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Full text of "Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz"

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Mitteilungen 
des 

Historischen 
Vereins der 
Pfalz 



Historischer Verein 
der Pfalz, 
Historisches ... 




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MITTEILUNGEN 



DES 



HISTORISCHEN VEREINES 



DER 



PFALZ. 



XXII. 



SPEIER. 

DRÜCK DER H. OILARDOHE'sCHEN BDCHDKUCKERBI. 

1898. 



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I. 

Archivgeschichte des Hauses Leiningen 

von 

Dr. Richard Krebs. 



Allgemein nimmt man an, die Archivalien des Hauses 
Leiningen-Dagsburg seien verloren gegangen ; was nicht schon 
früher bei den verschiedenen Fitichtangen und Verschleppungen 
abhanden gekommeu, sei schliefslich 1794 bei dem Brande des 
Dürkheimer Schlosses und der Hartenburg durch Feuer verzehrt 
worden. Gewifs, vieles ist bei den zahlreichen Kriegsstürmen, 
die über die Pfalz hinweggebraust sind, zu Grunde gegangeu, 
vieles hat auch in den Zeiten der Revolution nicht mehr vor 
den französischen Mordbrenuem geflüchtet werden können, aber 
das eigentliche Familienarchiv ist doch gerettet worden, gerettet 
worden sind auch die meisten Repertorien vom 15. Jahrhundert 
an, ein kleiner Ersatz wenigstens für das, was die Ungunst 
der Zeiten vernichtet oder entfremdet hat. 

Da das Leiningische Archiv für verloren galt, fehlte es 
wie an Material so auch an Interesse für seine Geschichte. 
Es ist daher sehr erklärlich, wenn bis jetzt nur wenig von dem 
Leiningischen Archivwesen bekannt geworden ist. Doch läfst 
sich nach den geretteten Repertorien, Bruchstücken erhaltener 
Archivakten, sowie einzelnen anderwärts verstreuten Notizen 
eine Leiningische Archivgeschichte geben, die zwar nicht alle 
Einzelheiten, aber doch das Wichtigste über Verwaltung wie 
Schicksale des Archivs zu berichten vermag. 

I. Von den Anfängen bis zur Archivteilung 1560. 

Über die Anfange des Leiningischen Archivwesens sind 
wir auf Vermutungen angewiesen. Wahrscheinlich bot Burg 

1 

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2 



Altleiningen den ersten Aufbewahrungsort für die Leiningischen 
Briefschaften dar, denn vielfach finden wir die wichtigsten Urkun- 
den weltlicher Herren in einem Turmgewölbe ihres Stammsitzes 
verwahrt; später befand sich das Archiv auf Burg Neuleiniugen. 
Die hier angesammelten Archivalien wurden jedoch in dem 
nach des Landgrafen Hesso Tode (1467) entbrennenden Erbfolge- 
streite auseinandergerissen und verstreut. Eineu Teil brachte 
Graf Emich VII. von der Hartenburger Linie an sich, einen 
anderen der Bischof von Worms; auch Kurpfalz gelangte durch 
die ihm abgetretenen Ortschaften in den Besitz Leimngischer 
Urkunden, ein kleiner Rest schliefslich wird an Leiningen- 
Westerburg gekommen sein. 

Neben diesem ältesten, dem eigentlichen Familienarehive 
hatte sich nach der Landesteilung von 1317 ein zweites Archiv 
auf der Hartenburg gebildet, in welchem die jüngere, Jofried'sche 
Linie ihre Briefschaften hinterlegte. *) Von diesem erhalten wir 
nähere Kunde aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. 
Aus jener Zeit sind nämlich zwei Repertorien erhalten, von 
denen das eine die Urkunden im Archiv, das andere die Akten 
in der Kanzlei verzeichnet. 

Die Archivalien lagen in 24 mit den Buchstaben A, B, C 
u. s. w. bezeichneten Laden, und zwar so, dafs das Zusammen- 
gehörige in den einzelnen Laden vereinigt war. So „Ligen [n 
der Laden da der bostabe A uff gezeichent ist, brieffe rorend 
von der pfalczgraueschafft am Rin vnd antreffend die Slots 
Gutenburg Falckenberg Minfelt haselach vnd ire zugehorunge", 
„Briefe von Romischen Keysern vnd Konigen Ligent In der 



l ) Dafs jedoch keine reinliche Scheidung zwischen den Archivalien 
der beiden Linien bestand, erfahren wir aus dem Vertrage, den Pfalzgraf 
Otto b. Rh. am 16. Januar 1439 zwischen den Grafen Emich Vf. und 
Emich VII. einerseits und Graf Hesso zu Leiningen anderseits errichtete. 
In diesem wurde bestimmt, dafs jede Linie die in ihrem Besitze befindlichen, 
aber der andern Linie zustehenden Briefschaften an diese ausliefern, die 
gemeinsamen Familienurkunden aber einem Unparteiischen in Verwahrung 
geben — „in eine gemeine Hand legen* — sollte. Doch ist man dieser 
Bestimmung offenbar nicht nachgekommen. 



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Laden da der bostabe R uffgezeichent ist", iu der Lade mit dem 
Buchstaben L waren Kölner, Ltttticher und Trierer Urkunden 
•vereinigt und so fort. Man sieht, der Anfang zu einer syste- 
matischen Ordnung war bereits gemaciit. Leider ist der Wert 
des Repertoriums für praktische Zwecke (Feststellung verloren 
gegangener Urkunden, des gesamten Urkundenbestandes u. dgl.) 
nur gering. Denn dasselbe verzeichnet einmal nicht die sämt- 
lichen vorhandenen, sondern nur eine Reihe der wichtigsten 
Urkunden und unterläfst es ferner auch bei diesen, jemals die 
Zeit ihrer Ausfertigung anzugeben. Ja, häufig sind nicht einmal 
die Aussteller der Urkunden genannt! 

Im zweiten Repertorium *) ist aufgeführt, was die Kanzlei 
in verschiedenen Schränken an laufenden Akten, Abschriften 
u. s. w. enthielt. In dem einen Schrank befanden sich die 
Wormser, in einem andern die Speierer Akten, mit den Mainzer 
Akten waren solche über Trier, Brabant, Lützelburg, Köln 
und Lüttich vereinigt, und so fort. Wie oben schon angedeutet, 
stammen die beiden Repertorien aus der ersten Hälfte des 
15. Jahrhunderts. Das Archiv-Repertorium ist ungefähr 1430, 
das Kanzlei -Register etwa 10 Jahre später entstanden. Wer 
die Verzeichnisse angefertigt hat. ist zwar nicht überliefert, 
doch können wir in den langjährigen Schreibern des Grafen 
Emich VI., Jost Schoneck 8 ) und Wilhelm Kutze, mit einiger 
Wahrscheinlichkeit die Urheber der zwei Repertorien sehen. 
Verschiedene Hände haben dieselben fortgeführt, doch reichen 
auch die späteren Eintragungen nicht bis in die Zeit der grolsen 
Kämpfe der Leininger mit den Lichtenbergern im Elsafs und 
Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz. 

Selbstverständlich war diese Zeit unablässiger Streitig- 
keiten, welche sich auch unter dem Grafen Emich VIII. noch 
fortsetzten und bis in das zweite Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts 



*) Register was von brieffen zu Hartenberg: In der Cantzely Inn 
.Tglicheiu 8cbanck ligen. 

a ) Erscheint 1447 als Kaplan in Dürkheim. Siehe Mitteilungen des 
bistor. Vereines der Pfalz, 1892, 8. 157 Nr. C. 

1* 



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hinein erstreckten, dem Archive nicht günstig. Zwar brachte 
sie demselben einen Zuwachs an Stoff, da, wie schon erwähnt, 
Einich VII. nach Hessos Tode (1467) eine Anzahl Urkunden 
des Altleininger Archivs von Neuleiningeu nach der Harten- 
burg fühlte; für die innere Ordnung dagegen geschah wenig 
oder nichts. Aus jener ganzen Periode sind nur einzelne 
Bruchstücke von Urkundenverzeichnisseu erhalten, und auch 
sie sind offenbar nur gefertigt, weil diese oder jene Recherche 
es nötig machte. Als dann in den dreifsiger Jahren des 16. 
Jahrhunderts wieder neue Kataloge auftauchen, zeigen sie das 
Archiv in völliger Verwirrung. 

Der Umstand, dafs die Nachrichten über das Archiv- 
wesen in den hundert Jahren von 1440 bis 1540 so dürftig 
sind, mag es rechtfertigen, wenn auch der folgenden, an sich 
geringfügigen Thatsachen Erwähnung geschieht. Im Jahre 1471 
(11. November) bestellte Graf Emich VII. Stephan Grünwald 
zum „Secretarien vnd vnderschriber, sin leptag lange uff vnser 
Cantzely zu wartten vnd zu dienen". „Vmb solichen sinen 
dinst" versprach Graf Emich „Im Jerlich uff Sant Martins des 
heyligen Bischoffs tag zugeben Sechs gülden, vnd Jerlich zwey 
kleydt gliche Andern Vnnsern Reifsigen dienern". Lange ist 
Grünwald mit dieser Besoldung nicht zufrieden gewesen, denn 
schon am 16. Februar 1473 verliefs er seines bessern Nutzens 
wegen den Leiningischen Dienst Vor seiner Entlassung raufste 
er dem Grafen Emich schwören, „das er sin vnd siner Graue- 
schafft vnd herschafft heymlichkeit zu ewigen tagen verswigen 
vnd vmb keynerley sach willen nit offenbarn" wolle. 

Am 9. August 1474 wurde Valentin Ostertag aus Dürk- 
heim Leiningischer Sekretär, aufser seiner Anstellungsurkunde 
ist jedoch nichts von ihm überliefert. l ) Erst im zweiten Drittel 
des folgenden Jahrhunderts beginnen die Quellen etwas reich- 
licher zu fliefsen. Am 13. Juni 1538 wurde Bartholome Clee 

! ) Möglicherweise ist dieser Ostertag- mit dem spürern Renhsfiskal 
Dr. Val. Ostertag- identisch. Siehe über diesen Pfalz. Museum. XIII. Jahr- 
gang: 1896. S. 2 tf. 



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als Sekretarius angenommen, er soll „mit Velten Ottenn vnser 
Cantzlei treuwlich versehen". Dafür „Sollen Jme die cauntzlci- 
geuel bei denenn Wir Innen gnedigclichen hanndthabenn mit 
gedachtem veitin Ottenn gemeinlich zustann, wo ers aber 
alleinig versehenn, auch allein gehorenn, vnnd wollenn Ime 
danebenn Jars geben vnnd reichen Lassenn Zwei cleider glich 
andern vnsern diennern, ein fuder weins, Sechtzehenn malter 
koruns vnnd zwentzig funff guldin". Der in der Anstellungs- 
urkunde erwähnte Valentin Ott hat lange Zeit in Leiningischen 
Diensten gestanden und ist wohl auch bei Anfertigung zweier 
neuer, in jener Zeit (ca. 1540) entstandener Repertorien beteiligt, 
welche es versuchen, wieder einen Überblick über die gesamten 
Bestände des Archivs zu geben. 

Die Auseinandersetzungen zwischen den Söhnen des Grafen 
Emich VIII. wegen ihres väterlichen Erbes hatten die Not- 
wendigkeit einer guten Ordnung im Archiv wieder recht vor 
Augen geführt, und in dem Hauptvertrag vom 8. Juni 1536 
war dementsprechend auch beschlossen worden, die Urkunden 
zu ordnen und zu registrieren. 1 ) In den zwei genannten 
Repertorien können wir die erste Frucht der durch jene 
Bestimmung hervorgerufenen archivalischen Thätigkeit sehen. 
Wie die Kataloge von 1430 und 1440 zählen sie den Inhalt 
der einzelnen Laden auf, aber welche Unordnung tritt dabei 
noch zu Tage! Nirgends ist das Zusammengehörige vereinigt, 
in jeder Lade liegen die verschiedenartigsten Dinge durch- 
einander, neben Kaiserurkunden Schuldverschreibungen und 

!) Die betreffende Stelle lautet : Vnd vf dafs aller Irer herschafften, 
lant, leut, vnd gerechtigkheiten Jder Zeit deater statlicher mögen verdretten 
werden, Ist betheidingt vnd abgeredt. das alle vnd Jede haubtbrief vrkundt 
rottein vnd Verzeichnissen vber alle der grauesohafft gntter recht vnd 
gereebtigkeiten sagen, so verbanden seint, sollen eigentlich Inuentiert, 
registrirt, vnd Jedem theil ein Innentarj desselben behandigt vnd sunst die 
selbigen haubt brieffe in ein verwarung alwegenn hinder den eltisten bruder 
gelegt vnd doch Jedem theil wefs zu handhabung seiner zugemuntscharten 
oberkeiten dienlich Copey vnnd so offt er dessen von notten auch die 
Original behandigen, doch allwegenn so die zu der notturft gebraucht, als 
dan wider an die ort da sie vor gewesaen verschaft. 



Wittumsbriefc! Danach läfst sich ermessen, in welcher Ver- 
wirrung sich das Archiv infolge der unablässigen kriegerischen 
Unruhen befunden haben mufs, wenn die ersten Repertorieu, 
welche wieder angefertigt wurden, so unvollkommen ausfielen ! 
Trotzdem war ein Anfang gemacht, uud leicht hätte man zu 
Besserem fortschreiten können, wenn die Verhältnisse im 
Leiningischen Hause ruhige geblieben wären. Aber wiederholte 
Todesfalle mit wechselnden Vormundschaften im Gefolge 1 ) liefsen 
es zu keiner stetigen Arbeit im Archive kommen. Doch ebenso- 
wenig konnte man sich der Erkeuntnis verschliefsen, dals endlich 
einmal etwas Durchgreifendes für Ordnung des Archivs geschehen 
müsse. Besouders dringend wurde diese Pflicht, nachdem die 
Söhne Emichs IX. am 27. Juni 1560 ihre Länder geteilt hatten. 

II. Die Archivteilung 1560 bis 1610. 

Wenngleich noch einige Besitzungen gemeinsam blieben, 
auch gewisse Angelegenheiten gemeinsam von dem Hause 
Leiningen als solchem erledigt werden sollten, so waren durch 
den erwähnten Vertrag doch zwei getrennte Verwaltungen 
geschaffen worden. Dadurch aber war auch eine Teilung der 
Archivalien unvermeidlich geworden. Der Vertrag von 1560 
wollte zwar das Archiv noch unzertrennt bei der ältern, 
Hartenburgischen Linie erhalten — der Falkenburger Linie 
sollten von allen sie angehenden Urkunden beglaubigte Ab- 
schriften zugestellt, die Originale aber nur im Falle der Not 
leihweise überlassen werden 2 ) — ; auch trat das Interesse an 
der Angelegenheit für einige Zeit wieder in den Hintergrund, 

1 ) 1541 starb Graf Emich IX.; der Vormund seiner zwei Söhne war 
zunächst sein Bruder Engelhard, nach dessen Tode 1553 sein Bruder Hans 
Heinrich. Kaum waren die beiden Söhne herangewachsen und hatten unter 
Teilung ihrer Länder die Regierung angetreten, da starb der illtere, Johann 
Philipp, und hinterliefs einen Sohn unter Vormundschaft seines Bruders 
Emich X. 

2 ) Es sollen Auch Alle haubtbrief, vber Falekenberg, Inuentiert, vnnd 
gen Hartenberg, hinder den eltisten vonn Leyningen, verwarlidi gelegt 
werden, Doch dem Jnnhaber des Haufs Falckenberg, glauhwiirdig Copeien 
dauon, Vnnd Im fall der noth, dieOriginaliazugebratichen, nit Versagt werden. 



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da die Vormundschaft Emichs X. die getrennten Verwaltungen 
thatsäehlich wieder zu einer vereinigte, nach Emichs XI. Voll- 
jährigkeit aber konnte man sich der Pflicht, eine reinliche 
Scheiduug der Archivbestände vorzunehmen, nicht läuger ent- 
ziehen. Man beschlofs, jeder Linie die auf ihre Landesteile 
bezüglichen Originalurkunden und Akten zu überweisen und 
daneben ein gemeinsames Familienarchiv einzurichten, in welchem 
alle das Gesamtlmus und seine Reichs-, Kreis- und Lehens- 
sachen betreffenden Archivalien hinterlegt werden sollten. 1 ) 
Doch konnte man nicht eher zu dieser geplanten Teilung 
schreiten, als bis man wufste, was an Archivalien überhaupt 
vorhanden war. Diese Kenntnis liefs sich aber nur gewinnen 
auf Grund eingehender Repertorien. Da solche noch nicht 
bestanden, galt es zunächst, sie zu schaffen. 

Schon Emich X. hatte, noch während der Vormundschaft 
über seinen Neffen, mit Ordnung und Aufzeichnung der Archi- 
valien einen Anfang gemacht, indem er den Sekretär Leonhard 
Wilhelm Bayer beauftragte, ein Verzeichnis der Urkunden im 
Hartenburger Archivgewölbe anzufertigen. Im Jahre 1579 
kam derselbe damit zustande, den Inhalt der sieben Fächer in 
der „Eichen Küst Im Gewelb" aufzunehmen. 8 ) Die planlose 
Unordnung, wie sie die Repertorien von 1540 zeigen, ist ver- 
schwunden, jedes Fach vereinigt wieder inhaltlich zusammen- 
gehörige Urkunden. Die Verteilung des Materials auf die 
einzelnen Fächer ist allerdings nicht sonderlich geschickt 8 ); 
so hat beispielsweise das zweite Fach nicht ausgereicht, die 
sämtlichen Lehenssachen aufzunehmen , weshalb der Rest in 

*) In dieser Weise regelten die Angelegenheit die Familienverträge 
vom 20. .Juni 1583 und 22. Februar 1587. Über verschiedene Einzelheiten 
einigte man sich spater in den Verträgen vom 19. März 1600 und 7. Mai 1604. 

2 ) Inuentarium vnnd Register Aller brieffliehen Documenten , vnnd 
Vrkhunden, wie die yetziger Zeit In dem Gewülb zu Hartenburg befunden. 

3 ) Fach eins: die Priuilegia; zwei: die Lehenbrieff; drei: Verträg 
allerhandt; vier: Pfanndt vnnd Kauftuerschreibungen ; fünf: Henrat Vnnd 
Verzilgsbrieff; sechs: Franckhensteinische originalia; sieben: der Graffen 
zu Leiningen vffgerichte pacta familiie, Verträg, Testamenta Vnnd änderst, 
vnder sich Selbsten vffgericht. 



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zwei besoudeni Laden im Gewölb uud der „lehen laden In 
derOantzlej" untergebracht wurde: Mängel, die selbstverständlich 
auch am Repertorium zutage treten. Ferner war das Bayer'sche 
Repertorium, so wenig als alle bisherigen, erschöpfend. Es 
fehlen z. B. fast die sämtlichen vom Kloster Limburg her- 
rührenden Urkunden. Doch blieb es das einzige derartige 
Hilfsmittel, bis durch Emich XL, unzweifelhaft den bedeutendsten 
unter den Leininger Grafen des 16. und 17. Jahrhunderts, die 
ganze Archivordnung in rascheren Flufs kam. War Graf Emich 
zunächst darauf bedacht, das gesamte Material zusammen zu 
bringen, und vereinigte er zu dem Zwecke alle an verschiedenen 
Orten und bei den verschiedenen Beamten verstreuten Akten 
uud Urkunden auf der Hartenburg, so ging er 1593 dazu über, 
die Bestände aufnehmen zu lassen. Der Notar Lucas Caroli 
aus Speier erhielt im Herbste 1593 den Auftrag, ein neues 
Verzeichnis der Archivalien „In dem Gewölb vf dem grossen 
Thum zu Hartenburg" anzufertigen. Er begann seine Thätig- 
keit am 9. Oktober 1593 uud arbeitete, da er seine sonstigen 
Geschäfte nebenbei weiterführte, immer nur einzelne Tage auf 
der Hartenburg. Ende August des folgenden Jahres hatte er 
sein Verzeichnis 1 ) bis auf einzelnes — der Inhalt der zwei 
letzten Laden blieb unspezifiziert — fertiggestellt. Die Anordnung 
ist im grofsen und ganzen noch die gleiche wie im Bayer'schen 
Repertorium. Wie dort sind es die sieben Fächer der grofsen 
eichenen Kiste und drei Laden, welche die Urkunden enthalten. 
Die Verteilung auf die einzelnen Fächer ist jedoch eine 
planvollere. 2 ) 

1 ) Aigentliche Registratur aller Origiualien, au Kayfs : Priuilegien : 
Brüderlichen thailungen : Lehenbrieffen etc. 

2 ) Fach eins: Priuilegia. Regalia vndt andere Kaiserliche Brieff; 
zwei: Lehenbrieff; drei: Allerhanndt Verträge; vier: Allerhand Leiningische 
Brüderliche Theilung, vergleichung vnnd Vertrug; fünf: Franekenstein, 
Leiningen, Dagspurg, Sarwerden. Appermont. Alfs Graff vnd herrschafften ; 
sechs: Bestände, Kauff, Fron, Abgelöste. Pfarren Vnnd Pfründen Brieff; 
sieben: Dorinckheimische brieff, Alte vnd Newe Specialia etc. In den drei 
Laden befanden sich Urkunden über: a) den Wadgassen er Hof zu Klein- 
bockenheim, b) verfallene Lehen, c) Heirats- und Wittums-Sachen. 



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Beiläufig sei hier bemerkt, dafs Caroli seine durch die 
Bearbeitung der Leiningisehen Urkuuden gewonnenen Kenntnisse 
sofort beuutzte. um eine Leiningisehe Familienchronik zu schreiben, 
die älteste uns bekannte, zusammenhängende Darstellung der 
Schicksale des Leiningischen Hauses. 1 ) 

Nachdem Caroli seineu ersten Auftrag rasch und geschickt 
erledigt hatte, suchte ihn Graf Emich XI. dauernd an sich zu 
fesseln, damit auch die übrigen Archivatien von ihm geordnet 
wurden. Bis dahin hatte Caroli, so oft es seine Zeit und 
Gelegenheit erlaubten, in dem Archiv gearbeitet und für jeden 
Tag einen Thaler erhalten. Jetzt (16. Okt. 1594) trat er in 
ein festgeregeltes Dienstverhältnis, indem er sich verpflichtete, 
jährlich sechs bis acht Wochen auf der Kanzlei thätig zu sein 
und die begonnene Ordnung derselben fortzuführen, bezw. zu 
überwachen. Aufserdem erklärte er sich bereit, in juristischen 
Angelegenheiten seinen Beistaud zu leihen. Dafür sollten ihm 
jährlich 25 Gulden und ferner für jeden Tag, den er in Leining- 
ischem Interesse thätig sein würde, ein Gulden gereicht werden. 

Natürlich konnte Caroli, wenn er jährlich nur einige 
Wochen auf der Hartenburg zubrachte, die Ordnungsarbeiten 
nur leiten und beaufsichtigen, nicht selbst ausführen. Dies fiel 
den ständigen Registratoren und Kanzleibeamten zu, die aber 
— wohl infolge übel angebrachter allzugrofser Sparsamkeit — 
entweder nicht viel leisteten oder allzuhäufig wechselten. So 
machte die weitere, auf alle Bestände der Kanzlei sich erstreckende 
Ordnung nur langsame Fortschritte. Als ersten Gesichtspunkt 
stellte Caroli auf, in das Archivgewölbe nur Originalurkunden zu 
bringen, die noch praktischen Wert für das Haus Leiniiigen hatten. 
Von diesem Gesichtspunkte aus wurden einmal alle Abschriften, 
Korrespondenzen und Akten, sodann aber auch diejenigen Ur- 
kunden, welche sich nicht unmittelbar auf Leiniugen bezogen oder 

l ) „Kurtze Jedoch aigentliche Beschreibung der Löblichen Grauen 
des vralten Geschlechts der von Leiningen", unter dem 9. August 1596 
dem Graten Emich XI. gewidmet. Das Original, von dem mehrere Ab- 
schriften existieren, wurde 1894 wieder aufgefunden. 

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nur noch historischen Werthatten (verlorengegangene Besitzungen, 
verfalleue Lehen u. s. w. betreffend), in die Registratur verwiesen. 

Ferner wurden entsprechend den neuen Hausverträgen 
von den Familienurkunden die Hartenburger und Falkenburger 
Spezialurkundeu abgetrennt, jene kamen in das „Privatgewölb", 
diese wurden „nacher Dürkheim den jungen Herrn (den Grafen 
Johann Ludwig und Philipp Georg) geliefert". Diese sondernde 
Thätigkeit läfst sich genau an der Hand des Carolischen Reper- 
toriums verfolgen, welches dabei zu Gruude gelegt wurde. 
Wie in dasselbe die spater ausgestellten oder nachträglich in 
der Kanzleiregistratur gefundenen Urkunden eingetragen wurden, 
so verzeichnete mau auch, welche Urkunden aus einem der 
angegebenen Gründe aus dem Gewölbe herausgenommen wurden. 

1601 entwarf Caroli einen Plan für die Ordnung des 
Kanzlei- Archivs. Er gliederte dasselbe in vier Klassen; die 
erste sollte die Akten Uber die auswärtigen Beziehungen, die 
Leiningischen Familien Verträge und die Lehenssachen, die zweite 
die grofsen Familienprozesse umfassen, der dritten Klasse waren 
die Akten über die Regierung von Land nud Leuten, der vierten 
die Spezialakten über die Hartenburgischen Ortschafteu zu- 
gewiesen. Ob Caroli selbst noch die Ausführung seines Entwurfes 
überwacht hat, läfst sich nicht mehr feststellen. Die Auf- 
zeichnung der Bestände nach der neuen Ordnung ist jedenfalls 
erst verschiedene Jahre später erfolgt. Das Urkundenarchiv 
hatte übrigens das gleiche Schicksal. Wohl war es in seine 
verschiedenen Bestandteile zerlegt, seit 1604 auch schon räumlich 
getrennt worden ; Repertorien aber kamen — wohl infolge des oben 
bereits angedeuteten Umstandes — nicht zu stände. Erst 1606 
(10. Juni) gewann man in dem Notar Peter Brettel aus Lauden- 
burg den Mann, welcher das Werk der Archivordnung zu 
einem gewissen Abschlufs zu bringen wufste. Mit der Auf- 
zeichnung der Hartenburger SpezialUrkunden, welche seit 1604 
in einem kleineren Gewölbe der Hartenburg neben der Kapelle 
untergebracht waren, begann er und mit unermüdlichem Fleifs 
und grofser Gewandtheit setzte er seine katalogisierende Thätig- 



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keit in den folgenden Jahren fort. Nachdem er 1607 das 
Repcrtorinm 1 ) über das Hartenburger Spezialarehiv fertiggestellt 
hatte, nahm er die Registratur in Angriff. 

Dieselbe wurde auf der Hardenburg in einem Räume 
gegenüber der Kanzleistube in zwei Schränken aufbewahrt. 
Hartcnburger Privat- und gemeinsame Familien-Akten waren 
noch nicht getrennt und wurden auch von Brettel so, wie sie 
neben- und durcheinander lagerten, aufgezeichnet. Er legte 
dabei den oben erwähnten Entwurf von Caroli zu Grunde und 
fertigte später für die Falkenburger Linie einen Auszug an 2 ), 
der die in der ersten und zweiten Klasse befindlichen Familien- 
akten enthielt. Es bleibt übrigens zweifelhaft, ob Brettel auch 
die dritte Klasse des Carolischen Entwurfes katalogisiert hat, 
erhalten ist sie nicht. 

Die Aufstellung des Kanzleirepertoriums hatte die Jahre 
1607 und 1608 in Anspruch genommen, 1609 wurden die 
Urkunden des gemeinsamen Familienarchivs bearbeitet. Dasselbe 
war, da Emich XI. den Raum 1604 zur Verfügung gestellt 
hatte, an seinem bisherigen Platze, in dem Gewölbe des grofsen 
Turmes der Hartenburg, verblieben. Zur Autbewahrung aber 
diente nicht mehr die eichene Kiste, sondern eine grofse Truhe, 
welche seitens jeder Linie durch ein Vorhängeschlofs verschlossen 
wurde. Ebenso war das ganze Gewölbe durch eine eiserne 
Thür und zwei eiserne Stangen gesperrt, welche nur durch 
beide Linien gemeinsam geöffnet werden konnten. 

Während Brettel sein Repertorium 8 ) aufstellte — und es 
sei gleich hier bemerkt, dafs dasselbe systematisch nach den 
einzelnen inhaltlich zusammengehörigen Archivaliengruppen 

1 ) Aigendtliche Registratur aller originalien Zu . . . Emichens Grauen« 
zu Leiningen etc. gebührendem antheil an der Graff- vnndt Herrschaft 
Leiningen, vnndt anderer gehörig. 

2 ) Repertorium Vber Die Gräftliche Leiningische genieine Registratur 
vff Der Oantzeley zue Hardtenburg. 

3 ) Repertorium Vber alle originalien an Regalien, priuilegien, Lehen, 
Vertrugen vnndt anderen hrieffen zu der GranVhafft Leiuingen gehörig in 
dem gemeinen archiuo vif Hardenburg. 



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gegliedert war, — wurden die einzelnen Urkunden für jede Linie 
einmal abgeschrieben und sodann durch die Notare Johann 
Georg Hörter, Jakob Kerber und Johann Schmidmami beglaubigt. 

1609 waren diese verschiedenen Arbeiten beendet und 
auf Vorschlag des Grafen Johann Ludwig, der darauf hinwies, 
dafs „diefs ietzt neu gemachte repertorium nunmehr ein bestendig, 
Vnndt ewiges werck seye", erfolgte die Übergabe des Arclüvs 
in feierlicher Weise. Am 13. und 14. September legte Brettel 
vor den Augen zweier Vertreter der Hartenburger und Falken- 
burger Linie sowie der Notare Ferber und Hörter die sämtlichen 
in seinem Repertorium verzeichneten Urkunden in der Truhe 
nieder und übergab sodann jeder Linie ein Exemplar seines 
Repertoriums und die Urkundenabschriften. Über diese Vorgänge 
nahmen die zwei Notare einen Bericht auf, welchen sie jedem 
Repertorium anfügten und durch ihre Unterschrift beglaubigten. 
Schliefslich verpflichteten sich beide Linien unter dem H.Septem- 
ber 1609 nochmals gegenseitig, das Haus- und Familienarchiv 
gemeinsam zu verwalten, die Ergänzung wie die Benutzung 
der Archivalien nur gemeinsam vorzunehmen. 

Doch Brettel sah seine Thätigkeit noch nicht als beendet 
an. In dem Kanzleiarchive lag nämlich ungeordnet ein Haufe 
alter Urkunden, welche, weil nur von historischer, nicht 
praktischer Bedeutung, bis dahin unbeachtet geblieben waren. 
Brettel hat dieselben systematisch geordnet *) und in dem gleicheu 
Räume, in dem sich auch die Registratur befand, in einer 
Anzahl Schubladen untergebracht. Es waren dies Archivalien, 
welche für die Leiningische Geschichte von höchstem Werte sind. 
So befanden sich, um nur einiges zu erwähnen, unter denselben 
Urkunden über die Streitigkeiten mit den Lichtenbergern, über 
die Landvogtei im Elsafs, die verloren gegangenen Besitzungen 
Brumat, Guteuburg, Minfeld u. s. f. Wir müssen daher Brettel 
heute noch dankbar sein, dafs er dieselben durch seine 

J ) Repertorium Vber vnderschiedtliche alte Sachen, so in der . . . 
sambtlichen Granen zne Leiningen . . . gemein habender Registratur vff 
Hardtenburg vff einem häuften vermischt durcheinander gelegen. 1609. 



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lä 



Repertorisierung dem höchst wahrscheinlichen Verderben ent- 
rissen hat. 

Leider verliefs der rülirige Brettel im Juni des folgenden 
Jahres den Leiningischen Dienst. Wohl hatte er über den 
gröfsten Teil der Leiningischen Urkunden- und Aktenbestände 
eine Reihe trefflicher Repertorien geschaffen, aber noch mancherlei 
blieb zu thun. So wurde, als Brettel kurz vor dem Verlassen 
seiner Stellung das Kanzleiarchiv übergab (21. bis 23. Mai 1610), 
betont, dafs eine Trennung der Familiensachen von den Harten- 
burgischen Spezialakten nötig sei und für anderweitige Unter- 
bringung der alten Urkunden in den Schubladen der Registratur 
gesorgt werden müsse. Doch dies wie so manches andere 
Wünschenswerte unterblieb nach Bretteis Weggang. Nicht 
viel später aber kamen die Sorgen des dreifsigjährigen Krieges. 

Bevor wir uus zu den Schicksalen des — oder wie wir 
jetzt richtiger sagen müssen — der Leiningischen Archive in 
dem neuen Zeitabschnitte wenden, sei noch kurz der Kopial- 
bücher gedacht. Allerdings sind dieselben, namentlich soweit 
es sich um solche aus früheren Jahrhunderten handelt, nicht 
sehr zahlreich. Die bekannten riesigen Folianten in ihren leder- 
bezogenen, mit kunstvollen Metallbeschlägen verzierten Holz- 
deckeln fehlen z. B. fast ganz. Dafs einmal mehr Kopialbücher 
vorhanden gewesen, aber im Laufe der Zeit verloren gegangen 
sind, ist natürlich nicht ausgeschlossen, doch scheint der Bestand 
an solchen nie ein sehr reicher gewesen zu sein. In den unauf- 
hörlichen kriegerischen Unruhen des 15. Jahrhunderts fehlte 
es an Mufse für ihre Anfertigung. 

Das älteste erhaltene Kopialbuch stammt ungefähr aus 
dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts. Es enthält rund 
350 Urkunden aus den Jahren 1237 bis 1411, von denen 
allerdings die wenigsten dem 13. Jahrhundert angehören. 

Die späteren Kopialbücher sind meist zur selben Zeit wie 
die Repertorien entstanden, wie jene angeregt durch Regierungs- 
wechsel und Landesteilung. So legten die Grafen Schafried 
und Bernhard für die ihnen durch die Teilung von 1448 zu- 



14 



gefalleneu Herrschaften Kopialbücher an, in welche sie zunächst 
alle von ihnen selbst ausgestellte» Urkunden eintrageu Uelsen. 
Zu diesen kamen dann mit der Zeit Abschriften älterer, bei 
dieser oder jener Gelegenheit wieder gebrauchter Urkunden. 
Die so entstandene Sammlung des Grafen Bernhard bezieht 
sich auf die nördlichsten Besitzungen der Leininger (Gunters- 
blum, Bechtheim, Metteuheim u. s. w.) und nmfafst Urkunden 
aus den Jahren 1390 bis 1495, in welchem Jahre Bernhard 
hochbetagt sein Gebiet an seinen Neffen Emich VIII. abtrat. 
Das Schafried'sche Kopialbuch enthält den Besitz im Elsafs 
betreffende Urkunden von 1388 au, reicht aber nur bis 1457, 
bis zu den unglücklichen Fehden mit den Lichtenbergern, welche 
schliefslich zu dem Verluste des grOfsten Teils der elsässischen 
Besitzungen führten. Wahrscheinlich hat auch der älteste 
Bruder, Emich VIL, für sein Gebiet die Anlage von Kopial- 
büchern geplant, doch bleibt es zweifelhaft, ob es infolge der 
Unruhen nur zu kleinen — noch erhaltenen — Ansätzen ge- 
kommen ist, oder ob die betreffenden Kopialbücher verloren 
gegangen sind. Das nächste gröfsere Kopialbuch führt uns zu 
den Erbschaftsstreitigkeiten der Söhne Emichs VIII. Seinen 
Hauptbestandteil bilden Urkunden aus den Jahren 1520 bis 
1540, neben diesen finden wir verschiedene Urkunden aus 
früherer Zeit — von 1497 an — abgeschrieben und einzelne 
Nachträge bis 1556. 

Erwähnen wir noch einige kleinere Abschriftensammlungen 
von Kaiserurkunden und Familienverträgen sowie eine Reihe 
von Lehenbüchern, 1 ) so siud wir bis zu der in Verbindung 

*) über die Leiningischen Aktivlehen sind 6 Lehenbücher vorhanden. 
Das erste, etwa 1440 begonnen, enthält neben einigen älteren Urkunden 
die Belehnungen von 1420 bis 1451, das nächste die von 1453 bU 1478, 
die zwei folgenden die von 1479 bis 1508 und 1508 bis 1551. Die beiden 
andern Lehenbücher beziehen sich auf die zu den Schlössern Bolanden und 
Frankenstein gehörigen Lehensleute. Das erste rührt noch von den früheren 
Besitzern, den Grafen zu Leiningen- Rixingen, her und reicht bis 1428; 
das zweite führt die Belehnungen von der Erwerbung durch die Marten- 
burger' Linie 1438 bis zum .Jahre 1491. Aufserdem ist noch pine spätere 
Abschrift des Lehenbuches des Landgrafen Hesso vorhanden. Auch über 



15 



mit der Brettel'schen Repertorisierung erfolgenden Anlage von 
Kopialbüchern gekommen. Es wurde bereits erwähnt, dafs die 
sämtlichen dem gemeinschaftlichen Familienarchive zugewiesenen 
Urkunden zweimal abgeschrieben und von den Notaren Ferber, 
Hörter und Schmidmann beglaubigt wurden. Während die eine 
Linie diese Abschriften ungeheftet aufbewahrte, liefs sie die 
andere sachlich geordnet zu Kopialbüchern vereinigen. Diese 
Kopialbücher, neuu an der Zahl, sind gegenwärtig noch vor- 
handen, auch von den ungehefteten Abschriften ist weitaus der 
gröfste Teil erhalten, so dals die Urkunden des Familienarchivs, 
wenngleich einzelne Originale verloren gegangen sind, doch 
abschriftlich noch sämtlich vorliegen. 

Aus dem 17. und IS. Jahrhundert, um dies hier gleich 
mit zu erwähnen, besitzt das fürstlich Leiningische Archiv sieben 
Kopialbücher: neben einer bis 1684 reichenden Sammlung von 
Familienverträgen sowie einem starken Folianten mit Ehebriefeu 
und Wittumsverschreibungen zwei Bände Leiuingischer Verträge 
mit auswärtigen Fürsten und Herren, in erster Linie mit den 
Pfalzgrafen bei Rhein, ein Kopialbuch Kaiserurkunden und 
zwei Lehenbücher. Von den letzteren enthält das eine die 
meisten Passivlehenbriefe von 1240 bis 1773, das andere gibt 
eiue ebenfalls nahezu vollständige Zusammenstellung der Leining- 
ischen Aktivbelehnungen von 1318 bis 1740. l ) 

Aufser diesen Kopialbüchern sind noch zahlreiche eiuzelne 
Urkundenabschriften aus älterer und jüngerer Zeit erhalten, 
auch verschiedene nicht unmittelbar auf Leiningen bezügliche 
Kopialbücher sind vorhanden. So eiue kleine dem 15. Jahr- 

die Passivlehen wurden in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts ver- 
schiedene Kopialbücher angelegt. Eins derselbeu enthält Abschriften von 
Lehenbriefen der verschiedenen Lehensherren, die Übrigen vereinigen immer 
nur zusammengehörige -- Lüttich'sche, Murbach'sche, Pfälzische, Speierer — 
Lehenbriefe. Die meisten sind später weiter geführt worden. 

l ) Es sei hier beiläufig bemerkt, dafs Pfarrer Lehmann für seine 
„Urkundliche Geschichte des gräflichen Hauses Leiningen- Hartenhurg und 
Westerburg" in erster Linie diese Kopialbücher und neben ihnen verbäknis- 
lniifsig wenig Originalurkunden und Akt<-n des Leiningisehen Archive* 
benutzt hat. 



16 



hundert angehörende Sammlung von Urkunden der Herren 
von Weingarten, das Bruchstück eines Weifsenburger Lehen- 
buchs aus demselben Jahrhundert sowie zwei 1703 bis 1705 
entstandene Kopialbücher über die Herrschaften Lichtenberg 
und Oberbronn. 

III. Die Zeiten der grossen Kriege. 1610 bis 1714. 

Wenden wir uns jetzt wieder der eigentlichen Archiv- 
geschichte zu, welche wir bei dem Weggange. Bretteis unter- 
brochen hatten. Auf die längere Zeit der Ruhe, welche diesem 
seine umfassende Repertorisierang ermöglicht hatte, folgten die 
Stürme des dreifsigjährigen Krieges und drückten dem Archiv- 
wesen gar rasch einen andern Charakter auf. Wenn man stets 
bereit sein mufste, die Urkunden vor raubenden und brennenden 
Kriegsscharen zu flüchten, konnte man an keine ruhige Fort- 
entwicklung, keinen Ausbau der geschaffenen Ordnung denken. 

Kaum aber war die Not des unseligen Glaubenskrieges 
zu Ende gegangen, kaum hatte man begonnen, sich in dem 
verarmten, entvölkerten Lande wieder einzurichten, da sandte 
Ludwig XIV. seine Heere über die deutschen Grenzen. So 
hören wir in den nächsten hundert Jahren nach der Caroli- 
Brettel'schen Archivthätigkeit nur von Flüchtungen und Ver- 
schleppungen des Archivs, von mühseligeu Versuchen, das Ver- 
sprengte in den kurzen Priedenszeiten wieder zusammen zu bringen, 
von unvollkommenen Ansätzen zu einer Einfügung des neuen 
Akten materials in die alte Ordnung. Erst im zweiten Drittel 
des 18. Jahrhunderts kam es wieder zu einer umfassenden 
Repertorisierung der gesamten Archivbestände: wenige Jahr- 
zehnte vor den Ereignissen, welche Herrscherhaus und Archiv 
für immer von dem Lande schieden, auf dem sie erwachsen waren. 

Als im Sommer 1620 die Spanier unter Spinola von den 
Niederlanden aus in die pfalzischen Lande eingefallen waren 
und, ohne ernstlichen Widerstand zu finden, Kreuznach, Alzei, 
Oppenheim und Meisenheim eingenommen hatten, da schien es 
den Leininger Grafen geraten, ihre Archive vor den Wechsel- 



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1? 



fällen des Krieges in Sicherheit zu bringen. Das als unein- 
nehmbar geltende Schleis Dagsburg wählten die beiden Linien 
als Zufluchtsort für das Familieuarchiv. Am 5. Februar 1621 
wurden die sämtlichen Urkunden desselben bis auf einige wenige 
in eine Truhe gepackt und in einer grofsen Reisekutsche uach 
Dagsburg geschafft. Wohlbehalten kam die Sendung dort an 
und wurde „bis vff aufsfertigung des gemeinen gewölbs ins 
Bischoffsgemach verwart". 

Schon seit lange bestand auch auf der Dagsburg ein Archiv. 
Dasselbe umfal'ste auf Dagsburgische und sonstige elsässische 
Ortschaften bezügliche Urkunden und die Archivalien des 
Klosters Hessen. Namentlich unter den letzteren befanden sich 
Stücke von hohem Alter. Nachdem die Urkunden im Jahre 
1562 in höchster Gefahr geschwebt hatten, durch einen Fels- 
sturz vernichtet zu werden 1 ), waren sie 1597 neu verzeichnet 
und „In den einen Registratur Schanck In der hoffstubeu 
Verschlossen worden". Bei Teilung der Grafschaft Dagsburg 
waren beide Linien übereingekommen, diese Archivalien in 
einem neu herzurichtenden Gewölbe unterzubringen, das in 
derselben Weise wie das Familieuarchiv auf der Hartenburg 
verwahrt und verwaltet werden sollte. 2 ) Wie aus der obigen 
Angabe hervorgeht, war das geplante Gewölbe 1621 noch 
nicht fertig gestellt, doch ist anzunehmen, dafs der Bau jetzt, 
da auch für das Familienarchiv ein sicherer Aufbewahrungsort 
geschaffen werden mufste, schleunigst zu Ende geführt wurde. 

«... alfs der Felsen zu Dagspurg verschienen 1582ten Jars gerissen, 
Vnd mit dem Brieff Schanck hinuntter gefallen, Ist dafs Siegel an diesem 
Keyserlichen Brieff zerschmettert vnnd daruon Kommen*. Verschiedene 
andere Siegel hatten das gleiche Schicksal, auch mehrere Urkunden wurden 
gequetscht und durchlöchert, weiteren Schaden aber hatte der Unfall nicht 
angerichtet. 

a ) Der Teilungsvertrag vom 8./18. Juli 1618 bestimmte: „Das Also 
halt in den Manttel wo sich solches am besten vnd füglichsten schicken vnd 
thun lassen würdt, ein Gewölb vf gemeinen Hosten geferttiget, die originalia 
vnd brieffliche sachenn ... in dz gewölb, in besondere darzue gemachte 
Laden, ordenlich gelegt vnd mit zwe.v Schlossenn zuegemacht" werden soll 
u. s. w. 

2 



18 



In demselben 1 ) ist das Archiv dann bis zur Eroberung der 
Dagsburg 1677 geblieben. 

Verfolgen wir jetzt die Schicksale der übrigen Leining- 
ischen Archive. Von diesen wurden das Privatarchiv der 
Hartenburger Linie und die sog. gemeine Registratur auf der 
Hartenburg belassen, und es scheint, dafs sie den dreifsigjährigen 
Krieg ohne besonderen Nachteil Überdauert haben. Das Archiv 
der Falkenburger Liuie dagegen wurde ebenso wie das Familien- 
archiv geflüchtet. Die Briefschaften dieser Linie waren zunächst 
in der Falkenburger Kanzlei zu Dürkheim aufbewahrt, später 
aber in das neue Schlofs zu Heidesheim verbracht worden, 
dessen Bau die Grafen Johann Ludwig und Philipp Georg 
1604 begonnen hatten. Zu einer Repertorisierung der Archiv- 
und Kanzleibestände war man, wie es scheint, noch nicht 
gekommen; die Verlegung der Regierungsbehörden von Dürk- 
heim bezw. Falkenburg nach Heidesheim, das Einrichten in der 
neuen Residenz, die Landesteilung zwischen den beiden Brüdern, 
dies alles hatte offenbar Zeit und Kraft der Beamten völlig in 
Anspruch genommen. Als daher die Archivalieu geflüchtet 
werden sollten, fehlte es an Repertorien und Katalogen, die 
es ermöglicht hätten, auch iu der Eile das Wichtige von dem 
weniger Wichtigen zu scheiden, und so packte man ziemlich 
alles ein, was überhaupt vorhanden war. Eine grolse schwarze 
Kiste nahm in verschiedenen Säcken die Originalurkunden, die 
Geschäftsakten, die bei der Archivteilung empfangenen Abschriften 
und Repertorien auf, eine zweite Kiste die obrigkeitlichen Akten 
über die einzelnen Dörfer. Beide wurden „den 8ten Februarij 
1621. von Heidesheim hin weggeführt". Wohin sie verbracht 
wurden, ist zwar nicht überliefert, doch können wir mit hoher 
Wahrscheinlichkeit Thiengen als den fraglichen Zufluchtsort 

*) In dem gedruckten „Vngefllhrliohen Entwurff Und vEstimation 
Di-fs Tu denen beeden Grafschaften Leiningen-Dagsburg Und Falckenburg 
Von denen Frantzosen erlittenen Schadens" heilst es von demselben: 
allermassen das zu Dagsburg zu Verwahrung des Archivs in den Felsen 
gemacht-gewesene, auch in die Lufft gesprengte GewfSlhe, allein über 
l k 2000 Rtbl. gestanden. 



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19 

bezeichnen. Thiengen a. Rh., ein Städtchen im Gebiete seiner 
Schwäger, der Grafen von Sulz, wählte nämlich Johann Ludwig 
für die nächste Zeit zu seinem Aufenthaltsorte, dorthin verlegte 
er seine Münze, dorthin wird er auch sein Archiv und seine 
Kanzleiakten haben bringen lassen. Aufser den bereits er- 
wähnten Kisten wurden zwei weitere, mit Lehens- und Prozeß- 
akten, Steuersachen und Rechnungen gefüllt, wenig später „zu 
wasser hinweggeführt*. Dieselben sind aber dann, wohl weil 
man die Zwecklosigkeit, sich mit all dem Material zu beladen, 
einsah, nicht mit bis Thiengen genommen, sondern in Strafs- 
burg gelassen worden. Wann die geflüchteten Archivalien 
wieder nach Heidesheim zurückgekommen sind, ist nicht bekaunt. 
Doch ist ihr Rücktrausport wahrscheinlich schon im folgenden 
Jahre, spätestens 1623 erfolgt, da im Sommer 1623 die letzten 
Reste der Leiniugischen Hofhaltung Thiengen verlassen haben. 
Über die weiteren Schicksale des Heidesheimer Archivs im 
dreifsigjährigen Kriege ist so gut wie nichts überliefert. 
Gröfsere Einbufseu durch Raub oder Brand scheint dasselbe 
nicht erlitten zu haben, dagegen ging es seiner plaumäfsigen 
Einrichtung und Orduung, soweit eine solche überhaupt vor- 
handen war, völlig verlustig. Die stete Sorge, abermals flüchten 
zu müssen, häufiger Wechsel der Beamten, wiederholter 
Aufenthalt des Laudesherrn aufserhalb des Landes, dadurch 
bedingte Verschickungen von Akten, dies alles machte natürlich 
eine geregelte Verwaltung in Archiv und Registratur unmöglich. 
Als aber endlich der langersehnte Friede kam, da nahm die 
Sorge für das verwüstete Land so ganz alle Kräfte in Anspruch, 
dafs über 10 Jahre vergingen, ehe man die Archivalien wieder 
soweit in Ordnung gebracht hatte, dafs an ihre Repertorisieruug 
zu denken war. Im Jahre 1662 machte man einen Anfang 
mit den Urkunden und verzeichnete die „OriginalbriefFe, welche 
Sich in der dicken mit Eyfsen beschlagenen Kisten in dem 
gewölb zu Heydefsheim befinden". 1 ) Die nicht unfleifsigo 

*) Aus dem Verzeichnis ergiebt sich, dafs damals Urkunden aus dem 
Familienarchive in dem Heidesheimer Gewölbe lagen. Dieselben waren von 

2* 



20 



Arbeit zeigt noch immer die Verwirrung, in welche das Archiv 
geraten war: nur in einigen Faszikeln ist Zusammengehöriges 
vereinigt, die übrigen Urkunden sind willkürlich, ohne Rücksicht 
auf ihren Inhalt zusammengelegt und dementsprechend auf- 
gezeichnet. 

Leider leitete der mit Ordnen des Archives gemachte 
Anfang zu einer neuen Zersplitterung desselben über, da die 
drei Söhne des Grafen Emich XII. ihr Land unter sich teilten. 
Zwar blieb zunächst die ganze Verwaltung und damit auch 
das Archiv gemeinschaftlich, als aber 1688 die Heidesheimer 
und Dagsburger Speziallinie wegen der Hinterlassenschaft des 
Grafen Johann Casimir in Streit gerieten, entbrannte gleich- 
zeitig ein erbitterter Kampf um das Archiv, dem ja beide 
Parteien das Beweismaterial für ihre Ansprüche entnehmen 
mufsten. Jeder Teil hielt zunächst fest, was er an Archivalien 
in Händen hatte, und war dann bestrebt, alles an sich zu ziehen, 
was bei Leiningischen Beamten, Geschäftsträgern und Agenten 
verstreut war. Eine nicht unbedeutende Zahl von Urkunden 
und laufenden Akten, die sich allmählich bei dem Leiningischen 
Rate Ambrosii angesammelt hatten, wufste Graf Emich Christian 
in seinen Besitz zu bringen, doch war und blieb natürlich die 
Hauptmasse am Sitze der Verwaltung, in Heidesheira. Der 
ganze Streit erhielt erhöhte Bedeutung dadurch, dafs sich die 
Familienzwistigkeiten mit den grofsen politischen Ereignissen 
verquickten. Graf Johann Karl August von der Heidesheimer 
Speziallinie suchte sein Heil in Anlehnung an Frankreich, Graf 
Emich Christian in Anlehnung an den Kaiser. Jeder hoffte, 
dadurch für seine Existenz wie für seine Erbansprüche am 
besten gesorgt zu haben. Durch den Hinweis auf die franzoseu- 
freundliche Haltung seines Neffen wufste Emich Christian den 
Kaiser Leopold I. für eine Beschlagnahme des Archivs in 
Heidesheim zu gewinnen, das Johann Karl August zu verbrennen 
oder den Franzosen auszuliefern beabsichtige. Um dies zu 

Graf Johann Ludwig 1 bei Erledigung der Direktorialgeschilfte gebraucht, 
später aber nicht zurückgegeben worden. 



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21 



verhüten, beauftragte der Kaiser unter dem 5. Juni 1690 den 
Kurfürsten Auselm Franz von Mainz, sich mit Beihilfe des 
Generals von Thüngen des Heidesheimer Archivs zu bemächtigen, 
dasselbe an einen sichern Ort zu bringen und bis auf weiteres 
in Arrest zu halten. Natürlich hatte Eraich Christian gehofft, 
auf diese Weise später selbst in den Besitz des Archives zu 
gelangen. Aber der Auftrag des Kaisers wurde nicht vollzogen. 
Zunächst war er wohl unausführbar, später war die Gelegenheit 
versäumt. In einem Berichte des Grafen Emich Christian vom 
November 1691 heifst es, dafs Johann Karl August „das 
Heydesheimische Archiv vor einigen wochen denen Frantzosen 
in die Hände gespiehlet". Die gleiche Beschuldigung, das 
Archiv absichtlich nicht geflüchtet zu haben, kehrt dann in 
allen Prozelsschriften Emich Christiaus gegen seinen Neffen 
wieder. Johann Karl August verwahrte sich zwar gegen diese 
Anklagen, indem er erklärte, schon 1690 habe er seine 
Archivalien nach Hanau und von da nach seiner Herrschaft 
Broich a. d. Ruhr geflüchtet, wo sie sich zur Zeit — 1698 — 
noch befänden ; aber unbegründet waren die Vorwürfe trotzdem 
nicht. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dafs ein Teil des Archives 
auch nach Broich gerettet worden ist, ein anderer Teil aber 
blieb in Heidesheim zurück, und dieser wurde von den Franzosen 
mit Beschlag belegt und nach Homburg im Westrich geführt. *) 
Nach zwei Briefen aus dem Jahre 1696 befanden sich dort 
ungefähr zwei Wagen voll in Fässer verpackter Leiningischer 
Urkunden. 

Es dürfte, nachdem wir die Heidesheimer Archivgeschich tc 
bis zum Ryswicker Frieden geführt haben, an der Zeit sein, 
wieder eiuen Blick nach der Hartenburg zu werfen und die 
Schicksale der dortigen Archive zu verfolgen. Wir wissen 
bereits, dafs das Familienarchiv von dort geflüchtet war: wenn 

J ) Wenn es wiederholt heifst, die Franzosen hatten das Archiv nach 
Stauf geschleppt, so ist damit wohl nur die erste Station angegeben , von 
der es später nach Homburg, dem Sammelpunkte für alle geraubten Pfälzischen 
Archive, gebracht wurde. 



22 



also in Zukunft vom Hartenburger Archiv die Rede ist, so 
kaun damit nur das Hartenburger Spezialarchiv und die sog. 
gemeine Registratur gemeint sein, wenngleich im Laufe der 
Jahre wieder einzelne Bestandteile des Familienarchives nach 
der Hartenburg gekommen sind; Urkunden, die bei Neu- 
belehnungen oder Prozessen gebraucht wurden. Dafs die auf 
der Hartenburg gebliebenen Archivalien den dreifsigjährigen 
Krieg ohne besondere äufsere Verluste überdauert haben, ist 
bereits gesagt worden, dagegen hülsten sie wie das Archiv zu 
Heidesheim ihre innere Ordnung ein. Zu den auflösenden 
Einflüssen des Krieges kam bei der Hartenburger Linie noch 
der Umstand, dafs infolge wiederholter Landesteilung 1 ) auch 
eine Teilung des Aktenmaterials (Sommer 1630) stattgefunden 
hatte. Obwohl dieselbe nicht zu einer dauernden wurde 2 ), 
vermehrte sie doch naturgemäfs die Zersplitterung und Ver- 
wirrung der Bestände. 

Anderseits war es für die Hartenburger Linie, nachdem 
einmal Ruhe eingetreten war, insofern leichter, ihre Archivalien 
wieder in Ordnung zu bringen, als sie stets auf die alten 
Repertorien zurückzugreifen vermochte. So konnte Ernst Hupe 
bereits 1665 an eine Neuaufnahme der ersten Klasse der geraein- 
samen Registratur denken, welche eingeheud. fast regestenartig 
den Inhalt der einzelnen Urkuuden, Schreiben, Aktenstücke 
verzeichnen sollte. Bis zur 32. Lade, etwa der Hälfte der 
ersten Klasse, ist Hupe mit dieser Repertorisierung 8 ) gekommen; 
zur Weiterführung einer so umfassenden uud gründlichen Arbeit 
wird ihm die Zeit gefehlt haben. Versuche, zu einer Katalogisierung 
der gesamten Archivbestände zu gelangen, sind auch in den folgen- 

*) Teilungsvertrag: vom 12. September 162-J zwischen den Grafen 
Johann Philipp IL, Friedrich und Georg Adolf; mit Zusatzverträgen vom 
19. Dezember 1623 und 22. November 1625. Teilungsverträge vom 9. Juni 
und 1. Juli 1651 zwischen den Grafen Friedrich Emich und Johann Philipp III. 

8 ) Die Grafen Friedrich, Georg Adolf und Johann Philipp III. starben 
ohne männliche Nachkommen; 1666 vereinigte sich der ganze Harten burg- 
ische Besitz wieder in der Hand von Graf Friedrich FSmich. 

3 ) Repertorium primae Classis. 1665. 



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23 



den, wieder unruhiger werdenden Jahren *) nicht gänzlich unter- 
blieben, aber sie beschränkten sich darauf, eine allgemeine 
Übersicht zu geben, durch Schlagwörter den Inhalt der einzelnen 
Schubladen und Kasten zu bezeichnen. Derartige Repertorien 
sind erhalten von Joh. Peter Wolfram 2 ) und J. von der Mühlen. 8 ) 
Aus denselben geht hervor, dafs die Weiterführung von 
Registratur wie Archiv auf der Grundlage der durch Caroli- 
Brettel geschaffenen Einrichtung der sog. geraeinen Registratur 
erfolgt ist. Die Klassen eins, zwei und vier des Carolischen 
Entwurfes siud ziemlich unverändert geblieben; an diese drei 
Klassen hatten sich aber drei weitere (vier bis sechs) ange- 
schlossen, die, weil allmählich, mit dem Anwachsen des Materials 
entstanden, eines einheitlichen Planes entbehrten. 

Während man sich auf der Hartenburg in der angegebenen 
Weise um die Instandhaltung der archivalischen Ordnung mühte, 
war inzwischen das auf der Dagsburg scheinbar trefflich ge- 
borgene Familienarchiv den Franzosen in die Hände gefallen. 
Im März 1677 hatte der französische Oberst de Bois- David 
die Burg unter einem nichtigen Vorwande angegriffen und die 
kleine, meist aus Leiningischen Forstleuten bestehende Be- 
satzung zur Übergabe genötigt. Entgegen den Kapitulations- 
bedingungen wurde das Dagsburger Archiv — d. h. das alte 
Dagsburger und das dorthin geflüchtete Familienarchiv — 
beschlagnahmt und in fünf Tonnen nach Metz geschafft. 4 ) 

! ) 1664 bis 1667 Wildfangs-Streit oder Lothringischer Krieg. 1666 
bis 1668 Ludwigs XIV. Krieg gegen die spanischen Niederlande. 1672 
bis 1678 Ludwigs zweiter Eroberungskrieg gegen Kolland. 

2 ) Repertorium Vber Die Gräfflich Leiningen Harttenburgische Re- 
gistratur In der Ordnung wie Sie Anno 1675 gefunden worden. 

8 ) Repertorium generale et Speciale über das Hoch-Gräffl. Leiningen- 
Harten- Burgische Archiv, uff Harten -Burg, wie selbiges, im Jahr 1685, 
im Stande sich gefunden. 

4 ) Über den Inhalt der 5 Tonnen wurde in Metz ein Verzeichnis 
angefertigt, das sich gegenwärtig in der Nation al-Bibliothek zu Paris be- 
findet (Inventaire des titres du chäteau de Dabo etc. siehe Brinckmeier, 
Genealogische Geschichte des Hauses Leiningen II, S. 416). Aus demselben 
geht hervor, dafs in der ersten Tonne das Familienarchiv verpackt war, 



24 



Hierdurch gewarnt, flüchtete Graf Friedrich Kmich zu 
Leiningen -Hartenburg, als im Pfälzischen Erbschaftskriege 
(1688 ff.) die allgemeine Verwüstung auch seinem Lande drohte, 
einen grofsen Teil seines Archivs über den Rhein. Am 28. Oktober 
1689 wurde das Wichtigste 1 ) aus der Registratur in sieben 
Kisten gepackt und nach Frankfurt verbracht. Ob gleichzeitig 
auch die Urkunden aus dem Privatgewölbe neben der Kapelle 
und die von Brettel besonders verzeichneten „alten Sachen in 
der Registratur" (s. oben S. 12) geflüchtet wurden, oder ob 
diese auf der Hartenburg blieben, ist nicht bekannt. Nach 
Angaben des im vorigen Jahrhundert lebendeu Leiningen- 
Westerburgischen Archivrates Knoch wäre 1690 das Archiv 
der Hartenburg von den Franzosen nach Homburg i. W. ge- 
schleppt worden. Liegt hier keine Verwechselung mit dem 
Heidesheimer Archive vor, so müssen wir annehmen, dafs der 
Rest der Registratur, möglicher Weise auch das Spezialarchiv 
und die „alten Sachen" von der Hartenburg nach Homburg 
gekommen sind. 

Als endlich der Friede zu Ryswick den französischen 
Gewalttätigkeiten ein Ziel setzte und in Artikel 50 die 
Restitution der sämtlichen beschlagnahmten Archivalieu ver- 
fügte, war das Leiniugische Archiv nach allen Himmelsgegenden 
verstreut: in Frankfurt, Broich, Homburg und Metz befanden 
sich Teile desselben. Es galt nun, diese verschiedenen Teile 
wieder an ihren früheren Aufbewahrungsort zu bringen. Ohne 
Schwierigkeiten konnte dies mit den Archivalien zu Broich und 
Frankfurt geschehen, weniger glatt ging es schon in Homburg. 

während sich in den vier übrigen Fassern die eigentlichen Dagsburger 
Archivalien, Zins- und Lagerbücher, laufende Akten, Rechnungen und zahl- 
reiche Urkunden und Papiere von Leiningischen Unterthanen befanden. Die 
Urkunden des Familienarchivs sind einzeln regestiert (zahlreiche Lese- und 
Schreibfehler!): die den Urkunden beigesetzten Nummern sind die des 
Brettel'schen Repertoriums. wobei jedoch ebenfalls einige Fehler mit unter- 
gelaufen sind. Der Inhalt der übrigen 4 Fässer ist entsprechend seiner 
geringeren Wichtigkeit nur summarisch aufgezählt. 

*) Die erste Klasse wurde fast vollständig mitgenommen, aus den 
übrigen fünf nur Teile. 



25 



Hier hatten die Archive einer ganzen Reihe Pfälzischer Herreu 
zusammengelegen, jeder suchte so viel wie möglich für sich 
hinwegzubringen. Ein rasches und gemeinsames Vorgehen der 
Leininger Grafen aber wurde durch den mit unverminderter 
Heftigkeit fortdauernden Familienzwist in der Falkenburger 
Linie gehindert. So kamen die Leiningischen Archivalien zwar 
von Homburg zurück, aber unvollständig und mit fremden 
Sachen vermischt. 

Wegen Rückgabe des Familienarchives hatte Graf Johann 
Friedrich durch seinen Amtmann El wert sofort nach dem Rys- 
wicker Friedensschlüsse die nötigeu Schritte in Metz thun lassen, 
auch persönlich hatte er «an den französischen Intendanten 
Tourbot geschrieben (29. November 1699), aber es bedurfte 
noch vieler Erinnerungen, noch mancher Geldopfer, bis die 
Franzosen ihren Raub endlich auslieferten. Wir kommen hierauf 
noch einmal zurück. 

Wie sich Graf Johann Friedrich sofort um das Familien- 
archiv bemühte, so liefs er sich auch die Neueinrichtung von 
Archiv und Registratur auf der Hartenburg angelegen sein. 
Aus jenen Jahren sind verschiedene Anstellungsurkunden für 
Registratoren erhalten, in denen diesen besonders die Ordnung 
des Archives anempfohlen wird. 1 ) 

Leider wurde die begonnene Thätigkeit durch neuen 
Kriegslärm unterbrochen. Es kamen die Unruhen des spanischen 
Erbfolgekrieges, infolge deren wieder ein Leiningisches Archiv 
dem Hause für mehrere Jahrzehnte verloren ging. Es war 
das Archiv des Grafen Emich Christian von der Falkenburger 
Linie. Während des Pfälzischen Erbschaftskrieges hatte der- 
selbe seine Briefschaften wohl gröfstenteils in Frankfurt gehabt, 
nach seiner Beendigung richtete er Kanzlei und Archiv in 

*) in dem Anstellungsdekret für Job. Chr. Kriegsmann (vom 1. Juni 
1699) heifBt es, derselbe solle „insonderheit aber Unfser durch das Kriegs- 
wefsen in confusion gekommenes archiv undt Brieffschafften, nach seinem 
besten wissen und verstand, der ihm hiarnechst ertheilenden Instruction 
gemäfs, in richtige Ordnung bringen". 



26 



■ 



seiuer Residenz Guntersblum ein. Guntersblum aber war ein 
offener Ort, den man beim Drohen von Gefahr am besten 
verliefs. Die Briefschaften in Guntersblum waren noch nicht 
geordnet, da wurden sie im Juni 1702 schon wieder „ein- 
gepackt, umb dieselbige vor dem besorglichen Einfall derer 
Frantzosen zu salviren". Zwar sind sie nicht gleich damals 
hinweggeschafft worden, doch mufs in jenen Kriegsjahren eine 
Flüchtung stattgefunden haben, denn später finden wir neun 
Kisten mit Guntersblumer Archivalien zu Frankfurt a. M. 
Sie standen daselbst in dem Hause eines Kaufmannes Grimmeisen, 
der sie als Unterpfand für eine unbezahlte Geldforderung fest- 
hielt. Erst nach langen Verhandlungen gelang es dem Gunters- 
blumer Rat Hilchen, ihre Herausgabe zu erwirken. Im Mai 
1729 wurden die Kisten nach Guntersblum zurückgebracht. 

IV. Vom Ende des spanischen Erbfolgekrieges 
bis zur Besitzergreifung der Leiningischen Lande 

durch Frankreich. 

Hiermit sind wir bereits tief in einen neuen Abschnitt 
der Leiningischen Archivgeschichte hineingeraten, in die Zeit 
nach dem spanischen Erbfolgekriege. Was man nach dem 
Frieden von Ryswick begonnen hatte, jetzt, nachdem für die 
vielgeprüften Rheinlande eine längere Zeit der Ruhe gekommen 
war, konnte man es fortführen: die Wiedergewinnung der ver- 
schleppten, die Neuordnung der völlig durcheinander gerateneu 
Archivalien. Die drei Leiningischen Linien, die Hartenburger 
wie die Heidesheimer und Guntersblumer, haben sich, wie wir 
gegenüber einer damals vielfach zu Tage tretenden Gering- 
schätzung und Vernachlässigung der Archive mit Genugthuung 
feststellen können, eifrig bestrebt, diesen Aufgaben gerecht zu 
werden. Das Interesse, die Fürsorge der Leiningischen Grafen 
hatihreu Archiven iu der ganzen folgenden Periode nicht gefehlt. 1 ) 

*) Der Eifer der verschiedenen Linien, ihre Archive möglichst zu 
vervollständigen, führte sogar dazu, dafs sie sich ihre Briefschaften gegen- 
seitig streitig machten und auf Herausgabe einzelner Archivaliengruppen 
klagten. 



