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Humanist und Reformator
in
Brandenburg'Ansbach.
Mit einem Neudruck seines Katechismus von 1528 und
archivalischen Beilagen
von
D. Th. Kolde,
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ordentl. Professor der Kirchengeschiehte in Erlangen.
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Erlangen.
Verlag von Fr. Junge.
1895.
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K. b. Hof- und ITniv.-Bnehdruckcrei von Pr. Junge (Junge & Sohn), Krlangen.
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Der
protestantischen Landeskirche B ,
widmet
diese Studie zur Geschichte ihrer Anfänge
der Verfasser.
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Die vorliegende Studie ist bereits in meinen „Beiträgen
zur bayerischen Kirchengeschichte“, Jahrgang I Heft 1 — 3 (Er-
langen, Fr. Junge, 1894/95) erschienen. Dazu gekommen sind
ein Neudruck des in der Geschichte der Katechismusliteratur
hervorragenden Althamer’schen Katechismus, den man bisher
nur in einem schlechten und unvollständigen Abdruck kannte,
und den ich der Vergessenheit entreißen wollte, ferner eine
Reihe für die Reformationsgeschichte Frankens nicht unwich-
tiger Briefe und Aktenstücke und eine möglichst vollständige
Beschreibung der Druckschriften Althamers.
Vielleicht hätten die Schätze der Wolfeubiitteler Bibliothek,
aus denen der erste Biograph Althamers, Ballenstedt, vor
160 Jahren geschöpft hat, noch die eine oder andere Notiz
für die humanistischen Anfänge desselben liefern können, da
ich aber die genannte Bibliothek nicht selbst besuchen konnte,
und die Verwaltung derselben, was alle Forscher beklagen,
ihre Handschriften, wenn überhaupt, nur unter solchen Be-
dingungen versenden zu können meint, welche die wenigsten
erfüllen können, mußte ich mich mit dem Erreichbaren be-
gnügen.
Neben Anderen, die mich bei dem Aufspüren der sein-
selten gewordenen Schriften Althamers unterstützten, schulde
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ich besonderen Dank dem Bibliothekar der Zwickauer Rats-
schulbibliothek Herrn Oberlehrer Dr. St ölzner und den Herren
Kreisarchivar Dr. Petz und Archivsekretär Dr. Bauch in
Nürnberg, die wie immer, so auch in diesem Falle, meine
Forschungen aufs liebenswürdigste gefördert haben.
Erlangen, den 8. Februar 1895.
D. Th. Kohle.
(
I.
Andreas Althamer 1 ), dessen Gedächtnis die folgenden
Blätter erneuern sollen, stammt aus Brenz bei Gundelfingen.
Das Jahr seiner Geburt ist uns nicht überliefert, doch wird
er vor 1500 geboren sein 2 ).
Seine Eltern waren ehrsame, unbemittelte Bauersleute,
die, als im Jahre 1520 die ganze Ernte verdarb, in bittere
1) Die ersten Nachrichten über diesen, jetzt fast vergessenen, bedeuten-
den Gelehrten und Kirchenmann , eine unvollständige Zusammenstellung
seiner Schriften, lieferte Ch. J. Imhoff in „Unschuldige Nachrichten 4 * 1711»
S. 738. S. Ergänzungen dazu ebenda 1715 S. 85. Die einzige mir bekannte
Vita schrieb .1. A. Ballenstedt (Ballenstadius) Andreae Athameri Vita,
Wolfenbutolae 1740. 4°, der aus einem Codex der Wolfenbüttclcr Bibliothek
einige unbedeutende, humanistische Studien aus Althamers Anfängen und aus-
serdem zwei Briefe von ihm und dreissig au ihn, vielfach mit falscher Datierung
mitteilte. (Vgl. dazu Lessing, bei K. S. Lessing, G. Eph. Leasings Leben,
Berlin 1895, III. Bd. S. 373 ff.) Will, Nürnberg. Gclchrtenlexikon I S. 24
hatte wenig Neues hinzuzufügen. Seitdem scheint mau sich mit ihm nur wenig
beschäftigt zu haben, und wurden nur hie und da einzelne seiner Schriften
beachtet. So viel mir bekannt, hat nur eine Periode seines Lebens eine
eingehende und zwar aktenmässige Darstellung erfahren in E. Wagner,
Andreas Althamer in der Reichsstadt Scliwäbisch-Gemünd, Blätter für Wttrtt.
Kirchengesch. VI. Jahrg. 1891 S. 75 ff. VII. Jahrg. 1892 S. 4 ff. S. 10.
(Vgl. dazu ders. die Reichsstadt Schwab. Gmünd in den Jahren 1523 -25
in Württemb. Vierteljahrshefte für Landesgeschichtc II, 30 f.). Die ein-
schlägigen Artikel in Herzogs protestantischer llealencyklopädie und in der
deutschen Allgemeinen Biographie sind dürftig und wohl ohne Kenntnis der
allerdings sehr selten gewordenen Schriften Althamers geschrieben.
2) Woher E. Wagner, die Reichsstadt Schwäbisch-Gmünd usw. (Würt-
tembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte II. 30) weiss, dass A. im
Jahre 1498 geboren ist, ist mir unbekannt.
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Not geriete^ i).v. ^beF*.dfs: Kflaben und Jünglings nahm sich
ein wohlfialiend^yV evivahdCen ah, ein Oheim Johann Kürschner
(Pellio), def Priester- *.ip*:Augsburg und später in Gundelfingen
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war. In Augsjbupg r - eroiedt -el, nach seiner eigenen Angabe, in
einem sechsjährigen Aufenthalt den ersten Unterricht 1 2 ). Seine
akademischen Studien liess man bisher in Tübingen beginnen,
indessen ergiebt die Leipziger Matrikel, dass er schon 1516
die dortige Hochschule bezog, wo er unter dem Rektorat des
Alexander Seckler als „Andreas althamer de Gundelfingen“ ein-
getragen wurde 3 ). Von diesem (ersten) Aufenthalt in Leipzig
wissen wir gar nichts. Er wird schwerlich lange gewährt haben,
und eine kleine Notiz spricht dafür, dass Althamer hinterdrein
noch eine Schule in Reutlingen besuchte 4 ). Von da kam er
nach Tübingen. Dort wurde er am 8. Mai 1518 inskribiert 5 ).
Früh gehörte seine Neigung den humanistischen Studien
und zwar speziell denjenigen, die sich wie bei Beatus Rhena-
nus, Franciscus Irenicus, Willibald Pirkheimer, Conrad Peu-
tinger und anderen auch der vaterländischen Geschichte zu-
wandten. In Tübingen schloss er sich ganz besonders an Job.
Alex. Brassicanus an, suchte aber schon früh nach der Weise der
Zeit aller Orten briefliche Beziehungen zu literarischen Grössen
anzuknüpfen. Aus jener Zeit datieren die Anfänge seiner Cor-
respondenz mit dem angesehenen Humanisten Johann Böhm
(Böheim) aus Rotenburg, der damals Deutschordenspriester in
Ulm war 6 ). Als derselbe im Sommer 1520 sein viel gelesenes
1) Ballenstedt S. 85.
2) Commeutarii in Taciti Germanimn cd. Amberg. S. 481.
3) Gütige Mitteilung von Herrn Professor D. Th. Brieger in Leipzig.
4) Der Aufenthalt in Reutlingen ist bezeugt durch eine Bemerkung des
Oheims in einem Briefe vom 23. Nov. 1520 (muss heissen 1519. Denn in-
zwischen war A., wie aus seinem unten erwähnten Briefe bei Job. Böheim
zn ersehen, Ostern 1520 in Gundelfingen gewesen). Scis alieni aeris debitum
per me tibi fuisse prohibitum. Niliilominus a Magistro tuo in Reutlingen
V florenos mutuasti. Pater tuus novissime soluit. Ball S. 85 f. Vgl. Gl.
5) (Roth) Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen. Tübingen
1878, 8. G12: Andreas Althamer Gundelfingensis 8. Maij (1518).
G) Über ihn handelt Veesenm cy er, De Joh. Boemo Aubano. Ulm
1806. 4°. Er starb 1533 in Rotenburg o. d. Tauber. Althamer, Comm. in
Taciti Germ. ed. Amberg. p. 3G9.
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8
und für die Kulturgeschichte nicht unwichtiges Werk „de
omnium gentium ritibus“ herausgab, konnte sich Althamer,
worauf auch der Oheim stolz war, zum ersten Male gedruckt
sehen, denn Job. Böhm verschmähte es nicht, am Schlüsse
seines Werkes einen lobpreisenden Brief des von seinen Lei-
stungen begeisterten Jünglings, Andreas Palaeosphyra, wie er
seinen Namen gräcisierte, zum Abdruck zu bringen 1 ). Auf
Böheims Rat wird es auch geschehen sein, dass er sich von
neuem nach Leipzig begab, wohin er im Jahre 1519 2 ) überge-
siedelt sein wird.
Der sparsame Oheim hätte es lieber gesehen , wenn er
eine wohlfeilere Universität, Frankfurt oder Wittenberg, auf-
gesucht hätte, liess es aber geschehen, da er von Tübingen
Gutes über ihn gehört, und begnügte sich den Netten zu er-
mahnen, mit seinen 20 Gulden fürs Jahr auszukommen, da er
auch keine „Bohne“ zur Bezahlung seiner Schulden hergeben
würde, wie er es auch mit Entschiedenheit ablelmte, mit den
ihm zur Drucklegung übersandten Schriften und Gedichten zum
Lobe der schwäbischen Heimat 3 ) sein Geld zu verschwenden:
1) Repertorium librorum trium Joanuis Boemi de omnium gentium
ritibus 1520 (Augustae Vindelieorum excusa in officina Sigismundi Grimm
medici ae Marci Wirsung. Anno Virginei partus MDXX mense Julii. fol.
Der Brief Althamer* (Andreas Paleospliyra Gundelfingius Bono lectori Sa-
lutem dicit), der sich, wie es scheint, nur in der selten gewordenen 1. Aus-
gabe des oftmals wieder abgedruckten Werkes findet, ist datiert Ex Gundel-
finga Sueuiac. 8. Idus aprilis Anno a salntifcro Virginia partu MDXX
(Universitätsbibliothek in München). Althamers Petschaft zeigt eine einen
*
Hammer schwingende Hand (Kgl. Kreisarchiv in Nürnberg).
2) Da eine zweite Immatrikulation nicht stattzufinden pflegte und son-
stige Anhaltspunkte fehlen, lässt sich das Datum nicht genau bestimmen.
Briefe aus dem Anfang des Jahres 1520 setzen ihn schon in Leipzig voraus.
Wenn er erst damals — was aber schon das erste Mal geschehen sein konnte,
Crocus, den er unter seinen Lehrern aufzählt, hörte, so müsste er spätestens
im Sommer 1510 nach Leipzig gekommen sein, das Crocus noch in diesem
Jahre verlies». Ein Brief des Oheims trägt die Aufschrift : Solerti Juueni,
Andr. Althamer, In collegio S. Petri Lipsiae. Ballenstedt S. 85, vgl. S. 80:
Andr. Althamer in Collegio Principis, und er selbst datierte eine kleine Ab-
handlung: Lipsiae e nostro Catagogio Collcgii Principis ebenda 8. 51.
3) Die kleine Schrift epistola ad Johannem Pellioncm de Sueviao lau-
dibus mit angehängten Versen des Job. Hornburg aus dem August 1520
wurde erst von Ballenstedt S. 45 ff. abgedruckt.
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4
er möge vielmehr den bisher der Poesie gewidmeten Fleiss
der Philosophie oder dem canonischen Rechte widmen, das
würde vorteilhafter sein 1 ).
Aber damit hatte es gute Wege. Gerade damals war der
Humanismus in Leipzig im Aufblühen begriffen. Lehrer, wie
Petrus Mosellauus 2 ) und der Gräcist Richard Crocus, der frei-
lich noch im Jahre 1519 in die englische Heimat zurückging,
standen in hohen Ehren. Und im Verkehr mit gleichgesinnten
Freunden, dem schön als Lehrer wirkenden Christ. Hegendorf 3 ),
dem Job. Hornburg aus Rotenburg o. T., der später als Bürger-
meister seiner Vaterstadt um diese und die Reformation in
derselben sich grosse Verdienste erwerben sollte, Caspar Cruciger,
dem späteren Wittenberger Theologen, Joh. Corner, dem nach-
mals berühmten Arzte, Hieronymus Noppus, Leonli. Natter und
andern, wurde Althamer je mehr und mehr in die humanistischen
Bahnen gezogen und studierte, ohne sich viel um die Zukunft
zu kümmern, die Alten und suchte namentlich an der Hand
von Tacitus’ Germania das deutsche Altertum zu erforschen.
Inzwischen waren mehrere der Freunde wie Hornburg und
Corner durch Luthers und Melanchthons Ruhm angezogen nach
Wittenberg gegangen. Begeistert schrieb Hornburg am 1. Febr.
1520 4 ) an Althamer von seinem täglichen Verkehr mit Melanch-
1) Ballenstedt 8. 85.
2) Vgl. O. G. Schmidt, Petrus Mosellanus. Leipz. 1807.
2) Über ihn vergl. G. Kaworau, zwei älteste Katechismen der lutheri-
schen Reformation (von P. Schultz und Ohr. Hegendorf) neu herausgegeben
Halle a. S. 1801. Xiemevorsche Neudrucke Nr. 92 S. 12 ff. Für seine An-
fänge scheinen die wichtigen Briefe desselben an Althamer noch nicht ver-
wertet zu sein. Danach war er (Ball. 8. 75) auch eine Zeitlang im Jahre
1520 in Wittenberg.
4) Ist das Datum richtig und gehört der Brief (Ball. 8. 75) nicht viel-
mehr in das Jahr 1521 , so würde Hornburg sich erst, sehr spät haben im-
matrikulieren lassen, denn im Wittenberger Album (ed. Foerstem an n
S. 102) findet er sich erst ein Jahr später: Joannes Hornburg de Roten-
burga dioc. herbi: 9. April (1521). Er war Ingolstädter Baccalaureus, wurde
aber im Wintersemester 1521 in Wittenberg recipiert: Joannes Hornenbur-
gius Rothenburgius baccalaureus Ingolstadiensis (J. Köstlin, die Bacca-
laurei und Magister der Wittenberger philosophischen Fakultät 1518 — 57.
Halle 1888 8. 12) und am 29. November dess. Jahres zum Magister pro-
moviert (ebenda S. 12 f.). Er trug sich damals nach seinen Briefen mit
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thon, wie er es als sein höchstes Glück ansehe, Luthers überaus
christliche Predigten zu hören, wie er es bedaure, so spät dort-
hin gekommen zu sein: „Ich fange liier wieder von vorn an
zu lernen. In Leipzig wäre ich ganz verdorben geblieben.“
Aber obwohl er mit Melanchthon anknüpfte, scheinen diese
Auslassungen damals wohl unter dem Einfluss Böhms, der
von Luther nichts wissen wollte * 1 ), keinen Wiederhall bei Alt-
hainer gefunden zu haben. Er blieb der Humanist, auch in
seinen Lebensanschauungen 2 ). Nach wie vor suchte er emsig
wertvolle Bekanntschaften anzuknüpfen u. a. mit Wolfg.Capito
und Erasmus Stella, dem Zwickauer Bürgermeister und ge-
lehrten Altertumsforscher, und arbeitete an seinen Forschungen
zum Tacitus. Zu einem Lebensberuf hatte er sich noch immer
nicht entschlossen. Böhm, der mit Mühe von dem Onkel das
Geld zur Promotion herausgepresst hatte, mahnte dringend,
die Summe wohl anzuwenden und sich endlich die Magister-
würde zu erwerben. Aber auch die erneuten Mahnungen des
Oheims, die brotlose Poesie fahren zu lassen und sich nicht
weiter darum zu kümmern, „wie viele Gaue Schwaben habe“ 3 ),
waren erfolglos. Und ohne sich eine akademische Würde erworben
zu haben, verliess Althamer im Sommer 1521 die Universität,
und ging nach Schwäbisch - Hall , um in der dortigen Schule
neben dem Rektor Martin Mercator als „moderator“ zu wirken 4 ).
Sein Amt machte ihm keine besondere Freude Umsomehr ver-
grossen literarischen Planen, doch habe ich keine Druckschrift von ihm ent-
decken können. Mit Althamer stand er noch 1583 in freundschaftlichem
Verkehr. Cf. dessen Tacituscommeutar, ed. Amb. , p. 809.
1) Am 8. Dez. 1520 schrieb derselbe an Althamer: Judicium de Luthero
scripsi meum Hegendorfino. Sentio Lutheranos esse. Quare, mi Andrea,
eniterc, obsta totis conatibus, ne quid eorum, quac scripsi Lutherus intelligat;
jubc litteras comburere, libenter de caetcro cum eis sentiam, ut pacem habeam.
Ball. 8.04.
2) Vgl. den Brief des Hieronymus Noppus. Ball. 8. 84
3) Ball. 8. 80 ff.
4) Schon Ende 1520 muss er sich bei Boliemius über die Schulverhält-
nisse daselbst erkundigt haben. Vgl. dessen Antw. Ball. S. 04. 00. Ent-
scheidend für den schnellen Entschluss war vielleicht der Tod des Onkels,
doch kann derselbe auch erst 1522 gestorben sein. Ball. 88. Vgl. auch
Ohr. Kolb, Zur (Jeschichte des alten Haller Gymnasiums. Progr. 1888 80,
8. 12 f.
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— 6
tiefte er sich in seine Studien und zwar mit einem solchen
Eifer, dass die Freunde, vor allem Hegendorf, die er mit An-
fragen über diesen oder jenen Punkt bestürmte, davor warnen
mussten, zu viel zu thun. Aber otfenbar strebte er wie alle
Humanisten nach literarischem Ruhm und Ehre. Und es
mochte ihm peinlich sein, unter den Freunden nach dem Tode
des Zwickauers Erasmus Stella (j* 1521) als erster Kenner der
deutschen Antiquitäten zu gelten 1 ), während er darüber noch
nichts veröffentlicht hatte. Deshalb war es sein sehnlichster
Wunsch, seinen Kommentar zu Tacitus möglichst bald gedruckt
zu sehen. Wolfgang Capito, damals in Mainz bei Kurfürst
Albrecht, Conrad Peutinger in Augsburg, Hegendorf undMelanch-
tlion wurden um ihr Gutachten angegangen. Die beiden letzteren
rieten, Hegeudorf ziemlich schonend, Melanchthon schärfer als
gewöhnlich, die jugendliche Arbeit, für die Angesichts der ein-
schlägigen Schriften kein Bedürfnis vorliege, zur Zeit nicht
herauszugeben, sondern einer gründlichen Umarbeitung zu unter-
werfen 2 ). Und Althamer folgte dem Rate. Obwohl das Manuskript
schon in der Druckerei von Valentin Schumann in Leipzig war 3 ),
blieb dieser erste Versuch (handschriftlich in Wolfenbüttel) un-
gedruckt, und erst sieben Jahre später wurden, wovon noch
zu. berichten sein wird, seine niemals aufgegebenen Forschungen
darüber veröffentlicht.
Während jenes Aufenthalts in Hall wurde er mit einem
Buche bekannt, das vielleicht auf seinen Entwicklungsgang von
Einfluss gewesen ist. Einer seiner Freunde, Joh. x\rnold Ber-
gellanus, Vorstand der Druckerei des Melchior Lottlier in Leip-
zig, der das Verdienst hat, die erste in Deutschland erschienene
Ausgabe der „Farrago rerum theologicarunP des berühmten Grö-
ninger Theologen Joh. Wessel (f 1489) besorgt zu haben, wid-
mete, was man bisher übersehen hat, „quod rectum ad Christum
pergen tibus iter veluti digito ostendat“, dieses Buch „Andreae
1) Vgl. den Brief des Joh. Corner an Altli. bei Ball. S. 70.
2) Melanehthous Brief nach Ballenstedt 8. 57 abgedruekt im Corp.
lief, I, 629 aber fälschlich ins Jahr 1527. Er gehört wie die den gleichen
Gegenstand betreffenden Briefe an Peutinger (Ball. 8. 43), an Capitio und
Hegendorf (ebenda S. 76 ff.) in das Jahr 1521 oder 1522.
3) Ball. S. 77, 80 ff.
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I
( —
Palaeosphyrae“ d.i. wie wir wissen Althamer 1 )» Freilich war der
unmittelbare Eindruck, aus seiner Antwort zu schliessen, kein
grosser. Übrigens trug sich Althamer damals, April 1522,
schon mit dem Gedanken die „Tretmühle“ in Schwäbisch-Hall
zu verlassen und sein schlechtbezahltes und arbeitsreiches Amt
zu verlassen 2 ), und bald darauf finden wir ihn nach einem
Briefchen des berühmten Tübinger Humanisten Joh. Alex. Bras-
sicanus, der ein epitaphium auf den inzwischen verstorbenen
Oheim Kürschner mitschickte, als „Provisor“ in Reutlingen 3 * * * * 8 ).
Das wird schwerlich, wie man gemeint hat, „Helfer“ bedeuten,
sondern wie gewöhnlich „Schulgehilfe“ aber wie dem auch sei,
Althamer kam damit in eine Stadt, in der bereits die reforma-
torische Bewegung im vollen Gange war und wo der treffliche
1) Über Wessel vgl. Ul 1 manu, Reformatoren vor der Reformation,
Gotha 1866, II. Bd. H. Schmidt, Protest. Realencyklopädic XVI, 761 ff.
Auch Doedes, Historischiiterarisches zur Biographie Wessels, Theol. Studien
und Kritiken 1870, S. 448, ist es entgangen, dass sich unter Palaeosphyra
Althamer verbirgt. Dass Johannes Arnold Bergellanus (in Leipzig immatrikuliert
unter dem Reetorat des Joh. Kogge 1515: Johannes Arnoldus de Bergell),
damals in Leipzig in der Druckerei Melchior Lotthers, der aber bereits eine
Filiale in Wittenberg hatte, wo auch die Farrago gedruckt wurde, beschäftigt
war, aber daran dachte, Althamers Nachfolger im Schulamt zu werden,- er-
giebt dessen Antwort vom April 1522: Suo Amieissimo Johanni Arnoldo
Lipsiae apud Lotherum littcrarii preli praesidi etc. Ballenstad. S. 44. Nach
Ruland (Allg. deutsche Biographie), der Arnolds Ausgabe der Farrago nicht
kennt, gab derselbe vielleicht als Corrector in einer Mainzer Offizin 1541 ein
an Albrecht von Mainz gerichtetes in lat. Versen geschriebenes Eneomion
Chalcographiae heraus.
2) Nescio tarnen, quis ille Wesselus extiterit, nec unquam eins mentionem
audiui et vndc in tuas manus venerit, ainl)igo, nisi quod aliquis Philosophiae
Christianae amans tibi tradiderit. Deinde quod mihi succedere in pistrinum
cupis, gratum et ingratum est. Gratum ob id quod liabcam post me aliquem
Arnoldum , qui et litteras amet et apprime callcat. Ingratum dum audio te
tantis immergere flucti bus veile, et iis committere curis, non quod pericolosus
sit Status, sed quod vilis sit merces et ingeus laborum pondus etc. Ball.
S. 44.
8) Andreae Althamer d. Reutlingcnsium Provisorculo Johannes Brassica-
nus ebenda S. 88. Der Brief ist undatiert, wird aber, wenn wie wahrschein-
lich noch aus Tübingen geschrieben, welches Brassicanus Mai 1522 verlassen
musste, spätestens April 1522 fallen. Vgl. IC. Wagner in der oben näher
bezcichncten Arbeit S. 82.
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Mattliaeus Alber ') mit grosser Entschiedenheit das Evangelium
predigte, was nicht ohne Einfluss auf ihn gewesen sein wird.
Und 1528 oder Anfang 1524 muss er sich die Priesterweihe
erworben haben, denn im Jahre 1524 erscheint er als Helfer
in Schwäbisch -Gmünd 2 ).
Tn dieser Stadt 3 ) hatte schon im Jahre 1528 der Franzis-
caner Johann Schilling aus Rothenburg o. T. reformatorisch
gepredigt. Nach dem späteren Auftreten dieses hitzigen, sich
in Neuerungen überstürzenden Eiferers zu urteilen, zu dessen
Gunsten es im Jahre 1524 in Augsburg zu einem Aufstand
kam 4 ), wird den Anklagen, dass „er Aufruhr gemacht“, wohl
insoweit Glauben zu schenken sein, dass er in unbesonnener,
herausfordernder Weise vorging. Er musste weichen, und dem
ohneliin ängstlich am Alten hängenden, aristokratischen Rat
mochte evangelische Predigt und Predigt des Aufruhrs noch
mehr als früher zusammenfallen. Aber die Gährung war ein-
mal vorhanden. Man beklagte sich darüber, dass der Rat das
hl. Evangelium und das Gottes wort unterdrücke. Dagegen be-
rief sich dieser darauf, dass er den Prädicanten habe sagen
lassen, „dass sie das Evangelium apostolischer und biblischer
1) J. Hart mann, Matthäus Alberus. Tübingen 1863, S. 807. Alt-
hamcrs Nachfolger in Reutlingen wurde wahrscheinlich Johannes Schradin.
Vgl. Vottelcr, Hans Schradin, Genosse Matthäus Albers, des Reformators
von Reutlingen. Reutlingen 1893, Progr.
2) G. Rösser t, Theol. Studien aus Württemberg UI, 317 ff. sieht in
einem Andreas, der nach einem Briefe Caspar Hedios in Mainz an Adam
Weiss (28. März 1523) Grüsse von Weiss bringt, Andreas Althamcr, und
schlicsst daraus auf einen zwischen die Reutlinger und Gmünder Zeit fallen-
den Aufenthalt Althamers in Mainz, eine ansprechende Vermutung, die
sich aber nur durch die Beziehungen Althamers zu Capito einigermasscn
stützen lässt.
3) Für das Folgende hauptsächlich zu vergleichen die treffliche Arbeit
von Emil Wagner, die Reichsstadt Schwäbisch - Gmünd in den Jahren
1523 — 25 in Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgesch. II. Bd.,
1879, S. 26 ff. und ders. Andreas Althamcr in der Reichsstadt Scliwäb.-Gmünd
in Bl. f. württemb. Kirchengesch. 1891, S. 75 ff., 83 f. ; 1892, S. 4, 10 ff.
4) Vogt, Joh. Schilling der Barfüssermöncli und der Aufstand in Augs-
burg im Jahre 1524, Ztschr. des hist. Vereins für Schwaben und Neuburg 1879,
S. 1 ff. Fr. Roth, Augsburgs Reformationsgesch. 1517 -27. München 1881,
S. 117 ff.
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Lehre sollen predigen und vermeiden was disputirlich sei und
zu Aufruhren dienen möchte“. Das entsprach dem Beschluss
des Nürnberger Reichstags von 1524, aber man wusste in der
Bürgerschaft sehr wohl, dass damit die Lehre Luthers nicht
• gestattet sein sollte, auch unterliess der Rat nicht, die kaiserlichen
Mandate gegen dieselbe von Neuem in Erinnerung zu bringen
und verbot das „Lesen, Singen, Kaufen oder Feilhalten Lutherscher
Bücher“ und so weiter. Indessen schritt die Bewegung fort. Wie
anderwärts kam es zu ärgerlichen Kanzelgezänken, auch dazu,
dass man dem Prediger in die Rede fiel. Mitte November 1525
brachten 5 Bürger die Bitte an den Rat, „einen Prädikanten
zu bestellen“ — „der ihnen allein das klar lauter Evangelium
predigen sollte, wie in andern Städten.“ Dabei hatte man
wohl schon einen bestimmten im Auge, nämlich Althamer, der
ungewiss seit wann als Helfer des Stadtpfarrers Keller wirkte.
Das wurde abgeschlagen. Und als Althamer nach dem Tode
des Pfarrers, der um diese Zeit erfolgte und vielleicht der äussere
Anlass jener Petition war, sich um die Stadtpfarrei bewarb und
den Rat ersuchte, ihn bei dem Domdekan und dem Kapitel
zu Augsburg dazu vorzuschlagen, wurde auch dies zurück-
gewiesen und die Pfarrei einem M. Ulrich Schleicher über-
tragen. Wir sind über das Einzelne wenig unterrichtet, doch
stellt fest, dass Althamer schon damals ein entschiedener Ver-
treter der evangelischen Lehre und entschlossen war, nicht zu
weichen. Obwohl er bei dem . neuen Pfarrer nicht wieder um
Verwendung als Helfer nachsuchte — das Verhältnis des Helfers
zum Pfarrer war ein persönliches, und ihm keinen Gehorsam
leistete, gab er seine Stellung doch nicht auf und „fuhr fort“,
wie man klagte, „mit seinem Predigen und lutherischen Sekt“ ’).
Hierauf erhielt er seine Entlassung. Eine Klage beim Rate, in
der er darauf verwies, dass er nichts gepredigt als Gottes Wort,
„das er mit der Schrift möcht beweisen“, blieb erfolglos. Der
Pfarrer bestand auf seinem Recht, den Helfer entlassen zu
können, und der Rat mochte hotten, den unbequemen Neuerer
damit los zu werden. Aber es kam anders. Althamers An-
hängerschaft war schon so gross, dass man es wagen konnte,
1) Wagner, Gmünd, S. Hl f. Ders., Althamer a. a. 0. S. 70.
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10
dem Rate zu trotzen. Die Lutherisch gesinnten nahmen Alt-
liamer auf seine Kosten als ihren Prediger au, und der Rat
musste es, wenn auch widerwillig, „zur Verhinderung grosser
Aufruhr“ dulden. Die Seinen begleiteten ihn in Haufen zu
der Predigt. Und wie weit die Gegensätze schon gediehen
waren, zeigt der allerdings von gegnerischer Seite herrührende
aber in der Hauptsache wohl glaubwürdige Bericht, dass am
3. März 1525, als ein hochgelehrter Dr. des Predigerordens ge-
predigt habe, Althamer „mit seinem Haufen und Helfern in
seine Predigt gegangen, zu ihm frevelich auf die Kanzel ge-
schrieen und dermassen gegen ihn gehandelt, dass er hat müssen
von der Kanzel lassen, dadurch ein merklicher Aufruhr er-
wachsen und seine Helfer in desselbig Kloster gefallen, darin
ungebührlich gehandelt“ 1 ).
Das war zu der Zeit, als der Bauernkrieg sich der Stadt
näherte und wie in vielen Reichsstädten nicht ohne Einwirkung
auf das politische und kirchliche Parteitreiben in Gmünd blieb.
Der aristokratische Rat sah sich, um eine Verbindung der Un-
zufriedenen mit den Bauern zu verhindern, gezwungen, am
27. März eine Proklamation zu erlassen, wonach „er und eine
fromme Gemeinde zusammen schwören und (sich) verpflichten
sollen, dass sie einhellig das hl. Evangelium — — wollen
einander helfen handhaben, schützen und schirmen, Leib und
Gut dabei bleiben lassen, auch alle böse Ordnung und Satzung
dieser Stadt abthun und gute Ordnung aufrichten helfen etc.“
Dies geschah, aber trotz des Zusammenschwörens bestand eine
feste, durch Eide zusammengeschlossene Reformpartei, die eine
Art Nebenregierung führte, jede Handlung des Rats überwachte
und nach einem kleinen Aufstand es auch erzwang, dass ihre
Abgeordneten, ein Ausschuss von 15 Personen als „um eine
Gemein geordnet“ anerkannt wurde. Dafür unterstützte der
Ausschuss den Rat in seinem Auftreten gegen alle Anforderungen
der Bauern. In dieser Zeit blieb die evangelische Predigt
unbehelligt. Um den Wünschen der Reformpartei in der kirch-
lichen Frage nachzukommen, wurde beschlossen, Gesandte nach
Nürnberg, Nördlingen und Dinkelsbühl zu schicken, um die „gut
1 ) Ebenda S. 33.
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11
Ordnung und Satzung“, die diese Städte den Geistlichen ge-
geben, in Erfahrung zu bringen 1 ), aber kaum war die unmittel-
bare Bauerngefahr vorüber, als der Rat in der Hoffnung auf
die Hülfe des schwäbischen Bundes, die auch in andern Städten
die Reformbewegung niederschlug, erst zögerte und dann immer
deutlicher ihr entgegenarbeitete.
Althamer, hatte sich inzwischen mit einer Gmünderin ver-
lobt und begehrte am 12. Juni vom Rat, dass man ihn als
Bürger annehme. Es wurde ihm indess geantwortet: „Die weil
sein Begehr etwas eine Neuerung sei, wolle sich ein Rat be-
denken.“ Und welche Stellung der Rat zur kirchlichen Frage
jetzt einnahm, konnte man daraus ersehen, dass der Bürger-
meister Brauch am 18. Juni den „Ausschuss, weil sie vielleicht
Willens wären Ordnung und Satzung in der Geistlichkeit vor-
zuuehmen“, warnte, nicht zu viel zu thun und ihn an die kaiser-
lichen Mandate erinnerte. Die Erlaubnis, seine Ehe kirchlich
einsegnen zu lassen, wurde Althamer verweigert, und kein Geist-
licher wollte die Einsegnung vollziehen. Da zog er mit einer
Schaar bewaffneter Anhänger zur Kirche und segnete seine Ehe
selbst ein, — so berichten wenigstens seiue späteren Ankläger,
wahrscheinlich wird die Sache dahin zu verstehen sein, dass er
begleitet von seinen Getreuen den öffentlichen Kirchgang mit
seiner Frau vornahm. 2 )
Dieser Schritt erregte auch bei Althamers Freunden An-
stoss. Er musste hören, dass es Deute gäbe, die deshalb nicht
mehr zu ihm in die Predigt gehen wollten. Daraufhin hielt
er Sonntags den 25. Juni eine Predigt zu seiner Rechtfertigung.
Da weist er zuerst, nachdem er daran erinnert, wie man an
den Hurenpfaffen keinen Anstoss genommen, jetzt aber, nacli-
1) Das Schreiben an Nördlingen datiert vom 22. Mai 1525. War-
ner a. a. 0. S. 92. Das sehr charakteristische Antwortschreiben des Nörd-
linger Rates, der jede Verantwortlichkeit für die religiösen Neuerungen ab-
lehnt, aber auch Alles ruhig geschehen lässt, bei Ohr. Mayer, die Stadt
Nördlingen, ihr Leben und ihre Kunst im Lichte der Vorzeit. Nördlingen 187(5 f.
S. 223.
2) Wagner a. a. O. S. 95. Ders. Alth. a. a. O. S. 84. Später schreibt
Althamer an den Rat: „Als ich mich versehienener Zeit bei euch zu
Gmünd mit einer eurer Bürgerin ehelich verheiratet und sie zur Kirche und
Strasse geführt habe“; ebenda 1892, S. 12.
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12
dem er eine christliche Ehe angefangen „scheusslich pfuchze“,
als habe er wider Gott und Recht gehandelt, aus der Schrift
nach, dass der ehelich Stand göttlich und christlich ist und
Niemand verboten, ferner dass man Menschenlehre scheuen
müsse, wo sie wieder Gottes Wort ist und dass er deshalb zur
Ehe gegriffen, „um der christlichen Freiheit zu leben, die uns
wider Gott und Recht genommen ist gewesen“, und endlich,
sagt er, habe er geheiratet „zu vermeiden die Siind der Un-
reinigkeit oder Hurerei — wenn ich fand nit in mir die Gab
der Keuschheit“. Dann zeigt er, wie Gott die Hurerei straft,
die alte Kirche die Priesterehe gestattet, wofür er auch eine
Reihe Beispiele aus der Geschichte anführt, und man in
Deutschland erst spät und gezwungen den römischen Ehe-
gesetzen sich gebeugt habe. Und schliesslich wendet er sich
gegen den Einwurf, der von dem Keuschheitsgelübde her-
genommen würde: „Es gilt vielmehr das Wort Gottes in Paulo,
denn alle Gelübde und Weihen, so er spricht: Ain Priester soll
haben ein Weib. Schadt der Tauf niclits dem ehelichen Stand,
so schadt viel weniger das Weihen.
Darum ihr allerliebsten Christen timt auf eure Augen und
sehet auf den rechten Weg des Herrn. Das Reich Gottes ist
vorhanden , bessert euch und glaubet dem Evangelio. Lasset
nicht mehr eure Gewissen mit Gesetzen fallen und verknüpfen
mit den Stricken des Teufels. Desgleichen ihr lieben Bischof,
seid der göttlichen Wahrheit, welche Christus selbst ist ge-
neigte vnd günstig, so wird euch und uns Gott der Allmächtig’
sein göttliche Gnad allezeit mitteilen.
Der Friede Gottes sei mit uns allen. Amen.“
Diese Vorgänge wie die Anwesenheit fremder Soldtruppen,
welche der Rat von dem schwäbischen Bunde erhalten hatte,
erhöhten den Gegensatz der Parteien in der Stadt. Es wird rich-
tig sein, dass Althamer von der Kanzel ermahnte, sich durch die
Drohung mit dem schwäbischen Bunde nicht einschüchtern zu
lassen: „Ja, das Bündlein und das Knöpflein wird sich bald zer-
trennen und uffthon“ soll er auf der Kanzel gesagt haben, aber
eine Beteiligung an den gegen den Rat gerichteten Umsturz-
plänen ist ihm nicht nachzuweisen. Indessen begreift es sich,
dass man in dem kühnen Priester das Haupt der ganzen Be-
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18
wegung sah lind ihn unschädlich zu machen suchte, und am
13. Juli 1 ) hatte der Rat die Gewalt bereits wieder so weit
in den Händen, dass er es wagen durfte, den Prädikanten zu
„Urlauben“ und ihm die Predigt in der Stadt und dem ganzen
Gebiete zu untersagen, „aus der Ursach, dass er sich wider
die christliche Ordnung verheiratet und selbs eingesegnet hat
mit etlichen seiner Anhänger und verwatfneter Macht. So er
aber von unserem gnädigen Herrn idem Bischof) von Augsburg
examiniert, approbiert, gefiirwort und zugelassen wird, wollen
wir uns der Gebühr nach halten.“
Althamer schrieb darauf folgende charakteristische Ant-
wort an den Rat, die er mit der oben besprochenen Predigt
im Druck ausgehen liess 2 ):
„Den fürsichtigen: Ersamen vnd weysen Burgermeyster
vnnd Rathe der Statt Gmünd: meynen günstigen Herren.
Gnad fryd vnd erkanntnuss gottes, Fürsichtig Ersam weiss
herren, das jr an mich begert habt, ich solle kundschafft
bringen von meinem Bischoff, das ich gewalt hab ain ee-
weyb zu haben, will ich von hertzen gern thon, aber ich
main keinen tödtlichen oder irrdischon Bischoff, besonder
den aller Obersten, gerechtesten ewigen Bischoff Jhesum
Christum, vnsern Hayland, wöllicher mir vnd allen Christen,
vor fünfftzehenhundert jaren Brieff vnd Sygel geben hat, die
in ewigkait weren, das ain yeder priester frey machte hab
ain eeweyb zu haben, Vnnd diser brieff ist mitt seynem
thewren blutt versygelt, vnd mit seinem bittern todt be-
stetigt, das aber Jhesus Christus ain Bischof vnd ain priester
sey, geweycht mit dem heyligen geyst, bezeugt vns genugsam
die heylig schrifft, dann der Königlicli Prophet David nennt
1) Wagner, Hl. f. ev. KG. 1892, S. 10. Ders., Sehw. Gmünd a. a. O.
8. 96 hatte früher den 4. Juli angegeben.
2) Ain Sermon j von dem eelichen stand , dz / er auch den priestern
frey / sey, gethon zu Sch we-/ bischen Gemünd, ■ durch Andream / Althamer, /
im Jar. / 1525. I Ob die christlich Kireh / den gaistlichen hab die Ec
verbotten. j Kohgezeichuote Titelbordüre , 10 Bl. 4°, letzte Seite leer. Ein
Exemplar des sehr seltenen Druckes (vielleicht das einzig erhaltene) in der
Universitätsbibliothek zu München. Brief und Predigt daraus abgedruckt bei
E. Wagner, Althamer in schwäbisch Gmünd, a. a. O. 8. 4 ff.
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14
je ain ewigen priester im 109. Psalm. Dessgleichen die gantz
Epistel zun Hebreern sagt vil von dem Bistumb oder Prie-
sterthumb Christi. Der bailig Apostel Petrus liaisst ja ain
Bischotf vnser Seelen: 1. Petri 2. Dieser Bischof Christus ist
auch ain gewaltiger ewiger König, Esa. 9. Psal. 28. Darumb
seyn wort ain ewiges wort ist Esaia 40, 1. Petri 1.
Vm disem gewaltigen höchsten König vnd Bischotf, ich
gnugsam kundtschafft hab, das icli freien gwalt liab ain
eeweyb zu haben, bin auch das gewiss, das alle Christliche
Bischotf, hie auff erdern, wider disen ewigen Bischotf nitt
werden handeln, besonder mich lassen blevben bev seinem
Göttlichen wortt, vnd beuelch, denn sy seind allain dises
Obersten Bischotf vnd Königs diener vnnd knecht, Auch
zymbt siclis nitt, das ain knecht seyues Herren willen felsch,
Vnnd ob gleycli der Knecht, des Herren willen brechen
wölt, so bin ich doch Gott dem Herren, meer schuldig ge-
horsam zu sevu, Acto. am 5. Darumb ich ewer Er. wevss-
heit, hie zuschick dise mein Sermon bey euch gethon, am
Sonntag nach Johannis Baptiste, wölclie gnugsam bezeugen
wirt, das ich macht vnnd gewalt hab, von dem Bischotf von
hymel Jhesu Christo, dein eynigen Son des almechtigen
Gottes, ain eefrawen zu haben, vnd desglychen, hab ichs
bewert auss dem geystlichen Rechten, des Bapsts, bin der
hofnung jr werdt es leesen, vnd in guttem aufnehmen, vnd
euch lassen benügen. Hiemit sevt got beuohlen Amen. 152o.
Ew. E. W. williger
Andreas Althanier.“
Sehr scharf sind seine Auslassungen in dem der Predigt
angehängten Nachwort: „Ob die Christlich Kirch den geyst-
lichen hab die Ee verboten“. So sagt der gemeine Haufe,
besonders die, welche die heilige Schrift nicht kennen. Aber
sie wissen nicht, was die christliche Kirche ist. Sie ist, führt
er ganz im Anschluss an Luther aus, nichts anderes als die
christlichen Schäflein im Glauben und Wort Gottes versammelt,
die durch das Wort Gottes geboren werden und das Wort
Gottes und nichts anderes hören, woraus folgt, dass alles, was
wider Gottes Wort geboten wird, „nicht sey der Christenlichen
Kirchen, sonnder der Synagog Sathane“. Darum alle Gesetze
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wie das Verbot de? Priesterehe, ohne Befehl Gottes geschehen,
nicht der christlichen Gemeine sondern des Teufels Lehre ist.
Und Christus und seine Gemeine erlaubt den Ehestand Jeder-
mann, wer die Gabe der Keuschheit nicht hat, die Synagoge
des Satans verbietet ihn. Aber auch wenn man die römische
Synagoge für die Kirche nehmen wollte, so würde das wenig
helfen, denn ihr Reich ist wider einander, weshalb es auch
nicht bestehen mag. Denn in dem geistlichen Rechte wird die
Ehe an einzelnen Stellen erlaubt, an anderen verboten. Die
christliche Kirche ist aber nicht wider einander, und wie man
aus vielen namhaft gemachten Stellen in den alten Kirchen-
vätern ersehen kann, hat die erste Kirche, als das Wort Gottes
noch lauter verkündet wurde, den Ehestand nach dem Worte
Gottes für Jedermann frei gegeben, und die Kirche Gottes
hält, was ihr Haupt hält. —
Unter den obwaltenden Umständen konnten diese Aus-
lassungen kaum von Erfolg sein. Aller Orten erhob sich nach
Niederwerfung der Bauern, namentlich in Schwaben, die Reaktion,
und allenthalben suchte der schwäbische Bund die evangelischen
Prediger in seine Gewalt zu bekommen, — der Bundesprofoss
Peter Aichelin konnte sich das Jahr darauf rühmen, 40 luthe-
rische Geistliche aufgeknüpft zu haben ! ). Auch Althamer wurde
bedroht; kurze Zeit nach seiner Absetzung entging er mit
Mühe den gegen ihn ausgesandten Häschern, er musste fliehen 1 2 ).
Wie die meisten flüchtigen Prediger wandte er sich nach
Wittenberg, wo er am 18. Okt. 1$25 als „Andreas Althamer
de Gundelfingen“ immatrikuliert wurde 3 ). Ob er Luther und
Melanchthon damals persönlich nahegetreten, lässt sich nicht
ermitteln. Weder in jener Zeit noch später wird er in den
1) Vgl. über ihn: Blätter für Württemb. Kirchcngesch. 1892.
