L. befindet ſich jedenfalls 
in guter Geſellſchaft. Erwägt man vollends, daß Liberius ala Abendländer dem öuoovoos 
früher gewiß nur „naiv“ gegenüber geſtanden hatte, indem er es einfach als das Schibbolet 
der Orthodorie betrachtete, ohne ſich durch feine den Drientalen deutliche theologische Schwierig: 15 
feit bevrüdt zu fühlen, fo bat man ſicher feine Veranlaffung, an feiner Ortbodorie zu 
—— oder von einem Fall des Liberius zu reden, weil er zeitweilig und um Größeres 
urchzuſetzen das Öuoovoros fallen ließ. 

Es fragt ſich nur, ob man ſich angeſichts des fonft Berichteten bei dieſem Schlufje 
berubigen darf. ft nämlich weiter nichts gefchehen, fo wird die fcharfe Sprache, die Atha= 20 
nafius und Hieronymus über 2. geführt haben, unverftändlid. In der Historia Aria- 
norum cp. 41 MSG 25, 741 (Herbft 358; f. darüber Bd II, ©. 199,53 ff. 58 ff.) fchreibt 
jener: „Liberius wurde verbannt; fpäter, nad) zwei Jahren, wurde er matt (ÖxAaoe) und 
unterfchrieb aus Furcht vor dem ibm angebrohten Tode” (vgl. auch Apol. etr. Arianos 
cp. 89 MSG 409 [etwa gleichzeitig, |. dazu Bd II, S. 199,44]: L. fei, wenn er auch die 36 
Mühfale des Erild nicht bis zum Ende ertrug, zwei Jahre in der Verbannung geblieben). 
Hieronymus berichtet in feinem um 380 abgefaßten Chronifon (MSL 27, 685): Liberius 
taedio vietus exilii in haereticam pravitatem subseribens Romam quasi vietor 
intravit. In feinen 392 gefchriebenen viri illustres cp. 97 (MSL 23, 697) verrät er 
noch nähere Kenntnis, wenn er fchreibt: der Bifchof Fortunatian von Aquileja werde für so 
detestabilis geachtet, weil er den Liberius, ald er für den Glauben in die Verbannung 
wanderte (pro fide in exilium pergentem), als der erfte bearbeitet, gebrochen und zum 
Unterjchreiben der Härefie gezwungen babe (sollieitavit et fregit et ad subscriptionem 
haereseos compulit). Zu bdiejen getvichtigen Außerungen gefellen ſich als Belaftungs- 
zeugnifje einige in den fogen. fragmenta ex opere historico des Hilarius von Poitiers 36 
(Nr. 4 und 6 MSL 10, 678— 81. 686— 91; vgl. den Art. Hilarius Bd VIII ©. 65, 53 ff., wo auch 
unfere Frage geftreift wird) erhaltene Briefe des Papftes, die, wenn fie echt find, das 
Ergebnis zu feinen Ungunften verjchieben würden. Danach ftimmte L., -_. die orienta= 
lifchen Biſchöfe belehrt, ihrer Verurteilung des Athanafius zu, fandte durch Biſchof Fortu— 
natian von Aquileja eine Erklärung darüber an Konftantius, ließ ſich von Biſchof De: 40 
mophilus von Berda über den Glauben der Drientalen, der zu Sirmium von den 
abenbländifchen Bijchöfen angenommen worden (.. Demophilus qui dignatus est pro 
sua benevolentia fidem nostram [nämlich der Orientalen] et catholicam exponere, 
quae Sirmio a pluribus fratribus et coepiscopis nostris [d. i. der Dccidentalen] 
tractata, exposita et suscepta est; bier fann nur die zweite firmifche Formel vom 45 
Sommer 357 gemeint fein), aufflären, nabm ibn an und bat die orientaliihen Biſchöfe 
um ihre Verwendung beim Kaiſer (Ep. ad Orientales MSL 8, 1365 ff. ; Jaffé Nr. 217). 
In gleichem Sinne fupplizierte er bei den Hoftheologen Urfacius, Valens und Germiniug, 
gab auch ihnen gegenüber den Athanafius preis, behauptete fogar, berfelbe fei, wie das 
römische Presbyterium bezeugen fünne, längit aus der Gemeinjchaft der römischen Kirche so 
ausgeichloffen (hierüber ſ. weiter unten) und erflärte, auch mit Auxentius (f. über ihn 
. Athan. Hist. Arian. ep. 75. MSG 25, 784) und Epiftet (von Gircumcellä f. o.) in 
Kirchengemeinfchaft zu ſtehen (Ep. ad Ursacium ete. p. 1368—71; Yaffe 218). Endlich 
trieb er auch den Vincentius von Kapua, über deſſen Nachgiebigkeit gegen die Hoftheologie 
er früher ſelbſt Klage geführt hatte (ſ. o. S. 451, 40), dazu an, mit den fampanifchen Bifchöfen 55 
für feine Rüdberufung zu bitten (Ep. ad Vine. p. 1371f.; Jaffe 219). 

Sind diefe Briefe unecht? Die katholiſchen Forſcher bejahen die Frage einmütig, und 
es ift jedenfalls nicht angängig, gegenüber einer fo ruhigen und forgfältig abwägenden 
Unterfuchung wie der Hefeled (a.a. D. 686 ff.), mit Möller (a. a. D. 650 Note) von leicht: 
fertiger Tendenzkritif zu reden. Zur Entſcheidung ift noch ein vierter (oder erfter) gleich- co 


454 Liberins 


falls bei Hilarius überlieferter, von Liberius angeblich ſchon in der erften F ſeines Ponti⸗ 
filates geſchriebener Brief heranzuziehen (Ep. qua Athanasius ete. Anfangsworte Stu- 
dens paci MSL8, 1395; Jaffé 207). Danach hätten die orientaliſchen Biſchöfe noch bei 
— des Papſtes Julius neue Klagen gegen Athanaſius vorgebracht, weshalb L. gleich 
5. nach feinem Amtsantritt Geſandte nach Alexandrien geſchickt habe, um den A. zur Ber: 
antwortung nach Rom zu fordern, unter Androhung des Ausſchluſſes aus der römiſchen 
Kirchengemeinſchaft im Falle der Weigerung; da Athanaſius nicht rungen jo erflärte 
L. den Drientalen, daß er fünftig nicht mehr mit Athanafius, wohl aber mit ihnen Ge: 
meinfchaft halten werde. Diefes Schreiben mwiberfpricht der beglaubigten Geſchichte (f. o. 
ı0 S. 451, 36) fo ſehr, daß an feiner Unechtheit füglich nicht geztveifelt werden kann (f. ſchon 
Stilting; Couftant verweiſt es, nicht aber die anderen drei, in die Appendix). Die Be 
merfung Möllers, der, wie Tillemont (8, 695 f.) an der Echtheit feithält, der Brief bes 
eichne in der That eine fingierte Situation, aber eine von X. jelbft fingierte, ift grundlos. 
un fteht die Sache freilich nicht jo, daß, weil diefer Brief unecht ift, es auch die anderen 
ıs fein müſſen; Gwatkin (S.193) hat nicht übel gezeigt, daß man jedem einzelnen Betveis- 
grund Hefeles einen anderen —— oder ihn wenigſtens entkräften kann. Und doch 
ſcheint Art und Inhalt der Briefe, insbeſondere die mit ſolchem Nachdruck betonte Ver— 
werfung der Gemeinſchaft mit Athanaſius, um die es ſich damals gar nicht mehr handelte 
(ſauch Loofs Art. Hoſius Bd VIII ©. 380,47) und deren Erwähnung derjenigen im 
20 Briefe Studens paei verdächtig ähnlich ift, mit dem, was wir fonft erfahren oder ſchließen 
dürfen, nicht in Einklang zu ftehen. Vor allem bleibt der oft gehörte Einwand gewichtig: 
wenn 2. ſchon im Sommer 357 fi in aller Form und unter vollftändiger Verleugnung 
aller bisher von ihm befolgten Grundfäge unterworfen hatte, ivarum verging noch ein 
volles Jahr, ehe der Kaifer, ihn, wie er doch veriprochen hatte, den Römern wieder zurüd: 
25 gab? Erinnert man fi nunmehr der Bemerkung des Sozomenus (f. o. S. 452,58), in 
defien einwandsfreien Bericht der Inhalt der Briefe fich kaum einreihen läßt, daß bie 
Gegner böstwillige Gerüchte über L. ausgeftreut hätten, jo hat man auch eine ausreichende 
Begründung etwaiger Fälſchung, die dann noch im Fluß der Greigniffe vorgenommen 
worden wäre (anders Hefele 691, der wegen der Erwähnung Fortunatians |. darüber 
so untenS.454,50] ohne Not annimmt, die Fälſchung habe den Bericht des Hieronymus zur 
——— wer ſollte nach 392 fie unternommen haben?). Wird dem die Berufung 
auf die Überlieferung der Briefe bei Hilarius entgegengehalten, fo ift zu fagen, daß bie 
— ob Fragment 4 und 6 echt find, von der nad) der Echtheit der Briefe zu ſcheiden 
it; „jelbit das wäre denkbar, daß Hilarius Fragment 4 (Studens paci) als Fälſchung 
3 zur Bloßſtellung der Fälſcher mitgeteilt hätte“ bo nad) Couſtant richtig Loofs Art. Hila- 
rius Bd V ©. 66,241 ff.). Aber die Art, wie in den Randbemerfungen des SFragmentiften 
2. gejhmäht und verflucht wird, erfcheint im Rahmen des Ganzen höchſt verdächtig. Die 
einzige zweifellos echte Außerung des Hilarius zur Sache, feine Bemerkung über Konftans 
tius aus dem Jahre 360 (ad Constantium cp. 11 MSL 10, 589): nescio, utrum 
40 majore impietate relegaveris (scil. Liberium) quam remiseris, enthält zwar einen 
ſcharfen Tadel des Faiferlihen Verfahrens, nicht aber des L., der damals ohnehin als das 
anerfannte Haupt der Orthodoren zu Nom ſaß. Das Werl, aus dem die Fragmente 
ftammen, ift aber noch fpäter gejchrieben, endgiltig redigiert fogar erft nadı dem Tode des 
Liberius (f. Bd VIII ©. 65, 58), als ihn zu verunglimpfen zumal für Hilarius gar feine 
5 Veranlafjung mehr vorlag. 
Freilich reichen alle diefe Erörterungen nicht zu, die Briefe aus der Welt zu fchaffen. 
Aber au wenn fie unecht find, was alles in allem genommen das MWahrjcheinlichite ift, 
müfjen fie deshalb ohne jede Grundlage fein? Sind fie nicht vielleicht nur der gehäffige, 
verfälfchte Ausdrud von Thatfahen? Daß Liberius in der Verbannung fortgejeht bear— 
50 beitet worden ift, daß Fortunatian, deſſen Erwähnung bei Hieronymus doch ſchwerlich 
bloß auf die Briefe zurüdzuführen ift und Demophilus dabei ihre Rolle gefpielt haben, 
das wird alles richtig fein. Außerdem befigen wir das beftimmte Zeugnis des Philo- 
ftorgiug (H. E. 4, 3 MSG 65, 517), daß Lib. zur felben Zeit wie Hofius xara tod 
Öuoovolov zal uny zal xard ye tod 'Adavaoiov Önoyodıpaı (ber den Ath. betreffende 
55 Zuſatz giebt Freilich zu Bedenken Anlaß [j.o. S.454, 18)). Endlich findet jene Bemerkung 
des Athanaftius, wie bereit3 bemerkt wurde (ſ. o. S. 4533, 2i) in der Situation von 358 feine 
genügende Erklärung. Nimmt man feine „zwei Jahre” genau, jo wird man ohnehin 
weiter zurüdgeführt und muß das „Mattwerden“ des 2. ſchon auf frühere Vorgänge bes 
ziehen. Auch würde ein ruhiger Betrachter L. fo wenig wie Hofius einen Vorwurf daraus 
so machen dürfen, wenn er mürbe geworden wäre, jo lange damit nicht die oben gekenn: 


Kiberins 455 


zeichnete Verleugnung feiner bisherigen Haltung verbunden war, was wiederum nur auf 
Grund fragwürdiger Dokumente — werden kann. So ſtehen wir auf völlig un— 
ſicherem Boden, und eine beſtimmte Entſcheidung verbietet ſich von ſelbſt. 

An der Synode zu Ariminum im Jahre 359 (ſ. Bd IT S. 35, a ff.) bat Liberius 
nicht teilgenommen; nad Damafus (f. fein Synodalfchreiben bei Theodor. 2, 17 [22]) 6 
war er gar nicht dazu aufgefordert worden. Überhaupt tritt er mehrere Jahre hindurch 
in der Öffentlichkeit nicht hervor. 363 erließ er ein Schreiben (Ep. ad catholicos epi- 
scopos Italiae MSL 8, 1372f.; Jaffé 223), in welchem nach dem Beifpiel der alexandris 
niſchen Synode von 362 jene Grundjäge der Verfühnung geltend gemacht wurden, nad 
denen alle, welche ihr Verhalten zu Ariminum bereuten und fi) von arianifcher Lehre los— 
fagten, Verzeihbung erhielten und nur die eigentlichen Parteiführer aus der Kirchengemein- 
haft ausgejchlofjen werben jollten. Hiermit war auch in Rom eine jchroffere Richtung 
nicht einverjtanden (auch im Hinblid auf des Liberius’ eigenes Verhalten ; vgl. die Praef. 
Lib. Pree.), und der ſich auf diefe Weife anbabnende Gegenfag führte zu Entziveiungen, 
denen bier nicht nachzugehen ift (vgl. die A. Hilarius, röm. Diafon, Bd VIII ©. 67, 
und Lucifer von Calaris). Als ſodann die meitere Entwidelung, insbefondere die von 
Kaiſer Balens ausgehende Verfolgung aller Nichtarianer, die Annäherung der Homoiufianer 
an die nicänifche Kane verftärkte und eritere an den Abenbländern unter Valentinian 
* ſuchten, ſehen wir den Liberius 366 als Vertreter der Orthodoxie die Geſandten der 


— 


N) 


— 


5 


* 


einaftatiichen Macedonianer (ſ. d. Art.) auf Grund eines Belenntnifjes zur nicänifchen 20 
Formel ald dem rechten Bollwerk gegen alle Angriffe ald Brüder aufnehmen und ihnen 
auf diefer Grundlage Friedenserflärungen an ihre Auftraggeber mitgeben (ſ. die Ep. ad 
universos orientis orthodoxos e — bei Soft. 4, 12; MSL 8, 1381 -86; Jaffé 
228), ein Glied in der Kette von Verhandlungen, die nody lange zwiſchen Morgen: und 
Abendland geführt wurden. : 25 

Nah dem Tode des Felix (22. November 365) hatte 2. die Kleriker von deſſen 
Partei zu ihren Graden twieder zugelaffen. Dennoch gab fein Tod (24. Sept. 366; fo 
nad Lib. Prec. Praef. 2 [VIII. Kal. Okt.], während Martyrol. Hieronym. IX 
Kal. Okt. bat) das Zeichen zu milden Barteifämpfen mit furchtbarem Blutvergießen, 
toorüber das Nähere im Artikel Urfinus, — (nämlich des Damafus), nachzu— 30 
leſen iſt. Nach dem Papſtbuch wurde L. im Koimeterium der Priscilla an der ſalariſchen 
Straße beigefept. De Roſſi hat in dem Helden eines von ihm aufgefundenen, zu einer 
Gruppe von Elogien und Epitapbien, die ſich auf die Koimeterien der beiden jalarifchen 
Straßen beziehen, gehörigen Lobgedichtes auf einen ungenannten Bifchof den Liberius er 
fennen wollen. Das Gewicht jeiner zahlreichen Gründe wird aber dadurch aufgehoben, 36 
daß ber im Gedicht Gefeierte in der Fans gejtorben ifi (insuper exilio decedis 
martyr ad astra), welde Angabe R.nur durch gewaltſame und unbegründete Änderung 
bes Textes zu enilräften vermag. In Nom bat g fih ein gutes und bauerndes Ans 
denken be die Gründung der Basilica Liberiana (S. Maria Maggiore) geftiftet, die 
„m dem Gottesdienft der Geburt Chrifti und der Adventszeit die führende Rolle hatte so 
und bis auf den heutigen Tag bat“ (Ufener 292). Im Jahre 354 wurde bier unjeres 
Wiſſens zum erftenmal die Geburt Chrifti am 25. Dezember gefeiert, nachdem noch im 
Vorjahre Liberius die Schweſter des Ambrofius, Marcellina, am 6. Januar ald am Ge 
burtstag Chrifti zur Nonne geweiht hatte. Die von ihm bei diefer Weihe gehaltene Rede 
bat Ambrojius (de virg. 3, 1 ff.) in freier Wiedergabe aufbeivahrt (abgevrudt MSL 8, 4 
1345 —50). 

Während das Martyrologium Hieronymianum den %. zum 23. September unter 
* Heiligen aufgenommen hat und in den orientalifhen Menologien der Bekenner ge: 
eiert wird (f. de Roſſi 57), find die mittelalterlihen Martyrologien ſchlecht auf ihn zu 
fprechen, und das gegenwärtige Martyrologium Romanum enthält feinen Namen niet 7 
Das bängt nicht ſowohl mit der geſchichtlichen Erinnerung an feinen „all“ als mit der 
Berfälichung durch apokryphe Überlieferung zufammen, unter der das Andenken des Papſtes 
feit dem 6. Jahrhundert zu leiden hatte. Die im Gefolge der Kämpfe nad feinem Tode 
(f. o. 455,27 ff.) zu feinen Ungunjten und zu Gunften der Auffafjung von Felix als dem 
rechtmäßigen Biſchof entftandene Überlieferung ift feit dem Anfang des 6. Jahrhunderts 55 
von der Sage fo ausgebildet worden, daß L. im Verein mit Konftantius als blutiger 
Verfolger des wahren Glaubens, Felix aber als heiliger Märtyrer erfcheint (j. d. Nähere 
im Art. Felix Bd VI ©. 25, ff). Vornehmlich durch den Liber Pontificalis ift diefe 
Legende verbreitet worden (f. dazu und über die litterariiche Vorgeſchichte Duchesne in der 
Einleitung ; der Verfuh Mommfens, die Glaubwürdigkeit der Märtyreraften des angeblic) so 


456 Liberins Libertiner 


von 2. dur Hunger getöteten Presbyters Euſebius [Gesta Eusebii Presbyteri bei 
Baluze, Miscell. 2, 1679, 141f.] aufrecht zu erhalten, ift nicht überzeugend). Zu den le— 
gendarifchen Erzeugniffen gehören auch die Gesta Liberii (MSL 8, 1388—93), „oü 
l’enthousiasme pour la m&moire de Liböre est concili& tant bien que mal avec 
sun certain sentiment de sa faiblesse momentan&e“ (Duchesne p. CXXII). Die Ent: 
ftehung diefer Schrift fteht in Verbindung mit den Kämpfen zwiſchen Laurentius und 
Symmachus (501). Felix wird darin nicht erwähnt. Cine offenfichtliche Fälſchung ift 
endlich der Brieftvechjel zwiſchen Liberius und Athanaſius (MSL 1395 ff. Jaffe 229; 
1406 ff. Jaffe 222) und die Epistula ad omnes generaliter episcopos (MSL 
10 1399— 1403; Yaffe 224). G. Krüger. 


Libertiner I. — Vgl. Winers Realw.; Hausrath in Schentels Bibel-L.; Schürer 
in Riehms Handwörterbud. 
Libertiner (Außrorivor) werden AG 6, 9 die Mitglieder einer jüdifchen Synagogen» 
gemeinschaft in Jeruſalem genannt, zu welchen ein Teil der Gegner des Dialonen Ste 
16 phanus gehörte. Streitig ift, ob biefelben mit den bort neben ihnen genannten Kyrenäern, 
Alerandrinern, Giliciern und Afiaten (Calvin u. a.), oder nur mit ben Kyrenäern und 
Alerandrinern gemeinfam (MWiner, Wendt in Meyers Kommentar, Holgmann i. Handbuch 
des NT), oder ebenfo wie jede der anderen Klaſſen für fich allein (Meyer, Hausrath, 
Schürer) eine Synagoge in Jeruſalem beſaßen. Die lebte Annahme würde am meiften 
3 dazu ftimmen, daß es in Jerufalem, wenn auch nicht gerade 480 Synagogen, wie ber 
Talmud in fombolifcher Zahl (4 x 12 x 10) angiebt (Megill. 73,4; Ketuvoth 105,1), 
jo doch ficher eine große Menge * lben und darunter nach dem Talmud (Megill. 73, 4) 
eine Synagoge der Alerandriner gab. Die mittlere Annahme entipriht aber mehr dem 
Terte, nämlich) dem Umftande, daß vor Kvonvalo» und ’Alefawdocom Fein Artikel, 
25 dagegen av vor änö Kıdız. fteht. Die Bedeutung des Namens Libertiner ift nicht 
ganz zweifellos zu ermweifen. Von vorneherein abzumeifen find die millfürlichen Kon— 
jefturen, nad) Denen — in der Bedeutung Libyer (Armeniſche Überſetzung 
Oecumen., Clericus, Valckenaer) oder Außıvov raw zara Kvo. Echultheß, De 
Charism. Spir. S. I, 162 sqgq.) gelefen werden follte, ebenfo twie die Ableitung des Namens 
so aus dem Hebrätfchen (Harbuin, |. dagegen Deyling, Observ. II, 437 sqq.) und andere 
aus der Luft gegriffene Vermutungen (8. Döring, Ep. qua synagogam Libertinorum 
scholam latinam fuisse coniieit. 1755). — Die Zufammenftellung der Libertiner mit 
Kyrenäern und Alerandrinern würde zunächſt darauf führen, auch in dem erften Namen 
die Bezeichnung von Bewohnern einer Stadt oder Landichaft, und zwar befonders einer 
35 gleichfalls afrilanifchen, mit dem Namen Libertum zu ſehen (Gerdes, De sypagoga 
Libert., Gron. 1736; %. %. Scherer, Diss. de synag. Libert., Arg. 1754). Aber 
von einer ſolchen finden fich Feine ficheren geichichtlichen Spuren. Auf die unfichere Er: 
mwäbhnung eines an der Synode von Karthago vom Jahre 411 teilnehmenden episcopus 
Libertinensis darf man fi um fo tveniger berufen, da ſich Libertinus und Liber- 
0 tinensis nicht gut von demfelben Ortönamen ableiten laffen. Und die fahle Angabe des 
Suidas „Außeorivor‘ Edvos“ ericheint ala bloße aus AG 6, 9 geichlofjene Vermutung. 
— Man wird daher unter den Yibertinern, der Bedeutung des lateinischen Wortes ent: 
Iprechend, Freigelaſſene verjtehen müflen, und das AG 6,19 zu Außeorivov binzugefügte 
keyouevov ſcheint ja auch anzudeuten, daß dieſes Wort nicht, wie die übrigen Namen, 
45 eine einfache Ortöbezeichnung enthält. Jedenfalls darf man aber weder an freigelafjene, 
zum Judentum übergetretene Römer (Grotius, Vitringa), noch an freigelafiene Sklaven 
paläftinifcher Herren (Yightfoot) denken, fonden nur an Nachkommen der Juden, bie 
befonders von Pompejus nad Rom als Kriegsgefangene gebracht worden waren und bort 
jpäter, da man fie wegen ihres zäben Feſthaltens an ihren nationalen Sitten als Sklaven 
so nicht brauchen konnte, wieder frei gelafjen worden waren (Philo, Leg. ad Caj., p. 1014 C). 
Während nun die Mehrzahl derfelben in Nom blieb und in der regio Transtiberina 
fih anftebelte (Sueton. Tiber. 36; Taeit. Ann. 2, 85; Philo. 1. e.), fcheinen andere 
nach ihrem Baterlande zurüdgelehrt zu fein und fih in Serufalem zu einer Synagogen— 
gemeinde vereinigt zu haben, in welcher ſich der Name Libertiner, römiſche Sesigeln ene, 
55 auch auf fpätere Generationen forterbte. 8. Sieffert. 


Libertiner II, Bolitifhe Partei in Genf. — Roget, Hist. du peuple de Ge- 
neve, t. II—IV ;" Cornelius, Hiftorifche Arbeiten; Stäbelin, 9. Calvin, I, 5, 382 f.; Eneyclop. 
des sciences religieuses, t. VIII, 244—269. 


Libertiner 457 


Es gab zur Zeit Calvind in Genf eine politifche Partei, welcher man fpäter ben 
Namen Libertiner (oder „Perrinistes“) beilegte. Sie bildete fih aus einem großen Teile 
der alten einheimifchen Bürgerfchaft, deren Väter und Glieder ſchon feit länger für bie 
Befreiung der Stadt von der Herrichaft des Biſchofs und bed Herzogs von Savoyen ges 
fämpft, diefelbe mit Opfern errungen und gleichſam als Schlufften des Werks die Ne 5 
formation durchgejeßt hatten. Manche von ihnen waren anfangs warme Freunde und 
Beichüßer der Prediger, insbefondere Galvins, deſſen Rüdberufung durch ihre Bemühungen 
erfolgte. Als aber die vom Wolfe angenommenen Ordonnances ecelösiastiques in 
Wirkſamkeit traten und auch mit der Sittenreform Ernſt gemacht wurde, da fühlten fich 
viele in ihren Gewohnheiten, in ihrem ungebundenen, aus ber fatholifchen Zeit herrühren- 10 
den Leben beengt, wie ihnen jchon Bonivarb vorhergejagt hatte, und es trat allmählich 
eine immer ftärfere Oppofition hervor, die fi in Schmähungen und Feindfeligfeiten gegen 
die Prediger, in Klagen über die fogenannte neue bifchöflihe Tyrannei, in Übertretung 
der ftrengen Sitten: und Luxusgeſetze, in Troß gegen die Zenſuren und Erfommuni: 
fationen des Konfiftoriums, in ärgerlihen Auftritten und demonftrativen Ausſchweifungen, 15 
wie fie in gewiſſen Kreifen und Familien vorfamen, Luft machte. Zu ben fozialen und 
antihierarchiſchen Motiven gejellten fih aber auch politifche: die Mipftimmung über die 
zahlreichen Aufnahmen franzöſiſcher Flüchtlinge ins Bürgerrecht, die Furcht vor dem daraus 
erfolgenden Uebergewicht derjelben über die alten Genfer „Patrioten“ und dem dadurch 
verftärkten Einfluſſe der Prediger, der abfichtlich genährte Verdacht verräterifcher Verbin: 20 
dungen der neuen Bürger mit Frankreich. Eine Zeit lang erhielt diefe Oppofition 
twirflih in den Räten die Oberhand und verfuchte, das Recht der Erfommunifation dem 
Konfiftorium aus der Hand zu winden, bis endlich, da ihr dies durch Galvins Feſtigkeit 
mißlang und das Blatt fi; neuerdings umtwandte, im Mai 1555 infolge eines gejcheis 
terten Hufftandes, der vorzüglich den „Franzoſen“ galt, die Häupter teils flüchtig, teils 25 
rg wurden und die Partei gänzlich zerfiel. Nach traditioneller Auffaffung hätten 

ei dem Allem auch die Lehren der eigentlichen Libertiner mitgewirkt; allein dies ift neulich, 
und im allgemeinen wohl nicht mit Unrecht, ſtark beftritten tmorden ; die empörenden Läftes 
rungen eines Raoul Monnet und Yaques Gruet haben mit der Art und Meife eines 
Duintin und Pocquet nichts gemein, und es finden fich darin fo wenig Anflänge an die 0 
ſpezifiſchen Lehren derjelben, wie in ben leichtfertigen Spott: und Troßreden und Auße— 
rungen des Unglaubens, welche vor dem Konſiſtorium und fonft von Manchen laut wurden. 
Einzig die frechen Behauptungen, mit denen die Frau des Ratsherrn Ameaur ihre Sitten: 
lofigfeit prinzipiell zu begründen fuchte („que la communion des saints signifie la 
communautö des personnes et qu’aprös avoir donn& son coeur à Dieu, toutes 85 
les actions sont permises et l&gitimes“) legen den Gedanken nahe, es fei bier wirkli 

ein Samenkorn der von Pocquet ausgeftreuten Saat aufgegangen, ohne daß man her 
von einer Perfon auf die ganze Bartei zu fchließen berechtigt wäre (Roget, II, p. 207 sq.) 
(S. übrigens hierzu den A. Calvin Bd III ©. 669, 15 ff.). Trechfel F) Choify. 


Libertiner III., Bantbeiftifh-antinomiftifhe Partei. — Quellen für die «0 
Geſchichte und Lehre der Sekte: Contre la Secte phantastique et furieuse des Libertins qui 
se nomment Spirituelz par J. Calvin, 1545, und deſſen: Epistre contre un certain corde- 
lier suppost de la secte des Libertins lequel est prisonnier à Roan. 1547 (Calv. Opp. [CR] 
Vol. VII, p. 145sq. 341 sq. und Proleg.). Wußerdem Institutio rel. christ. III, 3. 14; 
Henry, Leben Ealvins, II, S. 402f.; Trechſel: Antitrin., I, S. 177f.; Giefeler, LB. d. K.G., #5 
III, 1, ©. 385f.; Hundesbagen in den ThEtKt 1845, ©. 866ff.; Viret, De auctoritate .. . 
ministerii Verbi Dei. 1554; W. Qundt, Hist. du panth@isme populaire au moyen äge et au 
16e sitcle, 1875; ®. Jaujard, Essai sur les Libertins, spirituels de Gen®ve (?), Paris 1890. 

Libertiner (Spiritualen) bieß eine pantheiftifchzantinomiftische Partei der Reformationg- 
vet welche zuerjt in den Niederlanden auftrat, ſich von dort über Frankreich verbreitete. 0 

eber ihren eigentlichen Urfprung bat man feine bejtimmten Nachrichten. Auf der einen 
Seite ift es keineswegs unmöglich, daß ein gewiſſer Zufammenhang zwifchen ihr und der 
——— Sekte des freien Geiſtes ſtattfand, welche zwar hart verfolgt, aber nie 
vertilgt, noch am Ende des 15. Jahrhunderts am Niederrhein und in den Niederlanden 
verborgen fortlebte und vom Frühlingswehen der neuen Zeit, von ben großen, aber miß— 66 
veritandenen Ideen von chriftlicher Freiheit, Geſetz und Evan elium, Rechtfertigung aus 
dem Glauben u. ſ. w. erweckt, gleichſam neue Keime und Schoffe zu treiben anfıng. Kaum 
jedoch find diejenigen dahin zu rechnen, vor welchen Luther jchon 1525 die Chriften zu 
Antwerpen warnen zu müflen glaubte, deren Lehre aber mehr vulgär-rationaliftiih als 


458 Kibertiner 


pantheiftiich getwefen zu fein ſcheint (Luthers Briefe von de Wette III, ©. 60ff.; Luthers 
MW, EA LIT, ©. 341f., vgl. Giefeler, Lehrb. der K.G., III, 1 ©. 557). — Anderer: 
ſeits möchte wohl auch an eine Verwandtichaft der Libertiner mit dem Anabaptismus 
zu denken fein, welcher befanntlic in denjelben Gegenden fo üppig und vielgeftaltig her— 

5 bortrat. Auch die Geſchichte der Partei in ihrer inneren Entwidelung ift uns nicht klar; 
alles, twad man davon weiß, beichräntt fich hauptfächlich auf die fragmentariichen Angaben, 
welche uns Galvin in feinen Streitichriften gegen diefelbe gelegentlich mitteilt. Demnach 
waren die Provinzen Holland, Brabant, Flandern und Hennegau die Hauptfige, von denen 
die libertinifche Lehre ausging, und ein gewiſſer Coppin der erjte, der fie ſchon um 1529 

10 in feiner Vaterftadt Lille verfündigte. Bald aber wurde er durd einen anderen, Namens 
Quintin aus Hennegau, verbunfelt, der mit feinen Begleitern Bertram des Moulins und 
Claude Perſeval denjelben Ideen auch in Frankreich Eingang zu verichaffen mußte. Zu 
ihm gefellte fi) fein Landsmann Antoine Bocquet oder Poeques, ohne daß diejer deshalb 
feinen priefterlihen Stand aufzugeben für nötig hielt. 

15 Nah Ausfage Calvins wurde Duintin 1546 in Tournay wegen Unfittlichfeit und 
Irrlehre zum Tod verurteilt und hingerichtet. Pocquet ftammte aus Enghien in Belgien. 
Gr war von 1540—1549 Almofenier der Königin von Navarra, erhielt ſeitdem einen 
Rubegebalt und ftarb zu Pau nad 1560. Faſt zwei Jahre lang, 1543—1544, weilte 
er im Haufe Bucers zu Straßburg. Mit Pierre Brully unterhielt er Beziehungen, welche 

20 noch nicht völlig aufgeflärt find (fiehe Paillard, Procös de Pierre Brully; R. Reuß, 
Pierre Brully &.52 und sq.). Wie «8 fcheint, war Pocquet weit iveniger entjchieden 
in feinem Libertinismus als Quintin. Er verfaßte im Jahre 1548 eine Entgegnung an 
Galvin, die noch nicht gedrudt zu fein fcheint. Beide werden uns als ungebildete, wenig— 
ftens ungelehrte, aber fchlaue Männer von ſehr zweideutiger Sittlichleit geſchildert, die, 

35 um fih Anhang und ein bequemes Leben zu verfchaffen, durch dunkle und hochfliegende 
Neben, in welchen der „Geiſt“ eine große Rolle fpielte, die Yeute an fih Iodten, während 
fie ihren wahren Sinn nur den bereits von ihnen Gewonnenen fund thaten. Zu dem 
Ende, wird verfichert, hätten fie mit Berufung auf Chriftum und die Apoſtel das Prinzip 
der Accomodation, der pia fraus, der „fittlichen Liſt und Lüge” geradezu ſyſtematiſch 

80 ausgebildet und als evangeliſche Alugheit und Tugend empfohlen, wie fie denn auch fein 
Bedenken trugen, ſich unter Katholiken katholiſch, unter Evangeliſchen evangeliih zu ftellen. 
Auf diefe Weife follen fie in Frankreich allein bei 4000 Perſonen an fi) gezogen haben. 
Aber nicht nur unter den geringeren Ständen, audy bei Hochgebildeten und Vornehmen, 
felbft an Fürſtenhöfen gelang es ihnen, fi) Gehör und Gunft zu eriverben. So ließ ſich 

85 die Schweſter Franz I., Marguerite von Valois, Königin von Navarra, dergeſtalt von 
ihnen einnehmen, daß fie ihnen nicht nur an ihrem Hofe zu Nerac Zuflucht gewährte, 
fondern aud an ihrem Umgange, wie an dem eines Lefèvre d’Etaples und Gerh. Rouffel, 
Gefallen fand, was um fo begreiflicher ift, da die geiftreiche Weltdame — in manchem 
zur evangeliſchen Lehre hinneigte, aber doch nur bei einem vergeiſtigten Katholicismus und 

0 in den äußeren Formen der alten Kirche ſtehen blieb (Schmidt, Roussel, p. 123sq.; 
Lefranc, Id6es religieuses de Marguerite de Navarre, p. 24, 112sq., 130sq.; 
Doumergue, Calvin I, p. 404 sq.). Anders Galvin, ald er 1534 in Paris mit Duintin 
zufammentraf und ihn vor einer großen Verfammlung zu widerlegen juchte: auf die Ein- 
wendung bes leßteren, Calvin habe ihm nur nicht recht verftanden, gab diefer zur Antwort: 

45 vielmehr ein wenig befier ald er, der fich felbjt nicht veritehe; fo viel twenigfiens fei ihm 
Har geworden, daß Q. die Leute mit gefährlichem Unfinn bethören wolle. Die Lehre der 
Libertiner kennen wir gleichfalld nur aus den Angaben und einigen Auszügen bei Calvin, 
und man möchte denfen, er habe manches deutlicher und fonfequenter ausgefprochen, als 
es von ihnen jelbft in der Negel geichehen fei; indefjen werden doch vielfach ihre eigenen 

5 Worte und Ausdrüde angeführt, aus denen fi ihre Meinung und Tendenz Har genug 
ergiebt. Ihre Sprache lautet zivar fehr biblifch und ift häufig aus biblifchen Redensarten 
zujammengejegt; aber von echter Eregefe und Begründung aus der Schrift iſt Feine Rebe; 
die einzelnen Sprüche werben entweder gepreßt oder „geiſtlich“ und ganz tiber den Zus 
fammenhang gedeutet, fogar abfichtlich verfälicht und erdichtet; wie wenig man fich wirklich 

ss an den „Buchſtaben“ und überhaupt an die Grundlage des biblifchen Chriftentums ges 
bunden glaubte, geht auch daraus hervor, daß Duintin vor Vertrauteren jeden Apoſtel mit 
einem bejonderen Spignamen bezeichnet haben fol. Wir haben das Syſtem bereits ein 
pantheiftiiches genannt, und zwar ift es der entſchiedenſte, theoretiſch wie praftifch durch— 
geführte Pantheismus (Alosmismus), den man nah Form und Anlage jpiritualiftifch 

so nennen möchte, wenn er nicht zulegt auf ettvad ganz anderes hinausliefe. Der Fundamen⸗ 


Ribertiner 459 


talfag, von dem alles ausgeht, ift nämlich dey: Es giebt überall nur einen Geift, der in 
allen Kreaturen lebt und ift — ber ewige beit Gottes. Diefer eine Geift und Gott 
unterſcheidet fich freilich von fich felbit, fotern er ein amberer ift in der Welt als im 
Himmel (— que Dieu est divers à soy, entant qu’il est tout autre en ce monde 
qu’au ciel. Calvin: Contre les Libertins, C. 11). Alle Gefchöpfe, Engel u. ſ. w. find 5 
an und für fich nichts, haben feine reale Eriftenz außer Gott; der Menſch namentlich 
wird durch den Geift Gottes, der in ihm ift, erhalten, bis dieſer I wieder von ihm 
zurüdzieht; er trägt und belebt unfere Xeiber; aber auch alle Thätigfeiten und Hand— 
lungen, überhaupt alles, was irgend in der Welt geichieht, geht direft von ihm aus, ift 
unmittelbar Gottes Werk (— mais que tout ce qui se faict au monde, doit ötre r&- yo 
put& directement son oeuvre. — O. 13: So babe jih u. a. Duintin bei gegebenem 
Anlafje in feinem Patois geäußert: Ouy, chet [c’est] ty, chet my, chet Dieu. Car 
che que ty ou my foisons, chet Dieu qui le foit; et che que Dieu foit, nous 
le foisons, pourche qu’il est en nous. A. a. DO. Kap. 13). Außerdem aber fällt 
alles andere, Welt, Teufel, Fleiſch, Seele u. ſ. w. in die Kategorie der Vorftellung oder ı5 
——— cuider, opinatio), iſt Wahn und Nichts. Auch die Sünde beſteht nicht 
etwa im Mangel des Guten, fondern fie ift, da Gott felbit alles in allen wirkt, ein 
leerer Wahn, der vergeht, jobald er als folder erfannt wird und man nicht mehr darauf 
achtet (Touchant du péché, ils ne disent pas seulement que ce soit une pri- 
vation du bien, mais ce leur est un cuider qui s’esvanouist et est aboly, 20 
quand on n’en faict plus de cas. C. 12). Es giebt daher nur ein wirklich Böfes, 
nämlich das Wähnen jelbft, die Meinung und Unterjcheidung des Böfen vom Guten, als 
ob der heilige Gott, der alles thut, etwas Böſes thun könnte; der Sünbenfall und bie 
Sünde ſelbſt ift in der That nichts anderes, ald die Scheidung und der Abfall des Men— 
jchen von Gott in der Meinung, ettvas für fich zu fein oder jein zu wollen, und folange 5 
er in diefer Vorftellung, diefem Gegenfage befangen bleibt, ift er felbft nur Wahn und 
ein Rauch, der vorüberfährt (Pocquet: Et pour ce est il öerit: Celuy qui voit 
h& [?], p&ch& luy demeure [Jehan. 9. 41] et vérité n’est point en luy — 
nd jehr unztweideutig: Mais quand vous regarderez en Dieu, vous ne voyez 
point toutes ces choses. Car en Dieu n’habite point de péñché: et toutesfois go 
il fait toutes choses, et ce qu’il faict, tout est bon, et la science de l!’homme 
est follie devant Dieu. 0.23). Die Erlöfung kann demnad auch nur in der Befreiung 
von diefem Wahn der Sünde, in der Erkenntnis, daß fie nichts ift, in der — aus 
der Vorſtellung zum Begriffe, zum abſoluten Wiſſen von Gott beſtehen, und dieſes Wiſſen, 
das ſich eben nur bei den Spiritualen findet, wurde und wird nicht ſowohl durch bie ss 
Lehre, als vielmehr durd; den Tod Chrifti vermittelt. Allem nah mar ihnen Chriftus 
nicht weſentlich von uns verfchieden; er beftand, wie wir, aus dem göttlichen Geifte, der 
in allen ift, und dem, was fie Wahn oder Welt hießen, und nur ber letztere ftarb am 
Kreuze. Sei dies nun bofetijch oder wie immer zu verſtehen, fo viel ift gewiß, daß bie 
Geſchichte und zumal die Kreuzigung, der Tod und bie Auferftehung Chrifti für dieſe 4 
Partei zunächſt nur eine fombolifchstupifche Bedeutung hatte; jein Leiden u. f. w. war 
nad) Galvins allerdings ſtarkem Ausfpruche nur „une farce ou moralit6 jouée sur 
un eschafaut pour nous figurer le mystöre de notre salut“, nur ein Typus ber 
dee, daß die Sünde getilgt und aufgehoben, in Wahrheit und vor Gott nichts fei; an 
ihm und dur ihn kommt es uns zum Bewußtfein, daß die Sünde für uns tot ift und s 
fein joll und wir für fie (8.17). Indem nun Chriftus die ganze Menjchheit angenommen 
und wir durch den Geiſt mit ihm eins find, fo ift auch für uns in ihm alles „vollbracht“ 
und feine Wiederholung mehr vonnöten; die Sünde bat für uns Bedeutung verloren; 
Kampf wider diejelbe, Buße, Abtötung des Fyleifches, Übernahme des Kreuzes um ſeinet⸗ 
willen findet nicht mehr ftatt; auch leiden kann und foll der „Geiſtliche“ nicht mehr, da so 
Chriftus alles — und zur Seligkeit eingegangen, — wobei denn freilich gar oft die 
Idee mit der Wirklichkeit in herben Widerſtreit geriet (Car il est 6erit [?]: J’ai esté 
faict tout homme. Puis qu’il a est& faict tout homme — man bemerfe den 
Doppelfinn : totus oder omnis — prendant nature humaine, et qu’il est mort, 
ut-il encor mourir cy bas? Ce seroit grand erreur d’ainsi le croire etc. 55 
Be K. 23). Wohl muß der Menjch mwiedergeboren werden und er wird es, indem 
er zur Unjhuld Adams, zur kindlichen Einfalt und Einheit mit Gott zurüdfehrt, die 
Sünde nicht mehr fieht noch fennt, nicht mehr wähnt und unterjcheidet, dem Geifte Gottes 
in den natürlichen Trieben folgt, ohne fich darüber ein Gewiſſen zu machen und in ber 
Freiheit des Geiſtes dem Geſetze abftirbt (Mais si nous commettons encores l’offense «0 


460 Ribertiner 


et entrons au jardin de volupte, lequel nous est encore d&fendu, de vouloir 
rien faire [ne quid velimus facere], mais nous laisser mener selon le vouloir 
de Dieu; autrement nous ne seriesmes point desvötus du viel serpent, lequel 
est nostre premier p&re Adam, et verriesmes pech@ comme luy et sa femme etc. 

5 Pocquet a. a. D. vgl. K. 18). Ein fo Miedergeborner ift Chriftus, ift Gott jelbft, zu 
welchem er auch im Tode zurüdkehrt, um in ihm aufzugeben (8. 3 und 22). Die praf- 
tischen Konfequenzen dieſer Yehre find teild ſchon angedeutet, teils Leicht zu erraten, Pocquet 
geht zwar jehr fanft und vorfihtig von dem Grundfage aus, daß mir einander nicht 
tabeln, richten und verdammen follen, aber um ihn ſodann dahin auszudehnen, daß man 

10 überhaupt nichts tadelnswert und verdammlich finden dürfe; ift doch der Naturtrieb von 
vornherein Gottes Trieb und des Geiftes Stimme (K. 20) und bat doch Gott alles ver: 
—— und die Sünde abgethan. Ferner folgt nach ihnen aus der Gemeinſchaft der Gläu— 

igen, daß keiner etwas für ſich habe und das Eigentum gemein ſein ſolle; freilich, wie Calvin 
ſie beſchuldigt, vorzugsweiſe mit Anwendung zum eigenen Nutzen, weshalb er ſie witzig 
ib docteurs de la charité passive nennt K. 21). Die geſetzliche Ehe gilt für fleiſchlich 
und unverbindlid; die wahre chriftliche Ehe ift die, in der die Geifter übereinjtimmen und 
es beiden zufammen wohl ift (8. 20). Auch auf die Leiber eritredt ſich die Gemeinſchaft 
der Heiligen, und es ift Unrecht, es ftreitet wider Gott und die Liebe, jemanden irgend 

. ein Begehren zu verweigern (8. 13 und 15). — Kurz, der anfcheinende Spiritualismus 

20 wird zum — Senſualismus und Materialismus, und die Lehre — ſich 
ſchließlich, nach einer treffenden Bezeichnung, zu einem „Syſtem genialer Lebensweisheit, 
wie es fich die ausfchweifendfte Sinnlichkeit zu ihrer Rechtfertigung kaum beſſer zu wünfchen 
vermag”. 

Freilich hüteten die Häupter der Partei, wie gefagt, ſich ſehr wohl, den Kern ibrer 

25 Anfichten vor Ungeweihten zu verraten. In Straßburg gelang es Pocquet, dem ehrlichen 
Butzer jogar ein jchriftliches Zeugnis der Glaubensgemeinichaft zu entloden. Auch muß 
der leßtere über den wahren Stand der Dinge am Hofe zu Nérac getäufcht worden fein, 
da er 1538 in einem Briefe an die Königin ihren Eifer um die Verhinderung einer jo 
verderblichen Doftrin dankbar belobte und fie darin mit allen Kräften fortzufahren er- 

so mahnte (Calvini, Op. [CR] VII, Proleg. p. XXI. s.). In Genf dagegen wurde 
Pocquet von dem fchärfer blidenden Calvin in Kurzem durchſchaut, der ihm auch die ge 
ringite Zeile verweigerte und ihm mehrmals in den Wochen-Kongregationen zurechtwies. 
Dadurh aufmerffam gemacht, dazu noch von mancher Seite, felbft durch Leute aus Artois 
und Hennegau perjönlich aufgefordert (Herminjard, IX 247, 329, 341), verfaßte Calvin 

35 jeine Streitfchrift wider die Sefte der Yibertiner, die 1545 erfchien und worin er das 
gene Syſtem und den Charakter feiner Urheber ſchonungslos aufdedte und widerlegte. 

ieje Schrift wurde jedoch von der Königin von Navara jehr übel aufgenommen; fie 
ließ ihm ihr Mißfallen und ihre Entrüftung darüber ausdrüden, daß er ihre Diener, 
Duintin und Pocquet namentlid, und damit auch fie felbft in ihrer Ehre angegriffen und 

0 öffentlich bloßgeftellt; wogegen Calvin in einer eben fo ehrerbietigen als würdigen und 
ernsten Zufchrift zwar bebauerte, wenn er wider Willen und Abficht fie gekränkt, aber auch 
ausführte, warum er angeficht3 des ſchon angerichteten und noch zu bejorgenden großen 
Übel3 nad Pflicht und Gewiſſen nicht anders gekonnt habe (Henry, Leben Calvins, II, 
Beil. 14, ©. 112f.; Bonnet, Lettres de Calvin, I, 111sq.; Calvini Opp. XII, 

45 648q.; Herminjard, t. V, 38sq.). Zwei Jahre fpäter fand er fich veranlaft, die Gläu— 
bigen zu Rouen brieflih vor einem ungenannten Franziskaner zu warnen, der das Dogma 
von der Prädeftination in libertinifchem Einne benuste, große Gunft bejonders unter den 
Frauen genoß, einen feiner Lehre entfprechenden Lebenswandel führte und damals, angeb- 
lih um des Evangeliums willen, gefangen ſaß. 

50 Der Franziskaner erwiderte auf Calvins Brief mit feinem Bouclier de defence, 
Seine Antiwort fand eine Entgegnung durch Farels Schrift: Glaive de la parole veri- 
table, tir& contre le Bouclier de defense, duquel un cordelier libertin s’est 
voulu servir pour approuver de fausses et damnables opinions, ®enf 1550. Farel 
wirft in diefer umfänglichen Schrift (488 ©.) dem Franziskaner vor, daß er den Unter 

55 ſchied von Gut und Schlecht zeritöre, indem er lehre, daß die Erwählten nichts thuen als 
Gutes, was fie auch thun, da fie felbft nichts thun, fondern Gott alles in ihnen wirft 
(S. 4. 5), und daß Gott allein alles thut und alles ift (S. 17). Auch vertrat Farel 
das Necht des Tadels und ber Strafe der Sünden und bie Notwendigkeit der zwei Aemter, 
des Amtes des Mortes und des Amtes des Schwertes (S. 21). Er ſtützte fich Dabei auf 

so die Autorität der heiligen Schrift, und ftellte den Verdrehungen des Möndhes gegenüber 


Libertiner Lichtenberger 461 


den wahren Sinn der biblifchen Stellen und Beifpiele feit, die jener allegoriſch und till: 
fürlih gedeutet hatte. Er widerlegt die von ihm aus der Prädeftinationslehre gezogenen 
antinomiftifchen Folgerungen (S. 187), befennt in den beitimmtejten Worten feinen Glauben 
an Jeſus Chriftus, den einzigen Heiland, und befteht auf der Thatjache, daß Gott nicht 
der Urheber von Sünde und Ungerechtigkeit ift. Nachdem er ſodann ausführlih auf die 5 
Lehre von dem erjten und dem zweiten Adam eingegangen ift, jchließt er, indem er dem 
Franziskaner vorhält, er mache ſich ein diaboliſches Gögenbild, indem er über Gott ur: 
teile ohne Jeſus und das, was er geboten hat (S. 465), und indem er verfichert, daß 
diejenigen allein das, was zum Heile notwendig ift, lehren, welche reden nach den Regeln 
des Evangeliums und auf Grund der in der hl. Schrift enthaltenen Erkenntnis (S. 486). 10 

Vor feiner bald darauf erfolgten Hinrichtung joll der Franziskaner nicht ſowohl feinen 
Irrtum, als das evangeliſche Belenntnis verleugnet haben. Bon da an verſchwindet bie 
Sekte ganz aus der Geichichte, wozu gewiß nicht am imenigiten das Fräftige Auftreten 
Calvins wider diefelbe beigetragen bat. 

Wie jchon bemerkt, bilden die Duimtiniften nur eine vereinzelte Erfcheinung der großen 15 
libertiniftischen Bewegung. Ihre Verzweigungen in Holland, Brabant und den übrigen nieder: 
deutſchen Landichaften find noch nicht vollitändig befannt. Vielleicht führen von ihr Ver: 
bindungslinien zu den Beftrebungen des Heinrich Niclaes und der Familiſten (f. Bd V 
©. 751 und vgl. Nippold in d. ZhTh 1862 und Mar Roofes, Christophe Plantin) 
und zu denen der David Soreis, |. Bd IX ©. 349. ebenfalls ift zu erwähnen, daß 20 
3. Frederichs einen holländiſchen Zweig der Libertiner nachgewieſen bat (De Secte der 
Loisten och Antwerpische Libertinen 1525—1545, Gent 1891, und Bullet. du 
prot. france. t. 41, 1892 ©. 250f.). 

Galvin erwähnt zwei anonyme franzöfiiche Schriften, welche er weder Duintin noch 
Pocquet zuicreibt, und welche in direkter Beziehung zu den myſtiſchen Libertinern zu 25 
ftehen jcheinen. ©. Les Libertins spirituels. (8) Trait6s mystiques &crits dans 
les années 1547 à 1549; publi6s d'aprés le manuscrit original par Charles 
Schmidt, Genf 1876; Theatre mystique de Pierre Du Val et des Libertins 
spirituels de Rouen au 16° siöele, publi€ avec une introd. par Emile Picot, 
Paris 1882, 0 

Die oben ©. 457,48 erwähnte Abhandlung von ©. Jaujard, Essai sur les 
Libertins spirituels de Gendve (?), Paris 1890, macht Mitteilungen über vier bisher 
unbelannte myſtiſche Traftate. (Trechſel +) Choiſy. 


Libri Carolini ſ. Karoliniſche Bücher Bd X ©. 88. 
Licht, bibl. Begriff |. Bd V ©. 457, 18—458, 10. 35 
Licht und Recht ſ. Urim und Tummim. 


Lichtenberger, Friedrich Auguſt, frangöfifcher proteftantifcher Theologe, get. 1899. — 
U. Sabatier, Paroles prononcees aux obs@ques de F.Lichtenberger, Revue Chrötienne 1899, 
I, 122—127; Nachrufe im Temps vom 9. Januar 1899, im Journal d’Alsace vom 10. und 
12. Januar 1899, im Christianisme an XIX. siecle vom 13. Januar 189%; Enceyclopedie 
des sciences religieuses XIII, 120. 

Friedrich Auguft Lichtenberger ift als Sproß einer alteljäfftichen Familie am 21. März 
1832 in Straßburg geboren. Er bejuchte das dortige protejtantische Gymnafium und 
jtudierte in Straßburg und auf verjchiedenen deutſchen Univerfitäten Theologie. Nach 
einem längeren Aufenthalt in Paris erwarb er fich 1854 im feiner Vaterſtadt das theo— «6 
logiſche Baccalaureat durch eine Difjertation über La théologie de Lessing und 1857 
die Zicenz durch zwei Arbeiten über „Le prineipe du protestantisme d'après la théo- 
logie allemande contemporaine“ und „De apostolorum praeceptis redemptoriam 
Christi mortem speetantibus“. m Jahr 1860 trug ihm eine Schrift über „Les 
elöments constitutifs de la science dogmatique“ die an den franzöoſiſchen theologi⸗ 50 
ichen Fakultäten auf Grund einer Difjertation erreichbare theologiſche Doktorwürde ein. 
Seit 1858 batte er als Hilfsprediger an der Neuen Kirche und Neligionslehrer am pro: 
teftantischen Gymnaſium Anjtellung gefunden. 1864 erfolgte feine Ernennung zum Pro: 
fejlor für ſyſtematiſche und praftiiche Theologie am proteitantichen Seminar und an ber 
theologischen Fakultät Straßburgs, wo er neben Neuß, Bruch, Schmidt, Baum, Colani 55 
und Sabatier eine beglüdende Wirkſamkeit fand. 


462 Lichtenberger 


Freilich war fie nicht von langer Dauer. Die Ereigniſſe des Jahres 1870 bereiteten 
ihr ein jähes Ende. Xichtenberger, deſſen Sympathien mit aller Entſchiedenheit auf feiten 
Frankreichs waren, machte ald Krankenpfleger die Schreden der Belagerung feiner Vater: 
jtabt dur. Auf das Dad feines Haufes am Thomasplat fielen die deutichen Granaten. 

6 Nah dem Krieg und ber Annerion des Elſaſſes trat an ihn die Frage heran: geben 
oder bleiben? Die Entjcheidung ift ihm ſchwer gefallen. „Gehen? das heißt die Verban- 
nung wählen mit all ihrem Entbehren und Entjagen und brechen mit allen Banden, Ge: 
mwohnheiten und Erinnerungen der Vergangenheit; das heißt feine Yaufbahn drangeben 
und das Leben wieder von vorne anfangen müfjen, von den Stätten ſcheiden, wo unfere 

10 Wiege geftanden und unfere Lieben im Grabe jhlummern, wo wir bis heute gedacht, ge: 
liebt, gehandelt haben, wo die Stätten, deren Bild, mit unferem Leben ungertrennlich ver: 
bunden, auf dem tiefiten Grund unferer Seele eingegraben ift. Bleiben? Das heißt zu: 
jehen müfjen, wie es jeden Tag leerer um uns wird und auf melde Weife die Lüden 
ſich füllen, wie alles um uns ber ein anderes Geficht befommt; das heißt fi) heimatlos 

ı5 fühlen in der Heimat und unter einem Drude leben, den jeder Schritt, den mir thun, 
jedes Geficht, dem wir begegnen, von neuem bitter madt. Das ift die Wahl, vor bie 
wir geftellt find“ (l’Alsace en deuil, p. 6). Die deutſche Verwaltung ſuchte ihm die 
Entſcheidung zu erleichtern, indem fie ihm, mie den übrigen Dozenten der theologifchen 
Fakultät unter ebrenvollen Bedingungen die Wiederanftellung an der neuorganifierten Unis 

90 berfität Straßburg antrug. Aber während die übrigen dem Elſaß entftammten PBrofefioren 
ihre Lehrthätigkeit unter den veränderten Verhältniſſen wieder aufnahmen, optierte Lichten— 
berger für Frankreich, trat mit den beiden Franzoſen Golani und Sabatier aus der De 
fultät aus und ging nad Paris. Zuvor beitieg er noch einmal die Kanzel der Nikolai: 
firche und bielt im Anſchluß an Palm 137, 1—6 („an den Waflern abel jaßen mir 

25 und weineten“ u.f. w.) feine berühmt gewordene und raſch in zehn Auflagen biesjeitö und 
jenfeitS der Vogeſen verbreitete Abjchiedspredigt „l’Alsace en deuil“ (10. Aufl., Paris, 
Fiſchbacher 1873), in der die Spannung zwiſchen der leidenjchaftlichen Erregtheit des fran= 
zöftfchen Patrioten und der Verpflichtung des chriftlichen Prediger zu maßvoller Zurüd: 
haltung zu ergreifendem Ausdrud kommt, doch jo, daß die hrifiiche Stimmung den Si 

so behält. „Das Gefeß, welches uns Chriften regiert, iſt im Gegenfag zu den am Schlupf 
des 137. Pſalms ausgefprochenen Gedanken] das Geſetz der Liebe, nicht das jüdiſche Geſetz 
der MWiedervergeltung. Ferne fei von uns jeder Gedanke an Rache! Die deutichen Mütter 
haben das gleiche Recht auf Erbarmen mie die rangöfiitgen Mütter. Der Ebrift, der bie 
Erde noch feucht jieht von fo vielem vergofjenem Blut, feufzt bei dem Gedanken an eine 

35 Vergeltung (revanche), felbft wenn diefe feine patriotifchen Wünſche erfüllen würde. Er 
würde glauben, feine Befreiung zu teuer zu bezahlen, wenn er fie um ben Preis neuer 
Opfer erfaufen müßte. Er ruft nicht nach der Gewalt, um fein Recht wieder aufzurichten .. 
So fage ich aus volliter Überzeugung : wenn es fein anderes Mittel giebt als den * 
um ung unſer Recht zu verſchaffen, dann werden wir elſäſſiſche Chriſten es nicht zurück⸗ 

40 fordern: lieber Sklaven bleiben als Europa zu neuen Blutvergießen aufzureizen“. (L’Al- 
sace en deuil p. 9.) 

In Paris wurde Lichtenberger anfangs vom lutherifchen Konfiftorium als Hilfsprediger 
an der Rebemptionsfirche verwendet, dann arbeitete er ſechs Jahre lang mit großer Hin: 
gabe im Dienjt der Eglise libre an der Chapelle Taitbout. Im Stillen aber nährte 

45 er die Hoffnung, die Kegierung der Nepublit werde endlich mit ihrem Verſprechen Ernſt 
machen und die Straßburger theologiſche Fakultät in Paris neu erftehen laſſen. Lichten: 
bergerd und Auguft Sabatiers unabläffigen Bemühungen ift e8 vornehmlich zuzufchreiben, 
wenn Gambetta im Jahre 1877 jenes Verfprechen einlöite. Aus den Händen feines Freundes 
MWabdington, des damaligen Unterrichtsminifters empfing Lichtenberger das Dekret vom 

so 27. März 1877, das die eljäffiiche Fakultät nach Paris verlegte und Lichtenberger mit 
der Neorganifation derſelben betraute. 

In der Wartezeit zwiſchen 1871 und 1877 fand Lichtenberger reichlihe Muße zu 
litterarifcher und mifjenfchaftlicher Arbeit. War er vor dem Krieg außer mit feinen Difier: 
tationgfchriften und zahlreichen in Zeitfchriften zerftreuten Aufjägen nur mit den Früchten 

65 feiner praftifchen Thätigfeit als Prediger und Homiletiter an die Öffentlichkeit getreten 
(Sermons, Paris und Straßburg 1867), jo faßte er nun den Ertrag feiner theologifchen 
Studien zufammen in der breibändigen „Histoire des sciences religieuses en Alle- 
magne depuis le milieu du 18. siödcle“. 

Diejes Werk füllte eine wirkliche Lücke in der theologifchen Litteratur des franzöftichen 

co Proteitantismus aus. Nicht ald ob es Lichtenberger zum erjtenmal unternommen hätte, 


Lidjtenberger 463 


die Methoden und die Ergebniffe der deutichen theologiſchen Arbeit der frangöfifchen Re— 
formationsficche zu vermitteln. Die Straßburger Univerfität hatte auf theologifchem Ges 
biet von jeher ald Bindeglied zwiſchen Deutichland und Frankreich gedient; allein die Be- 
mübungen der elſäſſiſchen Theologen, ihre franzöfifhen Landsleute mit der Denkarbeit des 
deutſchen Proteftantismus befannt zu machen, waren wenig von Erfolg begleitet. Die 6 
Theologie der reformierten Fakultät in Montauban orientiert fich bis zum heutigen Tag, 
ſoweit fie nicht am orthodoxen Galvinismus feithält, vorzüglih an dem aus der franzö— 
fiichen Schweiz, England und Schottland ftammenden Lehrtypus des R&veil. 

Wenn nun Lichtenberger daran ging, für einen franzöſiſchen Leſerkreis die Geſchichte 
ber neueren beutjchen Theologie zu fchreiben, jo boten bei ihm Abftammung und Bildungs- 
gang die für das Gelingen des Werkes nötigen Vorausfegungen: eine gründliche Ver: 
trautheit mit dem Stoff, eine große Gewandtheit, fremde Gedanken fich zu affimilieren, 
ir a. Kenntnis beider Sprachen, durchſichtige Klarheit und Leichtigkeit des fchriftlichen 

usdrude. 

Alle diefe Eigenjhaften famen ihm in noch höherem Maße zu ftatten, als Lichten= 15 
berger den Entſchluß faßte, in Verbindung mit einer Reihe franzöfifcher Theologen aller 
Richtungen unter dem Titel „Eneyelopedie des sciences religieuses“ ein Gegenftüd 
zu unferer „Realenchklopädie für Theologie und Kirche” ins Leben zu rufen. Im Jahr 
1877 erichien ber erſte Band, der dreizehnte und letzte verließ 1882 die Preſſe (Paris, 
Fiſchbacher). Das Werk fand in Frankreich dankbare Aufnahme, wenn auch nicht unges 20 
teilten Beifall. In kirchlich-konſervativen Kreifen erregten beſonders die liberalen Ans 
ge Zi Anſtoß, die Auguft Sabatier in dem Artikel „J&sus-Christ“ niederlegte (1880): 
ie bezeichneten den völligen Umfchtwung im Denken dieſes Theologen, der 1868 ald Kan: 
didat der Ortbodoren den Lehrftuhl in Straßburg erhalten hatte und nun die Pofitionen 
der modernen kritiſchen Schule in der Leben-Jeſu-Frage und in der Quellenforſchung zu 26 
den feinigen machte. 

Wie in feinen Schriften, fo lag auch in feiner Lehrthätigkeit an der Parifer Fakultät 
Lichtenbergers Stärke in feinem hervorragenden Talent zum disfurfiven Denken, zum Re: 
—— fremder Gedankenreihen; zum intuitiven, ſchöpferiſchen Denken war er weniger 
veranlagt. EN) 
Die größten Verdienfte bat er ſich erworben als Organifator und Adminiftrator ber 
Pariſer Fakultät, die er mitgegründet und als ihr erjter Dekan 17 Jahre lang geleitet 
bat. In dieſer wichtigen und “Beiflen Stellung ift e8 ihm nicht nur gelungen, das Band 
der Fakultät mit dem Ganzen der Univerfität feft zu fnüpfen, wobei ihm * perſönliche 
Stellung im „Conseil général des Facultés“ und feine langjährige Mitgliedſchaft des a5 
„Conseil sup6rieur de l’instruction publique“ fehr zu ftatten kamen, york auch 
dank ſeiner diplomatiſchen Begabung mit dem franzöſiſchen Unterrichtsminiſterium ſolche 
Beziehungen zu unterhalten, daß die in der Kammer oder in der Budgetkommiſſion immer 
wieder gemachten Verſuche, die proteſtantiſchen theologiſchen Fakultäten aus dem Zufammen- 
a mit der Univerfität auszufcheiden oder ganz zu unterdrüden, erfolglos blieben. Die «0 

xiſer Fakultät, die durch hervorragende Lehrer, twie + Auguft Sabatier, + Samuel Berger, 
Eugen Ménségoz, Edmund Stapfer eine Heimftätte tüchtiger wiſſenſchaftlicher Arbeit ges 
worden ift, gilt mit Hecht als der Stolz der franzöſiſchen Proteftanten calvinifchen und 
lutherischen — 

Lichtenbergers perſönliche theologiſche und kirchliche Richtung ſtand unter dem Einfluß «5 
Alexander Vinets. Er huldigte freikirchlichen Neigungen. „Individualiſt durch und durch, 
auf dem Gebiet des Kultus und der Kirche ſo gut wie auf dem der Theologie, war er 
für die Urſprünglichkeit gegen die Gewohnheit, Kir die Freiheit gegen die Überlieferung, 
für das allgemeine Priejtertum der Chriften gegen das Monopol eines Klerus. Er predigte 

erne und verſah mit Freuden das Amt ded Pfarrers, aber er fuchte alle konventionellen so 
Formen im Verkehr mit den Zuhörern zu unterbrüden, um von Herz zu Herz veden zu 
können. Sein Wort Hang mebr wie das eines Laien.” So ſchildert ihn Sabatier, fen 
Nachfolger im Dekanat der Fakultät (a. a. D. 125). Mit diefer allem kirchlichen Zwang 
und Formelweſen abholden Stimmung hing feine große Vorliebe für die Kinderfonntags- 
ſchule zuſammen. Er hatte einft in Straßburg mit Sabatier eine gegründet. Der freie, 56 
herzliche Verkehr mit den Kleinen erjchien ihm als Erholung von der Wochenarbeit. Noch 
als Dekan der Fakultät vereinigte er Sonntag um Sonntag auf dem Boulevard Arago 
die Kinder des Vierteld um fich. Diefer Dienſt war der legte, auf den er verzichten mußte. 
Kein Verzicht ift ihm fchiwerer gefallen als diefer. Im Leer 1895 wurde er durch ans 
dauernde Kränklichkeit gezivungen, feine Ämter niederzulegen. Die Fakultät, der er fo w 


— 


0 


464 Lichtenberger Lichter und Leuchter 


lange und erfprießlich gedient hatte, ernannte ihn zum „Doyen honoraire“. Er 309 ſich 

nad) Verſailles zurüd mit der Hoffnung, im Ruheſtand noch allerlei litterariſche Pläne 

verwirklichen zu können. Eine fortfchreitende Lähmung hinderte ihn daran. Schlidht und 

gottergeben trug er fein Leiden, von dem er am 7. Januar 1899 durch den Tod erlöft 
6 wurde. Eugen Ladjenmann, 


Lichter und Leuchter. — Mühlbauer, Geſchichte und Bedeutung der Wahslichter bei 
den firhlihen Funktionen, Augsburg 1874; Thalbofer, Handbuch der katholiſchen Liturgik, 
Freiburg 1887, 1, ©. 666 ff.; Smith und Cheetbam, Diction. of Christian antiqu. I, S. 939 ff.; 
Katholifches Kirchenlerifon * VII, ©. 395 ff. (Kerze); S. 1964 fi. (Lichter). — R. Garructki, 

ı0 Storia della arte crist. VI, Taf. 468ff.; Rohault de Fleury, La Messe VI, S. 1—58, 
Tafel 436—460 (die bejte Materialienfammlung für die ältere Zeit); Cubier, Nouveaux 
melanges d’arch£ologie. De&coration d’eglises, Paris 1875, ©. 188—228 (beſ. romanijche 
Periode); Otte, Kirhlihe Kunftarhäologie, 5. A. I, S. 156 ff. (genaue Ortsnachweiſe). Dazu 
die provinzialen Publikationen der Bau- und Kunſtdenkmäler, die reichliches und mannig- 

15 faltiges Material bieten. 


Im 4. Jahrhundert erſcheint die Sitte, dem Kultus, fei e3 bei feierlichen Anläfjen, 
fei es im Verlaufe einzelner Akte desfelben durch Lichterglanz eine befondere Auszeichnung 
zu verleihen, weit verbreitet. Die Verleſung des Evangeliums (Hieron., Adv. Vigil. 7), 
die Taufe (Ambroſ., De lapsu virginis V, 19; Zeno von Verona, Tract. XIV, 4; 

20 Gregor v. Naz., In sanet. Pasch. e.2 MSG 36 p. 624), die Abendmahlsfeier (Baulin. 
v. Wola, Poem. XIV, 99: (clara coronantur densis altaria lychnis MSL 61 p. 467), 
Feſttage, wie Oſtern und Pfingiten, Kirchweihe, Inthronifation des Biſchofs u. ſ. w. gaben 
regelmäßig oder außergewöhnlich Anlaß dazu. Befonders die Vigilien boten willlommene Ge: 
legenbeit (Eufeb., Vita Const. IV, 22). Ya jchon früh kommt auch die Einrichtung der „ewigen“ 

25 Lampe” auf (Paulin. von Nola, Poem. XIX, 467: continuum scyphus est argen- 
teus aptus ad usum MSL 61 p. 539; Gregor d. ®r., Dial. III, 29). Dieje That: 
jache zwingt dazu, die Anfänge meiter zurüdzuverlegen. Die praftiihen Bedürfniſſe des 
Frühgottesdienſtes (Plinius:Brief: ante lucem convenire; Tertull,, De corona 3: 
antelucanis coetibus), die anfängliche Sitte der abendlichen Euchariftiefeier, die Ver— 

30 wendung der Yampen bei den jepulfralen Feierlichkeiten in den Katakomben (Vict. Schulte, 
Die Katakomben, Leipzig 1882, ©. 48ff.; vgl. Syn. v. Elvira can. 34) mögen in Ver: 
bindung mit ber alt: und neutejtamentlichen religiöjen Symbolik des Lichtes und unter 
Wirkung des Vorganges des fiebenarmigen Leuchters wohl ſchon im 3. Jahrhundert das 
Licht zu einem ſymboliſchen Bejitandteil des Kultus gemacht haben. In erfter Linie wurde 

5 der Altar damit bedacht und ziwar in der Weile, daß Standleuchter und Hängelampen 
ihn umgaben (die Abb. bei Fleury Tafel 454; I Tafel 19. 20. 22); erft im 12, Jahr: 
hundert fanden die Lichter Aufitellung auf dem Altare ſelbſt. Das Inventar der Kirche zu 
Cirta vom Jahre 303 (Morcelli, Africa christ. II p. 183) zählt bereits 27 Lichtträger 
auf; überrajchend reich iſt auch der Befig an Lampen einer Landgemeinde bei Tivoli im 

«0 Jahre 471 (nah_der ſog. Charta Cornutiana, vgl. Victor Schulge, Archäologie der 
altchriftl. Kunft ©. 133 f.), und im Inventar der römischen Kirchen befanden ſich Yeuchter 
mannigfacher Form und hoben materiellen und fünftlerischen Wertes in großer Anzahl 
(Liber pontificalis mit den Grläuterungen des Herausgebers Duchesne; dazu Fleury 
©. 5ff., wo das Material zufammengeordnet iſt; St. Beifjel, Bilder aus der altchriftlichen 

4 Kunſt und Liturgie in italien, Freiburg 1899, ©. 247ff.). Mit begeifterten Reden 
jchildert die wunderbare Wirkung des Yichterglanzes der Hagia Sophia zur Zeit Juftinians 
Paulus Silentiarius (ed. Beder, Bonn 1837). Auch bei der Totenbeftattung bürgerte 
fih ſchon früh im diefer oder jener Form der Gebrauch der Lichter ein (Eufeb., Vita 
Const.IV, 66; Cypriani Acta procons. 5). 

50 Die mittelalterliche Kirche bat einmal den Kreis bedeutend erweitert, dann die Praris 
bejtimmter normiert (vgl. darüber Thalhofer a. a. D.; Smith und Cheethbam a. a. D.). 
Dahin gehören die Lichter vor Bildern und Reliquien, eine Gepflogenbeit, die fchon im 
hriftlichen Altertum anbebt, bie Dfterkerze, die fjogenannten Teneberlichter in der Char: 
woche, die Totenleuchte (ſ. d. A. Kirchhof Bd X ©.495,19). In Mariä Lichtmeß (festum 

65 candelarum) am 2. Februar wurde ein eigenes Felt der Kerzenweihe geichaffen. 

Die in den Katakomben zahlreich gefundenen Lampen entftammen dem Privatgebrauche; 
fie find faft ausnahmslos aus Thon bergeitellt und haben feit dem 4. Jahrhundert eine 
länglihe Geftalt. Der Diskus trägt Reliefſchmuck wmeltlihen und religiöfen Inhaltes 
(Bit. Schulte, Archäologie der altchriftlichen Kunft, S. 292ff.). Die aus dem dhrift- 


Lichter und Leuchter Lichtfreunde 465 


lihen Altertum erhaltenen Bronzelampen dagegen, die fi durch gefälligere Formen 
und Fünftleriiche Auffaffung auszeichnen, dürften zum Teil Eirchlichen Zwecken gedient 
haben (Abb. Garrucci a. a. D.). Eine völlige, durch den Gebrauch der Kerze beitimmte 
Umwandlung tritt mit dem MA ein. Die Lampe wird zwar nicht ganz aufgegeben 
(Fleury, Tafel 440—447), aber in den Vordergrund treten die Ferzentragenden Stand», 6 

and» und —— an deren Ausbildung der romaniſche und der gotiſche Stil 
gleicherweiſe beteiligt find. Beſonders iſt es dem erſteren gelungen, feine Eigenart aus— 
zuprägen. Den Fuß des Standleuchters bilden Motive aus der phantaſtiſchen Tierwelt 
und ſtiliſierte Pflanzen, nicht ſelten in wunderlicher Verſchlingung. Darüber ſteigt der orna— 
mentierte Lichtträger auf, aus dem ſich der Kelch entwickelt, in deſſen Stachel die Kerze 10 
ruht (Fleury, Tafel 448. 452. 454—457 ; befonders Cahier a. a. D.). Einfacher, aber 
durch den Gejamteindrud wirkungsvoller find die Standleuchter mit mehreren bis zu fieben 
Armen (Fleury ©. 56. 58; Otte ©. 165). Zur Erzeugung großer Lichtiwirtung im Innern 
des Kirchenraumes verivendete man ſchon früh (Liber pontificalis) Rableudhter (phari, 
eoronae), in deren Ausführung man fi) wohl an die Schilderung des himmlifchen Seru= 16 
jalems Apk 21, 10 ff. anlehnte. Hervorragende Eremplare diefer Art finden fih u. a. in 
— Comburg und Aachen (Franz Bock, Der Kronleuchter des Kaiſers Friedrich 

arbaroſſa im Münſter zu Aachen und die formverwandten Lichtkronen zu Hildesheim 
und Comburg, 1864). In der Gotif werden die Stand: und die Rableuchter zierlicher und 
gelangen mehr unter den Einfluß der architektonifchen Formenſprache. Die Renaifjance ver: 20 
mweltlichte mit größerem oder geringerem Erfolge die überfommenen —— Gegenwärtig 
iſt man in Zuſammenhang mit der Rückkehr zu den mittelalterlichen Bauſtilen zu den 
älteren Vorlagen zurückgekehrt. 

Die reformierte Kirche verwarf von Anfang an den Gebrauch der Altarleuchter als 
papiſtiſch, während die lutheriſche Kirche die vorgefundene Sitte a — 
etor Schultze. 


Lichtfreunde, Proteſtantiſche Freunde und freireligiöſe Gemeinden. — 
Hauptwerk: Ferd. Kampe, Geſchichte der religiöſen Bewegung der neueren Zeit, 4 Bde, 
Leipzig 1852—1860. Zuſammenhängende kritiſche Referate über die für oder gegen die licht— 
freundlihe Bewegung publizierten Schriften in: Neues NRepertorium für die theologiſche 30 
Litteratur und kirchliche Statijtit, heraudg. von 9. Th. Bruns 4.Bd, Berlin 1845 ©. 26—68, 
die protejt. Freunde, 31 Schriften aus den Jahren 1844— 1845; 6. Bd, 1846, ©. 152 — 164, Zeit- 
predigten; 8. Bd, Berlin 1846, ©.127—156, „Ob Geiſt? ob Schrift” Wistlicenus, 19 Schriften aus 
ben Jahren 1845 u. 1846; ebend. 9. Bd, 1347, S. 54— 96: die protejtant. Freunde in Königsberg; 
Dr. Rupp und bie freie evangelifhe Gemeinde, 15 Schriften; ebend. 12.8d, 1847, ©. 34—100: 86 
Der Pfarrer Uhlich und feine Sade, 32 Schriften. Allgemeines Repertorium für die theologiſche 
Litteratur NF herausg. von H. Reuter 9. Bd, Berlin 1847, S. 79—93, Erbkam, Die pro: 
tejtantifhen Freunde, 5 Schriften; Heppe, Die Zurüdweifung des Dr. Julius Rupp von der 
5. Hauptverfammlung des Gujtav Adolph» Vereins: ebend. Bd 10, 1847, ©. 155 — 165, 
6 Schriften; Bd 11, ©. 37—50, 12 Schriften; Arnemann, Angelegenheiten der proteſtantiſchen 40 
Freunde, ebend. Bd 14, 1848, ©. 72—76, 4 Schriften; derj., Die Uhlichſchen Händel be— 
treffende Schriften, cbend. 15. Bd, 1848, ©. 170—179, 10 Schriften; Schwarzkopf, Lichtfreund«- 
thum und Deutjchlatholicismus in den legten Zügen, ebend. 21.8d, 1850, ©. 20-258; 
Fortſ. 25. Bd, 1851, 9 Schriften. Allgemeine Kirhenzeitung herausg. von G. Bretſchneider 
und G. Zimmermann, Darmjtadt 1840. Evangelifche Kirchenzeitung, herausgegeben von 45 
E. ®. Hengjtenberg, Berlin 1840 ff. (Hundeshagen), Der deutſche Protejtantismus, jeine 
Vergangenheit und jeine heutigen Lebensfragen, 2. Abdrud, Frankfurt a. M. 1847, ©. 341 bis 
378; Job. Carl Ludw. Gieſeler, Lehrbuch der Kirhengefdhichte, 5. Bd, herausg. von E. R. 
Redepenning, Bonn 1855, ©. 20ff.; E. Schwarz, Sur Geſchichte der neuejten Theologie, 
4. Aufl., Leipzig 1869, S. 214 ff.; H. Pröhle, Feldgarben. Beiträge zur Kirchengeſch, Litter 50 
raturgefhichte und Kulturgeſchichte, Leipzig 1859, S. 3—230; Freireligiöfer Kalender, ber» 
ausgegeben von A. Specht, Gotha 1872—1886; L. Witte, Das Leben D. Friedrich Auguft 
Gotttreu Tholuds, 2. Bd, Bielefeld und Leipzig 1886, S.412ff.; Hundhaufen, Freie Ge- 
meinden: Kirchenleriton von Weper und Welte, 4. Bd, 2. Aufl., Freib. i. Br. 1886, ©. 1959 bis 
1966: Th. Schmalenbadh, E. W. Hengjtenberg. Sein Leben und Wirken, 3. Bd (1. u. 2.Bd 
von J. Bahmann), Gütersloh 1892, ©. 127 ff.; Karl von Hafe, Kirchengeſchichte auf der Grund: 
lage atademifcher Borlefungen, 3. ZI., 2. Ubt., 1. Hälfte, Leipz. 1892, ©. 565 ff.; H. v. Treitichke, 
Deutſche Geihichte im neunzehnten Jahrhundert 5. TL., Leipzig 1894, S. 350 ff.; R. Rocholl, 
Geſchichte der evang. Kirche in Deutichland, Leipzig 1897 S. 447; Chr. Tiihhaufer, Gejchichte 
der evangeliihen Kirche Deutichlands in der erjten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Bajel 1900, 60 
S. 632ff. Für die meuejte Zeit wertvoll: Drews, Die freien religiöfen Gemeinden der 
Gegenwart in 8ThK, 11. Jahrg., 6. Heft, Tübingen u. Leipzig 1901, & 484—527, vgl. d. A. 
Deutſchkatholicismus Bd IV S. 538 Ff.; Dräſeke Bd V ©. 18ff. 

Real-Enchllopädie für Theologie und Kirde. 8. A. XI. 30 


5 
— 


466 Richtfreunde 


1. Entſtehung der „proteftantifhen Freunde“. Der Paſtor W. F. 
Sintenis zu Magdeburg hatte am 7. Februar 1840 in der Magdeburger Zeitung 
in ber Krıtif eine menige Tage zubor dort abgedrudten Gedichte® das Gebet zu 
Chriftus als Aberglaube bezeichnet. Das aus diefem Anlaß gegen ihn eröffnete Dis- 

5 ziplinarverfahren trug ihm felbft zwar nur einen Verweis ein, aber erregte ein 
außerordentliches Auffehen und wirkte auf meite Kreiſe geradezu alarmierend (vgl. 
Urkunden über das Verfahren des Königl. Gonfiftorii zu Magdeburg gegen den Paſtor 
Sintenis u. f. w., Yeipzig 1840; der Biſchof Dräfefe und fein achtjähriges Wirken im 
preußifchen Staate von ©. von €. [Prediger König in Anderbed im Halberftädtiichen] 1840. 

10 Sintenis ftarb in Magdeburg 23. Januar 1859; über ihn P. Tiehadert, AdB 34. Bd, 1892, 
©. 406--408). — Ein anderer Paſtor der Provinz Sadıfen, der Landprediger Leberecht 
Ublih in Pömmelte bei Schönebed (geb. 27. Februar 1799), einer der bedeutenditen 
Rebner und Führer der ganzen lichtfreundlichen Bewegung, lud „gleichlautende und gleich: 
ftrebende Geiftliche” (Rampe II, ©. 166 ff.) nad) der Herrnhuterkolonie Gnadau zum Zweck 

15 der Gründung eines Vereins mit jährlich abzuhaltenden VBerfammlungen auf den 29. Juni 
1841. Es erfchienen 16 Theologen, die fi in der Anerkennung des Grundſatzes, daß 
jedem das Recht freier Forſchung und Entwidelung zugeftanden werden müſſe, zuſammen— 
ſchloſſen. Die zweite Konferenz, die am 20. September in Halle tagte, hatte bereits 
56 Teilnehmer, darunter mehrere Nichttheologen und nahm neun prinzipielle Säge an 

20 (9. Wir freuen uns in dem Bemwußtfein, daß fir mit m. Glauben und Streben 
jtehen auf der Grundlage der proteitantiichen Kirche, welcher Grund ift nah innen 
Chriftus, 1 Ko 3,11, nah außen Verwahrung gegen jede geiltige Bevormundung, 
Ga 5,1. Wir nennen und darum „proteitantiiche Freunde”. Bol. Kampe ©. 168. — 
Die Bezeichnung „Lichtfreunde” fchuf das Voll. Raſch erfuhr nun die Bewegung eine 

25 erhebliche Ausdehnung. Neben den allgemeinen Berfammlungen werden Kreisverjamm: 
lungen ins Leben gerufen; die erfte fand in Magdeburg ſchon am 24. November 
1841 ftatt (Hampe ©. 168). ugleih wächſt der Beſuch der allgemeinen Verfamm: 
lungen (die britte in Leipzig Pfingften 1842; die vierte bis neunte in Köthen am 
27. September 1842, Biinpiten und 26. September 1843, 29. Mai und 24. September 

30 1844, 15. Mai 1845) und fie verändern dabei ihren Charakter. Schon in ber vierten 
Verfammlung hatten ſich Volksſchullehrer eingefunden, bald erfchienen auch andere Laien 
und zwar in foldher Menge, daß die Zufammenkünfte aus Predigerfonferenzen Volks— 
verfjammlungen wurden. Hand in Hand damit ging eine auögedehnte litterarijche Pro- 
paganda; bereit3 auf der dritten Verfammlung wurden die erften Nummern der von dem 

35 Archidiakonus Fiſcher in Yeipzig herausgegebenen „Blätter für hriftlihe Erbauung“ vor: 
gelegt deren Beiblatt die „Mitteilungen für proteftantifche Freunde” waren (Kampe 

.168. 170). 

Die innere und äußere Gefchichte des Lichtfreundtums trat in ein neues Stabium 

durch den Vortrag des Paſtors G. A. Wislicenus (geb. 20. November 1803) von der 
0 Neumarktölicche in Halle a. S. auf der Köthener Tagung am 29. Mai 1844 über die 
Frage, ob die bl. Schrift oder der uns felbft inwohnende lebendige Geiſt ald Norm des 
proteftantifch religiöfen Berwußtfeind anzufehen ſei Kampe ©. 173). Für den Nebner 
hatte die Anſprache große Folgen, aber auch für die „proteftantifchen Freunde”. Erft ein 
Jahr darauf, am 15. Mai 1845, „dem glorreichen Höhepunkt diefer proteftantifchen Be: 
45 wegung“, wie Rampe (S. 175) jchreibt, erfolgte die Entſcheidung über die Stellungnahme 
ji der Wislicenusfchen Theje. Die große, von 2000—3000 Perfonen befuchte, Verſamm—⸗ 
ung erkannte Wislicenus als den ihrigen an und an 50 Geiftliche und zahlreiche Laien 
verficherten durch Unterzeichnung einer Erklärung, „im Prinzip“ mit ihm übereinzuftimmen. 

Nachdem noch „den freien katholiſchen Gemeinden” (Deutichlatholicismus) die Sympathie 

so der Verfammlung auögeiprochen worden, „beichloß ein Feſtmahl mit heiterem Gefang die 
erhebenden Stunden” (S. 176). 

An den Mittelpunkt des Tagesinterefjes rüdte das Lichtfreundtum ein Artikel, den 
der Hallejhe Profefjor der Kirchengeihichte H. E. F. Gueride in Nr. 46 der Evangelijchen 
Kirchen: Zeitung über jene Köthener Pfingitverfammlung (29. Mai 1844) auf Grund 

55 eigener Beobachtungen veröffentlichte. Diefer Bericht machte die Firchlichen Kreiſe mobil, 
von beiden Seiten erfolgen leidenjchaftliche Erklärungen und Protefte, die „Worte des 

Friedens” von A. Neander verhallen. 

2. Konflikte mit firhlihen Behörden. Zuerſt wurbe gegen den Theologie 
profefjor David Schulz (geft. 17. Februar 1854; vgl. d. A.) in Breslau eingefchritten, 

co weil er ſich an dem aus dieſer Stadt hervorgegangenen Proteft beteiligt hatte. Durch 


Lichtfreunde 467 


Kabinettsordre vom 26. September 1845 ging er ſeiner Stelle als Konſiſtorialrat 
verluſtig GKampe II, ©. 191). — Weit größeres Aufſehen erregte das Vorgehen gegen 
Wislicenus (die Amtsentfegung des Pfarrers G. A. Wislicenus, aftenmäßig dar— 
gehe, Leipzig 1846). ereitd? am 18. Juli 1844 wurde er vor dem Magdeburger 

onfiftorium zur Berichterftattung über feine in Köthen auögeiprochenen Grundſätze 5 
und zur Einreihung feiner Predigten am Charfreitag, am 1. Dftertag, am 1. Pfingit- 
tag aufgefordert und, nachdem am 3. und 4. September aus der Mitte jeiner Ge- 
meinbe Beichtwerben eingelaufen waren und er feine Abhandlung: „Ob Schrift? Ob 
Geift ?” veröffentlicht hatte, auf ein Refkript des Kultusminifterd bin am 27. April 1845 
zu einem Kolloquium nad Wittenberg auf den 5. Mai citiert. Das Ergebnis dieſer 10 
erjten, durch eine Einrede von MWislicenus verzögerten, Verhandlung am 8. Mai war die 
Erteilung eines Urlaubs. In einer zweiten Verhandlung vor einer „RolloquialsXommiffion“ 
an demſelben Ort wurde ihm am 14. Mai nahe gelegt, freiwillig feinem Amt zu ent: 
fagen, aber ohne Erfolg, da er vielmehr verlangte, daß das Kirchenregiment die Unver: 
einbarfeit feines Standpunktes mit der Kirche ausfpreche. Nunmehr wurde gegen ihn das ı5 
„Disziplinarunterfuchungsverfabren” eröffnet, am 26. Juli verfügte die Merjeburger Re: 
gierung auf Antrag des Konfiftoriums feine Suspenfion, und am 23. April 1846 wurde 
er durch das Konfijtorium „wegen grober Verlegung der für die Liturgie und Lehre in der 
evangeliichen Landeskirche beftehenden Ordnungen“ feines Amtes entjegt. Die von feinem 
Verteidiger an das geiftliche Minifterium eingereichte Appellation wurde von Wislicenus 20 
am 19. September 1846 zurüdgezogen. Die Veröffentlihung des Buches „die Bibel im 
Lichte der Bildung unferer Zeit, Magdeburg 1853 trug ihm von feiten des Gerichts in 
Halle eine zweijährige Gefängnisitrafe ein, der er fih aber dur Flucht nad Amerika 
entzog. 1856 kehrte er nach Europa zurüd, um in Fluntern bei Zürich feinen Wohnſitz 
zu nehmen. Das Werk: „Die Bibel, für denkende Leſer betrachtet”, Leipzig 1863, 2. Ausg. 25 
1866, und „Entweder — oder. Glaube oder Wiſſenſchaft. Schrift oder Geift“, 1868 
beiweifen, daß er an feinen früheren radikalen Überzeugungen feftgehalten. Wislicenus 
ftarb 14. Dftober 1875. 

Schon bevor Wislicenus die Landeskirche verlafien mußte, hatte bereit3 in Königäberg 
den Divifionspfarrer Julius Rupp (geb. 13. Auguft 1809) dasfelbe Schidjal erreicht. so 
Als Mitglied der Gefellichaft der proteftantiichen Freunde verdächtig, hatte er durch eine 
gegen den Anfang des Athanafianums gerichtete und nachher veröffentlichte Predigt 
fih in eine Unterfuchung vertwidelt, die am 17. September 1845 zu feiner Abſetzung 
führte „megen wiederholter Verlegung feiner Amtspflichten aus grober Fahrläſſigkeit“ 
(das Verfahren des Königsberger Konfiltortums gegen den Divifionsprediger Dr. J. Rupp. 36 
Mit erläuternden Anm a und Beilagen von J. Rupp, Wolfenbüttel at [Ulrich], 
Das Verfahren gegen... Rupp in der Rekursinſtanz). — Länger bat fih Uhlich inner: 
halb der preußifchen Yandestirche behauptet. Als er am 14. Juni 1845 als Prediger 
an die St. Katharinenkirche nad) Magdeburg berufen wurde, hatte fich das Konſiſtorium 
mit einer Verwarnung begnügt. Aber feine Bibelftunden, feine Mitarbeit an den „Blättern 49 
für chriſtliche Erbauung”, feine Stellung zur Taufformel, zur Konfirmation und Agende 
wie feine Predigten erzeugten in machjendem Umfang Konflilte mit der kirchlichen Be- 
hörde. Nachdem fein Verſuch, durch einen direften Appell an den König Friedrich 
Wilhelm IV. ald summus episcopus dieſe Schwierigkeiten zu beben, mißlungen war 
(das Schreiben vom 16. April 1847 wie der ablehnende Beicheid de3 Königs vom 4« 
30. April 1847 abgebrudt: Kampe II, S.213 ff), wurde im September gegen ihn die 
Suöpenfion verhängt wegen „grober Verlegungen gegen die Kirchenordnung”. Auf Grund 
der Einficht in die Erfolglofigleit aller weiteren Verfuche, die Disziplinierung abzuwenden, 
zog er ed nun vor, freiwillig aus dem Dienft der Landeskirche auszufcheiden. Das Konfiftorium, 
dem durch diefen Schritt die Abjegungsfentenz erfpart wurde, erflärte darauf fein Pfarramt für so 
erledigt und jchlug die Unterfuchnng nieder (Amtliche Verhandlungen betreffend den Prediger 
Uhlich zu Magdeburg. Amtliher Abdrud, Magdeburg 1847; Weitere Mitteilungen in 
Sachen ded Prediger Uhlih in Magdeburg, herausgegeben von ihm ſelbſt, zur Ber: 
vollftändigung der vom Konfiftorium herausgegebenen amtlichen Verhandlungen, Wolfen- 
büttel 1847). Uhlich jtarb 23. März 1872 vgl. Leberecht Ublih in Magdeburg. Sein 55 
Leben von ihm ſelbſt beichrieben, Gera 1872. — In zwei anderen fällen fam das 
das Magdeburger Konſiſtorium noch fchneller zum Ziel. er Diakonus Wilhelm Eduard 
Balger (geb. 24. Oftober 1814) in Deligih war am 15. Auguft 1845 an die Morig- 
firhe nad Halle berufen aber nicht beitätigt worden. Als er Anfang Oftober bee: 
felben Jahres in Norbhaufen gewählt wurde, wiederholte die firchliche Behörde ihre oo 

30* 


468 Lichtfreunde 


Ablehnung. Da alle Bemühungen der Norbhäufer Gemeinde, diefe rüdgängig zu machen, 
jcheiterten, und die Behörde in Bezug auf die Anwendung des Apostolicum be- 
jtimmte Forderungen jtellte, verzichtete er am 11. Januar 1847 auf fein Firchliches Amt 
(Balter, Delitzſch⸗Halle-Nordhauſen oder mein Weg aus der Landeskirche in bie freie 

6 —— Gemeinde, aktenmäßig dargeſtellt, Leipzig 1847). — Ahnlich erging es dem 
Pfarrer Adolf Timotheus Wislicenus, dem „leiblichen und geiſtigen Bruder“ des Oben⸗ 
genannten, zu Bedra bei Merſeburg. Seine Wahl nach Halberſtadt im Sommer 1846 
wurde von dem Konſiſtorium beanſtandet, da er ſich als einen ſolchen erwieſen habe, dem 
es zur Gewohnheit geworden, die Hauptbeſtandteile des chriſtlichen Bekenntniſſes nicht zu 

10 berücfichtigen (Kampe II, ©. 210f.). Auch er zog die Konſequenzen, nunmehr aus der 
Landeskirche auszujcheiden. 

3. Die Begründung freiprotejtantifher&emeinden. Diefe Zufammenftöße 
mit firchlichen Behörden haben dadurch eine größere Firchengejchichtlihe Bedeutung er— 
langt, daß fie den erften Anftoß gaben und das Mittel wurden, außerhalb der Landes- 

15 firhen Gemeinden zu begründen. In Königsberg i. Pr. war jchon am 16. Dezember 
1845 eine ſolche ins Leben getreten und hatte fib am 19. Januar 1846 als „freie 
evangelifche” Gemeinde fonftituiert. Oftern 1847 zählte fie 546 Geelen (Gejchichte der 
Stiftung und Entwidelung der freien Evangeliſchen Gemeinde zu Königsberg i. Pr., 
in altenmäßiger Darftellung, berausg. vom Worjtande, Königberg 1848; Kampe II, 

»6.221 ff). Als eine Filialgemeinde der Königöberger betrachtete ſich die Gemeinde 
in Neumarkt in Schlefien, die, am 24. Sanuar 1847 geftiftet, einen Beltand von 
„etwa 100 Seelen” erreichte Kampe II, ©. 230). — Die Anhänger des Wislicenus 
in Halle jchritten nach deſſen Amtsentjegung am 26. September 1846 zur Bildung einer 
Gemeinde. Sie erklärte öffentlih u. a.: „Wir vermögen meber in Heuchelei noch in 

25 Gleichgiltigfeit der bloßen Form nad, mie Taufende, einer Kirche ferner angehören, 
der wir innerlich entfremdet find. . . . Wir wollen Feine abgeſchloſſene kirchliche Kon: 
feſſion, fondern eine freie menſchliche Gefellichaft.” Die Sympathien die fie fand, waren 
aber offenbar fehr gering, denn bis zum März ftieg die Zahl ihrer Mitglieder nicht 
über 100, darunter fogar noch einige Austwärtige und einige Juden Kampe II, 

©. 228f.). — Die Gemeinde zu Norbhaufen wurde am 5. Januar 1847 geftiftet und 
ftieg unter Balgerd Yeitung in wenigen Wochen auf 500 Perſonen. — Die „freie evan- 
geliiche Gemeinde” in Halberftabt zählte bei ihrer Konjtituierung am 9. Juni 1847 
nur 16 Mitglieder, aber erfuhr dann ebenfalld in den nächſten Monaten einen rafchen 
Aufihmwung, jo daß bei Beginn des Jahres 1848 A. T. Wislicenus 300 Perfonen um 

35 fih geſchart hatte (Hampe II, 231). — Magdeburg hatte freilih noch ganz andere 
Zahlen aufzumweifen, ald hier am 29. November 1847 „eine neue chriftliche Religions: 
emeinfchaft unter dem Namen chriftliche Gemeinde“ ſich Eonftituiert und Uhlich zum 
Ürediger gewählt hatte. Nach wenigen Wochen gehörten zu ihr ca. 7000 Mitglieder 

(Rampe II, ©. 236 ff.). — Die Hamburger Gemeinde, gegründet am 28. Juli 1847 und 

40 wejentlich ein Merk des Predigerd Karl Kleinpaul (geb. 5. Auguft 1820) und des jüdiſchen 
Kaufmanns Filchel, ift in den erjten Anfängen ſtecken geblieben. „Die fogen. Gemeinde 
beitand nur aus erklärten Gottesleugnern“, urteilte ein Breslauer Lichtfreund. Sie jtellte 
fih nad ihrem Programm die Aufgabe: „Das rein Menſchliche und Natürliche im Gegen 
jage gegen das Chrijtentum und gegen die Prätenfionen des chriftlihen Staates in das 

45 Volfsbewußtjein einzuführen und äußerlih in der Gejellihaft zur Geltung zu bringen“ 
(Rampe II, S: 231 ff.). — Zur Vervollitändigung des Bildes haben mir noch hinzu— 
— 5 — daß auch die Lichtfreunde in Marburg in Kurheſſen am 7. Februar 1847 zur 

ildung einer Gemeinde fortſchritten; ihr Mittelpunkt war Profeſſor Bayrhoffer. 

Das Verhalten der verſchiedenen Regierungen Deutſchlands gegenüber der beutjch- 

50 Fatholifchen mie der freiproteftantifchen Bervegung bis zum Jahre 1848 mar zwar fein 
ganz einheitliches, aber trägt doch denfelben Gejamtcharakter. Da fie als eine Frucht des 
revolutionären Geiftes betrachtet wurde, begegneten fie ihr mit großem Mißtrauen und 
fuchten durch die Anwendung ftaatlicher Machtmittel ihrem weiteren Umfichgreifen vorzu— 
beugen. Bon einer Darftellung der bejtehenden Rechtslage in den verfchiedenen Staaten 

65 und ber auf Grund deren getroffenen Mafnahmen (Rampe III, ©. 252—387) haben 
wir bier abzufehen. Aber es darf doch nicht übergangen werden, daß Preußen, 
d. b. das für das Lichtfreundtum wichtigſte Staatsweſen, nicht unterlaffen bat, den 
Verfuh zu machen, auf dem Boden des Allgemeinen Landrechts einen Mittelweg zu 
finden, ber ſowohl den Intereſſen der Landeskirche ald dem Prinzip der Religions— 


60 freiheit entſprach. 


Lichtfreunde 469 


Das „Kgl. Patent, die Bildung neuer Religionsgefellihaften betreffend” vom 30. März 
1847 erklärte einerjeitd, daß die bevorrechteten Kirchen, die evangelifche und die römifch- 
fatholifche, nach wie vor in dem Genuß ihrer bejonderen Gerechtſame verbleiben follten, 
andererfeit3 aber follte den Unterthanen die Glaubens: und Gewiſſensfreiheit unverfümmert 
aufrecht erhalten werden, ihnen auch die Freiheit der Vereinigung zu einem gemeinfamen 5 
Belenntniffe und Gottesdienfte geftattet fein. Diejenigen, welche in ihrem Gewiſſen mit 
dem Glauben und Belenntnis ihrer Kirche nicht in Übereinftimmung zu bleiben vermögen 
und ſich demzufolge zu einer befonderen Religionsgefellfchaft vereinigen oder einer folchen ſich 
anfchließen, follten daher nicht nur volle ‚freiheit des Austritts erhalten, fondern auch in» 
joweit ihre Vereinigung vom Staate genehmigt ift, im Genuß ihrer bürgerlichen Rechte 10 
und Ehren verbleiben. Unter dem gleichen Datum erging eine Kgl. Verordnung „betreffend 
die Geburten, Heiraten und Sterbefälle”, deren bürgerliche Beglaubigung durch die Orts— 
gerichte erfolgen muß; ſowie ein Befehl an das Staatdminifterium, daß den angeführten 

orten des PBatentes nicht die Auslegung > werden dürfe, ala ob der Beitritt zu 
einer vom Staate noch nicht genehmigten Religionsgefellichaft ohne weiteres den Berluft ı5 
jener Rechte und Ehren zur Folge babe. Beſonders wurde noch darauf aufmerkſam ge: 
macht, daß fein Militär: und Givilbeamter bloß deshalb, mweil er fich von feiner Kirche 
getrennt und einer bisher noch nicht genehmigten Religionsgeſellſchaft angefchlofien hat, in 
den mit feinem Amt verbundenen Rechten eine Schmälerung erleiden dürfe Kampe III 
©. 281—288; ebend. ©. 297—302 über die Schwierigkeiten, die ſich aus der Bean: 20 
—— der von Predigern der Diſſidentengemeinden vollzogenen Taufen und Trauungen 
ergaben). 

Der Ausbruch der Revolution im März 1848 gewährte nun endlich die erſehnte 
volle Freiheit GKampe IV, ©. 177—205) und brachte der freireligiöſen Bewegung eine 
Zeit großen äußeren Wadstums. Es entjteben neue Gemeinden: in der Provinz Sachſen 26 
(Afchersleben, Quedlinburg, Naumburg, Suhl, dazu eine Serie von Gemeinden, die fich 
als Filialen an Magdeburg anfchloffen), in der Provinz Brandenburg (Sonnenburg), in 
Braunſchweig, in den anhaltifchen Herzogtümern (Bernburg, Köthen, Defjau, Serbit) in 
Schwarzburg⸗ Rudolſtadt, in Gotha, in Altenburg, im Königreich Sachſen (Leipzig, Dresden, 
Freiburg u. a.), in Schlefien (Hirfchberg, Liegnit), Oft: und Meftpreußen (Tilſit, Elbing), so 
in Lübeck, in Holftein, in Bremen, in MWeftfalen, in Nafjau, in Hefjen-Darmftabt, alles 
in allem waren es mehr ald 70 neue Gründungen (vgl. Kampe IV, ©. 7—21). Xeiber 
ift es nicht möglich, über die a der Mitglieder freiproteftantischer Gemeinden in 
ganz Deutſchland eine ſichere Statiftit aufzujtellen, da die einzelnen Gemeinden ganz ges 
maltige Schwankungen ihres Mitgliederbeitandes auftweifen: Königsberg zählte Dezember ss 
1849 3074 Seelen, Oftern 1857 116 felbftftändige Mitglieder; Magdeburg zählte Anfang 
1852 an 4000 felbitftändige Mitglieder, die Neufonftituierung 1858 erfolgte mit ca. 200. 
Ferner ift der Zählungsmodus Fein einheitlicher, indem bald die Seelenzahl angegeben 
wird, bald die Zahl der jelbititändigen Mitglieder. Vor allem erweiſt fich eine fcharfe 
een ber freiproteftantifchen Gemeinden gegenüber den deutſchkatholiſchen Gemeinden 40 
als unvollziehbar. Es muß daber die fjummarifche Angabe genügen, daß die Gejamt- 
zahl der Deutichfatholiten und der freien Proteftanten in Deutichland auf der Höhe 
ihres Beitandes etwa 150000 betragen bat (Rampe IV, ©. 36). 

4. Die deutfhenStaatöregierungen und bie freireligiöfe Bewegung 
1850-1858. Am 23. Mai 1850 traten das dritte deutfchlatholifche Konzil und die britte 46 
freiproteftantifche Tagfahung zu derfelben Zeit und in demfelben Haufe in Leipzig zu 
Verhandlungen zufammen. Dieſe hatten aber faum begonnen, als die Polizei eingriff und 
Uhlich, ©. 3 Mislicenus, Balter ꝛe. des Landes verwieſen wurden. Nun wurden am 
24. Mai die Befprehungen nad Köthen verlegt. Auch hier aber gelangten fie nicht zum 
Ziel. Denn die Beratungen wurden durd das Erfcheinen eines Sekretärs des Minifteriums so 
unterbrochen, da® auf Grund von Depefchen der preußifchen und ber fächfifchen Res 
gierung die Abhaltung der Verfammlung unterfagte. ie „Reaktion“ hatte begonnen 
(Rampe IV, ©. 37 ff.). 

Den Maßnahmen der Regierungen in den verjchiedenen Ländern dürfen wir hier im 
einzelnen nicht nachgehen. Über Dfterreih vgl. Rampe IV, ©. 212ff.; über Baiern ebend. 55 
©. 223. In Kurheſſen jorgte Hafienpflug dafür, daß den freien Gemeinden fogar die 
kirchliche Leichenbeftattung unterfagt tvurde, ebend. S.242. Über Württemberg vgl. ebend. 
S. 243; über Baden ebend. ©. 243 f.; über das Großherzogtum Heſſen ebend. ©. 244 ff. ; 
über Frankfurt a.M. ebend. 248f.; über Naffau ebend. ©. 249f.; über Hannover eben. 
©. 250; über Bremen ebend. ©. 250; über Hamburg ebend. ©. 250ff.; über Holftein oo 


470 Lichtfreunde 


ebend. ©. 254; über Anhalt ebend. ©. 254; über Deſſau ebend. ©. 254 ff.; über Schwarz⸗ 
burg⸗Rudolſtadt ebend. ©. 258. — Im Königreih Sachſen ftellte fich die Regierung auf 
den Standpunkt, daß die freien Gemeinden gar nicht als religiöfe Vereine anzufehen feien, 
denn „ohne allen Glauben, ohne nur eine beftimmte Borftellung von Gott giebt es Feine 
5 Neligion, feinen religiöfen Kultus, Feine religiöfe Gemeinſchaft“ (Erlaß des Kultus- 
minifterd vom 7. Februar 1851, ebend. ©. 260). Bielmehr würden, wie e8 in ber 
Girfularverordnung vom 5. Februar 1850 beißt, „die Firchlichen und religiöfen Zwecke nur 
als Vorwand benützt, die — der Leiter ſei darauf gerichtet, ihre deſtruk— 
tiven politischen Befkebun en unter folder Maske zu verbreiten und das Volk da— 
10 durch für die gefährlichen Lehren der fozialiftifhen und fommuniftiichen Propaganda em= 
pfänglich zu maden” (ebend. ©. 259). Auch die Regierungen anderer Staaten urteilten 
ähnlich. 
Die größten Klagen find von feiten der freien Gemeinden aber gegen die Regierung 
in Preußen (Hampe IV, ©.269—369) erhoben worden, obwohl hier durch Artikel 12 der 
ı5 Verfafjung vom 31. Januar 1850 „die Freibeit der Wereinigung zu NReligionögejell- 
Ichaften” garantiert war. Inwieweit der Wortlaut diejer revidierten Verfaffung und dann 
die „Verordnung über die Verhütung eines die geſetzliche Freiheit und Ordnung gefährben- 
den Mifbrauchs des Verfammlungs: und Bereinigungsrechtes vom 11. März 1850 für 
die freien Gemeinden ungünftige Beftimmungen enthielt, Tann hier nicht auseinandergeſetzt 
20 werden (vgl. Rampe IV, S. 272ff.). Sie fanden jedenfalls eine diefen nachteilige Auslegung 
und boten die gejeglichen Anhaltspunkte für ein Vorgehen der Staatögewalt, das nicht anders 
beurteilt werden kann als der Verſuch, den freien Gemeinden bie eg 
zu entziehen. Dies ift auch von feiten der Regierung deutlich gejagt worden. ) 
Cirkular des Minifters des Innern vom 29. September 1851 ſprach es aus, daß die 
25 Diffidentengemeinichaften nicht ſowohl Religionsgefellichaften als vielmehr politifche, den 
Umfturz der bürgerlichen und fozialen Drbnung fördernde Vereine feien. Und mit der 
Einficht in das eigentliche Weſen diefer Gefellfchaften fei für die Staatöregierung die uns 
abweisbare Pflicht erwachſen, denjelben mit allen gejeglichen Mitteln entgegenzutreten 
(ebend. ©. 288). Sonntägliche Gottesdienfte und beratende Gemeindeverfammlungen 
go werden durch Militär aufgelöft (4. B. in Hirfchberg und Liegnig am 14. April und 
5. Mai 1850, Kampe IV, ©. 277—286), ebenfo die Vereinigung von Mitgliedern frei 
religiöfer Gemeinden zu gejelligen Zwecken z. B. in Breslau, ebend. ©. 286}.), in zahl: 
reichen Fällen werben Gemeinden polizeilich gefchloffen (4. B. in Tilfit am 17. September 
1851, in Queblinburg am 3. Januar, ebend. S. 298f., in Magdeburg am 18. Dezember 
35 1854, ebend. ©. 303). Den Verſuchen zur Begründung neuer Gemeinden werben faft 
unüberfteigliche Hindernifje in den Weg gelegt (ebend. ©. 309 ff.). Die für das bürger- 
liche Leben wichtigen Amtshandlungen freireligiöjer Prediger werden von Verwaltungsbebörden 
wie bon feiten der Gerichte nicht anerfannt und daher die durch Trauungen ſolcher 
Prediger geichlofienen Ehen als Kontubinate und die daraus Eng gen Kinder ala 
ao außereheliche behandelt (die von Kampe ©. 311 angeführten Fälle beziehen fich —— 
nur auf deutſchkatholiſche Prediger, aber es iſt nicht erkennbar, daß auf dieſem Pun 
regierungsſeitig eine —— zwiſchen den Deutſchkatholiken und den Freireligiöſen 
gemacht worden iſt). Aber auch kirchliche Amtshandlungen, denen keine Bedeutung für 
das bürgerliche Leben anhaftet, werden unterfagt und es konnte vorlommen, daß in der 
45 freisevangelifchen Gemeinde zu Eylau am 18, Mai 1851 eine Abendbmahlsfeier durch das 
Eingreifen eines Gensdarmen unterbrochen wurde (ebend. S. 313). Auch die Erteilung 
von Konfirmandenunterricht wurde unterfagt (ebend. ©. 327ff.). Ein Erlaß des evange- 
lifchen Oberkirchenrats in Berlin vom 10. Juni 1851 ſprach fich über das gegen die 
Glieder der fogenannten freien Gemeinden von jeiten der Diener der Landeskirche zu 
50 beobadhtende Verhalten aus und verfügte den Ausfchluß der lieber der freien Ge 
meinden vom Abendmahl, von der Patenfchaft, die Verweigerung der firchlichen Trauung, 
des kirchlichen Begräbnifjes, Firchlicher Gebäude, auch follte den Dienern der freien Ge: 
meinden feinerlei amtliche Thätigfeit auf den Gottesädern der evangelifchen Gemeinden 
geftattet fein, Kirchenämter durften ihren Belennern nicht übertragen, ihre Taufen durften 
55 nicht für giltige und wirkſame Taufen erachtet, ihrer Konfirmation durfte eine Bedeutung 
nicht beigelegt werden und die Ehen, die diefe Diener eingefegnet haben, feien feine Ehen 
im Sinne der Kirche (ebend. ©. 316}.). 
Die freireligiöfen Gemeinden haben dafür geforgt, daß feit dem Jahre 1851 in allen 
Situngsperioden der Kammern über ihre Beichwerden verhandelt worden ift (ebend. 
©. 345ff.). Aber erft die Übernahme der Regeniſchaft durch den Prinzen Wilhelm von 





Lichtfrennde 471 


Per im Oftober 1858 brachte ihnen die geforberte Freiheit der Bethätigung ihrer 
rundjäße. 

Sch die Verhandlungen im Abgeorbnetenhaus am 28. Februar 1859 lieferten den 
Beweis, daß die neue Regierung nad anderen Grundſätzen zu handeln entichlojien mar. 
Der Minifter v. Bethbmann-Hollmeg erklärte unter anderem (Stenographifche Berichte über die 5 
Berhandlungen des Abgeorbnetenhaufes 1.Bd, Berlin 1859, S. 274): „Ich kann den Wegfall 
aller ferneren einſchränkenden, polizeilichen Maßregeln gegen harmloſe religiöfe Verſamm— 
lungen, welcher religiöfen Richtung fie auch angehören mögen, nur herzlich willlommen heißen. 
Denn ſolche Maßregeln tragen mehr oder weniger den Charakter religiöfer Verfolgung an 
ich und find weder der Würde des Staats, noch den preußiichen Traditionen, noch unferer 10 

aflung gemäß, ja fie find, wenn ich mich fo ausbrüden darf, noch viel weniger im 
Intereſſe der beiden großen, religiöfen Geſellſchaften, in welche ſich unfer Volk teilt. Es 
wäre ein Armutäzeugnis, das dieſe großen kirchlichen Gemeinichaften fich felbft ausftellten, 
wenn fie durch ſolche Mittel fich erhalten & können glaubten... Wenn auf diefe Weife 
den bifjidentifchen Gemeinden die freiefte Entwidelung gewährt ift, jo wird es an ihnen ı5 
fein, den Beweis bes Geiftes und der Kraft zu führen, den die Fundamentalwahrbeiten 
des Chriftentums im zweiten Jahrtauſend ihres Beſtehens täglich führen, ſich zu konſoli⸗ 
dieren, namentlich fich mehr zu bejtimmen u. f. w.“ Das dieſer Auffaffung entfprechende 
Schreiben des Kultusminifterrums an den Oberfirchenrat vom 19. April 1859 ift abgebrudt 
bei Pröhle ©. 221 ff. 20 

5. Die freireligiöfen Gemeinden von 1858 bis je Gegen: 
wart Am 16. und 17. uni 1859 bat ein großer Teil der deutſchkatholiſchen und frei 
proteftantifchen Gemeinden fich zu dem „Bund freireligiöfer Gemeinden” zuſammengeſchloſſen 
(Berhandlungen bei Schliegung des Bundes FFreireligiöfer Gemeinden. Im Auftrag der 
Berfammlung herausgegeben von 2. Uhlich, Magdeburg 1859), feit 1862 nennt er ich 5 
„Bund freier religiöfer Gemeinden“ (Bundesblätter H. 1, 8). Die aus 11 Artikeln be 
ftehende Bundesverfaffung bezeichnete ald Grundſatz des Bundes: „freie Selbitbeftimmung 
in allen religiöfen Angelegenheiten“, und ala Zweck: "erbenung unferes —— Lebens“, 
1899 erhielten diefe beiden Artikel die neue Faſſung: Grundjag ift „Freie Selbftbeftimmung 
in allen religiöfen Angelegenheiten gemäß der eigenen fortichreitenden Erkenntnis“ ; Zived so 
it: „Förderung des dogmenfreien religiöfen Lebens“. Seit 1877 findet alle zwei Jahre 
eine Bundesverfammlung ftatt, zu der jede Gemeinde einen Abgeordneten entjendet, ihre 
Beichlüffe find, ſoweit The nicht die Verfafjung betreffen, für die Bundeögemeinden nur 
Ratſchläge. Zwiſchen den einzelnen Synoden führt die Gefchäfte ein aus fünf Mitgliedern 
beftehender Bundesvorftand (Drews a. a. D. ©. 485f.). 86 

Ende 1858 exiftierten nad Rampe IV ©. 370f. in Deutjchland 100 Eonftituierte 
Gemeinden, darunter 10 freiproteftantiiche, zufammen mit c. 30 Predigern, und brei 
Synodalverbände, der jchlefiiche, die ſächſiſche Yandesgemeinfchaft und die füd- und weſt⸗ 
deutiche Kirchenprovinz. Im Jahre 1859 fchloffen fih 53 Gemeinden an, 1862 zählte 
der Bund 110, 1874 gehörten ihm 155 an, 1899 nur nod 50. Den Grundſtock bilden so 
die alten Gemeinden in Königsberg, Tilfit, Danzig, Stettin, Berlin, Breslau, Liegnik 
Görlig, Magdeburg, Halberitadt, Apolda, Nürnberg, Frankfurt a. M., Offenbach, Mann: 
heim, Wiesbaden, Mainz (Drews ©. 486f.). — Unabhängig von der Bundesverfafjung 
beitehen zur Zeit noch folgende größere Territorialverbände: der „Verband der deutſchkathol. 
und freireligiöfen Gemeinden Süddeutſchlands“ (20 Gemeinden mit 8200 Mitglieder); 4 
ber „Oſtdeutſche Verband freier religiöfer Gemeinden“ (3 Gemeinden); der „Provinzial: 
verband freireligiöfer Gemeinden Schlefiens“ (8 Gemeinden). 

Die deutjchkatholiichen Gemeinden des Königreich Sachſen (Gemeinden in Leipzig, 
Dresden mit Zittau, Chemnitz und Gelenau) erhielten die ftaatliche Anerkennung ſchon 
im Jahre 1848, haben aber dann 1859 fi nicht an den „Bund“ anſchließen dürfen so 
und auch 1868 von feiten der Regierung die Erlaubnis nicht erhalten. Sie bilden daher 
noch heute eine bejondere Organifation neben dem Bund, An der Spige jteht der aus 
vier ordentlichen und fünf außerordentlihen Mitgliedern beftehende Landeskirchenvorſtand in 
Dresden, der alle drei Jahre eine Synode beruft. Bon feiten der Landeskirche werden 
diefe deutſchkatholiſchen Gemeinden nicht als chriftliche anerfannt, daher werden Übertretende ss 
getauft und Mitglieder diefer Gemeinden nicht ald Paten zugelaffen. (J. ©. Findel, Der 
Deutichlatholicismus in Sachſen, Leipzig 1895; Drews ©. 487 f.) 

Ueber die Zahl der Mitglieder der dem Bund angeichlofjenen Gemeinden bat zuleßt 
auf der 18. Bundesverfammlung zu Stettin 1899 der Borfigende des Bundesvorftandes 
fi dahin geäußert, daß 24 Gemeinden, deren Verhältniffe befannt jeien, rund 17000 Seelen 60 


472 Lichtfreunde 


zählen, weitere 24 Gemeinden ſchätzungsweiſe auf etwa 5000 Geelen veranfchlogt werben 
dürfen, der ganze Bund mithin etwa 22000 Seelen umfaflen wird. Im Jahre 1865 
bei der legten allgemeinen Zählung waren e8 118 Gemeinden mit 20000 Seelen. Die 
größten Gemeinden find gegenwärtig: Berlin mit 11000 Seelen, Mannheim mit 1396, 

5 Offenbach mit 1386, Magdeburg mit 1256 (Bunbesblätter H. 104,18; Drews ©. 488.). — 
Deutſchkatholiken im Königreih Sachſen gab e8 im Jahre 1895 1428, inzwiſchen foll die 
Zahl auf ca. 2200 geftiegen fein. — Das numerische Wachstum der Bewegung ift aljo 
jeit 1865 fehr gering. Im Blid auf die Zunahme der Bevölkerung feit diefem Jahre 
und in Rüdficht darauf, daß in der Zahl von 22000 Seelen im Jahre 1889 die „Frei: 

10 proteftanten Rheinheſſens“ mitgerechnet find, die wegen Einführung der Zandeöfirchenfteuer 
fich feparierten — es waren 1876 4800, 1900 3600 — wird man fogar eher geneigt 
fein, von einem Stillftand zu reden (vgl. Drews ©. 489). Noch meniger kann gejagt 
werden, daß es ber freireligiöfen Bewegung gelungen wäre, alle Bevölkerungsſchichten in 
ihre Kreife hineinzuziehen. Kampe konnte jchon im Sabre 1850 (Bb IV ©. 371) ber 

15 Wahrnehmung fich nicht verfchließen, daß die Beamtentwelt und „die höhere Bürgerflafje” 
fich zurüdzog, er fpricht geradezu von „Werarmung an gebildeten Elementen“. Diefe 
Enttwidelung bat ſich, wie es fcheint, in den legten Nahrzehnten noch fortgefegt und jeßt 
bilden, wenigſtens in Sachſen und Norbbeutichland, die Arbeiterkreife das Hauptlontingent 
der Gemeinden (Drews ©. 489 f.). 

20 Über die litterariſche Vertretung der freireligiöſen Bewegung bis zum Jahre 1860 
orientiert Rampe. Ihre periodische Preffe in der Gegenwart umfaßt folgende Organe : die 
Bunbesblätter (feit 1862) in zmanglojen Heften; „Es werde Licht” (ſeit 1870) hrsg. 
von C. Scholl in Nürnberg ; „die Morgenröte der Reformation des 20. Yahrhunderts“ 
(jeit 1878; früher unter dem Titel „Die Morgenröte”) hrsg. von K. Voigt in Dffen: 

35 bad a. M.; „AReligiöfe Reform“ (feit 1887) hrsg. von Herrenbörfer in Tilfit; „Oft 
deutiche Reform” (eit 1892), hrsg. von Schultzky-Königsberg; „Sonntagsblatt für 
freie Gemeinden und deren freunde” (feit 1896) hrsg. von G. Tſchirn in Breslau; 
„Das freie Wort” (feit 1901), Halbmonatsjchrift begründet von C. Sänger (geft. 13. Nov. 
1901) in Frankfurt a. M. 

ao Der Anſchauungskreis der heutigen freireligiöſen Gemeinden iſt auf Grund dieſer 
Litteratur von Drews a. a. O. unterſucht worden. Einig ſind ſie in der Ablehnung aller 
von den chriſtlichen Kirchen gepflegten Religion als eines erſtarrten Dogmenglaubens und 
als eines „Produktes kirchlichen Zwanges“, einig alſo in der Negation, aber nur in ber 
Negation. Denn eine Zufammenfafiung deffen, was nun pofitiv die Freireligiöfen unter 

35 Religion verstehen, giebt es wicht, kann auch kaum jemals in offizieller Form verfucht 
erben, teil dadurch die Freiheit der Selbftbeftimmung beeinträchtigt würde und ein Rüd- 
fall in den „Konfeffionalismus” einträte. Unter diefen Umftänden ift die Unbeftimmtbeit 
und Unklarheit feine zufällige Erfcheinung bei den freireligiöfen Gemeinden, fondern un- 
vermeidlih und die weſentliche Bedingung ihrer Erhaltung. Diefer Thatbeftand mird 

4 von ihnen auch Elar erfannt und, mwenigftens in einzelnen Kreifen, ald Schwäche empfun— 
den. Sie find auf der einen Seite gezwungen, allen feften Beitimmungen auszuweichen 
und find dadurch dazu gelangt, daß „alles in ein Chaos fubjektiver Einzelanfchauungen, die 
einander twiderfprechen und fich gegenfeitig aufheben, aufgelöft iſt“ (Findel, Deutfch- 
fatholicismus ©. 23, Drews ©. 494), auf der anderen Seite drängen die praftischen Auf: 

45 gaben bes Religionsunterrichts, der Predigt, der Propaganda auf feite Formulierungen bin. 

egenüber diefer Schtwierigfeit wird eine verjchiedene Stellung eingenommen. Die Oftpreußen, 

die „Königsberger“ repräfentieren den rechten Flügel innerhalb der SFreireligiöfen und haben noch 
Nefte chriftlicher Gedanken und der Religionsunterricht wird noch im Anschluß an die Bibel 
erteilt. Die „Nürnberger Richtung” (Nürnberg, Berlin, Stettin, Leipzig, Chemniß) vertritt das 
bo entgegengejegte Extrem und fteht vollftändig auf dem Boden des Naturalismus und Atheis- 
mus. In der Mitte fteht die „ſüddeutſche“ Gruppe, die an ber chriftlichen Moral noch feſthält 
und in Jeſus noch ein fittliches Vorbild erblidt. Drews hat Beitimmungen über das 
Weſen der Religion und Ausfagen über Gott aus den Kreiſen ber fFreireligiöfen gefammelt 
(S. 499— 504), die den Beweis liefern, daß hier die reine Willfür herrſcht und grund: 

55 ſätzliche Verſchiedenheiten nebeneinander beftehen. In dem Verzicht auf den Glauben an 
perfönliche Unfterblichkeit fcheinen freilich wieder alle Gruppen übereinzuftimmen. Über das 
Verhältnis zum Chriftentum, zu Jefus, zur Kirche fann man ftarf von einander abweichende 
Stimmen vernehmen, folche in denen nod alte Traditionen nachwirken aus der Gründungs: 
zeit der Bewegung, in der man den Boden des Chriftentums nicht verlafjen wollte, ſondern 

eo auf diefem Boden für eine freie Auffaſſung der chriftlichen Religion ftritt, aber auch andere, 


Lichtfreunde 473 


denen jedes chriſtliche „pietiſtiſch“ iſt. Dieſer Gegenſatz ſich aber nicht fort in der 
Beurteilung der chriſtlichen Kirchen. Denn in der Ablehnung dieſer Kirchen, und 
war der evangeliſchen wie der römiſch-katholiſchen, herrſcht völlige Einigkeit. Sie 
Find die Stätten der Geifteöfnechtung, der Dummheit und der Heuchelei, und ein 
Feind der Wahrheit. — Bei diefer Sachlage kann der Kultus, d. h. die gemeinfame 5 
otteöverehrung, nur eine fehr | und zufällige Stellung einnehmen. Fefte 
allgemein giltige Kultusordnungen giebt es überhaupt nicht; die einzelnen Gemeinden 
haben bier freie Hand. Aus den 50er und 30er Jahren ift die Beobachtung der kirch— 
lichen Feſte wohl noch in den meiften Gemeinden — aber nicht in allen ; Königsberg und 
Tilfit 3. B. feiern Neujahr, Himmelfahrt und Bußtag nicht — in Übung geblieben ; aber 10 
in einer von dem Sinn diejer Feſte weit abliegenden Bedeutung. So wurde in Magde- 
burg 1862 Weihnachten gefeiert als Erinnerungsfeft an die großen Meifter der Menfchheit 
und zugleich als Feſt der Freude, die aus der Liebe entfpringt, Dftern ald das Siegesfeft 
ber Wahrheit, Pfingſten als das Feſt, das an die Wichtigkeit der Gemeinschaft erinnert, 
Charfreitag als der Erinnerungstag an den großen Meifter Jeſus, Himmelfahrt als Früh: ı5 
lingsfeier (Bundesblätter II, 1 bei Drews ©. 518). — Das Abendmahl wird noch an 
manden Orten gefeiert; es bejteht in der Darreihung von Brot und Wein unter Ver: 
lefung von Gedichten, „die fich vornehmlich an das Gemüt und den Willen richten”. In 
einer Abendmahlsrede Welkers wird die Bedeutung der Handlung als „Erinnerung an 
jenen thatfächlichen oder erbichteten Abjchied Jeſu von feinen Jüngern“ bejtimmt ; für bie 20 
Konfirmierten bedeutet fie außerdem „eine Mahnung, jelbititändig meiter y denken, was 
ſie bis jetzt unter des Lehrers Leitung gedacht“, für die Erwachſenen „eine Mahnung, ihrer 
Jugendideale ſich zu erinnern u. ſ. w.“ (Drews S. 520). — Die Taufe war ſchon in 
den 60er Jahren durch die ſogenannte „Kindesweihe“ erſetzt worden, d. h. „eine Dar: 
bringung der Kleinen inmitten von Freunden ber Eltern, zu denen über die hohe Be— 25 
deutung der Kleinen geiprochen wird“. Aber, diefe „Begrüßung der Neugeborenen“ ift 
feitdem, tie e8 fcheint, mehr und mehr außer Übung gelommen. Waſſer wird babei nir- 
ends verwandt (Drews ©. 519. 521).— Auch Trauungen finden ftatt, aber ohne be 
—* Gelübde. — Populär iſt die in allen Gemeinden abgehaltene Konfirmation, d.b. 
die Jugendweihe, die den meift im 9. Lebensjahr beginnenden Religionsunterricht abſchließt, so 
und zu Oftern gefeiert wird (in Danzig zu Himmelfahrt). Der äußere Hergang war in 
Miesbaden zu Often 1900: 1. Vorjpiel. 2. Begrüßung durch Verleſung eines kurzen 
Gedichte. 3. Gemeindegefang. 4. Anfprache des Predigers. 5. Gemeindegefang. 6. Prüfung 
der Konfirmanden. 7. Gemeindegefang. 8. Anfprache des Predigerd an die Konfirmanden 
und Gelübde derjelben. 9. Aufnahme der Konfirmanden durch den PVorfigenden und den s5 
Prediger. Dabei Überreihung des Buches: „Die Religion der Erkenntnis” von Hierony: 
mid. Danach Ablegung folgenden Gelübdes an den Era ge durch jeden Konfir⸗ 
manden: „Die Wahrheit will ich fuchen, das Gute will ich thun, und ich will ftreben 
nad) Vollkommenheit“. Der Prediger giebt ihn dann noch ein Mahnwort, z.B. eine Strophe 
von Bodenftebt oder Lichtenberg. Darauf Schlußwort des Predigerd. 10. Gemeindegefang. 40 
11. Abendmahl. 12. Gemeindegefang. 13. Schlußwort (Dreivs ©. 522). — Das Gejang- 
buch „Gejänge für freie religiöfe — herausgegeben von den Gemeinden zu 
Frankfurt a. M., Offenbach und Wiesbaden“ (1868, ni 1894), enthält noch viele 
herrliche Kirchenlieder, 3. B. „D Haupt voll Blut und A en”, freilich befteht gegen 
diejes Geſangbuch eine Oppofition. 4 
Die lichtjreundliche Bewegung rubte wefentlih aufdem Mittelftand, der feine religiöfe 
Bildung in der Blütezeit des Rationalismus empfangen hatte. Sie war im Auffteigen, fo: 
lange dem freiheitsftreben eine Gelegenheit zur Bethätigung im politischen Reben verfagt war. 
Als das Jahr 1848 den Weg dazu eröffnete, ift das Intereſſe weiter Kreife für die ſpe— 
zifiſch religiöje Freiheitsbewegung raſch erloſchen. Daß es den lichtfreundlichen Kreifen im so 
allgemeinen an Belennermut gefehlt bat, ift eine von Kampe II ©. 178f. hervorgehobene 
Ericheinung, die im Blid auf den Mangel an einem beftimmten Belenntnis nicht under: 
ftändlich tft und zugleich die Thatfache erklärt, daß auch die Zeit der Verfolgungen nicht 
im ftande geweſen ift, der Bewegung zu neuem Xeben zu verhelfen. Nur kurze Fr 
war die Bewegung eine Potenz im kirchlichen Leben Deutſchlands, aber fie hat dieſe Be— 56 
deutung niemals größeren Leiftungen verdankt, ſondern wejentlich dem Umjtand, daß man 
ihr ſolche zutraute und von ihr hoffte oder befürchtete. Die Gefchichte der freien Gemeinden 
jeit 1859 und ihre heutige Befchaffenheit läßt mit ziemlicher Sicherheit ihre weitere Entwidelung 
borausjehen. „Die Reſte von religiöfem Beſitz, den die freireligiöfen Gemeinden von den 
Vätern ererbt, zehren ſich langſam oder richtiger, mit ziemlicher Schnelligkeit auf. Die Krifis, in co 


474 Lichtfreunde Liddon 


ber ſich augenblicklich dieſe Gemeinden befinden, wird vorausſichtlich mit dem völligen Ab— 
ſtoßen alles deſſen, was an Religion erinnert, enden. Die Linke wird den Sieg davon 
tragen. Sie wird es endlich er noch durchſetzen, daß der Bund ein „Bekenntnis“ aufs 
ftellt, d. b. daß er die völlige Negation, den reinen naturwiſſenſchaftlichen Monismus und 
5 Atheismus auf feine Fahne fchreibt. Das wird zur Abjprengung der Elemente führen, 
die noch andere Ziele verfolgen. Die freireligiöfen Gemeinden, vielfah jetzt ſchon Ge— 
meinden ohne und tiber Hefigion, werben zu freibenferifchen Vereinen ſich weiter ent= 
wickeln“ (Drews ©. 526). Garl Mirbt. 


Lichtmeſſe ſ. Maria. 
10 Licinius, Kaiſer ſ. Bd. IV ©. 682, 36. 


see u he Barry, englifher Kanzelredner, geft. 1890. — Times, 

10. Sept. 1890; G ian, Sept. 1890; Diet. of Nat. Biogr. ed. Sidney Lee, vol. XXXIII, 
Ev. kirchl. Anzeiger, 1890, Nr. 40. 

Am 20. Auguft 1829 als ältefter Sohn des Hauptmanns M. Liddon in Stoneham 

15 geboren, beſuchte X. eine Elementarjchule in Colyton, Devonfhire; in einen Bogen der 
Times gehüllt und von der Schulbank aus feinen Mitfchülern „Predigten“ haltend, ver: 
riet der Knabe im Spiel feine fpätere Beftimmung und machte das Sprichwort, daß der 
Junge der Vater des Mannes fei, früh wahr. In der Lateinfchule von Lyme Regis 
beichäftigte er ſich mit dramatischen Verfuchen, zugleich Verfafjer und Spieler feiner „Tra= 

20 gödien”. Seit 1841 ſtudierte er im King’s College, Yondon; bier wurde Fred. Harrifon 
auf den little priest, den feine Stubiengenofjen jchon damals in Liebe und Ehrfurcht 
als geiftlihen Führer betrachteten, aufmerkſam. Als 17 jähriger Jüngling feste er m 
Chriſt Church, Oxford feine Studien fort, ertvarb dort die berfömmlichen Örade und wurde 
1852 von Biihof Sam. Wilberforce ordiniert. An der Univerfität fand er in den nad: 

25 mald zu hoben Ämtern gelangten Lord Beauhamp, Lord Carnarvon, Lord Salisbur, 
RN. M. Benfon (Cowley) Freunde, mit denen er bis and Lebensende verbunden blieb; 
nicht minder eng murbe feine Verbindung mit den Führern der Orforder Betvegung, 
Marriot, M. 3. Johnſon, Keble und Puſey, dem er eng vertraut war. Das Ideal eines 
priejterlihen, dem Dienfte Gottes und der Armen gemweihten Yebens nahm in der Orforber 

30 Luft von feiner Seele Beſitz, und unter der fittlichen Nötigung feines Ordinationsgelübdes 
wurde er im Tiefpunkt feines Innenleben von einem glühenden Eifer, ſich gegen bas 
überlieferte Formentum der kirchlichen Ordnungen durchzufegen, ergriffen. 9. x Mado: 
nochie, der infolge feines unbeugjamen Widerſtandes gegen die kirchlichen Obern fpäter viel 
beivunderte und gejchmähte Ritualift von St. Alban’s in London, fchürte diefen Eifer. 

85 Beide waren damals Hilfsprediger in Wantage; bier jchon regte der oratorifche Genius in 2. 
feine Schwingen. Der junge Mann, fagte damals jemand von ihm, predigt befjer als 
Manning. Niemals, weder auf der Kanzel nody im Gefpräche, hielt er mit feinen An- 
fihten hinter dem Berge und vertrat fie mit jener Entjchiedenheit, die dem Manne Ein: 
fluß über die Gemüter fichert. Diefer junge Briefter, fagte Biſchof Wilberforce, der ihn 

01854 ald Vice Principal an fein tbeologifches Cuddesdon College berief, befist eine 
Willensftärke, einen Feuereifer, eine Rubelofigkeit und eine Phantaſie, die ihn fait wider 
Willen zwingen, in die Herzen feiner Hörer den Empfindungston zu legen, der jein 
eigener war. Aus den bald erfolgenden Übertritten der Studenten nah Nom — die 

ahlen ſchwanken (ettva 8) — ergab ſich, auf melde Note diefer Ton gejtimmt war. 

45 L., deſſen gejchloffene Perfönlichkeit die jungen Leute in ihren Bann zwang, geriet infolge: 
bes mit feinem ihm fonft woblgefinnten Biſchof in grundfägliche Konflikte ; als Golighily 
und die Duarterly Review (1858) den jungen Hochkirchenmann aufs beftigfte angriffen, 
vermochte Milberforce aus diefem Grunde L. nicht gründlich zu jchügen, und dieſer gab 
1859 Cuddesnon auf. 

50 Nach Orford zurüdgelehrt, trat er in enge Beziehung zu W. K. Hamilton, dem 
Biſchof von Salisbury, dem er neben Keble und Puſey den tiefften Einfluß auf die 
Formung feiner theologifchen und kirchlichen Anſchauungen zufchreibt; bei dem Hirtenbriefe, 
in dem Hamilton ſich offen zu der umitrittenen Lehre von der Real Presence Chrifti 
im Abendmahl befannte, hatte X. feine Hand mit im Spiel. 

55 Mit feiner Ernennung zum Univerfitätöprediger (jeit 1863 ; dann öfters bis 1890), auf 
der berühmten Kanzel von St. Mary's, auf der er die eigentümlichen Gaben feiner ora- 
torifchen Kraft zu entfalten begann, gelangte er raſch zu öffentlihem Anfehen. Auch in 


Liddon 475 


die Organiſation und die Kirchenpolitil der Akademie griff er, an Puſeys Seite, kräftig, 
aber nicht immer erfolgreich ein. Der Übergang Orfords in neue Formen der Verwal- 
tung, die von ber Univerſities Commifion von 1882 feftgeftellt wurden, erjchien ihm 
als grundfägliche Entkirchlichung der Univerfität; ebenſo erfolglos blieb fein Kampf gegen 
die Zulaffung von rauen zum alademifchen Studium. 6 

In St. Mary’3 hielt er (von 1866 an) jene berühmte Reihe von Predigten, die er 
dann ald Bampton Lectures u. d. T.: „Die Gottheit unſeres Herm und Heilandes 
Jeſu Chriſti“ veröffentlichte (zuerft 1866, feitdem in 15 Auflagen erjchienen, auch ins 

eutſche überſetzt); am fpefulativer Schärfe kommen fie den ähnlichen Arbeiten Manfels 
und Mozleys nicht gleich, aber die Kirchliche Lehre ift ſelten mit gleicher Kraft und Wärme 10 
dargejtellt worden; nad der Church Times find fie das legte Wort über diefen ar- 
ticulus stantis et cadentis ecelesiae, da3 auf orthodorer Seite gefprochen ift und 
niemals veralten wird. 

Seitdem galt er als einer ber einflußreichiten Führer des Hochkirchentums. m 
Sabre 1870 hielt er in der vornehmen St. James’ Kirche (Piccadilly) eine neue Reihe ı5 
Predigten (fpäter u. d. T. Some Elements of Religion gedvrudt, 7. Aufl. 1891), die 
troß ihrer anfpruchsvollen Länge ein ungebeures Auffehen erregten und das ganze vor: 
nehme und gebildete Weftend unter feine Kanzel zogen. In der Folge bot ihm Gladftone 
ein Kanonilat an der Paulsfirche (London) an, das er annahm. Das war die Stelle, 
die wie feine andere der glüdlichen Auswirkung der Gaben feines Geiftes, vor allem feiner 20 
glänzenden Beredfamleit förderlich wurde. Durch feine madhtvollen, formvollendeten Reben 

ewann er die weiteften Kreife aus Kirche und — Diffent; die Nebenkanzel feiner eriten 
Brebigten mußte er mit der Kanzel unter ber Kuppel, von der aus er den Hauptteil ber 

oßen Kirche beherrichte, vertaufchen, und bier laufchten Männer und Frauen aller Stände, 
ationen und Glaubensbefenntnifje feiner padenden Rede. Er batte fih an den großen 35 
franzöfiichen Kanzelrednern, befonders Bofjuet, Bourdaloue und Lacorbaire gebildet. Seine 
Predigt ftellt ſcharf umriffen einen ganz einfachen Glaubensfag hin und erörtert ihn, 
eben jo fern von jpißfindiger Tiftelei wie von hohlem Pathos, in durchfichtiger Klarheit. 
Von den verfchiebenften Seiten fallen die Lichter einer tiefen Meditation und gereifter 
Erfahrung auf den Text, Einwände, wirkliche oder fcheinbare, werden erhoben und aus der 80 
Einheit einer charaktervollen Weltanſchauung beraus gelöft, die freilih nur in der Ver: 
gangenheit mwurzelte und dem Lichte neuer Erfenntnifje und Entdedungen ſich verfagte: 
mehr Klarheit und Kraft des Beweiſes ald Wärme und Innigkeit, da8 Ganze aber über: 
goſſen von dem Reize oratoriicher Schönheit und Pracht, die an Boffuet je und dann 
erinnert. Er will niemals blenden, immer bemweifen und überreven; nicht durch geiftreiche 35 
Einfälle und originelle Ideen, nicht durch das Schlagwort der Tagesphilofophie, auch 
nicht durch die Schauer der Gottinnigfeit — von dem nebelhaften Teutonismus Carlyles 
wollte er nichts wiſſen —, aber die Mittel einer feinfinnigen Gedankenführung, eines 
ſcharfen Sarkasmus und fatten Humors, verbunden mit gründlicher Kenntnis des menſch—⸗ 
lichen Herzens, ließ er wirken, wobei der Adel feines ausdrudsvollen Gefichts, feine 40 
hohe Geftalt und die Klangfülle feines Organs den Eindrud auf den Hörer weſentlich 
unterſtützten. 

Auch auf die politiſchen Vorgänge des Tages nahm er im den Predigten Bezug. 
Als junger Mann hatte er in tiefiter Entrüftung die englifche Politif im Krimkriege 
verdammt; 1876 forderte er den türfifchen Greueln in Bulgarien gegenüber im Verein 4 
mit Me. Coll das Einfchreiten Englands aus fittlichereligiöfen Gründen, und 1881 ver: 
urteilte er in vier Predigten, die er noch in demielben Jahre u. d. T. Thoughts on 
Present Troubles druden ließ, die unfirchliche Haltung des Appellhofes gegen die Aus: 
fchreitungen der Nitualiften Dale und Enraght; endlid erhob er als Mitglied der ro: 
manifierenden Church Union (feit 1867) als einer der eriten die Fahne des Aufruhrs co 
gegen die Entjcheidungen des Geheimen Rats im Falle Purchas. 

Bis an fein Ende blieb er der Vorkämpfer für das hochkirchliche Glaubens: und 
Lebensideal und ſetzte, während er fich felbft von dem thörichten Mummenſchanz ber 
ritualiftischen Eiferer fern hielt, gegen jede fich berborbrängende „proteftantifche” Regung 
feinen Einfluß ein. In Konjequenz diefer Überzeugungen hatte er fchon 1871 die Ans 55 
griffe der liberalifierenden Evangelilien auf den weiteren kirchlichen Gebraudy des Athana- 
fianums zurüdgeiviefen und fih im Verlauf des Streitd dem Primas gegenüber bis zur 
Drohung hinreigen lafjen, er werde feine fämtlichen Kirchenämter niederlegen, wenn dem 
Gredo jeine Stelle im Prayerboof genommen werde; nur auf die Verdammungsllaufeln 
fei er zu verzichten bereit. Bald darauf trat er in der Times für die mehr als balbrömifchen co 


476 Liddon Liche 


Anglican Books of Devotion ein (1874/75) und verlangte erfolgreih 1888 bie 
Wiederherftellung des anglifanifchen Bistums Jeruſalem unter Ablehnung der preußifch- 
lutheriſchen Mitwirkung. Den orientalifchen Kirhen kam er auf der Linie diefer Ans 
ſchauungen immer näher; von ihnen mie von dem Altkatholicismus, deſſen Führer (Reufch, 
Döllinger, Loyſon) ihm nah befreundet waren, erhoffte er die Anglieverung an die ent= 
proteftantifierte „tatholifche” Staatskirche. 
Seit 1871 hatte er in Orforb eine Profeſſur der Exegeſe übernommen ; dort machte 
er durch feine Vorträge in College und Kirche in weiten firchlichen Kreiſen Propaganda 
für die ritualiſtiſche Sache. Als einer der erften rief er zur Gründung erſt bes Keble—, 
10 dann des Puſey Houfe, in denen der durch ihre Namen bezeichnete bochkirchliche Geift 
feine wifjenfchaftlihe Heimftätte fand, auf. Aber jein Verhältnis zu den führenden Männern 
der Univerfität, zulegt aud) zu den Borftänden der eben genannten Studienhäufer geftaltete 
fih von Jahr zu Jahr ſchwieriger. Es war ihm beichieden, die öffentliche Arbeit feines Lebens 
mit einem donnernden Angriff auf — feine eigene ‘Bartei zu befchließen. Die faft un— 

15 eingefchränkte Anerkennung, die Ch. Gore, der Vorjtand des Pufey Houfe und Freund 
2.8, den Ergebnifjen der altteft. Kritit von Neuß: MWellhaufen in dem 1890 erjchienenen 
Buche Lux Mundi ausſprach, bezeichnete er üffentlih als eine Verirrung feiner Partei. 
Von einer wiſſenſchaftlichen Kortichrittspartei des Anglofatholicismus, die allerdings im 
Parteirahmen als eine Afterbildung erfcheint, hielt 2., der Vertreter eines maßvollen Hoch— 

20 firchentums, ebenfowenig wie von den ritualen Eiferern, deren Gefichtöfreis über Rauchfaß 
und Prozeſſionskreuz nicht hinausging. Es ift ein Irrtum, ihn, wie es geſchehen, al3 den 
Typus eines freifinnigen Hochkirchenmanns zu bezeichnen: in feiner legten Predigt noch 
(am Pfingitfonntag 1890) befämpfte er mit flammender Entrüftung dieſe wiſſenſchaft-— 
lihen Tendenzen der hochkirchlichen gungen und lehnte fchroff die Inſpirationslehre, tie 

25 fie der in der Kirche mit anweſende Gore in jenem Buche (8. Aufjaß: The Holy Spirit 
and Inspiration) vertreten hatte, ab. 

Politifch liberal und mit Gladftone perfönlich befreundet, war 2. Firchlich ein er- 
leuchteter Konjervativer der alten Schule mit ftarfer ritualiſtiſcher Beimiſchung. Mit 
feinem Jugendfreunde, dem Marquis of Salisbury, blieb er bis zum Tode nah ver: 

80 bunden ; in der Mahl Firchlicher MWürdenträger foll fein Rat im Miniftertum oft ent: 
ſcheidend geweſen fein. Er jelbit, der von früh an wie zum Biſchof vorausbeitimmt jchien, 
hat troß der ihm von Gladſtone und Salisbury gemachten Angebote ein Bistum niemals 
angenommen. Wielleiht war der Grund für die Ablehnung das Verlangen nah Muße, 
die er in den lebten Lebensjahren für die ihm ans Herz gewachſene Biographie feines 

35 Freundes Puſey fuchte; Förperliche Leiden verhinderten den Abſchluß diefer Arbeit, die er 
als die Hauptaufgabe feines Lebens zu bezeichnen gewohnt war. Ein Aufenthalt an ber 
See blieb wirkungslos; am 9. September 1890 ging er heim. 

Von 2.3 Schriften (ohne die obengenannten) nenne ich die wichtigeren: Sermons 
of God (aud u. d. T. Serm. preached before the Univers. of Oxf.), 8. Aufl. 

40 1884 ; zufammen mit einer 2. Serie, Zondon 1891; Evening Communions contrary 
to the Teaching and Practice of the Church in all Ages, London 1876; Easter 
in St.Paul’s, 2 voll., Zondon 1885; Advent in St. Paul’s, 2 voll., Zondon 1888 ; 
Christmas Tide in St. Paul’s, 2ondon 1889; Passion Tide Sermons, London 
1891; Sermons on Old Test. Subjeets, London 1891; Serm. on some Words 

a5 of Christ, London 1892; Essays and Addresses, London 1892; Life of Dr. Pusey, 
von 2. im Jahre 1883 begonnen, aber bei feinem Tode nicht zum Abſchluß gebracht, iſt 
inzwiſchen erfchienen, von J. D. Johnſtone und R. 3. Wilfon beforgt, vol. I und II, 
2ondon 1893; vol. III, 1894. Rudolf Buddenfieg. 


or 


Lidwina ſ. Bd III ©. 509, 3—510, 17. 


50 Liebe, einer der michtigften und umfafjendften biblifchschriftlichen Begriffe, der jo: 
wohl für die Dogmatik als für die Ethik grundlegende Bedeutung hat, aber auch vor und 
außer dem Chriftentum in Pbilofophie und Litteratur aller Völker und Zeiten eine ber: 
vorragende Stelle einnimmt. Berfuhen mir den überreichen Stoff in thunlichiter Kürze 
zufammenzufafien. 

65 Liebe iſt dasjenige Verhältnis zwischen Perfon und Perfon, in welchem ein Ich fich 
an das andere hingiebt, jo daß eines im anderen ſich findet, eines das andere höher achtet 
denn fich ſelbſt (Phil 2,3). In der volllommenen Liebe erjcheint das Sinnen und 
Trachten der Selbitfucht von dem eigenen ch abgelöft und auf das Ich des Geliebten 


Liebe 477 


gewendet (ib. v. 4). Liebe ift alfo viel mehr als Neigung, ift aber gar nicht notwendig 
Uebereinjtimmung in Meinungen oder Anfichten, jondern ein perjönliches Einsfein, wie es 
unter Menjchen teils in der Freundſchaft, teild in der Ehe, jedoch nur in feltenen Fällen 
ganz fich verwirklicht findet. 

1. Die Liebe ald Weſen Gottes, 1 Jo 4, 16 heißt e8 geradezu: „Gott ift Liebe“. 5 
Eine metaphyſiſche Beitimmung des göttlichen Weſens will damit nicht gegeben fein, 
jondern das Verhalten Gottes gegen uns wird als Liebe befchrieben. Gleichwohl ift aus 
diejer Stelle ein Rüdihluß auf das Weſen Gotte8 gezogen und die Liebe zum Aus— 
gangepunkt für Verſuche, das Geheimnis der Gottheit, näher der immanenten Trinität 
zu erjchließen, gemacht worden. Das that ſchon Auguftin. Später verließ bejonders 10 
Richard von ©. Viktor die Konftruftion der Trinität aus dem göttlichen Gelbit- 
bewußtfein und leitete das Verhältnis der drei göttlihen Hypoſtaſen aus dem Prinzip 
der Liebe ab (de Trin. III, 11). Der Vater liebt den Sohn, der Sohn redamando 
den Vater, beider Liebe vereinigt fi) in der condileetio des ihnen gemeinfamen Objekts 
ber Liebe, welches der hl. Geift if. In neuerer Zeit haben Liebner (Chriftl. Dogmatik ı5 
aus dem dhriftolog. Prinzip 1849) und Sartorius (Die hl. Liebe I, 1851) diefe auf den 
erſten Blick fich jehr emtehlenbe Ableitung twieder aufgenommen und weiter ausgebildet, 
allerdings ohne die ihr anhaftende Unzulänglichkeit überwinden zu können, welche darin 
liegt, daß die Hypoſtaſen des Vaterd und des Sohnes nicht genug auseinandertreten und 
die des bl. Geijtes mehr als Produkt denn als Faktor des göttlichen Liebesprozefies er: 20 
ſcheint. Immerhin hebt diefe Schwierigkeit, mit welcher mir uns bier nicht eingehender 
zu befallen haben, den Gewinn nicht auf, der aus der Betrachtung des göttlichen Weſens 
unter dem Gejichtspunft der Liebe für die religiöfe Erkenntnis ein für allemal fich er: 
geben bat, wie denn auch die neueften Erörterungen des trinitarifchen Problems von 
Dorner (Syftem der driftlihen Glaubenslehre I, ©. 395 ff., 427, 437) und von Frank 2 
Eyſtem der chriftlihen Wahrheit I) in ihren SKonftruftionen dem Prinzip der Xiebe 
einen weſentlichen Play einräumen. Man mag den innergöttlichen Lebenskreislauf fo 
oder jo vorftellen, immer bleibt die Liebe im höchiten Sinne der ouwdsouos ıjs teleıd- 
znros (Kol 3,14) für die drei Perfonen der Dreieinigfeit wie für die Nielbeit der gött⸗ 
lichen Eigenſchaften. 30 

2. Die Liebe als Schöpfungsprinzip. Entgegen aller fosmogonifchen Theorie, welche 
die Entjtehung der Welt, ſei es aus eimem Mangel, ſei es aus einer Überfülle des gött- 
lien Seins erflären will, auch entgegen aller hriftlihen Doftrin, welche den abfoluten 
Willen Gottes für den Grund und die Erhöhung feiner Ehre für den Zweck der Welt: 
Ihöpfung erachtet, machen wir ald Prinzip der Schöpfung die Liebe geltend und ss 
jagen: Gott bat die Welt gejchaffen, um außer fich, aber für fich ein Neich der Liebe zu 
haben, das feine Liebe durchtwalten und in ein freatürliches Abbild feines ewigen Liebes- 
lebens verflären ſoll. Er hat fo getban, nicht weil er ohne ſolche Welt nicht fein, oder 
nicht felig fein, oder nicht fich jelbit genügen könnte, fondern da feiner Weisheit die 
Möglichkeit eines Seins außer ihm bewußt iſt und aus diejer Möglichkeit die Idee einer 40 
Welt ibm ewig gegenwärtig ift (Pr 8, 22—30), fo bat feine Liebe, die Luft zum Leben 
bat (ib. v. 31; Dt 33, 3), die dee verwirklicht zu feinem Moblgefallen (Gen 1,31). 
Seine Liebe teilt fich diefer Welt mit bis zu dem Jo 3, 16 angegebenen Maße; aber zu: 
gleidh wohnt in Gottes Liebe eine Kraft der bl. Selbitbehauptung, die es zu einer Ber: 
wiſchung des Unterſchieds, zu einem Sneinanderfließen Gottes und der Welt nicht as 
fommen läßt. Sein abfolutes Sein teilt er nicht mit. Auch die freatürliche Freiheit, die 
der geichaffenen Welt durch Gottes Liebe gegeben ift, begründet feine abfolute, fondern 
nur eine bedingte Selbitmädhtigkeit, wird aber in diefen ihren Schranfen von der 
Liebe Gottes geachtet. Denn um Abbild des göttlichen zu fein, muß das Leben ber 
Welt ein fittlich bejtimmtes, d. i. freies Leben fein, nicht blog Natur wie auf den unterften so 
kosmiſchen Stufen, fondern in ihren höheren und höchſten Blüten, in Engeln und 
Menſchen, Getft. 

3. Die Liebe als Erlöfungsprinzip. Wir laffen die alte Frage: ob, si Adam non 
peccasset, ö Aöyos non incarnandus fuisset? bier beifeite. Dorner vertrat zulett mit 
anerfennenswertem Scharffinn die Anficht, daß die volllommene Offenbarung der gött: 55 
lichen Liebe auch im Falle einer ungeftörten normalen Entwidelung der Welt zu einer 
Menſchwerdung Gottes des Sohnes geführt haben würde (Chriftl. Glaubenslehre I, 
S. 642ff.). Allein er fcheint zu viel zu bemweifen, wenn er dem Gedanken der Vollendung 
der Menjchheit vor dem der Erlöfung eine ſei es auch nur logische Priorität in Gott zus 
ſpricht, und an einem haltbaren Schriftgrund mangelt «8 jenen Debuftionen gänzlich. eo 


478 Liebe 


Mit der Möglichkeit eines anderen außer Gott und mit der Setzung dieſes anderen, Der 
Melt, in der vorbin beichriebenen Weife, ald eines fittlich beftimmten, relativ freien Lebens, 
ift ja auch die Möglichkeit einer midergöttlichen Selbftbeftimmung der Kreatur gegeben, 
und dieſer letteren Möglichkeit fteht der Liebesratſchluß der Erlöfung, nad dem ausdrück⸗ 

6 lichten Zeugnis der Schrift, von Ewigkeit gegenüber, jo daß jene vermeinte logifche 
Priorität eines Vollendungswillens ausgeſchloſſen ſcheint (vgl. Frank, Syftem der driftl. 
Wahrheit II, S. 795). Wir bleiben daher bei der fchriftgemäßen Ausfage, daß Die 
Liebe Gottes unferem gefallenen Gefchlechte, um ihren ewigen Willen an ihm zum Ziele 
binaugzuführen, den eingebormen Sohn zum Erlöfer verordnet (Jo 3, 16), daß der Sohn 

10 aus freier göttlicher Liebe (Mt 20,28) fich für uns gegeben, daß Gott in Chrifto 
war, die Welt verfühnend mit ihm jelbit (2 Ko 5, 19), und daß dieſe Liebe Gottes in 
ER der einzige und ausjchließliche Grund unferes Heiles und unferer Seligkeit ift 
(AG 4, 12). 

4. Die Liebe ald Tugendprinzip. Es foll zwar, nad) der Meinung neuerer Ethiker, 

16 feine chriftlihe Tugendlehre, alfo auch fein Tugendprinzip aufgeftellt werden, um den 
Unterfchied hriftliher von antiker Sittlichfeit deutlicher auszuprägen und durchzuführen 
(vgl. Beitmann, Die fittl. Stadien, S. 435ff.). Aber fo gewiß der Glaube es ift, der 
den neuen Menfchen macht, jo gewiß bleibt die Liebe der einheitliche Duell und zufammen- 
fafjende Mittelpunkt der Entfaltung des neuen gottgewirkten Lebens. Altes und Neues 

20 Tejtament, Baulus, Petrus, Johannes und Jakobus befinden fich hierüber im ausgefprochenen 
Einklang mit dem, was Jeſus felbit gelehrt und der Menichheit vorgelebt hat. Aus Dt 
6,5 und Le 19, 18 (cf. Mi 6, 8) entnimmt der Herr Mt 22,37 ff. die Antwort auf 
die Frage, welches Gebot im Geſetz groß vor andern fei; und feinen Jüngern giebt er 
zur Richtſchnur ihres gejamten Verhaltens in feiner Gemeinihaft und Nachfolge die 

25 za &vroin Jo 13, 34 cf. 15, 9f., ſich untereinander zu lieben in Gemäßheit und 
auf "Grund defien (xaſcöc), daß er fie geliebet hat. So nennt denn Paulus die Liebe 
Rö 13,10 aÄnomua vouov, die Fülle des Gefehes, die Summe der göttlichen Forde— 
rung an den Chriſten; 1 Ti 1,5 rT£los rjs naoayyelias, das Ziel und den Endzweck 
des Geheißes, dad an uns ergeht. So läßt Petrus in feinem eriten (1, 22) und in 

30 feinem zweiten Brief (1, 8) die Ermahnung zu würdigem Wandel in dem Gebot ber 
Liebe gipfeln; Johannes (1 Jo 2,5; 4,7. 8) feht die Bewahrung des Wortes Jeſu Chrifti 
leich mit der Vollkommenheit der Liebe Gottes in und; Jakobus (2, 5. 8) fnüpft die 
Berkeiung des Meiches an die Liebe zu Gott, und die vom Herm fchon betonte Stelle 
des Leviticus ift ihm der vouos Paoıdızdc. 

36 Auf diefen Schriftausfagen ruben dann die Säße von ai (Ethif S 19): „der 
wahre Glaube ift im fich felbit Yiebe; die wahre Liebe in fich ſelbſt Glaube” ... „der 
Glaube ift der irdifche und dach gottgewirkte Leib der Liebe; die Liebe ift die Seele diefes 
Leibes“ ( lorıs Öl dyanns Eveoyovuson, Ga 5, 6); von Wuttke (Handbuch der chriftl. 
Sittenlehre I, 436): „es ih fein fittliche8 Thun irgend einer Art denkbar, was nicht 

40 Ausdrud der Liebe wäre” (ndvra bucv &v dyarın yırodo 1 Ko 16, 14); von Rothe 
(Theol. Ethik, 2. Aufl, $ 156): „jede moraliiche Funktion des menfchlichen Eingeliwejens 
ift eine normale nur fofern fie, was fie auch außerdem fein möge, ein Aft der Liebe, ein 
Lieben iſt“, oder ($ 617): „nicht etwa ift die Liebe eine einzelne befonbere Tugend, 
jondern fie ift die Tugend felbit. In allen befonderen Tugenden ift die Liebe, und fie 

45 alle find Tugenden weſentlich mit dadurch, daß die Liebe in ihnen tft. Die vollendete 
Liebe ift die vollendete Tugend jelbft und umgekehrt”; von Martenjen (Chriſtl. Ethik, 
jpez. Teil, I, ©. 188): „unter den chriftlihen Tugenden nennen wir bie Liebe als die 
chriftlihe Haupttugend“ ; und wenn der lehtere der Liebe die ‚Freiheit an die Seite ftellt, 
fo bleibt ibm doch „die Liebe, die in dem Glauben an die Gnade mwurzelnde, bie zu 

50 Grunde liegende Tugend“. 

E3 wird diefer Aufftellung der Liebe als chriftlihen Tugendprinzipes beizupflichten 
fein. Soll die Ethik das aus der Wiedergeburt fich entwidelnde neue Leben, das ein von 
Gott gepflanztes, göttliches Leben in der Schrift heißt (2 Ko 3, 18; Ep4,13; 2 Pt 1,4), 
befchreiben, jo muß fie von dem Punkt ausgehen, wo die Wiederheritellung des göttlichen 

65 Ebenbildes in dem Menſchen (Epb 4, 24) beginnt und diefer Punkt ift die Eingiegung der 
göttlichen Liebe in das Herz durch den bl. Geiſt, Nö 5,5. 

5. Erſcheinungsformen der Liebe. Schon die Ziweiteilung ber Geſetzesforderung 
in Liebe zu Gott und zu dem Nächiten, ebenjo das Vorbild Jeſu vr führt auf zwei 
Hauptformen oder Richtungen, in denen die Liebe ſich bethätigt. Sie ift, mit Martenjen 

60 zu reden, teild ameignende, teils praftifche Liebe. Jene wird typiſch repräfentiert durch 


Liebe Liebner 479 


Maria, diefe durh Martha von Bethanien (Le 10, 38—42), womit zugleich der Vorrang 
jener vor diefer ausgeiprocden if. 

Die aneignende Liebe hat ihre Außerung in der Betrachtung und Anbetung Gottes, 
in der Beichäftigung mit feinem Worte, in der Teilnahme am Gottesdienſt der Ge— 
meinde, und ihren Höhepunkt im Empfang des hl. Abendmahl. Der praftifchen Liebe 5 
eröffnet fich ein weites Feld der Thätigfeit in den mannigfaltigen Lebensgemeinjchaften, 
in welche der Chrift fich aufgenommen findet: Ehe und Familie, Kirche und Vaterland, 
Welt und Menichheit. Bei der Übung und Ermweifung ber Liebe hat der Chrift die 
Reihenfolge diejer Kreiſe einerjeit3 zu beobachten, indem es nicht ftatthaft ift, dem ferner: 
liegenden zu dienen mit Verabſäumung des nächitgelegenen, andererfeit3 fie unbedenklich zu 10 
überfpringen, wenn der Fall eintritt, den das Gleichnis vom barmberzigen Samariter (& 
10, 30 ff.) bezeichnet und das Verfahren Jefu mit dem fananätjchen Weibe (Mt 15, 21) 
veranichaulidht. 

Die ſchwierigſte Aufgabe, welche der Herr feinen Jüngern ftellt, ift die Feindesliebe 
(Mt 5, 44). Den oberjten Rang nimmt, auch nach der or unter den von ber Liebe 15 
beftimmten menschlichen Berhältnifjen die Ehe ein (Eph 5, 21ff.). Es ift bemerkenswert, 
wie berjelbe Apoftel, der die cheliche Liebe mit dem uvorjoov u£ya der Liebe Chrifti 
und der Gemeinde in die engite Parallele ſetzt, 1 Ko 7 vom ehelichen Leben fo jehr 
nüchtern und realiftiih handelt. Man wird unmwillfürlih daran gemahnt, daß Paulus 
felbft nicht verheiratet war. 20 

6. Abarten der Liebe. Wahre Liebe kann nur zwiſchen Perſonen von Ich zu Ich 
ſtattfinden. Alle und jede unperſönliche, auf eine Sache, auch die auf Tiere gehende Liebe 
iſt daher falſch und verwerflich. — Selbſtliebe iſt ein mißverſtändlicher, aber in der That 
unentbehrlicher Ausdruck. Sie iſt verkehrt, wenn ſie die Geſtalt der Eigenliebe annimmt 
(Rö 15, 1—3), ſonſt jedoch von Selbſtſucht wohl zu unterſcheiden und, genau betrachtet, 26 
eine notwendige Vorausſetzung der Hingabe an den anderen, dem ich mich nicht als etwas 
Wertloſes ſchenken will. 

Was unter dem Namen der Liebe in der Litteratur, in Roman, Drama, Lyrik, ge— 
feiert und in endloſen Variationen geſchildert wird, iſt meiſt die ſinnliche Neigung der Ge— 
ſchlechter, die unreine Leidenſchaft, deren Begehren ſich nicht auf die Perſon, ſondern auf so 
den Genuß des Geſchlechtes richtet, alſo falſche Sachliebe. Nahe daran ſtreift eine gewiſſe 
mit Worten und Bildern tändelnde Jeſusliebe. Nichts anderes als eine Art der Selbft- 
fucht ift die fchlaffe und weichliche Liebe, welche Eltern gegen ihre Kinder, Geſchwiſter, Ber: 
wandte, Freunde untereinander hegen, da man fich vorgeblich jcheut, dem Geliebten wehe 
zu tbun, in Wahrheit aber den Schmerz fürchtet, den man durch wahrhaftiges Urteil und 35 
aufrichtiges Strafen fich felbft zufügen würde. Geldliebe pıulaoyvoia 1 Ti 6, 10 cf. 3,3 
Agpılapyvoos) und Weltliebe (1 Jo 2, 15) find fittliche Verirrungen, in deren Benennung 
ſchon ein uneigentlicher oder Mißbrauch des Wortes „Liebe Liegt. Karl Burger. 


Riebesmahle j. Agapen BBI ©. 234 ff. 


Liebner, Karl Theodor Albert, geit. 1871. — C. Schwarz, Zur Geſchichte der 40 
neuejten Theologie, 1864 ©. 371 ff.; U. Müde, Die Dogmatik des 19. Jahrh., 1867 ©. 280 ff-; 
M. U. Landerer, Neuefte Dogmengejhicdte 1881 ©. 356. 

K. Th. U. Liebner wurde am 3. März 1806 zu Schlölen bei Naumburg geboren. 
Bon dem gelehrten und ftrengen Vater wohlvorbereitet, fam der 13jährige Knabe auf die 
Leipziger Thomana, die er unter Stallbaums Leitung in rafchem Laufe durchichritt, jo daß as 
er bereits im 17. Jahre die Univerfität Leipzig beziehen konnte. Hier widmete er fich ein 
Jahr lang ausſchließlich den philologiſchen Studien unter Gottfried Hermann. Das folgende 
dreijährige Studium der Theologie brachte ihn mit Theile, Frisiche, Niedner und Tzichirner, 
zulegt auch mit ig in nähere Verbindung, während er ſich für die praftiiche Seite vor— 
nebmlih an Wolf anſchloß. Daneben gingen umfafjende und gründliche philoſophiſche so 
Studien ber, namentlich eingehende Beichäftigung mit Kant. Nach „ganz vorzüglich” be 
ftandenem Eramen (dem die philojophiiche Promotion vorausging) wandte er ſich nad 
Berlin, mo er Schleiermader, Hegel, Neander, Marheinefe hörte und mit dem dort ges 
botenen Inhalt die in Leipzig empfangene, vorzugsweiſe philol..hiftor.sfrit. Bildung ergänzte. 
Er hat oft befannt, daß ibm gerade diefe Verbindung der Eindrüde von beiden fo ver= 55 
Dee Schulen unendlid beveutend und für feinen fpäteren Gang entjcheidend geweſen 
ei. Hierauf in das Wittenberger Predigerfeminar aufgenommen, wurde er durch Heubner 
und Richard Rothe in das Leben der Kirche eingeführt. Heubner übte durch feine geift- 


480 Liebner 


liche Perfönlichkeit einen mächtigen Einfluß auf ihn, und Liebner bat ihn oft feinen 
wahren geiftlichen Vater genannt. Hier fchrieb er fein erftes Buch: Hugo von St. Viktor 
und die theologijchen Richtungen feiner Zeit, 1831. Er führte bier, mit als einer der 
erjten, in bie tiefere Erkenntnis der mittelalterlidhen Scholaſtik und Myſtik und deren Ber: 

5 einigung bei den Viktorinern und deren Nachfolgern ein. Infolge diefer Schrift wurde 
er jehr bald ins geiftliche Amt berufen, nad; Kreisfeld bei Eisleben, 1832. Die Er: 
fahrungen dieſes Amtes gehörten zu den lieblichiten Erinnerungen feines Lebens. Hier 
jchrieb er u. a. die Abhandlung in den ThStK: Über Gerſons myſtiſche Theologie. Im 
Jahre 1835 wurde er ala Profefjor der Theologie und Univerfitätsprediger nad Göttingen 

10 berufen.” Als Univerfitätslehrer gewann er einen umfafjenden und tiefgreifenden Einfluß 
auf die ftudierende Jugend, die ihm mit ungeteilter, oft fait ſchwärmeriſcher Liebe anbing. 
Er begann mit Vorlefungen über die gefamte praftifche Theologie und der Leitung des 
bomiletiihen Seminars; fpäter famen dazu auch dogmatifche Vorleſungen. In diefe Zeit 
fallen feine Abhandlungen über die praftiiche Theologie, 1843 und 1844, feine in 2. Aufl. 

15 erfchienenen Predigten 1841, 1855, und die afademijche Schrift: Richardi a St. Vie- 
tore de contemplatione doctrina (I, II), eine jFortjegung der mit dem „Hugo“ be 
gonnenen Forihungen. 1844 wurde er an die Stelle Dorners als Profefjor der ſyſte— 
matifchen Theologie nach Kiel berufen. Hier trat er in nahen Verkehr mit dem „Vater 
Harms“, der ihm „mie einer der großen Biſchöfe der alten Kirche” erſchien; mährend 

20 wiederum Harms Liebner bejonders wegen deſſen Predigten „den Belenner“ zu nennen 
pflegte. 1849 erſchien Liebners dogmatifches Hauptwerk: Die chriftlihe Dogmatif aus 
dem chriftologifchen Prinzip dargeftellt, I. Bedeutende Vertreter der neueren tbeologijchen 
Denkarbeit haben an diefer Dogmatik die große Konzeption, den Reichtum an treffenden 
Urteilen und Gedanken, feine Kritit und ftrenge wiflenfchaftliche Art bewundert. 

25 Berufungen nad Marburg, Heidelberg u. f. w. konnte Liebner, gebunden durch bie 
erwünschten Kieler Verhältniffe, ſich nicht entichließen anzunehmen, bis ein Ruf nad) Leipzig 
ihn gewann, 1851. Er wirkte als Profefior der Dogmatik, Ethik und der praftifchen 
Theologie, bald auch als erfter Univerfitätsprediger und Direftor des homiletifchen Semi- 
nare. Der Zauber, den 2.3 Borlefungen übten, lag nicht allein in der weihevollen, geift- 

so gefalbten Perjönlichkeit des Lehrers, in dem ſich Pathos und Ethos, Geift und Gemüt in 
jeltener Harmonie vereinigten, auch nicht allein in der Energie, mit welcher der Meifter 
feine Schüler in die tieffte und innerfte theologische Denkarbeit der ganzen Zeit hineinzu- 
ziehen fuchte, fondern vor allem in der ethiſchen Macht, die überall ald die innerfte Seele 
diefer Theologie hervortrat. Iſt doch dieje ganze Theologie erfüllt und getragen von dem 

35 Betvußtjein, daß das Ethifche mit den Ideen der wahrhaft ethifchen Perfönlichkeit, der 
Freiheit und der Liebe das eigentliche, innerfte und tiefite Weſen des Chriftentums ift, der 
abfolut tieffte und reichite Inhalt desjelben, ja der Kern aller göttlichen und menſchlichen 
Dinge, und daß e8 darum in unferer Zeit vor allem gelte, dabin zu arbeiten, daß dieſer 

be und zu imnerft entjcheidende ethiſche Faktor des Chriftentums fi voll auswirken 

40 fünne und nad feiner ganzen Würde und Macht an die Stelle im gegenwärtigen kirch— 
lichen und miflenfchaftlichen Bewußtjein trete, die er im Ghriftentum an ſich einnehme. 
Was aber diejer ethiſche Yaktor ift und was er bedeutet, dürfte am bdeutlichiten zu er: 
fennen fein aus Yiebners akademiſcher Schrift: Indroductio in dogmaticam christia- 
nam I und II. Im diefer Schrift gebt er vor allem darauf aus, den organifchen Zus 

45 fammenhang der Begriffe darzulegen, in welchem das ethiſche Weſen der Religion erſt 
Har erkennbar wird, in einer Ideenreihe, die etiva in folgendem fich zufammenfaflen läßt: 
Gott, die abſolute ethiſche Perjönlichkeit (Liebe), ſchafft die Menfchheit, daß er fih ihr als 
feiner perfönlichen Kreatur (Ebenbild) ſelbſt mitteile, oder real offenbare (Offenbarung = 
weſentlich göttliche Yebensmitteilung) und ihr fomit die volllommene Gemeinjchaft mit fich, 

so d. h. die abfolute Religion vermittle. Dieſe reale Selbjtmitteilung Gottes an die Menfch: 
beit vollendet fi nur und genügt ſich volllommen nur in der centralen und univerjalen 
en des Gottmenfchen, welcher ſomit auch Anfang, Mitte und Ende der Menſchheit ift. 

r ift ebenfo die Offenbarung ſchlechthin, ald er die perſönlich-abſolute Religion ift, und 
die Menjchheit verhält fi) darum zu ihm wie das Syſtem zu feinem Prinzip, und jeder 

65 Einzelne fann nur durch Partizipation an Chrifto die Wahrheit und das Leben haben, 
wie alle Momente des Syitems nur vom Prinzip aus und durch dasjelbe wahr werben. 
Diefer Gottmenſch ift als das Prinzip in die hiſtoriſche Menſchheit hiſtoriſch eintretend, 
weil ihn die Menjchheit nicht aus ich ſelbſt produzieren fann, ein Neues, neue Schöpfung, 
Wunder. Aber doch ebenjojehr von der Menjchheit, die notwendig ihr Prinzip fucht, oder 

co die abjolute Verwirklichung ihrer dee, die Erfüllung des Gefeges, iſt er erwartet (altteft. 


Liebner 481 


nn ald nachdem er eingetreten, den ganzen hiftorifchen Prozeß der Menjchheit bis 
and Ende der Tage beftimmend und durch fh mit dem mahren Anbalt erfüllend (neuteft. 
MWeisfagung). Diefer Gottmenſch, nachdem er erjchienen, muß ſich biftorifch und durch 
menfchliche Mittel an die Menfchheit bringen. So nimmt er dad menſchliche Wort an als 
das Gefäß, in welchem er ſich als die Wahrheit an die Menfchheit bringt. — Indem fo 5 
nachgewiejen wird, tie der Religionsbegriff mit dem Gottesbegriff (und zugleich dem der 
Offenbarung, Weisfagung, Wunder, bl. Schrift, Natur 2c.) forreipondiert, wird auf der 
einen Seite gezeigt, wie der Neligionsbegriff im Zufammenhange mit dem vollen ethifchen 
Gottesbegriffe gefaßt werden müfle, wenn die Religion in ihrer ganzen ethifchen Wejen- 
heit und Fülle (des Lebens in und mit Gott durch Chriftum, bis zur unio mystica) 10 
begriffen werden folle, auf der andern aufgededt, wie da, mo man den Religionsbegriff 
vom ethifchen Gottesbegriffe losreiße, auch der Religionsbegriff weſentlich alteriert werde. 
Während aus diefem Zufammenhange nachgetviefen wird, ie jene untergeordneten und 
einfeitigen Gottesbegriffe auch nur untergeordnete und einfeitige Religionsbegriffe erzeugen 
fönnen, der phyſiſche Gottesbegriff (Gott — Sein, Haufalität) auh nur einen phyſiſchen 16 
Neligionsbegriff (— Gefühl der Abhängigkeit, des Unendlichen im Endlichen ꝛc.), der 
logische Gottesbegriff (— Geift) auch nur einen logischen Religionsbegriff (= Erkenntnis, 
Wiſſen des Göttlichen ꝛc.), der einfeitig ethifche Gottesbegriff (— Wille) auch nur einen 
einfeitig ethiſchen Neligionsbegriff (äußerer Pofitivismus und Moralismus, Orthodorismus 
und Nationalismus): wird zugleich Hargeftellt, wie Religion und Weſen des Chriftentums 20 
nicht bloß durch folche einfeitige und untergeordnete Beitimmungen verdünnt und entleert 
werben, jondern auch, wie diefelben geradezu da geriet und autgelöft erden müſſen, to 
man — meift unter dem Scheine der Vorausfegungslofigfeit — anderweitig gebildete Be— 
griffe an das Chriftentum beranbringt, um es mit diefen fremdartigen Begriffshebeln in 
das wiſſenſchaftliche Bewußtſein zu heben. Daher fomme es, daß man von fo vielen das Wort 36 
böre : meine Vernunft nötigt mich, dieſes und das vom Chriftentume zu vertwerfen — und 
es iſt doch nicht ihre, als göttlicher Ebenbilder, Vernunft, fondern nur eine ven außen 
ihnen eingeprägte an= und eingefegte, ein Stüd oder felbjt oft nur eine ſehr getrübte Tra- 
dition und entfernte Abfchattung Wolfischer, Kantifcher, Hegelicher, Spinozifcher Vernunft, dem 
natürlichen Menſchen möglichit gerecht und bequem gemacht. Daher fei e8 gekommen, daß „die 30 
moderne Wiſſenſchaft“ eine Zeit lang geichtenen babe, das fpezififch chriftliche Wiſſen auf: 
löfen und gleihjam von dem geiftigen Boden der Gegenwart vertilgen zu können — mit 
der zulegt offen ausgefprochenen Tendenz, auch die fpezifiich ehritliche Kirche aus dem 
Herzen der modernen Menjchheit herauszureigen, und diefes nur habe geſchehen fönnen 
vermöge eines faljchen, halben, unfertigen, mit einem Wort unethijchen Wiſſens vom ss 
höchſten Willen. 

Diefem Gottesbegriff und feinen Konfequenzen gegenüber fieht nun Liebner als die 
Aufgabe der Theologie an, den dem Chriftentum felbft immanenten Gottesbegriff von 
neuem im chrijtlichen Denken anzubauen. In dem Vortrag auf der deutfchen evangeliichen 
Kirchenkonferenz im Jahre 1859, „Der Stand der chriftlihen Erkenntnis in der deutichen 40 
evang. Kirche“, hat er eine Charakterifierung der Theologie gegeben, wie er fie trieb. Aus 
ihr jei in fürzeftem ein Auszug gegeben: Dieſe Theologie bat in ihrem tiefiten und 
eigenften Leben, da, wo ihre beiligften Impulſe, ihre entjcheidenften und folgereichiten Kon: 
zeptionen liegen, jene fpezifiiche Ganzheit und Einheit des Wortes Gottes, ald des größten 
geiftigen und allein wahrhaft univerjal mwelterleuchtenden und rettenden Ganzen, das allein 45 
die Kirche Gottes und Chrifti gründen, erneuern und erhalten fann, mit der lebendigen 
und befennenden Kirche aller Zeiten erfannt, durch das Zeugnis des hl. Geiftes konzipiert ; 
fie lebt und webt in diefem Erkennen und Bewußtſein und in dem Bewußtſein der Auf: 
gabe, jenen unendlichen Inhalt immer voller, allfeitiger, reicher, Harer und einheitlicher 
denfend — erfennend für dag Bedürfnis des gegenmwärtigen Stabiums der Kirche im ganzen so 
der firchlichen Entwidelung — herauszufegen. Ihr letzter und höchſter Gegenitand und 
zugleih Grund und immermwährender —58— zu ihr —— gerade als Rcnen ſind 
die Gedanken Gottes, die Heilsgedanken, der Ratſchluß Gottes zur Erlöſung der Welt in 
Chriſto, ewig im göttlichen Geiſte ur- und zuvorgedacht und in der Fülle der Zeit that— 
ſächlich gottmenfchlich verwirklicht, niedergelegt und ausgejprochen in der neuen Schöpfung 55 
in Chrifto und in der bl. Schrift, und die Theologie will eben nur diefen Inhalt im 
Glauben nachdenken, ohne einen Titel davon zu verlieren und dahinten im lafjen, und 
ohne auch dem innerjten Wefen nach Fremdes bineinzutragen. Die Gedanken, mit denen 
die Theologie zu thun hat, jind die dem Leben der neuen Schöpfung ſelbſt immanenten, 
e3 find die geifigen Naturgefee desfelben und urfprünglich göttlich ſchöpferiſche Gedanken, so 

Real:Encpklopädie für Theologie und Kirche. 3. A. XI. 31 


482 Riebner 


göttlicher Ratſchluß, göttliche Weisheit, gerade wie die Gefege der äußeren Natur, welche 
letere ebenfo durchaus ein göttlich Shöpferifd durchdachtes Ganzes ift. Die Einheit davon 
— daß wir fo jagen: Vernunft — ruht urfprünglich im Geifte Gottes. Und unfere, die 
menschliche, jubjeftive Vernunft ift nichts anderes, als die geiftige, urfprünglich (vor ber 
5 Sünde) dieſem Inhalte zugeorbnete Möglichkeit, nad) der Schrift das geiftige Gefäß des 
Empfangens desjelben, welche Möglichkeit, wenn fie wirklich wird, wirkliches Empfangen 
durdy die Gnade Gottes, nad) der Schrift Glaube heißt. Im Glauben — welcher in ber 
innerften Mitte und Tiefe unferer ganzen Perfon Gott in Chrifto durch den bl. Geift 
empfängt ald Leben in Wahrheit — geht nun beides in uns über und ift in und das 
10 Unferige. Die Erlöfungs:, die Heild: und Dffenbarungstbatfachen werden unfere eigene 
Lebensſubſtanz, und die ihnen immanenten und zugleih im Offenbarungsworte aus 
eſprochenen ausgelegten Heilswahrheiten werden unfere Denkſubſtanz. Wir haben über: 
—— in Wahrheit nichts zu denken und zu erkennen, keine Wahrheit, als was von Gott 
ur⸗ und zuvorgedacht iſt („ich werde erkennen, wie ich erkannt bin“) — wie wir auch 
15 fein Gutes (unſere Kirche ſagt bier: kein Verdienſt von uns ſelber) haben, als was ur: 
ſprünglich Gottes und ung göttlich mitgeteilt, gegeben und damit aufgegeben it (anti: 
pelagianifch und antirationaliftiih capacitas passiva Yuthers). Aber jede göttlihe Gabe 
und Gnade an das perjönliche * iſt eben damit zugleich Aufgabe an unſere eigene 
Thätigkeit zu eigener Auswirkung, Vollziehung. Wir können alfo nicht nur, wir follen 
20 auch jenen Gedankeninhalt unter fteter normativer Zeitung des Wortes Gotted und durd) 
denjelben zueignenden Geift, der in alle Wahrheit leitet, als unferen eigenen nachdenken, 
auswirken und ausfprechen; und das ijt der theoretifche Prozeß, den die Theologie zu voll: 
sieben hat. Wartizipieren wir durch den Glauben im bi. Geiſte an dem göttlich verwirk— 
lichten Heildleben, jo partizipieren mir eben damit auch an dem es durchdringenden gött: 
25 lichen Heilsdenten. Der lebendige Glaube ift niemals gedanfenlos, fo wenig mie Gott 
gedankenlos ift, font wäre er geiftlos, theoretiich tot und ftumpf, wie er ohne das Ethiſche, 
die guten Werke, praktifch tot ift. Jeder lebendig Gläubige vollzieht das in irgend einem 
Make. Es ift Dies das theoretiiche Werk des Glaubens, das er jo gut fordert, wie die 
praktiſchen opera bona im engeren Sinne. — Bon hier aus wird das Verhältnis diefer 
so Theologie zum Bekenntnis der Kirche, zu den Gaben, Aufgaben und Gegenfägen der 
Gegenwart bezeichnet und dann fie ſelbſt höchſt beachtenswert gekennzeichnet als zugleich 
real und ideal, pofitiv und fpefulativ, objektiv und ſubjektiv evolutionär (gegenüber der 
Stagnation und Revolution, — dem repriſtinierenden Orthodoxismus und ratio 
—— Liberalismus) und kritiſch, echt katholiſch und proteſtantiſch-lutheriſch. — Zur 
85 Pflege und Förderung einer ſolchen Theologie unternahm Liebner die Gründung der 
Jahrbücher für deutiche Theologie in Gemeinfchaft mit Dorner, Chrenfeuchter, Wange: 
mann, Landerer, Palmer und Weizjäder, deren im I. Band enthaltendes Programm die 
im Vorftehenden gezeichnete Aufgabe und Art der Theologie aufs eingehendite fenn- 
ichnet. 


3 
40 Mitten unter Plänen zur Ausführung der im I. Teil der Dogmatif niedergelegten 
Fermenta cognitionis erging an ihn im Herbit 1855 die Berufung in die Stellung 
ala Oberhofprediger und Bizepräfident im Oberkonſiſtorium nad Dresden. War dieje Be 
rufung augenfcheinlich geleitet von der Intention, bei den kirchlichen Verhältniffen, wie fie 
fih in Sachſen gejtaltet hatten und mie fie in einem Haren Aufſatze der Gelzerſchen pro— 
45 teftantifchen Monatsblätter (September 1855) „Über die Richtungen in der ſächſiſchen ev.- 
luth. Landeslirche“ von dem an der Spite des Kirchenregiments ftehenden Staatsbeamten 
gekennzeichnet tworden find, den Segen und den Erfolg, den die von Liebner vertretene 
Theologie an der Univerfität gewonnen hatte, für die ganze Landeskirche zu erweitern, 
jo war es auch allein diefer Wunfch, der Liebner beftimmen fonnte, diefem Rufe zu folgen. 
50 Die inneren Vorgänge dabei und die Auffafjung der großen Aufgabe des ſächſiſchen 
Oberhofpredigeramtes zeichnen die Abichiedspredigt im Seipaig und die Antrittspredigt in 
Dresden 1855 im fehr bebdeutjamer Meile. Für 2.8 Firchenregimentliche Beſtrebungen 
legen Zeugnis ab zunächſt drei Schriften: 1. Das Weſen der Kirchenvifitation. Denkfchrift 
an die Vilitatoren ꝛc. 2. Der Stand der dhriftlichen Erkenntnis u. f. w. f. oben. 3. Das 
55 Wachſen der Kirche zu ihrer Selbjtbefjerung. Reformationspredigt 1864, ſodann aber auch 
ein 2. Bd Predigten: „Beiträge zur Förderung der Erkenntnis Chrifti in der Gemeinde“, 
bie in ihrem bedeutenden, in die Tiefen des Evangeliums einführenden Lehrgehalte erft 
bei Berüdfichtigung jener Aufgabe, die Ideen der oben bejchriebenen Theologie in die all- 
gemeinen Intereſſen der Kirche ein- und hinüberzuführen, die rechte Würdigung ihrer Be 
eo deutung erlangen. Mit fo vielen Schwierigkeiten auch feine Wirkjamkeit in diefer Stellung 


Lichner 483 


verbunden war, fo jehr dürfte für die Treue, mit der er fich der Erfüllung feiner Auf— 
gabe hingab, fprechen, daß er 1861 eine von dem Delan der Berliner theologijchen Fakultät 
an ihn gejtellte Anfrage, ob er einen Ruf in deren Mitte annehmen werde, verneinend bes 
antwortete, und bald darauf 1862 einen in jeder Beziehung glänzenden Ruf nad Göttingen 
ausſchlug. Won jeiten der rg gi mwurbe ihm dafür in der mannigfadhjiten 5 
Meife —— Dank bezeigt. Von ſeinem ſchwierigen, aber von nachhaltigem Segen 
gekrönten Wirken konnte ihn nur ein höherer Ruf trennen, der ihn bei einem Aufenthalte 
zur Erholung in der Schweiz am 24. Juni 1871 traf, wo er an einem Schlage ſtarb, 
* das Herz plötzlich traf, das ſo heiß für ſeinen Herrn und deſſen Kirche geſchlagen 
tte. 


„Dieſer Jünger ſtirbt nicht!“ ſo wurde ihm bei ſeinem Begräbnis im Namen ſeiner 
Schüler nachgerufen. Das ſollte nicht bloß den unvergeßlichen und unauslöſchlichen Ein— 
druck bezeichnen, den Liebners Perſönlichkeit auf feine Schüler machte, ſondern ſollte 
auch — daß ſeine theologiſche Denkarbeit von unvergänglichem Wert und Dauer 
ſei. In der That nimmt fie nicht bloß eine Stelle in der Geſchichte der Theologie ein 15 
und bezeichnet darin einen Höhepunkt (f. o.), fondern bedeutet einen Wendepunkt für alle 
meitere theologiſche Denkarbeit. Am allerwenigften darf man, ohne ihr Unrecht zu thun, 
mit ihr fertig zu werden mwähnen, wenn man fie der Myſtik und Bermittelungstheologie 
zuweiſen und in deren Annalen regiftrieren will. 

Denn fo wenig einerfeits der Zuſammenhang der Liebnerfchen Theologie mit der Ver: 20 
mittelungstbeologie geleugnet werden fann, deren Intention und Prinzipien, Ausgangs: und 
Zielpunkt fie teilt, fo wenig darf andererjeit3 verfannt werden, daß fie dieſelben von 
jo mandyen Einfeitigfeiten und Unfertigfeiten befreit und weſentlich vertieft, damit aber 
auch über die Vermittelungstheologie weiter hinausgeführt bat. Die Vermittelungstheo: 
logie ift davon ausgegangen, die (lutberifche) Myftif zur Geltung zu . und damit 25 
den ber nnerlichkeit zugewandten Richtungen und Bedürfniffen zu ihrem Recht und Gel: 
tung zu verhelfen. 

Indem nun die L.iche Theologie diefe centrale Stellung teilt, macht fie in der Durch— 
führung damit vollen Ernſt und geht in die Tiefe, indem fie, der die Trinität der Kopf, 
die Chriftologie das Herz ihrer fontemplativen und fpelulativen Denkarbeit ift, aufweiſt, so 
wie die ganze Wahrheit und Fülle der Religion nur da fei, wo die ganze Fülle des 
Göttlihen im Menjchlichen nady der Schrift leibhaftig wohne, d. h. wo die Religion nad) 
Form und inhalt perfönlich in Einer Perfon ericheint, alſo nach chriftlihem Glauben in 
Chriſto dem Gottmenjchen oder der Offenbarung fchledhthin, jo daß man jagen könne: 
„Shriftus, Chriftus ift die ganze, volle religiöfe Vernunft und Freiheit.” 35 

Wenn die Bermittelungstpeologie darauf ausgegangen ift, Glaube und Wifjenichaft, 
Ehriftentum und moderne Weltanſchauung, Chriftentum und Bildung, nachdem fie in 
gegenfeitige Spannung, Differenz und Gegenjat geraten, zu verfühnen und zwiſchen ihnen 
zn vermitteln, jo teilt die Liſche Theologie durchaus dieſe Tendenz. 

Aber wenn die Vermittelungstheologie nicht immer der Gelabr entgangen ift, bie «0 
Verjöhnung auf Koften des ungelchmälerten und unverfümmerten chriftlichen Inhalts ber: 
beizuführen, fo ift die Lſche Theologie von der Überzeugung ausgegangen, daß die Theo: 
logie als das wiſſenſchaftliche Selbſtbewußtſein des Chriftenkums auch die wiſſenſchaftlichen 
Prinzipien in ſeinem ſelbſteigenen Inhalte, dem Evangelium, finden müſſe, und ſie iſt durch— 
gängig getragen von der Gewißheit, daß das chriſtliche Wiſſen fein anderweites Wiſſen 46 
als ein ſolches anerkennen fünne, das an ſcientifiſcher Dignität über ihm ſtünde und von 
welchem es erjt bewahrbeitet werden müßte; fie traut dem lebendigen driftlichen Glaubens» 
inhalte unbedingt zu, daß er fih auch wifjenfchaftlich entfalten lafje, ja in feiner wahr: 
ger — Entfaltung durch chriſtliches Denken die höchſte Wahrheit und Vernunft 
darſtelle. &0 

Wenn die Vermittelungstheologie vielfah doch nicht über ein bloß fubjektives Wiſſen 

inausgefommen (driftl. Selbftbewußtfein) und, indem fie fich viel und reichlich mit der 
age über das Verhältnis zwiſchen Glauben und Wiffen bewegt hat, doch einem objektiven 
(metaphyſiſchen) Wiſſen gegenüber ſteptiſch und kritiſch ftehen geblieben ift, bat die Lihe 
Theologie das Verhältnis von Glauben und Wifjen in einer Weife dargelegt, daß das 5 
ſpezifiſche Weſen ſowohl des Glaubens wie des Wiſſens unalteriert bleibt und zugleich 
nachgewieſen wird, wie eins das andere fee und vorausfege, indem jie zeigt, wie im 
Glauben, diefer tiefften, centralen, perjünliden Wendung oder Urwendung des Menjchen 
zu Gott diefer (Gott) den Menſchen zum Mitwifjen feines Sichwiſſens oder feiner Idee 
von fich erhebt, fich gleichſam ind Innere des Menſchen hineinwiſſe wie in dem Momente 60 
31* 


484 Liebner Liftinae, Synode 


der göttlichen Selbftmitteilung, mit welchem der Glaube als menjchliches Empfangen (analog 

dem leiblichen Empfange der Speife, des Lichts 2c.) zufammen ift, und welche nur für 

den Glauben ift, der Glaube jelbft jchon fortwährend einen lebendigen, inhaltvoll prägnanten 

Keim objektiven Willens von Gott, ein tbeoret. punetum saliens, enthält, welches eben 
5 durch die Arbeit des Wiſſens nur immer mehr auswachſen fol. 

Während es der meer nicht immer gelungen ift, das Verhältnis des 
Idealen und Realen, des Gentralen und Peripheriſchen koörrekt zu mwahren, um ber Lei— 
tung der centripetalen, der Übertvindung der centrifugalen Bewegung der Zeit recht zu 
dienen, behauptet die Liſche Theologie, daß das chrijtliche Wiſſen, in fich ſelbſt rubend, 

10 ſich autrauen müffe, vermöge feines eingeborenen Majeftätsrechts alles andere Willen bis 
auf den Grund durchſchauen und allem anderen Wijjen feinen Ort und Wahrheitswert 
anweiſen zu können. In diefem Bewußtſein bat fie die Vorurteile gegen den Glauben 
einerfeits, gegen das Wiſſen andererjeit3 zurückgewieſen, nicht bloß einleitungsweife im all- 
gemeinen und prinzipiell, fondern durchgängig in der Durchführung, indem fie bei bem 

15 Verhältnis zwiſchen Gott und Welt, zwiſchen Schöpfer und Geſchöpf, Gott und Menfch, 
Geiſt und Natur, Freiheit und Notwendigkeit u. ſ. w. zeigte, wie der atomiftiihe Ber: 
ftand über dem Unterfchiede nicht die Einheit zu erfennen und zu erfaflen vermag, jondern 
fie zertrennt und zerftüdelt (und zulegt ein Verſtand des Todes und der Verweſung wird), 
der moniftiiche Werftand dagegen über der Einheit die Unterfchiede verliert und kon— 

20 fundiert, während der Glaube in feiner lebendigen Wahrheit und Tiefe erfaßt, fih als der 
tiefite Grund und Trieb für ein wahrhaft organiſches Denken erweift, bei dem ſowohl 
die Unterfchiede ald auch die Einbeit zu ihrem Nechte fommen. Wie fi aber dabei dieſe 
Denfarbeit fortgehend als eine Neinigungsarbeit und zugleich als eine Kritif der Unfertig- 
feiten und Halbfertigfeiten erweiſt, könnte, ſoweit es nicht aus den gen. Univerfitäts- 

25 programmen erfeben wird, nur aus der vollen Ausführung erfannt werben, wie fie in den 
Borlefungen gegeben worden ift. Ob diefelben noch zur Seröffentlichung dur den Drud 
gelangen werden, wird davon abhängen, vb man erwarten darf, daß ber Strom ber praf: 
tiichen Beivegung wieder Boden wird gewinnen lafjen für Pflege foftematifcher theologiſcher 
Dentarbeit, und der Unterzeichnete zum Ruheſtand gelangt, nach den Anftrengungen eines 


an Arbeit überreichen Amtes noch Kraft und Mut finden wird. 
Geh. Kirchenrat Prof. Michael. 


Liftinae, Synode, 743. — Die Beſchlüſſe MG Cap. reg. Franc. I S. 26 Nr. 11. — 
Rettberg, Kirchengeſch. Deutichl. I S. 306; Waitz, Deutſche Verfafjungsgeihichte III, S. 35 ff. ; 
Waitz, Ueber den Urjprung der Bajjalität, AGG VII, 1856; Waiß, Sie Anfänge des Lehens- 

85 wejens, in Eybelö 93 1865, XIII, 90; Paul Roth, Geſch. des Benefizialmefend von den 
ältejten Zeiten bis ins zehnte Jahrhundert, Erlangen 1850; P. Roth, Feudalität und Unter- 
thbanenverband, 1863; P. Roth, Die Säfularifarion des Kirhenguts unter den Karolingern, im 
Münchner Hijt. Jahrbuch 1865, I, 275; Hefele, Konziliengeſch. III, 2. Aufl., &.525; Heinrich 
Hahn, Zahrbücer des Fränkiſchen Reihs, 741— 752, Berlin 1863, mit dem Erfurs XIV. 

40 über das Konzil von Leſtines, das er ins Jahr 745 fegen will; derj., 6 XV ©. 59ff.; 
Kaufmann in Hildebrandse JB XXI ©. 73 Ff.; Ribbed, Die fog. Divisio des fränk. Kirchen- 

uts 1833; Loening, Gejchichte des deutjchen Kirchenrechts, IL, 705 ff., 1878.; Loofs, Zur 

bronologie der auf die fränk. Synoden des h. Bonif. bez. Briefe, Leipzig 1881; Müblbader, 

Die Regeiten des SKaiferreihs unter d. Karol. I, S. 20 Wr. 45; Dümmler zu Bonif. ep. 56 
5 ©. 312; Haud, KG Deutſchlands I, 2. Aufl., ©. 514. 


Liftinae war eine fönigliche Billa der alten Zeit, unweit Binde und des Klofters 
Lobbes im Hennegau, im 16. Jahrhundert erjcheint der Ort unter dem Namen Lestines, 
— iſt der Name in Estinnes umgeſtaltet, ſ. Dümmler a.a.D. ©. 312 Anm. 1. 

ie daſelbſt gehaltene Synode ift die zweite auftrafifche unter Karlmann; fie fällt wahr: 

co jcheinlich in das Jahr 743. Den Alten derjelben find verfchiedene Dinge beigemifcht, die 
eigentlich nicht zu denjelben gehören. Anderes hat wenigftens feine felbitftändige Bedeutung, 
jofern darin die Feſtſetzungen der erften auftrafiihen Synode vom Jahre 742 einfach be 
ftätigt werben: die Hegel des hl. Benedikt ift abermals eingefchärft, und die Strafen für 
Exzeie des Klerus find erneuert. Aber es ijt 743 doch, gegenüber von 742, ein nicht 
65 unwichtiger Fortſchritt dadurch gejchehen, daß die dort begonnene Fixierung der Grundſätze 
firhlicher Ordnung im auftrafiichen Reiche näher beitimmt wird ald Anfnüpfen an die 
altirhlichen Zuftände: denn es ift ausdrüdlich die Verpflichtung auf die Aanones der alten 
Väter, d. h. der ökumenischen Synoden ausgeiprochen, und die Behandlung unzüchtiger 
und inceftuojfer Ehen in einem Sinne gefaßt, daß dadurch den römischen Ehegeſetzen, die 
co gerade jet bedeutend verjchärft wurden, der Eingang ins fränkifche Reich eröffnet war. 


Liftinae, Synode 485 


Doch ift das nicht das Bebeutungsvollfte an diefer Synode. Diejes y vielmehr in ihrer 
rechtögefchichtlichen Seite, gleich wichtig für den Staat wie für die Kirche. Es handelt 
fih dabei um die ftrittige Frage der großen Säfularifation des 8. Jahrhunderts. Die 
ältere Anficht ift, das Kirchengut fer hauptjächlih unter Karl Martell angegriffen worden, 
Pippin und Karlmann hätten dagegen das Vorgehen des Vaters durch möglichfte Reftitus 5 
tion wieder gut zu machen gejucht, aber das Verfahren Karls habe doch auf einem all» 
gemeinen Grundjaß beruht, vermöge deſſen der König über Kirchengut verfügen konnte 
vermöge des Schußrechts, und es fei diefer Grundfag damals nur in auffallender Weiſe 
ne Ausübung gebracht worden. So Eichhorn, Phillips, Mais, Pland, Rettberg, Verb, 
imbaum, Nauder, Pardeſſus, Fauriel, Me. Lezardiere. Andere fuchten den Retter des 10 
Abendlandes und der abendländifchen Kirche, den Sieger von Poitierd und Beichüber des 
Bonifatius, von diefer Schuld zu entlaften: er fei durch die Not dazu gebrängt worden, 
oder auch geradezu, er habe feine ſolche Einziehung von Kirchengut vorgenommen. Ohne 
ſolche apologetiiche Zivede hat ſodann Paul Roth den Gedanken entwidelt, daß die Sä- 
fularifation thatſächlich erſt unter Karl Martelld Söhnen, namentlih Pippin, erfolgt ift, ı5 
und daß fie ohne Nechtäboden war, ein neuer Akt der Millkür, dem fich die Kirche fügte, 
weil fie mußte. Wurde von den Meropingern die Kirche im ganzen rüdfichtsvoll, teil- 
weiſe jogar freigebig behandelt, waren deren Eingriffe in das Kirchengut nur partiell und 
nicht von Bedeutung, nirgends von einem allgemeinen Gefeßgebungsaft begleitet, fo dehnte 
fih dagegen die karolingiſche Säfularifation des 8. Jahrhunderts gleichmäßig auf alle 20 
Kirchen des Reichs aus, fie traf den größten Teil ihrer Beſitzungen, fie war eine fürmliche 
Teilung zwiſchen Kirche und Staat, daher der gegebene Name Divifio, und der Staat 
war es, der entjchied, was der Kirche noch bleiben follte: das ganze war eine gejeßgebe- 
rifhe Mafregel. Roth gegenüber, der bei J. Weizfäder in der 2. Aufl. diefes Werkes 
uneingejchränkte Zuftimmung fand, hat endlich Ribbeck dargethan, daß die —*— des 26 
Kirchenguts nicht erſt durch Karlmann und Pippin in Laienhände kam, und daß zwiſchen 
den Vergabungen Karl Martells und ſeiner Söhne kein Unterſchied zu machen iſt: ſchon 
vor der Synode von Eſtinnes wurde Kirchengut als Benefizium verteilt. Überdies verlieh 
Karl Bistümer an Laien und bewirkte dadurch, daß der Beſitz der Bistümer zeitweiſe in 
Laienhände fam. Die Neftitution begann nad feinem Tode zuerft in Aufter, indem die 30 
neu ernannten Bifchöfe in das Vermögen der Kirchen wieder eingefegt wurden, wobei frei- 
lich der größte Teil in der Form der precariae verbo regis im Befiße von Laien 
blieb. In Neufter wurden vorerft die Inhaber des Kirchenguts in ihrem unrechtmäßigen 
Beſitz belaſſen; erft feit feiner Erhebung zum König machte Pippin nach und nach diefem 
zen ein Ende, teild durch thatfächliche Neftitution, teils durch Prefarienfchreibung. 85 
ibbed lenkte demnach im mejentlichen zu der älteren Anfchauung zurüd, wonach die Sy: 
noden von 742 und 743 Maßregeln zur Reftitution des Kirchenguts brachten. Seine An ht 
unterſchied ſich aber von ihr, indem er beftritt, daß die Einziehungen mit dem Tode l 
Martells ein Ende erreichten und indem er betonte, daß Karlmann und Pippin nicht gleich— 
mäßig handelten. In beidem iſt er der älteren Anſchauung gegenüber im Recht, wie Roth 40 
gegenüber in der Auslegung der Kapitularien und in der — der Säfularifation 
durch die Söhne Karl Martells Nur darin vermag ich ihm nicht zuzuftimmen, daß bie 
Beltimmungen von 742 und 743 im tefentlichen identisch feien. Der Wortlaut nötigt, 
wie mich dünkt, zu der Annahme, daß die Reftitution im Jahre 742 umfafjender gedadıt 
war als im Jahre 743. Zuerſt hieß es: Fraudatas pecunias ecclesiarum ecclesiis 45 
restituimus et reddidimus (Cap. v. 742, 1 ©. 25); daraus wird im Jahre darnach: 
Statuimus cum consilio servorum Dei et populi christiani propter inminentia 
bella et persecutiones ceterarum gentium quae in circuitu nostro sunt, ut 
sub precario et censu aliquam partem ecclesialis pecuniae in adiutorium exer- 
eitus nostri aliquanto tempore retineamus ea conditione, ut annis singulis de » 
unaquaque casata solidus i. e. duodeeim denarii ad ecelesiam vel ad mona- 
sterium reddatur; eo modo, ut si moriatur ille cui pecunia commodata fuit, 
ecclesia cum propria pecunia revestita sit (Cap. v. 748, 2 ©. 28). Die große 
Bedeutung, die Roth den Beitimmungen von 742 und 743 ** kann man ihnen 
demnach nicht beilegen. Immerhin bleiben fie wichtig, 1. weil mit ihnen eine wenn auch 55 
bejchränfte Reftitution einjegte, und 2. weil durch fie ein georbnetes Verfahren garantiert 
war. Karlmann verftändigte fih auf der Synode mit dem Epiflopat; er handelte mit 
jeiner Bewilligung, und die Mafregel follte feine bleibende fein. Diejenigen nämlich, welche 
mit firchlihem Gute durch den König beliehen waren, behalten dasselbe nur auf Zebens- 
zeit, nach ihrem Tode fällt es der Stirche wieder heim, fie zahlen Genfus und haben für co 


486 Liftinae, Synode Lightfoot, John 


Erhaltung der kirchlichen Baulichkeiten zu forgen; ber Zins fcheint fogar ziemlich hoch zu 
fein. Andererjeits freilich follte der König die Befugnis haben, das durd den Tod ber 
Beliehenen erledigte Kirchengut im Falle der Not wieder zu vergeben, auf dem Wege der 
Prefarie wie das erfte Mal, jo daß die zunächit vorfichtig ald bloß vorübergehend bezeichnete 
5 Mafregel doch einen bleibenden Charakter annehmen konnte, ja mußte. Auch mar Die 
Zuftimmung der Geiftlichkeit jehr meitfchichtig gehalten, dem Klerus blieb die Genehmigung 
nicht für die einzelnen Fälle vorbehalten, der König war in der Ausdehnung der Ber: 
leihung nicht beſchränkt, nur follte er darin nicht fo weit gehen, daß das kirchliche Inftitut 
Mangel litte, das im einzelnen davon betroffen würde. Doch hat die Synode von Eftinnes 
10 für die deutſche Kirche bejjere Bedingungen erlangt, als fie in Neufter von der weltlichen 
Macht zugeftanden wurden. Der Epiflopat wehrte jich gegen die ihm angefonnenen Zu— 
geſtändniſſe nicht, er beſchwerte fich nicht einmal, in von dem mutigen Bonifatius findet 
jid) feine Spur eines Proteſtes, und Papit Zacharias erflärte die Bewilligung von Ab— 
gaben aus den vergabten Gütern für genügend, er hoffte, daß fich bei ruhigeren Zeiten 
15 mehr werde erreichen laffen: für den Augenblid ſah wohl jedermann die politische Unver- 
meiblichkeit des Verfahrens ein. Im lebten Jahre feines Lebens gab Pippin die Zuſiche— 
rung, daß in Zukunft die Welt: und die Kloftergeiitlichen, welche beide gleichmäßig betroffen 
waren, ihre Güter in Ruhe befigen follten, natürlich, ſoweit fie überhaupt noch * hatten. 
Doch wurden auch dadurch die Verhältniſſe nicht weſentlich geändert: das bereits Ver— 
% liehene blieb vergeben; die Klauſel über den Heimfall wurde nicht beobachtet, noch in 
der Mitte und zu Ende des 9. Jahrhunderts befand ſich ein großer Teil des Kirchen: 
guts in den Händen des Könige, und feit Anfang diejes Jahrhunderts wurde e8 im 
twejentlichen als fein Eigentum betrachtet. Auch war jpäter der zu Ejtinnes aufgeftellte 
hohe Zins nicht mehr gewöhnlich, und felbjt über die Schwierigkeit der Erhebung der 
25 Nonen und Decimen, welche in der Folge größtenteild an die Stelle des Genjus getreten 
zu fein jcheinen, und über fürmliche Zahlungsvertweigerung der Benefiziare hatten die Geift- 
lichen öfters zu Hagen. Nicht wenig hat die zu Ejtinnes feftgefegte Art der Verwendung 
des eingezogenen Kirchengut3 zur Ausbreitung der Benefizienverleihung überhaupt beige 
tragen. Inſofern war diefe Synode von den größten Folgen für die Berfaffungsenttvide 
80 lung bes mittelalterlichen Lehnsſtaats, was wir hier nur zu erwähnen, nicht zu erörtern 
haben. (3. Weizfädert) Hand. 


Lightfoot, John, geit. 1675. — Quellen: Vita am Anfange von Joh. Lightfoots Opera 
Omnia, ed.3. Leusden (1699); Biographie in Ligbtfoots Works, ed.J.R. Pitman, I (1822) [nicht 
gei.]; D. M. Welton, John Lightfoot, The English Hebraist (Difj.), Leipzig 1873; ©. Lee, 

8 Dictionary of National Biography XXVIII (1893) 229 ff.; Preſſel, Artitel Lightfoot, Jo» 
bannes, in Aufl. 2 diefer RE. 

Gefamtausgaben der Werke: A. Lateinifh (mit Ueberſetzung der engl. Originale in das 
Lat.) 1. ed. Joh. Tereliuß 1686; 2. ed. Job. Leusden, Franecker 1699; B. Engliſch (mit Ueber» 
fepung der lat. Originale in das Engl.) 1. ed. ©. Bright, London 1684; 2. ed. J. R. Pit- 

40 man, London 1822/23. In Deutfchland wurde von J. B. Earpzov gejondert gedrudt: Horae 
Hebraicae et Talmudicae in IV Evangelistas, 1. W., Leipzig 1675, 2. 9. 1684, und Hor. 
Hebr. et Talm. in Acta Apost., partem aliquem Ep. ad Rom. et I. ad Cor., Leipzig 1679. 

Ein Porträt 2.8 befindet jid an der Spige von Leusdens Gejamtausgabe jeiner Werte, 

ein Originalgemälde in der Halle von St. Catherine's College in Cambridge. 


46 Als Sohn des Pfarrers Thomas Lightfoot und deſſen Frau Eliſabeth Bagnall wurde 
John Lightfoot am 29. März 1602 in Stoke upon Trent, Staffordſhire, geboren. Er 
beſuchte die Schule des Lehrers Whitehead in Morton Green, Congleton, Cheſhire und von 
1617 ab Chriſt's College in Cambridge, unterſtützte dann zwei Jahre feinen früheren Lehrer 
Whitehead, der jetzt eine Schule in Nepton, Derbufhire leitete, trat in den geiftlichen 

» Stand ein, und wurde Curat von Nortonsin-Hales, Shropibire. In diefer Stellung lernte 
ihn Sir Rowland Gotton, ein für bebrätfche Studien begeifterter Privatmann, kennen und 
madhte ihn zu feinem Hauskaplan in Bellaport. Erft in diefer Stellung machte er, durch 
das Beifpiel feines Gönners angeregt, ernftlihen Anfang mit bebräifchen und rabbinifchen 
Studien. Als Sir R. Cotton nad) London zog, folgte er ihm erft, wurde aber dann Pfarrer 

65 in Stone, Staffordihire, und beiratete bier 1628 die Witwe Joyce Coptvood, geb. Comp: 
ton. 1630 erhielt er die Pfarre Aſhley, Stafforbihire, von der er 1642 nad London 
überfiebelte, wo er 1643 die Pfarre von St. Bartholemeiw übernahm. Als Mitglied 
der MWeftminfterfynode griff er in die Fragen nad den Befugnifien der Laienälteſten, 
der Wahl der Geiftlichen durch die Gemeinde, der Kindertaufe, der Beiprengung bei ber 

0 Taufe, der Zufammenjegung der Synode, mit den Mitteln feiner theologifchen und rabbi- 


Lightfoot, John Lightfoot, Joſeph Barber 487 


niſchen Gelehrſamkeit ein, ſtets zu Gunften des in ber englifchen Kirche Herlümmlichen 
gegen die von den Independenten gewünjchten Neuerungen. An der Seite der fogen. 
Eraftianer kämpfte er für die Suprematie des Staates über die Kirche. 1644 erhielt er 
die Pfarre von Great Munden, Herfortfhire, die er bis an fein Lebensende behielt. Bon 
bier aus bejorgte er das ihm 1650 übertragene Amt eines „Mafter” von St. Catharine's 5 
Hall in Cambridge und wurde 1654 Bizelanzler der Univerfität Cambridge, welche ihn 
1652 zum Doctor der Theologie gemadt hatte. Dur Annahme der Uniformitätsafte 
von 1662 unterwarf er ſich den Forderungen des mwieberbergeitellten Königtums. 1667 
erhielt er eine Präbende zu Ely, auf der er am 5. Dezember 1675 ftarb. Sein Grab 
erhielt er zu Great Munden. — 2. war nie afademifcher Lehrer und darum nicht in der ı0 
Lage, im eigentlichen Sinne des Wortes Schule zu machen. Gewiſſenhafte Beforgung feines 
Plarramts wird ihm nachgerühmt. Seine Thätigfeit auf der MWeftminfterfunode zeigt ihn 
als einen ſehr belefenen, aber nicht eben als genialen meitblidenden, über die Dad der 
Tradition erhabenen Mann. Bebeutend war er nur ald emfig arbeitender Gelehrter. Be: 
fonders in drei Richtungen ift er felbftitändig thätig geweſen. Erſtlich bat er die biblische ı6 
Geſchichte auf Grund der eigenen Angaben des Alten und Neuen Teſtaments chronologiſch 
zu orbnen verjucht. Diefem Zwecke diente feine Harmonia, Chronica et Ordo Veteris 
Test., zuerſt 1647, und Harmonia ete. Novi Test., zuerft 1655. Zweitens hat er 
eine „Harmonie“ der Berichte der Evangelien bergejtellt in Harmonia Quatuor Evan- 
gelistarum, zuerft 1644. 47. 50. Während feine biblifche Chronologie und die Harmo: 2 
nifierung der Evangeliften nur für jene Zeit bedeutfam fein fonnten, darf die mit ber 
leteren Arbeit verbundene Erläuterung der Evangelien befonders deshalb ald noch immer 
injtruftiv gelten, weil der Berf. von — rabbiniſchen Wiſſen dabei häufigen Gebrauch 
macht. Auf dieſem Gebiete lag die eigentliche Stärke Lightfoots, die um ſo rühmenswerter 
it, als zu feiner Zeit außer Buxtorfs Wörterbuch wenig brauchbare Hilfsmittel für rabbi— 25 
niſche Studien vorhanden waren, und er feine Gelegenheit hatte, bei Juden Unterricht zu 
nehmen (j. dafür MWelton a. a. D. ©. 15 ff). Für diefe dritte Richtung feiner Arbeit 
iſt befonders zu nennen: Descriptio Templi Hierosolymitani (juerft 1650), Ministe- 
rium Templi quale erat tempore nostri Salvatoris (zuerft 1649), und beſonders 
feine Horae Hebraicae et Talmudicae zu den vier Evangelien, der Apoftelgejchichte, so 
dem Nömerbrief und erjten Korintberbrief (zuerft 1658— 78). Mit den Horae zu ben 
vier Evangeliften waren verknüpft Exkurſe zur paläftinifchen Geographie. Nie vorher war 
der Kirche aus der jüdifchen Litteratur ein fo reichhaltiges Material für das Verftändnis 
des Neuen Teſtaments dargeboten worden. Es fehlt nicht an Irrtümern im einzelnen, 
aud zahlreiche Ergänzungen bleiben möglich; aber 2. überragt auch feine Nachfolger auf ss 
dem gleichen Gebiet, Schöttgen, Meufchen, Wünfche, in rationeller Verarbeitung des Stoffes, 
der nicht nur in Darbietung fogenannter „Parallelen“ befteht. Seine Belfieeibung des 
legten Tempels und feines Dienftes nach jüdischen Quellen iſt noch immer, fofern es fich 
um Darftellung der jüdifchen Tradition handelt, durch nichts Befjeres erſetzt worden. Für 
2. war das Hebrätfche die Urfprache der Welt und die Vokale galten Im ala der Kon: 40 
fonantenfchrift gleihaltrig (Erubim Cap. XXIX, XXXI) Es hätte ihm nahe gelegen, 
wenigſtens für das Matthäusenangelium eine bebräifche Urfchrift anzunehmen. Aber er 
macht geltend, daß das Hebräifche zu jener Zeit bei den Juden zu wenig bekannt geweſen 
ſei, die ſyriſche Mutterfprache der damaligen Juden aber wegen der ihnen bevorſtehenden 
etvigen Vertverfung nicht verivendbar. Das Evangelium babe griechifch fein müfjen wegen 46 
feiner Beftimmung für die Berufung aller Völker zum Heil (j. Horae Hebr. et Talm. 
u Matth 1, 23). Semitifches Willen bethätigte X. bei der Revifion des famaritanifchen 
entateuchtertes in Waltons Polyglottenbibel, zu der er eine Geographie Paläftinas bei 
jteuerte, und durdy Beratung Edmund Gajtell® bei feinem Lexicon a 
. uftaf Dalman, 60 


Lightfoot, Joſeph Barber, geb. 13. April 1828, geft. 21. Dezember 1889. — 
Bal. F. J. U. Hort, Dictionary of national biography, Bd 33, London 1893, ©. 232b bis 
2408, und H. ®. Watkins, Bishop Lightfoot (aus der Quarterly Review, London 1893, 
©. 73—105), London 1394. 

Ligbtfoot, nur 10 Tage älter ald Hort, ftarb als erfter des Dreiblattes Weftcott- 56 
Lightfoot:Hort (f. oben Bd VIII ©. 368, »—sı), hatte aber früher als die beiden anderen 
die höheren Würden in der Univerfität und in ber Kirche erreicht. In der Handelsftabt 
Liverpool ale Sohn eines Buchhalter8 geboren, wurde das kränkliche Kind bis zum 13. Jahre 
zu Haufe unterrichtet, dann ein Jahr in der LZiverpooler „Royal-Institution“, und 


488 Lightfoot, Joſeph Barber 


fchließlih 1844—1847 in „King Edward’s School“ in Birmingham. Im Herbfte 1847 
wurde er „pensioner“ im Trinity College, Cambridge, und am Ende bes erften Jahres 
dort zum Privatichüler des drei Jahre älteren Weſtcotts. Es wird fich empfehlen, feine 
oft ſchwer zu überfeßenden Stellungen, Grade, Amter und Würden zuerft kurz auf: 

6 zuzäblen. 

* Im Jahre 1849 „scholar“ des Trinity College; — 1851 baccalaureus artium, 
„wrangler“, „senior classie“, und erſter „chancellor’s medallist“; — 1852 
„fellow“ des Trinity College; — 1854 magister artium, aud als Diafonus or: 
diniert; — 1854 Mitgründer des Cambridger „Journal of classical and sacred 

10 philology“ (erfchien 1854— 1859); — 1857 „tutor“ im Trinity College; 1858 als 

riefter orbiniert, ebenfall® 1858 „select preacher“ in Cambridge; 1861 „Hulsean“ 
Profeffor der Theologie in Cambridge, ebenfalld 1861 Kaplan des Prinzgemahls; — 
1862 eraminierender Kaplan des Biſchofs von London (Tait), auch 1862 Honorarkaplan 
„in ordinary“ ber Königin; — 1864 doctor divinitatis Cambridge; — 1866 und 

15 1867 „Whitehall“-Prebiger ; 1867 vertweigerte Emennung zum Bifchof von Lichfield, — 
1869— 1879 eraminierender Kaplan des Erzbiſchofs von Canterbury (Tait zum Erzbifchof 
befördert); — 1870 Juli bis 1880 November einer der Reviforen des englifchen NT 
(man arbeitete zufammen vierzig Tage im Jahre); — 1871—1879 refidierender Dom: 
herr ber Baulsfathedrale in Zondon ; 1874 und 1875 „select preacher" in Orford; — 

% 1875 gab „Hulsean“ Profefjur auf und wurde „Lady Margaret professor of di- 
vinity“ in Cambridge, und als ſolcher auch Rektor der Kirche von Terrington St. Cle 
ments in Norfolf; — 1875 „deputy clerk of the eloset“ zur Königin; — 1877 durch 
den Orforder und Cambridger Antrag ——— zu einem ber fieben Bevoll⸗ 
mädhtigten für Cambridge nominiert; — 1879 am 15. März zum Bilhof von Durham 

25 (daher feine Unterfchrift fortan ae Barber Dunelm[ensis]) erwählt, am 10. April 
beftätigt, am 25. April in der Meftminfterabtei durch den Erzbiichof von York und fieben 
andere Biſchöfe Fonfefriert, wobei fein Freund Domherr Profefior Weſtcott die Predigt 
hielt. Er heiratete nicht. 

Diefe Inappe Aufzählung läßt ſchon den reichen Inhalt des Lebens Lightfoots ahnen. 

80 Kehren wir zum Anfang feiner Thätigfeit zurüd. Als angehender Dozent, etwa einem 
Repetenten oder Privatdozenten entipredhend, zeigte er ſchon das größte Intereſſe für feine 
Schüler, wenn er au, und zwar bis zu feinem Lebensende, zurüdhaltend und fchüchtern 
blieb, bi8 man ihn anging. Als Profefjor z0g er die Studenten in Scharen zu ſich und 
feuerte fie an, fowohl durch das was er bot, durch die Fülle feiner Kenntniffe, durch den 

85 Reichtum feiner Gedanken, als auch durch die Meife, auf welche er es bot, durch die teil- 
nahmvolle, zündende Art feines Haren Vortrages. Die Eigenfchaften, die ihn als aka— 
demifcher Lehrer auszeichneten, ließen ihn um jo mehr als Prediger, und zwar an ber 
großen Paulskirche, glänzen, und feine vier Bände Predigten find ebenfogut zu lefen, wie 
zu hören. Seine Vorliebe für SKirchengefchichte bethätigte fih im Jahre 1870 durch die 

a0 Stiftung dreier Stipendia (scholarships) zufammen 4500 £ oder 90000M für Kirchen: 

eſchichte „an ſich“ und „in Verbindung mit allgemeiner Gefchichte”. Es war eine fchöne 
—— feiner Liebe für die Wiſſenſchaft wie für die Praxis, und feiner Freigebig— 
feit, als er in feinem Bifchofspalaft in Biſhop Audland (vielleiht 15 Kilometer von 
Durham) Kandidaten um fihb, um feinen Tiſch, fammelte; ſechs bi8 adt auf einmal 

45 wohnten frei bei ihm und wurden durch feine Erzdefane und Kapläne unterwieſen; gegen 
achtzig haben dieſe Wohlthat genofien. Als Bifchof ging er darauf aus, in jeber Kirche 
in feinem Sprengel zu predigen. Wenn ich nicht irre, trat er in Liverpool im Jahre 
1879 in öffentlicher Rebe für das „University College“ und für die Teilnahme der 
rauen daran ein. 

50 Seine Thätigkeit als „refidierender Domherr“ zu St. Paul und feine Verbindung mit 
Tait, dem Silo, und Erzbiichof, hatten ihn — die Verwaltung einer Diöceſe vor— 
bereitet. Dabei iſt aber zu bemerken, daß Durham eine beſonders wichtige Diöcefe iſt. 
Lightfoot war der erfte Bifchof feit Cofin im Jahre 1660, der auf diefen hohen Sitz 
gelangte, ohne früher anderswo Biſchof geweſen zu fein. Als Bifchof betrieb er eifrig die 

55 jehr nottvendige, feit mehreren Jahren vorbereitete Teilung des Sprengeld. Das nötige 
Geld für die neue Diöcefe Newcaſtle wurde fchlieglich zufammengebradht, wobei bemerkbar 
ift, daß ein Quäker, J. MW. Peafe, das große Geident des Schlofjes Benwell Tomer 
als Mohnung für den zu ernennenden Biſchof von Newcaſtle machte; der neue Bifchof 
wurde 1882 konſekriert. Diefe Teilung fertig, legte er fich darauf, die fehlenden Kirchen 

so in feinem Sprengel zu befhaffen. Er berief eine Berfammlung in Durham, zeigte, daß 


Lightfoot, Joſeph Barber Liguori und der Lignorinnerorden 489 


fünfundzwanzig Kirchen und Miffionsräume nötig wären, und ftiftete felbft eine große 
Summe; gegen 30000 £ oder 600000 M murben in der Verfammlung zufammen- 
gebradht. Nach fünf Jahren maren jchon fünfundvierzig Kirchen oder Miffionsfapellen 
fertig oder nahezu fertig. Zum Dante für das zehnte Jahr feines Amtes ftiftete er felbft 
eine Kirche in der Stadt Sunderland. Er intereffierte ſich fehr für eine Diöcefanftiftung, 6 
die alle die Stiftungen für kirchliche Zwecke in der Diöcefe vereinigen follte, für Kirchen, 
Schulen, Berfiherung, Penfionsgelder für Geiftlihe und ähnliches; fein eigener Beitrag 
dazu war 500£ oder 10000 M jährlich ; dieſer Stiftung hinterließ er auch den größten 
Teil feines Befiged. Es gehörte mit der Vermehrung der Kirchen zufammen, daß er für 
die Vermehrung der Landdekane forgte, und daß im Mat 1882 ein zweiter Erzdefan an 10 
geftellt wurde. Wie er ala Rektor von Terrington, St. Glements, in ben Sahren 1878 
und 1879 jener Kirche 2140 £ ober 42800 M gefpendet hatte, um das Chor (chan- 
cel) zu erneuern, gab er als Bijchof viel heraus, um den bifchöflichen Palaft zu ver 
jchönern. Unter den vielen Dingen, die er mit Vorliebe förderte, waren die Bewegung zu 
Gunften der Temperenz und das Meike Kreuz. 15 
Wenn wir und zu feiner fchriftftellerifchen Thätigfeit wenden, finden fir im erften 
Augenblid ein Zeichen feiner Gewiſſenhaftigkett Im Jahre 1853 wurde ihm ein Preis 
für eine Arbeit, hauptfächlich über Philo, zuerkannt. Dod mar die Aushändigung bes 
Preifes von der Veröffentlichung der Arbeit abhängig, und er veröffentlichte fie nicht, meil 
er mit ihr nicht zufrieden war; Hort meinte, er habe das Manuffript vernichtet. Er 20 
jchrieb manche Abhandlung ſowohl über Haffifche wie auch über theologische Gegenftände für 
das obenerwähnte „Journal“ (f. ©. 488, s). — Das Jahr 1865 eröffnete die Reihe feiner 
prächtigen, von der ganze rn Welt geſchätzten Kommentare, mit der Behandlung 
des Galaterbriefes (Neudr. d. 10. Ausg. 1892); der Philipperbrief erihien 1868 (8. Ausg. 
1885); Rolofjer und Philemon 1875 u. ſ. w. Neudr. 1892). Diefe Kommentare boten den grie- 25 
chifchen Text, einen außerordentlich reichen Kommentar, und großartige Diskurfe. — Die jo: 
genannten „apoftolifchen Väter” — mann wird man mit dieler — — 
bildeten einen Hauptgegenſtand ſeiner Forſchungen. Sein Clemens von Rom erſchien im 
Jahre 1869, der Appendix dazu mit dem Bryenniosmaterial 1877 (wieder 1890 in 
zwei Bänden). — der Mühen des Biſchofsamtes ſetzte er dieſe Arbeiten fort, und der so 
zweite Teil der „apoſtoliſchen Väter“, nämlich Ignatius und Polycarp, erſchien 1885 in 
zwei Bänden, doch der zweite Teil wieder in zwei Teile geſchieden (2. Ausg. 1889 in 
drei Bänden). Jahrzehnte lang werden die Forſcher noch zu dieſen monumentalen Aus— 
gaben greifen. J. R. Harmer beforgte eine Handausgabe diefer Ligbtfootfchen „apoftoliichen 
Väter” 1893. — Als Reviſor fchrieb er 1871: „On a fresh revision of the English ss 
NT“ (2. Ausg. 1872, New-York 1873; mit einem weiteren Anhang, Zondon 1891). 
Er wollte feine halbe Nevifionsarbeit, und er trat mit aller Kraft gegen die Verwendung 
des jüngeren griechifchen Tertes ein. — Ein namenlofer Verfafjer (Caſſels?) veröffentlichte 
1874 ein Bud: „Supernatural Religion“, fagen wir Tübinger Schule, aber moderni— 
fiert. Lightfoot beſprach und miderlegte manche der Behauptungen dieſes Verfaffers in 0 
der „Contemporary Review“ zwiſchen Dezember 1874 und Mai 1877, und die wertvollen 
Abhandlungen erichienen in Buchform 1889 kurz vor feinem Tode. Nach feinem Tode 
brachte das Jahr 1890 das Bud „Leaders in the northern church”, und den Band 
von „Ordination addresses and counsels to the clergy“; — das Jahr 1893 „Biblical 
Essays“ etwa ein Drittel aus Zeitfchriften, das übrige aus Kollegienheften ; — das Jahr ıs 
1895 „Historical Essays“ und „Notes on epistles of St.Paul from unpublished 
commentaries”. — Unter den vielen Arbeiten, die er auf ſich nahm, ex feine Er: 
lernung der foptifchen Sprache nicht unerwähnt bleiben. Er trieb koptiſch hauptjächlich im 
Antereie der neuteftamentlichen Tertkritit und beſprach die koptiſchen Überfegungen in dem 
großen tertkritifchen Wert von Scrivener. — Er war ein großer Führer in Theologie, so 
Geſchichte und praftiichem Chriftentum. Gajpar Rene Gregory. 


Liguori, geſt. 1787, und der Lignorianerorden. I. Leben u. Schriften d. Stifters. 
1. Biograpbien. a) von fatholijchen Verfaſſern (großenteild Nedemptorijten): Antonio 
Maria ich (unmittelb, Schüler 2.8): Della vita ed instituto di S. Alf. Maria de Li- 

ıori... . L. quattro, Napoli 1798—1802 (3 voll.; auch frangöf.: M&moires sur la vie et 55 

a congrög. de 8. Alf. ete., Par. 1842; ital. in neuer Ausg.: edizione riveduta e corretta 
dal P. Ant. M. Chiletti, Torino 1857); ®. inc. Ant. Giattini, Vita del b. A. M.de Lig., 
Rom 1815 u. ö., 3. B. Florenz 1818, Monza 1819; auch deutih, Wien 1835 (kürzer gefaßt 
als d. vor. Werk, aber wichtig geworden für die 1839 erfolgte Heiligipredung 2.3 [Giattini 


490 Liguori und der Liguorianerorden 


betrieb den Kanoniſationsprozeß als „Postulatore della causa“]). Andere fath. Vitae in 
mehr oder weniger furzer Faſſung lieferten: Seancard (Lonvain 1829; aud deutſch durch 
Haringer, Regendburg 1840): Rispoli (Napoli 1834), Kloth (Aachen 1853), Hugues, C. ss. R. 
(Münſter 1879), Saintrain, C. ss. R. (Tournay 1879; auch deutfh d. Schepers, Regensburg 
5 1883); DO. Gisler (Einjiedeln 1887); Scheperd, U. M, v. Lig. in f. Miffion als Heiliger, 
DOrdengftifter und Kirchenlehrer (Mainz 1887). Dur quellenmäßige Gründlichkeit zumeijt 
ausgezeichnet, von den zahlreihen Sätularfchriften aus d.%. 1887 überhaupt die befte: Karl 
Dilgskron, C. ss. R., Leben des h. Biihofs und Kirchenlehrers A. M. de Lig., 2 Bde, Regens- 
burg 1887. Die neuejten umfänglichen Arbeiten von Kardinal Eapecelatro (Vita diS. A.M. 
10. d. Lig., 3 voll., Roma 1803; franzöfifch durd) Le Monnier 2 vols., Lille 1895.) und von 
Bertbe, C. ss. R. (Saint Alf. de Lig., 2 vols., Baris 1900) können gegenüber diefem Haupt» 
werke faum felbitjtändigen Wert beanfprucden. Vgl. noch als kleinere Yebensbilder und Cha— 
rafteriftifen aus neuejter Zeit: Hellbach, C. ss. R., Urt. „Liguori“ 2c. im KKQ® VII, 2023 
bis 2052; Ter Haar, D. 5. U. v. Lig. und feine Miffion in der Slirde: „Katholit* 1896; 
15 %. Meffert, D. h. A. v. Lig., Kirchenlehrer und Apologet des 18. Jahrhunderts, Mainz 1900 
(ein nicht gerade fchroff ultramontaner Rettungsverſuch, den hi. Alfons als Scriftteller und 
als theol. Gelehrten der Kritik mehr oder weniger preißgebend, auch zugeftebend, dab im 
Bunte der Kafuiftit von ihm als Moraliften „manchmal viel zu viel gefchehen fei“, übrigens 
eifrig bemüht um Hervorhebung „feines tief religiöfen Geiſtes, der größer fei als feine Be— 
20 weißführungen“ zc. Vgl. unten). 

b) Bon altfathol. und evang. VBerfaffern: 3. v. Döllinger und F. 9. Reuſch, Ge- 
ihidhte der Moralftreitigleiten in der röm.-fath. Kirche, Nördlingen 1889, I, 356—476 (val. 
unten); R. F. Littledale, Art. „Liguori* in der Encyclop. Britannica, XIV, 634—639. — 
Vgl. d. Auffag (von P. Trede): U.M.di Liguori; ein Blatt aus dem relig.-kirhlihen Leben 

25 Sid-Jtaliend: AELKEZ 1887, Nr. 42. 43; Graf Hoendbroch, A. Mar. v. Liguori: BJ 1901, 
©. 432ff.; desjelben größere Schrift: Das Papſttum in ſ. fozial-fulturellen Wirkſamkeit, II, 
2 die unten, bei Beſprechung der moraltheologijhen Schriften 2.8, angegebene Kontrovers- 

tteratur. 

2. Schriften und Briefe Liguoris. a) Gefamtausgaben der Werke (ohne d. Briefe). 

80 Italieniſche: Monza 1819 ff. (1828 ff.), Venedig 1830, Neapel 1840ff., Turin 1824, fowie in 
neuer verb. Ausg, (ebd. 1887ff.). Franzöſiſche: Oeuvres completes du S. Alph. M. de Lig., 
traduites par les PP. Dujardin et Jacques, Tournai 1855 ff.; (nouv. &dit. 1895 ff.), fowie 
die unvolljtändig gebliebene Parifer Ausg. von P. Pladys (1880f.). Deutſche Ausgabe: Die 
Werte des h. N. M. v. Lig. 2c., aus d. franz. durch P. Hugues u. P. Haringer, 42 Bde, 8°, 

85 Regensburg 1842—1847. — (Wegen der Hauptmwerfe im einzelnen f. unten im Text). 

b) Briefe: Raccolta di Lettere..... del b. Alph. M. d. Lig. 2 voll, Monza 1831. 
Bollftändiger: Lettere di 8. A. M.d. Lig... . pubblicate nel primo centenario della sua 
beata morte, 3 voll, Roma 1887 ff.; auch deutich: Briefe des Hl. Kirchenlehrers U. M. von 
Lig., 3 Bde, Regensburg 1893. (vgl. dazu Alph. M. v. Lig. nad) jeinen Briefen: H.-Bol. 

Bl. CXVI, 313ff., 404). Zur Beurteilung 2.3 als Schriftteller überhaupt vgl. Döllinger- 
Reuſch 1. c., S. 392ff. und Gr. Hoenäbroed in PJ a. a. O. 