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27 



Am glucklichsten in der Wiedergewinnung eutfreradeter 
oder verschleppter Archivatien war Graf Johann Friedrich von 
der Hartenburger Linie. Es gelang ihm nicht nur, in Wien 
das umfangreiche auf den Prozefs mit Leiuingen- Westerburg 
bezügliche Aktenmaterial wiederzuerwerben , welches in der 
langen Kriegszeit verloren gegangen war, er vermochte auch 
das Familienarchiv auf die Hartenburg zurückzuführen. Wir 
haben bereits des Briefes vom 29. November 1699 gedacht, 
in welchem Graf Johann Friedrich um Rückgabe des Archives 
bat. Dieselbe konnte zwar nicht verweigert werden, man hielt 
aber den Grafen unter allerlei Vorwänden hin. Am 17. Januar 
1702 berichtete der Dagsburgische Amtmann Elwert, welcher 
die Verhandlungen mit den französischen Behörden führte, er 
habe durch den Advokaten „George zu Parifs vmb restitution 
sollicitiren lafsen, selbiger hat es soweit bracht, dafs ahn Mr. 
le procureur general zu metz eine lettre de cachet von Hof 
abgangen, damit selbiger solches restituire". Wann dies ge- 
schehen, ist nicht bekannt, wir wissen nur, dafs die Archivalien 
endlich „mit grossem kosten aufsgelöst" und vom Rentmeister 
Becker von Metz nach Strafsburg gebracht worden sind. Wohl 
infolge der neuen Kriegsunruhen blieben sie daselbst im Hospital 
stehen, bis Ende 1714 der Rat d'Elvert ihre Überführung nach der 
Hartenburg anregte. Er wurde sofort angewiesen, die Archivalien 
im Spital mit allem, was er etwa selbst an Akten in Händen hätte, 
einzupacken und nach Landau in das Haus des Stadtschultheilsen 
zu senden. Von dort sollten die Sachen dann so bald als möglich 
abgeholt werden. Näheres über diesen Transport ist nicht über- 
liefert, er scheint aber, wie geplant, ausgeführt wordeu zu sein, 
denn im Jahre 1716 befindet sich das Familienarchiv wieder auf 
der Hartenburg. Und zwar ist von demselben, wie die jetzt noch 
vorhandenen Urkunden beweisen, wohl nichts in Metz zurück- 
behalten worden. Ob das Gleiche auch hinsichtlich der Dagsburger 
Archivalien der Fall war, lälst sich nicht mehr feststellen, da wir 
bei dem Fehlen eines genauen Verzeichnisses überhaupt nicht 
wissen, was von diesen sich in Händen der Franzosen befunden hat. 



28 



Die Falkenburger Linie war nicht minder bestrebt, archi- 
valisches Material, das in fremde Hände geraten war, wieder 
zu erwerben. Der Grimmeisenschen Angelegenheit ist bereits 
gedacht worden, wenige Jahre danach (1736 ff.) mufste die 
Guntersbluraer Linie eine ganze Reihe ihr gehöriger Archivalien 
von Dhaun zurückholen, wohin dieselben während der Vormund- 
schaft des Rheingrafen Karl über die Söhne des Grafen Emich 
Leopold gebracht worden waren. Im Jahre 1761 tauchten 
Leiningen-Falkenburgische Akten in Hildesheim auf; wie sie 
dorthin gekommen, ob durch Erbschaft oder Kauf aus dem 
Nachlasse eines Leiningischen Advokaten, ob infolge der Ver- 
schleppungen in der Zeit Ludwigs XIV., wer will es sagen! 
Die Sachen hatten keinen grofsen Wert, einige Originalurkunden, 
viele Abschriften, aber Graf Christian Karl Reinhard zu Heides- 
heim kaufte dieselben doch (März 1762), weil er keine Leiningiana 
in fremden Händen wissen wollte. 

Neben der sammelnden wurde die ordnende Thätigkeit 
nicht aufser Acht gelassen. Sie machte aber nur langsame 
Fortschritte: das Material war zu umfangreich, die Verwirrung 
zu grofs. Die Heidesheimer Linie war die erste, welche ihr 
Archiv nicht nur geordnet, sondern auch repertorisiert hatte. 
Die Urkunden und Akten lagerten gemeinsam in einem grofsen 
Gewölbe, dessen Wandflächen mit den Buchstaben A— E be- 
zeichnet waren. Die Flächen waren in Fächer eingeteilt, die 
die fortlaufenden Nummern 1 bis 531 (A = 1 — 164, B = 
165—294, C = 295-459, D u. E = 460-531) führten. 
Ober den Inhalt der einzelnen Fächer fertigte der Sekretär 
Jung in den vierziger Jahren (1747) ein Repertorium an, das 
in vier dicken Foliobänden die einzelnen Urkunden und Akten- 
faszikel verzeichnete. Leider ist dasselbe nicht vollständig 
erhalten, der dritte Band über die Fläche C ist während der 
Revolutionskriege verloren gegangen. 

Die meisten Verdienste um das Guntersblumer Archiv 
erwarb sich der Sekretär Seipp. Nachdem er dasselbe geordnet 
hatte, legte er zunächst (1733) ein repertorium generale an, 



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eiueu alphabetischen Schlagwörterkatalog mit Angabe des Lager- 
ortes der betreffenden Gruppe. Später (1737) machte er sich 
an die Ausarbeitung eines repertorium speciale, das aber nur 
zum kleinsten Teile noch vorhandeu ist. 

Das Hartenburger Archiv verursachte am meisten Arbeit. 
Mancherlei Entwürfe und Übersichten wurden angefertigt, manche 
kleinere Abschnitte eingehender bearbeitet, zu einer gründlichen, 
planmäfsigen Ordnung kam es trotz des Eifers von Graf Johann 
Friedrich erst, als seine zwei Söhne Friedrich Magnus und Karl 
Ludwig mit ihrem Lande auch ihr Archiv teilen wollten (1728). 
Sie bestellten zu diesem Zwecke je einen Archivar, Graf Friedrich 
Magnus Jodocus Sachs, Graf Karl Ludwig Johann Philipp 
Imhoff, die gemeinsam das Archiv ordnen, repertorisieren und 
dann die jeder Herrschaft zukommenden SpezialSachen aus- 
scheiden sollten. Beide haben fleifsig gearbeitet, und es gebührt 
ihnen vor allen das Verdienst, das Archiv wieder aus „seinem 
confusen Stand" herausgebracht zu haben. Iinhoff behielt auch 
später, nachdem ihm verschiedene Nebenämter übertragen worden 
waren, die Oberaufsicht über das nach Graf Karl Ludwigs Tode 
(1747) wieder vereinigte Archiv. So hat er, 40 Jahre nach seinem 
Eintritt in den Leiningischen Dienst, noch die Überführung des 
gröfsten Teiles des Archives von der Hartenburg nach Dürkheim 
geleitet. Die Verlegung der Residenz nach Dürkheim zog natur- 
gemäfs die Verlegung des Archives nach sich. Es kam „in das in 
dem neu erbauten Pavillon des Residenz Schlosses zu Dürkheim 
befindliche Gewölbe". Nachdem der Transport nach Dürkheim 
und die Aufstellung der Laden und Schränke in dem neuen Räume 
glücklich erfolgt war, hat Imhoff noch in demselben Jahre (1768) 
ein Repertorium „Uber alle Originalien an Regalien, Privilegien. 
Lohen und Verträgen, welche sich dermahlen in dem Hochgräfl. 
Leiningen Hardenburgischeu Archiv zu Dürkheim befinden", 
fertiggestellt. Im folgenden Jahre aber wurde ihm zu seiner Unter- 
stützung eine jüngere Kraft beigegeben, Philipp Jakob Rühl. ! ) 

l ) Derselbe, von dem 1789 in Strafsburgr „Recherches historiques et 
g^nealogiques sur la maison de Ijinange-Dabo* erschienen. Weitere Auf- 



30 



Mit einem wahren Feuereifer hat sich dieser gewandte, vou 
der französischen Beweglichkeit berührte Strafsburger auf die 
Archivgeschäfte gestürzt, ein halbes Jahr nach seiner Anstellung 
hatte er bereits ein „Inventarium oder Vollständiges Verzeichnis 
aller und jeder in dem . . . Archiv zu Dürckheim an der Haart 
befindlichen Urkunden und schriftlichen Documenten" aufge- 
nommen. Es ist geradezu staunenswert, wie es Rühl in der 
kurzen Zeit vom 22. Juni bis 22. November 1769 fertig 
gebracht hat, die sämtlichen Archivalien (Urkunden und Akten) 
nicht nur aufzuzeichnen, sondern teilweise sogar zu excerpieren ! 
Wer freilich in dem dicken, eng geschriebenen Foliobande eine 
Urkunde suchen will, der mufs sich mit einer grofsen Menge 
Geduld wappnen und schliefslich doch darauf gefafst sein, das 
Gesuchte nicht zu finden. Denn es fehlt Rühls Arbeit, so 
fleifsig sie ist, jede planmälsige Anordnung und Übersichtlichkeit. 
In seinem Eifer, möglichst rasch ein vollständiges Repertorium 
zu Papier zu bringen, hat er mit dem Aufschreiben schon 
begonnen, ehe er seinen Stoif nur recht überschaut hatte. 

Wie oben schon angedeutet, war ein Rest vou Archivalien 
auf der Hartenburg geblieben. Es waren Sachen, die mau 
weniger brauchte, Korrespondenzen, Zins- und Gültbücher, alte 
Urkunden von rein historischer Bedeutung. Man hatte sie 
vorläufig auf der Harteuburg gelassen, da der Raum in Dürkheim, 
namentlich solange noch eingerichtet wurde, etwas beschränkt 
war. Aber schon im folgenden Jahre (1770) nötigten äufsere 
Umstände dazu, auch sie nach Dürkheim zu bringen, da „das 
Dach über dem Hartenburgischen Archiv Gewölbe eingebrochen 
[war], sodafs der regen in dasselbe eingedrungen". Mit dem- 
selben Fleifs, aber auch der gleichen Planlosigkeit wie die 
übrigen Archivalien hat Rühl auch diese seinem Repertorium 
einverleibt. Wahrscheinlich wäre Rühl selbst im Laufe der 
Zeit zu einer übersichtlicheren Einrichtung und Repertorisierung 

stttze Rühls zur Leiningischen Geschichte sowie „Historisch-Diplomatische 
Nachrichten von dem Kloster Limburg, gesammelt von Pli. .1. Hühl 1 * sind 
handschriftlich im Leiningischen Hausarchiv erhalten. 



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31 



des Archives fortgeschritten, wenn er demselben all seine Kräfte 
länger hätte widmen können. Aber gar bald wurde er nebenbei 
mit aüdern Geschäften betraut, und die Sorge für das Archiv 
trat in den Hintergrund. Und doch hätte gerade damals das 
Archivwesen einer vollen Kraft bedurft, denn es galt, die 
Archive zu Heidesheim und Guntersblum dem Hartenburgischen 
Archive wieder einzufügen. 1766 war die Heidesheimer Linie 
ausgestorben, das Erloschen der Guntersblumer stand bevor. 
Seit 1770 bereits verwaltete Graf Karl Friedrich Wilhelm au 
Stelle des geisteskranken Grafen Friedrich Theodor die Falken- 
burgischen Landesteile, 1774 gingeu sie völlig an ihn über. 1 ) 
Das gesamte Leiningische Archivwesen hätte sich jetzt einheitlich 
gestalten lassen, wenn die nötigen Kräfte vorhanden gewesen 
wären. Doch dem Hofrat Rühl Helsen seine sonstigen Geschäfte 
nur so viel Zeit, dafs er für eine äufserliche Vereinigung der 
verschiedeneu Archive Sorge tragen konnte. Im Dezember 
1772 wurde das Wichtigste des Guntersblumer Archives nach 
Heidesheim transportiert, von wo dann beide Archive nach des 
Grafen Friedrich Theodor Tode nach Dürkheim gebracht wurden. 
Zu einer systematischen Verschmelzung der verschiedenen Be- 
stände ist es nicht mehr gekommen. 

Die Katastrophe in der Revolutionszeit ist bekannt. Überall 
liest man, das Leiningische Archiv auf der Hartenburg uud in 
Dürkheim sei verbrannt. Aber auf der Hartenburg befand 
sich überhaupt kein Archiv mehr, und von den Dürkheimer 
Archivalien ist nur ein Teil im Feuer umgekommen. Es sei 
hier ein sorgfaltiger, unter dem 15. April 1805 dem Leiningischen 
Bevollmächtigten bei der Pfälzischen Ausgleichungs-Kommission 
in Mannheim zugegangener Bericht wiedergegeben, der sowohl 
über die Schicksale des Archives in der Revolutionszeit wie 

*) Allerdings wurden später die Ämter Ountersblum und Heidesheim 
nebst den zur Landesregierung erforderlichen „Actis tarn quoad publicis, 
quam privatis" an die 1784 legitimierten Grafen Wilhelm und Wenzel zu 
Leiningen-Falkenburg abgetreten. „Übrigens aber soll das Haupt-Archiv 
immerhin bey dem Fürstlichen Haufs, als der ältern Linie, wo sich solches 
befindet, fernerhin verbleiben*. (Art. 27 des Vertrags vom 17. Januar 1787.) 



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über den Inhalt dessen, was gerettet worden ist, den besten 
Aufschlufs bringt. „Wir ohn verhalten Euch hierauf, dafs Wir 
bei dem Anfang des Kriegs im Oktober 1792. Unser Haufs- 
und Familien- Archiv von Dürckheim nach Mannheim, spätherhin 
aber nach Erbach 1 ), und in dem verflofsenen Jahre hieher 
(seil. 1804 nach Amorbach) haben transportiren lassen. Unter 
diesen Akten und Archivalien sind vorzüglich begriffen, alle 
Familien- Sachen des Haulses über Geburten Heurathen und 
Öterbfölle, die Familien-Gesetze und Haufs-Verträge, die Ver- 
hältnifse mit andern Fürstlichen Häufsern, Kaiserl. Privilegien, die 
Privat-Procefse mit Nachbarn und Privaten, pp. überhaupt alles 
dasjenige was die persönliche Verhältnifse des Haufses und Familie 
tarn active quam passive zunächst betraf oder zu betreffen schien. 

Weitere Akteu - Transporte konuten a. 1792 nicht mehr 
gemacht werden, indeme die Communication auf das rechte 
Rhein -Ufer abgeschnitten war. Mit Ende des Jahrs 1793 
wurde in den letzteu tagen des Decembers bei dem unerwarteten 
Zurückweichen der deutschen und dem rascheu Vordringen der 
französischen Armeen nichts als die laufende Regierungs- und 
Rentkammer -Registratur mit denen nöthigsten Rechnungs- 
Papieren gerettet, und wegen Mangel an Fuhren mufsten die 
ganze Haupt-Registratur der Regierung, des Cousistoriums und 
der Rentkaramer so wie das ganze Archiv, was sowohl das Land 
überhaupt als auch die einzelne Orthschafften insbesondere betraf, 
und zwey grofse Zimmer füllte, zurückgelassen werden. Alle diese 
Registraturen sind mit der Amts-Registratur von Herrschberg, 
welche 1793. nach Dürkheim geflüchtet, bei Verbrennung des 
Schlofses zu Dürkheim a. 1794 durch das Feuer zernichtet worden. 

In dem Juni 1794. und im Anfang des Jahres 1796. 
sind die a. 1793. geflüchtete laufende Registraturen wiederum 
zurückgebracht worden, und wurden bei der Veränderung des 
Gouvernements an die neue constituirte Behörden, denen Herrn 
Friedens-Richteru, Notarien und Mairien abgeliefert." 

x ) Den Transport von Mannheim nach Erbach loiteto der R^o-iening^rat 
Oeraur. 



38 



Auch von deii nach Araorbach geretteten Archivalien 
mufste noch ein Teil an die französischen Behörden ausgeliefert 
werden. Denu nach Art. 17 des Friedens vou Luneville, bezw. 
Art. 13 des Friedens von Campo-Formio *) fielen die Archive 
der verschiedenen abgetretenen oder ausgetauschten Länder 
den neuen Eigentümern derselben zu. Auf Grund dieser Be- 
stimmung stellten am 5. April 1805 die französischen Kommissare 
Valdenaire uud Bilderbeck bei dem Leiningischen Bevollmächtig- 
ten Hoffmann in Mannheim das Ansuchen auf Ablieferung 
sämtlicher die früheren Leiningischen Besitzungen links des 
Rheines betreffenden Archivalien ; dasselbe verlangte am 28. Juni 
der französische Geschäftsträger in Regensburg, Macher. 

Die Leiningische Regierung hatte in dem oben auszugs- 
weise gegebenen Schreiben an ihren Bevollmächtigten sofort 
über die Schicksale des Archives berichtet und sich bereit erklärt, 
alle auf die Regierung des Landes und die herrschaftlichen 
Domänen bezüglichen Akten, die sich in dem noch gröfsten- 
teils in Kisten verpackten Familienarchive vorfinden würden, 
den französischen Behörden zuzustellen. Gleichzeitig hatte sie 
den Archivar Lichtenberger angewiesen, „mit Zurücksetzung 
aller anderen Arbeiten Unser von Dürkheim geflüchtetes Archiv 
von Kiste zu Kiste cursorisch zu durchgehen, und alle die- 
jenigen Acten, welche Unsere ehemalige Leiningische Lande 
sowohl überhaupt als einzelne Orte und die Grafschaft Dags- 

* 

bürg in Ansehung ihrer Rechte und Obliegenheiten, wie auch 
die Herrschaftlichen Domaineu betreffen, . . . sorgfaltig zu 
separiren, und in besondere Kisten zu legen, auch über solche 
eine Specification zu verfassen". 

Als im Oktober desselben Jahres das protestantische 
General-Konsistorium des Donnersberg- und Saar-Departements 
wegen Auslieferung der Kirchenakten schrieb, war die Aus- 

*) Art. XUI: Les titres domaniaux et archives des differens pays 
cvMs Ott eehanges par le present taute, seront remis, dans l'espnce de troi.s 
mois, a dater de lWhaiigo des ratifiratinn«, aux puissances qui on auront 
acquis la proprio. 

öd. XXII. 3 

r 

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sonderung der von Prankreich beanspruchten Archivalien bereits 
im vollen Gange. Nach und nach wurden dann im Laufe der 
folgenden Jahre die Regierungsakten der Grafschaft Leiningen 
an die General -Präfektur zu Mainz 1 ), die Urkunden und 
Rechnungen über Kirchen, Schulen und milde Stiftungen an 
das erwähnte General-Konsistorium zu Mainz 2 ) und die Archi- 
valien der Grafschaft Dagsburg an das Departement der Meurthe 
zu Nancy 8 ) abgegeben. 

Eine Nachlese hielt eiuige Jahre später der Präfekturrat 
Mofsdorff, welcher, angemeldet durch die französische Gesandt- 
schaft beim Rheinbunde, anfangs Januar 1812 in Amorbach 
erschien, um alle etwa noch vorhandenen Akten mitzunehmen, 
welche auf die früheren Leiningischen Domanial-Einküufte Bezug 
hätten. 164 Faszikel waren es im ganzen, die Mofsdorif sich 
nach Mainz nachsenden liefs, unter ihnen befanden sich ver- 
schiedene mit recht wertvollem Material wie alten Karten und 
Flurbeschreibungen, Forst- und Waldordnungen u. s. w. 

V. Das Leiningische Arohiv in Amorbach. 

Es liegt auf der Hand, dafs in jener unruhigen Zeit die 
Sorge für den Rest der geretteten Archivalien in etwas hinter 
den zahlreichen unmittelbarer Erledigung harrenden Aufgaben 
zurücktreten mufste. Trotzdem hat man sofort wieder an eine 
entsprechende Aufstellung des Archives gedacht, und der bereits 
erwähnte Archivar Lichtenberger hat den Versuch gemacht, 
eine Neuordnung desselben gleich mit der Absonderung der 
Akten für die französischen Behörden zu verbinden. Wenn diese 
Neuordnung nicht allen Anforderungen Genüge leistet, wer will 
sich bei dem damaligen Drange der Arbeiten darüber wundern! 

Als Archivraum diente, nachdem die Gebäulichkeiteu des 
aufgehobenen Klosters Amorbach zur Unterbringung der ver- 

3 Verschlüge und 1 Päckchen am 18. Februar 1807. 
a ) 2 Kisten am 1. März und 2 Kisten am 24. Juli 1806. 
8 ) Nach und nach 6 Pakete, und zwar am 9. und 18. Dezember 
1805, am 28. Februar, 1«. April und 3. Juli 1806 und am fi. April 1807. 



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35 



schiedenen Behörden bestimmt worden waren, ein gewölbtes 
Zimmer des Abtei ba ues in der Nähe der Kirche. Die Urkunden 
und Akten selbst wurden, soweit sie dies nicht noch von früher 
her waren, durch Lichtenberger in Päeke zusammengebunden, 
und diese in die Fächer kleiner tragbarer Schränke gelegt. 
Nach Päcken, Fächern und Schränken verzeichnete derselbe 
dann in einem Generalrepertorium *) jede Urkunde und jedes 
Akteuheft. Aufser diesem Generalrepertorium fertigte Lichten- 
berger zwei auf die Seiten desselben verweisende Namen- und 
Sachregister und ein Schlagwörterverzeichnis, das alphabetisch 
nach den Aufschriften der einzelneu Päcke geordnet ist und 
angiebt, wo im Repertoriuin (Seite) und wo im Archiv (Schrank, 
Fach) der betreffende Gegenstand zu suchen ist. 

Trotz dieser Hilfskataloge ist es sehr schwer, sich in 
dem Repertorium zurecht zu finden. Es leidet an demselben 
Mangel wie das Inventarium von Rühl, auch ihm fehlt die 
Übersichtlichkeit. Ein Beispiel für viele mag veranschaulichen, 
wie planlos die Sachen zusammengelegt und verzeichnet worden 
sind, und wie schwierig es infolgedessen ist, in irgend einer 
Frage alle vorhandenen einschlägigen Akten zu ermitteln und 
zusammen zu bringen. In dem dritten Fache des Schrankes Nr. G 
lagen bei einander : Schutzbriefe von Tilly und Herzog Bernhard 
von Weimar, Verträge mit den Herzögen von Zweibrücken 
wegen der Herrschaft Falkenburg, Strafsburger Lehenbriefe, 
alte Urfehden, Kauf- und Erbbestandsbriefe, Einladungsschreiben, 
Oberstein'sche Urkundenverzeichnisse, Familienverträge u. s. w. 

Indessen wollen diese Ausstellungen die unbestreitbaren 
Verdienste Lichtenbergers um das Archiv nicht schmälern. 
Denn ihm vornehmlich ist es doch zu danken, dafs das Archiv 
trotz der mannigfachen den Fortgang der Arbeit ungünstig 

l ) Repertorium Generale et Speciale tiber das hochfiirstlich Leining- 
ische Geheime Archiv und was davon in dem grofsen gewölbten Zimmer 
neben der Hofkirche alliier in Amorbach aufbewahret ist. Alfso geordnet 
und aufgenommen durch mich den Fürstlichen Hofrath und Geheimen 
Archivar Johann Jacob Lichtenberger. gebürtig aus Colmar, im Jahr 1807. 
als meinem 72ten Lebens und 45ten Leiningisehen Dienstjahr. 

3* 



36 



beeinflussenden Umstände nicht nur sehr rasch wieder aufgestellt, 
sondern grösstenteils l ) auch noch verzeichnet wurde, und zwar 
von einem Manne, der mit den linksrheinischen Verhältnissen 
noch völlig vertraut war. 

Die von Lichtenberger geschaffene Ordnung wie sein 
Repertorium sind für die ganze Folgezeit mafsgebend geblieben. 
Zwar ist mau verschiedene Male an eine Fortführung seiner 
Arbeit gegangen und hat das, was er noch nicht verzeichnet 
hatte, ebenso in Päcke zu verschnüren begonnen, über kleine 
Ausätze ist man aber nicht hinaus gekommen. An eine gründ- 
liche, gleichzeitig die Verbesserung der Mängel der Lichten- 
berger'schen Ordnung ins Auge fassende Thätigkeit ist überhaupt 
nie gedacht worden. 

Was sich bei diesen späteren Arbeiten im Archive noch 
von Justiz-, Verwaltungs-, Kirchen- und Forstakten, von 
Güterbeschreibungen, Zins- und Gültbüchern, Rechnungen u.dgl. 
vorfand, wurde in den zwanziger Jahren an die Bayerische 
Regierung des Rheinkreises nach Speier abgegeben. 2 ) 

Wenn sich die Bestände des Archives durch diese und 
die früheren Ablieferungen auf der einen Seite verminderten, 
so erfuhren sie anderseits durch die Urkunden und Akten der 
neu erworbenen Länder eine bedeutende Bereicherung. Wie 
die übrigen linksrheinischen Reichsstände war auch das Haus 
Leiningen für seine Verluste in der Pfalz und im Elsafs durch 
rechtsrheinisches Gebiet entschädigt worden. Und zwar hatte 
Fürst Karl Friedrich Wilhelm durch den Reichsdeputations- 
hauptschluls (§ 20) die Mainzischen Oberämter Miltenberg, 
Amorbach und Bischofsheim, die Würzburgischen Ämter Lauda, 
Hardheim und Rippberg, die Pfälzischen Oberämter Boxberg 



1 ) In dem Repertorium sind 32 Schränke bearbeitet. 

2 ) Die Akten wurden nach und nach, so, wie die Verzeichnisse 
darüber fertig wurden, an die Kammer des Innern, bezw. die Kammer der 
Finanzen abgeschickt. Soweit sich noch feststellen laist, erfolgten die 
Sendungen im Januar, März. April und .Juni 1822, im Mai und Juni 1828. 
im August und Dezember 1824 und im Oktober 1825. 



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37 



und Mosbach und die Abtei Amorbach erhalten. 1 ) Nach dem 
oben bereits angeführten Artikel des Friedens von Luneville 
gingen hiermit auch die sämtlichen auf die genannten Landes- 
teile bezüglichen Mainzischen, Würzburgischen und Ptalzischeu 
Urkunden und Akten sowie das Archiv der Abtei Amorbach 
au Leiningen über. 

Nun sind freilich bei weitem nicht alle Archivalien, welche 
diese schönen Lande zwischen Main, Tauber und Neckar be- 
treffen, gegenwärtig in dem Archive zu Amorbach vereinigt. 
Vieles war, als man die Sachen übernehmen wollte, schon nicht 
mehr vorhanden, es war bei irgend einer früheren Gelegenheit 
oder infolge der Kriegsstürme der letzten Jahre abhanden 
gekommen, an andere Plätze verschleppt oder versteckt worden. 2 ) 
Manches wurde auch bei der Aussonderung und Ablieferung 
der Akten an Leiningen absichtlich und zufällig zurückbehalten 
oder kam in andere Hände, vieles ist schliefslich nach der 
Mediatisierung an Baden, Hessen und Bayern abgegeben worden. 

Noch am vollständigsten sind die Archivalien des Klosters 
Amorbach, da diese so, wie sie vorgefunden wurden, unzertrennt 
in Leiningischen Besitz übergingen. Am 30. März 1803 wurde 
das Archiv vom Pater Archivar Ildephons Schad mit der 
Versicherung an die Leiningischen Bevollmächtigten Regierungs- 
rat von Berg und Hofkaramerrat Länger übergeben, dafs nichts 
aus demselben verschleppt oder zurückbehalten worden sei. 
Allerdings ist das Archiv nicht so reichhaltig, wie man bei 
dem Alter des Klosters erwarten sollte. Denn gerade ältere, 
aus der Zeit vor 1200 stammende Sachen fehlen nahezu gänzlich. 

l ) Der § 20 hatte dem Fürsten aufserdem noch das Würzburgische 
Amt Orünsfeld und die Abtei Gerlachsheim überwiesen, doch wurden diese 
zur Ablösung einer auf Amorbach ruhenden Rente von 32000 fl. (Reichs- 
deputationshauptschlufs £ 3) an Salm - Reifferscheid abgetreten (Vertrag 
vom 25. April 1805). 

3 ) Es würde den Rahmen dieses Aufsatzes selbstverständlich weit 
überschreiten, wenn auch auf d^n Zustand der Archive, an denen Leiningcn 
damals Anteil erhielt, eingegangen werden wollte. Alle Angaben über die 
Ablieferung von Akten sind daher stets mit dor Beschränkung, soweit 
dieselben 1803 noch vorhanden und auffindbar waren, zu verstehen. 



38 



Dieselben müssen schon sehr früh verloren gegangen sein, denn 
die uus bekannten Einbufsen, die das Klosterarchiv in späterer 
Zeit erlitten hat, scheinen nicht sehr bedeutend gewesen zu sein. ') 

Die Übergabe der Mainzischeu, Würzburgischen und Pfäl- 
zischen Archivalien konnte sich selbstverständlich nicht so rasch 
vollziehen. Die in den Registraturen der Lokalbehörden ver- 
wahrten Akten gingen zwar auch ohne weiteres an den neuen 
Landesherrn über, die Archivalien dagegen, die sich am Sitze der 
Regierung befanden, mufsten erst herausgesucht und verzeichnet 
werden, ehe sie an Lemingeu abgeliefert werden konnten. 

Ohne besondere Schwierigkeiten schien die Teilung und 
Auslieferung der Pfalzischen Urkunden und Akten erfolgen 
zu wollen. Nach längeren Verhandlungen hatte sich nämlich 
die Rheinpfiilzische Ausgleichungs- Kommission in Mannheim 
dahin geeinigt, dieses Geschäft dem bisherigen Archiv- und 
Kanzleipersonal zu übertragen. Am 4. April 1803 wurde 
• dasselbe eidlich verpflichtet, die seiner Obhut bisher anvertraut 
gewesenen Akten uud Staatsschriften ohne Rückhalt vorzulegen, 
nach den Landesteilen der nunmehrigen Besitzer der Rheinpfalz 
zu sondern, zu verzeichnen und zur Ablieferung zu bringen. 2 ) 

*) Ign. Oropp erwähnt in seiner „Historia monasterii Aiuurbaeensis tt 
(1736) aufser dem Bauernkriege noch einen Brand um 1430. durch den eine 
Anzahl von Schriftstücken vernichtet worden sei (S. 22. 24 u. 99). üer 
durch die aufrührerischen Bauern angerichtete Schade ist wohl geflissentlich 
etwas übertrieben worden, denn der amtliche den Bevollmächtigten des 
schwäbischen Bundes überreichte Bericht des Abtes Jakob weifs eigentlich 
nur das grofse Zinsbuch als verbrannt anzugeben. „Item das grol's 
bergamenen gerecht Zinsbuch haben etlich bürgere mit andern buehern 
aufsgegrabon vnd das Zinsbuch zurhauwcn vnd dornach mit freydcn 
gantz verbrandt." 

2 ) In dieser Weise wurden am 4. April 1803 verpflichtet : Der 
Hofgerichts- Registrator Brummer, der Archivar Friederich, die Sekretäre, 
bezw. geheimen Kanzlisten Söldner, Mezger und Lacense, der staatswirt- 
schaftliche Registrator Heckmann und die staatsrechtlichen Registraturen 
Ulmicher und Kinbacher. Am 14. Mai wurde ferner der Oberappellarions- 
gerichts-Kanzlist Boehm, am 16. Juni an Stelle des in badische Dienste 
übergetreteneu Sekretärs Ulmicher der Registrator Reichard und am 22. Juni 
zur Unterstützung das Brummer der Kanzlist Brenk gemeinschaftlich in 
Eidespflicht genommen. 



39 



Die Leitung des Ganzen wurde in die Hände des Archivars 
Friederich gelegt. Entschieden war dieser von der Kommission 
eingeschlagene Weg, das mit dem Materiale völlig vertraute 
Personal heranzuziehen, der einfachste und am raschesten zum 
Ziele führende; vorausgesetzt, dafs man des Eifers und der 
Unparteilichkeit der betreffenden Beamten sicher war. Anfäng- 
lich schritt auch die Arbeit rasch uud ohne irgend welche 
Weiterungen vorwärts. Die Oberappellations- und Hofgerichts- 
akten konnten zum gröfsten Teile bereits im Sommer 1803 
abgegeben werden. Dann aber geriet die Sache ins Stocken. 
Die Auslieferung der Akten wurde unter allerlei Vorwänden, 
namentlich weil badische Interessen mit in Frage kämen, hinaus- 
geschoben oder geradezu verweigert. Infolgedessen erhoben 
der Hessen - Darmstädtische und Leiningische Bevollmächtigte 
in den Sitzungen vom 28. Oktober und 2. November 1803 
Beschwerde und verlangten auf das Nachdrücklichste, dafs 
besouders der das Ganze beaufsichtigende Archivar und Re- 
gierungsrat Friederich sich einfach an seinen Auftrag halte, 
die Archivalien auswähle und abliefere. Dieses entschiedene 
Vorgehen hatte den gewünschten Erfolg, uud die Teilung der 
Akten nahm, ohne weiter durch Schikanen erschwert oder 
hinausgezögert zu werden, ihren Fortgang. Am 7. September 
1804 erhielt Regierungsrat Hoffmann als Leiningischer Bevoll- 
mächtigter die einschlägigen Urkunden und Akten aus dem 
Archiv, am 2. April 1805 die Akten aus der staatswirtschaft- 
lichen, am 3. April die Mosbacher, am 4. April die Boxberger 
Akten aus der staatsrechtlichen Registratur. Am 5. April 
wurden die einschlägigen Akten aus der geheimen Kanzlei, 
am 17. Oktober der Leiningische Anteil an den verschiedenen 
Kommissious- Registraturen (Oberbergamt, Salinenkommission 
u. s. w.) übergeben. Diesen Ablieferungen folgten am 8. Mai 
1806 die Akten beider Oberämter aus der Schatzungsregistratur 
sowie die Boxberger Forstsachen. Die auf das Oberamt Mos- 
bach bezüglichen Akten der Oberforst- und Jagdamtsregistratur 
gelangten erst im Sommer 1808 an Leiningen, nachdem sie 



40 



seitens Baden durchgesehen und alle Stücke, welche die Über- 
liolieits- (Souveränitäts-) Verhältnisse betrafen, zurückbehalten 
worden waren. 1 ) Gesondert von der allgemeinen Aktenaus- 
lieferung in Mannheim erfolgte die Übergabe der Kirchen- und 
Schulakten. Dieselben mufsteu iu Heidelberg bei der Geist- 
lichen Güterteilungs - Kommission, bezw. in Bruchsal bei der 
Katholischen Kirchen-Kommission übernommen werden. 

Wenn noch mit einem Worte auf den Umfang des ab- 
gelieferten Materiales hingewiesen werden darf, so ist das, was 
aus dem Pfälzischen Archive stammt, entschieden am dürftig- 
sten. Es sind im ganzen etwas über 200 Faszikel, darunter 
nur wenig Originalurkunden und diese fast ausschliefslich aus 
dem 17. und 18. Jahrhundert. Der erste Leiningische Bevoll- 
mächtigte in Mannheim, Regieruugsrat Wild, hatte wenigstens 
noch den reichen Schatz der Kopialbücher, die wie alle die 
Rheinpfalz als solche betreffenden Archivalien später au Baden 
übergingen, für Leiningen auszubeuten beabsichtigt, indem er 
die sämtlichen einschlägigen Urkunden regestieren, die wich- 
tigeren abschreiben lassen wollte. Die Ausführung dieses Planes 
ist jedoch nach Wilds Abberufung unterblieben. 

Die Auslieferung der Laudaer, Hardheimer und Ripp- 
berger Archivalien hatte Bayern, in dessen Besitz das Würz- 
burger Archiv gekommen war, in bereitwilligster Weise in 
Aussicht gestellt. Nach einer Mitteilung der Landesdirektiou 
des Fürstentums Würzburg vom 8. November 1803 sollten alle 
gerichtlichen Akten unverzüglich, die übrigen Archivalieu, 
„sobald die aus dem jüngsten Reichsschluls entspringenden 
wechselseitigen Verhältnisse berichtigt seyu würden", an die 
Besitzer der vom ehemaligen Hochstift Würzburg getrennten 

l ) Dafs in allen Registraturen nachträglich noch Aktenstücke vor- 
gefunden wurden, die aus irgend einem Grunde hei der Hauptahlieferung 
zurückgehliehen waren und nun besonders abgegehen werden mufsten, 
bedarf keiner weiteren Erklärung. Noch durch eine Reihe von Jahren 
zogen sich diese nachträglichen Einsendungen hin, und wie heim Pfälzischen 
Teilungsgeschäfte ging es selbstverständlich auch bei dem Würzburgischen 
und Mainzischen. 



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41 



Gebietsteile abgegeben werden. Dieser Zusicherung entsprechend 
gelangten im Sommer 1804 zu wiederholten Malen Gerichts- 
akten zur Auslieferung. Nachdem sodann durch Staatsvertrag 
mit Bayern die Regelung der beiderseitigen aus dem Reichs- 
deputationshauptschlusse sich ergebenden Verbindlichkeiten 
erfolgt war (24. September 1804), erklärte sich die Landes- 
direktion mit Schreiben vom 8. März 1805 bereit, „die sämmt- 
lichen, die Aemter Lauda, Hardheim und Ripperg betreffenden 
staatsrechtlichen und staatswirthschaftlichen Documente und Acten 
sammeln zu lafsen" und einem abzuordnenden Bevollmächtigten 
zu übergeben. Als solcher ging im September der Regierungs- 
sekretär Blenkner nach Würzburg ab. In der Hoffnung, die 
sämtlichen Akten und Urkunden in eiuigen Wochen tibernehmen 
zu können, sah man sich jedoch getäuscht. Denn als Blenkner 
nach Würzburg kam, standen eigentlich nur die vom Landes- 
archivar Stumpf ausgesonderten Archivalien zur Empfangnahme 
bereit. Die Kamerai akten und Rechnungen waren zwar zur 
Ablieferung vorbereitet worden, bei Verlegung der Kammer- 

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registratur aus der Residenz in die Universitätskirche aber 
wieder in Unordnung geraten, und noch schlimmer stand es 
bezüglich der Landesdirektions- und der Hofgerichts-Registratur. 
Auch diese waren durch den Wiederausbruch des Krieges 
zwischen Frankreich und Österreich aus der Residenz vertrieben 
worden und dabei völlig durcheinander gekommen. Infolge- 
dessen vermochte Blenkner, trotzdem er bei dem Verzeichnen 
der Akten selbst mit Hand anlegte, im Oktober nur die 
Archivalien und von den Kameralakten die Lehen-, Zins- und 
Lagerbücher mit nach Amorbach zu bringen. 

Auch bei seiner zweiten Anwesenheit in Würzburg 
(Dezember 1805 bis Mitte Februar 1806) gelang es Blenkner 
nicht, die Auslieferung aller noch übrigen Akten zu erreichen. 
Die Unruhe des Krieges, die Aussicht auf einen möglicher 
Weise eintretenden Regierungswechsel, die winterliche Jahres- 
zeit, dies alles wirkte lähmend auf den Fortgang der Arbeit. 
So sehr daher Blenkner auch bei den mit Arbeit überhäuften 



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42 



Registratoren drängte, so gute Worte er gab, eiu Teil der 
Regierungsakten und der Rechnungen blieb auch jetzt wieder in 
Würzburg zurück. Erst nach wiederholten Erinnerungen bei der 
Grol'sherzoglich Würzburgischen Landesdirektion konnte derselbe 
im Sommer 1807 durch den Revisor Weug erhoben werden. 

Die Ablieferung des Mainzischen Aktenmaterials ging am 
langsamsten von statten. Es hatte dies seinen Grund einmal 
darin, dafs dasselbe, entsprechend der Gröfse des Leiningen 
zugefallenen Mainzischeu Gebietes, weit umfangreicher war als 
das Würzburgische und Pfälzische, während anderseits das 
Mainzer Archiv entschieden am meisten unter den Stürmen 
der Revolutionszeit gelitten hatte und sich infolge der wieder- 
holten Flüchtungen in völliger Unordnung befand. Hierzu kam, 
dal's die Kurerzkanzlerische Regierung bei der Abteilung der 
Akten allerlei Schwierigkeiten machte und immer erst nach 
längeren Verhandlungen zur vollständigen Herausgabe der 
einzelnen Archivaliengruppen zu bestimmen war. 

Mitte Februar 1803 brachte die Leiniugische Regierung 
zum ersteu Male die Aktenablieferung zu Aschaffenburg in 
Anregung und liefs durch ihren Hofkamraerrat Länger bitten, 
möglichst bald die hierzu nötigen Vorbereitungen treffen zu 
wollen. Daraufhin wurde Länger die Mitteilung, dafs sich nur 
ein Teil des Mainzer Archives in Aschaffenburg befinde, während 
der andere, von den französischen Behörden in Verwahrung 
genommen, in Mainz lagere. An eine allgemeine Übergabe 
könne daher nicht eher gedacht werden, als bis die sämtlichen 
Archivalien von Mainz nach Aschaffenburg gebracht worden 
seien. Inzwischen wurden Länger verschiedene Aktenstücke 
und Rechnungen, die von Leiningen nicht länger entbehrt 
werden konnten, sofort übergeben. Der Sommer verging, ohne 
dafs trotz wiederholter Erinnerungen weitere Ablieferungen 
erfolgt wären. Im Herbste erfuhr mau durch Zufall, dafs ein 
grofser Teil der in Mainz befindlichen Akte» bereits an Preußen, 
Hessen-Darmstadt und Nassau-Usiugen abgegeben, die Leining- 
ischen Sachen aber von dem Kurerzkauzlerischen Bevollmächtigten 



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43 



in Empfang genommen worden seien. Hierauf bestellte die 
Leiningisehe Regierung in dem Kanonikus Rotwitt sofort einen 
eigeuen Bevollmächtigten (12. Oktober 1803) und ersuchte 
gleichzeitig den französischen Prafekten in Mainz, die Leiningen 
zukommenden Akten in Zukunft nur an Rotwitt ausfolgen zu 
lassen. Dem gegenüber erklärte am 17. Oktober der Kurerz- 
kanzlerische Hofrat, dafs er kein Blatt an Leiningen abtreten 
werde, bevor nicht die sämtlichen Archivalien von Mainz nach 
Aschaffeuburg geschafft sein würden. Auf diesem Standpunkte, 
die Aktensonderung nur in Aschaffenburg vornehmen zu wollen, 
beharrte die Kurerzkanzlerische Regierung auch hinsichtlich 
der Lehensakten, während sie die übrigen noch iu Mainz vor- 
handenen Archivalien nach einigem Widerstreben zur Übernahme 
freigab. 1 ) Am 3. Mai 1804 willigte schließlich Leiningen unter 
der Bedingung in die Verbringung der Lehensakten nach 
Aschaffenburg, dafs erstens sofort mit ihrer Absonderung be- 
gonnen und zweitens einer lückenlosen Ablieferung der bereits 
in Aschaffenburg befindlichen Regierungs- und Kameralakten 
kein Hindernis mehr iu den Weg gelegt werde. Wenigstens 
das letztere geschah jetzt, und eine ganze Anzahl Akten und 
Rechnungen, namentlich aus der Finanzregistratur, konnte noch 
im Sommer 1804 übernommen werden. Auch von Rotwitt 
aus Mainz trafen zu jener Zeit 13 Verschläge mit Regierungs- 
und Kameralakten ein. Die Verteilung der Lehensakten dagegen 
kam um keinen Schritt weiter. Endlich im Februar 1605 wurde 
von dem in Frankfurt a. M. zur Staatsschulden- und Lasten- 
Verteiluug des Kurstaates Mainz versammelten Kongresse 
beschlossen, die Ablieferung aller Mainzischen Akten in 
Aschaffenburg vorzunehmen, die noch in Mainz befindlichen 
Archivalien zu dem Zwecke dorthin bringen zu lassen und 
mit der Absonderung, wenu irgend mftglich. bereits am 4. März 
zu beginuen. Die Vorarbeiten Helsen sich jedoch bis dahin 
nicht beendigen, und erst zu Beginn des Juli konnten die 

*) Von Rotwitt langten noch im November vier Verschlage mit 
Regierungs- und ein Verschlag mit Kameralakten an. 



44 



Bevollmächtigten von Kurhessen und Hessen-Darmstadt, Nassau- 
Usingen und Leiningen zusammentreten, um gemeinsam mit 
dem Kurerzkanzlerischen Archivpersonal die Aktenteilung in 
Angriff zu nehmen. Nahezu vier Jahre sind sie dann mit 
derselben beschäftigt gewesen. 

Es würde ermüden, wollten wir im einzelneu verfolgen, 
wie nach und nach die Registraturen der verschiedenen Behörden, 
die Finanz- und Rechnungsregistratur, die Registratur der 
Hofkammer, der Schulkommission und der Forstkammer, das 
Landes- und das Militärarchiv u. s. w., zur Übergabe gelangten. 
Es mag genügen, einige Hauptdaten anzuführen. Die Ab- 
lieferung der Akten war im Sommer 1807 im grofsen und 
ganzen beendet. Nur ein Teil der Hofgerichtsakteu befand 
sich noch im Rückstände. Dagegen waren die Originalurkunden 
im Landesarchive noch nicht gesondert worden, da die Fürst- 
primatische Regierung ihre Herausgabe seither verweigert hatte. 
Ihre Ablieferung erfolgte daher erst im Laufe des Jahres 1808. 
Daran schlofs sich 1809 die übernähme des Restes der Hof- 
gerichtsakteu und alles dessen, was bis dahin zurückbehalten 
oder nachträglich noch gefunden worden war. 

Am hartnäckigsten hatte das Domkapitel seine Akten 
und Urkunden festgehalten. Bereits im Juni 1803 war es um 
Auslieferung derselben angegangen worden, es hatte aber dieser 
wie allen späteren Aufforderungen, mochten sie nun von 
Leiningen allein oder von allen beteiligten Fürsten gemeinsam 
ausgehen, eine einfache Weigerung entgegengesetzt. Hierdurch 
sah sich Fürst EmichKarl zu Leiningen schließlich veranlafst, am 
27. Juni 1807 seineRegierungauzuweisen. die Bestätigungsurkunde 
des mit dem Domkapitel errichteten Sustentationsvertrages zurück- 
zuhalten und keine Zahlungen mehr au dasselbe zu leisten. Jetzt 
endlich gab das Domkapitel nach ; und vom 10. Aug.bis6.Sept 1807 
wurden die sämtlichen Originalurkunden abgeliefert. Die Akten 
uud Rechnungen übernahm Leiningeu erst im folgenden Jahi e. 

Dafs trotz aller Anstände und Weiterungen die Mainzischen 
Archivalien schliefslich doch in gröfster Vollständigkeit ab- 



45 



gegeben wurden, hatte Leiningen hauptsächlich seinem Be- 
vollmächtigten, dem Oberrevisor Hardy, zu danken. Nicht 
zufrieden damit, das, was man ihm vorlegte, mit Fleifs und 
Gründlichkeit durchzusehen, prüfte derselbe stets, ob ihm auch 
alles vorgelegt worden sei. Er fragte sich, ob das Fehlende 
wohl verloren gegangen oder irgendwo noch verborgen sei 
und daher wieder beigebracht werden könne. So oft er 
etwas über den Verbleib geflüchteter oder verschleppter 
Mainzischer Archivalien hörte, forschte er, ob sich dabei nicht 
auch für Leiningen wichtige Sachen befanden. Vor allem, er 
hatte Sinn und Verständnis für den historischen Wert der 
Urkunden. So hat er, um nur dies eine zu erwähnen, die 
sämtlichen Ingrossatur- und Kopialbücher durchgegangen, alle 
Urkunden, die auf die Leiningischen Gebietsteile Bezug hatten, 
verzeichnet und einen Teil derselben abschreiben lassen. 

All die Mainzischen, Pfalzischen und Würzburgischen 
Archivalien waren noch nicht völlig ausgepackt, geschweige 
denn systematisch geordnet worden, da begann schon von 
neuem die Aussonderung. Durch die Rheinbundsakte war das 
Fürstentum Leiningen mediatisiert und der Souveränität des 
Grofsherzogs von Baden staudesherrlich untergeordnet worden. 
Alle auf die oberhoheitlichen Rechte und Gefälle bezüglichen 
Akten mufsten daher an Baden 1 ) abgegeben werden. Doch 
hat sich diese Ablieferung nur langsam, zusammen mit der 
Neugestaltung der ganzen Staatsverwaltung vollzogen. Wollten 
wir ihr im einzelnen nachgehen, so mülsteu wir gleichzeitig 
auf die mannigfachen Veränderungen, die die staatlichen Ver- 
hältnisse in den nächsten 40 Jahren erfuhren, mit Bezug nehmeu. 
Doch genügt es, hier die Thatsache festzustellen, dafs um 1850 . 
alle Justiz- und Regieruugs- bezw. Verwaltungsakten sowie der 
grölste Teil der Kirchenakten an Baden bezw. Hessen und 
Bayern übergegangen waren. 

') Dadurch dafs die Ämter Miltenberg: und Ainorbach 1810 an Hessen, 
1816 aber an Bayern Übergingen, erhielten aneli diese beiden Staaten Anteil 
an den einschlagigen Mainzischen Archivalien. 



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Nur noch einige Worte über den gegenwärtigen Zustand 
des Archives! Unter dem 3. Oktober 1891 genehmigte Seine 
Durchlaucht Fürst Emst zu Leiningen auf Vortrag seiner General- 
Verwaltung, dafs das Archiv einer durchgreifenden Neuordnung 
unterzogen werde. Hierdurch machte sich auch die Schaffung 
eines neuen Archivraumes nötig. Denn die verschiedenen Zimmer, 
in denen die Archivalien seither untergebracht waren, boten 
entweder keine genügeude Sicherheit gegen Feuers- und sonstige 
Gefahren oder reichten für tibersichtliche Aufstellung des vor- 
handenen Materiales nicht aus. Dagegen wurde in der ehemaligen 
Klosterküche ein Raum ermittelt, der sich wegen seiner Gröfse, 
günstigen Lage und feuersicheren Gewölbe vortrefflich zur Unter- 
bringung des Archives eignete. Im Frühjahre 1892 wurde der 
Um- und Ausbau der Küche begonnen und noch in demselben 
Jahre zu Ende geführt. Nachdem alle Archivalien in dem neuen 
Räume vereinigt worden waren, ging es an die Neuordnung. 
Die Urkunden wurden von den Akten gesondert, regestiert und 
nach dem Weimarer System (Löher, Archivlehre S 347) aufgestellt. 
Bis jetzt sind die samtlichen rechtsrheinischen Urkuuden und 
von den linksrheinischen etwa zwei Drittel bearbeitet. Mit der 
Anlage von systematischen Katalogen, Orts- und Personen- 
verzeichnissen ist begonnen. Auch die Akten sind wenigstens 
so weit geordnet, dafs eiue Übersicht über das Vorhandene 
gestattet und das Aufsuchen eines einzelnen Stückes aus irgend 
einer Gruppe ohne besondere Schwierigkeiten ermöglicht ist. 
Damit aber ist eine lange verschlossene Quelle wieder geöffnet, 
ein reiches historisches Material, das verschiedene Jahrzehnte 
wenig bekannt und uoch weniger benutzt war, ist der Wissen- 
schaft wieder zugänglich geworden. Der Dank hierfür gebührt 
in erster Linie Seiner Durchlaucht dem Fürsten Ernst, der in 
hochherzigster Weise alle erforderlichen Geldmittel bewilligte, der 
mit lebhaftestem Interesse den Fortgang der Ordnungsarbeiten 
verfolgt und ihnen jede mögliche Förderung angedoihen Hilst. 



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jOurn juit vnvivis, Hic iH^ODOBVS erat. 



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47 



II. 

Jakob Theodor von Bergzabern. 

Mitteilung 

von 

Archivar F. W. E. Roth in Wiesbaden. 



Jakob Theodor stammte aus Bergzabern in der Rheinpfalz. 
Dafs der Familienname ursprünglich Theodor hiefs, ist wenig 
wahrscheinlich, eher dürfte man an Dietrich denken, was nach 
Sitte der Zeit in Theodor latinisiert ward. Weder über Theodors 
Geburtszeit noch die Verhältnisse seiner Familie sind Nachrichten 
vorhanden. Rechnet man aber, dafs Theodor 1551 bereits aus- 
übender Arzt war, so dürfte 1520 bis 1530 als Geburtszeit 
gelten. Theodor kam nach Hornbach im Zweibrücker Gebiete 
und ward Schüler und Gehilfe des bekannten Arztes und 
Botanikers Hieronymus Bock [Tragus] eines Mannes, der als 
Schriftsteller auf dem Gebiet der Medicin und Botanik einen 
bedeutenden Ruf erwarb und jedenfalls auf Theodors Richtung 
einen entscheidenden Einflufs ausübte. Möglicherweise lernte 
Bock den jungen Theodor auf seinen Reisen kennen und nahm 
ihn als begabten Jüngling zum Unterricht mit nach Hombach. 
Theodor mag sich bei Bock auch das nötige Latein und Griechisch 
angeeignet haben. Eine Hochschule zur wissenschaftlichen 
Ausbildung besuchte er vorläufig noch nicht. Er ward wie 
sein Lehrer Arzt und begann, wie er in seiner Schrift: Gewisse 
vnnd erfahren Practick 1564 sagt, sein Wirken als Arzt in den 
Jahren 1551 auf 1552. Tn seinem Kräuterbuch gibt er 1588 
an, er habe 36 Jahre Kräuter gesammelt, was ebenfalls 1552 
ergibt. Arzt und Botaniker reichten sich demnach als ver- 

l ) Über Hock (1498—1554) siehe Mayerhoter im „Histor. Jahrbuch 
der Gürresgesellschaft* Jahrgang 1896, S. 766— 799. 



48 



wandtes Studium bei Theodor frühe die Hand. Dafs er bereits 
1549 Leibarzt des Grafen Philipp II. von Nassau-Saarbrücken 
auf Empfehlung seines Lehrers Bock geworden und des Grafen 
Gunst erlangt habe, 1 ) ist wahrscheinlich. 

In den Jahren 1551 und 1552 wütete die Pest in der 
Rheinpfalz; Theodor soll sich damals in seinem Geburtsort 
Bergzabern befunden haben und von da nach Saarbrücken gereist 
sein. Zu Pirmasens habe er einen Pestkranken mit Theriak 
und Angelica geheilt. 2 ) Die Richtigkeit dieser Angabe läfst 
sich nicht beurteilen, wohl aber steht fest, dafs Theodor in 
den Jahren 1551 auf 1552 zu Saarbrücken weilte und damals 
sich mit Abfassung seiner Schrift: „Gewisse vnnd erfahren 
Practick" beschäftigte. Dem jungen Arzt, welcher möglicher- 
weise bereits einen Ruf als Arzt besafs, bot sich 1552 und 
1553 Gelegenheit, seine Kenntnisse in der Heilkunde auch 
aufserhalb Hornbachs und Saarbrückens zu verwerten. Als 
1552 zwischen Kaiser Karl V. und König Heinrich II. von 
Frankreich Krieg ausbrach und die Franzosen Metz besetzten, 
der Kaiser dagegen diese Stadt belagerte, befand sich Theodor 
als Arzt im Kaiserlichen Heer und heilte viele Verwundete 
mit Artemisia oder Beifufs. 8 ) 

Des Kaisers Zug war durch das Nassau - Saarbrücker 
Gebiet erfolgt. Dafs sich Theodor dem Kaiserlichen Heer 
anschlofs, geschah jedenfalls auf Empfehlung des Grafen 
Philipp II. von Nassau-Saarbrücken, dessen Bruder Johann sich 
auch vor Metz im Kaiserlichen Heer befand. Die Belagerung 
dieser Stadt verlief erfolglos. Als das Kaiserliche Heer im 
Januar 1553 zurückzog, kehrte auch Theodor uach Hornbach 
oder Saarbrücken zurück und nahm die Arbeit an seiner Schrift: 
„Gewisse Practik" wieder auf, die er 1553 vollendete. Als 
„Nassawischer Medicus" überreichte er die Schrift: „Gewisse 

*) C. L. Maurer, Geschichte der Stadt Bergzabern. Bergzabern 1888. 
S. 44-46. 

2 ) Tagblatt für die Südpfalz, 1882, Nr. 121. 
a ) Freher, theatrum S. 1292. 



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49 



Practik" in diesem Jahr dem Grafen Philipp. Jedeufalls bewog 
dazu Dankbarkeit für erhaltene Gunstbezeugungen des Grafen 
den Verfasser. Die Schrift ist zu Hornbach am 17. Februar 
1553 abgeschlossen. 1 ) Im gleichen Jahr widmete Theodor diese 
Schrift dem Grafen Johann und Adolf von Nassau-Saarbrücken 
Gebrüdern am 14. Mai 1553 vou Saarbrücken aus. 2 ) Theodor 
mnfs demnach vor 14. Mai 1553 des Grafen Philipp Leibarzt 
geworden sein und seinen Wohnsitz zwischen dem 17. Februar 
und 14. Mai 1553 von Hombach nach Saarbrücken verlegt 
haben. Die Schrift selbst gelangte vorerst nicht zum Abdruck. 
In dem Vorwort gibt Theodor an, er habe diese Schrift auf 
Wunsch des Grafen Philipp bei der damals zu Saarbrücken 
herrschenden Pest verfafst und überreicht. Den Kanzleisecretär 
Philipp Reyfs nannte er seinen Gevatter. 3 ) Derselbe war somit 
Verwandter Theodore und jedenfalls Pate des Philipp Jakob 
Theodor des zweitgeborenen Sohnes des Theodor. Wann 
Letzterer sich verehelichte, ist nicht bekannt, uach obiger 
Angabe kann die Verheiratung 1550 oder 1551 erfolgt sein. 
Die beiden zu Hornbach geborenen Söhne Theodor waren 
Johann Jacob und der eben genannte Philipp Jakob Theodor. 
Theodor selbst scheint zu Saarbrücken in angenehmen Ver- 
hältnissen gelebt zu haben. Noch 1560 sprach sich derselbe 
günstig über seiu Wirken in dieser Stadt gegenüber seinem 
Gevatter Peter Nimbsgern von Lungfeldeu Herrn zu Heitlingen 
und Bensdorff Nassau - Saarbrückischen Rat aus. Derselbe 
stand bei dem Grafen von Nassau -Saarbrücken in Gunst und 
begünstigte seinen Verwandten Theodor. 4 ) Des Peter Nimbsgern 
Frau hatte wiederum ebenfalls ein Kind Theodors aus der Taufe 

l ) Ausgabe 1664. Geben zu Hornbach. Anno 1553 den 17. Februarii. 

*) Ebenda Blatt mit bignatur aall Vorderseite. 

8 ) Deutsches Vorwort der .gewisse vnnd erfahren Practik 14 . Reyfs 
kommt noch 1670 als Secretar des Grafen Johann IV. von Nassau-Saar- 
brücken vor. vgl. Köllner, Gesch. v. Nassau-Saarbrücken S. 286. 

*) Ebenda Blatt Av der Vorrede: „aber f'ttrnumlich gegen E. E. als 
gegen meinem lieben Kern Gefattero, von «reichem mir manche wohlthat 
bewisen worden, gentzlich zu erzeigen". 

Bd. XXII. 4 

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50 



gehoben. Theodor besals demnach 1560 mindestens drei Söhne 
und eine Tochter. 

Als Graf Philipp LI. von Nassau-Saarbrücken am 19. Juni 
1554 ohne Hinterlassung männlicher Nachkommen starb, er- 
hielten dessen Brüder Johann und Adolf dessen Lande als 
Erben. Beide sind die Nämlichen, denen Theodor seine „Gewisse 
vnnd erfahren Practik" 1553 widmete. Dieser Todesfall griff 
in die Verhaltnisse Theodors ein. Zeitweise scheint er seine 
Stellung als Leibarzt aufgegeben zu haben. Was ihn veranlafste, 
seinen Wohnsitz nach Weisseuburg i. Elsafs zu verlegen, ist 
unbekannt. Dafs er dort Apotheker ward, bleibt zweifelhaft. *) 
Möglicherweise stand er zu einem dortigen Apotheker in Be- 
ziehungen und hatte zu Weissenburg seine Frau und Kinder 
untergebracht. Seine Söhne Johann Jakob und Philipp Jakob 
wurden 1569 als Weissenburger bezeichnet. Von Weissenburg 
aus widmete Theodor dem genannten Peter Nimbsgern seine 
Schrift: „Ordenliche gewisse vnnd bewerte Cur vnd hilff für 
das schmertzlich Seitenstechen" etc. am 26. April 1560. 2 ) 
Theodor hatte zeitweise den Dienst als Leibarzt der Grafen 
von Nassau-Saarbrücken aufgegeben, da ihm seine akademische 
Ausbildung angelegen war. Bei der damaligen Menge von 
Winkelärzten konnte Theodor nur zu leicht Angriffe erleiden, 
als gehöre er ebenfalls in diese Klasse nicht akademisch ge- 
bildeter Leute. Diesem vorzubeugen, verlegte sich Theodor 
noch als Mann auf akademische Studien. Er ward am 26. 
August 1562 als Jacobus Theodorus Tabernomoutauus zu Heidel- 
berg in die Stammrolle der Hochschule eingeschrieben, 8 ) da 
er jedenfalls als Doctor der Medicin promoviren wollte, dazu 
aber ein vorhergegangenes Studium erforderlich war. Im Jahr 
1563 weilte er noch zu Heidelberg und gab als Erstlingsschrift 
die 1553 vollendete: „Gewisse vnnd erfahren Practick" bei 

*) Freher a. a. O. Seite 1292. 

2 ) Gewisse vnnd erfahren Praetkk. Ausgabe 15(54. Blatt mit Signatur 
All Vorderseite. 

8 ) Toepke. Heidelberger Matrikel II, Seite 29. 



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dem Buchdrucker Johann Maier und im Verlag des Matthäus 
Harnisch zu Heidelberg heraus. Auf dem Titelblatt nannte 
er sich : „Dieser Zeit Nassawischen Medicura, l ) er stand mithin 
damals zu dem Saarbrücker Hof noch immer in Dienstverhalt- 
nissen und befand sich gewissermafsen seiner Studien halber 
in Urlaub. Die Schrift gab er zwar dem Grafen Johann IV. 
von Nassau - Saarbrücken zu Ehren heraus, widmete sie aber 
den Mitgliedern des Reichskammergerichts zu Speier. 2 ) Zu 
Heidelberg blieb Theodor nicht länger als 1563, da er in den 
Jahren 1563 auf 1564 Leibarzt des Bischofs Marquard von 
Speier wurde. 8 ) Theodor war Protestant, sein Verhältnis zu 
einem katholischen Kirchenfursten wirft auf beide Teile, Herr 
wie Diener, das Licht religiöser Duldsamkeit. Theodor scheint 
seine Studien zu Heidelberg nicht vollendet, wenigstens nicht den 
Doktorgrad erworben zu haben. Die Angabe, er habe sich in Frank- 
reich als Arzt ausgebildet und dort den Doktorgrad erworben, 4 ) 
ist möglicherweise eine Verwechselung mit dessen Aufenthalt vor 
Metz 1552 auf 1 553. Dafs er die damals blüheuden medicinischen 
Schulen zu Padua und Montpellier besucht und zu Padua die Doctor- 
würde erworben, 6 ) ist unerwiesene Behauptung. In Theodors 
Leben ist kein Raum für solche Reisen, die damals grüfsere Zeit 
beanspruchten, frei. Aufserdem nennt er in seinem „new Wasser- 
schatz" die italienischen Heilquellen nur nach fremder Quelle nicht 
aus Selbstkenntnis. Am wenigsten wird er zuerst zu Padua und 
Montpellier und dann erst zu Heidelberg studiert haben oder um- 
gekehrt. Erst 1573 kommt Theodor als Doctor der Arznei vor. 6 ) 
Die Promotion bewirkte er jedenfalls in dem nahen Heidelberg. 

l ) Gewisse vnnd erfahren Practick. Ausgabe 1564. Titelblatt. 

a ) Ebenda Blatt 2 mit Signatur aall Vorderseite: Heidelberg: 1563. 

8 ) Vorwort zu Theodors Kräuterbuch 1588. Marquard (von Hattstein) 
ward 1560 Bischof von Speier und starb am 7. Dezember 1581. Da Theodor 
18 Jahre lang dessen Leibarzt war, ergibt sich die Anstellungszeit 1563 
auf 1564. Vgl. Centralblatt f. Bibl. ed. Hartwig XIV. (1897) Seite 102. 

4 ) Freher a. a. O. Seite 1292. 

6 ) Maurer, Gesch. von Bergzabern Seite 44 — 46. 

6 ) Kurtzer vnderricht vnd Rahtsehlag. Heidelberg 1573. Vgl. < Vntralbl. 
a. a. O. XIV (1897) Seite 91 Nr. 6. 

4* 



S2 



Theodor ward zu unbekannter Zeit auch Pfalzgr&flicher 
Medicus unter Pfalzgraf Friedrich III. zu Heidelberg. 1 ) Im 
Jahr 1568 nennt er sich auf dem Titel seiner Schrift : „Regiment 
vud Rahtschlag" etc. Pfalzgräflicher Medicus. 8 ) Eigentümlicher- 
weise war Theodor 1564 Leibarzt in Nassau-Saarbrücker und 
bischöflich Speierer Diensten zur nämlichen Zeit, später nach 
eiuer möglicherweise stattgefundenen Verzichtleistung auf die 
Saarbrücker Stellung in Diensten zu Heidelberg und Speier. 
Dieses erklärt sich aber damit, dafs zu damaliger Zeit die 
Leibärzte nicht zur Residenzpflicht verbunden waren, sondern 
an beliebigen Orten verweilten, jedoch die Verpflichtung be- 
safsen, in Erkrankungsfailen der betreffenden Fürsten zu er- 
scheinen oder Solche in die Bäder zu begleiten. Als bischöflicher 
Leibarzt dürfte Theodor öfter bei Bischof Marquard zu Bruchsal 
als Sitz der Regierung geweilt haben. 

Im Jahr 1568 hielt sich Theodor zu Elsafszabern auf 
und war dort erkrankt. 8 ) Er widmete im nämlichen Jahr das 
„Regiment vnd Rahtschlag" seinem ungenannten Schwager als 
Anreger dieser Schrift. Eiue Orts- und Zeitangabe fehlt. 4 ) 
Dieser Schwager wohnte fern von Ärzten und Apotheken auf 
dem Lande und wünschte daselbst einen Ratgeber in Buchform 
für Erkrankungsfälle. Theodor hatte dieses zu Elsafszabern 
zugesagt, die Abfassung seiner Erkrankung wegen jedoch ver- 
schoben, aber doch die Schrift verfafstund 1568 erscheinen lassen. 6 ) 

Im Jahr 1569 schrieb Kaiser Maximilian II. einen Reichs- 
deputationstag nach Frankfurt a. M. aus und bestellte dazu 
den Bischof Marquard von Speier als Commissar. Marquard 
war damals leidend. Defshalb begleitete ihn Theodor als Leib- 

*) In dem 1588 erschienenen Kräuterbuch sagt Theodor in der 
Widmung vom 10. September 1688, er habe etliche zwanzig Jahre dorn 
Kurfürsten der Ptalz als Arzt gedienf. Dieses setzt die Anstellung vor 
1668 voraus. 

*) Centraiblatt a. a. O. Seite 91 Nr. 6. 

8 ) Ebenda Seite 102. 

*) Ebenda Seite 101—102 Anlage I. 

B ) Ebenda Seite 101—102. 