2) Wie aus einem Briefe der Stände des schwäbischen Bundes an Bürger-
meister und Rat vom 7. August 1525 hervorgeht (Wagner a. a. O. S. 11),
hatte Althamer um diese Zeit schon das Gebiet verlassen.
8) Forstmann, Album Vitebergense 8. 2t>. Nach Will (Nürbcrgi-
sehes Gelehrteulexikon 1, 24) der den Wittenberger Aufenthalt nicht kennt,
hätte er zuerst im Egydicnkloster zu Nürnberg eine Zuflucht gefunden.
Dafür fehlt jedes gleichzeitige Zeugnis, und bezieht sich die Nachricht viel-
leicht auf die Zeit nach dem Wittenberger Aufenthalte.
16
Briefen der Reformatoren erwähnt, docli netint er selbst Luther
und Bugenhagen als seine Lehrer 1 ). Seine Hoffnung, von
Wittenberg aus versorgt zu werden, schien sich nicht zu er-
füllen, und der Sehnsucht der Frau nach der Heimat wird es
zuzuschrieben sein, wenn er, „weiland Euer Prediger“ schreibt
er, am 10. Jan. 1526 an Bürgermeister und Rat in Gmünd in der
Hoffnung, man werde sich an „gethaner Straf“ genügen lassen,
die Bitte richtete, ihn mit seiner „lieben ehelichen Hausfrau
als Beiwohner und Pfahlbürger“ in ihrer Stadt wohnen zu
lassen. Er berief sich darauf, dass das kaiserliche Edikt nur
sage, man solle einem verheirateten Priester seine Pfründe
nehmen, aber eine solche habe er nicht und begehre er nicht,
und dass auch die anderen Reichsstädte ihre verehelichten
Priester bei sich wohnen Hessen. Aber der Rat konnte auf
das ausdrückliche Verbot des Bundes verweisen, Althamer
wieder in die Stadt kommen zu lassen, und den ihm gewor-
denen Auftrag, den Prediger, falls er es dennoch wage, wie-
derzukommen, gefänglich einzuziehen. Auch eine erneuerte
Bitte vom 24. August 1526, ihm behufs Abwicklung geschäft-
licher Angelegenheiten freies Geleit zu gewähren, wurde ab-
schlägig beschieden 2 ). Dieses zweite Gesuch war von Nürn-
berg aus datiert. Dorthin hatte sich Althamer, wahrscheinlich
auf gut Glück im Sommer 1526 begeben 3 ).
II.
In Nürnberg hatten die beiden Pröbste von St. Lorenz
und St. Sebald im Verein mit anderen Geistlichen der Stadt
schon am 5. Mai 1524 mit der Einführung evangelischen Gottes-
dienstes begonnen 4 ), und nach dem Religionsgespräche auf dem
Rathause im März 1525 hatte sich auch der Rat für die Pre-
1) In seiner „Diallagc“ und namentlich in dem Briefe an Conrad Som.
2 ) Wagner a. a. O. S. 12.
8) Müller, Andreas Osiander, Elberfeld 1870, S. 83 und andere lassen
ihn alsbald in Nürnberg Kaplan hei St. Sebald werden, dass er aber in der
That wenigstens ein halbes Jahr ohne Anstellung in Nürnberg lebte, wird
das folgende ergeben.
4) Th. Kol de, Die erste Nürnberger evangelische Gottesdienst-ordnung
in Theol. Studien und Kritiken, 1883, S. 002.
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digt des Evangeliums ausgesprochen und bald weitgehende
Reformen eingeleitet 1 ). Indessen war doch alles noch in Be-
wegung und Gährung. Es fehlte, wie begreiflich, noch viel
daran, daß die ganze Gemeinde evangelisch gesinnt gewesen
wäre. Und die gefahrdrohende Bewegung, die durch Leute
vom Schlage Thomas Münzers und dann durch die spiritualisti-
sche Richtung des Job. Denk, des Schulmeisters von St. Sebald,
und die „gottlosen Maler“ im Winter 1524 auf 1525 herauf-
beschworen wurde, war zwar äußerlich unterdrückt, Denk und
die Maler waren ausgewiesen worden 2 ), aber die tiefsinnigen,
schwärmerischen Reden Denks und seine Ausladungen über
das Sakrament waren schwerlich schon vergessen, uoch weniger
die kommunistischen Reden der jungen Maler, die man auch
sehr bald wieder begnadigt hatte 3 ). Mit dem Schwärmer- und
Täulertum hatte es der Rat in den nächsten Jahren oft genug
zu tliun, aber vor allem bewegte wie aller Orten der Abend-
mahlstreit die Gemüter. Bis zum Ausbruch desselben stand
Zwingli, wie überall in Süddeutschland, so auch in Nürnberg
in hohem Ansehen. Seine Schriften wurden daselbst bis zu 300
Exemplaren abgesetzt 4 ). Aber nachdem kein geringerer als der
1) Roth, Fr., Die Einführung der Reformation in Nürnberg. Würz-
burg 1885, S. 194 ff. G. Ludewig, Die Politik Nürnbergs im Zeitalter
der Reformation. Göttingen 1893, 8. 3(5. (In manchen Einzelheiten nicht,
ganz genau.)
2) Vgl. Th. Kol de, Zum Proceß des Johann Denk und „der drei
gottlosen Maler von Nürnberg'* in kirchengeschichtlichen Studien Hermann
Reuter zum siebzigsten Geburtstag gewidmet. Leipzig 1888. S. 228. Er-
gänzend füge ich hinzu, dass Job. Denk schon im Sommer 1524 beschickt
werden musste: „Den Schulmeister zu sant Sebalt beschicken und zured
halten, warum er den schillern verpotten hab, den vicariern nicht zu mini-
strim und das er solich verpott wider abstell“. Ratsverlaß vom 13. Juni
1524. (Kreisarchiv zu Nürnberg).
3) „Auff herrn Melchior Pfintzings, brobst furbith Sebalt und Bartholmes,
den Behaim und Jörg Benutz, maler ir straff von der stat begeben mit dem
beding, das man ein sonder aehtung und auf sehen haben woll, wie sy sich
halten werden, und sover sy sich voriger weiß unschicklich halten werden,
will man sy wider von hvnnen weisen. (Ratsverl. vom 16. Nov. 1525, Kreis-
archiv zu Nürnberg). Gütige Mitteilung des Herrn Archivsekretär Dr. Bauch.
4) Zwinglis Werke ed. Schüler u. Schulthess I. p. 139, vgl. M. Zucker,
Dürers Stellung zur Reformation. Erlangen 1886. S. 26.
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IS
angesehene Wilibald Pirkheimer, um nicht selbst in den Ver-
dacht der Sakramentirerei zu geraten, gegen Oekolampad und
Genossen aufgetreten, Luthers Brief an die Straßburger und
seine scharfe Schrift wider die himmlischen Propheten bekannt
geworden war, wurde das anders , ). In ängstlicher Sorge vor
dem Umsichgreifen des Zwinglianismus verbot der Hat am
24. Juli 1520, die Schriften Carlstadts, Oekolampads und Zwinglis
als „ Teufelsbücher“ zu drucken und feilzubieten. Zwingli suchte
dem durch eine schmeichelhafte Zuschrift entgegen zu arbeiten.
Kr erklärte sich bereit, selbst nach Nürnberg zu kommen und
seine Sachd^zu führen. Aber das lehnte man ab, und auch
die Vermittlungsversuche der Straßburger waren erfolglos.
Vielmehr erhielten die Prediger den Auftrag, mit Entschieden-
heit gegen den neuen Irrtum zu predigen, und den Bürgern,
die, wie man beobachtete, „sich unterstanden, über solche
Dinge Disputationen zu halten“, wurde aufgegeben, sich von
den Predigern belehren zu lassen 1 2 ).
So lagen die Dinge, als Althamer nach Nürnberg kam.
Müssen wir ihn uns während seiner Gmündner Thätigkeit als
einen stürmischen Volksredner vorstellen, der mit raschem Zu-
fahren rücksichtslos seine Reformationsgedanken durchzuführen
suchte, so war jetzt und später davon kaum noch etwas zu
spüren. Innerlich gereift, als ein völlig Anderer kehrte er
von Wittenberg nach Süddeutschland zurück. Voll und ganz
hatte er die Wittenberger Weise in sich aufgenommen, er war
ein entschiedener Lutheraner geworden, fest entschlossen, die
Wittenberger Lehre mit gleicher Entscheidenheit gegen Pa-
pisten, Zwinglianer und Schwärmer zu vertreten.
Drei Schriften, die er ziemlich zu gleicher Zeit schrieb und
wohl noch im Okt. 1520 ausgehen ließ, bezeugten die Ent-
schiedenheit seiner Stellungnahme. Die erste, — die Widmung
ist datirt „Nürnberg am dritten Tag des Weinmonats im Jahre
1) Drews, Wilibald Pirkheimer« Stellung zur Reformation. Leipzig
1887. S. 80 ff. Roth, Fr., W. Pirkheimer. Halle 1887. (V. f. Reformations-
geschichte Nr. 21). S. 00 ff.
2) Soden, F. v., Beiträge zur Geschichte der Reformation. Nürnberg
1855. 8. 273. Roth. Nürnberg a. a. O. S. 220 ff.
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1526 — , hat den Titel: „Von dem hoch würdigen Sakra-
ment des leibs und blut vnnsers Herrn Jesu Christi,
Wider diejenigen geyster, so vnns das nachtmal des
Herrn zunichtigen“. -
Von Anfang an, so führt er schon in der Zuschrift an den
markgräflichen Sekretär Georg Vogler in Ansbach aus, hat
es solche gegeben, die abgefallen sind. Es müssen Spaltungen
sein, der Teufel will uns gern das Wort aus dem Herzen
reißen. Gott kann die Seinen wohl vor Irrtum bewahren,
aber nichts destoweniger sollen auch wir predigen, schreiben
und allen Fleiß vorwenden. Die Argumente der Widersacher
scheinen wohl der Welt für gut, aber der geistliche Mensch
richtet Alles. Es gehören andere gewaltigere Argumente dazu,
uns zu überreden, „daß wir das Brot des Nachtmals des Herrn
nur für ein schlecht Brot halten und den Kelch nur für einen
sauren Wein“. Die menschliche Natur will aus eigener Vernunft
die göttliche Geheimnisse ermessen. „Das jammert mich. —
Ich gebe die Ehre dem unüberwindlichen Worte Christi, und
glaube und bekenne, dass es die Weisheit Gottes des Vaters
sei und die rechte göttliche Wahrheit, welches nicht aus eigner
Vernunft und freiem Willen mag erlernt werden, allein Gott
lehrets uns“. Deshalb taugen die Argumente der Sakrament-
stürmer, die das Wort Christi meistern wollen, und Argumente
des Fleisches sind, nichts zu göttlichen Geheimnissen. „Weil
Christus spricht: das ist mein Blut, das für euch vergossen
wird, soll ichs glauben von Christus Wort wegen“. „Wie Gott
alle Dinge regiert, hält und trägt mit seinem Wort und durch
das Wort alles was da ist, hat erschaffen, eben also ist durch
das Wort Jesu Christi im Sakrament der Leib und das Blut
unsichtbar.“ Eine Gotteslästerung ist es, die Worte nicht in
ihrem rechten Verstand bleiben lassen und einen Typus an-
nehmen zu wollen, wo keiner sein kann.
Speciell wendet er sich dann noch gegen die drei Haupt-
argumente der Gegner, erstens die Betonung des Wortes Joh. 6,63
Das Fleisch ist kein Nütze, dann den Hinweis auf Math. 24,23:
So sie zu Euch sprechen: siehe hier ist Christus oder dau.s.w.
und drittens gegen die Behauptung, daß, da nach der Apostel-
geschichte Christus erst zum jüngsten Tage wiederkommen
o *
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— '20
werde, der Herr nicht leiblich gegenwärtig sei. Aber .Toh. 6,
bemerkt er dagegen, handelt der Herr gar nicht vom Sakra-
*
ment sondern vom geistlichen Essen oder vom Glauben: „Der
fleischliche Verstand wird hier von Christo getadelt, denn er
ist kein nutz, er redet von einem geistlichen Essen, von dem
Glauben. — Der Geist macht lebendig. Meine Worte die ich
rede, sind Geist und Leben, das ist, ich will, daß ihr diese
Worte von einem geistlichen Essen verstehet und nicht von
einem fleischlichen Essen, ich fordere den Glauben von Euch.“
Nicht minder haltlos ist das zweite Argument, da auch
Matth. 24 nicht vom Abendmahl geredet werde, sondern von
Widerchristen und falschen Aposteln, den inan nicht glauben
solle, wenn sie Christum an bestimmte Orte binden wollen, wie
im Papsttum geschehen, indem die Papisten Christum oder das
Heil an Kutten, Kappen, Klöster, Gelübde u. s. w. gebunden.
Und während die Gegner uns vorwerfen, Christum an bestimmte
Orte zu binden, thun sie es vielmehr, indem sie sagen, Christus
sitze droben im Himmel. Aber wenn er zur Rechten Gottes
sitzt, so ist nicht fleischlich davon zu reden, wie „ihn die Maler
und Bildschnitzer malen“: des Vaters Rechte ist seine gött-
liche Majestät, und seine Macht und Gegenwart ist nach der
Schrift an allen Enden; wir suchen ihn aber, wo sein Wort
uns hinweiset. Das dritte Argument endlich, bei dem sie sich
auf den Satz berufen „simul et semel nemo potest esse diversis
locis“, zeigt auch, wie sie Gott uns gleichmachen, Gottheit und
Menschheit von einander sondern, aus Gott einen bloßen
Menschen machen wollen, wogegen er bereits auf sein „drittes
Büchlein“ verweist: „Der halben, liebe Widersacher“ wollt ihr
Christen sein, so laßt unsern Christum Gott und Mensch bleiben,
seid ihr aber nicht Christen, so habe ich nichts mit euch zu
schaffen und ihr auch nichts mit mir und Christo!“ Mit gleicher
Entschiedenheit wendet er sich gegen die römische Messe und
das schnöde Wort vom gebackenen Herrgott, bespricht dann
noch im Anschluß an Luther 1. Cor. 10 und fasst schliess-
lich seine Meinung dahin zusammen : „Für uns ist er gegeben,
darum so essen wir seinen Leib und trinken sein Blut zu seinem
Gedächtnis, daß es für uns geschehen ist. Wie dick, lang,
gross er aber da sei im Brot, laß ich die spitzfindigen Köpfe
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ausrichten, ich bekümmere mich nichts damit, laß mich an
dem einfältigen Wort begnügen“. Man sieht, überall ist der
Verf. von Luther angeregt, auch direkt beeinflußt von Luthers
Schrift „wider die himmlischen Propheten“ und seinem „Ser-
mon vom Sakrament“ 1 ), aber in eigener Art giebt er die gleichen
Gedanken wieder, nachdrücklich und scharf, jedoch im Ganzen
ruhig, in durchaus würdiger Sprache; auch wird er nirgends per-
sönlich, weder Luther noch Zwingli, noch überhaupt irgend ein
Name wird erwähnt. Beachtenswert ist auch, wie entschieden
der Verfasser, und zwar früher und schärfer als andere, die
christologischen Konsequenzen der Zwinglischen Abendmahls-
lehre betont.' —
Eine zweite gleichzeitig ausgegebene Schrift, die er dem
Junker Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden widmete und
die mehrfach gedruckt wurde, „Anzeigung, warum Gott die
Welt solang hab irren lassen“, richtet sich gegen die
„gemeine Rede“ derer, die das Evangelium nicht annehmen
und bei dem Glauben der Väter bleiben wollten, die auch Gottes
Geist gehabt, weil es unmöglich sei, daß Gott die Welt habe so
lange irren lassen. Dagegen ist schon zu sagen, daß der Herr
uns auf sein Wort weist und nicht auf die Gebote der Väter,
woraus zu ersehen ist, daß sie nicht aus Gott sind. Die Alten
sind auch Menschen gewesen und haben irren können. Oft hat
Gott eine ganze Stadt oder ein ganzes Volk lassen irren wegen
ihrer Verachtung des Wortes Gottes, und wo dieses verachtet
wird, entstehen Irrsal, Schande und Laster, wie die Geschichte
des Volkes Gottes an vielen Beispielen zeigt. Und der Herr
und die Apostel haben es vorherverkündet, daß Ärgernis
und Spaltungen kommen werden. Denn die Welt drängt dazu,
und der Satan will Fürst dieser Welt bleiben. Und es muß Finster-
niss, Laster und Irrthum kommen, wenn Gott uns seinen Geist
entzieht. Gleichwohl dünkt dabei uns alles göttlich, geistlich,
gut und recht, was wir thun, weil in uns das Licht der Wahr-
heit erloschen ist. Daß die Welt so lange verblendet gewesen
ist, liegt also daran, dass wir uns haben vom reinen Wort Gottes
abbringen lassen und dem süßen giftigen Wort der Schlange
1) Vgl. Th. Kolde, Martin Luther II. 166 ff.
geglaubt haben. Darum hat Gott kräftige Irrtümer geschickt,
die, weil der Satan sich in die Gestalt des Engels des Lichts ver-
kleidet und seine Klauen verbirgt, einen Schein der Frömmig-
keit gehabt haben, wie die Täuscherei mit den Seelmessen,
Jahrtagen, Opfern, Fegefeuer, Rosenkranz u. s. w., wobei alles
ruhig und sicher war, hält doch der Teufel still, wenn er nicht
angefochten wird, wogegen er, — dieser oft ausgesprochene
Gedanke Luthers wird weiter ausgeführt, — da, wo das Wort
Gottes gepredigt wird, ein Feuer anrichtet und Rumor und
Sekten erweckt. Deshalb ist dem Verfasser wie Luther das Auf-
kommen von Sekten ein Zeichen, daß wirklich das Wort Gottes
gepredigt wird, welches der Satan nicht dulden will. Freilich das
Christentum macht keine Sekten, sondern ist Einigkeit, aber
die vielen Sekten der Pfaffen und Nonnen, die in so viel hundert
Parteien gespalten sind — dieser Gedanke wird sehr unver-
mittelt angeschlossen — sind vom Teufel, denn ihre Werk-
gerechtigkeit ist gegen die Schrift, während der Christ, dessen
Gerechtigkeit Christus ist, die wir im Glauben erlangen, eben
deshalb nicht ohne gute Werke sein kann. Denn, so führt er im
Anschluß an Luthers Vorrede zum Römerbrief aus, es ist die
Natur und Art des Glaubens oder eines Christen, daß er gute
Früchte und Werke bringt, „es ist ein lebendig, schäfftig und
thätig Ding der Glaube“. Ein rechter Christ thut, was der
Wille des himmlischen Vaters ist, und ein christlicher Prediger
predigt nur das Evangelium, aber ein ungetreuer lehrt den Weg
des Herrn fälschlich, wodurch zu allen Zeiten die Ketzerei ent-
sprungen, wie jetzt die neuen Arianer, die neue Rotte, die da
leugnen, Christus sei wahrer Gott und verleugnen das ganze
Neue Testament. Aber gerade dies, daß es so zugeht, wie
die Apostel vorhergesagt haben, ist ihm ein Beweis, daß das
Evangelium jetzt da ist, und die Verachtung göttlichen Wortes
die Ursache der bald nach der Himmelfahrt Christi begonnenen
Verblendung gewesen ist, des Gerichtes Gottes, in das wir nicht
hineinreden sollen, sondern ihn fürchten und ehren und seinem
Worte glauben. —
Die dritte Schrift, auf die er, wie bemerkt, schon in den beiden
andern verweist, hat den Titel: „Das unser Christus Jesus
wahrer Gott sei, Zeugnis der heiligen Schrift, wider
23
die neuen Juden und Arianer, unter christlichem
Namen, welche die Gottheit Christi verleugnen 1 ).“
Der Verfasser wendet sich darin gegen die neue Rotte derer,
die da sagen, „Christus Jesus sei nur ein Prophet und schlechter
(blosser) Mensch gewesen, und nicht wahrhaftiger Gott“, die,
wie er selbst gehört und zum Teil erfahren habe, auch das
ganze neue Testament verwerfen. Er nennt keine Namen, aber
es ist offenbar, daß er speziell Nürnberger Verhältnisse im Auge
hat. Er ist diejenige Richtung, die wie Hans Denk, indem sie
die Insufficienz der Schrift behauptet, sich auf das innere Wort
beruft 2 ), namentlich aber denkt Althamer an die gottlosen Maler
und ihren Anhang, die in ihrer Negation bis zur Leugnung
Christi fortschritten und offen im Verhör erklärten, daß sie von
Christo nichts hielten 3 ).
Der Teufel, so führt er aus, übt seine Macht in seinen
Gliedern. Es thut ihm weh, da Ls er aus vieler Menschen Herzen
durch die Predigt des Evangeliums getrieben wird, er geht umher,
sucht eine andere Herberge, nimmt sieben Teufel zu sich, die
noch ärger sind, als er selbst ist, und setzt sich dem Menschen ins
Herz, da wütet und tobt er. Also richtet er Rotten und allerlei
Schwärmerei an, macht, dass sich die menschliche Vernunft unter-
steht, aus eigner Vermessenheit die Gottheit und alle göttliche
Geheimnisse zu ergründen, was ihr doch unmöglich ist, denn
es hängt alles am Glauben. Was uns von Gott gesagt oder ge-
predigt wird, das wird allein durch den Glauben gefaßt, der
Vernunft ist es zu hoch. Im Glauben und Hoffen schwebt das
ganze Christentum. Den Heiden ist das natürliche Gesetz in das
Herz geschrieben, den Juden in die Bücher. Und alles, was uns
1) Das vn- ser Christus Je-/ sus .warer Gott sey, zeug-/nusz der heyligen
geschrifft, Wi- der die newcn Juden vn Arria-'ner, vnter Christlichem mimen,, 1
welche die Gottheyt Christi ver / leugnen./ Durch Andream Althamer./
Wirst auch finden war zu vnns / Christus nutz sey, vnd I was er sey. / Titel-
einfassung. 0. O, J. 12 Bl., letztes leer. (1526 Druck von Friedrich Peypus
in Nürnberg).
2) Vgl. Th. Kol de, Zum Prozeß des Joh. Denk und der drei gott-
losen Maler in Kirchengeschichtliche Studien H. Reuter gewidmet (auch
separat unter dem Titel „Beiträge zur Reformationsgeschichte), Leipzig 1885,
S. 233, 238.
3) Ebeud. S. 244 f.
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geschrieben ist, das ist uns zu einer Lehre geschrieben. Aus
dem Wort Gottes und Glauben wissen wir, daß uns Jesus
Christus als Sohn des lebendigen Gottes verheißen war und
unsertwegen Mensch geworden ist. Vernunft, freier Wille und
menschliche Klugheit thut hier nichts hinzu, kanns nicht fassen
noch verstehen. Im Glauben steht es, im Glauben fassen wirs.
„Darum laß murren, wer da will, und verleugnen Tauf, Sakra-
ment, Gottheit und Menschheit Christi, wer da will.“ Wenn es
die Vernunft fassen möchte, bedürften wir des Glaubens nicht.
Der Herr will haben, daß wir seinem Wort glauben und ver-
trauen, und giebt Gnade und Geist dazu. Dieser Glaube, den
der Geist im Herzen vergewissert, glaubt willig und gern, daß
Jesus Christus wahrer Gott und Mensch sei, vom himmlischen
Vater in die Welt gesandt, die Sünder mit ihm zu versöhnen,
aber man kann ihn nur bekennen durch den heiligen Geist.
Darum sind auch die, welche die Gottheit Christi leugnen,
gottlose, verzweifelte Menschen, durch welche der Teufel seine
Kraft beweisen will, um uns aller Hoffnung, Trost und Zuver-
sicht, die wir allein in Christo haben, zu berauben. Eben des-
halb verleugnen sie das Neue Testament, weil es ein kräftiges
Zeugnis wider alle ihre Schwärmerei ist. Darum giebt der
Verf. den Einfältigen zu Gut eine Besprechung aller messianischen
Weissagungen von Genesis 3 an, indem er den Nachweis ver-
sucht, dass alle diese Stellen schon anzeigen, daß der Ver-
heißene wahrer Gott sein werde 1 ). Darum verweist er auch
auf neutestamentliche Zeugnisse, und da etliche fragen,' —
woraus man die Höhe der Skepsis in gewissen Nürnberger
Kreisen erkennen kann — , wo denn Christus selbst bekenne, daß
er Gott sei, bespricht er noch einschlägige Stellen aus den
Evangelien, verweist auf Christi Werke, und ermahnt endlich
1) Charakteristisch ist die Bemerkung zu Gen. 49: „Er spricht, das scepter
wird nicht von Juda genommen, bis der Messias kiimpt, das is, das Jüdisch-
regiment wird büßen biß auf die Zukunft des Messias“, was durch den
„Heyden“ Herodes bestätigt wird. Uber das so war auch das Bistumb zer-
spalltcn, denn nach dem gesetz Mosi solt nur evn Bischoff sein, welcher sein
lebenlang das ampt tragen solt. Aber zu derselben zeyt waren zween Bischoff,
Annas und Cavphas, und weret nur eyn jar, vber das so kaufften sie das
Bistumb, wie zu unsern zeyten vnsere Bischoff noch thund“ etc.
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zum Gebet um treue Arbeiter: „Denn ich besorg, wo wir nit
des edel berlin das heylig Evangelion mit großer fvrcht in
ehren halten, so werd vns Gott widerumb mit tieffer Fiinster-
nüss vnd plag schlagen, wie er durch Mosen im 5 Buch am 28 cap.
drewet.“ —
Mit diesen drei Schriften hatte Althamer deutlich ge-
zeigt, auf welchem Boden er stand und die Widmung der
Schrift vom Sakrament an Vogler, die Joh. Rurer, der Pfarrer
in Ansbach, an seine Adresse überbrachte, hatte ohne Zweifel
den Zweck, durch Vermittlung Voglers eine Anstellung im
Ansbachischen zu erhalten. Rurer, der sich ebenfalls deshalb
bemühte, konnte dem Freunde auch schon am 14. Okt. gute
Aussichten eröffnen, nur wünsche Vogler zu wissen, unter
welchen Umständen er eigentlich Gmünd verlassen hätte 1 ). Die
darauf erfolgte Antwort ist uns leider nicht erhalten. Und die
bald darauf in Ansbach immer offner zu Tage tretende Gefahr
für die evangelisch gesinnten, welche Joh. Rurer zur Flucht
nötigte, und die noch nicht aufgeklärte Verhaftung Voglers 2 ),
ließen den Plan, Althamer im Markgrafentum anzustellen, einst-
weilen nicht zur Ausführung kommen.
Inzwischen hatte Althamers Schrift vom Sakrament die Geg-
ner in großen Zorn versetzt. Zwingli, dem dieselbe am 14. Jan.
1527 von Augsburg her durch Petrus Gynoraeus zugeschickt
wurde 3 ), verkannte nicht, daß sie eine neue Absage des von ihm
vielumworbenen Nürnberg war. Obwohl Andreas Osiander ein
früheres Schreiben unbeantwortet gelassen hatte, wandte er
sich von neuem an diesen in einem Briefe vom 6. Mai 1527
1) Rurer an Althamer ex Onoltzbachio 14. Octobris anno 1526, m
P. D aniel Longolius, sichere Nachricht von Brandenburg-Culmbacli V.Th.
Hof 1756, S. 422. Derselbe besaß noch andere Briefe Rurers, die leider nicht
zum Vorschein gekommen sind.
2) von derLith, Erläuterung der Reformationshistorie, Schwabach (1738)
S. 187. Vgl. auch die Notizen über ihn in Zeitschrift für Kirchcngesch. XIII, 320.
Bezüglich der Verhaftung Voglers kennen wir bis jetzt nur die Thatsache
und daß er vor dem 15. April 1528 wieder frei war. Vgl. P. Tschacker t,
Urkundenbuch zur Reformationsgcschichte des Herzogtums Preußen. (Publi-
kationen aus den preußischen Staatsarchiven Bd. 44) II, Nr. 595.)
3) Zwingli opp. VIII, 12.
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in dem er von dem „Esel Althamer“ spricht, von dem es heiße,
daß er Alles auf das Diktat Osianders schreibe, übrigens hohles
Zeug, das man besser durch Schweigen als durch Antworten
besiege 1 ). Osiander, von dem wir nicht einmal wissen, daß er
besondere Beziehungen zu Althamer hatte, wies dies zurück,
und Althamer hatte bereits neue Angriffe ausgehen lassen.
Nachdem Luther schon in seinem Briefe an die Straß-
burger Zwinglis Rechtgläubigkeit in bezug auf die Erbsünde
verdächtigt 2 ), hatte dieser auf Veranlassung des Urban Rhegius
sich darüber unter dem 15. August 1526 in einer langen Epistel
ausgesprochen, wonach er in der Erbsünde nur eine Krank-
heit sah, einen Hang zum Sündigen, der zwar die Menschheit
beflecke, welche Befleckung ihr aber nichts schade, da ihr
das Grift durch Christus genommen sei, so daß zum wenigsten
die Christenkinder der Erbsünde wegen nicht verdammt würden 3 ).
Diese Auslassungen veranlaßten Althamer von neuem zur Feder
zu greifen, denn „falsche Lehre sei viel schrecklicher als Ver-
folgung“. Und so schrieb er, dazu auch ermuntert durch den
Nürnberger Stadtschreiber Lazarus Spengler, dem er seine Ar-
beit widmete, noch in den letzten Wochen des Jahres seine
Schrift: „Von der Erbsund, daß sie die Christenkinder
gleichwohl verdamme, als die Heiden. C r nd von dem
heiligen Tauf, ob er die Erbsund hinwegnehm“ 4 ).
Da der Teufel durch Verfolgung nichts ausrichten kann,
1) Ebend. Öl. W. Möller, Andreas Osiander. Elberfeld 1870, S. 88.
Roth, Reformationsgesch. Nürnbergs, S. 232.
2) Enders, Luthers Briefwechsel V, 262.
3) De peceato originali declaratio, Zwingli opp. III, 627 ff. Vgl. dazu
A. Baur, Zwinglis Theologie II, 518 ff.
4) Von der ' Erbsund das sve der / Christen kynder gleich als ' wohl
verdamb als der 1 heyden. j Und von dem heyligen Tauff j ob er die Erb-
sund hinweg ncm. / Durch Andream Althamer. — Am Schluß: Getruckt
zu Nürenberg durch Friedrich Peypus. Im M. DXXVII. I Die Widmung
an Spengler (auch abgedruckt bei Hau ßdorf,. Lazarus Spengler, Nürn-
berg 1740, 8 320 f.) hat nur das Datum: Geben zu Nürnberg im Christ-
monat. Daß damit der Dezember 1526 gemeint und die Schrift schon
Anfang 1527 (nicht etwa erst im Dezember dieses Jahres erschienen ist),
ergiebt sich daraus, daß Zwingli sie in seiner am 26. Juni 1527 datirten
Schrift gegen Luther: Daß diese Worte etc. (opp. II, 2, 26) schon erwähnt.
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schreibt der Verf., sät er Unkraut unter den Weizen. Wie die
falschen Brüder mit dem Sakrament spielen und ihren eigenen
Verstand in die Schrift ein führen, so kommen sie jetzt mit der
Erbsünde und sagen: „die Erbsünde verdammt die Christen-
kinder nicht gleich als wenig als die Kinder Abrahams, denn
Christus habe Alles wieder gebracht, was in Adam verloren
sei tt . Nun sei, was dagegen zu sagen, schon Alles bei Augustin
gesagt, aber diesen lese man nicht und wolle immer etwas Neues
haben, weshalb er sich entschlossen, gegen den neuen Irrtum
zu schreiben und davon zu handeln, erstens was die Erbsünde
sei, zweitens, wie und wen sie verdamme, drittens, ob die
Taufe die Erbsünde hinwegnehme und von der Frucht der
Taufe. In klarer Darstellung geht er der kühnen Anwendung
einzelner Schriftstellen von Seiten Zwinglis nach, um im An-
schluß an Augustin und Luther aber auch an Bernhard die
Allgemeinheit des sündlichen Verderbens darzuthun; am aus-
führlichsten läßt er sich jedoch über die Taufe aus, wobei er
nicht nur Argumente Zwinglis sondern auch anderer, spirituali-
stischer Richtungen bekämpft. Seine Darlegungen lassen uns
einen Blick thun in den Wirrsal kirchlicher und theologischer
Fragen, welche in die jungen evangelischen Gemeinden hinein-
geworfen wurden. Da lehrt man: Christus, der wahrhaftige
Gott erläßt die Sünde. Wenn aber nur Gott und keine Kreatur
die Sünde vergiebt, so thuts auch die Taufe nicht, denn, so hatte
Zwingli argumentirt l ) — sie ist eine Kreatur, ein Wasser.
Andere berufen sich auf Joh. 1, 29: Das Lamm Gottes, welches
der Welt Sünde trägt, oder auf 1. Joh. 1, 7: Das Blut Christi
macht uns rein von aller Sünde. „Thuts das Blut Jesu Christi,
so thuts auch die Taufe nicht. So spreche ich, thuts das Blut
Jesu Christi, so thuts auch die Taufe Christi. Das Blut thuts
ebenso wenig wie die Taufe, wenn es nicht Gottes Befehl und
Wort hätte, aber weil Gott etwas befiehlt seinen Elementen
und Kreaturen, so dienen sie seinem Wort und Befehl und
thun, was ihnen von Gott befohlen ist. So muß auch die Taufe
zur Abwaschung dienen, weil es Gott so geheißen hat“. Darauf
bezieht der Verf. nach mittelalterlicher Deutung auch das aus
1) Vgl. A. Baur, Zwinglis Theologie 11, 1182.
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der Seitenwunde .Jesu geflossene Wasser, durch welches Gott
die Taufe Christi bestätigt habe, wie durch das Blut das an-
dere Sakrament. „Und wer getauft ist, der soll nicht anders
davon handeln, denn als habe uns Gott der Vater und der
Sohn und der heilige Geist selbst in Gunst und Gnade aufge-
nommen, uns mitzuteilen alle Vergebung der Sünde, und daraus
Vergebung der Sünde“, Und er hat die Taufe geboten. Darum
soll man sich nicht irre führen lassen durch die Rede: „In
der Wahl Gottes steht mein Heil; hat mich Gott versehen
und auserwählt, so werde ich selig, ob ich mich gleich nicht
taufen lasse“. Dagegen betont er, daß die Verachtung der
Taufe Verachtung von Gottes Wort und Bund ist. „Wahr ist,
die Wahl Gottes macht selig, aber Gott hat der Wahl etliche
Stück zugesetzt, dabei wir erkennen, daß wir auch erwählt
sind, als den Juden die Beschneidung, den Christen die Taufe,
daß wir dabei die Wahrheit Gottes erkennen, daß er uns die
Sünde erlassen und wir Christo eingeleibt sind“.
Hinsichtlich des Schicksals der ungetauften Kinder schickt
er voraus: „Was Gott versehen und im Mutterleib geheiligt
hat, das wird selig, es sterbe das Kind vor oder nach der Taufe,
aber besser ist, daß sie getauft werden, nach Matth. 19, Luc. 18.
Deshalb soll man sie zur Taufe tragen und bitten um den
Glauben, den ihnen Gott geben wird, weil die Christen darum
bitten-. Und wo Gott die Kinder nicht geheiligt hat im Mutter-
leib, werden sie verdammt. Darum soll man mit der Taufe
nicht säumen. Werden sie getauft, so ist noch Hoffnung vor-
handen. Denn durch das Wort Gottes wird die Taufe, die
ohne das Wort nichts ist, „zu Gott und allmächtig, daß sie
muß die Sünde ab waschen“. — Zuletzt bespricht er noch die
Kindertaufe. Die Taufe ist Niemand zu versagen, weder den
jungen noch den alten, denn wir wissen nicht, wem Gott den
Glauben in das Herz gegossen hat. „Thut denn das Alter
etwas zum Glauben? Der Glaube ist eine Gabe Gottes. Ein
junges Kind kann gleich als wohl glauben als ein alter Mensch.
Der Herr hat keinen Stand und kein Alter festgesetzt, aber
die Taufe befohlen“. Und im Anschluß an Luther 1 ), dessen
1) E. A.- 11, 65. Es ist dieselbe Predigt , deren einen Teil Osiander
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Predigt auf den dritten Sonntag nach Epiphanias aus der
Kirchenpostille er an dieser Stelle stark benutzt, sagt er:
„Könnten sie beweisen, daß die jungen Kinder keinen Glauben
haben, so will ich ihnen gestatten, daß inan kein Kind taufen
soll“, aber, setzt er hinzu, dürfte man nur diejenigen taufen,
von denen man gewiß wisse, daß sie glaubten, so würde man
wenige taufen dürfen. Denn wer will mich dessen verge-
wissern ? Darum halten wir uns an Christus Befehl, der nie-
mand die Taufe wehren wollte, auch nicht den Kindern, und
die Kinder sind geschickter dazu, „als die ohne Lust, Vernunft
und fleischliche Geschwindigkeit sind“.
Zwinglis Name war auch in dieser Schrift nirgends ge-
nannt, aber beinah jede Zeile war gegen ihn gerichtet.
Zwingli erkannte dies sehr wohl, sprach jedoch in der ver-
ächtlichsten Weise davon. In seiner Streitschrift gegen Luther
vom Juni 1527, in der er auch auf seine Lehre von der Erb-
sünde zu sprechen kommt, brachte er es über sich zu schreiben:
„Es hat wohl ein Alterhammel danvider in tütsch etwas ge-
bröggt; ist aber nit wert, daß man sich deß anneme“ 1 ).
Ein weiterer Angriif gegen Zwingli und Genossen folgte
jener Schrift über die Erbsünde unmittelbar auf dem Fuße.
Es war dies ein Brief an Conrad Som in Ulm, einen der schärf-
sten Vorkämpfer des Zwinglianismus in Schwaben. Derselbe
hatte in einem Schreiben an Althamer den Nutzen der leib-
lichen Gegenwart Christi im Abendmahle geleugnet. Darauf
antwortete dieser in einem Briefe vom 31. Jan. 1527 2 ). Die
unter dem Titel „Von der kinder Tauff, vnnd frembdon Glauben. M. Luther
M. D. XXI.“ herausgab.
1) Zwingli opp. II, 2. 26.
2) Som hatte auf einen angeblich von Nürnberg ausgegangenen anonymen
Brief Anfang Sommer 1526 eine scharfe Predigt gegen die lutherische Abend-
mahlslehre gehalten, die ein Zuhörer in den Druck gab und die vieles Auf-
sehen machte. Mit dieser Predigt wird Althamers Brief gewöhnlich in Ver-
bindung gchracht. (Vgl. .1. Hartmann, Matthäus Alber. Tübingen 1863,
S. 106. Möller a. a. 0. S. 83, auch Keim-Bossert. Art. Sam bei Her-
zog XIII, 337 und ganz besonders neuerdings bei V otteler, Johannes Schrad in
der Genosse Matthäus Albers, Reutlingen 1893 Progr. S. 27, der, weil er
den in jener Predigt erwähnten 6. II. als fla/.aiooyvoa (anstatt Pirkheimer),
auflöst, in Althamer auch den Verfasser des anonymen Briefes sieht, gegen
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:*0
äußere Veranlassung war die Bitte des Nürnberger Buchhänd-
lers Leonhard von Aich, dem von ihm in den Druck gegebenen
Briefe Luthers an die Straßburger und Georg Casel noch
etwas beizufügen 1 }.
In dem nicht gerade neues enthaltenden, in urbanem Tone
gehaltenen Schreiben, sieht der Verf. den Nutzen der leiblichen
Gegenwart wesentlich darin, daß Christus als gegenwärtig völlig
unser ist und uns mit sich in den Himmel erhebt, Gerechtig-
keit, Heil, Kindschaft, Freude und Reich Gottes unser sind, so-
fern wir an ihn glauben. „Wenn du dem Worte Christi glaubst,
so ist Leib und Blut für dich gegenwärtig, damit du erkennst,
daß dieser Leib für dich, deine Sünden und deine Schuld am
Kreuze geopfert, das Blut für dich vergossen ist, auf daß du
weißt, dein sei die Vergebung der Sünde, der Friede und das
Reich Gottes, das durch diesen erworben ist, und der Glaube
und die feste Zuversicht gegenüber den Schrecken des Todes,
der Hölle und der Welt befestigt werde.“
Mehr noch kommt es dem Verfasser darauf an, den Adressaten
von der Realität der Gegenwart Christi im Sakrament zu überzeu-
gen, wofür er den Beweis, wie schon früher, nach dem Vorgänge Lu-
den die Predigt gerichtet war). Aber Althamer war schwerlich Frühjahr 152(5
schon in Nürnberg und hatte sich vor der Schrift „vom hoehwirdigcn Sacra-
ment“ noch gar nicht über das Abendmahl ausgelassen, so dali man auf ihn
als den Schreiber gar nicht kommen konnte, und mit jener Predigt hat Alt-
hamers Brief an Som, den nur wenige gelesen zu haben scheinen, gar nichts
zu thun, sondern war, wie aus dem Eingänge hervorgeht, die Antwort auf
einen Brief Soms, mit dem er bis dahin in freundschaftlichem Verkehr stand.
1) Der Brief zuerst gedruckt in „Epistola Hiob Gast ad .Toannem Stigle-
rium, super controuersia rei Sacramentariae. I tem Responsio D. Martini Lutheri
ad ministros uerbi dei apud Argen tinam per G.Casolium Legat um de uerbis
coenac dominicae. Item Andreae Althameri Brenzii Epistola ad Chonradum
Som concionatorcm Vlmcnsem qua breuibus respondet, quatenus prosit cor-
poralis Christi praesentia in mensa domini. Am Schluß: Norimbergae Fryd.
Peypus excudebat. 5. Februarij M.D.XXVII. Vgl. Enders, Luthers Brief-
wechsel V, 2(51. Ich habe den daselbst sub 5. erwähnten Abdruck, das Syn-
gramma Norimbergae 155(5, der gleichfalls Althamers Brief enthält, benutzt.
Der Enders unbekannte bibliopola Leonhardus ist Leonhardus von Aich, der
die meisten bei Peypus gedruckten Schriften Althamers verlegte, weshalb ich
vermute, daß Althamer selbst, der die betreffenden Briefe Luthers sehr wohl
von seinem Wittenberger Aufenthalte her haben konnte, die Herausgabe ver-
anlaßt haben wird.
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I
(
thers 1 ), besonders aus l.Cor. 10 zu führen sucht. Man müsse hier
den Hebraismus beachten. „Oommunicatio est communicatus sive
distributus sanguis in convivas, panis communicatus est partici-
patio seu distributio corporis* 1 , denn das bedeute y.oivojvia, etwas
verteilen, wie hier so auch Hebr. 13, Röm. 12, Act. 2, 2. Cor. 6
und an vielen andern Stellen. Darum ist so zu erklären: „Panis
qui a nobis frangitur distribuendus inter nos est communio cor-
poris, hoc est habet participationem et quid commune cum Christi
corpore**. Dann ist es aber nicht gewöhnliches, einfaches Brot,
und der gesegnete Kelch, die Gemeinschaft des Blutes Christi,
nicht einfacher Wein, sondern das Blut Christi, welches aus
seiner Seite geflossen ist, an welchem wir durch den Em-
pfang teilnehmen, d. h. mit Christo verbunden werden. Endlich
ermahnt der Verfasser den Freund auch mit ernsten Worten, sein
Ohr vor den Sirenengesängen der Gegner zu verstopfen: „Der
Satan sucht etwas Anderes als die Verkehrung des Sakraments.
Siehst du denn nicht, daß einige von den falschen Brüdern
gegen die Gottheit Christi toben 2 ).** Vor nichts werden die
falschen Propheten zurückschrecken. Uns aber gilt es, das Wort
des Herrn mit Furcht zu behandeln, denn es ist nicht Menschen-
wort sondern Gottes Wort.
Nur wenig später, in die ersten Monate des Jahres 1527 wird
eine weitere Schrift Althamers fallen, der er es verdankt, daß
sein Name auch noch heute in der Theologie hier und da genannt
wird, das ist seine Auslegung des Jacobusbriefes, derjenigen neu-
testament-lichen Schrift, „die wie keine andere im Reformations-
zeitfilter umstritten war 3 ).**
Man weiß, daß Luther im Kampfe gegen Joh. Eck, der
ihm auf der Leipziger Disputation das Wort Jac. 2, 17 : „der
Glaube ohne Werk ist todt**, entgegen gehalten, in seinen „Re-
1) Luthers Werke Erl. Ausg. 29, 244.
2) Aliud quaerit Sathim quam Sacramentorum invorsionem. An nescis ali-
quot ex sinistris fratribus in Christi divinitatern debacchari?
3) Vgl. die interessante Studie von G. Kawerau, die Schicksale des
Jakobusbriefes iu Luthardts Zeitschrift für kirchliche Wissenschaft X. Jahrg.