Alphons Maria de Liguori, der jet beliebtefte und einflußreichfte katholiſche Moral: 
theologe und Erbauungsfchriftiteller des 18. Jahrhunderts, wurde aus altberühmter neapo= 
litanifcher Patrizierfamilie geboren am 27. September 1696 zu Marianella, einer Borftabt 

45 Neapeld (die Angabe, daß er zu Pagani bei Nocera, wo er zuleßt lebte und jtarb, auch 
geboren fei [fo der ihn betr. Aufja in AELKZ 1886, ©. 188], ift irrig). Sein Bater, 
Giufeppe da Liguori, war ein durch Frömmigkeit ausgezeichneter Offer, Die Mutter, 
Anna Katharina Cavalieri, Tochter des fpäter zum — von Troja beförderten und im 
Rufe der er ae geftorbenen Emil Jakob Cavalieri, übertraf ihren Gemahl noch in 

so Hinficht auf religiöfen Eifer. Ihrem Einfluffe war die begetiterte Hingabe an die Sache 
der Kirche, welche Alphons Maria, der dritte ihrer Söhne, von früher Jugend an bethä- 
tigte, hauptfächlih zu banken. rom bei den Dratorianerprieftern des Philipp Neri, 
d. b. jeit feinem zehnten Lebensjahre Mitglied einer von denſelben geleiteten Kongregation 
junger Adeliger, widmete derfelbe fih dem Studium der Philofophie und Redhtömwifien- 

65 ſchaft mit ſolchem Erfolge, daß er fchon in feinem 17. Jahre die juriftifhe Doktorwürde 
erlangte und damit in den Advokatenſtand eintrat. Glänzende Ausfichten thaten fich ihm 
für den Fall weiterer Verfolgung diefer Laufbahn auf; allein ein beim Plädieren für 
einen vornehmen Klienten von ihm begangener Fehler, beftehbend im Überfehen einer Ver: 
neinungspartifel in einer aus den Alten citierten Stelle, infolge wovon der betreffende 

co Prozek verloren ging, erfüllte ihn mit dem unüberwindlichſten Widerwillen gegen ben 
juriftiichen Beruf, den er daher ungeachtet der eifrigen Abmahnungen feines Vaters ald- 
bald quittierte (1723), um ſich dem Priefterftande zu widmen. Nad einer noch in feinem 
Elternhaufe zugebrachten Zeit längerer Zurüdgezogenheit und Hingabe an geiftliche Betrach- 
tungen empfing er (1725) die Subdialonatsweihe und trat kurz darauf al3 Novize in die 


Liguori und der Liguorianerorden 491 


Kongregation der Propaganda der Erzbiöcefe Neapel, um als Miffionspriefter im Dienfte 
des Papfttums zu wirken. 1726 erlangte er die Diafonatsweihe (6. April), ſowie Ende 
desfelben Jahres (21. Dezember) die Priefterveihe. Einige Jahre fpäter löfte er, durch 
Überfiedelung in das fog. chinefiiche Kollegium der Propaganda, die Verbindung mit feinem 
Vaterhaufe völlig (1729). Sein befonders der geiftlihen Pflege und Unterweifung ber 5 
Armen fi widmendes Wirken, mittelft des fog. Rapellenunterrichts, bejtehend in Bildung 
Hleiner Vereine zu Andachten unter Zeitung von durch ihn beftellten Katecheten, führte ihn 
bald von Neapel nach verjchiedenen Orten Unteritaliend. Zu Foggia in Apulien war es, 
wo ihm, während feines dortigen Verweilens als Bußprediger zu Anfang des 3. 1731, 
die erfte jener Entzüdungen zu teil warb, deren er fpäter wiederholte erlebte. Dem vor 10 
einem Marienbilde Anieenden erſchien die bl. Jungfrau in ibrer ganzen Schöne; ein bon 
ihrem Haupte ausgehender Lichtftrahl ließ fich verflärend auf feine Stime nieder. Eine 
— Krankheit nötigte ihn bald darauf zu einem Aufenthalte in Amalfi, um Stär⸗ 
ng zu fuchen. Während der wieder Genefene zu Scala unweit Amalfi geiftliche Übungen 
mit den dortigen Klofterfrauen abhielt, erklärte ihm eine derfelben, die Schweſter Maria 16 
Gelefte Groftarofa, im Beichtſtuhle: der Heiland wolle nicht feine Rückkehr nad Neapel, 
fondern fein Verweilen an Ort und Stelle, behufs Gründung eines neuen Vereind von 
Miffionsprieftern, um „den verlaffenen Seelen Hilfe zu bringen“. Da feine geiftlichen Bor: 
ejegten, insbeſondere Biſchof Thomas Falcoja von Gaftellamare, die hierin liegende Mahnung 
eine göttlicherweiſe verurfachte erklärten, welcher Folge gegeben werben müſſe, ſchritt 20 
Liguori, damals 36jährig, am 9. November 1732 zur Stiftung der betreffenden neuen 
Kongregation, genannt „Genoſſenſchaft unſeres allerheiligſten Erlöſers“ —— S. 
N. Redemptoris) und nad ähnlichen Grundfägen verfaßt wie ſ. 3. die Kongregation 
der Miffionspriefter des Vincenz von Paula (vgl. den f. Artikel). Die Gründung erfolgte 
zunäcft im kleinſten Maßftabe, unter Beteiligung einiger weniger Priefter und Laien, 26 
deren Verein während der zwei nächſten Jahre auf jenes Städtchen Scala bejchränft blieb. 
Schwere Anfeindungen von verfchievener Seite ber drohten, wie gemwöhnlid beim 
Entftehen neuer Ordensgenoſſenſchaften, den Verein während der erften Jahre feiner Exi— 
jtenz * unterdrücken. Die Propaganda ſchloß Liguori als unruhigen Neuerer von ſich 
aus ar Pignatelli von Neapel äußerte ſich mißbilligend über fein Unter: 80 
nehmen. Die Mehrzahl der dem Orden zu Scala Beigetretenen wurde infolge dieſer 
Gegentvirkungen wieder untreu; bald ſah der Stifter fi von allen Gefährten bis auf 
zwei, Gefare Sportelli und den Laienbruder Vitus Gurtius verlafjen. Allein feine Beharr: 
lichleit kämpfte fich fiegreich durch alle diefe Anfechtungen hindurch. Bald konnte er ein 
zweites Haus feines Ordens, zu Villa Schiavi in der Diöcefe Cajazzo, fowie 1735 ein 86 
drittes, zu Giorani in der Diöcefe Salerno, auftbun. Es folgte Die feftere Ausgeftaltung 
* Regel, ſowie die erſte Gelübdeablegung (21. Juli 1742), worauf Liguori durch ein- 
immige Wahl der Kongregation zu deren Generalfuperior oder Rector maior auf 
Lebenszeit erhoben wurde. Bald darauf erfolgte auch die erfte päpftliche Beftätigung 
dur ein Breve Benedikts XIV. vom 25. Februar 1749, dem freilih die neapolitanifche 40 
Regierung ihre Anerkennung verfagte. — Die weitere Ausbreitung der Genofjenichaft 
nahm nun rafchen Fortgang, zunächſt innerhalb des Reichs beider Sizilien, wo ber Stifter 
unaufbörlich miffionierend und vifitierend von Ort zu Ort umberreifte, in elenbefter Klei⸗ 
dung, unter Ausübung der ftrengften Aufteritäten (Schlafen auf hartem Strobfad, ſtets 
nur fünf Sunden lang; Tragen von Stachelgürtel und Bußhemd; tägliche Selbitgeiße: 4 
lung bis aufs Blut, harte Faftenaskefe ꝛc. — vgl. Döllinger-Reufh, S. 370f). Die 
—— welche ſein raſtloſer Eifer ſeit Anfang der fünfziger Jahre nicht bloß im 
ründen immer neuer Häuſer ſeines Ordens, ſondern auch mittelſt Heranziehung des welt: 
lichen und regulierten Klerus, ferner des Adels, des ———— der Armen und 
ſelbſt der eg zur Teilnahme an feinen geiftlihen Übungen erzielte, waren reißen- so 
der Art und erregten allgemeines Erjtaunen. Ein Offizier urteilte darüber: „Die anderen 
Miffionen find Belagerungen, die des Alphons aber Erftürmungen.“ Zu_ den Mitteln, 
wodurch er diefe Erfolge zu erzielen wußte, gehörte vor allem eine möglichit gelinde Be: 
handlung feiner Beichtfinder im Beichtftuhl, verbunden mit dringender Aufmunterung der: 
felben zu häufigem Abendmahlögenuß (beides im Gegenſatz zur rigoroferen Praris des 56 
janfeniftifch gerichteten Teild der damaligen italienischen Kleriker); desgleichen eine geſchickte 
Taktik in der Einrichtung der Miffionen unter dem Landvolf einerfeitd und der ftädtifchen 
Miffionen andererfeitt. Während er zur Abhaltung der erfteren meift nur 3—4 feiner 
Priefter entfandte, umgab er ſich in größeren Städten jedesmal mit einem Stab von min- 
deſtens 10—15 oder gar 20 mwohlgefchulten priefterlichen Gehilfen. Somohl die länd- 60 


492 Liguori und der Liguorianerorden 


lichen mie die ftäbtifchen Miffionen Tieß er regelmäßig mindeſtens 10—12 Tage dauern. 
An 4—5 diefer Tage wurden auch Gelbitgeißelungen von den an ben Miffionen teil: 
nehmenden Männern (Abends, bei ausgelöfchten Lichtern in der Kirche) vorgenommen. — 
Bon befonderer Bedeutung wurde das Inſtitut der „Renovationen“, darin beitehend, daß 
5 er die Miffionare etlihe Monate nad) abgehaltener Miffion den betreffenden Ort abermals 
befuchen ließ, um jo „das gewirkte Gute zu befeftigen und die, welche dem Rufe ber 
Gnade noch nicht gefolgt waren, aus ihrem Sündenjchlafe aufzurütteln”. — Für Priefter, 
eg Kandidaten und Studenten, Edelleute Klofterfrauen ꝛe. wurde obendrein das 
Mittel der geiftlichen Übungen nad; dem Schema Loyolas fleigig in Antvendung gebracht. 
10 Troß feines Widerftrebens erhob ihn 1762 der zelantiiche Papſt Clemens XIII., in 
richtiger Würdigung feiner hoben Bedeutung, auf den Bilchofsfig von St. Agata der 
Goten (de’ Goti) zu Neapel. Es begann damit die ſchon an feiner Wiege in Bezug auf 
ihn geiprochene Weisfagung eines Freundes feiner Eltern fich zu erfüllen, die ihm einer: 
feit3 das Gelangen zur Biſchofswürde, andererfeit3 ein langes Leben von über 90 Jahren 
15 verheißen haben fol, und in der That audy in ihrem zweiten Teile zur Wahrheit wurde, 
da Liguori er am 1. Auguft 1787, in einem Alter von 90 Jahren 10 Monaten und 
5 Tagen zu Nocera ftarb. Seit feiner Erhebung zum Epijtopat übertvies er die Verwal: 
tung — Kongregation zum Teil einem Generalvikar, dem Pater Andrea Villani. Die 
durch den nämlichen raſtloſen Eifer, der fein ordensgründendes Wirken charakterifiert, aus: 
0 gezeichnete, überall auf Reform der Herifalen \nititute, Hebung der Geelforge und bes 
religiöfen erg und Förderung des Andachtslebens, insbejondere des mario: 
latriſchen, binarbeitende Führung feines Bilchofsamtes (in welcher befonders öftere, an vor: 
berige Miffionen ſich anjchließende Gemeinde-Vifitationen eine wichtige Nolle fpielten) fette 
er nur 13 Jahre hindurch fort. Am 15. Juli 1775 entbob ihn Pius VI. der Bürde 
25 ded Epiffopats, um deren Abnahme er wegen anbaltender Kränklichteit ſchon defien Vor: 
gänger Clemens XIV., wiewohl vergeblich, gebeten hatte. Der Jeſuitengegner Clemens 
wußte nämlich die Beftrebungen und Leiſtungen unſeres Heiligen hoch zu ſchätzen; er 
fol gelegentlich einer Bitte desjelben um Amtsentbebung wegen Krankheit geäußert haben: 
„Es genügt, daß Monfignore Liguori die Diöcefe von feinem Bette aus regiert; ein ein: 
30 ziges Gebet, das er von dort aus zu Gott emporfendet, ift mehr wert als hundert Viſi— 
tationen !" — Nachdem Pius VI. fein Abjchiedsgefuh genehmigt, lebte 2. in asketiſcher 
Zurüdgezogenheit und Armut — eine bifchöfliche Penfion hatte er fich nicht ausbedungen 
— in dem Haufe feine® Ordend San Michele dei Pagani beiNocera. Zu den fonjtigen 
Beſchwerden feines Greifenalters, beftehend in großer Körperfchwäche und gänzlicher Ber: 
35 frümmung des Rüdgrats, traten noch ſchwere Kümmernifje hinzu, welche ihm eine Spaltung 
in feinem Orden, ausgebrochen infolge des Zerwürfniffes zwiſchen der liberalen neapolitanifchen 
Regierung und dem PBapfte Pius VI., bereiteten. Er erlebte die MWiebervereinigung der 
beiden Parteien, in welche die Nedemptoriftensfongregation damals auseinander brachen, eine 
römifchpäpftliche und eine königlich neapolitanifche (f. unten II), nicht mehr, ſoll aber fter- 
40 bend fie beide, „die Väter, die im Königreich Neapel find, und die im Kirchenftaate leben: 
den“, gejegnet haben. — Schon neun jahre nach feinem Tode, am 4. Mat 1796, wurde 
Liguort durch Pius VI. für ehrwürdig erflärt, dann am 15. September 1816 durch 
Pius VII. felig gefprochen, endlid am 26. Mai 1839 durch die Bulle „Sanctitas et 
doetrina“ Gregor XVI. fanonifiert. Pius IX. hat diefen von feinen Vorgängern ge 
45 fpendeten Beiträgen zur gloria posthuma *iguoris die höchſte denfbare Auszeichnung 
inzugefügt, durch feine Aufnahme unter die Doctores ecclesiae, im Anſchluſſe an bie 
iher nach und nach zu diefem höchiten Range erhobenen Theologen des Firchlichen Alter: 
tums und Mittelalters, wie Thomas Aquinad, Bonaventura, Bernhard dv. Clairvaux und 
ulegt noch (1852) Hilarius von Poitiers. „Wir wollen und beichließen”, fo jagt das 
50 betr. Promotionödefret vom 7. Juli 1871, „daß die Bücher, Kommentare, Abhandlungen 
(opuseula), furz die Werke diejes Doktors gleich denen der übrigen Doktoren der Kirche 
eitiert, angeführt und erforderlichen Falles benußt werden, und zwar nicht bloß im Privat: 
gebrauche, fondern öffentlih in allen Gumnafien, Akademien, Schulen, Kollegien, Lehr: 
borträgen, Kontroverjen, Schriftauslegungen, Predigten, Neben und allen fonjtigen kirch— 
55 lichen Studien und chriftlichen Übungen.” Den Grund für diefe außerordentlich bo 
Wertihägung der Schriften Liguoris giebt dasfelbe Dekret ausprüdlih und auf unmiß— 
verftändliche Weife an. Nicht bloß weil diefe Schriften im allgemeinen „voll Gelehrjam: 
feit und Frömmigkeit” find, fondern fpeziell deshalb ftehen fie hoch, weil „die Wahrheiten, 
betreffend die unbefledte Empfängnis der hl. Gottesmutter und die Unfehlbarfeit des ex 
co cathedra lehrenden römischen Papftes, diefe von Uns unter dem Zujauchzen des chrift: 


Liguori und der Liguorianerorden 493 


lichen Volls und mit Zuftimmung der Prälaten der katholiſchen Welt in großer Zahl 
fanftionierten Wahrheiten, ſich darın aufs trefflichite (avec la Pe grande nettet6) dar: 
elegt und durch die kräftigften Gründe erwieſen finden“ (vgl. den franz. Tert des Des 
ets, auszugsweiſe —— bei Friedrich, Geſchichte des Vatik. Konzils I, 568). Weſentlich 
dieſelben Brise der Ljchen Schriften hat Zeo XIII. in einem Briefe vom 28. Auguft 5 
1879 rühmend hervorgehoben, nur darin von feinem Vorgänger abweichend, daß er das 
jeiner Theologie im allgemeinen gebührende Lob dahin näher beftimmt: X. folge beſonders 
„den Engel der Schule“, d. h. dem hl. Thomas (ſ. Döllinger-Reuſch, a. a. O. ©. 467). 
Alfo dreierlei Eigenfchaften verdankt die Lehr: und Schriftftellerthätigfeit L.s ihre un- 
gemein bohe Bedeutung für die Sache bed mndernen Ultramontanismus: 1. im allge 10 
meinen ihrer „Gelehrſamkeit und Frömmigkeit” — momit ohne Zweifel ihr der jefuitifchen 
Andachtslitteratur und probabiliftiichen Moral vertvandter Charakter gemeint ift; 2. ihrem 
Eintreten für die immaculata conceptio und 8. ihrem Plädieren für die Unfehlbarkeit 
des Papſtes. Es iſt der Geiſtesverwandte Loyolas überhaupt und es ift näher der Imma—⸗ 
kuliſt und der Infallibiliſt Liguori, den man zum Doctor ecclesiae promoviert hat. 16 
Hieraus würde ſich ald naturgemäße Einteilung Ile Werke die Bildung dreier Gruppen: 
asfetifch-moraltheologifche, mariologiſche und kanoniſtiſch⸗infallibiliſtiſche Schriften ergeben. 
Doc durchdringen die genannten Grundeigentümlichkeiten ziemlich gleichmäßig feine jämt- 
lichen Arbeiten ; diefelben bilden von Anfang bis zu Ende „das fonderbarite Gemiſch von 
Naivetät, Yeichtgläubigfeit und miljenfchaftlicher Ignoranz, das aber trogdem von Rom 20 
aus approbiert und eifrigjt empfohlen wird” (Friedrih a. a. D., ©. 539). Schon der 
Mangel einer gründlichen theologifchmwifjenichaftlihen Ausbildung (die er ja, als urjprün 
lih nur für den juriftifchen Beruf Beitimmter und als feit Empfang der Prieſterwei 
jofort aufs Eifrigfie der praftifchen Seeljorge und Miffionsthätigkeit Obliegender, niemals 
erlangen fonnte) macht ſich in den meiften von ihnen aufs Stärffte bemerflih. Dabei 25 
zeugen fie nad Form wie Inhalt von höchſt flüchtiger Abfaffung. Entjtanden innerhalb 
des fnappen Zeitraums von etwa drei Jahrzehnten (1745 —77) mwimmeln dieje über alle 
möglichen Materien ſich verbreitenden Elaborate, welche in der deutſchen Gejamtausgabe 
42 Bände füllen, von Nachläffigkeiten ſchlimmſter Art. Namentlih enthalten fie eine 
Menge faljcher Citate aus Kirchenvätern, Papſturkunden, Scholaftitern ꝛc. Der in feiner 30 
Askeje, Seeljorgerthätigkeit und bifchöflichen Amtsführung übermäßig ſtrupulöſe Mann 
eitattet ſich als Schriftiteller unglaubliche Proben von Getifjenlofigfeit. An betwußt 
Pälichenbes Verfahren ift dabei vielleicht weniger zu denken ald an weitgehende Leichtfertig- 
feit im Hinnehmen traditioneller Irrtümer und an einen geradezu blinden Aberglauben, 
bejonders im Punkt der Marienverehrung (ſ. unten, bei den Werfen asfetijchmariologifchen 35 
Inhalts). Schon Patucci und andere ftrengfatholifche Kritifer 2.3 im 18. Jahrhundert 
warfen ihm dieſe Leichtfertigkeiten vor. Gegenwärtig wird die in hohem Grade vitiöfe 
Beichaffenheit der Mehrzahl feiner Werke jelbft von den befonneneren Schriftitellern jeines 
Ordens, z. B. auch feinem Biographen Dilgskron, zugeftanden. Daß ein jüngft erfchienenes 
Zebensbild des Heiligen über dieje partie honteuse feines Wirkens mit Stillichtweigen 40 
as ugeben verjuchte, erfuhr (harten Tadel auch in jtrengkatholifhen Organen (fiehe 
. Koch Kritik jener — Vie de St. Alphonse von Berthe, in der Lit. Rund» 
jchau 1901, ©. 44, und vgl. überhaupt Döllinger-Reuſch, Moralftr. I, 392—412). Für 
den Eindrud, welchen der von Pius IX. vollzogene Promotionsakt feinerzeit auf die bien 
jchaftlich gebildeten Kreiſe des deutſchen Katholicismus übte, ift bezeichnend das von Döl- 46 
linger damals gefällte Urteil: diefe Doktorierung 2.3 fei „das Monftröfefte, was je auf 
bem Gebiete der theologischen Lehre vorgelommen!” „Mir ift in ber ganzen Kirchen: 
eichichte Fein Beifpiel einer fo furdhtbaren, fo verderblichen Verwirrung befannt“, tie diefe 
rasen 2.8 zum Doctor ecel., — 2.3 „des Mannes, deſſen faljche Moral, ver: 
fehrter Marienkult, deſſen bejtändiger Gebrauch der —— Fabeln und Fälſchungen so 
ſeine Schriften zu einem Magazin von Irrtümern und Zügen macht“ (ſ. Friedrich, J. 
v. Döllinger III, 587 f.). 
Bon den einzelnen Gruppen Liguoriſcher Schriften genießen ein vorzugstveife hohes 
Anfehen und haben den bedeutendften Einfluß erlangt: 
I. Die moraltheologifhen Werke. Das Hauptwerk, die fog. große Moral, 55 
trat in erfter Ausg. ans Licht unter bem Titel: Medulla Theologiae moralis R. P. 
Hermanni Busenbaum S.J., cum adnotationibus per R. P.D. Alph. de Ligorio 
adjunctis, Napoli 1748. Erſt die beträchtlich erweiterte und umgearbeitete 2. Auflage 
nennt Liguori al3 eigentlichen VBerfaffer: Theologia moralis, coneinnata a R.P. Alph. 
de Ligorio.... per appendices in Medullam R.P. H. Busenbaum. Ed.altera, & 


494 Lignori und der Liguorianerorden 


in pluribus melius explicata, uberius locupletata, 2 voll, Nap. 1753—55) ge 
mwibmet dem Papft Benedikt XIV). Sieben meitere Auflagen — die britte, von 1757, 
bereit? 3 Bde Folio ſtark — erfolgten bis zu 2.8 Tode; als Ort des Erſcheinens trat 
mit Aufl. 6 (1767) Rom an die Stelle Neapels; von Aufl. 7 an (1773) nahm er feine 
5 weſentlichen Umgeftaltungen mit dem Werke mehr vor. Die nad) feinem Tode and Licht 
getretenen Ausgaben (ſeit den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts meift in 8—10 Bänden 
Oktav) aufzuzäblen ift überflüffig. Sie liegen vor in faft allen neueren Kulturfprachen ; 
ihr Lehrgehalt, vielfach auch in Geſtalt gedrängterer Auszüge oder freier Nahahmungen 
dargeboten und in manchen diefer abkürzenden — mehr oder minder idealiſiert, 
10 d. h. vom ſchlimmſten Schmutz pi anſtößigen Kaſuiſtik bei Behandlung gejchlechtlicher 
Dinge einigermaßen gereinigt (vgl. unten), bildet dermalen infolge jenes Promotionsdekrets 
Pius’ IX. die Grundlage des moraltheologifchen Unterrichts faft ſämtlicher katholiſcher 
Bildungsanftalten. — Verſchiedene Kleinere Publikationen moraltheol. Inhalts begleiteten 
den durch drei Yahraehnte ſich erftredenden Enttwidelungsgang des größeren Werkes. So 
15 der für den praftiichen Gebrauch von Beichtvätern bejtimmte Auszug, welcher zuerit ital. 
in 3 Bänden (Istruzione e pratica per un confessore, Napoli 1757), dann latein. 
unter dem veränderten Titel „Homo apostolicus, instruetus ad audiendas con- 
fessiones“ (Nap. 1759; 2. verb. Ausg. 1763 u. ö.) erfchien. So ferner verjchiedene 
polemifch-apologetifche Traktate zur Verteidigung feiner mor. Lehrmethode, welche bis zum 
20 Jahre 1762 die des einfachen Probabilismus war (jo in der Diss. scholastico-moralis 
pro usu moderato probabilis opinionis in concursu probabilioris, 1749, und in 
einer ebenfo betitelten neuen von 1755), feit jenem Jahre aber zum fog. Yequiprobabilis- 
mus fortgebildet erfcheint (jo in der Breve dissertatione dell’ uso moderato dell’ 
opinione probabile, 1762; in ber gegen Patucci gerichteten Risposta apologetica 
25 1764; in einer wider eben biefen Gegner polemifierenden Apologia 1765; in einer Apo- 
logia della theologia morale tacciata da taluri per lassa etc. 1769 u. a. m.). 
Genaueres über diefe — meift als Anhänge in die fpäteren erweiterten Ausgg. des großen 
Moralwerks aufgenommenen — Kontroversichriften, jowie über die ganze bier in Rede 
ftehende Schriftengruppe ſ. bei Döllinger-Reufch, I, 412—436. Wegen der bis in bie 
30 Gegenwart fidh fortjegenden Streitigkeiten zwiſchen Probabiliften (Jefuiten) und Aequipro: 
babiliften (Anhängern Liguoris) f. den Art. „Probabilismus” und die daſelbſt verzeichnete 
Litteratur. — Bon den freieren Nachbildungen des L.ihen Moraliyftems in Kompendien: 
form erlangten befonderen Ruhm die des Franzoſen Thomas Goufjet (F 1866 als Karb.: 
Erzbiſchof dv. Reims, Verfafjer einer Theologie morale, Par. 1844; melde bis 1880 
86 nicht weniger als 17 Auflagen erlebte) und J. Pierre Gury (Prof. am Collegium Ro- 
manum in Rom, + 1866, deſſen Compendium theol. moralis, Lugdun. et Paris. 
1850, berüchtigt durch die Schamlofigleiten feiner Kafuiftif in Behandlung gefchlechtlicher 
Dinge, eine noch beträchtlichere Verbreitung gefunden bat); ferner feit Mitte des legten 
Jahrhunderts Scavini (Theol. moralis ad mentem S. Alph. M. de Lig, 3 voll., 
«0 ed. 9, Mediolani 1862); Clemens Marc (Institutiones morales Alphonsianae, seu 
Doctoris Eceel. A. M. de Ligorio Doctrina moralis ad usum scholarum acco- 
modata, 2 voll., Rom. 1880 u. ö.); ‘of. Yertays (Theol. moralis iuxta doctrinam 
S. Alphonsi, 2 voll., ed.alt., Paderb. 1890). Auch die gegenwärtig in den Priefter- 
eminarien zumeift verbreitete Theologia moralis des Jeſuiten Lehmkuhl (7. ed. 1890) 
45 fußt weſentlich auf Liguorifcher Grundlage. Vgl. Ant. Ko, Die Entwidelung des Moral 
ſyſtems bes hl. Alph. M. de Lig. auf Grund feiner Briefe dargeftellt, in ZETb 1897, I. 
— Zur krit. Würdigung des Geiftes der Liguoriihen Moral ſ. außer Döll.-Neufch (bef. 
437—476) nod Chr. E. Luthardt, Zur Ethik, Lpz. 1888, ©. 66—80, und Gefchichte 
ber ur II, 142— 151; Beyichlag in den deutſch-ev. BI. 1899, ©. 794; W. Herr: 
so mann, Römiſch⸗katholiſche und evangel. Sittlichfeit, Marburg 1899; R. Graßmann, Aus: 
züge aus der von den Päpften Pius IX. und Leo XIII. ex cathedra als Norm für 
die röm.zfath. Kirche fanktionierten Moraltheologie des hl. Dr. Alphonfus Maria de Li— 
guori, Stettin 1899 (binnen Yahresfrift ca. 50mal neu aufgelegt, Fatholifcherfeit3 vielfach 
aber mit Unrecht als fälfchende Darftellung denunziert, vgl. 7. Nippold, „Prinz Mar 
650. Sachſen und Prälat Keller in Wiesbaden als Verteidiger der Xiguoriichen Moral” und: 
„Der relig. Friede der Zukunft ꝛc., mit einem Anhang über die Bor: und Nachſpiele der 
Liguoriſchen Kontroverje”, Lpz. 1901); K. Weiß, Beichtgebot und Beichtmoral der röm.⸗ 
fath. Kirche; mit Auszügen aus den Lehrbb. der Moraltheol, von LZiguori, Gury, Lehm: 
kuhl —— Aertnys, St. Gallen 1901; D. Zöckler, Zur Liguori-Moral: Evang. Kätg. 
1901, Nr. 36. 


Lignori und der Liguorianerorden 495 


II. Baftoraltbeologifhe und asketiſche Werke (nad Form und Tendenz 
mit den Schriften der vorigen Gruppe eng verwandt). Neltefte Schrift diefer Reihe ift die 
furze Anweiſung für Beichtpäter: Pratica del confessore per ben esereitare il suo 
ministero, Napoli 1748. Ihr folgten weiterhin (außer jenem „Homo apostolicus“ ete. 

j. 0.): Instructio ordinandorum (1758); Institutio catechistica (1768); La vera 5 
sposa di Gesü Christo, 2 voll., Venez. 1781 u. ö. (auch deutſch: Die wahre Braut 
J. Chrifti oder die bl. Klofterfrau, Augsb. 1808; Wien 1830 —- eine je iell für Nonnen 
geichriebere Anweiſung zu asketifcher Lebensführung, mit äußerſt rigoriftiichen Vorfchriften 
und Ratjchlägen betreffend Geißelungen, Tragen von Bußbemden u. dgl. Döll.Reuſch, 
©. 372]). Ferner verfchievene Übungsbüchlein wie: „Andachtsübungen zum allerheiligften 10 
Herzen Jeſu und Mariä für den täglichen Gebrauch“; „Beſuchungen des allerh. Sakra— 
ments des Altard und der allezeit unbefledten Jungfrau” ; „Andacht des hl. Kreuzwegs“; 
„Neuntägige Andacht zu Ehren der hl. Terefia” ; „Liebe der Seelen, d. i. geiftreiche Ge— 
danken über das Leiden Chrifti”; „Gründliche Unterweifung für Alle, die nach der chriftl. 
Vollkommenheit trachten” ; „Das große Gnadenmittel des Gebete“, u. ſ. f. — Diele alles 
ſowohl im ital. Original wie in verfchiedenen Überfegungen bis in die neuefte Zeit hinein 
einzeln neu aufgelegt (jo das zulegt erwähnte Schriftchen überd Gebet erft jüngjt wieder 
in beutjcher Bearbeitung durch M. Helbling, Einftedeln 1901), auch — in Samm⸗ 
lungen Bun wie: Opuseula spiritualia D. Alf. M.de L., Venetiae 1788 (2 voll.); 
Oeuvres ascötiques d’ A. M. d. L., traduites et mises en ordre par Léop. » 
Dujardin, 9 voll. 12°, Tournai 1856—64 (in der Dujardin-Jacquardſchen Gefamt: 
ausg. von 1895 die erfte Abteilung bilvdend, t. I—-VI.: Partie ascétique); Schule der 
hriftl. Vollkommenheit für Welt: und Orbensleute, aus den Werfen bes bl. Alpb. zu: 
fammengeftellt von Paul Leid, Regensburg 1886, u. f. fe — Das Hauptwerk dieſer 
Gruppe — Gegenftand der höchften Bewunderung für die Anhängerſchaft des Heiligen, 26 
aber auch der jchärfiten Angriffe von kritiicher Seite — ift der Panegyrikus auf die hl. 
Jungfrau: Le glorie di Maria, 2 voll., Nap. 1750; Venez. 1784 u. ö. (auch franzöſ.: 
Les gloires de M., 1884 u. d.; deutfch: „Die Herrlichfeiten Mariä”, 3. B. Augsburg 
1809; Einfieveln 1862 u. ö.). Er bezwedt hauptſächlich die Verbreitung und Berteibi- 
gung des Lehrſatzes, daß alle göttlichen Gnaden nur durd Maria ausgeteilt werben, jo daß 30 
ein Menfc anders ald durch ihre Vermittelung die Seligfeit zu erlangen vermag und 
auch fein Zutritt zur Gnade Chrifti anders als durch Yin ittlerfchaft erreichbar iſt. 
Nicht Chriftus, fondern Maria tft die Thür zum Himmelreih; auf die Andacht zu ihr 
bezieht ſich was die göttliche Weisheit jagt (Prov. 8, 34): Beatus homo, qui audit 
me et qui vigilat ad fores meas quotidie et observat ad postes ostii mei! ss 
Lehrmeifter 2.3 bei Ausbildung dieſes Dogma von der abfoluten Unentbehrlichfeit der 
Gnadenhilfe der Madonna, oder mas dasfelbe ift, von dem Sabe „Es ift ſchwer durch 
Chriftum, aber leicht durch Maria felig zu erden“, war hauptſächlich der Jeſuit Pepe 
— Auf feine Anregung bin hatte L. ſchon ſeit etwa 1734 angebliche Thatſachen⸗ 
elege in größter Zahl, und vielfah von der abjurdeften und fabelhafteften Art, für so 
Marias allein rettende Kraft zu |. begonnen (Döl.:R., ©. 392; vgl. Hafe, Prot. 
Polemik”, nn zu den jchon bald nad) dem erften Erjcheinen des Werks gegen dasſelbe 
aufgetretenen Kritikern gehörte des gelehrten Anton Muratori Neffe ©. Fr. Soli, Verfafler 
der pſeudonymen Streitjchrift „Lamindi Pritanii redivivi epistola paraenetica ad P. 
Benedietum Piazza“ (1755), gegen welche 2. fi in einer befonderen, den fpäteren #5 
Ausgg. feiner „Glorie di M.“ als Anhang beigegebenen „Risposta“ verteidigen mußte 
(Doll. R. 417f.). Neuere Beiträge zur Rritit der Ueberſchwenglichkeiten und albernen Fabeln 
des Buches, dem die „Marianifierung” des modernen röm. Andachtslebens und Kultus- 
weſens bauptfächlich zu danken ift, |. bei v. Hoensbroeh, Der Ultramontanigmus (Berlin 
1897), S. 142—145, und: Das Papfttum zc. I (1900), ©. 219 ff. — Selbit Meffert so 
(j. o. die 2itt., I, a) redet von ber extremen Wunderfucht und Unkritik der asketiſchen und 
populärsapologetiichen Werke 2.3 nur in vorfichtig entichuldigendem Tone: „Alfons ift 
nicht das produftive Genie, das die Wifjenichaft auf eine neue Höhe hebt; er ift der 
Volksfchriftfteller, der in populären, Teichtfaßlichen Abhandlungen die Wirkung der gegne- 
rifchen, ungläubigen Litteratur auf die Maflen des Volks paralyfieren will. Wenn er dieſe 55 
feine Volksichriften mit Wunderberichten ausgeftattet bat, fo —* dieſe Erzählungen zu— 
nächſt im Rahmen des Bildungsſtandes des 18. Jahrhunderts in Italien, ſpeziell im nea- 
politanifchen Reiche, zu beurteilen.” Es erjcheine nun einmal... „micht gerechtfertigt, 
alles und jedes zu verteidigen, was der bl. Alfons in feine Schriften aufgenommen bat, 
auch wenn e3 ſchlechthin unhaltbar geworden”; vielmehr gelte es, „die —— Poſi⸗ so 


496 Liguori und der Liguorianerorden 


tionen m S we der wirkſamen Verteidigung des Wefentlichen felbft aufzugeben” x. 
(a. a. D., ©. 269f.). 
III. Dogmatifh-apologetifche Schriften (famt antisproteftantifcher Polemif). 
hre Reihe eröffnet das wider dem fpinoziftifhen Pantheismus und die Philoſophien Ber: 
5 feleys, Leibnizs, Wolfs ꝛc. gerichtete Schriftchen: Breve dissertazione contro gli er- 
rori dei moderni inereduli, 1756, dem im nächiten Jahre eine etwas ausführlichere 
Polemik gegen diefelben „Ungläubigen” folgte, unter dem Titel: Evidenza della fede 
ossia veritä della fede. Zehn jahre ſpäter veröffentlichte er feine Veritä della fede 
in 3 BB., worin außer dem Materialismus und engliihen Deismus auch die franzöf. 
10 Bopularphilofophen Helvetius und Voltaire bekämpft werden (feit 1772, erweitert durch 
ein bierted, „gegen die Einwendungen der Deiften‘ gerichtetes Buch, worin u. a. die kurz 
zubor in Neapel ftattgehabte wunderbare Auffindung geraubter Hoftien als Fräftiges Argu- 
ment ins Feld geführt wird; in franzöf. Überfegung aufgenommen in Bd XH der Migne- 
ichen D&monstrations évangéliques, Paris 1848). — Sn rafcher dolge erſchienen jeit 
15 Ende der 60er Jahre des Weiteren: Die pfeudonyme lat. Schrift gegen N. v. Hontheim 
Vindieiae pro suprema R. Pontifieis potestate contra Justinum Febronium. 
Opella ab Honorio de Honorio elueubrata (Neapoli 1768 — mit einer Berteibi- 
gung ſowohl des Primats wie der Unfehlbarfeit des Bapites); Opera dommatica contro 
gli eretiei pretesi reformatori (1769 — eine Apologie der Lehrdefrete von Trient, 
20 ergänzt durch einen gegen Berti gerichteten antijanfeniftiihen Traftat); Trionfo della 
Chiesa, ossia istoria delle eresie colle loro eonfutazioni (1772 — eine breibändige 
Geſchichte und Kritif der Härefien, merkwürdigerweiſe dem liberalen neapolit. Minifter 
Tanucci debiziert mitteljt eines in jchmeichelhaften Worten abgefaßten Vorworts, welches 
freilih in den neueren beutjchen Ausgg. des Werkes weggelaſſen ift), endlich als letzte 
25 feiner Schriften überhaupt ein 1777 erichienener Regentenfpiegel für fath. Fürften: La fe- 
deltä de’ vassalli verso Dio li rende fedeli anche al loro prineipe (mit warmer 
Empfehlung des deals völliger Belenntniseinheit katholiſcher Länder, unter Hinweis auf 
das glorreiche Vorbild, welches Louis XIV. in diefer Hinficht 1685 durch Aufhebung des 
Edikts von Nantes gegeben habe). Vgl. Döl.:R., S. 394—403; auch Hurter, Nomen- 
so clator lit. III, 469—470). 

IV. RT Age und geiftlihe Dichtungen. Eine zu 4 Bänden beran- 
gewachſene Poſtille, enthaltend Predigten für alle Sonntage (2 Bde) und für alle Feittage 
des kathol. Kirchenjahres begann %. 1769 zu veröffentlichen (DöN.:R. 397). Dem italieni- 
ſchen Driginal folgten auch hier bald Übertragungen in andere Sprachen, jo eine Würz 

85 burger deutfche Ausgabe von W. Hillinger in 4 Bänden, unter dem Titel: „Lob: und 
Sittenreden des bl. A. M. v. 2. für alle Sonntage und Feittage” (1775f.). Vgl. die 
Heineren Predigtfammlungen wie: „Lobreden auf die Mutter Maria” (deutſch durch Ob: 
laden, Augsb. 1772. 1779); „Predigten und Inſtruktionen“ (zuerſt ital., Venedig 1772 
bi8 1779 in2 Bden, dann auch beutich 2c.); „Kurze Sonntagspredigten“ nebft einer Xebens- 

«0 geichichte 2.3 von G. Kloth, Aachen 1835) u. ſ. f. — Auch als geiftl. Liederdichter und 

omponift genoß %. Beifall bei feiner Fatholifchen Umgebung; vgl. das Duett einer Seele 
mit Chrifto, welches P. Joſeph Heidenreih vor kurzem aus einer Hbf. des Brit. Muf. 
erauögab: Reeitativo e Duetto tra l’Anima e Gesü-Cristo (Stimmen aus Maria- 
aa, Bd 49, 441 ff.), ſowie das jüngft ital. und franzöf. in Paris veröffentlichte Paj- 

45 jionslied: Chant de passion. Paroles et musique de St. Alph. de Lig. Texte 
orig. ital. et texte frangais, Paris 1900, ſowie überhaupt 9. Bogaerts, St. Alph. 
de L. musicien, et la Reforme du chant sacr& (ebd. 1900); auch die deutſche 
Liederfammlung von U. Paſſy, VBollitändige Sammlung geiftlicher Lieder des jel. A. M. 
d. L., a. d. tal. metriſch überjegt, Wien 1827. 

50 Wegen der Briefe ſ. o. d. Litt., Nr. 2. 


II. Die Liguorianer (Nedemptoriften), insbes. jeit Liguoris Tod. — 

Außer den unter I genannten Monographien anfehnliheren Umfangs (bef. Tannoia-Ehi« 

letti und oe vgl. a) als redemptoriftenfreundlihe Darjtellungen: die Bio- 
graphien EI. M. Hoffbauers von F. Pösl (Regensburg 1844); Sebajtian Brunner (Wien 
65 1858); M. Haringer, C. Ss. R. (Wien 1858, 2. A. 1880); ©. Müller (Wien 1877); 
G. Schepers (Salzburg 1887); Baudinger (Wien 1839, 3. Aufl. 1894); ©. Freund (Wien 
1890); desgleihen die Schriften über Joſeph Pafjerat von H. Girouille (deutfh durch Krebs, 
C. Ss. R., Dülmen 1894) und andere, ſowie die allgemeiner gehaltenen Darjtellungen von 
F. Ratte, C. Ss. R,, Der bi. Alphonſus und der Redemptoriftenorden, Quremburg 1887 ; 
© Karl Mader C. Ss. R., Die Kongregation des heiligjten Erlöfers in Dejterreih, ein Ehroni- 


Liguori und der Liguorianerorden 497 


falbericht über ihre Einführung, Ausbreitung, Wirkſamkeit und ihre veritorbenen Mitglieder, 
Wien 1887; Brüd, Geſch. der kath. Kirche in Deutichland im 19. Jahrhundert (Mainz 1887) 
II, ©. 193f.; Heimbuder, Orden u. Klongreg., II (1897), ©. 233—305. 

b) Kritifhe Darjtellungen (von protejtant. oder liberalstathol. Gegnern der Kongre— 
gationen): %. Nordmann, Die Liguorianer! Ihre Konftitution und SKorrefpondenz, Wien 5 
1849 (mit Abdrud des Statutö der Redemptorijten: ©. 67.291 f.); Ant. Ruland, Der 
fräntifche Klerus und die Nedemptorijten; Denkſchrift 2c., mit geichichtl. Beilagen, Würzburg 
1846: ©. Hader, Wer da? Oder die Mifjionen der Nedemptorijten, Erlangen 1852; F. 9- 
Reuſch. Redemptoriften und Jefuiten (Preuß. JBB. 1890, Febr.); v. Städelen, Redempto- 
riften und Sefuiten (NZ IL, 1890, ©. 133-156); M. Krauffold, Liguori und die Redempto— 10 
rijten, in d. Chriſtl. Welt 1890, ©. 510. 558 ff.; 2. 8. Goep, Nedemptoriften und Prote: 
ftanten, Gießen 1899. — Vgl. den (anonymen) Aufjag: Das driftl. Bolltommenheitsideal 
nad dem Leben eines Redemptorijtenbeiligen (des Laienbruders Gerh. Majella, F 1756, jelig 

eſprochen 1892) gezeichnet: UELKZ 189, Nr. 17—20; aud I. Friedrich, Ign. v. Döllinger, 
Br II und III (an den unten angef. Stellen), Münd. 18997. 15 

Ueber den nordamerifanijhen Zweig der C.Ss.R., die Kongreg. der Pauliſten: 
Wuejt, Annales Congreg. Ss. R. provinciae Americanae, Ilchester, 1888; Walter Elliott, 
The life of Father Hecker, 4. edit. New York 1898; Ch. Maignen, Le pere Hecker est- 
il un saint? Etudes sur l’Ame6ricanisme, Rome 1898; %. 3. Delattre, S.J., Un Catholi- 
cisme Am£ricain, Namur 1896; Fiamingo, Das relig. Ameritanertum und der Vatikan 20 
(Preuß. IBB. 1898, Septbr.); Hegler, Der Ameritanismus (Epriftl. Welt 1899, ©. 536 bis 
542). Bgl. P. Schanz, Zum Studium der Theologie in Amerita: THOS 1899, IV, 507—512; 
A. 9. Newman im Eur Sourn. j. Theol., Chicago 1899, IV, 816ff.; Joſ. Müller, Der 
Reformtatholicismus, TI. II (Zürich 1899), S. 130—132. 

Ueber den weiblihen Zweig der Redemptoriiten: F. Dumortier, Les premidres 
R£demptoristines. Avec une notice sur leur institut, Lille 1884; Nozzaotra, Vita della 
Madre Maria Raffaella, Cooperatrice con 8. Alfonso nella fondazione etc., Napoli 1884; 
Vie de la Möre Marie-Alphonse de la Volont# de Dieu ... publiée par des Redempto- 
ristines. Malines (s. a.); Hugues, C. Ss. R., Die Klofterfrauen Maria Victoria und Marianne, 
Gräfinnen von Weljerheimb, nebjt Mitteilungen über Entjtehung, Verbreitung und Einrich- 80 
tung ded Ordens der Redemptorijten, Freiburg 1883. Val. Guirouille-Krebs in der oben (a) 
genannten Biographie Pafjerats. 


Die asketiſchen Vorjchriften des von Liguori urfprünglich für feine Kongregation ent 
worfenen Statuts ftellten an die Selbjtverleugnung und den mortififatorijchen Eifer der 
Mitglieder ungemein harte Forderungen: Schlafen auf jchlechten Strohfäden, ſcharf ge: 86 
würzte Suppe nebjt Früchten und äußerſt hartes Brot als tägliche Koft, welche knieend 
eingenommen werben mußte; dreimal tägliches Horenlejen, allnächtlihe längere Andacht 
vor dem Santtiffimum, dreimalig wöchentliche Geißelung, predigende und mifjionierende 
Thätigfeit nur unter dem ärmften und geringiten Volke. - Bon diefen Härten wurde durch 
die von Lig. fpäter (nach 1742) ausgearbeiteten Konftitutionen manches gemildert; anderes 40 
blieb beibehalten. Mit der Gejellichaft Jeſu, aus deren Einrichtungen X. überhaupt man 
ches entlehnte, teilt jeine Kongregation insbejondere die Hinzufügung eines vierten Ge: 
lübdes zu den drei gewöhnlichen Gelübden der Armut, der Heujchheit und des Gehorſams. 
Diefes vierte Gelübde verpflichtet den Redemptoriften dazu: feine Würde oder Pfründe 
außerhalb feiner Kongregation, ausgenommen auf ausbrüdlichen Befehl des Papſtes oder 45 
bes Generalfuperiors, anzunehmen, jowie ferner: bis zum Tode in der Gefellichaft zu ver: 
baren, es jei denn, daß der Papſt von deren Satzungen dispenfiere (j. Heimbucyer II, 
303). Den nämlicyen unbedingten Gehorſam gegen den Papſt, welcher ſich bierin aus: 
drüdt und den die infallibiliftiiche Doftrin der moral:theologischen Schriften 2.8 predigt, 
bethätigte der greife Ordensſtifter während jener verhängnisvollen Spaltung im Schoße so 
feiner Genofjenichaft, die ihm den Abend feines Lebens verbitterte und vor deren Wieder: 
beilegung er ftarb. Der neapolitanifche Teil des Ordens, zu welchem L. ſelbſt, als zu 
Nocera wohnend, gehörte, jollte auf den Wunjc des Hofes von Neapel gewiſſe Verände— 
rungen mit der Negel, wie fie 1742 formuliert und 1749 durch Benedikt XIV. bejtätigt 
worden ivar, vornehmen; man jeßte diefer Forderung feinen unbedingten Widerſpruch ent: s6 
gegen, fügte fich ihr vielmehr — einige wenige Väter ausgenommen, die ihr Klofter zu 
m in Neapel verließen und nah dem Kirchenſtaate auswanderten — in paſſivem 

ehorſam. Papſt Pius VI. dagegen forderte genaues Beharren bei den Konftitutionen, 
wie jener jein Vorgänger fie approbiert babe, und ging fo weit, zu erflären: 1. die Ne: 
demptoriltenhäufer im SKönigreih Neapel bildeten feinen Teil der Kongregation mehr und 60 
feien ihrer Privilegien verluftig ; 2. auch Liguori fei von der Kongregation ausgejchlofjen 
und der Würde eines Generaljuperiors enthoben; jtatt feiner folle Peter Franz de Paula 
das oberjte Rektorat erhalten. Im Kirchenftaat ſowie auf der Inſel Sizilien fügte man 

Real-Encyllopäbie für Theologie und Fire. 3. U. XI. 32 


t0 
Sr 


4498 Liguori und der Lignorianerorden 


ſich dieſer fchroffen päpftlichen Enticheivung, während die neapolitanifchen Angehörigen 
der Kongregation größtenteil ſich miderfegten. Liguori felbft unterwarf fih dem Willen 
des Statthalter Chrifti mit derfelben Demut, die er ftet3 nach diefer Seite bin 
bethätigt hatte. So oft die aufd äußerſte verwirrten und von ſchwerer Gewiſſensnot be 
5 drängten Väter feiner bisherigen Obedienz ihn um Rat fragten: fie erhielten nur die eine 
Antwort: „Gehorchet dem Bapfte!” Die Spaltung wurde erjt drei Jahre nach 2.3 Tode, 
durch Ausföhnung des Papftes und der neapolitanischen Regierung wieder aufgehoben; 
die leßtere erkannte, laut Edikt vom 29. Dftober 1790, die Bejtätigungsbulle Bene 
bifts XIV., von der fie früher nichts hatte wiſſen wollen, ausbrüdlih an, worauf Pius VI. 

ı0 1791 die Wiebervereinigung der beiden getrennt geweſenen Genoſſenſchaften genehmigte. 
Schon während der letzten Lebensjahre 2.3 war dem bisher auf Mittel- und Unter: 
italien beſchränkt gebliebenen Orden der Weg in nörblichere Länder gebahnt, ja die Ber: 
legung de8 Schwerpunkte feiner Wirkſamkeit dorthin worbereitet worden. Das Werkzeug 
hierzu wurde ein Orbensmitglied beutjch:öfterreichifcher Abfunft, das mit gutem Grunde 
ib ald der zweite Stifter der Kongregation, jedenfall3 als deren einflußreichiter Förderer und 
Fortbildner ſeit L. betrachtet werden darf. Clemens Maria Hoffbauer, der Water des 
öfterreichifchen und deutſchen Redemptoriſtenzweiges, wurde geboren zu Taßwitz in Mähren 
am 26. Dezember 1751, begab fi, 16jährig, ald Waife zur Erlemung des Bäderband- 
werks nad) Znaim, wurde zuerjt Bädergehilfe in der Bäderei des Prämonftratenferflofters 
20 Brud, dann Tafeldeder beim Propft dieſes Kloſters, und erhielt durch diefen Prälaten die 
erfte Anregung und Gelegenheit zum Erlernen der theologischen Wiſſenſchaft. Nach vier: 
jährigem erfolgreihem Beſuch der KHlofterfchule zu Brud begab der von glühendem An: 
dachtgeifer befeelte Jüngling 1776 fih zu den frommen Einfieblern des Wallfahrtsortes 
Mühlfrauen, wo er zwei Jahre zubrachte, bis dieſes Elöfterliche Inſtitut aufgehoben wurde. 
25 Teild wieder ald Bäder arbeitend, teil ftudierend, lebte er dann einige * in Wien, 
ſchloß hier mit ſeinen ſpäteren Ordensgenoſſen und Gehilfen Pet. Eman. Kunzmann und 
Joh. Thadd. Hibel innige Freundſchaft und unternahm zuerſt mit jenem, dann mit dieſem 
Reiſen nach Rom, wovon die zweite, im Jahre 1782 ausgeführte, ihn ſamt ſeinem Ge— 
fährten der Redemptoriſtenkongregation zuführte. Ein göttlicherſeits ihnen gewährtes Omen 
so fol hierbei wirkſam geweſen fein: fie hatten verabredet, diejenige Kirche zuerſt zu beſuchen, 
deren Geläute fie am Morgen nad ihrer Ankunft zuerft hörten; es war aber das Gottes- 
haus bes Nedemptoriftenflofters, durch deſſen Glode die erjte Einladung an fie erging und 
deſſen Rektor die beiden Ankömmlinge aud alsbald, fogar unaufgefordert, in feine Kon— 
— aufzunehmen ſich bereit erklärte. Der Scharfblick dieſes Vorgeſetzten erkannte ſchon 
35 bald in den beiden glaubenseifrigen Oſterreichern die geeigneten Werkzeuge zur Anpflanzung 
feines Orbensinftitutes auf deutſchem Boden und gleichzeitig zur Ausfüllung der dafelbit durch 
die Aufhebung des Jeſuitenordens entjtandenen Yüde. Daß er fi in der Erwartung nicht 
täujchte, ſollte bald offenbar werden. Nad Vollendung ihres Noviziates und Empfang ber 
Priejterweibe 1785 fehrten Hoffbauer und Hibel, der erftere als Superior der zu gründen: 
0 den neuen Niederlalfung, nah Wien zurüd, fiedelten aber bald von da, die joſephiniſchen 
Kulturkampfszuſtände jcheuend, nad Warſchau über, wo der apoftolifche Nuntius ihnen 
eine, dem bl. Benno geweihte Kirche nebſt daran anftopendem Haufe ald Sit anmwies 
(daher Bennoniten). Sie eröffneten in diefer Bennofirche das Schaufpiel einer bejtändigen 
Miffion: allfonntäglib tmwurden zwei Predigten für die Polen, zwei für die Deutfchen, 
a5 jpäter aud eine franzöfiihe für die in Warſchau mweilenden Franzoſen gehalten. Ihre 
Erfolge in feeljorgerijcher Hinfiht waren, dank der Mitwirfung der damals über das 
Polenvolk ergebenden ſchweren Heimfuchungen, beträchtliher Art. Im Jahre 1796 follen 
an 19000 Perſonen in ihrer Kirche fommuniziert haben. Sie erhielten um dieſe Zeit 
eine zweite Kirche in Warfchau, vermehrten die Mitgliederzahl ihrer Kongregation dafelbit 
so bis zum Schluſſe des Jahrhunderts auf 25 und entfandten aud nad) auswärts erfolg: 
reiche Miffionen, wozu Hoffbauer durch feine ſchon 1792 erfolgte Ernennung zum General: 
vifar der Kongregation für die Länder polnifcher und deutſcher Zunge autorifiert worden 
war. Scon 1894 wurde duch drei nad Mitau entfandte Priefter eine Miffion für 
Kurland begründet; 1802 entitand zu Jeſtetten, ſüdl. Schaffhaufen die erfte Redemptoriften: 
65 Niederlafjung auf deutjchem Boden (unter Pater Bafjerat als Vorſteher), andere demnächft 
in den Südkantonen der Schweiz (Wallis, Graubündten). Docd wollten bier, wie auch 
zu Troberg im Schwarzwald und zu Babenhaufen auf gräfl. Fuggerſchem Gebiete in 
Schwaben, die Anpflanzungen der Genoſſenſchaft nicht recht gedeihen. Überhaupt ergingen 
während der eriten Jahre unferes Jahrhunderts ſchwere Schidjalsichläge über dieſelbe. 
co Die Offupation Polens dur Napoleon, den Sieger über Preußen und Rußland, im 


Lignori und der Liguorianerorden 499 


Jahre 1807 bewirkte die völlige Zerftörung der Warfchauer Redemptoriften:Niederlafjung. 
Die mit Gewalt von dort weggeführten Väter wurden einen Monat lang in ber Feſtung 
Küftrin gefangen gehalten und von da dann je zwei und zwei nach ihren Heimatsorten entlaffen. 
Auch Hofbauer befand fih unter den damaligen Konfejjoren des Ordens (vgl. die Schrift: 
„Bebrängnifie des Cl. Mar. Hoffbauer während der preuß. Regierung in Warſchau :c., 
Wien 1883). Bald nad feiner Rückkehr in die öfterreichifche Heimat begann für ihn, der 
fih nad Wien begeben hatte, dajelbjt eine Zeit neuer Unternehmungen, die feinem Orden 
wenigſtens mittelbarerweife zu gut famen. Er nahm, da die faiferlihe Regierung die 
Einführung der Kongregation zunächſt verweigerte, die Stelle eines Beichtvaters und 
Kirchendireftor8 bei den Urfulinerinnen zu Wien an (1813) und gelangte hier, als einer 
der beliebteften ‘Prediger feiner Zeit, zu bebeutendem Einfluß. Während des Wiener 
Kongrefles jammelten fih um ihn die Vorfämpfer des tiederertvachenden Katholicismus. 
Mehrere Übertritte von namhaften Vertretern der Literatur zum katholiſchen Belenntnis 
erfolgten unter feiner Einwirkung ; Friedr. v. Schlegel, Friedr. Schlofjer, Fr. v. Klinkow— 
ftröm, die Brüder Philipp und Johann Beit u. a. gehören zum Kreis der durch ihn ge 
wonnenen Konvertiten. Daß das auf Herftellung einer von Rom unabhängigen deutjchen 
Nativnalliche gerichtete Streben Wefjenbergs und feiner Freunde vereitelt wurde (vgl. 
PRE:, XVI, ©. 817f.), führt ſich zum nicht geringen Teil auf die Gegentwirfungen 
Hoffbauerd als eined Hauptmittelpunftes der damaligen ultramontanen Reſtaurations— 
bewegung zurüd. Er bat durch dies alles menigftens indireft und vorbereitender Weife das 20 
pobe Anjehen und die ausgedehnte Wirkjamfeit, wozu feine Ordensbrüder bald gelangten, 

egründet. 

Schon einen Monat nad) feinem am 15. März 1820 erfolgten Tode wurde bie von 
ihm tiederholt beantragte und betriebene Errichtung eines Liguorianer-Hollegiums in Wien 
genehmigt; am Schluſſe desjelben Jahres erhielt der Orden auf faiferlichen Befehl die = 
Kirche zu Mariaftiegen in Wien. Zum Leiter des mit berfelben verbundenen Klofters 
wurde Hoffbauerd begabtejter Schüler beſtellt: der aus Joinville in Frankreich ftammende 
P. Joſeph Konftantin Pafjerat (Mitglied der Nedemptoriftenfongregation feit 1796, wo er 
fih in Warſchau derſelben anſchloß, nachher als Prior derjelben in SJeftetten und in 
Babenbaufen thätig — wegen feines innigen Andachtslebens von feinen Ordensgenoſſen so 
als „der große Beter“ gerühmt). Unter feiner Leitung fand feit Mitte der 20er Jahre 
ein jtetiges Wachstum der Kongregation im Ofterreichiichen ftatt, zunächft bis zum Revo— 
lutionsjahre 1848, das fie indeſſen nur vorübergehend verdrängte. Des Dichters vn 
Werner Eintritt in den Orden, einige Zeit nach feiner Konverſion, diente zur Hebung des 
Anſehens der Genofjenichaft; auch vermadhte der fpäter aus derjelben wieder ausgetretene 35 
2 fterbend (1823) den größten Teil feines Vermögend. Neben zahlreichen männlichen 

löſtern — wie außer jenem Haupthaufe Maria Stiegen in Wien no Frohnleiten in 
Steiermark (gegr. 1826), Eggenburg und Kirchheim in der Diöcefe St. Pölten, Donau 
berg in der Diöcefe Briren, Iinnsbrud, Leoben, Marburg und Mautern in der Diöcefe 
Seggau — thaten fih auch einige Häufer für Nedemptoriftinnen auf. Dieſer so 
weibliche Zweig des Ordens fonnte feine Eriftenz bis auf die Zeit des Liguori felbit 
zurüdführen, da die oben erwähnte Schweiter Mar. Gelefte Groftarofa (ſ. I, z. Anfang) 
ihr Klofterfrauen-Inftitut zu Scala bei Amalfi der beichtoäterlichen Zeitung des Liguori 
unterjtellt und, von diefem unterftügt und bei Aufitellung ihrer Regel beraten, bereits 
1750 eine päpftliche Betätigung, zunächft für den dortigen Verein, erlangt hatte. Liguori 45 
hatte 1766 in feiner Biſchofsſtadt S. Agata ein zweites italifches Klofter für ſolche nad) 
feiner Regel lebende Nonnen angelegt. Seit Pafjerats Eingreifen, das mit Einführung 
der Nedemptorijtenregel im „Haufe der Zuflucht” zu Wien 1823 begann, nahm dieſe 
Genofjenihaft (deren Hauptziwed laut ihrer Negel darin beſteht „in allem den göttlichen 
Zehrmeijter fich zum Vorbild zu nehmen und ihm möglichit ähnlich zu werden“) einen so 
beträchtlichen Aufſchwung. Außer in Ofterreih, wo in Wien (1831), in Stein a. d. Donau 
und Ried Niederlaffungen von ihnen entjtanden, wirkte Pafjerat für ihre Ausbreitung 
befonders in Belgien, wo er auch (1858 zu Tournai) ftarb. Teils bier, teild in Holland 
und Frankreich (4. B. Grenoble) haben diefe Yiguorianerinnen — mit deren überaus |trenger 
— regelmäßige Geißelungen bis aufs Blut, vgl. oben) fordernder Disziplin ihre bunte 55 

denstracht, beſtehend aus rotem Kleid mit blauem Skapulier und vergoldetem Herz-Jeſu— 
Bild auf der Bruft, ſeltſam fontraftiert — neuerdings ſich ausgebreitet. 

Der männliche Hedemptoriftenorden faßte gegen Mitte des 19. Jahrhunderts auch in 
Bayern feften Fuß. Er hatte bier nicht bloß fürzere Zeit (mie in Defterreich vor 1836), 
fondern bis zum Jahre 1848 und darüber hinaus, die Stelle des nicht gebuldeten Je— co 

32° 


a 


— 
o 


m 
a 


500 Liguori und der Liguorianerorden 


juitenordeng zu erfegen. Hier entjtand 1841 ihr erftes Haus zu Altötting, Diöcefe Paſſau, 
dem ſich nad und nad) vier andere Häufer mit männlichen Inſaſſen und 17 mit mweib- 
lichen binzugefellten (vgl. Friedrichs Döllinger:Biogr. II, 20. 254. 256 ff. 265 ff. 312. 
414 u. ö). In Preußen, wo der Orden nicht das Alter Ego des efuitenordend zu 
6 repräfentieren hatte, blieb er zunächſt verhältnismäßig ſchwächer, immerbin brachte er es 
auch bier bis kurz vor dem Ausbruche des Kulturlampfes auf fünf Häufer (m Köln, Trier, 
Münfter, Baderborn, Yimburg) mit 69 männlichen Bewohnern. Auch Baden duldete Die 
Nedemptoriften eine Zeit lang. Befonderd aber gewannen dieſelben, abgejeben vom 
italienischen Mutterlande, feit Anfang unferes Jahrhunderts erheblihen Zuwachs in ber 
ı0 Schweiz, wo die aufgehobene Karthauſe der Trappijten zu St.:Val im Kanton Freiburg 
1814 ihre erſte Niederlaffung wurde. ‚Ferner in Holland (Witten), Belgien (Lüttich, 
St. Trond, Brügge, Brüfjel, Tornay ꝛc.), in Frankreich (Bifchenberg, Diöcefe Straßburg, 
zwar aufgehoben 1820, aber bald wieder bergejtellt und feitdem zum Mutterflofter für 
mehrere andere franzöfiiche Häufer geworden), in England (Falmouth u. m. a.) und zumal 
15 Nordamerika (f. u.). 

Megen ihrer dem Jeſuitismus verwandten Vier-Gelübde-Praris, fowie wegen ihrer 
Übereinftimmung mit manchen jonftigen Einrihtungen der Gefellichaft Jeſu, befonders 
auch ihrer ähnlichen Ordenstradht, hat man die Liguorianer öfters mit den Jeſuiten 
geradezu identifiziert, welche Verwechslung natürlicd auf Unfritif beruht. Aber daß fie eine 

20 der Gefellichaft Jeſu ahnlihe und geiftesverwandte Genoſſenſchaft feien, erkannte der 
Scharfblid des Minifterd Tanucci ganz richtig ſchon bald nach ihrem erften Hervortreten. 
Und mährend der Zeiten der Suöpenfion des Jefuitenordens (1773— 1814) ſowie mehrfach 
noch darüber hinaus haben ſie thatfächlich in verfchiedenen Yändern, fo zeitweilig in Teilen 
Italiens, in Ofterreich, Bayern x. die Role eines Subftituts für jenen Orden gefpielt. 

25 Auch gleicht die Art ihres miffionierenden Vorgehens im Dienste der ultramontanen Be: 
Itrebungen, durch Voltsmiffionen, Ererzitien, Beförderung des Immaculata- und Herz-Jeſu— 
Kultus ꝛc., im allgemeinen jehr derjenigen der Jeſuiten. Allerdings beſteht zwiſchen ihrer 
Kongregation und der der Loyoliten fein äußeres Abhängigfeitsverhältnis; auch ift der 
Bildungsgang ihrer Priejter ein weniger gründlicher ald der den Jeſuiten vorgejchriebene ; 

so das Durchſchnittsmaß ihrer theologiſch-wiſſenſchaftlichen Zeiftungen fteht weit hinter dem dieſer 
legteren zurüd (vgl. das faſt nur mittelmäßige Namen aufzäblende Verzeichnis redempto- 
riftischer Gelehrten bei Heimbucher, S. 299—302). Aber wenn aud) fein „Lehrorden“ 
erſten Ranges wie derjenige Loyolas, find fie doch ein Miffionsorden, der in feinen prak— 
tiichen Zielen genau die gleiche Richtung wie jener einhält. Die plumpe und bis zum 

35 Übermaß draftiiche Methode ihres Betriebes der Volksmiffionen mag jene Bezeihnung als 
„Erſtürmungen“ (ſ. o. I), oder den noch derberen Vergleich mit „Roßkuren“ zur Genüge 
rechtfertigen. Thatſächlich beforgen fie mit dem allem die Geſchäfte derfelben fanatiichen 
Kirchenpolitif, in deren Dienſt aud die Jefuiten arbeiten. Die Ausrottung der proteftan- 
tiſchen Ketzerei it das gemeinfame Ziel, worauf fie beide, die Jefuiten in vornehmerer 

wo Haltung und mit gelehrteren Mitteln, fie ſelbſt ähnlich wie auch der Lazariftenorden Des 
Vincenz von Paul (f. d.) mehr auf praktiſch-volkstümliche Weiſe, binarbeiten. 

Durch den Kulturlampf erfuhr das Wirken der Nedemptoriften auf deutijhem Boden 
eine vorübergehende Unterbredung; als der Gejellichaft Jeſu affiliiert wurde ihre Kongre— 
ation durch Bundesratsbefhluß vom 13. Mai 1873 (zufammen mit den Zazariften, Den 

— vom hl. Geiſt und der Geſellſchaft vom hl. Herzen Jeſu) vom Gebiete des 
deutſchen Reichs ausgeſchloſſen. Aber ſchon unterm 13. Juli 1894 erklärte ein, durch 
einen Antrag der bayeriſchen Regierung herbeigeführter neuer Erlaß derſelben Behörde: 
„daß das Geſetz betr. den Orden der Geſellſchaft Jeſu auf die Kongregation der Redemp— 
torijten und die der Priefter vom bl. Geifte fortan feine Anwendung zu finden babe“. 

so Die Suspenfion des deutſchen Zweigs batte aljo nur 21 Jahre gewährt, der fortgejegten 
Ausbreitung der Genoſſenſchaft, ſowohl in Europa wie in den übrigen Erdteilen war 
daraus fein wejentliches Hindernis erwachſen. Den betr. Bundesratbeichluß hatte die bayer. 
Regierung auf Grund eines Gutachtens von Döllinger erwirkt, worin der vom Minijter 
Lug über das Verwandtſchaftsverhältnis zwiſchen Jefuiten und Liguorianern befragte greife 

55 Gelehrte (unterm 21. September 1889) erklärt hatte: es bejtehe fein organischer Zufammen= 
bang zwiſchen beiden Orden, ſondern „nur eine gewiſſe Abnlichkeit und Geiſtesverwandt— 
haft" berubend auf Nachahmung des älteren Ordens durch den jüngeren und auf Ent» 
lebnung mander Statuten und Einrichtungen von jenem; demnach fei „fein Grund vor— 
handen, den Liguorianerorden überhaupt oder fpeziell bezüglich Deutichlands, für ſtaats— 

co gefährlich zu erklären“; die den Jeſuitenorden zu einem für Deutjchlands Frieden und 


Liguori und der Liguorianerorden Limborch 501 


Gedeihen gefährlichen Inſtitut machenden Züge (mächtige internationale Organiſation u. ſ. w.) 
ſeien „Dinge, die ſich bei den Liguorianern teils gar nicht, teils in viel geringerem Maße 
und in harmloſerer Geſtalt finden” (vgl. Friedrich III ©. 678f., der über die auffallende 
Milde des Urteils richtig bemerkt: „Es wäre beſſer geweſen, wenn Döllinger der ihm von 
Herm von Yuß bereiteten VBerfuhung aus dem Wege gegangen wäre und ihn einfach auf 5 
die im Erfcheinen begriffenen „Moralftreitigfeiten”“, wo ausführlih über A. Liguori und 
fein Verhältnis zu den Jeſuiten gehandelt wird, vertiefen hätte”). — Die C. Ss. R. 
zählt jest gegen 150 Klöfter, welche über 12 Provinzen verteilt find, nämlich: 3 italienifche 
(eine römische, eine neapolit. und eine fizilifche) mit zufammen etwa 30 Alöftern; 2 deutiche 
(eine oberdeutiche oder bayeriſche, und eine niederbeutfche oder rheiniſch-weſtfäliſche — 10 
legtere mit Niederlafjungen aud in Argentinien, Urugay und Brafilien); 1 öfterreichifche ; 

1 belgische (mit Niederlaffungen in Canada und auf St. Thomas in Meftindien) ; 

1 bolländifche (mit Niederl. in Surinam); 1 franzöfiiche (mit Spanien und den Melt: 
republifen Amerikas als Nebengebieten), 1 englijche (mit Schottland, Irland und Au: 
ftralien) ſowie endlich 2 nordamerifanifche (vgl. Heimbucher II, 297f.; auch AELKZ 15 
1896, ©. 904). 

Der nordamerilanifche Zweig der Kongregation — in feinen älteren Klöftern (Rocheiter, 
Pittsburg, Nemwyorf) begründet während der Jahre 1836—42, fpäter (1875) infolge feines 
ftarfen Wachstums zerlegt in die beiden Provinzen Baltimore und St. Louis — nimmt feit 
Ende der 50er Jahre unter dem Namen der „Pauliſten-Väter“ eine päpftlic ges 20 
nehmigte Sonderjtellung im Orden Liguoris ein. Ihr zeitweiliger Hauptführer wurde 
Iſaak Heder, von methobdiftiichen Eltern geboren 1820, in feiner Jugend dem Bäder: 
gewerbe obliegend und eine Zeit lang jozialiftischer Agitator, ſpäter Katholif geworden und 
in einem belgiichen Redemptoriftenflofter mit einiger [freilich mangelhafter] theologiſcher 
Ausbildung verjehen, feit 1851 Priefter und eifriger Erweckungsprediger auf verjchiedenen 25 
Stationen des amerik. Ordenszweiges und feit 1859 durch Pius IX. zur Bildung eines 
bejonderen ameritanifchen Zweige der C. Ss. R. unter jenem Namen autorifiert, gejtorben 
1888. Die von diefem reichbegabten, aber etwas ercentriichen Manne vertretene und in 
weitem Umkreis verbreitete religiös-theologijhe Sonderrihtung, der ſogen Ameritanismus, 
bat lebhafte Bewegungen und Disfuffionen ſowohl jenſeits mie diesſeits des Dceans her— 80 
vorgerufen. Hecker drang, im Gegenjage zur mehr äußerlichen, den Gebraud der fatho- 
liſch-kirchlichen Mittel hauptfächlich betonenden, Predigt: und Belehrungspraris der übrigen 
Orden, und dabei auch der Redemptoriften Europas), auf ein innerliches Chriftentum, für 
welches der im Herzen wohnende hl. Geift die alleinige Duelle und Norm zu bilden babe. 
Mittelft einer in diefem Sinne, aljo gemäß dem Ghriftentum Pauli, umgebildeten Methode 86 
des Mijfionierend und mitteljt fonftiger Anpafiung der Lehrweiſe und Praxis feiner 
Ordensbrüder an die fpezifiich amerifanisch-firchlihen Bebürfnifje der Neuzeit (im Gegen: 
fage zum älteren römifchen Traditionalismus) machte er ſich anbeifchig binnen kurzem 
ganz Nordamerika zu refatholifieren. Die demnad von ihm angeftrebte Syntheſe eines 
eifrigen antievangelifchen Propagandismus mit amerikaniſch-nationalkirchlichem Selbititän: «0 
Digfeitsftreben gegenüber Rom fand — zumal da er perfünlich jamt mehreren feiner An— 
hänger, 3. B. dem Pater Klein, dem Rektor der Wafhingtoner Univerfität D. Keane, auch 
jeinem jpäteren Biographen Walter Elliott (vgl. oben), nicht unerhebliche praktiſche Miffions- 
erfolge aufzumeifen hatte — den Beifall einflußreicher Vertreter des amerik-katholiſchen 
Epijfopats, namentlich des ganz auf die Hederfchen Ideen und Beftrehungen eingehenden 45 
Erzbifchofs Jreland von St. Paul in Minnejota (f. deilen empfeblendes Vorwort zu Elliotts 
Life of P. Hecker). Aber ſchon bald nach dem Tode H.8 erging aus Rom eine den 
„Amerikanismus“ entſchieden und unbedingt verurteilende Sentenz in Geftalt eines an 
den Kardinal Gibbons (Baltimore) gerichteten Schreibens Leos XIII., dem Erzb. Ireland 
wie die übrigen Beichüger und Vertreter der Pauliſten-Kongregation (auch deren General: 50 
fuperior P. George Deibon) ſich rücdbaltlos, unter Darbringung des Opfers des Intellekts 
unterworfen haben. Vgl. außer den oben angef. Schriften noch Ch. Egremont3 Annde 
de l’Eglise 1898, p. 100—108 und 460g. Böker. 


Lilit ſ. Feldgeiſter Bd VI ©. 5, 66. 


Limbord, Philippus von, geft. 1712, — 9. Elericus, Oratio funebris in obitum s5 
viri clar. Ph. a Limborch, Amſt. 1712; Abr. de Amorie van der Hoeven, Dissertatio de 
Phil. a Limborch th., Amjt. 1843; Niceron, M&moires pour servir A l’histoire des hommes 
ill. T. XI, ©. 39ff.; Stäudlin, Geſchichte der theol. Wiſſenſchaften Ti. I, S. 297 ff. II, 87 ff. 


502 Limbord) 


Ein volljtändiges Verzeichnis feiner Schriften bei Rogge, Bibliotheet der remonjtr. gefchriften, 
Amſt. 1863, S. 52—56. 
Limbord, Sohn des tüchtigen Rechtsgelehrten Frans van Limborch und ber Geer: 
truida Biſchop, einer Nichte des Profefjord Simon Epifcopius, wurde zu Amfterdam am 
5 19. Juni 1633 geboren. Er erhielt den erjten Unterricht in Utrecht und Leiden und jollte 
Nechtögelehrter werden, entſchloß fich aber im Alter von 19 Jahren für den Beruf eines 
remonftrantifchen Predigers, zu welcher Gemeinde feine Eltern gehörten. Er ftudierte am 
Athenäum und am remonftrantiichen Seminar zu Amfterdam Philologie und Theologie 
unter Voſſius, Barläus und Gurcelläus, dem Nachfolger des Epifcopius; danach begab 
10 er ſich 1652 nad Utrecht, um den berühmten Voetius zu hören. Es zeigte fih alſo in 
feiner Jugend, daß man in ihm einen freien Theologen erwarten durfte, der die Wahrheit 
über alles ftellte. Er aber hielt fi 1655 noch zu jung, um einen Ruf nad) Alkmaar 
anzunehmen; erjt zwei Jahre fpäter verband er ſich an die Gemeinde zu Gouba, von wo 
er nach zehn Jahren nad Amfterdam zog. Doc) blieb er nur etliche Monate bier als 
15 Prediger thätig; auf Empfehlung von Jjaac Bontanus, der vorübergehend nah dem Tod 
des Profeſſors Boelenburg die theologiſchen Vorlefungen übernommen hatte, wurde Lim: 
borh am 19. April 1668 von der remonftrantifchen Brüderfchaft zum Profeſſor gewählt. 
45 Jahre lang ſtand er an der Spitze ihres Seminars und entiprady nad allen Seiten 
den großen Erwartungen, die man = ihn gejeßt hatte. Unter ihm erreichte da3 Seminar 
20 jeine höchſte Blüte. Er beherrichte das ganze Gebiet der Theologie, erzog eine Reihe tüch— 
tiger Prediger und ſtand mit vielen inländifhen und ausländiichen Gelehrten in Brief: 
wechſel. Er blieb unermüdlich thätig bis zum Alter von beinahe 79 Jahren und ift am 
30. April 1712 geftorben. 
Unter den remonjtrantifchen Theologen des 17. Jahrhunderts fteht er in der erjten 
235 Neihe. Außer daß er den zweiten Teil der theologifhen Schriften feines Oheims Epifco- 
pius und auch die Opera theologica feines Lehrers Gurcelläus beforgte, gab er jelbit 
eine Theologia christiana ad praxin pietatis ac promotionem pacis christianae 
unice direeta heraus, die Stäublin mit Hecht „das vollitändigjte und berühmtefte Syſtem 
der remonftrantifchen Lehrbegriffe” nannte. Schon der Titel deutet an, in welchem Geift 
so und Sinn das Bud) verfaßt ift. Nicht auf Kenntnis einer Heilslehre, fonden auf das 
Befolgen der Borfchriften des Chriftentums wird aller Nachdruck gelegt. Die Seligfeit ift 
jedoch nicht durch gute Werke zu verdienen, ſondern durch den Glauben, d. i. eine völlige 
Hingabe an Chriftus, Fides non tantum est cognitio et acsensus, quo eredimus 
Jesum esse Christum, unicumque a Deo Salvatorem constitutum omnium, 
ss qui ex Evangelii praescripto vitam instituunt; sed etiam fiducia, qua in ipsum 
ut Prophetam, Sacerdotem et Regem nobis a Deo datum recumbimus, plene 
persuasi nos, si doctrinae ejus obtemperaverimus, remissionem peccatorum 
etiamque vitam aeternam per ipsum esse consecuturos; ex se producens se- 
rium et efficax propositum, obedientiam, qualem a nobis exegit, ipsi prae- 
w standi. Das ganze Werk mit trefflicher Klarheit in elegantem Latein gefchrieben, ift in 
7 Bücher geteilt: de sacra scriptura, Deo et operibus divinis, redemtione, prae- 
destinatione Dei, praeceptis n. foederis, promissis et minis n. foederis, ecele- 
sia J. Christi. Limborch, der deutlich zeigt, worin die Nemonftranten und Galviniften 
und Socinianer von einander abweichen, will einen Unterfchied gemacht wiſſen zwiſchen 
45 grundlegenden und nicht grundlegenden Glaubensartifeln. Zu den erjteren gehören die, 
welche in der hl. Schrift als nötig zur Seligkeit bezeichnet find. Doc) find folder Dogmen 
wenige. Lehrſätze, die nicht deutlich in der Schrift ftehen, die auf metaphyſiſchen Speku— 
lationen beruhen oder auf Ummegen, durch fpißfindige en hergeleitet werben, find 
nicht als grundlegende zu bejhauen. Darum war aud) fein Sa, dem er in allen feinen 
co Schriften wie in feiner Predigt treu blieb: in tradendis fidei articulis necessario 
eredendis utendum esse verbis ipsis sacrae Scripturae Die Theologia Chri- 
stiana erſchien 1686 und wurde danad noch fünfmal aufgelegt (Amft. 1695, 1700, 
1715, 1730, 1735), wohl ein Beweis, wie jehr dies Werl geſchätzt wurde und Sabre 
lang nad Limborchs Tod den Leitfaden für den theologifchen Lehrgang der Remonftranten 
65 blieb. Noch bei feinem Leben wurde das ganze Werk durch den Prediger Danderts ins 
Niederländische überfegt, während der Teil, der vom Eid handelte, fpäter befonders aus- 
gegeben wurde. Auch eine englifche Überfegung erfchien. Allein Chriftoph Frande in Kiel 
bat die Theologia Christiana angegriffen in feinen Exereitationes Anti-Limborchia- 
nae (Col. 1694), während Limborchs Nachfolger Adrianus von Cattenburgb 1726 ein 
# Spieilegium theologiae christ. Phil. a Limborch berausgab. 





Limbord) Lindfey 503 


Nicht allein als Dogmatiker, ſondern auch als Apologet ſowohl des Chriſtentums wie 
der remonſtrantiſchen Lehre hat er ſich mit derſelben Gelehrſamkeit, Ruhe und Milde be— 
zeugt. Mit Iſaak Orobio, einem ſpaniſchen Juden, der als Profeſſor in Sevilla vor der 
Inquiſition geflüchtet war und ſich in Amſterdam als Arzt niedergelaſſen hatte, hatte er 
eine merkwürdige Unterredung über die chriſtliche Offenbarung. Orobio legte ibm allerlei 6 
ragen über den Glauben an den Meſſias vor, auf melde Limborh die Antwort nicht 
ſchuldig blieb. Ohne ſich auf befondere Lehrftreitigkeiten einzulafien, bewies er, daß bie: 
felben Gründe, die die Juden in Moſes einen göttlichen Getetgeber erfennen ließen, noch 
viel mehr für die göttlihe Sendung von Jeſus ſprachen. Als er das Geſpräch veröffent- 
lichte (De veritate religionis christ.; amica collatio cum erudito Judaeo. Gou- 10 
dae 1687, überf. 1723), twiderlegte er auch Uriel Acoſtas Angriffe auf die chriftliche 
Offenbarung. Gegen die Katholiken verteidigte er die freie Forſchung u.a. durch den Drud 
des Geſprächs, das Epifcopius einſt mit einem Nömifchen über die Unfehlbarfeit gehabt 
hatte. Gegen den Franeker Profeſſor van der Waeyen (Defensio contra Joannis 
v. d. Waeyen inigquam criminationem, Amſt. 1699), der ihn des Socinianigmus 15 
beichuldigte, und gegen die calviniftiichen Prediger Sceperus in Gouda und Fruytier im 
Rotterdam behauptete er würdig feine Überzeugung. 

Als Ereget hat er fich wenig bethätigt; erſt ein Jahr vor feinem Tode gab er den 
mebr fachlichen als philologifhen Commentarius in acta apostolorum et in epistolas 
ad Romanos et Hebraeos heraus, welcher letztere auch in niederländiſcher Sprache er- 20 
jchien. Seine Gedanken über Hermeneutit lafjen ſich in der Vorrede aus den Säben über 
die allegoriſche Schrifterflärung der Coccejaner erkennen. Außer einer Xeichenrede auf 
feinen Goudaſchen Kollegen Ouwens befigen wir von ihm auch feine Predigten, obwohl 
er jelbft die Predigten des Epifcopius herausgab. Er bereitete fich forgiam vor, pflegte 
aber wenig niederzufchreiben. Aus den Winken, die er anderen gab, können wir jchließen, 26 
daß er * bibliſchen Charakter und Klarheit des Stils Gewicht legte. Eine Monographie 
über die Frage, wie man Kranke durch Anknüpfung an ihr früheres Leben auf den Tod 
vorbereiten ſolle, wobei er zugleich ſeinen Glauben an die Unſterblichkeit darlegt, läßt uns 
über ſeinen ſeelſorgerlichen Unterricht urteilen. 

imborch bat ſich mit ber Philoſophie ſeiner Zeit nur wenig eingelaſſen. Carteſius 30 
und Spinoza möchte er ſchätzen, doch zogen ſie ihn nicht an. Mehr feſſelte ihn Locke, mit 
dem er wichtige Briefe wechſelte ( Works of John Locke, London 1727,Vol. IIIS.593—668). 
Dagegen hat er ald Hiftorifer große Verdienfte. Zunächſt danken wir ihm die Ausgabe 
der Praestantium ac eruditorum virorum epistolae theol. et eceles,. (Amit. 1660. 
Edit 2° altera parte auctior 1684. Edit. 3* 1704), die für die Kirchen: und Dog- 35 
mengeichichte jo mwichtg find. Der 4. Auflage feiner Theologia Christiana fügte er eine 
Relatio historica de origine et progressu controversiarum in foederato Belgio 
de praedestinatione zu, die auch in niederländifcher Sprache erfchien. Wir danken ihm 
eine vorzügliche Biographie feines Oheims, die er auch lateinifch druden ließ. In nieder: 
ländiſcher Sprache fchrieb er dann eine kurze Gejchichte der Dordrechter Synode, im Anz 40 
Schluß an die Briefe der englifchen Abgeordneten Haled und Balcanqual ; voraus ging die 
Ueberjegung eines Buches des Profeſſors Laur. Womachius in Cambridge über denſelben 
Gegenftand. Endlich befigen wir von feiner Hand eine Historia inquisitionis (Amft. 
1692), die von der Inquiſition verurteilt wurde. 9. C. Rogge. 


Limbus |. Fegefeuer Bd V ©. 791,10. 45 
Limina apostolorum ſ. Visitatio limin. apostol. 


Lindfey, Theophilus, geft. 1808. — Th. Belsham, Memoirs of Th. Lindsey 1812. 
A. Nicholson in Diet. of nat. Biogr. Bd 33 ©. 317. 

Theophilus Lindfey,. geb. den 20. Juni 1723 in Mibblewich, Chefhire, und erzogen 
in ber Freifchule zu Leeds, trat 1741 in das St. Johns College in Cambridge ein. Hier so 
that er fich durch feine Haffishe Bildung hervor, weshalb ihn Bifchof Neynolds zum Er: 
ieber feines Enkelſohnes wählte. Er promovierte mit Auszeichnung und wurde 1747 
gen in feinem College, nahm aber kurz nachher eine Predigerftelle in Spitalfielbs, 
ondon, an, überzeugt, daß ihm das geiftliche Amt am meijten Gelegenheit gebe, „Gott 
zu dienen und den Menfchen zu nützen“. Nicht lange darauf machte ihn der Herzog bon 55 
Somerfet zu feinem Kaplan und Erzieher feines Enkels, des neunjährigen Herzogs von 
Northumberland, mit dem er 1754—56 den Kontinent bereiftee Nach feiner Rückkehr 
erhielt er die Pfarrei Kirkby-Wisk, wo er mit dem theologifch freidenfenden Archidiakonus 


504 Lindfey 


Blafburne bekannt wurde, deſſen Tochter er nachher heiratete. Der Umgang mit Blad: 
burne ſcheint auf feine theologische Richtung einen bedeutenden Einfluß gehabt zu baben. 
Er begann an der kirchlichen Trinitätölehre zu zweifeln, und ein genaueres Studium ber 
Bibel, das er auf feiner zweiten Pfarrei Piddleiown trieb, beftärfte ihn nur in ber Über: 
5 zeugung, daß bie Eirchliche Lehre der neuteftamentlichen geradezu widerſpreche. Es mag 
auffallend ericheinen, daß er, obwohl im Zwieſpalt mit feiner Kirche, eine neue Pfarrei, 
Gatterid in Norkibire, annahm (1763), wobei er die 39 Artikel zu unterjchreiben hatte. 
Allein ein Austritt aus der Kirche wegen Lehrdifferenzen war ſeit 100 Jahren etwas faft 
Unerbörtes. Er fuchte feine fabellianifche Auffafjung mit den trinitarifchen Formeln der 
10 Liturgie, fo gut e8 ging, in Einklang zu bringen und bob in feinen Predigten vorwiegend 
die praktiſche Seite des Chrijtentums en Allein eine gefährliche Krankheit weckte fein 
Gewiſſen. Die — — und Opferwilligkeit der alten Nonkonformiſten beſchämte 
ſeine Sophiſtik und Halbheit. Er fühlte, daß er in der Kirche nicht mehr bleiben könne. 
Auch anderen ſeiner Geſinnungsgenoſſen wurde es zu enge in der Kirche. Statt aber 
ı5 an Austritt zu denken, verſuchten fie, mit Hilfe des Parlaments, die Schranken der Kirche 
zu erweitern. Bladburnes „Confessional“ gab das Signal. Eine Anzahl Freidenkender, 
darunter Dr. Jebb, Wyvill, Law und Lindſey, berieten mit Bladburne in der „Three 
Feathers Tavern“, 1771, eine Bittfchrift an das Parlament, des Inhalts, daß die 
Geiftlichen, ftatt auf die 39 Artikel verpflichtet zu werden, nur ihre Zuftimmung zu der 
20 bl. Schrift erklären follten. Mit 250 Unterjchriften bedeckt, wurde die Petition am 6. Februar 
1772 dem Unterhaus vorgelegt, aber nach längerer Verhandlung mit 217 Stimmen gegen 
71 abgewieſen. Lindſeys Austritt aus der Kirche war damit entſchieden. Sein Biſchof 
juchte ihn zu halten, feine Freunde mißbilligten jeinen Austritt. Allein umfonft. Im 
Dezember 1773 verabjchiebete er fih von feiner überrafchten und tiefbefümmerten Gemeinde, 
35 deren Achtung und Liebe er fich durch fein untabeliges Leben, wie durch feinen unermübdeten 
Eifer für ihr geiftliches und leiblihes Wohl in hohem Grade erworben hatte. Er recht: 
fertigte feinen Austritt in einem gebrudten Abjchiedswort an die Gemeinde und in feiner 
Apologie (1774), die für meitere Kreife beftimmt mar. 
Lindſeys Plan mar, aus Mitgliedern der Staatskirche eine Gemeinde unitarifcher 
so Chriften zu jammeln. Er ging deshalb nad) Zondon, wo Prieftley und Price feine Sache 
eifrig förderten. Am 17. April 1774 wurde ein unitarifcher Gotteödienft in Essex street, 
Strand, eröffnet und dabei die von Lindfey und feinen Freunden nad) Sam. Clarkes 
lan in unitarifhem Sinne umgearbeitete englifche Liturgie gebraucht. In feiner An: 
trittöpredigt über Eph 4, 3 erflärte Lindfey, daß Gott und das Gewiſſen die einzigen 
35 Autoritäten in Glaubensſachen feien, und verfprach, alle Polemik ferne zu halten. Doc 
das mar unmöglih. Zahlreiche Gegner traten gegen ihn auf (Burg, Bingham, Ran: 
dolph ꝛc.), und Yindfey mußte fih mit Wort und Schrift verteidigen. Er ſchrieb zunächft 
als Fortfegung feiner Apologie ein Sequel, 1776, eine feiner beiten Schriften; dann 
zwei Difjertationen über den jobanneifchen Prolog und das Beten zu Jefu, 1779; eine 
40 gemeinfaßliche Darlegung der unitarifchen Yehre „The Catechist“, 1781; eine Gefchichte 
derfelben „An Historical view of the State of the Unitarian doctrine and Wor- 
ship from the Reformation to our own times“, 1783, worin er Wbhichcote, Burnet, 
Tillotfon, Emlyn, Whirton, Dr. S. Clarke, Biſchof Hoadley und Sir J. Newton unter 
die Unitarier rechnet. Die Angriffe des Baptiften Robinfon (a Plea for the divinity 
45 of Christ, 1776) fuchte er in der Schrift „An examination of Mr. Robinson’s Plea“, 
1785, zu widerlegen. PBrieftley hatte den Unitarianismus in Briefen an die Univerfitäten 
verteidigt und heftige Angriffe erfahren. Lindfey nahm den Kampf auf und antivortete 
mit zwei Schriften: „Vindiciae Priestleianae“, 1788, und „A Second Adress to 
the Students“, 1790, woran eine Lifte falſcher Lesarten und Überfegungen angehängt 
50 ift, durch deren Berichtigung die faljche Lehre von der Gottheit Chrifti bejeitigt werden 
fol. In dialogifcher Form wird in den „Conversations upon Christian Idolatry“, 
1792, der Glaube an die Dreieinigfeit als —— dargeſtellt. Alle dieſe Schriften 
drehen ſich um einen Punkt, „die wahre Menſ * Ehrifti”. Die Gottheit Chriſti wird 
völlig geleugnet, damit aud das Verſöhnungswerk und die Sündhaftigkeit des Menfchen ; 
55 Neue ä völlig genug, um Gottes Gnade wieder zu erlangen. — In feiner legten Schrift 
„Conversations on the Divine Government“, 1802, giebt Lindſey feine Anfichten 
über die wichtigften religiöfen Fragen in gedrängter Überfchau. 
Lindſey blieb Prediger der Gemeinde in Efjerftreet bis in fein 70. Lebensjahr und 
zog ſich dann zurüd. Doc ftand er mit derjelben in ftetem Verkehr bis & jeinem Tode 
so am 3. November 1808. . Schoell ;. 


Lingard Link 505 


Lingard, John, geſt. 1851. — Notizen über fein Leben: The Times v. 25. Juli 
1851; Gentlemans Magazine v. Sept. 1851. Eine Biographie in d. 6. Aufl. feiner History. 
zn Manual of Historical Literature, ©. 440 f.; Th. Cooper, Diet. of n. Biogr. BPXXXIIL, 

Kohn Lingard, einer der bebeutenderen englischen Geſchichtſchreiber der neueren Zeit, 5 
wurde am 5. Februar 1771 in MWinchefter geboren und in dem englifchen College zu Douai 
erzogen, 1782—93. Bon da bejuchte er Paris zur Zeit der Nevolution und entging mit 
fnapper Not der Gefahr, an die Laterne gehängt zu werben. Er befuchte Napoleon, als 
er erjter Konful war, und erhielt durch ihn Zutritt zu den Archiven. In die Heimat zus 
rüdgefehrt, wurde er 1795 zum Priefter ordiniert und nachher Profejjor an dem St. Cuth: 
bert:Gollege in Ufhatw bei Durbam. 1817 beſuchte er Rom, um die vatikaniſche Bibliothek 
u benügen und wohnte in dem englischen Kollegium daſelbſt. Leo XII. wollte ihn zum 
Rarbina „Protektor der englifchen Miffion machen. Lingard aber ſchlug es aus, teild weil 
er ſich nicht tüchtig fühlte Hr einen ſolchen Poſten, teils um feine gejchichtlichen Studien 
nicht unterbrechen zu müſſen. Dem anfprucslofen Manne fagte ein Leben in ftiller Zu: ı5 
rücgezogenheit in dem fleinen Dorfe Hornby bei Lancafter befjer zu, als die hohen Ämter 
feiner Kirche. Hier verbrachte er ala fatholifcher Kaplan die zweite Hälfte feines Lebens 
in freundichaftlihem Verkehr mit Proteftanten wie Katholifen, von allen wegen feines 
ehrenhaften Charakters, jeines befcheidenen und zuborfommenden Weſens, feiner Gelehrſam— 
feit und Mäßigung geachtet und geliebt. Er jtarb in feinem 82. Jahre, den 13. Juli 20 
1851, und wurde in dem Guthbert:College begraben. 

Lingards Schriften find biftorifchen, polemifchen und praftifchen Inhalts. Er be 
gründete feinen Ruf als Hiftorifer durch feine History and Antiquities of the Anglo- 
saxon Church (1. Aufl. 1806; 3. Aufl. bedeutend vermehrt 1845), in welcher er die 
Forſchungen feiner Vorgänger mit Umficht und Klarheit verarbeitet und teilmeife berichtigt 26 
bat. Dabei hat er allerdings einen großen Teil des reichen handichriftlichen Materials 
auf der Seite liegen lafjen. Diefe Kirchengefchichte war der Vorläufer feines großen Werkes 
über die englifche Gefcdhichte: History of England from the first invasion of the 
Romans to the year 1688, 1819—1825 (6. Aufl. 1854). Diejes Werf zeugt von 
großer Gelehrjamkeit und einer befonderen Gabe zu klarer, bündiger und mwohlgeorbneter 30 
Darftellung. Die Sprache ift fließend, einfach und kräftig. Lingard hat manche neue 
Duellen geöffnet und wichtige Thatjachen in das rechte Licht geftellt. Es verfteht ſich von 
felbit, daß fein fatholifcher Standpunkt ſich nicht verleugnet und beſonders von der Refor: 
mation an entjchiedener hervortritt. Dabei aber ift anzuerkennen, daß er mit weit mehr 
Ruhe und Mäfigung verfährt, ald die meiften feiner Glaubensgenofien. 35 

Seine polemiſchen Schriften find: Catholic Loyalty vindicated. 1805; Remarks 
on a Charge delivered to the Clergy of the Diocese of Durham by Bishop 
Shut, 1807, und die Verteidigung diefer Schrift: A general vindication ete., 1808; 
Documents to ascertain the sentiments of British Catholies in former ages 
respecting the power of Popes, 1812; A review of certain Anticatholie Publi- 40 
cations, 1813; Strietures on Dr. Marsh’s comparative view of the Churches 
of England and Rome, 1815; Controversial Tracts ete., 1813—25. Endlich find 
zu nennen die in mehreren Auflagen erfchienenen Catechetical Instructions on the 
doetrines and worship of the Catholie Church und die 1836 ohne feinen Namen 
erjchienene Überjegung des Neuen Teftamentes, die durch Genauigkeit und Gewandtheit a5 
des Ausdrudd vor der Douaibibel ſich auszeichnet. C. Schvell}. 


Link oder Lind, Wenzeslaus, geft. 1547. — Verpoortennius, Sacra superioris 
aevi analecta etc., Coburgi 1708; Caſelmann, Wenzeslaus Links Leben (Meurer, Leben der 
Altväter der Iutberifchen Kirche), Leipzig und Dresden 1863; Dr. Wilh. Neindell, Doktor 
Wenzeslaus Lind von Colditz 1483—1547, I. Teil. Bis Altenburg. Mit Bildnis und An- go 
bang, enthaltend die zugehörigen Documenta Linckiana 1485—1522; Marburg, Ehrhardt 
1892 (vgl. Kamerau in THLZ 1893, Nr. 7). Linds Wenzel, Werte, gejammelt und brög. 
mit Einleitungen und Anmerkungen von Dr. Wilh. Neindell, Erſte Hälfte: Eigene Schriften 
bis zur zweiten Nürnberger Wirkſamkeit. Marburg, Ehrhardt 1894 (vgl. G. Bojjert in THLZ 
1894, Nr. 23; dazu D. Knaake in ThLB 1895, dir. 36). — Kolde!, Die deutjche NAuguftinere 55 
Kongregation und Johann von Staupig, Gotha 1879; Notb, Einführung der Reformation 
in Nürnberg 1517—1528, Würzburg 1885; SKnaale-Soden, Scheurls Briefbuch, Potsdam 
1867 ff.; Kawerau, Briefwechjel des AJuftus Jonas, Halle 1884; Bendiren, Ein Büchlein 
Wenceslaus Links von Arbeit und Betteln, ZREL 1885, ©. 584ff.; Kolde?, Beiträge zur 
Reformationsgeſchichte (Kirhengeihichtlibe Studien, Hermann Reuter zum 70. Geburtstage go 
gewidmet, ©. 195— 263), Leipzig, Hinrihs 1887; Kawerau, De Digamia Episcoporum, 


— 


0 


506 Lint 


Ein Beitrag zur Lutherforfhung, Kiel 1889; Repertorium für Kunſtwiſſenſchaft, 1897, 
©. 493. — Beiträge zur bayerifchen Kirchengeſchichte IV (1898), ©. 186ff.; Buder, 
A. Dürer. ©. 143 ff. (Verein für Neformationsgefhichte), Halle 1900; 3. und E. Löbe, 
Geihichte der Kirchen und Schulen des Herzogtums Sadjen-Altenburg. Erfter Band 
5 Altenburg 1886; 3. Löbe, Mitteilungen über den Unfang und Fortgang der We: 
formation in Nltenburg (Mitteilungen der Geſchichts- und Witertumsforfchenden Ge— 
felichaft des Dfterlandes, Altenburg, Bd VI); Wejtermeyer, Die brandenburgiih-nürn. 
bergiſche Kirchenvifitation und Kirchenordnung, Erlangen, Fr. Junge, 1894. — Rürttem- 
bergiihe Kirhengeihihte (Stuttgart und Calw 1893), ©. 360ff. und die zu ©. 360 an— 
10 gegebene Litteratur. 9. Holitein, Die Reform. im Fang. eo der dramatijchen Litteratur, 
Dale 1886, ©. 163. Zur Lind-Bibliographie vgl. den Anhang zum betreffenden Artikel im 
Supplementband der zweiten Auflage diefer Realencyklopädie ( XVIII, S. 174—75). Im 
Kreisarhiv Nürnberg ijt belangreiches Material über die Berfönlichkeit und die reformatorifche 
Thätigleit des Wenzeslaus Lind während feines zweiten Nürnberger Aufenthaltes vor- 
15 handen. Spezialatten über Lind fanden ſich vorläufig nicht, dagegen wird er in den Alten 
über die firhliche Neformation in Nürnberg jehr häufig genannt; in den Briefbücern und 
Natsverläffen der Zeit von 1525—1547 gejchieht feiner vielfad) Erwähnung. Das Staatdardiv 
Königsberg, Herzogl. Briefardiv A. 4 (III, 36. 139 u. 143) enthält zwei Friefe W. Linds an 
Herzog Albreht von Preußen (15. April 1545 und 6. Februar 1546) nebft den Antworten 
20 des leßteren (23. Mai 1545 und 19. April 1546). Es handelt ſich um Bufendung und 
Empfang von Linds Annotationen zum AT. 

Lind (mie er fich felbit fchrieb) oder Link (mie er anderweitig meiften® gefchrieben 
wird), mit dem Vornamen Menzeslaus (auch Wenzel oder Vincilaus) beißt bei feinen 
Zeitgenofjen und nennt fi ſelbſt gern Lind von Coldig, nad der Muldenftabt, mo er 

3 am 8. Januar 1483 ald Sohn eines Ratsherrn geboren twurde, welcher mit dem im 
älteften Stadtbuch 1464 als Hans Linfe erwähnten Bürgermeifter für identifch zu halten 
ift. — E38 war am Georgientage, 23. April 1498, als „Wentzeslaus Linck de Colditz“ 
von dem Rektor Jodokus Engerer von Yeutershaufen unter die Studierenden ber Leipziger 
Univerfität aufgenommen wurde. Als Lind im Jahre 1503 zu Wittenberg inffribiert 

80 wurde, war er bereit? Auguftinerbruber (Alb. Viteb. p. 10). Beides war für fein 
ferneres Wirken bedeutungsvoll, nah Wittenberg zu kommen und Auguftiner zu fein. — 
Wahrjcheinlic wurde Staupis ſchon damals auf ihn aufmerffam, hörte auch vermutlich 
durch Amsdorf von ihm. lit letzterem auf abenteuerlicher Fahrt in Lebensgefahr, war 
Lind noch geneigt, die Rettung feinem Schußpatron Nikolaus Tollentinus, einem Heiligen 

85 des Auguftinerordens zuzufchreiben, woran ihn der Naumburger Bifhof in alten Tagen 
ſcherzend erinnert. — Lind wird in den Wittenberger Univerfitäts-Urfunden (im liber 
Decanorum facultatis theologieae) als Konventuale von Waldheim bezeichnet. Ber: 
mutlich hatte er in Waldheim Drofeh getban. Aber wie lange und zu welchem Zeit: 
punft er ſich dort aufgehalten, bat fich bisher nicht feftftellen laſſen. — Gleichzeitig mit 

0 Luther (1508) wurde Lind unter dem Dekanat des Auguſtiner-Generalvikars Staupitz in 
die theologifche Arbeit der Hochjchule zu Wittenberg berufen, zunächft um zu lernen; 1509 
biblifcher Baccalaureus, wurde er im Herbfte desfelben Jahres Sententiarius mit der Bes 
fugnis, über die Sentenzen des Petrus Lombardus zu lefen; 1511 Licentiat und noch im 
— Jahre Doktor der bl. Schrift, war er bei Luthers Promotion (Oftober 1512) 

45 bereit3? Dekan der Fakultät. In den nächſten Jahren bat das Wittenberger Auguftiner: 
Hlofter zeitweilig an Luther feinen Subprior, an Lind feinen Prior. Lind predigte Damals 
in der alten, von Mykonius fo heilögefchichtlich gedeuteten Kapelle. Es tft bekannt, daß 
Luther die Predigttveife feines Freundes um ihrer Volkstümlichkeit und ihres Bilderreich- 
tums willen in Ehren hielt; und Jonas ſchätzte noch im Jahre 1539 die heiligen und 

60 evangeliichen Predigten, die er vor 28 Jahren von Lind als feinem geiftlichen Water 
namentlich an Feſttagen gehört hatte. 

Mit dem Jahre 1516 ging Linde Wittenberger Wirkfamkeit zu Ende; im Herbite 
dieſes Jahres befand er ſich auf kurze Zeit als Auguftinerprediger in München. Gleich 
nah Weihnachten nahm ihn fein Gönner —— auf Viſitationsreiſen mit ſich. Im 

56 Frühjahr 1517 verweilte Lind zunächſt vorübergehend in Nürnberg und ſah ſich dann im 
weiteren Verlauf des Jahres für längere Zeit in diefen hervorragenden Wirkungsfreis 
verfeßt. Lind fam der sodalitas Staupitiana in gleihen Anſchauungen entgegen, tie 
er in diefem Kreife ſchon als Freund des verehrten Generalvifars Anklang fand. Scheurls 
Briefbuch bringt die Stimmung des Tages treffend zum Ausdrud, Der Nürnberger 

60 Cicero freut 9 im neuen Auguftinerprediger einen Mann zu ſehen, der auf den Wegen 
von Staupig einhergeht. Zu Yinds ftändigen Zuhörern —— er u. a. Ebner, Nütel 
und Holzſchuher, fpäter aud Spengler und Dürer. Er fehreibt: Lind ift ein vorzüglicher 


Lint 507 


Prediger. Ober er verfichert: Mir leben bier ruhig und haben es gut; denn auch Wenzel 
predigt dem Volk zu Dank (Advent 1518). — Wenzel verleugnet den Luther nicht 
(Lutherum non mentiens. — Auch jdhildert Scheurl den Verkehr der Edlen im 
Auguftinerflofter, die Freude der Nürnberger am Umgang mit Lind; wie fie fich bei ihm 
u Speife und Trank verfammeln, wie über Tifche faft nur noch von Martin allein die 5 
Dede ift (a. a. D. II, 36). So wurde jest namentlih durd; Lind „das Auguftiner: 
Hlojter in Nümberg zu einer ber frübeften Pflanzftätten des Luthertums”. — Für bie 
Verbreitung der Thefen und Nefolutionen ſuchte Lind nad Kräften zu wirken. Auch 
überfandte er im März 1518 Eds Obelisken an Luther. Dieſer fchidte ihm wohl um: 
gehend, und ehe er an Sylvius Egranus (24. März) fchrieb, jeine Asterisei oder Sterndyen 
(vgl. Luthers Werke, krit. Gefamtausgabe I, 279). In der Zuſchrift (vgl. Enders I, 
215 ff.) überließ er e3 feinem Freunde, ob er diefelben an Dr. Ed ſchicken wollte. Lind 
that es, und Luther fcheint es nicht anders ertwartet zu haben. Im Juli 1518 berichtete 
Luther dem Freunde Neues über den Ernft der Lage. Er fchüttete fein ganzes Herz vor 
ihm aus, teil er ſich ganz von ihm verftanden wußte. Als er dann — Augsburg ge: 15 
laden wurde, kehrte er im Auguftinerklofter zu Nürnberg ein. Wie Lind ihm treues Ge- 
leit, dazu feine Auguftinerfappe gegeben, das hat Luther felbit Fury vor feinem Tode in 
Eisleben erzählt (EA LXX, 361ff.; vgl. Löfcher, Reform. Akt. II, 451). — Yind war eg, 
der den Kardinal fofort von Luthers Ankunft in Kenntnis ſetzte. Später ſandte ihn 
Luther zu Kajetan mit der Bitte, „die Sache nochmals gnädiglid und väterlich hinzu— 20 
legen.” — Spalatin berichtet, der Kardinal fei bei dieſer Gelegenheit fehr freundlich ges 
weſen; er habe u. a. erflärt, er halte Dr. Martin nicht mehr für einen Keber. Er wolle 
ihn auch diesmal nicht bannen, ihm fomme denn meiterer Befehl von Rom. Wenn Dr. 
Martin allein den Artikel vom Ablaß mwiderrufen wolle, jo fei e8 genug ꝛc. — Staupitz 
habe nachher bedauert, daß Dr. Wenzel feinen Notar bei fih gehabt x. — Denn 8 3 
würde den Römern merklichen Nachteil bringen, wenn fol Fürnemen meiter käme. — 
Dat Staupig und Lind den Handel gütlich beizulegen ſuchten, berichtet Luther felbjt an 
Kajetan (de Wette I, 161ff.). Er fchrieb diefen demütigen Brief auf den Nat ber beiden 
Freunde, verfprach zu ſchweigen, wenn aud) feine Gegner fchtveigen würden, blieb jedoch 
in der Sache unbeivegt. Übrigens mußten Staupig und Lind, wie wenig fie in Augs- so 
burg ihres Lebens ficher waren; fie fehrten zu gleicher Zeit, „ein jeder auf einer fonder: 
lihen Straße”, nad; Nürnberg zurüd. od vor ihrer Abreife befchäftigten fie fich mit 
dem Plan, für Luther einen Ausweg nad Frankreich anzubahnen, — ein Gedanke, der 
fih damals aus finanziellen Gründen zerihlug, den Luther aber zu Ende des Jahres 
en wieder aufnahm (vgl. Scheurs Briefbuch, auch Köftlin, Martin Luther 1, 
2251.) — 

Bekannt ift die u. a. in Gafelmanns Darftellung (Meurer, Altväter III, 342ff.) ab: 
gedrudte Efelspredigt Linde: „Wie der grobe Menfch unjers — Eſel ſein ſoll, ihn tragen 
und mit ihm eingeen gen Hieruſalem, zu beſchauen fruchtbarlich das Leiden Chriſti; nach 
Lere des bl. Bernhardi geprediget.“ Sie iſt Palmarum 1518 über das Sonntagsevangelium «0 
gehalten. Sie bezieht ſich auf den alten Brauch, nach welchem die Sakramentaliften oder 
Sakramentsknaben (Meßjungen) an den Kirchen zu St. Lorenz und St. Sebald in Nürn- 
berg am Palmfonntag in die Häufer gingen und „mit dem Efel fangen“. In diefer 
Predigt iſt nicht ohne müftische Färbung die vierte Meife der Seligung bei dem Ejel 
unferd Herrn figuriert, welcher anzeigt die bußfertigen Menjchen, die Chriftum perfönlich 45 
tragen ; die Buhfertigen find in der Hauptfache gefaßt als die groben Sünder, doch heißt 
es zulegt: Wird auch faum ein frommer Menfch erfunden, den nicht Chriftus als feinen Ejel 
reite. — In die Adventszeit desfelben Jahres fallen die Predigten über die Seligpreifungen: 
„Ein beiljam Xere, wie das Herz oder Gewiſſen durch die fieben Seligkeit, als fieben 
Seulen des geiftlihen Baues, auf das Wort Gottes gebaut wird, wider die Skrupel und a» 
Unrube, Ergemus und Anfechtung, Fleifchligkeit und Begierde der Gewiſſen.“ — Das 
Gewiſſen, auf das die Neformation fih ftellt, tritt in diefen dreißig Sermonen, die wohl 
größtenteils ald Mochenpredigten gehalten wurden, erfreulich in den Vordergrund. Ebenfo 
wird das Mort Gottes betont. Es ift das Net, wodurch die Seelen im Meere diejer 
Melt gelangen werden. Durch Gründung auf Gottes Wort erhält das Gewiſſen Ruhe. 55 
Zum Wort fommt der Glaube und richtet ſich auf Chriftus. Wer fih auf Chriftum 

änzlich gründet, desfelbigen Gewiſſen reißt nicht. — Noch ift die Siebenzahl der Sa— 
amente feitgebalten. Auch wird noch gejagt, die Mutter Gottes babe fein ander Ver: 
dienst denn die Demut; oder: Es ift fein beſſer Werdienft der hl. Menfchen zu eriverben 
die Gnade Gottes, denn ein jeufzendes Gebet oder fehnlid Trauern des Gemüts. Un: 40 


— 


0 


508 Link 


vermittelt tritt im 24. Sermon neben den Glauben an bie ſöhnende Gnade des Evange— 
liums die Überſchätzung eigener Barmherzigkeit, wie auch im 25. Sermon gejagt ift, nichts 
ſei dem Menfchen heiljamer zur Reinigung des Gewiſſens, als daß er Barmherzigkeit übe. 
Hier ift die Einwirkung der Myſtiler unverkennbar, fofern diefe dem Menfchen nur die 

5 negative Aufgabe ftellen, das Kreatürliche abzuthun. Andererfeits jagt Yind: das Gewiſſen 
iſt gleichfam ein dünnes Papier, wenn die ſchwarze Tinte darin iſt; fo man’s will ab» 
ſchaben, zerichneidet man eher das Bapier, denn man die Schrift abtilget. Darum tilget die 
Sünden aus dem Gedächtnis allein der Glaube des göttlihen Wortes, fo er fpriht: Dir 
werden Deine Sünden verziehen. Unfer eigen Verdienſt oder Vertrauen auf uns felbft it 

ı0 unbeftändig als der Schnee. Allein von Chrifto und nicht von den Heiligen kommt alle 
Gnade. Allein Chriftus ift für alle Menfchen geftorben, nicht Paulus, nicht Petrus, nicht 
Apollo. Wird auch die Anrufung der Heiligen noch geftattet und ihre Fürbitte voraus— 
gelegt, fo foll man doch allezeit von Chrifto Wahrheit und Gnabe erwarten, empfängt 
die Gnade in feinem anderen Namen unter dem Himmel. Noch wurde es dem Auguftiner 

15 ſchwer, überall das rechte Maß und das rechte Wort zu finden. Aber was er gelegentlich 
ausfpriht: Wenn eine Anfechtung rühret an das linde janftmütige da gibt’3 eine 
— — das gilt auch von dieſen ſinnigen, gedankenvollen, bilderreichen Pre— 

igten ſelbſt. 

Im Sommer 1519 trafen Staupitz und Linck auf einer ihrer Viſitationsreiſen in 

20 Grimma mit Luther zuſammen. Es war eben die Zeit der Leipziger Disputation vor— 
über. Im Yuli des nächſten Jahres zeigte Luther feinem Freunde an, daß er die Schrift 
„an den Adel deutfcher Nation” ausgeben laſſe. Lind mar damit nicht einverjtanden, 
und wird ihm Vorwürfe gemacht haben, auf die fi) Luther in einer Antwort vom Auguft 
(de Wette I, 479) bezieht, wenn er verfichert, Daß er mit feinen Schriften feinen Ruhm fuche; 

3 aud auf den von ihm angeichlagenen Ton kommt er zu reden. 

Bereitd war die zei gekommen, wo Lind in ein höheres Amt einrüden follte. Zwar 
verfuchte der Nat zu Nürnberg dies abzuwenden. Er richtete unterm 23. Auguft 1520 
an Staupig und an das Kapitel zu Eisleben die Bitte, den höchſt beliebten und einflup- 
reihen Auguftinerprediger in feinem bisherigen Wirkungskreife zu belafjen, aber auf dem 

so Kapitel zu Eisleben legte Staupig am 28. Auguft 1520 das Generalvifariat nieder. 
Wohl auf feinen Wunſch geſchah es, daß Lind von den Brüdern der deutichen Auguftiner: 
longregation zum Generalvifar erwählt wurde. Den Herbit brachte Lind auf Vifitations- 
reifen meiftens in Thüringen und Sadjen zu. Den Winter verlebte Lind in Nürnberg, 
wo man Luthers Sache mit großer Spannung verfolgte. Die Kongregation jtellte fich 

35 ſchon dadurch, daß fie von der Bannbulle feine Notiz nahm, auf Futbere Seite. Lind 
blieb auch als Generalvifar von Herzen Martinianer, fo ſchwer es natürlich gerade auf 
feinem Poſten war, diefer Herzensſtellung unter widerftrebenden Verhältniſſen und tiber: 
iprechenden Pflichten immer einen unumwundenen Ausdrud zu geben. 

Staupis Fam um Dftern 1521 zum leßtenmal mit ihm in München zufammen. 

0 Staupig jehüttete auch nad) feinem Ordenswechſel fein Herz vor Lind aus; feine nad 
gelafjene Schrift „von dem heiligen rechten chriftlichen Glauben“ icheint Lind herausgegeben 
zu haben (Kolde' a. a. D.). 

In Begleitung von Nikolaus Besler, den Staupig ihm bei der leßten Begegnung 
empfohlen hatte, trat Lind im April 1521 von München aus eine größere Viſitationsreiſe 

45 an und fuchte überall für ftrenge Ordnung zu wirken. Er zog über Mindelheim und 
Ulm nad Eflingen und Gannitatt, von bier nad Straßburg, Schlettftadt und Rappolts- 
mweiler; dann um Pfingiten nad Heidelberg; von bier über Frankfurt rheinabwärts nad 
Mühlheim und Köln und meiter nach Flandern und Holland. Lind tagte e8 in jener 
fritifchen Zeit, die Faiferlichen Erblande zu betreten. In Gent war längerer Aufenthalt. 

co In Antwerpen trafen, wie Halkoff richtig erfannt hat, Albrecht Dürer und MWenzeslaus Lind 
miteinander zufammen (vgl. Yange u. Fuhſe, Dürers fchriftlicher Nachlaß, Halle 1893 ; Kaltoff, 
Nepertorium für Kunſtwiſſenſchaft XX: Zur Lebensgefchichte Dürers). Der bisher namen 
los gebliebene „viearius“ des nieberländifchen Tagebucdyes, dem Dürer vor feinem Weg: 
gange von Antwerpen eine ganze Reihe von Gegenftänden übergiebt, um fie nah Nürn- 

55 berg mitzunehmen, fann fein geringerer geweſen fein, als der Generalvifar MWenzeslaus 
Lind. „Das Erſuchen um einen folden Freundſchaftsdienſt ſetzt jedenfalls ſehr nahe Bes 
ziebungen zu diefem Verehrer Luthers voraus”; auch der Verkehr Dürerd mit dem Ant: 
werpener Auguftinerklofter gewinnt eine neue Bedeutung. — Lind teilte noch einige 3 
in Enghien. Dann ging e8 über Löwen und Tongen nah Köln zurüd. In Heſſen 

60 wurde das Klofter Eſchwege beſucht. Die thüringifchen und ſächſiſchen Klöfter wurden 


Linf 509 


auf dem Rückwege nad Nürnberg, wo Lind am 15. Auguft eintraf, nur noch furz berührt. 
Nah Wittenberg jcheint ihn diefe Reife nicht geführt zu haben ; von den im dortigen Kloſter 
ausgebrochenen Unruhen, vorgenommenen Austritten und beabfichtigten Neuerungen wird 
er vermutlich erft im Nürnberger Konvent in Kenntnis gejegt. — Späteftend damals wird 
Melanchthons freudig erregte Mitteilung von Luthers Rettung in Linde Hände gelangt 5 
fein. Vielleicht befam er bald nachher von derjelben Seite noch mehr zu hören. Kawerau 
hat gelegentlih (THLZ 1893, Nr. 7) der Vermutung Raum gegeben, der richtige Brief 
Bugenhagens oder richtiger Melanchthons an Lind, den CR I, 894 unbegreiflicherteife 
ind Jahr 1527 gefegt habe, gehöre ins Jahr 1521, in den Beginn ber Reformbeive: 
gungen unter den Wittenberger Auguftinern, und fei für die Ermittelung der inneren 10 
Stellung Linds zu den Tagesfragen von Bedeutung ; vgl. den Zuruf an Lind: aliquando 
assuesce, Deum plus quam homines timere, vgl. audy vorher: sine has cogi- 
tationes et ad te redi. — — So geneigt Lind einerfeits fein mußte, gegen die unbot- 
mäßigen Neuerer mit aller Strenge vorzugehen, jo dachte er doch ſchon zu evangelifch da— 
für; au war er über die Vorgänge nody nicht genau genug unterrichtet. Er jchrieb da— ı5 
ber für die MWeihnachtäzeit ein Kapitel nah Wittenberg aus. Inzwiſchen wollte er die 
ganze Angelegenheit in fich verarbeiten. Zu weiterer Klärung wandte er fih in ber 
erften Dezemberhälfte brieflih an Luther. — Luther antwortete ſehr bald ſchon am 
20. Dezember (de Wette III, 116). Er wies ihn auf die Tragmeite dieſes Einverftänd- 
nifjes bin; die Klöfter feien fo gut wie die Speifeverbote gegen das Evangelium. Auch 20 
fönne Lind niemanden zum Gehorfam zwingen, einen der Ausgetretenen zurüdrufen. 
Wenn er aber diesmal milde verfahre, dann könne er allerdings auch in Wiederholungsfällen 
niemanden als Apoftaten anlagen. Übrigens tadelte Luther das unrubige und tumul: 
tuariſche Verhalten der Mönche durchaus. Im allgemeinen ging fein Urteil dahin: Petis 
forte a me consilium; dico, me consule non eges. ÜCertus enim sum, nil te 
facturum aut passurum adversus evangelium, etiamsi omnia coenobia sunt 
perdenda. 

Um Epiphanias, vor dem 8. Januar 1522 kam das Kapitel in Wittenberg zu: 
fammen ; e8 war nur ſchwach bejucht. Daher wurden nur die wichtigiten Punkte erledigt. 
Ueber die beiden, ihrem Inhalt nad; nicht weſentlich verfchievenen Recenfionen der Be: so 
fchlüfje (bei Menden, Seriptores rer. germ. II, 610; dazu CR I, 456) vgl. Kolbe‘, 
a. a. D., auch Reindells Biographie (documenta Linckiana). Luthers Standpunkt fam 
bier völlig zur Geltung: „Weil wir der Schrift folgen, wollen wir uns nicht durch irgend» 
eine menschliche Autorität oder menfchlihe Tradition drüden lajjen.“ Die Berfammlung 
ftellte ſechs Punkte auf, wonach es jedem geftattet war, das Kloſter zu verlafjen oder in 36 
demjelben zu bleiben; ein Gelübbe wider das Evangelium fei ein undriftlih Ding (1). 
Die im Klofter bleiben, mögen das Mönchskleid und die hergebrachten Gewohnheiten bei- 
behalten (2), doch jo, daß weder der Glaube nod die Liebe verlegt werde (3). Der 
Bettel wird als jchriftwidrig (1 Th 4, 11) ganz verboten; auch die Votivmefjen (4). Die 
hierzu Geeigneten jollen das Wort Gottes lehren, die anderen durch Handarbeit die 10 
Brüder ernähren (5). Die Brüder follen nunmehr aus freier Liebe den Oberen geborchen 
und ohne Argernis wandeln, auf daß das bl. Evangelium nicht verläftert werde (6). 

Die Unruhen nahmen indes in Wittenberg noch teilmeifen Fortgang, bis Luther bei 
feiner Rückkehr den Schtwarmgeiftern wehrte. Inzwiſchen gärte e8 in anderen Klöftern. 
Herzog Georg nahm Anftoß an den Wittenberger Bejchlüfien, und verbot den Auguftinern 45 
feines Landes das auf Pfingiten 1522 nad) Grimma ausgejchriebene Kapitel zu befuchen ; 
ebenjo verfubr der Kaiſer in den Niederlanden (de Wette II, 206). 

Das Grimmaer Kapitel juchte die Wittenberger Beichlüffe wieder einzufchränfen. 
Man wollte ein evangelifches Klofterleben beritellen und aufrecht erhalten; das unbejonnene 
Austreten jo vieler Brüder wurde in jcharfen Ausdrüden verurteilt. Aber e8 war bereits so 
8 ſpät. Ganze Konvente waren in der Auflöſung begriffen. Der Drang, des Kloſters 
edig zu werden, lag im Zuge der Zeit. Linck vermochte das nicht zu hindern. Ihm 
gab man Schuld, die Wittenberger Beſchlüſſe veranlaßt zu haben. Ihm legte man auch 
ihre Folgen zur Laſt. So wurde ſeine Stellung täglich unhaltbarer. Luther riet ihm wieder— 
bolt, ſeinem „ruhmreichen Vikariat“ ein Ende zu machen. Kurfürſt Friedrich beſtimmte ihn 55 
am 26. Juni 1522 von Weimar aus zum evangeliſchen Prediger in Altenburg (vgl. 
Löbe a. a. O. ©. 33). Nach längerem Zögern entichloß er fich, jo peinlich ihn Zwillings 
Abfegung berührte, defien Nachfolger zu werden. Am 28. Januar 1523 begann er als 
evangelifcher Prediger in Altenburg, two ſich die vorausgehende Wartezeit für ihn abſpann, 
fräftig und lebendig zu wirken. Am 22. Februar jandte er das Generalvifariatsfiegel an 60 


510 Lint 


das geichäftsführende Diffinitorium, das in Melchior Myritſch feinen Senior hatte, zurüd, 
legte aljo das Generalvifariat förmlich nieder, wie fein Begleitichreiben dies noch aus: 
drüdlich befundete. 

Noch hatte das römische Weſen in Altenburg die Oberhand. Das Bergerklofter be 

5 jaß den ganzen öftlichen Teil der Stadt. Wefentlich erhöht wurde fein Einfluß durch das 
Kapitel am St. Georgsitift auf dem Schloß. Was ſich fonjt noch in Altenburg, in feinem 
Klerus und in feinen Klöftern wider das Evangelium fträubte, hatte in dem Dechanten 
Gerhard und Genofjen feine Spite und Schu und Trug. — Als Lind 1523 feine 
Wirkſamkeit begann, war Winterzeit; als er 1525 Abfchied nahm, war Sommer. Die 

10 Zeit, die er bier verlebte, war ein geiftlicher Frühling, wo das neue Leben die alte Form 
zeriprengt, und Licht und Wärme zu neuer Geftaltung treiben, und die Hoffnung befjerer 
Zeiten ſich zujehends verwirklicht. In der Altenburger Reformationsbeivegung jener Jahre 
lafjen fih eine äußere und eine innere Seite unterfcheiden. Um die Gotteshäufer und die 
Pfarreien für den Dienft am Evangelium zu gewinnen, nahm der Stadtrat dem römischen 

15 Klerus gegenüber verfchiedene reformatorische Schritte vor, auch die Bürgerfchaft rührte fich, 
teilweiſe griff auch der Böbel getvaltfam ein. Der Klerus beſchwerte ſich bei dem Kurfürften, 
es fam zu Verhandlungen, auch Luthers Rat wurde in Betracht gezogen, fchließlich ent: 
ſchied das weltliche Regiment zu Gunjten der Evangelifhen,; Statuten und Privilegien 
wurden nicht wieder Fonfirmiert, Geremonien und Mefjen im öffentlichen Kultus abgeftellt. 

20 — Innerlich angejehen hat namentlich Lind dem Evangelium in Altenburg zum Siege 
verholfen, wie Löbe zufammenfafjend bemerkt: Durch den Rüdhalt an dem an 
und dadurch, daß er in feinen Predigten nicht allein gegen die Mißbräuche der alten 
Kirche polemifierte, jondern auch in biblifcher, praftifcher und erbaulicher Weife dem Volke 
„den geiftlihen Verftand des Evangeliums darftellte”, gewann er bald Anfehen und 

25 wejentlichen Einfluß auf die Einführung der Reformation. 

Als er am 28. Januar 1523 das geiftliche Amt an der Gemeinde übernahm, war 
er nicht ald Pfarrer dazu berufen, da die pfarramtlichen Verhältnifie erft vom römiſchen 
Boden losgelöft werden mußten; er war nicht Pfarrer, jondern Prediger. Thatfächlich 
müjjen die Evangelifchen bereits feit Linds Antritt oder doch wenige Wochen fpäter min: 

30 deſtens teilmeife ein Anrecht auf die Bartholomäustirche gehabt oder ſich die Mitbenugung 
ausgewirkt haben. In der Faſtenzeit 1523 wurde in dieſer Kirche zum erftenmal die 
Kommunion in beiderlei Geitalt gehalten. Der Oberjtadtjchreiber Leonhard Haje, ein um 
die Förderung der Neformation verdienter Mann, hatte fich mit feinem Weibe und einem 
anderen Bürger zu jener Kommunion eingefunden. Im folgenden Jahre konnte in ber: 

35 jelben Bartholomäusfirche die erfte Taufhandlung in deutjcher Sprache und nad) luthe— 
riſchem Ritus an Urſula Asmus vollzogen werden. Bei der Trauung, die am 15. April 
1523 in dieſer Kirche ftattfand, war Linck felbjt am allernächften beteiligt. Er vermäblte 
fi) mit der älteften Tochter des Rechtsgelehrten Suicer aus Altenburg. Luther meldete 
fich auf gefchebene Einladung bin bereit unterm 8. April mit den mittenberger freunden 

0 Melanchthon, Bugenhagen, Schurf, Brisger, Kranah u. a. zur Hochzeit an. Wirklich 
famen die Wittenberger am 13. April. Xutber felbft vollzog die Trauung und predigte 
das „Lob“ der Ehe. Die Chorherren und Mönche waren außer ſich und trieben es mit 
ihrem QTumult fo arg, daß bewaffnete Bürger einfchreiten und das junge Paar in das 
Haus des Bürgers Wolf zurüdbegleiten mußten. 

45 Für die Geltendmachung der neuen Lehre jegte Lind feine ganze Kraft ein (vgl. u. a. 
den 1523 entjtandenen Sermon über das Wort Gottes als den allein beftändigen Fels 
des chriftlichen Vertrauens; ferner die Überfegung und Auslegung der legten drei Pjalmen 
(1523); auch die verjchiedenen homiletifchen Betrachtungen vom Jahre 1524 und den 
gleichzeitig als Dialog erjchienenen „ausgelaufenen Möndy”). Bald wurde auch die Fran— 

so ziöfanerfirche den Lutheriichen eingeräumt. Auch St. Nikolaus blieb nicht mehr lange in 
den Händen der Päpftlichen. Noch vor feiner Abberufung im Jahre 1525 konnte mit 
der Bildung einer wirklichen PBarochie begonnen werden. Xebbafte Fürforge widmete er 
dem Schulwejen. Ebenjo nahm er fich der Armenpflege an und wehrte dem Bettelmejen ; 
in dieſer Abficht fchrieb er noch im Jahre 1523 das geiftvolle und zeitgemäße Schriftchen : 

55 „Von Arbeit und Betteln, wie man folle der Faulheit vorfommen und jedermann zur 
Arbeit ziehen.” Übrigens wird die neue Nürnberger Almofenordnung von 1522 nicht nur 
für Linde Mafregeln mitbeftimmend gewejen jein, fondern aud in ihrer Entjtehung und 
in ihrer Wirkung mit feinen Gedankenkreiſen und Anſchauungen in Zufammenhang jtehen. 

Die Predigten Linde waren ganz dazu angethan, das Volk vom Aberglauben frei zu 

co machen und für das lautere Evangelium zu gewinnen. Gelegentlich beleuchtete er die An— 


Lint 511 


rufung der Heiligen, um dem erdichteten Gottesdienſt der Bauchheiligen entgegenzutreten 
und den Yältermäulern Ei begegnen. Von Bürgermeijter Mühlpfordt dazu veranlaßt, 
bielt Lind auch in Zwickau polemifche Predigten, namentlih „von dem Ausgang der 
Kinder Gottes aus des Antichrift3 Gefängnis” ꝛc. — Der bier waltende Ernſt tritt im 
furzen Schlußwort verftärkt hervor. — Nicht minder fraftvoll ift bei ind das unmittelbar 5 
erbauliche Element vertreten. Bofjert hat Recht, wenn er ausruft: Welch ein Ab» 
ftand zwiſchen der allegorifchen Ejelspredigt von 1518 und der fchlichten Auslegung von 
Matthäus 18 im Jahre 15251 — Noch im Jahre 1523 faßte Link den Inhalt feiner 
bisherigen Verkündigung in den „Artikeln und Pofitionen” fummarifh zufammen. — 
Noch mandyes meitere Büchlein hat Lind in Altenburg ausgeben lafjen. Gelegentlich 10 
fürchtete er, des Guten zu viel zu thun, gab auch ähnlich wie Yuther der Beforgnis Aus- 
drud, daß die Vervielfältigung der Bücher mehr Nachteil als Frommen bei den Leuten 
bervorbringen und die Herzen von dem lauteren einfältigen Worte Gottes abwenden 
möchte. Doch, meinte er, ferien die Schriften, die zur Auslegung der Bibel dienten, nicht 
u verachten. Sein Büchlein „vom Reiche Gottes” jtellte er aus Worten und Lehren 15 
utherd und Melanchthons zujammen. Wie er mit großer Beiveglichkeit den mandherlei 
Zeitfragen nachging, wußte er auch mit der glüdlichen Gabe praftiicher Schriftauslegung 
in ber vielfeitigften Weiſe zu wuchern. — Die einheitliche Überzeugung, von der er befeelt 
ift, zieht ſich durch die mancherlei Gaben wie ein goldener Faden hindurch. Er mill 
überall die Schrift zur Geltung bringen, aus der Wahrheit echt biblifch zur Freiheit führen. 20 
Soldye Freiheit verfteht er innerlih. Doc ift feine entichiedene Liebe auch praftifch erfin- 
deriih. Auch verbeutichte er Kleinere Schriften von Hus, den Brief Rabbi Samuel von 
der Ankunft des Meſſias, die Gejchichte Heinrichs von Zütphen und einen Sendbrief diefes 
evangeliichen Märtyrerd. — Den Brief des fpanifchen Rabbinerd Samuel verdeutjchte er, 
um auf das erjchredliche Beifpiel der berzensharten Juden hinzuweiſen und ihnen felbit 25 
um Gehorſam des Glaubens zu helfen. Es lag ihm fern, die Schrift Samuels zu über: 
—* Er verſtand, Geiſter zu unterſcheiden. Man hielt ihn für einen guten Kritiler, 
wie man zeittveilig über die Schriften der Schwarmgeiſier, nach einer gelegentlichen Äuße⸗ 
rung des ıhm befreundeten Zwickauer Hausmann, fein Urteil begehrt zu haben jcheint. 
Unterm 26. April 1525 wurde Lind durch den Stadtrat zu Nürnberg aufgefordert, so 
ein Predigtamt in der ihm jo werten Reichsſtadt zu übernehmen und fidh in zwei Monaten 
mit jeinem Anmejen dorthin zu begeben. Lind nahm die Berufung an, wollte aber vor 
feinem Abgang die Altenburger Parochialverhältniffe oronen. Durch den Bauernaufftand 
erlitt die Ausführung manche Verzögerung. Aus dem bisherigen Amte wurden zwei geift- 
liche Stellen gebildet; in die erjte —— rückte Spalatin ein, für die zweite wurde s5 
Eberhard Brisger gewonnen. Am 13. Auguft bielt Lind feine Abjchiedspredigt, an die 
fi Spalating Antrittspredigt fogleich anſchloß; der Nat gab beiden zu Ehren ein Feſt— 
eſſen. Kurfürft Johann verehrte dem fcheidenden Prediger einen koftbaren Becher. Rat 
und Bürgerjchaft gaben ihm das Geleite. Linds Name behielt bei den Altenburgern einen 
guten Klang. “0 
Linds zweite Nürnberger Wirkſamkeit, die längſte faft zweiundzwanzigjährige Periode 
jeine® Lebens ift noch nicht hinreichend ans Licht gezogen und wartet des quellenfundigen 
Biographen. Einen wertvollen Einzelbeitrag bietet Kawerau in feinem lichtvollen Schrift: 
den de digamia Episcoporum (fiel 1889). Im April 1528 ließ Luther in Witten: 
berg eine Reihe von 139 Thefen „de digamia Episeoporum“ erjcheinen. Am 12. Mai 46 
desjelben Jahres ſchrieb er an Lind nad Nürnberg: „Antischwermerum meum (näml. 
das große Belenntnis vom Abendmahl) vidisse te puto ac themata de digamia Epi- 
scoporum.“ — Am 10. März 1529 berichtete Kochläus aus Dresden an Pirkheimer: 
de Bigamia vidi atroces vestrorum Apostatarum propositiones. — Gemeint ift 
die Schrift: de Ministrorum Eeclesiasticorum Digamia ete., die offenbar in Nürn= 50 
berg entitanden it; vgl. Theſe 89 der erſten Reihe: cum Respublica Norinber- 


gensis magistratus habeat integros. — Am 15. Mai 1529 fchreibt Pirkheimer 
an Spalatin: Als vor längerer Zeit allerlei Thefen über die zweite Ehe ausgegangen 
waren, — — ließen Wenzel und Dfiander andere Thejen ausgehen, in denen — — 


all ihre bitteren Schmähreden ſich gegen mich richten ꝛc. — Thatjählih ging es jo 55 
zu: Propft Dominikus Schleupner an St. Sebald war zu einer ziveiten Verehelichung 
geichritten.. Sein Vorgehen hatte einiges Aufſehen erregt. In Nürnberg tauchten 
die 28 anonymen Thefen auf. Die Nürnberger Theologen fandten eine Abjchrift an 
Luther und baten ihn, den Angriff des mutmaßlichen Verfaſſers zurüdzumweifen, was aud) 
geihah. Seine Schrift und ein Nachdruck kamen bejonders in Nürnberg zur Verbreitung co 


512 Lint 


nebjt einer bejonderen Gegenfchrift, die von Oſiander und Lind verfaßt fein wird, aber 
erit nach Luthers Vorgang; denn Luthers Ausführungen werden von ben Nürmbergern 
vielfach benußt. Die zweite der angehängten Theſenreihen, kürzer und maßvoller als die 
erite, dürfte von Lind verfaßt fein. Seine Ausführungen find durchaus zutreffend „mit 

b der Haren und ſcharfen Betonung des Weſens des geiftlichen Amtes nach evangelifcher 
Aufſaſſung: es giebt feine Paftorenfittlichkeit und Paſtorenheiligkeit im Unterſchiede von 
der der übrigen Glieder der diriftlichen Gemeinde; es giebt wohl ein Amt des göttlichen 
Wortes, aber feinen von den Laien unterjchiedenen Klerus. In der That liegt bier bie 
prinzipielle Entjcheidung für vorliegende Frage“. 

10 Im Jahre 1524 hatte Nürnberg dem Papfte den „Urlaub“ gegeben. Im März 
1525 folgte das enticheidende Neligionsgefpräh der evangeliſch Gefinnten. Daran ſchloß 
fih die Auflöfung der Klöfter an. Der Rat behielt fi die Leitung der neugeorbneten 
Verbältnifje vor, auch die Berufung der Prediger; man dachte zunädft an Lind, der jeiner- 
zeit gerade die tonangebenden Perjönlichfeiten jo mächtig angeregt hatte. — Anfangs ver- 

15 jah er das Predigtamt am Katharinenklofter, aber bereits zu Ende des Jahres 1525 
wurde ihm die erjte Predigerftelle an der Spitallirche zum heiligen Geift mit dem damals 
jelbjt nad Nürnberger Begriffen anfehnlichen Jahrgehalt von zweihundert Gulden über: 
tragen; die beiden Wochenprediger Volprecht und Venatorius erhielten nur balb fo viel. 
Für den Aufbau auf evangeliihem Grunde entfaltete Lind eine rege Thätigfeit; auch 

20 wurde feinen kirchlichen Verbefjerungsvorichlägen alsbald Folge gegeben. So wurden bie 
Kinderpredigten in der Spitalfirche tmiedereingeführt, der Nachmittagsgottesdienft wurde 
auf die letzte Wormittagsftunde verlegt. Die Räume des Auguftinerflofter® wurden 
in eine höhere Schule verwandelt. An den Schriften gegen die Wiedertäufer und gegen 
Mosheim beteiligte fih Lind; die erftere (Grundtliche Unterrichtung eines erbam Rats 

25 der Statt Nürnberg; vgl. Roth a. a. O. ©. 260 ff.) faßte er vermutlih ab. Ebenſo 
erließ er (vgl. Haußdorf, Lebensbeichreibung Yazarus Spenglers, Nürnberg 1741) in 
der Abendmahlöfrage gegen den Nordlinger Billifan das Gutachten: Daß aber in der 
Einjegung des Sakraments Chriftus geredet habe von dem Xeibe feiner ſondern Perſon, 
ift Har aus dem, daß er fpricht: welcher für euch dargeben wirt. Nun ift ja der 

so Körper Chrifti die Gemeine (jo man mysticum corpus nennt, tamen verum) nit für 
uns dargeben, wie Gt. Paulus anzeigt: ift denn Paulus für euch kreuziget? Hierum 
gar nicht verftanden können erben die Wort des Abendmahls Chrifti von dem Leibe 
Ehrifti, welcher die Gemeine ift ꝛc. — Lind geriet wiederholt in Händel mit dem recht: 
haberifchen und ftreitfüchtigen Ofiander, fo bei der Prüfung der Nürnberger Kirchenordnung. 

85 Hartnädiger war der ziweimalige Streit über die von Yind aufgeftellte allgemeine Abſo— 
lutionsformel, der ſich Ofiander widerſetzte. Neuerdings ift diejer Bunkt von E. Engelhardt 
befprochen und Hargelegt (ZERL 1880 und 1881). 

Bekanntlich waren es die Packſchen Händel, in deren Verfolge Lind mit einem Briefe 
Luthers zu wenig vorfihtig umging und dem damals jchon bedenklich ftehenden B. Scheurl 

0 gegenüber allzu jorglo8 war. Die Sache erhielt durch das Verhalten des Herzogs Georg 
ein verdrießliches Nachſpiel. Linds Verhältnis zu den alten Freunden blieb unverändert. 
Mit Luther ftand er namentlich anfangs in regem Briefwechjel, der ohne inneren Grund 
fpäter abnahm. An Luther ſandte Lind Früchte und Sämereien oder Erzeugnifje des 
geförderten Kunſthandwerks; Luthers „Sendbrief vom Dolmetſchen“ kam zuerſt in ſeine 

#5 Hände. Lind gab ihn mit einem Vorwort heraus unter Ausdruck des Wunſches, „ein 
jeder Liebhaber der Wahrheit wolle ihm ſolch Werk im beiten laßen befohlen fein“ ꝛc. 
Wie jehr Luthers Rat nad wie vor maßgebend für ihn blieb, zeigte ſich namentlich 1539 
bei feiner Berufung nad Leipzig; vgl. Linds Brief an Luther vom ohannistage in: 
Hummel, epistolarum — semicenturia, Halae 1778, p. 31sq.; dazu Lincks Antwort an 

50 Melanchthon vom gleichen Tage (CR ed. Bretschn. III, 718sq.): Ego hactenus in his et 
similibus negotiis arduis D. Martini, quem ut praesentem patrem et praecep- 
torem semper colui, sum amplexus consilia. Linck blieb in Nürnberg, angejeben 
und mit — im Frieden. — Linck und Oſiander, Schleupner, Venatorius und Veit 
Dietrich ſtehen in Fragen der kirchlichen Ordnung zuſammen, und wiſſen ſich hierin mit 

55 den Wittenbergern eins. Die beiden Erſtgenannten beteiligen fi 1540 und im folgenden 
Jahre an den Religionsgefprächen zu Hagenau und Worms. Linck fchreibt von Worms 
aus ſehr mißvergnügt an Jonas: „Wir figen bier mitten unter Skorpionen und lernen 
—— den Sinn vieler Schriftſtellen, als: Mit ihren Zungen handeln fie trüglich; alle 

enjchen find Lügner. Man wendete gegen uns nur Künfte, Ränfe und Tüden an, und 
co will alles andere lieber, ald daß ein wahrhaft chriftliches Geſpräch gehalten wird.” — 


Lint Linzer Friede 513 


Daß Oſiander und Lind unter ſolchen Umftänden ftreng an dem für Worms aufgeftellten 
Programm feftbielten, war gewiß in der Ordnung; nur daß Oſiander in feiner Heftigkeit 
und Schärfe wieder in weit ging. Beide — wurden von dem Nürnberger Rats- 
vertreter Ebner zur Mäßigung ermabnt und wollten fih von ihm nicht bedeuten laſſen, 
weshalb fie der Rat über ihre „groben unjchidlihen Handlungen” zurechtſetzte, Oſiander s 
fogleich abrief, aber an Lind das Anfinnen ftellte, ſich nach Ebner zu richten; auch er 
hielten beide bei ihrer Nüdkehr nad Nürnberg einen Verweis, und wurden angehalten, in 
ihren Predigten niemanden zu ſchmähen oder zu läftern“. Lind erhielt Befehl, mit dem 
Drud jeiner ar Alten Teftamente zu warten, bi8 das Werk die Zenfur der 
Mittenberger und Nürnberger Theologen bejtanden habe. Auch in jeiner Familie erfuhr 10 
Lind in den nächſten Jahren Schmerzlihes. Sein Sohn Salomo war ald Schüler über 
feine Jahre hinaus fnabenhaft und unfertig; als Wittenberger Student war er auf Ab- 
wege geraten, von denen er fich fpäter zurechtgefunden haben joll. 

So ſehr Lind fih in Nürnberg nad theologifcher Anregung ſehnte und ſich in wifjen- 
ſchaftlicher Hinficht (vgl. Punkt 4 im obenerwähnten Briefe an Luther) mit einer vom ı5 
Feuer entfernten Kohle verglich, jo bewies er doch durch feine fortgejegte Schriftjtellerei, 
daß er noch ein rechter Theologe war (vgl. u. a. das Ave Maria, wie mans chriftlich 
gebrauchen und die Kinder lehren foll, 1531. — Bapftsgepreng ; aus dem Geremonien-Budh, 
Straßburg 1539). — Das Nürnberger Hauptwerk ift die dreiteilige Auslegung des Alten 
Teftaments, 1543—45 erſchienen. Dem erften Teil derjelben hat Yuther ein ſchönes Lob 20 
vorangeftellt. Lind jelbit bemerkt ähnlich wie zu den jchon 1527 erjchienenen Palmen: 
Summarien, daß er feine Arbeit aus praktifchen Gründen vorgenommen habe; er habe 
diefe feine Annotation in den lieben Mofen vor etlichen Jahren zujammengetragen und 
den Prieſtern der Kirchen zum heiligen Geift bei dem neuen Spital vorgefchrieben ꝛc. — 
Außerdem kommt namentlih in Betracht die „Unterrichtung der Kinder, jo zu Gottes 25 
Tifche wollen gehn”, 1528. 

Kurz vor Luther geboren, ſtarb Lind auch bald nad ihm, am 12. März 1547. Sein 
Grabmal auf dem Nürnberger Johanniskirchhof ift mit der Inſchrift verſehen: Autorem 
vitae, dum viveret, atque salutis asseruit, docuit, glorificavit, habet. 

Unter dem Eindrud des legten Lutherjubiläums ift ihm in der Egidienfirche feiner 30 
Baterftabt eine Gedenktafel errichtet. R. Beudixen. 


Linus. Lipfius, Die Bapftverzeichnifie des Eujebius und der von ihm abhängigen Chro— 
nijten, 1868; derf., Chronologie der römiſchen Bijchöfe, 1869, bejonders ©. 146; Lightfoot, 
S. Clement of Rome, I, 1890, &. 201 fj.: Early Roman Succession; Harnack, Die ältejten 
Datierungen und die Anf. einer biſch. Chronologie in Rom, SBA 1892; derj., Geſch. der 35 
altchr. Litteratur II, 1, 1897, ©. 70 ff. 

Die Verzeichnifje der römischen Bifchöfe ftellen fämtlih den Namen Linus an bie 
Spige. Iren. adv. omn. haer. 3,3,3; Catal. Lib. bei Mommſen, Über den Chrono: 
grapben von 354 (ASG, 1. Band, 1850, ©. 634); Euseb. h.e. 3, 2und 13; Chron. 
ed. Schöne, p. 156; August. ep. 53; Optat. de schism. Donat. 2, 3. Die Amte- 40 
dauer wird verjchieden angegeben; Eufebius zählt in der Kirchengeſchichte 12 Jahre, in 
der Chronif 14, der lib. Katalog 12 Jahre 4 Monate 12 Tage, Hieronymus in feiner 
Bearbeitung der eufeb. Chronik (l. ec. ©. 157) 11 Jahre. Auch der Beginn des Ponti- 
fikats des Linus wird verfchieden beftimmt, je nach der verfchiedenen Berechnung des Todes 
des Petrus, 45 

Da die römifche Gemeinde noch im Anfange des 2. Jahrhunderts die bifchöfliche 
Verfafjung nicht kannte, fo hat man in Linus, vorausgejegt, daß in der Namensangabe 
überhaupt ein biftorijcher Kern ftedt, einen Presbyter aus den Anfangszeiten der römijchen 
Kirche zu ſehen. Er ward zum Bifchof im fpäteren Sinne, ald man begann, im anti« 
bäretifden Intereſſe fi auf die ununterbrochene Succeffion der römischen Bifchöfe zu be: 0 
rufen, und deshalb Biichofsliften zufammenftellte, die bis auf die Zeiten der Apoſtel zus 
rüdreichten. Wenn dabei Yinus als der unmittelbare Nachfolger des Petrus bezeichnet 
wurde, jo lag der Grund darin, daß man ihn mit dem 2 Ti 4, 21 genannten Yinus 
identifizierte. Das that jchon Irenäus, ob mit Necht, vermögen mir nicht zu fehen. 

Das angeblihe Epitaph des Linus iſt jebt beinahe allgemein in feiner Wertlofigkeit 55 
anerkannt. (Vgl. Kraus, Roma sotteranea, 2. Aufl., ©. 69 und 532). Hand, 


Linzer Friede von 1645. — Steph. Katona, Historia critica regum Hungaricorum, 
T. XXII, p. 232sqq.; Dumont, Corps universel diplomatique du droit des gens.,, T. VI, 
Real-nchklopäble für Theologie und Kirche. 3, U. XI. 33 


514 Linzer Friede 


p. I, wo ©. 331 die königliche Urkunde über die ungarische Kirchenfreiheit abgedrudt iſt; 
Lünig, Deutſches Reichsarchiv Part. spec. cont. I, Abt. I, ©. 492; 3.4. Fehler, Die Ge: 
jhichte der Ungarn, N. 9. von €. Klein, Bd IV, ©. 249; Graf Johann Mailath, Die Re— 
ligionswirren in Ungarn, Regensb. 1845, TI. I, ©. 30f.; Geſchichte der evangel. Kirche in 

5 Ungarn, Berlin 1854, ©. 199 ff.; Szilagyi, Actes et documents pour servir A l’histoire de 
V’alliance de G. Racoczi avec les Frangais et les Sucdois, Peſt 1874; Linberger, Geſch. des 
Evang. in Ungarn, Peſt 1880, ©. 57 ff. 


Der Linzer Friede wurde am 16. Dezember 1645 zu Ling in Oberöfterreich zwiſchen 

dem FFürften von Siebenbürgen, Georg Rakoczy, einerjeit3 und dem Kaifer Ferdinand III., 
10 ald König von Ungarn, andererfeits abgejchlofjen, und bildet eine der Grundlagen des 
rechtlichen Beſtehens für die evangelifche Kirche in Ungam. Rakoczy, welcher nad dem 
Throne des Königreichs Ungarn trachtete und fich dabei hauptſächlich auf die Hilfe feiner 
protejtantifchen Glaubensgenofjen ftügte, ſchloß im April 1643 mit Schweden und Frank— 
reich, die ihm Hoffnung zur ungarifchen Krone gemacht hatten, ein Schuß: und Waffen: 
15 bündnis gegen König Ferdinand und erwirkte fih auch von der Pforte, unter deren Ober: 
hoheit er ftand, Einwilligung zum Krieg gegen Ojfterreih. In einem Manifeft an die 
Ungarn, worin er ihre Beſchwerden zujammenfaßte, hob er bejonders die Bedrückungen 
der Evangelifchen hervor. Es gelang ibm, ein anjehnliches Heer zufammenzubringen, auch 
gewann er an Johannes Kemenyi einen friegserfahrenen Feldherrn, Schweden jchidte ihm 
20 Hilfstruppen unter Führung des tapferen Dugloß, Frankreich gewährte namhafte Gelb- 
unterftügungen. Rakoczy erreichte befonderd durch Kemenyi nicht unbedeutende Vorteile 
über die kaiſerlichen Truppen, die auch von den Schweden aus mehreren Städten Ungarns 
vertrieben wurden. Doch blieb am Ende Rakoczys Erfolg unter feiner Erwartung; er 
fand es ratfam, im Oftober 1644 Unterhandlungen mit König Ferdinand anzufnüpfen, 
25 und als es im Winter diefem gelang, auch die Pforte auf feine Seite zu ziehen, und 
diefe Rakoczy geradezu befahl, vom Kriege gegen Ufterreich abzuftehen und die Feindſelig— 
feiten einzuftellen, wurden die Friedensverhandlungen mit allem Ernfte aufgenommen und 
die Bedingungen Rakoezys, die hauptſächlich Pr unbejchränkte Kirchenfreiheit Ungarns 
gingen, wurden jchon am 8. Auguft 1645 zu Wien von König Ferdinand angenommen, 
so und am 16. Dezember 1645 wurde bon ben sr kr beider Mächte der Friedens: 
vertrag zu Yinz unterzeichnet, aber erſt am 20. Oftober des folgenden Jahres 1646 zu 
Weiſſenburg von Rakoczy beftätigt. Kraft diefes Vertrags machte er fich verbindlich, dem 
franzöſiſch⸗ſchwediſchen — zu entſagen, ſeine Truppen aus dem königlichen Gebiete 
wegzuführen und die eroberten Ländereien und Städte zurückzugeben. Dagegen wurden 
35 ihm und feinen Söhnen zwei Geſpanſchaften erblich und fünf andere auf Lebenszeit ver— 
lieben. Die Hauptſache aber war die den Evangelifchen in Ungarn gewährte Kirchen: 
freiheit, über welche König Ferdinand eine befondere Urkunde ald Teil des Friedenstraf: 
tates ausftellen ließ, deren weſentlicher Inhalt folgender ift: Der erite Artikel des Krö— 
nungövertrages vom Jahre 1608 und die jechite Bedingung des königlichen Wahlvertrages 
so ſollen troß verjchiedener, bisher beanjtandeter Hindernifje und ausmweichender Deutungen 
in voller Kraft bleiben und alle Stände des Reiches, auch die Freiſtädte und die privi- 
legierten Marftfleden, fowie die ungarischen Soldaten an der Grenze des Neiches eine 
freie Ausübung ihrer Religion und freien Gebrauch ihrer Kirchen, ihrer Gloden und ihres 
Begräbnifjes haben. Ebenſo wie die Neichsitände folle auch das Landvolf auf den Grenz- 
45 plägen in Marktfleden und Dörfern und auf den Gütern der Grundherren und des Fiskus 
der Kirchenfreiheit teilbaftig fein und im Genuſſe derfelben meder von dem Könige, noch 
deſſen Staatsdienern, noch von den Grundherren geftört oder gehindert werden. Den bis» 
ber Geftörten oder zur Annahme einer anderen Konfeſſion Gezwungenen fol es freifteben, 
zur Ausübung ihrer früheren Konfeffion wieder zurüdzufehren. Niemand ſoll gejtattet jein, 
so in den erwähnten Marktfleden oder Dörfern die Baftoren und Prediger von ihren Pfarreien 
zu bertreiben; da wo es gejcheben ift, joll der Gemeinde freiftehen, die Vertriebenen wieder 
zurüdzurufen oder an ihre Stelle andere einzufegen. Die Beſchwerden der Nichtkatholifen 
jollen auf dem nächften Yandtage erledigt werden, namentlich follen- ihnen die Gotteshäufer 
und die Einfünfte der Pfarreien, welche früher in ihrem Befit geweſen waren, zugewiejen 
55 werden, auch dürfe in Zukunft feine gewaltſame Befignahme der Kirchen mehr Aattfinden, 
und diejenigen Kirchen, welche den früheren Befigern gewaltſam entrifjen worden feien, 
müſſen fogleih nad Auswechslung der Urkunden denfelben zurüdgeftellt werden. Gegen 
die Übertreter der Statuten der Neligionsfreiheit foll der 8. Artitel des 6. Dekrets des 
Königs Wladislaus VI. wieder in Kraft treten oder fonjt eine angemeljene Strafe auf 
so dem nächjten Landtage befchlofjen werden. Endlich ift dieſes königliche Diplom über die 


Linzer Friede Lippe-Detmold 515 


Religionsfreiheit auf dem nächiten Reichstage zu betätigen und in die NReichöftatuten ein— 
zufchalten. Diefe Betätigung der vom Kaiſer den Proteftanten zugeitandenen Rechte und 
Freiheiten ftieß übrigens infolge der Oppofition der Jeſuiten bei dem Reichstag in Preß— 
burg vom Jahre 1647 auf bedeutende Hindernifje, namentlich wollten die Katholiken die 
den Protejtanten zugeiprochenen Kirchen nicht zurüdgeben; man unterhandelte lange, bis 
endlich die Evangeliichen, des Streited und Dranges müde, ſich ftatt der 400 entriffenen 
Kirchen mit 90 begnügten, die ihnen durch einen füniglichen Erlaß vom 10. yebruar 1647 
zugetviefen wurden. Die übrigen Beitimmungen des Linzer Friedens wurden angenommen 
und bejtätigt und durch eine Reihe von Zuſatzartikeln ergänzt, welche die 90 Kirchen na— 
mentlich aufführten, über einzelne befondere Beftimmungen trafen und gegen die, welche 
fih unterftehen würden, Kirchen oder andere Gebäude megzunehmen und Proteftanten in 
Ausübung ihres Gottesdienftes zu hindern, und dann, vom PVizegefpan zur Ordnung ver: 
mabnt, ſich ungehorfam zeigen würden, eine Strafe von 600 fl. feftfegten. Der für die 
Proteftanten Ungarns jo wichtige Yandtag endete am 17. Juli 1647. Klüpfel F. 


Lippe. 1. Lippe: Detmold. — DO. Preuß und A. Falkmann, Lippifche Regeiten, 5 Bde ; 
A. Fallmann, Beiträge zur Geſchichte des Fürjtentums L.; U. Dreves, Geſch. der Kirchen ꝛc. 
des lippifchen Landes; derf., Die Reformation in 2. bis zum Interim; derf., Graf Simon VI., 
Gräfin Cajimire, Fürſtin Bauline (in Kuno's Gedächtnisbuche der ref. Fürſten 2c.); H. Elemen, 
Einführung der Reformation in Lemgo; derj., Beiträge zur Kirchengeſch. in L.; A. v. Eölln, 
Gen.-Sup., Urkundl. Beitr. zur Gejch. der Lipp. KO. von 1684; Ed. Theopold, Die Refor: 
mation in L.; D. Fr. Brandes, Die Hugenotten-Kolonie im Fürſtentum Lippe. 


Die Chriftianifierung des Fürftentums geht bis auf die Zeit Karls d. Gr. zurüd, 
und da waren es denn das Bistum Paderborn und die Abtei zur Corvey a. d. W., von 
two die Gründungen ausgingen. Dies befunden ſchon die Namen der Heiligen, melchen 
die ältejten Kirchen des Landes geweiht worden find, des Kilian und des Vitus, und daß 
bie Kirchen, welche den Namen des erftgenannten tragen, wie die zu Schötmar, ſchon vor 
dem jahre 836 erbaut worden feien, darf wohl aus dem Umſtande gefchloffen werben, 
daß in diefem Jahre Paderborn jelbjt einen anderen Schutpatron belam, den Liborius, 
der aus Le Mans herübergebradht wurde. Das lippifche Yand bietet aber in kirchlicher 
Hinfiht das ganze Mittelalter hindurch feinen anderen Anblid dar, als den der vom Papft: 
tum beberrfchten Yänder Deutjchlands überhaupt, zulegt immer mehr zunehmende Beräußer: 
lihung, und befonderer Erwähnung verdient wohl nur jener Graf Bernhard zur Lippe, 
der nach allerlei kriegeriſchen Großthaten geiftlih und ein eifrig wirkender Biſchof wurde 
und mweldem ein Soeſter Dichter in feinem Lippiflorium ein poetifches Denkmal gejet hat. 

Die Reformation fand in einigen Städten des Landes frühzeitig großen Anklang, 
vor allen in Lemgo, einem Mitglieve des Hanjabundes, ſowie bi in Yippftabt, Blom⸗ 
berg und Salzuflen. Namentli in der erjtgenannten Stadt entjtand jchon im Anfange 
der zwanziger Jahre des 16. Jahrhunderts eine Bewegung, die mächtig auf das Abthun 
bapiftifcher Mißbräuche hinausging, und da war e8 der Neformator von Herford, Dr. Joh. 
Dreier, der, ein Lemgoer Kind, auch auf feine Vaterſtadt einen großen Einfluß ausübte. 
Nur Rat und Bürgermeifter wollten von den „Neuerungen“ nichts mwifjen, und wer na— 
mentlich auch der Reformation entgegen war, freilich mehr aus politifchen, als religiöfen 
Bedenken, das war der Landesherr, Graf Simon V. Er erließ daher drohende Mandate 
gegen die Stadt, doch ohne damit die Bürgerjchaft einzujchüchtern, und nachdem die beiden 
regierenden Bürgermeijter, teil doch „alles verloren fei”, ihr Amt niedergelegt hatten, ge: 
wannen die Evangeliichen, unter Führung des ehemals eifrigften Papiften, des Paſtors 
Moritz Piderit, und des aus Soeſt berufenen Mag. Gerb. Demelen, bejonderd auch nach— 
dem zwei gleichgefinnte Männer, Ludolf Meier und Ernſt v. d. Wipper zu Bürgermeiftern 

ewählt worden waren, über alle Anftrengungen der Gegner den Sieg. Auch Landgraf 

TR ilipp von Hefien nahm fich feiner Glaubensgenofien in der Stadt an und brachte es 
bei dem Grafen Simon dahin, daß diefer von Gewaltmaßregeln Abitand nahm. Magiftrat 
und Bürgerichaft nahmen im Jahre 1533 die braunfchweigifche Kirchenordnung an, und 
von da an dürfte Yemgo als eine evangelifche Stadt bezeichnet werden. Nur in den Yand- 
gemeinden wurden alle evangeliichen Regungen, wo fie ſich ja zeigen mochten, im Keime 
erftidt, bi$ dann auch bier nad Simons V. Tode (1536) eine Wendung eintrat. 

Simons Cohn, Bernhard VIII, war noch fehr jung, und die Vormünder Landgraf 
Philipp und Graf Jobſt von Hoya, aud) legterer der Reformation zugethan, ließen ihren 
Mündel nicht bloß evangelijch erziehen, jondern beriefen auch zwei entſchieden der Refor- 
mation zugetbane Geiftliche nad Lippe, um bier ihr Werk zu thun, Johann Timann von 

33 * 


10 


— 


b 


20 


t> 


5 


0 


85 


4 


50 


65 


516 Lippe-Detmold 


Bremen und Mag. Adrian Burfchoten aus Hoya. Sie ließen von dieſen eine Kirchen: 
ordnung ausarbeiten, die, von Wittenberg gebilligt, auf einem Tage zu Brafe im Yabre 
1538 von Nitterfchaft und Städten angenommen wurde, Überall, wo fie irgend zu baben 
waren, wurden jegt im Lande evangelifche Prediger angeftellt, und die Reformation hätte 
5 jegt ald durchgeführt angejehen werden fünnen, wenn nicht nad dem unglüdlichen ſchmal— 
faldifchen Kriege, zu welchem aud Graf Bernhard auf Landgraf Philipps Veranlaſſung 
Reiter gefandt hatte, das Faiferliche Interim mit großer Gewalt auch in der Grafichaft 
Lippe wäre eingeführt worden. Dadurch entjtand denn freilich ein großer Rückſchlag, fo 
daß, wie u. a. in der Stadt Salzuflen, wo man längjt auch evangelifche Lehre und evan— 
10 geliichen Brauch eingeführt hatte, nahezu der ganze Papismus wieder hergeitellt wurde, 
und daß auch felbjt die Stadt Yemgo Mühe hatte, fich des Interims zu erwehren. Erſt 
nachdem Mori von Sachſen ſich wieder auf die Seite des Evangeliums geftellt hatte 
und durch den Nürnberger Religionsfrieden den protejtierenden Ständen freie Religions: 
übung zugefichert worden war, konnten die Evangelifchen auch in Lippe fich wieder rühren. 
ib Graf Bernhard war jchon 1553 geftorben, und für feinen unmündigen Sohn Simon VI. 
führte defjen Oheim, Graf Hermann Simon von Spiegelberg und Pormont, die vormund- 
ſchaftliche Regierung, ein evangelifch gefinnter Herr, der dann auch durch den General: 
juperintendenten Mag. Koh. v. Erter und den Vater der Konkordienformel, Andreä, eine 
neue Kirchenordnung ausarbeiten ließ, die fogen. Lippe-Spiegelbergifche, die, im Jahre 1571 
<o veröffentlicht, denn allerdings das Luthertum in der Lippiſchen Kirche einführte. Die 
Auguftana von 1530, deren Apologie, die Schmalfaldifchen Artikel und Luthers Katechis- 
men wurden bier als bindende Befenntnisfchriften aufgejtellt, nur nicht die Konkordien— 
formel, die e8 ja damals noch nicht gab, und nur daß mit mandyen Eigentümlichkeiten 
des ſpezifiſchen Luthertums Mag. v. Exter doch keineswegs einverjtanden war, wie u. a. 
25 mit der Ubiquität, gegen welche er fich entfchieden ausgefprocdhen hat. Auch von der Stabt 
Lemgo darf gejagt werben, daß fie bis dahin doch keineswegs eine Anhängerin bes 
jtrengen Luthertums war, wenn auch der in ihr angenommene Typus als der Witten: 
bergiiche bezeichnet werden muß. Einen Prediger, der die Lehre von der Allgegenwart 
des Yeibes Chrift verfündigt, hatte man deshalb in Lemgo feines Dienftes entlafjen. 
so Aber jet follte gerade um das Luthertum in Lippe ein Streit entbrennen, der — 
die Stadt Lemgo abgerechnet — dem anderen Typus, den man jeßt den reformierten 
nannte, im Lande zum Siege verhalf. Es war die Zeit, wo durch die Aufitellung der 
Konkordienformel eine Scheidung, weil Entſcheidung in die evangelifche Kirche Deutſchlands 
fam. Hatte man bis dahin den Bruch zivifchen den beiden Richtungen innerhalb der Re 
35 formationsfiche fo lange und fo gut, wie möglich, bintanzuhalten gefucht, jo trat den 
maßgebenden Mächten jet das Entweder-Oder entgegen, und da entichied ſich Simon VI., 
wie eine ganze Anzahl feiner Standesgenofjen namentlich im weſtlichen Deutſchland, für 
die reformierte Richtung oder, wie man vielleicht fagen darf, dafür, ſich und der Kirche 
ſeines Yandes eine unparteiifche Stellung zu geben. Die noch aus dem Papfttum nach- 
so gebliebenen Mißbräuche follten in feinen Kirchen vollends abgethan werben, denn da jollte 
nicht gelten, als das Urfprüngliche, nämlich das Wort Gottes in der heil. Schrift und 
die drei alten kirchlichen Glaubensbefenntniffe. Es muß ausdrüdli betont werden, daß 
er keins von den jetzt als „reformiert“ bezeichneten Glaubensbefenntnifjen als bindend 
aufftellte, nur daß er in dem Luthertum nod manches als alten papiftiichen Sauerteig 
45 bezeichnete, der in den Kirchen abgethan werden müſſe, wie den Exorcismus bei der Taufe, 
die Lichter beim Abendmahl, die Hojftien, die er mit dem zu brechenden Brote vertaufcen 
ließ, Bilder, Kruzifixe u. dgl. m. Es follte eben eine Reinigung von den noch vorhandenen 
Reiten des Papſttums fein, was er vornahm, weshalb er denn auch die Kirchenorbnung 
von 1571 bejteben ließ und auch keineswegs darauf hinausging, den lutherifchen Katechis— 
so mus aus dem Jugendunterrichte zu befeitigen, und daß alles nad der Schrift ausgelegt 
werden ſollte. Daß er freilich damit nun nicht überall im Lande Anklang und Verftändnis 
fand, ijt nicht zu vertwundern, bejonders ald nun auch unter den Geiftlichen, die er mit 
der Ausführung feiner Pläne beauftragte, fih einige Heißſporne befanden, die mit fchroffer 
Rüdfichtslofigkeit gegen das bisher noch Beitebengebliebene vorgingen. In Detmold, in 
5 Horn, in Blomberg, in Salzuflen kam es zu Widerſpruch und Widerftand, der dann freilich 
nicht immer mit fanften Mitteln befeitigt wurde nach dem Grundſatze der Zeit, daß dem 
Landesherrn die oberjte Entſcheidung aud in Religionsjachen zulomme, das jus re- 
formandi. 
Bejonders war e8 bier die Stadt Lemgo, die jetzt mehr und mehr fich zum ftrengen 
wo und ausichließenden Luthertum wandte und dies mit allen Mitteln des Widerſtandes zu 


Lippe-Detmold 517 


verteidigen fuchte. An Hebereien fehlte e8 natürlich auch nicht, wie dies bei folchen Ge— 
legenbeiten ja nun einmal der Fall ift, und mas wohl als das eigentlich zu Grunde 
liegende Motiv bei den Vertretern der Stadt bezeichnet werden darf, war mehr politifcher, 
als religiöfer Art. Die Stadt fühlte fih als unabhängige Reichsſtadt und machte auch 
auf firchlichem Gebiete Anfpruch darauf, daß ihr bier das Beitimmungsrecht zukomme und 
nicht dem Landesherrn. Sie hatte ein eigenes Konfiftortum errichtet, das die jura eirca 
sacra in ihrem Namen follte zu verwalten haben, wie fie denn ja auch eine eigene Ge— 
richtsbarkeit beſaß, und da ergaben fich die Gegenjäge von ſelbſt. Was der Graf von ihr 
verlangte, erſchien ihr ald ein Einbruch in ihre ſtädtiſchen Gerechtfame, und fo erhob fie 
fih zum Widerftande, der dann freilich auch den Erfolg hatte, daß der Graf fie fchliehlich 
bei ihrem Luthertum ungeftört belafjen mußte, aber auch, daß fie nun auch feinen refor: 
miert Gefinnten in ihren Mauern dulden wollte, daß jeder Zuziehende fich verpflichten 
mußte, ſich zum lutheriichen Belenntniffe zu balten, wenn er überhaupt aufgenommen 
werden wollte. Die Kirche zu St. Johann vor Lemgo hatte ſich auf die Seite des Grafen 
geftellt und bis dahin auch Parochialrechte in der Stadt gehabt, ja mar eigentlich die 
Hauptlirche dort geweſen, von jegt an — wurde fie auf ihre Yandgemeinde beichränft und 
ihre Rechte in der Stadt ihr mit großem Eifer beftritten. In den übrigen Städten und 
Drtichaften des Landes fehte fi dagegen die „Reformation“ des Grafen dur, auch kam 
der lutheriſche Katechismus bald in Abgang, und an feiner Stelle führten die Paſtoren 
einer nach dem anderen den Heidelberger ein, bis dann im Sabre 1684 Graf Simon 0 
Heinrich eine neue Kirchenordnung ausarbeiten ließ und einführte, die ganz den Charakter 
der reformierten Kirche trägt und das Belenntnis der deutſchen reformierten Kirche, den 
Heidelberger Katechismus, als die bindende Lehrnorm aufftellte, zu welcher fich jeder anzu= 
jtellende Geiftliche verpflichten mußte. 

Im letztverfloſſenen Jahrhundert haben fich die Eonfeffionellen Verhältnifje im großen >; 
und ganzen auch in Lippe nicht geändert. In der Zeit des Rationalismus wurde in den 
reformierten Kirchen des Landes an Stelle des Heidelberger Katechismus ein anderes Re— 
ligionsbuch eingeführt, der ſogen. Weerthiche Leitfaden, der aber mehr einen milden Supra= 
naturalismus darftellte, jest jedoch nach längerem Kampfe dem Heidelberger wieder hat 
weichen müſſen, und auch das in den Kirchen gebrauchte Gefangbuch ift verjchiedentlich zo 
geändert worden, je nad der wechſelnden Richtung maßgebender Parteien. Zu den beiden - 
lutberifchen Kirchen in Lemgo kam ſchon im 18. Jahrhundert audy eine foldhe in Detmold 
mit vollen Parochialrechten und in der 2. Hälfte des 19. noch zwei andere in Bergkirchen 
und zu Salzuflen, während eine britte in Lemgo, die dort us einen Paſtor Steffan als 
freie Iutherifche Gemeinde eingeführt wurde, ſich wieder aufgelöft bat, ihr Kirchengebäude 35 
den Neformierten überlafjend, die fi) in der Stadt Lemgo fo ausgebreitet haben, daß jte 
jegt mindeſtens die Hälfte der Einwohner dort bilden. Die lutheriichen Kirchen find auch 
unter das landesberrlihe Konfiftorium zu Detmold geftellt worden, in welchem fie einen 
eigenen Konfiftorialrat ala Vertreter haben, und bilden auch einen eigenen Synodalbezirk 
im Lande. Den Neformierten ift auch eine Synodalverfaſſung nach modernem Mufter ge— 40 
geben worden, und den römifchen Hatholifen, die früher nur zwei Kirchen im Lande be» 
ſaßen, bat man verftattet, noch an acht anderen Orten Gemeinden zu gründen, die unter dem 
Biſchofe von Paderborn fteben. Im Lande bericht viel Firchlicher Sinn und namentlich 
auch das Intereſſe für innere und auswärtige Miffion ijt dort ein überaus lebhaftes. 
Mohlthätige Stiftungen giebt es aus alter und neuer Zeit eine ganze Anzahl im Lande. 45 
Zu nennen ift da bejonders die Kinderheilanftalt und die Anſtalt für Heilung bereits Ton- 
firmierter Mädchen, das fogen. Sopbienhaus zu Salzuflen, ſowie das Rettungshaus zu 
Grünau bei Schötmar, und die vor kurzem zu Detmold gegründete Landesdiakoniſſenanſtalt, 
die, entiprechend den konfeſſionellen Verhältniſſen im Lande, hauptfächlih für den Dienft 
an der reformierten Kirche beitimmt ift, aber auch fremde Mädchen zur Ausbildung für so 
den Diakonifiendienft aufnimmt. Im ganzen beftehen 47 gemeinnüßige Anftalten im Lande, 
ſowie auch Miffionsvereine und ein Zmeigverein zur Guftav-Adolf-Stiftung. Die refor— 
mierte Kirche zählt 41 Gemeinden mit 46 Paſtoren und 8 Hilfspredigern, die lutheriſche 
5 Gemeinden mit 1 Filiale und 5 Geiftlichen, die römifche 10 Gemeinden mit 10 Geiſt— 
lichen. Die Hugenottentolonien, die in Detmold und Lemgo beftanden, find nad nicht 55 
jehr langer Dauer wieder eingegangen, ihre Mitglieder zum Teil an die reformierten Kirchen 
des Landes abgebend. Das Schulweien im Lande darf als blühend bezeichnet werden. 
Es bejtehen zwei Gymnaſien in Detmold und Lemgo, eine Realfchule zu Salzuflen und ein 
Lehrerjeminar in Detmold, ſowie in mehreren Städten höhere Tüchterfchulen. An evan- 
gelifchen Vollsſchulen giebt es 123 im Lande mit 230 Lehrern, dazu 11 röm.sfath. und oo 


a 


re. 


0 


— 


5 


518 Lippe-Detmold Lippe-Schaumburg 


eine Simultanfchule. Was die Gehaltsverhältnifje betrifft, fo ift für die Geiftlichen, tie 
auch für die Lehrer eine auffteigende Skala je nach dem Dienftalter eingeführt, deren Sätze 
jest den in anderen beutjchen Staaten, namentlih aud in Preußen eftgefegten, nabezu 
gleichfommen. D. Brandes. 


5 Lippe, 2. Schaumburg:Lippe. — €. N. Dolle, Geſch. der Graffhaft Ehaum- 
burg; derſ. Bibliotheca Historica Schavenburgensis; Sauber, Primitiae Schavenburgenses ; 
Ehr. Daſſel, Tabellarifche Überficht der Negenten von Schaumburg; Heidkänper, Die ſchaumb.⸗ 
lipp. Kirche; U. Dreves, Graf Philipp (in Eunos Gedächtnißbuch der ref. Fürften zc.); 
Brandes, Die ref. Kirche in Stadthagen; derj., Die Hugenottentolonie in Biüdeberg (in 

10 Tollins Geſchichtsbll. des deutſchen Hugenottenvereins ; berj., Zwei fürjtl. Glaubensbefennt: 
nifje; Dammann, Geſchichte der Reformation in Schaumburg:Lippe. 

Das Fürftentum Schaumburg-Lippe bejteht, feinem jegigen Umfange nad, erit feit 
dem Sabre 1640, wo mit Dito V. der Mannesitamm der Schaumburger erlojh und das 
jüngere Haus Lippe als Schaumburg weibliche Linie in der Hälfte der alten Grafichaft 

15 zur Regierung kam. In diefer ftammten die erjten chriftlichen Siebelungen, wie über- 
— in dieſen Gegenden, ſchon aus der Zeit Karls d. Gr. und gingen von dem ſchon 
damals gegründeten Bistume Minden aus. So die Klöſter zu Oberkirchen, zu Fiſchbeck, 
zu Möllenbed, und von hier aus wurde dann das Land allmählich chriftianifiert, und 
zwar in ber Abhängigkeit von Rom und deshalb aud allen den Mißbildungen unter: 

20 worfen, die von da ausgingen. Die Reformation aber fand verhältnismäßig ſpät in ber 
Grafſchaft Eingang, erſt in den fechziger Jahren des 16. Jahrhunderts, und das hing 
damit zufammen, daß die Grafen aus dem Haufe Schaumburg fait jämtlich hohe geiſt— 
liche Stellen innehatten. Der eine, Adolph XI, war Domherr und dann Erzbiſchof von 
Köln ale Nachfolger Hermanns von Wied und hatte hier wohl den größten Anteil an 

25 der Unterbrüdung der Reformationspläne, welche fein Vorgänger begte, und auf ihn folgte 
fein Bruder Anton auf dem erzbiſchöflichen Stuhle. Da war es denn nicht anders, als 
daß reformatorifche Bewegungen, die auch in der Grafichaft berbortraten, wie zu Lind— 
horſt und Obernlirchen durch die Plebanen Rhode und Weich, ſchon im Keime erftict 
wurden. Erſt nachdem Erzbifhof Anton (1558) geftorben war und Otto IV. dadurch 

80 freie Hand befam, gewann auch die Neformation im Yande Raum. 

Graf Otto war anfänglich aud für den geiftlihen Stand erzogen und bereits zum 
Biſchofe von Hildesheim defigniert worden, aber um das Haus nicht ausjterben zu laſſen, 
beichlofjen die Brüder, daß er auf Hildesheim verzichten und die Regierung der Graf: 
ſchaft antreten folle. Für die Reformation wurde er jedoch erft jpäter gewonnen, nachdem 

85 er mit einer Tochter des Herzogs Ernft, des Belenners, von Braunſchweig-Lüneburg, Elifa- 
beth Urfula, verheiratet worden war, und aud) iegt nod) ging es im Reformieren nur 
langfam vorwärts, mehr gejchoben, als aus freiem Antriebe. Den Weltgeiſtlichen Poppel- 
baum zu Oldenburg, der für das Abthun der papiftifhen Mißbräuche eintrat, nahm er 
in feinen Schuß, und berief dann den Theologen Dammann, anfänglih nur zum Hof: 

40 prediger für feine rau, nad) Stadthagen, der damaligen Reſidenz, gab ihm dann aber 
das Merk der Kirchenreinigung in die Hände, was diejer denn auch mit allem Eifer be- 
betrieb. Gegen die Mitte der fechziger Jahre konnte die Grafichaft als ein evangelijches 
Land bezeichnet werden, und als Kirchenorbnung wurde die Medlenburgifche von 1552 
angenommen. 

45 Große Verdienfte um die nah dem Wittenberger Typus eingerichtete Kirche des 
Landes ertvarb ſich der Fürft Ernft, der auch für das Schulweſen eine treue Sorgfalt an 
den Tag legte und auch, zur Stütze der Neformation, die fpäter nad Rinteln verlegte 
Univerfität zu Stadthagen gründete, der Gemeinde zu Büdeberg aber die große und 
ſchöne Kirche baute, der fie ſich noch jeßt erfreut, nebſt einer noch jet beitehenden höheren 

so Schule. Auch ftellte er (1614) eine neue Kirchenorbnung auf, die ſich als mild lutheriſch 
erweift. Die Konkordienformel wird in ihr nicht als Belenntnis aufgeführt und auch die 
Auguftana nicht mit ausdrüdlicher Bezeihnung als der „ungeänderten”. Fürft Ernſt, ber 
mit einer Schweiter des Yandgrafen Moris von Hefjen verheiratet war und deſſen Schwweiter 
Elifabeth Graf Simon VI. zur Lippe geehelicht hatte, hing ſchwerlich dem exkluſiven Luther: 

55 tume an, wie das auch feine Kirchenordnung zeigt. 

Nah ihm, der im Jahre 1622 kinderlos ftarb, folgte dann freilich ein römifcher 
Katholik, Jobſt Hermann, in der Regierung, der aber auch ohne Kinder war, und da 
jest das Haus Schaumburg nur noch auf zwei Augen ftand, auf denen des im Sabre 
1612 geborenen Grafen Otto V., jo wurden Anftrengungen gemacht, diefen im Papſttum 


Lippe-Schaumburg 519 


erziehen zu laſſen. Aber da flüchtete ihn feine reformiert gefinnte Mutter — ber Vater 
war bereits gejtorben — eine Tochter des Grafen Simon VI. zur Lippe, zu ihrem Bruber, 
dem Grafen Simon VII., nad) Detmold, wo er im reformierten Befenntnis erzogen wurde, 
was dann zur Folge hatte, daß er, als er nach Jobſt Hermanns Tode im Jahre 1636 
in der Grafichaft zur Negierung kam, in feiner Schloßkapelle zu Bückeberg reformierten 6 
Gottesdienft einrichtete und den anbaltinifchen Theologen Johann Appelius zu feinem Hof: 
prediger berief. Freilich ftarb nun Dito ſchon im Jahre 1640, aber nun trat das refor: 
mierte Haus Lippe in der Perfon des Grafen Philipp in dem Teile der Grafichaft die 
Regierung an, der übrig blieb, nachdem der andere ald heffifches Lehen von dem Gaffeler 
Landgrafen eingezogen worden war, und von ber Zeit an iſt das zu Büdeberg regierende 
Haus dem reformierten Belenntnifje zugethan umd_ beiteht eine reformierte Gemeinde zu 
Büdeberg, zu der im Jahre 1733 eine zweite zu Stadthagen hinzukam, die Graf Albrecht 
Wolfgang 3 ſeine dort reſidierende Mutter einrichtete, während das Land bei ſeinem 
lutheriſchen Bekenntniſſe ungeſtört belaſſen wurde. Es muß anerkannt werben, daß das 
Haus Lippe von Anfang an die auch durch die Umſtände gebotene Parität beider Konfeſſionen ı5 
in dem von ihm regierten Lande ehrlich aufrecht erhalten und für beide Kirchen mit gleicher 
Treue gejorgt, auch verftanden bat, den Frieden zwifchen beiden Kirchen, wo er bedroht 
var, 2. wieder berzuftellen. 
as war denn freilich mwiederholentlich nötig, denn an ärgerlihem Streite fehlte es 
auch bier in den Tagen fonfeffioneller Spannung nicht. Auch ſchon unter dem erften : 
Lippifchen Grafen, Philipp, regte fich das Feuer unter der Aſche, wurde aber von diefem 
raſch gedämpft. Als aber dann Graf Friedrich Chriftian die Hugenotten in fein Land 
berief und auch ihnen volle Neligionsfreibeit einräumte, wurde lutherifcherfeits geltend ge— 
macht, daß die Iutherifche Kirche die herrichende im Lande fei und deshalb auch auf Ge: 
bühren von jeiten der Neformierten Anjprud babe. Graf Friedrich Chriftian ließ jedoch 25 
diefen Anfpruch nicht gelten, und ebenfo auch Graf Albrecht Wolfgang nicht, als er im 
Anfange der vierziger Jahre des 18. Jahrhunderts von neuem erhoben wurde. In einer 
Verordnung aus dem Jahre 1746, in welcher er den Streit um die Gebühren ald „un: 
anſtändig“ bezeichnet, ftellte er die beiberfeitigen Rechte auf der Grundlage völliger Parität 
feit, und jo geſchah e8 auch, als noch einmal im Beginne der neunziger Jahre desfelben so 
Jahrhunderts diefer Streit, und zwar in überaus heftiger Meife, entbrannte. E3 war 
zwiſchen dem lutherifchen Konfiftorium und dem reformierten Presbpterium zu Bücdeberg 
auf Betreiben des Grafen Philipp Ernſt ein Ablommen dahin getroffen, daß beide Teile 
ihre Toten auf demfelben Kirchhofe beerdigen follten, und damit die Reformierten dies 
Hecht gewännen, hatte der Graf zu dem betr. Kirchhofe noch ein Stüd Land binzugetban. 85 
Aber da folgte der mild gefinnte lutherifche Superintendent Grupen einem Rufe nad Nien- 
burg, feinem Geburtsorte, und es fam an feine Stelle ein ehemaliger Erfurter Profeſſor, 
Froriep, der ſich als einen wenig verträglichen Mann ſchon in Erfurt gezeigt hatte, und 
diejer beanspruchte nun, als die erfte reformierte Zeiche auf dem jegt gemeinfamen Toten: 
gr beerdigt werden follte, Gebühren für diefe, trieb dann aber, als er damit nicht durch- «0 
am, den Streit fo weit, daß er auf offener Kanzel die gröbften Beichuldigungen gegen 
die reformierte Landesherrſchaft verübte, ald ob dieſe — ehe, den Lutheranern 
ihr Bekenntnis gewaltſam zu nehmen, und daß er die lutheriſchen Konſiſtorialräte, welche 
jenen Vertrag mit den J——— eingegangen, geradezu als Verräter am lutheriſchen 
Glauben verſchrie. Beſchwichtigungsverſuche, die auf Anregen der Fürſtin Juliane, der Bor: 40 
münberin:Regentin für ihren Heinen Sohn Georg Wilhelm, angeftellt wurden, blieben ohne 
jeglihen Erfolg, Froriep und fein Nebenpaftor Rauſchenbuſch festen ihre Heßereien fort, 
und es blieb nichts anderes übrig, ald die Sache vor Gericht zu bringen, worauf dann 
die beiden doch keineswegs im Hufe einer Parteilichkeit für die Reformierten ftehenden 
Fakultäten zu Leipzig und Noftod dahin entjchieden, daß die beiden lutherischen Prediger, so 
weil fie Aufruhr gegen die Landesherrſchaft gepredigt hätten, abgejegt und des Landes 
verwieſen twerden müßten, was denn au, da eine Appellation am das Reichsgericht zu 
Wetzlar vergebli war, in Ausführung gebracht wurde. Seit der Zeit — und e8 ift ein 
volles Jahrhundert darüber verflofjen — leben beide Konfejfionen in brüderlichem Frieden 
nebeneinander, und es ift von Herzen zu wünſchen, daß es fo bleiben möge. 65 
Die Lutheraner haben 18 Gemeinden, melde unter einem Lanbesjuperintendenten 
und zwei Bezirksfuperintendenten fteben, und in ben letzten Zeiten iſt ihre Konfiitorials 
verfofung aud dadurch —— worden, daß man ihnen nach modernem Muſter Kirchen⸗ 
vorſtände und eine Synodalordnung gegeben bat. Die reformierte Kirche des Landes da— 
gegen ift der presbyterianifch verfaßten Konföderation veformierter Kirchen in Niederſachſen co 


u 


ts 
oc 


520 Lippe-Schaumburg Lipfins 


ihon feit 200 Jahren angeichlofien, und auch die on Katholifen haben jetzt zwei 
Gemeinden im Lande mit vollen Parochialrechten. Bemerkt ſei noch, daß ebenfowohl die 
Lutheraner, wie die Reformierten gut verjehene Waiſenkaſſen befisen, die durch die Landes— 
berrichaft für fie geftiftet worden find, die für die Neformierten durch den Grafen Phi: 
5 lipp, den Stammvater des jeßigen Fürftenhaufes, die für Die Yutheraner durch die Mutter 
des Grafen Albrecht Wolfgang, eine geborene Gräfin von a R 
. Brandes. 


Lipfins, Rihard Adelbert, geit. 1892. — R. U 8. Zwei Gedächtnisreden; 
I. ©. Richter, 2.3 Lebensbild, II. F. Nippold, 2.3 biftor. Methode, Jena, 93 (S.:U. aus 

10 8. f. Thür. Gejh. u. Mltertumstunde, Bd XVID; U. Neumann, Grundlagen und Grund: 
züge der Weltanfhauung v. R. A. L. Braunſchweig 96; E. Pfennigsdorf, Bergleih der 
dogmat. Spiteme v. R. A. L. u. A. Ritfhl, Gotba 96; U. Fleifh, Die erfenntnistbeoret. und 
metapbyj. Grundlagen d. dogm. Syiteme von A. E. Biedermann und R. U. 2, Berlin 01; 
H. Lüdemann, R. U. L., Beilage zur Münd. Allgem. Ztg. 92, N. 200; derf., Erkenntnis— 

ı5 theorie u. Theologie IX, X, Brot. Monatähefte 98, S. 17—29, 51-65; Ede, R. A. L., 
Kirchliche Monatsſchrift 94, S. 798— 817; R. v. Haſe, K.Geſch. auf der Grundl. alad. Bor- 
lefungen, Leipzig 93, III, 2, 2, S. 551—52; F. Nippold, Handb. der neueften K.Geſch. 
® III 1, Berlin 90, ©. 465—8R0; F. H. R. v. Frank, Geſch. und Kritik der neuejten Theo— 
logie’, Erlangen 98, ©. 192—96; 8. Pünjer, Geſch. der chriſtl. Religionsphil. ſeit der Ref., 

20 Braunſchweig 83, II, S. 329—39; D. Bileiderer, Geſch. d. Religionsphil., Berlin 93, S. 493 
bis 497; R. Seybel, Relignionsphil. im Umriß, Freib. 93, S. 73—110; A. Drews, Die beutfche 
Spekulation feit Kant, II, Berlin 1893, S. 118—143. Ein vollftändiges hronolog. Ber- 
— von 2.3 litterar. Veröffentlichungen hat O. Baumgarten der 3. Aufl. ſeiner Dogmatik 
eigegeben. 

25 Richard Adelbert Lipfius entftammt einer ſächſ. Theologenfamilie.e Schon der Ur: 
großvater, der M. Chr. Gottlob L., war Pfarrer zu Gießmannsdorf in der Nieberlaufis, 
der Großvater M. Adolf Gottfr. Wilh. %. und deſſen älterer Sohn M. Guſtav Herm. 
Jul. 2. verwalteten nacheinander das Amt eines Oberpfarrers zu Bernftabt in der Ober: 
laufig (vgl. über die beiden zulegt genannten: Neuer Nekrolog, Jahrg. XIX, ©. 509—12 

und ©. 1160—62). Aud der jüngere Sohn von Adolf 2, Karl Hein. Adelbert ſtu— 
dierte Theologie und Philologie und habilitierte fih 1827 in Leipzig für bibl. Exegefe. 
Freilich zwang ihn bald feine Mittellofigfeit die Konrektorjtelle am Rutheneum zu Gera zu 
übernehmen. Hier war es, wo ihm jeine Gattin Juliane Molly, eine Tochter Ehrenfried 
Roſts, des Rektors der Leipziger Thomasfchule, am 14. Februar 1830 einen Sohn jchenkte 

3 — unjern 2. Zwei Jahre fpäter von feinem Schwiegervater als Lehrer der Religions: 
wiſſenſchaften an die Thomana berufen, hat er diejer Anftalt bis zu feinem früben Tode, 
zulegt als ihr Rektor, angehört, feinen Schülern und Söhnen ein Vorbild in treuer Pflicht: 
erfüllung felbft unter den fchwerften Leiden. Der ältefte Sohn hat ihm ein jchönes Denk— 
mal in der Lebensbejchreibung gefeßt, die er der von ibm veranftalteten Ausgabe der 

0 „Schulreden“ feines Vaters voranftellte (Leipzig, Hirzel 1862). 

Die Kinder des Leipziger Gymnaſiallehrers — neben Richard Adelbert noch zwei 
Söhne und eine Tochter — wuchſen heran bei harmloſen Spiel und frübzeitiger ernſter 
Arbeit. Im Haufe herrfchte diefelbe jchlichte Frömmigkeit, die ſchon in der Bernftäbter 
Pfarre zu finden war und hier einen befonders warmen Ton durch den Einfchlag Herren: 

45 — ——— Geiſtes erhalten hatte, den die in der Brüdergemeinde erzogene doch aller Sal— 

ung und Sentimentalität abgeneigte Pfarrfrau hinzubrachte. Der Einfluß der reichbegabten 

Großmutter, einer Schweſter des geiftlichen Dichters Karl Bernhard Garve, ift am Entel 

deutlich zu verfpüren; doch warb nicht minder bie verftändig prüfende Art des Großvaters, 

die diejen ſchon zu einer freieren Stellung gegenüber der firchlichen Überlieferung führte, 
so ein Erbteil des * Dogmatikers. 

Den —Sec von Adelberts erſter Jugendzeit trübten bald ſchmerzliche Eindrücke: der 
Tod des Oheims Guſtav und vor allem das ſchnelle Dahinſiechen der Mutter übten auf das 
weiche Gemüt des damals 12jährigen Knaben eine tiefgehende Wirkung, die ſich in den 
von ibm geführten Tagebüchern deutlich widerſpiegelt und wohl zu ſeinem Eniſchluſſe, ſich 

55 ebenfalls der Theologie zu widmen, beigetragen hat. Das Intereſſe für die theol. Wiſſen— 
ichaft bei ihm geweckt zu haben, ift indeſſen Verdienſt des väterlichen Unterrichts. Aber 
auch zu der gewiljenhaften Sorgfalt des Arbeitens, insbejondere zu der philologifchen Ge: 
nauigfeit, die den fpäteren Gelehrten auszeichnet, haben Erziehung und Beijpiel des Vaters 
den Grund gelegt, und endlich ift die logische Klarheit feines Denkens vor allem in defien 

so Stunden geübt worden. Teild durch den Großvater in Bernitadt, teild in Leipzig auf 
einer Privatjchule vorgebildet, hat unfer L. die Thomasichule von Duarta an bejuct. 


Lipfins 521 


Hier wurde er in der „Bibelkunde“, die fein Vater erteilte, nicht nur mit dem Inhalte 
des NT vertraut gemacht, fondern auch ſchon in die Fragen nad Ort, Zeit und Zmed 
der Abfafjung jämtlicher paulin. Briefe eingeführt. Bon kirchengeſchichtlichen Brivatftudien, 
zu denen ihn der Unterricht anregte, legt ein Vortrag Zeugnis ab, den er mit 15 Jahren 
in einem Schülerverein über die fryptocalviniftifchen Streitigkeiten hielt. Weitere Förderung 5 
im Verftändnis der chriftlichen Urkunden brachten ibm dann die „exregetifchen Rorträge” 
in Prima und Sefunda, auf die der Vater, hier ſchon mehr die Form des Kollegs wählend, 
bejondere Liebe verivandte. 

Ward in ihnen das Erbauliche hinter dem wiſſenſchaftlichen Zwecke zurüdgeftellt, fo 
fam die Bildung von Herz und Gewiſſen im ganzen des Religionsunterrichtes gleichwohl 
u ihrem vollen Rechte, und namentlich die Vorbereitung auf die Konfirmation, die eben- 
—* der Vater leitete, ſchenkte dem Sohne „Stunden heiliger Weihe“. 

So für ſeinen Beruf trefflich vorbereitet, bezog Richard Adelbert im Sturmjahr 48 
die Univerſität ſeiner Vaterſtadt; ein begeiſterter Burſchenſchafter und großdeutſcher Patriot 
nahm er lebhaften inneren Anteil an den Zeitereigniſſen. Seiner damaligen Stimmung 15 
bat er in mehreren Gedichten (3. T. abgebr. bei Nichter a. a. D.) flammenden Ausbrud 
verliehen. Das Studium fam doch darüber nicht zu kurz. Mit Auszeichnung beitand er 
1851 die theol. Staatsprüfung und erwarb zwei Jahre fpäter den pbiloloph. Doktortitel. 
Über feine theologifche Entwidelung hat er jelbft in den „Bücherkleinoden evangelifcher 
Theologen” (Gotha 1888) folgendes berichtet: Auf den Jüngling gewann Fichtes fitt: 20 
licher Idealismus, wie er ihm in Nüderts „Chriftlicher hilofophie” entgegentrat, ent: 
jcheidenden Einfluß. Dann zog ibn dest in feine Kreife (vornehmlich durch die Reli: 
gionsphilofophie), auch in ihm das ftolze Berwußtfein des abgeichloffenen Wahrheitsbeſitzes 
erzeugend. Während aber die Schriften Hegeld und der fpefulativen Schule nur feinen 
Verſtand beichäftigten, nicht fein Gemüt befriedigten, eröffnete ihm Schleiermadjers Glaubens 25 
lehre das Verſtändnis für das eigentümlich Neligiöfe im Unterfchied von aller Philoſophie. 
Nur Rothes Ethik und Chr. H. Weißes philof. Dogmatik blieben ihm dauernd wertvoll, 
nicht zuletzt als Schutzwehr gegen die Verlodungen des Pantheismus. Völlig von den 
ſpekulativen Illuſionen befreite ihn Kant; zugleidy führte ihn der ernfte ethische Zug feiner 
Neligiofität zu einer Auffafjung des Chriftentums zurüd, wie er fie ähnlich ſchon in feiner 30 

ugend bejeffen. Auch Rückert wirkte, diesmal mit feiner „Theologie“, erneut auf ihn ein. 

hleiermacher, Rothe und vor allem die „Lofungen” der Brüdergemeinde haben ihn aber 
ſtets vor einfeitigem Moralismus bewahrt und ihn gemahnt, „ber religiöfen Myſtik einen 
Pla im Heiligtum des Herzens zu erhalten“. 

Seine perfönliden Lehrer in Leipzig waren Anger, Niedner, Theile, Tuch, Winer 35 
und Liebner. Der lebtgenannte, defjen Phantafien über das innertrinitarifche Leben ber 
Gottheit ihn eine Zeit lang anzogen, jchrieb ihm auch ein Vorwort zu feiner dem Vater 
gewidmeten Erftlingsichrift: „Die paulin. Nechtfertigungslehre” (1853). Site verrät deutlich 
die damalige dogmatifche Stellung ihres Verfaflers: Einleitungsweife werden die Neander, 
Tweſten, Nitzſch u. |. w. als Vertreter einer neuen zufunftreihen Theologie gepriefen, die so 
das vom Nationalismus Zerftörte in echt reformatoriichem Geifte wieder aufbaue, während 
der Hauptinhalt des Buches den Beweis erbringen joll, daß die dıxaimorıs im Sprady 
gebrauche des Paulus nicht bloß einen actus declaratorius, fondern zugleich einen actus 
efficiens bedeute. Den Standpunkt der Wermittelungstheologie hat 2. bald nad Abichluß 
feiner Studienzeit mit dem der biftorifchefritiichen Nichtung vertaufcht. Der freie Forfcher: 45 
finn des Vaters und namentlih die Beichäftigung mit den Schriften Baurs übten ihren 
unwiderſtehlichen Einfluß. Dabei ift er freilich den B.fchen Refultaten, wie das die zu— 
nächſt folgenden ausnahmslos der Gejchichte des Urchrijtentums und feiner Litteratur ges 
widmeten Arbeiten des fpäteren Dogmatiferö zeigen, im einzelnen vielfach entgegengetreten. 

1855 habilitierte fih 2. an der Leipziger Hochichule mit einer lat. Abhandlung über so 
den (fog. I.) Clemensbrief. Bon den der Differtation angehängten Thejen behauptet die 
legte ſchon die Urfprünglichkeit des ſyriſchen Terted der ignatianischen Briefe. Ein Aufſatz 
in Niebners ZhTh vom Jahre 1856 und eine umfafjend angelegte Unterfuhung in ben 
Abhandl. der D. morgenländ. Gefellihaft (I. Bd 1859, Nr. 5) fuchen dann im Anſchluß 
an die Forſchungen Guretons, Bunfens und Ritſchls, aber im Widerfpruh mit Baur, die 56 
Anſicht, daß wir in der fürzeren, nur Polykarp-, Epheſer- und Römerbrief umfafjenden, 
ſyriſchen Tertgejtalt den echten Grundftod der \gnatianen zu ſehen haben, näher zu be: 
ei Die Behauptung der Echtheit hat Y. ſpäter zurücgezogen, dagegen die für. 

ecenfion dauernd der griech. vorangeitellt (vgl. „Über den Urfp. und den älteft. Gebrauch 
des Chriftennamens“, Jena 73, ©. 7 Anm.). co 


0 


— 


522 Lipfins 


Die 1860 in Erfh und Gruber Encyflopädie (I. Sect. 71. Bd) veröffentlichte Unter: 
ſuchung über Wefen, Urfprung und Entwidelungsgang des Gnoſticismus jet ſich ebenfalls in 
teilmeifen Widerfprudh zu Baur. Während nämlich der große Tübinger das fpezifiiche 

erfmal des Gnofticismus allgemein in feinem Dualismus zwiſchen Geift und Materie 
5 fand, eine Umgrenzung, die fchon Hilgenfeld verengerte, wenn er lediglich die Unterjchei- 
dung des höchiten Gottes vom Weltichöpfer zum Kriterium erhob, geht 2. in der Erkenntnis, 
daß damit nichts von der Gnofis ausgefagt jei, was fich nicht auch im fpäteren Juden: 
tum fände, und in Weiterführung Niednerfcher Gedanken von dem Gegenfate der yrooıs 
und ziors felbft aus, der in feiner ftarfen Überfpannung den häretifchen Charakter der 
10 Erftgenannten bedinge und den metaphyſ. Dualismus wie die fonfretiftiichen Erſcheinungen 
erit im Gefolge babe. Zugleich bietet ihm die allmähliche Verſchärfung und Wieder: 
Fr des Gegenfages den Einteilungsgrund für die verſchiedenen Stadien des Gno— 
ticismus. 

Bereits vor dem Erſcheinen dieſer größeren Arbeiten, denen die Abfaſſung einer Reihe 

15 Heinerer Artikel für E. und G. und zahlreicher Recenſionen für das Litt. Centralbl. zur 
Seite ging, hatte die Jenaer Fakultät zur 300jährigen Jubelfeier der Hochſchule den 
28jährigen Privatdozenten mit dem theologischen Doktorhute geſchmückt, für welche Ehrung 
er nachmals mit feiner quellenkritifchen Unterfuchung des Epiphanius dankte. Im Jahre 
1859 war dem die Emmennung zum Ertraordinarius gefolgt. Doc mußte ſich der aljo 

20 ezeichnete Gelehrte nebenher immer noch durch Unterrichten eine Einnahmequelle 

affen. 

Das Jahr 1861 brachte ihm einen Ruf nach Wien und raubte ihm den Vater, an 
deſſen Sarge er das Gelöbnis ablegte, dem milden melanchthoniſchen Geiſte des Verewigten 
treu zu bleiben. Im Herbſte trat er ſein neues Amt als ordentl. Profeſſor der ſyſtemat. 

26 Theologie mit einer Rede über das Prinzip des Proteſtantismus an. Neben zahlreichen 
Vorleſungen, die ihm den Ruf eines Freigeiſtes verſchafften, und mehrmaligen Predigten, 
die ihn umgekehrt als Myſtiker erſcheinen ließen, beteiligte er ſich in hervorragender Weiſe 
an ber Löſung praktiſcher Aufgaben. Seit 1863 war er Mitglied des öſterr. Unterrichts: 
rates; 1864 von der Fakultät in die erfte Generalſynode abgeordnet, wirkte er mit an dem 

30 Aufbau einer liberalen Kirchenverfafjung, während die Fakultät jelbft unter feiner Beibilfe 
nach deutſchem Vorbild umgeftaltet und von dem tbörichten Studienztvang befreit wurde. 

Von litterarifchen Arbeiten fällt in die Wiener Zeit vor allem das erwähnte Bud) 
über Epiphanius (Leipzig, Barth 1865), das für die drei Härefiologen Pfeubotertullian, 
Philaſtrius und Epipbanius in dem bärefiolog. Syntagma Hippolyts die gemeinjame 

85 Quellenfchrift nachweiſt. Hippolyt ſeinerſeits fol dann, ebenfo wie renäus in dem Ab: 
jchnitt adv. haer. I, 22—27, das Keßerverzeichnis des Märtyrers Juſtin benußt haben. 
Der teilweife Widerfpruch, den diefe Ausführungen von Harnad erfuhren, hat 2. 10 Jahre 
ſpäter in Jena zu einer nochmaligen Behandlung derjelben Probleme veranlaßt, die gegen- 
über dem erften fühnen Wurfe zwar mandye Abſchwächungen zeigt, aber im allgemeinen 

40 die dargelegten quellenkritifchen Hypotheſen des Verfaſſers beftätigt (Die Quellen d. älteften 
Ketzergeſch, Leipzig 1875). 

Der Wirkungstreis, in den er mit den fchönften Hoffnungen für die Zukunſt des 
evangel.⸗theologiſchen Studiums in Ofterreich hatte eintreten können, umſchloß doch auch 
manches Widerwaͤrtige. Vor allem war es der hartnädige Widerftand, den die gerechten 

45 Wünſche der von der Univerfität ausgefchloffenen Fakultät bei der Regierung fanden, der 
ihn ſchließlich aus Oſterreich vertrieb. Das Scheiden wurde ihm dennoch nicht leicht, als 
er im Herbite 1865 einer Berufung nad Kiel folgte. Dort anfangs der Sache des Her: 
098 Friedrich zugethan und dem preußiichen Weſen abgeneigt, hat er der Annerion Hol» 
—* ſchweren Herzens entgegengeſehen, dann aber verſöhnend zu wirken geſucht und 

so in Berlin als Führer der Univerſitätsdeputation in dieſem Sinne die wen an den 
König gehalten. Auf dem Kieler Kirchentag von 1867 zeigte ſich L. als Vorlämpfer ber 
preußifchen Union, freilich auch als entjchiedener Vertreter der Eirchlichen Linken, dem gegen: 
über Propft Verdmann und Hauptpaftor Jenſen die Vermittelung übernahmen. Trogbem 
erregte fein Verhalten in Berlin noch feinen Anftoß. Im Gegenteil, dem zu Rothes Nach— 

65 folger Auserjehenen gab der Minifter von Mübhler zu erkennen, daß er auf fein Bleiben 
Gewicht lege. Er ſchlug das verlodende Anerbieten aus, belohnt von einem glänzenden 
Fackelzug der Studentenſchaft. Als er ſich aber 1868 am Bremer Proteftantentage be: 
teiligt hatte, wurde er aus der wiſſenſchaftlichen Prüfungstommiffion ausgeichlofien, und 
in Baftorentreifen bemühte man ſich, allerdings vergeblich, einen ftudentifchen Boykott gegen 

so ihn ins Leben zu rufen. Noch mißliebiger machte ihn feine litterarifche Fehde mit dem 


Lipfins 523 


Biihof Koopmann, dem Haupte der holftein. Lutheraner. Obwohl 2. den Streit nicht 
eröffnet, und folange bis «8 ihm des Biſchofs Anklagen auf „Falſchmünzerei“ und „theos 
logiſch aufgepusten Materialismus” unmöglih machten, eine Verftändigung gejucht hatte 
(vgl. Glaube und Lehre, tbeol. Streitfchriften von R. A. 2. Kiel, Schwers 71), bedachte 
ihn der Minifter wegen ungeböriger „Agitation” gegen die fonfeffionelle Partei mit einer 6 
mündlichen Vorbaltung. Kein Wunder, daß er nad) Nüderts Tode nun doch ſich — 
den pflichtmäßig ſolange wie möglich verteidigten „Wachtpoſten“ — als ſolchen charak— 
teriſierte Haſe ſeine Kieler Stellung — aufzugeben und im Herbſt 1871 nach Jena, der 
„alten kaiſerlichen Reichsuniverſität des Proteſtantismus“ überzuſiedeln. 
Die Kieler Kampfeszeit war gleichwohl nicht ohne wiſſenſchaftliche Früchte geblieben. 10 
Die „Chronologie der röm. Biſchöfe“ (1869) zieht aus einer genauen Analyfe und Kritik 
der grieh. und latein. PBapftlataloge, von denen die Lifte der eufebianifchen Kirchen: 
geichihte den relativ urfprünglichiten Tert biete, die gejchichtlichen Folgerungen: Hiernach 
ejigen wir erſt etwa von 8. Xyſtus an wirklich brauchbare Daten; die bis auf bie 
Apoftelzeit hinaufführenden Katalogteile find im katholiſch-kirchlichen Intereſſe konſtruiert. 15 
Eine andere mit der vorgenannten ſich nahe berührende Arbeit über die Quellen der 
röm. Petrusfage (abgeichlofjen Oft. 71) erweiſt deren Urfprung aus der Erzählung vom 
Magier Simon, dem judendriftl. Zerrbilde des Paulus. Ihm muß Petrus ins Heiden: 
land nachziehen, um den faljchen Apoftel in der Welthauptitabt endgiltig zu überwinden. 
Erft die werdende Fathol. Kirche tilgte die Beziehung des Zauberers auf den Heidenapojtel 0 
und ftellte beide Häupter der Chriftenheit in Leben und Sterben brüberlicd nebeneinander 
(vgl. auch „Petrus nicht in Nom”; IprTh II, S.561—646). Endlich fällt noch in die 
Kieler Zeit eine Unterfuchung der „Pilatusakten“, die als Gejchichtäquelle wertlos, ihrem 
Kerne nad erft aus der Mitte des 4. Jahrh. ftammen. Doch enthält der 2. Teil einen 
älteren gnoft. Bericht über die Höllenfahrt Chrifti. 25 
Au! dem nämlichen Gebiete der meitichichtigen urchriftl. „Acta“ -Zitteratur bewegt ſich 
auch das 1883—90 erichienene, drei Bände umfafjende Werk: „Die apofruphen Apoftel- 
geichichten und Apoftellegenden“, das deshalb gleich hier eine Stelle finden mag. Die dort 
behandelten durchaus jagenhaften und an MWundergefchichten überreichen Erzählungen von 
den —— und Thaten der Apoſtel verdanken ihren Urſprung zumeiſt gnoſtiſchen so 
Kreiſen. Da jedoch ihr Inhalt tief in das Volk eindrang, wurden ſie von katholiſcher 
Seite einer reinigenden Überarbeitung unterzogen. Die von L. gelöſte Rieſenaufgabe war 
nun, einmal die fanonartigen Sammlungen jener Erzeugnifie apokryphiſcher Schriftftellerei 
—— Charinus, Abdias ꝛc.) im ganzen, — die Akten jedes einzelnen Apoſtels 
ritiſch zu erörtern, die Grundſchrift möglichſt herauszuſchälen und die Bien tar Sage in ss 
alle ihre Verzweigungen zu verfolgen. Obwohl fih das Werk nur als , Verſuch einer zu— 
fammenfafjenden Darftellung“ einführt, bat der Verfaſſer einen großen Teil des hand— 
ſchriftlichen Materials felbjt erft herbeigeichafft und philolog. bearbeitet, jo daß man viel: 
mehr einer in weitem Umfange bahnbrechenden Forſchung gegenüberfteht. Ein Urwald 
ift nad Lüdemanns Urteil durch fie gelichtet. “0 
Im Anſchluß daran unternahm 2. gemeinfam mit M. Bonnet die Herausgabe ber 
griech. und lat. Terte. Der I. Teil (Leipzig, Mendelsfohn 91) ift von X. allein beforgt 
und enthält umfajlende tertgefchichtliche Unterjuchungen in den Prolegomenen, ſowie einen 
forgfältigen frit. Apparat. Von Eleineren Studien auf dem Gebiete der älteren Kirchen: 
geichichte fei nur erwähnt „die edeſſen. Abgarjage” (1880). 45 
enn nicht als Hiftorifer fondern als Syſtematiker ift 2. der anerfannte Führer der 
jenaifchen Theologie geworden. Obwohl er jhon in Wien Dogmatik lehrte und feinen 
Kieler Streitfchriften ein in fich geichloffenes theol. Syſtem zu Grunde liegt, bat er doch 
erft in Jena fich entichlofen, die knapp formulierten Paragraphen, die er feinen Hörern zu 
iftieren pflegte, mit den längeren Erklärungen, die er daran knüpfte, in Form eines Lehr: so 
buches zu veröffentlichen (Braunjchweig, Schwetichke ; 1. Aufl. 1876, 2. wenig verändert 
1879, 3. nad) des Verfaſſers Tode herausgeg. dv. Baumgarten 93). L. gebt darin aus 
vom Standpunkt der fritijchen (doch nicht obme weiteres Fantifchen) Erfenntnislehre. Es 
wird zugeitanden, daß unfer Wahrnehmungsftoff durch und durch ſubjektiv bedingt ſei, 
aber der kantiſche Dualismus von Erfheinung und Ding an fih wird abgelehnt. Ohne daß 56 
wir natürlich im ſtande wären, die Dinge anders vorzuftellen, ald wir eben zu dieſer 
Vorftellung organifiert find, erfafjen wir mit unferm Denken eine objektive Gefehmäßigfeit. 
Betreten wir aber das Gebiet der Neligionsphilofophie, fo findet nach 2. die vorhin ver— 
worfene Unterfcheidung ihre berechtigte Anwendung auf den Gegenfag von enblichem und 
abjolutem Sein. Diefes Ietere, für unfere Berftandeserfenntnis ein bloßer Grenzbegriff, co 


524 Lipfins Litanei 


gewinnt lediglich durch das religiöfe Erleben einen pofitiven Inhalt (vgl. auch Philoſophie 
und Religion, neue Beiträge zur wiflenfchaftl. Grundlegung der Dogmatik, Leipzig, Bartb 
1885). Hierin murzelt die Differenz zwiſchen 2. und Biedermann. Die Wahrheit der 
religiöfen Vorftellung ift philoſophiſch nicht demonftrierbar, aber die Einheit des menjch- 
5 lichen Geiftes fordert — und damit fcheidet fih 2. von Ritihl — die Zufammenarbeitung 
der wiſſenſchaftlichen und der religiöfen Erfenntniffe zu einem widerſpruchsloſen Gejamt- 
bilde. Die Metaphufif als „Weltanſchauung“ ermweift an diefem Punkte ihre Unentbebr: 
lichkeit. Der Ausgleich beider Reiben von Ausfagen kann jedoh nur annäberungsweije 
gelingen, was beſonders an der Gottesidee zu Tage tritt: die miljenjchaftlichen Beſtim— 
10 mungen bleiben hier immer negativ, bie religiöfen ers bildlich. Deutlich offenbart ſich in 
diefen Gedanken die Schule Schleiermachers. Aber die Einfeitigkeit feines „ſchlechthinigen 
Abhängigkeitögefühles” wird korrigiert durch den Begriff der Freiheit von der Melt, und 
beides faßt fich zufammen in den „praftifchen Nötigungen“, der tiefften Wurzel der Reli— 
gion. Kein übernatürlicher Eingriff durchbricht den geſchloſſenen Zufammenbang der Welt: 
15 entwidelung, und was auf Grund jenes inneren Zwanges dem religiöfen Menſchen zur 
göttlichen Offenbarung wird, worin er unmittelbar das Reden der Gottheit vernimmt, 
jtellt für die Wiſſenſchaft nichts dar als ein pfuchifches Phänomen. Die Beziehung zwiſchen 
Gott und Menjch bleibt ein heiliges „Myſterium“. Hieraus erhellt, daß die Dogmatik 
feine vorausjegungslofe Wiſſenſchaft fein, jondern nur den Glauben vom Standpunkt des 
20 Glaubens aus, wenngleich in geläuterter Form, darftellen kann. Hinter diefem dhriftlich- 
pofitiven Charakter ift die allgemein-philofophifche Seite der Liſchen Glaubenslehre in ber 
3. Auflage ftark zurückgetreten. Außer in diefem Hauptwerfe und ben erwähnten „Bei: 
trägen” hat X. feine Anfchauungen in einer Reihe von Vorträgen und Auflägen (unter 
dem Titel „Glauben und Wiſſen“ herausgeg. von F. R. Lipfius, Berlin, Schwetjchke 97), 
35 ſowie in den „Hauptpunften der chriftl. Glaubenslehre” (ebendaf. 2. Aufl. 91) niedergelegt. 
Während die theologiihe Annäherung an Ritfchl eine fteigende perfönliche Entfremdung 
zwifchen den ſeit L.s Leipziger Zeit befreundeten und in wiſſenſchaftlichen Verkehr ftehen: 
den Gelehrten nicht ausſchloß, iſt die fonfervativere Haltung feines fpäteren dogmatijchen 
Denkens gerade durch die Berührung mit Vertretern der kirchl. Rechten berborgerufen 
80 worden, wie fie die Teilnahme am Evang. Bunde, zu deſſen Gründern 2. gehört, mit 
fi) brachte. Die Mitarbeit an diefem Werke wie am Allgem. ev.:prot. Miffionsverein 
— beiden zeichnete er in Vorträgen ein Haffiiches Programm — und nicht zulegt feine 
Thätigfeit in der weimariſchen Landeskirche, in Synode und Kirchenrat, — daß ſein 
Intereſſe an den praktiſchen Fragen auch in Jena nicht erlahmte. Doch haben die mit 
35 alledem verbundenen Anſtrengungen ſeine Kräfte frühzeitig aufgezehrt. Die Herausgabe 
des „Theol. Yahresberichts” und die zulegt ganz in feinen Händen liegende Yeitung der 
„Jahrb. f. prot. Theol.“ brachten ebenfalls eine Fülle von Arbeit. Gleichwohl find aus 
feinen beiden legten Yebensjahren noch zwei größere Veröffentlihungen zu verzeichnen: Die 
Bearbeitung des Galater:, Römer: und Philipperbriefes für den „Handfommentar“, und 
40 „Luthers Lehre von der Buße” (SM. aus den „Jahrbüchern“), worin er die Ritichl- 
Herrmannfche Theje, daß fih in Luthers Urteil über den Wert der Gefegespredigt eine 
Wandlung vollzogen babe, an der Hand der Quellen zurüdweift. Am 19. Auguft 1892 
ift 2. an den Folgen einer Operation aus feinem arbeitsreichen Leben gejchieben, noch auf 
dem Kranfenbette mit der dritten Auflage feiner Dogmatik befchäftigt. 
45 Lie. F. R. Lipſius. 


Litanei. — Litteratur: Art. Litanei v. Zezſchwitz in der 2. Aufl. der RE Bb 8, 

694— 700; Suicer, Thesaurus, ed. 2 (1728) II, 1630; Goar, Euchologion, Paris 1647, 
p. 770; Edm. Martene, De antiquis ecelesiae ritibus libri tres. Editio novissima, Antwerp. 
1763; Mart. Gerbertus, Vetus liturgia Alemannica, Pars II et III, San-Blas. 1776; bderf., 
50 Monumenta vet. liturgiae Alem, Pars II, San-Blas. 1779; Bingham-Grifhovius, Origines 
sive antiquit. eccl, vol. V, p. 21ff.; Binterim, Die vorzüglihiten Denkwürdigkeiten der chrift- 
fath. Kirche, Bd IV, Teil I (Mainz 1827), ©. 555; Chr. Wild. Augufti, Denkwürdigkeiten 
aus der chriſtl. Archäologie Bd 10 (Leipzig 1829), bei. S.26ff.; Kliefoth, Zur Geſchichte der 
Litanei in: Neues Medlenburgiiches Kirchenblatt (herausg. v. Politorff u. Karjten), 2. Jahrg., 
65 Güſtrow 1861, Nr. 11—16; derf., Liturgie Abhandlungen? Bd 5 [2], ©. 301ff., 373ff., 
398ff.; Bd 6 [3], ©. 152ff., 155 Ff., 25 ff., 298ff.; Bd 8 [5], S. 66Fff., 243, 369; Thal- 
bhofer, Handbud der kath. Liturgik, II (Freiburg i. Br. 1890) S. 498ff.; Schöberlein, Schag 
des liturg. Chor: und Gemeindegejangs I (Göttingen 1865), &. 521 u. 725ff.; Kümmerle, 
Encytlop. der evangl. Kirchenmuſik, II (Gütersloh 1890), ©. 64f.; Acelis, Xehrb. d. prakt. 
& Theol.: I, 296 fi, 387 f.; Rietſchel, Lehrbuch d. Liturgit I, 200f., 294, 358, 360f., 431, 444, 


Litanei 525 


505, 534, 536, 538f.; Simons, Die Litanei in: Monatſchr. f. Gottesdienjt und Firdhliche 
Kunit 5 (1900), S. 321ff.; Spitta, Die Kircenlitanei der Brüdergemeinde, ebenda 6 (1901), 
S. 375ff. — Ueber die Lauretaniſche Litanei vgl.: Sauren, Die laur. Lit. nach Ur- 
fprung, Geſch. u. Inhalt, Kempten 1895; Angelo de Santi, Le Litanie Lauretane, Rom 1897, 
deutſch v. J. Nörpel, Paderborn 1900; J. Braun, Urjprung der Laur. Lit. in: Stimmen 5 
aus Maria Laadı 58. Bd, 1900, ©. 418—437. — Ueber die Geſchichte der Kirchenlitanei in 
ber Brübdergemeinde ift ein Artifel von J. Th. Müller in der Monatſchr. f. Gottesdienſt und 
kirchl. Kunst für 1902 in Ausſicht gejtellt. 

1. Die Litanei in der morgenländifchen Kirche. — Bei den Griechen be 
deutete Arravela im fultifhen Spradgebraud (im Sinne von einbringlichem Gebete 10 
ift es, analog dem antiken Sprachgebrauch, vertwendet z. B. bei Clemens Aler., quis 
dives salv. MSG 9, 648; @ujeb, vita Const. IV, 41 MSG 20, 1212) entweder 
das feierliche Prozeſſionsgebet, bezw. einen mit einer Prozeffion verbundenen Gebetsakt, 
oder die Prozeffion ſelbſt. In eriterem Sinne ift es gebraucht 3. B. bei Chryfoftomus, 
hom. contra ludos ete. MSG 56, 265; bei Euftratius (6. Jahrh.), vita Eutychii 16 
e. 10, 96 MSG 86, II, 2381; bei Simeon von Theſſalonich (F 1429), de sacra 
precatione c. 339, 352 und 353, MSG 155, 613, 653 und 656; und bei Codinus, 
de office. ecel. e. 15 MSG 157, 9. Die Prozeſſion felbft bedeutet es z. B. 
im Chronicon Paschale MSG 92, 812; bei Malalas, Chronographia 1. XVIII 
MSG 97, 712; Georgios Kredenos, Synopsis bei Dobſchütz, Chrijtusbilder 222*g; 20 
Mich. Glyfas, Annalen, ebenda 226*d; Simeon v. Thejlalonid, de sacra prec. 353 
MSG 155, 656. An nicht wenigen Stellen fann man auch ſchwanken, in welchem 
Sinne das Wort zu nehmen tit, jo 3. B. bei Bafilius ep. 63 ad Neocaes. MSG 32, 
764 (vgl. A. Bittgänge Bd III ©. 248, 21 ff.), der älteften bisher bekannten Stelle, die 
und von den Prozeffionen im Dften Zeugnis giebt. Zur Zeit des Chryſoſtomus war 26 
diefe Sitte volllommen eingebürgert, wie folgende Stellen beweiſen: sermo antequam 
iret in exilium MSG 52, 430; hom. de Lazaro VI, 1 MSG 48, 1027; vgl. aud) 
hom. in ep. ad Coloss. 3 MSG 62, 322, und oben 3.15, MSG 56, 265. — Voll» 
fommen parallel geht nebenher der Gebrauch des Wortes Arrıj, der mit Arravela abwech— 
jelt. Namentlih ift mit Am) die Prozeifion bezeichnet worden; fo bei Euftratius, 30 
vita Eutychii 9, 84 MSG 86, II, 2369; im Chronicon Pasch. MSG 92, 812; 
984; Justiniani Novellae, ed. Zachariae a Lingenthal II const. CLV 31 u. 32 
(p. 317f.); Mofchus, prat. spir. ec. 210 MSG 87, 3, 3101; Theophanes, chonogr. 
A.M. 5949; 5999; 6030; 6055. MSG 108, 280; 353; 480; 517; 520 ; Codinus, 
de offic. ecel. 1 und 11 MSG 157, 28 und 85; ©eorgiod Kredenos, synopsis bei 86 
Dobſchütz, Chriftusbilder 222*g. Dagegen bezeichnet es den Gebetsakt bei der Prozeſſion 
in der act. 5 des Konzils von Konftantinopel (sub Mena a. 536, Harduin, acta 
conce.ete. II, Paris 1714, p. 1361); vgl. auch Philotheus, ordo sacri minist. MSG. 
154, 753; 757; Simeon von Thefjal., de sacra prec. c. 339 MSG 155, 613A; von 
einer foldhen Ar; auf dem xduros bei Konftantinopel berichtet u, a. auch Theodor Lector, «0 
hist. ecel. I, 6 und 7 MSG 86, I, 169 (vgl. Du Gange, Constantinopolis christ., 
Paris 1680, II, p. 141). Der Ausdruck Prozeſſion ift freilich hierbei in weiterem Sinne 
zu nehmen: nicht nur ift darunter der Bittgang außerhalb der Kirche oder des Ortes 
zu verjtehen, ſondern auch jener Auszug in die Borhalle (Narthex) des Tempels, an dem 
ſich Lichtträger, Priefter, Diakon und Sänger beteiligen, um dort die Litanei zu beten. #6 
Diefer Brauch ift ſchon bezeugt durch die Alten des Konzils von Konftantinopel v. Jahre 
536 (vgl. oben 3. 37) und durch Euftratius (vgl. oben 3. 30). Er bejteht heute noch, 
und zwar wird bei diejer Heinen Prozeifion die Litanei am Schluß der großen Vesper 
vor den hoben Feſten gehalten, ebenfo bei den Prozeffionen, zu denen auch das Begräbnis 
gehört. Dieſe Yitanei oder Litie ift im weſentlichen nichts anderes als das Kirchengebet, 50 
das in den alten orientalifchen Liturgien (apoftol. Konftit. VIII, Markus: und Jakobus: 
lit.) in prosphonetifcher yorm, und zwar vom Diakon vorgeiprochen, auftritt, und das durch 
den Gebetöruf der Gemeinde: zUoıe LAemoov unterbrochen wird. Man nennt dies Gebet 
auch die Ektenie. Jedenfalls ift auch diefes in der Meſſe gebrauchte Gebet mit Arraveia 
bezeichnet worden (vgl. den Sprachgebrauch im Weſten und z.B. bei Martene p. 85a), aber 56 
der Name Yitanei, bezw. Litie haftet an der bei Prozeifionen gebrauchten Ektenie. Von 
der gewöhnlichen Meß-Ektenie unterjcheidet fich dieje Litanei durch die Anrufung der Maria, 
des Täufer, der Apoftel, der großen Hobenpriefter und aller Heiligen und durch bejonders 
häufige Wiederholung des Rufes: „Herr, erbarme dich”. Ob die Ermweiterung durd die 
Anrufung der Heiligen auf Einwirkung des Abendlandes zurüdgebt? Mir will das nicht co 
unwahrſcheinlich erjcheinen. Die Litanei |pricht der Diakon, das Reſponſum ſingt der 


526 Ritanei 


Chor (Rajewsky, Euchalogion der orth..fath. Kirche I, Wien 1861, S. LXV und 21 ff; 
Sokolow, Darftellung des Gottesdienftes der ortb.fath. Kirche, deutjch von Moroſow, 
Berlin 1893, ©. 44f. und 168 Ff.; Maltzew, Die Nachtwache, Berlin 1892, ©. 86 ff.). 

2. Die Litanei in der röm.=fath. Kirche. — Was bedeutete im Abendland 

5 das Wort litania (letania, laetania)? Hier fommt es in folgenden Bedeutungen vor: 
1. Litania wird der Bittruf: Kyrie eleison, Christe eleison genannt: can. 9, 12, 13 
und 17 der Regel des bl. Benedikt; ordo Romanus I, 9 bei Mabillon, Museum 
ital. II (1689), p. 9; Walaf. Strabo, de exordiis ce. 23 (ed. Knöpfler 1899, p. 56); 
Martene I, 66b: „letania cantantes, hoc est Kyrie eleison“ ; ®erbert, Monum. lit. 

ı0 Alem. II, 291: „Post introitum praecedunt laetaniae“, 328; von diefer hundertmal 
bei einer Prozeſſion gefungenen Formel wird litania auch in einem Coder von Monte Caſino 
gebraucht (die Stelle bei Mabillon a. a. D. p. XXXIV). — 2. Litania bebeutet das 
im Gottesdienſt gebetete prosphonetifche Kirchengebet, die griechifche Ektenie, die litania 
diaconalis: Cod. der Ambrosiana nad) Ebner, Missale Romanum ©. 74 (dieje 

15 Litanei abgedrudt bei Duchesne, origines du eulte chrötien? ©. 189 und bei Bäumer, 
Geſch. des Breviers ©. 611) und das Gebet, das Bona, rer. lit. II, 4 $ 3 u. Daniel, 
Cod. Liturg. I, 118 nad einem Fuldaer Codex mitteilen. An dieſes Gebet denkt 
wohl aud Amalarius von Met (4 c. 850), wenn er in feiner Schrift de ecel. officiis 
(MSL 105, 985 ff.) von der litania fpricht und erflärt: Litaniae graece, latine de- 

20 precationes (I, 28 und 37). Deprecatio war nämlid auch der terminus tech- 
nicus für das der Eftenie entjprechende Slirchengebet (vgl. 3. B. im Stowe-Missale bei 
Warren, Liturgy and Ritual of the Celtic Church p. 229, und bei Gartbev, 
The Stowe Missal p. 199 und bei PBropft, Abendl. Mefjen, S. 47). — 3. Verfteht man 
unter litania die Prozeſſion; fo beſonders in den termini techniei litania maior (bie 

25 Prozeſſion am Markustag, d. 25. April) und litaniae minores (die Prozeffionen, Ro- 
gationen, an den brei der Himmelfahrt vorausgehenden Tagen); jo im Cod. Theodo- 
sianus, XVI, V, 30; fo in vielen Beichlüffen abendländifcher Synoden des 6. u. 7. Jahr: 
bunderts (Bruns II, 165; 18f.; 42; I, 246 und 249; 251), jo an vielen Stellen des 
liber pontificalis (ed. Duchesne I, 303 II; 323 IV; 347 V; 376 XIV; 399 VI; 

30406 XX; 429, XI; 443, XI; II, 8 XXV; 12 XLII; 110 XVII; 4 XD; jo 
bei Gregor d. Gr. (Registr. ep. lib. V, ep. 11; lib. VI, ep. 34 und 61; sermo 
de mortal., und bei Gregor von Tours (hist. Franc, X, 1 MG Ser. rer. Merov. I, 
1 p. 408); jo im liber diurnus (ed. Sidel p. 78); jo bei Pippin (ep. ad Lullum 
MG epist. III, Merov. et Karol. aevi I p. 408); fo in einer um 800 gejchriebenen 

35 Mailänder Handichrift (Ebner, a. a. DO. 76) und an vielen anderen Stellen. Dabei wird 
litania aud für die Dankprozeffion gebraudht. — Enblih 4. braucht man litania zur 
Bezeihnung des mit Kyrie eleison beginnenden Wechjelgebetes, das wir heute mit Li— 
tanei zu bezeichnen pflegen; diefer Gebrauch ift fehr häufig, vgl. 5. B. die von Ducheöne, 
origines du culte chrötien, 2. Aufl. (1898), mitgeteilten ordines (p. 452; 453; 

457; 458; 461; 462; 463; 466; 467; 469; 470) oder die Texte bei Martene 
a. a. O. passim, oder bei Gerbert a. a. D. passim. Dieſer letztere Sprachgebraud 
trug den Sieg davon. Seit ungefähr dem 12. Jahrhundert hat das Wort processio 
den Ausdrud litania für Bittgang faft gänzlich verdrängt. So braudt z. B. Rupert 
bon Deuß (f 1135) in feiner Schrift de divinis offieiis (MSL 170, 12ff.) litania 

45 nie mehr in diefem Sinne, fondern immer nur, um das Gebet zu bezeichnen (III, 5; VII, 
10; VIII, 2 und 3). Nur in den Bezeichnungen litania maior und litaniae minores 
lebt der alte Sprachgebrauch weiter. — Daß bei diefer ganzen Verwendung des Wortes 
litania der griechifche Sprachgebrauch eingewirkt hat, liegt auf der Hand. Nur daß aud 
dad Kyrie mit diefem Wort bezeichnet wird, hat im Oſten m. W. feine Parallele. 

7) Über die litaniae als Prozeffionen j. den A. Bittgänge Bd III, 248. Doch fei 
bier hinzugefügt, daß nicht erft Gregor d. Gr. die litania maior (25. April) eingerichtet 
bat, fondern daß fie als Erjat der heidniſchen robigalia viel früher, mwahricheinlih von 
Papjt Liberius (352—366), veranjtaltet worden ift (vgl. Ufener, das Weihnachtsfeſt 
1889, 293 ff.); jedenfalls find auch die Nogationen um Himmelfahrt nichts als der vor: 

65 chriftliche Flurgang, die altheidnifchen ambarvalia. Mamertus hat nur das Verdienft, 
die faſt eingefchlafene Sitte e. 470 neubelebt zu haben (Sidonius Apoll. ep. V, 14 
und VII, 1 ed. Mohr, p. 118 und 139), und Leo III. (795—816), der dieje gallifchen 
rogationes in Nom eingeführt haben foll, hat jedenfalls die längft in Rom beſtehenden 
Fruͤhjahrsbittgänge nach galliihem Brauch geordnet und fie für die geſamte römiſche 

co Kirche eingeführt. Der Name litania maior für die eintägige und litania minor für 


Litanei 527 


die breitägige Prozeffionsfeier erklärt fich daher, daß die erftere die ältere, die lebte bie 
fpätere iſt. 

Ungelöft ift noch die Frage, wie das als Litanei auch noch von und bezeichnete Gebet 
(Allerbeiligen-Yit.) entftanden ıft. Sit e8 eine weitere Ausbildung und Umgejtaltung der 
alten Eftenie, wie man gewöhnlich annimmt? oder hat es feinen Urfprung in einer alt 6 
heidnifchen Gebetsformel? Dies meint Ufener (a. a. O. ©.296); er fagt: „die Litaneien 
mit ihren langen Liſten der Heiligen und dem ftehenden Refrain ora oder intercede 
pro nobis find nady ihrer ganzen Anlage eine Nachbildung des Formulars, das der Pon⸗ 
tifer nach feinen indigitamenta vorbetete (praeibat); ihre Form kann nicht fpäter als 
im 4. Jahrhundert ausgebildet fein.“ Ihm ſtimmt Achelis (a. a. DO. I, 297) zu. So w 
wahrjcheinlich die Erklärung Ufeners ift, jo hat er doch einen Beweis für feine —* 
tung nicht beigegeben. Ein entſprechendes Formular aus den indigitamenta läßt ſich 
auch nicht beibringen (über ind. vgl. Roſcher, Mythol. Lexikon II, 129 ff., v. Wiſſowa, 
Religion und Kultus der Römer 1902, ©. 333 und 441 (Handb. der klaſſ. Altertums- 
wiſſenſch, herausg. von Iwan Müller V, 4]). Entgegen der berrichenden Meinung bin 15 
ich der Ueberzeugung, daß das abendländifche Prozeffionsgebet (im Unterſchied vom mor: 
genländifchen) nicht aus dem als litania bezeichneten Kirchengebet entjtanden ift, fondern 
zunächft eine felbftftändige Entftehung hat, die wahrſcheinlich auf altheidnifche Vorbilder 
urüdgeht. Man vergleiche nur einmal die litania im Stowe Missal mit der unmittelbar 
—— deprecatio, der litania diaconalis, um zu ſehen, daß beide Gebete nichts 20 
miteinander gemein haben, fie find auch keineswegs als Doubletten empfunden worden. 
Erſt fpäter hat die Prozejfionslitanei Zufäge aus dieſer lit. diaconalis erhalten und hat 
fih von der Prozeffion losgelöft, obwohl wir (ſ. unten) noch deutlich ſehen können, daß 
diefe Litanei da am zäheſten haftet, wo urfprünglich wirklich eine Prozeffion ftattfand. 
Diefes Litaneigebet begann in der Regel mit dem Rufe: Kyrie eleison, Christe elei- 3 
son oder Christe audi nos; darauf folgten die Anrufungen der Heiligen, wobei 
nad; jedem Namen das Boll ora (orate) pro nobis fang; nen hei einzelne Gefahren 
und Nöten genannt, z. B. ira perpetua, pestis, eladis ete., um deren Abwendung das 
Volt mit libera nos Domine flehte; darauf folgte eine Gruppe, in der um pofitive Güter 
gebeten wurde, mit dem Refponfum te rogamus, audi nos; endlich wurde das Agnus Dei so 
und noch einmal das Kyrie zum Schluß gefungen. Diejes Schema wurde in der mannig- 
faltigften Weife ausgeftaltet. Namentlich wechſelten die Namen der angerufenen Heiligen 
je nah Ort und Gelegenheit (vgl. 3. B. Martene II, 255; 308; 379; in ber Litanei 
an leterer Stelle finden faft 300 Anrufungen der Heiligen mit dem Reſponſum ora 
pro nobis ftatt). Je nachdem man bie einzelnen Rufe dreis, fünf oder fiebenmal mie: 86 
derholte, hieß die Yitanei litania terna, quina oder septena. Dagegen trägt die litania 
septiformis bei Gregor d. Gr. ihren Namen daber, daß dieje Prozeffion (litania heißt 
bier Prozeſſion) von fieben verfchiedenen Punkten ausging. Das Litaneigebet trug von Haus 
aus Bubcharalter, und es hat ihn auch nie ganz verloren, daher erjcheint es oft mit den 
7 Bußpfalmen verbunden. Die Litanei erfreute fich offenbar außerorbentlidher Gunft. «0 
Bei den verſchiedenſten Gelegenheiten wurde fie gebraucht: nicht allein bei Bittprozeffionen, 
fondern vor allem auch bei den Akten, mit denen von Haus aus ein Prozeffionsgang ver: 
bunden war, jo bei der Taufwafjerweihe am Karfamstag, oder bei einer Kirchweihe, oder 
bei der Ordination (Zug der Kleriker in die Kirche), oder bei der Königsfrönung, oder bei 
der Translation von Reliquien; aber auch jonjt wird fie vertvendet, jo bei der Taufe, #5 
bei der Beichte, bei der Nefonciliation der Büßer (vgl. Schmig, Die Bußbücher u. ſ. w., 
Mainz 1883, 1, 73), beim Krankenbeſuch und bei der letzten Delung, bei der Einfegnung von 
Sterbenden und Toten, beim Gottesgericht. Diejes Gebet eröffnete aber vor allem ur: 
fprüngli audy die Meſſe. „Maiorem missam in privatis diebus solet iterum 
letania praevenire“ ſchreiben die Cluniacenjer Konftitutionen (Udalricus, Antiqu. Con- 50 
suet. Clun. I, 6); und nad) dem Stowe Missal (Carthy p. 192, vgl. Probſt, Abendl. 
Meſſe S.20, 43 und 103) z0g der Bischof mit dem Klerus unter Litaneigefang zur Kirche ; 
das Gleiche berichtet für Mailand, und zwar für den erften Tag der Duabdragefima, Be: 
roldus (nah Probſt a. a. O. ©. 20); Matth. Flacius gab ferner 1557 eine Mefle heraus, 
in der es gleich im Anfang beißt: „Mox antequam sacerdotalibus induatur # 
vestibus, si locus acciderit, vel tempus permiserit, flexis genibus coram al- 
tare cantet VII. psalmos poenitentiales cum litania, qua finita dicat Pater 
noster“ (bei Martene I, 176b); wenn fodann Gregor d. Gr. fagt (ep. IX, 12 [26)): 
„In quotidianis missis aliqua quae dici solent tacemus, tantummodo Kyrie 
eleison et Christe eleison dieimus, ut in his deprecationis vocibus paulo diu- 6o 


528 Ritanei 


tius oecupemur“, jo war offenbar (vgl. Duchesne, a. a. D. p. 156) mit dem Kyrie 
eine mehr oder weniger lange Yitanei verbunden. Man vergleiche endlich die bei Probft 
a. a. O. ©. 103 mitgeteilte Stelle aus dem Codex Mutinensis. Zudem murbe das 
folgende Kyrie jpäter u. U. ausgelafjen, wenn die Yitanei vorhergegangen war. Aus all 
6 diefen Zeugnifjen darf man wohl den fihern Schluß wagen, daß das Kyrie der Mefie, 
das heute auf den Introitus folgt, der Reſt einer Yitanei ift, und zwar der Prozeifions- 
litanei, trägt es doch eine Zeit lang ſogar diefen Namen (ſ. oben). — Der reiche Gebrauch 
brachte e8 mit fi, daß immer neue Litaneien, fogar in metrifcher Form, entitanden, die 
z. T. von ber firchlichen Vorlage und dem kirchlichen Geiſte fich bedenklich entfernten. 
10 Infolgedeſſen wurde der öffentliche Gebrauch neuer Litaneien an die kirchliche Appro- 
bation gebunden (vgl. Reufch, der Inder II, 1, ©. 75ff.). Heute find in ber fatho- 
lifchen Kirche nur folgende vier Litaneien approbiert: 1. die Allerheiligen-Zitanei (approb. 
1601); 2. die Zauretanifche Yitanei (approb. 1587); 3. die Litanei vom allerheiligften 
Namen Jeſu (approb. 1862) und 4. die Herz-Jeſu-Litanei (approb. 2. April 1899). Die 
15 Allerheiligen:Litanei, wie fie jett im Gebraudy tft, ift die eigentlich liturgifche Litanei und 
wird z.B. bei der Erteilung der höheren Weihen, bei der Taufwafjerweihe am Karjamstag 
und am Pfingſtſamstag und an den Litaneitagen (25. April und Kreuzwoche) gebraucht, und 
zivar wird die 1596 firierte, fpäter (1683 und 1847) um menige Zuſätze erweiterte Form 
gebraucht; fie enthält allein 63 Anrufungen an Heilige, ar die das Refponfum ora 
20 (orate) pro nobis folgt. Die Yauretanifche Yitanei gilt der Verehrung der Jungfrau 
Maria; fie wird feit Jahrhunderten in der Kapelle zu Loreto an den Samstagen gefungen 
und bat daher ihren Namen. Sie ift jedenfalls erft im Ausgang des 16. Jahrhunderts 
entitanden ; der ältejte bis jeßt nachgemwiefene Drud gehört ins Jahr 1576. Ihre reu— 
mütige Abbetung bringt jedesmal einen Ablaß von 300 Tagen, dagegen vollflommenen 
3 Ablaß an fünf beftimmten Marienfeften. Die Litanei vom allerheiligften Herzen Jeſu, die 
nad) katholischer Anſchauung im 15. Jahrhundert entjtanden jein foll, iſt ebenfalls mit 
einem Ablaß von 300 Tagen ausgeftattet. Die drei oben zulegt genannten Zitaneien 
werben auch bei liturgifchen Gottesdienften und bei Prozeifionen, aber nur lateinifch, ges 
braucht. Daneben giebt es eine Reihe von Litaneien, die nur bifchöflich approbiert find, 
s0 z. B. Brubderfchafts-Litaneien, eine Yitanei zum allerheiligiten Altarfaframent, für die Wieder: 
bereinigung Deutjchlands im mahren Glauben u. |. iv., die auch bei öffentlichen Andachten, 
* nicht bei eigentlich liturgiſchen Feiern, und zwar in deutſcher Sprache, gebraucht werden 
dürfen. 
3. Die Litanei in den Reformationskirchen. — In der erſten Zeit der 
3 Wittenberger Reformation blieben Prozeſſionen und Litaneien im Gebrauch. Für Witten- 
berg vgl. Yuthers Sermon von dem Gebet und Prozeſſion in der Kreuzwoche 1519, EA 
16°, 67. = WAL, 172. = EN opp. lat. v. a. III, 442. Mit den Kultus: 
reformen in Wittenberg 1521 ff. famen fie wohl außer Gebrauch. Wenigſtens waren fie 
1525 abgeichafft (vgl. EA 12°, 155). Ihre Abichaffung in Nürnberg ift ausdrüdlich bes 
0 zeugt (Smend, Deutſche Mefien ©. 173). Daß die Spott-Litanei von 1521, die ſich auch 
in Luthers Werke (Wald XV, 2174) verirrt bat, weder von Luther jtammt, noch über: 
haupt in kirchlichem Gebrauh mar (Rapp, Nachlefe II, 500; Strobel, opuse. satyr. 
1784; Böding, opp. Hutteni II, 52), braucht faum gejagt zu werben. Erſt An— 
fang 1529 wird ein Yitaneigebet in Wittenberg wieder in den evangelifhen Gottes— 
45 dient eingeführt, und zwar von Luther ſelbſt, natürlich in neuer Form. Wir find darüber 
zunächſt durch Luthers Brief an Hausmann vom 13. Februar 1529 unterrichtet, wo «8 
beißt: „Litanias nos in templo canimus Latine et vernacule; forte utriusque 
nota seu tenor edetur“ (de Wette 3, 423 — Enders 7, 53). Was Luther zu Diefer 
fultiichen Neuordnung veranlagt bat, erhellt aus feiner Schrift „Vom Krieg wider die 
co Türken“, die ſchon im Sommer 1528 fertig vorlag, deren Drud aber bis ins Frühjahr 
1529 verzögert wurde (Köftlin, Luthers Leben * II, ©. 122). In diefer Schrift führt 
Luther gelegentlich aus, daß Prozejfionen gegen die drohende Türfengefabr wirkungslos 
bleiben würden. „Das mocht aber etwas thun“, fährt er dann fort, „fo man, es wäre 
unter der Mefje, Vesper, oder nad) der Predigt, in der Kirchen die Yitanei, ſonderlich das 
65 junge Volk, fingen oder leſen ließe” (EA 31, 45). Was Luther hier vorfchlägt, hat er 
thatſächlich durchgeführt, und offenbar hatte er die Abficht, die Litanei über Wittenberg 
hinaus zu verbreiten. Die oben angeführte Briefitelle und eine andere vom 13. März; 1529 
(fiehe unten) fprechen ausdrücklich von beabfichtigter und z. T. bereits erfolgter Veröffent— 
lihung der deutſchen und der lateinischen Xitanei mit Noten. Nun bat Luther drei 
so Wege zur Veröffentlihung und Verbreitung beſchritten. Er bat 1., wenigftens von ber 


= — — — 


Litanei 529 


deutſchen Litanei, einen Sonderbrud erjcheinen laffen, den er am 13. März 1529 feinem 
Freunde Hausmann (de Wette 3, 340 — Enders 7, 70), und den Nörer am 16. März 
1529 feinem Freunde Roth (Buchwald, Entftehung der Katechismen Luther S. XIIb, 
Anm. 4) zuſchickte; er foftete 7 Pfge. Darauf beziehen fich die folgenden Worte ber 
Kalenberg-Göttinger KO 1542: „Es foll aber die Letania . . auf Weife und Maße, 5 
wie fie zu Wittenberg gebrudt und ausgangen ift, gehalten werden“ (Richter I, 366). 
Ob wir joldh einen Sonderdrud noch befisen, ja ob wir auch nur den Titel desjelben 
fennen, vermag ich nicht zu jagen. Sowohl in der Erlanger Ausgabe der Werke Luthers 
(56, 369), ald auch bei Wadernagel (Kirchenlied I, 391) find 2, bezw. ift 1 Sonderbrud 
einer deutſchen Zitanei dem Titel nach angegeben. Luther Name wird in feinem genannt. 10 
Mir fcheint auch feiner diefer Drude ein Lutheriſcher Urdrud zu fein, vielmehr haben wir 
ed wohl mit Nachdrucken zu thun; und zwar ift der eine von ihnen bei Jobſt Gutknecht 
in Nürnberg erjchienen. Die diefem Drude beigegebene Verſikel und Kollekte ftimmen nicht 
mit denen, die Luther auf feine deutfche Litanei folgen läßt. Ob Luther die lateinische 
Litanei überhaupt im Sonderdrud veröffentlicht hat, mie er beabfichtigte, läßt ſich nicht 
fagen. — Der 2. Weg, den Luther zur Verbreitung feiner deutjchen Litanei einſchlug, 
war der, daß er fie der dritten Ausgabe feines kleinen Katechismus 1529 anhing (E 
21, 3; vgl. auch, wie Luther bei Enders 7, 255 bei der Aufzählung der Katechismus: 
ftüde die „Yitaneien” erwähnt; Tb. Harnad, Der Heine Katechismus Luthers, 1856, 
©. XLVIII). Er bat fie fpäter wieder fortgelaffen. Dann und wann ift aber doch 20 
noch die Litanei mit dem Katechismus verbunden worden; fo in der griechiichen Über: 
jegung von Joh. Mylius (Bajel 1558 und 1564 vgl. Friede. Fricke, Luthers kleiner Kate 
chismus in feiner Einwirkung u. ſ. w. S. 18) und in der älteften befannten bolländifchen 
[1531] (ebenda ©. 21). — Wurde die Litanei auch nicht zu einem feiten Beſtandteil des 
Katechismus, jo bürgerte fie fich doch in den Gefangbücdern ein, und es ift ficher, daß 26 
ſchon Luther felbjt fie auch auf dieje Weiſe zu verbreiten verfuchte. Das fogen. Klugfche 
Geſangbuch von 1529, das ung verloren ift, bat — das fann man faft mit abjoluter 
Sicherheit behaupten — bereits die lateinische Litanei enthalten. Denn die Pommerſche 
KO von 1535 beftimmt: „Balde vp de lectiones jchölen dree edder veere yungen, wo de 
Scholmeifterd will, de Latinifche Letanye leſen vth dem Sandböfelen Doctoris Martini so 
Luther, Vnde dat Chor jchal ftedes entwerden, wo ym jandböfelen voruatet 98” (Nichter, 
KDD I, 258a). Stand aber in dieſem Geſangbuch die lateinifche Litanei, jo iſt ala gewiß 
anzunehmen, daß auch die deutjche nicht gefehlt hat, eine Vermutung, die ſchon Ph. Wader: 
nagel (Bibliogr. zur Gejch. des deutjchen Kirchenliedes im 16. Jahrh. 1855 109 unter 9) ge 
äußert hat. Enthalten doc) die fpäteren Klugjchen Ausgaben von 1535 u. 1543 (Wadernagel, 36 
Bibliogr. Nr. 328, Nr. 462 u. 463) beide Yitaneien. Ferner hatte auch ein Nürnberger 
Drud (Guldenmundt) von 1539 (ebenda Wr. 1085 ©. 472), jowie das Babjtiche Ge: 
ſangbuch, Leipzig 1545, 1547, 1548 (ebenda Nr. 479, 523 u. 569), endlich auch das 
Blumfche, Leipzig 1546 (ebenda Nr. 497) beide Litaneien. Wie raſch und wie meit ſich 
aber in Mittel- und Norbdeutichland die deutjche durch die Gejangbücher verbreitete, 10 
mögen I cart Angaben beweifen. Sie fteht unter den Liedern der Rigaifchen „Orb: 
nung des Kirchendienſts“ (MWadernagel, Kirchenlied I, Nr. 35), in dem Geſangbuch von 
Reuſcher, Erfurt 1531 (ebenda I, Si. 39); von Die, Roſtock, niederdeutih, 1531 (das 
„Slüterjche Gefangbuch” ebenda Nr. 50); in dem von Walther, Magdeburg, niederdeutich, 
1534, 1538, 1540, 1541, 1543 (Wad., Bibl. Nr. 325, 370, 410, Kirchenl. I, Wr. 68, 4 
Bibl. Nr. 454 und Nr. 1088, ©.475); von Schuhmann, Leipzig, 1539 (Wad., Bibl. 
Nr. 1084); von Lotther, Magdeburg, 1540 (Mad., Bibl. Nr. 408); von Nödinger, Magde: 
burg [1542] (Wad., Kirchen. I, Nr. 70); von Balborn, Yübed, niederdeutih, 1545 (Wad., 
Bibl. Nr. 475); von Richolff, Lübeck, niederdeutih für die Gemeinde zu Riga, 1549 
(Wack., Bibl. Nr. 1094); von Sachſſen, Erfurt, 1550 (Wad., Bibl. Nr. 585) Ganz so 
vereinzelt erjcheint die Litanei in den füd- und füdweftdeutichen Gefangbüchern. So viel 
ich ſehe, findet fie fich bier zuerft, außer den oben erwähnten Nürnberger Sonderdrud von 
1529, in einem wiebertäuferifchen Gejangbud von 1538, das nad) Zadernagel wahr: 
fcheinlih in Augsburg gebrudt ift (Bibl. Nr. 366). Erſt Straßburg bat die Litanei im 
Süden heimisch gemacht, denn feit 1545 ftebt fie in allen uns belannten Straßburger 55 
Geſangbüchern (Huber, Die Straßb. liturg. Ordnungen 1900, ©. XXXIff.). Das erjte 
Nürnberger Geſangbuch, das fie enthält, ift das von Neuber 1549 (MWad., Kirchenl. I, 
Nr. 93). Bei diefer weiten Verbreitung, auf die man aus diefer, gewiß noch nicht voll 
ftändigen Überficht chließen kann, wird es nicht Wunder nehmen, wenn toir bie Litanei 
auch in Kirhenordnungen abgedrudt finder. Hier fcheint der Süden und Südweſten co 
Real:Enchflopädie für Theologie und Kirche. 3. A. XT. 34 


— 


5 


530 Litanei 


vor allem vorgegangen zu fein. Denn gerabe hier fand die Litanei warme freunde. So bat 
fie Brenz in Predigt und Schrifterflärung empfohlen (opp. I, 1, 614; VI, 656). Auch 
Butzer muß ihr freundlich gefinnt gemweien fein. Wird fie auch im etlichen KOO, wie in 
der Hanauer und der Lindauer 1573, gar nicht erwähnt, fo bat fie doch in allen be 
5 beutenderen füb: und ſüdweſtdeutſchen ROD Aufnahme gefunden. So in der KO von 
Pralz;Neuburg 1543 (Nichter, KOO II, 29); in der Kölnifhen Reformation 1543 
(Richter II, 51b); in den Ausgaben von Veit Dietrihs Agendbüchlein feit 1545; in der 
Schwäbiſch-Haller 1543 (Geyer, Die Nördlinger evang. KDD, ©. 34); in der Württem- 
berger KO 1553 (Richter II, 139); in der KO Ottheinrichs von der Pfalz 1556 (BL 
10 N II); in der KO der Markgrafichaft Baden 1556 (BI. N3b); in der von Pfalz: 
meibrüden 1557 (Richter II, 197); von Straßburg 1598 (Drud von 1670, ©. 118). — 
enn aber Kliefoth (Medl. Kirchenbl. S. 104) fagt: „Man kann dreift behaupten, daß 
alle Agenden des 16. Jahrhunderts das Singen der Litanei anordnen“, fo ift das ficher 
eine Übertreibung, denn ſchon die vor dem Jahre 1529 liegenden KDD kennen Die 
15 Litanei nicht. Aber auch nady 1529 bürgert fie fich erft allmählich) ein. So finde ich fie 
>. B. nicht erwähnt in der Brandenburg-Nürnberger von 1533 (Richter I, 176 ff.), ober 
in der von Bremen 1534 (herausg. von ken im Bremifchen Jahrbuch 1891) oder in der 
Lippeichen 1538, um von den ſüdweſtdeutſchen zu ſchweigen. Die erfte KO, die fie bietet, ift Die 
Wittenberger von 1533 und gleichzeitig erwähnen fie die Sächſ. Vifitations-Artikel. Für 
20 die weite Verbreitung und für die Wolkstümlichkeit der Litanei fpricht es auch, daß fir 
alabald (erfter Drud 1545), und zwar im Norden, in Liedform gebradht wurde; ob die eine 
2. von ob. Feder ftammt, ift nicht ficher zu erweiſen (vgl. Wadernagel, Kirchenl. 
III, Nr. 230— 232; Fiſcher, Kirchenl.Lexikon, ©. 237). 
Doch e8 wird Zeit, daß wir endlich auf die Geftalt der Litaneien, wie fie aus 
25 Luthers Feder hervorgegangen find, einen Blid merfen. Sie finden fi abgebrudt in 
der Jenaer Ausgabe der Werke Luthers VIII, 368a und in der Walchſchen Ausgabe 
X, 1758; —* EA 56, 360 und bei Kliefoth a. a. O. 99. Die Litanei, und zwar 
trägt die lateiniſche die Überfchrift „Latina Litania correcta“, iſt in Form und Anlage 
der katholiſchen Allerheiligenlitanei fehr ähnlih; nur alle Anrufungen der Heiligen, die 
30 Fürbitten für den Papft und für die Verjtorbenen find geftrihen. Dafür aber find die 
inge, um welche Gott angefleht wird, viel genauer fpezialiftert; alles ift konkreter ge 
ftaltet. So wird gebetet um gute Pfarrheren, gegen alle Rotten und Ärgernifie, für alle 
Irrigen und Verführte, gegen den Satan, um treue Arbeiter in Gottes Emte, für alle 
Betrübten und Blöden, für alle Könige und Fürften, für den Kaifer und Landesherrn, 
35 für Nat und Gemeinde, für alle Gefährdeten, für Schwangere und Säugende, für Kinder 
und Kranke, für Gefangene, für Witwen und Waifen, für Feinde und Läfterer; auch die 
rn find nicht vergefjen. Die lat. Litanei ift reicher (die ihr eigentümlichen Stüde 
ind: Per sanctam nativitatem tuam; per baptismum, ieiunium et tentationes 
tuas ... per crucem et passionem tuam; per mortem et sepulturam tuam... 
40 per adventum spiritus sancti paracleti; in omni tempore tribulationis nostrae; 
in omni tempore felieitatis nostrae ... Ut lapsos erigere et stantes confortare 
digneris). An die Litanei ſchloß fich faft regelmäßig Intonation mit Refponforium und 
Kollekte an. Schon die fath. Sitte fügte der Yitanei beftimmte Gebete an. Luther gab 
der deutichen 5 Intonationen und 3 Kollelten zur Auswahl mit auf den Meg; dieje 
45 Stüde finden ſich aber nicht, wie Zezſchwitz (im A. Litanei der 2. Aufl. S. 699) angiebt, 
in EA 56, 362, fondern vielmehr in der 3. Ausgabe des Heinen Katechismus (bei Hamad, 
Der El. Katech. Luthers, S. XLIX Anm.). Sie ehren auch wieder 3.8. bei Loifius, 
Psalmodia, 2. Aufl. 1561 nad der Litanei BI. 285 a; fie ftehen au in dem GSlüter: 
jchen ——— von 1531, Bl. C, va u. b (herausg. v. Wiechmann-Kadow, Schwerin 
50 1858). Mit den EA 56, 362 mitgeteilten Zufägen aber hat e8 feine eigene Bewandtnis: 
1. iſt offenbar ein Gebet (das zweite) ausgefallen; 2. finden fich hier ja 4 Stüde von den 
bon Yuther in feinem Katechismus beigegebenen wieder, allein die 3. Intonation und das 
3. Gebet find offenbar anderen Urſprungs. Ich möchte darauf binmweifen, daß ſich bie 
ältefte mir befannte Form der EA in dem Babftichen Geſangbuch von 1545 findet. Sie 
55 geht ſchwerlich auf Luther zurüd. Daß dagegen die der lat. Litanei beigegebenen Into— 
nationen und Gebete, wie fie EA 56, 365 f. jtehen, auf Luther zurüdgehen, tft wahrſchein— 
lich, aber nicht ficher; fie finden fich übrigens, um 2 Intonationen und Gebete vermehrt, 
auch bei Loſſius a.a.D. Bl. 283. und im Babftfchen Geſangbuch wieder. Das alles zu 
wiſſen ift deshalb nicht wertlos, weil, wie auch Zezſchwitz gethan hat, aus diefen Zufägen 
co auf Bedeutung und Sinn zurüdzufchliegen ift, die in Luthers Auge die Litanei hatte, 


Litanei 531 


Wann wurde die Litanei gebraucht? Ziehen wir zunächſt nur die lutheriſchen Ge: 
biete von Mittel- und Norddeutſchland in Betracht, ſo findet ſich hier eine große 
Mannigfaltigkeit des Gebrauchs. Da kommen zunächſt die alten Faſttage, Mittwoch und 
Freitag, in Betracht Luther hatte die Mette an der Mittwoch, die Deöper am Sonn: 
abend (de Mette 3, 340 — Enders 7, 70) dafür beftimmt ; aber viel Nachahmung bat das 5 
nicht gefunden. Dagegen haben mande KOO die Wahl zwifchen Mittwoch und Freitag 
gelafien (namentlich in den Städten), jo Sachſen 1539 (Richter I, 313b); Brandenburg 
1540 (Ridter I, 328a); Pommern 1563 (auf den Dörfern; Richter II, 235a). An 
beiden Tagen foll fie gehalten werden nad der KO von Kalenberg-Göttingen 1542 
(Richter I, 364 a u. 366b), von Joachimsthal 1561 (Loefche, Mathefius, I, 280F.), von 
Medlenburg 1552 (Richter II, 123b); nad) Schöberlein a. a. D. I, 726 beitimmen das: 
felbe auch die Kölnfche Reformation 1543 und die KDD von Lüneburg 1564, von Liegnit 
1594 und die des Hurfürften Johann Kafimir von Sachſen 1626. Nur den Freitag 
beftimmt die Kirchen: und Schulordnung von Naumburg 1538 [1537]: „Alle freitag 
nadjmittag um zwölf hora finget man das Tenebrae und hält die Zitanei darauf” (Meue 
Mittel. aus d. Gebiete biftor.zantiquar. Forihungen XIX, 529); auch iſt bier geftattet 
am Freitag früh, „fo man nicht predigt”, die Yitanet „bisweilen“, „wenn man will“ zu 
halten ; fogar „am Dienstag mag man nad der Predigt, jo nicht Hochzeiten vorhanden 
fein, auch die Litanei halten” ; den Freitag „ober mie es jedes Orts Gelegenheit leiden 
mag“ beitimmt die Sächſiſche Ko von 1580 (Richter II, 442b); nah Angabe von 0 
Kliefoth (Med. Kirchenbl. a. a. D. 121) und Schöberlein (a. a. D. I, 726) ordnen den 
Freitag an die KDD von Kurland 1570, der Grafichaft Hoya 1581, von Lauenburg 1585; 

iefotb nennt auch noch die von Habeln 1544, Schöberlein die Pommerſche 1535 (?), 
die Oldenburger 1573. Gar feinen feften Tag beftimmt Veit Dietrih8 Agendbüchlein 
(Drud von 1548 Bl. b 2a). Außerdem wurden aber auch andere Tage nody beitimmt: 25 
So will fie (lateinifch) die Wittenberger KO 1533 Richter I, 223 a) und die Pommerſche 
KO 1535 (Nichter I, 258a) in der Sonnabende:Vesper fingen laffen (in der Vesper 
vor einem Feſttag fällt fie aus), ebenfo die Sächſ. Vifitationsartifel 1533, die fie außer: 
dem für die Sonntags:Vesper „und die Woche ein Tag, wenn das Volk am meiften da— 
bei jein kann“ (Richter I, 229b) verordnet; nad Schöberlein (a. a. O. I, 726) bejtimmt g0 
auch die KO von Braunfchtweig-Wolfenbüttel 1543 für die Litanei die Sonnabend: und 
Sonntag3:Besper. Die revidierte Preuß. KO 1558 giebt an, daß im KHönigeberg am 
Mittwoch in der Vesper nach der Lektion die Litanei gefungen twird. — Auf den Dörfern 
war der Litaneitag vorwiegend der Sonntag oder auch der Feſttag (meift zur Vesper): 
fo verordnet es die Sächſiſche KO 1539 (Richter I, 313b), der Meißniſche Bifitas 35 
tionsabſchied 1540 (Richter I, 321b), die Brandenburger KD 1540 (ichter I, 328a) 
und (nad Kliefotb und Schöberlein) die Kurländiihe KO 1570; aus der Preuß. KO er: 
fahren mir, daß in Königsberg die Yitanei am Sonntag nad) der Predigt gefungen wurde 
(Richter II, 67 a); vgl. aud die Sächſ. Vifitationsartifel 1533 (Richter I, 229b). Zu 
dieſer Sitte vergleiche man das oben angeführte Gitat aus Luther. Vielfach wird die Yitanei 40 
dann vorgefchrieben, wenn fich feine Kommunikanten eingefunden haben. Dies geſchieht in 
folgenden KOD: Hamburg 1539 (Richter I, 319a); Brandenburg 1540 (Richter I, 327 b): 
Litanei oder Vaterunfer (gefungen) oder: Mitten wir im Leben find, oder: Es wolle Gott 
uns gnädig fein; Pommern 1542 und 1563 (Richter II, 4a und 235a), Medlenburg 
1552 (Richter IL, 123b): nad Kliefoth und Schöberlein ebenfo in der Kurländijchen 4 
KO 1570; in der Zauenburger 1585; in der Lüneburger 1598; nad Schöberlein end: 
li auch in der Liegniger 1534 und in der Oldenburger 1573. Auffallend iſt «3, daß 
Loſſius (Psalmodia Ausg. 1561 Bl. 284b) den Gefang der Yitanei an Stelle des all- 
gemeinen Kirchengebets anordnet, aljo als Übergang zur Kommunion; das findet ſich m. W. 
nur noch in der KD von Frankfurt a. M. 1644. Ein Unicum ift es auch, wenn Die so 
Medlenburger KD 1552 fagt: „Auch kann bisweilen die Litania vor oder unter der 
Kommunion gefungen werden.” Häufiger erfcheint der Brauch, der fich fogar bis zu Seb. 
Bachs Zeiten erhalten hat, daß man die Litanei nad der Epijtelvorlefung im Haupt: 
gottesdienit fang; jo will e8 das Agendbüchlein Veit Dietrichs für die „Heinen Flecken“, 
jo die Kurländiſche KD 1570, die der Grafihaft Hoya 1581 und die Yüneburger KO ss 
1598 u. 1643. — Außerdem giebt es die mannigfaltigjten, auf örtlichen Brauch rubenden 
Verordnungen. So verordnete die KO von Nitebüttel 1544, daß die Litanei gejungen 
werde: Reminiscere, 12. Sonntag nad Trinitatis und bei vorftehender Not und Fähr— 
lichkeit an anderen Sonntagen (Richter II, 79a), die Sächſiſche KO 1539 ordnet an, 
daß fie — neben dem gewöhnlichen Gebrauch — auch an den 4 Quatembern eine Woche oo 

34° 


_ 


0 


— 


5 


532 Ritanei 


lang gehalten werde (Richter I, 313a); nad) der Norbheimer KO 1539 (fol. E 4b) fol 
fie nur in Zeiten öffentlicher Not Mittwochs und Freitags gefungen werden; die Branden- 
burger KO 1540 verordnet fie für einen gelegenen Tag in der Kreuzwoche (Richter I, 
333b); den Gebraud in der Kreuzwoche beftimmen aud die Kalenberg-Göttinger 1542 
5 (Nichter I, 366b), die Pommerſche 1535 und die Kalenberger KO 1569 (nad) Schöber: 
lein a. a. O. II, 1, ©. 953). Die Lauenburgifche KO 1585 ordnet fie für die Hagel: 
feier (ebenda). Die Joachimsthaler KO 1551 läßt die Yitanei nicht nur regelmäßi 
Mittwochs und Freitags fingen, fondern „wenn fonderlihe Not vorhanden“ foll fie au 
am Sonntag gelungen werden (Loeſche, Matheſius I, 281). Sehr unbejtimmt lautet 
10 die Angabe der Hallifhen KO 1541: an irgend einem Tage in der Woche zur Vesper 
oder Mittags, wo über den Katechismus gepredigt wird (Richter I, 340 a), und bie ber 
Pommerſchen KO 1542, die für die Wochenpredigtgottesdienfte in der Stadt „unter Zeiten“ 
auch die Litanei vor oder nach dem Sermon beftimmt, und für das Land vorfchreibt, daß 
fie wenigftens einmal in der Woche gehalten werde (Richter II, 4a u. b), und ähnlich 
15 wiederholt in der KD 1563 (Richter II, 231b); auch Schleswig-Holftein. KO 1542, die 
Habdeler KO 1544 und die Schweinfurter KO 1543 fagen im allgemeinen, daß die Litanei 
wenigſtens einmal in der Woche gefungen werden foll (Richter I, 355 b; II, 73a; 23a); 
wenigftend alle 14 Tage einmal in der Woche und zumeilen Sonntags vormittag, jo 
bejtimmt die Braunjchweig-Grubenhagenfhe KO 1581 (Richter II, 453 a). Beigefügt fer 
x au, daß Nik. Selneder, katholiihem Brauche folgend, die Klagelieder Jeremia liturgiſch 
bearbeitet hat, und bier findet auch die Litanei Verwendung: fie foll mit dem 2. und 
3. Kapitel fo verbunden werden, daß je nach einem oder mehreren Verjen ein Abſatz ber 
Litanei der Reihe nad gejungen wird. Beltimmt war diefe Bearbeitung für ben 
10. Sonntag nad Trinitatis (Schöberlein a. a. ©. II, 1, ©. 444). Ob fie wirflid in 
25 Gebrauch fam, weiß ich nicht. Man bat endlich die Litanei, wenn auch nicht häufig, bei 
der Ordination gebraucht. So fchreiben «8 die Braunfchweiger KO 1543 und ihr folgend 
die Hildesheimer 1544 und die Medlenburger 1552 vor (Nichter II, 60b; 80b; 119). 
Bei Loſſius (Psalmodia, Ausg. 1561, Bl. 282) findet fich ebenfalls ein Hinweis auf 
diejen Gebraud. Es mar nichts anderes als die Fortjegung Fatholiichen Herkommens. 
30 Dieje Überficht zeigt ung, wie außerordentlich mannigfaltig in den lutherifchen Gebieten 
Nord: und Mitteldeutfchlands der Gebrauch der Litanei war. Ein etwas anderes Bild 
zeigt der Süden und Südweſten. Someit vortwiegend lutherifche Einflüffe ſich geltend 
machten, treffen wir auch bier die luth. Anordnungen wieder. Sonſt aber zeigt fich der 
Süden ſelbſtſtändig. Ganz befonders ausführlich find die Anordnungen der Schwäbijch 
35 Haller KO 1543. Banadı joll die Litanei gehalten werden in der Stadt am Sonntag nad 
der Vesperpredigt „zur Zeit einer gemeinen gegenwärtigen Not” ; ferner foll am Sarfreitag 
eine Predigt „vom gemeinen Gebet getban und die Sitanei für alles Anliegen der chrijt- 
lichen Kirche gehalten werden“ ; ferner an jedem Donnerstag im Wochengottesdienſt; auf 
dem Dorfe aber, „jo eine gemeine Not vorhanden”, zur Vesper an Sonn und Feiertagen, 
ao oder bei dem „Catechismo“ oder „zum Morgenamt, vorab, fo zur jelben Zeit nicht 
Kommunifanten vorhanden” ; erheifcht es eine „gegenwärtige Not“, fo fol aud in der 
Kirche die Litanei gehalten werden (Richter II, 20a u. b). Ebenjo giebt die jtreng 
lutheriſche Pfalz.Neuburger KO 1543 fehr genaue Beitimmungen; aud fie fieht die 
Yitanei für den Fall vor, daß feine Kommunifanten vorhanden find, außerdem aber ſoll 
45 jie gehalten werden bei den Gottesdienften „an St. Marrtag [25. April], und die drei 
Tag vor dem Auffahrttag, in der Kreuzwochen, da man zuvor mit den Kreuzen, von einer 
Kirchen in die andern, über Feld gangen ift”, alfo an den alten Prozeffionstagen; dann 
heißt e8 weiter: „Und wann fich jo gefährliche Zeit... zutragen würden, daß die Yitanei 
aud) Mi andern Zeiten ... gehalten werden ſolt .. . jo wird man jedes Mal zeitlichen 
50 Befehl und genugfamen Unterricht empfahen“ (Richter II, 29b). Die Kölnische Refors 
mation 1543 verordnet für die Städte und größeren Gemeinden die Litanei „alle Wochen 
auf einen gelegenen Tag“ (Richter II, 51 b). Das Agendbüdlein der Stabt Worms 
1560 verordnet fie für einen beftimmten Tag in der Woche nad) der Predigt (BI. zcob); 
die KO von Hohenlohe 1577 für den Freitag. Die Nördlinger KO 1579 laßt fie im Haupt: 
65 gotteödienit vor der Kommunion und am Freitag bormittag fingen (Geyer a. a. D. 76 
und 83). Vor allem aber wird fie an den monatlichen Bet: und Bußtagen gebraucht. 
Diefe ordnet ſchon die Köln. Reformation 1543 an, Mittwochs oder Freitags, jeden Frei⸗ 
tag im Neumond bejtimmt die Waldeckſche KO 1556 (Richter II, 173a); die Heffiiche KO 
1566 und die Agende 1574 (Nichter II, 294b; vgl. Diehl, Zur Geſch. bes Gottes: 
60 dienftes u. ſ. w. 1899, ©. 197 ff). Die Württemb. KO 1553 verordnet, daß „in ber 


Litanei 533 


Mochen, fo die Kirch auf einen fonderlichen beftimmten Tag bei einander verfammelt ift“, 
eine Bußpredigt und darauf die Yitanei gehalten werden ſoll (Drud von 1574 p. 172f}.). 
Wörtlich wiederholt wird diefe Beftimmung in der Pfälzifchen und in ber Babenjchen 
KO von 1556 (vgl. Baſſermann, Geſch. der ev. Gottesdienftordnuug in Badifchen Landen 
[1891], ©. 45 ff.); ebenjo in der Pfälzischen KO von 1570. Bejonders häufig aber wird in 6 
der Straßburger KO von 1598 der Litanei gedacht. Zunächft ordnet fie wöchentliche Bet: 
tage am Dienstag „in der Achterpredigt” im Münfter und monatliche „große” Bettage 
an und für beide die Litanei; außerdem findet fie Vertvendung jeden Sonntag und 
Dienstag oder Mittwoch im Frübgebet und zwar nad der Predigt, nach der Beichte und 
Abjolution (S. 110; 114; 214). Die revidierte KO von Naflau von 1576 fieht für 10 
jeden Monat Mittwochs oder Freitags eine „Erinnerung und Vermehrung zur chriftlichen 
Buße und Belehrung zu Gott“ vor; nad Beichte und Abfolution folgten entweder Ge— 
bete oder die Litanei (BL. J IVa; vgl. Mi1lb u. Milla); die KO von 1618 wieder— 
bolt dieſe Beitimmungen im weſentlichen (gerudt Idſtein 1752, ©. 19; 22Ff.). 