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53 



arzt nach Frankfurt und blieb nahezu neun Wocheu bei dem- 
selben. Da Arzneien bei dem Leiden des Bischofs versagten, 
wurden einige Mineralbrunnen der Gegend von Frankfurt a. M. 
zum Gebrauch empfohlen. Verschiedene dieser Mineralbrunnen 
wurden auf ihre Heilkraft durch den Bischof versucht, ohne 
dafs man einen Erfolg davon gehabt zu haben scheint. Um 
diese Zeit schrieb Kurfürst Daniel von Mainz an Bischof 
Marqnard und bat denselben, seinem Vicekanzler Simon Bagen 
zu Mainz 1 ) in dessen Krankheit seinen Leibarzt Theodor zur 
Hilfe zu senden. Marquard bewilligte diese Bitte gerne; 
Theodor begab sich zu Bagen nach Mainz, blieb bei demselben 
etliche Tage und lernte unter Andern auch den Philipp Brendel 
von Homburg Vicedom der Stadt Mainz und Bruder des Kur- 
fürsten Daniel kennen. Philipp litt an unleidlichen Magen- 
schmerzen, die sich namentlich beim Genüsse von Wasser 
steigerten. Theodor bemerkte, Bischof Marquard habe einige 
Mineralquellen bei Frankfurt probiert und angefangen, den 
Brunnen zu Vilbel bei Frankfurt zu trinken. Philipp erklärte, 
auch andere Ärzte hätten ihm den Gebrauch von Mineral- 
brunnen empfohlen, er habe auch den Brunnen zu Göppingen in 
Wirtemberg getrunken, aber ebenfalls nicht vertragen können. 
Theodor rieth zum Gebrauch des Vilbel er oder Spaaer Brunnens, 
die ihm jedenfalls besser bekommen würden als die Quellen 
zu Goeppingen und Jebenhausen in Wirtemberg. Philipp er- 
klärte, ein Bauer von der Höhe sei bei ihm zu Mainz gewesen 
und habe ihm den Langenschwalbacher Brunnen zu gebrauchen 
angeraten. Das Wasser sei gesund, thue Niemanden wehe im 
Leib und habe nie Schmerzen verursacht. Philipp liefs sich 
einen Krug von dem Langenschwalbacher Wasser bringen, 
trank denselben mit Wein uud auch allein, was ihm gut be- 
kommen sei. Philipp bat den Theodor, wenn er wieder zu 
Simon Bagen nach Mainz komme, mit ihm nach Langenschwal- 
bach zu gehen und den Brunnen dort zu untersuchen. Er 

l ) Eine Abhandlung über Simon Bagen wird die Zeitschrift: Der 
Katholik demnächst von mir bringen. 



54 



könne Abends bei guter Zeit wieder zu Mainz sein. Theodor 
sagte dieses auf den folgenden Tag zu, da er nicht wisse, 
wann er wieder nach Mainz komme, auch der Brunnen möglicher- 
weise dem Bischof Marquard nütze, er auch vorhabe, davon 
eine Probe mitzubringen. Theodor fuhr andern Tags mit dem 
Philipp Brendel nach Langenschwalbach und versuchte den 
Weinbrunnen. Er litt damals an Magenschmerzen in Folge 
von vergiftetem Wein, den er in Lothringen getrunken, wogegen 
keinerlei Arznei half, ward aber durch das Schwalbacher Wasser 
wieder hergestellt. Theodor untersuchte mit dem Philipp Brendel 
auch die andern Schwalbacher Mineralbrunneu und nahm auf 
der Rückreise nach Mainz einen Krug voll von jedem mit. 
Von Mainz begab er sich wieder nach Frankfurt und hatte 
vorher mit dem Philipp Brendel verabredet, bei Bedarf möge 
derselbe ihm etliche Krüge voll Weinbrunnen mit dem Schiff 
nach Frankfurt schicken. 1 ) Theodor scheint nicht mehr nach 
Mainz gekommen zu sein, da Bagen unterdessen am 5. Juni 
1569 gestorben. Er hatte dem Bischof Marquard zum Gebrauch 
des Weinbrunnens zu Schwalbach geraten. Der Bischof be- 
folgte den Rat und ward davon, nachdem Medicinen nicht 
geholfen, auch gesuud. Dieses erfolgte in den Jahren 1569 
und 1570. Theodor ward gleichsam der Entdecker der wichtigeu 
Schwalbacher Quellen für die leidende Menschheit. Nachdem 
solche nur in der Umgegend bekannt gewesen, wurden dieselben 
durch Theodors Buch: „New Wasserschatz", welches sich 
gröfstenteils mit den Schwalbacher Quellen beschäftigte, in den 
weitesten Kreisen bekannt und berühmt. 

Im Jahr 1573 weilte Theodor zu Speier und gab dem 
Speierer Rat zu Ehren seinen „Kurtzer Unterricht vnd Kaut- 
sch lag" zu Heidelberg bei Johann Maier im Verlag des Buch- 
führers und Verlegers Matthäus Harnisch heraus. Harnisch 
schrieb dazu eine Vorrede mit der Zeitangabe: Heidelberg, 
12. August 1573. 2 ) 

1 ) Anlage. 

2 ) Oentralblatt a. a. O. Seite 91 Nr. 6. 



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55 



Das von dem Arzt Christof Wirsung 1 ) verfaXste uud 
herausgegebeue Arzneibuch liefs Theodor 1577 bei Georg Rai) 
zu Frankfurt a. M. im Verlag des Matthaus Harnisch zu Heidel- 
berg neu drucken, versah es mit zwei Registern und verbesserte 
dessen innere Einrichtung. 2 ) Das Vorwort ist gegeben : Heidel- 
berg, 24. August 1577. Theodor nennt sich hier zum zweiten 
Mal Doctor der Arznei zu Heidelberg. Er hatte jedenfalls 
kurz vorher zu Heidelberg den Doctorgrad erworben. Gewidmet 
ist diese Ausgabe von Wirsuugs Buch der Herzogin Elisabeth 
von Sachsen geborenen Pfalzgritfin bei Rhein uud Herzogin 
von Bayern. 8 ) Später erschien dieses Buch nochmals im Druck. 4 ) 

Um diese Zeit stand die Anwenduug der Mineralquellen 
und deren Besuch zur Trink- und Badekur zu Heilzwecken in 
höchster Blüte. Theodor konnte sich dieser Richtung als Arzt 
nicht verschliefsen, er ward sogar einer der regsten Verteidiger 
derselben und damit einer der ersten wissenschaftlichen Baineo- 
logen Deutschlands. 

Es fehlte damals nicht an Einzelbeschreibungen von Bädern, 
wohl aber an einer Bearbeitung der wichtigsten Mineralquellen 
Deutschlands in vergleichender und übersichtlicher Weise. Diese 
Lücke füllte Theodor in seinem „New Wasserschatz" in muster- 
gültiger Weise aus und liefs es sich angelegen sein, möglichst 
viele Mineralquellen kennen zu lernen und auf ihre Wirkungen 
untersuchend hinzuweisen. Die Quellen zu Vilbel und Langeu- 
schwalbach kannte er bereits 1569, von andern ist die Bekannt- 
schaft ebenfalls für diese Zeit vorauszusetzen. Neuerdings bot 
sich ihm Gelegenheit, auf dem Gebiete der Balueologie seinen 
Gesichtskreis zu erweitern. Wohlwollende Landesfürsteu und 
der Adel waren diejenigen, welche damals das Hauptkontingent 
der Badelustigen und Badebedürftigen stellten, aus ihren Reiheu 
kamen daher die meisten Anregungen für Entdeckung und 

1 ) Gestorben zu Augsburg 1571. 

2) Centraiblatt a. a. O. XIV. Seite 92 Nr. 8. 

3 ) Ebenda Seite 92 Nr. 8. 

*) Ebenda Seite 92 Nr. 9, S. 93 Nr. 10 u. 11 zu 1584, 1Ö92 u. 1597. 



56 



Verwertung von Mineralquellen. Wir haben Gleiches oben bei 
Langenschwalbach gesehen. Junker Wilhelm von Schauenburg 
hatte dem leidenden Bischof Marqnard von Speier den Gries- 
bacher Mineralbrunnen im Schwarzwald als heilkräftig empfohlen. 
Theodor kannte dessen Bestandteile und Wirkungen noch nicht, 
wurde aber auf Schauenburgs Empfehlung von dem sich für 
die Sache lebhaft interessierenden Bischof Marquard nach Gries- 
bach zur Untersuchung des Brunnens im Jahr 1579 entsandt 
und lernte bei dieser Gelegenheit auch die Quellen in dem nahen 
Antogast kennen. Da er aber aus unbekannten Gründen eine 
Reise nach Brabant machen mufste, brach er die Untersuchung 
dieser sogenannten Reuchthalbäder ab. Als er aus Brabant 
heimgekehrt, besuchte er auf des Bischofs Geheils die Quellen 
zu Griesbach, Petersthal und Rippoldsau im Schwarzwald. ') 
Im Jahr 1583 besuchte Theodor wiederum Schwalbach. 
Er hatte einem ungenannten Pfalzgräflichen Geistlichen, der 
an hypochondrischer Melancholie litt, den Weinbrunnen zu 
Schwalbach empfohlen, was auch befolgt ward. Als Theodor 

*) New Wasserschatz Ausgabe 1605 Seite 437 u. 438: „Bs sind mir 
gleichwol diese drey obgemeldter Sauwerbrunnen, neinlich der Greyssbacher, 
Sanct reters Brunn, vnnd der Ribelssauwer, biss daher vnbekannt gewesen, 
Dieweil aber der Rhrngedachte Juncker Wilhelm von Sehawenhurg dem 
Hochwirdigen Fürsten vnd Herrn, Herrn Marquarden Bischoflfen zu Speyer 
vnnd Probsteu zu Weissenburg der Römischen Keyserlichen Maiestat vnd 
di'ss Heiligen Reichs Cammer Richter x. meinem gnädigen Fürsten vnd 
Herrn den Greyssbacher so höchlich gerühraet, sind jhr Fürstliche Gnaden 
dadurch bewegt worden, mich hinauff zu schicken, dieselbigen zu berichtigen 
vnnd zu probieren, welches dieses vergangen 79. Jar allererst geschehen. 
Vnnd wiewol ich im abschreiben meiner observierten verzeichnussen der 
Metallischen Wasser den Ahtegaster Brunnen absolviert, vnnd in andert- 
halbem Jahr von wegen dess Zugs in Brabandt vnnd in anderer wichtigen 
fürfallenden Geschafften nit ferner in diesem Werck fortfahren können, vnd 
also biss zu vollendetem Zug müssen anstehen lassen, auch bald darnach 
als ich widerurab anheymisch zu Hauss käme, Hochgedachter mein gnildiger 
Fürst vnnd Herr von Speyer mich gnadiglich zum obgemeltem Werck er- 
fordert. Hai» ich auch diese drey Brunnen gleich nach dem Antegaster, da 
ichs gelassen, diesem vnserrn Wasserschatz zusetzen wollen vnd nit zum 
letzten sparen, in ansehen, dass ich meiner Ordnung nach in Sehwartzwald 
ohn das kommen vnnd dasselbst geblieben" etc. 



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57 



zu einigen Kranken nach Schwalbach berufen ward, traf er 
beim Spaziergange zum Weinbrunuen auch den Geistlichen, 
welcher den Brunnen bereits drei Wochen getrunken hatte. 
Er fragte denselbeu im Beisein von Adeligen, wie ihm der 
Brunnen bekommen sei und erhielt zur Antwort, er wolle nicht 
zehntausend Kronen fttr die Heilung von seinem Übel durch 
den Weiubrunnen nehmen. *) Theodor nahm dieses wohlgefällig 
entgegen und freute sich darüber als Beweis gegen Angriffe 
von gewisser Seite, als könne man mit gewöhnlichem Wasser 
auch Heilerfolge erzielen. 

Am 23. Januar 1564 fertigte Theodor die Widmung der 
zweiten verbesserten Auflage seines „Wasserschatz" zu Worms, 
scheint aber diese Stadt, wo er die Stellung eines Stadtarztes 
bekleidete, bald darauf verlassen zu haben. Er verheiratete 
sich zu Speier 1585 zum zweitenmal uud erhielt bei dieser 
Gelegenheit als Geschenk des Pfalzgrafen Johann Casimir einen 
silbernen Becher verehrt. 2 ) Theodor befand sich um diese 

J ) New Waaaerschatz Ausgabe 1605 Seite 140 u. 141 : „Das nechst 
vergangene 83. Jar hab ich einem Pfaltzgrävischen Kirchendiener, der mit 
dieser Melancholia Hypochondriaca hefftig beladen war, auch in diesen 
Weinbrunnen gerahten, vnnd jhme die zugehörige Artzeney geordnet, vnd 
den Gebrauch beyde derselben vnd dess Brunnens vorgeschrieben, welchem 
er ordentlich nachgesetzt vnd darvon gute Besserung befunden. Als ich 
nun zu etlichen Krancken gen Schwalbach erfordert ward, vnnd mit den- 
selben zum Weinbrunnen spatzieren gieng, fand ich gemeldten Kirchendiener 
daselbst, der den Brunnen biss in die vierdte Wochen getruncken hatte. 
Fraget ich ihn in beyseyn vieler guter ehrlicher Leuth vom Adel vnd sonst, 
wie jhme der Brunneu bekäme? Antwort er mir, dass er Gott dem All- 
mächtigen dancksaget, vnnd erzehlet mir, wie er bey ihme gewircket. 
Sagt ich ihm, er solt nicht hundert Kronen vor dieses Mittel nemmen. 
Sagt er darauff, dass es männiglich hört, wann er schon noch so arm were, 
wolt er nicht zehentausent Kronen vor den Gebrauch vnd Nutzen dieses 
Brunnens nemmen, dann es were im nicht änderst, als wann er auss der 
Hellen erledigt, dass er dieses bekiimmerlichen vnnd beschwerlichen Vbels 
vnd Kercker dess Teutfels abkommen vnd davon erlöset were. 1 * etc. 

2 ) „Ein Becher w. 1 M. 8 L. 1 (^. 1 D. ist im namen vnd von 
wegen m. gn. h. hertzog Johan Casimirs Doctori Jacobo Theodoro zu Speyer 
auf seine Hochzeit verehret worden und D. Posthio hofmeister geliefert. 
Anno etc. 85 den 19. Aug." Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 
VII (1838) Spalte 183 nach dem Pfälzer Copialbuch Nr. 837 zu Karlsruhe. 



58 



Zeit als Medicus zu Neuhausen bei Worms, wo Pfalzgraf 
Friedrich III. das St. Cyriakstift in eine Fürstenschule oder 
Collegium illustre verwandelt hatte. Theodor hatte nach einem 
Epigramm seines Freundes des Arztes Johann Posthius 1584 
bereits ein Kräuterbuch in Arbeit '), jenes weitschichtige Werk, 
das späterhin im Druck erschien, dessen Abschlufs er aber 
nicht mehr erlebte. 1586 widmete er den Bürgermeister, 
Marschalk und Rat der Stadt Landau „seiuen grofsgünstigen 
Herren" seine Schrift: „Regiment vnd kurtzer Bericht, wie 
man sich in Sterbensläuffteu, da die Pestilentz einreisset, halten 
eU;. soll" und gab solche zu Frankfurt a. M. bei Nikolaus 
Bassäus heraus. 2 ) Theodor bemerkte in der Widmung, er habe 
im Jahr 1564 seine Arbeit über die Pest veröffentlicht, eiu 
Auszug derselben sei 1581 erschienen. Da dieser nur für die 
Wormser Apotheken eingerichtet gewesen, folge hier diese zweite 
abgeänderte Auflage. Die Widmung hat keinerlei Zeitangabe. 3 ) 
Bereits sechsunddreifsig Jahre hatte Theodor au einem 
Herbarium in- und ausländischer Pflanzen gesammelt und die 
Beschreibungen derselben geliefert. Diese kostbare und inübe- 
selige Arbeit sollte nun der Allgemeinheit durch den Druck- 
zugänglich gemacht werden. Da zu Theodors Zeiten die System- 
kunde noch wenig entwickelt war und man mehr auf gute 
Abbildungen der Pflanzen als auf gute Beschreibungen zum 
Erkennen derselben hielt, war auch Theodor an die Abbildung 
gebunden. Bei der Masse der Pflanzen war dieser Weg durch 
die Zeichnung und den Schnitt in Holz oder Metall Überaus 
mühesam, kostspielig und zeitraubend. Theodor besafs eine 
starke Familie und war kein wohlhabender Mann geworden. 
Die Herstellungskosten überragten daher Theodors Mittel. 
Bischof Marquard, dem er nahezu achtzehn Jahre mit Bewilligung 
des Pfalzgrafen als Arzt gedient, hatte ihm geraten, zum 

Nunc, ut rumor att. thesanrum congeris idem Herbaruni, et medicas 
utilis auctor opes. New Wasserschatz Ausgabe 1606. Blatt 8 des Vorsatzes. 
2 ) Centralblatt a. a. O. XIV, Seite 95. 
a ) Ebenda Seite 87 u. 88. 



59 



öffentlichen Wohl sein Herbarium zu veröffentlichen. Er habe 
aber die grofsen Kosten und seine Mittellosigkeit vorgeschützt, 
da er schon einige hundert Gulden auf die Sache verwendet 
habe. Pfalzgraf Friedrich habe ihm einen Geldvorschufs be- 
willigt und die Deckung dieses Betrages durch den Erlös aus 
verkauften Exemplaren der Auflage zugestanden, sei aber über 
der Sache gestorben. Das Werk habe er nun mit Hilfe des 
Verlegers Nicolaus Bassaus zu Frankfurt a. M. dem Druck 
übergeben. Also spricht sich Theodor in der Vorrede des 
Kräuterbuches aus. Dessen erster Teil erschien 1588 und ist 
von Neuhausen aus am 10. September 1588 dem Pfalzgrafen 
Johann Casimir gewidmet. 1 ) Das Kräuterbuch war Theodors 
letztes Werk, da er 1590 zu Heidelberg starb. Der Todestag 
ist unbekannt. Er soll aus zwei Ehen achtzehn Kinder gehabt 
haben. Der älteste Sohn Johannes Jakobus Theodorus Weissen- 
burgensis ward mit seinem Bruder Philippus Jakobus Theodorus 
Weissenburgensis am 10. Juli 1569 zu Heidelberg in die Stamm- 
rolle eingetragen. 2 ) Johann Jakob lebte zu Paris, war aber auch 
zeitweise Hospitalarzt zu Heidelberg und ward am 25. August 
1587 Arzt am Reichskammergericht zu Speier. Er soll durch 
Sturz von einem Balken umgekommen sein. 8 ) Der andere Sohn 
Philipp Jakob war Leibarzt bei Bischof Eberhard von Speier 
und starb in dieser Stellung. Er ward am 13. Juni 1585 Arzt 
am Reichskammergericht zu Speier. Beide Söhne Theodors 
besafsen die Würde eines Doctors der Medicin. Von den andern 
Kindern sind weder Namen noch Lebensverhältnisse bekannt. 
Theodor selbst ist im Bildnis durch einen anonymen Stahlstich 
aus dem Jahr 1590 in Octavo uns erhalten. 

Theodor ist bedeutend als Arzt, Baineolog und Botaniker 
und nimmt auf diesen drei Gebieten unter den Männern dieser 
Wissenschaften des XVI. Jahrhunderts eine hervorragende 
Stellung ein. Er eiferte als Arzt gegen die ausländischen und 

l ) Centralblatt a. a. 0. XIV, Seite 103. 

*) Toepke, Heidelberger Matrikel II, Seite 52. 

3 ) Freher, theatrum Seite 1292. 



60 



gar häufig bis ins Lächerliche vielfach zusammengesetzten 
„Composita". Aufser Theriak und Mithridates verwarf er die 
ausländischen Heilmittel fast ganzlich und wollte deren An- 
wendung nur ausnahmsweise gelten lassen. Er empfahl die 
Pflanzenstoffe als Heilmittel und zog sie den Mineralstoffen 
vor, vertrat mithin eine der heutigen Ansicht widersprechende 
Richtung. Theodor hielt nichts von den Winkelärzten, Juden- 
ärzten und Ärzten ohne wissenschaftliche Bildung und hafste 
den Paracelsus und dessen Schule aufs entschiedenste. l ) Seine 
Schriften über Behandlung der Pest machten Epoche in der 
Medicin, förderten die Heilmittellehre, sind aber auch im Geiste 
der Zeit befangen. Die Gewichtverhältnisse der Heilmittel 
untersuchte Theodor aufs Gründlichste und arbeitete einem 
allgemeinen deutscheu Apothekergewicht vor, ohne dafs die 
Sache weiteren Anklang bei der Zersplitterung der Gebietsteile 
Deutschlands finden konnte. In seinen medicinischen Schriften 
zeigt sich ein pietistischer Zug, er sieht manche Krankheit als 
Strafe Gottes an und fügt in den Text der Krankenbehandlung 
fromme Herzensergiefsungen ein. 2 ) Damit steht Theodor nicht 
allein da, das wollte die Zeit so und ihr trug er auch hierin Rechnung. 

Als Baineolog that Theodor mit seinem „New Wasser- 
schatz" einen glücklichen Griff, das Buch kam dem Bäderbesuch 
der Zeit entgegen, war umfassend und vergleichend als Über- 
sicht geschrieben, erhielt sich defshalb lange im Handel als 

l ) New Wasserschatz ed. 1605. Seite 86 u. 37: „Dann einmahl in 
diesen, wie dann auch inn andern dergleichen Mineralischen oder Metallischen 
Wassern mehr heymligkeiten verborgen sind, dann in allen Paracelsischen 
Träumen vnd vermeynten heymlichen Künsten, wie dann solche ihre Kunst 
nun etlich Jar her nit waar befunden worden sind, das viel guter Leut 
mit irem Schaden erfahren haben, auch ein gute Anzahl, so ire heyraliche 
Künst gebraucht, mit der Haut bezahlet, vnnd mit Verzehrung vnd Auss- 
dörrung dess Leibs erbärmlich iren Geist auffgeben haben , darvor sich 
andere wol zu hüten, vnd sich nit so leichtlich vberreden sollen lassen, 
aber ohn Schaden wil niemand witzig werden, der wegen man es also 
geschehen vnd gehen lassen muss, wie es gehet." 

a ) Ein Hymnus „in Sterbenslaufften zu beten" steht in den Ausgaben 
seiner „Gewisse Practick" von 1561 Blatt 281 und 1584 am Ende, verfafst 
von Martin Peonius. Vgl. Centraiblatt a. a. 0. Seite 90 Nr. 1 und 2. 



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ei 

Bedürfnis und erlebte in kurzer Zeit mehrere Auflagen. Langen- 
schwalbach und andere Nassauische Heilquellen, die Quellen 
des Renchthals und einige Wirtembergs verdanken ihm ihre 
rasche Aufnahrae. Theodor war entschieden gegen das blolse 
Baden in Mineralquellen und wollte Bade- und Trinkkur zu- 
gleich angewendet wissen. *) Diese Richtung war bahnbrechend 
und erhielt sich bis heute. Die Anwendung der Quellen stellte 
er über den Gebrauch von Heilmitteln, 2 ) war aber auch wieder 
nicht einseitig und wendete während des Badens und Wasser- 
trinkens als Beigabe Heilmittel an. Theodor erkannte auch 
die Bäderorte als Quellen örtlichen Wohlstandes, half der 
Badeindustrie überall auf und kam den Bestrebungen der be- 
treifenden Landesherrn entgegen. Ich nenne hier nur Philipp 
Landgraf von Hessen, Bischof Johann von Strafsburg und den 
Wilhelm von Schauenburg zu Oberkirch. Für Ersteren bot er 
Alles auf, dessen Quellen zu Langensch walbach bekannt zu 
machen. Er war es jedenfalls auch, auf dessen Betreiben hin 
Bischof Johann von Strasburg, in dessen Gebiet die Renchthal- 
bäder lagen, da der Ort Griesbach klein war und Badegästen 
wenig Unterkunft bieten konnte, ein schönes geräumiges Haus 
erbauen und für die Griesbacher Badegäste einrichten liefs. 
Diese Einrichtungen sah Theodor noch selbst entstehen. 8 ) 
Den Wilhelm von Schauenburg zu Oberkirch, der den Brunnen 
zu Griesbach für seine Leiden gebraucht und fassen hatte lassen, 
weshalb das Volk ihm den Namen der „Schauenburger Brunnen" 
beilegte, 4 ) unterstützte er hierbei mit seinem Rat. Jedenfalls 

l ) New Wasserschatz Ausgabe 1605, Seite 116: „Dieweil aber bey 
vns Deutschen ein böser schädlicher Brauch aufkommen ist, dass man fast 
in allen Kranckheiten die Metallischen Wasser vnd Sauwerbrunnen mehr 
zum baden dann zu dem trincken zu brauchen pfleget, vnnd wo man sie 
auch trincket, dass man sie den Krancken in aem Bad, wann sie von dem 
baden erhitziget, zu trincken gibt, welches warlich sehr ein schädlicher 
Irrthumb ist, vnd manchmal nit kleiner Vnraht vnd Schaden darauss ent- 
stehet, darvon anderswo weiter gesaget werden soll." 

*) Ebenda Seite 36 u. 37. 

8 ) Rbenda Seite 431. 

*) Ebenda Seite 427 u. 428. 



steht Theodor als Brunuenarzt des XVI. Jahrhunderts unerreicht 
da. Dieses trug ihm manche Berufung ein, so seitens Wirtem- 
bergs für die Quellen zu Göppingen und Jebenhausen. Er 
kannte auch die Mineralquelle zu Teinach bei Calw in Wirtem- 
berg und hatte dieselbe dem Bischof Marquard von Speier 
zum Gebrauche empfohlen. Diesem bekam das Wasser auch 
gut, bis er auf Anraten eines jungen Arztes dasselbe nicht 
mehr frisch, sondern erwärmt trank. Als Theodor nach Teinach 
zu dem Bischof kam, war derselbe kranker als zuvor, wollte 
die Quelle nicht mehr trinken und sich heim begeben. 1 ) 
Theodor untersuchte die Quellen persönlich auf deren mineralische 
Bestandteile, war mithin bereits auf dem Wege, den wir als 
den der qualitativen und quantitativen Analyse keunen. Er 
urteilt vorsichtigerweise nur über solche Quellen, die er selbst 
untersucht, machte aber hiefür ziemlich weite Reisen. So war 
er zu Göppingen und Jebenhausen in Wirtemberg und berichtet 
von Ersterem eine Heilungsgeschichte, die ihm Pfalzgraf 
Friedrich III. im Jahr 1576 erzählt hatte. 2 ) Er dürfte auch 
die Quellen zu Geislingen in Wirtemberg, zu Eger in Böhmen, 
zu Mayen in der Rheinlande, zu Gebersweiler im Elsafs wie 
zu Kissingen zur näheren Prüfung besucht haben. 8 ) Wo er 
nicht war, spricht er mit Vorsicht nach der Angabe Anderer 
von den Quellen und deren Heilerfolgen, wie z. B. den Quellen 
Italiens. 4 ) Sein Urteil ist kühl und vorsichtig, seine Aner- 
kennung auf Grund zahlreicher Heilungen dagegen lebhaft. 
Quellen, von denen Theodor nicht viel Aufhebens machte, 
gehören heute noch zu deu unbeachteten, diejenigen, welche 
er empfahl, zu den besuchtesten. Er entdeckte auf seinen 
Reisen eine Stahlquelle zu Erlenbach bei Lindenfels im Oden- 
wald im Jahr 1583 B ) und empfahl dieselbe beiläufig, zu einem 
Ruf gelangte dieselbe jedoch für weitere Kreise nicht. Scharfes 

x ) New Wasserschatz, Ausgabe 1(105, Seito 489 u. 440. 

2 ) Ebenda Seite 455 f. 

8 ) Ebenda Seite 461-476. 

4 ) Ebenda Seite 48. 

fi ) Ebenda Seite 691. 



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63 



Urteil, Beachtung der Verhältnisse sind es gerade bei Theodor, 
die ihn zutn hervorragenden Baineologen machten. Dabei war er 
ein Mann ächt deutscher Gesinnung und schätzte die heimischen 
Quellen neben den ausländischen, zog sie sogar als näher dem 
Deutschen liegend den andern vor. 1 ) 

Sein Beruf machte ihn zum Botaniker, da damals die 
Heilkunde sich gröfstenteils der Pflanzenmittel bediente. Theodor 
stellt als Botaniker, der die wahre Pflanzenkeuntnis anstrebte, 
auf dem Grund und Boden eines Otto Brunfels, Hieronymus 
Bock und Leonhard Fuchs. Was diese Gutes in ihren Be- 
schreibungen geboten, prüfte er und eignete es sich an, erweiterte 
und verbesserte, was ihm nötig schien. Wie seine Vorgänger 
verband er gute Beschreibung mit naturgetreuer Abbildung, 
bildete die Diagnose aus und arbeitete der systematischen 
Klassifizierung vor, bemühete sich um die Terminologie und 
Synonymik, trug demnach Vieles dazu bei. die Beschreibungen 
älterer Botaniker zu verstehen. Als Arzt trat er dem grofsen 
Aberglauben seiner Zeit bei Anwendung von Heilmitteln ent- 
gegen und zog manche Ansicht ins Lächerliche. Hierin folgte 
er seinem Lehrer Bock, erreichte aber in der Sprache dessen 
Naivität und Volkstümlichkeit bei Weitem nicht. In den 
Gruppierungen der Familien zeigt er hie und da einige Anläufe 
des späteren Sexualsystems Linne's. Darin steht er auf dem 
Grund und Boden des scharfsinnigen Leonhard Fuchs. Mit 



6 ) Ebenda Seite 21 u. 22 sagt er vom Sehwalbacher Weinbrunnen : 
„Aber dieweil wir Teutschen ein solch theuwren Schatz, wie man zusagen 
pflogt, vor der Thür haben, achten wir sein wenig, wie mit andern Dingen 
auch geschieht, dann wir solche wunderbarliche Affen seyn. dafs wir lieber 
frembde Ding, wann sie schon nicht so gut oder köstlich als die in vnserm 
Land seyn, begeren und gebrauchen. Ja wann ein solcher Braunen in 
Franckreich oder in Italien were. vnd vns gerühmet vnd angezeigt würde, 
wiirdeu wir lieber hundert Kronen daran wagen, denselben zu gebrauchen, 
dann dass wir 12, oder zum meisten 10 Kronen diesen heylsamen Brunnen 
zu besuchen, anwendteil, aber bey vns Teutschen gilt nichts, es sey dann 
frembd vnd in terren Landen, vnd was mit grossem Kosten zugehet, bis« 
wir endlich erfahren, dass wir mit vnserm Schaden witzig worden sind, 
vnnd vnsern Vorwitz gebüsset haben." 



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64 



Recht heilst Theodor einer der Väter der neueren Botanik. 
Sein Kräuterbuch staunten mit Recht die Zeitgenossen au, 
die Ärzte und Botaniker D. Nicolaus Braun zu Marburg und 
der berühmte Kaspar Hauhin hielten das Werk der Mühe der 
Herausgabe und Erweiterung wert. Dasselbe erlebte eine 
Menge Auflagen bis tief ins XVII l. Jahrhundert. Seine Ab- 
bildungen siud teilweise heute noch klassisch und werden als 
solche angeführt. Dieselben sind nicht allzu grofs, umfassen 
meistenteils die ganze Pflanze in ihrem Habitus, sind gut ge- 
zeichnet uud muten als Bild anheimelnd an. Entlehnungen aus 
Brunfels, Bock und Fuchs mögen auch hier vorkommen, im 
grofsen Ganzen ist die Abbildung neu und das Eigentum 
Theodors. Dafs er nur selbst Gesehenes zeichnen und abbilden 
liefs, leuchtet, einige Entlehnungen abgerechnet, sofort ein. 
Mit der Abbildung verband Theodor die Beschreibung der 
Pflanzenteile, die Angabe der Standorte, schuf die erste umfassende 
Gesamtflora Deutschlands mit Einsen lufs der eingebürgerten 
Ausländer und machte auf die medicinische Verwendung in 
langen Spalten aufmerksam. Letzteres erscheint uns als unnötiger 
Ballast, in der That liest sich der 1590 vou Nicolaus Bassäus 
veranstaltete Auszug ohue diese Beigabe entschieden besser. 
Die Vereinigung von Pflanzenkunde und Heilkunde war aber 
damals ein Kind der Zeit und Theodor mufste ihr Rechnung 
tragen. Theodor ist in der Anordnung der Pflanzen zu Ge- 
schlechtern uud Familien durchaus selbständig, ohne vorhandene 
ältere Einteilungen zu verwerfen. Er beginnt sein Kräuterbuch 
nach Bocks Vorgang mit den Compositen, bespricht die Ranun- 
culaceen, Erdraucharten, fügt weitere Ranuuculaceeu an, er hat 
mithin keinerlei Ahnung von einer Gesamtfamilie Ranunculaceen 
wie Decandolle. Es folgen die Geranien, die Doldenträger, 
Sanguisorben , Resedaceen, die Agrimonien und Erdbeeren, 
Potentillaarten, worauf Theodor erst die Schafgarben und Rain- 
farren bringt und dabei ihren Habitus als Compositen gänzlich 
übersieht Es kommen nun Verbenaceen, Rutaceen, Aspar- 
aeeen, Saxifragen, eigentümlicherweise von den Compositen 



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65 



getrennt die Cyanusarten, dann Labiaten, wieder Cyanen, die 
Scabiosen, Baldrianarten, die Cichorien setzt er fälschlich hier- 
her und macht auch den Fehler, die Hieracien und Sonchus- 
arteu anzureihen. Es erscheinen Vergifsmeinnichtarten, Kreuz- 
träger, Gräser, in die er die Parnassien vermengt, dann die 
Binsen, Schafthalme, nochmals Gräser, iusbesonders Getreide- 
arten, womit der erste Teil des Kräuterbuches abschliefst. 
Der zweite Teil bespricht die Nelken, Violaceen, bringt noch- 
mals Kreuzträger, dann Primeln, Calendula, Labiaten, Gnapha- 
lium, Kohlarten, Campanulaceen , Boragineen, Kreuzträger, 
Cucurbitaceen, Alliumarten, Schmetterlingsblüter , Papaver- 
aceen, Boragineen, Solanaceen, Ranunculusgewächse, (Aconitum), 
Euphorbiaarten, Compositen, Liliengewächse, wozu er auch die 
Schwertlilien rechnet, Orchidaceen, Compositen (Disteln), En- 
zianen, Plantagoarten, Potamogetonarten , Aaron, wiederum 
Ranunculusarten (Caltha und Ranunculus), Compositen (Helian- 
thus) u. s. f. Theodors System gründet sich analog dem seiner 
Vorgänger Bock und Fuchs nicht auf die Verwandtschaft der 
Samen und Blütenteile, sondern nur auf den Habitus der Blüte 
im Allgemeinen. Deshalb ist sein System gegenüber dem des 
Decandolle und Jussieu oder dem Sexualsystem Linnes ein 
schwankendes Aneinanderreihen und Auseinanderreifsen des 
Verwandten. Häufig trifft er das Richtige und versah das Gute, 
das so nahe lag. Die Compositen erkannte er nicht als Ver- 
einigung von Blüten in einem Blütenstand, stellte dieselben 
falsch an die Spitze des Systems und trennte Teile derselben 
ab, indem er sie anderwärts unterbringt, da ihm der eigene 
Charakter dieses Blütenstandes in manchen Fällen fremd blieb. 
Doch geht durch das System ein gewisser Zug der Anreihung 
auf Grund trefflicher Naturbeobachtung und gebührt demselben 
das entschiedene Verdienst, die Verwertung der Ähnlichkeit 
weiter geltend gemacht zu haben als seine Vorgänger. Die 
Anordnung von der höchst entwickelten Blüte bis zur stief- 
mütterlich behandelten leuchtete ihm schwach ein, dieses blieb 
späteren Forschern vorbehalten. Theodors Kräuterbuch fand 
Bd. xxn. 5 



66 



lange bei den Gelehrten Anklang, unter Andern benutzte 
Nikolaus Agerius Herausgeber des Bock'schen Kräuterbuclies 
dasselbe häufig und sprach sich lobend darüber aus. 

Anlage. 

„In dem Jahr 1569. ward von Maximiliano Secundo 
Römischem Keyser ein Deputations Tag gehn Franckfurt an 
den Mayu gelegt, darzu jhre Mayestat hothseligster Gedächt- 
nuss den Hochwirdigen Fürsten vnd Herrn, Herrn Marquardeu, 
Bischoffen zu Speyer vnd Probsten zu Weissenburg, meinen 
gnädigen Fürsten vnd Herrn, von jhrer Mayestät wegen zu 
einem Commissarien verordneten. Als nun mit jrer F. G. von 
wegen deren Leibsblödigkeit ich dahin verreysen, vnud bey 
derselben biss in die neun Wochen zu Franckfurt verharren 
müssen, wurden jhren F. G. neben andern Artzueyen vnnd 
Mitteln, die sie gebrauchten, auch vnder andern zu einem 
Sauwerbruunen gerahten, welchen jhr F. G. endtlich entschlossen 
waren zu trincken, dieweil ohn das vmb Franckfurt in der nähe 
herumb, als in der Wetteraw, dessgleichen in der Graffschafft 
Hanaw vnud der Hessischen Gräutz viel guter Sauwerbrunnen 
sind. Derwegen jhr F. G. auch etliche probieren vnd versuchen 
Hessen, ob einer darunder jhr F. G. dienstlich seyu möchte. 
Dieweil aber vngeföhr sich zutrug, dafs der Hochwirdigst Fürst 
vnd Herr, Herr Daniel Ertzbischoff zu Mayntz, defs H. Römischen 
Reichs Ertzcantzler vnd Chuifürst, mein gnädigster Herr, hoch- 
gemeldtem meinem gnädigen Fürsten und Herrn von Speyer 
vmb deren beywohnenden Medicum geschrieben, vnd derselben 
begerten, dafs sie zu jren Churf. G. Vicecantzlern Herr Simon 
Bagen denselben gen Maiutz schicken wolteu, jhm in seiner 
zugestandenen Kranckheit guten raht mitzutheilen, welchs jhr 
F. G. gern bewilligten, vnnd mich alsbaldt dahiu gehn Mayntz 
abfertigten, da ich etliche Tag verharret, vnd auch vnder andern 
mit dem Edleu vnd Ehrnvesten Philipsen Brendeln von Hom- 
burg, Vitzthumb zu Mayntz, höchsterraeldts meines gnädigsten 
Churfürstens vnnd Herrns Bruder in Kundtschafft käme, welcher 



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6? 



dann auch mit täglicher vnd langwiriger Leibsschwachheit 
beladen, vnnd bissweilen so ein vnleidliche Leibwehe vberkam, 
dafs er nicht wufste, wo er von grofsen Schmertzen hinaufs 
solte. Vnd kam solch Wehe insonderheit vnd gemeyniglich, 
wann er Wasser tranck, vnnd war jhra das Wasser so hefftig 
zuwider, dafs wann er nur ein Löffel voll gemein Wasser vnder 
den Wein vermischt, so befände er ein par Stunden ein solch 
Wüten vnd Schmertzen im Leib, dafs es nicht zu sagen. Wie 
er nun desselben halben viel mit mir redet, vnd vnder andern 
auch zu reden, wie hochgemeldter mein gnadiger Fürst vnd 
Herr vou Speyer etliche Sawerbrunnen hab lassen versuchen, 
vnd jhr F. G. den Fülfeller Brunnen bey Friedtberg hätte 
anfahen zu trincken, dauchte mich jhme rathsam vnd fürderlich 
seyn, dieweil er sonst viel Mittel vnnd Weg versucht, dafs er 
auch etwa ein Monat ein guten Sauwerbrunnen gebrauchet, 
hoffte ich zu dem lieben Gott, er solte gute Besserung davon 
empfinden, vnd wider zu voriger Gesundheit kommen. Als er 
mir nuu erzehlet, wie jhme auch von andern Ärzten in eiu 
Sauwerbrunnen gerahten were, darauff er den Göppinger Sauwer- 
brunnen im Land Wirtemberg besucht, vnnd denselben gebrauchen 
wöllen, aber er hab jhn eben so wenig als ein ander gemein 
Wasser leiden mögen. Darauff ich ihme antwort, dafs ein 
grofser Vnderscheydt vnder den Brunnen zu Göppingen, Eben- 
hausen vnd den Sauwerbrunnen in der Wetteraw vnnd in der 
Eyfel were, er solte den Füllfeller Sauwerbrunnen oder aber 
den Späher Brunnen in der Eyfel gebrauchen, die würden ihme 
ohne zweiffei besser bekommen. Da sagt er mir, der Herr 
Vitzthumb, es were ein Bauwer von der Höhe (dem Haynrück) 
bey ihme zu Mayntz gewesen, der hätte ihm gesagt, als er 
vernommen, dafs er den Göppinger Brunnen getruncken, dafs 
er der Vitzthumb nicht so weit nach sauwer Wasser dttrfft 
gezogen seyn, dann es auff der Höhe in der nähe ein Sauwer- 
brunnen hätte bey langen Schwallbach, den hiefs man den 
Weinbruuneu, da hätte er, der Herr Vitzthumb, nur drey meil 
Wegs hin, dasselbige Wasser wer gar gesundt zu triucken, 

6* 

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68 



thäte niemands wehe im Leib, wenn man schon seiner viel 
trüncke, vnd trinckens auch die Kindtbetterin bey jhnen, er 
hätte auch sein lebenlang nie gehört, dafs es eynigem Menschen, 
Manns oder Weibspersoneu, Krancken oder Gesunden, Alten 
oder Jungen, Schmertzen im Leib gemacht oder wehe gethan 
hätte. Daher er, der Herr Vitzthumb, bewegt wer worden, 
jhm ein Krug voll bringen zu lassen, denselben hätte er nicht 
allein vnder dem Wein, sondern auch allein getruncken. Hätte 
sich daranff nicht vbel befanden, vnd hätte jhm gar nicht wehe 
gethan, vnd wann er wüste, dafs solcher Brunnen jhm dienlich 
vnd nütz, vnd jme darzu gerahten würde, wolt er denselben 
gern gebrauchen, dann er gute Gelegenheit jhm denselben gen 
Tieflenthal in das Nonnenkloster bringen zu lassen, welches 
nur ein Meil von Schwallbach liegt, also dafs er gemeldeu 
Brunnen alle Tag frisch haben könndte : Bäte mich derwegeu, 
dieweil ich nun etlich Sauwerbrunnen zu Franckfurt probiert, 
ich wolte doch vnbeschwert seyn, wann ich widerumb gen 
Mayntz zu dem gemeldten Herrn Simon Bagen käme, dafs ich 
doch mit jhm dahin ziehen wolt, es wer nur vmb ein Tag zu 
thun, könden wir dahin reysen, alle Gelegenheyt defs Brunnens 
besehen, vnnd abendts bey guter zeit widerumb zu Mayntz 
seyn. Als ich nun solchs von jm dem Herrn Vitzthumb ver- 
nam, antwortet ich jhm, dieweil es so nah wer, wolt ich den 
folgenden Tag mit jm dahin ziehen, dann von meinem gnädigen 
Fürsten vnd Herrn ich kein bestimbte Zeit hätte, wann ich 
widerkommen solte, vnd möcht vielleicht solcher Sauwerbrunnen 
also geschaffen seyn, dafs jhr F. G. derselbig nützer vnnd 
dienstlicher, dann der Füllfeller seyn würde, auch würde jhr 
F. G. ich kein Mifsfallen daran thun, wann ich denselben 
besucht vnd zu probieren mit brächte. Also verglichen viel - 
gemeldter Herr Vitzthumb vnd ich vns mit eynauder, vnd 
fuhren mit einer Gutschen morgens, so bald der Tag anbrach, 
hinaufs, vnd kamen vmb acht Vhren gen Schwallbach, vnd 
stiegen oben am Flecken ab, gingen zum Weinbrunnen, dann 
er vber 20. Schritt nit von der Strassen ligt, den versucht ich 



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69 



also nüchtern, der warlich am Geschmack anmühtig vnd lieb- 
lich war, dorfft aber doch nit wol kecklich trincken, dann ich 
ein gantz Jar lang ein schmertzlich Leibweh gehabt, welches 
ich von ein schädlichen gifftigen Wein zu Baccara in Lothringen 
bekommen, das täglich zweymal zu gewissen Stunden kam, 
vnd auch zu gewissen Stunden wider auffhöret, welches ich 
mit keiner Artzeney vertreiben oder aufsrotten können, vnan- 
gesehen, dafs ich viel Mittel versucht. Dieweil mich aber der 
Vitzthumb beredt, dafs er, wie gemeldt, nie kein Wasser leiden 
können, aufsgenommeu dieses sawer Wasser, würd es mir 
gewifslich nit schaden oder wehe thun. Dieweil nun das 
Wasser sehr lieblich vnd anmutig zu trincken war, vnd mir 
der Herr Vitzthumm ein Kändlein auff ein Pfund oder ein 
vierdten theil einer Elsasser Mafs haltend zutranck, folget ich 
ihm, vnnd tranck dasselbig Kändtleiu auch aufs, da befand ich 
in warheit, daz mein Leibschmertzen sich verzog, als wann 
einer denselben mit der Handt hinweg gestrichen hätte, wurde 
also verursacht, mehr zu trincken, also daz ich das gemeldt 
Kändtlein achtmal aufstranck, vnnd beschwert oder hindert 
mich so wenig, als wann ich nichts im Leib gehabt hätte, 
fühlet auch denselbigen Tag kein Leibschmertzen, wie ich sonst 
täglich gewohnt war, dann gemeldter Schmertzen hielt seine 
gewisse Stunden, käme defs morgens, vmb drey Vhren käme 
er wider, vnnd währet widerumb bifs vmb zehen Vhren in die 
Nacht, also dann liefs er also bald nach. Wie ich nu defs 
Brunnens, wie obgemeidt, getruucken, bin ich darauff mit dem 
Herrn Vitzthumb die Müntzenbach hinanff spatzieren gangen, 
vnnd haben die vbrigen Brunnen, deren noch drey sind, besehen, 
habe mich darauff wol befunden, vnd sehr geschwitzt. Zu dem 
hat das Wasser gewaltig durch den Vrin gewircket Nach 
dem haben wir die andern Sauwerbrunnen in der Rötelbach 
besucht, vnd folgendts, die so im Flecken Schwallbach ligen. 
Letzlich haben wir beyd vnsern Weg auff Ramstätten ein Dorff, 
ein klein halb Meil wegs von Schwallbach gelegen, genommen, 
da es dann auch ein guten heylsamen Sauwerbrunnen hat, 



70 



denselben haben wir auch besehen, vnd desselben Wassers, 
wie auch der andern, ein Krug voll mit genommen, vnd auff 
die Gutschen gepackt. Folgends sind wir von dannen nach 
Mayntz auff Tieffenthal, ein Nonnenkloster, gezogen, da dann 
der Herr Vitzthumb das Morgenessen bestellen lassen vnnd 
zwischen drey vnd vier Vhren nach Mittag dahin kommen, da 
allererst miteinander zu Morgen vnd zu Nacht gessen, vnd 
folgends den Abend noch gehn Mayntz kommen, denselben 
Tag ist mein Leibwehe, wie zuvor gemeldt, gar aufsblieben. 
Vmb die Zeit aber, da es sonst defs abendts hat pflegen auf- 
zuhören, hat der Brunnen anfahen ohn allen Schmertzeu vnd 
Grimmen durch den ötulgang zu wircken, nicht anders, als 
wann ich ein linde Purgation eyngenommen hätte, dessen ich 
warlich sehr erfreuwet war, vnnd ist auch der Leibschmertzen 
den folgenden Tag defs Morgens aufsblieben. Da hab ich 
mich widerumb auff Franckfurt begeben, doch zuvor mit ge- 
meldtem Herrn Vitzthumb gehandelt, dafs er hochgedachtem 
meinem gnädigen Fürsten vnnd Herrn von Speyer etliche 
Krüge mit gemeldtem Weinbrunnen gefüllet, den Mayn hinauf 
zu Schiff schicken wolt, damit jhr F. G. denselben versuchen 
möchten , wolte ich denselben probieren, wann er dann jhme 
dem Herrn Vitzthumb zu seiner Leibsschwachheit dienstlich seyn 
würde, wolte ichs jhme zu ehester Gelegenheit zuschreiben, oder 
aber zu meiner nächsten Widerkunfft selbst mit jme davon reden." 



71 



III. 

Volkslieder auf die Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm 

und Friedrich V. 

Mitteilung von Archivar F. W. E. Roth in Wiesbaden. 

Nachstehende Volkslieder auf den i. J. 1613 katholisch 
gewordenen Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und den sogen. 
Winterkönig Friedrich V. (1610 bis 1632) teile ich aus einer 
Sammelhandschrift in Privatbesitz mit als Beitrag zur Bewegung 
der Volksliteratur über beide merkwürdige Persönlichkeiten. Die 
Niederschrift ist gleichzeitig und bietet wohl den ursprünglichen 
Text. Über die Verfasser ist nichts bekannt. Den J. Brande 
R. B. kenne ich nicht. 

I. (1613). 
1. 

1. Von Gülcher Landt da khoram ich här, 

Gar vil bring ich der Neuwen mähr, 
Der neuwen mähr bring ich sovil, 
Davon ich singen vnd sagen will. 

2. Es hat ein Pfalzgraff Hochgeborn 

Dafs Lutherthumb in grundt verschworn, 
Defe Babsts Lehr dunckht in so fein, 
Dafis er auch will Baptistisch sein. 

3. Er helt den Babst für seinen Gott, 

Er will in fiehren vfs der noth, 
Er will sein Heilandt selber sein, 
Dafs Gülcher Landt im räumen ein. 

4. Der Bapst im bringt vil Herrligkheit, 

Will helffen im zu Landt vnd Leuth, 
Vnd soll in seinem Himmelreich 
Mit im dann leben ewiglich. 



72 



5. So merckhet nun das Zeichen recht 

Den Chrisam an der Stirn er tregt, 
Der Lutherischen Ketzerey 

Ist er dardurch ganz worden frey. 

6. Dessen lasset vnfs Bapisten frölich sein, 

Vnnd darauff gehn zum Küchen Wein, 
Dieweil defs Bapstes Kirch sich mehrt, 
Vnd im ein lieben Sohn verehrt. 

2. 

1. Merckh vff mein Herz vnd sich dorthin, 

Wer ist im Gülcher Landt darin? 
Wer ist der neuw Catholisch Man ? 
Er ist ein Pfalzgraff lobesan. 

2. Biss Wilkhum du mein Edel Gast, 

Dafs Babstumb nit verschmöhet hast, 
Vnd khombst vom Lutherthum zu mir, 
Wie soll ich imer danckhen dir? 

3. Wafs ist das fir ein Wunder ding, 

Dafs Luthers Lehr du helst so gring? 
Die du doch hast vor der zeitt 
Verthädigt mit Besten digkheit. 

4. Wenn Gülcherlandt vil mahl so weith 

Von Edelgstein vnd Goldt berait, 
So wers dem Pabst doch vil zu gring, 

Wanns Lutherthumb im Schwang drin gieng. 

5. Mit sammet vnd mit Seiden rein 

Verkleidt er, die seins glaubens sein, 
Macht sie an Landt vnd leuthen reich, 
Vnd das soll sein ihr Himmelreich. 

6. Dem Babst es zur gefallen reicht, 

Wan man die Wahrheit nur verschweigt. 
Wie aller Weldt macht, Ehr vnd gueth 

Vor Gott nichts gülth, nichts hilfft noch thuet. 

7. Wolff Wilhelm Liebes Brüederlin, 

Mach dir ein rein senfft Bettelin 
Zu Rom ins Bapsts Herzens schrein, 
Dafs er nimmer vergesse dein. 



8. Darum b er allzeit frölich sey, 
Zue singen, springen immer frey 

Im rechten Chrisam schon 

Mit Herzen lust im Süefsen ton. 

9. Lob, Ehr sey Gott im Höchsten thron, 
Dafs er vnfs schenckht seinen einigen Sohn, 

Vnd doch sein Kirch noch wol erhellt, 
Wann etwan schon ein Fürst abfeilt. 

II. 

In Frideriei Palatini Septemviri eleetionem Bohemieam 
timidioris euiusdam iudieium sed tarnen non asper- 
nendum d. dat. Oetobr. anno 1619. 

Hactenus a curis vacuus vixisti. et in alta 

Rexisti populos prosperitate tuos. 
Nunc tibi cum Baio surgit diademate magna 

Curarura nubes flammaque magna domi. 
Respice, quid facias? Nam sie transcribere seeptra, 

Haud facile est. Alius noluit illa sibi, 
Cum posset melius fortunas ille quietas 

In praeeeps dare, si grande putasset opus. 
Boii non regnum tibi re, sed Marte parandura 

Ancipiti tradunt. Quis tibi Sponsor erit? 
Quid times? Ecquid famae dispendia ? Vitae? 

Atqui aurum reddet perdita arva tibi? 
Regnandus tibi erit populus, mente, oro superbus, 

Exhaustus. studiis sectus et instabilis; 
Hostis frangendus magnis succinetus amicis. 

Et qui rex prius ac tu Friderice fuit, 
Quin etiam Caesar! multis qui nomine sanetus. 

Terribilis aliis omnibus et hic erit. 
Quid precor? Aut dicam? Portunet Olympius ausum 

Totaque stet tecum Teutonis ora duce, 
Si salva esse cupit, nam iacta est alea ; pacis 

Sed quaesisse vias, tutior error erat. 
Hanc vel adhuc queras, Germania, et utraque querat 
Pars contendere, dum, consulo, clamo, rogo. 

J. Brande R. B. fecit paulo ante obitum. 



74 



III 

Gag Lied des armen eilenden betrübten Verlassenen 
vnd verjagten Junekher Fritz newen Königs in Böhmen. 
Vber die Melodey Lutheri: Ach Gott von Himmel sieh 

darein. Im Jahr 1620. 

1. Ach Gott von Himmel sich darein 

Vnd lafs dich das erbarmen, 
Der Beyer Fürst hatt Prag jetzt ein, 

Verjagt mich Fritz den armen. 
Ich gedenckh, Ertzherzog Ferdinand 

Hiefe lang Zeit König ohn ein Land, 
Vnd raufet ietzund erst larnen. 

2. Ein Windter König mufst ich sein, 

Folgt dem Böhmischen liegen, 
Mein söhn solt mein successor sein 

Vnd lag noch in der Wiegen. 
0 Hohenloh, ö Graff von Turn 

Ihr habt mich ein mal ausser kom, 
Jetz müssen wir all drey fliehen. 

8. Jetz sitzen wir in dem Efsel land, 

Darinn kein wein thut wachsen. 
Weren wir darfür in Engeland 

Vnd nicht so nah bey Sachsen. 
Die Pfaltz nimbt ein anderer ein ; 

Der Spinola hatt den pafs am Rem, 
Man jagt vns wie die Tachfeen. 

4. In Vngern komm ich nimmer mehr, 

Weil ich die schlacht verlohren, 
Sonst sagt man : Ach wie kombt daher 

Der König mit langen Ohren. 
0 Bethlehem Gabor sich mich an, 

Ich mufe den Spott zum schaden han, 
Das hast du mir geschworen. 

5. Du weist gar wohl, was beschlossen ist, 

Sambt allen Protestanten, 



75 



Darzu auch rathen, was mit list 

All vnsere praedicanten. 
Die Cronen solten vnser sein, 

Die Böhmisch mein, die Vngerisch dein 
Als Religions Verwandten. 

6. Der Beyer Fürst ward ein Saw genent, 

Weich, langsam vnd verdrossen, 
Jetz hatt er mir mein Volckh zertrent, 

Die Saw macht erst recht bossen. 
Mein grofses fass mich krenckhet sehr 

Woltt Gott, das ich zu Heidelberg wer, 
Die Laug ist mir schon gössen. 

7. Der Spannier last doch gar nicht nach, 

Schickt geldt je lenger je mehre, 
Der Leupold nimbt sich an der sach, 

Als wanns sein eigen were. 
Sonst hetten wir den Keyser schon 

Vorlengst verjagt mit Spott vnd Hohn; 
Jetz hatt er defs ein Ehre. 

8. Wenn ich gedenckh an Prager schlacht 

Vnd wie wir sindt geflohen, 
Vor schrecken ich schir gar verschmacht. 

Ich verlier mein besten lohn, 
Mein Hosenband, ist schir ein schand. 

Der Beyer Fürst hatts bey der handt ; 
Ist wahr vnd nicht erlogen. 

9. Man hatt mich aufs der schlifft gelert: 

Gebt Gott dem herren das seine, 
Dem Keyser, was dem Keyser gehört. 

Ist das nicht Tausch, ich meine, 
Ich gab ihm nichts, wolt nemmen nur, 

Drumb mitt meins gleichen mich verschwur 
Beym Evangelio reine. 

10. Wie nuhn das Evangelium kam, 

Weichs faltt am selbigen Sontage, 
Der Beyer Fürst eben Prag einnahm. 
Ist das nitt grausam Plage? 



76 



Ich must darvon, wust nit wo an, 
Mein residentz zu Prag verlahn, 
Den 8. Novembris tage. 

11. Ach hett ich nur mein Hosenband, 

Weichs kostet vil tausend Cronen, 
Darff sonsten nicht in Engelland, 

Weil ich so kurtz entronnen. 
Der Beyerftirst mein Vetter ist; 

Hett mein wohl können verschonen. 

12. Ihr Protestanten secht euch für, 

Der Spinola ist gar mechtig, 
Dürftt euch sonst gehn wie mir, 

Seit nur gar nicht zu prächtig. 
Er ist fürwar ein arger lux, 

Ist angehetzt gleich wie ein Fuchfs, 
Sein sacb thutt er bedächtig. 

13. Stünd Prefslaw nur in Engeland, 

Ich woltt noch iubiliren. 
Der König in Polen ist an der hand, 

Darff mich wohl erst vexiren. 
Es glaubt kein mensch, was für gesind 

Man vnder den Cosacken findt; 
Ich darf mich schier nicht rühren. 

Finis heist ein End, 

Dichter ist ein schelm genendt, 

Er wird noch vor sein end verbrendt. 



11 



IV. 

Breidenborn und die Breidenborner. 

Von 

Hermann Hahn. 

Die Verwaltung des „Reichs- und Königslandes" lag in 
der Glanzzeit Kaiserslauterns, die mit der Erbauung der Burg 
durch Kaiser Rotbart beginnt und mit dem Untergang der 
Staufer endet, in den Händen tüchtiger Reichsministerialen, 
von denen Heinrich von Lautern 1 ), dessen Geschlecht später 
unter dem Namen von Hohenecken erscheint, und Eberhard 
von Lautern 2 ), dessen Geschlecht später den Namen von Mont- 
fort führte, sich durch hervorragende Verdienste und Treue 
auszeichneten und zu grofsem Ansehen und Einflufs gelangten. 
Die Hut der Burg war einer besonderen Gruppe von Dienst- 
leuten, Burgmannen, anvertraut, die frei von Hof- und Heer- 
fahrt, in der Burg wohnten, sie zu verteidigen und des Königs 
Urteil nach Burgrech t zu finden hatten. Die älteste bis 
jetzt bekannte Aufzählung Kaiserslauterner Reichsburgmannen 
stammt aus dem Jahre 1 305 8 ) ; eiueu vollständigeren Überblick 
gewähren das Weistum der Burgmannen von 1372 4 ) und das 
Weistum der „vier Glieder des Reichs" von 1417 ö ). In dem 
Lehenbuch 6 ) des Kurfürsten Friedrichs I. von der Pfalz 
(1449 — 1475) werden folgende Kaiserslauterner Burgmannen 
genannt : Peter v. Albich, ritter. Karle v. Breydenbronn. Cune 

x ) Ficker, S. B. d. Wiener Academie XL 455, 504, 524, 538 u. 
539. 3 ) Vierteljahrschr. f. Wappen-, Siegel- u. Familienkunde XXIV 24. 
8 ) Vgl- Quellenanhang nr. 12; auf diese Beilage wird im folgenden stets 
kurz nur durch Anführung der Nummern hingewiesen. *) 13. fi ) 31. 
•) Uber die Lehenbücher der Kurfürsten u. Pfalzgrafen Friedr. I. u. Ludw. V. 
Zur öOOjahr. Jubelfeier der Ruprecht-Carls-Universität in Heidelberg über- 
reicht vom Grofsh. General-Landes- Archiv u. d. Bad. Hist. Commission, 7 ff. 



78 



Eckbrecht v. Dorickeim. Friderich v. Flerfsheim, ritter. Schell- 
friderich v. Flerfsheim. 1 ) Geylnheinrich , burger zu Lutern. 
Eberhart d. elter v. Gemyugen. Hans v. Guntheim. Hans 
v. Honeck. Hans Hornecke v. Heppenheim. Bechtolt Hornecke 
v. Winheira. Johann Hubeurifs v. Odembach. Hans Stephan 
v. Inseltheim. Brenner v. Lewenstein. Hans Tragher gen. 
Lyndenlaub. Symon Mauchenheymer v. Zweynbrucken. Peter 
Morfsheimer. Hans v. Mulhofen. Ymeus vom Oberstein. Ludwig 
Slore v. Lutern. Johann vom Steyn. 

Das „Reifsbuch 1504" zählt folgende Burgman zu Lutern 
auf, die bei Beginn des bayrischen Erbfolgekriegs in das Schlofs 
zu Kaiserslautern gemahnt wurden, damit sie von andern nicht 
abgemahnt würdeu: 2 ) Hartmann v. Albich. Wendel Buman. 
Hertwig Oeckbrecht v. Dorikeim, ritter, treger Wolff Ekbrechts, 
Heinrichs son. Hans v. Flerfsheim. Geil Heinrich. Philips v. Ge- 
myngen. Philips v. Honeck. Bernhard v. Honeck? Syfrit Horneck. 
Bernhart Hornecken v. Winheim. Jorg v. der Leyen, für Symons 
Mauchenheimer erben. Wernher v. Leyen. Philips Lindenlaub. 
Philips Slore. Johann vom Stein. Ulrich Ulner zu Pieperg. 
Margret v. Venyngen, ihr treger: Bernhart Horneck. 

In dem Lehenbuch 8 ) des Kurfürsten Ludwigs V (1508— 1544) 
werden als Burgmannen zu Kaiserslautern erwähnt : Wolff Eck- 
brecht v. Dürckheim. Bechtolt v. Flersheim. Hieronimus zum 
Lamme, licenciatus, als treger Heinrichs Geilnheinrich. Eber- 
hardt v. Gemyngen. Philips v. Hoeneck. Bernhart Horneck 
v. Weinheim. Stefan v. Inseltheim. Wolff Brenner v. Lewen- 

l ) »Friederich von Flersbeim, herr Bechtolffs und Christina obge- 
schriebene söhne, hat sich mit einer tochter, so Rueprecht von Randeckh 
mit einer Bayerin von Bopparten gezielt, verheurat, Margareth genannt. 
Die Tochter ist noch ganz jung gewesen und nit über ire acht jar, da sie 
Friederich genommen, also das Friederich darz wischen ein söhn gezielt 
aufserthalb der ehe, so Schel Friederich genannt, ein dapterer, trotziger 
reutter bis an sein end. Derselb Schel Friederich hat eines reichen burgers 
tochter zu Lautbern genommen, mit der hat er gezielt ein tochter, die hat 
Wendel Bauman (landschreiber zu Lauttern) genommen." Flersheimer 
Chronik, hrsg. v. 0. Waltz, 6. 2 ) Das Reifsbuch von 1505, hrsg. v. F. 
v. Weech, 103. 8 ) Über die Lehenbücher u. s. w., 16 ff. 



79 



stein. Heinrich Liudenlaabe. Ludwig v. Neipperg, marschalk. 
Hanns u. Viacrius vom Obersteyn. Philips Schlor, landschreiber 
zu Lautern. Johann vom Steyn. Johann v. Stockbeym. Philips 
Ulner v. Diepurg. 

Da die angeführten Leheubücher Friedrichs I. und Lud- 
wigs V. die Leheuurkundeu oder Auszüge daraus enthalten, 
so ist man imstande, zwei deutliche Bilder von der Ausstattung 
der Kaiserslauterner Burgmanuen mit Gütern, Gülten, Gefallen 
u. s. w. zu entwerfen. Von dieser breiten Grundlage aus kann 
man r ückwärts gehend zu einer Schätzung des Reichsguts ge- 
langen, das die Staufer zur Sicherung und Verwaltung des 
„Reichs- und Königslandes" aufgewandt haben. Eine solche 
Untersuchung der Kaiserslauteruer Burglehen erfordert aber 
als Hilfsarbeiten sehr schwierige und mühsame Darstellungen 
der Geschichte der einzelnen alten Reichsburgmannen - Ge- 
schlechter und ihrer Lehen. Die vorliegende Arbeit ist eine 
solche Nebenuntersuchung; sie behandelt die Geschichte der 
Breidenborner. Ich bearbeite dieses Geschlecht zuerst, weil 
ich im Juli 1896 den Ort des Schlosses Breidenborn wieder 
aufgefunden habe. Da diese Familie wenig verzweigt, von 
geringer Bedeutung und mäfsigem Besitz war, auch die noch 
fehlenden Untersuchungen der anderen Reichsburgmannen-Ge- 
schlerhter sich nur bei den Beziehungen zu den Bilensteinern 
und Wartenbergern erheblicher fühlbar machen, ist diese Wahl 
des Angriffspunktes für eine planmäfsige Bearbeitung der ge- 
samten Aufgabe nicht ungünstig. 

Die Auffindung Breidenborns. 

J. G. Lehmann 1 ) behauptete, dafs zu seineu Lebzeiten 

der Breidenborner Hof noch vorhanden gewesen sei, und leitete 

dessen Namen von der Burg Baldemars von Breidenborn her, 

den er für den Bruder Merbodos von Bilenstein hielt. A. Heintz 2 ) 

sagte, dafs Breidenborn eine Burg in der Nähe des Fröhner 

Hofes be i Kaiserslautern gewesen sei. Da ein Breidenborner 

l ) Burgen V 37, vgl. 1 u. 3. 2 ) Mite. d. Hist. Ver. d. Pfalz V 69, 
vgl. 8, 53, 69. 



80 



Hof nicht aufzufinden war, nahm ich mir vor, die Lage des 
alten Schlosses Breidenborn genau festzustellen. 

Ich ging defshalb im Sommer 1894 nach dem Fröhner 
Hof, konnte aber in dessen UmgebuDg, die ftlr einen Burgbau 
ganz ungeeignet ist,, keine Spur des Schlosses entdecken ; auch 
der sehr betagte Vater des Herrn Adjunkten Hemmer auf dem 
Fröhner Hof, der sehr über die Wasserarmut der beiden Brunnen 
klagte, hatte nie etwas von einer Burg in der Nähe gehört. 

Gleich nach meiner Rückkehr nach Berlin fand ich zu 
meiner Freude in dem Weistum von Neukirchen und Baiborn 1 ) 
die Stelle: „Item forter weisen sie mit recht unserm gnedigsten 
herrn [pfalzgraven churfürsten u. s. w.] ein frei konigsstrafs 
bei dem Breidenborn*) an gehet durch das dorf Neunkirchen 
hinder dem dorf Mehlingen für durch Baiborn bis über die 
Eyerbach, und soll solche königstrafs aufserhalb den dorfern 
einer mefsgerteu breit sein, in den dürfern zwischen den bann- 
zeüuen zwo mefsgerten." 

Auf dem Katasterblatt N. W. 19. ist in dem Dorfe Neu- 
kirchen die „Königsstrafse" angegeben, deren südliche Fort- 
setzung der „Fischbacher Weg" 8 ) westlich vom Egerswog die 
Landstrafse von Eselsfürth nach Enkenbach trifft. Von Herrn 
Rektor F. Ohlenschlager zu Speier erfuhr ich dann durch 
Verraittelung des Herrn Bezirksingenieurs Göhring zu Kaisers- 
lautern, dafs in älteren Fluraufnahmen aus dem Anfang dieses 
Jahrhuuderts an der Stelle, wo im „topographischen Atlas" 4 ) 
der Name „Eselsbach" steht, eine Wiese als „Breitenau" 
bezeichnet und bei dem Reste eines Weiherdammes der Name 
„Breitenwoog" eingetragen ist. Es war somit, soweit dies am 
Schreibtisch geschehen konnte, die Lage Breidenborns bestimmt. 

Als ich im Sommer 1896 wieder nach der Pfalz reiste, 
nahm ich mir vor, die Überreste des Schlosses wirklich auf- 

l ) Q. L. v. Maurer, Dorfverfassung Ii 443. Grimm, Weistümer V 710. 
J. Mayerhofer und F. Glasschrüder, Mitt. d. Histor. Ver. d. Pfalz XVI 
6 u. 118. a ) Hier ist nicht die Quelle, sondern der Bann gemeint. Vgl. 73. 
8 ) Katasterblatt S. W. I. 19. *) 106. Kaiserslautern. 