1889, S. 359 ff. In seiner Weise, übrigens mit manchen ungenauen Citateu hat
Döllinger, Reformation. Regensb. 1848, III, 356 ff. dieselbe Sache behandelt.
Der erste, der in neuerer Zeit wieder darauf aufmerksam machte, war
J. II. Iieekhaus in Scherers Schriftforscher Stück 2. Weimar 1803.
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solutiones super propositionibus Lipsiae disputatis“ erklärte:
„Dazu, daß man mir den Brief des Apostels Jakobus entgegen -
hält, bemerke ich, der Stil dieses Briefes steht tief unter der
apostolischen Hoheit und läßt sich mit dem Paulinischen in
keiner Weise vergleichen 1 ).“ Diese Auslassung muß sofort ein
gewisses Aufsehen erregt haben, und obwohl Luther selbst in
jener Zeit, soweit unsere Kunde reicht, nicht weiter darauf ein-
gegangen ist, in den Wittenberger Kreisen viel besprochen
worden sein, denn Carlstadt sah sich dadurch in seiner Do-
cententhätigkeit geschädigt, und wagte es in seiner Ehr- und
Habsucht den Verdacht auszusprechen : Jener gute Priester“ —
so spricht er von Luther, habe vielleicht nur aus Haß gegen
ihn so übel über den Jakobusbrief gesprochen, um ihm, der damals
darüber las, seine Zuhörer zu entziehen 2 ). Auch scheint Luthers
Äußerung der Anlaß zu Carlstadts berühmter Schrift: „über
die kanonischen Schriften“ gewesen zu sein, in der er zwar nicht
bestimmt an der apostolischen Abfassung des Briefes wohl aber
an seiner kanonischen Autorität festhielt, wenn dieselbe auch
nur eine solche zweiten Ranges wäre 3 ). Luther, der damals, es
war im August 1520, größere Kämpfe zu führen hatte, nahm den
Fehdehandschuh nicht auf, und in der Schrift von der baby-
lonischen Gefangenschaft“ vom Herbst desselben Jahres bemerkt
er nur bei Besprechung von Jakobus 5, als der* classiscken
Belegstelle für die letzte Ölung, daß er davon absehe, da
nach der Meinung vieler der Brief nicht vom Apostel Jakobus
herrühre und überhaupt nicht eines Apostels würdig sei, sondern
sehr wahrscheinlich seine Autorität, wer nur immer der Ver-
1) Erl. Ausg. opp. v. arg. III, 218. VVeirn. Ausg. II, 425.
2) Vgl. Th. Kolde, Martin Luther II, 14.
3) De Canonicis scripturis libel/lus D. Andrcae Bodenstein Carol stadii
Sacre Thologie [sie] Doctoris & / Arehidiaconi Witten / bergensis. // Witten-
bergae apud Ioannem Viri- di montanuni. Anno doinini / M.D.X.X. / (un-
genauer Abdruck bei Credner, Geschichte des Canons, Halle 1847) —
Welche bucher Biblisch seint. / Diesses buchlin lernet vnter-/scheyd zwueschen
Biblischen buehern vnd / vnbiblischen, darynnen viel geyrret haben,/ vnd noch
yrren, Dartzu weyszet das buch-/lin, welche bucher, in der Biblien, orstlich
seint zuleszen. / Andres Bodenstein von Ca-'rolstadt Doetor. / Vvittembergk./
Am Schluss: Jm Jar MD. XX. (Beide in meiner Bibliothek). Vgl. dazu
Jäger, Andreas Bodenstein von Carlstadt, Stuttgart 1856, S. 92 ff.
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fasser sein mag, durch die Tradition erhalten habe 1 ). In der
Vorrede zur Übersetzung des neuen Testaments von 1522 findet
sich dann das viel citierte Wort: „Parumb ist Sanct Jakobs
Epistel ein recht strohern Epistel gegen sie (die Hauptbücher),
denn sie doch kein evangelische Art an ihr hat“, und in der
besonderen „Vorrede auf die Episteln S. Jakobi und Judä“
führt er dann die Gründe aus, die ihn zu diesem Urteil be-
stimmen 2 ).
Daß man in den evangelisch gesinnten Kreisen Frankens
an diesem Urteil nicht nur keinen Anstoß nahm, sondern ihm im
Großen und Ganzen zustimmte, zeigte eine Bemerkung des von
den evangelischen Ständen auf dem Landtag zu Ansbach, Ende
September 1524, übergebenen und wahrscheinlich von Adam
Weiß von Creilsheim und Joh. Rurer von Ansbach abge-
fassten evangelischen „Ratschlags“, in dem man sich darauf
beruft, dass „etliche alte und neue Lehrer dafür gehalten, dass
St. Paulus die angezogene Epistel nit geschrieben habe 3 )“.
Althamer unternahm es nun, die Ansicht Luthers und der
Wittenberger durch einen Kommentar zu der fraglichen Epistel,
meines Wissens dem ersten und lange Zeit dem einzigen, im
Einzelnen zu begründen 4 ). Er widmete denselben dem ihm be-
1) Omitto enim quod hanc epistolam non es se apostoli Jacobi, nee apo-
stolico spiritu dignam, multi valde probabiliter asserant, licet consuetudine
autoritatem, cuiuscunque sit obtinucrit. E. A. opp. v. arg. V, 111.
2) E. A. 63, S. 115 u. 156 ff.
3) Vgl. Kawerau a. a. O. S. 363. Über den Ansbacher Landtag vgl.
v. der Lith, Erläuterung der Reformationshistorie, Schwabach 1733, S. 49 ff.
Kraussold, L. , Geschichte der evang. Kirche im ehemaligen Fürstentum
Bayreuth, Erl. 1800, S. 32 ff. „Eyn Ratschlag, den etliche Christenliche Pfar-
herm, Prediger vnnd andere, Göttlicher schrifftverständigc, Einem Fürsten,
welcher yetzigen stritigen leer halb, auff den abschied, iüngst, gehaltens
Reichtjtags zu Nürnberg, Christlicher warhait vnderrieht begert, gemacht haben,
die auch solehs Ratschlags zur notturfft bekendtlich sein, vnnd durch gött-
liche schlifft verthedigen wöllenn. 1525“. (Nürab. .Jobst, Gutknecht). Abgedr.
bei J. H. Sfchülin] fränkische Reformationsgesch. 1731. Treffliche Auszüge
bei Engelhardt, Ehrengcdächtniss der Reformation in Franken, Nürn-
berg 1801, S. 123 ff. über den Jakobusbrief S. 133. — Luthers Urteil über den
Ratschlag vom O.Sept.1525. DeWette-Seidemann, Luthers Briefe VI, 57.
4) Andreae / Althameri / Bronzii / Annotationcs in Epistolam beati Jacobi/iam
primum editae. j Cum Indice. / Argentorati apud .Toannem I Schottiun. 1527.
;H —
freundeten Pfarrer von Kempten, Sixtus Rummel, zugleich in
Erinnerung an den edlen Kemptener Märtyrer, den evangelischen
Prediger Matthias Waibel und zwei andere, die ebenfalls um
Christi willen den Tod erlitten, Georg Mundtbach und Johann
Croesus 1 ).
Wie er angiebt, veranlaßt ihn zu seiner Schrift die Art,
wie die Pharisäer den Jakobusbrief benutzen, um die Gerechtig-
keit aus dem Glauben herabzusetzen, sowie der Umstand, daß
für die Gegner, die dadurch in ihrem Widerspruch befestigt
werden, die beinahe einzige Ursache, das Evangelium zu ver-
werfen, die ist, daß es alle menschlichen Kräfte, den freien
Willen und die fleischliche Gerechtigkeit leugnet. Alle Welt
soll endlich einmal erkennen, welcher Art diese Epistel ist, die
kaum ein Körnlein apostolischen Salzes enthält, in dem sie den
Cardinalpunkt des Glaubens, Leiden, Tod, Auferstehung, Reich
und Geist Christi mit keiner Silbe erwähnt, zusammenhanglos
eines mit dem andern vermengt und Alles durcheinander wirft.
Wahrscheinlich hat der Autor, meint er, von den Aposteln oder
andern heiligen Männern einige heilige Sprüche (sacras sententias)
gehört, die er dann ordnungslos zusammengestopft hat (con-
farsit). Die Verhältnisse, die er voraussetzt, das Erkalten der
Liebe, passe nicht auf die apostolische Zeit, deshalb kann der
Verfasser nicht Jakobus, der Bruder des Johannes, aber auch
nicht Jacobus Alphaei, „der Bischoff von Jerusalem, der der
Bruder des Herrn und der Gerechte genannt werde“, gewesen
sein, sondern irgend einer aus der Nation des Ebräer, der im
Eifer um Gott, so zu sagen mit guter Absicht aber ohne Ein-
sicht dies zu Papier gebracht hat. Christus hätte er lehren
sollen. Das hat er keineswegs gethan. Im Gegensatz zu den
andern Aposteln erwähnt er, was wiederholt wird, weder das
56 num. BL, dann -J immun. Auf der vorletzten Seite das D rucke rzoi ehe n
des ,T. Schott.
1) Die Widmung datiert: Norinbergae. Anno Domini. 1527. Über Mat-
thias Waibel vgl. Hagenmüller, Gesell, der Stadt und der gefürsteten
Grafschaft Kempten I, 506 ff., 542 und lies. Baumann in der Ztschr. des
hist. Vereins für Schwaben und Neuburg IV, 312. Job. Croesus ist wohl
identisch mit dem Pfarrer und Prediger .Toll. Kress von Ellwangen, der in
Dillingen hingcriehtet wurde. Vgl. Keim, schwül). Reformationsgeschichte,
Tübingen 1855, S. 46.
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Kreuz noch das Reich Christi. Schon daraus ist offenbar, daß
der Verfasser kein Apostel gewesen ist. Auch nennt er sich
selbst nicht so, wie das andere getlian haben. Schon Eusebius und
Hieronymus halten die Schrift nicht für das Werk eines Apostels:
sie ist nur nach und nach zu kanonischem Ansehen gekommen.
Sie weist nicht jene apostolische Majestät auf, und schmeckt
nicht nach jener himmlischen Weisheit, welche den andern
Briefen eigentümlich ist, sie ist lehrhaft und hat die Tendenz die.
Sitten zu bessern, nicht das Herz, wie das bei Seneca und
andern Heiden zu beobachten ist. Althamer erklärt, den Ver-
fasser des Briefes nicht angreifen zu wollen, — das hieße mit
den Todten streiten: „Wir verzeihen ihm gern in christlicher
Liebe, wenn er hier und da geirrt hat. . Aber wir wollen die
Leser ermahnen, ihn mit Vorsicht zu lesen und sie zur sicheren
Schrift zurückrufen, zu dem klaren Sprudel göttlicher Weisheit,
wo Christus Jesus als Quelle lebendigen Wassers fließt“.
Man braucht diese und andere Auslassungen nur flüchtig
mit Luthers Vorrede zum Jakobusbrief zu vergleichen, um Alt-
hamers Abhängigkeit zu erkennen. Seinen Ausführungen liegen
überall Gedanken Luthers zu Grunde, nur daß sie übertrieben
und in äußerster Ueberspannung wiedergegeben werden.
Im einzelnen ist die Auslegung, in deren letzten Partien
auch das römische Bußsakrament und die letzte Ölung bekämpft
wird, eine fortwährende, teilweise geradezu verächtliche Kritik
des Briefes. Schon in dem ersten Verse findet Althamer mehr phi-
losophische als christliche Weise zu trösten, sie erinnert ihn an
das Wort „Post nubila Phoebus“. Ueberall sucht und findet er
Gegensätze zur übrigen Schrift, die Jakobus verdreht, zu Christus
und Paulus, und er schulmeistert den Autor, der sich vielmehr
so oder so hätte ausdrück en sollen. Bisweilen lobt er die zier-
lichen und treffenden Vergleiche. C. 1, 17 nennt er die beste
Sentenz in der ganzen Epistel: der Autor wird sie von andern
Aposteln gehört haben, aber ganz richtig verstanden hat er sie auch
nicht, sonst würde er nicht nachher den Werken die Gerechtigkeit
zuschreiben. An einer andern Stelle schreibt er: wenn Jakobus
es so gemeint hat, dann ist es richtig, aber ich fürchte, er hat
es anders verstanden wissen wollen 1 ). Zu Cap. 1, 2b bemerkt
1) S. 17.
3 *
3b
er: „0 daß du doch Deine Zunge vom Lehren abgehalten
hättest“. Ein ander Mal lesen wir: „Ich will vergehen, wenn
er das Wesen des Glaubens versteht, er träumt davon 1 ).“
„Du täuschst dich, mein lieber Jakobus“, heißt es zu C. 2,24,
„denn nicht mit Werken, sondern aus dem Glauben wird der
Mensch gerechtfertigt. Dem Paulus, dem auserwählten Rüst-
zeug Gottes muß mau mehr glauben als dir, denn er hat das
Zeugnis des heiligen Geistes. Du wirst allein von den deinen, das
heißt den gesalbten und geschorenen Pfatfen, den Werkgerechten
und Heuchlern gebilligt; Gleich und Gleich gesellt sich gern“ 2 ),
und bei 3, 1 wird ihm zugerufen: „0 daß du doch selbst so
gehandelt hättest und dich nicht des Lehramts unterwunden
hättest, dann würden* wir mehr Frieden und weniger Streit ge-
habt haben 3 ).“ Und am Schluss entschuldigt sich der Verfasser,
daß er nicht in hohem und ausgesuchten Stile geschrieben habe,
indessen Jakobus bedurfte keines solchen: „wer selbst am Boden
kriecht, bedarf keines hohen Interpreten“ 4 ), und endlich ermahnt
er den Leser, lieber aus den reinen Quellen das Wasser der
himmlischen Weisheit zu trinken als aus der trüben Lache des
Jakobus — , „in der That ein Kommentar, der wol in der Ge-
schichte der lutherischen Theologie eine wunderliche Rolle
1) S. 32.
2) Die ganze Stelle lautet : Falleris mi Jacobe. Nam non ex. operibus,
sed ex fiele iustificatur horao. Rom. 3, Gal. 2. Paulo electo dei organo plus
eredendum quam tibi, habet enim testimonium spiritus sancti Acto. 9, 13,
14, 22 u. 28. 2 Petr. 3. Tu solus tuis, hoc est unctis & rasis sacrificulis,
iusticiariis ae hypoeritis probaris. Similes habent labra lactucas. Mathaeo-
logi te uenerantur, amant et defendunt ut regnum tenebrarum stet contra
rognum lucis. Castus castam ducit, ouotov 6f.ioi<» <plXav (sic ). Omnis homo
simili sociabitur. B. 32.
3) S. 33 b . Vgl. noch folgende Stellen, zu IV, 8: Tantum vana strepit
verba. Vult aedificare non iacto fundamento, gentiliter doeet: loquitur tan-
<iuam in nostris viribus situm sit, ut ponamus adfectus caruis, exuamus corpus
peccati, nouique homines repente fiamus. Und zu IV, 9: Ista est Jacobi et
omnium iusticiariorum poenitentia, fucatus sei licet dolor et externa hypocrisis.
4) Haec sunt, optimc lector, quae in Jacobi epistolam obiter annotavimus:
non alta ut vides non exquisita Minerva, nec ipse Jacobus requirebat sublimia:
qui quum ipse hurni repat, tenuem cxpectabat interpretem. . . Non rejicio
ipsam (epistolam) sed aliis scriptis longc postpono et veluti moralem haben.
Tu Christo iuratus, boni consulas has nostras rapsodias, ct potius ex puris
fontibus bibe aquam sapientiae coelestis, quam ex hac turbida Jacobi lacuna.
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37
spielt“ 1 ), und es ist zu bedauern, dass uns keine Nachrichten
darüber erhalten sind, welchen Eindruck diese Schrift bei den
Zeitgenossen gemacht hat. Welche Korrekturen der Verfasser
selbst einige Jahre nachher vorgenommen hat, davon wird später
zu berichten sein. — —
Endlich hatte er nun auch eine Anstellung gefunden.
Schon im Januar 1527 war der Rat zu Nürnberg auf das Trei-
ben des Pfarrers Wollfgang Vogel von Eltersdorf, der früher
Pfarrer in Bopfingen in Schwaben gewesen, aufmerksam ge-
worden. Derselbe erwies sich bei näherer Untersuchung als
ein Schwärmer, der in Wort und Schrift für das Täufertum
der schlimmsten Art eintrat, und weil er zugleich in der Weise
Münzers Aufruhr predigte, wurde er, übrigens ohne daß er
seinem Irrtum entsagte, am 26. März 1527 hingerichtet. Aber
er hatte Anhänger gefunden, die noch in der Umgegend in
Bruck, Großgründlach und Erlangen ihr Wesen trieben 2 ). Eben
deshalb mag man And. Althamer, der in seinen Schriften so
entschieden gegen alle Schwärmer auftrat, an seine Stelle ge-
setzt haben 3 ).
In der schriftstellerischen Thätigkeit war er unermüdlich.
Hier in Eltersdorf, in der Muße des Landlebens, — er datiert
„e rure“, vollendete er eine Arbeit, mit der er sich schon lange
beschäftigt haben muß. Sie war, wenn auch unausgesprochen,
wie die Schrift wider die neuen Arianer gegen Johann Denk
1) Kawerau a. a. O. S. 3(34.
2) Vgl. Will, Beytriige zur fränkischen Kirchenhistorie in einer Ge-
schichte der Wiedertäufer Nürnb. 1770 S. 74 105 f. Soden a. a. O. S. 27S.
3) E. Wagner (Württembergische Vierteljahrshefte II, 100) bezweifelte
seinen Aufenthalt in Eltersdorf, weil er seinen Namen nicht im „Nürn-
bergischen Zion“ unter den Eltersdorfer Pfarrern fand. Er findet sich aber
in der von Waldau besorgten zweiten Auflage (Nürnberg 1787, S. 118)
und seine dortige Thätigkeit ist gut bezeugt durch Martin Crusius, An-
imles Sucvici ed Francof. 1596. 11,602, der ad annum 1527 berichtet: Natus
est. 15. Octob. mihi et parentibus fraterculus Joannes, media 5. hora po-
merid. et baptizatus ab Andrea Althamero Brentio viro doctissimo, patris
mei amico, tune pagi Acltesdorfii, intcr Bruecam & Noribergam concio-
natore. Demnach bezieht sich auch das Datum der Widmung der „Dial-
lage“ (E rure, quinta Septembris, Anno a restituta salute. M. D. XXVII),
in der er sich ahunnus der Nürnberger Kirche nennt, auf Eltersdorf.
38
gerichtet 1 ), und zwar gegen dessen (wahrscheinlich) erste
Druckschrift: „Wellicher die Warheit warlich lieb hatt, mag
sich hierinn brüfen, im Erkantnuß seines Glaubens, auff das
sich niemandt inn jm selbs erhebe, Sonder wisse, von wem
man Weyßheit bitten und emphahen soll.“ Mit derselben will
Denk zu dem „einigen Lehrmeister, dem heiligen Geist“ hin-
führen, ohne den die heilige Schrift, die von ihm Zeugnis giebt,
widerspruchsvoll erscheint und so, wenn man nicht im Geiste
die Widersprüche vereinigt, sondern sich nur an die eine Seite
hält, zur Sektenbildung führt. Der Verfasser, der damit wie alle
Täufer die Insulficienz der Schrift begründen will, stellt nun
40 „ Gegenschriften u einander gegenüber, die den Leser der
eignen Armut inne werden lassen und ihn zu dem Meister
führen sollen, der allein den Schlüssel zur Schrift giebt. z. B.
Joh. 1, 3 u. Sirach 10, 22 (Vulg.). — Marc. 16, 15 u. Matth. 7, 6. —
Matth. 26, 26 u. 24, 23. — Jerem. 3, 12 u. Matth. 25, 46. —
1 Tim. 2 , 4 u. Matth. 20, 16. — Joh. 6, 38 u. Rom. 9, 16. —
Rom. 11, 37 u. Marc. 16, 16. — 1 Cor. 15, 22 u. Joh. 5, 21. —
Joh. 12, 47 u. Joh. 9, 39 u. s. w.
Wie gefährlich das Schriftchen in jener aufgeregten Zeit
sein konnte, ist offenbar. Althamer sah durch des Verfassers
Vorgehen die Grundlage des Glaubens erschüttert: Gott ist
nicht Urheber der Verwirrung sondern des Friedens (1 Cor.
14, 33). Was er redet, ist einfach, fest und beständig und
widerspricht sich nicht. Darum kann es sich nur um schein-
bare Widersprüche handeln, die bei tieferem Eindringen in den
Schriftsinn und unter Heranziehung anderer Schrifstellen sich
lösen müssen.
Wie dies zu erreichen, will er an einer Reihe von Beispielen
zeigen, und wählt zu diesem Zweck außer den 40 von Denk
ausgezogenen Paaren von Schriftstellen noch 60 andere aus,
1) Das hat schon Joh. Kessler in 8t. Gallen in seiner Chronik bemerkt
(vgl. Kessler, Sabbata cd. Götzingcr IT. 122), worauf L. Keller, Ein Apostel
der Wiedertäufer Leipzig 1882, 8. 71 hingewiesen, t’ber dieses tendenziöse,
nur mit großer Vorsicht zu benutzende Buch, habe ich mich ausgelassen in
Theol. Litteraturzeitung 188:}. 8. 308 ff. Eingehend hat über das Verhältnis
Althamers zu Denk gehandelt in trefflicher Untersuchung A 1 fred R eg ler,
Geist und Schrift bei Sch. Franek. Freiburg in Breisgau 1802. S. 28 f.
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- :w —
die er teils kürzer teils ausführlicher behandelt. Seinem Buche
das er in dankbarer Freude darüber, einem so hervorragenden
kirchlichen Gemeinwesen wie dem Nürnberger auzugehören, den
Vätern, Consuln, Senatoren, Bischöfen, Ecclesiasten, Diakonen und
der ganzen Nürnbergischen Kirche widmet, gab er den Titel:
„Diallage hoc est conciliatio locorum scripturae qui
prima facie int er se pugnare videntur“ 1 ). Er hofft zu
Gott, daß es ihm gelingen werde, einige von den vielen Sakramen-
tirern, Wiedertäufern und anderen neuen Propheten, gegen deren
Lehren er sich in zahlreichen Auslassungen wendet, zurück-
zurufen und ermahnt seine Amtsgenossen zu ernstem Gebet und
ernster Arbeit, damit das Volk nicht von der Schrift zu ver-
kehrter und fleischlicher Erkenntnis geführt und das Wort wahr
werde: das Reich Gottes wird von Euch genommen werden.
Gern hätte er noch mehr Stellen besprochen, und er nimmt
schon eine Erweiterung des Werkes in Aussicht, aber seine
Ausgabe mußte beschleunigt werden, um den Mund derer zu
stopfen, die von nichts mehr sprechen, als daß die Schrift
dunkel und widerspruchsvoll sei.
Der moderne Leser wird schwerlich allenthalben von Alt-
hamers Harmonisierungsversuchen 2 ), die sich nicht blos auf das
dogmatische, sondern hier und da auch auf das historisch-archäolo-
gische Gebiet erstrecken, überzeugt werden, indessen zeigt Altha-
mer doch eine nicht gewöhnliche Gelehrsamkeit und Bibelkennt-
nis, leitet in verständiger Weise an, vor allem auf den Zusammen-
hang zu achten, und obwohl er lateinisch schreibt, hat er immer das
1) Dialla/ge hoc est, conciliatio loco-; rum scripturae, qui prima facie /
inter se pugnare vi-/dentur. / Auetore Andrea Althainero / Brenzio. / Ex-
cudebat Norimbcrgae Fride- rieus Peypus, Anno salutis / M. D. XXVII./.
Am Schluß: Norimbcrgae in Aedibus Fride-' rici Peypus. Anno Salutis /
M. I). XXVII. / 99 Bl. 8. Dann Register.
2) Die größten Schwierigkeiten machte es ihm natürlich, einige aus dein
Apokryphen entnommene Stellen mit anderen in Einklang zu bringen, er
versucht es aber doch, obwohl er bekennt, daß er lieber von ihrer Er-
klärung überhaupt abstehen möchte, wenn nicht die Gegner behaupteten, „nos
ea quac nescimus rcjicerc aut quae nostro scnsui refragentur“. Nr. XXII.
Dagegen lehnt er den Ausgleich von Jacob. 1, lil u. Genesis. XXII ab, in-
dem er unter Verweis auf seine Adnotationes auf sein Urteil zurückgreift
„Jacobum contra scripturam sentiro.“ Nr. XXXII.
40
praktische Bedürfnis im Auge, so daß sein Buch ein Arsenal zur
Bekämpfung der verschiedenen Gegner der lutherischen Lehre
wurde. Sicherlich kam es einem Bedürfnis entgegen, ja es
wurde mit vielem Beifall aufgenommen. Man schickte dem
Verfasser immer mehr sich scheinbar widersprechende Sprüche,
mit der Bitte, sie auszulegen; er sammelte selbst solche und
dachte bald daran, eine neue Serie ausgehen zu lassen. Da
man sein Buch aber gern auch verdeutscht haben wollte, „da-
mit es auch denen zu nutz und frommen kumm, den es billig
geschrieben ist, Nemlich den einfeltigen, die sich gar leichtlich
stoßen und irr werden, so sie die schrifft im buchstaben an-
seh en, Die gelerten von Got mögen in selbs hellten“ — , und der
Verfasser durch andere Arbeiten in Anspruch genommen wurde,
wandte er sich deshalb an einen Mann, der später eine Berühmtheit
werden sollte, damals aber noch „Frühmesser“ in Gustenfelden,
einem Nürnbergischen Orte war, Sebastian Franck von (Donau-)
Wörth. Dieser lieferte die gewünschte Übersetzung, die 1528
in Nürnberg erschien ! ). Sie war eine äußerst freie und ent-
hält nach dem eigenen Geständnis des Übersetzers, der eine
lange „Vorred und Eingang in die Schrift, wie man sich
dareinschicken soll“ dazu lieferte, viele Zusätze : „Ich hoff,
hab ichs nicht gebessert, so hab ichs nicht gebösert.“ Franck
war damals noch ein guter Lutheraner, bekämpfte wie Alt-
hamer mit der Schrift alle Schwärmerei, aber einige Zusätze,
die sich in der That als Korrektur des Autors herausstellen,
lassen bereits die Linie erkennen, auf der er später zu seiner
Betonung des Geistes gegenüber der Schrift kam 1 2 ).
1) Diallage, Das ist / vereynigung der strei- / tige sprücli in der
schrifft, I welche im ersten anplick. schey/nen wider einander zu sein von /
Andrea Althainer von Brentz / vereyniget vnd Concordiert, ■' Erstlich in
latein auszgangen, / hernach verteil tseht. / Eyn Vorred vnd eingang in die
schrifft, wie inan sieh dareinschicken sol / vo Sebastian / Franck V. W.
gesteh. I Mit einem Register / M D XXVIII. / Titelbordüre 216 num.
Bl. u. 8. Bl. Register. Letzte Seite leer. Am Schluß der „Correctur“ :
Gedruckt zu Nürnberg j durch Friderichen Pevpus / ausz verleg des cr-
samen Le- / onhart zu der Aich burger / und Buchfurer daselbst, } Im Jar
1528. I Got sey ewig lob. f — Eine zweite Ausgabe erschien ohne Ort 1556.
2) Vgl. die eingehende Untersuchung von Alfred Hegler, Geist und
Schrift bei Seb. Franck. Freiburg i. Br. 1892 S. 28 ff.
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41
Im August 1528 gab Althamer eine Fortsetzung der la-
teinischen „Diallage“ heraus, in der der Verfasset weitere
sechzig Spruchpaare behandelte 1 ). Dabei wollte er es be-
wenden und Andere in die gleiche Arbeit eintreten lassen,
zuraal er, wovon er im Schlußwort spricht, in Erfahrung gebracht,
daß ein Mann von so hervorragender Gelehrsamkeit wie Otto
Brunfels 2 ) Ähnliches unternommen habe. Aber als im Jahre 1580
wieder eine neue Auflage nötig wurde, gab er die beiden Teile
verbessert und reichlich vermehrt, so daß jetzt 170 Spruchpaare
besprochen wurden, als ein Ganzes heraus 3 ). Dazu kamen
in der Ausgabe von 1584 noch weitere 80, wobei schon der
Titel den Leser darüber informirte 4 ), daß, abgesehen von ande-
ren Zusätzen, namentlich gegen Ende die Sakramentsangelegen-
1) l)ial-/lages, id est . / Cöciliationis scriptu-/rarü pars secunda, /adpreees
quonmdä pie-/tatis studiosomm conscripta. / Auctorc Andrea Altha / iner Bren-
zio./— Am Schluß : Excudcbat Norimbergae Friede-/ricus Peypus, Impensis
pro- ; uidi uiri Leonardi de Aich Ciuis ac Bibliopolae / Norimbergeii. j Anuo /
M. D. XXVIT. Aus der dem Markgrafen Georg von Brandenburg zu-
geschriebenen Widmung (Onoltzbachij Mense Augusto Anno a Christo nato
M. D. XXVIII) ersieht man auch, daß es ihm dieser Arbeit halber nicht
au Tadlern und Neidern fehlte.
2) Derselbe schrieb thatsächlich etwas ähnliches schon vor Althamer:
Pandoctarum Veteris «Sc Noui Testa-/ menti Libri XII. j Othonis Brun-
felsij / Argentorati apud Joan-/nem Schottum. / 1527. / Deo gloria. / Die
Vorrede: Argentorati Idibus Marcii Anno 1527. — Pandect Büchlein Bey-
läuffig aller Spriich bey der Testament vsz-/zugk, in Titel zerlegt, vii. xij
Büchlein ver/ vasszt. / Otho. Brunfelsz. / Newlich verteutscht. /. M D.
XXVIII I — (München St. Bibi.). Eine Ausgabe von 1528 hatte dann den
Titel. Pandectorum über XIII de tropis . . item de loeis scripturarum
pugnantibus Parallela. s. 1. e. a.
8) Conci- / liatio locorum j scripturae qui specie tenus in- / ter se pugnare
uidentur. Andreae Althameri. j Habes candide Lector utranque j nostram
Diallagen couflatam ac / locupletatam. j Tu pro tuo / usu utere, & uale. /
M. I). XXX. I Am Schluß: Excudebatur Norimbergae Anno M. D. XXX. /
— Die Widmung an Georg Vogler hat das Datum: Onoltzbachij ferijs
diui Joannis Baptistae, Anno salutis nostrae 1530.
4) Concili- / ationes scripturae [sic ! J qui specie tenus inter pugnare /
uidentur, Centuriae duae. / Andrea Althamcro / authore. / Praeter inter-
spei*sas hiucinde additiones, accesserunt / huic* secundae aeditioni triginta
locorum bini scu paria: / negotium Sacramentorum sub finem pic ac diligen-
tes tractatum. / Norimbergae opud Jo Petreium, / M. D. XXXIIII. /
42
heit gründlich behandelt werde. Und thatsächlich nahm Alt-
liamer in den hinzugekommenen, bedeutend ausführlicher gehalte-
nen Abschnitten, die hauptsächlich der Bekämpfung der Wieder-
täufer in ihren verschiedenen Schattierungen und der Sakra-
mentierer gewidmet sind, besondere Rücksicht auf die kirch-
lichen Streitfragen. Sie lassen aber auch die wachsende Ge-
lehrsamkeit des rastlosen Forschers erkennen, der namentlich
mehr als früher seine Darlegungen durch zahlreiche erklärende
Citate aus den Alten und den Vätern verbrämt. Die Verbrei-
tung seines Buches muß eine sehr große gewesen seiu, denn es
lassen sich von da an noch mehr als zehn Ausgaben während
des sechzehnten Jahrhunderts nachweisen, die an den ver-
schiedensten Orten erschienen.
Doch wir kehren zu Althamers Entwicklung zurück. In Elters-
dorf wirkte er nur kurze Zeit, da er wahrscheinlich Anfang 1528
Diakonus an St. Sebald in Nürnberg wurde 1 * * ). Er hatte dieses
Amt vielleicht noch nicht einmal angetreten, als seine Stellung
im Sakramentsstreit ihn zu einer Reise in die Schweiz nötigte.
Bei dem großen Religionsgespräche in Bern im Januar 1528,
das der Reformation in diesem Kanton zum Siege verhelfen
aber auch eine große Heerschau über alle Zwinglianer sein
sollte, erschien auch Althamer jedenfalls auf besondere Ladung,
mußte er doch neben Joh. Brenz mit Recht als der entschie-
denste Vertreter des Luthertums in ganz Süddeutschland gelten.
Das Gespräch drehte sich wie bekannt wesentlich um die Gegen-
sätze zwischen Papisten und Evangelischen, aber bei der Frage
nach der Meße kam auch der Abendmahlsstreit zur Sprache.
Burgauer von St. Gallen verteidigte den lutherischen Stand-
punkt, und auf dessen spezielle Aufforderung assistierte ihm
1) Da diese Beruf uugen von den Kirchenpflegern ausgingen, enthalten
die Nürnberger Ratsvcrlässe keine Angabe darüber. Wenn A. in den die
Berner Disputation betreffenden Auslassungen als Niirnbergensis bezeichnet
wird, so konnte dies auch geschehen, während er Pfarrer von Eltersdorf war,
andererseits wird es nicht zu pressen sein, wenn Spengler in einem Briefe
an Georg Vogler vom 11. März 1528 schreibt, daß Altli. : „yczo zu einem
Caplan In Sant Sebalds pfarrkirchen alhie angenommen ist. 4 * Ansb. Re-
ligionsakten XI fol. 10 f. Kreisarchiv in Nürnberg. Nach Würfel, Lebens-
beschreibungen I, Xß wäre er vom 22. März bis 1. Mai Diakonus an St. Sebald
gewesen.
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Althamer, indem er wie sclion früher (len Begriff (1er Aus-
teilung bei der Erklärung von 1 Cor. 10 betonte. Charäk*
teristiscli genug legten die Zwinglianer später sein Eintreten
für die lutherische Auffassung dahin aus, daß er sich habe
von den Römern anwerben lassen. Zwingli wollte wissen, daß
Althamer sich über die Unfreiheit der Gesprächs beklagt habe.
Darüber herrschte große Entrüstung. Man wünschte ein Ein-
schreiten des Berner Rates gegen den Nürnberger Prediger ob
solcher Verleumdungen und erkannte darin seinen Einfluß, als
Bucer berichtete, daß nach einer durch Lazarus Spengler nach
Straßburg gekommenen Nachricht der Nürnberger Rat bei
schwerer Strafe die Einführung der Geschichte der Berner
Disputation verbot, und es mag in der That auf Althamers
Darstellung zurückzuführen sein, wenn der Nürnberger Rat
am 19. Februar 1528 mit ernster Mahnung an den von Olm
schrieb, daß er durch die Berner Disputation in seiner anti-
zwinglianischen Auffassung nur noch bestärkt sei ! ).
Indessen kam Althamer, der in jener Zeit auch leidend
war, sonst kaum dazu, eine Thätigkeit in Nürnberg zu entfalten,
denn schon am 11. März 1528 empfahl ihn Spengler an Georg
Vogler in Ansbach, wo man einen „tapferen Mann- als Stadtpfarrer
suchte, und Anfang Mai wird er diese Stelle angetreten haben 1 2 ).
1) Zwingli opp. VIII, llü schreibt volcus ne libens passus est ae a
sua parte eligi ut oratoris miniere in suggestu fungcretur. Daraus macht
La vater, hist, sacramentaria. Tiguri 1500 S. 14, der ihn ausdrücklich als
„Vocatus“ bezeichnet: passus est se a pontifieia parte dcligi, und Gerdesius
hist, refonn. (Groningae et Breniae II, 552) schreibt daraufhin unter Berufung
auf Lavater: „a Pontifieiis invitatus.“ Die Protokolle der Disputation
bei Zwingli opp. II, 1. 90 f. Luthers Werke ed. Walch. 17. 2012 vgl. 2178 ff.
2211 ff. 2215 ff. 2219 ff. — Zwingli opp. VIT 147. 149. 153. 155. - Nürn-
berg an Ulm hei Keim, die Reformation der Reichsstadt Ulm. Stuttgart
1851. S. 144. Der betreffende Brief findet sich nicht im Briefbuche des
Nürnberger Rats.
2) Spengler an Georg Vogler: „Desgleichen aines predigers halb in die pfarr
nit feiern vnd wann es alles feiet, so acht Ich noch, Zu der ainen, vnnsern
Althaimer, der für war für ainen geschickt gnng vnd yczo zu ainem Oaplan
In Saut Sebalds Pfarrkirchen allhie angenommen ist, auffzubringen.“ Nach-
schrift zum Briefe vom 21. März 1528. Ansbacher Religionsakten Tom. XI,
10 f., vgl. ferner Althamer an Vogler am 27. April hei von der Lith,
Erläuterung der Reformationshistorie Schwabach 1733, S. 244 ff.
44
III.
Im Brandenburgischen Markgrafentum lagen die kirchlichen
Verhältnisse so schwierig wie nur möglich. Dem Markgrafen
Casimir, der nach der Entmündigung seines Vaters (1515) of-
ficiell gemeinsam mit seinem Bruder Georg regierte, thatsäch-
lich aber wegen dessen fortwährender Abwesenheit die Regie-
rungsgeschäfte allein besorgte, einem echten Fürsten seiner Zeit,
der bei einem schwelgerischen und verschwenderischen Leben
nichts Erstrebenswerteres kannte, als die Vermehrung seiner
Territorialgewalt, fehlte jedes innere religiöse Interesse. Man
glaubte eine Zeit lang, seit dem Frühjahr 1524, eine Zuneigung
zur evangelischen Sache annehmen zu dürfen. Indessen ging
das, was er in kirchlicher Beziehung damals zuließ oder an-
ordnete, nicht über das hinaus, was der Nürnberger Reichstag
von 1524 beschlossen hatte l ). Die verschiedenen religiösen
„Ratschläge“ die man wie anderwärts, so in Ansbach auf
Grund des Nürnberger Reichstagsabschieds von beiden Parteien
ausarbeitete, wurden von dem Fürsten, als der Kaiser den
für November desselben Jahres in Speier in Aussicht genom-
menen Tag verbot, nur als schätzenswertes Material in Empfang
genommen. Eine Entscheidung zu treffen, lehnte er trotz viel-
facher Bitten seiner Stände ab, benutzte aber gleichwohl die
kirchliche Verwirrung wie die bayerischen Nachbaren dazu,
seine Gewalt über die Stifte seines Landes namentlich Heilsbronn
zu deren „Schutze“ zu vermehren, und dachte schon an um-
fassende Sekularisationen. Nach dem Speierer Reichstage von
1526, während dessen er von neuem in das kaiserliche Inter-
esse gezogen worden, trat er allen Neuerungsversuchen, .an
denen es unter Führung von Geistlichen wie Adam Weiß in
Creilsheim, Johann Rurer in Ansbach, Caspar Loner in Hof
nicht gefehlt hatte, mit Entschiedenheit entgegen.
Vergebens war es, daß die evangelisch gesinnten Räte,
der Landhofmeister Joh. v. Schwarzenberg und Georg Vogler,
l) Dies gegen die übliche Auffassung bei v. d. Lith, Kraussold,
Geschichte der ev. Kirche im ehemaligen Fürstentum Bayreuth. Erlangen
1860 S. 46 ff. u. Andere.
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45
damals oberster Sekretär seiner Kanzlei, für die evangelische
Sache eintraten und durch den Herzog Albrecht von Preußen, der
glaubensfeste Briefe an den Bruder richtete 1 ), auf den Fürsten
einzu wirken suchten. Vergebens waren die Mahnungen des
Landgrafen Philipp von Hessen 2 ); vergebens war es, daß wie
schon früher (1525) Adam Weiß 3 ), so jetzt 1526 Joh. Eurer
dem Fürsten in einem auch durch den Druck veröffentlichten
langen Lehrschreiben 4 ) so kräftig ins Gewissen redete und ihm
mit dem Zorn Gottes drohte, wie apßer Luther es bisher
kaum einer gewagt hatte, und der Mitregent Markgraf Georg
dem Bruder sein höchstes Mißfallen an den auch unter seinem
1) Vgl. P. Tsch ackert, Urkundenbuch zur Reformationsgesehichte in
Preußen II Nr. 429. 430. 456. 492.
2) Bommel, Geschichte im Hessen III. Bd. Anm. S. 240.
3) von der Lith a. a. O. S. 115 ff.
4) Christliche vnterrichtung eins / Pfarhem an seinen heim, ein Für-/
sten des hevligen Keyehs, auff viertzig Ar-/tickel vnd punkten gesteh, was
eins rech-/ten, waren, Euangelischen Pfarhern oder / Predigers, Predigen
vnd lere sein soll, mit / einfürung etlicher sprüch in heiliger ge-/schrifft
gegründt, das solche lere, das / wäre wort Gottes sey, Auch ab-/legunng
viler vermeinten ein- /reden fast nützlich vn tröst- lieh zu / lesen vnd zu
hören. /
Das des Pfarhern namen ytz nit lauter / angezcygt oder gesetzt, ist
ausz g?it-/en Christenlichen vrsachen un-, Verlassen, aber seinem herren, / vnd
vilen deszselben Rettern wol bekant. / 1526 / . — O. 0 (aber wahrscheinlich
bei Fr. Peypus in Nürnberg) 22 Bl. 4° letztes weiß (Erl. Bibi.). — Diese
seltene, schöne, für die Reformationsgeschichte Frankens sehr wichtige
Schrift scheint, wohl deshalb, weil weder Autor noch Adressat genannt wird,
den Forschern bisher entgangen zu sein. Daß sie von Rurer herrührt, er-
giebt eine Notiz, auf die H. Westermayer (die brandenburgisch-nürnbergisehc
Kirchenvisitation. Erl. 1894 S. 9), der die Schrift, aller nicht kennt, auf-
merksam gemacht hat, wonach in einem Ansbacher Memoriale zu einem
Visitationsentwurf im Juni 1528 vorgeschlagen wird: „Und sollen die pfarr-
herrn, vnd prediger sonderlich vff die vnd er rieht herrn hannsen
Rurrers, als eins christlichen pfarrherrn an mein g. h. Marg-
graf Casimirn sclligen geschribenn, was eins rechten Christlichen
pfarherrn vnnd predigers leere, vnnd predig sein soll, ge-
wisen, auch einen jeglichcnn pfarrherr vnnd prediger, derselben puchlein
ains zugestellt vnnd dahin gewisen werden etc. (Ausbacher Religionsacten
Tom. VIII. f. 236. Kreisarchiv in Nürnberg.) Auch bezieht sich die Schrift
in Bogen F auf die bekannten 23 Artikel.
s
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4 (>
Namen ausgegangeneu Religionsmandaten zu erkennen gab.
Casimir sali jetzt vor allem darauf, sich die kaiserliche Huld
zu erhalten, und da die katholische Partei in Ansbach unter
Führung des Stiftspredigers Dr. Weinhardt an der Markgräfin
Susanne, einer bayerischen Prinzessin, einen besonderen Rück-
halt besah, hatte Rurers mutiges Auftreten nur den Erfolg, daß
er seines Lebens nicht sicher war und wahrscheinlich Anfang
1527 flüchtete. Bald darauf wird auch die Verhaftung Voglers
wohl auch aus ähnlichen Gründen erfolgt sein l ).
Da starb Casimir plötzlich auf dem Türkenzuge in Ofen
am 21. September 1527. Die Verwirrung, die jetzt einriß,
erreichte den höchsten Grad, als die Bischöfe die Abwesenheit
des Fürsten benutzten, um gegen evangelisch gesinnte Prediger
Gewalt anzuwenden. Aber Markgraf Georg, der Anfang des
Jahres 1528 in sein Land zurückkehrte, um die Regierung
nun auch für seinen minderjährigen Neffen Albrecht zu über-
nehmen, ließ schon auf seinem ersten Landtage zu Ansbach,
am Sonntage Invocavit 1. März 1528, keinen Zweifel über seine
evangelische Gesinnung, indem er, ohne die Mandate Casimirs
direkt aufzuheben, in dem Landtagsabschiede die Notwendig-
keit evangelischer Predigt betonte und zugleich gestattete, die
der heiligen Schrift widerwärtigen Zeremonien fallen zu lassen 2 3 ).
Georg Vogler trat wieder an die Spitze der markgräflichen
Kanzlei und rückte im Sommer 1528 zur Würde eines Vize-
kanzlers auf. Joh. Rurer wurde in der ehrenvollsten Weise
zurückgerufen *) und erhielt, als er in den ersten Tagen des Mai
1) 8. oben S. 25.
2) von d. Lith 238 f.