Diefe Überficht zeigt uns, daß es richtig ift, wenn man gefagt hat, daß im Süben 15 
und Südweſten die Litanei vorwiegend ald Bußgebet verwendet worden fei. Diefer Cha- 
rafter fehlt aber der Litanei von Haus aus durchaus nicht. Im Gegenteil, indem Luther 
fie zur Abmwendung der Türfengefahr empfiehlt (vgl. oben), leitet er die ganze Betrady 
tung mit dem Sab ein: „Die Pfarrherr und Prediger follen, ein jeglicher fein 
Volt, aufs allerfleißigfte vermahnen zur Buße und Gebet”, und nachdem er über dieſe 20 
Bußvermahnung ausführlicher geiprochen hat, fährt er fort: „Darnach, wenn fie alſo ge 
lehret und vermahnet find, ihre Sünde zu bekennen und fich zu beffern, fol man fie als- 
dann auch mit hohem Fleiß zum Gebet vermahnen” u. |. w. (EA 31, 43f.). Dies Gebet 
it ihm die Litanei. Daraus wird ohne Zweifel Far, daß fie für Luther ein Bußgebet 
war, d. b. ein Gebet, das er an die Bußpredigt und das Beichtbefenntnis angefchloffen 26 
fehen wollte. Ganz dazu ftimmen nun aud die Zufäße, die Luther der deutſchen und 
lateinifchen Litanei mit auf dem Weg gegeben bat und bon denen oben eg die 
Nede war. Somit ift ertviefen, daß den eigentlichen Abfichten und Gedanken Luthers nicht 
die KOD des mittleren und nörblicheren Deutſchlands gerecht wurden, bie die Litanei in 
der allerverfchiedenften Weife brauchten und auffaßten (Loffius z. B. fieht in ihr einen so 
Erſatz für das WVaterunfer, Psalmodia BI. 281), jondern vielmehr die ſüddeutſchen, wenn 
fie die Litanei vor allem für die Bußbettage beftimmten. Das ift um fo fchärfer zu be 
tonen, als durch Kliefoth die Meinung verbreitet worden ift, als hätten in unlutherijcher 
Weiſe die Süddeutſchen der Litanei „einfeitig” einen Bußcharafter aufgebrüdt. Es ıft, 
als hätten jene Worte Luthers unmittelbar vorgelegen, wenn es in der Mürttemberger KO 86 
1553 (Richter II, 138) heißt: „Darum follen die Kirchendiener das gemeine Gebet (als deren 
zweite Art die Litanei galt) aljo üben und treiben, daß fie darbei das Volk zur Buße er- 
mahnen und ihnen wohl einbilden, daß Feiner könnte ein rechter Beter fein, er ſei denn 
zubor ein chriftlicher Büßer” (ebenfo in der Pfälziichen KD 1556, in der Babenfchen 1556 
und in der Straßburger 1598). Es war ganz im Sinne Luthers, wenn man nad) der 40 
Straßburger KO die Litanei auf die öffentliche Beichte und Abfolution folgen ließ, und 
wenn die SchwäbifchHallefhe KO 1543 fagt, daß die Gemeinde „durch die öffentliche 
Litanei erinnert werde, was man in gegenmwärtiger Not ohn Unterlaß bitten fol, auch 
wie not es fei, rechtichaffene chriftliche Buße zu thun“ (Richter II, 16b). Wenn aber in 
Süddeutſchland die Litanei niemald am Sonntag bei Ausfall der Kommunilanten gefungen «5 
wurde, jo erklärt fich das daher, daß man bier überhaupt nicht | rechnete, daß jeden 
Sonntag fih Kommunifanten einfinden würden. Schließlich ift auch der Gebraud der 
Litanei in allen lutheriſchen Agenden auf die E und Bettage bejchränft worden. Belege 
dafür aus dem 17. oder 18. Jahrh. anzuführen it überflüfftg. — Im Laufe der Zeit haben 
fih redaktionelle Anderungen eingeitellt, von denen viele beveutungslos find. Wichtig 50 
dagegen find folgende: Während Luther gebetet hatte: „Unferem Kaifer fteten Sieg wider 
feine Feinde gönnen”, änderte man fpäter aus begreiflihen Gründen das: „feine Feinde” 
in „Deine (Gottes) Feinde” (KDD von Württemberg 1553, Ottheinrichs, von Baden, 
Medlenburg, Kurfachjen); andere Agenden laſſen eine befondere Bitte für den Kaifer ganz 
weg und fchieben den Kaifer in die allgemeine Bitte für alle Könige und Fürſten ein 55 
(Keuchenthaliches Geſangbuch; Gothaifche Agende 1682) und andere formulieren noch anders. 
Defter ericheint eine Be Fürbitte für den Landesheren eingefügt, jo in der KO von 
Württemberg 1553, von Baden, Medlenburg, Pfalz; aucd Straßburg läßt für alle Fürften 
und für Rat und Gemeinde beten. Die von Luther gebrauchte Form: „Vor Krieg und 
Blut behüt uns”, haben bald mehrere KDD in: „Bor Krieg und Blutvergießen” geän= co 


534 Ritanei 


dert, eine Anderung, die endlich ganz allgemein geworden ift. Ebenfo wurde allgemein bie 
Bitte: „Vor Feuerd: und Waſſersnot behüt uns” eingefügt u. a. m. Herborgehoben muß 
die Einfchiebung der Bitte wider den Papſt und die Türken werben. Sie gebt auf 
Bugenbagend Anordnung, zunächſt für Kurſachſen, zurüd (vgl. deilen Schrift: „Bon ber 
5 Kriegsrüſtung“, Wittenberg 1546) und lautete für die beutfche Litanei: „Daß du uns 
vor deiner Feinde, des Türken und Papftes Gottesläfterung und graufamen Mord und 
Unzucht gnaͤdiglich behüten wolleſt.“ Sie fand allgemeine Verbreitung, allerdings da und 
dort (3. B. in der Pommerfchen Agende) in anderer Form. 
Ehe wir das weitere Schidfal der Litanei verfolgen, wenden wir uns ber F e zu, 
10 in welcher Weiſe fie gebetet wurde. Wie dies zuerft in Wittenberg geichab, als Sutber 
fie eben eingeführt hatte, darüber giebt ung Luther felbjt Bericht in einem Brief an Haus- 
mann vom 13. März; 1529. Da beißt e8: „Litania vernacula venit ad vos, quae 
nobis videtur valde utilis et salutaris. Denique melodia praecinentibus pueris 
in medio templi post sermonem feria 4. nobiscum cantari solita mire affieit 
ib plebem. Nam latinam in choro canimus sabbatho post sermonem alia me- 
lodia, quae nondum est exeusa“ (be Wette 3, 340 = Enders 7, 70). Danach 
wurde die deutfche Litanei als Mechjelgefang zwifchen den Chorfnaben, die ſich mitten in 
der Kirche befanden, und der Gemeinde gefungen, und zwar fo, daß bie ntonationen dem 
Knabenchor (oder einem Teil desfelben), die Nefponjen der Gemeinde (und event. dem 
20 anderen Teil des Anabendhors) zufielen. Ganz entſprechend heißt es in der Wittenberger 
KO 1533, als fie vom Mittwochsgottesdienft redet: „Damad (nad der Predigt) zum 
Gebet vermabnen u. |. w. Darnach fingen die Schüler mitten in ber Kirchen mit der Ge— 
mein die deutfchen „Letanien” (Nichter I, 221 a). Die lateinifche Litanei aber wurde nur 
von den Schülern im Chor d. b. im Wechſelgeſang jo gejungen, daß ein Teil die In— 
3 tonationen, der andere die Nefponfen fang. Genau jo verorbnet es aud die Wittenberger 
KO (Richter I, 223a). In diefen Bräuchen fette Luther modifiziert fatholifchen Brauch 
fort. Die lateinifche Litanei ließ ſich natürlih nur da fingen, wo fih ein fang: und 
ſprachkundiger Anabendyor befand, ihr Gebrauch war alfo von vornherein jehr eingefchränft, 
und da die lateinische Form vor allem für die Vespern beftimmt war, jo verlor fie ſich 
s0 mit diefen. Im 17. Jahrhundert fommt die lateinifche Litanei ganz außer Gebrauch. 
Die deutiche dagegen hielt fich und wurde meift nad) der Antweifung Luthers gefungen. Wo 
aber ein geübter Schülerchor fehlte, alfo vor allem auf den Dörfern, intonierte der Paftor, 
am Altar ftehend oder Inieend und gegen benfelben geivendet, die Bitten, worauf die 
Gemeinde, vom Chor geführt, refpondierte (nad Schöberlein a. a. D., I 728: KO von 
3 Kurland 1570, Veit Dietrihs Agendbüchlein, KO von Walded 1550, Lüneburg 1564, 
Pfalzneuburg 1543, BraunfchweigWolfenbüttel 1543, Oldenburg 1573, vgl. für Heflen 
auch Diehl, Zur Geſchichte des Gottesdienftes u. |. w. ©. 198). War das Singen ber 
Litanei aus irgend melden Gründen undurdführbar ober nicht genehm, jo wurde bie 
Litanei auch geiprochen, bezw. gelefen. Schon Luther hatte diefe Möglichkeit ind Auge ges 
40 faßt (vgl. oben). So erlaubt die Heffifhe KO von 1566 Geſang und Berlefung, während 
die Agende von 1574 nur vom Gefang redet (Diehl a. a. D., ©. 203 ff.; ebenda . 
genaue Angaben über die Praxis), Die Pommerſche KO 1535 denkt fich die lateinijche 
Yitanei von drei oder bier Jungen gelefen, die Reſponſa vom Chor gefungen (vgl. 
oben; Richter I, 2582); die Pommerſche KO 1548 verorbnet das Leſen der Litanei 
s5 an fommunifantenlofen Sonn: und Feſttagen (Nichter II, 4a). Die Württemberger 
KO 1553 jagt: „wo nicht Schüler find, fo Iefe fie der Kirchendiener“, eine Formel, die 
in die Pfälziihe und in die Badenſche KO 1556 übergegangen ift; als Regel gilt aber 
auch bier, daß die Litanei gefungen wird. Die — KO 1598 iſt die erſte, die 
vom Singen gänzlich abfieht. Mit den Worten: „Erbebet eure Herzen, und fprechet mit 
50 mir alſo“ wird die Verlefung, die durch fein Refponfum unterbrochen wird, eingeleitet. 
Im 17. Jahrhundert wird das Lejen immer mehr Sitte, z. B. geftattet die Magdeburger 
und Halberftädter KO Guſtav Adolfs von 1632 (Monatsichr. f. Gottesdienft und kirchl. 
Kunſt IV, 348) das Singen und Leſen; nad der Agende von Frankfurt a. M. 1644 
(S. 29) wird die Yitanei entweder von ber Kanzel verlefen, oder von der Gemeinde ge: 
55 fungen; die Nafjauer KO 1617 (Drud 1752, ©. 23), ebenfo die Weimariſche Agenbe 
1664 und die Danziger 1708 (nad) Schöberlein a. a. ©. I, 727) fennt nur das Leſen, 
ebenfo die Friedberger KO1704 („Betet demnach mit andädtigen, gläubigen Herzen alle alfo 
mit mir“). Je mehr der Kirchengejang verfiel, defto mehr fam das Sprechen auf oder ber 
Gebrauch der Yitanei Fam ganz ab. Einen Erfas dafür fand man in Kirchengebeten, die fi 
co der Litanei möglichjt annäherten (vgl. Höfling, Yiturg. Urkundenbuch ©. 233 ff.). Oder man 


Litanei 535 


fang Litaneiliever (vgl. oben), wie in Heflen das von Nikolaus Pültz, das Diehl 
(a. a. O. ©. 201) mitteilt. Was das 17. Jahrhundert von der Litanei noch übrig ge 
laſſen hatte, das entfernte das Jahrhundert der Aufklärung vollends, fei es ausdrücklich, 
ſei es jtillfchweigend. — Die Melodie, nad der nach Luther die Litanei gefungen wurde, 
war eine andere für bie deutſche, eine andere für die lateinifche (vgl. oben). Die „ge 5 
bührende Weife” der deutfchen Litanei ift abgedrudt bei Schöberlein a. a. O. I, 731 ff. 

Die reformierte Kirche bat von Haus aus der Litanei feinen Geſchmack abge: 
winnen können und ihr den Abjchied gegeben. Als Ausnahme muß man die „Letaney“ 
Okolampads von 1520 bezeichnen, die der Seelforge an Kranken und Sterbenden diente 
(Smend, Deutihe Meilen ©. 50, 60). Das Gleiche gilt von der „Letaney“, die fich in ı0 
den Bajeler Gottesdienftordnungen von 1525 und 1526 findet; bier jteht fie unter ber 
Überfchrift: „Brauch in der Heimfuchung der Kranken“, fpegiell in der Ordnung für die 
Krankenlommunion (ebenda ©. 61 und 226). Eine Parallele zu diefer Verwendung der 
Litanei bietet das Schriftchen von Kafpar Kan: „Wie man den kranken und fterbenden 
Menſchen ermahnen, tröften und Gott befehlen ſoll“ u. ſ. w. (vgl. Bed, Erbauungslitterat. 16 
©. 170; Geyer in Beitr. f. bayr. KGeſch. V, 1899, ©. 108 ff. und Art. Hank Bd X 
©. 24,1ff.). Hier finden fidh zwei von ihm ſelbſt verfaßte Litaneien, die fich leicht ala 
Überarbeitungen katholiſcher Vorlagen erkennen lafien. Diefer Gebrauch der Litanei beim 
Krankenbefuh ift nur eine Fortſetzung des Fatholischen Brauchs. Die Litanei in der Er: 
bauungslitteratur zu vertvenden, war jchon durchaus vor der Reformation üblich (vgl. Rie= go 
derer, Nachrichten II, 421). Alſo die reformierte Kirche hat ausnahmslos die Litanei für 
den gottesdienftlihen Gebrauch abgelehnt. Calvin ordnet auch einen Bußtag an (Forme 
des priöres et chants ecelösiastiques C. R. 34, 180 ff.), aber die Litanei erwähnt 
er nicht. Wo der Calvinismus das Yuthertum verdrängte, fchaffte er zugleich die Pitanei 
ab; fo ift e8 3. B. in Hefien gefcheben (vgl. Diehl, a.a.D. ©.198 ff. 205), fo in Baden 25 
(Bafjermann, a. a. D. ©. 83). — Die anglilanifhe Kirche hat die Litanei beibe: 
halten. Nach dem Common Prayer Book ſchließt die Litanei den Eye arg 
ab (Daniel, Cod. litt. III, 364 ff.). -— Auch die Brüdergemeinde Gebraud von 
der Litaneiform gemadt. Sie hat zwei Litaneien im gotteödienftlichen Gebrauch: Die 
„Kirchenlitanei” und die „Litanei vom Leben, Leiden und Sterben Jeſu Chrifti”. Die so 
erjtere wird in doppelter Form gebraudt; aus der urfprünglichen umfangreichen, ber 
„großen“, ift nämlid 1873 eine „Eleine” Kirchenlitanei ausgezogen worden. Die zweite 
ift aus der fogen. „Wundenlitanei“, die Zinzendorf 1744 verfaßt hat (Cranz, Alte und 
neue Brübderhiftorie, 1771, ©. 405), entitanden. Vgl. Liturgienbuch der evangel. Brüder: 
gemeinde, Gnadau 1873, ©. 8 ff. 85 

4. Die Litanei in den neuen Agenden. — In faft alle neueren Agenden luthe— 
riſcher Konfeſſion hat die Litanei Aufnahme gefunden, nur die Agenden von Reuß-Greiz, 
von Hannover (Uhlhorn 1889), von Lippe-Detmold und der baterifche Agendenfern von 
1856 haben fie nicht. Überall liegt der lutheriſche deutfche Text zu Grunde, doc ift er 
mitunter ſehr verändert, wie z.B. in der Badenjchen Agende von 1836 und dem Barallel: 40 
formular von 1877, dem Württemberger Kirchenbudy von 1842. Das Medlenburger Gans 
tionale hat eine ausführliche und eine für Sonn: und Felttage als gebräuchliches Kirchen: 
gebet bejtimmte gekürzte Form. Die Abweichungen vom Luthertert find jehr mannigfaltig 
und 3. T. aus der landesfirchlichen Sitte erflärlih. Vergegenwärtigen wir ung ie hm 
ſächlichſten. Wie ſchon im 16. Jahrhundert zeigt auch heute die Fürbitte für „alle Bir 46 
ſchöfe“ u. ſ. w. manche Umgeftaltung: Gafjel (lutb., ref. und uniert) bittet um: „wahre 
Biſchöfe“; Baden und Weimar haben: „Alle Diener der Kirche”; Braunfchweig: „Alle 
ihre Diener, Wächter und Hirten”; Bayern und Schwarzburg-Rudolftabt: „Alle Pfarrherrn 
und Diener ber [deiner] Kirche”; Sachſen und Württemberg: „Alle Hirten und Diener deiner 
Kirche” ; die Iutherifche Form haben nur Preußen und Medlenburg beibehalten. — Die so 
—— für den Kaiſer hat auch heute noch ihre re Ganz weggefallen ift fie in 

warzburg⸗Rudolſtadt und in Medlenburg. Dafür ſchiebt aber Medlenburg vor der Für: 
bitte: „Allen Königen und Fürften Fried und Eintracht geben” noch ein: "Ale Fürſten er: 
leuchten und ihnen fteten Sieg wider die — Chriſti gönnen.” Sodann folgt noch ſpäter: 
„Unſern gnädigſten ()) Landesherrn mit allen feinen hohen Angehörigen, Gewaltigen und 55 
Bedienten leiten und ſchützen“. — Man follte glauben, daß die fpäter eingefügte 
„Zürfenbitte” allerwärts wieder geftrichen fei; dem ift aber nicht fo; Mecklenburg betet 
noch: „dem graufamen Feind der Chrijtenheit, dem Türken, und allen Tyrannen jteuern 
und wehren“. — Statt „alle Gefangene” beten alle Agenden (außer Baden, das biefe 
Fürbitte ganz mwegläßt): „alle unfchuldig Gefangene”. — Der Fürbitte für „alle Witwen co 


536 Ritanei Literae formatae 


und Waiſen“ fügt Württemberg fehr gut die für „alle Armen und Verlaſſenen“ bei. — 
Der Reifenden gedenken manche Agenden, jo Preußen, Weimar und Württemberg; Med: 
lenburg bittet: „Den feefabrenden und reifenden Mann vor allem Unglüf bewahren”. 
Verrät fich fchon in diefer Bitte die Beichäftigung der Landesbewohner, fo erft recht in Den 

5 weiteren: „Ein fruchtbares, gefundes Gewitter und einen gnädigen Regen (Sonnenſchein) 
uns gönnen und geben. Die Früchte und Vieh auf dem Lande und Fiſche im Waſſer 
fegnen und bewahren“. — Statt des Kyrie eleison ſteht deutfh: „Herr, erbarme dich“ in 
Baden, Caſſel (ref. und uniert), Sachſen („Herr, Herr“) und Württemberg. Fakultativ ift 
8 in Schwarzburg-Rudolftadt. Meift ift mechelfeitiges Sprechen oder Singen vorgefehen. 

10 Doch kann in Preußen und in Baden die Litanei auch vom Geiftlichen gelefen werden. 
Nur gelefen wird fie in MWürttemberg und Caſſel (ref. und uniert). 

Die Liebe der Gemeinden bat fich die Litanei mit ihrem monotonen Gefang nirgenbs 
erobert. Daß fich diefe Gebetöform aber, wenn ihr bie richtige Geftaltung gegeben wird, 
fehr wohl die Herzen der Gemeinde gewinnen fann, beweiſt Herrnhut. So bat auch in 

15 neuefter Zeit Simons (a. a. DO.) für die Verbeflerung der Litanei feine Stimme erhoben, 
und von ihm angeregt, hat Spitta (a. a. D.), mit dem Blid auf die Herrnhuter Litanei, 
noch weitergehende Vorſchläge gemacht. Wielleicht gewinnt die Litanei, entfprechend geän= 
dert, wieder einen größeren Raum in unferem gottesdienftlichen Leben. Drews. 


Litterae dimissoriales f. Bd IV ©. 669, 17. 


20 Literae formatae („formatae“, „literae canonicae“). Außer Du Fresne und 
Euicer j. noh G. Arnold, Wahre Abbildung der erften Ehriften, S.493—506; F. B. Ferrarii, 
De antiquo epp. eccles. genere, Mediol. 1613 und edid. G. Th. Meier, Helmstadt. 1678 ; 
Phil. Priorii, De lit. canonicis diss, cum appendice de tractoriis et synodicis, Baris 1675; 
J. R. Kliesling, De stabili primitivae ecclesiae ope literarum communicat. connubio, Lip- 

25 siae 1745; Gonzalez Tellez im Kommentar 3. Decretall. 1.II, t. 22, c.3 Rheinwald, Kirch- 
lihe Archäologie, Berlin 1830, $ 40. 


ur Erklärung ihrer —— und Bedeutung iſt auf die älteſte Zeit zurückzugehen. 
Der Brauch von Empfehlungsſchreiben für reiſende chriſtliche Brüder und Schweſtern iſt 
uralt (ſ. Rö 16, 1f.; AG 18, 27; 2 Ko 3, 1: ovorarıxal druorolai, auch Polykarp 
so an die Phi 14) umd ergab ſich natürlich aus dem regen Verkehr der Gemeinden mit- 
einander und der reichen Übung der Gaftfreundichaft (j. Zahn, Weltverfehr und Kirche, 
1877, ©. 22f.). Aber ſchon der Verf. des 2. Kohannesbriefes F 10) gebietet, man 
ſolle niemanden aufnehmen, der nicht die rechte Lehre habe. Der Reiſende ſollte ſich alſo 
über dieſe ausweiſen können (ef. Didache 12, 1). Dies geſchah in der Regel durch ein 
35 Empfehlungsfchreiben des Gemeindevorftandes, welches die Chriftlichfeit des reifenden Bru— 
derö bezeugte,; denn nur auf Grund bdesfelben Glaubens follte die chriftliche Gaftfreund- 
ichaft geübt werden (Symbolum — Erfennungszeichen ; |. auch Tertull. de praescript. 
20 und 36: „eontesseratio hospitalitatis“ — „quid ecclesia Romana cum Afri- 
canis quoque ecclesiis contesserarit“). So erzählt uns Epiphanius (h. 42, 2), wahr: 
io ſcheinlich nach Hippolyt, daß die römischen Presbyter ſich weigerten, den Marcion auf: 
zunehmen, da er fein Schreiben aus feiner Gemeinde mitbrachte. Dieje Briefe heißen 
literae communicatoriae. Neifenden Chriften follen nur folche ausgeftellt werden. Das 
Konzil von Elvira a. 306, e. 25 verbietet es, daß jemand im dem ihm mitgegebenen 
offiziellen Schreiben ald Confessor bezeichnet wird. Bon diefen Empfehlungsbriefen find 
45 die offiziellen Schreiben zu unterfcheiden, in welchen die Gemeinden miteinander verkehrten ; 
eine ganze Reihe folcher find uns aus dem vorirenäifchen Zeitalter aufbehalten oder dem 
Titel nach bekannt. Eine dritte Klaſſe, die wir bis ins 3. Jahrhundert hinauf verfolgen 
fönnen, bilden die literae pacis (elomvızal Zruorodal); es find Abjolutionsichreiben, 
tvelche die Wiederaufnahme ausgefchlofjener Gemeindeglieder ausfprechen (f. dafür die epp. 
so Cypriani u. a.). Bon diefen find die fpäteren literae pacis (&uorodal elonvızal Erxin- 
oraorızal) zu unterjcheiden, welche Firchliche Vorgefette denen ausftellten, welche zum Kaifer 
oder zu anderen hoben Klerikern fich begaben; fie dienen zum Beweiſe, daß mit Geneb- 
migung des Schreibers der Empfänger die Reife unternommen bat (Cone. Chale. a. 451 
e. 11; Suicer, Thesaur. sub. vv. elonvızds, |. auch dnolvrıxai Zruorolal). Diefe 
55 Briefe unterjcheiden ſich feit dem 4. Jahrhundert von den ovorarıxal, die nur angejebenen 
Perſonen ausgeftellt werden follten ; j. Gregor von Naz., Orat. III; Sojom. h. e. VI, 16; 
Sulian. ep. ad. Arsac.: ovvdnuara T@w yoauuarov. Die Biſchöfe zeigten ſich wohl 
jchon feit dem Ende des 2. oder Anfang des 3. Sabehunderts ihre Wahl gegenjeitig an 


Literae formatae 537 


(yoduuara &vdoovıorızd und wechlelten literae communicatoriae (f. die beiden Beis 
fpiele bei Eufeb., h. e. VII, 30). Die Anzeige über Begehung eines Feftes, namentlich 
des Dfterfeftes (von Alerandrien aus) erfolgte durch yoduuara £opraotızd, naoydkıa 
(epp. festales, paschales), f. u. a. Coneil. Arelat. I, a. 314 e. 1; Athanaſ., epp. 
festales; Carthag. VI, a. 401, c. 8; Bracar. II, a. 572, c. 9; bei Öratian, De 6 
conseer. dist. III, e. 24—26. Außerdem gab es Schreiben, allgemeine Verordnungen 
enthaltend — epp. tractoriae, eireulares, Zyxu'xkıoı. Spezielle Verordnungen in 
Bezug auf die fommunikatorischen und foftatifchen Schreiben, reſp. über die zur Austellung 
Berechtigten, über die Empfänger, über die Form, über Reifende ohne formata, über bie 
communio peregrina u. ſ. w. finden fih: Cone. Elvir. a. 306, ce. 25, 58. Arelat. 10 
a. 314, ec. 9. Antioch. a. 341, e.7 (f. dazu Can. apost. 34. 13. Const. App. II, 58) 
und c. 8 (bier zuerit zavovızal Zruorolal erwähnt — literae pacis) Conc. Laodic. 
c. 41 (f. Cone. Chalced. a. 451, e. 13). Conc. Nemaus. a. 394, ec. 1 (bier zuerft 
apostolia erwähnt —= epistolia — lit. pacis) und c. 6. Conc. Carthag. XI. a.407, 
c. 12. („Wer an das fatjerliche Hoflager reifen will, muß zuerſt literae formatae an 
den Biihof von Rom und von diefem ebenſolche formatae an das Hoflager erhalten... 
Die formatae müfjen aber den Grund der Reife und das Datum des Ofterfeftes ent: 
halten“). Ep. synod. ep. Afrie. ad Bonifac. a. 419 (epistolia). Das Empfehlungs- 
jchreiben des Salvian (ep. 1 ed. Rittershuſius p. 311sq.). Conc. Chalced. a. 451, 
ec. 11 und ce. 13. 23. Coneil. Araus. a. 533, c. 13 (apostolia),. Conc. Turon. 20 
a. 461, ec. 12. Conc. Venet. a. 465, c.7 und c. 8. Conc. Agath. a. 506, c. 38. 
Cone. Turon. a. 567, e. 6 (ſ. zu allen diefen St. Hefele, Conciliengeſchichte). Schließ— 
fih ſei auf die Stelle bei Optatus, De schism. II, 3 hingewieſen: Totus orbis 
commereio formatarum in una communionis societate concordat“. 

Über die Verfälihung feiner eigenen Briefe hat ſchon Dionyſius von Korinth (4. 3. 25 
Marc Aurel) zu Hagen (IV, 23 bei Eufeb. h. e.). Sehr interefjant ift, wie fih Cyprian 
über einen ihm feiner Echtheit nad) verbächtigen Brief aus Nom ausſpricht (ep. 9 ed. 
Hartel: „legi etiam literas, in quibus nec qui scripserint nec ad quos seriptum 
sit significanter expressum est. et quoniam me in isdem literis et seriptura 
et sensus et chartae ipsae quoque moverunt, ne quid ex vero vel subtractum so 
sit vel immutatum, eandem ad vos epistolam authenticam remisi, ut recog- 
noscatis an ipsa sit quam Crementio hypodiacono perferendam dedistis. per- 
quam etenim grave est, si epistulae clericae veritas mendaecio aliquo et fraude 
corrupta est. hoc igitur ut scire possimus, et sceripturam et subscriptionem 
an vestra sit, recognoseite"). Alfo jhon damals. konnte fih in Bezug auf offizielle 35 
Schreiben der Verdacht erheben, daß fie gefälfcht feien ; aus der Zeit der Bun Konzilien 
(4. bis 7. Jahrhundert) laſſen fich eine ganze Reihe von Fälfchungen nachweiſen. Um dem 
vorzubeugen, follten die Briefe eine feite, vorgefchriebene Form haben — ſchon Cyprian 
macht auf 5 Punkte aufmerkfam, die ihm in dem verbächtigen Briefe nicht in Ordnung 
zu fein jdhienen —, um biejer Form willen beißen die Schreiben „formatae“ ober 40 
„literae canonicae". Unficher ijt, ob die Bezeichnung „formata“ wegen des dabei an: 
gewendeten Mufterd öffentlicher Inſtrumente und Edikte üblich geworden fei (j. den Aus: 
drud „formalis” Sueton., Domit. 13), oder ob das Wort von forma = rUnos, 
Siegel (formata = rerunwusrn — sigillata) herzuleiten, oder ob die gebrauchten ſo— 
lennen Ausdrüde und genau beftimmten Kennzeihen Anlaß zum Namen gegeben haben 45 
(j. Du Fresne, Glossar. lat. s. v. formata). Wahrſcheinlich ift es die durch Kanones 
bejtimmte Form, um beren willen man diefelben zuerſt zavorızal, fpäter (4. Jahrhundert) 
„formatae“ genannt hat. 

Nah einem dem Biſchof Atticus von Konftantinopel (auf dem Konzil zu Chalce: 
don 451) beigelegten Bericht fol das Konzil von Nicäa eine Feitfehung über formatae 50 
erlafjen haben, die oftmals wiederholt worden ift, ſ. Gratian, Deeret. dist. 73. Der 
Bericht iſt nichts weniger als unverdächtig (Gardthauſen, Grieh. Paläogr., ©. 240f., 
j. 392. 424, ſchenkt demfelben Glauben ; vielleicht ift er nicht viel älter als Pfeuboifidor ; 

ſ. Anuft, De font. et cons. Pseudo-Isidorianae, coll. 1832, p. 3). Er lautet: „Qua- 
liter debeat epistola formata fieri exemplar. Graeca elementa literarum nu- 55 
meros etiam exprimere, nullus qui vel tenuiter graeci sermonis notitiam 
habet ignorat. Ne igitur in faciendis epistolis canonieis, quos mos latinus 
formatas vocat, aliqua fraus falsitatis temere agi praesumeretur, hoc a patri- 
bus 318 Nicaeae constitutis saluterrime inventum est et constitutum, ut for- 
matae epistolae hanc calculationis seu supputationis habeant rationem ; id est, so 


— 


5 


538 Litterae formatae Liturgie 


ut assumantur in supputationem prima graeca elementa patris et filii et 
spiritus sancti, hoc est //. Y. A., quae elementa 80. 400. 1 significant nu- 
meros. Petri quoque apostoli prima litera id est //, quae numerus 80 signi- 
fieat (e8 verfteht fi von felbit, daß dies // nidt — Ileroos, ſondern — Ilvevua 
sit), ejus qui seribit epistolam prima litera, ejus cui seribitur secunda, aceci- 
pientis tertia litera, civitatis quoque, de qua scribitur quarta, et indietionis, 
quaecumque est id temporis, id est si decem 10, si undecima 11, si duode- 
cima 12 qui fuerit numerus assumatur. Atque ita his omnibus literis graeeis, 
quae ut diximus numeros exprimunt, in unum ductis, unam quaecumque 
ı0 collecta fuerit summam epistola teneat. Hanc qui suseipit omni cum cautela 
requirat expressam. Addat praeterea separatim in epistola etiam 99 numeros, 
qui secundum graeca elementa significant Amen. Diele früh mittelalterlihe An— 
meifung ift aus den älteren Kollektionen in fpätere übergegangen, namentlich in die ger: 
manifchen Formelbücher (m. f. 3.8. Formulae Lindenbergii 184, Baluzii 29—43, 
15 lib. diurnus tit. 10, u. a. in Walter, Corp. jur. germ. III, p. 456, 481sq., ſ. v. 
Wyß, Allemann. Formeln und Briefe aus dem,9. Jahrhundert 1850, Nr.7, ©. 30 f.; 
Rodinger, Über Formelbücher, 1855; Dümmler, Formelbudh des Biſchofs Salomo III. 
von Konftanz, Nr.24; Roziöre, E. de Recueil général des formules usit6es dans 
l’empire des Frances du V. au X. siècle. II. Part. p. 909, nr. 643). 
x Adolf Harnad, 


Liturgie. — Im Unterfhied von der überwiegend gefhichtlihen Behandlung dieſes 
Gegenitandes durd) den verewigten v. Zezſchwitz in der 2. Aufl. wird der folgende Artikel 
nad dem Wunjce des Herrn Herausgebers fich auf die prinzipiellen Geſichtspunkte beſchränken. 
Die geſchichtliche Entwidelung in der fatholifhen Kirche wird dem einen der beiden Artifel 

25 über die Mefje zufallen und ift für die evangelifche Kirche in den Artt. Kirchenagende Bd X 
©. 344 ff. und Abendmahlsfeier in den Kirchen der Reformation Bd I S.68 ff. gegeben. So 
liegt auch kein Grund vor, die fehr umfangreiche Litteratur, weder die großen, Denkmäler der 
liturgifhen Entwidelung vorführenden Sammelwerfe, noch die biftorifch- und fomparativ- 
fritiichen Darftellungen bier aufzuführen; und für die prinzipiellen Erörterungen fann es ge 

30 nügen, auf die Lehrbücher der praftifchen Theologie in dem betr. Abſchnitt über Liturgik, mie 
auf die Lehrbücher der Liturgik zu verweifen. 

Die bier in Betracht kommenden öragen werben auch in der Streitfchriftenlitteratur, die 
burch liturgifche Reviſions- und Neformarbeiten deutſcher Landeslirchen hervorgerufen worden 
ift, immer aufs neue diskutiert. Es jei an die zahlreichen interefjanten, zum Teil ſehr er: 

35 giebigen Libelle erinnert, welche die neue preußijche Ugende jeit 1816 angefochten oder ver- 
teidigt haben; ferner an den litterarifhen Meinungsfampf und -austaufh im badifchen 
Agendenftreit; endlih auch an die Diskufjion über den Entwurf „ber Agende für die Evan« 
geliiche Landesfirhe in Preußen“ (Berlin 1894) und über diefe Agende felbft (1895). Aus 
der Geſchichte liturgifcher Reformen in der Schweiz ift des Referats von U. Schweizer: Wie: 

40 fern die liturgifhen Gebete bindend fein follen (Zürich 1836), auszeichnend zu gedenken. Der: 
jelbe Gelehrte hat in der Einleitung zu feiner Homiletif die Prinzipienfragen eingehend und 
ſcharfſinnig im freien Anſchluß an Scleiermader behandelt. 

Neuere Einzeljtudien finden fich im Theol. Anzeiger aufgeführt nebſt kurzer Beſprechung. 

Für die ſprachgeſchichtliche Seite fommen zunähit die großen Wörterbüder, Stephanos 

45 thesaurus, du Cange, Forcellini auf, nur lafjen fie die Darjtellung des Fortichrittes und der 
Abwandelungen des Wortgebrauds vermifjen; und bier ift fajt alles erjt zu leiften. — Für 
die Wiedergabe des hebräiichen "aboda durch Aaroeia geben die lexikographiſchen Hauptwerke, 
F. Lanckiſch's Concordantiae ete.; 3. F. Echleusner, Novus thesaurus, Lps. 1820/21; Chr. 
Abr. Wahl, Clavis libr. V. T. philologica, Lps. 1853 des Genaueren Ausfunft. Ueber den 

60 neuteftamentlihen Gebraud der Wortgruppe bietet H. Cremer im „bibl. theol. Wörterbud* 
eine Ueberſicht. 

Daß der Gemeinde Chrifti das Evangelium gepredigt, die Predigt durch Berufung 
und Auftrag, ſoweit e8 möglich ift, ficher geftellt, die Saframente ftiftungsmäßig verwaltet 
werden, daß der hieran genährte Glaube feinen Inhalt durch Bekenntnis und Gebet be: 

55 kunde, in Frucht des Geijtes bewähre, gehört zum Weſen und Beltand der Kirche. Auch 
der Gottesdienft als Einrichtung (ſ. d. A. Bd VII ©. 1 ff.), in dem die Glaubensgemein- 
fchaft ala Gemeinjchaft des Wortes und Saframents ſich ebenfo einen feierlichen Ausdruck 
Ihafft wie das wachstümliche Leben der Gemeinfchaft zu ihrem Zmed, das Reich Gottes 

u verwirklichen, fördert, befteht weſentlich aus Verkündigung des Evangeliums, Darreich 

co des Sakramentes, Übung des Gebetes. Weil diefe Einrichtung ſich mit dem Innerlichſten, 
nämlich mit den gottgegebenen Mitteln für das Kommen und Wirken des heiligen Geiſtes 
befaßt, bedarf fie, um ihrer Aufgabe, der Erbauung des Leibes Chrifti, gerecht zu werben, 


Liturgie 539 


fort und fort eben dieſes Geiftes, feiner befeelenden und herborbringenden Macht für die 
Berwalter des Amtes, die Diener am Wort, ebenjo wie für das Ganze der verfammelten 
Gemeinde und alle ihre einzelnen Glieder. Und dies Eine, da vom Geifte ergriffene und 
geiftesmächtige Perfönlichkeiten da feien, fteht für Das Herborbringen des Inhalts des Gottes: 
dienftes wie für befjen innerlihe Aufnahme als Erjtes voran. Die Art und Weife aber, 5 
mie die Mejenselemente, die Hauptftüde des Gottesdienftes, untereinander verbunden find, 
ihre Aufeinanderfolge, der Anſchluß der einen gottesdienftlichen Akte an die anderen, ihr 
Aufbau zu einem gottesdienftlihen Ganzen, ihre Verteilung ztoifchen Amt und Gemeinde, 
die Formen und Mittel des religiöfen Ausdruds, dies alles ift nicht unmittelbar mit jenen 
Mejensftüden gegeben, ift auch felbft nicht Eonftituierend für den Beſtand der Kirche, fon= 10 
dern geht als Zweites, Sekundäres aus jenem Erften und Fundamentalen hervor. An 
der Hervorbringung iſt außer der Überlegung firchlicher Weisheit, die innerlih Zufammen- 
geböriged zufammenordnet und fügt, und außer dem MWahrbeitsfinn des Glaubens, der 
nur das dem Glaubensinhalt Entiprechende und der Erbauung Förderliche aufnimmt, ein 
Sinn für den Wert bebarrender fonftanter Typen und Mittel des Glaubengzeugnifies 15 
wirkſam, deſſen Recht einerſeits auf dem Bedürfnis einer jeden Gemeinſchaft nach feiter 
Anordnung gemeinfamer ein Ganzes bildender Akte, andererfeit3 auf einer auch ohne An— 
orbnung il und energifh in allem Gemeinichaftsleben wirkſamen Macht gefchichtlicher 
Trabition als feinen beiden Hauptpfeilern ruht. So entfteht die Gottesbienftorbnung kirch⸗ 
licher Gemeinſchaften, für die der Name „Liturgie“ als Bezeichnung ausgeprägt und in ao 
Kirchen verſchiedenen Belenntniffes rezipiert if. Man kann ihn auch in engerem Sinne 
verſtehen, jo daß er zur Unterfcheidung von der frei perfönlichen That der Predigt den 
Kompler der religiöfen Stüde bezeichnet, die von der Kirche für den gottesdienftlichen Ge: 
brauch ausgelefen und fixiert, in eine beftimmte Abfolge nah den Grundſätzen religiöfer 
Logik geordnet, in einem amtlichen Kirchenbuch, der Agende, für den kirchlichen Gebrauch 25 
veröffentlicht und den Dienern am Wort befohlen find. In diefem Sinne vertritt die 
Liturgie ein ftabiles Element neben dem beweglichen der Predigt, die feſte Ordnung neben 
der freien Bethätigung, ein gegebenes Objeltives neben dem perjönlichen und individuellen 
Juan, während fie mit der Predigt durch die Einheit des Inhalts und des befennenden 
laubens, tie durch die gleiche Abficht, die Gemeinde zu erbauen, verbunden bleibt. Eine go 
meitere Faſſung des Begriffs der Liturgie liegt da vor, two das Ganze der Gottesdienſt⸗ 
ordnung mit Einfchluß der Predigt jo bezeichnet wird. Der Unterjchied diefes Sinnes von 
jenem erften engeren ift nicht groß; denn er nimmt für die Liturgie nicht den Inhalt der 
Predigt, ja nicht einmal die Seite an ihr, welche durch kirchliche Sitte beftimmt ift, in 
Anspruch, fondern nur ihre Stellung im Ganzen des Gottesdienftes, während ihr Anhalt, 35 
die Frage, was und wie gepredigt werben folle, fich der Firierung notwendig entzieht. 
Einer ähnlichen Abgrenzung bedarf es auch für die Feier der Ausſpendung des heiligen 
Maͤhles. Daß es gefetert, daß die Feier in meientlichen Dingen ſich von der Abſicht und 
dem Wort der Einſetzung durch den Herrn nicht entferne, daß der Tod des Herrn ver- 
kündigt, deſſen Frucht in der Vergebungsgnade dargeboten werde, daß eine Verfammlung 40 
fih in Einheit des firchlichen Ortes und der kirchlichen Zeit zu ihm finde, ift eine über 
dem Liturgifchen ftehender, e& normierender Grundfaß; aber fchon die Frage, ob die Ein- 
ſetzungsworte feierlich rezitiert, eine Spendeformel geiprochen, ob Altar oder Tifch gebraucht, 
die Elemente vom Verwalter des Saframents gegeben oder vom Empfänger mit feiner 
eigenen Hand genommen erden, ijt eine liturgiſche. Liturgifch auch Form und Anord— 45 
nung der Gebete, der feierlichen Ermahnungsmworte und Segensiprüche, die auf die Feier 
binführen, wie die Präfation, in ihrem Stamm eins der ältejten Stüde des chriftlichen 
Kultus, und das Vaterunfer. Selbjt die Konſekration ift integrierender Beftandteil erft 
durch liturgiſche Feſtſetzung geworden, und mie verjchieden die Vorftellungen über ihre Be: 
deutung und Wirkung geweſen find und noch find, zeigt die Gejchichte der Abendmahls- so 
feier, wie eine Vergleihung des Brauchs und Lehrbegriff3 der Kirchengemeinichaften und 
Denominattonen der Gegenwart. Wie viel Fließendes aber auch bier anzuerlennen ſei, 
fo hat doch gerade das Beilige Mahl ſowohl durch die feiten, mit feiner Stiftung gege— 
benen Elemente, wie durch jeine befondere Dignität für die Entftehung eines Kerns und 
Kriftallijationspunftes gottesdienftlicher, liturgifcher Ordnung die größte Bedeutung für die 55 
Entftehung einer Liturgie gehabt, wie deren Gefchichte zeigt. Darin ift e8 auch begründet, 
daß in der Folge das Wort „Liturgie“ vom kirchlichen Sprachgebrauch vor allem auf den 
Kompler der gottesdienftlihen Formen der Feier des Saframents Anwendung gefunden 
bat. Es ift nicht wie im gegenwärtigen proteftantiichen Sprachgebrauch das gottesdienftlich 
Geordnete an fich, ohne Rückſicht auf das heilige Mahl, was den Namen „Liturgie“ ver: ou 


540 Liturgie 


anlaßt hat, ſondern der heilige Dienft, befonders das Allerheiligfte des Firchlichen Dienftes, 
ae mit Rüdfiht auf das fefte Gefüge feiner Beftandteile und der priefterlichen Wer: 
richtungen. 

Nicht unmittelbar in der Offenbarung, nicht präzeptiv durch ein Dffenbarungstvort, 

s am allerwenigften auf geſetzlichem Wege, iſt e8 zu einer Liturgie gelommen. Die römijchen 
Liturgiker haben fich vergeblich bemüht, wenigſtens den Kern ihres Meßkanon auf die 
Auftorität des Herm und feiner Apoftel zurüdzuführen. Die Gottesdienitübung der Ur: 
gemeinde, wie fie fich, obgleih unvollftändig, namentlih auf Grund der apoftoliichen Er: 
mahnung 1 Kor 14 ung entwirft, zeigt noch alles fließend. Cine reihe Mannigfaltigkeit 

10 der Charismen muß gegen die Überfbägung der hervorragenden und auffallenden verwahrt, 
der Endzweck der Erbauung der Gemeinde, in dem alle Gaben zufammentreffen, ftart 
herausgehoben, Vordringlichkeit und Unordnung abgewehrt werden. So war das Schluf- 
wort zavra h eboynuovws xal zara rafır yrdodo nur ein ethifcher Wink, Fein 
für gottesdienftliches Bilden ſchon mwirkfames Prinzip. Jenem Winke folgend hätte an 

15 ſich das gottesdienftliche Leben fich in dem freien Ratten der Mannigfaltigkeit weiter be— 
wegen fünnen. Das formfchaffende Prinzip lag aber in der unausweichlichen Macht des 
gefchichtlichen Beharrens für Gemeinschaft wie Geſellſchaft. Daß diefe Macht auch in der 
apoſtoliſchen Zeit, der Zeit der Urfprünge, nicht ganz verjagte, beweiſt als eine zwar Kleine, 
aber ſehr tenntlihe Spur jenes Amen, mit dem nad der Erwartung des Apoftels auf 

20 Dankgebete geantwortet wurde. Gewiß ein fonagogaler Brauch, der jelbft in heidenchriſt⸗ 
liche Gemeinden fo früh Eingang gefunden hat. Man fieht daraus, mie ſtark das Be 
dürfnis gottesdienftlicher Sitte fih fchon in der Anfangszeit regte. Man ſchloß fih am 
Bräuche eines Kultus an, mit dem man das altteftamentliche Wort gemeinfam batte, 
mochte man ſonſt dur den Inhalt der neuteftamentlichen Offenbarung noch jo tief von 

25 ihm gejchieden fein. 

Das Bedürfnis, ein Beharrendes für das gottesdienftliche Leben zu fchaffen, in dem 
räumlich getrennte Einzelgemeinden den Ausdrud ihrer Einheit befigen, ein Beharrendes, 
das als ein heiliges Erbe von einem Geſchlecht kirchlicher Gemeinfchaft auf das andere 
übergehbe und fpäte Zeiten mit früheren Jahrhunderten unter Hinzutritt der Pietät ver: 

30 binde, ijt tief im Weſen gejchichtlicher Gemeinſchaft und gemeinjchaftlicher Geſchichte be- 
gründet. So ſenkt fi in das Walten des pneumatifchen Lebens eine aus der Sphäre 
des NatürlidSittlihen herſtammende Funktion geftaltend und orbnend ein, nur daß dies 
Ordnen, obſchon es die Einzelindividualität nötigt, fih um des Ganzen willen zu fügen, 
doch nie den Charakter eines Geſetzes erhält. Auch ift das Einrichtungsmäßige, das von 

85 einem gejchichtlichen Ganzen berfommend in feinem So-Sein auf eine beftimmte, gejchicht: 
lich gewordene, organifierte Kirche mit feinem Werte beſchränkt ift, nicht wie etwa ein 
Statut fo unperfönlid, daß es nicht in den Gebeten, die zur Subſtanz der Liturgie ge 
hören, perſönlich entitandene Beſtandteile ſich affimilierte. Freilich werben dieſe meiſt in 
der Abficht, dem Gemeindegottesdienft damit zu dienen, entjtanden fein. Ein ähnlicher 

0 Prozeß, wie bei der Entjtehung des firchlichen Gejangbuches, nur daß bier das Freie jo: 
wohl in der Art der Hervorbringung als auch der auswählenden kirchlichen Benutzung 
fich ftärker behauptet, ald in der Liturgie, und daß die charakteriftiichen dichterifchen In— 
dividualitäten unverhüllt hervortreten, während die Schöpfer einzelner liturgifcher Gebilde 
zurüdtreten und zurüdtreten follen. 

45 Verlöfhen demnach die Züge des indivibuell:perfönlichen Herborbringens oder ver: 
wiſchen fie fich mwenigjtens: dennoch entfteht in und mit der Liturgie felbjt ein individuell 
und charafteriftiich dargeftelltes Bild der beftimmten Kirche, der fie angehört, nad) der Seite 
ihres gottesdienftlichen Lebens, nur daß, um einen vollen und richtigen Gejamteindrud 
diefes Lebens zu gewinnen, auch auf die Predigt nach ihrem evangelifchen Gebalt und 

50 ihrer geiftigen Kraft wie ihrer formalen Geftalt Rüdficht genommen werden muß. Auch 
hat auf die liturgischen Linien jenes Bildes die Firchliche Verkündigung infofern eingewirkt, 
als bei der jährlichen eier der heilbegründenden Offenbarungsthaten nicht bloß das Be 
dürfnis beteiligt ift, in der Gemeinde Gott zu preifen, ihn zu bitten, ihm zu danken, fon: 
dern auch in beftimmten Abjchnitten aus der Schrift und einer hieraus zu fchöpfenden 

55 Predigt jene Thaten vor das Auge der Gemeinde zu ftellen und fie zu erbauen. Wort— 
darbietung alfo ift mit ein Faktor für das liturgifche Geftalten. Als das Kirchenjahr den 
einzelnen Sonntagen gewiſſe liturgiſche Worte und Gebete zuerteilte, wie in den Introiten 
und Kolleften der römischen Kirche geſchehen ift, ftimmte fie diefe auf den Ton der Schrift: 
lefung ein. So hat die Darbietung des Wortes bejonders zur Bildung variabler Formen 

so der Liturgie mitgewirkt. 


Liturgie | 541 


In das von der Sitte gefchaffene Feſtgewand gottesdienftlicher Übung hat dann der 
tief im Weſen des menfchlichen Geiftes begründete Zug, Überfinnliches durch Sinnliches 
anzubeuten in natürlicher Befreundung mit dem d Neligiöfe erzeugten oder doch an= 
geregten künftlerifchen Triebe manche Fäden hineingewoben. Symbolik und fymbolifierende 
oder ausfchmüdende Kunſt kann nicht unter Hinweis auf die fchlichte und kunſtloſe Ein- 5 
fachheit der Gottesdienſte der apoftoliihen Zeit als umevangeliih oder meltlih verbannt 
werden, ſowenig wie das altteftamentliche Bilderberbot einer keuſchen darftellenden Kunft 
ben Boden zu entziehen vermag. Vielmehr ragt auch bier im fünjtlerifchen Handeln nicht 
minder ald im ordnenden ein der Schöpfungsordnung Gottes entjtammender Lebenswert 
in die Pflege der Offenbarungsgüter und -werte hinein, nicht grundlegend zwar, Tetztlich 
ſogar entbehrlich, aber durch den geheimnisvollen Zuſammenhang des geiftigen Lebens mit 
dem finnlihen den Alten der Erhebung des Gemütes p Gott förderlich und dienend. 
Auf dieſe Weiſe iſt innerhalb der weiteren Sphäre der kirchlichen Kunſt ein eigentümlich 
liturgiſch künſtleriſches Geſtalten entſtanden, hat Altar, Kanzel und gottesdienſtliche Geräte 
geformt und geſchmückt, ſich auch beſtimmter Farben für die Symbolik bedient, um bie 15 
Eigenart der Feſtzeiten dem Sinn eindrüdlich zu machen. Troß der Analogie altteftament: 
lich⸗ wie beidnifch-fultifcher Symbolik und Kunft ift dies weder als jüdiſch noch als heib- 
niſch anzufehen, jondern nur aus gleichen gr aus Bebürfniffen des geiftigen Lebens 
entfprungen, die das Chriftentum nicht zu verleugnen braucht. Erſt wenn die Überfülle 
diejer dienenden Mittel unter Verſäumung des für den Kultus Wefentlichen, des Wortes, 20 
fih vordrängt, wenn die Liturgie, wie e8 in der orientaliichen Kirche geichieht, zu einem 
ſymboliſchen Drama mit ſinnlichen Effelten wird, oder wenn, wie in der römischen Mefje, 
das Symbolifche zu einem Geremoniell vertrodnet, das ſich mit müftagogifchen und theur: 
giſchen Prätenfionen verbindet, werden jene fünjtlerifhen und fombolifierenden Zuthaten 
eine Gefahr und Schädigung. Und in reichlicher Erfahrung einer Entgeiftigung und Ent: 25 
leerung, die mit diefen Überladungen verbunden war, hat die Reformation auch bier zur 
Einfachheit zurüdgelenkt, die ſchweizeriſche fpröder und abweiſender ald die deutſche; denn 
bier verehrte Luthers unbefangene und gemütliche Schägung des Bildlihen und fein Sinn 
für Sitte den Symbolen und der Kunft nicht ihr befcheidenes dienendes Walten. Wefent- 
liches hat er ihmen nie zugejtanden. Unterſchiede zwiſchen den beiden evangelifchen Kon: 80 
feifionen auf diefem Gebiet dürfen darum von einer fpäteren Betrachtung in ihrer Wich— 
tigkeit nicht überjchäßt werden. Sie bleiben höchſtens charakteriftiiche Begleitserſcheinungen 
tieferer Unterfchiede und haben als folche für die Beftimmung konfeſſioneller Eigenart aller: 
dings noch einige Bedeutung. 

Michtiger aber und für die Enttwidelung der Liturgie beftimmender ift kraft des Zus 35 
ſammenhangs, der zwiſchen dem Belenntnis der Kirche und ihrem innerften Leben befteht, 
die Wechſelbeziehung zwiſchen der Liturgie und der firchlichen Lehre. Wie ftetig liturgiſche 
Formen, Bräuche, Symbole fich behaupten, jo empfänglich bleiben fie doch für Umbiegungen, 
Zuthaten, Auslafjungen, die ihren Grund in Veränderungen des Firhlichen Lehrbegriffg, 
in Fortfchritten oder Rüdgängen religiöfer Vorftellungen und Anjchauungen haben. So 40 
fonnte, als die Heildbedeutung des Todes des Erlöfers in ihrer biblischen Tiefe nicht mehr 
erfaßt wurde, der Inhalt der euchariftifchen Gebete fich verallgemeinern und verflachen, 
wie es ſchon in der Didache der Fall ift. So geſchah es, daß die alte — von 
einer Weihung der Elemente durch den Geiſt, die noch ältere Meßliturgien der fränkiſchen 
Kirche beeinflußt, in der römischen Meſſe zu einem rudimentären Reſt ohne erhebliche Be— 45 
deutung herabgejegt wurde (Rubr. XIII: Veni sanctificator spiritus ete.)., So ent: 
ftanden zu Ounften des Opfergebanfens in der römischen Meſſe jene Partien, durch die 
ſich der römifche Kanon jowohl von den altkirchlichen Gebeten, wie von denen des frühen 
Mittelalters als verbildete Weiterführung unterjcheidet. Im ftärkften Make mußte daher 
der große religiöfe Umſchwung in der Neformation, der Nüdgang auf die Bibel und die so 
Abficht des Erlöfers bei der Stiftung des Abendmahl3 auf die Neugeltaltung evangelifcher 
Gottesdienftordnungen einen Einfluß ausüben; und ohne in eine geichichtliche Daritellung 
einzugehen, darf als prinzipiell wichtig hier erwähnt werden, daß die Reformation in ihrem 
Kampf gegen die Meſſe zunächſt von den religiöfen Geſichtspunkten ausgegangen: ift. 
Apol. XXL. 65 

Andererfeit3 bat der im Liturgifchen feftgelegte und eben dadurch den Gemütern im 
gottesdienjtlihen Gebrauch tief eingeprägte religiöfe Gehalt gottesbienftlicher Sitte für die 
Auffaffung und Schäßung der Eigenart einer kirchlichen Gemeinfchaft eine den ſymboliſch 
ausgeprägten Lehrbegriff ergänzende Bedeutung. Selbit da, wo die Zufpigungen bes letz— 
teren ber Liturgie ihre charakteriftiichen Züge geben, wie es die Lehre von der unblutigen so 


— 


0 


542 | Liturgie 


Wiederholung des Opfers Chrifti und die Lehre von der Transfubftantiation im römifchen 
Meßkanon getban bat, wird der Durchſchnitt der kirchlichen Frömmigkeit, bejonders Die 
Vulgärfrömmigkeit, von den Eindrüden der fultifchen, nicht der didaktiihen Ausprägung 
der Lehre beftimmt. Was märe eine Transjubitantiationslehre ohne die Meßpraxis? Go 
5 gehören denn liturgifche Formen kraft diefer ihrer Bedeutung zu den Charakterzügen bes 
Bildes einer Kirche, und es wird eim Fortſchritt der theologischen Disziplin der Symbolif 
darin zu begrüßen fein, daß fie nicht bloß auf die Befenntnifje, fondern unter Beſchränkung 
freilih auf Weſentliches und Charalteriftiiches auch auf jene Formen des gottesdienftlichen 
Lebens Rüdficht nimmt. Diefe Bedeutung liturgifcher Stüde für die Erkenntnis des Eigen 
10 tümlichen einer kirchlichen Gemeinſchaft wird fich freilich in dem Maße berabmindern, in 
welchem, wie bei ung Evangelifchen, der Grundſatz von der allein normierenden Bedeutung 
der Schrift in einem tiefen und reichen Glaubensleben der Gemeinden wirklich lebendig 
it. Wohl werben auch die Konfeſſionsunterſchiede Evangelischer, befonderd in der An— 
ſchauung von der Bedeutung des Abendmahls, in den liturgifchen Formen der Freier irgend 
15 hervortreten, wie es die Vergleihung der lutherifchen Abendmahlsliturgie mit denen ber 
Neformierten zeigt. Der Streit um bie 3* Agende in den erſten Jahrzehnten 
des 19. Jahrhunderts hat ſattſam gezeigt, wie ſtark, wenn Mißtrauen aufgeregt iſt, und 
Tendenzen gewittert werden oder vorhanden ſind, geringe Abweichungen vom Typus der 
Konfeſſion, wie kleine —— wie wirkliche oder vermeintliche Annäherungen an litur⸗ 
20 giſche Bräuche der anderen Konfeſſion ſogar Ferment einer Separation werden konnten; 
aber dies alles war doch im Kreiſe wirklich bibelgläubiger lutheriſcher Chriſten nur um 
deswillen möglich, weil ſie die liturgiſchen Anderungen als Symptome einer ihnen widrigen 
kirchlichen Beſtrebung auffaßten. Das Ende des Jahrhunderts, in deſſen Anfang jener 
fchmerzliche Streit fiel, hat durch die Arbeit der Agendenrevifionen ein pietätvolles Feit 
25 halten an gefchichtlih ererbten gottesdienftlichen Formen gezeigt, dem eine Überſchätzung 
der Bedeutung und des Wertes derfelben Formen, als wären fie mwefentliche Stüde der 
firchlichen Gemeinjchaft, fernblieb. Wie hoch man in evangelifchen Kirchengemeinfchaften 
die Bedeutung des Eindruds firchlicher Einheit, der bei Gleichheit geſchichtlich bewahrter 
Liturgie entiteht und die Erbauung fördert, auch fchäge, wir werden darüber nicht über: 
80 fehen, daß die evangelifche Wahrheit das Übergeordnete ift, und daß fie legtlich jenes 
Unterftügenden nicht bedarf. Sie allein ift im tiefften Dienen die jouveräne Größe des 
gottesdienftlichen Lebens. 
Auch der Meg der Gefchichte ſelbſt, der zur Verſchiedenheit der evangelifchen Be: 
fenntniffe und Kirchengemeinichaften geführt bat, ift in jeinem weiteren Verlauf der An: 
85 erfennung, zum Teil der Aneignung der Gaben der anderen Konfeſſion günftig geweſen. 
Reformierte Gottesdienfte haben den Altar und das Mitwirken der bildenden Kunſt zu: 
gelafjen ; Iutherifche den Vorzug der liturgischen Anmvendung des Taufſymbols im Gottesdienite 
vor dem Nicänofonftantinopolitanum anerkannt. Und es war doc Zwingli, der jenes 
dem in der Mefje üblichen „Nicenum“ fubftituierte. Auch die Frucht reformierter Kultus: 
40 reform, daß die Liturgie des Gemeindegottesdienftes ohne die Abendmahlsfeier ſchon ſelbſt⸗ 
ftändig und vollftändig jei, wird, tie fie denn der rechten Schätung des Wortes Gottes 
und fomit gemeinevangelijhen Grundjägen gemäß ift, von entjchieden lutheriſchen Yiturs 
gikern gebilligt. 
Die Frage, welche Stüde eine evangelifche Liturgie des Gemeindegottesdienites weſent— 
45 lich fonftituieren, ift aus bloßen Prinzipien ohne jedes Hinüberſehen auf die Gejchichte 
nicht zu beanttworten. Als wefentlih werden Gebet und Schriftlefung in Anjpruch ge 
nommen werben können, doch nicht ohne das Zugeftändnis, daß ſelbſt der Wegfall einer 
liturgischen Schriftlefung noch nicht das Ende aller Liturgie bedeute. Man könnte ja, 
wenn man vom Mege gejchichtlicher Sitte abträte und ſich ind ganz freie und neue Bilden 
so hineinbegäbe, auch mit der Verlefung des biblifchen Abjchnitts, welcher der Predigt als 
Tert p Grunde liegt, auskommen; man könnte da die Mannigfaltigkeit der Gebete ein— 
ſchränken oder auch ſteigern, Sündenbefenntnis und Fürbitte, Fürbitte und Dankſagung 
voneinander ſondern oder miteinander zu einheitlichen Gebeten verbinden; man möchte 
vollends in anderer liturgiſcher Logik die einzelnen Teile abweichend von der Sitte zu 
65 ordnen im ſtande fein, dem Vaterunſer z. B., das jetzt als consummatio am Ende 
aller Gebete jteht, die Bedeutung beimefjen, daß es ald gemeinchriftlicher Ausdrud der 
mweiteften und tiefiten Einheit und Gebetöpraris zu Anfang gefprocdhen werde. Mit alle 
dem bleibt man ſowohl im Rahmen des liturgifchen Ordnens wie des evangelijchen Zeug: 
niffes. Aber auch jo entjtandene neue Gebilde dürften dann doch die Tendenz haben, nic 
so alljährlich wieder anderen Gebilden und Konftruftionen zu weichen, ſondern fich irgendwie 


Liturgie 543 


als ftändig zu behaupten. Denn der Gefchichte ift nicht zu entfliehen; und Liturgien ber 
fonders find, um einen Ausdrud Gaupps zu brauchen, feine Sommerblumen. Stellt dem— 
nad das Ständige, das Gefchichtliche, au da mo es einmal verleugnet wird, ſich von 
jelbft tpieder ein, jo dürfte der Schluß fich rechtfertigen, daß die Frage nach dem Weſent— 
lichen einer evangelifchen Liturgie überhaupt nicht abftraft, jondern aus der pietätvollen 6 
Achtung vor den gejchichtlich getvordenen und bisher für Erbauung bewährten Formen, 
daher allerdings audy nur mit relativer Beitimmtheit zu beantworten ift. Denn aud pie 
tätvoll Bewahrtes kann eben durch den geichichtlichen Eoaehı der es fchuf, trug, fchonte, 
fih einmal ausleben, an Wert verlieren und Erjat durch Neues heifchen. 

Der gegenwärtige Beitand evangelifcher Gottesdienftordnungen, namentlich von luthe— 10 
riihem Typus, giebt zu diefen Grundfägen konſervativer Reform, deren Vorgänger Yut 
felbjt war, die ‚beftätigende Erläuterung. Ja zum Teil hat die Enttwidelung über Luthers 
weitergehende Alnderungen in der deutſchen Deile zur älteren Form wieder zurüdgelenft. 
Sie hat dem Introitus nicht immer ein deutjches Lied jubjtituiert, jondern einen Wechiel- 

eſang aus Schriftiworten unter befonderer Benußung des ATS als feierlichen liturgifch 16 
Filifieten Portikus vor den Bau der Liturgie gelegt, um in Grundlauten die Eigen- 
tümlichleit des Feſtes oder ber feftlichen Zeit anzubeuten und gleich zu Anfang das Ele: 
ment der Anbetung mit Worten biblifchen Zeugnifjes zu vertreten. Das Confiteor ift aus 
einem priejterlihen WBorbereitungsaft zum Sündenbefenntnis der Gemeinde geworben und 
bat Raum für Gebete gelaffen, in denen fich evangelifcher Buß- und Glaubenzfinn tiefer 20 
und fchöner ausfpridht, ald im alten römijchen ebenfall3 eine Rückbildung 
über Luther hinaus. Das Kyrie, den alten Bittruf ex miseria hujus vitae, mit Ein- 
ſchluß der Sünde, doch nicht mit Beichränfung auf fie, bat die lutheriſche Liturgie nebſt 
dem Gloria übernommen, teil8 in dem fcheinbar harten Kontraft, der wie in der Mefle, 
das Elend des zeitlichen Lebens im Bittruf und die nah angrenzende — des 26 
ewigen Lebens im Lobpreis der Engel (Xc 2, 14) zum Ausdruck bringt. Auch die salu- 
tatio: Dominus vobiseum, mit der Antwort der Gemeine: Et cum spiritu tuo, ein 
Stüd, das Luther geftrihen hatte und das in der That fih faum rechtfertigt, mag man 
es mit älteren Erklären der Meſſe ald Ermahnung zur Andacht wegen des Per Ge: 
bet3 und die dann ftattfindende Leſung der hl. Schrift motivieren, iſt fchon von der Bran- so 
denb.Nürnberger KO v. 1533 wieder aufgenommen worden und bat fich in evangelifchen 
Liturgien, 5. B. in der neueften preußijchen Agende, an diefer Stelle behauptet. Wurzel: 
bafteren evangelischen Bebürfnifjen dient dann die Schriftlefung, wenn fie auch nicht mehr 
in der Abficht geſchieht, Chriften, welche die deutiche Bibel aus Luthers Händen em— 
pfangen haben, in die Schrift einzuführen, fondern die Gejamtheit der Gemeinde feiernd 35 
dieſes Schages in pietätvoll beiwahrter, übrigens Ergänzung zulafjender Ausleje zu er- 
innern. 

Auch die Necitation des Symbole, des nicht nur um feines Alters, ſondern Es 
Inhalts und feiner mächtigen Form willen ehrwürdigſten, des fogenannten Apoftolitums, 
wird nad der Schriftlefung ihr Recht behalten. Der vox seripturae folgt die vox ec- 40 
clesiae, wie ſchon Thomas das Verhältnis faßt. Dabei darf die evangelifche Freiheit 
nicht verleugnet werben, die Yuther mit feinem: „Wir glauben Al an einen Gott” ſich 
genommen hat. Diefe Umbdichtung des Nicäno:Konftantinopolitanum ift allerdings feinem 
dichterijchen Werte nad) gleichen Bedenken ausgejegt, mie das Lied en dem Pro⸗ 
pheten das geſchach“, wenn man es mit dem altfirchlichen Original, der PBräfation, ver: 45 
gleicht. Befreite man aber doch das durch Zwinglis Vorgang dem evangelifchen Gottes- 
dienſt zurüdgegebene „Apoftolitum” von dem Anftößigen in der Bezeugung der Aufer- 
ftehungsboffnung, indem man „Auferftehung der Toten” noch lieber als „des Leibes,, 
fagte! Evangeliſche Freiheit trägt durchaus ſoweit. Man bedenke die freien mittelalter: 
licben Formen, die Müllenhoff und Scherer in den Denkmälern altveutjcher Poeſie und so 
Profa (Mr. XCVI) mitgeteilt haben! 

Die Feier des heiligen Abendmahls trägt ebenfalls reichliche Spuren des altfirchlichen 
liturgiſchen Erbgutes. ie tief das kritiſche Meſſer des Neformators in alle die unevan— 
—— Beſtandteile des römiſchen Kanon hineingefahren iſt, hat er doch mit glücklichem 
Takt die altkirchliche Präfation geſchont, ebenſo das herrliche agnus dei aufgenommen. 66 
Aber auch hier ſah ſpäter ein verfeinerter liturgiſcher Sinn ſich zur Metakritik gedrängt, 
wenn die Frage zur Entſcheidung ſtand, ob man die homiletiſch-liturgiſchen Stücke, die 
Luthers deutſche Meſſe darbot, nicht gegen eingelebte aus altkirchlicher Obſervanz in die 
römiſche Meſſe übergegangene zurücktauſchen ſolle. Der bibliſche Wortlaut des Vaterunſer 
war doch keineswegs durch jene „Paraphraſis und Vermahnung“ der deutſchen Meſſe, die co 


544 Liturgie 


Luther noch dazu conceptis seu praescriptis verbis gejtellt wiſſen wollte, zu erjeßen. 
Wohl blieb die Sitte der Abendmahlsvermahnungen, obſchon mannigfad) JE ‚n- 
halts; aber das Vaterunfer felbft trat doch wieder in fein Recht. tend durch den un— 
erjeglichen Gebrauch feines Wortlauts; dann auch durch Rückgewinnung feiner alten Stel- 

5 lung. Denn, wie ſchon Löhe unter Berufung auf Rudelbady hervorgehoben bat (Agende 
f. hriftl. Gem. luth. Bel., 2. Aufl, 1853, ©. 47 Anm.), ift „die antike” Stellung des 
Vaterunfer die vor der Pax und der Distribution. Die altlirchlichen Liturgien, die das 
Baterunfer überhaupt haben, — es fehlt befanntlich in den apoft. Konftitutionen lib. VIII — 
lafjen e8 vor dem Empfange beten; und bei Auguftin zeigt befonders die 5. Bitte, die 

10 ihm Ausdrud der täglichen Chriftenbuße war, als eine geiftlihe Wafchung noch die be 
fondere Bedeutung des Waterunfer ald der Vorbereitung — den Empfang der Euchariſtie: 
ut his verbis lota facie ad altare accedamus, et his verbis lota facie corpore 
Christi et sanguine communicemus. Serm. 17, V. 90, 9. Über den Wert ber 
Paraphrafe, ja, der „deutichen Meſſe“ Luthers hat ſich ſchon Löhe mit Zurüdhaltung 

15 zweifelnd geäußert. Agende S. 335 Anm. 

Vor allem wird man es billigen, daß die der deutfchen Meſſe eigentümliche, fpäter 
beſonders Bugenhagend Abendmahlsordnungen beeinfluffende Weglaſſung einer Spende: 
formel ſich nicht durchgefeßt, daß die altkirchliche, im römiſchen Meptanon nicht treu be 
wahrte Sitte fih in der evangelifchen Abendmahlsfeier wieder Hausrecht ertworben bat. 

20 Sofern freilich ihre Formulierung gegenüber den Reformierten durch eine ausſchließende 
Konfefjionalität ihr Gepräge erhalten bat, wird ein Glaubensfinn, der auch ohne Unions: 
eig aufs Gemeinevangelifhe Wert legt, darin nicht die gefchichtliche Form ſehen, die 
der Abficht des Herm ein Mahl für die Jüngergemeinſchaft zu ftiften, abäquat jei. 

Sp zeigt in allen wichtigeren Teilen evangelifch-liturgiihen Bildens ſich die Macht 

25 eined pietätbollen Bewahrens geichichtlicher Zufammenhänge bei proteftantiicher Wahrheit 
und Freiheit. Dies ein Kopieren der römischen Mefje nennen heit verfennen, daß das 
Eigentümliche dieſes höchft entarteten Gottesdienftes in unfere Liturgien eben nicht auf: 
genommen ift. 

Der chriſtliche Sprachgebrauch bat das Wort „Liturgie in feiner Anwendung auf 

0 die gottesdienjtliche Sphäre nicht direft aus dem antiken Sprachſchatz entlehnt, wo es 
einen dem Staat und Volke öffentlich, meift freiwillig geleifteten Dienft bezeichnete. Er 
lehnt fich vielmehr an die Septuaginta an, die das hebräifche “aboda, wenn es vom 
Tempeldienft gebraucht wird, mit Aeırovpyia überfeßt. Dieſe Verwendung für das Reli— 
gile bleibt dem Worte fortan ausfchlieglich eigen. Doch tritt im Neuen Tejtament die 

35 Beziehung auf fultiiches Handeln nur in folchen Stellen auf, die von alttejtamentlichem 

Opferbienft handeln (X 1,23; Hbr 9,21), während Asırovoyeiv, Asırovoyös, Aesırovoyia 
fonft verinnerlichend und vergeijtigend die Herzend= und Yebensbeziehung auf einen im 
Glauben und im Gehorfam gegen Gott geübten Dienft ausdrüden. So wird es aud 
auf Chriftus angetvendet, der als himmliſcher Hoherpriefter =» Ayim» Asırovoyös ben 

0 Antitypus des altteftamentlichen Hohenprieftertums darftellt (Hbr 8, 2. 6), fo daß bier bei 
efliffentlicher Anlehnung an das Alte Teftament mit um fo ſtärkerer Abfichtlichfeit die 
— Erhabenheit und grundſätzliche Verſchiedenheit des durch Chriſtus geleiſteten 
oheprieſterlichen Dienſtes gegen den altteſtamentlichen ſich abhebt. Dieſelbe Vergeiſtigung 
und Enthebung des Begrifſs aus der Sphäre des altteſtamentlich Kultiſchen in das neu— 

45 teſtamentlich religiöſe Verhältnis findet in der Anwendung der Wortgruppe auf apoſtoliſche 
Dienſtſtellung und Übung ftatt: Phi 2, 17 in der tiefen und feinen Zuſammenſtellung 
der Yvoia und Acırrovoyla aus vorahnender Erwägung des Märtyrertodes ; ferner Rö 
15, 16, mo fich der Apoftel wegen feiner Sendung an die Heiden, wegen des Auftrags 
miffionierender Predigt Asırovoyös Xoıorod ’Imood nennt; endlih aud in der Bezeid- 

so nung brüderlicher Dienftleiftung und Unterftügung, wie Rö 15, 27; Phi 2, 25. 30; be 
jonders 2 Ko 9, 12f. N draxovia tjs Asırovoyias tadıns von der Kollelte ald einem 
gottesdienjtlichen Alt. Auch wo die obrigfeitlihen Perfonen Asırovoyoi tod Veod ge 
nannt werden (Rö 13, 6), zeigt der Genetiv, daß die antike Vorftellung durch die eines 
gottesdienftlihen Handelns abgelöft ift, und man bat nicht nötig, hier mit Acheli die ur- 

65 ſprüngliche Bedeutung des öffentlichen ftaatlihen Dienftes unter dem dem Alten Tejtamente 
entlehnten theofratiichen Geſichtspunkte als durchicheinend anzunehmen. Auch wäre mit 
diefer Annahme eher eine Abſchwächung des dem Apoftel am Herzen liegenden Gedankens 
verbunden, daß die Obrigkeit in der Ausübung ihrer von Gott übertragenen u 
einen gottgeweihten Dienit ausrichtet. Am nächſten fteht unter den neuteftamentlichen 

@ Stellen Act. 13, 2 der Beziehung auf gottesdienftliche Übungen der chriſtlichen Gemeine, 


Liturgie Liturgifche Formeln 545 


denn man bat bier an Gebet und gegenfeitige Ermahnung, Propbetie und Lehre zu denken, 
während jeder Gedanke an ein verorbnetes und georbnetes liturgiſches Handeln fernzus 


ten ift. 

Der kirchliche Sprachgebrauch vollzieht nun nicht einen Rückgang auf den neuteſta— 
mentlichen, ſondern auf den altteftamentlichen; eine Erfcheinung, die im Zuſammenhang 5 
mit dem Einfluß begriffen fein will, den altteftamentlihe Einrihtungen: das Prieftertum, 
der Opfergedanke, die dingliche Heiligkeit der Kultusftätte, gerätfchaften, zeiten auf die 
kirchlich-kultiſchen Inftitutionen ausgeübt haben. So begünftigte eine verchriftlichte Ge- 
fetzlichkeit, eine ins Chriftliche überjegte Anftaltlichleit das Miederaufnehmen der in ber 
riechifchen Bibel für levitiſches und priefterliches Handeln gebräuchlichen Ausdrücke für die 
Firchlichegottesbienftliche Praris, am meiften um den Gentralaft, der ſich fteigend gegen bie 
anderen durch feine Heiligkeit hervorhob und als Opferakt von den Schauern eines befon- 
deren Gefühls der Gottesnähe umgeben war, prägnant zu bezeichnen. Die Wortgruppe 
Asırovpyia, Aeırovoyeiv u. |. w. wird daher wieder für fpezifüch gottesbienftliche Vor— 
gänge gebraucht, ſowohl in meiterem Sinne, in den auch die tägliche Firchliche Gebetsübung 15 
mit einbegriffen wird: zı» &aneown» Asırovoyiav ovrndws Enurelkoas. Theod. hist. 
ecel. 4 bei Stephanos thes. V, 172; als auch befonder® vom ausgeftalteten eucharifti- 
chen Kultus. Bon den Griechen entlehnten früh die Abendländer das Wort für die Be: 
eichnung der Abendmahläfeier; doch it der gefchichtliche Fortichritt des Gebrauchs des 
Ferminus liturgia aus du Gange nicht befriedigend zu erjehen. Forcellini (III, 784) 0 
weiſt es fchon bei Ambrofius (ep. 33 ad Marcell.) und bei Augujtin (serm. 251 de 
temp.) nad. Doc zeigen die älteren und auch noch die mittelalterlichen lateinischen 
Kultusurfunden den — anderer Termini: missa, ordo de officio missae, ordo 
sacramentorum u. f. w. Daraus erklärt ſich, daß die evangelifchen Belenntnifje mit 
dem Wort nicht eigentlich umgehen. Sie geben dem Ausdruck ceremoniae den Vorzug, 35 
der ihnen durch die Eigentümlichfeiten der römischen Meßliturgie und der römifchen Kultus: 
bandlungen überhaupt nahe lag; und an der Stelle, wo fie das Wort Aerrovoyia braucht 
(Act. 24. R. 273), deutet die Apologie, darin die humaniftifche Bildung ihres Verfafjers 
befundend, zuerit auf den Sinn des Wortes bei den Klaſſikern bin und bezieht ſich dann 
auf die Kirchenſprache der Griechen; ein Zeichen, daß neben „missa" und „Mefje” das a0 
gräzifierende Wort im römifch-firchlichen Sprachgebrauch der Zeit nicht eben heimifch ge— 
worden war. Es ift wohl dem Einfluß des Humanismus zuzufchreiben, daß vom 16. Jahr— 
hundert an der Gebrauch der MWortgruppe in latinifierter Form bei Katholiken ſich ein- 
bürgert, wie öfters jchon die Titel der Werke bezeugen. J. Pamelius, Liturgica Lati- 
norum (1571); Muratori, Liturgia Romana vetus; Mabillon, De liturgia galli- 35 
cana ete. Ebenſo haben die Protejtanten das Wort rezipiert; und zwar hat ſich bei 
ihnen der Kreis der Anwendung erweitert, jo daß wir im gewöhnlichen, wie im theologifch 
wiſſenſchaftlichen Sprachgebrauch jetzt auch von Tauf:, Trau⸗, Konfirmations-, Begräbnis: 
liturgie ebenſo unbefangen ſprechen, wie von der Liturgie des Hauptgottesdienſtes und hier 
wieder das Wort ohne Unterſchied mit Beziehung auf den Gottesdienſt anwenden, in dem 40 
die Predigt den Mittelpunkt bildet, wie auf den, der von da zur Feier des Sakraments 
fortſchreitet und ſie mitumfaßt. D. Hermann Hering, 


0 


Liturgit |. Gottesdienft, Begriff zc. Bd VII ©. 1ff. 


Liturgifche Formeln. — 1. Amen. Litteratur: Calvör, Rituale ecel. I (Jena 1705), 
477 ff.; Thalhofer, Handbud) der kath. Liturgit I (1883), S. 512ff.; v. d. Goltz, Das Gebet 5 
in der ältejten Chriſtenheit (1901), S. 160. 

Wenn in ber hebräifchen Bibel das N abverbial gebraucht wird, jo hat es ben 
Sinn befräftigender Zuftimmung (LXX: yévrotto, 3. B. Nu 5,22; Dt27,15; Pj40, 14). 
Es ift aljo die Antwort auf die Nede eines anderen. Doch kann es auch am Anfang 
der eigenen Rede ald Bekräftigungsformel jtehen; jo häufig bei den Worten Jefu. Im so 
Liturgiſchen findet jih das Amen nur in erſterem Sinne, und zwar bereits in der Liturgie 
der Juden. Hier iſt es die Aneignungsformel, dur die fi die Gemeinde zum Gebet 
befannte. Die chriſtliche Gemeinde hat diefen Gebrauch angenommen, und zivar hat fie 
das hebr. Wort ſelbſt wie überhaupt, jo auch in der Liturgie unüberjegt beibehalten. Mit 
dem griechifchen NT dringt das Wort in die verſchiedenſten Spraden. Der Sinn des 55 
Wortes ift den Theologen nie verloren gegangen. Auguftin jagt: „Amen nostra 
suscriptio est, consensio est, adstipulatio est“; in der pfeubosambrofianijchen 
Schrift de sacramentis wird das Amen als „verum“ gebeutet (IV, 5 n. 25); 

Real-Encpllopädie für Theologie und Kirde. 8,4. XI. 35 


546 Liturgiſche Formeln 


Ambrofius, de iis qui initiantur mysteriis I, 9 fagt: Amen, hoc est verum esse, 
quod os loquitur, mens interna fateatur; vgl. außerdem Hieronymus ep. 137 ad 
Mare.; in cap. I ep. ad Galat.; Origenes tract. 35 in Matth. und legtes Kapitel 
in ep. ad Rom.; Iſidor Hisp., orig. 1. VI, 19; Bernhard von Cl. serm. 7 in coena 

5 Dom. (quod rogas Dominum, hoc optamus). Auch in den Auslegungen der Mefie 
begegnet man. Erklärungen des Wortes 3. B. Amen confirmatio orationis est a po- 
pulo et in nostra lingua intelligi potest, quasiomnes dicant, ut ita fiat, sicut 
sacerdos oravit (®erber, Monum. lit. Alem. II, 276»). Ob aber die Gemeinde 
allzeit gewußt bat, was fie mit dem Wörtchen Amen ausfpridt? Sicher dann, wenn ihr 

10 ſelbſt eine Überfegung vor oder nach dem Amen in den Mund gelegt wird, wie in kop— 
tiichen Liturgien (vgl. 3. B. Nenaubot, liturg. orient. colleetio I, 15 und 30) und im 
testamentum Jesu (ed. Rahmani p. 125). So fehr gebört der Gemeinde am Anfang 
das Amen, daß fih ſchon im NT beobachten läßt, daß nach einem Gebet, bei dem Feine 
gottesdienftliche Gemeinde vorausgejegt ift, auch das Amen fehlt. Dagegen bat nad 

15 1 fo 14, 16 die Gemeinde das Gebet jedes Mitgliedes fich durch dieſe Formel angeeignet 
(meitere Belege aus altchriftl. Zeit bei v. d. Golg a. a. O. ©. 160). Diefe Sitte blieb 
au, ala das Gebet Sache der Hleriker wurde. Das zeigen faft alle öftlichen Liturgien, 
wenn es auch bier nicht an Gebeten fehlt, die vom Aldriter mit Amen geichloffen werden. 
Nur die Liturgie im 8. Buch der apojt. Stonftitutionen macht eine Ausnahme: bier bleibt 

20 der Gemeinde das Amen nur in drei Stellen, nämlich nad dem Trishagion, nad) dem 
Sntercejfionsgebet und nad der Spendeformel (Brigbtman, Liturgies I, 19, 3; 23, 6; 
25, 9. 13; vgl. dagegen folgende Stellen, wo das Amen dem Kleriter zufällt: 5, 27; 
6, 32; 7, 24, 9, 19; 13,3; 24, 15; 26, 18; 27, 12). Auch in allen Serapions- 
gebeten ift das Amen offenbar dem Kleriker zugetviefen (TU NF II Heft 3). Außer nad 

25 den Gebeten fpracdh der Yaie ein Amen auch nad der Spendeformel (vgl. Art. Euchariftie 
Bd V ©. 568, 5 ff.), auch beitätigte die Gemeinde nach den Einfegungsworten ihren Glauben 
daran durch Amen (3. B. in der Markuslit. Brigbtman I, 132, 32 und 133, 15), und 
die Epiflefe wird an der entjcheidenden Stelle: zal zomon tov uEv Aorov o@ua durd 
das Amen der Gemeinde unterbrochen, ein Beweis, wie deutlich der Gemeinde die Be: 

so deutung des Wortes gegenwärtig war (vgl. Hoppe, Die Epillefis ©. 244 ff.). Heute ift 
in der griechifchen Kirche der Gemeinde das Amen genommen und dem Chor, freilich nur 
an wenigen Stellen, in den Mund gelegt. In der Regel fpricht e8 der Priefter ſelbſt. — 
Eigentümlich ift der Gebrauch de Amen in der Taufe. Es jcheint in einigen Kirchen: 
probinzen üblich geweſen zu fein, daß auf die jedesmalige Taufformel (ch taufe dich im 

85 Namen des Vaters — des Sohnes — des heil. Geiftes) die Anweſenden mit Amen 
anttworteten. So ift es noch bei den Nejtorianern (vgl. Denzinger, ritus orient. I, 374; 
vgl. Daniel, cod. liturg. IV, 505 Anm. 1). Dagegen richt in der orthodoxen Kirche 
dieſes Amen jedesmal der Prieſter ſelbſt (Daniel a. a. D.), ein Zeichen, daß das Amen 
bier reine Schlußformel ift. 

“0 Im Abendland haben wir die deutlichite Fortfegung der alten Sitte, daß die Ge- 
meinde das Amen fpridt, in der mozarabifchen Yiturgie (MSL 85, 109ff.). Zwar ift 
bier ein Teil der Reſponſa Sache des Chors, aber daneben hat auch die Gemeinde noch 
zu antworten, namentlich mit unferer Formel. Biel fpärlicher werden die Spuren in der 
gallitantfchen Liturgie. Hier finde ich fie noch in der Benedictio populi, auf deren ein= 

45 zelne Säge nur die Gemeinde dad Amen geiprochen haben Tann (Missale Gothicum 
MSL 72, 225ff.; verfümmert auch im Missale Gallicanum vetus ebenda, ©. 339 ff.). 
Dieſe Segnung beitand urfprüngli aus drei Gliedern, wie man aus der Mozarabiſchen 
Liturgie ſehen fann (vgl. Daniel, cod. lit. I, 99®). Im heute geltenden römiſchen 
Nitus ift das Amen entiweder an den Miniftranten oder an den Chor oder an den Priefter 

50 übergegangen. Das Amen nad der Taufformel ift ausdrüdlich als finnlos verboten. Bei 
der Spendeformel fpricht der Spendende jelbjt das Amen. Das Amen nad dem Pater- 
noster in der Mefje ift ebenfalls ausbrüdlich dem Priefter vorbehalten, und zwar liegt 
nad) dem Catech. Romanus (pars IV, cap. XVII quaest. III) darin die Antwort 
Gottes an das Voll, Gott habe das Gebet erhört. Dieje Bedeutung des Amen fei aber 

55 allein dem Gebet des Herm eigen, während es fonft „nur eine Zuftimmung und ein Ver: 
langen“ bedeute. — Luther hat in das Amen feinen Glaubensbegriff hineingelegt ; ihm 
ift es am Schluß des Vaterunfers „ein Wort des feiten, herzlichen Glaubens, als ſprächeſt 
du: o Gott Vater! dieſe Ding, die ich gebeten hab, zweifel ich nit, fie feien gewiß wahr, und 
und werden gejchehen” (EAN 21, 226 = WU II, 127 vgl. außerdem die Erklärung des Amen 

so im Heinen Katechismus; vor diefem vgl. die Erklärungen bei Cohrs, D. evangel. Katedhis- 


Liturgifche Formeln 547 


musverfuche u. ſ. w. I, 231 =223; II, 44. 224; III, 28. 116). Die Reformation hat 
auch der Gemeinde, wenn auch nur in bejchränkter Weife, das Amen zurüdgegeben, nämlich 
nur als Rejponfum auf die Kollekten und auf den Segen, dagegen verbleibt dem Geift: 
lichen das Amen nach dem Kirchengebet, nah dem Vaterunſer (nur in ber Abendmahls— 
feier fingt die Gemeinde mit der Dorologie auch das Amen), nady der Spendeformel, 
nach der Tertverlefung und nah der Predigt. In den beiden letzten fällen bat das 
Amen in der That jehr oft nur die Bedeutung einer Schlußformel, Wenn Rietjchel, 
Liturgik I, 529 fordert, daß nad) der Tertverlefung nur dann das Amen gebraucht werden 
dürfe, „wenn e8 wirklich als Zeugnis perjönlicher gläubiger Annahme oder gläubiger Bes 
ftätigung des foeben Verlefenen gelten kann“, fo iſt das zwar berechtigt, aber es wird 10 
ſchwerlich allgemeinere Beachtung finden. 


2. Dorologie. — a) Allgemeines: Litteratur: €, Ermelius, Dissertatio 
hist. de vet. Christ. doFoioyia 1684; A. Rechenberg, Dissertatio de vet. Christ. doxologia 
in: Syntagma Dissert. 1690: J. U. Schmidt, De insignibus vet. Christ. formulis 1696; 
Art. Dorologie in der 2. Aufl. Bd III, 68%3—685; Chaſe, The Lord’s Prayer in the early ı6 
ehurch in: Texts and Studies I, Nr. 3 (Cambridge 1891), p. 168 ff.; v. d Golg, Das Gebet 
” F älteſten Chriſtenheit, Leipzig 1901, S. 107 ffe; Achelis, Lehrbuch der prakt. Theologie,“ 


In Fortſetzung ſynagogalen Brauches ſchloſſen die alten Chriſten jedes gottesdienſtliche Ge: 
bet mit einer Doxologie (Grigenes, reoi edyjs c. 33). Dieſe Sitte wurde auch auf die Predigt ao 
übertragen. Die einfachite Formel lautete: vol (ooö; ) darır y Ödka eis tous aldvas 
(vgl. Gebet Manafjes in Const. Ap. II, 22, 11; Rö 11,36; Phi 4,20; Did.9,2.3; 
10, 2. 4; acta 'Theclae ce. 42; ep. ad Diogn. 12). Sie wurde aber mannigfad variiert, 
fo daß im Laufe der Zeit eine Fülle von Formeln entftand (über die ältefte hriftliche Zeit 
vgl. Chafe und v. d. Goltz). Nicht allein, daß das einfache doſSa durdy andere Begriffe a 
ergänzt, beziehentlic) erfegt wurde, aud das eis robg alwvas genügte der religiöfen Innig⸗ 
feit nicht; fo wurde es durch den Zuſatz ayras oder r@v alavmv vder zai vü» oder 
vor xal dei und dgl. verſtärkt. Ich vermute, dab eine genauere Unterfuchung diejer 
Sclußdorologien ergeben würde, daß die verſchiedenen Kirchengebiete immer auch eine eigen= 
tümliche Dorologie bevorzugen. So ift 3. B. die Formel Öofa zal xodros (1 Pt 4, 11; 60 
Apf 1, 6) vorwiegend im Yiturgien von ägyptiſchem Typus zu finden (vgl. StK 1901, 
153 und Brightman, Journal of theol. studies 1899, 108), während z. B. die 
fyrifche Jalobus-Liturgie die Formel liebt: „wued’ ol [’Inood Agworoü] eukoynrös el 
oly tw ravayim zal dyadıd zal [wonoud oov webuarı viv zal dei zal els tous 
alöwas ı@v ala", die fih auch in der Chryſoſtomus-Liturgie wiederfindet. Auch s5 
diefe Schlußdorologien haben ihre Geſchichte. Vor allem hat das trinitarische Dogma auf 
fie eingewirkt. Während vom 2. Jahrhundert bis zum Anfang des 4. Jahrhunderts — 
entiprechend dem Satze ded Drigenes a. a. D.: „Zri näcıw rijv eugıw eis Öofokoylar 
deov did Kowroü dv dylo nwveinau xaranavordor" — der trinitariihe Gedanke 
in der Formel erſcheint: „di od [’Imood Aotoroü] oov  Ödfa Zr Ayim wveuuar", 1 
wurde, da fich hinter dieſe Formel arianische Kegerei verfteden Fonnte (Sozomenos, 
hist. ecel. III, 20 MSG 67, 1101), die Formel fo umgeprägt, daß Vater, Sohn und 
Geijt darin ganz foordiniert ftehen: Ööfa zo narol xal ro via xal vo üyio zwveu- 

ze. Diefe Form muß ſich jehr raſch eingebürgert haben, denn als Baſilius einmal im 
Gottesdienft die früheren ‚Formeln (außer der oben genannten die Formel: zo Ve s 
zaroi uerd Tod viod ovv T@ mweinan ro Ayio) als Schlußdorologien brauchte, 
empfanden das etliche Hörer als eine Neuerung (de spiritu s. I, 3 MSG 32, 72). 
Dieſe Formel verdient eine befondere Behandlung, denn fie ift, neben anderen Schluß: 
formeln, zu einem ſelbſtſtändigen liturgijchen Stüd geworden und hat als foldyes eine 
nicht geringe Rolle gefpielt. 50 


b) Gloria patri (Doxologia minor), — Litteratur: Jo. H. a Geelen, Comment. 
ad doxologiae solemnis gloria patri verba: sicut erat in principio, in Miscellanea, 1732; 
Bona, rer. liturg. libri duo, (Coloniae 1674) II, e. 3 p. 471; Bingham-Griſchovius, ori- 
gines ecel. VI, 29#.; Thalhofer, Handbuch der kath. Liturgit I, 490 ff.; Rietſchel, Lehrbuch 
der Liturgif I, 356f. 65 

Die Dorologie: Ööfa narpi zal vie xal äyio nweuuan xal vür zal dei zal 
eis tobs alöwas ıaw aldvw» Au» — lateiniih: Gloria patri et filio et spiritui 
sancto, sicut erat in prineipio et nunc et semper et in saecula saeculorum, 
Amen — trägt den Namen der Heinen Dorologie oder des Heinen Gloria zum Unter: 
jhied von dem Gloria in excelsis. Wie diefe trinitariiche Formel entftanden ift, iſt oo 

; 35 


548 Liturgifhe Formeln 


oben dargelegt worden. Sie bat aber als jelbftftändiges Stüd längft nicht in allen öft- 
lichen Liturgien Aufnahme gefunden. So fteht fie z. B. nicht in der klementiniſchen Litur- 
gie des VIII. Buches der Const. Ap., nicht in der Jakobus-Liturgie, ja felbit die Chry— 
ſoſtomus⸗ und Bafilius-Liturgie des 9. Jahrh. kennt fie noch nicht. Weiche Verwendung 
5 hat fie in der neftorianifchen, der armenijchen und in der heutigen Chryſoſtomus-Liturgie 
gefunden, auch die verſchiedenen Liturgien der Jakobiten machen vereinzelten Gebrauch von 
ihr. Dabei ift nicht felten die zweite Hälfte (xal »ör etc.) anders formuliert; auch werden 
beide Teile durch einen Zwiſchenſatz getrennt (4. B. Brightman I, 354, 7 und 11; 364, 
18 und 20; 365, 29 und 31 u. 6). Dabei erfcheint die Formel in den verfchiedenen 
10 Liturgien an ganz verfchiedenen Stellen. Die Schlußformel: Wie e8 war im Anfang u. f. w. 
findet ſich im Olten nicht und ift auch fchwerlid im Oſten entftanden, obwohl ſich eine 
ganz ähnliche Formel ſchon in der ägypt. KO (TU VI, 4,56) findet; höchſt wahrſcheinlich 
iſt dies einer der zahlreichen römifchen Einflüffe, die gerade nach Agypten bin zu bemerken 
find. Die Griechen nahmen vielmehr an diefer Zufagformel der Abendländer Anjtoß 
15 (Walafr. Strabo, de reb. ecel. ec. 25). Daran fann aud die Angabe im 5. Kanon 
der Synode von Baifon i. J. 529 (Bruns II, 184) nichts ändern, daß nämlich jener 
—8 totum orientem gebraucht werde. Richtig wird aber die Angabe ſein, daß 
ie in Afrika und in Italien allgemein verbreitet war. Jener Kanon will ſie auch in 
Gallien eingeführt ſehen. Auch die mozarabiſche Liturgie kennt ſie nicht (hier lautet die 
20 Formel: Gloria et honor patri et filio et spiritui sancto in saecula saeculorum 
MSL 85, 109; 119; 121 u. ö.). Ale Wahrjcheinlichkeit fpricht demnah dafür, daß 
diefe Schlußformel in Rom, und zwar im 4. Jahrh., geprägt worden, ift und daß fie von 
dort ihren Einzug in die abendländifchen Yiturgien gehalten hat. Der Gebraudh des 
Gloria patri ih. im Unterfchied vom Dften, in. der römifchen Liturgie durchaus feitgelegt. 
25 Es erjcheint nämlich in der Regel am Schluß der Palmen, ſodann (hier ohne den Schluf: 
zufaß) in den Rejponforien im offieium nocturnum und diurnum. In ber heutigen 
hen Meſſe ericheint e8 daher im Vorbereitungsafte, nah dem Introitus und nad 
den Palmen beim Händewaſchen. Diefer Brauch als Abſchluß der im Gottesdienjt ver: 
wendeten Pjalmen oder Pſalmſtücke ift zuerft durch Joh. Gaffian bezeugt (de coenob. 
8% inst. II, 8 MSL 49, 94; verfaßt vor 426); der nächſte Zeuge ift Papſt Vigilius 
(+ 555) in ep. I, 2 (MSL 69, 17). Die Angabe der mittelalterlichen Liturgifer, daß 
apft Damafus diefen Braudy eingeführt habe, ift vielleicht nicht unridhtig. — Da Das 
Gloria patri den Charakter der Freude trägt (wird e8 doch ald hymnus glorificationis 
bezeichnet), fo fällt e8 an allen Trauertagen bald ganz, bald wenigſtens teilweife aus. In 
85 der öjterlichen Faſtenzeit ift fein Gebrauch beſchränkt; in den drei legten Tagen der Kar— 
woche verftummt es gänzlich; ebenfo ift dies der Fall bei den Totenmefjen, während es 
die Griechen auch bei diefer Gelegenheit fingen. 
Db Yuther das Gloria patri nad) dem Introitus — denn nur bier konnte e8 über- 
haupt in der evangeliichen Mefje noch vorlommen — wollte gefungen fehen oder nicht, 
0 läßt fich mit voller Beitimmtheit nicht jagen. Denn er erwähnt es weder in ber Formula 
missae, noch in der „deutfchen Mefje”. In der Formula m. till er den Introitus bei- 
behalten (Opp. lat. v. a. 7, 5), aljo hat er auch höchſt mwahrjcheinlih das Gloria nicht 
geitrichen. In der „deutichen Meſſe“ aber erjegt er den Introitus durch ein „geiftlich Lied 
oder einen deutſchen Pſalm“, und darauf foll das Kyrie folgen (EA 22, 237). Alſo ift 
45 hier höchſt wahricheinlih das Gloria als getilgt zu betrachten. Dasfelbe gilt auch von 
den KOO: etliche laſſen den Introitus ftehen, etliche erfegen ihn dur ein Lieb (vgl. 
Rietſchel I, 425). Welche evangelifchen Gottesdienftordnungen vor Luthers „deutfcher Meſſe“ 
das Gloria beibehalten haben, ift aus Smend, Evangel. deutichen Mefien ©. 256 zu er: 
ſehen. Die neueren lutherifhen Agenden haben das Gloria patri nad) dem Sntroitus, 


7) e) Gloria in excelsis (Doxologia maior; Hymnus angelicus), — titteratur: 
Bona, rer. liturg. libri duo, (Coloniae 1674) II, ec. 2, p. 491ff.; Thalhojer, Handbuch ber 
fath. Liturgit IL, 77ff.; Rietſchel, Lehrbuch der Liturgit I, 361 ff.; 426; 520ff.;5 Duchesne, 
— du culte chrötien?, 1898, 158; Bingham⸗Griſchovius, origines eccl. VI, 35, vgl. 

65 Der Gebraudh von Le 2, 14, dem Lobgefang der Engel, ift bei den Griechen ein 
doppelter: 1. fommt der Lobgeſang in der Mefje vor, aber in den verjchiedenen Liturgien 
an ganz verjchiedenen Stellen und in ganz verjchiedener Weiſe (Brightman, Liturgies I, 
24, 25; 45, 3d; 64, 12; 227, 17; 248, 19; 252, 11; 361, 33); eine feite Über⸗ 
lieferung beſteht aljo hierin bei den Griechen nicht. 2. bildet dieſer Zobgefang den Anfang 

60 eines Morgengebets (noooevyn Ewdhrrj), das fi in den Const. Ap. VII, 47 (vgl. den 


Liturgifche Formeln 549 


Art. Kirchenlied I Bd X ©. 402, as ff.), in der pfeubosathan. Schrift de virginitate und 
im Codex Alexandrinus als älteften Quellen findet (vgl. Chryfojtomus, hom. 69 in 
Matth.). Der Verfaffer iſt unbekannt. Diefer Hymnus iſt in die römische Mefje aufs 
genommen worden, doch hat er mit der lateiniſchen Überfegung (von Hilarius v. Poitiers ?) 
einige Anderungen erfahren. Nach dem liber pontificalis (I, 129 und 263) habe Papſt 5 
Telesphorus (+ ca. 138) den einfachen Hymnus angelieus aus Le 2, 14 für bie Ehrift- 
nachtömefie, Papſt Symmachus (} 514) den erweiterten Hymnus für alle Sonntage und 
die Jahrestage der Märtyrer verordnet, allein nur für die Biſchofsmeſſen; und zwar fteht dies 
Gloria nah Introitus und Kyrie. Die Priefter durften e8 nur zu Oftern und am Tage 
ihrer Inftallation fingen (Saer. Gregorianum; Walafr. Strabo ce. 22 MSL 114, 945; 
Berno v. Reihenau MSL 142, 1059; ordo bei Duchesne p. 460), Am Ende des 
11. Jahrhunderts war e8 den Prieſtern ganz freigegeben (Micrologus c. 2). Als höchiter 
Aubelhymnus wird das große Gloria heute in der römifchen Meile an allen Feſt⸗ und 
Freudentagen, wozu die Marien: und Apoſteltage gehören, geſungen, fällt aber an 
allen Tagen ernften Charakters aus, aljo in der Adventszeit, von Septuagefima bis Oftern 15 
— am Tage der unſchuldigen Kinder (28. Dezember), natürlich auch bei den Toten: 
m 


0 


— 


en. 

Luther hat in der Formula missae das Gloria ſtehen gelaſſen, doch fügt er hinzu: 
„in arbitrio stabit episcopi, quoties illum omitti voluerit“ (opp. lat. v.a.7, 6). 
In der „deutjchen Meſſe“ erwähnt er es gar nit. Doc ift damit nicht gejagt, daß er 20 
es befeitigt mwifjen wollte, denn ihm — und nicht ihm allein — galt das Gloria als 
zum re Kyrie gehörig (vgl. a. a. O. u. Rietſchel 400, Anm. 3). Höchſt wahr: 
icheinlich haben die Zeitgenofjen Luther jo verjtanden, denn faft alle lutherischen KOO bes 
halten das Gloria bei; etliche ſetzen es in einem Liede („AU Ehr' und Preis foll Gottes 
fein“ von Luther oder „Allein Gott in der St jei Ehr’” von Decius) fort. (Näheres bei 26 
Nietfchel I, 426 und bei Smend, Deutſche Meſſen 9; 10; 101; 127; 164.) Auch die 
Reformierten behielten das Gloria in exe. bei. Zmingli ließ es deutſch vom Pfarrer 
anftimmen und wechjelweife von den Männern und Weibern fprechen (Aktion oder Bruch 
des Nachtmals u. ſ. w. bei Smend a. a. O. ©. 197). In der neueren Zeit ijt das 
große Gloria nad) dem Vorgang der preußifchen Agende von 1821 in viele Agenden über: so 
gegangen, bald mit dem Zuſatz des „Wir loben di u. ſ. w.“, bald ohne benfelben, 
ald mit dem folgenden Lieb: „Allein Gott in der Höh’ fer Ehr'“. 


3. Halleluja. — Litteratur: Bingham-Griſchovius, og erg sive antiqu, eccl. VI, 
4lff.; Bona, De divina psalmodia c. XVI, 7 und rer. liturg. libri duo, 1. Il, p. 533 ff.; 
Baronius, Annales ad ann, 384 Nr. 28 u. 29; Thalbofer, Handbud der Fathol. diurgit I, 8 
515ff. II, 100ff.; Rietſchel, Lehrb. der Liturgit I, 322. 366f. 

Die hebräifche Formel TN>>T „lobet Jahve“ ift umüberjegt ins Griechifche (und in 
andere Sprachen) übergegangen, und zwar in der Form: ’AlAnkovia (LXX). m jüs 
dischen Gottesdienste hatte diefe Formel mit den Palmen und ohne diefelben einen reichen 
Gebrauch gefunden, namentlich wurde fie häufig beim Paſſah im großen Hallel (Pf 112 bis «0 
117) gefungen. Sangen nun die Chriften von Anfang an in ihren Gottesdienſten 
Pjalmen und Hymnen, und zwar jüdiſche und neugebichtete, fo werden fie damit zugleich 
das Halleluja in ihren Gottesdienft aufgenommen haben. Das erjte Zeugnis, aus dem 
wir auf den Gebrauch diefer Formel im chriftlichen Kultus ſchließen können, ift Apk 19, 
1—8. Bon den da gebotenen Oben fagt v. d. Golt (das Gebet in der älteften Chriften- 45 

eit ©. 238) mit Recht, daß fie wie „Danklobgefänge nad dem Genuß der bl. Mahlzeit“ 
lingen. Darin fommt viermal die Formel dAAnkovia vor, und zwar fteht fie je einmal 
am Anfang eines Heinen Liedes (v. 1 u. v. 6), während fie einmal (v. 3) nur als Ein- 
leitung des Schlufjes und einmal (in der Form du» d. v. 4) als Abſchluß des ganzen 
Liedes, und zwar als Reſponſum erſcheint. Man fieht alfo, daß die Formel in ber so 
mannigfachiten Weiſe verivendet wurde, ein Beweis, wie eingebürgt fie geweſen fein muß. 

Bleiben wir bei den öftlihen Kirchen ftehen, fo haben mir allerdings für die 
nächſten Jahrhunderte fein unmittelbares gen nis für den Gebraudh des Halleluja im 
Gottesdienft. Allein man darf wohl mit ed aus der Angabe des Hieronymus, daß 
der Landmann auf den Fluren Bethlehems hinter dem Pfluge her das Halleluja finge 65 
(ep. ad Marcell. 43,12 MSL 22,491), den Schluß auf —— Gebrauch 
des Hall. ziehen. Wie der Pſalmengeſang, ſo hat auch das Hall. von altersher vor allem 
im Gottesdienſt an zwei Stellen Verwendung gefunden: beim Kommunionsakt und nach der 
Epiftelverlefung. Beim Kommunionsaft findet es fich in der byzantiniſchen Lit. des 7, u. 


550 Liturgiſche Formeln 


9. Jahrhunderts (Brightman 537, 6 und 342, 9); in der Chryfoftomus-Lit. (Br. 393, 20); 
in der Lit. der Neftorianer (Br. 299, 4ff.); in der der Armenier (Br. 449 u. 450), in 
der der foptifchen und ſyriſchen Jakobiten (Br. 185; 102ff.; Nenaudot, Liturg. orient. 
eolleetio II, 40 u. 41). Iſt es zufällig, daß die ägbptifchen Liturgien (die koptiſchen 
5 Jafobiten find jedenfalls von den forifchen beeinflußt) fehlen? — Nach der Verlefung des 
„Apoftolos“ oder vor dem Evangelium (über den Pfalmengefang an dieſer Stelle vgl. 
A. Graduale Bd VII, 57) wird das Hall. zwei oder mehrere Male gefungen in allen 
Liturgien, nur nicht in der abeffinifchen. Die Griechen behalten das Hall. ſowohl in der 
Bußzeit (daber auch in der missa praesanctificatorum), als auch in der Totenliturgie 
ı0 bei (Goar, Euchologion, 1647, p.187 u. 205), — Im Weſten iſt der erfte Zeuge 
für das Hall. Tertullian. De orat. c.27 (ed. Dehler I, 582) fagt er, daß die eifrigeren 
Chriften ihren (privaten) Gebeten (Palmen) das Hall. anzubängen pflegten, und zivar derart, 
daß die Antvejenden damit refpondierten (Harnad, Der chriftl. Gemeindegottesdienft ©. 3597.), 
offenbar ein aus dem Gottesdienft ftammender Braud. Bei der viel ftärferen Betonung 
15 des Kirchenjahres, die wir im MWeften finden, kann es nicht auffallen, daß man fchon 
früh angefangen hat, das Hall. ald mit dem Ernſt der Faftenzeit unverträglich in dieſer 
Zeit verftummen zu laſſen. Aus Auguftin wiſſen wir, daß in der afrifanifchen Kirche in 
der Duadragefima fein Hall. gefungen wurde (enarr. in ps. 110 u. 148). Einer anderen 
Stelle bei Auguftin (ep. ad Jan. 55) fünnen wir entnehmen, daß zu feiner Zeit überall 
20 zwiſchen Oſtern und Pfingjten das Hall. gefungen wurde, da und dort fogar noch an 
anderen Tagen. Für die afrifanifche Kirche bezeugt ferner Iſidor Hifp. (de off. I, 13), 
daß das Hall. nur in jener Zeit und an den Sonntagen „pro significatione futurae 
resurrectionis et laetitiae“ in Übung war. Der Weſten war alſo ohne Zweifel zurüd- 
haltender im Gebrauch des Hall., als der Oſten. Über Rom liegt ein Zeugnis des 
25 Sozomeno® (hist. ecel. VII, 19 MSG 67, 1476) vor, daß dort Oo ’AdAnkoria nur 
einmal im Jahr, nämlich am erſten Oſtertag gefungen werde. Gaffiodor (um 570) hat 
in der hist. tripart. (IX, 39 MSL 69, 1156) dieſer Notiz Aufnahme gegönnt, und 
ebenfo hat Vigilantius (um 400) dieſe Sitte nicht nur gefannt, fondern fie auch im Oſten 
einzuführen verfucht (vgl. Hieronymus, eontra Vigil. e. 1). Zweifel an dieſer Angabe 
so find alfo faum berechtigt. Allerdings ftehen damit andere Zeugniffe in Widerſpruch. 
Nah Johannes Diakonus war das Hall. zu feiner Zeit (5. Jahrhundert) in Rom in der 
Pentekoſte (alfo zwischen Oftern und Pfingften) im Gebraud, und zwar nur im biefer 
Seit (MSL 59, 406). Noch vertvorrener wird das Bild durch eine Briefftelle Gregors I. 
Auf den Vorwurf, er habe das Hall. nad dem Vorgang Konftantinopeld in der Mefie 
85 auch außer der Pentekoftalzeit fingen lafjen, antwortet er: „Nam ut Alleluja hie 
[non?] diceretur, de Jerosolymarum ecclesia ex beati Hieronymi traditione 
tempore beatae memoriae Damasi papae traditur tractum, et ideo magis in 
hac re illam consuetudinem amputavi, quae hie a Graeeis fuerat tradita“ (MSL 
77, 956). Diefe Stelle giebt nur einen Sinn, wenn man mit etlihen Handſchriften das 
so non tilgt. Denn von den Griechen, die das Hall. das ganze Jahr hindurch fangen, 
fonnte eine Einfchränfung unmöglich fommen. Gregor fagt: Bon Jerufalem ber, und zwar 
durch Hieronymus, fol zu des Damafus Zeiten die Sitte nad) Nom gekommen fein, das 
Hall. durch das ganze Fahr bin zu fingen. Gregor leugnet nicht, daß er das Hall. auch 
außerhalb der öfterlichen Zeit fingen laffe (vgl. die vorhergehenden Worte: „Cui ego 
4 respondi, quia in nullo eorum [der von Gregor getroffenen Einrichtungen] aliam 
ecelesiam secuti sumus“), aber er behauptet, daß dies im Vergleih mit dem von den 
Griehen eingeführten Brauch nur eine Einſchränkung beveute. Dies ſteht aljo feit: 
Gregor ließ zu feiner Zeit das Hall. auch nod zu anderen Zeiten, ald von Dften bis 
Pfingiten fingen, aber nicht das ganze Jahr hindurch. Daß er diefen letzteren Brauch 
50 vorgefunden habe, fteht nicht da. Er ftellt feinen Vergleich an mit dem, was er vor: 
efunden, und dem, was er eingeführt, fondern er ftellt die angeblich unter Damafus üb- 
iche, auf die Griechen zurüdgehende Sitte (illam consuetudinem, quae hie a Graeeis 
fuerat tradita) jeiner Neuordnung gegenüber, um ſich gegen den Vorwurf, den Griechen 
nachgegeben zu haben, zu verteidigen. Welche Sitte zwifchen Damafus und feiner Zeit 
65 beftanden habe, giebt er nicht an. In diefem Zeitraum — man bevenke, daß es fih um 
über zwei Jahrhunderte handelt — kann aber ſehr wohl in Rom der Brauch bejtanden 
haben, den Johannes Diafonus im 5. Jahrhundert bezeugt, daf nämlich das Hall. nur in 
der Ofterzeit gefungen wurde. Nach der Angabe Gregors hätten wir in Nom alfo folgende 
Enttwidelung: Zur Zeit des Damafus (366—384) dringt von Serufalem ber in den 
so römischen Gottesdienit die öftliche Sitte ein, das Hall, das ganze Jahr hindurch und auch 


Liturgifche Formeln 551 


bei Begräbniffen (Hieronymus ep. 30; vgl. ep. 7 u. 27) zu fingen; barauf beginnt man 
im 5. Jahrhundert das Hall. auf die öfterliche Zeit zu befchränfen (vgl. die Notiz bei 
Auguftin ep. ad Jan. 55, die von folden Übergängen handelt), bis endlich Gregor 
wieder einen reicheren Gebrauch zuläßt. Wie ift aber damit jene Notiz des Sozomenus 
und feines Nachfolgers, daß nur zu DOftern 70 AAindovia gefungen worden fei, in Ein 5 
Hang zu bringen? Jede Schtwierigfeit fällt, wenn man fich gegenwärtig hält, daß rö 
Alinkovia für die Griechen ein ganz beftimmtes Lied bedeutet, und nicht etwa ben 
einzelnen Hallelujaruf. Man vgl. bei Sozomenos a. a. D. die Bezeichnung: roürov row 
Duvov oder bei Simeon von Thefjal. (geft. 1429) de sacro templo ce. III (ro A. 
5 noogmuxov dorıv dona, vgl. de sacram. c. 63; expos. de div templo MSG ı0 
155, 316. 225. 724). Alſo Sozomeno® will gar nicht darüber berichten, r welcher 
firchlihen Zeit der Hallelujaruf im römischen Gottesdienft erſcholl und zu welcher nicht, 
er berichtet nur, daß der dem Griechen als 70 ’AlAnkovia befannte Hymnus in Rom 
nur einmal im Jahr, nämlich zu Oſtern gefungen worden jei; das fchließt keineswegs 
aus, daß zu anderen Zeiten der Hallelujaruf gejungen wurde. — Heute wird das Hall. ı5 
in der römifchen Meſſe nach der Epiftel, mit Ausnahme der Advents- und Faltenzeit, 
einiger anderer den Charakter des Ernftes tragenden Tagen und der Totenmefje, durchs 
ganze Jahr bin gejungen, und zwar dreimal; zwiſchen dem zweiten und britten Hall. wird 
ein Vers eingefügt. In der öfterlichen Zeit wird ein größerer Hallelujabgefang an: 
geſtimmt — vielleicht eine Weiterbildung des griechifchen —— bon dem 20 
eben die Rede war. Außerdem erſcheint das Hall. in der römiſchen Meſſe im Offertorium, 
endlich noch einmal am Schluß, nach dem ite, missa est, jedoch nur in ber Oſterzeit. — 
Die mozarabiſche Mefje bat das Hall. merktiwürdigermweife nach dem Evangelium (MSL 
85, 112; 4. Synode von Toledo 633 e. 12 bei Bruns I, 227). Außerdem erklingt es 
aber noch mehrfach in der Meſſe (MSL 85, 113 A. u. B; 119 Bu. D; 120 Au. C). 3 
Auch wurde es durchs ganze Jahr gefungen (ec. 11 der obengenannten Synode bei Bruns 
I, 226), die Faftenzeit ausgenommen. 

Luther bat das Hall. in der Formula missae mit dem Graduale beibehalten (opp. 
lat. v. a. 7,6), in ber „deutſchen Meſſe“ dagegen hat er es nicht mehr erwähnt, dafür 
aber ein deutſches Lied eingefeßt. Die lutheriihen KDD des 16. Jahrhunderts haben so 
längft nicht alle das Hall.; menn fie es haben, fo verbinden fie es mit einem beutjchen 
Gejang (Preußen 1525, 1558; Braunfchweig 1528; Braunſchweig-Wolfenbüttel 1543). 
In den neueren luth. Agenden ift das Hall. faft überall nad der Epiftel angeorbnet. 
Doch ſchweigt es in der Paffiongzeit, obwohl Luther (opp. lat. v. a. 7,7) es auch in 
diefer Zeit wollte geſungen wiſſen. 36 


4. Hofanna. — Litteratur: Thalbofer, Handbuch der kath. Liturgit II, 185; 
Rietſchel, Lehrbud der Liturgit I, S. 380. 

Das Hofanna kommt in den Liturgien nur in dem Benebiktus genannten Lobgefang 
Mt 21, 9 (vgl. Pf118,26f. und Me 11,9f.) vor. Allein diefer findet fich längſt nicht in 
allen Liturgien. So fehlt er zunächſt in allen Liturgien, die zum Agyptiſchen Typus ges «0 
bören, und zwar ſchon von den Serapions-Gebeten und der ägypt. KO an. Ebenfo kennen 
ihm viele ſyriſche Liturgien nicht ; 3. B. fteht er im feiner der zahlreichen Liturgien, die 
fi bei Renaudot, lit. orient collectio II finden; er war unbefannt in Antiochien zur 
Zeit des Chryfoftomus, in Jerufalem zur Zeit des Cyrill, in der byzantiniſchen Liturgie 
des 5.—8. Jahrhunderts, wie fie Brightman (Liturgies I, 481) refonftruiert bat. Da 46 
egen fteht das Benebiftus in der Didache 10, 6 und danach Const. Ap. VII, 26, 1; 
erner Const. Ap. VIII, 13, 3; in der biyantinifchen Baſilius- und Chryfoftomusstiturs 
gie; in der Jakobus-Liturgie; in der Armenifchen Liturgie; in ber Liturgie der Neftorianer 
(perfiicher Typus; vgl. Brightman 284); in der byzantiniſchen Liturgie des 9. Jahrhun⸗ 
derts (Brightman 324). In diefen Liturgien fteht das Benediltus überall mit einer wo 
Ausnahme an der gleihen Stelle Sehen wir von der Didache und ihrer Parallele in 
den Const. Ap. ab, jo findet es fich nämlich immer nach dem Trishagion (vgl. den Art. 
Eucariftie Bd V, ©. 565,2), in das das Präfationsgebet ausflingt, nur Const. Ap. VIII, 
13, 3 ſteht es vor dem Spendeakt und unmittelbar nad der Formel: ra Ayıa tois 
aytoıs, fehlt aber natürlih nah dem Trishagion. Hier antwortet das Volt auf jenen 55 
Zuruf folgendermaßen: Eis äyıos, eis xotoc Imooös Xototòos, eis Ödkav Veod ra- 
oös, ebkoymrös eis tobs alövas. du. döga Ev Öploros de al Eni yis el- 
own, &v dvdomnos ebdoria, doavva to vi daptö, eukoynusvos Ö Loyouevos 
dv Ovönarı xvolov, Deös xUoros »al dnepavev hir, doayva Ev rols Öyiorors, aljo 


552 Liturgifhe Formeln 


eine Kombination aus Mt 21,9 und Pf 118, 26 nah LXX. Man wird nicht Teugnen 
fönnen, daß fich bier dieſer Lobſpruch vortrefflich anſchließt an das el; Ayıos und daß er 
auch unmittelbar vor der Ausfpendung fehr gut paßt. Möglichertveife bewahrt bier die 
klementiniſche Liturgie einen älteren liturgischen Braud. Jedenfalls ift es mir außer 

5 Zweifel, daß das Benebiktus nur ziemlich fpät feinen Pla nad dem Trishagion erhalten 
baben fann. Denn das Präfationsgebet vor wie nach dem Trishagion wendet ſich allein 
an Gott den Vater, dagegen fann ſich das „gelobt fei, der da kommt im Namen des 
Herrn“ nur auf Chriftus beziehen. Aljo paßt diefes Stüd gar nicht in den Zufammen- 
bang. ‘Ferner knüpft die darauf folgende Fortſetzung des Gebetes in allen Liturgien an 

ı0 das äyıos an, niemals aber an das ebloynufvos. Daher halte ic das Benebiktus an 
diefer Stelle für einen fpäten Eindringling. Noch erübrigt ein Wort über Didache 10, 6. 
Nah v. d. Golg, Das Gebet in der älteften Chriftenheit S. 212f., 218 und 222 find 
die an der genannten Stelle ſich findenden furzen Sätze nicht zu dem vorherigen Gebet 
gehörig, überhaupt nicht untereinander im Zufammenhang ftehend, fondern teild Anfänge 

15 von Hymnen, jo der erfte Satz: ZAderw N) yapıs zai nageldtıw 6 xÖouos obrtos 
und gleichfalld der ziveite, eben das Doavra To Ve Aaßid, teild kurze Aufe, 

‚ die uns aber bier nicht näher beſchäftigen. Diefe Auffafiung hat fehr viel für fi. Wir 
können alſo der Didache entnehmen, daß bei der Euchariftiefeier u. a. auch der Lobgeſang 
Pi 118, 25 ff. gefungen worden ift. Die Frage ift nur, ob man annehmen foll, dab er 

20 unmittelbar vor der Ausfpendung gefungen wurde, oder nad; der ganzen Feier. Nach der 
Auffaffung, die v. d. Golg überhaupt von den zivei legten Abendmahlögebeten der Di- 
dache bat, daß fie nämlich die eigentliche „Präfation” ſeien, fchließt fih an den Gefang 
der genannten Hymnen bie Nießung an. Urfprünglich babe freilih 10, 6 gar nicht im 
Tert geftanden, ſondern erft eine fpätere Hand habe, als man bereit den Genuß der ge 

25 fegneten Elemente von ber vorhergehenden Mahlzeit gejondert habe, dieſe furzen Säfte 
hinzugefügt. Dagegen jpricht aber auf das Beitimmtefte der eschatologiiche Charakter dieſer 
Süße. Gerade darin verrät fich ihr hohes Alter. Nun wurde aber bei den Juden nad 
dem Pafjahmahl Pf 118, 25ff. gefungen. Liegt es nicht nahe, anzunehmen, daß aud 
etliche Chrijtengemeinden diefen Brauch auf das Abendmahl übertrugen, indem fie bie 

so Pjalmftelle auf die nahe Miederfunft des Herrn beuteten? Wielleicht zeigen einige Litur— 

ien Spuren dieſes alten Gebrauchs. In der armenifchen Liturgie (Brightman 453) 
Ängen nämlich die Priefter nach der Ausfpendung: „Unſer Gott und unfer Herr ift uns 
erjchienen. Gelobt fei, der da fommt im Namen des Herrn“; die koptiſchen Jafobiten 
lafjen den Diafon nad) der Kommunion der Weiber jagen: „Gelobt fei, der da kommt 

35 im Namen deö Herrin“ (Brightman 186), und endlich fei erwähnt, daß nach der Chryſo— 
ftomussTiturgie der Chor unmittelbar vor oder während der Austeilung: edloynusros 
ö Eoyöuevos Ev Övöuarı xugiov, Veos xVoros zal dnepavev Huiv (Pi 118, 26f. 
nah LXX) fingt, während bei den Neftorianern nody nad derfelben der 117. Palm, 
alſo ein Stüd des jüdischen Hallels, gefungen wird (Brightman 303). 

“0 Menden wir uns nun dem Welten zu! Hier treffen wir den LZobgefang in allen 
Zeugniffen der verjchiedenen liturgifchen Typen wieder, und zwar ausnahmlos in Verbin: 
dung mit dem Trishagion. Für die mozarabifche Liturgie vergleihe man MSL 85, 116; 
für die feltiihe das Stowe-Missale (bei Warren, The Liturgy and Ritual of the 
Celtic Church p. 234; für die mailändifche Mefje Ceriani, Notitia lit. Ambros. 

45 (1895) p. 6. In ber gallifanifchen Liturgie findet fich die abweichende Erfcheinung, daß 
der Lobgefang nicht vom Chor gefungen wird, mie das Trishagion, fondern öfter 
Anfang einer collectio post Sanctus bildet, jo im Missale Gothicum MSL 72, 
233. 253. 259. 304. 317; Missale Gallicanum vetus ebenda, 342; .oder vielleicht 
wird auch nur der Lobgefang vom Priefter wiederholt, um daran das folgende Gebet an- 

50 zufchließen. Jedenfalls nimmt die colleetio post Sanctus auch jonft deutlihen Bezug 
auf den Lobgejang (vgl. a. a. D. 511. 315). So verraten auch zwei der in den Mone— 
ſchen Meſſen befindlichen Kollekten durch ihre Anfänge, daß das Hoſanna in der Höhe u. ſ. m. 
vorher gefungen worden ift (vgl. Mone, Latein. und griech. Meſſen S. 18 und 29). Wie 
fteht e8 in der römifchen Mefje? Das Sacramentarium Leonianum bleibt uns jede 

55 Auskunft ſchuldig. Dagegen hat das Gelasianum in feinem canon actionis den Lob: 
gefang (vgl. Wilfon, The Gelasian Sacramentary p. 234); ebenſo fehrt er im Gre- 
gorianum und im ordo Romanus II von Mabillon (Museum ital. II, 47f. vgl. 
ordo I p. 12) wieder. So jteht bis heute das Benebiktus hinter dem Trishagion in der Meſſe. 

Luther bat in ber Formula missae (Opp. lat. v. a. 7, 9) des Sanktus und Ho— 
so ſanna beibehalten, aber er hat diefe Stüde nad den Einfeßungstorten und vor der 


Liturgifche Formeln 553 


Kommunion vom Chor fingen laffen. In der „deutſchen Meſſe“ gebenkt Luther des Bene: 
diftus überhaupt nicht. Doch folgen ſchon einige der älteften KDD (Nürmberg 1524, 
Preußen 1525, Riga 1530) dem Vorbild der Formula missae. Heute wird mei Sant: 
tus, Hofanna und Benediktus an das Präfationsgebet angefchloffen. Man bat dagegen 
Bedenken erhoben (Muethel, Rietichel), ob diefe Stellung vor der Konſekration die rechte 5 
fei, weil damit dem Gebanfen der Wandlung durch die Konſekration Vorſchub geleiftet werde, 
und Rietſchel fchlägt deshalb vor, das Sanktus zwar an die Präfation anzufchließen, 
das Hofanna und Benehiktus aber vor die Austeilung zu jtellen, tvo es in der Formula 
missae ftebt. 


5. Köoız EiEnoov. — Litteratur. Art. Kyrie eleison in der 2. Aufl der RE. 10 
Bd VIII, 333 f.; Bona, Rer. liturg. libri duo (Coloniae 1674), II, c. 4, p. 482 ff.; Thal: 
hofer, Handbuch der kath. Liturgit I, 445—500 ; II, 75F.; Nietichel, Lehrbuch der Liturgik I, 
558 ff.; 425; Victor Schultze, in Monatichrift für Gottesd. und kirchl. Kunſt H? 65.; €. Ehr. 
nn ebenda IV, 161ff. und 2W11ff.; Duchesne, Origines du culte chretien, 1898, 
p- 156. 


Im A und NT begegnet uns häufig der Ruf: xUoe 2iknodv ne oder Nuäs. 
Höchſt wahriheinlich ift die griechifche Formel (vgl. LXX 3.8. Pi 6, 3; 9, 14; 122,2; 
Jeſ 33, 2 u. ſ. mw.) bereits im jüdiſchen Kultus gebräuchlich gewejen. Daher kann e8 ung 
nicht wunder nehmen, daß er auch in die hriftliche Liturgie eindrang, tft er doch der unmittel: 
barjte Ausdrud des Gefühle der Hilflofigfeit und der Unmwürbigfeit vor Gott. Wann diefe 20 
Formel in abgefürzter Geftalt ald xUore &Aömoov in den dhriftlichen Gottesbienft auf: 
genommen worden ift, ift nicht zu fagen. Die Didache, Juſtin (oder follte fi Dial. ce. 
Tryph. 96 ein Anklang an die Formel finden ?), die Serapiond-Gebete, die canones 
Hippolyti und die Agypt. KO, erwähnen fie nicht. Damit ift nicht gejagt, daß fe nicht 
u ihrer Zeit doch ſchon gebräuchlich war. Wenn Th. Zahn (Der Stoiler Epiktet und fein 26 
Derbältmie zum Ghriftentum® [1895], ©. 20) meint, daß bereit3 Epiktet das KÄ. 2. 
aus chriftlihem Munde kenne, jo ift das ein Irrtum. Die erfte Bezeugung für Syrien 
und Serufalem, und zivar für die 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts, durch die const. Ap. 
(VIII, 6,1.2; 8,3), durch die Schriften des Chryſoſtomus und durch die Reifebejchreibung 
der Silvia zeigt uns diefen Gebetsruf jchon feit im Gottesdienft eingebürgert und im 30 
reichften Gebraud. Wenn die Silvia erzählt: „unus ex diaconibus facit comme- 
morationem singulorum, sicut solet esse consuetudo. Et diacono dicente 


singulorum nomina, semper pisinni [parvuli — zaıdla] plurimi stant, 
respondentes semper: Kyrie eleyson, quod dieimus nos: Miserere domine, 
quorum voces infinitae sunt“ (peregr. Silviae ed. Gamurrini p. 78) — ſo s86 


ftimmt damit vollftändig die Beitimmung in den const. Ap. VIII, 6,1 überein: „tcivtec 
ol zuorol xara didvoray üÜnto abrov [t@w zarnyovuscvor] zoooevyEodw- 
oav Afyorıes 'zÜpıe 2iinoov’“ und 6, 2: „Ef Exdorww rovtwv, av Ö 
Ördrovos no0opwve, ws nooelnouev, Aeyeın 6 Aads "aloe 2iknoov’“, Das 
Volk rejpondiert aljo mit jenem Bittruf auf jeden kurzen Gebetsfag, den der Diakon «0 
vorſpricht. So entjtehen litaneiartige Gebete, die meift nur der Diakon, bezw. der Archi— 
diafon (in der alerandrin. Gregorius:Liturgie der feoevs, Nenaudot, Liturg. orient. coll. 
I, 99. 102) vorſpricht. Durch das Nefponfum eignet fich die Gemeinde die betreffende 
einzelne Bitte an. Solche litaneiartige Gebete find vor allem die Fyürbittgebete für die 
Katechumenen, für die Beſeſſenen und für die Büßer und das große Kirchengebet, doch ift #5 
damit die Gruppe der Litaneigebete durchaus nicht erſchöpft. Das gilt ſchon von den 
eonst. Ap. Denn nicht allein wird bier thatfächlich das x. 2. auch für die Büßer gebetet 
(VIII, 8,3), fondern höchſtwahrſcheinlich bat jene oben mitgeteilte Beftimmung aus c. 8,2 
auch auf die Gebete 9, 2ff. und 23 (Brightman 9 ff., 23F.) Anwendung, worauf jchon 
der Umftand binmweift, daß die Gemeinde bei diefen Gebeten das Anie beugt (vgl. Du— so 
chesne p. 58). Eine Entwidelung des Gebrauchs diefer Formel wird ſich jehr ſchwer ver 
folgen laſſen. Nur das läßt fich wohl jagen, daß im Dften das x. 2. zunächſt nur Zwiſchen⸗ 
ruf war, und erjt jpäter erjcheint es als felbititändiges Gebet. So wird z. B. das x. 2 
in ber Jakobus-Lit. (Brightman 62) zwölfmal, in der Markus: und in der alerandrinifchen 
Bafılius-Lit. (Brightman 138, 8 und Renaudot I, 79) dreimal vor dem Kommunionbakt ge— 56 
rufen; aud im Dechereiiunt- und im Entlafjungsaft fommt es vor. Namentlich find 
es die forifchen und bizantinifchen Liturgien, in denen das Kyrie fehr häufig verwendet 
wird. Auch wurde es bei Prozeffionen ausgiebig gebraucht. Die Formel findet ſich 
übrigens griechiſch in den koptiſchen, abeſſyniſchen und ſyriſchen Liturgien, — Das ältefte 


554 Liturgifhe Formeln 


eugnis für das K. im Weſten ift die oben mitgeteilte Stelle aus dem Berichte ber 
quitanterin Silvia. Daraus geht hervor, dag man in ihrer Heimat Gallien wohl 
den Ruf miserere domine fennt, aber nicht den griechifhen Ruf: =. 2.; ferner 
daß man dort jenen Nuf nicht als Zmifchenruf, am menigften im Munde der finder und 
sin diefer Häufung (voces infinitae) fennt. Damit ftimmt das nächftältefte, ebenfalls 
Gallien angehörende Zeugnis überein. Kanon 3 der zweiten Synode von Vaiſon 529 
(Bruns, Can. ap. et cone. II, 184) bejtimmt nad dem Vorbild des Orients, Roms 
und Italiens überhaupt, daß auch in Gallien de x. 2. „frequentius“ bei dem Früh— 
gottesdienft, bei den Mefjen und bei der Vesper gebraucht werde. In den Klöften 
ıo Galliens war aber das x. 2. befannt, wie die regula ad monachos des Biſchofs 
Aurelian dv. Arles (geft. 550) beweiſt; bier wird es für den Gotteödienft ad tertiam 
am Diterfonntag vorgejchrieben (MSL 68, 393); aber es ericheint durchaus jelbitftändig, 
nicht als Zwiſchenruf bei einem Gebet, fondern in Barallele zu Palmen und Antipbonen ; 
es wird dreimal nacheinander gefungen. Denjelben jelbftitändigen Gebrauch des K. fiebt 
15 Benedikt v. Nurfia in feiner regula monachorum vor; bier wird es ſogar suppli- 
catio letaniae (vgl. Nachweiſe im Art. Yitanet) genannt, e8 wird aljo durchaus 
als ein jelbitftändiges Gebet empfunden. Während aljo im Oſten das x. 2. erft fpäter 
Gelbitftändigfeit gewinnt, erfcheint es im Meften zuerft im Gottesdienft gerade ala 
jelbitjtändiges Gebet. Unter Umjtänden beruht fogar der fpätere öftlihe Gebrauch auf 
20 weitlihem Einfluß, mährend der weſtliche Gebrauch ein Niederfchlag aus dem Pro— 
zeffionsgebet ift (vgl. Art. Litanei). Denn warum fingt man gerade am Ofterfonntag und fonft 
nicht nach der Negel des Aurelian das K.? Ich erinnere daran, daß der Dfterfonnabend 
durch eine große Prozeſſion ausgezeichnet war (vgl. Art. Yitaneı). * das etwa Einfluß 
auf die Geſtaltung des Gottesdienſtes am Oſterſonntag gehabt? — Auf eine von den Griechen 
235 unabhängige Entwickelung in Rom weiſt auch die oft citierte Stelle aus einem Brief 
Gregors I. an Johannes von Syrafus (ep. IX 12 MSL 77, 956) bin: „Kyrie eleison 
autem nos neque diximus neque dieimus sicut a Graeeis dieitur, quia in 
Graecis simul omnes dieunt, apud nos autem a clerieis dieitur et a populo 
respondetur, et totidem vieibus etiam Christe eleison dieitur, quod apud 
80 Graecos nullo modo dieitur. In quotidianis missis aliqua quae diei solent 
tacemus, tantummodo Kyrie eleison et Christe eleison dieimus, ut in his de- 
precationis vocibus paulo diutius occupemur“. Aus diefer Stelle gebt zunädit 
bervor, daß die Lateiner, im Unterfchied von den Griechen, aud den Ruf Christe elei- 
son haben; 2. ift deutlich, daß Gregor nicht an das diakonifche Gebet denkt, weil er von 
35 einer genau bemefjenen — aber nicht angegebenen — Zahl der Bittrufe fpricht, alfo auch bier 
ericheint das K. als felbitftändiges Gebet; 3. um möglichit lang dieſes Kyriegebet aus: 
dehnen zu können, werben in der täglichen Meſſe Lieber fonft übliche Stüde weggelaſſen, 
Stüde, die mit dem K. organifch verbunden waren; aber ob fie fonft in Rom oder ob fie 
von den Griechen gebraucht zu erben pflegten, geht aus der Stelle nicht hervor. 4. Wie 
0 aber ift das K. gebetet worden? Soll man dem Gregor nicht zutrauen, daß er die Sitte 
des Oſtens falfch wiedergegeben habe, jo kann er nur ein refvonjorifches oder wechſelweiſes 
Beten bezw. Singen meinen, fo daß aljo der Priefterhor ein oder mehrere Male des 
K. fingt, worauf die Gemeinde einſetzt (verfehlt ijt die Erklärung der Stelle bei Probft, 
Abendl. Meſſe, S. 123 f.). Jedenfalls haben wir auch bier das K. ald ein felbitftändiges 
45 Gebet vor und. Aus dem Ordo Romanus I (ed. Mabillon, museum ital. II, p. 9) 
erfahren wir, daß e3 von der schola folange gefungen wurde, bis der Pontifex ein Zeichen 
gab mutare numerum letaniae. Was dies bedeutet, wird am beiten aus einem von 
Duchesne (a. a. O. ©. 442) mitgeteilten ordo Mar: „Et dum compleverit scola 
antiphonam, annuit pontifex ut dieatur Kyrie eleison. Et dieit scola, et 
50 repetunt regionarii qui stant subtus ambone. Dum repetierunt tertio, iterum 
annuit pontifex ut dicatur Christae eleison. Et dieto tertio, iterum annuit 
ut dicatur Kyrie eleison. Et dum compleverint novem vieibus, annuit ut 
finiantur.“ Aus diejer Stelle gebt zugleich hervor, daß ſchon im 9. Jahrhundert (denn 
aus diefer Zeit etwa ftammt die Handichrift) das K. fogar neunmal, und nicht, wie man 
55 gewöhnlich annimmt, nur dreimal (Amalarius, de div. off. III, 6) gejungen wurde. 
Der-ältefte Zeuge neunmaligen Gejanges war bisher Honorius von Autun (get. 1120). 
Noch heute beftebt diefer Braud in der röm. Mefje. Im Mittelalter erfubren diefe Gebets— 
rufe mannigfache Erweiterungen (Bona p. 486f.). Aus diefem „Ruf“ baben ſich in 
Deutichland kurze Liedſtrophen, religiöfe Foltslieber, Leifen genannt, gebildet, die in und 
co außer der Kirche vom Bolfe gejungen wurden. — In den fonftigen weſtlichen Liturgien 


Liturgiſche Formeln 555 


erſcheint das K. bezw. das miserere domine in ber mailändiſchen Liturgie nach dem 
Gloria in excelsis, nach dem Evangelium und am Schluß, und zwar griechiſch, je drei⸗ 
mal (Geriani, Notitia lit. Ambr. [1895], p. 3; 4; 13 und 43). Die mozarabijche 
Liturgie fennt den Ruf nicht ; nur in einer Deiie (MSL 85, 1014) fommt Kyrieleison, 
Christeleison, Kyrieleison vor — offenbar römischer Einfluß. Bon Gallien haben 5 
wir gehört; in der expositio des Germanus von Paris (geft. 576) it die griechiiche 
Formel des K. befannt (MSL 72,90), und zwar wahrfcheinlic als ſelbſtſtändiges Gebet ; 
etwas näheres erfahren wir nicht, auch nicht aus den gallifanischen Saframentarien. Im 
Missale von Stowe treffen wir das K. als ſelbſtſtändigen Gebetsruf nur am Anfang der 
Eingangslitanei (eyrie elezion, vgl. Warren, The Liturgy and Ritual of the Celtie 10 
church p. 226). Diefe geringe Ausbeute ift allerdings noch fein abjchliegender Beweis 
dafür, daß das St. nicht doch noch häufiger gebraucht worden ift. Aber den Schluß darf 
man wohl wagen, daß Nom es geivefen ift, wo ber häufige Gebraud des K. entitanden 
ift und ſich eingebürgert bat. — Als Zwiſchenruf im diakoniſchen Gebet finden wir das 
miserere domine in ber afrifanifchen Liturgie (Nachweiſe bei Rietſchel, ©. 300), im 15 
Stowe-Missale (in der Form: domine, exaudi et miserere, domine, miserere, bei 
Warren a. a. O. 229), in einem in den Faften in Mailand gebräuchlichen Litaneigebet 
(Warren a. a. D. 252 ff., wo noch etliche dieſer Gebete angeführt find). 

Während die Neformierten das K. e. ganz verwerfen, hat e8 Luther nach dem Introitus 
beibehalten, und zwar in der Formula missae (1523, Opp. lat. v.a. 7, 6) neunmal, in der 20 
„deutſchen Meſſe“ (1526, EA 22, 237) nur dreimal. So finden wir e8 auch im den meiften 
luth. KOO des 16. Jahrhunderts wieder, in etlichen deutich, in etlichen griechiich, lateiniſch und 
deutſch (Näheres bei Nietichel, S. 425), und auch heute haben es faft alle Agenden von 
luth. Typus. Doch ift mit Recht von verjchiedenen Liturgifern (zuleßt von Rietſchel ©. 5177.) 
betont worden, daß im deutſchen Gottesdienft die griechifche Formel Fein Necht hat, und 25 
daß ferner der Bußruf, tie er jet auf den Introitus folgt, jeder Vermittelung entbehrt, 
daber müfje ihm ein Confiteor vorausgehen, das ſich die Gemeinde in dem beutjchen 
Bupruf: „Herr erbarme dich” aneignet. Diefen Ruf, weil für die gläubige Gemeinde 
überhaupt unpafjend, ganz zu verwerfen, wie Achelis thut, ſcheint mir fein Grund vor— 


zuliegen. 30 


6. DieSalutation:Pax vobis[vobisecum] — Dominusvobiscum. 
Litteratur: Petrus Damiani, Liber qui appellatur Dominus vobiscum c. III MSL 
145, 233f.; Bingham-Grifchovius, Origines eccl. V, 273; VI, 76ff.; 154ff.; 294ff. (Pax); 
Galvör, Rituale eccl. I, 468 ff. (Dominus); Thalhofer, Handbuch der fath. Liturgie I, 503 ff.; 
II, 82. 85. 422; Achelis, Lehrbuch der prakt. Theol.* I, 396f.; 587f.; Rierfchel, Lehrbuch der 35 
Ziturgit I, 321; 362f.; 426; 523; Kliefoth, Liturgifhe Wbhandlungen V [IP], ©. 297; 
VI [IT], ©. 304. — TA 

Der jüdifhe Gruß: Friede mit dir (mit euch) 72 SG oder 227 So, deſſen fich 
auch der Auferftandene bedient (Yo 20, 19. 21. 26; vgl. Le 24, 36), ift in ben gottes— 
dienftlihen Gebrauch übergegangen als Begrüßungsformel des Biſchofs an die Gemeinde «0 
beim Beginn des Gottesdienites (vgl. Chryfoltomus bei Brightman, Liturgies I, 470,22). 
Diefer Brauch ift jedenfalls jehr alt. Die Formel wandelte ſich aber in don zäoıv, 
und in diefer Geſtalt ift fie in alle Liturgien eingebrungen. Chryſoſtomus fennt beide 
Formeln oder richtiger gejagt, er kennt auch noch die urfprüngliche. Nur böchft felten fehlt 
darauf das Nefponfum der Gemeinde, bezw. des Chores: zal to nveuuan ooö [et cum 4 
spiritu tuo]. Die Kopten gebrauchen die Formel in griech. Faſſung. Dieje Grußformel wird 
zu Anfang eines jeden neuen Gebetes bezw. Aftes im Gottesdienft gebraucht; fo jteht fie 
3. B. in der Markusliturgie zehnmal. Auch vor der Predigt war fie üblich (Chryfoftomus, 
hom., III in ep. ad Coloss. n. 4). Daß ſich das Nefponfum aus 2 Ti 4, 22 gebildet 
babe (Rietſchel, Liturgif I, 363), kann man nicht behaupten, denn die — era 650 
Tod aveduaros bucv fteht auch Ga 6, 18; Phi 4,23; Phil 25 (jämtliche paulinifche 
Segensformeln zufammengeftellt bei v. d. Golg, das Gebet in der älteften Chriſtenheit 
©. 115). Jedenfalls ift diefe Formel aber gar nicht allein auf eine ntl. Stelle oder 
auf Paulus zurüdzuführen, fondern fie ift wahrjcheinlich auch fonjt gang und gäbe gemwelen. 
Im Weiten hielt man zunächſt weithin noch an der urfprünglichen Formel fejt: Pax 6 
vobis. Zar aus der Beitimmung der Synode zu Hippo 393, can. 1, „ut lectores 
populum non salutent“ (Bruns, Canones I, 136), erfahren wir nicht, wie die Gruß: 
formel gelautet bat, wohl aber wiſſen wir aus Auguftin (de eivit. Dei 22, c. 3 n. 23) 
und aus Optatus v. Mileve (de schism. Donat. III, 10), daß zu ihrer Zeit bie 
Grußformel pax vobiscum gelautet hat. Das pax vobis bezeugt auch) Arıbrokus (de oo 


556 Liturgifhe Formeln 


dignit. sacerd. $2). Auch daß fpäter wenigſtens der Biſchof noch am Eingang das 
pax vobis ſprechen darf (f. unten), ijt ein Beweis, dab urfprünglic auch in Nom dieſe 
Formel in Gebraud war. Nun ift ihr aber, höchſt wahrjcheinlih im Welten, eine Kon— 
furrentin entitanden in der Formel: 5 zUoros uera narıow bucv (2 Th 3,16), worauf 
5. nad) wie vor mit xal werd Tod nve'uaros ood geantwortet wurde. Diefe Formel eroberte 
fich zunächſt die Stelle am Eingang der Präfation vor dem sursum corda. Ob man diefe 
Formel für pafiender und für dem Folgenden entiprechender hielt als die frühere? Gleichviel, 
an diefer Stelle jteht fie jchon in den canones Hippolyti (TU VI,4 ©. 48 u. Riedel, 
Kirchenrechtsquellen ©. 202), und zwar griehiih, im Sacr. Gelasianum (ed. Wilſon, 
ı0 p. 71: Dominus vobiseum) und ebenfo im Gregorianum und im ordo Rom. I 
(Mabillon, Mus. ital. II, 25). Die ältefte mailändifche Liturgie hat diefe Formel ebenfalls 
ſchon und zwar nur dieje (Geriani, Notitia lit. Ambrosianae, p.6 n. 22). Was aber 
das Merkwürdigſte ift, diefe Formel findet fi) ausnahmslos gerade an diefer Stelle wieder 
in den ägpptifchen und den äthiopifchen Formularen ; vgl. Brightman, Liturgies I, 125, 7; 
ib 164,15; 228, 4; 463, 19; Aegypt. KO TU VI, 4, ©. 48; testam. Jesu ed. Rahmani 
p. 39 u. 183 (vgl. Str 1901, 149); Renaudot, Lit. orient. coll. I, 13; 39; 131. 
Es kann nicht zweifelhaft fein, daß dies fein zufälliges Zufammentreffen ift, ſondern daß 
dies auf Beeinfluffung beruht, denn die forifchen und byzantinifchen Formulare zeigen von 
diefer Salutation feine Spur. Ob der Welten dabei gebend oder umgefehrt empfangend 
20 war, mag bier unerörtert bleiben. Daß aber gerade im Weiten diefe Formel den tiefiten 
und breiteften Boden gefunden bat, das bemweift die mozarabifche Liturgie, in der ſich 
durchweg die Syormel: Dominus sit semper vobiseum findet, die übrigend an der 
einzigen Stelle, wo Germanus von Paris überhaupt von der Salutation fpricht, auch bei 
ihm wiederkehrt (MSL 77,89 B). Daß die Formel in diefer erweiterten Geftalt aber auf 
35 der einfachen: Dominus vobiscum beruht, ergiebt ein Kanon der Synode von Braga 
563, auf den wir fofort zu fprechen fommen müfjen. Er lautet: „De salutatione: 
Dominus vobiscum. Item placuit, ut non aliter episcopi et aliter presbyteri 
populum, sed uno modo salutent dicentes : Dominus sit vobiseum, sieut in libro 
legitur Ruth, ut respondeatur a populo : Et cum spiritu tuo, sicut et ipsis apostolis 
30 traditum omnis retinet Oriens et non sieut Priseilliana pravitas permutavit“ 
(Bruns a.a.D. II,34). Diefer Kanon giebt uns alfo weiter davon Kunde, daß offenbar Die 
alte Formel: pax vobis wieder aufleben wollte, nad) dem Vorgang der Priscillianiften, und 
zwar in ber Heife, daß die eine Formel den Bifchöfen, die andere den Presbytern zu— 
getviefen wurde. Dabei ift höchſt mwahrjcheinlich, mit Berufung auf den öftlichen Brauch, 
85 das Alter und damit die Würde der Formel: pax vobis in gehöriges Licht gerüdt worden, 
um fie den Bifchöfen zuzufchreiben. Die Synode bleibt dem gegenüber bei der heimischen 
Formel und ihrem Gebraud und führt dafür ihre Gegeninftanzen an. Über den Brauch 
in Rom zur damaligen Zeit läßt fich aus diefem Kanon nichts entjcheiden. Sicher tft, 
da Rom den Gruß pax vobisecum nidyt ganz preisgegeben hat, während er in ber 
40 mailändifchen und in der mozarabifchen Liturgie gänzlich verfchwunden ift. Daher kann 
man faum annehmen, daß die neue Formel dominus vobiscum von Rom ausgegangen 
ft. Hier hat nämlich der Brauch Geſetzeskraft erlangt, daß nur der Biſchof am Eingang 
der Meſſe, und zwar nur an den Tagen, an denen das Gloria in excelsis gelungen 
wird, als Eingangsgruß pax vobiscum gebrauchen darf, während er an anderen Tagen 
4 und ſtets auch an allen anderen Stellen der Mefje, wo eine Grußformel fteht, mit dominus 
vobiscum zu grüßen bat. Der Priefter darf fich überhaupt nur diefer letzteren Formel 
bedienen. ann diefer Brauch aufgeflommen ift, ift nicht feftzuftellen. Ein ordo, den 
Duchesne (orig. du eulte chr6t.’, p. 439 ff.) mitteilt, bat bereits diefe Orbnung (vgl. 
©. 442). Aber twie alt mag diefer ordo fein? Duchesne ſchwankt zwifchen der Zeit 
so um 800 und fpäter; die Handſchrift ftammt aus dem 9. Jahrhundert. Ein Brief 
eos VII. von 936 (bei Martöne, De ant. ecel. ritibus II, 4. art. 3) bezeugt 
ung, einmal, daß um diefe Zeit in Rom der beſprochene Brauch als feit eingemwurzelt 
galt — daß aljo Petrus Damiani a. a. O. eine salutatio episcopalis und eine sal. 
sacerdotis unterfcheidet, kann uns nicht wundern, das Gleiche findet ſich auch bei Al- 
65 cuin, de div. office. ec. XL (opp. Aleuini ed. Froben tom. II, p. 498b) — 
fodann, daß in Gallien und Deutichland um diefe Zeit die römifche Sitte noch nicht 
durchgedrungen war. Dagegen findet fi in einer expositio missae aus einer Hand» 
Ichrift des Klofters Einfiedvel aus dem 10.(?) Jahrhundert folgende interefjante Stelle: 
„Post introitum praecedunt laetaniae salutationem presbyteri ad populum ; 
60 eui et populus pacis respondet verbum“ (Gerbert, Monum. lit. Alem. II, 291 b). 


Liturgifche Formeln Lindgerns 557 


Während fonft in dem betr. Abfchnitte nur vom sacerdos die Rebe ift, erfcheint bier 
der terminus technicus: salutatio presbyteri d. h. es ift deutlich damit die Formel 
dominus vobiseum bezeichnet; daß diefe Formel aber noch als ungewöhnlich gilt, geht 
aus dem Folgenden hervor: das Volk fol darauf mit dem verbum pacis antivorten, 
d. h. mit derjelben Formel, wie auf dem befannten Gruß: pax vobiscum, nämlid: 6 
et cum spiritu tuo. Den Zuftand des Übergangs, in welchem die Stage, ob pax 
vobiscum oder dominus vobiscum vom Priefter gebraucht werden dürfe, zeigen deutlich 
die Ausführungen des Amalarius von Met (geit. c. 850), de office. ecel. III, 9 (MSL 
105, 1115). — Die Neformation bat die übliche Salutation: „Der Herr fei mit euch“ 
nebft Reſponſum beibehalten. Luther hat fie freili in der Formula missae (1523) (Opp. 
lat. v. a. 7, 8) nur vor der Präfation, nicht nach dem Gloria erwähnt, in der „deutjchen 
Meſſe“ (1526) bat er fie ganz übergangen. Zwingli dagegen bat in feiner „Aktion oder 
Braud des Nachtmahls“ (1525) den Gruß am Eingang nad) dem Gloria, nicht aber 
vor dem Abendmahl beibehalten. Diefer lettere Brauch findet fih auch in ben meiſten 
lutherijchen KDD des 16. —— ie Hildesheimer KO von 1544 erklärt bie ıs 
Salutation an diefer Stelle für unnötig. Als Kuriofum jet erwähnt, daß in einer 
Ausgabe der Straßburger KO von 1526 der Priefter allein fingt: „Der Herr ſei mit 
euch und mit feinem Geifte”. Nach der Rigaer KO von 1537 refpondiert die Gemeinde: 
„Uns geſchehe nach deinem Wort”. Wenn die neueren luth. Agenden die Salutation nad) 
dem Gloria und vor der Kollefte beibehalten haben, alfo mitten im Gottesdienft, jo ijt 20 
das nicht zu rechtfertigen, auch damit nicht, daß dadurch dew Gemeinde zum Bewußtſein 
gebracht werde, daß nun ein neuer Teil des Gottesdienftes, nämlid der Predigtteil be- 
inne. Der Gruß leitet eben das nicht. Viele neuere Liturgifer (Achelis, Baflermann, 
eyſchlag, Smend, Spitta) find der Meinung, daß er zu befeitigen fe. Darüber mag 
man ftreiten, dagegen ſollte darüber unter den Liturgifern fein Streit mehr fein, daß ber 25 
Gruß nur verjtändlich ift am Anfang des Gottesdienites. Drews. 


m. 


0 


Lindgerns, der heilige, geft 809. — Litteratur: Dr. Wild. Diefamp, Die Vitae 
S. Liudgeri in den Gefhichtsquellen des Bist. Münfter, IV. Bd, Münfter 1882; Hüfing, 
Der hl. Liudger, Miünjter 1878; Tingsmann, Der hl. Liudgerus, Apoſtel der Friefen und 
Sadjien, Freiburg i. Br. 1879; Emil Knodt, Kirchengeſchichtl. Skizzen. Sturm, Ansgar, 80 
Ziudger, Gütersloh 1900; Nettberg, Kirchengeſch. Deutjclands, IL, 421; Haud, Kirchengeſch. 
Deutſchlands, II, 317 ff. 369 ff.; Richthofen, Unterjuchungen über Frieſiſche Nechtögefch., II, 1, 
Berlin 1882, ©. 376 ff. 398. Die Quellen für die Lebensgejhichte Liudgers hat neuerdings 
Dr. ®ilhelm Diefamp volljtändig und mit großer Sorgfalt herausgegeben. Hauptquelle iſt 
die Biographie, welche ein Neffe Liudgers, Altfried, der dritte Biihof von Müniter (839 bis 35 
849), auf Grund von Nachrichten, die er bei Mugenzeugen, namentlid in dem Berwandten- 
freife Liudgers, einzog, jchrieb (abgedrudt AA. SS. Boll. Mart. III. 642; Leibnig, Scriptores 
1,85; Perg, MG. SS. II, 405, am beiten bei Diefamp a. a. ©. p. 1ff.). Außerdem befigen 
wir nod eine II. und III. Vita, die beide Bearbeitungen jener älteren jind. Für die 
Vita II find, nahdem Diekamp nachgewiejen, daß das bisher zu ihr geredhnete II. Bud viel» go 
mebr zur Vita III gehört und damit der Grund wegfällt, fie, wie bis jept angenommen, 
nad dem Jahr 864 zu legen, wohl die erften Jahre nach 850 als Entftehungszeit anzunehmen. 
Sie ijt vollftändiger, bietet bereit3 mandıes Sagenhafte und Irrige, aber aud hie und da 
noch ein beachten&wertes Datum. Die Vita III ift von den Möncen des Kloſters Werden, 
einer Stiftung Liudgers, zur Verherrlihung ihres Stifter8 nad 864 verfaßt und bereits ein 45 
gut Teil jagenhafter, von einer rhythmiſchen Bearbeitung hatten die Bollandiften (a. a. O. 
p. 660) bereit8 Bruchjtüde mitgeteilt. Diefamp giebt jie ganz. Sie iſt von einem Mönde 
in Werden c. 1141 verfaßt und enthält die in Werden fortgepflanzte Tradition über Liudger 
mit dem was ji) jpäter der Sage, namentlich über die Beziehungen Liudgers zum Bistum 
Halberjtadt, angejegt hat, und bat nur Wert, fofern es von Intereſſe ift, diefen Sagentreis so 
u überbliden. ehr wertvoll ijt dagegen das vorhandene Urfundenmaterial, namentlich die 
runden des Kloſters Werden bei Lacomblet, Urkundenbuh für die Geſchichte des Nieder- 
rheins (Düfjeldorf 1840), vgl. auch Erhardt, Regesta Westphaliae, I. Bd, 


Liudger, über deſſen Familienverhältniſſe Altfried ausführliche Nachrichten giebt, war 
von Geburt ein Friefe. Sein Großvater, Wurfing, in der Gegend von Utrecht begütert, 56 
war, dur König Radbod vertrieben, ins fränkische Neich übergefiedelt und dort Chrift 
geworden. Auch nad Friesland zurückgekehrt, blieb die familie dem Chriftentume treu, 
namentlich waren Liudgers Eltern, fein Vater Thiadgrim und feine Mutter Liafburg, 
eifrige Chrijten, den Frieſen-Apoſteln Willebrord und Bonifatius befreundet. Das Ges 
burtsjahr Liudgers läßt fih nur annähernd beftimmen, er jelbft erzählt in ber von ihm oo 
verfagten Vita feines Lehrers Gregor (ec. 14), er habe den Bonifatius „eandidum 


558 Lindgerns 


canitie et decrepitum senectute“ nod geſehen. Danadı muß Liudgers Geburt etwa 
in die 40er Jahre des 8. Jahrhunderts fallen. Seine Bildung erhielt er auf ber 
Schule in Utrecht, wo damals noch Gregor wirkte. Von dort ging er etwa 767 (au 
diefes Jahr ift noch nicht ficher) auf ein Jahr nad Norf, genoß dort den Unterricht 
5 Alcuind und wurde zum Diakon geweiht. Nachdem er fpäter noch einmal dort vermweilt 
hatte, wurde er nad jeiner Rückkehr von dem Nachfolger des inzwifchen verſtorbenen 
Gregor, Alberich, zum Miffionsdienfte in Friesland verwendet. Als Alberih 777 in Köln 
en Biſchof von Utrecht geweiht wurde, erhielt Liudger (wahrſcheinlich gleichzeitig) die 
Meihe als Presbyter und wirkte nun fait 7 Jahre ald Priefter an der Todesitätte des 
ıo Bonifatius in Dodum, jedoch jo, daß er in jevem Jahre die 3 Herbjtmonate in Utrecht 
als Lehrer an der dortigen Schule zubrachte. Ein Einfall der Sachſen unter Widukind 
zeritörte (784, nicht wie Nichtbofen IT, 1, 386 annimmt 782 vgl. Haud II, 318 Anm.) 
diefen Wirkungskreis, Liudger wurde vertrieben und begab fihb nah Rom und Monte: 
caffino, two er 2’, Jahre, ohne ſelbſt Mönch zu werden, das Klofterleben fennen lernte, 
15 wohl jchon felbjt mit dem Gedanken einer Höfterlichen Stiftung beichäftigt. Zurückgekehrt, 
wurden ihm von Karl d. Gr., dem cr durd; Alcuin empfohlen war, die fünf friefifchen 
Gaue ar Hunusga, Fivilga, Emisga und Fediritga und die (fpäter untergegangene) 
Inſel Bant als neuer Wirfungskreis angemwiefen, in welchem er, der friefiihen Sprade 
mächtig, mit befonderem Segen arbeitete, feine Wirkjamfeit auch noch darüber hinaus 
20 nad) Foſetesland (Helgoland) ausdehnend, Wie ähnliche Einrichtungen öfter vorlommen, 
hatte ihm Karl als gefiherten Nüdhalt für feine Miffionsthätigfeit die Abtei Lotuja (ge 
wöhnlich verfteht man darunter Leuze bei Tournay im Hennegau, die Tradition in Klojter 
Merden nimmt aber Zele bei Termonde an, und daß diejes das richtige ift, darauf fcheint 
der Umftand binzubeuten, daß Werden dort im 10. Jahrhundert noch Grundbeſitz hatte) 
35 angewieſen. Nachdem das Sachſenland ſoweit beruhigt war, daß an die Errichtung von 
Bistümern gedadht werden fonnte, wurde Liudger für das fübliche Weftfalen beftimmt, 
und ihm als biihöfliher Sig Mimigernaford (oder Mimigardevord, die erftere Form ift 
die ältefte) angetviefen, das ac Münjter. Die zweite Vita erzäblt (I, 17), vorber 
jei ihm das Bistum Trier angeboten, er habe «8 aber mit Befcheidenheit abgelehnt, eine 
30 Notiz, die wohl richtig fein fann, da in diefe Zeit eine Vakanz von Trier zwifchen Wio- 
mad 791 und Richbod 794) fällt. Dem Hauptteile der Diöcefe Münfter im füblichen 
Weſtfalen wurden, obwohl örtlich davon getrennt (ein feltenes Beifpiel örtlicher Trennung 
einer Diöcefe), jene fünf friefiihen Gaue, in denen Liudger früher gewirkt hatte, beigelegt 
(vgl. L. v. Ledebur, Die fünf münfterfchen Gaue, Berlin 1836). Das Jahr der Biſchofs— 
35 weihe Liudgers und damit das der eigentlichen Stiftung von Münfter läßt fich nicht 
genau bejtimmen. Im Januar 802 (vgl. die Urkunde bei Lacomblet I, 23) beißt er 
nad Abbas, in einer Urkunde vom 23. April 805 (Zacomblet I, 27), zum erjtenmal 
episcopus, Bon ber bijchöflichen Thätigleit Liudgers wiſſen wir wenig. An feinem 
Biichofsfige erbaute er ein Münfter für fih und feine Stlerifer („honestum monasterium 
0 sub regula canonica Domino famulantium“, fagt Altfried), wahrjcheinlih auch die 
Marienkirche zu Überwafjer (trans aquas). Seine Hauptftiftung ift das Klofter Werden 
an der Ruhr. Schon bald nad) feiner Nüdkehr fammelte er dazu Schenkungen, die er auf 
von Nom mitgebradhte Reliquien ausitellen ließ, bis er dann das Kloſter jelbit ftiftete. 
Wann dies gejchehen, ift nicht mit Sicherheit zu fagen. Cine Urkunde vom 1. Mai 801 
45 (vgl. Yacomblet I, 19) it datiert in Diapanbeci (der frühere Name des Ortes, den Liudger 
dann Werethinum nannte) in ripa Rurae ad reliquias s. Salvatoris et S. Mariae. 
Damals fcheinen die Reliquien aljo bereits eine fejte Stätte gefunden zu haben. Wir be: 
figen von Yiudger nur die ſchon oben erwähnte Vita feines Lehrers Gregor (AA. SS. Boll. 
Aug. V, 254). Nachdem er nod an demfelben Tage in Billerbed eine Meſſe gelefen, 
50 ftarb er dort am 26. März; 809. Seine Leiche wurde zuerft in der Marienkirche zu 
—— — in Münſter beigeſetzt, dann nach Werden gebracht, wo ſie bald das Ziel vieler 
ilger wurde. 

Die ſpätere Zeit hat das Leben Liudgers mannigfach mit Sagen umflochten. Um 

ihn für den Benediktinerorden zu gewinnen, iſt er, trotz der beſtimmten Angabe Altfrieds, 
65 er habe das Mönchsgelübde nie abgelegt, zum Benediktiner gemacht (AA. SS. a. a. O. 
©. 640). Er fol Widulind getauft und diefer von ihm den — Liudger angenommen 
haben. Eine Spur davon findet ſich noch im Nibelungenliede, wo der Sachſenherzog in 
der III. aventiure „Liudegör“ heißt. Endlich hat die Sage Liudger vielfach in die 
ältefte Gefchichte des Bistums Halberjtadt hineingezogen. Sein Bruder Hildegrim joll der 
co erfte Biſchof von Halberftabt, er felbjt der Gründer des Liudgeriftift3 in Helmftädt fein. 


Lindgerns Livingftone 559 


Das alles ift Sage, wie denn auch Altfried nichts davon weiß. Gegenwärtig darf als 
ausgemacht gelten, daß Liudger mit Halberftadt in gar feiner Beziehung fteht. Er ift 
über Minden und den Heflgau nicht hinausgefommen und hat ebenfowenig das Liudgeri- 
ftift in Helmjtäbt gegründet, als fein Bruder Hildegrim, den wir nur als Bifchof von 
Chalons und als Rektor von Werden Iennen, Biſchof von Halberjtadt geweſen iſt. Das 5 
Liudgeriftift mag etwa im Anfange des 10. Jahrhunderts entjtanden jein, vielleicht als 
Kolonie von Werden, jedenfalls hatte e8 Liudger zum Patron. Aus dem Patron konnte 
dann in bdiefem Falle um fo leichter der Stifter werben, ald Hildegrim, der Bruber 
Liudgers, in der Tradition zum erſten Biſchof von Halberftadt geworden war. Auch Die: 
famp (a. a. O. p. CXV) verwirft die Tradition als ungegrünbet. G. Uhlhorn F. 10 


Lindprand, get. um 970. — Liudprandi opp. ed. Berg MG SS 3, 264—363; in 
usum scholarum 1839, neue Ausgabe von Dümmler 1877, 8°. Ueberjegt (die Antapodojis 
im Auszug) vom Frhrn. Karl von der Djten:Saden, mit Einleitung von Wattenbad, in 
ben Gejchichtichreibern der deutſchen Vorzeit 10. Jahrhundert, 2. Bd, 1853; Köpfe, De vita 
et scriptis Liudprandi, 1842; Köhler, Beiträge zur Textkritik 2.3 im NA VII ©. 49 ff.; 16 
& v. Ranke, Weltgefhidte, VIII ©. 634. Weitere Litteratur j. bei Wattenbady), Deutjche 
Geſchichtsquellen, 6. Aufl., 1, 423—428, Berlin 1893. 


Liudprand, deſſen Schriften zu den erften Gejchichtäquellen des 10. Jahrhunderts ge 
hören, war ein Staliener aus vornehmem —— Geſchlecht. Am Hof zu Pavia 
ausgebildet, zog er dort früh die Aufmerkſamkeit des Königs Hugo auf ſich. Kir finden 20 
ihn dann im Dienjte des Konigs Berengar, als deſſen Kanzler. Im Jahre 949 ging er 
im Auftrag des Königs nad Konftantinopel. Später fam «8 zu Mißhelligkeiten zwiſchen 
ihm und dem König; er ging nun nach Deutfchland an den Hof Ditos I., der ihn im 
wo 962 zum Bilchofe von Gremona erhob. Im Sommer 968 unternahm er feine zweite 

ejandtichaftsreife nach Konjtantinopel, um im Auftrage des Kaifers für Dtto II. um die 26 
Hand einer griechifchen Prinzeffin zu werben. Seine drei übrigens unvollendeten Werke 
find: 1. Antapodosis, eine Gefcdichtserzählung mit dem Zweck, das ihm miderfahrene 
Böſe und Gute zu vergelten, fpeziell gegen Berengar und Willa gerichtet, von 887—949, 
2. Liber de rebus gestis Ottonis magni imperatoris, Erzählung nur aus ben 
— 960—964, 3. Relatio de legatione Constantinopolitana, io der Verfaſſer so 

rautwwerber um Theophano war, 968—969. Liubprands Schriften ziehen durch das 
ftarfe fubjeftive Element an, das ihnen eignet; aber darin liegt auch die Schranke ihres 
Wertes als gejchichtlicher Quellen. Schon der Titel des Hauptwerks zeigt, daß er nicht 
die Abficht hegte, einen nur durch die Forderung der Wahrhaftigkeit beberrichten Bericht 
zu geben. Ueberdies erzählte er vielfady nach mündlicher Kunde und hielt er für not: 86 
wendig die Geſchichte novelliſtiſch zuquftugen. Das alles bewirkte, daf die Schriften diejes 
urteilsfähigen und in viele Berhältnifje eingeweihten Zeitgenofjen für die Gejchichte feiner 
Zeit nur jelundären Wert haben. J. Weizfäder + (Hand). 


Livingftone, David, geft. 1873. — Litteratur: L. Missionary Travels and 
Researches in South Africa, Yondon 1857; Expedition to the Zambesi, London 1865; 40 
Last Journals in Central Afriea, London 1880; H. M. Stanley, How I found L, London 
1872. Bon den zahlreichen Biographien 2.3 jei nur die bedeutendjte genannt: Blailie, 
Personal life of David L., Zondon 1880, deutfh von Dent, Gütersloh 1881. 


David Livingftone wurde geboren am 19. März 1813 zu Blantyre, nicht weit von 
Glasgow. Sein Bater, Neil L., der einen Kleinen Handel betrieb, war ein erniter, ftrenger 45 
Mann, der ſich nicht jcheute als Mäßigkeitsbeförderer, Miffionsfreund, Sonntagsichullehrer 
und in Gebetöverfammlungen öffentlich zu wirken, obgleich dergleichen damals auch in 
Schottland noch vielfach verfpottet wurde. Seine Gattin, Agnes, geb. Hunter, vereinigte 
mit berzlicher Frömmigkeit ein frohes, heiteres Weſen. Bei den bejcheidenen Verhältnifien, 
in denen die Eltern lebten, fonnten fie nicht viel zur Ausbildung ihrer Kinder thun, unter 50 
denen David der ziveite Knabe war. Von einem alten abgedankten Soldaten erlernte er 
mit anderen Kindern des Dorfes die nötigften Kenntniffe und Fertigkeiten. Auch aus: 
—— Abſchnitte der Bibel prägte er mit Erfolg ſeinem Gedächtnis ein. So z. B. 
onnte er ſchon im 9. Lebensjahre den 119. Pſalm aufſagen. 

Zehn Jahre alt kam L. in eine Baumwollſpinnerei als Anſtückler. Einige de 66 
ſpäter zum Spinner aufgerückt, fing er an von ſeinem regelmäßigen Wochenlohn Bücher 
zu kaufen — eine lateiniſche Grammatik, ſodann naturwiſſenſchaftliche Werke. Mit 
großem Eifer ſtudierte er bis tief in die Nacht hinein, zum Kummer der Mutter, der das 


560 Livingftone 


verſchwendete Del leid that. Der Vater hätte ihn lieber bei Erbauungsbüchern geſehen, 
die er ihm fogar einmal mit dem Stod aufzubrängen verjuchte. 

2. machte mit feiner autodidaktifchen Tätigkeit eritaunliche Fortſchritte. Der Fabrik: 
junge wurde ein perfefter Yateiner und las mit 16 Jahren feinen Virgil und Horaz obne 

5 Schwierigkeit. Er gewöhnte jich ſelbſt bei der Arbeit aus dem auf dem Rahmen ber 
Maſchine liegenden Buche zu ftudieren, während feine Hände mechaniſch tbätig waren 
und das Geſchwirr von Taufend Spindeln ihn mie das Rauſchen eines MWafjerfalld um- 
tofte. Nur an mifjenfchaftlichen Büchern hatte er Gefallen; Romane waren nie nad 
feinem Gejhmad. An freien Tagen fuchte er feine Kenntniffe aus der Botanik, Geo: 

10 logie u. ſ. w. durch praktiſches Stubium zu ergänzen; ſelbſt dem Sport des Angelns 
—— nicht abhold — wobei die Grenzen des Fiſchereigeſetzes nicht immer beobachtet 
wurden. 

Im Winter 1830 bezog 2. die Univerfität Glasgow, um Medizin zu ftudieren. 
In den Sommermonaten erwarb er fi die dazu nötigen Mitte. So konnte er in 

15 mehreren vom ohne fremde Beihilfe fein Studium abfolvieren. In dieſer Seit erfuhr 
er eine tiefe Ummandlung. Die Lehre des Chriftentums mar ihm aus dem elterlichen 
Haufe geläufig; aber jest erft fam er zur perjönlichen Aneignung der hriftlihen Wahr: 
beit. Cr fagt darüber (Miss. Travels p. 4) „die Veränderung war etwa derjenigen 
ähnlich, die eintreten würde, wenn ein Fall von Farbenblindheit geheilt werden könnte“. 

20 Innige Liebe zu dem Heilande erwwedte in ihm das Beitreben feinem Reiche zu dienen. 
— that er dies mit anſehnlichen Beiträgen zur Miſſion; ſpäter durch einen Aufruf 
Bützlaffs angeregt, entſchloß er ſich, ſelbſt Miſſionar zu werden. Er wollte auf eigene 
Hand unter die Heiden gehen. Neben der Medizin ſtudierte er Theologie. Nicht ohne 
Selbſtüberwindung gab er ſchließlich den Mahnungen ſeiner Freunde nach, ſich einer 

26 organiſierten Miſſion anzuſchließen, und ſtellte ſich 1838 der Londoner Miſſionsgeſellſchaft 
zur Verfügung. Zur weiteren Vorbereitung und Prüfung wurde er einem independen— 
tiſchen Prediger auf 3 Monate zugewieſen. Bei ſeiner erſten Predigt blieb L. ſtecken. 
Ein hervorragender Redner iſt er nie geworden. Auch ſeine freien Gebete waren nicht 
fließend genug, ſo daß ihm faſt die Aufnahme verſagt worden wäre. Dennoch wurde ſie 

80 * ſchließlich zu teil und er durfte auf Koſten der Geſellſchaft ſein Studium in London 
ortſetzen. 

hina, das er bis dahin ins Auge gefaßt hatte, war durch den Ausbruch des Opium— 
frieges ganz unzugänglich geworden. Die Belanntichaft mit dem gerade in der Heimat 
weilenden Mifftonar Moffat brachte ihn zur Entſcheidung für Südafrika. Dahin wurde 

5 er am 8. Dezember 1840 abgeorbnet. 

Der genannte Miffionspionier hatte bereits 20 Jahre lang tief im Innern unter 
den Betjchuanen gearbeitet. Doch war fein Einfluß noch auf ein verhältnismäßig Kleines 
Gebiet beichränft geblieben. Auf feiner Station Kuruman follte 2. zunächſt die Sprache 
lernen, ſodann aber die Arbeit zu den ferneren Stämmen ausdehnen. Als diefer nad 

40 halbjähriger bejchtverlicher Reife feinen Beſtimmungsort erreichte, ftaunte er über die Er: 
folge der Miffion, hatte aber auch mandye Veranlafjung feine bisherigen Borftellungen 
von derjelben zu korrigieren. Auch mit der Miffionspraris war er in manden Stüden nicht 
einverftanden. Gern hätte er ein Seminar zur Ausbildung eingeborner Gehilfen gehabt. 
Diefer Wunſch ift ihm mährend feiner Miffionsthätigfeit, troß mehrfacher Anregung bei der 

a5 Geſellſchaft, nicht erfüllt worden — erft nach einigen Jahrzehnten wurde das Moffat- 
Kolleg in Kuruman gegründet. Von vornherein aber zeigte ſich 2.3 dharakteriftiiher Drang 
zu entfernten Völkerſchaften vorzudringen und bei ihnen Beziehungen anzufnüpfen und 
den Boden für weitere Arbeiten von Nationalgehilfen vorzubereiten. Wenige Monate nad 
feiner Ankunft machte er eine Reife von mehr als 1200 km. Zu Kuruman, wo ein anderer 

so Miffionar den noch abweſenden Moffat vertrat, gewann er durch feine Ne Praris 
bei Ghriften und Heiden bald volles Zutrauen. Die Kunde von feinen Heilungen drang 
bis zu fernen Stämmen vor und von weither kamen Hilfefuchende. 

Moffat fehrte mit einen jungen Miffionar Ewards zurüd. Diefer follte mit 2. zus 
fammen eine neue Station gründen. Der Yebtere hatte den Stamm der Bafhatla, der 

65 viel Entgegenfommen bewies, ald Feld der Thätigleit gewählt. Nah Mabotja, dem 
Häuptlingsfige, fiedelten die beiden Gefährten 1843 über, begleitet von einigen National- 
gehilfen. Bei den äußeren Anfangsarbeiten zeigte L. ein großes Geſchick. Bauen, Anlage 
von Aeckern und Gärten, Ziegelftreihen, Schmiedearbeit, Seifekochen, Ledergerben und 
Schuhmacherarbeit — alles ging ibm glatt von der Hand. Diefe äußere Thätigfeit 

co ſchaͤtzte er wegen der borbereitenden Kultureinflüffe, die der Miffion die Wege bahnen, 


Livingftone 561 


Nah einem Jahr war die Station ſoweit eingerichtet, daß 2. tagte einen Haus: 
ftand zu gründen, und Moffats Tochter, mit der er bereit3 in Kuruman fich verlobt hatte, 
beimzuführen. Sie wurde ihm eine treue Gebilfin auch in der Miffionsarbeit. Der 
Aufenthalt zu Mabotfa dauerte nicht lange. Leider war das Verhältnis Ewards zu X. 
nicht wie man «8 zwiſchen Miffionaren erwarten ſollte. Jener ließ an den Vorſtand 5 
der Miffionsgefellichaft ſchwere Anklagen gegen 2%. gelangen. Wie es jcheint waren 
fie aus gekränkter Eitelfeit entfprungen. Um nicht einen Skandal hervorzurufen, der die 
Miſſionsſache empfindlich ſchädigen mußte, bielt L., troß feines reinen Gewiſſens in diefer 
Sache, es für das Beite, feinen Wanderſtab weiter zu fegen, und fein mühſam erbautes 
Haus und die Pflanzungen im Stid zu lafjen. 1 
Schon früher war er mit —88 dem Häuptlinge der weiter nördlich wohnenden 
Bakwena, befannt geworden, der damals in Tſchonuane feinen Sitz hatte. Dahin ſiedelte 
er 1846 mit ſeiner Frau über, und fing aufs neue an zu bauen und zu pflanzen. Aber 
die Landſchaft war allzudürr. L. veranlaßte den —* ſeine Reſidenz 60 km weiter 
nördlich nad Kolobeng zu verlegen, was diejer gern that. Der weiße Lehrer hatte ſchon ı5 
einen tiefen Eindrud a den ſchwarzen Fürften gemadt. Nach dreijährigem Unterrichte 
fonnte derjelbe getauft werden, da er auch das ſchwerſte —— das faſt überall die 
afrikaniſchen Machthaber vom Evangelio fern hält, die Polygamie, überwunden hatte. 
Hierdurch wurde dem Miſſionar die mühſelige dritte Stationsgründung erleichtert. Leider 
folgten nur wenige Unterthanen dem —8 des Häuptlings. Zauberer und Regen: 20 
macher hielten das Volk im Bann, fo daß bie Kleine hriftlide Gemeinde ſelbſt allerlei 
Verfolgung zu erdulden hatte. — Wie 2, hier arbeitete, darüber erfährt man jehr wenig, 
weil feine Tagebücher (mie wir bald hören werden) verloren gegangen find. Er dadıte 
übrigens über die Belehrung der Bakwena nichts weniger als janguiniih. Seine aus: 
eiprochene Abficht eine Gemeinde von nur aufridhtig Gläubigen zu ſammeln ließ feine 3 
Örbeit feine ausgedehnten Erfolge finden. Seine direfte Miffionsthätigkeit hätte ihn nie 
zu einem berühmten Manne gemadht. 
Seine großartig angelegte Natur aber trieb ihn immer weiter und meiter zu neuen 
Völferjhaften, ebenjo tie der Apojtel der Südſee, John Williams, fih nicht auf ein 
Inſelchen befchränten Eonnte, fondern von Archipel zu Archipel zog, um die frohe Botichaft 39 
u bringen. So hatte audy L. in Kolobeng feine Ruhe. Immer wieder ging er auf die 
eſchwerliche Reife um neue Volfer des noch unerforfchten Innern ae. Aus dem 
Mifftionar wurde der Entdeder und Pionier chriftlicher Kultur, deſſen Name nun auf der 
ganzen Welt von den Gebildeten mit Achtung genannt wird, und von den Völfern Afrikas 
noch nad Jahrhunderten gepriefen werden wird. Die Entdedung des Ngami-Sees (1849) 35 
nach ſehr bejchwerlicher Durchquerung der Wüfte Kalahari und eine weitere Reife bis an den 
Sambefi (1852) wurden in diefer Hinficht entfcheidend, zumal feine Station Kolobeng in 
diejer Zeit von den Transvaalburen zerftört wurde. Dies traurige Ereignis it ** 
teils nur in einſeitiger Weiſe zur Darſtellung gekommen. Die Örrechtigteit erfordert es, 
daf beide Teile gehört werden. Die Buren waren unter ſchweren Opfern der englijchen 40 
errichaft im Kaplande gewichen und hatten ſich unter den größten Mübfalen in den 
üfteneien des Innern eine neue Heimat geſucht. (Ihre Pieberlaffung im Transvaallande 
war nicht bloß ein rechtlojes Sichfejtjegen in fremdem Gebiete; durch die Vertreibung des 
Tyrannen Mofilitatje hatten fie den dort anfälfigen, bisher unterdrüdten Stämmen einen 
großen Dienjt geleijtet und 1 wohl ein Recht auf Grund und Boden erworben.) Sie # 
lebten in bejtändigem Kampfe ums Dafein gegen die wilden Tiere und gegen die nod) 
twilderen Eingeborenen, die ihnen hundertfach an Zahl überlegen waren. Unter diefen Ver: 
hältniſſen kann man e8 ihnen nicht verdenken, wenn % mit Argwohn wachten über jede Flinte 
und jedes Pfund Bulver, daß in ihr Gebiet gebracht wurde. Sie waren erbitterte Gegner 
des Freihandels. Livingſtone aber war ein Freihändler vom Kopf bis zur Zehe. Das so 
Evangelium war ihm folidarifch mit den Brinzipien des politischen Liberalismus verbunden. 
Gelegentlih bat er es einmal geradezu ausgeſprochen, daß der Schughandel nur ein 
Überbleibfel des Heidentums ſei (Blaifie, Das Leben Dav. 2. I, 271). Er ſah es als 
einen Teil feines Berufes an, den englifchen Händlern behilflich zu fein und wurde da— 
durch den Buren ein Dom im Auge. Hier jtanden Prinzipien jchroff einander gegen: 
über, auf der einen Seite vertreten von jchottifcher Zähigkeit, auf der anderen von bollän- 
diſcher Bebarrlichkeit. — Die Buren hatten Setfchele mehrfach ohne Erfolg aufgefordert, 
den Handel mit Pulver und Blei in feinem Gebiete zu unterdrüden. Auch follen Räu— 
bereien der Schwarzen begründete Veranlaſſung zu einem Kriegszuge gegeben haben (Christ. 
Express, Lovedale 1885, p. 119). Durd cin bewaffnetes Kommando wurde der 60 
Real«-Euchflopäbie für Theologie und Kirde. 3. U. XI. 36 


0 


F\ 


562 Livingftone 


Baltwena-Häuptling gezüchtigt, wobei auch die leer ftehende Miffionsftation zerftört wurde. 
Bei diefer Gelegenheit gingen 2.3 Tagebücher verloren. 
Ob L., abgefehben von der Freindfeligfeit der Buren, nachdem er den Ngami-See 
entdeckt hatte, fernerhin zur Mifftonsarbeit auf einer feiten Station Ruhe gehabt hätte, 
5 kann fraglich erfcheinen. Eine großartige Aufgabe Er fih ihm eröffnet, nämlich das 
bisher verſchloſſene Innere Afrikas der chriftlichen Kultur zu erſchließen. Mit wunder: 
barer Energie bat er der Löfung derfelben fein ganzes Leben zum Opfer gebradt. Es 
begann ein neuer Abichnitt feines Lebens, der ihn zum berühmten Manne machte. Märe 
er nur Betichuanen:Miffionar geblieben, jo würde fein Name ſchwerlich noch jegt viel ge 

0 nannt werden. — Bon feiner Reife, auf der ihn Frau und Kinder begleitet hatten, begab 
er fich mit denfelben nach Kapſtadt und ſchickte fie nach England meiter. Er ſelbſt aber 
brach, nach einer überftandenen Operation, aufs neue nad) dem Innern auf, zunädft um 
die Gründung einer Miffion im Reiche der Mafololo vorzubereiten. 

Diefes hatte der kühne Häuptling Sebitivane, mit feinen Betfchuanenkriegern von 

ı5s Süden kommend, im mittleren Sambefigebiete durch Unterwerfung vieler Völterfchaften 
gebildet, bei denen die Sprache der Eroberer ſich einbürgerte. Damit mar ein mill- 
fommenes Mittel für die Miffion vorhanden, denn durch Moffat war bereits die ganze 
Bibel in Setſchuana überjegt. Sebitwane, mit dem 2. ſchon Freundichaft geſchloſſen hatte, 
war bald darauf geftorben, aber fein Sohn und Nachfolger Sekeletu nahm den weißen 

20 Doktor mit gleicher Freundlichkeit auf, ald er im Mai 1858 in Linyanti am Tſchobefluſſe, 
der Hauptjtadbt der Mafololo, eintraf. Er begann Schule und Gottesdienft zu halten ; 
bald aber wurde er vom Fieber niedergetvorfen. Die ungünftige Sumpflandichaft ver: 
anlaßte ihn, jobald er 1 einigermaßen erholt hatte, nach einem befjeren Platz zu fuchen. 
Sein königlicher Freund begleitete ihn auf der Reife mit einer großen Kriegerſchar. Nach 

235 einigen Tagereifen kam %. als der erfte Europäer an den mächtigen Sambeft-Strom. 
Die in üppiger Fruchtbarkeit prangende Landichaft ftach aufs fchärfite ab gegen die durch— 
querten füdafrifanifchen Wüfteneien. L. empfing einen tiefen Eindrud von dem Lande, 
das Millionen hätte ernähren fünnen. Nun aber zeigte fich nur bier und ba ein ber: 
fommenes Dörflein der unterbrüdten Barotje, auf denen der Bann des Heidentums in feiner 

so erfchredendften Geſtalt Taftete. Hier eröffneten fih Aufgaben michtigfter Art für chriftliche 
Kulturarbeiten. 

Von Süden war das Gebiet zumal für englifche Miffionare, die nicht bloß durch 
die Müfte, fondern auch durch die Bu gehindert wurden, nahezu unzugänglid. L. be 
ſchloß den Zugang von der Weftküfte zu erforſchen. Sefeletu, der an der Grenze feines 

35 Neiches umfehrte, gab ihm eine Schar feiner Leute mit, die durch die liebreihe Behand- 
lung ihres weißen Herm feine getreuen Begleiter wurden. Ohne foldhe würde die Ent: 
deckungsreiſe ſchwerlich gelungen jein. 

m Mai 1854 traf 2. völlig erfchöpft in der Hauptjtabt der portugiefifchen Kolonie, 

San Paolo de Loanda ein. Während er fi dort langfam erholte, verbreitete fich der 
wo Ruhm des Entdeders durch ganz Europa. Cine unmittelbare Rüdreife lehnte er ab, aus 
Nüdfiht auf feine Begleiter, die er in ihre Heimat zurüdführen mußte. Dahin finden mir 
ihn nah 6 Monaten auf dem Wege. In Linyanti erregte die Nüdfehr des weißen 
Doktors große Freude, um fo mehr, als er reichliche Gefchenfe an europäischen Waren für 
den König und die Häuptlinge mitbradhte. Seinem Einfluffe folgend, beſchloß Sefeletu 

45 feine Hauptitadt an das Norbufer des Sambefi zu verlegen, wo die Lage jedenfalls 
günftiger war, als in der fumpfigen Tichobeebene. Die Begründung einer Miffion in 
diejem Gebiete ftand noch immer unter 2.3 Plänen in der erften Reihe. Nacd mehr: 
monatlichen Aufentbalt brady er mit feinen Getreuen twieder auf, um zu berfudhen, ob 
von Oſten ber der jchiffbare Strom eine bequemere Verkehrsſtraße darbiete. Auf diefer 

so Reife entdedte er die Viktoriafälle, die größten Waſſerfälle der Erde. Glücklich erreichte 
er Tete, die erfte, freilich fehr beruntergefommene portugiefifhe Kolonie auf der Dftfeite. 
Dort ließ er feine Begleiter zurüd. Sie wollten warten, bis er wiederkomme und follte 
es auch über Jahr und Tag dauern. Er felbjt begab fich über Kilimane auf die Heim— 
reife und erreichte London im Dezember 1856. 

65 Mit Begeifterung wurde der Entdeder in der Heimat gefeiert. 2. Tieß ſich durch den 
geltreuten Weihrauch nicht viel beeinfluffen. Er wollte nach kurzer Erholung ala fchlichter 
Mifftonar auf fein Arbeitöfeld zurückehren. Dod drängte man ibn zu längerem Aufent- 
halt, damit er die Ergebnifje feiner Forſchungen veröffentliche. Als die Regierung für bie 
in Tete zurüdgebliebenen Makololo zu forgen verſprach, mwilligte er ein. 

60 Während er fein Bud; Missionary Travels and Researches in South Africa 


Livingftone 563 


ſchrieb, bildeten fich bei ihm unter anberjeitigen Einflüffen neue feittragende Pläne. Eine 
Miſſion im großartigen Stil in Verbindung mit Kolonifation und Handeldunternehmungen 
wurde fein Ziel. Namentlich wurde er in die Rolle eines Givilifators des ſchwarzen Erb: 
teils bineingefchoben. Seine Verbindung mit der Londoner Miffionsgejellichaft [öhe er in 
freundlicher Weife, nachdem die Direktion die Gründung einer Mafolomiffion zugefagt 5 
hatte. Er ſelbſt verjprach feiner Zeit dort mit den ausgejendeten Miffionaren zufammen- 
zutreffen. Zunächſt aber übernahm er als britifcher Konful die Leitung einer Sambefi- 
erpedition zur Eröffnung von Handelverbindungen. Dabei beteiligte fi) die Miffion der 
britifchen Univerfitäten zur Gründung einer Eolonifierenden Miffion nad einem Lieblings: 
gedanken 2.3. Die hochlirchliche Richtung dieſer Gefellihaft ftörte ihn, den Diffenter, 
nit. Er hatte auf dem Miffionsfelde manche Vorurteile abgelegt und ſah alle frommen 
Männer ald gute Brüder an. Im März 1858 brad 2. mit feiner Gattin und feinem 
jüngften Sohne wieder nad Afrifa auf. 

Die legteren in Kapſtadt zurüdlafjend, begab er fich mit der wohl ausgerüfteten Er: 

edition nad dem Sambefi, wo er bald die gut zu befahrende Kongonemündung auf: ı6 
* die von den Portugieſen im Intereſſe des Sklavenbandels bis dahin verheimlicht 
worden war. Diefer, dort nody ſchwunghaft betrieben, verurfachte der Erpedition viel Hinder: 
nifje. Aber auch an Zwiſtigkeiten unter den Mitgliedern fehlte es nit. Ein mit- 
ebrachter Hleinerer — erwies ſich als ganz unbrauchbar. Über Tete hinaus 
onnte man wegen Stromſchnellen erſt nn hoffen, wenn ein anderes Schiff aus 20 
der Heimat ankommen würde. Die zurüdgelafjenen Makololo fanden fich in traurigiter 
Lage vor. Fürſorge feitens der Regierung war ihnen nicht zu teil geworden. Rührend 
war ihre Anhänglichkeit an %., der ſchmerzlich bedauerte, fie auch jet noch nicht in ihre 
Heimat führen zu können. 

Die Wartezeit benußte 2. zur Erforfhung des Schire, an deſſen Ufern die milden 2 
Mangandſcha ihn auf die Verficherung, daß er fein Portugiefe fei, freundlich begrüßten. 
Er entdedte den Schirwafee und erreichte bei einem weiteren Vorſtoß den Nyaßa, der kurz 
zuvor an jeiner Dftküfte von dem deutſchen Forſcher Rocher, der leider bald darauf er- 
morbet wurde, entbedt worden war. An den Ufern des mächtigen Waſſerbeckens 
zeigten fich überall die Verwüſtungen des Sklavenhandels. Immer deutlicher empfand so 
2. feinen Beruf, feine ganze Kraft zur Heilung dieſer Peitbeule der Menjchheit mit ein- 
u 


- 
o 


eben. 

Da fi die Ankunft des erivarleten neuen Dampfers verzögerte, unternahm 2. über 
Land die Reife zu den Makololo. Dort waren inzwiichen die Londoner Miffionare unter 
den größten Anftrengungen von Süden ber eingetroffen. Sefeletu, der übrigens troß feines 35 
Verfprechend noch immer in dem ungejunden Linyanti wohnte, war nicht freundlich gegen 
fie, aber fie durften lehren und predigen. Noch fangen die ſchwarzen Anaben die von 
ihnen gelernten Lieder. 2. jedoch fand nur eine Reihe von Gräbern. Das Fieber hatte 
die Miffionare jamt Frauen und Kindern dahingerafft. Des Königs unerfättliche Habgier 
hatte ihnen bis zulegt das Leben ſchwer gemacht. — Das Volk der Makololo wurde bald «0 
darauf in einem Aufſtande der unterbrüdten Stämme ausgerottet. Alle Männer und 
Knaben wurden getötet. Es entitand das Barotje-Mabunda:Reich, in welchem jet die 
Barifer Miffion eine erfolgreiche Arbeit treibt. 

L. konnte nicht lange in Linyanti verweilen. Nach einigen jchmerzlichen Wochen, in 
denen er den franten Sefeletu beilte, rief ihm die Botjchaft von der Ankunft des neuen 46 
Schiffes zurüd. Es hatte den Biſchof Madenzie nebſt Mifjtionaren und Kolonijten mits 
gebracht (1861). Die Ausfichten für die folonifierende Miffion in dem gefunden Hoch— 
lande der Mangandicha jchienen ſehr günftig. Aber auch bier gab es fchmerzliche Ent: 
täuſchungen. Zunächſt zeigte fih, daß die Sklavenhändler den Spuren %.8 in dieſes ihnen 
früher verjchlofjene Gebiet gefolgt waren. 84 von den feigen arabifchen Händlern im so 
Stich gelafjene Sklaven fielen der Expedition in die Hände. Sie follten der Grunditod 
der zu Magomero zu gründenden Miffionskolonie werden. Der Bischof mit feinen Yeuten 
machte ſich fofort am die Arbeit. L. ging weiter, um die Erforfhung des Nyaßa fort: 
zufegen. Als er im März 1862 nad dem Sambefi zurüdfehrte, um Verſtärkung abzu— 
bolen, fand er die junge Kolonie unter den Kriegszügen der wilden Adſchawa, nebſt Dürre 56 
und Hungerönot im Keime zu Grunde gegangen. Der Biſchof war gejtorben; die anderen 
hatten die Station an den Schire verlegt, wo fie ebenfalls bis — wenige, die ſich noch 
retten konnten, umlamen. Auch dies war für L. ein großer Schlag. In dieſer Kolonie 
ſollte fein Lieblingsplan verwirklicht werden. Er mußte befürchten, daß man ihn für das Miß— 
lingen verantwortlich machte. Noch ſchwerer aber wurde er heimgefucht durch den Tod co 

36 * 


564 Livingftone 


feiner Gattin. Diefe hatte ſich entjchlofjen, fortan mit ihm das Reiſeleben zu teilen, und 
war mit der erwähnten Verſtärkung eingetroffen, die übrigens auch einen auf 2.3 Koſten 
(120000 ME. aus dem Honorar für fein Buch) gebauten zerlegbaren Dampfer bradhte. 
Sie war nur wenige Wochen mit dem Gatten vereint und erlag bald dem Fieber in der 

5 Nähe von Schupanga. Tief gebeugt, doch voll chriftlicher Ergebung, machte fih L. aufs 
neue an die Arbeit. Es galt, einen anderen Zugang zum Nyaßa-See und ind Innere 
u finden, da es immer Elarer wurde, wie die — * Behörden bei aller ſcheinbaren 
— der Expedition möglichſt viel Schwierigkeiten in den Weg legten. Von Oſten 
her wurde vergeblich verſucht, auf dem Rovuma vorzudringen. Überhaupt brachten die 

10 letzten zwei Jahre immer wieder Enttäuſchungen. Es war klar, daß die Ziele der Er 
pedition noch nicht zu erreichen feien. Diefelbe wurde 1864 von der Regierung zurüd: 
gerufen. — Yivingftone machte die Rüdreife in feinem eigenen Heinen Dampfer über Bom— 
bay — ein gewagtes Unternehmen. 

Nur ein Jahr blieb 2. in der Heimat. Neben zärtlicher Fürforge für feine jo Lange 

15 von ihm getrennten Kinder bewegte ihn nur der eine Gedanke: „Hilfe für die jchändlich 
zertretenen Völker Afrikas.” Beſonders fegte er alle Hebel zu ernftlichen Maßregeln gegen 
den Sklavenhandel in Bewegung. Spätere engliſche Verhandlungen mit dem Sultan von 
Sanfibar in diefer Sache waren eine Frucht feiner Bemühungen. Womöglich noch mehr 
als bei dem vorigen Aufenthalt in England beivegte er fich in den vornehmſten Streifen, 

30 in denen einflußreihe Perfonen für feine weiteren Pläne intereffiert waren. 

Nachdem er in feinem „Sambeji und feine Nebenflüffe” die Ergebnifje feiner lebten 
Forfhungen niedergelegt hatte, Fehrte er nad) Bombay zurüd, um dort eine neue Er: 
pebition zu organifieren. Diesmal wollte er es mit Sipoys, indischen Soldaten verjuchen. 
Dazu famen junge, in einer indischen Miffionsfchule erzogene Afrifaner, darunter Tſchuma 

35 und Suſi, feine treuen Diener, deren erſteren er am Schirwa-See ſelbſt befreit hatte. Als 
Träger wurden Eingeborene der Inſel Johanna angeworben; auch Kamele, Büffel, Maul 
tiere und Ejel wurden mitgenommen. Trotz der verhältnismäßig geringen Mittel, melde 
die Regierung und die geographifche Gefellichaft bergegeben, war die Expedition großartig 
angelegt. 2. führte fie über Sanfibar nad der Novumamündung. Seine Abficht war, 

so mit Umgehung der portugiefiihen Kolonien eine Straße für den rechtlichen Handelsverkehr 
und hritfice Einflüffe nad dem Innern des Kontinents zu eröffnen. Dazu fam das Be 
ftreben geograpbifcher Forſchung, vornehmlich follte das gegenfeitige erbältnis der brei 
großen Stromgebiete, Nil, Kongo und Sambefi, enthüllt werden. Es war für 2. als den 
einzigen Europäer feine leichte Aufgabe, die Erpedition zu leiten. Bald traten die ſchwerſten 

35 Widerwärtigfeiten ein. 

Die Sipoys mußten nad) viermonatlicher Probe ald ganz ungeeignet zurüdgejchidt 
werden, ein Stüd Vieh nad) dem anderen ging zu Grunde, vielleicht infolge der rohen 
Behandlung feitend der Wärter. Man erreichte den Nyaßa-See — aber es fehlten Boote, 
um binüberzuiciffen. Auf weiten Umtvege wurde das jenſeits gelegene Land der milden 

«0 Mafitu erreicht, two die feigen Johanna-Männer flohen, um, in ihre Heimat zurüdfehrend, 
das Gerücht auszufprengen, 2. ſei erichlagen. Die Trauerkunde fliegt bald durch ganz 
Europa ; er felbjt aber entzieht fich mit der zufammengefchmolzenen Karawane in Eil: 
märfchen den verfolgenden Wilden. Da kommt neue Not. Nochmals defertieren zwei 
Träger mit der Medizinfifte und dem Meblvorrat. Dem Doktor ift es, als fei ihm das 

45 Todesurteil gejprochen. Bald ftellt fid bei ihm Fieber und Nheumatismus ein. Mit 
eiferner Energie fucht er die Krankheit niederzufämpfen; aber endlich ift er jo ſchwach, 
daß er ſich in einer Hängematte tragen lafjen muß. Dennoch macht er gewiſſenhaft die 
geographifchen Beobadytungen und trägt fie forgfältig in fein Tagebuch ein. Unter den 
größten Mühfalen wird der Tanganyika-See erreicht. In der gefunderen Luft erholt fich 

so der Kranke bald — aber die bedrohliche Haltung eines Häuptlings treibt den Neifenden 
weiter. Im rg an eine arabische Karawane kommt er in das Land des ge 
fürdhteten Herrſchers Kafenıbe, entdedt darauf den Moero-See und Luälaba-Fluß, —* 
abermals, völlig erſchöpft, zum Tanganyifa zurück und erreicht Udſchidſchi am Oſtufer, 
wohin inzwifchen Vorräte aus Europa dirigiert fein mußten. Aber der arabifche 

“en hat diejelben bereit3 für einen Spottpreis verfchleudert und das Gelb unter: 
ſchlagen. 

Trotz alles Ungemachs erholt ſich L. in der geſunden Luft am See, und obgleich faſt 
ganz von Mitteln entblößt, iſt er ſchon nach einigen Monaten (1869) wieder mit feinen 
wenigen Getreuen auf der Forſchungsreiſe nah Meften zu. Durch das Gebiet der 

co Manyuema, milder Menfchenfrejjer, gelangt er nad Nyangive, dem großen Handelsplat 


Livingftone 565 


am Luälaba. Er brennt darauf, den bier ſchon drei Kilometer breiten Strom zu ber: 
folgen, in der Meinung, den oberen Lauf des Nils entdedt zu haben — aber troß alles 
Martens gelingt e8 ihm nicht, ein Fahrzeug zu erwerben. Er muß dort immer wieder 
die fchändlichen Greuel des Sklavenhandels mit anjehen. Endlich, da feine Hoffnung, 
nad Norden vorzubringen, übrig bleibt, jchlägt er fich mit feinen drei Begleitern wieder 6 
durch das gefährlihe Manyuemagebiet und erreicht abermals Udſchidſchi, krank und zum 
Skelett abgemagert, ohne alle Hifömittel. 

Hier erfcheint ihm der kühne Amerikaner Stanley wie ein _— iger Samariter. 
Er bat die bejchmwerliche Reife unternommen, um 2.3 Schidfal zu nden. In feiner 
Gemeinſchaft und unter feiner Pflege wird der matte Entdeder wieder jung und lebendig ı0 
wie eine mwelfe Pflanze, wenn fie getränft wird. Eine gemeinſame Unterfucdhungsreife = 
dem Nordende des Sees fonftatiert, daß derjelbe mit dem Nilſyſtem nicht in Verbindung 
fteht. Im März 1872 tritt Stanley feine Nüdreife an. Er bittet 2. dringend mitzus 
fommen. Aber die geographiiche Aufgabe ift noch nicht gelöft. Die Quellen des Luä- 
laba müſſen noch erforjcht werben. g hofft damit das Nätfel der Nilquellen für immer ı5 
in erledigen. Selbſt die mehmütige Erinnerung an feine Kinder vermag den alternden 

ann nicht don feinem Plane abzubringen. Nach dem bewegten Abſchiede von feinem 
neuen Freunde in Unyanyembe, bis wohin er ihn begleitet hatte, muß er dort auf die 
rüdflehrenden Träger bis zum Auguft marten. Dann bricht er nochmals nad Weiten 
auf. Er fühlt es, daß er feine letzte Reife antritt und denkt ernft an fein Ende. Noch 20 
einmal geht es in die Gegend des Moero⸗Sees; 2. entdedt dem füblicher gelegenen Bang: 
weolo. Die ganze Reife tft wieder eine Kette von Ungemad und Leiden. Oft ftößt man 
auf überſchwemmtes Gebiet. Die getreuen Diener Tſchuma und Suſi tragen ihren Herrn 
Tag für Tag durch große Streden Waſſers. Endlih wird im Süden des leßtgenannten 
Sees Jlala, das Dorf des Tichitambo erreicht, das aus der überfluteten Ebene wie auf 26 
einer Inſel fich erhebt. Weiter geht es nicht. Man baut dem Kranken eine Hütte. Auf 
dem mit rührender Sorgfalt von Tſchuma bereiteten Lager bringt er noch den nächſten Tag 
zum Teil in Fieberpbantafien zu. Am anderen Morgen findet man 2. als Leiche, Inieend, 
das Haupt auf die gefalteten Hände geftügt. Betend hatte er feine Seele ausgehaudht. 
Es war am 1. oder 4. Mat 1873. 3 

An einem Warenballen verpadt, führten Tihuma und Sufi den einbalfamierten 
Leihnam ihres Sen nah Sanfibar: ein wunderbarer Leichenzug, den jelbft Sachkundige 
faum für möglich hielten — ein Zeugnis von der Kraft danfbarer Liebe der Afrifaner 
zu dem guten Doktor, der für fie lebte und für fie ftarb. Am 18. April 1874 wurden 
die fterblichen Reſte des großen Reifenden mit hohen Ehren in der Meftminfterabtei bes 36 
ftattet. Die Injchrift feines Grabfteins, die ihn als Miffionar, Neifenden und Philan: 
thropen bezeichnet, charakterifiert ihn folgendermaßen: „Dreißig Jahre feines Lebens wurden 
dem unermüblichen Streben gewidmet, die eingeborenen Völker zu evangelifieren, die un: 
entdedten Geheimnifje zu erforfchen und ein Ende zu machen dem vertwüftenden Sklaven: 
handel Gentralafrifas, wo er mit feinen legten Worten fchrieb: Alles, was ich in meiner 40 
Einfamfeit jagen kann, ift dies: Möge des Himmels reicher Segen auf jeden — Ameri— 
* A der oder Türken — berablommen, der dieſe offene Wunde ber Welt 

eilen hilft.“ 

Das war das Hauptthema alles feines Denkens, ſeitdem er den Sklavenhandel, 
namentlich auf der Sambefierpedition, kennen gelernt hatte, eigentliche Arbeit an der Ab: ss 
ftellung dieſes gottlofen Handels bat er freilich bei feinem dritten Aufenthalt in Afrika 
nicht mehr leiften können. Vielleicht wäre e8 in höherem Maße möglich getvefen, hätte er 
reichlihere Kräfte und Mittel zur Verfügung gehabt. 

Es laſſen ſich die drei Perioden feiner Wirkſamkeit unterjcheiden. Zuerſt ift 2. 
Mifftonar, dann Kulturpionier und zuletzt geographifcher Entdeder. Es iſt hier nicht der so 
Drt, feine Leiftungen in letterer Beziehung ausführlicher zu würdigen. Hier ift nur zu 
erwähnen, wie er feines Miffionsberufs nie vergefien bat. Selbft auf den legten Reifen 
unter den ungünftigften Verhältnifien hat er es nicht verfäumt, den Eingeborenen von der 
Lıebe Gottes zu erzählen und in ihnen namentlich einen tiefen Abjcheu gegen den Sklaven: 
handel zu weden. Mit feinen Leuten hielt er regelmäßige Andachten und Gottesdienite, 55 
und wenn die Mattigkeit ihm weiter nichts geftattete, zeigte er ihnen bibliiche Bilder. 
Seine legten Tagebücher (Last Journals, London 1874) zeugen von tiefer R salat 

ömmigfeit. Ste waren nicht für die Veröffentlihung beftimmt; %. haßte alle religiöfe 
ftentation. Charakteriftifch ift 8, daß er in der Wartezeit zu Nyangwe die Bibel vier: 
mal durchlas. 60 


566 Livingftone Llorente 


2.3 Arbeiten find nur die Ausfaat geweſen. Diefelbe ift gefeimt und wunderbar 
gewachſen. Der kühne Entdeder Stanley, der fein Hehl daraus madıt, daß er die Anregung 
zu feinem Werke ihm allein verdankt, hat mit der Entdedung bed Kongo das unbefannte 
— des ſchwarzen Erdteils eröffnet. Während von Weſten der Strom der europäiſchen 

5 Kultur eindrang, wurde von Oſten die Thür weit aufgethan durch die Errichtung des 
deutjchen Schußgebietes, neben dem ſich bald die engliihe Konkurrenz einſtellte. Noch 
eifriger arbeitet eine erhitzte englische KRolonialpolitif von Süden, her mit der Abficht, die 
fämtlihen innerafrifaniichen Länder vom Saplande bis nad Agypten dem Mutterlande 
dienjtbar zu maden. Zum Teil beivegen fich diefe Beftrebungen ganz in 2.8 Bahnen und 

10 fein ſehnlichſter Wunſch, die völlige Abſtellung des afrikanischen Sklavenhandels ift unter 
dem Einbringen der europäifchen Kultur nahezu erfüllt. 

Leider aber find diefe Beltrebungen nicht, mie er wünſchte, Trägerinnen des Evan: 
geliums, als des rechten Mitteld zur Erneuerung der Heidenvölfer Afrikas. Vielfach bringen 
fie den Eingeborenen fogar recht verberbliche Einflüffe. Außer den mancherlei europäifchen 

15 Yaftern, die mit einfchleihen, wirkt das liberale wirtichaftlihe Prinzip unter den Natur: 
völfern, die zu einem Wettbewerb mit Europäern nicht befähigt find, und die ihnen nad 
langer despotiſcher Knechtung unvermittelt gewährte Freiheit nicht gebrauchen können, 
keineswegs fegensreih. Beſſeres wäre von einem patriarchaliichen Regiment zu ertvarten. 
Es wird immer mehr anerkannt, wie die Buren in ber Behandlung der Schwarzen — 

20 abgefehen von allerlei Ausfchreitungen — das Richtige getroffen haben. Der unjelige 
Krieg, deſſen Ende noch nicht abzufehen, ift nichts anderes, als eine meitere Entwickelung 
des einftigen Konflitt® der Buren mit 2, Möchten aus bdemfelben die Mächte, melde 
afrifanische Völker zu leiten haben, Warnungen und Lehren für die rechte Behand: 
lung der Eingeborenen entnehmen und in dieſem Stüde fih nicht durch 2.3 politifche 

35 uf tung, gejchtveige denn durch die feiner modernen chauviniftiichen Nachfolger irreleiten 
aſſen. 

Was aber L. als die Hauptſache für die verkommenen Völker Afrikas von Anfang 
an betonte, das Evangelium wird ihnen in immer ſteigendem Maße durch die Miſſionen 
der verſchiedenen Nationen und Denominationen gebracht. Wo er einſt unter ſehr geringen 

so Anfängen arbeitete, find unter Betſchuanen und verwandten Völkerſchaften jet an 100000 
Chriften gefammelt. Am Nyaßa, zu dem er die Thür öffnete, haben feine Landsleute aus: 
gebehnte chriftliche Gemeinden. Die von ihm angeregte Univerfitätenmiffion bat nad 
jchtveren Lehrjahren den Weg erfolgreicher Arbeit gefunden und Brüdergemeinde und Ber: 
liner Miffion ftehen in ar Ballen jüngeren Unternehmungen. In Uganda ift eine 

35 tweitgreifende Betvegung zum Chriftentum vorhanden und mehr als 28000 Geelen find 
der Kirche einverleibt. Im Kongoftaate und den benachbarten Gebieten find neun Miſſions— 
gejellichaften eifrig an der Arbeit mit mehr als 170 Miffionaren, und ſchon zeigt fich 
bier und da nad ſchwerer Saatzeit die Ernte. Alle diefe Arbeiten geben unmittelbar 
oder mittelbar auf 2. zurüd. Überall wird im vdenfelben des großen Pionierd dankbar 

0 gedacht, und wo immer Völferjchaften Innerafrikas vom Banne ihres Heidentums befreit 
werben, wird unauslöfchlich unter ihnen fortleben das Gedächtnis des großen Bahnbrechers 
David Livingftone. R. Grundemann. 


Livland, Chriftianifierung j. Albert v. Riga Bb IS. 295 ff. 


Llorente (ſpr. Ljorente), Don Juan Antonio, geft. 1823. — Litteratur: Die 
45 Kenntnis feiner Yebensgejhichte beruht auf den Darjtellungen, welche er ſelbſt (Notice bio- 
graphique, Paris 1818) und fein Freund Mahul gegeben hat (Revue Encyecl. 1823, t. XVII, 
wo auch jein Bildnis nebit Autograph). Ein Verzeichnis feiner zahlreihen Scriften findet 
fi in Revue Encyel. a. a. O. ©. 45ff.; es fehlen die Ueberfcriften der in der Revue jelbit 
veröffentlichten Auffäge. Hefele (vgl. den Art. Kath. KU, VIII, 56—59, jowie „Der Kar: 
50 dinal Kimenez“, Hpſt. XVII: Die ſpaniſche Inquifition und Llorentes geringe Glaub: 
würbdigfeit) und nad ihm Gams (Zur Geſchichte der jpan. Staatdinguif., Regensburg 1878; 
Kirhengejh. von Spanien III, 2 1879)) u. a. beanjtanden 2.3 Zuverläffigteit auch bezüglich 
der quellenmäßigen Angaben; Hoffmann (Geſch. der Inquiſ. 1878) und DOrtin Sara (La 
Inquisicion, 1877) treten dafür ein. Der volljtändige Titel des Hauptwerfes lautet: Histoire 
55 eritique de l’Inquisition d’Espagne, depuis l’@poque de son 6tablissement par Ferdinand V 
jusqu’au rögne de Ferdinand VII, tire des piöces originales du conseil de la Supr&me et 
de celles des tribunaux subalternes du Saint Office (überjegt von A. Bellier). Dasſ. jpanijch, 
Madrid (Paris) 1822. i 
Xlorente ift wie Hefele ihn richtig nennt (Kath. KY. VIII, 56) der „Repräfentant 
60 der Aufklärung unter dem fpanifchen Klerus” gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Geboren 


Llorente 567 


am 30. März 1756 zu Rincondel-:Soto in Aragon, ftudierte er feit 1773 in Saragofja 
fanonifches Hecht, ward Baccalaureus desfelben 1776, im nächſten Jahre Benefiziat zu 
Galaborra, 1779 Priefter, noch ehe er das fanonifche Alter ganz erreicht hatte, bald darauf 
aud Doktor. Neben feinen Berufsarbeiten beſchäftigte ſich L, der ſchon mit 19 Jahren 
ein Luftipiel verfaßt hatte, mit dramatifchen Produktionen, und verdankt insbefondere „der 5 
galizifche Werber” der Zeit, in welcher er Generalvifar des Biſchofs von Calahorra war 
(feit 1782), jeine Entjtehung ; noch nad) Fahren hat er ein hiftorifches Schaufpiel („Eurich, 
der Gothenkönig“) verfaßt, in welchem er die Mechjelfälle und Intriguen der eigenen Zeit 
ſich abfpiegeln ließ. In das Jahr 1784 hat er felbjt den bebeutfamen Umſchwung feiner 
Anfichten verlegt, der ihn zu einem entſchiedenen Gegner der Politif der römischen Kurie, 
ja der Firchlichen Autorität als foldher überhaupt gemacht bat. „Es giebt” — davon hatte 
ihn damals „ein twohlunterrichteter und urteilsfähiger Mann“ überzeugt — „feine Auto: 
rıtät außerhalb unfer, welche das Necht hätte, die Vernunft in uns zu unterjochen.” 
Trogdem machte man ihn 1785 in LYogronio zum Kommiſſar, 1789 in Mabrid zum 
Generalfelretär der Inquiſition. Die jo gebotene Gelegenheit, fih mit dem Weſen und 16 
den Archiven diefer Behörde befannt zu machen, hat er reichlih ausgenüßt. Seine Be 
mübungen, das Inquiſitionsweſen zu beſſern, zunächſt ein öffentliches Gerichtöverfahren 
einzuführen, fcheiterten infolge des Sturzes feiner beiden gleichgefinnten, ebenfalls um eine 
politiihe und kirchliche Neugeltaltung Spaniens bemühten Gönner, des Großinquifitors 
Manuel Abad y la Sierra und des Minifters Jovellanos. Daß er den letzteren, als er bereits 20 
geftäng war, auf der Durchreife in Calahorra begrüßte, gab feinen Gegnern ertwünfchten 
nlaß, gegen ihn felbjt vorzugehen und einen Prozeß einzuleiten, der mit Enthebung von 
feinem Poſten endigte (1801), aber nicht binderte, daß man ihm 1805 ein Kanonilat über- 
trug und feine der Gentralifationsidee günftigen „Noticias historicas sobre las tres pro- 
vineias bascongadas“ (Madrid 1806F., 5 Bde) durch einträgliche Nebenämter belohnte. 3 
Da erfolgte der Sturz des fpanifchen Regiments. Llorente, der ſich den Fofefinos offen an— 
ſchloß, in deshalb von Hefele als Verräter gebrandmarkt worden (f. den U. im katho— 
liichen KL). Um ihn gerecht zu beurteilen, darf man jedoch nicht außer Acht laſſen, daß 
er nur unter der neuen Regierung die Möglichkeit der Durchführung derjenigen Reformen 
ertvarten konnte, die ihm im Intereſſe der Religion felbit geboten ſchienen. Seit 1808 80 
Mitglied des Staatsrates, übernahm er im — Jahre den Auftrag, die Aufhebung 
der Klöſter zu überwachen und neben einigen kleineren Arbeiten (Coleccion diplomatica 
de varios papeles u. a. ſ. Revue Eneyel. 1823, t. XVIII, p. 46) die Geſchichte 
der Inquifition in Spanien zu fchreiben. Der erſte kurze Entwurf dieſes umfangreichen 
und trog mandyer Ungenauigkeiten höchſt wichtigen Werkes erjchien in fpanifcher Sprache; 35 
in feiner jegigen Geſtalt ift es zuerſt franzöfiich erichienen und zwar 1817f. in Paris, 
wohin 2. ſich nach König Joſefs Vertreibung begeben hatte. Während aber diejes Werk, 
alsbald in das Deutjche (Gmünd 1819 ff.), Englifche, Holländische und Italieniſche über: 
jet, in ganz Europa das größte Auffehen erregte, wußte die Reaktion ihn perjönlich zu 
treffen, indem ihm das Beichtehören ſowie das Meffelefen in St. Euftache verboten und : 
dann auch noch durch ein von der Univerfität erlaflenes Verbot, Unterricht in feiner 
Mutterfprahe an einer Privatlehranftalt zu erteilen, fein Färgliches Einfommen genommen 
wurde. Als nun gar die Portraits politiques des Papes (Paris 1822; deutſch Leip— 
zig 1823; holl. Amſt. 1828) erichienen, beihlo man noch ſchärfer gegen ihn borzugeben: 
ım Dezember 1822 wurde ihm plöglich befohlen, Paris binnen drei Tagen und dann das 45 
franzöſiſche Gebiet zu verlafjen. Da er in die 1820 erlafjene Amneftie eingejchloffen war, 
jo wandte er fih nad Spanien; aber faum in Madrid angelangt, ftarb er — 5. Februar 
1823 — an den Folgen der Strapazen der erzivungenen Winterreife, wie feine Freunde 
behaupteten. 
Bezüglich feiner wiſſenſchaftlichen Bedeutung ift e8 leicht, wie dies Hefele im Kard. 50 
Ximenez' und in dem Art. 2. im KL. thut (vgl. dazu Hoensbroch, Das * [1900] 
©. 131f.), an vielen Stellen bejonders jeines legten größeren Werkes zu fonitatieren, daß 
feine Kenntnis wenigſtens der älteren und mittelalterlichen Kirchengefchichte jehr ungenau 
ft. Dies thut jedoch der Bedeutung feines Hauptwerkes nur in bedingter Weife Abbruch, 
da er hier meift Duellenauszüge bietet aus Urkunden, die nur von ihm benußt und dann 55 
vernichtet worden find. Gegen feine perfönliche Ehrenhaftigfeit ift durch Feinde ſchon 
vor jeiner Flucht aus Spanien Mißtrauen erivedt worden; allein für die Anklage auf 
Unterjhlagung einer bedeutenden Summe gelegentlich der Rlofteraufhebung haben fe ben 
Beweis jhuldig bleiben müſſen. 


— 


0 


.- 
> 
_ 


Benrath. co 


568 Lobwaſſer 


Lobwaſſer, Ambroſius, geſt. 1585, kommt hier nur in Betracht als der Urheber 
des „Lobwaſſerſchen Pfalters“, welcher zwei Jahrhunderte hindurch im Gemeindegeſang 
der deutfchen reformierten Kirchen die Herrfchaft behauptet und deſſen eifernen Bejtand 
gebildet hat. — Litteratur: Jöcher II, Sp. 2483; Rotermund zum Jöcher III, Sp. 1993; 

5%. €. Wetzel, Hymnopoeographia II (1721) ©. 79ff.; Melchioris Adami vitae germani- 
corum jureconsultorum . . . Seidelberg 1620 ©. 267 ff. (woraus Freheri theatrum virorum 
erud. clar. Norib. 1688 ©. 896, mo fich nichts neues, aber Lobwaſſers Bildnis findet, nad 
dem gedrudten Netrolog, Königsberg 1585; Hartfnodh, Preußiſche Kirchenhiſtoria (1686) 
©. 498 ff.; Ph. Wadernagel, Bibliographie zur Geſchichte des deutjchen Kirchenlieds .... 

10 Frankfurt und Erlangen 1855, ©. 329 und 380; derj., Das deutſche Kirchenlied von der 
ältejten Zeit... . Leipzig 1863—1876 I, €. 5095. IV, ©. 844ff.; Döring, Ehoralfunde, 
Danzig 1865, ©. 52-57 und ©. 234; E. Höpfner, Reformbeftrebungen auf — Gebiet der 
deutſchen Dichtung des 16. und 17. Jahrh., Programm des König Wilhelmsgymnaſiums, 
Berlin 1866; E. Koch, Gejchichte des Kirchenliedes . ... Bd II, Stuttgart 1867, S. 694 bis 

15 597; Chr. 3. Riggenbach, Der Kirchengejang in Bafel, Bafel 1870; Felix Bovet, Histoire du 
Psautier des 6glises reform6des, Neuchatel-Paris 1872; O. Douen, Clement Marot et le 
psautier huguenot, Paris 1872; Weber, Geſchichte des Kirchengeſangs in der deutjch:refor« 
mierten Schweiz jeit d. Reformation, Zürid 18376; AdB Bd XIX E.56—53 (Yeipzig 1884). 
(Auferdem vgl. über den ref. Pjalmengefang in Herzogs RE 2. A. Bd 12 im Art. „Bial: 

20 menmelodien von Riggenbach) Ph. Wolfrum, Die Entjtehung und erjte Entwidelung bes 
deutfhen evangeliſchen Kirchenliedes in muſikaliſcher Beziehung, Leipzig 18%, ©. 134ff.; 
S. Kümmerle, Encyllopädie der evang. Kirhenmufit, Bd II, Gütersloh 1890, S. 85; I. Zahn, 
Die Melodien der deutjchen evangeliihen Kirchenlieder, aus den Quellen gejchöpft und mit- 
geteilt, Bd VI, Gütersloh 1893, S. 56 ff. 