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81 



zusuohen. Am 18. Juli ging ich von Kaiserslautern über 
Eselsfürth nach dem Egerswog. An der Stelle, wo die alte 
Königstrafse auf die Landstrafse von Eselsfürth nach Enkenbach 
stoTst, weidete auf den Wiesen, bei denen auf der Karte der 
Name „Drei Brunnen" stand, ein Hirte Schafe. Auf meine 
Frage, ob nicht in der Gegend, einst eine alte Burg gestanden 
habe, erwiederte er: „Nein, aber dort", dabei zeigte er, wie 
erwartet, nach Südwesten, „lag ehemals eine Rflmerfestung". 
Er sagte mir noch, dafs das Gelände, worauf sie gestanden 
habe, Herrn Philipp Häberle auf dem Dauborner Hofe gehöre. 
Auf dem Wege dorthin traf ich Herrn Häberle selbst. Auch 
er war der Meinung, dafs an der bezeichneten Stelle ehemals 
ein Römerkastell gestanden habe. Er führte mich nun auf die 
Südseite des Wiesenthals, das vom Dauborner Hof nach dem 
Eselsbachthal sich hinzieht, gerade an die Stelle, wo die 1877 
gebaute Donnersbergbahn die Senke überschreitet. 1 ) Hier 
springt die südliche Böschung in den Wiesengruud hinein und 
verengert das Thal ; fast mitten durch den Vorsprung geht der 
Bahndamm; westlich davon liegt eine gröfsere, östlich davon 
eine kleinere wüste Halde, unter deren Oberfläche die spärlichen 
Überreste Bredenborns begraben sind. Herr Häberle teilte mir 
mit, dafs auf dem westlichen Teile ehemals eine Turmruine 2 ) 
gestanden habe, deren Steine vor etwa 10 Jahren zur Anlage einer 
Wiese verwendet worden seien; da, wo jetzt die Bahn über 
das Thal führt, habe sein Vater bei der Anlage der Wiese 8 ) 

l ) Auf dem Kärtchen Fig. 1 : Wiesen Nr. 73 und 74 ; auf dem Kärt- 
chen Fig. 2: östlich von M und südlich des „Breitenauer Kopfes" (III C), 
die Vorlage enthult am Westende des Woges ein Ruinenzeichen ; auf dem 
Katasterblatt S. W. 1. 19 da, wo der Bahnkörper die Wiesen Nr. 73 und 74 der 
Fig. 1 bedeckt; auf dem Topogr. Atlas (106. Kaiserslautern): südlich von dem 
Buchstaben h der Bezeichnung „Eselsbach" ; auf der Karte des Deutschen 
Reiches (557. Neustadt, a. d. Haardt) da, wo die Bahn das untere Ende des 
geraden Strichs des L> in dem Namen „Dauborner Hof" durchschneidet. 2 ) Die 
Stelle ist auf dem Kärtchen Fig. 1 durch einen kleinen Kreis bezeichnet. 
8 ) Diese 0,2828 ha grofse Wiese, die ehemalige Fasel wiese, ist im Grund- 
steuer -Umschreibe- Kataster unter der Plannummer 2163 als die Wiese 
„im alten Weiher (am alten Schlofs)" verzeichnet. Auf dem im 

ßd. XXII. 6 



82 




4. 0. a. o A <V:'a. <>' * r> 

Q'fi/b O. A/P«, A r>.. A.. 
'Ä O/A A. O.ff. A O. A. 'Ä f» 





Pig.1 



die Reste einer Zugbrücke, ein Hirschgeweih, eiuen Maurer- 
hammer, eine Schere, einen Sporn, einen Mühlstein und ver- 
schiedene Hausgeräte gefunden; der Wiesengruud im Westen, 
der mit einer trichterförmigen Verbreiterung in das Eselsbach- 
thal übergeht, heifse die „Breitenau" (Fig. 2: M) und sei 
ehemals ein Wog gewesen, von dessen Dämmen man noch Über- 
reste sehen könne; der Hügel auf der Nordseite des Wiesen- 
grundes heifse der „Breitenauer Kopf". 1 ) An seinem Fufse 
neben einer Eiche westlich von der Stelle, wo die ehemalige 
Zugbrücke die nördliche Böschung traf, sieht man einen Brunnen, 
ohne Zweifel den alten Breidenborn, dessen runde Einfassungs- 
mauern noch erhalten sind. 

Herr Häberle zeigte mir dann noch drei höchst merk- 
würdige alte Grenzsteine, die seit der Mitte des 15. Jahr- 
hunderts den Wald, der zu dem Dauboruer Hof gehört, gegen 



Oktober 1840 von dem Bezirksfeldroesser Etienne angefertigten geometrischen 
Plan des Dauborner Hofes trUgt die Wiese die laufende Nummer 73. Nach 
diesem Plane und dem Katasterblart S. W. T. 19 ist Fig. 1 gezeichnet, in 
der der Körper der Donnersbergbahn durch punktierte Linien angedeutet ist. 
») Fig. 1: Nr. 153 u. 154; Fig. 2: III B und III C. 



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83 



den Kaiserslauterner Stadtwald absteineu. Der erste Stein 1 ) 
steht südlich des Bahnwärterhäuschens Nr. 2413. Auf der 
Dauborner Seite ist ein nach rechts geneigter Schild spät- 
gotischer Form mit aufrechtem gespaltenen doppelten Haus- 
anker, also das Breidenborner Wappen 2 ) und darüber 
später eine Wolfsangel, das Besitzzeichen des Kaiserslauterner 
Stifts, eingehauen ; auf der Gegenseite ist das Kaiserslauterner 
Stadtwappen eingemeiselt. Ein zweiter ebensolcher Stein 8 ) 
steht am „Langen Berg". Der dritte Stein 4 ), diesen gleich, 
steht am „Treifling" und zeigt auf der Dauborner Seite das 
Breidenborner Wappen, die später eingehauene Wolfsangel des 
Stifts und die noch später eingemeiselten Buchstaben FI, die 
nach der Überlieferung, wie Herr Häberle mir sagte, Fore"t 
Imperiale bedeuten. Dieser merkwürdige Grenzstein erzählt also 
dem Kundigen in drei Zeichen die Geschichte des Dauborner 
Bannes von den Zeiten der Staufer bis zu denen Napoleons. 

Geschichte Bredenborns und des Dauborner Hofes. 6 ) 

Nachdem Kaiser Rotbart zur Sicherung und Ausnutzung 
des „Reichs- und Königslandes" die Burg Lautern erbaut hatte, 
erforderte die Verpflegung des Hofes bei Anwesenheit des 
Kaisers eine gröfsere Ausdehnuug des Feldbaues und der Vieh- 
zucht, die Neuanlage von Wögen u. s. w. Der Süden des 
Bezirkes blieb Jagdgebiet, im Norden aber fand eine that- 
kräftige Neubesiedelung statt, bei der vor allen die Cistercienser 
zu Otterberg und wohl auch die Prämonstratenser zu Lautern 
mitwirkten. Die benachbarten Grafen und Herren, desgleichen 
die Dienstmannen und Burgmannen des Reiches beteiligten 
sich nicht minder an diesen sehr lohuenden Unternehmungen. 
Zwischen 1152 und 1 2 1 8 6 ) überliefs ein Staufer, sei es um 
diese Neubesiedelung zu fördern, sei es um ein besonderes 

!) Katasterblatt S. W. II. 20: Stein 81. Fig. 2: Stein 3, vgl. 73. 
2) 22. 24. 27. 33. 41. 44. 51. 73. ») Katasterblatt S. W. II. 19: Stein 82. 
Fig. 2: Stein 2, vgl. 73. *) Ebenda: Stein 84. Fig. 2: Stein 1. vgl. 73. 
B ) Vgl. K. W. Faber, Agnes von der Pfalz, eine geschichtliche Erzählung 
in Versen, 67 ff. «) 2. 3. 4. 



84 



Verdienst zu belohnen, einem seiner Dienstmannen oder Burg- 
mannen die Nordostecke der Lauterner Mark, einen Waldblock 
von reichlich 200 ha. Dieser erbaute an der einzig günstigen 
Stelle, auf dem Vorsprung der Südhalte des Wiesengrundes, 
der sich von Osten her nach dem Süfselthal hinzieht, nach dem 
Vorbilde des Kaiserschlosses zu Lautern eine Wasserburg, der 
er nach dem nahen Born in der Breidenouwe den Namen 
„Breidenburnen" gab. Ein Damm westlich der Burg staute 
den Abflufs des Dubenburnen zu einem Woge 1 ) auf. der auf 
drei Seiten die Veste umspülte und auch den Graben, der wohl 
auf der Angriffseite im Süden angelegt war, mit Wasser ver- 
sorgte. Von dem Thore auf der Nordseite führte eine Zugbrücke 
über den Wog nach dem Breidenouwer Wäldchen. Im Süfsel- 
thale war am Südende der Breidenouwe ein zweiter Damm, 
der die Süfselbach 2 ) und die Abflüsse aus dem Burgwog und 
dem Breidenburneu aufstaute und so den Breiteuouwer Wog 8 ) 
bildete. Der Neubruch in den Wald block wurde wohl unter 
dem Beirate kluger CisterciensermOuche aus Otterberg mit 
grofsem Geschick, wenn auch unter erheblichen Anstrengungen 
und Kosten ausgeführt. 4 ) Es ist nur durch Ausgrabungen zu 
entscheiden, ob die Wirtschaftsgebäude in der Burg oder auf 
deren Südseite oder bei dem Dubenburnen errichtet wurden. 
Für eine Anlage auf der Südseite der Burg sprechen die vielen 
dort gefundenen Ziegel- und Mörtelstucke, Bruchsteine und 
Scherben, aufserdem die Spuren früheren Anbaues südlich und 
nördlich des alten Schlosses 5 ) und die späte Erwähnung (zuerst 
1484) des Hofes Dubenborn. 

l ) Dieser Wog ist in Fig. 2, die naeli einem Plane ans dem ersten 
Drittel unseres Jahrhunderts angefertigt ist, verzeichnet. Die daraus spater 
hergestellten Wiesen führen 1841 den Namen „Wiesen im alten Weiher". 
Geom. Plan Nr. 73—82. Hesitzstandsliste für die Hofgemeinde vom Dauben- 
borner Hof. von Üezirksgeonieter titienne angefertigt, Kaiserslautern d. '24. 
Aug. 1841. Vgl. auch Fig. 1. 2 ) Jetzt „Fleisbach" genannt. 3 ) In Fig. 1 
und auf dem Katasterblatt S. W. I. 19. erkennt tmin noch recht gut an 
dem geraden Verlauf der Eselsbach innerhalb der Orenzen des alten Wogs 
dessen ehemalige Ausdehnung. 4 ) Die ganze Flur des Dauburner Hofes 
besteht durchweg aus Weizenboden. :> ) Die Stellen, wo man im heutigen 



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85 



Diese Neuansiedelung verschaffte dem Eigentümer eine 
Burg, einen Hof, der bei den damaligen hoheu Getreidepreisen 
eine erhebliche Grundrente abwarf, zwei Wöge, deren Erträge 
an Fischen besonders zu Fastenzeiten vorteilhaft zu verwerten 
waren, und einen Wald, der Wildpret, Brenn-, Geschirr- und 
Bauholz, Weide, Eicheln- und Buchenkernmast gewährte. Für 
den Kaiser aber hatte die Neuanlage, ganz abgesehen von 
dem Burgbau und der besseren Versorgung des Marktes bei 
Hoftagen, den Vorteil, dafs ihm bei seiner Anwesenheit zu 
Läutern die Ausfischung der beiden Wöge und die Forderung 
von Hafer, Hühnern und Rindvieh zustand. 1 ) 

Zum ersten Male wird unmittelbar Breidenborn,nichtder Quell 
sondern die Örtlich keit, in einer Urkuude des Jahres 1277 erwähnt. 8 ) 

Heinrich Mauchenheimer von Zweibrücken erwarb durch 
seine Heirat mit Demud von Breidenborn im Anfang des 15. 
Jahrhunderts einen Teil des Schlosses. 3 ) Die jugendliche Streit- 
lust seines Sohnes Simon veranlafste wohl die Zerstörung der 
Burg durch deu Kurfürsten und die Stadt Speier zwischen 1430 
und 1436. Im erstgenannten Jahre entstand zwischen der Stadt 
Speier und ihrem ehemaligen Söldner Winrich v. Fischenich 
eine heftige Fehde, bei der „etliche der feinde und ihre helfer 
gefangen und streng und schwerlich an leib und leben bestraft, 
defshalbeu nicht allein der Stadt Speyr, sondern 
auch Churpfaltz von etlichen, unter denen Symuud 
Mochenheiraer namhaft gemacht, neue feiudschaft 
zugeschrieben, und der stadt insonders also, dafs sie wollen 
unterstehen, die burgerschaft bei tag und nacht, wie sie das 
können zuwegen bringen, zu verderben. Man ist aber solcher 
feindlicher handlungen und betrowligkeit damals wol gewohnt 
gewesen, darum, die strafsen zu wasser und land täglich zu 

Walde an dem tiefer liegenden Gestein nach den Angaben des Herrn 
Ph. Haberle noch die Risse der Pflugscharen erkennen kann, sind in Fig. 2 
durch Schraffierung hervorgehoben. Auch sämtliche Ödungen, die heute als 
Schafweiden dienen, waren früher bebaut. Vergl. über Wiederbewaldnngen : 
K. Laraprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter Ii 130. E. Michael 
Gesch. d. deutschen Volkes I 15. J ) 31. 2 ) 8. 3) 40, 71. 



86 



befahren und zu bereiten, gute anstatt gemacht worden. Wann 
solche leut enzlich oder rottweis überrascht und behaft, so hats 
strenge und kurze endschaft an leib und leben geben. Die 
feindschaft hat sich mit einfallen, streifen und plündern bis ins 
jähr 1436 erstreckt. Inmittelst hat die Stadt und ihre helfer den 
mehrer teil der feinde gefangen und abgestraft, teils seind ent- 
flohen, etliche habeu sich wieder ausgesöhnt und zu ruhen begeben. 
In solchem unwesen seind viel vom Adel um hab und 
nahrung kommen." 1 ) Erst am 10. Oktober 1454 verzichtete 
Simon Mauchenheimer, damals Amtmann zu Kaiserslautern, für 
sich und seine Geschwister auf alle Forderungen an Bürger- 
meister und Rat zu Speier wegen des Schlosses Breidenborn.*) 

Die Burg wurde nicht mehr aufgebaut. Ihre Uberreste 
zerfielen allmählich und dienten vielleicht zum Aufbau des 
Hofes am Dubenborn. Der Name Breidenborn entschwand 
allmählich dem Gedächtnis und wurde durch den Namen Duber- 
boru ersetzt. Breidenborn wird zum letzten Male und Duber- 
born zum ersten Male erwähnt in der leider so kurzen Angabe 
eines Urkundenverzeichnisses der geistlichen Verwaltung zu 
Kaiserslautern 8 ): „1484. Kaufbrief über den h o f Breiten born 
und Duberborn". Käufer war das Prämonstratenser Kloster 
zu Kaiserslautern; Verkäufer waren wohl die Erben der Eva 
von Ritenhofen, der Frau Johanns von der Ecken und Witwe 
Karls von Breidenborn, die nach dem 31. Dezember 1479 und 
vordem 13. August 1484 gestorben ist. 4 ) Damals wurde wohl 
auch der BreidenauerWog an die Stadt Kaiserslautern veräufsert. 

Von nun an teilte der Hof die Schicksale des Klosters 
und späteren Stifts. 6 ) Nach der Einziehung des Stifts und 
seiner Gefälle durch den Kurfürsten Friedrich III. stand der 
Hof unter der geistlichen Verwaltung. So dürftig die früheren 
Nachrichten über Breidenborn und Duberborn sind, so aus- 
führlich ist ein Schriftstück aus dieser Zeit. Im Jahre 1600 
unternahm der Forstmeister zu Germersheim Philips Velman 

l ) Lehmann-Fuchs. Chronica der freyen Reichsstadt Speier (1711), 822. 
*) 63. 8 ) 69. 4 ) 67, 68. & ) Lehmann, Gesch. v. Kaiserslautern, 108. 



87 



im Auftrage des Kurfürsten eine Beforchung der Wälder, Wöge 
und Fischbäche des Stifts Lautern. 1 ) Sein trefflicher Bericht 
enthält eine genaue Beschreibung des Umgangs der Wald- 
grenzen des Taubenborner Hofes 2 ) von Stein zu Stein, eine 
forstmännische Schilderung der einzelnen Waldbezirke und des 
Hofes und ein Verzeichnis der Wald rechte der Hofleute. 

Auf der Grenze zwischen dem Dauborner und Enkenbacher 

• 

Walde standen von dem Steine am Egerswog 8 ) bis zu dem 
noch vorhandenen Steine an der Südwestspitze 4 ) des Dauborner 
Waldes 14 Steine und auf der Grenze zwischen dem Dauborner 
und dem Stadtwald die vier noch erhaltenen Steine aus der 
Mitte des 15. Jahrhunderts. 6 ) Ein Vergleich von Velmans Grenz- 
beschreibung mit der Fig. 2 und dem Plane des Hofes auf den 
Katasterblättern (S. W. I. 19, I. 20, II. 19, II. 20) ergibt, dafs 
die furchtbaren Kriegsstürme und tiefgehenden Umwälzungen 
seit dem Jahre 1600 an den Hofgrenzen nichts geändert haben, 
und es ist wohl die Annahme berechtigt, dafs auch in früheren 
verhältuismäl'sig viel ruhigereu Zeiten keine Änderungen statt- 
gefunden haben, und also der Hof seit den Zeiten des Neu- 
bruches in des Königs Wald seinen ursprünglichen Umfang 
beibehalten hat. 

Velman erwähnt weder in der Beschreibung des Grenz- 
umgangs, bei dem er doch an den Überresten des Schlosses 
vorübergegangen ist, noch in der Schilderung des Dauborner 
Bannes die alte Burg, während er doch in der Beforchuug des 
Stiftes gröfsten und schönsten Hauptwaldes am 17. Mai 1600 
die Überreste Bilensteins anführt. 6 ) Diese verschiedene Be- 

*) 73. 2 ) Diese Bezeichnung hat sich bis heute erhalten. Gilardones 
Handbuch : Dauhorner Hof. Katasterblatt S. W. I. 19 : Dauhenborner Hof. 
Topogr. Atlas. 100. Kaiserslautern: Taubenborner Hof. Karte des Deutschen 
Reiches. 557. Neustadt a. d. Haardt : Dauborner Hof. 3 ) Stein 111 auf dem 
Katasterblatt S. W. I. 19. 4 ) Stein 113/85. S. W. II. 19. 5 ) 1. Stein = 84. 
Stein S. W. II. 19; 2. Stein = 82. Stein S. W. IL 19; 3. Stein = 81. Stein 
S. W. II. 20; 4. Stein = 79. Stein S. W. I. 20. Vgl. Fig. 2. 6 ) „Der 
berg Beyelstein (a) ist ein runder steiniehter und felsigter hübel, darauf 
liegt das wüst alt haus Beyelstein, stost einseit in die Leiinendöllen, ander- 
seit wieder den Heyligenberg, oben uf die Beyelsteiner dellen, unten uf 



88 



handlung ist erklärlich. Der Bilensteinor Berg bildete einen 
Waldbezirk, und an den Überresten der Burg klebten Wahlrechte; 
bei Breidenborn hingegen lagen ähnliche Verhältnisse nicht vor. 
Den Quell Breidenborn nennt Velman „Spitalhecker Brunnen". 

An der Beforchung des Dauborner Waldes nahmen die 
Jbeideu Hoflente Theobald I laubenschweis und Ulrich Berger 
teil, die die Hofgüter bebauten. Jeder gab eine jährliche 
Sackgült von 17 Malter Korn und ebensoviel Hafer. Die 
Anzahl der Kappen und Hühner, die sie an die Stiftsschaffnerei 
zu liefern hatten, gibt Velman nicht an. Die Wiesen hatten 
sie von dem Stift in Zeitpacht. Den Zehnten entrichteten sie 
an den Kellner zu Enkenbach. Rindvieh und Schafe durften 
sie halten, soviel sie konnten; Schweine durften sie, wenn es 
Eckern gab, in den Dauborner Wald soviel einschlagen, als 
sie auf ihren Misten erzogen. Bauholz erhielten sie aus dem 
Dauboruer Wald; Brennholz holten sie aus dem Stadt- und 
dem Stiftswald; Geschirrholz wiesen ihnen des Stifts Forst- 
knechte im Dauborner oder im Stiftshauptwald an. Aufserdem 
stand ihnen die Eckernmast in den Stiftswäldern uud die Rauh- 
weide in dem Dauborner, Stifts- und Stadtwald zu. Die Stadt 
aber hatte im Dauborner Wald kein Beholzungsrecht. Die 
Nutzungsrechte im Dauborner Wald standen den Hofleuten 
sicher aus alten Zeiten zu. üb aber die Nutzungsrechte im 
Stifts- und Stadtwald erst durch die Zugehörigkeit zu dem 
Stifte entstanden sind, läfst sich aus den Urkundenauszügen 
Lehmanns 1 ) nicht mit Sicherheit ersehen. 

In dem Dauborner Wald hatte Kurpfalz die hohe und 

die Rummelsdellen. dieser hübel hat in sich den Beyelsreiner born, das ist 
gleich wühl ein hungerborn, und hat auch in sich allerhand eichen-, buchen-, 
aspen-, birken- und haselenholz. solches hie angedeuten alten haus mai'sen 
>ich die Flerfsheimer (b) an, und so sie uf dem haus oder mauern stehen 
und nehm ein (c) pflugseche, soweit er dafselbig werfen kann umb das haus 
herumb und von demselben, soweit woll er sich auch defsen gellind und 
gcwält annehmen, und halt dieses Beyelstein ein blaufufshorst. hält an 
morgen mafsung:'* V x 53 u. V a 101 u. 102. V 2 : a) überall Bey Isteiii, 
b) Flürlsheimer. c) nehmen. J ) Gesch. v. Kaiserslautern. 19, 20, 36, 40, 
54. 74. 120. 



89 



niedere Jagd; ob dies Recht aus dem Wildbann des Königs 
oder erst aus dem Vertrag zwischen Kurfürst Ludwig V. und 
dem Stift vom Jahre 1 5 1 0 J ) erwachsen ist, sei dahingestellt. 

Die in Fig. 2 dargestellte Karte des Dauborner Waldes, 
die nach einem Plane 2 ) aus dem ersten Drittel unseres Jahr- 
hunderts gezeichnet ist, stellt den Bann im Mafsstabe 1 : 25000 
dar. Die Waldnamen der Vorlage sind weggelassen, hingegen 
in die Feldfluren der Deutlichkeit halber Buchstaben eingesetzt. 
Die Zahlen an der Grenze bezeichnen die Nummern der Velman- 
schen Steine, soweit sie aus der Handschrift festzustellen waren. 
Wieweit sie an der Enkenbacher Grenze noch erhalten sind, 
weifs ich nicht. Eiue Klammer um die Zahl deutet eine Un- 
sicherheit der Bestimmung an. Einige Steine der Velmanschen 
Beforchung der Südgrenze des Dauborner Bannes lassen sich 
durch die Nummern der Steine auf dem Katasterblatt S. W. 
II. 19. ausdrücken: 

Velman 9 (10) 12 13 _14 

Katasterblatt 125 123 121 118 115 113/85 
Velmans Wald- und Flurnamen beziehen sich auf folgende 
Teile der Karte Fig. 2: Süsselhalt: westl. Teil von IL B, 
nördl. Teil von II A und Westrand von D. Büttelhalt: 
östl. Teil von II B, E und Nordrand von D. Taubenboruer 
Wiesenthal: L, K und J. Breidenwältlein: III B, 

III C und westl. Teil von H. Da üben borner Heid: III A, 

IV und östl. Teil von H. Ochsen köpf: V. Ochsenthal: 
Nord- und Westrand von V, Südrand vou IV, Ostrand von VI 
und G. Ochsenhalt: VI und Südrand von G. Jungwald: 
LA, L B. I C, südl. Teil von LI A, westl. und südl. Teil von D. 
Rftttge: Kern von I), F und G. Gelberts Wiesenthäl- 
chen: wohl das heutige „Brunnenthal" zwischen F und D. 
Treiffelflur: wohl F. 8 ) 

l ) Widder IV 204. 9 ) Im Besitz des Herrn Ph. Häberle auf dem 
Dauborner Hofe. 8 ) Der Weg vom Daubomer Hof nach Westen durch 
den „ Eckwald", der bei Stein 84 (1 Fig. 2) den Stadtwald trifft, heilst im 
Grundsteuer- Umschreibe -Kataster (Plannummer 2073) .Teuflinker Weg". 



90 




Auf dem Plan des Dauborner Waldes, der Vorlage zu 
Fig. 2, waren folgende Namen eingetragen : Eckwald: IA, 
IB, IC. Grofsenacker: IIA. Breitenauer Kopf : III B 
und IIIC. Sauerthal: IV. Tau[b]enpla[t]z: VI. 

Etiennes geometrischer Plan des Dauborner Hofes vom 
Jahre 1840 enthält folgende Flur- und Waldbezeichuungen : 
Wiesenthaler Halde: II B und nOrdl. Teil von II A. 
Breitenauer Kopf: III B und III C. Am Egerswog: 
III A. Vierzig Morgen: IT. Vordere Wald: IV. Am 
Dreherkopf: V. Am Daubenplatz: VI. Flürchen G. 
Aepfelfeld: F. Dickwald: E. Grofsacker: D. Am 
Eckwald: I A, I B, IC. 

Das Katasterblatt S. VV. I. 19. zeigt folgende Flurnamen : 
Auf dem Grofsacker: D. Aepfelfeld: F. Im Flür- 
chen: G. Auf den vierzig Morgen: H. 



91 



Aus Mitteilungen des Herrn Adjunkten Häberle, aus dem 
Grundsteuer-Umschreib-Kataster und Besitzstandslisten stammen 
folgende Flurnamen : Neuland: IIB. 1 ) Am alten Weiher: L. 
Wäldchen: III A. Birkenschlag: Ostteil von IV. Sauer- 
thal: zwischen IV und V einerseits und G und VI anderer- 
seits. Heidenkopf: K. Die Hofwiesen: J. Brunnen- 
thal: zwischeu D und F. Hinter dem grofsen Acker: II A. 2 ) 

Die Vergleichung der neuen mit den alten Flur- und 
Waldnamen ergibt eine nahezu vollständige Unterbrechung der 
Überlieferung. Die Ursache ist der greuliche dreifsigjährige 
Krieg. Haus, Scheuer und Ställe waren niedergebrannt, 8 ) 
die Hofleute erschlagen oder vertrieben, die Flur verwildert, 
mit Dornen und Bäumen bewachsen, die ganze Kulturarbeit 
seit den Zeiten der Staufer vernichtet Währeud damals der 
Überflufs der Volkskraft sich in der Neurodung rasch und 
wirkungsvoll bethätigte, begann nun ein Fremder, dessen Vor- 
fahren vor hundert Jahren in der Pfalz eine Zufluchtsstätte 
gefuuden hatten, in schwächlicherem und langwierigerem, aber 
trotzdem schliefslich erfolgreichem Ringen die Arbeit von neuem. 
Ein Wallone, Jean Blesi aus Otterberg, erhielt am 26. Nov. 
1670 den wüsten Hof, der ehemals um den 4. Haufen verliehen 
gewesen, von Kurfürst Karl Ludwig in Erbbestand. Auf eigene 

*) Die davorliegende Wiesen (N), die nicht zu dem Dauborner Bann 
gehören, heifen „die neuen Wiesen* ; sie waren ehemals ein Sumpf, der mit 
Aufwand von 4200 fl. von Herrn Häberleins Eltern 1862/63 entwässert und 
in fruchtbare Wiesen umgewandelt wurden. Die Wiesen der Neukircher Mark 
längs HIB heifsen „in den Breitenauer Wiesen". 3 ) Der Waldplan aus dem 
ersten Drittel unseres Jahrhunderts enthielt noch folgende Angaben über die 
Flächeninhalte : 



M Lit. 


ha 


M Lit. 


ha 


M Lit. 


ha 


I A 


6,6918 


II B 


11,0214 


IV 


10,1168 


I B 


4,6604 


III A 


10,2210 


V 


5,2146 


I 0 


13,0168 


III B 


6.5742 


VI 


10,5864 


II A 


13,3314 


III C 


7,3882 


Summe 


98,8230 



Der Flächeninhalt von H betrug 26.0596 ha und von D-f EH-F-j-G-hJ+K-f L 
77,9397 ha, also der ganze Bann = 202,8223 ha. 8 ) In der unmittelbaren 
Nahe des Hofes findet man zuweilen noch Überreste verbrannter Balken. 



92 



Kosten, das Stift lieferte ihm nur das Bauholz, mufste er den 
Hof wieder aufbauen und die Flur von neuem ausroden. Es 
wurde ihm die Rauhweid im Stift- und Stadtwald eingeräumt. 
Wenn Eckerich vorhanden, durfte er 5 seiner auf dem Hof 
erzogenen Schweine dehemfrei in den Dauborner Wald ein- 
schlagen. Auch wurde ihm gestattet, sich nach Anweisung 
des Stiftsforstknechts in diesem Walde zu beholzen. Dafür mufste 
er auf seine Kosten jährlich zu Martini 10 Malter Korn und 
ebensoviel Hafer in guter, dürrer und wohlgesäuberter Frucht, 
Kaufmannsgut, 1 Kappen uud 3 Hühner an den Stiftsschaffner 
zu Lautern liefern und aufsei dem jährlich eine Gaufahrt leisten. 
Wegen der grofsen Kosten des Neubaues sollte er zum eisten 
Male auf Martini 1675 zwei Malter Korn und ebensoviel Hafer 
nebst dem Kappen und den drei Hühnern entrichten und die 
Gaufahrt machen und von da an jährlich die Leistung um 
einen Malter Korn und ebensoviel Hafer bis zu dem obigen 
Betrage steigern. 1 ) 

In dem Verzeichnis der katholischen Pfarrkinder der im 
Oberamt Lautern gelegenen Pfarrkirchen von 1705 werden bei 
der Pfarrei Alsenborn 6 katholische Einwohner zu Daubenborn 
aufgezählt. 2 ) Diese Angabe ist auffallend, da sämtliche Familien 
protestantisch sind und waren. 

Um diese Zeit wohl wurde das Hofgut zwischen den 
Familien Bläsi und Baquet geteilt. Die Steigerung der Arbeits- 
kräfte gestattete eine gröfsere Ausdehnung der Flur; es wurden 
nicht nur alle von Velman angegebenen Flächen unter den 
Pflug genommen, sondern auch die Waldgrenzen auf allen 
Seiten zurückgedrängt, namentlich die Felder „auf den vierzig 
Morgen" auf dem Breitenauer Kopf und in der Daubenborner 
Heide ausgerodet und damit ein ausgezeichneter Ackerboden 
urbar gemacht. 

Aus dem Transfix 3 ) vom 19. Dezember 1748 geht hervor, 
dafs damals Abraham Rosset und seine Frau Anna Catharina 

*) 74. 2 ) P. Georg Leo, Annalen des Franciscaner Klosters zu Kaisers- 
lautern, 484. Hof- u. Staatsbibl. München. Deutsche Handschr. nr.5042. *) 75. 



9ä 



und Johannes Heberle und seine Frau Maria Angelina von 
Maria Elisabeth und Johann Baquet, den Enkeln des verstorbenen 
Lambert Baquet, das halbe Erbbestandsgut des Dauborner Hofes, 
das den Enkeln zu 1200 fl. angesehlagen worden, gekauft haben. 

Bei der Versteigerung der französischen Nationalgüter zu 
Mainz im Anfange des Jahrhunderts erstand ein gewisser Weber 
auf dem Elschbacher Hof die Erbpacht des Dauborner Hofes. 
Von dessen Nachkommen erwarben die Besitzer des Dauborner 
Hofes im Anfang der siebziger Jahre die Erbpacht für 2800 JC, 
die damit erlosch. 

Mit dem Erbbestandsgut war die Berechtigung auf Ban- 
und Brennholz und W eide in dem Dauborner Wald verbunden. 
Das Eigentum dieses Waldes kauften die Hofbesitzer am 25. Juli 
1 827 für 9795 fl. vom Staate x ) und schufen aus dem Walde, den 
Ödungen, einigen Wiesen und Äckern, dem Forsthaus, dem 
Hirtenhaus, dem Wasserbehälter am Hofe und deu Wegen ein 
reichlich 108 ha grofses Allmende. Die Erbbestandsgttter wurden 
laut Akt vom 13. Mai 1839 in vier reichlich 24 ha grofse Viertel 
zerlegt, deren Besitzer Georg Häberle, Johann Bläse, Peter 
Roset und Theobald Bläse waren. Die Vermessung geschah im 
Oktober 1840 durch den hierzu bevollmächtigten Bezirksfeld- 
messer Etienne. 

Zu dem Dauborner Hof gehört jetzt das Recht auf Raff-, 
Lese-, Stock-, Ast- und Reisigholz in den Schlägen bis zu 
8 cm Dicke und auf Rauhweide ohne Gegenreichnis in dem 
staatlichen Stiftswald der Steuergemeinde Kaiserslautern, ebenso 
wie die Stadt Kaiserslautern, nach ArrSte vom 21. Germinal 
Jahr 8, 2 ) ferner das Recht auf Rauhweide in dem Gemeinde- 
wald zu Kaiserslautern. 

Nachdem die Pfalz wieder an Bayern gekommen war, 
wurde der Anspruch der Besitzer des Dauborner Hofes auf 
Gabholz aus dem Stadtwald bestlitten. In einer Zuschrift 
der k. Bezirksverwaltuug an das k. Bürgermeistereiamt zu 

x ) Damals wurde wohl der Waldplan gezeiohnet, der als Vorlage für 
Fig. 2 diente. 2 ) 1800 April 11. 



94 



Alsenborn, d. d. Kaiserslautern 1818 Januar 2., wurde diese 
Forderung solange zurückgewiesen, bis die Antragsteller den 
Nachweis föhreu, dafs sie früher gleich den Einwohnern der 
Stadt die geforderten Hölzer bezogen haben, ein solches Recht 
könne aber mit einer etwaigen Begünstigung von Seiten der 
Stadtförster zu Raff- und Leseholz, was früherhin durchaus 
nicht in Anschlag gebracht worden sei, nicht begründet 
werden. Es kam darüber zu einem Rechtsstreit, den die 
Hofleute gewannen. Sie erhalten jetzt, so oft ihr Buchstabe 
an der Reihe ist, wie die Bürger Kaiserslauterns aus dem 
Stifts- und dem Stadtwald ihre 4 m 8 mindestens 7 cm 
dickes Gabholz. Der Hof ist jetzt auch wie die Einwohner 
Enkenbachs im dortigen Gemeindewald berechtigt und erhält 
jährlich von daher 2 m 8 Stockholz, 25 Wellen und 1 Loos 
Streuwerk. 

Der Dauborner Wald, der nicht unter staatlicher Auf- 
sicht steht, wird jetzt nach den Ratschlägen eines erfahrenen 
Forstmannes vou den Hofbesitzern, die auch dort das Jagd- 
recht ausüben, selbst bewirtschaftet. Die Feldjagd hingegen hat 
die Gemeinde Enkenbach, zu der jetzt der Hof gehört, den 
Hofbesitzern um 80 JC jährlich verpachtet. 

Nachdem am 1. Juni 1840 Peter Schmitt das eine Viertel 
des Hofes von Peter Rossets Erben für 15050 fl. ersteigt hat, 
gehören jetzt zwei Anteile des Hofes noch der Familie Bläse, 
der dritte der Familie Häberle und der vierte der Familie Schmitt. 
Die vier Besitzer, die im besten Einvernehmen miteinander leben, 
kaufen die Rohstoffe gemeinsam ein und haben die gröfseren 
landwirtschaftlichen Maschinen gemeinschaftlich. Jedes Jahr 
wird ein Feldweg besteint, so dafs bereits die meisten Wege 
in trefflichem Zustande sind. Um auch im Tode sich nicht 
von der heimischen Scholle zu trennen, wurde 1894 ein gemein- 
schaftlicher Friedhof angelegt, zu dem ein Sohn des Hofes, 
Herr Cigarrenfabrikant Karl Schmitt, ein künstlerisch ausgeführtes 
schmiedeisernes Thor und eiu anderer Sprofs des Hofes, Herr 
D. Häberle, Vorsteher der Caiculatur des k. Gouvernements 



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zu Dar-es-Saläm eiue Glocke mit der Bitte stifteten, dereinst 
dort zur letzten Ruhe bestattet zu werden. 1 ) 

Den Viertelhof ohne Vieh und Inventar schlagen jetzt die 
Eltern dem zur Bewirtschaftung geeigneten Sohne gewöhnlich 
zu 40000 JC. au; es dürfte daher der Gesamtwert des Hofes 
ohne Vieh und Inventar auf mindestens 200000 M. abzuschätzen 
sein. Diese grofse Wertsteigerung, eiu schönes Beispiel für 
die wirtschaftliche Befähigung und Spannkraft der Pfälzer, ist 
der von 1670 bis zur Gegenwart genommene ansehuliche lutegral- 
wert der kleinen unscheinbaren Arbeitsdifferentiale, die acht 
Generationen bei der fleifsigen und geschickten Bewirtschaftung 
des Hofes stetig geleistet haben. 

Die Breidenborner. 

Die Besitzer der neuerbauten Burg nannten sich nach 
ihr von Breidenborn. Baldemar von Breidenborn schenkte vor 
1218 dem Kloster Otterberg die Mühle zu Sambach. 2 ) Ob er 
der Erbauer oder dessen Sohn oder Enkel war, weifs man nicht. 
Baldemars Geschlecht stammte anscheinend aus der Wormser 
Gegend; denn nach seinem Tode machen seine Verwandten, 
1227 Friedrich von Abenheim mit seinem Sohne Hertwich und 
1229 Emercho von Worms gen. zum Maul bäum und seine Frau 
Antonia, Erbansprüche an die Mühle geltend. 8 ) Lehmann 4 ) 
hält Baldemar für identisch mit Baldemar von Bilstein 6 ) und 
für einen Bruder Merbodos von Bilenstein des jungen, der in 
derselben Urkunde als Zeuge erwähnt wird. Die Ideutität 
beider ist wohl zuzugeben, aber nicht die Folgerung, dafs 
Baldemar ein Glied des Bilensteiner Geschlechts war, iu das 
er sich nur schwer einfügen läfst. Er kann auch als Gemeiner 
oder als Bnrgmann zu Bilenstein in der Urkunde nach dieser 

*) Bei meinem Besuche auf dem Hofe überraschte mich die An- 
wesenheit eines Negers, des Dieners des gerade beurlaubten Herrn Häberle, 
und die reiche Ausschmückung der Zimmer mit überseeischen Gegenständen. 
So werden auch vor 700 Jahren die Rütime des alten Schlosses am Breiden- 
burnen mit Erinnerungen aus Italien und dem Morgenlande angefüllt ge- 
wesen sein. 2 ) 2. ») 2, 3, 4. *) Burgen V 37. 6 ) 1. 



s 

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96 



Veste benannt worden sein. Die Bilensteiner besafsen die 
Vogtei, das Patronatsrecht und Güter zu Sambach. Das Patrouats- 
recht und ein Teil der Güter kamen durch Vermächtnisse 
namentlich des Wonnser Dompropstes Ulrich an das Kloster 
Otterberg. Die Mühle zu Sambach aber darf nach der Urkunde 
nr. 197 des Otterberger Urkundenbuches l ) nicht zu den ehe- 
maligen Besitzungen der Bilensteiner gerechnet werden. 

Tn dem handschriftlichen Nachlafs von August Heintz 2 ) 
findet sich die leider etwas entstellte Nachricht, dafs „1230 
Merbod, ein Sohn Baldemars von Breideuborn, mit Frau, Mutter 
und Kindern zu Gunsten des Klosters Stürzelbronn auf sein 
Allod Stofstein (?) verzichtet habe,, und dafs sich darnach 
folgende Verwandtschaft ergebe: 

Baldemar de Breitenborn 
1230 t 
uxor: Agnes 

Merbod 1230; Friederich; Jutta; Gertrud". 

Da Heintz als Quelle lediglich „Stürzel brunner Urkunden" 
angibt, so war ein Zurückgreifen auf seine Vorlage nicht möglich.') 

Zwischen der Gründung der Burg Kaiserslautern und dem 
Aussterben der Breidenboruer liegt etwa ein Dutzend Menschen- 
alter. Aus der 1., 2., 5., 7. und 8. Generation ist kein Glied 
bekannt. 4 ) Das Fehlen der 7. und 8. Generation, eine Lücke, 
die auch bei anderen Geschlechtern Kaiserslauterns auftritt, 
hängt mit der spärlichen Veröffentlichung der Urkunden des 
14. Jahrhunderts für das hier in Frage kommende Gebiet zu- 

*) Diese undatierte Urkunde ist nicht, wie Frey und Rcraling und 
auch Lehmann annehmen, 1275, sondern erheblich früher ausgestellt worden. 
a ) Kreisarchiv zu Speier. 8 ) Im allgemeinen Reichsarchiv zu München, im 
Haus- und Staatsarchiv zu Darmstadt und im Bezirksarchiv zu Strafsburg 
wird die Urkunde nicht aufbewahrt. Der auf der Strafsburger Bibliothek 
hinterlegte Stürzelbronner Codex, den 1817 Frey und Remling herausgeben 
wollten, ist 1870 verbrannt. Vgl. J. Mayerhofen Mitt. d. histor. Vereins 
d. Pfalz XIX 176. 4 ) Der fadenförmige Bau des Geschlechts im 13. Jahr- 
hundert ist, abgesehen von dem Mangel an erschlossenen Quellen, zum Teil 
durch Namenwechsel zu erklären. Diese liefsen sich aber nur an der Hand 
eines pfalzischen Urkundenbuches mit gutem Register feststellen. 



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Y 

r 



i. Die letzten vier Generationen des allmählich aus- 
sterbenden Geschlechtes vermag man leidlich zu überblicken, 
nur bereiten in den zwanziger und dreifsiger Jahren des 15. 
Jahrhunderts die verschiedenen Johann erhebliche Schwierig- 
keiten. Einer davon nennt sich in seinen eigenen Briefen stets 
Johann von Breidenborn, seine Zeitgenossen aber bezeichnen 
ihn als Henne Breidenborn. 1 ) Vor allen sind die Vettern 
Johann und Henne in den Lehenbriefen vom 25. Febr. 1432 
und 17. Okt. 1438 und der Henne in der Urkunde vom 21. Dez. 
1439 störend. 2 ) Ob ich in der Einordnung der Genannten 
überall das Rechte getroffen habe, ist fraglich. Ob Junker 
Hans Breidenborn von Obernburg 3 ) mit Henne Breidenborn 
identisch ist, sei dahingestellt. 

Die nachfolgende Liste 4 ) gibt eine Übersicht über die 
einzelnen Glieder des Breidenborner Geschlechts. 




s 



' 'S 



9. 



Name. 



3. Baldemar 

4. Merbodo 
Friederich 
Jutta 
Gertrud 
Merbodo 
Johann 
Philipp 
Else 

Johann (Hanne) 
Simon 

* • i 

Demud 
Agnes 




Vermut- 
liches 
Todesjahr 



v. 1229 



Zeitraum 




1388 
1413 

1431 
1421 

v. 1437 



1279-1305 

1372 
1303-1392 

1411 
1405-1430 
1405-1417 



1439 



Dauer 



30 



2« 



Mittel 



1250 



1293 



29 i 1384 



25 
12 



1419 
1410 



a> — 
*Ö -= 
c es 

i- 03 



11 
11 

4 



Quellen 



1. 3. S. 90 
5-7. S. 96 

S. 96 

9-12. 
13. 17. 
13-16. 18-24. 
29. [41. 
25». 26. 30-39. 
25. 27.28. 31. 
33. 51. 55. 58. 
40. [59. 
42. 



l ) 32, 34, 35, 30, 38. 2 ) 39, 41, 43. 3 ) 70. *) Die 4. Spalte gibt 
Zeitraum an, aus dem Urkunden der in der 2. Spalte genannten Per- 
vorliegen, die 5. Spalte die Dauer dieses Zeitraumes, die 0. das 
imetische Mittel aus sämtlichen Urktindmtjahren. die. 7. die Anzahl der 
; berücksichtigten Urkunden und die 8. die Nummern der Urkunden 
lanhang. 

XXII. 7 



* . Hl 



•vj.; 



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98 



c 




Vermut- 








1« 




i 


Name. 


liches 


Zeitraum 


Dauer 


Mittel 


und 

izali 


Quellen 


CD 




Todesjahr 








V — 




11. 


Johann (Hennef) 


1440 


1422-1439 


17 


1433 


4 


33. 39. 41. 43. 
















44.46. 49. 61. 




Karl 


1472 


1441-1471 


30 


1457 


20 


44-52. 54. 56. 
















56*. 57-64. 




Henne 




1441-1464 


13 


1446 


4 


44-46. 51. 




Katherine 












77. 


12. 


Jörg 


1479 


1473-1476 


3 


1475 




65-66. 70. 72. 



Für die vier letzten Geschlechtsfolgen läfst sich folgender 
Stammbaum aufstellen, der sich dem vorliegenden Urkunden- 
stofF gut ausclimiegt, immerhin doch in einigen Punkten nocii 
unsicher ist. 

Philipp 



Johann Simon Demud 

O Else v. Schwarzenberg O Heinrich Mauchenheimer 

Johann Karl Henne 

O Eva v. Ritenhofen 

Jörg 

Der Stammbaum enthüllt ebenso wie die kurzen Lebens- 
dauern der vorstehenden Liste die körperliche Entartung des 
Geschlechts. Die Erstgeburten sterben ohne Nachkommenschaft ; 
der Stamm ist gipfeltrocken. Die Ursache des Aussterbens ist 
in den Heiraten Simons und seines Sohnes Karl mit Erbtöchtern 
zu suchen. Erbtöchter entstammen in der Regel Geschlechtern, 
deren übrigen Glieder infolge irgend einer krankhaften Anlage 
weggestorben sind, und sie übertragen diese verhängnisvollen 
Übel auf die Familien, in die sie hineinheiraten. Mit der reichen 
Erbin zieht der Tod ins Haus. 

Aus dem ganzen Geschlecht sind nur zwei Männer be- 
achtenswert: Philipp und Karl. Philipp war zu der Zeit, als 
Kaiserslautern als Reichspfandschaft an Kurpfalz kam, dort 
Burgmann des Reiches. *) Da Kaiserslautern der wirtschaftliche 
Mittel- und S chwerpunkt seines ganzen Besitzes war, mufste 

*) 13. 



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i)9 



Philipp sich eng an den Kurfürsten anschliefsen ; ein kluges Ver- 
halten, das ihm und seinen Nachkommen zu erheblichen Vorteil 
gereichte. Doch war er bemüht, Lehen von den benachbarten 
Grafen zu Veldenz uud Spanheim zu erwerben; so wird er 
1378 gegen ein geringes Entgeld des Grafen Heinrich zu Veldenz 
lediger Burgmanu zu Lichtenberg. 1 ) Der niedere Adel kam 
im 14. Jahrhundert, indem er gegen guten Sold Kriegsdienste 
suchte und fand, zu Geld. Dies verwendete er zu Geldgeschäften, 
deren letztes Ziel die Erwerbung einer Rente, eines Lehens 
oder Burganteiles war. Ritter und Edelknechte waren damals 
häufig die Geldleute der Grafen. So lieh Philipp dem Grafen 
Eberhard zu Zweibrücken 160 rhein. Gulden und erhielt dafür 
deu Bullangswog im Stampf als Satzung; 1381 löste Graf 
Heinrich zu Spanheim das Pfand ein. 2 ) Zehn Jahre später 
besafs Philipp als Unterpfand einen Teil der Herrschaft Nannen- 
stein, den ihm Graf Johann zu Spanheim für eine Summe 
unbekannter Höhe versetzt hatte 8 ) und wohl später teilweise 
als Burglehen dauernd überliefs. 4 ) Philipp erfreute sich eines 
bedeutenden Besitzes und eines grofsen Ansehens. 6 ) Seit dem 
Jahre 1390 führte er den Titel Ritter; er ist der letzte Breiden- 
borner, der diese Würde erwarb, die seit der Mitte des 14. 
Jahrhunderts im allgemeinen nur wenig erstrebt wurde. Es 
darf wohl daraus geschlossen werden, dafs er mit kriegerischer 
Tüchtigkeit ein klein wenig Eitelkeit verband. 

Karl von Breidenborn vereinigte den ganzen Besitz des 
Geschlechts in seiner Hand, den Breidenborner Hof, die Kaisers- 
lauterner, 6 ) das Nannensteiner 7 ) und das Lichtenberger 8 ) Burg- 
lehen, das Wartenberger, 9 ) das Speierer 10 ) und Hornbacher n ) 
Lehen, und seine Frau Eva von Ritenhofen brachte ihm noch 
das Zweibrücker Lehen seines Schwiegervaters zu. 12 ) Mit 
diesem beträchtlichen Besitz verband er Tüchtigkeit im Waffen- 
beruf und der Verwaltung. Bei der Ritterschaft stand er 
daher in gutem Ansehen; die einflufsreichen und mächtigen 

*) 14. 8 ) 16. 8 ) 21. *) 22, 23. *) 16-19. B ) 48, 49. 7 ) 44. 8 ) 45. 
») 50. 10 ) 62. ll ) 71. M ) 61. 

7* 



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100 



Gemeiner des Schlosses Wartenberg wählten ihn und Werner 
Horneck von Heppenheim am 29. Februar 1456 auf zwei Jahre 
zum Baumeister. l ) Am 23. April 1458 wird er kurmainzischer 
Amtmann zu Dannenfels. 2 ) Die Kriege des K urfürsten Friedrichs I. 
mit Ludwig dem Schwarzen, den Grafen von Leiningen und 
seinen sonstigen Gegnern brachten Karl wegen seiner Lehen- 
pflichten in eine schwierige Lage. Leider fehlt jede unmittel- 
bare Nachricht, wie er sich aus diesem Widerstreit der An- 
forderungen herausgewuuden hat. Wenn auch Ludwig der 
Schwarze ihn 1466 als Träger seiner Frau belehnte, so ist 
doch hinreichend bezeugt, dafs Karl, wie es auch bei seinen 
gauzen Lehenverhältnissen nicht anders möglich war, auf Seiten 
Friedrichs kämpfte und wohl dadurch einigen Schaden an seinen 
übrigen Lehen erlitt, den ihm aber der Kurfürst auf andere 
Weise ersetzte. 8 ) Tin Dienste Friedrichs wurde er mit einer 
Schar tapferer Pfälzer am 30. April 1460 in der Nähe von 
Weinsberg von Graf Ulrich von Würtemberg gefangen ge- 
nommen. 4 ) Auch an der Belagerung von Wachenheim a. d. H. 
im Juni 1471 nahm er teil. 6 ) Wegen seiner treuen Dienste 
und seines Ansehens machte ihn der Kurfürst zum Amtmann 
in Kaiserslautern, und Karl scheint diese Stelle bis zu seinem 
Tode bekleidet zu haben.«) 

Besitz der Breidenborner. 

Der Besitz lag ungewöhnlich dicht bei einander und mit 
geringen Ausnahmen in der Nähe Kaiserslauterns. Es waren 
mithin zur Überführung der einzelnen Erträge nach dieser Stadt 
nur kurze Fahrten erforderlich. Aus wirtschaftlichen Gründen 
ist also Kaiserslautern als der Hauptwohnsitz der Breidenborner 
anzusehen, ein Umstand, der das halb städtische Wesen des 
Geschlechts gut erklärt. Bemerkenswert ist ihr Mangel an 
eigenen Leuten, solche hatten sie nur zu Otterbach und Sam- 
bach und wohl auch zu Münchweiler, und ihr Mangel an 
Weingefällen und Weinbergen, den sie aber sicher nicht durch 

') 54. 2 ) 56a. 8) 48, 49. 72. *) 57. 5 J 64. °) 00, 62, 68, 64. 



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101 



Wassertrinken gedeckt haben, da dies im Mittelalter als Strafe 
galt. Das Wirtschaftsleben der Familie war ein erfreuliches; 
es zeigt einen stetigen Verraögensfortschritt, der zum Teil aber 
auch durch das allmähliche Aussterben des Geschlechts seiue 
traurige Erklärung findet. Bei der Bewertung des Besitzes 
ist jedoch zu beachten, dafs nur die Roh- nicht die Reinerträge 
bekannt sind. Da die Bestände der Urkundentruhen der Breiden- 
boruer zerstreut oder zerstört sind, so ist man besser über 
ihren Lehen-, als über ihren Eigenbesitz unterrichtet. Es mögen 
auf den ersten Blick die Einnahmen der Breidenborner aus 
ihren Lehen sehr beträchtlich erscheinen. Wenn man jedoch 
berücksichtigt, dafs hiervon eine Reihe Unkosten für Pferde, 
Knechte, Bewaffnung, Verpflegung, standesgemäfsen Aufwand ab- 
zuziehen und bei manchen Lehengrundstücken nur die Zinsen und 
Pachten, die die Bebauer entrichteten, in Anschlag zu bringen 
sind, so kommt man zu einer erheblich niedrigeren Schätzung. 

Eigengüter. 

Da für Burg und Bann Breidenborn kein Lehenverhältnis 
nachweisbar ist und auch ein Teil davon durch Heirat vorüber- 
gehend an eine andere Familie übergegangen ist, so darf dieser 
Besitz als Eigengut angesprochen werden. Umfang, Wert und 
Geschichte dieses Gutes ist bereits oben weitläufig behandelt 
worden. Von den sonstigen ehemaligen Eigengütern der Breiden- 
borner kennt man nur die mit 4 Pfund Wormser Währung 
belastete Mühle zu Sambach, die Baldemar vor 1218 dem 
Kloster Otterberg schenkte 1 ) und das Allod zu Stofstein, auf 
das Baldemars Hinterbliebenen 1230 zu Gunsten des Klosters 
Stürzelbronn verzichteten. 2 ) Die Breidenborner bedurften Burgen 
als Stützpunkte bei Fehden. Die Vesten, auf denen sie als 
Burgraanuen salsen, waren dazu nur in gewissen Fällen geeignet. 
Auch von Breidenborn konnte wegen der Nähe Kaiserslauterns 
kein freier Gebrauch gemacht werden, ebensowenig von Bilen- 
stein, falls die Breidenborner überhaupt je dort Gemeiner waren. 8 ) 
Es ist zu vermuten, dafs sie im 14. Jahrhundert zu den Ge- 

4 ) 2, 3, 4. 8 ) S. 96. ») 1. S. 95. 



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]02 



meinern Wilensteins gehörten, und die Horneck von Weinheim 
nicht nur ein Kaiserslautern er Burglehen, sondern auch den 
Anteil an dieser Burg von ihnen erbten. 1 ) Sicher waren die 
Breidenborner um die Mitte des 15. Jahrhunderts Gemeiner 
zu Wartenberg. 2 ) 

Lehen. 

l. Kaiserslauterner Burglehen. Ritter Merbodo von 
Breidenborn wird 1305 als des Königs Burgmann zu Lautern 
erwähnt. 8 ) Der ältere Merbodo kommt 1253 und 1260 in 
Zeugenreihen vor, aus denen gefolgert werden kann, dafs er 
Reichsburgmaun zu Kaiserslautern war. 4 ) Aus der ganzen 
Anlage der Breidenborner Burg und Roduug darf aber ge- 
schlossen werden, dafs bereits Baldemar von Breidenborn und 
wohl schon sein Vater, wenn nicht sein Grofsvater, Reichsdienst- 
mannen oder doch Burgmannen zu Kaiserslautern waren. 1372 
besafsen die Breidenborner zwei Reichsburglehen. Das eine 
kam 1388 an Johann von Breidenborns Schwager, Johaun 
Horneck von Weinheim; es bestand wohl aus dem Burglehen 
(ein Haus an der Burg, jährlich 8 Pfund im Kübelberger 
Gericht, nebst Fischerei, Jägerei und Holzhauen), das 1466 
in dem Lehenbrief Bechtold Horuecks vorkommt 6 ) Das andere 
war wohl das kleine Burglehen (6 Pfund Heller in dem Weiler- 
bacher Amte, der Berg „am Birgarten" und das Gefilde dort), 
das Karl von Breidenborn am 1. Dez. 1453 empfiug. 6 ) In 
ein drittes Burglehen, das ursprünglich den Hoheneckern 
gehörte, wurde 1406 Henne vou Breidenborn in Gemeinschaft 
zu Jacob v. Eppelsheim gen. Gauersheim gesetzt. Es bestand 
aus 27« Pfund Heller zu Weilerbach, einem Acker bei Läutern 
auf dem Wege nach Morlautern und 6 Pfund Heller auf dem 
Kübelberger Amte und fiel wohl nach Heunes Tode heim. 7 ) 
Ein viertes sehr ansehnliches Burglehen erwarb Simon von 

l ) 17. 2 ) 54. ») 12. <) 5, 7. *) 17. Vielleicht war auch das hier 
erwähnte Erblehen (die Forsthube zu Lautern, darin Äcker, Wiesen. Dehem, 
Wöge und Holzhauen) ein alter Breidenborner Besitz. Über „Forsthube" 
vgl. K. Lamprecht, Deutsch. Wirtschafteleben l x 496. 6 ) 49. 7 ) 2b\ 



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103 



Breidenborn durch seine Heirat mit Else von Schwarzenberg. *) 
Es bestand aus Häusern, Scheuern und Garten in der Burg, 
2 Plätzchen Garten in dem Bruch, 1 Garten „unten", 1 Garten 
bei der Metzlerpforte, Äckern in demselbeu Flur, ausgenommen 
das Stück bei letzterem Garten, V» an den Besthäuptern aus 
dem Reichsland, der Forsthuben zu Weilerbach und zu Lautern, 
dem Futterhafer in dem Kirchspiel Weilerbach, 5 Pfund Heller 
und dem Eleplmhl. 2 ) Am 4. April 1427 empfing Frank von 
Nackenheim, wohl als Träger für Simons minderjährigen Kinder, 
das 2. und 4. Bieidenborner Hurglehen. 3 ) Beide erheblich 
gebesserte Bnrglehen fielen mit dem Tode Jörgs von Breiden- 
born, des letzten seines Stammes, der Kurpfalz heim und kamen 
dann, wohl 147 9. zum gröi'sten Teile an Hans von Ibersheim. 4 ) 
Das Burghaus an dem Zwingerbrunnen, das durch Wechsel an 
die Pfalz gekommen, erhielt jedoch zunächst der Landschreiber 
Hans Odenwald auf Lebenszeit und nach dessen Tode 1485 eben- 
falls Hans von Flörsheim. 5 ) Der Lehenrevers Beehtolds von 
Flörsheim vom 15. Januar 1540 enthält eine ausführliche Be- 
schreibung der Lehenstücke: Wohnhäuser, vom Marstall der 
Burg bis an das Zwingerbornthor, mit Scheuer, Gärten und 
Zubehör, ein Garten in der Burg beim Veldenzer Hause, 
83 1 /« Morgen Acker in der Kaiserslauterner Flur, ein 3 Morgen 
grofser Garten an der Gaupforte, Morgen Garten vor der 
Metzelpforte, 1 Morgen Garten vor der Burgpforte, 2 Plätze 
Garten in dem Bruch, l Garten „darunter naher Mühlen zu", 
Ys an den Besthäuptern aus dem Reichsland, die Forsthube zu 
Weilerbach und Lautern, der Futterhafer im Kirchspiel Weiler- 
bach, 5 Pfund Heller und der Ellerpfuhl, 2 1 /2 Pfund zu Weiler- 
bach. 7 l /2 Pfund Heller zu Stein wenden, dazu Fischerei. Jägerei, 
Holzhauerei, Freiheiten. Rechte und Zugehörungen. 0 ) Eine 
Vergleichung mit den Lehenbriefen von 1453 7 ) zeigt, dais Kur- 

] ) 48. 2) Hierin sind vielleicht Teile des alten Montforter Lehens 
enthalten, mit dorn ursprünglich Eberhard von Lautern belehnt war. Über 
„Futterhafer" vd. U. L. v. Maurer. Frohnhm'e III 805. 3 ) 49. 4 ) 05. 00. 
5 ) 70, 72. G ) Tl. ') 4H. 49. 



M>4 



fürst Friedrich dem Karl von Breidenborn die Kaiserslauterner 
Barglehen erheblich aufgebessert hat. 1 ) 

2. Bilensteiner Lehen. Merbod von Breidenborn gab 
Merbod von Bilenstein die Güter zu Messersehwanden zurück, 
die er von ihm zu Lehen getragen hatte. Der Bilensteiner 
vertauschte sie gegen die Güter des Klosters Otterberg zu 
Neukircheu und 13 Pfund Heller und reichte beides dem Breiden- 
borner vor dem 17. März 1285 zu Lehen. 2 ) Dieser Wechsel des 
Lehengegenstandes war für den Belieherien von erheblichem 
Vorteil, da hierdurch seine Besitzungen dichter zusammengelegt 
wurden. Weitere Nachrichteu über das Lehen liegen nicht 
vor; vielleicht ist es identisch mit dem Wartenberger Lehen 
(s. u.) oder dem freiadligen Gute, das 1788 die Grafen von 
Sickingen besafsen, und das vermutlich 1548 den Flersheimern 
gehörte, die es um 14 Malter Korn verliehen hatten. 8 ) 

3. Wartenberger Lehen. Johann Kolb von Warteu- 
berg belehnte 1453 Karl von Breidenborn mit dem Bezirk 
Ockersborn (Egersborn). dem Plofs und der Bach bis an die 
Eselspforte gegenüber dem Brand mit Äckern, Wiesen, Wögen, 
Wasser, Weiden, Wäldern und Feldern. Es war dieses Lehen, 
das an den Breidenborner Bann angrenzte, und zu dem viel- 
leicht auch der Breidenauer Wog ganz oder teilweise gehörte, 
für die Breidenborner von dem gröfsten wirtschaftlichen Werte, 
und es ist wohl gewils, dafs dies Lehensverhältnis, das ebenso 
wie das vorige wegen der Heerschildfrage bemerkenswert, 
spätestens im Anfang des 13. Jahrhunderts entstanden ist. 

*) Aloys Meister behauptet in seiner Dissertation „Die Hohenstaufen 
im Elsafs", 98: „Eine Verleihung von Grundbesitz ist, wenn sie überhaupt 
unter dem Titel eines Burglehens vorgekommen, nur eine Ausnahme. Die 
Burglehen bestanden vielmehr — und für die schwäbisch-elsal'sischen Burgen 
ist mir keine Ausnahme bekannt — in Hohheitsrechten und den damit ver- 
bundenen Geldeinnahmen, wie Weinzöllen, Gerichtsgefallen und am aller- 
hilufiosten in dem sogen- .Judenregal". Zu Kaiserslautern aber war die 
Ausnahme Regel. 3 ) 10. 8 ) Widder IV 232. Beachte auf dem Kataster- 
blatt N. W. 1. 19. die Flurnamen „.Sickingische Wiesen" und „Breit wiesen* 
östl. von Neukirchen und auf S. W. 1. 19. den Flurnamen „Am Frohnacker* 
Ostl. vom Fiechbacher Wege. 



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105 

Leider liegt nur ein dürftiger Auszag aus einer Lehenurkunde 
vor. 1 ) Der Lehengegenstand war bereits 1600 im Besitz des 
Spitals zu Kaiserslautern, der Breidenauer Wog aber gehörte 
damals der Stadt. 2 ) 

4. Lichtenberger Burglehen. Am 15. Januar 1378 
gewann Graf Heinrich zu Veldenz für 60 Pfund Heller Lichten- 
berger Währung Philipp von Breidenborn zu einem ledigen 
Burgmann auf der Veste Lichtenberg. 8 ) Es war dies ein An- 
weisnngslehen. 4 ) Der Graf zahlte das Geld nicht aus, sondern 
wies dem Philipp eine jährliche Reute im Betrage von 10 % 
desselben auf das Amt Kusel an. Das Lehen kam am 25. Februar 
1432 nach dem Tode Johann Bredenborns an dessen Vetter 
Henne. 6 ) Der letzte Lehenrevers ist vom 19. April 1446. 
Über die weitere Geschichte des Lehens ist nichts bekannt. 6 ) 

5. Nannensteiner Burglehen. Die Erwerbung dieses 
Lehens ist nicht ganz klar. Graf Johann zu Spanheim der Alte 
hatte vor dem 3. März 1391 einen Teil der Herrschaft Nannen- 
stein dem Ritter Philipp von Breidenborn versetzt. 7 ) Letzterer 
quittierte am 9. Juni 1392 über die teilweise Bezahlung 
eines Burglehens zu Nannenstein. 8 ) Sein Sohn Johann empfing 
am 12. April 1414 als Burglehen, das halb von der Grafschaft 
Spanheim und halb von der Grafschaft Zweibrücken herrührte 9 ): 
1 Fuder Wein, 20 Malter Koru, 2 Pfund Heller, die Hofstatt 
an der „swinden porte" und das Gefilde bei der Hofstatt den 
Berg hinunter bis an den Weg. 10 ) Da Philipp für das 1392 

*) Herr Archivar K. Morneweg hatte die grofse Güte, die 128 Warten- 
lerger Urkunden durchzusehen, leider ohne Ergebnis, die zum Wartenberg- 
Rothischen Special -Fideicommifs des Hauses Erbach gehören und in der 
graflichen Rentkammer zu Erbach (Odenwald) aufbewahrt werden. Es war 
mir bis jetzt nicht möglich festzustellen, ob unter den Wartenberger Ur- 
kunden und Akten auf der fürstl. wiedischen Rentkammer zu Neuwied sich 
Ureideuborner Sachen befinden. *) 7.H. 3 ) 14. *) K. Lamprecht, Deutsche 
Wirtschaftsleben Ij 884. 8 ) 39. Diese Urkunde bereitet genealogische 
Schwierigkeiten, die wegfallen, wenn man annimmt, dafs der Schreiber der 
Urkunde heide Vornamen vertauscht hat. •) Lehen reverse : 14,39,45,47. 
7 ) 21. 8 ) 22. 9 ) Dieses Verhältnis ist durch die Urkunde vom 25. April 
1362 bedingt. G. A. Bachmaim, Über Archive, 277 nr. 11. 10 ) 30. 



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106 



erhaltene Geld das Nannensteiner Bargleben nicht aufgetragen 
haben k'ann, so ist wohl anzunehmen, dafs ihm damals ein Teil 
der Pfandsumme zurückgezahlt und für den Rest ein Teil der 
Satzung erblich als Burglehen übertragen wurde. *) Der letzte 
Leheubrief ist vom 30. März 1454. Die Lehennachfolger der 
Breidenboruer sind mir unbekannt. 2 ) 

6. Speierer Leheu. Es bestand aus den Dörfern Otter- 
bach und Sambach und dem Burggestell des Berges, genannt 
Sterrenberg, dazu Gericht, Bann, Manu, Leute, Huben, Ge- 
scheid, 8 ) Weide, Weidgang, Zehnten, Walder, Felder, Äcker, 
Wiesen, Wöge, Gülten, Zinsen, Nutzen und Gefälle. Dieses 
anscheiuend aufgetragene bedeutende Lehen war wohl früher 
im Besitze Eberhards von Lautern. 4 ) Von seinen Nachkommen, 
den Montfort, kam dies Weiberlehen teils an das Prämonstra- 
tenserkloster zu Lautern, teils an die von Schwarzenberg gen. 
von Montfort. Adolf, Erzbischof zu Mainz und Vormund des 
Bistums Speier, übertrug am 25. Juni 1385 nach dem Tode des 
Hans von Schwarzenberg das Lehen dessen Witwe Else, der 
Tochter des Johann Schilling. 8 ) Nach ihrem Tode empfing 
es am 6. Oktober 1407 ihr Schwiegersohn, der Edelknecht 
Simon von Breidenboin 8 ) Es war dieses Lehen für die Breiden- 
borner besonders dadurch wertvoll, dafs es bequem Frauen als 
Wittum angewiesen werden konnte, dafs es ihnen eigene Leute 
und dem Wortlaut der Lehenbeschreibuug nach sogar Mannen 
zur Verfügung stellte. Von solchen Lehenleuten ist jedoch 
keine Spur zu finden; es war das aus alten Lehenbriefeu mit 
herübergenommene Wort „Manne" wohl damals bereits gegen- 
standslos geworden. Nach dem Tode Karls von Breidenborn, 
dessen Frau Eva von Ritenhofen auf das Lehen bewidemet 

l ) Nr. 23, deren Aufbewahrungsort mir unbekannt ist, könnte viel- 
leicht hierüber Auskunft geben. a ) Lehenurkunden: 22,23,30,41,44,46,51. 
3 ) So 59 und 67, Remling (33) hat dafür „Bestheupte". *) Man beachte, 
dafs Eberhard in enger Verbindung mit dem tüchtigen Speierer Bischof 
Conrad von Scharfenberg in Italien thlltig war. Ob das Lehen auch ehe- 
maligen Besitz der Bilensteiner einschliefst, sei dahingestellt. 5 ) Remling. 
Gesch. d. Bischöfe v. Speier I 661. ") 27. 