3) Nach einem Briefe Schwarzenbergs an Vogler (Montag nach Quasi -
modogeniti 20. April) schickte der Markgraf einen Boten an den Herzog von
Liegnitz mit der Bitte, Rurer bis zum Kurfürsten von Sachsen zu geleiten,
der wiederum gebeten wurde, Rurer nach Hof führen zu lassen. Zugleich
bekam Rurer den Auftrag, wegen eines Predigers, womöglich Joh. Brenz, in
Wittenberg zu werben (Ansb. Religionsakten VIII, 1 14 f. Kreisarchiv in Nürn-
berg. Vergl. Zeitsehr. für Kirchengosch. XIII, 320 f.). Am Pfingstabend
(30. Mai) war er in Kulmbach, wo er nach einem Briefe des Landschreibers
Hans Claus mit großem Beifall predigte, alsbald aber nach Ansbach weiterreiste.
Nach einem Briefe des Herzogs von Licgnitz verlangte er als Besoldung
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I
t
— 47
in Ansbach eintraf, jetzt die durch den Tod oder Abgang
Dr. Weinhardts erledigte Stiftspredigerstelle, während wie schon
erwähnt, Althamer Pfarrer in Ansbach wurde, d. h. evange-
lischer Pfarrer einer Stadt, in der der alte Kultus noch in
allen Kirchen geübt wurde und die Bevölkerung wohl auch
noch größtenteils römisch gesinnt war. Er hatte jedoch Vogler
gegenüber als Bedingung seines Kommens gestellt, daß „die
abgöttische teuffelische Messe* abgeschafft werde: „Ihr sollt
vorhin von mir wissen, das ich entweder nicht zu euch wil
kummen, oder aber nit bleiben, so man die abgötterei nit wird
mit gelegenheit der Zeit abstöllen“ * l ), und noch vor Antritt
seiner Stelle legte er den Räten und Statthaltern des Mark-
grafen ein „Verzeichniß* der Mängel vor, deren Abstellung er
wünschte. Joh. v. Schwarzenberg, dessen vollen Beifall er
hatte, empfahl es dem Markgrafen, worauf dieser am 23. Mai
1528 eine Verfügung erließ, welche den Anfang einer wirk-
lichen Reformation in Ausbach bedeutete 2 ).
Freilich ging der vorsichtige und rücksichtsvolle Fürst nicht
auf alle Wünsche seines Pfarrers ein. Zunächst wurde der römi-
sche Gottesdienst im Ansbacher Stift gar nicht angetastet, und
von der Ausübung irgend welchen Zwanges wollte Georg über-
haupt nichts wissen. Althamer erhielt den Auftrag, mit den
„Meßhaltern in der Pfarr“ fleißig zu verhandeln, ob er sie in
Güte davon abbringen könnte. Wäre dies erfolglos, so sollten
dieselben, da zweierlei Messe in der Pfarrkirche zum Ärgernis
gereichen werde, „wo sie sollich Ir Meßhalten je nit unter-
200 gülden auff drei pferde (?) jerlielien , wozu der Fürst bemerkt: „vnd
gehet gleich alhie wie anderst wo zu, wenn man der gcsehyckten leutte
notturftig, so teuern sy sich am meisten.“ (Ansb. Eeligionsakten XI, 18 f.
20). Während er früher, nicht wie manche angeben, Stiftsvikar, sondern wie
aus seinem „Unterricht“ hervorgellt, Pfarrer, war, wurde er jetzt, wie aus
den Akten mit Bestimmtheit zu entnehmen, Stiftsprediger.
1) v. d. Lith 242 f.
2) Schwarzenberg an Vogler Montag nach Quasimodogeniti 1528. Ansb.
Religionsakten VII 1, 115. Des Markgrafen Entscheidung Samstag nach As-
cension» 1528 (23. Mai) ebenda f. 124. Vgl. unten II. Beil. Nr. 1. Auf
Grund ungenauer Notizen in einem Ansbacher Manuskript auch erwähnt von
L. Schiller, dieAnsbachcr gelehrten Schulen. Ansb. Prog. 1S73. S. 5.
s
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48 -
lassen wolten, dartzu sie doch unsernhalben unverpunden sein
sollen“ — bis auf weiteren Bescheid ihre Messe im Stift halten.
Um die Taufe besonders auszuzeichnen, hatte Althamer vor-
geschlagen, nachdem man das Volk vorher über die Bedeutung der
Sache belehrt habe, zu jeder Taufe eine besondere Glocke läuten
zu lassen. Das wurde gebilligt, ebenso daß „eine andere glocken,
die ein vnterschied von der obgemelten Tauffglocken hab“, ge-
läutet werde, wenn man das Sacrament zu einem Kranken
trage, indem, wie der Markgraf schreibt, er es nicht allein für
unnötig, sondern auch für unziemlich halte, „dieweil zu dem
selben allein wein nnd brot über die gassen getragen wurdet,
das man sollichem vor dengeln soll.“ Der Pfarrer wollte auch
an Stelle des „Salve Jesu Christe“, der Umarbeitung des „Salve
regina“ *) eine Lektion aus der heiligen Schrift gelesen haben:
das wurde ihm „alls für sich selbst“ ebenfalls bis auf weiteren
Bescheid zugelassen. Dagegen ging der Fürst auf den Vor-
schlag, die Stiftsschule der Pfarrschule einzuverleiben, nicht
ein, um den Stiftspfaüen keinen Anlaß zur Klage zu geben,
erwog aber bereits den Gedanken, vermittelst frei werdender
Pfründen, wie dies in Hof und Bayreuth geschehen, die An-
stellung eines tüchtigen Schulmeisters und eines Lokaten bei
der Pfarrei zu ermöglichen. —
Das war ein Anfang , und alsbald glaubte Althamer
nach Humanistenart seinen Fürsten durch Widmung einer
Schrift ehren zu sollen. Da er augenblicklich nichts Größeres
hatte, widmete er ihm eine schon das Jahr vorher während
einer Krankheit niedergeschriebene Arbeit „Annotationes
in posteriores duas Joannis presbyteri Epistolas“ 1 2 ),
1) Die Umdichtung rührte von Seb. Heiden, Schulmeister zu Nürnberg
her. Vgl. Zelt n er, Lebensbeschreibung des Seb. Heiden etc. Nürnberg,
1732 S. 11 ff.
2) Anno / tationes An- / dreae Althameri Brcn / zii in posteriores / duas
Joannis presbyte- / ri Epistolas iam primum ae- ditae. / M. D. XXVIII. /
Titelbordüre. 31 Bl. 8. Letzt. Bl. leer. Am Schluß: Excudebat Xorimbergae
Fride- / rieus Peypus impensis pro-/ uidi viri Leonard i de Aich / Ciuis ae
Bibliopolae / Norimbergen. Anno M. D. XXVIII. Widmung: Onoltz-
bachij Anno etc. 1528. — Ballenstedt erwähnt S. 10 auf Grund von Lip-
pe n i u s , Bibi, realis theol. Francof. 1685 fol. 120. als erste Schrift Alt-
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49
eine bald auch frei ins Deutsche *) übertragene, paraphra-
sierende Auslegung des zweiten und dritten Johannisbriefes,
die nur durch ihre fast an Luther heranreichende Schärfe
gegen Täufer und Sakraraentirer, die „Antichristi satellites“,
die da leugnen, daß Jesus der Christ sei, bemerkenswert ist.
Während er früher die Namen der Gegner vermied, rächte er
sich, allerdings durch Zwingli gereizt, hier mit wenig Witz
für dessen Verdrehung seines Namens 2 ). Als zweite Schrift
widmete er dann dem Markgrafen im August den schon er-
wähnten zweiten Teil seiner Diallage.
‘Inzwischen hatte er eine andere Aufgabe überkommen, die
offenbar ganz seinen Neigungen entsprach, und der er seine
ganze Kraft widmete. Auf Grund einer Aufforderung des Adam
Weiß in Crailsheim, der in einem sehr beachtenswerten Me-
moriale die Notwendigkeit einer von Markgraf Georg wahr-
scheinlich schon früher ins Auge gefaßten Visitation betont
hatte 3 ), ricütete der Fürst schon vor jenem früher erwähnten
liamers: Tn Epistolam S. Johannis Argen torati 1521. 8, was auf einen Irrtum
beruhen muß, da sieh diese Schrift nicht nachweisen läßt und auch nach der
geschilderten Entwicklung eine Beschäftigung Althamers mit biblischen
Schriften in jener Zeit nicht anzunehmen ist.
1) Auslegung / der zwo | letzten / Episteln Johannis des / Theologi
durch An j dream Althamer j von Brentz j M D XXVIII. / Randleiste.
40 Bl. letztes Bl. leer. Am Ende: Gedruckt zu Nürnberg diueh Friedrich
Peypus. — Ferner Erfurt 1520.
2) Zwinglius cum sua cohorte, qui posita fronte iniquissimc lacerat, cogit,
torquet scripturas, ut non sine fato Zwingli! , id est, tortoris nomen illi conti-
gerit etc. Diese Namenspielerei nicht in der deutschen Ausgabe, der auch das
Nachwort fehlt. — Im Anschluß von Eusebius und Hieronymus bezweifelt
er die Johanneische Abfassung (vgl. auch in der Schrift „von der Erbsünde“
das Citat aus der t. Epistel : Johannes in seiner canonica), erklärt aber die Frage
nach dem Autor hier wie bei dem Briefe an die Hebräer für bedeutungs-
los, „modo sciamus esse Apostolicas syneeras lectnque dignissimas, quae in
umun Christum ducant lectorem“.
ß) Abgedruckt bei Boss er t in Theol. Studien ausWürttemb. 1882 S. 85.
Dal] es aus dem Frühjahr 1528 stammt, geht daraus hervor, daß Georg auf
einem, zu dem die Visitation einleitenden Briefe (s. u. Montag nach Vocem
iucunditatis) gehörigen Zettel schreibt: Wir schicken euch auch hieneben
zu ein schrifft so uns hieuor der pfarrer zu Craylsheim der Ceremonien
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/
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Schreiben am 18. Mai * l ) ein Schreiben an Statthalter und
Räte, wonach dieselben den Pfarrer von Crailsheim lind den
Prior zu Heilsbronn, Schopper, auf einen bestimmten Tag nach
Ansbach berufen sollten, um gemeinsam mit dem dortigen
Pfarrer Andreas Althamer „Ordnung vnd mas“ zu verzeichnen,
wie alle Pfarrer und Prediger visitiert und dahin gebracht
werden sollten, der fürstlichen Erklärung vom letzten Land-
tage Folge zu leisten.
Althamer, Schopper und Weiß einigten sich nun über
eine Visitationsordnung, dreißig Fragstücke, welche den Pfarrern
zur Beantwortung vorgelegt werden sollten 2 ). Da die Nürn-
berger durch Spengler den Wunsch ausgesprochen hatten, mit
dem Markgrafen in der Visitationsangelegenheit zusammen
zu gehen, kam es hierauf zu einem Tage in Schwabach am
halben vbergeben, sainpt des priors zu haylsbronn Iudicium (Ausb. Rel. Akt.
Kreisarch. zu Nürnberg VIII, 128). Sehoppers Bedenken unter falscher
Überschrift bei Hock er Supplem. zuni Heilsbronner Antiquitätenschatz Nr. X.
S. 165.
1) H. Westermayer, die Brandenburgiseh-Nürnbergische Kirchen-
visitation und Kirchenordnung 1528 — 1533. Erlangen 1894 S. 2 hat durch
ein Versehen das Datum Montag nach Vocem iucunditatis als 24. Februar
statt 18. Mai aufgelöst und Hißt so den Visitationsauftrag schon vor dem
Ansbacher Landtag (Invocavit. 1. März) an Althamer als Pfarrer von Ansbach
ergehen, während dieser noch in Nürnberg war.
2) „Abschrift, was die pfarrherm zu Crailsheim vnnd Onolzbach auch
der prior zu Hailsbrunn der Examination vnnd Visitacion halben zu Onolz-
bach begriffen“ (Ansb. Red. Akten VIII, 179 ff.). Darin nach einer Einlei-
tung über Berechtigung und Pflicht der Visitation die bei Westermayer
S. 141 abgedruckten 30 Artikel. Ursprünglich hatte der wahrscheinlich von
Ad. Weiß herrührende Entwurf 40 Artikel: „Fragstück der Pfarrer vnd
prediger halb begriffen“, von denen etliche später zusammengezogen, andere
weggelassen wurden. Dieser Entwurf erhielt mehrere charakteristische Zu-
sätze von der Hand Althamers z. B. beim Artikel von der Kindertaufe: „ob
die selbig das gewissen reinige“, und am Schluß den nicht angenommenen
Passus: „Man frag sie auch was sie von Christo haltend ob er mynder den
der Vater sey, vnd ob er die gotheit. erst angenommen hab, als er gen him-
mel gefaren ist.“ Über das Verfahren bemerkt der Entwurf am Ende:
„Nota vff die antwort, die er zu ein Jden artickel gibt sol er die vrsachen
derselbigen antwort aus gütlicher Sclirifft erhalten, auch die entgegenhaltung
abzulenen vnd beschirmen“ (Ebenda fol. 205).
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14. Juni *) 1528, wo diese Visitationsordnung wie ein von den
Nürnbergern eingereichter Entwurf einer Kirchenordnung, den
wir erst vor Kurzem kennen gelernt haben 1 2 ), angenommen
wurde. Beides bildete die Grundlage für die thatsächliche
Visitation, mit der man in Ansbach alsbald begann, nachdem
der Markgraf schneller, als es Althamer hatte holfen dürfen,
auf seine Gedanken eingegangen war, eine höhere Schule in
der Hauptstadt des Landes einzurichten. Schon im Juli wurde der
gelehrte Humanist Vincentius Obsopoeus berufen und spätestens
Ende August dürfte die neue Schule, aus der das noch heute
blühende Ansbacher Gymnasium erwachsen ist, ins Leben ge-
treten sein 3 ).
Als eigentlicher Visitator war von vornherein Althamer
aufgestellt worden, dem später Rurer, und bis zu dessen
Rückkehr der Prior von Heilsbronn zur Seite stehen sollte 4 ).
Und obwohl man am markgräflichen Hofe an die Gewinnung
eines Mannes von größerem Rufe dachte, um ihn an die Spitze
des ganzen Kirchenwesens im Lande zu stellen, und deshalb
von Ende Mai bis Oktober erst mit Urban Rhegius, dann mit
Stephan Castenpaur, beide damals in Augsburg, verhandelte 5 ),
besaß doch der Pfarrer von Ansbach in dieser Zeit das
ganz besondere Vertrauen seines Fürsten. Von den Visita-
tionsakten ist uns nur Weniges erhalten, aber das Wenige
rührt zumeist von seiner Hand her, Listen über die nicht zur
Visitation erschienenen Pfarrer, Aufzeichnungen mit Zensuren
über diejenigen, welche der Aufforderung nach Ansbach zu
1) Sonntag nach Corporis Christi, d. 14. Juni nicht 11. Juni (wie irr-
tümlich bei Westermayer S. 9).
2) Wir verdanken ihn der fleißigen Arbeit Westermayers, die für das
Einzelne zu vergleichen ist, und der ihn S. 145 abgedruckt hat.
3) Schwarzenberg an Vogler. Freitag nach Vincula Petri 1528 (Ansb.
Rel. Akt. VITT) und L. Schiller, die Ansbacher gelehrten Schulen unter
Markgraf Georg von Brandenburg Ansb. Progr. 1875.
4) „Würden auch dann für gut ansehen, das in ab wesen des Rurer der
Prior zu Haylsbronn, an seiner stat genannten Pfarrer zu Onolzbaeh zu
solcher Visitation daselbst behilfflich were“. Georg an Statth. u. Rate 18. Mai
(Ansb. Rel. Akten VTII fol. 127).
5) Per betreffende Briefwechsel soll demnächst von mir veröffentlicht
werden.
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— 52 —
kommen nicht Folge geleistet hatten u. s. w. Die Aufgabe
war offenbar eine sehr große und erwies sich wie in allen an-
dern Territorien, in denen man mit Visitationen vorging, viel
schwieriger, als man angenommen hatte. Nicht wenige Pfarrer
weigerten sich zu erscheinen D? den Anordnungen der Visi-
tatoren wurde hier und da Widerstand entgegengesetzt, es
fehlte an einer festen Ordnung, die man den Geistlichen als
Richtschnur in die Hand geben konnte, auch waren die Kom-
petenzen der Visitatoren keineswegs klare. Deshalb sah sich Alt-
hamer alsbald genötigt, mit umfassenden Vorschlägen an den
Fürsten zu gehen.
Nach eingehender Beratung, zu der er seine sämmtlichen
Räte und die beiden Visitatoren Althamer und Eurer zuzog,
erteilte der Markgraf am 11. Okt. eingehenden Bescheid 1 2 ).
Den Anträgen entsprechend wurde beschlossen, daß die nicht
erschienenen oder ungehorsamen Pfarrer noch einmal ermahnt
werden sollen, im Falle ihres Ungehorsams aber möge man das
Volk auffordern, beim Markgrafen zu supplicieren, daß er
ihnen einen christlichen Pfarrer zuordne, oder vergönnen möge,
„daß sie der Pfrüud Nutzung, die sie mit ihrem Schweis und
Blut erarbeiten und geben, aufhalten und selbst christliche Pfarr-
herrn und Prediger besolden mögen.“ Althamers Vorschlag,
Niemand zum Prediger ohne vorherige Examination durch die
verordneten Visitationen zuzulassen, wurde genehmigt, ebenso
allenthalben „Speculatores oder Superattendenten“ aufzustellen,
und die Visitatoren wurden angewiesen, geeignete Leute vorzu-
schlagen; dagegen erreichten sie nicht, daß ihnen eine selb-
1) Vgl. über das Verfahren im Einzelnen und den Verlauf der Visitation,
Westermayer a. a. O. S. 19 ff. 27 ff.
2) Die undatierten und nicht Unterzeichneten , aber von Althamers
Hand geschriebenen Vorschläge der Visitatoren (kurz erwähnt bei Weste r-
mayer S.41), wahrscheinlich aus dem September, in Ansb. Religionsakten VIII,
467 (abgedr. unten II. Beil. Nr. II). Der Bescheid des Markgrafen vom
Sonntag nach Dionysii ebenda fol. 416 hat im Konzept die Aufschrift:
Bey disem nachfolgendem beschaid seind gewest, Mein g. h. Marggraf Jorg,
Herr Hans von Seckendorf, Friedrich vonn Lidwach, Ohristoff von fronhouen
hausvogt, Hans von Neuenstet Marschalckh, Jorg Vogler Canczler, Doctor
heller, Docter Kifer, Doctor Megersheim (?) Landtschreiber, pfarrer Altha-
mer, Ru rer prediger.
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ständige Amtsgewalt zuerkannt wurde 1 ), vielmehr sollte der
Superattendent mit dem Amtmann in Gegenwart „etlicher christ-
licher mann von der gemeind“ mangelhafte Geistliche zu Rede
setzen, und wenn dies keinen Erfolg habe, sie dem Landesherrn
anzeigen. Wohlwollende Aufnahme fanden, wenn sie auch bis
auf ein Polizeigesetz verschoben wurden, die zum Teil sehr weit-
gehenden Vorschläge gegen den übermäßigen Aufwand und
das Schlemmen bei Hochzeiten und Kindstaufen und das Wirts-
haussitzen, wobei Althamer forderte, daß keinem Bürger er-
laubt sein sollte, am Feiertage länger als bis zur Vesper im
Wirtshaus sich aufzuhalten. Jeder Pfründenbesitzer wurde jetzt
zur Residenzpflicht verbunden, und nach dem Vorschläge, die
überflüssigen Feiertage aufzuheben, sollten nunmehr nur noch als
Feiertage gelten Christag, Ostertag, Autfahrtstag, Pfingsten, die
Feste unsrer lieben Frauen 2 ), „so Grund in der Schrift haben
auch aller Aposteltag und der einig aller Heiligentag“.
Ein Hauptstück in den Forderungen der Visitatoren war
aber die Abstellung der „gottlosen Misbräuche“ im Stift und
gewiße Neuordnungen im Stift- und Klosterwesen überhaupt.
„Dieweyl sein gnad vorhyn den Teuffel nit wenig erzürnet hab,
werd also alles in eim hingehn“, meinte Althamer und ver-
langte, daß alle Stifte und reichen Klöster einen gelehrten Mann
besoldeten, der den Stifts- und Klosterleuten täglich wenigstens
eine Stunde „in der biblia lese“, um sie so zu Pfarr- und Predigt-
amt brauchbar zu machen; wer aber nicht in die Lektion ginge
und studierte, die sollten „selbigen tags ihres weins beraubt
werden, oder eine andere Strafe leiden“, was namentlich in Ans-
bach, wo die Pfaffen ungelehrt seien, sehr nötig wäre. Hinsicht-
lich dieses letzten Punktes ging der Markgraf in der That auf
die Vorschläge ein und verfügte gegen diejenigen, die nicht
1) „Und dieselbigen episcopi, das ist, superattendenten mäßen ein fürst-
lichen ge walt vnd beuelli haben, das man etwas vmb sie geb: Wir sorgen cs
werde sunst alles mit einander verloren sein“.
2) Nicht uninteressant ist, was der Ansbacher Konsistorialrat von der Litli
in seinem mehr erwähnten 1738 erschienenen Huche S. 282 erzählt, daß er
noch bei Antritt seines Amtes in Ansbach in der Stadtkirche „die Feymug
des 15. Tags im August-Monat, daran die Römische Kirche das Fest der
erdichteten Himmelfahrt Mariä begehet, und die Meßgewande gefunden hab“.
studiren wollten, Entziehung des Weines und bei beharrlichem
Unfleiß Entziehung der Pfründe; aber mit der evangelischen
Reformation des Stiftes zögerte er: die Visitatoren wurden an-
gewiesen, was sie als Mißbräuche empfänden, anzugeben, damit
der Fürst mit den Stiftsherren reden könne, indessen solle ihnen
nichts von ihren Einkünften vorenthalten werden, „damit sie
mangel halb Irer leibs uarung, Ichts wider gottes Wort unnd Ir
Gewissen zu thun nit beschwerd werden“. Und auch die letzte
Bitte, an der den Visitatoren nicht minder viel gelegen haben
wird, den Wünschen der Prediger und Gemeinden entsprechend
die Kirchenordnung in den Druck zu geben, lehnte der Mark-
graf zurZeit „aus etlich christlichen Ursachen* 4 , d. h. um seinen
Gegnern namentlich im schwäbischen Bunde nicht noch mehr Hand-
haben zu geben 1 ), ab. Das einzige, was er versprach, war,
eine „Summe“ derselben stellen und den Superattendenten
schriftlich überantworten zu lassen, ,.daruon den pfarherrn vnnd
priestern Irer getzirke Jedesmals Inn gegen Wertigkeit der Ampt-
leut und etlicher von der gemein notturftigen vnterricht zu
thun“.
Die Superattendenten wurden bald darauf wirklich ernannt,
und wir besitzen noch die von Althamers Hand gefertigte Vor-
schlagsliste 2 ), aber mit dem versprochenen Auszug der Kirchen-
ordnung wie mit manchem Anderen hatte es gute Wege. Und
was konnte die in Aussicht genommene mündliche Belehrung
darüber für Erfolg haben? Es begreift sich daher, wenn Alt-
hamer und Rurer daran dachten, zum mindesten das wichtigste
der evangelischen Lehre zusammenzufassen und den Pfarrern
einen Katechismus in die Hand zu geben, hatte doch die in
Schwabach am 14. Juni angenommene Kirchenordnung auch be-
stimmt: r Catechismus, das ist kinderlere, nemlich die zehen ge-
bot, vater vnser vnd glauben soll vfs wenigst alle wochen einmal
etwas daruon gelert werde“ 3 ).
1) Vgl. hierüber Westermayer, a. a. 0. S. 45.
2) Ansb. Religionsakten VIII, 445. Die Namen der Ernannten, Althumer
und Rurer au der Spitze (ohne Datum) fol. 470, mitgeteilt von G. Bossert , die
ersten Schritte zur Neuordnung der Kapitel in der Markgrafschaft Branden-
burg-Ansbach 1528 ff. Blätter f. bayer. Kircheugesch. I, 58 ff.
3) Bei Weste rmay er S. 151.
Auf Luthers Anregung hin, der zuletzt noch in seiner
deutschen Messe die Notwendigkeit einer schlichten, ein-
fachen, in Frage und Antwort gestellten Erklärung der her-
gebrachten Hauptstücke christlicher Lehre betont hatte, waren
kurz vorher mehrere solche Arbeiten erschienen, u. a. die
Katechismen von Brenz in Schwäbisch Hall und Gräter in Hoil-
bronn 1 ;. Ihnen reiht sich würdig der Ansbacher Katechismus
au, der, obwohl die beiden Visitatoren Rurer und Althamer die
Vorrede Unterzeichneten und Rurers Name sogar voran steht,
doch nach Sprache und Inhalt als eine Arbeit Althamers
zu betrachten ist. Daß auch er durch Luthers Auslassungen
angeregt worden ist, wird keinem Zweifel unterliegen, aber
schon der Umstand weist dem Büchlein eine hervorragende
Stellung in der Geschichte der kateehetischen Literatur zu,
daß es das erste das Ganze der christlichen Lehre in Frage
und Antwort behandelnde Schriftchen ist, das sich Katechis-
mus' 2 ) nennt: denn so lautet der Titel des wahrscheinlich im
Nov. 3 ) 1528 erschienenen Buches: ,.Catechismus. Das ist
1) Vgl. die ihrer Zeit sehr verdienstvolle aber leider sehr unkritische
Arbeit von J. Hartmann, älteste katechetische Arbeiten der ev. Kirche
Stuttgart 1844. Dali der Lachmann-Grätersche Katechismus zu Unrecht in
der Regel als Lachmann’scher bezeichnet wird, während er thatsächlich eine
nur auf Anregung Lachmanns geschriebene Arbeit Grfiters ist, bezeugt aus-
drücklich Brenz, der in einem noch ungedruckten Briefe gelegentlich der be-
absichtigten Berufung Gräters an die durch den Tod Rurers (Pfingsten
1542) erledigte Stiftspredigerstelle ausdrücklich auf Gräters Katechismus zur
Empfehlung verweist. Dienstag nach dem Sonntag Trinitatis (6. Juni 1542)
in „Acte die Hof- und Stiftspredigerstelle zu Onolzbach 1431 1747 betr.“
im Konsistorialarchiv zu Ansbach.
2) P. Bahlmann, Deutschlands katholische Katechismen bis zum Ende
des sechzehnten Jahrhunderts, Münster 1894. 8. 3.
3) Die Vorrede hat das Datum: „Geben zu Onoltzbach im Wintermonat im
MDXXVIII Jar“. Wintermonat kann sowohl November wie Dezember
oder Januar sein (vgl. K. Weinhold, Die deutschen Monatnamen. Halle
1869. S. 61 f.), da Januar (1528) aber natürlich ausgeschlossen ist, und Alt-
hamer den Dezember z. B. in der Schrift „von der Erbsünd“ als Christ-
monat bezeichnet, so wird November das Richtige sein. So erklärt sich auch,
(vgl. Vecsenmeyer, Literarisch - bibliographische Nachrichten von einigen
evangelischen katechetisehen Schriften, Um 1830. S. 41 f.), daß eine von
Som in Ulm hervorgerufene Bearbeitung desselben schon Ende des J. 1528
in Basel erscheinen konnte.
56
Unterricht zum christlichen Glauben, wie man die
Jugend lehren und ziehen soll, in Frageweis undAnt-
wor t ge stellt“ l j. Und desNeuen ist sich der Verf. wohl bewußt,
deshalb schickt er auch (nach der Vorrede) dem eigentlichen
Katechismus eine längere sprachliche Erklärung des griechischen
Wortes Kcm]xiojuög und der Geschichte des Sprachgebrauchs vor-
aus, indem er es von ijycb resp. xaxrjyßv im Sinne von „priorem
vocem reddere“ ableitet, welche Deutung wie bekannt auch von
Melanchthon acceptiert und bis in die neuere Zeit fortgepflanzt
wurde 2 ).
In der Vorrede werden die „Pfarrherreii, Diakonen, Kate-
chisten und Kindsväter im Fürstentum mit großem Ernst auf
die schwere Gefahr hingewiesen, wenn die Jugend versäumt
werde. Wolle man das christliche Wesen reformieren und
ein beständig Regiment und Ordnung anrichten und herauf-
führen. so müsse man mit der Jugend anfangen, der Pfarrherr
in der Gemeinde oder Kirche und ein jeder Hausvater mit
seinem Gesinde, sonst sei alles verloren; denn, so urteilt er wie
Luther, „mit den Alten wills nicht gut tun, sie wollen nicht
hinan, sind zum mehreren Teil verstockt und verhärtet in ihrem
Sinn“. Denen „die nicht fast hoch gelehrt seien“, ist der Katechis-
mus geschrieben, ,.daß sie hie ein Form und Exemplar haben, wie
sie die Sach sollen anfahen und mit der Zeit, so ihnen Gott
der Herr etwas besseres giebt, diesen auch bessern, sie mögen
unsern brauchen, bis sie einen bessern machen oder gehn“.
Wie Brenz und Gräter geht Althamer vom Christenbewußt-
sein aus: „Was bist du? Ich bin ein Christenmensch und Kind
Gottes. Woher weißt du das? Aus dem weiß ich’s, daß ich
dem Worte Gottes glaube und getrost bin in dem Namen Christi-,
1 ) Catechismug. / Das ist vnterricht zum / Christlichen Glauben , wie
/ man die jugont leren vnd / ziehen sol, in frag wcysz • vud an t wort ge- !
steit. I Item, j Etliche Christliche Col- / lecten oder gebet für gemev- j nes
anligen der Cliri- / stenheyt. j M. D. XXVIII. ' - - 32. Bl. kl. 8. Letzte Seite
weiß. Am Ende: Gedruckt zu Nuremberg durch Fridricheu Peypus, ausz
verle / guug Des Ersamen raans / Leonhard zu der Aych / Buchfürer zu /
Nürmberg. / 1528. I — Darunter das Druckerzeichen des F. Peypus. Hier-
nach wieder abgedruckt unten I. Beilage.
2) Vgl. Kawerau, G., zwei älteste Katechismen neu herausgegeben.
Niemeyer, Halle 1802 Neudrucke Nr. 02. S. 5. Anm.
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V
— 57 —
Auf die weitere Frage: „Was glaubst du“, bekennt das Kind
das Credo, woran sich fragweise die Erklärung der einzelnen Stücke
knüpft. Den Übergang zur Erklärung des Dekalogs bildet die
Frage : „ Was soll ein gläubiger Mensch thun ? Antw. : Er soll Recht
tun und Unrecht lassen“. Recht ist nun das, was Gott heißt,
Unrecht was er verbietet, das findet man aber nirgends besser
als in den zehn Geboten. Nach der Erklärung derselben wird
die Frage aufgeworfen, ob der Mensch auch aus eigenem Ver-
mögen die Gebote Gottes halten könne, und dann gezeigt, daß
er erst fromm werden muß durch den Glauben. Hierauf wird
das Wesen des Glaubens erörtert, der „der gemeinen Ordnung
nach allein aus der Predigt des Wortes Gottes kommt durch
Mitwirkung der Gnade Gottes, die man durch emsiges Gebet
erlangt.“ Ein besseres Gebet giebt es aber nicht als das Vater
unser, worauf dieses einschließlich der Doxologie erklärt wird.
Unvermittelt folgt dann ein Abschnitt Vom Gesetze und
Evangelio, der durch den Hinweis darauf, daß durch das
Evangelium und die Sakramente „Gottes Gerechtigkeit unser wird“
zu dem Abschnitt von der Taufe überleitet, in welchem der
Verf. ganz wie in der Schrift „von der Erbsünde“ die Lehre
von der Taufe und der Notwendigkeit der Kindertaufe vor-
trägt und die Übung, deutsch zu taufen, in schöner Weise da-
mit begründet, „daß die andern Christen ihrer Taufe erinnert
werden und gedenken Gottes Bunds und Zusagen und was sie
Gott ihrem Herrn in der Taufe gelobt haben, daß sie dem Teufel
und seinem Wesen widersagt haben, und der Sünde nicht mehr
wollen dienen, sondern der Gerechtigkeit“. Der letzte Abschnitt,
„Von dem Sakrament des Leibes und Blutes Christi“,
wird, weil es sich um ein Buch für den Jugendunterricht handelt,
gewissermaßen anhangsweise beigefügt: „Wie wol wir nicht
lehren, daß die Kinder zum Sacrament sollen gehen, bis sie
sich selbs probiren können und den Leib des Herrn unter-
scheiden nach der Lehre Pauli 1. Cor. NI, so wollen wir den-
noch von dem Sacrament ein wenig setzen , der einfeltigen
Priester undLayen halben, das sie auch einen Unterricht haben.“
Mit diesen Worten wird die einfache und schlichte Erklärung
der Abendmahlslehre eingeleitet und dann geschlossen : ..Was
soll man nach dem Abendmahl thun?“ „Man soll Gott dank-
58
bar sein, und sich vor Sünden hüten, dem Nächsten dienen
durch die Liebe, und also mit der That beweisen, daß wir
Christen und Erben des ewigen Lebens seien. Das verleihe
uns Gott, Amen. u
Ein Anhang bietet dann unter dem Titel „Die gemeinen
gebet, die man pflegt Collecten zu nennen“, eine Anzahl For-
mulare zu Gebeten für die Kirche und ihre Diener, für die Obrig-
keit, worin für den Kaiser und den Markgrafen sowie die ganze
Herrschaft Brandenburg gebetet wird — , ein solches wohl im
christlichen Altertum aber in der mittelalterlichen Kirche wie
scheint nicht allenthalben übliches Gebet für die Obrigkeit war
in der Markgrafschaft schon 1526 als wünschenswert bezeichnet
worden 1 ) — , dann für den Frieden, die Früchte der Erde, in
Anfechtungen etc., und der moderne Leser ist überrascht, manche
Gebetswendungen wieder zu finden, die noch heute in unseren
Kirchengebeten gebräuchlich sind, und die, ohne daß mau
dies bisher wußte, aus diesem Althamer’schen Katechismus in
die Nürnberger Kirchenordnung kamen und von da aus weiter
gedrungen sind.
Auch wenn dieser Katechismus 2 ), wie wohl andere zeit-
genössische überragend, au den späteren Lutherischen nicht
hinanreicht, und namentlich seine ungelenke Auslegung des
Vaterunsers sehr gegen die Luthers zurücksteht, so empfahl er
sich doch besonders durch die Klarheit und Bestimmtheit seiner
Aussagen und wird, zumal Althamer und Rarer ihn als Visi-
tatoren ausgehen ließen, sicherlich sehr bald vielfach gebraucht
worden sein. Wenn nicht schon früher, so erschien 1529 eiue
1) Vgl. hierüber v. d. Lith a. a. O. S. 159 : Die Döbersche Messe
ordnet ein Gebet für die Obrigkeit an „an einem feyertag zu sprechen, wen
vil volks da ist“ bei Biederer, Abh. von Einführung des deutschen Ge-
sangs etc. Nürnberg. 1759. S. 325.
2) Einen ungenauen Abdruck in modernisierter Sprache (ohne die Ge-
liete) auf Grund einer nicht mehr aufzufindenden angeblichen Originalaus-
gabe von Kunigunde Wächter in Nürnberg, die vielmehr ein Nachdruck
sein wird, lieferte J. Hartmann älteste cateehetische Denkmale der cvang.
Kirche, Stuttgart 1844 S. 49 ff. Vgl. dazu den Abdruck der ersten Aus-
gabe unten I. Beilage und meine Auslassungen in der Beschreibung der
Althamersehen Schriften in der III. Beilage.
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zweite Ausgabe bei Peypus und ein Nachdruck bei Georg Wächter
in Nürnberg. Aber auch über die Grenzen des fränkischen Ge-
bietes hinaus fand er Anerkennung. Noch im Dezember 1528
predigte sogar Konrad Som in Ulm darüber und ließ durch
den dortigen Schulmeister Michael Brothag, ohne die Verfasser
des Originals zu nennen, eine etwas ausführlicher geratene Be-
arbeitung desselben hersteilen, die in Basel erschien 1 ). In
demselben Jahre 1529 veranstaltete der Marburger Drucker
Franciscus Rhode einen Nachdruck. 2 ), und obwohl in der Mark-
grafschaft Brandenburg selbst der Althamersche Katechismus
(durch den Luthers und) durch die der Kirchenordnung von 1588
beigegebenen Katechismuslehre verdrängt sein mochte, erschien
noch im Jahre 1543 ohne irgend welchen Hinweis auf Ver-
fasser und Ursprung ein Nachdruck zu Frankfurt am Main.
Einer so weit ich sehe, nicht gerade alten Tradition nach,
die man bis in die neueste Zeit wiederholt hat, hätte Alt-
hamer und Eurer zu gleicher Zeit mit dem Katechismus auch eine
freilich bis jetzt nicht aufgefundene Liedersammlung für den
kirchlichen Gebrauch im Fürstentum herausgegeben, indessen
dürfte diese Annahme, für die zeitgenössische Nachrichten
fehlen, wohl nur auf einem Mißverständnis beruhen 3 ). —
1) Veesenmever a. a. O. S. 38 ff.
2) v. Dom me r, Die ältesten Drucke aus Marburg in Hessen. Marburg
1892 S. 12 f. u. a.
3) Die in Westermayer S. 44 u. Medieus Geschichte der evan-
gelischen Kirche im Königreich Bayern, Erlangen 1803 S. 50 enthaltene
Notiz gründet sich auf Jacobi, Geschichte der Stadt und des ehemaligen
Stifts Feuchtwangen. Nürnberg 1833 S. 69. Jacobi erzählt, daß man im
Stift zu Feuchtwangen den Palmsonntag 1533 mit allen Gebräuchen der
katholischen Kirche feierte, und fährt dann fort: „Eist als auf den Bericht
der geistlichen und weltlichen Behörden von Ansbach wiederholt der Befehl
eintraf, den katholischen Gottesdienst abzuschaffen, und als eine Sam m lu ng
von evangelischen Liedern, gefertigt von dem Stadtpfarrer
Dr. Andreas Althamer und dem bekannten Stiftsprediger Jo-
hann Eurer in Ansbach zum Gebrauch für die Kirche beige-
legt. wurde — fügten sich die Chorherren.“ Diese Beilage wird schwerlich
etwas anderes gewesen sein als eine Anweisung, welche Lieder etwa im
Gottesdienst an den einzelnen Sonntagen als evangelisch gebraucht werden
könnten, wie sie z. B. in einem schließlich nicht in die Kirchenordnung auf-
genommenen Gutachten „der Regenten und Rethe nach Rath der Theologen“
60
\
Die Visitation ging weiter, aber es fehlte an Kraft und
Neigung, die markgräflichen Mandate durchzuführen. Da man
ihnen keine eigene Ausführungsgewalt zuerkannt hatte, waren
die Superattendenten, wie Althamer es vorausgesagt hatte, macht-
los. Und wiewohl der Fürst die Bedrohung König Ferdinands
vom 22. Sept. 1528 mannhaft beantwortete und sich ebenso
gegen den schwäbischen Bund wehrte 1 ), so hatten doch diese
Dinge an seinem Hof, bei seinen Räten und bei dem Adel, nach-
dem die Säule der evangelischen Partei, .Toll, von Schwarzen-
berg, am 28. Okt. 1528 gestorben war, grofsen Eindruck ge-
macht. Es charakterisiert die Verhältnisse, wenn der Fürst in
einem aus Frankfurt an der Oder am 11. Januar 1529 an seine
Räte erlassenen Schreiben diesen Mut einsprechen mufs und dabei
schreibt: „Nachdem etlich, so die menschen mer dann got lieben
vnd forchten, Jungst zu Onoltzbach, als vns königlicher Mt. zu
Hungarn und Behem Mandat, das sein Mt. In der Slesy vnd
Lausnitz wider gotteswort hat ausgeen lassen, zugeschickt ist,
ganncz beschwerlich vnd verzagklich davon geredt haben, alls
must man von gottes wort abfallen, vnd dem gemelten wider-
wertigen Manndat, gehorchen oder Land vnd Leut verlieren,
vngeacht wir verluren der halben gottes gnad vnnd ewige
Seligkeit etc.“ 2 ). Aber der Markgraf war wieder fern, und die
Mehrzahl der Räte, die kein Herz für die evangelische Sache
hatten, scheute die drohende Gefahr. Wahrscheinlich noch vor
der Abreise des Fürsten hatte Althamer in einem undatirten „für
meinen gnedigen Herrn allein“ bestimmten Promemoria seinem
Herzen Luft gemacht und den Fürsten dringend ermahnt, nach dem
Tode Schwarzenbergs „welicher her weylandt ein getrewer fürderer
gütlicher warheyt war“, das Amt wieder mit einem „frommen christ-
aus den Jahren 1531 — 32 vorliegt in Ansb. Rel. Aet [X, 280. Darauf deutet
auch ein erneuter Erlaß vom Sonntag nach Egidi (2. Sept.) 1537, mit dem
Befehl, daß es im Stift ..Feuchtwang wie in dem stifft. allhie mit singen,
lesen, leeren, predigen auch haltung der Embter vnd raichung der hochwir-
digen Sacraraent vnd demnach mit der Communion auch andern gleichförmig
gehalten werde. Wie das vnser hieuor außgangne kirchenordnung vnd da-
nebendc beiliegende Ycrtzaiehnis, sovil das singen ober Jar be-
langt ausweyßt“. Ebenda IX, 047.
1) v. d. Lith, a. a. O. 8. 280 ff. Westermayer, a. a. O. 8. 41 ff.
2) Ansbacher Religionsakten XI fol. 324 ff.
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- 01 -
liehen Biedermann“ zu besetzen, der bei den Räten und dem
Hofgesinde ein Ansehen habe. „Denn ich erfare leider, das gare
wenig an E. f. g. hoft sein die sich des Wort gottes hertzlich
vnd ernstlich annemen. Sorg sie suchen mer weltlich gunst
bracht vnd aygen nutz, dann gottes erhe“. Auch bedürfte es
der Anstellung eines frommen, gelehrten und herzhaften Hof-
predigers, „der Zähne im Halse habe“, nicht schweige, wo zu
reden ist, oder rede, wo zu schweigen ist. Vor allem aber ermahnt
er wieder, gegen den schändlichen Gottesdienst im Stift einzuschrei-
ten, an dem sich fast die ganze Landschaft ärgere, die Völlerei
und den täglich zunehmenden Ehebruch zu bestrafen, auch den
Scheidungen und dem Widerverehelichen Geschiedener zu steuern,
endlich ihm, der aucli zur Visitation „auf dem Gebirge“ be-
rufen, mit den andern „eine Gewalt“ zu geben, daß die Visita-
tion nicht zum Spott werde, „wie hierunten an vilen orten ge-
schieht, da die Amptleut mer papistisch den Christen sein“ 1 ).
Auf das Alles dürfte aber wenig erfolgt sein, erst gegen Ende
des Jahres 1529 scheint in Simon Schneeweiß ein tüchtiger Hof-
prediger berufen worden zu sein, und am 30. Januar 1529 sahen
sich Althamer und Rurer veranlaßt, wieder unter Androhung
der Strafe Gottes den Fürsten an seine Pflicht zu erinnern,
die lästerlichen Messen im Stift abzuschaffen, und nicht mit
Unrecht wiesen sie darauf hin, daß das Volk durch die Dul-
dung von zweierlei Gottesdienst in seinem Gewissen irre wer-
den müsse, und die „armen Dorfpriester“ darüber klagten, daß
man sie visitiere und ihre Zeremonien ändere, dagegen am
Stift Alles bestehen lasse. Aber gegenüber seinem Stift war
der Fürst zurückhaltend, in seiner Antwort vertröstete er die
Prediger mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Reichstag 2 ).
Man weiß, wie Vogler im evangelischem Sinne auf diesem
zweiten Speierer Reichstag arbeitete 3 ), und daß Markgraf Georg
zu den protestierenden Ständen gehörte. Gleichwohl machte
das Reformationswerk im Lande keine Fortschritte. Mehr als
je schienen die politischen Verhältnisse zur Vorsicht zu mahnen.
1) Ansbacher Religionsakten XI f. 401 ff. Vgl. unten II. Beil. Nr. III.
2) Ansb. Religionsakten Tom. XI fol.44ff. Vgl. unten II. Beil. Nr. IV.
3} Vgl. Nov, Reichstag zu Speyer 1870, S. 237 ff.
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In dieser traurigen Zeit wandte sich Althamer, vielleicht
durch den Verkehr mit Vincentius Obsoepoeus noch dazu ange-
regt, wieder seinen humanistischen Studien zu. Der alte, seiner Zeit
ungern zurückgestellte Plan, Germania des Tacitus zu kommentie-
ren, wurde wieder aufgenommen. Und im Herbst 1529 erschienen,
von einem Titelepigramme des Eobanus Hessus 1 ) begleitet, seine
gegen früher gänzlich umgearbeiteten Scholien zu Tacitus 2 ).