235 Ambrofius Lobwaſſer wurde den 4. April 1515 zu Schneeberg im ſächſiſchen Erz 
gebirge geboren, wo fein Water Bergwerksinſpektor war, befuchte vom 12. Lebensjahre an 
die Schule in Leipzig, ftudierte dafelbft die Rechtswiſſenſchaft (unter Leitung feine älteren 
Bruders Paul, der Profefjor der Jurisprudenz war), und wirkte, nachdem er mit 20 Jahren 
zum Magifter promoviert worden, als Dozent bis 1550. In diefem Jahre begleitete er 

30 zwei vornehme junge Männer als Hofmeilter auf einer Reife, die ihn nad) Zöwen (1550), 
nad Paris (1551), fpäter zu längerem Aufenthalt nad Berry führte. 1557 wurde er 
fürftliher Nat und Kanzler in Meißen. 1562 erwarb er fich in Bologna den juriftifchen 
Doktorgrad. 1563—1580 wirkte er, von Herzog Albrecht von Preußen berufen, als Hof: 
gerichts-Aflefjor und Profeffor der Rechte in Königsberg, trat 1580 in den Rubeftand, 

3 und ftarb den 27. November 1585 daſelbſt. Er galt ald tüchtiger —— war viel⸗ 
ſeitig gebildet, hatte mehreremal das Rektorat begleitet, und blieb unverheiratet. Ueber 
ſeine konfeſſionelle Stellung ſagt die Leichenrede ausdrücklich: „er habs allein gehalten mit 
Gottes Wort und der Formula Concordiae, die er nicht allein mit der Hand, ſondern 
auch mit dem Herzen unterfchrieben und bergegen allen Korruptelen und Schwärmereien, 

40 wie fie mögen Namen haben und die mit Gottes Wort und unferer Formula Concor- 
diae nicht übereinftimmen, von Herzen feind geweſen.“ Dies hinderte nicht, daß ber Beis 
fall, den jeine Nachbichtung des Marot-Bezatchen Pſalters in den reformierten Kirchen 
deutfcher Zunge fand, feine Rechtgläubigfeit den ftrengen Lutheranern verdächtig machte, 
die vor allem darin eine zu weitgehende Nachgiebigkeit gegen die Neformierten jahen, daß 

45 er feiner Überfegung nicht den Urtert, fondern die franzöfiichen Liedformen des Pfalters 
zu Grunde gelegt hatte. Selbftverftändlich hatte 2. dabei fein Arg gehabt. Denn ibm 
var es darum zu thun geweſen, die Melodien des franzöfiihen Pfalter, von deren er 
baulicher Wirfung er während feines Aufenthalts in Berry einen tiefen Eindrud empfangen 
hatte, feinen deutichen Glaubensgenofjen zugänglich zu machen. Deshalb ſchloß er ſich 

so unmittelbar den Texten an, welche die Träger diefer Melodien bildeten. Er verfuhr un: 
gefähr fo, wie heutzutage der Überfeger eines Opern: oder Liedertertes, dem es zunädhft 
eben darum zu thun ift, die Kompofition in dem betreffenden Wolfe, dem die Überſetzung 
dienen foll, einzubürgern. Es fam vor allem darauf an, daß Silbenzahl und Zeilenſchluß 
ſich genau mit dem franzöfiichen Vorbild, bezw. mit der Melodie dedten. Überhaupt war 

55 feine Arbeit, wie fie der perfönlihen Freude an den Pfalmmelodien entftammte, zunächſt 
für die Privaterbauung beftimmt. In der vom 15. Februar 1565 datierten Widmung 
an den Herzog Albrecht von Preußen erzählt Lobwaſſer, wie er zu feiner Kurzweil be- 
gonnen habe, den franzöfiichen Pfalter „mit gleichen Verſen in das Deutjche zu zwingen“. 
Das ſei ihm nad feinem Bebünfen nicht übel geglüdt. Die Zeitumftände, zumal eine 

0 Peſtzeit, haben ihm dazu Muße gewährt, ein „edler Franzofe”, Jakob Gaurier, habe ibn 
aufgemuntert, und fo fer ber inzwijchen (1562) vollſtändig erſchienene Pfalter auch vollftändig 
ind Deutjche verarbeitet worden. Der Herzog, auf deſſen Unterftügung 2. wohl bei der 


Lobwaſſer 569 


Herausgabe gerechnet hatte, ſtarb 1568. So kam es zu dieſer erſt 1573. Der Titel lautete: 
„Der Pfalter des königlichen Propheten Tavids, In deutſche reyme verjtendiglih vnd 
deutlicd gebracht, mit vorgehender anzeigung der reymen weiſe, auch eines jeden Pſalmes 
inhalt: Durch den Ehrveften Hochgelarten Herrn Ambrosium Lobwasser, der Rechten 
Doctorn und Fürftliher Durchlauchtigkeit in Preußen Rathe. Vnd bierüber bey einem 5 
jeden Pfalmen feine zugehörige vier ftimmen: Vnd laut der Palmen andechtige fchöne 
Gebet. Leipzig 1573. Am Schluß: Getrudt zu Leipzig bei Hank Steinmann. Typis 
Voegelians Anno MDLXXTIII.“ 

Die jedem Pfalm angeichloffenen Gebete find Überfegungen der oraisons von Auguftin 
Marlorat, Prediger zu Rouen. Die Einfaffung in die dem Pſalm jedesmal vorausgehende 10 
Summarie und das ihm angeichlofiene Gebet charakterifiert das Werk als Erbauungswerk, 
als eine Art von „Lieder-Andachten”. ‘Freund und Feind ftimmten darin zufammen, daß 
es in ſprachlicher und praktischer Hinficht nur eine mittelmäßige Leiftung ſei; und Freund 
und Feind fahen fofort das Buch auf einem Siegesgang durch die beutjcherefor: 
mierten Gemeinden begriffen, der hinter dem Erfolg des Hugenottenpfalters felbjt nicht fo 15 
weit zurüditand. Während man von dem lehteren allerdings gegen 1400 Auflagen zählt, 
befit doch auch von Lobwaſſer eine einzige Bibliothek wie die Stuttgarter (öffentliche) 
gegen 60 Auflagen, mworunter die Ed. princeps. Beinahe 200 Jahre lang herrſchte 

obwaſſer unumſchränkt, und bis auf diefen Tag ift er nody nicht gänzlich veraltet. 

Seinen Erfolg verdankte er der fprachlich genauen Anpafjung an die franzöfifchen 20 
Melodien, denn „ohne das wären es gleich als tote Gejäng, die das Herz wenig beiveg: 
ten”. Diefe bildeten die gemeinfame Tonfpradhe der Neformierten aller Zungen, die den 
Pialter, ihr Gemeingut, erft zum mirflichen, kultiſchen Gemeinbefis machte. 

Die Polemik gegen die Lobwaſſerſchen Palmen von feiten einzelner Reformierten, 
wie des poeta laureatus Paul Schede, genannt Melifius, noch mehr von feiten der Luthe— 26 
raner, konnte den Siegeslauf derfelben nicht aufhalten. Einzelne Melodien, wie von 
Pſalm 134, 140, 42, 84, 105, 8, felbjt manches Pfalmlied (20, 42, 91), ja der ganze 
Pjalter Lobwafjerd drangen in die lutheriſchen Gemeinden, z. B. in Elbing bis 
1655, ein. 

Intereſſant ift es, Lobwaſſer auf feiner Bahn auf reformiertem Gebiete zu begleiten, so 
wie er 3. B. 1603—1626 in Bern, 1605—1636 in Züri), 1606 in Bafel, 1617 in 
Scaffhaufen, 1618 in Appenzell, 1619—1627 in St. Gallen, noch bälder in den beut- 
jhen Ländern Aufnahme gefunden hat. Der Höhepunkt feines Einfluffes ftellt fih ohne 
Zweifel in der Thatfache dar, daß er felbft wieder als Driginal behandelt wurde, 

Er erfährt mufikalifche Bearbeitung durch Landgraf Morig von Heffen 1607, ber 35 
Melodie und Sat dem deutſchen Terte im Sinne des damals auffommenden beflamato: 
rijchen Gejangsftild anzupafjen ſuchte; durch Samuel Marſchall in Bafel 1606, Grüger 
in Berlin 1656, Sultberger in Bern 1675 u. a.; er wird in andere Sprachen übertragen, 
jo ins Lateinische durch Andreas Spethe 1596, ind Däniſche 1662, ins Italieniſche du 
Planta 1740, wie ſchon 1608 durd die Tochter des Landgrafen Morik von Heflen, durch 40 
Caſimir 1753, Nicolai 1762 u.a.; in Graubündten fangen fie ihn in 3 Sprachen, rhäto- 
romaniſch, italienisch und deutfh. Im 18. Jahrhundert begannen die Verfuche, den Lob: 
waſſerſchen Pfalter zu verbefjern und zu ergänzen, die allmählich zu feiner Verdrängung 
führten. Wir führen nur einzelnes an. In Zürich trat das Andern ein durch Hard: 
meyer 1701, Holzbalb 1704, Ziegler 1763 und Wolf 1787; in Bafel durch Spreng # 
1741, in Biel durch Wildermett 1747, in Niederſachſen durch Molleb 1751; in Göthen 
1764, in Bern dur Stapfer 1775, in Jülich-Cleve-Berg durch Joriſſen 1798, deſſen 
Arbeit, wenn auch bedeutend geändert, noch im Gebrauch ift. Dft war die Verbeflerungs- 
arbeit nicht viel glängender, vielleicht noch ſchwächer als der originale Lobwaſſer; bier und 
da fangen fie auch zwei Bearbeitungen in demjelben Gottesdienft — in Baſel fang 50 
das Volk den Lobwaſſer, die Nriftofratie den Spreng —; das gemeinfame Band war 
dann die Melodie. Endlich wurde der Anhang am Pfalter Lobwaſſers, der urfprünglich 
nur das Lied von den 10 Geboten („Erheb' dein Herz, thu’ auf dein Ohren“) und das 
Eimeons-Lied enthalten, und den man mit deutfchen, vielfach Tutherifchen Liedern ſchon 
iemlich frühe erweitert hatte, immer größer und jchiwerer, bis zulegt der Anhang den 55 
Site nefötang und Gefangbücher auffamen, in melden nur einzelne Palmen ſich er: 

ten haben. 

Den Melodien war mit dem charaktervollen Rhythmus der Neiz verloren gegangen, 
der die Lobwaſſerſchen Terte troß ihrer ungelenten und wenig poetiſchen Sprache gehalten 
und mit ihnen dem Pfalter die Alleinherrfchaft im reformierten Gemeindegefang gefichert co 


570 Lobwaſſer Loci theologiei 


hatte. Nunmehr drängte ſich neben diefen das deutſche Lied, das ſchon im 16. Jahrbun: 

dert fräftige Blüten getrieben hatte, aber dem formalen Biblizismus gemäß und danf 

* u der franzöfiichen Pjalm:Melodien diefen getvichen war (f. d. A. Palmen: 
elodien). 

5 Außer dem Pfalter fei noch erwähnt eine Sammlung von Hymnen: „Ambroſii Lob⸗ 
waſſers bewährte Hymni Patrum und anderer gottfeliger Männer, welche durchs ganze 
Jahr in den Kirchen gefungen werden, aus dem Latein ins Deutfch mit gleihen Reimen 

ebracht. Leipzig 1578/79”, fofern einzelne der darin enthaltenen Überjegungen in ber 
utherifchen Kirche Eingang gefunden baben. (Richard Laurmann F) H. 4. Köftlin. 


10 Loei theologiei. — 9. Heppe, Dogmatik des deutfchen Proteftantiamus im 16. Jahr- 
hundert, Band 1, 1857; E. Schwarz, Melanchthons Entwurf zu den Hypotypoſen, THS:K 
1855, ©. 75 ff; Plitt⸗Kolde, Die L communes Ph. Melandtbons in ihrer Urgeftalt, 
2, Aufl. 1890, 

Loci theologiei ijt der duch Melandtbon eingeführte, von vielen bis in bas 

15 17. Jahrhundert beibebaltene Name für die Bearbeitungen der evangelifchen Dogmatil. 
Melanchthon bat fih damit, tie er jelbft fagt, an den Sprachgebrauch der antifen Rhe— 
toren angeſchloſſen, über deren Kunſtlehre er teils direkt, teils aus Rud. Agricola (de for- 
mando studio epistola), und Erasmus (de dupliei copia verborum ac rerum 
commentarii duo) unterrichtet war. Die zöror oder loci erjcheinen dort bei der Lehre 

20 von der Stofffindung und bezeichnen die Plätze oder Orter, von benen ber man Beweiſe 
entnehmen kann. Itaque licet definire loeum esse argumenti sedem (Cicero to- 
pica II, 8). Für diefelben wurden nun feit Ariftoteles in mannigfaltiger Weiſe metbo- 
diſche Regiſter aufgeftellt (vgl. Näheres bei N. Volkmann, Die Rhetorik der Griechen und 
Römer, 2. Aufl, 1885, ©. 199 ff). Als ſolche loei erfcheinen demgemäß formale Kate: 

25 gorien, bloße Titel (4.9. persona, natura, fortuna u.a., wenn es fih um eine Perfon 
— Nun aber galt es als befondere Aufgabe des Nedners, den einzelnen konkreten 
Fall auf einen —— die bejondere Inordeoıs auf eine Dos zurückzuführen und 
dadurch in ein helleres Licht zu rüden. Hierfür fommen die loei communes in Be 
tracht, das find argumenta, quae transferri in multas causas possunt (Cie. de 

soinvent. II, 15, 48. orat. cc. 14. 15. 36). Es ijt aber nicht ganz richtig zu be 
haupten, daß dieſe „Gemeinplätze“ als etwas am ſich Feſtſtehendes, als abjolute Grund- 
wahrheiten angejeben worden feien. Zwar mußte fie der Nebner gegebenenfalls jo wenden, 
aber Cicero bemerkt ausbrüdlih, daß man bier vielfach je das Gegenteil geltend machen 
fönne, 3. B. Gerüchten ſei zu glauben oder nicht zu glauben (de invent. II, 16). Bei 

5 den bumaniftifchen Rhetoren wird aber der Begriff loci communes vielfah nur in dem 
Sinne von loei ſchlechthin d. i. von allgemeinen Grundbegriffen und Grundfchematen ge 
braudt. Insbeſondere verjteht ihn fo Melanchthon, deſſen de Rhetorica libri III, Köln 
1519, bier maßgebend find. Er ſucht in diefem Merle die Stubiofen für die, Zwecke ber 
Disputationen tüchtig zu machen. Dazu empfiehlt er ihnen (nad) Vorgang der genannten 

40 Gewährsmänner), ſich vor allem Negifter von allen möglichen loei communes anzulegen 
und in die betreffenden Rubriken (capita) alles dahin Gehörige aus der Lektüre (Beifpiele, 
Vergleiche, Ausfprüche) einzutragen, um fo einerfeits Überficht über den Stoff zu gewinnen, 
andererjeit3 ihn bei der Hand zu haben (vgl. ſchon epist. nuncupat.). Dies Verfahren 
will er auf alle MWiffenjchaften angetvendet wiſſen. So bezeichnet er ald loci communes 

45 für das ius eivile: aequitas, summum jus, servitus, poena, maleficeia ete. fü 
die Theologie erwähnt er als foldye Joei communes gelegentlich und beifpielsweife fides, 
carnis interitus, dann ecclesia, verbum dei, patientia, catum, lex, gratia, 
ein andermal fides, caritas, peceatum, enblid an der Stelle, wo er ausdrüdlich de 
loeis communibus banbelt fides, ceremonia, peecatum; nadher quid affeetus, 

so quid virtus, quid vitium (sit) (diefe Stelle abgebrudt bei Plitt:tolde, S. 34 Anm. 1). 
An einer fpäteren Stelle dagegen definiert er wieder loci communes al® regulae 
quaedam vivendi generales, natura hominibus persuasae, quas non temere 
leges naturae vocaverim, wie 3. B. Gutes muß man mit Guten vergelten; bie 
Eltern muß man ehren ꝛc. Sind im erjteren alle die loci communes bloße Begriffe 

55 und Formen, die für ein beftimmtes Lebens: oder Wiſſensgebiet in Betracht fommen (the- 
mata simplieia), jo im anderen alle inhaltlich beitimmte, innerhalb gewiſſer Grenzen all: 
gemeingiltige Säße (themata complexa vgl. lib. I a. €. de sacris concionibus). J. 
dieſem Sinne heißt es in der ſpäteren Auflage der Rhetorik, daß faſt in jedem Schluſſe 
die maior aus einem Gemeinplatz entſtehe (C. R. XIII, 452). Daß aber Melanchthon 


Loei theologieci 571 


beide Bedeutungen nicht auseinanderhält, giebt dem Begriffe bei ihm etwas Schillerndes. 
Dies zeigt ſich auch bei ſeinem bekannten Werke, das ihm aus kritiſchen Bemerkungen zu 
den Sentenzen des Lombarden entſtand, während er gleichzeitig den Nömerbrief kommen⸗ 
tierte (vgl. Role, l. c., ©. 32). In Bezug auf erjtere Arbeit bemerft M. 1520 in 
einem Briefe, da fie anwachſe, denn er beichränfe fich nicht bloß auf Anmerkungen, sed 5 
locos communes scripturus sum de legibus, de peccato, de gratia, de sacra- 
mentis deque aliis mysteriis. Seeutus sum rhetorum consilium, qui locis com- 
munibus comprehendere artes iubent (Corp. Ref. I, 158f.). Schon hieraus mwird 
erfichtlich, was iR. nachher deutlich ausfpricht, dal die zweite Arbeit auf die erite Einfluß 
gewann, indem er bei der Aufitellung und Ausfüllung der loei den NRömerbrief zu Rate ı0 
zog als die Hauptichrift der divinae litterae, in qua (Paulus) communissimos 
et quos maxime retulit christianae philosophiae locos excussit (C. R. I, 276, 
vgl. XXI, 49). Die unmittelbare Vorarbeit für die loei, die fogen. lucubratiuncula 
(©. R. XXI, 11ff.), beginnt ſchon jaft ganz jo, wie das ausführlichere Werk, dad den 
Haupttitel loci communes rerum theologicarum trug. Loeci theologiei find aud) 15 
in diefem nicht zunächſt Sätze, Wahrheiten, fondern leitende Grundbegriffe, nämlich die, 
welche gerade in der ———— der Theologie vorkommen, und auf die alles in ihr be— 
zogen werden muß. Demgemäß ſtellt M. an den Anfang die von ihm beliebte Liſte 
(nomenelatura) der theologiſchen loci, die mit deus, unus, trinus, creatio beginnt 
und mit comdemnatio und beatitudo fließt. Wie bat er diefe Lifte gewonnen? Nicht 20 
etwa einfach aus dem Nömerbriefe, wie fchon die Auswahl und Anordnung zeigt. Ebenjo: 
wenig entwidelt er jie in methodifcher Weife von irgend welchen Prinzipien aus, ſondern 
er fchließt fich dabei ausgefprochenermaßen an die Scholaftifer und ihre durch den Lom— 
barden bejtimmte Lehrtradition an. Sagt er die an der genannten Stelle fchon deutlich 
genug (et quanquam nolim immorari studiosos — hoc genus summis, tamen 3 
prope necessarium duco, indicare saltim, e quibus locis rerum summa pen- 
deat), fo tritt es auch noch ein andermal hervor. Am Schluffe der Erörterungen über das 
Gejeg, unmittelbar vor dem locus de signis, bemerkt nämlih Melandtbon: solet hie 
de litera et spiritu disputari. Das entjpricht genau dem Schluffe des dritten Buches 
der Zombarden: quid sit litera oceidens (MSL 192, 839). Alſo nicht erſt in den so 
jpäteren, fondern gleich in der erften Ausgabe der loci hat Mel. den Lombarden zu Grunde 
gelegt Die Eigenart feines Werkes aber befteht erftens in der vereinfachten, überjichtlichen 
nordnung der loei, zweitens darin, daß er jene Schemata nicht nad) Art des Lombarden 
mit Sentenzen der Väter, fondern mit Stellen aus den „kanoniſchen Schriften” ausfüllen 
will, drittens darin, daß er unter dem Einfluffe des Paulus, fonderlid des Nömerbriefes 35 
jene loci communes verjchieden bemwertet und unter ihnen noch gewilje loci commu- 
nissimi heraushebt, aus denen Chriftus recht eigentlich erfannt werde, über die daher ein 
Chrift vor allem unterrichtet ſein müſſe. Als foldhe bezeichnet er die loei: peceatum, 
lex, gratia. Allerdings nimmt auch er bei der Ausführung die einfachen Hilfsmittel der 
Dialektit zu Hilfe, aber er bat nicht die Abficht, mit den fcholaftiichen Werfen zu fon- 40 
furrieren, ſondern will jein Wert nur als einen Wegweiſer für die Jugend angejehen 
wiſſen, mittelft deſſen fie fih in die Schrift hinein- und in ihr zurechtfinden foll (vgl. 
epist. dedicat. und Schluß, ſowie de lege a. A., de peccato mortali a. €). Der Ge 
fichtspunft, von dem aus er die heilige Schrift an Stelle der menſchlichen Kommentare zu 
befragen rät, iſt fein einheitlicher; bald beruft er ſich auf das (katholiſche) Inſpirations- 45 
dogma, bald (humaniftiich) auf ihren Charakter ald Quelle (de lege a. A.). Mangelhaft 
war an dieſer eriten zufammenhängenden Lehranweiſung vor allem dies, daß die Aufitel- 
lung der loei-Reihe nicht methodifch begründet wird. In den fjpäteren Ausgaben bemerkt 
Mel. allerdings, daß jeine Neihe durch die heilige Schrift felbft empfohlen werde, die ihrer: 
feitö die Dogmen in biftorifcher Folge darbiete (vgl. C. R. XXI, 254), doch genügt das so 
ja auch nicht. Die Folge ift, daß die lutherifche Dogmatit bei dem großen und lange 
dauernden Einfluß jener loei erft jpät innnere Gefchlofienheit erlangte. Der Begriff der 
loei theologiei wurde in der Folge mehr auf den Inhalt und damit auf die Hauptitellen 
der beil. rift bezogen, die je den betreffenden locus ausfüllen, vgl. die deutjche Über: 
jegung ber loci durch Georg Spalatin 1521 unter dem Titel: Die baubtartidel und ss 
furnemeften punct der gangen hayligen jchrift (C. R. XXII, 3. 4) oder „Anweiſung 
in die wahrbafftig baylig geichrifft Gottes” (1. c. ©. 7. 8). In dem Sinne einer elemen: 
taren bibliichen Glaubenslehre verjteht auch Luther den Titel, wenn er jagt: „Dazu jollt 
man auch die Jugend unterweifen und uben, daß fie Sprüche aus der Schrift zufammen 
fünnten fafjen von diefem und andern Artikeln. — Sole locos communes oder ges wo 


572 Loci theologiei Lodenftein 


meine —— des Glaubens ſollt man den Kindern furlegen und wohl einbläuen, daß, 
wenn fie es jo gefaſſet hätten, darnach die Schrift ſelbſt leſen künnten, und jene weiter 
ftärfen und fpiden” (Kirchenpoftille E. U. 15°, 254). Diefe unmittelbare Beziehung des 
Begriffes auf die heilige Schrift tritt fpäter zurüd, als M. ftärker die firchliche Lehr: 
5 enttwidelung beranzog. Daber wird auch nunmehr der Titel mit „die furnemeften Artikel 
Chriftlicher lere“ überfegt (I. e. ©. 13. 14). Zugleich führte jegt M. auch diejenigen 
loci aus, von denen er früher nur die Titel genannt hatte, weil er fie nicht für com- 
munissimi bielt. Damit dürfte es zufammenhängen, daß der lateinische Titel feit 1542 
in loei praeeipui theologiei ete. geändert wird (C. R. XXI, 601. 602), ja manche 
10 Ausgaben haben dazu noch den einfadhen Untertitel loci theologiei collecti a Ph. M. 
(l.c. ©. 603 f.). Somit war nun als einfacher Sinn des Begriffes der von „Glaubens: 
artifeln“ erreicht, für melche die testimonia aus der Schrift gefammelt werden (vgl. ſchon 
die lehrreihe brevis discendae theologiae ratio M.s von 1530, C. R. II, 457 
mo er von einem anzulegenden libellus articulorum fidei fagt: hie libellus paene 
15 similis erit locis communibus). 

Melandthons Buch erlangte zunächſt für die lutheriſche Theologie die Bedeutung, 
welche der Lombarde für die Kholaftiche ebabt hatte. Man kommentierte feine loci bis 
auf Leonhard Hutter; doch erſchienen 4 jelbitftändige Bearbeitungen. Der Name loei 
communes tird einfach als Titel eines Werkes verſtanden, welches die summa doc- 

20 trinae christianae umfaßt (Chemniß, loei p. 11°). Aber man ſucht — fo Nic. Selneder, 
M. Chemnis, Melanchthons bedeutendfter Kommentator, und Matth. Hafenreffer (j. die 
betr. Artifel) — die herfümmliche Ordnung der loei teild methodifch zu rechtfertigen, teils 
zu verbefjern und zu ergänzen (vgl. aud Hutter Vorwort zu feinem Kompendium). Auf 
diefe Meife entwickelt ſich die funthetifche Methode, welche in den loci Joh. Gerharbs ihr 

26 klaſſiſches Muſter findet. Unter den Neformierten haben den Namen loci theologiei 
fg. Musculus (Bafel 1560), Petr. Martyr (London 1576), J. Maccov (Franeker 1639) 
und Dan. Chamier (Genf 1653) übernommen. Auch bier finden wir das Beftreben, die 
loei methodiſch zu gruppieren, vgl. Petr. Martyr. Seitdem nah Mitte des 17. Jahr: 
hunderts die Verſuche einer mehr ſyſtematiſchen Behandlung der Dogmatif auflommen, 

30 verfchtwindet der Name loci theologiei. Den Übergang bildet Abr Calovs systema 
locorum theologieorum 1655 ff. Johannes Kunze. 


Rode, J. ſ. Deismus Bd IV ©. 538, 3; —539, de. 


Kodenftein, Jodocus van, geft. am 6. Aug. 1677. — P. Ian Prooft, Jodocus van 
Kodenftein. Acad. Broeffhrift, Amſterdam 1880; Heppe, Geſchichte des Pietismus und ber 
8 Myſtik in ber reformierten Kirche, namentlih der Niederlande, Leiden 1879, ©. 185 fi.; 
Ritſchl, Geſchichte des Pietismus. Bonn 1880, 1, ©. 152 ff.; Mar Goebel, Geſchichte des chriftl. 
Lebens in der rheinifch-weitf. evang. Kirche. Coblenz 1852, II, S. 160—180. 


Yodocus dan Lodenftein wurde am 6. Februar 1620 zu Delft geboren. Er ent- 
ftammte einem alten und anjehnlichen Geſchlecht. Von feinen Eltern erhielt er eine ftandes: 
0 gemäße, vor allem aber audy eine fromme Erziehung. In feinem elterlichen Haufe wurde 
ſchon der Grund gelegt für ſeine ſpätere ſehr ernſte Lebensrichtung. Obwohl er ebenſo 
wie feine Verwandten anſehnliche Amter hätte befleiden können, ftand fein Sinn von 
gıgenb auf darnach, Prediger zu werden. Er ftubierte in Utrecht unter Gisb. Voetius, 
ein. Schotanus und Gar. de Maets und begab fi) 1642 nad ;Franefer, um fich unter 

45 Anleitung von Coccejus insbefondere auf das Studium der Orientalia zu werfen. Zwei 
Jahre lang war er Hausgenofje des Goccejus. Obwohl Voetius den größten Einfluß auf 
ihn ausgeübt hatte, jo daß er fpäter mit Entfchiedenheit Partei für ihn ergriff im Gtreit 
gegen Coccejus, jo hat er doch für Iegteren immer die größte Yiebe und Achtung bemwahrt. 
it großem Eifer bat er fih in feiner Vorbereitungszeit auf alt: und neutejtamentliche 

60 Eregeje, Dogmatik, ſowie auf das Studium der Kirchenväter und auch heidniſcher Pbilo- 
fophen geworfen. Bald hat er fich beſonders ausgezeichnet durch einen ftrengen fittlichen 
Lebenstwandel, worauf er fpäter auch bei anderen befonderen Nachdruck legte. Seinen Plan, 
nad) feinem zweijährigen Aufenthalt in — auch noch andere engliſche und ſchottiſche 
Univerſitäten zu beſuchen, mußte er aufgeben, da er 1644 einen Ruf als Prediger in 
bb Zoetermeer bei Delft annahm. Im Sabre 1650 verzog er nad Sluis in Flandern und 
1653 (nicht 1652) nach Utrecht, wo er mit viel Segen, aber auch nicht ohne viel Streit, 
bis zu feinem Tode wirkte, den 5. Auguft 1677. Er hat ein Leben geführt bon auf: 
richtiger Frömmigkeit, unermüdlicher Arbeit und treuer Pflichterfüllung. Leiblih bat er 


Rodenftein 573 


viel gelitten, aber ſtets zeigte er große Geduld und feften Glauben. Seine Lebensweiſe 
war in mancherlei Hinficht jtreng asketiſch. Er war unverheiratet und bielt die Eheloſigkeit 
für höher ftehend, befonders für einen Pfarrer, den nichts in feinem Verfehr mit Gott 
bindern dürfe. Obwohl er vermögend war, lebte er mäßig. Er nahm faft nie Fleiſch und 
Mein, fondern meiftens nur Pflanzenkoft. Biel Wert legte er aufs Falten und die Ab- 6 
ſchaffung der Klöſter bedauerte er. Er war demütig, fanftmütig, freundlich, jelbjtverleug- 
nend, immer ernit, in der Einfamfeit meiftens in tiefes Nachdenken verjunfen über Gottes 
Algenügjamkeit und des Menjchen Nichtigkeit. Auch für Freundichaft war er zugänglid. 
Sein Utrechter College Juftus van den Bogaert (+ 1663) mar fein Bufenfreund, jein 
„Jonathan“. Mit Voetius war er bis zu deſſen Tod eng verbunden, ebenjo mit deſſen 10 
Amtsgenoffen, dem Univerfitätsprofefjor Eſſenius. Zu feinen beten und getreueiten Freunden 
gehörte auch der bekannte Jacobus Koelman (vgl. Dr. A. 3. Krull, Jacobus Koelman. 
Eene kerkhistorische Studie, Sneef 1901). Dagegen war die Freundſchaft mit der bes 
rühmten Anna Maria van Schurman, jeitdem bieje Dr ganz mit den Labadiſten verbunden 
— ſtark abgekühlt. War auch ſein Sterben für viele ein Grund tiefer Trauer, ſo 16 

euten ſich auch andererſeits ſeine Gegner, die ſich durch ſeine Strafpredigten und durch den 
Ernſt ſeines ganzen Auftretens in ihrem Gewiſſen getroffen fühlten (vgl. Proost, t.a.p. 
blz. 76 vv.). Für ihn jelbft jedoch war fein Sterben Gewinn. 

Lodenftein war der Urheber einer Reformation des Lebens und der Sitte ober 
der Erneuerer des chriftlichen Lebens in der nieberländifchen und deutſchen reformierten 20 
Kirche, und ift ihr dadurch das geworden, was bald nach ihm in ber deutichen evangelijch- 
lutheriſchen Kirche Spener geworden ift. Und wie von Spener die Pietiften, jo ſtammen 
von Lodenftein die jogenannten „LZodenfteiner” oder „reinen“ und „Ernftigen”, die ſich 
von dem äußeren firchlichen Leben zurüdhielten, ohne ſich doch eigentlich zu feparieren, 
während die aus übertriebener Frömmigfeit von der großen Kirche fi —5— abſondernden 26 
Separatiſten ſich an feinen Zeit: und Geſinnungsgenoſſen Labadie angeſchloſſen haben (ſ. d. 
Art. oben S. 191). 

9 feiner Zeit hatten bie ſieben vereinigten Provinzen der Niederlande (Holland) in 
jeder Beziehung ihre höchſte Blüte erreicht, waren dadurch aber au in MWeltlichkeit und 
Ueppigfeit verſunken und es hatte demnach auch die reformierte Volkskirche von ihrem alten 30 
heiligen Emft und Eifer im Leben und in der Zucht bedeutend nachgelafjen. Darum 
zeugte Lodenſtein, in Gemeinſchaft mit feinem Kollegen van der Bogaert „Donnerskinder“ 
genannt, mit rüdfichtslofem Ernfte gegen das ausgeartete „weltlich gewordene, verfallene 
Chriſtentum“, und verlangte, daß „das deformierte Chriftentum”, von welchem der Geift 
gewichen und nur die Form geblieben fei, durch eine Fortfegung der Reformation aufs 35 
neue reformiert werde. Beſonders gewaltig erhob er feine Stimme, nachdem fein Vater: 
land durch den Einfall Ludwig XIV. 1672 an den Rand des Verderbens geraten war, 
und dieſe Heimſuchung des Heren, ſowie deſſen wunderbare Errettung das Herz des Volkes 
ertweicht und für die Predigt der Buße und der Belehrung empfänglich gemacht hatte. 
Seiner ernſtlichen Bußpredigt entſprach durchaus, twie gefagt, fein eigener erbaulicher Wandel 40 
in einem entjagungsvollen Leben, wonad er nicht nur freudig feine Habe, ſondern auch, 
als Geifel der Franzoſen für Bezahlung der Brandihagung, in Reed am Niederrhein feine 
Perfon für fein Volt und feine Gemeinde aufopferte. 

Weil er mit Recht mehr Gewicht auf das reine Leben, ald auf die reine Lehre legte, 
fo konnte ihm auch nicht das bloß äußerliche Belenntnis des rechten Glaubens bei den «5 
Tauf: und Abendmahlsgenofjen genügen, deren Leben nur zu offenbar ihrem Bekenntniſſe 
widerſprach. Darum fühlte er fih in feinem Gewiſſen gedrungen, das reformierte Tauf: 
formular: „Belennet ihr, daß diefe Kinder in Chrifto geheiligt find? und „als Gottes 
Kinder und als Glieder feiner Kirche” getauft werben, —* den Kindern „der unheiligſten 
Menſchen u. ſ. w. in: werden abzuändern, und fi — da er nicht wie Labadie eine so 
im Grunde nur feige und felbjtfüchtige Separation der wahren Chriften von den bloßen 
Namendriften billigen konnte, aber auch nicht die Verantwortung des unwürdigen Genuſſes 
des Leibes und Blutes Chrifti bei Unbelehrten übernehmen wollte — feit 1665 ſeinerſeits 
der Austeilung des heiligen Abendmahls zu enthalten und bei diefem feierlichen Gelübde 
unerjchütterlich zu beharren, obſchon er dadurch in Gefahr geriet, fein Amt zu verlieren. 66 
Natürlicherweife machte diejer Schritt das größte Aufjehen und bewirkte die Enthaltung 
vieler der ernfteften und gewiſſenhafteſten Chriften („Lodenſteiner“) vom heiligen Abendmabhle, 
ohne daß fie ſich darum, wie die Yababiften, von der Firchlichen Gemeinihatt felbjt trennten. 
Wo dagegen dieſe Enthaltung von der Abendmahlsausteilung nicht geftattet wurde und 
werden konnte, da gingen dieſe Prediger natürlichertweife zu den entſchiedeneren Labadiſten co 


574 Lodenftein Löbe 


über. Lobdenftein mwirkte auf feine in ganz Niederland und am Niederrhein verbreitete Partei 
nicht nur durch feine gewaltigen mündlichen Predigten, fondern auch durch deren Drud. 
Die Bedeutung Lodenſteins als eines Predigers, von dem große Kraft ausging, ift erficht: 
lid) aus den vielen Predigten, die nach feinem Tod in verfchiedenen Sammlungen aus: 
5 gegeben und öfter wieder aufgelegt worden find, jo: „Geestelyke Opwekker ..... 
X Predicatien“, Amft. 1701; „Vervalle Christendom“, Utr. 1711 („Berfallenes Chriſten⸗ 
tum“ von Terjteegens Freund und Lehrer 9. Hofmann herausgegeben); „Heerlijkheid 
van een waar Christelijk leven“, Amſt. 1711; Boet-predikatien over Jerem. XLV, 
Utr. 1779; u. a. Don jeinen wichtigen asfetiichen Werfen, die bis auf unfere Zeit mit 
10 Eifer gelefen werden, müſſen vor allem genannt werden: „Weegschale der onvol- 
maacktheden“, Utr. 1664; und „Beschouwinge van Zion: Ofte Aandagten en Op- 
merckingen over den tegenwoordigen toestand van 't Gereformeerde Christen 
Volek“, Utr. 1674—76. Beide Werke find wiederholt gedrudt. Auch als Dichter bat 
Lodenftein fich verdienftlich gemacht durch feine „Uyt-spanningen en andere Gedigten“, 
15 Utr. 1676 und feitdem unzählige Male erichtenen. Ein großer Dichter war er nit. Er 
fang nur zur Erholung und feine Lieder waren beitimnt, um im Kreis bon Frommen 
gefungen zu erden. Er fündigte öfter gegen den guten Geichmad, aber feine Ge 
dichte zeichnen fih aus durch innige Frommheit, durch feinen Geift und dichteriſches Ge 
fühl. In verfchiedenen kirchlichen Gefangbüchern, in Niederland und in Deutſchland, kom— 
© men Lieder von ihm vor. — Seit lange und noch immer fteht Vater Lodenſtein in der 
nieberländifchen Kirche in gefegnetem Andenken, denn „er war ein lebendiges Bild einer 
ungefärbten Gottfeligkeit, ein Zierrat der Kirche Gottes, ein Pflanger fo vieler guter 
ungen, ein Kämpfer im Gebet, ein wunderbar begabter Prediger, ein kluger und be 
ftändiger Held im Glauben geweſen“. M. Goebel F (S. D. van Been). 


25 Löbe, Auguft Julius, geft. 1900. — Eine ausführliche Biographie meines Waters 
gab id im Kirchlichen Zahrbudy für das Herzogtum S.-Altenburg 1900, 2. Heft, S. 18ff. 
Julius Löbe war einer der gelehrten Senbofareer der Haffifchen Periode des vorigen 
Jahrhunderts nad) Riehls Ideal, deren Zahl, irren wir nicht, im jähen Niedergang be: 
griffen ift. Beinahe drei Dienfchenalter bat er fein nennen dürfen und, bis zu feinem 

30 Tode von wunderbarer Friſche des Geiſtes, in jedem bderjelben einem befonderen Gebiete 
der Wifjenfchaft und des Willens mit Erfolg fich gewidmet. 

Geboren den 8. Januar 1805 in Altenburg (Sachſen), der Sohn eines Militärarztes, 
auf dem Friedrichsgymnaſium dafelbjt unter den Grammatifern Aug. Matthiä und Ludw. 
Ramshorn vorgebildet, bezog er 1825 die Univerfität Yena, two neben Baumgarten be 

35 jonders die Philologen Göttling und Eichftädt auf ihn mirkten, wandte fi 1827 nad 
Leipzig, ein Schüler des begeifternden Gottfr. Hermann, abjolvierte 1828 fein theologifches 
Eramen, promovierte 1831 in Jena auf Grund der Abhandlung de correptione 
diphthongorum ante consonas zum Dr. philos. und errichtete, wegen einer geijtlichen 
Anstellung auf längeres Warten verwieſen, in feiner Vaterſtadt eine Privat-Gymnaſial⸗ 

0 vorſchule. Durch das Studium des Isländiſchen zum Gotifchen geführt und veranlaft 
durch die, wenn aud geniale, Einfeitigkeit Grimms, der feine Forichungen auf den materiellen 
Teil der Sprache beſchränkte, und unbefriedigt von Maßmanns Behandlung der gotifchen 
Terte, verband er ſich mit feinem Jugendfreund, dem großen Sprachforſcher H. Conon 
v. d. Gabeleny auf Poſchwitz bei Altenburg, zu der erjten Fritiichen Gejamtausgabe der 

45 Bibelüberfegung des Ulfilas. Zur VBergleihung des berühmten Codex Argenteus reijte 
Dr. Xöbe 1834 nad) der alten Biſchofsſtadt Upfala, wo er die Entdedung machte, daß 
von dem Koder, welcher von den urjprünglic) 320 Blättern deren nur noch 188 zählte, 
ſeit 1822 zehn Blätter fehlten. (Sie wurden 1857 von dem Diebe auf dem Totenlager 
zurüdgegeben) Das Jahr 1835 führte ibn mit v. d. Gabeleng nad Wolfenbüttel zur 

so Einfichtnahme des Codex Carolinus und in einen Briefwechjel mit Graf Gaftiglione 
und Kardinal U. Mai, den glüdlichen Entdedern der gotischen Balimpfeite der Ambro- 
ſianiſchen Bibliothef zu Mailand; bereits ein Jahr fpäter begann der Drud des breis 
teiligen, weitere zehn Jahre in Anſpruch nehmenden Werkes, welches unter dem Titel 
erihien: Ulfilas. Veteris et Novi Testamenti versionis Gothicae fragmenta quae 

65 supersunt, ad fidem codd. castigata, latinitate donata, adnotatione critica 
instructa, cum glossario et grammatica linguae Gothicae, conjunctis euris 
ediderunt H. C. de Gabelentz et Jul. Loebe. Lips. et Altenb. 1836—46 (ab: 
gedrudt bei MSL 18, Paris 1848). Dem in voller Geiftesgemeinfchaft gearbeiteten 
Werke, welches den Namen der beiden Berfaffer einen dauernden Platz in der germanifchen 


Löbe 575 


Sprachwiſſenſchaft erworben hat, ließen ſie 1860 als Entgegnung auf die indolenten Aus— 
laſſungen des Upſalaer Profeſſor A. Uppſtröm eine „Nachſchrift zu der Ausgabe des 
Ulfilas“ folgen. Inzwiſchen veröffentlichte Löbe „Beiträge zur Tertberichtigung und Er— 
Härung der Skeireins 1839 und, in den Blättern für litterarifche Unterhaltung 1843 
eine heute noch wertvolle Abhandlung über die gotische Yitteratur, befonders über Ulfilas 5 
und den Codex Argenteus, jotwie zahlreiche ſprachwiſſenſchaftliche Recenfionen in der 
von Eichftädt redigierten Jenaiſchen Litteraturzeitung, auch fernerhin teilnehmend an den 
Studien feines ſchon 1874 heimgerufenen großen Genofjen, deſſen Söhnen Albert und Georg 
(dem 1893 verftorbenen Profefjor der oſtaſiatiſchen Sprachen in Berlin) er fein Lateiniſches 
Elementarbudy 1845 mibmete. 10 

Nach 11 jähriger Kandidatenzeit im Herbit 1839 mit der Verwaltung des Pfarramts 
Raſephas bei Altenburg betraut, verwendete Dr. Löbe die reihe Muße, die ihm fein 
Amt ließ, neben dem Unterricht feiner zahlreichen Kinder, von denen er fünf Söhne zur 
Univerfität jchidte, mwejentlih auf die Mitarbeit am Piererſchen UniverfalsLerikon bis zu 
der Zeit, wo dasjelbe aus dem Beſitz der Familie feines Begründerd in andere Hände ı5 
überging. Neben der Abfaffung unzähliger gefchichtlicher, prachlicher, archäologifcher, geo- 
graphifcher Artikel in diefem Werke beforgte er faft allein die Redaktion der 4. (1857—64), 
der faft gänzlich umgearbeiteten 5. Auflage nebft den Supplementen (1867— 72), ſowie der 
1865—73 mit dem 2erifon vereinigten drei Bände Jahrbücher der Wiflenfchaften, Künfte 
und Gewerbe. In dieſe Zeit fallen auch die in Haffiichem Yatein abgefaßten drei 20 
Jubiläumsichriften de origine vocabuli Kirche; memorabilia quaedam parochiae 
Menoviensis; narratio de juris spolii in terris prineipum Wettinensium abo- 
litione, ſowie die Übernahme der von dem Berliner Privatdocenten Dr. Preuß geplanten 
neuen Ausgabe von Jo. Gerhardi loci theologiei IX Tom Berol. et Lips. 1863—85, 
welche, obgleich bi zum 6. Bande mit dem Namen des anfänglichen Herausgebers ver: 35 
ſehen, einfchließlich der mühfeligen Indices, thatfächlih von Dr. Löbe fo gut mie ganz 
allein beforgt worden ift. 

Das dritte von ihm gepflegte Arbeitsgebiet war die Altenburger Landes- und Kirchen: 
geſchichte. Auch auf diefem Gebiete ſchon in den Jugendjahren thätig — 1841 erjchien 
jeine Gejchichtliche Befchreibung der Refidenzitabt Altenburg und ihrer Umgebung, 3. Aufl. so 
1881 — ijt der Unermüdliche, während einer 60 jährigen Pfarramtsführung, als Forfcher 
bei dieſen biftorifchen Studien bis zuleßt verblieben, faft achtzigjährig, ebenfalls „con- 
junetis euris“, noch einmal den Plan faffend zu einem größeren Werke. In Gemein: 
ſchaft mit feinem ältejten Sohn, Superint. Kirchenrat Ernſt Conon Löbe in Roda, arbeitete 
er die 1840 ff. vom Hofprediger Sachſe begründete, unvollendet gebliebene Altenburger 35 
Kirchengalerie um zur Gefchichte der Kirchen und Schulen des Herzogtums S.-Altenburg 
mit befonderer Berüdfichtigung der Ortsgefchichte, 3 Bde 1886— 91. Die hierbei benußten 
neuen, reichen Quellen, an deren Erjchliegung und teilmweifen Veröffentlihung in den Mit: 
teilungen der vaterländijchen Gefchichts- und Altertumsgejellihaften Dr. Löbe bereitö den 
Lömenanteil hatte, ſowie der erweiterte Plan ließen das von Kundigen als muftergiltig 40 
anerkannte Werf als ein ganz neues erftehen. Dasfelbe ift der theologifchen Fakultät in 
Jena zugeeignet für die am 8. Januar 1881, feinem 76. Geburtstag, gleichzeitig mit ber 
Erneuerung des philofophifchen Doktors, ihm verliehene Würde eines Doftors der Theo- 
logie, welcher Auszeihnung, neben den viel früheren feitens zahlreicher gelehrter Gejell- 
ſchaften, bereits 1879, aus Anlaß der 40 jährigen Amtsthätigkeit die als Kirchenrat vor— «5 
ausgegangen war, nach 10 Jahren die als Geheimer Kirchenrat folgte. 

Aus der langen Reihe jener Eirchengeichichtlichen Abhandlungen feien hier nur genannt 
die über die Pleißniſchen Arhidiafonen und Dechanten, über das St. Georgenftift, das 
Berger: und Nonnenklojter, die Lorenz: und Johanniskirche in Altenburg, über Kirchen- 
pifitationen, den Anfang und Fortgang der Reformation, über Lutherbeſuche dafelbft, so 
Spalatin, Eberhard Brieöger, über die Abſchaffung des Spolienrecht® in den Herzoglich 
Sächſiſchen Landen, über die unzuverläffige Zahlenangabe bei den Gefchichtsfchreibern der 
alten und mittleren Zeit. Auch auswärtigen Vereinen diente er gern mit feiner 
fleigigen Feder und blieb dem Studium der alten Klaffiter ergeben bis an fein Ende. 
Als Geſchichtsforſcher ein fcharfer Kritiker, ald Theolog von außerordentlicher Milde, ein 55 
feiner Kaſualredner, war er ald Menſch von großer Anfpruchslofigleit und einer wahrhaft 
jugendlich freudigen Mitteilfamfeit gegen Gleichftrebende. Von unvergleichlicher Rüftigkeit, 
raſtlos thätig bis zulegt entjchlief er, einige Wochen nach dem Eintritt in das 96. Lebens— 
jahr, am 27. März 1900 an der langjährigen Stätte feines Wirkens. 

Rudolf Löbe. co 


576 Löhe 


Löhe, Wilhelm, geſt. 1872. — J. Deinzer, W. Löhes Leben 3 Bde (Nürnberg) 
Gütersloh 1873—92 ff. 3. Aufl. Gütersloh 1901; H. Bed, Die innere Miſſion in Bayern 
r. d.Rh., Hamburg 1880, ©. 18 ff. — Schriften: 1834 Sieben Predigten, 2. Aufl. 1836; 1835 
Predigten über das BU. 5. Aufl. 1890; 1836 Einfältiger Beidhtunterridt, 3. Aufl. 1881; 

5 1837 Beicht- und Kommunionbüdhlein, 6. Aufl. 1888. on dem göttliden Worte alö dem 
Lichte das zum Frieden führt, 8. Aufl. 1895. 1840 Samentörner des Gebets, 33. Aufl. 1884. 
Rauchopfer. Handbuch an Kranken- und Sterbebetten, 4. Aufl. 1881. 1843 Miſſion unter den 
Heiden. 1844 Mgende für chriſtl. Gem. luth. Bet., 3. Aufl. 1884. 1845 Drei Bücher von d. 
Kirche, 3. Aufl. 1883. Haus-, Schul» und Kirhenbud, 5. Aufl. 1901. 1847 Erinnerungen 

10 aus der Reformationsgeſch. in Franken. 1848 Evangelienpojtille, 5. Aufl. 1886. 1849 Die 
bayer. Generaliynode von 1849 und das luther. Bekenntnis. Wphorismen über die NTI. 
Aemter. 1850 Unfere firdpliche Lage. 1851 Kirhe und Amt. 1852 Der evang. Geijtliche, 
4. Aufl. 1872. 1853 Eine protejtantiihe WMiffionspredigt von der Abendmahläzudt. 1854 
17 Lektionen für die Paſſionszeit, 2. Aufl. 1877. 1858 Kurzer Unterriht von der Bibel. 

15 Bom Auswendiglernen. Epijtelpoftille, 3. Aufl. 1897. 1859 Kleine Sakramentale. Leltio- 
narium für das Kirhenjahr. Sieben Vorträge über die Worte Jeju vom Kreuz, 3. Aufl. 
1891. 1860 Bon der Barmherzigkeit, 2. Aufl. 1877. Roſenmonate heiliger Frauen. Traftate 
für die Seelforge. 1862 Meine Suspenfion im Jahre 1860. Raphael. 1863 Gutachten in 
Sachen der Abendmahlögemeinihaft. 1868 Martyrologium. Bon Kleinkinderſchulen. 1870 

20 Etwas aus der Geſchichte des Diakonijjenhaufes ND., 2. Aufl. 1901. 1895 David und 
Salomo, herausgegeben von feiner Tochter. 1899 Predigten für die fejtl. Hälfte des Kirchen: 
jahres desgl. 

Johann Konrad Wilhelm Löhe gehört unter denen, melde in dieſem Jahrhundert 
auf praktiſchem Gebiet jchöpferifch gewirkt haben, zu den geiftig bebeutenditen und viel: 

25 feitigften; fein Name ift in die Geſchichte der Iutberifchen Kirche Bayerns, Deutichlands, 
Amerikas, die Gefchichte der inneren Miffion unferer Tage, die Gefchichte hriftlicher Barm- 
herzigfeit überhaupt tief verflochten. Er ift am 21. Februar 1808 in Fürth, der Nach— 
barſtadt Nürnbergs, geboren; er entjtammte einem chriftlich frommen Bürgerhaufe. Be 
deutfam wurde für ihn der Gymnaſialunterricht in Nürnberg unter dem damaligen Rektor 

so C. L. Roth. Ihm trat Löhe fehr nahe; er fei ihm, fagte er jelbit, Dank jchuldig 
bis ind ewige Leben. Im Sabre 1826 bezog er zum Gtubium der Theologie die 
Univerfität Erlangen. Hatte das Chriftentum Löhe fchon immer erfaßt, jo erfaßte er es 
jest in unbedingter perfünlichiter Hingebung. Es geſchah dies vorzugsweiſe unter dem 
Einfluß des reformierten Pfarrers und Proſeſſors Krafft, deſſen Bild in der Gele 

35 Löhes nie verblid. Mit der chriftlichen Erweckung verband ſich wie von felbjt ver 
Gewinn ficherer Iutherifcher Üeberzeugung. Im Jahre 1836 fchrieb Löhe an Hufche: 
„Obwohl bei Gottes Wort aufgezogen, von Gottes Gnade nie verlafjen, danke ich doch, 
menschlich zu reden, mein geiftliches Yeben einem reformierten Lehrer, Herm Prof. Krafft 
in Erlangen. Eben derjelbe, dem ich annoch in berzlicher Liebe anhange, hat, obne «8 

40 zu wiſſen, meine Liebe zur lutherifchen Kirche groß gezogen, da ich fie von Slindesbeinen 
an in mir trug.” Die Grundlage feiner Iutherifchen Richtung war die Tradition feiner 
fränkischen Heimat, die im Geifte des elterlichen Haufes ſich fpiegelte. Dieſe ward belebt 
durch das erweckende Wort eines reformierten Lehrers, der eine jehr irenifche Stellung zur 
lutherifhen Kirche einnahm. Hierzu fam als drittes die Beichäftigung mit der Lehre der 

45 lutherischen Kirche. Löhe erzählt uns in den kirchlichen Briefen (paftoraltheologifche Blätter 
von Bilmar 1861, II. Bd, ©. 109f.), er fei in der damaligen Entwidelungsperiode hoch 
erfreut geiwefen über den Fund der Hollaziihen Dogmatik; von da fei er zu den Sym: 
bolen der lutherischen Kirche geführt worden; er habe aber die pofitive Lehre, die ihn fo 
jehr befriedigte, nicht jelbjt aus der Schrift gefunden: „Die Tradition war mir eher Elar 

so ald die Schrift, das Licht der Kirche leitete mich zum Brunnen der Wahrheit.” Erſt 
jpäter fand Löhe in tieferem Studium der hl. Schrift, daß „die fombolifchen Entſchei— 
dungen der lutherifchen Kirche diefer entiprachen”. Es ift jedenfalls merkwürdig, daß die 
nächſten Impulſe für Löhes gefamte chriſtlich kirchliche Lebensrichtung die landeskirchliche 
Tradition und das Wort eines reformierten Lehrers bildeten. Im Sommerfjemefter 1828 

55 weilte er in Berlin; von tieferem theologifchen Einfluß war diefer Aufenthalt nicht, wie denn 
überhaupt die Würdigung der Theologie nach ihrer fpezififchen Bedeutung für die jeweilige 
Gegenwart nicht feine Sadhe war. Dagegen zogen ihn die bamaligen bebeutenden 
Prediger Berlins, Schleiermacher nicht ausgejchloffen, fehr an; von befonderem Wert war 
ihm das homiletijhe Seminar von Strauß. Im Jahre 1830 beftand er die theologifche 

6 Prüfung. Im folgenden Jahre brad für ihn als Privatvikar in Kirchenlamig in Ober: 
franfen die Zeit einer reichgefegneten paftoralen Wirkjamkeit an. Sie fiel in die fchöne 
Periode geiftlicher Erweckung, welche auch für Bayern längft angebrocdhen war. Eine ge: 


Löhe 577 


mwaltige Bewegung ging von ihm aus; von meither ftrömte ihm das Volf zu. Neben 
unermüblicher amtlicher Thätigfeit in Kirche und Schule ging damals fchon, die nach— 
baltigfte Arbeit der Sammlung der Gläubigen in der Gemeinde zum Dienft an ihr 
einher. Zwei Jahre konnte er im vollen Frieden wirken, bis der Widerwille nicht der 
Gemeinde, fondern des dortigen Landrichterd gegen ihn losbrach. Staatliche und kirchliche 5 
Bureaufratie wirkten zufammen, um ihn von einer Stätte, two er nad) eigener Äußerung 
die — Zeit ſeines Lebens verbracht, zu entfernen. 

öhe wurde nun Pfarrverweſer bei St. Agidien in Nürnberg. Sein dortiger Auf— 
enthalt iſt ohne Zweifel die Periode feiner glänzendften und mächtigſten Wirkfamkeit auf 
ber ara feine Predigtgabe entfaltete fich in ihrer ganzen Fülle und kam den höheren 
und niederen Ständen in gleicher Weife zu gute. Die bedeutendften Männer, Rektor 
Roth, Bürgermeifter Merkel und andere fchlofjen fih an den jugendlichen Vikar an und 
nahmen auch an feinen Bibeljtunden teil. Einmal befuchten Gymnaſiaſten eine ber 
Predigten Löhes, um fie ihrer Kritik zu unterziehen; fie wurden von ihrer Macht 
tief getroffen und gingen nad) dem Gottesdienft lautlo8 auseinander. Wie ein ıs 
Prophet ftrafte Löhe die Sünde ohne Anfehen der Perſon; der Stabtmagiftrat trug 
deshalb auf Abberufung Löhes an; das Konfiftorium Ansbach mies dieſes Anjinnen 
aber als völlig fompetenzwidrig mit aller Entjchiedenheit zurüd,; auch der Nürnberger 
ac obwohl er der älteren Schule angehörte, nahm ſich Löhes mit väterlihem MWohl- 
wollen an. 2% 

Als Löhes Zeit in Nürnberg zu Ende ging, am 30. März 1835, ſchrieb der da- 
malige Profeſſor und Ephorus Dr. Höfling an den Präfidenten von Roth: „Von ganz 
befonders mwichtigem Einfluß auf die Studierenden würde es fein, wenn es möglich märe, 
an die hiefige Stabtlirche einen lutherifchen Prediger wie Löhe zu bringen. Davon ver: 
fpräche ich mir für die praftifche Bildung der jungen Theologen mehr als von allem, a 
was fonft geſchehen kann. Er hat geftern bier gepredigt und ich muß jagen, daß ich nod) 
feinen folchen Prediger gehört habe. Das biefige Kirchentum ift fo verfallen, das es ge 
wiß nur ein fo eminent begabter Prediger wieder heben kann.” Dieſen Brief fandte Roth 
an den Vorftand des Konfiftoriums in Ansbach mit der Bemerkung, daß ihm die Auße— 
rung Höflings über den Kandidaten Löhe fehr beachtenswert erfcheine. Das Konfiftorium 30 
bejtimmte Löhe zum Vikar Kraffts, der damals leidend war; diefer hatte aber bereits eine 
andere Aushilfe angenommen. Es ſchlug ihn dann für eine Nepetentenftelle vor, wobei 
ihm eine bejtimmte Zahl von Predigten übertragen werden ſollte. Die Erledigung einer 
folchen Stelle verzögerte fi aber. So mußte Löhe noch von Drt zu Ort ald Pfarr: 
vertvefer wandern, bis er durch eine eigentümliche Verfettung von Umftänden im jahre 5 
1837 als Pfarrer in Neuendettelsau faft wider feine eigene innerfte Intention angeftellt 
wurde. Er fand fpäter den Ort, den andere von allen Reizen der Natur verlafjen fanden, 
ſchön, obwohl er einige der berrlichften Gegenden der Erde gejehen hatte, und mußte in 
das dortige Leben einen reichen Kranz geichichtlicher Erinnerungen, an welchen es ber 
ganzen Gegend nicht fehlt, zu vertweben. Löhe eignete die Gabe liebenswürbdigjter, man 40 
nöchte jagen, Goethejcher Idealiſierung. Man bat e8 bisweilen tragisch gefunden, daß 
eine jo außerordentliche Kraft in ſolche Einſamkeit verfchlagen erfchien ; Löhe ſtrebte längere 
Zeit ſelbſt nach größerer MWirkfamkeit; viermal hat er fih um ftädtifche Stellen gemeldet ; 
es wurde ihm feine p teil. Ehren wir auch hierinnen eine höhere providenzielle Führung! 
Eine in ſo hohem Maße ſelbſtſtändig angelegte, zum Herrſchen berufene —8*— wie Die 46 
feine hätte ſich faum zu einer Wirffamteit neben anderen geeignet. Gerade an diejem 
einfamen, abgejchiedenen Orte follte er feine ſchöpferiſchen Kräfte in ftaunensiverter Weiſe 
ii Entfaltung bringen. Das geringe Dorf ift durch ihn eine Berühmtheit geworden im 

eiche Gottes; in eine großartige chriftliche Kolonie, in eine Stabt auf dem Berge ward 
es durch ihn umgewandelt, von der die jegnenden Strahlen barmberziger Liebe auf zwei so 
MWeltteile ausgegangen find. 

Ehe es aber dazu fam, war ein fchiwerer äußerer und innerer Kampf zu Fämpfen. 
Dom Jahre 1848— 1852 beivegte Löhe der Gedanke des Austrittd aus der bayeriſchen 
Landeskirche mit einer Stärke, daß die Separation mehr denn einmal beſchloſſene Sache 
war; der Konflift mit dem Kirchenregimente hatte zulegt eine Höhe erreicht, daß an nichts 55 
anderes mehr zu denken war, ragen wir, wie es hierzu gefommen, fo ift zu erwibern, 
nicht durch die befonderen Gebrechen der Landeskirche, wenigſtens durch diefe nicht allein 
Sie litt an den Schäden des Landesfirchentums überhaupt, manches in ihrer Verfafjung 
und der firchlichen Praxis war nach der konfeſſionellen Seite jehr reformbedürftig ; fie hatte 
fi) aber früher als die meiften deutjchen Landeslirchen der Herrichaft des Nationalismus co 

Real:Encpklopädie für Theologie und Kirche. 3. A. XI. 37 


— 


0 


578 göhe 


entwunden; das Iutberifche Bekenntnis, welches rechtlih nie abrogiert worden war, war 
mehr und mehr zu thatſächlicher Geltung gelangt. 

Der Grund zum Kampf gegen die Landeskirche lag tiefer; er lag in dem Gegenjat 
geoen das Yandesfirchentum überhaupt. Mit diefem mar Yöhe zerfallen; e8 mar ber 

5 Konflift zwiſchen dee und Wirklichkeit, der ihm allentbalben in den faktijchen Zu: 
ftänden entgegentrat, unter welchem er unfäglih litt. Löhe bat tiefer als andere in die 
Schäden des Volkslebens und der Kirche geblidt; er war aber auch mehr als andere von 
der Herrlichkeit der Kirche erfüllt; e8 loderte in ihm eine bl. Flamme des Eiferd für den 
Herm und fein Haus; die Sehnſucht nad befjeren Zuftänden war fein inneriter Herz 

10 ſchlag. Als nun das Jahr 1848 mit feinen Stürmen bereinbradh, fürdhtete er nicht mie 
jo viele den Zuſammenbruch des alten Verhältniſſes zwiſchen Kirche und Staat, ſondern 
hoffte und mwünfchte ihn, weil er glaubte, daß über diefem Sturze das befjere Neue erblüben 
werde. Er war nicht bloß gegen das proteftantifche Landeskirchentum, ſondern überbaupt 
gegen alles, was man Volks- und Staatsfirchentum nennt; er war geneigt, in der kirchen⸗ 

15 geichichtlichen Entwidelung feit Konftantin und feit der Reformation einen Fehlgang der 

irche zu erfennen. Es hat fih in den damaligen Kämpfen wirklich um einen tiefen 
Prinzipienftreit, um einen verfchiedenen Begriff der Kirche gehandelt. Darum haben dieſe 
Kämpfe auch allgemeineres Intereſſe. Löhe faßte das Mefen der Kirche als einer Gemein: 
ichaft der Gläubigen allzufehr mit ihrer Erfcheinung, mit deren fichtbarem Organismus in 

20 eins zufammen. „Wir jehnen uns,” jagt er in feinem Vorfchlag zur Vereinigung luth. 
Chriſten für apoftolifches Leben vom Jahre 1848, „nad einer wahrbaftigen Gemeinſchaft 
der Gläubigen, die Kirche ſoll, jo wünſchen wir, nicht bloß ein Glaubensartikel fein, 
jondern ind Leben eintreten und erjcheinen.” In der Schrift: „Unfere kirchliche Lage“, 
äußert er fih: „Emwig im ganzen, mwechjelnd in betreff der einzelnen Bejtandteile, gebeibt 

25 die Kirche ſchwerlich recht, wenn nicht die Möglichkeit freieften Ab: und Zuzugs, ja die 
Notwendigkeit dieſer van erfannt und zur Anerkennung gebracht wird”; im Yabre 
1848 fchreibt er an C. von Raumer: „Wenn die Kirche in unferer Zeit ift, was fie fein 
fann und zum Heile der Welt fein fol, jo ift fie eine ſehr Heine Minorität. Sie wird 
feine Macht, wenn fie nicht Elein wird. Mas nicht intenfiv ift, iſt micht extenfiv.“ Im 

3 Korreipondenzblatt der Gejellichaft für innere Miffion nah dem Sinne der lutberifchen 
Kirche, 1853, ©. 111 ff. wird behauptet, daß Chriſtus die Sichtbarkeit der Kirche, wie fie 
im AT beitanden, nicht bat aufheben, fondern über alle Völker hat erftreden, ein Reich 
Gottes nicht bloß im Geift, fondern in der Wahrheit, wo Äußere dem Inneren ent: 
fpräche, wo dur den in den Gliedern mwaltenden Geift diefelben zu einem Yeib zu: 

35 fammengefügt würden, cin fichtbares Reich, eine Gemeinde der Heiligen bat ftiften tollen: 
„die Kirche iſt eine fichtbare, eine äußere Gemeinschaft der durch einen Glauben und Be 
fenntnis verbundenen Kinder Gottes”. Ferner lefen wir hier: „So wie die Kirche Chrifti 
nicht ohne Amt beſteht, jo auch nicht ohne Kirchenregiment, weil dies weſentlich in dem 
von Chriftus gejegten Amte begriffen ift. — Die Kirche darf als ſolche fein Regiment außer 

40 dem Amte dulden.“ Diefe Worte jtammen allerdings nicht von Löhe ſelbſt ber; find 
aber feinen Gedanken unmittelbar entnommen. Man twirb nicht leugnen fünnen; daß in 
diefem Kirchenbegriff donatiſtiſch-individualiſtiſche Anſchauungen mit einem leife romanifieren: 
den Zuge fich berührten. Lebteren haben Männer wie Hofmann und Höfling in Löhes 
Amtsbegriff, wie er ihn in den Schriften „Aphorismen über die neuteftamentliden Amter 

4 und ihr Verhältnis zur Gemeinde (1849)” und „Kirche und Amt, neue Aphorismen 
(1851)” entwidelt hat, von Anfang gefunden. 

Löhe hat nun im erfter Linie aud) durchaus eine Firchliche Neubildung im Gegenfat 
zur Landeskirche erftrebt. Der prinzipielle Bruch mit dem Landeskirchentum trat allent- 
halben hervor, ſchon in der erjten, übrigens viel Treffendes enthaltenden Schrift: Bor: 

50 jchlag 2c., wo die Separation nur ald Frage der Zeit und fchon jetzt als das eigentlich 
Berechtigte und Notwendige angejehen wird. Nach den Aphorismen ift die beftebende 
Kirche eigentlih feine Kirche mehr. Auch die an die Generalfunode vom Jahre 1849 
gerichtete, mit 330 Unterjchriften verjehene Petition, in welcher Abthbun des Summepiflopats, 
vollftändige konfeſſionelle Burifilation, ſtrengſte Verpflichtung auf das Belenntnis x. ge 

66 fordert wurde, ging von feiten Yöhes im Grunde genommen von berfelben Vorausſetzung 
aus. Sie war mehr ein Ultimatum als ein Neformgefuh. Löhe fchrieb damals: „Ic 
hoffe von der Generalfunode wenig — — wer die Petition unterjchreibt, macht ſich auf 
das Außerfte gefaßt und ift des Ginnes, im Verneinungsfall der Bitten von der Yandes- 
firhe abzutreten — ich meinerfeit3 finde die kirchlichen Zujtände allenthalben faul, allent- 

0 halben brichts — ich meinesteild will, wenn die Generalfynode fich wider gerechte Forde— 


Löhe 579 


rungen fträubt, thun, was, tie mir bämmert, fchon längſt das Rechte geivefen wäre.“ 
Obwohl nun die kirchlich Gefinnten fonft und aud) die meiften, welche jene Petition unter: 
fchrieben hatten, von dem Ergebnis der Synode nicht unbefriedigt waren, Männer wie 
Thomafius, Höfling, der Neferent in der Zeitfchrift „Proteftantismus und Kirche” über: 
aus anerfennend über fie urteilten, obwohl unmittelbar nad) der Synode die ftrengften 6 
Freunde Löhes und Löhe ſelbſt auf den Austritt zunächſt verzichteten, jo ließ Löhe 
gleihtwohl, als die Verhandlungen der Synode veröffentlicht worden waren, die Schrift: 
„Die bayerische Generalfynode vom Frühjahr 1849 und das lutherifche Belenntnis“ 
ausgehen. Sie enthielt die fchärffte, vielfach unbillige Kritif einer Synode, melde, 
um mit Höfling auf der Leipziger Konferenz des Jahres 1849 zu reden, einen ſehr 10 
bedeutenden ortjchritt gegen früher befundete und nad) Ahomatius eine Reihe bon 
Beſchlüſſen faßte, die dem kirchlichen Bewußtſein einen bejtimmteren und volleren Aus: 
Fr geben follten; diefe Schrift lief in einen fürmlichen Abjagebrief an die Landes— 

i aus. 

Es ſollte aber nicht zur Separation kommen. Löhe wollte austreten, aber er ıs 
fonnte nit. Sein gefchichtlicher Sinn, ein unaustilgbarer Zug von Liebe und Pietät 
gegen das überlommene Kirchentum, aus dem er jelbit hervorgegangen war, und in bem 
er mehr mwurzelte, als er fich felbft oft geftand, feine Nüchternheit und Geifteöflarheit, die 
ihn felbft wieder mißtrauiſch machten in Bezug auf die Ausführbarkeit feiner Firchlichen 
Ideale, befondere äußere Yügungen haben es nicht dazu fommen laflen, obwohl der Schritt 20 
mehr denn einmal innerlich bereits gejchehen war. Seine innerften Anſchauungen forderten 
den Austritt, ruhige Erwägung für ji) und mit anderen legte immer wieder den Verſuch 
der Reform nahe. Nachdem die Beleuchtung der Beſchlüſſe der Generalfynode erjchienen, 
fam es zunädit zu einer Verhandlung zwiſchen Löhe einer, Hofmann und Thomafius 
andererſeits. Löhe zeigte fich fehr machgiebig; die theologische Fakultät in Erlangen unter: 35 
breitete dem Oberkohfiftorium, öhes Sache biß zu einem gemifjen Grab zu der ihren 
machend, Vorſchläge, um wo möglich dem drohenden Riß vorzubeugen ; der Bermittlunge: 
verjuch führte aber zu keinem Ziele, fondern endete mit gegenfeitiger Entfremdung. Man 
wandte fih nun direft an das Oberfonfiftorium, zunächſt in Sachen des Belenntnifies; 
man äußerte ſich dankbar für den erfolgten Beicheid. Es wurde aber mit dieſer Dank: so 
jagung der Antrag auf volle Trennung der Kirchen und Abendmahlsgemeinichaft zwiſchen 
der lutherifchen und reformierten Kirche, welch legtere in Bayern nur wenige Gemeinden 
umfaßt, geftellt. Auf diefen Punkt konzentrierte fich jebt die ganze Bewegung. Man 
erklärte die fogenannte gemifchte Abendmahlsgemeinſchaft, die hie und da, namentlich in 
Diafporagemeinden vorkam, für den ſchwärzeſten Fleck der Landeskirche und unbedingt 6 
für Sünde. Nach längerem Zögern antwortete das Kirchenregiment in einem überaus 
ermogenen Erlaß vom 19. September 1851, der aud auf Löhe feines Eindruds nicht 
verfehlte; in ihm wurde der lutherifche Charakter der bayerischen Landeskirche diesf. d. Rh., 
von den wenigen reformierten Gemeinden abgeſehen, das Nichtvorhandenfein einer recht: 
lichen oder tbatfächlichen Union mit Entfchiedenheit behauptet und die vereinzelt ſtatt- 40 
findende Abendmahlsgemeinichaft zwiſchen Lutheranern und Reformierten ald ein durch un— 
vermeidliche Verhältnifje hervorgerufener Notitand bezeichnet. Völlig befriedigt war man 
hierdurch aber nicht, man wollte radikale fonfeffionelle Scheidung nad allen Seiten. 
Während man aber feither ftetig von einer Trennung von der Yanbesfirche gejprochen 
hatte, nahm Löhe gegen das Kirchenregiment jcheinbar ganz unvermittelt, in Wahrheit 45 
aber von dem Rate auswärtiger Freunde beftimmt, plötzlich infofern eine andere Stellung 
ein, als er mit feinen Freunden innerhalb der Kirche bleiben zu wollen erklärte, aber mit 
einer Art Proteft, mit dem Vorbehalt, daß er diejenigen Geiftlihen und Gemeindeglieder 
nicht für lutheriich halten könne, welche irgendwie in gemiſchte Abendmahlsgemeinjchaft 
verwickelt jeien. Nach der Meinung vieler, auch der in der Zeitſchrift Proteftantismus co 
und Kirche, in welcher die obfchwebenden Fragen fort und fort mit großer Sicherheit und 
Schärfe verhandelt wurden, von Hofmann vertretenen, und namentlid nach der Über: 
eugung des Kirchenregiment3 war bierdurdy aus der projektierten Separation von der 
andesfirche eine Art Erfommunifation aller anders Denkenden von feiten einzelner Geift- 
lichen der Landesfirche geworben, obwohl Löhe dies von Anfang als Nifveränbnis be 56 
zeichnet hatte. Der Gegenfag zwiſchen Löhe und dem Kirchenregiment erhielt hierdurch 
die äußerſte Zufpigung. Das Oberfonfiftorium erwiderte die legte Kundgebung mit ber 
Aufforderung, daß die Unterzeichner der Landeskirche fih treu und gehorfam anjchließen 
oder ihr Amt niederlegen follten. Löhe und feine freunde erklärten aber, letzteres nicht 
thun zu können, und hielten dabei ihren früher behaupteten Standpunkt feit; „gühe und co 

37 


580 Löhe 


einer ſeiner Freunde thaten dies mit großer Mäßigung und nicht ohne weſentliche Milde— 
rung der Sache. Das Kirchenregiment ſtellte aber einem abſtrakten Prinzip das Recht der 
Kirche ebenſo abſtralt gegenüber, und ging auf der einmal betretenen Bahn weiter. Der 
Mann, der die ganze Angelegenheit längere Zeit mit viel Takt, Umſicht und möglichſtem 

5 Wohlmollen für Löhe behandelt hatte, Dr. Bödh, trat mehr und mehr zurüd, andere 
Elemente machten fich geltend. Es erfolgte die Suspenfionsbedrohung gegen Löhe und 
acht andere Geiftliche, und dann, jedoch nur mit einer Stimme Majorität, der Sus— 
penfionsantrag. 

So ftand die Landeskirche vor einem ſchweren Riſſe. Die wirkliche Suspenfton 

10 hätte die wirkliche Separation ohne Zweifel nach fich gezogen. Die Kunde von Map: 
— gegen Löhe wirkte peinlich auch auf Geiſtliche, die ihm ferner ſtanden; in Ein— 
gaben an das Kirchenregiment ſprach man von dem unabſehbaren Unglück einer Sepa- 
ration. Es jollte aber auch jet nicht zu diefer fommen. Der edle König Mar Il. hatte 
ohne Zweifel einen tieferen Einblid in die Lage der Dinge; dem Hof überhaupt war Die 

16 firchlihe Bewegung nicht fremd geblieben; König Ludwig I. fol die Schrift Löhes: 
„Unfere kirchliche Lage“, felbjt gelefen haben. Der regierende König war mit le, 
dem er bereits ald Kronprinz näher getreten war, auch nach deſſen Wegzug von Bayern 
immer in Verbindung geblieben und hatte das lebhafte Intereſſe, das Unrecht, das unter 
Abel an ihm begangen worden war, zu fühnen. Man mußte, daß aud in weiteren 

20 Kreifen Fein jonderliches Vertrauen zu der damaligen Leitung des Oberkonſiſtoriums vor: 
handen fei. So wurde am 29. September 1852 Harleß an die Spike des letzteren be: 
rufen und die Löheſche Frage erledigte fih dadurch von felbft, obwohl erit unter dem 
7. Zuli 1853 bejchieden wurde, daß der Suspenfionsantrag bis auf meiteres zu beruben 
habe. Durch Harleß wurde vor allem eine reinliche und frieblihe Sonderung der 

25 lutheriichen und reformierten Kirche zu ftande gebracht; ein felbitftändiger lutheriſcher 
Kirchenkörper wurde gefchaffen, neben welchem aud die reformierte Kirche erft zu ihrer 
vollen Selbftftändigfeit gelangte. Andere heilſame Neformen wurden fofort in Angriff 
enommen und allmählich durchgeführt. AU dies und das unbedingte Vertrauen, das Harlep’ 
Verfönlichkeit genoß, wirkten zufammen, den Löheſchen Kreis zu beruhigen. Es mar ein 

so großes Glück für die Landeskirche, daß ihr der ſchwere Riß eripart und eine Kraft mie 
die Löhes erhalten blieb, aber auch ein unverfennbarer Segen für Löhe, daß er nicht in 
die Enge der Separation gedrängt wurde. Alle Wünſche Löhes wurden freilih nicht be 
friedigt, und konnten es nicht werden ; dies wäre dem Aufgeben der Landeskirche gleich: 
gefommen. Auch der Punkt, um deſſen Willen der Konflikt feinen Höbepunft er 

£5 reicht hatte, fonnte nicht im Sinne Löhes bereinigt werden. Im Prinzip blieb Löhes 
Stellung zum Landeskirchentum diefelbe. Als Harleß ſchon eingetreten war, unter dem 
13. Dezember 1852, jchrieb er an die Separierten in Nafjau und Baden: „Was die 
armen, franfen, fterbenden, von den Mafien der Welt gelähmtem und faft getöteten Yandes- 
firchen heutzutage nicht mehr fünnen, das gebt auf euch und eures gleichen über.“ Der 

«0 Austrittögedanfe tauchte noch einigemal auf, aber nie mehr mit der Stärke tie 
früher. Einige Jahre fpäter fchrieb einer der nächiten Freunde Löhes: „Daß Löbe 
eine — bilde, davor darf niemand eine Angſt haben, das geht nicht mehr; es 
wäre ſchon früher ſchlecht genug gegangen und Gott hat uns vor großem Jammer und 
Schaden behütet.“ 

4 Man darf auch geradezu jagen, daß allein die Landeskirche Löhe Raum bot nicht 
bloß für die volle Entfaltung feiner Kräfte, fondern auch für eine eigentümliche Mannig- 
faltigfeit und einen oft auffallenden Wechjel feiner Anſchauungen. Löhe eignete nämlich 
bei aller tiefen, Ehrfurcht gebietenden Ruhe feines Weſens in Amt und Verkehr im Innerſten 
eine große Beweglichkeit, ein Trieb, immer von anderen, von bejonderen Wahrnehmungen 

so und Erfahrungen zu lernen, auch eine gewiſſe Abhängigkeit von momentanen Eindrüden. 
Er blieb lutherifcher Grundanſchauung treu; im einzelnen bat er aber feine Anfichten oft, 
bisweilen in das gerade Gegenteil geändert. In feiner herrlichen Schrift über die Kirche (Drei 
Bücher von der Kirche, 1845), einem wahren Loblied auf fie in fchöner, erhabener Darftellung 
— fie wurde aud ins Englifche überjegt — vertrat Löhe die ftrengite lutheriſche Orthodorie. 

66 Die lutherifche Kirche ift ihm die Kirche fchlechthin, in einem Sinne, wie es Johann 
Gerhard faum zugeftanden hätte: „Die Reformation ift vollendet in der Lehre, die Lehre 
und das Belenntnis ift fertig.” In der Stellung zur fatholifhen Kirche tritt durchaus 
der altproteftantifche Gegenjaß hervor. In der Schrift: Vorſchlag zur Vereinigung ꝛc. 
©. 10 wird geradezu behauptet, daß faliche Lehre nicht geringer anzufchlagen fei ala 

co fittenlojer Wandel. Schon im Jahre 1850 ſprach aber Löhe von der Notwendigkeit der 


Löhe 581 


Fortbildung mancher ſymboliſchen Lehren, namentlich der vom Amte, nachdem feine eigenen 
Schüler in Amerita „im Fanatismus Firchlicher Meinungen und des Undankes“, wie Löhe 
felbft jagt, wegen feiner Anfchauung vom firhlihen Amt fih von ibm losgefagt hatten. 
Später geſchah dies auch wegen des Chiliasmus, den Löhe früher verworfen, dann aber 
im Jahre 1857 in einer gewaltigen Predigt über Phi 3, 7— 11 öffentlich verfündigt hatte. 6 
Ganz ſchön fagt Löhe in den Firchlichen Briefen, wie er von den Symbolen zur Schrift 
gekommen fei und gefunden babe, daß die bl. Schrift reicher, tiefer, wahrer fei als die 
Symbole, und daß die Kirche daher nicht bloß auf den Lorberen der Väter ruhen bürfe, 
fondern immer mehr zu mwacjen und völlig zu erden, alle Aufforderung und allen 
Anlaß babe, die Schrift ſei lichter und klarer, billiger und gerechter als das Wort der Menfchen ; 10 
Löhe beklagt fich, daß manche mit den fombolifchen Büchern Abgötterei trieben, und unterjcheidet 
ausdrücklich Bekenntnis und Theologie. Noch weiter ift hierinnen das Korrefpondenzblatt 
(1859, ©. 23 ff., 29 ff., 37 ff.) gegangen. Hier wird „das verhältnismäßig reinfte Belenntnis 
der göttlichen, ſeligmachenden Wahrheit” das Kleinod der luth. Kirche genannt und von 
einem Luthertum geiprochen, das die Wahrheit überall anerkennt, two e8 fie findet, und Ge: 15 
rechtigfeit übt und Milde im Urteil über andere Konfeffionen, das ſich neben den Unter 
jchieden auch der vorhandenen Einigkeit, die über den Konfeffionen fteht, bewußt ift und 
berjelben von Herzen freut. Zu beflagen mar es aber, daß dieſe freiere und weitere 
Anjhauung in Beurteilung der anderen Konfeffionen faft nur der fatholifchen Kirche zu— 
gute fam und nad) diefer Seite über das richtige Maß hinausführte. Die im Jahre 1860 20 
erſchienenen „Rojenmonate beiliger Frauen“ erregten das größte Auffehen, zum Teil aud) 
unter den nächſten freunden Löhes, und riefen jchärfiten Widerſpruch zweier bedeutender 
Iutberifcher Theologen hervor. Löhe hat in diefem Merk, das im einzelnen Treffliches 
enthält, im ganzen eine in ber Kirche früh aufgelommene Werk: und Entjagungslehre ver: 
berrlicht, welche mit proteftantifcher Grundanſchauung fich prinzipiell und auf die Dauer 26 
nicht verträgt. Man muß fagen, daß Löhe eine Weile auch nad anderen Seiten, 3. B. 
in der Frage über das Gelübde der Ehelofigfeit, auf einer bedenklichen Schneide einher- 
ging. Allein Löhe mwurzelte von früh an und ftetig fo tief und umerfchüttert in der Lehre 
von der Rechtfertigung, daß von einer bewußten Hinneigung zur fatholifchen Kirche Feine 
Rede fein konnte; er äußerte offen, daß die Katholiken feinen Übertritt erwarteten, daß so 
er faſt alle Tage von da Briefe in diefem Sinne erhalte, aber ebenſo entſchieden fagt er 
in den firchlichen Briefen: „Ich babe feinen Umgang mit Römifchkatholifchen, ich babe 
nie einer ihrer Lehren beigeftimmt, ich bin gar fein Anhänger des Papismus, ich habe 
feine einzige römiſch-katholiſche Bejonderheit zu der meinen gemacht, ich hänge wie ehedem 
an den jombolifchen Sätzen und Lehren der lutherifchen Kirche.” Löhe wollte aber Un: 35 
vereinbared miteinander vereinigen ; er verjuchte, in einer Art Neformatismus, wie ihn 
V. E. Löcher nach anderer Seite hin an den PBietiften tadelte, die reformatorifchen Grund: 
fäge, denen er durchaus treu bleiben wollte, zu bereichern mit früh aufgelommenen etbifchen 
Anſchauungen, die in ihrer meiteren Konſequenz gerade die Reformation herausgeforbert 
hatten. Daß „Stimmung und Färbung feines Urteil3” der römijchen Kirche gegenüber 40 
anders geworben, giebt Löhe zu (vgl. auch die Vorrede zum Martyrologium vom Yahre 
1868), dies ſchloß aber nicht aus, daß er auf das Schärffte gegen das neue Dogma ſich 
ausſprach. Leider bat nun aber Löhe in feinem Gutachten in Sachen der Abendmahls- 
gemeinſchaft (1863) der reformierten Kirche, die der lutherifchen doch unendlich näher fteht 
als die römische, gleiche Billigkeit nicht zulommen lafien; er hat die fehr ungerechten 46 
Urteile Luthers in dem Heinen Belenntnis vom bl. Abendmahl bier fich angeeignet und 
Tit. 3, 10 ohne weitered auf Reformierte und Unierte angewendet. Gleichwohl hat er 
auch in diefer Schrift feiner früheren Anficht über Abendmahlsgemeinfhaft im Grunde 
die Spige abgebrochen und ift im einzelnen, tie thatfächlich vorliegt, noch zu weiteren 
Konzeifionen fortgegangen. Er bat in der Schweiz mit Reformierten brüberlich verkehrt, 50 
wie ſolche auch öfter längere Zeit in Neuendettelsau fich aufbielten und nachher offen 
erflärt, er würde jedem gläubigen reformierten Pfarrer feine Kanzel einräumen. 

In einer der fchönften Stellen in dem Buche von der Kirche hat Löhe gejagt: „Es 
ift alles zu hoffen, wenn das Wort und die Lehre walten. Darum vor allem ums Wort 
laßt uns beten. Berfaffung, Ordnung, Liturgie und Zucht fünnen mangeln und dennoch 55 
Taufende felig werden, wenn nur das Mort da iſt. Am Worte liegt? gar. Wir fönnen 
es nicht entbehren.“ Gewiß ift Löhe diefem Grundſatz fpäter nicht mehr ganz treu ges 
blieben. Kirchliche Organifation war feine Stärke, er hat fie aber auch oft in einfeitiger 
Weiſe geltend gemadt. Er bat auf die Verfaſſung oft mehr in reformierter als luthe— 
rifcher Weile Nachdruck gelegt, jchon in der Petition an die Generalfynode vom Jahre so 


582 Löhe 


1849 geſchah letzteres. Auch leugnen läßt fich nicht, da Löhe im Vergleich mit bem 
Gnabenmittel des Wortes, das er in dem bei aller Einfachheit großartigen, von tief ge: 
funden feelforgerlihen Marimen zeugenden Traktat: „Bon dem göttlihen Worte, als dem 
Lichte, das zum Frieden führt (1837), der auch ins Franpöfifche überjegt wurde, fo un: 
5 vergleichlich würdigte, fpäter das Sakrament faft über Gebühr erhob. Das Sakrament 
des Altars ſchien bisweilen alles zu fein. „Das Saframent bildet, das Sakrament erhält, 
das Saframent fördert und vollendet die Gemeinde, wenn es erfaßt, dargelegt, gereicht 
und gebraucht wird, wie es fein foll.” 
Eine ganz fichere, in fich gefchloffene, ftetige kirchlich-theologiſche Grundanſchauung 
10 hatte Löhe nicht. Er war nie befriedigt, er wollte immer befjern, ändern und ergänzen. 
Diefer Grundzug hatte etwas Ehrwürdiges und Großartiges, war aber doch auch — 
laſſung zu manchem Abgleiten vom richtigen Pfade, um ſo mehr, als Löhe geneigt war, das 
momentan für wahr Gehaltene als von ſeinem Lebensberuf ihm gewieſen anzuſehen und 
zum Schiboleth auch für andere zu machen. Vor allem möchten wir aber jetzt in dieſer 
ı5 Eigentümlichkeit das Streben Löhes erkennen, ſich ſtets aus jeder Enge zu öfumenifcher 
MWeite zu erheben ; darauf zielt doch auch fein Wort: „Wenn fünf Minuten vor meinem 
Tode ich höre, daß irgendwo eine befjere Kirche entiteht, als die Iutherifche, verichreibe ich 
mich fterbend noch der neuen Kirche, no fünf Minuten vor meinem Tode.” Nur eins 
müfjen wir ebenfo beitimmt behaupten, ein Mann von biejer, in feiner Originalität wur: 
20 zelnden Geneigtheit, auch Gegenſätzliches in fich zu vereinigen oder zu verfchiedenen Zeiten 
zu vertreten, ein Mann von dieſem idealen Flug hätte in einer deutſchen oder amerika: 
nischen Freikirche feine Stätte nicht gefunden. Löhe hätte fepariert nur auf fich felber 
ftehen fönnen ; dies hätte aber für ihn und andere ohne Zweifel auch feine bejonderen 
Gefahren gehabt. Auch in dem kleinen Löhefchen Kreife ſprach man z. B. zur Zeit der 
25 Rofenmonate von einem drohenden Riffe. Löhe ift und gerade in ber nicht immer har 
moniſch gearteten BVielgeftaltigkeit feiner Richtung und Anſchauung, feines Strebend und 
Wirkens, fo eigentümlich es lauten mag, ein großer Apologet des Landeskirchentums, deſſen 
Schwäche, defjen Stärke aber auch eine gewiſſe Weite ift. 
Die Liebe zur Landeskirche fchlug bei Löhe aud immer wieder überrafchend durch. 
so Das Merkwürdigſte ift, daß Löhe noch mitten im brennenbften Kampfe fein treffliches 
Bud: „Der evangel. Geiftliche” (I. Bd 1852, II. Bd 1858), jchrieb, in deſſen Vorwort 
er jagt: „Der Standpunkt, von welchem aus geichrieben wurde, ift hauptfächlich der eines 
Landpfarrers in der Landeskirche” ; Löhe hat bier thatfächlich gezeigt, daß eine kirchlich 
ideale Richtung fi gar wohl mit dem Stehen auf dem realen Boden des Yandesfirchen: 
85 tums verträgt. 
Übrigens war das Verhältnis Löhes zur Landeskirche feit der Krifis im Jahre 1852 
im ganzen ein friebliches. Löhe hat zwar bie Frage der Abendmahlsgemeinihaft noch 
dreimal angeregt, im Jahre 1853, 1857 und 1861. Sein Auftreten im Jahre 1857 wäh— 
rend der durch bie Liturgie und andere Anorbnungen veranlaßten Stürme war uns 
40 immer am wenigſten verjtändlich ; Löhe wollte damals unter Yoderung des Parochial- 
verbandes alle mit der Bewegung unzufriedenen, ihm gleichgefinnten Elemente durch Auf: 
nahme in die Abendmahlsgemeinſchaft kirchlich organiſieren; es mar eine Art Firchlicher 
Gegenagitation zur Abwehr des twiderfirchlichen Liturgiefturmes. In der damaligen Ein: 
gabe an das Oberkonfiftorium trat Löhe fchroffer und gebieterischer auf als je; er zog fie 
45 aber ſelbſt wieder zurüd ; einer feiner ehrwürdigen Freunde mar infolge jenes Schrittes 
aus der Gefellihaft für innere Miffion ausgetreten. Einen weiteren Erfolg hatten dieſe 
neuen Verfuche nicht. Der einzige Konflilt von Bedeutung in jener Periode war nicht 
firchlich geiftlicher, fondern kirchlich ftaatsgefeglicher Natur. Löhe hatte fich getveigert, ein 
Gemeindeglied, das wegen böslicher Verlaffung der Frau rechtskräftig geſchieden war und 
50 die Erlaubnis zur Wiederverehelihung erhalten hatte, wozu Löhe ſelbſt ald Vorftand der 
Armenpflege mitgewirkt, zu trauen, auch das Dimifjoriale, damit ein anderer traue, aus— 
zuftellen. Es fam auf dieſe Weife zu einer vorübergehenden Suspenfion vom Amte, 
Die aktenmäßige Darftellung dieſes Konflikts findet fi in Proteftantismus und Kirche, 
Jahrgang 1860, II, ©. 263f. Wir urteilen bier nicht über die materielle Seite der 
56 Frage; auch nahe Freunde Löhes, wie 5. B. Dr. Weber, haben aber fein Berfahren for: 
mell inforreft gefunden, meinten auch, Yöhe hätte ohne Gewiſſensverletzung tvenigftens 
das Dimifjoriale ausftellen fünnen. Damals war «8 das legte Mal, daß Löhe die Aus- 
trittöfrage ernftlih eriwog ; fie wurde auf einer engeren —— beſprochen; nur eine 
Stimme ſoll dafür geweſen ſein; eine andere aus der Mitte der Separation mahnte 
eo dringend ab, Nach einiger Zögerung übernahm Löhe mit einer Selbſtverleugnung, die 


Löhe 583 


ihn ehrt, dad Amt wieder. Von geringerem Belang tar bie Koliſſion wegen Vornahme 
einer Kranfenölung ; als die Sache mit der für die Handlung verfaßten Liturgie veröffent- 
licht worden war, unterfagte das Oberkonfiftorium, gewiß mit Recht, die weitere Bornahme. 
In Sachen der Kinderbeichte, einer befonderen Kirchenzuchtorbnung, welche Löhe ganz jelbit- 
ftändig eingeführt hatte, und in fo mandem anderen ift das Kirchenregiment Löhe, troß 6 
—— Bedenken, möglichſt entgegengekommen. Wenn wir von den Vorgängen in 

irchenlamitz abſehen, iſt uns kein Konflikt mit der Gemeinde bekannt, wo Löhe beim 
Kirchenregiment nicht Schutz gefunden hätte. Er ſelbſt ſchreibt 1836 an Huſchke: „Meine 
Oberen haben mich bisher geſchützt.“ Die drei Dekane, unter denen Löhe ſtand, Glieder 
des Oberkonſiſtoriums und Konſiſtoriums, waren Löhes perſönliche Freunde, die immer, 10 
wo es not that, wieder Verſtändigung und Ausgleich herbeizuführen ſuchten. Wenn 
Löhe einmal jagt: „ES gehört gewiß auch zur Weisheit derjenigen, welche im Regiment 
der Kirche ſitzen, den Geift der Freiwilligkeit nicht in Feſſeln zu bannen, an denen er 
fterben muß, fondern ihn vielmehr zu wecken und ihm die zur Enttwidelung — Kraft 
notwendige Weitſchaft zu laſſen, zu gewähren und p hüten“, jo hat er dies ſelbſt reichlichit 16 
erfahren. Ein einziger Beſuch in Neuendettelsau fonnte dies lehren. Es bildete mit feinen 
Anftalten eine ecclesiola in eccelesia im ſchönſten Sinne des Wortes. Seine hoben 
Gaben und Xeiftungen wurden ftet3 auf das Bereitwilligfte anerkannt. 

Doch Löhe darf nicht nach diefem oder jenem, fondern muß nad) feiner ganzen Per: 
fönlichleit beurteilt werden. Als ſolche war er eine Größe in Gottes Neich Derjelbe 20 
Mann, der fo gewaltig und oft auch einfeitig für Glaube und Lehre eiferte, war zugleich 
von mächtig ſchöpferiſcher Kraft auf dem Gebiete barmberziger Liebe. Auf die Sabre des 
Streites folgte unmittelbar, wie ein verföhnender Abſchluß, die Periode eines großartigen 
Schaffens auf diefem Gebiete. 

Übrigens war Löhe ſchon vom Jahre 1840 an in legterer Richtung thätig geivefen 26 
und zwar für Heranbildung von geiftlichen Arbeitskräften unter ben in Norbamerifa ein= 
gewanderten Deutichen. Er gründete durch Vereinigung mit den ausgetvanderten ſächſiſchen 
Lutheranern die Mifjourifpnode, die fränkischen Kolonien in Michigan und fpäter die Jowa— 
fonode. Zwei ſchöne Miffionshäufer ftehen jegt in Neuendetteldau, in welchen fünftige 
Diener der lutheriſchen Kirche unter den Deutichen Nordamerilas und Auftraliens heran: 30 
gebildet werden. Im Jahre 1849 rief Löhe die Gefellihaft für innere Miffion im Sinne 
der lutherifchen Kirche ins Leben, welche unter ihren vier Arbeitsfreifen ganz beſonders 
dem angegebenen Zmwede dienen will. Im Jahre 1853, Furz nachdem Harleß eingetreten, 
wurde nun aber ein Verein für weibliche Diakonie gegründet, welcher überhaupt „Ertwedung 
und Bildung des Sinnes für den Dienft der leivenden Menjchheit in der Lutherifchen 85 
Bevölkerung Bayerns, namentlich in dem weiblichen Teile derjelben“, fich zum Ziele jeßte. 
Diefer Verein ift der Mutterboden, aus welchem die Diakoniſſen- und die anderen Ans 
ftalten bervorgingen, mit welchen Neuendettelsau bebedt iſt. Am 15. Oftober 1854 
wurde das Diafonifjenhaus eingeweiht; nun entwickelte fih alles mit jtaunenstverter 
Schnelligkeit. „Auf nahezu 140 Tagwerken eigenen Befiges ftehen zur Zeit (1880) «0 
achtzehn Gebäude, welche von Jahr zu Jahr angewachien find ; über — Perſonen 
umfaßt die Anſtaltsgemeinde und aus der Quelle barmherzigen Dienſtes, welche Löhe hier 
öffnete, ſind die Bächlein in alle Lande hinausgefloſſen, bis ferne übers Meer. Um das 
Mutterhaus her, durch liebliche und nutzreiche Gartenanlagen verbunden, erheben ſich die 
Okenomiegebaͤude, die Blödenhäuſer, die Pfründe, der herrlich ausgeführte Betſal, das as 
Rettungshaus, das Männer: und Frauenhoſpital, das Magdalenium, die Induſtrieſchule, 
das Feierabendhaus, das Rektorat“ (Bed ©. 27). Im Jahre 1865 wurde in Schloß 
Polfingen bei Dettingen eine Filiale der Diakonifjenanftalt in Neuendettelsau, bejtehend 
in der männlichen Abteilung der Blödenanftalt, in einem Diftriftshofpital, in einem 
Rettungshaus und einer Kleinkinderbewahranſtalt, gegründet. Löhe hat ſich über feine so 
Erfahrungen bei Gründung all diefer Anftalten fo geäußert: „Ich kann mich nicht rühmen, 
ein Nachfolger A. H. Frandes oder eines anderen etwa noch größeren Geldſammlers für 
das Neich Gottes zu fein. ch werde wohl ausfagen dürfen und müfjen, daß meine 
Waſſer im Vergleich mit denen anderer der ftillen Duelle Siloah gleichen, aber in Wahr: 
beit, es ift mir doch jo viel durch Gott gelungen, daß ich es nicht zählen noch wägen kann, s5 
und ich bin doch auch eines von den vielen Beifpielen, an denen Gott beiviejen hat, was 
Jeſu Mutter fagte: Die Hungrigen füllt er mit Gütern und läffet die Reichen leer. ch 
bin ja fein Kröſus und überhaupt fein Geldmenſch, aber die Unterftügung des großen 
Gottes habe ich dennoch oft genug zu fehauen befommen. Ich möchte jedermann auf dem 
Wege der Barmherzigkeit vor Leichtjinn und Übermut twarnen, aber auch feinen züchtigen, so 


584 Löhe 


der in ſeiner Liebesarbeit ſeine Hoffnung und ſein Vertrauen auf den reichen Gott zu 
ſetzen wagt. Es lebt noch immer der alte Gott, der die Hungrigen mit ſeinen Gütern 
füllt und die Reichen leer läßt.“ Unter den Diakoniſſenanſtalten, die gegenwärtig beſtehen, 
war die von Löhe gegründete die 18., auf die Zahl der Schweſtern bin angeſehen, nimmt 

6 fie die dritte oder vierte Stelle ein, vgl. Bd IV ©. 610 ff. 

Abgejeben von dem reichen Segen, der von dieſen Schöpfungen ausging und noch 
ausgeht, waren fie injofern für Löhe von der größten Bedeutung, als durch diefelben feine 
firchlihen Ideale eine annähernde Verwirklichung fanden und fein fjchaffender Geift in 
ihnen überhaupt zur Ruhe fam. Die Fülle feiner Gaben ließ er inmitten dieſer Ans 

10 ftalten ungehemmt ausftrömen ; namentlich erblühte auch ein gottesdienftliches Leben in 
einzigartiger Schönheit und Lieblichkeit. 

Sprechen wir noch von der Perfönlichkeit Löhes im engeren Sinne, fo war das Eigen- 
tümliche an ihm der innige Bund eines fpezifiich religiöfen Lebenstypus mit einer genialen 
Naturanlage; die Kehrfeite davon, daß Löhe ungeachtet feiner außerorbentlichen Begabung 

15 weniger als andere durch die Schule der Neflerion und der theologifhen Vermittelung 
bindurchgegangen war, gab fich in der ungebrochenen Kraft, der frifchen Urfprünglichkeit, 
der Tiefe und Fülle fund, in der die chriftlihe Wahrheit ſchon in dem Süngling fich 
fpiegelte und aus ihm oft überwältigend entgegentrat ; jene Begabung verlieh zugleich dem, 
was er fagte, den Stempel bes Originalen und des in ber Form Vollendeten. Löhe eignete 

20 eine ungewöhnliche Macht der Sprache ; eine eigentümliche Hoheit, ein edles Pathos, ein 
poetifcher Hauch war über das, was er fchrieb, ausgegoſſen. Vilmar fagte, feit Goethe 
habe niemand mehr ein fo ſchönes Deutfch gejchrieben, wie Löhe. Wie ſchön, wie erhebend 
find doch die Briefe, die er ſchon als junger Vikar fchrieb! Und wel eine Blumen: 
lefe reicher und reifer chriftlicher und paftoraler Erfahrung bieten fie in öfters geradezu 

25 Haffischer Form! Sünde und Gnade, Rechtfertigung und Heiligung in echt evangeliſchem 
Bunde find die Angelpunkte, um melde von Anfang alles bei ihm fich bewegte; ergrei- 
fend ift dabei ein tief elegiicher Zug ſchon in früher Jugend, die Sehnfuht nah dem 
ewigen Leben, die lebendigite Beziehung auch des Einzelnen und Kleinen auf den höchſten 
Lebenszweck, das unbedingte Sichftellen in das Licht der Emigfeit. 

80 Groß ift Löhe ald Prediger, er zählt zu den größten des Jahrhunderts. E3 tritt aus 
feinen Predigten ebenfo die unmittelbar quellende Kraft einer tief in Gottes Wort ein- 
getauchten originalen Perfönlichkeit, als dialektifche Abrundung, erhabener Schwung und 
liturgifche Feier entgegen. Mit Recht hat Kahnis in ihm im Gegenfa > arms, 
der vorwiegend Wille war, mehr durch die Gnade verflärte Natur gefunden. Es war 

35 betvundernswürdig und ift au von Kahnis anerkannt, twie aus biefer geiftlihen Natur- 
fülle, auch wo die Predigt Sache des Moments war, der Strom der Rebe fih oft fryitall- 
bel im ficherften Bette ergo. NK. von Raumer fand in feinen Predigten um des Haren 
dialektifchen Fluffes willen eine Ähnlichkeit mit Schleiermachers Predigiweiſe. Urwüchſige 
Kraft, blühende Phantafie, prophetiichen Lebengernft atmen feine erften homiletiſchen Erzeug: 

so niffe: Sieben Predigten (1836) und Predigten über das Vaterunſer (1837). Das Vollen- 
detſte bietet er im feiner Evangelienpoftille (1848, bereit3 im vierter Aufl. erjchienen) : 
tiefe Verſenkung in den Tert, abgellärte, ebenmäßige Form, plaftifhe Schönheit, teiltweife, 
namentlich in den Feſtpredigten ein liturgiſch-hymniſcher Ton zeichnen fie aus. Tiefgehende 
Schriftauslegung, großen Reichtum der Anwendung bietet die Epiftelpoftille (1858). Vor— 

45 u find auch die „fieben Vorträge über die Worte Jefu am Kreuze” (1859, 1868 in 
2. Auflage). 

Groß ift Löhe ferner als Liturg ; man bat mit Recht von einer liturgifchen Majeftät ge- 
fprochen, die ihm eigne ; er war ein Mann des Gebets und Opfers: „er war eine prieiterliche 
Seele, er konnte auf der Kanzel und auf dem Altar nicht walten, ohne daß jein Odem 

50 ausftrömte wie eine Flamme; das war feine Manier, feine angenommene Art bei ihm, 
es war die Flamme der Seele, die ſich Gott opferte im Amte“, jagt —— ſchön und 
wahr. Löhe hatte auf liturgiſchem Gebiete auch die ausgebreitetſte Gelehrſamkeit; feine 
Agende für chriftliche Gemeinden (1848 in 1. Auflage, 1853 und 1859 in zweiter ſehr 
ertveiterter Auflage erjchienen) rubt wohl auf gründlicheren Studien, ald irgend eine 

55 andere des Jahrhunderts; fie wurde in das Hottentotifche für Gemeinden am Kap über- 
jeßt. Niemand mar für die Liturgie fo begeiftert ald er: „ich weiß nichts Höberes, 
nichts Schöneres zu nennen, als die Gottesbienfte meines Chriſtus; da werden alle Künſte 
des Menjchen einig zur Anbetung, da verflärt ſich ihr Angeficht, da wird neu ihre Gejtalt 
und Stimme, da geben fie Gott die Ehre — — — die heilige Liturgie in der Kirche 

so Übertrifft alle Poefie der Welt“ (Epiftelpoftille I, ©, 134). Löhe ift für weite Kreife ein 


Löhe 585 


Meder und Wieberheriteller liturgifchen Sinnes und liturgifcher Ordnung getvorden. Den 
. unmittelbar praftiichen Wert der Yiturgie überfchäßte er übrigens nicht und einer gefeglichen 
Meile ihrer Einführung und ihres Gebrauchs war er abholv. 

Am größten war Löhe ohne Zweifel als Seelforger; gerade nach diefer Seite muß 
man ibm eine dharismatifche Begabung nachrühmen. Er batte von Haus aus eine feltene 6 
Macht über die Gemüter; noch in jüngeren Jahren äußerte er wohl, daß er vor biefer 
Macht bisweilen felbit fich fürchte. In feelforgerlihem Umgang war diefe Gewalt feiner 
Verfönlichkeit übrigens mit väterlicher Milde, mit der Gabe, auf die Individualität und 
das befonvderfte Bedürfnis einzugehen, gepart. Wie viele find in ber langen Zeit feiner 
Wirkſamkeit in Neuendettelsau mit den verfchiedenften Anliegen dort ein- und aus 10 

egangen und haben Se und Friede fich geholt! it einer Art fouveräner 
Machtvolltommenbeit trat Löhe bisweilen ſchwerſten Jammer der Erde und auch den 
dunfelften Nachtfeiten des menjchlichen Lebens entgegen. In der Privatbeichte, die er mit 
großer Meisheit handhabte, hat er für viele eine reiche Duelle feelforgerlicher Beratung 
und Tröftung geöffnet. Unermüblihd war er an Kranken und Sterbebetten; er ſelbſt ıs 
fagt, daß er bier die feligften Stunden verlebt habe. Die Macht des Gebets und der 
Fürbitte durften er und andere dabei reichlichit erfahren. 

Löhe war auch einer der bedeutendſten kirchlichen Schriftiteller des Jahrhunderts. Ych 
= bei 60 —— und kleinere Schriften desſelben. Sie ſind aus den Erfahrungen 

geiſtlichen Amtes ia wer dienen praftifchen Bebürfniffen und find dabei faft 20 
immer bon einem größeren kirchlich-idealen Hintergrund getragen. Außer den bereitö ge 
nannten führen wir das Haus, Schul» und Kirchenbuch für Chriften lutherifchen Belennt- 
niſſes in drei Teilen an, in welches Löhe unter anderem feine jehr gefunden katechetifchen 
Grundfäße — — hat und von dem er ſelbſt ſagt: „Das Hausbuch iſt die Frucht 
meines Lebens und Webens im Amte; ich babe nichts beſſeres nachzulaſſen.“ Im Jahre 5 
1847 erſchienen ſeine Erinnerungen aus der Reformationsgeſchichte von Franken, auf 
Grund deren L. von Ranke ſagte, Löhe zeige Beruf zum Hiſtoriker. Zwei beſonders 
ſchöne, anregende und finnige Schriften find die von der Barmherzigleit und von der weib— 
lihen Einfalt. Außerdem rühren von ihm eine Menge Eleinerer liturgifcher Schriften, 
Gebetbücher, unter diefen die weit verbreiteten „Samenförner”, und Traftate ber. Der so 
erfte unter diefen war: Dina oder tiber die Jugendluſt. Man darf nur diefen einen 
Traktat mit feinem erfchütternden Ernft, feinem Eingreifen in die thatfächlichen Verhält— 
nifje und feinem gleihwohl von allem Uneblen fernen Ton leſen, um fi davon zu 
überzeugen, daß Loͤhe auch auf diefem Gebiete Ungewöhnliches Ieiftete. 

Groß mar endlich Löhes ſchöpferiſches und organifatorifches Talent ; dieſe Gaben 35 
liegen ja Har vor aller Augen. Große und immer neue Konzeptionen begegneten fich in 
ihm mit einem betvundernstwürbigen Überblid über das Ganze und der Fürforge für das 
Einzelne und aud Kleine. Von allen Seiten wußte er zu lernen und aufzunehmen. Als 
er im Hotel de Dieu in Lyon weilte, erhielt er Eindrüde, die zu fchönen Nach— 
ſchöpfungen in Neuendetteldau führten, Religion und Kunft hatten in ibm einen feltenen «0 
harmonischen Bund gejchlojien. Sein auferordentliher Schönheitsfinn lieh dem, mas er 
ſchuf, ftets die edle Form, welche auch ferner Stehende anzog und mit Bewunderung 


te. 

Mit vollem Grund rechnet Kahnis Löhe zu den großen Männern im Reiche Gottes 
(Der innere Gang des deutfchen Proteftantismus, II, S. 231). Löhe war eine Firchliche 4s 
Perfönlichkeit im großen Stil; das muß man anerkennen, wenn man in vielen Dingen 
auch feine Anfchauung und Richtung nicht teilt. Ein fleden: und irrtumlofer Heiliger 
war Löhe nicht und mollte er ſelbſt nicht fein. Stets war es uns aber merkwürdig, daß 
zu einer Zeit, da Löhe in der Polemik gegen das Beftehende allzufehr aufging, der Tho— 
uckſche Anzeiger über ihn fich äußerte: „Unter dem harten Panzer lutheriſcher Orthodorie so 
ichlägt dem Manne ein volles chriftliches und apoftolifches Herz.” Die geiftige Bedeutung 
Löhes fündete ſich aud in feiner äuferen Erjcheinung an. Die mächtige Bildung feines 
—— die auf ſeinen Reiſen wohl auch Fremden auffallen konnte, die hohe Stirn, der 

und mit dem Ausdrucke großer Beſtimmtheit, die gewaltige Stimme in den Tagen 
feiner Kraft — alles war ungewöhnlich. Sein großes Ange war von lichter Bläue und 56 
fonnte ſehr verjchieden bliden, fehr mild, aber auch durchbohrend. Auf den edlen Zügen 
feines Antlites lag ein tiefer Friebe, der oft zum Heimweh nad einer anderen Welt fich 
verflärte. In großer Selbitverleugnung und Aufopferung diente Löhe dem Herm und 
feiner Kirche. Sein Vermögen hat er im Dienft des Reiches Gottes geopfert. Die 
Summen, die er mit feinen litterarifchen Arbeiten verdiente, gingen denfelben Weg. Die co 


586 Löhe Loen 


treue opfervolle, bis in Einzelnſte ſich erſtreckende Hingebung an die eigene Gemeinde 
ſtand gerade im umgekehrten Verhältniſſe zu der Abneigung gegen die Landeskirche, die 
ihn manchmal übermannen wollte. Der Freuden der Erde blühten ihm wenige. Löhe 
war überaus glücklich verheiratet mit Helene Andreä Hebenſtreit aus Frankfurt a. M 
5 Diefe geiſtlich tief geweihte Ehe wurde durch den frühen Tod der Gattin gelöſt. Löhe 
wurde hierdurch eine unſäglich tiefe Wunde geſchlagen; er hat ſeiner Gattin in dem 
„Lebenslauf einer heiligen Magd Gottes aus dem Pfarrſtande“ ein herrliches Denkmal 
geſetzt. Im Jahre 1857 ſchrieb Löhe: „Seit 14 Jahren iſt mir mein perſönlicher Gang 
ein trüber, mein irdiſches Leben eine abgebrochene Säule; aber meine Hälfte iſt in der 
10 Herrlichkeit des Herrn und mir iſt auf meinen Kummer die Sonne des Lebens höher ge 
ftiegen und Licht und Klarheit ift mir in manches Gebiet gefallen, das mir vormals 
nächtlih war.“ Seine an ſich ftarfe Gejundheit wurde verhältnismäßig frühe gebrochen ; 
bei dem Mangel aller Erholung, an den er lange Zeit fi gewöhnt hatte, den vielen 
Nachtwachen, darf dies nicht wundernehmen. Schon in Kirchenlamit jchrieb er: „Sch bin 
15 von früh Morgen bis zwölf oder ein Uhr in der Nacht beichäftigt, darum kann ich da= 
wiſchen auch etwas ſtudieren.“ Später jtiegen jeine Amtslaften bei der Vereinigung des 
farramt3 mit dem Rektorat über fämtliche Anftalten von Jahr zu Jahr, oft ins Immenſe. 
Schon ſeit Beginn der fechziger Jahre überfielen ihn förperlide Schwachheiten; meiterbin 
wurde er mehrmald von Schlaganfällen beimgejucht ; die legten Jahre waren ſehr ſchwer. 
20 Am 2. Januar 1872 entjchlief er im Frieden. Am 5. Januar wurde er unter einem 
enblofen Zuge zur Erde beftattet ; Männer der Wiſſenſchaft, geiftliche und weltliche Würben- 
träger erzeigten ihm die legte Ehre. Jedes freie Wort am Grabe hatte Löhe fi aus: 

drücklich verbeten. Es fand nur eine liturgifche Begräbnisfeier ftatt. 

Dr. Adolf Stählin F (Hand). 


25 Loen, geit. 1776. — Zac. Bruder, Pinacotheca scriptorum nostra actate literis illu- 
strium, Decas VIII, Augustae Vindelicorum 1750; Jof. Ehr. Strodtmann, Das neue ge* 
lehrte Europa, II. ZI., Bolfenbüttel 1753, S. 520-570; X. Tl. 1756, S. 428 -439; 3. A. 
Trinius, Freydenlker⸗Lexikon, Leipzig und Bernburg 1759, ©. 545—575; (3. W. B. v. Hym: 
men), Beyträge zu der jurijtiichen Litteratur in den preußifchen Staaten. Fünfte Sammlung, 

30 Berlin 1780, &. 257—286 (S. 270 ff. Briefe Loens aus Wefel und Lingen in den Jabren 
1761—1764) ; J. ©. Meufel, Leriton der vom Jahre 1750—1800 verjtorbenen teutfchen 
Schriftfteller, VIII. Bd, Leipzig 1808, ©. 324-329; J. M. Lappenberg, Reliquien der 
Fräulein Sufanna Katharina von Klettenberg, zn. 1849, ©. 190f.; ©. Franf, Ge— 
fhichte der proteftantiichen Theologie, II. TI., Leipzig 1865, ©. 337; €. Heyden, Johann 

35 Michael von Loen, Goethes Großoheim: Arhiv für Frankfurts Gefhichte und Kunſt. N. F. 
III. Bd, Frankfurt a. M. 1865, ©. 534—562; Goethe, Didtung und Wahrheit, I, 2. Bd, 
8.8 Werte, herausg. von G. von Loeper, XX. TI. ©. 695. 285 ff.; W. Strider, J.M.v.L.: 
AdB 19. Bd,Leipzig 1884, ©. 86. 

Johann Michael von Loen, deutjcher Edelmann, Staatsmann und Schriftfteller des 

40 18. Jahrhunderts, theologifch interejlant als hervorragender Vertreter der been ber reli- 

iöfen Duldung und firchenpolitifchen Union im Zeitalter Friedrichs des Großen, ift ge 
al den 21. Dezember 1694 zu Frankfurt a. M., ftammt aber aus einer niederländifchen 
Familie von altem Adel; feine Mutter war eine geborene Paſſavant. Auf den Schulen 
zu — und Birſtein (im Iſenburgiſchen) trefflich vorgebildet, begann er 1711 
ab zu Marburg das Studium der Rechte, ſiedelte aber ſchon 1712 nad) Halle über, wo 
Chriftian Thomafius und Gundling feine Lehrer waren und wo er zugleich Gelegenheit 
fand, in den freien Wiffenfchaften und Künſten vielfeitig ſich auszubilden. Nach kurzer 
Beihäftigung am Reihsfammergericht in Wetzlar 1715/16 trat er längere Reifen an durch 
Süd- und Norbdeutichland, die Niederlande, Schweiz, Frankreich, Oberitalien 2c., ließ ſich, 
so nach Ablehnung verichiedener Anträge zur Anftellung im preußifchen oder ſächſiſch-polniſchen 
Staatödienft, feit 1723 in Frankfurt nieder und trat mit einer Schwägerin bed Stabt- 
ſchultheißen Tertor, einer Großtante Goethes (geb. Lindheimer aus Wetzlar), in die Ebe. 
Im Beſitz eines großen Vermögens, einer reichen Bibliothef und Kunftfammlung, als viel- 
jeitig gebildeter Welt: und Staatsmann, als fruchtbarer und freimütiger Schriftfteller, 

55 Dichter und Effayift in deutjcher, franzöfifcher und lateinifcher Sprache machte er in der 
litterarifchen Welt mie in der Frankfurter Gejellichaft ziemliches Auffehen, bildete den 
Mittelpunkt eines zahlreichen, vielfeitig angeregten und anregenden Kreiſes und „erlangte 
dadurch einen Namen, daß er in die verfchiedenen Regungen und Richtungen, die in Staat 
und Kirche vorfamen, einzugreifen den Mut hatte (Goethe)“. pay e Schriften und 

co Auffäge juriftiichen, politiihen, geſchichtlichen, moraliſchen, theologiſchen Inhalts, die er 


Loen 587 


teils anonym oder pſeudonym, teils mit ſeinem Namen herausgab und in denen er eine 
ausgebreitete, wenn auch dilettantiſche Gelehrſamkeit, insbeſondere aber eine ſeltene Form— 
gewandtheit, Melt: und Menſchenkenntnis zeigt, wurden gut aufgenommen, brachten ihm 
viel Beifall und Anjehen, und erregten namentlidy auch die Aufmerkſamkeit Friedrichs des 
Großen und feines Großkanzlers Gocceji. Diefer juchte ihn in preußifche Dienfte zu ziehen. 6 
Miederholte Anerbietungen, inäbefondere das ihm 1747 angebotene Präfidium des Ber: 
liner Oberkonfiftoriums, lehnte er ab. Als ihm dann aber fein im Jahre 1750 erſchie— 
nenes Buch „Die einzige wahre Religion” ꝛc. (f. u.) und die dadurch veranlaßten leiden- 
ſchaftlichen Streitigkeiten den Aufenthalt in Frankfurt verleideten, entſchloß er ſich zuletzt 
doch nody im Jahre 1753, die ihm von Friedrich d. Gr. angebotene Stelle eines preußt: 10 
chen Geheimrates und Negierungspräfidenten der Grafichaft Lingen und Tellenburg ans 
—— Obgleich er ſich hier nicht ſehr behaglich fühlte und während des ſiebenjährigen 
rieges viel Schweres durchzumachen hatte, blieb er doch daſelbſt bis zu ſeinem den 26. Juli 
1776 nach längerer Kränklichkeit und zuletzt faſt völliger Erblindung im 83. Lebensjahre 
erfolgten Tode. 16 
Bon feinen zahlreichen (im ganzen 37) Schriften biftorifchen, äftbetifchen, litterar: 
eichichtlichen, politifchen, moralifch.religiöfen Inhalts (u. a. Gefammelte Heine Schriften, 
se wer von 3. E. Schneider, Frankfurt und Leipzig 1749 ff, 4 Bde; Freie Ge 
danfen zur Verbefjerung der menſchlichen Gefellihaft, 4 Teile, Frankfurt 1746. 1747; 
der didaktiihe Roman: Der reblihe Mann am Hofe, Überfegungen von Schriften Fene— 20 
lons; Entwurf einer Staatsfunft ebend. 1747, moralifche Gedichte x. Werzeichnis der 
Schriften 2.3: Strobtmann ebend. ©. 538 ff., Hymmen ©. 263 ff. ; Meufel ©. 325 ff.) 
fommen bier nur diejenigen in Betracht, in denen feine eigentümlichen religiöfen Anfichten 
(von einem „theologifchen Syſtem“ kann kaum die Rede fein) fich en, Sein 
Standpunkt ift im weſentlichen derjenige der (offenbar aus der Schule des Thomafius 26 
ftammenden) Aufllärung oder aufgeflärten Toleranz des 18. Jahrhunderts, nur daß bei 
Loen mit dem fonfeffionellen Indifferentismus ein warmes und aufrichtiges fittlich-reli- 
giöfes Intereſſe ſich verbindet, aus dem feine jedenfalld mohlgemeinten, wenn auch unprak— 
tifchen Vorſchläge zu einer alle chriftlichen Kirchen und Sekten umfafjenden, durch die 
Staatsomnipotenz berbeizuführenden Union und Reform hervorgegangen find. s0 
n ſeiner zahlreichen und wertvollen Bibliothek, von der er 1733/34 einen ſyſte— 
matifchen Katalog herauszugeben begann (Bibliotheca Loeniana selecta), fuchte er be: 
ſonders auch diejenigen Bücher zu fammeln, „die von den Zeiten der Väter bis auf bie 
jogenannte Kirchenverbefjerung berausgelommen find und von dem wahren Chriftentum 
handeln, ohne fih mit Streitfragen und Menfchenfagungen aufzuhalten“. Es mar feine 35 
Abficht, die Richtung diefer Männer fortzufegen und für die Sache der Kirchenvereinigung 
und für ein mweitherziges Chriftentum zu wirken. Dies ift fchon der Zweck feiner erjten 
Schrift, die er unter dem Pfeubonym Ghriftian Gottlob von Friedenheim herausgab: 
Evangeliicher Friedenstempel, nad Art der erjten Kirche entworfen, Frankfurt 1724, 8°. 
Eine Fortfegung davon ift die eine firchliche Union zwiſchen Lutberanern und Reformierten 40 
beztwedende Schrift: Höchft bedenkliche Urſachen, warum Lutherifhe und Reformierte in 
Fried und Einigkeit follen zufammenhalten und mit einander einerlei Gottesdienft 
pflegen, 1727 x. Denfelben Unionsgedanfen verfolgen dann weiter nod die Schriften : 
Bedenken von Separatiften und Vereinigung der Religionen, Frankfurt 1737, 8°, und 
Von Vereinigung der Protejtanten, 1748. Unterdeſſen hatte er mit den Schriften Fenelons 45 
ſich näher beichäftigt, von deſſen geiftlihen Schriften er 1737/43 eine beutfche Über: 
ſetzung berausgab mit Dedilation an den Kurfürften von Mainz und mit der guten Ab» 
ficht, auch auf deutſche Katholiten zu wirken. Auch mar er feit 1737 mit dem Grafen 
inzendorf befannt getvorden, der um jene Zeit in Frankfurt einen Kreis um ſich fammelte. 
Loen teilte dem Grafen feine Bedenken gegen feine Lehren und Unternehmungen zuerft so 
privatim jchriftlich mit und publizierte fie jodann in einer mit viel Beifall aufgenommenen, 
in twiederholten Auflagen erjchienenen Schrift unter dem Titel: Der bernürflige Gottes- 
dient nad der leichten Lehrart des Heilandes ıc., Frankfurt 1738, 8%. Es werden bier 
fieben dem Grafen vorgelegte Fragen nebſt defjen ausweichenden Antworten mitgeteilt und 
daran ein kurzes Bedenken angelnüpft von der Einfalt des Glaubens in einem einzigen 56 
Glaubensartikel: „es muß eine deutliche, allgemeine und allgemeinverftändliche religiöfe 
Grundwahrhrit geben, und dieſe kann feine andere fein, ald der — nicht biftorifche, ſon— 
dern lebendige — Glaube, daß Jeſus der Chrift: daran ift feftzubalten mit Ausichluß aller 
menschlichen Meinungen, Lehrfäge, Wörterfriege, ſymboliſchen Bücher, gelehrten Kritif, anti- 
quariſchen Wiſſenſchaft zc., denn alle diefe Dinge dienen nicht zur Bellerung zc.“ Diefelbe so 


588 Loen 


Unionsidee wiederholt dann ein Aufſatz in des Verfaſſers freien Gedanken zur Beſſerung 
der menſchlichen Geſellſchaft, Teil I, Frankfurt 1746: „Die von ſich ſelbſt ſich zeigende 
Bereinigung der chrijtlichen Religion“, während in dem „Entwurf einer Staatskunft, ein 
Land mächtig, reih und glüdlich zu machen, Frankfurt 1747“, neben anderen „Frei— 

6 beiten” auch die „Gewiſſensfreiheit“ empfohlen wird „jedoch folcdhergeitalt, daß der Staat 
dadurch nicht in Schaden und Gefahr gerate”. Einige weitere theologiſche Auffäge ſiehe in 
den Gefammelten Heinen Schriften, Frankfurt 1749/52, 3. B. von der Theologie, von 
Paffionsoratorien, vom Charakter eines Chriften, Vorſchlag zur äußerlichen Religionsver- 
einigung 2. 

10 Die Haupticheift aber, die von Loens Namen am meiften befannt gemacht, ihm aber 
aud die zahlreichften und beftigften Angriffe zugezogen bat, ift das 1750 zu Frankfurt 
in zwei Teilen mit einer Dedilation an riedrih d. Gr. und den Landgrafen von Heilen 
erſchienene Werk: „Die einzige wahre Religion, allgemein in ihren Grundjägen, 
verivirret durch die Zänfereien der Schriftgelehrten, zerteilet in allerhand Selten, vereiniget 

ı5 in Chrifto.” Es erlebte in kurzer Zeit drei Auflagen, wurde ins Franzöſiſche überſetzt 
(Hof 1750), und rief zahlreiche Entgegnungen, aber auch einige Verteidigungen und Zus 
—— hervor (Verzeichnis bei Trinius a. a. O. ©. 558 ff.). Wir geben eine kurze 

nalyje des Hauptwerkes. Es zerfällt in zwei Teile: der erfte handelt von der einzigen 
wahren Religion überhaupt und von der Übereinftimmung ihrer Grundwahrbeiten; der 

20 zweite von dem äußerlichen Kirchenweſen und den Mitteln, dasfelbe nad) dem Sinne des 
Evangelii zum Beiten der menschlichen Gefellichaft einzurichten. Die wahre Religion beſteht 
allein im Glauben an Gott dur Chriftum und in einem diefem Glauben gemäßen 
frommen und tugenbhaften Wandel nad dem etwigen Gefeß der Liebe. Diefe Grund: 
wahrheiten find alle Menfchen fähig, zu verftehen ; außer diefen fommen allerdings in den 

25 bl. Schriften, den einzig wahren und vollgiltigen Urkunden der dhriftlichen Religion, viele 
Dinge vor, die weit über die Begriffe unferes Verftandes geben, meil fie die Tiefen der 
Gottheit und die verborgenen Wege der göttlichen Hausbaltung betreffen. Dieſe aber 
fünnen nicht nu den Grundwahrheiten gerechnet werden; vielmehr iſt nichts der Religion 
ſchadlicher, als das ärgerliche Gezänk unferer Geiftlihen über Dinge, die fie doch nicht 

go verftehen. Alle Lehrbücher, Glaubensformeln, Symbole, Konfeffionen, Konfordien und 
theologifchen Syfteme gelten nicht weiter, als fie mit den Morten der hl. Schrift reden 
und mit dem Sinne des Evangelii übereinftiimmen. Im übrigen gehören fie unter die 
Menſchenſatzungen, die weiter feine Macht haben, die Gewiſſen der Menfchen zu binden. 
Noch viel weniger ift es erlaubt, jemand darüber zu verfegern und zu verbammen. Die 

35 einfältigen Lehren des Heilandes find zum Glauben genug: follte ich in Begriffen und 
Schlüſſen mich irren, jo kann mich diefer Irrtum des Verftandes nicht fcheiden von der 
Liebe Gottes; denn Gott fieht allein auf das Herz, nicht auf Meinungen und Wiflen- 
ſchaften; er ift fein fo graufamer Tyrann, daf er feine Geichöpfe darüber ftrafe und ver: 
damme, wenn fie unrichtig denken und falfche Schlüſſe machen. — Jene Grundwahrbeiten 

40 der Religion aber find — mie die zweite und dritte Betrachtung des erften Teild zeigt — 
zu allen Zeiten diefelben getwejen : in ihnen ftimmen geoffenbarte und natürliche Religion 
zufammen. Chriftus jtiftete feinen neuen Glauben, jondern ftellte nur die einzige, wahre 
und unveränderte Religion nach ihren ewigen Grundfägen wieder ber. Durch Hochmut und 
unnüße Lebrftreitigkeiten, überftrömendes Ceremonienweſen, blinden Religionseifer ift aber 

45 das Chriftentum frübe in Verfall gelommen, obgleich es zu allen Zeiten einzelne wabre 
Anbeter Gottes gegeben bat, rechtichaffene und gottesfürdhtige Männer, die den Frieden 
und die Wahrheit liebten. Auch die Neformatoren, obwohl fie auf das wahre Wejen des 
Chriftentums drangen, haben feine Vereinigung zu ftande gebracht, vielmehr find der 
Sekten und Trennungen noch immer mehr geworden. Aber trog der Zankſucht der Ge- 

50 lehrten, troß des unbarmberzigen Sektengeiftes befteht doch die Kirche Chriſti überall da, 
wo wahre Gläubige find, bei denen Neigung zum Frieden, Eifer der Liebe. * wir be⸗ 
merken in unſeren Zeiten feinen geringen Vorzug gegen früher: die ſinnloſen Ketzermache⸗ 
reien haben ein Ende, oder doch ihre gefährliche Macht verloren, man bält nichts mehr auf 
Prediger, die von nichts als Kontroverfen reden, man lieft dergleichen Bücher mit Efel, 

55 man jucht den Quellen der Wahrheit ſich wieder zu nähern. Alle Chriften find alfo im 
Grunde ihres Glaubens miteinander einig, der Zwieſpalt haftet nur an ihren verfchiedenen 
Auslegungen und Lehrbegriffen. Da aber dieſe verfchiedenen Auslegungen nicht zu ben 
Grundwahrheiten gehören, da Übereinftimmung in den Begriffen unmöglich, aber auch zur 
Vereinigung nicht erforderlich, jo ift nicht abzufeben, weshalb man ſich nicht im Glauben 

co und in der Liebe in der Äußerlichen Kirche vereinigen follte. Won den Geiftlihen allein 


Loen Löner 589 


iſt freilich eine ſolche Kirchenvereinigung nicht zu hoffen, vielmehr iſt es Sache der Regie— 
rung, der nach göttlichen und — Geſetzen beſtellten Fürſten und Obrigkeiten, mit 
Zuziehung weiſer und chriſtlicher Räte, auch in Religionsſachen das Weſentliche und Not— 
wendige einzuſetzen, den öffentlichen Gottesdienſt einzurichten, den Frieden zu handhaben 
und die Zänkereien zu verbieten, — ja ohne weitere Umſtände, auch allenfalls ohne Ein- 5 
willigung der theologischen Fakultäten, eine allgemeine Friedens- und Vereinigungskirche 
in ihren Staaten und Ländern einzuführen. Der Unterfchied unter den Proteftanten heißt 
ja bereits foviel als Nichts: fie verbeiraten ſich untereinander, gehen in eine Kirche, und 
wenn der einzige Artikel vom Abendmahl nicht wäre, würde dieſe Vereinigung der evan- 
elijchen Kirche fich von ſelbſt machen. Größer ift freilich immer noch bie Differen zwiſchen 10 
Rroteftanten und Katholiken ; dennoch hat Chriftus feinen Samen auch in diefer Kirche, 
ja es giebt befonders in Italien und Frankreich vortreffliche Leute, deren tiefe Einficht 
und Gelehrjamkeit in göttlichen Dingen auch Proteftanten bewundern müſſen. — Von 
der Vereinigung im äußerlichen Kirchenwejen handelt der zweite Teil. Hier wird zuerit 
gezeigt, daß ein äußerlicher Gottesdienft überhaupt nötig, und daß ein foldher nicht ı5 
ganz ohne Geremonien jein Tann. Auch Chriftu8 hat uns zwar von allem Zwang 
des ceremoniellen Gottesdienstes befreit, aber Geremonien überhaupt nicht verboten ; 
aber alles geht bei ihm auf den lebendigen Tempel Gottes, den inwendigen Menſchen. 
Wil man daher äußere Geremonien, fo dürfen fie zu feinen falfchen Begriffen 
Anlaß geben, dürfen den wahren innerlichen Dienft des Geiftes nicht verwirren. Bor 20 
allem müßte daher die heilige Schrift, die Quelle und Urkunde der hriftlichen Religion, 
in ihrem Anfehen, ihrem * Tert und richtigen Auslegung hergeſtellt, die katechetiſche 
Lehrart wie in der alten Kirche wieder mehr angewandt, bogmatifche und Kontrovers- 
predigten befeitigt, die zehm Gebote, das Vaterunfer, das apoftoliiche Glaubensbefenntnis 
bei der Unterweifung zu Grunde gelegt, das Predigtweſen verbefjert werden ; die Prediger 26 
follen in geiftlichen Seminaren vorgebildet, von den Gemeinden gewählt, von ben Ülteften 
oder dem Sirchenrat beftätigt werben ꝛc. Die Saframente find Geremonien und nichts 
weiter ; bie Kimdertaufe ift ſpät entitanden und hat zu manden Mißbräuchen Anlaß 
gegeben, folle aber al3 Einweihung zum Chriftentum beibehalten, nur von unpafjenden 
Zuthaten gereinigt werden. as Abendmahl, über deſſen Gebrauch immer nod jo 0 
viel Swift und Zank, wäre am beiten bis auf eine nähere Übereinkunft aus dem 
öffentlichen Gottesdienfte zu entfernen und der Freiheit der Einzelnen zu überlajjen. 
Einfegnung der Ehen und Prieſter, freitwillige Beichte, Felt: und Feiertage, Firmung und 
Dlung können nad Umftänden beibehalten und nad dem Hauptzwecke des Glaubens und 
der Gottfeligkeit eingerichtet werden. In Anjehung des Kirchenregimentes mögen nicht 36 
bloß Biſchöfe, Prälaten und andere hohe Vertreter des geiftlichen Standes, fondern fogar der 
Papit, fofern ſie zur Erhaltung der Zucht und Ehre des geiftlichen Standes dienen, in ihren 
Würden belafjen werden, nur ohne Zwangsmittel und weltliche Beherrſchung der Geift- 
lien. Auch die Ehelofigfeit wenigſtens eines Teile ber Geiftlichen, und joldhe Klöfter, 
die zum Beten der Kirche, zur Jugendunterrichtung, Armen: und Krankenpflege, auch zur 40 
Gelegenheit eines ftillen, bejchaulichen Lebens dienen, follen beibehalten und neuerrichtet 
werden, nur ohne lebenslängliches Gelübde ꝛc. Vor allem aber wäre Frieden, Einigkeit 
und chriftlihe Toleranz forgfältig zu unterhalten und darauf zu fehen, daß das mwahre 
Reich Chrifti fortgepflanzt, erneuert und fejtgegründet werde. — So mifchen fih in 
diefem merkwürdigen, damals vielbefprochenen, nachher faft vergefjenen- Buche aufflärerifche 45 
Gedanken mit Fatholifchhierarchifchen, rationaliftische mit pietiftiichen zu dem fchönen Traum: 
bilde einer einigen und allgemeinen chriftlichen Kirche, eines „Friedenstempels, worin bie 
Chriſten aller Nationen und Konfeffionen ihre Lobgefänge, Lieder und Gebete in heiliger 
Andacht und Liebe vereinigen ſollen“. Wagenmann + (Carl Mirbt). 


Löner, Kaſpar, get. 1546. — Caſp. Löners Briefbuch, mitget. v. D. Lud. Enders 50 
in Beiträge zur bayerifchen Kirchengeſchichte, herausgeg. v. Kolde, Bd I—III, Erlangen 1895 
bis 1897; Philippi Melanthonis Epistolae in CR 4 Bretſchneider, Vol. V, ©. 162f., 182f., 
231, 238, 281, 334, 339, 347. Vol. VI, ©. 24, 34f.; Qutherd Briefe gej. von De Wette, 
4. Teil, S. 2635, 5. T., ©. 203, 206; Luthers Briefwechjel, herausgeg. von Burkhardt, 

Leipzig 1866, ©. 330; Jofua Loner, Methodicae Dispositiones, Erfurt 1586, Vorrede; Wid« 56 
mann, Ordo eorum etc. 1592, Manujfr. der Kirchenbibl. in Hof; derjelbe, Libellus continens 
antiphona u. ſ. w., Hof 1605; derſ., Chronik der Stadt Hof, heraudgeg. v. Chr. Meyer, 
En ra Forſchungen, II. Jahrgang, Münden 1893, ©. 125 ff., 230, 237, 239, 242ff.; 
edendorf, Historia Lutheranismi, Frantf. und Leipzig 1692, I, 241, III, 186, 219, 221; 

Dolp, Gründliher Beriht von dem alten Zujtand und erfolgter Reformation der Kirchen in 60 


590 Löner 


des hi. Reichs Stadt Nördlingen, Nördlingen 1738, ©. 74ff.; G. M. Schnizer, Der Kirchen: 
Bibliothel zu Neuftadt a. d. Aifch zweite Anzeige S. 3—14, dritte Anzeige S. 3—23, Neu- 
ftadt 1783 und 1784; © W. U. Fikenſcher, Gelehrtes Füritentum Baireut, V, ©. 305—316, 
Nürnberg 1803; Rotermund (Adelung), Fortjegung zu Zöcers allg. Gelehrten-Lerico III, 
5 1038f., Delmenhorjt (Bremen) 1810; TE Das deutſche Kirchenlied, Leipzig 1864 ff., 
I, 386 ff., 392, 408f., 421. III, 618—643; derſ., Bibliographie zur Geſch. des deutichen 
Kirchenlieds, Frankf. 1855, ©. 96, 449, 452; Mayer, Die Stadt Nördlingen, Nördlingen 
1876, ©. 249f.; Bertheau in AdB Bd 19, ©. 152ff., Leipzig 1884; Budde, Paul Speratus 
als Liederdidhter in Zeitichr. f. prakt. Theologie XIV (1892), 1—12; Rich. Schmidt, Löner, 
10 Leben und Schriiten, Manuffr., Eigentum des kirchenhiſt. Seminars zu Erlangen; Kawerau, 
Liturgiihe Studien zu Quthers Taufbüchlein von 1523 in Luthardis ZkW, Leipzig 1889, 
©. 467 ff., 519— 525; Geyer, Die Nörblinger ev. Kirhenordnungen des 16. Jahrh., Münden 
1896, ©. 23—38, 45 ff.; derf., Die Hofer Gejangbücder des 16. und 17. Jahrh. in Beiträge 
zur bayer. Sirhengeihichte, hagb. v. Kolde, Bd IV, ©. 63—94, 102—123, Erlangen 1898; 
15 Köfter und Albrecht, Die Naumburger Kirchen» und Schulordnung von D. Nic. Medler aus 
dem Jahre 1537 in Neue Mitteilungen des Thüringiih-Sädi. Vereins, Bd XIX, Heft 4, 
Halle 1898, wozu zu vgl. Albrecht, Ein bisher unbeadhtetes Lied Luthers, THStK 1898, 3. Heft, 
und die Artikel von Geyer und Albreht in Siona 1898, Heft 3 und 4, Monatjchrift für 
Gottesdienjt und kirchl. Kunjt 1898 ©. 57 ff, 81ff., 139ff.; 220ff., 333 ff.; Cohrs, Die evan- 
20 gelifchen Katechismusverſuche vor Yuthers Endiridion, Monum. Germ, Paedagog. Bd XXII, 
S. 463-480, Berlin 1901; Hoffmann, Naumburg a. ©. im Zeitalter d. Reformation, Leipz. 
1901, ©. nn und 139; Geyer, Aus der Reformationsgeſchichte Nördlingens, Nördlingen 
1901, ©. 18—23. 


Kaſpar Löner ift eine originelle und kraftvolle Perfönlichkeit der Neformationgzeit und 

25 ein bedeutender Liederdichter. Über feine Jugend bringt Schnizer (a. a. ©. II, 4ff) 
Nachrichten, für die er fih auf Urkunden der Neuftabter — rear be: 
ruft. Dana ift er 1493 in Markt Erlbah (Bayreuther Unterland) als Bürgersjobn 
geboren. Im Klofter Heilsbronn vorgebildet bejuchte er, vom Abt D. Sebald Bamberger 
mit einem Stipendium bedacht, die Univerfität Erfurt, in deren Matrifel ſich ſein Name 
»0 (Caspar Lener de Margkerbach) unter den solventes totum des ©.©. 1508 findet 
(Weipenborn, Alten der Erfurter Univerfität II, 1884, ©. 257). Die fernere Erzählung 
Schnizers, daß L. zulegt ein Jahr in Wittenberg ftudiert, und dur den Tod feines Wohl: 
thäter8 Bamberger (9. Juli 1518) genötigt, in die Heimat zurüdzufehren, den nad) Augs— 
burg reifenden —* über Culmbach bis Nürnberg begleitet habe, läßt ſich nicht quellen— 
86 mäßig belegen, inſonderheit fehlt 2.3 Name in der Mittenberger Matrikel dieſer Zeit. 
Aus dem Beinamen „der Schüler”, der 2. damals beigelegt war, darf man faum fchließen, 
daß er gerade Luthers Schüler müßte geweſen fein (Schnizer II, 5). Dagegen beitebt 
fein Grund, feine nad Schnizer 1520 erfolgte Anftellung ald Pfarroilarius und Früh— 
mefjer in Neſſelbach, als der er zugleich das Gifterzienferflofter Birkenfeld bei Neuftadt an 
40 der Aiſch zu paftorieren hatte, zu bezweifeln. Yud daß er bier bereit3 im Sinne der 
Wittenberger Reformation, wenn auch mit Behutſamkeit, thätig geweſen ſei, indem er Taufe 
und Abendmahl deutſch hielt und deutichen Gefang einführte, ijt zum mindeſten binfichtlich 
des erjten Punktes wohl glaublich ; denn die beiden fonfervativen Nachahmungen des Tauf: 
büchleins Luthers „Ordnung der Tauff nad wirtzburgiſcher Rubriden von wort zu wort 
45 verteuticht” und „Ordnung der Tauff nad Bambergifcher Rubriden von wort zu ort 
verteutjcht” (nicht vor 1523 verfaßt) werden mit großer Wabrjcheinlichkeit Yöner zuge: 
ſchrieben; Schnizer bezeugt ausdrüdlich, daß das zuerft genannte wahrjcheinlich aber jüngere 
Formular mit Löners Namen in der Neuftabter dirchenbibfinthet aufbewahrt wurde (II, 7; 
vgl. namentlich Kawerau a. a. D. ©. 467 ff. Abdruck des Taufbüchleinsg, von dem ſich 
sein Eremplar, aber ohne Löners Name, aud in der Neuftadter Kirchenbibl. findet, a. a. O. 
©. 519-525). Markgraf Frievrih von Brandenburg, Gafimird und Georgs jüngerer 
Bruder, Dompropft in Würzburg und Bamberg, war der Pfründeinhaber der Pfarrei Nefjel- 
bach. Diefer verjegte 1524 a Vilarius nach Hof, wo der Propſt die Pfarre St. Michael 
innehatte. Schnizer berichtet (II, 8), daß den Anlaß bierzu eine Vifitation des Klojters 
65 Birkenfeld durch den Abt Johann Lauterbach in Ebrach gegeben habe, der auf Entfernung 
des evangelifch gefinnten Mannes gedrungen babe. Allein bei der reformationgfeindlichen 
Gefinnung des Markgrafen Friedrich (Kolde, Andreas Althamer, Erlangen 1895, ©. 66 u. 71) 
ift nicht anzunehmen, daß diefer einen Priefter, den er als Anhänger Luthers erlannt, an 
einen jo wichtigen Poften befördert hätte. Bald genug allerdings ſah er, zu welcher Partei 
co Löner gehörte. Und nun, als defjen reformatnrifdhe Gefinnung aus feinen Predigten offen: 
fundig geworden war, beeilte er jich, ihn von der Michaelskirche in Hof zu entfernen (die 
Tradition übertrug, was Friedrich that, auf den Bamberger Bifhof (Widmanns Chronif, 


Löner 591 


S. 280), obwohl er ſich gerade damals in dem unruhigen Jahre 1525 als eine Stütze 
der Ordnung in der durch den Zwickauer Propheten Storch aufgeregten Bürgerſchaft be— 
währte. Einige Zeit predigte Löner noch in der Kloſterkirche der Franziskaner, unter denen 
es, wie faſt allerorten, Freunde der evangeliſchen Lehre gab, dann aber mußte er „durch 
Tyrannei gezwungen wider Willen” Hof verlaſſen (Brief an Ad. Weiß in Crailsheim v. 5 
14. Januar 1527 aus Markt Erlbach. Theol. Studien aus Württemberg 1883, ©. 32). 
Er wandte fih nad Wittenberg; die Matrifel vom S.S. 1526 enthält feinen Namen 
örftemann, Alb. Acad. Viteberg. 1841, ©. 128). Sein Aufenthalt in der Heimat 
arkt-Erlbady Januar 1527 fcheint vorübergehend geweſen zu fein. Er hatte wieder ein 
Amt erhalten und zwar in Oelsnitz. Daß er dort nicht nur einen — gefunden 10 
hat, wie die traditionelle Erzählung berichtet, geht daraus hervor, daß ihn die Oelsnitzer 
ſpäterhin als ihren „früheren Prediger“ wieder begehrten (Enders a. a. O. Nr. 1). Doch 
war dieſe Delöniger Wirkſamkeit von kurzer Dauer. Mit dem Tode des Markgrafen 
Gafımir (21. Sept. 1527) hatte fich die firchenpolitiiche Lage in den Brandenburgifchen 
Fürſtentümern durchaus geändert. Markgraf Georg ermöglichte um die Wende der Jahre 15 
1527 und 1528 (Streitberger, Oratio inauguralis 1548 ©. 30: toto quadriennio 
hanc ecclesiam gubernavit) auf die Bitte der Höfer Gemeinde Lönern die Rüdfehr 
an die Michaelskirche in Hof. Hier entfaltete nun Löner, unterftügt von Nikolaus Mebler 
(j. d. 9), eine großartige Wirkfamteit, indem er nicht nur auf allgemeine firchlihe Maß: 
regeln Einfluß erhielt (Borjtellung wegen der Bekämpfung der Wiedertäufer, vgl. von ber 20 
Lith, Erläuterung der Ref.Hiſtorie, Schwabah 1733, ©. 231), fondern vor allem in Hof 
jelbjt den evangelifchen Gottesdienſt einführte (5. Sept. 1529 erfte deutfche Meſſe bei 
St. Michael, Widmann a. a. DO. ©. 237) und feiner Gemeinde eine Gottesdienftorbnung, 
ein Gefangbuch und einen Katechismus gab. Die Hofer Gottesdienftordnung „Ganon oder 
Rubrica aller Kirchen-Drbnung allbie zum Hof zu St. Midyael, angefangen im 29 Jahre a5 
der minderen Zahl durch M. Caſpar Löhner. Difcpt in 4“, bis in die Neuzeit erhalten 
(Helfrecht, Wiber die Höfer Schulbibliothef 1795 ff., S. 47) aber jet unauffindbar, ift in 
ihren Grundzügen und vielen Einzelheiten aus Widmanns Ordo 1592 (eine Probe daraus 
in Siona XXII, Heft 12, 1897, vgl. auch Widmanns Libellus continens antiph. 
u. ſ. w. nebit Officia Missae, Hof 1605) zu erkennen und offenbar das Vorbild von so 
Medlerd Naumburger Kirchenordnung 1537/38 geweſen. Löners anderwärts bezeugte 
Freude an Geremonien (CR V, 347) und Vorliebe für die Sprachen (Geyer, Die Nördl. 
ed. Kirchenordnungen ©. 27), desgleichen das Beitreben, viele Gotteödienfte einzurichten 
und Rafualbandlungen in die Gottesdienfte einzugliebern, treten hier bereits deutlich hervor. 
Ein Charakteriftiftum ift die Stellung des Confiteor und der Abfolution nad) dem In— 35 
troitus, vielleiht in Anlehnung an Döbers Meſſe (Smend, Die ev. deutjchen Mefien, 
Göttingen 1896, ©. 163f). So jelbitftändig wie in der Geftaltung der Gottesdienft= 
ordnung ging L. bei der Abfafjung feines Gejangbucdhes vor. Er kann hierin nur mit 
Zutber verglichen werden, indem er feiner Gemeinde eine alle Bedürfniſſe berüdfichtigende 
Sammlung von fremden und eigenen Liedern darbot (vgl. namentlid Bubde a. a. D.). 
Schon 1527 waren ohne Nennung des Verfafjerd 26 Lönerfche Lieder im Drud erfchienen 
unter dem Titel „Bank newe geyſtliche teütiche Humnus und geſang“ u. ſ. w. Am Ende: 
„Jobſt Gutknecht“, die mit einer einzigen Ausnahme alsbald in Königsberg ee 
wurden (Belege ſ. bei Wadernagel a. a. D.) und von denen wieder 11 im die Rigaifche 
Kirdyenordnung 1530 aufgenommen wurden. Daß nit Paul Speratus, fondern Löner 45 
deren Verfaſſer ift, fteht feft (vgl. namentlich Budde a. a. D.). Jetzt legte Löner, unter: 
ftügt durch Medler, eine offenbar ziemlid umfangreiche Liederſammlung an, aus der noch 
fpät (1561 durch Streitberger. Geyer, Die Hofer Geſangbücher a. a. O. ©. 70ff.) einzelne 
bisher ungedrudte Lönerſche Lieder veröffentlicht werden fonnten, jo daß fich die Zahl der 
bisher mit Sicherheit ihm zugeichriebenen 37 Lieder um einige Nummern erhöht. Auch so 
der Katechismus, der unter dem Titel „Unterricht des glaubens oder Chriftlicher finder: 
udt jn. LXXII. Fragen und Antwortt verfaft. Gedrudt zu Nürmberg durch Friderichen 
eypus“ im Drud erichien und April Mai 1529 verfaßt worden mar (Cohrs a. a. O. 
©. 463 ff.), zeugt troß der Anlehnung an Althamers Katechismus und Luthers frühere 
fatechetiiche Schriften von Freude an felbitjtändiger Geftaltung. Daß L. Anteil genommen 55 
bat an den Verhandlungen über die Brandenburgiſch-Nürnbergiſche Kirchenorbnung erfahren 
wir aus der Supplifation der obergebirgifchen Pfarrer vom 4. Februar 1531 (Heertvagen, 
Geſch. der Culmbach. Geiftlichkeit, Culmbah 1773/77, ©. 13; Schniger III, ©. 3f.) und 
durch Brenz, defjen Freundichaft mit 2. von dem Zufammenfein in Ansbah (8. Februar 
1531) datiert (Enders a. a. D. Nr. 14; CR V, 368, vgl. Weftermayer, Die Brandenb.: so 


592 Löner 


Nürnb.Kirchenviſitation 1894, ©. 82). Löner hat damals die eben angeführte, durch 
Anfeindungen der obergebirgifchen ev. Prediger veranlaßte, Bittichrift um Schu an Mark— 
graf Georg übergeben. Allein die — einflußreicher Männer dauerten fort, 
namentlich hatte Löner unter den Bedrückungen durch den Hofer Hauptmann Chriſtoph 
5b. Beulwitz zu leiden (über ihn vgl. Lang, Neuere Geſch. des Fürſtent. Baireuth, Göttingen 
1798 I, 80. 164. 175. II, 2. 45. 62. 65. 75. 77. 109. 123). Ende Mai war feine 
Lage ſchon unerträglich (Brief des Wunfiedler Albinus vom 26. Mai bei Schnizer III, 6f.), 
und es ift wohl nur Luthers Zufpruch zuzufchreiben (7. Juni, De Wette IV, 263 f), 
daß er und Medler dem „mwütenden Satan” nicht freiwillig wichen. Am 13. Juli 1531 
10 wurden fie, weil fie das PBapfttum gar zu beftig angegriffen und dadurch den Landes— 
fürften allerlei Ungemady bereitet hätten, aus der Stadt vertiefen (Widmanns Chronit 
©. 243). Man wird annehmen müſſen, daß Löners energifches Auftreten (über jeine 
Heftigfeit vgl. CR V, 334, 339, 347}., 3687., Burkhardt a. a. D.), das ſich in Ge 
wiſſensſachen durch feine Nüdfichten hemmen ließ, zur Verſchärfung des Konflifts beige: 
15 tragen bat, allein verjtändlid wird das Vorgehen des Beulwig nur, wenn man des Marf- 
grafen Friedrich Hand dabei im Spiele ſieht, eine — die durch das unmittelbar 
nachher von Georg dieſem gegenüber an den Tag gelegte Mißtrauen in Religionsſachen 
(Inſtruktion vom 26. Auguſt 1531, Lang a. a. J II, 59) geſtützt wird. Löner mußte 
die Vertreibung aus Hof um ſo ſchmerzlicher empfinden, als er ſich dort mit der Tochter 
20 des Bürgermeitters Konrad Feilticher, Margareta (Enders a. a. D. Nr. 57), einer Ver: 
wandten Meblers, der ein geborner Hofer war, verehelicht hatte und er jeßt feine rau, 
die MWöchnerin war, verlafien mußte (Widmann a. a. D. 243). Während Mebler nad 
Wittenberg ging, wandte ſich Löner nach Oelsnitz, wo er anfangs mit rau und Kindern 
in Not war (Brief an Althamer vom 10. Auguft, Schnizer III, 9 und Kolve, Althamer 
35 S. 121), bald aber auf die von Melanchthon befürtworteten Bitten der Gemeinde die 
Pfarritelle erhielt (Enders a. a. O. Nr. 1). In die Oelsnitzer Zeit fällt die Drudlegung 
des 20 jeiner Lieder — drei neue) enthaltenden — „Geiſtliche geſang, aus 
heiliger Schrifft mit vleis zu ſamen gebracht, Vnd auffs new zu gericht. Wittemberg. 1538 
(Wadernagel, Kirchenlied I, 408f.). Als 1539 die Reformation des Herzogtums Sachſen 
so durchgeführt wurde, predigte Löner gaftweife in Leipzig (Brief des Jonas vom 7. Juni 
bei Sedenborff a. a. O. III, ©. 221), feine Berufung dorthin wurde aber auf eine ibn 
tief kränkende Weife rüdgängig gemacht (Spalatin an Yuther und Jonas vom 19. Sept. 
1539; Burkhardt, Briefwechiel S. 330). Die traditionelle Erzählung von einer Yeipziger 
Wirkſamkeit Löners (noch bei Bertheau a. a. O. ©. 153) ift unbaltbar (Löners Sohn 
35 Joſua in Method. Dispos. a. a. ©.: „Praefuit autem ecclesiis Curiensi Naris- 
corum et Oelsnicensi, postea Cathedrali Numbergensi ac tandem Nordlingensi 
in Suevia.“ Vgl. au CR V, 162; Dolp a. a. D. Beilage XLVIII und namentlid 
Hoffmann a. a. O. ©. 134 Anm. 2). Im Unmut dachte er daran, fi vom Predigt: 
amt gänzlich zurüdzuzieben, die Berufung nah Oſchatz lehnte er ab (De Wette V, 203. 
0 206; Burkhardt a. a. D.), nahm aber einige Sa jpäter die Predigerftelle am Naum: 
burger Dom an, wo er feit Dftern 1542 wirkend (Schreiben Medlers an Amsdorf vom 
14. März, Hoffmann a. a. D. ©. 134, N. 2) bei dem nod andauernden Einfluß der 
Kanoniker kein allzu großes Wirkungsfeld hatte (CR V, 163 und 164. Über eine Be 
ſchwerde des Domtfapiteld über Angriffe Löners auf der Kanzel ſ. Hoffmann a. a. D. 
©. 139 4. 1). Hier war er wieder mit feinem Freunde Medler vereint, der an ber 
Wenzelökirche in der vom Gebiete der Domfreiheit gejchiedenen Stadt Naumburg wirkte. 
Durch die Vermittelung des Wittenberger Profefjors end, eines geborenen Nördlingers, 
und auf die Empfehlung Melanchthons erhielt Löner, der jchon länger daran dachte, von 
Naumburg fortzugehen (Enders a. a. D. Nr. 4), die Pfarr: und Predigerftelle an ber 
wo St. Georgskirche in Nördlingen, die bisher Hank (f. d. A. Bd X ©. 22 ff.) innegebabt 
batte (CR a. a. D.; Dolp a. a. D.) Am 14. November 1543 vom Rat, der ſich noch 
andermwärts über ihn erfundigt (Dolp ©. 74) und ihn durch perfönliche Vorſtellung (CR 
V, 183) kennen gelernt hatte, berufen, trat er im Januar 1544 (CR V, 281) fein neues 
Amt an. In Nördlingen entfaltete er nun als erjter Superintendent eine an die Hofer 
55 Zeit gemahnende durchgreifende organifatorifche Thätigfeit, indem er den offenen und ge 
beimen Widerſtand feiner Kollegen und des Rats (Enders a. a. D. Nr. 25 u. 27; Dolp 
©. 75ff.; Geyer, Die Nördl. KO, ©. 37) manchesmal allzu energiich (CR V, 334, 339, 
347, 368f.) überwindend das Kirchenweſen nach feinem Willen oronete und feiner Ge 
meinde wiederum Slirchenorbnung, Katechismus und Geſangbuch gab. Die Nörblinger 
co Kirchenordnung ftimmt, ſoweit fich dies aus den Entwürfen und aus den im Gejangbud 


Löner Löſcher 593 


enthaltenen Notizen erſehen läßt, in den weſentlichen Punkten mit der ſeinerzeit für Hof 
ausgearbeiteten überein und lebte nach den Wirren bes Interims in der Runtzlerſchen Orb: 
nung von 1555 wieder auf. Der feine Katechismus (beichrieben in Wadernagel, Kirchen: 
fied I, 421), offenbar vor dem Gejangbüchlein von 1545 (Hinweiſe auf den Katechismus 
dafelbft S. 46, 47, 49) für die Nörblinger Gemeinde gedrudt, ift bei aller —* An: 6 
lehnung an Luthers Endjiridion durch die Ordnung des Stoffes in ſechs Geſprächen mit 
128 Fragen und Antworten, die Beiziehung reichlihen Anfchauungsmateriald® und durch 
die eingefügten jieben Lönerſchen Katechismuslieder ein ſehr beachtensivertes Stüd der Fate: 
chetifchen Litteratur. Das Gejangbüchlein der chriftlichen Kirchen zu Nördlingen (1545) 
endlich (bejchrieben in Wadernagel, Kirchenlied I, 422) ift —— liturgiſch von Inter— 
eſſe, da es ſpezielle Vorſchriften für die Verteilung der Lieder auf die einzelnen Gottes— 
dienſte und die Zeiten des Kirchenjahrs enthält. 

Nur zwei Jahre dauerte Löners Wirkſamkeit in Nördlingen. Schon am 6. Ja— 
nuar 1546 ſtarb er an der Kolik (Dolps Angabe S. 78 wird durch die Rechnungen 
der Stipendienpfleg in Nördlingen beſtätigt). Seine Witwe heiratete den Schulrektor 15 
L. Piſtoris (Beder) in Naumburg (Enders a. a. O. Nr. 57), eine Tochter (?) Margarete 
wird 1550 als die Leiterin der Naumburger Mädchenfchule erwähnt (Schöppe, Zur Geſch. 
der Ref. in Naumburg. Neue Mitteilungen des Thüringiſch-Sächſiſchen Vereins XX, 

eft 3/4 ©. 422). Von feinen übrigen Kindern (Enderd a. a. O. Nr. 5. 6. 47) iſt 
ofua befannt geworden, der 1595 als Superintendent in Altenburg geftorben ift (über 20 
fein mechjelveiches Leben giebt Schnizer a. a. O. III, 22. Auff lühe: vgl. auch Jöcher 
II, 2494 und Rotermund III, 2039). Welche Wertſchätzung Kaſpar Löner bei ſeinen 
Zeitgenofjen gefunden hat, fieht man aus den Lobſprüchen, die ihm Melandıtbon erteilte 
(CR V, 182, 238, 281, 339); nad) feinem Tode fchrieb er an Jonas (CR VI, 34f.): 
„intra duos menses amisimus Lutherum, Cordatum, Loenerum“, 26 
Dr. Ehr. Geyer. 


Löſcher, Valentin Ernft, letzter bedeutender Vertreter der lutheriſchen Orthodorie 
und Vorkämpfer gegen den Pietismus, geft. 1749. — Quellen: Th. Erüger, Leben 
Löſchers, Dresden 1751; M. v. Engelhardt, V. E. Löſcher nah feinem Leben und Wirken, 
Dorpat 1853, 2. Mbdrud Stuttgart 1856; ©. Lechler in der AdB 19 (Xeipzig 1884). 209 30 
bis 213: Meufel, Kirchliches Handleriton, Bd 4, S. 323 -325; Schrödl, in Weger und Welte, 
K. Lexilon, VIII, 85; Fortgejepte Sammlung von Nlten und Neuen Theologiihen Eadıen. 
Auf dad Jahr 1749, ©. 987, 742—754; V. E. Loescheri conatus literarius in Feustelii 
Miscellanea sacra p. 678—685; ©. ®. Götte, Das jept lebende gelehrte Europa, Braun: 
jchweig 1736, II, 169— 233; J. I. Mofer, Beitrag zu einem Lerico lutheriſcher und refor« 35 
mierter Theologen, Züllichau 1740, ©. 415—439; €. F. Schmerfjahl, Zuverläffige Nachrichten 
von jüngjtverjtorbenen Gelehrten, Zelle 1750, I, 579; Unparteiifche Kirchen-Hiſtorie Alten 
und Neuen Teitaments, Jena 1754, III, 995 .; K. F. Mofer, Patriotiſches Archiv V (1786), 
518; A. H. Kreyßig, Album der evangelifch-lutherifhen Geiftlihen im Königreihe Sachſen. 
Dredden 1883, ©. 571, 102; THRE Bd VI, ©. 157, 39-42; Bd X, ©. 2363; %. Bland« 40 
meijter, Aus dem Leben D. B. E. Löjchers in den Beiträgen zur ſächſiſchen Kirchengeſchichte, 
8. Heft, Leipzig 1893, S. 330-344; derj., Sächſiſche Kirhengeichichte, Dresden 1899, ©. 193, 
195, 224—254, 281—285, 304— 331; Schrader, Geichichte der Friedrichs-Univerſität zu Halle, 
I. Zeil (Berlin 1894), ©. 227, 4. 13, 203; F. &. von Wegele, Gejchichte der deutjchen 
Hiftoriographie feit dem Auftreten de8 Humanismus, Münden und Leipzig 1885, ©. 488; 45 
&. Kramer, Auguſt Hermann Frande, 2. Teil, Halle a.S. 1382, ©. 72-84, 272-319, 343; 
H. Schmid, Die Gefhichte des Pietismus, Nördlingen 1863; Ritfchl, Gedichte des Pietis- 
mus, 3. Bd, 2. Abt. (Bonn 1886), ©. 71, 204, 408; F. S. Hart, Der Konflift der kurſäch— 
fifhen Regierung mit Herrnhut und dem Grafen von Zinzendorf 1733—1738, im Neuen 
Archiv für die Sächſiſche Geſchichte und Nltertumstunde, Bd 3 (Dresden 1882), ©. 9, 18, 50 
24f., 27, 33—40, 43; J. Ih. Müller, Zingendorf als Erneuerer der alten Brüderkirche, 
Leipzig 1900, ©. 56; Paul Schulze, Zur Neubegründung der Dresdener Volksſchule im Be: 

inn des 18. Jahrhundert? in „Franz Wilhelm Kodel, Aus dem Leben eines ſächſiſchen 
chulmannes“, Dresden 1900, Feſtgabe, S. 151—176; Tholud, Der Geiſt der lutherijchen 
Theologen Wittenbergs 1852, ©. 297 fi.; G. Frank, Gejchichte der Proteftantifchen Theologie, 55 
2. Zeil (Leipzig 1865), ©. 167—171, 308, 347; ®. Gab, Geichichte der Protejtantiihen Dog- 
matif in ihrem Bufammenbange mit der Theologie überhaupt, Bd 3 (Berlin 1862), ©. 12 
bis 69, 84, 161f.; J. U. Dorner, Gejchichte der PBroteftantiihen Theologie, befonders in 
Deutfchland, 2. Abdrud, Münden 1867, ©. 629-633; 2. Dieftel, Gejchichte des Alten Teſta— 
ments in der chrijtliden Kirche, Jena 1869, ©. 332, 334, 338, 341, 367, 454; F. Bleek, so 
Einleitung in das Alte Teftament. Hgg. von Johannes Bleek und Adolf Kamphaufen, 3. A., 
bejorgt von Adolf Kamphauſen, Berlin 1870, ©. 139, 736, 744; C. Wezel, Hymnopoio- 
graphia, Herrnſtadt 1721, Bd II; €. Wezel, Anal. hymn., Gotha 1756, Bd 2, S. 563—569; 
Real-Enchflopäble für Theologie und Rirhe. 3. WM. XI. 38 


m. 


0 


594 Löſcher 


U. F. W. Fiſcher, Kirchenlieder-Lexikon, 1. Hälfte, Gotha 1878, S©.128, 142, 245; 2. Hälfte, 
Gotha 1879, ©. 167, 53, 73, 77, 187, 207, 247, 252, 344, 410, 454; Supplement, Gotha 
1886, €. 33 f. 38, 64. — Löſchers Briefwechſel befindet jich auf der Hamburger Stabtbiblio- 
thek, handichriftliches Material über ihn in dem Dresdner Hauptjtaatsardiv, Nats- und Epho: 

5 IN auch im Archiv der theologifchen Fakultät zu Halle (vgl. Kramer, a. a. O., II, 
289, U. 2). 


Valentin Ernſt Löfcher ftammte aus einer meitverziweigten Pfarrfamilie, aus ber eine 
Reihe angefehener Geiftlihen, und Jodokus 2, Luthers Schüler und Hausgenoffe, auch 
Abraham L. (AdB 19, 208F.), hervorgingen. Er wurde am 29. Dezember 1673 zu Son: 

10 dershaufen geboren, two fein Vater, Kaſpar L., dad Amt eines Superintendenten bekleidete. 
Mit diefem fiedelte er 1676 nach Erfurt, 1679 nah Zwickau über, wo er den Unterricht 
des Magifters Feuſtel und des Rektors Daum genoß. Nachdem fein Vater 1687 als 
Generaljuperintendent und Profefjor der Theologie nah Wittenberg berufen worden tar, 
bezog er 1690 die dortige Univerfität. Um diefe Zeit begannen die pietiftifchen Streitig- 

15 keiten. Die theologiſche Fakultät in Wittenberg nahm von vornherein ſehr entjchieden 
Stellung gegen den Pietismus. Löfcher zeigte nur gas Intereſſe für die Firchlichen 
und theologifchen Fragen. Er ftudierte ausfchlieglich Philologie und Gefchichte und träumte 
von Fünftigem Gelehrtenruhm. Unzählige Projekte zu litterarhiftorifchen Arbeiten und 
tifjenfchaftlihen Unternehmungen aller Art kreuzten ſich in feinem Kopfe. Seinem Vater 

20 zu Liebe behandelte er in jeiner Magifterdifjertation ein theologifches Thema und eine 
— „Die rechte Lehre von den Viſionen und Offenbarungen“ gegen den Pietiſten 

eterſen. Ein längerer Aufenthalt in Jena und der Verkehr mit Baier und Sagittarius 
weckten das Intereſſe für Hirchengefchichte. Hiftorifches Verjtändnis der „naturaliftiichen“ 
und „ſchwärmeriſchen“ (d. b. ertrem pietiftiichen) Denkart erfchien ihm nunmehr als die 

25 erſte Bedingung einer erfolgreichen Belämpfung der antikirchlichen Zeitrichtungen. 1695 
unternahm er die akademiſche Reife. In Hamburg verkehrte er mit dem fanatifchen Gegner 
Speners, dem orthodoren Paſtor Joh. Friedr. Mayer. In Holland befuchte er die refor: 
mierten Hochichulen und die arminianifchen Theologen Limborc und Clericus. Über open: 
bagen ging er nad) Roftod und befreundete fi) dort mit dem Geſinnungsgenoſſen Mapers, 

50 dem Prof. Fecht, welcher es nachmals für geboten hielt, Spener die Seligkeit abzufprechen. 
Da die theologifche Fakultät zu Wittenberg eben damals (1695) ihre „chriftlutherifche 
Vorftellung” gegen Spener veröffentlicht hatte, jo vermied Löcher es in Berlin, Spener 
aufzufuchen. 1696 eröffnete er in Wittenberg feine afademifchen Vorlefungen über die 
Anlänge des Deismus und Pietismus. Er findet die erften Keime pietiftiicher Anfchauungen 

85 bei den platonifierenden Alerandrinern und beim Areopagiten. 

1698 wurde Löfcher Paftor und Superintendent in Yüterbog, 1701 ging er als 
Superintendent nad Deligih; von 1707—9 war er Profefjor in Wittenberg. 1709 
wurde er als Pfarrer an die Kreuzkirche nad) Dresden berufen und zum Superintendenten 
der Dresdener Inſpektion, wie zum Aſſeſſor im Oberkonfiftorium ernannt. In diefer ein- 

40 flußreichen Stellung verblieb er bis zu feinem Tode 1749. 

Der Eintritt ins praftiihe Amt gab feinem Geifte eine andere Richtung. Den Be 
dürfnifjen der Kirche wandte er fortan feine Aufmerkjamkeit zu. Seine umfafjenden Kennt: 
niſſe und feine wiſſenſchaftlichen Forſchungen jtellte er von nun an in ihren Dienft. Ob— 
gleid) von Herzen der orthodoren Richtung zugethan, war er unbefangen genug, die bon 

5 allen ernjten Chriften beklagten und von Spener gerügten Notftände in der Kirche anzu— 
erkennen und die Außerlichkeit des hriftlichen Lebens in den Gemeinden auf die Verſäum— 
nifje der orthodoren Paſtoren zurüdzuführen. Er nahm feinen Anjtand, fi) der Mittel 
zu bedienen, die Spener zur Belebung des Glaubens in Vorſchlag gebradht hatte, Als 
Superintendent drang er auf Einführung der Katechismuseramina und empfahl unter ge— 

50 willen Kautelen collegia pietatis. 

Immer aber blieb fein Blid auf die Kirche als Ganzes gerichtet. Schon in Yüterbog 
reifte fein Plan, eine deutjche theologische Zeitichrift zu gründen. Mit dem Beginne des 
Jahres 1701 erichienen die „Unfchuldigen Nachrichten von alten und neuen tbeologijchen 
Sachen“, im erjten Jahrgange unter dem Titel „Altes und Neues aus dem Schage tbeol. 

55 Wiſſenſchaft“, von 1721—31 unter dem Titel „Fortgeſetzte Sammlung von alten und 
neuen theologifchen Sachen” und unter der Nedaltion des Mag. Rembard, feit 1731 
wieder unter Löſchers Leitung. Es ift die erſte theologifche Zeitjchrift. Sie erichien all: 
monatlich, bisweilen auch allwöchentlich und brachte Nezenfionen und Artikel. Die Neubeit 
des Unternehmens, die Tüchtigkeit des Herausgebers, der alle bedeutenderen litterarifchen 

© Erjcheinungen berüdfichtigte und den Bewegungen in der katholiſchen und reformierten 


Löſcher 595 


Kirche, ſowie allen Werken in franzöſiſcher, englifcher, italieniſcher Sprache feine Aufmerk— 
ſamkeit zuwandte, auch die im ganzen würdige Haltung in der Polemik gab der Zeitſchrift 
eine ganz außerordentliche Bedeutung. Sie mußte nach einigen Jahren in zweiter Auf— 
lage erſcheinen. Löſcher hatte ſich durch fie zum Führer der orthodoxen Partei in der _ 
lutberifhen Kirche und zum Vertreter der lutheriſchen miflenfchaftlihen Theologie auf 5 
geihtwungen. Der Kampf, den die Zeitjchrift führte, galt den „naturaliftiichen und fana- 
tifchen Irrlehren“. 

In dem Beftreben, die berechtigten Forderungen des Pietismus zur Anerfennung zu 
bringen, veröffentlichte er in Yüterbog feine „Edlen Andachtsfrüchte” zur Empfehlung der 
theologia mystica orthodoxa, rügte die „große Verderbung“ aller drei Stände ber 10 
Kirche und forderte den „innerlichen Gottesdienſt“: heilige Andacht, Verleugnung des 
Willens, Tötung des Fleiſches. Er will die „Herzenstheologie” lehren und zeigen, daß es 
außer der Wiſſenſchaft und dem Belenntnis der Glaubensartifel und dem äußerlichen 
Tugendiwandel noch etwas Innerliches giebt, darin man wachſen muß. Aber er mwill auch 
Grenzen ziehen zwiſchen der in den Schranken der reinen Lehre bleibenden „wahren Ans ı5 
dacht” und dem gegen die Kirche und ihre Lehre gleichgiltigen „Fanatifchen Enthuſiasmus“. 
Den einzelnen Abfchnitten dieſes Werkes fügte er einige von ihm ſelbſt gebdichtete geift- 
liche Lieder bei, von denen nicht wenige in die Firchlichen Gejangbücher übergegangen 
find. Das Bußlied „D König, deſſen Majeftät“ braucht den Vergleich mit denen feiner 
theologifchen Gegner nicht zu jcheuen. 20 

Die Überſiedelung nach Delitzſch (1701) gewährte ihm die Muße zu gründlichem 
Studium der hebräiſchen Sprache und zu exegetiſchen und bibliſch-theologiſchen Arbeiten. 
In den Unſchuldigen Nachrichten veröffentlichte er „pia desideria“, die darauf ausgehen, 
in gleicher Weiſe der Veritas wie der Pietas die Herrſchaft zu ſichern. Vorzugsweiſe an 
feine Amtsbrüder wandte er ſich, warnte fie vor der „fluchwürdigen Geldgier“ und der 2 
maßloſen Ehrſucht, Titelſucht, Herrſchſucht und erinnerte ſie daran, daß ihnen die Herzen 
und nicht die Ohren anvertraut ſeien. Die Studierenden der Theologie und die Kandi— 
daten faßte er ins Auge und empfahl Vereine der Gleichgeſinnten. Vom Kirchenregimente 
forderte er Wiedereinführung der Kirchenviſitationen. Die Gemeinden ſuchte er durch Ein— 
richtung von Laiendiakonaten zu beleben, denen die Armenpflege übertragen werden ſollte. so 
Bejonderes Gewicht legte er auf die ee des Sonntags. 

In die Zeit feines Deligicher Aufenthaltes fiel fein Kampf gegen die Unionstendenzen 
des Berliner Hofe und der diejen Beftrebungen entgegenlommenden  pietiftiichen ‘Theo: 
logen. König Friedrich I. berief 1703 ein Unions-Kollegium unter dem Präftdium des 
Hofpredigerd Benjamin Urfinus. Spener, aufgefordert fih an demfelben zu beteiligen, 36 
lehnte ab, verhehlte aucd nicht feine Bedenken gegen das Unternehmen. Der lutherifche 
Propft Zul. Lütkens jchied bald aus. Der pietiftiiche Paftor Windler dagegen, ebenfalls 
Mitglied des Kollegiums, veröffentlichte fein „arcanum regium“, in welchem er dem 
Könige ald summus episcopus das Recht der Union zufprah und die Pflege des 
Pietismus als das beite Mittel zur Förderung der — empfahl. Dieſen «0 
Machinationen trat Löſcher anonym mit feiner „Allerunterthänigften Morefie ... . . die 
Religionsvereinigung betreffend” entgegen (1703). Er betonte die durchgehenden Lehr: 
unterfchiede der beiden evangelifchen Kirchen, und fand in der Begünftigung der Union 
von jeiten der Pietiften den fchlagendften Beweis für ihren Indifferentismus der Kirche 
und der reinen Lehre gegenüber. So weit fomme man, meinte er, wenn die „allgemeine 45 
Dependenz des BVerftandes von dem Willen und der Ortbodorie von dem frommen Leben 

elehrt wird“. Infolge des durch die „Adreſſe“ erregten Streites ließ Löfcher feine „His 
torie der eriten Neligions:motuum zwiſchen denen Evangelifch-Zutherifchen und Nefor: 
mierten” erjcheinen (1704) und im Jahre 1707 und 1708 die „Ausführliche Historia 
motuum“ in zwei Teilen, eine wertvolle Zufammenftellung der auf den Streit beider 50 
Kirchen bezüglichen Thatfachen. Den dritten Teil der Historia publizierte er erft 1724 
mit einem paränetifchen Anbange „Ermahnung an die reformierten Gemeinden in Deutfch- 
land”, nachdem die Unionsvorfchläge der Mürttemberger Theologen Chr. Klemm und 
M. Pfaff bei den evangelifchen Ständen in Regensburg Anklang gefunden batten. 

Während diefer Streitigkeiten erjchien fein Bud „de causis linguae Ebraeae“ 55 
und jeine „historia meretrieii imperii“, ferner „geheime Gerichte Gottes über das 
Papſttum“ und „Jon, sive origines Graeciae restauratae" eine Unterſuchung über 
die Herkunft der Eleinafiatifchen Griechen. Zur Belebung des Glaubend oder „zu Er: 
mwedung wahrer Pietät” gab er 1704—10 feine „Ev. Zehenden gottgeheiligter Amtsſorgen“ 
heraus, die allgemein mit Beifall aufgenommen wurden. co 

38” 


596 Löſcher 


Zum Streit mit den Pietiſten kam es erſt, als Spener geſtorben und 1706 Joachim 
Lange als Vorkämpfer der Hallenſer aufgetreten war; und zwar durch Veröffentlichung 
der „Aufrichtigen Nachrichten von der Unrichtigkeit der Unſch. Nachrichten“. Mit dieſer 
Schrift ging der Pietismus zur Offenſive über. In derſelben wird die Behauptung auf— 

5 geftellt, die ſog. Orthodoxie ſei Irrlehre und die Orthodoxen ſeien Epikuräer, Atheiſten und 
insbeſondere ——— letzteres wegen ihrer Lehre von der theologia irregenitorum 
oder wegen des Satzes, den Schelwig verfochten hatte, ein gottloſer Orthodoxer ſei kein 
natürlicher Menſch mehr, ſondern erleuchtet und könne ein rechtſchaffener Prediger fein. 
%. Lange behauptete, die wirkliche Orthodorie fände fih nur bei den Pietiften. Damit 

10 war der bisherige Streit zu einem Lehrſtreit geftempelt, die pietiftiiche Lehrweife als die 
allein berechtigte hingeftellt und der Orthodorie die ‚Fehde angekündigt. Überall und be 
fonders in den Yehren von der Erleuchtung, von der Beichte und Abfolution von der bl. 
Schrift, vom Glauben, von der Rechtfertigung und Heiligung, von den Mitteldingen 
wollte Lange den Orthodoxen die bebentlichtten Srrlehren nachweiſen. Dazu führte Jo. 

15 Zange den Streit in der leidenjchaftlichiten Weile, mit einer Roheit und Selbitüberhebung, 
die nur in der Polemik eines Meyer und Schelwig ihr Vorbild hatte. 

Löfcher übernahm die Verteidigung der Orthodorie und die Belämpfung des fo troßig 
auftretenden Gegnere. Seine Berufung ald Profejjor nah Wittenberg an Deutfchmanns 
Stelle (1707) kam ihm unter foldhen Umftänden erwünſcht. Er fand Zeit, Gefchichte und 

20 Weſen des Pietismus zu jtudieren. Als erjte Frucht diefer Arbeit erfchtenen feine „prae- 
notiones et notiones theologicae“, eine Unterfuhung der theologischen Begriffe, deren 
Auffaffung zwifchen beiden Parteien ftreitig mar (Wiedergeburt, Heiligung, sd 
Erleuchtung). Auch verteidigte er hier den Sa: doctores orthodoxos impios esse 
illuminatos. 

26 Nachdem er 1709 unter großen Ehrenbezeugungen fein Dresdener Amt angetreten 
hatte, entfaltete er in diefem eine vielfeitige, überaus fegensreiche Thätigkeit. Jeden Sonn- 
tag und Donnerstag hat er gepredigt, 924 Geiftlihe in der Kreuzkirche ordiniert, die Lokal⸗ 
bifitationen wieder eingeführt. Sechs Dresdener Kirchen, darunter die Frauen: und Drei: 
fönigsfirche (in der Neuftabt), hat er geweiht, die Teilung der großen Parochien in Angriff 

30 genommen, die Begründung bon vier geiftlichen Stellen durchgeſetzt. Die Vorbereitung 
der Kandidaten der Theologie nahm er fräftig und erfolgreich in die Hand. Seine befon- 
dere Fürjorge galt der Volksſchule und der Bildung der Lehrer. Kurz nad feinem Amts 
antritte, am 1. Dezember 1710, trat die erſte Armenfchule ins Yeben, bald folgten fieben 
andere. Er forgte nicht nur für die Unterhaltung, fondern auch für den Ausbau des 

35 Unterricht und eine ftraffere Handhabung der Schulzudt. Am 12. September 1713 
hielt er die erfte Konferenz der Yehrer feines Sprengel ab. In den Kämpfen der Zeit 
zeigte er ſich als furchtlofen Charakter, der mit feinem Worte und feiner Perfönlichkeit die 
Gemüter beruhigte, jo bei der Ermordung des Predigers M. Hahn 1726, bei der Ber: 
legung der Hofgottesdienfte aus der Schloßfapelle in die Sophienlirche 1737, bei dem Er- 

40 jcheinen des Fürſten Yeopold von Deſſau vor den Thoren von Dresden nad) der Schlacht 
von Keſſelsdorf 1745. Seine Predigt am 10. Sonntag nad Trinitatis 1748 über die 
Mißſtände des Brübljchen Regiments veranlaßte K. F. Mojer zu den Worten: „Man 
jagt, unfere Zeiten hätten feine Propheten mehr, hier fteht einer!“ 

Trotz dieſer ungeheuren Arbeitslaft unterhielt er einen mweitausgebehnten Briefwechſel 

46 im Intereſſe der kirche und zur Aufrechterhaltung der reinen Lehre. Unterftügt durch jeine 
ungewöhnlich foftbare und reiche Bibliothek fegte er feine Studien fort, angeregt durch die 
Angriffe Jo. Yanges, der feine idea theologiae pseudorthodoxae, den Antibarbarus 
orthodoxiae und die „Mittelftraße” hatte erjcheinen lafjen. Endlich trat Löſcher mit 
einer umfafjenden Kritik des Pietismus hervor. Es geichab in einer Serie von Auffä 

co in den Unjchuldigen Nachrichten unter dem Titel „Timotheus Verinus“. Diefer Titel 
follte andeuten, daß Yöfcher ald Timotheus die Gottesfurdt, ald Verinus die Wahrheit 
verteidigen und fowohl für die Frömmigkeit, wie für die reine Yehre eintreten wolle. Er 
ftellt den Ausbruch eines die michtigften Yehren des Chriftentums berührenden Streites 
feft, unterfucht fodann die Grundanſchauungen des Gegners, namentlich feine Auffafjung 

55 des Verhältnifjes von Pietät und Religion, und zeigt, daß der Pietismus dasfelbe falſch 
beftimme, unter Frömmigkeit etwas ganz Abjonderliches verftehe und im Eifer für die 
Frömmigkeit das wahre Chriftentum und die Kirche gefährde, ja jogar mit der Lehre von 
der Rechtfertigung durch den Glauben in MWiderftreit gerate. Der Angriff war jo gejchidt, 
daß die Hallenfer fofort ein Mitglied der Fakultät und leider abermals Jo. Lange mit 

60 einer Ermwiderung beauftragten. In feiner „Geftalt des Kreuzreiches” fucht er Löſcher als 


Löſcher 597 


einen Menſchen von vorſätzlicher Bosheit zu ſtempeln, der ohne einen Funken wahrer 
Gottesfurcht mit ſchamloſer Lügenſtirn teuflfche Läfterungen gegen das Kreuz.Reich Chrifti 
ausftoße; der Teufel aus der Hölle fünne es nicht gröber thun. Löfcher antwortete zus 
nächſt gar nicht, fuchte vielmehr durch Buddeus in Jena Friedensunterhandlungen mit den 
Hallenjern anzulnüpfen und überfandte ihm forgfältig abgetvogene Leitſätze. Buddeus er 6 
Härte fie für unannehmbar, die Verhandlungen zerichlugen ſich, und nun veröffentlichte 
Löſcher zur 200jährigen Jubelfeier der Reformation feinen „Bolftändigen Timotheus Ve- 
rinus“ (Erſter Teil, Wittenb. 1718). 

Das ift Löſchers Hauptwerl. In 16 Kapiteln handelt er von ben General-Renn- 
zeichen des Mali pietistiei, von den Anfängen diefer Richtung in den Zeiten vor Spener, 
vom Ausbruch derfelben durdy Spener und von dem reißend jchnellen Sorigen e der Be 
wegung in den legten Jahrzehnten und endlich von ben charalteriſtiſchen alen bes 

ietismus, Als ſolche zählt er auf den frommicheinenden Indifferentismus gegen die reine 

ebre, die Geringichägung der Gnabenmittel, namentlich des Wortes Gottes, die Entkräf— 
tung des ministerii und die Verfpottung der Amtsgnabe, die Vermengung der Glaubens: 15 
gerechtigfeit mit den Werfen, die Hinneigung zum Chiliagmus, den Terminismus oder bie 
Einjhräntung der Bußzeit, den Präzifismus oder die Verdammung aller natürlichen Luft 
und des Gebrauchs der ſog. Mitteldinge (Spiel, Tanz, Komödie), den Myſticismus oder 
die Vermifchung von Natur und Gnade, das Neben von der Vergottung der Frommen, 
fowie die Ueberſchätzung der „Empfindung geiftlicher Dinge”. Kerner rügt er „die Ver: 20 
nidhtung der subsidia religionis“, d. h. der Dinge, die zum Beftande der —— Reli⸗ 
gion erforderlich find, ald namentlich der äußeren und fichtbaren Kirche, des Elenchus asgen 
die Irrlehre, der fombolifchen Bücher, der theologifchen Lehrart, der regelmäßigen Ber: 
fammlung der Gemeinde in der Kirche, der Kirchenordnungen, der Kirchendisziplin und 
ber Orthodoxie. Es ift bedeutfam, daß Löfcher die Orthodoxie hier zu den subsidiis re- 5 
ligionis rechnet. Denn das find ſolche Dinge, „melde die Würde der Gnabdenmittel 
nicht haben”, jondern „ihr Abjehen auf der Chriften allgemeinen Zustand und auf bie 
Erhaltung der wahren Religion haben”, Zum Vorwurf madt er dem Pietismus ferner 
„die Hegung und Entichuldigung der Schwärmer“ wie der Anhänger Schwenkfelds, der 
Böhme, Hoburg, Bredling, ja felbft der Quäker. Charakteriftiih für den Pietismus ift so 
aud der Berfeftismus, d. b. eine Überfpannung der Forderung, volltommen zu fein, oder 
die er ya eines falſchen Maßſtabes für das fog. „wahre Ehriftentum”. Das 12. Merk: 
mal ijt der Reformatismus, d. h. die donatiftiihe Art und die wiedertäuferiſche Weife, 
auf Reformation der Kirche von Grund aus zu dringen, und die geringfchäßige Beur— 
teilung der Reformation Yuthers im Vergleich mit der von Spener begonnenen Erneue— 35 
rung des chrijtlichen Lebens. Das 13. Merkmal ift die Neigung zum Schisma oder ber 
Separatismug, welcher auf Errichtung von eccelesiolae in ecclesia ausgeht und die 
Frommen in der Gemeinde zu einem befonderen Häuflein verbinden till. 

Mag man diefe Aufzählung der Merkmale des Pietismus pedantifh nennen und 
Löſchers Ausftellungen hier und dort beanftanden; im großen und ganzen hat er richtig so 
beobachtet und mit Sorgfalt und Vorficht alles zufammengeftellt, was bei der Beurteilung 
des Pietismus in Betracht fommt. Er ift beftrebt, die pietiftiiche Neform biftorifch zu be— 

eifen, und er hat die redliche Abficht, das Berechtigte in der ganzen Bewegung anzuer- 
ennen. „Wir find ja einig, jagt er, in dem Zwecke, das Herz, den Wande u beſſern 
und das rechtſchaffene Weſen zu fördern. Gebt es denn nicht auch in den Mitteln?” 5 
Dennod vermochte er weder das fiegreiche Vorbringen der pietiftifchen Denkweife zu hemmen, 
noch aud zu einer völlig gerechten und ſachgemäßen Beurteilung der epochemachenden Bes 
wegung durchzudringen. — Jo. Yange anttvortete mit feiner „Abgenötigten völligen Ab: 
fertigung des fog. vollftänd. Tim. Verini“ und veröffentlichte die Schrift im Namen feiner 
Kollegen 1719. Löſcher dagegen erbat fich eine Konferenz mit feinen Gegnern. Zum Teil so 
dur Zinzendorfs VBermittelung fam fie zu ftande. Am 10. Mat 1719 traf man in 
Merjeburg zufammen; von Halle waren Hermfchmidt und A. H. Francke erfchienen. Man 
verhandelte im Grunde nur die Lehre von der Erleuchtung der Gottlofen und die Lehre 
von den Mitteldingen. Eine Verftändigung wurde nicht erzielt. A. H. Frande übergab 
vielmehr zum Schluß feinem Gegner eine verfiegelte Schrift, in ber jedes Zugeftändnig, 55 
daß die Hallenjer in einem Punkte geirrt hätten, aufs entjchiedenfte abgelehnt und Löſcher 
ermahnt wurde, in Zukunft das Gerede vom Dafein eines malum pietisticum einzu= 
ftellen und fich zu befehren. Damit war jede Ausficht auf einen Ausgleich geſchwunden. 
50. Zange gab noch einmal eine „Erläuterung der neueften Hiftorie von 1689 bis 1719 
beraus, denunzierte auch feinen Gegner bei der fächfifchen Regierung und bewirkte das co 


(1) 


—⸗ 


598 Löſcher 


Verbot der Unſchuldigen Nachrichten. Löſcher veröffentlichte 1722 im zweiten Teil bes 
Tim. Verinus einen Nachtrag zu den biftorifchen und fachlichen Darlegungen feines 
Hauptwerfes und ſchwieg ſeitdem. Der pietiftifche Streit hörte damit auf, der Gegenſatz 
aber zwifchen orthodorer und pietiftiicher Denkweiſe verwiſchte fich je länger je mehr, als 

5 der Nationalismus die Herrichaft gewann und eben dasjenige in ‚rage ftellte, was Ortbo- 
doren und Pietiften gleich teuer war und von beiden Teilen als weſentliche Grundlage 
des Chriftentums verteidigt wurde. Erſt im 19. Jahrhundert, nad dem Wiedererwachen 
des Glauben! und dem MWiederaufleben der alten Ne namentlich feitvem das fird- 
liche Bewußtſein wieder erjtarfte, erinnerte man fich des frommen und edlen Vorkämpfers 

10 der Orthodorie und erkannte, daß jede bejonnene Beurteilung des Pietismus an jeine 
Unterfuchungen und an feine Kritik anknüpfen müſſe. 

Auch zu dem Grafen Zinzendorf und zu der Brübergemeinde ift Yöfcher in —— 
getreten. Zinzendorf hatte einen tiefen Reſpekt vor der Frömmigkeit und Gelehr— 
jamfeit de3 Dresdener Superintendenten. Er vermittelte zwifchen ihm und den Hallenfern. 

15 Er fragte Löſcher um Nat wegen ſeines Eintrittd ins geiftlihe Amt. Die Unſchuldigen 
Nachrichten wiederum befchäftigten fich vielfach mit der Brüdergemeinde und 1736 gehörte 
Yöfcher zu der Unterfuchungstommiffion, die Yehre und Leben der Gemeinde in Herrnbut 
prüfen ſollte. Yöfcher unterfchrieb den günftig ausgefallenen Kommiffionsbericht. Die Yehre 
ſchien ihm forreft, die Ordnungen der Gemeinde foll er beivundert haben. Mit der Zeit 

20 jcheint ſich Löſchers Stellung geändert zu haben, doch ift Genaueres darüber nicht zu er- 
mitteln (vgl. F. ©. Hark, a. a. O. ©. 9, 18, 39f.). 

An der Bolemik gegen die römifch-fatholifche Kirche, die im Dresden immer mebr 
Boden gewann, beteiligte fich Löcher in ernfter und mürdiger Weife. Abgefehben von den 
fhon genannten biftorischen Unterfuchungen über die Gefchichte des Papittums und einer 

25 Abhandlung „de periodis et conversionibus hierarchiae ecclesiasticae“‘ fommt 
bier in Betracht fein „Abgewiefener Demas“ (1713), ein Dialog, welcher vor Abfall zur 
römischen Kirche warnen fol, „Römiſch-katholiſche Diskurſe“ (1717) und die „Hiftorie ber 
mittleren Zeiten als ein Licht aus der Finfterniß dargeitellt”. Ebenfalld durch polemifche 
Nüdfihten veranlaßt ift fein großes und mertvolles, leider unvollendetes Wert „Bollitän- 

0 dige NReformationg:Akta und Documenta” (3 Teile aus den Jahren 1720, 1723 u. 1729), 
das bis zum Jahre 1519 die Quellen zufammenftellt. 

Sehr bemerkenswert war endlich Yöfchers Auftreten gegen die Molffiche Philoſophie. 
Von Jugend auf hatte er fich mit der Richtung beichäftigt, welche faft gleichzeitig mit 
dem Pietismus vom Standpunkte einer rein vernünftigen Weltbetradhtung aus Kritik zu 

35 üben begann an der Orthodoxie und an dem Glauben der chriftlichen Kirche aller Kon— 
feffionen. Seit dem Jahre 1722 wandte er diefer rationalifierenden Denkweiſe oder „der 
freieren Art zu denken“ feine ganze Aufmerkſamkeit zu; denn in dem „philoſophiſchen In— 
differentismus“, wie er fich ausdrüdte, erfannte er die Macht, welche bisher unerhörte Um— 
mwälzungen in der Chrijtenheit herbeiführen werde. Die Leibnig:Wolffiche Philoſophie war 

0 in Löſchers Augen, troß ihrer Eonfervativen Haltung, ganz dazu angethban, dem philo— 
fophifchen Indifferentismus die Wege zu bahnen. Geit dem Jahre 1723 warnte er in 
Aufjägen und Predigten vor den u der neuen Philoſophie. 1724 erichienen fein 
Stromateus und fein Antilatitudinarius. Das legtere Werk befchäftigte fich vorzüglich 
mit der franzöfiichen und englifchen freidenkerifchen Literatur. Endlich (1735) trat er 

45 direlt gegen Rolf auf mit einer Reihe von Abhandlungen unter dem Titel „Quo ruitis ?“ 
Er wandte fih an die ftudierende Jugend und dedte in klarer und überzeugender Weiſe 
den Widerſpruch auf, der zwifchen der Wolffichen Pbilofophie und dem Chriftentume be 
ftehe. Er befämpfte z. B. die Yehre vom zureichenden Grunde. Sie ift unvereinbar mit 
dem Glauben an die Offenbarung und hängt zufammen mit dem Begehren nach einer 

so Vhilofophie a priori; „wir aber müfjen zufrieden fein mit dem Wiſſen a posteriori“. 
Scarffinnig Fritifierte er die Lehren von der beiten Welt, von ber Ewigkeit der Welt, 
vom Gewiſſen, vom Gebet und von den Wundern u. f. w. 

So ſtand Löſcher in jeder Beziehung mitten in den Bervegungen feiner Zeit. Auf: 
geielofien für die Wahrheitsmomente aller Richtungen blieb er doch feſt und unerjchüttert 

55 bei der lutherifchen Kirchenlehre und behauptete das gute Recht des evangelifch-lutherifchen 
Belenntnifjes gegen alle feine Gegner. 

Im Jahre 1748 feierte er fein 50jähriges Amtsjubiläum unter großer Beteiligung 
zahlreicher Verehrer. Er jtarb am 12. Dezember 1749. Seine von ihm jelbjt diktierte 
Grabichrift Iautet: „V.E. Loescheri inquieta in laboribus peracta vita, per vulnera 

0 Christi lenita tandem in quiete mortis finita.“ (v. Engelhardt }) Georg Müller. 


Logos 599 


Logos. — 3. B. Carpzov, De Adyw Philonis non Johanneo adv. Thomam Mangey 
1749; €. ©. Bengel, Observationum de Ä6y@ Joanneo Part. I. Opuse, academ. ed. Pressel 
1834; Fr. Lüde, Commentar über d. Evang.’ des Johannes T?, 249 ff.; I. Ehr. K. v. Hofs 
mann, Scriftbeweis I?, 102 ff. und Bibl. Theol. d. NT, herausgeg. v. Bold 317 fi.; Chr. 
E. Luthardt, Das johann. Evang, 2. A. 255ff.; F. Chr. Baur, Borlefungen über neutejt. 6 
Theol., S. 351 ff.; B. Weiß, Bibl. Theol. des NT., 6. A. 8145 und Comm. zum Johann.» 
Evang., 8. A, ©. 46 ff.; H. Cremer, Wörterb. der neuteft. Gräcität, 6. U., ©. 551ff.; 9. 
3. Holgmann, Neutejtam. Theol. II, 368 ff. und Handeomm. IV, 32 5f.; DO. Pileiderer, Das 
Urdriftentum 1887; 8. Weizjäder, Apoſtol. Zeitalter, 2.9., 530 ff. und die johann. Logos» 
lehre IdTh 1862; 9. ©. Hölemann, De evang. Joannis introitu 1855; frz. Delipih, Jo— 
bannes und Philo ZITHR 1863; I. Reville, La doctrine du Logos dans le quatri&me 
evangile et dans les oeuvres de Philon 1851; N. 9. Franke, Das AT bei Johannes 1885; 
U. Harnad, Dogmengeihidhte I’, ©. 92 ff. und Ueber das Verh. des Prologs des 4. Evang. 
zum ganzen Werk, ZIHR 1892; 3. Kaftan, Das Verhältnis des evangel. Glaubens zur Lo— 
goslchre ZTHR 1897: W. Baldenfperger, Der Prolog des 4. Evang. 1898; Th. Zahn, Ein- 
leitung in das NT, II, 535 ff.; 9. H. Wendt, Das Johannesevangelium, 1900; U. N. Jans 
naris, St. John’s gospel and the Logos Znt® 1901; J. Grill, Unterfuchungen über die 
Entitehung des 4. Evang. I, 1902; W. Bäumlein, Verſuch die Bedeutung des job. Logos 
aus den Religiondfyjtemen des Orients zu entwideln, 1828, und Commentar zum Zohann.: 
Evang. 1863. 

ur Logoslehre Philos: E. ©. 2. Großmann, De Logo Philonis 1829; M. Heinze, Die 
Lehre vom Logos in der gried. Philojophie, 1872; Ed. Zeller, Philoſophie der Griechen III, 
2° ©. 338 ff.; 8. Siegfried, Philo von Mlerandrien als Nusleger des AT, 1875: I. Reville, 
Le Logos d’apr&s Philon 1877; 3. Drummond, Philo Judaeus II, 1888; 4. Aal, Geſch. 
der Logosidee in der grieh. Philoſophie und der chriſtl. Litteratur, 2 Bde, 1896— 99. 25 


Der Einfluß, welchen die Zogoslehre auf die Entwidelung der Chriftologie geübt hat, 
ift ſchon in dem dieſer gewibmeten Artikel Bd IV, ©. 16—57 behandelt worden. Darum 
bleibt an diefer Stelle nur Inhalt, Urfprung und Bedeutung des Begriffes in der biblischen 
Litteratur, inöbefondere in den johanneiſchen Schriften zu beiprechen. 

1. Der Inhalt des Logosbegriffe. Der Prolog des 4. Evangeliums ftellt Jeſu Weſen 90 
und Wirken von vornherein unter den Gefichtspunft der Erjcheinung des Logos. Die 
Meinung des Evangeliften ift unverkennbar, daß die Größe und Tragweite der Gejchichte 
Jeſu nur dann richtig verftanden wird, wenn man in ihm den Yogos erkennt. Zu diefem 
* legt er dar 1. das Weſen des Logos in feinem Verhältnis zu Gott, Welt und 
Menſchheit. Ihm eignet uranfängliches Sein vor aller Welt, ein Weilen bei Gott, das 35 | 
perfönlichen Verkehr einfchließt (noös rör Hedv; man vgl. z. B. Mt 13, 56; 20 5, 8) 
und göttliches Weſen. B.1.2. Alles Gefchaffene ift durch ihn geworden; ohne ihn giebt 
es fein Leben und ohne diejes kein Licht der Erkenntnis und des Heild, B.3.4. 2. Sein 
Verhältnis zum Täufer. Diefer ift im Unterfchied vom Logos in der Zeit geworden 
(Zy£vero), eine menjchliche Prophetengeſtalt mit dem Beruf vom Licht zu zeugen, B.6—8. 40 
Er jelbit, der Logos dagegen ift troß aller Verlennung, der er begegnet, der Mittler eines 
wunderbaren neuen Lebens für alle, die ihn aufnehmen, V. 10—13. 3. Seine dentität 
mit Jeſus Chriftus. Der Logos ward Fleifh und gab eine Herrlichkeit zu fchauen, wie 
fie nur ein einiger Sohn vom Pater empfängt, beitehend in Gnade und Wahrheit, V. 14. 
Ihn verdankt es die Gemeinde, daß fie nicht mehr am moſaiſchen Geſetz fich muß genügen a5 
aſſen, jondern dur Jeſum Chriftum in das Element der Gnade und Wahrheit erhoben 
ift, V. 16. 17. Der einige Sohn, wie der im Fleiſch erjchienene Logos heißt, — die 
Lesart uovoyerns deös muß troß ihrer ſehr ſtarken Bezeugung als die entjchieden 
untabricheinlichere gelten — vermag allein Geſchautes von Gott p verlündigen, weil er 
(allezeit) zum Bufen des Vaters hingewandt ift, B. 18. Damit fehrt der Prolog zu feis 50 
nem Anfang zurüd, indem er den perfönlichen Verkehr mit Gott von Angeficht zu An: 
geficht als den unvergleichlichen Vorzug des Logos hervorhebt, einen Vorzug, der nunmehr 
auf Jeſum Ehriftum, den einigen Sohn übertragen ift. Der an die Spite gejtellte Logos— 
begriff hat in diefer Ausführung fortichreitend an Beltimmtheit gewonnen und zivar in 
doppelter Weiſe. Einerſeits ift fein Inhalt dur eigenfchaftliche Prädikate verdeutlicht 55 
worden: Emigfeit, Verkehr mit Gott, göttliches Wefen, Leben, Licht, Gnade und Wahr: 
beit. Dieje Prädikate fommen ihm in jo abjoluter Weife zu, daß fie, wie dies V. 9 mit 
zo pas geſchieht, das Subjekt ſelbſt vertreten fünnen. Andererjeit3 wird der Logos auf 
dem Weg der perfönlichen Gleichung näher beftimmt. Er erjcheint in der Zeit als ein ı 
einiger Sohn, mit dem der Vater alles gemein hat, er tft der, von welchem der Täufer so 
zeugt und von dem die Gemeinde ihren Befig an Gnade und Wahrheit empfängt, Jeſus 
Chriftus, „der“ einige Sohn, der zum Bufen des Vaters hingewandt iſt. Und nachdem 


— 
— 


._ 


5 


600 Logos 


diefe perfönliche Gleichung: „ber Logos ift der Sohn, Jeſus Chriftus” vollzogen ift, wird 
auch ihre abjolute Geltung dadurch hervorgehoben, daß nunmehr der Sohn Subjekt wird 
und die Funktion des Logos, die Kundmachung Gottes ihm als Prädikat beigelegt wird: 
&xelvos Eönyijoaro. 

5 Darin liegt bereits, twa8 der ganze übrige Sprachgebrauch der johanneifchen Schriften 
beftätigt, dab 6 Adyos das „Wort“, nicht die „Vernunft“ bedeutet (in letterem Sinn 
findet fih das Subſt. Aöyos im NT überhaupt nicht, wohl aber Aoyızös Rö 12,1; 
1 Pt 2,2). Nur haben wir dabei nicht an die abftralte Form des Wortes zu denken, 
wonach e3 die lautliche Darftellung eines Begriffes ift, fondern an die fonfrete Bedeu: 

10 tung, die es für den geiftigen Verkehr bat, indem es die Kundmachung eines Gebanfen- 
oder Willensinhalts vermittelt. Das Wort, das bei Gott ift und in die Welt fommt, 
hat die Funktion feine Gedanken und Entjchlüffe zu offenbaren, fie in die Welt hinaus» 
zutragen, damit fie von den dazu befähigten Weſen erfannt und angeeignet werden. Man 
wird aber nicht mit Hofmann dabei ftehen bleiben können, Logos jei das Wort, welches 

15 der Welt gepredigt wird und von ihr geglaubt fein will, die apoftolifche Verkündigung, 
deren Inhalt Chriftus ift (Schriftbew. 2. a I, 109 f., Bibl. Theol. d. NT, 321 ff). Die 
in ber Melt ergebende Heilsverfündigung könnte die Präbifate nicht empfangen, welche 
der Prolog mit dem Logos verbindet. Auf jene paßt weder dad 7» noös röw Veor 
V. 1, noch zavra di adrod Eyivero B.3. Namentlih würde V. 14 bei diefer Faſſung 

20 geradezu trivial; er befagte, daß die apoftolifche Verfündigung in die fichtbare Erjcheinung 
getreten jei, während doch bier offenbar eine —— bezeugt wird, welche die evange⸗ 
liſche Verkündigung erſt möglich macht. Hofmann ſelbſt kann feine Deutung nur fo durd- 
führen, daß er, mo dies nötig erfcheint, von der apoftolifchen Verkündigung zu ihrem per: 
fönlihen Gegenftand überfpringt, damit verläßt er dann aber auch die Analogie der 

235 bibliſchen Formeln Aöyos Toü Veov, Aöyos ts dAmdelas u. f. w., denn dieſe bezeichnen 
das Mort von Chriftus, nicht Chriftus felbft. Auch der erweiterte Begriff des ſchließlichen 
und darum in aller Kundmachung Gottes von Anfang an enthaltenen Offenbarungsmworts 
genügt nicht, um den Sinn des Logosnamens auszubrüden (Luthardt, Das job. Evang,, 
2.4, S.255ff.), Dem Berfaffer von B. 14 liegt nicht fowohl daran, die Summe ber 

30 göttlichen DOffenbarungen, in der Perfon Chrifti mie in einem Brennpunkt zufammen- 
zufaflen — diefer Gedanke ift zwar in V. 4 u. 9 mit enthalten, bleibt aber unbetont — ; 
er will vielmehr Aöyos und odoE, alſo Emiged und Zeitliches, Himmlifches und — 
zur Einheit verknüpfen. Darum iſt ihm der Logos nicht die von jeher an die Welt er— 
gangene Offenbarung ſondern eine transſcendente, der Sphäre des göttlichen Lebens an— 

85 gehörige Größe. Genauer iſt er eine Perſon, die mit Gott als ihm weſensverwandt ver 
ehrt, dann in FFleifchesgeftalt eingeht und ohne Verluft ihrer überweltlihen Art und ihres 
unvergleichlichen Gotteöverfehrs das beim Vater Geichaute ausfagt und feinen Ratſchluß 
vollzieht. Richtig an der Hofmannſchen Auffaffung iſt allerdings dies, daß der Logos: 
begriff nicht das vorweltliche Weſen Chrifti im Gegenſatz zu feiner irdiſchen Erjcheinung 

so und Funktion bezeichnet, vielmehr diefe mit umfaßt, ja in ihnen erft feinen Namen recht: 
fertigt. Denn das Wort ift erft dann ganz, was fein Name fagt, wenn es auch für den 
Hörer da ift. Der perfünliche Charakter des Logos würde an ſich aus der Identifikation 
mit dem Sohn, Jeſus Chriftus noch nicht folgen; es fünnte ja damit auch die Dedung 
einer Perſon und einer allgemeinen Funktion ausgelegt fein; wohl aber geht er aus ®. 1 

4 und 3 und der Verwertung dieſes Gedankens in V. 18 berbor. Derjenige, der jo bei 
Gott war, daß er ihn geſchaut bat und immerdar fchaut, muß in allen Stadien feines 
Daſeins als Perfon gedacht fein. Dies bejtätigt fi, wenn wir die anderen Erwähnungen 
des Logos im fpezififchen Sinn in den johanneifchen Schriften ind Auge faſſen 1Jo 1,1 
ift der Aöyos is Lois wie die Cor, die ihm nachher fubftituiert wird, gleichfalls feine 

50 bloß fachliche Größe, ſondern der perfünliche, erft überweltliche, dann innerweltliche Träger 
des Yebens, defjen Name Logos, „Dffenbarer” heißt. Und noch deutlicher wird Apk 19, 13 
der Neiter auf weißem Pferd, der Gottes Gerichte auf Erden fiegreich vollitredt, als 
Perſon gedacht; 6 Adyos tod Veod ift im Sinne des Verfaſſers eine ebenjo perjönliche 
Bezeichnung wie die beiden anderen Namen, die er trägt, „König der Könige” und „Her 

55 der Herren“, V. 17. Logos ift demnach in den johanneifchen Schriften die als Perſon 
angeichaute Offenbarung Gottes in Heil und Gericht, der ein vormweltlihes und nad: 
irdiiches Sein beim Vater wie eine Erfcheinung in der Zeit und im Fleifh zukommt. 
Zwiſchen dem überweltlihen und dem innerweltlihen Sein des Logos — dafür zeugt die 
ganze Abficht des Prologs — befteht eine Differenz nicht dem Weſen jondern nur ber 

so Erſcheinung nad). 


Logos 601 


2. Woher hat der Verfafjer diefen Begriff geſchöpft? a) Diefe Frage beantwortet fich 
bei der Hofmannjhen Faſſung einfah; aus dem Sprachgebraudh der neuteftamentlichen 
Gemeinde (vgl. aud Th. Zahn, Einleitung in das NT. II, 539). Diefe pflegte mit 
6 Aöyos toũ Beod ober auch mit 6 Aöyos allein die evangeliſche Heilsbotſchaft zu bes 
—— die ihren Heilsſtand begründete und nährte. Daran ſchließt ſich der Verfaſſer 

es 4. Evangeliums an, nur ſo, daß ihm dabei der perſönliche Inhalt dieſer Botſchaft 

vorſchwebt. Weshalb dieſe Auffaſſung nicht zureicht, iſt oben gezeigt worden. Als ein 
Mittelglied für die Übertragung des Logosbegriffs auf die Perſon Jeſu iſt die von Hof— 
mann geltend gemachte Anknüpfung von Weizſäcker (Ap. Zeitalt., 2. Aufl, 532.) und 
Holgmann (Meuteft. Theol. II, 373) anerkannt worden, während Harnack (ZIHR II, 
223, Anm. 2) einen genügenden Beweis aus den johanneifchen Schriften ſelbſt dafür 
vermißt. 

b. Andere betrachten ald Duelle des Logosbegriffes die altteftamentlichen Ausfagen 
vom Worte Gottes (jo namentlich B. Weiß, Komm. zu Johannes, 8.4, ©. 46 ff.; 
Neuteft. Theol., 6. A., 611). Dafür kann geltend gemacht werden, daß der johanneijche 15 
Prolog unverkennbar und wiederholt auf den Schöpfungsbericht der Genefis anfpielt, fo 
V. 1. 3. 4. 10 und daß namentlich in den Palmen und bei den Propheten eine poetifche 
Verjelbftitändigung des Wortes Jahves als der in die Melt ausgefandten fchaffenden 
und errettenden Macht fich findet. Pi33,6.9; 107,20; 147,15; Jeſ9,7; 55, 10f. 
Allein damit werden mir doch nicht über die Vorftellung hinausgeführt, daß Gottes Wirk: 20 
ſamkeit in der Welt durch das unfinnlihe Mittel feines Wortes d. h. feines befchlofjenen 
und auögefprochenen Willens fich vollziebe. Gottes Geiftigkeit und Allmacht find bie 
Elemente diefes Gedankens, und feine unbedingte Einheit läßt für die Vorftellung eines 
perfönlichen Prinzips neben ihm, das feine Weltwirkſamkeit vermittelte, feinen Raum. Auch 
der IT 7822, auf melchen Hengitenberg (Das Evang. des bl. Johannes T*, 7ff.) a6 
vefurriert, ift in Wirklichkeit fein ſolches, ſondern eine Erfcheinungsform des Einen Gottes. 

wei Umjtände machen e8 unwahrſcheinlich, daß vom altteftamentlichen „Wort Gottes“ aus 
eine direlte Linie zum johanneifchen Logos weitergeführt hätte. Wo auf rein hebräiſchem 
Boden in fpäterer Zeit die Idee einer fchöpferifhen Mittelurfache erfcheint, da knüpfen 
fich die entfprechenden Anfchauungen nicht an den Begriff des Worts, fondern an den ber 30 
Meisheit Pr 8, 22—31; Si 24. Und mo dafür oder daneben das „Wort“ eintritt, 
wie im Buch der Wei 9,1; 16,12; 18, 15f., da ftehen mir nicht mehr auf rein 
i8raelitifhem Grund, fondern im Bereich griechiicher Einflüffe, fpeziell der ftoiichen Logos: 
lehre (Heinze a. a.D. 192ff.). Sodann fehlt e8 gänzlich an einer Verbindung des Wortes | 
— mit dem meſſianiſchen, alſo dem eigentlich heilsgeſchichtlichten Gedankenkreis. 35 

ollte man fich troßdem vorftellen, daß der Verfafler des Prologs ſelbſtſtändig auf bie 
altteftamentliche Lehre vom Gotteswort zurüdgegangen wäre und dieſes auf Grund ber 
Identifikation mit der Perfon Jeſu zur Perfönlichkeit erhoben hätte, jo hätte er dieſen 
von ibm fortgebildeten Zogosbegriff jedenfalls nicht als einen feinen Leſern mohlbefannten 
einführen fünnen, wie er boch thut. Bemerkenswert und lehrreich ift in dieſer Hinficht 40 
auch die Art, in welcher der Hebräerbrief das melterhaltende „Wort“ in feiner injtru= 
mentalen Bedeutung beläßt und es dem „Sohn“ unterorbnet (1,3). Die jobanneifche 
Logoslehre kann darım wohl den altteftamentlichen Gedanken von dem in der Welt 
wirkſamen Gotteswort in fich aufgenommen haben, aber fie ift nicht aus dieſem allein 
hervorgegangen. 45 

c) Noch weniger läßt fich eine Anlehnung der jobanneifchen Logoslehre an den 
Gebrauch ertveifen, welchen die jüdifch-paläftinifche Theologie von dem Wort Jahves 
(3 8022, I 8727 gemacht hat. Der "22 dient als abjtrafter Begriff der Ver: 
büllung des Gotteönamens und der Vergeiftigung der Gottesvorftellung; er wird deshalb 
überall da an die Stelle Gottes felbft gejegt, wo deſſen Handeln in der Geſchichte in so 
Rede fteht, oder wo der Tert in finnlihen und anthropomorphifchen Ausdrüden von Gott 
fpricht, alſo Gottes Mund, Angeficht, Auge, Hand, Füße, Herz, Geift, Seele nennt. An 
eine konkrete Hypoſtaſe der Gottheit oder an ein Mittelmeien zwiſchen ihm und ber Welt 
ift dabei nicht gedacht (vgl. Fr. Weber, Paläft. Theol. 174ff.; ©. Dalman, Worte Jeſu, 
I, 187 ff.; M. Ginsburger, Die Antbropomorphismen in den Thargumim. 1891). Für 55 
den Evangeliften beitand Fein Anlaß, fich diefer rabbiniſchen Nedeform anzuſchließen und 
ebenjowenig läßt ſich ein inhaltliher Zuſammenhang zwischen ihr und der johanneifchen 
Zogoslehre angeben; ja es bleibt fraglich, ob jene rabbinische Gewohnheit nicht felbit 
ſchon unter dem Einfluß der gleich zu beiprechenden alexandriniſch-jüdiſchen Denkweiſe 
entftanden ift (vgl. E. Schürer, Geſch. d. jüd. Volfes, III’, 557; Heinze a. a. O. 296). 0 


a 


— 


0 


602 Logos 


d) Die Herleitung der johanneifchen Logoslehre aus der alerandriniichen Religions- 
philofophie, jpeziell aus Philo ift fchon im 18. Jahrh. von einzelnen Forjchern vertreten, 
im 19. u.a. von Lüde und de Wette angenommen,. dann aber befonders durch die Schule 
3. Chr. Baurd nahdrüdlich geltend gemacht worden. Die Beziehungen find bier aller: 

5 dings fo mannigfaltig und weitreichend, daß faum bloß an jelbititändige Parallelen gedacht 
werben kann, die nur einen beiden gemeinfamen jüdijchen Boden zur Vorausfegung hätten. 
Philo (ca. 20 v. Chr. geboren und nady dem Jahr 40 der chriftl. Zeitrechnung geftorben), 
an der religiöfen Weberlieferung feines Boll3 und an der heidnifchen Bildung feiner Zeit 
gleich jehr intereffiert, findet im Yogos das Bindeglied zwiſchen der Transſcendenz des 

10 israelitiſchen, insbejondere des ſpätjüdiſchen Gottesbegriffs und der Immanenz des Bött: 
lichen in der Welt, welche die zeitgenöſſiſche Philoſophie vertritt. Er weiß fih als Schüler 

eraklits (Quis rer. div. haer. 43), der im Aöyos einen Ausdrud für die vernünftige 
eſetzmäßigkeit des Weltprozeſſes geihaffen batte; Platos Ideenlehre ift ihm vertraut; 
noch unmittelbarer aber bat auf ihn die Lehre der Stoa vom Logos ald dem aftiven, 

15 vernünftigen teleologijhen Prinzip gewirkt, welches die leidende Materie geftaltet, ordnet 
und belebt. indem er diefe von Haufe aus pantheiftiiche Anfchauung mit dein israeli= 
tiichen Gottesbegriff verbindet, gewinnt der Logos eine Mitteljtellung zwiſchen Gott und 
der Melt; er ift zugleich die dem göttlichen Denfen immanente Welt und der in ber Welt 
wirfjame Gott. Die Scheu eine unmittelbare Berührung der einfachen, erbabenen und 

20 unendlichen Gottheit mit ber endlichen Welt zu denken, führt ihn über die Vorftellung 
einer im Logos ausgebrüdten bloßen Relation beider hinaus und läßt aus dem Logos 
eine felbitjtändige, von Gott unterjchiedene, zuweilen unverkennbar perſönlich gedachte Größe 
werden, die aber ihrer Vermittlerrolle entjprechend bald mehr zu Gott gerechnet wird als 
devteoog Beds, viös nowröyoros, elxamy toü Veod, bald mehr zur Welt ald xöouos 

25 vontös, doyerunos löfa und Inbegriff der in der Welt wirkſam Asyoı und Övrdusıs, 
bald endlich in die Mitte zwiſchen beiden geftellt wird als Ayyelos noesoßuraros. Deutlicher 
als fein metaphyſiſcher Charalter ift feine mittlerifhe Funktion. Er ift das öoyaror 
der göttlichen MWeltbildung, der Lenker des MWeltlaufs und Führer der Frommen, der 
£oumvebs deod und noopiirns, der Gottes Willen verfündigt, aber auch der doyıeoevs, 

80 ixdrns und naodxinros, der die Menſchen bei Gott vertritt und ihnen Gnade auswirkt, 
fur; der ueoirms in jedem denkbaren Sinn: kosmologiſch, moralifh und religiös. Die 
Verträglichkeit diefer helleniſchen Vorſtellung mit feiner väterlichen Religion ſieht Philo 
durch ihre Verwandtſchaft mit dem moſaiſchen Schöpfertvort und mit der ſpätjüdiſchen 
Engellehre verbürgt. Maßgebend für feinen Logosbegriff find freilich dieje jüdifchen Ele 

35 mente nicht geweſen. Die Grundlage bildet der ftoifche Gedanke der der Welt immanenten 

öttlichen Vernunftwirkſamkeit. Aber in der jchillernden Unbeftimmtheit des Logosbegriffes 

jet auch das göttlihe Schöpferwort Raum und der jüdiſche Einjchlag bringt zu den 
osmologifhen Ideen die religiöfen Intereſſen hinzu (vgl. die Darjtellungen bei Lücke, 
Zeller, Heinze). 

40 Soll das Verhältnis der joh. Logoslehre zur philoniſchen (bezw. alexand. überhaupt) 
beſtimmt werden, ſo ſind zwei Fragen auseinander zu halten: 1. Beſteht zwiſchen beiden inhalt⸗ 
liche Übereinftimmung? und 2. Haben beide dieſelben begrifflichen Darſiellungsmittel gemein? 
Die Verneinung der erften Frage jchließt die —. der zweiten nicht aus und bie Ges 
meinfamfeit der Begriffe und Denkformen ift auch bei weitgehender Differenz der darin 

4 ausgedrüdten Anfchauungen für fich allein ein Grund zur Feſtſtellung des gejchichtlichen 
sen Nun kann allerdings von einer einfachen Uebernahme der philonifchen 

ogoslehre durch den 4. Evangeliften nicht die Rede fein. Dafür geben die religiöjen 
Motive und Überzeugungen auf beiden Seiten viel zu weit auseinander. Bei Philo ge 
hört der Logos ebenfowohl auf die Seite der Welt wie auf die der Gottheit, bei Johannes 

50 fteht er über der Kreatur. Bei Philo giebt e8 neben dem nosoßvraros Äöyos, dem 
einheitlichen göttlichen Weltgedanfen und jchöpferifchen MWeltprinzip eime Vielheit von 
Aöyoır d. h. von vernünftigen teleologifchen Kräften in der Welt, bei Johannes ift ber 
Aöyos einzig in feiner Art. Bei Philo durchläuft der Logos alle Stufen zwifchen ber 
Vorftellung eines perfönlichen Weſens und der einer bloßen göttlichen Eigenfchaft oder 

55 Kraft (Heinze 295), bei Johannes ift er durchgängig als Perſon gedacht. Bei Philo ift 
er das allgemeinjte Sein, Oö yerızararov, bei Yohannes konkrete Perſon. Philo fiebt in 
Sinnlichkeit und Leiblichkeit ein der Gottheit entgegengejettes Prinzip und eine Laft für 
die Seele, die auf asketiſchem Weg zu überwinden in Johannes findet feinen Anftoß in der 
Fleiſchwerdung des Logos und ift frei von jeder bejonderen asfetifchen Tendenz. Philo 

0 dann nur eine Weltbildung durch Gott gelten lafjen, Johannes weiß von einer cigent: 


Logos 603 


lichen Schöpfung, einer zaraßoAı, zdouov (17,24). Bei Philo ift auch eine unmittel: 
bare Berührung Gottes mit der Welt ausgeſchloſſen, bei Johannes wirft Gott ſelbſt auf 
fie und in ihr allezeit (5, 17) und nicht bloß durch den Sohn (14, 10), fondern jo, daß 
er felbft die Menſchen zieht (6, 44), bewahrt (10,29; 17,11. 15) und für ben Sohn 
Zeugnis ablegt (5, 32. 37). Bei Philo ift der Gegenfag von Gott und Welt ein meta: 5 
phufijcher, bei Johannes ein religiös-ethifcher (vgl. hierzu Lücke a. a. D. 291 ff. und be 
jonders Franke a. a. D. 90—143, wo die Differenz beider Anſchauungen ſcharf aber nicht 
ohne Übertreibung gezeichnet wird). Mit all dem ift indefjen nur fonftatiert, daß ber 
Logosbegriff in unferem Evangelium eine durchaus neue Wendung empfängt, indem das 
gejchichtliche Heilswirken Jeſu Chrifti zu feinem wejentlichen Inhalt wird. Daneben bleibt 10 
aber die andere Thatfache voll beitehen, daß das Begriffömaterial des Joh.Evang. ſich 
in weitem Umfang mit dem pbilonifhen dedt und in dieſer Vollſtändigkeit ſich eben nur 
in der alerandrinıichen Gedankenwelt wiederfindet. Hier mie bort N der Logos ber 
Mittler zwiſchen Gott und der Welt für das Gebiet des natürlichen wie des religiös: 
fittlihen Lebend. Daß im Logos die Ösdfa Gottes mwibderftrahlt (De monarch I, 6), 15 
daß er den Menichenjeelen das göttliche Licht vermittelt (De somn. I, 40f.), das 
Manna fpendet (Quis rer. div. haer. 15. 29), daß er in feinem Schaffen das Beifpiel 
Gottes vor Augen hat (De confus. ling. 14), daß er in der Welt die Gegenfäge ber: 
vorruft und bindet (Quis rer. div. haer. 26ff.; De profug. 20), daß er unter den 
Menſchen ald ruodxintos wirkt (de vita Mos. III, 14), all das bat wenigſtens der 20 
Form nad) feine Para elen bei Johannes (vgl. Siegfried a. a. D. 317— 321). Nimmt 
man dazu noch andere charakteriftiiche Züge des 4. Evangeliums: das Zurüdtreten des 
Parufiegedanfens, die Entfinnlihung des Öotteäbegriffes (1,18; 4,24), das Schweigen 
von den Dämonifchen, die Hervorhebung des Heilsverlangens bei den Griechen (12, 20 ff.) 
den fraglos feſtſtehenden Unwerfaliamus, die Beleuchtung der evangelifchen Heilsbotichaft 26 
durch allgemeine Begriffe wie 00, dArdera, Con, die Wertung des yıymadazeır, ſo 
wird man fi der Erkenntnis nicht verfchließen können, daß der Verralier mit bem 
belleniftifchen Judentum, fei e8 in der philoniichen oder einer anderen populären Geftalt 
wohl vertraut ift und jedenfalls „unter dem formalen Einfluß belleniftifcher Denkweiſe“ 
fteht (Harnad, ZTHR II, 229). Eben damit empfängt aber die Herleitung des Logos— * 
begriffes aus dieſer Quelle ein hohes Maß von Wahrſcheinlichkeit. | 
Eine Nötigung auch das Chriftusbild, wie e8 uns in den Neben Jeſu und der evange— 
liſchen Gefchichtserzählung entgegentritt, aus philoſophiſcher Spekulation berzuleiten, ergiebt 
fih daraus keineswegs. Jede eindringendere Beichäftigung mit dem Evangelium führt auf 
je lreiche Züge, die einer Ableitung aus der Logosidee twiderftreiten, weil fie die gefchicht- 86 
ichen Beziehungen der Perſon und Wirkſamkeit Yefu, die etbifche Bedingtheit feines Ver: 
hältniſſes zum Water, die menfchliche Wahrheit feines leiblichen und feelifchen Lebens 
ftarf und doch ganz abfichtslos hervortreten laffen. Durch alle Gottesherrlichkeit des Logos 
ſcheinen immer die Züge einer menſchlich-geſchichtlichen Yndividualität hindurd. Man 
wird darum immer die wirkliche Gefchichte ala die eigentliche Quelle des johanneifchen 40 
Chriftusbildes zu betrachten haben. Harnad glaubte daraus fchließen zu follen, daß der 
Einfluß des Logosbegriffes nicht über den Prolog binausreihe und daß diefem nur bie 
Rolle einer Einleitung in die evangelifche Geſchichte zukomme, welche helleniftiichen Lejern 
das Verftändnis der Merfon Chriſti erfchließen und zugleich falſche chriftologische Vor— 
jtellungen re folle (ZTHR 1). Dies dürfte jo kaum aufrecht zu Be fein. 45 
Der einheitliche, funftvolle Plan des ganzen Werkes widerſtrebt einer derartigen Iſolierung 
des Prologs (vgl. Baldenfperger a. a D. 165; Holkmann, Neuteft. Theol. II, 372). 
Die Logoslehre wirkt ohne Zweifel durch das ganze Evangelium hindurch nad. Aber 
fie ift allerdings nicht die ftoffliche Duelle, aus welcher der Evangelift fchöpft. Sie dient 
nur dazu, die aus der Gejchichte ftammende religiöfe Konzeption des Werfafferd zu be: so 
leuchten. Die alerandrinifche Logoslehre ift vielfeitig und biegfam genug, um dem Ber: 
fafler die Anfchauungen darzubieten, die feiner Glaubensauffafliung gemäß find und diefer 
jelbft ift ein Geift von ſolcher Selbftftändigkeit, von folcher Stärke im Aufnehmen, tie 
im Ablehnen und Geftalten, daß er jener nur das entnimmt, was feinem Zweck dienen 
fonnte, nämlich die abjolute und univerfale Heilsthat Gottes in Chriftus zur Anschauung 55 
und zum Verftändnis zu bringen. Die Beleuchtung der evangelischen Geſchichte durch die 
Logoslehre hat darum nicht aus dem Meſſias Israels das Licht der Welt willkürlich ge— 
macht, aber fie bat den Ausdrud für das dargeboten, mas er mwirfli war. Das Necht 
diefer Kombination von Idee und Gefchichte erweiſt fich darin, daß der etvige, unerfchöpfliche 
Gehalt der Chriftusperfönlichkeit eine folche Beleuchtung nicht mur erträgt jondern fordert. co 


604 Logos 


Über die Frage, ob die Anerkennung alerandrinifcher Einflüffe im Johannesevangelium 
die Annahme feines direftsapoftolifhen Urſprungs zulaffe, ift in älterer und neuerer Zeit 
verſchieden geurteilt worden. Kahnis (Luth. Dogm. T', 467f.), Franz Delisih (ZITHR 
1863, 210ff.), 9. A. W. Meyer in den früheren Auflagen feines Kommentars baben 

5 beides vereinbar gefunden und noch neuerdings bat H. H. Wendt im weſentlichen ebenjo 
geurteilt. Anders fprechen ſich K. Meizfäder (Ap. Zeitalt. ©. 537) und 4. H. Franke 
(a. a. D. 92) aus. Lebterer natürlich nur hypothetiſch, da er felbit den Zufammenbang 
des jobanneifchen mit dem philonifchen Logos beftreitet. Die Entjcheidung liegt bier jeden- 
falld nicht bloß in der Beurteilung der Logoslehre. Nur wenn man es für ausgejchlofien 

10 halten müßte, daß in der johanneifchen Gejchichtserzäblung ein Augenzeuge jelbft redet, 
dann würde auch die Verwendung des Logosbegriffes mit zu ben Kennzeichen zu rechnen 
fein, die einen bloß inbireften Zufammenhang des Evangeliums mit dem Apofel, deſſen 
Namen es trägt, wahrſcheinlich machen. 

e) Der Vollſtändigkeit wegen ſei ſchließlich noch erwähnt, daß 1828 MW. Bäumlein 

15 verſucht bat, die Duelle des johanneiſchen — in orientaliſchen ſpeziell indiſchen 
und perſiſchen Religionsſyſtemen zu finden, aber 1863 in ſeinem Kommentar über das 
Evangelium des Johannes ſeine frühere Beweisführung teilweiſe preisgegeben und ſeine 
Anſicht dahin modifiziert hat, die johanneiſche Logoslehre habe ihre Quelle zunächſt 
in ber alexandriniſch-jüdiſchen und weiter zurück in der orientaliſchen Gnoſis (S. 23. 27). 

20 —— genauere Darlegung der entſprechenden geſchichtlichen Zuſammenhänge hat er nicht 
gegeben. 

3. Um die Bedeutung der johanneiſchen Logoslehre zu beſtimmen, darf man ihr 
weder die Intereſſen der philoniſchen noch diejenigen der ſpäteren kirchlichen Logoslehre 
unterlegen; vielmehr muß man ſich ſtreng an die Erklärungen des Evangeliſten ſelbſt 

25 halten. Wie wir geſehen haben, bedarf er des Logos nicht, um die tiefe Kluft zwiſchen 
Gott und der Welt zu überbrüden und ein inneriweltliches Wirken Gottes überhaupt als 
möglich erjcheinen zu laſſen. Für ihn liegt die Bedeutung des Logos ganz auf dem 
religiöfen Gebiet, fofern er die Antivort auf die Frage enthält: Wer — ott? Wie 
komme ich zu ihm und zum Anteil an ſeinem Leben und Licht? Es iſt darum auch 

zo nicht richtig, wenn man ſagt, der Logosbegriff diene ihm * die Perſon Jeſu Chriſti zu 
einer kosmiſchen Bedeutung zu erheben, in ihm den Mittler der Weltſchöpfung und Welt 
erhaltung aufzuzeigen. Der Satz der Vermittelung der Schöpfung durch den Logos ift 
für ihn nur eine Station auf feinem Wege. Er dient dazu, den »öauos db. h. die ge 
jamte Menfchenwelt dem Eigentumsvolf Israel gleichzuftellen. Der Logos, durch den 

35 die Melt geichaffen ift, ift auch für die Welt ins Fleiſch gekommen. Die Miffion aber, 
bie er an diefem univerjalen Kreis auszurichten bat, ift die foteriologifche, Gott zu offen: 
baren und damit Gnade und Wahrheit zu bringen. Was dem Logos an kosmologiſchen 
—— anhaftet, das wird zwar nicht ausgetilgt, aber es wird in den Dienſt des 
Heilswerkes Chriſti geſtellt. Auch der Gedanke, daß der Logos die geſamte Offenbarung 

40 Gottes, die geſchichtlich ergangen ift, in ſich zuſammenfaſſe, daß er alſo ſchon die Offen— 
barung Gottes an das altteſtamentliche Bundesvolk vermittelt habe, iſt nicht der Zielpunkt 
des Prologs. Dem Verfaſſer liegt nicht ſowohl daran, die Einheit aller Offenbarung nach: 
zumeifen, fo wenig er diefe natürlich in Frage ftellt, er betont vielmehr die Überlegenbeit 
der im fleiſchgewordenen Logos enthaltenen Offenbarung über die mofaifhe Stufe (1,17). 

45 Der Logos garantiert darum nicht ſowohl den inneren Zuſammenhang der chriftlichen mit 
der israelitiſchen Offenbarung, vielmehr den Vorrang der erjteren. Weit eher liegt in den 
Säten über die allgemeine Vermittlung des Lebens und des Licht durch den Logos 
(1, 4.9) eine (freilich nur relative) Gleichitellung der vorchriftlichen religiös-fittlichen Erkennt: 
nis in Israel und in der Völferwelt (vgl. 18, 37). Wenn demnadh der Verfaſſer des 

so 4. Evangeliums die Perfon Jeſu Chriſti mit dem Logos identifiziert, jo will er auf eine 
allgemein, auch außerhalb der Grenzen des israelitiihen Volkstums verjtändliche Weiſe 
das Urteil ausfprechen, daß Jeſus, der Melt übergeordnet, in Gemeinfchaft mit Gott ftebe 
als uranfänglicher Mittler feines fchöpferifchen und erlöfenden Willend und daß er eben 
darum in ferner gefchichtlichen Erjcheinung die abfolute und univerfale Selbitoffenbarung 

65 Gottes, der ausfchliegliche Träger und Vermittler des Heils ſei. Nur diefem religiöfen 
Urteil gehört fein Intereſſe; alle metaphyſiſchen Fragen, die fih daran fnüpfen und die 
feit Juftin die Logoslehre zu einer Quelle von Problemen gemacht haben, läßt er un- 
berührt. Wir erfahren weder, wie er die Perfönlichfeit des Logos mit der Einheit Gottes 
vermittelt, noch wie er fie zu der farfischen Menjchennatur ins Verhältnis gejegt hat; und 

60 Feine noch fo mikroſtopiſche Eregefe vermag ihm eine Antwort abzunötigen auf ragen, 


Logos Lohn 605 


die er fich nicht geftellt hat. Diefe jouveräne Art Probleme aufzugeben, aber fie nicht 
ihulmäßig zu löfen, fondern die Gegenfäte intuitiv zufammenzufchauen, harakterifiert das 
religiöfe Zeugnis im Unterfchied von der philofophij Spekulation. 

Vom UÜrfprung des Logos aus Gott ift niemals die Rebe; auch ber philonifche Ge- 
danke, daß Gott ihn durch Reden ins Dajein ruft (Heinze 288), wird nirgends ange 6 
deutet. Der Sohneöname tritt im Prolog erſt im Gefolge der Fleiſchwerdung auf und 
aovoyers bat nad dem Sprachgebrauch lediglich den Sinn der Einzigfeit (vgl. Th. Zahn 
a. a. D. 544). Nur vom gejchichtlichen Jeſus gilt ein Werben (1,14), der Logos ıft 
uranfänglih da (1,1). Was das Verhältnis des Logos zur Menſchheit Jeſu betrifft, fo 

man ‚das johanneiſche Chriftusbild bald entſchieden doketifch gefunden (jo nicht nur 

ur, auch neuerdings Baldenfperger 171), bald von jedem doketiſchen Zug freigefprochen 
(jo 3. B. Loofs 4,29 3. 37f.), beides nicht ohne eine gewiſſe exegetiſche Berechtigung. 
Alleın diejes zwiefpältige Urteil bemweift nur, daß die Vereinigung des fcheinbar Ent: 
gegengefegten für den Verfaſſer feine Schtwierigkeit in ſich ſchließt. Chriftus ift ihm ebenfo 
ein göttliches Subjekt wie eine menfchlihe Perfon, die zu Gott betet und ihm gehorcht. ı5 
Die Annahme, daß nur ein Teil deö Logos in den Menfchen Jeſus eingegangen wäre 
oder daß diefer bei der Fleiſchwerdung fein Weſen irgend verändert hätte, widerſtreitet 
der Haren Abficht des Prologs. Man geht aber auch ſchon über das hinaus, was der 
Evangelift jagt, wenn man den Logos dem Menjchen Jeſus einwohnen oder ibn das 
Fleifh mie ein Kleid anziehen läßt. Dies würde er nicht durch 6 Adyos oapE Eykvero 
ausgedrüdt haben. Seine chriftologiiche Anſchauung lautet einfach dahin, daß ſich in dem 
geſchichtlichen Perjonleben Jeſu, dieſes in feiner Totalität verftanden, das ewige über 
weltliche Leben des Logos, dieſes gleichfalls in feiner Totalität gefaßt, fortſetzt. 

Von der Logoslehre der jpäteren Theologie ift mit Necht gejagt worden, fie 
ordne eine logiſche Auffafjung des Heils der ethischen über und fie führe entweder zu 3 
deiſtiſchen oder zu pantheiftiichen Konjequenzen, je nachdem die Trennung oder die Ber: 
bindung im Begriff des weoirns zwiſchen Gott und der Melt betont wird (3. Kaftan, 
8ThK VII, 8f. 17). Von der johanneifchen Logoslehre gilt das nicht, weil hier der 
Logos fein eg Prinzip, Sondern eine durchaus religiöfe Größe ift. 
Deshalb ift er auch fein Mittelweſen, weder Gott noch Menſch, jondern kann ebenjo mit go 
Gott ſelbſt (14, 9) wie mit der menſchlichen Perſon Jefu zujammenfließen. Daraus folgt 
aber freilih aud, daß uns der Logosbegriff feine metaphyſiſche Erkenntnis des inner: 
göttlichen Lebens gewährt. Er befagt nur, daß die Wurzeln des gefchichtlichen Perſon— 
lebens Jeſu in das ewige Leben Gottes zurüdreichen. Nennen wir den Präeriftenten das 
Wort, jo haben wir daran nur ein Bild für ein Verhältnis, das uns erft im Rahmen ber 35 
geichichtlihen Offenbarung deutlih wird. Der Logosbegriff ift darum wohl geeignet, jede 
Ehriftologie abzumehren, die in Jeſu nur eine prophetifch-geniale PBerjönlichkeit ſehen 
mwollte; er fordert die Anerkennung feines Wejenszufammenbangs mit Gott, ohne den die 
Abjolutheit feiner gejchichtlichen Miſſion nicht gedacht werden fann; aber er verhilft uns 
zu feinem Einblid in die Geheimnifje des innergöttlichen Yebens. Wo man dieje trans: go 
cendente Erkenntnis aus der Yogoslehre meinte jchöpfen zu fünnen, da hat man bildliche 

orftellungen für metaphyſiſche Begriffe genommen. So beleuchtet der Logosbegriff wohl 
die Geſchichte mit dem Licht der Ewigkeit, aber er fann ung aud die Ewigkeit nur im 
Licht der Gejchichte, nicht in ihrem eigenen überweltlichen Lichte offenbaren. O. Kirn. 


2 


» 


Lohn. — B. Weiß, Die Lehre Chriſti vom Lohn. D. Zeitſchr. für hr. Bifiend) 1853; 46 
> Mehlhorn, Der Lohnbegriff Jeſu, JprTh 1876; N. Neumeifter, Die neutejt. Lehre vom 
ohn, 1880; Neveling, Die neutejt. Lehre vom Lohn, Theol. Arb. aus dem rhein. will. Pred. 
Berein VII, ©. 57— 90; O. Umfrid, Die Lehre Jeſu vom Lohn nad) den Synopt. Theol. 
Stud. aus Württ. 1836; H. Schulp, Die Beweggründe zum jittl. Handeln im vorchriftlichen 

Israel, ThSiK 1890 und: Der jittliche Begriff des VBerdienjtes ebdaj. 1894; N. Junder, Das 50 
Ih und die Motivation des Willens im Ehrijtentum, 1891; H. Jacoby, Neutejt. Ethik 1899; 
A. Titius, Die neuteſt. Lehre von der Seligfeit I-IV, 1895— 1900; 9. H. Wendt, Die Lehre 
Seju, 2. Aufl. 1901, ©. 166ff.; E. Ehrhardt, Der Grundcharakter der Ethik Jeſu, 1895; 
H. Eremer, Die pauliniihe Rechtfertigungslchre, 1899, ©. 359-368; Ritſchl, Rechtf. und 

Berf. II?, ©. 335. III®, ©. 241j.; 8. Thieme, Die fittlihe Triebtraft des Glaubens, 1895. 55 


Die bl. Schrift verwendet nicht felten den Begriff des Lohns um die Gewißheit aus— 
udrüden, daß Gott jelbjt dem, der feiner fittlihen Forderung gehorche, den Enderfolg des 
GB oblergebend und der perjönlichen Befriedigung verbürge. Auslagen diefer Art rufen das 
doppelte Bedenken hervor: 1. ob die Inausſichtſtellung eines Lohns nicht die Triebfeber 


606 Kohn 


des fittlihen Handelns verfälfche, die in der unbedingten gg. des Guten als foldhen 
ohne alle egoiftiihen Nebengedanfen beftehen müfje, und 2. ob der Grundſatz ber Lohn— 
erteilung für die gute That nicht in unauflösbarem Widerfpruch ftehe mit der namentlich 
von Paulus jo nahdrüdlich gelehrten Begründung des Heils auf Gotted Gnade. Um ein 
5 jicheres Urteil über diefe ragen zu gewinnen, müſſen wir auf das Gebiet zurüdgeben, 
dem der Lohnbegriff urſprünglich angehört, nämlich auf das mwirtfchaftlihe Lohnverhältnis. 

1. Im Privatleben ift der Lohn die Entſchädigung, die dem Arbeiter für feine dem 
Intereſſe eines anderen gewidmete Arbeitskraft zu teil wird (%. Conrad, Yeitf. zum Stud. 
der Nationalölonomie S. 73). Es beitebt bier die Vorausfegung, daß jedermann nur in 

ı0 feinem eigenen Intereſſe tbätig fein will. Soll er für fremde wirtichaftlihe Intereſſen 
gewonnen werden, jo muß diefer Arbeit durch die gewährte Entichädigung eine indirekte 
Beziehung zum eigenen nterefje gegeben werden. In der Form des Yobns kehrt fo die 
Frucht der Arbeit, twelche direft einem anderen dient, indirekt zu ihrem Urheber zurüd. Ob 
der Yohn in einer dem Arbeitenden wertvollen Realleiftung beſteht oder in Geld, ift für 

ı5 das Verhältnis als ſolches gleichgiltig; doch erlaubt die Schaffung eines folden allge 
meinen „Entgelts“ einen leichteren und ausgebehnteren Ausgleih der mirtichaftlichen In— 
tereſſen. Mit der Entwidelung des Verkehrs bildet fih aber auch notwendig eine Regel 
besjelben, eine Rechtsordnung. Unter ihrem Einfluß ift der Lohn nicht mebr bloß ein 
willkürlich gehandhabtes Mittel zur Erlangung von Arbeitskräften; es bildet fich der Grund» 

20 jaß einer gebührenden Aquivalenz von Leiftung und Lohn. In der rechtlich georbneten 
Sefellichaft ift der Yohn in der Negel zum Voraus vereinbart; er kann aber auch dem 
Ermeſſen des Empfängers der Arbeitsleiltung überlafjen bleiben und dann nur von deſſen 
Billigfeit erwartet werden. Wer ohne Lohn für andere arbeitet, der thut dies aus Ge 
fälligkeit. Darauf kann aber im allgemeinen nicht gerechnet werden, ba ein foldyer un: 

26 entgeltlicher Dienft befondere, für das Arbeitsverhältnis felbft zufällige Beziehungen der 
betreffenden Perſonen vorausfegt. 

Eine etwas andere Bewandtnis hat e8 mit der Entſchädigung für öffentliche Dienft- 
leiftungen. In jeder organifierten Gejellihaft giebt es auch Thätigkeiten für die all- 
gemeinen Intereſſen, melde, weil fie einem größeren Kreis zu gute fommen, in gewiſſen 

so don der Allgemeinheit gewährten Bergünftigungen materieller oder ideeller Art ihre Ent: 
Ihädigung finden. Dahin gehören die Thätigkeiten des öffentlichen Beamten, des Richters, 
des Lehrers, des Priefters u. f. w. Der Umijtand, daß ein Teil diefer Funktionen als 
unbezahltes Ehrenamt auftritt (3. B. im alten Rom), weiſt darauf bin, daß bier ein wir: 
fames inneres Motiv vorausgeſetzt wird, auf welches der Privatdienft nicht rechnen lann. 
35 Es befteht nicht bloß im Ebrtrieb, jondern vor allem im Gemeinfinn und in dem Be: 
ftreben des Talents fich zur Geltung zu bringen. Hier ift deshalb auch der unentgeltliche 
Dienst nicht eine unberedyenbare Gefälligfeit, fondern eine gemeinnügige Leiftung. Wenn 
die Allgemeinhzit ſich dennoch veranlaßt fieht, eine Entihädigung für folche Bienfte zu 
gewähren, fo will fie nicht das ausſchließliche Motiv zu ihrer Hervorrufung fchaffen, jon- 
40 dern dem für ihre Zwecke braudbaren und zu gemeinnüßiger Arbeit willigen Talent die 
Möglichkeit gewähren, ohne die Sorge um den eigenen Unterbalt in ber Arbeit für Das 
öffentliche Intereſſe aufzugeben (vgl. R. Ihering, der Zweck im Recht, 2. A., S. 93 ff.). Der 
Lohnbegriff begegnet uns bier auf einer höheren Stufe. Hier iſt vorausgefegt, daß es 
Perfonen gebe, die mit ihrem Talent und ihrer Kraft dem Ganzen dienen wollen, wofern 
5 ihnen dies durch die Abnahme der Sorge um die eigene Eriftenz ermöglicht werde. Dies 
beruht zulegt darauf, daß die Gefamtheit an den Einzelnen einen Anſpruch bat, der von 
einem anderen Einzelnen nicht erhoben werden kann. Nennen wir dieſen Lohn höherer 
Ordnung Belohnung (ein Wort, das im Grunde bloß das allgemeine Prinzip der Ent» 
Ihädigung überhaupt bezeichnet), jo ift zu jagen, daß der Lohn das ausfchließlihe Motiv 
50 für die Überlaffung der eigenen Arbeitskraft an Private, die Belohnung dagegen bloßes 
Nebenmotiv für die Thätigkeit im öffentlichen Intereffe ift. Übrigens fünnen auch im 
privaten Yohnverhältnis ideale Motive der Anbänglichkeit und aufopfernden Dienftwillig: 
feit ihre Stelle finden, namentlich wenn es ſich nicht bloß um einen vorübergehenden Ar: 
beitövertrag fondern um ein bleibendes Dienjtverhältnis handelt, das eine dauernde Jnter: 
55 eſſengemeinſchaft einfchließt. 