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107 



war, wurde wohl zuerst Jörg von Bredenborn und nach dessen 
Tode am 31. Dezember 1479 der zweite Mann der Eva, 
Johann von der Ecken damit belehnt. 1 ) Nach dem Tode 
Evas fiel das Lehen heim und wurde am 13. August 1484 
dem Hans von Flersheim übertragen, 2 ) Nach dem Tode des 
Philipp Franz von Flersheim kam es 1656 an Damian Hartard 
von der Leven. 8 ) 

7. ZweibrQcker Lehen. Herzog Stephan hatte Hans 
von Ritenhofen mit 10 Gulden belehnt, die auf das Amt und 
die Grafschaft Zweibrücken angewiesen und mit 150 Gulden 
ablösbar waren. Nachdem Ludwig der Schwarze die 150 Gulden 
bezahlt hatte, trug Hans am 22. Dezember 1457 vor dem 
Gericht zu Saarbrücken dafür Wiesen und Heuwuchs zu 
St. Johann zu Lehen auf. 4 ) Nach dem Tode des Hans empfing 
sein Schwiegersohn Karl von Breidenborn als Träger seiner 
Frau Eva von Riteuhofen am 31. Dezember 1466 dies Lehen. 5 ) 
An wen es später gefallen, ist mir unbekannt. 

8. Hornbacher Lehen. Am 11. November 1486 reichte 
Abt Ulrich von Hornbach Jörg von der Leyen, dem Schwieger- 
sohne des Simon Mauchenheimer, das Münchweiler Thal zu 
Erblehen. Die eine Hälfte hatte früher der verstorbene Simon 
zu Lehen getragen, die andere hatte Jörg von den Erben 
Karls von Breidenboru gekauft. 6 ) Da Simon ein Sohn der 
Demud von Breidenborn war, so ist es möglich, dafs die 
Breidenborner ehemals von dem Kloster das ganze Thal zu 
Lehen trugen. Über das Lehen ist mir sonst nichts bekannt 

l ) 57. Lehenurkunden: 27, 83. 52, 55. 58, 59, 67, 68. Die Angabe 
in dem handschriftlichen Nachlafs von A. Heintz: „1470 (?) war Simon 
von Breitenborn todt, und für seinen zurückgelassenen minderjährigen Sohn 
Karl erhielt Hans (?) von Nackenheim vom Hochstift Speier die Belehnung* 
ist so umzudeuten, dafs vor 1441 Frank von Nackenheim als Träger für 
Karl und seine Mutter Else von Schwarzenberg das Lehen empfangen hat. 
2 ) „Hanns von Flersheim hat auch sein nahrung, lehen und eigen ehrlich 
gebessert und besonder von dem stieft Speyer ein gnadenlehen Otterbach 
und Sampach (Sanndtbach). bei Lautern gelegen, mit iren zugehörden von 
neuem erlangt." Flersheiraer Chronik, hrsg. v. O. Walz, 52. 3 ) Remling, 
a. a. O. I 158 nr. 19. 4 ) 56. s ) 61. 6 ) 71. 



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lOft 



9. Ungewisse Lehen. Aus den vorliegenden Nach- 
richten läfst sich nicht feststellen, ob die Breidenborner von 
dem Erzstift Trier die zu St. Wendel jährlich falligen 5 Gulden, 1 ) 
und von wem sie das Fuder Wein,, das ihnen das Wormser 
Domstift vom Colgensteiner Zehnten reichte. 2 ) zu Lehen trugen. 
Da 1405 und 1409 über Streitigkeiten zwischen Konrad Kolb 
von Wartenberg und Simon von Breidenborn vor Leininger 
Manngerichten verhandelt wurde, so ist zu vermuten, dafs die 
Breidenborner zu den Mannen der Grafen zu Leiuingen gehörten. 8 ) 
Da jedoch die Breidenborner Lehenleute der Wartenberger 
waren, können die Verhandlungen auch vor den Manngerichten 
des Oberlehenherren stattgefunden haben. 

Lehendienste und Fehden. 
Die Lehen mufsten durch Dienste in Fehden], bei Hofe 
und Gericht, durch Burghut u. s. w. verdient werden. Mit 
der Zahl der Leheuherren 
wuchs die Möglichkeit des 
Widerstreits der einzelnen 
Verpflichtungen. In solchen 
Fällen konnte der Mann zu- 
weilen die Lehendienste durch 
einen Stellvertreter, durch 
einen edelen oder einen rei- 
sigen Knecht, leisten lassen. 
Über die Erfüllung der Lehen- 
pflichten der Breidenborner 
weifs mau fast nichts ; nur in 
zwei Fällen berichten Eick- 
hart Artzt und Michel Beheim 
über die Teilnahrae Karls von 
Breidenborn an den Kämpfen 
Friedrichs des Siegreichen. 4 ) 
Auch in der Fehde gegen die 

*) 29. *) 43. •) 25, 28. *) 67, 64. 




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Stadt Metz ritt wohl Henne von Breidenborn im kurpfalzischen 
Dienste. *) 

Nur eine einzige eigene Fehde der Breiden borner ist über- 
liefert. Im Jahre 1424 hatte Henne Horneck von Weinheim 
dem Johanu von Breidenborn Pferde nnd Knechte ohne vor- 
herige Absage weggenommen; es entstand daraus eine Fehde 
zwischen ihm und den Brüdern Henne und Bechtolf Horneck 
von Weinheim, den Brüdern Godfrid und Philipp von Randeck, 
den Brüdern Brenner und Karl von Lewensteiu und Philipp 
Ulner von Spanheim. 2 ) Ob die Breidenborner in die Fehde 
Winrichs von Fischenich mit der Stadt Speier (1430—1436) 
verwickelt waren, ist unbekannt, aber nicht unwahrscheinlich. 
Wenn sie auch wie die meisten der alten Reichsburgmanueu- 
Geschlechter sich wenig an den kleineu Fehden des platten 
Landes beteiligten, so darf daraus nicht auf eine unkriegerische 
Lebensführung geschlossen werden ; es ist vielmehr ganz sicher, 
dafs sie in allen Fehden, die ihre Lehenherren führten, und 
bei allen Kämpfen der Burgen, wo sie zur Hut verpflichtet 
waren, selbst oder doch ihre Knechte mitgefochten haben. 

Rechtsleben. 

Besser als über die kriegerische Thätigkeit der Breiden- 
borner ist man über ihre Teilnahme an Rechtsgeschäften unter- 
richtet. Als Markgenossen 8 ) und als Burgmänner zu Kaisers- 
lautern 4 ) sind sie Urkundenzeugeu ; sie erscheinen ferner als 
Bürgen, 6 ) Gerichtsbeisitzer, 8 ) Vermittler 7 ) und Schiedsrichter. 8 ) 
Von eigenen Rechtshändeln ist nur der langwierige Hader zwischen 
Konrad Kolb von Wartenberg und Simon von Breidenborn 9 ) 
und ein Streit zwischen Henne von Breidenborn und dem 
Wormser Domkapitel 10 ) bekannt. 

Verhältnis zur Kirche. 
Die Breidenborner waren fromme Leute. Baldemar, ein 
Wohlthäter der Kloster, schenkte der Abtei Otterberg die 

*) 37. 2) 34, 35 ? 36. «) 1, 6. *) 5, 7, 11. 5 ) 9. •) 11, 12, 13, 31. 
7 ) 16. 8) 20, 32. 9 ) 25, 28. W) 43. 



/ 

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iio 



Sambacher Mühle 1 ) und er oder seine Hinterbliebenen über- 
liefsen dem Kloster Stürzelbronn das Eigeugut zu Stofstein. 2 ) 
Für Demud von Breidenborn stiftete ihr Mann Heinrich Mauchen- 
heiraer von Zweibrücken Seelgeräte und Jahrgezeit in der 
Pfarrkirche zu Landstuhl. 8 ) Agnes von Breidenborn war 1439 
Meisterin zu Enkenbach 4 ) und Katharine von Breidenborn 
unterstützte als Prioriu zu Rosenthal die wohlthätigen Unter- 
nehmungen der Äbtissin Anna von Lustatt. 5 ) Da kein Breiden- 
borner ein höheres geistliches Amt bekleidete, so hat es fast den 
Anschein, als ob auch hier wie so oft in Familien, bei denen 
viele Geschlechtsfolgen hindurch eine Auslese in Bezug auf rein 
körperliche Eigenschaften stattgefunden hat, die weiblichen Glieder 
die männlichen an geistigen Fähigkeiten weit überragt hätten. 



Das ganze Geschlecht gewährt das eintönige Bild steter 
Mittel mäfsigkeit , kein Glied entwickelt Eigenschaften oder 
verrichtet Thateu, die in höherem Mafse die Teilnahme der 
Nachwelt erregen könnten. Nur die Zugehörigkeit der Breiden- 
borner zu der Burgmanuschaft Kaiserslauterns rechtfertigt die 
Untersuchung ihrer Vergangenheit. Eine bedeutende wirtschaft- 
liche That des Geschlechts jedoch trägt heute uoch jährlich 
hundertfache Früchte: die Rodung des Dauborner Hofes in 
des Köuigs Wald. 

Berlin, 1897 September 20. 



Quellen. 

Bei der Sammlung der ungedruckten Nachrichten war ich 
zum gröfsten Teile auf schriftliche Anfragen bei den Archiven 
angewiesen und mufste mich daher darauf beschränken, die Nach- 
forschungen nur soweit auszudehnen, als der bereits gesammelte 
Stoff ein sicheres Ergebnis erwarten liefe. Dank des grofsen 
Entgegenkommens des Kreisarchivs zu Speier, des allgemeinen 

l ) 2, 3, 4. 2) Vgl. S. 96. 3) 40. *) 42. 6 ) 77. 



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iii 



Reichsarchivs zu München, des General-Landes-^rchiva zu Karls- 
ruhe, des Stadtarchivs zu Prankfurt a. M., der Hof- und Staats- 
bibliothek zu München, Dank der gütigen Mitteilungen des Herrn 
Archivars Karl Morneweg zu Erbach , des Herrn Dr. Brunner 
zu Karlsruhe, meines Freundes Herrn Ludwig > id zu Rosenheini 
und Dank der wohlwollenden unermüdlichen Fürsorge und 
Hilfe des Herrn Kreisarchivars Dr. J. Mayerhofer zu Speier 
und der wertvollen Unterstützung des Herrn Philipp Häberle 
auf dem Dauborner Hof ist ein über Erwarten erschöpfendes 
Ergebnis erreicht worden. Es hätten vielleicht die Reihen der 
Lehenbriefe und Reverse durch umständliche und zeitraubende 
Nachforschungen noch vervollständigt werden können. Nicht be- 
rücksichtigt sind die Urkunden der Breidenborner in der Collection 
de Lorraine (nr. 3952 T. 82), die in der Nationalbibliothek zu 
Paris aufbewahrt werden. 1 ) Nicht auffindbar waren die im hand- 
schriftlichen Nachlafs von A. Heintz 2 ) erwähnten Urkunden von 
1230 und 1363 8 ) und einige von Lehmann benutzte Urkunden, 
die einer .Sammlung ungedruckter Urkunden" angehören und zum 
Teile anscheinend Überreste des Breidenborner Archivs sind. 

Von mir selbst abgeschrieben sind nur nr. 34, 35, 36, 73, 
74 und 75. Bei der Bearbeitung der Urkunden und Regesten 
wurden v und j nur für Mitlauter und u und i nur für Selbstlauter 
verwandt, y und ij durch i wiedergegeben und die Verdoppelungen 
der Mitlauter, wo dies zulässig war, unterdrückt. 

Es wurden nur die Druckwerke angeführt, deren Verfasser 
die Quellen selbst eingesehen haben. Die von diesen angegebenen 
Aufbewahrungsorte wurden mitgeteilt, jedoch da, wo eine Änder- 
ung des Ortes oder der Bezeichnung anzunehmen ist, ein Sternchen 
beigesetzt. 

Philips Velmans „Beforchung des Stifts gewälder zu Lauteren 
samt den wög und fischbachen anno 1600" lag mir in zwei 
Handschriften vor, die beide Herrn Philipp Häberle auf dem 
Dauborner Hof bei Enkenbach gehören. Die eine ist eine Papier- 
handschrift in Folio mit 76 gezählten Seiten. Sie ist in Pappdeckel 
mit braunem Lederrücken gebunden. Der rechte untere Teil des 
hinteren Deckels ist abgerissen. Von den vier zum Zubinden 

*) Le cabinet historique III cat, 108. 2 ) Kreisarchiv zu Speier. 8 ) Vgl. 
S. 96. „1363. Philipp v. Breiten born." 



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112 



dienenden Lederriemen sind noch Stücke der beiden unteren er- 
halten. Auf der Aufsenseite des Vorderdeckels ist ein weifaer 
Zettel mit der Aufschrift: „Zu dem Processe Haeberle contra 
Kaiserslautern gehörig" aufgeklebt. Auf der Innenseite des Vorder- 
deckels steht von einer Hand des 17. Jahrhunderts ein durch- 
strichenes abergläubiges Recept, darunter in 2 Ys Reihen 50 Folgen 
von je einem lotrechten und wagrechten Bleistrich: | •-. Die 
ersten, mindestens 3, Blätter der Handschrift sind herausgeschnitten, 
auf der ersten erhaltenen und gezählten Seite steht der Schlufs 
der Beforchung von des Stifts Betzenberg und auf den folgenden 
der Rest der Velmannschen Beforchung (Vi). Zwischen S. 74 und 
75 sind mindestens 11 Blätter herausgeschnitten. Das Blatt mit 
den Seiten 75 und 76 hat rechts unten ein grofses Loch. Auf 
S. 75 steht der Titel der Beforchung des Friederich Carllen, Forst- 
meisters zu Germersheim: „ Waldbeforchung des stifte Lauttern, 
so begangen worden den 21., 22., 23. und 24. augusti anno 1609". 
Von dem nächsten Blatt ist nur die linke Oberecke erhalten; die 
folgenden Blätter , mindestens 2 1 , sind herausgeschnitten. Es ist 
also von Friederichs Carllen Beforchung (Ci) nur das Titelblatt er- 
halten. Die Handschrift, die, wie die mit Blei geschriebenen 
Bemerkungen am Rande zeigen, bei späteren Beforchungen amtlich 
benutzt worden ist, stammt aus dem 17. Jahrhundert. Sie ist, 
soweit sie den Dauborner Hof d. h. den alten Breidenborner Bann 
betrifft, in nr. 73 abgedruckt. 

Die andere Handschrift ist ein Aktenstück in Folio, dessen 
7 Hefte zu 6 Bogen an ein gemeinsames Rückenstück geheftet 
sind. Auf die vorderste Seite hat eine Hand des 17. Jahrhunderts 
mit Rötel geschrieben: „Beschreibung der beforchung des stifte 
Lautern waldes und zubehörungen , gefertigt durch forstmeister 
Philipps Bellmannn zu Germersheim im jähr 1600, dann durch 
Friedrich Karlen, ebenfalls forstmeister zu Germersheim anno 1 609 " . 
Das zweite Blatt des Titelbogens ist herausgeschnitten. Seite 
1 — 48 und Seite 97 — 132 sind erhalten, hingegen die beiden 
Hefte mit den Seiten 49- 96 herausgerifsen. Auf S. 1 
beginnt Velraans Beschreibung (V2) mit der Überschrift: »Be- 
forchung des stifte gewälder zu Lauteren samt den wög und 
fischbachen 1600". Der fehlende Teil des Textes ist in Vi er- 
halten. An Velraans Beforchung schliefst sich die Beschreibung 



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113 



der Begehung des Stiftswaldes durch Friederich Carllen, Forstmeister 
zu G-ermersheiro , vom Jahre 1609 an. Auf einem Vorblatt steht 
der bereits oben angegebene Titel und auf den folgenden Seiten, 
1 — 60, die vollständige Abschrift der Beforchung (Ca), die mit 
den Unterschriften endigt: „Forstmeister zu Germersheim, Friederich 
Carllen, und Johann Georg Antz, stiftsschaffner zu Lautern". 
Diese Handschrift, die ein Schreiber mit flüchtiger Hand Ende des 
17. Jahrhunderts abgeschrieben hat, ruhte wohl, solange die geist- 
liche Verwaltung bestand, auf deren Aktengestellen. 

Die wesentlichen Abweichungen von V2 gegen Vi sind 
in den Anmerkungen zu nr. 73 angegeben. Die Beforchung von 
1609 enthält nur Grenzbegehungen aber keine Beschreibungen des 
Banninneren und ist, wo nicht neue Grenzsteine Zusätze erforderten, 
eine wörtliche Abschrift der entsprechenden Teile der Beforchung 
von 1600. Die wesentlichen Abweichungen von C2 gegen Vi 
sind ebenfalls in den Anmerkungen zu nr. 73 angegeben. 



1219, febr. 27. Nunkirchen. — Wernher gen. Kolbo v. Warten- 
berg verzichtet mit seiner frau Sophia auf den zehnten zu Morlutra 
und Gerswilre, den sein verstorbener bruder, der dompropst Ulrich, 
einst der kirche zu Otterburch übergeben hatte, und den der abt 
und die brüder der kirche aus der hand Sybodos, ritters v. Meisen- 
heim , für 22 pfund zurückgekauft hatten. Sein söhn Merbodo, 
seine tochter Adelheid mit ihrem manne Volmar v. Sanct Albin 
und seine andere tochter Hildegund verzichten ebenfalls. Z : Hein- 
rich und Ulrich v. Wartenberg , Conrad v. Liechtenstein . Gotfrid 
v. Randecken, Syfrid v. Honecke. Baldemar v. Bilstein, 
Friderich v. Metersheim, Symon v. Bipoldeskirchen , Heinrich 
v. Katzwilre, Renfrid v. Alsenzeburne, Merbodo d. junge v. Bylen- 
stein, Emercho v. Randecke. S: der aussteiler und Heinrich 
v. Wartenberg. Den Eichelberg überläfst Wernher ebenfalls dem 
kl. Otterburch. 3. kal. martii. — Stadtbibl. Mainz. Otterb. Copb. 39. 
— Druck: Frey & Remling, Urkb. d. Kl. Otterberg 26 nr. 32. — 
Nunkirchen = Neukirchen, Morlutra = Morlautern, Gerswilre 
= Gersweiler Hof b. Erlenbach, alle im B.-A. Kaiserslautern. 1. 
1227. — Heinrich, bischof zu Worms, bezeugt, dafs Friderich 
v. Abenheim und sein söhn Hertwich auf ihr angebliches recht an 
ßd. xxu. 8 



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114 



die roühle zu Santbach zu gunsten des kl. Otterburg mit halm 
und mund verzichtet haben. Z: Conrad, priester zu Gundrames- 
heim, Nebelung v. Abenheim, dessen vetter Nebelung und dessen 
schwestermann (sororius) Nebelung, Baldemar vom Kirchhove, 
Heinrich Suab (Suevus), Helyas, Friderich der bütel (pedellus), Fride- 
rich Cufsen, dessen Schwiegersohn Conrad. Dietrich v. Alzei, Meffrid, 
Berthold v. Osthoven, Bernold v. Pedernsheim, Wernher v. der Mühle, 
dessen bruder Ludowig , Ludowig v. Mauwenheim , Friderich. — 
Stadtbibl. Mainz. Otterb. Copb. 85. — Druck: Frey & Remling, 
Urkb. d. Kl. Otterberg 36 nr. 46. — Abenheim Kr. Worms, 
Santbach — Sambach B.-A. Kaiserslautern. — Die mühle war 
wie aus einer undatierten Urkunde (Otterb. Urkb. 22 nr. 27), die 
aber sicher aus den jähren 1217 oder 1218 stammt, hervorgeht 
(de aqua ad molendinum claustri in Santbach descendente) , 1227 
bereits mindestens 9 jähre im besitz des klosters. 2. 
1229, juni 23. [Worms.] - Heinrich, bischof zu Worms, und 
die Wormser bürgergemeinde bezeugen , dafs Emercho v. Worms 
gen. zum Mulbaura und seine frau Anthonia sich mit dem kl. 
Otderburg wegen ihrer erbansprüche an die mühle zu Santbach 
verglichen haben. Baldemar v. Breydenburn hatte die mühle 
dem kloster geschenkt und das kloster sie mit 8 pfund , womit 
sie belastet war, frei gemacht. Emercho, seine frau Anthonia 
und ihre söhne Ulrich , Heinrich und Emercho verzichten nach 
empfang von 4 pfund Wormser münze auf ihre ansprüche. S : der 
bischof und die stadt. Z: Gerhard vitztum und seine söhne, Ger- 
hard d. alte. Richero truchsefs, David hinter s. Stephan, Heinrich 
Crutburgedor,Meinhard v.Du(o)renkeim, ritter : Conrad Fu(o)fseln, Ebelin 
in der s. Petersgafs, Marquard Buso, Gernod v. Pfeffelnkeim ,Lufrid 
in der s. Petersgafs, Conrad Span, Bertold v. Mu(o)terstat t Berthold 
Saxo, Dymar bürgermeister, Johann under gademen, Friderich Rode, 
Gerhard Unmasze, bürger. In vigilia Johannis baptiste, ind. II. — 
Stadtbibl. Mainz. Otterb. Copb. 35. — Druck: Frey & Remling, 
Urkb. d. Kl. Otterberg 41 nr. 54. Ausz. : Boos, Quellen z. Gesch. 
d. Stadt Worms I 106 nr. 144. 3. 
1252, Sept. 29. — Emercho gen. zum Mulbaum verzichtet zu 
gunsten des kl. Otterburg auf alle erbansprüche an die mühle zu 
Santbach. — Stadtbl. Mainz. Otterb. Copb. 35. — Druck: Frey 
& Remling, Urkb. d. Kl. Otterberg 80 nr. 106. 4. 



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1253, Okt. 18. - - Sifrid, ritter, gen. v. Hohenecke schenkt mit 
Zustimmung seiner frau Lukardis, seines sohnes Reynhards und 
Henrichs, seines bruders Reynhards söhn, dem deutschordenspital 
zu Einsiedel, das von seinen vorfahren gestiftet und erbaut worden 
ist, das patronatsrecht der pfarrkirche zu Ramstein mit den zu- 
gehörigen kirchen zu Wilrebach und Spechtisbach nebst zubehör, 
nutzungen und der herrsohaft, die der verstorbene könig Friderich 
seinen vorfahren und ihm übertragen hatte. S : der aussteller und 
der abt von Otterburg. Z: Sifrid gen. Langenvelder , Conrad 
v. Rammensheym , Merboto v. Breitenburnen, Rudolff gen. 
Kirchgester , ritter ; Gerlauch v. Ramsteyn , Anselm v. Deinsberg. 
15. kal. nov. - Ehemals zu Speier. Deutschordens - Abteilung 
nr. 7, 67*. - Druck: Remling, Abt u. Kl. H 387, nr. 87 u. daraus 
Hennes, Ürkb. d. deutsch. Ordens I 141 nr. 147. — Hohenecken 
B.-A. Kaiserslautern, Ramstein B.-A. Homburg, Wilrebach — Weiler- 
bach B.-A. Kaiserslautern, dabei der Einsiedler hof, Spechtisbach 
= Spesbach B.-A. Homburg. 5. 
1256, juni 11. Rohrbach. Merbodo v. Wartenberg und seine 
söhne Conrad und Wernher Colbo thun kund, dafs ihr streit mit dem 
kl. Otterburg wegen der weide und holzlese in den Waldungen 
Waltmarcka und Brande durch vermittelung des edlen marines 
hrn. Philipps v. Falckenstein dahin entschieden sei, dafs das kloster 
und alle dazu gehörigen höfe für sämtliches vieh die weide- 
berechtigung mit ausnähme der eichelmast, für die eine besondero 
erlaubnis erforderlich bleibt, und das recht, windfälle und leseholz 
einzusammeln, gegen Zahlung von 120 pfund heller erhält. Die. 
■aussteller verpflichten sich, die einwilligung der grafen v. Leiningen, 
von denen sie mit diesen Waldungen belehnt sind, in einem be- 
siegelten briefe zn erwirken. Z: die herren v. Motzen, Berthold 
und Godelman, gebrüder, burgmänner zu Liningen; hr. Sifrid 
v. Sanct Albin, Jacob v. Odenbach, Henrich Losenaph v. Valchen- 
stein, Merbodo v. B r e i d e n b u r n e n , ritter; hr. Walthelm, abt 
von Odderberg, Wernher prior, Sifrid mönch, Henrich keller, Alard 
mönch . klosterbrüder ; Conrad schmied , Sifrid krämer , Adelmann 
wirt (stabularius) , Albert schultheifs, Friderich Schneider, Cunrad 
meister zu Swanden, Craphdo gen. v. Santbaeh und andere v. Sant- 
und Melingen, bauern. S: die aussteller, Philipp v. Valcken- 
, sein bruder Wernher v. Bolanden , Philipp v. Hohenfels, 

8* 



116 



Berthold und Godelmann, gebrüder v. Metzen (de Metis). Barnabe 
apostoli. — Abschrift. Kreisarchiv, Speier. Geistl. Güteradministration, 
Fase. 61, 2. — Druck: Acta Pal. VII 439 nr. 3 n. or., Würdt- 
wein, Mon. Pal. I 303 nr. 63. — Nach G. Ch. Crollius hängt am 
original das unverletzte reitersiegel des Philipp v. Hohenfels; der 
reiter hält in der rechten die lanze und in der linken den schild 
mit dem Bblandischen rade. — Rohrbach B.-A. Kaiserslautern, 
Waldmarke und Brand waldbezirke n.-ö. von Kaiserslautern. 6. 
1260, nov. 18. — Heinrich v. Honecken schenkt dem Deutschen 
hause zu Einsiedel das patronatsrecht der kirche zu Ramestein 
und ihrer tochterkirchen, der Capellen zu Wilrebach und Spesbach, 
nebst allem zubehör. S : der ausstellen Z : hr. Sifrid v. Honecken 
und dessen söhn hr. Reinhard, hr. Merboto v. Breitenburnen 
und Dietrich v. Wilrebach. In octava beati Martini episcopi et 
confessoris. - Or. Staatsarch. Coblenz*. — Druck: Hennes, Urkb. 
d. deutsch. Ordens II 139 nr. 153. 7. 
1277. — Conrad, ritter von Wartenberg, bestätigt dem kl. Otter- 
burg in einem besiegelten briefe, dafs im bereiche seines hofes 
Fronden bei Breidenbornen zwischen ihm und den geistlichen 
leuten von Otterburg und deren mitbesitzem in den Waldungen 
Waltmarcken, Brand und Fronden mit seiner Zustimmung und auf 
seinen befehl durch seinen boten Johannes unter Vermittlung der 
schultheifsen der Waldungen und anderer hubner (mansionarii) grenz- 
steine gesetzt worden seien, sowohl kleine als grofse, weifse wie 
rote, die „ geilsteine * genannt werden. — Abschrift. Kreisarchiv, 
Speier. Geistl. Güteradministration, Fase. 61, 9'. — Druck: Würdt- 
wein, Mon. Pal. I 373 nr. 99. — Fronden = Fröhner hof bei 
Neukirchen B.-A. Kaiserslautern. 8. 
1279, juni 23. [Lutern.] — Heinrich v. Hohenecken und seine 
frau Margaretha verkaufen dem abte Henrich und dem convent 
des kl. Otterburg alle ihre zu dem hofe Mittelrohrbach gehörigen 
güter mit gericht, schultheifs und schöffen, rechten und gewöhn- 
heiten, die durch schöffenweistum festgestellt sind, mit den Wal- 
dungen Waltmarcken , Brant , Fronden und Kalberg , nebst deren 
ertragen an deheme-zehnten , mit medeme-abgaben , wiesen und 
gefallen und mit allen zu dem hofe gehörigen leuten für 100 pfund 
heller und überweisen die güter , die reichslehen sind , bis zur 
bestätigung des Verkaufs durch den König Rudolf dem landfriedens- 



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117 



hau pt mann Friderich, grafen zu Leiningen. Sie stellen zu bürgen 
mit der Verpflichtung zum einlager in Lutern: F[riderich], grafen 
zu Leiningen, Jacob Stangen, Johann v. Lichtenstein , Merbodo 
v. Breitenburnen, Johann Stiefsun (filiaster), Ludwig v. Alsenz- 
brucken, Gozo Hun, einen Wormser bürger. S: die aussteller, 
F. graf v. Leiningen, Jacob Stanga und die stadt Lutern. In 
vigilia beati Joannis baptiste. — Abschrift. Kreisarchiv, Speier. 
Geistl. Güteradministration, Fase. 61, 20'. — Druck: Würdtwein, 
Mon. Pal. I 374 nr. 100. — Kalberg = Kahlenberg n.-ö. von 
Kaiserslautern. 9. 
1285, märz 17. — Merbodo v. Bilenstein bekennt, dafs ihm 
Merbodo v. Breydenburn alle seine zu Metzilswanden ge- 
legenen güter: äcker, wiesen, weiden, Wälder, büsche, ge Wässer, 
bebaute und unbebaute ländereien mit Zubehör, nebst gericht und 
allen erträgnissen, die er von ihm zu leben hatte, zurückgegeben 
habe. Diese güter habe er gegen die güter, die das kl. Ottirburg 
zu Nunkirchen hatte und zu dessen werkdienst (officium operis) 
gehörten, und gegen 13 pfund heller vertauscht. Die ertauschten 
güter und das geld habe er dem Merbodo v. Breydenburn 
zu lehen gegeben. S: der aussteller. Z: Conrad v. Wartenberg 
und dessen bruder Wernher gen. Kolbo. Circa festum beate Ger- 
trudis virginis. — Stadtbibl. Mainz. Otterb. Copb. 17. — Druck: 
Frey & Remling, Urkb. d. Kl. Otterberg 185 nr. 241. Ausz. : 
Lehmann , Burgen V 39. — Metzilswanden = Messerschwander 
hof b. Otterberg B.-A. Kaiserlautern. 10. 
1302, nov. 15. [Lutern.] — Der rat und die bürgergemeinde 
zu Lutern bekennen, dafs vor ihnen Brunicho Pellifex gen. v. Nanne- 
stol und seine hausfrau Irmendrud alle ihre güter dem komtur und 
seinen Ordensbrüdern zu Einsiedel für 3 pfund wachs jährlich über- 
geben haben. Z: Syfrid gen. Dauid , richter oder schultheifs zu 
Lutern 1 ), Merbodo v. Breudenbornen, ritter, Sigelo gen. 
v. dem Torne, ritter, Cunrad bürgermeister gen. Kelnere Nur- 
berger 2 ), Symon v. Mensenbach, Gudelmann, Hugelo, Sprunchard, 
Jacob, der söhn Lodowigs v. Asbruchen 8 ), Albert v. Eiswilre, 
Johann v. Montfort, Peter, der söhn der frau Sappelen, und Slumpo, 
bürger zu Lutern. 17 kal. dec. — Or. pg. Siegel ab. Allgem. 

l ) judex sive scultetus Lutrensis. 2 ) dictus Kelnere Nurbergerus. 
3 ) Alsenbrucken — Alsenbrück- Langmeil B.-A. Kaiserslautern. 



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Reichsarchiv, München. Deutschherren-Urk., Einsiedel. - Ausz. : 
Remling, Abteien u. Klöster II 314. 11. 
1305, märz 16. 1 ) Lutern. — Graf Friderich v. Liningen und 
Walrave, graf v. Zweinbrucken, thun kund, dafs sie auf einen tag 
nach Lutern gekommen seien , und sie dort der raugraf Georie, 
landvogt des königs im Spiregau , von des königs wegen ersucht 
habe, in der zweiung zwischen dem kl. Otterburg und den von 
Lutern [wegen der wöge zu Gerswilre] zu entscheiden, welche von 
den beiden vorgelegten kundschaften die beste sei. Beide hätten 
hinzugezogen: graf Heinrich v. Spanheim, die raugrafen Conrad 
u. Heinrich, hrn. Heinrich v. Hohenfels, hrn. Heinrich v. Hoenecken, 
hrn. Johann und Syfrid v. Sante Elben, hrn. Sygel v. dem Tome, 
hrn. Syfrid v. Lewenstein, hrn. Eberhart v. Randecken, hrn. Merbod 
v. Bylenstein, hrn. Merbod v. Breydenborn, Syfrid David 2 ), 
„die do alle sind ritter unde burgmanne des kuniges zu Lutern" 3 ); 
den jungen Syfrid v. Sante Elben und Jacob; hrn. Slump 4 ) 
v. Zweinbrucken , hrn. Eckebrecht v. Durenkeim , hrn. Gerhart 
v. Warnsberg, hrn. Sybod den Gauwer 6 ), hrn. Reinhart v. Hon- 
ecken, hrn. Wilhelm v. Randecken, hrn. Peter v. Scharfenberg, 
hm. Johann v. Wielenstein, hm. Gerhart Pickart, hm. Sybod Monx- 
horn, hrn. Bechtolf v. Flanborn, hrn. Emerich Kemerere 6 ), hrn. 
Wilhelm an der Porten 7 ), „dise hern unde ritter alle, und auch 
den ringraven " . 8 ) Diese hätten einstimmig der von Otterburg 
kundschaft für besser und gerechter als der von Lutern erklärt. 
S: die aussteller. An sante Cyriacus dage. — Stadtbibl. Mainz. 
Otterb. Copb. 40. - Druck : Frey & Remling, ürkb. d. Kl. Otter- 
berg 264 nr. 320 mit falschem datum. 12. 



l ) Grotefend. Zeitrechnung 1 22; der 8. august fiel auf einen Sonn- 
tag. 2 ) v. Worms. 8 ) Sie beginnen mit H. v. Hohenecken, vielleicht auch 
mit H. v. Hohenfels. 4 ) Vorlage hat „Nump*. 5 ) v. Lichtenberg. 6 ) v. Worms. 
7 ) v. Montfort. 8 ) Bei der aut'zählung der beisitzer des geriehts werden 
nach den grafen des kimigs burgraannen, darauf zwei lente, die nicht oder 
noch nicht ritter sind, und dann eine reihe ritter aufgeführt, von denen 
nicht mit bestimmtheit gesagt werden kann, oh sie als lelienleute der er- 
wähnten grafen oder des reichs zugegen waren. Die worte „dise heru 
unde ritter alle und auch den ringraven" beginnen keinen neuen satz; auf- 
fallend ist die so formlose erwähnung des rheingrafen an minderwertiger 
stelle. Es scheint hier die vorläge fehlerhaft zu sein. Es liegt nahe, 
„ruhgraveir für „ringraven* zu setzen. 



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1372, märz 15. Lutern. — Syfryt Sneberg v. Wartenberg, 
ritter, burgschultheifs , erfragt »zu Lutern uf der bürge und an 
der stegen* das burgmannen weistum in gegen wart des edeln hrn. 
Heinrich, grafen zu Veldentz, des Syfrit v. Wartenberg, Sifrit 
v. Willenstein, Richart Lemmeltzun v. Lewenstein, Friederieh 
v. Biiestein, Johan v. Wachenheim, Reinhart v. Honeck, ritter; 
Wilhelm .v. Wartenberg, Pranck v. Windelfsheim, Johan [v.] Wilen- 
stein, Jelis Bentz 1 ), Conrat Calb 2 ), Herman v. Steden, Johan 
und Philips v. Breydenborn, Johan v. Swarzenberg und 
Wilhelm v. Honnecken , edelknechte ; . . Ecken, Hengin Schilling, 
Symon Zuller, Bechtolff v. Eichfswiler und Johan Nithart, „burgman 
des heiligen richs zu Lutern uf der bürge"; des edeln hrn. junker 
Georg v. Veldentzen , des Clas Blieck v. Liechtenberg , Wernher 
Winterbecher v. Nanstein und Wolff v. Wolffestein , edelknechte 
und »burgman des richs zu Wolffestein, die auch des richs recht 
mit den burgmannen zu Lutern schuldig sint zu sprechen". Z: 
der edele hr. Arnolt, graf zu Hoenberg, Johan v. Castel, Johan 
v. dem Steine. Antelmann v. Grase weg, burggraf zu Beckelnheim, 
Syfryt v. dem Stein, Richart v. Casteln, Truchsel v. Wachenheira 
und Bechtolif v. Flörsheim, ritter; Lamprecht Streuff v. Castel, 
edelknecht. S: der aussteller, Heinrich, graf zu Veldentz, »der 
des tags ein oberster des richs araptmann was und auch von 
alter 8 ) ein burgmann zu Lutern", junker Georg v. Veldentz, burg- 
mann zu Wolffestein, Johan v. Castel, Johann v. dem Stein und 
Antelmann v. Grasewege , burggraf zu Beckelnheym , ritter. Uf 
den nehsten mantag nach dem sontage, als man singet in der 
heiligen kirchen judica me deus. — Druck: J. G. Lehmann, Gesch. 
v. Kaiserslautern, 209 nr. 9. 13. 
1378 , jail. 15. Liechtenberg. — Heinrich , graf zu Veldentze, 
gewinnt Philips v. Breidenborne , edelknecht, zu einem ledigen 
burgmann auf seiner bürg Liechtenberg. 

Wir Heinrich, grave zu Veldentze, erkennen ufflichen an diesem 
briefe und tün kont allen luden, das wir Philips von Breidenborne, 
edelknechte, uns und unsern erben, graven zu Veldentze, zu eime 
ledigen burgmanne uf unser bürg Liechtenberg gewonnen und mit hulde 
und eide entphangen han, als ge wonlichen und recht ist, und han 
ime und sinen libeslehenserben darumbe globet zu geben sechzich 

l ) v. Montfort. *) Kolb v. Wartenberg. 8 ) = alther. 



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phonde heller werunge, als zu ziten zu Liechtenborg genge und gebe 
ist, ane geverde. und want wir ime desselben geltis zu dieser zid 
nit geben, so han wir ime und nach ime sinen libeslehenserben 
darvor belachte sehes phunt geltis Liechtenberger werunge und die 
bewiset uf unser ampte, das da heifset Kuscheier ampt. und wer 
unser oder unser erben amptman in demselben vorgenanten ampte 
ist oder zu geziden wirdet, der sal dem vorgenanten Philips von 
Breydenborne oder sinen libeslehenserben die vorgeschreben sehes 
phunt geldes allejerlichis uf sant Martins dag hantreichen und 
geben also lange, bis das wir oder unser erben ime oder sinen 
libeslehenserben die vorgenanten sechzich phonde heller der vor- 
genanten werunge genzlichen mit einander bezalen. und so wir 
oder unsere erben dem vorgenanten Philipse oder sinen libeslehens- 
erben die vorgeschreben sechzich phonde heller werunge also mit- 
einander bezelten, so sulde dieser brief und diese vorgeschrebene 
sehes phunt geldes wieder an uns oder an unsere erben ledig und 
lois fallen, und sulde auch dan der vorgenant Philips oder sine 
libeslehenserben dieselben sechzich phonde heller uf stond unver- 
zogelichen belehen und bewisen uf ire eigene gutere , wo sie die 
hetten oder haben mochten, Liechtenberg allerneste gelegen, die- 
selben gutere sie auch alzid von uns und unsern erben, graven 
zu Veldentzen, zu eime ledigen burglehen zu Liechtenberg haben 
und auch dasselbe burglehen alzid entphaen, vermannen und des 
burglehens auch geniefsen sollent, als andere unsere ledigen burg- 
manne zu Liechtenberg rechte und gewonheid ist, usgescheiden alle 
argeliste und geverde. des zu Urkunde so han wir unser ingesiegel 
an diesen brief gehangen, gegeben zu Liechtenberg uf dornstag 
neste nach dem achzehensten dage anno domini millesimo trecentesimo 
septuagesimo octavo. 

Einschaltung des lehenbriefs vom 25. febr. 1432. Allgem. 
Reichsarchiv, München. Zweibr. Lehen, Breitenborn, Fase. 1. — 
Liechtenberg = Lichtenberg Kr. S. Wendel, Kuschel = Kusel. 14. 
1381, juli 2. - Philipp v. Breidenborn, edelknecht, giebt 
Heinrich, grafen zu Spanheim, den unter dem Stampfwald gelegenen 
Bullangswog den ihm Eberhart, graf zu Zweibrücken, verpfändet 
hatte, auf dessen geheifs für 160 rhein. gülden zu lösen. Uf 
dinstag nach sant Peters und nach sant Paulus dag, der zweier 

») Bei Alsenborn, Widder IV 241, Frey III 39. 



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heiigen apostolen. — Allgem. Reichsarchiv, München. Kloster 
Ramsen; Hausarchiv, Weilburg, Nass.-Saarbr. Copb. lit. m, 253*. 
— Ausz.: J. Gr. Lehmann, Abh. d. k. bayer. Acad. 3. X« 553; 
Grafsch. Spanheim I 112. 15. 
1382, jan. 9. — Peter v. Porrefeldt, edelknecht, und seine 
hausfrau Nese v. Werstatt vergleichen sich unter Vermittlung ihrer 
freunde, des Simon Mauchenheimer v. Zweibrücken, Frank v. Forre- 
feldt, Philipp v. Breitenbrunn und Albrecht v. Reipolzkirchen, 
edle knechte und Adolf, stadtschreiber zu Lutern, mit Reinfried 
v. Reipolzkirchen, edelknecht, und seiner hausfrau Libichen v. Grum- 
bach dahin , dafs sie und ihre erben sitzen sollen in rechter ge- 
meinschaft aller der lehen , darin sie bisher gesessen sind , es sei 
in dem Yeldenzer thale, zu Baumholder und in allem dem, das zum 
Baumholder gericht gehört, zu Medart, zu Alten-Nahe und allen 
anderen orten, dazu auch zu Lonscheit. Wegen des hauses zu 
Montfort aber geloben beide parteien nach bestem möge, sinne 
und witz, darnach zu stehen, zu fordern und zu dadingen und, 
was jede partei dann gewinnen mag, mit der andern zu teilen. 
Mittw. nach epiphan. dorn. — Gleichzeitige copie. — Ausz. : 
Töpfer, ürkb. d. Vögte v. Hunolstein III 250. — Baumholder 
Kr. S. Wendel , Medard Kr. Meisenheim , Alten-Nahe unbekannt, 
Lonscheit, wohl Louscheit = Lauschied Kr. Meisenheim, Montfort 
b. Duchroth-Oberhausen B.-A. Kircheim-Bolanden. 16. 
1388, jull 9. Heidelberg. - Pfalzgraf Ruprecht d. ältere belehnt 
Johan Horneck v. Winheim, edelknecht, erblich mit dem burglehen, 
das Joh. v. Breitenborn, sein schwager, ehemals von dem 
reiche zu lehen gehabt. In crastino b. Kiliano. — General-Landes- 
Archiv, Karlsruhe. Copb. 466, 3. — Ausz.: Tolner, Cod. dipl. 
Pal. 120., Reg. d. Pfalzgr. I 286 nr. 4780. -- Widder verlegt das 
reichsburglehen das eine mal richtig nach Kaiserslautern (IV 189) 
und das andere mal irrtümlich nach Weinheim (I 330). — 1466, 
märz 9, uf sontag oculi, empfängt Bechtolt Hornecke v. Winheim, 
Henne Hornecks seligen sone, von herzog Friderich dem pfalzgrafen 
folgende mannlehen, erblehen und burglehen: zu mannlehen item 
zwei hundert gülden befserunge an dem wiher zu Rodembach, 
item zu erblehen die fursthube zu Lutern, darinne ecker, wiesen, 
dehem, wege, holzhauwen . mit einen friheiden, rechten und zu- 
gehorde, als das herkommen ist, item zu burglehen zu Keyserfs- 



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lutern ein huse an der bürg daselbst und alle jare 8 pfunt gelts 
in Kebelnberger gerichte, fischerie, jegerie, holzhauwen mit sinen 
rechten, friheiden und zugehorden, als das herkommen ist. General- 
Landes- Archiv , Karlsruhe. Copb. 635 yy 2 . — Rodenbach B.-A. 
Kaiserslautern, Kübelberg B.-A. Homburg. 17. 
1390, mai 28. [Lutern. J — Johann v. Wachenheim und Philipp 
v. Breitenborn, ritter, vidimieren die Urkunde Karls IV. vom 
st. Margretentage 1 ) 1375, worin der kaiser der stadt Kaiserslautern 
befiehlt, den pfalzgrafen Ruprecht dem älteren und jüngsten zu 
huldigen. Samstag in der pfingstwochen. — Kreisarchiv, Speier. 
Kurpfalz, Fase. 1226b, Kaiserslauterner Copb., 145 - 148. Vgl. 
Koch u. Wille, Reg. d. Pfalzgr. I 245 nr. 4108. 18. 
1390, mai 29. [Lutern.] — Johann v. Wachenheim und Philipp 
v. Breitenborn, ritter, vidimieren eine Urkunde, d. d. Heidelberg 
1389 uf Urbani 2 ), worin pfalzgraf Ruprecht d. ältere der stadt 
Kaiserslautern zu ihrer befestigung gestattet, aufserhalb der Stadt- 
mauern einen wog anzulegen , das wasser durch die mauern und 
die stadt zu leiten und eine mühle innerhalb der stadt zu bauen. 
Sonntag [!] in pfingstenwochen. — Kreisarchiv, Speier. Kurpfalz, 
Fase. 1226 b, Kaiserslauterner Copb., 151 — 153. Die datierung ist 
ungewöhnlich , da die pfingstwoche mit dem samstag endete ; es 
ist wohl samstag (28.) statt sonntag (29.) zu setzen. 19. 
1390, juli 15. — Johann, propst des prämonstratenserklosters 
zu Lutern, bezeugt, dafs die mifshelligkeiten zwischen seinem kloster 
und der stadt Lutern durch bruder Johann v. Landau , komtur 
des hauses zum Einsiedel, und die strengen frommen ritter Bechtolph 
v. Flörsheim, Conrad Kolb v. Wartenberg und Philipp v. Breiten- 
born in der weise beigelegt worden seien, dafs die stadt dem 
kloster jährlich 10 gülden als entschädigung zahle für den nutz- 
entgang, den ihm die anläge des wogs aufserhalb der Stadtmauern 
zur befestigung der stadt verursache. Prodie [ob pridie = 14. juli?] 
divisionis apostolorum. - Kreisarchiv, Speier. Kurpfalz, Fase. 1226 b, 
Kaiserslauterner Copb., 159 -165. — Ausz. : Lehmann, Gesch. v. 
Kaiserlautern 53. Hier steht als datum ipso die divisionis 
apostolorum [juli 15]. Lehmanns quelle war wohl das „rote buch* 
zu Kaiserslautern. 20. 

*) juli 13. 9 ) mai 25. Die Vorlage hat 1369. Vgl. dazu Leb mann, 
Gesch. v. Kaiserslautern 53. Koch u. Wille, Reg-, d. Pfalzgr. 1 291 nr. 4854. 



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1391, märz 3. — Johann, graf zu Sponnheim, der alte, versetzt 
dem ritter Henrich Eckebrecht von Dörenkeim und seiner hausfrau 
Caterine v. Winstein für 2000 alte Mainzer goldgulden die hälfte 
seines anteils d. h. ein viertel von bürg und fels zu Nannestein, 
von der stadt Nannestul und der herrschaft „mit burgraannen, 
mannen, gerichten, zollen und geleiten, freiheiten, dorfern, gülten, 
lüte, zinse, wasser, weide, weide, waige, fischereie, wildban, kirch- 
schatz, zehenden, mülen, wiesen, aecker, rodebösch, garten und 
mit allen gefallen*. Was von der herrschaft an Amoldt, grafen 
von Hoenburg, Diether Kemmerer, Albrecht Crapan, Arnolt und 
Claes v. Hufsen versetzt ist, mufs graf Johann von dem ihm noch 
verbliebenen viertel bezalen. „Want als um solche vereatzunge, 
als herre Philipps v. Breidenborn ritter in der vor- 
genannten herrschaft versezet ist , bit uf diesen hutigen tag , daz 
sal macht han, und sal er des geniesen, wie ez ime versezet ist. 
und were ez, dafs die vorgenanten eliche gemechde oder sin erben 
dazselbe, daz herr Philipps vorgenant verpant hait, oder ander 
gülte oder gflter lösen wulten, die zu der vorgenanten herrschaft 
zu Nannenstein gehörig weren, .... und wulten wir ime daz nit 
helfen lösen *) , so möchten sie ez alleine lösen *) und haben na 
inhalte der briefe, die grafe Walrame selige von Zweynbrücken 
unser neve und wir von der herrschaft von Nannestein unter 
einander geben han." ... S: der aussteller, sein neffe Eberhard 
graf zu Zweinbrücken und dessen hausfrau , seine niftel Lyfce 
v.Veldenz. 1390 feria sexta post dominicam, in qua cantatur oculi 
s. stil. dioces. Trev. — Einschaltung in den rückschein des Heinrich 
Eckbrecht v. Dürkheim und seiner hausfrau vom 7. märz 1391. 
Or. vermutlich im allgem. Reichsarchiv zu München (B.). Abschrift: 
General- Landes- Archiv, Karlsruhe. Copb. IV 489,* (C). Druck: 
G. A. Bachmann, Über Archive 286 nr. 13 nach B. Ausz. : a. a. 0. 
287; J. G. Lehmann, Burgen V 139 und Grafsch. Spanheim II 84 
(mit falschem datum) nach C. — Nannestul = Landstuhl B.-A. 
Homburg. 21. 

1392, juni 9. — Philips von Brei den bu(o)rne, ritter, bescheinigt 
Johann, grafen zu Spainheim, dem alten, und dessen söhne Johan, 
dafs das burglehen zu Nannestu(o)l, das er von dem ersteren hat, 
bis auf 20 gülden bezahlt sei. 

l ) Vorlage: lassen. 



124 



IchPhilips von Breidenbu(o)rne ritterbekennenuflfenlichrait 
diesem briefe, daz alsolich burglehen, als ich zu(o)Nannestu(o)l han von dem 
edelen mime gnedigen herren grave Johanne, graven zu(o) Spainheim, den 
alten, daz mir daz ganz und gar woil bezalt und gewert ist bit uf diesen 
hutigen dag, als datum difs briefs besaget, und sagen auch darumbe den 
obgenanten minen herren und minen herren graven Johan, sinen 
son, des quit ledig und lois mit diesem briefe, usgenomen solicher 
zwenzig gülden, der man mich bezalen sal zu sanct Remigen dago 
nehst körnende 1 ), der ich versichert bin von desselben burglehens 
wegen, des zu urku(o)nde so han ich Philips vorgenant min ingesigel 
an diesen brief gehangen, der geben ist des nehsten sondages nach 
dem heiligen phingestage anno domini millesimo trecentesimo nona- 
gesimo secundo. Aufschrift auf der rückseite : Quitanz Philipsen 
van Breitenbu(o)rne. bekent sich von den alten grafe Johansen zu 
Spanheim des burglehen uf Nanstu(o)ol wol bezalt sein. 

Or. pg. mit anhangendem verletzten siegel. Allgem. Reichsarchiv, 
München. Gr. v. Spanheim, Fase. 3. Ausz. : J. G. Lehmann, Grafsch. 
Spanheim II 84. Kleines rundsiegel (d = 17 mm) aus grünlichbraunem 
wachs; bild und Umschrift wie nr. 24, da nur 2 /8 der linken seite 
erhalten, fehlen jedoch die ersten buchstaben der Umschrift. 22. 
1392, juni 9. Johann, graf zu Spanheim, der alte, belehnt 
Philipp v. Breidenborn, um dessen forderungen zu befriedigen, 
mit einem Nannsteiner burglehen. Uf den nehsten sontag nach 
dem heiligen phingestage. — Aus einer Urkundensammlung. — 
Ausz.: J. G. Lehmann, Burgen V 140. 23. 
1392. - An einer nicht zu ermittelnden Urkunde hängt das kleine runde 
siegel des Philipp v. Breitenburn. In dem schilde ein aufrechter 
doppelterhausankerjumschrift: * S'. PHILIPS- VONBREDEBVRNEN. 
— Geheimes Staatsarchiv, Berlin. Beyers Siegelzeichnungen 113. Vgl. 
Vierteljahrschr. f. Wappen-, Siegel- u. Familienkunde XXIV 38. 24. 
1405. — Anno 1405 haben hr. Johann v. Ruppersberg, Simon 
v. Guntheim und Diether Kranch v. Kirchheim, alle ritter, als 
nidergesetzte mann hm. Friderichs und hrn. Emichs, graven zu 
Leyningen, ein urteil zwischen ihm [Conrad Kolb v. Wartenberg], 
Albrechten seinem bruder an einem und Simon v. Breidenborn 
am andern teil gefält. — Ausz. : G. Helwich, Genealogie d. Kolben 
v. Wartenber g, Frankfurt 1684, 11. 25. 

l ) 1. Oktober. 



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125 



1405, Ich Johann von Breidenborn don kont, dafe mich gebeten 
hat der vest Symont der alt von Guntheira, mit ime zu riten gein 
Hellgen Mosseln, zu verhören, was ime das gericht seiner herlich- 
keit do weifs[t]. 1405. — Hist. Verein d. Pfalz, Speier. Miscellaneen- 
hand8chr., nr. 700. Manuscripta Palatina II 75'. — Die Handschrift 
ist der schrift nach, wie hr. Dr. J. Mayerhofer mir mitteilte, von 
dem Zweibrücker karamer- und regierungsrat Ludwig Philipp Horst- 
mann angelegt. Vgl. Mitt. d. hist. Vereins d. Pfalz XVI S. XX. 
Hellgen Mossel = Heiligenmoschel B.-A. Kaiserslautern. 25a. 

1406, dec. 22. Heidelberg. — König Ruprecht setzt auf bitten 
des Jacob v. Eppeinsheim, den man nennet v. Gauwerfsheim 1 ), den 
Henne v. Breidenborn in gemeinschaft zu ihm 2 ) in folgendes 
burglehen zu Lutern : dritthalb pfund heller, die do fallent sind zu 
Wilrebach, ein acker gelegen bi Lutern uf dem wege neben Mor- 
lutern und 6 pfund heller uf dem Kobelnberger ampt. Henne soll 
die 6 pfund jetzt schon geniefsen und nach Jacobs tod alles be- 
kommen. Feria quarta post beati Thomae apostoli. — Haus-Hof- 
u. Staats-Archiv, Wien, Lehenbuch K. Ruprechts. — Ausz. : Widder, 
Beschr. d. Kur-Pfalz IV 284; Chmel, Reg. Rup. 138 nr. 2244. 
— Pfalzgraf Ruprecht giebt am 3. jan. 1392 Peter v. Eppelsheim, 
gen. v. Gauwersheim, lehengemeinschaft mit Wilhelm v. Hoenecke 
an 9 pfund geld auf den gerichten zu Kübelberg und Weilerbach. 
Koch u. Wille, Reg. d. Pfalzgr. I 322 nr. 5394. 26. 

1407, Okt. 6. Simond v. Breidenborn, edelknecht, empfangt von 
Raban, bischof zu Speier, die dörfer Otterbach und Sampach 
zu lehen. 

Ich Simond von Breidenbron edelkneht bekenne 
offenbar mit disem briefe, das ich uf disen hutigen tag datum 
dis briefs komen bin für den erwurdigen in gott vater und herren 
hern Raban, bischof zu Spire, mins gnedigen herren des Romischen 
kunigs canzeler, und gab im ein vidimus eins briefs bischof Adolffs 
seligen, als Else, Johanns Swartzenbergers seligen witewe, min 
swieger selige, vor ziten bewidemet ist worden mit den lehen der 
dorfer Otterbach und Sampach mit allen iren zugehorungen , und 
bat in, das er mir dieselben lehen lihen wölte. des hat derselbe 
min gnediger herre von Spire mir die vorgenannten lehen Otterbach 
und Sampach mit allen iren rehten und zugehörungen nutzit us- 

*) Widder: Germersheim. 2 ) Widder: Peter. 



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126 



genommen geluhen, waz er mir von rehte daran lihen solte, 
usgenommen sin, sins stifts, sinre mane und eins ieglichen rehten 
an denselben lehen. so han ich im darum hnldunge getan mit 
glu(e)beden und eiden, im und sime stifte zu Spire getruw und holt 
zu sin, sie vor iren schaden zu warnen, iren fromen und bestez 
zu werben und in von denselben lehen zu tun und gehorsam zu 
sin, als ein man sine herren billichen tun sol, und solicher lehen 
reht und gewonheit ist, one alle geuerde. und dis zu Urkunde han 
ich min eigen ingesigel gehangen an disen brief. datum feria 
quinta ante beati Dyonisii et sociorum eius anno domini millesimo 
quadringentesimo septimo. 

Or. pg. mit anhangendem siegel. Kreisarchiv, Speier. Urkunden 
des Hochstifts Speier nr. 570. Rundsiegel aus grünem wachs ; siegelbild : 
schild mit aufrechtem doppelten hausanker, links und rechts vom mittel- 
schaft eine kleine kugel; Umschrift: B. JimOItf OOtl foeftettpFtlU. 27. 
1409. — Anno 1409 hat Sieffrid v. Oberstein, ritter, als ein 
richter an grave Friderichs zu Leyningen statt heneben den nider- 
gesetzten mannen, Anthefsen v. Montfort, rittern, Andresen v. Ober- 
stein und Rückern v. Eppelsheim ein urteil gefellet zwischen be- 
sagten h[errn] Conraden [Kolb v. Wartenberg], rittern, und Simon 
v. Breidenborn. — Ausz. : G. Helwich , Genealogie d. Kolben 
v. Wartenberg, 11. 28. 
1411, juli 13. Heidelberg. — Pfalzgraf Ludwig entscheidet den 
streit zwischen Gerhard v. Flörsheim gen. Monsheimer und Hanns 
Horneck v. Wynheim, dem jungen, gemeinern zu Wilenstein, einer- 
seits und erzbischof Werner zu Trier und graf Friedrich zu Veldentz 
andererseits, dabei setzt er u. a. wegen der forderungen des Hans 
Horneck fest, dafs der erzbischof der Else v. Breitenborn die 
beanspruchten, in sanct Wendel fälligen 5 gülden, wenn sie wirklich 
lehen seien, zukommen lassen sollte. Of sant Margarethen der 
heiligen jungfrauwen tag. — Or. Staatsarchiv, Coblenz. General- 
Landes- Archiv , Karlsruhe, Pfälz. Copb. 100 A*, 362. -- Ausz.: 
J. G. Lehmann, Burgen V 75. 29. 
1414, april 12. — Johan von Breidenborn empfängt von Johan, 
grafen zu Spanhem, das burglehen zu Nannenstuhl. 

Ich Johan von Breidenborn bekennen mich in disem offen 
briefe, dazich bitglobede eide und hu(o)ldonge empfangen han, als recht 
und gewonheit ist, von dem edeln heren grave Johan, grave zu Span- 



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■ 



127 



hem, mime gnedigen und lieben heren, solich borglehen, als ich 
han zu Nannenstuhl, zu wissende : ein fuder wines, zwinzig malder 
kornes und zwei phont heller geltz und die hofestede an swinden 
porte gelegen und gein den hofesteden daselbes daz gefilde den 
berg herabe bit of den weg und darzu solich gnade, friheit und 
recht, als die borgmanne zu Nannenstuhl dez herkemen sint. dus, 
als vorgeschrieben stet, hat min fader 6elige, dem got gnade, of 
mich bracht, daz difs vorgeschrieben borglehen halbes gebore von 
der grafeschaft von Spanhem. daz ander halbes von der grafeschaft 
von Zweinbrucken , und entweifs nit anders und auch nit me zu 
diser zit und erfüre ich it anders oder me, daz wolte ich minen 
gnedigen und lieben herren obgenannt auch lafsen wifsen, als ferre 
ich billich solte. dez zu orkunde han ich min ingesigel an disen brief 
gehangen, der gegeben ist of den nesten dornstag nach dem heiligen 
osterdage anno domini raillesimo quadringentesimo decimo quarto. 

Or. pg. Siegel ab. Kreisarchiv, Speier. Urkunden der 
Markgrafschaft Baden nr. 27. Ausz. : Lehmann, Burgen V 143, 
Grafsch. Spanheim II 112 (aus einer Sammlung ungedruckter Ur- 
kunden !) — Lehenbrief Johanns, grafen zu Spanheim von demselben 
tage „donnerstags nach dem heiligen osterdage" : General-Landes- 
Archiv , Karlsruhe , Spanh. Copb. aus neuerer Zeit IV *. Ausz. : 
Lehmann, Grafsch. Spanheim II 198— Mannfall. 30 
1417, IlOV. 17. Lutern. — Friederich, graf zu Lynyngen, erfragt 
auf geheifs und in gegenwart Lodewicks, des pfalzgrafen bei Rheine, 
herzogs in Beyern, in der „grofsen stoben dez probestgehuse* zu 
Lutern von den vier gliedern des reichs, den burgmannen, bürgern, 
förstern und amtleuten, das weistum von Lutern und dem reichs- 
land. Anwesend waren die burgmannen : graf Fryderich v. Veldentz ; 
Johan hr. zu Hoenberg; hr. Johan v. Lebensteyn der junge, ritter; 
Symont Mauchen[h]e[i]mer, Hefs[e] v. Randecke, Johan v. Lebensteyn, 
Johan vom Steyn. Fryderich v. Mon,t]fort, Götze v. Molhofen 1 ), Karl 
Bufser v. Wartenberg den man nennet Sneberg , Hans Hornecke 
v. Wynheym , Conrat v. Entzberg, Henne v. Breydenborn, 
Symont v. Breydenborn, Johan Hub[en]rifs 2 ) , Contz Kuchen 
v. Danne[n]fels , Fryderich v. Flerfsheyra , Brenner v. Lebenstein, 
Wilhelm Hornicke, Peter v. Gauersheym, Ecke v. Lutern, Hamman 
Steynhuser, Albrecht Kesselring und Heynrich Schriber v. Lutern. 

•) Mühlhofen. 8 ) v. Odenbach. 

< 

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128 



S : graf Pryderich v. Lynyngen, als ein richter, Johan hr. zu Hohen- 
berg und Johan v. Lebenstein, ritter. Of den donrstag nach aller- 
heilgen dag. — Copie des 17. jahrh. einer Urkunde des pfalzgrafen 
Philipp, d. d. Heidelberg 1485, nov. 8., in die das weistum ein- 
geschaltet. Kreisarchiv, Speier, B. Von Joh. Jac. Joseph Diehl, 
kais. notar, vidimierte abschrift, d. d. Läutern 1772, juli 17, des 
am 15. okt. 1432 zu Heidelberg besiegelten weistums vom 4. nov. 
1417. Universitätsbibliothek, Heidelberg, Cod. Heid. 368, 81 
(Lehmann collect. 10) 325 nr. 2. C. Kreisarchiv, Speier. Kurpfalz 
Fase. 1226 b. Kaiserslauterner Copb., ebenfalls von Joh. Jac. Joseph 
Diehl beglaubigt 1771 ff., 291 -303. D. — Druck: Lehmann, Gesch. 
v. Kaiserslautern, 216 nach C. Ausz. : Widder IV 190 nach B; 
Lehmann, a. a. 0. 65 nach G; Mayerhofer und Glasschroeder, Mitt. 
d. hist. Ver. d. Pfalz XVI 24 nach B. 31. 
1419, märz 5. — Friedrich, graf zu Zweibrücken, domeustor 
zu Strafsburg, Vormund der kinder seines bruders Hanemann, über- 
trägt die Schlichtung der spänne und zweiungen mit Hanns v. Esche 
dem Reinhart v. Sickingen dem jungen, Friederich v. Fleckenstein, 
Henne Breydenburn und Wirich v. Hohenburg. Diese ent- 
scheiden, dafs beide teile ihre anspräche ruhen lassen sollen, bis 
die kinder Hanemanns zu ihren tagen gekommen seien. Uf raitte- 
woch vor dem palme dage. — Haus- und Staatsarchiv, Darmstadt. 
— Ausz. : J. G. Lehmann, Grafsch. Hanau-Lichtenberg II 252. 32. 
1422, jan. 17. — Johan v. Breidenborn der junge, 
Symonts seligen v. B. ältester söhn, empfängt vom Speirer bischof 
Rafan die dörfer Otterbach und Sambach und den burgstall auf 
dem „Sterrenberge" nebst Zubehör zu lehen. „des zu(e) orkunde, 
wile ich eigens ingesiegel nit enhan , so han ich gebeden minen 
lieben fettern Johan von Breidenborn, daz er sin ingesiegel gehenkt 
hat an disen brief. des ich Johan iezund genant erkenne." St. 
Anthoniustag. — Or. pg. mit anhangendem siegel. Kreisarchiv, 
Speier. Urkunden des Hochstifts Speier nr. 571. Rundes wachs- 
siegel ; bild : schild mit aufrechtem doppelten hausanker ; Umschrift : 
. . . . non • • • • — Lehenbrief Rabans, bischofs zu Spire, von 
demselben tage, „uf sant Anthoniustag": General-Landes-Archiv, 
Karlsruhe. Lib. feod. Rab. * Druck: Remling, Urkb. z. Gesch. d. 
Bisch, v. Speyer II 122 nr. 60. Ausz. : Remling, Gesch. d. Bisch, 
v. Speyer H 26. — Mannfall. Sterrenberg ist der „Schlofsberg" 



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129 



südlich von Otterbach. [August Heintz,] Die bayer. Pfalz unter 
den Römern, 123. Mitt. d. hist. Vereins d. Pfalz V 109. 33. 
1424, Okt. 11. — Brief Johans (Hennen) von Breydenborn an 
Fryderich von Montfort. 

Minen dinst und was ich gudes vermag! besu(e)nder liebe 
fru(e)nde ! Henne Hornick von Winhem der junge hat mich under- 
standen und an mir gefarn. wie ich im darumb geschriben 
han , des schicken ich dir ein abschrift herinne verslofsen und 
bidden dich auch fru(e)ntlichen , das du mich lafsest wifsen , ob 
mir der hengst zu Swaben werden möge, von dem du mir vor 
ziden gesagt hast, und were er noch vorhanden , daz lafs mich 
wiüsen uf welch zit, das ich mich darnach richten mo(e)ge mit 
dem gelde. do dustu mir besunder lieb an, wann is ernstlich 1 ) 
not dut, wile ich ungereden bin. auch han ich verstanden, daz 
min fiende zu Montfort enthalden sollen werden, bidden ich dich 
fru(e)ntlich und in allen truwen, mir das zu herfarn, uf welchem dag 
der enthalt verku(e)ndet werde, so mein ich zu bestellen, das uf die 
zit das recht von minentwegen dar geboden werde und den enthalt 
domide zu brechen, und was du herinne gewar wirdest, das schrib 
mir vorderlich, auch, liebe fru(e)nt, als du wol verstest in der ab- 
schrift herinne verslofsen, wie mir mine knecht nider gelegen sint, 
die sind mir noch nit ledig gezalt, bidden ich dich fru(e)ntlich, mir 
einen knecht oder zwen zu schicken, als ich dir des und alles 
guden wol getruwe und auch gerne verdienen wille. got si mit 
dir! geben of mitwoch nehst vor sante Gallen dag anno etc. xxiiii 0 . 

Johan von Breydenborn 
Fryderich von Montfort, mime besundern lieben fru(e)nde. 

Einschaltung in die klagschrift des Fryderich von Montfort 
vom 19. november 1424. [Vgl. nr. 35.] Stadtarchiv, Frankfurt a. M. 
Reichssachen nr. 2017. 34. 
1424, november 19. — Fryderich von Montfort schreibt der 
stadt Frankfurt wegen seines streits mit Godfrid und Philips 
von Randeck, Brenner und Karle von Lewenstein, Henne und 
Bechtolff Hornick von Winheim und Philips Ulner von Spanheim. 