Wenn schon dem Solon gegenüber, klagt er in der Wid-
mung, ein ägyptischer Priester den Vorwurf machen konnte,
daß die Griechen immer Kinder blieben, weil sie nichts von
ihrer Vorzeit wüßten, was solle man da von uns Deutschen sagen,
die wir kaum über die Ereignisse von gestern berichten könn-
ten! Wer wüßte etwas von den alten Göttern, von dem Ur-
sprung der Stämme, von der Veränderung ihrer Wohnsitze?
Wer wüßte etwas von der Einführung des Christentums in
Deutschland? Die Alten hätten mehr dafür sorgen sollen, aber
auch die jetzt Lebenden haben die Pflicht, die deutsche
Vergangenheit, die Zustände des Vaterlandes und seine Sitten
zu behandeln. Leider werden aber die historischen Studien
vernachläßigt. Die Wissenschaften und die Liebe zu ihnen
gehen zu Grunde. Früher hatten die Fürsten ihre Historiker,
Redner und Poeten , jetzt haben sie statt dessen Gaukler,
Parasiten und Prasser mit unersättlichem Schlunde. Würden
sie auch heute ihre Historiographen, Rhetoren und Poeten und
besonders beherzte Theologen haben, so würden sie christlicher
und richtiger regieren. Aber bei der heutigen Vernachläßigung
der Gelehrten muß die Barbarei wieder zur Herrschaft kommen,
wird Deutschlands Ruhm im Lethestrom versinken. Ein Un-
1) Trotz ihres früheren Zusammenseins in Nürnberg waren die beiden
persönlich nicht bekannt geworden, so daß Alth. es im Jahre 1534 lebhaft
l>edauerte, daß Hessus ihn bei Gelegenheit eines Besuches in Heilsbronn nicht
aufgesucht habe. Althamer an Eob. Hessus 22. Juli 1534 in Hessi epp.
familiäres 202. Vgl. Krause, Eob. Hessus. Gotha 1870. II, 53.
2) Andreae Al ' thameri Brenzii scho/lia in Corneliü Tacitü Rom. histo-
ricü, / De situ moribus populisque Genua- niae, ad Illustrissimü Prin-
cipem / D. Georgiü Marchione Brandeburge &c. ! Cum Indice, totius libri
summarn complcetente. / Dann die Verse des Eobanus, Titeleinfassung
mit Druckerzeiehen des Peypus. Widmung Onoltzbachij : XIII Augusti Anno
a part.ii salutifero. M. D. XXIX.
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glück ist es, daß wir keinen Deutschen haben, der unsern Ruhm
verkündet, sondern nur einen Römer, den Tacitus, der aber
doch wenigstens ein wirklicher Kenner und Bewunderer deut-
scher Art und deutscher Tapferkeit sei. Diesen Tacitus wolle
er dem Markgrafen widmen, weil er ein deutscher Fürst sei,
mitten in Deutschland geboren, und nicht der letzte Fürst des
deutschen Stammes, der hier gefeiert werde, sodann ob
seiner Pflege der Wissenschaften und aus Dankbarkeit und,
weil es der Wunsch Georg Voglers seines zweiten Mäcenas und
Patrons gewesen, worauf er seine Widmung in einen humani-
stischen Lobpreis der ganzen fürstlichen Familie ausklingen
läßt.
Die Einrichtung des Buches ist diese, daß der Verfasser
dem vorangestellten Texte der einzelnen Abschnitte teilweise
sehr umfangreiche Noten folgen läßt, in denen er aus alten
und neuen Schriftstellern, die auf eine sehr bedeutende Biblio-
thek schließen lassen, eine große Menge gelehrten Ma-
terials zusammenhäuft. Dabei kommt es ihm ottenbar nicht
allein auf die philologische Erklärung an, die wie bei allen
damaligen Kommentatoren des Tacitus sich in kühnen Namen-
deutuugen und wunderlichen Hypothesen ergeht, sondern auch da-
rauf, die Verhältnisse seiner Zeit zu schildern, und eben darin,
daß wir die geographischen Anschauungen seiner Zeit in seinen
Erläuterungen wiederfinden, liegt der unvergängliche Wert des
Buches, dem die Zeitgenossen den Beifall nicht versagt haben,
und das in der Auslegung des Tacitus lange Zeit eine Rolle
gespielt hat.
Noch während er mit diesem Tacituskommentar beschäf-
tigt war und, wie früher berichtet, seine Diallage erweiterte,
muß er eine andere mühselige Arbeit unter der Feder gehabt
haben, die im März 1530 fertig wurde, eine Art biblischen
Real Wörterbuch es, wie wir heute sagen würden. Er gab ihr den
Titel: Sy Iva biblicorum nomin um 1 ), beschränkte sich aber
1) Sylva / biblicorum no- / minum, qua uirorum mulierum / popidorum,
eivitatum inon- J tium fluviorum & ciusmodi / locorum propria vocabula,
quo- / nun in sacris Biblijs mentio f explicantur. / Andrea Althame- / ro
authore. / 1530. kl. 8. Am Schluß : Excusum Norinbcrgae / sub Praelo Fri-
derici Peypus, impcn / sa Leonard i ä Queren, Men / sc Martin, Anno resti '
64 —
nicht darauf, die Bibelstellen anzuführen, an denen die einzelnen
Namen in der Schrift (abgesehen von den Apokryphen) Vor-
kommen, sondern, weil ohne Kenntnis der Geographie die hei-
ligen Schriften überhaupt nicht zu verstehen seien, legte er
einen großen Wert darauf, allenthalben die Lage zu fixieren
und aus alten und neuen Schriftstellern kurze Erläuterungen
zu geben. Wie notwendig dies sei, hätten von den Alten Euse-
bius und Hieronymus, von den Neueren u. A. besonders
Luther, Erasmus, Melanchthon und Matthäus Aurigallus * 1 ) be-
tont. Und wenn Hieronymus die „Anthropologie“ Kanaans
ebenso sorgfältig behandelt hätte als die Topographie, wäre
sein Buch nicht nötig. Aber gerade nach dieser Seite hin be-
dürfe es der Ergänzung, die er unter Benützung einer ähnlichen
Arbeit des Aurigallus bieten wolle, in der Hofinung, damit
ebenso nützlich zu sein wie die bekannte Bibelkonkordanz eines
unbekannten Autors 2 ) und damit auch den Schriftverkehrern
und „spermologis aetatis nostrae“ entgegen zu arbeiten. Bemer-
merkenswert ist, daß er nicht die Vulgata, sondern für das
alte Testament den hebräischen Text zu Grunde legte und
auch die Septuaginta zu Kate zog. Wie das geschickt ange-
legte und jedenfalls sehr brauchbare Buch, bei dem der Ver-
fasser doch trotz des Bewußtseins, mit großer Sorgfalt und
unter sauerem Schweiß gearbeitet zu haben, auch auf scharfe
tutae salutis j M.D. XXX. ' — Druckerzeichen des Peypus auf d. letzten Bl. —
Am Schluß der Widmung an den Markgräflichen Rat Dr. Sebastian Heller
empfiehlt er sich „omnibus bonis atque eruditis uiris. In priinis nostrae Onoltz-
bachicae scholae antistibus humanissimis I). Bernharde) Ziegler, Vincentio Obso-
}>oeo, Christophoro Piston, hebraiearum graecarum atque latinarum literarum
professoribus fidolitate &eruditione rara & incomparabili praeditis quibus Onoltz-
bachium nostram subinde clerescit. Adde illis Joannem Rurerum. Sinio-
nem Sehneweis in evangelio Christi synnnistas fideliss. deuinctissimosque
etc. — Onoltzbachij I III Kal. Marti j anno nati Christi seruatoris nostri M.D.
XXX. Das Werk begleiteten Verse des Obsopoeus und des alten Freundes
Hornburg.
1) Aurigallus (oder Aurogallus) seit 1521 Lehrer des Hebräischen in
Wittenberg + 10. Nov. 1543 schrieb: De Hebraeis urbium locorum populo-
rumque nominibus. Wittenbergae 1526. 8.
2) Concordantiae majores etc. schon Nürnberg 1485. Basel 1501, 1521
u. öfter. Vgl. darüber u. a. Lnmbacher, Bibliotheca Antiqua Vindo-
bonensis civica. Viennae 1750, fol. 55.
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65
Kritik gefaßt war, von den Zeitgenossen aufgenommen wurde,
darüber fehlen die Nachrichten, doch wurde im Jahre 1535
ein Neudruck nötig.
Inzwischen war man im Markgrafentum damit beschäftigt,
sich für den nach Augsburg ausgeschriebenen Reichstag zu
rüsten, und zwar in einem Umfang, wie man das bisher nicht
geahnt hat. Schon am Samstag nach Conversionis Pauli (2. Jan.)
erließ der Kanzler Vogler an die vornehmsten Pfarrer im Lande
die Aufforderung, zur Verantwortung bereit zu sein und ihr
Bekenntnis in Bezug auf Lehre und Zeremonien bis zum Sonn-
tag Reminiscere (13. März) schriftlich einzureichen r '. Die
meisten kamen, wenn auch etwas später, diesem Auftrag nach.
Unter den etwa zwanzig noch vorhandenen teilweise hoch-
interessanten Bekenntnissen und Gutachten, habe ich ein solches
der Ansbacher Pfarrer, das man am ersten erwarten mußte,
nicht auffinden können. Es macht übrigens den Eindruck, als
ob der Einfluß Althamers in jener Zeit zurückgedrängt wurde.
Er gehörte auch nicht zur Begleitung des Fürsten in Augs-
burg 1 2 3 ); das beruhte wohl auf dem Einfluß des politisch klugen
und ehrgeizigen zweiten Rates, des Dr. Seb. Heller, der auch
Vogler aus Augsburg zu verdrängen wußte und vielleicht schon
damals seinen späteren Sturz anbahnte :J ).
Man kennt die mutige Antwort des Markgrafen, als der
Kaiser ihm zumutete, wider sein Gewissen an der Prohnleich-
namsprozession teilzunehmen und weiß, wie alle Versuche sei-
ner römisch gesinnten Vettern, ihn vom Augsburger Be-
kenntnis abzubringen, vergebens waren 4 ). So war er immer,
wo er unmittelbar und allein zu entscheiden hatte, und wo
1) Vgl. da.* unbeachtet gebliebene Schreiben an den Pfarrer Augustin
Obermayer in Schwabach in Falck enstein, Chronicon Swabacense. 2. Aufl.
Schwabach 1756 S. 197. Da.* Ooncept mit den Namen aller Adressaten in
Ansbacher Religionsakten Tom. X fol. 101, Archiv zu Nürnberg; von fol. 107
an die verschiedenen Bekenntnisse.
2) Im Gefolge de* Markgrafen erschien Ad. Weiß (vgl. dessen Acta in
comitiis Augustanis in Georgii Uffenheimer Nebenstunden 673 ff.), Joh.
Rurer und Martin Meglin aus Kitzingen.
3) Veesenmeyer, Kleine Beiträge zur Geschichte de* Reichstags zu
Augsburg 1530. Nürnberg 1834. S. 34.
4) Th. Koldc, M. Luther II, 342 f. 360.
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seiner Meinung:
eine
religiöse
:ieren
Scheidung kam, aber im Grunde genommen eiinf r yP^ en) vo tn
hängige Natur, die sich in rastlosen ZettelungSfe e f ^ e ^ ei i
größerung nicht seiner Macht aber der Macht seiiiK^ te er
in der Zukunft verzehrte, — und was hat dieser Für
Alles für die spätere Größe Preußens angebahnt — ließ t
durch allerlei Bedenklichkeiten und Rücksichtnahmen und
seine großen Pläne zurückhalten, wo es nach der Meinung der
Kirchenmänner gegolten hätte, in entschiedener Weise die Kon-
sequenzen des religiösen Standpunktes zu ziehen. Dazu kam die
materielle Bedrängnis. Die kolossale Schuldenlast, welche die
Verschwendung Casimirs über das Haus gebracht hatte, hinderte
jede freie Bewegung. Zuerst hatte der Markgraf unter Berufung
auf das Beispiel Ferdinands und der bayerischen Herzöge zur
Sicherung gegen fremde Eingriffe und in Rücksicht auf die
Kriegsgefahr die Kirchenkleinodien inventarisieren und ver-
wahren lassen 1 ). Dann ließ er sich doch dazu bewegen, wenn
auch unter Versprechen des Rückersatzes, sie zu eigenem Nutzen
anzuwenden, was sicherlich viele Schwankende für die Refor-
mation nicht günstiger stimmte und ihn selbst der Mittel zu der
so notwendigen Fundirung der neuen kirchlichen Einrichtungen
beraubte. Und bei der häufigen Abwesenheit des Fürsten, der
sich oft viele Monate lang außer Landes aufhielt, fehlte es an
einer stetigen, namentlich in der kirchlichen Frage zielbewuß-
ten Regierung. Der dem Evangelium entschieden feindlich ge-
sinnte Bruder des Markgrafen, Friedrich, Domprobst von Würz-
burg, suchte Einfluß zu gewinnen und arbeitete überall der Re-
formation entgegen. Der Kanzler Vogler, den der Domprobst
ganz besonders haßte und ihn später auf jede Weise verfolgte,
wollte deshalb schon 1531 sein Amt niederlegen 2 ). War der
Fürst außer Landes, so ging Alles drunter und drüber, waren die
fürstlichen Mandate vergessen, war die Geistlichkeit der Will-
kürherrschaft der Amtleute und der städtischen Behörden aus-
1) Erlaß vom 11. Jan. 1529, Ansb. Religionsakt. XI, fol. 324 ft'., vgl.
die allerdings unzuverlässigen und gehässigen Auslassungen von Lang,
Neuere Geschichte von Bayreuth, II, 24.
2) Hä n lein und Kreisch mann, Staatsarchiv der kgl. preußischen
Fürstentümer in Franken. Bayreuth 1797. 8. 411.
Digltized
1 Google
«7
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| f
3setzt: der fürstliche Amtmann Christoph v. Beulwitz in Hof
gönnte es sogar wagen, den regelrecht angestellten trefflichen
Evangelischen Geistlichen Caspar Löner einfach zu vertreiben *).
Da alle Mahnungen, endlich mit der Veröffentlichung und
Durchführung der Kirchenordnung vorzugehen, vergeblich waren,
nirgends Ordnung herrschte, und jeder Geistliche, wie Althamer
klagte, nach seinem Kopf handelte, ging natürlich auch das kirch-
liche Lebeu sehr zurück. Auch in Ansbach war, ob mit Schuld
der Geistlichen, läßt sich nicht sagen, der Kirchenbesuch ein
sehr schlechter. Eine katholisierende Partei schob die Schuld
davon auf den Wegfall der täglichen Messe in der Pfarrkirche.
Bedenkt man, mit welcher Entschiedenheit Althamer gerade
dies betrieben hatte, so wird man ermessen können, welchen
Schmerz es ihm bereiten mußte, als man im Sommer 1531
daraufhin ernstlich die Frage erhob, ob nicht im Interesse
größerer Kirchlichkeit tägliche Messen ohne Kommunikanten
wieder eingeführt werden sollten. Die Gutachten des Brenz
und der Wittenberger verdrängten übrigens bald wieder den
wunderlichen Gedanken 1 2 ) .
Großem Unheil sah man aber entgegen, als sich im Herbst
1531 die Kunde verbreitete, daß der Fürst wieder den Winter über
in Schlesien bleiben wolle. Da faßten sich die Ansbacher Geist-
lichen Althamer, Rurer und Schneeweiß ein Herz und schilderten
in einem von ersterem verfaßten Schreiben vom 23. Oktober dem
Markgrafen in beweglichen Worten unter Hinweis auf viele
Bibelstellen die traurige Lage der Dinge in Kirche und Schule
und zumal die Bedrängnis der Geistlichen. Dringend baten
sie, ernsten Befehl zu geben, über dem heiligen, göttlichen
Wort und der christlichen Ordnung treulich und fleißig zu
halten und nicht zu dulden, daß die vielfach um der Predigt
der lauteren Wahrheit willen verleumdeten, ja vertriebenen
1) Enocli Widemann’s Chronicon Curiac in Menckes Scriptores Ger-
at maniae, Lips. 1730, Tom. III, 75C. Deutsch nach einer schlechten Hand-
schrift und sehr unkritisch herausgegeben von Chr. Meyer in Hohen-
zoilersche Forschungen 1893, S. 244.
2) Vgl. Th Kolde, Der Briefwechsel Luthers und Melanchthons mit
dem Markgrafen Georg etc. in Zeitschrift für Kirchengeschichte Bd. XIII,
325 ff.
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(59
schmählichste Behandlung. Nachdem ihre Exemtion von den
bürgerlichen Pflichten aufgehört, hatte mau hier und da offen-
bar eine besondere Freude daran, auch den Pfarrer zu allen
Leistungen heranzuziehen, „damit man das hertz ann dem
pfaffen erkule vnd das gspay darob trevbe“; selbst zum „Thor-
hüten und Wolfjagen u benutze man sie, besonders die Prediger
des Evangeliums, so daß die „päpstlichen Priester und die
Juden“ es viel besser hätten, so klagte eine Versammlung von
fränkischen Geistlichen, die freilich anerkennen muß, daß „et-
liche durch ihr unzüchtig leben schmähens und sehen dens“ wol
wert seien, um deren willen man aber doch nicht den ganzen
Stand und das Evangelium verachten und dem gemeinen Pöbel
nicht anheimstellen solle, „Ires gefallens mit Iren Kirchen-
dienern zu geleben“ 1 ).
Im Herbst 1532 wollte Adam Weiß in Creilsheim gehört
haben, Althamer sei gezwungen worden, alle lateinischen Ge-
sänge wieder einzuführen 2 ). Das war schwerlich richtig, aber
daß man das Gerücht kolportierte, zeigt, wie unsicher und
schwankend die Verhältnisse waren. Von neuem baten Althamer
und Purer in einem Schreiben vom 22. Nov. desselben Jahres
dringend um den Druck der Kirchenordnung, weil sonst ihre
ganze Visitationsarbeit vergeblich wäre und die Papisten da-
durch nur bestärkt würden und der Fürst, wenn er endlich
1) Die scharfe Klageschrift der „jetzt versammelten prediger vnd pharher“
ohne Datum in Ansbacher Religionsakten XI, 309 ff. dürfte mit einiger
Wahrscheinlichkeit in diese Zeit zu setzen sein.
2) Ad. Weiß schreibt an Vogler Frevtag nach Crueis (exalt.): Man sagt
bey uns, wie der Althamer, in der kirchen alle lateinischen geseng, durch
euern befeleh, wider muß gebrauchen, wölchs (.außgenomen ob man sich
darob ergert.) mir wol gefeit., habs auch auß meiner kirchen nie wollen
kommen lassen. Denn man ist des teutschcn gesengs fast vrdrutz worden,
sein auch nit sonderlich besserlich, vnd dem rechten alten Lateinischen ge-
sang gar nicht gleich etc. Ansb. Reg.-Akt. Tom. XI, fol.392. Daß Vogler der-
gleichen verlangt habe, ist natürlich nicht anzunehmen, daß aber daran
etwas Wahres ist, möchte ich daraus schließen , daß Althamer in seiner da-
mals geschriebenen, weiter unten zu besprechenden Schrift „die Epistel des
Jacobus“ bei der Erklärung von Jacob. V, 13 sehr entschieden für die Not-
wendigkeit und Ursprünglichkeit des Singens in der Landessprache eintritt.
Interessant ist übrigens die Abneigung gegen die lateinischen Gesänge sei-
tens eines so reformatorisch gesinnten Mannes wie Ad. Weiß.
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das Werk zum Abschluß bringe, doch nichts zu fürchten habe 1 ).
Sie ahnten wohl kaum, daß der schleppende Gang der Ver-
handlungen über die Kirchenordnung auch darin seinen Grund
hatte, daß der Markgraf zu derselben Zeit in direkten Be-
ziehungen zum Papste stand. Als er im August 1582 sich
mit Emilie, der Tochter Heinrichs von Sachsen, der Nichte
Georgs des Bärtigen vermählte, ließ er es nicht nur geschehen,
daß der Herzog wegen zu naher Verwandschaft der Nupturien-
ten päpstlichen Dispens erbat, sondern bedankte sich sogar
selbst dafür in einem Briefe vom 24. Juli 1538 und benutzte
die Gelegenheit, sich vom Papste für seinen Netten Albrecht
behufs Bezahlung der Schulden Casimirs einen nicht unbedeu-
tenden Kirchenzehnten bewilligen zu lassen 2 ). Der päpstliche
Gesandte überzeugte sich bald, daß man auf dieses Vorgehen
zu große Hoffnungen gesetzt hatte — , er sei in Sachen des
Glaubens nicht viel besser als sein Bruder Albrecht von
Preußen, berichtete der Nuntius Vergerio am 23. Febr. 1534
nach Born 3 ), aber auf einem Standpunkte, der noch so sehr
mit der Möglichkeit rechnete, daß durch ein Concil die alte
Kirchenverfassung wieder hergestellt werden könnte, war an
ein energisches Durchgreifen in kirchlichen Dingen nicht zu
denken. Auch als die Kirchenordnung endlich im Jahre 1533
veröffentlicht und ihre Befolgung geboten worden war, galt sie
doch nur als ein Provisorium, wie der Markgraf dem päpst-
lichen Nuntius auch ausdrücklich versicherte 4 ). Warum sollte
man Mühe und Kosten auf diese Sache verwenden, während es
gerade jetzt einen Augenblick scheinen konnte, als stünde das
Concil in allernächster Aussicht? So begreift sich, daß Altha-
mers Klagen nicht aufhörten: die Kirchenordnung würde nicht
gehalten, die Stellen der Superattendenten wären teilweise un-
1) Althamer und Rurer (von Rurers Hund) an die Statthalter u. Räte
Freitag nach Praesentationis Mariae 1532. Ansb. Rel.-Akt. Toni. XI, fol. 392 ff.
2) Vgl. die Nachweise bei W. Friedensburg, Nuntiaturberichte aus
Deutschland 1533 — 1559, l.ßd. , Gotha 1892, S. 91 f-, S. 113. Wenn in
dem päpstlichen Breve der 1 1 jährige Albrecht als „clericali charaeterc insig-
nitus“ bezeichnet wird, so wird das wohl auf den Unterhändler Jacob Hefft
zurückzuführen sein.
3) Ebenda S. 188.
4) Ebenda S. 474 ff.
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besetzt, die Kinder kämen nicht zum Katechismusunterricht,
Pfarrer und Schulmeister müßten Hunger leiden und deshalb
ihren Dienst verlassen, während das Kirchengut von der Bauer-
schaft oder den Kirchenpliegern vertrunken oder unterschla-
gen würde, berichtet er 1534 oder 1535 an den Markgrafen
zugleich mit der Bitte, die alten Kapitel und Fraternitäten wieder
aufzurichten oder Synoden zu gestatten, auf denen die Geist-
lichen Zusammenkommen und wie vorzeiten die Abstellung von
allerlei Gebrechen und Mängel beraten und sich selbst brüder-
lich, ermahnen könnten 1 ). Das hatte wohl wieder ein paar
Mandate zufolge, deren Ausführung niemand überwachte. Im-
mer unheilvoller wurde der Einfluß des Dompropstes Friedrich
von Würzburg. Vogler hatte schon 1534 unter Gefahr für Gut
und Leben Dienst und Land verlassen müssen. Dringend er-
mahnte er in einem glaubensfesten Briefe vom 4. Dez. 1534
die Ansbacher Prediger unter Hinweis auf den Verfall alles
christlichen Lebens, auf Grund der Kirchenordnung, wie es
ursprünglich beabsichtigt war, mit jährlichen Visitationen nach
sächsischem Vorbilde zu beginnen 2 ). Aber wenn auch noch
hierund da Visitationen stattfanden, zu einer von der Regierung
geregelten allgemeinen Visitation ist es, wie sehr Althamer sie
auch wünschen mochte, in den nächsten Jahren nicht gekom-
men, und nur der ernsten Arbeit treuer Geistlicher ist es zu
verdanken, wenn trotzdem die junge Saat des Evangeliums
nicht unterdrückt wurde.
In diesen schweren Kämpfen trat auch abgesehen von den
neuen Ausgaben der Diallage Althamers literarische Thätigkeit
gegen früher sehr zurück, aber sie ruhte nicht ganz. Im Jahre
1532 ließ er eine Predigt über Job. 8, 44 im Druck erschei-
nen. Sie trägt den Titel: „Ein Predig von dem Teuffel,
das er alles vnglück in der Welt anrichte“ 3 . Bedeut-
samer ist eine neue Arbeit über den Jacobusbrief, die im Jahre
1533 zu Wittenberg erschien: „Die Epistel St. Jacobs mit
neuer Auslegung Andree Althamers. Wie sie gepre-
1) Ansbaelier Religionsakten VIII, fol. 478. Vgl. unten II. Beil. Nr. VII.
2) Bei F. J. Beyschlag, svllogc variorum opusculorum Tom. I, p. 788 ff.
3) „Gedruckt M.D.XXXij.“ 7 Bl. 4°. O. 0.
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digt worden zu Onoltzbach“ *). Seine frühere Schrift sei,
wie er in der Vorrede hervorhebt, durch den Mißbrauch dieser
Epistel seitens der Papisten veranlaßt worden, deshalb habe
er sie oft „aus sonderem Eifer des Evangeliums angegriffen;
diese neue deutsche Auslegung, besser, als ich verhoff, armirt,
bekleidet und bewehrt“, richte sich nicht nur wider die Pa-
pisten, sondern noch vielmehr wider die falschen Christen, die
sich des Evangeliums und des Glaubens rühmen, und doch nicht
nach der Regel des Evangeliums wandeln. Schon dies läßt
erkennen, daß der Verfasser jetzt eine andere Stellung zu dem
fraglichen Briefe einnimmt. Allerdings für apostolischen Ur-
sprungs hält er ihn auch jetzt nicht und er führt noch mehr
Gründe als früher gegen die Abfassung zu apostolischer Zeit
an 1 2 ), aber er hält den Verfasser, den „heiligen Jacobus“, den
„guten frommen Jacobus“, wie er jetzt heißt, für einen from-
men Mann, der nach der Zeit der Apostel diese Epistel ge-
schrieben hat, um den „rohen frechen Leben derer, die sich
des christlichen Namens rühmten“ entgegen zu treten, ihnen
nicht päpstliche Ceremonien, aber gute Werke, die Gott geboten
hat, zu lehren. Aber über den Verfasser der Epistel wolle
er nicht zanken, „noch viel weniger sie verwerfen, sondern sie
nach seinen Gaben und Verstand erklären“.
Man sieht, Althamer hat inzwischen den Brief schätzen
gelernt. Melanchthons Versuch, in der Apologie die Aussagen
des Briefes über die Rechtfertigung mit den paulinischen aus-
zugleichen, hatte offenbar den Hauptanstoß beseitigt 3 ). Es ist
1) Die Epistel / 8. Jacobs f Mit newer ausle-/gung, f Andree Althamers. I
Wie sie gepredigt, worden ( In Onoltzbach. / Witteinberg. 1533. / — Am
Schluß: Gedruckt zu Witteinberg durch Georgen Rliaw. — (59 Bl., letzte
Beite leer.
2) Das Cap. 4, 5 als , Schrift' citirte, sonst vermißte Wort : Jioog q?i)vvov
ixtjio&eT to jt vsvfta, ö xaupy.iaev iv vfuv findet er (wie schon in der latein.
Bearbeitung) in Gal. V. G. Der Haß ist eine Frucht des Fleisches und
Jacobus nimmt „partem pro toto, j>er Synecdochen, Streitet der geist. widder
das fleisch, so streit er auch widder den neid des fleischeswerk“. Das ist
für Althamer „eine grosse bewehrung, daß diese Epistel lang nach der
Apostel zeit geschrieben worden sey, da der hl. Apostel schrifft schon bekaud
vnter den Christen und von der Kirchen angenommen waren“.
3) Melanchthon in der Apologie bei Müller, libri symb. B. 129 ff.
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von zweierlei Glauben die Rede, und Jacobus beschreibt gar
nicht die Weise der Rechtfertigung, sondern wie die Christen,
die gerechtfertigt und schon durchs Evangelium im Glauben
neu geboren sind, sich halten sollen, darum ist auch Kap. II,
20 ff. dahin zu verstehen, daß Abraham und Rahab nicht erst
fromm und gerecht wurden durch diese ihre Werke, sondern
daß sich ihr Glaube da mit seinen Früchten gezeigt hat und
ihre Frömmigkeit den Menschen kund und offenbar geworden
ist. Gewisse Schwierigkeit macht es ihm noch, Kap. I, 13 mit der
Versuchung Abrahams etc. in Einklang zu bringen, was er auch
in der Diallage für unmöglich erklärt hatte, — „wir wollen“,
schreibt er, „so viel wir können der Epistel helfen und den
rechten Verstand darthun und beweisen, das er hier nichts
wider die Schrift schreibe“, und er findet den Ausgleich dadurch,
daß er sich daran hält, daß Jacobus geschrieben habe, Gott
ist nicht ein Versucher zum Bösen. So wird dieser Kommentar
des Jacobusbriefes, der nur hier und da durch die Wärme der
Ausführungen an die Predigten, die ihm zu Grunde liegen, er-
innert, zu einem fortwährendem Widerruf früherer Auslassungen.
Verhältnismäßig kurz und bündig, dürfte derselbe zu den besten
Arbeiten dieser Art im lö. Jahrhundert gehören.
Danebeu kehrte Althamer doch immer wieder zu den Neigun-
gen und Studien der Jugend zurück. Die Scholien zum Tacitus
waren nachlässig gedruckt. Schon dies veranlaßte ihn an eine
neue Ausgabe zu denken, um damit die frühere zu unterdrücken,
noch mehr die Liebe zum Vaterlande und zu den deutschen
Antiquitäten. Mit diesen Studien vertreibt er trübe Gedanken, an
ihnen erfreut er sich, wenn er von der Beschäftigung mit der
Theologie ermüdet ist. Mit ihnen beschäftigt er sich im Freien,
im AVald und Flur und im Verkehr mit den Freunden. Die
Lektüre alter Geschichtsbücher, Chroniken, Chronographen ist
seine Erholung, aber vor allem greift er immer wieder zu sei-
nem Tacitus, um den Ursprung unseres Volkes zu erforschen
und welcherlei Leute jetzt die alten Sitze einnehmen etc. So
erzählt er selbst, und wehmütig klingt die Klage darüber, daß
Vgl. Kawerau, die Schicksale des «Takobusbriefes im 16. Jahrhundert in
Ztee.hr. für kirchliche Wissenschaft, Bd. X, vS. 365 f.
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es Leute gebe, welche behaupteten, daß es keinem Theologen,
ja keinem Christen erlaubt sei, sich mit profanen Wissenschaf-
ten zu beschäftigen (liceat prophanas tractare literas). Er be-
dauert, nicht ganz Deutschland durchwandert zu haben, was
für sein Buch von Vorteil gewesen wäre, während er statt
, dessen vielfach habe aus Büchern schöpfen müssen , hält es
aber für ersprießlich, die von ihm besuchten Orte und seine
daselbst gemachten Beobachtungen anzumerken, um damit die
Mit- und Nachwelt zu weiteren Forschungen anzuregen.
Die unter diesen Studien entstandene Umarbeitung der
Scholien, wurde, obwohl die Anlage die gleiche blieb, zu einem
ganz neuen, mit bei weitem reicheren gelehrten Material aus-
gestatteten Buche, wie es sich denn jetzt auch „Kommentar“
nannte. Es erschien mit einer Widmung an den Markgrafen
Georg und dessen Neffen Albrecht, im Jahre 1536 l ). Eobanus
• Hessus, Obsopoeus, Th. Venatorius von Nürnberg, Johann Ser-
ranus, wie die alten Freunde Böhm und Hornburg von Roten-
burg lieferten begleitende Verse. In dieser Form fand Alt-
hamers Auslegung die weiteste Verbreitung 2 ).
Es war die letzte Arbeit, die wir von ihm kennen, und
nur dürftig sind die Nachrichten, die wir sonst noch über ihn
haben. Die entschiedene Stellung im Abendmahlstreit charak-
terisierte ihn auch in den letzten Jahren. Als er 1532 die
Kunde erhielt, der alte Reutlinger Freund Joh. Schradin neige
zu den Zwinglianeru, schrieb er einen Warnungsbrief 3 ). In dem
Kampfe des schroffen Lutheraners Joh. Förster in Augsburg
mit seinen Kollegen stand er diesem persönlich im Jahre 1535
1) Commen taria Germaniae in P. / Cornclii Taciti Equitis Rom. libellum /
de situ, moribus <$: populis Gernia/norum. ad raagnanimos Principes / D. Geor-
gium & D. Albre-/chtum juniorem Marchioncs / Brandenburgern <Sc C. / An-
dreae Althameri dili gentia, pro suo erga Gcrinaniam / amore elueabrata: /
Anno M.D.XXXVI. 841 S. 4°. Am Schluß: Norimbergae apud Joh. Pc-
treium, / Anno M.D.XXXVI.
2) Zuletzt wieder abgedruckt bei Schardius Redivivus sive rerum Ger-
manicarum Scriptores varii olim a D. Simone Schardio in IV Tomos col-
lecti etc. Giessae 1678.
8) Althamer an Job. Schradin, Onoltzbach. VIII Martii. 1582 in Förste -
mann, Neue Mitteilungen aus dem Gebiete historisch -antiquarischer For-
schungen Bd. VII, 8.. Heft S. 75.
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( »
— 75 —
zur Seite 1 ), und vielleicht dachte Luther besonders an ihn, als er
nach Abschluß der Wittenberger Concordie am 29. Mai 1536 an
den Markgrafen schrieb: „E. F. G. wollen das beste dazu helfen
bei den Predigern, damit die alten Sachen nicht zu scharf ge-
rechnet, und die Blöden nicht abgeschreckt werden“ 2 ). Im
Jahre 1537 wurde er auf den Wunsch des Markgrafen Johann
von Küstrin mit dem Hofprediger Jac. Stratner nach der Neu-
mark berufen, um bei der Reformation dieses Landes mitzu-
wirken 3 ), und im Jahre 1539 war er als Deputirter für den
in Aussicht genommenen Konvent in Nürnberg vorgeschlagen 4 ).
Bald darauf wird er gestorben sein und Martin Moninger, ein
eben so entschiedener Lutheraner, wie er, wurde sein Nachfolger 5 ).
Da Privatbriefe von ihm so gut wie gar nicht vorhanden
sind, wissen wir auch nichts über Althamers Familien Verhältnisse
und sein Privatleben. Ein Brief Kaspar Löners, der damals
von Hof vertrieben in Oelsnitz in Sachsen sich aufhielt, erwähnt
am 10. August 1531 in einem Gruß noch einmal seine Frau 6 ). In
Wittenberg studierte von August 1542 an ein Andreas Althamer,
der daselbst am 11. August 1545 Magister wurde, aber der
Zusatz „Frisingensis“, der sich beide Male bei seinem Namen
findet, scheint es auszuscb ließen, daß derselbe ein Sohn des
1) W. German n, Joh. Förster, der Henneburgische Reformator etc.
o. O. u. J. (Wasungen 1804) S. 84.
2) De Wette, Luthers Briefe IV, 005.
8) Ad. Müller, Gesch. der Reformation in der Mark Brandenburg,
Berlin 1889, S. 158f. J. H ei d e m an u . Die Reformation in der Mark Branden-
burg, Berlin 1889, S. 108. Weitere Nachforschungen im Geh. Staatsarchiv
in Berlin nach dem Umfang seiner dortigen Thiitigkeit sind erfolglos gewesen.
4) Seckendorf, Historia Lutheranismi III, 204.
5) Die späte Nachricht (zuerst bei Will, Nürnb. Gelehrtenlexikan I, 24),
daß Althamer Superintendent in Jägerndorf geworden und dort 1504 oder
gar 1569 gestorben sei, was noch Pütt in Herzogs Rcalencyklopädie N.
möglich hält, wird widerlegt durch die Liste der Jägerndorfer Geistlichen j.
Jahrbuch der Gesellsch. für die Gesch. des Protestantismus in Österreich
XIII (1892 S. 1—27, 106 ff.), und Martin Moninger war schon 1589 Pfarrer
in Ansbach. Vgl. T. F. Karrer, Gesch. der lutherischen Kirche des Für-
stentums Öttingcn in Zeitschrift für lutherische Theologie 1858, Bd. XIV,
S. 671 ff.
6) Bei Schnizer, Die Kirchenbibliothek zu Neustadt an der Aisch,
III. Fortsetzung 1784, S. 9. Vgl. unten II. Beilage Nr. V.
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Ansbacher Theologen war 1 ). Er ist dann vielleicht derselbe,
von dem die Simlersche Briefsammlnng in Zürich einen von
Krems in Österreich aus am 1. August 1541 an den Züricher Pre-
diger Rudolf Walther gerichteten humanistischen Brief enthält.
Althamers humanistische Schriften und seine Diallage fan-
den, wie erwähnt, noch lange eifrige Leser, aber das, was der
mutige 2 ), überzeugungstreue, gelehrte Kirchenmann für die Re-
formation in Ansbach geleistet, war sehr bald vergessen. Sein
erster Biograph Ballenstedt hat nicht einmal seinen Katechis-
mus gekannt, und heutigen Tages sind auch seine sonstigen
Schriften selbst bei Gelehrten in Vergessenheit geraten. Um
so mehr schien es Pflicht, diesem Manne, der unter günstigeren
Bedingungen nach Begabung, Gelehrsamkeit und Energie eine
führende Rolle hätte spielen können, den ihm gebührenden Platz
in der Gelehrten^ und Kirchengeschichte zurückzuerobern.
1) Förstemann, Album Vitebergense S. 198. .T. Köstlin, Die Bac-
culaurei etc. Halle 1888. II, 17.
2) Ein Bildnis desselben bei Ballenstedt und ein anderes bei W ü r f e 1 ,
liebensbesehreibung der Nürnberger Geistlichen I, S. 83 zeigt kräftige, mar-
kige Züge.
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I. Beilage.
Althamers Katechismus
vom
Jahre 1528.
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Allen * 1 ) frummen getrewen, Pfarrhern, Diaconen Cate-
chisten, vnd kindtsuetern , in dem Fürstenthumb des durch-
lauchtigen hochgepornen Fürsten vnd herren, Herr Georgen
Marggraffen zu Brandenburg etc. vnsers genedigen Herrn.
GNad, frid vnd barmhertzigkeyt Gottes, durch vnsern 5
eynigen hajdand Jesum Christum, sey mit vns allen. Lieben
Herrn vnd brüder, wir wollen warlich von hertzen gern, das
Gottes haylsamer name in aller weit warhafftig erkant, ge-
preiset, vnd der Gottes dienst recht gelert vnd geaufferet
wurd, auff das Gott seinen grymmigen zorn, den er vber vns 10
gar bald, als zu förchten, außschtitten wurd, ab wendet vnd
gnedig wer, denn wir gantz vndanckbare kinder sind, vnd
des grossen thewren schatzs seines Worts, gar nichts achten
sonder Got vnd sein tröstliches Euangelium schmechlich ver-
achten vnd verfolgen, dieweyl kein besserung vnter vns sein 15
will. Darumb so gehöret eyn scharpffe rütten vber vns.
Wir Pfarrhern, Prediger, Diaconi, vnd veter, sollen das vnser
fleyssig außrichten, predigen, vermanen, bitten vnd straften,
wöllen die andern nicht volgen, so wirt sie Got wol darumb
finden. Aus Gottes befelch seyen wir schuldig der iugent 20
Gottes gepot vnd wort fürzutragen, das sie den Herrn lernen
fürchten, erkennen, -nid vor äugen zuhalten. Wir sollen vnser
empfangen pfund vnd gab nicht mit dem vngetrewen knecht
in die erden graben, Matth, xxv. oder das liecht vnter den
1) Zu den Varianten vgl. weiter unten Beilage III die Bibliographie
der Schriften Althamers. H bezieht .sich auf den Hartraannschen Abdruck.
1 Diaconen] C: Dienern 3 hochgepornen] B: hochgebornen 4 Marg-
graffen] B: Marggrauen 9 geaufferet] H: aufgericht 17 veter] B: vcttcr
24 Math. XXV] H: Matth. 15
Ü
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metzeil setzen, Luc. viij. Trewe diener Gottes sollen wir
seyn, so werden wir gnad bey jm finden.
Nach vns bedarff man auch frummer, gelerter, versten-
diger, weyser leut, die dem volck mit predigen, regieren,
5 weysen vnd leren vorsteen. Wer nichts lernet, der kan nichts.
Schwymbt ein gans vber das moehr, so kumpt sie ein gans
herwider. Mit vns ists fast also ergangen. Wir haben nichts
gelernet, darumb wissen vnd künden wir auch nichts. Aber
die vnwissenheyt wirt vns nicht entschuldigen vor Gottes
10 angesicht. Wir sind, amptshalben, Gottes stathalter vnd diener,
werden wir nicht recht haußhalten, vnd seynes gesinds trew-
lich warten, so wirt er dermalen eyns die unnütze, faule,
vngetrewe kneeht aus seinem hauß stossen, vnd in die eusserste
finsternus werden. Wer seyns ampts nicht getrewlich wartet,
if> der wirt gar schwere vntregliche peyn darumb leyden müssen.
Wer die seinen nicht versorget, der ist erger denn eyn hayd.
j. Timoth. v. Wer die jugent versaumpt, der wirdt Gottes
vrtayl nicht entlauffen. Ja was wir liederlich mit willen ver-
säumen, das wirt Gott am jüngsten tag von uns erfordern,
20 vnd wir müssen die schuld tragen.
Ein Pfarrher oder hyrt soll fieyssig yn der kirchen wachen,
predigen vnd autfsehen, das er nichts versäume an den schetf-
lein die jm beuolhen sein, vnd vleyß ankeren, das die scheff-
lein getrewlich versorget vnd gewaydet werden.
25 Ein yeglicher haußuater ist Bischof vnd Pfarrher vber
sein haußgesindt, darumb sol er da haymfen auifsehen, wachen
vnd leren, das er an den seynen auch nichts versäum, was zu
Gottes forcht vnd dienst gehört,.
Dann, wil man das Christenlich wesen reformieren, vnd
20 ein bestendig regiment vnd Ordnung anrichten vnd aufteren,
so müs mans mit der jugent anfahen. Der Pfarrher in der
gemeyn oder kirchen, ein yeglicher haußuater mit seinem ge-
sindt, sunst ists verloren. Aber wir sehen yetz bey vns das
1 metzen] H: Scheffel 1 Luc. viij] II: Luc. 18 1 diener Gottes]
II: Diener 8 künden] B: künnen 11 nicht] nut 14 nicht] H: nit
(u. so immer für nicht) 21yn]B:in 23 beuolhen] befolhen 25 Bischof]
B: Bischoff 29 Dann] H: Denn 80 aufteren] H: auffüren 31 so mi'is] H:
mus 32 yeglicher] II: jeder
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»
widerspil. Niemand zeucht sein kind, knecht magd oder anders
gesyndt zu Gottes forcht vnd wort, wir versäumen jr seel vnd
leyb. Derhalben auch yetz die bösest jugent, als freylick
nie ist gewesen. Die alten sind kein nutz, so volgen die
jungen den eitern nach. Die alten ligen nur autf schlemmen, 5
demmen, spilen, raßlen, schweren, nachreden vnd allen schänden,
das lernen die jungen gar bald von jhnen. Da ist die ober-
keit auch hynlessig, vnd weret nicht, damit ists dahyn kumen,
das der laydig Teutfel gar abt ist worden, Got erbarm sich
vnser, vnd hellte vns widerumb aus des Teufels kercker. 10
Ja wir sagens noch ein mal, will man ein rechten be-
stendigen Gottesdienst autfrichten , so fahe man nur mit der
jugent an, denn mit den alten wils nicht gut thun, sie wollen
nicht hynan sind zum mehrer teyl verstockt vnd vertiertet in
jrem syn, vnd geet mit jn, wie man in eynem gemeynen 15
Sprichwort sagt, Alt hund lassen sich nicht bendig machen,
Jung ge wonet, alt gethon, oder wie der weyse König Solomon
spricht, Vnterweyset man den knaben so lest er nicht daruon
wenn er alt wirt, das ist, wie Horacius in epistolis singet,
Der hafen behelt seinen ersten geschmack. zeucht man die 20
jugend am ersten zur Gottesforcht, so wechßst sie also daryn
autf. Gewenet mans zu schäm zucht vnd ehren, so hangts
jhr auch an das lebenlang. Leret man sie gute kunst vnd Sitten,
so künden sie es auch im alter. Lest man sie aber narren
oder gens sein, so bleiben sie also, Gewonheit lest jr ungern 25
wer eil.