Die Übertragung des Lohnbegriffs auf das fittliche Gebiet bat ſich ſchwerlich ohne 
die Mittelftufe der Belohnung für öffentliche Dienite vollzogen. Indem bie fittliche Yeiftung 
von dem bloß individuellen Intereſſe abjieht, kann fie gleichfalls als ein der Gefamtbeit 
oder der fie leitenden göttlichen Macht gewidmeter Dienft betrachtet werden. Es verbindet fich 

0 darum auch mit ihr die Erwartung einer Entſchädigung für die Opfer, die fie auferlegt. 


Lohn 607 


Man febt voraus, daß da, mo die ausgleichende Macht der menfchlichen Gefellichaft eine 
Grenze findet, Gottes Regiment eingreifen werde. Der Gerechte, der für das Gute auf 
Erden eintritt, gilt als der Träger eines göttlichen Auftrags und es wird darauf vertraut, 
daß Gott ihn ſchadlos hält, bei Kränkung feiner Perfon und feines Nechts fih zu ihm 
befennt und ihn für feine Hingebung belohnt. Man muß aber zugeben, daß fih in 5 
der biblifchen Verwertung des Lohnbegriffs die Vorftellungen des Privatlohns und der 
öffentlichen Belohnung kreuzen. Wird eine Aquivalenz von Leiftung und Lohn in Aus- 
ficht genommen, fo entfpricht dies der Negel, die in privaten Lohnverhältnifien gilt. Wird 
Dagegen vorausgeſetzt, daß der Yohn nicht das eigentlich leitende Motiv der Leiftung fei, 
fo entjpricht die8 dem Grundſatz der öffentlichen Belohnung, bei welcher auf eine ſelbſt— 
ftändige innere Teilnahme für die Aufgabe gerechnet ift. Keinenfalls wird man dem 
—— gerecht, wenn man die Analogie der bloßen Lohnarbeit in jedem Zug feit- 
ten will. 

Behält man im Auge, daß der Lohnbegriff urfprünglich weder ein rechtlicher noch ein 
fittlicher, fondern ein öfonomifcher ng ift, jo wird man fich auch hüten, ihn durchweg 15 
im ftriften Sinn der Vergeltung zu verſtehen ober ihn mit Begriffen fittlicher Art, wie 
Pflicht oder Verdienft, in direkte Korrelation zu fegen. Der Lohnbegriff befagt zunächſt 
nur dies, daß eine im Dienft eines anderen unternommene Leiſtung vermittelft des Öillene 
dieſes anderen auf das eigene Intereſſe des Leijtenden zurüdwirkft. Die genaue Vergeltung 

ilt nur für das einfachite Gebiet des Lohnweſens, das einer exakten rechtlichen Abmeſſung 20 
Phi ift. Bei allen fomplizierteren, geiftigen Zeiftungen fällt mit der Möglichkeit einer 
genauen Werttaration auch die äquivalente Vergeltung weg. Der Norm der mathemati- 
chen Proportionalität treten deshalb hier Ertwägungen anderer Art, namentlich die billige 

üdfichtnabme auf die Berfon und ihre Bebürfniffe ergänzend und mobifizierend zur Seite. 
Schon in der Belohnung idealifiert und verflüchtigt * der Lohnbegriff und noch mehr 25 
ift dies auf dem eigentlich fittlichen Gebiet der Fall. Daß der Lohn nur da eintrete, two 
die Pflicht überfchritten wird (B. Weiß a. a. DO. ©. 319f.), ift nicht richtig. Die Be 
griffe Lohn und Pflicht liegen nicht auf einer Ebene, fie grenzen darum auch nicht ans 
einander und jchließen fich nicht aus. Diefelbe Leiftung, die unter dem fittlichen Gefichts- 
punkt Pflicht ift, kann unter dem mirtichaftlichen ein Dienft fein, der dem Nächften oder so 
dem Ganzen gewidmet wird und für ben darum die Erwartung eines Yohns oder einer 
Belohnung befteht (man denke 3. B. an den Beruf des Arztes). Damit ift auch gejagt, 
daß dem Yohn gar nicht immer ein Verdienft forrefpondiert, fofern man diefes Wort in 
dem Sinne einer über die Pflicht hinausgehenden Leiſtung verfteht. Ein Lohn will freilich 
immer „verbient” fein, aber eben im wirtſchaftlichen Sinn und dies gefchieht nicht dadurch, 36 
daß man die Pflicht überbietet, jondern einfach dadurch, daß man jemandem dient. 

Auch die inhaltliche Beziehung von Leiftung und Lohn ändert ſich auf den verfchiebenen 
Stufen. Dem Yobnarbeiter im Privatdienft kann nicht zugemutet werden, feinen Lohn 
in der Arbeit felbjt zu finden. Hier find vielmehr Leiftung und Lohn durchaus verfchieden. 
Im öffentlihen Dienft tft e8 dagegen ganz in der Ordnung, daß der Träger eines Be «0 
rufs den beiten Teil jeiner Befriedigung in dem gemeinnüsigen Erfolg feiner Arbeit er: 
blide. Auf eine angemefjene Wahrung feiner eigenen wirtſchaftlichen Intereſſen braucht 
er darum nicht zu verzichten. Vom fittlichen Gebiet wird ein Nehnliches gelten. Die gute 
That trägt ihren Lohn in ſich ſelbſt; aber der Glaube wird an fie die Überzeugung 
fnüpfen, daß der Bollbringer des göttlichen Millens I aud der Fürforge Gottes für « 
feine wahren Bebürfniffe getröften darf und daß er felbit bei der Hingabe feines finnlichen 
Lebens das wahre Leben gewinnt. Ganz wird darum der Yohn niemals mit der Arbeit 
zufammenfallen; aber er wird auch mit in der Arbeit und der von ihr ungertrennbaren 
Befriedigung beftehen können, wofern diefe der Förderung eines bleibenden Gutes gewidmet 
iſt. Diefe Stufen und Modifikationen des Lohnbegriffs muß man im Auge behalten, so 
wenn man bie mannigfaltigen Beziehungen würdigen till, in denen er ung in ber biblifchen 
Litteratur entgegentritt. 

2. Bon der religiöfen Weltanfhauung ift der Gedanke unabtrennbar, daß Gott nicht 
nur das et giebt, fondern auch über feiner Erfüllung wacht, indem er der Übertretung 
desſelben ſtrafend entgegentritt und den Gehorfam gegen feinen Willen mit feinem Wohl: 65 
gefallen und Wohlthun erwidert. Diefe Anjchauung begegnet und denn auch im AT, 
wenn ſchon fie hier nicht in dem Mafe bervortritt, das man eigentlich ertvarten müßte, 
wenn feine Sittenlehre eine bloß gefegliche wäre. Nach den Propheten ift e8 eine unums 
ftößliche Regel, daß Treue gegen Gott das Leben bringt, Am 5, 14f.; Jeſ 3, 10, wäh— 
rend Abfall von ihm und Unrecht Verberben nad) fich ziehen, Ho 4, 1—3; Jeſ 3, 11, 6o 


— 


0 


608 Lohn 


oder wie der Verf. des Buches Hiob es ausdrückt, daß der Menſch erntet, was er geſät 
bat, 4, 8. Die Entſcheidung zwiſchen Geſetzestreue und Geſetzesverachtung bedeutet darum 
eine Wahl ziwifchen Leben oder Tod, Segen oder lud, Dt 28, 1ff. 15ff. 30, 15—20; 
Le 26, 3ff. ; Joſ 23, 14—16. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, daß große Ka— 
5 taftrophen das menſchliche Gemüt nachhaltiger beichäftigen als die Fortdauer günftiger 
Verhältnifie; darum wird die Thatfache der göttlichen Vergeltung vorwiegend an den 
Strafgerichten der iöraelitifhen Gejchichte dargetban, jo ganz beſonders im Buch der Richter 
und der Chronik, Ri 2, 6—23; 2 Chr 7, 17 ff. Die Vergeltung ift aber nicht als 
mechanifche Rechtönorm fondern als erziehende Mafregel gedacht. Dies geht daraus ber- 
10 dor, daß reuige Umkehr die Strafe zum Stillftand bringt, Ho 14, 4f., 6, 1; Ri 10, 15f. 
und daß der Yohn der Treue als ein über alles Verhältnis reicher gefchildert wird, Er 34, 6f. 
Der Gedanke an den Lohn des Guten foll nady der Anſchauung der propbetiichen Männer 
als fittliches Motiv wirken, aber er ift in der Blütezeit der israelitiſchen Religion feines: 
wegs das einzige Motiv des guten Handelns. Israel hat Gott durch fein Verhalten zu 
15 danfen für die Gnade feiner Erwählung, Ief 1, 2ff; Ho 11, 1ff.; Dt 6, 12; 8, 11; 
11, 7ff.; Gottes Liebe foll in ihm ©egenliebe erweden Dt 6, 4f, 10, 12; 11, 1; das 
fittliche Handeln fol aus einem erneuerten Herzen fommen, dem Gottes Gefeh zum inneren 
Trieb geworden ift Ey 11, 19f.; er 31, 31—34. Die Veräußerlihung der fpäteren 
eit tritt darin hervor, daß nunmehr der Vergeltungsgedanke ifoliert bervortritt und zum 
20 — wird, daß es darum als ein Gebot der Klugheit erſcheint, mit ihm zu rechnen 
r 3, 21—26; 4, 4, und daß der Lohn ſich an vereinzelte Gutthaten knüpft, namentlich 
an Almojen Sir 3, 33; 29, 12ff. Die Vergeltung ift zunächſt als diesfeitige gedacht 
Pi 34, 13—17. Die bei Daniel zuerft beftimmt auftretende Ausdehnung derjelben auf 
ein jenfeitiges Leben (12, 2.) ftellt eine Wendung dar, an welche fich eine Vergeiftigung 
25 des Lohnbegrifis anknüpfen fonnte. 

Jeſus bezeichnet in zahlreichen Sprüchen und Gleichniffen die Güter der Neichsvoll- 
endung als einen ben Juͤngern verheißenen Lohn. Unter den hierher gehörigen Ausfagen 
lafien fih 3 Gruppen unterfcheiden: 1. Wer um der Gerechtigkeit willen verfolgt oder 
wegen bes Belenntnifjes zu ihm gejchmäht und verleumbet wird Mt 5, 10—12; %e 6, 

30 20 wer unter Trübfalen ausharrt Mt 10, 22, ım feiner Wachſamkeit nicht erlahmt Ye 
12, 35ff., ſich ſtandhaft 8. Jeſu befennt Mt 10, 32, um feines Namens willen Habe 
und Verwandte verläßt Mit 19, 29 oder gar fein Yeben opfert Mt 11,39, der empfängt 
Anerkennung und Lohn im vollendeten Gottesreih. 2. Ebenjo aber ift Gottes Yohn denen 
im Himmel bereit, welche ohne Hoffnung auf menfchliche Vergeltung oder menſchliches Yob 
35 dem Armen zu Hilfe fommen Dit 6, 3f.; Ye 6, 35; 12, 33; 16, 9; Mt 19, 21, fi 
der Vernadläffigten annehmen Le 14, 12—14, den Feinden Gutes erweiſen Dit 5, 46, 
den Geringiten in ihrer Bedrängnis beiftehen Mt 25, 40. 45, den Knechten Gottes Er- 
quidung und Förderung werden lafjen Mt 10, 40 ff. 3. Sodann aber mwirb der Lohn— 
begriff auch ausgedehnt auf alle Arbeit im Dienfte Gottes Mt 20, 1ff., die ig ren 
0 Berufserfüllung Mt 24, 45 ff.; Le 12, 42ff., die treue Verwaltung anvertrauter Güter 
Mt 25, 14ff. Der Lohn, an den dabei gedacht wird, ift regelmäßig ber Anteil am Reiche 
Gottes Mt 19, 29; 25, 34 oder das ewige Yeben Mt 25, 46, ald die vollendete Be: 
jeligung in der Gemeinfchaft mit Gott. Darum fann gejagt werden, daß der Lohn im 
Himmel bereit gejtellt ift Mt 5, 12; 6, 20; 19, 21; %e 6, 23, oder daß er in der Auf: 
45 eritehung empfangen wird Le 14, 14. Eine den Erben des Reichs auch im diesſeits ver: 
bürgte göttliche Fürforge ftellt Mt 6, 33 in Ausficht, ohne fie doch mit dem eigentlichen 
Lohn zu identifizieren. Von einer diesfeitigen Erftattung der in Jeſu Nahfolge verlomen 
Güter fprechen zwar Me 10, 28—30 und Ye 18, 28—30; aber diefe Formulierung iſt 
neben Mt 19, 29 ſchwerlich als authentiſche Wiedergabe des Spruchs zu betrachten 
560 (B. Weiß a. a. O. ©. 324). Nur fofern auch das Reich Gottes, dejjen eigentliche Ber: 
wirklichung erſt bevorfteht, doch ſchon in die Gegenwart hereinragt (Le 17, 21), kann 
aud vom Lohn gejagt werben, daß er fchon gegenwärtig ift. Darauf deuten Sprüche wie 
Le 8,18: Wer da bat, dem wird gegeben. Doc wird dies nur andeutungsweiſe gejagt ; 
denn als das Reich vollendeter Befeligung, das allen Drud in Freude verwandelt, iſt 
65 das Reich Gottes eben in der Gegenwart noch nicht verwirklicht. 

Kann demnad nicht — werden, daß Jeſus den Lohngedanken auch als Motiv 
des Ausharrens in ſeiner Nachfolge und der Liebeserweiſung an den Brüdern geltend 
gemacht bat, jo will doch beachtet ſein, mit welchem Nachdruck er jeder auf kluger Berech⸗ 
nung beruhenden Lohnſucht entgegentritt. Wer es auf die Anerkennung oder Bergeltung 

so durch Menſchen anlegt, der hat den Gotteslohn vericherzt Mt 6, 1. 2. 6. 16. Nur wer 


Lohn 609 


des eigenen Werts und Verdienſtes unbewußt ift, wie ein Kind, kann in das Himmelreich 
eingeben, Mt 18, 1ff. Dem entipricht es auch, daß diejenigen, die ald treue Diener von 
ihrem Herrn bedient werben, Ye 17,7 ff. und jene, die im Endgericht den Yohn des ewigen 
Lebens für ihre Yiebesthaten empfangen Mt 25,37, eine foldye Taration ihres Verhaltens 
in feiner Weiſe in Ausficht genommen haben, vielmehr die Entjcheidung des Herrn mit 5 
Staunen vernehmen. Daraus ift Mar, daß Jeſus ald das leitende Motiv des religiös- 
fittliben Verhaltens feiner Jünger die Erwartung des Lohnes nicht gedacht haben Tann. 
Gerade, wer einfah und ohne Hintergedanten feine Pflicht thbut Le 17, 10, dem Beifpiel 
des himmlischen Vaters folgt Mit 5, 45f., die von Gott empfangene Gabe Frucht ſchaffen 
läßt Mt 25,14ff., der ſieht ſich nachher in einer völlig unerwarteten Meife belohnt. Gott 
belohnt aljo gerade dasjenige Gute, das nicht in Erwartung eines Lohnes gethan worden 
ift und darum feinen Zweck in fich felbft trägt (vgl. B. Weiß a. a. D. ©. 322). Was 
die Jünger Jeſu eigentlich zum Guten bewegt, iſt das Streben Gott ähnlich zu werden 
Mt 5, 9. 45; Le 6, 35, die Hingabe an Jeſum Mt 5, 11; 10, 39, die dankbare Wert 
Ihätung des Evangeliums Mc 8,35 und der in ihm dargebotenen Vergebung Mt 18, 32f. 
Der Gedante an den Lohn, der nicht ausbleiben wird, ift darum nur Hilfdmotiv, das 
man fi in Augenbliden der Bedrängnis vorhalten mag (vgl. die oben unter Nr. 1 ans 
geführten Stellen), das aber das Hauptmotiv nicht erfegen kann und nicht verdrängen foll. 
Ueberbies ift der Gedanke an den Lohn im vollendeten Gottesreih Fein Gegenftand ver: 
ftandesmäßiger Rechnung, fondern ein Glaubensgedanfe und darum nur dem erreichbar, 20 
in ** gleichzeitig ſchon andere aus dem Glauben entſpringende ſittliche Motive wirk— 
am ſind. 

Fragen wir endlich nach dem Prinzip der göttlichen Lohngewährung, ſo erſcheint als 
ſolches nicht ſelten die äquivalente Vergeltung. Lohn und Leiſtung entſprechen einander 
nad der empirischen Regel: der Arbeiter ift feines Yohnes wert, Ye 10, 7. Demgemäß a5 
wird, wer ftreng über andere urteilt, auch von Gott ftreng beurteilt werden Mt 7, 2, 
während andererjeitö dem Gebenden gegeben wird Lc 6,38, der Barmberzige Barmberzig: 
feit empfängt Mt 5, 7, der Belenner von Jeſu anerkannt Mt 10, 32, der fein Yeben 
Opfernde mit dem Yeben bejchenft wird Mt 10, 39. Allein das Verhältnis der Aquis 
valenz reicht nicht hin, die Freigebigkeit der göttlichen Liebe auszudrüden. In Wirklichkeit so 
ift der Yohn groß Mt 5, 46; Le 6, 23, gehäuft 6, 38, das Vielfache der Yeiftung Mt 
19, 29; 25, 21—23; %c 12, 43, unerjchöpflih Ye 12, 33, ja überhaupt außer Propor- 
tion zur vollbrachten Arbeit, Mt 20, 1. Er kann darum auch yaoıs, freier Danf 
beißen, Ye 6, 32, in deſſen Zuteilung Gott völlig fouverän ift, Mt 20, 14f. Die Sklaven, 
die ihren Dienft in joldem Maße gewürdigt ſehen, müfjen über ihre Yeiftung urteilen, ss 
daß fie ihrem Herm (durch ihren Unterhalt, der als Naturallohn zu denken ift) mehr 
Aufwand verurjachten, als ihre Arbeit ihm einbringt und fi darum als doukoı Ayoeioı, 
als Sklaven, von denen ihr Herr Schaden hat, beurteilen. (Die richtige Erklärung der Stelle 
— in Anlehnung an J. A. Bengel — bei Beyſchlag, Neuteft. Theologie I, 96 Anm.). 
Demnach ift dag eigentliche Prinzip der Yohnerteilung an die Gottesfinder Gottes freie, 40 
weit über den Wert der menſchlichen Yeiftung hinausgehende Güte. Aber fie erfährt nur, 
wer fie als ſolche aufnimmt und anerkennt. Wer mit dem bimmlifchen Arbeitsherrn 
rechten will, der wird auf feine Souveränität verwieſen Mt 20, 14f. und zugleich darauf 
aufmerfjam gemacht, daß er jelbjt den bedungenen Yohn unverfürzt empfangen hat, ®. 13. 
Gottes Vergeltungsorbnung enthält darum ein doppeltes Prinzip: wer ald Kind behandelt 4 
fein will, der erfährt feine jchranfenlofe Güte, wer als Knecht bebandelt fein mill, dem 
wird fein Recht. 

Der Lohn für alle Arbeiten in Gottes Dienft ift weſentlich der gleiche, Mt 20, 1ff. 
Das folgt aus feinem Inhalt. Die Teilnahme an Gottes Gemeinfchaft in feinem Reich 
it Das eine, voll bejeligende Ziel für alle. Dem widerfpricht auch nicht Mt 10, A1f., two so 
vom Lohn des Propheten, des Gerechten, des Jüngers die Nede if. Daß dies eine dreis 
fahe Abjtufung innerhalb der göttlichen Belohnung jein ſoll, wird nicht gefagt; dagegen 
wird deutlich ausgefprochen, daß jeder der einen diejer Gottesboten ald ſolchen fürdert, ihm 
im Lohn gleichgejtellt jein werde. Mit dem in der Seligkeit beftehenden Lohn hat es 
aber gar nichts zu thun, wenn von verjchiedenen Funktionen im zukünftigen Gottesreich 65 
die Nede ift, von Großen Mt 18, 4 und Kleinen 11, 11, von folden, die als Herrfcher 
richten werden Mt 19, 275. und foldyen, die je nach dem Gejchid, das fie in der Ver: 
waltung der Güter ihres Herrn beiwiefen haben, über viel oder wenig gejegt werden, Mt 25, 
14 ff.; Le 19, 11ff. Die volle und weſentlich gleiche Bejeligung aller hebt die durch In— 
divibualität und Talent bedingte Verſchiedenheit nicht auf. 6 

RealeEucpflopädie für Theologie und Kirde. 3. A. XI. 39 


> 


0 


[1 


b 


610 Lohn 


Es wäre ein Mißverftändnis der Lehre Jefu, wenn man in dem von ihm verheißenen 
Lohn bloß die Vollendung des fittlihen Strebens ſelbſt erbliden wollte. Diejer bejtebt 
zweifellos in der Befeligung, die Gott dem Menfchen, der ihm vertraut und gehorcht, zu 
teil werden läßt. Aber er ift allerdings nicht ohne Beziehung zum fittlichen Yeben. Das 

5 Himmelreih, in dem man felig ift, iſt dasfelbe, in welchem der Wille Gottes lüdenlos 
geichieht, Mit 6, 10. Die Seligkeit im Gottesreich ift das unabtrennbare, aber doch nur 
von Gott gewährleiftete Korrelat der vollendeten Sittlichfeit. Sie ift die in der Gerechtig- 
feit der Gotteöfinder angelegte, aber in der gegenwärtigen Weltzeit noch mannigfad ge 
trübte Eudämonie. Je ftärker der Widerſpruch zwiſchen innerem Befis und äußerem Yos 

10 empfunden wird, je unverhüllter der große Kampf ins Auge gefaßt wird, den bie Kinder 
Gottes mit der Gott widerftrebenden Welt noch zu beftehen haben, deſto unabweislicher 
erhebt fi) der Gedanke eines noch bevorftehenden Ausgleichs. Er findet im Lohnbegriff 
jeinen Ausdrud. Diejer Gedanke ift jowenig unethiſch, daß er vielmehr die einzige Form 
darftellt, in melcher der Freude und dem Glüd eine Beziehung zum fittlichen Yeben gegeben 

16 erden kann. Alles wahre Glüd ijt in der Ethik Jeſu die von Gott verliehene Befrie— 
digung, die der religiöjen Yauterkeit und fittlihen Arbeit nachfolgt. Indem der Menfch 
dieje Befriedigung Gott anheimftellt, verzichtet er eben darauf, fie auf dem Weg kluger 
Berechnung fich jelbft zu verichaffen. Deshalb ift Jeſu Yehre ſoweit von der verwerflichen 
Lohnſucht entfernt, daß fie diefe auf dem einzig wahren und zureichenden Meg überwindet. 

20 Daß das fittlihe Handeln ſelbſt ſchon eine Quelle der Befriedigung ift, hat Jeſus feines- 
wegs überſehen; deshalb gilt: Wer da hat, dem wird gegeben Le 8, 18. Aber er bat 
darin nicht den ganzen Ertrag gejeben, den das Gute für feinen Thäter abwirft, jondern 
nur ein Angeld auf den vollen Triumph über alles Hemmende und Erniedrigende des 
irdiſchen Daſeins. 

25 Die Verwendung des Lohngedankens in den anderen neuteftamentlichen Echriften außer 
Paulus bietet weder binfichtlid der Fafjung des Begriffs noch feiner Einordnung in die 
Geſamtanſchauung vom Chriftentum etwas Bemerkenswertes. Im ohannesevangelium 
1 Pt und Jakobusbrief fehlt das Wort ganz, nicht aber der Gedanke gnadenreicher Ver: 
geltung Jo 12,26; 1 Pt5,4; 4,13; Ja 1, 12; 5,7—11. Daneben erwähnt der leßtere 

so auch die Seligfeit, die das chriftliche Handeln felbft begleitet 1, 25. Als Motiv zum Aus- 
nn wird der modös 2 Jo 8 geltend gemacht. Der Hebräerbrief vertvendet unbe 
angen die Lohnvorftellung, um den Gedanken der gerichtlichen 2, 2 wie der gnadenvollen 
Vergeltung 10, 35 auszudrüden. Der Glaube an Gott ald den ——— den 
Hüter der ſittlichen Weltordnung erſcheint 11, 6 als ein Fundamentalartikel des Chriften: 

35 tums. Der Verfaffer hat auch fein Bedenken, dem Glaubenshelden Moſes den Blid auf 
Gottes lohnende Vergeltung zuaufchreiben 11, 26. Die —**— verknüpft mit dem 
großen Tag der Vergeltung die Erteilung des Lohnes an die Knechte Gottes, 11, 18; 
22, 12. Ein Konflikt des Vergeltungsgedankens mit dem Idealismus der chriſtlichen 
Gefinnung oder dem Walten der göttlichen Gnade wird nirgends ind Auge gefaßt. 

40 Eher könnte man dies bei Paulus erwarten. Seine Yehre vom Heil, das Gottes 
Gnade begründet und verleiht, fcheint den Gedanken an einen Yohn menſchlicher Leiſtung 
gänzlich auszufchliegen. An der That jagt Paulus auch mit allem Nahdrud, daß das 
Heil Gottes Gnadengabe ift, Nö 6, 23, und darum nicht unter den Gefichtspunft eines 
Lohns geſtellt werden fann, für defien Erteilung eine Verbindlichkeit (peiinua) beiteht 

Nö 4, 4. In jeder Preisgabe diefer Grundmwahrheit zu Gunften einer durch Geſetzes— 
beobachtung zu erlangenden Gerechtigkeit fieht er eime Vernichtung der Gnade und eine 
Entwertung des Todes Chrifti, Ga 2, 21. Ebenſo beftimmt ſcheint auch die paulinifche 
Ethik das Lohnmotiv auszufchließen. Das fittlihe Handeln des Chriften hat jeine Norm 
und feinen Beweggrund an Gottes Barmherzigkeit Nö 12, 1, an der gläubigen Verſenkung 

so in Chrifti Tod 1 Ko 7, 23; Nö 6, 4, in der bankbaren Erkenntnis feiner Liebe 2 Ko 
8, 9f.; Kol 3, 12f., in der Furcht Gottes Nö 11,20 und Chrifti 2 Ko 5, 11, am Ge 
borjam gegen feinen Willen 2 Ko 10, 5f., insbefondere aber am Befit des Geiſtes Ga 
5, 25, der die Gottesfinder innerlich zum Guten treibt, Rö 8, 13}. Die maßgebende 
Bedeutung des letzteren Gedankens in der ganzen paulinijhen Anihauung beweiſt allein 

65 fchon, daß der Blid auf den Lohn höchftens eine untergeordnete Rolle im Aufbau des 
ittlichen Lebens ſpielen fann. 

Indeſſen fteht neben der Gnabenlehre eine Lehre von der Vergeltung in jo beftimmter 
Ausprägung, daß fie keinesfalls als ein bloßer Reſt jüdifcher Denkgewohnheit aufgefaßt 
werden fann. Gott vergilt jedem nad) feinen Werfen Rö 2, 6ff., vor Chrifti Richterftuhl 

60 trägt jeder davon, twas der Richtung jeiner Thaten entjpricht 2 Ko 5, 10, der Menſch 


Lohn 6il 


erntet deshalb, was er gefät hat, Ga 6, 7. Die Seligkeit ift ein Kampfpreis, der er: 
rungen fein will 1 Ko 9, 24 f.; Phil 3, 13f.; unter Bemühung Phil 2, 12 und Leiden 
2 Ko 4, 17 muß fie erftrebt werden. Darum giebt e8 aucd einen Lohn der Arbeit in 
Gottes Dienft 1 Ko 3, 8. 14; 9, 18; Kol 3, 24. Er kann aud als ein Lob bezeichnet 
werben, das Gott im Gericht erteilt, 1 Ko 4, 5 ober ald ein Ruhm am Tage Chrifti 5 
2 Ko 1, 14 vergl. mit 1 Ko 9, 15ff. Der Gedanke an die fünftige Herrlichkeit tritt 
deshalb den oben angeführten fittlihen Motiven unterftügend zur Seite, Rö 2,7; 8,18; 
2Ko 3, 12; 7,1. Die Paftoralbriefe führen über diefe Gedanken der älteren Briefe nur 
darin hinaus, daß 1 Ti 4, 8 auch von einem ſchon diesjeitigen Gewinn der Frömmigkeit 
die Rede ift und 6, 19 die Bedeutung bes —— für das Heil ſtark betont wird. 

Eine ausdrückliche Vermittelung beider Gedankenreihen giebt Paulus nicht. Es iſt 
aber nicht zweifelhaft, daß ſie für ihn in der garı felbftveritänblichen Überzeugung bon 
der fittlichen —— des Glaubens liegt. Dieſer iſt in Liebe thatkräftig Ga 5, 6, 
er feſtigt im Kampf Kol 2, 7, er reinigt durch die Vorhaltung des verheißenen Ziels 
2 Ko 7, 1. Sofern es nun eine und dieſelbe innere Verfaſſung iſt, die religiös im Glauben, 
fittlich im chriftlichen Wandel erfcheint, kann die Gnadengabe des Lebens auch als göttliche 
Vergeltung auf das Verhalten des Chriften bezogen werden. Dabei bleibt aber zu be: 
achten 1. daß die erfte Betrachtung die übergeordnete, die zweite die fetundäre ift, 2. daß 
es nicht die bereinzelten Werke find, welche Gott vergilt, ſondern das einheitliche Lebens: 
wert Rö 2, 7; 1 Ko 3, 13. von ihm beurteilt wird, in dem fich bie fittliche Gefamt: 0 
richtung ausprägt, 3. daß die Vergeltung nicht nad der mechanifchen Norm der Gleich: 
wertigkeit von Leiftung und Gegenleiftung gejchtebt, jondern bei den Erben der Herrlichkeit 
die erbuldete Trübjal weit überwiegt, 2 Ko 4, 17, mithin eine Gnadenerweifung in fich 
jchließt und 4. daß auch die menfchliche Leiftung, als eine von Gott durch feinen Geift 
getoirkte, in leßter Inſtanz ſelbſt Gnadengabe ift, Phi 1,6; 2,13. Nimmt man den Be 26 
griff des Lohnes in feiner ganzen Strenge, jo bleibt es dabei, daß bei Gott niemand An- 
ſpruch auf Vergeltung bat, Rö 11, 35. Diejenige Vergeltung, die er an den Chriftus- 
gläubigen übt, fällt darum ganz in den Rahmen der Gnade. 

Hat aber Paulus nicht doch, wenn auch nur in einer Heinen Anzahl von Stellen fo 
gefprochen, ald wäre der Yohn nod etwas Bejondered neben dem Heil, das die Gnade 59 
verleiht? 1 Ko 3, 12 ff. jeßt er den Fall, daß das Lebenswerk eines Chriften am Ges 
richtstag die Probe nicht behebt. feine Perſon aber gerettet wird, V. 15 f. Hätte auch fein 
Wert Beitand gehabt, dann hätte er einen Lohn empfangen ®. 14, der in diefem Fall 
offenbar ein Mehr über den bloßen Heildempfang hinaus gemwejen wäre. Und 1K09, 16f. 
ertlärt er die Verfündigung des Evangeliums für feine Pflicht, für einen ———— 85 
den er erfüllen muß, aber die über die Pflicht hinausgehende Eoftenlofe Darbietung des: 
jelben für einen Gegenftand des Ruhms V. 16 und einen Grund des Lohne V. 18. Auch 
bier fcheint der Lohn einen Zufag zu dem Heil bedeuten zu müſſen, das an die vorwurfs— 
freie Berufserfüllung (1 Ko 1, 8) geknüpft ift. Eine Ausgleihung diefer Ausſagen mit 
der Gnadenlehre giebt der Apoftel nicht. Aber man darf mit Grund bezweifeln, ob fie “ 
zu einer lehrhaften Verwendung geeignet find. In der erften Stelle hat Paulus den be- 
jonderen Fall eines chriftlichen Lehrers im Auge, dem er zwar das perjönliche Chriftentum 
und das perfönliche Heil nicht abipricht, deſſen Arbeitserfolg er aber für nichtig halten 
muß. Wenn der Gerichtstag diefe Nichtigkeit offenbart, jo verliert der davon Betroffene 
allerdings etwas, was dem Apoſtel jehr wertvoll ift (vgl. 2 Ko 1, 14), eine Lebensarbeit, 45 
auf der fein Blick mit Befriedigung und das Auge Gottes mit Anerfennung ruhen kann. 
An befondere Vergeltungen in dem fünftigen Aon braucht man um fo weniger zu benten, 
als bei der Zurüdhaltung, die fi) der Apoſtel in deſſen Schilderung auferlegt, gar nicht 
anzugeben ift, worin jene bejteben follten. In Bezug auf die zweite Stelle ift zu beachten, 
daß fie dem Zufammenbang einer notgedrungenen Selbitverteidigung des Apoftels ange: so 
hört. Die Gegner benußen den Verzicht des Apofteld auf ein Entgelt von feiten der Ge: 
meinden als einen Beweis, daß diefem Würde und Recht des Apoftolats abgehen. Im 
Gegenſatz dazu verfichert er, daß er gerade darin eine freiwillige Mehrleiftung auf ich 
nehme, für die ihm ein befonderer Gotteslohn gebühre. Dieſe Formulierung ift wahr: 
jcheinlih nur um der fchlagenden Antithefe willen gewählt und auf den nad) Rechte: 55 
begriffen urteilenden Menjchenverjtand berechnet. Was Paulus feinen Gegnem als ein 
verdienftliches Mehr vorrechnet, das kann er ſelbſt Gott —— zugleich in feine indi— 
viduelle Pflicht eingerechnet haben, dem Evangelium keinerlei Hindernis zu bereiten 1 Ko 
9, 11. 23. Wir haben darum an beiden Stellen keine Lehre von einer beſonderen Be— 
lohnung beſonderer verdienſtlicher Leiſtungen. Es bleibt vielmehr dabei, daß alle göttliche co 

39 * 


0 


— 


5 


612 Lohn 


Vergeltung menſchlichen Wirkens nur eine Erſcheinung der Gnade iſt und daß dieſes Wirken 
ſelbſt nicht in lohnwürdige einzelne Leiſtungen aufgelöſt werden darf, ſondern die einheit- 
liche Erſcheinung des ſich ſittlich auswirkenden Glaubens darſtellt. 

3. Der bibliſche Gedanke des Lohns iſt in der Folgezeit wiederholt zum Gegenſtand 

5 der Erörterung geworden. Man bat ihn teild verflüchtigt, teild befämpft, teild vergröbert. 
Erſteres geichieht von feiten der Myſtik. Indem fie die Forderung der Selbitverleugnung 
bis zum Aufgehen der Perfönlichfeit in Gott fteigert, wird ihr der Gedanke einer Befrie- 
digung des Subjelts, die aus dem gottgemäßen Verhalten hervorgehen fol, als ein Reft 
egoiftiicher Gefinnung anſtößig. Zur Verwerfung des Lohnbegriffs wird notwendig jede 

ı0 der Religion entfremdete Moral geführt. Iſt das fittliche Handeln eine bloße Angelegen- 
heit des Menjchen, der von ſich aus eine ideale Yebensordnung aufrichtet und durchführt, 
jo fann der Lohngedanke nur ald ein die fittliche Geſinnung trübender Hintergedanfe des 
Subjefts betrachtet werden. Die Annahme, daß die volllommene fittliche Gefinnung einen 
Lohn empfängt, den fie gar nicht direft jucht, ift hier umerreihbar. Cine Vergröberung 

15 des Lohnbegriffs endlich begleitet die gejegliche Auffaffung der Religion. Hat die religiös- 
fittliche Verpflichtung ihren Grund bloß in einer willfürlichen Saßung, dann kann aud 
der Gehorfam gegen diefe nicht durch den Wert des Guten innerlich angeregt fein, jon- 
dern nur durch die mit dem Gebot verknüpfte Belohnung. Das Streben nah Lohn, das 
in der bibliſchen Anichauung immer nur Hilfsmotiv ift, wird bier zum Hauptmotiv und 

20 verdrängt die eigentlich fittliche Gefinnung. 

Die myſtiſche Gedankenſtrömung bereitet insbefondere Auguftin vor, der zwar ben 
Zohnbegriff nicht verwirft (De eiv. Dei 22,30,2; Serm. 16, 5), aber doch nachdrücklich 
betont: praemium Dei ipse Deus est. (Enarrat. in ps. LXXII, 32; Serm. 19, 5; 
78, 5; 165, 4; 331,4). Deshalb fällt ihm aud die Tugend und ihr Lohn in eins zu— 

25 fjammen; adhaerere Deo iſt virtus und praemium virtutis zugleid. Ep. 155, 12. 
Darauf baut ſich in der mittelalterlihen Moftif die Forderung der das eigene Ich ver: 
gefienden Gotteöliebe, welcher Bernhard von Glairvaur ihren klaſſiſchen Ausdrud giebt in 
feiner Lehre von den vier Stufen der Liebe (f. Bd II, ©. 631,10— 86). Bezüglich des 
Lohns gilt: non sine praemio diligitur Deus, etsi absque praemii intuitu dili- 

30 gendus sit (MSL 182, 984). Die „Theologia deutſch“ mwill nur von dem Lohn wiſſen, 
den Gerechtigkeit und Tugend in fich felbft tragen (ed. Pfeiffer, 2 Aufl., 164. 166). Auch 
Luther folgt eine Zeit lang diefer myſtiſchen Tradition. Aud das eigene Heil joll man 
nur zu Gottes Ehre erftreben WA I, 431; II, 94) und nicht Gotted Güter, fondern 
Gott ſelbſt juchen VII, 557 ff. Allein feiner lebendigen Frömmigkeit genügt das myſtiſche 

85 Schema nicht auf die Dauer. Gott ift ihm nicht bloß der Gegenftand überfinnlicher Kon: 
templation; man muß mit ibm alle Güter feines herrlichen Reiches zufammendenfen (E. A. 
51, 187). Von bier aus würdigt er auch die Lohnverheißungen der Schrift, freilich nicht 
als Mittel zur Erzeugung des guten Willens, wohl aber ald Tröftungen in Mühe, Arbeit 
und Widerftand AHA V, 564; EA 43, 362 ff). Doc bleibt er dabei, daß, wer bei 

40 jeinem Gutesthun nur den Yohn fucht, ihn nimmermehr erlangen wird (EA 13°,305—308, 
vgl. WA VII, 559). Die Möglichkeit des fittlihen Handelns ohne die trübende Bei- 
miſchung der Lohnfucht fieht er für den Chriften darin begründet, daß er auf die Offen: 
barung einer Seligfeit wartet, die er „im Glauben verborgen” ſchon bat (EU 7° 173 fi. 
292). Darum fann er „allerlei Werk frei thun, ohne allen fnechtifchen Mut, der dadurch 

45 fromm fein und verdienen vermeinet” (ib. 264). Vergleiche hierüber die eingehenden Nach— 
weile bei Thieme a. a. O. 

Gegen die Verdunkelung der paulinifchen Gnadenlehre durch den Lohnbegriff wendet 
fi Melanchthon in der Apologie. Er bietet hier — genauer zugefeben — eine doppelte 
Zurechtſtellung des bibliſchen Lohngedankens. 1. Der Lohn bezieht fich nicht auf die 

50 Sündenvergebung, die nur im Glauben angeeignet werben fann, fondern auf mandherlei 
leibliche und geiftlihe Segnungen, mit melden Gott die Gejeßeserfüllung deſſen vergilt, 
der die Nechtfertigung jchon empfangen hat. 2. Der Lohn hat feinen Orund in einer 
Selbitverpflihtung Gottes, nicht in unferen VBerdienften und beruht deshalb jelbft auf 
Gnade. Unter diefem zweiten Gefichtöpunft, der offenbar der eigentlich prinzipielle und 

65 durchſchlagende ift, fann dann aud gejagt werden, — was die bl. Schrift in der That 
fagt — daß der Lohn im ewigen Leben jelbft beiteht (Apol. R.96 f. 136f.). Im Volke: 
unterricht will Melandıtbon den Hinweis auf Gottes belohnende Vergeltung ald Sporn 
zu chriftlicher Liebeserweifung nicht miffen (CR 26, 15). Der Lohngedanke ſoll als 
Hilfemotiv für die Schwachen dienen. Als bloßes Nebenmotiv charakterifiert auch das 

6 Konzil von Trient den Blid auf den ewigen Lohn (Sess. VI cap. 11) neben dem Haupt: 


Lohn 613 


motiv der Berberrlihung Gottes. Allein die Inſchutznahme des Yohnmotivs ald eines 
fittlich tabellofen (can. 31) erweckt doch den Schein, ald ob es aud für fich hinreichend 
wäre. In myſtiſch angeregten Kreifen der fatholifchen Kirche hat man dagegen das Ideal 
der unintereffierten Gottesliebe wieder aufgenommen und meiter gepflegt. Vgl. den Art. 
Fénelon Bd VI 34, 37—46. 5 

Die moderne philofophiiche Ethik fteht dem Lohngedanken kritiſch und — ableh⸗ 
nend gegenüber. Spinoza überſetzt die Gedanken der religiöſen Myſtik ins Intellektualiſtiſche. 
Das einzige vollkommen gute Motiv iſt die Liebe zu Gott, die mit der Erkenntnis Gottes 
oder, was dasſelbe iſt, des umfaſſenden Naturzuſammenhangs identiſch iſt. Der Weiſe 
handelt aus feiner adäquaten Erkenntnis heraus ſchlechthin gut, ohne daß es für ihn eines 10 
Geſetzes oder einer mit dieſem verbundenen Verſprechung oder Drohung bebürftee Nur 
für diejenigen, welche die Notwendigkeit des Guten nicht einzufehen vermögen, find Bes 
lohnungen und Strafen da. Aber diefe erzeugen niemals ein moralifches Handeln. Chriftus 
fchreitet darin über Moſes hinaus, daß er nicht mehr finnliche, fondern geiftige Güter ver: 
beißt. Es bleibt noch der - Schritt zu thun, dieſen geiftigen Lohn in das fittliche 16 
Handeln felbft zu verlegen. Cr befteht in der Geligkeit, welche die Tugend im fich felbft 
trägt (Tractat. theol. polit. cap. 4. 5. Eth. V, prop. 41f. Ep.21[olim 34], Opera 
ed. van Vloten et Land II, 275 ff.). Leſſing fieh in der Ausſicht „auf die glückſeligen 
Folgen der Tugend“ nur ein Erziehungsmittel für die Unreifen, das hinwegfallen muß, 
wenn man fähig geworden ift, „die Tugend um ihrer ſelbſt willen zu lieben“. Wer auf 20 
der Stufe ber Bollendung angelommen ift, reflektiert dann nicht mehr auf „millfürliche 
Belohnungen, die auf das Gute gefegt” wären, aber er erfennt „die beſſeren Belohnungen”, 
die im Guten felbjt liegen (Erziehung des Menfchengefchl. S 79—85). Kant fchließt von 
der Motivierung des fittlichen Handelns jedes eigennügige Motiv, überhaupt jeden „empis 
rijhen Anreiz“ aus; aber er erfennt an, daß der rein praftiichen Moral eine Glüdfelig: 25 
feitölebre folgen darf, welche die gr der fittlichen Gefinnung nicht trübt, wofern nur 
die Befolgung des Geſetzes auf die Vorftellung der Pflicht allein gegründet wird. In 
ber chriftlihen Moral fpeziell findet er feine Heteronomie, jondern Autonomie ber reinen 
praftifchen Vernunft, fofern jene „die Erkenntnis Gottes und feines Willens nicht zum 
Grund der fittlichen Gefege, fondern nur der Gelangung zum höchſten Gute unter ber 30 
Bedingung der Befolgung derfelben macht” (Kr. d. praft. Bern. ed. Kirchmann 112. 155. 
182 f.). Fichte verwirft diefe Kombination des Guten und der Glüdfjeligkeit und fieht in 
ihr die Gefahr eines fchlimmen Selbftbetrugs, indem man ſich einrede, die Glüdfeligkeit 
„nur nebenbei zu wollen“, während fie doch der eigentliche Beiweggrund des Willens fei. 
Er geht darum auf die myſtiſche Forderung der unintereffierten Gottesliebe zurüd, die 35 
„jede perjönliche Selbitliebe austilge” (Anw. zum fel. Leben ©. 243— 250). D. Kr. Strauß 
benützt die Polemik gegen den Vergeltungsglauben zur Auflöfung der chriſtlichen Eſcha— 
tologie. Er erklärt die Meinung, daß es in diefem Leben den Guten oft jchledht, den 
Schlechten gut gehe, für die Täufchung eines am äußeren Schein haftenden Denkens und 
ſieht im Streben nach der Seligfeit einen vertverflichen Egoismus (Glaubensl. II, 713 f. 0 
Alter u. neuer Glaube, 1. A., S.124). Die bärteften aber auch verftändnislofeften Worte 
bat Ed. v. Hartmann gefunden, um die chriftliche Moral wegen ihrer Lehre von einem 
bimmlifchen Zohn des niedrigften Egoismus zu bejchuldigen (Das fittl. Bewußtfein, 2. A., 
©. 37—44). Er ift darin freilih von Nietzſche (im „Antichrift” und fonft) noch über: 
boten worden. Dagegen bat Lotze auch darin fein meitblidendes Verſtändnis für die 46 
Probleme des fittlihen und religiöfen Lebens bewieſen, daß er über den Lohnbegriff jagt: 
„Bir halten eine Weltanficht für unvollftändig, die ein unvergoltenes Verſchwinden des 
Guten für möglich hält“ und vom Chriftentum urteilt: „Dadurch daß es den fühen Kern 
der Seligfeit ald das letzte Geheimnis offenbart, um deswillen der ganze Aufwand einer 
Schöpfung und eines Weltlaufs gemacht ift, iht das Evangelium eine frohe Botſchaft; so 
eine erhabene Botichaft, eine grandiofe hat es nie fein wollen und ift es doch geworden, 
weil e8 jene war” (Mikrokosm. IIT’, ©. 358. 360). 

Aus den Erörterungen über den Lohnbegriff in den Darftellungen der chriftlichen 
Ethik feien hervorgehoben: Martenjen, Chr. Eth. I, 412. 564 ff.; M. Kähler, Wiſſenſch. 
d. hr. Lehre, 2. Aufl, 468. 610 ff.; J. Köftlin, Chr. Eth., 197 ff.; Luthardt, Vorträge 55 
über die Moral des Chriftentums, 5.—7. Aufl, 63 f.; R. Kübel, Chr. Eth. II, 85—91. 

4. Das Ergebnis läßt fih nunmehr in wenige Säße zufammenfaflen. Es befteht 
fein Grund, den Lohngedanfen um feines angeblich juridiichen Charakters willen vom 
Gebiet des fittlichen und religiöjen Leben? auszufchliegen. Er ift außerhalb des Nechts- 
gebiets entjtanden und läßt außer dem Mabftab der Gerechtigkeit auch für den der Billig co 


614 Lohn Loiften 


feit und der Güte Raum. In der religiöfen MWeltanfchauung dient er zum Ausdrud ber 
Gewißheit, daß das fittliche Handeln feine bloße Angelegenheit des Menfchen ift, fondern 
von Gott beachtet und gewürdigt wird, indem er mit der Befolgung feines Willens die 
Teilnahme an den Gütern feines Reiches zufammengeorbnet hat. Verfteht das NT aud 
5 unter dem Lohn der Treue nicht bloß die Vollendung des fittlichen Strebens jelbit, fon: 
dern die vollbefriedigende Geftaltung des Lebens überhaupt, jo fchneidet es doch beftimmt 
jede egoiſtiſche Lohnſucht ab. Denn einmal wird der göttliche Lohn ſchon dadurch der 
egoiftiichen Berechnung entrüdt, daß er in eine jenfeitige Orbnung der Dinge verlegt wird. 
Die Vernadhläffigung des diesfeitigen Worteild um des jenjeitigen Gewinns willen mird 
10 fo zu einem Wagnis des Glaubens, das an fich ſchon einen hohen Idealismus in fi 
ſchließt. Der Lohn im neuteftamentlihen Sinn ift aber nicht bloß jenfeitig, er iſt aud 
geiftig und fittlich geartet, fofern feine Verwirklichung eine Umgeftaltung der Welt voraus: 
jet, von der wir nur wiſſen, daß fie die volle Durchführung des heiligen Schöpfermwillens 
Gottes bildet (Mt 19, 28). Diefer Lohn hat darum gar feine Anziehungskraft für das 
15 finnlichzegoiftifche Begehren. Überdies wird von Jefus und Paulus nachdrüdlich betont, 
daß der Gedanke an den Lohn nicht der eigentlich produzierende Grund des chriftlich-fitt- 
lichen Lebens ift, fondern daß dieſes aus der Aneignung der bejeligenden göttlichen Gnade 
und aus ber von ihr geweckten Gottes- und Nächitenliebe entſpringt. Nur ein Handeln, 
das dem fittlichen Inhalt des Gottestwillens als ſolchem gilt, wird darum Lohn empfangen 
% und bloß in Rückſicht auf die Erziehungsbebürftigfeit des Chriften und die unausbleiblichen 
Schwankungen feines inneren Lebens wird der Blid auf den Lohn ald Hilfämotiv ver: 
wertet. Dem entipricht es auch, daß der Lohngedanke im NT nicht ſowohl ald Motiv 
der Befehrung, fondern als Ermunterung zur Ausdauer in dem ſchon gewordenen chrit- 
lichen Lebensſtande gebraudht wird. Demnady erfüllt die chriftliche Lehre vom Lohn aller: 
235 dings die Forderung Kante, daß der Blid auf die Glüdfeligfeit die fundamentalen fitt- 
lichen Motive nicht erfegen ober verdrängen bürfe, fondern fie vorauszufegen habe. Mit 
der evangelifchen Gnabdenlehre endlich ift der biblifche Begriff des Lohns vereinbar, weil 
er nicht eine juribifche Vergeltung bebeutet, vielmehr in der Würdigung der unvollfom: 
menen menfchlichen Zeiftung die Gnade ihren Spielraum hat. Jede Ethik, die den Ge 
80 danken einer belohnenden göttlichen Vergeltung ausſchließt, ift darum unvollftändig, weil 
fie es verfäumt, die Überzeugung von der beherrſchenden Stellung des Guten in der Welt 
in ihre volle Konfequenz zu entfalten. D. Kirn. 


Roiften, pantheiftifhe Sekte des 16. Jahrhunderts. — Vollftändige Samm- 
fung der QDuellenberichte und eingehende Darftellung der Geſchichte der Sekte bei Jul. 
85 Frederichs, De secte der Loisten of Antwerpsche libertiinen (1525—1545). Eligius 
Pruystinck (Loy de Schaliedecker) en zijne aanhangers (— Werken van den practischen 
leergang van vaderlandsche geschiedenis van P. Frederieq, II), Gent u. 's Gravenhage 
1891; J. Frederichs, Un lutherien frangais devenu libertin spirituel: Christophe H&rault 
et les Loistes d’Anvers, 1490—1544, im: Bulletin historique et litt@raire de la soc. de 
40 l’hist. du protestantisme francais, T. XLI (4. serie, annde I), 1892, ©. 250—269; ber. 
(nebjt Beiträgen von U. Molinier und N. Weiß), La moralit& des libertins spirituels, 
ebenda S. 502-—504; N. Jundt, Histoire du pantheisme populaire au moyen äge et au 
16. siöcle, Paris 1875, ©. 122Ff. 
Die frübefte Kunde von dem Auftreten diefer Sektierer giebt und Yuthers Brief an 
#5 Spalatin vom 27. März 1525, demzufolge damals „neue Propheten” aus Antwerpen 
bei ihm in Wittenberg erjchienen waren, die Geift und Vernunft des Menfchen dem 
bl. Geifte gleichjeten. Die Disputation, die in jenen Tagen Melanchthon in Gegen: 
wart Yuthers mit dem böchit felbjtbetvußt auftretenden Wortführer jener Pantbeiften, dem 
Antwerpener Schieferdeder Eligius (Yoy) Prupftind, führte, ließ Luther die ganze Schärfe 
50 des Gegenfages zwiſchen jener Richtung und feinen eigenen religiöfen Überzeugungen er: 
fennen. Zu Anfang April 1525 richtete er deshalb an feine Anhänger zu Antiverpen 
ein Schreiben, in dem er fie unter Darlegung von Pruyſtincks Lehren vor den gefähr- 
lichen „Bolter: und Rumpelgeiftern” eindringlih warnte. Kurz darauf, im Januar 1526, 
wurde Pruyſtinck durch die nquifition in Antwerpen in Unterfuchung gezogen; in Ge 
65 meinjchaft mit neun Mitangeflagten verftand er fich zum Widerruf der von ihm befannten 
Kegereien und kam fo mit der Verurteilung zur öffentlichen Kirhenbuße und zum Tragen 
des Bußkreuzes davon. Daß die von Prupftind ausgegangene Bewegung damit nicht zum 
Stillftand gelommen war, zeigen uns Berichte vom Jahre 1534 und 1544, die über die 
weite Verbreitung Klage führen, die damals die pantheiftifch-libertiniftifchen Lehren in den 
co Niederlanden erlangt hatten. In Antiverpen waren namentlich die wohlhabenden Kreife 


Loiften Lollarden 615 


in den loiſtiſchen Konventikeln ſtark vertreten. Aber auch außerhalb Antwerpens entfaltete 
Pruyſtinck eine eifrige Propaganda, der die von einem feiner Jünger — Pruyſtinck ſelbſt war 
ohne alle Schulbildung — verfaßten und in Deutichland gebrudten Flugſchriften dienten. 
So hatten jeine Yehren au im Kölner Gebiete, in Brabant und Flandern Anhang ge 
wonnen. — Nachdem Prupftind faft zwei Jahrzehnte lang vor den Verfolgungen der 5 
Inquifition fih zu fihern gewußt, bradh im Sommer 1544 infolge des Geftändnifjes 
eines in Haft genommenen Wiedertäuferd das Verhängnis über ihn und feine Anhänger 
herein. ie bei feinem erſten Prozeß fuchte auch jetzt wieder Pruyſtinck durch das An: 
gebot der Abſchwörung feiner Lehren ſich zu retten. Als rüdfälliger Ketzer wurde er je: 
do zum Scheiterhaufen verurteilt, den er am 25. Dftober 1544 beſtieg. Daß er in ıo 
legter Stunde Widerruf geleiftet und gebeichtet, ift nicht ertwiefen. Die feine Anhänger 
belaftenden Geſtändniſſe hatte er ſpäter als durch die Folter erzwungen zurüdgenommen. 
Sechs andere Loiften, unter ihnen der 1534 als Lutheraner verfolgte und nad Antwerpen 
geflüchtete Pariſer Jumelier Chriſtoph Herault, wurden enthauptet, der Verfaſſer der loiftischen 
Schriften, Dominik van Ducle, erhängte fid) im Gefängnis, anderen gelang es ind Aus- 15 
land zu flüchten. Mit dem Ablauf des Prozeijes von 1544—45 find alle Spuren ber 
Eriftenz der Loiſtenſekte verſchwunden. 

Über die Glaubensjäge der Loiften befigen wir außer den Prozeßakten von 1544/45 
drei eingehende, im weſentlichen eng übereinftimmende Berichte, den Brief Luthers „an 
die Chriften zu Antorf” vom April 1525 (Erl. 53, 341 Nr. 153; Enders V, 151), den 20 
Beriht des Michael Carnovianus an Johann He von 1534 (nad Gofad, Paulus 
Speratus, Braunſchw. 1861, ©. 404 ff. abgedrudt bei Frederichs ©. 59 ff.) und eine aus 
Inquiſitionskreiſen ftammende Aufzeichnung, die zuerft von Döllinger befannt gemacht 
wurde (Beiträge zur Sektengeſchichte des MA., T. II, ©. 664 ff., danach Frederichs ©. 1 ff.). 
Der religiöje Standpunkt der Yoiften ift danach als ein konſequent durcdhgeführter, mit 3 
—— Auffaſſungen gepaarter Pantheismus zu bezeichnen. Während der Menſch 
bezüglich ſeiner körperlichen Natur ſich in Nichts vom Tier unterſcheidet, iſt ſein geiſtiges 
Weſen nach der Lehre der Loiſten göttlicher Subſtanz oder, mit anderen Worten aus— 
gedrückt, jeder beſitzt den hl. Geiſt. Da die beiden Seiten des menſchlichen Weſens 
durchaus ſelbſtſtändig und ohne Einfluß aufeinander find, fo trifft den Geiſt des Menſchen so 
feinerlei Verantwortung für die Schwachheit des Fleiſches. Dieſe findet durch irbijche 
Strafen und durch die Vernichtung des Körpers ihre Sühne; der Geift als folcher if 
ſündlos. Die Lehre vom Fegfeuer, von der Auferftehung und vom legten Gericht findet 
in diefem Syſteme ebenfowenig einen Bla, wie die Begriffe der Sünde und der Buße. 
Wir bören vielmehr von den Xoiften, daß fie diejenigen verjpotteten, welche fih um Gott 86 
befümmerten und Gottes Willen zu thun wünſchten; der Menſch folle ganz frei fein, 
nichts aus fich jelbjt begehren und fo feine letzte Beitimmung erreichen, Nichts zu fein, 
d. h. in dem göttlihen Weſen aufzugeben. Daß für diefen Dutetismus die Gefahr 
libertiniftifcher und antinomiftiicher Vertrrungen nahe lag, ift außer Frage; doch liegen 
bejtimmte Anflagen gegen die Xoijten wegen unmfittliher Yebensführung nicht vor. 40 
Ale Argumente für ihre Yehren entnahmen die Loiſten der Bibel, die fie allerdings 
in böchft getwalttbätiger Weife erklärten. — Ein Zujammenbang der Loiften mit einem 
borreformatorifchen Sektenfreife ſcheint nicht beftanden zu haben; immerhin mag Pruy: 
ftind dur die gerade in den Niederlanden weit verbreitete pantheiſtiſch-quietiſtiſche 
Tradition des 15. Jahrhunderts beeinflußt worden fen. Auch dem Täufertum fteht 45 
die loiſtiſche Selte durchaus felbitjtändig gegenüber; ihre quietiftifchen Auffafjungen, 
die wohl auch in Täuferfreifen Eingang gefunden haben mögen, find von dem Täufer: 
haupte David Joris in einer eigenen gegen Pruyſtinck gerichteten Schrift über die wahre 
geiftige Armut befämpft worden (vgl. Nippold, ZbTh Bd 38, 1868, ©. 501, 515ff. 
und IprTh III, 1877, ©. 286f.). Höchſt wahrfcheinlich iſt es, daß die von den Nieder- 50 
landen aus nad) den romanifchen Yändern verbreiteten, jeit 1545 namentlich von Galvin 
befämpften pantheiftiichen Lehren der „Yibertiner“ (vgl. Jundt a.a.D. ©. 122ff.; Kamp: 
ſchulte, 3. Calvin, II, 13 ff.) ihren Ausgangspunkt in der gerade damals zeriprengten 
loiftischen Sekte hatten. Herman Haupt. 


Kollarden. — Litteratur: Wilkins, Cone. M. Brit., Lond. 1737; Rotuli Parlia- 55 
mentorum; Knighton, De Event. Angl. in Twysden, Hist. Angl., Lond. 1652; Rymer, 
Foedera; Walsingham, Hist. Angl. brevis in Rer. Brit. med. aevi Script. ed. Riley, 2 voll., 
Lond. 1863 ( Rolle Series); Th. Wright, Polit. Poems and Songs, 2 voll. Lond. 1859 (R.S.); 
Faseciculi Zizan. J. Wiclif cum tritico ed. Shirley, Lond. 1558 (R.S.); Hist, Henrici V 


616 Rollarden 


ed. Redman (R.S.); Elmham, Lib. Metrieus (R.S.); Redman, Vita Henr. V, Lond. 1727; 
R. Pecock, The Repressor of over much blaming of the Clergy ed. Churchill Babington, 
2 voll. Lond. 1860 (R.S.); Th. Netter de Walden, Doctrinale Fidei; Ordinances of the 
Privy Council, ed. Nicolas; A. Wood, Hist. et Antiqu. Univ. Oxon,, Oxf. 1674; Davies, 
5 Engl. Chronicle (1317-1461); 0. Gratius, Fascie. Rerum Expet, et fug. ed. E. Brown, 
2 voll. Lond. 1690; — J. Foxe, Acts and Monuments ed. G. Townsend, 8 voll. Lond. 1843; 
Lechler, I. v. Wiclif, 2 Bde, Leipz. 1873; L. Poole, Wyeliffe and the Movement for Reform, 
Lond. 1889; Matthew, Engl. Works of Wyel., hitherto unprinted, Lond. 1880; Höfler, 
Anna v. Lux. 1871; — A. M. Brown, Leaders of the Loll., 1848; Maurice, Engl. Pop. Lea- 
ı0 ders Lond. 1875; Ph. Gaspey, Life of the good Lord Cobham, 2 voll. 1843; —— and 
Spedding. Stud. in Engl. Hist., Edinb. 1881; Halliwell, Char. of Falstaff, 1841; New Shak- 
spere Soc, Publie. 1879; — Stubbs, Constit. Hist of Engl., 3a. ed. Lond., 1869; Fuller, 
Church Hist. und Worthies of Engl. 1811; Ramsay, Lanc. and York, 1835; Creighton, 
Hist, of Papacy, Lond. 1882, vol. I und II; Pauli, Geſch. v. Engl., Bd. IV und V; 
ı5 Sidney Lee, Dict. of. Nat. Biogr., vol. XLII (Art. Oldham), London 1895. 


I. Gejdichtlih bezeugt treten die Lollarden zuerft zu Anfang des 14. Yabr- 
hunderts auf, in einer Notiz des Yütticher Domberm J. Hociem (Gesta Pontif. Leo- 
diensium, Leodii 1612, I31): eodem anno (1309) quidam ypocritae gyrovagi, 
qui Lollardi sive Deum laudantes vocabantur, per Hannoniam et Brabantiam 

2 quasdam mulierum . . deceperunt. Aus der Bemerkung ergiebt ſich zugleich die 
Abkunft des Namens: Leute, die Gott loben; alfo nicht von einem fagenhaften Hereft: 
archen W. Lolbard (nad Fuller), auch nicht von lollium Lolch (Schwindellom, Wind- 
bafer), mit dem nachher der Chronift Knighton (ubique praedicans [Afton, Wiclfs 
Freund] lollium cum tritico seminavit) und auch Ghaucer (his loller here wol 

3 prechen us somwhat, He wolde sowen some difficulte, Or sprenge cokkle in 
our celene corn im Shipman’s Prologue) die 2. in Verbindung bringen, jondern tie 
Hochem durhbliden läßt, von mnodld. „loͤllen“, Iullen, einlullen, das in Mitteldeutichland 
noch heute im Sinne von „in den Schlaf fingen” gebräuchlich ift. 

Sie erfcheinen feit Ausbruch einer Seuche in Anttverpen (1300) ald eine ben Be 

39 garden und Beginen verwandte Bildung, die fich der Pflege der Kranfen und der Be 
Rattung der Toten widmeten, nach ihrem Schußbeiligen auch Alerianer genannt. Von 
Anfang ihres Auftretens der Ketzerei verdächtig, jedoch feit 1347 von Gregor XI. bedingt 
geduldet, bleiben die Lolbrüder unter dem Kegereiverdachte der Kirche anrüchig. — Diele 
häretiſche Abſchätzung bringt, nachdem Wichf 1380/1, die Belämpfung der A. M. Lebre 

35 aufgenommen batte, den Wiclifiten den Gemeinnamen L., der ihnen fortan verblieb. 1382 
nennen ihre Gegner, der Gifterzienfer Crompe und Thomas Walden (Fasc. Ziz. 113, 
296: alius quoque Lollardus de secta Wyeclyff) Wichfs Freunde Hereford und 
Repington zuerſt jo; 1387 treten 5 Reifeprediger nomine seu ritu Lollardorum con- 
foederati in einem Mandat des Biſchofs von Worceſter (Wilkins III 202), 1389 

0 mehrere Angeklagte Lollardi vulgariter nuncupati in Lincolnſchen Prozeßaften auf 
(Wilkins III 208). Seitdem iſt der Name in England Gemeingut (lollardia — 
techings that men clepid Lollards doetrin) und erjcheint in den Urkunden in jo ge 
jchlofjener Prägung, daß die niederbeutiche Herkunft in den nationalengliihen Spott: 
namen für die Anhänger Wiclifs in England im 14.—16. Jahrh. ſich verlor. — In diefem 

45 Sinne ift von ihnen bier die Rebe, 

MH. Um die Wende des 14. Jahrhunderts gebt eine weite und tiefe Bewegung 
dur das englische Volk. Alte, ftille Abnungen eines kommenden Neuen, Ueberwindung 
der Gegenwartsnöte und Umgeftaltung des religiöfen und fozialen Lebensſtandes zuden, 
zitternd in Bangen und Hoffen, in den Herzen ber Berührten. Der einzelne Mann 

so wird noch nicht aus feinen Bahnen gerüdt, aber in der Tiefe der Volksſeele, die nicht 
vergißt und vergeht, ringen die Gedanken der Vergangenheit, die Wichif in fein Volf 
gefät, nach Ausgeftaltung. 

Nachdem diefer feit 1378 feinen Widerfpruch auch gegen die Lehre Noms erhoben und 
von feiner Univerfität, dem Hofe, Adel und der Ritterjchaft fich unterftügt ſah, kam es 

55 für die Durchführung feiner in Yehre, Verfaffung und Kult tief einjchneidenden Ideen 
darauf an, diefen auf breiterem Grunde Geltung zu verfchaffen. Wohl nad dem Borbilde 
der Bettelmöndye, die den in der Abendmahls-Ketzerei hingeworfenen Handſchuh aufnahmen, 
fandte er zuerft ihm naheſtehende Männer aus — ald die erften werden N. Hereford, J. Aiton, 
2. Bedeman, Mitglieder der Oxforder Univerfität, 3. Purvey, fein Pfarrgebilfe in Lutter— 

co worth, MW. Thorpe, Parker, Swinderby (in dem Mandate des Biſchofs Heinrih von 
MWorcefter vom 10. Auguft 1387, vgl. Wilkins III 202) genannt, —  begeifterte, 


Lollarden 617 


furchtlofe und beredte Männer von kraftvollem Mirklichkeitsfinne und borausfchauender 
Initiative, die an die Heinen Leute, Fyeldarbeiter und Handwerker, aljo an die Volksmaſſe 
fih wandten. Zum erftenmal in der engliſchen Geſchichte ſehen wir einen Mann, der, mit 
den Regungen der Vollsſeele tief vertraut, die Wege der berfömmlichen Verkündigung verläßt. 
An das Herz ded gemeinen Mannes, nicht an den Verjtand der Zunftgelehrten gebt er. 5 
In weniger als einem Jahre wird eine Flugfchriftenlitteratur von ihm gefchaffen. Der 
trodene Syllogismus und die langatmige Dialektik der Echule ift auf den kurzen Blättern 
übertvunden. Das bewegte Gemüt des Meifterd fommt nun in der rauhen und oft un= 
bebolfenen, aber immer padenden Bauernfprache, die mit dem Troft und der Verheißung 
der Bibel durdhfegt ift und durd; anbeimelnden Humor die Herzen im Sturme geminnt, 10 
zu feinem Rechte. Der Schulgelehrte ift Tagesichriftfteller geworden. Von den Feſſeln 
des Dogmas befreit, aber gebunden im Evangelium, verfündet er Unerhörtes: die Bibel 
allein iſt Glaube, Richtjchnur und Maß des Yebens. 

Ein neuer Ton, der die Spiegelfechtereien und Harlekinaden der entarteten Bettel: 
mönchöpredigt überllang. Denn zwar in den idealen Zielen des h. Franz und Dominicus 15 
hatte für Wichf fein Motiv gegen deren Jünger gelegen ; fein Traftat A Short Reule 
of Life zeigt, wie nab in diejer Beziehung feine Ideen denen des b. Franz ftehen. Aber 
neben dem N. M.s-Streit war es der nicht felbitloje Eifer, mit dem die Bettelmöndhe die 
Sache ihrer Patrone, der beiden Schismapäpfte, (jeit 1378) in die begebrliche Hand nahmen, 
und ihr Gegenſatz zur Bibel, deren Einwirkung auf das Volk fie zu beargmwöhnen und 20 
zu fürchten Urſache hatten, die Wiclif von ihnen ſchieden. In feiner Schrift vom Pfarr: 
amte (Matthew, p. 408 ff.) greift er felbft fie erbarmungslos an, und in feinen „Armen 
Prieftern“, den eriten Yollarden, fucht er ihnen fein Schach zu bieten. Deren Miffton war 
der Kampf gegen die Unterbrüdung der freien Predigt und der englifchen Bibel, gegen 
icheinbeilige Verehrung der Armut in Üppigteit und Sinnlichkeit, Habſucht und Heinlichen 25 
Ehrgeiz, und ihren Handel mit Gebeten, Indulgenzen und Bruderfchaftäbriefen. Sie follten 
in das geiftliche Arbeitsfeld der Bettelmönche eintreten und in freieren Formen eine Löſung 
der bon jenen hintangefesten Aufgaben fuchen. Sein Gelübde, feine fürmliche Weihe band 
fie; arm, ohne zu betteln, von einem Willen gelenkt, in enger Berührung mit dem Volke, 
ausgerüftet mit Geiſt und Glauben, wie ihre Erfolge beweiſen, wanderten diefe freimütig- 0 
fühnen Vollsprediger des 14. Jahrhunderts, barfuß, in der Hand einen langen Stab, das 
geihen ihres Hirtenberufs, und in einen langen, rauben, braunroten Mantel gekleidet, der 

rmut und harte Arbeit andeutete, von Dorf zu Dorf; in Kirchen und Kapellen, am 
Dorfanger und Kirchhof, Höhlen und Wegrain verfündigten diefe „precheres of Goddis 
lawe“ bie Herrlichkeit des verborgenen Gotteswortes. Die Prälaten und Pfarrherrn, 85 
— und Äbte verlachten und haßten, das Volk aber liebte fie und ſammelte ſich 
um fie. 

Das war der Anfang der großen Lollardenbeiwegung, die England faft 1'/, Jahr: 
hunderte in feinen Tiefen bewegte und in ihren Ausläufern der An ver Reformation 
im tejentlichen die religiöfe Grundlage gab. Denn der Erfolg im Volle war ein unge: 40 
beurer. Der engere Kreis der Simple Priests, denen außer den genannten Theologen 
W. Smith, W. Brute und R. Swinderly angebörten, erweiterte fie durch den Zutritt 
zahlreicher Laien, die in Konſequenz Wiclifſcher Ideen (vgl. u. a. De Veritate Seript. S. 
eod. Vindob. Palat. 1294 col.68“: predicacio verbi dei est opus dignissimum om- 
nis creature. item omnis christianus debet pre omnibus operi preeipue sibi limi- 4 
tato a deo diligenter intendere ; und col. 66": igitur illa lex (sceriptura sacra) est 

rimo ab omnibus et maxime a sacerdotibus addiscenda) das Recht der Verkündigung 
Fir fih in Anfprucd nahmen — aus den Urkunden erfahren wir ſchon aus den erjten Jahren 
die Namen von R. Dexter, N. Tailor, M. Scrivener, J. Harıy, W. Parchmener und 
R. Goldſmith, fämtlih Bürger von Xeicefter (Wilkins III 208.) — und gegen die so 
widerſtrebende Eirchliche Gewalt in fühner Rüdfichtslofigkeit vorgingen. Ihren theoretifchen 
Grundfag, daß jeder Priefter die gleiche Vollmacht zu löfen und zu binden habe wie 
Papft und Bijchof, festen fie in die Praris um, ließen von den Poor Priests an andere 
die Priefterweihe erteilen, und jchon 1387 unternahm ein zu den Lollarden übergetretener 
Auguftiner-Eremit P. Pateshull (Walsingham II 157 ff.) durd) eine heftige Predigt in os 
der Londoner Chriſtophskirche einen öffentlichen Vorftoß gegen die Orden, die zu einem 
Krawall in den Londoner Straßen führte. Auf Grund der zeitgenöffifchen, natürlich geg— 
nerifchen Berichte ift feitzuftellen, daß eine Reihe vornehmer, Hantsmännifch gebildeter und 
einflußreicher Männer, die die Mifgunft des allmächtigen, feit 1381 der Wiclifie abgün- 
ftigen Herzogs von Lancafter nicht fürchteten, der Graf von Salisbury, Johann v. Mon: co 


618 Rollarden 


tacute, Sir Ph. Latimer, Sir J. Truffel, Sir 2. Clifford, Ritter des Hofenbandorbeng, 
Sir NR. Stumy, Sir N. Hilton, Sir W. Nevil und andere durch Stellung und Beſitz aus- 
gezeichnete Männer, die Sache der 2. zu der ihrigen machten (Knighton col. 2661: isti mi- 
lites, dominus Ph. Latymer et R. Stury cum dueibus et comitibus.... erant praeei- 

6 pue eis adhaerentes et in omnibus eis faventes promotores strenuissimi et pro- 
pugnatores fortissimi). Das Wolf aber, berichtet Anighton, fiel ihnen in Stabt und 
Land jo ſehr zu, daß „unter zwei Engländern, die auf der Straße fich trafen, einer ein 
X. war” (Knighton col. 2664: mediam partem populi aut majorem partem sec- 
tae suae adquisiverunt; col. 2666: seeta... in tantum multiplicata fuit, 

io quod vix duos videres in via, quin alter eorum diseipulus Wyclyffe fuerit). 
Sp mädtig ergriff die Kraft der neuen Wahrheit die Gemüter, daß unterſchiedslos Männer 
und Frauen fich felbit für die neuen Ideen einfeßten und „erftaunlichertweife” ſelbſt Neu: 
gewonnene die einheitliche Form der lollardifchen Verkündigung in Sprade und Sache 
annahmen: et licet de novo conversi ... unum modum statim loquelae et 

ib formam concordem suae doctrinae mirabiliter habuerunt et doctores evange- 
licae doctrinae tam viri quam mulieres materno idiomate ... effecti sunt, 
fagt Anigbton (V 2664) von ihnen. Die Bibel in der Mutterfpradhe war die Waffe, 
die dem Vorftoß der L. die Zukunft ficherte. Um die Wende des 14. Jahrhunderts 
ftanden fie auf der Höhe, wenn nicht dem Einfluß, jo doch der Zahl nad. Die von 

20 anderer Seite vielfach ausgebeutete Behauptung, die Betvegung babe fih „auf Hof und 
Adel beichränkt und Wielifs Lehre fer mit feinem Tode verraufcht”, wird jchlagend durch 
die gejchichtlichen Thatfachen widerlegt. 

Schon zu Wielifs Lebzeiten erfolgte ein Gegenftoß. Im Mai 1382 legte Courtenay, 
ber Enbilhor von Canterbury, dem Parlament Mafregeln gegen die Reifeprediger Wiclfs, 

35 die damals von Lutterworth aus mit Bibelteilen und furzen Schriften W.s und Herefords 
(quosdam libros, libellos, schedulas et quaternos per se et fautores suos fre- 
— seribi, comunicari et publicari fecerunt, Wilkins III 204) die Diöceſe 

eicefter beunrubigten, vor, indem er fie „des Ungehorfams gegen die Kirchenoberen, der 
Verfeindung der Stände untereinander und der Kegerei (!) bezichtigte: böje Leute ziehen 
so im Lande von Grafichaft zu Grafichaft, predigen unter dem Scheine großer Heiligkeit, 
doc ohne bifchöfliche Erlaubnis an allen öffentlichen Orten, wo Leute zufammenfommen ; 
fie willen durch feine, finnreihe Worte das Volk zu ihren Predigten zu loden, jcheuen ſich 
niit publice praedicare et secrete in aulis, cameris, hortis et gardinis ... 
fideles utriusque sexus sua perversa doctrina inficere (Wilkins III 202). In 

85 die ketzeriſche Verkündigung miſchen fie Verleumdung wider die Reichsftände (die Prä- 
laten!), und durch auftvieglerifche Brandreden verhegen fie das Volk, aber um Rügen, 
Ermahnung und Vorladung der Bifchöfe kümmern fie ſich nicht“. — Am Widerftande des 
Königs fcheiterte der Schlag; aber Richard II. überwies auf Drängen des Primas bie 
Sache (durch ein Dekret vom 26. Juni) der Yurisdiftion der Ordinarien, die durch eigene 

40 bijchöfliche Beamte gegen die Armen Priefter vorgehen follten. Die in Kraft des königl. 
Patents nunmehr von Courtenay eingeleitete Unterfuchung entjog den noch einlentenden 
Hereford, Repington und Bedemann vorübergehend ihre Univerjitätsrechte, während Afton, 
der mit rüdfichtslofer Sprache das Recht feiner Sache vertrat, ald Ketzer ausgeftoßen wurde 
(Fasc. Ziz. 290). 

45 Am 31. Dezember 1384 ftarb Wichf, der Vater der neuen Gedanten. Die Sache, 
die er vertreten, ftarb nicht mit ihm; fie lebte und eritarfte aus eigner Kraft. Aus den 
Chroniften wiſſen wir, daß um den Beginn der 90er Jahre in und um London, in den 
Sprengeln von Lincoln (mit Oxford, Leicefter und Lutterwortb), Salisbury und Worcefter 
die 2. in dichten Maſſen ſaßen; aus Werkſtatt und Tenne flog ihre Predigt auf bie 

50 Straße, und mit drohender Kraft pochte fie, nun auch vielfach über die religiöfe und 
evangelifche Forderung in das politiiche und woirtfchaftliche Leben überjpringend, an die 
Pforten der Kirchen und Paläſte. Wenn in diefen Jahren auch nur ein Dritteil der Eng: 
länder lollardiſch geſinnt war, jo wird begreiflich, daß die L., wahrfcheinlich ermutigt durch 
die fchroffe Ablehnung einer die Vernichtung aller wielifitiſchen Bibelüberfegungen fordernden 

65 Bill der Prälaten jeitend des Parlamentes, e8 1395 unternahmen, demfelben Parlament 
durch Yatimer und Stury eine Denkſchrift einzureichen und die Mitwirfung des Parlaments 
zur Durchführung der lollardiſchen Reform zu fordern. Aus den 12 Sätzen (der Fritifch- 
gefichtete Wortlaut bei Shirley, F. Z. 360 8 ergiebt ſich, daß die Antragſteller zum Teil 
über ihren beſonneneren Meifter hinausgehen. Die Wandlung zur religiös⸗politiſchen, bezw. 

co wirtichaftlichen Partei jegt ein, Glaube, Liebe, Hoffnung find aus der englifhen Tochterfirche 


Rollarden 619 


geihtwunden, feitdem fie fich durch ihre Verbindung mit der großen römijchen Stiefmutter 
(novercam suam magnam) in weltlichen Befig verloren hat (I); das römische Priefter: 
tum ift nicht das Chriftt (II); das Keufchheitägelübde der Mönche hat unnatürliche Laſter 
zur Folge (III) ; die Wandlung im A. M. ift ein gefälſchtes Mirakel und verführt zum 
Gögendienft (IV); Gebete über Brot, Salz, Wein, Waller, Ol, Wachs u. dgl. find uns 6 
erlaubte Zauberfünfte (V); König und Bifchof, Prälat und Richter in einer Perſon find 
egen Chrifti Wort (Mt 6,24) (VI); ebenſo die Gebete für die Toten (VII); bie 
Hnbetung von Bildern und die Wallfahrten find Sünde (VIII); die Obrenbeichte ift 
ur Seligkeit nicht vonnöten, die Wurzel des Herifalen Hochmuts und die Urſache fündiger 
Bunt (IX); der Krieg widerforicht dem NT, ift Mord und Raub an den Armen (X); 10 
Nonnengelübde find der Grund zu Kindermord und unnatürlicher Unzucht (XI) und Runit: 
gewwerbe (Gold: und Waffenſchmiedekunſt) find unnüs und führen zu Yurus und Vers 
ſchwendung (XI). Dann folgen die Schlußworte: haec est nostra ambassiada 
(Botichaft, Antrag), quam Christus praecepit nobis prosequi ... rogamus ergo 
deum de maxima sua bonitate, quod reformet nostram ecclesiam ad perfec- ı5 
tionem sui primi initi. — Wir jehen, Hilf: und Wedruf zugleich; das Verlangen 
nad reiner Verwirklihung der urfprünglichen Reichsgottesidee, nach chriftlicher Tugend, 
fittlichen Lebensformen und einfacher Lebensführung, das unmißverftändlich in die Forde— 
rung einer Reformation nah urdrijtlihem Vorbild ausflingt. Es ift Verkennung der 
Thatſachen, wenn (der fatholifche) Yingard in dem puritanifchen Untertone bes legten Satzes, 20 
der lediglich die Konſequenz aus der grundfäglichen Stellung zur Reform einerfeit3 und 
zu den Lebensmächten andererfeits ift, in dem Antrag nichts weiter ala eine „Miſchung 
von —— und Thorheit“ ſieht (IV 319). 

die 2. hatten ihre Kraft überſchätzt. Der Antrag war ein Schlag in bie Luft. 
Der König, der bis dahin dem klerikalen Vorgehen gegen jene fich verſagt hatte, brauchte 26 
Starke Worte gegen die Petition und ihre Vertreter, bedeutete, Durch einen Biihofsaueihuß aus 
Irland zurüdgebolt, Sir R. Stury feiner Ungnabe und ließ feine Anhänger mit ſcharfen 
Strafen bedrohen. Der Fehlſchlag wurde zum Rückſchlag; die Zollardie hat in der Folge: 
zeit niemals wieder die Rolle im öffentlichen Leben Englands gefpielt, die in dem Antra 
von 1395 zum Ausdrud gelommen war. Es begann der Abjtieg, die Periode eines faſt so 
hundertjährigen Martyriums. 

Im Jahre 1396 folgte Th. Arundel, ein Mann aus einem der erften Gefchlechter 
des Yandes, dem Erzbifchof Courtenay im Primat, und 1399 wurde Richard II, der 
legte Plantagenet, durch hierarchiſch-ariſtokratiſche Verſchwörer geftürzt. Heinrich IV. (aus 
dem Haufe Lancafter) aber hatte mit diefer Koalition, der er die Kroͤne des Reiches danlte, 35 
zu rechnen. Nur mit Hilfe der Hierarchie konnte er das Getvonnene halten. Hatte aber 
die Kirche ihm die Krone in die Hand gelegt, jo durfte fie Föniglichen Dank erwarten: 
den Arm des Staats wider die Ketzer. — Arundel felbit, der erbittertfte Gegner der 2. 
(in dem Verhör mit W. Thorpe hat er erflärt, daß er die Ausrottung der 2. als eine 
Miſſion Gottes an ihn anjebe: God has called me againe (aus der Verbannung) «0 
and brought me into this land for to destroye the false secte that thou art 
of; as by God, I shall pursue you so narrowly that I shall not leave a slip 
of you in this land, Examin. of Thorpe bei Foxe III 281), hatte dem neuen 
Herrn gegen die Zufage energiichen Vorgehens gegen die Armen Priefter die Wege geebnet ; 
er wurde, zumal Heinrich weder an michfitifchen Neigungen noch an antiflerifalen Selbft- «5 
jtändigfeitsgelüften litt, des Königs böſer Dämon. 

Auf eine Vorftellung der Biſchöfe, ihre Machtmittel gegen die 2. feien nicht aus: 
reichend, erfolgte Januar 1400 die berüchtigte Alte De Comburendo Haeretico, und 
ihon im Februar (Wilkins III 254; 24. Februar 1401 nad Yechler II 62) erhoben 
jih die von Kirche und Staat gejchürten Flammen über dem unverbefjerlihen Ketzer so 
MW. Sautrey (Chartris), Der Sprecher des Unterhaufes dankte im Namen der Gemeinen 
dem Könige, daß er das „für die Ausrottung der Keberei geeignete Heilmittel” (Lingard 
III 233) angewandt habe. Jedes der nächſten 10 Jahre ift durch Opfer der Inquifition 
bezeichnet. In den Grafichaften Süd: und Mittelenglands lohten die Flammen auf; wer 
ihnen nicht verfiel, wurde durch die Folter zum Widerruf gebracht (jo 3. Purvey) oder 55 
endete im Elend und Grauen des Kerkers. 

ehr weit entfernt, fich einfchüchtern zu laffen, juchten die L. für ihren Kampf um 
die religiöfe und mirtichaftliche Freiheit Stärfung in dem Hafle, den die gequälte Bauern: 
ichaft gegen den im Überfluß lebenden Klerus im Herzen trug. Jad Upland (in ſ. Plough- 
man's Complaint| ?]), in Berfolg von Wiclifichen Gedanken, die diefer in feiner Rule e 


620 Rollarden 


and Testament of St. Francis (Matthew 39 ff.) ausgefprochen, zog Welt: und Kloſter⸗ 
geiftlichleit, befonders die Friars höhniſch auf, daß fie Die ——— ihrer Gründer längſt 
verlaſſen und ihre eignen Brüder, die Spiritualen (Fratricellen), und die Begarden und 2. 
der Niederlande bis aufs Blut verfolgt hätten, weil dieſe das Teſtament ihrer Väter treu 
5 gehalten (Matthew LXXIV u. Eneyel. Brit. XIV 811); in ungelenkem, aber kraftvollem 
Englifh ruft er ihnen zu: Freyer, what charitie is pis | To fain pat whoso 
liveb aftir your order | Livep most perfectlie | And next followep the state 
of be Apostles | In povertie and penance: | And yet pe wisest and greatest 
clerks of you | Wend or send or procure to pe court of Rome | And to be 
ı0 absoiled (entbunden) of pe vow of poverty! — In The Creed of Piers Plough- 
man (juerjt gedrudt London 1553; kritiſche Ausgabe von Pidering, London 1856) ift 
der Vorwurf, daß ein MWahrbeit fuchender Mann nad) der echten chriftlichen Lehre ausaebt 
und fich der Reihe nach an die vier Bettelorden wendet, damit fie ihn den Glauben [ebren. 
Wie einer den anderen verhöhnt und beſchimpft, wird mit grimmem Humor in ſchneidender 
16 Rede geichildert; an Jeſu Worte denkt feiner mehr. Die lollarbifhen Volksprediger aber 
bolen fie hervor und mefjen an ihnen die übeln Praftifen des Klerus. * Leiceſter hätten 
einmal, berichtet Knighton (col. 2662), zwei Mönche ſich nah Holz umgeſehen, um 
die Mahlzeit zu kochen. „Hier,“ jagt der eine, „ift ein Bild ber hl. Katharina; 
gönnen wir ihr noch einmal ibr Martyrium.” Er nimmt ein Beil: „Laß uns doch 
20 jeben, ob fie bluten wird; wenn nicht, fo wird fie uns menigftend unfern Kohl kochen.“ 
— Die Erbitterung und der Haß, den folhe Männer und ſolche Reden in den juchen: 
den Herzen mwedten, wurden Waffe und Helfer der 2. in dem Kampfe, der damals nicht 
ausſichtslos erfchien. — 

Den Hauptichlag aber führte Arundel gegen Orford, damals noch eine Hohburg der 

25 Wichfie. Er gab der Univerfität jchuld, eın Dokument, das Wielifs Andenken ebrte 
(Wilkins III 302; Hus. et Hieron. Hist. et Mon., Nürnberg 1558, IIfol. 366 b), 
verfaßt oder doch veranlaßt zu haben — die englifchen Abgejandten beim Koftniger Konzil 
haben es als Fälſchung bezeichnet — und erzwang 1408 von der Konvofation die 
Constitutiones Th. Arundel (gebrudt bei Wilkins III 314—319), die die Kraft ber 

30 Zollardie brechen follten. Sie verboten u. a. die Predigt ohne Erlaubnis des Biſchofs, daß 
von Laien die Sünden des Klerus geftraft würden, und verlangten die Vernichtung 
der Schriften Wichfs und der 2.; dazu ordnete er in Orforb periodifche PVifitationen 
fämtlicher Studienhäufer auf Iollardifche Grundfäge an und entfernte rüdficht3los alle 
Verdächtigen. Mit durkhichlagendem Erfolge: nah menigen Jahren ſchon ftand die 

86 a —— Gift befreite Univerſität unter den Vorkämpfern der römiſchen Recht: 
gläubigfeit. — 

Nun fchritten die Verfolger auf der Siegesbahn weiter. Die kleinen Leute in Stabt 
und Land ftanden im Banne von Galgen, Beil und Holzfcheit; der Univerfität, die ſich 
einſt furdhtlos und ſelbſtbewußt zur Verfünderin der Reform gemacht, war der Mund ge 

40 ftopft; die großen Herren aber bin und ber im Lande waren der Beivegung treu geblieben. 

Unter ihnen galt Sir John Dldcaftle, aus dem Rechte feiner dritten Gemahlin Lord 
Cobham, ein im Kriegsdienft bewährter und am Hofe des Königs angejehener Ritter, als 
Führer der L.; auf feinen großen Liegenfchaften in Kent hatte er den Arbeiten und 
Handwerkern freie Hand gelafjen und ihr religiöfes Bedürfnis durch Reifeprediger be 

45 friedigt. Mit feinen Anfchauungen ging er frei heraus; die Vertrauengftellung, die er 
zu feinem Waffenbruder Heinrich IV. hatte, und die perfönliche Freundichaft mit bem 
damaligen Prinzen von Wales (nachmals Heinrich V.) ſchützten ihn wohl auf dem ſchwierigen 
Boden vor den Angriffen Arundels. — Wann er mit den Wielifſchen Ideen befannt ge 
worden, ift ungewiß; die Angaben Bales (Archaeologia Cambr. IV. Ser., VIII 125) 

50 find tendenziöfe Erfindung. Ebenfowenig bat die Angabe, daß er mit dem luftigen 
„Prinzen Hal” in Londoner Kneipen ein mildes, zuchtlofes Leben geführt babe, irgend 
welche Beglaubigung durch zeitgenöffiiche Zeugniffe; nicht einmal eine Andeutung der 
Sache fällt bei den ihm megen feiner Zollardie übelgefinnten Chroniften (Bauli V 21). 
Die üble Nachrede, die in ihm den ketzeriſchen Ritter und den chnifchen Genoſſen der Aus— 

55 fchtweifungen des Prinzen von Wales und feigen Maulaufreißer ſieht (Fuller: a boon 
eompanion, a jovial royster and yet a coward to boot), fommt auf die Rechnung 
der fpäteren Chroniften. Die Dichtung bat vollends nur fein Zerrbild. Aus dem Ur: 
bild, dem feiten, frommen Zollarden, dem Manne von meitfichtigem Urteil und tobes- 
mutiger Überzeugung, hat die Muſe Shakefperes, der wie den weltflüchtigen Puritanern 

co fo auch den Y. abhold war, in der Figur Falftaffs den feigen, fetten Schmaroger und 


Lollarden 621 


lüſternen Schürzenjäger gemacht, als der er im Drama Heinrich IV. auf der Bühne ſteht. 
Nach den Unterſuchungen Halliwells und Gairdners (S. 59) hat lediglich die Thatſache, 
daß Falſtaff als Zeitgenoſſe Heinrichs IV. 4— aller ſittlichen Verlumptheit einen religiöſen 
zu und Vertrautheit mit der Bibel verrät, bei den Bejuchern des Globe Theaters die 
nnahme, daß er ein LZollarde war, geweckt; und die Tradition, daß Oldcaftle ein „fetter 5 
Mann” war, veritärkte den Eindrud, daß die auf dem damaligen Theater lange und 
wohl befannte Figur des diden Lumpen Oldeaſtle eben auf den Lollarden zurückgehe. Im 
übrigen widerfpricht der gefchichtlihe Oldcaftle in alle Wege feinem dichteriſchen Nachbild, 
bem Shalejpere jpäter in Konnivenz gegen die emporlommenden Buritaner unter Elifabeth 
einen anderen Namen gab, Sir Yohn Falftaff (nach einem unter Heinrich VI. lebenden, 10 
übrigens ebenfalld ehrenmwerten Sir J. Faſtolf), und deſſen Ebrenrettung er felbit im 
Epilog zum 2. Teil von Heinrich IV. im Hinblid auf die Falltafffigur ausdrüdlich unter: 
nimmt durch die Worte: Oldcastle died a martyr and this (alftaff) is not the 
man. Zudem ift jene Teilnahme Oldcaſtles an den Qumpereien des Prinzen von Wales, 
ganz abgejehen von der mangelnden geſchichtlichen Bezeugung, ſachlich völlig unhaltbar; 15 
ie wäre unerträgli mit feiner hervorragenden Stellung unter den auf ernite Lebens: 
ührung dringenden Lollarden. Sogar aus dem Chaucerjchen Kreife, in dem fein Verftänd: 
nis für die pofitiven Forderungen der L. war, haben wir durch Decleve, Chaucerd Schüler, 
eine Würdigung Dldcaftles, den er „einen mannbaften Ritter“ nennt, who shoon ful 
cleer in famous worthinesse | Standing in the favoor of every wight. 20 

Seine Verbindung mit den 2. ift aus dem Jahre 1410 geichichtlich bezeugt; das 
waren die Jahre, wo er am höchſten in ber Gunjt des Prinzen ſtand (Eimham, Vita 
Henr. V., p. 31); er bat damals (nad den Gesta Henr. V, ed. Engl. Hist. Soc., 

.2) mit allen Kräften ſich bemüht, Heinrich zu feinen Anſchauungen herüberzuziehen. 
—X trat er als einflußreichſter und gefürchteter Führer der L. für die — 25 
des Klerus ein und betrieb auf Veranlafjung von Hus die Verbreitung der Wiclifichen 
en (Bale, Brefe Chroniele ete., Marburg 1544, p. 251; Goodwin, Henr. V, 
p. 167). 

Den Biſchöfen * feiner Ketzerei — er erflärte ſich öffentlich gegen die Wand— 
lung im A. M., die Ohrenbeichte, die Bilderverehrung und die Wallfahrten — und so 
ſeines Reichtums, den er auf Ausrüſtung und Ausſendung der Reiſeprediger verwandte, 
längſt ein Dorn im Auge, blieb er unter Heinrich IV., der unter ſeinen dynaſtiſchen Be— 
drängniſſen die Hand an den mächtigen Volksführer, „den guten Lord Cobham“, nicht zu 
legen wagte, unangefochten. Bei Heinrich V. aber fanden die Klagen Arundels und der 
Konvokation wider ihn eine beſſere Statt. Als des Königs perſönliche Bemühungen, ihn 35 
umzuftimmen, fruchtlos blieben, erteilte jener ihm nad) einer ftürmifchen Unterredung in 
Windfor einen fcharfen Verweis wegen ſeines Starrſinns, und Dldcaftle verließ ohne Er— 
laubnis den Hof, um den fommenden Sturm in feinem feiten Schlofje Cowley (Kent) ab: 
zumwarten (Wilkins III 351). Die Vorladungen Arundels ließ er zerreißen; infolge 
des wurde er in HKontumaz und Bann gethban und (Fasc. Ziz. 436) durch einen fgl. Haft: 40 
befehl feftgenommen. Dem Biſchofsausſchuß (Arundel mit Wincheſter und London) über: 
gab er ein Bekenntnis in englijcher Sprache über vier ftrittige Punkte, A. M., Buße, Bilder 
und Wallfahrten. Ich glaube, heißt es dort, daß das allerheiligfte Sakrament des Altars ift 
Chrifti Leib in der Form des Brotes (Crystis body in fourme of bred) ; was die 
Buße betrifft, jo glaube ich, daß jeder, der felig werden will, die Sünden abthun und in 4 
aufrichtigem Belenntnis, wahrer Neue und heiligem Leben Buße thun muß fo, wie Gottes 
bi. Wort lehrt, ſonſt wird er nicht felig (it is nedful to every man to forsake 
synne and to do dulie penance for synne before don ... and ellis may 
he not be savyd); Bilder find nicht Sache des Glaubens ; fie find Zeichen, die 
uns an die Paſſion des Herrn erinnern und an das fromme Leben der Heiligen; aber so 
hoso doth worschyp them or putteth feyth, hope or trust in help of them, 
he doth in that the grete synne of mawmetrie (Götzendienſt); jeder, der Gottes 
Gebote nicht fennt und hält, mag über die ganze Welt wallfahrten und wird doch vers 
dammt; wer aber die Gebote Gottes weiß und thut, wird felig: though he nevyr inhys 
lyff go on pilgremage as men use now to Canterbury or to Rome or to eny 55 
other place, schal be savyd (Fasc. Ziz. 438/39). Dieje — ausweichenden — Er: 
Härungen genügten Arundel nicht. Es fei, fagte er, manches Gute und gut Hatholifche darin, 
aber Oldeaſtle jolle feine runde Antwort auf die Frage geben, ob nad) der rite gejchebenen 
Weihung im A.M. das materielle Brot zurüdbleibe oder nicht, und ob es zur Seligkeit 
nötig jet, daß die Sünden dem von der Kirche beftellten Priefter gebeichtet würden. Hierauf so 


622 Rollarden 


veriveigerte jener die Anttvort, erflärte aber auf erneutes Drängen, er fei bereit zu glauben 
und zu halten, was die heil. Kirche beftimmt babe, aber dem Papſt, Karbinälen und Prä— 
laten fpreche er das Necht, diefe Dinge zu beftimmen, ab (ad quae dominus Olde- 
castle respondit, quod bene voluit eredere et observare quiequid sancta mater 
6 ecclesia determinavit ... . sed quod papa, cardinales et episcopi haberent po- 
testatem talia determinandi noluit aliqualiter affirmare, Fase. Ziz. 441). Darauf: 
bin wurde er am 25. September vor ein neues Bifchofsgericht geftellt. Den geforderten 
Widerruf wies er zurüd: die Wandlung im A.M. fer wider die bl. Schrift und vergifte 
die Kirche (dixit inter alia, quod sicut Christus hie in terra degens habuit in se 
ıo divinitatem et humanitatem, divinitatem autem velatam et invisibilem sub huma- 
nitate, sie in sacr. alt. est verum corpus et verus panis, videlicet quem vide- 
mus, et corpus Chr. sub eodem velatum, quod non videmus ... . deter- 
minatio autem ecclesiae est facta contra Scripturam sacram et postquam 
ecclesia fuit dotata, est venenum effusum in ecclesia (Fase. Ziz. 444). Die 
15 Obrenbeichte fei zum Heil nicht nötig, quia sola eontritione peccatum deleri posset 
et ipse peccator purgari.— Durch häufige Berufung auf die Bibel reizte er die Bifchöfe ; 
im Hin und Her ber Rebe wurden dieſe warn, und Dlbcaftle brah los: Papft und 
Prälaten ſoll man nur foweit gebrauchen, als fie Chrifti Nachfolger im Wandel find; 
papa noster autem verus Antichristus est, episcopi neenon alii praelati eius 
:o membra et fratres cauda eiusdem. Dann wandte er fi mit weithin jchallenber 
Stimme und erhobenen Händen an die Umftehenden: Bürger und Landgenofjen, bütet 
euch vor dieſen Betrügern, die euch in die Hölle verderben (Bale 264— 72; Fasc. Ziz. 
444/451). — Hierauf fand Arundel den Spruch, Oldeaſtle ald Keger dem weltlichen Arm zu 
übergeben. Der Wunſch des Königs, diefer werde dem Drude weichen und widerrufen, ſchei⸗ 
25 terte an der aufrechten Hartnädigfeit des in Ehren Ergrauten (Walsingham II 296); er 
wurde wochenlang in Haft gehalten. — Eine bebeutfame Stunde für England, da zwei große 
Lebensmächte, in alten Zeiten geeint die Welt erobernd, nun aber auseinanderitrebend, 
Evangelium und Kirche, um die Volksſeele warben. Die Kunde von jeiner Not flog 
durchs Land; und die Menichen hoben ihre Sinne und laufchten dem Raunen kommender 
30 Dinge: wenn des Königs eigener Freund, ein Lord aus einem der beften Landesgeſchlechter, 
ein üßrenber Geift, der feinem Volke hätte ein Zeitftern fein können, um feines Glaubens 
willen unter den Bedrohungen des Todes im Kerker lag, was hatte der gemeine Mann 
zu erwarten? Damals verbreitete fi) das Gerücht, 100000 L. feien bereit zur Befreiung 
des guten Lord Cobham. Aber eine Beitätigung findet fih in Feiner Chronik. Ebenjo- 
35 wenig lafjen ſich die im Wolke verbreiteten MWiderrufe des Gefangenen als echt nachweifen ; 
es find Verleumdungen und Namensfälfchungen, in denen felbft die Negierung ihre Hand 
hatte (Ramsay, Lane. and York I 178 not. 5); ſchon damals wurde ihre Echtheit 
geleugnet (Maurice 266; Bale, Life of O. — 
Inzwiſchen war Dlde. unter manchen Fährlichkeiten aus dem Tower entkommen 
ad (10. Okt.). Es ſchwirrten neue Drohungen durchs Land — abermals ohne Bezeugung 
bei den Chroniſten, ſoweit Thatſachen in Frage kommen, — die L. ſeien entſchloſſen, den 
König und ſeine Brüder, dazu „den Erzbiſchof und alle Prälaten und andere Reichs— 
magnaten“ zu ermorden, die Kathedralen, Kirchen und Klöſter zu zerſtören und Oldeaſtle 
zum Regenten Mi machen; ob einige wilde 2. wirklich zu ſolchen ausjchweifenden Hochver— 
a5 rätereien entjchlofjen waren, läßt ſich natürlich nicht nachweifen. Thatfache ift, daß etwa 
hundert (Weber, Gefchichte der Kirhen-Neformation in Großbritannien I 121) Freunde Old— 
caftles unter Führung von Sir Noger Acton in den Feldern von St. Giles fi anfammelten 
und die Herausgabe ihres (bereits entlommenen) Freundes forderten. Ste wurden von ben 
Leuten des Königs (11. Januar) durch eine Lift aufgehoben. Zwar ohne Blutvergieken ; 
50 einige Hauptfchreier indes wurden verhaftet und nachher hingerichtet und zwei Edikte er: 
lafien, von denen das eine das Leſen der bl. Schrift bei Todeöftrafe verbot, das andere alle 
L. zu Ketzern erklärte (Bale 47). Für die MWiedereinbringung Oldcaſtles aber wurde Den 
Schergen Steuerfreibeit für alle Zeiten (Rymer, Foed. IX 89), den Verbrechen Freiheit aus 
dem Kerker verheißen (Redman, Hist. Henr. p. 17); aber die Treue feiner Freunde umgab 
55 Cobham mit fchügender Mauer. Erſt nad) vier Jahren, während deren der hin: und bergejagte 
Flüchtling mit allen Anfchlägen gegen das Leben des Königs, u. a. auch mit einem bochverräteri= 
jchen Bündnis mit den Schotten in Verbindung gebracht wurde — this however must be 
considered doubtful ift die ftehende Wendung in den neueren englifhen Darftellungen 
diefer Vorgänge — wurde er in den Marfchen von Wales durch die Lords Jeuan ab 
wo Gruffydd u. Gruffydd Vychan of Garth dingfeſt gemacht, mit zerbrochenem Schenkel nach 


Lollarden 623 


London gefchleppt und in den Tower verbracht, am 14. Dezember 1417 als „rechtlofer 
Hochverräter und überführter Ketzer“ zum Tode verurteilt, wobei ihm die Verleumdung 
feiner Feinde abermals einen nirgends bezeugten Widerruf zufchreibt (J. Tait im Diet. 
of Nat. Biogr. Art. Oldeastle) und am Galgen in St. Giles’3 durch Strid und Feuer grau— 
jam hingerichtet (Rot. Parl. IV 108). ber er jtarb als ein ga, ein Zeuge für die 5 
— Ordnung des Lebens auf dem Felſengrund der ewigen Wahrheit, Pfadfinder und 

ildner feines Volls, weil er ihm eine große Idee hinterlaſſen, in kraft deren es in 
150 Jahren zu berrliher Wiedergeburt und Größe aufitieg. Gewiß, feine mächtigen 
Feinde haben ihm in der leivenjchaftlichen Erregung des Streits die ehrliche Würdigung 
feiner Überzeugungen verfagt, und die Verleumdung der Nachwelt hat feinen Namen ge: 10 
ſchändet; aber im Zeugnis der Gefchichte ſchwankt fein Charakterbild nicht mehr zwiſchen 
Heiligem und Hochverräter; über den Makel der Ketzerei, der an ihm haftet, hat die Ges 
ſchichte nicht das lebte Urteil. 

Menn ein furdhtbares Ereignis, nicht ertvartet, unter die Menjchen tritt und fie tie 
ein finfterer Rieje im Eintreten mit dem Armel ftreift, dann zuden die verwundeten Herzen 16 
in Schmerzen auf; dann zeigt fih, was im Menfchen ift, offener, die Seele lauſcht und 
die Obren werden wach, die Hände aber der einen verirren ſich in jäbe, böfe That, den 
anderen ftodt Blut und Kraft, und thatlos ſinken fie abwärts. Oldeaſtles Tod bezeichnet 
die Wendung. 

Bis dahin in raſcher Zunahme und je und dann aus der Verteidigung zum Angriff 20 
vorgehend, wurden, nachdem der Große gefällt war, die Kleinen durch blutige Gewalt: 
maßregeln in die Hürden der Kirche zurüdgeforbert oder den blutigen Händen des Henkers 
überlarfen. An die Pforten der verfchüchterten Gemeinde pochte mit ſchwerer Hand die 
Angft und Not. Waren jemals politische oder foziale Unterftrömungen vorhanden ges 
weſen, mit Cobhams Sturz ſchwanden fie in dem Maße, daß nicht einmal die gegneriſche 25 
Berleumdung fie im Ernft zu behaupten vermag. Nachdem das Konftanzer Konzil dem 
Papftihisma ein Ende gemacht und die kirchlichen Gewalten aus der wiederhergeſtellten 
Einheit der Chriftenbeit Kraft und Hoffnung auf rafches Niederbrechen ketzeriſcher Ge— 
meindebildungen gewannen, verlor die Zollardie ihren öffentlichen Zug. Sie floh aus 
den Straßen und Feldern in abgelegene Dorfwinkel, in Gaben und Scheune, Sandgrube 30 
und Felshöhle; an die Stelle der Straßenpredigt traten die Hausfonventifel, two die 
Bibel gelefen wurde und die verfchüchterten Seelen erhob. Wir haben das Zeugnis des 
Erzbiſchofs Chichele aus dem Jahre 1428, daß die in die Verborgenheit gedrängte LZollar: 
die zwar nicht mehr zunahm, aber ſich in der früheren Zablenftärfe hielt (the L. seemed 
as numerous as ever) und die geheime Propaganda in Bibeljtunde und Predigt in ss 
ungeminderter Kraft betrieb. Eine Anzahl Pfarrgeiftlihe — R. Hole, Th. Drayton, 
W. White und W. James find aus den nquifitionsakten befannt getworden —, Kapläne 
und Hilfögeiftliche fchloffen fich bie und da der Bewegung an, in manden Landſchaften 
jo zahlreich, daß es in den Kirchipielen zu Prozeffionen und Wallfahrten nicht mehr fam 
und die Feier der Heiligentage allmählich verjchtwand. — Aber feit Cobhams Tode fehlte 40 
der Gemeinfchaft das führende und mäßigende Haupt. Unter der Aſche der Verborgen- 
beit glühte das Feuer weiter, das je und dann in den Flammen wilder, fanatifcher Aus- 
brüche fich den — verriet. Ein L., Thomas Bagley, erſcheint in den Protokollen 
der Inquifition unter der Anklage, gejagt zu haben, daß, wenn ber Prieſter im Sakra— 
ment das Brot zu Gott wandle, er einen Gott mache, der von Natten und Mäufen ges 45 
frejien werde ; daß die Pharifäer des Tages, Mönche, Nonnen und Bettelbrüder Glieder 
des Satans und die Ohrenbeichte nicht aus dem Willen Gottes, fondern des Teufels ſei; 
andere behaupteten, ein Priefter, der Geld nehme, fei erfommuniziert, andere, daß Knaben 
nicht minder wirkſam als Priefter das Brot ſegnen könnten. — Wir fehen, die urkundliche 
Bezeugung jchlägt der Behauptung Gairbners, Wiclif3 Einfluß habe ihn nicht lange über: so 
lebt, die Yollardie habe in England nicht tiefe Wurzel gejchlagen und ihre Spuren feien 
längft vor der Reformation verfchwunden gewejen (Studies 2; 52), ins Geſicht. Bis 
über die Mitte des 15. Jahrhunderts hinaus treten die Symptome der beftehenden Ge— 
meinſchaft in den Hinrichtungen blutig zu tage; nad) dem an Oldeaſtles Tod fih ans 
jchließenden Blutbade (45 Männer, darunter Jad Sharp) erlitten J. Claydon, %. Turmyn, 66 
W. Taylor, R. Hundon bis 1430, R. Woche und fein Diener 1440, W. Balow 1466 
(Stubbs III 377) den Tod durch Feuer und Schwert, „wirkliche Ketzer“ und nicht polis 
tiiche Verbrecher, tie felbit J.A. Zimmermann S.J., zugeben muß. Foxe nennt einige eis 
tere Namen. 1476 hatte ſogar die gereinigte Univerfität Orford gegen eine Anzahl ihrer 
Mitglieder noch einmal die Anklage auf wielifitiſche Kegerei zu erheben, 1485 und 1494 co 


624 Rollarden 


haben Biſchöfe in Coventry und Kyle gegen „Bibelleute” vorzugehen, und fo reichen die 
Sturmzeichen verborgener Gefährdung des Beftehenden bis ins neue (16.) Jabhrbundert. 
In feinem eriten Jahrzehnt, noch ehe die Gedanken Luthers über das Meer Famen, 
werden in wachjenden Zahlen Männer wegen des Befiges biblifcher und wiclifitiſcher Schriften 
5 in englifcher Sprache, wegen Bibellefens, Verwerfung der Zehre von der Wandlung, Obren- 
beichte, Heiligenverehrung und Wallfahrten, immer wieder der gleichen Säge, die im An- 
trage von 1395 die Beichwerde bilden, verhört und verbrannt; jo 1506 in Amersbam, 
einem Hauptfige der Lollarden, 30 Männer; im J. 1517 werden Leute, die fi einmal 
„Brüder in Chrifto“, das andere Mal „die Erkannten“ nennen, von den Gerichten in Anſpruch 
10 genommen, und es kann der urkundliche Nachweis erbracht werden, daß in den zwanziger 
Jahren, als die neuen Strebungen vom Kontinent ber in England eine Heimat gefunden, 
altenglijche Bibelfenntnis und miclifitifche Gefinnung ſich in die neue Generation fortgeerbt 
hatten. Won der Mitte des 14. Jahrhunderts bis an die Schwelle der Reformation bat 
das Verlangen nad einer Lebensgejtaltung auf biblifcher Grundlage die Tiefen des eng: 
16 liihen Volkes bewegt. 

In diefem Sinne find die 2. als die Vorläufer der englifchen Reformation anzufeben ; 
aber ſie lebten ein verborgenes Leben. Gewiß, es fehlte der führende Geift, in dem die 
Sehnſucht der Taufende zu einem gefchlojjenen Ausdrud fam, wie in dem Böhmen Hus 
und dem größeren Thüringer, der die Seele des deutſchen Volkes in feiner Hand bielt, 

20 und zu den wilden Erhebungen der morbbrennerifchen Huffiten ift e8 in England nicht 
gelommen. Die Stärke ſolcher Betvegungen ift indes weder an Zahlen zu mejjen noch an 
der Energie der religiös geftimmten Volksmaſſe. Denn es ift im Auge zu bebalten, daß 
die englijche Reformation bis etwa zur Mitte von Elifabeths Regierung fich vielmehr auf 
den Linien einer politifchen als religiöfen Umwandlung des Lebens hielt. Die eine Auf: 

25 gabe aber, die den mittelalterlichen Erweckungen durchzuſetzen nicht gelungen war, ift 
von den L. gelöft worden: in dem Volfe Englands das Verlangen nad dem Geſetz Gottes 
in der Mutterfprache zu wecken und lebendig zu erhalten. In den L. weiter nichts als 
„aller Religiofität bare Menſchen oder jchlaue Heuchler zu erbliden, die felten den Mut 
hatten, für ihre Überzeugungen einzutreten“, das vermag nur jene fanatiſche Verblendung, 

30 die ſich der Nötigung des geichichtlichen Zeugnifjes mit jefuitiicher Spigfindigfeit entziebt. 
Die wiederholten Verfuche, eine lesbare engliiche Bibel zu erlangen, die Tyndale, Cover: 
dale, Taverner, Granmer, die Genfer Flüchtlinge und Parker unternommen haben, ruben 
mit ihrer Wurzel bei den lollardifchen Bibelleuten, wie Pecock fie nennt, und find der Beweis 
für die Notwendigkeit der Erneuerung des religiöfen Lebens auf bibliihem Grunde Wer 

35 aber wollte leugnen, daß in diefen Händen, die fi nad der Bibel ausjtredten, eine 
pofitive Vorbereitung von nicht gewöhnlicher Kraft beichlofjen war? — 

Bon England flogen die Gedanken der X. — nach Schottland. Orxford bat 
St. Andrews „angeſteckt“; die Lehrer der ſchottiſchen Alademie find mehr als einmal wegen 
ihrer lollardifchen Kegereien in Anipruch genommen worden (Eneycel. Brit. XIV 812) 

so und die 2. von Kyle (Airſhire) bat Anor ausdrücklich als Vorläufer der Reformation und 
Nachkommen der L. des 15. Jahrhunderts bezeichnet. Von England und Schottland 
haben dann in den folgenden Jahrhunderten die biblifchen Gedanken und Schriften ihren 
Weg in die noch unerreichte alte und in die neuen Welten angetreten. — 

III. Für die Anfhauungen der 2. fommen, außer den oben erwähnten Prozeß: 

5 alten, den zeitgenöffifchen Berichten und der Petition an das Parlament vom Yabre 
1395, in Betracht Piers Ploughman’s Creed und Complaint, The Lanthorne of 
Light, the Ploughman’s Prayer und als ein Verfuch, den Lehrbegriff von grundjäg: 
lihen Geſichtspunkten aus fejtzuftellen, Pecods Repressor, ſämtlich Zeugnifje von gegne— 
rifcher Seite, die mit Vorficht zu benugen find. Die fpärliche Lollarden-Litteratur ſelbſt 

60 weiſt nirgends Spuren eines Syſtems auf; und die geichloffenere Anſchauung Wielifs 
fann nicht ohne weiteres hier herangezogen werden, weil die X. z. T. über ihn hinaus: 
gegangen find. 

Bei dem nachfolgenden Verſuch einer Darftellung der Lehre habe ich bejonders Pecod 
benußt. Daß diejer im Repressor die %. mwiberlegt, jebe ich durch die neueren Unter: 

55 ſuchungen (gegen J. A. Zimmermann S.J. im Art. L., Weber u. W., Kirchenler. III 34) 
als erwieſen an (vgl. Babington in der VBorrede zu feiner Pecodausgabe, XXII). Pecock bat 
fein Buch gefchrieben zur Verteidigung des (MWelt)Klerus gegen die „übertriebenen“ Ver: 
Heinerungen von feiten der Jay partie (Repressor I 5: pe errouris whiche manie 
of pe lay partie holden); dieje Yaienleute aber jegt er an anderer Stelle (p.28 oben) 

so mit den Lollarden in eine Gleichung, die Zweifel nicht zuläßt: for to conuicte and 


Rollarden 625 


ouercome po erring persoones of pe lay peple whiche ben clepid Lollardis 
and forto make hem leue her errouris is a ful notable.. . remedie; aud) 
den Lollardennamen Bible men gebraudt er. Mit der Sekte der Wiclifiten (p. 501: 
also po seet of Wiclifistis... . holden in pe maners rehereid in pis present 
boke) und mit MWiclif ſelbſt fegt er fich vielfady auseinander (ibid.: as it is open in 5 
be book of Wiclijf and of opere being of his sect.; p. 63; 413: ferpermore 
it is to wite, pat oon clerk, but verili to seie oon heretik temperep ete.); daß 
Pecock unter dem elerk Wichf verftebt, ergiebt fih aus den an dieſer Stelle von ihm 
befämpften Sägen, die ih aus echten Wicliſſchen Stüden nachweiſen kann, vgl. 5. B. Of 
Clerks Possessioners (bei Matthew Nr. VI) p. 132: in many casis sugetis may 
leffly wipholde tipes ete. und How the Office of Curates is ordained by God 
(ibid. Nr. VII) p. 146: and panne pe curatis ben more cursed of God for 
wibdrawynge of techynge in word ete. Endlich bedient er ſich faft durchweg bei 
biblijchen Citaten der Wiclifichen Berfion. 

Aus dem oben Dargelegten erhellt, daß die Wurzeln der Yollardenlehre in Wiclif 
ruhen. Gentrum ift das biblische Prinzip; hier laufen alle Fäden der lollardiichen Argu— 
mente und Forderungen zufammen. Immer wieder, jagt Knigbton, heißt es bei dieſen 
Leuten: Goddis lawe, Goddis lawe! Sie nannten ſich die Erfannten (Known Men, 
nach der mißverftandenen (bezw. von Wielif faljch überfegten] Stelle 1 Ko 14, 38: ed d£ 
Tıs Ayvoei, Ayvoeito: soothly, if any man unknoweth, he shall be unknown [of » 
God]; aber die richtige Lesart ift dyvositaı, Wiclif aljo im Nechte) und fragten, wenn 
fie mit fremden Brüdern zufammenfamen: Art thou a known man? d. h. einer, ber 
die Schrift weiß; und in der Lanthern of Light, einem ihrer Lieblingsbücher, das durch: 
weg auf die Bibel zurüdgeht, heißt es: Du legtejt, o Herr, als du ſtarbſt, in dein Wort 
den Geift des Lebens und gabit ihm die Macht lebendig zu machen, wie du jelbjt ſprichſt: 5 
Die Worte, die ich rede, find Zeben. Auch der Franzistaner W. MWoodford bezeichnet den 
fegerifshen Sag: wahr ijt nur das, was Papſt und Kardinäle aus der Schrift klar ab: 
leiten fönnen, falſch alles, was über jie hinausgeht, die Hauptjtüge der L.; könnte man 
fie von dieſer Jrrlehre heilen, jo wären fie leicht zur römischen Kirche zurüdzubringen. — 
Dem entipricht der andere Sab, den ih dem Ploughman’s Prayer entnehme: drei wo 
Dinge machen den rechten Glauben aus: Gott über alle Dinge lieben, fürchten und ver: 
trauen. Men, beißt es dort weiter, makeb now grete stonen housis ful of gla- 
sen windows and clepip pilke pine housis, pei knelen privilich (heimlid)) and 
apert and maken peir praiers and all pis pey seyen is py worship, but, 
Lord, our believe is bat pine house is man’s soul. — Nach Pecock nun find drei a5 
Sätze die Grundlagen ihres Glaubens: 1. Nur das iſt als Gebot Gottes anzujehen, was 
fih auf die Bibel gründet; ihre Frage ſei immer diefelbe: worauf gründeit du das im 
NT. 2. Yeder Chrif, Mann oder rau, der demütigen und willigen Geiſtes ilt, die Schrift 
zu verftehen, vermag ihren wahren Sinn zu erfennen. 3. Wer den Sinn der bl. Schrift 
erfannt hat, muß allen entgegengejegten Gründen, fie mögen von der Schrift oder der 0 
Vernunft fommen, bejonderd den Vernunftargumenten die Annahme verfagen. Er fügt 
hinzu, daß fie Bibelleute heißen, weil fie das NT in ihrer Mutterfprache (dev Wiclif: 
jchen Uberjegung) auswendig lernen und das Bibellefen jo lehrreich finden, daß bie 
Eelbjtbelehrung aus der Schrift ihnen lieber jet als die Unterweifung durch Geiftliche 
und gelehrte Männer. 45 

Auf Grund diefer pofitiven Forderungen erheben fie, wie wir bei Pecod jehen, Ein: 
jpruch gegen eine Reihe kirchlicher Gebote, die in der Schrift nicht begründet find. Obgleid) 
zuzugeben jet, dag Mipftände unter dem Klerus vorhanden feien, jo made er (Pecod) es 
zu feiner Aufgabe, ihren in 11 Theſen dargeftellten Einſpruch als unberechtigt (aus Ber: 
nunft und den Vätern) nachzuweiſen: y shal iustifie XI gouernaneis of the elergie » 
whiche summe of the common peple vnwijsely and vntreuly iugen and con- 
dempnen to be yuele [evil: falſchſ. Sie verwerfen den Gebrauch der Bilder in den 
Kirchen, die Wallfahrten zu den heiligen Stätten (pilgrimage to the mynde [remem- 
brance: Erinnerung] placis of Seyntis), das Recht des Klerus auf Yandbejig (mobei 
P. die Argumente Wichfs gegen das Pfründenunweſen im einzelnen bekämpft), die Rang— 
jtufen der Hierarchie, die legislatorische Gewalt des Papjtes und Epiffopats über die Bibel 
hinaus, das Inſtitut der geiftlichen Orden und des priejterlihen Mittleramtes, die An: 
rufung der Heiligen, die verichwenderiihe Ausihmüdung der Kirchen, die Mefje und die 
Saframente, die Verpflichtung zum Eid, endlich die Berechtigung des Kriegs und der 
Todesjtrafe. — Alles Anjchauungen, deren Grundgedanken ſich mit den Bejchwerden der w 

NealsEncpklopäble für Theologie und Kirche. 8. U. XI. 40 


) 


— 
* 


— 


5 


en 


5 


626 Rollarden Roman 


L. vom J. 1395 (vgl. oben ©. 618, 57 ff.) decken, und die im weſentlichen auf Wiclif zurüdigeben, 

der fich freilich von den vielberufenen „Übertreibungen der fpäteren 2.” freigehalten bat. 
Wir jehen, diefe Anihauungen find bis in ihre legten Folgerungen beherrſcht von 

den befannten Säben Luthers und Wiclifs, die Bibel ift die alleinige Duelle der religiöfen 

5 Wahrheit. Aber das Wort Gottes fehen fie im tweientlichen im NT, binter dem das 
A. zurüdtritt; irrig und verderblich find alle Säte, die über das NT hinausgehen, d. h. 
im Sinne der L., was dort nicht ausdrüdlich gelehrt ift, womit fie die fonjervative Hal: 
tung Wiclifs dem AT gegenüber und den Boden der lutherifchen Kirche zugleich verlafien. 
Die oben berichteten Berneinungen find die Konfequenz diefes Grundſatzes. Die Lehren 

10 von Gott, dem Menschen, der Perfon und dem Werke Chriſti treten zurüd hinter dem 
Widerſpruch, den fie gegen den falfchen römifchen Realismus in ben Lehren von den 
Snadenmitteln und dem Amte erhoben, wobei fie freilich vielfach in einen dem objeltiv- 
biblifhen Prinzip miderftreitenden Spiritualismus geraten, der alle8 vom Geifte ertvartet, 
aber die Brüden einreißt, auf denen der Geift zu und fommt. 

16 Der Mangel an lehrhafter Darlegung und Vertiefung des Geglaubten, wie er uns 
in der jpärlichen 2.:Yitteratur entgegentritt, erſchwert das Urteil mejentlih, ob eine ſyſte— 
matifche Begründung ihres Widerſpruchs überhaupt vorhanden geweſen; Schlüffe aus ein- 
elnen Zeugenausfagen und Befenntnifjen verleiten leicht zu fchiefen Auffaffungen. Selbft 
Fir die AM.:Lehre, die neben dem Schriftprinzip ſcharf und plaftiih in ihrem Proteſt 

20 herausfommt, ift nirgends die lehrhafte Begründung unternommen worden; Pecod kommt 
mit feinem Morte auf fie zurüd. Dagegen tritt fie in den Prozeßakten der L., namentlich 
Dldcaftles, häufig auf. Der Einfprudy trifft indes nur die eine Seite der Lehre, das 
Wichfihe aceidens sine subjecto, daß Brot und Wein nad der Konfefration ſub— 
ftantiell bleiben, als natürliche Einheiten. Mit Brot und Wein, in der Form von Brot 

3 und Mein, wie Dldcajtle jagt, ift ihnen nad) der Segnung Chrifti Leib und Blut im 
Abendmahl gegenwärtig und wirkjam, nicht aber ohne die Elemente; fie vertreten alſo die 
von den Anglifanern neuerdings vielfach gelehrte Real Presence, die fih von der Cal— 
vinſchen Auffafjung ber der Lutberfchen nähert. — 

Pi in zwei oder drei Punkten ift der reformatorifche Gedanke doch weiter, über 

so Wichif hinaus geführt worden. Und zwar von dem fonft wenig genannten Walter Brute 
(vgl. oben ©. 617,42), der die Gegenwart des Yeibes Chriſti im Abendmahl ſakramental, 
d. h. als fumbolifche Gegenwart faßt und den Meßopferbegriff als fchriftwidrig zurückweiſt 
(I do not find in the Seripture of God, that the body of Christ ought to be 
made a sacrifice for sin; the Apostles did use the same for a sacrament 

3; and not for a sacrifice, Foxe, Acts III fol. 178 ff.), einen Gedanken, den Wieclif 
m. W. nirgends ausſpricht. Endlich, was diefer bie und da gelegentlich nur und flüchtig 
andeutet (vgl. De Verit. Seript. Saer., Cod. Pal. Vindob. col. 59°: debet pius 
eristianus abscindere ab eo omnem elacionem de bonis operibus, si que ha- 
bet, considerans, quod tamquam nudum organum dei de mera gracia habet 

willa; und col. 25°: probat apostolus, quod fides sit fundamentum iustificacio- 
nis hominis quoad deum), tritt der Sat, daß Chriftus fein Geſetz in die Herzen der 
Gläubigen gejchrieben und durch Gnade das erfüllte, mas das Geſetz durch Gerechtigkeit 
nicht vermochte, daß er die Gläubigen aus Gnade, nicht aus den Werken rechtfertigt 
(Foxe fol. 150: Christ did not, by the works of the law, justify the believers 

sin him, but by grace justified them from sin; fol. 173: by the faith which 
we have in Christ believing him to be the true son of God who redeemed 
us from sin, we are justified), in faſt Lutherſcher Plaftif heraus. 
Rudolf Buddenſieg. 


Loman, Abrabam Dirk, geit. 17. April 1897.— Berichte über jein Leben finden 
50 ji: von Dr. 9. U. Meyboom, De Gids 1898 II, blz. 80-117, und „Levensberichten der 
afgestorven medeleden van de Maatschappij der Nederl. Letterkunde‘“ 1898, blz. 26—68 
(daran anſchließend, blz. 69—72 eine „Lijst der geschriften van A.D. Loman“); Dr. D. €. 
3. Völter in dem „Jaarboek van de koninklijke Akademie van Wetenschappen“ 1899, 
blz. 3—36 (Lifte von Lomans Schriften blz. 37-41); Mr. %. 4. Sillem in der „Tijd- 
65 schrift der Vereeniging voor Noord-Nederlands Muziekgeschiedenis“ Deel VI, le stuk 
und andere, 

Unter diejenigen nieberländifchen Theologen bes 19. Jahrhunderts, deren Namen 
and im Ausland bekannt geworden ift, gehört der Amſterdamer Univerfitätspro- 
feffior A. D. Loman, der 1897 ftarb. Er verdankt dies bejonders feiner Hypotheſe 

eo über den Urfprung des Chriftentums, die er durch die ſymboliſche Auffafjung der evan— 


Roman 627 


gelifchen Geſchichte verteidigte. Seine kühnen Aufftelungen über die Perſon Jeſu, über 
die Entitebung der Baulinischen Litteratur und über die Perfon des Paulus haben nicht 
nur in und außerhalb der Niederlande die Kritit herausgefordert, fondern auch Anftoß zu 
neuen Unterfuchungen gegeben. 

Abraham Dirk Loman, geboren zu S’Gravenhage den 16. September 1823, war der 6 
Sohn des dortigen lutherifchen Pfarrers, der ihn auch zum Studium der Theologie be= 
ftimmte, ungeachtet feines Wunſches — der durch befondere muſikaliſche Anlage bei ihm 
entjtanden war — ſich ganz der Muſik widmen und Goncertfänger werden zu dürfen. Er 
jtudierte in Arnbeim und fpäter in Amfterdam bei den Profejjoren der Seminare der 
Lutheriſchen und Taufgefinnten. Sein eigentlicher theologifcher Lehrer, der großen Eins 10 
fluß auf ihn ausübte, war der Rationalift Plüfche, von Geburt ein Deuticher. Nach 
Vollendung feiner Studien machte er eine Neife durch Deutjchland und die Schweiz und 
lernte dabei Paulus in Heidelberg, D. F. Strauß in Heilbronn und Baur in Tübingen 
fennen. Daß Loman gerade zu diefen Männern Beziehungen fuchte, kennzeichnet ibn ſchon 
einigermaßen. Baurs Kolleg machte auf ihn jehr tiefen Eindrud. In der Baurfchen ı5 
Schule, melde „die Aufgabe der Theologie präzifiert hat dadurch, daß fie diefelbe ſäku— 
larifierte”, hat Loman, der in gewiſſem Sinn immer ihr Schüler geblieben ift, nicht allein 
ihre Kritif bewundern lernen, fondern zugleich fich geübt in felbitftändiger Anpaffung an 
ihre Prinzipien. 

Nachdem Loman in fein Vaterland zurüdgelehrt war, wurde er 1846 Hilfsprediger 20 
bei der lutherischen Gemeinde in Maaftricht, 1848 Pfarrer dajelbit, 1849 kam er nad) 
Deventer. Seine litterarifche Arbeit während feines dortigen Aufenthaltes berührte fait 
ausjchließlich das Gebiet der kirchlichen Muſik. Auf tbeologifchem Gebiet lieferte er nur 
einen Beitrag. Doc wurde er 1856 zum Profeffor am lutherifchen Seminar in Amſter— 
dam an Stelle von Millies ernannt, der ald Univerfitätsprofefjor nady Utrecht fam. Erz 
begann feine Thätigfeit mit einer „Oratio de germani theologi humanitate‘“ (Amiter: 
dam 1856). Beinahe alle theologischen Fächer hat er im Laufe feiner Profefjur dociert : 
Alt: und neuteftamentliche Eregefe, natürliche und biblijche Theologie, Enchklopädie, Kanon: 
geichichte, Dogmengefchichte, Gefchichte des Luthertums, ja jogar praftifche Theologie. So 
erjcheint es auch volllommen natürlih, daß Loman in den erjten Jahren feines Amtes 39 
nur fleinere Artikel und Recenſionen fchrieb. Er mußte ſich eben erſt zum Gelehrten 
ausbilden, Aufmerkfamteit verdient es übrigens, daß feine bedeutendften Studien ans Licht 
famen, nachdem er das Licht feiner Augen verloren hatte. 1871 nahm eine Augenkrant: 
heit bei ihm ihren Anfang, die ihn 1874 vollitändig erblinden ließ. Mit wunderbarer 
Geduld und froben Mutes hat er dies Kreuz getragen, und es fpricht thatſächlich von g5 
großer Willenskraft und einem Staunen eriwedenden Borftellungsvermögen, daß Loman 
nicht nur mit Luſt feine gewohnte Arbeit auf ſich nahm, ſondern ſich auch noch mit allerlei 
mandmal ſehr eingehenden Detailftudien abgab. 

ALS das Amfterdamfche Athenäum durch das neue Geſetz für das höhere Unterrichts: 
weſen * Univerfität erhoben wurde, wurde Loman an dieſelbe als Profeſſor berufen, wo 
obwohl er gleichzeitig Seminarprofefjor blieb. Bis zum Jahre 1893 Fonnte er dieſe 
Ämter verjehen, dann nötigte das Geſetz ihn megen feines Alters von 70 Jahren, ala 
Univerfitätsprofejjor abzutreten. Viel fonnte er jpäter nicht mehr zu Wege bringen. Nach 
furzer Krankheit ftarb er am 17. April 1897. Zwar haben feine Freunde und Geiſtes— 
verwandten ihm zum 70. Geburtätag viele Beweiſe der Verehrung und des Intereſſes 4 
gegeben, aber der Ausgabe von „Lomans Nalatenschap“, herausgegeben von Dr. W. €. 
van Manen und Dr. H.U. Meyboom, Groningen 1899, ift dies nicht zu gute gekommen. 
Nur ein erjter Teil („De brief aan de Galatiers“) ijt erjchienen. in iveiterer Teil 
fonnte aus Mangel an Nachfrage nicht folgen. 

Loman war ein Mann von vielen Talenten und großer Arbeitskraft. Eigentlih waren so 
zwei Menfchen in ihm, beide ein Menfchenleben über thätig, der Mufifus und der 
Theolog. Ueber den erjten gehört an dieje Stelle nur wenig. Sowohl auf kirchlichem 
als auf profanem Gebiet hat er gearbeitet. Eine Anzahl Choräle und Chöre bearbeitete 
er. Eine Anzahl vierftimmiger Chöre bat er komponiert und bei vielen aud den Tert ges 
liefert. 1889 dichtete er aus dem Hobenlied ein Oratorium in vier Akten, deſſen 55 
muſikaliſche Bearbeitung, die er in Ausficht geftellt hatte, aber nicht zu ſtande ges 
fommen ift. Die Niederländer, die ihre reiche Vergangenheit lieb haben, danken ihm das 
Berdienft, das er fi) 1871 durch die Ausgabe von „Gedenckelanck“ von Adr. Valerius 
(1626) und 1872 durch „Twaalf Geuzenliedjes“ erwarb. Als Kenner der Muſikgeſchichte 
hat er, auch außerhalb der Grenzen feines Vaterlandes, einen mwohlverdienten Namen. 60 

40* 


628 toman 


Hier gilt unfere Aufmerkſamkeit dem Theologen Yoman. Bon Anfang an gehörte 
er zu den Beförberern der jogenannten modernen Richtung. Als folder bat er auf 
die lutheriſche Kirche in Niederland großen Einfluß ausgeübt. Zunächſt durch feine 
Schüler, welche die Zahl der modernen Prediger ſehr mehrten. Sodann dadurd, daß 

ser nad und nad die Seele der lutberijchen Synode wurde, deren präabvifierendes Mit: 
glied er war. Seine Djterpredigt „Wat zoekt gij den levende bij de dooden ?“ 
(Amfterdam 1862) ließ einen Sturm gegen ihn entftehen und bewog den orthodoren 
Prediger Lenk in Amfterdam in einem „offenen Brief”, die Wirklichkeit von Chrifti Auf: 
erftehbung zu verteidigen. In weiten Ktreifen hatte ſchon fein Artikel: „Een nieuw middel 
ıo tot verzoening van geloof en wetenschap“ (De Gids, 1861) die Aufmerkſamkeit 
auf ſich gezogen; er Fam in ihm zu dem Refultat, daß die Art und Weiſe der Auferftehungs- 
berichte in den Evangelien vielmehr auf Bifionen der Gläubigen weile, ald auf Scheintod 
des Gefreuzigten. Im Jahre 1868 fchrieb er: „Won der ftarren Orthodorie bleibt uns 
heutzutage wenig mebr zu lernen. Sie dient nur ald erneuter Beweis für die alte 
16 Wahrheit, daß das, was tot ift, begraben werden muß. Auch die fpefulative Theologie 
bat, obgleich fie an jo edelen Geiftern mie Rothe, ihre Vertreter findet, ihre Miffion er: 
füllt. Sie bat der Theologie über die Einfeitigfeit früber Zeiten bintweggebolfen, bie 
fih dur den Streit zwifchen Nationalismus und Supranaturalismus fennzeichnet. Da 
es aber nunmehr deutlich geworden ift, daß auch fie an einem großen Fehler litt, den ich 
20 nicht befjer denn als voreilige Syntheſe anzugeben weiß, hat fie den Reiz verloren, wo— 
durch fie noch vor kurzer Zeit die hervorragendften Denker zu fejleln wußte. Man ſtudiert 
in unfern Tagen die jpefulativen Syſteme von Männern, wie Schleiermacder und Rotbe, 
aus Intereſſe an der Gejchichte der Theologie, nicht oder kaum noch, weil man etwa glaubt, 
daß auf dem durch fie eingefchlagenen Weg die Löfung der großen Probleme auf dem 
25 Gebiet von Religion und Wiſſenſchaft gejucht werden muß.” Mit der Theologie im 
alten Sinne des Wortes hatte er aljo gebrodyen. Die Religionswiſſenſchaft hatte ihren Platz 
eingenommen, weshalb auch mit der Kirche gebrochen werden mußte. Die Religion mar 
die vereinigende, alles beherrſchende Macht, „eine Realität, die noch heutzutage ſowohl 
die fchlichtejten Seelen als auch erbabenften Geifter fefjelt und nicht aufhört, das Nach— 
30 denken aufzuftacheln bei allen, die durchdringen wollen zu dem mejentlichen Grund unferes 
nationalen und internationalen Rechtes, unferer Moralitäts: und Kulturbegriffe, unferer 
politifchen und fozialen Theorien“. Am beften zeigt fi) feine Auffafjung in den Worten, 
die er 1880 als Borfikender des Proteftantenbundes ſprach: „Ueber unferm Bund jtebe 
der Protejtantismus, über unferm Proteftantismus ſtehe das Chriftentum, über unferem 
85 Chriftentum ftehe der Humanismus.” Für ihn war aljo das fpezififch chriſtliche Prinzip 
die Humanität. 

Wenngleich Loman einige Male altteftamentlihe Studien veröffentlichte, jo widmete 
er doch feine volle Kraft der Behandlung neuteftamentlicher Fragen. Das einzige von ihm 
jelbjt ausgegebene Buch war betitelt: „Bijdragen ter inleiding op de Johanneisclıe 

«0 schriften des Nieuwen Testaments“ (Amjterdam 1865). Aber audy hiervon erjchien 
nur ein erſtes Stüd, worin er „Het getuigenis aangaande Johannes in het frag- 
ment van Muratori“ behandelte. Außerdem beſprach er in verſchiedenen Zeitjchrift: 
artifeln das vierte Evangelium. Ihm war e8 ein Ariom, daß es jüngeren Urjprungs jein 
müſſe. Später beſchäftigte er ſich beſonders mit den Synoptikern. In der „Theo- 

4 logisch Tijdschrift“, die ihr Entjtehen bejonders Prof. ©. Hoeljtra und ihm zu ber 
danken hat (1867), veröffentlichte er in den Jahren 1869, 70, 72, 73 und 79 feine 
„Bijdragen tot de ceritiek der synoptische evangelien“. In diefen Unterfuchungen 
jeigt fih ſchon der Anfang feiner jpäteren ſymboliſchen Auffaffung der Evangeliengejchichte. 
Dit Beſtimmtheit verteidigte er die Priorität von Matthäus der neuen Marcusbupotbeie 

60 gegenüber (vgl. jein: Het Evangelisch epos en de Markushypothese van Volk- 
mar“. Theol. Tijdschr. 1870). gu allgemeinen zeigt er ſich bier noch ald Tübinger 
Schüler und Geiftverwandter von Baur (vgl. feinen Artifel in „De Gids“ von 1870 
„Ferdinand Chrijtian Baur“, worin er diefem feine Verehrung zollt). Im Jahre 1879 
fam er auf diefem Gebiet in Streit mit Dr. 4. Pierfon. Diefer hatte nämlich eine Schrift 

55 veröffentlicht: „De bergrede en andere synoptische fragmenten“ (Amfterdam 1878). 
Darin unterwarf er die moderne Evangelientritif einer ſcharſen Beurteilung, verwarf ihre 
Methode und erflärte ihre Arbeit für hoffnungslos. Eine feite hiftorifche Baſis für das 
Leben Jeſu ſei nicht zu finden. Die Evangelien geben darüber nichts, worauf man ſich 
verlafjen fann, denn fie find Quellen für die Gefchichte der religiöfen Vorftellungen 

6 in den erjten zwei Jahrhunderten unjerer Zeitrechnung. Die Bergpredigt iſt ein Probuft 


Roman 629 


der jüdiſchen Chofmalitteratur, aber nicht von Jeſus gehalten, da die Norftellung, Jeſus 
jei ein Lehrer geweſen, im allgemeinen von beträchtlich fpäterem Urfprung jet. Auch 
Paulus kann nicht als Zeuge gelten für das Leben Jeſu, denn der hiſtoriſche Wert 
jeined Zeugnifjes hängt ab von der Echtheit des Galaterbriefes, die für Pierfon durchaus 
nicht feititand, 5 

Loman trat als Beitreiter von Pierfon auf in zwei Nummern feiner Bijdragen 
enz (Theol. Tijdschr. 1879). Er wirft ihm vor, er jet fubjektiv willkürlich in feiner 
Beweisführung. Seine Betrachtung über den Galaterbrief nennt er eine Karrifatur, die 
er stans pede in uno zu Papier gebradyt, aber feine Frucht ernfter Studien. Pierfon 
wurde und blieb verlegt, jedoch wenige Jahre fpäter zeigte es fich, daß er für Loman nicht 10 
umſonſt geichrieben hatte. 

Im Dezember 1881 bielt Loman in der „Freien Gemeinde” in Amſterdam einen Vortrag 
über „Het oudste Christendom“ (abgebrudt tn den „Stemmen uit de Vrije Gemeente“ 
1882). Hierin verfündigte er feine neue Hupothefe über Chrifti Perfon und das Entftehen 
des Chriſtentums. Das Chriftentum ijt in feinem Urfprung nicht® anderes als eine 15 
meffianifhe Bewegung unter den Juden. Jeſus von Nazareth ift feine eigentlich bifto- 
riſche Perſon, fondern die Verkörperung einer Reihe von Ideen, die Symboliſierung und 
Perfonifilation von Gedanken und Prinzipien, die erft im Chriftentum des 2. Jahrhunderts 
zur vollen Entwidelung gelangen. Er ift der ibeale Sohn der jüdiſchen Nation felbft, 
mit ihrer ausdauernden Gebuld, mit ihrem unbeugjamen Glauben, mit ihrer Ausdauer 20 
im Gotteöglauben, mit ihrem prophetiichen Enthufiasmus ; der jüdiſchen Nation, die ihr 
Kreuz getragen hat und dann durch die Melt ift niedergetreten worden, nicht® anderes ala 
der Fre Meſſias, als der Knecht Gottes, der auch aus feiner Erniedrigung auferftanden 
und gekrönt ift mit Herrlichkeit, aber erft, nachdem Tempel und Stadt durch die Römer 
vermwüjtet waren, nachdem Israel zara odoxa untergegangen, von den Toten auferftanden 25 
und mit einem neuen Namen Ghriftentum getauft war. — Diefe Hypotheſe Fang jo 
radikal als möglich. Sogar vielen Radikalen war fie zu radifal. Beinahe allgemein war 
das Entjeßen und von verfchiedenen Seiten fam Widerſpruch. Loman mußte jchnell feine 
Ausfprache einigermaßen mildern. Der Ausdrud „nichts anderes“, der befonders Anſtoß 
erregt hatte, follte nicht wörtlich aufzufaflen jein. In feinem Artikel „Ter verdediging so 
en verduidelijking“ (Theol. Tijdschr. 1882) gab er zu, „daß einige Eigenfchaften 
und Bejonderbeiten, tweldhe von den Evangeliften Jeſu von Nazareth zugefprochen wurden, 
fich vereinigt haben auf eine damals in PBaläftina lebende Perſon“, aber „mas bei diejer 
Perfon mit gutem Grund biftorifch genannt erden fann, reicht nicht aus, um ihn als 
Stifter einer neuen religiöfen Weltanſchauung zu betrachten” (vgl. „Symbool en werke- 3 
lijkheid in de evangelische geschiedenis“ in „De Gids“ 1884, Sonderabdrud 
Amfterdam 1884). Hier fällt in gewiſſem Sinn ein Zurüdfehren auf: Jeſus von Naza: 
reth ift eine biftorische Perſon, aber er ift nicht der Stifter des Chriftentums. Aber «8 
jollte nody anders fommen. In „De Gids“ von 1888 fchrieb er einen Artikel „De oor- 
sprong van het geloof aan Jezus opstanding“. on feiner Viſionshypotheſe vom 40 
Jahre 1861 ift bier feine Nede mehr. Er hält zwar an der fumbolifchen Auffafiung 
feft, denn die Auferftehung Jeſu ift für ihn urjprünglich nichts anderes, als das Wieder: 
aufleben des Chriftentums jelber, d. b. die Metamorphofe der jüdifchen Meffiasgemeinde 
zur fosmopolitifchen Chriſtuskirche. „Sie ift die anfchauliche Vorftellung von der Verände— 
rung, die im Glaubens: und Gemütsleben der Chriften Platz gegriffen bat, nachdem ihr 45 
gottesdienftliches Ideal fih infolge von Israels Erniedrigung zu böberem Flug erhoben 
und in reiner etbifcher Sphäre niedergelafjen batte.” Aber über Jeſu Berfon jpricht er 
nun ganz andere. Sie und auch das von ihr in den Evangelien gegebene Bild ift 
in mancher Beziehung biftorifh. Jeſus von Nazareth ift nun wohl der Stifter des 
Chrijtentums. Inmitten einer „religiöfen Bewegung“ in Galiläa, die „reformatorifche Grund: so 
gedanken” hatte, jtand der „Lehrer von Nazareth”, der fich auszeichnete Durch „höhere potentie“, 
„größere Jntenfität” und „mehr Gemialität” als Johannes der Täufer und Jacobus der Ge: 
rechte, als einer, welcher „einen Lebensplan“ hatte, der untrennbar war von den Idealen 
der jüdifchen Nation und dem ein „univerfaliftiiches fosmopolitisches deal der Frömmig— 
feit“ vor jeinem Geiſte ftand. Mit diefer Konzeffion aber bat Yoman feiner Hypotheje 55 
zur Erklärung des Urfprungs des Chriſtentums thatſächlich das Kennzeichen der Neu— 
heit genommen, obmohl er, wie wir gejeben haben, die ſymboliſche Aufraffung der evan⸗ 
geliſchen Gejchichte mit Beſtimmtheit aufrecht erhielt. 

Loman fühlte, daß er bei feiner fombolifchen Auffaſſung der evangelifchen Geſchichte 
nicht ftehen bleiben fonnte (vgl. auch Dr. J. Cramer, „De jongste hypothese aan- 6o 


630 Roman Lombardus 


gaande den oorsprong der Evang. geschiedverhalen nader toegelicht“. Nieuwe 
Bijdragen van Cramer en Lamers. IV 247—346). Nun trat eine neue Frage auf: 
über die Perſon de3 Paulus und über die Entjtehung der Paulinifhen Litteratur. 
Wenn Paulus in der That Berfaffer der ihm allgemein zugefchriebenen Briefe war und 
5 wenn diefe Briefe wirklich im apoftolifchen Zeitalter gefchrieben find, dann wurde dadurch 
Lomans Betradhtung der Perfon Jeſu ganz und gar hinfällig. Deshalb mußte Loman zu 
einer Bejtreitung der Echtheit der Paulinifchen Litteratur fommen. Pierſon, den er erit 
jo befämpft hatte, daß dadurch ein Bruch in der Freundſchaft beider Männer entjtand, 
hatte doch feinen Einfluß auf ihm geltend gemadt. Er war durch Pierfons Bedenken gegen 
ı0 die Echtheit des Galaterbriefes zu Zweifeln gekommen, und das Ende davon war, daß 
auch er jchließlih von der Unedhtbeit überzeugt wurde. Während Pierſon bejonders auf 
den Geiftesinhalt des Briefes als Zeichen der Unechtheit hintwies, nahm Loman in feinen 
„Quaestiones Paulinae“ (Theol. Tijdschr. 1882, 83 und 86) die Beiprechung der 
argumenta externa bor, nachdem er zuerft auf die „noodzakelijkheid eener herziening 
ib van de grondslagen onzer kennis van het oorspronkelijk Paulinisme“ getviejen 
hatte. Er machte einen Unterfchied ztwifchen dem Paulus historicus und Paulus cano- 
nieus. Erfterer ſoll am meiften übereingeftimmt haben mit dem Paulus, wie mir ihn 
im ſog. „MWirsbericht” der Acta gezeichnet finden. Er bat außerhalb Paläftina für die 
jüdiſche Meſſiasidee Propaganda gemacht, aber von feiner Gejchichte wiſſen wir nichts 
20 mehr. Die antijüdiiche Gnofis der nacapoftolifchen Zeit, befonderd im 2. Jahrhundert, 
welcher wir die paulinifchen Briefe verdanken, hat Paulus von Tarjus zum Prediger des 
univerfaliftiichen Chriftentums gemacht. So ijt der Paulus canoniecus — thatjächlich 
eine Geftalt der Legende — entitanden. In „Lomans Nalatenschap I“, worin ohne 
Umarbeitung eine Studie veröffentlicht ift, zehn Jahre nach der Abfatfung, iverben die 
25 inneren Bedenken gegen die Echtheit des Galaterbriefes beiprochen. 

Von verjchtedenen Seiten wurden Bedenken gegen Lomans Auffaffung lau. Am 
ausführlichiten wurde er von Dr. J. M. ©. Baljon, in deſſen „Exegetisch-kritische 
Verhandeling over den brief van Paulus aan de Galatiers“ (Leiden 1889. 
blz. 294—408) miberlegt, worin die Echtheit diefes Briefes ftark betont wird. Der Uni» 

% verfitätsprofejlor van Manen in Leiden, der Loman anfangs entgegentrat, erklärte jpäter 
(vgl. „Tijdspiegel“ 1889, blz. 322 v.v. 419 v.v.), daß er nicht länger Gegner der 
Loman⸗Hypotheſe fei, er jei zu ihrem Verteidiger getvorden. Im Ausland hatte Loman 
wenig Erfolg. Die meiften der tonangebenden Männer fprachen ſich gegen die jüngjte 
„radikale holländische Schule” aus. Einen Geiftverwandten fand er in dem ungenannten 

35 Berfaffer von „Antiqua mater. A Study of Christian Origins“ (1887), der alle 
neuteftamentlihen Schriften vertwarf und behauptete, daß Jeſus, Paulus und Petrus 
niemals gelebt hätten; ebenjo in R. Sted („Der Galaterbrief nach feiner Echtheit unter: 
ſucht“, Berlin 1888), der die fog. paulinifchen Hauptbriefe, darunter auch den Galater: 
brief, ind 2. Jahrhundert feste. Auch Joëel („Blide in die Religionsgejchichte”, 2. Abteil. 

10 1883, ©. 81) ſchloß fich ganz den „Quaestiones Paulinae“ an. 

Lomans Anſchauung über die Aufgabe der Theologie lernt man am beiten fennen 
aus jeiner „Oratio pro domo“ („De Gids“ 1893) und feine ganze Weltanjchauung 
aus drei Artikeln über „Het Onuitsprekelijke“ („De Gids“ 1876, 78, 79). 

Loman war ein Mann von umfafjenden Kenntniffen und großem Scharffinn, ein 

45 juchender Geift, dem «8 ernft darum zu thun war, die Wahrheit aufzufpüren, der aber an 
Stelle der Wahrheit nur Hypothefen fand, bei denen für viele jedes Kennzeichen der 
Wahrheit fehlte. Seine Freunde, die ihn kannten, priefen ibn als einen —— Mann, 
voll frohen Mutes, voller Achtung gegen Andersdenkende, deſſen Perſönlichkeit — 
wird durch „Humanität und warme Religioſität“. S. D. van Been. 


50 Lombardus, Petrus, Magister sententiarum, berühmter Scholaftiter des 
12. ahrbunderts, geft. 1160 oder 1164. — Eine Gefamtausgabe der Schriften des Lom- 
barden MSL 191 und 192, Die Einzelausgaben find unten bei den betreffenden Schriften 
erwähnt. Ueber das Leben und die Schriften vgl. Denifle:Chatelain, Chartularium univer- 
sitatis Parisiensis I, Baris 1889; Bulaeus, Historia universitatis Parisiensis, Paris 1665, 

55 II; Dubois, Historia ecclesiae Parisieneis, Paris 1699, II, 119 ff. 256. Histoire litt6raire 
de la France, t. XII (1830), 585—609 ; Protois, Pierre Lombard, son &poque, sa vie, ses 
eerits, son influence, Baris 1881; Denifle, Univerjitäten des Mittelalters I, 1885, 657. 
679; deri., ALKG BdL 610ff.; U. Mignon in Revue des sciences eccl&s. VII. Serie 
Bd II, (1890) 524ff.; D. Balker, Die Sentenzen des Petrus Lombardus, ihre Quellen und 


Lombardns 631 


ihre dogmengefchichtlihe Bedeutung (erfcheint in Studien zur Geſchichte der Theologie und 
Kirche, Bd VIII, 1902). — Ueber die Philoſophie und Theologie vgl. Ritter, Gejchichte der 
Philoſophie, Bd VII, Hamburg 1844, 474ff.; Stödl, Gefchichte der Philofophie des Mittel: 
alters I, Mainz 1864, 393 ff.: Kögel, Betr. Lomb. in feiner Stellung zur Philoſophie des 
Mittelalters, Leipzig 1897; Efpenberger, Die Philofophie des Petr. Lomb. und ihre Stellung 5 
im 12. Jahrhundert (Beiträge zur Geſchichte der Philoſophie des Mittelalters 8b III, Heft 5), 
Miünfter 1901; 3. Bad, Dogmengeihichte des MU. II, Wien 1875, 194 ff. 727ff.; Dorner, 
Lehre von der Perfon Ehrifti, II?, 374 ff.; Ritſchl, Rechtfertigung und Berjühnung, I’, boff.; 
Bünger, Darjtellung und Würdigung der Lehre des Petr. Lomb. vom Werke Eprifti, ZwTh 
1902, 92ff.; Harnad, Dogmengeſchichte III, passim.; Seeberg, Dogmengejhichte II (1898), 10 
46 ff. 49f. 575. 61f. 63ff. 

1. Petrus, der den Zunamen Lombardus von feiner Herkunft empfing, wurde in ber 
Stadt Novara, die im 12. Jahrhundert zur Lombardei gehörte (mohl zu Anfang bes 
12. Sahrhunderts), geboren. Andere berichten, er ftamme aus einem oppidum quod 
vulgo lumen omnium dieitur (j. Jovius, Historiarum sui temporis 1. III, p. 93 ı6 
der Basler Ausg.), es wird die Stadt Yumello gemeint fein (Hist. litt. de la France 
XII, 585). Er jtammte aus einer armen Familie. Vornehme Gönner mögen ficdh fein 
früh angenommen baben, jo daß er fih dem Studium zumenden konnte. Er fam auf 
die Schule von Bologna. Bon dort wurde er zur Vollendung feiner Studien nad Frank— 
reich gejandt. Der Biihof von Yucca empfahl ihn dem hl. Bernhard. Er ftubierte zus a0 
nächſt in Rheims, mo Bernhards Empfehlung ihm den Unterhalt verfchafft hatte. Dann 
wandte er fih nad) Paris, dem damaligen Hauptfit der Wifjenfchaften. Bernhard fchrieb 
in feinem Intereſſe einen uns erhaltenen Brief an Gilbuin, den Abt des vor nicht langer 
Zeit begründeten Konvent® der regulierten Chorherren von St. Biltor bei Paris. Hier 

ift e8: Dominus Lucensis episcopus ... commendavit mihi virum vene- % 
rabilem P. Lombardum, rogans, ut ei parvo tempore quo moraretur in Francia 
eausa studii per amicos nostros vietui necessaria providerem; quod effeci 
quamdiu Remis moratus est. Nunc commorantem Parisiis vestrae dileetioni 
commendo, quia de vobis amplius praesumo, rogans, ut placeat vobis pro- 
videre ei in cibo per breve tempus, quod facturus est hie usque ad nativi- s0 
tatem beatae virginis Mariae (ep. 160, MSL 182, 619). Demnach ſollte Betrug, 
der damals fchon vir venerabilis war, nur kurze Zeit in Baris weilen. Gilbuin war Abt 
von 1114—1155. Der Zeitpunkt feiner Ankunft läßt ſich demnach nicht mehr genauer 
beitimmen. Um 1118 fcheint Abälard Paris verlaffen zu haben (j. Bd I ©.17,10). Aber 
troß der ſtarken Einflüffe, die Petrus von Abälard empfing, braucht er nicht mehr fein ss 
perjönlicher Schüler getwefen zu fein. Daß er Abälards „Theologia“ frequenter prae 
manibus habebat, bezeugt ein perfönlicher Schüler des Lombarden aus feiner legten 
Zeit (Johannes von Cornwall MSL 199, 1052), Müßte man perjünliche Beziehungen 
zu Abälard annehmen, jo wäre der Lombarde ca. 1115—17 nad) Paris gelommen, dann 
aber faum vor 1090 geboren. Aber diefe Annahme ift nicht zu begründen. Iſt die wo 
Angabe, daß feine Mutter im Jahre 1159 ibm befuchte (ſ. zu Ende dieſes Abjchnittes), 
geichichtlich, jo wird man feine Geburt kaum früher als 1105—1110 anfegen dürfen. Dann 
wäre er faum vor 1130—1135 nah Paris gelommen. Jedenfalls ift er in Paris ge 
blieben. Die Beziehungen zu St. Viktor erklären feine weitgehende Abhängigkeit von 
Suse (f. unten). In Boris ift er dann Lehrer der Theologie an der Domſchule von as 

otre:Dame geworden und hat dies Amt mit Auszeichnung bekleidet. Hier verfaßte er 
auch feine riften, bon denen unten weiter zu reden ift. Die berühmteſte unter ibnen 
find die Libri quatuor sententiarum. Wann fie verfaßt wurden, läßt je ungefähr 
bejtimmen. 1. Im 4. Bud ift Gratiand Dekret ausgiebig benügt. Die Abfaſſung des— 
jelben wird in die Jahre 1139—1142 verlegt (ſ. BP X, ©. 11, 10), 2. Sent. I dist. so 
19, 13 bemerkt der Yombarde anläßlich der Ermähnung des Johannes von Damaskus: 
quem et papa Eugenius transferri feeit. Gugen III. regierte vom 17. Februar 
1145 —1153. — Die genaue Datierung (1152) von Buläus (hist. universit. Paris. II, 256 
vgl. Protois p. 39: vers l'anné 1152) entbehrt aljo des Grundes. Man wird etiva 
1147—1150 als Abfafjungszeit bezeichnen müſſen. Auch die Erwägung einer etivaigen 55 
Abhängigkeit von den Sentenzen des Gandulph führt zu feinem genaueren Ergebnis, da 
wir von diefem nur wiſſen, daß er etwas fpäter als Magifter Roland (fpäter Papſt 
Alerander III.) in Bologna thätig war, diefer vollendete hier ca. 1142 feine Sentenzen 
(Denifle, Arch. I, 604). Sicher ift aber das eben ermittelte Datum nicht, man fönnte 
auch weiter bis ca. 1155 binabgeben. Nah Buläus (II, 251f.) mag der Lombarde in co 
einen um das Jahr 1149 unter den Studierenden entjtandenen Tumult vertvidelt und 


632 Lombardus 


angeklagt worden ſein ſich wider einen anderen Lehrer vergangen zu haben. Die Lehre des 
Lombarden iſt ſchon zu ſeinen Lebzeiten angefochten worden. erſelbe Mauritius von 
Sully, der ſein Nachfolger auf dem biſchöflichen Stuhl von Paris wurde: de homine 
assumpto et de aliis quibusdam Magistri Petri Lombardi doctrinam falsitatis 
s arguebat, ne dieam erroris (ob. von Cornwall MSL 199, 1055). Wider ben 
chriftologifchen Irrtum hat ſich der Yombarde, kurz bevor er Bifchof wurde, in einer Vorlefung 
verwahrt, und zwar: quod haec non esset assertio sua, sed opinio sola, quam a 
magistro acceperat. Haec enim verba subieeit „nec unquam deo nolente erit 
assertio mea nisi quae fuerit fides catholica“ (ib. 1053, wo nod auf die Bemer: 
10 fung des Lombarden Sent. III dist. 7, 13 Bezug genommen wird), — Die Angaben, 
daß er ein Kanonifat an der Kirche von Chartres erhalten habe, wird auf einer Ver: 
wechjelung beruben (f. hist. litt. de la France XII, 586). Unrichtig it auch die 
Anfiht von aliqui, die ihn Kanonilus von St. Viktor werden laſſen und zwar 
unter einer Gruppe von folden, die nach dem Berg der Genovefa überfiedelten, da fein 
15 Name in dem von Dubois mitgeteilten Verzeichnis der Betreffenden fehlt (Buläus 
II, 766; Dubois, Hist. ecel. Paris. II, 122 ſ. noch Denifle, Gedichte der Univ. 
I, 657. Anm. 16). — Im übrigen fteht nur noch feit aus feinem Leben, daß er 
1159 Biſchof von Paris wurde und dies Amt ganz Ffurze Zeit inne hatte. Bezüglich 
des Jahres ſchwankt die Gallia christiana (I, 435) zwiſchen 1159 und 1160, leßteres 
0 ftügt fi) auf eine Angabe des Chronicon Belgieum des Aub. Miräus. Aber Dubois 
erweift — befonders aus der Angabe des Robert de Monte — das Yahr 1159 als das 
richtige (Hist. ecel. Par. II, 119ff.). Walther von St. Viktor behauptet, daß er auf 
fimoniftiichem Wege das Amt erlangte (episcopus licet simoniace intrusus in ecelesia 
MSL 199, 1140); gewöhnlich wird berichtet, daß Prinz Philipp, Archidiakonus der Kirche 
25 von Paris und vierter Bruder König Ludwigs VII. gewählt worden fei, aber abgelehnt 
und auf den Lombarden, feinen Lehrer, aufmerffam gemacht babe (Protois p. 46). Beides 
läßt fi) gut miteinander vereinigen; troß ber Feindfeligfeit Walther gegen den Yom- 
barden wird er darin Necht haben, daß bei der Wahl Unregelmäßigfeiten vorgelommen 
find. Das Todesjahr des Lombarden ift unficher. Die einen geben das Jahr 1164 an 
0 (jo Buläus), andere nennen 1161 (fo Robertus deMonte MG ser. VI, 511), 1162 oder 
1163 (3.8. Alberich, Chron. trium fontium MG ser. XXIII, 843: der Yombarde 
fei faft 3 Jahre Biſchof geweſen, wobei aber zu beachten ift, daß bier zum Jahr 1156 
fein Epiffopat mit einem eirca hoc tempus angegeben wird), Nun ftcht aber feit, da 
bereit8 1160 Morit von Sully Biſchof von Paris ift (f. den Beweis bei Dubois J. e. H, 
35 122). Es muß bier daran erinnert werden, daß diefer Morit als Barifer Profeſſor befonders Die 
Chriftologie des Yombarden angegriffen hat (f. oben). Gemäß dem angegebenen Faltum notiert 
die Chronif des Johann von Paris den Tod des Yombarden zum Jahr 1160. Das 
fehr alte Epitaphium in der Kirche des hl. Marcellus bei Paris lautet: hie iacet Magister 
Petrus Lombardus, Parisiis episcopus, qui composuit librum Sententiarum, 
40 glossas psalmorum et apostolorum, cuius obitus dies est XIII Kal. Augusti 
(1164). Bon der eingeflammerten Jahreszahl behauptet aber Duboi® mit der Gallia 
christiana, fie fei erft im neuerer Zeit fäljchlih hinzugefügt worden (l. c. p. 122). 
Man kann nun urteilen: da der Lombarde 1160 einen Nachfolger bat, jo iſt es Das 
Einfachfte anzunehmen, daß er in diefem Jahr ſtarb. Man kann aber auch jagen: ba 
45 troß des eriten Faktums andere Jahre als 1160 als Todesjahre angenommen werden, jo 
muß an bdiefen Annahmen etwas fein. Dies verfucht man damit zu begründen, daß 
Johann von Cornwall feine Angriffe gegen den Lombarden zu Yebzeiten des leteren be— 
gonnen und daß diefer eine Apologie wider ihn verfaßt babe (Protois p. 53). Leland 
(Commentarii de seriptoribus britann. I, p. 227) behauptet diefe Apologie bei 
50 fih zu baben (cuius et adhuc exstat penes me apologia) und charafterifiert kurz 
ihre Art. Ein urkundlicher Beweis dafür ift m. W. nicht zu erbringen, daß Johann 
jeine Belämpfung des Lombarden fpäteftens 1163 begonnen habe (Protoi® p. 53). Der 
Beginn des Zueignungsfchreibend des Eulogiums lautet freilih jo, daß man annehmen 
möchte, das Konzil von Tours gehöre der jüngften Vergangenheit an. Aber die Be- 
55 merfung: Guilelmus tune Senonensis, hodie Remensis archiepiscopus (MSL 
199, 1043) weiſt auf das Jahr 1175 als terminus a quo. Die dem Eulogium nabe 
verwandte Apologia de verbo incarnato, die unter den Schriften Hugos gebt (MSL 
177, 295 ff), aber gewöhnlich Johannes von Cornwall beigelegt wird, mag immerbin 
vor dem Eulogium abgefaßt fein, dann aber ift fie jebenfall® nicht durch faſt zwei 
so Decennien von ihm getrennt. Protois (p. 151) meint nämlich, die Bemerkung im Eu: 


Lombardus 633 


logium: der Verfaffer babe eine frühere Schrift zu furz und dürr bergeftellt propter 
Romanum quod tune temporis imminebat coneilium, beziehe fih „&videmment“ 
auf das Konzil zu Tours von 1163. Aber es ift natürlich nicht zu bezweifeln, daß das 
eoneilium Romanum die Lateranſynode von 1179 ift, wo, tie mir willen, die Frage 
wieder verhandelt wurde. Demnach ift die Apologie 1178 oder 1179, das Eulogium 5 
1179—1181 (Tod Aleranders) verfaßt. Man fann fich aljo eigentlich nur auf die An: 
gabe Lelands berufen. Gab es eine Apologie des Lombarden wider Johannes und ftarb 
der Lombarde fpäteftens 1164, jo muß Johannes fpäteftend 1163 gefchrieben haben. Da 
nun aber leßteres ald durchaus unwahrſcheinlich bezeichnet werden muß, jo feheint mir die 
Angabe Yelands als irrig betrachtet werden zu müffen. Hierzu fommt, daß, wenn ber 
Lombarde 1163 noch Tebte, es ſehr auffallend ift, daß er nicht zu Tours anweſend mar. 
Demnah wird es als das MWahrfcheinlichere bezeichnet merden müſſen, daß der Lombarde 
1160 ftarb. Aber die Möglichkeit, daß er 1160 nur abdicierte — es könnte ihm Simonie, 
aber auch Härefie vorgetvorfen fein, vgl. die Angaben ©. 632,5. 3 — und dann noch ein 
paar Jahre über lebte, ift offenzubalten. 1 
er perfönliche Charakter des Lombarden ſcheint ehrwürdig geweſen zu fein. Auch 
ein Schüler, der ihn fpäter befämpfte, bat mit Liebe von ihm geredet (Johannes von 
Cornwall). Darf man vom Schriftfteller auf den Menſchen jchließen, fo wird man gern 
glauben, daß er ein ernfter und demütiger Mann war. Für lebteres wird als Beleg 
eine Gejchichte erzählt. Als einige Edelleute aus Novara ibn anläßlich feiner Erhebung > 
zum Bifchof befuchten, nahmen fie feine alte Mutter mit, Heideten fie aber in vornehme 
Gemwänder. Da habe der Sohn fi von ihr abgewandt und erft, als fie ihr eigenes ein- 
faches Gewand wieder angelegt hatte, fie als feine Mutter begrüßt und geehrt. Wie ber 
Lombarde felbit, jo werden auch fein Water und feine Mutter ale Wohlthäter von 
St. Victor genannt (Denifle, Geſch. d. Univ. I, 657. Anm. 16). 26 

2. Die gefchichtliche Bedeutung des Lombarden berubt ausschließlich auf feinen Sen- 
tenzen und der Verwendung, die diefelben in der Theologie des Mittelalters gefunden 
haben (f. den A. Scholaftit). Die ältere Dogmatik des Mittelalter verfuchte die Lehre 
der Kirche nach Ausfprüchen der Bibel und Sentenzen der Kirchenväter feftzuftellen (f. bei. 
Sfidor von Sevilla, Alkuin, Paſchaſius Radbertus ꝛc.). Diefe ſammelnde Thätigfeit machte so 
feit dem 11. Jahrhundert Platz der dialeftifhen und fpefulativen Verarbeitung und Durd)- 
dringung der überfommenen Lehren (die tbeologifhen Schulen von Tours und Ber). 
Anfelm von Canterbury unternahm es den gegebenen Glaubensinhalt fpefulativ zu repro- 
duzieren und dadurch als vernünftig zu erweifen. Dagegen bat Abälard die Methode der 
dialektifchen und fritifchen Verarbeitung der überfommenen Lehren aufgebradht. Er führte 36 
feine Anſchauungen in feinen Vorlefungen dur, indem er die Theologie nah dem Schema: 
fides, sacramentum, caritas gliederte. Diefe Einteilung mie die Anfichten des Meifters 
jind in einer Anzahl von teild gedrudten, teils noch ungedrudten Sentenzenbüchern befolgt 
(f. Denifle, Archiv I). Dem gegenüber bat Hugo von St. Viktor in feinem großen Werf 
De sacramentis und in ber Summa sententiarum die ganze Dogmatif auf die 40 
Autorität der bl. Schrift, unter Abſehung von der dialeftifhen Kunft, begründen wollen. 
Aber trog dieſer Abficht ift Be feinestwegd ein unfreier Traditionalift. Es fehlt ihm 
nicht an eigenen Anfichten und auch von den fpefulativen und bialektifchen Elementen 
hat er ſich weniger freihalten fünnen, als man nad feiner Abficht annehmen möchte. 

In diefe geistige Bewegung ift der Lombarde eingetreten. Die Klage über die Arroganz #5 
der Profefforen und ihr „neues Evangelium” mar weit verbreitet, Spott und Hohn über die 
dialektifchen Künfte ließen fich hören. Andererſeits war der Erfenntnistrieb lebendig. Ein 
Lehrbuch um das andere entjtand. Sie gingen zumeift aus der Schule Abälards hervor, 
ober verrieten doch feine Anregungen; überall aber war das Beftreben vorhanden dieſe 
Anregungen in das Drthodore zu übertragen, waren doch die Meinungen des Meifters so 
cenfuriert. Unter diefen Werfen hat das des Petrus Yombarbus die größte Bedeutung 
erlangt. Es war in der That für feine Zeit ein vorzügliches „Lehrbuch“. Es handelte 
fih dem Verfaſſer vor allem darum die vorhandenen Meinungen ruhig und forgfältig dar: 
zuftellen.. Hoc volumen deo praestante eompegimus ..., in quo maiorum 
exempla doctrinamque reperies (j. den Prolog). Aber der Verfafjer läßt auch die 55 

eitgenoffen zu Worte fommen, obne fie freilich, nad Art der Zeit, zu nennen. Die 

teinungen der „aliqui” und „quidam“ werden eingehend referiert und fritifiert ober 
ſtillſchweigend acceptiert. Won den dogmatischen Problemen der Zeit giebt das Bud) jo- 
mit ein Bild. Es find befonders drei Autoren, die auf den Lombarden ſtark eingewirkt 
haben: fein Lehrer Abälard, Hugo und das Dekret Gratians. Es läßt fich oft nicht mehr so 


— 


0 


5 


634 Lombardus 


ausmachen, ob er die altkirchlichen Autoren, die er citiert, felbft eingefehen hat. Er ift, wie 
auch feine übrigen Schriften zeigen, ficher ein belefener Mann geweſen, aber der Lehrſtoff der 
Kirchenväter war traditionell getvorden, lange Reiben von Sentenzen waren gefammelt und 
waren allgemeines Befigtum, —— hat der Lombarde die Schriften der Zeitgenoſſen genau 
5 gekannt. Abälards Einfluß iſt unverkennbar im Ganzen wie in unzähligen Einzelheiten. 
ber der Lombarde verhält ſich zu feinen prononcierten Anſichten meiſt kritiſch. Dagegen 
folgt er gern, oft ganz genau und wörtlich, Hugo, freilich auch bier nicht, ohne den fpe 
fulativen Elementen aus dem Wege zu geben. Gratian endlich ift für feine Saframente: 
lehre durch die von ihm gebrachten Gitate und die rechtliche Behandlung bedeutungsvoll 
ı0 geworden. Ob ihm die Sentenzen des Robert Pullus befannt waren, ift, ſoweit ich jebe, 
nicht ſicher auszumachen. Dasjelbe gilt von den Sentenzen des Magijter Roland (ed. 
Gietl 1891), die aber nicht viel älter als fein Werk fein werben. Die von Dr. Ed, dem 
befannten Gegner Luthers, and Licht gezogene Summa theologica Magistri Bandini 
(ed. Chelidonius 1519), die fich — auffallend mit den Sentenzen des Lombarden 
ı5 berührt, iſt ſicher von dem Lombarden abhängig,; es giebt noch mehr folder Auszüge 
aus dem Yomb., ſ. beſ. Rettberg, Comparatio inter magistri Bandini libellum et 
Petri Lombardi libros quatuor (Göttinger Weihnachtsprogramm 1834) vgl. Protois 
p- 118f.; Denifle, Arch. I, 438. 589. Anders verhält es fich vielleiht mit den Sen- 
tenzen des Magijter Gandulph, die bisher leider nicht gebrudt wurden (Handfchrijten 
20 auf der Nationalbibl. zu Turin, ſ. Denifle, Archiv I, 621 Anm.2). Denifle (Archiv I, 
623 Anm. 4) hat darauf aufmerffam gemacht, daß zwei Sentenzenbüder aus dem 
13. Jahrhundert auf Grund einer Anzahl von Parallelitellen behaupten, daß der Lom: 
barde das Merk jenes Bolognefer Lehrers faft wörtlich benußt habe. Cod. Trec. 1206 
bemerkt vom Anfang des 4. Buches, daß derjelbe est Gandulphi fere verbo ad verbum 
% usque ad illud in capite tertio „signorum vero“ (d. b. nad unferer Einteilung IV 
dist. 1,1 und etwa der 6. Teil von n. 2, ca. 12—15 Beilen). Cod. Amplon. 108 (4°) 
zu Erfurt verweiſt zu vielen Stellen des Lombarden auf die Paralleljtellen bei Gandulph 
und Hugo. Dieje Berweifungen find in der Ausgabe des Sentenzenwerkes Bonaventuras 
(I—IV, Quaracchi 1882 ff.) im fritiihen Apparat angeführt worden (eine — unvoll: 
30 ftändige — AZufammenftellung bei Efpenberger, Die Philofophie des Petr. Yomb., ©. 7 
Anm. 3). Allein aus diefen Notizen folgt einjtwweilen nur, daß Gandulph und der Lom— 
barde in einem Abhängigfeitsverhältnis zu einander jtehen, und daß im 13. Jahrhundert 
der Lombarde ald der Abhängige betrachtet worden ift, doch nur auf Grund litterarifcher 
Beobachtung, nicht felbitftändiger gefchichtlicher Kunde. Weiteres läßt ſich vor Veröffent: 
36 lihung der Gandulphſchen Sentenzen mit Sicherheit nicht behaupten. Es ift ein Irrtum 
Eipenbergers (a.a.D. ©. 7), daß der Anfang des 4. Buches ebenfo gut wie aus Gandulpb 
aus den von dem Lombarden jo oft benügten Sentenzen Hugos dv. St. Viktor geflofien 
fein könne, two er ebenfo laute (IV, 1; an der Echtheit der Hugonifchen Sentenzen halte 
ich feit, vgl. Zödler Bd VIII, ©. 439,4), denn der Wortlaut bier und dort weicht in 
wo Wirklichkeit deutlich voneinander ab. Vom Standort der Chronologie aus bat Ejpen: 
berger „die geringe Wahrfcheinlichkeit, daß der Lombarde Gandulph benußte” behauptet 
(©. 7). Doch weder hieraus, noch aus der weiteren Bemerkung, daß faft fämtliche Stellen, 
die aus Gandulph ftammen follen, bei Hugo, Auguftin zc. „Analoga haben” läßt ſich ein 
pofitiver Schluß ziehen. Auch wenn der Lombarde Gandulph kannte, wird das Bild 
45 feiner geijtigen Eigenart und Abhängigkeit nicht verändert. 
Für die Art des Lombarden ift vor allem charakteriftiich die Vorſicht, Beſcheidenheit 
und Zurüdhaltung, die er bei der Entjcheidung über die dogmatiſchen Probleme befolgt, 
3. B. I dist. 45,1: pro sensus nostri imbeeillitate; I dist. 7,4: non est nobis 
perspicuum aperire, quomodo hoc sit verum; I dist. 19, 14: mallem silens 
so alios audire quam loquendo malevolis detrahendi occasionem praestare; 
I dist. 5, 10: mallem ab aliis audire quam ipse tradere; II dist. 27, 11 horum 
autem iudiecium diligentis lectoris relinguo examini ete. — Hiermit hängt ein 
anderer — twichtigerer — Punkt zufammen. Es ift die tiefe Abneigung, die der Lombarde 
gegen alle Spekulation empfindet. Er will nur die Firchliche Lehre darlegen. Er ver: 
55 wahrt fich gegen die garruli ratiocinatores (I dist. 4,2; 2,3; 42,1) mit dem no- 
vellum sui desiderii dogma, die Väterlehre allein will er vorbringen: sie ubi vero 
parum vox nostra insonuit, non a paternis discessit limitibus (prolog.). ®on 
den Sachen und den Zeichen joll nad) Auguftin die Theologie handeln: cumque his 
intenderit theologorum speculatio studiosa atque modesta, divinam scripturam 
so formam praescriptam in doctrina tenere advertet (I dist. 1, 1). Die „modeſte 


Rombardus 635 


Spekulation” bedurfte nun aber nicht einer Erwägung der Prinzipienfragen, die die Zeit 
beivegten. Über die Fragen nad Schrift und Vernunft, Autorität und Philoſophie giebt 
er feine Auskunft. Er iſt vielmehr ängftlich beftrebt alle allgemeineren philoſophiſchen 
Urteile feiner Darftellung fernzuhalten. Bei Befprehung der Trinitätslehre etwa wird 
von der Aufitellung oder Anerkennung emer der Schullehren über die Univerfalien ges 5 
flifjentlich abgefehen. „Er windet fich vielmehr mit merkwürdigem Gefchid durch die meijten 
Parteien hindurch, jeder gleich nahe und gleich ferne, jeder freundlich winkend und doch 
im Grunde feiner folgend” (Ejpenberger ©. 21). Allein fo wenig er philoſophiſch denken 
wollte, jo wenig konnte er die philofophifchen Begriffe vermeiden. Die Autoritäten alter 
und neuer Zeit, denen er folgte, arbeiteten ja durchweg mit foldhen Begriffen. Indem der 10 
Lombarde auf prinzipielle Klärung diejer Begriffe verzichtet, haben feine Erörterungen häufig 
den Charakter des Zufälligen und Eflektiichen. Aber gerade hierdurch, daß der Lombarde 
feiner der vorhandenen Schulen die Palme reicht, wurde fein Werl für alle brauchbar. 
Auch dem Einfluß der Dialektit hat ſich der Sentenzenmeifter nicht entziehen können. Troß 
der Veriverfung der hochmütigen Dialektifer und der ratio, befolgt er doch felbit oft ihre ıs 
Methode. Das führt ung auf die Methode des Lombarden. Sein Abjehen ift darauf 
erichtet die veritas catholica darzulegen. Diefe wird dargeboten von den Firdhlichen 
Hutoritäten, der bl. Schrift, den Kirchenvätern und den gelegentlich erwähnten alten 
Symbolen (I dist. 4,1 Nicänum; I dist. 11,5: Athanasius in symbolo; ib. 2: 
die concilia prineipalia mit ihren Symbolen). Der Gang der Erörterung ift in ber 20 
Negel folgender. Das Problem wird in thetijcher oder in Frageform aufgeftelt Die 
Probleme ericheinen gewöhnlih als gegebene (quaeri solet). Es mird eine Löfung 
geboten gewöhnlich durch eine oder — patriſtiſche Stellen. Dann können Autori— 
täten angeführt werden, die ſcheinbar gegen jene Löſung ſprechen. Dieſer Widerſpruch 
wird irgendwie fortinterpretiert gemäß der Vorſchrift Abälards: facilis autem plerumque 26 
controversiarum solutio reperietur, si eadem verba in diversis significationi- 
bus a diversis auctoritatibus posita defendere poterimus (Sic et non, prolog.). 
Menn dies Mittel nicht verfängt, fo wird — abermals Abälard folgend — die Ent: 
jcheidung nad dem Gewicht der Autorität getroffen, wobei die Bibeljtellen unfehlbar find, 
unter den Vätern aber Auguftin prävaliert. Bei Ablehnungen waltet ftet3 die größte 30 
Schonung ob. Das ziveite Mittel um die Diskuffion in Fluß zu bringen ift die Wieder: 
gabe der Anfchauungen der Zeitgenofjen (aliqui, quidam), die durch Autoritäten geſtützt 
oder befämpft werben fünnen. Wie nun aber die Autoritäten nicht wohl ohne dialektifche 
Kunjt miteinander verföhnt werden fünnen, jo ſchiebt fich in diefe Auseinanderjeßungen 
mit den Zeitgenoffen erft recht die ratio ein, der Verfafler folge nun fremder Logik (in s5 
der Regel der Hugos), oder er bilde felbft Argumente. Im einzelnen ift die Anordnung 
und Folge der Entwidelung noch nicht jo feitgefugt wie bei den fpäteren Scholaftifern. 
Der Berfafier beivegt fich innerhalb des gefennzeichneten Schemas noch relativ frei. 

Es joll alfo prinzipiell nur die autoritative Firchlide Wahrheit ausgejagt werben. 
Die ratio fommt dabei nur als Hilfsmittel in Betracht. Von einer inhaltlichen Ein= 40 
wirkung der ratio auf den Glauben will der Lombarde nichts wiſſen: illae enim et 
huiusmodi argutiae in creaturis loecum habent, sed fidei sacramentum a 
philosophieis argumentis est liberum. Unde Ambrosius: aufer argumenta, 
ubi fides quaeritur, in ipsis gymnasiis suis iam dialectica taceat, piscatoribus 
ereditur, non dialectieis (III dist. 22, 1). Aber dieſe Abjiht wird in anderem 45 
Zufammenhang durch andere Erwägungen durchkreuzt. Zwar meint der Zombarde, daf 
die fides quae creditur ein ®laube ſei, quia idem iubemur credere et unum 
idemque est quod creditur a eunctis fidelibus (III dist. 23, 6). Aber damit ift 
feineswegs das gefamte Gebiet des Glaubens aus der Sphäre der Vernunfterfenntnis 
entrüdt, jondern: quaedam fide ereduntur quae intelliguntur naturali ratione, 50 
quaedam vero quae non intelliguntur (ib. dist. 24, 3); in erſterem Fall tritt durch 
den Glauben eine Erweiterung der Erfenntnis ein (ipsa per fidem amplius intelligi). 
Der natürlichen Bernunft ift nicht nur das Dafein Gottes, fondern in dunkler Weife 
jelbft die Trinität offenbar. Aber bier muß die Offenbarung ergänzend eintreten: non 
enim per creaturarum contemplationem sufficiens notitia trinitatis potest 55 
haberi vel potuit sine doctrinae vel interioris inspirationis revelatione; unde 
illi antiqui philosophi quasi per umbram et de longinquo viderunt veritatem, 
deficientes in contuitu trinitatis (I dist. 3, 6). Auch die Schöpfung der Welt durch 
Gott ift, wie zu 1Ko 9 gejagt wird, secundum philosophicas rationes den Heiden 
befannt (MSL 191 col. 1613); ebenfo das Naturgejeh, qua (der Menſch) intellexit et so 


636 Lombardns 


sibi conseius est, quid sit bonum quidve malum (in Rom. 2, Mi 19i, 1345). — 
Man kann von diefem Standpunkt urteilen, daß er in naiver Weife die pätere ſcholaſtiſche 
Auffaffung anticipiert. Die Theologie foll die pofitive Kirchenlehre darftellen, aber dieſe 
ftimmt gerade in ihren Fundamenten mit den natürlichen Vernunfterfenntnifjen überein. 
5 Aber der Lombarde ift zu der prinzipiellen Klarheit der Späteren auf diefem Gebiet nicht 
vorgeichritten. 
Wir müffen weiter von der Einteilung der Sentenzen handeln. Im Prolog beißt 
e8: fidem nostram adversus errores carnalium atque animalium hominum . 
munire ac ... theologiecarum inquisitionum abdita aperire, necnon et sacra- 
ıo mentorum ecclesiasticorum pro modulo intelligentiae nostrae notitiam tradere 
studuimus. Von den res und den signa ift alſo zu reden (I dist. 1,1. 2). Mber 
eine Bemerkung zu Beginn des 3. Buches (in anderen Ausgaben am Ende des 2, Buches) 
giebt eine andere Einteilung an oder fpezialifiert jene erfte: Nachdem im 1. Buch de in- 
explicabili mysterio summae trinitatis, und im 2. Bud) conditionis rerum ordo 
ı5 hominisque lapsus behandelt ift, joll weiter de eius reparatione per gratiam me- 
diatoris dei et hominis praestita, atque humanae redemptionis sacramentis qui- 
bus contritiones hominis alligantur ac vulnera peccatorum curantur, geredet 
tverben, ut Samaritanus ad vulneratum medicus ad infirmum, gratia ad miserum 
accedat. Hierauf wird zu Beginn des 4. Buches wieder Bezug genommen. Dist. 43—50 
20 des 4. Buches geht dann mit einem „postremo“ zu den letten Dingen über. Dieje 
Einteilung ift im ganzen wie im einzelnen völlig verfchieden von der von Auguftin in 
dem Enchiridion befolgten (Glaube, ran, Liebe). Aber fie dedt ſich auch nicht mit 
der in Abälards Schule üblichen (Glaube, Saframente, Liebe), Auch Hugo kann nicht 
die Vorlage des Lombarden geweſen fein. Dagegen ift Gandulphs Einteilung mit 
25 der des Lombarden identisch (ſ. Denifle, Archiv I, 622). Iſt diefer von ihm ab- 
bängig, jo würde dann diefelbe Frage in Bezug auf Ganbulph erhoben werden müſſen. 
Nun bat aber dem Lombarben eine Iateinifche Überfegung von des — von 
Damaskus Werk de orthodoxa fide vorgelegen. Sie kann natürlich ebenſo dem 
etwa gleichzeitigen Gandulph bekannt geweſen ſein, zumal ſie in Piſa entſtand. Zum 
30 Verſtändnis muß man zunächſt überlegen, 1. daß die Leit des Lombarden eine Menge 
fertiger Problemgruppen bejaß, 2. daß der Einfluß auguftinifcher Sentenzen und Gedanken 
jehr ftark war, 3. daß die Saframentslehre durch die dogmatifche Arbeit wie das Kirchen: 
recht fich zu einem zufammenhängenden Kompler herausgebilbet hatte. Dur diefe Mo: 
mente mußte der etwaige Einfluß des Damafcenerd natürlich auf die äußere Reibenfolge 
35 eingefchräntt werden. Daß aber für diefe ein folder Einfluß angenommen werden muß, 
fann m. E. nicht geleugnet werden. Einmal weil der Parallelismus im ganzen zu auf 
fällig ift (im 4. Buch trat die Sakramentslehre an die Stelle der Myſterien und der 
loderen Sammlung von Gnadenmitteln bei dem Damajcener), dann aber weil der Gang 
der Erörterung im 2. Buch auch im einzelnen ziemlich genau übereinftimmt (Schöpfung, 
0 dann Engel und Teufel, dann die Naturwelt, dann der Menſch, wobei der freie Wille den 
Schluß bildet, freilich ift aber auch zu vergleihen Hugo Sent. II u. III). Ebenſo 
ift die Zufammenordnung von Saframenten und Eschatologie im 4. Bud, die dem Lom— 
barden von feinen fonftigen Autoritäten Hugo oder Abälard nicht an die Hand gegeben 
wurde, bei dem Damafcener vorgebildet. Die Abhängigkeit ift aber, wie gejagt, rein 
45 formal (j. Seeberg, Dogmengefchichte II, 47, ſowie Bardenheiver, Patrologie? ©. 515). 
Diefe Einteilung bot aber im ganzen die Möglichkeit den dogmatifchen Gedankenftoff in 
ſachgemäßer Reihenfolge darzulegen. Im einzelnen allerdings tft die Anordnung oft recht 
ungeihidt. Bor allem fei vertiefen auf die Stellung, die Glaube, Hoffnung, Liebe, die 
antiten Kardinaltugenden, die fieben Gaben des bl. Geiftes, die Frage nach dem Zu: 
50 fammenhang der Tugenden, ſowie eine Erklärung der zehn Gebote erhalten haben, nämlich 
als Abſchluß der Chriftologie (III dist. 23—40), in Anfnüpfung an die Frage, ob Chriftus 
Glaube, Hoffnung und Liebe gehabt habe. Hierdurch wurde diefe Stelle der jolenne 
Play zur Behandlung der ethifchen Probleme bei den fpäteren Scholaftifern. — Der 
Neigung haarfpaltenden und nichtigen ragen nachzugehen, hat der Yombarde im ganzen 
65 twiderftanden. Die Schultradition nötigte ihn Freilich derartige® mitunter aufzunehmen, 
fo z. B. in ber Engellehre, aber im ganzen ift er hier eher reduzierend als fortbildend 
vorgegangen. 
Die Einteilung in vier Bücher rührt von dem Lombarden felbft ber. Hinfichtlic 
der durch die Handjchriften und Ausgaben bezeugten Einteilung der Bücher in Diltinktionen 
co — Bonaventura 3. B. kannte und befolgte fie ſchon — wird dies zu verneinen fein. Der 


Lombardus 637 


Prolog fchließt mit den Worten: ut autem quod quaeritur facilius occurrat, titulos 
quibus singulorum librorum capitula distinguuntur praemisimus. Daraus folgt 
1. daß der Verfaſſer jelbft die Diftinktioncneinteilung nicht kannte, ſondern nad Kapiteln 
einteilte, 2. daß dieſe Einteilung vor den einzelnen Büchern ftand, bier haben fie auch 
die Handichriften, vgl. die oben S. 634, 25, angeführte Stelle des Cod. Tree.; 3. daß 5 
die jonjtigen Überfchriften, Randnoten ꝛc. in den Ausgaben fpäteren Urfprungs find. Die 
neue kritiſche Ausgabe der Franziskaner in den Werfen Bonaventuras giebt auch hierin 
das Urfprüngliche wieder (vgl. die Bemerkungen vol. I, p. LXXXIII). 

Die Sentenzen find unzäbligemal gedrudt worden und find in ehr vielen Hand: 
Schriften erhalten (einiges Wichtige j. in der Bonaventuraausgabe I p. LXXXVIII, dazu 10 
II p. XII). Eine kritiſche Ausgabe mit vielfach verbefjertem Text, kritiſchem Apparat und 
Angabe der benüßten Väterjtellen haben die Franziskaner in der Ausgabe des Sentenzen- 
werkes Bonaventuras geliefert vol. I—-IV Quaracchi 1882 ff. 

Wir laſſen hierauf eine Inhaltsangabe des Werkes folgen, wobei auf die Dogmatifchen 
Hauptanfhauungen Gewicht gelegt werden ſoll. — Im eriten Buche verfährt der Lom— 16 
barde bei den Beweifen fürs Dafein Gottes vorwiegend kosmologiſch (dist. 3). — Für 
die Trinität beruft er fich (ebenda) auf die feit Auguftin hergebrachten Analogien, leugnet 
jedoch, daß aus den legteren eine eigentliche Erkenntnis der erjteren getvonnen werden könne, 
ohne die pofitive Offenbarung und den Glauben, und bebt hervor, daß eigentlich alle 
menſchlichen Sprady® und Denkformen nicht dazu ausreichten den dreieinigen Gott nad) 20 
feinem Wefen zu beftimmen (wegen der supereminentia divinitatis, die usitati eloquii 
facultatem excedit, dist. 23, 4 u. 7; dist. 2, 1; dist. 8, 7 u. 8). Heterodor tft feine 
eigentlihe Trinitätslehre in feinem Punkte. Joachim von Fiore (+ 1202, |. Denifle, AYKG 
I, 136 ff.) bat zwar in einer feiner Schriften behauptet, der Yombarde habe die Trinität 
in eine Quaternität verwandelt, und diejer Vorwurf wurde auf dem Lateranfonzil vom 25 
Sabre 1215 geprüft. Derjelbe bezog fich darauf, daß Sentent. I, dist. 5 gelehrt wird, 
Vater, Sohn und Geift fein summa quaedam res, und dieſe summa res jei weder 
zeugend, noch gezeugt, noch procedens. Der Yombarde unterjcheidet nämlich die göttliche 
Mejenbeit von den drei Perfonen, erklärt jedoch als Nealift audy die diefen gemeinjame 
Weſenheit für real, für eine Subſtanz. Dieſe hatte nun Joachim zu den drei Perfonen so 
addiert. Indeſſen Innocenz III. und das Konzil fanden mit Recht jenen Sat volllommen 
orthodox und verdammten nicht ihn, fondern die entgegengefegte Meinung des Anklägers 
(vgl. Hefele, Conciliengeſch, V*, 880 f.; Seeberg, DO II, 91F.). — Aud die Allgegen: 
wart Gottes bezeichnet Peter als unbegreiflic, faßt fie übrigens fo, daß er jagt, alles jei 
in Gott, und Gott fei, obgleich unveränderlich, ſtets in jich bleibend: in omni creatura 36 
essentialiter, praesentialiter et potentialiter, und an jedem Ort, jedoch durchaus nicht 
räumlich (localis non est), weder jo, wie ein corpus eircumscriptibile, das aus: 
gedehnt ift und sui interpositione facit distantiam ceircumstantium, nod wie bie 
geichaffenen Geiſter, welche zwar nicht ausgedehnt find (dimensionem non habent), 
aber doch definitione loci terminantur (in dem Sinne an einen bejtimmten Ort gebuns 40 
den find, daf fie, wenn irgendivo ganz gegenwärtig, anderswo eben nicht jind, dist.37). — 
Das Verhältnis zwiichen der Präfcienz Gottes und dem Gejchehen der Dinge faßt er — 
abgejehen von den Fällen, wo es ſich um das von Gott felbjt zu Bewirkende handelt — 
jo, da er weder das Geſchehende ald den eigentlihen Grund der Präfcienz, noch die 
legtere als den eigentlichen Grund des Gejchebenden betrachtet, vielmehr beides lediglich 45 
als die causa sine qua non des anderen (wir würden jagen die condicio s. qu. n,, 
dist. 38). Die Prädejtination iſt als divina electio gratiae praeparatio, die Repro— 
bation ijt praescientia iniquitatis quorundam et praeparatio damnationis eorun- 
dem. Die Prädejtination ift eigentlih praescientia et praeparatio beneficiorum 
dei, durch die wir iustificeamur (dist. 40). Ein der Gnade vorangebendes meritum 0 
giebt es nicht, auch nicht in dem Sinn, daß man fich die Nichtverwerfung verdienen fünne 
(dist. 41). Die Allmacht Gottes bejteht darin, quod omnia faeit quae vult et nihil 
omnino patitur (dist. 42). — Endlich ſei hier noch erwähnt die Unterjcheivung des 
einheitlichen eigentlichen Willens Gottes oder des Willens Gottes an fi) (beneplacitum 
dei sive dispositio; voluntatis dei causa nulla est), der jtets Thatjache wird, und des 55 
vielfältigen uneigentlichen Willens Gottes oder der bloßen Willenserfcheinungen, welche 
(dist. 45) ſich im Gebieten, Berbieten, Raten, Wirken und Zulafjen darftellen (signa 
beneplaeiti oder voluntatis), denen aber keineswegs die Thatfachen immer entiprechen 
(praecepit enim Abrahae immolare filium, nec tamen voluit). Auf den erjteren 
beziehen ſich auch die das Böje betreffenden Säge (dist. 46, 15): deum non velle « 


638 Lombardus 


mala fieri nec tamen velle non fieri, neque nolle fieri. Omne ergo quod vult 
fieri fit et omne quod vult non fieri non fit. Fiunt autem multa quae non 
vult fieri, ut omnia mala. — Im zweiten Bude ift von ber Schöpfung die Rede 
unter eingehender Auslegung des Abtifchen Cchöpfungsberichtes und genauer Behandlung 
5 der Engellehre. Überall wird Hugos Lehre reproduziert. Der Lombarde faßt die imago 
und die similitudo, zu denen der Menfch geſchaffen fei, als etwas Verſchiedenes, ent: 
jcheibet fich aber nicht ausbrüdlich für eine der drei möglichen Faffungen diefes Gegen: 
aßes, die er anführt (dist. 16). — Die traducianifche Anficht von der Entftehung der 
individuellen Menjchenfeelen vermwirft er (dist. 31). — Den Willen (liberum arbitrium) 
ıo nennt er frei (dist. 25, 5), infofern er sine coactione et necessitate valet appetere 
vel eligere quod ex ratione deereverit. Den Sat (Abälarde), daß der moraliſche 
Charakter der Handlungen einzig von der Intention des Willens abhänge, erklärt er für 
falih (dist. 40, 3; 36, 10). — Vom Urftande wird gelehrt (dist. 24), daß der Menſch, 
um fortjchreiten, geiftlich leben und das ewige Leben erlangen zu fönnen, ſchon vor dem 
1: Sündenfall außer der gratia creationis (die ihn nur in den Stand feßte, resistere 
malo, sed non perficere bonum) noch eines anderen gratiae adiutorium bedurfte. 
Durch den Sündenfall babe er dann aber nicht nur dieſes Gnadengut verloren, fondern 
auch eine vulneratio (freilich feine privatio) jeiner naturalia bona erlitten; durch die 
Sünde tft da liberum arbitrium imminutum vel corruptum (dist. 25, 8. 15). 
20 Die Erbfünde ift die Beichaffenheit, die dur Adam auf alle Menfchen überging als auf 
die per eius carnem vitiatam concupiscentialiter generatos (dist. 30, 4). Sie 
wird durch das Fleiſch fortgepflanzt und geht von diefem auf die Seele über. Ihre Ur: 
ſache ift pollutio quaedam quam ex fervore coitus parentum et concupiscentia 
libidinosa contrahit caro, eum coneipitur (dist. 31, 6). Von Belang ift noch die 
25 ſtarke Betonung des ſchuldhaften Charakters der Erbfünde: peecatum originale culpa 
est quam omnes concupiscentialiter concepti trahunt (dist. 30, 6). PVeranlaft 
ift diefer Sag durch die Verdammung des abälardiihen Satzes: quod non contraximus 
ex Adam culpam, sed poenam, zu Send 1141. Hier müfjen wir noch auf bie 
Sätze des Lombarden über die Gnade eingehen, weil diefelben für die Folgezeit von Be 
0 lang geworden find, und er bier relativ jelbitjtändig arbeitet. Die gratia operans: prae- 
parat voluntatem, ut velit bonum, die gratia cooperans: adiuvat, ne frustra 
velit (dist. 26, 1). Daher: bona voluntas comitatur gratiam, non gratia volun- 
tatem (ib. n. 3). Was ift nun die gratia operans? Es ift der Glaube mit der Liebe 
als die von oben dem Willen eingeflößte Kraft, die den Willen bereitet zum Guten (ib. 
3 4. 5). Die Gnade ift eine den Willen befreiende und heilende virtus. Durch fie wird 
der Wille befähigt gute und verdienftliche Werke zu thun. Zu diefen wirken aljo die 
Gnade als übernatürliche Kraft und der Wille ftet3 zufammen, aber fo, daß erjterer der 
Vorrang gebührt. (Merita) quae cum ex sola gratia esse dicantur, non exeluditur 
liberum arbitrium, quia nullum meritum est in homine quod non sit per 
«0 liberum arbitrium; sed in bonis merendis causae principalitas gratiae attri- 
buitur, quia principalis causa bonorum meritorum est ipsa gratia, qua exci- 
tatur liberum arbitrium et sanatur atque iuvatur voluntas hominis, ut sit 
bona (dist. 27, 4 al. 7). So entitehen ex fidei virtute et hominis arbitrio oder 
ex caritate et libero arbitrio die verdienftlichen Alte des Glaubens und Yiebens, die 
45 jonach ſowohl unfere merita al® dona dei find (ib.n.5al.8). In diefem Zufammenbang 
begreift fih auch die dem Lombarden eigentümliche Anficht, daß der heil. Geift die die 
Seele informierende göttliche Yiebeskraft jei: quia caritas est spiritus sanctus, quae 
animi qualitates informat et sanctificat, ut eis anima informetur et sanctifi- 
cetur, sine qua animae qualitas non dieitur virtus, quia non valet sanare 
so animam (ib. n.6 al. 9). Vgl. hierzu I, dist. 17,2: quod ipse idem spiritus sanc- 
tus est amor sive caritas, qua nos diligimus deum et proximum; ib. n. 18: 
caritas ergo spiritus sanetus est qui deus est et donum dei sive datum; dist. 
18, 4; III dist. 4, 1. — Das dritte Buch behandelt die Chriftologie. Es werben die 
orthodoren Formeln reproduziert, nicht ohne Einwirkung abälardifcher Ideen. Der Yogos 
55 nahm die unperfönliche Menfchennatur an. Die Logosperjon ift una eademque immu- 
tata, aber die Menfchwerdung mird dur die Formel ausgedrückt: quia est habens 
hominem (dist.5,3; 6,6; 7,10). Hier nun find hervorzuheben die Säße, welche den L. 
in den Verdacht des Nihilianismus gebracht haben. Es drängte ſich ihm nämlich bei der 
Entwidlung der Lehre von der Perſon Chriſti die Frage auf (dist. 6), ob mit Säten wie 
0 „Gott ift Menſch geworden“ oder „Gottes Sohn ift des Menſchen Sohn geworden“ und 


Lombardus 639 


„der Menſch iſt Gott, des Menſchen Sohn iſt Gottes Sohn geworden“ geſagt werde, Gott 
ſei etwas geworden, was er früher nicht geweſen. Darüber, bemerkt er nun, gebe es ver— 
ſchiedene Meinungen. Zunächſt nehme man entweder wirklich an, daß Gott etwas wurde, 
was er zuvor nicht war, und der Menſch etwas, was er zuvor nicht war (gemeint ſcheint 
die Anſicht Hugos zu fein). Oder man nehme an, die Menſchwerdung habe nur das mit 5 
ich geführt, daß die zuvor einfache Perſon nun eine (aus der göttlichen und menjchlichen 
atur) zufammengefegte wurde (das ift etwa die Anfchauung des Damafcenere, de fide 
orth. III, 7, der ausdrüdlich herangezogen wird; welche Vertreter hier gemeint find, ift 
nicht fiher. Johann v. Commall vermweift auf Gilbert, MSL 199, 1050f.). Er jelbft 
hegt nun gegen die erfte Anficht das Bedenken, ihr zufolge fei Gott nach der Inkarnation 10 
ettwas, was er nicht immer war (dist. 7, 1), es werde alſo von Gott eine reale Verän- 
derung ausgefagt. Gegen die ziveite aber, meint er, könne unter anderen das Bedenken 
obwalten, daß der Sohn Gottes, der nach der Inkarnation nur ein Teil der einen Perſon 
Chrifti fein folle, vor Annahme der Knechtögeftalt unvollſtändig geweſen und durd das 
Hinzutreten der Menjchheit gewachſen fein müßte (dist. 7, 9). Es fei nun aber drittens 15 
die Sache fo angeſehen worden (dist. 6, 6; dist. 7, 10), daß bei der Inkarnation weder 
die göttliche Subftanz zu einer menfchlichen geworben, noch ein aus beiden verfchießenen 
Naturen da Mejen entitanden, ja nicht einmal homo aliquis geworden 
fei, vielmehr der Logos mit Yeib und Seele ala mit einem Getvande bekleidet wurde (illis 
duobus velut indumento verbum dei vestiretur), und zwar zu dem Zwecke, um 20 
den Augen der Sterblihen auf geeignete Weife zu erjcheinen, jo daß die Perſon des Logos 
mejentlih unverändert blieb und nur der Erjcheinung nad) (seecundum habitum) Menfch 
tourde, die Menfchwerdung mithin nur ein accidens oder accedens war. Das ift aber 
die Anficht Abälards. Poſitiv fpricht fich der Lombarde nicht gerade für diefe dritte An: 
fiht aus. Aber da er gegen die beiden erften Gründe anführt, die von felbit auf die 3 
dritte führen, und gegen die letztere nichts bemerkt, ſchien er doch eben dieje zu bevorzugen. 
Es ift daher begreiflich, daß er wegen Herabjegung der Bedeutung der Menſchwerdung 
verfegert wurde. Aber formell hat noch mehr, als die mitgeteilten Säße, den Vorwurf 
des „Nihilianismus” feine angebliche Behandlung der frage veranlaft (dist. 10), ob 
Chriſtus als Menſch eine Perfon oder ettvas fei. Die einen bejaben diefe Frage, das 30 
führt zu Schwierigkeiten, daher verneinen andere fie (quidam dieunt, Christum secun- 
dum hominem non esse personam nee aliquid, nisi forte „seecundum“ sit ex- 
pressivum unitatis personae). Das leßtere ift eine der abälardiſchen Schule eigen: 
tümliche Meinung, z. B. Roland, Sentent. ed. Gietl p. 179: cum secundum quod 
homo non sit persona et, ut verius loquamur nee mentiamur, nec aliquid. 35 
Gegen die erjte Auffaffung, daß Chriftus ala Menſch substantia rationalis, alſo per- 
sona jei, jagt er, daß dieſe Folgerung faljch fei: nam et modo anima Christi est 
substantia rationalis, non tamen persona, quia non est per se sonans, imo 
alii rei coniuncta. Aber auch der Grund, den man für die erfte Annahme anführt, 
Chriſtus fei ald Menſch zum Sohn Gottes prädeftiniert, zieht nicht. Chriftus ift, wozu er «0 
präbeitiniert wurde, nämlih Sohn Gottes, sed secundum hominem praedestinatus 
est, ut sit filius dei, quia per gratiam hoc habet secundum hominem. „Se- 
cundum“ darf nun nicht faufal gefaßt werden, als ob Chriftus durch feine Menjchheit 
Gott wurde, wohl aber als unitatis personae expressivum, jo daß der Sinn ift: 
ipse qui est homo est filius dei; ut autem ipse ens homo sit filius dei per # 
gratiam habet. Die erjte Auffafjung wird deutlich zurüdgetwiefen. Aber auch die zweite 
wird nicht acceptiert, aber auch nicht befonders widerlegt. Hieraus begreift fich das Miß— 
verjtändnis, ald wenn der Lombarde ihr zuftimmte. Aber jene Thefe lautete: Chriftus ift 
als Menſch überhaupt nichts, falls man nicht bei dem Ausdrud „als Menſch“ die perjo- 
nale Einheit mitdenkt, der Lombarbe dagegen jagt: als Menſch iſt Chriftus vermöge der so 
Prädejtination Gottes Sohn, nicht als wenn feine Menfchheit dies begründe, fondern fo- 
fern mit ihr die Perfoneinheit mitgedacht wird. Das heit alfo nit: als Menſch ift er 
nichts, jondern: als Gott kann dieſes Menſchenweſen nur gedacht werden, fofern die gott: 
menjchliche Perfonalität in ihm angefegt wird. Man muß beachten, daß der Lombarde 
ja gerade das Motiv der zweiten Anſchauung — der Menjch Chriſtus müſſe, wenn als 55 
„etwas“, jo ala Perfon gedacht werden — abgelehnt hat. Da die Entſcheidung fehlt — 
das ift nicht felten bei dem Lombarden — fann man nur aus dem Zufammenhang 
Schlüſſe ziehen. Dieſer zeigt aber, daß der Lombarde die betr. Anficht nicht vertritt. Er 
bat alfo nicht geleugnet, daß Chrifti Menſchheit „etwas“ war. Letzteres warfen ihm den— 
noch u. a. Johann von Cornwall (j. MSL 199, 1043 ff.) und Walther von St. Viktor 60 


640 Lombardus 


vor (f. MSL 199, 1129 ff., dazu Pland in den ThStK, 1844, IV). Aber auch Kon: 
zilien befaßten fi) mit diefer Anklage, zunächit das zu Tourd Ende April 1163 zujam: 
mengetretene, welches jedoch, wie es ſcheint, feine Entſcheidung gab. Nachdem inzwiſchen 
Alexander III., der als Magiiter Roland felbit diefe Meinung vertreten batte (ſ. S. 639, 84), 
sin zwei Schreiben an den Erzbiihof Wilhelm von Sens (1170 u. 1177) dennod den 
Nihrlianismus dem Lombarden imputiert und als prava doctrina bezeichnet hatte (Char- 
tul. univ. Paris. I, 4. 8), fuchte derjelbe Papſt 1179 auf der Lateranſynode eine förm— 
liche Verdammung desjelben herbeizuführen. Es ift aber zu einer folden nicht gekom— 
men (j. Buläus II, 403 ff.; Hefele, Conciliengeih. V’, ©. 616 ff. 719f.; Reuter, Ge 
10 ſchichte Aleranders III., Bd III, 703 ff. und Geſch. der relig. Aufllärung im Mittelalter, 
II, ©. 312 Anm. 8; vgl. jedoh J. Bach, Dogmengejch. des Mittelalters, II, ©. 730 f.). — 
Die Anklage auf Nejtorianismus, die Gerhoh dv. Neichersberg wider die Ehriftologie jeiner 
Zeit richtete (Bach, DOG des MA II, 390 ff.), kehrte fih auch wider den Yombarden. — 
In der Lehre vom Werk Chrifti hat der Yombarde ebenfo den Anregungen Abälards Folge 
15 geleijtet, ala die üblichen Schemata zu verwenden verfucht. Chriftus verdiente ſich durch 
fein frommes Leben die Verherrlihung, jein Tod verdient uns den Zugang zum Parabieie, 
die Erlöfung von der Sünde und ihrer Strafe und dem Teufel. Christus homo suf- 
ficiens et perfecta fuit hostia nämlidy zur reconeiliatio (dist. 18, 5). Dies geſchah 
aber dadurch, daß der Tod Chrijti uns Gottes Liebe offenbarte.e Mors ergo Christi 
20 nos iustificat, dum per eam caritas exeitatur in cordibus nostris. So von der 
Sünde befreit, werden wir auch vom Teufel frei. Doc ift andererjeitd auch Chriſti Kreuz 
Maufefalle für den Teufel, und jein Blut Köder geweſen (dist. 19, 1), Gott mußte Menſch 
werden, um den Teufel überwinden zu können (ib. n. 2). Weiter erlöjt Chriſtus von ber 
ewigen Strafe relaxando debitum (n. 3), aber auch von der zeitlichen Strafe, welche 
25 in der Taufe erlafjen und durch die Buße gemindert wurde, non enim sufficeret illa 
poena qua poenitentes ligat ecclesia, nisi poena Christi cooperatur qui pro 
nobis solvit (n. 4). Klarheit über den Zufammenhang der Lehre’ ift nicht gewonnen. 
Die abälardifche Idee jchlägt durch — Anjelm kommt nicht in Betradht —, aber aud 
die objektiven Erlöfungsgedanten follen fonjerviert werden. — Von der 23. Dijtinktion 
so an wird eine Anzahl ethiſcher Fragen erörtert; es ift verkehrt diefe Gedanken unter den 
Gefichtspunft der Heilsaneignung zu jtellen, wie z. B. Nitzſch in der 2. Auflage dieſes 
Werkes es thut. Sofern von einer ſolchen die Rede fein fann, wird ſie in der Safra: 
mentslehre geboten. Der Lombarde handelt von Glaube, Hoffnung und Liebe unter dem 
Gefihtspunft, ob Chriftus fie gehabt habe. Er folgt Abalard, indem er an die Liebe bie 
35 vier Kardinaltugenden anjchliegt (dist. 33), und Hugo, indem er die fieben Geiſtgaben 
ald Tugenden behandelt. Auch fie hat Chrijtus nach Jeſ 11 befeflen. Dabei werden be 
ſonders die verjchiedenen Arten der Furcht erörtert, um zu zeigen, wie die Furcht, die doch 
nah Beda in der Zukunft aufhören fol, fortbeſtehen kann (dist. 34); ferner wird ber 
Unterfdhied von sapientia und scientia eingehend behandelt (dist. 35). Die Tugenden 
40 find miteinander fonner als ein tugendhafter Habitus, Wenn aber der eine tugendbbafte 
tenjch befondere Tugenden dem anderen gegenüber zu befigen jcheint, jo verjteht fich dies 
nidyt aus einer Differenz des Habitus, jondern der Afte. Propter differentiam actuum 
ipsas virtutes magis vel minus habere dieitur. Potest et aliquam non habere, 
cum tamen simul omnes et pariter habeat quantum ad mentis habitum vel 
45 essentiam ceuiusque; in actu vero aliam magis et aliam minus habet, aliam 
etiam non habet, ut vir iustus utens coniugio non habet continentiam in 
actu, quam tamen habet in habitu (dist. 36, 2). Alle Tugenden jind zuſammen— 
gefaßt in der Liebe. Diefe ift Erfüllung des Gefeßes. Das führt weiter zu einer Er: 
flärung der zehn Gebote, wobei der Yombarde wieder befonderd Hugo folgt. Dabei wird 
50 eingehender geredet von der Yüge (dist. 38) und vom Meineid (dist. 39). Bei dem Verbot 
des Stehlens fommt auch das Zinsverbot zur Spradhe. Mit Auguftin und Hieronymus 
erden die usurae verivorfen, est enim usura, ut ait Augustinus, cum quis plus 
exigit in pecunia vel qualibet re quam acceperit (dist. 37, 3). So werben in 
diefem Abjchnitt die weſentlichſten ethiſchen Probleme erörtert; die Begrenzung des Stoffes 
65 ijt für die Scholaftif maßgebend geworden. 

Das vierte Buch handelt von den Sakramenten. Auch bier ift der Yombarde nicht 
als ſelbſtſtändiger Denker aufgetreten, von jo großer Bedeutung feine Lehre für die Folge 
zeit geworben iſt. Er folgt Hugo und Gratians Dekretum. Aber von Bedeutung war 
es 1. daß er als erfter, fo viel wir willen (Gandulph?) ſcharf und deutlich fieben Sa: 

co framente abgrenzte (j. Seeberg, DO II, 63), 2. da er die dogmatifchen ‚ragen für 


Rombardus 641 


die einzelnen Saframente berftellte, freilich abhängig von feinen Vorgängern, 3. daß 
er ben Ffirchenrechtlichen Stoff der dogmatiſchen Lehre einfügte (jo auch Gandulph, De: 
nifle Arch. I, 622). — Die Saframente find Zeichen nicht nur significandi gratia, 
sed etiam sanctificandi eingeſetzt (dist. 4, 2). — Durh die Taufe wird dem 
Menſchen die Erbfünde erlaffen, indem die Goncupifcenz geſchwächt und die Schuld 5 
aufgehoben wirb (II, dist. 32, 2). Die Konfirmation betiich donatio spiritus sancti 
ad robur (IV dist. 7, 1). Für das Abendmahl gilt die conversio der einen Sub: 
ſtanz in die andere (dist. 10, 4), obne daß nähere Angaben gemacht werden können 
(dist. 11, 3). Die fombolifche Auffaffung wird abgelehnt, ebenfo aber die Meinung 
„einiger“, daß die Brot: und Weinſubſtanz erhalten bleibe (ib. 4, jo lehrten einige Be- 10 
rengariani f. Seeberg, DG II, 59 Anm.). Wegen unferer täglichen Sünden wird Chriftus 
täglih in der Meſſe geopfert (dist.12, 7). In der Bußlehre hat der Lombarde, Abälard 
folgend, den Umſchwung, der ſich in der Bußpraris vollzogen hatte, theoretisch zu recht: 
fertigen verfucht. Die Buße beiteht in der contritio und confessio, die nicht nur vor 
Gott, jondern, wo möglid, auch vor dem Priefter abzulegen ift (dist. 17, 3.4). An die ıs 
confessio ſchließt fi die absolutio, Gott löft und der Priefter löft, aber beide aliter 
(dist. 18, 5). Die priefterliche Löfung ſchließt meiter in ſich die Auflegung der Satie- 
fattion, reſp. ihre Erleichterung (dist. 18, 7). Die Trennung der Buße in zwei Akte 
(Contrition nebjt Beichte, und Satisfaktion) folgt Abälard (Tilgung der ewigen und ber 
— Strafe), die Verbindung von Beichte und prieſterlicher Abſolution löſt ein bei 20 
bälard ührig gebliebenes Problem (wozu die kirchliche Abſolution?) im Anſchluß an Hugo. 
Die legte Olung dient ad peccatorum remissionem et ad corporalis infirmitatis 
allevationem (dist. 23, 2). Die Darftellung der Ordination wie der Ehe bewegt fich 
in den firchenrechtlichen Geleifen. Die priefterlihe Gewalt fchließt ſich an die Saframente: 
consecrat enim et sanctificat (dist. 24, 9). — Zum Schluß wird in relativ jelbit: 25 
ftändiger Weife von den legten Dingen gefprochen. Zuerſt von der Auferjtehung, vom 
Alter und der Geftalt der Erjtandenen, von den receptacula animarum, von den suf- 
fragia defunetorum, vom Zuftand der Böfen nad) dem Tode, von Gottes Gerechtigkeit 
und Barmherzigkeit, ferner vom jüngften Gericht, der Geftalt des Richters, den verfchiedenen 
mansiones, vom Zuftand der Verdammten. “ 

Das ift der mefentliche Inhalt des großen Werkes. Er beftätigt die Bemerkungen, 
die mir über die Methode des Lombarden gemacht haben. Er war ein fleißiger Sammler 
und ein leidenſchaftsloſer Kompilator, ein nüchterner und beſcheidener Gelehrter und er beſaß 
ein erhebliches formales Talent. Das befähigte ihn ein Lehrbuch zu fchaffen, das Jahr— 
hunderte über ald Kompendium brauchbar blieb. Gerade daß ihm jede Spur von Genia= 55 
lität und ſtarker perfönlicher Überzeugung abging, ermöglichte die Vorzüge, die feinem Bud) 
feine Stellung als einer Bibel neben der Bibel erwarben. 

Trog aller Vorſicht und Objektivität hat er doch Meinungen aufgeftellt, die fpäteren 
Zeiten für irrig galten. Won den Anfechtungen, die feine Trinitätslehre und Chriftologie 
erfuhren, war jchon die Rede. Auf dem Lateranfonzil von 1179 fol, nah Walther von 
St. Viltor, die Abficht beftanden haben, die Sentenzen des Zombarden zu verdammen. 
ALS aber ein franzöfiicher Biſchof für feinen Lehrer eintreten wollte, meinten die Karbinäle, 
fie feien zu emfteren Dingen zufammengelommen. Dabei hatte e8 fein Bewenden. Seit der 
Mitte des 13. Jahrh. haben die Magistri Parisienses acht Sätzen des Lombarden nicht Folge 
geleiftet; Bonaventura meint, fie ſeien nicht aufrecht zu erhalten, ne amore hominis veritati #5 
fiat praeiudieium. Es find folgende: 1. quod caritas quae est amor dei et pro- 
ximi non est quid creatum, sed inereatum, 2. quod haec nomina trinus et trini- 
tas non dicunt positionem, sed privationem tantum, 3. quod in angelis beatis 
praemium praecessit et meritum respeetu substantialis praemii habet sub- 
sequi, 4. quod nihil de eibis transit in veritatem humanae naturae nec per 5 
generationem nec per nutritionem, 5. quod anima exuta a corpore est persona, 
6. quod Christus fuit homo in triduo, 7. quod baptismus Ioannis cum impo- 
sitione manuum aequipellebat baptismo Christi, ita quod baptizatus baptismate 
Ioannis in fide trinitatis non erat rebaptizandus, 8. quod deus potuit alii 
dare (nämlid die potestas baptizandi interius) et quod creatura potuit susei- 55 
pere, et similiter quod deus potest potestatem creandi communicare et 
creare per creaturam tanquam per ministrum (Chartul. univ. Paris I, 220 f.; 
Bonaventura in Sent. II dist. 44 art. 3 quaest. 2 dub. 3; ebenjo in ber prae- 
locut. zum 2. Bud). Zu diefen Sägen find fpäter noch weitere gefommen (ſ. Char- 
tul. I, 221, Anm. zu n. 194), Man bezeichnete fie ald in MWiderfpruch zu ber all 60 

Real-Euchklopäbte für Theologie und Rirde. 8,0. XI. 41 


* 
- 


& 


642 Lombardus 208 bei den Hebräern 


gemeinen Meinung ftehend, |. Protois S. 108 ff. Das bat aber die Wirkung des Buches 
nicht aufgehalten. Schon Roger Baco klagt (um 1267) darüber, daß die Worlefungen 
über die Sentenzen die biblischen Vorlefungen ganz in den Schatten geftellt hätten (Char- 
tul. univ. Paris. I, 473). Um 1286 betrug der amtlich firierte Preis für ein Erem- 
5 plar der Sentenzen 3 Sol. (ib. I, 645). Aucd nad) der Reformation find Kommentare 
über die Sentenzen des Lombarden verfaßt worden (bef. von Dominikus Soto und dem 
Niederländer Eſtius). Luther urteilt über die Sentenzen: „Wollen wir der Väter Sprüche 
vergleichen, jo laßt und Magister Sententiarum für nehmen, ber ift in diefem Werl 
über die Maaße fleißig und uns lange zuvorkommen. Denn berjelbe hat auch ſolche 
10 Anfechtung von der Ungleichheit der Väter gehabt und foldher Sachen abbelfen wollen. 
Und meines Achtens hat er es befler gemacht, denn wird machen würden. . . die Concilia 
und Väter handeln etlihe Stüde der chriftlichen Lehre, feiner aber handelt fie alle, 
wie diefer Mann thut, oder jedoch die meiften. Aber von den rechten Artikeln ala Fi- 
des et Iustificatio redet er zu bünne und zu ſchwach, ob er wohl die Gnade Gottes 
15 hoch genug preifet” (EA 25, 258). 

3. Außer den Sentenzen befigen wir vom Lombarden noch: Commentarius in 
psalmos Davidicos sive Glossa magistralis ex selectis et orthodoxis auctoribus, 
zuerſt gedrudt Nürnberg 1478, Bafel 1486, dann Paris 1537, bei Migne PSL 191, 
31—1296. Sobann: Collectanea in omnes D. Pauli apostoli epistolas, gebrudt 

20 zuerſt Paris 1535, bei MSL 191 und 192. Beide Werke bieten in der Weiſe ber 
mittelalterlihen Gatenen Zujammenjtellungen von Sägen und Erklärungen der SKlirchen- 
väter ſowie einiger älterer mittelalterliher Theologen; der Lombarde bevorzugt Den 
tieferen myſtiſchen Schriftfinn. Hie und da finden fi in bem an zieiter Stelle ge 
nannten Werk auch eigene Bemerkungen. — Eine Reihe von Schriften wird noch als un- 

35 gedrudt aufgeführt: nämlich Gloſſen über das Buch Hiob und ein Kommentar über die 
Evangelienharmonie. Die Echtheit des letzteren Werkes wird bezweifelt, gedrudt twurbe es 
1483 und 1561. Nach der Hist. litt. de la France XII, 603 follten fi die Gloflen 
zu Hiob in der Abtei Savigny in der Normandie oder fpäter in Avranches finden (vgl. 
Zelong, Bibl. sacra, Paris 1723, II) finden, aber Protois (p. 122. 148) verneint das. 

Nah Fabricius-Manſi (Biblioth. med. et infim. lat. V, 262) befinden ſich in biblio- 
theca Lipsiensi teste Fellero p. 182, ein Brief des Arnold von Met an den Lom— 
barben und zwei Briefe des Lombarden an Philipp von Rheims; einen Erzbiichof Philipp 
von Rheims hat e8 im 12. Jahrhundert freilich nicht gegeben, es müßte eine Verwechs— 
lung angenommen werben (Hist. litt. ete. XII, 603 n.). Bon Lelands Angabe einer 

3 Apologia war ſchon die Rede (S. 632, 48). Noch berichtet Sander (Bibl. belgica manu- 
scriptorum, Inſulis 1641, II, 147) von Petri Lombardi methodus practicae theo- 
logiae, in der Abtei Afflighem in Belgien, aber die Schrift ift nicht befannt geworben. 
Dem Berfuh Mignons (j. oben die Litteratur) die dem Hugo von St. Viktor zugejchrie- 
bene Summa sententiarum dem Lombarden ald Vorarbeit zu den Sentenzen beizulegen, 

40 vermag ich nicht beizutreten. Dagegen fpricht vor allem die gejchichtliche Überlieferung (3. B. 
Heinrich v. Gent de seriptoribus eceles. 25, vgl. Mignon ©. 518. 522). Die deutliche 
Abhängigkeit unferer Sentenzen von diefem Merk, entipricht nur der Eigenart des Lombarden. 
Endlich befigt die Nationalbibliothel zu Paris zwei Handjchriften, die eine aus dem An 
fang des 13., die zweite aus dem 14. Jahrhundert (Lat. ms. 18, 170 und lat. 3,537; 

#5 andere Handjchriften Hist. litt. XII, 603), die 25 lateinifche Feſtpredigten enthalten (f. 
Protois ©. 123 f.). Protois hat aus ihnen Auszüge mitgeteilt (S. 126—147). An der 
Echtheit diefer Reden zu zweifeln liegt fein Grund vor. In würdiger, vielfach rhetorijch 
gejteigerter Sprache halten die Predigten im ganzen den Gedankenkreis der damaligen 
möftiichen Frömmigkeit in gemäßigter Weiſe ein. Die allegorifche Schriftauslegung be 

5 herricht fie, es fehlt nicht an fchönen praftifchen Wendungen, die Dogmatik tritt zurüd, 
bricht aber doch gelegentlich hervor, 5.38. in annuntiatione domini: sicut igitur omni 
corruptione caruit iste conceptus, ita, etsi haeretici aliter garriant, in con- 
ceptu et partu integer exstitit et intemeratus Virginis uterus ... Quod non 
impossibile videtur, si quis de dei potentia non humano sensu disputet. At- 

55 tende enim, quod solis radius cristallum penetrans nec ingrediendo perforat 
nee egrediendo dissipat ete. (Protois S. 141). Die Predigten beftätigen das Bild, 
das wir und bon dem Lombarden gebildet haben. . Seeberg. 


208 bei den Hebräern. — Litteratur: Ueber die Anwendung des Lojes im Mlter- 
tum überhaupt vgl. Ehryjander, De Sortibus, Hal. 1740; Dale, Orac. ethn. C. 14; ®otter, 


208 bei den Hebräern 643 


Archäol. I, 730; Adam, Röm. Alterth. I, 540; bei den Hebräern inäbef. vgl. M. Mauritii, 
Tr. de sortitione ap. vet. Hebr., Basil. 1692; die Realwörterbüdher von Winer, Riehm ıc.; 
die Arhäologien von De Wette, Ewald, Keil, Nowad, Benzinger; die bibl. Theologien (rejp. 
Neligionsgefhichten) von Debler, Schulg, Smend, Marti; Stade, Geſch. Israels I, 471 ff.; 
vgl. auch den Artifel Urim und Thummim. 


Unter den Mitteln, mit denen man im alten Israel den Willen der Gottheit zu er: 
forfchen fuchte, fteht obenan (von der Prophetie natürlich abgefehen) das Yosorakel. Das: 
ſelbe mag in alter Zeit in verfchiebenfacher Weife gehandhabt worden jein. Wir haben 
Spuren, dab das Stablofen, Rhabdomantie, den Israeliten nicht fremd war. Stäbe 
(oder Pfeile), denen eine beſtimmte Bedeutung beigelegt wurde, oder die mit irgend einem 10 
Zeichen verjehen waren, wurden in einem Behälter (ettva in einem Köcher) gefchüttelt, 
bis ein Stab herausiprang und die getwünfchte Enticheidung gab, oder man zog blindlings 
einen der Stäbe. Noch zur Zeit des Hoſea fcheint diefe Art des Losorafeld im Nordreich 
menigftend geübt worden zu fein, vgl. Ho 4, 12: „Mein Volk befragt fein Stüd Holz 
und fein Stab giebt ihm Bejcheid.“ Heſekiel (21, 26.) erwähnt das Stab:Befragen als 
babyloniihe Sitte: der König von Babel fteht am Scheideweg, um das Drafel zu be 
fragen: er ſchüttelt die Pfeile, befragt das Gottesbild ... . . ın feiner Hand ift das Los 
„Jeruſalem“. D. h. er fchüttelt am Kreuzweg die Pfeile, um zu erfahren, wohin er ſich 
wenden foll; der Pfeil, der Jerufalem bedeutet, ift herausgefommen, und damit ift ihm die 
erbetene Weifung gegeben. Bei den alten Arabern mar ebenfalld dieſes Pfeiloratel ſehr 20 
in Übung (vgl. Wellhaufen, Skizzen III, 126f.). Sprenger (2eben und Lehre des Mo: 
hammed I, 259 ff.) führt an, dar in der Kaaba zu Mekka fieben Stäbe von verfchiedener 
Farbe je mit einem Wort befchrieben fich befanden. Beim Loſen gab die Farbe der Stäbe, 
oder die herausfpringenden Worte den Ausfchlag. 

Diefe und andere Mittel, die Gottheit zu befragen (Totenbefragung, Geiſterbeſchwö— 25 
rung, Schlangenzauber und dergl., was im alten Jsrael in Übung war), tvurden im 
Jahwismus nad) und nach verpönt als heidnifche Zauberei. Das Wort, das im Arabifchen 
das Befragen der Losorafel bezeichnet, istiksam, und das einft wohl auch im Hebrätjchen 
hierfür in Übung war, bezeichnet in der uns erhaltenen Litteratur immer nur das als 
heidniſche Zauberei verpönte Orakelweſen, nie die im Jahwismus geduldete Form des 30 
Loſens (vgl. Wellhaufen, Skizzen III, 126f.; W. R. Smith, Journ. of Phil. XIII, 
76 ff.; Gefenius, thes. 1224; Stade, Geſch. er. I, 505). 

s ſolche legitime, im Jahwismus zuläffige Form des Yosorafeld wurde nur das 
Loſen mittelft der Urim und Thummim (SYS und EM) anerkannt. Die Handhabung 
dieſes Loſes fegt nach den Berichten über die einzelnen Fälle feiner Anwendung das 35 
Borbandenfein eines Ephod voraus. Wir können hier die Streitfrage, was der Ephod 
urfprünglid war, ruhig bei feite laſſen. ebenfalls ftand er in ** Verbindung mit 
dem Losorakel. Das beweiſen Stellen wie 1 Sa 14, 18 (mo mit LXX ephod ſtatt 
aron elohim zu leſen ift); 23, 9; 30, 7. Wenn Saul oder David Jahwe durchs Los 
befragen wollen, jo erteilen fie dem Briefter den Befehl: „Bring den Ephod her“. Der d 
Priefter nimmt dann irgend melde Manipulationen mit dem Ephod vor, die einige Zeit 
in Anfpruh nehmen. Wie einmal vor Beginn der Schladht mit den Philiftern die 
ges drängt, da bricht Saul die ſchon begonnene Befragung des Loſes ab (1 Sa 14,19). 

aß es ſich in diefen Fällen immer um Befragung mitteljt des Loſes handelt, zeigt bie 

fogleich näher zu beiprechende Erzählung in 1 Sa 14,37 ff. und die ganze Art der Frage- 45 
ar (f. unten). 

us der eben angeführten Erzählung von 1 Sa 14, 37 ff. erfahren mwir nun, daß 
die Loſe felbit — zwei an ber Zahl — den Namen Urim und Thummim trugen. Saul 
betet vor der Befragung des Orakels: „Jahwe, du Gott Israels, weshalb haft du deinem 
Knechte heute nicht geantwortet? Wenn die Verjchuldung an mir oder meinem Sohne w 
Jonathan haftet, jo laß „Urim” erfcheinen, haftet fie aber am Volt Israel, fo laß „Thum: 
mim‘ erjcheinen (jo nah LXX, vgl. Thenius, Wellhaufen und Driver z. St.). Ebenfo 
erfcheinen Urim und Thummim 1 Sa 28, 6 neben Träumen und Propheten unter den 
ordentlichen Mitteln der göttlichen Offenbarung; vgl. au 1 Dt 33, 8: deine Urim und 
Thummim gehören den Leuten des dir Ergebenen (den Leviten; ſ. unten). Was diefe 55 
Worte Urim und Thummim bedeuten, ift völlig dunkel, darüber vgl. auch den A. Urim 
und Thummim. 

Auch worin diefe Lofe Urim und Thummim beftanden, wird und nirgends näher 
beichrieben — begreiflichertwweife, denn jene alten Erzähler konnten das als allgemein be: 
fannt borausfegen und die fpätere nachexiliſche Zeit hatte felber Feine rechte Borftellung co 

41* 


— 


5 


644 Los bei den Hebräern 


mehr davon, was Urim und Thummim maren. Immerhin fünnen wir über die An- 
wendung der Urim und Thummim wenigſtens die Hauptjachen aus unjeren Berichten 
entnehmen. In faft allen Stellen handelt es fih um eine einfache Alternative; zwiſchen 
zwei Möglichkeiten joll das Los enticheiden. Das eine Mal find es ganz präzis geftellte 
a auf die die Gottheit nur mit „ja“ oder „nein“ antworten fol: Mirh Saul gegen 
egila berabziehen? Werden die Bürger von Kegila mid ausliefem (1 Sa 23, 9ff.)? 
Soll idy die Horde der Amaleliter verfolgen (1 Sa 30, 8)? und dergleichen Fragen läßt 
David Jahwe durchs Losorafel entjcheiden und Jahwe antwortet ihm mit „ja“ ober 
„mein“ (vgl. no 2 Sa 2, 1; 5, 19; Jud 20, 23). Das andere Mal fol das Los 
10 zwischen zivei Möglichkeiten wählen; gilt e8 aus einer Mehrzahl von Möglichkeiten die 
richtige herauszufinden, jo mwird durch Ausichluß einer Möglichkeit nad) der anderen die 
Fülle derfelben auf zwei reduziert. Beſonders lehrreich find die Fälle, wo aus einer 
großen Menge ein Einzelner durd das Los beftimmt werden fol. Wie Saul den Scul- 
digen aus dem ganzen Volk durchs Los ausfindig machen will, da wird erft zwiſchen dem 
16 Heere einerfeit3 und Saul und Jonathan andererfeits geloft, dann wieder zwiſchen Saul 
einerfeit® und Jonathan andererjeits (1 Sa 14, 38ff.). Wie Jofua den Dieb zu er 
mitteln ſucht (Joſ 7, 16ff.), oder wie Samuel den von Jahwe zum König beftimmten 
Mann auslofen will (1 Sa 10, 20ff.), da gejchieht das in der Meife, daß erft Stamm 
für Stamm unter das Los fommt, dann wird von dem durchs Los getroffenen Stamm 
20 eine Familie nach der anderen ausgeloft, und endlih muß aus der getroffenen Familie 
einer nach dem anderen — und über jeden wird das Los geworfen. Ebenſo haben 
wir uns den Vorgang zu denken, wenn durchs Los der Stamm bezeichnet wird, der im 
Kampf voranziehen foll (Ri 1, 1; 20, 18). 
Nach alledem befommt man von dem heiligen Los Urim und Thummim den Ein: 
25 drud, daß es zwei Gegenftände irgend welcher Art waren, von denen ber eine „ja“, der 
andere „nein“ bedeutete, denen aber auch in jedem einzelnen all eine beliebige andere 
Bedeutung beigelegt werden konnte, mie 3. 3 1 Sa 14, 38 ff, mo „Thummim“ das 
Voll, „Urim“ Saul und Jonathan bezeichnen folltee Ob irgend welche. Worte auf dem 
Loſe jtanden, etwa eben diefe Namen „Urim“ und „Thummim“, ob und wie fie ſich 
so durch ihre Geſtalt unterjchieden, darüber erfahren wir gar nichts. Schon Spencer (de 
leg. Hebr. III, Difjert. 7) hat die Vermutung aufgeftellt, daß die Loſe in zivei Heinen 
Gottesbildern, Teraphim, beitanden. Stade (Geſch. er. I, 472) verweift dazu namentlich 
aucd auf die Thatjache, daß Ephod und Teraphim mehrfad nebeneinander genannt werden 
(Hof 3,4; Ri 17,5), Auch kann man noch anführen, daß 2 Kg 23,24 die Teraphim 
35 neben MIANT und 277777 ftehen, alfo wohl ebenfalld irgend welche Verwendung beim 
Orafelgeben fanden. Stade vermutet dann weiter, daß vielleicht die Teraphim ald Manen 
zu fafjen feien und daß im Urim- und Thummimorafel die Umbildung eines Manen- 
orafeld zum Jahweorakel vorliege. „Der urſprünglich angerufenen Gottheit iſt Jahwe als 
Antwortender jubjtituiert worden.” „Elohim fragen” oder „den Theraphim fragen” märe 
a eine uralte Phrafe, welche durch jüngeres „Jahweh fragen” eine Umbeutung gewonnen 
hatte.” Allein jo wahrſcheinlich es auch ift, daß der Teraphim als Gottesbild zu Orafel- 
ziweden gebraucht wurde, jo wenig fichere Anhaltspunkte haben wir dafür, daß gerade die 
Loſe das mit dem Ephod verbundenen Orakels in zwei Teraphim bejtanden. Die einzige 
Stelle, die uns über die Form des Theraphim unterrichtet (1 Sa 19, 13), fpricht Dahl 
45 daß fie Größe und Geftalt von Menjchenköpfen hatten. 

Es kommt auch vor, daß Jahwe feine Antwort giebt (1 Sa 14, 37; 28, 6). Das 
iſt ein Zeichen, daß Jahwe zümt und daß eine ſchwere Schuld auf dem Volk laſtet. An: 
zunehmen, daß in foldhen Fällen beim Schütteln der Loſe Feines der beiden zum Borfchein 
gekommen ſei, oder aber beide zugleich, ijt feine ganz befriedigende Erklärung. Man wird 

so eher annehmen müſſen, daß aus getwifjen Vorfommniffen beim Vollzug des Loswerfens 
der Priefter den Schluß z0g, daß die Gottheit nicht antworten wollte, und dann den letzten 
At, das eigentliche Werfen der Loſe ganz unterließ. Auch das fpricht dafür, daß das 
Verfahren beim Loſen nicht jo ganz einfach war, fondern daß irgend welche fompliziertere 
Manipulationen dabei vorgenommen wurden. Gelbitverjtändlich hegte man zum Siriefter 

65 das fichere Zutrauen, daß er feines Amtes ganz unparteiiih maltete, und die Entjcheidung 
des Loſes eine ganz objektive war. 

Aber doch muß in einzelnen Fällen und bis zu einem gewiſſen Grab der fubjeltiven 
Deutung des Lofes durch den Priefter Spielraum gelafjen worden fein. In zwei Fällen 
tenigftens, von denen unfere Erzählungen berichten, geht die Auskunft, die Jahwe durchs 

60 Los erteilt, über das einfache „ja“ oder „nein“ hinaus. Bei der Wahl Sauls zum 


208 bei den Hebräern 645 


König antwortet das Los auf die Frage, ob Saul im Lager anweſend fei, nicht nur mit 
„ja“, fondern offenbart noch genauer, daß er beim Gepäd verborgen ſei (1 Sa 10, 22). 
Und wenn man fi das auch nocd etwa fo erklären fünnte, daß man eine weitere Frage 
annimmt, etwa: „ilt er im Lager oder beim Troß?“, fo ift doch eine foldhe Erklärung 
nicht mehr möglich in dem anderen Fall (2 Sa 5, 23F.), wo Jahwe die Antwort erteilt: 6 
„ziehe nicht hinauf, ihnen entgegen”, mit dem Zuſatz: „Sondern wende dich gegen ihren 
Süden und fomme vom Balagebölz ber über fie u. i mw.’ Hier fommt man ohne die 
Annahme nicht aus, daß der Priefter irgendwelche erläuternde Erklärung aus eigenem 
hinzuthat. Ob und intvieweit die Loſe felber dazu Anlaß geben Eonnten, wiſſen wir gar 
nicht. Lagarde (Die revidierte Lutherbibel 19) verweiſt auf die Analogie der ſchon oben 10 
erwähnten Loſe in Mekka. Die Thatjache felbit ift auch destvegen von Intereſſe, weil fie 
uns erklärt, wie die Handhabung des Orakels gewiſſe Kenntniſſe vorausſetzte, die nicht 
jedermann ohne meiteres bejaß. 

Es verjteht ſich nach dem Gefagten von felber, daß die Handhabung diefes Losorafels 
nicht jedermanns Sade war. Opfern konnte jedermann; dazu gehörte feine befondere ı5 
Kunft. Aber die Gottheit auf irgend eine Weiſe befragen, das konnte nur einer, der der 
Gottheit angenehm mar, ihr Diener, ein „Mann Gottes”. Denn nicht jedem ftand die 
Gottheit Rede und Antwort. Und meiter mußte man, tvie bemerkt, zur Handhabung des 
Drateld und zur Erklärung des Losenticheides gewiſſe Kenntniffe, eine gewiſſe Technik 
haben. Mit anderen Worten, die Handhabung des Loſes ift Sache des Prieiterftandes, 20 
deſſen Vorrecht. Die Hut des Gottesbildes und die Erteilung des Losentjcheides find die 
harakteriftiihen Aufgaben des Priefters. Noch im Deuteronomium wird das als die 
wejentliche Aufgabe des Priefters bezeichnet, daß er Urim und Thummim verforgt und der 
Thora waltet (Di 33, 10). Mit „Thora“ dürfte urfprünglic nichts anderes gemeint fein, 
als der durch das Los gegebene göttliche Entjcheid, und das Verbum 7777 fcheint ur: 26 
fprünglic das Werfen der Yofe zu bedeuten. Grit fpäter hat „Thora“ die allgemeinere 
Bedeutung von „Unterweifung” überhaupt erhalten. Eben der Beſitz dieſes Losorakels 
dürfte viel dazu beigetragen haben, das Priefteramt erblih zu machen; dieſe Kenntnis 
und Fähigkeit, das Drafel zu handhaben, vererbte fih vom Vater auf den Sohn. 

In alter Zeit fpielte das Los eine große Rolle im Leben der Israeliten. Ein Saul s0 
und ein David thun nichts wichtiges, ohne vorher das Los zu befragen (vgl. die ange: 
führten Stellen). Und was von diefen Königen erzählt wird, das dürfen wir auch von 
Privaten vorausfegen, daß fie nämlich bei allen möglichen Angelegenheiten die Gottheit 
durchs Los befragten, fo gut mie fie die Dienfte der Seher in Anjpruch nahmen (vgl.1 Sa 
9, 6ff.). Nacd der Borftellung des Priefterloder und überhaupt der fpäteren Tradition 35 
wurde das eroberte MWeftjordanland durchs Los unter die einzelnen Stämme verteilt (Nu 
26, 55f.; 33, 54; 34, 13; 36, 2f.; Joſ 13, 6; 14, 2; 28, 4; Pf 78, 55; 105, 11; 
AG 13, 19). Bor Jahive an der Thüre des Offenbarungszeltes in Silo warf Jofua die 
Loſe (Joſ 18,6. 8. 10; 19,51). Ganz deutlich iſt bier das heilige Losoralel gemeint. Den 
Ausdrud Urim und Thummim vermeidet die Erzählung, weil man dieſe damals nicht mehr «0 
als Losorafel, fondern als geheimnisvolles Stüd des hohepriefterlichen Ornates anſah (vgl. 
Art. Urim und Thummim). Deshalb gebraucht der Erzähler nur den allgemeinen Aus: 
drud 278. Mach jüdifcher Tradition waren bei diefer Verlofung zwei Gefäße aufgeftellt, 
in einem die Yamiliennamen, im anderen ebenfoviele Loſe mit Bezeichnung der Erbteile; 
der Hohepriejter mit den Urim und Thummim fei dabei gegenwärtig geweſen. Die, eins 4 
elnen Yandesteile, die den Stämmen zufielen, werden ebenfalls als „Loſe“ derjelben, >7°, 

ezeichnet (Sof 15, 1; 17,1; Ri 1,3 u a) Dementſprechend nimmt auch Heſekiel 
(45, 1; 47, 22) eine neue Berlofung des heiligen Yandes für die meſſianiſche Zukunft 
in Ausſicht. Ebenſo wurden nady der fpäteren Tradition die Levitenftädte unter die bier 
Levitengejchlechter verloft (Joſ 21, 4f.; 8,10; 1 Chr 7, 63. 65). Überhaupt wird Joſua so 
angewieſen, in allen Dingen durd den Hohepriefter das Losorakel zu befragen (Nu 27,21), 
und daß das in der Angelegenheit des Friedensgeſuches der Gibeoniten nicht geſchah, wird 
getadelt (Joſ 9, 14). 