Den erbern wisen luden burgermeistern, dem rade und zunften 
gemeinlich zu Franckfort enbieden ich Fryderich von Montfort 
minen fruntlichen dienst, ich bitden uch zu wifsen, das 8 ) Henn 

J ) Vorlage: ernschlich. 2 ) d auf rasur. 
Bd. XXII. 9 

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130 



Breydenbora zu(e) der zit, als Henn Hornick vod Winhem sin vient 
worden ist 1 ), was ime sin perde angewonnen und sin knecht ab- 
gefangen hatte, mir das als sirae guden fru(e)nde geschriben hat, als 
dereelb sin brief hernach von wort zu wort geschriben stet: 

Minen dinst .... geben of mitwoch nehst vor sante Gallen 
dag anno etc. xxriii 0 . 2 ) die underschrift : Johan von Breyden- 
bom, und die ufschrift: Fryderich von Montfort, mime besundern 
lieben fru(e)nde. 

Zu der zit do was ich in der graveschaft Luczelnburg 3 ) und, 
als ich gen Ebernburg 4 ) quame uf sondag sant Gallen abent 6 ), 
vande ich sinen vorgeschriben brief. zu stunt schreib ich ime 
wider mit miner hant und behild sin kein abschrift, doch nach 
dem, ich behalden han, so heldet derselb min brief inne: bedo(e)rfe 
er des knechts, mit dem ich ime den brief sant, das er dann mit 
ime uberqueme von ime selbe, das er mir Urlaub heisch, und ime 
nit sag, das ich ime davon geschriben hab, so wolle ich ine ime 
lafsen. und wurde ich icht gewar, wan ich, ich ime dan schriebe, 
den hengst, den ich ime zu Swaben kauft hab, der komme uf 
den dag, das er sich darnach richte, und den brief verbo(e)rne fl ). 
wie dann der obgenant min brief das, in den oder andern Worten 
begriffen, inhelt, der nit eigentlichen beschriben. do ist min meinung 
gewest von des obgenanten enthaldes wegen, erfare ich icht, ine 
daz also laifsen zu wifsen, und anders nit, das an min er oder glimp 
treffen möcht. und ich wold im auch den hengst zu Swaben keuffen. 

Ah nu min knecht Henchen Ru(e)ckzap Hennen von Breyden- 
bom vorgenant den obgenanten minen brief fu(e)ren solde, do ist 
Bechtolff Homick von Winhem und ander sine midehu(e)lfer an den- 
selben min knecht kommen und hat ine gefangen, den obgenanten 
minen brief genommen und ufgebrochen uf dieselb zit. zu stunt 
schreib ich demselben Bechtolff Hornick, mich hette fremde, daz 
er minen brief ufgebrochen und minen knecht gefangen nett, wand 
ich des von ime nit wartend were gewest, und fordert an ine, mir 
minen knecht ane schaden ledig zu zeln , uf das das ich es nit 
anders ane ine erfo(e)rdern do(e)rft und siner eren darumb vo(e)rter 
ermanen. daz mocht mir von ime nit gedien. 

! ) Durch „i$t u dünner strich. a ) 1424, okt. 11. Siehe nr. 34. ») Die 
mutter Fryderich« war Schonetta, prilfin von Hohenberg und frau zur Fels. 
4 ) Fryderich war 1425 Pfälzischer amtmann zu Ebernburg Lehmann, Murren 
V 305. S J Oktober 15. *) verbo(e)rne über durcbstrichenes „zu nfse* geschrieben. 



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1*1 

üf die zit raust ich wider in die obgenant graveschaft ') 
Lutzeinburg riden und , als ich widerquam , fand ich einen brief, 
darinne der obgenant Bechtolff Hornick mir schreib: er wolde zu 
eim dag kommen vor minen gnedigen ju(e)nkern von Feldentz und 
min vorderung ho(e)ren und mir wider zusprechen, uf dem dag sold 
man wole hören, welchem von 2 ) uns beden allerno(e)dest were siner 
em zu ermanen. 

Ich schreib im wider: mich nem fremde, das er mir mit 
solichem verzog minen knecht, den er unbewart siner eren gefangen 
hette, gefenglich hilde. und wold er sinen eren nit also vil zu 
Staden du(e)n, minen knecht ledig zu zeln, das er mich das liefe 
wifsen, so wolde ich zu stu(e)nd den vorgenanten minen gnedigen 
ju(e)nkern mit ernst dinstlich bidden, einen gelegen dag dem ob- 
genanten Hornick und mir [vor] sine gnade zu bescheiden, und 
von ime uf dem dag nemen, was er mir von mins knechts obgenant 
und uf Drechens mins briefs von eren wegen phlichtig were, und 
schreib, domit mir zu offenbaren, was er zu mir zu sprechen hett 
oder ime an minen eren not were, wand ich siner vorderung nit 
wu(e)st, und er auch kein an mich mit Schriften noch mu(e)ntlich 
gelacht hett. so solde er erfinden, ob got wold, das ich ime min 
ere uf den dag nit pandes noch unverantwu(e)rt wolde lafsen sten. 

Und, ee mir sin antwu(e)rt wu(e)rde, ward mir gesagt, wie das 
er von des obgenanten mines brives wegen, er genommen und uf- 
gebrochen hett, arge meinung, treffende an min ere und glimp, 
von mir gesagt hett. do schreib ich ime: und das mir miner 
ern und glimps halb siner antwu(e)rt lange zu beiden und wold zu 
eim tag mit ime kommen gen Alczey uf mandag nach sante 
Katherinen dag 8 ) nehst ko(e)mpt, sin meinung, vorderung und reden, 
er an min ere oder glimp meint zu haben oder zu thu(e)n, zu verho(e)rn, 
und ho(e)fft darzu zu antwu(e)rten und zu du(e)n, als verre minen 
eren und glimps not were. und uf dem dag wolle ich auch von 
ime nemen von des obgenanten mins knechts , er gefangen , und 
ufbrechens mins briefs, er getan hat, was er mir von sinen eren 
plichtig were. were ime aber nit zu willen, sinen eren gnug zu 
du(e)n uf dem dag, so wold ich ime doch du(e)n miner eren und glimps 
halb in vorgeschriben mafsen. ginge er mir des dags us, so wold 
ich von im e schriben, sagen und klagen fursten, graven, herren, 

l ) grau(e)eschafft. 8 ) vnd. 3 ) November 27. 

9* 

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132 



rittem, knechten und gu(e)den luden, wie er mir minen brief ufge- 
brochen, minen knecht witler got, wider sin ere und wider recht 
gefenclich hilde, und das er auch von mir gesaget hett treffende 
an min ere und glimp und getorste mir des nit zu dag, zu offen- 
berung 1 ) und usdrag volgen in vorgeschriben mafs. 

Sint hat er mir geschriben: er hab einen gefangen, der si 
ime truwelo8 und meineidig worden, und schribt mir nit, wer der 
si. vort schribt er : als ich ime geschriben hab, vor minen gnedigen 
ju(e)nkern von Feldentz obgenant zu da(e)g zu kommen, do wolle er 
ine zu stu(e)nt bidden, einen gelegen unverzogen dag zu bescheiden, 
uf dem dag werd man wol ho(e)rn und versten, wer dem andern 
glichs em und rechts abgee oder sine ere lafse pandes sten. und, 
als ich auch schrib, ich enhab siner vorderung me geho(e)rt, wu(e)st 
ich die gern, so möge ich abschritt mins briefs. ich Hennen von 
Breydenborn geschriben, und auch verwandelung miner sigel, ich 
ime geschickt 2 ) hab, ansehen, darinne möge ich und menneglich 
versten, ob im not si, an mich zu vordem. 

Daruf han ich im wider geschriben: ich verste siner umb- 
wege und arger meinung nit in einen Schriften, er gen minen ern 
und glimp hab, und truwe zu gode, im mins sigels und briefe halb 
von ern und glimps wegen nit schuldig zu sin. so enwifs ich auch 
dehein verwandelung mins sigels. ich im geschickt hab. ich enscham 
mich auch miner brief und sigel nit und wold gern, das ich eine 
abschrift mins briefs. ich Hennen von Breydenborn geschriben, den 
er genommen und ufgebrochen habe, behalten hette, oder das er 
mir desselben mins briefs ein geware abschrift schicken geto(e)rst, 
ich wold sie zu minen ingesigel 8 ) gern ansehen, ich han ime auch 
geschriben, wie mins gnedigen herren herzog Ludwigs rethe von 
siner gnaden geheifsen uf dinstag nehst vergangen uf eim dag, zu 
Altzey gewest ist, zwischen Godfrid von Randeck, Karle von Lewen- 
stein, Philips Vlner von Spannen, die gegenwertig warn, und 
Philips von Randeck, Brenner von Lewenstein, Hennen Hornick 
sim bruder und ime an einen und mir an den andern teil beret 
haben , das uns der vorgenant min gnediger lieber herre herzog 
Ludwig einen dag vor sine gnade bescheiden solle zwischent hie 
und dem achzechsten dag 4 ), die sachen vorgeru(e)rt zwischen uns zu 

l ) offenheri'g. 2 ) ok verbessert aus eh. 8 ) inges'. 4 ) Vgl. Grotefend, 
Zeitrechnung I 2. 



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133 



verho(e)rn und zu vertodingen. dasselb wir obgcnant, die da waren, 
haben genanampt. wolle er nit oder ongoto(e)rre vor denselben 
minen gnedigen lieben herren zu solichem dag kommen, daz er 
mich ez lafse wifsen, so sol mir vor dem obgenanten minem gnedigen 
ju(e)nkern von Feldentz darumb zu tage wol gnugen in der maifs, 
er mir geschriben hab. und ich wolle sin gnade von stu(e)nt dinst- 
lich bidden . solichcn dag mir und im ku(e)rtzlich zu bescheiden. 

Gudo fru(e)ndo ! Brenner und Karle von Lewenstein gebruder, 
die min mag sint. Philips Vlner von Spanhem, Godfrid und Philips 
gebrudere von Randeck haut inins vorgeschriben briefs, den ich 
Hennen Breydenborn geschriben han , mich unversucht in einer ') 
arger meinung gen minen eren und glimp umbgesant, als mir ge- 
sagt worden, zu stunt, do ich sin gewar wart, schreib ich ine 
und vorderte, das sie mich ir meinung der sachen , wie sie es 
vorgenommen 2 ) hetten odor vorneinen , liefsen wifsen. treffe ez 
mir dann an min ere oder glimp, so wolt ich zu ku(e)rzen gelegen 
dagen darumb mit ine kommen und is mit gots hu(e)lfe, als verre 
minen eren und glimp not were, verantwu(e)rten 3 ). 

Daruf schriben mir Brenner und Karle vorgenant: do were 
abschrift eins briefs gen Randeck kommen , dieselb schritt hetten 
sie Philips V(e)lner von Spanhein geschickt, des hu(e)lfer sie weren 
wider Hennen von Breydenborn, und du(e)cht sie, dez not sin, nach 
dem sie versto(e)nden, und haben auch anders niemant geschickt, 
und ir meinung were, daz ich ez voran twurt 4 ), ob mich du(e)cht, 
sin not sin. 

Godfrid und Philips gebruder von Randeck schriben mir: do 
were abschrift eins briefs gen Randeck kommen , den ich Hennen 
Breydenborn geschickt hett, die wu(e)rde do gelesen, und sie schickten 
Walter von Kronenberg des ein abschrift und anders niemants kein 
me und meinten, ich were in der mafs, das ich mich miner brief 
nit schemte, die ich under mime ingesigel geschriben hott. 

Philips V(e)lner vorgenant schreib mir under ander Worten: 
er wold abeschrift mins briefs, ich Hennen Breydenborn geschribon 
hette, herren, rittern und knechten .schicken und darzu zusagen, 
was ime not were. 

Ich konde aber nit versten , was der vorgenanten meinung 
were , das sie die abschrift umbgesant hetten und umbschicken 

l ) meyn'. 2 ) Schlufs-n aus a verbessert. ») voran wV. 4 ) vorantwtm. 



134 



wolten, noch auch, was dem vorgenanten Philips Vlner darinne 
not zu sagen were, und fo(e)rdert zu demselben Philips V(e)lner, mir 
sin meinung und willen, er darinne hett, verstentlich zu schriben. 
mich darnach zu richten, treffe ez mir dann an min ere und glimp, 
so wolt ich zu kurzen gelegen dagen darumb mit ime kommen, 
und er sold erfinden, ob got wold, daz ich ez nit unverantwu(e)rt 
wold laf8en, als verre roinen ern und glimp not were. mich möcht 
abir von ine allen nit vorters gedien , noch zu versten werden, 
dann vorgeschriben stet, darumb schreib ich ine einen dag, zu 
Altzey zu leisten uf mandag [nach] sante Katherinen dag *) nehst 
ko(e)mpt vorgeschriben zu rechter dagzit, ir meinung, vorderung und 
reden, sie gehabt oder noch vorhetten, in der vorgerurten sachen 
zu verho(e)rn, und ho(e)fft zu got, darzu zu antwu(e)rten, als verre minen 
ern und glimp not were. ich schreib Philips Vlner vorgenant auch 
den dag, mit ime zu leisten, zu verho(e)rn 2 ), warumb, wie und was 
einer meinung gen minen eren und glimp not were, und ho(e)fft, 
darzu zu antwu(e)rten, das roinen eren und glimp wol fugen solde. 
gingen sie mir abir des dags us, so wolt ich von ine schriben, 
sagen und clagen fu(e)rsten, graven und herren, rittern knechten, 
und guden lu(e)den, wie sie mir mit bedroge nach minen eren und 
glimp unverdienet gestanden hetten und geto(e)rsten mir des nit 
offenbarn , noch zu usdrag darumb in vorgeschriben mafs mit mir 
kommen. 

Ich ward zu der zit auch gewar, das Henne Horaick von 
Winhem hette gesagt under vil Worten von des brives wegen, ich 
Hennen von Breydenborn geschriben hette : er wolt mich darzu bringen, 
daz ich min äugen nu(e)mmer getorst fro(e)lich ufheben. darumb 
schreib ich ime zu stu(e)nt und benante ime uf mandag nach sante 
Katherinen dag *) obgenant einen dag gen Altzey , uf das er und ich 
des zu kurzem usdrag quemen, sin rede zu verhören und zu besehen, 
wie er das zubringen wold. ku(e)nde ich dann min ere und glimp nit 
verantwu(e)rten, noch entreden 3 ), so must ich ez vor min wert han. 
ginge er mir des vorgeschriben dags us, so wold ich von ime 
schriben, sagen und clagen, wie er hinderwerts mit sime lu(e)gen- 
haftigen bedrog understanden hett, mir min ere zu smelen unver- 
sucht, und geto(e)rre des nit zu usdrag kommen. 

*) November 27. *) „zu verho(e)rn tt vom Schreiber nachträglich ein- 
gefügt. 8 ) „noch entreden" vom Schreiber nachträglich eingefügt. 



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135 



Ich han ine auch allen sieben 1 ) vorgenanten geschriben : si 
ine trostung not zu und von dem dag vorgenant gen Alczey vor 
Hennen Breydenborn und sin hilfern, das sie rairs schriben, so ho(e)ff 
ich, ine soliche trostunge zu herwerben, uf das sie mir des dages 
nit weigern do(e)rften. ich han ine auch allen beschriben, antwu(e)rt 
geheischen, mich binnen acht dage gen Ebernburg laifsen zu wifsen. 
mir ist abir kein worden von Godfrid und Philips gebrudern, Brenner 
und Karle gebrudern, von Hennen, noch von Bechtolff Hornick 
gebrudem vorgenant, und sint mir alle des vorgenanten dags us- 
gangen. als ist auch Philips Vlner, und der hat mir geschriben 
zu dag vor minen gnedigen herren von Meintz, vor minen gnedigen 
herren von Virnberg oder vor minen gnedigen ju(e)nkern von Feldentz. 
und ich hette vor der drier herren einen dag geanampt, weren die 
reden vorgeschriben vor mins gnedigen herren herzog Ludwigs 
rethen nit hergangen und ufgenommen in obgeschriben raafs. des 
dags ich warten mufe, bis mins iezgenanten gnedigen herren 
gnade den bescheidet, und of dem dage tru(e)wen ich zu gode, 
minen ern und glimp völlig gnug zu du(e)n nach herkentniüs der 
herren und ritterschaft, do sinde werdent, mit entschuldigung und 
fort, wie mir das zu dunde gebu(e)rt, daz ich arger dait und willens, 
treffend an min ere oder glimp, in den Sachen vorgeschriben genz- 
lich unschuldig bin. 

Ich han auch einen entschu(e)ldigungsbrief von Hennen von 
Breydenborn, als der von wort zu wort hernach geschriben volget: 

Ich Johan von Breydenborn bekennen datum 

anno etc. xxmi 0 feria 3 a proxima post festum beate Katherine 
virginis 2 ). 

Gude fru(e)nde! hand ir diser Sachen einche rede gehört oder 
wirdet ho(e)ren, treffend an min ere oder glimp, so bidden ich uch 
fru(e)ntlich, mich herof zu verantwu(e)rten 8 ), und das ir ern, glimps 
und rechts vor mich bo(e)dic sin wollend und uch min des zu 
mechtigen. daran wil ich uch nit werlos lafsen su(e)nder allen zwivel 
und auch ane alle argelist oder hinderzog in dehein wise, gebiedent 
zu mir alzit. auch lafsen ich uch wifsen, das ich ungeverlich in 
glicher mafsen, vorgeschriben stet, fursten und auch graven, herren, 
vile rittern und knechten, steten und guden luden han geschriben, 

l ) Hinter „sieben" ausgestrichenes „ge\ 8 ) November 28. Vgl. nr. 36. 
8 ) vorantw 2 ten. 



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136 



als ich des zu du(e)nde in der beredung. mins gnedigen lieben herren 
herzog Ludwigs frunde vorgeschriben getan hant, usgenommen und 
behalten han. geben under mime ingesigel uf sondag sante Elizabeton 
dag ') anno domini m 0 quadringentesimo vicesimo quarto etc. L. S. 

Or. Papier. Aufgedrücktes siegel abgesprungen. Stadtarchiv, 
Frankfurt a. M. Reichssachen nr. 2017. — Die 4 l /« einseitig 
beschriebenen blätter (217 mm breit, 289 und 116 mm lang) waren, 
wie die stichlöcher an den oberen und unteren rändern zeigen, ur- 
sprünglich zusammengenäht und, da das obere drittel der rückseite 
des 1. blattes und die untere hälfte der Vorderseite des 5. blattes 
(blättchens) vergilbt sind, so zusammengerollt, dafs das siegel innen 
und die aufschriften der rückseite des 1. blattes: „Franckforten" 
und darunter von anderer hand: „Fryderich von Montfort, Henne 
Breydenborn, Henne Hornick von Winhe[mJ" aufsen lagen. Von 
dem braunen wachs des runden siegele (d = 27 mm) sind nur 
noch geringe spuren vorhanden. 35. 
1424, november 28. Johans (Hennen) von Breydenborn ent- 
schuldigungsbrief für Fryderich von Montfort. 

Ich Johan von Breydenborn bekennen und du(e)n ku(e)nt 
offenbar mit disem brief 2 ), daz ich verstanden han, wie das 
Bechtolff Hornick von Winhem einen kneht, genant Henchen 
Ruckzap von Mu(e)nchwiler, gefangen habe und dem knecht einen 
brief genommen und ufgebrochen, den Fryderich von Montfort mir 
geschriben hab und mit demselben knecht gesant. desselben briefs 
abschrift haben der vorgenant Bechtolff, Philips V(e)lner von Spanhem, 
Godfrid und Philips gebruder von Randecken, Brenner und Karle 
gebruder von Lewenstein umbgesant 8 ) rittern, knechten und guden 
lu(e)den in einer arger meinung dem vorgenanten Fryderich zu unern 
und zu schänden , und derselb brief halde inne von eins hengsts 
wegen von Swaben und anders, wie der brief begrift, das nemen 
sie vor und sagen, darinne hab Fryderich egenant gemeint, ver- 
rederei und ubeldat an ine und iren fru(e)nden zu du(e)n, als ich 
verstanden han. do nemen ich uf den eit, den ich dem durch- 
lu(e)chtigen hochgebornen fu(e)rsten und hern hern Ludwig von gotz 
gnaden pfalzgrave bi Rine mim gnedigen lieben herren und auch 
andern miner herren getan han, das Fryderich vorgenant vor langer 

*) Vgl. nr. 36. 2 ) „disem brief vom Schreiber nachträglich zuge- 
fügt. 8 ) Vorlage: vnbgesant. 



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137 



zit, als ich uf ein» tag zu der Fels in der graveschaft von Lutzein- 
bürg was, uf dem weg mir sagt von eim guden hengst, stu(e)nde 
zu Swaben, den wolt er ime keufen, der solde gar sere la(e)ufen. 
do bat ich ine, mir den zu keufen und lafsen werden, ich versehe 
mich gescheffnifs, das ich sin wol do(e)rft. do sagt er mir zu, er 
wolt iz gern du(e)n. als nu(e) Henn Hornick von Winheim der jung 
mir min hengst und perde genommen und auch min knecht ge- 
fangen hette, des ich von ime nit wartend waz, das schreib ich 
Fryderich vorgenant und bat ine, mich lafsen zu wifsen, ob mir 
der hengst von Swaben werden mo(e)cht, von dem er mir vor ziden 
gesagt hette , und uf welch zit ich mich mit dem geld darnach 
richten mo(e)cht, auch hette ich verstanden, das min finde zu(e) 1 ) 
Montfort enthalden solden werden, mir dar nach zu herfarn und mich 
lafsen zu wifsen, uf welchen da(e)g der enthalt verku(e)ndet wu(e)rde, 
so meint ich zu bestellen, daz uf die zit das recht von minent- 
wegen dar geboden wu(e)rde, und den enthalt domide zu brechen, und 
bat ine auch , mir einen knecht oder zwen zu schicken , die wile 
mir min knecht noch nit ledig wern gezalt. und darinne han ich 
kein arges gemeint, das Fryderich egenant an sinen ern schände 
oder schade mo(e)cht sin. so enhan ich auch noch niemals von 
minentwegen mit dem vorgenanten Fryderich umb einche bofsheit, 
verrederi oder ubeldat wider sin ere , in einchen weg das sin 
mo(e)chte, mir zu liebe oder zu dinst zu du(e)nde oder zu helfen oder 
schaffen getan werden, nie rede gehabt, noch darumb geschriben. 
ich enhan sin auch noch nie mu(e)t noch willen gehabt, mit ime zu 
reden , lafsen reden oder ime darumb zu schriben. so enhan ich 
mich auch als lang, als ich den vorgeschriben Fryderich 2 ) herkant 
han, deheincherlei bofsheit, verrederi, noch ubeldat, an sine ere 
treffende, nie zu ime versehen, mir oder iemants anders zu du(e)nde 
oder zu helfen oder schaffen getan werden in dehein wise. der vor- 
genant Fryderich, noch niemant von sinen wegen enhant auch mit mir 
oder iemants von minentwegen vor noch nach bit uf hu(e)de datum dife 
briefs nie rede gehabt oder schaffen geret werden, dafs mir wifs- 
licb si, umb einche Wortzeichen, schrift oder reden, mir zu schriben 
oder zu enbieden heimlich oder offenberlich, das sich treffen mo(e)cht 
an verrederi, bofsheit oder ubeldat, oder auch wider sin ere mo(e)cht 

*) zu(e), vom Schreiber aus „von" verbessert. 2 ) Das r hinter F vom 
Schreiber nachtraglich zugefügt. 



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138 



gesin. difs, wie vorgeschriben stet, will ich liplich uf die heiigen 
berechten, das ez war ist, welch l ) zit des not sin wirt. und geburt 
mir, icht me darzu zu du(e)n, in welchen weg sich das fu(e)get, 
das wil ich auch du(e)n. zu orkunde aller vorgeschriben Sachen han 
ich min ingesigel gehenket an disen brief und darzu gebeden minen 
lieben mag Go(e)dfrid von Gu(e)nthem und Henchen Wolff von Span- 
nern, daz sie ir ingesigel bi das min heran gehenket hand. des ich 
Godfrid und Henchen itzgenant herkennen und also getan han von 
bede wegen Johans von Breydenborns obgenant. datum anno etc. 
xxiiii 0 feria 3 a proxima post festum beate Katherine virginis. 

Einschaltung in die klagschrift des Fryderich von Montfort 
vom 19. november 1424. Stadtarchiv, Frankfurt a. M. Reichs- 
sachen nr. 2017. — Da die Urkunde in die schrift vom 19. no- 
vember eingeschaltet ist, so ist sie entweder nach- oder diese 
vordatiert. 36. 

1429, jull 15. - Hanry de Bredenborn überschickt der 
Stadt Metz in dem kriege zwischen herzog Karl dem kühnen von 
Lothringen und der stadt einen fehdebrief. — Ehemals im Stadt- 
archiv zu Metz. — Erwähnt: Histoire de Metz V 140. ~ Dieser 
Hanry ist wohl Henne von Breidenborn? Herr archivdirektor 
Dr. Wolfram hatte die güte die im Metzer Stadtarchiv noch vor- 
handenen fehdebriefe von 1429, etwa 300 stück, durchzusehen. 
Leider ist der hier in frage kommende brief neben einigen anderen 
a. a. 0. erwähnten nicht mehr vorhanden. 37. 

1430, juli U. Kreuznach. — Vertrag zwischen Herzog Stephan 
und Friederich v. Montfort. 

.... Es ist of hüte betedinget zusehen dem hochgebornen 
fursten herrn Stephann, palzgraven bi Rine und herzugen in Beiern, 
unserm gnedigen herren, of eine und Friederich von Monffart die 
andere site von etlicher nemlicher gebrechen wegen, die sich 
zusehen ine zu Duchrode und Husen als von der armen lute und 
zugehorungen daselbs entstanden hand, in der mafs als hernach 
geschriben stet: zum ersten, als die armen lute zu Rode von win- 
gulte wegen versaezt und bisher verbunden gewest sint gein Emich 
Wolff von Spanheim und sinen erben, auch eins teils gein Breiden- 
born und sinen miterben, als sin vater des vor ziten von etlichen 
den armen luten hundert gülden entphangen hait gehabt, damit 

l ) 1 vom Schreiber nachträglich zugefügt. 



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139 



sie abelosunge dun wolten, ist vertedingt, daz Friederich von 
Monffort und sine erben das fuder wingelts Emich Wolflen erben 
und auch ein fuder wingulte Henne Breidenborn und die, das mit 
ime anget und beruren ist, forter und diese nehst vier jare von 
irem gewehse und gulten richten und bezalen und auch die 
arm lute zu Rode und ir nachkomen da enbinnen des bebtgelts 
und der gulten an iglichem ende ein fuder genzlich ledigen und 
losen sollend ungeverlich. was auch der wingulten versessen ist 
bis uf datum difs briefs , das sollent die arm lute von Rode 

richten tert. ante Margar. virg. 

Or. AHgem. Reichsarchiv, München. Zweibr. Lehenurk., Mont- 
fort. — Rode und Hausen = Duchroth-Oberhausen B.-A. Kirchheim- 
bolanden. 38. 
1432, febr. 25. — Henne v. Breidenborne empfängt von 
Frederich, grafe zu Veldentze, laut des alten lehenbriefs [nr. 14] 
das Liechtenberger burglehen, das vorher Johan Breidenborne. 
sein verstorbener vetter, innegehabt hat und nun auf ihn als dessen 
nächsten lehenerben erstorben und gefallen ist. S: der aussteiler. 
An sant Mathias dage des heiligen apostelen. — Or. pg. Siegel ab. 
Allgem. Reichsarchiv, München. Zweibr. Lehen, Breitenborn, Fase. 1. 
- Mannfall. 39. 
1437, IlOV. 12. — Heinrich Mauchenheimer v. Zweinbrücken 
stiftet in die pfarrkirche zu Nanstal zu selegerede und jargezit 
seiner seligen hausfrau Demud v. Breidenborn 10 Lauter- 
burger [?] malter kom , die dem dortigen pastor jährlich am 
8. Martinstag von der mühle zu Dietswyler fallen und von den 
leuten aus Münchwiler in des pastors haus nach Nanstal geliefert 
werden sollen. Dafür müsse der geistliche wöchentlich eine seel- 
messe singen und nach ihrer beendigung jedesmal das grab der 
Demud mit Weihwasser besprengen. Wäre der pastor darin säumig, 
so solle die gülte gegen die gleiche Verpflichtung an das „closter 
zum Einsidell" fallen. Uf den nehsten dinstag nach sant Martins- 
tag. — General-Landes- Archiv, Karlsruhe. Pfälz. Copb. nr. 15 72*, 
140. — Ausz. : Widder IV 276. Lehmann, Burgen V 145. — 
Diese Demud, vermutlich eine tochter Philipps, ist die ahnfrau 
mehrerer kurfürsten und erzbischöfe von Mainz und Trier. Diets- 
wyler = Dietschweiler, Münchwiler = Münchweiler a. Gl., beide 
im B.-A. Homburg. 40. 



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140 



1438, okt. 17. — Johann v. Breidenborn empfängt von 
Friedrich, grafen zu Veldenz, daß burglehen zu Nanstein „als min 
vetter Johann Breidenborne und desselben vater bede seliger ge- 
dechtnisse das vormals gehabt und herbracht hant". S: der aus- 
stellen Of fritag nach sant Gallentag. — Or. pg. mit anhängendem 
verletzten Siegel. Kreisarchiv, Speier. Urkunden der Markgrafschaft 
Baden nr. 30. Rundsiegel (d = 26 mm) aus grünem wachs; 
wappen: schild mit aufrechtem doppelten hausanker, der aus zwei 
getrennten teilen besteht , da der kurze schaft gespalten ist , auf 
dem stechhelm Aug mit schildbild ; Umschrift : 9. iofyftll t QOIt t 6 . . . . 

— Lehenbrief Friedrichs, grafen zu Veldentz, von demselben tag 
in „ungedruckter Urkundensammlung". Ausz. : Lehmann, Burgen V 
145. - Herrnfall. 41. 

1439, april 22. — Heinrich, propst zu Enkenbach, Agnese 
v. Breidenborn, meisterin, und der convent des prämonstraten- 
serinnenkloster8 zu Enkenbach im Wormser bistum verschreiben der 
armen kasse der pfarrkirche zu Lautern eine jährliche gült von 
10 gülden und 4 ohm wein auf ihren gutem zu Nunkirchen und 
Enkenbach. 8: propst und konvent, ritter Friedrich v. Flörsheim, 
amtmann zu Lautern, und Nikolaus Sloer, landschreiber zu Lautern, 
namens der gemeinden Nunkirchen und Enkenbach, die eines gerichts- 
siegels entbehren. St. Jorgenabend. — Or.pg. mit anhängendem convents. 
siegel. Kreisarchiv, Speier. Urkunden der Kurpfalz nr. 802. 42. 
1439, d.6C 21. — Hesse, graf zu Leiningen, vergleicht das domcapitel 
zu Worms und Henne v. Breydenborn dahin, dafs das domstift 
letzterem und seinen männlichen erben jährlich 1 fuder wein vom 
Colgensteiner zehnten abzugeben schuldig sein soll. S : der Schieds- 
richter. Of sant Thomastag des heiligen zwolfboten. — Or. pg. Siegel 
ab. Kreisarchiv, Speier. Urkunden des Hochstifts Worms nr. 85. 43. 
1441, april 27. — Karl v. Breidenborn empfängt von 
Friderich, grafe zu Veldentz und zu Spanheim, für sich und seinen 
bruder Henne von Breidenborn das burglehen zu Nanstein „als 
mine bruder Johann selige und unser beder vetter und voreitern vor- 
mals gehabt". S: der ausstellen Of dornstag nach dem sontage, als 
man in der heiligen kirchen gesongen haid quasimodo geniti. 
Or. pg. Universitätsbibl. Heidelberg. Sammlung Lehmann p. 12 nr. 30. 
Das anhängende siegel zeigt einen aufrechten doppelten hausanker. 

— Ausz.: Lehmann, Burgen V 146. — Mannfall. 44. 



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141 



1441, april 27. — Karl v. Breidenborne empfängt von 
Friderich , grafen zu Veldentz und zu Spanheim , in gemeinschaft 
mit seinem bruder Henne von der grafschaft Veldentz wegen 
das Liechtenberger burglehen. S : der ausstellen Of dornstag nach 
dem sontage als, man in der heiligen kirchen gesongen hait quasi- 
modo geniti. — Or. pg. Siegel ab. Allgem. Reichsarchiv, München. 
Zweibr. Lehen, Breitenborn, Fase. 1. .bschrift des lehenbriefs von 
demselben tage. Ebenda. Veldenzer Copb. V 46. - Mannfall. 45. 
1446, jan. 31. — Karlv. Breydenborne empfängt von Jacob, 
markgrafen zu Baden, und Frederich, pfalzgrafen bi Eine, grafen 
zu Spanheim, für sich und seinen bruder Henne v. Breiden- 
born das von seinem verstorbenen bruder Johan und seinen vor- 
fahren besessene burglehen zu Nanstein. S: der aussteller. Uf 
mantag nach sant Paulustag conversio zu latine. Or. Staatsarchiv, 
Coblenz. Grafschaft Sponheim, Urkundenarchiv, Lehnsarchiv. Siegel- 
bild: schild mit aufrechtem doppelten hausanker, dessen kurzer 
schaft gespalten; Umschrift: * ftarle • 6t?eiöcn60PJt *. — Ausz.: 
Vierteljahrsschr. f. Wappen-, Siegel- u. Familienkunde XXIV 88. — 
Zeichnungen des Siegels von H. Beyer im „ Wappenbuch des Archivs 
• zu Coblenz' und im Mittelrh. Wappenbuch VII 43 (Kupferstichkab. 
zu Berlin). Herrenfall. 46. 
1446, april 19. — Karle v. Breydenborn empfängt von 
Ludwig, pfalzgrafen bei Bheine und herzog in Beyern, ein lediges 
burglehen, das von der herrschaft und feste zu Liechtenberg her- 
rührt laut eines versiegelten briefs, den graf Heinrich v. Veldencz 
seinem „anchen" Philipp v. Breidenborn gegeben hatte. 
S: der aussteller. Of dinstag nach dem heiligen Ostertage. — 
Or. pg. Siegel ab. Allgem. Reichsarchiv, München. Zweibr. Lehen, 
Breitenborn, Fase. 1. — Herrenfall. 47. 
1453, nOV. 30. - Karle v. Breydenbronn empfängt als ein 
träger wegen seiner mutter Else v. Swartzenberg von herzog 
Friderich ein burglehen zu Lutern. 

Karle von Breydenbronn hat of sant Endris des heiligen 
zweifboten tag anno domini MCCCC quinquagesimo tertio als ein 
treger und von wegen Elsen von Swartzenberg, siner mutter, diese 
nachgeschriben burglehen zu Lutern , mit usnemunge etc. , von 
herzog Friderich pfalzgraven etc. empfangen , darüber glopt und 
gesworn, brief geben und genomen. und sint diefs die guter zu 



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142 



dem burglehen gehörend: item huser, schuern und garten, in der 
bürg zu Lutern gelegen, mit irem begriff; item zwei pletzchin 
garten, in dem Bruch gelegen, und einen garten unden; item einen 
garten bi der Metzlerpforten und alle die ecker, die sie in dem- 
selben flore hat, usgescheiden das stuck bi dem garten bi der 
Metzlerpforten : item ein ach teil an den bestheupten, die da fallende 
sind in des richs landen; item die fursthube zu Wilrbach und zu 
Lutern mit ire zugehorunge; item der fuderhaber, der da zu 
Wilrbach in dem kirspiel fallend ist; item fünf pfunt heller gelte 
und ein pfui, der da heifset der Elephule. 

General-Landes-Archiv, Karlsruhe. Copb. 635 yy 2 , 132. — 
Das dort abgebildete Wappen ist falsch. Vgl. Vierteljahrschr. f. 
Wappen-, Siegel- u. Familienkunde XXIV 57. 48. 
1453, dec. 1. -- Karle v. Breydenbron empfängt von herzog 
Friderich ein burglehen zu Lutern. 

Karle von Breydenbron hat uf samstag nach sant Andres 
tag, des heiligen zwelf boten, anno domini MCCCC quinquagesimo tertio 
diese hernach geschriebenen guter, zinse und gulte mit namen : sechs 
pfunt heller gelts in dem Wylerbacher ampte ; item der berg, genant 
am Birgarten, und das gefilde daselbst, als das stofst uf die bache 
naher Morlutern, zu burglehen zu Lutern, als das Johann von Breiden- 
bronn, sin bruder selig, vormals, da er lebte, von der Pfaltz gehabt 
und getragen hat, mit usnemunge etc., von herzog Friderich, 
dem pfalzgraven etc., zu burglehen empfangen, darüber glopt und 
gesworn. 

Nota. Franck von Nackheim hat die obgeschrieben burglehen 
[dies und nr. 48] von herzog Ludwig dem alten auch empfangen, 
des datum stet uf frei tag nach halbvasten l ) anno domini millesimo 
quadringentesimo vicesimo septimo. 

General-Landes-Archiv, Karlsruhe. Copb. 635 yy 2 , 132. 49. 
1453. - Anno 1453 belehnet er Johan [Kolb v. WartenbergJ 
Carlen v. Breidenborn (inmafsen seine voreitern jederzeit von 
den Kolben v. Wartenberg zu lehen getragen) mit dem bezirke 
genannt der Ockersborn, den flofs [!] und die bache bis an die 
Eselspforten gegen dem berg über, den man nennet den Brandt, 
mit aeckern, wiesen, wege 2 ), wasser, weiden, wälden, veldern, wie 
man das nennen mag. — Ausz. : G. Helwich, Genealogie d. Kolben 

*) April 4. 2 ) wege = wöge. 



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143 



v. Wartenberg, 13. — Herrenfall? — Ockersborn = Egerswog, 
Eselspforten = Eselsfürth b. Kaiserslautern. 50. 
1454, märz 30. — Karl v. Breidenborn empfängt von 
pfalzgraf Friederich und Karl, markgrafen zu Baden „von ihrer 
beider graveschaft zu Spanheim" wegen für sich und seinen bruder 
Hennen solches „burglehen zu(e) Nanstein, als min bruder Johan 
selige, min vater und voraltern vormals gehabt und herbracht\ 
zu lehen. S: der ausstellen Of samsdag nach dem sondage oculi. 

— Or. pg. mit anhängendem gut erhaltenen siegel. Kreisarchiv, 
Speier. Urkunden der Markgrafschatt Baden nr. 34. Rundsiegel 
(d = 27 mm) aus grünem wachs; wappen : schild mit aufrechtem 
doppelten hausanker, dessen ganz kurzer schaft gespalten, auf dem 
spangen heim Aug mit schildbild; Umschrift: : 9 ftflflß Ü0I1 Öt-cifreil 
ÖOtm : Vgl. die von hrn. A. Pfeiffer nach dem original gezeichnete 
abbildung auf s. 108. — Lehenbrief pfalzgrafen Friedrichs zu 
Simmern, grafen zu Spanheim, von demselben tage in „un- 
gedruckter Urkundensammlung Ausz. : Lehmann, Burgen V 145. 

— Herrenfall. 51. 
1454, aug. 10. — Karl v. Breidenborn, Symunds sei. söhn, 
empfängt für sich und seine mutter Else v. Schwarzenberg von 
Reinhart, bischof zu Speier, zu lehen: die dörfer Otterbach und 
Sambach und den burgstall auf dem „Sterrenberg" nebst Zubehör. 
S: der aussteiler. Of samstag sant Laurencien tag. — Or. pg. 
mit anhängendem siegel. Kreisarchiv, Speier. Urkunden des 
Hochstifts Speier nr. 572. 52. 
1454, Okt. 10. — Symont Mauchenheimer v. Zweinbrucken ver- 
zichtet auf alle forderungen an btirgermeister und rat zu Spire 
wegen des Schlosses Breidenborn bei Lutern. 

Ich Symont Mauchenhemer von Zweinbrucken edelknecht, 
zu dirre zit amptmann zu Lutern, bekenne und veriehe offenlich 
vor mich und alle mine erben : als ich etliche worte und fordrunge 
an die ersamen wisen burgermeister und rate zu Spire getan han 
von des slofs Breideborn wegen, bi Lutern gelegen, bin ich 
glaublich underwiset und underracht, das ich nicht daran han nach 
gehaben mag. darumbe so verzihen ich genzlich und zumale nu 
und zu ewigen dagen für mich , mine erben und alle mine ge- 
swiesterige, kein fordrunge oder anspruch furter mee an die vor- 
genante burgermeister und rate zu Spire oder ire nachkomen umbe 



144 



das benante slofs zu han, und obe mine geswiesterige , ir eins 
oder ire erben nu oder hernachmals furderunge von des benante 
slofs[e]s wegen an die vorgenante burgermeistere und rate oder 
ire nachkumen deten, das sullen und wollen ich und mine 
erben abeschaffen und sie der genzlich en[t]heben, ane alle 
geverde. des zu warem Urkunde so han ich min eigen ingesiegel 
gehenkt an diesen brief, mich und mine erben solichs zu besagen. 
Datum in crastino sancti Dionisii anno domini millesimo quadringen- 
tesimo quinquagesimo quarto. 

Or. pg. mit anhängendem leicht verletzten siegel des aus 
stellers. Stadtarchiv, Speier. Urk. nr. 805. — Ausz. : Remling, 
Gesch. d. Bisch, v. Speyer II 93. 53. 
1456, 110V. 18. [Wartenberg.] — Burgfrieden der gemeiner des 
Schlosses Wartenberg. S: die gemeiner: Carle v. Breydenborn 
und Wernher Horneck v. Heppenheym, baumeister, Eberhart v. Hohen- 
fels hr. zu Ripelfekirch, Adam Kemerer zu Dalburg ritter, Friederich 
v. Flerfsheym ritter, Phillips Fetzer v. Geyspitzheym ritter, Johan[ne]s 
v. Inge[l]nheym ritter, Johan vom Obernsteyn, Bechtolt v. Sottern, 
Phillips v. Rudefsheym, Hans v. Wolfskelen. Syfrytd Bock v. Erpfen- 
steyn, Cuntz Phill v. Vlnbach, Johan Kolb v. Wartenberg, Franck 
v. Nack[heijm, Phillips Snydelach v. Kestenburg, Phillips v. Oden- 
heym, Conratd Marschalck v. Waldeck, Walrave v. Coppensteyn, 
Syfrytd v. Lewensteyn, Myas v. Obersteyn, Godelman Blick v. Lichten- 
berg, Heinrich v. Sottern, Gottfrytd v. Stock[h]e[i"|m, Hartman Beyer 
v. Bopparten, Conratd v. Wonfsheym, Endris v. Heppenheym, Her- 
rnan v. Heppenheym , Heinrich vom Stege , Wilhelm v. Ocken- 
heym, Phillips Hirt 1 ) v. Saulnheym, Rudolff v. Alben, Gerhart v. 
Gulpen , Hans Horneck v. Heppenheym , Wilhelm Winterbecher, 
Heinrich Beyer v. Bopparten, Hans Kranich v. Kirchheym, Caspar 
v. Dirmsteyn, Carle v. Prumenbaume 2 ), Hans Holtzapfel v. Hergfs- 
heym. Uf donerstag nach sanct Martinstag des heiligen bischofs. 
— Or. [wo?] A. Falkensteiner Copb. nr. 185, 135—146. B. — 
Druck : Kremer, Urk. z. Gesch. Friedr. I v. d. Pfalz 134 nr. 50 nach A. 
Ausz. : Lehmann, Burgen V 24 nach B. — Carle v. Breydenborn und 
Wernher Horneck v. Heppenheym waren baumeister zu Wartenberg von 
sonntag oculi [29. febr.j 1456 bis sonntag oculi [5. märz] 1458. 54. 

l ) Lehmann hat „Hund". 2 ) Wohl „Prumenheim tt , in der mundart- 
lichen Aussprache: „Prumenum'*. 



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1457, nov. 3. — Karl v. Breidenborn, Symunds sei. söhn, 
empfängt von Sigfrid, bischof zu Speier, zu lehen: die dörfer Otter- 
bach und Sambach und den burgstadel auf dem „ Sterrenberge * 
nebst zubehör. S: der aussteller. Dienstag nach allerheiligen. - 
Or. pg. mit anhängendem siegel. Kreisarchiv, Speier. Urkunden 
des Hochstifts Speier nr. 573. — Lehenbrief bischof Sigfrids von 
demselben tage, tag nach seinem feierlichen einritt in Speier. 
General-Landes-Archiv , Karlsruhe. Lib. feod. Sigfr..* 23. Ausz. : 
Remling, Gesch. d. Bisch, v. Speyer II 104. — Herrenfall. 55. 
1457, dec. 22. Sarbrucken. — Hans von Rittenhofen trägt 
vor dem gericht zu Sarbrucken eigene wiesen und heu wuchs, zu 
St. Johann bei Sarbrucken gelegen, dem pfalzgrafen herzog Ludwig, 
grafen zu Veldentz, zu lehen auf. 

Wir meiger und scheffen des geriechts zu Sarbrucken erkennen 
und dun kunt offenbare mit diesem briefe, das vor uns an geriechts- 
statt kommen ist der veste jungher Hans von Riettenhofen und 
hat uns eine versiegelten lehenbrief lassen hören, darin ime und 
sinen libserben zehen gülden gelts zu lehen durch den hochgebornen 
fursten und heren hern Steffan pfalzgrave bi Rine herzog in Beyern 
unserm gnedigen lieben heren verschrieben sint und uf das arapt 
und graveschaft Zweinbrucken bewiset also in underscheit: wanne 
die zehen gülden gelts durch den vorgenanten unsern gnedigen 
lieben heren herzog Steffann oder sin erben mit lV2°- gülden abe 
geloset werden , so sollen der vorgenant jungher Hans oder sin 
libserben die anderhalbhundert gülden dan uf ire eigen gutere, der 
graveschaft Zweinbrucken allernehst gelegen, belegen und bewisen 
mit bekentnifs des geriechts, darin die gutere gelegen sint, das 
die gutere eigen, V/z 1 -- gülden wert und darvor wol belacht und 
bewist sind, und dan die gutere von ime zu lehen dragen, haben 
und vermannen sollen, da hat der vorgenant jungher Hans vor 
uns erkant, das der hochgeborne furste und here here Ludewig 
pfalzgrave bi Ryne herzog in Beyern und grave zu Veldentz unser 
gnediger lieber here ime die zehen gülden gelts vorgerurt mit 
l 1 /« 0 - gülden abgeloist habe, und vor die l 1 /«^- gülden der vor- 
genant jungher Hans dem obgenanten unserm gnedigen lieben heren 
herzog Ludewig diese hernach geschrieben wiesen und hauwahs, 
die sin eigen, un versatzt, unverkauft, in d<?m banne und geriecht 
zu Sant Johann bi Sarbrucken gelegen, besser dan l 1 /2 r - gülden 
Bd. XXII. 10 



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146 



wert und darvor dem genanten unserm gnedigen heren herzog 
Ludewigen verlacht sint, vor uns an gericht ufgeben, geeigent und 
zu lehen vermacht, nemlich: das halbteil in der wiesen, genant 
der Werde, gelegen niderwendig *) des Halbergers uf der Sare und 
deilt gein Biesen Nyclaufs, eime burger zu Sarbrucken, mit be- 
heltenifs us 2 ) demselben teile Johanns von Bifsbrucken 3 ) , unsers 
gnedigen jungher von Nassau we schriber, ein 4 ) häufen hauwahs. 5 ) 
und uf sinen halben deile der wiesen, genant der Ertbrustgrabe, ö ) 
der Breydewiesen 7 ), der Aldenbachgraben und der Schylt, gelegen 
oben an Sant Johann , und er teilet mit dem obgenanten Biesen 
Nyclaus mit beheltnifs in denselben halben teil dem vorgenanten 
Johannes schriber auch einen häufen hauwes. und das das also 
waer und vor uns ergangen ist, sprechen wir bi unsern eiden, als 
wir dem geriecht gewant sint, und haben des zu orkunde, umb wir 
eigen geriechtssiegel zu dieser zit nit haben, mit flifs gebeten den 
erbern Nyclaufs von Volckelingen , zu dieser zit schulteifs zu Sar- 
brucken, das er sin ingesiegel vor uns an diesen brief gehangen 
hat, uns der vorgeschrieben dinge zu besagen. Des ich Nyclaufs 
schulteifs itzgenant erkennen von bete wegen der obgenanten 
meiger und scheffen also gethan han. geben uf dornstag vor dem 
heiligen Cristage anno domini millesimo quadringentesimo quinqua- 
gesimo septimo. 

Allgem. Reichsarchiv, München. Zweibr. Copb. XII 146. — 
Die anmerkungen enthalten die wesentlichen abweichungen der 
beschreibung des lehengegenstands in dem lehenbrief vom 31. dec. 
1466. - Vgl. Ph. C. Heintz, Fürstenthum Pfalz - Zweybrücken 
I 257. 56. 
1458, april 23. — Karl v. Breidenborn wird kurmainzischer 
amtmann zu Dannenfels. St. Georgen tag. — Kreisarchiv Würz- 
burg. Mainzer Ingrossatur-Bücher nr. 27, 328*. — Dannenfels 
B.-A. Kirchheimbolanden. 56a. 
1460, april 30. — Niderlag bei Weinsperg. Darnach anno 
domini 1460 uf Philippi et Jacobi obent, da warf grave Virich 
v. Wirttemberg darnider dise hienach [geschrieben] reuter , edeln 
und unedeln , in Swaben mit namen : herr Burckhart , herr zu 
Tettenberg, herr Friderich v. Sickingen, ritter, Lötz Schott, amt- 

r ) nedewendig. 2 ) uf. 3 ) Balsbruckwi. 4 ) einen. 5 ) Imnws. fl ) Rrl- 
bruatjrrahe. 7 ) Breydenwirsen. 



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147 



man zu Weinfsperg, Neithart Horneck, Jorg Beyer v. Oberehenheim, 
Jorg v. Massenbach, Philipps v. Ernberg, Wygant v. Dyman [Dien- 
heim], Caspar Doppeler v. Strafsburg, Jorg v. Helmstat, item 
Hertell Waltmann , Syraon v. Dalheym , Knebell Stumpft", Syraon 
v. Balfshofen, Ditherich Rüdt, Engelhart v. Nypperg, Michell 
v. Massenbach der jung, Dham v. Hentschufsheym , Kar eil v. 
Breidenbron, Cuntz v. Megelstein der jung, Hans v. Meringen, 
Wilhelm Rüde, Veit Schott, Bartholomäus v. Bockenacker, Christ- 
man Frundt v. Weissenburg, ein freier burger, sunst so seint das 
ander alles edelleut und zu dem schilt geporn. — So ist junkher 
Wolf v. Hochfeld en dot verlieben uf der walstat mit vier knechten, 
es verlieben auch me edeln und unedeln dot im feld. — Es wurdent 
auch gefangen uf 34 reisiger knecht und uf 30 fufsknecht, die 
sich alle musten stellen gein Stutgarten und in des von Wirtem- 
bergs slofs. — Eickhart Artzt, Chron. v. Weissenburg. Quellen 
u. Erörterungen z. bayer. u. deutsch. Gesch. H 176. — Michel 
Beheim beschreibt in seiner reimchronik, 439- 470, ausführlich 
die „ niderlag bi Beylsteyn" und nennt von den gefangenen Kur- 
pfälzern folgende : Burckart Schenck , her zu Tautenburg , herr 
Fridrich v. Sickingen, ritter, Lutz Schotte, Engelhart v. Nypperg, 
Dam v. Hentschufsheim, Cu(e)nrat v. Egloffstein, Jörg v. Helmstatt, 
Symon Balfshouer , Wolff v. Hohueld , Vyt Schott, Diether und 
Wilhelm Ru(e)d, Karle v. Breitenprunn, Wygand v. Dienhara 
[Dienheim, die endung entstellt, da sie auf „nam* reimen mufs], 
Symon v. Dalheim, Jörg v. Massenbach, Nithart Hornegken v. Horn- 
beck [Homberg], Erhart v. Rossen [aus Strafsburg], Böcklin Berer 
[aus Strafsburg], Michell Mosbach. — Quellen u. Erörterungen III 
77 — 82. Kremer, Gesch. Friedr. L, 166. Die akten des Geh. 
Haue- u. Staatsarchivs zu Stuttgart, die den krieg zwischen Würtem- 
berg und der Pfalz, insbesondere die ereignisse des jahres 1460 be- 
treffen, enthalten keinerlei Nachrichten über Karl v. Breidenborn. 57. 

1464, febr. 4. — Karl v. Breidenborn, Symunds sei. söhn, 
empfängt von Johann , bischof zu Speier , zu lehen : die dörfer 
Otterbach und Sambach und den burgstadel auf dem „ Sterrenberge * 
nebst zubehör. S: der ausstellen Sonntag nach purificationis 
Mariae. — Or. pg. mit anhängendem siegel. Kreisarchiv, Speier. 
Urkunden des Hochstifts Speier nr. 574. 58. 

1465, febr. 14. Heidelberg. - Matthis, bischof von Spier. 

10* 

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148 



belehnt Karle v. Breitenborn , Symonis seligen söhn, mit den 
dörfern Otterbach, Sampach und dem burggestell des bergs, ge- 
nannt Sterremberg, „darzu geriecht, banne, manne, lute, hübe, 
gescheit, weide, weidegang, zehende, weide, felde, eckere, wiesen, 
wege, gulte, zinse, nutze und gefellen mit allem begrief und zu- 
gehorunge * . S: der aussteiler. Uf donrstag sant Veitinstag. — 
Karlsruhe, General-Landes- Archiv, Copb. 226 f, 23. Ausz. : ebenda 
Copb. 145, 55', wo auch das richtige wappen abgebildet ist: 
in weifsem Schilde ein roter aufrechter doppelter hausanker; auf 
dem helme ein weifser Aug mit roten aufrechten doppelten haus- 
ankern: weifse helmdecke. 1 ) — Karls revers von demselben tage. 
Or. pg. mit anhängendem siegel des ausstellers. Kreisarchiv, Speier. 
Urkunden des Hochstifts Speier nr. 575. Ausz. aus Copb. 145, 55' 
ebenda: „Extractus librorum feudorum Spirensium ab episcopo 
Matthia usque ad episcopum Marquardum", Fase. 866, 34' des 
Hochstifts Speier. 59. 
1466, jUÜ 3. — Auf geheifs des kurfürsten Friedrich von der 
Pfalz vertragen Karle v. Breydenborn, amtmann zu Luttern, und 
Claus Ferwer, landschreiber daselbst, den pfalzgrafen Ludwig, ver- 
treten durch Wolf v. Moschel, amtmann zu Zweibrücken, mit dem 
kl. Eufserthal wegen des jagdrechts im Leiberwald. Z : Friedrich 
v. Stein, Hans v. Flersheim d. a., Dieter Nagel, edelknecht, Schel- 
friedrich v. Flersheim, Veitin Bastart, hühnerfaut zu Germersheim, 
und Arnold Glocke , junker Wirichs amtmann zu Falkenstein. — 
Or. pg. mit den anhängenden siegeln der beiden Schiedsleute. 
Kreisarchiv, Speier. Eufserthaler Urkunden nr. 7. 60. 
1466, dec. 31. Liechtenberg. — Ludwig, pfalzgraf bei Rheine, 
herzog in Beyern und graf zu Veldentz, belehnt Karle v. Breyden- 
born als träger seiner hausfrau Eva v. Rietenhofen mit dem 
Zweibrücker lehen seines verstorbenen Schwiegervaters Hans v. 
Riettenhofen, das in wiesen und heuwachs zu St. Johann bei Saar- 
brücken besteht. Uf den jarsabent 1467. S: der aussteiler. — 
Allgem. Reichsarchiv, München. Zweibr. Copb. XII 146'. — Karls 
revers von demselben tage a. a. 0. 147. — Erwähnt: Ph. C. Heintz, 
Fürstenthum Pfalz-Z weybrücken I 327. Über das lohen vgl. nr. 56. 61. 

J ) K. v. Neuensteiii, der das wappen fals-chlieli einem Karl v. Brei teil- 
bar h beilegt, gi»4>t eine abbildung davon in seinem Lehensb. d. Bisthunis 
Speyer. Vgl. Xeirsr.hr. f. Wappen-, Siegel- und FatiiilienkunoV XXII 'Uf> 
u. XXIV 37. 



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149 



1467, märz 8. — Carle v. Breidenborn, amtmann zu 
Lutern, bekennt, dafs er von des pfalzgrafen schirm und amts wegen 
herrn Peter, abt zu Otterburg, und dem dortigen convent geraten 
und geholfen habe, ihre drei hubgerichte Erlenbach, Reichenbach 
und Gerstweiler zu einem Schöffengericht zu vereinigen. Die herren 
von Otterburg sollen das gericht bestellen, besetzen und handhaben 
mit schultheifsen, schöffen und „ gebittelen " , es seien hubener oder 
andere leute. Er gebietet den hubnern, „dinckmännern 44 und anderen, 
die hinter den herren von Otterburg wohnhaftig sind, darin ein- 
zuwilligen und gehorsam zu sein ohne jeden widerstand und irrung. 
Er und jeder nachkommende amtmann zu Lutern soll das neu ein- 
gesetzte gericht schützen und schirmen. S : der aussteiler. An dem 
sontag, als man singt Lätare. — Druck: Würdtwein, Mon. Pal. I 475 
nr. 151. Ausz.: Widder IV 228. 62. 
1467, juli 6. — Kurfürst Friedrich von der Pfalz beauftragt 
Karl v. Breidenborn, amtmann zu Lutern, wegen der ihm in 
dem oberen Wilenstein zustehenden Öffnung mit den übrigen ge 
meinern den burgfrieden zu erneuern. Uf montag nach sant Virichs 
des heiligen bischofs tag. — General-Landes- Archiv , Karlsruhe. 
Pfalz. Copb. nr. 471, 218'. — Ausz.: Lehmann, Burgen V 79 mit 
falschem Jahre. 63. 
1471, juni. Karle v. Breitenborne ist bei dem kurpfälzischen 
heere, das Wachenheim a. d. H. belagert. 

1261. Von den raeten ho(e)rt furbass raer: 



1265 

Karle von Breitenborne, 

Ernst, Wilhelme da worne. 
1266. Ho(e)rend von dem adel gemein 

die nit ret oder amptlud sin. 

Michel Beheim, Reimchronik. 1265. Quellen u. Erörterungen 
z. bayer. u. deutsch. Gesch. III 221. Kremer, Urk. z. Gesch. 
Friedr. I 440 nr. 161a. — Wie sich aus Strophe 1261 und 1266 
ergiebt, wird Karl unter des kurfürsten raten und amtmännern 
aufgezählt, da aber Beheim 1261 hinter dem hofmeister Diether 
v. Sicking noch Ludwig , Heinrich und Hans v. Sicking erwähnt, 
von denen ich nicht weifs, ob sie räte oder amtmänner waren, so 



s 

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150 



könnten Ernst und Wilhelm, die in dem letzten verse der strophe 
1265 erwähnt werden, Breidenborner sein, wie der herausgeber 
C. Hofmann angenommen hat (III 352). Dagegen spricht, dafs 
beide sonst nirgends erwähnt werden, und dafs der vorname Emst 
zu dieser zeit im Westrich nicht üblich war. 64. 
1473, märz 9. — Jorg v. Breitenbronn empfängt von 
herzog Friderich, dem pfalzgrafen, die beiden burglehen zu Lutern 
[nr. 48 und 49]. Of dinstag nach invocavit. — General-Landes- 
Archiv, Karlsruhe. Cop. 635 yy 2 , 132. 65. 
1476, mai 20. — Georg v. Breydenborn, vetter des Hans 
v. Nackheim, mitsiegler einer Rosenthaler Urkunde. — Kreisarchiv, 
Speier. Rosenthaler Urkunden. — Gütige mitteilung des hm. Dr. 
F. Glasschröder. Kl. Bosenthal = Rosenthaler hof b. Kerzenheim 
B.-A. Kirchheimbolanden. 65a. 
1479 n. nOV. 25. Heidelberg. — Hanns v. Flörsheim erhält 
»die lehen, die jetzt von Georg v. Breidenborn seligen von 
tode wegen verfallen, mit namen : das hus in der bürge zu Luttern 
u. s. w." Nach st. Katharinen tag 1471. — Ausz. : Widder IV 191 u. 
285. Die hier angegebene Jahreszahl ist falsch [vgl. nr. 65 u. 65a] T 
es ist daher wegen nr. 67 die Jahreszahl 1479 gesetzt worden. 66. 
1479, dec. 31. — Ludwig, bischof zu Spier, belehnt Johan 
v. der Ecken als träger seiner hausfrau Eua v. Rutenhoffen, 
„etwan Karlen von Breytenbrons seligen witwe*, mit den 
dörfera Otterbach, Sampbach und dem burggestelle des bergs genannt 
Sterremberg u. s. w. „Das alles von uns und unserm stieft zu lehen 
rurt, und der benannt Karle von Breytenborn selig von unserm vorfarn 
und stieft zu lehen empfangen, gehabt und getragen, und die benannte 
Eua mit bewilligung unsers furfara seligen daruf bewidemt hette 
inhalt der brief darüber sagende." S: der ausstellen Am samstag 
nach dem heiligen Cristtag 1480. Karlsruhe, Generallandesarchiv. 
Copb. 226g, 118. Auszug daraus: Kreisarchiv, Speier. Hochstift 
Speier, Fase. 866, 34' (Extr. libr. feud. Spir. ab. epo. Matthia 
usque ad epm. Marquardum) und Nachlafs von A. Heintz. 67. 
1484, aug. 13. Udenheim. Ludwig, bischof zu Speier, belehnt 
mit bewilligung des domkapitels Hans v. Flörsheim, amtmann zu 
Lautem, mit den hochstiftlichen lehen, die Carl v. Breitenborn 
und dessen hausfrau Eva v. Rytenhofen besessen hatten, nämlich 
mit den dörfern Otterbach und Sampach u. s. w. — General- 



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151 



Landes- Archiv , Karlsruhe. Copb. 226g, 173'. Auszug daraus: 
Kreisarchiv, Speier. Hochstift Speier, Pasc. 866, 34' (Extr. lib. 
feud. Spir. ab epo. Matthia usque ad epm. Marquardum). - Ausz. : 
Remling, Gesch. d. Bisch, v. Speyer II 197. 68. 

1484. — Kaufbrief über den hof Breitenborn und Duberborn. 
Hof- u. Staatsbibl., München. Deutsche Handschr. nr. 2661a u. b. 
, Generalverzeichnis derjenigen originalien, so von der [geistlichen] 
Verwaltung zum archiv geliefert worden den 7. juni 1678. Lautern." 

— Die hier verzeichneten „documenta und briefschaften " wurden 
auf dem schlofs Heidelberg in der geheimen ratsstuben am dienstag 
nachmittag den 28. juli 1685 der [geistlichen] Verwaltung aus 
dem archiv wieder zurückgegeben. Die Urkunde ist im Allgemeinen 
Reichsarchiv zu München , im Kreisarchiv zu Speier und Staats- 
archiv zu Luzern nicht aufzufinden, mithin wohl zu gründe gegangen. 

- Erwähnt: Mitt. d. hist. Ver. d. Pfalz V 59. 69. 

1485. Hanns v. Piersheim wird mit Breidenbornischen haus zu 
Lutern und dem burglehen, so Philipps v. Gemmingen ihm verkauft 
hatte, belehnt. — Ausz.: Widder IV 192. 70. 

1486. nov. U. — Abt Ulrich von Hornbach giebt dem vesten 
Jorg v. der Leyen zu erblehen das „ Mönch wiler tt thal, dessen eine 
hälfte Jorg den erben des Karl v. Breidenborn abgekauft hatte, 
und dessen andere hälfte seiner zeit Simon Mauchenheimer sei. vom 
kloster getragen hatte. Uf Martini. - - Kreisarchiv, Speier. Abschrift 
im Copb. d. Kl. nr. 1, 17; ebenda 17' der revers des Jorg v. der 
Leyen vom 12. nov. i486; ürk. d. Kl. Hornbach nr. 234. 71. 
1546, jan. 15. Heydelberg. — Bechtolf v. Piersheim, Hansens 
sei. söhn, bekennt, dafs kurfürst Friedrich ihm und seinem bruder 
Friedrich nachfolgende 3 burglehen zu Lautern verliehen hat: 

„Das erst burglehen. nemlich haus, hof und garten mit ihrem 
begriff, mit namen: meine Wohnhäuser von ihr gnaden marstall 
der bürg Lautern, stofsen bis an das Zwingelbornthörlein, wie das 
begriffen ist mit scheuer, gärten und zugehörungen, darzu ein 
garten im schlofs, stofsend an das Veldentzer haus ; item diese äcker 
und gärten in dem flur Lautern gelegen, mit ihren geforchen 
hernachfolgend : item ein garten an der Gaupfortten , helt drei 
morgen, geforcht dem spital und dem Gersweiler wege ; item zween 
morgen ackere an dem Gersweiler wege, geforcht Aich Josten oben- 
zu, undenzu die Gelfraw ; item ein morgen ackers am Enkenbacher 



r 

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152 



pfade, obenzu der probst von Lautem, undenzu der Spital ; item 
drei morgen am Warttenberger pfade, obenzu Ulrichs Henne, unden- 
zu der wege; item sechs morgen am Warttenberger pfade. neben- 
zu die Gelfraw, uf der andern seite der abt von Werfsweiler ; item 
anderthalben morgen auch am Warttenberger pfade, obenzu die 
herrn von Otterburg, undenzu der wege; item zwei morgen hier 
zu dem Hültzengraben , obenzu Ludwig Schioer, undenzu Kettel 
Schwab; item vier morgen auch daselbst, anwandt uf Auch Josten, 
undenzu Ludwig Schioer; item zween morgen unten an Hertels 
born, nebenzu die Gelfrau, anwandt uf den probst; item drei 
vierteil an der Wormbfser Höhe , anwandt Ludwig Schioer ; item 
vier morgen oben am Hertelsborn, anwandt der probst, gehet der 
Warttenberger pfad dardurch ; item ein morgen am Warttenberger 
pfade obenzu, undenzu der abt von Wersweiler, anwandt uf den 
Spital ; item 5 morgen am Guldenacker, nebenzu ein seit der apt 
von Otterburg, die ander seit der probst von Lautern und land- 
schreiber; item ein morgen, stost an Warttenberger pfade, obenzu 
Ludwig Schlöer, anwandt uf den probst zu Lautern ; item zween 
morgen auswendig Hertelsborn , obenzu Crisan Bechtoldt , stofset 
uf den Guldenacker, undenzu Fritzeis Clöfsgen ; item drei viertel 
am Rodenberg, undenzu Rufsen Henchen . obenzu die Gelfraw; 
item drei vierteil am Gerfsweiler wege, ist ein anwender; item ein 
morgen am Gerfsweiler wege , obenzu Fritzen Clöfsgin , undenzu 
die Gelfraw ; item ein morgen am linken Gersweiler wege , oben- 
zu Rufsen Henchen, undenzu Clefsgen von Entersweiler ; item 
vier morgen an der leimgruben, obenzu Ludwig Schioer, unden- 
zu Almuth [!j; item ein morgen bi der leimkauten, obenzu Ludwig 
Schioer , undenzu der spital ; item zween morgen uf dem Mor- 
* lauterer weg , undenzu der burggraben , obenzu die Müllers zu 
Mulen; item siebenundzwanzig morgen drei viertel am Moorlauterer 
pfade, obenzu die Honecker, undenzu die Mantzen zu Lautern; 
item drei morgen am Morlauterer wege, obenzu Vgelsheim, unden- 
zu die Müllers zu Mülen : item acht morgen auch am Morlauterer 
wege, obenzu die Müllers zu Mülen, undenzu die strafs, anwandt uf 
die 26 [!] morgen drei viertel; item ein halben morgen kappesgarten 
vor der Metzelpfortten an dem weg hei aber, wie sie versteint seint ; 
item ein morgen der kappesgarten vor der burgpforten; item zween 
plätzen garten in dem Bruch gelegen, das itzunt wiese ist, und 



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153 



darzu ein garten darunter nacher Mühlen zu; item ein achtteil an 
den besthaubten , die fallend seint in des reichs lant ; item die 
forsthube zu Weilerbach und zu Lautern mit ihren zugehörungen ; 
item den futterhabern , im kirspil zu Weylerbach fallen ist; item 
5 pfunt heller gelts und ein pfuhle, genannt der Ellerpfuhle ; item 
dritthalb pfunt gelts zu Weilerbach , jahrs fallend uf s. Remigius 
zinsen ; item achthalb pfunt heller gelts zu Steinwinden 
fallend , darzu fischerei , jägerei , holzhauerei , mit seinen frei- 
heiten, rechten und zugehorungen und wie es von alter her- 
kommen ist. und diefs lehen ist von Jergen von Breitenborn 
verfallen. 