Christus der Herr will haben, das man die kinder zu
jhm bring, Matth, xix. Luce. xviij. Das ist, man sol sie
halten zu Gotts dienst, vnd weysen autf das reych Gottes
vnd sein keyliges wort. Vnd Paulus beuilhet den eitern ernst- 30
4 geAvesen] H: gewest 4/5 A’olgen die jungen den eitern nach] B:
folgen. — H: folgen ihnen die jungen nach 6 schweren] H: Huchen
10 Aviederumb] H: wieder 15 Avie man in eynem etc.] H: Avie ein ge-
mein SpiiichAvort 17 Avie der Aveise König Salomon spricht] H: wie
Salomo sagt 18 nicht daruon] B: Avie in H: nit daruon 22 Gewenet
mans zu schäm] H: geAvöhnt man sie zur Schaam 23 jhr] B: ir 25 oder
gens] H: und Giins 25 GcAvonheit] B: Gewonheyt 30 beuilhet] B: be-
filhet
G*
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84
lieh, das sie jhre kinder auftzielien der zucht vnd vermanung
an den Herren, Ephe. vj. Colos. iij. Man nuis warlich der
ruten an den kindern nicht sparen. Denn thorheyt steckt dem
knaben im hertzen, Aber die rut der zucht wirt sie ferm
5 von jm treyben, Prouerb. xxij. Wer seiner ruten schönet,
der hasset sein sun , wer jn aber lieb hat, der züchtiget jn
fluchs, Prouebir. xiij. Darmit wollen wir die eitern aber-
mals trewlich vermanet haben, das sie sorg haben jhrer kind,
vnd jhn den zäum des aygen mutwillens nicht zu lang lassen,
10 sonder trachten, das sie in der fvreht Gottes erzogen werden,
vnd etwas redlichs lernen, vnd nicht also aygen niitzig seyen,
das sie vmb jhres geytzs willen, die kinder versäumen, vnd
von der predig oder schule ziehen, auft die weit vnd vnnützen
bracht, wie man gemeyniglich pflegt zu thun, oder Gott wirdt
15 sie warlich hart darumb straften. Man füre sie zur kirchen
zum Gots wort, man schick sie in die Schul, das sie etwas
lernen, das mit der zeyt auch biderleut aus jhnen werden, vnd
das man sie zur erbarkeit gebrauchen künde. Es sol kein
solche fleyschliche, schedliche lieb bey den eitern sein, das
20 sie der halb die kinder versäumen vnd vngezogen lassen. Man
sol sie ziehen vnd straften weil man der kinder mechtig ist,
ehe sie halßstarrig vnd eygensynnig werden, das sie nicht
dermalen vns vberziehen. Darumb spricht abermals der König
Solomon, Laß nicht ab den knaben zu züchtigen, denn ob du
25 jhn mit der rutten hawest, so stirbt er doch nich daruon. Du
hawest jhn mit der ruten, aber du errettest sein seel von der
hellen. Prouerb. xxiij. Wolan, werden die veter die kinder
versäumen, so wirt Got der kinder blut von jhnen erfordern,
ja Gott wirt sie darumb hertigklich plagen, hie zeytlich mit
.‘io vnglück vnd bösem gewissen, dort mit dem hellischen fewr.
Es gieng ye dem Priester Heli gar vbel von seiner kinder
wegen Hopkni vnd Pinehas, das er sie nicht mit eynem rechten
ernst straftet vmb jhres mißhandeis willen, er must den halß
1 ihre] B: ire 1 der zucht] H: in der Zucht 3 thorheyt] B: thor-
heit 9 aygen 11 also aygennutzig] B: so eygennutzig 14 gemeynig-
lich] H: gemeinlicli 20 derhalb] II: deshalb 23 dermalen] H: der-
maleins 23 abermals der König Solomon] H : abermal Salomo 28 erfordern]
11: forndern 29 hertigklich] 11: hart
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drumb geben, vnd die slin darzu. j. Samuelis. ij vnd iiij.
Deßgleychen Absolon, das er seinem vater Dauid nicht volgen
wolt, must an evner aychen erbangen, ij. Samuelis. xviij.
Got schenckts weder den vetern noch den kindern, Ezechie.
viij. Er wil, das man jn förchte, vnd seinem wort folg. 5
Darumb so wollen wir zum drittenmal fleyssig ermanet
vnd gepeten haben die Pfarrher vnd die veter, sie wollen
doch vmb Gots willen jhres thuns. rechtgeschaffen vnd getrew-
lich warten, vnd sich halten, wie jhnen amptshalben gepürt
nach Gottes befelch, der jugent wol vorsteen mit haylsamer io
leer vnd gutem wandel, das sie ein exempel vnd fürbild haben,
dem sie mügen nachfolgen.
Vnd weyl ein solcher Catechismus das ist vnterricht so
hoch von nuten, vnd biß hieher gar nichts im brauch gewest,
haben wir etlichen frummen eynfeltigen Pfarrhem, Diaconen, 15
vnd denen, die nicht fast hochgelert sein (dann die gelerten
bedoerffen vnsers nicht, künden jhnen selbs wol ein bessern
stellen) disen Catechismum zu gut in druck verfertiget, das
sie hie ein form vnd exemplar haben, wie sie die sach sollen
anfahen, vnd mit der zeyt, so jhn Gott der Herr etwas bessers 20
gibt, disen auch besseren, Sie mügen vnsern brauchen, biß
sie einen bessern machen oder geben.
So ist diser Catechismus der jugent auch zu gut gestelt,
das sie jhn vor jhnen haben, daraus lernen, vnd sich also
Christenlieh gesprech weyß üben, vnd eyn ander fragen, wie 2r>
sie sunst mit Dialogis vmbgeen.
Es ist auch aller ding von nöten, das die Diaconi oder
Catechistae solliche frag vnd antwort der jugent wol vnd
fleyssig erkleren vnd außlegen, das sie es fassen vnd versteen
mügen, vnd also in sich bilden, das sie es stetigs behalten vnd 30
in Gottesforcht vnd zucht autfwachsen, frumme Christen werden.
Das vns Got alle segne vnd bewar, in das ewig leben,
Das verleyhe vns der hymelisch vater, durch vnsern Herren
1 1. Samuelis II — aygen erbangen in II ausgelassen 2 vater] 13:
vatter 2 volgen] B: folgen 8 rechtgeschaffen] H : rechtschaffen 14 gar
nichts] II: gar nit lf> Diaconen] C: di waren 22 oder geben] II: oder
überkommen. — B: oder gen C: geen 24 ihn vor yhneu] in vor inen
20 sunst] fehlt in II 30 stetigs] H: stets
86
Jesum Christum, Amen. Geben zu Onoltzback im Winter-
monat im M. D. XXviij. jar.
Joliau. Rürer
Andreas Altkamer.
t
5 Was Cateehismus sey.
Weyl aber das wort Cateehismus bey vns Teutschen wenig
erkant noch gemein ist, woeilen wir zuvor sagen, was es heyß,
vnd von wannen es herkume. xarrjyiof.iog Cateehismus ist ein
griechisch wort, heyst auff teutsch ein vnterricht, so man eyns
10 lernt vnd vnterricht im wort, glauben, vnd dienst Gottes, wie
es sich halten sol, vnd kumpt von dem wort i)/eTv, quod est
uoce sonare, das ist ein hal geben, oder lauten, dauon wirt
xarrjyelv Catickin, uoce erudire uel resonare, mit Worten vnter-
richten, ein widerhal geben, A Praepositione xma Kata, Id est
15 mrsus, widerumb fj/ico resono, widersprechen, quasi priorem
uocem reddo, einem nach sprechen, da eyns auff die frag ant-
wortet oder nachspricht, wie die tall oder walt ein widerhal
auff vnser geschray geben, den man Echo nent, oder wie
man die kinder lest nachsprechen, biß sie etwas begreyffen.
*20 Paruon kumpt xaryyyjoig Catichisis oder y.ax/jytoaog Catechis-
mus, instructio ein solche leer vnd vnterrichtung. Vnd *<m;-
yov/uevog Catechumenus, qui uerbum dei audiens est, ein schüler
Gottes Worts, der sich vnterricliten lest. Et xaxijyioxai Cati-
chistae qui docent, die leren vnd andere vnterrichten , quos
*25 Dionysiacus interpres monente Erasmo, susceptores nomine,
uolgo Compatres uocantur.
Wie man bey vns den geuatern oder baten befülcht
beym Tauff, sie sollen das kind jhnen befolhen lassen sein
ziehen zu Gottes forcht, vnd das vater vnser, zehen gepot
3 Johan] H: Johannes 4 Althamer] H: Althammer 8 herkume]
H: komme 8 yaz/jyiojuog] fehlt in II 11 kumpt] B: kumbt 11 >/£«»'] H:
t)yovv 12 lauten] B: lautten 13 Catickin] fehlt in H 13 vnterrichten]
B: vndterrichten 14 xma kata] H: y.axU i e. rursns 17 walt] B: wält
*20 y.aTi)/>]fug Catichisis oder y.artjyiouos] II : Catechesis oder Cateehismus
21 y.aTtjyorufrig] fehlt in H 23 Gottes worts] H: Gottes — y.artjxioxai
Catichistae] H : eatechistae 27 geuatern] B : geunttern — befülcht] B :
befileht 28 Tauff] B: tauft*
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87
vnd glauben leren, vnd vnterrichten. Von dannen her auch
die Latini das uerbum Catechisare genumen haben, quod est
tradere mysteria religionis Christianae, id quod scripto fas
non erat. Leren die geheymnus vnd stuck des christlichen
glaubens.' Paulus gebraucht dili wort, Galat, vj. Communicet ß
qui Catechisatur sermone, ei qui se chatechisat in omnibus
bonis. Der vnterrichtet wirt mit dem wort, der tayle mit
allerley guts dem, der jhn vnterrichtet, vnd so vil sey gesagt
von dem namen oder titel diß büchleins. Aber wolt got das
yedermann wüste wie hoch von nöten solch werck, Übung 10
vnd leer der jugent were, so wurd man mit erbebtem hertzen
vnd gemüt Got loben vnd preysen in ewigkeyt, vnd sich zu
der sach mit ernst schicken. Darzu hellte vnser lieber Got,
Amen.
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CatecMsmus.
Frag und Antwort der Kinder.
Frag. Was bist du? Antwort. Ich byn ein Christen-
mensch vnd eyn kindt Gottes. Frag. Woher wayst du das?
5 Antwort. Aus dem wayß ichs, das ich dem wort Gottes glaub,
vnd auch getauft bin in dem namen Christi. Frag. Was
glaubst du? Antwort. Ich glaub in Gott vater almechtigen,
Schöpfer hymels vnd der erden, Vnd in Jesum Christum
seinen eynigen sun vnseni Herrn, der empfangen ist von dem
io heyligen geyst, Geporen aus der junkfrawen Maria, gelitten
vnter Pontio Pilato, gecreutziget gestorben vnd begraben
Abstig zu der hell am dritten tag wider auf stund von den
todten. Auffur gehn hymel, sitzt zu der rechten Gots des
almechtigen vaters von dannen er künftig ist zurichten die
15 lebendigen vnd die todten. Ich glaub in den heyligen geyst,
ein heylige Christliche kirchen, gemeinschafft der hejdigen,
Vergebung der sund, aufferstehung des fleyschs, vnd ein
ewigs leben.
Von den Artickeln des Christlichen Glaubens.
20 Frag. Was versteestu bey solcher bekandtnus deynes
glaubens, vnd was liayst, Ich glaub in Got vater almechtigen,
schöpffer hymels vnd der erden? Antwort. Es hayßt, Ich
setze meynes hertzen vertrawen vnd zuuersicht allein in den
almechtigen, lebendigen Got, der aller ding mechtig ist, der
25 aller gläubigen vater ist, der hymel vnd erden erschaffen hat,
G bin] B: byn 7 glaub in] H: glaub an — vater] B: vatter 8 in
Jesum] H: an 10 aus der Jungfrau] H: von 12 Abstig zu der hell]
H: niedergefahren zu der Hölle 12 wider auffstund] II: auferstanden
13 Auffuhr] H: aufgefahren 13 sitzt] Hs sitzend 15 in den heyligen]
H : an 21 in Got] II ; an Got
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89
erhelt vnd regiert. Ich verlaß mich mit meinem hertzen autf
kein creatur, werck noch verdienst got der herr ist allein
mein hilf, trost vnd Seligkeit. Frag . Was hayst dann, Ich
glaub in Jesum Christ seinen eynigen son? Antwort. Es
hayst, Ich verlaß mich auch mit gantzem hertzen, autf den f>
eynigen ewigen natürlichen son gots, der des vaters weißheit
vnd wort ist, durch den der vater alle ding erschaffen hat
vnd gubernirt, der mit dem vater eyns, vnd gleycher Got vnd
herr ist. Frag. Was haist dann das nachfolgig, der empfangen
ist von dem heiligen geist, Geporen auß Maria der junkfrauen“? io
Antwort. Ich glaub das der selbig vnser Herr Jesus Christus
nicht aus Feisch vnd blut empfange sey, wie die Adamskinder,
sonder aus dem heiligen geist, wie durch den engel Gabriel
Marie zuuor versprochen war vnd im glauben desselbigen worts,
vnd der verheissung Gottes, ward sie schwanger, gepar vnsern 15
Messiam vnd heiland reine junckfraw, aus der almechtigen
krattt Gottes himlischen vaters on zuthun aller menschen.
Frag. Was ist dann das man spricht Geliten gestorben vnd
begraben? Antwort. Wir weren all zu mal ewiglich ver-
loren, Wo Christus nit für vns gestorben wer. Er ist von 20
vnsert wegen mensch worden für vns hat er geliten, für vnser
sünd ist er gestorben, vnser schuld hat er bezahlt, vnd mit
seinem todt vns erlöst von dem ewigen todt, Ist von vnsert
wegen in die hell gestigen hat geliten vnd empfunden, die
schmertzen des todts, ist begraben als ein todter, alles 25
vns zu gut. Frag. Was haist, Er ist widerumb erstanden
am dritten tag? Antwort. Er hat den todt gewaltiglich aus
eygner gütlicher krallt vberwunden, vnd beweist mit seiner
herrlichen aufferstehung, das er ein herr sey des lebens vnd
des todts vnd warer son Gottes. Frag. Was versteest bey -50
dem artikel. Er ist auftgefaren gehn himmel, sitzt zu der
rechten got des almechtigen vaters? Antwort. Er hat mit
3 hilf] B: hilft* 4 in Jesum] H: an Jesum 4 eynigen son] II:
einigen »Sohn vnsern Herrn 10 auß Maria] II: von der Jungfrau Maria
14 Marie] fehlt in H IG Messiam] H: Messias 6 reine junckfraw] II: als
reine Jungfrau 18 Geliten] H: gelitten vnter Pontio Pilato, gekreuzigt
23 mit seinem todt] H: mit seinem Blut 27 gewaltiglich] B: gewaltik-
lich 31 gehn]B: gen 32 got desJH: Gottes des 32 vaters] B: vattcrs.
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— 90 —
diser seiner auffart der weit offenbaret sein herliche gotheit,
das er gewaltig sey jmm himel vnd auf erden, alle ding vnter-
worfen nit minder sey den der vater, gleicher ehren glori
herlickeit, gewalt vnd macht, denn das hayst zur gerechten
5 Gottes sitzen. Frag. Was hayst, Von dannen er zuküntftig
ist etc. Anticort. Eben der Christus in was herlickeit er hin-
auf ist gefaren, vnd sitzt in gleichem gewalt vnd regiment
mit seinem hvmlischen vater, also auch wirt er widerumb
erscheinen am end der weit, zu richten lebendig vnd todt,
io gläubig vnd vnglaubig, Hayden vnd Juden, vnd alle völcker
der erden. Frag. Was hayst, Ich glaub in heyligen geyst? Ant-
wort. Es hayst, Ich glaub vnd verlaß mich auff den heyligen
geyst, der Gottes krafft ist, vnd mit dem vatter vnd sun ein Got,
der vns erleucht, trÖst, leret vnd sterckt, das ist, der Gottes
15 wort vnd werck in vns lebendig vnd krefftig macht, der vns
in trübsal, not vnd angst beywonet vnd tröstet. Frag. Was
haist die Christliche kirchen vnd gern ein schafft der heyligen?
Antwort. Ich glaub, das der selbig geyst Gottes alle außer-
weite kinder Gottes in einen glauben vnd gemein, durch die
20 predig des wort gottes habe bracht, vnd die selbigen kinder
Gottes heyssen die Christlich kirch, deren grundt vnd funda-
ment ist Christus mit seinem wort, die sind ein lebendiger
tempel Gottes, in denen der herr selbs wonet, vnd ist jr
vater, herr, breutgam vnd haupt, darumb sie gemeinschafft
25 haben an allen seinen giitern, sind seine erben vnd miterben
Christi, darumb sie heyssen gemeynschafft der heyligen, das
alle guter gottes, jnen nach gottes zusagungeu gemein sind.
Frag. Was hayst ablaß der Sünde? Antwort. Es hayst, das
wir alle durch Jesum Christum, so wir an jn glauben, ver-
30 gebung vnser sünd haben, welcher ablaß vns durchs Euangelium
verhayssen vnd verkündet wirt, vnd kumpt nicht aus gelt
oder vnserm verdienst, sonder aus gnaden vnd barmhertzig-
2 alle ding- unterworfen] II: alle ding ihm vnterworfen 4 ha) r 8t]
II : hey8t. 5 zukünftig ist etc. j 11 : zukünftig ist zu richten die Leben-
digen vnd die Todten 11 in heylige geyst] II: an den heiligen Geist
13 vatter] B: vater 17 haist] B: hayst in II: heißt du 18 geyst] B:
geist 21 deren grundt J H: davon Grund 24 hauptj B: liaubt 27 zu-
saguugen:] II: Zusagen — gemein] B: grnein 28 ablaß] H: Vergebung.
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keit Gottes in Christo vns versprochen. Darumb wer mit
festen glauben dem Euangelio anhangt, der hat Vergebung aller
seiner sünd. Frag. Was hayst aufferstehung des fleyschs?
Antwort. Ich glaub, das ich eben mit dem leyb, den ich hie
trag der yetz sterblich ist, am Jüngsten tag wer widerumb 5
erweckt durch Gottes stymm, wie Christus zuuor erstanden
ist von todten. Frag. Was ist denn, vnd ein ewigs leben?
Antwort. Ich glaub vnd wayß aus gütlicher gschrifft das nach
disem elenden vergencklichen leben, ist ein herliches, seliges,
ewiges leben, welches alle gläubigen vnd außerweiten Gottes 10
mit Christo werden seligklich besitzen in ewigkeit.
Von den Zehen Gepoten.
Frag. Was soll eyn gläubiger Mensch thun? Antwort.
Er sol recht thun, vnd das vnrecht lassen. Frag. AVas ist
dann recht vnd vnrecht? Antwort. Recht ist, was Got recht 15
vnd gut heyst, aber vnrecht vnd sünd ist, was Got verpeut,
vnd das findt man nvndert. besser, dann in den zehen gepoten
Gottes. Frag. Welches sind die zehen gepot? Antwort. Das
erst, du solt nicht frembde Götter haben. Frag. Was sind
frembde Gütter? Antwort. Alles darauf man sich verlest, 20
vnd verhofft dardurch frumb vnd selig zu werden ausserthalb
dem eynigen Gott. Es seyen heyligen, gute werck, oder andere
creatur. Frag. Was hayst denn, Du solt nicht frembde Götter
haben? Antwort. Du solt glauben in eynen Got. Frag. Was
ists, Du solt glauben an eynen Gott? Antwort. Du solt dein 25
eynige hotfnung vnd vertrawen allein in Got setzen, jhn von
gantzem hertzen lieben, forchten, suchen, vnd vor äugen
haben, mangelt dir etwas an leyb oder an seel, so soltu allein
zu jm Zuflucht haben, jn anruffen, hilft*, trost vnd selickeit bey
jm suchen, dann er spricht selbs. Ich bin der herr dein got. ho
Frag. Wie hayst das ander gepot? Antwort. Du solt den
namen des herrn deyns Gottes nicht vergeblich füren. Frag.
Was hayst, Du solt den namen des herrn deyns gots nit ver-
geblich füren? Antwort. Du solt den namen Gottes nit miß-
8 gschrifft | B: schlifft 10 ewiges] B: ewigs 16 heyst | B: heyßt
24 glauben in] II : glauben an HO dein got] B : clcyn Gott 32 deyns]
B: deins
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brauchen, Nichts wider gottes namen, wort vnd befelcli für-
nemen, leren oder anrichten, nit vnchristlich vnd ergerlich
leben, aus leychtfertigkeit, böser gewonheit vnd freuenlich
nit schweren, sondern ein frummes erbars stils leben füren,
r> Gottes namen in allen nuten anruffen, den selbigen in gluck
vnd vnglück bekennen vnd loben, denn Got wirt den nit vn-
schuldig halten, der seinen namen vergeblich füret. Frag.
Welch s ist das drit gepotV Antwort. Du solt den sabbath
oder feyrtag hevligen. Frag. Was hayst, Du solt den
10 feyrtag hevligen. Antwort. Du solt von allen fleyschlichen
vnd süudlichen wercken feyren vnd ruwen, nichts von dir
selbs anfahen, sonder Got den herrn in dir lassen wircken,
seinem wort gehorchen, jm dienen, das ist der recht geistlich
feyrtag, des Christenvolcks. Frag. Wie hayst das vierd ge-
15 pot. Antwort. Du solt vater vnd mutter ehren, auff das dirs
wolgee vnd lang lebest aulf erden. Frag. Was hayst, du solt
vater vnd muter ehren. Antwort. Du solt wissen, das vater
vnd muter dir von Got geben sind, vnd deßhalben jhnen zucht
vnd ehre erzaygen, jnen folgen, vnterthenig, willig, vnd ge-
20 horsarii sein, jn liebs vnd guts tlmn, wie sie dir gethan haben,
Sie neeren vnd für sie im alter sorgen, so wirt dir got dein
leben fristen. Frag. Wie hayst das fünfft? Antwort. Du solt
nit todten. Frag. Was haist du solt nit todten? Antwort.
Du solt nit zürnen noch rach begern, kein neyd vnd haß
*25 tragen, niemand verachten vnd vbel nachreden niemand weder
mit rad noch tadt erwürgen, sonder fridlich vnd freindlich mit
vederman sein. Frag. Wie hayst das sechst? Antwort. Du sollst
nit ehebrechen? Frag. Was haist du solt nit ehebrechen? Ant-
irort. Du solt kein schantbar vnzuclitigs wort, zeychen gebert
30 noch werk vben, vor aller vnreinigkeit dich enthalten, keusch in
allen dingen sein. Frag. Wie haist das sibend? Antwort. Du
14 haystj B: haist 15 vater vnd mutter] II beide Mal: deinen
Vater vnd deine Mutter 17 muter] B: mutter 18 deßhalben] H: des-
halben sollt du 22 fünfft] H: fünfte Gebot 23 todten] B: tödten
24 zürnen] B: zürnen — kein) B: keyn 25 vnd vbel] H: noch übel
23 freindlich] B: freuntlicb 27 yederman| B: yederman 27 sechst] H :
sechste Gebot 28 ehebrechen] B: eebrechen 29 gebert] B: gepert
30 vben] B: ueben. 31 siebend] II: siebente Gebot
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solt liit Stelen. Frag. Was hayst, Du solt nit Stelen? Ant-
wort. Du solt niemand das sein nemen, noch verfortaylen im
handel mit falscher maß, eien, gewicht, vnd allen, damit dein
nechster vbernumen mag werden, dich des deinen benügen
lassen, Got kan dicli wol on deines nechsten schaden erneeren. 5
Frag. Wie hayst das acht? Antwort. Du solt nicht falsche
zeugnus geben. Frag. Was hayst, Du solt nicht falsche zeug-
nus geben? Antwort. Du solt die lauter warheyt reden, vnd
nicht liegen wider deinen nechsten, weder vor gerickt noch
sunst. Frag. Welches ist das neundt? Antwort. Du solt dich 10
nicht gelüsten lassen deynes nechsten weybs. Frag. Was
hayst, Dn solt dich nicht gelüsten lassen deynes nechsten
weyb. Antwort . Du solt nit vnreyne begir vnd lust haben
gegen eyns andern weib vnd dir ein eygen gemahel nemen,
vnd derselbigen dich benügen lassen. Frag. Wie hayst das ir»
zehend gepot? Antwort.. Du solt dich nicht gelüsten lassen
deines nechsten hauß noch guts. Frag. Was hayst, Du solt
dich nicht gelüsten lassen deynes nechsten hauß noch guts?
Antwort. Du solt nicht geytzig sein, vnd einem yeglichen
günnen .was jm Got günnet, Ab eyns andern glück nicht 20
verdrieß haben, deyns glucks dich benügen lassen.
Frag. Mag auch der mensck die gepot Gottes von jm
selbs aus aygnem vermögen halten? Antwort. Der men'sch
vermag nichts 011 gottes hilft*. Frag. Wie sol jhm aber der
mensch thun? Antwort. Er mus zuuor frumb vnd ein guter 25
bäum werden, denn der ersten gepurt halben vom Adam her,
sein wir arm Sünder, kinder des zorns, eyn böser bäum, vnd
G acht] H: achte Gebot 10 neundt] H: neunte Gebot und offenbar
im Anschluß an Luthers Text: Du sollt nit begehren deines Nächsten
Haus. Fr. Was heißt: Du sollt nit begehren deines Nächsten Haus?
A. Du sollt nit geizig seyn und einem jeglichen gönnen, was ihm Gott
gönnet, über eines anderer Glück nit Verdruß haben, deines Glücks
dich begnügen lassen. Fr. Wie heißt das zehente Gobot? A. Du sollt
nit begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh oder was sein
ist. Fr. Was heißt: Du sollt nit begehren deines Nächsten Weib,
Knecht, Magd, Vieh oder was sein ist? A. Du sollt nit unreine Be-
gierde und Lüste haben gegen eines Andern 'Weib, und dir ein eigen
Gemahl nehmen und derselben dich begnügen lassen.
94
vermügen aus vns selber nichts dann vnrecht thun. Frag.
Wie wirt man aber frumb? Antwort. Got macht allein frumb
vnd gerecht, Wenn der mensch das Euangelion von Christo
höret, und glaubt an jn, so macht in der selbig glaub frumb
f> vnd gerecht. Frag. Wie gehet das zu? Antwort. Jesus
Christun (sic) der wahrhaftig sun Gottes, ist allein der bider-
man auff erden, durch den wir frumb werden. Er ist vnser
weyßheit gerechtickeit, heyligung, vnd selickeit, von seiner
fülle empfahen wir alle die gerechtigkeit. Wer sich auf jn
10 verlest mit gantzem hertzen vnd festem glauben, der wirt
auch frumb. Frag. Was liaist glauben ? Antwort. Glauben
in got hayst vertrawen vnd mit liertz, syn vnd mut sich auf
Got verlassen, seinem wort steyff anhangen vnd daran nit
zweyfeln all sein datum vnd Zuversicht auff Got stellen, Vnd
15 der glaub ist nichts anders denn ein zuuersicht auff Gottes
verhayssung. Frag. Warauff steet vnd gründt sich der glaub V
Antwort. Er gründt vnd verlest sich allein auff Gottes wort,
vnd on dasselbig kan der glaub in noeten nicht bestan.
Christus Jesus vnd sein wort ist das fundament vnd der felß
20 darauf der glaub steet. Frag. Kumbt aber der glaub all-
wegen aus dem gehör an Gotteswort ? Antwort. Der gemeyn
ordnung nach, so kumpt der glaub alleyn aus dem gehör
oder Predig des wort Gottes, wie Paulus Koma. x. meldet,
durch mitwirckung der genad Gottes. Frag. Wie erlanget
25 man aber die genad Gottes? Antwort. Mit dem emsigen gepet,
durch vnsern Herren Jesum Christum, dann er hat selbs ge-
sagt, Was jhr den vatter byttet in meynem namen, das wirt
er auch gewißlich geben. Frag. Wie sol man betten vnd was
ist das recht gepet V Antwort. Ich waiß kein bessers gepet,
•io denn das vnser maister vnd seligmacher selbs gelernet hat.
Frag. Wye haysts? Antwort.
Von dem Vater vnser.
Vater vnser der du bist jm himel, geheyliget werd dein
name, zukumm dein reich, dein will geschehe auf erden wie
5 gehet] 15: gcet (i Christun] B: Christus 20 steet] B: stet 21 kumbt]
B: kumpt 21 dem gehör an] H: dem gehörten 31 Wye haysts] B-.
Wie haysts
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jmm himel. Vnser teglich brodt gib vns heut. Vnd vergib
vns vnsere selmld als wir vergeben vnsern schuldigem, vnd
für vns nit jn Versuchung, Sonder erlöse vns vom übel, denn
dein ist das reich vnd die kraft vnd die herrlickeit in ewig-
keit Amen. Frag. Was begert man jmm vater vnser? Ant- 5
wort. Das Vater vnser hat siben bitte nacheinander. Frag.
Was ist, Vater vnser der du bist jmm hvmel, ists auch ein
gepet? Antwort. Nein, es ist nur ein lob vnd titel Gotes da-
mit wir bekennen , das der almechtig Got vnser vater sey,
vnd wir seine liebe kinder. . Er jm himel himelisch jn freud io
vnd ehren on allen trübsal, schmertzen, layd und sterblickeit.
Wir auft‘ erden jrdisch jn laid vnd schmertzen, mit wider-
wertickeit elend vnd jamer vmbgeben, vnd sterblich. Frag.
Was bitt man denn in dem ersten stuck so man spricht, Ge-
heyliget werd dein nam. Antwort. Wir bitten das der nam 15
gottes nit geschendet vnd gelestert werd durch falsch leer
vnd predig oder durch vnser sündlichs bbses leben sonder
das wir heilig werden, vnd ein frummes christlichs leben
füren, seinen namen loben vnd preisen jn all vnserm thun
vnd lassen. Frag. Was bitt man jn dem andern stuck, so
man spricht, zukumm dein reich? Antwort. Wir begem das 20
vns got seinen geist geh, vnd setz vns auß dem reich der
finsteruuß, jn das reich des liechts, sein heyligs wort offenbar,
vnd ein rechten festen bestendigen glauben jn jn, das er vns
regir vnd bey vns wone vnd nymmer verlasse. Frag. Was
begert man im dritten, so man bettet, Deyn will geschehe 25
etc. Antwort. Weyl das fieysch ymmer das sein sucht, vnd
strebt wider Gott, so bitten wir, das Got mit vns mache nach
seinem wolgefallen, vnd das wir seynen willen thun hie aulf
erden, wie alle Engel im hymel seinen Gütlichen willen er-
füllen, vnd das wir nicht erfunden werden vngehorsame kinder, ho
die seinem wort vnd willen widerstreben. Frag. Was ist denn
das für ein bitte, so wir sprechen, Gib vns vnser teglich
5 jmm] B: jm 6 jm] B: im 8 Gotes] B: gottes 10 jmm himel]
B: im himel — jn] B: in 12 jn laid] B: in laid 18 vmbgeben]
B: vmgeben 15 nam] A: tiam 18 jn] B: in 19 jn dem] B: in dem
20 zukum] B : zukume 22 finsternuß| B: linstcrnns 28 jn jn]B: in jn
— H: an in
96
brod? Antwort . Wir bitten vmb zeytliche narung, wie wir
zuuor vmb geystliche gueter, vmb sein namen, reych vnd
willen gepeten haben, also bitten wir hie vmb alle leybliche
notdürfft, das vns Got vnser vafcer versorgen wöl mit vnser
r> teglichen narung , essen vnd trincken klayder, vnd wes wir
bedurften. Wir bitten auch für vnser öberkeit, das wir im
frid vnser brodt geniessen. Frag. Was hayst dann das fünfft,
Vergib vns unser schuldt? Antwort. Wir bitten, das Gott
vnser vater vns alle vnsere sünd, missethat vnd vbertrettung
io wöl vergeben, denn wir in Sünden empfangen vnd geporn, für
vnd für Gottes zorn mit vnserm sündlichen leben verdienen,
das er solche nit straff nach seiner strenge, sondern aus barm-
hertzigkeit nachlasse, schenck vnd verzeyhe. W 7 ie auch wir
mit willen vnserm nechsten nachlassen, vergeben, vnd schencken
15 alles war mit sie vns belaydiget haben. Frag. Was bettet
man im sechsten, so man spricht, Für vns nicht in Ver-
suchung. Antwort. Wir bitten das Got dem Teuffel nit gewalt
vber vns gebe, das er vns in Versuchung, yrthumb, vnglauben,
verzweyflung füre vnd darynn versincken laß, sonder gnedigk-
20 lieh vns beystehe vnd halt, das wir im glauben verharren
biß in das endt. Frag. Was ist denn das sibendt für ein
bitte, Erlöse vns von allem vbelV Antwort. Wir bitten, das
vns got vnser vater barmhertzigklich wöl erledigen von
allem schaden vnd vnglück, geystlich vnd zeytlich, fürnemlich
25 vor dem bösen laydigen Teuffel, der vns tag vnd nacht nach-
stelt, vnd ein böß wicht ist, ja ein brunn alles bösen vnd
vbels. Frag. Was ist dann der zusatz, Wenn deyn ist das
reych vnd die krafft vnd die herligkeit in ewigkeyt? Ant-
wort. Es ist ein kürtze summ vnd begryff des gantzen ge-
3 0 pets. Dein ist das reych, lieyßt, Du bist der recht herr, könig
vnd kayser, vnd wir sein dein volck, vnter deinem scepter
vnd gewalt. Darnach dein ist die kraft't, hayst, Du bist ge-
waltig vnd mechtig, vermagst vns zu helffen, schützen vnd
s Vergib] H: Und vergieb 8 schuldt] H: Schulden, als wir ver-
geben unseru Schuldigem 12 solche nit] II: die nit 13 Wie auch wir]
11 u. H: Wie wir auch 14 vnserm] H: uusern 27 deyn] P»: dein
30 1 >ein ist das reych, heylltj B: Denn das Deich heißet
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1)7
schiermen, vnd geben deinen hindern, warumb sie dich bitten.
Aber dein ist die herligkeyt, ist als vil gesagt, Du bist allain
der herr, vnd seyn dir hymel vnd erden vnterworffen , dir
gehört allain das lob vnd preyß von nun an bis in ewigkeit.
Amen hayst, das geschehe oder werde war. 5
Von dem Gesatz vnd Euangelio.
Frag. Was ist das Gesatz ? Antwort. Es ist Gottes ge-
pot darynn der Herr vns das höß verpeut, vnd fordert guts
von vns, oder ist ein göttlicher Spiegel vns Sündern gegeben,
das wir vns darynnen besehen vnd erkennen, was wir für leute 10
seyen, vnd was wir für mangel haben. Frag. Macht auch
das gesatz frumb vnd selig. Antwort Als wenig der Spiegel
den mensehen schön und reyn macht, also wenig macht auch
das gesatz frumb vnd selig. Denn es erfordert wol die ge-
rechtickeit von vns, aber es gibt vnd raycht nicht das ver- 3f>
mügen. Frag. Warumb hat denn Got das gesatz oder gepot
geben, so es nicht gerecht macht. Antwort. Das es vns an-
zeyge vnser schwach eit, zenichtigkeit, sünd, laster vnd ver-
maledevung, das wir vns selbs wol erkennen, wie nichts guts
in vns sey, vnd wir on alle gerechtigkeit vnd frümbkeit 20
gantz entwicht sein. Denn weren wir zuuor frumb, so dnrfft
vns Got nicht hayssen frumb sein. Frag. Was hilftt denn die
erkantnus des gesetzs vnd der Sünden? macht sie mich frumb
vnd rayn von Sünden? Antwort. Nein, sie reynigt auch nicht,
gibt aber vrsach, das ich zu Christo dem Herren schrey vnd 25
lauft' vmb hilft, das er mich auch frumb vnd gerecht mache.
Der Spiegel wescht vnd reynigt keinem das vnsauber ange-
sicht, aber er gibt einem vrsach, das er reynigung beym
wasser oder ander ß wo suche. Also dringt mich das gesetz
vnd erkantnus meiner sünd auft Christum, als zu dem artzt 30
vnd brunnen alles hayls vnd gerechtigkeit, der nimpt die sünd
hinweck, vnd nicht das gesetz oder meine werck. Dann
Christus ist vns gemacht von Gott zur weißheit vnd zur ge-
rechtigkeit, vnd zur heyligung, vnd zur erlösung. Das gsatz
1 deinen] B: deynen 18 zenichtigkeit] H: Nichtigkeit mit der
Anmerkung, das Original hat: Zerniehtigkeit 21 Denn weren wir —
— l’runibsein| fehlt in H 34 gsatz] B: gsetz
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98
ist vnser zuclitraaister auf Christum. Frag. Hat aber das
gesatz suust kein ampt? Antwort. Ja es drewet vns den fluch
vnd den todt, weret der hand, vnd heit vns bey bürgerlicher
zucht vnd fridt, das wir niemand beschedigen aus forcht der
5 straff vnd peyn.
Frag. Was ist dann das Euangelium ? Antwort. Es ist
ein krafft Gottes die da selig macht, alle die daran glauben.
Es verheyßt vns eyn gnedigen Got, verkiindt vns Vergebung
der sündt, vnd das ewig leben in Christo dem herren. Frag.
10 Macht aber das Euangelium frumb vnd selig? Antwort. Ja
es verspricht vns alle guter Gottes. Das Christus vnser aygen
sey, für vnser sünd gestorben, vnd vmb vnser gerechtigkeit
willen widerumb erstanden. Haben wir Christum, so haben
wir Vergebung der sünd, gerechtickeit vnd ewigen segen.
if> Frag. Wie wirt gottes gerechtigkeit vnser? Antwort. Durch
das Euangelium vnd die Sacrament des Tauff vnd leybs vnd
bluts Christi, denn in üisen wirts vns angepoten vnd mit-
taylt, so wir anders glauben.
Von dem Tauff.
20 Frag. Was ist der Tauff? Antwort. Er ist ein bad der
widergepurt vnd ein eintauchung inß wasser von Christo ein-
gesetzt. Frag. Warzu ist sie nutz? Antwort. Das wir wissen
das wir Christo eingeleybt vnd eyngeflantzt sein, vnd haben
Vergebung der Sünden. Das Gott vnser gütiger vater sein
25 wol, vnd wir seine lieben kinder. Frag. Waraus waystu
das? Antwort. Aus dem wort des Herren, der spricht, Geet
hin lernet alle völcker, vnd tauftet sie in dem namen des
vaters, vnd des sons, vnd des heyligen geysts. Wer glaubt
vnd getaufft wirt, der wirt selig. Tn diesen Worten sihe ich,
30 das mir der tauff von nuten vnd nützlich ist, von wegen
Gottes einsetzung, wort vnd Zusagen. Frag. Was gehört zu
eyner rechten tauff? Antwort. Erstlich gehört des Herren
wort darzu, da er die tauff eingesetzet, das ich wayß, das
die tauft' jm wol gefeit, vnd er sie selbs bestetiget hat. Frag.
2 gesatz J 13: gesctz 7 11 hat die Überschrift: Vom Euangelio
11 aygen | 13: eygen 18 sowie anders glauben] fehlt in H 28 vaters]
13: vatters 31 Zusagen | II: Zusage 33 eingesetzet] II: einsetzet
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Was gehört mer darzu? Antwort. Auff das wort der ein-
setzung vnd verhayssung Gottes, gehört ein fester vnwanckel-
mütiger gelaub vnd vertrawung, das ich die verheyssung
ins hertz fasse, vnd mich darauff verlasse. Frag. Gehört zu
der verheyssung vnd glauben nichts mehr? Antwort Dar- 5
nach so empfahe ich den tauif des wassers, als ein Sigil der
gerechtigkeit, nach seinem beuelch, im glauben vnd vertrawen,
vnd zweyffel nicht, Got gebe mir was er versprochen hat.
Frag. So höre ich, das drey ding zum tauft' gehören, nem-
lich das wort Gottes, der glaub vnd das eusserlich empfahen 10
oder zaychen. Antwort. Zu einem yeglichen sacrament ge-
hören dise drey stuck, Am ersten, Gottes eynsetzung, wort
oder verheyssen, darauff gehört das eusserlich werck oder
zey chen. Vnd zum dritten, der glaub der fasset das wort
vnd das werck zusamen. Frag. Ist auch der tauff nützlich 15
on die zw r ey wort vnd glauben? Antwort. Nein, Es heyst
auch kein tauft’, es hab denn die drey stuck bey einander,
vnd mag keyns von dem andern geschayden sein. Sacrament
on wort vnd glauben, sein kein nütz, vnd das ist ein rechter
tauff, wo wort, glauben, vnd wasser zusammen werden ver- 20
faßt, wie sie Christus zusamen werden verfaßt, wie sie Christus
zusammen setzt. Frag. Wem sol man den Tauff mittaylen?
Antwort. Allen die in Gottes reych gehören, denn ein diener
Gottes kann ja niemand mit füg vnd recht abschlahen, dann
allein denen, die öffentlich mit der tliat dem wort Gottes 25
widerstreben. Frag. Mag man auch die kinder tauften, die
weyl sie weder vernunfft noch glauben haben? Antwort. Die
kinder gehören gleych als wol vnter das volck gottes als die
alten, Yhnen ist das reych der hyrnel als wol verhayssen,
als den alten, so kan jhn Got als wol den glauben geben, als 30
den alten. Dieweyl der glaub ein gäbe gots ist, darumb so
kan man jn den tauff mit keinem recht abschlahen. Frag.
Waraus waystu das? Antwort. Christus schleußt die kinder
nicht aus vom hymelreych, sonder lieyßt sie zu jm bringen.
2 verhayssung] H: Verheissungen (beide Male) 14 Zeichen] B:
zaichen 24 abschlahen] B: abschlagen 2(5 widerstreben] dahinter II
die Überschrift: Von der Kindertaufe 32 jn| B: jhn 35 jm] B: jhm
7 *
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100
Darumb künden wir jn den tauft' auch nicht weren. Ynd
im gesetz must man die kinder beschneiden. Dieweil nun
die tauft' an der beschneydung stat kumen ist, wie aus Paulo,
Coloß. ij. erlernet wirt, so gehört die tauft' den hindern als
5 wol zu, als den alten. Gehören sie vnter die verheyssung
Gottes, so sol man jlmen auch das eusserlich werck nicht
abschlahen. Frag. Was ists dann von nuten, das maus mit
teutscher sprach thu? Antwort. Es geschieht darumb, das die
geuattern vnd andere zuhörer künden versteen den treften-
10 liehen handel vnd wercke Gottes, vnd also mit dem priester
Got den vater ernstlich anruften, liehen, vnd bitten dem kind
vmb ein warhalftigen bestendigen glauben, das Got beseligen
vnd begnaden wöl mit seinem gütlichen geyst, das ein
frummer Christ aus jhm werden müg. Frag. Künd solchs ge-
15 pet nicht auch geschehen wenn man gleich lateinisch tauffet?
Antwort. Paulus will, das man in der gemeyn Gottes mit
gemeyner sprach handel, das yederman verstehe. So nützet
vnd dienet Teutsche sprach vnd teutsc.hen vil mehr, denn eyn
andere frembde sprach, die wir nicht versteen. So ist noch
20 ein andere vrsach auch vorhanden. Frag. Was ist die selbig
vrsach. Antwort. Das die andern Christen jhres taufts er-
ynnert werden, vnd gedencken Gottes bund vnd Zusagen, vnd
was sie Got jhrem lierren im tauft' gelobt haben. Das sie dem
teuftel vnd seinem wesen widersagt haben, vnd der silndt
25 nicht mehr wollen dienen, sonder der gerechtigkeit, Solchen
bund vnd gelübd sollen sie Got halten, vnd stetig der slind,
weit, todt, teuftel, hell widerstandt thun, dem fleysch sein
zäum vnd mutwillen nit zulang lassen, sonder vnter Gottes
gehorsam füren. Vnd weyl man das Euangelion mit teutscher
30 sprach predigt, ists billich, das man auch die Sacrament in der
selbigen sprach außtayle vnd handel, denn es gehört das
Euangelium zu den sacramenten. Frag. Was haystu die sacra-
ment? Antwort. Dem gemeynen brauch nach liayssen wir
1 jn] 1>: jhn 2 beschneiden] B: beschneyden 14 ihm] B: jm
17 gemeyner] B: gemeiner 17 verstehe] B: verstee 18 Teutsche] B:
teutsche — teutschen] B: Teutschen 10 eyn andere frembde] B: ein
andere rembde 21 jhres] B: ires 20 teutscher] B: Teutscher 33 hayssen]
B: haissen
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101
Christen Sacrament ein zeychen oder sigil göttlicher ver-
hayssung, bey dem vn§ Vergebung der sünd vnd Gottes
genad versprochen ist. Als der tauft* ein Sacrament ist, da-
rumb, das Christus Vergebung der Sünden bey solchem eusser-
lichen werck zusagt, so mans im glauben empfehet. 5
Von dem Sacrament des leybs vnd bluts Christi.