Bon bejonderer Bedeutung war das Losorafel für die Entiwidelung des Rechtes in 
Israel. Es ift ſchon erwähnt, wie man in dunflen Fällen dasfelbe zur Ermittelung des 55 
Schuldigen anwandte (Joſ 7, 16ff.; 1 Sa 14, 36 ff). Auch fo mancher andere Ent: 
ſcheid in Rechtsſachen, dürfen wir vorausfegen, wurde ebenfalls mittelft des Loſes eingebolt. 
Das war no in fpätefter Zeit Sitte (He 24, 6; Pr 18,18; 16,33; Mt 27,35 f. u.). 
Die Thora der Priefter, die mie oben erwähnt, vielfach mitteljt des Loſes gewonnen 
wurde, war in alter Zeit zu einem nicht geringen Teil rechtlichen Charakters. Welchen co 


646 208 bei den Hebräern 


hohen Einfluß diefe Thora der Priefter auf die Entwidelung des ganzen Rechtes hatte, 
ift in dem Art. Gericht und Recht (Bd VI ©. 572) gezeigt worden. 
Wie lange diefes Losorakel bei den Jeraeliten in Übung blieb, wiſſen wir nicht. Es 
ift immer fehr gewagt, aus dem Stillfchweigen unferer wenigen Quellen meitgehende 
5 Schlüffe ziehen zu wollen. Immerhin muß ale auffallende Thatfache Eonftatiert werben, 
daß gegenüber der fehr häufigen Erwähnung des Loſes zur Zeit Sauld und Davids das 
jelbe von Salomo ab gar nicht mehr genannt wird, ohl erfcheinen Ephod und Tera- 
phim auch nod in fpäterer Zeit ald Ausrüftungsgegenftände des Heiligtums (Hof 
3, 4), aber ob damit noch die Befragung des Losorafeld verbunden war, erfahren mir 
ıo nicht. Don einer Befragung des Heiligen Loſes hören wir feit Salomo nichts mehr. 
Man wird daraus wenigſtens jo viel fchließen dürfen, daß das heilige Losoralel etwas in 
den Hintergrund gedrängt wurde, um fo mehr als das auch aus inneren Gründen be 
greiflich ift. Denn wir ſehen nunmehr die Propheten immer zahlreicher auftreten und 
bemerfen dabei, daß in foldhen Fällen, wo die alte Zeit das Losorakel befragte, man ſich 
15 jest an die Propheten wandte. „Soll ich gegen Ramoth Gilead ziehen?“ 6 fragt jetzt 
a8 die Jahwepropheten (1 Kg 22, 5 ff.), ein David wandte fi) mit foldhen ragen 
an das Losorakel (f. oben). Ebenfo wurde durch die Einrichtung einer ftaatlichen georb- 
neten Nechtöpflege unter den Königen feit Salomo das Losorafel auf diefem Gebiet zurüd 
gedrängt. Und fchlieglich verfchwanden unter dem Einfluß der propbetifchen Predigt die 
20 Gotteöbilder Ephod und Teraphim ganz aus dem Kult, unb mit ber Abichaffung ber 
außerjerufalemitifchen Heiligtümer fiel vollends die Gelegenheit für das Wolf weg, das 
heilige Los zu befragen. So konnte es dahin fommen, daß Urim und Thummim voll 
jtändig verſchwanden, fo daß man nad) dem Eril nicht einmal ihre alte Bedeutung mebr 
recht verftand. Joſephus behauptet zwar (Ant. III, 8, 9), daß bis 200 Jahre vor feiner 
25 Zeit das heilige Rosorafel beftanden habe. Aber alle fonitige jüdiſche Überlieferung gebt 
dahin, daß man Urim-Thummim im zweiten QTempel nicht mehr hatte. 
Damit ift nun aber keineswegs gejagt, daß überhaupt die Sitte des Loſens ablam. 
Der Grundgedante beim Lofen war ja immer ein religiöfer, man ſah darin die Entſchei— 
dung der Gottheit. Aber desungeachtet mögen ſchon frühe neben dem Priefter, der das 
30 offizielle Losorakel vertvaltete, auch die Laien dann und wann das Los „geworfen“ haben, 
fo gut wie heute in denjenigen Kreifen der chriftlichen Kirche, welche das Los noch band» 
haben, und darin eine göttliche Entſcheidung erbliden, der Laie fein Los „zieht“ ꝛc. Neben 
der im eigentlichen Sinn des Wortes kultiſchen Handlung des Befragens des Losorafeld mag 
ihon frühe das profane (wenn der Ausdrud erlaubt 9 Loſen in Übung — ſein, 
35 und dieſer Brauch blieb natürlich unberührt vom Schickſal des Losoralels fortbeſtehen. 
Wenn wir z. B. lefen, daß man die Kriegäbeute oder die Gefangenen durchs Los verteilte 
(Joel 4, 3; Na 3, 10; Ob 11), daß man Grund und Boden einer eroberten Stadt 
etwa verloſte (Ri 20, 9), daß zur * Nehemias je der zehnte Mann, der ſich in Jeru- 
jalem anftedeln follte, durchs [or eftimmt wurde (Neh 11, 1), wenn es als Sitte er- 
0 wähnt wird, daß man bei Streitigfeiten um Mein und Dein x. das 208 ftatt des Rich: 
terd enticheiden ließ (Pr 18, 18), fo werden wir in allen diefen Fällen an ein 
vom heiligen Losorakel unabhängiges Loswerfen zu denken haben. Pr 16, 33 wird uns 
das zu jener Zeit gebräuchliche Verfahren bejchrieben: im Bufen, d. b. im Bauſch des 
Kleides vorn an der Bruft, fchüttelt man die Lofe, wohl meijt Steinden, wie der all: 
45 gemeine Ausdrud für Los, >77 zeigt, bis eines „herausfällt” CE oder beraustommt 
(SE) und ähnliche Ausdrücke). An anderen Stellen werben Täfelhen mit Namen be 
jchrieben ala Lofe erwähnt (Xe 16, 8: AG 1, 26). 
Speziell im zweiten Tempel wurde noch nad dem Verluft von Urim und Thummim 
das Loſen vielfach geübt. Das Geſetz fchreibt zur Beftimmung der beiden Böde am großen 
50 Verföhnungstage das Los vor. Nach rabbin. Tradition waren e8 zwei Loſe in bölzerner 
Büchſe, im erften Tempel von Holz, im zweiten von Gold, das eine mit der Inſchrift 
m, das andere mit 278772, die vom Hohepriefter, nachdem er fie gehörig gerüttelt, 
berausgezogen wurden (f. den Art. Verſöhnungstag). Die amtlichen Berrichtungen 
der Prieſter wurden in der Weiſe durchs Los verteilt, daß unter den einzelnen, jede ber 
55 24 Prieſterordnungen fonftituierenden Brieftern die Amtstage verloft wurden. Dies gejchab 
nad) dem Talmud (om 22, 1 vgl. Ligbtfoot zu Le 1, 9) in der Weile, daß ber bie 
BVerlofung leitende Priefter eine Zahl nannte die größer war, als die Zahl der ihn im 
Kreis umftehenden Priefter. Er zählte dann bei einem von ihm beliebig Beitimmten aus 
der Reihe diejer Priefter anhebend im Kreife herum, und wen die von ihm genannte Zahl 
eo traf, dem fiel damit die betreffende Dienftverrichtung zu (Le 1, 9; vgl. 1 Chr 24, 5ff.; 


208 bei den Hebräern Loreto 647 


Lightfoot, Hor. hebr., p. 708sqq., 1032sqq.). Aud bie Funktionen der Leviten und 

levitiihen Singhöre und Thorbüter (1 Chr 24, 5ff.; 25, 8ff.; 26, 13ff.) und die 

— der Vaterhäuſer für den Altar Me) 10, 35) wurden durchs Los beitimmt. 
n ſpäterer Zeit wurde für den Verloſungsakt ein befonderer Priefter angeltellt. 

Wie geläufig nad alledem dem Volke das Lofen war, erfieht man ſchließlich noch da: 6 
raus, daß „Los“ ein gangbarer bildlicher Ausdrud wurde, für das von Jahwe dem einzelnen 
Israeliten beftimmte Lebensichidjal, für Güter und Gaben aller Art, die ihn vom Jahwe 
uerteilt waren, für Züchtigung und Strafe, die Jahwe über ihn verhängte (vgl. Jeſ 17,14; 

er 13, 25; Da 12, 18; Pi 16, 5f. Benzinger, 


£oreto (Lauretum). — Die früheften, noch fpärlihen und wenig ausgefhmüdten 10 
Nachrichten über das — —— von Loreto bietet Flavius Blondus, papſtlicher Sekretär 
unter Eugen II. und deſſen Nachfolgern bis zu Pius II., geit. 1464, in feiner Italia illustrata 
(bei „Picenum“, p. 339). Es folgt der Bericht des Propftes Teremannud (j. u. im Text) bei 
Baptiita Mantuanus, Redemptoris mundi Matris Ecclesiae Lauretanae historia (enthalten 
in deſſen Opp. omnia, Antverpiae 1576, tom. IV, p. 216sq.). 15 


Die Reihe der proteftantiihen Polemiler wider den Loretofult, denen bann zahl: 
reihe römiſche Apologeten ihre Berteidigungen und Berherrlihungen bdesjelben entgegen» 
fegten, eröffnet Peter Haut Vergerius mit feiner durch eine neue Privilegiumfpende Julius’ III. 
provozierten Streitichrift: Della Camera e Statua della Madonna, chiamata di Loreto, la 
quale d stata nuovamente diffesa di Fra Ieandro Alberti, Bolognese, e da P. Giulio III. 0 
con un solenne privilegio approbata 1554. Sein Sohn Ludwig überjegte diejelbe ins La- 
teinifhe unter dem charalterıftiihen Xitel: De Idolo Lauretano. Quod Julium III. Ro- 
manum episcopum non puduit in tanta luce Evangelii undique erumpente veluti in con- 
— Dei atque hominum approbare, Rom. 1556 (auch Tübingen 1568; Halberſtadt 

)- Vgl. die deutiche Ueberfegung von H. Brand, Altenburg 166°. fowie die von Sirt 
(S. 221 ff. feiner Monographie über Bergerius, Braunſchweig 1871, 2. Aufl.) mitgeteilten 
Broben geharnishter Polemik aus diefer kühnen Angriffsſchrift. Weitere kritifche Beleuch- 
tungen des Loretofultus von protejtantifcher Seite erfolgten dur I. Caſaubonus (Exer- 
citat. VII ad Baronii Annales eccles. p. 1548q., Francof. 1615), durch Matthias Bernegger 
zu Straßburg in dem Buche Hypobolimaea Divae Matris Deiparae Camera, seu Idolum 30 
Lauretanum (Argentor. 1619, 4°), durch J. M. Schrödh in Bd 28 feiner Kirchengefchichte, 
Leipzig 1799, S. 258 ff.: neueſtens dur TH. Trede (ſ. u. im Text). 


KRatbolifhe Apologien lieferten außer Baronius (Ann. eccl, ad ann. 9, n. 1, 
p- 87) und feinem Fortſetzer Raynaldu® (Ann. ad a. 1291. 1294. 1295. 1296. 1471. 1507. 
1533) beſonders zahlreiche Scriftiteller aus der Geſellſchaft Jeſu. So als erſter Widerleger 35 
des Vergerius: Petr. Turrianus, Responsio apologetica ad capp. —— P. P. Ver- 
erii haeretici ex libello eius inscripto: de Taolo Lauretano, Ingolst. 1584; ferner Betr. 
Tanifius in feinem mariologifhen Werte De Maria Virgine incomparabili et Dei genitrice 
Cl, V. Ingolst. 1577; Horat. Turſellinus, Lauretanae historiae L. V. Mogunt. 1599 
(auch Venet. 1727; Rom. 1837); Joh. Eufebius Nieremberg in feinen berüdtignten „Tro⸗ yo 
phäen ber Maria‘ (Trophaea Mariana s. de vietrice misericordia Deiparae patrocinantis 
hominibus, Antwerp. 1658, p. 170. 204 q.); B, Bartoli, Le glorie del Santuario di Loreto, 
Macerata 1700; Wartorelli in feinem Teatro istorico della santa casa Nazarena della », 
Virgine Maria, 3 voll. fol,, Rom, 1732—35. — Man vgl. beſonders aud Benedikt XIV, 
(Prosper Rambertini): De Servorum Dei beatificatione et Beatorum canonizatione, 1. IV, 4 
pars II, c. 10, fowie die ungefähr aus derjelben Zeit berrührende Schilderung bed Gnaden- 
orts Loreto und feines Glanzes in Joh. &. Keyßlers „Fortiegung feiner neuejten Reifen“, 
Hannover 1741, ©. 414. 428. — Neuefte römiſch-apologetiſche Leiftungen: Bartolini, Sopra 
la 8. Casa di Loreto, Roma 1861 (Bericht über die Untertudurngen bed röm. PBrofefjors 
Ratti, wodurch die paläftinifhe Provenienz der Mauerjteine und des Mörtels der Caja Santa so 
auf mineralogifch-hemifhen Wege ( feitgeitellt worden jeil. MM. Molehau, Nazareth et 
Lorette, Paris 1865. G. Spencer Northcote, Berühmte Gnabenorte U.2. Frau, a. d. Encyl. 
von Studemund (Köln 1869), S.78ff. IB. Buillaume, La Sainte-Maison de Lorete. 
Preuves authentiques du miracle de sa translation, Roma 1884; 3. Sauren, Das hl. Haus 
zu Loreto und die lauretanifchen Gnadenorte in den beutichen Landen, 2. Aufl, Einfiedeln :5 
1883 u. ö.; A. Durand, L’öerin de la Sainte Vierge. Souvenirs et monuments de sa vie 
mortelle au XIXe sitcle, visites, &tudies et discutés (2 vols.), Lille 1885; Stephan 
Beiſſel, 8. J. Das bl. Haus zu Loreto, mit Abbildungen, Freiburg 1891 ; Neber, Art. „Loreto“ 
in ERL?, VIII, 145—152 (in zuverlichtlichiter Weife für die Gefchichtlichkeit der Loreto-Sage 
eintretend — wozu jedoch F. X. Funk [THOS 1901, S.472F.] bemerft, daß damit geradezu 6 
ein „Frevel an der Wahrheit” verübt werde; vgl. auch H. Griſars mehr nur ſteptiſche Er- 
mwähnung der Legende von der Casa santa in feine Rebe beim Mindener Kath. Gelehrten- 
kongreß 1901). 
Wegen der funft- und liturgiegefhichtlihen Litteratur ſ. u. im Text. 


[2] 
[271 


648 Loreto 


Loreto, der berühmte MWalfahrtsort und Hauptſitz bes italienischen Marienfultus 
(füdöftlih von Ancona an der von dort nad Fermo führenden Eifenbahn gelegen), wird 
wegen feines vielgefeierten Haufes der hl. Jungfrau, der Santa Casa, einem chriſtlich⸗ 
mittelalterlichen Seitenftüd zur Kaaba, nicht unpafjend als das „Mekka des Mittelalters“ 

5 bezeichnet. Die betreffende Legende, obichon erft gegen Mitte des 15. Jahrhunderts bei 
Flavius Blondus urkundlid erwähnt (f. u.), ſcheint fich unmittelbar nad dem Ende des 
eitalter8 der Kreuzzüge, im Anſchluß an den Fall Accos und die Zerftörung der legten 
Refte des Königreide erufalem durch die Türken, gebildet zu haben. Nach ihrer voll: 
ftändig entwidelten Gejtalt bei Baptifta Mantuanus 1576, inte auf einer Injchrifttafel 
ı0 der Mallfahrtöfirche zu Loreto, deren Inhalt Matthias Bernegger 1619 (J o. d. Lit.) 
mitteilt, twar dad Haus Mariä oder die „heilige Hütte”, eigentlih nur diejenige Stube 
in der Mohnung der Maria zu Nazareth, worin diefelbe geboren und erzogen ward, bie 
Verkündigung durch den Engel Gabriel empfing, das Jeſuskind bis zu feinem 12. Lebens: 
jahre erzog und auch fpäter noch, nad deilen Himmelfahrt, wohnte. Diefe Stube follen 
15 ſchon die Apoftel in eine Kirche vertwandelt, der kunſtfertige Evangelift Lulas aber mit 
einer hölzernen Statue Mariä mit dem Chriftlinde auf ihrem Arme geſchmückt haben. 
Bis zum Untergange bes Königreich Jerufalem ſei beftändig Gottesdienft in diefem Kirch: 
lein gehalten worden. Dann aber, weil die Türken es mit Zerftörung bebrohten, ſeien 
Engel erfchienen, welche das heilige Haus durch die Lüfte entführten und es zunächſt nach 
20 Rauniga zwiſchen Fiume und Terfato im nördlichen Dalmatien (etwa fünf Meilen öftlich 
von Zeng, alfo ziemlich entfernt von der Dftküfte des Adriatiſchen Meeres) brachten (1291). 
Das dort in der Naht auf einem Hügel niedergefegte Haus fei durch das Geneſen ver: 
ichiedener in ihm betender Kranken ſowie durch eine Erſcheinung der bl. Jungfrau jelbft 
vor dem Biſchof Alerander von Terfato (verbunden mit munderbarer Heilung desſelben 
26 von langwieriger Krankheit) als echte MWohnftätte der Mutter Gottes beglaubigt morben. 
Auch hätte eine von Nikolaus Frangipani, dem Statthalter von Fiume, nad Nazareth 
abgeorbnete Gejandtichaft, durch Unterfuhungen an Ort und Stelle die Identität bes 
Haufes mit dem daſelbſt verſchwundenen Gebäude mider jeden Zmeifel ficher geftellt. Schon 
drei Jahre fpäter hätten die Engel das Haus abermald meggetragen, unb zwar biesmal 
so nach der ſchräg gegenüberliegenden Küfte Mittelitaliens, wo es nahe bei Recanatum (jett 
Recanati) in einem Walde niedergefegt wurde (10. Dezember 1294). Nach der Beſitzerin 
diefes Waldes, der frommen Laureta, wurde die in kurzem zu großem Ruf gelangende 
Andachtsſtätte demnächſt „Heiligtum der glorreichen Jungfrau von Loreto“ (sacellum 
gloriosae Virginis Mariae in Laureto) benannt. Doch ſoll fie auch bier, zur Ab: 
35 wendung der von im Walde haufenden Räubern ber drohenden Gefahr, noch einmal 
eine wunderbare Verfegung erfahren haben, taufend Schritte näher nad) Recanatum 
bin auf einen Hügel, woſelbſt fie endlich, nachdem dem Streite zweier dort anfäffiger 
Brüder um ihren 3 dur eine nochmalige Verrüdung um Bleilfgußweite gewehrt 
worden wäre (!), zur Ruhe gelangte und ihren dauernden Standort erhielt (7. Sep- 
«0 tember 1295). 

Einen erheblichen Aufſchwung nahm der Loreto-Mallfahrtötult erft feit der 2. Hälfte 
des 15. Jahrhunderts. Erft diefer Epoche gehört die Entftehung des jener Inſchrifttafel zu 
Grunde liegenden Berichtes des Propftes Teremannus bei Baptift von Mantua an, two: 
nach teils ein Einfiebler, teild „zwei rechtfchaffene Bürger von Recanati“ — deren einer 

45 berjicherte: quod avus avi ejus vidit, quando angeli praedietam Ecclesiam per 
mare portaverunt, während der andere fi auf das Zeugnis feines 120 Jahre alt: 
gewordenen Großvaters berief — die Thatfache der wunderbaren Herbeibringung der 
casa santa aus dem Morgenlande verbürgten. Erft in diefe Zeit fällt die Geſchichte 
von den angeblich durch eine dämoniſche Perſon zu Grenoble 1489 gebotenen meisfagen- 

so den Aufſchlüſſen, melde genaue Eröffnungen darüber brachten, an welchen Stellen des 
ungefähr 40 Fuß langen Haufes Maria einft gefniet habe, als der Erzengel ihr erjchien, 
wo dieſer leßtere bei Ueberbringung feiner Botſchaft ſtand, durch welches Fenſter er berein- 
fam u. f. f Auch das über diefem Fenfter angebrachte, angeblid vom bl. Lukas ber: 
rührende Kruzifirbild ſowie das gleichfalls dem Lukas beigelegte hölzerne Muttergottesbild 

55 (vgl. oben) find Kunftprodufte wohl ebenderfelben fpäten Zeit. In fie fällt nicht minder 
die frühefte päpftliche Kundgebung getwichtigerer Art zu Gunften der bl. Jungfrau von 
Loreto, eine Bulle Sirtus IV. vom Jahre 1471, welcher weiterhin eine ſolche von Julius II. 
(1507) folgte, worin betreffs der angeblichen Translofation des hl. Haufes aus Nazareth 
nad Loreto der charakteriftiiche Ausdrud gebraucht ift: ut pie creditur et fama est 

60 (f. die beiden Bullen bei Naynaldus zu den betr. Jahren). Fernere päpftliche Wohlthäter 


Loreto 649 


des Loreto⸗Heiligtums wurden Clemens VII. (geft. 1534), ber ihm feftere Fundamente 
unterbauen und währenddem die große hölzerne casa buchſtäblich, an ſtarken Tauen auf: 
gehängt, in der Zuft ſchweben ließ ; Sirtus V., der zum Echuße ber Loretowallfahrer einen 

itterorden ftiftete (f. u.), auch die die casa santa umgebende Kirche prachtvoll aus: 
jchmüden ließ, weshalb ihm neben dem Eingang derfelben ein Denkmal in Ueberlebens⸗ 5 
röße errichtet wurde ; Innocenz XII. (geit. 1700), der zu Ebren der bl. Jungfrau von 
Soreto ein bejonderes Officium cum missa ftiftete; Benebilt XIV. (gejt. 1758), der 
fi) des Translofationswunders in feiner berühmten Schrift über die „Selig: und Heilig: 
ſprechung der Knechte Gottes“ annahm. Unter den dem bl. Haufe päpftlicherfeits erteilten 
Vorrechten ift befonders bemerkenswert die Eremtion von fonftigen höheren Gerichtöinftanzen, 
jo daß alſo Anklagen z. B. wegen Erbichaftserfchleichung, Teftamentsfälfchung ic. nur vor dem 
eigenen Gerichtöhofe des hl. Haufes, als Richter und Partei zumal, abgeurteilt werden dürfen 
— ein Privilegium, womit ſonſt nur noch die Fabrik von St. Peter begabt ift. Auch die 
Beltätigung und Privilegierung der zahlreichen Nachbildungen des —— er an anderen 
Drten (f. u.), ſowie feit dem 18. Jahrhundert die meite Verbreitung der Lauretanifchen 
Liturgie (ſ. u.), haben nicht wenig zur Hebung des Anſehens des berühmten Wallfahrte- 
ortes beigetragen. — MWetteifernd haben auch fatholifche Fürften, bejonders unter dem 
Einflufie des Fefuitenordens als des Hauptgönners und Förderers des Loretofultus ftehende, 
das „heilige Haus“ beſchenkt und jeine Denn zu heben geſucht. Belannt ift, daß 
Ferdinand IT., der Unterbrüder des Proteftantismus in den habsburgifchen Erblanden 20 
und zeittveilig auch in Deutſchland, das Gelübde, wodurch er fich zu dieſen blutigen 
Glaubensthaten verpflichtete, am Altar der bl. Madonna — abgelegt hat. Louis XIII. 
von Frankreich ſchmückte die Bilder der lauretaniſchen Maria und des Chriſtuskindes da— 
ſelbſt mit goldenen Kronen, beſetzt mit koſtbaren Perlen und Edelſteinen; von den darauf 
augebradhten Votivinſchriften beiagte die auf der Krone Chrifti: „Christus dedit mihi, 3 
Christo reddo eoronam.“ Beſonders zahlreich vertreten unter den Schägen der Kirche 
u Loreto find die als Votivgeſchenke zum Dank für erbetene und erhaltene Nachkommen— 
haft geipendeten Kinder von maſſivem Golde oder Silber; fo u.a. ein 24 Pfund fchiveres 
Kind von Gold, der Madonna dargereicht durch einen 351 Pfund fchiweren Engel von 
Silber — die ganze Gruppe gleichfalls ein Geſchenk Louis XIII. zum Dante Hr ben 80 
fpät geborenen Thronerben Louis XIV. Faſt noch Eoftbarer ift ein neben dem Haupts 
bilde der Madonna fnieender Engel von Gold, gejhmüdt mit Diamanten, welcher der 
Madonna ein Herz darreicht; es iſt dies ein Weihegeſchenk von der Gemahlin Jakobs IT. 
bon England einige Zeit vor der Geburt ihres Sohnes, des Prätendenten Jakob III. 
Viele Weihegefchenke von Wert hängen oder hingen früher auch unmittelbar an der Statue 35 
Marias, unter deren Gewändern (vgl. überhaupt Beiſſel, S. 23—26). Zum Unterhalt 
der — ex brennenden Gold: u. Silberlampen der Kirche ſollen jährlich 14000 Pfund 
an Wachs und Ol verbraucht werden; für jede Lampe foll ein Kapital von 1000 Thalern 
ober mehr geftiftet fein. Enorme Summen flofjen der Kirche und ihrem Klerus aus der 
Abhaltung der zahlreichen Mefjen, durchichnittlih 40000 jährlich, zu. Um die Zeit der so 
höchſten Blüte des Yefuitismus, zu Anfang des 17. Jahrhunderts, follen jahraus jahrein 
an 200000 Bilger nach Zoreto gewallfahrtet fein. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts nahm 
diefe Pilgermafje bedeutend ab ; vollftändig zerftört jchien der Glanz Loretos, als die Frans 
zofen 1797 die Schäße der Kirche faſt gänzlih ausraubten. Doc gab Napoleon ſchon 
1800 wenigſtens einen Teil derfelben zurüd; und feit der Reftitution des ne 
und der Neubelebung der ultramontanen Beftrebungen durch ihn hat fi die Pilger 
frequenz wieder bis zu jährlih 100000 und mehr gehoben. Zu den mancherlei Bräuden, 
worin die enthufiaftiie Andachtsftimmung der heutigen Loreto⸗Pilger ihren Ausdrud findet, 
ee u. a.: knieendes Niederfallen ſchon beim erjten Anblid der Kuppel des Doms ; 

ieendes Erklimmen der das heilige Haus umgebenden Stufen ſowie Küfjen der Wände, so 
desjelben ; Beichte und Kommunion in der Kirche, bezw. in den feit 1894 in deren Chor 
bergerichteten Kapellen für die Pilger der verjchiedenen Nationen (Franzoſen, Belgier, 
Deutſche 2c.); Darbringung von großen Kerzen, welche über und über mit Geldftüden be— 
det find; auch mohl Tätowierung des Arnd mander Pilger mit einer das Bild der 
Madonna von Loreto darftellenden blauen Zeichnung u. ſ. f. (Beiflel, S.31 f.; vol. Trede, 55 
Das Heidentum in der römifchen Kirche, IV, 1, 323). 

Seine fünftlerifche Ausstattung, foweit fie von bedeutenderem Werte ift, verdankt ber 
Dom von Xoreto hauptſächlich jenen Reftaurationen und verfchönernden Erweiterungen, 
welche die Bäpfte Julius II., Leo X., Clemens VII. und fpäter Sirtus V. ihm angebeiben ließen. 
Unter den Erftgenannten, während der %. 1510 bis gegen 1525, wandten Yuca Signorelli so 


— 


0 


- 
a 


650 Loreto Lot 


und ber große Bildhauer Sanſovino der casa santa ihre Thätigkeit zu; des letzteren 
Darftelung der Verkündigung, feine Propheten und Sibyllenftatuen daſelbſt gehören zu 
den ausgezeichnetiten Echöpfungen der kirchlichen Plaſtik. In architektonifcher Hinficht hatte 
Bramante (geft. 1514) ihm vorgearbeitet durch Anlage einer mächtigen adhtedigen Kuppel, 
5 durch die äußere Verkleidung des Doms mit Marmor ꝛc. Vollendet wurde der Bau unter 
Sirtus V. 1587; unter ihm erhielt er den Zinnenkranz, der ihm fein ftolges feſ— 
artiges Ausfehen verleiht. Vgl. die genauere Beichreibung des Gebäudes mit feinen 21 Ka- 
pellen (12 in den Seitenjchiffen und je 3 in den drei Kreuzesarmen) und deren reichen 
Schmuck in dem „Lauretaniſchen Pilgerbuch“ von Valentin Würgler, O. min. (Würz 
10 burg 1879); aud Sauren, Durand und Beillel (a. a. D., ©. 21 ff.) ſowie die Leipziger 
Illuſtr. Zeitung 1896, 23. November ; enbli die Reiſehandbücher für Stalien von 
urray, Gſell-Fels ꝛc. — Über die Loreto-Häufer oder Nachbildungen des Dri— 
ginald der Casa santa an verfchiedene MWallfahrtöftätten des Madonnenkults ſ. u. a. 
Trede, Das Heidentum in der römifchen Kirche 2c. II, 98, two fpeziell von einem ſolchen 
16 Loreto:Heiligtum zu Averfa in Campanien gehandelt ift. Die Zahl der deutſchen Kult: 
jtätten dieſer Art beträgt nad) Sauren 26, wovon angeblid 8 auf Reichsveutjchland, 
9 auf Ofterreih und 9 auf die Schweiz kämen; doch neigt Beiffel (a. a. D., ©. 27) 
dazu, fie auf mindeſtens 50 zu fchäßen. % den berühmteften gehören die auf dem 
Scönenberg bei Ellwangen, die auf dem Hobel bei Augsburg und die in der Kölner 
20 Pfarrkirche zur bl. Maria in der Kupfergaſſe. 

Die neuerdings infolge ihrer eifrigen Empfehlung feitens jefuitifher Mariologen zu 
weiter Verbreitung gelangte Litanei von Xoreto (Lit. Lauretana) datiert weder bis 
zu ben Zeiten der Apoftel noch auch nur bis zum Jahre 1294 zurüd, rührt vielmehr in 
ihrer jegigen Geftalt erſt aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ber (ältefter Drud 

25 vom Jahre 1576). Den älteren Tropen, beitehbend aus dem oft tieberholten Bittruf 
„Sancta Maria, ora pro nobis!“ murbe darin, wohl in Erinnerung an den Sieg 
über die Türken bei Lepanto (1571), die Invocatio „Auxilium christianorum“ bin: 
zugefügt. Vgl. Angelo de Santi, Le Litanie Lauretane. 2. ediz., Roma 1897 (aud) 
er > 3. Nörgel; „D. 2. Lit.”, Paderborn 1900); vgl. A. Koch in ThOS 1605, 

so©. 317. 

Zur Gefchichte des Bistums Loreto (oder genauer der Dioecesis Recinetensis 
et Lauretana) vgl. Ughelli, Italia Sacra I, 766—771; Monaldo Leopardi, Serie 
dei Vescovi di Recanati ; ®ams, Ser. episcopp. ecel. cathol., p. 719. 

Über den 1587 von Sirtus V. geftifteten Ritterorden von Loreto (Ordo et Re- 

85 ligio Equitum Lauretanorum Pontificiorum, oder auch: Defensori della S. Casa 
di Loreto), welcher die Loreto⸗Pilger gegen land» und feeräuberifches Gefindel zu jchüten 
hatte und ſich bis ins 18. Jahrhundert hinein in einer Stärfe von 200—260 Mitgliedern 
erhielt, ſ. B. Giuftiniani, Hist. eronol. dell’ origine degli ordini cavall. etc., Venet. 
1692; auch Neher im KR. a. a. D. 

40 Megen der nad dem Heiligtum von Loreto benannten Frauenlongregationen 
j. Bb VI, 240, 1s—aı. Bödler. 


Loretofchweftern ſ. Bd V ©. 392,37—42 u. Bd VI ©. 240, w—aı. 


Rot (©’>) heißt in der Genefis der Sohn Harans und Neffe Abrahams, welcher diefen 

auf feinem Zuge aus Charan nad Kanaan und Agypten begleitete (12, 4; 13,1). Man 

45 vgl. über feinen Zug mit Abraham, feine Trennung von diefem, feine Gefangennahme 
durch Kedor:Laomer und feine Befreiung den Art. Abraham Bd I ©. 107. 

Noch gefährlicher ala jene ausländischen Feinde wurden dem Lot die Bewohner bes 
Siddimthales felbft, näher die von Sodom, unter denen er fi aufbielt. Zwar erlangte 
er in diefer Stabt, welche bie — des Gaues geweſen zu ſein ſcheint, eine ange— 

&0 ſehene Stellung, vielleicht infolge jener Dazwiſchenkunft Abrahams, der die Sodomiter 
gleichfalls viel zu danken hatten. Allein dieſes in feinen üppig ſchönen Wohnſitzen ſittlich 
tief herabgekommene Geſchlecht ſah doch im Grunde ungern dieſen „Fremdling“ in feiner 
Mitte, deſſen gutes Beifpiel eine fortwährende Anklage feiner Umgebung war. Bgl. Gen 
19, 9 mit 2 Pt 2,7. 8. Als die Greuel, welche in bejonderem Maße dort im Schwange 

55 waren, erjcheinen jene mwidernatürliche Fleifchesluft, die mit Sodoms Namen ſprichwörtlich 
verbunden ift und grobe Verlegung der heiligften Pflichten gegen die Menfchen, 3. B. des 
Gaftrechtes; dazu eine freche, hoffärtige Sicherheit bei foldhem wüſten Sünbenleben, Ez 
16, 49f.; vgl. Le 17, 28. 29. Auch eines Abraham inftändige yürbitte (Gen 18, 16 ff), 


Rot 651 


welche nicht nur von feiner treuen Brüberlichkeit gegen Lot zeugt, fondern den freund 
Gottes außerdem auf der Höhe von Gen 12, 3 zeigt, vermodte das Gericht über jene 
Sündenftädte nit mehr aufzubalten; denn feine zehn Gerechte waren in Sodom zu finden. 
Die Engel Gottes, welche — menſchlich geſprochen — den Stand ber Dinge in jener 
Stadt erfunden follten (vgl. 18, 21), fanden dort den Empfang, welcher bie Bewohner 5 
fennzeichnete (19, Uff.): Tieriſche Ruchlofigkeit der Menge, die jedes heilige Geſetz Gottes 
ungejcheut mit Füßen trat (19, 4ff.), freundfchaftlihe und aufopfernde Aufnahme von 
feiten Lots (Gen 19, 1—3; Hbr 13, 2). Unter dem letzten Gefichtspunft ift auch 19, 8 
zu begreifen: Um die heilige Pflicht des Gaftfreundes zu wahren, ift Lot jogar bereit, die 
eigene Familie zu opfern, was freilich die göttlichen Gäfte nicht zulafien. Das Maß ber 10 
Sünden Sodoms und ihrer Umgebung war voll. An diefem in bie jchlimmften Laſter 
des Heidentums fo tief verfunfenen Gefchlechte hat Gott ein für alle Zeit erjchredendes 
Erempel ftatuiert. Während fie in der Sicherheit der Verblendung nur von fchamlofer 
Sündenluft brannten, waren die Racheengel ſchon in der Stabt und urplöglich brach ein 
Gericht herein, welchem nur Lot mit genauer Not entrinnen konnte, nicht ohne daß auch ı5 
einige der Seinigen ihren fahrläffigen Ungehorfam damit büften, daß fie in der Mifjethat 
der Stabt umkamen. 

Die Schwiegerfühne Lots, wohl erft verlobt mit den nachher genannten Töchtern 
Joſeph. Bulg.), jpotteten der Warnung und blieben an dem zum Untergange geweihten 
Orte. Lot felbft mußte wie mit Gewalt dem Verberben entrifjen werden (16, 19f.). Er 20 
ift eim treffliches Beifpiel dafür, mie der Herr zumeilen die Seinigen, wenn fie nicht fo 
glaubensmutig und entjagungsfreudig find wie Abraham, durch mächtiges Eingreifen fait 
wider ihren Willen aus ıbrer Umgebung und von ihrem Beſitze hinwegreißen muß zu 
ihrer Rettung. Noch ſchwerer ald die Feindſchaft der Welt ift der Spott der Verwandten 
u tragen und der Blid auf alles, was ihn von irdischen Gütern fefthält, Tiefe einen 26 
—— Menſchen nicht zum Entſchluſſe kommen, wenn nicht die Hand des Herrn ihn ge: 
bieterifch ergriffe und vom Orte der Gefahr entfernte „kraft der Schonung Gottes über 
ihn“ (B. 16.) Eingefchärft wurde dem Lot, nicht umzuſehen und nicht ftille zu fteben, 
bis er ind Gebirge äme. Aber fo meit reichte die Kraft nicht. So erbettelte er fich die 
Erlaubnis, in Miz'ar oder Zo’ar bleiben zu dürfen, welche Stabt fo Klein fei, daß fie so 
wohl dem Untergange entrinnen könne. Nad 13, 10 ift dies ber füblichfte Punkt des 
Siddimthales und zwar wohl nicht auf der von Dften weit ins tote Meer vorfpringenden 
Halbinfel (Robinfon), ſondern weiter ſüdöſtlich zu ſuchen. (Vgl. Wetzſtein, Excurs zu De: 
ih Geneſis 4. A., ©. 564ff.) Das Weib Lots, dem Weichbild der Stadt bereits 
entriffen, konnte fich nicht enthalten, den Blid dorthin zurüdzumerfen und fo das gegebene 35 
Verbot zu übertreten, welches wohl darin feinen Grund hatte, daß bei der dringend nötigen 
Eile ein zaudernder Nüdblid zur Verzögerung führen und fo verberblich werben fonnte, 
vielleicht auch darin, daß das göttliche Walten zu fehen dem unbeiligen Auge der Sterb- 
lichen nicht zufteht (Knobel). (Eine exegetiſch Deere Begründung geben die Rabbinen bei Eifen- 
menger, Entd. Judent. II, 455.) Das Strafgericht ereilte die Ungehorfame. Zur Salzfäule «0 
erftarrt, muß fie ald warnendes Beifpiel fortan am Wege ftehen. Diefe Angabe bängt 
mit ber Eigentümlichkeit des „toten Meeres“ zufammen, das bekanntlich unverhältnismäßig 
ftarf mit Salz gefättigt ift, jo daß die Ausbünftung des Sees die Gegenftände mit einer 
Salzkrufte überzieht. Wenn aljo das aus Heimweh nad Sodom oder aus Vorwig zurüd: 
bleibende Weib das Opfer feines ungehorfamen Säumens wurde, fo lag nahe, in einem 48 
ber —— welche am Ufer des Sees emporragen, ihre warnende (Le 17, 32) Geſtalt 
zu erbliden. Zu allen Zeiten wurde fie in diefer Weife von den Betwohnern jener Gegend 
gezeigt. Bol. Wei 10, 7; Joſephus Alt. I, 11, 4. Ebenfo bezeugen ihr Vorhandenfein 
Clemens Rom., Irenäus, Tertullian. Ob immer diefelbe Säule dafür ausgegeben wurde, 
ift fraglich ; ebenfo, ob die von Palmer entdedte Felſennadel, welche gegenwärtig bei den so 
Bebuinen dafür gilt, damit identisch ift. Sedenfalls ſoll diefelbe das Weib Lots, nicht 
Lots Tochter (Riehm, Hdtwb. unter Yot mit Abbildung), darftellen. Vgl. Palmer, Schau: 
plag der 40jähr. Wüſtenwanderung Israels, 1876, ©. 371 ff. 

Das über die ganze Ebene hereingebrochene Gericht felbft wird als Feuer: und 
Schwefelregen bezeichnet (vgl. Pi 11, 6; Ez 38, 22), infolgedeflen die ganze Gegend 55 
„umgekehrt“, d. b. von Grund aus verwüſtet wurde (die arabifchen Kommentatoren des 
Koran malen freilich diefe Umkehrung dahin aus, Gott habe die Städte wie einen Kuchen 
in die Höhe gehoben und in der Yuft umgewendet). Daß mir e8 hier mit einem gefchicht: 
lihen Naturereignid zu thun haben, ift nicht abzumeifen. Dasfelbe hat ſich den umliegen: 
den Völkern tier eingeprägt und wurde, zumal in Israel, zu allen Zeiten als denkwür⸗ co 


652 Lot 


diges Gottesgericht im Sinne getragen. Bol. Dt 29, 22; Am 4, 11; Ho 11, 8; Id 
1, 9; 3, 9; Jer 20, 16; 23, 14; 49, 18; 50, 40; Slagel. 4, 6; Be 2, 9. Auch die 
Klaſſiker wiſſen von der Kataftrophe. Strabo weiß aus der Meldung der Eingeborenen 
von dreizehn in jener Gegend zerjtörten Städten und leitet bie Entftehung des Sees von 
5 Erdbeben, vulfanischen Ausbrüchen und asphalte wie ſchwefelhaltigen beißen Quellen ab. 
Tacitus, Hist. V, 7, erzählt von einem ungeheueren, durch Blitze entzündeten Brande 
dieſes Landſtriches. Auch die geographifche Beichaffenheit des toten Meered (bahr lüt 
„Meer des Lot” nennen e8 die Araber bis heute), ift dazu angetban, jenen gewaltjamen 
Ausbruch zerftörender Elemente zu bezeugen oder doch leichter denkbar zu machen. Siebe 
ı0 darüber den Art. Paläftina. Der jchiwefel- und asphaltreiche Boden (14, 10) macht 
nämlich einen ungeheuern Erbbrand mwahrjcheinlih, ob nun derſelbe durch Erdbeben und 
vullaniſche Ausbrüche (Strabo) oder durch Blite vom Himmel (Tacitus; vgl. den biblischen 
Feuerregen) entzündet tvar. Mit der biblischen Erzählung, wonach nur die Thalebene 
davon Betroffen wurde, ftimmt genau überein, daß die umliegenden Gebirge feinerlei vul- 
15 fanifche Störung aufmweifen (Hoffmann, Blide in die früheſte Geichichte des gelobten Landes, 
I, ©. 33). Infolge der Kataftrophe ift zwar das Salzmeer nicht erft entjtanden, wohl 
aber das füdliche Gelände desjelben verfunten. 
Die Erzählung 1 Mof 19, 1—28 gehört der jehoviftifhen Duelle an. V. 29 fcheint 
aus P entnommen, in welchem das Ganze nur fummarijch erzählt war. V. 30—38 folgt 
20 aus der erjteren noch eine ethnographiiche Überlieferung, welche den Urfprung der Moabiter 
und Ammoniter erzählt, deren gemeinjfamer Ahnherr Yot if. In Zoar blieb diefer nicht, 
ſondern ftieg ind Gebirge hinauf mit feinen beiden Töchtern, und wohnte dort in Höhlen. 
Es fcheint alſo feine Eriftenz nad der Kataftrophe immerhin eine fümmerliche geworden 
zu fein. Dabei erging es ihm tie nicht jelten verfprengten Stämmen, die in fremder Um— 
25 gebung ſich niedergelafien hatten: er hatte Mühe, ſich fortzupflanzen. Bon feinen Töchtern 
wird erzählt, fie hätten aus der Beforgnis, wegen ihrer tfolierten Lage feine Männer zu 
befommen, ſich unerlaubterweife von ihrem Bater Nachkommenſchaft erichlichen, woran die 
Hebräer (Dank volkstümlicher Etymologie) die Namen Moab und Ammon erinnerten: 
ax ſ. v. a. 287 und TE? gleich 22”72 gedeutet (V. 38), d. b. Sohn meines nächften 
0 Blutöverwandten vgl. ZatW 1888 ©. 282f. Beachte die verbeutlichenden Zufäge in 
LXX zu Vers 37-—38. Lot felbft fpielt dabei eine ähnlich unwürdige Rolle, twie Noah 
vor feinen Söhnen, aber feine Echuld ift die kleinſte. Das gewiſſenloſe Thun der Töchter 
beweift, daß fie vom gottvergefjenen Sodom, aus dem wohl auch ihre Mutter jtammte, 
nur zu viel mitgenommen hatten. Knobel findet in der Erzählung viel Untvahrfcheinliches, 
85 allein das darf man nicht aus den Augen laffen, daß es weniger eine Familiengeſchichte, 
als eine Stammesgeſchichte ift, zwar nicht, wie feit de Wette manche Neuere behaupten, 
eine pure Erfindung des hebräiſchen Voltshafjes, eher eine Überlieferung, welche an den Un: 
fitten der betreffenden Stämme einen bleibenden Anhalt hatte. Sie mochten fih durch 
ähnliche Vergehungen, toie fie bier ihren Stammmüttern zur Laſt gelegt werben, als ſolche 
40 beweifen, in denen das teradhitijche Blut mit Sodoms Unart befledt war. Wöllerei und 
Blutfchande bannte dort nicht das ftrenge Geſetz des heiligen Gottes Israels. Vol. zur 
Charakteriftif diefer Völker 5. B. Nu 25 und 2 Ag 3,26f. Beachtenswert ift aber aud, 
was Gunfel (Genefis, 1901, S. 197f.) erinnert: daß die Gefchichte ganz wohl der mo: 
abitiſch ammonitiſchen Stammfage entnommen fein fünne, indem nad altertümlichfter 
+5 Schägung die Erzielung von Nachkommenſchaft dem Weibe jo body ftand, daß es zur Er- 
reihung dieſes Zieles fogar der Blutfchande ſich nicht jchämen, fondern man dieſer That 
der Stammmütter jogar ald einer beroifchen gebenten mochte, während allerdings das 
israelitifche Gefühl dadurch beleidigt wurde. 
Was den ganzen Cyklus der. Gejchichte Lots betrifft, fo ift er ficher nicht ein Er- 
50 zeugnis jüdischer Phantaſie, fondern der vielfach an lokalen Erinnerungen haftenden Über: 
lteferung entnommen, die ein allgemeineres Erbe der Abrahamiden war. Vgl. Delitzſch 
u Hiob 15, 28. Die ganze Haltung der Erzählung entipricht jener patriarchalifchen 
eriode, wo durch Gottesfurdt und Menjchenfreundlichkeit (vgl. beſonders das heilig ge 
haltene Gaſtrecht) jene einfacheren, echt femitifchen SHirtenftämme fich vorteilhaft vor den 
65 abgefeimten Bewohnern der fanaanitiichen Städte auszeichneten und die Frömmſten eines 
unmittelbareren Umgangs mit der Gottheit fich erfreuten, als es fpäter felbft im Vollke 
Gottes der Fall war. Die Parallelen aus dem griechifchen Sagenfreis (der Bejuch dreier 
Götter beim greifen Hhyrieus Ovid. Fast. 5, 494 ff. zu Gen 18 und der zweier Götter 
bei Philemon und Bauci® Ovid. Metam. 8, 611ff. zu Gen 19) find bemerkenswert, 
60 berechtigen aber nicht zur Anzweifelung der Originalität des biblischen Stoffes. — Diefe 


Loe Lubbertus Sibrandus 653 


ihm zugekommene Ueberlieferung aber hat der israelitiſche Verfaſſer in ein größeres Ganzes 
mit — aufgenommen. Wie überhaupt die Geneſis die Entſtehung des israelitiſchen 
Volkstums im gelobten Lande und das Verhältnis desſelben zur übrigen Menſchheit, ins: 
bejondere auch zu den ſtammverwandten Nachbarn, wie Edom, Ismael u. ſ. w. Harlegt, 
fo wird bier dasjenige zwifchen Israel und Moab: Ammon georonet. Wichtig ift, daß 6 
dieſe freiwillig an Abraham das Land der Verheißung überlafjen und fi damit jeden 
Anſpruchs auf dasfelbe begeben haben. Won bleibender Bedeutung ift ferner, daß Diele 
Stämme mit Israel durch Verwandtſchaft und gemeinfame Erlebniſſe verbunden find, 
worauf auch weiterhin das Volt Gottes Rüdficht nehmen follte (Dt 2, 9. 19), ebenfo- 
jehr aber, daß zwiſchen diefem und jenen eine moralifche Kluft befteht, welche fie tiefer 10 
unterjcheidet, als die freiwillige örtliche Trennung fie einft gejchieven hat. Dieſe Kluft 
haben die lotifchen Stämme dur ihr feindfeliges Verhalten erweitert (Dt 23, 4f.), welcher 
Undank gegen Abrahams Nachkommen ebenfo den alten Traditionen widerſprach, als er 
den immer größer werdenden Abjtand zwiſchen dem Wolke Gotted und dieſen heidniſch 
getwordenen Schoffen aus befjerem Stamme erkennen ließ. v. Orelli. 16 


Lubbertus Sibrandus, geit. 1625. — Sixtini Amama Sermo funebris habitus post 
exequias D. Sibr. Lubberti. Fran. 1625; E. L. Vriemoet, Athenarum Frisicarum libri 
duo, Leov. 1758, p. 1—19; €. 3. 9. Tjaden, Das gelehrte DOftjriesland, Aurich 1785, I, 
245— 262; Chr. dern, Het godgeleerd onderwijs in Nederland, gedurende de 16e en 17e 
eeuw, Leiden 1873, I, 135—143; W. B. ©. Boeles, Frieslands Hoogeschool en het Rijks 0 
Athenaeum te Franeker, Leeuw. 1878, 89, II, 29—34. 


Sibrandus Lubbertus war der erfte Profefjor der Theologie an der 1585 geitifteten 
Univerfität zu Franeker in Friesland, wo er zu feiner Zeit einer der befannteiten und 
tüchtigften niederländifchen Theologen war. Mit fehr viel Gelehrten feiner Zeit ftand er 
in Briefwechjel. Eine große Anzahl von Briefen von ihm wie an ihn ift gefammelt im 2 
„Archiv Gabbema” zu Leeuwarden, während viele andere an verjchiedenen Plätzen ges 
drudt find. 

Geboren iſt er zu Langwarden in Oſt-Friesland 1556 oder 1557 und erzogen in 
Bremen vom Rektor Molanus. Hierauf ftudierte er in Wittenberg, Marburg und Genf, 
wo er ein treuer Schüler von Beza war, mit dem er auch in jchriftlichem Verkehr blieb. so 
1577 war er in Bajel, von wo er nach Neuftadt zog, wo damals die — evan⸗ 
geliſch-theologiſchen Univerſitätsprofeſſoren docierten. Beſonders von Zach. Urſinus fühlte 
er ſich ſehr angezogen. Er verkehrte ſehr freundſchaftlich mit ihm und blieb ihm ſtets in 
Freundſchaft verbunden. 

Im Jahre 1583 war er in Emden thätig als Krankenbeſucher, während er auch Sitz 35 
im Sirchenrat hatte. Hier zeigte er fich ſtets als ein „Eluger gelehrter Mann, gewandt 
im Rebejtreit”, an dem Menſo Alting einen tüchtigen Helfer hatte. Aber das bewog ge: 
rade Graf Edzard, höchitwahrjcheinlich auf Anftiften des lutheriſchen Hofpredigers Ligarius, 

u befehlen, ihm den Dienft zu kündigen. Zu feinem Glüd begehrten die Staaten von 
Friesland im Herbſt 1583 feinen Dienft, um die Reformation in diefen Gegenden fürbern 40 
zu helfen. Im Anfang des Jahres 1584 kam er alfo als Prediger nach Friesland, mo 
er bis zu jeinem Tode bleiben follte, feit 1585 jedoch als Univerfitätsprofefjor in Franeker. 
Einen 1596 an ihn ergangenen Ruf als Profefjor nach Heidelberg, wo er am 27. Mat 
1587 zum Dr. theol. promoviert war (nad Verteidigung von „Theses theologicae, 
de quaestione, an homo in hac vita legem Dei perfecte praestare possit“), 4 
wies er ab. 

Das Urteil, welches Sepp über ihn fällt, ift ſehr parteilih. Lubbertus ſtand beim 
Statthalter und den Staaten von Friesland in hoher Achtung. Daß er mit Maccovius 
(f. diefen Art.), der ein ſchlechtes Leben führte, nicht in Frieden lebte, fpricht noch nicht 

egen ihn. Daß er mit Drufius (f. d. A. Bd V ©. 46) in Fehde lebte, ift aus ber wo 
erichiedenheit des theologifchen Standpunftes beider zu erklären. Er zeigte fich ſtets ſehr 
wohlwollend gegen die Studenten, die fich ordentlich ihrten, aber er hatte einen tiefen 
Haß gegen die Zügellofigkeit, die ſehr ſtark am der Univerfität herrſchte. Er war jehr 
thätig und ſaß von Morgens 3 Uhr an bei der Arbeit. Als Prediger machte er auf 
feine Hörer tiefen Eindrud. Als Profeflor zog er viele Studenten an. Er nahm am ss 
Streit mit den Nemonftranten lebendigen Anteil, nicht ohne Leidenſchaftlichkeit; ſpäter 
gab er zu erkennen, daß er den Frieden hochachtete und war traurig, daß Rom von dem 
Ziviefpalt unter den Protejtanten Nuten 309. 


654 Lubbertus Sibrandus Lucian der Märtyrer 


Er that was er konnte, um Nom Abbruh zu thun. Im Jahre 1595 wirkte er 
fräftig mit, um die reformierte Kirche in Groningen zu begründen. Beim Enttwurf einer 
Kirchenordnung für Groningen war er auch beteiligt. Gegen Rom fchrieb er verfchiedene 
Werke („De Papa Romano libri decem, scolastice et theologice collati cum dispu- 

b tat. Rob. Bellarmini“, Fran. 1594; „De Conceiliis libri quinque“, Genevae 1601; 
„De Ecclesia libri sex“, Fran. 1607; „Replicatio de Papa Romano, adversus 
Jac. Gretserum“, Fran. 1609). Marnix van St. Aldegonde pried fein Werk gegen 
Bellarmin jehr. Nach feinem Tode fand man unter feinen Papieren noch eine ausfübr- 
liche Schrift „Anti-Bellarminus“. 

10 Als heftiger Gegner des Socinianismus mar er befannt. Mit Unterftühung ber 
Obrigkeit juchte er in den Wohnungen der Studenten nad) focinianifhen S —* Et 
ſelbſt ſchrieb: „De Jesu Christo Servatore libri quatuor eontra Faustum Soci- 
num“ (Fran. 1611). Aucd mit Bertius und PVorftius fam er in Streit. Gegen ben 
erften fchrieb er: „Epistolica disceptatio de fide justificante, nostraque coram 

ı5 Deo justificatione“ (Delf. 1612). Dieſe Schrift fam ohne fein Wiſſen in die Offent: 
lichkeit. Gegen Vorftius waren gerichtet: „Declaratio responsionis D. Vorstii“ (Fran. 
1611) und „Commentarii ad non agnitos XCIX errores, Lubberto a Vorstio 
objeetos“ (Fran. 1613). Auch mit Hugo Grotius ift er in Gtreit gelommen. Gegen 
defien „Pietas ordinum Hollandiae et Westfrisiae“ (Lugd. Bat. 1613), worin er 

20 Lubbertus bejchuldigte, die genannten Staaten beleidigt zu haben, wehrte er fich in feiner 
„Responsio ad Pietatem Hugonis Grotii“ (Fran. 1614). 

18 Profefjor docierte er Dogmatik, wobei er auch den Heidelberger Katechismus mit 
jeinen Schülern behandelte. Auf dogmatifchem Gebiet gab er aus: „De prineipiis 
Christianorum dogmatum libri septem“, Fran. 1591; durch Beza fehr gepriejen, 

25 1595 wieder aufgelegt; „Replicatio de principiis Christianorum dogmatum“, Fran. 
1608 und „Commentarius in Catechesin Palatino-Belgieam“, Fran. 1618. 

Im Jahre 1607 war er Mitglied des Konventes zu 's Gravenhage, der eine natio- 
nale Synode vorbereiten follte, und 1618 wurde er zu der nationalen Synode 
zu Dordredt abgeorbnet. Dort gehörte er mit Bogerman und Gomarus, obmobl 

so er mit letterem nicht in allem eins mar, zu ben beftigiten Gegnern der Remon— 
ftranten. Die Synode ernannte ihn zum Revifiond-Rommiffionsmitg iede für die Über 
ſetzung des alten Teſtamentes. Bevor er als ſolches auftreten Fonnte, war er bereits 
(11. San. 1625) felig entjchlafen. 

ubbertus war aus innigjter Überzeugung entſchiedener Galvinift, ohne feine Selbft- 

85 ſtändigkeit dadurch aufzuopfern. Beſonders aus ra Briefen geht feine Ehrlichkeit und 
Treue zu wiederholten Malen hervor. Daß er bisweilen heftig und leidenfchaftlich bei 
feiner Streitweife war, lag ganz im Zeitgeift. Sein ungeftümer Charakter und feine 
große Arbeitslaft ftanden wohl bisweilen gründlichen Nachforfhungen im Weg. Er mar 
übrigens ein Mann, defjen Werke einen Beweis großer Treue und fittlichen Ernftes ab: 

0 geben. Daß die Remonftranten ihn ſcharf verurteilten, erklärt ſich aus feinem Eifern für 
die verpflichtende Kraft der Belenntnisichriften und aus feinem Widerftand gegen ihre Ab: 
mweichungen von ber reformierten Lehre. Aber auch fie waren nidht —— 

. D. van Been. 


Lothringen ſ. Elſaß-Lothringen Bd V ©. 319. 
45 Low Church f. Anglit. Kirde Bd I ©. 544,65 ff. 


Lucian der Märtyrer. Die Zeit diefes bedeutenden chriſtlichen Lehrers fällt in eine 
der dunkelſten Epochen der Gejchichte der alten Kirche, fpeziell der antiochenifchen, und die 
eigentümliche Stellung, welche er eingenommen bat, ift jelbft eine der Urfachen geworben, 
weshalb Eufebius ihn und feine Zeit verfchleiert hat. Was mir über die Perjon und 

so das Wirken Lucians wiſſen, ift aus vereinzelten fpärlichen Notizen zufammenzuftellen. 

Eufebius erwähnt ihn in der Kirchengefchichte nur zweimal, beidemal, um jein 
ruhmvolles Martyrium in Nicomedien mitzuteilen (unter Marimin im Jahre 312); über 
feine Perſon fagt er lediglich dies, daß er ein in feinem ganzen Wandel ausgezeichneter 
Presbyter in Antiochien geweſen fei (VIII, 13), daß er ein enthaltſames Leben geführt 

65 babe, bewandert in den hl. Wiffenfchaften (IX, 6). Mebr teilt er nicht mit; er hebt ibn 
jomit aus der großen Zahl von Märtyrern höchſtens durch fein befonders herrliches i 
hervor, ſofern er „in Gegenwart des Kaiſers das himmliſche Reich Chriſti zuerſt in Worten 


Lucian der Märtyrer 655 


durch eine Apologie, fodann aber auch durch die That verfündigt habe“. Aber auch 
über die antiochenischen Bifchöfe der damaligen * Domnus, Timäus, Cyrillus ſowie 
über das Martyrium des Cyrillus hüllt ſich Euſebius in Schweigen. Dagegen bringt er 
h. e. VIII, 1 allgemeine Andeutungen über grauenvolle Zuſtände in den Kirchen vor 
Ausbruch der diokletianischen Verfolgung, die man zunächſt auf die forifch-paläftinenfiichen 6 
Gemeinden, aljo wohl auch auf Antiochien beziehen darf, und die jenes Schweigen zu 
motivieren fcheinen. Das Duntel aber wird fofort einigermaßen erhellt durch das, mas 
wir von Alerander von Alerandrien, Arius, Epiphanius, Philoſtorgius über Lucian er: 
fahren. Alerander in feinem Rundjchreiben vom Jahre 321 (bei Theodoret. I, 3) über 
Artus und Genofjen jagt, es fei befannt, daß die neuaufgetauchte Lehre mit ber bes 10 
Ebion, Artemas, Paulus von Samofata zufammenhänge, 6» duadefausvos Aovxıavös 
droovvdaywyos Fusıve Toı@v Lruorönav nokvereis yodvovs. „Bon der Gottlofigfeit 
diejer Menfchen hätten jene fozufagen die Hefe eingejchlürft, die da jet mit dem Stich 
worte: 2E 00x Övrwv, gegen uns auftreten; fi find gemwiflermaßen deren verborgene 
Schößlinge.“ Wir erfahren bier, daß Lucian für die arianifche Lehre veranttvortlich ges 16 
macht wird, zugleich aber, daß derfelbe unter dem Epijlopat des Domnus, Timäus, Cyrillus 
fi) von der Gemeinfchaft der Großkirche in Antiochien fernhielt (j. über droouvaywyos 
die Note des Balefius z. d. St.). Seine Trennung von der Kirche fällt alfo zeitlich höchit 
mwabhrjcheinlich zufammen mit der Abfjegung des Paulus (c. 268); es ift aber in dieſem 
— — nicht unwichtig, zu erfahren, daß Lucian (ſ. Suidas s. h. v.) ſelbſt, wie 20 

aulus, aus Samofata ftammen fol. Die Kombination liegt nahe, daß Zucian die 
chriſtologiſchen Säge feines großen Landsmanns geteilt hat und nad) dem Tode desſelben 
ein Haupt der nationalkirchlichen ſyriſchen Bartei in Antiochien im Gegenfaß zur —— 
römiſchen geweſen iſt. Indeſſen kann die Übereinſtimmung der beiden Männer feine voll- 
kommene, reſp. feine dauernde geweſen fein: mindeſtens die vorweltliche Erſchaffung des a 
Logos und ſeine volle Perſönlichkeit im Fleiſche Jeſu muß Lucian ſpäter gelehrt haben. 
Dies geht nicht nur aus den chriſtologiſchen Theſen feiner zahlreichen Schüler hervor, 
fondern folgt auch aus der verfchiedenen Art, in welcher Eufebius den Paulus von Sa— 
mofata und den Zucian behandelt. Jener ift ihm ein gefährlicher Irrlehrer, über dieſen 
ſchweigt er oder läßt vielmehr umgekehrt durchbliden, daß er ihn verehrt. Daß Lucian so 
recht eigentlich der Vater der „arianifchen Härefie” tft, wird namentlih aus dem Briefe 
des Artus an Eufebius von Nitomedien (bei Epiphan. h. 69, 6; Theodoret. I, 4) deutlich). 
Arius nennt in jenem Schreiben, in welchem er den Freund kurz über die alerandrinifchen 
Vorgänge orientiert und die Lehre andeutet, um welcher willen er erfommuniziert worden 
ift, den Eufebius einen treuen Genofjen aus der Schule Yuciand. Er ift fich fomit bes 35 
mußt, nichts anderes in den angefochtenen Säben zu lehren, ald was er von Zucian ge 
lernt bat. Damit ftimmt vortrefflich überein, daß Epiphanius (h. 43 init.) beiläung 
bemerkt, „die Arianer zählten den Lucian zu den Märtyrem”, er fei ein Vertreter der 
arianiſchen Härefie geweſen. Epiphanius will alfo nicht einmal von dem „Märtyrer 
Lucian etwas wiſſen, während doch Alerander durchbliden läßt, daß Lucian vor feinem «0 
Tode feine Sonderftellung in Antiochien aufgegeben hat. Philoftorgius (ſ. II, 12—14; 
III, 15) ift des Ruhmes des Märtyrer voll. Wir erfahren von ihm, daß faft alle 
fchriftlundigen, berühmten arianifchen und femiarianifchen Theologen aus ber erften Hälfte 
des 4. Jahrhunderts die Schüler des Lucian geweſen find (Eufebius Nicomed., Maris 
Chalcedon., Theognis Nic., Leontius Antioch, Antonius Tarſ., Afterius Cappad., Arius 45 
und viele andere, indireft auch Aätius), und daß die Stichworte der Partei und die nur 
aus Verlegenheit durch die Orthodoren disfreditierte oder bemälelte biblifche Methode der: 
felben auf Zucian zurüdgehen (über die Schüler Lucians ſ. auch Theodoret. h. e. I, 4; 
Nicepbor. h. e. VIII, 31). 

as Bild, welches wir fo aus dürftigen Notizen erhalten, ift ein fehr überrafchendes: so 

zwiſchen c.275 u. 303 Lucian an der Spige einer ftrebfamen, geſchloſſenen Schule, eifrig für 
metbodijches Bibeljtudium wirkend, getrennt von der großen Kirche in Antiochien. Es ift 
aber mehr ald zweifelhaft, ob wirklich die chriſtologiſchen Sätze Lucians allein und dauernd 
den Grund zur Trennung abgaben. Der Streit mit Paulus von Samofata, der ſchließli 
zur Abjegung desfelben führte, hatte auch einen politifchen Hintergrund. Es läßt fich 55 
nicht mehr ausmachen, in welchem Sinne fein „Diadoche“ Lucian ihm fortgefegt bat. 
Deflen Schüler, die Arianer, fühlten fich jedenfalls als orthodoxe katholiſche Chriften und 
find als ſolche vor dem arianiſchen Streit nicht angetaftet worden. Ja auch von aleran= 
drinifcher Seite haben nicht alle, wie Epiphanius, den Lucian fallen laſſen. Pſeudo— 
athanafius (Synops. S. Script. fin.) nennt ihn den heiligen und großen Asfeten und co 


656 Lucian der Märtyrer 


Märtyrer, Chryfoftomus bat ihm eine Lobrede gehalten (ſ. Opp. T. II, p. 524sa. 
ed. Montf.) und die Kirche hat fchlieglich das Martyrium des „bl. Lucian“ gelten laflen 
(j. Acta Matyr. Metaphr. 3. 7. Jan.), nachdem es im nifomebifchen Kalender, der 
Grundlage aller übrigen griechifchen, verzeichnet worden war (f. das ältefte ſyriſche 

5 Martyrologium zum 7. Januar). Der Verfud des Baronius (ad ann. 311, n. 12 
und ad. ann. 318, n.75), den Yucian vom Vorwurf der Heterodorie reinzuwaſchen, reip. 
— — zu unterſcheiden, darf als antiquiert gelten (ſ. Hefele, Tüb. THIS 
1851, ©. 188.). 

Was wir jonft vom Leben und dem Wirken des Lucian wiſſen, ift folgendes (ſ. Cave, 

ı0 Hist. litt. [17207.], p. 97; Routh, Reliqg. Saer. IV, p. 3sq.; Kihn, Die Bedeutung der 
Antioh. Schule, 1866, ©. 47. A. „Antiochenishe Schule”, Bd I ©. 592,31 ff.): Lucian 
* aus Samoſata ſtammen (?) von angeſehenen Eltern und erhielt feine Bildung in der 
tadhbarjtadt Edefja, wo der gründliche Schriftfenner Macarius eine Schule hielt (j. den 
Metaphraſten z. 7. Januar), Die Schule von Edefja, wo das Chriftentum fo frühe zum 
ı5 Siege gelommen war, mo Lehrer, wie Bardejanes, wirkten, war ohne Zweifel neben 
Alerandrien die berühmtejte des 3. Jahrhunderts. Ob Lucian auch in Gäfaren gebildet 
worden ift, iſt mindeſtens nicht ficher. Er fiedelte nad; Antiochien über und begründete 
dort recht eigentlich die antiocheniſche Exegetenſchule, an welcher er mwahrjcheinlich den 
Presbyter Dorotheus (Eufeb. h. e. VII, 32) zur Seite hatte. Sein wiſſenſchaftlicher 

20 Ruhm metteiferte mit dem des Asketen (ſ. Suidas). Er ftarb ald Märtyrer, nachdem er 
wahrſcheinlich wieder in Gemeinſchaft mit der antiochenischen Großlirche getreten mar, 
unter Marimin, der neben dem Auguftus Galerius feit der Abdankung Diokletians in 
Syrien und Agypten berrjchte und die überall einſchlummernde Verfolgung fünftlich auf: 
recht erhielt. Obgleich er im Frühjahre 311 mit Galerius zu einem Toleranzedift für 

25 das Chriftentum ſich bequemen mußte, fo fing er doc; gleich nad) dem Tode des Galerius 
ald unabhängig gemordener Negent im Herbite 311 die alte Thätigfeit wieder an. Die 
Verfolger ſuchten auch) biefeamal bejonders bedeutende Verfündiger des Evangeliums auf, 
fo neben Biſchof Petrus von Alerandrien und dem dortigen Schriftkritifer Hefychius den 
Presbyter Lucian (Eufeb. h. e. IX, 6). Er wurde — die Translozierung beflagter 

80 hervorragender Chriſten war damals üblich — von Antiochien nad Nicomedien gejchleppt 
(f. auch Hieron. de vir. ill. 77; daher der „episcopus Nicomediensis Lucianus“ bei 
Honorius Auguftod.), wo der Kaiſer felbft refidierte, im Winter 311/12. Ein offenes 
Belenntnis, das Eufebius in der K.-Gefchichte erwähnt, in feinen Märtyreraften wahr: 
jcheinlich mitgeteilt und Rufin zu Eufeb. h. e. IX, 9 teilmeife überfet bat, legte Lucian 

35 vor feinem Richter ab. Es machte auf die heidnifhen Zuhörer Eindrud. Geine legten 
Tage im Gefängnis und fein Ende hat das Gedächtnis der Folgezeit ausgeſchmückt (ſ. die 
Geſchichte von Lucians Abendmahlsfeier im Gefängnis bei Philoftorg. h. e. II, 13, aud 
Chryſoſtom. Homil. in Luc. Mart. Opp. II, 524sq., Ruinart, Acta Mart. p. 503sq. 
Rufin.). Unter den Foltern ift er zufammengebroden. Seinen Leichnam führten bie 

0 Chriften über die Bucht der Propontis nad) der ſchräg gegenüberliegenden Stabt Dre: 
panum. Den Toten ehrte Konftantin, indem er mit zu deſſen Gedächtnis die hinfort 
nad) feiner Mutter Helenopolis benannte Stadt neu AR und ihr Steuerfreibeit gab. 
Kurz vor feinem Tode fol er felbit dort in der Märtyrerfirche gebetet haben (ſ, Chron. 
Pasch. ad. ann. 327, Ruinart p. 505). Bbiloftorgius (II, 12) dagegen weiß zu er: 

45 zählen, Helena habe am Buſen von Nilomedien eine Stabt, Helenopolis, gebaut, weil ber 
Leichnam des Lucian von einem Delphin dorthin getragen worden fei. In Antiodhien 
feierte man den 7. Januar als Todestag Lucians; die dortige Kirche hat fich dieſen 
Heiligen nicht nehmen lafjen. Die am 7. Januar 387 von Chryfoftomus gehaltene Lob: 
rede auf ihn ift noch vorhanden. 

50 Mas feine litterariiche Thätigkeit betrifft, jo hat Eufebius nicht eine Schrift von 
ihm genannt. Sofrates ſchweigt, Sozomenus (h. e. III, 5) berichtet in denſelben all: 
gemeinen Ausdrüden, wie Eujebius, lediglich von ihm: ra re AAla ebdoxıucraros xai 
tüs lepas yoapas els üxpov Troıßwarcs. Etwas ausführlicher find Hieronymus und 
nah ihm Suidas und der Metapbraft. Hieronymus nennt (de vir. ill. 77) 1: feine 

55 Rezenſion der Bibelhandjchriften (f. aud) Suidas und den Metaphraften); 2: libelli „de 
fide“, 3: nonnullae epistolae (j. aud) Suidas). Dazu fommt die von Rufin mit: 
geteilte apologetische Nede. Bon den Briefen bat fi) in dem Chron. pasch. (p. 277 
edid. Ducange) ein —* Bruchſtück eines Schreibens von Nikomedien aus an die 
Antiochener erhalten (ſ. Routh, J. e. p. 5), in welchem der Märtyrertod des Biſchofs 

co Anthimus mitgeteilt iſt. Bon Briefen im allgemeinen bemerkt Suidas (p. 459, ed. Kuſter): 


Lucian der Märtyrer 657 


EEedero yao xal Eruorolas Aukieı yervauordras, EE DV pwodoaı tıs üv el udla 
dadiws, iv 6 Arno neol ıwv Deimv Fowle yroumy. Die apologetiihe Rede (Rufin., 
ed. Gacciari I, p. 515) hält fi im Rahmen des Üblichen, läßt aber den chriftologifchen 
Standpunkt des Lucian durcdhbliden („Deus unus est, per Christum nobis adnun- 
ciatus et per S.S. nostris cordibus inspiratus” ... „Deus sapientiam suam 5 
misit in hunc mundum carne vestitam, quae nos doceret ete.“ Die Bedeutung 
Chrifti wird durchaus auf feinen Lehrerberuf und auf die Gefeßgebung durch ihn be 
ſchränlt; felbft dort, wo von feiner weſenhaften Unfterblichleit geredet wird, macht Lucian 
nicht die Antvendung auf und. Durch fein Menfchjein und feinen Tod hat Chriftus und 
ein Beifpiel der Geduld gegeben. Wichtig ift noch die Erwähnung der gefälfchten 
PBilatusakten, die Bemerfung „pars paene mundi jam major huie veritati (seil. 
Christianae) adstipulatur“, und die Erzählung: „Adstipulatur his ipse in Hiero- 
solymis locus, et Golgathana rupes sub patibuli onere disrupta: antrum 
quoque illud, quod avulsis inferni januis corpus denuo reddidit animatum, 
quo purius inde ferretur ad coelum“ (die Echtheit der Rede ift beanftandet von 
Tillemont und von Batiffol, La Passion de S. Lucien d’Antioche, in dem Compte 
rendu du congrös scientifique. internat. des Catholiques 1891). In den Alten 
des Zucian (Bolland. I. p. 363), die die Überarbeitung alter arianifcher Arten find (f. 
Batiffol, 1. e.), heißt es, Lucian babe der Kirche von Nilomedien eine Handſchrift des 
A u. NT, die er ſelbſt gefchrieben, hinterlafien. Bon den libelli de fide tft faum eine 20 
Spur übrig geblieben. Doc wird es ſich auf fie beziehen, wenn Epiphanius (Ancorat. 
33) jagt: Zucian und die Lucianiſten leugnen fämtlich, daß der Sohn Gottes eine menſch— 
liche Seele angenommen habe, und wollen ihm nur einen menſchlichen Leib zuerkennen, 
um bie menfchlichen Affekte, wie Trauer, Freude u. dgl. dem Logos felbft zufchreiben und 
ihn damit für ein geringeres Weſen als Gott, für ein Gejchöpf erklären zu fünnen (dieſe 2 
Lehre hat Arius ebenfalls verteidigt; ſ. überhaupt d. A. Arius Bd II ©. 10, 58). Ein libellus 
de fide Lucians hätte fich jedoch noch erhalten, wenn das im > 341 von den in Antiochia 
verfammelten Bifchöfen rezipierte Glaubensbefenntnis wirklich von ibm berrühren follte. 
Dasjelbe findet fich mitgeteilt bei Athanafius (Ep. de synod. Arim. et Seleuc. $ 23. 
Opp. ed. Montf. I, 2, p. 735), Sofrates (h. e. II, 10), lat. bei Hilarius (de synod. 30 
S29. Opp. ed. Coust. II, p. 479); ſ. Manſi II, p. 1340sq.; Hahn, Bibliothef der 
Symbole, 3. Aufl., $ 154. Dieſe drei Zeugen wiſſen nichts davon, daß Lucian der Verf. 
dieſes Belenntniffes fein ſoll; dagegen jagt Sojomenus (h. e. III, 5), die Bijchöfe zu 
Antiochien hätten es ihm beigelegt (ZAsyo» dE rauınv tiv niorv Öldyoapor £bonXE- 
yaı Aovxıavod xtÄ.); derfelbe berichtet (VI, 12) auch, eine in Garien 367 verfammelte 36 
ſemiarianiſche Synode habe es als lucianiſch anerkannt, das Gleiche haben nach dem Verf. 
der fieben Dialoge über die Trinität die Macedonianer gethan (Dial. III in Theodoreti 
Opp. V, 2, p. 991sq. ed. Schulze et Nöss.). Auch die Semiarianer jcheinen auf 
der Synode zu Geleucia im Jahre 359 das Belenntnis dem Lucian zugejchrieben zu 
haben (f. Caspari, Alte und neue Quellen zur Geſch. d. Taufiymbols, ©. 427, n. 18). wo 
Der lucianifche Urfprung wird deshalb auch von Gave (a. a. D.), Basnage, Baronius, 
Bull (Defens. fid. Nie.), Hahn (a. a. D. ©. 184f.), Domer (Entwickel.Geſch. d. L. v. 
d. Perſon Chrijti, I, ©. 802f., n. 20) und anderen anerfannt. Indeſſen 1. Sozomenus 
jelbjt bezweifelt den lucianifchen Urfprung des Symbols (nöreoov dE dAndos Tara 
äpaoav, ij nv lölav yoagmy oeuvonowüdvres to dfubparı TOD udgprvpos, Akyeıw 00x 4 
240). 2. Der Verf. der obengenannten Dialoge jagt, das Symbol jei auf der Synode 
von den Bilchofen interpoliert worden und getraut fich noch die Zufäe anzugeben (xa- 
Teyvwv Ts nooodNnans, Ns noooednxare, zal Eyw deifar, Ötı noooedjxare Evav- 
a abrj, Öueis iv nooodnanv Eni ıö dosßeoregov |?] noo0edjzare). — 3. Mit 
Necht macht der Herausgeber der Werke des Hilarius z. d. St. darauf aufmerkjam, daß so 
Athanafius einige Phrafen aus dem Symbol ald von Acacius und Eufebius herrührend 
fenntlid) macht und daß Acacius ſelbſt mehreres aus demfelben dem Afterius beilegt. Auch 
Hilarius läßt durbliden, daß die auf der Synode verfammelten Biſchöfe die Urheber des 
Belenntnifjes feien. 4. Einige Abjchnitte in dem Symbol, namentlich gleich der Eingang 
und der Schluß von rauım» obx Zyovres rıju niorıw ab, verraten ſich von jelbit als ss 
antiochenifche. Der lucianiſche Urjprung des Symbols ift darum auch von Routh (I. ce. 
p. 163q.), Hefele (Concil.«Geſch., 2. Aufl, I, S. 259. 524), Keim (A. „Lucian“ in der 
erften Aufl. d. Encykl.) und anderen bezweifelt worden. Jedoch wird Gaspari (a. a. D. 
©. 42, n. 18), dem Verf. der Dialoge folgend, Recht haben, wenn er in dem Symbol, 
in welchem er, jo wie es vorliegt, zumächft lediglich das der antiochenifchen Biichöfe vom 60 
Realsäncpklopäble für Theologie und Kirde. #. U. xl. 42 


0 


— 


— 


6 


658 Rucian der Märtyrer 


Jahre 341 erkennen will, eine Iucianifche Grundlage von antiochenifchen Interpolationen 
unterfcheidet. Die Herftellung der lucianiſchen Vorlage wird im einzelnen nicht mehr möglich 
fein; doch weiſt Gaspari auf die teiltweife Verwandtſchaft des Belenntnifjes mit der Glauben: 
formel des Gregorius Thaumaturgus bin, fo daß von bier aus vielleiht manche Phraſen 
5 ald lucianiſche ermittelt werden können. Kattenbuſch (Apoftol. Symbol I, ©. 266 ff.) ift 
zu der Annahme geneigt, daß nicht ſowohl die 2. als vielmehr die 4. antiochenifche Formel 
und das Bekenntnis in den Apoftolifchen Konftitutionen (VII, 41) auf dem Belenntnis 
Lucians ruben und hat das zu erweiſen verfucht (ſ. auch a. a. O. II, ©. 202}.). Eine 
andere Hppotheje in Bezug auf Lucians theologische Thätigkeit (I, ©. 394) bat er II, 
10 ©. 205 wieder zurüdge — Die Chriftologie Yuctans betreffend, fo hat Hefele (a. a. O. 
©. 258f.) ohne —** Recht, wenn er ſagt, daß die Leugnung der Gleichewigkeit des 
Sohnes mit dem Vater ein Fundamentalpunkt in der Lehre Lucians geweſen fein müſſe 
Dorner (a. a. D. ©. 802f.) bat, freilich bauptfählih auf Grund des interpolierten Be 
fenntnifjes, dejjen Schluß übrigens auch er für nicht Iucianifch hält, Die Chriftologie Lucians 
15 viel zu fehr dem Öuoovono» angenäbert. 
Schlieflih ift no von dem Hauptiverf Lucians, feiner Bibelrecenfion, zu reden. 
Auch hierüber find die Berichte ſpärlich. Hieronymus erwähnt, abgefehen von der Stelle 
de vir. ill. daajelbe, nocdy ein paarmal (ad Damas. praef. in evv.; praef. ad Pa- 
ralip.; ad Rufin. II, 26. Epist. 106 ad (Sunniam). ®on der LXX NRecenfion 
20 Lucians jagt er, daß diefelbe von Konftantinopel bis Antiochien, alſo in der Weſthälfte 
des Oſtreichs, verbreitet fei, während man in Alerandrien und Aegypten die Recenfion des 
Hefychius, in Syrien und Paläſtina die von Eufebius und Pamphilus verbreiteten Ab- 
chriften der Arbeiten des Drigenes leſe. Er jagt, der von vielen jog. „Lucianus“ unter: 
jcheide fich beftimmt von der fogen. zowrj, deutet alfo an, daß viele diefen Unterſchied 
25 überfähen. Über die neuteftamentl. Tertkritif des Luctan fpricht er ſich noch mißgünftiger 
aus, als über die altteftamentlihe: „praetermitto eos codices quos a Luciano et 
Hesychio nuncupatos paucorum hominum asserit perversa contentio, quibus 
nec in toto V. T. post LXX interpretes emendare quid lieuit nee in Novo 
profuit emendasse, cum multarum gentium linguis scriptura antea translata 
80 doceat falsa esse, quae addita sunt." Mit Recht jagt Reuß (Geſch. der hl. Schriften 
NTE, 5. Aufl, $ 367): „Dem Wortlaute nad könnte man bier auf die Vorftellung 
fommen, jene Männer wären darauf ausgegangen (apokryphiſche?) Interpolationen aus: 
umerzen oder umgekehrt folche einzuführen.” Indeſſen prunkt Hieronymus bier augen: 
heinlih mit feiner Kenntnis der VBerfionen und jucht die Arbeit des dogmatiſch verbächtigen 
85 Yucian zu diskreditieren. Wahrſcheinlich hat es ſich lediglich um ſolche Stellen gehandelt, 
die bereits feit dem Anfang des 3. Jahrhunderts in den griedhiichen Bibelhandjchriften 
entweder fehlten oder hinzugefügt waren. Der Tabel des Hieronymus hat übrigens ſo— 
viel gewirkt, daß im fog. Deeretum Gelasianum, in welchem alles mögliche, was dem 
Verf. nur nach Hörenfagen befannt war, präjfribiert worden ift, auch „evangelia quae 
# falsavit Lucianus apocrypha ; evangelia quae falsavit Isieius (seil. „Hesychius“, 
ſ. den A. Bd VIII, ©. 18) apoerypha“ abgetiefen find (Grebner, Geſchichte d. Canon, 
©. 290 ; Reuß a. a.D. $ 366). Daß unter diefem Lucianus nicht der berüchtigte Leucius 
zu verftehen ijt (Mill, Prolegg. in N. T., p. XXXVII [1707]),, ſondern der Märtyrer 
ift gewiß (f. aud) Zahn, Acta Joannis, ©. LXXI, n.2). Über die Quellen, Be 
5 fchaffenheit und kritiſchen Grundfäge der Necenfion des NTS durch Yucian wiſſen wir 
noch nichts Sicheres (f. d. A. Bibeltert Bd II ©. 737,35). Nach dem Vorgang Älterer hat noch 
Hug (Einl. i. D.NT, 3. Aufl., ©. 196 f., S. 203—222) verfucht, nachzuweiſen, daß Lucian 
ſich eng an die forifche Peichito des NTs angeſchloſſen hat, die Handfchriften EFGHSV 
und bh ſeien von der Recenfion Lucians abhängig. Die neueren Tertkritifer des NTs find 
69 ffeptifcher getworden und wagen es, foweit mir befannt ift, nicht mehr, eine Hanbfchriften: 
familie auf Yucian zurüdzuführen ; aber vielleicht werden wir in der nächiten Zukunft Aufſchlüſſe 
erhalten. E3 bleibt auch noch vor allem zu erwägen, ob nicht Lucian die Evangelien in der 
Geftalt des Diateffarons recenfiert hat. Beſſer find wir über die LXX Recenſion Lucians 
unterrichtet. Außer Hieronymus berichten über diefelbe Pfeuboathanafius, der Metaphraft 
55 und nad ihm Suidas. Der letztere jagt: „ouros ras leoas Pißlovs ldam noiv 1ö 
vodov elodefaufvas, Tod te yodvov Avumvaufvov nolla to'r Er alrais, xal ri 
ovveyoüs dp Erigww eis Erepa ea, zal ueryroı xal raw dvdoonwr 
novnoordemv, ol tod Eiinvıouod noooermNxeoav, napargkıyar Tov Ev adtais your 
neıyacausvwv zal nokv To xiBönAov Ev Tabus oneıyayıwv, aurög Ändoags dva- 
0 kaßwv Ex rs TEßoaldos Avevenoaro yAaırıns, Av xal adııv Nroußdwarws ds ta 


Lucian der Märtyrer Luciau von Samofata 659 


udkora Tv, növor ıjj Enavoodıhoeı nAeiorov eloeveyzdusvos. Nach diefen Morten 
(j. au) Pseudoathanas. Opp. [Coloniae 1686] II, 157: „L., cum in pradictas 
versiones et Hebraeos libros incidisset, et diligenter, quae vel veritati de- 
erant, vel superflua aderant, inspexisset, ac suis quaeque locis correxisset, 
versionem hanc Christianis fratribus edidit, quae sane post ipsius certamen 6 
et martyrium, quod sub Dioclet. et Maxim. tyrannis sustinuit, libro videlicet 
propria ipsius manu scripto comprehensa, Nicomediae sub Constantino rege 
magno apud Judaeos in pariete armarii calce circumlito, in quo custodiae 
gratia posita fuerat, inventa est“) wird herkömmlich angenommen, daß Yucian die 
LXX aud aus dem bebräifchen Terte emendiert habe; indeſſen ift neuerlich eingehende 
Kenntnis des Hebräifchen dem Lucian abgefprochen worden (ſ. Dietionary of Christian 
Biography II, p. 859), ob mit Grund, mögen andere entjcheiden. Die Unterfuchungen 
über die LXX Recenfion des Lucian find nody nicht zum Abichluß gediehen (Grabe hat 
behauptet, daß der Hiobtert im Kod. Aler. aus ihr ftamme, ſ. Routh 1. c. p. 4). Ge 
fördert find diefelben worden durd Fields age der Herapla des Drigenes (j. Neitle 
in der ThL8, 1876, Nr. 7); es find bereits Kriterien gefunden, nad) welchen die Zus 
a Recenſion beitimmt werben fann, ſ. Neftle in der ZpmG, 1878, ©. 465—508, 
735f., und Bidell in der ZkTh, III, 2, S. 407f. Für die prophetifchen Bücher fieht 
Field die Iucianifche Recenfton in der Handfchriftenfamilie 22, 36, 48, 51, 62 u. |. w., 
ir die biftorifchen in den Codd. 19, 82, 93, 108, für den Octateuch und die poetifchen 20 
Bücher bat er fie noch nicht ficher aufgefunden. Eine Ausgabe der lucianiſchen LXX auf 
Grund jo umfafjender und eingehender Studien, mie fie bisher auch nur annähernd nie 
mand gemacht hat, hatte Paul de Lagarde in Ausficht geftellt (f. THYZ, 1876, Nr. 23) 
on mit den Fragmenten des Aquila, Symmachus und Theodotion. Unter den 
irchenvätern fommt namentlich Chrofoftomus für Lucian in Betracht (f. Lagarde a.a. D.). 5 
Von eregetifchen Arbeiten Lucians ift jo gut tie nichts überliefert worden, ſelbſt bie 
Gatenen gewähren feine Ausbeute. Doc iſt es ſehr wohl möglich, das %. auch auf dem 
Felde der Eregeje ſchriftſtelleriſch thätig geweſen iſt. Sixtus Senenſis hat zuerft darauf 
aufmerfjam gemadt (Bibl. S. IV, p. 281), daß in der pſeudoorigeniſtiſchen arianiſchen 
Expositio libri Jobi fid eine Auslegung Lucians zu einigen Verſen des 2. cap. finde. so 
Routh hat 1. c. p. 7sq. die Stelle abgedrudt („B. Luciano quae adsceripta est 
Expos. Jobi c. II comm. 9. 10 apud Anonymum in Comment. in Lib. Jobi 
Latine tantum excuso, a Joach. Perionio olim ceonverso“). ®on der betreffenden 
Auslegung de beati Jobi uxore fagt aber der anonyme Kommentar lediglic) dies, daß 
er fie von bl. Männern erhalten babe, die fie ald die des Märtyrerd Lucian „cui 86 
Christus charus fuit“ bezeichnet hätten. Es handelt fih um eine nur mündlich ge 
gebene, von den Schülern im Gedächtnis bewahrte „intelligentia“ Lucians 3. j. St.; 
denn der Anonymus fährt fort: „Dicebant illi, ut b. Lucianus explanans docebat“. 
Ein Zeugnis für eine eregetifche jchriftitellerifche Arbeit des L. läßt ſich der Stelle nicht 
entnehmen. Adolf Harnack. 40 


— 


0 


— 


6 


Lucian von Samoſata. — Lit.: ſ. Preller in Pauly, Realencyklop. IV, 1165f.; 
Tzſchirner, Fall des Heidentums, I, 315f.; Pland, 2. u. d. Chriſtenth. i. d. ThStKt, 1851, 
4, 826; Baur, Die drei erſten Zahrh., 395f.; Keim, Celſus, 143f., und in der erſten Auf— 
lage dieſes Wertes, VIIL, 497f.; Sörgel, Lis Stellung zum Chriſtenthum, Kempten 1875; 
Bernays, Lucian und die Eyniter, 1879, dazu ThLZ, 1879, Nr. 17. Die Litteratur, namentlich 6 
die ältere, ift jehr groß. Ueber Gotterill, Pereg. Proteus [1879] und dejien Vermutung der 
Unedtheit des „Beregrinus Proteus“ j. —5 a. a. O. — Lucianus ab Immanuele Bekkero 
recogn., Lipsiae 1853, Vol. 2, p. 91—103; Peregrinus P.; j. aud die Ausgaben von Ja: 
cobig und von Fritzſche. Deutjche Ueberfegung des Traftates von Wieland, von Pauly und 
von Bernays, 50 

In der 2. Hälfte des 2. Jahrhunderts befchäftigte fich die gebildete römische Gefellfchaft, 
foviel wir willen, nur erft ſehr oberflächlih mit dem Chriftentum, den einzigen Gelfus 
ausgenommen. Fronto, der Freund Marc Aurels, fcheint gegen das Shrihentum ge: 
jchrieben zu haben, aber mir wiſſen nicht? Bejtimmtes von dieſem Buche. Marc Aurel 
jelbft, Epictet, Galen, der Redner Ariftides erwähnen die Chriften nur beiläufig. Auch der 55 
berüchtigte „Spötter“ Lucian der „Blasphemift”, den nad Suidas die Hunde zerrifjen haben 
follen, deſſen Schrift die Kirchenväter vertwünjchten (auch bei der Aufftellung eines ſyſtema— 
tischen Berzeichnifjes verbotener Bücher im 16. Jahrhundert, dem jog. Index Tridentinus, 
wurde der Peregrinus Lucians fofort mit verboten, ſ. Bernays, Yucian und der Cyniker 
[1879], ©. 87f.), hat e8 nody nicht für nötig gehalten, die Chriften zur befonderen Ziel: co 

42* 


660 Rucian von Samofata 


jcheibe feines MWites zu machen. Nur zweimal, flüchtig im „Alexander“ (25. 38) und 
eingehender im „PBeregrinus Proteus” kommt er auf fie zu fprechen (der Traftat Philo— 
patris ift entjchieden unecht und gehört einer viel fpäteren Zeit an; f. darüber Gesner, 
De aetate et auctore Philopatridis, Opp. Ed. Bip. Vol. IX. Ob ſich Pbilopfeuft. 
5 16 auf Chriften bezieht, ift zweifelhaft), Nach dem Intereſſe, welches für uns feine kurze 
Schilderung bat, bat man mehr oder weniger gedankenlos auch das Intereſſe beftimmt, 
welches Yucian an den Chriften genommen hat. Nicht nur erfchien lange Zeit jene kurze 
Epifode im Leben des Peregrinus, in welcher er bei den Chriften verteilte, den Theologen 
als der Kern der gefamten Schrift; man debuzierte au aus den menigen Säßen ein 
10 gehende Beichäftigung Lucians mit dem Chriftentum, feinen bi. Schriften, jeiner Ge 
ſchichte u.f. mw. Don dem Vorwurfe einer fanatifchen Chriftenfeindfchaft bis zu der 
mwunderlihen Vermutung Keftners, Lucian ſei insgeheim ein Freund der Chriften geweſen, 
find alle Möglichkeiten über „Lucians Stellung zum Chriftentum” erjchöpft worden. Den 
befonnenen Mahnungen Germars (ſ. Bernays a. a.D. ©. 1f.) ift wenig Gehör gejchentt 
16 worden, und es ift auch nicht zu erivarten, daß durch Zellerd Abhandlung (Alerander 
und Peregrinus, deutjche — Januar 1877) und durch die in der Hauptſache zu— 
verläſſige, geſchmackvolle Unterſuchung von Bernays (ſ. oben) die phantaſtiſchen Aus— 
beutungen der lucianiſchen Novelle endgiltig abgewieſen find. Umgekehrt ſoll nicht ge 
leugnet werden, daß die Erzählung Yucians über das Verhältnis des Peregrinus zu den 
20 Chriften, auch wenn man fie nur das fagen läßt, was fie wirklich jagt, einer der inter 
ejlanteften und lehrreichiten Berichte ift, den mir aus heibnijcher Feder über die Chriften 
bejigen. Nur von dieſem foll in folgendem die Rede fein, nachdem die notwendigſten 
Notizen über das Leben Lucians vorausgefchidt find. 
Lucians Blütezeit — fein Geburtsjahr ift nicht ficher (e. 120) — fällt in die Ne 
235 gierungen der beiden Antonine; aber auch noch unter Kommobus ift er thätig getwejen. 
Geboren ift er zu Samofata in Syrien von armen Eltern, Baoßapos nv gwrıv. Doc 
ſetzte er es u daß er fich der Rhetorik widmen durfte, die er vielleicht in Sleinafien 
ftudiert hat. In feinem Leben und feiner fchriftftellerifchen Thätigkeit laſſen fich zweck— 
mäßig drei Perioden unterfcheiden. Die erfte beginnt mit feinem Auftreten in ber ge 
3o rihtlichen Praris in Antiochien, die er jedoch bald aufgab, um als Redefünfiler das Reich 
8 durchwandern. Mehreremal iſt er in Rom geweſen, auch Südgallien hat er berührt. 
ir finden ihn in Theſſalonich, in Olympia u. ſ. w. Damals wurde er ein berühmter 
Mann und kehrte als ſolcher in ſein Vaterland Syrien zurück. Aus dieſer Jet ftammen 
feine Erftlingsarbeiten. Seine zweite Periode als Schriftjteller ift durch den Aufenthalt in 
35 Athen bezeichnet. Hier machte er die Belanntichaft des Philoſophen Demonar (doch ijt 
das „Leben des Demonar” nah Bernays nicht von Lucian gefchrieben) und bildete die 
—— Polemik gegen die Religion, gegen die damalige Philoſophie, auch gegen die 
hetorik, von der er ſich losſagen wollte, aus, die feine beſten und reifſten Dialoge kenn— 
zeichnet. Damals ift er c. 40 Jahre alt geweſen (um das Jahr 165). Indeſſen begab 
40 er ſich Später, wahrfcheinlich aus Geldmangel, doch wieder auf Kunftreifen, ja er nabm 
fogar zuleßt, trog jeined Lobes der Unabhängigkeit, eine Anftellung im juriftijchen Fache 
in Agypten an und ift wahrjcheinlich dort im hoben Alter geftorben. 
Um Lucians Stellung zur Philofophie und zur Religion der Zeit zu würdigen, bat 
man feitzubalten, daß er in erfter Linie Yitterat ift — Philoſoph im engeren Sinne des 
45 Wortes iſt er überhaupt nicht, wenn ihm aud Epikur ald der unvergleichliche Yehrer gilt 
— ſodann, daß er in einem Zeitalter religiöfer Neftauration von oben lebte, welches nicht 
nur frivoler Gefinnung, fondern auch ernſtem Streben nad Wahrheit und Aufklärung 
Angriffspunfte genug bot. Sein beifender Spott trifft in den meiften Fällen wirklich das 
Verächtliche, Hohle, Heuchlerifche und Abfurde; bier berührt fi mit ihm in frappanter 
so Weife fein Zeitgenoffe, Landsmann und Kollege, der chriftianifierte Rhetor Tatian. Aber 
die Arbeiten Lucians find doch weſentlich nur T geſchickte Feuilletons; fie find nicht 
aus wirklich erniter Sorge um die Zuftände des Reiches herausgeboren; fo kann er au 
über ſolche Scenen lediglich fpotten und lachen, wo anderen, Ernfteren, das Lachen ver: 
gebt. Ob Bernays mit der jcharfen Charakteriſtik Lucians (S. 42f.) im Rechte ift — „ein 
55 anjcheinend nicht ſehr glüclicher Advokat, iſt er ohne ernite Studien ind Litteratentum 
übergegangen ; unwiſſend und leichtfertig trägt er lediglich eine nihiliftifche Ode in Bezug 
auf alle religiöfen und metaphyſiſchen Fragen zur Schau und reißt alles als verkehrt und 
lächerlich herunter. Nur die im SKaifer gipfelnde Bureaufratie bat er auch in ihren 
chlimmſten Bertretern ftets mit feinem erborgten Attizismus verfchont: die Menfchen er 
co füllen nad ihm ihren Beruf, wenn fie diefer gehorchen und ihre gegenfeitigen Beziehungen 


Lucian von Samofata 661 


durch einen gewiſſen Schliff des gefelligen Benehmens behaglich machen” — tage ich 
nicht zu BR Eine vergleichende Zufammenftellung der Cyniker, Lucians, Marc 
Aurels, Celſus' und der hriftlihen Philofophen in Bezug auf ihre Stellung zur öffent: 
lichen Religion zeigt, daß die Verwandtichaft zwiſchen den Platonifern und den chriftlichen 
Theologen ungleich größer ift, als zwiſchen den Gynifern und den Chriſten, geſchweige 5 
zwiſchen Ießteren, * B. Tatian und Lucian, ſo parent auch oft die Übereinjtimmung 
in der Kritif der Mythologie ift, und fo nahe ſich Lucian und Tatian in der Kritik der 
Gynifer ftehen (über das Verhältnis des Chriftentums zu den philofophifchen Parteien in 
der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts ſ. ThLZ 1879, ©. 395f.). 
Der Traktat „Peregrinus Proteus” ift eine Satyre auf die Cyniker, näher, mie 10 
Bernays gezeigt bat, auf den damals nody lebenden cyniſchen Philoſophen Theagenes. 
Die Cyniker, unter denen es freilich auch jehr unfaubere Elemente gab, find dem Lucian 
beſonders antipathifch, wenn auch die Behauptung, der echte Cynismus fei dem Lucian noch 
unleidlicher geweſen, als der erheuchelte, übertrieben ift. Beftimmt wurde er zu feinem 
Angriff auf Theagenes durch die übertriebenen Bewunderungen, ja Apotheofierungen des 15 
Peregrinus, welche diefem durch die Cyniker der fchlechteren Sorte, aber auch in weiteren 
und befjeren Kreifen, ſteigend zu teil wurden. Lucian felbjt, der jenen noch perfönlich 
efannt hatte, dachte anders über ihn, und ala noch Theagenes, der nächte Genofje bes 
eregrinus, fih in Rom einen Namen zu machen begann und dabei fchmerlich die Ver: 
berrlihung des Peregrinus unterließ, da fühlte 2. fich zu öffentlichem Einfchreiten ges 20 
drungen. So beftimmt Bernays, gewiß richtig, den Zweck der Schrift auf Grund einer 
Entdedung in Galen., Method. med. 13, 15; ſehr problematijch bleibt aber die Ehren: 
rettung des Peregrinus, wie fie derſelbe Gelehrte verfucht hat, felbft wenn man bereit ift, 
bei Lucian das höchſte Maß von Dreiftigkeit im Verleumden anzunehmen. Die Zeug: 
nifje, welche Bernays beizubringen fucht für die Ehrenhaftigfeit des Cynikers, erweiſen 25 
ſich als nichtige; namentlich ſcheint mir die Stelle Tatian, Orat. 25 mißdeutet. Bernays 
Ichließt aus den Worten zara röv [lowrea, daß das folgende ein Citat aus einer Schrift 
oder Rede des Peregrinus fei, und meint nun, Peregrinus babe felbft, wie Tatian be: 
euge, in nüchterner Würdigung der thatfächlichen Lebensverhältnifje vor Übertreibungen 
—8 des Cynismus gewarnt. Allein das xara röv Ilowrea iſt nach dem Zu: so 
fammenbange ſehr mahricheinlih mit „mie Proteus” zu überſetzen, und der Sinn ift 
der, daß die Cyniker, ſelbſt die ertrabaganteften wie Proteus, den Sattler brauchen 
für ihren Ranzen, für ihren Mantel den Weber, für ihren Stod den Holzhauer. Auch 
mas ſonſt Bernays zum Schub des Peregrinus beigebradt hat, über eine gewiſſe 
Solidarität zwiſchen Chriften und Cynikern, verfchlägt wenig; man braucht nur die ss 
Apologeten (f. Tatian ce. 19, p. 84. 86, 1. e.25; Juſtin, Apol. II, 3) und etwa bie 
Philofophumena, wo Marcion den Cynikern angehängt wird, oder Tertull. de patient.2 
zu lefen, um die Antipathien der Kirchenväter wahrzunehmen. — Der inhalt des lucia— 
nifchen, an den Platonifer Kronios gerichteten Traktats, ſoweit er Yeben und Tod Peregrinus 
enthält, ift im Kürze folgender: Peregrinus, das „Prachtgebilde der Natur“, der von so 
den Cynikern bewunderte Philoſoph, ift ein gemeiner Verbrecher — Lucian felbft bat von 
Anbeginn feine Sinnesart beobachtet und feinen Xebensgang verfolgt (c. 8). Nachdem 
er die Mannesjahre erreicht hatte, wurde er in Armenien als Ehebrecher ertappt und 
gebührend mißhandelt, darauf verführte er einen Knaben, und konnte ſich nur durch Gelb 
vor deſſen Eltern fchüten, endlich hat er gar in feiner Vaterftadbt Parion am Hellespont 46 
feinen Vater ermordet, da er das Erbe haben wollte. Die Sache wurde ruchbar, Peregri: 
nus mußte fliehen und kam nach längeren Irrfahrten nad PBaläftina, reſp. vielleicht nach 
Antiohien. Dort trat er den Chriften bei, fchmeichelte fich bei ihnen ein und wurde ein 
angefehener Lehrer (ec. 11 ff.; über diefen Abjchnitt f. unten. Er kam aud als Chrift 
ins Gefängnis; der damalige Statthalter in Syrien ließ ihn jedoch laufen. Peregrinus so 
fehrte in feine Vaterftabt zurüd, konnte aber den Verdacht wegen des Watermordes nur 
dadurch beſchwichtigen, daß er feinen Mitbürgern fein Erbteil, 15 Talente, zum Geſchenke 
machte. Schon dort war er im Habit eines Cynikers aufgetreten, wurde aber nod auf 
feinen weiteren Reifen von den Chriften ald einer der ihrigen angejehen und unterhalten. 
Dod mußte er um eines Verftoßes willen — Yucian fagt, wahrſcheinlich habe er etwas ss 
bei ihnen Berbotenes gegefjen — ausfcheiden, und da er die übereilte Schenkung an feine 
Vaterſtadt nicht rüdgängig machen fonnte, jo bejchloß er, ſich zum Schwindelasketen aus: 
ubilden. Die Ausbildung erhielt er in Agypten und trat dann eine Kunftreife nad 
talien, näher nad Rom an. Dort zog er durch feinen chnifchen Freimut und die un— 
verſchämten Angriffe auf den milden und fanftmütigen Kaifer nicht nur die allgemeine so 


662 Lucian von Samofata 


Aufmerkfamkeit auf fich, fondern erwarb ſich auch große Berühmtheit. Der Praefectus 
urbis, ein weiſer Mann, verwies ihn endlih aus der Stabt. Diefe billige Verbannung 
— natürlich ſeinen Ruhm. Er begab ſich nun nach Griechenland und ſetzte dort ſeine 
revolutionären Angriffe gegen den Staat fort, namentlich verſäumte er feine Feitverjamm- 
5 lung in Olympia, um fich bemerflich zu machen. Bei der dritten, der er beitwohnte, kün— 
digte er, als bereits fein früheres Anfehen gefunfen tar, fein Vorhaben an, bei der 
nächiten fich felbjt zu verbrennen. Diefen Plan führte er denn twirflih aus; Lucian jelbft 
will Zeuge des Todes geweſen fein, er erzählt denjelben nach eigenem Erlebnis und will 
auch öffentlich die Cyniker dabei verfpottet haben. Cr berichtet weiter, daß er ſelbſt Mit- 
10 urbeber der Märchen ei, die bald darauf über den Tod des Peregrinus erzählt morben 
find. Am Schluſſe tiſcht er noch einige Schandgefdichten und Jämmerlichkeiten bes 
— deren Augenzeuge er auf einer Fahrt von Troas nach Syrien geweſen 
ein will. 
Die Einkleidung, in welcher Lucian die Geſchichte erzählt hat, konnte hier füglich 
15 wegbleiben. Es fragt ſich vor allem, wie weit die berichteten Thatſachen auf Wahrheit 
beruhen; dabei ſoll von allen Schandthaten, die dem Peregrinus vorgeworfen ſind, natür— 
lich abgeſehen werden. Die Eriftenz eines cyniſchen Philoſophen Peregrinus Proteus 
(über den Namen ſ. Bernays S. 89 kann nicht bezweifelt werden (gegen Planck und 
Baur). Vielleicht die älteſte Nachricht über ihm iſt die ehrenvolle Erwähnung, welche ihm 
% vor feinem Tode Aulus Gellius hat zu teil werden lafjen, der ihn in Athen getroffen 
bat (12, 11). Auch die . die Tatian über ihn bringt (Orat. 25), der ihn in Rom 
geſehen haben will, Iegt die Annahme nahe, daß Peregrinus damals noch am Leben tar. 
Sein auffallender, felbitgewählter Tod wird von — (c. 26), Tertullian (ad 
mart. 4), Euſebius (Chrod. ad ann. 2181; Marc Aurel 5), ſowie von Lucian ſelbſt 
2 (Fugit. 4; Indoct. 14), dem Verf. des „Demonar“” (ce. 21), Philoftrat (Vit. Sophist. 
II, 1), Ammianus Marcel. (XXIX, 1, 39) erwähnt. Peregrinus war ohne Zweifel ein 
in Italien und Griechenland befannter Philoſoph, und fein Tod hat das größte Auffeben 
gemadt. Seine Vaterftabt ehrte ihn bald nad feinem Tode mit einer Bildfäule, von 
welcher Athenagoras mitteilt, fie gelte als eine orafelfpendende. Eufebius bat — vielleicht 
30 jhöpfte er hier wie bei den anderen Nachrichten über die olympifchen Spiele aus Julius 
Afrilanus — genau das Todesjahr des Peregrinus angegeben (165 p. Chr.), und es 
liegt fein Grund vor, ihm hierbei zu mißtrauen. Dieſe Zeitangabe geftattet es, für das 
Leben des Peregrinus einige Daten feftzuftellen. Nah Lucian ce. 19. 20 fällt der Tod 
des Veregrinus auf die 4. Feitverfammlung in Olympia, die er mitgemadt hat. Man 
35 braucht diefer Angabe nicht zu mißtrauen, weil jene Verfammlung aud die 4. geweſen 
ift, welche Lucian ſelbſt befucht hat (ec. 35). Lucian und Peregrinus lebten eben gleich 
eitig damals in Griechenland, und es kann nicht auffallen, daß beide keine Feier in 
Diempia vorbeiließen. Peregrinus ift mithin fpäteftens 152/53 aus Rom verbannt 
worden — dazu jtimmt aud die Angabe in c. 18 — ; fein römischer Aufenthalt fällt 
4 alfo in die Jahre um 150. Er tt fpäter nicht mehr dahin zurüdgefehrt. (Dies ift für 
die Beitimmung der Abfafjungszeit der tatianifchen Oratio von Wichtigkeit. Nicht un- 
wahrjcheinlich ijt, daß der Praefeetus urbis [c. 18] „ein mweifer Mann“, der den Bere: 
grinus zwiſchen 150 und 152/53 aus Rom ausgewieſen bat, jener Urbicus geweſen ift, 
der aus Justin. Apol. 2 befannt ift.) Die chriftliche Epifode des Peregrinus fällt in 
45 die vierziger Jahre. Daß berjelbe wirklich zeitweilig Chrift geweſen iſt, kann Zucian un— 
möglich erfunden haben, ebenfotwenig, daß er als Chrift im Gefängnis gejeflen hat. 
grinus war eine viel zu befannte Perfönlichkeit, ald daß Lucian eine ſolche Erfindung hätte 
wagen dürfen. Daß Tatian und die fpäteren Apologeten über die Chriftlichfeit des 
Peregrinug — vorausgeſetzt, daß fie um dieſelbe gewußt haben — ſchweigen, ift natürlich. 
so Fällt übrigens, wie gezeigt worden, die chriftliche Epifode Peregrinus in die vierziger Jahre, 
jo ift zu erinnern, eine wie bunte Gefellichajt damals (ſ. Hirt. d. Hermas, die Gnoftiker, 
Juſtin) ſich nach Chriftus nannte, refp. mit dem Chriftentum Fühlung fuchte. Aber aller: 
dings ift e8 fehr wahrſcheinlich, daß die Details jener chriftlichen Epifode des ng ee 
Lucian dunkel geblieben find, und daß er fie daher in feiner Darftellung willkürlich behan= 
55 belt hat. Nur möchte ich mir dafür die Argumente nicht aneignen, die Zahn (Ignatius 
von Antiochien ©. 520) geltend gemacht hat, der die Züge des chriftlichen Peregrinus des 
Lucian übertrieben bat, um die Ungefchichtlichkeit bderfelben zu erweifen. Noch mißlicher 
fteht e3 mit der Annahme Zahns, daß Peregrinus auch als Märtyrer nah Lucian noch 
eine Karrifatur der hriftlihen Märtyrer fein fol. Die Belege, die Zahn (S.522f.) dafür 
60 beigebracht hat, beweiſen das nicht ; Lucian markiert c. 16 mit wünſchenswerter Deutlich: 


Lucian von Samofata 663 


feit den Bruch bes — — mit dem Chriſtentum, und in der Schilderung ſeines ſelbſt⸗ 
gewählten Todes, wie überhaupt von c. 16 ab, berührt er auch nicht einmal mehr mit 
einem Worte die chriftliche Epiſode des Philofophen (vorher hat er nur c. 4 auf fie an- 
gefpielt). Die ganze Pointe der Schrift, die fich gegen den Cynismus überhaupt richtet, 
würde verloren gegangen jein, wenn Yucian die Selbftverbrennung des Peregrinus anders 5 
motiviert hätte, als aus der cyniſchen Doromanie überhaupt. Wohl weiß Lucian, daß 
auch von den Chriften viele fih freiwillig aufopfern (ec. 13), aber er benußt dieje Be- 
obachtung nicht meiter, um den felbjtgewählten Tod des Cynikers verftändlich zu machen ; 
im Gegenteil: den Chriften geſteht er ausbrüdlich zu (a. a. D.), daß fie den Tob wirk— 
lich verachten, der Cyniker gebt, gefoltert von Todesangft (ec. 33), aus Eitelfeit in den 10 
Tod. Somit bleibt e8 dabei, daß 1. Peregrinus wirklich Chrift geweſen ift (ganz ähnlich, 
wie feine Zeitgenofjen, die Moralphilojophen Juſtin und Tatian Chriften wurden, uur 
mit dem Unterjchiede, daß fie es auch blieben ; und wie diefe in den dhriftlichen Gemeinden 
vermöge ihrer Bildung und ihrer wifjenfchaftlihen Kenntniſſe Lehrer getworden find, fo 
mag auch Peregrinus Lehrvorträge gehalten haben), 2. daß er um bes dhriftlichen Be— 15 
fenntnifjes willen im Gefängnis —* hat, aber freigegeben wurde, 3. daß er nachmals 
das Chriſtentum aufgegeben hat; den Grund geſteht en felbft nicht zu mwilfen. Das 
Uebrige, was Lucian von den Gefchiden feines Helden als Chriften erzählt, mag teil- 
weile auch noch auf Wahrheit beruhen ; doch befigen wir nicht die Mittel, um es zu fon: 
trollieren. Man gebt daher ficherer, wenn man darin einen Extrakt aus den allgemeinen 20 
Kenntnifjen Lucians vom Chriftentume ſieht. Welcherlei Art find dieſelben petveien, und 
wie beurteilt Lucian das Chriftentum ? Zuvor ſei bemerkt, daß ber Traktat nicht un 
mittelbar nach der Selbftverbrennung gefchrieben fein kann, da Lucian ce. 27—30, 38—41 
deutlich genug auf Ereigniffe anfpielt, die fi nad) dem Tode des Peregrinus begeben haben 
(j. auch c. 43 init.). Doc darf die Abfaſſungszeit auch nicht weit von ber Zeit bed 25 
Todes abgerüdt werben (j. Athenag. c. 26). ir haben in dem Traltat eine Urkunde 
aus den Yahren c. 170 über das Chriftentum zu erfennen, und zwar bireft nur über 
das fyrifche Chriftentum (e. 14. 43); denn von dem römifchen fpricht Lucian überhaupt 
nicht. Doch ſetzi Lucian die Übereinftimmung der Chrijten aller Orten voraus. Im fol- 
genden foll Lucian jelbjt reden; nur einige Umftellungen find vorgenommen. 30 
Die Chriſten find ein religiöfer Bund, in welchem ein in Paläftina gefreuzigter Menſch 
body verehrt wird. (In der MWiederherftellung ber handfchriftlih verderbten Stelle c. 11: 
dneypapov' tov usyay in Zneyodporro' utya find Keim [Celfus ©. 147 f.] und Ber: 
nays [a. a. O. 10741 zufammengetroffen ; doch ift zu vermuten, daß bier allzu Anftößiges 
aus dem Terte bejeitigt worden iſt). Diefer hat „die neuen Weihen“ in, das Leben 86 
eingeführt (e. 11). Er hat als der erſte Geſetzgeber den Chriften auch die Überzeugung 
beigebracht, daß fie, jobald fie einmal übergetreten wären und den hellenifchen Göttern 
abgejagt hätten, hingegen ihn, den aufgepfählten Sophiften, anbeteten und nach deſſen Gefegen 
lebten, allzumal Brüder feien („Sophift” hier in malam partem gebraudjt, |. Bernays 
©. 109; Juſtin, Apol. 1, 14, lehnt den Namen ausdrüdlich für Jeſus ab). Ein meiteres «0 
Charakteriftiftum ift, daß ſich die Unglüdlichen ſelbſt überredet haben, daß fie ganz und 
gar unjterblich feien und in alle Ewigkeit leben werben, weshalb fie auch den Tod ver: 
achten und viele von ihnen fich freiwillig aufopfern. Alles achten fie in gleicher Weiſe 
für gering und halten es für gemein, nachdem fie jene Lehren ohne genaueren Beweis 
angenommen haben. Feſt ſtehen fie zu einander, ja fie entwideln eine unglaubliche «5 
Rührigkeit, fobald einer in eine eg gerät; für ihre gemeinfchaftlichen Intereſſen ift 
ihnen nicht zu teuer (c. 13; f. Tert. Apolog. 39). Als ein gemeinfames Unglüd fafjen 
fie e8 auf, wenn ein Bruder ind Gefängnis gefeht wird (Qucian ce. 12 fegt voraus, daß 
man lediglih um des chriftlichen Belenntnifjes willen damals gefänglich eingezogen werden 
fonnte, aber ebenfo, daß die Richter nicht Bedenken trugen, eingefegte Chriften unter so 
Umftänden wieder losjugeben [c. 14]. So hat der Verwalter Syriens, „ein Liebhaber 
der Philofophie”, den Peregrinus losgegeben und ihn nicht einmal der Beftrafung für 
tert erachtet, „da er deſſen Wahnwitz erfannte und daß es ihm lieb fein twürbe, zu fterben, 
damit er ſich dadurch Nachruhm erwerbe“ — beides entfpricht den damaligen Verhält: 
niffen). Sie fegen in einzelnen Fällen alles in Bewegung, um ihn loszubekommen. Sfl ss 
dies nicht möglich, fo wird auf das angelegentlichite im Öefän nis für ihn geforgt. Lu— 
cian erzählt in Bezug auf Peregrinus: „Gleich am frühen Morgen fonnte man in der 
Umgebung des Gefängnifjes alte Witwen und Waifenkinder warten jehen” (ob dieſer 
Zug aus dem Leben gegriffen ift, iſt ſehr fraglich; Lucian mar wahrſcheinlich nur die 
Kufmertfamteit befannt, mit welcher Wittven und Waifen in der alten Kirche behandelt co 


664 Lucian von Samofata 


wurden, fo daß fie als beſonders geehrte Klaſſe erjchtenen), „die leitenden Männer unter 
ihnen beſtachen die Gefängnismwächter, um drinnen bei ihm fchlafen zu fünnen. Dann 
wurden mannigfaltige Mahlzeiten bineingefchafft, ihre heiligen Sprüche wurden vor: 
etragen, und der gute Peregrinus — denn biefen Namen trug er damals noch — hieß 

5 bei ihnen ein neuer Sokrates. Ya fogar aus den Städten ber Provinz Aſia kamen Leute, 
welche die Chriften im Namen ihrer Gemeinde abgejchidt hatten, um Beiftand zu leiften, 
die Verteidigung zu führen und den Mann zu tröften“. yon einzelne Zug in biefer 
Schilderung — mit Ausnahme des Schlafend bei dem Märtyrer (doch ſ. die Acta 
Theclae) — fann aus der chriftlichen Litteratur von dem I. Clemensbrief ab bis zum 

ı0 Traftat Tertulliand de jejunio mehrfach belegt werden, ohne daß eine einzelne jchrift- 
ftellerifche Duelle nachgemwiefen werden könnte, aus welcher Lucian geichöpft hat. Auch 
„der neue Sofrates” hr nicht unerhört, und wenn Lucian c. 11 jagt, die Chriften hätten 
den Peregrinus für einen Gott gehalten, fo ftimmt das mit den uns fonft befannten 
beidnifchen Vorftellungen von hervorragenden chriftlichen Perfonen und ihrer Verehrung 

16 bei den Gläubigen durchaus überein. Der fpezielle Zug, daß aus einigen Städten Afiens 
chriftliche Geſandte nad) Antiochien famen, wird durch die Jgnatiusbriefe beleuchtet; Lucian 
erwähnt Aſien, um eine weit entfernte Provinz zu nennen (zal um» xdx av Ev Acta 
nölewv). Die Situation ift eine durchaus andere, als in den Sgnatiusbriefen, und es 
liegt deshalb Fein Grund vor, zu behaupten, Lucian müſſe fie notwendig gelefen oder die 

20 in ihnen erzählten Begebenheiten gelannt haben (gegen Zahn a. a. D. und ed. Ignat. 
p. 327 sqq.). Es ift auch nicht einmal nötig darauf binzumweifen, da in der erften 
Hälfte des 2. Jahrhunderts die Chriften Afiens allem Anfcheine nach neben den römijchen 
wie die zahlreichiten, fo auch die rührigften, die Afiaten überhaupt berühmte Advokaten 
geweſen find, und daß jenes dem Lucian befannt geweſen fein kann. 

25 Nur weniges ift es, mas Lucian fonft nody über das Chriftentum beibringt. Die 
Ghriften haben „eine wunderfame Weisheit”, in der fidh denn auch Peregrinus unterrichten 
ließ bei den „Prieftern und Schriftgelehrten” in Paläftina. Peregrinus übertraf bald 
alle und wurde Prophet, Bereinsleiter (Thiaſarch), Synagogenhaupt, alles in allem 
(„Thiaſarch“ findet ſich in der hriftlichen Litteratur nicht, ebenjowenig „Priefter“ in ber 

30 älteren ; Lucian bellenifiert hier die Firchliche Verfaſſung leicht, ebenjo wie in dem Gage: 
nrooordrnv abröv dneyodgovro. Doc Fonnte er anders nicht auf allgemeines Verftänd- 
nis rechnen. So nennt auch Juſtin in der Apologie I, 67 den Leiter des Gottesbienftes 
rooeorods, obſchon gewiß damals dies nicht mehr der terminus technieus für biefen 
in der Gemeinde geweſen ift. Die Ausdrüde „Prophet“ und „Synagogenhaupt“, auch 

35 „Schriftgelehrter” [dıuddoxakos] find zutreffend, und es ift fein Grund vorhanden, mit 
Keim zu behaupten, ſichtlich wiſſe Lucian wenigſtens im einzelnen zwiſchen Chriftlichem 
und Jüdiſchem nicht ficher zu trennen, ©. 147). Er dolmetſchte und kommentierte „die 
Bücher“, und verfaßte auch felbft viele. So wuchs fein Anfehen ins Ungemefjene und 
der Gaufler und Ruhmjäger fand bei den Chriften feine Rechnung ; er wurde geehrt und 

so lebte zugleich auf ihre Koften, Denn da fie alles Irdiſche verachten und ohne Beweis 
auf ein zufünftiges Leben ſchwärmeriſch vertrauen, fo werden fie ausgebeutet. „Findet 
ſich bei ihnen ein Gaukler ein, ein geriebener Menſch, der da meiß, wie es gemacht wird, 
fo ift er, ehe man es fich verfieht, in kurzer Zeit reich geworden und lacht die einfältigen 
Leute aus (hierzu und zu mandem anderen ſ. die Schilderung der Propheten in * 

45 Didache). Den freigegebenen Peregrinus begleiteten Chriſten auf feinen Wanderungen wie 
„Zrabanten” — ähnlich werden auch Juſtin und Tatian von einigen ihrer Schüler begleitet 
worden fein — und forgten für feinen Unterhalt, bis der Bruch erfolgte (ec. 16). Lucian 
giebt an, daß die Chriften ftrenge Speifeverbote hatten und vermutet, daß Peregrinus dieſe 
übertreten habe. 

50 Alle weſentlichen Merkmale der chriftlichen Brüderfchaft hat Lucian genannt, wie fie 
ihm, dem fcharfen Beobachter, im Yeben fich darftellten, und er hat mwirflih das Charak- 
teriftiiche gefehen und dasſelbe jo geſchildert, wie es einem unintereffierten, verftändigen 
Beobachter damals erfcheinen mußte. Es ift nichts neues, was wir nad der Lektüre der 
Apologeten des 2. Jahrhunderts aus Lucians Darftellung über das Chriftentum der da: 

65 maligen Zeit erfahren — auch Übertreibungen find nur wenige zu verzeichnen; zu Todes: 
Mut und -Sehnſucht ſ. Juftin., Apol. II, 4; Tertull,, Ad Scap. 5; Mart. Polye. 4; 
Tertull.,, De fuga 4 sq.; aber daß es nichts neues ift, ift eben das Wichtige ; denn beib: 
nifches gene beftätigt bier, mas man chriftlihen Sachmaltern entnehmen kann. Nicht 
um die Originalität dieſes Zeugniffes zu heben, ift die Hypotheſe, Lucian babe die chrift- 

eo liche Yitteratur berüdfichtigt, abzuteifen, fondern weil fichere Spuren einer ſolchen Rüd: 


Lucian von Samofata 665 


fichtnahme bei ihm fehlen. Anfpielungen, die oftmald nad) dem Vorgange von Krebs 
und Eichftätt gefammelt find (zulest noch von Zahn a. a. D. ©. 592—594, Cotterill u. a.), 
würden, wenn fie zuberläffig wären, beweiſen, daß Lucian chriftlihen Schriften das ges 
nauefte Studium, ein Studium ihrer Wörter, gewidmet hätte, und dieſe Konfequenz 
jollte allein fchon ftugig maden. Wenn Lucian von feinem Peregrinus fagt, er habe die 5 
Bücher der Chriften fommentiert und felbjt neue dazu gefertigt, jo folgt doch nicht, daß 
der Berichterftatter in der chriftlichen Litteratur beivandert war. „In einigen Fällen,“ 
fagt Keim a. a. D. ©. 501 mit Net, „mögen die Wundererzählungen ber lucianiſchen 
verae historiae an Alt: oder Neuteftamentliches erinnern, und felbit an Jonä Walfiſch, 
aber auch das Heidentum hatte ähnliche Sagen und bie phantaftiichen Gebilde der da— 10 
maligen jo üppig wuchernden Neifelitteratur, auf die es Lucian abgeſehen hat, kennen 
wir gar nicht genug. Höchftens bei ein paar Stellen könnte eine fritische Betrachtung 
zweifelhaft jein, wie bei der Befchreibung der Stadt und der Inſel der Seligen, durch die 
man an Propheten und Apofalypfe erinnert werden kann; aber immer find die Ahnlich— 
feiten oberflächliche, immer muß man fagen, auch die heidniſche Phantafie konnte ähnliches, 
fonnte insbefondere zu einer Inſel der Seligen eine Stadt der Seligen erfinden, und ſo— 
weit fpezififch altteftamentliche Farben in der Erwähnung mild und bonigftrömender 
Duellen vorfommen, fo find fie aus dem Eindringen jubaiftischer Anfchauungen in die 
beidnifche Fitteratur mittelft der ins Heidentum eingefhmuggelten jüdiſchen Sibyllinen 
jattfam zu erklären.” Auch chriftliche Schriftfteller des 2. Jahrhunderts kennt Lucian nicht : 20 
der „in Syrien Gefangene” hat mit Ignatius fo wenig gemein, wie ber fich verbrennende 
Peregrinus mit Polykarp. Was nachgemwiefen werden kann, ift immer nur dies, daß Wort: 
ſchatz, Diktion, Schilderung und äfthetifcher Gejchmad bei fehr verſchiedenen Schriftitellern 
eines Zeitalters ftetS doch eine gewiſſe Verwandtichaft haben. Die Möglichkeit fol aud) 
gar nicht geleugnet werben, daß Lucian diefe oder jene chriftliche Schrift gelefen hat; nur 25 
läßt ſich das nicht beweiſen. Allerdings iſt jeine Kenntnis des Chriftentums nicht nur 
eine „vage und oberflächliche”, wie Keim behauptet hat. „Er hat nicht einmal den Namen 
Chrifti und ift jehr unklar darüber, was eigentlich im Chriftentum von Chriftus kommt”; 
aber das erjtere ift zufällig und das andere beweiſt höchftens die Worficht des Beobachten: 
den. Dod jagt ja Lucian ausdrüdlich, daß Chriftus „die neuen Weihen“ in das Leben 30 
eingeführt und daß er feinen Anhängern die Ueberzeugung beigebracht habe, daß fie alle 
untereinander Brüder feien, jobald fie einmal übergetreten wären, den bellenifchen Göttern 
abgejagt hätten, hingegen ibn anbeteten und nad feinen Geſetzen lebten. Died genügt, 
und es kann demgegenüber ſchwerlich in Betracht fommen, daß der hriftliche Unſterblich— 
feitöglaube und die Verachtung des Todes von ihm nicht direft mit Chriftus in Verbin: 35 
dung gebracht worden ift. Daß Lucian aber Ertvägungen über das Chriftentum Chrijti 
und die Lehre der fpäteren Chriften in Weiſe Julians angejtellt haben foll, ift völlig un- 
mwahrjcheinlih. Keim behauptete weiter, die Chriften hingen nad Lucian fo loſe mit 
Chriftus zufammen, daß fie feine Verehrung aufgeben und anderen Sophiften folgen könn— 
ten. Zudem wiſſe Zucian von der Bedeutung des Kreuzes und dem Epochemachenden 40 
der Auferftehung nichts. Allein das legtere anlangend, gilt vielmehr, daß wir nicht willen, 
mas dem Lucian darüber befannt war, der ja nicht Veranlaſſung hatte, alles zu fagen, 
was er mußte, und die erftere Behauptung ift eine ftarfe Übertreibung, da vielmehr nad) 
Lucian die Anbetung Chrifti ein Hauptftüd des Chriftentums ift. Mas Heim ſonſt noch 
zum Beweiſe einer bloß „vagen“ Kenntnis des Chriftentums bei Lucian beigebracht hat, 45 
erledigt fih in gleicher Weiſe. Keinen der üblichen Vorwürfe gegen die Chriften hat 
Lucian nachgeſprochen (gegen Keim, Celſus S. 149), felbfl nicht den der Staatsfeindichaft. 
Allem Anſcheine nah iſt ihm das Chriftentum eine ungefährlihe Bervegung; er hat es 
gewiß nicht mit Sympathie betrachtet; aber die Einfältigkeit und ganz befondere Thorheit 
der Chrijten, die von jedem Schwindler ausgebeutet werden kann, ruft nicht einmal den 50 
Spott hervor; ihr rühriger Gemeinfinn und ihre Todesveradhtung ift lediglich eine Selt- 
ſamkeit, ihre Anbetung des gefreuzigten Sophiften freilich ganz befonderd abjurd. Und 
doc diefe Chriften find neben den gebildeten Städtern und den aufgeflärten Epikuräern 
die einzigen „Vernünftigen” in der weiten Melt, die die Gaufelfünfte des neuen Pro: 
pheten Alexander von Abonoteichos durchichauen, ja der erſte Ausweifungsruf Aleranders 55 
geht wider fie (Alerand. 25. 38). Es bleibt dabei, im „Peregrinus” hat Yucian die 
Cyniler mit giftigftem Hohne überjchüttet, die Chriften Iediglih nad dem Leben gejcil- 
dert. Natürlich ift, um mit Keim zu reden, fein Urteil übertviegend ein ungünitiges, Fein 
lobendes. Aber das ift ſelbſtverſtändlich; wichtig ift, daß er fie nicht als Schwindler, 
nicht als Berbrecher, nicht als Revolutionäre, fondern als blindgläubige, aber der Auf: 60 


- 


5 


666 Lucian von Samojata Lucifer 


opferung und des Gemeinſinnes fähige Enthuſiaſten dargeſtellt hat. Das eine Wort 
"Sopbift für Chriftus genügte freilich der Folgezeit, um den Lucian zu einem Blas— 
phemiften ji ftempeln und das in feinem Berichte nicht weiter zu ſchätzen, worin er 
ala Hiftorifer Zeugnis ablegt für die Reinheit der chriftlihen Sache und des chriftlichen 
5 Lebens, Adolf Harnad. 


Lucidns ſ. Fauftus Bd V ©. 783, a8 ff. 


Lucifer von Galaris (geft. 370 oder 371) und das luciferianifhe Schisma. 
Die ältere Litteratur verzeichnet bei &. Krüger, L., Bifchof von C. und dad Schisma der 
Zuciferianer, Leipzig 1886 (S. 101f.). Hervorzuheben: S. Le Nain de Tillemont, Me- 

10 moires etc. 7, Ven. 1732, 514—528 und 763—769; R. Ceillier, Histoire g@n@rale etc. 5, 
Paris 1735, 384—439; D. Papebroh in AS Mai IV (20/5), 660-688; Matthäi, Sardinia 
Sacra, Rom 1758, S.72—77; Chr. ®. Frz. Wald, Entwurf einer vollftändigen Hiſtorie 
ber Seßereien 3, Leipsig 1766, 338—377; die Prolegomena der Ausgabe der Eoleti (j. u.). 
Bol. noch W. Hartel, 2. von Cagliari und fein Latein, im Ardiv für lat. Yerifogr. und 

15 Gramm. 3, 1886, 1—58; DO. Bardenhewer, Art. 2. im KR. 8, Freib. 1893, 200ff. 

Quellen: Die Schriften Lucifers, nur in einer Handſchrift (Cod. Vat. 133, f. darüber 
Reifferſcheid, Bibliotheca etc., 1, 383) erhalten, erjtmalig herausgegeben von 3. Tilius, Paris 
1568; in neuer Necenfion von Joh. Dom. und Jac. Eoleti, Ben. 1778 (abgedrudti MSL 13, 
691— 1050) ; bejte Eritifhe Ausgabe von W. Hartel im CSEL 14, Vindob. 1886; näheres 

20 über Ueberlieferung und Ausgaben bei Krüger 97—101. Einige Briefe des Liberius (f. 
d. A.). Notizen bei den Kirchenhiſtorikern Rufinus, Sokrates, Sozomenus und Theodoret, 
bei Athanafius und Hilarius. Hieron. Vir. ill. 95. Gennad. Vir, ill. 16. Hauptquelle für 
das Schisma ift der jogen. Libellus Precum de3 Fauftinus u. Marcellinus (f. Art. Fauftinus 
Bd 5, 781 f.; abaedrudt MSL 37—107 und CSEL 35, 5—44). Außerdem die Altercatio 

35 Luciferiani et Orthodoxi des Hieronymus (Opp. ed. Vallarsi 2, 169—202, MSL 23, 
153—182; die Schrift ift nah ©. Grützmacher, Die Abfafjungszeit der A. L. et O. des H., 
in ZR& 21, 1900 [1901], 1—8 in Rom zwifchen 382 u. 384 gejchrieben). Die Keperlataloge 
August. haer. 81, Praedest. 81, Ps.-Hieron. 25, Genn. 14, Isid. 56, Paulus 45 (Debler, 
Corp. Haereseol. Tom. 1). 

30 Die von C. P. Easpari, Quellen zur Geſch. d. Tauffymbols und der Glaubensregel 2, 
Ebrijt. 1869, 128—182 dem Lucifer zugeichriebene Taufrede (handichriftlih bezeihnet als 
exhortatio sancti Ambrosii episcopi ad neophytos de symbolo; f. über die Rede F. Katten— 
bush, Das apoſtoliſche Symbol, Leipzig 1894—1900, an verſchiedenen im WRegifter unter 
exhortatio bezeidhneten Stellen) ftammt nicht "von 8, (ſ. Krüger 118 ff.), aud nidt von Eu- 

85 jebius von BVercellä (fo Krüger a. a. D.), ſondern mögliherweife von Gregorius von Eliberis 
(jo Kattenbuſch 206 F.). 


Der Biſchof Lucifer von Calaris auf Sardinien (au) Caralis, Caralitanus; vgl. 
Krüger 10 N. 1; das jeßige Cagliari), einer der bitigften Verteidiger des nicänifchen 
Glaubens und der Sache des Athanafius, tritt zuerſt ald Gefandter des Liberius berbor, 

40 der ihn im Winter 354 mit dem Presbyter Pankratius und dem Diakonen Hilarius nad 
Mailand fchidte, um von dem dort eilenden Kaifer Konſtantius die Berufung eines 
neuen Konziles zu erwirken (ſ. d. A. Liberius Bd XI ©. 451,52). Auf dem —* zu Mailand 
(G. d. A. Arianismus Bd II ©. 30, a48ff.) gehörten er und Euſebius von Bercellä (j. d. 
A. Bd V ©. 622), den Qucifer felbit um feine Teilnahme gebeten hatte (vgl. feinen Brief 

s5 ann Euf. bei Hartel 319), zu den wenigen, die auch dem Kaiſer gegenüber auf entſchiedenem 
Widerftande beharrten (vgl. 2.8 Bemerkungen in der Schrift Moriendum cp. 1. 2 
p. 285, 28 ff.) und ee verbannt wurden. Seine Anhänger (vgl. Lib. Prec. 
cp. 16 [63] u. 25 [89]) erzählten jpäter von einem vierfachen Eril. Wir wiſſen nur, daß 
er in Germanicia in Kommagene lebte (Luc. de Athan. 1, 9 p.81, 3; vgl. 

50 il d. A. Euborius Bd V, 578, 33); ald zweiter Verbannungsort wird Eleutheropolis in 
Paläftina genannt, wo es zwiſchen ihm und dem Biſchof Eutychius über Konventikel: 
verfjammlungen, die L. in feinem Haufe abhielt, zum Zufammenftoß fam (Hieron. Vir. 
ill. 95; Lib. Prec. 305. [109f.]); vielleicht — dieſer Reibereien ward L. in die 
Thebais transportiert (Sokr. 3,5; Sozom. 5, 12; Theod. 3,2). Im Exil ze er eine 

65 Reihe heftiger Streitjchriften gefchrieben, die fich direft gegen den Kaiſer Konftantius 
richten, der darin in der rüdfichtslofeften MWeife und in immer neuen Variationen als 
Keberpatron und Feind Gottes, als ziveiter Saul, Ahab, Jerobeam und Spießgefelle 
aller Feinde Gottes und feines Volkes behandelt wird. Alle möglichen Stellen der 
Bibel werden unter diefem Geſichtspunkt auf ihn angewendet und mit verſchwenderiſcher 

co Fülle Ketzerprädilate über ihn ausgejchüttet (eine Blumenlefe bei Wald) 363. nad Tilius ; 


Lucifer 667 


beſonders gehäuft Athan. 1, 19 p.100,25ff.)., Man verfteht es, daß Konſtantius, als 
er die erften erhalten hatte, durch feinen Kammerherm Florentius ausdüdlich bei 2. an- 
fragen ließ, ob er der Verfaſſer fei, welche Frage L. mit dem ftolzen Hinweis darauf, da 
er ehe allem entgegenjebe, was zu feinem Untergange unternommen werde, bejabte (vgl. 
den Briefwechſel zwiſchen Florentius und Luc. Hartel 321 f.). Leider enthalten die Schriften 
2 Beitimmung ihrer Entitehungszeit nur wenige Anbaltepunfte, können aber mit einiger 

abricyeinlichkeit (doch j. Möller in ThLZ 1887, Sp. 35) fo georbnet werben: 1. de 
non conveniendo cum haereticis (p. 3—34), de regibus apostatieis (p. 35—65), 
de Athanasio I u. II (p. 66—145; 146—208) vor Herbit 358, die letztgenannten 
Bücher in den Monaten nad Auguft 358; 2. de non parcendo in deum delinquen- 10 
tibus (p. 209—283) nad) Juni 359; 3. moriendum esse pro dei filio früheſtens 
360, vielleicht erjt 361 (p. 284— 318). Die reichlidhen Bibelcitate geben den Schriften 
eine nicht geringe Wichtigkeit für die Gejchichte des lat. Bibeltertes vor Hieronymus, auch) 
für die Kanonsgefchichte find fie nicht wertlos (vgl. Harmad in Th8 1886, 172—175; 
Krüger 110—115); im übrigen find fie breit und voller Miederholungen, geben aber ı6 
doch ein lebendiges Bild von dem leidenjchaftlichen, bejchränkten, aber ehrlichen Eifer des 
überzeugungstreuen Mannes, der in feinem Kreiſe der höchſten Verehrung genoß. Tertullian, 
Cyprian, Laktanz hat er gelefen, und unter biefer Lektüre hat die Originalität wenigſtens 
der Schrift Moriendum bedenklich gelitten, da in fie lange Partien aus den beiben 
legtgenannten Autoren ohne Angabe des Fundortes herübergenommen find (Cyprian be= 20 
treffend vgl. den Inder I bei Hartel 340d; zu Laktanz S. Brandt in den Proll. feiner 
Ausgabe Bd I, p. CIII). 

Der Tod des Konſtantius und das Auftreten Julians machten 2.3 Eril ein Ende 
(vgl. hierzu und zum folgenden Ruf. 1, 27. 30; Soft. 3, 5. 6. 9; Sozom. 5, 12. 13; 
Theod. 3, 4. 5). Während 362 die Synode zu Alerandrien (f. über fie Art. Arianismus 25 
Bd II ©. 39,53 ff.) unter des Athanafius Leitung tagte und unter Berüdfichtigung der 
Verhältniffe, um alle Nichtarianer möglichjt zu einigen, beichloß, daß alle, welche jegt den 
Glauben von Nicäa annehmen, Verzeihung erhalten und in ihren kirchlichen Würden be 
laſſen werben follten, war 2. zur Ordnung der dortigen Verhältniffe nach Antiochien ges 
gangen (f. d. Art. Meletius von Antiochien). Statt aber das Friedenswerk zu fürdern, 30 
goß er nur Öl ins Feuer, indem er durch boreilige Drbination des ber altnicänijchen 
(euftathianifchen) Partei — Presbyters Paulinus zum Biſchof die Spaltung zwiſchen 
den Parteien verfeſtigte. Als ſein alter Leidensgefährte Euſebius von Vercellä von Ale— 
xandrien nach Antiochien kam, um die Aufforderung der Synode zu überbringen, fand er 
die vollendete Thatſache vor und zog ſich zurück. Lucifer aber trat nunmehr überhaupt ss 
gegen jene milde Auffaffung auf; alle in den legten Jahren Kompromittierten follten nur 
fo Aufnahme finden, daß fie ihrer Eirchlichen Amter verluftig gingen, alle um ihrer Stand: 
baftigfeit willen Verbannten in ihre Rechte eintreten. Nach dem Lib. Prec. ep. 16 (62 f.) 
provozierte er auf der Rüdreife in Neapel eine ähnliche Scene wie in Antiochien, indem 
er dem Biſchof Zofimus, der an Stelle des redhtgläubigen, um feiner Treue gegen Atha= so 
nafius willen vertriebenen Maximus getreten war die Kirchengemeinfchaft verweigerte. Er 
berübrte dann Rom, zog ſich aber nach Calaris zurüd und lebte hier unangefochten, ja 
um ſeines Belenntnifjes und feines ftrengen Lebens willen verehrt, aber in fchismatifcher 
Abfonderung von einer Kirche, die er durch Nachgiebigfeit gegen ketzeriſche Lehre in vielen 
ihrer Kleriker befledt jab, iS zu feinem Tode (370 oder 371; ſ. Krüger 56 N. 5). 4 

Sardinien blieb über feinen Tod hinaus Mittelpunft (f. die Worte des Ambrofiug, 
de excessu Satyri fratris MSL 16, 1362.) diefer gerade durch ihren orthodoren 
Eifer jchismatifchen Gemeinjchaft, welche als orthodor gegen den Seftennamen proteftierend, 
ſowohl von der dee der Reinheit der Kirche und des Prieftertums ald von einem leb- 
haften Rechtögefühl getrieben, fich daran ärgerte, daß mwanfelmütige Bifchöfe jebt im ber so 
quemen Genuß ortbodorer Ehren jtanden, während ftandhafte Belenner dadurch an der 
Rückkehr gehindert wurden. Letzteres gab der Partei namentlich auch nach der durch Theo: 
doſius herbeigeführten Wendung neuen Anftoß. Ihr war die Kirche zur Hure geworben ; 
der Klerus fei dur) nie, und Ehren zum Falle gefommen; ihm gelte mehr das Dispu— 
tieren um die Rhetorik ald die jchlichte Wahrheit des Evangeliums. In Spanien verehrten 55 
die Luciferianer als einen der ihrigen den Biſchof Gregorius von Eliberis (Elvira 
in Baetica, jet Granada; Hier. Vir. Ill. 105; ſ. über Gr. Krüger 76—80; %. Daniel 
in DehrB 2, 739 f}.), der dem alten Hofius von Corduba bei feiner Rückkehr nad) Spa- 
nien fchroff entgegengetreten war (Lib. Pree. 9f. [32—40]; ſ. d. 4. Hofius Bd VIII, 
©. 382,2 ff.); aud von einem Presbyter Vincentius erzählt der Lib. Prec. 20 [73— 76], so 


u 


668 Lucifer Lucius U. 


der für feine Gemeinſchaft mit Gregor heftige Anfeindungen zu erdulden hatte. In Trier 
ftand der Presbyter Bonofus, der den Geift des Belennerbiichofs Paulinus (Art. Aria: 
nismus Bd II ©. 50,46) vertrat, auf ihrer Seite (Lib. Pree. 21 [77]. In Rom jelbft 
beftand eine luciferianifche Partei (die nicht mit den Anhängern des Urfinus zufammen: 

5 zuwerfen ift; f. Krüger 81 ff. und den Art. Urfinus, Gegenpapft) und machte unter ihrem 
ſchismatiſchen Bischofe Ephefius dem Damafus zu fchaffen, zu defien Unterftügung Hiero: 
nymus feine Streitichrift (f. o. 666, 23) fchrieb. Ihr hatte ſich auch der Diakon Hilarius 
( . o. 666, 0 und den Art. Hilarius, röm. Diafon Bd VIII ©. 67,14 ff.) zugefellt. Auch 
im Oſten hatten die Luciferianer Gefinnungsgenofjen (vgl. Lib. Pree. 26 ff. [92 ff.]). Zu 

10 Oxyrinchus in der äghptijchen Kirchenprovinz Heptanomos gab es ſchon um das Jahr 360 
eine ſchismatiſche Gemeinfchaft, an deren Spige ein Mönch Heraklidas als Biſchof ftand. 
Mit ihr gewann Ephefius Fühlung, als er fih im Jahre 382 oder 383 auf einer geift- 
lihen Miffion im Orient befand. Nach Oxyrinchus wandte fi auch eine kleine Genofjen- 
ſchaft zu Eleutberopolis in Paläftina, durch ihr vornehmſtes Mitglied, eine Nonne Her: 

15 mione, um geiftlichen Beiftand. Ephefius willfahrte, an Stelle des Heraflidas, der Bitte und 
bielt fich einige Zeit in Eleutberopolis auf. Als er von dort nad Afrika zurüdreifte, ließ er 
zwei treue Genofjen, die Presbyter Fauftinus und Marcellinus, zurüd, die in den 
Häufern der Gläubigen gottesdienftlihe Zufammenfünfte abhielten, bis ihnen der Orts— 
biſchof mit Gemwaltmaßregeln entgegentrat. Die ihnen dergeftalt zugefügte Unbill veranlaßte 

20 fie zur Abfaffung der an die Kaifer Valentinian II., Theodofius und den jungen Arkadius 
gerichteten Bejchwerbeichrift (fog. Libellus Precum), über die im Art. Fauftinus Bob V 
©. 782) das Nähere nachzuleſen ift. Der Erfolg war, daß ein von Theodofius an den 
Praefectus Praetorio Kynegius gerichtete Nefkript vom Sabre 384 (MSL 13, 107 f.) 
ſich gegen die Verfolgung derer erflärte, die mit dem Spanier Gregorius und dem Drien- 

35 talen Heraklidas in Kirchengemeinfchaft ftünden. Dieſes Faiferliche Gnabenebikt ift, eine 
Ironie des Schidjals, die letzte hiftorifche Nachricht, die wir von den Luciferianern erhalten. 
Man wird annehmen dürfen, daß das Schisma die zunächſt beteiligten Perfonen nicht 
lange überlebt bat. Was von befonderen Lehrmeinungen der 2. erzählt wird (vgl. die 
Keberkataloge), ift ebenfo unficher wie unbedeutend. 

30 In Sardinien hat man Lucifer als Heiligen betrachtet, deſſen Leichnam im Jahre 
1623 auögegraben und in ber Kathedralkirche von Calaris beigejegt wurde. Ein Grab: 
ftein, zweifellos ſpäteres Machwerk, der das Alter des Biſchofs auf 81 Jahre angiebt, 
diente zur Beglaubigung. Der calaritanifche Erzbifhof ſuchte dem Papfte Urban VIIL 
in umfangreicher Schrift die Heiligkeit L.s zu ermweilen. Andere opponierten. Der Papit 

85 aber erließ am 15. Juni 1641 das von Innocenz X. am 16. Oft. 1647 beftätigte Defret, 
durch welches dem Streit für und gegen 2.8 Anfprüche auf Heiligkeit Schweigen auferlegt 

wurde. (W. Möller F) G. Krüger. 


Lucius J., Papſt, geft. 254. — Duellen: Cyprians Briefe ep. 61 und 68. Euſeb. 

h. e. VII, 2. Lib. pontif. I, 32 ed. Mommſen. Jaffé I, S. 19 f. Lipfius, Chronologie der 
40 römischen Biſchöfe, Kiel 1869, S. 123 ff. 207 ff. DehrB III, 752. 

Lucius, Biihof von Rom, Nachfolger des Cornelius, wahrſcheinlich vom 25. Juni 253 
bis 5. März 254. Noch während der Verfolgung, in der Cornelius verbannt worden tar, 
zum Bifchof — wurde auch Lucius bald nach ſeiner Weihe verbannt; er durfte aber 
wieder zurückkehren. Der Brief Cyprians, in dem dieſer ihn zu feiner Rückkehr beglüd- 

45 wünſcht, ift noch erhalten (ep. 61), aber nicht der frühere mit der Begrüßung zu feiner 
Wahl und feinem SKtonfefjorentum (ep. 61, 1). Aus ep. 68, 5 Cyprians wiſſen mir, daf 
er in betreff der MWiederannahme der Gefallenen nad gethaner Buße ebenjo urteilte mie 
Cornelius, und daß er dies brieflih gegen Cyprian ausgeſprochen. Sein Grabjtein 
(AOYKIC) ift im Coemeterium Kalliftt noch erhalten. Die Annahme eines Märtyrer: 

50 todes ift unbegründet. Bonwetſch. 


Lucius II. 1144—1145. — Jafſé I S.7 ff.: Watterich, Pontificum Romanorum vitae 

II ©. 278f.; J. Langen, Geſchichte der röm. Kirche bis Innoc. III., 1893 ©. 372; W. Giefe- 

breit, Geſchichte der deutſchen Kaiferzeit, 4.Bd 1877, ©. 222 ff.; F. Gregorovius, Geſch. der 

Stadt Rom im MU, 4. Bd 4. Aufl. 1890 ©. 460 ff.; E. 3. v. Hefele, Conciliengeſch, 5. Bd 
bb 2, Aufl. von A. Knöpfler 1886 ©. 492 f. 


u den unter Honorius II. und Innocenz II. in ben beutfchen Angelegenbeiten 
manchfach thätigen Karbinälen gebörte der Karbinalpresbyter Gerhard von S. Croce, 
ſ. KO Deutihlands 4. Bd ©. 160 Anm. 7. Er murde als Lucius II. am 12. März 


Lucius II. Lucius III. 669 


1144 der Nachfolger Cöleftins II. Es war ihm eine furge und jtürmifche Amtsführung 
beichievden. Im Anfang feines Pontifikats hatte er einen Erfolg: es gelang ihm die Auf: 
löfung des ftädtifchen Senats zu erzwingen. Als aber im Herbft 1144 das freundliche Verhält- 
nis des Papftes zu Roger J. von Sizilien eine Störung erlitt, trat auch in Rom ein Um: 
fchlag ein: die Römer erneuerten den Senat, an die Spige trat Jordan Pierleoni; er be 5 
eichnete ſich als Patricius und erhob Anfpruh auf alle Regalien der römifchen Kirche, 
—* und Klerus ſollten von Zehnten und Oblationen leben. Lucius hat gegen den Senat 
zu den Waffen gegriffen, aber ohne einen Erfolg zu erringen; er ſtarb in dieſen Kämpfen 
am 15. Februar 1145. Hauck. 


Lucius III., Papſt, 1181—1185. — Jaffé II S. 835 ff.; Watterich, Pontif. Roman. 10 
vitae II ©. 650; J. Langen, Geſch. der römiſchen Kirche bis Innoc. III., 1893 €. 557 ff.; 
B. Scheffer-Boichorſt, K. Friedrichs I. legter Streit mit der Kurie, 1866, S. 20 ff.; W. Gieje- 
brecht, Geſch. der d. SKaiferzeit, 5. Bd 1838 u. 6. Bd 1895, fortgejept von B. v. Simion; 
F. Gregorovius, Geich. d. Stadt Rom im MU, 4. Bd 4. Aufl. 1890 S. 574 ff.; Hefele, Eon: 
eiliengefhichte 5. Bd 2. Aufl. v. U. Knöpfler 1886 ©. 722 ff. 15 


Zu den einflußreichiten Karbinälen unter Alerander III. gehörte Hubald von Ditia. 
Er ftammte aus Yucca, fam unter Innocenz II. ins Kardinalstollegium, von Hadrian IV. 
erhielt er das Bistum Dftia. Am zweiten Tage nad) dem Tod Aleranderd wurde er in 
Belletri zum Papſte gewählt, 1. Sept. 1181, und am Sonntag danach konſekriert. 

Sein Pontififat war wenig glüdlih. Beſonders wurde er der Nömer nicht Herr; 20 
nur von Anfang November 1181 bis Mitte März 1182 vermochte er in Rom zu refidieren, 
während der ganzen übrigen Zeit feines Pontifikats hielt er fich auswärts auf, zumeift 
in DVelletri und Anagni. Aud dem Kaifer gegenüber bewies er feine glüdliche Hand. 
Im venetianifchen Frieden von 1177 war die Frage der mathildifchen Güter nicht entſchieden 
worden, ſondern der Kaifer verfprah nur im allgemeinen: Omnem possessionem .., 25 
quam Romana ecelesia habuit et ipse abstulit . ., restituet ei salvo omni iure 
imperii, e.3. Durch die legten Worte war der ungelöfte Zwieſpalt verbedt. Denn wäh— 
rend die Kurie die mathildiſchen Güter als Firchlichen Beſitz betrachtete, behauptete der Kaifer, 
daß fie dem Reiche gehörten. Nun war bezüglidy der älteren Streitfragen im 11. Kapitel 
bes Friedens beitimmt: Mediatores ex parte domini pape et domini imperatoris g0 
eonstituentur, quibus controversiae committentur, ut eas iudicio vel concordia 
terminent. Bon bdiejer Beitimmung madte man nad dem Vorſchlage des Kaifers auf 
die vorliegende Streitfrage Anwendung. Das Schiedsgericht bildeten Chriftian von Mainz, 
Konrad von Worms, der Protonotar Wortwin, Hubald von Dftia, Wilhelm von Porto 
und der Kardinaldialon Jacinctus, Boso Vita Alex. ©. 446. Aber das Schiedsgericht 35 
vermochte die ihm geftedte Aufgabe nicht zu löfen. Sie ftand im J. 1181 genau auf 
demfelben Punkte wie im 3. 1177. Es fchlofien fich ebenfo die rechtliche Überzeugung 
bes Papſtes und Kaiferd wie der beiderfeitige Vorteil aus. Nachdem Hubald PBapft ge 
worden, jchlug Friedrich im Frühjahr 1182 einen Vergleich auf folgender Grundlage vor: 
die Kurie verzichtet auf das mathildifche Erbe, erhält dagegen zwei Zehntel aller Reiche= 40 
einfünfte in Jtalien, das eine für den Bapft, das andere Kir die Kardinäle, C. I. IS. 420 
Nr. 296. Allein Yucius ging weder auf diefen Vorfchlag, noch auf einen zweiten, ben 
Friedrih im Sommer 1183 machte — Ausſcheidung des Reiche: und des Flirchenguts, 
C. I. Er D. —, ein. Ebenſowenig führten die perfünlichen Unterhandlungen zwijchen 
Papit und Kaifer, die im Oftober 1184 in Berona ftattfanden, zu einer Verftändigung: 4 
die Frage blieb ungelöft, da Friedrich mit aller Entjchiedenheit auf dem Recht des Rei 
beitand, . d. Vertrag mit Mailand v. 11. yebruar 1185, C.I. I ©.430 Nr. 303,9. ns 
zwiſchen waren noch andere Fragen aufgetaucht, die das anfangs freundliche Verhältnis 
des Papſtes zum Kaifer trübten. Im Frieden von Venedig waren die während des Schi: 
mas gewählten deutſchen Bischöfe in ihren Würden —— worden. Eine Ausnahme so 
wurde nur in betreff derjenigen gemacht, die von einem der Faiferlichen Päpfte unmittelbar 
konſekriert oder die an die Stelle verdrängter alerandrinifcher Bischöfe gefegt worden waren. 
Demgemäß galten die von ihnen vollzogenen Ordinationen als nichtig. Es war Friedrichs 
Wunſch, daß die Mißftände, die ſich daraus für einige deutſche Diöcefen ergaben, durch 
Neordinationen der Betreffenden beigelegt würden. Der Papſt jchien geneigt, ſchließlich 55 
wies er zu Verona den Wunfch Friedrichs zurüd. Der Beichluß der Synode von Venedig 
fönne nur durch einen Synodalbeihluß abgeändert werden, Arnold. chron. Slavor, III, 11 
©.95. War in diefem Falle das Nein des Papftes eine perfünliche Unfreundlichkeit gegen 
den Kaifer, jo ſchloß feine Parteinahme im Trierer Bichofsftreit einen Angriff auf 


670 Lucius IM. Lübeck, Bistum 


deſſen Firchliche Stellung in Deutfchland in fih. In Trier hatte im J. 1183 eime 
Doppeliwahl ftattgefunden. Die eine Partei wählte den Dompropft Rudolf, die andere 
den Erzdiakon Folmar. Friedrich entichied auf einem Hoftag zu Konftanz der deutſchen 
Auslegung des Wormſer Konkordats gemäß nad einem Spruch der Fürften, daß Rudolf 

5 der rechtmäßig gewählte Erzbifchof fei und belehnte ihn. In Verona verlangte er daraufhin, 
daß Lucius ihm die Weihe erteile, allein diefer war nicht Dazu zu beivegen, Gest Trev. cont. 
III, 6 SS. VIII, S. 384. Es jcheint, daß er fich mehr oder weniger deutlich für Folmar, der 
an bie Kurie appelliert hatte, erflärte Arn. Lub. III, 11 ©. 96. Seine Haltung nad dem 
Veronefer Tag vollends richtete fich direkt gegen das Necht des Kaiſers. Endlich erreichte 

10 Friedrich feinen Wunfch, Heinrich VI. zum Kaiſer gekrönt zu feben, ebenfalls nicht: Lucius 
hat ihn in Verona ſchwerlich rund abgelehnt; aber jevenfall® nichts gethan, ihn zu er: 
füllen. Im Jahre danach erfolgte feine bejtimmte Zurüdweifung, Chron. reg. Col. ; 
1185 ©.134. Aud in Bezug auf die italienische Politif war aljo der Gegenfaß zwiſchen 
Friedrich und der Kurie wieder offenbar. 

16 Lucius ftarb am 25. Oktober 1185; er hat Verona nicht mehr verlafien. Seine 
Thätigkeit hat nirgends geklärt und gefördert ; in ihrer ſtets negativen Haltung leitete fie 
vielmehr den neuen Streit zwifchen den beiden Gewalten ein, der alsbald nad feinem 
Tode ausbrach. Haud. 


Lucius, Britenfönig f. Bd V ©. 288,00 ff. Bd X ©. 205, se. 
230 Lud ſ. Völkertafel. 
Ludmilla, d. Heil., ſ. Tſchechen, Belehrung zum Chriſtentum. 


Lübeck, Bisſtum. — UB. des Bistums Lübed, herausgegeben von Leverfus, Oldenb. 
1856. Unter den erzählenden Quellen find am wichtigſten Adam Gesta Hammab. eecl. pontif. 
MGSS VII &.267 ff., Separatausgabe v. Waig, 2. Aufl. 1876; Helmold, Chronica ee 
25 MG SS XXI ©. 1 ff., Separatausgabe 1868. Arnoldi Chronica Slavor. SS XXI &. 100 F. 
Separatausgabe 1868. Annal. Lubie. SS XVI ©. 411 ff. Series episc. Lubie. SS XI 
S. 347. — Xappenberg in Berg Archiv IX ©. 385; Laspeyres, Die Belehrung Nordalbingiens 
1864; Dehio, Gefhichte des EB. Hamburg-Bremen, 1877; Haud, KG Deutidhlands 3. u 4. Bd 
1896 u. 1902; Eubel, Hierarchia cathol. med. aevi, 2 Bde, Münfter 1898 u. 1901. 


30 Das fpätere Bistum Lübeck wurde von Dtto I. in Oldenburg, dem Hauptorte des 
wendiihen Stammes der Wagrier, gegründet. Die Zeit ift nicht überliefert; wahrſcheinlich 
fällt die Gründung erft in das Jahr 968, |. KG Deutichlands III ©. 107. Der erſte 
Biſchof, Egward, erhielt die Weihe von EB. Adaldag von Hamburg, Adam II, 14©.50. 
Denn das neue Bistum follte als Suffraganbistum unter Hamburg treten, Sein Sit, 

35 Oldenburg, wendiſch Stargard, lag auf der öftlichen Spitze Holfteins, ſchon damals nicht 
unmittelbar am Meer, obgleih der Ort als eivitas maritima bezeichnet wird, Adam 
II, 18 ©. 53; jeßt ift er ein Yanbftäbtlein mit ungefähr 3000 Einwohnern. Der Olden: 
burger Sprengel umfaßte den ganzen wendiſchen Miffionsbezirt Hamburgs; er dehnte ſich 
alfo von der Kieler Bucht eſn bis gegen die Südgrenze des jetzigen Mecklenburg aus. 

40 ar ſchien die Miffionsarbeit unerwarteten Erfolg zu haben, ſ. RG Deutjchlands III 

. 138. Uber die Wendenerhebung der Jahre 990 und 1018 zerftörte alles bis dahin 
Erreichte, a.a.D. ©.255 u. 647. Erft unter EB. Adalbert von — ging es wieder 
vorwärts; nun erfolgte eine neue Diöceſaneinteilung des Wendenlandes, durch welche der 
Oldenburger Sprengel bedeutend verkleinert wurde, indem Mecklenburg und Ratzeburg Bi— 

4 eg Besen Adam III, 20, S. 110. Er befchränfte fich ſeitdem auf das ice Hol- 
ſtein. er auch jetzt kam es nicht zu einem feſten Beſtand des Bistums. Die Erhebung 
der Menden gegen Gottſchalk im J. 1066 ftellte vielmehr den Beſtand der Kirche von 
neuem in Frage. Erft durch Vicelin (f. d. U.) wurde das Chriftentum im Oldenburger 
Bistum für die Dauer begründet. Im Zufammenbang mit dieſer Feftigung der Verhält: 

so niffe fteht die Werlegung des Bilchofsfiges von Oldenburg nah der raſch aufblübenden 
Nahbarftadt Lübeck. Im Juni 1154 überließ Friedrich I. dem ſächſiſchen Herzog Hein: 
rich d. 2. das Net, die Biſchöfe von Oldenburg, Medlenburg, Rageburg zu invejftieren, 
MG C.]1. I, ©. 206 Nr. 147. Als Bicelin jtarb, ernannte nun Heinridy Einem Kaplan 
Gerold zum Biſchof; Hadrian IV. hat ihn am 19. Juni 1155 konſekriert, ſ. KG Deutſchlands 

55 IV ©. 206. Er fand Oldenburg ungeeignet für den Sitz eines Bistums und drang in 
Heinrich, es nad) Lübeck, das kurz vorher in deſſen Befig übergegangen war, zu verlegen, 


Lübeck, Bistum Kübel, kirchliche Verfaſſung und Statiftit 671 


Helm. I, 89, S. 179. Der Herzog willfabrte ihm; die Verlegung wurde auf einer Landes- 
verfammlung in Lüneburg im %. 1158 ausgeſprochen, |. Dehio II, ©. 78. 

Seitden traten neue Störungen nicht mehr ein; aber zu allgemeinerer Bedeutung 
gelangte das Lübeder Bistum niemals. Die glänzende Entfaltung der ftäbtifchen Macht 
drängte den Bifchof in den Hintergrund. 5 

Biſchofsliſte: Egward 968— ?; Wago; Ezico vor 988— ?; Folcward; Reginbert vor 
992— ?; Bernhard 1013 oder 1014—1023; Reinhold 1023—1032; Meinher 1032— ?; 
Abhelin-Stephan nah 1035— ?; Ezzo nad) 1043— ?; Sedisvakanz. Vicelin 1149—1154; 
Gerold 1155— 1163; Konrad 1164— 1172; Heinrih 1172— 1182? ; Dietrich 1186— 1210; 
Berthold 1210—1230; Johann 1230—1247; Albert 1247—1253; Johann dv. Dieft 10 
1253— 1259; Johann dv. Tralow 1260—1276; Burdard v. Seelen 1276—1317; Hein: 
rich v. Bocholt 1317— 1341; Johann v. Mule 1343— 1350 ; Bertram Gremon 1350—1377 ; 
Nikolaus Ziegenbod 1377—1379; Konrad von Geifenheim 1379—1386 ; Johann Klem— 
denft 1386— 1387 ; Eberhard von Allendorn 1387—1399; Johann v. Dülmen 1399 bis 
1420; Johann Schele 1420—1439 ; Nikolaus Sachow 1439—1449; Arnold Weftfal ı5 
1450— 1466; Albert Krummendyck 1466—1489; Thomas Grote 1490—1492 ; Dietrich 
Arndes 1492— 1506; Wilhelm Weſtfal 1506—1509; Johann Grynholt 1510—1523; 
Heinrich Bodholt 1523—1535. Hau. 


Lübel. Kirchliche Verfaffung und Statiftil, — Litteratur: Lübedifche 
Verordnungen und Belanntmadhungen, insbeſ. Band II S.291 ff. ©. 301 f., Band III S.25 ff. 20 
S. 326 ff. Statiftijche Mittbeilungen aus den deutſchen evangelijchen Landeskirchen 1880 u. ſ. w. 
Illigens, Geſchichte der Lübeckiſchen Kirhe von 1530 bis 1896 (fath.), Paderb. 1896; Deiß, 
Geſchichte der evangelijch-reformierten Gemeinde in Lübed, Lübeck 1866. 

Die von dem Reformator Lübecks D. Joh. Bugenhagen entworfene Kirchenordnung 
wurde am Pfingftabend 1531 vom Rat und den Bürgern angenommen. Wenn diejelbe 25 
auch infolge politijcher Wirren niemals zu vollitändiger Durchrührung fam, jo war und 
blieb doc; Lübeck jeit ihrer Annahme eine lutheriiche Stadt. Zwar ging nach Wullen- 
webers Sturz auf Grund eines Vertrags vom 26. Auguft 1535 die Regierung wieder 
auf den „alten Rat” über, deſſen Mitglieder zum Teil Anhänger der päpftlichen Kirche 
waren. Aber an der Spite jenes Vertrags jtand das Gelöbnis, daß es bei der Predigt zo 
des reinen Evangeliums und der Verwaltung der Sakramente und Kirchengebräudye fo, 
wie fie beftänden, für alle Zeit verbleiben ſolle. Damit war für die meitere firchliche Ent- 
widelung ein fefter Ausgangspunkt gegeben. Auch das biſchöfliche Domkapitel, das an- 
fangs widerſtrebte, vermochte daran nichts zu ändern, um fo weniger, da bie Zahl ber 
fatholifchen Kanonikate allmählich bi8 auf vier zuſammenſchmolz. Katholischer Gottesdienft 35 
freilich, der in einer der „Curien“ ftattzufinden pflegte, hörte troß mannigfaltiger Be: 
ſchränkungen und Hinderungen nie ganz auf. Er diente zum Nüdhalt für die katholische 
Gemeinde in Lübeck, die famt ihren Rrieftern mehrfach durch kaiſerliche Briefe in Schuß 

enommen wurde, bis fie nach der im Jahre 1803 erfolgten Säfularifation des Doms 
—* auch beim Senat freundlicheres Entgegenkommen fand. Beſſer gelang es für eine wo 
Zeit lang, durch fcharfe Mandate dem Eindringen reformierter Elemente zu wehren. Doch 
führten jchließlich die Handelsbeziehungen zu Holland auch in diefem Stücke zu einer mil- 
deren Praxis. Eine Heine reformierte Gemeinde entjtand und mußte fich, Eräftig eförbert 
durch die Beihilfe ausmwärtiger Glaubensgenofjen, unter Not und Bedrängnis zu behaupten. 
Die Erlaubnis zur Erbauung eines Kirchleind vor dem Holjtentbor und zur Abhaltung 45 
ihrer Ootteedientte dafelbft erhielt fie im Jahre 1693, zuerjt noch unter erſchwerenden Be 
dingungen, die aber in der Folge immer mehr in Wegfall famen. Bis zu Anfang des 
19. Jahrhunderts blieb die Aufnahme in den Rat allen Nichtlutheranern verſagt. Es 
war ein Ereignis, ald nach den jFreiheitsfriegen, im Jahre 1815, der erfte reformierte 
Senator erwählt wurde, Im Jahre 1825 wurde für die reformierte Gemeinde vom Senat so 
ein „Regulativ” erlafjen. Dasjelbe geſchah im Jahre 1841 für die katholiſche Gemeinde. 
Eine gejegliche Gewähr der vollen politiihen und bürgerlichen Gleichberechtigung —— 
die Mitglieder beider Gemeinden durch die „Verfaſſung der freien und Hanſenſtadt Lübeck“ 
von 1848, revidiert 1851 und 1875. Doch gehört die meitüberwiegende Mehrzahl der 
Bewohner auch jet noch dem evangelifch-lutherijchen Belenntnis an, und „die evangelifch- 55 
gr Kirche im Lübedifchen Staate“ nimmt nad wie vor die Stellung der Staats: 
irche ein. 

Der Lübediiche Staat hat auf 298 qkm nad) der Zählung vom 1. Dezember 1900 
96 775 Einwohner, von denen 82098 auf die Stadt Lübeck und deren Vorjtäbte, 1941 


672 Lübeck, kirchliche Verfaſſung und Statiftif 


auf das Städtchen Travemünde, 12 736 auf die Landbezirke entfallen. Bon der Gejamt: 
bevölterung find 92981, d. h. über 96°, evangeliſch-lutheriſch. 

Augenblidlih giebt es im Lübedifhen Staate 12 evangeliſch-lutheriſche Kirchipiele, 
von denen 7 auf die Stadt Lübeck, 5 auf das Landgebiet entfallen. Die Zahl der Geijtlichen 

5 beträgt 21, nämlich 16 in der Stadt, 5 außerhalb derſelben. Die ſtädtiſchen Kirchſpiele find 
nad der Zahl der Geiſtlichen in 16 Seeljorgebezirke geteilt, deren Bevölkerung im Innern 
der Stabt und in der Vorſtadt St. Jürgen ungefähr je 4000, in den Vorftäbten St. Ger: 
trud und St. Lorenz ungefähr je 7—9000 beträgt. In den beiden leßtgenannten Bor: 
ftäbten wird die Einrichtung neuer Kirchipiele geplant. An Gotteshäufern fteben 15 zur 

ı0 Verfügung, von denen 8 in der Stadt und deren Vorſtädten ſich befinden. 

Die „Verfaffung für die evangelifch-Tutberifche Kirche im Lübeckiſchen Staate” ift mit 
Beginn des Jahres 1895 in Kraft getreten. Nach ihr ift der Senat Inhaber des Kirchen: 
regiments, welches teild von ihm ſelbſt, d. b. von feinen dem evangelifchelutberiichen Be— 
fenntnis angehörigen Mitgliedern, teils, in feinem Auftrage, von dem „Kirchenrate” aus: 

15 geübt wird. Der Hirchenrat befteht aus zwei evangeliſch-lutheriſchen Senatoren, von denen 
einer den Vorfis führt, und dem „Senior des geitlihen Minifteriums”, ſowie aus einem 
geiftlichen und drei nichtgeiftlichen Mitgliedern. Die vier letztgenannten Mitglieder werden, 
und zwar das geiftliche auf Vorſchlag des geiftlihen Minijteriums, die drei nichtgeijtlichen 
auf Vorſchlag der Synode, vom Senat auf je 6 Jahre gewählt. Der Wirkungsfreis des 

20 Kirchenrats i ungefähr derſelbe wie in anderen Yandesfirchen der der Konfiftorien. Bei 
Erlaß neuer und Abänderung beftehender Kirchengejege, bei Bornahme von Veränderungen 
der Kirchfpielgrenzen und Einrichtung neuer Kirchſpiele, desgleichen bei der Ausichreibung 
von Kirchenfteuern bedürfen die Anträge des Kirchenrats einerjeits die Mitgenehmigung 
der Synode, andererjeit3 die Bejtätigung, beztv. Genehmigung des Senats. An die Mit 

235 genehmigung der Synode ift der Klirchenrat ferner gebunden bei Einführung neuer und 

bänderung beftehender liturgifcher Anordnungen und firdlicher Handbücher und bei Be: 
mwilligungen von Zuſchüſſen aus der „allgemeinen Kirchenkafje”, ſowie bei der Aufitellung 
des Budget? und der Abrechnung diefer Kaffe. Die Verkündigung der Kirchengejege bat 
der Senat ſich vorbehalten. — Das geijtlihe Minifterium ia fämtliche im Amte be 
so findliche Geiftlihe im Lübeckiſchen Staate unter dem Vorfi des aus der Zahl ber fünf 
auptperfonen (d. b. der erften Geiftlihen an den fünf Kirchen ber inneren Stadt) vom 
enat erwählten Seniors, dem durch die Senioratdordnung von 1871 die Befugniſſe und 
Dbliegenbeiten des „Superintendenten” übertragen find. Aus der Mitte des geiftlichen 
Minifteriums beruft der Senior die Kommiffionen für die Abhaltung der theologiſchen 

35 Kandidatenprüfung und des Kolloquiums, welchem neuertwählte Geiftliche ih zu unterziehen 
haben. Dem geiltlihen Minifterium in feiner Geſamtheit ſteht die Begutachtung aller 
die Lehre der Kirche betreffenden Vorlagen zu, ſowie aller Vorfchläge für die Abfaſſung 
liturgifcher Formulare, Gebete und firchlichen Handbücher. — Die Synode bejteht aus je 
vier Mitgliedern der Vorftände der ftädtiichen Kirchengemeinden und aus je zwei Mit: 

40 gliedern der Vorftände der Kirchengemeinden in Travemünde und in den LZandbezirken, 
Fe aus drei vom Kirchenrat ohne Rüdjicht auf eine bejtimmte Gemeinde zu ernennenden 
Gemeindegliedern, welche einem Kirchengemeindevorjtand nicht angehören dürfen. Sämt: 
lihe Synodalen werden auf ſechs Jahre erwählt. Ihren Vorfigenden wählt die Synode 
aus ihrer eigenen Mitte. Der Kirchenrat ift bei den VBerfammlungen der Synode dur 

45 Kommifjare vertreten, welche an der Beratung jederzeit teilzunehmen berechtigt find. 

Faft gleichzeitig mit der Kirchenverfafjung, nämlid am 18. Januar 1895, wurde ein 
„Geſetz betreffend die allgemeine Kirchenkafje für die evangeliſch-lutheriſchen Kirchengemeinden 
der Stabt Yübel” erlafien. Nach diefem Gefeg bildet den Grundjtod der allgemeinen 
Kirchenkafje ein unantaftbarer Kapitalfonds von 150 000Marf, gebildet aus Verwaltungs: 

50 überjchüffen des St. Johannis-Jungfrauenkloſters, des Heiligen-Geift:Hofpitald und des 
Yurgkloftere. Zu den Zinfen diefes Kapitalfonds tritt aus den Überjchüfjen des St. Jo: 
hannis⸗Jungfrauenkloſters ein jährlicher Beitrag von 16000 Marl, Des weiteren wird 
die allgemeine Kirchenkaſſe durch eine Kirchenfteuer gefpeift, die von jämtlichen Mitgliedern 
der ftädtifchen und vorftädtifchen Kirchengemeinden, deren fteuerbares Jahreseinkommen ſich 

55 auf mehr ald 1500 Mark beläuft, erhoben wird. Obwohl diefe Kirchenjteuer bisher nur 
5°, der Einfommenfteuer betrug, hat fie fich bereits als ein wichtiger Faktor für die Fort: 
entwidelung des Lübedischen Kirchenweſens bewährt, jofern fie die Erbauung zweier neuen 
Gotteshäufer ermöglicht hat und für weitere Unternehmungen bderjelben Art die nötige 
finanzielle Unterlage bietet. Die Gemeinden von Travemünde und in den Landbezirken 

co haben an der allgemeinen Kirchenkafje feinen Anteil. 


Lübed, Firchliche Verfaſſung und Statiftif 673 


Eine Kirchengemeindeorbnung, durch welche die Einzelgemeinden eine Vertretung in 
Kirchenvorftänden und Gemeindeausfhüflen erhielten, war fir die Stadt Yübed bereits 
am 8. Dezember 1860 erlafjen worden. Sie litt an ſchweren Mängeln und wurde des— 
balb von der Synode und dem Klirchenrat einer gründlichen Umarbeitung unterzogen. Die 
neue Kirchengemeindeorbnung erlangte am 8. Dez. 1897 Gejegeskraft. Ihre wichtigiten Ber 5 
ftimmungen find die folgenden: Jedes Kirchfpiel zerfällt in fo viele Seelſorgebezirke als 
Geiſtliche an der betreffenden Kirche angeftellt find. Hinfichtlih der Taufen find die Ge: 
meindeglieder ausfchlieglih an den Geitlichen ihres Seelforgebezirls gebunden. In allen 
anderen Beziehungen haben fie das Recht, fich durch „Abmeldung“ beim Küfter ihren Seel: 
forger frei zu wählen. Jede Kirchengemeinde wird durch ihren Vorſtand vertreten, der 10 
aus den Geijtlichen der Kirche und zwölf durch Urmwahlen auf ſechs Jahre gewählten Ge- 
meindemitgliedern bejtehbt. Der Borjtand bat die Verwaltung aller Gemeindeangelegen- 
heiten, insbejondere audy des Kirchenvermögens zu beforgen. Zur Wahrnehmung der kirch— 
lichen Armenpflege wählt er Armenpfleger in erforderlicher Zahl, von denen mindejtens 
zwei dem Vorſtand angehören müflen, der einem von diefen den Vorfig überträgt. Bei 
der Wahl von Geiftlichen treten die dem Kirchenrat angehörigen Senatsmitglieder und der 
Senior des geijtlihen Minifteriums mit Stimmredt dem Borjtand bei. Die Bejtätigun 
der Wahl et duch den Senat. An den Erlaß diefer Kirchengemeindeordnung Shloh 
im Sabre 1898 eine neue Abgrenzung der Kirchfpiele und die Einteilung derjelben in 
Seelforgebezirfe fih an. — Die Klirchengemeindeordnung für Travemünde ift im weſent- 20 
lichen ber A Be für die Stadt Lübeck nachgebildet. Die Kirchengemeinde: 
ordnungen für die vier Zandgemeinden Schlutup, Genin, Behlendorf und Nufje unter: 
fcheiden fidh vor allem dadurch, daß die gr der Vorftandsmitglieder Eleiner ift und daß 
neben dem Borftand ein Gemeindeausſchuß fteht, der bei der Wahl der Paſtoren und bei 
der Entjheidung über finanzielle Fragen mitzuwirken bat. 25 

Wenn wir und nun meiter den Ergebniffen der kirchlichen Statiftif zuwenden, fo 
müfjen wir mit der Bemerkung beginnen, daß die hier aufzuführenden Zahlen infofern 
nicht völlig genau find, als fie fi auf die beiden — ————— Konfeſſionen zuſammen 
beziehen. Doch iſt bei der Kleinheit der reformierten Gemeinde der Fehler ein ſo ver— 
ſchwindend geringer, daß man füglich über ihn hinwegſehen daff. Was nun zuerſt die s0 

ahl der Taufen anlangt, fo betrug diefelbe auf 100 lebendgeborene Kinder, die Zahl der 
inder aus gemifchten Ehen zur Hälfte angefegt: 

1880—84: 99,32°), ; 1885—89: 99,07°o; 

1890—94: 98,42%), ; 1895—99: 99,85"],. 

Etwas anders ftellt fih das Verhältnis, wenn mit der Zahl der in rein evangeliſchen 85 
Ehen geborenen Kinder die Zahl der an jolchen Kindern vollzogenen Taufen verglichen 
wird. Die Angaben für die Zeit von 1880--89 fehlen hier. E3 kann alfo nur die Zeit 
von 1890-—1899 in Betradht genommen werden. Das Ergebnis ift, daß von je 100 
lebendgeborenen Kindern evangeliicher Ehepaare getauft wurden: 

1890—94: 99,33”; 1895—99: 99,05°1.. 40 


Aus diefen Zahlen erhellt, daß im Bereich der evangelifch-Iutberifchen Kirche im 
Lübeckiſchen Staate nur ein fleiner Teil lebendgeborener Kinder ungetauft bleibt. Manche 
freilich empfangen die Taufe erft im jchulpflichtigen Alter. Zu erwähnen ift bier, daß 
jämtliche Leiter ftaatlicher und privater Schulanitalten auf Anweifung ber — 
bei Aufnahme von neuen Schülern die Vorlegung eines Taufſcheins fordern. Verzeichniſſe a5 
derjenigen Kinder, „für welche ein Tauffchein nicht beigebracht worden ijt“, werden halb: 
jährlid dem Senior des geiftlidhen Minifteriums überreicht. Diefer benennt ſodann den 
Geiftlichen der einzelnen Seelforgebezirke diejenigen Familien, in melden ſich ungetaufte 
Kinder befinden, mit dem Erſuchen, den Eltern den nachträglichen Vollzug der Taufen 
nahezulegen. Nur in verhältnismäßig feltenen Fällen gefchieht dies ohne E od 50 

Ähnlich fteht e8 mit den Trauungen, bezüglich deren übrigens die Statiſtik erft vom 
Jahre 1883 an die nötigen Unterlagen bietet. Auf 100 Ebefchließungen kamen: 


— 


5 


bei rein ev. Paaren bei gemifchten Paaren 
1883/84: 103,180], ; 92,86°16; 
1885—89: 101,95°/,; 72,06°I; 65 
1890—94:  99,81°|,; 146,67’; 
1895—99:  99,96°/,; 138,00°),. 


Aus diefer Tabelle ergiebt ſich, daß das Verhältnis bei gemifchten Paaren ein recht 
Real:Encpllopädie für Theologie und Kirche. 8. A. XI. 43 


674 Lübeck, kirchliche Verfaſſung und Statiftik Lüde 


günftiges, bei rein evangelifchen ein nicht ungünftiges genannt werben darf. Immerhin 

leiben in der Stadt Lübeck alljährlid einige Paare ungetraut. Einer der ſtädtiſchen Geift- 
lichen teilt die Namen derfelben feinen Amtsbrübern in den einzelnen Geeljorgebezirten 
mit, durd deren perfönliche Einwirkung noch manches Paar zur Nachholung der Trauung 

6 veranlaßt wird. Leider bat es den Anjchein, ald ob in — Zeit die Zahl der Paare, 
welche die Trauung abweiſen, in der Zunahme begriffen wäre. Ein ſicheres Urteil hierüber 
wird ſich jedoch erſt nach Ablauf des nächſten Duinquenniums gewinnen laſſen. 

Konfirmiert wurden durchfchnittlid in den Jahren: 


im ganzen aus gemifchten Ehen 
10 1880—84: 1140; $ 
1885—89: 1288; ? 
1890—94: 15314; 4; 
189599: 1627; 8. 


Fälle, in denen getaufte Kinder durch ihre Eltern von der Konfirmation zurüdgebalten 

15 worden wären, find nicht befannt getvorden und fommen wohl überhaupt nicht vor. 

Kindergottesdienfte werben mit einer einzigen Ausnahme in fämtlichen evangeliſch— 
lutherifchen Kirchengemeinden der Stabt Yübed gehalten. Der ältefte überhaupt Hi der 
in der St. Jakobikirche, welcher im Jahre 1875 entitand. Ihm folgte ald der ältefte mit 
Gruppenfoftem im Jahre 1879 der von St. Marien (jet im „evangelifchen Vereinshaus“) 

20 Gegenwärtig giebt es 9 Kindergottesdienfte in Lübeck, alle mit Gruppenfoftem; 8 werben 
von Paſtoren geleitet, einer von einem Sendboten des „Vereins für Innere Miffion in 
Schleswig-Holſtein“. Ungefähr 2000 Kinder pflegen fich einzuftellen. Helfer und Helfe 
rinnen find etwa 100 an ihrer Unterweifung beteiligt. 

Mit dem Kirchenbefuch der Erwachſenen ſteht es nicht gut. Auch die Beteiligung 

25 am heiligen Abendmahl läßt viel zu mwünfchen übrig. Im Verhältnis zur Bevölkerung: 
ziffer betrug die Zahl der Kommunikanten: 

1880—84: 19,07°,; 1884—89: 20,03°|,; 
1890—94: 19,75°|,; 1895—99: 18,37°|,. 

Es fcheint, daß ſich hier ein allmählicher Nüdgang anbahnt, der wie man vermuten 

go muß, nicht diejenigen Familien, welche Neulonfirmierte „zum Altar bringen“, fonbern den 
eigentlichen Kern der Abendmahlsgemeinde betrifft. 

Eine erfreulihe Zunahme weiſt dagegen die Zahl der Firchlichen Beerdigungen auf. 
Sie betrug im Verhältnis zu der Zahl der Verftorbenen, die totgeborenen und ungetauften 
Kinder abgerechnet, in den Jahren: 

36 1880-84: 36,54%; 1885—89: 48,69%/,; 

1890—94: 56,06°/,; 1895—99: 60,40°|,. 

Man wird aus diefen Zahlen den Schluß ziehen dürfen, daß ein gewiſſer, freilich 
* ni — Einfluß der Kirche in immer weiteren Kreiſen der Bevölkerung ſich 
geliend macht. 

40 Gegenüber der evangelifch-Iutherifchen Kirche bilden die Angehörigen der anderen chrift- 
lichen Belenntniffe nur cine unbedeutende Minderheit. Nach der Berufsftatiftif von 1900 
gab es Reformierte 690, Römifchkatholifche 2176, jonftige Chriften 227. Die Neformierten 
und die Katholiten befigen Gotteshäufer in der inneren Stadt. Von Selten find die Jr: 
bingianer, Baptiften und Mormonen vertreten. Die Zahl der Juden, die über eine flattliche 

45 Synagoge verfügen, betrug 1900: 670. Als religtonslos bekannten ſich gr jelben Zeit 
29 Perfonen. . F. Raute, 


Lücke, Gottfried Chriſtian Friedrich, geſt. 1855. — Sander, D. Friedr. L. 
Abt zu Bursfelde und Profeſſor der Theologie, Hannover-Linden 1891; Vgl. Oeſterley, Geſch. 
d. Univerſität Göttingen, IV, Teil (1820-37), Göttingen 1838, S. 407—9; Zul. Müller in 
so d. ZMEL 1855 Nr. 16, 17; D. Schenkel, Darmijtädter 83 1355, ©. 1260 ff.; Redepenning, Prot. 
K8 1855; Ehrenfeuchter, ThStKe 1855; derfelbe in der 1. Auflage d. Encyklop., $ Aufl. 
von Wagenmann; diejer auch in der ABB. Außerdem handeln von 2, beiläufig, doch zum 
Zeil eingehend die Biographien feiner Freunde: Bunfen (Nippold), Hey (Hanfen), Lachmann 
(Herp), Nitzſch (Beyichlag), Rothe (Nippold), Tholud (Witte), Wichern (Oldenberg). Mandes 
65 bringen ferner Dilthey, Schleiermahers Leben in Briefen, und der Grimm-Dahlmannjde 
Briefwechſel, hraggb. von Ippel. Aus dem reichen fchriftlihen Nadlafje 2.8, ergänzt durch 
den ber Brüder Grimm, veröffentlicht: Briefwechjel %.3 mit den Brüdern Grimm von 
Sander, Hannover-Linden 1891, jowie Briefe 8. Lachmanns an L. in den Neuen JYahrbb. f. 
Philologie und Pädagogik (1892). 


Lüde 675 


Gottfried Chriftian Friedrich Lüde, geb. 24. Auguft 1791 in Egeln bei Magdeburg, 
get. 14. Februar 1855 in Göttingen, war ſ. 3. einer der angefehenften unter den fog. 
deutichen Vermittelungstheologen. Sohn eines Kaufmannes, eriwarb er auf der Domſchule 
p — unter Gottfried Benedikt Funk gründliche philologiſche Bildung und erfuhr 

ei ſeinem Koſtgeber, dem Elementarlehrer Domſchule J. Chr. Wunderling, tief-⸗ 6 
wirkende Eindrücke herrnhutiſcher Frömmigkeit. Dort ſchloß er auch die für fein inneres 
Leben einflußreiche Freundichaft mit dem wenig älteren J. Aug. Uhle aus Gerbftäbt (1788 
bis 1813), fpäterem Gründer des noch heute blühenden „Chriftlichen Vereines im nörd— 
lichen Deutſchland“. Diefer Verkehrskreis ftimmte ihn fompathiich für das neu ertwachende 
pofitive Glaubend- und chriftliche Vereinsleben, ohne doc den ernften wiſſenſchaftlichen 
und kritiſchen Drang in ihm zu erftiden. So ſchloß er ald Student in Halle (1810—12) 
fih eng ©. Chr. Knapp an und nahm in der Homiletik F. V. Reinhard zum Mufter, 
blieb aber dabei auch dankbarer Schüler von U. H. Niemeyer und von a. Gejenius, 
Diefer befonders gewann ihn für Bibeleregefe und Kirchengefchichte. Nachdem er ſchon 
1811 in Halle den erften akademiſchen Preis mit einer Arbeit „De usu librorum V.T. 16 
apoeryphorum in libris N.T. interpretandis“ getwonnen, ging er 1812 nad) Göttingen, 
um bort die geftellte Aufgabe „De ecclesia christianorum apostoliea“ zu bearbeiten, 
für die er 1812 ebenfalls den Preis erwarb; ein Erfolg, der ihm 1813 die Stelle eines 
theologischen Repetenten eintrug, die er, jeit 1814 Halliiher Dr. phil., bis 1816 beflei- 
dete. In Göttingen genoß %. damals unter dem begeifternden Eindrude der deutjchen, 0 
namentlich preußiichen Erhebung, in anregendem gejelligem Verfehre mit dem Profeſſor 
. F. D. de Villers, dem damaligen Göttinger Privatdozenten Karl Ferdinand Beder 
und defien trefflicher Gemahlin, wie im —— ettſtreben mit einem Zirkel 
jugendlicher Genoſſen, der ſich beſonders um Ch. K. Joſ. Bunſen ſcharte, ſonnige Lenzjahre. 
Bon den dortigen Bundesbrüdern, die lebenslang treue Freundſchaft hielten, erwarben 26 
neben Bunfen und Karl Lachmann, den nächjt verbundenen, aud die Dichter W. Hey, 
Ernft Schulze, der Philolog Chr. Brandis, die Juriften Clemens Klenze, Job. Adam Seuf: 
fert u.a. Ruhm und Anfehen. Mehrere griffen 1813 und 1815 zu den Waffen, mas 2. die 
ſchwankende Geſundheit verbot. In jener Zeit verlobte diefer fich mit feiner jpäteren Gattin, 
Henriette Müller aus Gr.-Bodungen im benachbarten Eichsfelde. Liebe zum engeren preußis so 
ſchen Baterlande, auf das er mit allen Batrioten hoffnungsvoll blidte, und lebhafte Wert: 
ſchätzung Schleiermachers führten 2. 1816 nad Berlin, wo Bunfen und Lachmann damals 
vorübergehend weilten und ihm die Bahn ebneten, bejonderd auch ihn bei Schleiermadher 
einführten, der bereit3 durch 2.3 litterarifche Anfänge, namentlih dur den ihm über- 
andten Vortrag: „Über das Studium der Hermeneutif des NTs und ihrer Geſchichte“, a6 
den jungen Fachgenoſſen eingenommen und von deſſen warmer Hingabe an das Evan- 
gelium Johannis (unter Herder Einfluffe) angenehm berührt war. X. wurde am 26. Juni 
1816 in Berlin Licentiat und Privatdozent der Theologie. Er verlebte als ſolcher dort in 
regem geiftigem Austaufche mit den erjten Männern der jungen Univerfität zwei für feine 
innere Entwidelung bedeutende Jahre. Neben Schleiermaher trat ihm bald de Wette so 
bejonder8 nahe; er hatte die Freude, zwiſchen dieſen beiden, einander bis dahin fremderen 
Gönnern innige Gemeinſchaft rang Aber auch mit Neander fchloß er herzliche 
dichaft, die ihn u. a. aufd neue ber praftifchen chriftlichen Yiebesthätigfeit näher 
hrte, befonders dem befannten Baron von Kottwig, deſſen unmifjenichaftliche Engherzig— 
feit und Feindfchaft gegen de Wette freilich engeren Anfchluß nicht zuließ. Auch andere 46 
als theologische Intereſſen, wie die Mufil, der er eifrig ergeben war, fanden dort reiche 
. Die Begründung der evangelischen Union durch die gemeinfame Abendmahlsfeier 
am 31. Oktober 1817 begrüßte und beging. als begeifterter Teilnehmer. Die patriotifche 
Stimmung der Zeit wie die Anzeichen der beginnenden Reaktion berührten jein empfäng- 
liches Gemüt lebhaft. Doch fland er dem politifchen Treiben wie zeitlebens mehr nur 50 
als mitempfindender Beobachter gegenüber. Während diefer Jahre erjchienen von ihm: 
„Grundriß der NTlichen Hermeneutif und ihrer Gedichte” (Göttingen 1816), „Über den 
NTlihen Kanon des Eufebius“ (Berlin 1817), eine Ausgabe der Melanchthonſchen Apo— 
logie (daf. 1818) und die mit de Wette bearbeitete „Synopsis Evangeliorum“ (Berlin 
1818; 2. Aufl. 1840). Im Herbit 1818 wurde L., und zwar über Erwarten als ordentlicher 55 - 
Profeffor der Theologie, an die neue Univerfität Bonn berufen. Dort begann er im April 
1819 feinen glüdlichen Eheſtand. Im Auguft d. J. ward er von feiner Fakultät zum 
D. theologiae ernannt. Die acht Jahre der Wirkjamteit in Bonn inmitten der befreun- 
deten Fakultätskollegen Augufti, Giefeler, Nigih und Saf und im Verkehre mit Arndt, 
5. ©. Welder, Windifhmann, A. W. von Schlegel, Niebuhr u. a. begründeten 2.3 hoben co 
43 * 


— 


0 


676 Lüde 


Auf in der alademifchen Welt. Durch feine jugendlich frifchen Vorlefungen (NTliche Ere: 
gefe und Kirchengefchichte) und beſonders durch feine theologifche Gefellichaft übte er glüd- 
lichften Einfluß auf die ftudierende Jugend. Daneben nahm er lebhaften Anteil an der 
Neuordnung des evangelifchen Kirchenweſens und den Anfängen des firchlichen Lebens, 

6 bejonders der Miffionsfache, im preußifchen Rheinlande. An der Konjtituierung der evangeli- 
fchen Gemeinde in Bonn felbjt wirkte er als Gemeindevertreter, fpäter neben Arndt Altejter, 
mit. Auch die Kanzel bejtieg er dort in Vertretung der Freunde Sad und Nisfch noch 
öfter. Ließ die —— von Berlin und der primitive Zuſtand der Bonner Bibliothel 
manche mit Liebe gehegte litterarifche Entwürfe verfiegen, wie die Gefchichte des Myſti— 

10 zismus in der hriftlichen Kirche, die mit Neander geplante Bearbeitung der Gnoftifer, die 
mit de Wette bereits in Angriff genommene neue Ausgabe der Werke Luthers, jo trat 
L. in Bonn zuerft mit feinem Hauptwerfe hervor, dem „Kommentar über die Schriften 
des Evangelilten Johannes“, ald welche er Evangelium und Briefe, nicht aber die Apo— 
falypfe anerkannte. Die drei Bände erjchienen (Bonn) 1820—25. Der erjte, 1820 er 

16 jchienene Band erregte großes Auffehen und wurde in pofitiven Kreifen als erlöfende That 

egenüber der berrichenden rationaliftiihen Auslegung troß gewiſſer jugendlicher, vom 
—* bald ſelbſt erlannter Mängel ebenſo hoc) gefeiert, wie von der damals noch domi— 
nierenden ©egenpartei, namentlich dem Heidelberger Paulus, bekämpft und verunglimpft. 
Unter dem betigen Streite litt L.s zarte, an fich friedfertige und leicht verlegliche Natur 

20 ſchmerzlich; bejonders fonnte er fpäter ſchwer verwinden, daß ihm das überzeugte Ein: 
lenfen in eine rubigere, Inappere Art der Behandlung von pofitiver Seite mit Unrecht als 
Zurüdweichen in der Sache ausgelegt und verdacht wurde. In eine andere litterarifche Fehde 
og ihn gegen Ende der Bonner Jahre famt feinen Fakultätsgenofjen der Profefjor der 

hiloſophie Bm Delbrüd in Bonn, der gegenüber dem Schriftprinzipe der protejtan- 

25 tiſchen Theologie den Rüdgang auf die altfirhliche Regula fidei und das apoftolifche 
Symbolum forderte. Mit den Kollegen Sad und Nitzſch anttwortete 2. in den drei Senb- 
ichreiben „Über das Anfehen der heil. Schrift und ihr Verhältnis zur Glaubensregel in 
der protejtantifchen und in der alten Kirche” (Bonn 1827), deren drittes, umfangreichites 
von ihm verfaßt ift. Außerdem gab 2. mit Schleiermadyer und de Wette heraus die „Theo— 

30 logische Zeitfchrift” (Berlin 1819 —22), mit Giefeler die Furzlebige „Zeitfchrift für gebildete 
Ehriften der evangelifchen Kirche” (Elberfeld 1823), für die er wertvolle Beiträge lieferte, 
wie befonders für diefe die ausgezeichnete „Kurzgefaßte Gefchichte [und Kritif] der Luthe— 
riichen Bibelüberjegung”. Endlich begründete er im Jahre 1827 mit den Kollegen Nigich, 
Gieſeler und den Heidelberger Freunden Ullmann, Umbreit das noch heute blühende Haupt: 

35 organ der WVermittelungstheologie, die ThStK. Die intimeren hbandjchriftlichen Alten er: 
geben, daß er dabei nicht nur des Gedankens Vater und eifrigfter Förderer, jondern auch 
Verfaſſer des für die Zeitichrift noch heute maßgebenden Programmes mar, das weſentlich 
binausläuft auf die Hauptpunfte: treues Feithalten am pofitiven Grunde in der heiligen 
Schrift, freie, gewiſſenhafte, jo biftorifche wie philofophifche Forſchung, unparteiiiche, be 

40 [heidene und doc mutig ernſte Kritik — oder nad einer bei 2. beliebten, auch von 
Schleiermacher gelegentlich approbierten kurzen Formel: „Berbindung des freien mifjen: 
ichaftlichen Geiftes mit der Kraft des eigentümlich chriftlichen.” Die Zeitichrift felbft begann 
mit 1828 zu erfcheinen. Im zweiten Jahrgange brachte fie Schleiermadhers noch heute oft 
eitierte „Sendfchreiben an Lücke.“ 

4 Inzwiſchen war 2. Herbft 1827 als Nachfolger K. F. Stäublins dem durh ©. J. 
Pland, ae Lehrer, vermittelten Nufe nach Göttingen gefolgt, mo er den Reſt feines 
Lebens verbringen follte. Die geringere Entfernung von Egeln und Großbodungen, die größere 
Wirkſamkeit (Sommer 1827: unter 1452 Studenten 309 Theologen), die reichere Biblio: 
thek und dankbare Anhänglichkeit an die Georgia Augusta entſchieden für Göttingen. Freilich 

co mußte er dafür ber geliebten Kirchengefchichte, die er in Bonn mit befonderem Glüde 
vertreten hatte, entjagen und neben ber NTlichen Exegeſe als Hauptfach ſyſtematiſche Theo: 
logie übernehmen, an die er zaghaft herantrat, und in ber ihm gleiche äußere Erfolge 
nicht gelangen. Mit feiner vorfichtigen Art, Probleme über Probleme aufzumwerfen und 
zu deren gründlicher Bearbeitung anzuleiten, oft auch im einzelnen mit einem gewifjenbaften 

55 „Non liquet“ abzujchließen, erinnerte er mandyen Freund an die alte Akademie und galt einer 
Jugend, der von der Hegelichen Seite, ſchon mehr und mehr aud aus dem fonfeffionell 
lutherifchen Lager der blendende Schein ſyſtematiſch fertiger Ergebniffe winkte, bald — in 
der Hauptfache unverdient — als nicht entichloffen und entjchieden genug. Doch trat 
died erſt nah und nad hervor. Im Anfang gewann er — neben den greifenbaft er- 

60 ftarrten Kollegen Pland und Pott und dem Franken jüngeren Planck im bezaubernden 


Lüde 677 


Glanze reifer, frober Jugend einherfchreitend — raſch eine glänzende Stellung im Lehr: 
förper wie bei den Studenten. Das Gerede von feinem myſtiſchen Hange, das ihm vom 
Johannesſtreite noch nachging, ſchwand vor dem Eindrude feiner frijhen Empfänglichkeit 
für alles echt Humane. Sein lebendiges Firchliches Intereſſe brachte tiefer angelegten Ge: 
mütern ein zündendes Element nahe, das man an ber Göttinger Theologie oft ſchmerzlich 6 
vermißt hatte. Selbſt mitten im fpäteren Eonfeffionellen Streite erfannten feine Gegner 
nod an, daß mit diefem Manne der erfte fräftige Hauch des neuen Lebens nad) Göttingen 
und damit für Univerfität und Landeskirche reicher Segen gelommen war. Auch ein 
trauter Kreis geiftvoller Freunde, dem ebenbürtig, den er in Bonn verlafjen, ſchloß fich 
bald um ihn. Zu denen, die er vorfand, Difried Müller, dem Philologen, den Yuriften 10 
G. Hugo und 3.5.2. Göfchen, dem Philofophen J. A. Wendt, brachte das Jahr 1829 
Dahlmann, die Brüder Grimm, den Juriften Albrecht, das Jahr 1831 auf 2,3 Empfeh- 
lung Dtfrieds jüngeren Bruder Julius Müller und das Jahr 1832 ebenfo den bewährten 
Genofjen Giefeler aus Bonn. So fonnte 2. fpäter fein erſtes Göttinger Jahrzehnt mit 
Mehmut und Sehnfucht das Paradies feines Lebens nennen. Freilich fielen bald aud 15 
trübende Schatten in dies Paradies, die %. nad) feinem reizbaren Temperamente, wie ihm 
Schleiermacher einft jchrieb, zur Ungebühr ſchwer zu empfinden pflegte. So hatte er 1831, 
als er troß alles Sträubens dem damals noch geltenden Tumus gemäß Proreftor werben 
mußte, den wibrigen Sturm der Göttinger Revolution auszuhalten, * bei der nachfolgenden 
konſtitutionellen Neugeſtaltung des Königreiches Hannover ſein dringendes Verlangen nach 20 
freierer kirchlicher Verfaſſung, deren Segen er vom Rheinlande her kannte, unberuͤckſichtigt 
und litt innerlich tief unter der Aufhebung des Staatsgrundgeſetzes von 1833 durch König 
Ernſt Auguſt (1837) und ihren traurigen Folgen für die Univerſität, ohne doch mit den 
ihm in der Mehrzahl eng befreundeten ſieben entſetzten Profeſſoren die Befriedigung und 
den Ruhm eines auch nah außen bin verſtändlichen opfermutigen Handelns zu teilen. 25 
Im Grunde des Herzend mit den Brüdern Grimm, Dahlmann und Albrecht weſentlich 
übereinftimmend, glaubte er doch in diefer Frage des Gewiſſens deren gemeinjamen 
Schritten ſich nicht anjchliegen zu dürfen, fondern beſchränkte fich auf perfünliche Verwah— 
rung gegenüber dem Kuratorium zu Hannover und paffive Enthaltung von allen Handlungen, 
die tie die Univerfitätswahl zum Yandtage nach dem oftroyierten Geſetze feinem Nechtö- so 
bewußtſein widerſprachen. Die erhebenden Eindrüde des Univerfitätsjubiläums von 1837, 
bei dem er dem geliebten Karl Lachmann den theologischen Doktorhut überreichen durfte 
(wie ſchon bei der YJubelfeier der Augustana 1830 dem Berliner Freunde P. W. Hof- 
bach) und die deutſchen Philologenverfammlungen begründen half, wie das fortdauernde 
Vertrauen des Univerfitätsfuratoriums, namentlich des verdienten Kuratorialrates Hoppen= 86 
ftedt, konnten ihn angeficht3 der fintenden Univerfität nicht entjchädigen. Ein harter Schlag 
für den bereit3 erfchütterten L. war Otfried Müllerd (1840) Tod auf deſſen griechiicher For: 
ſchungsreiſe. E3 ift gewiß achtungswert, wenn auch ſchwer verftändlich, daß 2. unter dieſen 
Umftänden trog wiederholter Rufe nad) auswärts (Kiel und Halle 1838, Jena 1843, 
Leipzig 1845) treu an der Georgia Augusta ausharrte; wofür ihn die Regierung durch 40 
Emennung zum wirklichen (auswärtigen) Mate im Konfiftorium zu Hannover (1839) und zum 
Abte von Bursfelde (1843) auszeichnete. Andauernde körperliche Leiden — Lebers, fpäter 
auch Gichtbeſchwerden — und herbe Familienverlufte — nur ein Sohn von fieben Kin- 
dern überlebte ihn nebft der Mutter — kamen hinzu. Vor allem drüdte den früh altern: 
den Mann die zunehmende theologische Vereinfamung. Das jüngere theologifche Ge— 45 
fchlecht wandte ſich teild der radikal Fritifchen Richtung zu, die nad %. Chr. Baur bie 
Tübinger Schule hieß, teild der fonfeffionell lutherifchen Strömung, die in Erlangen und 
Leipzig unter Harleß, Kahnis und Thomafius ihre Hauptquartiere fand. Die Mitte, zu 
der Lücke und feine Freunde hielten, hatte diefen Ertremen gegenüber um fo jchivereren 
Stand, da ihr befonderes Charisma, die evangelifche LXiebesthätigkeit in den Vereinen für 50 
äußere und innere Miffion, die L., eingedenk feiner oben erwähnten Jugendeindrüde, ftets 
bochichäßte, fich eben erft zu entfalten begann. Won der liberalen Menge der Gebildeten in 
jeiner jozialen Bedeutung noch faum erkannt, war das chriftliche Vereinswefen überdies bei der 
liberalen Theologie des Myſtizismus verdächtig und ftand bei der Firchenftrengen Rechten im 
Geruche des Subjeltivismus. Im Punkte der äußeren Miffion brach zuerft der Gegenfat zu 55 
der Eonfeffionellen Partei offen hervor. 2. und feine Freunde priefen es als befonderen Vorzug 
der älteren Miffionsbeftrebungen, daß fie von der evangelifchen Union als Grundlage 
ausgingen und auf die Unionsgefinnung der heimifchen Kreife ftärfend zurückwirkten, wo— 
gegen die Neulutheraner aud hierbei die Sonderung ald Gewiſſensſache forderten, feit die 
Dresdener Miffionsgefellfchaft (1836) ſich auf diefen Standpunkt gejtellt hatte und das co 


678 Lüde 


unioniftische Vorgehen der Norbdeutichen Gefellichaft (1839) auf offenen Widerfpruch der 
führenden Männer in der hannoveriſchen Geiftlichteit, namentlich) des einflußreichen Paftors 
D. L. A. Petri in Hannover, geftoßen war. 2. verlegte diefe Erfahrung um fo mehr, meil 
gerade er mit Tiweften und anderen treuen Anhängern Schleiermaderd ganz im Sinne 
5 des Meifters zuerft wieder auf den biftorifchen und noch fortdauernden Ren der refor- 
matorifchen Belenninifje, wenn auch mit Proteft gegen jede blinde Symbololatrie, bin- 
gewieſen und der Theologie ſtets Har und entſchieden praftifch-firhlichen Charakter vindiziert 
hatte. Für die von Luther ausgegangene Richtung in der evangelifchen Kirche war er ſeit je 
mit einer Wärme eingetreten, die man ihm ehedem oft genug ſpöttiſch als Luthertümelei auf: 
10 gemußt hatte; wie er denn auch gleich feinem jüngeren Freunde Julius Müller in dem ver: 
hängnisvollen Agendenftreite das gute Recht der preußifchen Qutheraner gegen die gewaltſame 
Gleichmacherei der offiziellen preußifchen Union vertrat, wo er fonnte. Doppelt ſchwer 
für 2, daß auch die gemäßigten Elemente der bannoverifchen Geiftlichkeit, darunter feine 
liebften Schüler, aus Scheu vor der Zenfur der lauten Wortführer oder im Schred vor 
ı5 dem Bilde der Concordia discors, das die preußifche Union ihnen damals zeigte, ihm 
als dem Vertreter des verfemten Unionsgedankens ferner und ferner rüdten. Aud, was X. 
als tröftliche Zeichen der Zeit begrüßte, wie der Guftav-Adolfverein (feit 1842) und ber 
Wittenberger KHirchentag (1848), entfernte ihn immer mehr von einer Partei, welche ſelbſt die 
hiſtoriſch und ftaatsrechtlich begründete gemeinfame Bezeichnung der „vollftändig getrennt 
20 zu haltenden“ lutheriſchen und reformierten Kirchen als evangelifcher aus der amtlichen 
Sprache getilgt jehen wollte. Bei der gereizten Kontroverfe diefer Partei mit der Göttinger 
tbeologifchen Fakultät im Jahre 1853 und den folgenden Jahren ftand übrigens 2. wie fein 
eund Giefeler bereit3 ala kranker Mann mehr zur Seite. Damals führten die jüngeren 
ollegen Dorner und Ehrenfeuchter, mit denen er allerdings in ber Grundfrage fih eins 
25 wußte, Wort und Feder. Nur mit äußerfter Beherrfhung feiner Schmerzen — „lahm 
am Körper, aber geifteslahm, Gott ſei Dank, nody nicht” — konnte L. bis Ende 1854 
Vorlefungen und Sozietät ie re Im Januar 1855 brach er vollends zufammen, 
empfahl fich noch durch eigenhändigen Anſchlag der Fürbitte feiner Zubörer und ftarb 
nad) ſchweren Leidenstagen am 14. Februar, wenig über ein halbes Jahr nad Giefeler 
80 (ftarb 8. Juli 1854). 

Auch in den legten Göttinger Jahrzehnten war 2. litterariſch fleißig und fruchtbar. 
Seinen Johannestommentar ergänzte er durch den „Verſuch einer vollftändigen Einleitung 
in die Offenbarung Johannis und die gefamte apokalyptifche Litteratur” (Bonn 1832; 
2. Aufl. in 2 Bon. 1852). Den Kommentar ſelbſt bearbeitete er noch zweimal (2. Aufl. 

35 1833—36 ; 3. Aufl. 1840— 1856, Bd III herausgegeben von feinem Schwiegerjohne Ernit 
Bertheau). Für feine dogmatifchen Vorlefungen entwarf er einen „Orundriß ber evan- 
gelifhen Dogmatik“ (Göttingen 1845), der, nur an Zuhörer und Freunde abgegeben, 
viel Anerkennung fand. Den Drud einer zweiten, auf Zureden theologifcher Freunde für 
die volle Öffentlichkeit beftimmten Ausgabe unterbrah er jelbft im Unmute der —— 

0 Jahre (1852). Charakteriſtiſch iſt das Motto aus Auguſtin (De trinitate IX, 1): „Hoc 
sapiamus, — tutiorem esse affeetum vera quaerendi quam incognita pro cognitis 
praesumendi. Sie ergo quaeramus tanquam inventuri, et sic inveniamus 
tanquam quaesituri. Quum enim consummaverit homo, tum ineipit“ x. Mit 
Karl Wiefeler begründete er 1845 die „Vierteljahrjchrift für Theologie und Kirche“, die, 

45 ſeit 1849 Monatsfchrift, 1852 einging. Sie brachte viel Treffliches, namentlich aud von 
L. jelbft, konnte aber den Riß zwiſchen der Fakultät und der tonangebenden Partei in der 
Landeskirche nicht überbrüden. Bezeichnend für L. ift gleich fein erfter eigener Beitrag: 
„Die freien Vereine; ein nottwendiges Kapitel in ber theologifhen Moral“. Den ThSik 
blieb ihr geiftiger Urheber treu. In den legten Jahren lieferte er einige Auffäge in bie 

so von feinen Freunden Neander, Nigih und J. Müller begründete „Deutjche Zeitſchrift für 
hriftliche Wiſſenſchaft und chriftliches Leben“ (Berlin feit 1850). Yortlaufend — er ſeit 
1828 die wichtigſten Neuheiten der Theologie und Kirche als Kritiker in den Göttinger Ge 
Iehrten Anzeigen. Seine bort nievergelegten Urteile über Strauß’, Baurs u. a. Aufjehen 
erregende Schriften wie über die Litteratur der Unionsftreitigleiten 2c. bleiben für bie 

55 Gefchichte der Theologie immer beachtenswert. Daneben geht eine lange Reihe Hleinerer, 
faft durchweg bedeutender felbftändiger Arbeiten, die in Univerfitätsprogrammen und Feſt⸗ 
Ichriften oder als Flughefte erfchienen. Darunter die gelehrten Programmauffäge: „Quae- 
stiones ac vindieiae Didymianae (1829—32, 4 Aufjäße), Ethicae Confessionis 
Augustanae causae et rationes (1830), De mutato per eventa Christi consilio 

0 (1832), De invocatione Jesu Christi in precibus Christianorum acrius defi- 


Lüde Lüge 679 


nienda (1843, 2 Auffäße). Ferner die Feſtſchrift: Narratio de J. L. Moshemio 
(1837) und: Epistula gratulatoria ad G. Hugonem de eo, quod juris pruden- 
tiae cum theologia commune est (1838). Den Preis unter diefen Opuseulis verdient die 
Schrift: Über das Alter und den Verfafjer, die urfprüngliche Form und den wahren Sinn des 
firchlichen Friedensſpruches „In necessariis unitas ete.“ (Gött. 1850). Unter den 6 
mehr praftifch gerichteten Arbeiten gebührt der gleiche Rang 2.3 1840 und 1842 im 
Göttinger Miffiondvereine gehaltenen vier Reden: „Über die allgemeine Chriftenpflicht der 
Teilnahme am Miſſionswerke und das bejondere Verhältnis der Miffionsvereine zur aka 
demifchen Wiſſenſchaft und Bildung“, „Über das Verhältnis der konfeſſionellen Verſchieden⸗ 
beiten ber Kirche zu ihrem Miffionstverfe oder über den notwendigen Unionsgrund und 10 
Unionszweck der Chriftlichen Miffion“, „Wider faljches Lob und faljchen Tadel der Chrift- 
lichen Niffionen oder Grundlinien zu einer wahren und beilfamen Kritif derjelben”, „Die 
ztviefache, innere und äußere Miffion der evangelifchen Kirche, ihre gleiche Notwendigkeit 
und notwendige Verbindung“. Beſonders die letzte Rede bezeichnete 2.3 Schüler Wichern 
1843 ala Vorbotin feines bald nachher erfcheinenden Aufrufes zur Gründung des Semi: 15 
nares für innere Miffion. Den Namen „Innere Miffion” nahm er, wenngleich mit etwas 
anderer Begrenzung des Begriffes, aus ihr. Die ganze Wärme und Treue feines Gemütes 
offenbart 2. endlich in einer Reihe von biographifhen Nachrufen an Lehrer, nde und 
Schüler, unter denen die an ©. %. Pland, Schleiermacder, de Wette, Otfried Müller 
(Sendichreiben an die Brüder Grimm) berbvorragen. 20 
2.3 Tod lenkte noch einmal die Blide der gefamten theologifchen Welt auf diefe edle 
Geitalt aus der * ber deutſchen Wiedergeburt am Beginne des neunzehnten Jahrhun—⸗ 
derts. Nachher iſt fein Name raſcher, als er verdiente, durch die Flut der neuen Greig- 
nifje und Kämpfe beifeite gejchoben. Sander. 


Lüge — ift jede wiſſentlich unwahre Ausfage, aber auch jedes auf Täufchung des 25 
Nächſten berechnete Verfchtweigen oder Verdrehen der Wahrheit: eine Sünde, mit welcher 
e3 die heilige Schrift ebenfo ernſt und ftreng, als die Welt leicht und oberflächlich nimmt. 

Zur Erfenntnis wird die Sündigfeit der Lüge wie jede andere Sünde durchs Geſetz 
gebraht Rö 3, 20; 7, 7. 13. Das göttliche Verbot: „Du follft nicht falſch Zeugnis 
reden wider deinen Nächften”, greift, buchftäblich gefaßt, allerdings nur eine fonderliche so 
Verlegung der Wahrbeitd- und Liebespflicht heraus, aber feinem geiftlichen Verſtande nad) 
fann es nur fo gemeint fein, daß es alle und jede Lüge unterjagen will. Tiefer und 
gründlicher wird das Weſen der Lüge von Chriftus aufgededt (Jo 8,44), und als ihr Ur: 
beber, der fie in die Menſchenwelt eingeführt bat, der Teufel bezeichnet: „Er fteht nicht 
in der Wahrheit, denn Wahrheit ift nicht in ihm. Wenn er die Lüge redet, redet er von 85 
feinem eigenen, denn ein Lügner ift er und ein Vater besfelbigen”, d. i. des Lügners. 
Auf die Urgefchichte der Menfchheit ift bier zurüdgeblidt. Das erfte Wort, das der Satan 
um Menjchen redete, war Lüge Wer nun ein Lügner ift, ift des Teufels Kind, ftellt 
ich, wie fein geiftiger Vater, außerhalb der Wahrheit, die Gottes Bereich ift, und tritt in 
den Bereich der Fyiniternis, wo der Teufel Herrfcher ift. “0 

Nachdem in Jeſu Chrifto die Wahrheit perfönlich erfchienen und ihr Reich auf Erben 
(Jo 18, 37) durch ihm gegründet ift, befämpfen die Apoſtel das allenthalben verbreitete 
Laſter der Lüge aufs ernftlichjte. „Leget die Lügen ab,” fchreibt Paulus Eph 4,25, „und 
redet die Wahrheit, ein jeglicher mit feinem Nächſten.“ Dem Titus gebietet er, mit den 
Kretern, als berüchtigten Lügnern, ſcharf zu verfahren (Tit 1, 12f.); Offenb. Jo 21,8 und 4 
22,15 werben ausdrüdlich die Lügner von der Stabt Gottes, dem himmlischen Jerufalem aus- 
geichloffen. Was aber allen diefen einzelnen Worten zu Grunde liegt, ift die Anſchauung, 
daß die Gottesgemeinichaft, zu welcher wir in Chrifto Jeſu berufen und erwählt find, fich 
mit der Züge fchlechterdings nicht verträgt. „Wir wiſſen aber,” heißt e8 1 Jo 5,20, „daß 
der Sohn Gottes gelommen ift und bat ung einen Sinn gegeben, daß mir erfennen den so 
Wahrhaftigen und find in dem MWahrhaftigen, in Seinem Sohne Jeſu Chrifto.” Hier 
findet die Züge feine Stätte mehr. In diefem Lichte kann fein Schatten der Unwahrheit 
zugelaffen noch geduldet erben. 

Meder die Bewahrung der eigenen Menſchenwürde, auf melde Kant, noch die Rück— 
fiht der menſchlichen Gemeinſchaft gegenüber, auf welche Fichte das abfolute Verbot der 55 
Lüge begründet, geht diefem Lafter jo direft an die Wurzel, wie biefer biblifche Hinweis 
auf das berfönliche Lebensverhältnis des Chriften zu dem Gott, der „ein Licht ift und in 
Ihm ift feine Finfternis“ (1 Jo 1, 5) einerjeits, und andererſeits die Enthüllung des Ur- 
ſprungs der Lüge in dem Weſen des Mörders von Anfang. Dazu kommt aber noch, daß 


680 Lüge 


die Schrift nur ein Wort bat für das alltägliche und —— e Lügen im ge 
jelligen Verkehre und für die Leugnung der Wahrheit fchlechthin, in welche der Abfall von 
Gott und feinem Worte, wie 2 Th 2, 9. 10 gezeigt wird, fchließlih ausläuft. Eine 
Warnung, die Anfänge eines Irrweges zu betreten, der in ſolchem A d des Ver: 

5 derbens endigt! (Dorner, Chriftlihe Glaubenslehre, II, 1. Hälfte, ©. 98 ff.). 

Mit diefer tieferniten Anfchauung von der Yüge befindet fi) nun der heutige Wel— 
braudy in grellem Widerjteit. Cine Unwahrhaftigkeit durchzieht den gejellihaftlihen Ton, 
den mündlichen Geſprächsumgang, die Mitteilung der Tagesbegebenheiten und die Erörte 
rung der Tagesfragen in der Zeitungsprefje, das politiihe und Parteileben, den Parla— 

10 mentarismus und die Diplomatte, den kommerziellen und Börfenverfehr, daß man davor 
erichreden würde, wenn man nicht längjt daran gewöhnt wäre und mehr ober weniger 
jelbjt mitthäte. Man vermeidet eben auch forgfältig den bäßlichen Namen Lüge und 
bilft fih mit Umfchreibungen und Befchönigungen. Die konventionellen Zügen beißen feine 
Manieren, die Prefje muß ihren Leſern Pifantes bieten, in der Politik gehen die Parteı- 

ı5 rüdfichten der —— vor, die parlamentariſchen Formen beruhen auf der konſtitutionellen 
Fiktion, in der Diplomatie iſt die Sprache dazu da, die Gedanken zu verbergen, im Ge— 
ſchäft muß die Konkurrenz bekämpft werden, die Börſe kennt überhaupt feine Moral. In 
— — wird überall gelogen, aber durch ſtillſchweigende Übereinkunft leugnet man, 
aß es fo fei! 

20 Nur eine Art der Lüge, die zu anderen Zeiten blühte, iſt neuerdings ziemlich außer 
Kurs gekommen: die religiöſe Heuchelei. Man trifft ſie noch und erträgt ſie kaum in der 
modernen Theologie, wo mit kirchlich-dogmatiſchen Begriffen Falſchmünzerei getrieben und 
chriſtliche Wendungen mißbraucht werden, um den Unglauben zu bemänteln. Sonſt aber 
verlohnt ſichs arg einen Schein des gottfeligen Weſens zur u zu tragen, wenn bie 

25 * Gottloſigkeit kein Hindernis des Fortkommens und der öffentlichen hung mehr 

ildet. 

Diefe Herrfchaft der Lüge macht e8 der Ethik ſchwer, nicht rigoriftifch zu fein. Mir 
berühren die Frage der fogenannten Notlüge. an bat Beifpiele derfelben in der Bibel 
nachtweifen wollen. Aber die Zweideutigkeiten, die Abraham in Ägypten (Gen 12, 11ff.) 

so und in Gerar (ib. 20, 2) ſich erlaubte, und die Ausflüchte Davids in Nobe (1 Sa 21,2) 
und in Gath (ib. 21, 13; 27, 10) gehören nicht hierher, gejchtweige denn die augenfcein: 
lichen Lügen Saras (Gen 18, 15) und Jakobs (ib. 27, 19). Das Verfahren Davids 
und Huſais (2 Sa 15, 34; 16, 18) möchte unter die erlaubten Kriegsliften zu rechnen 
fein. —— gebilligt finden wir im AT beſ. doch nur die Täuſchung, deren 

35 Rahab zur Rettung der Kundjchafter in Sericho (Yo 2) und in ähnlichem Falle das Weib 
des Bahuriters (2 Sa 17, 20) fich bebienten, und auf derartige Kollifionen beſchränken 
denn aud Rothe, Martenjen u. a. die erlaubten Ausnahmen von der Pflicht der Wahr: 
baftigleit. Doch wird die Erlaubnis genauer, ald gewöhnlich gefchieht, formuliert werden 
müfjen. Nicht, „wenn ein Menjchenleben oder fonft ein höheres Gut nur durch eine Lüge 

40 gerettet werden kann“, fondern „wenn ich individuell zur Rettung feinen anderen Ausweg 
erfinnen, fein anderes Mittel erfinden kann“, ift mir gejtattet, von der Wahrheit zu weichen, 
und felbft dann greife ich zu diefem Mittel nicht ohne ſchuldbewußtes Gefühl meiner Un: 
zulänglichleit und Schwachbeit. Denn e8 muß möglich fein, ohne Lüge durdhzulommen. 
Das Vorbild defjen, „welcher feine Sünde gethan hat, ift auch fein Betrug in Seinem 

4 Munde erfunden” (1 PBt 2, 22), wiewohl &r „verfuchet ift allenthalben gleich wie mir“ 
(Hbr 4, 15), fordert unbedingte Nachfolge, und ein vollfommener Mann (Epb 4, 13) ift 
nad Jakobus 3, 2 nur der, „der auch in feinem Worte fehlet”. 

Auch Scherzlügen, Ironie, rhetorifhe Übertreibungen können wir fo unfhulbig und 
unbedenklich nicht erachten. Es liegt, jagt man, bei diefen Redeweiſen jede Abficht einer 

so wirklichen Täufchung, jede böfe Meinung ganz fern; fie dienen nur zur Beluftigung, zum 
geiftigen Ergögen. Aber das kann doch nur gelten innerhalb eine® ganz miteinander 
vertrauten gejelligen Kreifes, und wie oft führt jelbft in einem folden das Übermaf des 
Ergögens zu blutigem Zwiſt. Die Gefahr Iauert überall, wo man mit der Züge fi 
— t. Ihren Bann zu brechen iſt nur da Ausſicht, wo man ihr keine Konzeſſione 

65 macht. 

Die Lüge hat ihre Gefchichte von dem an, daß fie in die Welt hereintrat, bis dahin, 
wo das endgiltige Gericht ded Herrn fie vertilgen wird. Es fteht ihr noch eine groß 
artige Zufammenfaffung und Offenbarung ihrer Macht in der letzten Zeit bevor, der mir 
entgegengehen (Offenb. Jo 13). Alles, was nur je an Verfehrung der Wahrheit, an 

co Yeugnung und Läfterung Gottes und Seiner Ehre dageweſen ift, wird in dem Reich des 


Lüge Lütlemann 681 


Antichrifts zur böchften Steigerung —— Dieſer freilich —* Triumph der Lüge 
bereitet ſich vor in der allmählichen Abſtumpfung des ſittlichen Urteils über ihre vielgeftal- 
tigen Erjcyeinungen in der Gegenwart. Mer jenen nicht fürbern will, mag vor dieſer ſich 
büten. Karl Burger. 


Lütlemann, Joachim, geft. 1655, und der Streit über die Menjchbeit 5 
Chrifti im Tode. — Sein Leben ift befchrieben in Philipp Rethmeyers Nachricht von den 
Scidjalen, Schriften und Gaben Lütkemanns, herausgegeben und vermehrt von Märtens, 
für ji und ald Anhang zu Lütlemanns Vorſchmack u. j. w. (Braunſchweig) gedrudt. Eine 
Würdigung des Mannes giebt Tholud, Akad. Leben, 2. Abt. ©. 109. 


In der erften Hälfte des 17. Jahrhunderts, während der Übermacht ber Lehrkirche 10 
über das tiefere chriftliche Leben, hat 2. durch feine Erbauungsichriften und feine Perfön- 
lichfeit, in welcher tbeologiiche Gelehrſamkeit mit dem innigen werfthätigen Glauben bes 
Pietismus und populärer Macht der Rede verbunden war, im Geijte Arndt und Johann 
Müllers weithin getwirkt; fein Streit mit den lutherifchen Orthodoren über die wahre 
Menjchheit Chrifti im Tode machte zwar großes Auffehen, ift aber ohne Bedeutung ges ı5 
blieben. — 2. ift am 15. Dezember 1608 zu Demmin in Vorpommern geboren. 
war auf der Schule zu Stettin und befuchte dann zunächſt die Univerfitäten Greifswald 
und —— wo er ſich in Dannhauers Unterricht und Umgang bildete. Darauf durch 
reifte er Frankreich und Italien und ftudierte nach feiner Rückkehr zu Roftod weiter. 1638 
nahm ibn die philofophiiche Fakultät dort in die Zahl der magistri legentes auf, 1643 20 
wurde er Profefjor metaphysices et physices und ſchrieb mehrere fcholaftifch:philo- 
fophifhe Schriften, 3. B. lineamenta corporis physiei, Roſtock 1647. Schon vorher 
hatte er aber in Sotiod zu predigen angefangen, und feine Thätigfeit als Prediger wurde 
für das chriftliche Leben in Roftod, das ja —* neben Straßburg ein Hauptſitz einer 
innigeren chriſtlichen Richtung ward, von großem Einfluß: Scriver und Heinr. Müller er— 3 
— hier von ihm mächtige Anregung; Joh. Jak. Fabricius, der vergebens den anderen 

redigern der Stadt die Not ſeiner Seele klagte, fand durch ſeine Predigten und ſein 
Geſpräch Frieden. Dieſe mannigfache Thätigkeit wurde nun durch einen Streit, in den 
er mit ber ſtreng orthodoxen Partei Mecklenburgs geriet, die der Herzog begünftigte, unter: 
broden. Schon im Mittelalter war der Sat ausgeſprochen worden und an frommen go 
Männern, wie Meisner und Grauer, hatte man ihn auch damals ruhig ertragen: Chriftus 
fei während der Zeit feines Todes nicht wahrer Menſch geweſen. Troß feiner fcholaftifch 
fubtilen Faffung ging der Sat bei diefen Männern aus einem religiöfen Intereſſe hervor. 
Lütlemann ſprach das jo aus (VII. propositiones metaphysices et physices: disput. 
II. loco corrolariorum): zum Begriff des Menſchen gehöre außer der Exiſtenz von ss 
Seele und von Leib die ihres Zufammenfeins, ihre Einheit. Mit diefer Einheit 
war aljo im Tode aud die Menjchheit Chrifti aufgehoben. Wer nun behauptet, fie fei 
geblieben, „entzieht, mag er wollen oder nicht, vieles der Wahrheit des Todes Chriſti. 
Wer aber befennt, daß Chriftus nur jcheinbar (putative) geftorben fei, kann fih aud 
nur für fcheinbar erlöjt halten“. Wie konnte man nun aber, indem man dieſe Konjequenz 40 
der Erlöfungslehre zog, die Gottmenfchheit Chrifti retten? Die göttliche Seite Chrifti 
follte nicht bloß mit der Seele, auch mit dem Leibe verbunden gedacht werben. „Es hat 
ja wohl,” fagte er in jeiner GCharfreitagspredigt (S. 299), „die Seele diefen Leichnam 
verlaflen, aber die Gottheit hat ihm nicht abgelegt. Es wohnt dennoch in dem toten Leibe 
das wahre, weſentliche, ewige Leben.” Doc troß dieſer Faflung blieb ein Widerſpruch 45 
gegen bie orthodoxe Lehre; diefe faßte die Gottmenfchheit Chrifti al3 eine immerwährende, 
nie aufgehobene. So entbrannte ein heftiger Streit. Lütlemann verteidigte fi in der 
dissertatio physico-theologica de vero homine; ein alter freund, Schragmüller, 
hatte zu Marburg denjelben Sat verteidigt und fand dort bei feinen Kollegen den hef— 
tigften Widerſpruch. 50 

Die — der orthodoxen Lehre ſchien, daß der Leib Chriſti, da er mit dem 
Geiſte noch die Einheit des Menjchen ausgemacht habe, unvertweslich geweſen fei. Hier 
gegen ftellten nun zwei weimarifche Hofprediger, Coller und Bartholomäi, in einer ano» 
nymen Schrift ihre Zweifel auf (zwo theologische Aufgaben u. ſ. w. in Coller® Samm- 
lung IV, ©. 553 ff.) und verteibigten von diefem Punkte aus Lütkemanns Anſicht. In 55 
den dogmatischen Schriften diefer Jahre fehen wir überall diefe Fragen behandelt. Zwar 
Bernd in feiner Einleitung in die chriftlihe Sittenlehre (S. 299) ſah, daß bier nur über 
die logifche Frage gejtritten werde, ob Einheit von Seele und Leib als ein weſentliches 
Merkmal zum Begriff des Menſchen gehöre; Pfaff erklärte das Ganze für eine Aoyouazia. 


682 Lütlemann Lukaris 


Auch Calov und Gerhardt wollten, daß man ſich an das Schriftwort halte und müßige 
Fragen vermeide. Anders eine große Menge der damaligen Streittheologen. Das Refultat 
faßte nun der feiner * ſo berühmte Weismann in folgenden Sätzen zuſammen. So— 
wohl das Myſterium der Einheit als der wahrhaftige Tod müßten feſtgehalten werden 
5 Man müfje demnach zwiſchen der phyſikaliſchen Wahrheit der gemeinen Schãätzung und 
andererſeits der göttlichen Schägung unterfcheiden: Nach jener fei Chriftus nicht mehr 
Menſch geweſen, wohl aber nad) diefer. Der Form nad) (formaliter) ſei er nicht mehr 
Menſch zu nennen geweſen, wohl aber dem Sein nad) (materialiter), da fowohl Körper 
als Geift noch wirkliches Sein gehabt hätten. Hiermit endete der Streit. Denn die fpä- 
ıw teren Theologen verſchmähten biefe fcholaftiichen Subtilitäten. 
Kehren wir zu Lütkemann zurüd. Kaum waren jene propositiones am ſchwarzen 
Brette angejchlagen, fo verlangte der Noftoder Theologe Cothmann, der Lütlemann fchon 
lange nicht wohl wollte, von dem Prorektor Unterfagung der Disputation und Konfis— 
fation der Thejen. Da ihm das abgeichlagen wurde, erjchien Cothmann bei der Dispu- 
15 tation und opponierte mit großer Heftigfeit. Man müfle zwiſchen dem natürlichen und 
übernatürlihen Menfchen unterſcheiden; ber letztere hätte nichts mit den Naturgefegen zu 
thun. Lütkemann aber fchlug ihn mit Hbr 2, 17, daß Chriftus in allen Dingen den 
Brüdern gleichgefett fei, aus dem Felde. Cothmann benubt nun feine Verwandtſchaft mit 
dem Minifter, er bringt die Sache an den lutherifch eifrigen Herzog Adolf Friedrich, und 
auf diefem Kampfplag gelingt ihm das Streiten beſſer: Lütkemann wird vorläufig von 
Kanzel und Katheder entfernt. Aber das eingeforberte Gutachten ber theologifchen Fakultät 
bittet, ihn tmegen einer fo geringen Frage, die den Grund des Glaubens nicht betreffe, 
feinem Amte nicht länger zu entziehen; die Geiftlichen des Landes und die Noftoder Ge— 
meinbe ftehen auf feiner Seite. So wird er denn in einem neuen Reſtript zu Katbeber 
25 und Kanzel zugelafien, unter der Bedingung, daß er einen beigelegten Revers unterfchreibe. 
Aber ebenſo diefer ald ein folgender milderer find gegen fein Gewiſſen. Es erfcheint vom 
Hofe der Befehl, unterfchreibe er nicht, fo jolle er binnen acht Tagen Stadt und Land 
ohne ſicheres Geleit räumen. Aber ſchon ehe ihn dies Urteil traf, war ihm ein Aſyl be 
reitet. Vierzehn Tage vorher hatte er nämlich von Herzog Auguft von Braunſchweig 
80 durch Bermittelung der edlen Herzogin, einer medlenburgiichen Bringeifin, einen Ruf als 
Generalfuperintendent und Hofprediger erhalten. Seine Gemeinde begleitete den Wagen 
des Megziehenden noch eine lange Strede unter Thränen; auf einer Eleinen Anhöhe des 
Weges hielt er feine Valetrede voll inniger chriftlicher Frömmigkeit und männlicher Zuver- 
fiht. In Braunfchweig trat er nun in einen gejegneten Wirkungskreis. Es mar mobl 
86 nicht ohne Ironie, daß Herzog Auguft einen feiner Minifter nad) — ſandte und 
für die „Überlaſſung“ des Luͤtkemann danken ließ; „dafern des Herzogs Liebden mehr 
dergleichen geiftreiche und gelehrte Männer übrig haben follten, mögen nicht ermangeln, 
diejelben ihm zufommen zu laſſen“. Bon ihm ging die trefflihde Schulordnung Herzog 
Augufts aus (1651); ebenfo arbeitete er die Ktirchenordnung von 1657 aus. Es hd 
wo noch Handbriefe des Herzogs vorhanden, die zeigen, wie er aud in Privatverhältnifien 
— (1668) Nat nern hörte. Bereits in feinem 46. Jahre erlag er einer higigen Krank: 
eit (1655). . 
Die Schriften Lütkemanns waren fehr mannigfaltigen Inhalts: viele find fcholaftifch- 
philofophifch und dogmatiich, wie de baptismo, de deo naturaliter cognoscibili ; felbft 
45 lateinische Epigramme bat der in den Kaffischen Studien wohlbewanderte Mann gedichtet. 
Aber eine weitgreifende Wirkung bat er durch feine erbaulichen Schriften geübt. Er war ber 
Erbe Arndts; neben deſſen mwahrem Chriftentum war das gelefenfte Erbauungsbuch auf 
längerhin Lütlemanns Vorfhmad der göttlihen Güte (1. Ausg. Wolfenbüttel 1643). In 
einer naiven Geſchichte jener Zeit verbietet der Teufel einem Jüngling nur zwei Bücher 
60 außer der Bibel: Arndts wahres Chriftentum und dies Buch Lütkemanns. Sein Büchlein 
vom irdiſchen Paradiefe pflegte man Arndts Buch als Anhang anzufügen. Seine: Harfe 
auf zehn Saiten, feine Predigten und feine geiftlichen Oden dienten benfelben erbaulichen 
wecken. Er hat freilich nicht den naiven, zum Herzen gehenden Bibelton wie Arndt und 
üller in feiner Gewalt; doch fchreibt er jchlicht, in einem für jene Zeit bewunderns— 
55 werten Deutſch. Mitten in dem mwohlgeoroneten Gang feiner Betrachtung reißt ibn oft 
die Anfchauung der Liebe Gottes zu hohem Schwunge bin. Dilthey. 


Luis von Leon ſ. oben ©. 393. 


Lukaris, Kyrillos, geit. 1638. — Litteratur: Die Quellen erften Ranges jind 
wie ſtets die Schriften des Kyrillos jelbit, von denen es dod) mehr giebt, ald man gewöhn- 


Lularis 683 


lich annimmt. Die theologiſchen Werke werden wir in der Lebensgeſchichte des Kyrill ſelbſt 
nennen. Hier verweiſen wir auf die große Anzahl der Briefe an ibn und von ihm, bie zu— 
legt von Legrand, Bibliographie Hellenique ou description raisonnde des ouvrages publies 
par des Grecs au dix-septiöme sidcle, Paris 1894—1896 herauägegeben find, namentlich im 
4. Bande. Hier, S. 161 erwähnt Legrand auc eine andere noch nicht herausgegebene Samm: 6 
lung von ungefähr 130 Briefen, die er aber eingejeben bat. Ebenda ©. 169— 175 findet 
man aud) eine Litteraturüberjicht, in der aber doch mandes fehlt. Wir ſehen uns daher ver« 
anlaßt, eine andere Litteraturüberfiht aufzuftellen. An WAufzeihnungen jüngerer oder älterer 
Beitgenofien von Kyrill fommen in Betradht: 

1. Das F entum vitae Cyrilli Lucarii per Antonium Legerum bei Thomas Smith, 
Collectanea de Gyrillo Lucario Patriarcha Const. , London 1707, ©. 77—83. Dieje höchſt 
wertvolle Darftellung ftammt von dem unten viel genannten Anton Leger und ift auf Grund 
von Ausfagen Kyrils ſelbſt verfaßt. Leider reicht fie nur bis 1629. 2. Narratio epistolica 
turbarum inter Cyrillum Patr. Const. et Jesuitas ete 1627 u. 1628, al& Anhang zu ben 
Mysteria Patrum Jesuitarum Lampropolis 1633, einer Schrift des Andreas Rivetus, aud 
bei Smith a. a. O. ©. 84—119 und bei Aymon in dem gleich zu nennenden ®erle ©. 201 
bis 236. Vielleicht ſtammt der Auffag von Kyrill felbjt, doch vgl. Legrand a a. ©. III, 
©. 88. 3. Ueber den Tod Kyrills berichtet der Augenzeuge Nathanael Stonopios, Kyrills 
Brotofygtellos in einem Briefe vom 4. Juli 1638 an u. Leger, zuerft bei J. H. Hottinger, 
Analecta Historico-Theologica, Zürid 1652, ©. 564 —566. Danach bei Legrand a. a. DO. IV, 20 
S. 514ff. 4. Leo Allatios de ecclesiae occid. et orient. perp. consens, ete. Köln 1648 ©. 1013, 
1073 und font. Er will das berichten, quae a fide dignis hominibus und Kyrill Freunden 
gehört hat. Sein Hauptgemwährsmann ift aber Georg Korejlios, eine als Theolog wie Menſch 
höchſt zweifelhafte Perfönlichkeit, überdies der Todfeind Kyrilld. Seine Darjtellungen find 
daher jehr gebäflig. 5. Uebertrieben günftig urteilt dagegen Hottinger in dem ſchon genannten 25 
Werte. 6 Evykrıos Attwios, Schüler des Korydalleus, Biſchof v. Naupaktos und Arta und geſuchter 
Lehrer jchrieb eine axolovdia Erxinoraouıxn über Kyrillos nad) deffen Tode. Vgl. defjen Leben 
von Anaftafiod Gordios bei Sathas, Bibliotheca graeci med. Aev., Venedig 1872, ©. 443, 
ALS jpätere Bearbeitungen dürfen jchon gelten folgende Werke: Die Lebensbefhreibungen 
von Syrill bei Thomas Smith in den jchon genannten Collectanea, S. 3—70, die er vorher 30 
jhon in Heinerem Umfange in den Miscellanea London 1686 erjcheinen lieh. Sehr gehäſſig ift 
die Schilderung in dem Werte „La Perpetuit de la foi de léglise Catholique touchant 
l’Eucharistie. Ausg. von 1782, Bd IV, ©. 533—645, wohl von Renaudot jtammend und 
hervorgerufen durch das zweifellos bedeutende Werk von Aymon, Monuments authentiques de 
la Religion des Grecs etc. à la Haye 1708. Er brachte zum erjtenmal viel handichrift- 35 
liches Waterial, wenn auch jehr unfritiih. Auch war feine Polemit maßlos. Ob aber 
die Angriffe von B. Haureau in feinen Singularit6s historiques et litteraires, Paris 1861, 
auf den Charakter Aymons berechtigt find, jcheint mir zweifelhaft. Sehr wertvoll find die 
leider nur furzen Beurteilungen bes Kyrill dur den berühmten Patr. v. Jeruſ. Dofitheos, 
namentlih in feiner "/oroola zeoi rar Fr "Ieovooltuoıs zaroınoyevoarrow ©. 1170 und in 40 
vielen anderen feinen Werken, vgl. Legr.a.a O. II, ©. 466, III, 70, aud die Akten der Synode 
v. Serufalem bei Kimmel, Monumenta fidei ecelesiae orientalis, Jena 1850, I, ©. 325 mit den 
Anhängen. Dojitheos iſt davon fejt überzeugt, dab Kyrill Ealvinift war, er fand es aber im 
Intereſſe der Kirche mehrfach nötig, diefe Meinung zu verhüllen. Aus den Werfen bes 
18. Jahrhunderts ift nur zu nennen die Historia Gymnasii Patavini von Nikolaos Kom- 45 
nenos Papadopulos, 2 Bode 1726, Venedig, ein Wert, dad nach dem Urteil von Legrand, 
Bibliographie Hell@nique des 16. Jahrhunderts, Paris 1885 I, S. V mit höchſter Vorficht 
zu benußen iſt, aber Teider noch immer mit Leo Allatios zufammen gegen Kyrill gebraudt 
wird, Im 19. Jahrhundert hat ſich wieder eine gewaltige Litteratur über Kyrill gebildet, 
aus der wir nur das Beite nennen. Bon Bedeutung bleiben immer die Worte des 50 
großen Kirchenhiftoriters Biefeler, Lehrb. der KG. III, 2, 1853, ©. 698ff. Intereſſant, aber 
ohne hiſtoriſchen Grund ift der Verſuch des M. Nenieris in jeinem Werke Kto. Aovzanız, 

ö oix. aaro. Athen 1859, den religiöfen Reformverfud des Kyrill als einen politifhen dar» 
zuftellen. Nach Renieris opferte Kyrill dem Freiheitsgedanken ſeinen Glauben. Er knüpfte 
mit den proteſtantiſchen Mächten an, um fein Volk mit deren Macht von den Türken zu be— 66 
freien. Bon den Griechen ijt zu nennen auch Sathas in feiner Neoriinrıxn Prhokoyla, Athen 
1868, ©. 244 ff. Gegen ihn, der wie die meijten Griechen die Nechtgläubigkeit des Kyrill 
feitgehalten, wandte jich Demetracopulos in dem 'Ednxor NausooAöyıor 1870, in feinen //ooo- 
Onzaı xai Aropdwors zu Sathas oben genanntem Werk, Leipzig 1871 und in den ’Era- 
roodwors oyaluarer, Triejt 1872, die die gleiche Beziehung haben, indem er entjchieden die 60 
Orthodorie Kyrill® beftreitet. Das Werk Pichler, Der Batriarh 8. E. und jeine Zeit, 
Münden 1862, das im Stile des Leo Allatius gefchrieben ift, bat der Verfaſſer felbjt mehr» 
fach gemildert in feiner befannten Gejchichte der Trennung zwifchen Or. u. Oce. 1864 — 1865. 
Wertvolles hat die 'Exrxinsaorıxn Akndeıa gebradt. Ich nenne die Artitel der Redaktion 
Sabrgang III (1882—1883) ©. 48, von GChamadopulos ebenda S. 151—153, von Gedeon, 65 
Sahrg. IX, ©. 122—123 und Fortjegungen. Endlich ift die furze aber urteilävolle Dar: 
ftellung bei Kattenbuſch in ſeinem Lehrbuch der vergleihenden Konfejfionsfunde, Freiburg 


— 


0 


— 


5 


684 Lukaris 


1892 zu vergleichen. Im Urteil trifft auch vielfach noch zu Gaß in dem Artikel der 2. Aufl. 
diefer Encyklopädie, 
“Orte ö£ Küoıllos 6 Kovoravuvounöieos &pwoddn tig vdoov talıns (sc. des 
Galvinismus) uereoynxevar, — xal ol ts alpkosws nooaonilovrres näcav je? Tour 
5 ud’ Eavriw Eyew ndnoav mv Avarolıznv Eaxinolav, tore ÖN Töre, donep Ünö 
ueydlov narayov Örürviodtvres ol Nu£tepon, Alos Allos ws noös rapd- 
tafır Öimyeipovro, zai dvöoıxös uera tijs Aimdelas dinywwilovıo tov P0OTOr- 
Berta tovrois Adixws ubuov Anoudfaodaı onovdalorres. Aus diefen Worten bes 
Patr. Nektarios von — des bedeutenden und orthodoxen Zeitgenoſſen Kyrills 
10 (PæxAno. ’Aind. I, 1880—1881, 2, 104, auch bei Renaudot, Gennadii ete. opuscula, 
Paris 1709) gebt hervor, mie die Seitgenoffen des Kyrill bereits feine Bedeutung für die 
damalige griechifche orthodore Kirche erfannt haben. Er hat zuerit feit 1453 die Kirche 
aus ihrem großen Schlummer eriwedt. Das 17. Jahrhundert wird von feiner Perſon be- 
herrſcht. Die im 18. Jahrhundert eindringende Aufklärung ftellte andere ‘Probleme, 
15 erft von da an treten auch die von Kyrill angeregten Fragen im Morgenlande zurüd. 
Heute wiſſen nur noch Gelehrte von ihm; die meiften von ihnen aber jegen alles daran, 
feine Orthodoxie zu retten. In der nachfolgenden Skizze des Lebens Kyrills kann auch 
nur das der leitende Gedanke fein, die religiöfe, theologische und kirchliche Entwickelung 
Kyrills darzuftellen mit Rüdfiht auf die von ihm verfuchte Reformation feiner Kirche. 
20 Obwohl im einzelnen auch jetzt noch vieles dunkel bleibt, ſo laſſen ſich doch drei 
ar in der Entmwidelung Kyrills unterfcheiden, deren Ka bis zu der erften ſtarken 
erührung des Mannes durch den Proteftantismus reicht. Diefer menden wir und zus 
nächſt zu. Kyrillos Zufaris (Kvoıllos Aobzagıs) — nicht anders iſt zu ſchreiben —, 
oder wie er mit feinem weltlihen Namen bief, Konftantinos, wurde geboren am 13. No: 
235 vember 1572 in Kandia, der Hauptftabt Kretas (Leger bei Smith, Colleetanea, ©. 77, 
für das Jahr auch die Notiz im Cod.334, der aus dem Jahr 1640 ftammt, bei Papadop. 
Kerameus “/eooooAvsuren Bıßluodhen, tom. IV, enthaltend die Codd. des Metochion 
bes hl. Grabes in Konjtantinopel, 1899). Er war keineswegs „obscuris ac miserrimis 
natus parentibus“ (Leo Allatius a. a. D. ©. 1074). Meletios Pegas kann dem Kür. 
80 jchreiben: Ilegıparam yore naida oe oby ij run All’ 6 Deös Epvoe (Legrand IV, 
©.215) und For. felbft rühmt fich feinem Gegner, dem Patr. Timotheos, in dem Briefe 
vom 4. Juni 1613 gegenüber „Yueis öums oldate, 6oov neolpnuos zal xara yıv 
xal zara Odlaooavy zarois N &un, xal Ötı ob ordvos zal poavlijia yEros or 
zal üvdownor Baoßaooı, vöodoı, dovkoı al Aönkoı ol re all Eiinwes 
85 eboynuoves, Blebdeoor, Ev te ıjj nosırela zal ıjj &xrinoia nreoißkeror (Legrand IV, 
279). Dies Eine zur Gharakterikit der Schilderungen des Leo Alatius, In Kreta ar 
Kyrillos Lehrer Meletios Blaftos, dem auch Meletios Syrigos feine erfte Bildung verdankte 
und der für einen bedeutenden Lehrer galt (Zegrand a. a. O. II, ©. 395, 470; Gedeon, 
Erz). ’Alnd. IX, ©. 166). Nach Leger (a.a. DO. ©. 77) kam Kyrill bereits in feinem 
40 12. Jahre nach Venedig und von da bald nah Pabua, wo er bis zum 23. Lebensjahre 
blieb. Hier wird er auch den Cremonini und Piccolomini gehört haben, deren Namen er 
menigitend dem Leger genannt hat (a. a. D. ©. 77). Pichler legt auf die Konftatierung 
diefer Thatfache großen Wert, um aus dem Einfluß dieſer Skeptiker die Vorliebe Kyrills 
für den Proteftantismus zu erflären. Sicher ift aber im Gegenteil, daß dieſer mit Ma— 
4 ximos Margunios (f. d. A.) zu der Zeit einen fehr regen Brieftwechfel unterhielt, den Ye 
ers a. a. D. Bd IV veröffentlicht hat. Er kannte diefen Theologen, der der römifchen 
irche fehr gewogen war und eine Union zwiſchen den beiden Kirchen anftrebte, jedenfalls 
von Kreta her, wo Margunios etwa von 1579—1584 als Mönch lebte. Kyrills Stellung 
u dem leßteren war bie eines Schülers. Auch vermittelte der gelehrte Margunios ihm 
so die Bekanntſchaft mit abendländifchen Gelehrten, wie David Höfchel und Fr. Sylburg. Nach 
Gedeon haben die Beziehungen zwiſchen den beiden Männern auch noch beitanden, als 
Kyrill theologiſch ſchon andere Bahnen bejchrit. Aus den Worten, mit denen Kyrill in 
dem Briefe vom 6. Sept. 1618 dem M. A. de Dominis feine frühere Stellung zum fa: 
tholicismus ſchildert, kann ich nur den großen Einfluß des Marimos Margunios auf Kyrill 
55 erkennen. Es heißt da (Legrand IV, ©. 333): Et quamvis cum Romano pontifice 
non communia canemus, neque ipsum prout se confitetur, pro capite scilicet 
ecclesiae acceptaremus, credebamus tamen praeter quaedam pauci momenti, 
in quibus graeca ecclesia dissentit a latina, dogmata ecclesiae pontificiae vera 
esse, doctrinam vero reformatarum ecclesiarum ut inimicam veritati abho- 
0 minabamur re ipsa nescientes quid abhominabamur. Piccolomint und Gremonini 


Lukaris 685 


haben den Kyrill alſo wohl nicht dem Katholicismus abwendig gemacht. Im übrigen wird 
man ja zugeſtehen, daß Kyrill ſich nicht allzuviel von abenblänbifeher Bildung angeeignet hat. 
Sein Latein ift nicht einmal immer grammatifch korrekt, das Italieniſch fcheint er gewandt 
zu beherrſchen, und fein Griechiſch mar treffend und elegant, wie denn Korydalleus auch 
zwei Briefe Kyrill in feine Mufterfammlung: Turoı &ruoroAsv xrA. Ausg. von 1786 5 
©. 132 und 133 (auch bei Legrand I, 20 und 21) aufgenommen hat. Philoſophiſche 
Bildung, namentlich logische Schulung verrät er mehrfach; ob feine theologiſche Bildun 
aber jemals eine tiefere geweſen ift, bezweifle ih. Daß er den Proteftantismus theologif 
völlig begriffen hat, werde ich unten mehrfach beftreiten, doch läßt fich nicht verlennen, 
daß er die wichtigſten proteftantifchen Lehren jo verarbeitet hat, daß er fie namentlich in 10 
jeiner Confessio mit volfstümlich griechtfcher Einfachheit vortragen konnte. Im Jahre 1594 
war feine Studienzeit wohl abgejchloffen, denn Meletios Pegas fchreibt an ihn als einen 
lspoudvayos und wevuarıxzös (6. Juli 1594, Legr. IV, ©. 214). Am 2. Mai 1595 
ift er bereits Syglellos am Hof des Patriarchen in Alerandrien. Diefer, Meletios Pegas 
war ein Verwandter Kyrilld. Von 1595 bis etwa 1602 darf man ihn fi im Ausland ı5 
denken. 1596 mar er Rektor der ruffiichen Akademie in Wilna. Das ergiebt ſich aus der 
Angabe am Schluß de Ardkoyos dodddokos von Meletios Vegas, der 1596 in Wilna 
—— und von Kyrillos korrigiert wurde (einzig bekanntes deutſches Exemplar in der 

ibliothek zu Wolfenbüttel). In dieſer Zeit nahm Kyrill als Beauftragter des Patriarchen 
von Alexandrien an den mehrfachen Unionsverhandlungen zwiſchen den ——— Kon: 20 
eſſionen in Polen und Litthauen teil. Noch im Jahre 1600 verhandelte Kyrill nach der 

ichtung (Regenvolscius, Systema Historico-Chronolog. Eceles. Slavon. 1652, 
S. 427). In dieſer Zeit ſei Kyrill, ſo behaupten ſeine katholiſchen Gegner noch immer, 
auch nach Genf und Wittenberg gekommen. Leo Allatius und Papadopulos kennen ſogar 
die Geldſumme, die er dort für feinen Übertritt zum Proteſtantismus erhalten (a.a.D.1073 3 
bzw. 293). Schon Giejeler bemerkt, daß die Quellen nichts von einem Aufenthalt im 
Abendlande wiſſen. Daß er nicht in Genf geweſen, zeigt deutlich der Inhalt des Briefs, 
den die Genfer Theologen 1628 (Legr. IV, 375) an ihn fchrieben, um den U. Leger ihm 
zu empfehlen. Wäre Kyrill vor 30 Jahren in Genf gemwejen, hätten diefe Männer defjen 
ohne Frage in dem Briefe Erwähnung gethan. In derjelben Zeit fol Lukaris auch ein so 
Bekenntnis zum römifchen Katholicismus abgelegt haben. Der Jefuit Skarga hat in 
feinen Miscellaneis de Synodo Brestensi (nad; Regenvolscius S. 471) einen Brief 
Kyrill vom 24. Januar 1601 veröffentlicht, in qua Confessionem fidei suae Ro- 
manae conformem edit. Leger hat nun den Kyrill gefragt, ob dem fo fei, und dieſer 
bat e8 unter Eid in Abrede geitellt (a. a. O. S. 79). Bielleicht aber hat die ganze Sache ss 
darin ihren Grund, daß Lukaris damals noch romfreundlich wie fein Lehrer Margunios 
gefinnt war. 