Zum andern und das ander burglehen zu Lautern : ein haus 
in der bürg Kayfserslautern und alle jähr acht pfunt gelts in 
Kebelnberger gericht, die doch zu Steinwenden gereicht werden, 
darzu fischerei, jägerei, holzhauerei, mit seinen freiheiten, rechten 
und zugehorungen, als das herkommen ist, etwan von Peter von 
Morfsheim seligen verfallen. 

Das dritt burglehen zu Lautern seint: dritthalb pfunt heller 
gelts zu Weylerbach, jahrs uf den Remigiuszinsen fallend, und 
das haus in der bürg zu Lautern, bi dem Zwingerbronnen gelegen, 
das etwan Jergen von Breitenbach [!] was und nach seinem tot 
Hanfsen Odenwaldt sein leben lang verlauhen gewest, darnach 
weilant pfalzgraf Philipsen churfürsten meinem gnädigsten herrn 
hochlöblicher gedächtnus heimgefallen, welichs haus mit Wechsel 
an die Pfaltz kommen ist ; item zum dritten ein garten bi dem 
burgthor begriffen und gehörig, daselbst zu Lautern gelegen, der 
etwan Philips von Gemmingen. Eberhardt des eitern selig söhne, 
gewest und mit der Pfaltz bewilligung an obgenannten von Flörs- 
heim, mein vater selig, kommen ist; zum vierten und aber zu 
burglehen zu Lautern ein haus und garten daselbst, das grave 
Johanns von Homburg selig gewest ist, und das haben gedachts 
meines gnädigsten herrn eitern etwan verwechselt umb ein be- 
hausung in der vorburg , die etwan Herman von Stetten was, zu 
eim viehestall brauchten, laut der älteren brief davon sagende." 
S: der ausstelle!-. Freitags nach Erhardi. 

Abschrift, Papier. Kreisarchiv, Speier. Urkunden der Kur- 
pfalz nr. 401. - Vgl. Widder IV 191 und 285. 72. 
1600, mal 16—19. — [10]. Beforchung des Taubenb.orner 



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154 



walds, so auch dem stift Lauttern *) zuständig, beschrieben den 
16. tag Maii anno 1600. 

Taubenborner wald. 2 ) Hat seinen anfang erstlich und 
also zwischen dem Stattwald in der Sisselbach 3 ), da der hieig 
Taubenborner 4 ) wald zur rechten hand gegen ufgang gelegen, die 6 ) 
Spitalshaidt aber , so in spital gen Lauttern 6 ) gehört und mit 
eichenholz bewachsen, zur linken hand gegen mitternacht gelegen, 
der Stattwald aber gegen der sonnen niedergang und mittag. 

Hie lafsen wir den Stattwald zurück und halten uns erst 
gemelte Sufselbach 7 ) ufwarts gegen der sonnen ufgang, nemlich 
zwischen 8 ) der Spitalshalten und [11] gemeltem Taubenborner wald, 
bis hin in den Breitenauer 0 ) wog, so der statt Lautern 10 ) zuständig, 
als mitten durch den wog ufwarts immer der mutterbach nach bis 
in den Spitalswog, da zur rechten hand das Breittwältlein n ) in 
Taubenborner 12 ) bann gelegen, zur linken aber der Neunkircher bann. 

Alsdann ferner gegen ufgang der rechten mutterbach nach 
bis hinuf, bis in den Erkertzwog 13 ), zu einem grofsen und langen 
markstein, steht zur rechten hand beneben dem wog gegen mittag 
zwischen dem wog und der strafsen, so von Lauttern 14 ) nacher 
Enckenbach gehet, uf der Enckenbacher heiden. und ist dieser 
stein ein dreimark, scheidet den Taubenborner 15 ) walt zur rechten 
hand gegen niedergang, so Pfaltz jagens gerechtigkeit lö ), und dann 
den 17 ) Neunkircher bannbezirk zur linken hand 18 ) gegen mitter- 
nacht, auch churfürstlicher Pfaltz jagens gerechtigkeit 19 ), den 
Enckenbacher bannbezirk zur linken hand nemlichen gegen ufgang, 
auch churfürstlicher Pfaltz jagens gerechtigkeit 20 ). daselbst liegt 
die Enckenbacher heiden, so 21 ) ein schöner hasenhatz. dieser stein 
hat obenuf 3 winkelmaafs, deren zwei mit einem kleinen creuzlein 
durchzogen, nemlichen also (figur: drei von einem punkt ausgehende 
strecken; der linke und der obere rechte strahl endigen in einem 
kreuz) ; uf der Seiten aber gegen mitternacht ist Neunkircher bann 

*) V 2 38: Lauteren. *) Auf dem rande. 8 ) C 2 23: Schüfselbach. 
4 ) C 2 23: Daubenborner. 6 ) C 2 24: das. e ) V a 38 u. C a 24: Lauteren. 
7 ) V 2 38: Sufselbach, C 2 24: Schifselbach. 8 ) „zwischen" fehlt bei V, 10 
und V 2 38. 9 ) 0 2 24: Preitenauer. 10 ) V 2 39 u. 0 2 24: Lauteren. «) V 2 39: 
Breitwaldtlein, C 2 24: Breitwaldgen. «) C, 24: Daubenborner. ,8 ) V 2 39: 
Erckertz-. C 2 25: Eckers-. w ) V, 39 u. C 2 25: Lauteren. 15 ) C 2 25: Dauben- 
borner. 16 ) Die 4 letzten worte fohlen bei C 2 25. 17 ) C a 25: der. 18 ) Hier 
folgt bei C 2 25: nemlich. 10 ) Die 5 letzten worte fehlen bei C' a 25. 
*>) Die letzten 5 worte fehlen bei C 2 25. ai ) .so" fehlt bei C a 25. 



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155 



mit buchstaben und einem wappen und dem *) apstab 2 ) bezeichnet, 
welches [12j wappen etwas vom gewitter verzehrt und also gar unkent- 
lich. hie lafsen wir den Neunkircher bann zurück und halten uns fürter 
gegen mittag zwischen dem Enckenbacher und hieigen Daubenborner 
bann hindurch uf der Enckenbacher heiden zu dem 2. stein, oben mit 
einem durchgezogenen creuz und dem 8 ) Wolfsangel zur rechten hand 
gegen niedergang ufs stifts seilen, alsdann weiter gegen mittag uf der 
heiden zu dem 3. stein mit dem Wolfsangel ufs stifts Seiten, von hinnen 
femer gegen mittag uf derselben heiden zu dem 4. stein, obenuf mit 
einem kleinen creuzlein und vorgesetztem Wolfsangel uf stifts Seiten, 
fürter 4 ) gegen mittag zu aber 5 ) uf ö ) den 5. stein uf solcher heiden zu 
end derselbigen in dem Ochfsenthal vor dem wald, ist ein sehr kurz 
steinlein mit seinem Wolfsangel ')• von dannen halt dich in den wald 
wie von erst gegen dem mittag zu dem 6. stein, darbei ein büch- 
lein gefunden, hat obenuf ein klein creuzlein beneben seinem Wolfs- 
angel an seiner rechten Seiten, oberhalb dem Ochfsenthal an der 
halt gefunden, alsweiters gegen mittag zu dem 7. stein, difs ist 
ein eckstein , obenuf mit einem Winkelhaken und zweien wolfs- 
anglen ufs stifts Seiten, [13] stehet oben uf dem Ochfsenköpfflein, 
darbei noch drei stein gelegen, von hinnen lafsen wir uns gegen 
niedergang in das hinter Ochfsenthal zu dem 8. stein, hat obenuf 
ein klein creuzlein und den Wolfsangel zur rechten ufs stifts seiten 8 ), 
von dannen strack den berg uf gegen niedergang zu dem 9. stein, 
mit einem langen creuz und dem* 1 ) Wolfsangel an seiner rechten 
seiten, bei einem eichbaum gefunden, alsdann ferner gegen nieder- 
gang zu dem 10. stein zwischen den vier birken, hat obenuf 10 ) 
ein klein creuzlein. etwas weifs, von dannen 11 ) ferner gegen 

*) V t 11 und V 2 40: den. 2 ) Der abtstab ist das besitzzeichen der 
abtei Otterberg. 8 ) \\ 12: den. 4 ) Bei C 2 27 sind die worte „obenuf 
. . . . fürter 41 durcb folgende ersetzt: so grofs und viereckigt und bei dieser 
beforchung in beider teil gegenwart gesetzet und mit stifts Wolfsangel und 
Enckenbacher zeichen behauen und die jahrzahl 1609 daran gemacht worden, 
darbei stehet noch der alte kleine stein mit einein creuzlein obenuf und 
Wolfsangel uf des stifts seiten, femer *) V 2 41 : oder. 6 ) Bei C 2 27 fehlen 
die beiden letzten worte. 7 ) Statt der letzten sieben worte steht bei C 2 27: 
gleicher gestak uinb diese zeit von neuem gesetzt, ist grofs und hat stifts 
und Enckenbacher zeichen, wie auch die jahrzahl anno 1609, darbei ist das 
alte steinlein mit seinem Wolfsangel auch noch zu finden 8 ) Hier ist b» i 
C 2 28 und 29 eingefügt: welcher gros, stift und Enckenbach dies jähr 
setzen und mit beiderseits wappen, der jahrzahl bezeichnen lafsen, der alti j 
stein stehet auch noch, 9 ) V t 13 u. V 2 43: den. 10 ) Bei 0, 29 fehlt „uf". 
«) C 2 29: dem. 



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156 



niodergang zu dem 11. stein am Rötgen 1 ), etwas grofs, obenuf 
mit einem durchzug, folgends und ferner gegen niedergang zu dem 
12. stein, ein grofser weifser und breiter stein, obenuf ein creuz- 
lein, wie auch zu beiden seiten mit creuzlein bezeichnet, stehet 
oberhalb dem Rötgesfluhr 2 ) und ist ein ockstein. von diesem eck- 
stein halt dich zur linken hand gegen mittag zu dem 13. stein, 
ist 8 ) etwas klein, bei einer alten birken gefunden, und hat drei 
creuz, eines obenuf, zwei an den Seiten, von dannen immer gegen 
mittag [14) zu dem 14. stein, so ein grofser stein mit dem Wolfs- 
angel und der statt Lautern 4 ) wappen bezeichnet, wie auch mit 
zweien creuzen, deren 5 ) eins obenuf, das ander an der Encken- 
bacher seiten gefunden, und ist dieser stein ein dreimark, scheidet 
den hie angezogenen Daubenborner wald zur rechten hand gegen 
mitternacht, den Enckenbacher wald zur linken hand gegen ufgang, 
den Stadtwald aber auch zur linken gegen mittag und niedergang. 

[Randbemerkung 6 ):] Vierzehen stein befinden sich zwischen 
dem Enckenbacher bann und Daubenborner bann am dreimarker 
beim Erckertswog an bis uf den dreimarkenden stein allhie 
zwischen der statt wald, Enckenbacher walt und diesem Dauben- 
borner wald. 

Hie lafsen wir den Enckenbacher bann zurück, halten uns 

fürter gegen mitternacht zum 1. stein, da der statt wald zur linken 

hand und der angezogen Taubenborner wald [zur] rechten hand 

gelegen, wird genant der Steinberg bei der birken 7 ), obenuf mit 

einem creuzlin und uf der linken hand gegen der stadt wald 

dafselbig wappen, zur rechten hand aber das Preideborner 8 ) wappen 

nemlich also 9 ), von diesem stein ferner gegen mitternacht zu dem 

2. stein, oben mit einem creuzlin und beiden vorbenennten ) wappen, 

stehet hinder dem Langeberg n ) gleich dem ersten dreimarkenden 

stein, nemlich an der stadt junge 12 ) wald, [15] von dannen nach 

gegen mitternacht zu dem 8. stein oberhalb dem Sisseldelgen 13 ) 

») V 2 43: Rothen, C 2 29: Rothen. 2 ) V 2 43: Rotges-, <' 2 30: Rottges- 
3 ) C 2 30 hat statt „ist": so grofs und neu dieser jähr [das hierauf folgende 
„zahl 14 ist ausgestrichen] in beider parteien heisein aufgericht und jedes 
wappen uf sein seiten gehauen worden neben der jahrzahl anno 1609. und 
ist stehen blieben der alte stein, so 4 ) V 2 44: Lauteren, C 2 31: Lautteren. 
s ) C 2 31: davon. c ) Fehlt bei (J 2 31. 7 f C 2 31: genant der Stein bei der 
brücken. 8 ) C 2 32: Preiden borner. 9 ) Hier steht eine schlechte skizze: 
ein Schild mit aufrechtem doppeltem hausanker (36). 10 ) V 2 45 : vorbe- 
nannten. Co 32: vorbemelten. u ) Y\>46: Langenberg. 12 ) V 3 46: jungen, 
C 2 32: jung. w ) V 2 46 u. C 2 32: Schül'seldelgen. 



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157 



mit zweien derselben wappen. von dannen diesem stein halt dich 
strack gegen mitternacht abwerts in das Sisseldelgen J ) zu oder 
uf den 4. stein mit der statt und obigem 2 ) wappen bezeichnet. 
Von dannen halt dich folgends gegen mitternacht die Sisseldellen 3 ) 
abwerts bis in das Sisselbächlein 4 ) zu dem ersten anfang und dieses 
Daubenbomer banns entlichen beschlufs. 

[Randbemerkung 6 ):] Vier stein sind zwischen dem Stattwald 
und Daubenborner wald vom dreimarker an, der den Stattwald, 
Daubenborner wald und Enkenbacher wald scheid, bis in die Sissel- 
dellen. 6 ) 

Hierauf folgen dieses bezirke inwendige berg 
und thal, derselben namen samt darinnen gelegenen 
brunnen, sollern 7 ) und die eigenschaften des gehölzes 
also und erstlich: 

Süsselhalt. 8 ) Die Süsselhalt 9 ) ist eichen- und buchenholz 
und ein licht 10 ) birschholz, stost einseit in die Sisselbach n ), ander- 
seit obenvor an das flurfeld, oben uf die Bottolhalt, unten uf den 
Stattwald nemlichen des gescheid, ist ein druckene ; halt an morgen 
maafsung : ,2 ) 

[16.] Büttel halt. 18 ) Die Buttelhalt ,4 ) ist ein vermengt 
eichen-, bürken- und sonsten unholz, stost einer Seiten an die 
Daubenborner wiesengrund, anderseit an gemeltes flurfeld, oben an 
das Botgesthal, unten an die Süsselhalten, 15 ) ist gleich dem anderen 
drucken ; halt an morgen mafsung : 

Das Taubenborner 16 ) wiesenthal ist lauter wieswachs, 

liegt zwischen dem Braidtenwältlin ,7 ) und der Bottelhalten, oben 

an gemeltem hof, unten in den Braitenauer wog. dieser wieswachs 

gehört dem stift eigen, wird einer genannten jahrzeit uf etlich jähr 

vom stift den hofleuten verliehen, halt in sich das hofbomer flufs, 

lauft hinunter in gemelten ,8 ) wog, so der statt zuständig; hält 

an morgen mafsung: 

J ) V., 46 u. C> 32: SehülVeldelgen. 2 ) Vj 15: obigen. 8 ) V 2 46: 
Schifseldellen, C a 82: Srhülseldelgen. *) V 2 46: Schüfselbächlein, C 2 33: 
SchüTselbachlein. 5 ) Fohlt bei C 2 33 ebenso wie die folgende beschreibnng 
des Daubenborner bezirks. °) Y\> 46: Sehiisseldellen. ') V 2 47: sölleren. 
8 ) Am rande. 9 ) V 2 47 beidemal': Süfselhalt. ,0 ) V 2 15 u. V 2 47: liehe. 
ll ) V T 2 47 : SrhuTselbaoh. 12 ) Die morgenanzahl fehlt überall. l8 ) Am rande. 
H ) V r 2 47 : Büttolhalt. 15 ) V 2 48: der S. hülse! halten. l6 ) V 2 48: Daubenborner. 
r 'i V 2 48: Braidtenwilltlein. 18 ) Von hi^r an ist V a nicht mehr erhalten. 



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158 



[17.] Breiden wältlin. J ) Das Breidenwältlin ist ein ver- 
mengt holz, obenuf sehr eichen, unten herurab bürken, rodbüsch 
und dergleichen ander unholz, stost einer seiten gegen thal uf die 
wiesen und wog, so dem spital zu ;Lauthern zustandig, zur andern 
seiten obenvor an vorgemeltes flurfeld, oben uf die Daubenborner 2 ) 
heid, unten uf den Braitenwog; hat in sich die Spitalhecken, 
welche lauter rodbüsch, hält in sich den Spitalhecker brunnen, 3 ) 
lauft in den Braitenwog, sonsten drucken ; hält an morgen maafsung : 

Hierauf folget die Daubenborner heid en , ist an ihnr [!] 
selbsten ein haid und lauter willerung, giebt ein feinen hasenhatz, 
sonsten drucken und dürr; stost einseit ufs hofs flur und das Breitt- 
wältlin, zur andern seiten uf die Enckenbacher heiden an die- 
selbigen gränzen, gegen mittag mit dem einen ort in das Ochfsen- 
thal, mit dem andern ort gegen mitternacht uf den Neunkircher 
bann, in die Spitalwiesen, [18] bis zum Eckertswog; [hält] an 
morgen maafsung: 

Ochsenthal. 4 ) Der Ochsenthal ist ein Winkelhaken, hie 
vornen halber wald und haiden, darnach hinderwerts uf gegen mittag 
zu beiden seiten licht eichenholz ; hangt einseit wieder den Ochfsen- 
kopf, anderseits in die Ochfsenhalt, so ufs hofs Rotge stost, vornen 
und hinden mit beiden orten uf die Enckenbacher gemarkung. 

Ochsenkopf. & ) Der Ochfsenkopf ist ein licht eichen birsch- 
holz, stost einseit wie auch oben uf die Enckenbacher bannzirk 
und herumb in das gemelt Ochfsenthal. 

Ochsenhalt. 6 ) Die Ochfsenhalt ist gleicher gestalt ein licht 
vermengt eichen- und birkenholz. diese halte stost einerseits oben- 
uf an die Enckenbacher gränzen und bannscheid, anderseits wie 
auch oben an das Taubenborner Rodtgen, unten [19] ins Ochfsen- 
thal, hält in sich ein pfrimen. diese drei unterschied halten zu- 
sammen an morgen mafsung: 

Das Rötge ist ein ackerfeld, (willerung, wies wachs samt 
gartenwerk, und mit etlichen eichbäumen bewachsen wie auch mit 
Obstbäumen,) stöst einseit an die Bottelhalt, anderseit an die haiden, 

l ) Am rande. 2 ) Vorlage hat: Enckenbacher. 3 ) Dies ist der alte 
Bredenborn. 4 ) Am runde. 5 ) Am rande. 6 ) Am rande. 



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150 



oben wieder den Jungwalt, unten oder mit dem hindern ort in den 
Ochfsenthal; hält in sich den Daubenborner hof samt denselben 
brunnen und das Gelberts- Wiesen thälgen, den Treiffelfluhr samt dem 
ganzen schirmhag, wegen der wilden pferd hag; hält an morgen 
mafsung mit gartenwerk , ackerwerk und wieswachs samt den 
willerungen : 

Jungwaldt. ') Der Junge Waldt ist ein licht eichenholz, 
zuweilen ein buchbaum und birke, gut zum birschen ; stost einseit 
an des hofs flur und Enckenbacher bann, anderseits an den Statt- 
waldt wie [20] auch oben, unten uf oder zu die Sisselbach ; hat. 
in sich etlich mertzgallen samt einer willerung, hat gern wildpret; 
hält an morgen maafsung: 

Dieser wald trägt jährlich an seiner beholzung wenig an geld 
oder einkommens. allein, wann es eckern giebt, mag es beneben 
der hofleut schwein , deren sie so viel einzuschlagen , als sie uf 
ihrer misten erziehen, etwas eintragen doch ein geringes, die hof- 
leut werden jährlich an bauholz ausser diesem wäldlin erhalten, 
ander brennholz holen gemelte uf der statt wald oder aber sonsten 
uf dem stiftsgewält. auch was diese hofleut anlangt mit ihrem 
geschirrholz, wird ihnen durch die forstknecht abgegeben entweder 
allda in diesem wältlin oder aber sonsten uf dem Stifftshauptwaldt. 
es haben auch diese hofleut zu ihrem bestand, dafs ausserhalb dieses 
wältlins auch zu eckernzeiten sie uf das stiftsgewält zu treiben [21] 
und mit ihrem schweinvieh zu besuchen, soweit sie dafselbig er- 
reichen mögen, die rauchweid zu vorderst nit allein im Dauben- 
borner und Stifftswaldt, sondern auch uf der statt wald zu geniefsen. 

Dagegen bauen sie diese güterlin umb ein genannt sackgült. 
deren hofleut sein zween, ) gibt einer jährlich an fruchten 17 malter 
korn und 17 malter haberen, thut 68 malter beedir frucht. 

Den zehenden anlangt, dieser enden müfsen sie auch aus- 
richten und dem keller zu Enkenbach überliefern. 

Rindviehe und schaafvieh mögen sie so viel ziehen, als sie 
können. 

Was sonsten weiter an cappen und hühnern geben, find man 
bei der stittsschaffnerei. 

1 ) Am rande. 2 ) V 2 4: fJiei der beforchung waren] erstlich aufser 
Tuubenborn Theobald Haubenschweis, Ulrich Berger, beede hofleute dasei bsten. 



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160 



In solchem wald ist die churfürstliche Pfaltz allein jager mit 
hoch und nieder. 

Ende dieses hie oben angezeigtes Daubenbomer bann und bezirks, 
vollendet und beschrieben vom 1 6. maii bis den 1 9. ermeltes monats 1 600. 

[67] 

Folget was jährlich vor brennholz uf schaffnerei, item des stifts 
hofleut zu Morlauttern, Daubenborn und Enderswiller, ') wie auch 
uf des stifts beede forstknecht gehet: 

[68] die hofleut müssen jährlich von obgemelten dreien orten 2 ) 
haben: 100 wagen [holz] und drüber. 

Diesem nach beholzt sich auch die stadt an windfälligem 3 ) 
holz uf solchem gewält, 4 ) dafs auch möchte ein wagen 200 her- 
aufser kommen, aber diesem ist von nöten zu wehren, doch fahren 
sie, die statt, nicht länger druf dann vom ufschlufs des walds bis 
zum zuschlufs, wo einer darnach ereilt, wird gepfändt. sonsten aber 
[69] das Bremer wältlin, Daubenbomer und Röers 5 ) wältlin sind 
befreit, allein den hofmann zu Bremern belangt, dem wird sein 
holz von den forstknechten an geschirrholz und brennholz, wie auch 
zur not bauholz gegeben, wie dann dafselbig Conrad Schüllern in 
seinem ufgerichten kaufbrief einverleibt und bewilligt ist. und darf 
niemand kein segen auf difs gewält tragen ohne vorwifsen ; da 
einer oder der ander darüber ergriffen, mufs einer ein gülden, 
welches der fahgulden genannt, geben, was vor rügen allda werden 
gerügt, werden bei dem stift in beisein des oberambtmanes geteidingt. 6 ) 

[74] Ende der beforchung über das stiftsgewält, so beschrieben 
im jähr anno domini 1600, vom 15. maii an darinnen verharret 
den 16. 17. 18. und hernach den 30. tag maii, vollendet den 6. 
und 7. tag junii durch der churfürstlichen Pfaltz forstmeister zu 
Germersheim Philips Velman 

Abschrift des 17. jahrh. auf papier (Vi), im besitz des herrn 

Philipp Haeberle auf dem Dauborner hof bei Enkenbach. Vgl. S. 82, 

86, 111 und Fig. 2. 73. 

l ) V 2 123: Kndersweiler. 8 ) Morlauttern. Dauhenborn und Enders- 
willer. 8 ) V 2 1-4: waldmiliffpin. *) Stiftswald. s ) V 2 125: Rflrs. (1 ) V, 12«: 
geteidücht. 



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161 



1670, nov. 26. Heydelberg. — Kurfürst Carl Ludwig verleiht dem 
Jean Blesi von Otterburg erbbestandsweis den wüsten Daubenborner hof. 

Wir Carl Ludwig von gottes gnaden pfalzgraf bei Rhein 
des heiligen Römischen reichs erzschatzmeister und churfürst herzog 
in Bayern thun kund und bekennen hiemit: [de]mnach unser stift 
Lauttern einen hof, der Daubenborner hof genant, im Stifftswaldt 
ohngefähr anderthalb stund von Lauttern liegen hat, welcher hiebevor 
[u]mb den 4.ten häufen verliehen gewesen, derselbe aber bei ver- 
wichenem kriegswesen nicht allein verwildet, sondern auch haus, 
scheuer und stalle in die äsche geleget worden, dafs wir auf an- 
halten Jean Blesi von Otterburg ihme gedachten hof erbbestands- 
weis verliehen und überlassen haben, thun das auch hiemit wissent- 
lich in der allerbesten form, also solches von rechts oder gewohn- 
heit wegen immer am kräftigsten und beständigsten beschehen soll, 
kann oder mag, in und mit kraft diefs briefs dergestalt und also : 
dafs er solchen hof zu seinen banden nehmen, dahien wieder ei[n] 
haus, scheuer und stallung uf seinen kosten, ohne zuthun des stifts, 
auüser dafs ihme aus dem stiftgewäld das nötige bauholz ohne ent- 
gelt soviel hierzu von nöten gereicht werden, bauen, die güter von 
dornen, bäumen und wilderung ausrotten und säuberen, solche wieder 
in vollkommenen bau bringen, richten und darin erhalten solle, 
wie sichs mit dergleichen gütern zu thun gebühret, seine daran 
habende Überbesserung ohne unser und unserer kirchengüter und 
gefällen Verwaltung [vor]bewust und consens nicht zu verkaufen, 
versetzen, verpfänden, vermachen oder legieren oder sonsten uf 
einigerlei w[ei]s alieniren oder veräufsem solle, dafern ihn aber 
not angehen würde, solche seine Überbesserung zu begeben, soll 
er es unserm stiftsschaffher zu Lauttern anzeigen , der es an 
unsere Verwaltung [um]b co[nse]ns gelangen zu lassen, damit das 
laudemium entrichtet und der hoff an solche leüt kommen möge, 
bei de[n]en man — lung halben versichert. 

Dieweilen dann besagter hof [berechtigt die rauwaid nicht 
allein im StifFtsgewäldt, sondern [ajuch im Stattwaldt zu geniefsen 
und zu suchen, welches ihme [hie]mit zu geniefsen vergönnt und 
eingeräumt wird, defsgleichen wann äckerich vorhanden, hat er 
macht, die auf seinem hof - 5- V- l ) erzogene schwein dehmfrei 

*) Stelle ganz verblufst; man erwartet „selbst 4 *, die eindrücke der feiler 
lassen aber deutlich fl -f>- V • " erkennen. 

B.l. XXII. 11 



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162 



[nur] im Daubenbor[n]er gewäld einzuschlagen, wie dann auch hat 
er sich in genantem gewäld zu beholzen, welches er sich mit vor- 
wissen des stiffcforstknechts zu bedienen, de[r] ihn anweisen wird. 

Von und ab solchem hofgut soll er beständer einem jeder 
zeit seiendem stiftschaffner zu Lauttern ohne einig unsere stifts 
zuthun an guter dürrer wohlgesäuberter frucht, kaufmannsgut, 
auf seinen kosten nacher Lauttern in sein sichere gewahrsam liefern, 
und die weilen er grofsen kosten mit dem bauen hat, anno 1675 
uf Martini zum ersten mal zwei malter korn, zwei malter habern, 
ein kappen und drei hühner, wie auch eine gaufahrt, und folgends 
jedes jähr absonderlich mit ein malter korn, soviel habern aufsteigen 
bis uf zehen malter korn und zehen malter habern, und solches 
beneben gemelter jairfahrt, ein kappen und drei hühner jährlich 
entrichten und damit [cjontinuiren. darwieder ihne erbbeständer 
nicht soll schützen noch freien einig gebot oder verbot geistlicher 
oder weltlicher obrigkeit, auch nicht haagel, höer, mifswachs, land- 
gebresten, noch einig anderer zufall, wie der auch name[n hab]en 
oder menschen sinn erdenken mag, dann er sich dessen gänzlich 
verziehen und begeben, diesem also treulich und ig nach- 
zukommen, hat er genantem unserm stift mit handtreue an ge- 
schwornen aids statt zugesagt und versprochen und defse[n] mehrer 
Versicherung seine bereiteste haab und nahrung, liegend und fahrend, 
zu einem würklichen pfand [einjgesetzt mit - — - anhang, dafs, 
dofern wieder verhoffen er erbbeständer diesem zuwieder handelen 

würde, alsdann ermelt unser stift g macht und erwonnen recht 

haben soll, sich an denselben ohne einige gerichtliche clage so 
lang und viel, bis er wegen aller — - — Schäden, Verlust und kosten 
gänzlich und zu gutem genügen befriedigt, zu erholen, alles ge- 
treulich sonder gefähr[de]. — — auch einige beschwerden rechtmäfsig 
auf diesem hof erwachsen, defs soll erbbeständer und seine erben 
ohne abgang obiger [pach]t auch abstatten und entrichten, defsen 
zu wahrer urkund haben wir diesen erbbestandbrief mit unserm 
churfürstlichen secret bekräftigen] und ihme gegen ausantwortung 
seines reverses einhändigen lassen, so geschehen Heydelberg den 
26ten novembris im jähr [taus]end sechshundert und siebenzig. 

Or. pg, jetzt auf leinwand aufgezogen. Siegel ab. Im besitz 
des herrn Blase auf dem Dauborner hof. Schrift sehr verblafst und 
in den beiden bruchfalton stellenweise zerstört. Am rande links und 



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163 



oben Vorzeigungsvermerke Französischer beamten zu Kaiserslautern 
vom 8. messidor an 6 [1798 juni 26] und 29. brumaire an 8 
[1799 nov. 20]. 74. 
1748, dec. 19. Heydelberg. — Transfix für Abraham Rosset zu 
Daubenborn über die in gemeinschaft mit Johannes Heberle von 
Lambert Baquets enkeln erkaufte hälfte des erbbestandsguts. 

Demnach Abraham Rosset und Johannes Heberle zu Dauben- 
born bei Churpfältzischer geistlichen administration die anzeig ge- 
than, welcher gestalten dieselbe das von Maria Elisabetha und 
Johann Baquet, als des verstorbenen Lambert Baquet nachgelafsenen 
zweien enkelen, in besitz gehabte halbe erbbestandsgut des so- 
genannten , zum stift Lautheren gehörigen Daubenborner hofs, 
welcher berührten enkelen pro zwölfhundert gülden angeschlagen 
gewesen, übemomen, und dahero umb den transfix geziemend an- 
gestanden; man auch berührtem Abraham Rosset und Annae Catha- 
rinae, defsen ehelichen hausfrauwen, so fort Johannes Heberle und 
defsen hausfrauwen Mariae Angelinae und derenselben ehelichen 
leibeserben dergestalten übertragen hat, dafs sie allen und jeden 
in dem erbbestandsbrief enthaltenen conditionen sub poena caducitatis 
auf das genaueste nachkommen und jetzo gleich das gewöhnliche 
laudemium davon entrichten sollen : also ist jedem ein gleichlautendes 
und zwarn dem Abraham Rosset gegenwärtiges transfix unter der 
geistlichen administration gewöhnlichen insiegel und Unterschrift gegen 
revers zugestellt worden, so geschehen Heydelberg, den 19tenX'bris 
1748. Churpfaltz geistliche administration. Schief. Jacobi. Molitor. 
— Auf der rückseite : Transfix vor Abraham Roset zu Daubenborn 
über das von Lampert Baquet enkelein alda käuflich übernommene 
|tel [l] an gedachtem hof, so mit Johannes Heberle gemein. 

Or. auf stempelbogen (sechs kreuzer) mit schlecht ausge- 
drücktem mehlteigsiegel, im besitz des herrn Philipp Häberle auf 
dem Dauborner hof. 75. 

Nicht einreihbare stücke. 
1434—1470. »Juncker Hans Breydenborn von Obbernburgk 
juncker Ebberhart Vetzers reisknecht gewest ist.* - Archiv der 
Kämmerer v. Worms, Freiherrn v. Dalberg, Aschaffenburg. Repert. 35. 
Bruderschaftsbuch der Laienbruderschaft Unser lieben Frauen zu 
Bechtolsheim, Mitgliederverzeichnis, 18. — Gütige Mitteilung des 
herrn archivars Karl Morneweg zu Erbach. 76. 

11* 

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164 



1444—1485. Katharina v. Breitenborn unterstützt als priorin 
des klosters Rosenthal sehr die wohlthätigen Unternehmungen der 
äbtissin Anna v. Lustat. — Remling, Abteien und Klöster I 285. — 
Anna v. Lustat kommt 1444 zuerst als äbtissin vor und starb, 
wie ihr heute noch in Rosenthal vorhandener Grabstein beweist, 
am 26. januar (7. kal. febr.) 1485. 77. 

Nachtrag. 

1432, I10V. 3. — Friedrich v. Breidenborn, conventual 
des klosters Klingenmünster, vertritt seinen convent bei der fest- 
Stellung einer kundschaft über den zehnten der abtei zu Bellheim. 
— Or. pg. Kreisarchiv, Speier. Urkunden des Stifts Klingenmünster 
nr. 41. — Gütige mitteilung des hrn. Dr. Glasschröder. 78. 

Si non scribo bene, 
Sed melius discere volo. 



■ 



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1(>5 



V. 

Jahresbericht. 



Seit der letztmaligen Berichterstattung — s. Mitteilungen, 
Bd. XIX. S. 185 f. — sind zwei für den Personalstand des 
Ausschusses des historischen Vereines der Pfalz aufserordentlich 
ereignisvolle Jahre dahingegangen. Es sei mir daher gestattet, 
hier an erster Stelle auf die im ' Personalstande eingetretenen 
Veränderungen zurückzukommen. 

Mit Wirkung vom 1. September 1896 wurde der Kon- 
servator des historischen Vereins, Herr Kgl. Gymnasialprofessor 
Dr. Harster zum Kgl. Rektor des Gymnasiums in Fürth 
befordert. Herr Rektor Dr. Harster gehörte seit dem 4. Juni 
1873 dem Vereinsausschusse an; er führte in demselben bis 
11. April 1883 das Amt des II. Sekretärs, von da bis 28. Juli 
1888 jenes des I. Sekretärs, nebenbei aber 1881/82 und sodann 
seit 9. Februar bezw. 11. April 1883 das Amt des Konservators. 
Vieljährige Treue hat Herr Dr. Harster dem Vereine bewiesen. 
„Durch ein volles Vierteljahrhundert hat er sein reiches Wissen 
und Können in der hingehendsten und uneigennützigsten Weise 
iu den Dienst des Vereines gestellt. Die Bände unserer Vereins- 
mitteilungen , die Einträge ins Museumsjournal, die Ordnung 
und Katalogisierung unserer Sammlungen werden seinen Namen 
noch in Zeiten dankbar rühmen, in denen unsere Herzen längst 
zu schlagen aufgehört haben und unsere Zungen den Gefühlen 
für ihn keinen Ausdruck mehr geben können." Diese Worte 
begleiteten das Diplom, durch welches Herrn Kgl. Rektor 
Dr. Harster die Ehrenmitgliedschaft des historischen Vereins 
der Pfalz verliehen wurde. Fürwahr, seit Bestehen des Vereins 
ward diese Auszeichnung einem Würdigeren und um unsere 



166 



Interessen Verdienteren noch nicht zu Teil. Wir sind überzeugt, 
dafs Herr Rektor Dr. Harster auch fern von Speier unserm 
Vereine die bisherige Sympathie bewahren und uusern Interessen 
auch in Zukuuft zugethan bleiben wird, in der gleichen Weise, 
wie in unseru Herzen die dankbare Anerkennung seines Waltens 
und Wirkens unter uns in freundlichem Andenken bestehen wird. 

Die freigewordene Stelle des Konservators wurde dem 
Kgl. Gymnasiallehrer Herrn Dr. Grünenwald übertragen. 

Am 17. Juni 1897 verstarb der mehrjährige t. Bibliothekar 
des historischen Vereins, Herr Kgl. Konsistorialrat Dr. Leyser; 
bereits unterm 27. November 1896 hat derselbe mit Rücksicht 
auf seine Gesundheitsverhältnisse, welche es ihm unmöglich 
machten, der Funktion als Bibliothekar nach allen Seiten hin 
nachzukommen, um Enthebimg vou dieser Funktion nachgesucht. 
Diesem Wunsche wurde seitens des Ausschusses des historischen 
Vereins mit Zuschrift vom 7. Dezember 1896 unter dem Aus- 
drucke der Anerkennung der durch Herru Konsistorialrat 
Dr. Leyser dem historischen Vereine geleisteten Dienste statt- 
gegeben. Der historische Verein wird seinem langjährigen 
Mitgliede und Bibliothekar stets ein treues Andenken bewahren. 

Eine Neuwahl hatte nicht stattzufinden, nachdem bereits 
im Jahre 1893 der Kgl. Kreisarchivsekretär, Herr Dr. Glas- 
schröder vom Vereinsausschusse als II. Bibliothekar mit 
der speziellen Aufgabe der Katalogisierung der Vereinsbibliothek 
kooptiert worden war, so dafs Herr Dr. Glasschröder nunmehr 
die Funktion des Vereinsbibliothekars versieht. 

Durch die mit Wirkung vom 1. Juni 1897 erfolgte Be- 
rufung Seiner Excellenz des Kgl. Regierungspräsidenten Herrn 
J. v. Auer auf den Präsidentenstuhl der Kgl. Regierung von 
Überbayern ist ein neuer schwerer Verlust für den Ausschufs 
des historischen Vereins eingetreten. Hat doch Seine Excellenz 
seit dem 29. April 1892 an der Spitze des historischen Vereins 
der Pfalz gestanden und in seiner leitenden Stellung mit weiser 
Fürsorge stets diejenigen Maisnahmen ergriffen, welche geeignet 
waren, das von seinen Vorgängern in der Vorstandschaft des 



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1(57 



'f. 



liistorischcn Vereins der Pfalz geschaffene Werk weiter aus- 
zubauen und deu Hestrebungen des historischen Vereius in 
immer weiteren Kreisen der pfalzischen Bevölkerung Freunde 
und Gönner zuzuführen. Mit dem lebhaftesten Bedauern sah 
daher der Ausschufs des historischeu Vereins seinen bisherigen 
ersten Vorstand scheiden. Der Vereinsausschuls hat seiner 
daukbaren Verehrung für den Herrn Regierungspräsidenten 
v. Auer dadurch Ausdruck gegeben, dafs Seiner Excellenz das 
Diplom als Ehrenmitglied des historischen Vereins der Pfalz 
überreicht und der XXI. Band der Mitteilungen „unserm 
hochverehrten I. Vorstande von 1892 bis 1897 als 
Abschiedsgrul's bei seinem Scheiden aus der Rhein- 
pfalz" gewidmet wurde. 

An den neuernannten Herrn Präsideuten der Kgl. Kreis- 
regierung stellte nun der Ausschufs des historischen Vereius 
die Bitte um Übernahme des verwaisten Amtes des I. Vereins- 
vorstandes. Der Herr Regierungspräsident Frhr. v. Welser 
hat dieser Bitte bereitwilligst entsprochen und die Geschäfte 
des I. Vorstandes des historischen Vereins der Pfalz gütigst 
übernommen. Dieses Entgegenkommen des Herrn Regierungs- 
präsidenten wird von allen Mitgliedern und Freunden des histori- 
schen Vereins der Pfalz mit ungeteilter Freude begrüfst werden. 

Ein weiteres hochverdientes Mitglied des Vereinsausschusses 
ist im September 1. J. mit Rücksicht auf sein vorgeschrittenes 
Lebensalter ausgeschieden : der langjährige Rechner des histori- 
schen Vereins und der Museumsverwaltung, der quiesc. Kgl. 
Regierungsfinanzkammerdirektor, Herr Geheimrat Ritter 
v. Schwarz. Seit der Neugründung des Vereins im Jahre 
1869 hat Herr Geheimrat v. Schwarz in unentwegter Treue 
dem Vereiusausschusse angehört und fast während drei Dezennien 
das schwere, arbeitsreiche Amt des Rechners versehen. Durch 
seine ausdauernden, stets bereitwilligsten Dienstleistungen hat 
Herr Geheimrat v. Schwarz ganz wesentlich dazu beigetragen, 
den Verein zu dem zu machen, was er heute ist. In dankbarer 
Würdigung der groi'sen Verdienste des Herrn Geheimrates 



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168 



v. Schwarz um die Sache des historischen Vereins hat der 
Ausschufs denselben zum Ehren-Ausschufsmitglied des histori- 
scheu Vereins ernannt uud ihm den gegenwärtigen XXII. Band 
der Mitteilungen dankbar gewidmet. — Möge Herrn Geheimrat 
v. Schwarz, nach mehr als 40jähriger gesegneter Berufsarbeit, 
noch ein langer, sonniger Lebensabend beschieden sein. 

HeiT Regierungsfinanzkammerdirektor Otto Bracker 
wurde vom Vereinsausschusse ersucht, die vakant gewordene 
Stelle des Rechners des historischen Vereins zu übernehmen. 
Diesem Wunsche ist Herr Regierungsdirektor Bracker, welcher 
schon vorher von der Museumsverwaltung zum Rechner der 
Museumskasse gewählt worden war, in der dankenswertesten 
Weise entgegen gekommen. 

Die Ämter im Ausschusse des historischen Vereins sind 
demnach nunmehr verteilt wie folgt: 

[. Vorstand: Der Kgl. Regierungspräsident Ludwig 

Frhr. v. Welser; 
II. Vorstand : Der Kgl. Rektor des humanistischen Gym- 
nasiums, Dr. Friedrich Ohlenschlager; 
Rechner: Der Kgl. Regierungsfinanzkammerdirektor 

Otto Bracker; 
Konservator: Der Kgl. Gymnasiallehrer Dr. Lukas 

Grünenwald; 
I. Sekretär: Der Kgl. Kreisarchivar Dr. Johann 
Mayerhofer; 

Bibliothekar: Der Kgl. Kreisarchivsekretär Dr. Franz 
Xaver Glasschroder; 

11. Sekretär: Der Kgl. Rechnungskommissär, Rats- 
accessist Luxenburger; 

alle in Speier. 

Von den sonstigen Ereignissen der letzten Berichtsepoche 
heben wir insbesondere hervor den Besuch des Museums seitens 
der deutschen Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und 
Urgeschichte am 5. August 1896 gelegentlich der XX VII. 
Allgemeinen Versammlung dieser Gesellschaft in Speier. Bei 



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169 



dieser Besichtigung unter Führung des Konservators Dr. Harste r 
sprachen sich die Besucher, darunter Koryphäen der Wissenschaft 
wie Geheimrat Professor Dr. Virchow, Professor Dr. Waldeyer 
u. a. m. in der anerkennenswertesten Weise aus über die reichen 
und mannichfaltigen Schätze des Museums, welche Gelegenheit 
zu eingehenden und vielseitigen Studien geben. Besondere 
Bewunderung erregten die zahlreichen, der römischen Zeit ent- 
stammenden Terra -sigillata-Gefäfse, welche in der von dem 
Konservator Dr. Harster verfafsten, dem anthropologischen 
Kongresse gewidmeten Festschrift des näheren behandelt sind ; 
dann die stattliche Zahl der Steinwaffen und Werkzeuge aus 
der neolithischen Zeit. Über die Schätze des Museums aus der 
späteren prähistorischen Epoche hat Herr Dr. Harster dem 
anthropologischen Kongresse berichtet in seinem Vortrage: 
Über vorröraische Beziehungen der Pfalz mit Italien (s. Korre- 
spondenzblatt der Allgemeinen Gesellschaft für Anthropologie, 
Ethnologie und Urgeschichte Nr. 9, 10, 11 u. 12 pro 1896). 

Der hohe Landrat der Pfalz bewilligte auch wieder für 
die Jahre 1896 und 1897 zur Förderung der Zwecke des 
historischen Vereins den Betrag von 1000 .M, wovon dem 
historischeu Verein 655 JC, dem Kreismuseum in der Stadt 
Speier 345 JC zuflössen. 

Weiter verzeichnen wir die Scheukungen der Volksbank 
Speier und der Gewerbebank Speier im Betrage von je 100 JC 
zu Gunsteu des Museums der Stadt Speier. Ferner haben der 
Distriktsrat Ludwigshafen pro 1897 dem historischen Verein 
der Pfalz den Betrag von 30 JC und der Distriktsrat Speier 
der Museumsverwaltung in Speier den Betrag von 100 JC. 
zugewendet. Hier sei auch der Schenkung gedacht, welche 
die Rechtspraktikanten des Staatskonkurses 1894 im Betrage 
von 53 JC am 17. September 1895 durch Vermittlung des 
Herrn Regierungsaccessisten Wand dem historischen Vereine 
zugewiesen haben. 

Endlich sei an dieser Stelle auch das liebenswürdige 
Entgegenkommen hervorgehoben, mit welchem die Direktion 



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170 



der Pfälzischen Eisenbahnen dein Konservator unseres Vereines 
zu Forschungsreisen innerhalb der Pfalz Freifahrtkarten zu 
verabfolgen pflegt. 

Für alle diese Zuwendungen sei auch hier der wärmste 
Dank erstattet. 

Nachdem es für alle Mitglieder und Freunde des histori- 
schen Vereins von Interesse ist, auch über die Mehrung der 
Sammlungen unterrichtet zu sein, führen wir im Nachstehenden 
die Zugänge zu den Sammlungen seit dem Jahre 1896 an der 
Hand des nunmehr durch deu Konservator, Herrn Dr. Grünen- 
wald geführten Tnventares auf. Die Einträge im Inventare 
haben sich von Nr. 1432 bis 1563 gemehrt. 

I. Vorgeschichtliche Zeit. 

Drei Hügelgräber im Bauwald zu Obermoschel mit Stein- 
packung und Leichenbrand ergaben: Feuersteinsplitter, Reste von 
Bernsteinperlen, einen Broncedolch, dreieckig, 11 cm lang, oben 
2,5 cm breit, mit scharfem Mittelgrat, kurzer Angel, 4 Nietlöchern; 
eine in 3 Stücke zerbrochene Gewandnadel von Bronce, noch 19 cm 
lang, mit Anschwellung im obern Drittel und verdicktem Kopfe, 
verziert mit parallelen Kreisen und senkrechten Linien ; einen halben 
Armreif aus 4 mm dickem unverzierten Broncedraht; rote und 
schwarze Urnenfragmente, verziert durch parallellaufende Doppel- 
linien, durch Kreise mit Centraipunkten und ineinandergeschobene 
Zickzacklinien; die Vertiefungen der Ornamente sind mit weifser 
Paste ausgestrichen. — Aus einem Grabhügel im Eiskeller bei 
Jägersburg kamen: Ein la Time-Schwert, 75 cm lang, oben 5 cm 
breit, Grifflänge 12 cm, Spitze fehlt; ein kleiner, an 4 Stellen mit 
Wülsten geschmückter Broncering von 3 cm Durchmesser; eino 
noch 21 cm lange, 3 cm breite Lanzenspitze; Bruchstücke eines 
3 cm breiten Messers und Gefäfsscherben. Aus gelegentlichen 
Einzelfunden wurden überdies noch einige Stücke aus der Stein- 
und Broncezeit eingestellt. 

II Römische Zeit. 

Zahlreichen Zuwachs lieferte das römische Gräberfeld im 
Westen von Speier infolge von Neubauten: Urnen, Kränze und 
Lanzen, wie sie auch in früheren Berichten verzeichnet wurden, 
auch einige Gläser und Fibeln und eine Reihe von Münzen aus 



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171 



der Kaiserzeit. Unter den Töpfernamen sind bei diesen Zugängen 
vertreten: Conatius, Firraus, Petrullus, Eucarp, Marinus, of. Viriii, 
Be[latullus] und Ora ... — Vergl. die sonst bei uns vorkommenden 
Töpfernamen bei Dr. Harster, die Terra sigillata-Gefäfse des Speierer 
Museums in den Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz, 
Bd. XX, 1896. Unter den figürlichen Typen dieser Gefäfse traten 
bei uns neu auf: eine grofse, nach links schreitende Viktoria mit 
wallendem Gewand und grofsen Flügeln; ein grofser, nach rechts 
sich bewegender, einen Thyrsus schulternder Faun; ein Gladiator 
mit unbedecktem Haupt : er streckt einen länglichen , viereckigen 
Schild vor sich und hält ein kurzes Schwert an der Hüfte stofs* 
bereit ; ein Knabe in einer bei Bacchanten üblichen Haltung , die 
Linke nach vorn erhoben, die Rechte rückwärts gesenkt, nach 
links gewendet ; ein anderer Knabe, nach rechts gewendet, hat die 
Rechte erhoben und die Linke gesenkt. — Aus den Speierer Funden 
besonders zu nennen ist ein halber Teller von blafsgelbem fettigen 
Thon, wohl gallisches, bezw. frührömisches Fabrikat. — Im Walde 
bei Bubach fanden sich in römischem Mauerwerk: Verzierte 
Boden plättchen, Wandplatten aus geschliffenem Marmor, der 66 cm 
lange Arm einer weiblichen Gewandfigur aus rotem Sandstein, ein 
flacher Ziegelstein, 26 cm breit, 27 cm lang, auf einer Seite dreimal 
mit fünfzackigem Holzkamm wellenförmig gestrichen, wohl zur besseren 
Befestigung des Mörtels. — Aus Edesheim stammen zwei Lanzen- 
spitzen von 22 bezw. 25 cm Länge und 3,2 cm Breite mit 6 cm 
langen Tüllen ; ein etwas abgebrochenes, noch 33 cm langes eisernes 
Messer und Scherben eines grauen, flachen, frührömischen Tellers. 

In einem f r änkisdlBD Grab inGrofsbockenheim wurden gefunden : 
Ein Skramasax, 61 cm lang; Teile eines Schildgespänges, 12 cm lang; 
eine eiserne, 5,5 cm breite Schnalle und eine viereckige, hübsch ver- 
zierte Bronzeschnalle mit grofsem, anhängendem Bronzering; eine 
schön verzierte, oben mit zwei Nietnägeln versehene Riemenzunge von 
10,6 cm Länge und 1,8 cm Breite; zwei einfache Bronzeknöpfe; eine 
kleine spätrömische Bronzemünze; 13 kleine farbige Thonperlen; 
verschiedene Bruchstücke von Messern und Beschlägen aus Eisen 
und schmucklose Gefäfstrümmer. Teile eines ähnlichen Grabfundes 
stammen aus Wachenheim: ein Langschwert, dem Spitze und Griff 
fehlen, 80 cm lang; ein Skramasax, dessen Klinge 43 cm mifst, der 
Griff 19 cm; zwei Lanzenspitzen von 21 bezw. 32 cm Länge. 



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III. Neuere Zeit. 

Die neuzeitliche Abteilung der Sammlungen erhielt den gröfsten 
Zuwachs durch zahlreiche Münzen und Medaillen, Siegel und Siegel- 
abdrücke, Schlüssel, Waffenstücke, Landkarten und Pläne, Stiche, 
Porträts, alte Drucke, gedruckte und geschriebene Urkunden zur 
pfälzischen Geschichte, Gefäfse und Geräte. Besonders zu nennen 
sind einige hübsche Bodenfliefse; Schmelztiegel und Gufsform vom 
Steinenschlofs bei Biebermühle ; ein Delfter Krug, weifs mit blauen 
Blumen; Fayence-Teller und -Dose, sowie 4 Prachtstücke farbigen 
Frankenthaler Porzellans: Saturn mit der Sense bewaffnet, rettet 
die Wahrheit, entlarvt die Lüge, trägt die nackte Göttin Wahrheit 
auf dem Arm und schreitet Uber die halbbekleidete , zu Boden 
geworfene Frau Lüge hinweg, die ihre Larve noch in der Hand 
hält; farbige Figur einer Winzerin; ein mit Blumen bemalter Teller; 
ein Arzt mit grofsem Buch unter dem Arm und Arzneiglas in der 
Hand, ihm gegenüber eine Frau, die zwei Gläschen und ein Büchs- 
chen auf einer Tablette hält. 

Mit besonderem Danke sei gedacht einer grösseren Schenkung, 
welche Herr Direktionsrat Müller in Ludwigshafen a/Rh. dem 
historischen Vereine machte. Dieselbe besteht aus einer grofsen 
Anzahl römischer und fränkischer Altertümer, welche im Bliesthalo 
gefunden wurden; die Fundstätten sind in Niedergailbach, Reinheim, 
Schwarzenacker — Reste einer römischen Schmiede und Reste 
eines römischen Schmelzofens — , Blickweiler — Reste eines römischen 
Brennofens — , Ernstweiler, St. Ingbert. 

Eine Reihe von Gegenständen wurden für die Sammlungen 
käuflich erworben, so insbesondere die oben erwähnten Prachtstücko 
Frankenthaler Porzellans von Herrn Kaufmann' Moritz in Speier. 

Durch Schenkungen trugen zur Mehrung der Sammlungen bei 
die Herren Eduard Antz von Speier — der historische Verein 
verdankt seiner emsigen und uneigennützigen Mithilfe eine grofse 
Zahl der neueren Funde aus dem römischen Gräberfeld bei Speier — , 
Privatier Wernz aus Speier. Dekan Krieger aus Kirchheimbolanden, 
Kgl. Regierungsassessor Berthold in Landshut, Kgl. Gymnasiallehrer 
Dr. Grünenwald in Speier, Bäckermeister Drefsler in Hassel, 
Bahnhofverwalter Heuser in Speier, Kaufmann Moritz in Speier, 
Hauptlehrer Krämer in Lauterecken, Tierarzt Hengen in Rülzheim, 
Karl Emich Graf zu Loiningen- Westerburg in München, Winzer 



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173 



Johann Leonhard Heinz und Vereinsmandatar Selz er in Kallstadt, 
Lehrer Juncker in Homburg, Lehrer Ofswald in Speier, Forstamts- 
assessor Lyncker in Haimbach, Lehrer Knieriemen in Dörrenbach, 
Pfarrer Christ in Obermoschel, Lehrer Mist ler in Speier, Pfarrer 
Wolf in Elmstein, Friedrich Hauck in Böhl, Lehrer Wenz in 
Hafsloch, Lehrer Heinz in Kaltenbach, Lehrer Gramling in Kirch- 
mohr, Domkapitular Dr. Zimmern in Speier, Bezirksingenieur 
Lippert in Ludwigshafen a/Rh., Notariatsgehilfe Lindenmayer 
in Speier, Pfarrvikar Dr. Beyschlagin Pirmasens, Forstbuchhai tungs- 
offiziant Burgdörfer in Speier, Lehrer Horstmann in Altdorf, 
Johann Krug in Battenberg, Gutsverwalter Michael Kohl daselbst, 
Gymnasiast Oberländer in Speier, Peter Schreiber in Heuchel- 
heim, Karl Köstle in Kusel, Schmied Zangmeister in Klingen- 
münster, Hauptmann a.D. Theodor H off man n auf Schlofs Berwartßtein, 
Gastwirt Gerstle in Flemlingen, Lehrer Lützel in Mutterstadt, 
Architekt Göbels in Ludwigshafen a/Rh., Einnehmer Leonhard in 
Kirchheim a/Eck, J. Seyl in Oberweiler i/Thal, Frau Wolff in 
Wachenheim und die Direktion der Pfälzischen Eisenbahnen 
in Ludwigshafen a/Rh. 

Allen Schenkern sei auch an dieser Stelle der innigste Dank 
des historischen Vereins zum Ausdruck gebracht. 

Mit Befriedigung können wir, die mannichfaltigen Mehrungen 
der Sammlungen und die grofse Anzahl der Schenker über- 
blickend, konstatieren, dal's das Interesse, welches seitens der 
pfälzischen Bevölkerung dem historischen Vereine seit seiner 
Neubegründung entgegengebracht wird, in einem stetigen Wachs- 
tum begriffen ist. Wir können jedoch nicht umhin, auch an 
dieser Stelle an alle Mitglieder und Gönner des historischen 
Vereines die dringende Bitte zu richten, dem Vereine treu zu 
bleiben und insbesondere nach Kräften dahin zu wirken, dafs 
pfälzische Funde im Kreismuseum der Pfalz erhalten bleiben 
und nicht, wie es leider noch oft genug vorkommt, in fremden 
Besitz übergehen. 

Zur Erreichung seiner idealen Ziele bedarf der historische 
Verein bedeutender Mittel. Müssen doch vielfach pfälzische 
Altertümer, um dieselben der Pfalz zu erhalten, auf dem Wege 
des Kaufes für die Sammlungen erworben werden. Wir bitten 
daher insbesondere auch die Herrn Mandatare, von allen Funden 



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174 



in ihrem Gebiete sofort Mitteilung zu raachen und in ihrem 
Eifer, dem Vereine neue Mitglieder zuzuführen, nicht nach- 
zulassen. Denn nur dadurch, dafs sich die Interessen der 
weitesten Kreise der Pfalz deu Bestrebungen des historischen 
Vereins zuwenden und dem letzteren auch ausgiebige Mittel zur 
Verfügung gestellt werden, kann es gelingen, der Spekulations- 
sucht auswärtiger Händler entgegenzuarbeiten und das Pfalzische 
Kreismuseum als lehrreiche und vielseitige Sammelstelle der 
Denkmäler der gesamten Pfälzischen Geschichte und Kultur 
zu erhalten. 

Spei er, am Schlüsse des Jahres 1897. 

Luxenburger, 

II. Sekretär 
des historischen Vereins der Pfalz. 



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175 



VI. 

Verzeichnis 

der 

Mitglieder des historischen Vereines der Pfalz.*) 



AiiNschuss : 

1. Vorstand: Kgl. Regierungs-Präsident LudwiO Frhr. V. Welser. 
Tl. Vorstand: Kgl. Gymnasialrektor Dr. Friedrich Ohlenschlager. 
Rechner: Kgl. Regierungs-Finanzkamraer-Direktor Otto Bracher. 

Konservator: Kgl. Gymnasiallehrer Dr. Lukas GrÜnenwald. 
Bibliothekar: Kgl. Kreisarchivs-Sekretär Or. Franz hm GlaSSChroder. 

T. Sekretär: Kgl. Kreisarchivar Or. Johann Mayerhofen 
II. Sekretär: Kgl. Rogierungs- u. Fiskalats- Assessor GeOTQ Berthold. 
Ehrenansschufsmitglied: Geheimrat AUflUSt V. Schwarz, Kgl. Regierungs- 

Finanzkammer- Direktor a. D. 

Ehrenmitglieder : 

ExcelleilZ Julius V. Auer, Kgl. Regierungs-Präsident von Oberbayern in München. 

Georg Berthold, Kgl. Regierungsassessor in Speier. 

Or, Wilhelm HarSter, Kgl. Gymnasialrektor in Fürth. 

Or. Jakob Heinrich V. Hefner-Alteneck, Kgl. Direktor des b. Nationalmuseums a. D. 

Heinrich Hilgard-VHIard in Newyork. [in München. 

Karl Emicb Graf zu Leiningen-Westerfaurg, Rittmeister a. D. in München. 

Dr. Wilhelm Meyer, o. ö. Professor an der Universität Göttingen. 
Friedrich Niedermayer, Kgl. Kreisbauamtsassessor in Regensburg. 
Geheimrat AugUSt ». Schwarz, Kgl. Reggs. -Finanzkammerdirektor a. D. in Speier. 
Frhr. V. StUmm-Halberg, Geh. Kommerzienrat auf Halberg bei Brebach. 



*) Nach dem Persoiialstande vom 18. Mai 1898. 



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176 



Ordentliche 

Albersweiler. 

1 . Dr. Culmann Karl, prakt. Arzt. 

Altrip. 

2. Eckstein Hugo, Lehrer. 

Amorbach. 

3. Dr. Krebs , Richard , Fürstl. 
Leiningenscher Archivar. 

4. Fürstl. v. Leiningensche Ver- 
mögensverwaltung. 

Annweiler. 

5. Jahn Kaspar, K. Studienrektor 

6. Mathes, Pfarrer. [a. D. 

7. Pfirmann Hub., K. Rentbeamte. 

8. Piton Joh. Heinrich, Pfarrer. 

9. Silbernagel, K. Oberamtsrichter 

Augsburg. 

10. Dr. Maisei H., K. Professor. 

Bayerfeld. 

11. Dr. Glaser, Michael, Pfarrer. 

Bayreuth. 

12. Kammerer, K. Reg. -Assessor. 

Berghausen. 

13. Bernatz Jakob, Pfarrer. 

Bergzabern. 

14. Endrafs Magn., K. Subrektor. 

1 5. Grimmeisen, K. Oberförster a. D. 

16. Lang Joh. Michael, Pfarrer. 

17. Maurer Konrad, Kirchenrat. 

Berlin. 

18. Hahn Hermann, Oberlehrer an 
an der Margaretenschule. 

19. Dr. Leppla A., Bezirksgeologe 
an der K. preufs. geolog. Landes- 
Anstalt. 

20. Dr. Lissauer, Geh. Sanitätsrat. 

Blieskastel. 

21. Göller Matthäus, Pfarrer. 

22. Kiefer, Präparandenlehrer. 

23. Müller Karl, Kaplan. 



Mitglieder: 

24. Kgl. Präparandenschule. 

25. Dr. Wittenmaier, Bez.-Arzt a. D. 

Böbingen. 

26. Dauscher Andreas, Pfarrer. 

Böchingen. 

27. Gleich Joh. Anton, Pfarrer. 

Bonn. 

28. Dr. Keiper, prakt. Arzt. 

Breitenbach. 

29. Dr. Hellwig Karl, prakt. Arzt. 

30. Sefrin Nikolaus, Pfarrer. 

Colgenstein. 

31. Paul Philipp Adam, Pfarrer. 

Cölln. 

32. Wagner, Steinbruchbesitzer. 

Dahn. 

33. Dr. Detzel, prakt. Arzt. 

34. Foohs Ludwig, K. Rentamtm. 

35. Platz Georg, Pfarrer. 

Darmstadt. 

36. Direktorium des Grolsh. hess. 
Haus- und Staatsarchives. 

Deidesheim. 

37. Dr. v. Buhl Eugen, Gutsbesitzer. 

38. Dr. Deinhardt, Gutsbesitzer. 

39. Eckel, Gutsbesitzer. 

40. Metzger Georg, Pfarrer u. g. Rat. 

41. Seel Heinrich, Stadtschreiber. 

42. Dr. Siben Julius, Bürgermeister. 

Diedesfeld. 

43. Wack Eduard, Gutsbesitzer. 

Dirmstein. 

44. Disson Adam, Pfarrer. 

Dörrenbach. 

45. Geörger Friedrich, Lehrer. 

46. Knieriemen Joseph, Lehrer. 

47. Natter Philipp Ludwig, Pfarrer. 



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177 



Dudenhofen. 

48. Düffels August, Pfarrer. 

Dürkheim. 

49. Altertums verein Pollichia. 

50. Bärmann Simon, Institutsvorst. 

51. Christmann Eduard, Gutsbesitz. 

52. Eckel Michael, Pfarrer u. g. Rat. 

53. Gugel Wilh., K. Rentamtmann. 

54. Hahn, Pfarrer. 

55. Dr. Kaufmann, K. Bezirksarzt. 

56. Krieger, K. Notar. 

57. Lewerer Joh. Wilhelm, Pfarrer. 

58. Roth Karl, K. Rektor. 

59. Schäfer Karl, Gutsbesitzer. 

60. Vogt Eugen Ernst, Pfarrer. 

61. WanzelW.,K. Sek.-Leutn. a. D. 

62. Zinckgraf, Zahnarzt. 

63. Zumstein, Gutsbesitzer. 

Duttweiler. 

64. Damm Nikolaus, Kaplan. 

65. Johann Jakob, Pfarrer. 

Ebernburg. 

66. Rung Georg Heinrich, Pfarrer. 

Edenkoben. 

67. Börsch Karl, Justizrat. 

68. Meyer Eugen, Adjunkt. 

69. Dr. Schmitt Johann, K. Rektor. 

Edesheim. 

70. Lederle Wilh. jr., Gutsbesitzer. 

Eisenberg. 

7 1 . Feuerstein Johann, Lehrer. 

72. Mentzel Friedrich, Pfarrer. 

Enkenbach. 

73. Schwarz Joh. Rudolph, Pfarrer. 

Ensheim. 

74. Adt Eduard, Fabrikbesitzer. 

75. Grentz Karl, Buchhalter. 

76. Rummel P., Postexpeditor. 

Erbach. 

77. Fichter Georg, Lehrer. 

XXII 



Erfweiler-Ehlingen. 

78. Rütter Arnold, Pfarrer. 

Erlangen. 

79. Nägelsbach Hans, K.Professor. 

Erpolzheim. 

80. Wernz, Gutsbesitzer. 

Eschbach. 

81. Wolf Leopold, Pfarrer. 

Porst. 

82. Bibel jr., Gutsbesitzer. 

83. Colling Anton, Pfarrer. 

84. Mosbacher G. A., Gutsbesitzer. 

85. Schellhorn -Wallbillich Wilh., 
Bürgermeister. 

86. Spindler, Gutsbesitzer. 

87. Stang Otto, Lehrer. 

Frankenthal. 

88. Baum W., K. Landgerichtsdir. 

89. Beller, Rechnungsführer. 

90. David Cornel., Rechtsanwalt. 

91. FischerPh.,K.Bezirksamtm. 

92. Glückstein Eduard, Bildhauor. 

93. Hildenbrandt Joh. J., K. Gym- 
nasiallehrer. 

94. Koch Alwin, K. Rektor. 

95. Kraus Joh., I. Vorst, d. Alter- 
tums-Vereins. 

96. Lehner Joh., Bezirksbaumstr. 

97. Dr. Mayer, Rechtsanwalt. 

98. Oehlert, K. Landgerichtsrat. 

99. Ohmer G., Pfarrer. 

100. Regnault, K. Rentamtmann. 

101. Schmitt, K. Landgerichtsdir. 

102. Teutsch, K. Obersekretär. 

103. Dr. Zöller W.,K. Medizinalrat. 

104. Zorn, Apotheker. 

Prankfurt a. M. 

105. Joseph Paul, Lehrer. 

Freinsheim. 

106. Dr. Fleischmann, prakt. Arzt. 

1-2 



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178 



Friesenheim. 

107. Benz Jakob, Lehrer. 

108. Ehrhard August, Pfarrer. 

Genf. 

109. Dr. Zahn F. W., Univ.-Prof. 

Gerbach. 

110. Schweitzer Peter, Pfarrer. 

Germersheim. 

111. Berkel Heinrich, Fabrikant. 

112. Distriktsgemeinde Germersh. 

113. Distriktsgenieinde Kandel. 

114. Dörr Clemens, Stadtbaumstr. 

115. Greiff Jakob, Stadteinnehmer. 

1 16. Hellfritzsch Franz, Rektor. 

117. Henneberger W., Rechtskons. 

118. Dr. Herrmann, K. Bezirksarzt. 

119. Kahn Gustav, Kaufmann. 

120. Kahn Wilhelm, Hoflieferant. 

121. Keiler August, Lehrer. 

122. Keller Joseph, K. Premier- 
lieutenant und Adjutant. 

123. Klein Ch., Pfarrer u. g. Rat. 

124. Koch Heinr., Gerichtssekretär. 

125. Lemmert Fritz, Wildprethdlr. 

126. Matz M., K. Gymnasiallehrer. 

127. Mechtersheimer, Holzhändler. 

128. Morvilius Wilhelm, Kaufmann. 

129. Müller M.. K. Bezirksamtsass. 

130. OttGust., K. Bezirksamtmann 
und Regierungsrat. 

181. Probst Joseph, K. Gymnasial- 
lehrer. 

132. Schmidt Max, K. Gymnasial- 
lehrer. 

133. Schreiegg Joseph, K. Gym- 
nasiallehrer. 

134. Spatz Jos., Bezirksamtsoffiz. 

135. Stadtbibliothek. 

136. Weifsmann Jak., Stadtschreib. 

137. Willnecker Ph., Bezirksbaum. 

138. Wündisch Ernst, Kirchenrat. 

139. Zumwinkel, Redakteur. 

Gimmeldingen. 