Wiewol wir nicht leren, das die kinder zum Sacrament
sollen gehen, biß sie sich selbs probieren künden, vnd den
leyb des herrn vnterschayden nach der leer Pauli j. Corinth. xi.
so wollen wir dennocht von dem sacrament ein wenig setzen, io
der eynfeltigen Priester vnd layen halben, das sie auch ein
vnterricht haben.
Frag. Was ist denn das Sacrament des leybs vnd bluts
Christi? Antwort, Es ist ein haylsames abentmal, darzu vns
arme slinder Christus beruht vnd ledt, vnd gibt vns sein 15
leyb vnd blut zu essen vnd trincken. Frag. Wer gehört
zum abentmal Christ? Antwort. Alle die zum Euangelio ge-
hören, denn im Euangelio wirt verkündt Vergebung der sünd
in gemeyn, Aber im sacrament empfehet ein yegliclier Christ
für sich selbs, denn so ich empfahe den leyb vnd blut Christi, 20
bekenne ich darmit, das ich dero einer bin, für den Christus
am creutz gestorben sey, das sein gereclitiekeit mein sey,
vnd ich der erben einer, den er sein heyligs ewigs testament
beschayden hat. Frag. Welches sind hie die beschaydene
guter oder das testament? Antwort. Er hat allen gläubigen 25
verhayssen Vergebung der sünd, vnd das ewige leben, des zu
einem sigel vnd wäre bestetigung, gibt er seinen leyb zur
speyß, sein blut zu eynem trank, wie dann sein eygene wort
im abentmal außweysen. Frag. Wie lauten seine wort? Ant-
wort. Vnser Herr Jhesus Christ, in der nacht, da er verrhaten 30
wardt, name er das brodt, dancket, vnd brachs, vnd gabs
seynen jungem, vnd sprach, Nemet, esset, das ist mein leyb
2 verhay8sung] B: verhaissung 8 biß] B: bis 9 vnterschayden]
vnterscheyden 11 ein| B: eyn 13 denn] B: dann 20 leyb] B: leib
21 für den| H: für die 23 lieyligs] B: heiligs 30 Christ] B: Christus
H: fehlt Christus 32 Nemet] 11: Nehmet hin
102
der für euch geben wirt solchs thut, so ottt jhrs thut zu
meinem gedechtnus.
Desselben gleychen auch den kelch nach dem abentmal,
vnd sprach, Nemet hin vnd trinkt all daraus, das ist der kelch
5 ein new testament, mit meynem blut, das für euch vergossen
wirt zur Vergebung der Sünden, solchs thut, so offt jhrs trinkt,
zu meinem gedechtnuß. Hie hören wir, das er seinen leyb
im brodt darreicht zu essen, vnd sein blut im kelch gibt zu
trinken. Frag. Was sol man mehr thun bey disem abentmal?
10 Antwort . Man sol den leib Christi essen, vnd das blut trinken
zu seiner gedechtnus. Frag. Was ist denn sein gedechtnus?
Antwort. Paulus sagts zun Corinthiern, so offt jhr von disem
brodt esset, vnd von disem kelch trinckt, solt jhr des herrn
todt verkündigen, biß das er kumpt. Die gedechtnus ist, das
15 wir zu erst die grösse vnser stind vnd missethat erkennen,
die keyn mensch hat kiinnen versönen, wir waren all ver-
flucht, das Gottes sun selbs für vns must leyden, vnd von
dem fluch vns erretten, die schuld bezalen, Darnach sollen
wir gedenken der vnaußsprechlichen guter, die wir durch
20 Christum haben empfangen, die sollen wir predigen, preysen
vnd verkünden, das Got alle zeyt die ehre hab, von nun an bis in
ewigkeit. Frag. Was gehört mehr darzu? Antwort. Glaub vnd
lieb, Das ich durch den glauben auff Got vnd sein wort sehe, vnd
mit der liebe dem nechsten diene, helft’, rathe vnd verzeyhe, wie
25 mir Got geholffen vnd verzihen hat. Frag. Glaubstu auch das
Christus leyb vnd blut im abentmal geessen vnd getrunken werde?
A ntwort. Ich glaub warhafftig, das das brodt sey der leyb Christi,
vnd der kelch das blut Christi nach der eynsetzung vnd den
Worten des herren, die er selbs redt, Nempt vnd esset, das ist mein
30 le 3 7 b, der für euch geben wirt. Nemet vnd trincket alle daraus,
das ist mein blut das für euch vergossen wirt zur Vergebung
der sünd. Meine oder eines andern menschen wort vermügens
nit, das Christus leib vnd blut im abentmal des herrn vorhanden
1 so oft jhrs thut] fehlt in H 3 Desselben gleychen auch) H: Des-
selben gleichen nahm er auch 4 vnd sprach] II : dankte und gab ihnen
den und sprach 4 der kelch ein new testament, mit meynem blut] 11:
Dieser Kelch ist das neue Testament in meinem Blut 11 sein| B: seyn
12 jhr] B : jr 13 jhr] B: jr
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sein, sonder sein wort vnd befelli. Frag. Sol man aber das
sacrament in einer oder zwayer gestalt empfahen? Antivort.
Menschen testament heit man fest vnd vnuerruckt, vil billicher
sol man des herrn Jesu Christi testament lassen geen wie ers
beschayden hat. Er hat bayde gestalt befolhen, darumb sol 5
man bayde empfahen, oder gar müssig steen. Gottes wort
sol beleyben vnd von keinem menschen verendert werden.
Frag . Was sol man nach dem abentmal thun? Antivort . Man
sol Got dankbar sein, vnd sich vor Sünden hütten, dem
nechsten dienen durch die lieb, vnd also mit der that be- 10
weysen, das wir Christen vnd erben des ewigen lebens seyen.
Das verleyhe vns Gott, Amen.
Die gmeynen gepet, die man pflegt Collecten zu nenne)).
Lieben frewnd, Christus vnser lieber herr, auff das alle
gläubigen zu bitten geraytzt wurden, hat er gar ein tröst- 15
liehe Versicherung dem gepet angehenckt, sprechend, Suchet,
so werd jhr finden, Klopftet an, so wirt euch auifgethan, Vnd
wo zween oder drey versandet sind in meinem namen, was
sie bitten meinen hymlischen vater in meinem namen, das sol
jnen widerfaren von meinem vater im hymel. Dieweyl wir 20
dann ein solche genedige vnd warhafftige zusagung Christi
haben, vnd seiner vnterweysung vnd befelh nach (wie das
vater vnser aulhveyst) schuldig sind für einander zu bitten.
Darzu auch durch den heyligen S. Pauls zu solcher furbit
hoch vermanet werden, vnd mancherley anligender not vnd 25
vrsach vorhanden sind, die vns billich zu bitten bewegen, So
verman ich euch jhr geliebten Christen vnsers herren, haltent
an am gepet on vnterloß, Vnd sonderlich die weil wir yetzund
versamlet sind in dem namen des herrn. So last vns zum
ersten hertzlich bitten für die gemeyn Christlichen kirchen, 30
für die kirchen diener, für die verkünder des worts Gottes,
das sie vnser Got wöl beschützen wider alle anlauff vnd
Versuchung des bösen feyndts, damit sie auff dem starcken
felsen, vnsern herrn Christo Jesu bestendigklich beleybeu.
7 belcvbcn | 15: blcyben 13 Die gemeynen gepet etc. fehlen in II
od. sind von Hartmann aus seiner Vorlage nicht abgedruckt. — gmeynen|
B: gemeynen 14 frewnd] B: frewndt 22 befelh] B: befelch 27 jhr] B: jr
104
Bittend mit mir also.
Allmechtiger gütiger Gott , vnd vatter vnsers lierren
Jesu Christi, der du vns ernstlicli hefolhen hast, das wir dich
bitten sollen, für arbaytter in die erndte, das ist, für rayne
prediger deynes worts. Wir bitten dein grundlose barmhertzig-
5 keit, du wollest vns rechtgeschaffen lerer vnd diener deines güt-
lichen worts zu schicken, vnd den selben dein havlsames wort
in den mund geben, vnd in das hertze* das sie deynen beuelch
getrewlich außrichten, vnd nichts predigen das deinem heyligeu
wort entgegen sey, auff das wir durch dein hymelisch ewigs
10 wort, ermanet, gelert, gespeyßt, vnd getröst werden. Thun
was dir gefellig, vnd vns fruchtbarlich ist. Gib herr deyner
gemayh deynen geyst, vnd goetliche weyßheit, das deyn wort
vnter vns laufe vnd wachse, das sie die diener, deyn wort
mit aller fraydigkeyt, wie sichs gepürt, reden, vnd deyn
15 heylige Christliche gemayn, gebessert werde, vnd mit bestän-
digem glauben dir diene, vnd in bekandtnus deynes namens
bestände, durch Jesum Christum vnsern herrn, Amen.
Für die Obrickeyt.
Laßt vns trewlich bitten aus dem befelch vnsers herren
20 Jesu Christi vnd seiner Apostel, für alle weltliche Obrickeit,
auf das wir ein ruwigs, stils leben füren mügen, in aller
gotseligkeyt vnd erbarckeyt, dann solchs ist gut, darzu auch
angenem vor Got vnserm herrn, welcher wil, das alle menschen
genesen, vnd zur erkantnus der Wahrheit kumen.
25 Bittend mit mir also.
Barmhertziger hymlischer vater, in welches hande aller
menschen gewalt vnd öbrigkeit bestehet, von dir gesetzt zur
straff der vbeltheter, vnd wolfart der bider leute, In welches
hand auch steen alle recht, vnd gesatz aller reych, Wir bitten
30 dich, sihe genedigklich auf vnseirn gnedigsten herrn den
Kayser, vnd alle Fürsten vnd Herren, fürnemlich auf vnsern
gnedigen herrn Marggrafen Georgen, auff die gantzen her-
schafft zu Brandenburg, auff alle ordenliche öbrigkeit, damit
19 befelch] B : beleih 20 weltliche] 1> : wetliche 27 öbrigkeit]
obrickeit 27 dir] A: dit 33 öbrigkeit] B: öbrikcit
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sie das weltlich schwert jhnen von dir befolhen, im glauben
vnd forcht Gottes, nach deinem befelch, furen mügen, Ymb-
schatte sie mit der krallt des allerhöchsten, erleuchte vnd
erhalt sie bey deynem gütlichen namen. Gib jhnen lieber
herr weyßheit vnd verstand vnd ein fridlich regiment, autt 5
das sie alle jhre vnterthanen in der warheit vnd gerechtig-
keit, die dir herr gefellig ist, regieren vnd beschiermen, Er-
lenger jhnen,' o Got vnsers hayls, jhre tag, aull das dein
göttlicher nam durch sie geheyligt vnd gepreyßt werde, von
nun an biß in ewigkeit. Darzu helft’ jn Got vnser vater durch io
Jesum Christum vnsern herren, Amen.
Für eynen ge in ey neu fride.
Last vns auch gar ernstlich bitten, vmb einen gemeynen
landtsfridt, autf das der rechte gottesdienst vnter vns auff-
wachse, vnd Christliche zucht zuneme, dann wo krieg vnd 15
vneynigkeit ist do geet der rechte gottes dienst zu gründe,
vnd fleußt ein vnglück aus dem andern.
Also bittend.
Almechtiger ewiger Got, ein könig der ehren, vnd ein
herr hymels vnd der erden, durch welches geyst alle ding 20
regiert, durch welches Verseilung alle ding geordnet werden,
der du bist eyn Gott des frids, von dem allein alle eynickeit
zu vns kumpt, Wir bitten dich durch vnsern herrn Jhesum
Christum, du wöllest vns vnsere sünd vergeben, vnd mit
deynem götlichen frid vnd eynigkeit begnaden, damit wir in 25
forcht vnd zittern dir dienen zu lob vnd preyß deynes namens,
Amen.
Für alle vnsere Sünde.
Laßt vns auch bitten für vnsere Sünde vnd vbertrettung,
damit wir Got belaydigt haben, das er nicht wöl acht haben ao
autt' vnsere missethat, vnd nit mit vns in das gericht tretten,
sonder gedenck seiner barmhertzigkeit, vnd der verkeyssung,
do er spricht, Ich hab keynen lust ob des gottlosen todt,
(} Gerechtigkeit] B : gerechtikeit 11 ewigkeit] 11: ewickeit 141andts-
fridt] B : landsfrid 21 welche« ver«ehung| B: welch« versehung 25 eyuig-
keit] B: eynickeit
106
sonder das ist mein lust, das er sich von seinem wesen kere,
vnd lebe.
Also bittend mit mir.
Barmhertziger Gott vnd hymlischer vater, des barmhertzig-
5 keit keyn ende ist, der du langmütig, genedig, vnd von grosser
genad vnd trew bist, vnd vergibst missethat, vbertrettung,
vnd sünd. Wir haben layder gesündigt, mit vnsern vettern,
wir haben mißhandelt, vnd sind gottloß gewesen, vnd dich
otit erzürnet, dir allein haben wir gesündigt, vnd vbel vor
io dir gethan, aber herr gedenck nicht an vnsere vorige raisse-
that, laß bald dein barmhertzigkeit vber vns grösser sein,
dann wir sind fast eilend worden, hilft' vns Gott vnsers hayls,
vmb deines namens ehre willen, Errette vns, vnd vergib vns
vnser sünd vmb deynes namens willen, vnd von wegen deynes
15 lieben sons Jesu Christi vnsers haylandts, Amen.
Für die Frücht der erden.
Lassend vns auch bitten für die frücht der erden, das
sie Got wolle gesegnen vnd behütten, vnd vns wöl geraten
lassen, vnd gütlich geniessen.
2» Bittend also.
0 Herre almechtiger vater, der du durch dein ewigs,
göttlichs wort alle ding erschaffen hast, gesegnest vnd erhelst.
Wir bitten dich, das du dein wort vnsern herrn Jesum
Christum vns wollest offenbaren, vnd in vnser hertz pfiantzen,
25 dardurch an vns gesegnet werd, mit fruchtbarer wachsung,
vnd göttlichem gebrauch vnd gedeyen vnser ecker unser
schewer, vnd alles was zur leyblichen notdiirfft dienet, durch
Christum vnsern herrn, Amen.
Für die feyndt.
30 Lasset vns auch bitten für vnsere feyndt, das Got sie
füre in jhr eygne erkantnus, vnd von jhrem vnrecht abfüre.
Also bittend mit mir.
Almechtiger ewiger Got, der du vns befolhen hast durch
deinen lieben son, vnsern herrn Jesum Christum, das wir
4 vaterj 15: vatter 7 vettern] B: väteru 16 Für die Frücht] B:
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107
vnsere feyndt lieb haben sollen, denen, so vns belaydigen,
guts thun, vnd für vnsere Verfolger bitten, Wir sckreyen
ernstlich zu dir, das du alle vnsere feind wöllest gnedigklieh
liaymsuchen, wäre rew jhrer siind verleyhen, vnd jhnen mit
vns vnd der gantzen Christenheit, eyn freundtlichs, gotforchtigs, 5
eynhelligs gemüt vnd hertz geben, durch vnsern herrn Jesum
Christum, Amen.
Für die irrigen im glauben.
Darneben, weyl es yetzund die not hoch erfordert, so
lasset vns auch getrewlich bitten, für alle bekiimerte hertzen io
vnd verwirte gewissen, vnd für die so mit falscher irriger
lere behafft sein, auch für die, so dem wort Gottes entgegen
sind, vnd mit rath vnd that verfolgen, das sich Got jr erbarm,
vnd bringe zu warer erkanntnis des Sünde vnd seyner gött-
lichen gnad, Amen. 15
Last vns also bitten.
Barmhertziger , gütiger Gott vnd vater, wir bitten dich
ernstlich vnd mit gantzem hertzen, du wöllest alle die jhenigen,
so von Christlichem glauben abgewichen, oder sunst mit et-
lichen stucken irrendt, vnd mit falscher schedlicher lere behafft 20
oder vergifft sind, veterlich haymsuchen, vnd wider bringen
zur erkantnus jhres irrtkumbs, das sie ein lust vnd gefallen
gewynnen ab deyner bestendigen, eynfeltigen, ewigen warhayt,
vmb Jesus Christus levden vnd sterben willen, Amen.
Für anfecktung. 2f>
Lassend vns auch bitten Got vnsern herren, das er die
weit vom irrthumb erlösen wöl, vnd auch von kranckkeyten,
theurungen, gefencknussen, sterben, vnd aller Widerwertigkeit,
die durch den bösen geyst vnd schedlichen feynd, zu verderb-
nus seel vnd leyb, vns werden zugefügt. 30
Also bittend.
Almechtiger ewiger Got, ein trost der t.rawrigen, ein
sterk der schwachen laß für deyn angesicht durch vnsern
herren Jesum Christum kumen, die bit aller deren, so in be-
21 veterlich] B: väterlich 33 vnsern herren] B: vnseren Herren
34 kuraen] B: kummen
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108
kümmernus vnd anfechtung zu dir seufttzen vnd schreyen, das
menigklich mercke vnd empfind, deyn hilft vnd beystand in
der zeyt der not, Amen.
Für alle schwangere frawen.
5 Lassend vns bitten Got vnsern herren für alle schwangere
frawen, das er jhnen wöl geben sterck vnd hayl, damit sie
gnedigklich von kindsbanden erlöset werden.
Also bittend.
Almechtiger ewiger Got vater, ein schöpfter aller ding,
10 der du genedigklich gesegnet hast man vnd weyb, vnd gesagt,
Seyd fruchtbar vnd mehret euch, auch hastu dem weyb in
kummer zu geperen zu eynem hevligen creutze gemacht, durch
deynen son vnsern herren, der vns von dem fluch vnd Sünden
erlöset hat. Wir bitten dich gütiger vater, herre vnd Got,
15 wollest die frucht jhres leybs, dein aygen werck erhalten vnd
bewaren, vnd vndter dem creutz in der bekümmerlichen ge-
purt nicht verderben lassen, sonder gnedigklich vnd mit frid
entpinden, durch Christum Jesum vnsern herren, Amen.
L*
Lyn geineyn gepet für alle
20 menschen, es sey öbrigkeit, prediger oder andere, auch Ver-
folger des Euangelij betreffend etc.
Also Bettend.
Almechtiger ewiger Got, der du wilt, das alle menschen
genesen vnd zu erkantnus deiner gütlichen warheit kumen,
25 Wir bitten dein göttliche maiestet, durch Jesum Christ dein
eynigen son vnsern herrn vnd hayland, du wollest dein gött-
lige genad, geyst vnd hilft mittaylen aller ordenlicher öbrig-
keyt, das sie fridlich vnd wol regieren allen Christenlichen
dienern deines heyligen worts, das sie recht vnd fruchtbarlich
30 leren, vnd wollest durch deinen almechtigen gewalt vnd vn-
erforschliche weißheyt, widerstand thun allen denen, die dein
heilig wort hassen, vnd mit falscher leer vnd vnordenlichen
2 deyn|B: dein 13 herren | 11: Herren 14 herre] B: herr 15 aygen]
II: eygen 20 göttlige genad, gevst] B: götliche genad, geist 27 öbrig-
keyt ] B: öbrickeyt
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109
gewalt verfolgen, sie erleuchten, vnd zu erkandtnus deiner
herligkeit füren, auff das wir alle in eym stillen, geruwigen,
vnstreflichem leben, die reychtumb deiner gütlichen genad,
durch ein raynen gelauben erlernen, vnd dir eynigem waren
Got vnd herrn aller herrn, mit volkumen hertzen, in heylig- 5
keit vnd gerechtigkeit, die dir gefellig ist, miigen dienen,
durch vnsern herrn Jesum Christ deynen son, der mit dir in
eynigkeit des heyligen geysts lebt vnd herseht, ein evniger
warer Got ymmer vnd ewigklich Amen.
Eyn andere Collect. 10
Almechtiger Got, der du bist ein beschützer aller die
auff dich hoffen, on welches genad niemandt nichts vermag,
noch etwas vor dir gilt, lall deyn barmhertzigkeit vns reych-
lich widerfaren, auff das wir durch dein heyliges eingeben,
gedencken was recht vnd gut ist, vnd durch deyn kräht auch 15
dasselbige Volbringen, vmb Jesus Christus vnsern herrn willen,
der mit dir herschet. vnd lebt in ewigkeit, Amen.
Benediciio Ecclesie, Numeri vj.
Der Herr segne dich vnd behüte dich Der Herr erleuchte
sein angesicht vber dir, vnd sey dir genedig. Der Herr hebe 20
sein angesicht auff dich vnd geh dir frid.
Ein ander Segen. Psal. lxvij.
Got sey vns genedig vnd barmhertzig, vnd geb vns allen
sein gütlichen segen. Er laß vns sein antlitz leuchten, das
wir auff erden erkennen seine weg. Pis segne vns Got, vnser 25
Got, vnd geb vns seinen frid, Amen.
1 erkandtnus] B: erkanilnus 2 herligkeit] B: herlickeid 5 heylig-
keit und gerechtigkeit] B: hcylickeit vnd gerechtickeit 8 eynigkeit]
B: eynickeit deyn (Barmhertzigkeit) 1 B: <iein 14 dein (heyliges)]
B: deyn 15 deyn k rafft] B: dein krafft
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Gedruckt zu Nuremberg durch
Fridrichen Peypus, auß Ver-
legung Des Ersamen mans
Leonhard zu der Aych
Bfichfürer zu
Nlirmberg.
1528
(Darunter das Druckerzeichen des Peypus.)
II. Beilage.
Briefe und Actenstücke.
i.
Markgraf Georg von Brandenburg an die Statthalter und
Räte zu Ansbach.
Plassenbnrg 23. Mai 1528.
Vonn gotts gnaden Georg Marggraue zw Brandenburg, Inn
Schlessien zu Ratibor Hertzog, vnd Vormünder etc.
Vnnsernn gunstlichenn grus zuuor liebenn getrewen, Alls
vergangner tag, von hern Andressen Altheimern Pfarrern zu
Onnoltzbach ettlich mengel vnnd besch werden an euch ge-
bracht vnd vmb bescheid ersuecht, welche mengel furter herauf
an vns gelanngt sind, die haben wir hören lesen, vnd tragen
sollich des Altheimers antzeigens gnedigs gefallen, vnnd
Erstlich die Bebstischen Meß, In der Pfarr betreffent, Ist
vnnser beuelch, Ir wollet mit denselben Meßhaltern vleissig
hanndeln, ob Ir sie gütlich dauon weisen mocht, wo das aber
nit sein könnt, so sagt Inen, wann allso zweierley meß In der
Pfarr sollten gehallten werden, das es ein grosse ergernus vnd
vn willen vnnter dem volckh machen wurd, wellichs dann vns
darumb beschwerlich vnd vnleidlich were vnd wo sie sollich
Ir Meßhalten Je nit vnnt erlassen wolten, dartzu sie doch vnsern-
halben vnuerpunden sein sollen, So möchten sie dieselben bis
vff vnsern weitern bescheid Im stillt halten, für ains.
Zum andernn so gefeilt vnns auch sonnderlich, So man ain
kind tauffen will, das des Pfarrers furschlag nach, zu dem-
selben ain sonderliche gloekenn geleut, vnnd die Bedeutung der-
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112
selben leutens durch Ine den pfarrer zuuor dem Volckh ver-
kündet vnd gepredigt werd.
Zum dritten gefeilt vns auch, das ain andere glockenn
die ein vnnterschied vonn der obgemeltenn tauftglockenn hab,
geleut werde, So man ain kranckh mensch, mit dem Sacra-
ment des leibs vnd pluts Christj ausserhalb der Kirchenn ver-
sehenn vnnd speisenn will, dann wir nit allein für on nott,
Sonnder auch vntzimblich achtenn, dieweil zw demselbenn allein
wein vnd brot, vber die gassenn getragen wurdet das man
sollichem vor dengeln soll,
Aber antreffennt das Salue Jhesu Christe etc. lassen wir
zw T , das der Pfarrer, alls für sich selbst, an desselben gesangs
stat ain Lection oder Capitel, aus der heiligen schrillt lesen
mag, bis vff vnnsern weitern bescheid,
Vnnd dann zum letzten, des Schulmeisters vnnd Schüler
halben, so bej dem Stifft herkhomen vnnd der Pfarrer bej der
pfarr zu sein begert, wollen wir aus ettlichen gutenn vrsachenn
diser zeit, vom Stifft noch nit verschaffenn, Vnnd dieweil wir
bericht worden, das der Schulmeister Inn der Pfarr, gar ein
geringe vnnterhalltung hab vnnd die Schüler zu leren vnd Inn
der Kirchenn zusingenn vngeschickt sej, Bedencken wir, so
man demselben schulmaister ein zimbliche vnnterhalltung machen
mocht, vonn einer felligen vnnotturftigen pfrund, Oder Inn
annder weg, das sich dauon ein redlicher geschickter Schul-
meister, sambt einem Locaten dauon eerlich bej der pfarr er-
hallten könnt, das es zw guter Zucht vnnd leere der Jungenn
fast nutz vnd derselben pfarkirchen auch eerlich were, vnd
dorfften allßdann die pfaffen Im Stifft nit clagenn, das Inen Ir
Schulmeister vnd schuler, wider allt herkhomen mit gewalt vom
Stifft genomen wurde, vnnd stet alßdan bey ains Jeden willen,
seine kinder bey dem Schulmeister Inn der pfarr, oder Stifft
lernen zu lassen, wie wir Jetzo neulich hieobenn vff dem ge-
birg, Nemblich zum hofe, vnd Bairreut an Jedem ort, die
nutzung einer pfrund die wir zuuerleihen gehabt, Zu denselbenn
schulen geschlagen, die sonsten auch geringer vnntterhalltung
gewest sein, dergleichen Inn disem ort auch geschehenn mag,
wollen wie Euch allso gnediger meynung nit verhallten euch
darnach wissen zurichten, vnd euch zw gnaden sind wir ge-
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neigt. Datum P lassen bürg am Sambstag nach ascensionis
domini Anno Im. XXVIII.
Manu propria subsc.
[Or. Ansb. Rel. Act. VIII, 124. Kreisarchiv zu Nürnberg. J
II.
Althnraer (und Ru rer) an Statthalter und Räte in Ansbach.
Ansbach September 1 ) 1528.
Got vnser vater verleyhe vns sein gütlichen segen. Erst-
lich befinden wir, das vil Pfaffen die von vns examinirt sein
vnd die sich auch verwilligt haben die Ordnung meines gnedigen
herrn anzenemen, vns mit falschem Zusagen vnd lügen be-
tryegen, vnd nach geschehner examination, so sie widerumb
heym körnen, nur yr gespött darauß machen, vnd m. g. h. Christ-
lichen mandaten yn keynen weg volg tkun. Darumb bitten
wir E. f. g. vnterthenlich in söliche Spötter ein ernstlich ein-
sehen haben, sie straffen oder absetzen, damit sieh andere daran
stoßen, vnd das arm volck zu eynigkeit vnd gutem frid werd
gebracht. 2 )
Es ist auch aller ding groß von nüten, das m. g. h. specu-
latores oder superattendenten verordne, die fleißig auffsehen
vnd wachen das die Pfarher vnd priester allenthalben ym
Fürstenthumb recht predigen vnd leben. Vnd die selbigen
episcopi, das ist superattendenten mäßen ein fürstlichen gewalt
vnd beuelch haben, das man etwas vmb sie geb: Wir sorgen
es werde sunst alles miteinander verloren sein. 3 )
Das man auch keinen auffnem zu eim pfarher oder prediger,
er sey dann zu uor durch die verordenthe visitatorn oder
superattendenten examinirt, vnd für tauglich erkant, das nit
etliche newe secten vnd yrthumb anrichten, vnd werd die sach
zu letzt erger dann am ersten.
1) Das ungefähre Datum ergiebt sich daraus, daß wie oben S. 52 dar-
getan, Anfang Okt. der Kescheid darüber erfolgte.
2) Darunter: fiat.
3) Ebenso, auch sonst hat das Schriftstück kurze Kandnoten von
Voglers Hand, die dann im Bescheid vom Sonntag nach Dionys, ausge-
führt sind.
8
114
Item es schreyt yedermann wider das gestyfft, vnd ergert
nit allein die leut hie zu Onoltzbach sonder im gantzen fiirsten-
thumb vnd die außlendige Christen auch, als vns täglich filr
kombt, das man anderst wo die gotlosen mißbreuch abstelle
vnd yhnen doch alles gestatt. Bitten wir S. f. g. wolle hierin
auch ein Christlich einsehen haben: dieweyl sein gnad vorhyn den
Teuffel nit wenig erzürnet hab, werd also alles in eim hingehn.
Oder das doch S. f. g. die priester freye vom eußerlichen ge-
fenknus der gotlosen c.eremonien, die ynwendig durch gottes
wort gefreyet sein: das die Capitelsherrn yhnen das auftheben
nit abstreckend (sic).
Wir bitten auch S. f. g. wolle ein Christlich fiirstlichs ein-
sehen haben in die gemeinen policeyen der stedt: das abgestellt
werd etlicher vnnutzer kost der aulf die klayder wird gewantt,
deßgleychen auff hochzeiten vnd schlemmen, das etliche mann, tag
vnd nacht in den wirtzheussern ligen, mit versaumung yhrer
aygen weib vnd kindt vnd ist des verthuns kein endt: wirt
auch alles gelt vnnutzlich verschlaudert, vnd wanns darzu
kummen solt ( . das Gott wend . ) das vnradt inß Land kemm,
so wer kein barschafft noch vorradt verbanden: darumb soll
man die sach ehe bedenken dann das vnglück auff dem halß
ligt vnd mann der sach nit mer raten kann.
Desselbigen gleychen bitten wir das S. f. g. abstelle das
haydnisch schlemmen so man pflegt nach dem kyndstauff ze-
haben: Dann man soll das Christlich wesen nit mit schlemmen
vnd weltlichem bracht anfahen, sonder mit gotsforcht diemut
vnd ernst.
Es wer auch vnser radt das S. f. g. verhüt das kein burger
am feyrtag lenger im wirtzhauß seß denn biß zur vesper vnd
das auch die wirt über die selbigen zeit nimant hielten. Es ligt
sunst yedermann nur auff schlemmen vnd prassen, darauß dann
entspringt vergessung gottes gericht vnd aller mutwillen : wurd
auch also verhütet vil vnglucks, auffrur neid, mord vnd bolderens,
das man ze nacht auff“ den gassen treybt: Und wurd durch
soliche Ordnung der arm man auch bey seiner hab vnd gut be-
halten: vnd nit ein mal verthun, das er ein gantz wuchen kaum
gewinnen kann, das hieß ein gemevnen nutz furdern. Wurd
Got wein vnd körn segnen vnd ersprießen lassen, so mans
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recht gebrauchet, blib auch glück vnd hayl vnd frid im land.
Und wurd die iugent nit also auff sauffen vnd spilen gewenet,
sonder baser erzogen.
Es sol m. g. h. auch ain beschaid geben wahinn man das
gelt wenden soll von den gestyftten iartagen, wa die Pfarher
sonst versorget sein mit yhrer zymlichen enthaltung. Denn
den armen die sunst mangel vnd nit zymliches außkommen
haben, soll mann billich die selbigen volgen lassen, auff das sie
nit darbenn.
Item wies m. g. h. halten wöll mit den absentzen, ob s. g.
einem wöl volgen lassen, darumb er nichs thut, vnd das er
wider Gott vnd recht empfacht, die weil die heylig gschrifft
sagt l ) Eyn arbeyter sey seines Ions wirdig, aber nit ein fauler
vnnützer müßiggeh er. Und Paulus schreibt: Wer nit arbeyt,
sol nit essen. Nit vermaynen wir hie die styffherrn oder münch,
sonder die zwuo oder drey pfründen habenn, thund nichts dar-
fiir, besitzens auch nicht, vnd nemend gleych woll die absentz
daruon.
Es deuchte vns aucli gut vnd dem Christlichen wesen
fürderlich das alle styfft vnd reyche klöster einen gelerten mann
soldeten, der yhnen alle tag ein stund auffs wenigest, in der
byblia lese, vnd das die anderen alle zu höreten: auff das man
sie zu der zeit, wens von nöten wer, auff pharhen, predicaturen
vnd anderstwo hinn mecht nutzen vnd gebrauchen: das sie auch
alle so nit hinein in die lection giengen vnd studierten, des
selbigen tags yhres weins beraubt wurden, oder andere straffe
lydthen. Auff soliche weiß möcht man ein Christlich wesen
aufferen vnd ist diser gebrauch bey den ersten vnd alten
styfften vnd klöstern geweßt, die waren schulen vnd nit Teuffels
hewser, wurden also in der schrifft vnderrycht vnd erzogen
vnd nit ym bauclis dienst oder müßiggang wie vnsere iüngher-
lein münch vnd pfaffen. Soliche reformation ist hie zu Onoltz-
bach hoch von nöten die weyl es ein reichs styfft ist vnd die
pfaffen vngelert sein. Hat auch Got vnser hymlischer vater
yetzundt fug vnd gelegenheyt geben dero mann billich gebrauchen
soll weyl das liecht scheinet vnd Paulus Colos. 4 heyßt vns
1) Ara Rand: Math. 10. 1. Cor. 9. 1. Tess. 5, 2. Thess. 3
8 *
— 116 -
die zeit lösen. Rom. 12. In die zeit schicken. Das soll billich
zu vnsern tagen geschehen.
Wir zeygen auch hye mit seinen gnaden an, das vil
Pfaffen m. g. h. vnderworffen, da des gleychen die vnterthanen
s. f. g. seynd, wol vor vns erschynen sein, haben aber sich nit
wollen examiniren lassen, noch die Christliche Ordnung annemen,
die erschreckt sein durch ein verbott der bischoffen.
Item das m. g. h. sich beflevßen wolt gelerte vnd geschickte
menner zu predigen, leren, reden schreyben zu seinen gnaden
zebringen. Ob sie etwa des yetzigen lerens etc. halben wurden
angefochten von k. M. oder andern, wie zu gewarten, das durch
die gemelten gelerte in lateinischer oder teutscher sprach schrift-
lich oder mundtlich antwort möcht geben werden.
Item das m. g. h. etliche iiberflyssige feyrtag abstelle die
selbigen auch benenne 1 ).
Es begeren auch schier der merer teyl der priester, des
gleichen der gemein, das solchs furgenommenne Ordnung durch
den Truck verfertiget, yhnen zu geschickt werd, fragen wir ob
sein gnad sölickes gestatten wolle.
Got geb vns seinen segen Amen.
[Or. ohne Datum und Unterschrift aber von der Hand Alt-
hamers in Ansb. Religionsakten VIII, 467.]
III.
Althamer an Markgraf Georg.
Ansbach Ende 1528.
Durckleuchtiger, hochgebomer furst vnd gnediger herr, ich
hab nechst E. f. g., warlich auß getrewen hertzen, etlich artikel
mundtlich fürgetragen, auff die mir e. f. g. beuolhen ich solle
sie gschrifftlich e. g. überantworten, das ich dann hie mit gantz
williglich thu. Bit dar bey E. f. g. wolle mich gnediglich be-
dencken.
Zum erten batt ich e. f. g. weyl der barmhertzig Got den
thewren beiden vnd diener Christi, her J ohann von Sch wart zen-
1) So wahrscheinlich. Das Wort ist durch einen Wasserfleck un
leserlich geworden.
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117
berg von disem eilend het gefordert 1 ) ( . welicher her weylandt
ein getrewer fürderer götlicher warheyt war . ) wollte e. f. g.
ein andernn frommen Christlichen biderman an seine stadt ver-
ordnen, vnd dem selbigen gleiches ampt beuelhen, das er bey
andern Räten vnd hoffgesind ein ansehen hab. Denn ich erfare
leyder das gar wenig an E. f. g. hoff sein die sich des wort
gottes hertzlich vnd ernstlich annemen. Sorg sie suchen
mer weltlich gunst, bracht vnd aygen nutz, dann gottes erhe.
Ich wayß das der Sathan Lystig vnd geschwind ist, vnd nicht
feyret, man muß ym stetigs weren mit dem wort, gebett, geyst
vnd glauben. 0 ein Christen mensch ist ein doren in seinen
äugen. Bitt der halben noch vmb gottes willen. E. f. g. wolle
auch nach Christlichen gotsförchtigen Rathen trachten die sich
der gütlichen warheyt annemen vnd ze hertzen lassen gehn,
denn E. f. g. kann nicht alwegen bei allen hendeln sein.
Jethro vermanet seynen ayden (!) Moysen auch er sollte
fromme verstendig, gots forchtig leut zu räthen erwelen die
im das volck hülffen regieren, wie gelesen wirt am 2 buch
Mosis am XVIII cap. vnd am fünften buch des ersten capitels.
Die gotsförchtigen König der Juden als Dauid Salomon Hiehu
Josias Ezechias Josaphat beflyßen sich das sie frum behertz-
hafft rädt vnd Leutt vmb sich betten: das sie durch sie wurden
zu gottes forcht geraytzt vnd getzogen. Solichen exempel soll
e. f. g. nachuolgen da mit an e. f. g. hoff nichs gotloß fürge-
nummen oder gehandthabt werde. So wirt Got sein segen
darzu gebenn vnd frid im land machen wie zur Zeit Salomons
da gottes hauß zu Hierusalem wurdt gebawet. frid war im
gantzen land.
Zum andernn so bit ich widerumb e. f. g. wolle auffs wenigest
einen frommen, gelerten vnd behertzthafften prediger gehn hoffe
bestellen, der kein heuchler sey, sunder zen im halß hab,
nicht schweig wa zereden ist, oder red wa zesch weygen ist
( . wie man dero yetz vil findt . ) vnd der nicht auß gunst oder
forcht rede, sonder keck vnd fraydig wie sichs gebürt, der
auch den feynden vnd widersprechen! wisse widerstand zethun.
1) Daraus und daß Punkt vier sieh auf das ewige Schriftstück bezieht,
ergibt si.h das ungefähre Datum.
■ v
— 118 -
Zum dritten bitt ich e. f. g. vmb gott vnd der einigkevt
willen wolle doch die gotlosen gebreuch vnd schwere gots-
lesterung der styfft pfaffen abstellen vnd auch reformieren nach
vermtig des gütlichen Worts, wie den Ewern gnaden als einem
gotliebenden fürsten gebürt, dieweyl sich fast die gantz landt-
schafft darob ergert vnd öffentlich sagen wir haben hier zwaerley
gotsdienst etc. Sterckend sich auch dadurch die gotlosen leut,
vermeynen also yr ding zu verthedingen, weyl es yhnen ge-
stattet wirt. Ir meßhalten ist warlich ein erschrecklicher grewel
vor gott: dann dar mit das leyden vnd verdienst Christi ver-
spottet, das testament des herrn schandtlich zerrissen vnd ver-
nicht wirt, das keyn wunder wer, das Got die gantzen weit
von des gotlosen grewels wegen, mit hellischen flammen ver-
brennet. Warlich es wurd kein mensch gedulden das sein will
vnd testament also schandtlich wurd verfelschet vnd verspottet:
wie erschrecklich ists denn das Gottes wort vnd testament so
schmälich von den pfaffen wirt verfelschet vnd veracht. 0 weh
des grewel. Got helffe vns von dem 'schandtlichen abgott. Es
ist warlich zeyt, das mann den götzen vmbreyß, das nicht Got
dermalen ann seil vnd leib verdamm. Da gilts nit auff menschen
sehen, man muß auff den strengen richter sehen der sei vnd
leib kann inß hellische fewr werffen. Wers mit Got heit., mit
dem wirts Gott wider haltenn, wie geschrieben stet I Regum 2.
Zum vierdten bitt ich E. f. g. wolle verordnen vnd ver-
schaffen das die onmessige füllerey vnd andere vnordnung
so wir visitatores neulich E. f. g. anzeygt haben, verbotten
werden.
Zum fünften hab ich begert E. f. g. wolle mir vnd andern
visitatorn auff dem gebirg einen gewalt mit geben das die
Visitation nit zu einem spott gedeyhe, das niemandt nichs drumb
gebe wie hierunden an vilen orten geschieht da die amptleut
mer papistisch den Christen sein. Bitt nochmals E. f. g. vmb
des hernn Jesu Christi willen, der allein vnser leben beschürmer
vnd nodthelffer ist, wolle mein begere gnediglich bedencken,
vnd ob der angefangen Visitation gnediglich halten. Vnd mit
ewer gnad rädt vnd amptleut verschaffen, das sie also mit
einem ernst darob halten, darumb sie den Ion bey got werden
empfahen.
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— 119 -
Zum sechsten bitt ich auch das E. f. g. wolle ein ernst-
lich einsehen haben mit den Ehebrechern vnd Ehebrecherine,
damit verbotten werd vnd ein straff auf das übel gelegt, dem
got so feynd ist. Denn des Übels täglich vil zu feilet, das zu
iamern ist vnder Christenleuten. Es wil auch des Schaydes
(sic) vnd widerumb verehelichen gleych zu vil einreißen vnd
hett ewer gnad vnelichen beysitz nit verbotten, so wer des
lasters noch vil mer.
Solichs hab ich E. f. g. von wegen gottes erhe zu fürdern
furgetragen verhoffende gentzlich E. gnad werd mein beger
gnediglich bedencken vnd ym besten von mir armen diener auff-
nemen, den ich warlich das mein nit darinn such das bezeugt
mir Got vnd mein aygens gewissen. Beuilch mich Got vnd
E. f. g. in aller vnderthenigkeyt. Gott verleyhe vns sein krafft
Amen.
E. f. g. gantz vndertheniger williger Caplon
Andreas Althamer.
Auf sehr. Für meinen gnedigen herrn allein.
[Or. Ansb. Religionsakten Tom. XI, 401 f. im Kreisarchiv
zu Nürnberg.]
IV.
Andreas Althamer und Joh. Ru rer an Markgraf Georg.
Ansbach ‘20. Jan. 15*29.
Gnad frid vnd barmhertzikeyt von got vnserem hymeliselien
vater wünschen wir E. f. g. zu uor. Durchleuchtiger hochge-
borner fürst gnediger herr. Wir hetten vns gentzlich versehen,
E. f. g. hette ein Christen lieh einsehen gethon yn den Styfft
hie zu Onoltzpach das doch die lösterlichen messen wurden
abgestelt dieweyl sie die selbigen mit keyner gütlichen geschrifft
künden erhalten. Umb dero Got das Teutschland ein mal graw-
samlich, als zu sorgen, wirt straffen, wie er die Corinthier auch
plaget, als Paulus I. Corin. 11. meldet. Aber E. f. g. mitander
gschäfften beladen dismals solichs villeycht nit hat künden auß-
richten. Wie wol Christus der her beuilhet, man sol am ersten
sein reych vnd gerechtickayt suchen, so werd es mit den leib-
lichen hendeln dester baß von statten gehn Matthe. 6. Got-
seligheyt ist seer ein groser genies: als vil Gott alle creaturen
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120
vbertrifft. Weyl wir allein von ym vnser leben narung, regi-
ment, gesundtheyt, stercke vnd weyßheyt haben, sollen wir yhn
vor allen suchen, anruffen vnd ynn seynem thun vnd beuelch
förderlich sein, so wirt er widerumb auf vns sehen, vnd nit
verlassen in allen vnsern nöten: Wvs er selbs spricht 1. Samu. 2
Wer mich ehret denn wird ich widerumb ehren, vnd Math. 10.
Wer mich bekent vor den menschen, denn will ich widerumb
bekennen vor meinem hymlischen vater. Es glaube E. f. g.
nicht was iubilierens, trotzens vnd liohmut die Papisten treyben:
Sie haben gewunnen, yr ding sey recht, vnsers büberey vnd
des schmalichen lösteren ist vill: Das Got vngestrafft nit wirdt
lassen. Auff der andern seyten schreyen die armen dorff priester
man visitier sie vnd verböte yhr meß vnd andere ceremonien
aber den styfften vnd klöstern muß alles frey sein. Und er-
wechßet großer vnwill vnder den gemeinen man das warlich
nit zu frid vnd einigkeyt, dienet. Ist derhalben abermals vnser
vnderthenig beger E. f. g. wolle ein Cliristlichs einsehen haben
vnd etliche grawsam yrthumb vnd mißpreuch bey den Styfften
abstellen: auff das sie nit yhren mutwillen treyben vnd das
arm volck yrrig in yhren gwissen machen, das nit ergers her-
nach volge, Got wirt E. f. g. sterck vnd krafft geben vnd ein
fridlick regiment. Wir wollen für vns allen möglichen fleis
fürwenden mit gottes hilff das wir das volck zu frid vnd eynig-
keyt weysen vnd williger gehorsam. Auch für E. f. g. lang
leben, Christenlich regiment etc. getrewlich bitten. Hoffen zu
Gott vnserem vater, er werde vns gnediglich erhören vnd E. f. g.
seinen heyligen geyst senden vnd yn erkantnus seines hevlsamen
Worts erhalten: Zu lob vnd ehre seins gotlichen namens vnd
zur Seligkeit frid vnd beschirmung E. f. g. sei, leib erh, gut
vnd landt. Soliches haben wir E. f. g. auß Christlichem ge-
mut zu forderung gottis ehre vnd frid vnd evnigkeyt geschriben.