Bald nad 1600 ftarb Meletios Pegas, nach Gedeon, ivaxes narorapyıxol ©. 548, 
am 13. September 1603. Dieſer Angabe bin ich auch in meiner „theologijchen Yitt. d. 
griech. Kirche im 16. Jahrhundert” 1899 ©. 54 gefolgt. Nachträglih Habe ich in dem « 
Briefe von of. Ecaliger (Epp. Seal. Nr. 157 ©. 349, Ed. von 1628, Frankfurt) vom 
13. Mai 1602 gelefen, Meletios jei ante paucos menses geftorben, aljo wohl ſchon 
1601, jpäteftens 1602. Kyrillos wurde nun der Nachfolger des Meletios, aljo wohl 
1602. Offentlich rühmt er fih 1613, daß er das Amt ohne Simonie erhalten habe 
(Zegr. IV, 279). Hiermit fchließt die erfte Periode des Lebens Kyrills. Von proteitan= 45 
tiichen Einwirlungen ift bis jetzt gar nichts nachzumeifen. Wahrjcheinlich fällt in dieſe 
Zeit auch feine Schrift gegen Marcus Furius, in der er die Verehrung der Bilder ver- 
teidigte, von Kyrill in feinem Briefe an M. U. de Dominis erwähnt (Legr. IV, 336); 
die darauf erfolgte Gegenfchrift von Fuxius hat bei ihm den Bilderglauben untergraben. 
Sowohl Marcus Furius Transfylvanus und feine Werke, wie die Schrift des Kyrill find co 
mir unbelannt. 
Die zweite Periode in der Entmwidelung des Kyrill rechnen wir von dem Bejteigen 

des Thrones von Alerandrien bis zum Eintreffen von U. Yeger in Konftantinopel 1628. 
Es ift die Zeit, in der Lukaris nad und nad) mit dem Katholicismus überhaupt bricht 
und dem Proteftantismus immer a * fommt, nah außen zivar den Bruch mit feiner 55 
Kirche vermeidet, indeſſen den Gedanken einer Reformation derjelben heimlich immer ftärfer 
werden läßt. Sein hohes Amt eines Patriarchen verwaltete er dabei fehr energifch, 
wie er fi denn auch vor einem Konflifte mit dem ökumeniſchen Patriarchen nicht ſcheut 
(Xegr. IV, 230 ff). Vielfach war er auch auf Reifen und predigte dabei viel, wie er 
denn auch in Alerandrien das Wort verfündete. Leider ift von den Predigten Kyrills eo 


686 Lukaris 


nur das Wenigſte bekannt, namentlich nur die Auszüge in den Alten der Synode zu Kon— 
Itantinopel von 1672 (Himmel a. a. D. ©. 341ff.), während doch in der Bibliothef des 
Metochiond des heil. Grabes in Konftantinopel umfangreiche Handicriften eine große Zahl 
Predigten Kyrills enthalten, namentlih Nr. 39, 262, 263, 406, 427, 430, 439 (Katalog 

6 des Papabop. a. a. D.). 
Seine Belehrung zum Proteftantismus erzählt Lukaris in einer an Gal.1 erinnernden 
Weiſe dem M. A. de Dominis in dem ſchon genannten Briefe (Zegrand IV, 333 ff.) 
Ubi vero Deo placuit misericordi nos illuminare ut animadverteremus quo in 
errore versabamur, mature cogitare incepimus, quid opus esset facere. — 
ı0 Quid ergo feci? Libris aliquot evangelicorum doctorum quos Oriens noster 
non quod nunquam viderit, sed neque utrum essent, obstantibus pontifieiis 
censuris, nunquam audiverit, opera et favore amicorum acquisitis, spiritu 
sancto assiduis orationibus invocato, per triennium doctrinam graecae et la- 
tinae eccelesiae cum ea, quae est reformatae collavi (sic). Das Gewiſſen ift ibm 
16 dabei der Richter getvefen. So hat er die Wahrheit der proteftantifchen Lehre erkannt. 
Wann diefe 3 Jahre geweſen find, hat Kyrill leider nicht gejagt. Seine erfte Berührung 
mit dem holländischen Gefandten Cornelius Haga (eigentlih Van Haghe, Smith, Collect. 
©. 71) fällt ungefähr in das Jahr 1602 (Brief an Uytenbogaert vom 30. Mai 1612 
bei: Praestantium ac erudit. viror. epist. eccl. et theol. Jac. Arminii ete., Am- 
20 stelodami 1684, ©. 314 ff. und fpäter bei Aymon a.a.D. ©. 125f.). Der Engländer 
Sandius berichtet in feinem Reiſewerk (Smith, Colleet. ©. 14) über den Orient aus dem 
Sabre 1611, Kyrill fei reformatae ecclesiae amicus. Dagegen ift der ſchon citierte 
Brief an den berühmten Nemonjtranten Uytenbogaert mehr ablehnend als freundlich zu 
nennen. Er befämpft darin die abendlänbifche Philoſophie, lobt die Unwiſſenheit des 
25 Orients, die ihn vor zaworowias bewahre. Ein Neues im Drient anzufangen, hält er 
nur magno cum scandalo totius Christianitatis für möglid, und fann nur wünjchen, 
das U's Kirche auch beim Alten bleibe. Am 4. Juni 1613, kurz nachdem er die ihm 
angebotene ökumeniſche Patriarchentwürde abgelehnt, meil er den dafür geforderten Preis 
nid zahlen wollte, muß fi) Kyrill aber jchon gegen den Vorwurf öffentlich verteidigen, 
30 er fei ein Aovrepands (Streitichrift gegen den Patr. Timotheos, Zegrand IV, 269 ff.). Er 
thut das mit dem vollen Bewußtjein einem Ignoranten gegenüberzuftehen, der feine Ab- 
nung bat, was es um die lutherifche Lehre je. Er beruft fich darauf, daß feine Ortbo- 
dorie mweltbefannt ſei und nennt dabei feinen Glauben an den breieinigen Gott und Chri— 
jtum den Erlöfer, eine Verteidigung, die ihn allerdings im höchſten Sinne, aber nicht im 
35 Sinne damaliger Frageftellung in der griechifchen Kirche als orthodox erwies. Diefer 
Brief ift eigentlich) das Schönte, was Kyrill geſchrieben. Es gebt der Frühlingshauch des 
reformatoriichen Bekennens durch feine Worte. Ich habe darum auch die Überzeugung, 
daß im dieje Zeit etwa die drei Jahre fallen, in denen Kyrill fih von der Wahrheit des 
Proteftantismus überzeugt hat. Denn gerade in dieſer Zeit empfing er auch proteftantiiche 
«0 Bücher, von denen er ein Merk des Arminius erwähnt. Das findet fi mit einer Dar— 
ftellung feiner damals noch unvollendeten theologifchen Überzeugung in. dem Briefe an 
Uytenbogaert vom 22. September 1613 (zuerit in der oben genannten Brieffammlung 
©. 357 ff., dann bei Aymon ©. 130 ff., Xegrand IV, 269 ff). Bei der Schilderung der 
orthodoren griechischen Lehre meint er, die Yehre des Arminius vom hl. Geifte unterfcheide 
45 ſich nicht fo fehr von der griechifchen, von den Saframenten treten jchon die Taufe und 
das Abendmahl bejonders hervor. Die Hauptunterfcheidungslehren vom freien Willen, der 
Rechtfertigung, der Prädeftination will er nicht behandeln, de quibus quid certe te- 
nendum, nondum constat mundo (Yegrand IV, ©. 310). Bejondere Förderung in 
der Kenntnis und Aneignung der proteftantifchen Lehren gewann Kyrill dann durch die 
50 Korrefpondenz mit dem holländiſchen Staatsmann David Le Leu de Wilhem, die am beften 
bei Zegrand IV, ©. 313 ff. abgebrudt ift. Auch diefer fandte ihm Werke, nämlich von 
den Arminianern Konrad Vorftius, Hugo Grotius, von Rainoldus (Joh.? efr. J. G. Wald, 
Bibl. Theol. Sel. I, ©. 255), aber aud) den „Hutterum“. Bebeutfam ift, daß in dieſer 
Korrefpondenz Kyrill zum erftenmal von feiner catechesis fpridt, quam orientalibus 
65 meis oblaturus sum. Doch hält er die Ausführung einer Reformation feiner Kirche 
für unmöglich (2egr. IV, 316). Von den VBorbedingungen einer foldhen und von ber 
evangelifchen Lehre verrät er aber nur ſchwaches Verftändnis, wenn er die Reformvorjchläge 
Wilhems dahin beanttvortet: Ego omnia illa capita apte credo ad tria posse re- 
duei, quae si missa fierent, et opposita introducerentur, facilis esset refor- 
«0 matio. Explodatur ambitio, avaritia et superstitio; introducatur humilitas ad 


Lularis 687 


exemplum Christi Domini, contemptus temporalium et simplieitas evangelii 
et facillime obtinetur eupitum. Den Hauptſchaden der griechifchen Kirche fchildert er 
aber mit den Worten: Ecclesiam graecam nil tam pessundat ut superstitio, Dies 
eine Wort über die Reformation zeigt zur Genüge, daß Kyrill um 1620 jedenfalld den 
Proteftantismus noch nicht verftanden hat. Wielleiht liegt das auch darin begründet, 6 
daß er biöher weſentlich die Lehre der Arminianer kennen gelernt hatte. Dem Verkehr 
mit Wilhem verdanken wir aud eine umfangreiche Beurteilung des römiſchen Katholicis- 
mus durch Kyrill. Jener hatte ihm ein Exemplar der 1616 erjchienenen neugriechiichen 
Überfegung der Dottrina christiana von Bellarmin gefandt. Kyrill ſchickte e8 mit hand: 
fchriftlichen Notizen verjchen zurüd (Zegrand IV, 322). Diefes Eremplar befindet ſich jet 
in der Univerfitätsbibliothef in Leyden. Bon Legrand (I, 106) durch Proben darauf 
aufmerfjam gemacht, habe ich die jämtlichen Anmerkungen aus dem mir hierher gejandten 
Werke abgejchrieben. Den Gejamteindrud kann ich dahin zufammenfaflen: Die Anerfen- 
nung der Schrift, als alleiniger Norm des Glaubens und die Betonung des alleinigen 
Verdienſtes Chrifti tritt ftarf hervor, daneben legt Kyrill aber Wert auf mancherlei Kleinig- ı6 
feiten, und überfieht namentlich in der Ethik augenfällige Konfequenzen des römiſchen Sy: 
ſtems. Auch bier habe ich das Urteil gewonnen: eine theolo we Durchbildung bat dem 
Kyrill doch gefehlt. Den fchon häufig genannten Brief an m. . de Dominis, der auch 
in diefe Zeit fällt, aber nicht mwejentlich Neues bringt, will ich der Kürze halber übergehen. 
Dagegen find bier mehrere Schriften zu nennen, bie lediglich Streitfchriften gegen die 20 
Römer find und dabei einen reformatorifchen Gedanken vö iß vermiſſen laſſen. Dahin 
gehört zuerſt der Brief an den nolyzınav Kvoıov Tνy “Padovi Boeßoda, abder- 
nv xal yvıjowv »Anoovöuov tis Obyxooßkaylas ändons bei Dofitheos, Patriarh von 
„erufalem in feinem Touos dyarıns xara kativaw Jaſſy 1698 ©. 547 ff. (Kol. Bibl. 
in Hannover). Der Brief enthält eine Polemik gegen die Anwendung des dlvuov bei 25 
der Mefje. Neue Gründe werben nicht vorgebradht. Höchſtens ift das bemerkenswert, daß 
Kyrill allein fih auf die Schrift berufen will. Dofitheos hat im Anfchluß daran eine 
Predigt Kyrill3 an die Orthodoxen zu Tergovift veröffentlicht, a. a. O. 552 ff. Die Predigt 
war jchon 1632 von J. Matth. Caryophilos in feinem Heinen Werke: Anodoxıuao 
xal xardxgıoıs tijs Er Öwöuarı Kvoiliov ete. Rom. Typis Saer. Congr. de Prop. so 
fid. veröffentlicht, zweite Ausgabe 1671. Diefe Rebe enthält ſechs Anathematismen, die 
fih gegen die Nömer richten und wejentlih vom Ausgang des hl. Geiftes, vom Fegfeuer 
und dem Primat des Papftes handeln. Alles ganz griebiih und doch nad Garyophilos 
aus dem gehe 1616. Sehr interefjant ift auch die Schrift Kyrills gegen die Jeſuiten, die 
Papad. Kerameus in dem 1. Band der "Avdlexta legoool orayvokoyias, Petersburg 35 
1891, ©. 220—230 zuerſt veröffentlicht hat, in ihrer Art ein Meifterftüd der Polemil, 
die zulegt die Mittel angiebt, wie man die Vertreibung der Jefuiten vorbereiten fann. 
Sie fällt fpäter als das Jahr 1612, denn der Patriarch Timotheus, der 1612 zur Re— 
gierung kam, wird ſchon erwähnt. Als Patriarch von Alerandrien hat er auch die ouv- 
Touos noayuareia zara ’lovdalor &v Ani Öraltrıw noös Te@ouov Toy ndoyav w 
herausgegeben. Sie erfchien 1627, gedrudt in der unten zu nennenden Druderei in Kon= 
Stantinopel, Zegrand I, S. 234, mir ift fie unbefannt. 

Am 4. November 1620 wurde Lukaris Patriarch von Konftantinopel. Leo Allatius 
und Papadopulos wollen behaupten, er habe feinen Vorgänger vergiftet. Wir halten uns 
dabei nicht weiter auf. Als öfumenifcher Patriarch hatte Kyrill entjchieden noch mehr Einfluß. 4 
Darum wird er von den proteftantifchen Mächten, namentlich den Holländern, noch mehr 
geſucht, von den Sefuiten, die von dem franzöfiichen Botfchafter de Marcheville protegiert 
wurden, aber noch mehr angefeindet. 1623 war feine erfte Verbannung. Seine Stellung 
zur Reformation macht indeijen in den erjten Jahren feine befonderen Fortſchritte. Biel: 
leicht hinderte bier die offizielle Stellung, die Kyrill einnahm. Befremdend kann ich es nur so 
nennen, wenn feine offizielle Stellung ihn im Jahre 1622 dahin führte, eine Heiligiprechung 
vorzunehmen. Es handelt fih um den bl. Itodomoc 6 N£os, der 1579 ftarb: Das 
Hiftorifche ift näher dargeftellt ın dem Bußkiov tov 6odov Aöyov, London 1625 (Le 
grand I, 188ff.), der Etlaß Kyrills ift aus dem offiziellen Koder des Patriarchats 
abgedrudt in der ’Exxino. ’AA. Jahrgang III. (1882—1883) ©. 48. Zwar fpricht ſich s6 
der Patriarch jehr gewunden aus, er jagt aber doch: eixds Zorı xal noös davon 
tov ung Yüow yapıoudımy Tod telerapyıxod nweiuaros ul) navranacır dyon- 
olovs elvaı täs r@v Velwv Avdoiw noeoßevoss zal ueortelas. In welchem Gegen| 
ftebt das zu der Note auf ©. 91 der oben genannten Dottrina des Bellarmin (auch bei 

Zegrand I, 108): Meoirms els 6 Xoiorös ueoitov um Öeöuevos' 6 XKoworös onkayy- @ 


- 


0 


688 Lukaris 


vixdhreoòog Lorı noös huäs ra uein rov N ra Jona ulin dlinkwos! Doch wer 
weiß, ob mir den furchtbaren Gegenſatz ganz fennen, in den er Gelbft allmäblih ge 
lommen war? 

Nur beiläufig fei bier noch erwähnt, daß Kyrillos eine Buchdruderei durch den ge 

5 ſchickten Niklodimos Metaxas um 1527 von England ber in Konftantinopel einführen ließ. 
Durd die Machinationen der Jejuiten wurde die Druderei von den Türken zerftört. 

Eine neue, die dritte Entwidelungsperiode Kyrills beginnt erft mit dem Kommen 
von Anton Leger. Der Patriarch fcheint damals jelbit das Bebürfnis gehabt zu haben, 
feine Beziehungen zu den Proteftanten zu ſtärken. Er fnüpfte wiederum an mit dem 

10 Erzbifhof von Canterbury. 1616 hatte er ſchon an Georg Abbot gefchrieben, der da— 
mals dieſe Stelle inne hatte. Jetzt ift es der Erzbifhof Georg, an den er fich menbet. 
Auh die Sendung des berühmten Codex Alexandrinus muß ald ein Mittel zum Zwed 
der Verbindung mit den Engländern aufgefaßt werden. Da fam ihm von anderer Seite 
Hilfe. Cornelius Haga ließ einen Prediger für die holländiſche Geſandtſchaft fommen. 

15 Es war Anton Leger aus Piemont. Das Nähere über defjen Perfon bei Senebier, Hi- 
stoire litteraire de Gendve, Genf 1786, tom. II ©. 130, doch nicht ohne Fehler, 
befjer in Pauli Colomesii Italia, Hamburg 1730, ©.195 ff. Er wurde von den Genfer 
Geiftlihen entjandt. Leger war Galvinif. Er fam 1628 und blieb bis 1636 (Legrand 
IV, 454). Wer will fagen, ob er zum Verhängnis oder zum Segen für die evangelifche 

20 Bewegung kam? Vielleicht hätte er ſich befjer darauf beſchränkt, den Kyrillos und feine 
Geiftlichkeit zu einem Haren Standpunft hindurchzuführen und gewartet, daß die Bewegung 
in das Volk durch die eigene Geiftlichkeit fam. Aber er unternahm es, den Calvinismus 
unvermittelt in das Volk einzuführen. Schon in feinem Briefe vom 4.31. März 1629 
ift er ſich klar, was zu thun ift, die Bibel muß in die Volksſprache überfegt, Schulen 

35 müſſen gegründet werden, ein Katechismus herausgegeben werden (Zegrand IV, 381). Ihm 
ftimmt Cornelius Haga bei (Legr. IV, 383). Er mwill die erectio eine® Gymnasi, alfo 
wohl eine höhere Schule ftatt der von Leger erftrebten Elementarjchulen. Wie diefe Pläne 
durchgeführt wurden, läßt fich nicht Har beurteilen. Die Bibelüberfegung erſchien 1638. 
Es iſt die auch von ar. Bibl. Nov. Test. 1872 ©. 142 bejchriebene. Das Beſte 

30 giebt Legrand I, 363 ff. Dem Grundtert war eine neugriechifche Überjegung beigefügt, 
die Marimus Galliupolita verfaßt hatte unter Beihilfe Kyrille. Letzterer hat auch die bei 
Legrand abgebrudte Einleitung gejchrieben. Der Drudort ift Genf. Nah dem Drient 
fam fie erit, als Kyrill fchon tot war. Auch Schulen wurden errichtet, denn Nathanael 
Konopios kann es beflagen, daß nad dem MWeggang Legers fie ins Stoden geraten (Yegr. 

35 IV, 493). Ob ein Volkskatechismus gefchrieben wurde, wiſſen wir nicht. Dagegen gab 
1629 Kyrillos feine befannte Confessio heraus. Das muß damald ein Ereignis in ber 
theologischen Welt auch des Abendlandes geweſen fein. Schon im Jahre 1629 erjchienen 
zwei lateinifche Ausgaben, melde davon die Ed. princeps ift, wagt auch Legrand nicht 
zu entſcheiden (I, 267). Aus demjelben Jahre find vier franzöftiche, eine engliſche, eine 

40 deutjche gar (Göttinger Univerfitätsbibliothef) befannt. Nicht alle von diefen waren 
vollftändig. Erft die Ausgaben von 1633 an fügen dazu am Ende die vier Fragen und 
bringen den griechiſchen und lateinischen Text. Das griechifhe Driginal liegt in Gent. 
Legrand giebt das Nähere, auch ein Falfimile (Yegrand IV, 315 ff). Im ganzen zäble 
ich 19 Ausgaben oder Überjegungen. Daß die Confessio ein Wert von Kyrillos ſelbſt 

45 ift, follte nicht mehr beftritten werben. Legrand hat es unwiderleglich nachgewieſen. Was 
den Inhalt der Confessio anlangt, jo hat Hugo Grotius in feiner (ohne feinen Namen 
erjchienenen) Ausgabe der Confessio von 1645 in der Einleitung bemerft: „Ita ad 
amussim cum praeeipuis Calvini plaeitis consentiens, ut ex illius Christianae 
religionis Institutione descripta videri rg Das gilt aber doch höchſtens dem 

so Sinne nad. Pichler weiſt auf die Abhängigkeit von der Conf. Gallicana bin, ich möchte 
lieber die Belgiea vergleihen. Zum näheren Eingehen fehlt der Raum. Man fagt am 
beiten mit Gaß: Das Bekenntnis ift calvinifch, aber in der Sprache der griechifchen Kirche 
und dem Belenntnis der letzteren möglichft angenäbert. 

Wie die Confessio in Konftantinopel aufgenommen wurde, können wir ame be 

65 urteilen, da die genügenden Quellen fehlen. Das interefjantefte griechiſche Dokument iſt 
die fchriftliche Rechtfertigung, die im Jahre 1636 der Erzbifchof Meletios Pantogallos von 
Ephejos für fi, den Neophytos von Heraclen und den Kyrill ſchrieb und zwar als Kreter 
an die Kreter (Xegrand IV, 432 ff). Danach muß die Aufregung gegen die Confessio 
doch eine ziemliche getvefen fein. Zwar hatten die meiften dieſe wohl nicht veritanden, 

co dennoch nannte man den Kyrillos einen aloerıxös, feine Anhänger nicht minder (S.439). 


Lukaris 689 


Auch läßt die Schrift deutlich erkennen, daß eine Synode geweſen war, die ſich mit den 
»epäakara des Kyrill beichäftigt hatte. Sie hatte ihn jedenfalls nicht verdammt. Auch ließ 
man bon feiten der Gegner den Georgios Koreffios nach Konftantinopel fommen. Der 
mußte mit Leger disputieren. Mehrfache Verbannungen des Patriarchen fcheinen die evan- 
geliihe Bewegung nicht aufgehalten zu haben. Das größte Unglüd aber war der Fort: 5 
ang Legers 1636. Zwar machte auch fein Nachfolger Sartoris einen guten Anfang. Er 
tarb aber ſchon 1637 (Legrand IV, 498). Ein Nachfolger jchien nicht gleich befchafft werden 
zu können. Inzwiſchen jpannen aber die Gegner eine neue ntrigue gegen den Batriarchen. 
Als Sultan Murad gegen die Perjer zu Felde ziehen wollte, verbädhtigte man ihm den 
Kyrillos, er mwiegele die Kojaden auf. Ber der Abmwejenheit des Heeres fünne das doppelt 10 
efährlih werben. Der Sultan hörte auf das Gerede. Er ließ den Patriarchen durd) 
— erwürgen und ſeinen Leichnam ins Meer werfen. Seine Freunde fanden die 

eiche und begruben ſie zuerſt fern von Konſtantinopel. Erſt nach Jahren konnte dem 
Kyrillos eine Ruheſtätte in Konſtantinopel verſchafft werben. 

Daß mit dem Tode des Patriarchen die Bewegung nicht erloſch, beweiſen die Sy: 15 
noden von 1638 in Konftantinopel, 1642 zu Jaſſy, 1672 in Jerufulem, 1691 in Sons 
ftantinopel. Es ift auch nicht der Fall, daß Kyrill Feine Anhänger gehabt habe. Wir 
müſſen im Gegenteil behaupten, verhältnismäßig hatte die evangelifche Bewegung viele 
Freunde. Schon 1629 kann Cornelius Haga an die Genfer fchreiben: Et quamvis fun- 
damenta, quae antehac jacta fuerunt adhuc latent, nec vulgo apparent, tamen 30 
cum rev. patr. Constantinopolitanus et Alexandrinus, aliique nonnulli prae- 
cipui praelati et antistites graecae ecclesiae lumine evangeli illustrati sunt, 
non parva mihi spes affulget ete. (Legr. IV, 382). freilich hatte fih Haga in dem 
Patriarchen von Alerandrien geirrt. Diefer, Gerafimos mit Namen, ſchrieb in feinem 
Briefe vom 8. Juli 1629 eine böfliche aber entjchievene Abjage. Auch defjen fpäterer 25 
Nachfolger, der bekannte Metrophanes Kritopulos, war fein Anhänger des Kyrill. Als 
Huger Mann mr er die Vorteile, die ihm von diefem durch deſſen Verbindung mit 
den Proteftanten geboten wurden. Seine fühle Ortbodorie behielt er aber dabei und unter: 
zeichnete 1638 die Beichlüfje der Synode von Konftantinopel, die den Lukaris verdammte. 
Ebenfalld möchten wir den befannten Ariſtoteliker Korydalleus nicht einen Calvinijten 30 
nennen. Es ſteht allerdings wohl außer Zweifel, daß er zu Zeiten die Transfubjtantion 
beitritten, in feiner ’Eruoroin doyuarızı) an den Sophronios Pokſaski (hinter den Werfen 
der N. Zoernifau, ed. Eug. Bulgaris, Petersburg 1797, Bd 2, 742 ff.) befennt er fich 
aber für rechtgläubig in der Abendmahlslehre. Er war eine kritiſche Natur, deshalb den 
fritiichen Grundfägen protejtantifcher Forſchung zugetban, dabei aber religiös gleichgiltig. 35 
Als Anhänger Kyrills aber ift zu nennen Meletios Pantogallos, Erzbiichof von Epheſos, 
deſſen Korreſpondenz Legrand a. a. O. IV veröffentlicht. Namentlich feine ſchon oben ge 
nannte Apologie von 1636 kommt bier in Betracht. Nach dem Tode des Meifters wurde 
er von den Gegnern aus Konftantinopel vertrieben und ging nad Holland. Am 23, De: 
zember 1644 ließ er fich in Leyden ale Student einjchreiben, damals 50 Jahre alt (Legr. «0 
IV, ©. 521). Citate von ihm bei (Claude) Reponse au livre de Mons. Arnauld 
intit. la perpetuit6 de la foi ete., 1670, ©. 280 und De Moni, Hist. Crit. de la 
Creance et des Cout. ete. ©. 215. Machen die häufigen Klagen des Meletios in 
feinen Briefen über feinen Geldmangel und die daran gefnüpften Bitten nicht ſtets einen 
angenehmen Eindrud, jo muß man doc anerkennen, daß er um feines Belenntnifjes willen 45 
fih bat verbannen laſſen. Auch der Patriarch Neophytos III. von Konftantinopel mar 
dem Kyrill günftig geſtimmt; früher als Erzbiſchof von Heraclen gehörte er mit zu den 
brei Beichuldigten, die Meletios Bantogallos 1636 verteidigen mußte. Im übrigen vergleiche 
Zegrand IV, 450 das Urteil Legers über ihn, 491 Hagas Urteil, 463 Empieblungabrif 
für Leger. Den Metropoliten von Athen Sopbronios nennt Kyrill ſelbſt in feinem Brief co 
vom 10. März 1637 inclinato alla religione reformata (Legt. IV, 487; Aymon 166). 
Leo Alatius erflärt auf das Zeugnis des Bartholdus Nikufius hin auch den Patriarchen 
Parthenios den Jüngeren (1644—1645 und 1648—1651) für einen Anhänger Kyrills 
(De cansens. 106]. 1022. 1076). Jedenfalld erlaubte er die Verteilung der Ueberjegung 
des Marimos Kalliupolites (Gedeon, zuivaxes naroıaoy. ©. 574). Den Patriarchen Theo: 55 
phanes von Jeruſalem darf man ebenfalls zu den Freunden des Kyrill rechnen. Er hat 
1630 diefen gegen den Vorwurf der Keterei verteidigt (Xegr. IV, 113). Vergleiche ſonſt 
auch Zegrand IV, 427.502. 304). Neben diejen Vertretern der höchſten Geiftlichkeit giebt 
es eine Reihe von Mönchen und niederen Geiftlichen, die für Kyrill engagiert waren. Wir 
rechnen dazu namentlich den Bibelüberjeger Marimos Kalliupolites, den jchon oben er= 60 

RealsEncyklopädie für Theologie und Kirche. 3. A. XI. 44 


690 Lukaris Lukas der Evangeliſt 


wähnten Nathanael Konopios (Legrand IV, 491. 502. 513), der nah dem Tode Kyrills 
nad; Oxford ging (Xegr. IV, 516) und die Institutio rel. ch. des Calvin ins Griechifche 
überfegen wollte, den Hierotheos Abbatios aus Kephallenia (Legr. IV, 46. Claude a.a.D. 
981), den Nikodimos Metaras, der jedenfall mit Lukaris ſehr befreundet und von Eng- 
5 land aus protegiert wurde. Der bedeutendſte Vertreter einer calvinifierenden Abenbmahls- 
lehre war Johannes Karvopbulles, + 1692, Megas Logothetes in Konftantinopel. Er bat 
feine freien Anfichten mehrfach in Drud ausgeben laſſen, jo daß ſchließlich Dofitbeos von 
Jerufalem, fein Hauptgegner, die Synode von Konftantinopel 1691 gegen ihn berief. Neuere 
Griechen nehmen den Karyophylles in Schuß. Seine calvinifche Theologie ift aber nicht 
10 zu beitreiten. Vergleiche auch namentlich feine Briefe ’Exxi. 'AA. III, 424. Auch 
den jchon oben erwähnten Eugenios Aitolo8 nenne ich bier, der in feiner Jugend gewiß 
für Kyrill erwärmt war, fonft hätte er nicht eine Akoluthie für ihn gefchrieben. Endlich 
feien noch einige Männer erwähnt, die bei Yegrand vorfommen. ch bin nicht ficher, ob 
fie nicht um des irdiſchen Vorteils wegen mit Leger und ber evangelifchen Richtung in 
15 Verbindung traten. Es find namentlich Michael Krales (Legr. IV, 401), Marimos Rho— 
dios (Yegr. IV, 500), der Mönch Jgnatios (Legr. IV, 501), und ein Rhetor Georgios 
(Zegr. IV, 509). PH. Meyer. 


Lukas. — Zur Litteratur vgl. die AN. Jefus CHriftus, Matthäus, Markus, wo die 
Urbeiten zur Evangelienfrage verzeichnet find. — Die Verhandlungen über die AG haben 
20 einen Ähnlichen Umfang angenommen. Gute Orientierung bieten Zödler im kurzgefaßten 
Kommentar? und Holtzmann im Handfommentar?. Dazu Zödler in Greifsw. Studien: die 
AB als Gegenstand höherer und niederer Kritik 1895 und Holgmann (ſeit 1901 Meyer) in 
ThIB. — In relativ hohem Maße haben aud; NichttHeologen fih lukaniſchen Studien zu: 
gewandt: fo neuerlich beifpielaweife Vogel, Zur ECharafteriftif des LE. nad Sprache und Stil? 
25 1899 (vgl. dazu übrigens Hawfins, Horae Synopt. 1899) und beſ. Blaß in jeinen zahl: 
reihen Bublifationen bej. betr. den Tert d. US, die zu einer viel bewegten Stontroverje ge- 
führt haben ; weiter Ramſay, St. Paul the traveller ete. deutih u. d. T. Paulus in d. AG 
1898. Die Eitationen im folg. beziehen fidh hierauf. Wo nur Zahn genannt wird, ift ge 
meint: Einleitung ins NT*, II, 1900. Mein „Hauptproblem der Evangelienfrage 1890 ift 
8 citiert als „Evfrage*. 


Lukas, griech. Aovxäs, wohl ficher zufammengezogene Form für Lucanus (vgl. Zahn II, 
©. 336) kommt dreimal im NT, und zwar als Name eines dem paulinifchen Kreife angebörigen 
Mannes vor, nämlih Kol 4, 14; Phil 24; 2 Ti4, 11. Wird der genannte Kol 4, 14 
als 6 larpös 6 dyanımrös bezeichnet, ſo charakterifiert ihn der gleichzeitige Philemonbrief 

35 neben anderen ald ovveoyos. Da Kol 4, 11 ausdrüdlich die „ovveoyol aus der Be 
ſchneidung“ berausgehoben werden, ohne daß LE. ihnen beigezählt würde, fo kann fein 
Zweifel fein, daß er aus nichtjübiichem Blute war, und ift anzunehmen, daß er noch ba- 
mals unbejchnitten geweſen jein dürfte, alfo nicht mie bie und ba vermutet worden, ein 
Profelyt. Beidemal ſteht er unter den die Adrefjaten grüßenden. Daraus folgt aber 

so nicht, daß er in Kolofjae perſönlich jchon befannt war, wenn man auch offenbar von ihm 
wußte. Dagegen ergiebt ſich, daß er zur Zeit der zwei Briefe, d. h. zur Zeit ber erjten 
Gefangenſchaft bei Paulus weilte und ihn in feiner irfamteit unterftüßte, vielleicht auch 
als Arzt ſich ihm bejonders nüglich machte. Man beachte in letzterer Hinficht die ab— 
fonderliche Formulierung Kol 4, 14. Statt nad feiner fonftigen Weile zu fchreiben: 

45 A. 6 dyanınrös laroös (vgl. Eph 6,21; Kol 1,7; 4,7 u. 9; 2 Ti 1,2) oder: A. ö 
laroös 6 dyanntös uov (vgl. Rö 16,5; 8; 9; auch Phil 1), drüdt der Apoftel fich jo 
aus, daß das 5 dyanınrös ohne uov einen eigenartigen Ton erhält, recht wie einer, der 
in dankbarer Erinnerung an erfahrene Gutthat bei der genannten Perfönlichkeit verweilt. 
Am meiften vergleichbar ift Nö 16, 12b: JTeoolda ri dyanınıjv, Üus nokia dxo- 

w niacev Ev zvolio. — Wie in der erjten, jo war Lk. aber aud in der zweiten Gefangen: 
ſchaft beim Apoftel, wenn anders wir berechtigt find 2 Ti 4, 11 als gefchichtliches Zeugnis 
zu veriverten, und zwar ftand er zur Zeit des Schreibens dem Apoftel als Einziger zur 
Seite. Es liegt nad) dem eben bemerften befonders nahe anzunehmen, daß wiederum 
feine ärztliche Qualität dabei mitſprach. Der Apoftel mochte unter den einer ausgebehnteren 

55 Wirkſamkeit in Rom ungünftigen Verhältniſſen eines Grescens, Titus und Tychicus leichter 
haben entraten fünnen (v. 10 u. 11), als des durch feine medizinifchen Kenntniſſe ibm 
auch perfönlich nütlichen Genoſſen. 

Damit ift aber auch alles erichöpft, was aus ausdrüdlichen Ausfagen des NTS fi 
mit Sicherheit entnehmen läßt. Der Rö 16, 21 erwähnte Lucius, übrigens ein geborner 


Lukas der Evangelift 691 


age ovyyerns uov), oder der Lucius von Kyrene in AG 13, 1 haben nicht? mit unferem 

. zu thun. Nicht nämlich bloß, daß die Anwendung verjchiedener Formen des Namens 

bei Paulus unmwahrjcheinlid wäre, und AG 13, 1 nur unter der Vorausfegung, daß diefe 

Schrift nicht von LE. ftammte, in Betracht genommen werden fünnte, da andernfalls LE. 

gewiß jogut wie in den „Wirſtücken“ auch hier die Selbftnennung in britter Perfon ver: 5 
mieden hätte (geg. Eichhorn, Einl. I, 581Ff.), fo find es wohl überhaupt trog Drigenes 
ad Rom. 16,21 zwei ganz verſchiedene Namen (vgl. Bahn a.a. D.; anders freilich 
Ramfay S.172). Eher wäre e8 möglich, daß der 2 Ko 8, 18 erwähnte Bruder, den der 
Apojtel mit Titus nach Korinth entfendete, mit unferem LE, identisch ſei. Anlaß zu dieſer 
ſchon vor Drigenes aufgetauchten Annahme gab allerdings wohl nur die verkehrte Beziehung 
der Worte ob 6 Znawos &v rw edayyeiiw x). auf unfer drittes Evangelium. Der 
Umftand, daß bei der drei Monate fpäteren Reife des Apofteld von Korinth nad 
Serufalem in AG 20, 5 das ziveite „Wirſtück“ (vgl. unten) einſetzt, hat aber auch nad) 
Erkenntnis jenes Irrtums die Gedanken vieler bei LE. feitgehalten. Ebenfogut Fünnte 
man freilich den anderen „Bruder“, der v. 22 erwähnt wird, mit ihm identifizieren, wie 
ſchon Galvin wollte, indem er ungenauer Weife als IR einftimmige Annahme dies 
bezeichnet, daß LE. „unter den drei Boten“ geweſen fei. Die Charakterifierung paßt nicht 
weniger, wie die v.18. In Wahrheit handelt e8 ſich aber in feinem Falle um eine 
eigentliche Tradition, fondern nur um eine traditionelle Exegeſe betr. v. 18, die eventuell 
nur durch einen nedifchen Zufall mit der Wirklichkeit übereinfommen würde. 2 

Es bleibt zu fragen, was etwa wirkliche außerbiblifche Überlieferung und was bie 
von folder dem LE. zugefchriebenen ntl. Schriften lehren. 

Erftere bietet ein Moment von Belang, d. i. die Herkunft des LE. aus Antiochien 
(vgl. Eufeb. KG III, 4,7; fowie bei Mai, Nova patr. bibl. IV, 270, eine Stelle, die 
Spitta fogar dem Brief des Julius Afr. an Ariftides zuweiſen zu dürfen glaubte; Brief 25 
des J. N. ꝛc. S. 69 u. 111). Daß dies nicht aus der ſchon berührten Erwähnung jenes 
Lucius AG 13, 1 entftanden, ift ſchon daraus erfichtlich, daß diefer eben ausdrüdlich als 
aus Kyrene ftammend bezeichnet wird. Ebenſowenig wird bie fpäter noch mehrfach 
zu berührende eigentümliche Lesart des Cod. D zu AG 11,28, wonach ſchon bier erit- 
malig die erſte Perfon Pluralis auftritt (ovveoroauusvov Ö8 Huov), Duelle jener Nachricht so 
fein. ebenfalls tritt fie ganz ohne Beziehung auf dieſe Stelle auf. Man wird fie als 
wirkliche Thatjachenüberlieferung anfehen dürfen, die allerdings aus jener Lesart — die 
Abfafjung der AG oder doch "Ba „Wirſtücke“ durch LE. als erwieſen vorausgeſetzt — eine 
interefjante Betätigung empfangen mag. Der Antiochener begegnet danach wirklich zuerit 
in Antiochien. Möglich wäre dabei immerhin, daß dies doch nicht eigentlich der Geburtsort, 85 
fondern nur die Heimat der Familie des LE. war, in die diefer frühzeitig überfiedelte. 
Wenn Ramjay fich für eine ähnliche Annahme auf die eigentümlich jchmerfällige Aus: 
drudsmeife bei Eufeb., III, 4 beruft (a.a. D. ©. 320) und von da aus die Genauigkeit 
der dem Eufeb. zugegangenen Nachricht erhärtet, jo gilt beides auch mit Bezug auf die 
andere Stelle: „zo uev yEvos dno tis Bowuerns "Avytiogelas Tv". — Ohne jeden 40 
Wert find die gelegentlichen Mitteilungen über das Wirkungsgebiet des Lk., über das von 
ihm erreichte Lebensalter, über den Ort feiner litterariſchen Thätigkeit u. dgl. Manches 
läßt fich noch herleiten aus Mifverftändnis neuteftamentlicher Stellen. Anderes ſchwebt 
völlig in der Luft, trägt aber den Stempel der Ungejchichtlichkeit an der Stirn, wie 5.8. 
feine Zugehörigkeit zu den fiebzig Jüngern oder feine Identität mit dem ungenannten 45 
Emmausjünger (vgl. dagegen Ev. 1,2). Auch die Nachricht, daß er ein Maler geweſen 
fei, ift natürlich nur eine finnige Sage, die wohl auf einer Bertaufchung der Begriffe, auf 
einer Vertwechjelung von Feder und Pinſel beruht (vgl. über dies alles Zahn, ©. 334 ff., 
edler auch die nötigen Quellen und Litteraturangaben). Neben folchen Sagen mag 
immerhin des Grotius Kombination Erwähnung finden, wonach 2. — Lucillius ein co 

eigelaffener des Haufes der Lucillier geweſen, der fih in Rom der bejonders von 

Haven und Freigelaſſenen geübten Heiltunde zugewandt habe und fpäter nad) Antiochien, 
feiner Heimat, übergefiebelt jei (Annot. in Ev. sec. Lucam, init.). Grotius verbindet 
damit freilich die oben abgetviefene Annahme, daß 2. in Rom oder Antiochien Profelyt 
des Judentums geworden jei. 55 

Ungleich bedeutfamer für unfer Wiſſen von dem Manne Lk, als die in rein gelebrte 
Meinungen auslaufenden Überlieferungen, find, die Richtigkeit der Tradition vorausgefegt, die 
ihm zugefchriebenen Schriften des NT, deren Beiprechung freilidy meit über das nterefje 
an der PVerfönlichkeit und den Schidjalen des Autors hinausführt. 

2. Drei Schriften des NT find es, meldye mit dem Namen des Lk. in Verbindung co 

44 * 


_ 
o 


— 


6 


692 Lukas der Evangelift 


EN t worden find: das dritte Evangelium, die Apoftelgefchichte und der Hebräerbrief. 
ei fommen ernftlih nur die zwei erftgenannten in Betracht. Zwar ift die Annahme, 
daß auch der Hebräerbrief aus des LE. Feder ftamme, ſehr früh —— (vgl. A. 
Hebräerbrief, Bd VII ©. 494 und 504f.). Aber das Alter der Vorſtellung hebt ſie ſo— 
5 wenig wie der Umftand, daß fie bis in die neuefte Zeit hinein Vertreter gefunden bat, 
hinaus über das Urteil, daß mir es audy bier nur mit einer Hypotheſe, und zwar mit 
einer unhaltbaren Hypotheſe zu thun haben. 
Anders fteht es mit Ev. und AG. Daß es ſchon vor Drigenes als ſelbſtwerſtändlich 
galt, daß das dritte Evangelium von dem Paulusjchüler Lk. ftamme, bat fich bereitö oben 
10 ergeben, als der alten Auslegung der Worte 2 Ko 8, 18: &v ro edayyeiio gedacht ward. 
Gleichartig ift die beliebte Beziehung des „edayyelıöv mov" des Paulus auf unſer LE: 
Ev. (Eufeb. III, 4). So verkehrt beides war, fo ift e8 eben doch ein Zeugnis für die 
freilih jchon für das letzte Drittel des 2. Jahrhunderts feitbezeugte Anſchauung. Findet 
fih vor Jrenäus feine ausdrüdlihe Nennung des LE, fo zweifelt doch fein Vernünftiger 
ı6 mehr, daß feine Ausfage (haer. III, 1 u. ö.) Ausdruck einer durchaus anerfannten Bor: 
ftellung ift. E3 bedarf darum auch nicht, daß man noch erjt den Kan. Muratori, Clemens 
Al. oder Tertullion, adv. Marc. IV, 2ff., geſchweige die fpäteren Zeugnijje anfübre. 
Diefelben Namen treten für lukan. Urfprung der AO ein. Weiter zurüd führen Juftin 
und Marcion. Was jenen anlangt, jo fommt bei. dial. 103 (ed. Otto ©. 372) in Betradit. 
20 Es wird dort Bezug genommen auf Le 22,44. Das Bemerfenswerte dabei ift aber, daß 
Juſtin ausbrüdlic die ihm fonjt geläufige Citation dahin ändert, daß er nidht einfach auf 
die dnournuoveuuara t@v drroordiwv ſich beruft, fondern fagt: &v r. dnouv., & gm 
uno t. dnooröikwv abrod xal T. dxeivoıs napaxolovdmoayrov ovvritaydaı, Y£- 
yoarraı. Schon Zeller fand hierin „eine deutlihe Hinwerfung auf das Werk eines 
26 apoftoliichen Begleiters, wie unſer LE. (AG ©. 36), mie er denn überhaupt aufs beitimmtefte 
Juſtins Abhängigkeit von unferem Lk. behauptet (S. 46). Was aber Marcion anlangt, jo 
iſt nicht nur heutzutage anerkannt, daß er unfer drittes Evangelium weſentlich in feiner jetzigen 
Geſtalt bei Ausarbeitung feines Evangeliums vor fich hatte, und darf die Umkehrung des 
Verhältnifjes, wonach Marcions Evangelium die Grundlage des fanonifchen Lk. bilde, 
so als allgemein aufgegeben gelten, jondern es iſt gewiß richtig vermutet worden, daß Marcion 
mit der von ihm Kol 4, 14 vorgenommenen Streihung der Worte ö larods 6 dyanın- 
tös einer gewiſſen Abneigung gegen den Mann LE. habe Ausdrud geben wollen, bie 
fih nur daraus erflärt, daß ihm defjen Evangelium — und gar erft die AG — picl- 
fad zum Widerſpruch Anlaß gab (Zahn ©. 175 und GR II, 528). — Berüdfichtigt 
85 man bierneben den Umjtand, daß wenigſtens, was das Ev. betrifft, auch nirgends die 
Epur einer abweichenden Tradition oder audy nur — bis in die Neuzeit — eines ab- 
weichenden Urteils fich zeigt, obgleih doch in den Schriften jelbft nichts direlt auf LE. 
führte, jo wird man Be müflen, daß das xara Aovzar der CEvangeliumbanb- 
fchriften .— für fich jelbft eine nicht ganz verächtliche Inſtanz — durch eine jehr gute 
0 Tradition gededt erjcheint. Aber auch ein Widerfpruch gegen die AG, der ja das Ev. 
nicht unberührt laffen würde, ift, man möchte jagen, nur fcheinbar vorhanden. Denn daß 
Marcion und die Seinen wie angedeutet ein Buch, welches der wiedererwachten marcio— 
nitifchen Kritit des 19. Jahrhunderts als deal einer die urapoftoliihe und paulinifche 
Richtung ausgleichenden Tendenzichrift erichien, ablehnen mußte und abgelehnt hätte, auch 
45 wenn es verbriefte Zeugniſſe feines Urjprunges bei fich gehabt hätte, it eben jelbftverjtänd:- 
ih. Und nicht anders fteht e8 mit der von Eufebius (IV, 29) berichteten Ablehnung 
jeitens der enfratitiichen Severianer, nur daß die AG diesmal mit den Paulusbriefen 
das Gejchid teilt, fowie bei den von Epiph. haer. XXX gefchilderten Ebjoniten (I. c. 
cap. 16). Das verwerfende Urteil der Manichäer endlich ward ſchon von Auguftin mit 
so Necht auf ihre Abneigung gegen die Pfingftgefchichte zurüdgeführt (de util. eredendi 7; 
ep. 237,2). In allen vier Fällen handelt es ſich gar nicht um die litterarifche Beſtrei— 
tung der Iufanijchen Autorichaft. Um jo ſchwerer begreiflich ift, wie Güder in der vor. 
Aufl. d. A. fih von der Nachricht des Patriarchen Photius (Quaest. ad Amphiloch. 
145), daß einige in Clemens R., andere in Barnabas, noch andere in LE. den Berfafjer 
55 der AG erbliden, ſoweit bat verblüffen laffen, daß er dies wirklich für die Anjchauung 
freilih „nur äußerjt Heiner Kreiſe“ hielt, während doch auf platter Hand liegt, daß bier 
eine Vertvechjelung mit den über den Hbr umgebenden Meinungen ftattfand (jo auch Zahn, 
©. 335, der noch darauf weiſt, daß die Notiz des Photius aus einer in den Opp. Chryso- 
stomi ed. Montfaucon III, 757 ff. unter den Spuria ftehenden Homilie ſtammt (764 D), 
60 jo daß der betr. Prediger die Verwirrung angerichtet hat), Es wird dabei bleiben, daß 


Lukas der Evangelift 693 


beachtenswerter MWiderfpruch oder auch nur abtweichende Urteile über den Autor ad Theo- 
philum ſich nicht finden. 

3. Dürften wir nun angefichts dieſes Thatbeftandes die Tradition einfach über: 
nehmen, jo ergäbe ſich, mie ſchon bemerkt, alöbald eine erhebliche Erweiterung unferes 
Wiſſens um die Perſönlichkeit und die Schidfale des LE. Zunächſt würde Mar, daß wir 5 
ihm weit länger in ber Geſellſchaft Pauli zu denken haben als ſich aus den Briefen 
nachtweifen läßt. Belanntlic erzählt nämlich die AG partienweife in erſter Perſon 
Pluralis. ft der Verfaſſer des Ganzen der Paulusgefährte Lk., fo kann vernünftiger: 
teile fein Zweifel erhoben werden, daß er unter diefem „Wir“ Ipegiel mit zu verſtehen 
iſt, bezw. daß, wo das „Wir“ auftritt, er ald Augenzeuge ſchreibt, und nicht ala einer, der 10 
fremde Worte in feinem Tert wiedergiebt, zumal da das Auftreten dieſer Form der 
Berihterftattung da, wo eine Vergleihung möglich ift, aufs befte zufammentrifft mit den 
paulinifchen Notizen über LE. (vgl. Kol 4, 14 und Phil 24 mit den die Zeit von AG 20,5 
bis Schluß betreffenden „Wirftüden“: 20, 5—15; 21, 1—17; 27, 1—28, 16; dazu das 
oben bemerkte eventuelle Zufammenftimmen von 2 Ko 8 mit AG 20, sff. (beachte auch 16, ı6 
10—17). Dies bedeutet nun aber, daß LE, wenn er der Verfaffer ift, auch auf den Reifen 
von Troas bis Philippi bald nad dem Apoftelfonzil, weiter von Philippi bis Jeruſalem 
und von Serufalem bis Rom vor und nach der Gefangennahme Pauli beim Apoftel geweſen 
ift. — Aber nicht allein dad, Schon längft hat man bemerkt, daß, wenn aud) das 
„Bir“ des recipierten Tertes auf die oben angegebenen Verſe beſchränkt ift, der „Wir: 20 
bericht” möglicherweiſe erheblich weiter greife, nur daß der Schreibende feinen Anlaß 
hatte, dabei die kommunikative Form anzumenden, weil die betr. Säte zwar von foldhem 
reden, was unter den Augen des Berichtenden vor fich ging, wobei er aber nicht direkt 
mithandelte. Doch noch Früher ald im Zufammenbang des erften „Wirftüdes” taucht 
das „Wir“ auf in der fchon erwähnten Lesart des Cod. D zu AG 11,28. Dieſelbe 25 
bat Blaß den Anftoß gegeben zu der fpäter zu berührenden Annahme einer doppelten 
Recenfion des Geſchichtswerkes durch LE. eigene Hand. In dem bei. aus Lesarten von D 
und Verw. erkennbaren Konzept babe LE. jhon AG 11,28 jenes us» geichrieben. 
Man bat über diefe Hypotheſe geftritten (vgl. unten)... Aber das fcheint mir allerdings 
ſchwer beftreitbar, daß wenn man die überlieferte Abfafjung des Ganzen dur den Pau: so 
liner X. anerkennt, man auch bei diefer Lesart wirklich es mit einem aus feiner Feder 
ftammenden Tertbeitandteil zu thun bat. Weder der Verfuh von Weiß, monad eine 
womöglich durch ein Zmifchenglied vermittelte Korrektur in mechaniſchem Anſchluß an das 
ipätere „Wir“ vorliegen fol (ZU, XVII, ©. 111, noch entichievener Harnad ABA 1899, 
©. 316) noch die Meinung Ramſays (S.23; 172f.), wonach ein mit Antiochia zuſammen⸗ 35 
bängender Redaktor das „mir“ eingefchaltet haben fol, haben befondere Wahrſcheinlichkeit 
für fih. Hat Blaß nicht recht mit feiner Annahme, daß ein Paralleltert vorliegt, der 
dem Konzept des LE. entftammt, fo wird nichts übrig bleiben, ald die Worte direkt zum 
Urtert zu machen unter Preisgabe der lectio recepta (vgl. auch Weiß a. a. D.). Damit 
aber ift dann nicht nur die Überlieferung von ber Herkunft des LE. aus Antiochien be 40 
jtätigt (vgl. oben), jondern derjelbe wird auch bereits vor Pauli erfter Miffionsreife als 
Glied der antiochenijhen Gemeinde mit dem Apoftel in perfönliche Beziehung geſetzt; 
m. a. W. wir haben, die Richtigkeit der Tradition über die Schriften vorausgeſetzt, in X. 
einen Gefährten Pauli, der, wenn er auch nicht ftetig in des Apoftels Nähe war, doch 
früher ald ein Timotheus und wohl aud Titus ihm ins Auge geichaut hat, der mit ihm 4 

eweſen ift in Gefahren I Mafler und zu Lande, mit dem freien wie mit dem Ge: 
* enen, und der ſchließlich bei ihm ſtand, als die Schatten des Todes des Apoſtels Weg 
umhüllten. 

Aber noch mehr! Dieſer Mann erſcheint dann nicht nur als ein chriſtlich geſinnter 
Freund und Anhänger des Apoſtels, auch nicht bloß als der Arzt, der die Gabe hatte so 
dem Apoftel den leiblichen Puls zu fühlen, fondern mir hätten ihn zu denken als einen 
vielgereiften, vielfeitig interejfierten und informierten Mann, der alles, was um ihn ber 
vorging fcharfen Auges zu beobachten veritand — denken mir an den Schiffahrtsbericht! 
— der fih bineinzuverfegen mußte in die Empfindungen und Vorftellungen der Vor: 
nehmen — er jchreibt für „Seine Ercellenz“ Theophilus — und der doc verftand, fo 56 
einfach zu reden und zu denken, daß auch der Einfältige feine Worte faflen konnte — 
man leje die Kindheitsgefchichte oder die Abſchiedsſeenen auf der legten Reife nach Jeru— 
jalem! — Inſonderheit zeigt er fich aber ald guter Hiftorifer. Es mag ja gewiß mißver- 
ftändlich fein, wenn Ramſay ihm ſogar das Prädikat eines Hiftorifers „erften Ranges” 
beilegt (©. 3). Schwerlich hält alles, was diefer Gelehrte als Zeichen raffinierter Dar: ) 


694 Lukas der Evangelift 


ftellungsfunft regiftriert, wirkllich bei näherem Zufehen Stich. Immerhin bleiben in 
der That eine Reihe Beobachtungen, die ung Nefpeft beibringen nicht nur vor der Fein 
hörigkeit des Auslegers, jondern auch vor der Feinſinnigkeit des Autors, der gefchichtliche 
Situationen und Perfönlichkeiten mit wenigen Worten zutreffend charakterifiert, durch 
5 leichte Nuancen des Ausdruds gewiſſe Umftände andeutet, und I ch damit als ſachkundig 
oft auch in fehr nebenſächlichen Punkten ermeift. Selbft eine Lk. ablehnende und 
viele der berichteten Thatſachen und Zuftände beftreitende Kritik bat fih dem Eindrud 
nicht ganz verjchließen können. Man beachte bejonderd das verbreitete günftige Urteil 
——— über die „Wirſtücke“ der AG. Nimmt man binzu, was das Proömium 
10 des Ev. lehrt über bie Fähigkeit des Schreibenden zu untereide zwifchen Bericht 
und Quelle, fomwie über feine Erkenntnis der Notwendigkeit „kritiſcher“ Worarbeit, und 
fombiniert man nun dies alles mit dem, was über bie Lebensverhältnifie des St. 
und befannt ward, immer vorausgeſetzt, daß die Tradition im Rechte ift, jo würde 
allerdings der beicheidene ärztliche Begleiter des Paulus zu einer Perfönlichleit von ganz 
15 hervorragender Bedeutung * alle Zeiten und ſeine Schriften müßten billigerweiſe zu 
den allererſten Grundlagen für unſere Erkenntnis der Urſprünge des Chriſtentums und der 
chriſtlichen Kirche dienen. Die Frage iſt nur, ob nicht vielleicht doch kritiſche Bedenken vor: 
handen find, welche hinreichen, felbft eine fo gute Tradition zu widerlegen. 
4. Die kritiihe Beanftandung der lukaniſchen Autorſchaft hat * aus naheliegenden 
20 Gründen mehr auf die AG als auf das Evangelium gerichtet. Die in dieſem berichteten 
Thatſachen lagen auf alle Fälle weiter zurück; ber Autor erhob, auch wenn es LE. war, 
feinerlei Anſpruch auf Augenzeugenfchaft oder gar Beteiligung an den Ereigniffen, man 
fonnte ihm vermeintliche Umgejtaltungen des Wirklichen eher zu gute halten; angeblich 
firhenpolitifche Tendenzen konnten fi von vornherein ne ihr fo eutlich nachweiſen lafien, 
3 ald man es da thun zu fünnen glaubte, wo ſchon „Eirchenpolitiiche” Ereignifje Gegen: 
ftand der Darftellung waren; „unglaubwürdige“ Einzelzüge werden in großer Zahl aud 
durh Mc und Mt gebedt, denen man vielfach noch Pla in der apoftoliichen Zeit glaubte 
anweiſen zu müflen. Doc ift das Urteil über das ——— natürlich dem über die 
AG gefolgt. Die Meinung, daß es ſich um verſchiedene Verfaſſer handle, iſt nur ſelten 
so und verklauſuliert hervorgetreten und wird durch die Gleichartigkeit beider Werke nad 
Sprache, Anſchauungsweiſe und Manier der Darſtellung von ſelbſt widerlegt (vgl. we 
©. 414ff.; Friedrich, Das Lulasen. und die AG Werke desſ. Berf. 1890; auch 
und Hatwlins aa. O.). 
Dan kann nun gemäß dem Gang der Gejamtenttwidelung ber kritiſchen Arbeit 
3 am Neuen Teftament zwei Hauptrichtungen in der Kritik auch der Iufanifchen Schriften 
unterfcheiden. Die eine ift die „tendenzkritiiche”. Die urſprüngliche Anſchauung ift dabei 
die, daß beide Schriften, in ihrer gegenmärtigen Form wenigſtens dem zweiten Jahrhundert 
entftammend, gejchrieben feien, um in dem brennenden Streit zwiſchen Judaismus und 
Paulinismus in bewußter Weife Berföhnung ftiften zu helfen, indem nämlih Thaten 
0 und Worte Jeſu und dann feiner beiden großen Apoftel in fühnfter Umtanblung der 
Mirklichkeit fo dargeftellt würden, daß feine der beiden Parteien forthin die Möglichkeit baben 
follte, fich voll darauf zu berufen. Vielmehr follte die Darftelung dazu dienen, einer Ver: 
mittelung Boden zu fchaffen, bei der allerding3 weitgehende Forderungen des noch übertviegen: 
den Judaismus auf dogmatiſchem, ethiſchem und praktiichem Gebiet anerfannt bleiben follten, 
45 do unter der Bedingung, daß einerſeits der pauliniſche Univerfalismus, andererjeits die 
perjönliche Gleichberehtigung Pauli zugeftanden wird, — ein Friedensvorſchlag aljo eines 
„Bauliners“ an die Gegenpartei. So — unter Berufung auf Schnedenburger, Über den 
Zweck der AG 1841 — bei. F. E. Baur (Krit. Unterfj. ꝛc., S.501ff.; Paulus’, ©. 8 ff.) 
und Zeller (AG S. 316ff.). Dies warb dann weiterhin mannigfach umgebilbet. Am ent: 
so ſcheidendſten und einflußreihiten durch Dverbed zur AG, der im Zufammenhang mit 
einer inzwiſchen zur Vorherrichaft gelommenen — 25 der älteſten Kirchengeſchichte die 
Tendenz der Verſöhnung zwiſchen zwei gleichzeitigen Parteien eur ab und vielmehr einen 
Ausgleich zwiſchen Vergangenheit und Gegenwart Anden wollte. Die AG — er hanbelt 
nur von ihr — ift ihm „der Verfuch eines jelbft vom urchriftlichen Judaismus fchon 
55 ſtark beeinflußten Heidenchriftentums, ſich mit der Vergangenheit, insbeſondere feiner eigenen 
Entitehbung und feinem erften Begründer Paulus auseinanderzufegen“, wobei e8 natürlich 
auch nicht ohne bewußte Umbildung der Gefchichte abgeht (in de Wettes ereget. Hob. I, 4, 
4. Aufl. vgl. bei. S. XXXIf.). 
Die andere Form der Kritik ift die „Litterarkritiiche”. Das Charakteriftifche ift bier, 
60 daß die behauptete Unzulänglichkeit der Darftellung beider Schriften zurüdgeführt wird auf 


Lukas der Evangelift 695 


die Zufammenarbeitung älterer Quellen von fehr verichiedener Tendenz, Herkunft und 
Wert durch die Hand eines Mannes, der den Dingen nicht mehr nahe genug ftand, um 
feine Vorlagen beherrfchen zu können. Auch diefe Auffaſſung bat tie die tendenzkritiiche 
in Schnedenburger, ihre Vorläufer unter den Verfechtern der Tradition von der lufan. 
Herkunft der Schriften; fo be. in Schleiermadher (Ueber die Schriften des LE, I, 1817). 6 
Typiſche Vertreter unter den Neueren find jpez. mit Bezug auf die AG beiſpielsweiſe 
Spitta (Die AG, ihre Quellen ꝛc. 1891) und Clemen (Chronol. der paul. Briefe 1893, 
&.97 ff), aber auch Holgmann, Einl.’. Nur daß bei ihm ſchon deutlicher heraus— 
tritt, wie beide kritiſche Richtungen, — auch bei den Genannten nicht ohne Berührungen 
(vgl. - Zellers Würdigung der Wirftüde, Clemens „judenfreundliher und jubenfeind 10 
—* edaktor” der AG), — ſich miteinander verſchlingen. Die mannigfaltigen Nuancen 
ge anzuführen, ift nicht angebradht. Man fehe das Referat darüber bei Zödler a. a. O., 

ei Holgmann, bei Clemen, im ThJB u. f. m. Ebenfo erfcheint es hier nicht angezeigt 
und überhaupt unfruchtbar, zu verjuchen, den einzelnen Gründen ber einzelnen Kritiker, 
mit denen je die betreffende Vofition überzeugend gemacht werden foll, nachzugehen. Es 16 
fommt immer wieder darauf hinaus, was ſchon Baur und Zeller hervorfehrten, daß 1. die 
Gejamtzeihnung, die Stimmung fozufagen des Berichtes des Ev. mie be. der AG mit 
der font zu ermittelnden gefchichtlichen Wirklichkeit in einer Weife ftreite, welche die Ab- 
fa fung durch einen den Ereigniſſen fo nabe ftehenden Mann wie LE. ausſchließe, ja die 
Sinterefjen fpäterer Zeit durchichimmern lafje; daß 2. auch im einzelnen ſich Vorftellungen 20 
zeigen jollen, twelche erkennen lafjen, daß die Zeit Jeſu, wie jeiner Apoftel bereits im Schleier 
der Vergangenheit liegt, ftatt wie man bei einem, ber noch lange mit den Apofteln ver- 
fehrte, erwarten follte, noch die fcharfen Konturen der Wirklichkeit aufzuweiſen; und 
daß 3. auch pofitive MWiderfprüche zu folhem und höchſt auffällige Verſchweigungen von 
folchem ſich finden follen, was anderwärtäher aus unanfechtbaren Quellen bekannt ift und 26 
einem Li. nicht hätte unbefannt bleiben können, jo daß die Differenz zwiſchen dem Bericht 
und dem, was f berichten war, ſoweit fie nicht aus der Tendenz einer fpäteren Zeit zu 
erklären fein fol, aus der Unkenntnis derjelben ftammen muß. 

Mit diefen drei Stüden wird man fi aljo auseinanderjegen müflen. Was neben: 
ber etwa noch in Betracht kommt, läßt fich gelegentlich erledigen. Die Frage ift, ob die 80 
Einwände hinreichend find, wirklich zum Aut eben einer fo ftarfen Tradition zu nötigen, 
oder ob fie nicht vielleicht, ſei es durch richtigere —— ſei es durch zutreffendere 
Würdigung der Abſichten wie der Situation des traditionellen Autors, bezw. durch den 
ernftlihen Verſuch, feine Darftellung als eine andere Beleuchtung nur der fonft berichteten 
Thatſachen zur Geltung zu bringen, foweit ſich erledigen, daß man die Möglichkeit Tufa- 36 
nijcher Abfafung zugeitehen muß, womit dann die durch die Tradition gebotene Wahr: 
fcheinlichkeit wieder in ihr Necht tritt und die pofitiv für fie fprechenden Momente twieder 
ihr Vollgewicht gewinnen. Ein Verfuh die Entjtehung der Schriften in das Ganze des 
geſchichtlichen und literarischen Prozeſſes der apoftoliichen Zeit hineinzuzeichnen und daneben 
die Möglichkeit oder Wahrkheinlichteit der kritiſchen Hypotheſen zu vergleichen, hätte bie ao 
Unterſuchung — Denn erſt wenn letzteres geſchehen, wird man von einem ſicheren 
Reſultate reden können. Das Folgende kann natürlich nur Andeutungen geben. 

5. Der natürliche Ausgangspunkt für die Unterfuhung ift das Evangelium. Es 
wird eingeleitet dur ein „Prodmium”. Man twird, um objektiv zu verfahren, dasselbe 
vorläufig jo betrachten, daß die traditionelle lukaniſche Autorfchaft vorausgefegt und ges 4 
fragt wird, was ſich unter diefer VBorausfegung ergebe, um dann zu erwägen, ob dies Er- 
gebnis ein in fich übereinftimmendes fei. — Eine Borfrage ift, ob die Verſe fih nur auf 
das Ev. oder auch auf die AG beziehen. Obwohl beſonders durd Zahn eine Reihe 
ſcharfſinnigſt zufammengeftellter Gründe für die legtere Meinung ins Feld geführt werben, 
wird man fie doch aus nicht minder ſchwerwiegenden Gründen bezweifeln dürfen. Jedenfalls so 
wird es ſich empfehlen, vorläufig die Beziehung nur aufs Evangelium anzunehmen, 
was ja nicht ausjchliegt, daß man hinterher auch die AG in ihrer Weiſe unter die Worte 
geftellt denkt. — Was iſt's nun, was fie uns fagen? — Sie bezeichnen dad Evangelium 
als geichrieben für einen vornehmen Mann, der vom Chriftentum jchon gewiſſe Kunde 
bat, obne doch ſchon Chrift, ja audy nur „Katechumen” im fpäteren Wortfinn zu fein (vgl. 56 
Zahn ©. 361). Wie diefe Kunde geartet war, erfahren wir freilich nicht. Höchſtens daß fie 
im ganzen in paulinifchem Geift gebalten mar, ift vorauszufegen. Dürfen mir einen 
Schluß ziehen aus den Reden der AG, fo bat Theophilus vernommen von dem Gott 
Himmels und der Erden, der ſich den Menſchen Fund getban habe, zunächſt in Israel, 
als der Einige Herr, der aber in lebten Zeiten gefandt habe Jeſum Chriftum, welcher so 


696 Lukas der Evangelift 


ſich bethätigt babe in Wort und Wunder, von den Juden and Kreuz gehängt fei, aber, 
auferftanden von den Toten, nun lebe und regiere ein en für alle, die bei ihm Vergebung 
ihrer Sünden fuchen. Damit verbunden war natürlidy mancherlei Detail über die Thaten 
und Reben dieſes Chriftus, ſchwerlich aber irgend eine zufammenhände Darbietung der ev. 
5 Geſchichte (vgl. meine Evfrage ©. 17 ff. 134 f.). Der Evangelift fegt nun voraus, daß Theo: 
philus wie etwa ihm ähnlich fituierte Leſer) fih zu foldher Kunde nicht ablehnend 
verhalten hat, daß es aber darauf anfomme, ihm durch meitere Darreihung einen Einblid 
in die dopaksıa des Gehörten zu verſchaffen. Die Frage ift, in welcher Richtung dies 
Bedürfnis zu deden war? — Daß es ſich nicht bloß um die Bewährung einzelner Er- 
10 zäblungen, etwa gar bei. der Wunder handle, iſt Har. Betont der Verfaſſer auch jein 
jorgfältiges Forichen, ja macht er in der AG dur das „Mir“ auf feine eigene nn 
eugenſchaft gelegentlich) aufmerfjam, fo bemüht er fich doch nicht weiter darum, im einzelnen 
feine Erzählungen ale wahr zu erweifen. Obenbrein lag dem Bewußtſein der Zeit dies 
Bedenken weniger nahe. Dagegen mochte ein anderes einem Theophilus nabe liegen. Wie 
15 bemerkt, hatte er gewiß feinen geordneten Unterricht empfangen, dafür aber mandherlei 
und verjchiebenartige® aus der ev. Gefchichte, auch mohl in verichiedener Relation zu 
hören befommen. Für den naiven Menjchen ift ſolches fein Mangel. Er begnügt ſich 
mit „Geſchichten“, je mehr, deſto lieber. Ander8 beim höher Gebildeten. Wohl findet 
fih auch bier eine ähnliche Erfcheinung ; da nämlich, mo die Grundibatfache des Evan- 
20 geliums „Gott in Chrifto die Melt verfühnend“ ganz unabhängig von Bildung oder Un: 
bildung des Subjefts mit überwältigender Macht zum inneren Erlebnis geworden ift, mit 
der Stillung des religiöfen Bedarfs alle Reflerionen überfpringend und alles „Hiftorifieren“ 
überholend, und den „übergefchichtlichen”, den durd den Tod erhöhten gegenwärtigen 
Chriftus in das Centrum aller Gedanken rüdend. ge wird jede Einzelgejchichte ein 
% Zeugnis für das Ganze. Man wird es geradezu ald Kennzeichen gefunden „evangeliichen“ 
laubens anfehen dürfen, daß diefer fo fich unabhängig weiß von den Refultaten der „Leben: 
Jeſu⸗Forſchung“. Aber deswegen bleibt doch im allgemeinen der Trieb des Gebilbeten 
auf Gefchichte. Der mächtig vordringende Zeugengeift eines Paulus hatte denjelben bei 
jeinen Hörern allerdings wohl zeitweilig zurüdgedrängt. Der Apoftel veritand es, die beils- 
30 verlangenden Seelen unmittelbar mit fich hinzureißen in jene centrale Gemwißbeit, die nicht 
„biltorifiert“. Chrijtus, der Gefreuzigte vor Augen gemalt und Chriftus der Erhöhte im 
die Herzen gepflanzt! da8 mar fein Meg geweſen. Ein Theophilus jedoch und jeines- 
gleichen, an die dad Evangelium mehr durch Hörenfagen gekommen, mwollten doch geſchichtlich 
informiert fein. Und dem entjpricht, was das Prodmium in v. 3 in Ausficht ftellt. Der Ev. 
35 ift allem von Anfang herein genau nachgegangen und will jetzt zade&njs davon berichten. 
Daß dies xadeinjs nicht einfach die hronologifche Orbnung ausfagt, ift ſchon oft feit- 
gejtellt tworden. Es wird ein Schreiben gemeint fein, bei dem die Dinge in ihrem gegen: 
jeitigen Verhalten zur Darftellung fommen. Es handelt ſich nicht nur um ein ourrdoosır, 
ein Nebeneinanderitellen, ſei e8 nach einem fachlichen Schema oder nach der äußeren Zeit: 
40 folge, fondern es ſoll ein innerer Zufammenhang des Geſchehens heraustreten, aljo genau 
das, was dem angenommenen Bebürfnis des Theophilus angemefjen war. Man wird 
— müſſen, daß hierin nicht der mindeſte Anlaß liegt, Lk. nicht als Schreiber zu 
denfen. 
Ein folder Tiegt aber auch nicht in der Erinnerung an die Vorarbeiten vieler in v. 1. 
5 Wir haben freilih nur noch eine Heine Zahl von Evangelienfchriften, die mir etwa ala 
vorlukaniſch anzufehen in der Lage find. Doch ändert ſich das auch nicht, wenn wir um 
einige Dezennien beruntergehben mit der Datierung unferes britten Evangeliums. Wir 
müfjen uns in diefe Thatfache finden, daß bier manches definitiv verſchwunden ift. Aber 
wir haben doch etliches Material, fei es im urfprünglicher, ſei e8 im meiter berarbeiteter 
50 Gejtalt, womit wir das oAAot wohl deden können (vgl. unten). Sehr lange zuvor muß 
und wird das nicht entitanden jein. * LE. aber mochte das Heranwachſen einer ſolchen 
Litteratur den Sinn ſchärfen für ihre Notwendigkeit, nicht nur im Intereſſe der gläubigen 
Chriften, die je mehr und mehr der mündlichen Mitteilung einzelner Erinnerungen durch die 
Apoftel entbehren muften (vgl. Me), auch nicht nur im Intereſſe des jübifchen und 
55 judenchriftlichen Bewußtſeins, das einer Sicherung des „meſſianiſchen“ Anfpruchs Jeſu 
bedurfte (vgl. Mt), ſondern eben im Intereſſe ſolcher Heiden, wie wir den Theophilus 
zu charakterifieren verfuchten. Und fo unternahm er denn feine Arbeit, bezw. jchrieb 
zunächit diefes Prodmium. Wieder wird man, wie bemerkt, nicht behaupten tönnen, daß 
die Ausfagen desfelben der Tradition betreffs die Autorfchaft des LE. zumiderlaufen. 
“ Aber ift nun auch die Ausführung derart, daß man das gleiche Refultat gewinnt? 


Lufas der Evangelift 697 


Eine Schritt für Schritt vorwärts gehende Unterfuhung würde zwecks Beant— 
wortung diefer Frage das Evangelium zuerft für fich in Betracht zu nehmen haben, um 
daran dann ergänzend die Vergleihung der anderen Ev. zu Schließen. Bei der immer 
allgemeiner werdenden Anerkennung aber der Thatjache, daß menigitens das Eine dieſer, 
das Me-Evangelium und zwar weſentlich in feiner jeßigen Geftalt, dem LE, vorlag und 5 
von ibm benußt ward, darf bier in abfürzender Weife alsbald mit einer Vergleichung 
des Me eingejegt werden. An den Abweichungen wird das Charakteriftiiche des LE. bes 
fonders deutlich werden. Sn viererlei Beziehung unterfcheidet fih die Anlage des Lk. von 
Me. — 1. Während Me die ganze Daritellung in zwei großen Erzählungsgruppen * 
a) Jeſu Wirken in Galiläa, b) von dem Aufbruch aus Galiläa (10, 1) bis zum Oſter- 10 
morgen, giebt LE. zwar biefelben beiden Gruppen, ftellt aber der erften fein Kindheits— 
evangelium voran, der zweiten feine Auferftehungsgejchichte nach, und fügt zwiſchen beiden 
den Früher jogen. Reifebericht 9, 51—18, 14 ein. — 2. Während LE. dem Me innerhalb 
der Gruppen a) und b) meift aufs genauefte folgt, nimmt er doch an einigen Stellen 
frappierende Umſtellungen vor; man vgl. beifpielätveife: die Gefangennahme des Täufers; 15 
die Nazarethfcene (allerdings mit offenbar anderer Duelle); die Jüngerberufung (ebenfo); 
Mutter und Brüder; Vorwurf des Belzebulbündnifies; Gleichnis vom Senflom. — 
3) Auch wo die Umftellungen e8 nicht veranlaßten, finden fi) doch öfter merkwürdige 
Auslafjungen im Vergleich mit dem ſonſt parallel laufenden Me:Beriht; man vgl. das 
Fehlen des Gleichnifjes vom jelbitwachjenden Samen; der ganzen Erzählungsgruppe vom 20 
— Seeſturm, dem Händewaſchen, der Nordreiſe, der zweiten Speiſung und dem 

linden in Bethſaida; ſpäter der Ehefrage; der Frage nach dem vornehmſten Gebot; der 
Gottverlaſſenheit am Kreuz u. a. m. — 4. Auch außerhalb der drei großen Zuſätze 
(f. sub 1) finden fi eine Reihe Einfügungen, wie Bergpredigt; Hauptmann; Jüng— 
ling von Nain ; die Gruppe: Täuferfrage, Sünderin, dienende Frauen; Zachäus; Pfunde; 26 
Rangftreit am lebten Abend; Jeſus vor Herodes; Worte an die weinenden Frauen, über 
bie Kreuzigenden, an den Schädher u. a. m. — Läßt man nun felbft noch dahingeſtellt, 
ob dies wirklich alles Umgeftaltungen einer eigentlichen, font befolgten „Vorlage“ waren, 
d. h. ob Lk. den Me wirklich vor fich liegen batte, obwohl das nicht zu beaweifeln tft, — 
jedenfalld erweiſen fie fich, gemeflen an dem thatſächlich vorliegenden Di, großenteild von 30 
ſelbſt als dem Abjehen dienlih, auf Grund forgfältigen Forſchens eine dem Theophilus 
zugedachte organisch fich entfaltende Gefchichtsparftellung zu geben. So vor allem bie 
sub 1. u. 2. genannten Abweichungen von Me, bei denen e8 im allgemeinen auf ein 
folches Geſchichtsbild hinauskommt, fo aber auch die sub 3. und 4. namhaft gemachten, 
wenn man bier auch die Abzweckung fpeziel auf das Intereſſe des gebildeten Heiden ss 
mit berüdfichtigen muß, für den einiges beifeite zu lafjen war, was Me (oder gar Mt, 
wenn man darauf mit achten will) darbietet, anderes hinzuzufügen, mas dem Wiſſen oder 
der Abficht jenes fern lag. 

Eine andere Frage iſt nun aber, ob diefe Aus- und Durchführung der im Proömium 
ausgeiprochenen Abficht zu dem paßt, mas wir von LE. wiſſen? Hier tritt nun wenigſtens 40 
für jeden, dem das Yohannesevangelium nicht von vornherein ein unglaubwürdiges Lehr: 
gedicht ift, eine meift unterfchägte Schwierigkeit auf. Bei einem Manne nämlich, der den 
Ereigniffen noch fo nahe ftand mie Lk., der inäbefondere noch vielfach Gelegenheit gehabt 
haben muß, mit Apofteln und fonjtigen Augenzeugen zu verkehren, jollte man doch eigent- 
lich erwarten, daß das im Prodmium angekündigte Geichichtsbild noch in ganz anderem «5 
Maße fih von der Darftellung des Me (bezw. auch Mt) abböbe und zwar eben in ber 
Richtung auf Jo. Die Schwierigkeit wächlt, je mehr man Ernjt macht mit der Glaub: 
mwirbigfeit des vierten Evangeliums. Sie droht aber direkt tödlich zu werden für die Ab: 
fafjung unſeres Ev. durch LE, wenn man die Ausfage 1,3 auf ein von langber laufendes 
Forſchen nad) den Thatfachen der ev. Gefchichte beziehen zu müſſen glaubt. Zwar mwird geltend so 
gemacht, daß doch der Bericht des Lk. wirklich nach der job. Daritellung hinneigende Züge 
auftverfe. Zu den von mir zufammengeftellten Stüden (Evfrage ©. 52; vgl. aud) S.96 Anm.) 
hat Zahn noch bejonders nachdrücklich die Lesart /ovdalas in 4,44 gefügt (S. 375; 391; 
vgl. auch das über 4, 14 ©. 374f. u. 403 u. das ©. 443 f. Bemerfte). Aber auch wenn man 
annimmt, daß LE. noch mehr derartiges hätte vorbringen fünnen — ich habe auf diefe Mög: 56 
lichkeit a. a. 0. ©.34; 128 Anm.; 255. bereits bingedeutet, — fo bleibt davon unberührt, 
daß gerade diejenigen Momente nicht zur Geltung fommen, welche bei einem, der, allem 
von Anfang herein genau nachgehend, in Serufalem, bei den Urapofteln, Erktundigungen ein- 
gezogen hätte und ber daraufhin die ev. Gejchichte (zadeErjs) fchreiben will, wobei er darauf 
bedacht fein mußte „überall eine Entwidelung des Späteren aus dem Früheren nachzu— co 


698 Lukas der Evangelift 


weiſen“ (Zahn S. 373), nicht fo völlig hätten beifeite bleiben können. Theopbilus erfährt 
nicht nur nichtd von dem, was Jo 1—4 erzählt wird — das xal Tv xnoVoowr eis 
tas ovvaywyas ts lovdalas 4, 44 kann dieſe Lüde doch ſchwerlich ausfüllen, — 
fonden auch nichts von den Feſtbeſuchen und Vorgängen in Serufalem Jo 5; 7 ff.; 
5 10, 22ff. und nichts von Lazarus und was damit zufammenhängt 11, 1ff. Das find 
doch alles nicht Epifoden, die beifeite bleiben fonnten ohne mejentlihe Umgeftaltung 
des Geſchichtsbildes, wie etwa die Wunderthaten von Chorazin und Bethjaida, von benen 
übrigens LE. eben auch wohl nichts einzelnes in Erfahrung gebracht bat, jo daß er fi 
mit dem „Aoyıov" 10,13 f. begnügt, das in dieſer Hinficht eine lehrreiche Parallele zu 
10 13, 34 bildet, oder wie jo manche Epifode aus dem Leben Pauli, von der AG ſchweigt, 
weil fie für den Gang der Gejchichte im ganzen nichts weſentliches austrägt. Nein, bier 
handelt es ſich um die entjcheidendften Momente der Entwidelung, aus denen das Spätere 
jeweilig herauswuchs. Mag unfer Autor darum, tie gejagt, allerlei au aus dem 
johanneifchen Erzählungskreiſe vernommen haben jelbft über das von ihm Berüdfichtigte 
15 hinaus, mag er in einigen Zügen fogar es leife durchbliden lafjen, daß er von einer 
mehrjährigen Dauer des öffentlichen Bebens Jeſu und einer Ausdehnung berjelben auf 
Judäa und Jerufalem weiß, fo wird dadurch das Urteil nicht berührt, daß ihm „ein 
wirklich klares Bild von dem Gefamtverlauf der Gefchichte Jeſu, von der Orbnung und 
Bedeutung der beifeite gelaffenen Partien gefehlt habe” (meine Evfrage S. 128 Anm. u. 
20 254 ff.). Somit ſcheint nur die Alternative zu bleiben, daß entweder die Gefchichtlichfeit Des 
vierten Ev. ober die Abfafjung des dritten durch den Apofteljchüler LE. preisgegeben wird. 
Doch es ift wirflih nur Schein, denn in Wahrheit nötigt das Proömium des LE, foviel ich 
jehe, mit nichts zu jener Annahme einer jahrelangen Vorarbeit des Autord. Auch wenn 
man nämlich unter Betonung des Part. Verf. raonxoAovdmxör die Überfegung Meyers: 
% „nachdem ich — nachgegangen wäre”, ablehnt, ergiebt fi) doch noch nicht die Nötigung 
zu überfegen: als einer, der vom Anfang herein allem genau nachgegangen ift — bie 
einzige form bei der das naoaxokovderv über v. 1 zurüdmeifen fünnte, — ſondern es 
beit: beſchloß auh ih, nachdem ich allem von vornber genau nachgegangen bin. Das 
allein natürliche Verſtändnis ift aber dann dies, daß das nagaxokovdeiv erit infolge 
"und aus Anlaß der Verfuche der vielen einſetzte. Damit aber wird die Dauer des Nach— 
forjchens völlig unbeftimmt gelafjen. LE. kann feit vielen Jahren, er kann vielleicht auch 
nur einen Minter lang fich der Aufgabe gewidmet haben, und man kann auch nicht be: 
baupten, daß damit dem dxodös oder dem Avmder Gewalt geſchehe. Jenes ift ja 
überhaupt nur ein velativer Begriff. Denken wir den Lk., angeregt von den — 
85 der anderen, deren Berichte ſorgfältig vergleichen, durch eigene Erinnerung an gelegentlich 
aus ficherer Duelle Gehörtes oder ihm fchriftlich vorliegende Notizen etwa eines zeitweiligen 
Autopten, ſowie durch alle in feiner bermaligen Lage irgend thunliche Umfrage 
bei foldhen, die einmal mit Jeſus in Berührung gelommen waren, oder bei foldhen, die 
den oder jenen Apoftel gehört hatten, erweitern, ergänzen ober reftifizieren, jo iſt —* 
40 einzuſehen, warum er dies fein Thun nicht fo beſchrieben haben ſollte, auch wenn es nicht 
eine lange Reihe von Jahren dauerte. Wohl aber ift bei foldher Sachlage begreiflih, daß 
er unter dem Einfluß insbefondere des ihm vorliegenden Mc (ef. ob.) zwar faum das Grunbd- 
ſchema der Miffionspredigt im allgemeinen (Zahn ©. 444; gegen ein ſolches meine Evfrage 
©. 129 ff.), aber das Grundichema diefes auf petrin. naoddooıs zurückweiſenden, älteften 
45 der jynopt. Evangelien aufnahm und es durch die mancherlei großen und Heinen Zufäge, 
die ihm ald verbürgt fi darboten und für die er Pla und Verwendung für feinen Zweck 
fand, weiter durch etliche Auslaffungen und Umjftellungen, zu neuer und anbersartiger 
Geſtalt ausarbeitete, zur Geftalt einer nah Möglichkeit wohlgeordneten Geſchichte Jeſu, 
die dem gebildeten Heiden den erhofften Dienft leiften follte (vgl. meine Evfr. S. 254ff.) 
50 Damit wäre denn auch, foweit es bier angängig ift, die Frage wirklich bejaht, ob die 
Ausführung des im Proömium entworfenen Programms aus der Feder des gejchichtlichen 
Lukas geflofjen fein könne. 
Oder jollte wirklich fchließlich der angebliche Umstand, daß das Ev. unklare Erinne 
rungen oder fonft verbürgten Nachrichten Widerfprechendes enthalte, doch noch nötigen, 
55 etwa bei ähnlicher Vorftellung des litterarifchen Prozeſſes doch an einen erſt fpäter leben— 
den Autor oder Duellenrevaktor zu denfen? — Gewiß, man kann angefichtd dieſes oder 
jenes Berichts an fagenhafte Umbildung oder Ausihmüdung gemahnt werben. Bielen 
gehört ſchon die jungfräuliche Geburt dahin; anderen find nur einzelne Züge diejer oder 
anderer Erzählungen bedenklich. Aber das Meifte ift ja durch analoge Berichte des Mc und 
co Mt, die man doch mit Recht der apoft. Zeit zufchreibt, gededt, und wenn ſich über diefelben 


Lukas der Evangelift 699 


hinaus nachweisbar Sagenhaftes fände, fo fehlt doch wohl jeber Anhalt zur Beitimmung 
der Beitgrenze, vor der dies nicht habe auftreten können! — Was weiter die unleugbaren 
kleinen Differenzen von den anderen Evangelien anlangt, jo wäre in jedem alle erit zu 
unterfuchen, wer denn eigentlich im Rechte fei, und ob fich nicht vielleicht eine Aufflärung 
gewinnen laffe. Und dasſelbe ift betr. der großen Abweichungen von Mt in der Kindbheitd- 6 
und Herrlichfeitsgefchichte zu fagen. Mit der Perfönlichkeit des Verf. hat das alles unmittelbar 
nichts zu thun, ſowenig tie die Frage, ob die „Schatzung“ 2,2 u. ä. in allen Punkten genau 
beſchrieben ift. — Emftlih in Betracht kommt nur das Verhältnis der Iufanifchen „Herrlich: 
feitögefchichte” zu 1 Ko 15, 5ff., freilich nicht in dem Sinne, daß das Schweigen des 
Paulus über die Erfcheinung vor den Emmausjüngern, worüber dem LE. offenbar ein 10 
bejonders guter Bericht vorlag, Schwierigkeiten machte, wohl aber weil die weitere Erzäb- 
lung des &. der Aufzählung Pauli fcheinbar ſowenig entſpricht. Doch kann man nicht 
überjeben, wie immerhin gerade Lk. unter den Evangeliften am meiften dem paulinifchen 
Bericht ſich annähert; fpeziell weiß er von der Erjcheinung vor Petrus (24,34 vgl. 1 Ko 
15,5) und von einer im gewiſſen Sinne darauf —— Erſcheinung vor den Elfen ı6 
(und denen mit ihnen). Daß er dann in rafchem Abbrechen nur id des lebten Zus 
fammenjeins kurz gebentt, fann um fo weniger auffallen, ala er wirkllich am Ende feiner 
„Geſchichte“ und vielleicht auch feiner Schriftrolle angelommen ift, jo daß er, auch wenn 
er Genaueres wußte, weder Anlaß noch Möglichkeit —* es anzufügen und ſein Evan⸗ 
gelium durch Häufung gleichartiger Berichte zu verlängern. 20 

Durch die Erinnerung an die Berührung mit 1 Ko find wir nun aber gleichzeitig an 
die jchon oft beobachtete und tendenzkritiich ausgebeutete, jedenfall aber nahezu einftimmig 
anerlannte Thatfache erinnert worden, dab das Evangelium in Anfchauungs- und Dar: 
ftellungsweife vielfach eine „paulinifche Färbung” zeigt, ohne daß man übrigens den Ein 
drud litterarifch vermittelter Abhängigkeit gewönne. — Nimmt man damit die umfaflen= 25 
den Nachweiſungen zuſammen, durch die der Engländer Hobart die Vertrautheit des 
Autors mit der medizinischen Yitteratur und Terminologie dargetban bat (the medical 
language of St. Luke, 1882; vgl. die Auswahl bei Zahn S.417f.), jo dürfte in ber 
That die Tradition von den verjchiedenften Seiten bewährt erfcheinen, und die fritifchen 
Beanjtandungen würden ſchwer begreiflich, wenn nicht, mie bemerkt, die AG das Ev. so 
immer wieder in den Strudel zöge, der die neuteftamentlichen Schriften zu verſchlingen 
trachtet. Es gilt darum — mit Übergebung der bier doch nicht zum Austrag zu 
bringenden Duellenfrage — alsbald zur II® den Übergang zu machen, wobei natürlich 
wieder und bier erft recht nur die Hauptpunfte berührt werben künnen. 

6. Es ward fchon oben angedeutet, daß, wenn auch das Prodmium zum Evangelium nicht 85 
ohne mweitered auf AG mitbezogen wird, feine Ausſage doch aud für den deureoos Aöyos 
von Belang iſt. Es handelt fich thatſächlich um eine Fortſetzung. Immerhin wird das 
vorausgefegte Bedürfnis des Lefers ein etwas anderes fein, gleichviel ob man aus dem 
Wegfall des zoarıore ſchließt, daß Theophilus inzwiſchen Chrift geworden oder nicht. Man 
bat bier faum anzunehmen, daß die — in der eine Fülle von Überlieferungen an 40 
Theophilus gelommen, ihn den geficherten geichichtlichen Grund des chriftlichen Glaubens 
noch entbehren ließ. Dagegen mochte die Verjchiedenheit der Form, in der das Chriftentum 
dem gebildeten Heiden entgegentrat, bezw. der Gedanke, ob nicht die Weife, wie die aus 
dem Judentum berborgegangene Religion jetzt den Heiden dargeboten erde, einen un: 
berechtigten Bruch mit der Vergangenheit bedeute, ja der Gedanke, ob nicht hier überhaupt 45 
eine „ungeorbnete” Bewegung vorliege, immer twieder zum Anjtoß werden fünnen. Daß 
derartige oder doch verwandte Stimmungen gerade in der apoftolifchen Zeit felbft bei Chriften 
ſich wirklich eingejtellt haben, befunden nicht nur in ihrer Weiſe Mt und Hbr, fondern 
wohl aud Rö. Läßt fih alfo zeigen, dak AG einer folden Stimmung entgegentommt, 
jo ift damit ſchon nicht wenig zu Gunften der traditionellen Fafjung gewonnen. Nun kann 50 
man e3 aber eigentlich als allgemeinen Eindrud bezeichnen, daß des Verfafjerd Bemühen fich 
in jener Richtung bewegt. Wie im Evangelium dvoder einfehend giebt er auch bier eine 
Geichichtsdarftellung, der man es anmerft, daß fie bemübt ift „die Entwidelung des Späteren 
aus dem Früheren darzuftellen”, fo zwar, daß zunächft ein Bild der urapoftolifchen Anfänge 
gezeichnet wird, dann die allmähliche Entwidelung auf die Hereinziehung der Heiden ins Gottes- 56 
reich berbortritt, und meiter zur Darftellung kommt, wie durch Paulus, deflen Geftalt bereits 
vorher eingeführt ift, nun die Weiterführung jener Anfänge vollzogen ward, und zwar 
zunächſt bis zu der Hinkunft Pauli nah Rom und feinem dortigen Wirken. Dabei wird 
aber nicht unterlafen zu zeigen, wie diefer Weg Pauli nicht etwa millfürlich gewählt war, 
fondern wie der Apoftel göttlicher Leitung und Weifungen gefolgt ift, bezw. zugleich durch ao 


700 Lukas der Evangelift 


der Juden Verhalten fich zu feinen Schritten gedrängt fah, andererſeits aber auch die Zu- 
ftimmung der übrigen Apoftel und fpeziell des Herrenbruders Jakobus fand, wenn aud 
legterer einen etwas abweichenden Standpunkt vertrat, der aber doch nimmermehr gegen 
Pauli Meife ausgefpielt werden könne. Nebenber wird endlich bemerflih gemacht, mie 
5 bei Paulus, fo gut wie bei den Urapofteln vor ihm, auch in dem Verhältnis zu den 
ftaatlihen Autoritäten fein Anlaß zu Bedenken vorliege. Alſo die Ausführung entfpricht 
der aud dem Prodmium des Evangeliums erfichtlichen Abficht (va Zuyvos rijv dopd- 
Acta») und fchon in der apoftolifchen Zeit wahrfcheinlichen Bebürfniffen, felbft wenn man 
die mehr und mehr Anhänger gewinnende Vermutung, daß noch ein roiros Aöyos be 
10 abfichtigt war, der auch auf die urapoftolifche Wirkſamkeit zurüdgreifen follte, außer An: 
ſchlag läßt. Die Frage ift nur wieder, ob die Ausführung auch den Thatfachen entiprede, 
oder ob in dieſer Beziehung Bedenken vorhanden find, die die Abfafjung durch den Paulus: 
ichüler aufheben? 
Den Hinweis auf die angeblich ungefchichtliche Parallelifierung der Schidfale des 
15 Petrus und Paulus follte man freilid nicht mehr wiederholen. Soweit eine folde 
wirklich vorliegt, gebt fie nicht über das hinaus, was man bei fo verwandten Ber: 
bältnifjen erwarten darf. Schlimmer wäre es, wenn die Anfhauungen beider in 
ungejchichtlicher Weile zur Konfonanz gebradjt wären. Doc müßte die angebliche biftorifche 
Diffonanz befjer nachgewiefen fein, als durch eine, zwar jchon in den Glementinen vor: 
20 liegende, aber durch dieſes Alter noch nicht gerechtfertigte Ausbeutung der Epifode Ga 
2, 11ff. und durch eine thatfächlich veraltete Auslegung der Korintherbriefe. Auch wenn 
man vor allem 1 Pt millfürlih außer Anfchlag fest, bleiben Ga 1, 18 (vol. 24) 
und 2, 9 gerade für Die Zeit, in ber Petrus in der AG feine Rolle fpielt, Zeugen 
eined guten Einvernehmens, und laſſen den Gedanken grundfäglicher Differenzen nicht 
25 aufflommen. Daß immerhin Paulus in feinen Briefen — aus leicht erfichtlichen 
Gründen — vielfah andere Töne anzufchlagen weiß, ald in den Neben der AG, ift 
jelbftverftändlich. Bleibt obendrein nicht außer Anſatz, daß auf jeden Fall, gleichviel 
ob man die Reden der AG für freie Konzeptionen nah Art griechifcher Hiftoriogra- 
pbie hält oder ihnen mündliche oder fchriftliche Weberlieferungen zu Grunde liegen läßt, der 
30 Bericht eben ber eines Dritten ift und deſſen Eigenart nicht verleugnen wird, jo wird aud 
von bier aus ein ernftliches Bedenken nicht entitehen. Daß meiter das Verhalten beider 
Apoftel in der Heidenfrage den Neben entiprechend dargeftellt wird, ift jelbitverftänd- 
lich. Es befteht aber auch in Wirklichkeit fein Grund, warum nicht Petrus ſchon früb- 
zeitig den Meg zur Anerkennung des Univerfalismus gefunden haben follte. Wenn es 
35 nach Pfleiderer (Urchriftentum, ©. 47) „die Entichloffenbeit von Petrus Temperament und 
noch mehr feine rüdhaltloje Liebe zum Herrn J. war, was ihn (auf dem Apoftellonvent) 
alle anderen Bedenken beifeite ſetzen und die Bruderhand der Gemeinſchaft dem Heiden: 
apoftel reichen ließ“, jo fieht man doch nicht ein, warum er z. B. unter den AG 10 u. 11 
efchilderten Umitänden nicht zu dem dort dargeftellten Verhalten hätte beftimmt werben 
40 können. Und ebenjo ift jchwerlich zu ermweifen, daß Paulus nicht die für den gebomen 
Juden getviefene Anknüpfung bei den Synagogen benugt haben fünnte. Es bedarf faum 
der Erinnerung an 1 Ko 9, 19 ff. 
Doch der Raum verbietet diefen allgemeineren Erwägungen weiter nachzugeben. 
Die Enticheidung liegt nicht hier, und nicht in den einzelnen angeblich bene Er: 
45 zählungen. Sie liegt dort, wo Lukas ausdrüdlih mit paulinischen Ausſagen zuſam— 
menftößt. Erweiſen fih die da behaupteten Widerſprüche wirklich als unlösbar, fo 
ſinkt allerdings das Vertrauen zum übrigen ſehr erheblih. Der locus classieus 
bleibt AG 15, 1ff. vgl. mit Ga 2, 1ff. Altere und neuefte Harmoniftif bat die 
Schwierigkeit zu beben verfucht, indem Ga 2 auf eine andere erufalemreife (AG 11, 
527 ff., jo neuerlich wieder Ramſay, V. Weber; AG 18, 22 jo Wieſeler; aber auch 
AB 9, 26; vgl. die „Mujterfarte” allein aus dem Jahre 1893 im ThIB XIII, 130f.) 
bezogen ward. Das ift gewiß abzulehnen. Am bäufigiten hilft man fi, indem man 
darauf weift, wie das die durchichlagende Schwierigkeit bereitende Dekret nad des Lukas 
eigener Darftellung lediglich Sache der Urgemeinde geweſen fei, wie e8 auch gar nicht eine 
55 gejeßliche Auflage für die Heidenchriften bedeute, an die diefelben um ihres Heils millen 
gebunden fein follten, ja, wie e8 überhaupt nichts eigentlich Neues darjtelle gegenüber ver 
allgemeinen Ghriftenpflicht (fo befonders ſcharfſinnig Kloſtermann allerdings mit Konjektur 
zu v. 20), und tie e8 darum auch für Paulus weder den Galatern gegenüber notivendig 
zu erwähnen, noch fpäter irgend ausdrüdlich zu vertreten war. Daß diefe Erledigung dem 
co guten Willen der Lefer mehr zumute, al3 jene Verficherung, daß das Dekret tendenziöfer: 


Lukas der Evangelift 701 


weiſe oder auch nur infolge willfürlicher Kombination hierher verlegt fei, kann man faum 
behaupten. Im Gegenteil, es läßt ſich manches dafür jagen, und man fünnte angefichts 
der Dürftigkeit der Quellenangaben und andererfeitö der bisher gewonnenen Bewährung 
der lukaniſchen Berichterftattung dabei wohl Beruhigung fallen. Doch ift fie eben nicht 
fo unbedingt einleuchtend, daß fie alle weiteren Verſuche abjchnitte. Und in Anbetracht 5 
des Umijtandes, daß an der Thatjache des Dekrets innerhalb der apoftolifchen Zeit über: 
haupt nicht gezweifelt werden kann (vgl. zulegt Harnad, ABA 1899, ©. 150 ff.), und 
daf nur die frage nad) der Gelegenheit eine disfutable ift, die einzige Angabe hierüber 
aber bei einem Schriftiteller fich findet, der jich feiner ſorglichen Bemühungen wenigſtens 
nad Ev. 1, 3 bewußt war, ift es nicht nur ein Intereſſe einer boreingenommenen Har— 10 
moniftil, ſondern Pflicht geſunder gefchichtlicher Forſchung immer aufs neue eine reitlofe 
Löfung anzuftreben. Daß es freilich mißlich ift, an diejer Stelle wo eine eingehende Be- 
gründung ausgeſchloſſen ift, fi) darauf einzulafjen, ift deutlih. immerhin wird es zus 
läffig fein, mit einigen Worten die Richtung anzugeben, in der vielleicht jenes reftlofe 
Reſultat jich wirklich ergiebt. Auszugehen ijt dabei von einer tertkritiichen Vorfrage betr. 15 
Ga 2,5. Der recipierte Tert lieft bier am Anfang; ols odö£f, und dies obd£ hat die Erflä- 
rung des Satzes, jelbjt wo es gejtrichen wird, des öfteren noch dahin beeinflußt, daß man bie 
Ausſage ebenjo bezieht, wie es bei der recipierten Lesart faſt unvermeidlich jcheint, nämlich 
auf die Bejchneidung des Titus. In Wahrheit dürfte aber gerade die irrige Beziehung 
des Sabes hierauf die Lesart veranlaßt haben, tie ſchon Ambrofiafter empfunden 20 
bat, und ed wird mit ihm, mit Tertullian und PVictorin, mit Irenäus (interpr.) 
und Pelagius, mit den plurimis codd. graec. et lat. des Victorin, mit D, d 
und e das ols oddE zu ftreichen fein, mie dies eingehend Kloftermann (Probleme im 
Apojteltert, S.38 ff. vgl. auch Zahn, GR II, 498) nachgewieſen bat. Nur wird man dann 
nicht nur jene Beziehung des eifauer ri. auf des Titus Beichneidung aufgeben 26 
müſſen, fondern auch die von Kloftermann unter Berufung auf Hieronymus vorge: 
ſchlagene Beziehung auf das ganze Reifeunternehmen des Apojteld. Vielmehr dürfte dann v. 5 
direft auf die den Galatern den Anerkennung des Defrets feitend des Paulus 
und Barnabas gehen. — Offenbar nämlich bat es Paulus mit bejtimmten Verleum— 
dungen zu thun. Man bat ihn bei den Galatern bejchuldigt, daß er den Mantel so 
nad dem Winde hänge (1, 10). Anfangs, nad) feiner Belehrung, habe er fich alsbald 
in Jeruſalem inftruieren lafjen. Nachher habe er aus Konnivenz gegen bie heidniſchen 
Vorurteile fein gefehesfreies Evangelium verfündigt. Dann wieder fer er nad) Jerufalem 
gegangen, weil er feiner Sache unficher getvorden war. Und da habe er ſich ja auch ge 
horſamſt jenes Defvet gefallen lafjen, von dem, vorausgejegt daß es auf dem Konvent 36 
entitanden, die Leier des Briefs, wenn es Südgalater waren, Kenntnis hatten, oder das 
man anderenfall® ihnen jegt vorführte. Was er aber — fo wird man hinzugefügt haben 
— fi fonft noch (ettva in der Zufammentunft zar’ Zötav) habe von den „Geltenden” auf: 
erlegen lafjen, da twolle man gar nicht nachfragen! Wie er dann wieder in Antiochien war, — 
vorausgejegt daß dies nicht auf eine frühere Zeit zu verlegen ift (vgl. Zahn in NEZ 1894, 4 
©. 435 ff.) — da habe er freilich fich jchleunigft aufs neue mit Petrus überworfen u. f. w. (vgl. 
1, 155}. 2,1}. und ſpez. noch 5, 11). — Dem gegenüber ftellt nun Paulus Har, wie er 
alsbald nach feiner Bekehrung fich nicht mit Fleiih und Blut beiprodhen habe ꝛc. Darauf, 
nad) drei Jahren, ſei er nad) Jeruſalem gereift, den Kephas kennen zu lernen und fei dort 
ganze fünfzehn Tage geblieben ꝛc. Darauf — nad) 14 Jahren! — ſei er abermals bin: 4 
aufgezogen und habe ihnen fein Evangelium vorgelegt. Aber nicht einmal, daß man den 
mitgenommenen Hellenen Titus zur Beichneidung gedrängt hätte! Wegen der yevdader- 
goı aber hätten ie (er und Barnabas) einen Moment nachgegeben in Unterordnung (oder 
vielleicht befjer: der Unterordnung Naum gegeben ; fo Kloftermann), damit nicht (dies hat 
Gewicht) durch hartnädiges Weigern ein die Erhaltung der evangelifhen Wahrheit für die so 
beidnifchen Leſer bedrohender Riß entjtehe, hätten aljo darum die Vermittelung, die doch 
wohl irgendwie in dem Dekret liegt, ſich gefallen lajjen. Bon den Geltenden aber, — 
ihm hätten die nichts hinzu auferlegt (oder vorgelegt), jondern im Gegenteil x. — Und 
was den Streit mit Petrus anlange, jo hätte da eben diejer die Schuld gehabt. — Man 
fieht alsbald, wie, wenn diefe Auffafjung Recht hat, Ga 2, 1ff., zunächſt im Hauptpunft s5 
mit AG 15, 1ff. nichts weniger als in Widerfpruch fteht. Vielmehr ift es eben Lufas, 
der durch die Mitteilung des Dekrets das über dem falſch bezogenen v. 5 liegende Duntel 
lichtet, dad man dur Hinzufügung von ols obdé von Alters fünftlih zu erhellen fuchte. 
— Aber hat nicht Paulus fpäter das Dekret entfprechend dem zoös oa» völlig ignoriert, 
während AG 21,25 vorausfegt, daß es noch in allgemeiner Geltung war? — Man wird o 


702 Lukas der Evangelift 


dies nur behaupten fönnen, wenn man nicht genau zufieht und insbefondere das gewich— 
ige Aeic 21, 25 nicht beachtet. Gerade im Gegenfag zu der an Paulus gerichteten 
ufforderung fi den Judenchriſten als einer zu erteilen, der nicht abtrünnig ift von 
Moſes, betont Jakobus durch das Hueis offenbar, daß er darauf verzichten till, dem 
5 Apojtel abermal3 ein Nachgeben in der Richtung des Dekrets zuzumuten: „ der 
Heidendhriften aber, da haben wir jenes Schreiben erlafjen, d. h. damit follft du unbe 
belligt bleiben.” — Man follte denken, daß fich fo wirklich alles erklärt. 1. Paulus konnte 
auf dem Konvent foweit nachgeben, als er that, indem er der Sendung des Schreibens 
an feine Gemeinden nicht widerſprach, ja er konnte den Gemeinden von Derbe, Lyſtra x. 
ı0 (16, 4) die Ööyuara mitteilen, aber er hat ſich nicht verpflichtet, fie als ſolche Öoyuara 
auch weiterhin feinem Miffionsgebiet aufzulegen, wennſchon ihm der Inhalt derjelben per: 
fönlih nicht unfympathifch war. (Der ftarfe Ausdrud eixeıw 177 Önorayjj, nebenbei be 
merft vielleicht eine von den Gegnern zuerit gebrauchte Wendung, bat übrigens fein Gegen: 
ftüd in dem ovvunoxoiveodaı, das v. 13 dem Petrus und den übrigen "/ovdaioı 
ıs nachſagt). Wie weit er im fpäteren Berlauf feiner Miffionsthätigkeit Anlaß genommen 
bat, etwa jeinerfeit3 in Form eines Natjchlages oder Wunjches davon zu reden, können 
wir bier nicht unterfuchen. In Frage käme fpeziell der erjte Korintherbrief. 2. Jakobus 
fonnte wohl feinen einjtigen Vorfchlag nicht desavouieren, aber er konnte anerkennen, daß 
Paulus nicht — war, jenen Beſchluß weiter durchzuſetzen, und wird bereit geweſen 
20 ſein, den Abofte gegen eventuelle Vorwürfe in diefem Punkte in Schuß zu nehmen, wobei 
immerhin möglich aber nicht nötig ift, daß ihm ſelbſt die ftrifte und allgemeine Durch— 
führbarleit und der Nuten des Dekret? zweifelhaft geworden war. 3. Lukas endlich 
* ein Intereſſe daran, dem Theophilus, der von der Sache vielleicht etwas gehört 
ben konnte, wie zuvor das Zuſtandekommen jenes Dekrets, ſo jetzt dieſe Erklärung des 
235 Jakobus mitzuteilen, wonach man in Jeruſalem ſelbſt darauf verzichtete, die Durchführung 
von Paulus zu fordern, bezw. die Sache als eine läßliche anzufehen bereit war. — Es 
muß bier leider mit diefen Andeutungen genug fein. Sollten fie den rechten Weg teilen, 
jo wird man allerdings mit nody größerer Zuverficht ald es bei der oben angegebenen 
Löfung möglich jcheint, erwarten dürfen, daß der Verfaſſer auch in anderen Fällen wohl 
so orientiert geweſen fein wird, und daß die forgfältige Beachtung feiner Ausfagen wie an 
diefen für die ganze Gejchichtsentwidelung hoch bedeutiamen Stellen, jo audy in anderen 
mehr oder weniger wichtigen Punkten uns Ergänzungen der durch Paulus befannten That: 
jachen darbietet, wie fie eben nur Einer zu geben vermochte, der den Ereigniffen nabe 
genug ftand. Es handelt ſich beifpielömweife zunächſt um die weiteren erufalemreifen, für 
35 die gleichfalls der Umftand in Betracht kommt, daß Paulus in Ga beitimmte Verleum— 
dungen im Auge hat; um das Zufammentreffen mit den römischen Juden c.26, für das 
eine Rekonſtruktion der Geſchichte der römijchen Chriftengemeinde mit Berüdfichtigung des 
Glaudian. Edikts (Sueton, v. Claud. 25; AG 18, 2) die Erklärung bringen hilft, und 
um ähnliche Fälle. Es handelt fi) aber auch um das Pfingftiwunder, die Gütergemein- 
0 Schaft u. a. angeblich auf vertvorrenen Nachrichten beruhende, übrigens nicht einmal dann 
direkt gegen Lukas als Autor fprechende Züge; ev. auch um die Übergebungen von bei. 
aus den Korintherbriefen (doch vgl. audy Ga 2, 11 ff.) befannten Thatfachen, die aber für 
den Sortgang der gejchichtlichen Entwidelung nichts audtrugen. Der zugemefjene Raum 
geftattet fein Eingehen auf dies alles. Dagegen muß, wenn auch in aller Kürze, auch 
45 bier wie beim Evangelium noch ein Blid auf die pofitiv für Iufanifche Autorfchaft ſpre— 
enden Momente geworfen werben. 

Auf der Grenze hierzu liegen die fchon mehrfach berührten „Wirftüde”. Daß 
diefelben aus der Abficht des Autors jtammten, ſich als Augenzeugen zu empfehlen, wäh— 
rend er es doch nicht war, wird felten noch behauptet. Das Naffınement, mit dem das 

50 „Wir“ meift nur bei weniger wichtigen Verhältnifjen eingefchmuggelt wäre, ift, jelbft wenn 
Le 1, 1ff. nicht vorläge, unglaublid. Man nimmt faft allgemein an, daß binter dem 
„Bir“ ein Augenzeuge fteht, bezw. daß die Wirftüde etwa einem Reifetagebuch entftammen. 
Man meint aber vielfach, daß der Schreiber von dem Autor des Ganzen ſich unterjcheibe. 
Jedenfalls fpricht ſchon eins biergegen, d. i. der Mangel an fprachlichen Differenzen gegen: 

55 über dem übrigen Tert. Das wenige, was z. B. Zeller ©. 514 anführt, fommt nicht in 
Betradht. Vgl. dagegen ibid. und Hawkins S. 148 ff. Hinzu fommt, daß jeder Verſuch, 
die Stüde einfach et ulöfen, zu einem Schriftftüd führt, das wörtlich fo gewiß nicht 
ald Tagebuch u. dgl. nn ift, in das man feine die Ereigniffe begleitenden No: 
tigen einträgt. Hätte aber eine Um: und Einarbeitung von anderer Hand ftattgefunden, 

co in dem Maße daß die betreffenden Stüde der Redeweiſe des Ganzen affimiliert worden 


Lukas der Evangelift 703 


wären, fo wäre das Stehenlafen des jueis ein völliges Rätſel. Hinwiederum erflärt es 
fih von felbft, wenn der Verfafer des Tagebuchs und der AG dasjelbe „Sch“ repräfen- 
tieren, d. b. aber wenn der Autor ad Theophilum ein Reifegefährte des Paulus war, 
der auch bei freier Benugung feiner Notizen das „Wir“ ftehen lafjen konnte. Und zwar 
ftimmt die Zeit dann mit den aus den Paulusbriefen gewonnenen Andeutungen über des 5 
Lukas Verweilen beim Apoftel (vgl. oben). Vortrefflich paßt dazu jenes vereinzelte „mir“ 
11,28 (nad) D), das wieder mit der Tradition von der antiochen. Herkunft des Lukas und 
andererfeit8 mit der davon wohl unabhängigen Überlieferung von einem Antiochener Theophi: 
[us (vgl. Zahn ©. 334) zufammentrifft. — Weiter kommen auch hier die Nachweifungen Hobart3 
in Betracht betr. die mebdizinifchen Ausdrüde (vgl. oben). Gewiß wäre das für ſich 10 
noch fein Beweis, ſowenig wie an ſich die meift anerkannte Verwandtſchaft mit Paulus 
ſchon die Abfaffung durch einen Paulusgefährten darthut. Nehmen wir es aberzufammen 
mit dem, worauf zuvor getviefen ward, und vor allem mit der ftarfen Tradition, jo darf 
man wohl jagen, daß die lukaniſche Abfaffung faum mit Recht angefochten werden kann, 
und darf das Vertrauen teilen, melches Hiftorifer wie Curtius und Ranke, Philologen 
wie Bla und Vogel, Archäologen wie Ramfay dem Buche ebenſowohl fchenten, wie eine 
große Reihe Theologen. 

8. Es verbleiben noch einige Fragen. 1. Was die Duellen anlangt. Wie ſchon an- 
gedeutet hat man auch hier Quellenſcheidungen verfudt. Aber angefichts der Thatfache, 
daß man nicht wie bei den Evv. Parallelberichte zum Ausgangspunkt nehmen kann, er: 0 
fcheint der Verſuch wenig Ausfiht auf irgend fichere Refultate zu bieten. Darum fol 
nicht geleugnet werden, daß bejonders der erften Hälfte 3. T. Aufzeichnungen anderer vor: 
gelegen haben dürften (vgl. die einfchlägigen Arbeiten ſeit Schleiermacher, die neueren cha— 
rafterifiert von Zödler a.a.D.). 2. Was das Verhältnis zu den paulinifchen Briefen an: 
langt. Diefelben werden teils als ſtark benuste (bei. Jacobſen), teild als dem LE. überhaupt 25 
nicht zugängliche Urkunden betrachtet. Die Wahrheit wird fein, daß LE. gerade für die 
Zeit, die die ung die paulinischen Briefe befonders dienen, ſchwerlich ein großes Bebürfnis 
nad) ihrer erneuten oder erftmaligen Leſung gehabt haben dürfte. Und am allermwenigiten 
ift bei ihm ein tüftelndes Herausfuchen einzelner hiftorifcher Thatfachen, wie wir es voll- 
ziehen müflen, wahrſcheinlich. Klingen die Briefe an (vgl. 3. B. das von Clemen betonte so 
noodeiv nur Ga 1, 13 und 23 und AG 9, 21), fo meift das noch nicht auf litterarifche 
„Ausnügung”. 3. Was die Zeit und den Ort der Abfafjung anlangt, fo ift Sicheres 
nicht zu ermitteln. Die noch von Bla und etl. feitgehaltene Meinung, daß der Verf. 
am Abjchluß der zwei röm. Jahre Pauli jchreibe (das Ev. alfo noch früher), ift unmöglich. 
Bon anderem abgefehen entjcheidet gerade der Schluß der AG ſchon dagegen. Die Ab: 35 
Bängigkeit des Ev. von Me, der ficher erft nad) Petri Tode jchrieb, giebt den Terminusa quo. 

orte, wie 2E.21,20 ff. machen es, auch wenn man nicht direkt ein vaticinium ex eventu 
dort — eigentlich zur Gewißheit, daß die Zerſtörung Jeruſalems vorüber iſt. Neuerlich 
bat Krenkel die ältere Meinung litterariſcher Abhängigkeit von Joſephus neu zu erweiſen 
verfucht (Joſephus und LE. 1894). Doc ift feine Argumentation von Belang wohl nur wo 
ſoweit es fih um Belanntichaft des Lk. mit dem bell. Jud. des Sojerpus handelt (Vogel 
©.57 ff). Wäre fie in diefem Punkte zweifellos ficher, fo fünnte LE. nicht vor Mitte der 
fiebziger Jahre gejchrieben haben. Man mag aber jelbjt die achtziger Fahre annehmen. 
Meber den Ort der Abfaffung find beachtenswerte Ueberlieferungen nicht vorhanden. Sit 
Me in Rom entjtanden und wohl zunächſt für das ve Ktirchengebiet beftimmt ge= «5 
weſen, jo könnte man darin einen Anlaß finden, auch des LE. Schriftitellerei in Rom ſich 
vollziehend zu denken, wo auch Joſephus jchrieb. Freilich fehlt jede Nachricht über einen 
fpäteren längeren Aufenthalt des Lf. in Nom. 

Dagegen müfjen beide Schriften des Yf. frühzeitig in Rom befannt geweſen fein. 
Fragt man nämlid 4. nody nach der älteften Berbreitung der Schriften noch vor ihrer so 
ausdrüdlichen Nennung als Iufanifcher, jo wird fchon Clemens R. als ſchwer anfechtbarer 
Zeuge genannt werden müflen. Man vergleihe außer den Citaten von evangel. Herren: 
worten 13,2 und 46, 8, die nach Kombination von Mt und LE ausfehen, und dem kom— 
binierten atl. Citat 18, 1, das in AG 13, 22 fein Vorbild hat, bej. die Bezugnahme auf 
das ni AG 20, 35 in 2, 1, die um fo weniger aus mündlicher Überlieferung abzu— 55 


5" 


- 


leiten iſt, als auch die Citationsformel AG 20, 35 mehrfach fonft bei Clemens nadhklingt, 
ja der nähere Kontert nicht ohne gewiſſe meitere Anklänge an jene Rede ift, 
die unter foldhen Umftänden doch am Ende nicht zufällig find. Doc kann dem bier jo 
wenig weiter nachgegangen werben, wie der Frage, ob und wieweit fich auch bei Hermas, 
Barnabas, Jgnatius, und in der Didache, ſowie bei Polycarp und Papias Anlehnungen co 


704 Lukas der Evangelift Lukas von Tuy 


finden. Die gelehrten Editionen pflegen die meiften Anklänge zu regiftrieren, doch iſt es 
faft immer möglich, fi eben damit zu begnügen und die Benußung zu verneinen. Dies 
ericheint, wie ſchon oben gezeigt, ganz ausgejchloffen bei Juftin, ſowie bei Marcion und 
aud in den Glementinen. Damit aber ift man fchon an der Grenze der direften Zeug: 
s niſſe für LE. als Verfaſſer der zwei Schriften angelangt, wovon oben die Rede war. — 
Es bleibt 5. noch als letzter Punkt die Frage nach dem Tert ded Ev. und insbejondere 
der AG. Noch in der vorigen Auflage fonnte e8 genügend erjcheinen, wenn gejagt ward: 
„Der Tert der AG ift verborbener ald derjenige irgend eines anderen Buchs des NIE“. 
Inzwiſchen ift befonders durch Fr. Blaß, der dabei ohne es zu wiſſen einen u. a. fchon 
ı0 von le Clerk ausgefprochenen, übrigens auch von Zahn (und F. Gleiß) gelegentlich ins 
Auge gefahten, wenn auch noch nicht verfolgten Gedanken aufnahm, die tertkritifche Frage 
in ein völlig neues Stadium gebradht. Ausgehend nämlid von der Beobadhtung, daß eine 
Reihe beſonders im Occident verbreiteter, unter den großen Hfj. zumeift durch Cod D ver- 
tretener Yesarten zunächſt der AG keineswegs den Charakter fonjtiger Verſchlimmbeſſerungen 
15 tragen, jondern nad Inhalt und Form einen nicht minder originalen Eindrud machen, als 
die recipierten parallelen Tertbeitandteile, jtellte BI. die Hypotheſe auf, daß die AG that: 
ſächlich von vornherein in doppelter Geftalt erfchienen fei, nämlid in einer die urfprüng- 
liche Konzeption wiedergebenden bejonderd den Dccident beherrjchenden, doch auch in Syrien 
und Agypten (sahid.) gelefenen form (3 —= ed. Rom.) und in der von LE. ſelbſt für 
20 die Widmung und Herausgabe bergejtellten revidierten Form, die im Orient zur Geltung 
fam und jchlieglih im mejentlichen fich durchjeßte (a — ed. Antioch.), wobei aber na— 
türlih eine Reihe von Yesarten aus 5 in die im allgemeinen a vertretenden Hdſſ. und 
zahlreiche Lesarten, die auf a hinweiſen, in die Zeugen für 3, ſpez. in D (meniger in Flor.) 
eingedrungen fein fönnen und werben, und wodurch erft recht nicht ausgejchlofjen ift, daß 
25 in beide Tertformen auch die ſonſt üblichen Tertänderungen dritter ſich eingefchlichen 
haben. Letzterer Umftand ift von Blaß menigitens in der Ausführung wohl unterſchätzt 
worden. Auch hat die Ausdehnung feiner Hypotheje auch auf das Evangelium, mobei 
jedoch umgekehrt die Zeugen für a den älteren Tert darbieten follen, den Eindrud etwas 
abgeſchwächt. Aber aud wenn man fehr vieles von dem, was z. B. Weiß gegen Blaf 
50 jpeziell in D als fpäteren Urfprungs in Anfprud nimmt (TU XVII, 1 ff.), preisgiebt, jo 
bleiben doch eine Anzahl von Varianten der 4-Gruppe, die fih weder ald Folge einer 
einfachen Tertverwilderung, noch als Frucht einer von einem jpäteren vorgenommene Tert: 
revifion recht begreifen laſſen wollen, aber auch ſchwerlich als durch Korreftur von anderer 
Hand aus den Handſchriften der a-Öruppe binausgedrängte in Wahrheit alleinberechtigte 
35 Lesarten vorzuziehen find, fondern nah Sprachcharalter und Inhalt in der Richtung der 
Blaßſchen Hypotheſe weiſen, die denn auch bei Gelehrten mie Neftle, Zahn, Zoͤckler, 
Beljer, Vogel u. a. entſchiedene Zuftimmung bei vielfach jelbitjtändiger Behandlung des 
einzelnen (vgl. bei. zu AG 15) gefunden bat. Daß die Akten noch nicht geichlofjen find, 
bezeugt Blaß' eigenes Schwanken, injofern er zulegt nicht mehr a oder A, ſondern eine 
4 beiden vorangehende Form als die erjte Niederichrift des LE. anfieht, aus der die beiden 
Editionen geflofjen find (THStR 1900, ©. 11 und 19). Ob übrigens, ſelbſt wenn die 
Nichtigkeit der Hypotheſe jicher eriwiefen wäre, damit bie Bemühungen um den Nach 
weis verjchiedener und verjchiebenartiger Quellen völlig illuſoriſch gemacht würden, mie 
man wohl gemeint hat, ift doch zu bezweifeln. Es iſt nicht einmal zu leugnen, daß 
45 das Verfahren folcher ziwermaligen Ausgabe an jich ebenfogut von einem Autor der nad) 
apoftolifchen mie der apoftoliichen Zeit geübt werden konnte. Doc vermehren allerdings 
jene abweichenden 4-Lesarten durch die in ihnen enthaltenen und nun erſt ins volle Licht 
etretenen detaillierten Angaben eines offenbar den Dingen nabejtehenden, ja 11,28 als 
ugenzeuge jchreibenden Autors die Inſtanzen für die Überlieferung von dem Iufanifchen 
50 Urſprung der Schriften um ein weiteres Moment. Was mit der Bewährung diefer Ueber: 
lieferung für unfer Wiffen und unſer Urteil über den LE. der Paulusbriefe gewonnen ift, 
ward oben angedeutet. Schwerer aber wiegt, was diefer LE. uns für unjere Erkenntnis 
der evangelifchen und apoftoliihen Gedichte darreicht. Paul Ewald, 


Lukas v. Prag ſ. Bd III ©. 454,57 ff. 


56 Lukas von Tuy (Tudenjis), geft. 1250. — Florez, Hispania sacra XXII; Fabri- 
cius, Bibl, lat. med. aevi III, ©. 833; Wrevalo in jeiner Ausgabe Iſidors. Isidoriana I, 
cap. 13, MSL 81, ©. 63 ff.; Pottbajt, Nova biblioth. hist. 2. Aufl. I, ©. 747. 

Lukas von Tuy, geboren zuXeon in Spanien, Kanonikus des Afidorusftiftes dafelbft, 
dann Diafonus zu Tuy in Galizien, macht 1227 eine Reife nach Jeruſalem, befucht in 


Lufas von Tuy Lullus von Mainz 705 


Stalien Papſt Gregor IX. und Eliad von Cortona, den General des Franzisfanerorbeng, 
wird 1239 Biſchof von Tuy und jtirbt 1250 (nah den AS, nad Florez 1249). Er 
ftellte eine große Chronit von Spanien zufammen. Die zwei erften Bücher enthalten 
die hiſtoriſchen Arbeiten Iſidors mit Zufägen, die beiden letten die bes Ildefons und 
Julianus mit eigener Fortfegung von 670—1274 der fpanifchen Ara (= 1236 n. Chr.) 6 
berausgeg. von Schott, Hisp. illustr., Frankfurt 1603, Bd IV. Außerdem ift zweifellos 
von ihm eine Widerlegung der Albigenjer und anderer Ketzer. Das Buch befteht meift 
aus Ercerpten aus Gregor dem Großen und Iſidor, ift aber nicht unwichtig für die 
Kenntnis der Seftengejhichte in Südfrankreih und Spanien. Er befämpft auch joldye 
Ketzet, qui negant esse alteram vitam et invisibilia esse non ceredunt. Als ar: 10 
—— anatifer in Kunſtſachen zeigt er ſich, indem er die Darſtellung Gottes in 
enfchengeitalt fpeziell und der Trinität als Ketzerei verwirft (mit Worten Iſidors) und 
ebenjo die Darftellung des Kruzifirus, die Füße übereinander mit einem Nagel befeftigt. 
Beides war fonft in jener Zeit ſchon ziemlidy gewöhnlid. Das Merk iſt herausgegeben 
von Mariana unter dem Titel De altera vita fideique controversiis contra Albi- 15 
gensium errores, Ingolſtadt 1603, danach BM Bd 25, ©. 188 ff. und Kölner Bibl. 
Patr. Bd 13, ©. 228 ff. Ob feine Schrift über die miracula sancti Isidori, auf 
die Lukas in der Vorrede zu dieſem Buch hinweiſt, identiſch ift mit der vita Isidori, 
welche die Bollandiften veröffentliht haben (AS Apr. I, ©. 330; Arevalo, Isido- 
riana, App. II, MSL Bd 82, ©. 19f.), it unſicher. Die Bollandiften und Arevalo 20 
beitreiten es. R. Schmid. 


Lullus, Erzbifhof von Mainz, geft. 786. — 8. Bonifatii et Lulli epistolae, 
in Bibliotheca rerum German. ed. Ph. Jaffe, Berlin 1866; in MG Epist. III ed. €. 
Dümmler, Berlin 1892. Vita Lulli auctore Lamberto Hersf, ed. Holder:Egger in MG SS 
XV S. 135 ff. und in Lamperti opera, Hann. 1894. Epitaphium Lulli ed. €. Dümmler in 35 
MG Poet. lat. II S. 649; J. Fr. Böhmer, Regesta Maguntinensium, 
bearb. v. C. Will, 1.Bd, Innsbruck 1377 S. 34 ff; Mabillon in den ASB saec. III, 2 
©. 392 ff. Rettberg. KO Deurfdhl., I, S. 573ff.; Gfrörer, Allgem. KG, 3, 1 und 2, Deläner, 
Jahrbücher des Fränkiſchen Reichs unter K. PBippin, Leipzig 1871; Abel, Jahrbücher des 
Fränkiſchen Reichs unter Karl M., Berlin 1866, 2. Aufl. v. Simfon 1888; Hahn, Bonifaz 80 
und Zul, Leipzig 1883; Haud, KG Deutfhlands 1. u. 2. Bd, 2. Aufl, Leipzig 1898 und 
1900; Wattenbady, Deutichlands Gejhichtäquellen, 6. Aufl., I, Berlin 1893 5. 137; Holder: 
Egger in NA IX ©. 285; XIX ©. 509; Dümmler in den Forſch. XXV S. 1777. 


Lullus war Angelfachje wie Bonifatius, an deſſen Arbeiten er fich beteiligte. Wohl— 
babender Leute Kind wurde er dem Klofter Malmesbury zur Erziehung übergeben. Von 36 
dort ging er nach Nhutscelle. Es war in der Zeit, in der Bonifatius dort Lehrer war. 
Nach einer Wallfahrt nah Rom folgt er ihm nad) Deutſchland. Er war damals noch ein 
jüngerer Mann; denn erjt in Deutjchland erhielt er im Jahre 745 oder kurz vorher die 
Diafonenweihe. Ungemein eng fchloß er fih an Bonifatius an. Auch diefer ſchätzte ihn; 
er bediente ſich feiner wiederholt in wichtigen Sendungen. Lullus ift es, der 751 das 40 
berühmte Privilegium des Papftes Zacharias für das Ktlofter Fulda mitheimbrachte, das 
753 dur König Pippin beftätigt wurde. Als Bonifatius die Befchwerden des Alters 
fühlte, bejtimmte er fih den Lullus zum Gebhilfen und ordinierte ihn deshalb 752 zum 
Bifchof, offenbar für die Stellung eines Chorbifchofs, die Lullus bei ihm einzunehmen hatte. 
Er trug auch Sorge, daß Pippin ihn zu feinem Nachfolger in Mainz ernannte. Jedoch 45 
erhielt Lullus die erzbifchöflihe Würde zunächſt nicht. Lullus hat dann die Leiche des 
Bonifatius, die nah Mainz gebracht worden war, nad) Fulda geleitet. In feinem und bes 
Fe ver Biſchofs Megingoz Auftrag fchrieb der Priefter Willibald das Leben des 

onifatius. 

Lullus gehörte zu den eifrigen Vertretern der Nechte des Epiffopats, und mar so 
bemüht, feine bifchöffiche Auffiht über Mönchs- und Nonnenklöfter durchzuführen. Daraus 
ergab ſich ein übles Verhältnis zu einem anderen bonifatijchen Schüler, dem Abte Sturm 
von Fulda, welcher feinerfeits die Höfterliche Unabhängigkeit in ihrem umfafjenditen Sinne 
verteidigte. So gingen die beiden großen Richtungen, die epiflopale und Höfterliche, die 
in Bonifatius vereinigt waren, in feinen Schülern auseinander. Lullus mwollte nicht bloß 55 
die außergewöhnliche, durh das Privileg gewährte päpftlihe Jurisdiktion über Fulda 
durch feine diöcefanbifchöfliche erjegen, offenbar wünſchte er, diefem Klofter gegenüber eine 
ähnliche Stellung einzunehmen, wie Bonifatius, unter welchem Fulda als unter dem päpſt— 
lichen Legaten ftund, er mollte der eigentliche Herr des Klofters fein, den Abt ſich unter: 


RNeal⸗Encyllopädie für Theologie und Kirche. 3. U. XI. 45 


706 Lullus von Mainz Lullus, Raymundus 


geben ſehen wie einen bloßen Stellvertreter. Man jchrieb e8 feinem Rate zu, daß Sturm 
763 wegen des Verdachts von Feindfeligkeit gegen König Pippin in das Klofter Jumidges 
verbannt ward. edenfalld hat Lullus damals vom König erreicht, daß ihm die Herrichaft 
über das Klofter übertragen wurde. Nach zwei Jahren freilich wurde Sturm von Pippin 

5 begnadigt und erhielt von ihm 767 aud die Zeitung des Klofterd wieder. Der König 
bob das dem Biſchof übertragene Hobeitsrecht wieder auf und erweiterte fogar die Unab— 
bängigteit des Kloſters noch, indem er es in feine befondere Defenfion nahm, jo dab es 
fortan, wie in geiftlicher Beziehung unter der päpftl. Jurisdiktion, fo in weltlichen Dingen 
zum Teil unmittelbar unter dem Königsgericht ſtand. 

10 Diefe Erledigung des Streites führte zur Gründung des Klofterd Heröfeld. Lullus 
wollte einmal fein Klofter haben wie Bonifatius, einen Ruheort für fich zu befchaulicher 
Zurüdgezogenheit. Da es nun mit Fulda nichts war, jo gründete er fih fein eigenes 
Klofter, wohl 768 oder 769. Er veritand es, durch eine wie es fcheint nicht ſehr ehrliche 
Erwerbung der Gebeine des hl. Wigbert feiner Stiftung eine bejondere Anziebungstraft 

15 zu verleihen. Der Spannung mit Sturm aber hat mohl deſſen Tod 779 ein Ende 
gemacht. Die Eiferfucht beider hat ſich wenigſtens eine Zeit lang auch auf ihre beiden 
Inftitute übertragen. 

Lul war als Biihof von Mainz Nachfolger des Bonifatius. Die erzbifchöfliche 
Würde dagegen erbielt er erft im Zufammenbang mit der Erneuerung der Metropolitan: 

0 verfafjung durch Karl d. Gr. Wahrſcheinlich im Jahr 779 richtete diefer das Erjuchen 
an Hadrian, ihm und Tilpin von Rheims das Pallium zu verleihen. Damals bat 
Hadrian eine Unterfuhung feiner Nechtgläubigfeit, ſeines Lebenswandels, auch feiner Ordi— 
nation angeregt; der Grund ift nicht mehr klar zu ftellen, man bört auch nicht, was das 
Ergebnis war. Dod erbielt Yul das Pallium und die erzbifhöflihe Würde. Sein 

20 Einfluß als Erzbifhof ift mit dem des Bonifatius nicht entfernt zu vergleichen; auch 
war das Verhältnis zu Karl nicht immer ungetrübt. Doch nahm der König, ala X. 
ihm fein Klofter übergab, dasfelbe noch 775 in feinen Schutz und verlieh ibm Im— 
munität und freie Abtswahl, Streitigkeiten im Klofter follten auf der öffentlichen Synode 
entichieden werben. 

80 Zu den mißlihen Erfahrungen, die 2. zu machen batte, gehört auch die mit Ut— 
recht. Im Jahre 754 hatte Bonifatius feinem Chorbifchof Eoban das dortige Bistum 
übertragen. Nach deſſen Tode blieb der erledigte Sig erledigt, und nur als Abt und 
Presbyter leitete Gregor die FFriefiiche Kirhe. Als endlich im Jahre 780 in der Perſon 
Alberihs wieder ein Bifchof ernannt wurde, erhielt diefer feine Weihe von Köln, das 

35 ſchon an der Ausbildung feiner erzbifchöflichen Rechte arbeitete. Wahrſcheinlich bat Kaiſer 
Karl diefe Entſcheidung herbeigeführt. Etwa 18 Jahre fpäter hat Köln dann die 
2 ri Würde wirklich erhalten. Die Beziehungen zu Mainz waren dadurch ab: 
gejchnitten. 

Man hört während der letten Lebensjahre 2.3 wenig von ihm. Er pflegte be 

40 fonderd die Verbindung mit feiner angelfächfiihen Heimat, und fuchte dort Troft für 
die Anfechtungen, die er im Frankenreich erfuhr. Doc ſieht man, daß er in der Durch 
führung der kanoniſchen Ordnung ftreng blieb, und daß es ihm aud an Vertrauen unter 
der hoben Geiftlichkeit des Reichs nicht fehlt. Der Reichtum des Klofters Hersfeld wuchs, 
durch Schenkungen vom König und von Privatleuten. Ob 2. wirklich auch noch das 

45 Kloſter Bleidenjtadt gegründet hat, läßt ſich nicht ganz ficher behaupten ; aber es ift nicht 
unwahrſcheinlich. Er jtarb am 16. Oftober 786 in feinem Klofter, und wurde dort auch 
beigefegt. Seine irdiichen Überrefte haben dann 852, wo fie erhoben und in eine neu: 
erbaute Kirche gebracht wurden, auch nicht verfehlt, eine wunderthätige Kraft zu bemeifen. 

3. Weizfäder 7 (Hand). 


50 Lullus, Raymundus, gejt. 1315. — I. Biographien. Die ältejte Vita, von 
einem ungen. Zeitgenofjen Yullus auf Grund von dejjen eigenen Mitteilungen abgefaßt (und 
zwar anjdeinend 1312, bei weldem Jahre die Erzählung abbricht) wies nad) Jacques Eufturier 
S. J. (gejt. 1715) in feiner zu Mayorka 1700 veröffentlichten Diss, de cultu immemorabili 
b. R. Lulli et de immunitate qua gaudet sua doctrina. ©. diefe Vita lateinifh in ASB t. 

55 V. Jun. (1708), p. 661—668 (mit Comm. praevius und verjdiedenen Ergänzungen, dabei einer 
Diss. de orthodoxia et libris b. Raymundi vom Sefuiten JB. Sollier (Sollerius), So— 
dann in forrefterer Wiedergabe bei Salzinger in t. I opp. Raymundi, Prolog. (1721); ſowie 
— mit erläuterndem und ergänzenden Kommentar, in der Hist, litt. de la France, 
t. XXIX, p. d—46, — Die fpäteren Biographien find ohne ſelbſtſtändigen Wert und vielfad 

60 unzuverläjjig., So die von C. Bovillus (Bouilly) in ASB 1. c., p. 668—673 ; ferner 2. Wad⸗ 


Lullus, Raymund 707 


bing in ben Anal. Minor. t. II. III und in De Seriptorib. O. Min. (1650); Berroquet, 
La vie de R. Lulle, Vendome 1667; Vernon, La vie etc., ®aris 1663; Nic. Antonio, 
Bibliotheca Hispanica vetus II, 122sq. (Madrid 1788). Teilweije bejjer die neueren Ar— 
beiten, wie H. Löw, De vita R. Lulli, Halle 1830; Adolf Helfferih, Raim. L. Berlin 1858; 
Zittre in der Hist. litt. de la Fr. l. c., p. 1—386 (gründlidjte neuere Darjtellung mit ein» 6 
gehender kritiſcher Würdigung von 2.3 Schriften; die von Littré unvollendet gelaſſene Arbeit 
zum Teil ergänzt von C. Haurdau); Marius Andre, Le bienheureux R. Lulle, Paris 1900 
(anmutig fchilderndes, aber hie und dba allzu phantafievoll gehaltenes, in der Benutzung der- 
artiger Lullſcher Schriften wie der Roman Blanquerna als bijtorisher Hilfäquellen oft bedent- 
lich weit gehendes Lebensbild, geſchrieben für die Jolyſche hagiologiſche Sammlung, Les Saints). 10 
Vgl. auch Wilh. Brambah, Des R. Lull. Leben und Werte in Bildern des 14. Jahrhdis. 
(12 Lichtdrudtaff. in Fol.), Karlsruhe 1893; K. Kiefewetter, Geſch. d. Occultismus II (Xeipz. 
1895), S. 41—47; Hartmann im KRL®, X, 747—753; Hurter, Nomenel. lit. theol. cath., 
t. IV, col. 378—384 (1899). 

I. Ausgaben der ®erte Lulls. Die aus früherer Zeit (vor dem 18. Jahrh.) 15 
fämtlih ganz unvollitändig; z. B.: R. Lulli opera ea, quae ad inventam ab ipso artem uni- 
versalem pertinent, Argentorati 1498 (u. ö.; ed. postrema 1651). — Erjte auf Vollftändig- 
feit angelegte, aber unfertig gebliebene Gejamtausgabe: Ivo Salzinger, Beati Raym. Lulli 
doctoris illuminati et martyris opera, Mainz 1721—48, 10 Bde Fol. (wovon aber Bd 7 u.8, wohl 
weil jie ungedrudt blieben, jegt fehlen. Die vorhandenen 8 Bde bringen ca. 40 Schriften zum Abdrud 20 
[nod) nit den vierten Teil der dem Herausgeber überhaupt vorliegenden], wobei ſich übrigens 
mebreres Unedhte, herrührend von dem aldiymiftifhen Schriftfteller Raymund de Tarrega [vgl. 
— befindet. — Unvollſtändig blieb bisher die von Geronimo Roſello begonnene Ausgabe 
der Werke im urſprünglichen katalan. Dialeft: Obras de Ramon Lull, texto original publi- 
cado etc. (Palma 1837), der eine Sammlung katalaniſcher Gedichte vorbergegangen war: 26 
Obras rimadas de R. L., eseritas en idioma catalan-provenzal, publicadas por primera 
vez por Geron. Rosello (Palma 1859). 

Wegen der einzelnen Schriften f. u. im Texte. 

III. Darjtellungen und Kritiken der Lehre Lulls. Außer Sollier in ASB 
l. e., p. 691—696, j. die ausführlihe Nechtfertigungsichrift für Lull und die Lulliften von go 
Anton. Raym. Pasqual, Vindiciae Lullianae s. demonstratio critica immunitatis Illuminati 
Doctoris B. Raym. Lulli martyris, 4 voll., Avignon 1778. Aus dem legten Jahrhundert: 
Littre und Helfferih a. a. O.; H. Ritter, Geſchichte der hrijtl. Philoſ, Bd 8; N. Neander, 
KG., 3.9. (1856), II, 364—369. 496 ff. 560 ff.; Erdmann, Grundriß der Geſch. d. Vhilof.* I, 
411-430; Hauréau, Philos. scolastique II, 235sq.; Prantl, Geſch. der Logik III, 156ff ; ss 
Stödl, Philof. d. Mittelalters II, 924 ff.; Reuter, Gejch. der Aufklärung im Mittelalter II, 
95 ff.; Jofe Ramon de Luanco, Ramon Lull considerad como alquimista, Discurso_etc., 
Barcelona 1870; Francisco de P. Ganalejas, Las doctrinas del Doctor Illuminado Ramon 
Lull, Madrid 1872; Menéndez y Pelayo, Los Heterodoxos Espaloles, Madrid 1880, t. I, 
p- 528sq. — Ueber ben an die Kondemnationsbulle Gregors XI. vom Jahre 1376 fih an⸗ 
ichließenden Streit wegen der Rechtgläubigkeit oder des häretiſchen Charakters der Schriften 
>. RER Kontroverfe) |. u di Eujtnrier u. Sollier (oben, I) be. Reuſch, D. Inder ꝛc. 

’ - — . 


Raymundus Lulus (Ramon Lull), ſpaniſcher Edelmann, Dichter und Schriftiteller, 
Philoſoph und Theolog, Miffionar und Märtyrer des 13. bis 14. Jahrhunderts, — eine #5 
der merkwürdigſten Perfönlichleiten des Mittelalterd durch die Verbindung, wenn auch 
nicht harmoniſche Durhdringung ſehr verfchiedenartiger Eigenfchaften des Geiftes und 
Gemütes, durch abenteuerliche Lebensſchickſale, vielfeitige Thätigkeit, große fchriftitellerifche 
Fruchtbarkeit, wie durch den Einfluß, den er nicht bloß auf feine Zeit: und Volfsgenofjen, 
fondern auf ferne Jahrhunderte dur den Ruhm feines Namens und feiner Schriften so 
geübt hat. Das theologiiche — nimmt er vor allem dadurch in Anſpruch, daß er, 
gleich ſeinem franziskaniſchen Ordensbruder und Zeitgenoſſen Roger Baco, den ſchon beim 
hl. Franz wahrnehmbaren ſtarken Zug zur Erkenntnis Gottes aus dem Leben der Krea— 
turen in der Richtung auf eine wiſſenſchaftlich geſtaltete Naturtheologie (freilich von anderem 
Charakter als diejenige Bacos) weiter verfolgte, ſowie ferner durch ſein Vorläuferverhältnis 
zu ſeinem um 250 Jahre jüngeren ſpaniſchen Landsmann Loyola, mit welchem er in Bezug 
auf glühendes propagandiſtiſches Streben wetteiferte. Er darf, obſchon wegen des hetero— 
doxen und von den betretenen Wegen der Scholaſtik mehrfach abweichenden Charakters 
feiner Lehrweiſe der Heiligiprehung nicht teilhaftig geworden, doc gewiſſermaßen als ein 
biftorifches Zwiſchenglied zwiſchen jenen beiden Ordendgründern gelten, aljo jene „place co 
interme&diaire entre S. Frangois qu’il continue et S. Ignace qu’il pr&pare A 
certains é6Cards“ beanfpruchen, melde eine feiner neuejten Biographien ihm anmeift 
(j. Zoly bei M. Andre I. c., p. ID. — Troß feiner Berühmtheit ſchwebt freilich über 


45 * 


— 
= 


) 


8 


708 Lullus, Raymundus 


feinem Leben und über feinen Schriften immer noch ein eigentümliches Dunkel : denn 
„weder bat er alles das erlebt, was Spätere zu feinen Schidjalen binzudichteten, noch 
bat er alle die Bücher geichrieben, die unter feinem Namen umgingen“. 
Was wir über fein Leben ficheres wiſſen, beichränft fi im Grunde auf das, mas 
5 jene Aufzeichnungen eines feiner Schüler vom Jahre 1312 berichten, nebft dem, was 
jeine Schriften fonft bie und da an biographifchen Daten enthalten ; andere, mehr oder 
minder unfichere oder mwiderfprechende Angaben find bei Perroquet, Salzinger u. a. zu: 
fammengeftellt. Gegenüber dem, was teils die älteren Biographen teils Andre den 
Schilderungen ded Nomand Blanquera an Beiträgen zur Vervollſtändigung feines 
10 Zebensbildes zu entnehmen verfucht haben, erjcheint kritiſche Vorficht geboten. — Er it 
geboren ca. 1232 (al. 1234, 1236) zu Palma auf der Baleareninjel Mallorca aus vor: 
nehmem und reichem ſpaniſchen Geſchlechte. Sein Vater war der —— Ritter Ramon 
Lull aus Barcellona, der 1229—1238 an den Kriegszügen König Jakobs des Eroberers 
hervorragenden Anteil nahm und von dieſem mit Beſitzungen auf den baleariſchen Inſeln 
15 belehnt ward. An des genannten Königs ritterlichem Hofe verbrachte Zul die erſten 
30 Jahre feines Lebens als angefehener Hofbeamter (gran senescal) im Dienfte der 
Melt und der weltlichen Minne, in allen ritterlihen Künften geübt, insbefondere auch in 
der Kunſt des Gefanges, die er in der Weife und Sprade der Troubadours oder 
böfifchen Dichter feiner Zeit und feines Volkes betrieb. Er war verheiratet mit der edlen 
20 Blanca de Picany, die ihm mit einer Tochter Magdalena) und einem Sobn (Domingo) 
bejchentte, und lebte in glüdlichen Vermögensverbältniffen, aber durch und durch als Welt: 
mann (— competenter dives, wie er felbft jagt, lascivus et mundanus). Mitten 
im Taumel der Weltluft, die ihn jogar bis zu ehebrecherifhem Treiben fortrig, erfaßt ibn 
plöglid iwie ein Blig aus heiterem Himmel das bange Gefühl der Leere und Nichtig: 
25 keit aller irdifchen Dinge. Ein erfchütterndes äußeres Ereignis (der Anblid einer an 
Bruftfrebs leidenden jchönen Frau, und zwar gerade derjenigen, der er in milder Luft 
nachgeftellt hatte) fol ihn zur Selbitbefinnung und Umkehr gebradht haben. Beſſer be- 
glaubigt als diefe Annahme, die doch nur auf der hypothetiſchen Deutung eines von ibm 
in der Schrift De miraculis mundi (VIII, 28) erzählten Vorgangs als ihn betreffend 
80 fußt, ift die Zurüdführung feiner Belehrung auf wiederholte Vifionen des gefreuzigten 
Chriftus (angeblich fünf kurz hintereinander), wodurch er zur Erkenntnis von der Eitelkeit 
feines bisherigen Thuns und zum Entjchluß, dur Schrift und Rede fortan für die Sadıe 
Chrifti zu wirken, getrieben wurde. Eine bald danach, am Gebächtnistage des hl. Franziskus, 
dem 4. Oktober (mahrjcheinlich des Jahres 1266), gehörte Predigt gab feinen Gedanfen 
85 eine beftimmtere Direktion: er verteilt einen Teil feiner Güter, bis auf das zum Unter: 
halt feiner Familie Notwendige, unter die Armen, madt eine Wallfahrt nah St. Jago di C. 
und anderen bl. Stätten (jchwerlih auch ſchon nah Nom und Paläſtina, wie Andre 
p. 38 annimmt) und zieht ſich dann nach feiner Heimatinjel Majorka zurüd, ganz erfüllt 
von dem Streben nach miffionarischem Wirken unter den größtenteild mohammedaniſchen 
40 Betvohnern diefer Inſel und der übrigen Länder des Jslam. Denn drei Gedanken waren 
e8, die ihn ſchon von jenem Moment feiner Belehrung an bejeelten und deren Verwirk— 
lihung er mit einer wunderbaren Miihung von zäher Energie und phantaftifcher Über: 
ichmwenglichkeit verfolgte: fürs erfte die Ausbildung feiner „großen Wiſſenskunſt“ (d. b. 
einer alles in ſich begreifenden und jeden Widerftand der Zweifler und Ungläubigen be 
45 fiegenden chriftlihen Univerfalwifjenichaft), dann die Abfaſſung von Schriften und Ber: 
line von Disputationen zur Verteidigung der Wahrheit des Chriftentums, ſowie 
drittens die Erwerbung und Verbreitung orientalifcher Sprachkenntniſſe und Errichtung von 
Miſſionsſchulen zum Zwecke der Verbreitung des Chriftentums. Vor allem lernte er j 
jelbjt arabiich bei einem maurischen Sklaven, der ihn aber, als er die Abficht Lulls merft, 
so aus Glaubensfanatismus mit dem Tode bedroht, jo daß der diefem Mordanſchlag nicht 
ohne eine ſchwere Verwundung Entgangene feine arabifchen Sprachſtudien auf andere Weife 
fortjegen mußte. Ungefähr in die Zeit diejes Erlebnifjes oder etwas früher (jedenfalls 
noch vor d. J. 1275) fällt fein Zufammentreffen mit dem greifen Dominikanergelebrten 
Raimund de Peniafort, dem er feinen Plan eines Beſuchs der Univerfität Paris bebufs 
65 feiner meiteren wiſſenſchaftlichen Ausbildung vorlegte, aber mit dem Ergebnifje, daß der 
berühmte Kanonift (möglicherweife ein Verwandter feiner Familie) ihm dringend davon abriet. 
Lull wird nun Einfiedler, indem er auf dem zu feinen Befigungen auf Majorka gebörigen 
Berg Nanda (unweit Palma) eine zum Betrieb feiner Kontemplationen und gelehrten 
Arbeiten geeignete Hütte bezieht und gleichzeitig die Beziehungen zu jeinen Familien 
co angehörigen völlig abbricht. In einem noch erhaltenen Dokument, datiert vom 3. März 


Lullus, Raymundus 709 


1275, giebt feine Gemahlin Blanca vor mehreren Zeugen die Erklärung ab: ihr Gemahl fei 
„So gänzlich fontemplativ getvorden, daß er fih um die Verwaltung feiner irdiſchen Güter 
nicht mehr kümmere“, weshalb für diefe ein Kurator beftellt werden müſſe (Hist. litt. ete. 
p. 9; Andre p. 56). — Er fcheint hierauf dem Orden des hl. Franz als Tertiarier bei= 
getreten zu fein; denn in das gegen Ende November 1276 zu Miramar auf Majorla 5 
errichtete Kollegium zum Studium ber arabifhen und der chaldäifchen Sprache, deſſen 
Leitung er mit Genehmigung des Papſtes Johann XXI. übernahm, ließ er 13 junge 
Franziskaner ald Studierende eintreten. Neben der an diefem Seminar der bl. Trinität 
zu Miramar (für defjen Einrichtung er den Rat der Gelehrten der benachbarten Univerfität 
Montpellier eingeholt haben foll) geübte Lehrthätigkeit war e8 die Ausarbeitung jener ı0 
„großen Wiſſenskunſt“ (Ars maior, ſ. u.), was ihn während der nädhitfolgenden Jahre 
hauptfächlich befchäftigte. Um die Mitte der 80er Jahre jchien ihm endlich der Zeitpunkt 
gefommen, die Ausführung feines großen Miffionsprojelts in weiterem Umfange zu be 
treiben. Die ausgedehnten Wanderungen, melde Andre p. 88 sq. ihn fchon um diefe 
Zeit zur Förderung feiner evangelifchen Zwecke ausführen läßt (durch Deutichland, wo er 
bet dem frommen Kaifer Rudolph I. Intereſſe für, feine Pläne zu wecken geſucht habe; 
dann durch Griechenland, Arabien, die Tartarei, Agypten und Nordafrika, ſowie nad) 
einem Befuche in England durch Portugal, das maurifhe Spanien und abermals burd) 
Nordafrika!) find leere Phantafiegebilde, für welche lediglich die Erzählungen jenes Romans 
als Duelle dienen, während der zeitgenöffifhe Biograph von ihnen nichts weiß. Nach 20 
leßterem begab er fich (ungefähr ein Jahrzehnt nach Gründung jenes Miffionsfeminars 
auf Majorka) nadı Rom, um den Papſt Honorius IV. für den Plan der Errichtung von 
Miffionsanftalten in allen Ländern der Chriftenheit zu gewinnen, traf aber den päpftlichen 
Stuhl erledigt (Honorius geft. 3. April 1287) und bei dem folgenden Papſt wenig Em: 
pfänglichfeit für feine Sdeen. Nun wandte er fich nad) Paris, und foll bier mit Er: 5 
laubnis des Kanzlers Bertold v. St. Denys öffentliche Worlefungen über feine Methode 
gehalten haben. Doch erzielte er mit denfelben nur geringe Erfolge, weshalb er, na 
etwa zmweijährigem Verweilen in der franzöftichen Sauptitabt (1287—89), ſich zunächſt 
nach Montpellier begab, um an dieſer Hochſchule, mit der er früher von Majorka aus Ver— 
bindungen angeknüpft batte, feine Lehrvorträge und ſchriftſtelleriſchen Unternehmungen so 
weiter zu betreiben. Auch bier fcheint er, nad der älteften Biographie ungefähr zwei 
Jahre lang gewirkt zu haben, worauf er für die Dauer etwa eines Jahres Genua zu 
jeinem NAufentbaltsorte machte. Bon bier aus befchließt er — nad) einem neuen kurzen 
Beſuche in Rom, der fo wenig wie jener frühere, ein günftiges Ergebnis für feine Unter: 
nehmungen lieferte — einen Miffionsverfudh in Nordafrika zu machen. Er fchifft ſich in ss 
Genua ein (Herbjt 1291), wird plößlich im feinem Entfchluß wieder wankend und bleibt 
franf zurüd, reift aber von unwiderſtehlichem Drange getrieben, mit einem neuen Schiffe 
dennoch ab, landet zu Bugia im Königreiche Tunis, predigt wider den Islam und fordert 
die ſaraceniſchen Gelehrten zu einer fürmlichen Glaubensdisputation heraus mit dem Beding, 
daß, wenn die Gründe für das Chriftentum ſich ftärker erweiſen würden, die Gegner zum 40 
Chriftentum, andernfalld er zum Islam übertreten werde. Lull fucht zu erweiſen, daß 
der chriftliche Gottesbegriff der befjere, da der Jslam zwar von Gottes Macht und Weis— 
heit, aber nicht von Gottes Liebe wiſſe. Seine Worte jcheinen Eindrud zu machen; da läßt 
der König, von faracenischen Gelehrten auf die Gefahr des Islam aufmerffam gemacht, den 
eifrigen Disputator verhaften. Er wird zum Tode verurteilt, auf Verwendung eines 45 
anderen arabifchen Gelehrten begnadigt, aber aus dem Lande vertiefen unter der ernit- 
lichen Bedrohung, daß man ihn fteinigen werde, falls er fich wieder im tunififchen Reiche 
bliden laſſe. Dennoch verweilt er noch einige Zeit, heimlich auf einem Schiffe im Hafen 
twartend auf eine Gelegenheit, um wieder ans Land zu fommen. Schließlich fieht er fich 
doch genötigt, nach Italien zurüdzufehren, und vermweilt nun etwa ein Jahr lang (1292 bis so 
1293) in Neapel, wo er jeine in Tunis begonnene Tabula generalis vollendet und 
feine apologetifhe Disputatio quinque sapientum (vgl. unten) verfaßt. Auf die 
Kunde, daß der Einfiedler Peter von Murrbone den päpftlihen Stuhl beftiegen als 
Eöleftin V. (5. Juli 1294), eilt er, weil er von ihm die Erfüllung feiner Wünſche hofft, 
nah Rom. Aber Göleftins Regierung war von zu furzer Dauer und fein Nachfolger 56 
Bonifatius VIII. mit ganz anderen Dingen bejchäftigt. Auch von ihm wieder abgetviefen, 
fehrt er nach einem etwa zweijährigem Aufenthalte in Nom (in welchen die Abfafjung feines 
Gedichts Desconort und des Traftatö Arbor seientiae fällt; ſ. u.) zunächſt nach Genua 
zurüd (1296), um dann, nad) fürzerem Verweilen auf Majorka, feine Pariſer Lehrthätigfeit 
twieder aufzunehmen. Teils diefem abermaligen Pariſer Lehrwirken (1298—99), das von 0 


— 


6 


710 Lullus, Raymundus 


befieren Erfolgen ala das frühere begleitet war, teild einem neuen Verweilen auf feiner 
Heimatinfel gehört eine Reihe weiterer Schriften in Poefie wie in Proſa an; fo eine gegen 
die pantheiftiichen Srrlehren der Pariſer Ariftotelifer gerichtete Declaratio per modum 
dialogi edita contra CCXVIII opiniones erroneas aliquorum philosophorum, 
5 und eine dem König Philipp Ile Bel und feiner Gemahlin gewibmete Philosophia 
amoris. Etwa in die Jahre 1300—1301 ift die Drientreife zu fegen, die ihn, behufs 
Betreibung feiner Miffionen unter den Mohammedanern, nad Eypern und von ba weiter 
nach Klein-Armenien (ſchwerlich nach dem fern abgelegenen und ſchwer zugänglichen eigent- 
lihen Armenien, f. d. Hist. litt., p. 35) führte. In das dann zunächſt gefolgte 
ı0 Triennium von 1302—1305 fallen — bei — eifriger Schriftſtellerthätigkeit — 
abwechſelnde Aufenthalte in Genua, Majorka, Montpellier, ſowie abermals in Paris; bei 
dieſem dritten, jedenfalls nur kurzen Pariſer Aufenthalte müßte er die mehrfach erzählte 
Begegnung mit ſeinem großen Ordensgenoſſen Duns Scotus gehabt haben, vorausgeſetzt 
daß dieſelbe hiſtoriſch wäre. Noch im Jahre 1305 oder im folgenden unternimmt er ſeine 
15 zweite Miſſionsfahrt nach dem ſaraceniſchen Nordafrika, diesmal beſonders in der Abſicht, 
ie Averroiſten zu befämpfen. Er kommt unter beſtändigen Kämpfen und Lebensgefahren 
wieder nad Bugia, wo er mit einem arabifchen Philoſophen, Homer oder Hamar, dis— 
putiert, von einem Priefter gegen die Volkswut beſchützt, zulegt aber nach ſechsmonatlicher 
ſchwerer Gefangenſchaft ausgetviefen wird. Auf der Nüdreife erleidet er bei Piſa Schiff: 
20 bruch, rettet faum das nadte Leben, verliert aber feine ganze Habe und feine Bücher 
(1307). Kaum bat er fich erholt, jo eilt er über Genua zu dem neuen Papſt Clemens V. 
nad; Avignon, und verfucht fich, nachdem auch diesmal der päpftliche Hof fich fühl und 
ablehnend gegen feine Vorfchläge verhalten, nochmals in Paris (1309—1311) mit Lehr: 
borträgen über feine Ars, ſowie mit Disputationen und Streitichriften wider die Averroiften. 
25 Gegen Ende des %.1311 begab er ſich auf das Konzil zu Vienne, dem er eine Reihe von 
Anträgen wegen Verdammung der averroiftifchen Lehren, wegen Bereinigung ber geiftlichen 
Nitterorden zu einem einzigen, wegen Eroberung bes bl. Landes, beſonders aber en 
Errichtung von Miſſionsſchulen und von Lehrftellen für den Unterricht in den orientalif 
Sprachen unterbreitet. Seine meiften Wünfche blieben auch jet wieder unerfüllt. Nur 
30 feinem legten og. entiprach die Kirchenverfammlung durch Errichtung von orientalifchen 
Lehrſtellen in der — des Papſtes und an einigen Univerſitäten, Paris, Bologna, 
Oxford und Salamanka (f. Clement. lib. V, tit. 1, cp. 1). Über das letzte Triennium 
jeines wechjelvollen Lebens (1312—1315) find, da die Hauptquelle dasjelbe nicht mehr 
mitbehandelt, unzufammenbängende und meift wenig zuverläffige Nachrichten überliefert. 
86 Er jcheint, laut den Datierungen feiner legten Schriften, nach Beendigung des Konzils 
von Vienne zunädit auf Majorka, dann nochmals in Paris und in Montpellier geweſen 
zu fein und dann von Meffina aus feine letzte norbafrifaniihe Miffionsfahrt angetreten 
u haben (Ende 1314). Nach einigem Verweilen in Tunis, wo er noch einige Traftate 
chrieb, —— er trotz der früheren Bedrohung ſich wieder nach Bugia. r es doch fein 
0 höchſter Wunſch, wie er ihm kurz zuvor in feinem Werk De contemplatione aus: 
— hatte, nicht wie andere Menſchen an Altersſchwäche zu ſterben, ſondern von 
iebesglut verzehrt (non prae senectute per defectum caloris naturalis — imo 
prae amoris ardore). Cine Zeit lang bielt er fih im ber Stille und Verborgenbeit 
unter den dortigen dhriftlichen Kaufleuten auf; bald aber trat er offen hervor und predigte 
45 mit ftürmifchem Eifer wider den Islam. Es folgen neue Ausbrücde der Volkswut, er 
wird ergriffen, mit Schlägen aus der Stadt and Meeredufer getrieben und gefteinigt 
(29. Juni 1315 am Feſte der Apoftel Peter und Paul). Halbtot wird er von zwei 
chriftlihen Schiffsherren aus Genua Lodopico Paftorga und Stephan Colon (einem an: 
eblichen Vorfahren des Entdederd der neuen Welt) aufgefunden, an Bord gebracht und 
50 —* unterwegs, noch ehe ſie Mallorca erreicht, in der Nähe der kleinen Inſel Cabrera 
den 30. F 1315. 

So bat der fromme Mann gethan, was er konnte. Seine Sehnſucht nad) dem Tage, 
da der hl. Eifer der Apoftel wiederkehren, da fromme Möndye aus Liebe zu Chrifto, be 
wandert in den Sprachen fremder Völker, zu den Ungläubigen gehen würden, bereit für 

55 die Verkündigung des Evangeliums ihr Leben zu opfern, ift ihm nicht erfüllt morben. 
Aber daß nicht äußere Gewalt das dem Herm wohlgefällige Mittel der Belehrung jei, 
daß durch Liebe, Gebet und Thränen, dur Hingebung bes eigenen Lebens nach Chrifti 
und der Märtyrer Vorbild die Ungläubigen überwunden werden müfjen, das mar ibm 
durch die Erfahrungen und Kämpfe feines eigenen Lebens Har geworden. Hatte er früber 

co als hriftlicher Ritter im Dienfte feines föniglihen Herrn felbft die Waffen gegen die Un: 


Lullns, Raymunbus zu 


läubigen getragen, jo war es in ber zeiten Periode feines Lebens, nachdem er aus 
Befchaulicher Abgeichiedenheit zu energiſcher Thatkraft ſich aufgerafft, das höchſte Ziel 
feines Strebens, ald Streiter Chrifti mit den Waffen des Geijtes und mit den Mitteln 
chriſtlicher Wiflenfchaft das himmliſche Reich des Heilandes unter den Verehrern Moham- 
meds auszubreiten und die Wahrheit des chriftlihen Glaubens gegen eine ungläubige 5 
Philoſophie, insbejondere den damals von den Arabern ber auch in der chriftlichen Welt 
ſich ausbreitenden Averroismus zu verteidigen. 

Der eine Gedanke, in welchem alle Beftrebungen Lulls zufammenlaufen und von 
welchem aud) feine gejamte litterarijche Thätigfeit — feine pbilofophifchen und allgemein= 
wifjenichaftlichen, feine theologifchen, feine poetifchen Leiftungen — bejeelt und beherricht 10 
find, ift der von ihm zum eritenmal klar ausgefprochene und energisch verfolgte chriftliche 
Miffionsgedanke: in der eigentlichen Heimat des Jslam, in den eigenen Spradyen ber 
orientalifchen Völker das Chriftentum zu verfündigen und durch eine neue und einfache, 
allen zugängliche und auf jeden Inhalt anwendbare wifjenjchaftliche Methode die Gegner 
der hriftlichen Wahrheit unter Chriften und Heiden zu widerlegen, aber auch dem chrift- 16 
lichen Volke in vollstümlicher Sprache und Form das Ideal des chriftlichen Lebens, die 
Glut der myſtiſchen Gottesliebe, vor Augen zu ftellen und fchlieglich dieſe fich ſelbſt ver- 
— Liebesglut durch die Hingabe des eigenen Lebens im Dienſte Chriſti zu beſiegeln. 

as iſt das Ziel, das er faſt fünfzig Jahre lang mit wunderbarer Energie verfolgt 
und in ſeiner Weiſe ſterbend erreicht hat. 20 

Damit haben wir bereits die einheitliche Grundtendenz, wie die verſchiedenen Gat— 
tungen feiner zahlreichen, teils in lateinischer, teils in arabilcher, teils in fpanifcher Sprache 
verfaßten Schriften angegeben. Die Zahl derfelben war eine außerordentlich große, wenn 
auch nicht alles, was ihm fpäter zugefchrieben wurde, wirklich von ihm herrührt. Nicht 
weniger als 410 Schriften Lulls verzeichnet ein in der Bibliothek des Escurial befind- 2 
licher Katalog, verfaßt von einem Spanier D. Arias de Loyola (f. Helfferih ©. 73). Da: 
mit ftimmen ungefähr die Angaben von Wabding, Seriptores Min., und von N. Antonio 
und P. Bayer, den Herauögebern der Bibliotheca Hisp. Vetus II, 122, welche 321 
echte und 81 unechte Nummern zählen; ſ. die Reproduktion ihres Verzeichniſſes bei 
Sollier: ASB 1. e. p. 697—709 und vgl. die nad) anderer Reihenfolge georbnete und 30 
kritiſch gefichtete Bibliographie in der „Hist. litt. de la Fr.“ p. 74—386, welche bei ber 
Zahl von 313 echten Werken Lulls ftehen bleibt. — Wegen der fabulierenden Über: 
treibungen einiger Älteren, welche von über 2000, ja von 4000 Lulliana redeien, ebd. 
p. 67 sq. — Nur ein verhältnismäßig Heiner Teil der Werke ift gebrudt, vieled nur hand— 
—— beſonders auf ſpaniſchen, franzöſiſchen, deutſchen Bibliothefen (z. B. in München) 35 

ten 


Die herkömmliche Katalogiſierung der Lullſchen Werke (bei N. Antonio ꝛc. und in 
den ASB) unterſcheidet 12 Gruppen echter Schriften: 1. Libri artium generalium; 
2. L. Grammaticae et Rhetoricae; 3. L. logicales; 4. L. philosophieci; 5. L. 
metaphysiei; 6. L. variarum artium (tobei u. a. Aſtronomie und Aitrologie, Geo: 40 
metrie und Arithmetif, auch Politik 2c.); 7. L. Medieinae; 8. L. Juris; 9. L. 
spirituales et contemplationis; 10. L. praedicabiles (hierbei eine Ars praedica- 
bilis, eine Ars praedicandi maior und minor, ein Liber super quatuor sensus 
Seripturae, ete.); 11. L. quodlibetales seu variarum rerum; 12. L. variarum 
disputationum seu controversiarum (d. b. polemijch-apologetiihe Traftate und Ges ss 
ipräche, gerichtet zumeift gegen die Averroiften, auch gegen Mohammedaner, Juden 1c.). 
Dazu treten noch zwei Gruppen unechter oder wenigſtens berbächtiger Werke, nämlich: 
1. Libri, qui sub Lulli nomine ceireumferuntur (20 Nummern) 3. B. Liber 
Mercuriorum; Lib. Apertorium, L. Repertorium; Magia naturalis; De se- 
cretis naturae s. quinta essentia) ; 2. Lib. chymiei b. Lullo perperam imputati, so 
61 an der Zahl). — Obne uns an jene, in mehrfacher Hinficht anfechtbare Gruppierung 
der echten Lulliana zu binden, heben wir aus dem ungeheuren Borrat einiges Wichtigere 
in näberer Betrachtung heraus. 

1. Bei feinen fpaniichen Landsleuten kommt Lull bis auf den heutigen Tag in erjter 
Linie ald Dichter in Betracht. Sein Obras rimadas (von Rofollo gefammelt in d. 56 
Ausg. von 1859; ſ. 0) gehören zu den ausgezeichnetiten Erzeugnifien der ſpaniſch-mittel— 
alterlihen Nationallitteratur, näher des catalanifch-provencalifchen Zweigs derfelben. Das 
mit Recht berühmtejte feiner Gedichte ift jenes im Jahre 1296 zu Rom entitandene Klagelied 
El desconort („die Verwüſtung“), das den Schmerz über die von Bonifatius VIII. erfahrene 
Zurückweiſung (f. o.) ihm entpreßte, beftehend aus einem in 69 zwölfzeiligen Strophen co 


712 Lullus, Raymundus 


eingefleideten MWechfelgefpräch zmifchen einem frommen Eremiten und zwiſchen Raymund 
jelbft, worin jener ihn vergeblich zu tröften verfucht (f. die Auszüge daraus, nach der franzöf. 
Überfegung von Guardia in Hist. litt. p. 23—30 u. bei Andre, 150—156). 
2. Außerhalb Spaniens verdankt Lull feine Berühmtheit zunächſt feiner Methode, 
5 jener Großen Kunft(Ars magna s. generalis s. universalis), die von feinen Schülern 
und Anhängern (den fog. Lulliiten) ebenfo oft überjchägt, ald von anderen zu gering: 
ichägig behandelt worden iſt. Das Weſen derfelben beiteht darin, daß verſchiedene tei 
formale, teild materiale Begriffe, die mit Buchitaben bezeichnet find, in verfchiedenen breb- 
baren Kreifen oder anderen mathematischen Figuren fo zufammengeftellt werben, daß fi 
ıo durch Drehung der Kreife oder durch Ziehung der Verbindungslinien die jämtlichen mög: 
lichen Kombinationen mechaniſch mit Leichtigkeit überfehen laſſen. Die Begriffe find nicht 
weiter abgeleitet, fondern äußerlich fchematifch zufammengeftellt und müſſen mit ibren 
Buchjtabenzeihen (dem fog. Alphabetum artis) auswendig gelernt werden. Die Begriffe- 
verbindungen find nicht aus der Sache geichöpft, fondern nur zufammengetürfelt; die 
ı5 Definitionen find meift Zirfeldefinitionen, die wieder ebenfo mechaniſch auswendig gelemt 
werden ; die Beweiſe meiſt erfchlichen oder petitiones prineipii. Indem z. B. das Subjekt 
Deus nadeinander zu den 9 durch die Buchftaben B—K bezeichneten Präbifaten bonitas, 
magnitudo, aeternitas, potestas, sapientia, voluntas, virtus, veritas, gloria 
in Beziehung gefegt wird, werden die Eigenschaften Gottes gefunden, und zwar mit Hilfe 
20 von 9 anderen Prinzipien, nämlich: Differentia, Concordantia, Contrarietas, Initium, 
Medium, Finis, Maioritas, Aequalitas, Minoritas. Über, indem bie 9 verjchiedenen, 
wieder aus den Buchftaben B—K bezeichneten Fragen utrum, quid, de quo, quare, 
quantum, quale, quando, ubi, quomodo auf den Gotteöbegriff angewendet werden, 
ergeben ſich Säge mie die folgenden: Gottes Dafein ift notwendig, weil es jonjt über: 
25 haupt fein notwendige Sein gäbe; Gott ift esse, nihilo extra se egens, sed omnia 
entia egent eo; er iſt dad esse optimum et infinitum, befigt die summa bonitas, 
duratio, magnitudo; er ift in toto ereato ereans et in omnibus actibus creans; 
er ift in feinem Verhältnis zur Welt pius, humilis, misericors, putens, justus, gratia 
plenus; feine quidditas est ipsa Deitas. So merben die Begriffe weder wirklich erflärt 
so noch abgeleitet, ſondern lediglich fchematifiert. So mechaniſch —J das ganze Verfahren, 
ſo kam es doch zu einem Bedürfnis der Zeit entgegen, und nicht bloß im 13. Jahrhundert 
ab es Lulliſten, die ihren Lehrer als Doctor illuminatus prieſen, ſondern auch ſpätere 
hiloſophen und Theologen, z. B. Agrippa von Nettesheim, Giordano Bruno, Ath. 
Kircher ꝛc. haben ſich mit der lulliſchen Kunſt beſchäftigt. Man glaubte darin ein bequemes 
35 Mittel zu befigen, um mit leichter Mühe alle möglichen Begrifföverbindungen zu finden, 
über alle Fragen Auskunft zu geben, alle Wiſſenſchaften auf eine Grundwiſſenſchaft zurüd: 
uführen. Und fo äußerlich die Methode, fo willkürlich und fpielend das ganze Verfahren, 
" darf man doch nicht vergeffen, daß die ganze jcholaftiihe Manier, die überlieferten 
Denkformen der ariftotelifchen Yogit und Metaphyſik auf das firchlihe Dogma anzuwenden, 
40 um fein Haar weniger äußerlih und mwillfürlid war. Indem alfo Lull den Formalismus 
ber jcholajtifchen Methode auf die Spite trieb, hat er nur dazu beigetragen, den wahren 
Mert der damaligen Schulwiſſenſchaft aufzubeden, und hat gezeigt, wie man durch me: 
chaniſche Behandlung des Mechaniſchen Zeit und Mühe fparen könne für nützliche Dinge, 
d. h. einerjeit3 für die Erlernung der Sprachen, andererfeit3 für die Erkenntnis der Reali- 
+5 täten, allermeift aber für Verteidigung der hriftlichen Wahrheit. Denn eben hierzu erjchien 
ihm feine Wiffenfchaftslehre als geeignetftes Mittel, und das war auch der Grund, weshalb 
er diefelbe göttlicher Eingebung zu verdanken glaubte, obgleich nicht unwahrſcheinlich, daß 
er dafür ältere Quellen oder Vorbilder benußt hatte. So erinnert Ritter an die befannten 
logifchen Kunftausdrüde, die gewöhnlich dem Landsmanne Lulls Petrus Hispanus (+ 1297) 
so zugejchrieben werden; wahrſcheinlicher noch ift, daß es jüdiſche oder arabiſche Vorgänger 
waren, denen Lull ſich anſchloß (vgl. Helfferich S. 81); er ſelbſt nennt ſeine Kunſt auch 
geradezu Kabbala, was er erflärt als receptio veritatis divinitus revelatae. — Die 
verjchiedenen Bearbeitungen (Auszüge, abkürzenden Redaktionen ꝛc.), welche Raymund feiner 
Ars magna nad und nad angebeihen ließ, findet man vereinigt in der oben erwähnten 
65 Sammelausgabe: R. Lulli opera ea, quae ad inventam ab ipso artem universalem 
pertinent (Straßburg 1598, 1609). 

3. Fachwiſſenſchaftliche Arbeiten. Die Methode der philoſophiſchen Bud 
ftabenrehnung verfucht nun Lull anzuwenden auf die verſchiedenartigſten Aufgaben der 
damaligen Wiffenfchaft: nicht bloß Logik und Metaphufil, Grammatik und Rhetorik, jondern 

so auch Geometrie und Arithmetif, Naturwifjenschaften, Phyſik und Chemie, Anthropologie, 


Lullus, Raymundus 713 


Medizin und Chirurgie, Rechts- Staats und ſogar Kriegswiſſenſchaft (diefe in einem Liber 
militiae secularis, einem Lib. mil. elericalis und einer Ars de Cavalleria) find von 
ihm, bald kürzer bald ausführlicher, behandelt worden (vgl. die angeführten Schriften: 
verzeichniſſe). Merkwürdig ift, wie fich bei ihm, ähnlich mie bei feinen englifchen Zeit: und 
Ordensgenoſſen R. Baco, im Gegenfat gegen den ſcholaſtiſchen Formalismus der Sinn für 5 
Naturbeobadhtung und für reales, enchflopädifches Willen mächtig regt. In diefem Sinne 
mag man ihn mit Reuter (a. a. D. ©. 95) den einzig — Scholaſtiker Spaniens, 
neben Bacon den zweiten Polyhiſtor feines Jahrhunderts nennen : er iſt freilich Scholaſtiker 
nur, jofern er der zünftigen Shulwiffenichatt feine neue Wiſſenskunſt entgegenfegt, Poly: 
biftor nur, fofern er feine auf alle Wifjensgebiete antwendbare univerjelle Methode ganz in 10 
den Dienft des einen Zweckes ftellt, der chriftlichen Wahrbeitöverteidigung, der Miffton und 
Apologetif, um durch diefelbe die Wahrheiten des Chriftentums mit apodiktiſcher Sicherheit 
zu demonftrieren, die ungläubigen Gelehrten unter Chriften, Juden und Mohammebanern 
niederzubiöputieren. Bon feinen Bemühungen für die Werwirklihung feines Miſſions— 
gedankens iſt ſchon die Rede geweſen; mit demfelben hängt aufs engjte zufammen 15 
4. die apologetiſch-polemiſche Klafje feiner Werke. Sie wendet ſich gegen zwei 
Klafjen von Gegnern — einerfeit3 gegen die „Unmifjenden“, melde die Wiſſenſchaft, als 
dem Glauben gefährlich, verwerfen, weil fie meinen, das Beweiſen und Begreifen ber 
religiöien Wahrheiten beeinträchtigte das Verdienit des Glaubens — andererfeit3 aber gegen 
die „Ungläubigen”, welche die Artikel des chriftlichen Glaubens für vernunftwidrig, falſch 20 
und irrtümlich erklären, insbefondere aber gegen den damals auch in chrijtlichen Kreifen 
weit verbreiteten aberroiftiichen Sat von der doppelten Wahrheit, daß man als Fatholifcher 
Chriſt etwas glauben fünne, was nad den Gejehen der Vernunft unmöglich fe. Wir 
befigen von Lull eine Reihe von Schriften, gebrudte und ungebrudte, welche gegen die 
Gegner der chriftlichen Wahrheit, fpeziell gegen den Averroismus, gerichtet find, 3. B. 3 
Duodeeim principia philosophiae s. lamentatio philosophiae contra Averroistas, 
Articuli fidei sacrosanctae, de reprobatione Averrois, Disp. Raimundi et Aver- 
roistae de quinque quaestionibus, Liber contradietionum inter R. et Aver- 
roistam, De centum syllogismis circa mysterium trinitatis, De existentia et 
agentia Dei contra Av., Ars theologiae et philos. mysticae contra Av. (vgl. so 
elfferih S. 106; auch Renan, Averroes et l’Averroisme ©. 203). Ihm ſelbſt ıft 
lauben und Wifjen unzertrennlich verbunden; die Trennung beider erfcheint ihm ald das 
größefte Hindernis der Verbreitung des Chriftentums, im Miderftreit mit der Wahrheit 
wie mit der Liebe zu Gott, ald Schmad für die Wiſſenſchaft, ja als jo feelen- und 
gemeinbeverberblich, daß er fogar die weltliche Gewalt zum Einfchreiten gegen diefe Theorie 35 
auffordert. Gott ift ja, wie höchſte Duelle, jo audy höchſter Gegenftand des Wiffens und 
des Glaubens; beides find Alte desfelben Geiftes, der in dem einen wie in dem anderen 
ſich ſelbſt bethätigt. Beide fordern und fürdern fich gegenfeitig: das Wiſſen dient bem 
Glauben, indem es die Vorurteile gegen die Glaubenswahrbeiten befämpft, ihren Inhalt 
als etwas Mögliches fegt; der Glaube dient dem Wiffen, weil durch ihn der Wille « 
gefräftigt und der Geift tüchtig gemacht wird, zu immer höheren Erfenntnisftufen ſich zu 
erheben. Gegenjtand des Glaubens fann nichts fein, wovon der Verftand nachweiſen kann, 
daß es fich jelbit oder daß es dem Begriff der göttlichen Vollkommenheit widerſpricht. 
Andererfeit3 jegt erft der Glaube den Geift in die rechte Faſſung, um zu hohen und immer 
höheren Dingen ſich aufzufchtoingen; denn der Glaube mit jeiner Einfalt fliegt dem 46 
mübfam arbeitenden, dur die Schranken der Sinnlichkeit gehemmten Verftand immer 
voran. Jede Stufe, die das Wiſſen erreicht bat, weit allemal wieder höher hinauf nad) 
einer noch höheren Stufe und einem noch höheren Gut, welches nur der Glaube befigt : 
ähnlich wie in einem Gefäß das über dem Waſſer ſchwimmende DI immer höher fteigt, 
je höber das Waſſer fteigt. In diefem Leben freilich ift der menjchliche Intellekt durch so 
die Schranken der Leiblichfeit gebunden, daher der Glaube die Stelle des Erfennens vielfach 
vertreten muß ; denn Gott, der im höchſten Sinne groß und gut, teilt fich dem erfchaffenen 
Geiſte nur ſoweit mit, als diefer fähig it, fein Bild und feine Vollkommenheit in fich 
aufzunehmen. Daber ift unfere Erkenntnis Gottes feine adäquate, fein Begreifen des 
Unendlichen durch das Endliche. Durch die Sünde befindet fich die menſchliche Erkenntnis 56 
in einem Zuftande der Privation und Informität, ja e8 fann fogar ein faljcher Glaube 
alle Kräfte der Seele in feine Gewalt befommen durch Gewohnheit und Erziehung. Weil 
aber doch immer die Vernunft eine höhere Gewalt über die Seele bat, als Erziehung und 
Gewohnheit, jo kann der falfche Glaube durch die Macht der zwingenden VBernunftgründe 
überwunden, es fünnen die Artikel des chriftlihen Glaubens, ja alle Geheimnilje des so 


714 Lullns, Raymundus 


Chriftentums apobiktiich beiviefen werden (probari per necessarias rationis). Denn 
tote der Glaube feinen Urfprung in Gott Er fo muß auch fein Inhalt vollftändig wahr 
fein, weil Gott und nicht täufchen fann. ft aber der Glaubensinhalt notwendig wahr, 
jo muß er auch bemweisbar fein. — Einige der gegen den Islam gerichteten Schriften 
& verfaßte Raymund in arabischer Sprache; fo ſchon zwiſchen 1275 und 1285, während bes 
Lehrwirkens in Miramar, die Traktate Alchindi und Teliph (Hist. litt. p. 12). Be 
fonderd gern und nicht ohne Gefchidlichleit handhabte er die dialogiſche ——— 
und zwar im Dienſte feiner anti-⸗averroiſtiſchen und ſonſtigen Polemik (vgl. die vorhin 
angefuͤhrten Disputationes gegen die Averroiſten, auch die ſchon früher erwähnten De— 
io claratio pro modum dialogi gegen die 218 Pariſer Irrlehren), wie auch in den feinen 
Miffionsziweden dienenden Werken. Zu den bemerfenswerteften der leteren Art gebört 
jenes Gefpräch der fünf Weifen vom Jahre 1294 (Liber de quinque sapientibus, in 
Bb II der Mainzer Ausg. feiner Werke; vgl. Hist. litt. p. 102—107), worin ein 
römifcher, ein griechifcher, ein neftorianifcher und ein jafobitifcher Chrift fi über ihren 
15 Glauben unter fi) und mit einem Sarazenen unterhalten und der Letztgenannte insbeſondere 
durch den römifch-fatholifchen Sprecher (den „Latinus“, d. i. Raymund jelbft) über die 
Jertümer des Islam zu belehren verjucht, dann aber eine dringende Bitte um Unterſtützung 
der Mohammedanermiffion an den damaligen Papft (Cöleftin V.) beigefügt wird. Ferner 
die ausführliche Verteidigung der Trinität und der Menfchwerdung Ehrijti gegenüber jenem 
20 islamiſchen Vhilofophen Hamar vom Jahre 1307 (Liber, qui est disputatio Raymundi 
christiani et Hamar Sarraceni, in Bd IV der Mainzer Ausg. ; vgl. Hist. litt. 152—158); 
der Liber de gentili et tribus sapientibus (Geſpräch eines heidniſchen Philoſophen 
mit einem Juden, einem Chriften und einem Sarazenen ; ſ. Hist. litt. 90—100); 
Liber super Psalmum ‘Quicunque vult', sive liber Tartari et Christiani 
25 (ib. 144—148), u. a. mehr. Auch feine Apologie des apoftolifchen Glaubensbefenntnifjes — 
das er im Anjchluß an eine in der nachthomiſtiſchen Theologie des Mittelalter ziemlich 
beliebte Einteilungsweife als in 14, nicht 12 Artikel zerfallend auffaßt (vgl. dazu u. a. 
Dionys d. Karthäufer® Summa fidei orthodoxae t. III,5, fowie El. Blume, D. apoft. 
Glaubensbekenntnis, Freiburg 1893, S. 202) — richtet ihr apologetifchpolemisches Räfonnement 
3 hauptfächlich gegen den Islam und deſſen Zeugnung der Inkarnation Gottes in Chrifto (Liber 
de XIV articulis sacrosancetae Romane catholicae fidei ; vgl. Hist. litt. 113—118). 
5. Dogmatifche Schriften. Won den fpeziellen Firchlichen Dogmen ift es vor allem 
die Gotteslehre, die Lehre vom Dafein, Wejen, befonderd aber die von der Dreieinigfeit 
Gottes, mit der fi) Lull eingehend beichäftigt hat. So im Liber de trinitate in 
% unitate, in De Est Dei, De cognitione Dei, De unitate et pluralitate divina, De 
trinitate et incarnatione, De trinitate trinissima u. f. w. (vgl. Helfferih ©. 70, 
wo mehr al 30 hierauf bezügliche Schriften und Abhandlungen aufgezählt find; desgl. 
Hist. litt. ete., p. 311— 323). Die Unterfchieve in Gott ſieht Lull darin begründet, 
weil überhaupt fein Weſen ohne foldhe gedacht werden fann; die Dreieinigfeit ift der er 
40 ſchöpfende Ausdrud für die Vollkommenheit Gottes als des fich felbft mitteilenden höchſten 
Gutes. Die Ableitung der drei Perfonen geſchieht ähnlich wie bei Auguftin oder den 
Viktorinern: der Vater fich felbit ald Vater erfennend, zeugt den Sohn, beide durch die 
Liebe fich betrachtend den bl. Geift; beim Water beginnend findet die göttlihe Produf- 
tivität ihre Nuhe in dem bl. Geift als dem Ziele der beiderjeitigen Liebe des Vaters und 
45 des Sohnes; die drei Perſonen verhalten ſich wie prineipium, medium, finis der Selbft- 
bewegung Gottes. — Die Schöpfung ift Werk der freien Liebe Gottes, die Erhaltung mit 
der Schöpfung identisch; die Menfchwerbung Gottes aber ift notwendig teild zur vollen 
Dffenbarung der göttlichen Vollkommenheiten, teils zur Erfüllung des Weltziwedes: ut 
satisfieret illi fini, ad quem mundus creatus; nad) eingetretener Störung durch die 
so Sünde mußte fie geicheben, weil fonft Gott nicht erfüllen würde, was er fich ſelbſt und 
feiner Vollkommenheit jhuldig if. Ganz verkehrt ift der Unglaube an göttliche Wunder, 
da ja doch Schöpfung und Menſchwerdung die größten Wunder find. Naturerfenntnis und 
Erkenntnis der übernatürlichen Gotteswerke fordern und bedingen fich gegenfeitig: daß ber 
Menſch das Übernatürliche nicht volltommen zu erfennen vermag, ift nicht zu vertvundern, 
55 da er ja auch in der Natur jo viele und große Geheimnifje nicht begreift. Viel Mübe 
giebt ſich Lull, die göttliche Prädeftination zu vereinigen mit der menjchlichen Freiheit: da 
jene auf alles fich erjtredt, jo kann er die Freiheit nur behaupten durch Unterjcheidung 
einer doppelten Betrachtungsmweife, wie alles einerſeits auf ewige Weiſe befteht in Gott, 
andererſeits in der zeitlichen Erſcheinung ſich darftellt. Bemerkenswert ift auch die an 
60 Anjelm erinnernde Auffaſſung des Erlöfungswerles Chrifti als einer von dem Gottmenjcen 


Lullus, Raymundus 715 


geleifteten unendlichen Satisfaftion für eine unendliche Schuld (de artic. fidei 18), ſowie 
die an Duns Scotus erinnernde Deduktion der erbfündlofen Geburt der Maria: „Oott 
und bie Sünde fönnen nicht in einem Subjekt zufammentommen“. (Weiteres ſ. bei Neander 
II, 511, 560 ff., 605 ff. und bei Reuter II, 96 ff., 330 ff.). 

Wie Lull in praktiſch⸗kirchlichen Dingen richtige Blide getban und vorhandene Mängel 5 
erfannt hat, zeigen z. B. feine Hußerungen über den Wert der Wallfahrten (De contem- 
platione ep. CXIII), über faljche Bilder- und Kreuzesverehrung (das rechte Bild des 
Gefreuzigten find nicht pieturae et ligna, fondern ein Chrift, in welchem Chrifti gloriosa 
humanitas eine Geftalt gewonnen bat; Neander S. 497); ferner Außerungen über das 
Gebet als die Seele des chriftlichen Lebens, über die Liebe als die hriftliche Grundgefinnung, 
über Faſten, Kaſteiungen, Möndytum, über Almofen als die echt hriftliche Form der Güter: 
gemeinfchaft ; auch eine Schilderung der verjchiedenen Stände der Chriftenheit, ihrer Pflichten, 
Tugenden und Untugenben zc. (f. überhaupt das bei Neander II, 497—99 Zufammengeftellte). 

6. Von befonderem Intereſſe find endlich für die Kenntnis der ganzen Welt: und 
Lebensanfchauung Lulls feine praftifch-erbaulichen Schriften. So feine Proverbia s. 15 
liber mille proverbiorum ad communem vitam, ber Liber de orationibus, der 
Liber de contemplationibus in Deum ; mehrere mariologifche Traftate wie: De laudibus 
b. Mariae (audy Liber b. Mariae, ein Geſpräch der drei Damen Laudatio, Dratio, 
Intentio mit dem Einfiebler Raymund über die Tugenden der hl. Jungfrau); De „Bene- 
dieta tu in mulieribus“ (Le 1,28); Liber conceptionis virginalis (vielleicht unecht, 20 
ſ. Hist. litt. 257); auch mehrere noch ungedrudte wie: De centum signis Dei, De 
septem sacramentis, De septem donis Spiritus sancti, ete. Zu den originelliten 
Merken diefer Gattung gehören: der Liber Felix, s. de mirabilibus Orbis, aud) 
betitelt: De miraculis coeli et mundi, und der dhriftlihe Roman Blanquerna. Der 
Liber de miraculis ift eine Art von orbis pietus, worin ein Vater feinen Sohn Felix 25 
durch Wälder, Berge, Ebenen, MWüften, Städte ꝛc. wandern läßt, um ihn die Wunder 
Gottes kennen zu lehren und allerlei Betrachtungen anzufnüpfen über Gott, Engel, Himmel, 
Elemente, Planeten, Bäume und Pflanzen, Tiere, Menfchen, Paradies und Hölle. Der 
Roman Blanquerna (vollftändiger: Blanquerna [oder in anderer Schreibung: Bra- 
cherna] magister perfectionis christianae) ift eine Art von geiſtlichem Sittenfpiegel @ 
zur BVerherrlihung des Chriftentums und befonders des Mönchtums, indem ber Held durch) 
alle —— Situationen und Lebensverhältniſſe hindurchgeführt wird — er wird Ein— 
ſiedler, Mönch, Abt, Biſchof, Erzbiſchof, Kardinal, Papſt — um zuletzt die Tiara wieder 
— ſich als Klausner ind Gebirge zurückziehen und das Ideal franziskaniſcher 
Heiligkeit in myſtiſcher Gotteinheit und ſeraphiſcher Liebesglut in den eingeflochtenen geiſt- 85 
lichen Dialogen und Liebesliedern (dialogacions y eantichs de amor entra l’Amich 
y Lamat) zur Darftellung zu bringen. Die fünf Stände oder Lebensverhältniffe, welche 
der Held der Erzählung nadeinander durchlebt: das Ebeleben, das Klofterleben, der 
Prälatenftand, die Papſtwürde, und letztlich das fontemplative Einfiedlerleben werben in 
ebenjo vielen Büchern geichildert (daher der volle Titel der Spanischen Ausgaben des Werks: 0 
Blanquerna maistro de la perfeceion christiana en los estados de matrimonio, 
religion, prelacia, apostolico seliorio y vida hermitana contemplativa) oder la- 
teiniſch: Liber Blancherna, tractans de quinque statibus personarum : de uxo- 
ratis, religiosis, praelatis, cardinalibus et pontifieibus, ete.) Das fünfte Bud), 
unter dem befonderen Titel: Liber amici et amati oder: Blanquerna de amico et # 
amato, eriftierte frühzeitig auch als befondere Schrift für ſich, wie denn ſchon das ber älteften 
Vita Haymunda angehängte Schriftenverzeichnis e8 ald ein befonderes Wert neben dem 
„Liber Brachernae“ nennt. Ob e8 vom Verfaffer zu dem urfprünglich nur in 4 Büchern 
abgefaßten Roman erft nachträglich hinzugefügt worden (jo die Hist. litt. p. 253), läßt 
ich nicht beftimmt ermitteln. Es ift jedenfall das eigne Einfieblerleben Lulld auf dem 50 

erge Randa oder in Miramar, dem die in diefen Gefprächen „zwifchen Freund und Ge 
liebtem“ gejchilderten Erfahrungen religiöfer Kontemplation zum großen Teil entnommen 
find. Doch reichen die darin (ie auch ſonſt bie und da in * — zu Tage tretenden 
autobiographiſchen Züge wegen ihres unbeſtimmten und ſporadiſchen Charakters nicht dazu 
bin, ihre etwaige Verwertung zu Ergänzungen oder gar zu Berichtigungen des anderweit 55 
überlieferten Lebensbilds Lulls zu rechtfertigen. — Wegen der verfchiedenen Ausgaben ſ. Hist. 
litt. 252—255 (vgl. die Inhaltsanalyſe bei Andre, p. 102—116). 

Die Kirche hat lange geſchwankt, ob fie Lull als Märtyrer unter die Heiligen vers 
ſetzen oder als Ketzer verdammen folle (f. bei. Solier® Commentar. praevius in ASB 
l. e., p. 633 sq.). Insbeſondere war es der Dominikaner Nikol. Eymericus, Inquiſitor oo 


0 


716 Lullns, Raymundus Lupus 


von Arragonien im 14. Jahrh., der in feinem Directorium fidei II, 189, 9 mehr als 
50 (nad) anderer Angabe 500) Irrtümer und Ketzereien in Lulls Schriften nachwies und 
ihn deshalb bei Papſt Gregor XI. verflagte, der denn auch die Lektüre einiger feiner 
Schriften verbot. Einige der von demjelben (durch Dekret vom 26. Januar 1376) ver: 
5 urteilten 100 Sätze Lulls, die aus 20 Schriften desfelben gezogen waren, hat Denzinger 
in fein Enchiridion symbolorum et definitionum ete. (6. ed., p. 147) aufgenommen, 
j; B. Prop. 96: Omnes articuli fidei et Ecelesiae sacramenta et potestas Papae 
possunt probari et probantur per rationes necessarias, demonstrativas, evi- 
dentes; Prop. 97: Fides est necessaria hominibus rustieis, inseiis, mini- 
io stralibus et non habentibus intelleetum elevatum ..., sed homo subtilis facilius 
trahitur ad veritatem christianam per rationem quam per fidem; Prop. 98: 
Qui cognoseit per fidem ea, quae sunt fidei, potest deeipi; sed qui cognoseit 
per rationem, non potest falli: nam fides potest errare et non errare, etc. 
Danah mar es alfo beſonders der ftarf ausgeprägte —— der Lullſchen 
ı5 Scholaſtik, der hier beanſtandet und als rationaliſtiſche Auflehnung gegen die kirchliche 
Autorität verdammt wurde. — Von den zahlreichen Anhängern Lulls wurde aber die 
Giltigkeit dieſes Urteils frühzeitig beſtritten und die Bulle Gregors entweder als von 
Eymeric ganz und gar erdichtet, oder als auf einen anderen als Lull bezüglich dargeſtellt 
(der in ihr verurteilte Raymund fei der 1371 im Inquifitionsgefängnis geftorbene Rab: 
20 mundus Neophytus aus Tarrega, Verfaffer der häretifchen Schrift De invocatione dae- 
monum). on in einer für Lull fih günftig erflärenden Sentenz des Karbinallegaten 
Alamanni vom Jahre 1419, welche die Lulliften zu erwirfen mußten, wurde diefe Ver: 
bächtigung der Bulle Gregors ausgefprochen. In dem von da an durch vier Jahrhunderte 
ſich binziehenden Streite haben namentlich franzisfanifche Ordensbrüder und fpanifche Yands- 
25 leute Lulls für deſſen Rechtgläubigkeit geftritten, tmwährend fämtlihe an der Kontroverie 
beteiligte Dominilaner für die Sache ihres Ordensgenoſſen Eymeric eintraten, alfo den 
bäretifchen Charakter der Lehren Lulls behaupteten. Aber auch jefuitiicherfeitS ift ber 
Lullismus mehrfach bekämpft und der Verbreitung Lulliher Schriften entgegengemirft 
worben. Nachdem Paul IV. (1559) die durch jenes Defret Gregord XI. verbammten 
0 Schriften Lulls ausdrüdlich in die zweite Klaſſe des Inder gefest hatte, wurde zu Trient 
1563, auf Betrieb der Spanischen Konzilämitglieder, der auf ihn bezügliche Bafjus im Inder 
twieder geftrichen. Während der Jahre 1580—1620 fanden neue Verhandlungen in Rom 
darüber jtatt, ob Lulls Schriften durch den Inder zu verbieten feien; wiederholte Angriffe 
teil3 der dominikanifchen Partei, teild einzelner Jefuiten (bef. auch Bellarmins) auf diefelben 
35 wurden durch das ſchützende Eintreten des ſpaniſchen Hofs für fie unwirkſam gemadıt. 
Einzelne Schriften aus dem Kreis der Anhänger Lulls, befonders ſolche alchymiſtiſchen 
Inhalts find in der Folge verboten worden; auch bat Papſt Benebift XIV. die Echtbeit 
jener Bulle Gregor XI. und deren wirklich gegen Lull gerichteten Sinn ausdrüdlich feſt— 
geftellt (De beatificatione ete. I, c. 40,n. 4). Eine etwaige Erneuerung dieſes älteren 
0 anti⸗Lullſchen Dekrets aber hat er unterlafjen ; ja gerade unter ihm durfte Salzinger feine 
Ausgabe der Werke des „Doctor illuminatus et martyr R. L.“ ungehindert erjcheinen 
lafjen. — Unter Pius IX. ift zwar einerfeits ein Offizium des „feligen Raymundus Lullus“ 
für Majorka genehmigt (1847), auch dem Minoritenorden die jährliche Feier eines Feſtes 
desjelben am 27. Novbr. geftattet worden (1858). Aber andererfeitd durfte auch unter 
45 dieſem vorlegten Papfte in einer offiziöfen Zeitichrift des Vatikans (den unter Autorität 
des Magifter S. Palatit erfcheinenden Analecta Juris Pontifieii, II, 2480) die Giltigkeit 
des wider Lull gerichteten Dekrets Gregors XI. aufs neue behauptet werben (1857). 
©. überhaupt Reufh a. a. D., ©. 28—33. Zödler. 


Lupus, Servatus, geft. 862. — Werte: ed. Papirius Maſſon, Paris 1588; beffer 
50 Baluze, Paris 1664, Antwerpen 1710; danach BM Bd 25 und MSL Bd 119; die den Gott: 
ihaltiben Streit betr. Schriften aud) bei Mauguin, Veterum auctorum, qui de praed. et 
gratia script. opp. Paris 1650, die Kanones v. Verneuil auch MG, leg. I, ©. 383; bie 
Briefe in neuer chronolog. Ordnung mit Einleitung und Noten: Desdevires du Dezert, 
Lettres de Servat Loup, Paris 1888. — Litteratur: Mabillon, Annal. ord. S. Bened. 
55 passim; Hist. litt. Bd V, ©. 255 ff.; Hefele, Konz.»Geich. Bd IV; Dümmler, Gedichte des 
oftfränt. Reihe, 2. Aufl. 1887, Bd 1 und 2; Daud, KG. Deutihlands Bd 2; Ebert, Geid. 
der Kitt. im MU, Bd 2 ©. 205ff.; Nicolas, Etude sur les lettres de S. L., These prés. 
ä la Fac. de Paris, Clermont-Ferrand 1861; Giry, Etudes Carolingiennes in Etudes 
d’histoire du m. äge dédiées à Gabriel Monod, Paris 1896; Sprotte, Biographie des ©. L., 
bo Regensburg 1880; Langen, HZ Bd 48; EMA, philof. Kl. 1891 ©. 389 und 402 ff. 


Lupus 717 


Lupus ift um 814 geboren aus vornehmer romanifcher Familie, von ber auch ver: 
ſchiedene andere Glieder zu hohen kirchlichen Würden gelangt find. Seine erjte Bildung 
erbielt er unter Abt Aldrich, ſpäter Erzbiihof von Sens, im Kloſter Ferriered (unmeit 
von Sens, heut. Depart. Loiret), welches einft auch unter Alkuin geftanden hatte, Aber 
die mwifjenjchaftlihen Traditionen aus der Zeit Karls d. Gr. waren am Erlöfchen. 2. war 5 
von feinen weſtfränkiſchen Lehrern wenig befriedigt. Die Liebe zur Wiſſenſchaft, nicht die 
Freude an der deutichen Sprache, wie man ihm nachſagte (ep. 1, Desd. ©. 62), trieb den 
Jüngling zur berühmteiten Schule der Zeit, nah Fulda zu Rabanus Maurus. Dort hielt 
er fih von 830—36 auf und ſchloß mit Raban und vielen anderen deutichen Gelehrten, 
bejonders mit Einhard in Seligenftabt, dem ob feiner Haffischen Eleganz ehrfurchtsvoll betvunder= 10 
ten Verfaſſer der vita Caroli, wenigſtens brieflich Freundſchaft. Schon ein gejchägtes Glied 
der gelehtten Welt — Raban widmet ibm feinen Kommentar zu den paul. Briefen, Abt 
Brun von Hersfeld verlangt und erhält von ihm 836 die vita Wigberti — fam er 
nad Ferrieres zurüd. 837 reifte er wieder mit Abt Odo v. Ferr. nach Deutichland, er 
franfte aber unterwegs im Hlojter St. Trond (vgl. ep. 20, Desd. S.63 mit Hild. vita 15 
Faronis MSL 119 ©. 430). Seine Genefung jchrieb er den zabllofen Gebeten feiner 
Freunde zu und nannte fi) von da an Servatus. Seine Lehrthätigkeit in Ferr.,, von 
der nod Spuren auf und gelommen find in Gejtalt von Nachſchriften feiner Diktate durch 
Schüler (SMA a. a. D.), machte ihn bald weiter befannt. Schon 838 fann er fich ber 
Gunſt des KHaiferd Ludwig und der Kaiferin Judith rühmen, die ihn an den Hof be: 20 
fablen, und Beförderung erhoffen (ep. 6, Desd. ©. 76). Aber erft in den Brubderfriegen 
nad Ludwigs Tod gelang es ihm, ſich in den Sattel zu ſchwingen und unter Verdrängung 
des als Parteigänger Lothars in Ungnade gefallenen Odo dur die Gunft Karla des 
Kablen jelbft Abt in Ferrieres zu werden (842; nah Giry a. a. D. 840). Von da an 
war es mit der Ruhe jeines Sehens vorbei. Als einer der großen Bafallen des Reichs 3 
wurde er hineingezogen in den Strudel der politiichen und firchlichen Kämpfe. Seine 
Selbftbehauptung als Abt und die Erhaltung der Lebensfähigkeit feiner Abtei wurde jein 
Hauptinterefje. Es ift eine böfe Zeit: Normannen, Bretonen, Aquitanier, die feindlichen 
Brüder Lothar und Ludwig der Deutſche fuchen das unter dem ſchwachen Regiment Karla 
des Kahlen ſchlecht behütete Weſtfranken beim. In dem Auf und Ab der Parteien ift so 
es nur dem gewandten Politiker möglich, fi) oben zu halten. Lupus bewies ſich als 
ſolcher. Doch zeigte er eine in jener Zeit doppelt fchägenswerte Zuverläffigfeit, indem er 
feinem erwählten Herrfcher Karl immer treu blieb. Er zieht mit in den unglüdlichen 
Krieg gegen die Aquitanier und gerät bei der Niederlage der Franken am 14. Juni 844 
jelbft in Gefangenfchaft, aus der er jedoch ſchon am 5. Juli wieder heimfehrte (ep. 90. 91, 35 
Desd. ©. 96. 97). Ein Zug nad Burgund im Jahr vorher hatte ihn um 10 Pferde 
gebracht, jetzt ließ er feine ganze Kriegsausrüftung dahinten. Das Jahr darauf beichreibt 
er den Zuftand feines Klofters: die Kirchengefäße müſſen verkauft werden, die Brüder 
haben feit drei Jahren feine neuen Kleider befommen und gehen in Lumpen, die Knechte 
fajt nadt, man weiß nicht mehr, woher Brot nehmen. Und nod haben die Lieferungen 40 
und Kriegsleiftungen fein Ende (ep. 32, ©. 110; 42, ©. 116). Im Jahr 846 muß 
Lupus zur Reife nah Merjen, wohin er zur Zuſammenkunft der Könige geladen ift, erſt 
Freunde und Freundinnen um Geld angeben (ep. 50, ©. 124f.). Er fchrieb das Elend 
vor allem der Entziehung der cella s. Judoei (S. Josse sur mer bei Etaples an der 
Küfte des Kanals) zu. Diefe hatte früher zu Ferriöres gehört und war für den Unter 45 
halt des bewölferten Klofters unentbehrlih. Karl aber hatte fie einem meltlichen Großen 
verliehen. Bis Ende 848 mußte Yupus bitten und alle nur denkbaren Vermittler an: 
rufen, ja mit Himmel und Hölle drohen, bis ihn Karl endlich erhörte (ep. 62 ©. 148 
zu beziehen auf die Ausjöhnung Karls und Yothars zu Peronne Jan. 849, Dümmler I, 
©. 338). Im Herbit 849 reilte Yupus im Auftrag des Könige nah Nom. Dort trat so 
um eritenmal der Gottſchalkſche Streit in feinen Gefichtsfreis (de trib. quaest. MSL 
Br 119 ©. 623), während er mit Gottſchalk felbit, ohne die Streitfrage zu berühren, 
ichon früher forrefpondiert hatte (ep. 30). Yupus war entichieden auf Seite Auguftins, 
demgegenüber infaustus Faustus (v. Neji) ſchweigen muß: conticescant ranae, dum 
coelum tonat. Er vertrat in feinem Büchlein de tribus quaestionibus und münblid) 55 
und jchriftlich gegen König Karl und Hinkmar (ep. 128 und 129) die Lehre von der 
Unfreibeit des natürliden Willens zum Guten und der PBartifularität der Gnadenwahl, 
doch ohne die volle Konſequenz der doppelten Prädeftination zu ziehen und auch wieder 
vorfichtig einjchränfend (vgl. Brief an Hinfmar Desd. ©. 168). Das eigentliche Intereſſe 
der chriſtlichen Frömmigkeit tritt bei ihm Har hervor. Die Frommen danken Gott „alles co 


718 Lupus 


was fie haben und find” (ep. 128 an Karl ©. 163). Der rechte Streiter Gottes erfährt 
es an ſich jelbit, daß er ohne Gott nichts ift (S. 165). Im übrigen zeigt fich Lupus 
auch in diefer Sache als guter Politiker. Er erjcheint ald Hinkmars Freund und Partei: 
genofje nicht nur auf der Synode von Soifjons (Frühjahr 853), wo die Sache Gottſchalls 
5. nicht zur Sprache kam, fondern auch noch nach der Parifer Synode desfelben Jahres, mo 
er fich mit der Synode gegen Hinkmar für die auguftinifchen Sätze des Prudentius er- 
Härt hatte. Aber er bütete fih, für Gottſchalk perfönlih einzutreten und bat die Be 
ziehungen zu dem Eingelerferten nicht weitergeführt. Nach 850 kommt in feinem Brief: 
wechſel faum mehr eine Anfpielung auf die Streitfahe vor. Er befaßte ſich jeßt in ben 
10 günftigeren Jahren mit der Miederaufrichtung feines verfallenen Klofters, erbittet von 
önig Edilulf von England Blei zum Dachdecken, Bücher zur Vervollitändigung feiner 
Bibliothek von englifchen Freunden, von Deutihland, vom Papſt, Holz zum Bau eines 
lußichiffes von anderen Freunden. Die Gunft des Königs leuchtete ihm immer mehr. 
r war monatelang am Hof und offenbar nit nur gern geſehen als Diplomat und 
ı5 Mann der Miffenichaft, jondern auch als mwißiger Gefellfchafter bei den „berrlichen Feft- 
mahlen“, mit denen man verunglüdte Erpeditionen, tie die nach der Bretagne 851 ein: 
zuleiten pflegte (ep. 85, Desd. ©. 174). So blieb denn Lupus feinem König auch treu 
in der fchlimmften Not des Jahres 858, wo Karl fein ganzes Neich Ludwig dem Deutfchen 
batte überlafjen und nach Burgund fich zurüdziehen müffen. Lupus folgte ihm mit Hinkmar, 
20 während die Treue anderer geijtliher und meltlicher Großen, auch Wenilos von Sens, 
ins Wanken geriet. Gleichzeitig plünderten die Normannen die Seine aufwärtd und be 
drohten jelbjt das entlegene Ferrières. Der Kirchenſchatz wurde nad Aurerre geflüchtet. 
Noch ärger wurde es im Jahr 861. Zwar blieb Ferrieres felbft no von den gefürd- 
teten Gäſten verfchont; aber die Aufregung und die Entbehrungen dieſer Jahre erjchütterten 
25 Lupus’ Gefundheit ganz. Sein letter Brief ift 862 vom Kranfenbett aus an Menilo 
von Sens gerichtet, eine Mahnung, der furdtbar angewachſenen kirchlichen Verwilderung 
entgegenzutreten. Uber diefen Brief führt feine Spur feines Yebens hinaus; er ift jeden- 
falls bald nachher geftorben. 
Von Werken des Lupus find erhalten der fchon genannte liber de trib. quaest. 
39 mit angehängtem colleetaneum aus den Kirchenvätern, eine ber befjern theologischen 
Leiftungen der Zeit; ferner die vita Wigberti und vita Maximini. (Ihm dieſe abzu- 
fprechen ijt fein Grund. Die Vorrede allein zeugt ſchon durch charakteriftiiche Außerungen 
für feine Autorfhaft. Die von Möller im A. Lupus der 2. Aufl. ©. 34 Anm, ange 
deutete Kombination mit Waldo und Adalhard ift indejjen wertlos.) Die gesta impe- 
ss ratorum find fein Werk von Lupus, fondern Auszüge aus Suetons Kaifergefchichte, die 
er einmal Karl dem Kablen überreichte (ep. 93, Desd. ©. 147 vgl. SMA a. a. D.). 
Langen wollte ihn zum Autor der pfeuboifidorifchen Dekretalen machen. Es giebt dafür 
feinen durchichlagenden Grund. Doch citiert er (ep. 130) einen Brief ber pfeuboifib. 
Sammlung. Die Kanone der Synode von Verneuil (843), die fich befonders gegen den 
so Mißbrauch des Kirchenguts durch die Fürften wenden, find von ihm redigiert. batte 
ja zur Entrüftung darüber * beſonderen perſönlichen Gründe. Das Wichtigſte von 
ihm ſind ſeine Briefe. Er korreſpondiert mit faſt allen bedeutenden Männern der Zeit, 
mit Königen, Päpſten und Kirchenmännern. Der ausgeſprochen perſönliche Charakter giebt 
dieſen Briefen heute noch Reiz und Farbe und macht fie zu einer wertvollen Gejchichts- 
4 quelle. Die realen Verbältnitke und die Stimmungen der Menfchen, die darin lebten, 
jpiegeln fich bier mit feltener Treue. Der Bildungsftand zeigt fi) weniger im Stil, der 
die klaſſiſche Reinheit nur mühſam zu behaupten fucht, ald eben in ber Fähigkeit, ſich 
lebendig, individuell in Scherz und Ernſt zu äußern. Von Wert und Würde der Wiſſen— 
Ichaft hat er gegenüber der geijtlichen Engher igfeit und dem banauſiſchen Sinn, die ſich 
so ſchon wieder breit machten, einen deutlichen Begriff: Amor litterarum ab ipso fere 
initio pueritiae mihi est innatus. Mihi satis apparet propter se ipsam appe- 
tenda scientia (ep. 1, Desd. ©. 44). Dieje Liebe hat ihn auch in ben ftürmifchen 
Jahren feines fpäteren Lebens nie verlaffen. Er treibt Tertkritif und bemüht fi um 
Herftellung guter Kodizes. Die Klaſſiker, Cicero voran, ftehen in feinem Intereſſe eben: 
55 bürtig neben den Kirchenvätern. Er citiert fogar in de trib. quaest. Cicero und Wirgil 
neben Auguftin. Aber auch die Kenntnis des Deutjchen gehört ihm zur Bildung, obwohl 
er es nicht liebt (ep. 91, Desd. ©. 98). Wenn er Heiligenlegenden fchreibt, jo beruft 
er fih auf das Vorbild des Salluft und Livius (vita Wigb. MSL ©. 681) und ver 
ſpricht Kritif gegenüber unglaubwürdigen Fabeln (vita Max. MSL ©. 667). Er übt fie 
60 freilich im Wirklichkeit nur in fehr bejcheidenem Maße. So ift Lupus eine erfreuliche Er: 


Lupus Luft, Lüfternheit 719 


inung in der Gefchichte diefer Zeit des Abblühens und Welkens der Farolingifchen Bil: 
En e eich a. l (Möller }) — 


Luſt, Lüſternheit. — Mit dem Worte Luſt bezeichnen wir ſowohl eine Empfindung, 
als einen Trieb. Der Menſch genießt Luft (Hdorj, voluptas), wenn fein geiſtiges oder 
ſinnliches Gefühl angenehm, wohlthuend berührt ift. Damit hängt aber die Luft als Trieb 5 
(doun, Üvuös, noodvuia, Zrudvpia, concupiscentia) nahe zufammen, inbem ber 
Menih den Zuftand oder Moment der Befriedigung, den er einmal genofjen, zu ver- 
längern, fejtzubalten oder zu erneuern begehrt. 

Sündlich ift an fich weder die Empfindung, noch ber Trieb der Luft. Das volle 
wirkliche Leben in feiner Kraft und Regſamkeit ift von der Selbftbefriedigung notwendig ı0 
begleitet, die allemal eintritt, wo ein von ganzem Herzen erjtrebtes Ziel erreicht if. Und 
zu ftreben, über den gegebenen Punkt des Dafeins binauszutradhten, ift mit dem Werben 
der Kreatur, mit ihrer lebendigen Entwidelung von jelbit gegeben als ein unveräußerliches 
Lebensſymptom, deſſen gänzliches Aufhören einen Stillitand, eine Erlahmung des Lebens 
bedeuten würde. Wie ein Menſch, dem nichts Vergnügen macht, ungefund ift, jo ift einer, 15 
der nichts fucht und begehrt, in Gefahr, geiftig zu verſumpfen. 

Sittlich beftimmt wird die Luft in beiderlei Hinficht erft durch ihr Verhältnis zum 
Sch, zur freien Perfönlichkeit des Menfchen, und durd ihr Objekt. Wo, tie im Heiden: 
tum, das ch fich felbit, fein natürliches Empfinden und Begehren, zur Lebensnorm er: 
bebt, da entjcheidet die Luft über das, was zuträglid oder unzuträglid, mas gut ober 20 
böje jet: ö00os ovugpoo&wv zal dovupookwv Tepyıs »al dreonin (Democritus ap. 
Ritter et Preller hist. philos. edit. IV, p- 52); 7» dor» doynv »al telos ÄE- 
yousv elvar Tod uaxapiws Chr. — tuumteov ıö zaköv zal täs doeras xal Ta TOL- 
ovröroora, £av Hdoriv napaoxevaln‘ Eav ÖL um nagaoxevdln, yaloeıy Latkov 
(Epieurus |. J. pag. 352); elvan d£ mv dorv dyador xür dno ww doymuord- 3 
ta yermrar ... el ydo zal ı; noäfıs Äronos ein, AA obv j Idorm du adv 
aloern xai dyadd» (Cyrenaiei [Afristippus] 1.1. p. 164). Die Konfequenz hieraus zieht 
Protagoras: ndvrov yonudramw ufroov Avdowros, welden Say Platon im Theätet dahin 
erläutert: ola ur Eraora Zuol palveraı, roiadra uev Eorıv Euol, ola ö& vol, roraüra 
Ö£ ad ool. ävdownos Öf ou te Ayo 1.1.p. 134). -- Wo dagegen das ch dem gött⸗ go 
lichen Geſetz und Willen ſich untergiebt, da bejtimmt die Perfönlichkeit, was ihr Luft und 
was Unluft fein fol. Zwar jagt ſchon Ariftoteles mit Anklang an Nö 7, 19: dia usw 
yao mv dor» ta padka nodrrousv, dia ÖE uw Aurımv row xaldv Areydusda, 
und giebt die Hegel yaloeıy te zal Aunsiodau ols dei. Allein wer ſetzt dies ols dei 
feft? Obne den Beiltand göttlicher Offenbarung greift bier die Menjchheit immer fehl. 35 
Der Pfalmift aber kann (37, 4) fagen: „babe deine Luft an dem Herrn, der wird bir 
geben, was dein Herz wünjcht”; kann (1, 2) den felig preifen, „der feine Luft hat am 

ejege des Hern” ; kann das Mohlgefallen an den Werten (104, 24), an den Thaten 
(111, 2; 139, 17), an den Geboten und Rechten (112, 1; 119 ganz), an der Perſon 
Jehovahs (73, 23—28) für Seligkeit und Wonne, für die einzig wahre und währende 40 
Befriedigung des Herzens erklären. Noch tiefer in die Gemeinfchaft mit Gott verlegt das 
NT die höchſte und vollkommene Luft des Chriften. Hier fommt e8 zu dem unxeu 
&avro Liv (2 Ko 5, 15); [iO Ö8 odxenı &yc (Ga 2, 20) und zur Vertoirklihung der 
Bitte Jefu (Fo 17, 23): & dv adrois zal ob dv 2uoi, 

Selbftverftändlich ſchließt diefe Luft nicht alle fonftige Befriedigung etwa aus. Luft as 
am Schönen, wie e8 die Kunft, am Wahren, wie e8 die Wiſſenſchaft zeigt, felbit Luft an 
dem, was nur die leiblihen Sinne angenehm berührt, wie Speife, Tank, und der ganze 
fogenannte Komfort darf dem Chriften nicht verwehrt, gefchtweige denn als Sünde ver: 
dammt werden; vergleiche die apoftoliichen Warnungen Ko 2, 16—23; 1 Ti 4, 3—5 
vor Übergeiftlicher Askefe, und 1 Ko 7, 29—31 vor ungeiftlihem Vergeſſen des Chriften- so 
berufs, der über alle irdifchen Dinge hinausweiſet. Sündlid wird die Su an der Kreatur 
erit, wenn fi das Herz daran hängt, wenn zur don die Zudvnia tritt und dieſe den 
Millen, die Perfönlichfeit überwältigt, mit fich fortreißt, zum Knechte der Luft macht. 

Diefer anderen Seite des Gegenftandes wenden wir und nun zu. Auch die Luft als 
Trieb ift, wie oben bemerkt, ein weſentlicher Beftandteil der menſchlichen Natur. Aber der 5 
Trieb für ſich allein ijt blind und bedarf der Leitung, des Zaumes. Indem die römifche 
Kirchenlehre dies frenum für eine befondere, dem eriten Menfchen verliehene Gnadengabe 
(donum superadditum) anſieht, verftümmelt und erniedrigt fie das menſchliche Weſen, 
als welches, jener Gabe beraubt, mie ein fteuerlofes Fahrzeug, den Wallungen und Bes 


720 Luft, Lüfternheit Luther 


gehrungen der Sinnlichkeit und ihrer Triebe preisgegeben wäre. In dem normalen Zu: 
ſtand des Erftgeichaffenen beherrſchte der gottesbildliche Geift die ſeeliſch-leibliche Natur 
und gab deren Trieben die gebührende Richtung. Als aber der Trieb von dieſer Her: 
ichaft fi) emanzipierte und in faljcher Selbititändigfeit nach dem Verbotenen griff, wurde 
5er jur concupiscentia prava, zur Zudvwia sensu malo, und die jo in Unordnung 
geratene Menfchennatur ift von den Protoplaften per traducem auf die Gattung über: 
gegangen. Nun darf Paulus Rö 7, 7 die fonft auch in der Schrift (4. B. Le 22, 15) 
ald vox media gebraudhte Zrudvuia identifh mit der duaoria ſetzen und einmal fagen: 
779 Auaoriay obx Eyvov und das andere Mal: ru Zuudvuiav obx dem, und bas 
10 00% Zrudvunocs (TEN NS? Er20, 17) ohne beigefügtes Objeft als die Ur: und Wurzel: 
fünde binftellen; wie denn überhaupt, nach der feinen Bemerkung Cremers (Wörterbuch 
der n. t. Gräcit. s. v. Zudvuia) im neuteftamentlihen Sprachgebrauch der fittliche Cha— 
rafter der Zudvwia nicht jo jehr durch das Objekt ald durch das Subjelt beftimmt 
wird: vgl. Jo 8,44 ras dudvulas tod naroös bucv, Rö 1,24 Zuudvwlaı TOv xao- 
15 dıav, Ga 5, 16 Zudvwiar oapxös, 1 Jo 2, 16 Zudvuia raw Öpdalusv u. |. w. 
— Den Hergang der Entftehung der Thatfünde aus der Luft (dia Erudvuia) beichreibt 
aufs Anſchaulichſte Ja 1, 14—15. Die Aufgabe der Chriften gegenüber den Regungen 
der fündigen Natur bezeichnet Ga 5, 24; Ko 3, 5. 
Die Lehrdifferenz der proteftantifchen und römiſch-katholiſchen Kirche in betreff ber 
20 Erbfünde bewegt fich hauptfächlic um die Auffaffung und Beurteilung der concupiscen- 
tia. Nachdem im Mittelalter teilweife grober Pelagianismus geherrſcht hatte, der von er- 
erbter Sünde, im faljchverftandenen Intereſſe der menſchlichen Freiheit, überhaupt nichts 
wiſſen will, aud) der concupiscentia den fündigen Charakter abfpricht, feste das Tri- 
dentinum feit, daß nad dem Verluft de8 donum supernaturale das menſchliche Weſen 
25 zwar geſchwächt, doch noch unverlegt vorhanden, daß weder der Mangel der justitia ori- 
ginalis noch die concupiscentia, die aud in den Wiedergeborenen bleibe, eigentlich 
Sünde fei. Die reformatorifche Lehre dagegen betrachtet die concupiscentia nicht als 
bloßen fomes peccati, fondern als böfen affeetus der Seele (Conf. Aug. II), als 
reatus et eulpa (Form. Cone. I). Auf welder Seite die tiefere und fittlih ernſtere 
so Auffaffung der Sache bejtehe, kann nicht zweifelhaft fein. 

Lüfternheit endlich im engeren Sinne nennen wir die krankhafte Erregung des Be: 
gehrungsvermögens, wovon fignififante Beifpiele Gen 25, 29—34; 2 Sa 23, 14—17; 
2 fa 5, 20—27 berichtet werden. Davids fchwerer Fall 2 Sa 11 entiprang der unbe 
wachten Lüfternbeit, die dann Nathan (ib. 12, 4) mit einem Gajte vergleicht, der bei dem 

85 reihen Manne einkehrte. nsbefondere nimmt die Zuudvuia av Öpdaludr dieſen 
fpezifiichen Charakter an Job 31, 1; Pr 23, 33; Mt 5, 28; 2 Pt 2, 14. Aber aud 
vor der Lüfternheit der gula (Nö 13, 13. 14) wird Nu 11, 4. 20. 34, vgl. 1 Ko 10, 6 
ald vor einer Sünde, wider die der Zorn Gottes ſich fehrt, gewarnt. Das Auftreten der 
Lüſternheit ift immer ein Merkmal innerlicher Unordnung, ein Symptom der Übermacht des 

40 Fleifches über den Geift (Ga 5, 16. 17). Eine mohlbemefjene Askeſe, mie fie Paulus 
übte (1 Ko 9, 27), führt zu der Freiheit, in welcher der Geift die ihm —— Herr: 
ihaft behauptet (Phi 4, 11—13). arl Burger. 


Luther, Martin, get. 1546. — Litteratur. Von Luthers Werken eriftieren fieben 
fogenannte Gejamtausgaben: 1. Die Wittenberger, 1539—1558, 19 Foliobände, 12 deutjche 
45 und 7 lateinifche; Bd 1, deutſch. erfchien 1539 mit einer Vorrede von Luther ſelbſt; ebenfo 
1545 der erjte lateinijche Band; dem zweiten deutjchen Bande, der erjt 1548 berausgelommen, 
jedoh jhon vor Luthers Tod im Drud begonnen worden ift, geht auch nod eine Borrede 
von ihm voran, bei der ſich indefjen fragt, wie weit fie ſchon von ihm jelbjt verfaßt ijt; der 
weite lateinifhe Band erſchien 1546 — auch erjt nach Luthers Tod — eingeführt durch Me- 

60 landthon mit einem Bericht über Luthers Leben. Die Sammlung der Schriften Lutbers ift 
bier noch jehr unvollftändig. Sie war erfolgt auf Andringen des Kurfürften Johann Friedrid. 
Die Redaktion war von Yuther dem ©, Hörer zufammen mit Caſpar Eruciger übertragen 
und ging nachher von jenem auf G. Major über. Auffallend ijt in jenem 2. deutichen Band 
vom %. 1548, daß am Schluß der Schrift „dab diefe Worte Ehrijti . . noch feſtſtehn“ ein 
55 feindlidy gegen Butzer gerichteter Abſchnitt weggelajien ift, worin man ein unerlaubtes, ten» 
denziöjes Eingreifen der Herausgeber jehen möchte (vgl. Weim. Ausg. 23, 45 f.); Eigentüm— 
liches bat bier auch der Tert ded „Sermons von dem Sakrament des Leibes u. j. mw.“ 1526, 
deſſen urjprüngliche Gejtalt jedoch überhaupt unficher ift (WU 19, 474). Indeſſen darf die 
Wittenberger Ausgabe darum nicht überhaupt als tendenziös unzuverläfjig verbädtigt werden. 
602. Die Jenaer Ausgabe (in Fol.) 1555—1558, — veranjtaltet durch ebendenjelben Fürjten, 
nachdem er des Kurfürjtentums und Wittenbergs verluftig gegangen war, und weiter durch 


Luther 721 


ſeine Söhne, — unter der Aufſicht ebendesſelben (zuvor nach Dänemark wegberufenen, jetzt 
zum Bibliothekar in Jena ernannten) Rörer, — unter Redaktion von Joh. Aurifaber, Hof— 
prediger in Weimar, — unter Mitwirkung von Nik. von Amsdorf, Ratzeberger u. a, — mit 
getreuerer Wiedergabe der Originalaudgaben, ald in der Wittenberger Gejamtausgabe jtatt 
bat, — doch gleihfalld noch jehr unvollftändig. Es find 8 deutſche Foliobände, nah 1560 
im ganzen und im einzelnen wiederholt neugedrudt (im ganzen 1560—1564 und 1575— 1580) 
— und 4 lateinifhe Bände (neue Auflagen des ganzen ſchon 1556 — 58, dann 1564 ff. 1579 Ff. 
1600 ff., — und weiterhin noch einzelner Bände). Dazu gehören 2 Ergängungsbände, erſchienen 
1564 und 1565 in Eisleben durd den dorthin übergegangenen Wurifaber, — nur reihend 
bis zu Lutherfchriften v. 3. 1538, 3. Die Altenburger Ausgabe 1661—64, in 10 Folio» 
bänden, — veranitaltet (weil an den bisherigen Ausgaben Mangel jet) vom ſächſiſchen Herzog 
Hriedrih Wilhelm durd feinen Hofprediger Sagittartus: manches Ijt bier neu aufgenommen; 
aber anderes fehlt und von Luthers lateiniishen Schriften find gar feine im Grundtert und 
nur wenige in Ueberjegung aufgenommen. Ein Supplementband erjdhien 1702 in 
Halle, durch I. ©. Beidler, mit Borrede von Buddeus. 4. Die Leipziger Ausgabe 1729 16 
bis 1740 (von I. ©. Pfeiffer, Eh. F. Börner und 3. I. Greiff): fie giebt den Inhalt der 
Altenburger Ausgabe und des Hall. Supplementbands wieder mit Berichtigungen nad Ur« 
druden, und dazu neue Ueberfegungen mehrerer lateiniiher Schriften, — im ganzen 23 Folio- 
bände. 5. Die Walchiſche Ausgabe, 24 Quartbände, 1740-1753, — durch 3. G. Wald 
"in Jena, — bie bis dahin vollftändigite Sammlung von Lutherfchriften nebſt bijtorijch wert» 2 
vollen Zugaben, — aber die urſprünglich lateiniſchen Schriften nur in einer für den wiſſen— 
ihaftlihen Gebrauch ungenügenden Verdeutſchung, ferner Luthers Deutſch vielfah mit Rüds 
jiht auf die Redeweiſe der Gegenwart und aud willtürlih und zufällig geändert, — alles 
ohne den erforderlihen Nachweis der gebrauchten Urdrude, 6. Die Erlanger (Erlanger- 
drankfurter) Ausgabe, feit 1826. Hier jind die deutſchen Schriften in 67 (Oktav-)Bänden 35 
1826— 1857 wiedergegeben, davon Bd 1—20 (Predigten) und Bd 24—26 (reformat. hiſtor. 
Schriften) in zweiter, von €. X. Enders bearbeiteter Auflage 1862— 1885; dem ſchon in der 
1. Auflage —2 Grundſatz, daß der wirkliche Luthertext möglichſt treu wiedergegeben 
werden follte, iſt erft Enders richtig nachgeköommen. Bon den lateinifhen Schriften Huber 
erjhienen fürs erjte die eregetiihen, nämlich die Auslegungen alttejtamentliher Bücher in 30 
28 Bänden mit dem Titel „Exegetica Opera Latina“ (vol. 1—23 im J. 1829—1861, Vol. 
24—28 im 3. 1884—1886) und daneben die Commentare zum Galaterbrief in 3 Bänden 
(1843—44); ferner Opera lat. varii argumenti ad reformationis historiam imprimis perti- 
nentia in 7 Bänden (1865—1883). Uebergangen jind in diefer Sammlung bei allem Streben, 
endlich vollftändig zu werden, dod jo wichtige Schriften, wie die Annotationes in aliquot ca- 35 
pita Matthaei vom %. 1538 und Supputatio annorum mundi vm J. 1541 und 1545. Bon 
Luthers Briefen hat diefe Ausgabe der „jämtlichen Werte Luthers“ die deutſchen ſchon unter 
jenen deutſchen Schriften aufgenommen. Die lateiniichen erjcheinen hier ſeit 1884 (bei an» 
derem Verlag) in einem von Enders ſtreng hiſtoriſch kritifch bearbeiteten „Briefwechſel“, in 
welchem auc jene deutjchen Briefe noch mit Anmerkungen verfehen und vervollitändigt, ferner 40 
Briefe anderer mit aufgenommen find; derjelbe ijt jedoch bis jeßt (mit Bd 8 v. 3. 1898) 
nur bis zu den Briefen v. 3. 1531 gelangt (vgl. Kawerau in THStK 1899 €. 155 ff ). Bal. 
zu diefen 6 Gejamtausgaben: ZPHK, NE Bd 19, zur 6.: ebendaf. Bd 49. 7. „D. M. Lu— 
thers Werte, kritifhe Gejamtausgabe, Weimar, 1883 ff." Diejes Wert ift aus— 
gegangen von K. Knaake (der jeit Bd 7, im J. 1897, durch fein Befinden an der Mitarbeit 45 
verhindert ijt), unterjtügt durd einen von Kaijer Wilhelm I. bewilligten jtaatliden Geld: 
beitrag, geleitet durdy eine vom Minifter ernannte Kommiſſion, — dazu beftimmt, ſämtliche 
Schriften Luthers in hronologijher Ordnung aufzunehmen mit genauem Zurüdgehen auf die 
urſprünglichen Drude und, ſoweit ſich noch Handſchriften Quthers auffinden laſſen, aud auf 
diefe. Aufgenommen werden dazu aud genügend zuverläffige Nahjchriften von VBorlefungen so 
und Predigten durch Andere. Erjchienen find jo bis Ende des J. 1901 Schriften aus den 
Sahren bis 1527 in den Bänden bis Bd 24, von denen jedoh Bd 10. 17. 18 (namentlich 
mit der flirchenpojtille) nod im Rüdjtand find. Die Mitarbeiter jind bier: Knaake, Kawerau, 
E. Thiele, &. Buchwald, P. Drews, Nit. Müller, Koffmanne, Pietſch, Steiff, DO. Albrecht, 
A. Berger, ®. Walther. Die jämtlihen Briefe und die Tijchreden follen erft ans Ende der 55 
ran: Ausgabe zu ftehen fommen. — Die Hauptjammlung der Briefe ift jo bis jept, bei 
em Unvollendetjein jener Endersſchen, nod) diefe: „Briefe. Sendſchreiben und Bedenten“ 2.8 
in 6 Bänden von De Wette und Seidemann 1825 —1356, — zufammen mit „Seidemann, 
utherbriefe 1859*, mit „Burkhardt, 2.8 Brieſwechſel 1866“, mit jenem Endersihen „Briefwechſel“ 
und mit „Kolde, Analecta Lutherana, 1883*. Bon Qutbers Tiſchreden find biäher nod die 
Hauptgefamtausgaben: „Die deutfhen Tifchreden oder Colloquia .. nad) Aurifabers 1. Ausg. 
mit Bergleihung jowohl der Stangewaldſchen als der Selnecceridhen Redaltion herausgegeben 
von Förſtemann und Bindjeil“ in 4 Bänden 1844—48, und die lateinifchen „Colloquia, me- 
ditationes ete.“, nadı einem dem Hallefhen Waijenhaus gebörigen Coder mit Bergleihung der 
editio Rebenstockiana herausgeg. von Bindfeil in 3 Bänden 1863—1866. Erjtrebt werden 65 
muß aber eine Ausgabe, mweldye nicht, wie dieſe beiden, bloß auf jefundäre Abjchriften von 
Zijchreden, jondern auf originale Nachſchriften derjelben zurüdgebt. Wichtige für die Wei: 
Real:Encyflopädie für Theologie und Kirche. 3. A. XL. 46 


= 


0 


_ 


24 


= 


722 Luther 


marjhe Ausgabe zu benüßende Borarbeiten dazu hat Seidemann ſchriftlich binterlafien. 
Einzeln veröffentlicht iſt bis jept: Lauterbahs Tagebud auf das Jahr 1538 von Seide 
mann 1872, Tagebud über D. M. Luther von €. Gorbatus herausgegeben von Wrampel: 
meyer 1885 (nicht alles darin glei urſprünglich), Tiſchreden 2.8 nad) den Aufzeichnungen 
5 von 3. Schlaginhaufen, herausg. v. W. Preger 1888, Analecta Lutherana et Melanchthon. 
mit Tiſchreden 2.3 nah Mathefius, —— von ©. Löſche 1892. — 23 Dichtungen 
find pe befonders in: Dichtungen von D. M. L., herausg. v. Gödeke, 1883, und in: 
D. M. 2.3 Dichtungen . . berausg. v. &. Schleusner 1892 (auch Lateinifdhes). 
Biographien 2.8. Bgl. Vogel, Bibliotheca bibliographica Lutherana 1851. Bir 
10 haben noch Darjtellungen der Lebensgeſchichte 2.3 von Zeitgenofjen und Freunden desjelben: 
von Melanchthon in feiner Vorrede zu jenem 2. lateinifhen Bande der Wittenberger Aus: 
gabe von 2.8 Werfen 1546 (Corp. Ref. 6, 155 ff. 20, 430 ff.), mit apologetifcher a 
nur kurz und weniger bedadıt auf die einzelnen Zeitangaben, — vom Arzt Rapeberger in 
Aufzeihnungen, die erſt 1850 durch Neudeder („die handſchriftliche Gejchichte Napebergers über 
15 2. und jeine Zeit”) herausgegeben worden find, ohne jtrenge Ordnung, vereinzelt und lüden- 
haft, aber mit mandjerlei interefjanten eigentümlihen Mitteilungen; — endlid von Matbe: 
fiu8 die erfte eigentliche, in Predigten vorgetragene, aber mit Umficht ausgeführte Biograpbie 
(Hijtorien von des Ehrwirdigen .... M. 2.3 Anfang, Lehr, Leben und Sterben... . durd 
den alten Herrn M. Matheſium gejtelt“ u. ſ. w, Nürnberg 1565; neu herausgeg. v. G. Löſche 
20 in Joh. Mathei. ausgewählten Berten Bd 3, Brag 1898). Bon feindliher Seite gab 8.#° 
il noſſe und heftiger Gegner Cochläus 1549 heraus: Commentaria de actis et scriptis 
M. Li... aba Dom. 1517 usque ad a. 1546 (nad) Sleidens Urteil: liber calumniis, nu- 
gis, convieiis refertissimus). Bgl. zu den biöher genannten Schriften: G. Plitt, die vier erjten 
Yutherbiograpbien, ein Bortrag, Erlangen 1876. Nächit diefen iſt hier no zu nennen: Sel- 
26 neccer, Historica narratio et oratio de D. M. Luth. 1575, und Dreſſer, Historia M. Luth. 
1598. In der Folgezeit fommt es, bis ins 19. Jahrhundert, zu feinen wahrhaft wifjenidaft: 
lien, auf die legten Quellen zurüdgebenden, der reihen Tradition gegenüber kritiſchen Unter> 
ſuchungen und Darjtellungen von 2.3 Leben; vgl. Ch. Junder, Vita M. Luth. etc. 1699, 
deutic 1706, F. Sigm. Keil, Mertwürdige Lebensumftände M. L.s u. ſ. w. 1746; Lingte, 
30 Reiſegeſchichte 23 1796 (faft eine Biographie); Ukert, 8.8 Leben u. ſ. mw. 1817 (hauptſächlich 
Bibliographifches). Jenen wifjenfhaftlihen Anforderungen entſpricht auch noch nicht der fürs 
ganze gebildete Publikum fchreibende &. Pfitzer (2.8 Leben 1836) und vollends andere wie 
Stang (1835) und Ledderhofe (1836). Zuerſt verfuchte dann M. Meurer 2.3 Leben 
„rein aus den Quellen darzuftellen“, doc ohne die erforderliche Vollitändigkeit und Schärfe 
35 der Forſchung („L.s Leben aus den Quellen erzählt” 1843, dann überarbeitet bis zur 3. Aufl. 
1870; daneben populärer Auszug feit 1850). Reichhaltigites gelehrte® Material, aber über- 
mäßig weitſchichtig und gleihfall® ohne genügende Schärfe der Forſchung liegt vor in „Für: 
gens, 2. von jeiner Geburt bis zum Ablafjtreit 1517*, 3 Bände 1846—47. Jenen wiſſen— 
ihaftliden Anforderungen ſuchte dann in einer möglichſt volljtändigen Lutherbiographie zu 
40 genügen das Wert „I. Köftlin, M. Luther, fein Leben und feine Schriften, 2 Bde, 1875* 
(zweite neu durchgearb. Aufl. 1883, neue verbefjerte Aufl. gegenwärtig in Vorbereitung; da- 
neben von demſelben Berf.: „L.s Leben, mit Slujtrat., in 185. und „M. Luther, der deutſche 
Neformator*, Feſtſchrift 3. 10. Nov. 1883); ebenjo die kürzere Biographie „M. Luther“ 
1884—88, 2Bde, von Th. Kolde; und auch die in ihrer Kürze fürs „deutihe evangel. Bolf“ 
45 bejtimmte von G. Plitt 1883 (nah P.s Tod zu Ende geführt von Peterſen). Auf Grund 
gleich ftrenger wiſſenſchaftlicher Unterſuchung will Arn. Berger in feinem (1895 begonnenen, 
bis jegt zum Jahr 1532 fortgefchrittenen) Buche „M. Luther in fulturgefhichtliher Dar- 
ftellung“ (zu N. Bettelheims iographienfammlung „Beiiteshelden, führende Geijter* gehörig) 
den Reformator „nicht nur als das religiöfe Genie, jondern zugleih als Kulturbelden zur 
50 Unfhauung bringen.“ Auf die fürs Volk beftimmten Yutherbiographien (befonderd M. Rades 
„D. M. Luthers Leben u.j.w. v. P. Martin“ in 3 Bänden, 2. U. 1884 ff., und Buchwalds 
„D. M.L. u.ſ.w.“ 1902) kann hier nicht weiter eingegangen werden. — Bon römiſcher Seite 
aus (vgl. oben über Cochläus) ift Luther am geſchickteſten durch Janſſen in feiner „Ge 
fhichte des deutfchen Boltes feit dem Ausgang des Mittelalters“ mit Hilfe reicher hiſtoriſcher 
55 Gelehrfamkeit zum Gegenftand einer ebenjo bösartigen wie Flug vorlihtigen geſchichtlichen 
Darjtellung gemadt worden (vgl. 3. Köjtlin, 2. und J. Janſſen, 1883, 1.—3. Aufl. Von 
leiher Tendenz: Evers, M. Luther, Lebens: und Charalterbild, 6 Bde, 1883—1891. — 
Stan öſiſch proteftantiih: Fel. Kuhn, Luther, sa vie et son oeuvre 1883, 3 Bde. 
Au 2.8 Theologie vgl. Th. Harnad, 2.8 Theol. mit bejonderer Beziehung auf feine 
co Verſöhnungs- und Erlöfungslebre, Bd 1, 1862, Bd 2 1886; 3. Köftlin, 2.3 Theol. in ihrer 
geſchichtlichen Entwidlung und ihrem inneren Zujammenbange, 2 Bde, 1863, — zweite voll« 
jtändig neu bearbeitete Aufl. 1901; S. Lommagich, 2.3 Lehre v. ethifch-religiöfen Stand» 
punft aus u. ſ. w. 1879; Luthardt, Die Erhit 8.3 in ihren Grundzügen 1867, 1875; He 
ring, Die Myftit 2.8, 1879. 
65 Martin Yuther, wurde am 10. November 1483 zu Eisleben geboren. Sein Bater, 
Hans, war ald Bergmann von Möhra, wo er vorher gelebt hatte, dorthin gezogen. Ur: 
fprünglich war derſelbe, ebenfo tie auch der Vater und Großvater desfelben, nach Luthers 


Luther 723 


eigener Angabe ein „rechter Bauer” geivefen; der Name (Luder, auch Lüder; „Luther” 
beißt erſt unfer Martin %., feit 1517) ift offenbar eins mit Lothar, Chlothachar (— Kleo⸗ 
ftratos). Die Mutter, Margarete (eine geb. Ziegler, nicht Lindemann), ftammte aus einem 
bürgerlichen Geſchlechte. Der angegebene Geburtstag fteht feit (Bre 3, 414); und auch 
das Jahr darf als ficher angeſehen werden (nicht 1484, obgleih Melanchthon und auch 5 
Luther ſelbſt wohl zeittweife zur Annahme dieſes Jahres fich neigten; gewiß nicht 1482, 
gegen Orgel, vom jungen Luther 1899, vgl. Kawerau in NEZ 11, 163 ff. und Drews in 
Th. Rundihau 3, 205). Won Eisleben zogen die Eltern ein halbes Jahr darauf weg, 
nad Mansfeld, wo der Vater fpäter in den Rat kam. 