140. Mugler Karl August, Pfarrer. 



Glanmünchweiler. 

141. Stuckert Nikolaus, Pfarrer. 

Göcklingen. 

142. Colin Alphons, Pfarrer. 

143. Petri J., Pfarrer. 

Godramstein. 

144. Knoll Franz, Pfarrer. 

Göllheim. 

145. Heyl Karl, Lehrer. 

146. KuhnWilh., Pfarrern. Dekan. 

Gommersheim. 

147. Daum Karl Friedrich, Pfarror. 

Grosskarlbach. 

148. Kuffler Georg, Pfarrer. 

Grünstadt. 

149. Christmann A., Pfr. u. Dekan. 

150. Ebitsch Franz, K. Rektor. 

151. Hellmich Emil, Kaplan. 

152. Schiffer, Thongrubenbesitzer. 

153. Spies Johann, K. Rektora. D. 

Haardt. 

154. Dr. v. Clemm Aug., Kommer- 
zienrat. 

Hamburg. 

155. Dr. Neumayer G., Kais. Admi- 
ralitätsrat und Direktor dor 
Seewarte. 

156. Dr. Sick, prakt. Arzt am allg. 
Krankenhause. 

Harthausen. 

157. Burkhard Jakob, Pfarrer. 

158. Mayer Albin, Kaplan. 

Hassfurt. 

159. Beck Joh., Gymnasialassistent. 

Hassloch. 

1 60. Jung Nikolaus, Pfarrer. 
1 Gl. Müller Otto, Pfarrer. 

162. Wen z Gottlieb, Lehrer. 

Heidelberg. 

163. Dr. Wille Jakob, Professor u. 
Universitäts-Bibliothekar. 



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179 



Hermersberg. 

164. Wagner Joh. Peter, Lehrer. 

Herxheim b. Landau. 

165. Kefsler Franz Xaver, Pfarrer. 

166. Dr. Schmitt, prakt. Arzt. 

Hettenleidelheim. 

167. Meckes Rieh., Bahnbeamter. 

168. Stadtmüller Jakob, Pfarrer. 

Heuchelheim. 

169. Dr. Riech Friedr.Ch., Pfarrer. 

Hinterweidenthal. 

170. Baum Ludw.Heinrich, Pfarrer. 

Hirschberg i/Schl. 

171. Weyrich, Ingenieur. 

Hochspeyer. 

172. Schlotthauer, Einnehmer. 

Hochstein. 

173. Frhr. v. Gienanth Ludwig, 
Hüttenwerksbesitzer. 

Homburg. 

174. Aufschneider, K. Notar. 

175. Bügler Jul.. Bahnassistent. 

176. Jung Karl Friedrich, Lehrer.- 

177. Juncker Heinrich, Lehrer. 

178. Dr. Lederer Karl, Dekan. 

179. Nab, Bezirksamteoffiziant. 

180. Rothgang, K. Rentamtmann. 

181. Schmeifser 0.,Güterexpeditor. 

182. Spöhrer Wilhelm, K. Bezirks- 
amtmann und Regierungsrat. 

Ilbesheim. 

183. Roth Heinrich, Pfarrer. 

Impflingen. 

184. Matheus Wendelin, Pfarrer. 

St. Ingbert. 

185. Gareis Friedrich, Forstmeister 
auf dem Eisenwerk. 

186. Krämer Heinr., Hüttenwerks- 
besitzer. 



187. Krämor Oskar, Hüttonwerks- 
besitzer und Kommerzienrat. 

188. Müller Jul., K.Oberamtsrichter. 

189. Schumacher Wilh. , Apotheker. 

Jockgrim. 

190. Ludowici Wilhelm, Fabrikant. 

Kaiserslautern. 

191. Dr. Andreä, K. Inspektor der 
Lehrerbildungsanstalt. 

192. Becker F., Rentner. 

193. Drechsel, Bureauchef. 

194. Dreyer Jak., K. Rentamtmann. 

195. Göhring, Bezirksingenieur. 

196. Junker, Einnehmer. 

197. Stadt Kaiserslautern. 

198. Limbacher, K. Zollverwalter. 

199. Müller Jul. Ferdinand, K. Land- 
gerichtspräsident. 

200. v. Neumayer, Geh. Hofrat. 

201. Reiffei Georg, K. Landgerichts- 
direktor. 

202. Scherer A., K. Seminarlehrer. 

203. Schneider F., Gasthofbesitzer. 

204. Schwind Joseph, Pfarrer. 

Kallstadt. 

205. Selzer Friedrich, Bezirks- 
Hauptlehrer u. Gemeindeschr. 

Kandel. 

206. Anna Wilhelm, Einnehmer. 

207. v.Leth Hugo, K. Rentamtmann. 

208. Dr. Lindner, K. Bezirksarzt. 

209. Siegel, Einnehmer. 

210. Dr. Vogt, prakt. Arzt. 

Karlsruhe. 

211. Grofsh.b.Generallandesarchiv. 

212. Dr. Mone Fredegar, Professor. 

Kirchheim a/Eck. 

213. Leonhardt L., Einnehmer. 

Kirchheimbolanden. 

214. Esper Hermann, K. Bezirks- 
amtmann. 

2 1 5. Haaf Joh., K. Gymnasiallehrer. 



r 

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180 



216. Krieger Ernst, Kirchenrat. 

217. LeviHeinr., Bezirksingenieur. 

218. SUbernagel Simon, Lehrer. 

219. Thieme K., Buchdruckereibes. 

220. Wolf Karl, Präparandenlehrer. 

Kirkel-Neuhäusel. 

221. Schäfer J oh., K. Forstmeister. 

222. Weyland Jak. Conrad, Pfarrer. 

Kirrberg. 

223. Kercher Wilhelm, Pfarrer. 

Klingenmünster. 

224. Breitling Eugen, Pfarrer. 

225. Dr. Eckhard Otto, Oberarzt. 

226. Dr. Karrer, K. Medizinalrat. 

227. Müfsli Jakob, Pfarrer. 

228. Wunderlich, Verwalter. 

Knittelsheim. 

229. DisqueLudw., Mühlenbesitzer. 

Kreimbach. 

230. Drumm K., Lehrer. 

Kriegsfeld. 

231. Just Heinrich, Pfarrer. 

Kulmbach. 

232. Klee Heinr., K. Bezirksamts- 
assessor. 

Kusel. 

233. Acker Theodor, K. Ken tarn tm. 

234. Deckenbrock H. J., Pfarrer. 

235. Dr. Herberth, prakt. Arzt. 

236. Heydel Jos., K. Bezirksamt- 

237. Köstle Karl. [mann. 

238. Reis Eugen, K. Bezirksamts- 
assessor. 

239. Röbel, Apotheker. 

240. Schleip, Fabrikant. 

241. Wagner Otto, Lehrer. 

242. Dr. Wolf Theodor, K. Ober- 
amtsrichter. 

Labach. 

243. Brenner Bernhard, Pfarrer. 



Lambrecht. 

244. Baur Joseph, Kaplan. 

245. Deppisch Karl, Pfarrer. 

246. Marx Karl, Kommerzienrat. 

Landau. 

247. Bangratz, Rechtsanwalt. 

248. Bibliothekskoramission des 5. 
Art.-Regts. 

249. Dr. Dreykorn Joh., K.Rektor. 

250. Dr. Eichborn, prakt. Arzt. 

251. Feil, Bezirkstierarzt. 

252. Hartmann, Oberstlieutenant. 

253. Hertzog G., K. Gymnasiallehr. 

254. Jelito E., K. Oberamtsrichter. 

255. Levi Simon, Rentner. 

256. Lutz Karl, Rechtsanwalt. 

257. Mahla Friedr., Rechtsanwalt. 

258. Mahla Friedr. August, Hofrat. 

259. Ney Julius, Dekan. 

260. Prinz R., K. Landgerichtsrat. 

261. Scholler, Advokat- Anwalt. 

262. Schuchard Alb., Hauptmann. 

263. Schwartz, Ingenieur. 

264. Sieben, Rechtsanwalt. 

265. Dr. Thielmann, K. Professor. 

266. Thoma Karl, K. Rentamtmann. 
.267. Ufer Louis, Kaufmann. 

268. Zahn Aug., K. Langerichtsrat. 

269. Zeitler Jos., Reallehrer. 

Landshut. 

270. Luxenburger Karl, K. Reggs.- 
und Fiskalats-Assessor. 

Landstuhl. 

271. Bächle, K. Bezirksgeometer. 

272. Barth, K. Studienlehrer. 

273. Bumb, Kaufmann. 

274. Eberhahn-Ciriaci, Ingenieur. 

275. Dr. Geiger Karl, prakt. Arzt. 

276. Gerhard K. G., Pfarrer. 

277. Götz, K. Studienlehrer. 

278. Heinrich, Postgehilfe. 

279. Horn, K. Studienlehrer. 

280. Klingel Heinrich, Kaufmann. 

281. Leibrecht, Lehrer. 



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181 



282. Löllbach, Kaufmann. 
288. Lieser, Uhrmacher. 

284. Marx August, K. Subrektor. 

285. Müller Nik., Gerbereibesitzer. 

286. Oehl, Distriktstierarzt. 

287. Resel, Bahneinnehmer. 

288. Schellhafs, Einnehmer. 

289. Schwarzwälder, K. Notar. 

290. Stadtmüller, Einnehmer. 

291. Ti8ch K. Oberamtsrichter. 

292. Weber, K. Amtsrichter. 

293. Dr. Weiner, prakt. Arzt. 

294. Weyfser, Apotheker. 

Langenberg. 

295. Osterheld Friedr., K.Forstmstr. 

Laumersheim. 

296. Federschmidt, Pfarrer. 

Lauterecken. 

297. Grofs K. E., K.Oberamtsrichter. 

298. Gümbel Theodor, Dekan. 

299. HabermehlJakob, Einnehmer. 

300. Hollerieth Jos., K. Sekretär. 

301. Krämer Georg, Hauptlehrer. 

302. Kraus, Jos., Bezirksgeometer. 

303. Steinbrenner, Distriktstierarzt 

Lautzkirchen. 

804. Hörner Georg, Pfarrer. 

Leimen. 

305. Zwifsler.K.Forstamtsassessor. 

Lettweiler. 

306. Born Philipp Friedr., Pfarrer. 

Lingenfeld. 

307. Eisenbiegler, Lehrer. 

308. Huber Thomas, Pfarrer. 

Ludwigshafen a/Rh. 

309. Bauer Ferdinand, Lehrer. 

310. Bohl Joh., Lehrer. 

311. Bullinger Albert, K.Bezirks- 
amtmann. 

312. Dr.ClemmK., Kommerzienrat. 

313. Dobler, Bahneinnehmer. 

314. Eisenhofer Herrn. Jul., Lehrer. 



315. Füger Joseph, K. Rektor. 

316. Grafs, Revisor. 

317. Grohe Cl., Kaufmann. 

318. Hell A., Aichmeister. 

319. Kärner Herrn., Oberingenieur. 

320. Koch Emil, Revisor. 

321. König, K. Rentamtmann. 

322. Küstner Wilhelm, Lehrer. 

323. Lauterborn Aug., Lithograph. 

324. v. Lavale Jakob, K. Reggs.- 
Direktor u. Geh. Rat. 

325. Lederle Seb., Bankvorstand 
u. Kommerzienrat. 

326. Lippert Friedrich, Ingenieur. 

327. Ludowici, Fabrikant. 

328. Müller, Direktionsrat. 

329. Röchling C, Kaufmann. 

330. Dr. Schlink. 

331. Seitz O., Bezirksingenieur. 
832. Spatz Johann, Registrator. 

333. Ufer Adolf, K. Bezirksamts- 
assessor. 

334. Welcker, Bahnassistent. 

Maikammer. 

335. Bob Nik., Gymnasialprof. a. 1). 

Marnheim. 

336. Dr. Göbel E., Realanstaltsdir. 

Massweiler. 

337. Hermann Leopold, Pfarrer. 

Maudach. 

338. Seib Franz Joseph, Lehrer. 

Meisenheim. 

339. Heintz, Pfarrer. 

Minfeld. 

340. Bähring Gg. B. K., Pfarrer. 

Mittelbexbach. 

341. Bofsle Jakob, Pfarrer. 

Mittelbrunn. 

342. Rauch, Hauptlehrer. 

Mörzheim. 

343. Klein Georg, Pfarrer. 



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182 



Mühlbach. 

344. Chormann Sebastian, Pfarrer. 

München. 

345. Egenolf Joseph, K. Gymnasial- 
lehrer am Luitpoldgymnasium. 

346. Geib Theod., K. Ministerialrat. 

347. Dr. Parkhäuser Wolfgang, 
K. Rektor am Luitpoldgymnas. 

348. Scherrer A. D., K. Rat am 
obersten Landesgericht. 

349. Schneider H., K. Regierungsrat 
im Staatsministerium d. Justiz. 

350. v. Siebert Max, K. Oberbau- 
direktor. 

Mundenheim. 

351. Brechtel Jul., Stationsverwltr. 

352. Knauber Jakob, Kaplan. 

Mussbach. 

353. Ohler Thomas, Gemeindeschr. 

354. Wolf Emil, Gutsbesitzer. 

Mutterstadt. 

355. Grentz Nikolaus, Pfarrer. 

356. Hettesheimer Fr., Lehrer. 

357. Lützel Heinrich, Lehrer. 

358. Schweitzer Peter, Lehrer. 

359. Spatz Martin Julius, Pfarrer. 

Neuleiningen. 

360. Maurer Ed., Pfarrer. 

Neumarkt. 

361. Wenning, K. Rentamtmann. 

Neustadt a/H. 

362. Bayer L., Pfarrer. 

363. Dexheimer, K. Bezirksamts- 
assessor. 

364. Dochnahl, Kunstgärtner. 

365. Ecarius Julius, Lehrer. 

366. Kgl. Gymnasium. 

367. Hüll Jean, Rentner. 

368. Junker K., Pfarrer u. g. Rat. 

369. Lang Jakob, Lehrer. 

370. Dr. Mehlis, K. Gymnasiallehrer. 



371. Meyer, Buchhändler. 

372. Müller J.,K. Gymnasialrektor 

373. Neumayer A., Justizrat. 

374. Rücklos, K. Forstmeister. 

375. Schäfer Friedrich, Dekan. 

376. Schneider, K. Realschulrektor. 

377. Schwartzenberger, Reggsrat. 

378. Sturm Karl, K. Sekretär a.D. 

379. Witter Eduard, Buchhändler. 

380. Zinkgraf, Gerichts vollz. a. D. 

Niedergailbach. 

381. Reddert Joseph, Pfarrer. 

Niederhorbach. 

382. Wollenweber Georg, Lehrer. 

Niederwürzbach. 

383. Kapper Joseph, Pfarrer. 

Nünschweiler. 

384. Runck August, Lehrer. 

Nürnberg. 

385. Dr. Autenrieth, K. Gymnasial- 
rektor. 

386. Altes Gymnasium. 

Obermoschel. 

387. Christ Ferdinand, Pfarrer. 

388. Heinz, Restaurateur. 

389. Werle Johann, Dekan. 

Oberotterbach. 



390. F( 



aKOD. 



iehrer. 



Odernheim a/Gl. 

391. Dr. Baum Fr., prakt. Arzt. 

Offenbach bei Landau. 

392. Denig Reinhard, Pfarrer. 

Otterberg. 

393. Dr. Goldfufs Mich., prakt. Arzt. 

394. Vetter Georg, Einnehmer. 

Otterstadt. 

395. Schneider Georg, Pfarrer. 

Firmasens. 

396. Diffinö Gg. Christian, Dekan. 

397. Fahr Georg, Lederfabrikant. 



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183 



398. Gröninger, Stadtbaumeister. 

399. Hauck Philipp, Lehrer. 

400. Jung Friedrich, K. Reallehrer. 

401. Mayer David, K. Notar. 

402. Offizierklub. 

403. Schneider August, Banquier. 

404. Setzier, K. Amtsrichter. 

405. Wollenweber Karl, K. Rektor. 

Queichhambach. 

406. Reif Adam, Lehrer. 

Ramberg. 

407. Türkes Joh. Anton, Pfarrer. 

Ramsen. 

408. Mayer Philipp, Bürgermeister. 

Regensburg. 

409. Hartmann, K.Gymnasiallehrer. 

410. Rueff, K. Oberforstrat. 

411. Späth, K. Reggs.-Direktor a. D. 

Rieschweiler. 

412. Pfleger Rudolf, Pfarrer. 

Rockenhausen. 

413. Dr. Lötz Karl, prakt. Arzt. 

Rodalben. 

414. Dr. Lederer Stephan, Pfarrer. 

415. Dr. Moses Jul., prakt. Arzt. 

Rosenheim. 

416. Eid Ludw., Präparandenlehrer. 

Rottenburg a/L. 

417. Lieb Adolph, K. Bezirksamts- 
assessor. 

Rülzheim. 

418. Hengen Anton, Tierarzt. 

Rüssingen. 

419. Stübinger Ph.H.Th., Pfarrer. 

Ruppertsberg. 

420. Reifs Leonh., Gutsverwalter. 

Schaidt. 

421. Mohr Michael, Hauptlehrer. 

422. Niederreuther Einnehmer. 



Schiersfeld. 

423. Neubecker Philipp, Lehrer. 

Schifferstadt. 

424. Bödigheimer, Lehrer. 

425. Dennhard, Kaufmann. 

426. Sauermann, Postexpeditor. 

Schmeissbachermühle. 

427. Scheidt Ludwig A., Rentner. 

Schönau. 

428. Bold Ludwig, Pfarrer. 

429. Steuerwald Johannes, Pfarrer. 

Schwegenheim. 

430. Bender Jak. Friedrich, Lehrer. 

Schweinflirt. 

431. Luxenburger, K. Bezirksamts- 
assessor. 

Sondernheim. 

432. Bamberger Michael, Pfarrer. 

433. Dausch Peter, Lehrer. 

434. Schranz Ludwig, Kaplan. 

Spesbach. 

435. Schäfer Heinrich, Pfarrer. 

Speier. 

436. Adam August., Domkapitular, 

437. Antz Eduard, Studierender. 

438. Baumann Jakob, Domvikar. 

439. Dr. Bender Karl, K. Rektor. 

440. Berthold Priedr., Buchbinder. 

441. Berthold Georg, K. Reggs.- u. 
Fiskalats- Assessor. 

442. Berthold H. J., Kontrolleur. 

443. v. Besnard, K. Regierungsrat. 

444. Bettinger Franz, geistl. Rat. 

445. Bezirkslehrerbibliothek. 

446. Böhm S., Krankenkasserechn. 

447. Bracker Otto, K. Regierungs- 
Finanzkammer-Direktor. 

448. Busch Conrad, Domdechant. 

449. Büschelberger, Stadtbaumstr. 

450. Cella G., Hauptmann a. D. 

451. Conrad D., K. Regierungsrat. 



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184 



452. Dahl Michael, K. Kreiskassier. 

453. Decker Ph., K.Konsistorialrat. 

454. Dr. Diernfellner, Apotheker. 

455. Dutoit Jul., Gymn.- Assistent. 

456. Eberhardt J. C., Hoflieferant. 

457. EidHeinr., Präparandenlehrer. 

458. Endres Heinrich, Domvikar. 

459. Engel Philipp, K. Rechnungs- 
kommissär. 

460. Fehn jun., Uhrmacher. 

461. Feil Friedr., K. Kreisbaurat. 

462. Fischbach H., Buchhalter. 

463. Folz Friedr., Amtsanwalt. 

464. GilardoneH., Buchdruckereib. 

465. Dr. Glasschröder Franz Xaver, 
K. Kreisarchivsekretär. 

466. Graf Joh. jun., Baumeister. 

467. Grafs Karl, K. Notar. 

468. Dr. Grünenwald Luk., K. Gym- 
nasiallehrer. 

469. Kgl. Gymnasium. 

470. Gyfsling L., K. Bezirksamts- 
assessor u. Präsidialsekretär. 

471. HaibelL., K. Gymnasiallehrer. 

472. Dr. Hammerschmidt Karl, 
K. Gymnasiallehrer. 

473. HeuserEmil, Bahnhofverwltr. 

474. HierthesW.,K. Regierungsrat. 

475. Hinzler J. A. K., Pfarrer. 

476. Hoffmann Theodor, Dekan. 

477. Hoffmann K., K. Gymn.-Prof. 

478. Holtzmann Emil, Fabrikant. 

479. Hombach V., K. Seminarlehrer. 

480. Hufse Ludwig, Lehrer. 

481. Dr. Jäger E., Buchdruckereib. 

482. Jester Heinrich, Architekt. 

483. Kaiser Joh., K. Postex peditor. 

484. Dr. Karsch Fr., K. Kreismedi- 
zinalrat. 

485. Kennel Albert, K. Gymn.-Prof. 

486. Kirrmayer Franz, Fabrikant. 

487. Kissel E., K. Oberamtsrichter. 

488. Kleber Franz, K. Telogr.-Insp. 

489. Koch Joh. K., K. Professor a. D. 

490. Kranz Julius, K. Sekretär. 



491. Kraus Phil., K. Seminarlehrer. 

492. Krömer Gg., Spitaleinnehmer. 

493. Lang Georg, Buchbinder. 

494. Lang Bernhard, Lehrer. 

495. Lebon Jakob, K. Professor. 

496. Legron Friedrich, Buchbinder. 

497. Lehmann Friedrich, K. Kreis- 
schulinspektor. 

498. Kgl. Lehrerbildungsanstalt. 

499. Lemaire Karl, K. Präfekt. 

500. Lichtenberger Fr. Phil., Tabak- 
Fabrikant. 

501. Maginot H., geistl. Rat. 

502. Marx Th., K. Reallehrer. 

503. Matt Wendelin, K. Kreisschul- 
inspektor. 

504. Matt Fr., K. Reggs.-A 

505. Dr. Mayerhofer Joh., K. Kreis- 
Archivar. 

506. Mistler Anton, Lehrer. 

507. Molz Friedrich, Domvikar. 

508. Moritz Heinrich, Kaufmann. 

509. Müller Oskar, K. Postoffizial. 

510. Münch Valentin, geistl. Rat. 

511. Növer Rud. , Buchhändler. 

512. Nusch Aug., K. Gymn.-Prof. 

513. Dr. Ohlenschlager Friedrich, 
K. Gymnasialrektor. 

514. Dr. Orth Daniel, prakt. Arzt. 

515. Orth Jul., K. Serainarlehrer. 

516. Pfeiffer Fr. X., Verwalter der 
K. Staatserziehungsanstalt. 

517. Platz Heinrich, geistl. Rat. 

518. Dr. PraunJoh., K. Gymnasial- 
professor. 

519. Rapp Friedrich, Lehrer. 

520. Rattinger Richard, K. Ober- 
geometer. 

521. RischA., K. Oberkonsist.-Rat. 

522. Ritter K. A., K. Oberforstrat. 

523. Rohr Johann, Tierarzt. 

524. Roesinger Wilh., Fabrikant. 

525. Dr. Rofsbach, K. Stabsarzt. 

526. Scherer Karl Anton, Pfarrer, 
j 527. Dr. Schild Ludw., prakt. Arzt. 



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185 



528. Schmülders, Präparandenlehr. 

529. SchrankenmüUer Karl, Rechts- 
praktikant. 

530. v.Schwarz Aug., K. Geheimrat. 

531. Schwarz Peter, geistl. liat. 

532. Sittl Jos., K. Postbezirkskass. 

533. Stadler Erh., K. Rentamtmann. 

534. Städtler P., K. Seminarlehrer. 

535. Stopper F., K.Gymnasiallehrer. 

536. Theobald Georg, Doravikar. 

537. Trautmann K., K. Rechnungs- 
kommissär. 

538. Tretter Joseph, Buchbinder. 

539. Triebs Franz, Buchbinder. 

540. Ullemeyer Andr., Domvikar. 

541. Ulmer H., K.Oberregierungsrat 

542. Waffenschmidt Joh. B., Dom- 
kapitular. 

543. Wagner Ludwig, K. Konsist.- 
Direktor. 

544. Wagner Fr., K. Bez.-Geometer. 

545. v. Wand Hermann, K. Reggs.- 
Vizepräsident. 

546. Weifs Andreas, K. Reallehrer. 

547. Weifeenrieder Jos., Glasmaler. 

548. Dr. Welsch Heinr., Repetitor. 

549. Freiherr v. Welser Ludwig, 
K. Regierungs-Präsident. 

550. Weltz Lud w., Brauereidirektor 

551. Weltz Heinr. , Brauereidirektor 

552. Wolfer Nikolaus, Lehrer. 

553. Dr. Zimmern Sigm., geistl. Rat. 

Stettin. 

554. Meyer Wilhelm, Stadtbaurat. 

Teuschnitz. 

555. Kremer, K. Bezirksamtmann. 

Trippstadt. 

556. Keiper Joh, K. Forstmeister. 

Wachenheim a/H. 

557. Brack, Gutsbesitzer. 

558. Dr. v. Bürklin, Gutsbesitzer. 

559. Krack, Pfarrer. 

560. Wolf Luise geb. Grobe. 



Waldflschbach. 

561. Hans Georg, Einnehmer. 

562. Dr. Reiser Gg., K. Bezirksarzt. 

Waldhambach. 

563. Laux Jakob, Pfarrer. 

Waldmohr. 

564. Kocher, Einnehmer. 

Walsheim. 

565. Risch Hermann Julius, Pfarrer. 

Weidenthal. 

566. Gemeindeverwaltung. 

Weisenheim a/S. 

567. Henrich Nikol., Landwirt. 

Wertheim. 

568. Fürstl. Löwenstein- Wertheim- 
Rosenberg'sches Archiv. 

Westheim. 

569. Gafsert, Pfarrer. 

Wien. 

570. Salter Sigm., Realitätenbesitz. 

Wiesbach. 

571. Junker, Pfarrer. 

Wilgartswiesen. 

572. Efslinger August, Einnehmer. 

Winden. 

573. Schwander Georg, Lehrer. 

Winnweiler. 

574. Hey, K. Rentamtmann. 

575. Meyer H., K. Studienlehrer. 

576. Schmidt, K. Bezirksgeometer. 

Wolfstein. 

577. Dr. Hammer, Dekan. 

Würzburg. 

578. Dr. Feeser N., K. Gymn.-Prof. 

579. Frhr. v. Gumpenberg, K. Re- 
gierungsrat. 

580. Hofmann N.,K. Regierungsrat. 

581. Frhr. v. Hofenfels Gustav, 
K. Kammerherr u. Rittmoister. 



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180 



582. v. Xylander, Ritter-Excellenz, 
General und Kommandeur des 
II. Armeecorps. 

Zabern. 

583. Dr. Mühlhäuser, Kais. Land- 
gerichtsrat. 

Zweibrücken. 

584. Alexander, Vikar. 

585. Baade, Bahnassistent. 

586. Buttmann, K.Gymnasiallehrer. 

587. Freudenberg Otto, Gutsbesitz. 

588. Fröhlich, Banquier. 

589. Gulden Gustav, K. Land- 
gerichtsrat. 

590. Hahn G., K. Gymnasialrektor. 

591. Heck J. J., Fabrikant. 

592. Hessert, K. Oberstaatsanwalt. 

593. Höchstetter, K. Bergrat. 

594. Frhr. v. Hofenfels, Rentner. 



595. Frhr. v. Hofenfels Hermann, 
K. Oberamtsrichter. 

596. Jäger Joh. Martin, Pfarrer. 

597. Jung, Pfarrer. 

598. Dr.KeiperPh., K. Gymn.-Prof. 

599. Kirch, Lehrer. 

600. Lilier, Gutsbesitzer. 

601. Pasquay, K. Landgerichtsrat. 

602. Rau, Bezirksbaumeister. 

603. Reeb Jakob, K. Gymn.-Prof. 

604. Römer, K. Bezirksam tsassess. 

606. Rosenberger, Justizrat. 

605. Roth Georg, Fabrikant. 

607. Schwinn, Fabrikant. 

608. Serini, Oberingenieur. 

609. Spach E., K. Oberamtsrichter. 

610. Dr. Stich H. ? K. Gymn.-Prof. 
611.Stichter Joh. Val., K. Ober- 
landesgerichtsrat. 

612. Stichter Joh., K. Gymn.-Prof. 



Alphabetischen Personen-Namen- Verzeichnis 



der 



Ordentlichen- und 

Acker Theodor, K.Rentamtm. 233. 

Adam August., Domkapitular. 436. 

Adt Eduard, Fabrikbesitzer. 74. 

Alexander, Vikar. 584. 

Dr. Andreä, K. Inspektor der 

Lehrerbildungsanstalt. 191. 

Anna Wilhelm, Einnehmer. 206. 

Antz Eduard, Studierender. 437. 

v. Auer Julius, Excellenz, 
K. Regierungs - Präsident 
von Oberbayern. (E.-M.) 

Aufschneider, K. Notar. 174. 

Dr. Autenrieth, K. Gymnasial- 
rektor. 385. 

Baade, Bahnassistent. ö8">. 

Bächle, K. Bezirksgeometer. 27 1 . 

Bähring Gg. B. K., Pfarrer. 3 10. 

Bärmann ttim., Institutsvonst. 50. 



Ehren-Mitglieder. 

Bamberger Michael, Pfarrer. 432. 
Bangratz, Rechtsanwalt. 247. 
Barth, K. Studienlehrer. 272. 
Bauer Ferdinand, Lehrer. 309. 
Dr. Baum Fr., prakt. Arzt. 391. 
Baum Ludw. Heinrich, Pfarrer. 1 70. 
Baum W., K. Landgerichtsdir. 88. 
Baumann Jakob, Domvikar. 438. 
Baur Joseph, Kaplan. 244. 
Bayer L., Pfarrer. 362. 
Beck Joh., Gymnasialassistent. 159. 
Becker F., Rentner. 192. 
Beller, Rechnungsführer. 89. 
Bender Jak. Friedrich, Lehrer. 430. 
Dr. Bender Karl, K. Rektor. 439. 
Benz Jakob, Lehrer. 107. 
Berkel Heinrich, Fabrikant. 111. 
Beinatz Jakob. Pfarrer. 13. 



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IST 



Berthold Friedr., Buchbinder. 
Berthold Georg, K. Reggs.- u. 

Fiskalats- Assessor. 
Berthold IL J., Kontrolleur, 
v. Besnard, K. Regierungsrat. 
Bettinger Franz, geistl. Rat. 
Bezirkslehrerbiblioth. Speier. 
Bibel jr., Gutsbesitzer. 
Bibliothekskommission des iL 

Feld-Art. -Regte. 
Blieskastel, K. Präparanden- 

schule. 

BobNik., Gymnasialprof. a. D. 

Bödigheimer, Lehrer. 

Böhm S. t Krankenkasserechn. 

Bohl Joh., Lehrer. 

Bold Ludwig, Pfarrer. 

Born Philipp Friedr., Pfarrer. 

Börsen Karl, Justizrat. 

Bofsle Jakob, Pfarrer. 

Brack, Gutsbesitzer. 

Bracker Otto, K. Regierungs- 
Finanzkammer-Direktor. 

Brechtel Jul., Stationsverwltr. 

Brenner Bernhard, Pfarrer. 

Breitling Eugen, Pfarrer. 

Bügler Jul.. Bahnassistent. 

Dr. v. Bürklin, Gutsbesitzer. 

Büschelberger, Stadtbaumstr. 

Dr. v. Buhl Eug., Gutsbesitzer. 

B ul 1 in g er Albert, K. Bezirks- 
am tmann. 

Bumb, Kaufmann. 

Burkhard Jakob, Pfarrer. 

Busch Conrad, Domdechant. 

Buttmann, K.Gymnasiallehrer. 

Cella G M Hauptmann a. D. 

Chormann Sebastian, Pfarrer. 

Christ Ferdinand, Pfarrer. 

Christmann A., Pfr. u. Dekan. 

Christmann Eduard, Gutsbes. 

Dr. v. Clemm Aug., Kommer- 
zienrat. 

Dr. Clemm K., Kommerzienrat. 
Colin Alphons, Pfarrer. 



440. 

441. 
442. 
448. 
444. 
445. 

248. 

335. 
424. 
446. 
310. 
428. 
306. 

341. 
557. 

447. 
351. 
243. 
224. 
IÜL 
558. 
449. 
32. 

311. 
273. 
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448. 
:>86. 
450. 
344. 
387. 
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312. 
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Colling Anton, Pfarrer. 

Conrad D., K. Regierungsrat. 

Dr.Culmann Karl, prakt. Arzt. 

Dahl Michael, K. Kreiskassier. 

Damm Nikolaus, Kaplan. 

Darmstadt, Direktorium des 
Grofsh. hess. Haus- und 
Staatearchives. 

Daum Karl Friedrich, Pfarrer. 

Dausch Peter, Lehrer. 

Dauscher Andreas, Pfarrer. 

David Cornel., Rechtsanwalt. 

Decker Ph., K.Konsistorialrat. 

Deckenbrock £L J., Pfarrer. 

Dr. Deinhardt, Gutsbesitzer. 

Denig Reinhard, Pfarrer. 

Dennhard, Kaufmann. 

Deppisch Karl, Pfarrer. 

Dr. Detzel, prakt. Arzt. 

Dexheimer, K. Bezirksamts- 
assessor. 

Dr. Diernfellner, Apotheker. 

Diffine^ Gg. Christian, Dekan. 

Disque Ludw., Mühlenbesitzer. 

Disson Adam, Pfarrer. 

Dobler, Bahneinnehmer. 

Dochnahl, Kunstgärtner. 

Dörr Clemens, Stadtbaumstr. 

Drechsel, Bureauchef. 

Dreyer Jak., K. Rentamtmann. 

Dr. Dreykom Joh., K. Rektor. 

Drumm K., Lehrer. 

Düffels August, Pfarrer. 

Dutoit Jul., Gymn. -Assistent. 

Eberhahn-Ciriaci, Ingenieur. 

Eberhardt J. C, Hoflieferant. 

Ebitsch Franz, K. Rektor. 

Ecarius Julius, Lehrer. 

Eckel, Gutsbesitzer. 

Eckel Mich., Pfarrer u. g. Rat. 

Dr. Eckhard Otto, Oberarzt. 

Eckstein Hugo, Lehrer. 

Egenolf Joseph, K. Gymnasial- 
lehrer. 

Ehrhard August, Pfarrer. 



451. 

1. 
452. 



an 
in. 

433. 

26. 

90. 
453. 
234. 

38 

392. 
425. 
245. 

363. 
454. 
396. 
229. 

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313. 
364. 
114. 
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249. 
230. 

4Ä. 
455. 
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456. 
1ML 
365. 

a^L 

225. 
2. 

345. 

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188 



Dr. Eichborn, prakt. Arzt. 250. 

Eid Ludw., Präparandenlehrer. 416. 

Eid Heinr., Präparandenlehrer. 457. 

Eisenbiegler, Lehrer. 307. 

Eisenhofer Herrn. Jul., Lehrer. 314. 

E n d r a f s Magn., K. Subrektor. 14. 

Endres Heinrich, Domvikar. 458. 

Engel Philipp, K. Rechnungs- 
kommissär. 459. 

Esper Hermann, E. Bezirks- 
amtmann. 214. 

Efslinger August, Einnehmer. 572. 

Fahr Georg, Lederfabrikant. 397. 

Federschmidt, Pfarrer. 296. 

Dr. Feeser N., K. Gymn.-Prof. 578. 

Fehl Jakob, Lehrer. 390. 

Fehn jun., Uhrmacher. 460. 

Feil Friedr., K. Kreisbaurat. 461. 

Feil, Bezirkstierarzt. 251. 

Feuerstein Johann, Lehrer. 71. 

Fichter Georg, Lehrer. ZjL 

Fischbach IL* Buchhalter. 462. 

FischerPh., K.Bezirksamtm. iLL 

Dr. Fleischmann, prakt. Arzt. 106. 

Folz Friedr., Amtsanwalt. 463. 

Foohs L., K. Rentamtmann. 34. 

Füger Joseph, K. Rektor. 315. 

Freudenberg O., Gutsbesitzer. 587. 



Fröhlich, Banquier. 588. 
Gareis Friedrich, Forstmeister 

auf dem Eisenwerk. 1 85. 
Gafsert, Pfarrer. 569. 
GeibTheod., K. Ministerialrat. 346. 
Dr. Geiger Karl, prakt. Arzt. 275. 
Generallandesarchiv.Grofsh.b. 211. 
Geörger Friedrich, Lehrer. 4JL 
Gerhard K. G., Pfarrer. 276. 
Germersheim, Distriktsgem. 1 1 2. 
Germersheim, Stadtbiblioth. 135. 
Frhr. v. Gienanth Ludwig, 

Hüttenwerksbesitzer. 1 73. 
GilardoneH., Buchdruckereib. 464. 
Dr. Glaser Michael, Pfarrer. 11. 
Dr. Glasschröder Franz Xaver, 

K. Kreisarchivsekretär. 465. 



Gleich Joh. Anton, Pfarrer. £L 

Glückstein Eduard, Bildhauer. ÜiL 

Dr. Göbel E., Realanstaltsdir. 336. 

Göhring, Bezirksingenieur. 195. 

Göller Matthäus, Pfarrer. 21. 

Götz, K. Studienlehrer. 277. 

Dr.GoldfufsMich., prakt. Arzt. 393. 

Graf Joh. jun., Baumeister. 466. 

Grafs Karl, K. Notar. 467. 

Grafs, Revisor. 316. 

Greiff Jakob, Stadteinnehmer. 1 15. 

Grentz Karl, Buchhalter. ZiL 

Grentz Nikolaus, Pfarrer. 355. 

Grimmeisen, K. Oberförst. a. D. liL 

Gröninger, Stadtbaumeister. 398. 

Grone Cl., Kaufmann. 317. 

GrofsK.E., K.Oberamtsrichter. 297. 

Dr. Grünenwald Luk., K.Gym- 
nasiallehrer. 468. 

Gümbel Theodor, Dekan. 298. 

Gugel W., K. Rentamtmann. 5iL 

Gulden Gustav, K. Landge- 
richtsrat. 589. 

Frhr. v. Gumpenberg, K. Re- 
gierungsrat. 579. 

Kgl. Gymnasium Speier. 469. 

Gyfsling L., K. Bezirksam ts- 

assessoru. Präsidialsekret. 470. 

Haaf Joh. , K. Gymnasiallehrer. 215. 

Habermehl Jakob, Einnehmer. 299. 

HahnG., K. Gymnasialrektor. 590. 

Hahn Hermann, Oberlehrer an 

an der Margaretenschule. LiL 

Hahn, Pfarrer. äiL 

Haibel L., K. Gymnasiallehrer. 471. 

Dr. Hammer, Dekan. 577. 

Dr. Hammerschmidt Karl, 

K. Gymnasiallehrer. 472. 

Hans Georg, Einnehmer. 561. 

Dr. Harster Wilhelm, K. Gym- 
nasialrektor. (E.-M.) 

Hartmann, Oberstlieutenant. 252. 

Hartmann, K.Gymnasiallehrer. 409. 

Hauck Philipp, Lehrer. 399. 

Heck J. J., Fabrikant. 591. 



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■ 



189 



Dr. v. Hefner-Altenock J. IL, 
K. Direktor des b. National- 
museums a. D. (E.-M.) 

Heinrich, Postgehilfe. 

Heintz, Pfarrer. 

Heinz, Restaurateur. 

Holl A., Aichmeister. 

Hellfritzsch Franz, Rektor. 

Hellmich Emil, Kaplan. 

Dr. Hellwig Karl, prakt. Arzt. 

Hengen Anton, Tierarzt. 

Henneberger W., Rechtskons. 

Henrich Nikol., Landwirt. 

Dr. Herberth, prakt. Arzt. 

Hermann Leopold, Pfarrer. 

Dr. Herrmann, K. Bezirksarzt. 

HertzogG., K. Gymnasiallehr. 

Hessert, K. Oberstaatsanwalt. 

Hettesheimer Fr., Lehrer. 

Heuser Emil, Bahnhofverwltr. 

Hey, K. Rentamtmann. 

Heydel J., K. Bezirksam tm. 

Heyl Karl, Lehrer. 

HierthesW., K. Regierungsrat. 

Hildenbrandt Joh. J., K. Gym- 
nasiallehrer. 

Hilgard- Villard Heinr. (E.-M.) 

Hinzler J. A. K., Pfarrer. 

Höchstetter, K. Bergrat. 

Hörner Georg, Pfarrer. 

Frhr. v. Hofenfels, Rentner. 

Frhr. v. Hofenfels, Hermann, 
K. Oberamtsrichter. 

Frhr. v. Hofenfels, K. Kammer- 
herr u. Rittmeister. 

Hoffmann K., K. Gymn.-Prof. 

Hoffmann Th., Pfr. u. Dekan. 

Hofmann N., K. Regierungsrat. 

Hollerieth Jos., K. Sekretär. 

Holtzmann Emil, Fabrikant. 

Horn, K. Studienlehrer. 

HornbachV., K. Seminarlehrer. 

Huber Thomas, Pfarrer. 

Hüll Jean, Rentner. 

Hufse Ludwig, Lehrer. 



278. 
339. 
388. 
318. 
116. 
L5X 
2& 
418. 
LLL 
567. 
235. 
337. 
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253. 
592. 
356. 
473. 
5 74. 
236. 
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474. 

9: 



475. 
593. 
304. 
594. 

595. 

581. 
477. 
476. 
580. 
300. 
478. 
279. 
479. 
308. 
367. 
480. 



Dr. Jäger E., Buchdruckereib. 
Jäger Joh. Martin, Pfarrer. 
JahnK., K. Studienrektor a. D. 
Jelito E., K. Oberamtsrichter. 
Jester Heinrich, Architekt. 
Johann Jakob, Pfarrer. 
Joseph Paul, Lehrer. 
Jung, Pfarrer. 

Jung Friedrich, K. Reallehrer. 

Jung Nikolaus, Pfarrer. 

Jung Karl Friedrich, Lehrer. 

Juncker Heinrich, Lehrer. 

Junker K., Pfarrer u. g. Rat. 

Junker, Pfarrer. 

Junker, Einnehmer. 

Just Heinrich, Pfarrer. 

Kärner Herrn., Oberingenieur. 

Kahn Gustav, Kaufmann. 

Kahn Wilhelm, Hoflieferant. 

Kaiser Joh., K. Postexpeditor. 

Kaiserslautern, Stadtgemeinde 

Kandel, Distriktsgemeinde. 

Kammerer, K. Reg. -Assessor. 

Kapper Joseph, Pfarrer. 

Dr. Karsch Fr., K. Kreismedi- 
zinalrat. 

Dr. Karrer, K. Medizinalrat. 

Dr. Kaufmann, K. Bezirksarzt. 

Keiler August, Lehrer. 

Dr. Keiper, prakt. Arzt. 

Keiper Joh., K. Forstmeister. 

Dr. Keiper Ph., K. Gymn.-Prof. 

Keller Joseph, K. Premier- 
lieutenant und Adjutant. 

Kennel Albert, K. Gymn.-Prof. 

Kercher Wilhelm, Pfarrer. 

Kefsler Franz Xaver, Pfarrer. 

Kiefer, Präparandenlehrer. 

Kirch, Lehrer. 

Kirrmayer Franz, Fabrikant. 

Kissel E., K. Oberamtsrichter. 

Kleber Franz, K. Telegr.-Insp. 

Klee Heinr., K. Bezirksamts- 
assessor. 

Klein (Jh., Pfarrer u. g. Rat. 



481. 
596. 

iL 
254. 
482. 

65, 
Uli 
597. 
400. 

im 
Iii 

368. 
571. 
L9JL 
231. 
319. 
LÜL 
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483. 



LÜL 
ÜL 
383. 

484. 
226. 

55. 
IM. 

2iL 
556. 
598. 

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485. 
223. 
ÜüL 

599. 
486. 
487. 
488. 

232. 
123. 



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190 



Klein Georg, Pfarrer. 343. 

Klingel Heinrich, Kaufmann. 280. 

Knauber Jakob, Kaplan. 352. 

Knieriemen Joseph, Lehrer. 4iL 

Knoll Franz, Pfarrer. 144. 

Koch Alwin, K. Rektor. 9_4. 

Koch Emil, Revisor. 320. 

Koch Heinr. , Gerichtssekretär. 1 24. 

KochJoh.K.,K.Professora.D. 489. 

Kocher, Einnehmer. 5(54. 

König, K. Rentamtmann. 321. 

Köstle Karl. 237. 

Krämer Georg, Hauptlehrer. 301. 

Kraus, Jos., Bezirksgeometer. 302. 

Kraus Joh., L Vorst, d. Alter- 
tums-Vereins. 9JL 

Kraus Phil., K. Seminarlehrer. 491. 

Krämer Heinr., Hütten werks- 

besitzer. 1 86. 

Krämer Oskar, Hüttenwerks- 
besitzer u. Kommerzienrat. 1 87. 

Krack, Pfarrer. 559. 

Kranz Julius, K. Sekretär. 490. 

Dr. Krebs, Richard, Fürstl. 

Leiningenscher Archivar. <L 

Kremer, K. Bezirksamtmann. 555. 

Krieger Ernst, Kirchenrat. 216. 

Krieger, K. Notar. 5JL 

Krömer Gg., Spitaleinnehmer. 492. 

Küstner Wilhelm, Lehrer. 322. 

Kuffler Georg, Pfarrer. 148. 

KuhnWilh., Pfarrer u. Dekan. 14& 

Lang Bernhard, Lehrer. 494. 

Lang Jakob, Lehrer. 369. 

Lang Joh. Michael, Pfarrer. llL 

Lang Georg, Buchbinder. 493. 

Lauterborn Aug., Lithograph. 323. 

Laux Jakob, Pfarrer. 563. 

v. Lavale Jakob, K. Reggs.- 

Direktor u. Geh. Rat. 324. 

Lebon Jakob, K. Professor. 495. 

Dr. Lederer Karl, Dekan. 178. 

Dr. Lederer Stephan, Pfarrer. 414. 

Lederle Seb., Bank vorstand 

u. Kommerzienrat. 325. 



Lederle W. jr., Gutsbesitzer. 

Legron Friedrich, Buchbinder. 

Lehmann Friedrich, K. Kreis- 
schulinapektor. 

Lehner Joh., Bezirksbaumstr. 

Leibrecht, Lehrer. 

Fürstl. v. Leiningensche Ver- 
mögensverwaltung. 

Graf zu Leiningen-Westerburg 
Karl Emich, Rittmeister 
a.D. (E.-M.) 

Löllbach, Kaufmann. 

Lemaire Karl, K. Präfekt. 

Lemmert Fritz, Wildprethdlr. 

Leonhardt L., Einnehmer. 

Dr. LepplaA., Bezirksgeologe 
an der K. preufs. geolog. 
Landes- Anstalt. 

v. LethHugo, K. Rentamtmann. 

Levi Heinr., Bezirksingenieur. 

Levi Simon, Rentner. 

Lewerer Joh. Wüh., Pfarrer. 

Lieb Adolph, K. Bezirksamts- 
assessor. 

Lieser, Uhrmacher. 

Lichtenberger Fr. Phil., Tabak- 
Fabrikant. 

Lilier, Gutsbesitzer. 

Limbacher, K. Zollverwalter. 

Dr. Lindner, K. Bezirksarzt. 

Lippert Friedrich, Ingenieur. 

Dr. Lissauer, Geh. Sanitätsrat. 

Ludowici. Fabrikant. 

Ludowici Wilhelm, Fabrikant. 

Lützel Heinrich, Lehrer. 

Lutz Karl, Rechtsanwalt. 

Luxenburger Karl, K. Reggs.- 
und Fiskalats- Assessor. 

Dr. Lötz Karl, prakt. Arzt. 

Luxenburger, K. Bezirksamts- 
assessor. 

Fürstl. Löwenstein- Wertheim- 
Rosenberg'sches Archiv. 

Maginot IL, geistl. Rat. 

Mahla Friedr., Rechtsanwalt. 



HL 
496. 

498. 

96. 
281. 



282. 
497. 
1-25. 
213. 



UL 
207. 
217. 
5. 
52L 



25» 



417. 
283. 

500. 
600. 
IM. 

208. 
326. 

30. 
327. 

im 

357. 
256. 

270. 
413. 

431. 

568. 
501. 
257. 



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19i 



Mahla Friedr. August, Hofrat. 258. 

Dr. Maisei K. Professor. HL 

Dr. Markhauser W., K. Gymn.- 
Rektor. 347. 

Marx August, K. Subrektor. 284. 

Marx Karl, Komraerzienrat. 246. 

Marx Th., K. Reallehrer. 502. 

Mathes, Pfarrer. 6, 

Matheus Wendelin, Pfarrer. 184. 

Matt Fr., K. Reggs.-Assessor. 504. 

Matt Wendelin, K. Kreisschul- 
inspektor. 503. 

Matz M., K. Gymnasiallehrer. 121L 

Maurer Konrad, Kirchenrat. 1JL 

Maurer Ed., Pfarrer. 360. 

Dr. Mayer, Rechtsanwalt. ä7_. 

Mayor Albin, Kaplan. 158. 

Mayer David, K. Notar. 401. 

Mayer Philipp, Bürgermeister. 408. 

Dr. Mayerhofer Joh., K. Kreis- 
Archivar. 505. 

Mechtersheimer, Holzhändler. 1 27. 

Meckes Rieh., Bahnbeamter. 167. 

Dr. Mehlis, K.Gymnasiallehrer. 370. 

Mentzel Friedrich, Pfarrer. 7JL 

Metzger Gg., Pfarrer u. g. Rat. ML 

Meyer, Buchhändler. 371. 

Meyer Eugen, Adjunkt. 6iL 

Meyer H^ K. Studienlehrer. 575. 

Dr. Meyer Wilh.. o. ö. Professor 
an der Göttinger Univer- 
sität. (E.-M.) 

Meyer Wilhelm, Stadtbaurat. 554. 

Mistler Anton, Lehrer. 506. 

Mohr Michael, Hauptlehrer. 421. 

Molz Friedrich, Domvikar. 507. 

Dr. Mone Fredegar, Professor. 212. 

Moritz Heinrich, Kaufmann. 508. 

Morvilius Wilhelm, Kaufmann. 128. 

Mosbacher G. A., Gutsbesitzer. 

Dr. Moses Jul., prakt. Arzt. 415. 

Dr. Mühlhäuser, Kais. Land- 
gerichtsrat. 583. 

Müller, Direktionsrat. 328. 

M üllor J., K. Gymnasialrektor 372. 



Müller Jul. Ferdinand, K. Land- 
gerichtspräsident. 1 9 9 . 

Müller Jul., K.Oberamtsrichter. 188. 

Müller Karl, Kaplan. iÜL 

Müller M.. K. Bezirksamtsass. 12SL 

Müller Nik., Gerbereibesitzer. 285. 

Müller Oskar, K. Postoffizial. 509. 

Müller Otto, Pfarrer. Lß_L 

Mugler Karl August, Pfarrer. 140. 

Münch Valentin, geistl. Rat. 510. 

Müfsli Jakob, Pfarrer. 227. 

Nab, Bezirksamtsoffiziant. 1 79 . 

Nägelsbach Hans, K. Professor. Z 9. 

Neubecker Philipp, Lehrer. 423. 

v. Neumayer, Geh. Hofrat. 2Ü1L 

Neurnayer A., Justizrat. 373. 

Dr. Neumayer G., Kais. Admi- 
ralitätsrat u. Direktor der 
Seewarte. 155. 

Neustadta/H., K.Gymnasium. 366. 

Ney Julius, Dekan. 259. 

Niedermayer Friedr., K. Kreis- 
bauamtsassessor. (E.-M.) 

Niederreuther Einnehmer. 422. 

Növer Rud., Buchhändler. 511. 

Notter Philipp Ludw., Pfarrer. 42. 

Nürnberg, Altes Gymnasium. 386. 

Nusch Aug., K. Gymn.-Prof. 512. 

Oehl, Distriktstierarzt. 286. 

Oehlert, K. Landgerichtsrat. 9JL 

Oflfizierklub Pirmasens. 402. 

Ohler Thomas, Gemeindeschr. 353. 

Dr. Ohlenschlager Friedrich, 

K. Gymnasialrektor. 513. 

Ohmer G., Pfarrer. 9±L 

Dr. Orth Daniel, prakt. Arzt. 514. 

Orth Jul., K. Seminarlehrer. 515. 

Osterheld Friedr., K.Forstmstr. 295. 

Ott Gust., K. Bezirksamtmann 

und Regierungsrat. 1 30. 

Pasquay, K. Landgerichtsrat. 601. 

Paul Philipp Adam, Pfarrer. iLL 

Petri J„ Pfarrer. 

Pfeiffer Fr. X., Verwalter der 

K. »Staatserziehungsanst. 516. 



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192 



Pfirmann FL, K. Rentamtmann . L 

Pfleger Rudolf, Pfarrer. 412. 

Piton J oh. Heinrich, Pfarrer. £L 

Platz Georg, Pfarrer. SiL 

Platz Heinrich, geistl. Rat. 517. 

Pollichia, Altertums verein. ÜL 

Dr. PraunJoh., K. Gymnasial- 
professor. 518. 

Prinz R., K. Landgerichtsrat. 260. 

Probst Joseph, K. Gymnasial- 
lehrer. 1&L 

Rapp Friedrich, Lehrer. 519. 

Rattinger Richard, K. Ober- 

geometer. 520. 

Rau, Bezirksbaumeister. 602. 

Rauch, Hauptlehrer. 342. 

Reddert Joseph, Pfarrer. 381. 

Reeb Jakob, K. Gymn.-Prof. 603. 

Regnault, K. Rentamtmann. 100. 

Reif Adam, Lehrer. 406. 

Reiffei Georg, K. Landgerichts- 
direktor. 2HL 

Reis Eugen, K. Bezirksamts- 
assessor. 238. 

Reifs Leonh., Gutsverwalter. 420. 

Dr. Reiser Gg., K. Bezirksarzt. 562. 

Resel, Bahneinnehmer. 287. 

RischA., K. Oberkonsist.-Rat. 521. 

Dr. Risch Friedr.Ch., Pfarrer. lßfL 

Risch Hermann Julius, Pfarrer. 565. 

Ritter K. A., K. Oberforstrat. 522. 

Rohr Johann, Tierarzt. 523. 

Röbel, Apotheker. 239. 

Röchling C, Kaufmann. 329. 

Roesinger Wilh., Fabrikant. 524. 

Römer, K. Bezirksamtsassess. 604. 

Rosenberger, Justizrat. 605. 

Dr. Rofsbach, K. Stabsarzt. 525. 

Roth Heinrich, Pfarrer. 1 83 . 

Roth Karl, K. Rektor. 5& 

Roth Georg, Fabrikant. 606. 

Rothgang, K. Rentamtmann. 1 80. 

Rueff, K. Oberforstrat. 410. 

Rücklos, K. Forstmeister. 374. 

Rummel P.. Postexpeditor. Z1L 



Rung Georg Heinrich, Pfarrer. 
Runck August, Lehrer. 
Rütter Arnold, Pfarrer. 
Salter Sigm., Realitätenbesitz. 
Sauermann, Postexpeditor. 
Schäfer Friedrich, Dekan. 
Schäfer Heinrich, Pfarrer. 
Schäfer Joh., K. Forstmeister. 
Schäfer Karl, Gutsbesitzer. 
Scheidt Ludwig A., Rentner. 
Schellhafs, Einnehmer. 
Schellhorn -Wallbillich Wilh., 

Bürgermeister. 
Scherer A., K. Seminarlehrer. 
Scherer Karl Anton, Pfarrer. 
Scherrer A. D., K. Rat a. oberst. 

Landesgericht. 
Schiffer, Thongrubenbesitzer. 
Dr. Schild Ludw., prakt. Arzt. 
Schleip, Fabrikant. 
Dr. Schlink. 

Schlotthauer, Einnehmer. 
SchmeifserO-.Güterexpeditor. 
Schmidt. K. Bezirksgeometer. 
Schmidt Max, K. Gymnasial- 
lehrer. 

Dr. Schmitt, prakt. Arzt. 

Dr. Schmitt Joh., K. Rektor. 

Schmitt, K. Landgerichtsdir. 

Schmülders, Präparandenlehr. 

Schneider August, Banquier. 

Schneider F., Gasthofbesitzer. 

Schneider Georg, Pfarrer. 

Schneider, K. Realschulrektor. 

Schneider H^ K. Regierungsrat 
im Staatsminist, d. Justiz. 

Scholler, Advokat-Anwalt. 

Schrankenmüller Karl, Rechts- 
praktikant. 

Schranz Ludwig, Kaplan. 

Schreiegg Joseph, K. Gym- 
nasiallehrer. 

Schuchard Alb., Hauptmann. 

Schumacher Wilh., Apotheker. 

Schwander Georg, Lehrer. 



Ii 6. 
384. 

570. 
426. 
375. 
435. 
221. 

427. 
288. 

8JL 
202. 
526. 

348. 

527. 
240. 
330. 
112. 
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576. 

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528. 
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349. 
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529. 
434. 

1H& 

262. 
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573. 



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193 



Schwartz, Ingenieur. 263. 

v. Schwarz Aug., K. Geheimrat. 530. 

Schwarz Joh. Rud\, Pfarrer. ZiL 

Schwarz Peter, geistl. Bat. 531. 

Schwartzenberger, Reggsrat. 377. 

Schwarz wälder, K. Notar. 289. 

Schweitzer Peter, Lehrer. 358. 

Schweitzer Peter, Pfarrer. 1 1 0. 

Schwind Joseph, Pfarrer. 204. 

Schwinn, Fabrikant. 607. 

S e e 1 Heinrich, Stadtschreiber. 4. 1 . 

Sefrin Nikolaus, Pfarrer. älL 

Seib Franz Joseph, Lehrer. 338. 

Seitz 0., Bezirksingenieur. 331. 

S e 1 z e r Friedrich , Bezirks* 

Hauptlehrer. 205. 

Serini, Oberingenieur. 608. 

Setzier, K. Amtsrichter. 404. 

Dr. Siben Jul., Bürgermeister. 4JL 

Dr. Sick, prakt. Arzt am allg. 

Krankenhause. 1 56. 

Sieben, Rechtsanwalt. 264. 

v. Siebert Max, K. Oberbau- 
direktor. 350. 

Siegel, Einnehmer. 209. 



Silbernagel, K. Oberamtsricht. IL 
Silbernagel Simon, Lehrer. 218. 
Sittl Jos.. K. Postbezirkskass. 532. 
Spach E., K. Oberamtsrichter. 609. 
Späth, K. Reggs.- Direktor a. D. 4 1 1 . 
Spatz Johann, Registrator. 332. 
Spatz Jos., Bezirksamtsoffiz. 134. 
Spatz Martin Julius, Pfarrer. 359. 
Speier, K. Lehrerbildungsanst. 499. 
Sp i es Johann, K. Rektor a. D. 1 53. 
Spindler, Gutsbesitzer. SiL 
Spöhrer Wilhelm, K. Bezirks- 
amtmann u. Regierungsrat. 182. 
Stadler Erh.,K. Rentamtmann. 533. 
Städtler P., K. Seminarlehrer. 534. 
Stadtmüller Jakob, Pfarrer. lÜfL 
Stadtmüller, Einnehmer. 290. 
Stang Otto, Lehrer. &Z. 
Dr. Stich iL, K. Gymn.-Prof. 610. 
Stichter Joh., K. Gymn.-Prof. 612. 

XXII 



] Stichter Joh. Val., K. Ober- 
landesgerichtsrat. 611. 

Steinbrenner, Distriktstierarzt 303. 

Steuer wald Johannes, Pfarrer. 429. 

Stopper F., K.Gymnasiallehrer. 535. 

Stübinger Ph.RTh., Pfarrer. 419. 

Stuckert Nikolaus, Pfarrer. LLL 

Frhr. v. Stumm -Halberg, Geh. 
Koramerzienrat. (E.-M.) 

Sturm Karl, K. Sekretära. D. 378. 

Teutsch, K. Obersekretär. 102. 

Theobald Georg, Domvikar. 536. 

Dr. Thielmann, K. Professor. 265. 

ThiemeK., Buchdruckereibes. 219. 

Thoma Karl, K. Rentamtmann. 266. 

Tisch K. Oberamtsrichter. 291. 

Trautmann K., K. Rechnungs- 
kommissär. 537. 

Tretter Joseph, Buchbinder. 538. 

Triebs Franz, Buchbinder. 539. 

Türkes Joh. Anton, Pfarrer. 407. 
i. Ufer Adolf, K. Bezirksamts- 
assessor. 333. 

Ufer Louis, Kaufmann. 267. 

Ullemeyer Andr., Domvikar. 540. 

Ulmer H., K.Oberregierungsrat 541. 

Vetter Georg, Einnehmer. 394. 

Dr. Vogt, prakt. Arzt. 210. 

Vogt Eugen Ernst, Pfarrer. QiL 

Wack Eduard, Gutsbesitzer. 4JL 

Waffenschmidt Joh. B., Dom- 

kapitular. 542. 

Wagner, Steinbruchbesitzer. 3iL 

Wagner Joh. Peter, Lehrer. 1 6 4 . 

Wagner Ludwig, K. Konsist. - 

Direktor. 543. 

Wagner Fr., K. Bez.-Geometer. 544. 

Wagner Otto, Lehrer. 241. 

v. Wand Hermann. K. Reggs.- 

Vizepräsident. 545. 

WanzelW.,K.Sek.-Leutn.a.D. fLL 

Weber, K. Amtsrichter. 292. 

Weidenthal, Gemeindeverw. 566. 

Weifs Andreas, K. Reallehrer. 546. 
I Weifsenrieder Jos., Glasmaler. 547. 

13 



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194 



Weifsmann Jak., Stadtschreib. 186. 
Dr. Weiner, prakt. Arzt. 293. 
Welcker, Bahnassistent. 334. 
Dr. Welsch Heinr., Repetitor. 548. 
Frhr. v. Welser L., K. Reggs.- 

Präsident. 549. 
WeltzLudw., Brauereidirektor 550. 
Weltz Heinr., Brauereidirektor 551. 
Wenning, K. Rentaintmann. 361. 
Wenz Gottlieb, Lehrer. 1 62 . 
Werle Johann, Dekan. 389. 
Wernz, Gutsbesitzer. SIL 
Weyland Jak. Conrad, Pfarrer. 222. 
Weyrich, Ingenieur. 1 71 . 
Weyfeer, Apotheker. 294. 
Dr. Wille Jakob, Professor u. 

Universitäts-Bibliothekar. 1 63. 
Willnecker Ph., Bezirksbaum. 1 37. 
Dr.Wittenmaier,Bez.-Arzta.D. ;ÜL 
Witter Eduard, Buchhändler. 379. 
Wolf Emil, Gutsbesitzer. 354. 
Wolf Karl, Präparandenlehrer. 220. 
Wolf Leopold, Pfarrer. 



Wolf Luise geb. Grone. 

Dr. Wolf Theodor, K. Ober- 
amtsrichter. 

Wolfer Nikolaus, Lehrer. 

Wollenweber Georg, Lehrer. 

Wollenweber Karl, K. Rektor. 

Wunderlich, Verwalter. 

Wündisch Ernst, Kirchenrat. 

v. Xylander, Ritter-Excellenz, 
General und Kommandeur 
des II. Armeecorps. 

Zahn Aug., K. Langerich tsrat. 

Dr. Zahn F. W., Univ.-Prof. 

Zeitler Jos., Reallehrer. 

Dr. Zimmern Sigm., geistl. Rat. 

Zinkgraf, Gerich tsvollz. a. D. 

Zinckgraf, Zahnarzt. 

Dr. Zöller W., K. Medizinalrat. 

Zorn, Apotheker. 

Zumstein, Gutsbesitzer. 

Zumwinkel, Redakteur. 

Zwifsler Aug., K. Forstamts- 
assessor. 



560. 

242. 
552. 
382. 
405. 
228. 
L3iL 



582. 
268. 

im 

269. 
553. 
380. 

Q± 
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l&L 

63. 

l&L 
305. 



Nachschrift. 

Während des Druckes ging die betrübende Nachricht vom 
Ableben unseres langjährigen treuen Vereinsmitgliedes Dr. Clemens 
Witten maier, Kgl. Bezirksarztes a. I). in Blieskastel, ein. R. L p. ! 



Allenfallsige Irrtümer im obigen Mitglieder- Verzeichnisse in Bezug 
auf Stellung, Rang und Domizil wollen gefälligst an den Redakteur 
der „ Mitteilungen des histor. Vereins der Pfalz". Kgl. Kreisarchivar 
Dr. J. Mayerhof er in Speier, behufs Richtigstellung unserer Mit- 
glieder-Liste, mitgeteilt werden. 



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Inhaltsverzeichnis. 

Seite 

I. Archivgeschichte des Hauses Leiningen. Von Dr. Richard 

Krebs, fürstlich Leiningen'schem Archivare in Amorbach . . 1 
II. Jakob Theodor von Bergzabern. Von Dr. Friedr. Wilh. Ernst 

Roth, Archivar a. D. in Wiesbaden. — Mit Portrait ... 47 

IIL Volkslieder auf die Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und 
Friedrich V. Von Dr. Friedr. Wilh. Emst Roth. Archivar 
a. D. in Wiesbaden 71 

IV. Breidenborn und die Breidenborner. Von Hermann Hahn, 
Oberlehrer in Berlin. Mit 2 Planen (S. 82 und 90) und einer 
Siegelabbildung (S. 108) 77 

V. Jahresbericht 165 

VI. Verzeichnis der Mitglieder des histor. Vereins der Pfalz . . 175 



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Im Verlage des historischen Vereins der Pfalz in Speier sind 
folgende Druckschriften erschienen und von Mitgliedern desselben 
zu nachstehenden Preisen zu beziehen: 

I. Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz: 

Bd. 1, 2 u. 3 (1870, 1871, 1872) je 1 JC 50 4 = 4 JC 50 4 



„ 4 (1874) 1 JC. - 4 = 1 JC - 4 

, 5 (1875). 1 ^50^= 1^50^ 

„ 6 (1877) BJC 50 4 = 3 JC 50 4 

, 7 (1878) 1 JC. 50 4 = 1 JC. 50^ 

. 8 u. 9 (1879, 1880) je . . 3 JC - 4 = 6 JC - 4 

, 10 (1882) 4 JC. — 4 = 4 JC — 4 

, 11 (1883). 2 JC. 004= 2JC50 4 

, 12 (1884) 5 JC - 4 = 5 JC - 4 

„ 13 (1888), 14 (1889), 15(1891), 
„ 16 (1892), 17 (1893), 18(1894), 

„ 19 (1895) je 2 JC 50 4 = 17 JC 50 ^ 

„ 20 (1896) 4 JC ~ 4 = 4 JC. - 4 

n 21 (1897) 3 JC - 4 = BJC - 4 



Summa 54 JC — 4 

Für Nichtmitglieder erhöht sich obiger Preis um je 20 %. 
II. Zeufs Kaspar, Traditiones Wizenburgenses (1842) . . 5 JC 
tfür Nichtraitglieder 6 JC) 

III. Zeufs Kaspar, Die freie Reichsstadt Speier vor ihrer 

Zerstörung (1843) 3 JC 

(für Nichtraitglieder 5 JC) 

IV. Hilgard Alfred, Urkunden zur Geschichte der Stadt 
Speier (bis 1349, 1885) für Mitglieder 7 JC 

V. Die Ausgrabungen des histor. Vereins der Pfalz 

von 1884-1886 (1886) S JC 



Aufruf. 

An unsere Mitglieder ergeht hiemit die dringende Bitte, sämt- 
liche aus unserer Vereinsbibliothek entlehnten Bücher und Druckschriften 
bis längstens 1. Januar 1899 anher zurückgeben zu wollen, damit die 
Neu-Verzeichnung unserer Büchersammlung im nächsten Jahre zum 
definitiven Abschlüsse gebracht werden kann. 



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Princeton Untversity Library 




32101 073699769 



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