Vater und Mutter zeigten in der Kinderzucht eine Strenge, unter welcher Martin 
ſchon etwas von den ihn hernach fo ſchwer bebrängenden Schreden des Geſetzes verfchmeden 
mochte. Dazu kam von feiten beider der Eindrud biederen, rechtichaffenen Weſens. Des 
Vaters gerades ſittliches Urteil richtete fi auch gegen den verberbten Charakter des geift- 
lihen Standes: er argmöhnte hinter demjelben „Gleisnerei und Büberei”. An der Mutter 
wird von Melanchthon (Curriculum vitae ete., Corp. Ref. 6, 155 sqq. vornehmlich 
gerühmt pudieitia, timor Dei et invocatio. Über den Vater fagt Luther nad) dem 
Tode besjelben (Br. 4, ©. 33): dignum est — lugere me talem parentem; — 
Pater misericordiae — me — per ejus sudores aluit et finxit qualis, qua- 
lis sum. 

Der Ertrag von der Arbeit des Vaters, deſſen ökonomiſche Verhältniffe anfangs be: 2 
drängte waren, allmählich jedoch fich befjerten, reichte hin, den Sohn die lat. Schule be: 
fuchen zu lafjen, zuerft in Mansfeld, 1497 in Magdeburg (wohl in einer ftädtifchen Schule, 
bei Lehrern aus den Brüdern des Gemeinfamen Lebens. 2. fagt: bei „Nullbrüdern“ vol. 
Ev. RZ 1881, Nr. 23), feit 1498 in Eiſenach, wo die Mutter Verwandte hatte, Luther 
bat indefjen dafelbft mit anderen ärmeren Schülern aud „vor der Thür panem propter 25 
Deum jagen und den Brotreigen fingen” müflen; dann nahm ſich Urfula, die Frau des an— 
gejehenen Kunz Cotta, des Anaben an. Zu Eifenady war (nad) Ratzebergers Angabe) einer 
der tüchtigeren Grammatiflehrer, J. Trebonius; bei Luther zeigte hd bereit „vis ingenii 
acerrima et inprimis ad eloquentiam idonea“ (Melanchthon), und es z0g ihn auf 
eine hohe Schule. So ließen ihn die Eltern 1501 auf die Erfurter Univerfität geben. so 
Sein Studium führte ihn dafelbft in die herrichende spinosa dialeetica hinein, indem 
er zunächſt Philoſophie ftudierte; feine Hauptlehrer darin waren die Nominaliften Trut- 
vetter und Armoldi (Ufingen). Zugleich wurde er wenigſtens mit einzelnen Genofjen des 
jungen bumaniftifchen „Poeten“-Kreiſes (fo mit Crotus Rubianus) befreundet. Mit jenen 
Lehrern ftanden diefe damals auf gutem Fuße. Luther wurde 1502 Baccalaureus, 1505 35 
Magifter. Im Vertrauen auf feine fchönen Gaben hofften Vater und Vertvandie, er werde 
in weltlichen Amtern fein Glück maden können; jener bejtimmte ihn zum Juriſten. 

Bon Luthers religiöfer Entwidelung bis dahin wird uns berichtet, daß er bei 
der ernten fittlichereligiöfen Richtung, die er aus dem elterlichen Haufe mitbrachte, durch— 
aus in den unevangelifchen, die damalige Kirche beberrfchenden Anfichten vom Heilswege 40 
befangen war, ohne von irgend wen in Bekanntſchaft mit der bl. Schrift eingeführt zu 
werden. Jetzt hören wir von überwältigenden Schreden, welche anbaltendes Nachdenken über 
Gottes Zorn über feinen ernſten Sinn brachte. — erſchütterte ihn (nach Melanchthons An⸗ 
gabe) das raſche, wahrſcheinlich durch Totſchlag erfolgte Ende eines Freundes. Innere Angſt, 
die den wahren Troſt nicht zu finden wußte, trieb ihn in raſcher Entſcheidung zum hei— 
ligen Mönchsleben. Unter den Schrecken eines Gewitters gelobte er es und ging dann 
ſofort, am 17. Juli 1505, ins Auguſtinerkloſter zu Erfurt, — unerwartet für die Seinigen, 
zum tiefen Schmerz für feinen Vater, — felber ohne klares Bewußtſein, magis raptus, 
quam tractus (Br. 2, 47); 1507 empfing er die Prieftertweihe. — Mit aufrichtigem 
Eifer gab ſich Luther in die tieffte Möndhsdemut dahin. Nicht minder eifrig ftudierte er co 
feine Theologie; die Schriften Gabrield v. Biel und d'Aillis lernte er beinahe auswendig, 
las fleißig die Dccams, auch Gerſons. Aber die inneren Kämpfe und Qualen, die An: 
—— durch Zweifel an der eigenen Seligkeit erreichten, anftatt durch fromme Übungen 
geli 


— 


0 


— 


5 


> 
— 


— 


5 


ndert zu werben, jet erft den höchſten Grad. Begierig und tief erfaßte er den Zu— 
ſpruch eines einfachen alten flöfterlichen Lehrmeifters, der ihn auf den Artikel von der 55 
Sündenvergebung verwies und ihm gebot, hierauf zu hoffen. Die beſte und fruchtbarfte 
Belehrung empfing er vom Drbensvifar Johann von Staupitz, der ihm ein vertrauter und 
väterlicher Freund wurde. Unter den mittelalterlihen Theologen lernte er als Zeugen 
ber göttlichen Gnabe den heil. Bernhard kennen. Das Entjcheidende aber war, daß er in 
die bl. Schrift ſelbſt fich verfenkte. 60 

46* 


724 Luther 


Auf den Geiſt und die Kenntniſſe des beſcheidenen Mönchs durch Staupitz aufmerkſam 
gemacht, berief ihn Kurfürſt Friedrich 1508 auf einen philoſophiſchen Lehrſtuhl an ſeiner 
neuen Univerſität Wittenberg. Er las da Dialektik und philoſophiſche Ethik nach Ariſto— 
teles; 1509 wurde er baccalaureus ad biblia. Dann wurde er (mas von allen Luther— 

6 biograpben bis zu m. Abbandl. in ThStK 1874, 319 ff. überfehen worden if) aus un- 
befannten Gründen an die Erfurter Univerfität zurüdgerufen, two er gegen drei Semejfter 
blieb, und 1511 (nad anderen fchon 1510) in Ordensgefchäften wohl wegen eines im 
Orden entitandenen Streites, nah Rom gefandt (vgl. Hausrath, M. L.s NRomfahrt, 1894; 
Elze, 2.8 Reife nah Rom, 1899). Hier empfing er Eindrüde vom Verderben des rö- 

ı0 mischen Kirchenweſens, welche ſpäter feinen Eifer mwider Rom fteigerten; doch damals 
thaten fie feinem völlig hingebenden Glauben an die Kirche noch feinen Abbruch. Nach 
Wittenberg zurüdgelehrt, wurde er bier am 18. Oftober 1512 zum Dr. theol. promoviert. 
1515 wurde ihm das Ordensvilariat für Meißen und Thüringen anvertraut. Er wurde 
ferner, indem er freitillig für den alten und kranlen Wittenberger Stadtpfarrer Heinz 

ı5 eintrat, eifrig auch als ftädtifcher Prediger, wie ald Prediger in feinem Kloſter thätig. 

Schon jet zeigte fich bei ihm diejenige Umgeftaltung feiner Anjchauungen, Über: 
zeugungen und Beitrebungen, fraft deren er dann 1517 in den ihm von oben zugewiejenen 
Beruf eintreten fonnte. Er batte fich, wie es fein inneres Bedürfnis mit ſich brachte, von 
der Philoſophie weggeſehnt zu derjenigen Theologie, twelhe — nucleum nueis, medul- 

20 lam ossium serutatur (Br. 1, 6). Den Kern der beilbringenden Wahrheit fuchte er 
für fih und feine Zuhörer wie in der Schrift überhaupt, jo vor allem im Römerbriefe 
und in den von ihm ganz aus dem neuteftamentlichen Geift heraus aufgefaßten und aus- 
gelegten Pjalmen: in feinen Vorträgen über dieje beiden Bücher leuchtete zum erjtenmale 
(Mel.) das evangeliiche Licht wieder auf. Zuerſt las er über die Pſalmen. Wir befigen 

25 noch Anmerkungen, die er fi damals in fein Eremplar des lateinischen Pfalters einfchrieb, 
um fie den Zuhörern zu diktieren und den ausführlichen Tert der 1513—1516 gebaltenen 
Vorlefung, den er für den Drud fertig machen mwollte (MWeim. Ausg. Bd 3. 4). So 
nahm L. zuerjt den Pfalter vor und dann den Nömerbrief; nach diefen den an die Ga: 
later, an die Hebräer und an Titus. Seine PVorlefungen über den an die Galater 

so gab er 1519 in neuer Bearbeitung heraus. Von den Vorlefungen über die anderen Briefe 
find neuerdings Nachſchriften entdedt worden, die jedoch noch auf Veröffentlihung in der 
Meim. Ausg. warten. Vom Jahr 1516 ftammt wohl auch eine noch in Nachſchrift vor: 
bandene, im Klofter gehaltene Vorlefung über das Buch der Richter. Unter den menſch— 
lichen, kirchlichen Schriftftellen bat jeßt zumeift Auguftin auf ihn Einfluß geübt, mit 

5 defien Schriften er erſt kurz vorher näher befannt und vertraut getworden war; er lehrt 
mit diefem jchon bier im Gegenſatz zur Eigengerechtigfeit eine Gottesgerechtigfeit, die von 
Gott und gejchenkt werde; und ſchon bier faßt er tiefer, ald Auguftin, die Bedeutung des 
Glaubens auf, welcher der „kurze Weg“ zu ihr je. — Unter den mittelalterlichen Lehrern 
wirkte am ſtärkſten auf fein Inneres die innige, an die Gnade Gotte8 und an Chrifti 

40 Perſon und Heilswerk ſich haltende Neligiofität St. Bernhards. — 1516 lernte er die 
Myſtik Taulerd und der „deutfchen Theologie” (von ihm ſelbſt 1516 u. 1518 herausgegeben) 
fennen und wurde bon ihr gewaltig in feinem Inneren ergriffen. Auch ihr gegenüber 
aber behauptete er feine Eigentümlichkeit in der Auffafjung des Heilstveges, in welcher er 
vielmehr durch die biblifchen, paulinifchen Ausfagen beftimmt wurde. 

46 Während 2. noch ganz unbefangen dem herrſchenden Kirchentum ergeben blieb, ift er 
dod in diefer Auffafjung ſchon wejentlich zu demjenigen Standpunkte durchgedrungen, für 
welchen er dann jeit 1517 gegen die Ausjprüche jenes Kirchentums kämpfen mußte. Das 
Heil rubt ihm rein auf der göttlihen Gnade. Bon Natur trachtet der Menſch ſchlechthin 
nur nad Fleischlichem (deſſen Begriff Luther ſchon jegt nicht bloß auf die sensualis con- 

50 eupiscentia, jondern auf das Weſen des ganzen noch nicht mwiedergeborenen Menjchen 
und vor allem auf feine Selbftfucht ausdehnt), und alle feine guten Werke find Sünde; 
Gott muß den Baum erft durdy einen Gnabenaft gut machen, ehe er gute Früchte bringt, 
und zum Empfang der Gnade kann der Menfch auf Feine Weiſe ſich jelbit vorbereiten: 
unica dispositio ad gratiam est aeterna Dei electio et praedestinatio, — von 

65 feiten des Menfchen bloß rebellio. Dieje Lehre von der rein durchs göttlihe Gnaben- 
wirken bergeftellten Gerechtigfeit des font völlig unter die Sünde gebannten Menfchen ift 
8, worin L. ganz an Auzuftin ſich anſchließt, ja über ihn (namentlich mit Ausjagen auch 
ſchon über den Urzuftand) noc hinausgeht, während er im Unterfchied von demjelben mit 
Paulus lehrt, daß hierbei der Menfch rein durch den von Gottes Gnadenwort und Geift 

co gewirkten Glauben, welcher Vertrauen auf Gottes vergebende Gnade in Chrifto ei, bie 


Luther 725 


Vergebung erlangen und vor Gott beftehen fünne, und daß im Gläubigen dann Gottes 
Geiſt zugleich innere Nechtbefchaffenheit wirke, daß aber auch der aljo Miedergeborene und 
Gerechte in allen feinem Gutesthun fort und fort noch fündige, ohne Ruhm und Ver: 
dienft fei und nur durch die vergebende Gnade und den Glauben an fie vor Gott beitehe. 
Luthers Auffafjung vom Heilswege ſelbſt führt uns dann zunächſt ganz in den Kreis jener 5 
Mioftit ein. Den Grundzug bildet die perfünliche Beyiehung ded einzelnen Subjekts zu 
Gott und Chriftus im Glauben. Und zwar ift der Glaube mit reiner, auf alles Eigene 
verzichtender Hingebung eins: die echte Gottesfurdt ded Gläubigen ift diejenige, welche 
— pure propter Deum timet Deum. Gott gegenüber muß er dann — sese in 
purum nihilum resignare, aufgeben den Eigenmwillen, der ald die Grunbfünde vom 
Teufel fommt, — aufgeben, keineswegs notwendig auch äußerlich, wohl aber innerlich, alles 
Kreatürliche, — omnia habere indifferentia. In feiner Richtung auf Chriftus führt 
der Glaube, mit jener volllommenen Hingabe alles Eigenen, zur vollflommenen Ehe mit 
Chriftus. Vom Wege jener Myſtik aber fcheidet fich der Luthers im Herbortreten des 
Schuldbewußtſeins ftatt allgemeinen Bewußtſeins von Nichtigkeit des Endlichen; jene Re— ı5 
fignation ift ihm vor allem Verzicht auf die eigene Gerechtigkeit; der Glaube ald Glaube 
ans Unfidhtbare vor allem Gegenfat gegen das Vertrauen auf eine eigene, in Werfen 
fichtbare Gerechtigkeit. Da richtet AR denn Glauben und Hoffnung allein auf Chriftug, 
der allein das Gefeg erfüllt und unfere Strafe getragen bat, und fpridht zu ihm: tu es 
justitia mea, ego autem sum peccatum tuum, tu assumsisti meum et dedisti 20 
mihi tuum; — fo suffieit Christus per fidem ut sis justus. Gerecht find wir 
fo jchon nad der damaligen Lehre Luthers ex sola imputatione Dei, fofern er bie 
Sünde nicht zurechnet, ja: omnis sanctus peccator revera, justus vero per repu- 
tationem Dei miserentis. Dieje Erbarmung Gottes bezeugt fich innerlich in „heim: 
lichem Einrünen: deine Sünden find dir vergeben”; aber ſchon warnt Yuther auch vor 5 
der Meinung, daß Schuldvergebung nur ftattfinde, wo Empfindung jenes Zeugniſſes. — 
In der „justificatio“ wird die Herftellung eigener innerer Rechtbeſchaffenheit, wovon man 
das Wort allgemein verftand, von 2. fortwährend (und auch fpäter noch) mit befaßt, 
diefe Herftellung erfolgt aber erft mit und auf Grund jener dem Glauben zu teil werden—⸗ 
den imputatio, Sündenvergebung und Gerechtannahme; und Kraft, Trieb und Freudigkeit an 
zum Gutesthun wird fo von 2. auch eben aus diefem Glauben jelbft hergeleitet ; aus dem 
bertrauenden Glauben geht nad 2. ſüße Liebe hervor; der durch den Glauben innewoh— 
nende Chriftus ſelbſt ſchafft alles und überwindet alles, und fo alsdann wird er dem 
Gläubigen auch als Berfpiel vorleuchten; was aber der Gläubige jet wirkt, das thut er 
nicht zu eigener Gerechtigkeit: nulla operatio confert justo aliquid justitiae, sed 3 
Deo per eam et hominibus servitur. Und in folcher Weife vollbracht find auch welt: 
liche Arbeiten, die Werke eines Fürften oder auch eines gemeinen Handwerkers, Gott jo 
mohlgefällig ald Gebet, Faften, Vigilien. — Zugeteilt wird alle jene Gnade durch das 
Wort, in welchem nichts anderes ift, denn Chriftus jelbft, das Brot des Lebens; es wird 
dieſes Brot gegeben äußerlich mittelft des Dienftes von Vrieftern und Lehrern durchs Wort, 40 
ſowie durchs Saframent des Altars, innerlich durch „Gottes felbit Lehren“, indem Gott 
immer bei feinem Worte ift. Beltimmter wird fie zugeteilt durchs Evangelium, nachdem 
zubor das Geſetz jein Werk gethan, d. h. ftrafend und demütigend zur Gnabe uns hin— 
getrieben hat; da kündigt dann das Evangelium Frieden und Vergebung an. Aud jenes 
Amt des ev aber ftellte Luther damals unter den Begriff des Evangeliums, indem 45 
diefer ihm fo den ganzen Inhalt der neuteftamentlichen Schriften umfaßt; aber nur bie 
Gnabenverfündigung ift opus evangelii proprium, jenes (daß es latificat mandatum, 
magnificat peccatum) vielmehr ein op. evang. alienum. 

Defien aber, daß die herrfchenden Firchlichen Anfchauungen denen, welche Mittelpunkt 
feines Glaubens und Lebens geworben waren, twiberftritten, war Luther ſich nicht bewußt, so 
noch auch hatte er aufgehört, ſolche Elemente der Firchlichen Lehre, welche mit jenem Mittel: 
punkte nicht auf die Dauer fich vertragen konnten, ausdrücklich ſelbſt noch anzuerkennen. 
Er fordert im Gegenſatz zur berrfchenden Sitte, daß die Biſchöfe als ihr erfted Amt das 
Predigen anjehen follen; von lügenhaften Geichichten, von faljchen Legenden, von Menjchen- 
meinungen und Menjchenjagungen ſoll die Predigt frei bleiben; und es foll auch nicht 55 
(mie leider faft überall gejchehe) bloß über mores et opera, fondern insbeſondere de 
fide et justitia gepredigt werden. Solches, meint Luther, jollte der erfte Gegenitand 
reformatorischer Bemühungen fein, der zweite dann Mafregeln gegen die innere Demorali: 
fation des Klerus, in defjen eigenem Innern die Welt follte überwunden werben. Bei all 
dem aber fteht er in der beften Meinung von der Übereinftimmung der kirchlichen Grund: so 


— 


0 


726 Luther 


lehren mit feinen eigenen, welche nur in ber Praxis bintangefegt feier. Namentlich regt 
19 in Quther, fo jehr er am Leben von Prieftern und Päpften Ärgernis nimmt, noch 
eine Spur von Zweifel an der Autorität und Vollgewalt der äußern Kirche als folder; 
Gehorfam gegen fie, die untrügliche, ift ihm eind mit Gehorfam gegen Chriftus. Man 

5 ſieht jedoch nicht, daß Luther über die Art dieſer Gewalt weiter reflektiert hätte. Nichts 
ft mehr ald der Mangel an Bewußtſein über feinen bereit3 eingetretenen Gegenſatz gegen 
die Kirche ein flarer Beweis dafür, wie der Geift, aus welchem feine — 35* 
erzeugten, ſo ganz ein poſitiver, innerlich unvermerkt zeugender und treibender, ſo gar nicht 
ein Geiſt der Negation oder auch nur der kritiſchen Reflexion geweſen iſt. 

10 Die geiftigen Erzeugnifje, die mir von Luther aus diefer Zeit noch befigen und in 
welchen dieje Anſchauungen und Lehren niedergelegt find, find jene Pfalmenvorlefungen, 
lateinifch niedergefchriebene Predigten feit dem Jahre 1515, eine Vorrede zur beutichen 
Theologie (Titel: „Was der alte und neue Menſch fei”) 1516, eine Auslegung der fieben 
Bußpfalmen, die erfte eigene Schrift, die er ſelbſt herausgegeben, und bie erfte, die er 

15 deutſch gefchrieben hat, bedeutfame theologifche Theſen bei Bernhardis (v. Feldkirchen) und 
Günther Disputation 1516. 1517, Predigten über die 10 Gebote (latein. herausgegeben 
1518), Auslegung des Vater-Unferd (deutſch) 1517. — Wichtig find ferner für die ganze 
Gedichte feiner geiftigen Entwidelung wie feines äußeren Lebens feine Briefe. 

Der Ablaphandel, melden der mit Auftrag vom Mainzer Erzbifchof verfehene 

x Dominikaner Tegel in der Nähe von Wittenberg trieb, veranlafte Luther zum erften käm— 
pfenden Auftreten, — aber, wie er felbjt meinte, nicht gegen die Kirche, —— für ihre 
eigene Ehre und nach ihrem eigenen wahren Sinn und Willen. Er begann, vor dem 

ißbrauche des Ablaſſes im Beichtſtuhle und auf der Kanzel zu warnen, während ſeine 
dogmatiſche Anſicht von demſelben auf Grund ſeines Glaubensmittelpunktes konſequent, 

26 wenn auch nur allmählich, zuerſt mit teilweiſer, von ihm ſelbſt offen ausgeſprochener Un— 
ſicherheit jich geftaltete. Am 31. Oktober 1517 ſchlug er feine 95 Theſen an der Schloß— 
firche zu Wittenberg an. Einen entjcheidenden Hauptangriff aber meinte er noch nidt 
einmal mit ihnen zu unternehmen. Er hatte die Thefen nicht fchon zu allgemeiner Ber: 
breitung beftimmt, wollte in benfelben auch, wie es dem Charalter jolcher Thejen ent: 

0 fprach, nicht lauter ſchon feitftehende Behauptungen, fondern teilweife nur erſt einen Gegen: 
ſtand des Disputes aufftellen. Ihr arbeit it demgemäß, mas er ſchon in Predigten 
borgetragen hatte: Jeſu Bußgebot wolle, daß das ganze Leben eine Buße, nämlich we- 
rävora, fei, und fei nicht von der prieiterlichen confessio und satisfactio zu verftehen; 
und zwar fordere e8 mit ber inneren Buße auch äußere Ertötung bes Fleifhes; und es 

85 beftehe daher mit jener, d. h. bis zum Eintritt ind Himmelreih, immer auch die poena 
fort. Nicht in Betreff diefer felbit, fondern nur in Betreff der von ihm —— Pönen 
wolle der Papſt Erlaß eintreten laſſen, der päpftliche Ablaß jei daher nicht Verſöhnung 
mit Gott ſelbſt, könne vielmehr nicht einmal die eigentliche Schuld der geringiten täglichen 
Sünde hinwegnehmen. Die wirkliche Schuld werde vielmehr vom Papſt nur infofern er: 

0 laſſen, ald er bie von feiten Gottes erfolgende Erlaffung derjelben anfündige und beftätige; 
und ſolche päpftliche Vergebung, d. h. Ankündigung, fei zwar mit nidhten zu verachten, es 
trete aber audy ohne des Papſtes Ablak auf bloße wahre compunctio hin völlige Ber: 
gebung für den Chriften ein, und das Verdienſt Chrifti und der Heiligen wirke auch obne 
des Papftes Zuthun Gnabe des inneren, unb Kreuz, Tod und Hölle des Äußeren Men: 

45 ſchen; der wahre Schaß ber Kirche fei das Evangelium von der Gnade Gottes, und diefes, 
nicht etwa der Ablaß, jet auch die höchite, dem Papſt anvertraute Gnade. Indeſſen unter: 
werfe Gott jeden, welchem er die Schuld vergebe, in allen Stüden gebemütigt, auch dem 
Priefter als feinem Stellvertreter. Die Abläffe aljo läßt dann Luther für die von ber 
Kirche auferlegten Strafen und Leiftungen gelten. Aber der wahrhaft Bußfertige foll gerade 

5 auch zum Tragen von Kreuz und Bein willig fein. — Dabei will Luther überall nichts 
al3 den wahren Sinn des Papftes felbft ausiprechen, der von dem getriebenen Mißbrauch 
wohl felber gar nichts wiſſe. — Auffallend könnte fcheinen, daß Suter bie Bedeutung des 
fonft jchon überall von ihm vorangeftellten Glaubens bier nicht hervorhob; es war aber 
die innere Buße, zu welcher diefer ihm gehörte, und beim Ablaß handelte es ſich für 2 

55 nicht um das Verhältnis zu diefer, jondern um das Verhältnis desfelben zur satisfactio, 
an deren Statt derfelbe treten wollte und deren Wahrheit Luther felbft nicht im Glauben, 
jondern in dem aus diefem hervorgebenden Leben fand. 

Mas Luther aus reinem, felöftftändigem inneren Antrieb gefprochen, fand alabalb 
durch Deutichland hin einen Widerhall, den fein äußerlich keineswegs meitftrebender noch 
so auch nur meitichauender Sinn nicht geahnt hatte. Seine Theſen „liefen ſchier in 14 Tagen 


Luther 727 


durch ganz Deutſchland; denn alle Welt Hagte über den Ablaß; und meil alle Bifchöfe 
und Doktores ftilfchiviegen und Niemand der Habe die Schellen anbinden wollte, ward 
der Luther ein Doktor gerühmt, daß doch einmal einer fommen wäre, der drein griffe”. 
Weiter trieben ihn die Angriffe der Gegner: Tetzels, — des Dominilaners Prierias, des 
päpftlihen Magister palatii — des ngolftäbter Profanzlers Joh. Ed, des bedveutendften 5 
unter ihnen (j. NE. V, 138 ff.); er antwortet dem erften in der „Freiheit des Sermons 
vom Ablaß“, dem Ed in den Asterisei adv. obelise. Eccii, dem Prierias in der Re- 
spons. ad Sylv. Prier. dial.; Hoogjtraten, der auch gegen ihn den fürzeften Weg der 
Ketzergerichte empfohlen hatte, wurde mit einer kurzen Scheda abgefertigt. Luthers be: 
deutendite Arbeit über die im Ablaßjtreite angeregten Fragen find feine Resolutiones 10 
disputationum de indulgentiarum virtute 1518. — Ztifchen diefe Arbeiten und 
Kämpfe hinein hatte er im April 1518 an einem Auguftinerfonvent in Heidelberg teilzus 
nehmen, wo er für eine Disputation Thejen über die menſchliche Sündenknechtſchaft und 
göttlihe Gnade (ohne Bezugnahme auf die Ablaffrage) vorlegte. Im Verlaufe des Streites 
über den Ablaß trat jet die fürs römifche Kirchentum wichtigſte Frage hervor nad) ber 15 
unbedingten Autorität der Päpfte, indem namentlih die zur Ablaßtheorie gehörige, von 
Luther beftrittene Lehre vom thesaurus ecelesiae auf eme päpftlie Bulle (von Cle— 
mens VI.) ſich ftüste. — Von jenen Gegnern allen ſah ſich Luther unbedingt als Ketzer 
ebrandmarlt; auf Unterbrüdung feiner Lehre als einer ketzeriſchen richtete fih auch von 
nfang an das Beftreben des Papftes; Luther felbft wurde von ihm nach Rom citiert. 20 
Aber Kurfürft Friedrich war nicht willen, feinen berühmten Wittenberger Theologen ohne 
weiteres preizugeben ; und der PBapft, ein gutes Einvernehmen mit dem hochgejtellten Reiche: 
fürften höher anfchlagend als den Untergang des von ihm gering gefchägten Mönches, 
eilte nicht zu den äußerjten Schritten. Der Kardinallegat Cajetan follte erft verfuchen, 
denjelben in perfönlicher, zu Augsburg gepflogener Verhandlung (Dit. 1518) zur Unter 25 
werfung zu bringen. Sutder ftellte fi) dar als unterthänigiten Sohn der ge römi⸗ 
ſchen Kirche, verweigerte aber dem Bevollmächtigten des Papſtes keck und feſt, durch Zu— 
reden und Drohungen unbewegt, den Widerruf und appellierte zuerſt a papa non bene 
informato ad melius informandum, dann (am 28. Nov.) vom Papſt an ein allge— 
meines Konzil. 30 

Schon ftellte er jet auch die Behauptung auf, daß es für die Chriftenheit eine Zeit 
gegeben habe, wo noch fein päpftlicher Primat beitand: diefer gehörte hiernach nicht zum 
urjprünglichen und unwandelbaren Weſen der Kirche. Hinfichtlih der römiſchen Kurie hen 
gar die Ahnung in ihm auf, daß bier der Antichrift regiere. Schon vorher, dem Prierias 
gegenüber, batte er auch in betreff eines die Kirche repräjentierenden Konzild wenigſtens s6 
die Möglichkeit, daß es irren fünnte, ausgefagt. Und indem er nad) der Bedeutung der 
kirchlichen Erfommunikation fragte, unterfchied er zwiſchen der communio externa et 
corporalis, von der diefe ausjchließe, und der communio fidelium interna et spiri- 
tualis, der einer dennoch angehören fünne: aus feiner Auffaffung des — ing 
jo für ihn in dem durch den Ablaß angeregten Streit auch die neue Auffaſſung der Kirche 10 
oder chriftlichen Gemeinde ald Gemeinde der Gläubigen hervor. 

Noch führte der Wunſch des Papftes, mit dem Kurfürften, zumal beim Beborftehen 
der Kaiferwahl, in gutem Einvernehmen zu bleiben, zu einem legten Verſuch ſeinerſeits, 
den Handel mit Luther friedlich beizulegen. Freundliche Zureden feines an den Kur: 
fürften gefandten Kammerherm, K. v. Miltiz, vermochte bei Luther fo viel, daß er bei 
einer Zufammenfunft in Altenburg im Januar 1519 zur Unterwerfung unter ein bis auf 
teiteres beiden Parteien aufzulegendes Schtweigen, zu einem bemütigen Brief an den Papſt 
und zur Abfaffung einer Schrift, welche feine Verehrung gegen die römische Kirche bezeugen 
follte, fi verftand. Ein folcher Brief jedody wurde zwar ſogleich dort von ihm ine, 
wurde aber, da derſelbe troß demütigiter Ausdrüde den Widerruf verweigerte, obne Zweifel so 
von Miltiz nicht geeignet gefunden und ging nicht ab (vgl. Brieger in ZG 15,104 f.). Und 
in einer deutfchen Schrift, die 2. nachher verfaßte (Unterricht auf etl. Art. u. |. m.) ſprach 
er, während er zu einer Anbetung der Heiligen und zur Annahme eines Fegfeuers ſich 
fortwährend befannte, auch den Ablaß als erlaubt zugab, doch mit aller Offenheit aus, 
daß er die Einwirkung von Ablaß aufs Fegfeuer nicht glauben fönne, daß Gottes Gebote 55 
über der Kirche Gebote ftehen, und ferner, daß die Frage über die Gewalt des römifchen 
Stuhles der Seelen Seligkeit gar nichts angehe: Chriſtus habe feine Kirche nicht auf 
äußerlihe Gewalt und Obrigkeit, überhaupt nicht auf zeitliche Dinge gegründet. Einer 
neuen Anfahung des Kampfes ſelbſt glaubte er dann ſich nicht entziehen zu dürfen, als 
Ed, feinen Kollegen Karlitadt zu einer Disputation nad) Leipzig herausfordernd, gegen ihn so 


128 Luther 


jelbft die Hauptfäge richtete. Beide bisputierten mit Ed vom 27. Juni bis 16. Juli 1519 
(vgl. Seidemann, Die leipz. Disput. u. ſ. w, 1843). Die Behauptungen, auf welche Lutber 
durch die Disputation geführt wurde, waren bei ihm in ber Hauptfache nicht neu, aber 
bis dahin noch nicht in fo beftimmter, Aufjehen erregender Weife der Welt vor Augen 

5 —— worden. Es dahin zu bringen, ihn förmlich als einen von der römiſchen Kirche 

gefallenen hinzuſtellen, war gerade Ecks Abſicht geweſen, indem er den ganzen Streit 
auf den entſcheidenden Punkt, die Lehre vom päpſtlichen Primate, hintrieb. Ecks Hauptſatz 
ſagte zunächſt nur etwas Geſchichtliches aus: die römiſche Kirche ſei ſchon vor Silveſters 
Zeit das Oberhaupt aller anderen geweſen; indem aber Luther dies unter Berufung auf 

10 die Schrift, das Nicäer Konzil und die Geſchichte von 1100 Jahren, beſtritt, hatte er das 
jus divinum des päpftlichen Primates überhaupt aufgegeben, jo wenig er auch den gegen- 
wärtigen Primat hatte beftreiten wollen: er leitete diefen nur fo, wie jede andere beftebende 
Gewalt, von Gott her; ja er ftellte in feiner Ausführung die Pflicht der Unterwerfung 
unter ihn auf eine Linie mit der Pflicht der Unterwerfung auch unter göttliche Züchtigungen, 

nr B. auch unter die Gewalt der Türken, falld Gott unter fie beugte. Dagegen bezog er 
ie Hauptbeweisftelle der Papiſten Matth. 16 jetzt ausdrücklich J alle, in deren Namen 
Petrus geredet habe: die Schlüſſel ſeien keinem Einzelnen, ſondern der Kirche, und das 
heiße der Gemeinſchaft der Heiligen gegeben, und ber Prieſter ſei nur minister ec- 
clesiae. Im Verlaufe der Disputation fpricht er aus: die Kirche ift eine Monardjie, hat 

20 aber zu ihrem Haupte nicht einen Menfchen, ſondern Chriftum felbft; der Glaube, daß die 
römifche Kirche über den anderen ftehe, ift zur Seligfeit nicht nottvendig und die Menge 
bon a in ber griechifchen Kirche, welche nie unter der Gewalt des Papftes Iebten, 
kann ficher fein Schmeichler des Papſtes vom Himmel ausſchließen; es gilt aber der Husiche 
oder vielmehr ſchon Auguftiniche Sag: una est sancta et universalis ecclesia, quae 

% est praedestinatorum universitas; unter den zu Konftanz verbammten Süßen des 
Hus find echt evangelifche, wie der foeben genannte. Daß Luther bis zu diefer Außerung 
über das Konftanzer Konzil fortfchritt, war das michtigte, einem Ed hochwilllommene Er: 
gebnis der Disputation: nicht bloß eine Möglichkeit des Irrens alfo, jondern wirkliche ge 
wichtige Irrtümer legte er auch Konzilien bei und zwar fpeziell demjenigen Konzil, we 

80 die Rom gegenüber 0 Richtung der fatholifchen Chriftenheit vorzugsweiſe hochhielt und 
dem bäpftlichen Abjolutismus entgegenftellte. 

An ein Stilleftehen der Bervegung, wie Miltit gehofft hatte, wäre indeſſen bei ber 
Ausdehnung, welche fie alabald gewonnen hatte, 4; bei allem Schweigen Luthers nicht 
mehr zu benfen geweſen. Die Schriften Zu waren in den teiteften Kreifen mit einer 

35 Begier aufgegriffen worden, von welcher ſelbſt ein fonft meit Iefeluftigeres Zeitalter ſich 
faum mehr eine Vorftellung zu machen vermag. In Wittenberg ftand feit 1518 Melanch— 
thon neben Luther. Bon allen Seiten ftrömten junge und alte Stubierende herbei, um 
dann den —— Samen weiter zu tragen. Es war das einfache Wort, welches 
wirkte; der weiſe Kurfürſt that das Beſte, mas er für dasſelbe als Landesfürſt thun konnte, 

40 indem er, ohne Partei zu nehmen, es einfach gewähren ließ. Über Deuiſchland hinaus 
ſah Luther ſchon 1519 nach Frankreich, England, Italien feine Schriften dringen. 

Luther wird in jener Zeit gejchildert als kräftiger Mann, aber durch Sorgen und 
Studieren fehr abgemagert, — in tiffenfchaftlicher Rede über einen großen Reichtum von 
Saden und Worten gebietend, — im perfönlichen Verkehre freundlih und heiter. Das 

45 Kämpfen, in das er wider Willen aus Meditation und ftillem Wirken heraus war hinein: 
gerifjen worden, hatte neben frifcher Kraft und furdhtlofer Kühnheit eine mitunter rüd- 
fichtslofe und maßlos derbe Heftigkeit in ihm erweckt, melde zu bezähmen er felber fidh 
verpflichtet, aber minder, als er es münfchte, fähig fühlte. Die lebendige Duelle, welcher 
fein Wort entftrömte, gab den Vorträgen und Schriften auch die beſonders wirlſame Form: 

50 Sprache und Gedanken machen von der (in den 95 Thefen noch berrfchenden) Schulform 
ſich frei und vereinigen in unvergleichlicher Weiſe das, was das theologifche, und das, was 
das einfache praftifchreligiöfe Bedürfnis fordert. — Bon Schriften, welche aus feiner ala: 
demifchen Thätigfeit hervorgingen, fallen ins Jahr 1519 der (Kleinere) Kommentar zum 
Galaterbrief und operationes in psalmos, 

65 Schon fnüpften fih für Luther auch perfünliche Verbindungen außerhalb Deutjchlands 
an; er befam felbft Zufendungen aus Stalien, ferner, infolge der Leipziger Disputation, 
Briefe und Abgefandte von böhmifchen Utraquiften, unter welchen fein Einfluß ſchon feit 
1518 wirkte (vgl. Gindely, Böhmen und Mähren im Zeitalter der Reformation, I, Geld. 
der böhm. Brüder, Bb 1, 1857). 

@ In Deutfchland geriet er jetzt, neben fortgefeßter Polemik mit Ed, befonders aud 





Luther 129 


mit dem Dresdener Theologen Emfer in Streit: zuerft aus Anlaß des Verhältniffes, in 
welches er vermöge feiner Erklärungen bei jener Disputation ſich zu den böhmifchen 


Kegern | 
* nf auf die meitere Entwidelung feiner Lehre ging e8 Luther, wie er jelbit 
jagt: velim, nolim, cogor in dies eruditior fieri, tot tantisque magistris certa- 5 
tim me urgentibus et exercentibus. In engjter Beziehung zu feiner myſtiſchen An- 
fchauung von der wahren allumfafjenden Heildgemeinfchaft, mie fie der Gläubige mit 
Chriftus und feinen Gütern und zugleih mit Chrifti Gemeinde genießt, entfaltet er im 
„Serm. v. d. hochwürd. Safram. d. Leichn. Chrifti” 1519 (zufammengehörig mit dem 
Sermon von der Buße und dem von der Taufe, — alle drei der Herzogin Margareta 
von Braunfhmweig und Lüneburg gewidmet) die Bedeutung des Abendmahls, deſſen 
Merk eben diefe Gemeinſchaft fei; auch alle feine Anfechtungen lege der Gläubige auf 
die Gemeinde und Chriftum und nehme andererfeits die Leiden der Gemeinde mit auf 
fih. Leichen foldher Gemeinschaft, nämlich unferer Verwandlung in den geiftlichen Leib, 
d. b. in die Gemeinſchaft Chrifti und der Heiligen, nennt Quther die (von ihm fo ohne 16 
alles nähere Eingehen bier noch in der fatholiichen Weife hingejtellte) Verwandlung des 
Brotes in den wahrhaftigen natürlichen Leib Chrifti; von diefem Leibe an fich fpricht er 
nicht weiter; Chriftus felbft, fagt er, habe diefen feinen natürlichen Leib geringer geachtet, 
als jenen geiftlichen Leib, die Gemeinſchaft feiner Heiligen. Man bat indefjen bei dieſer 
Deutung des Sakramentes, bei der dem Sermon ganz eigentümlichen bloßen Hervorhebung 20 
der geiftlichen communio überhaupt, die bier vorliegende befondere Veranlaſſung zu be 
achten: die wahre, durchs Sakrament bedeutete Gemeinschaft fol den Fatholifchen Brübder- 
ſchaften entgegengefegt werben. Sonit pflegt Luther ſchon damals vom Abendmahl, gemäß 
den Einſetzungsworten, zu jagen: Chriftus habe darin Vergebung der Sünden beſchieden, 
und weiterhin legt er die Grundbebeutung des Abenbmahld eben in dieſe Zuteilung der 2 
Vergebung. — Beſonders wichtig für den meiteren Kampf gegen Rom ift auch der in ben 
Eingang des Sermons geftellte Sat, es follte durch ein Konzil der Genuß des Abend: 
mahls unter beiden Geftalten wieder hergeftellt werben, wiewohl Luther dies nicht als 
förmlich von Chriftus geboten anjah. — Schon wird ihm ferner die römifche Lehre von 
fieben Sakramenten, da zu einem ſolchen doch ausbrüdliche göttliche Verheißung erfordert so 
werde, zu einer fabulatio (Br. 18. Dez. 1519). Der priefterlihe ordo hat für ihn neben 
dem durch die Schrift gelehrten allgemeinen Prieftertum feinen Sinn mehr: was ihm 
Eigentümliches bleibe, fei bloß Geremoniales (ebend.). Der ganze Glauben ans Fegfeuer 
ift ihm höchſt unficher, nachdem er ſchon in dem „Unterr. auf etl. Art.“ (f. 0.) nichts mehr 
über die Bedeutung desfelben zu beitimmen gewagt hatte. — Die lutherifche Grundlebre 35 
von der Kirche felbit, durchaus ruhend auf der nur durch den Glauben bedingten un- 
mittelbaren Beziehung zu dem in Wort und Saframenten ſich darbietenden Chriftus, ftellt 
fih ſchon reif dar in der Entgegnung gegen einen Angriff des Franziskaners Alveld zu 
Leipzig („Von dem Papfttum zu Rom”, Juni 1520): der äußerlichen Chriftenheit mit 
dem geiftlichen Rechte und den Srälaten wird als die einzig wahre, allein von der Schrift 0 
anerkannte Kirche die Gemeinde der Gläubigen entgegengefegt, welche nicht gefehen, jondern 
geglaubt werde, auch der äußerlichen römiſchen Einigkeit nicht bebürfe, welche aber doch 
jelbft auch ihre äußeren Zeichen habe, nämlich Taufe, Sakrament und Evangelium. — 
Dom fittlichen Leben, das aus dem Glauben fliehen und die wahrhaften Gotteögebote in 
Liebe zu den Nächten erfüllen muß, handelte er befonders in dem großen „Sermon von 45 
guten Werken” (Frühjahr 1520). Von guten Werken und Werfen fonderlicher Heiligkeit 
im katholiſchen Sinne fann für ihm nicht mehr die Rede fein; wahrhaft gut ift auch das 
Wirken der Gläubigen in jedem weltlichen, von Gott verorbneten Beruf. Die äußerlichen 
Satzungen der Kirche binden fie nicht, fie follen fich aber zu den ihrer noch bebürfenden 
Untvürdigen berablafien. 50 
Seit der Leipziger Disputation fand Luther auch Teilnahme und Genoſſenſchaft unter 
Humaniften, die anfänglich in feinen Kämpfen nur Streitigkeiten von Mönden und Schul: 
theologen gefehen hatten. — Wichtig wurde hierfür die innige Gemeinschaft des unter ihnen 
ſchon hochangeſehenen, jett ganz von feiner Theologie durchdrungenen jungen Humaniften 
Melanchthon mit ihm. — Auf Melanchthons Andringen wandte Luther felbft ſich mit s5 
einem Brief an Reuchlin und drüdte insbefondere dem Meifter Erasmus fchon in einem 
Schreiben vom 28. März 1519 feine Hochachtung aus. — Jetzt fuchte namentlich der für 
die humaniftifchen Intereſſen und gegen die Finſterlinge umtriebig thätige Grotus, im 
Frühjahre 1520 von einem Aufenthalte in Italien zurücgefehrt, Verbindung mit Luther. 
Mit Crotus war in gleicher Gefinnung und gleihem Streben Ulrid von Hutten co 


— 


0 


730 Luther 


verbunden, und durch diefen nur mit feinem Worte und feiner Feder kräftigen Ritter wurde 
der durch Kriegstüchtigkeit und Beſitztümer ftarfe Franz von Sicdingen angefeuert. Die 
Kriſis in welche die damalige Entwidelung der Reichsverfaffung und Landeößerrlichen Ge 
malt den deutſchen Adel brachte, trug dazu bei, denjelben überhaupt auch für die kirch— 
5 lichen gr leichter erregbar zu maden. — Es wurde für Luther fehr fraglich, ob 
er, wenn ber längit drohende Bann über ihn ausgefprochen fei, noch länger werde in 
Sachſen verbleiben fünnen. E3 war die Rede von einer Flucht nad Böhmen. Jetzt luden 
ihn Sidingen und dann aud Ritter Silvefter von Schauenburg auf ihre Befigungen und 
unter ihren Schuß ein. Hutten trug fi mit fühnen Gedanken von einer Erbebung des 
10 deutſchen Adels und Befreiung Deutjchlands durch fie von der römischen Tyrannei. 

In diefer Lage lie Luther die Schrift „An den chriftlihen Adel deutiher Nation“ 
ericheinen (Anfang Augufts 1520). Auf feine Grundlehren fich ftütend, befiehlt er bier 
das bon Gott geforderte, vom Papft und Klerus aber zurüdgetviefene Merk der Neforma- 
tion den Laien an: denn Priefter, geiitlichen Standes, find fie alle, ſchon vermöge ihrer 

ı5 Taufe, wenngleich die Übung eines öffentlichen Amtes innerhalb dieſer Gemeinde von 
lauter Prieftern nicht allen, fondern nur den von der Gemeinde Beauftragten ziemt. So 
ſoll denn (vgl. auch ſchon im Serm. v. d. g. Werken) dazu thun, wer am erften kann, 
als ein treu Glied des ganzen Körpers, damit ein recht, frei Konzil BE Herftellung wahrer 
Neform zu ftande fomme; es vermag dies aber niemand fo wohl als die weltliche Obrig- 
20 keit. Als beftimmte Gegenftände, = welche die reformatorifche Thätigkeit ſich richten fol, 
nennt Quther bier, wo er zumeift zur weltlichen Obrigkeit fpricht, nicht die von ihm an- 
gefochtenen Lehrpunkte felbit, fondern kirchliche Mifbräuche, dergleichen bis dahin häufig 
auch ſchon auf den Reichstagen de Sprade gelommen waren, und dehnt feine Forde— 
rungen zugleih auf das — ebiet öffentlicher Sittlichkeit aus — zu geſamter „Belle 
25 rung des chriſtlichen Standes”: Minderung der Zahl der Kardinäle und der Anforderungen 
des päpftlichen Hofes, Abihaffung der Annaten u. |. w. — Anerkennung ber Selbititän- 
digkeit der weltlichen Gewalt und Ausſchluß mweltliher Machtanſprüche, jo + B. auch bed 
Anſpruches auf den ſiziliſchen Königstitel, aus der Papſtgewalt; Abthun des Interdilts, 
des mit dem Banne getriebenen Mißbrauches, der verderblichen Wallfahrten, des Unfugs 
so der Bettelorden, der nur zu Unfug führenden vielen Feiertage u. ſ. w.; — Einſchreiten 
egen Frauenhäuſer, Bettel, Lurus; — Neform der Univerfitäten; — bejonders wichtig: 
Freiheit des von Gott felbjt freigegebenen Eheftandes für den Klerus, und: Wiebderbereini- 
gung mit den Böhmen, unter dem Zugeftändnis, daß Hus, wenn auch ein Ketzer, doch 
mit Unrecht verbrannt worden fei — mobei Luther, mit Bezug auf die „Pilarden“, aud 
35 noch die Behauptung beifügt: nicht die thomiſtiſche und päpftliche Lehre von der Trans 
fubftantiation, fondern nur die wahre Gegenwart des natürlichen Leibes Chrifti im na- 
türlihen Brote felbit ſei Gegenſtand des Glaubens (in der Verwerfung der Transfubitan- 
tiation war Melanchthon ſchon vorangegangen). — Es ift falſch, wenn man behauptet, 
Luther habe in diefer Schrift unorbentlich die Gemeinde als eine bloße Menge unter ſich 
40 gleicher Chriften zum Einfchreiten herausgeforbert; er fordert fie vielmehr als eine unter 
Obrigfeiten geordnete Menge und zunächſt in ihrem Namen eben die Obrigkeit ſelbſt auf, 
und legt hiermit der Obrigkeit diejenige Befugnis und Pflicht bei, von welcher dann wirk— 
lich die evangelifchen Fürften ausgingen; nur fieht er bei der allgemeinen Ableitung des 
geiftlichen Standes der Chriften aus der Taufe davon ab, daß (mie er fonft felber lehrt), 
45 viele nachher thatfächlicdy dieſen geiftlichen Charakter wieder verſcherzen. Aeußere Gewalt 
einzelner, gerade auch einzelner Adeliger, verwarf er fchon damals entſchieden. 

Hauptpunkte der Polemik binfichtlih der Glaubenslehre ftellt dann die Schrift De 
captiv. Babylon. (d. h. von der captiv. unter dem PBapate) auf, — bejonders hin- 
fichtlich der Lehre von den Saframenten. In betreff des Abendmahls: gegen die Trans: 

so jubftantiation ; gegen das Meßopfer (Weſen des Sakraments vielmehr in dem Verheigunge: 
torte: „eſſet — — zur Vergebung der Sünde”); zugleih und insbefondere gegen die 
Kelchentziebung (über da3 Meßopfer ferner: „Sermon vom N. Teft., d. i. von der heil. 
Meile”). Bon der Taufe: Rechtfertigung durch fie bloß wo geglaubt wird; fortwährendes 
Begründetfein des Heiles in ihr auch für fpäter Gefallene, — im Gegenſatz zur Meinung, 
65 diefe müfjen, des Schiffes verluftig, nach der Buße ald einem Brette greifen; gegen faliche 
Wertſchätzung der Gelübde mit Verfennung des einzigen Wertes der Taufe: jene würden 
am beften ganz unterbleiben. Bon der Buße: ihr Weſen (vgl. ſchon bisher) in dem, dem 
Glauben dargebotenen Verheifungsworte. Als Sakramente fönnen nur diefe drei, Fraft 
des für fie gegebenen Verheißungswortes, anerfannt werden, und in ftrengem Sinne bloß 
co Taufe und Abendmahl, fofern nur bei ihnen aud ein institutum divinitus signum 


Luther 731 


ftattfinde. Bei der Verwerſung des Sakraments der Olung zugleich freiere Hußerung 
gegen eine Schrift desjelben Kanons, auf welchen Luther fonft als auf die einzig fichere 
Duelle der Wahrheit fich beruft, — gegen den Jakobusbrief (non esse apostoli Jac. 
nee apostolico spiritu dignam, multi valde probabiliter asserunt). 

Den pofitiven Mittelpunkt der Heilslehre und des Heilslebens faßt endlich die Schrift 5 
„Bon ber Freiheit eines Chriftenmenjchen (lateinisch und deutich) zufammen: volllommenes 
Einswerden mit Chrifto, in welchem mir fromm, gerecht, jelig Kind, mitteld des Mortes 
dur den Glauben; hiernach dann Stellung des Chriften in der irdiſchen Welt: einerfeits 
Freiheit desfelben als eines über alles Außere geftellten Königs und Priefters, — anderer: 
ſeits volllommene Hingebung in Liebe gegen den Nächiten, und zwar, vermöge eben jener 10 

eiheit, auch unter die äußeren Satzungen, wo die Rüdficht RR Schwächere e8 erfordert. 

s ftellt diefe Schrift die Vereinigung der tiefften Myſtik mit der reformatorifhen Grund: 
lehre, und die Vereinigung der vollſten und ficherften Behauptung diefer Lehre mit der 
in ihr felbft begründeten rüdfichtsvollen Milde in Hinfiht auf praftifche Durchführung 
ihrer reformatorifchen Konfequenzen dar. — Man kann diefe Schriften als bie drei vefor: 15 
matoriſchen Hauptjchriften Luthers bezeichnen. 

Luther jchidte das Büchlein de libertate Christ. im Dftober 1520 felbft noch, auf 
Miltitz' Andringen, dem Papfte zu; ftatt freilich Nachgiebigkeit hoffen zu laffen, fügte er 
feiner bisherigen Berufung auf die bl. Schrift jetzt ausdrücklich auch die —— Erklaͤrun 
bei: leges interpretandi verbum Dei non patior; nur das verſicherte Luther auch 20 
in ſeinem — Briefe an den Papſt, daß er ihm und ſeinem Stuhle immer das Beſte 

ewünſcht habe. — Indeſſen hatte man ſchon im Auguſt gehört, daß Ed mit einer päpſt⸗ 
ihen Bannbulle in Meißen angelommen jei; endlich war fie wirflih am 21. September 
bort von demfelben angejchlagen worden. Das Schreiben Luthers an den Papft, das er 
auf den 6. September zurüddatiert hatte, fonnte nicht mehr zur Herftellung des Friedens 25 
dienen, ber durch bie Yulle an fich, meil fie erft nah 120 Tagen Kraft erlangen follte, 
nod nicht unmöglich gemacht geweſen wäre. Diefem ge Schritte Luthers zum Frieden 
folgte dann ſchon am 12. Dezember die offenfte, keckſte Erklärung des Kampfes, die feier 
liche Verbrennung der Bulle und der päpftlichen Dekretalen zu Wittenberg (darauf eine 
Schrift: „Warum des Papftes und feiner Jünger Bücher verbrannt find”; ferner zur so 
Rechtfertigung der von der Bulle verdammten Säße: „Assertio omnium artieul. ete.“, 
„Grund und Urfach aller Artikel ꝛc.“). 

Luther? Art war es, einfach fo, wie die Wahrheit forderte, im Kampfe voranzugehen 
mit der bloßen Kraft des Wortes. Höhere Fügung lenkte auch die äußeren Verhältniſſe 
jo, daß das Einfchreiten äußerer Gewalt gegen ihn fortwährend gehemmt mwurbe: fo an: 85 
fänglid durch Rüdfichten, die der Papſt auf Kurfürft Friedrich M nehmen hatte; jo dann 
weiterhin dadurch, daß der neue Kaifer in Anbetracht der politifhen Stellung, die der 
Papft ihm gegenüber einnahm, und der Stimmung unter den Reichsftänden, die längſt 
eine Menge kirchlicher Beſchwerden zufammengehäuft hatten, es nicht rätlich finden konnte, 
dem Bapjte ohne meiteres feinen Arm gegen ben großen Gegner zu leihen, und auch 40 
fpäterhin, wenn er durchgreifend gegen dieſen einzufchreiten geneigt twar, doch durch poli- 
tifche Rüdfichten und —— — ſich immer wieder gebunden fühlte. 

VNach den Grundſätzen der päpſtlichen Kirche war das letzte Urteil über Luther mit 
dem Banne ausgefprochen. Der päpftliche Legat Aleander aber mußte fichs gefallen laſſen, 
daß berjelbe, wie es die Reichsftände begehrten, erft unter freiem Geleit vor dieſe nad) « 
Worms geladen wurde. Luther hatte, jo lange hierüber verhandelt wurde, das Ergebnis 
mit Nube erwartet; einer Vorladung des Kaiſers wollte er getroft folgen als einem gött- 
lichen Rufe; indeſſen war er beichäftigt mit heftigen Streitfchriften gegen Emfer, mit einer 
Streitfhrift gegen den Dominikaner Ambrofius Catharinus, welche namentlich durch neue 
Darlegung des gegen Alveld vorgetragenen Begriffs der Kirche für ung von Wert ift, mit so 
der Arbeit an einer Poftille u. a.; fein fehnlicher perfönlicher Wunſch märe gemwefen, den 
Kampfeswirren entnommen bei feinen Studien bleiben zu dürfen. Nah Worms ziehen, 
ftügt er fi den Pforten der Hölle gegenüber auf das Vertrauen, daß Chriftus Iebe. Die 
Stimmung, in welcher er die Neichsftände traf, fonnte einem Kämpfer für Reform der 
Kirche günftig erfcheinen, falls ein Soldyer das, wogegen jene Stimmung zunächſt ſich 55 
richtete, auch zur Hauptfache, oder wenigſtens, jener fich anbequemend, einftweilen zu feinem 
Ausgangspunkte machen mollte; gegen die weltlichen Eingriffe des römischen Stuhles nämlich 
waren bort Beſchwerden aufgeftellt worden, welche mit Sägen der Schrift an den beutjchen 
Adel zufammentrafen, und wirklich meinten die Stände, ın Betreff der Angriffe Luthers 
auf das äußere Kirchentum folle man jedenfalls glimpflih mit ihm verfahren, nur im so) 


732 Luther 


Falle beharrlihen Widerſpruchs gegen die bergebrachte Glaubenslehre mwollten fie einer 
Achtserklärung gegen ihn beiftimmen. Bei Luther aber rührte ſich nicht ein Gedanke 
daran, ob er zum Zwed einer Koalition auch nur einen Schritt weit bon dem, was ihm 
von vornherein die eigentliche Lebenäfrage gemwejen war, zurüdteichen bürfte; er Iehnte 
5 audy eine Einladung, vorher zu einer Unterredung mit dem faiferlihen Beichtvater Glapio 
auf die nahe bei Worms gelegene Burg Sidingens, Ebernburg, zu fommen, ohne weiteres ab. 
Am 16. April in Worms eingetroffen, wurde er gleich am folgenden Tage dem Reichstag 
vorgeführt und bier einfach befragt, ob er zu feinen Schriften, die ihm vorgelegt und deren 
Titel vorgelefen wurden, fi) befenne und ihren Inhalt widerrufe ober darauf beharre; 
ı0 Verhandlungen über der Nichtigkeit dieſes Inhalts follten, wie der Kaifer dem Aleander 
zugefagt hatte, ganz ausgefchlofjen fein. Luther, ohne Zweifel durch diefes Verfahren über: 
raſcht, erbat fi) noch Zeit zur Überlegung und erhielt fie bis zum andern Tag. Am 
Abend des 18. April wurde durch Joh. v. Ed, den Offizial des Kurfürften von Trier, 
die Frage noch beftimmter fo an ihn geftellt: ob er feine Bücher alle verteidigen oder 
15 Etwa widerrufen wolle Er antwortete in einem wohl überlegten Vortrag, den er nachher 
auch Spalatin handichriftlic gab und der fo gedrudt wurde — erſt lateiniich, dann auch 
deutih. Er unterjchied darin zwiſchen drei Arten feiner Bücher: es feien darunter ſolche 
über Glauben und Leben, die auch von Gegnern für unſchädlich, ja nüglih anerkannt 
würden; andere habe er gegen papiftifche, für Seele und Leib verderbliche ngen und 
20 Anmaßungen gerichtet und von diejen fünne er Nichts zurüdinehmen, wie ja über Soldes 
auch allgemein in der Chriftenheit geflagt werde ; fürs Dritte habe er gejchrieben gegen 
einzelne Perſonen als Vorkämpfer jener Unmwahrheit und Tyrannei, und gegen fie möge 
er wohl in der Sprache zu heftig geworden fein, könne aber in der Sache auch Nichts 
piderrufen. Doc warte und bitte er noch als ſchwache Kreatur, dag man Zeugnis gegen 
25 ihn vorbringe, ihn mit prophetifchen und evangelifchen Schriften überwinden möge. Auf 
diefe Antwort hin hielt ihm der Dffizial nach Weiſung des Kaiſers ſcharf vor, daß er 
für die Lehren, die er widerrufen müßte, gar nicht erſt eine Widerlegung durch Schrift: 
gründe zu erwarten, fondern fie ſchon auf Grund früherer, gegen gleichartige Kebereien 
gerichteter Entfcheidungen der Kirche und namentlich des Konſtanzer Konzils für verwerflich 
30 zu erfennen babe. Darüber entftand nun noch eine erregte kurze Debatte zwiſchen dem Offizial, 
der von ihm menigitend noch die Untertverfung unter das Konzil zu erreichen ftrebte, und 
ihm, der vielmehr auf feiner vorigen Erklärung beftand, bis der Kaifer Nichts meiter 
hören wollte und die Verfammelten in einer Unruhe, welche die Nebner unverjtändlich 
machte, fich zum Aufbruch erhoben. Streitig aber find hier die berühmten legten Worte 
35 Luthers vor dem Reichstag ihrem genauen Wortlaut nad. Luther hat ohne Zweifel 
jelbft jener von ihm niedergeichriebene Hauptrede auch noch eine kurze Angabe (in der er 
von ſich in der erften Perſon redet) über das, was er dann meiter noch dem Dffizial er: 
widert habe, beigefügt; es find dies die befannten Worte: Nisi convietus fuero testi- 
moniis seripturarum aut ratione evidente... vietus sum seripturis ame adductis 

40 captaque est conscientia in verbis Dei, revocare neque possum neque volo quid- 
quam, cum contra conseientiam agere neque tutum sit neque integrum, und 
hierzu ald Schlußwort „Gott belf mir Amen“ (vgl. die von Spalatin — Rede 
ThStK 1894, 156, WA 7,877). Jedoch in einem bei Grunenberg in Wittenberg (1521) 
erjchienenen lateinifchen und ebenfo in einem ebenda jelbft erfchienenen, offenbar recht eilig 
45 hergeftellten deutfchen Drud lautet das Schlußwort vollftändiger : „Ich kann nicht anderſt, bier 
jtehe ich, Gott helf mir” (WA 7, 838 ; v. Dommer, L. Drude aus der Hamburg. Stabdtbibl. 
1888 ©. 115f. ZAG 9,613); und diefes ganze Schlußmwort ift, nur mit Umftellung der 
MWorte „ih kann u. f. w.“ und „bier ftehe ich”, auch in den von Luthers Freunden 1546 
herausgegebenen und noch zu feinen Lebzeiten vorbereiteten 2. latein. Band feiner Werke 
50 (oben S. 720,49) übergegangen. Die Echtheit diefer weiteren Worte fteht biernach nicht jo 
feft, wie wenn wir müßten, daß auch fie von feiner eigenen Hand aufgezeichnet feien. 
Aber a fie liegen doch keineswegs vor, denn Luther hat jene weitere Rede, 
tie wir bemerften, auch ſonſt nur ganz fur; wiedergegeben und kann dies vollends mit 
jenen Worten getban haben, die jachlidy nichts Bedeutſames enthielten, jondern nur einen 
55 Husdrud feines Affektes und Gemütes, während von diefem für feine Lefer jedes Wort 
MWert hatte. Auch meist die Wiedergabe der Schlußtvorte in einem Augsburger Drud 
vom Jahre 1521 (WA 7,864, 877, EA 64,383) jedenfalld darauf bin, daß Luther ein 
Wort im Sinne des „hier ftehe ich“ beigefügt bat; dort nämlich jagt Luther: „Oott 
fomm mir zu Hilf, Amen, da bin id.“ Uebrigens könnte der Ausdruck, „komm mir zu 
so Hilf“, der vor Allem in einem Bericht des Augsburger Gefandten Peutinger erjcheint, es 


Luther 733 


fraglich machen, ob nicht diefer Ausdrud vermöge feiner größeren Eigentümlichfeit der ur: 
fprüngliche gewejen fein und Luther dann dafür beim Niederfchreiben den gewöhnlicheren 
„Gott belf mir” gefegt haben fünnte. — Bol. zu Luther vor dem Reichstag bejonders 
WA 7,814 ff. Reichstagsakten jüng. Neibe II, 1896, Brieger, Aleander u. 2. 1884; 
Kalkoff, die Depefchen des Nunt. Aleander 2 1897, Kalkoff, Briefe, Depejchen und Berichte 5 
über 2. 1898. Hausrath, Aleander und %. 1897 (dazu Kalkoff in dtiſch. Liter. Zig. 
19,233 ff, M. Lehmann Nachrichten v. d. kgl. Gſllſch. der Wiſſenſch. in Göttingen phil. 
bift. C. C. 1899 N. 2); über jene legten Worte 2.5 bl. von mir: Köftlin, 2.3 Rede in 
Worms 1874, THStK 1875, 129 ff., Herbits deutich. Lit. Blatt 1881 ©. 117 f. 

Nachher wurden noch durch eine Kommiffion unter dem Erzbifhof von Trier ver: ı0 

gebliche Verjuche mit Luther gemacht: entſcheidend mar fein Verharren auf einem vom 

nzil verdammten Sate — dem auch in ſich jo bebeutungsvollen von der Ececlesia 
universalis quae est numerus praedestinatorum; als der Kurfürft von Brandenburg 
fragte, ob er erflärt habe, nicht weichen zu wollen, er ſei denn durch die Schrift überführt, 
antwortete er: Ja — vel rationibus clarissimis et evidentibus. In aller Strenge ı6 
erfolgte endlih am 25. Mai die Achtserklärung gegen ihn; die nötigen Unterfchriften der 
Stände, die freilich eventuell ihre Zuftimmung ſchon vorher zugefagt hatten, waren jeßt 
doch nicht ohne Lift und Überrafhung (vgl. Ranke) gewonnen worden. Luther aber, am 
26. von Worms abgereift, wurde nach einer von feinem Kurfürften getroffenen, heimlichen, 
ihm felbft jedoch nicht unbekannt gebliebenen Veranftaltung unterwegs aufgehoben und auf 20 
die Wartburg gebradt ; völlige Verborgenheit follte ihn gegen eine Vollziehung der Acht 
ſchützen; er lebte dort ald Junker Georg. 

Luthers Aufenthalt auf der Wartburg führt zum zweiten Abfchnitt feines reformatorifchen 
Wirkens hinüber; man kann diefen bezeichnen ald die Zeit des pofitiven Aufbauens — 
des Aufbauens nicht bloß im Unterſchiede von Einreifen, fondern auch im Unterjchiede 26 
von dem fchon erfolgten Legen der mejentlichen Grundlage, auf welcher der Aufbau ruben 
follte; zugleich trat mit dem Aufbauen ein Kämpfen neuer Art ein, nämlich gegen Soldye, 
welche, angeblih von derjelben urfprünglichen evangelijchen Grundlage ausgehend, nad) 
Luthers Überzeugung nunmehr in eine andere Seite des Irrtums hineingerieten und einen 
pofitiven Neubau entweder unmöglich zu machen, oder wenigſtens zu entitellen und zu ver: so 
fehren drohten. 

Eine große Bedeutung hatte der Aufenthalt Luthers in feinem ftillen „Zomuos“ oder 
Patmos, wie er es in feinen Briefen nennt, ohne Zweifel auch für feine eigene innere 
Gründung und die ruhige harmonische Geftaltung feines Anjchauens und Strebens. Für 
die Begründung des kirchlichen Baues, dem er in feiner Nation ald das Hauptwerkzeug 35 
dienen follte, war das Hauptwerk des MWartburgaufenthaltes die dort begonnene Bibel: 
überjegung, nämlich zunächit die des Neuen Teitaments, welche dann im September 1522 
gedrudt erjchien (vgl. die Septemberbibel, Nachbildung der erjten Ausgabe, mit Einleitung 
von J. Köftlin, Berlin 1883). Auch das erjte Stüd feiner deutfchen Kirchenpoftille ging, 
neben anderen Hleineren Schriften, von der Wartburg aus (vgl. Boſſert in THSN 1897, «0 
271ff.). — Der Lehrbegründung Noms gegenüber diente die wichtige Schrift gegen den 
Lötvener Theologen Yatomus; fie ftellt namentlich das Verhältnis von Geſetz und Gnabe 
ans Licht; ferner das Weſen der in Chrifto mitgeteilten Gnade, wobei von der objektiven 
Gnade oder Huld Gottes gegen den Sünder, mit welcher diefer um der justitia Chrifti 
willen den fie im Glauben ergreifenden Sünder für gerecht annimmt, die denfelben innerlich «5 
heilende Gnadengabe und die durch fie in ihm gewirfte qualitas animi unterfchieden 
und fodann dieje Heilung zwar als eine radikale aufgefaßt, zugleich aber das an ſich Un- 
genügende diejer coepta justitia, das Fortbeftehen von Sünde nad der Taufe, ja ber 
jedem guten Werk an fi) noch anhaftende Charakter der Sündhaftigfeit nachdrüdlich be 
hauptet wird. Beſonders zu erwähnen ift ferner feine Schrift „Von der Beichte, ob die zo 
der Papſt Macht habe zu gebieten”, worin er diefen Beichtzwang energiſch verwirft, eine 
freiwillige Privatbeichte indeffen als heilſam empfiehlt. — Den Erzbiichof Albrecht, 
der mit Hilfe feiner in Halle gefammelten Reliquien wieder einen großen Ablaßhandel 
nr wollte, bedrohte er brieflich jo ſcharf mit einer Streitfchrift, daß derfelbe davon 

tand. 66 

Ganz bejonders wichtig aber ift für den Neformator Luther diefer Aufenthalt dadurch 
geworden, daß es infolge desfelben ihm befchieden war, die äußere reformatorische Thätigkeit, 
welche auf die bisher von ihm ausgeübte bloße Lehrthätigfeit folgen mußte, feinerjeit3 gar 
nicht in angreifender und zerftörender Weife, fondern poſitiv mäßigend und konſervierend 
zu beginnen. co 


734 Luther 


Ohne fein Dazuthun machten einige ſächſiſche Geiftliche, namentlich der tüchtige Bern- 
hardi von Feldkirchen, das Necht * Ehe für ſich praktiſch. Andere, nämlich nicht bloß 
ein Karlſtadt, ſondern auch ein Melanchthon, gingen bereits dahin weiter, auch die Gültigkeit 
der Mönchsgelübde anzufechten. Luther war der bedenklichere: er erinnert, daß dieſe mit 

5 eigenem freien Willen übernommen find — weiſt ungenügende Gründe zurüd — findet 
aber ſelbſt den entfcheidenden Grund in demjenigem Sinne, aus welchem biefelben bervor: 
ugehen pflegen, nämlich animo salutis aut justitiae quaerendae per votum; darum 
End fie ihm jegt impia, sacrilega. Des Weiteren erklärt er fi dann öffentlih gegen 
fie in einer eigenen Schrift de votis monastieis. Mit Anderungen im Kultus, und 

10 — mit Abſchaffung der von ihm bekämpften Meſſe, begannen die Auguſtiner in Witten: 

erg unter Zuftimmung der Univerfität. Aber der Prior des Klofters widerſprach bart: 
nädig. Yutber begründete die Verwerfung der Mefje in einer (lateiniſchen und deutjchen) 
Schrift De abroganda missa privata. Aber fo feit er auf diefen Grundſätzen beitand, 
jo bedenklich war ihm nun, was er über das praftijche Verhalten von Glaubensgenofjen 

15 über ein tumultuarifches Austreten von Mönchen aus feinem Klofter, über Rüdfichts- 
lofigfeit der Neformeifrigen gegen Schwache, ja über tumultuarifhe Störungen des Meß— 
gottesdienfts und njurien und Gewaltthätigkeiten gegen Klöfter und Mönde aus Witten: 
berg vernahm. Plötzlich erſchien er zu Anfang Dezembers felbft dort unter feinen freunden 
auf einige Tage. Nach der Wartburg zurüdgefehrt, jchrieb er „Eine treue Bermahnung — — 

0 vor Aufruhr und Empörung“, worin er jeden Aufruhr, auch wenn Rechtes erftrebt würde, 
für Unrecht erklärte. In Wittenberg aber drängten Karlftabt und der bisherige Auguftiner: 
mönd Zwilling jest erſt recht heftig und rüdfichtslos vorwärts ; fie drangen auf Abthun 
der Privatmefjen und auf ein allgemeines Abendmahl sub utraque und auch mit An: 
faffung der Abendmahlselemente durch die Laien, wie es dann Karlſtadt an Weihnachten 

>, wirklich veranftaltete; fie verdammten auch die Bilder in den Kirchen, und der Magiitrat 
ließ fie wegſchaffen. Dazu kamen gleich nad) Weihnachten von Zwickau ber, wo Münzer 
ihnen gepredigt hatte, drei Schwärmer, welche höherer unmittelbarer Offenbarungen durch 
Träume, Vifionen und Gefpräche mit Gott ſich rühmten, die Kindertaufe vertwarfen, die 
Vertilgung der Gottlojen und die Stiftung eines neuen heiligen Geſchlechts ankündigten, 

30 auch bereits Neigung zu Empörung zeigten. Melanchthon wurde durch den erſten Eindrud, 
welchen fie herborbrachten, — bewegt, und zeigte auch nachher noch Unſicherheit in ſeinen 
Ratſchlägen ihretwegen. Karlſtadt war ihnen ganz zugeneigt. Mit ihnen predigte auch 
er Verachtung der Wiſſenſchaſt, weil Gott es den Zeilen verberge und den Unmwürbdigen 
offenbare. Die ſtädtiſche Schule wurde aufgelöft, viele Studenten gaben das Studium 

35 auf. — Da trat denn Luther, und zwar fogleih mit großer Beftimmtbeit und Klarheit 
auch gegen Berirrungen, welche an jeine eigene Lehre fi) anjchloffen, auf den Kampfplatz. 
Er hielt den Schwärmern entgegen: Gott babe nie jemanden gejandt, ohne ihn durd 
einen Menſchen zu berufen oder durch Zeichen für ihn zu zeugen; folde Bewährung 
müßten auch fie vorweifen Gegenüber von ihrer Verwerfung der Kintertaufe kommt er 

40 Schon jegt darauf, daß fremder Glaube nicht unmittelbar für den ber finder eintrete, wohl 
aber durch Fürbitte Eingiefung des Glaubens für fie erlangen fünne; daß man aud 
twirflih auf Grund hiervon die Kinder taufen folle, will er zunächſt wegen des allgemeinen 
kirchlichen Konfenfus fejthalten — nachher mit Entfchiedenheit wegen der Aufforderung 
in Mattb. 19, 14 f. 

45 Auf der Wartburg aber fand er jet feine Ruhe mehr in dem Drange, auch per 
fönlih den neuen Gefahren ſich entgegenzuftellen ; er ſah in den bisherigen Wirren nur 
ein Vorſpiel für Schwereres, für große Empörung in deutjchen Landen. Er verließ feinen 
Zufluchtsort; der Kurfürft jolle fi darüber nicht fümmern, ihn auszuliefern ſei er nicht 
verpflichtet; hole man ihn aber, jo folle er die Thore offen laſſen; er ſelbſt weiß fich in 

so höherem Schuge: „ja, ich halt, ich wolle €. K. F. ©. mehr fügen, denn fie mid 
jhüßen könnte. Er traf am 7. März in Wittenberg ein (vgl. v. Bezold in ZKG XX, 
186 ff.: 2.8. Nüdfehr v. d. Wartburg; Kawerau, 2.8. Rückkehr v. d. Wartburg nad Witten: 
berg, Neujahrsbl. der biftor. Kommiſſ. f. d. Prov. Sachſen 1902). Sofort predigte er vom 
Sonntag Reminifcere bis Invocavit in acht Sermonen jene Pflichten der Liebe, der Zucht 

55 und Ordnung. Die Zwickauer Propheten räumten, nachdem ſich Yuther zu einer Unter: 
redung mit ihnen berbeigelafjen hatte, die Stadt; er hatte fie auch fich gegenüber troßig 
gefunden, vergebens die Forderung, durd Wunder fih auszumeifen, ihnen vorgehalten, 
dann übrigens ihren Gott bebroht, foldhe ja nicht zu thun ohne den Willen feines 
Gotted. Beim Abendmahl wurde jebt der aufs Opfer bezügliche Meßkanon weggelaſſen, 

so der Kelch jedoch anfangs nur an diejenigen Laien, welche jelbjt es wünſchten, ausgeteilt. 


Luther 735 


Es wurden, nachdem die Neuerer die Beichte ganz tweggetvorfen hatten, darauf gebrungen, 
daß die Kommunikanten fich vorher melden und in chriftlicher Beichte Troft fuchen und 
ihren Glauben und ihr Verlangen nad Gnade bekennen. Diejenige neue Ordnung, welche 
Luther mit größter Rüdfihtnahme aufs Beftehende und auf die Bedenken und Bebürfnifje 
Schwacher in Wittenberg bergeftellt hatte, veröffentlichte er in einer „Formula missae 5 
et communionis“ 1523. Weiterhin war ihm bejonderd an ber Herftellung deutſcher 
Geſänge für den Gottesdienft gelegen: 1524 erſchien das erfte Wittenberger Gefangbüchlein 
mit vier Liedern von ihm selbft — Eine umfaffende neue Drbnung für eine Einzelgemeinde 
murde 1523 im Städtchen Leisnig verſucht (Richter, Ev. K.-Orbn., 1,10): Rat und Ein- 
wohner bejchlofien, daß fie ihre chriftliche Freiheit, foviel die Beftellung des Pfarramtes 10 
anbelange, nicht ander denn der hl. Schrift gemäß gebrauchen wollen, daß Jeder in 
feinem Haufe Zucht üben und, wo darin Unfleiß vermerkt würde, die ganze eingepfarrte 
Verfammlung ſich defien annehmen und foldyes mit Hilfe der Obrigkeit zur Strafe und 
Beflerung bringen folle — daß für die Bebürfnifje des Predigtamts, der Schule und bes 
Armenweſens ein gemeiner Kaften folle eingerichtet, derjelbe unter zehn aus Rat, Bürgern ı5 
und Bauern erwählte VBormunde geftellt, auch jährlich dreimal zur Beratung der darauf 
bezüglichen Dinge die ganze Gemeinde verfammelt erben. Luther empfahl diefe Ein- 
rihtung, während er einen ähnlichen Entwurf Karlitabts für Wittenberg, worin zugleich 
die Bilder verdammt, auch die Gelder für Unterftügung von Handwerkern in Ser 
genommen waren, ſogleich abgethan hatte. Nicht bloß der Nat, fondern beſonders aud) 20 
die Adeligen waren dabei thätig. Den Kurfürften bat Luther um Hilfe zur Durchführung 
der Ordnung. In Betreff ihres Inhaltes ift zu beachten, wie Ratsmitglieder auch im 
Kreife der Kaftenvorftände felbft eine ftändige Stelle zugeteilt war. Luther und bie anderen 
Neformatoren blieben überhaupt immer bei einer Auffafjung der chriftlichen Gemeinde und 
Vollsgemeinfchaft ftehen, für welche die bürgerlihe und kirchliche Obrigkeit eins waren. 3 
So follte dann die bürgerliche Obrigkeit als chriftliche auch dem Evangelium Raum fchaffen 
und religiöfen wie fittlihen „Oreueln“ (abominationes) wehren. — Da machte dann 
freilih eine beim römijchen Katholizismus beharrende Obrigkeit nur von der nämlichen 
Pflicht gemäß ihres eigenen Gewiſſens Anwendung, wenn fie aus ihrem Gebiete die Ver: 
fündigung evangelifcher Predigt fern halten wollte; es trat hier unleugbar ein getifjer so 
innerer Konflikt für Luther ein. Als feine Bücher von Herzog Georg von Sachſen ver: 
boten wurden, gab er hiergegen eine Schrift heraus „über die weltliche Gewalt, wie meit 
man ihr Gehorſam jchuldig jei”. Da lehrte er nun einerfeits, daß man auch hierin gegen 
die Obrigkeit ſich nicht ur AR nämlich die Bücher zwar nicht auszuliefern, jedoch die 
Strafe hierfür gehorjam zu tragen babe, andererfeits, daß der Obrigkeit Recht nur auf ss 
Leib und Gut ſich erjtrede und fie nicht den Seelen Geſetze zu geben habe. Aber die 
von ihm einer evangelifchen Obrigkeit beigelegte Berechtigung und Verpflichtung, gegen 
die Verbreiter von „Greueln“, wofür eben auch jede unchriftliche Lehre und religiöfe Übung 
erklärt twurbe, wenigſtens auf dem äußeren Lebenägebiet einzufchreiten, ja ihnen die äußere 
Eriftenz unmöglich zu madyen, mußte er denn doch auch einer römiſch gefinnten zugeftehn. 40 
Aufmerkfam und teilnehmend folgte Luther dem Cingange, welchen die Predigt des 
Evangeliums aud auswärts fand. Er feiert den Tod der beiden Blutzeugen in Brüffel 
1523 (mit feinem erjten Liebe: „Ein neues Lied wir heben an”), fowie den des Heinrich 
von Zütphen 1524. Er ermahnt ferne Glaubensgenofien in Riga, Neval und Dorpat 
und an anderen Orten. — Befonders wichtig werden jet die Beziehungen zu den Böhmen «5 
(vgl. Bd III ©. 456, 7), unter welchen befonders Luthers Freund Paul Speratus von Iglau (in 
Mähren) aus Einfluß übte. Ein Verkehr mit den böhmifchen Brüdern (Pilarden) wurde 
angelnüpft infolge von ragen, welche Speratus in Betreff ihrer Abendmahlslehre an 
Luther geſchickt hatte ; die ragen waren auch infofern wichtig, als es ſich jet ſehr bes 
ftimmt darum handelte, ob er die Transfubftantiation verwerfend, doch die wahre Gegen: so 
wart des Leibes mit Strenge feithalten wolle Luther behauptete diefe und hoffte den 
Glauben daran auch bei den Brüdern vorausfegen zu dürfen; die Anbetung des Sakra— 
ments, welche befonders in Frage ftand, erklärte er für frei. Nachdem hierauf das Haupt 
ber Brüder, ihr Senior Lukas, Gefandte und Schriften an ihn geſchickt hatte, ſchrieb er 
für fie das Büchlein „Vom Anbeten des Saframent3” u. |. w., 1523 — feine erfte ss 
Streitfchrift gegen eine Leugnung der natürlichen Gegenwart und eigentlichen leiblichen 
Genießung, obgleich jene ein „wahres“, nämlich „geiftliches” ober „ſakramentales“ Ges 
nießen des Leibes Chrifti als eines zur Rechten Gottes vertveilenden annahmen. Er fügte 
noch mehrere weitere Bedenken bei, befonders auch darüber ob fie nicht den Werfen neben 
dem Glauben zuviel einräumen, äußerte ſich jegt aber im ganzen ſehr freundlich gegen so 


736 Luther 


und über ſie. Noch viel weitgreifender wären die Ausſichten geweſen, wenn die Utraquiſten, 
wie ſie eine Weile geneigt ſchienen, an Luther ſich angeſchloſſen hätten. Luther ſchrieb 
1522 an die böhmiſchen Landſtände, fie zur Beharrlichkeit gegen das Papſttum ermahnend. 
1523 ſchickte er durch den Böhmen Gallus Cahera, der einige Monate in Wittenberg zu— 
5 gebracht hatte, eine Schrift de instituendis ministris an den Rat und die Gemeinde 
von Prag; fie enthält feine wichtigſte Ausführung über das Hecht der Gemeinde und 
zwar auch einer Einzelgemeinde, fich, wenn die bisherigen firchlichen Obern ihr das Evan- 
gelium vorenthalten, auf Grund des allgemeinen Prieftertums jelber mit neuen Dienern 
des Wortes zu verjehen. Und zwar foll es fo dabei zugehen: primum orationibus 
ı0 Deum quaeretis — tum convocatis — quorum corda Deus tetigerit ut vobis- 
cum idem sentiant — eligite — qui — idonei — visi fuerint; tum impositis 
super eos manibus illorum, qui potiores inter vos fuerint, confirmetis et 
commendetis eos populo. Seien einmal mebrere Bürgerfchaften mit folder Wabl 
ihrer eigenen Biſchöfe oder Alteften vorangegangen, jo mögen dann dieſe Bifchöfe felbit 
15 ſich Vorgefegte und Bifitatoren erwählen, bis ganz Böhmen zu einem legitimen und eban- 
geliichen Epiſtopat zurüdtehre. Bald darauf trat jedoch in der Haltung der böhmischen 
Stände ein großer Umſchlag ein: fie fuchten, Cahera felbft an der Spite, Ausfühnung 
mit dem Papft. Bon —— Luthers mit ihnen hören wir ſpäter nichts mehr. 

Neue Polemik erhob ſich für Luther namentlich durch eine Gegenſchrift des engliſchen 

0 Königs Heinrichs VIII. gegen die Sätze des Buches De captiv. Babyl. über die Sakra— 
mente 1522. Den Schmähreven des Königs ftellte Luther in feiner Schrift Contra 
Henricum regem das volle Maß feiner eigenen Derbheit entgegen. Der mit feiner 
Derbheit ſich paarende redliche, gutmütige Sinn ließ ihn fpäter nody auf Gewinnung des 
Königs hoffen und veranlaßte ihn 1525 zu einer ebenfo demütigen als vergeblichen Bitte 

26 um Verzeihung. 

Das wichtigſte Ereignis in Luthers Kampf mit dem Katholizismus wurde jetzt ſeine 
Entzweiung mit Erasmus, mit welchem auch ein großer Teil der anderen Humaniſten von 
der Gemeinſchaft mit der Reformation ſich losſagte, noch auf Beſſerung innerhalb des 
alten Kirchentums hoffend und einer offenen Kritik gegen die Prinzipien desſelben ſich ent: 

30 haltend. Erasmus hatte längſt an Luthers Schäre und Derbheit Anftoß genommen, 
ebenfo diefer an feiner Unkenntnis der Gnade Gottes, die allein das Heil mwirfe, und 
feinem Mangel an Wut und Entjchiedenheit. Zugleich trieben ihn vornehme Gönner, 
gegen Luther zu fehreiben, während andere ihm ſchwere Mitfchuld an den gegen die Kirche 
losgebrochenen Stürmen vorwarfen. Cr ließ endlih 1524 eine Schrift De libero ar- 

5 bitrio gegen Luther erjcheinen: zum Angriffspunft wählte er jo einen Gegenjtand, in 
welchem er gegen Luther von der Kirche verdammte Säße zugleich feine eigene Über: 

eugung verfocht. Yuther war in feiner Auffafjung des Verhältnifjes zwiſchen göttlichen 
irfen und menfchlicher Syreiheit auch über den Auguftinismus hinaus gegangen, und von 
chriftlich religiöfen Ausſagen weiter zu allgemein metaphyſiſchen (in der „Assertio omn. 
so artieul.“: „Omnia necessario fieri"). Dem Erasmus entgegnete er dann nad 
längerem Zögern 1525 in der Schrift De servo arbitrio, in der er auf feinen jchroffiten 
(von den jpäteren Yutheranern oft unbefugt umgebeuteten) Säten über diefe servitudo 
beftand. Er lehrt: Allmacht und Allwiſſenheit ift bei Gott, dem Alles unbedingt be: 
ftimmenden, jchlecdhthin eins, und fo dann auch Präfzienz und Prädeſtination; wer aljo 

45 verloren gebt, geht durch denfelben unbedingten Willen Gottes verloren ; Nichts beweiſt 
bingegen das Wort, Gott wolle den Tod des Sünderd nicht: denn man muß unter 
jcheiden zmwifchen dem gepredigten Gott oder Gottes Worte und zwifchen dem verborgenen 
Gotte, Gott jelbft, feinem uns undurchforfchlichen Willen ; man darf auch nicht vorwerfen, 
warum Gott den Willen der Böfen, welchen er bewege, nicht auch ändere: denn recht iſt, 

so was er thut, deswegen, weil er e8 will, und warum er foldyes wirklich in Betreff ber 
Böfen will, gehört zu den Geheimniffen feiner Majejtät ; hie est fidei summus gradus 
credere illum esse celementem, qui tam paucos salvat — justum, qui sua 
voluntate nos damnabiles faeit. So erfolgte ſchon Adams Fall deswegen, teil 
Gottes Geift ihm nicht zum Gehorfam gegen das Gebot beiftand. Freier Wille kann nie 

55 von Menfchen, fondern nur von Gott präbdiziert werben; wollte man ben Namen je noch 
bei Menſchen gebrauchen, fo könnte man e8 nur mit Bezug auf das, was unter ibm 
fteht und worüber er zu verfügen hat, nicht aber mit Beziehung auf Gott: und aud der 
in jenen Verfügungen ſich bethätigende Wille jelbit wird einzig eben durch Gottes Willen 
regiert. Seine erlöfende Wirkjamteit will dann zwar Gott an das Wort binden, aber 

co nur infofern, ala der Geift nur durd das Wort wirkt, nicht infofern, ald ob er durch 


Luther 737 


dieſes überall wirken und dann die Annahme dem menſchlichen Willen anheimſtellen würde. 

Luther will dieſe hartllingenden Lehren offen vorgetragen haben; nur ſolle man nimmer: 

mehr ein Eindringen in den verborgenen Willen verfuchen, vielmehr einfach an den ges 

offenbarten, das Wort, fih halten; jo werde dann gerade erft in dieſer Lehre bon der 

Notwendigkeit und Unwandelbarkeit des göttlichen Wollens der Glaube Sicyerheit finden; 5 

a. Unbegreifliche aber werde er als ſolches hinnehmen, bis des Menſchen Sohn fich offen- 
ven iverbe. 

Am meiften mußte aber Luther auch jet noch der Kampf gegen denjenigen Feind 
angelegen fein, der innerhalb der eigenen fünche fi) immer zu behaupten fuchte, gegen 
jenen Geift faljcher Freiheit. Karlftabt (vgl. d. A. Bd X ©. 76f.) batte nach Luthers 10 
Rückkehr von der Wartburg nur jcheinbar ſich beruhigt. Er verjenkte ſich jegt im mittel» 
alterlih myſtiſche Ideen mie diejenigen, von melden Münzer und die Ztwidauer Propheten 
—— waren, wollte als —2*8 Laie und Bauer leben, wollte dann das Pfarr⸗ 
amt in Orlamünde, das mit dem ihm übertragenen Wittenberger Stiftsarchidiakonat ver— 
bunden war, jelbjt ausüben und ließ ſich von der dortigen Gemeinde dazu wählen, die 15 
er für feine Grundjäße gewann, beftritt ferner von feinem vermeintlich geiftlihern Stand: 
punkte aus die Präſenz des Leibes Chrifti im Abendmahl, während er fich zugleich in 
äußerlicher Weife ans — * des Alten Teſtaments hielt, auf Grund desſelben die Bilder 
verbot, dagegen die Polygamie zuläſſig fand u. ſ.w. Auf Grund des ATS meinten auch 
andere zu kirchlichen, jozialen und bürgerlichen Neuerungen —— zu dürfen: man hörte 20 
namentlich von einer —— des moſaiſchen Jubeljahres reden, wo die ver— 
kauften Grundſtücke an die urſprünglichen Beſitzer zurückfallen ſollten. Inzwiſchen kam 
Münzer, der die Hauptperſon unter jenen Schwärmern in Zwickau geweſen, dann aber 
anderwärts umhergezogen war, nad Mitteldeutſchland zurück, wurde 1523 Pfarrer in All 
tedt und arbeitete auf eine Revolution zur — eines Reiches der Heiligen in 25 
einem Sinne bin (mit ihm wollten übrigens Karlftabt und die Orlamünder feine Ge 
meinſchaft haben). — Gegen Karlſtadt ſchritt, nachdem Luther die Drlamünder vergeblich durch 
perjönliche Einwirkung (im Auguft 1524) zurechtzubringen verfucht hatte, der Kurfürjt ein: 
er jebte ihn ab und verwies ihn des Bandes. Gegen diefe ganze Richtung gab Luther 
am luß des Jahres 1524 und Anfang des Jahres 1525 die größere Schrift „Wider so 
die bimmlijchen Propheten ꝛc.“ heraus. Die neuaufgetretene Frage über das moſaiſche 
Geſetz beantwortete er darin vom Mittelpunkt feiner Heilslehre aus: das Geſetz ift über: 
haupt aufgehoben in Chriftus, welcher des Geſetzes Ende ijt; fofern dann auch die Chriften 
nad göttlichen Geboten leben jollen, find diefe doch jo wenig mehr die mofaifchen jelbft, 
daß letztere vielmehr alle insgefamt aufgehoben bleiben, fondern fie find die jedem Menfchen ss 
ind Herz gefchriebenen, die mofaischen aber nur, jo weit diefelben mit dem Neuen Teſta— 
mente und dem natürlichen Gefege gleichjtimmen, ja mit —— Ein Ding ſind. Eben 
ieran, nämlich an die innige Beziehung, welche Luther wirklich zwiſchen dem wahren Ge— 

lte der moſaiſchen Gebote und zwiſchen den Gewiſſensgeboten erkannte, ſchloß ſich der 
praktiſche Gebrauch, den er doch vom Dekalog (vgl. Katechism.) machte. Und ferner gab 40 
er zu, man möge auch für das Gebiet des weltlichen Regiments manch fein Erempel aus 
Mofe entnehmen; aber die Gebote jelbft geben bier unter Chriften nicht von Moſe, ſon— 
u bon der Obrigkeit aus; nicht Mofes Rechte, fondern Eaiferliche Rechte follen gehalten 
werben. 

Das Feuer griff weiter; eine bon Luther längſt befürchtete allgemeine Empörung 45 
drohte im Bauernkriege loszubrechen. Daß die revolutionäre Bewegung im Bauernitand 
keineswegs erjt eine Frucht der evangelichen und reformatorischen Predigt, fondern aus 
den politifchen, ölonomiſchen und fozialen Verhältniſſen hervorgegangen war, zeigen flar 
ihre bedrohlichen Erjcheinungen und Ausbrüche ſchon ſeit Ende des vorangegangenen Jahr: 
—— Aber in jener glaubte fie eine Beſtätigung auch für die von ihr beanſpruchten 50 

echte und Freiheiten zu finden, und während fie durch jene jedenfalls ermahnt war, die 
Ansprüche nur auf dem Wege des Rechts und der Ordnung geltend zu machen, vermochte 
fie von den Obrigfeiten und herrſchenden Klaſſen auf diefem Wege nichts zu erreichen. 
Münzer und Genofjen wollten mittelft jener Bewegung ihre freilih nur gemwaltfam zu 
realifterenden ſchwärmeriſchen und fanatischen Ideen von Chrifti Neich durchjegen. 55 

Den Münzer nun hatte Luther fogleich ohne weiteres als falfchen Propheten verworfen. 
Diejenigen Bauern aber, welche nicht mie jener über das objektive evangelifche Wort fich 
erheben wollten, bemühte er jich, erjt mit berzlicher Teilnahme zu belehren, daß die chrift- 
liche Freiheit nicht eine fleifchliche fei, fondern auch mit Leibeigenichaft zufammenbeftehen 
könne; Eingriff in die Güter der Obrigkeit und Aufftand gegen diefelbe fei verboten ; co 

RealsEncyllopäble für Theologie und Kirche. 3. U. XI, 47 


738 Luther 


tolle ihnen die Obrigkeit feinen chriftlichen Pfarrer geben, jo jollten fie felbft einen wählen 
und dann auch felbjt ernähren; wollte man ihnen das Evangelium ſelbſt wehren, fo be 
dürfen fie biergegen feiner Gewalttbaten; fie follen fliehen und das Evangelium immer 
im Herzen bleiben lafjen. Die ftärfften Worte richtete er zugleih an die andere Seite, 

5 die Fürſten und Herren, welche den gemeinen Mann ſchinden. Da aber, ohne der Be 
lehrung zu achten, die „mörberifchen und räuberifchen Notten“ losbrachen und wüteten, 
gebot er in Gotted Namen mit „Stechen, Schlagen und Würgen” ihr Teufeldwefen nieder: 
zufchlagen. Er rechtfertigte fih dann gegen die bittern Vorwürfe, die ihn ſelbſt wegen 
joldher Härte trafen, — mahnte nad) dem Siege zu Barmherzigkeit mit Hinweis darauf, 

10 daß nicht Menſchenhand, fondern Gott den Aufruhr geſtillt, — und kündigte den grau: 
jamen „Sünterlem”, den „mütigen, unfinnigen Tyrannen“, einen ewigen Zohn an, gegen 
den der Tod durch die Hand der Bauern ein Geringes geweſen wäre. So in ben 
Schriften: „Ermahnung zum Frieden 2c.“; „Wider die mörderiſchen Rotten“ ꝛc.; „Send: 
brief v. d. harten Büchlein ꝛc.“, 1525. 

15 Wie der den Bauernkrieg erzeugende Geiſt innerlich, jo drohte der Sieg jegt äußerlich 
dem Evangelium ſchwere Gefahr, indem die Katholischen, obgleich fie nur im Bunde mit 
den Evangelischen gefiegt, doch aus der Neaktion gegen die Bewegung unter den Bauern 
eine Reaktion gegen die neue Lehre überhaupt hofften machen zu fünnen. — Sn folcher 
Zeit der Drangfal, noch während des Krieges, von Anjchlägen gegen feine eigene Perjon 

20 vernehmend, zugleich ſich jelbit jchon alt fühlend und dem Tode nahe meinend, faßte 
Luther einen perfönlichen Entſchluß, welcher; dazu noch jo raſch als möglich ausgeführt, 
bei den Feinden Gefchrei des Hohnes und üble Nachrede, bei manchen Freunden ängit: 
liches Bedenken hervorrufen mußte: er vermäblte fih am 13. Juni 1525 mit der vor: 
maligen Nonne Katharina von Bora (j. d. A. Bb III ©. 321f). Er that es in eblem 

26 Glaubenstrotz gegen feine Feinde, — in der Hoffnung, ob der Verachtung, die ihn des- 
halb treffe, werden die Engel lachen und die Teufel weinen — ohne von Liebesleidenjchaft 
ſich bewegt zu fühlen — um vor feinem Tode noch ein Zeugnis abzulegen für die Ehre, 
die er jelbft dem Eheftand geben lehrte, auch um jeinem Vater durch Sorge für Nach— 
fommenfchaft gehorfam fich zu ermeijen. 

30 Am 5. Mai 1525 war Luthers Beichüser, Friedrich der Weife, geftorben. Während 
er innerlich ſchon ganz der evangeliichen Lehre zugetban war (vgl. J. Köftlin, Friedrich 
der Weiſe und die Schloßfirhe zu Wittenb., Fetichr. 1892, und ThStK 1882, 700f. 
1893, 609 f}.), hatte er doch ald Landesherr ſich grundfäglic darauf beſchränkt, ihr freien 
Naum und Schuß zu gewähren, indem er immer noch auf eine allgemeine Reformation 

5 für die abendländiſche Chriſtenheit oder wenigſtens die Kirche des deutjchen Reiches hoffte. 
Sein Nachfolger Jobann war vielmehr zu jelbitjtändigem Iandesherrlichem Vorgehen inner: 
halb feines Gebietes bereit. Eine reichörechtliche Ermächtigung dazu gab dann der Reiche: 
tagsbeſchluß von Speier 1526. 

Über weitere Fortfchritte in der Ordnung des Gotteöbienftes, für welchen er jet 

40 deutjche Liturgifche Gefänge bergeftellt hatte, berichtete Yutber 1526 in der Schrift „Deutiche 
Meſſe 20.” Auch für die Mochengottesdienjte jorgt hier Yuther: es follen biblische Bücher 
in ihnen burchgenommen werben. Ferner dringt er auf eine Katechiäsmusuntermweifung. 
Vornweg aber verwahrt er ſich wieder, daß aus den Formen fein neues Gejeg gemacht 
werde; jo joll man denn auh da, mo man andere gute Ordnung habe oder es beſſer 

45 machen zu fünnen glaube, nicht meinen, diefe MWittenbergifche annehmen zu müſſen. Das 
Augenmerk will er gerichtet haben „auf die Jugend und die Einfältigen“, um jene zu 
erziehen, dieje zu reizen, — auf die faktifchen Zuftände, da viele noch nicht Chrijten find 
und das mehrere Teil erſt fteht und gafft; eine andere Weiſe rechter evangelifcher Orb» 
nung müßte nicht jo öffentlid unter allerlei Wolf gejchehen, jondern diejenigen, die mit 

50 Ent Chriften jein wollten, müßten mit Namen ſich einzeichnen und in einen Haufen 
allein fich verfammeln zu eigenen Gottesdienſten, wo dann aud nad Mt 18 Zucht geübt 
werden fönnte und wo es nicht vieles und großen Gefanges, auch nur einer kurzen, feinen 
Meife für Taufe und Saframent bedürfte. — Die allmähliche Umgeftaltung des Tauf: 
ritus vollzieht das „DTaufbüchlein“ 1523 und 1527. — Die erfte evangelifche Ordination 

65 erfolgte zu Wittenberg im Mai 1525, indem zuerft G. Nörer in fein Predigtamt bafelbit 
feierlih mit Handauflegung und Gebet eingeführt wurde. Luther hatte längjt, beſonders 
in feiner Schrift De captiv. Babyl., das katholiſche sacramentum ordinis, burd 
welches einer vermöge bejonderer Geiftesmitteilung zum Priejter werben follte, verworfen, 
und an feine Stelle nur die ordentliche Berufung zum Amte der Predigt und Sakra— 

@ mentövertwaltung gefegt, das unter den vielen Ghriften priejterlihen Charalters be 


Luther 739 


ſtimmten Einzelnen zu übertragen ſei. Aber als angemeſſener menſchlicher Ritus dabei 
ſollte die Handauflegung mit Gebet in feierlichen gemeindlichen Gottesdienſten dienen: ſo 
zuerſt bei Rörer 1525; ſpäter, ſeit 1535, ift dann, nach Luthers Rat, eine ſolche Orbina- 
tion al3 einmaliger Aft der feierlichen Berufung ins Predigtamt überhaupt an denen, die 
ſich dazu in einer Prüfung tüchtig gezeigt hatten, vollzogen worden: jo wurde Wittenberg 5 
Ausgangsort au für dort geprüfte und ordinierte Prediger anderer Orte und Länder 
(vgl. ©. en ‚2. und die Ordination 1883; Buchwald, Wittenberg. Ordiniertenbuch 
1537 — 1560). 

Auch eine evangelifch Firchliche Organifation im ganzen, nämlich nicht bloß ein für 
fich beitehendes evangeliſches Gemeinmwejen, fondern auch eine beftimmte Verfafjung und ı0 
fortwährende Leitung für dasjelbe kam jebt zu ftande, — und zwar zuerft eben durch 
jenen neuen Landesherrn Luthers, auf Luthers Andringen und Weifungen hin, mittelft der 
auf feinen Rat 1527—29 vorgenommenen Bifitation. 

Luther fand, daß die Zuftände das Einfchreiten einer höheren, obrigfeitlihen Gewalt 
erforberten. Er flagte ſchon 1525 über Zuchtlofigkeit des Volkes, Undank gegen Gottes ı5 
Mort, Daniederliegen der Pfarreien u. ſ. w, mwegegen der Landesherr fi) als treues 
Merkzeug von Gott gebrauchen lafjen möge. Auf die Pflichten, welche einer chrijtlichen 
Obrigkeit in diefen kirchlichen Dingen obliegen, find wir ſchon im Vorftehenden (oben ©. 735) 
bingeführt worden. Sie foll überall wehrend und ftrafend gegen externas abomina- 
tiones fie gegen publica flagitia einjchreiten, — foll, wie Luther jet namentlich in 20 
feiner Vorrede zum Bifitatorenunterricht 1528 erklärte, aller Zwietracht und „Rotten“ unter 
ihren Untertbanen wehren; indem er ferner in ihr den Vormund der Jugend und aller 
der religiöfen Unterweijung Bebürftigen fieht, will er, daß fie auch widerſpenſtige Stäbte 
und Dörfer zum Unterhalt ver Prediger anhalte. Und meiter fol dann ebenderjelben 
wegen. ber Hoheit, die ihr als mweltlicher Obrigkeit von Gott verliehen ift, auch innerhalb a5 
der chriftlihen Gemeinde als foldyer und von feiten diefer Gemeinde eine höhere Stellung 
mit Bezug auf die innerfirchlichen Angelegenheiten überhaupt, auf die Herftellung und 
Handhabung der kirchlichen Ordnungen im einzelnen, die Beitellung der einzelnen kirch— 
lichen Ämter, die kirchlichen Viſitationen u. ſ. to. zuerkannt werden. So follen in Städten 
die Stadträte ald commembra ecclesiae die Geiftlihen berufen. So follte jetzt jene so 
Viſitation durch den KHurfürften angeordnet werden. Die wirkliche Ausübung folder Be: 
fugniſſe gehörte nach Luther nicht zur obrigkeitlichen Gewalt ald folder. Gern hätte fie 
Luther einem evangeliich gearteten Epijlopat übertragen. Aber er wußte, wie er in jener 
Vorrede fagt, feinen, der „zum rechten Bijchof: und Befucheramt rechten Befehl hatte,“ 
und bat daher den Kurfürften ala feine von Gott verordnete Obrigkeit, „dab ©. Kurf. ss 
Gn. aus chriftlicher Liebe (dem Sie nach meltlicher Obrigkeit nicht jhuldig find) und um 
Gottes willen wollten etliche Perjonen zu ſolchem Amt fordern und ordnen.” Später 
(1542 in „Exempel einen rechten chriftl. Bifchof zu wählen“) jagt er von den evangelifchen 

ürften ſelbſt, daß fie jegt „Notbifchöfe fein müſſen“. — Anders wollte die heſſiſche 

ynode in Homberg 1526 von den evangelifchen Prinzipien aus die Kirche geſtalten: «o 
nachdem auch dort die evangelifche Predigt durch den Fürften eingeführt war, follten nun 
echte Belennergemeinden durch fürmlichen Zutritt der einzelnen fich bilden, und dieſe follten 
unter einem Synodalregiment, in welchem jedoch Fürft und Adel eine Hauptitelle behielten, 
fich felbit regieren, das Pfarramt beftellen und rechte Zucht üben. Luther aber, vom Land» 
grafen befragt, verwarf zwar auch jeßt nicht eine ſolche Idee an fich, ja dachte ſelbſt noch as 
(Br. v. 29. März 1527) an eine echte „Sammlung der Chriften”, welcher allein das 
firchliche Strafen zuſtehen follte, und hoffte fogar, fie jollte durch die Vifitation angerichtet 
werden, entgegnete jedoch: „ich kann noch nicht jo fühn fein, jo einen Haufen Gefege mit 
jo mächtigen Worten bei uns vorzunehmen”; man folle doch erjt wirflih Pfarren und 
Schulen mit guten Perjonen verjorgen und diejen gehörige Anmweifung geben; danach so 
möge man weiter gehen, wie ſich die Sache wohl jelbjt werde geben und zwingen. Das 
mar denn der Grundjaß, nach welchem bei der jächfiichen Vifitation verfahren wurde. Und 
bie Ergebnifje derjelben waren keineswegs geeignet, jofort zu einem Trachten nach ibealeren 
Derfafungs ormen Mut zu machen oder jene von Luther ſelbſt 1527 noch auögefprochene 
Hoffnung zu verwirklichen: rustieis nihil discentibus, nihil sceientibus, nihil oran- s5 
tibus, nihil agentibus, nisi quod libertate abutuntur ete. So tritt denn ber Ges 
danke, im Volke eine echte Chriftengemeinde auch in äußerer Verfaſſungsform darzuitellen, 
gerade jet vollends ganz zurüd hinter dem Beftreben, erft durchs Geſetz den Nichtchriſten 
zu wehren und durchs Evangelium fie erſt dem wahren Chriftentume zu gewinnen; das 
objektive Kirchentum bleibt dem Wolfe in derfelben Form, welche es bei Einführung der co 

47* 


740 Luther 


Neformation annahm, auch fernerhin gegenüberftehen: in einem die Gnabenmittel dar- 
bietenden Pfarramt unter vom Landesherrn eingejetten und ihm verantwortlichen Bifita- 
toren oder Superintendenten ; daß aber nun dieſe Form eine an fich geforderte ſei, bat 
Luther fo wenig je auögefprochen, ald die Überzeugung, daß die Zuftände, durch welche 
5 fie thatſächlich gefordert erjchien, immer biefelben bleiben müßten. 

Die Vifitation fand alſo ftatt 1527—1529; vgl. Burkhardt, Geſchichte der jächfifchen 
Kirchen: und Schulvifitationen 1524— 1545, 1879. Zum „Unterrihte der Vifitatoren 
an die Pfarrherren“, welden Melanchthon verfahte, jchrieb Sutber die Vorrede. Er jelbit 
war jeit Ende Oftober 1528 in einem der Bezirke ald Bifitator thätig. — Auf die Vifi- 

ıo tation bin entſprach er (vgl. Schon in der „deutichen Mefje”) einem Hauptbebürfnifie, 
welches beſonders auch fie wieder ans Licht gejtellt hatte, indem er 1529 feine beiden 
Katechismen erjcheinen ließ (vgl. den A. Katechismen Luthers Bd X ©. 130 ff). 
Mit der reformatorifchen Thätigfeit, die Luther in der Kirche übte, verband ſich endlich 
ſehr enge und — äßig das wärmſte Intereſſe fürs Schulweſen (vgl. Brüſtlein, 
15 Luthers Einfl. auf das Volksſchulweſen u. j. w. in Neuß und Cunig, Beitr. 5. d. tbeol. 
Wiſſenſch. IV, S. 89ff., auch ın bei. Abdruck 1852; Schäfer, De l’influence de Luther 
sur education du peuple, Strassb.1853). Schon die Leisniger — hatte den 
Jugendunterricht und zwar auch den der Mädchen, für ein hochnötiges Amt erklärt. 1524 
hatte Zuther ſelbſt eine Schrift ausgehen laſſen „an bie Ratsherrn aller Städte deutjchen 
2» Landes, daß fie hriftlibe Schulen aufrichten und halten follen“ ; in demjelben Jahre ver: 
fehrte er mit Spalatin über einen Schulplan. So ſchließt denn auch der Vifitatorenunter: 
richt mit einem Abfchnitt über die Schulen. Aus der nachfolgenden Zeit vgl. befonders 
die „Predigt, daß man die Kinder zur Schule halten ſoll“ 1530. — Es ift, fo lehrt er, 
Sache der Obrigkeit, für Errichtung von Schulen zu forgen; die Kinder dahin zu fchiden, 
25 ift eine Pflicht der Eltern, zu der fie von der Obrigkeit follen angehalten werden: denn 
fürs allgemeine Wohl ift aufs höchſte daran gelegen. Luther bat dabei hauptſächlich das 
Bedürfnis der Kirche, einen Nachwuchs fürs Predigtamt zu befommen, im Auge, wofür 
ihm vor allem der (von den Waldenfern und Böhmen zu ihrem Schaden ——— 
Unterricht in den alten Sprachen von Wert iſt, — und ferner das Bedürfnis des 
30 lichen Regimentes (jo auch der Viſitations-Unterricht). Dies, und ferner der Einfluf 
eines etwas einfeitigen Humanismus, hatte zur Folge, daß die Frucht der reformatori- 
jchen Beitrebungen zunächſt doch nod nicht ein allgemeines Volksſchulweſen war: Me: 
lanchthon im Vifitationg-Unterricht redet bloß von gelehrten Schulen. Zuther ſelbſt indeſſen 
ſehen wir auch für Beftellung einer schola vernacula bejorgt und nicht minder für 
35 Mädchenunterricht, wie er denn auch diefen in der Schrift an die Ratsherrn allgemein 
gefordert hatte. 

Indeſſen war die Abendmahlsfrage zu einem Gegenftande ausgedehnten 
Kampfes und umfafjender Lehrausführungen für Luther herangewachſen. Schon ehe 
Luther die Transfubjtantiationslehre vertwerfend, doch im Gegenſatz gegen die Lehre 

so der Böhmiſchen Brüder (oben ©. 735,35) für Die wirkliche Gegenwart des Yeibes Chrifti 
öffentlih eingetreten war, ja wohl ichon vor feiner Abreife nah Worms 1521 (vgl. 
m. Theol. 2.5? 1, 395), hatte er von dem Niederländer Honius eine fchriftlihe Aus- 
führung zugefchictt erhalten, worin das „ift” der Einjegungsmworte ald bloßes „significat“ 
gedeutet war, Luther ließ dieſe Zufendung unbeantwortet. Zwingli, an den bie: 
45 jelbe auch gelangte, acceptierte die jchon jeinem bisherigen Standpunkt entjprechende Deu: 
tung und trug fie namentlich in feinem commentarius de vera et falsa religione 1525 
vor. Luther aber, als er wahrnahm, daß auch Zwingli und Leo Judä, ferner auch Delo: 
lampad die wahre Gegenwart des Leibes Chrijti verwarfen, erſchien ihre Anſchauung 
bon vornherein in engfter Verwandtſchaft mit der Karlſtadtſchen und ber ſchwärmeriſchen, 
60 falſchen geiftlichen überhaupt. Über der heftigen, ja leidenſchaftlichen ung, in melde 
ihn dieſe verſetzt hatte, jehen wir ihn zu einer rubigen Prüfung des — welchen 
die Geſchichte ſeither zwiſchen Zwingli und Karlſtadt genugſam erwieſen bat, nicht kommen. 
In mancherlei weiteren Geſtaltungen — wie bei Schwenkfeld, Krautwald, — ſah er dann 
die „Peſt“ der „Saframentiererei” wachſen und über das Gebiet bes ewangelifcpen Be 
55 fenntnifjes ſich verbreiten. Er weiß nicht anders, als daß entweder er jelbft oder jene des 
Satans Diener fein müſſen. Sah er doch Zwingli bald auch fchon in anderen Haupt: 
jtüden, über „Taufe, Erbfünde, der Saframente br äußerlih Wort, ungejchidte Dinge 
lehren“ (Br. 4, 25); meinte er doch auch bei den gegenwärtigen „Salramentsrotten” den 
Münzerſchen Aufrubrgeift zu erkennen. Deffentlich zeugte er wider fie 1526 in einer Bor 
co rede zum (verbeutichten) Syngramma Suevicum gegen Delolampad. Dann erjchien 


Luther 74 


von ihm (doch nicht von ihm felbft herausgegeben) ein „Sermon v. d. Sakramenten — — 
wider die Schtwärmgeifter” und im — 1527 gab er eine größere Schrift „Daß 
dieſe Worte — — noch feſtſtehen“ heraus. Inzwiſchen ſchrieben gegen ihn Oekolampad 
und zu wiederholtenmalen Zwingli, wobei dieſer ſich eine freundliche Haltung zu geben 
verſuchte, in der That aber mit verletzendem ſchulmeiſterlichem Tone ſprach. — wollte 6 
darauf noch eine letzte und eingehendſte Ausführung geben in der Schrift „Vom Abend— 
mahl Chriſti, Bekenntnis“ 1528; die weitere Entgegnung Zwinglis, der jetzt auch grob 
und heftig wurde, ließ er unbeantwortet. Während dann Landgraf Philipp im Hinblick 
auf die große Gefahr, welche der Reichstagsbeſchluß von Speier 1529 und weiter ein vom 
Kaiſer mit Frankreich und dem Papfte geichlofjener Friede über den Proteftantismus brachte, 10 
eifrig eine Vereinigung mit allen Anhängern der Reformation betrieb, erklärte fich Luther 
gegen jedes Bündnis, in welchem man die Ketzerei mit ftärken helfe. Und zu dem Ber: 
ſuche Philipps, durch ein in Marburg zu baltendes Gefpräh Vereinbarung in ben Streit- 
punkten herbeizuführen, ließ er zwar, Rh Hoffnung auf Erfolg, fich herbei, fand auch in 
dem Geſpräche (1. bis 3. Oktober 1529), bei welchem er felbft dem von ihm ſtets adh- 16 
tung®- und liebevoller behandelten Defolampad, Melanchthon dem Zwingli gegenüberftand, 
bei feinen Gegnern die von ihm vordem nicht erwartete Übereinftimmung mit feinen Sätzen 
in betreff jener anderen Lehrpunkte (vgl. die von ihm felbit aufgefegten Artikel der Ver: 
einbarung), blieb aber in betreff des Hauptpunftes, der Abendmahlslehre, im Widerfpruch 
mit ihnen; deshalb meigerte er fich, fie Brüder zu nennen, obgleich er Frieden und Liebe 20 
Br Die Fürften ſelbſt machten dann die Annahme der fogenannten Schwabadher 
ikel, zu welchen er jene Marburger noch umgearbeitet hatte, zur Bedingung der Teil 
nahme an ihrem Bunde. — Was Lutherd ganze Stellung zu diefer Abendmahlsfrage 
betrifft, jo bekannte er 1524 (Br. 2, 577): hätte ihn fünf Jahre zubor jemand berichten 
mögen, daß im Abendmahle bloßes Brod fei, fo wäre ihm hiermit ein großer Dienft ge= 25 
than worden und er habe jelbft auch harte Anfechtung darüber gelitten, indem er gejehen, 
daß er damit dem Papfttum den größten Puff hätte geben fünnen. Mas ihn aber bei 
feiner Annahme der wahren Gegenwart des Leibes Chrifti beharren ließ, war nicht ein 
bloßes Kleben am Buchitaben der Einfeßungsworte, dergleichen ihm ja fonft nicht eigen 
tar, jondern vielmehr der heifbegierige und dankbare Gedanke an eine foldye individuelle so 
Verfiegelung und Darbietung der durch dieſes Leibes Tod gewonnenen Sündenvergebung 
in der realen Darreihung eben dieſes Leibes felbft, und zugleich gegenüber den Zweifeln 
an der Möglichkeit einer ſolchen Gegenwart diefes menschlichen Leibes als folchen der Ge- 
danke and volle Einswerden des Göttlihen mit dem Menfchlichen in diefem SHeilande 
Chriftus. Hiermit mweift er die Einwendungen ab, daß die Gegenwart des Leibes un: 85 
nötig und unnüß und dab fie undenkbar fei. In dem „Belenntnis“ vom Abendmahle 
ftügt er fie auch durch Ausfagen über bdreierlei (ſchon von Scholaftifern vorgetragene) 
Meifen, in denen Gott und jo auch der Gottmenſch Chriftus und fein Leib an einem Ort 
fein könne: nämlich localiter (jo nur an Einem Orte), definitive oder unbegreiflich (d. h. 
räumlich nicht gebunden und ohne eigene Raumausdehnung) und repletive (alle Orte „o 
ugleich füllend) ; fo, jagt er, fomme auch dem Leib Chrifti, und zwar fchon von Chrifti 
enſchwerdung an repletive Allgegenmwart zu, macht indejjen für fein Sein im Abend: 
mahlsjaframent, two er auch, obne doch räumlich gebunden ji fein, fih von uns finden 
und greifen laſſe, fpeziell feine definitive Allgegenwart geltend. Daß derjelbe aber wirklich 
jo gegenwärtig fei, dafür genügt ihm das Einſetzungswort des Herm, und dagegen find 46 
ihm alle auf die Möglichkeit bezüglichen Einwendungen ein gottlofer Vernunftbünfel. So 
bebarrt Luther auf diefer leiblichen Gegenwart und ihrem Werte. Nicht minder jedoch 
hält er ſtets auch feit, daß nicht das leibliche Genießen für fich nüte, fondern nur das 
Hinnehmen in dem Glauben, zu deſſen Anregung eben das dem Gnadenwort hier bei- 
gegebene höchfte Pfand dienen Ion, und daß es ſich dabei handle um Nuten und Heil so 
für die Seele, mit deren Genefung dann auch dem Leibe geholfen werde. Bei diefer ganzen 
Ausführung darf endlich nicht überfehen werden, daß foldhe Momente, welche in dieſen 
Streitjchriften zurüdtreten, deshalb nicht etwa von Luther jegt überhaupt hintangeftellt oder 
gar aufgegeben werden. Das Gegenteil erhellt aus gleichzeitigen und fpäteren, bejonders 
praftiih populären Schriften, 3. B. den Katechismen und der „Vermahnung zum Sa— 55 
frament des Herrn“ 1530. & fümpfte gegen die Auffafjung des Mahles als einer 
bloßen ſymboliſchen Gedächtnisfeier; daß aber wirklich in ihm das Gedächtnis Chrifti ge 
feiert, fein Leiden und Gottes Gnade geehrt werden folle, ftellt doch auch er ſelbſt wieder 
als erjtes hin; und zwar foll e8 ein öffentliches Gedächtnis fein, — weshalb Luther jogar 
Bedenken gegen Privatlommunionen äußerte, Was ſodann die Frucht des Sakramentes 0 


742 Luther 


für den Genießenden anbelangt, jo legt er das Hauptgewicht immer wieder auf das Wort: 
„für euch gegeben“, und hiermit auf die durch Chriſti Tod hergeftellte Verſöhnung und 
Vergebung, lehrt aber zugleich, daß fo das Herz auch zur Liebe des Nächten ertweitert 
und erfriicht werden und daß das Saframent felbft auch das Herz erfrifche zur Liebe 

5 des Nächten und „die Einigkeit der Chriften in einem geiftlichen Leibe Chrifti durch 
einerlei Geift, Glauben, Liebe und Kreuz u. ſ. w. vorbilden und zeigen” ſolle. Dagegen 
bat Luther, foweit wir fehen, nur in jener Schrift, „daß dieſe Worte u. f. m“ vom 
Jahre 1527, und zwar im Anſchluß an Worte von Irenäus und Hilarius, und in einer 
(durh V. Dietrich herausgegebenen) Predigt auch fo fich geäußert, ald ob der ſakrament— 

10 lihe Genuß des Leibes Chrifti durch Gläubige auch direft (wie ein pdpuaxor dda- 
vaolas) ihrem Leib ewiges Leben brächte. Überall fonft erfcheint bei ihm die Beziehung 
auf unfere Leiblichfeit fo vermittelt wie im Satz des Gr. Katechismus: „mo die Seele ge: 
nejen ilt, ift dem Leib auch geholfen.” Seine Lehre von der Bedeutung des Abendmabls 
bleibt bis zu feinem Ende dieſelbe. Er faßt fie z. B. noch in feiner Schrift „Wider die 

15 32 Art. der Theologiften zu Löwen” 1545 darın zufammen, daß man in bemfelben 
Vergebung der Sünden und ewiges Leben habe. 

Unter den gefährlichen Ausfichten, welche eine Vereinigung der Anhänger ber Nefor: 
mation jo wünſchenswert gemacht hatten, verfammelten ſich die Reichsftände 1530 mit 
dem Kaifer zu Augsburg, wo endlich definitiv über das Verhältnis des Reiches zu den 

0 Proteftanten entjchieden werben follte (j. Bd II ©. 242ff.). Luther wurde von feinem 
Kurfürften in —— zurückgelaſſen; es konnte von vornherein nicht die Rede davon ſein, 
den vom Kaiſer und Reich Geächteten nach Augsburg mitzunehmen. Das Bekenntnis 
aber, welches in Augsburg vorgelegt wurde, beruhte, durch Melanchthon geſtaltet, auf 
Vorarbeiten, an welchen Luther ſelbſt den weſentlichſten Anteil hatte: die von der Kon— 

25 feſſion vorangeſtellten wichtigſten — ———— geben den Inhalt der Schwabacher Artikel 
beinahe reg und großenteild mit denfelben Wendungen und Ausdrüden twieder (vgl. 
Knaake, Luthers Anteil an d. Augsburg. Konfeffion, 1863). Er billigt den Entwurf am 
15. Mai: er wüßte nicht3 zu ändern, könne auch nicht „fo fanft und leife treten“. Er hätte 
allerdings zu einem fo * maßhaltenden Zeugniſſe ſchwerlich je ſelber innerlich ſich be— 

so ſtimmt gefunden; er erklärt am 29. Juni: pro mea persona plus satis cessum est; 
er kann au, als die gute Abficht des Maßhaltens mißlungen war, die Bemerkung nicht 
zurüdhalten: „Satan bene sensit apologiam vestram Leifetretterin dissimulasse ar- 
ticulos de purgatorio, de sanctorum cultu, et maxime de Antichristo Papa“. 
Indeſſen verwahrte er fich felbft überhaupt dagegen, daß man feiner Autorität folge. Groß: 

35 artig ift die Zuverficht, die er während der ſchwankenden Verhandlungen unverrüdt zu 
Gott begt, und mit der er Theologen und Politiker, feinen Kurfürften, den Kanzler Brüd, 
den Melanchthon in feinen Koburger Briefen zu beruhigen weiß. Bertrauensvoll folgt er 
aud den Schritten feines leife tretenden, Vermittelung erfehnenden Freundes, obgleich ein- 
mal längeres Ausbleiben von Briefen aus Augsburg feine Ungebuld erregte und Melanch— 

0 thon anderen wegen zu großer — — verdächtig wurde; er ſelbſt ſieht ſchon bei 
Uebergabe der Konfeſſion keine Möglichkeit, noch mehr nachzugeben, giebt auch bald alles 
Hoffen und Wünſchen in Betreff einer Vereinigung auf („doctrinae concordia plane 
impossibilis, nisi Papa velit papatum suum aboleri“), hofft dagegen jegt noch auf 
eine „politiiche Eintracht“, d. h. J eine gegenſeitige ſtaatliche Duldung der beiden Reli— 

45 gionsparteien im Reiche. Er zeigt hierin jetzt und auch ſonſt einen Haren, tiefen, geraden 
Blid in die trennenden Grundfragen, wie ihn Melanchthon nicht befaß; er nimmt aber 
dennoch diefen warm in Schuß, — ruhig in dem Gedanken, daß Chriftus Iebe; er felbit, 
Luther, werde, wenn die Seinigen je „den Adler in den Sad fteden ließen“, ficher kommen 
und ihn befreien (Br. 4. 155). 

50 Mährend der Reichsabſchied den Proteftanten, damit fie fich unterwürfen, nur nod 
furze Bedenkzeit geftattete, ließ der Kaifer, da die proteftantifchen Reichsfürften und Städte 
jegt zu einem feften Bunde in Schmaltalden ſich zuſammenſchloſſen und zugleih die Ge 
a des Türfenkrieges drängte, doch wieder Bergleichöverfuche vornehmen. Sie führten 
zum Nürnberger Religionsfrieven 1532, d. h. wirklich zu einer „politiichen Eintracht” in 

55 jenem Sinne, die bis zu einem entjcheidenden allgemeinen Konzile beftehen follte. Xutber 
hatte bei den ——— darüber die Pflicht der Nachgiebigleit gegen die proteftan- 
tijchen Fürften felbft mit großem Nachdrude geltend gemacht: mer zu bart ſchneuze, ber 
zwinge Blut heraus; fie jollen fich begnügen, für fich felbft Frieden zu befommen: treten 
andere ihrem Glauben bei, jo dürfe man dies diefelben auf eigene Gefahr thun laſſen; 

so einem latholiſchen Fürften felbjt dürfe man obnedies jo wenig zumuten, feinen Untertbanen 


Luther 743 


das Evangelium freizugeben, als ein proteftantifcher ſich Zwang von anderen gefallen ließe, 
mit feinen Untertbanen zu machen, was jene wollten. 

Zugleich war jeit dem Reichstag von Speier 1529 und Augsburg die Frage befon- 
ders dringend geworden, ob, wenn der Kaiſer den Frieden verteigere, die Fürften auch zu 
bewaffnetem Widerſtande berechtigt oder gar verpflichtet ſeien. Wir hörten, mie Luther, 
von der Wartburg zurückehrend, durchaus feinen folhen Schuß gegen den Kaifer wollte. 
Auch nachher erklärte er: ein Fürft müfje den Kaifer, als feinen Herrn, gegen die Unter: 
thanen nad) Belieben einfchreiten lafjen, wenn er einen verfolgen oder gefangen jegen wolle. 
Gegen er und Trugbündniffe unter evangeliichen Fürften hatte er immer große Ab- 
neigung, er fürchtet, e8 werde darin auf menfchlichen Rik und Hilfe, anftatt auf Gott 10 
vertraut: und Gebrauch der Getvalt gegen den Kaifer vertwirft er ohnedies unbedingt; der 
Kaiſer ſei Kaifer, auch wenn er Unrecht thue, und es werde durch fein Unrecht die Pflicht 
des Gehorfams für die Unterthanen nicht aufgehoben. So lehrte Luther noch jehr be 
ftimmt 6. März 1530, während z. B. Bugenbagen 1529 mit Berufung auf. das Alte 
Teitament für den Fall, daß die Faiferlicde Gewalt gegen Gottes Wort ſich kehre, oder ı5 
daß der Oberherr als Vergewaltiger, Mörder und Türfe aufträte, den chriftlichen Fürften 
Gewalt erlaubt oder vielmehr gewaltſame Verteidigung ihrer Unterthanen geboten hatte 
(Hortleder, Handl. u. Ausfchr. v. d. Urf. d. teutfchen Kriegs u. ſ. w., TI. 2, Bd 2 C.3). 
Auch nad dem Reichstage von 1530, ald der Schmalkaldiſche Bund gefchlofien wurde, 
warnte Luther fortwährend davor, im Vertrauen auf leifchesarm etwas dergleichen zu 20 
unternehmen, ja bebielt feine Abneigung gegen Bündniſſe überhaupt, mahnte tag ſtets 
dringend, das Möglichſte zu thun, um den Frieden zu wahren. Allein ſeine Auffaſſung 
der Frage, ob man dem Kaiſer widerſtehen dürfte, geſtaltete ſich ihm jetzt dadurch anders, 
daß er, angeregt durch die Erklärungen der Juriſten, über den Charakter der Reichsober— 
gewalt ſelbſt beftimmter refleftierte. Dieſe deduzierten: die beſtehenden faiferlichen Geſetze 28 
ſelbſt („der Kaiſer ſelbſt in feinen Geſetzen“) geben einen Widerſtand in Fällen, wie dem 
vorliegenden, zu, nämlich bei öffentlichem, notorifchen Unrecht, wie da, two der Kaiſer, fo: 
lange noch eine Appellation (tie bier an ein Konzil) anhängig fei, zur Strafe jchreiten 
wolle. Dann, fagt er, würde allerdings auch diefe Beftimmung felbft mit zu dem, mas 
bes Kaiſers jei, gehören; es gälte: lex statuit resistere, — ergo resistendum est. 30 
Br. 4, 222. Darüber nun aber, ob es wirklich mit dem beitehenden Rechte jo fich ver: 
halte, weiſt er die Entjcheidung völlig von den Theologen ab an die Yuriften. Nur fo 
viel ſehen wir ihn gerade hierin auch in betreff der Nechte ſelbſt ſehr beftimmt als all 
gemeined Prinzip vorausjegen, daß man nicht irgend welche einzelne äußere Form bes 
weltlichen Regimentes, wie ettva die abjolutiftifche, fondern jedesmal nur die in den ein= 35 
mal zu Recht bejtehenden Gefegen begründete als göttlih ſanktioniert anzufehen habe. 
Die Entiheidung darüber aber, was wirklich Rechtens fer, haben alfo die Juriften auf 
ihr Gewiſſen zu nehmen. Genehmigen fie ein Bündnis zum Widerftande gegen den Kaifer, 
jo können die Theologen um jenes fleifchlichen Vertrauens willen immer noch abraten; 
allein rechtmäßig bleibt das Bündnis vermöge jener Rechte. — Er ſelbſt predigte dann 40 
offen die rechtmäßige Notwehr in einer „Warnung an die lieben Deutichen“, 1531, — 
auch bier aufs Necht und die Yuriften fich berufend; Aufruhr ſei nur, wenn einer wolle 
„ſelbſt Herr jein und Recht ſtellen“. Nur noch beftimmter und allgemeiner lauten fpätere 
Säte, im Jahre 1539: „wie das Evangelium der Obrigkeit Amt beftätigt, alfo beftätigt 
es auch natürliche und geſetzte Rechte; — und ift nicht Zweifel, ein jeder Bater ift ſchul- 45 
dig, nad feinem Vermögen Weib und Kind wider öffentlihen Mord zu ſchützen; und ift 
fein Unterjchied zwifchen einem PBrivatmörder und dem Kaifer, jo er außer feinem Amt 
unrecht Gewalt und befonders öffentlih oder notorie unrechte Gewalt vornimmt; denn 
öffentliche violentia hebt auf alle Pflichten zwifchen den Unterthanen und Oberherrn jure 
naturae“" (Br. 6, 223, 5, 161), Man beachte bier, wie Luther nunmehr noch weiter 50 
— bis auf die —— Forderung eines Naturrechtes; er ſagt auch von dieſem 

echte nicht, daß es eine beſtimmte, ſo oder ſo beſchränkte Regierungsform fordere, — 
wohl aber, die poſitive Beſchränktheit der Kaiſergewalt als Thatſache vorausſetzend, daß 
beim Zerreißen ſolcher Schranken das Naturrecht ſelbſt den Widerſtand erlaube. 

Neue friedliche Verhandlungen mit der katholiſchen Kirche kamen dadurch wieder in z5 
Anregung, daß der Papſt Bereitwilligkeit ausſprach, ein Konzil zu berufen. Sein Nuntius 
Vergerius kam felber im November 1535 mit Luther in Wittenberg (auf der Durchreife 
zum KHurfürften von Brandenburg) zufammen; er mußte diefem geftehen, daß er es bier 
in vielen Stüden dody anders, als berichtet getvefen, gefunden habe. Luther glaubte an 
feinen ernftlichen guten Willen beim PBapfte, jo ſehr er ſelbſt ein wahrhaft freies chriſt- wo 


oo 


74 Luther 


liches Konzil gewünſcht hätte; indeſſen erbot er ſich, zum Konzil, wo man es immer halten 
möge, „mit ſeinem Halſe“ zu kommen. Als dann das Konzil wirklich, und zwar ohne 
weiteres zur „Exſtirpation der giftigen lutheriſchen Keterei” ausgeſchrieben wurde, meinte 
er in einem Bedenken, man ſolle ſich hierdurch nicht abſchrecken laſſen, ſo daß man die 
5 Teilnahme im Voraus verweigern würde: eben hierauf ſei es von ben Gegnern abgeſehen, 
indem fie fo einen Teufelatopt icheuslich fürftellten. Er fegte, vom Kurfürften beauftragt, 
Artikel für das Konzil auf, welche in aller Schärfe den — gegen das papiſtiſche 
Dogma und Kirchentum ausprägten (vgl. d. A. „Schmalkald. Artikel”); mit Entſchiedenheit 
ſpricht er aus, daß der Papſt der „rechte Endechriſt oder Widerchriſt“ ſei; er ſetzt den 
10 Fall, daß der Papſt ſeines Anſpruchs auf göttliche Berechtigung ſich begebe und nur 
noch als ein durch Menſchen erwähltes Haupt gelten twolle, meint aber, dies fei unmöglich 
und es wäre damit der Chriftenheit erſt micht geholfen, weil dann den Papft Verachtung 
treffen und die Notten nur zunehmen twürben ; man vgl. auch bier, wie beim Augsburger 
Reichstag, die Verſchiedenheit bei Luthers und Melanchthons Blid (vgl. des letzteren Zujas 
15 zu feiner Unterfchrift). Der Bundestag zu Schmallalden (Februar 1537), für welchen er 
jenes Bedenken ausgeftellt hatte und auf welchem er ſelbſt anweſend war, wegen ſchwerer 
Erkrankung aber vor dem Schluß abreifte, lehnte dann die Teilnahme an dem Konzil ab. 
— Seine Anfiht von Konzilien überhaupt entwidelt Luther 1539 in der Schrift: „Bon 
den Conciliis und Kirchen”. Vom Papfte und einem päpftlichen Konzil ſei feine Refor: 
x mation zu hoffen, weil der Papft im Voraus zum Beharren bei feiner eigenen Lehre ver- 
pflichte. Aber auch die alten Konzilien und die Väter können nicht als Duell einer Re 
formation angejehen werden; Väter, wie Bernhard und Auguftin, weiſen ſelbſt zum ur- 
ſprünglichen Born der heil. Schrift; und wollte man die einzelnen äußeren Saßungen 
der Konzilien geltend machen, fo würde man jchon vom erften jerufalemifchen an ın Ge 
25 bote, die man doch nicht wolle, und in Widerſprüche ſich verwideln; die ganze Lehre des 
riftlichen Glaubens aber lafje nicht aus allen Vätern und Konzilien zuſammen ſich 
Hauben, und das, wodurch die Kirche Beitand behalten habe, feien nicht fie, jondern nur 
die heil. Schrift, welche vor ihnen bejtand und aus welcher auch fie ihre Lehre hatten. 
Die vier Hauptconcilia nach einander behandelnd, zeigt dann Luther, wie bie eine weſent⸗ 
50 liche Aufgabe eines jeden nur geweſen fei, Mare Grundlehren der heil. Schrift zu ver 
teidigen ; im übrigen beftätigte die Geſchichte den Ausfprucd Gregor von Nazianz, wonach 
man aller Biſchöfe Eoncilia von wegen ihrer Ehrſucht, ihres Zankes u. f. w. Flieben müſſe. 
So verbietet denn Luther jedem Konzil, neue Glaubensartikel zu ſtellen oder neue gute 
Werke anzubefehlen, weil auch dieſe alle ſchon in der Schrift gelehrt ſeien, oder Ceremonien 
85 bei Gefahr des Gewiſſens aufzulegen u. ſ. w. Ein Konzil ſolle nur mit Demut, wie ein 
Gericht, nach dem alten Rechte, d. h. nach der heil. Schrift, Urteil fprechen, wo Not des 
Glaubens es erfordere, und danach die neuen Glaubensartitel und neuen Werke vertverfen. 
Hierzu müßte man recht gründlich in der Schrift gelehrte, ernftlich Gott zugethane Männer 
und bierunter auch etliche vom weltlichen Stande (denn e8 gehe auch fie an) zuſammen⸗ 
40 laden. Schwer möge ein foldhes Konzil zu erreichen fein; wollten die übrigen chriftlichen 
Fürften es nicht, jo wäre menigftens ein probinzielles, deutfches, zu wünſchen; müſſe man 
ganz an einem verzweifeln, fo ſolle man die Sache Gott befehlen und indefjen die Heinen 
und jungen Goncilia, das ift Pfarren und Schulen, fürden. Zum Schluſſe fügt Luther 
feiner Schrift noch eine Ausführung über das wahre Weſen der Kirche überhaupt bei, — 
45 die wichtigſte über diefen Gegenstand aus jener Zeit. Jetzt nicht minder ald früher, da 
ihn die äußerlich greifbare Kirchengemeinfchaft ausſtieß, hebt Luther die Kirche, anftatt in 
irgend folder äußerer Gemeinfchaft, vielmehr nur in der Gemeinjhaft der Heiligen, in 
welchen Chriftus lebt; folche erfenne man am Gebrauche der Gnadenmittel und Schlüffel 
famt Beftellung der Firchlichen Ämter, am Beten, am Tragen des heil. Kreuzes; und 
co hierzu fomme das allerdings minder gewiſſe Zeichen, daß fie, vom Geifte geheilt auch 
der zweiten Tafel Moſe in ihrem Wandel entſprechen. 

Schöne Ausſichten hatten ſich unterdeſſen für die äußere Erweiterung des evangeliſchen 
Gebietes durch Regentenwechſel im Herzogtum Sachſen und in Kurbrandenburg eröffnet 
und erfüllt. Herzog Heinrich und Kurfürft Joachim II. (1539) nahmen die Reformation 

ss an. Luther felbft wurde nach Leipzig berufen; er predigte an Pfingften vor dem Hofe, 
eben jene Lehre von der Kirche neu bezeugend. Die neue Brandenburger Ordnung mar 
in Hinficht auf die alten Geremonien fo konſervativ, wie feine andere; Luther meint, jo 
weit nur das gegen das Evangelium Verſtoßende entjchieven abgetban werde, möge man 
fi das andere immerhin gefallen lafjen, — übrigens nicht ohne Spott über die Liebs 
60 habereien Ihrer Kurfürftl. Gnaden, 


Luther 745 


Etwas noch erhebenderes, aber freilich auch von vornherein etwas jehr Unficheres 
hatte die Hoffnung, melde ſchon zuvor in Betreff einer Vereinigung unter den Pro- 
teftanten felbft über die Abendmahlslehre fich zu verwirklichen ſchien. Bußer, der überaus 
ftrebjame Vermittler (ſ. Bd III, 609ff.), hatte ſchon 1530 in Koburg perjönlich mit Luther 
Darüber verhandelt. Luther hegte faft unüberwindliches Mißtrauen; er ſelbſt könne in 5 
Nichts weichen; mollen die Gegner die wahre Gegenwart des Leibes einmal wirklich) zu— 
geben, k begreife er nicht, warum fie noch an äußerer Darreihung für den Mund ber 
impii fich ftoßen. So weit dann auch Butzer nachgab, jo glaubte Luther doch nur um 
fo meniger, daß demfelben die anderen folgen werden. Daneben ſprach er fortwährend 
über Zwingli und feinen Untergang ungejcheut das bärtefte Urteil aus und warnte vor 10 
jeder Gemeinfchaft mit feiner Lehre. Aber ald er über Berhoffen auch die anderen Ober: 
deutſchen nacdhgiebig werden ſah, da wurde auch feine Sehnſucht nad Eintracht und bie 
Freude, mit der er ihr entgegenfab, in den berzlichiten Worten laut. Mirklich ſchloß er 
1536 eine Konforbia mit jenen in Wittenberg ab (f. RE.’ 17, 222 ff.). Von ihre Seite wurde, 
unter thatſächlicher Verleugnung des Zwinglianismus, in Anerkennung der wahren “or 16 
wart bi8 zu der von Luther geforderten Konfequenz vorwärts gegangen, daß ber Lei 
aud von den Unmürdigen empfangen werde. Dagegen ging Zuther nicht fo weit, au 
Anerkennung eine Empfangens durch eigentliche impii zu fordern, und es blieb jo d 
nod Raum für Buberd Meinung, daß ein Empfang bei diefen, nämlid bei Menſchen, 
welche „alles verlachen und gar nichts glauben”, nicht ftattfinde, fonbern nur bei, wenn 20 
auch unmwürbigen, jo doch den Einfegungsworten glaubenden Chriften. Wir können, je 
beitimmter Luther fonft gerade auch auf die Konfequenzen dringt, nicht umhin, in dieſem 
Zugeftändnis, daß von den impii gefchtwiegen werde, überhaupt eine Unficherheit in Betreff 
der Frage wahrzunehmen, wie weit denn wirklich aus der objektiven Gegenwart unmittel- 
bar aufs Empfangenmwerben durch den Mund aller Geniegenden gefchlofien werden müſſe. 25 
Luther felbft jcheint fich nicht beftimmter über fein Zugeftändnis ausgeiprochen zu haben. 
Allem nah gedachte er mirklich felbft, des erfehnten Zieles wegen, jegt ein Auge zu— 
zubrüden. So ſchrieb er denn 1537 felbft auch freundlid an den Basler Bürgermeilter 
und an bie —— er weiß, daß dort noch Gegner ſind und ſo große Zwietracht 
überhaupt nicht ſo leicht und ohne Narben zu heilen pflegt, hofft aber, das trübe Waſſer so 
werde ſich doch fegen. Über Zwingli bekennt er (an Bullinger 1538), ihn ſeit der Mar: 
burger Zufammenkunft perfönlih für einen virum optimum gehalten zu haben. Die 
Schweizer ließen ſich jedoch nicht dahin bringen jene Konkordie anzunehmen, und Luther 
nit dahin, daß er von der zwiſchen ihm und ihnen noch beftehenden Differenz abgejehen 
rg er wollte nur Frieden und freundliches Vertragen, mit der Hoffnung auf allmäb: ss 
iche noch weitere Cinigung. 

Das Streben nad) möglichfter Vereinigung mit Glaubenägenofjen zeigte Luther da= 
mals in noch höherem Grade in der Anerkennung, melde er troß aller Differenzen den 
böhmifchen Brüdern ſchenkte. Nach dem Tode des Senior Lukas 1528 traten unter dieſen 
jüngere Männer an die Spite, welche den Wittenberger Einflüfjen längft offener geftanden «0 
batten, vor allen Johann Augusta, von jegt an das eigentliche Haupt der Gemeinde (vgl. 
Bd III, 458f.). Als nun die Brüder 1533 eine für den Markgrafen Georg von Brandenburg 
beftimmte Apologie ihres Glaubens deutſch herausgaben, ſchrieb Luther eine Vorrede dazu. 
Augufta Fam mit anderen Abgeordneten ſelber nad Wittenberg. Die Brüder hatten 1535 
ein Belenntnis an König Ferdinand übergeben und verfaßten jet auch eine neue, an jene 46 
frühere fich anlehnende, aber jehr umgeftaltete Apologie ; Auther half beide Schriften zum 
Drude fördern und gab dem Belenntnis ſelbſt wieder eine Vorrede bei (1538). Auch noch 
in ihrer neueften Schrift, der neuen Apologie (in Balth. Lydii Waldensia ete., Ro- 
terod. 1616, sect. II, p. 92sq.), war ihre Nechtfertigungslehre nicht zur lutheriſchen 
geworden (fie unterjcheiden einen doppelten Sinn des Wortes; im zweiten Sinne fällt so 
ihnen die Rechtfertigung mit der wiebergebärenden Thätigfeit Gottes, im erften Sinne, 
als eine außer den Menſchen erfolgende, mit dem vorangegangenen erwählenden Rat- 
ſchluſſe Gottes zufammen); und in Betreff des Abendmahles lehrten fie zwar — quod 

anis — est corpus Christi praesentissime, hielten aber bierbei dennoch feit an der 

nterfcheidung der faframentalen Gegenwart als einer fpirituellen von dem „personalis 55 
seu corporalis essendi modus“, in Hinfiht auf welchen Chriftus nicht auf der Erde, 
fondern im Himmel fei. Luther weiß ihre Redemweife nicht anzunehmen, will fie aber aud) 
nicht zur feinigen zwingen, — „ſoferne wir fonft der Sachen eins werden und bleiben, 
bis daß Gott weiter ſchicke nach feinem Willen“ ; es gelte hier, den Schwachen im Glauben 
aufzunehmen, 60 


746 Luther 


Innerhalb feiner eigenen Kirche beftand die Hauptthätigfeit Luthers, jo jehr er auch 
3. B. an der Bifitation Anteil nahm, doch nie eigentlih im äußeren Organifieren und 
Ordnen, fondern in der Verfündigung des Wortes ſelbſt durch Predigten, durch Schrift: 
auslegung vom Katheder aus, durch gebrudte Auslegung biblifcher Bücher, durch Heinere 

5 bon der Heildtwahrheit zeugende Schriften, durch praftiichen, auf Gotteswort begründeten 
Rat u. ſ. w. Als Prediger wirkte er jet an der Stadtkirche neben feinem 
Bugenbagen, der an Stelle des 1523 verftorbenen Heinze vom Magiftrat ald Stadt: 
pfarrer eingefeßt ward; er vertrat diefen auch während feiner langen Abweſenheit Bo III, 
©.528 ff.) in Braunſchweig, Hamburg, Lübeck und bejonders (1537—1539) Dänemarf, 

ıo verfah dabei auch treulih die Privatfeelforge mit Krankenbefuchen u. f. m. Aus den 
nächſten Jahren nad feiner Rüdkehr von der Wartburg wiſſen wir von feiner Predigt: 
thätigkeit, daß er in ihr — neben Predigten im Hauptgottesdienft über die Perifopen, 
die nachher teilweife in feine Kirchenpoftille kamen — 1522 —24 den 1u. 2Pt und ben 
Yudasbr und 1523—1527 auh 1 u. 2 Mofe predigend auslegte, welche Auslegungen 

15 dann im Drud erfchienen, — von jeiner Katheverthätigfeit, daß er 1524—26 fämt- 
liche Heine Propheten, fodann den Prediger Salomonis und meiterhin den Jeſaia er: 
Härte. Wohl noch in feinem Klofter hielt er 1524—25 eine Vorlefung über das Deutero- 
nomium, die er dann lateinifch hberausgab. 1526 veröffentlichte er, ohne daß er vor: 
ber darüber eine Vorlefung gehalten oder gepredigt hätte, eine praftifche Auslegung des 

20 Jona, mit der er befonders unter den jett dem Evangelium drohenden Gefahren die 

läubigen aufrichten wollte, — ferner des Habafuf und 1527 des Sadarja. Vollftändige 
Berichte über den Gang feiner alademiichen Vorlefungen, deren Gegenftand immer biblifche 
Bücher waren, und feine Predigten befitien wir jedoch nicht. Für die WA batte ſich da- 
von noch viel neues gefunden und fie erjt ftellt die erforderlichen gründlichen Forſchungen 

25 darüber an; bei diefen ift befonders auf den Unterſchied zu achten zwiſchen den von Zutber 
jelbft ftammenden Terten und denen von Nacjichreibern, die dabei jehr verſchieden ver- 
fuhren und unter denen fein Hreund V. Dieterich (hierin namentlich verjchieden von 
G. Rörer) fich fehr viel eigene Eintragungen erlaubt hat. Unter Yuthers ferneren Bor» 
lefungen find jedenfalld die über den Galaterbrief (1531 —35; großer Kommentar 1535) 

80 befonders wichtig (Hauptdaritellung d. Heilslehre), ſodann die feit 1536 mit manchen Unter: 
brechungen fortgeführten, an mannigfadhen theologischen Erörterungen reichen, am 17. No: 
vember 1545 vollendeten Vorlefungen über 1 Moſe (1.Bd, E. 1—11, berausg. 1544); 
von Predigten neben denen über die Perikopen fortlaufende über das Matthäus: und das 
Sohannes:Evangelium (Mt 5—7. 18—24; Yo 1—4. 6—8. 14—16). Luthers Kirchen: 

35 poftille (die zweite Hälfte nicht von ihm ſelbſt redigiert) wurde 1527 vollendet. Aus 
— welche Luther, durch Leibesſchwäche von der Kanzel zurückgehalten, 1532 feinen 

indern und feinem Geſinde hielt, ging hernach (1544 durch Veit Dieterich, 1559 durch 
Andr. Poach aus G. Rörers Manufkripten) die Hauspoftille hervor. — Die Bibelüber: 
Ietung (j. Bd. III, ©. 70f.) fam 1534 zum Schluffe, doch folgten noch Nachbeſſerungen 

“don 2.3 Hand bis 1545. — Freunde Luthers betrieben auch eine Gejamtausgabe feiner 
Schriften. Darüber Luther 1537 (Br. 5, 70): De tomis meorum librorum dis- 
ponendis ego frigidior sum et segnior, eo quod Saturnina fame pereitus 
magis cuperem eos omnes devoratos; nullum enim agnosco meum justum 
librum nisi forte de servo arbitrio et catechismum; mandavi tamen negotium 

45 D. Casp. Crucigero, si quid faciendum est. 1539 erſchien der erſte Band der 
deutjchen Schriften, — voran eine Worrede, beginnend ; „gern bätte ichs gejehen, daß 
meine Bücher allefamt wären dahinten blieben und untergangen”, — da man obnebies . 
über die Bücher von Menfchen zu wenig an die, unter oratio, meditatio, tentatio 
ftudierende bl. Schrift zu fommen pflege. 1545 folgte, mit ähnlichen Verwahrungen ın 

50 der Vorrede, der erfte Band ber lateinifchen Werke (vgl. oben ©. 720, 4). 

Auch innerhalb der lutheriſchen Kirche ſelbſt tauchten wiederholt Fragen auf, melde 
zu beftimmteren Ausfagen Lutherd über wichtige Lehrpunkte führten. — Bei der Ver 
werfung der römifchen Obrenbeichte Iegte er doch einer evangelifchen Privatbeichte ſehr 
hohe Bedeutung bei vgl. Bd II, ©. 536 ff. Diefe ruht ibm nicht auf irgend welcher 

55 richtenden Thätigkeit des Beichtigers, fondern auf dem objektiven Verheißungsworte an 
fich, mit welchem Vergebung wahrhaft zugeteilt, obgleih immer nur vom Glauben an: 
geeignet wird — und fodann näher darauf, daß, während das vergebende Wort auch in 
jeder Predigt des Evangeliums überhaupt erjchallen ſoll (und hierin dem gebundenen 
Sünder auch ſchon vor der Wiederaufnahme in die Kirche Vergebung verfchaffen kann), 

50 es hier erſt recht fpeziell den einzelnen zu defjen innerer Vergewiſſerung trifft, und zwar 


Luther 747 


durch einen von Gott dazu verordneten Diener des Wortes und chriſtlichen Bruder. Dieſer 
hat dann jenes Wort dem darum Nachſuchenden auf Grund ſeines Nachſuchens, auch 
wenn ſein Glaube zweifelhaft erſcheint, zuzuſprechen, und ſoll es nur da, wo Unglaube 
und Unbußfertigkeit ganz offenbar iſt, zum Beſten des Nachſuchenden ſelbſt, der es doch 
nicht ſich aneignen koönnte, ihm vorenthalten. In Nürnberg nun erhob ſich um 1533 ein 5 
Streit darüber, ob, wie der Rat dem A. Dfiander und anderen Predigern gegenüber es 
wollte, neben der Privatbeichte auch die bisher übliche öffentliche allgemeine Abfolution 
(8b II, ©. 537) noch beibehalten werben dürfe. Luther entjchied jogleich gegen Oftander ; mit 
ihm die anderen Wittenberger, und fo auch wieder auf neue Anfrage 1536. Sa er felbft ſetzte 
eine Formel für öffentliche Abjolution auf: wahrſcheinlich gerade für die Nürnberger 1540 10 
(Br. 6, 245, vgl. Corp. Reform. 3, 957). Der innere Einklang diefer Enticheidung 
mit jener Lehre Luthers von der Abfolution überhaupt ift Har (gegen Kliefoth, Die Beichte 
und Abfolution, 1856, ©. 339): die Abfolution ift für ihn, da fie nicht etwa auf priefterlichem 
Urteil über den einzelnen ruht, auch als allgemeine doch eine wahrhaft objektive und wirkliche 
Erteilung der Vergebung (vgl. die Formel a. a. D.), und andererfeits ift die mirfliche An- 
eignung auch bei der privaten fo gut, wie bei allgemeinen, erft durch den Glauben be: 
dingt und infofern jene fo gut wie dieſe conditionalis. Auch ſonſt zeugt Luther gerabe 
in jener fpäteren Zeit fehr beftimmt für diejenige Seite feiner * von der Abſolution, 
welche wir kurzweg als die dem römiſchen Weſen entgegengeſetzte bezeichnen können. Recht 
ausdrücklich ſtellt er auch die vom bloßen Bruder (nicht Beiftlichen) dem Bruder zu: 20 
geiprochene Vergebung unter den Begriff der Schlüflelgewalt (vgl. auch Schmall. Art. 
„vom Evangelio“). Und zu der Beftimmung des Vifitatorenunterrichts, wonach niemand 
ohne vorhergegangened Verhör und Beichte zum Sakramente zugelafien werben follte, 
machte er gerade jet in ber neuen offiziellen Ausgabe von 1538 den ausdrüdlichen Beifag: 
verftändige Perfonen, die fich felbft mohl zu unterrichten wiſſen, bürfen nicht dazu ge= 26 
zwungen werben, und fo gehe er auch jelber, damit er fi nicht „eine nötige Gewohnheit 
im Gewiſſen mache“, etlihemale ungebeichtet hinzu. Vgl. über diefen Lehrpunft ferner 
Steit, Die Privatbeichte und Privatabfolution der lutherifchen Kirche, 1854; Pfiſterer, 
u Lehre von der Beichte, 1857; vom Unterz. „Luthers Lehre von der Kirche, 1853“, 
. 26— 46. 80 
1537 brach der Streit mit Johann Agricola über das Geſetz aus, zu welchem Agri- 
cola ſchon 1527 gegen Melanchthon megen deſſen Pifitationsartitel fich erhoben, welchen 
aber Yuther damals noch beigelegt hatte. Jetzt tritt Agricola mit Luther ſelbſt, der ſcharf 
(in Thejen vom Jahre 1537 u. 1538 und in „Wider die Antinomer” 1539) entgegnete; 
j.d.A.BdI, ©. 586 ff. Wenn Agricola lehrte, das Geſetz Mofe gelte nicht mehr und die Buße 35 
fei nicht aus diefem und überhaupt nicht aus dem Gejeße, jondern allein aus dem Evan: 
gelium, d. b. dem Worte der Gnade in Chrifto, zu predigen, jo mochte er hierbei immer: 
bin meinen, auf frühere lutheriſche Säte zu bauen, nad melden eine wahrhafte Buße 
oder uerdvora, Sinnesänderung, nicht aus dem Schreden des Geſetzes, fondern ex amore 
justitiae hervorgeht und die Liebe zu Gott und zur Gerechtigkeit oder zum Guten nur 40 
aus dem Genuß der Heilsbotichaft und gnädigen Liebe Gottes im Glauben. Aber immer 
beftand Luther darauf, daß das Heilswort ſolchen Glauben in den fündigen Herzen nicht 
wirken könne, wenn biefe nicht erft durchs Geſetzeswort und die von diefem erzeugten Ge— 
wiſſensſchrecken gebrochen ſeien, daß alfo die Gejegeswirfungen oder diejes opus Dei 
alienum keineswegs ſchon wahre Reue, wohl aber Worbedingung für das diefe wirkende 4 
opus Dei proprium jeien (vgl. Bb III, ©. 589). Was bei Agricola nicht wie bei 
Luther zur Geltung fam, ift vor allem das Gewicht der Schuld und die Bedeutung des 
Schuldbewußtſeins. Ihm gegenüber wies Luther jest namentlih auch darauf hin, wie 
überhaupt überall im NT, wo Sünde, Zorn und Gericht aufgededtt werde, das Amt des 
Geſetzes und nicht das des Evangeliums malte: fo ſei jelbit das Vater-Unſer voll von Geſetzes- 50 
lehre und namentlich auch die Predigt vom Kreuze Chrifti ; ferner darauf, wie die Gejeßes: 
predigt ja auch allen Menſchen unaustilgbar im Gewiſſen ftehe: und nur als eins mit 
dieſem Gewiſſensgeſetze jollte ja aud das moſaiſche fortgelten. 
Die wichtigfte Firchlihe Anordnung, an welcher Lutber ſich noch zu beteiligen hatte, 
war die Errichtung von Konfiftorien (f. d. U. Bd X, ©. 752f.). ie erjchtenen als 55 
dringendes Bebürfnis beſonders wegen der Ehefachen. Aus Luthers Scheidung des geift: 
lichen und meltlichen Gebiete8 und ſodann aus feiner Anſicht vom Verhältnis des welt— 
lichen Rechtes zum mofaifchen Geſetze folgte für ihn, daß er, die Ehe als weltlichen, wie: 
wohl bl. Stand betrachtend, diefelbe der meltlichen Obrigkeit zuwies; die mofaifchen 
Beitimmungen follten audy bier nur als beachtenswerte gefchichtliche Erempel desjenigen Ge: so 


— 


6 


748 Luther 


ſetzes gelten, tmelches die Vernunft im eigenen Innern des Menfchen geichrieben finde; 
und eine Beteiligung der Geiſtlichen fchien ihm nur dadurch gefordert, daß diefer Stand 
feiner Natur nach mehr als irgend ein anderer mweltlicher zu Fragen des Gewiſſens führt. 
Nach einem unter Luthers Zuftimmung von Jonas verfaßten Gutachten wurde 1539 das 
5 erſte Konfiftorium zu Wittenberg errichtet. Ihre größte Bedeutung aber für Verfaflung 
und Leben ber Rirche erhielten dann die Konſiſtorien dadurch, daß auch die Übung ber 
Just ihnen zufallen follte.e Schon bisher hatte die Beichte vor der Zulaffung zum 
bendmahle diefer Übung dienen follen, indem diejenigen, welche in öffentlichen I 
lebten, von bemfelben follten zurüdgetiefen werden; der Schmalk. Art. (im Anhange von 
10 der Biichöfe Gewalt) wollten die Yurisdiktion anftatt den Bifchöfen, ausdrücklich allen 
Pfarrern übertragen. Indem man fie an Konfiftorien übertrug, dachte man auch an 
Einführung des „öffentlichen“, bürgerliche Folgen nach fich ziehenden Bannes (Br. 4, 388). 
Gerade jeßt nun, indem die mit der fächfiichen Viſitation 1527 auf die Dauer ein: 
getretene Verfaſſung zum Abſchluß Fam, fehen wir bei Luther vollends am auffallendften, 
15 wie es Notſtand ift, was ihn zur Annahme diefer Formen beftimmte, wie er felbjt über 
fie hinausftrebte, wie er Die ißftände die gerade auch wieder an fie von bormberein 
fich hingen, peinlich fühlte. Als 1539 darüber, daß der Bann aufgerichtet werben follte, 
unnüß Geſchrei in der Wittenberger Gemeinde laut geworden war, hatte er gezeigt, welche 
Art von Bann er felber nah Mt 18 anzufangen millens fei: er würde den Sünder erft 
% vermahnen, dann zwei Perfonen, ald zwei Kaplane oder auch andere, zu ihm fdhiden, 
dann ihn vor ſich nehmen im Beifein der zwei Kaplane, zweier vom Rat und Kaſten— 
herrn und zweier ehrlicher Männer von der Gemeinde, dann es öffentlich der Kirche an: 
jagen und bie Glieder derfelben bitten, daß fie „helfen zu raten“, nieberfnien, unb miber 
ihn beten und ihn dem Teufel übergeben helfen (Tifchreven, herausg. dv. Förftemann 2, 
25 354); „ihr alle”, jagt er, „müßt jelbft mithelfen, twie St. Paulus jagt: — mit dem 
ganzen Haufen“; ebenfo fol man den ſich Bekehrenden öffentlich wieder annehmen, und 
nicht bloß die eine Perfon des Pfarrers foll es thun. Auch nachher (1540, Br. 5, 307) 
eilt er einen Pfarrer, der einen Totjchläger wieder aufnehmen follte, an, die verfammelte 
Gemeinde einzuladen — ut absolutionem ejus, quam petit humiliter, probet; einen 
3 andern in Betreff der Verweigerung chriftlichen Begräbnifjes (1544, Br. 5, 698): vide, 
— an magistratus tibi adesse cum ecclesia velit. So will auch die von Lutber 
geilligte ittenberger Reformation 1545 (Richter, KO, 2, 81ff), daß zur Übung des 
annes beigezogen werden alii honesti et docti viri, — tanquam honesta membra 
ecclesiae inter laicos, ex reliquis gradibus populi. Nirgends aber hören wir von 
35 einer wirklichen praftiichen Durhführung diefer mit dem evangelifchen Kirchenbegriffe fo 
eng zufammenbängenden Gedanken — Auf das was einer ernften Übung der Zucht, ge: 
rade auch wenn fie von oben herunter veranftaltet werben follte, in den Landes 
beſonders hemmend in den Weg treten mußte, hatte Kanzler Brüd Luther ſchon vorber 
aufmerffam gemacht: die vom Adel und Bürger u. f. w. fürchten ſich, ihr werdet an 
#0 Bauern anheben und danad an fie fommen” (Tifchr. 2, 350). Es Hingt fo übel be 
deutfam, wenn Luther felbft (1541, Br. 5, 329) von der Zuchtübung des Wittenberger 
Konfiftoriums nur meint: — — ad rusticos cogendos in ordinem aliquem 
diseiplinae. — Bereitwillig, und dabei mit Bedauern über die eigenen Zuſtände, erkennt 
Luther die in anderen Kirchen gemachten Verfuche an. Vgl. an die Schweizer 1537 (Br. 
#5 5, 86): „vielleicht ift es bei euch in diefem Stüd (in Hinfiht auf Bann und Schlüfjel) 
baß gefaßt, denn bei uns“. Mit Bezug auf die heſſiſche Zucht durch Ältefte (von 1539, 
Richter, KO 1, 290 ff.) 1543 (Br. 5, 551): placet exemplum Hassiacae excommuni- 
eationis: si idem potueritis statuere (im Herzogtum Sachſen), optime facietis; 
sed centaurii et Harpyiae aulicae aegre ferent. Beſonders erzählen die böbmifchen 
50 Brüder, wie Luther bedauert babe, eine der ihrigen ähnliche Zucht nicht einführen zu 
können (vgl. Comenii, Historia fratrum ete., ce. praefat. Buddei, Halae 1702, 
p. 23. 25). — Er boffte auch fo noch auf Zuftandelommen einer beſſeren Zucht, obgleich 
er fih nicht mehr im ftande fühlte, darüber zu ſchreiben (Br. 5, 668. 701 im Jahre 
1544). Indeſſen meinte er (Tijchr. 2, 357), es könnte ja jeder das hl. Werf mit chrift- 
65 licher Verwarnung derjenigen, welche ihm die Nächften feien, beginnen ; aber darin möge 
freilich feiner ettwas wagen, mweil die Wahrheit ein feindfelig Ding je. — Auch fonft 
hat er die Folgen der neuen Berbindung der Kirche mit dem Staat beſonders gegen das 
Ende feines Lebens ſchmerzlich gefühlt: Bott könne feinen Segen geben, wenn ein Hof 
nah Willtür jene regieren wolle, und der Satan wolle jett wieder neu, nur in ume 
so gekehrter Weiſe beide vermengen; er befennt im Hinblid auf die Herren vom Adel (1541, 


Luther 749 


Br. 4, 399): verum est, eos, qui in politia sunt, semper fere hostes fuisse, sieut 
et erunt, ecelesiae. 

Luthers Lebensende nahte. Bejonders lebhaft hatte ihn fchon der ſchwere Krankheits- 
anfall (Steinleiden), den er in Schmalkalden 1537 durchzumachen hatte, an den Tod ges 
mahnt. Das Gefühl, gealtert zu fein, hören wir ihn unter den Kämpfen und Laſten, 6 
die ihn von außen und innen brüdten, jchon lange vorher äußern, während er noch 
in volliter Rüftigfeit vor den Augen der Freunde und Feinde daſtand. Man würde 
1 nun fehr irren, wenn man meinte, das Charakteriftiiche der letzten Jahre des Ne 
ormators fei ein erhebender Rüdblid auf eimen in der Melt bergeftellten berrlichen 
Kirchenbau geweſen. Es jchien im Gegenteil, als ob er gerade auch jett noch bei allem 10 
Danke für die Gnade des Evangeliums es nur deſto mehr fühlen müßte, wie ſehr 
demſelben die große Welt in Hinficht auf Lehre und Leben feind bleibe und mie vielmehr 
—* „= F Drangſale und Gerichte als eine Zeit des Glanzes auch für die Kirche an— 
gebrochen ſei. 

Am tiefſten ſchmerzten ihn die Erfahrungen, die er ſchon von Anfang an überall, 15 
wo einmal die Reformation erfolgt war, über das Verhalten der Menge gegen das Evan- 
elium hatte maden müfjen. Jene Klagen über die Zuchtlofigfeit und Gleichgiltigkeit des 
Sandvoltes, welche wir ihn bei der ſächſiſchen Viſitation äußern hörten, währen fort und 
fteigern fih. Es fommen dazu nicht mindere Klagen über den Adel, — und in betreff 
feiner dann nicht bloß über Gleichgiltigfeit, fondern wie wir bereits ſahen, auch über po= 20 
fitive Verfuche zu hemmendem Eingreifen ins Kirchenmwefen felbfl. Er beflagt 1541 (Br. 
5, 408) — licentiam scelerum, horribilem, — nobilium — tyrannidem, perfi- 
diam, malitiam, contemtum verbi plane satanicum ete. Schon 1535 batte er 
(Br. 4, 602.) im Hinblid auf Adel und Bauern ausgerufen: das PBapftium habe doch 
befjer für die Welt gepaßt; diefe wolle den Teufel zum Gott haben; damals haben die 25 
Biſchöfe auf Unterbrüdung der Tyrannei denken müflen, nur daß fie es in übler Weife thaten 
und zugleich die Kirche unterdrüdten; er ſelbſt wolle, ftatt nach neuen ſolchen Ketten für 
die Tyrannen zu begehren, lieber dulden in dem Gedanken, daß unfer Reich von oben 
ber jei. — Hierher, unter das Verhältnis der Welt und des Fleifches zum Evangelium, 
ift auch der ärgerliche Ehehandel Philipps von Heſſen zu ftellen. Er, der Verheiratete, so 
war von Liebe zu einem adeligen Fräulein ergriffen worden, behauptete aber, überhaupt 
die dringenbften Gewiffenäurfaden zu haben, welche ihn nötigten, nach einer anderen rau 
fih umzufehen. Er fam auf den Gedanken einer Doppelehe. Nah Br. 6, 79 hatte er 
ſchon 1526, alfo ohne Zweifel lange vor jener Liebe, Luther über die Zuläffigkeit von 
Doppelehen befragt, wie wir ja auch ſchon in der Karlſtadtſchen Bewegung dieſe Frage 85 
ſich erheben fahen; feine eigene Sache betrieb er feit 1539 durch Butzer bei Luther und 
Melanchthon aufs Angelegentlichjte (vgl. Brieftwechiel Landgraf Philipps x. in: „PBublis 
fationen a. d. preuß. Staatsarchive” Bd 5). Die Anficht Luthers über die Bigamie über: 

upt war: Gott will nad feiner urfprünglichen Ordnung bloß Monogamie, und bie 

orgänge bei den Patriarchen geben den Chriften kein Recht, davon abzugehen, waren «0 
auch jelber nur Folge von Notfällen : indes können allerdings Notfälle vorfommen, mo 
aud unter Chriften eine Dispenfation, dergleihen da auch wirklich fchon gewährt wurde 
(Br. 6, 241), nicht unzuläffig ift, — und (fo Luther in der Ehefache Heinrichs VIII. 1531, 
Br. 4, 296) eine foldhe Doppelehe wäre einer rechtswidrigen Eheſcheidung immer noch 
vorzuziehen; allein eine ſolche Dispenfation könnte jedenfalls nur als Beichtrat erteilt 4 
werden, könnte das öffentliche Necht, welches nur Eine Gattin anerkennt, nicht ändern, 
und müßte wegen der Gefahr öffentlichen Argernifies durchaus geheim bleiben. Zur Gleich— 
ftellung der bei Chriften möglichen Notfälle mit denen der altteftamentlichen Gottes— 
männer, wonach die hier zuläffige Abweichung von der Monogamie auch dort zuläffig 
werden mußte, trug notwendig die Gleichitellung des ganzen fittlichen Erkenntnis: und so 
Lebensſtandes diefer Männer mit dem der Chriften und Miedergeborenen bei, der wir bei 
Luther wie bei der damaligen Theologie überhaupt begegnen. Was fodann den Fall mit 
Philipp betrifft, jo bielt ihm Luther feine Sünden und feine Pflicht fo gerade und ftrenge 
vor, wie es an ſolchen Orten jelten gehört werden mag; er gab aber mit Melanchthon 
bier doch das Vorhandenfein eines Notfalles auf das hin zu, was Philipp, wohl vorzugs⸗ 65 
weiſe mündlich durch Buster, geklagt hatte. Die Trauung fand 3. März 1540 im Beijein 
Melanchthons ftatt. ku beſtand ftreng auf Geheimhaltung; dem Kaifer gegenüber ſei 
die neue Frau für eine Konkubine 2 erklären. Als die Sache, wie es faum anders ge 
ichehen konnte, ruchbar wurde und Melanchthon im Schmerz über das verurfachte Ärgernis 
bis auf den Tod erkrankte, tröftete ihn Luther in Ruhe darüber und trat dann mit ges 60 


750 Luther 


waltigem Gebete für die Erhaltung feines Lebens ein. Er felbft glaubte auch jet noch 
die Sache zwar nicht vor der Welt, aber vor Gott verteidigen zu können. 
Die Unmöglichkeit, mit der römischen Kirche je friedlich ſich zu verftändigen, füblte 
Luther gerade auch in diefen legten Jahren wieder bejonders ftarf, während neue Ber: 
s mittelungsverfuche begannen. Er mußte bierüber mit feinen Kollegen im Januar 1540 
ein Bedenken ausftellen, fügte aber feinerfeits gleich die Erklärung bei, daß er von ben 
Bapijten fo wenig boffe, als von ihrem Gotte, dem Teufel; nur vorübergehend hoffte er 
einmal, der Kaifer möchte e8 doch noch zu einem Nationalfonzil kommen lafjen; er fürchtet, 
der Richter droben ſelbſt geftatte feinen Vergleih; das Blut Abelö werde er nicht jo bin- 
ı0 gehen lafjen. Kein Wunder, wenn ein PBolitifer, wie Kanzler Brüd, bei jenen Verfuchen 
jeinen „rumorenden Geift“ fürdhtete und ihn „geſpart“ ſehen wollte, bis es nötig märe, 
mit der Baumart zuzubauen (Corp. Ref. 5, 661). Luther ſah kein Heil, wo nicht vor 
allem die jchriftwwidrigen Lehren offen aufgegeben mwürben; „ferendum non est, ut 
ornentur nunc bono sensu et interpretatione commoda.” So äußerte er fi 
ı5 namentlich den Verhandlungen des durch Melanchthon und Gruciger beſchickten Regens— 
burger Konvents 1541 gegenüber. In feinem Wege ſei zu leiden, daß man, wie bier 
verjucht wurde, aus der Transfubitantiation einen Glaubensartifel made. In dem Regens- 
burger Bergleiche über die Rechtfertigung (per fidem vivam et efficacem) fah er „ein 
weitläufig, geflidt Ding“, das ohnedies feinen Beftand haben könne; die Frage, was 
20 gerecht mache, und die Frage, mas der Gerechte als folcher thue, müſſe man klar ausein- 
ander halten, während der Papiſten Schalkheit wolle, daß man nicht dur den Glauben 
allein, jondern auch durch Werfe oder durch Liebe und inhärierende Gnade, welches alles 
gleich viel fei, gerecht werde; Liebe und Werke können nicht fein der Sohn Gottes 
oder ſolche Gerechtigkeit, die vor Gott fo rein fer als der Sohn; daß fie gerecht beißen, 
26 geichehe aus bloßer Gnade: „denn Gott will fie nicht anfehen gleich feinem Sohne, ſondern 
um feines Sohnes willen, der im Herzen durch den Glauben wohnet“. Als der Kaifer 
1545 neue Unterhandlungen eröffnen wollte, gab Luther zwar dem Entwurfe Meland- 
thons zu einer Wiedervereinigung mit dem Epijfopate (jog. Wittenb. Reform.) feine Unter: 
ihrift, bat aber noch kurz vor feinem Tode, Melanchthon mit feiner Abjendung auf das 
30 „Nichtige und vergebliche Kolloquium zu Regensburg” zu verfchonen. Gegen die von den 
Gegnern drohende Gefahr blieb feine Hoffnung diefe: res nostrae — consilio Dei 
geruntur; verbum currit, oratio fervet, spes tolerat, fides vineit, ut nos —, 
nisi caro essemus, dormire possimus feriarique.. — Seine eigenen Erklärungen 
gegen das römische Kirchentum waren und blieben jo ftarf und ftärfer als je. Er weiß 
35 nichts davon, daß der Taufbund ja doch auch die Gegner in der Kirche Chrifti erhalte: 
„ihr werdet”, jagt er 1541 (in der Schrift „Wider Hans Worſt“) „gewißlich getauft in 
der rechten Taufe, — und mas aljo getauft lebt und ftirbt bis in das ficbente oder achte 
Jahr, — wird jelig; aber wenn es groß wird und eurer Yügenpredigt — folge, — fo 
fället e8 ab von feiner Taufe und Bräutigam; — dieſe Hure — tft eine. abtrünnige 
«0 Ehehure, dagegen die gemeinen Huren — ſchier beilig find.” Das Jahr vor feinem Tode 
erihien noch die Schrift „Wider das Papittum zu Rom“ u. ſ. w, — mit den Schluß: 
worten: „die teufeliihe Päpfterei ift das letzte Unglüd auf Erden und das näheſte, fo 
alle Teufel thun fönnen mit alle ihrer Macht“. — Zu einer That, welche den Gegnern 
befonderen und jedenfalld nicht unfcheinbaren Anlaß zur Beſchwerde und zu gewaltſamem 
45 Einjchreiten gab, hatte indeſſen Luther jelbjt mitgewirkt, indem in das Bistum Naumburg 
auf Grund davon, daß es unter Schub und Landeshoheit der ſächſiſchen Fürſten ftebe, 
trog Widerſpruchs des Kapitels, Amsdorf vom Kurfürften — und von Luther 1542 
geweiht worden war (vgl. Bd I, 465). Die Wittenberger Theologen batten vorher ein 
Gutachten ausgeftellt, in welchem fie die Rechtsfrage nicht entjcheiden wollten, aber unter 
so Vorausfegung des vom Kurfürften in Anſpruch genommenen Rechtes erflärten, daß er die 
Domberren zur Wahl eines evangelischen Bifchofs zwingen möge, zugleich jedoch vor ge- 
waltfamem Vorgehen warnten. Nachher fchrieb Luther eine Rechtfertigung: „Erempel, 
einen rechten chriftlichen Biſchof zu weihen“: aus der evangeliihen Anſchauung ü t 
leitet er die Giltigfeit der nad altem Brauch unter Zuthun der benachbarten „Bijchöfe“ 
55 und im Beifein des Volkes und Fürften erfolgten Weihe ab, ſowie Pflicht und Recht der 
Gemeinde jelbft, von faljchen Hirten fich abzuwenden; daß ber Kurfürjt der wirkliche 
Zandesfürft und Schußherr fei und als foldyer gegenüber dem Bistum ſamt feinen Ein- 
fünften das Neformationsrecht habe, fett er bier, ohne weiter zu fragen, voraus, Er wußte, 
die Weihe — dur ihn, den Härefiarchen, — jei audax facinus et plenissimum odio, 
vo invidia et indignatione (Br. 5, 451). 


Luther 751 


Die Zwietracht zwiſchen den beiden ſächſiſchen Häufern, welche hernach dem Kaifer bei 
feinem Einfchreiten zur ftärfften Waffe wurde, hatte Luther fchon 1542 zu befämpfen: er 
mahnte bei dem Streite über das Städtchen Wurzen beide Fürften jo ernftlich ala möglich 
zum Frieden. Aber noch bis an fein Ende mußte er über die Feindſchaft der „Meißner“ 
gegen feinen Kürfürften fich befümmern. 6 

Zugleich war die Eintracht unter den Evangelifchen, welche durch die Wittenberger 
Konkordie hergeftellt fein follte, zerrifien. Vor dem Zwinglianismus zu warnen hatte 
Luther nie aufgehört. immer ftärfer aber jah er jegt feinen Argwohn beftätigt, daß die 
Züricher diefen nie aufgegeben haben: er fieht in ihmen wieder Feinde des Saframentes, 
deren Geift dem feinigen fremd fei; andererſeits mußte er die Nachrede gegen fich hören, 10 
als ob er ihnen gegenüber von feiner Lehre getwichen wäre. Offen Fündigte er in einem 
Briefe an einen Züricher Buchhändler, der ihm eine von Züricher Predigern verfaßte Bibel- 
überfegung zugeichidt hatte, den dortigen Predigern die Gemeinſchaft auf. Es reizte ihn 
ferner namentlid) die mit einer Apologie Zwinglis verjehene Ausgabe der Werke bes: 
jelben 1543. Endlich fchien ihm die Irrlehre ins eigene Gebiet eindringen zu tollen 15 
durch die von Buger und Melanchthon verfaßte Kölner Reformationsordnung, melde 
allerdings bei ihren Lehrausfagen über das Abendmahl die Erwähnung eines leiblichen 
Genufjes umgeht, vielmehr die Empfahung des Leibes einfach als ein himmliſch Werk und 
Sache des Glaubens bezeichnet ; Luther hatte vorher fih ganz ficher darüber geäußert, daß 
Melandıtbon bei jenem Werk in Buser feinen „unreinen“ Kollegen dulden würde, und 20 
dann bei der Erklärung Melanchthons ſich beruhigt, daß die Ordnung das Wort und bie 
Sakramente nach der allgemeinen Weiſe lehre und treibe; defto heftiger erklärte er fich 
nachher gegen fie, wobei Amsdorf das Seinige that, des Meifters Erbitterung zu fteigern. 
Schon vorher hatte er eine eigene Schrift gegen die Zmwinglianer zu veröffentlichen be 
abfichtigt. Schließlich reizte ihn auch noch Schwenkfeld zu neuen Erklärungen. So cr 25 
jhien zu Schluß des Jahres 1544 das „kurze Belenntnis des Sakraments“; es enthält 
feine neue Lehrentwidelung, aber eine fo ftarfe Verdammung der „Sakramentsſchwärmer“, 
als er je früher ausgefprochen: die Häupter derjelben find ihm Todſünder oder Seelen- 
mörder; indem er in ihrem Unglauben an die Gegenwart des Yeibes auch Unglauben an 
die Gottmenfjchheit Chrifti und Leugnung der Wahrheit von Gottes Worten fieht, ruft er so 
aus: „rund und rein, ganz und Alles geglaubt oder Nichts geglaubt!“ Auf eine Ent: 

egnung der Züricher ertwiderte er nichts mehr. In Thefen gegen die „Theologiſten von 
Löwen“ ſprach er 1545 über „die — und alle Sakramentsſchänder“ aus: ſie ſeien 
Ketzer und von der bl. chriftlichen Kirche abgeſondert; und wenige Wochen vor feinem 
Tode (Br. 5, 778): das eben habe er begebrt, daß fie, ie fie nun in ihrer Gegenfchrift 3 
gethan, offen als feine Feinde ſich erklären; ihm genüge die eine Seligpreifung des 
Pſalmes: ſelig der Mann, der nicht wandelt im Rate der Sakramentierer u. |. w. Über 
eine angebliche verfönliche Außerung Luther® mit Bezug auf fie in einem letzten Ge 
ſpräche mit Melanchthon vgl. Dieftelmann, Die lehte Unterredbung Luthers mit Melanch— 
— dazu J. Köſtlin ThStK 1875, 373ff.; Haußleiter in NEZ 1898, 831 ff. « 

455 ff. 

Auch gegen die Abendmahlslehre der böhmiſchen Brüder hatte er 1541 ſich ernſtlich 
verwahrt (Br. 5, 349f.): längft fer ihm ihre Redensart von der „ſakramentalen“ Gegen: 
wart verdächtig; follte er Gewißheit erlangen, daß fie ihn getäufcht, fo werde er fie öffent: 
lid ald Lügner und Heudjler brandmarten. Doch ſchon das Jahr darauf wurde Augufta 4 
wieder freundlich von ihm in Wittenberg aufgenommen und warf feinerfeits den Witten: 
bergern ihren Mangel an Zucht vor; Yuther gab ihm, wie wenige Jahrzehnte nachher 
Laſicius berichtet, die Hand der Gemeinjchaft für die ganze Unität; fie mögen für ihre 
ſlaviſche Nation Apoftel jein, wie er und die Seinigen für die deutfche (Zafic. Lib. V, 

S 99. Mier.; Comen. a. a. O. 26); er ließ ihm ja einen Brief nachfolgen mit brüder= so 
licher Ermabnung: ut nobiscum perduretis in communione spiritus et doctrinae, 
prout coepistis; jo will er ihnen gefchrieben haben angefichts nahen Todes (ſ. Büding. 
Sammlung einiger in die Kirchenhift. einfchlag. Schriften, 16. Stüd, ©. 568ff.). Man 
fieht, wie auch ihm unter dem Bewußtſein von Differenzen doch das Gefühl Einen Geiftes 
fortbeſtehen konnte. 65 

Ein faſt noch auffallenderes Zeugnis hierfür bleibt feine Stellung gegen Melanchthon. 
Durch die fynergiftifhen Säge in den fpäteren Ausgaben der Loci ließ er fich nie zu 
einer Erklärung gegen ihn veranlaſſen. Schon 1537 war derſelbe Zmwinglifcher Anfichten 
über das Abendmahl bejchuldigt worden. Luther fand mandjes bei ihm verdächtig, wollte 
aber „fein Herz mit ihm teilen“ und ihm nicht fcheiden laſſen. Wir hörten, wie er ihm oo 


752 Luther 


bei der Kölner Reformation vertraut; jo auch (Br. 5, 645), im April 1544, während er 
das „kurze Belenntnis“ fchrieb: de M. Phil. mihi nulla est omnino suspicio. Aud 
ald es fi um die neuen Unterhandlungen mit den Papiften 1545 handelte, regte fich 
bei ihm fein Arg gegen Melandıtbon, ſondern nur der Munich, ihn zu fhonen. Und 
5 den Locis und der ganzen theologischen Wirkſamkeit Melanchthons fpendet er auch nod 
in der Vorrede zum 1. Bd feiner lateinischen Werke 1545 hohes Lob. Vgl. über bas 
Verhältnis beider zu einander: Mir in ThStK 1901, 458 ff. — Aber freilih, daß nad 
feinem Tode im Kreife der ihn umgebenden Theologen der Friede feinen Beftanb be 
halten werde, fol er jchon auf feinem Kranfenlager in Schmalfalden 1537 vorber: 
10 gejagt haben. 

Mit allen jenen Klagen über das FFleifchesleben, den Undank, die Verachtung gegen 
das Evangelium verband fich für Luther immer bejtimmter die Ausficht auf jchtvere Ge 
richte, welche über Deutjchland fommen müfjen und melde er von den Türken ber oder 
auch in einem „malum intestinum“ erwarten zu müſſen glaubte; der Stand der Welt 

15 fchien ihm ganz dem vor der Sündflut oder dem babylonifchen Exil ober dem Unter: 
gange Jeruſalems zu gleichen. Speziell war er über Sittenlofigfeit in feinem Wittenberg 
erzümt; auf einer Reife im Sommer 1545 drohte er, gar nicht mehr in dieſes Sobom 
zu fommen. Yängjt aber glaubte er, fich einen nahen Abſchied aus dieſer Welt wünſchen 
und hoffen zu dürfen; er fei doch wenig mehr nu auf Erben. Eine Ablehnung, über 

20 Kirchenzucht zu fchreiben, begründet er 1544 damit, daf er fei senex, exhaustus, piger 
(Br. 5, 701). Wir ſehen indefjen, wie er dennoch zu fchreiben und zu kämpfen fortfubr. 
Als er aber feine Vorlefungen über die Geneſis 1545 zum Schluß gebracht hatte (oben 
©. 746,30), wünfchte er, man möge für ihn, der nicht weiter vermöge, ein gutes Stündlein 
erbitten. — Am 23. Januar 1546 brad Luther von Wittenberg auf nad Eisleben. Es 

25 waren nicht große Firchliche Angelegenheiten, die ihn dorthin riefen, fondern ein Geſuch 
der Manöfelder Grafen, daß er einen Streit, der über ihre Bergwerke und anderes unter 
ihnen ſich erhoben hatte, beilegen möchte. Luther wußte ſich ihnen verpflichtet, als durch 
feine Geburt ihrem Gebiete zugehörig; er wollte fi daran wagen, um dann mit Freuden 
ich in feinen Sarg zu legen, two er zuvor feine lieben Landesherren vertragen habe. Die 

© Ausgleihung gelang ihm. Die Briefe, welche er von Eisleben aus fchrieb, und die Reden, 
welche vor den Freunden dort von ihm geführt und bon diefen hernach aufgezeichnet 
wurden, zeigen noch recht den fräftigen, an finniger Rede reichen Geift. Aber unter den 
Geſchäften war die Sorge für feine Gefundheit hintangeſetzt worden; eine Fontanelle, die 
er jeit lange (vgl. Br. 5, 600) am Schenfel trug, war zugeheilt; er hatte auch fchon 

35 auf der Hinreiſe bedenklich fih erkältet. Da fühlte er am Abende des 17. Februar 
heftigen ck auf der Bruft; als er zu Bette ging, befahl er feinen Geift Gott mit ben 
Morten Pi 31, 6; er mwiederholte diefelben mehrmals, indem er unter den Händen ber um 
ihn bemühten freunde des Endes wartete; er dankte Gott, daß derjelbe ihm feinen Sohn 
geoffenbart, welchen er gelehrt und befannt habe; ala Jonas und Pfarrer Cölius ihm zulegt 

0 noch die Frage ind Ohr riefen, ob er auf die von ihm gepredigte Lehre fterben wolle, ſprach 
er noch ein vernehmliches Ja. Ruhig, mit einem fanften legten Atemzuge, entjchlief er am 
Morgen des 18. Februar (gegen die Yüge von Luthers Selbftmord f. befonders: N. Paulus, 
2.3 Lebensende 1898, aus: Erläuterungen und Ergänzungen zu Janſſens Geſch. d. beutjchen 
Volkes Bd 1). — Die Leiche wurde feierlich in der Schloßkirche zu Wittenberg beftattet. 

#5 Wie der lebende und fterbende Luther, jo wurde auch noch fein Leichnam Gegenjtand 
lügenhafter Sage. Man erzählte — und zwar noch bis auf unfere Gegentvart und aud 
unter der Bevölkerung von Wittenberg ſelbſt — daß derfelbe während des Schmalkaldiſchen 
Krieges heimlich weggebracht und auf einem nahen Felde vergraben worden fei. Bei ber 
vom Kaiſer Wilhelm I. verorbneten Reftauration der Kirche nun b man nad) den 

50 Leichnamen der beiden Reformatoren, drang hinunter bis zu dem Melanchthons, wurde 
jedoch am meitergraben nad; dem Luthers 1886 dur ein Verbot des Kaiſers verhindert, 
der die Grabesrube der Neformatoren nicht geftört haben wollte. Aber zivei bei ben 
Reftaurationsarbeiten befchäftigte Männer, welchen die hier verbleibende Ungewißheit un- 
erträglich war, wagten vor dem Abſchluß der Arbeiten heimlih am Vormittag des Sonn: 

55 tage, 14. Februar 1892, noch hinunterzugraben bis auf den ganz morſch gewordenen Sarg 
Luthers, deſſen Gebeine fie darin „regelrecht gelegt” und in noch ziemlich gutem Beftande 
fanden. (Einer der beiden Männer, der damalige Maurerpolier und nachherige Schloß- 
firchendiener H. Römbild fonnte im Jahre 1897 einem Reifenden gegenüber, der die Un: 
gewwißheit in Betreff des Qutherleihnams beflagte, fein Geheimnis nicht mehr zurüd: 

co halten und wurde imfolgedefjen von feiten Vorgefeßter veranlaßt, darüber münblid 








Luther 153 


und fchriftlich zu berichten; der andere, nämlich Paul Groth, 1897 als kgl. preußiicher 
Regierungdbaumeifter in erufalem, welchem dort Römhilds Angabe vorgelegt wurde, 
—— ihr I ftimmte ihr vielmehr durch Stillfchiweigen bei; f. THStRK 1894, 
631f._ 1897, 824f}.). 

Überbliden wir diefen ganzen Verlauf von Luthers Leben und Wirken und vor allem 6 
die Enttwidelung feiner eigentümlichen religiöfen Anſchauung und Lehre, fo fehen wir deren 
mwichtigften, in zufammenhängenden pofitiven Inhalt bei Luther ſchon klar und lebendi 
geworden als er feit 1517 dafür fämpfend eintreten mußte, und die Konſequenzen * 
den verſchiedenen Seiten hin und namentlich im Gegenſatz gegen das römiſche Kirchentum 
und die päpſtlichen Machtanſprüche kamen dann vollends zur Entfaltung bis zur Wieder: 10 
fehr 2.8 von der Wartburg und feinem Kampf gegen die Schwärmer. Als das epoche: 
machende ‚Ereignis für das fernere Wirken des Reformators bezeichnet man häufig den 
Bauernkrieg; dieſer iſt dies aber nicht mit Bezug auf Luthers Fortſchreiten und Stehen: 
bleiben oder gar Rückwärtsgehen in feiner Glaubenserkenntnis und Lehre, jondern nur in 
Bezug auf feine Kühnheit und Schärfe im praftifchen reformatorifchen Vorgehen und auf 15 
die Giegeöhoffnungen feiner Gegner und die Zurüdhaltung vieler, die ettwa vorher noch 
ihm hätten zufallen mögen. Mobdififationen in der ihm eigentümlichen Lehre treten ba 
nur noch ein, fofern er bald mehr das eine, bald mehr das andere Moment zu betonen 
ſich veranlaßt jah. — Wichtig ift für unfere Betrachtung und Würdigung ber Behre Luthers 
bejonder8 der Unterjchied zwiſchen foldhen Lehrftüden und Momenten, die er eigens von 20 
feinen eigentümlichen höchſten Prinzipien aus mit feinem Denken durchdrungen, und ſolchen, 
in denen er mehr nur bie überlieferten Lehrgeftaltungen beibehalten hat; und zugleich wird 
fih auch bei folchen, welche ganz eigentümlich bei ihm gejtaltet und von ihm durchdacht 
ericheinen, hin und wider fragen, ob nicht hierbei doch in feinem eigenen Denken noch ver: 
ſchiedene mit, feiner eigenen inneren Entwidelung zufammenhängende Faktoren zufammen- 26 
trafen, die ihn zu emer wahrhaft einheitlichen Erkenntnisausfage nicht kommen ließen. 
Die Grundwahrbeit, von der er zeugt, bleibt immer jenes „Gerechtiwerben durch den 
Glauben an Chriftus”, mie er es aus Gottes Wort und zwar vornehmlich bei Paulus 
gelernt und ſelbſt durch Gottes Gnadenwirkung erlebt hat. Er ift, fo befremblich dies 
und auch erfcheinen mag und fo wenig es auch oft beachtet wird, nie dazu gelommen, so 
gemäß der Bedeutung, melde dıxamdm ficher bei Paulus hat, died nur von Rechtfertigung 
im Sinn der Gerechterflärung oder Geredhtannahme zu verftehen, teht darunter viel⸗ 
mehr immer auch ein innerliches Gerechtgemachtwerden des gläubigen Subjekts, ſetzt aber als 
erſtes immer die Sündenvergebung aus reiner Gnade und mit ihr jene Gerechtannahme, 
läßt erſt aus dem Geiſt, der den alſo Begnadigten zu teil wird und in welchem fie bie 36 
Verſöhnung und Vergebung genießen, ihre Nechtbeichaffenheit und Rechtverhalten hervor: 

eben, und findet dieje ihre Rechtbefchaffenheit immer noch viel zu unvollfommen und be 

edt, als fe fie vermöge ihrer vor Gott beftehen könnten. Inſofern pflegt man doch 
unfere firchliche Lehre von der Gerechtigkeit aus Glauben mit Recht auf Luther jelbit und 
nicht etwa erſt auf Melanchthon, zurüdzuführen. Auch hat Luther Später noch jchärfer als so 
früher jenes erſte Moment für fich betont. Daß Luther von Anfang an eine durch Gottes 
gebietendes und ftrafendes Wort gewirkte Gewiflenserjhütterung zur Vorbedingung für 
jenen Glauben und jenes ganze aus dem Genuß der Gottesliebe und aus der Liebe zu 
Gott hervorgehende Nechtverhalten machte, haben mir ſchon oben Agrifola gegenüber 
bemerkt; keineswegs hat er dazu erft durch Melanchthon fich beftimmen laffen. Bei Luthers «5 
Ausfagen über das den Glauben ertvedende göttliche Wirken und vollends über die innere 
göttlihe Mitteilung an die durch Glauben Gerechtgetwordenen iſt dann für ihn charakte— 
riftifch der gewaltige Realismus, womit er die wirkliche und volle Gegenwart Gottes felbft 
im heiligen Geifte, ja Gottes jelbit als des heiligen Geiftes behauptet; nach einer Selbft- 
beftimmung der gläubigen Subjefte und Gottesfinder, womit fie auf die Regungen und wo 
Triebe diejes Geiftes in ihrem Innern doch erjt felbft eingehen würden, fragt er nicht, — 
hat indefien doch gegen die auf Io Selbftbeitimmung bezüglichen fpäteren Ausfagen ber 
von ihm fo hoch geichäßten Loci Melanchthons nie ſich ausgelaffen. Von bier aus ter: 
den mir endlich auch auf die Frage hingeführt nach dem Verhältnis zwiſchen Gottes Willen 
und allmächtigem Wirken und zwifchen menjchlichem Wollen und wirklicher oder vermeint⸗ 56 
licher Freiheit überhaupt. Hiermit aber fommen wir auf jene von Luther einft dem Eras— 
mus gegenüber voll ausgeführten Sätze von einer alles frentürliche Sein, Werden und 
Mollen ſchlechthin beftimmenden göttlihen Allmacht und Präbeftination, die von uns an— 
erkannt werden müflen, in deren Geheimnifje wir aber nicht einzubringen verjuchen dür⸗ 
fen, indem wir mit unferem Glauben und Leben nur ganz an Gottes Offenbarung in oo 

RealeEnchklopäbie für Theologie und Kirche. 3. U. XI. 48 


754 Luther 


feinem Sohn Chriftus und an diefen feinen Sohn uns zu halten haben; in der ganzen 
Art, wie Luther hiervon redet und viel lieber noch ſchweigt, hören wir wohl die Erfah: 
rungen nachklingen, die er davon bor feiner wahren Erkenntnis des Evangeliums in fpe 
fulierenden Denkverfuchen und in religiöfem Bangen gemacht hat (von den urfprünglich 
s auf ihn einmwirkenden firchlichen Theologen ift in biefen Gedanfen vom abfoluten Gott 
durchaus feiner fo weit wie er gegangen, er ift durch feinen von ihnen dazu beftimmt 
worden). — In Luthers Lehre von Gott ift Grundgedanke der, daß Mir die rechte Er: 
fenntnis Gott nicht aus unferen eigenen Spefulationen, noch aus einer bloß natürlichen 
Offenbarung zu entnehmen, ſondern von feiner volllommenen Selbitoffenbarung in Chrifto 
10 aus zu ihm emporzufteigen und ihn fo als den, welcher weſentlich Liebe ift, zu erkennen 
und im vertrauensvollen Glauben hieran auf ein Eindringen in das, was ung bier noch 
verborgen bleibt, zu verzichten hatten. Damit, daß nad Luther diefer Gott fein Herz und 
ganzes Weſen im menjchgewordenen Chriftus objektiv vor uns erfchließt und daß Yutber 
dasjelbe Gottesweſen ganz in dem den Chriften mitzuteilenden heiligen Geifte gegenwärtig 
ı5 fein läßt, ergiebt fi für ihn auch ein inniger Zufammenbang ztwifchen dem, mas mir 
öfonomifche Trinität zu nennen pflegen, und zwiſchen dem ihr zur Vorausſetzung dienenden 
ervigen Zufammenfein des Vaters mit dem präerijtenten Sohn und dem von beiden aus- 
gehenden Geiſte. Dagegen fünnen wir in der auch bei Luther jehr häufigen Bezeichnung 
diefer drei Perjonen als mens, intelleetus, voluntas oder als potentia, sapientia, 
»0 bonitas nidyt eine mit feinen eigenen Grundgedanken zufammenbängende, fondern nur 
eine aus der überlieferten Theologie von ihm entnommene Vorftellung bei ihm ſehen. Für 
feine Auffaffung des gejchichtlichen Chriftus, unjeres Heilandes und Herrn, ift charakteriftiich 
das Dringen aufs innigfte Einsgewordenſein des Göttlichen und Menfchlichen in ihm ftatt 
eines bloßen Nebeneinanderjtehens der beiden Naturen; hierbei droht aber vermöge der 
25 Art, wie auch Luther bier die Begriffe von Naturen und Eigenfchaften handhabt, gerade 
bei ihm die Menjchheit Chrifti ihrer Mahrbaftigfeit verluftig zu geben: jo beſonders bei 
der ihr im Abendmahlsſtreit beigelegten Omnipräfenz. In der Auffaffung des objektiven 
Verfühnungswerfes Chrifti, in welchem Luther mit der herfümmlichen Theologie ein ftell- 
vertretendes Eintreten für uns Sünder fieht, unterfcheidet ſich Luther von diejer haupt: 
so fächlich dadurch, daf er, entfprechend dem von ihm auf die Schuld gelegten Gewicht, ſolches 
Eintreten vor allem als ein Tragen der Sündenfhuld und Strafe auffaßt; an einem Ein- 
gehen in das mit diefer ganzen dee uns vorgelegte Problem fehlt es übrigens auch bei 
ibm noch. — Für Yuthers reformatorifchen Kampf war neben und mit feiner Lehre von 
der Glaubensgerechtigfeit von höchſter Bedeutung die von der Kirche oder Gemeinde Chrifti 
85 und von den in ihr geipendeten Gnabenmitteln. In feinem Ringen nad Heilsgewißheit 
mußte er innig voll VBerlangens, Vertrauens und Dankes an das objektive Gotteswort fich 
halten, in welchem Gottes Geift felbjt fich ihm bezeugt, und an die vom Herm ſelbſt ein- 
geſetzten Wahrzeichen und Pfänder, nämlich die beiden Sakramente, die als ſolche nicht 
bloß den Glauben anregen und ftärfen, fondern eben durch den Glauben noch auf be 
40 jondere Weiſe jedem Einzelnen das volle Heildgut und vor allem die Sündenvergebung 
mitteilen: jo im Gegenſatz einerfeit3 gegen die vermefjene Schwärmgeifterei, andererjeits 
gegen das römifche Kirchentum mit feinen angeblich höchſten und doch nur menſchlichen 
äußeren Ordnungen, Satungen und Machtfprüchen. Die Kirche ift ihm die Gemeinde der 
Gläubigen und eben hiermit Heiligen, welche durch diefe Gnadenmittel hierzu werden und 
45 in Gottes Namen fie fort und fort zu verwalten haben. In die äußere, an ſich wandel— 
bare Geſtaltung der Kirche aber, die Luther fo als Gemeinde Chrifti anerkennt, greifen 
nun jehr die gefchichtlich vorliegenden Zuftände und Verhältnifje ein, in denen er göttliche 
MWeifungen für fein eigenes reformieren ſah: der Zuftand der im bisherigen Kirchentum 
geeinten Bevölkerung, vermöge deſſen eine echt evangelifche Kirche mit ihren Gnabenmitteln 
50 der großen Menge noch ganz überwiegend als objektive Anjtalt gegenübertreten mußte, und 
zugleich ein Bebürfnis äußeren Schuges und äußerer Zeitung, für welches Luther nur bei 
den von Gott fürs weltliche Negiment eingefeßten Gliedern der Kirche Hilfe zu fuchen 
wußte. — Luthers Auffaffung des aus dem Glauben und heiligen Geift fließenden fitt- 
lichen Nechtverhaltens der Chriften in diefer Welt läßt fich Furz darin zufammenfafien, 
5 daß fie, ſchon jegt innerlich der himmlischen Güter teilhaftig und über diefe Welt erhaben, 
ſich gegenfeitig in Liebe dienen und mitteilen und Gotte und fich gegenfeitig eben auch 
in den von tt eingefeßten tweltlich fittlichen Ordnungen und Ständen (Ehe und Haus: 
Stand, Obrigkeit und Staat) dienen und die ihnen bier dargebotenen weltlichen Güter 
dankbar genießen follten. Man pflegt bier, was den Gegenjag gegen den Katholizismus 
60 betrifft, befonderd und zwar mit Recht den Gegenfat gegen die Weltflüchtigfeit des Ka— 


Luther 155 


tholizismus zu betonen. Aber damit verbindet fich bei ihm keineswegs eine Hochſchätzung 
der weltlichen Güter und Aufgaben felbit, wie eine foldhe gegenwärtig meithin zu herrichen 
pflegt, fondern vielmehr ein jtetes heißes Verlangen nach der erſt am Ende der Tage ung 
bevorjtehenden Vollendung und Vollkommenheit, und er hofft ficher auf diefes Ende ſchon 
für die allernächfte Zeit. Wir finden auch bei ihm, z. B. in feiner Schrift an den Abel 5 
und feinen Sermonen über den Wucher, für die — Aufgaben und Fragen des welt⸗ 
lichen, bürgerlichen und fozialen Zufammenlebens ein warmes ag und eigenes Nad)- 
denken, aber doch keineswegs die zu Reformen bierin erforderlichen eindringenden Erfennt: 
nifje und feineswegs die Meinung auch dazu berufen zu fein. Reformator ift er auch für 
dieje Gebiete, für die weltliche Kultur u. ſ. w., getvorden, aber nur dadurch, daß er fie ıo 
in der ihnen von Gott gegebenen Bedeutung würdigen und in ber rechten Grundgefinnung 
behandeln lehrte. Vgl. bejonders Frank G. Ward, Darftellung der Anfichten Luthers von 
Staat u. f. w. in: Conrad, Sammlung nationalöfon. und ftatift. Abhandl. Bd 21, 1898; 
Braaſch, 2.3 Stellung zum Sozialismus, 1897. — Gehen wir endlich zurüd auf die Grund» 
frage bei Luther, twie denn die gejamte, den Inhalt feines Glaubens und feiner Lehre ı5 
bildenden —— von ihm gewonnen worden ſei und nach ihm gewonnen werden 
müſſe, ſo kämpft er hier ſtets gleichmäßig für die höchſte Autorität der heiligen Schrift 
gegen die Anſprüche der römiſchen Kirche. Immer aber ſtützt er dieſen Glauben auch auf 
ein inneres Zeugnis, das Gottes Geiſt beim rechten Gebrauch der Schrift in den Gläu— 
bigen ablegt und zwar nicht bloß für jene Autorität der Schrift, ſondern auch direlt für 20 
ihren Inhalt, und auf Grund desjelben erlaubt er ſich dann jene Unterfcheidung zwischen 
dem höheren Charakter und Wert einzelner in der beil. Schrift oder „Gottes ort“ us 
fammengefaßten Bücher, auf welche oben (S. 731,3) bezüglich des Jakobusbriefes res 
worden ift, und unterjcheidet auch im Inhalt der böchftftehenden Schriften zwiſchen den 
die göttliche Offenbarung betreffenden und den rein auf weltliches bezüglichen Ausfagen. 25 
Auch hierin bleibt er ſich gleich bei feiner Auffaffung der Schrift, weiß fih auch dabei 
doc ganz ficher in feinem Glauben an fie und ihren Inhalt. Aber die hierin vorliegenden 
Probleme hat er zum Gegenftand eingehender mwifjenfchaftlicher Erörterung nicht gemacht. 
Seine orthodoren Nachfolger fetten diejelbe beifeite, indem fie auf Grund des testimo- 
nium Spiritus S. die heil. Schrift einfach für abfolut und unterfchiedslos infpiviert er= go 
Hären zu fönnen meinten. Wir müfjen namentlich gleich bei dieſer Grundfrage inne 
werden, welche Aufgaben der Neformator gerade mit feinen Grundauefagen doch einer 
künftigen Glaubenswifjenfhaft noch hinterlaffen hat. — Im übrigen darf für Luthers Theo: 
logie auf die oben (©. 722, 59) genannten zufammenfafjenden —— verwieſen werden. 
Der ganze Lehrvortrag Luthers behält jenen Charakter friſchen Lebens, auf welchen 85 
jchon bei feinen erſten Schriften bingetwiefen wurde. Seine Sprache hat natürliche Kraft, 
Einfachheit, Klarheit; er hält fich bei aller Tiefe und Schärfe doch ebenfo fern von Über: 
ihtwänglichkeit des Gefühls oder der Phantafie, wie von einer dialektiſchen Subtilität, jo 
gewiß er auch zu einer folden veranlagt war und in Streitfchriften fie fundgab. Nach 
einer anderen Seite hin malt er uns felbjt den Charakter feines Vortrags, gegenüber von 40 
dem des Brenz (Br. 4, 149): Er babe nicht die Kunft und Bildung mie diefer, und 
müſſe immer jtürmen und kämpfen. — Dabei pflegt fich die Grundlehre vom Heil, tie 
fie ihn perfönlich immer bewegt, jo auch in feinen Ausführungen in den Vordergrund und 
Mittelpunkt zu drängen: es ift dies eine mwefentliche Eigentümlichfeit auch feiner Schrift: 
auslegung und feiner Predigten. In jener tveiß er von jedem Moment aus zu den höchſten 45 
Geſichtspunkten emporzuführen und auch über jcheinbar unfruchtbare Abjchnitte feines Weges 
Geift und Leben zu verbreiten; bei Behandlung folder Schriftterte, deren Beziehung zu 
jenen Grundlehren urfprünglich noch feine fo unmittelbare ijt, und ferner bei Beitimmung 
von Einzelheiten innerhalb eines Textes, welche gegenüber dem Hauptgedanken besfelben 
nur untergeordnete Bedeutung haben, fommen dann freilich die Anſprüche gefchichtlicher so 
und ſprachlicher Genauigkeit oft nicht zu ihrem Rechte (Unterjchied von Calvin). Der 
allegorischen Auslegung bat er die Beweiskraft abgejprochen, bat indeflen bildliche Deu: 
tungen als anregend und anmutend gerne nocd angewandt. In betreff des Predigens 
ift bei ihm nächjt der Forderung, daß Chriftus der Inhalt fei, die erſte die der Einfalt 
und Angemefjenheit für das „arme Volt“ ; feinen Predigten fehlt die Schulform: fie 5 
pflegen meift in ſehr einfacher Weife, ohne ein vorangeftelltes Thema, aber mit beſtimmtem 
Abſehen auf die zu behandelnde Grundlehre und Mahnung, dem Gange des Tertes zu 
folgen und dabei Auslegung und Anwendung in einander zu veriveben (vgl. Beite, Die 
bedeut. Kanzelredner der älteren lutherischen Kirche 1856, ©. 30—36; E. Jonas, Die 
Kanzelberedjamfeit Luthers 1852; Hering, Lehrbuch der Homiletit ©. 86 ff.). 60 
48* 


756 Luther 


Mie fi für Luther mit feiner chriftlichen Grundanfchauung die Anerkennung für die 
freie Bethätigung des menfchlichen Geifted auf dem meltlichen Gebiete verband, jo zeigt 
er auch perfünlich einen frifchen lebendigen Sinn hierfür, den ihm das Bewußtſein der 
allem Weltlichen anhaftenden Sünde nicht lähmen kann. Hoch fchäßt er, nicht bloß wegen 

5 bed Dienftes für die Kirche, fondern ald Mittel der Geiftesbildung überhaupt, alle edlen 
Künfte und Wiflenfchaften; fo insbefondere die Wiſſenſchaft der alten Sprachen und die 
Meisheit der Alten in Dingen der Welt; bin und tiber ftreut er feinen Briefen Citate 
aus diefen ein. Charakteriftifch ift ferner für ihn der Sinn für volfstümliche Weisheit 
und Wis in Spridtvörtern, Fabeln, Verfen u. |. w.; während der Tage in Koburg 1530 

ı0 bearbeitete er einen Teil der Fabeln Hope (Thiele, 2.3 Sprihmwörterfammlung 1900; 
Thiele, 2.3 Fabeln 1888). — In die Ehe wollte, wie wir fahen, Luther eintreten, um 
diefem weltlichen Stande als einem hochzuachtenden, von Gott verordneten, auch im eigenen 
Leben ein Zeugnis zu geben. Bedeutfam ijt denn auch der Charakter, welchen fein ehe— 
liches Leben trägt: es zeigen fich darin feinerlei abjonderliche, hoch leuchtende Gaben, Tu— 

ı5 genden, Leiftungen oder Ereignifje, durch welche der Blid des Beichauerd über die gewöhn— 
lichen, gering und wohl gar gemein dünkenden Partien des irdijchen, natürlichen, aber fo 
gerade von Gott geordneten Standes hinweggehoben würde, wohl aber ein treues, freudiges 
und gebuldiges, ebenfo echt menfchliches als chriftliches Eingehen in jene gewöhnliche de 
bensorbnung. welche den ftolzen Heiligen jo verächtlich war (näheres über rau und Kinder 

20 |. Bd III, 322 ff). Die Briefe und Tifchreden ftellen und den Reformator dar, wie er 
bet Weib und Kindern fein inniges Behagen fühlt, finnig die Gaben und Werke Gottes 
in der Familie, im Heranwachſen der Kinder u. ſ. w. beobachtet, aus ſolcher Beobachtung 
lernt und auch andere belehrt, durch Krankheiten und Todesfälle in der Familie bie bit- 
terften Schmerzen erfährt, auch der Fürforge für die Okonomie und felbft ihre einzelnften 

3 Bedürfniſſe fih annimmt. Mit feinem befcheidenen irdifchen Gut übte er bingebende Frei: 
gebigfeit gegen die Vielen, welche ihn überliefen. — Im reife von Freunden freute er 
jich bei Speife und Trank und bei frifcher, natürlicher, für ein delifateres Ohr mitunter 

ir zu derb natürlicher Rede. Im Genufje der Speifen aber zeigte er eine ſolche Mäßig- 

eit, daß es, zumal bei der Stärke, welche fein Leib befommen hatte, einem Melanchthon 

so verwunderlich war; er faltete oft, ja etliche Tage nacheinander. Seine Rede war allezeit 
voll Salzes. Melanchthon rühmt in der Leichenrede feine Würde in allem, fein Herz F 
Falſch, ſeinen holdſeligen Mund; immer habe man bei ihm gefunden, was ehrbar, was 
gerecht, was keuſch, was lieblich ift. 

Sein inneres Leben ſollte ein Leben in demütig ringendem Glauben bleiben unter 

5 den gewaltigſten Anfechtungen in betreff feines eigenen Seelenheiles. Es find dieſe um 
jo merfwürbdiger bei der untvandelbaren Gewißheit, welche für ihn allezeit die Gnaben- 
lehre an fich bat, und bei der ftets getroften Zuverficht, ja Sorglofigkeit, melde er in 
betreff der öffentlihen Sachen und Gelabren gerade auch in den ſchwierigſten Augenbliden 
ausfpricht. Sie treten meift, aber nicht immer, in Verbindung mit den förperlichen Leiden 

so auf, denen Luther vielfach untertworfen war (zu diefen vgl. Küchenmeifter, 2.3 Kranken: 
geſchichte 1881). Am ſtärkſten treten fie uns in Briefen aus der zweiten Hälfte des Jahres 
1527 entgegen; er fühlt fih im Kampfe mit dem Teufel ſelbſt, ja gar wie in der Hölle 
und wie nur noch durch einen Faden mit dem Heiland verbunden; flehentlich ruft er die 
Fürbitte der Brüder an; er weiß aber, es bürfe ihn dennoch nicht der Feind verderben ; 

45 er müſſe darunter gedemütigt werden; es fei ihm ein Erſatz für den ihm nicht beſchiedenen 
Märtyrertod; wen Welt und Teufel jo baffen, der müfje wohl Chrifto gefallen. — Nie 
fteigen aus diefem feinem Innern eigene Pläne für meitgreifende äußere Thätigfeit auf; 
ihm felbft pflegte der Gedanke an baldiges Abjcheiden viel näher zu liegen. Es ift, mie 
zu Anfang, fo auch fernerhin, der Antrieb eines höheren, audy durch äußere Fügungen 

so nachdrücklich angezeigten Berufes, was ihn zum Wirken und Kämpfen beftimmt, ja zwingt; 
da giebt er fih dann mit aller Kraft feines Innern und feines durch Anfechtung geftählten 
perfönlihen Glaubens den Aufgaben bin; da kennt er auch feine Furcht und ängjtliche 
Nüdfiht mehr; den Erfolg aber ertvartet er einfach und ficher von oben durch die Kraft 
des Wortes. Julius Köftlin. 


Derzeidhnis 


der im Elften Bande 


Artikel: Verfaſſer: Selte: 
Konſtant. Schenkung H. Böhmer . 1 
Konſtantinopel mb defien Patriarchat 
- (Gakr) PH. Meyer 7 
Konftantinopel, Synode v. 381 |. Bd II 


. 43,2 —44, us. 
USD SPUREN Symbol 
Adolf Harnad 
Konftanz, Bistum Haud . 
Konftanz, Konzil (G. Voigt HB. Bei 
— — ——— BdIS.734 


Kontemplation j. Myſtik. 

Konvokation j. Anglifan. Kirche Bd I 
©. 543,0 - 544, 22. 

Kohihaas H. C. Rogge 

Kooperator Herzog F 

Kopiaten ne — 

Koptiſche Kirche, ſ. am — Bd XII. 


Fr. 
(Schmidt}) E. Kolb 


Kornthal 
Korporationdalte von 1661 f. Bb I 
©. 529,1. 
Kortholt (Hagenbah F) 
P. Zihadert . 
Kottwiß den ie . 
Krabbe D. K. Schmidt. 


Krämer, Heinrid) |. B VII ©. 33, «. 
Stränge b. d. Hebräern Benzinger . . 

Kraft, Adam (Hohhuth }) Mirbt 
Krafft, Jobann (Billet F) Tichadert 


Krafft, I. Chr. G. L. K. Goebel F 
Krafft, Karl Sieffert . 
Krafft, Wilhelm Sieffert . 


a — Erzbiſchof v. .Bd I 


en unlon ſ. Bd VII ©.6, 
Krankheiten und Heiltunde der Jörae- 


liten Benzinger . . . 
Krank D. Earl Bertheau . 
Krauth A. Späth . - 
Krell (Oswald Schmidt 4) 

Georg Müller 
Kreta . Weiß 


Krethi und Plethi Orelli .. 
Kreuz u. re a Victor Schultze 
Kreuzaltar ſ. B 397, 25. 
Kreuzauffindun Victor Schulpe 
Kreuzbrüder |. Dh V 
Kreuzerhebung 
Kreuzeszeichen 


Victor Schultze 
Victor Schultze 


e A438 — 439, ı.. 





BEBEERBE B&k BES BES 


88686 ES 


> 
td 


ER 


enthaltenen Artifel. 


Artikel: nn Eeite: 
Kreuzherren Zöck . Mi 
Kreuzprobe ſ. 8b VII S 34. 

Kreuzzüge Friedrih © Biegand 97 
Krieg Karl Burger 106 
Kriegswef.beid.Hebr. Benzinger . 111 
Kritit, bibliſche ®. — 119 
Krüdener G. Krüger . 146 
Krummacher, Fr. Ab. H. Mallet + . 150 
Krummacher, Fr. ®. Rud. Kögel }. 152 
Krummader, G. D. M. Göbel F . 153 
Kruzifix Victor Schulße 155 
Krypta j. Kirchenbau, BBIX ©. 786,44. 
Kryptocalviniften ſ. Philippiſten. 
Kübel D. C. Burk 157 
Küchener — Haupt 161 
Kühnöl ödler . . . 16] 
Kuenen Adolf Kamphauſen 162 
Küſter (H. Merz F) Hauck 170 
Kulturkampf ſ. Ultramontanismus. 
Kultus ſ. Gottesdienſt Bd VII ©. 1f. 
Kunibert ——— ) 

Hau 172 
Kunſt, bildende, bei eh Hebräern 

Benzinger 173 
Kunft und Kirche N Schule . 175 
Kurie F 9. Jacobfon y 

. Schulte . . 178 
Kurtz Bonwetſch 187 
uhrafel j. Bd VI ©. 275, 10— 24. 
Kuſch ſ. Völkertafel. 
Kydones Demetrios Ph. Meyer . 190 
Kynewulf j. Bd IV ©. a64f. 
Kyrie eleifon ſ. Liturg. Formeln. 

2. 
Labadie (Göbel }) G.Frank 101 
Laban ſ. Bd VIII ©. 3441 
Labarum ſ. Monogramm Chriſti. 
Labbe Bödler . . . 196 
Lachmann, Carl j. Bd II ©. 758 758,0. 
— wen — Bofert , —— 197 
Lacombe ſ. Bd V . 268,55 — e. 
Lacordaire (Reudlinf)Riender 201 
Lactantius Erwin Preufhen . 203 
Lactieinia P. Hinſchius 211 
Läſare ſ. Schweden. 
de Lagarde Neſtle.. 212 
Laien H. Udelis . 218 


758 Berzeichnis der im elften Bande enthaltenen Artikel 


Artikel: Bertaffer: Seite: Artikel: Berfafler: Eeite: 
Laienbrüder u. Schweitern ſ. Mönchtum. 1512—1517 ſ. bie Art. Julius II. 
Kaienlommunion P. Hinihius F Bd IX ©. 624, uff, u. Leo X. Alten 


E 


Rainez f. Zejuitenorden Bd VIII ©. 769 
2. 19-49 


Lambert, Franz (Wagenmann f) 
Carl Wirbt . . 
Lambert v. Hersfeld O. Holder-Egger 


Lambert le Bdgue Herman Haupt 


Lambethartikel F. Kattenbuſch. 
Lambruschini (Klüpfel F) Benrath 
Lamech j. Bd IX ©. 700, ff. 


Lamennais e. Bender. . 
Lamm f. d. AU. Sinnbilder, chriftliche. 
Lammiſten j. d. A. Mennoniten. 
Lampe (DO, Thelemann F) 
E. F. Karl Miller 
Rampetianer j. Mefjalianer. 


Zancelott (9. 3. Jacobjon f) 
ebling . : 
Landbiſchof . Hin chius + 
Zanddelane j. Bd I ©. 783,3 ff. 
anderer Er Schmidt ri, 
Landeskirchen f. die Art. Kirche Bd X 


©. ee. »» u. Kirhenregiment 
Bd X ©. 467, 476, 25. 


Lando au ; 
Landpfleger Gieffert . 
Lanfrant . Böhmer . . 
Lang r. ®. Chrijt . 
Lange, Joachim (Bagenmann F) 
Georg Müller . 
Zange, Poh. Peter —8 + 


Langen Leopold Karl 1 Goch 
Zangenftein Heinr. von j. Bd VII ©. 604 
bis 607, 


Langhton Stephan f. BB IX F 118 1 -61. 


Langobarden —* Jahn . 

Languet Std Schott 4) 
Tichadert . 

Laodicea, Synode E. Hennede 


La Place ſ. Placeus. 

Lappländ. Miſſion Elof Haller . 

Lapsi Adolf Harnad . 

Lardner C. Schöll FT . 

La Rochelle, Bekenntnis von ſ. Bd vi 
S 230ff. 


nn N de ſ. Ignorantius Bd IX 


Ras alas Benrath . 

Laſicius Wagenmann + 
Joſeph Müller 

Laski D. Dalton . 


Lateau, Luiſe ſ. d. A. Stigmatifation. 
gateinifce 8 Bibelüberjegungen ſ. Bd ITI 
—h8 

ateranfpnoden: L von 1123 ſ. d. 9. 
Ealirt II. Bd III ©. 6412,00}. Die 
Beihlüfie MG CI I ©. 574 Nr. 401. 
— 2 von 1139 ſ. d. 9. Innocenz II. 
Bd IX ©. 111,10ff. Die Beſchlüſſe 
Mansi XXI ©. 5255. — 3 von 1179 
1. d. A. Alerander III. Bd I ©. 343, »0 ff. 
Die Beſchlüſſe Mansi XXII ©. 210. 
—4 — 1215 ſ. d. A. Innocenz III. 
Bd IX —— Die Beichlüffe 
Mansi xx & 953ff. — von 


[3 
> 


t 


6 


N 
N 
. 


5 BR 


w 


UL. 


= 


* B S 


Tu 


Er 
RS 


Hardouin Cone. Coll. BB IX &. 1570 ff. 

Labbei et Cossart. coll. concil. Bd X1V. 
Latimer C. Schoell + 
Latitudinarier C. Schoell + 
Latomus, Barthol. G. Kawerau 
Latomus, Jacobus G. ſtawerau 
Laubhüttenfeſt Fr. Buhl . . 
Laud Theodor Kolde 
Laurentius d. H. f. Sixtus L, Bapit. 
Zaurentius, Gegenpapjt j. Symmachus, 


apit. 
Laurentius Valla j. Balla 
Lauſanne, Heinrich v. u 8 VII 8,606. 
Lavater G. von NE 
NRehberg - 
Lazar von Parpi f. Bd II ©. uf 
Lazariſten (armenifde), ſ. Mechithar. 
Lazariſten (Prieſter der Miſſion) ſ. Vin— 
centlus de Paulo. 


Lazarusritter Zöckler . . 
Lea f. Jakob Bd VIII ©. 544,1 ff. 
Leade Arnold Rüegg - 
Leander Bödler . . 
Leben, ewiges mM. Käbler . . 
Kebrija (3. ———— 
Benrath . . 
Lebuin Bödler 


| Le Cöne Charles j. RE 


Bd III ©. 137,1 —. 
Lechler Th. Ficher . . 
Le Glerc f. Elericus Bd IV ©. 179, 
Lectionarium, Lectionen j. Beritopen. 
Lector H. Achelis 
Lee, U. ſ. Shakers. 
Lee, Jeſſe ſ. Methodismus in Amerilka. 
Leenhof S. D. van Been . 
Le — ſ. Faber Stapulenſis Bd V 

. 214, 


— u. Nuntien (9. F. Jacobfon F) 


v. Schulte . 
Legenda aurea ſ. Bb VIII ©. 561,5 ff. 
Legende von Dobihüp - 
Leger Emilio Comba 


PO tften und j. Glofien und 
Blorlatoren Bd VI ©. 715. 

Lehninſche Weisjagg. Zödler . 

Leibes u. Gebenstt trafen bei b. Hebräern 
j. Geriht u. Recht bei ben Hebräern 
Bd VI ©. 579,5ff. 


Leibnitz Rudolf Euden . 
Leichenreden f. Kafualien Bd X ©. 116, ı f- 
Leiden 8. Lemme . 


Leipziger Disputation ſ. Luther. 
Leipziger Interim f. Interim Bd IX 


2ll, ff. 
Leipzig. 8 Kolloquium (Kloſe F) Haud 
Le Maitre D. Brandes 
Lenfant C. Piender . . . 
Lentulus ſ. Chriftusbilder Bd IV 
S. 65,2: ff. 


Leo I., der Große N. Bonwetih . 
Leo II. Papſt Bonwetſch 

Leo IIL, Ri Haud 

Leo IV., ö Haud . 


2 


Verzeichnis der im elften Bande enthaltenen Artilel 


Artilel: Verfaſſer: 
Leo V., B Haud . 
Leo VL, z Hauck. 
Leo VIL, „ Haud . 


Xeo VIIL, „ Saud . . . 
Leo IX,, z Carl Mirbt 
Leo X., = Benrath . 


eo XL, er Benrath . 

Leo XIL,, u Benrath 

Leo v. Adrida ſJ. —— Boͤ IT 
©. 620, 


Leon Benrath . 
Leontius v. Byzanz Loofs 
Leontius v.Neapolis H. Gelzer 
Leporius ſ. Nejtorianismus. 


Le Quien Bödler 

Lerinum Grützmacher 

Leſer ſ. Hauge, Bd VII ©. 4ff. 

Leß Wagenmann }) 
. Tichadert . 

Leſſing Garl Bertbeau 

Leſſius R. Seeberg 


Leſtines, Synode v. ſ. Liftinae. 


Eeite: 


Lettner ſ. Kirhenbau Bd X S. 788, u ff. 


"> — ſ. Eschatologie Bd V 


Rete Delung ſ. Oelung. 

Leuchter, der jiebenarmige ſ. Tempel- 
geräte. 

— Kirchengeräte ſ. Lichter im 
Gottesdienſt. 

Leucius ſ. Bd I ©. 664,2. 


Leusden S. D. van Veen 
Levellers C. Schoell * 
Levi, Leviten, Levitenſtädte 

v. Orelli 


Leviathan ſ. Bd V ©. 8,u—10,: ff. 
Zeviratsche j. Bd V ©. 745,3 ff. 
Leviticus ſ. Pentateuc. 

Leydecker (A. Schweizer F) 


E. F. Karl Müller 
— Joh. von ſ. Münſter, Wieder— 


täufer. 


Leyjer (Wagenmann F) 
Johannes Kunze . 
L'Hoſpital G. Bonet⸗Maury 


Liafwin ſ. Lebuin oben 24 
Libanon 


Gut 
Libelli pacis, libellatici ” Lapsi oben 


©. 283 ff. 


B a 


427 


6 ER 


Liber censuum Cencii camerarii |. Ho⸗ 


norius III. Bd VIII ©. 319, a ff. 
Liber diurnus Romanorum ponti- 


ficum (P. Hinſchius F) 
v. Schulte . . 438 
Liber pontificalis D. A. Bradmann 439 
Liber sextus ſ. Sanonen» und Defre- 
talenfammlungen Bd X S. 15,3. 
Liber vitae Victor Schulge 446 
Liberatus G. Krüger . 449 
Liberia W. Götz .. 450 
Liberius G. Krüger 450 
Libertiner L F. Sieffert . 456 
Libertiner II. Trechſel F) Choiſy 456 
gibertiner III, Trechſel F) Choijy 457 


Libri Carolini u Karoliniſche Bücher 
X ©. 88. 


759 


Artikel: Berfaffer: Seite: 


Licht, bibl. Begriff j. Bd V ©. 457,18 
bis 458, 10. 
Licht und Recht ſ. Urim Tummim. 


Lichtenberger Eugen Lahenmann 
Lichter und Leuchter Victor Schulke 
Lichtfreunde Carl Mirbt 


Lichtmeſſe f. Maria. 
Licinius, Kaijer j. Bd IV ©. 682, ». 


Liddon Rudolf Buddenſieg 
Pidwina j. Bd III ©. 509, bis 
Liebe Karl Burger 
Liebesmahle ſ. Agapen Bd : 

Liebner Michae 


Liftinae, Synode — Haud 
Lightfoot, John Guſtaf Dalman 
Lightfoot, J Barber E. Rene Gregory 
Liguori und der Liguorianerorden 
Bödlerr . . . 
Lilit ſ. Feldgeifter Bd VI S. is. 
Limborch 9. C. Rogge . 
Limbus f. Fegefeuer Bd V S. 791,10. 
Limina apostolorum ſ. Visitatio limin. 


apostol. 
Lindſey J Schoell 7 
— C. Schoeli T 
Lin un 
Linus Haud ne 
Linzer Friede Klüpfel + 


Lippe-Detmold D. Brandes 
Lippe-Schanmburg D. Brandes . . 
Lipfius Lie, 5. R. Lipfius 
Litanei Drews .... 
Literae dimissoriales j. Bd IV 5.669, ır. 
Literae formatae Adolf Harnad . F 
Liturgie D. Hermann Hering 
UN — Gottesdienſt, Begriff ꝛe. 
Bd VII ©. 1ff. " 
Strelle Formeln Drews . . 
Liudgerus, der heil. &. Uhlhorn 7 


Liudprand (Weiziäder }) —* 

Livingſtone N. Grundemann . 

Bun — —— ſ. Alb. v. Riga 
d Wff. 

Llorente Benrath . . 

Lobwaſſer (Rich. Lauxmann 


x N. Köjtlin 

Loei theologiei Johannes Kunze . 

Lode, J. j. Deismus Bd IV ©. 538,35 
bis 539, a4, 


Lodenjtein (Goebel F) van Been 
Löbe Rudolf Löbe . . 

Löhe (N. Stählin F)Haud 

Loen (Wagenmann 7) 
Carl Mirbt 

Löner Dr. Chr. Geyer . 

Löſcher (v. Engelhardt F) 
Georg Müller 

Logos D. Kim . 

Lohn D. Kim . 

Roiften Herman Haupt . 

Lollarden en Buddenfieg 

Loman S. D. van Veen . 

Lombardus N. Seeberg . 


2008 bei d. Hebräern Benzinger 
Loreto Bödler . 


nr 
—— 
I) 


\ EEEEEERE 


J— A 
Zr . 
22 


E 


4 
w 


&E ERR 


760 


Artifel: Berfafler : 
Loretoſchweſtern ſ. Bd V S. 3, ar-— 
und Bd VI ©. 240, 10—aı. 
Lot v. DOrli . .. 
Lubbertus Sibrandus S. D. van Veen . 
Lothringen ſ. Elfaß-Lothringen Bd V 
©. 319% 


Low Church j. Anglit. Kirche Bd I 
S. Ddd, fl. 

Yucian d. Märtyrer Adolf Harnad 

Yucian v. Samojata Adolf Harnad . 

Lucidus ſ. Fauſtus Bd V ©. 753, ff. 

Yucifer von Calaris (Möller F) Krüger 





Lucius L, vu Bonwetſch 
Lucius II, Haud . 


Lucius IIT., — Hauck . 

Lucius Britentönig .BdVS . 288 288, 20 ff. 
Bd XS. 205, 

Lud ſ. Volierifel. 


Seite: 


Verzeichnis der im elften Bande enthaltenen Artikel 


Artikel: Berfafler: 
Ludmilla d. Heil., j. Tihehen, Betch- 
rung zum Chrijtentum. 
Lübed, Bistum Haud 
— kirchliche Vernna und Stati. 
jti 


Ranke 
Lüclke Sander . 
Lüge Earl Burger 
Liitlemann Dilthey . . 
Luis von Leon ſ. vben ©. 393. 
Zularis PH. Meyer . 


Lukas, d. Evangelijt Paul Eimald — 
Lukas von Prag ſ. Bd III ©. 454, sr ff. 
Lukas von Tuy NR. Schmid . . 
Lullus, Erzbijchof (Beigfäder }) Hand 
Lullus, Raymundus Bödler 


Lupus (Möller +) Schmid 
Luſt, Lüfternheit —* Burger 
Luther Julius Koͤſtlin 


Seite: 


35 


2 
* 
Sr 


©. 


”„ 


Nachträge und Berichtigungen. 


1. Band, 


118 3. 41 lies 1759—64 ft. 1769—64. 
225 „ 34 „ 16a ft. Iia. 


„ 279 „ 27 „ 1417 ft. 1147. 


S 


3. Baud. 


648 3.43 füge bei: Abr. Calov wurde nach J. F. Mayer (f. Lit.) „1612 am 16. April 
alten Calenders“ geboren. Als fein Todestag wird gewöhnlich) der 25. Febr. (1686) 
bezeichnet. Die legte Duelle dafür iſt wohl H. Witte, Diarium biographicum 
Danzig 1688 ad annum. Als an demjelben Tage verftorben wird ebenda B. Stoß, 
Oberhofprediger des Kurfürften von Brandenburg, angegeben. Auf den gleich— 
zeitigen Tod diefer beiden Gegner ijt ein Epigramm gedichtet worden, in dem 
jedod der Tag jelbit nicht angeneben iſt. Dasjelbe jteht bei Lilienthal Er- 
läutertes Preußen 17245, Bd. II ©. 530, mwiederabgedrudt in Preußiſcher 
Todestempel (1728 f.), S. 207. (Letzterer giebt S. 207 den 25. fyebr., auf ©. 509, 
offenbar nur infolge Drudfehlers, den 20. Febr. als Calovs Todestag an.) 
Den 25. Febr. neben jonjt noch an D. H. Arnoldt, Hijtorie der Königsberger 
Univerjität II, 1746, ©. 201, Jöcher-Rotermund, Gelehrtenleriton, Baur bei 
Erſch und Gruber. Damit feinen aber die Angaben der genannten Leichen: 
rede nicht übereinzuftimmen. Nad ihr ift E. geftorben 1686, „nachdem er jein 
Leben gebracht auf 74 Jahr weniger 6 Wochen und 6 Tage“. Laut Titelblatt 
ift er „ben IV. Martii“ beerdigt worden. Da durch leptere Angabe gewährleiitet 
ift, dag man in Wittenberg noch den alten Kalender hatte — fonit fiele der 
Zodedtag fpäter ald der Begräbniätag —, jo ergiebt fi meiner Berehnung 
nad) ald Todestag der 27. Februar. I. Kunze. 


. 802 3.28 lies Bendixen ft. Bendien. 


8. Band. 


.561 3. 39 füge bei: Neueite Bearbeitung: La lögende dorde de Jacques de Voragine. 


Nouvellement traduite en francais avee introduction, notices, notes et recherches 
sur les sources par l’Abb& J.-B. M. Roze, Chanoine honoraire de la Cathödrale 
d’Amiens. 3 voll. Paris 1902, 


9. Band. 


. 33 8. 12 lies IdTh ftatt ZHTH. 


10. Band. 


. 135 8.19 füge bei: Daß ber Überfeger der Breslauer Kanonikus geweſen jei, ift ein 


Irrtum; über die Perfönlichleit des richtigen Sauromannus vgl. Bauch in 
der Ziſchr. d. Vereins f. Geſch. u. Altert. Schlefiens XVII 231; XIX 149 und 
8WV 


. 139 3.42 füge bei: Vielleicht jteht der zunächſt für das Haus beftimmte fogenannte Züricher 


Wandkatehismus (Leo Juds, vgl. Bd. IX ©. 552, ss), der, lange verjchollen, 
neuerdings in der Kgl. Bibliothek in Berlin wieder aufgefunden ift, zu dieſer 
Unterweifung in Beziehung; vgl. über ibn Mon. Germ. Paed. XX 122 ff. 
und Fluri in: Zwingliana 1902 ©. 265—71, der feinen Ausführungen eine 
gute Yaljimilereproduftion hinzufügt; vgl. auch Zwingliana 1897 ©. 21 ff., 1898 
S. 56f., 1899 ©. 123. 


. 145 3. 1ff. füge bei: Durch die Studie des Kirchenrat3 Baſſermann: „Zur Frage des Unions: 


Katechismus. Eine Darjtelung jeiner geſchichtlichen Entwidelung in Baden 
nebjt praftiihem Ergebnis“ (Tübingen u. Leipzig 1901), durd die er nicht 
einen neuen Katehismus, jondern ein bibliihes Spruchbuch vorbereiten will, zu 
dem er einen Entwurf vorlegt, ift die Katehismusfrage in Baden aufs neue 
in Fluß gebradt worden; vgl. Ehronit der Ehriftl. Welt 1901 Nr. 26 Sp. 295; 
Nr. 49 Ep. 579 u. 581. 


762 


©. 


9 


@ 


” 


3 


zz 2 2 6 


za ra a2 2209 


152 2. 


Nachträge und Berichtigungen. 


47 ff. füge bei: Pfarrer D. Boſſert in Nabern teilt mit, daß der Brenziche Katechismus 
und die „KRinderlehre“ nur für das alte Herzogtum Württemberg ftreng maßgebend 
find, daß man in NeusWürttemberg aber den Lutheriſchen Katehismus ſich teil: 
weije (jo im Hohenloher Lande und in den oberſchwäbiſchen Reihsjtädten) als 
einziges fatechetiiches Lehrbuch; gewahrt hat. Bol. auch die Verhandlung der 
6. Württemberg. Landesiynode über die Revifion der Kinderlehre“: Ehronit 
der Ehriftl. Welt 101 Nr. 6 Sp. 47f. 


.49 füge bei: Durch Rundſchreiben v. 9. Febr. 1901 hat das Landeskonſiſtorium von 


Siebenbürgen angeordnet, „dah vom 1. Sept. 1901 an in fämtlihen Schulen 
und ebenjo im Konfirmandenunterricht als Katechismus ausihliehlic der Text des 
Kleinen Lutheriihen Katechismus gebraucht werden darf, der von der Eifenacher 
— ———— feſtgeſtellt worden iſt“ (Chronik der Chriſtl. Welt 1901 Nr. 15 
Sp. 168). 

23 füge bei: vgl. Evang. Kirchenbl. j. Württemberg 1899 Nr. 7 ©. 49. 

57 lies 478. it. 784. 


„21h. „ Ant 2, 20 ft. 3, 20. 
"2. W.IIEG. 458-468 ft. 450-464. 


37.68 ift kürzlich nachgewieſen worden, dak Komander aus Maienjeld ftammt, 
jeit 1502—3 gleichzeitig mit Zwingli in Bafel ftudiert hat und fhon anfangs 
1523 (niht 1524) in Ehur als Pfarrer angejtellt worden ift, vgl. Zwingliana 
101 ©. 225f., 227f. u. 1902 ©. 275f. 284. 


. 19 fies Bd. II, 386 ft. 286. 


12 IIL, 439 ft. 409. 


‚55 „ Zubwig XVIII. jt. XVII. 


43 „ 3% ft. 335 

48 „ Baorkızos ft. Baoııros, 
2 „ bie bie jt. der bie. 

56 „ profilierte ft. pofilierte. 
2 „ die der ft. die dem. 

40 fepulfralen jt. jepufralen. 


; Spalte 3. 5 u. 11 lies Wafferjchleben ft. Waſcherſchleben. 


„nr IUESEN ſt. C. ©. 
11. Band. 


3. 39 lies mutilus jt. mutius, 


26 „ aud ft. aus. 

36 „ 3. ©. Carpzows jt. B. Carpzows. 
42 „Plochhorſt ft. Ploditorit. 

21 „ BB. X ſt. IX. 


„13 „ Herrera jt. Herreva. 


12 „ of the jt. the of. 

43 „ SU ft. SUB. 

58 „ ftreiche das Komma nah Berlejung. 

60 füge bei: Grifar, Geihichte Roms I, 723ff. 733 ff. 

12 füge bei: Vgl. die Nachweiſe in E. v. Dobſchütz Ehriftusbilder 1899 ©. 308 ** 
bis 330**, v. Dobjhüß unterfcheidet 4 Formen der epistola Lentuli auf 
Grund von etwa SO Textzeugen und weiſt nad, daß das Stüd im Anfang 
des 14. Jahrhunderts anonym als aus den „Annalen der Römer“ auftaudt und 
erſt im 15. Jahrhundert von den italienischen Humaniften fortjcreitender Weiſe 
einem Briefe des Lentulus ungejtaltet wird. 


3.55 lies Segna ft. Yegna. 


10 „ Asterisei ft. Asterisdi. 
35 „ Scheurls ft. Scheuers. 
1 „ jühnende jt. fühnende. 
18 „ ſetze nad bald ein Komma. 


20. April 1902. 


— — — 


4 


⸗ 
A | 


Digitized by Google