Bitten E. f. g. wolle solichs vnser schreyben genediglich von vns
auffnemen, wie wir nicht zweyfeln, Gottes gnade sey mit E. f. g.
vnd vns allen Amen.
Geben zu Ono Itzbach am tag Sebastiani Im 1529 Jar
E. F. g. vnterthenige Caplön
Andreas Althamer pfarher
Johan Purer prediger.
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121
Dem Durchleuchtigen hochgeborn fürsten vnd lierrn Herrn
Georgen Markgrafen zu Brandenburg, hertzog zu Stetin etc.
Burggraffen zu Nurenberg etc. vnsern gnedigen fürsten vnd
herren.
[Or. von Althamers Hand und von ihm gesigelt in Ans-
bacher Keligionsakten. Tom. XI fol. 44 ff. im Kreisarchiv zu
Nürnberg.]
V.
Caspar Loner an Andreas Althanier.
Oelsnitz, 10. Aug. 1531. 1 )
Gratiam et pacem. Non dubito, mi Andrea, quin causam
nostram 2 ) damnatam ac nos proscriptos esse audieris, sed utinam
ab aequo ac pio censore et qui poenitus illam perspexisset, aut
tibi ipsi, quem sinceri esse iudicii scio, contingat perspicere;
tuum enim et quorumvis doctorum ac piorum iudicium facile
ferrem: quod autem ad impiorum calculos condemnati sumus in-
nocentes, gerendum esse non censeo christianum, sed vel ore
reclamandum ad exemplum Christi Domini ac Pauli apostoli.
Culpam nos nullam agnoscimus et conscientia nos liberatos
reddit, quae testatur, nobis illatam esse iniuriam, de qua et per
crastinas minimas Principi protestamur ac petimus ut dignetur
ministerio verbi suum reddere honorem, quem impii illi abstule-
runt. Tu precor memor sis ne sinas, qui minus exulamus ac
esurimus cum uxoribus ac liberis, nec cuiquam prosumus, in quos
1) Dieser Brief findet sich bereits gedruckt in dein äußerst selten
gewordenen Werke von Sclinizer, Die Kirehenbibliothek zu Neustadt
an der Aisch III. Fortsetzung S. 9, wo auch das Meiste über den später
in Naumburg und zuletzt in Nördlingen wirkenden Ldner zu finden ist.
Er studierte seit S. S. 1Ö08 in Erfurt cf. Weissenborn Akten der Er-
furter Universität. II. 1884. S. *257. (legen die Tradition ist sein Name in
der Wittenberger Matrikel nicht zu finden. Für ihn als wahrscheinlichen
Verfasser der meisten dem P. Speratus sonst zugewiesenen Lieder ist
neuerdings eingetreten K. Budde, Paul Speratus als Liederdichter
Zeitschrift für praktische Theologie XIV, S. 1 ff.
2) Zur Sache vgl. Dr. Wette, Luthers Briefe IV, 263 f. und E. Wide-
mann’s Chronicon Curiae bei Mencken in Scriptores Germaniae Lips.
1730. Tom. III. 747 f.
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122
si quid contuleris, aut innocentiae nostrae patrocinatus fueris,
mercedem a Christo, cuius socii sumus, procul dubio, recipias.
Vale cum uxore ac pro nobis Dominum fideliter ora. Ex Oels-
nitzia pathmo nostra Laurent. Anno M. D. XXXI.
I). Andreae Althamero episcopo Onoltspacensi vigi-
lantissimo suo in Domino patrono.
Althamer, Eurer und Schneweis an den Markgrafen Georg.
Durchleuchtiger hochgeborner fürst gnediger herr E. E. G.
wünschen wir die gnad vnsers herrn Jesu Christi vnd alles
guts zuuor.
Gnediger fürst vnd herr als wir dise tag vernummen, das
E. F. G. disen winter nicht hie außen sonder in der Schlesien
hoff wollen halten, sey wir des nit wenig erschrocken vnd be-
trübt worden, auß der vrsach das wir besorgen es werde mit
der Christlichen Kirchenordnung die E. F. G. vor dreyen iaren
haben angefangen übel von statten gehn, vnd nun fort an der
merer teyl Pfarher mer nach yhren eygeu kopff handeln, dann
nach E. f. g. christlicher Ordnung, Dann E. f. g. selbs erfahren
haben das es vngleich zugehe, vnd yhren vil noch sein in E. f. g.
landen, die stracks wider das heilig Euangelium vndE. F. G.
Ordnung predigen, schreien vnd toben, welichs furwar grosse erger-
nuß vnnder dem volck anrichtet, on das, das es wider Gott ist, vnd
kein Christen mensch verfürische 1er gestatten sol. Zu dem so
werden etliche Amptleut in E. f. g. abwesen das recht euangelisch
predigampt ( . wie zu besorgen . ) mer hindern dann furdern, wie
dan E. f. g. selbs wol wissen, das yhren wenig euangelisch
sein vnd zu vnserer lere lieb vnd lust haben.
Weil dan der barmhertzig gütig got E. F. G. sondern
gnaden mit dem schätz seines Euangeliumbs reichlich begnadet
hat, das E. F. G. auß dem Euangelio vnsern Christum recht
gelernet vnd erkant, vnd das selbig Euangelium in E. F. G.
landen zu predigen beuolhen, vnd ein Christliche Ordnung
Caspar Loener.
VI.
Ansbach 23. Okt. 1531.
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123
angefangen haben, vermanen wir E. F. G. vudertlieniglicli, sie
wollen in diesem liecht des Euangeliumbs yhmer fort faren vnd
wandeln, wie Christus vnser herr Joan. am 8 vnd 12 beuilcht,
dem lieben getrewen got vmb dise sein gnad vnd aller großen
schätz danckbar sein, wie dann soliche danckbarkevt mit an-
gefangner Christlicher kirchenordnung E. F. G. biß hieher er-
zeigt haben, vnd daruon nit ablassen, dann vnser her Christus
sagt Matth. 10 vnd am 24 Wer beharre biss an das ende, der
werd selig vnd Lucae 9 Wer sein handt an den pflüg lege vnd
zuruck sehe, der sev nit geschickt zum reich gottes. Weil
dann das verharren vnd bey dem wort gottes im glauben be-
stendig sein, die allergrüßest tugent der Christen ist, Bitten
wir den vater aller barmhertzikeit, das er E. F. G. in seinem
heiligen allein seligmachenden wort gnediglich vnd veterlich
wolle stercken, vnd erhalten, biss an das end, auff das E. F. G.
in dem angefangen werck immer fortgehn vnd durch kein an-
fechtung werden abgewendet, vnd also nach uolge dem exempel
der frommen heiligen fürsten vnd konig Abraham Jsaac, Jacob,
Mosis, Josua, Dauidis, Salomonis, Josaphats, Ezechia, Josia,
vnd anderer gotsforchtiger konig vnd herrn, die das gotlich
wort ernstlich, fleißig vnd getrewlich gefordert vnd erhalten
haben, vnd des halben großen rhum von dem heyligen geist
in der gotlichen schrifft, noch größere herlickeyt bey Got er-
langt haben. Dann Got der herr sagt 1. Sam. 2 Wer mich
ehret denn wil ich widerumb ehren, vnd Christus Math. 10
Wer mich bekennet vor den menschen, den werd ich bekennen
vor meinem himlischen vater, vnd Marcj 8 Wer sich aber mein
vnd meiner wort scheinet, vnter disem ehebrechischem vnd
sündigem geschlecht, des wird sich auch des menschen son
scheinen, wenn er klimmen wird in der herlickeit seines vaters
mit den heyligen engein. Welche tröstliche wort E. F. G. be-
hertzhafft machen sollen bey dem wort gottes vnd der Christ-
lichen Ordnung zu verharren vnd bestendig zu bleiben , vmb
solicher gnediger verheyßung gottes willen. Bitten derhalben
E. F. G. wollen ein ernstlichen beuelch geben Stadthaltern vnd
Räthen hie zu Ono Itzbach das sie ob dem heiligen gütlichen
wort vnd der Christlichen Ordnung getreulich vnd fleissig halten,
so wirt Got der hymlisch vater E. F. G. leben frysten vnd
segen, vnd mit d$m getrewen kneclit Math. 24 heißen ein
gehn in die frewde vnd herlickeyt des herrn zum ewigen leben.
Zu dem andern, weil die weit vnserem herrn vnd allen
seinen dienern ye vnd ye zewider gewesen ist vnd noch, wie
dann Christus offtmals selbs gesagt hat , vnd yetz vor äugen
das man den Euangelischen ser zusetzt vnd nachstellt, durch
Anregung des bösen feinds, das yedermann ann yhnen ritter
wil werden, Das sie auch gar bald verunglympfft vnd inn fürsten
vnd herrn zum offternmal felschlich vnd mit vnwarheit getragen
werden, vnd ye der weilen onuerhöret verdambt vnd vertryben
wider Got vnd recht: dardurch auch Gott auffs höchst erzornet
wird, der da gebotten hat, das man seine gesalbten vnangetast
lasse Psal 105. Vnd derhalben beuolhen, man soll den ge-
ringsten als wol vnd gnugsam verhören, als den größten, vnd
vnuerhörter sach vnd on gnugsame Zeugnuß niemandt verur-
teylen Deut: 1 & 17 So liatt auch Got darum einem richter
vnd magistrat zwey obren gegeben, das er mit dem einen den
kleger höre, vnd mit dem andern den verklagten: damit man
nit vngleich vnd vnrecht richte. Vnd weil die euangelischen
Prediger ( . wöllendt sie anders yhrem beruff vnd ampt nach,
die lawtere warheyt on heycheley vnd ansehung der personen
recht vnd getrewlich predigen . ) wenn sie den leuten einreden
vnd straffen, aller weit vngunst auf sich laden vnd vor fürsten
vnd herrn verklagt werden. So ist vnser vnderthenig bitte
E. F. G. als ein Christlicher fürste wolle solichs auch den Stadt-
haltern vnd Rethen schreiben vnd beuelhen, das sie nit alsbald
alle klag der mißgönner vnd feynde der euangelischen lere
annemen wider die diener des Euangeliumbs Jesu Christi, sonder
sie selbs auch gnugsam verhören vnd dye selben sich verant-
wurten lassen, wie S. Paulus beuilcht 1. Timo. 5 das mann die
klag wider ein priester außer zweyer oder dreyen zeugen nicht
auffneme: dann man kann sich hiermit gar bald versündigen.
Man wirt auch solicher rechtgeschaffner leut nit alwegen uber-
kummen mögen.
Zum dritten, so haben wir zum mehern mal an S. Bartholo-
mestag E. F. G. der schulen halben gebeten, das E. F. G. auch
ein Christenlichs vnd ernstlichs einsehen hett: Dann wa nit
anderst darzu gethon wirt, so werden die schulen gar zergehn,
1
- 125 -
vnd bey zeit mangel an gelerten leuten werden, vnd wird die
schuld der Oberkeyten sein, die nicht geholffen haben, da wol
zu lielffen war. Es nemen die Eltern yhre knaben von der
schul zu handtwercken vmb des zeitlichen genies willen ( . vn-
angesehen gottes wort, yhrer.vnd der nachkummling heil vnd
Seligkeit vnd eines gemeinen nutz, ia der gantzen Christenheyt
heyl vnd nutz . ) wenn sie ers ankumen vnd geschickt vnd
taugenlich zur lernung werden , vermeinen man bedörff
keiner priester, doctor, magister, baccalaureos vnd gelerter
mer, im geistlichem vnd weltlichem regiment, weil man
der papistischen münch vnd meßpfaffen mit mer bedarff, vnd
wirt ein wüstes vnordigs wesen darauss werden, das man
weder prediger noch rechtgelerten mit der zeit wirt gehaben
mügen, wa nit andere einsehung geschieht. Were darumb
vnser rat doch auff F. F. G. verbesseren, das man die ver-
ledigethe frumeß vnd pfründe den armen burgersknaben ver-
lilie etliche iar vnd liesse sie daruon studieren, vnd wa sie sich
wol anließen, so möcht man yhnen dass auffheben der pfründ
desto lenger lassen, wie man sunst in den Stedten stipendia
auff arme Studenten hat, wen aber einer vngeschickt wer, vnd
zum Studio nicht tauget, möcht mans im wider nemen vnd einem
andern verleyhen, die weil die geistlichen lehen vor alters auff
solche leut synd gestyfftet. Vnd das wer ye besser vnd billicher
denn das sie die Castner, ampt, vnd edelleut wider alles recht
zu sich ziehen vnd in yhren aygen nutz wenden, wie dan
leyder yetz allenthalben geschieht. Bitten E. F. G. wollen
dises vnser schreiben gnediglich annemen vnd behertzen, das
wir fürnemlich Got dem almechtigen vnd E. F. G. zu ehren
gestellt haben. Vnser her Jesus Christus verlevhe E. F. G.
seine gotliche gnad vnd segen Amen.
Gegeben zu Onoltzbach den XXIII. Octobris. Im 1531 iar.
E. F. G.
vnterthenige Caplön
Andreas Altham er Pfarher
J o h a n n 11 u r e r Prediger
Simon Sehne weis prediger im Schloß.
[Or. v. Althamers Hand aber von allen dreien eigenhändig
unterschrieben in Ansb. Religionsakt. XI, 295. Archiv zu Nürnberg.]
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126
VII.
Althamer (und Rurer) an den Markgrafen Georg.
c. 1Ö34. 1 )
Durchleuchtiger hochgeborner fürst, gnediger herr Wie wol
E. F. G. sambt yhren Retben bissher zu vil malen auff vnser
ansucken ein gnediges einseh en etlicher mangel vnd gebrechen
halben so sich in des Euangeliums Sachen zugetragen gehabt:
auch vil mandat vnd beuelch von der selben willen haben lassen
ausgehn, auff das es nach an Weisung götlichs wort vnd E. F. G.
Christlichen kirchenordnung allenthalben recht vnd Christenlich
zugieng.
So erfarn wir doch teglich was vbel vnd vnchristlich es
in gemelten Sachen an vilen orten vnd in vil stucken noch zu-
geht. Darumb wir dann auch bewegt vnd gedrungen werden
E. F. G. widermals etliche mengel vnd gebrechen fiirzu bringen
vnd anzuzeigen, demütig bittend E. F. G. wollen das selb im
besten verstehn vnd annemen, dieweil solichs nit auß furwitz
oder vns zu nutz, sonder auß schuldiger pflicht vnsers ampts,
Gott vnd E. F. G. zu ehren vnd allen E. F. G. vnderthanen
zu dienst vnd nutz von vns geschehen ist.
1. Erstlich wirt E. F. G. Christliche kirchenordnung an
vilen orten nicht gehalten: sonder die selbig spotlich veracht,
wie von den vorigen Superattendenten vilmals angezeygt.
2. Derhalben hoch von nöten das widerumb Superatten-
denten 2 ) verordnet vnd denselben beuelch gethon wurde, das
sie fleissig aufsehen theten, vnd die vngehorsamen E. F. G.
anzeygthen oder derselben Rethe.
3. 3 ) Und weil E. F. G. vnd derselben Rethe mit manig-
faltigen geschefften sonst tag vnd nacht beladen. Vnd der
geistlichen Sachen darneben auch vil furfallen, damit dieselben
nit alweg an E. F. G. gelangen müßten, were gut vnd Christ-
1) Da bestimmtest auf die Kirchenordnung hinwiesen wird, vielleicht
aber erst ins Jahr 1535 gehörig.
2) Am Rande vielleicht von Hellers (?) Hand: Anfragen an welchen
orten kain superattendenten sein.
3) Am Rande von ders. Hand: Mit vorgeender vermanung vor vnzucht
vnd fiilerrey.
«- V* i
- 127 —
lieh, das E. F. G. vergünneten vnd beuelch theten, das widerumb
im iar auffs wenigest einmal Capitel, fraternitet oder synodi
gehalten wurden, das die priesterschafft zusamen kernen vnd
alsdann von allerlev gebrechen vnd mengein, wie vor Zeiten,
handelten auch yhre Sachen selbs vnter sich Christlich vnd
brüderlich emendiereten vnd richteten, dieweil an etlichen orten
die Capitel vnd fraternitet noch nutzung vnd auffkeben *) haben.
4-. 1 2 ) So wirt auch an etlichen orten der Catechismus nit
gehalten, das die leutt yhre kinder nicht darzu lassen gehn
auff all vermanuug der prediger. Sehe uns das für gut an
das E. F. G. mit den Amptleuten, Castnern oder Vögten ver-
schafften das sie die Elter (sic) da hin vermögen, das die iugent
zum Catechismo gangen, damit sie in gottes wort vnd forcht
aufferzogen werden. Zu dem das man etlichen orten zu der
predig vnd des Catechismi Zeiten tantzet, paucket etc. dardurch
gottes dienst verhindert, das doch solichs auch vmb gots willen
abgeschafft werde.
5. Es haben auch E. F. G. an etlichen orten pfründ zun
schulen geben, die yhnen den schulmeystern entzogen oder kaum
halben geraicht werden 3 ), das kein rechtgeschaffner gelerter
Schulmeister bleiben kann, zu dem das auch an etlichen orten
vnthiiehtige Schulmeister augenumen, das also die schulen in
merckliclien abfall geratten. Das E. F. G. auch ein Christlich
einsehen thun wollen, das den schulmeystern ir lohn getreu-
lich geraicht werde, vnd on der Pfarher oder superattendenten
wissen vnd willen keiner auffgenummen werde 4 ).
6. 5 ) Weil zu besorgen das in kurtzen iaren großer mangel
an kirchendieuern , pharherrn , predigernn vnd caplönen sein
1) Darunter von ders. Canzleiliand: zuerfragen. Darauf bezieht sich
vielleicht die Randbemerkung: Onolczbaeh, Crailsheim, Günzenhausen,
Cadolzburg etc.
2) Am Rande: Vermanuug vnd heueich den die ambt zu thun. Item
die knaben in der schul auch zu vnerweisen.
3) Am Rande: Vnderricht zeneinen, wo es geschehen doch auß Zu-
sehen (?).
4) Am Rande zum letzten Passus: fiat.
5) Am Rande: Die Ebbt vnd Closter darzu durch ain aussehreiben
zuuermanen.
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werde, das E. F. G. mit den Klöstern vnd Stifften verschaffen,
das sie doch etlich personell versolden auff den studijs, die
nachmals gemeiner Christenheit, der löblichen herrschafft vnd
gantzer landtschafft dienen mögen.
7. Vnd weil auch vil frummer gelerter erlicher Pfarher
auff den pfarhen ir narung vnd erhaltung von abgang wegen
der opffer praesentzen vnd iartäg nit haben mögen, vnd der-
halben von hungers nodt wegen die pfarhen müssen verlassen,
das E. F. G. dieselben auch gnediglich bedencken, wie dieselbig
auß Gottes beuelch schuldig sein, damit die armen kirchen-
diener doch ir narung haben künden, vnd nit so grosse not vnd
hunger leiden mußen 1 ). Das mochte von den verledigeten pfründen,
von hinderlegtem gelt, von iartägen vnd andernn kircliengütern
geschehen, wie das etlich kirchen gross aufflieben haben, das
zun teyl von der paurschafft oder kirchen pflegern vertruncken
oder ander weis vnuerrechnet verthon wirt, das E. F. G. von
solchen kirchenpfiegern rechnung empfingen.
8. 2 ) Weiter weil die heymlich heyrath oder Verlobung E.
F. G. vnd derselben Rethen vil anlauffs vnd muhe machen, zu-
dem das auch zum meren mal vil vnrats vnd vbels daraus ent-
steht, Sehe vns für gut vnd not an, das die selbigen heymliche
heyrath vnd Verlobung on willen vnd wissen der Eltern, freundt--
schafft Vormund oder andern geschehen, bey einer benannten
straff verbotten wurden.
Bitten E. F. G. wollen die Sachen gnediglich bedencken
vnd zu hertzen nemen.
E. F. G.
vnderthenige
Pfarher vnd prediger.
Aufs ehr. d. Aktenstückes: Etliche mengel vnd ge-
brechen des pfarren vnd predigers zu Onoltzbach Inns Euangelions
Sachen.
|Or. von Althamers Hand in Ansbacher Religionsakten VIII
fol. 478.J
1) Am Rande: Sollen sie angeben, wer dieselbigen hungrigen
pfaffen sein.
2) Am Rande: Inn ain ausehreiben.
III. Beilage.
Althamers selbständige Druckschriften.
1. Aiu Sermo / von dem eelieheii stand, dz / er auch den priestern
frey / sey, gethon zu Schwe-/bischcn Gemünd, / durch Andream /
Althamer, / im Jar. / 1525. / Ob die Christlich kirch / den
gaistlichen hab die / Ee verbotten. /
Titeleinfassung. (). O. u. J. 10 Bl. 4°. Letzte Seite treiss.
U. B. u. Hof- u. Staatsbibi, in München 1 ).
2a. Anzey/gfig warumb / Got die wellt so laug / hab lassen jrrlion /
Durch Andream / Althamer. /
Titeleinfassung. 0. 0. u. J. (Druck von Fr. Peypus
in Nürnberg) . 12 111. 4°. Letztes Blatt weiss. Widmung
an Balthasar Adelman von Adelmanßfeldeu : Datum zu Nuren-
berg im Weimonat(!) M. D. xxvj. — - Berlin K. B. Erlangen.
Nürnberg St. B.
b. Anzey-/güg warumb / Gott die weit so lan-/ge zeyt hab ver-
plendet vn irrhen lassen. / Durch Andream Althamer. /
M. I). XXVII. I
Am Schluss: Gedruckt zft Nurenberg durch / Fryderichen
Peypus. I Im M. D. XXVII. Jar. / 12 Bl. /°., letztes leer.
München U. B. Breslau K. B. Dresden. Wolfenbüttel.
c. Auzeyguug warumb / Gott die weit so lange zeyt / hab ver-
plendet vnd irrhen / lassen. / Durch Andream / Althamer. /
Grosses mehr als die halbe Blattseite bedeckendes Drucker -
Zeichen in Form eines Sterns. 14 Bl. 4 °., letzte Seite leer.
Am Schluss: Gedruck (!) yn der Chur-/fürstlichen Stadt
Zwickau, / durch Wolffgaug Meycrpcck .'. / Im Jar / M. I). XXXIT. /
Berlin K. B. Dresden. Zwickau.
1) Die Angabe der Fundorte hat nur die Bedeutung, daß ich selbst
ml er durch Freunde das Vorhandensein in den betreffenden Bibliotheken
konstatiert habe, macht aber auf Vollständigkeit keinen Anspruch. Wo Wolfen-
büttel als Fundort angegeben ist, ist lediglich Ballenstedt meine Quelle.
9
130 —
!>
3a. Von dem / Hochwirdigen / Sacrament des leibs vnd / blut
vnusers herrn Jesu / Christi, AYider die irrigen / geyster, so
vuns das na-/chtmal des Iierrns / zunichtigen. / Durch An-
dream Althamer. /
Reiche Titeleinfassung , unten ein Engel (/er Guirlamlen
zusammenbindet, zwei ruhende Hirsche. O. 0 u. J. (von
Fr. Peypus). 12 Bl. 4°., letzte Seite leer. Widmung an
Georg Vogler. Geben zu Nurenberg am dritte Tag des AVein-
monats jm 152(i.
Berlin. Dresden. Stuttgart. Erlangen. Nürnberg. St.-B.
b. Von dem Hochwirtigen Sacrament / des leybs vn bluts vnsers
Herren / Jesu Christi, AA’ider die irri/gen gayster, so vns das /
nachtmal des Her-/rens zu nicb/tigen. / Durch Andream Altha-
mer. / M.D.XXV1. /
0. 0. 14 Bl. 4° mit kleinem Titelholzschnitt.
München H. u. St. B. Tübingen. Nach AA'eller 3711 auch
in Zürich und Augsburg.
4 . Das vu-/ser Christus Je-/ sus warer Gott sey / Zeug-/nuß der
heyligen geschrifft, Wi-/der die newen Juden vn Arria-/ner,
vnter Christlichem namen, / welche die Gottheyt Christi ver -/
leugnen. / Durch Andream Althamer. / AA r irst auch finden war
zu vmi8 Christus niitz sey vnd / was er sey. /
Titeleinfassung wie Sa. O. 0. u. J. (Nürnberg , Fr.
Peypus , 1526). 12 Bl. 4°., letztes Blatt leer.
München H. u. St. B. Berlin. Tübingen. AVolfenbüttel.
5. Von der / Erbsund, das sye der / Christen kynder gleich
als / wol verdamb als der heyden. / Vnd von dem heyligen
Tauff / ob er die Erbsund hynweg nein. / Durch Andream
Althamer. /
Titeleinfassung. 24 Bl. 4 °., letzte Seite leer. Am Schluß:
Getruckt zu Nurenberg durch Fr. Peypus. Im M. D. XXVij. /
Widmung an Laz. Spengler : geben zu Nürnberg im Christmonat.
München H. u. St. B. Berlin. Dresden. Erlangen. Nürn-
berg Germ. Mus. Tübingen.
6. Andreae / Altbameri / Breuzii / Aunotatioues in Epistolam /
beati Jacobi / iam primum editac. / Cum Indice. / Argentorati
apud Joannem Schottum. 1527. /
56 Bl. num. u. 4 unnum. Bl. <9°., letzte Seite leer.
Am Schluß: Grosses, die Blattseite füllendes Druckerzeichen.
Berlin. München H. u. St. B. Erlangen. Dresden. Tübingen.
i---. —
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7a. I)ialla/gc hoc est, / conciliatio loco -/rum scripturae, qui prima
facie / iuter se pugnare ui-/dentur. / Auctore Andreae Alt-
haraero / Breuzio. / Exciulebat Norimbergae Fride-/ricus Pey-
pus, Anno salutis / M. D. XXVII. /
yim Schluss: Norimbergae in Aedibus Fride-/rici Peypus,
Anno salutis / M. D. XXVII. /
Randleiste, 99 mim. Bl. 8 °, dan/i Register. Die Vorrede an
Consuln , Senatoren, Patricier , Bischöfe, Ecclesiasten, Dia-
konen mul das ganze Volk ecelesiae Noricae datirt: E rure
quinta Septembris Anno a restituta salute M. D. XXVII. /
Nürnberg Stadtbibi. Dresden. Tübingen.
b. Dialla/ge hoc est. / conciliatio loco-/rum scripturae, qui prima
facie / inter se pugnare ui-/dentur. / Auctore Andrea Alt-
hamero / Breuzio. / Indice itidem adiuncto. / M. D. XXVIII. /
Randleiste. 100 Bl. 8 °., letzte Seite leer. Am Schluss:
Norimbergae in aedibus Fride-/rici Peypus. Anno salutis
M.D. XXVIII.
München. H. u. St. B. u. U. B. Berlin. Erlangen. Zwickau.
c. Dialla/ge, hoc est, con/ciliatio locorvm / scripturae qui prima
facie / inter se pugnare ui-/deutur. / Auctore Andrea Althamero /
Breuzio. / ludice itidem adiuncto. / M.D.XXIX. /
Randleiste. 12 unnum. BL, dann 95 numer. BL 8°.,
letzte Seite • leer . O. 0. /
Dresden.
d. Dialla/ge, hoc est con/ciliatio locoruin scri-/pturae, qui prima /
facie inter se pugna /re uidentur. Jam denuo diligen/tissiine
ab ipso Auctore / Andrea Althamero / Brenzio revisa et emen-
data. / M.D.XXIX. /
Titeleinfassung. 11 unnum. BL, dann 99 BL Auf dem
folgenden: Norimbergae in aedibus Friderici / Peypus. Impensis
uero prouidi uiri Leonardi de Aich, ciuis ac Bibliopolae Normber. /
Anno M.D.XXIX. Darunter das Drucker Zeichen des Peypus.
Stadtbibliothek in Ulm.
e 1 . Dial-/lages, id est, / Cöciliationis scriptu-/rarü pars secunda, /
ad preces quorundä pie-/tatis studiosorum / couscripta. / Auctore
Andrea Altha/mer Brenzio. /
Titelbordüre , unten das Druckerzeichen des F. Peypus.
Am Schluss: Excudebat Norimbergae Fride-/ricus Peypus,
Impensis pro-/uidi uiri Leonardi de Aich / Ciuis ac Bibliopolae
Norimbergen. / Anno / M.D. XXVIII. /
£ unnum. u. 64 mim. Bl. 8°, letzte Seite weiss.
Die Vorrede und, Widmung an Markgraf Georg datirt:
Onoltzbachii Mense Augusto. Anno a Christo nato M.D. XXVIII.
München, H. u. St. B. ■ Nürnberg, St. B. Zwickau.
132
e 2 . l)ial-/lages, id est / Conciliatifiis scriptu/rarii pars secunda, /
ad preces quorunda pictatis studiosorum conscripta. / Auctore
Andrea Altha/mer Brenzio. /
Sonst in allem ebenso wie e 1 , nur am Ende: Anna
M.D.XXIX.
f. Conci/liatio locorvm / .scripturae, qui speeie tenus in-/ter se
pugnare uidentur. / Andrcae Althameri. / Habes candide Lector
utranque; / nostram Diallagen eonflatam ac/locupletatatam.
Tu pro tuo / usu utere & uale. / M.D.XXX.
Randleiste. 357 num. Bl. u. 13 unnum. Indices ent-
haltend. Letztes Blatt weiss. 8°.
Am Schluss: Excudebatur Norim/bergae. Anno/ M.D.XXX. /
Georg Vogler gewidmet: Ouoltzbachij ferijs diui Joannis
Baptistae, Anno salutis nostrae, 1530.
München, Hof- u. Staatsbibi. Zwickau.
g. Ebenso M.D.XXXI.
Nürnberg, St. B. Kirchenbibi. Neustadt a. d. Aisch.
h. Concili-/ationes scripturae (sic!), qui / speeie tenus iuter se
pugnare / uidentur, Centuriae duae : / Andrea Althamero /
authore. / Praeter interspersas hincinde additiones, accesseruut /
liuic seeuudae editioni triginta locorum bini seu paria: / & ne-
gotium Sacramentorum sub finem pie ac diligen-/ter tractatum. /
Drucker Zeichen des Petreins, j Norimbergae apud Jo. Pe-
treium. / M.D.XXXIIII. /
238 num. Bl. 8 °., dann 26 BL die Indices enthaltend
und Beilage: Psalmus XXXIII Benedicam dominum etc.
In gratiam D. Andrcae Althameri tractatus JTaga(pQaoTixd)g per
Vincentium Obsopoeum (in Versen) und Johannes Serrannus
Campodunensis Lectori, dichterische Empfehlung des Werkes,
wie eine solche Ob so poeus schon dem Werke vor angeschickt
hatte. Widmung: D. Baltassari Abbati in Haidenheim —
Onolzbachii monse Junio Anno salutiferi partus M.D.XXXIIII.
München, U. B.
i. Concili-/ationes loco-/rvm scripturae, qui speeie tenus / inter se
pugnare videntur, / Centuriae duae. / Andrea Altha-/mero au-
thore. — 0. 0. u. J.
Nürnberg, St. B. Berlin.
k. Concili-/ationes Locorvm / scripturae, qui specietenus inter se
pugnare uidentur Cen-/turiae duae. / Andrea Althamero authore./
Praeter interspersas hinc inde additiones etc. (ganz ebenso
wie h). Darunter: Additus est iusuper Index sane quam
co-/pio8us, eorum quae hic tractantur. / Norimbergae apud
Jo. Petreium. / M.D.XXX V.
hi dem Widmungsschreiben fehlt am Schluss vor dem
letzten Satz hinter: ut gratüm sit munus: folgender in h
i
i
i
i
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sich findender Passus: et reliquis uestri coenobij domiuo
Petro ad L). Mariae fönte praeposito, ac domino Henrico Cellario,
Joanni Mutschellero , Jacobo Durico, syncera dilectione ainan-
tissimis uenerabilibusque : qui una teeum ornatissime Pater.
Oliristianam & ecclesiasticam ordinationem ab pio illustrissimo-
que Priucipe uostro superiori anno promulgatam, repudiata
abominatione pristina pic & candide receperunt ac amplexati
sunt: quae res nobis Omnibus apud Deum atque ecclesiam eius
magnam peperit laudem & si porro perrexeritis sempiternum
pariet regnum. — Kack der Vorrede hier die empfehlenden
Verse des Serranus. Hinzugefügt ist ein Index rerum, dagegen
fehlt die Dichtung des Obsopoeus über den 33. Psalm.
Berlin. München, U. B. und Hof- u. St. B.
1. Concili-/atioues locorvm / scripturae qui specie tenus inter /
se pugnare uidentur, Cen-/turiae duae. / Andrea Althamero /
authore. /
Praeter inspersas hincinde additioues, acces-/seruut huic
aeditioni triginta locorum bini seu / paria & negotium Sa.era-
mentorum sub fiuem j pie ac diligeuter tractatum. / Additum est
insuper Index sane quam co-/piosus, eorum quae hic tractantur. /
Drucker xeichen des Petr eins. Nürnb. Wappen. 0. 0. u. J.
Mit der veränderten Vorrede von 1534.
München, Hof- und St.-B.
m. Spätere Ausgaben, die lediglich Abdrucke von i sind, Nürnberg
(Petrcius) 1536, 1542, 1548. Lipsiae 1553, 1554, 1555.
Nürnb. 1553 apud. Gebr. Hayn. Budiss. 1560. Norimb. 1561.
Vitebergae 1582, 1592, 1597.
Deutsche Ausgabe.
a. Diallage, Das ist / vereynigüg der strey-/tige sprüch in der
schrifl’t, / welche im ersten anplick, schey/nen widereinander
zö sein, von / Andrea Althamer von Brentz / vereyniget vnd
Coneordiert. / Erstlich in lateiu außgangen, / hernach ver-
teutscht. / Ein Vorred vnd eingang in die schrifft, wie man
sich darein schicken sol / vö Sebastian / Franck V. W. gestelt. /
Mit einem Register. / MDXXVIII. /
Reiche Titelbürdere, unten tanzende Engel. 213 nurn.
Bl. u. 3 Bl. Register. Letzte Seite leer. Am Schluss der
„Correctur“ : Gedruckt zu Nürnberg / durch Friderichen Peypus /
auß verleg des ersamen Le-/onhart z8 der Aich, burger / vnd
Bfichfürer daselbst, / Im Jar 1528. / Got sey ewig lob. /
Breslau. Dresden. München Hof- u. St.-B. Rothenburg o. T.
Wolfenbüttel.
b. 0. 0. 1556. U. B. München.
8a. Auno/tationes An-/dreae Althameri Bren/zii in posteriores /
duas Joannis presbyte-/ri Epistolas, iam / primum ae-/ditae. /
M.D.XXVIII. /
Titelbordüre , unten tanxan.de Engel.
Am Schluss: Excudebat Norirabergae Fride-/ricus Peypus,
Impenais pro-/uidi viri Leonardi de Aich / Civis ac Bibliopolae /
Norim bergen. / Anno M.D.XXVIII. /
dl Bl. 8 °. , letztes Blatt leer. Widmung: Onoltzbachij
Anno etc. 1 528.
Erlangen. Breslau K.-B.
b. Auslegung / der zwo letzten / Episteln Johannis des / Tlieo-
logi / durch An-/dream Althamer / von Brentz / M.D.XXVIIT. /
Bund leiste : Blum enguirla nde. Oben Taube , unten Engel
mit der einen Hand auf einem Todtcnkopf \ mit der andern
einen Zweig haltend. 40 Bl., letztes Blatt leer.
Am Ende: Gedruckt, zu Nürnberg durch / Friderich Peypus. /
Zwickau. Berlin. Dresden. München, II.- u. St. -B. Stuttgart.
c. Ausleg- 'ung der zwo / letzten Episteln Jo-/haunis des Theologi,
durch / Andream Althamer / von Brentz. / 1529. /
Titelbordüre. 28 Bl . , Ä’/Vc /ee/\
Am Schluss: Gedruckt zu Erfford durch Conrad / Treffer
ynn der Meymer gassen zum / halben Radt.
Zwickau. Berlin. Wolfenbüttel.
9
a
Catechismus. / Das ist Vnterricht zum / Christlichen Glauben,
wie / man die jugent leren vnd / ziehen sol, in frag weyß /
vnd antwort ge-/stelt. / Item. / Etliche Christliche Col/
lecteu oder gebet für gemey-/nes auligen der Christenheyt. /
M.D.XXVIII. /
Titelbordüre. Vgl. das oben, in der Grösse des Originals
gegebene Fa cs im He .
Ende: Gedruckt zu Nuremberg durch / Fridricheu
Peypus, auß verle/guug Des Ersamen maus / Lennliard zu der
Aich j Buchfürer zu / Nürmberg. / 1528.
Druckerzeichen des Peypus. 32 Bl. kt. 8°., letzte S. leer.
Bibi. z. Dresden. (Berlin unvollst., ebenso unvollst. Marburg).
Ich halte diese Ausgabe, die oben nach dem Dresdener
Exemplar abgedruckt ist 1 ), für die erste. Dass Althamer
der alleinige Verfasser ist und Purer nur deshalb am
Schluss der Vorrede mitgenannt wird, weil dieV isitator cn ,
unter denen Purer der ältere gewesen zu sein scheint, den
Katechismus ausgehen fassen , ergibt allenthalben eine Ver-
gleichung des Inhalts mit den sonstigen Schriften wie die
sprachliche Eigentümlichkeit. Charakteristisch sind z. B.
1) Bei dem Abdruck sind nur die Abkürzungen ma, vn etc. aufgelöst.
für Althamer die Ausdrücke „ dufferen “ für „au f richten“ ,
„rechtgeschaffen“ für „rechtschaffen“ und die Vorliebe für
das Wort „ Inedermann “, womit er auch Christus gern be-
zeichnet.
a 2 . Catechismus etc. ganz ebenso , nur mit, dem Unterschiede ,
dass diese Ausgabe auf der zweiten Seite von Bt. 31 un-
ten statt des Impressums der soeben beschriebenen Ausgabe
die Bemerkung hat: Nürnberg, Friedrich Pevpus. Ich kenne
diese Ausgabe nur aus V eesenmey er, Literarisch -biblio-
graphische Nachrichten von einigen katreheti sehen Schrif-
ten etc. Ulm 1830. S. 26.
H oder Hartmann scher Abdruck in du Uns Hart mann :
Atteste catechetische Denkmale der evangelischen Kirche etc.
Stuttg. 1844. S. 51. Hartmann gibt als Titel seiner Vor-
lage an: Catechismus, das ist Unterricht zum christlichen Glau-
ben. wie man die Jugend lehren und ziehen soll, in Fragweis
und Antwort gestellt durch Andream Althammer 1528, und, er-
wähnt ferner , dass diese Ausgabe , die er für die älteste
hält , „Nürnberg y 1528, bei Kunigunde Wächter“ erschienen
sei. Ob ihm, wie sehr wahrscheinlich , nur eine (moderni-
sirte) Abschrift des Textes Vorgelegen hat, oder ein wirk-
licher Druck, ist aus seinen Mitteilungen nicht zu ersehen ,
auch ein seinen Angaben entsprechender Druck nicht auf-
zufinden. Die Vergleichung der Varianten ergibt aber, dass
H. auf einem sehr veränderten N ach druck beruht
(vgl. bes. die Erklärung zum 9. u. 10. Gebot). Auch wenn
derselbe die Jahreszahl 1528 getragen hat, so kann dies
nicht als Instanz für den Urdruck angeführt werden , da
die späteren Nachdrucke häufig das Datum des Urdrucks
beibehielten , noch weniger der Umstand, auf den Hart-
rnann das meiste Gewicht gelegt zu haben scheint, dass
Althamer als alleiniger Urheber genannt wird. Dies spricht
vielmehr gerade für einen späteren Nachdruck. Ferner würde
der Urdruck doch wenigstens dem Namen des Verfassers
richtig wiedergegeben haben, und nicht „Althammer “ , wie
sich der Verfasser niemals schreibt. Ausserdem hat Alth.
seit seinem Nürnberger Aufenthalt, mit Ausnahme der ad-
notationes in epistolam St. Jacobi, alle seine Schriften bei
Peypus drucken lassen, so dass nicht unzunehm.cn, dass dieser
eine erst bei anderem Drucker erschienene Schrift nach-
gedruckt hätte. Die Collecten gebet e, die in der HartmanrT -
sehen Vorlage nicht gestanden zu haben scheinen , er hat
sie wenigstens nicht mit abgedruckt , dürften von Anfang
an dazu gehört haben.
— 136 —
* b. Catechisinus. / Das ist vntcriclit / zum Christlichen Glauben, /
wie man die jugent lereu vud / ziehen sol, in fragweyß vnd /
autwort gestelt. / Item. / Etliche Cliristliche / Colleeteu oder
gepet für ge-/meyues anliegen der Chri-/stenheyt. / M.D.XXIX. /
32 Bl. kl. 8P ., letzte Seite teeiss. Auf der ersten Seite des
32. Bl. : Gedruckt zu Nuremberg durch / Friedrichen Peypus,
aus verle-/gung des Ersamen maus / Leonhard zu der Aych [
Buchfurerzu / Nürnberg. / M.D.XXiX. / Darunter das Drucker -
Zeichen des F. Peypus.
Zwickau.
c. Katechismus, das ist, Unterricht zum christlichen Glauben, wie
man die Jugend leren und ziehen sol, in Fragweis und Aut-
wort gesteh. Item, etliche christliche Colleeteu oder Gepet
fltr gemeynes Anligen der Christeuheyt. M.D.XXIX.
Am Ende: Gedruckt zu Nürnberg durch Georg Wächter.
1529. 4 Bogen 4°., letztes Blatt leer.
So ivird diese mir nicht zugängliche Ausgabe beschrieben
in D. Georg Ludeteig Orders Nachricht vom ersten evange-
lischen Catechismo in der Hambur gischen vermischten Bi-
bliothek, Hamburg 1744, II. Bd. 033 ff. Müsste man in
den von Oeder abgedruckten, namentlich der Vorrede ent-
nommenen Stellen nicht sehr grobe, Oeder zuzuschreibende
Druckfehler annehmen (z. B. ..die waren u statt „ Diakonen u ,
„Ryrer u statt „Rarer 1 *, so müsste diese Ausgabe ein sehr
liederlicher Nachdruck sein.
d. Catechismus, das ist / Vnterricht zum Christli/chen glauben,
wie man / die Jugent leren vnd zie-/hen sol yn frag vnd ant -/
wort gesteh. / Item. / Ettliche Christliche / Colleeteu oder ge-
bet für gemeynes auligen der / Christeuheyt /
32 Bl. 8°. Bordüre.
Am Schluss: Gedruckt zu Marpurg ym / Jar tausent
fiinffhun-/dert, new [!| vnd zwentzig. / Druck von Franziscus
Rhode, beschrieben bei v. Do mm er, die ältesten Drucke
aus Marburg in Hessen. Marburg 1802. S. 12.
Wolfenbüttel.
e. Catechismvs / Vuderricht zum / Christlichen Glauben, / wie
die Jugent le-/ren vnd ziehen sol, Inn / Frag und Antwort /
gstelt. Mit etlichen / gebetten. /
Zu Frankfurt, am Mayn, drückts / Hermann Gülfferich. /
1543. / klein 8 °.
27 oder 28 Bl. (das letztere weiss, im Münchner Ex.
angeklebt auf dem Einband des Sammelbandes, so dass
nicht zu erkennen, ob es dazu gehört.) — Ohne Vorrede.
Auf dem ersten Textblatt oben zwei kleine Holzschnitte,
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(
137
wahrscheinlich der 12 jäh r. Jesus im Tempel und Jesus stellt
ein Kind unter seine Jünger.
München. Hof- u. Staatsbibi.
10 . Andreae Al-/thameri Brenzii scho/lia in Corneliuni Tacitum
Rom. historicü, / de situ, moribus, populis([iie Germa-/niae ad
illustrissimum Principem / D. Georgiü Marchione Brandoburge &c /
Cum Iudicc, totius libri summam / coniplectente. /
Dann empfehlende Verse des Kob. Hessus.
Titelbordüre. 50 1U. nnm., 8 Bl. un nummeriert. 4°.
Am Schluss: Typis excudcbat Norimber/gae Fridericus
Peypus. inipensis prouidi viri / Leonardi de Aich, Bibliopolae
ac civis No/rim bergen Anno a partu salutifero, / vicesimo
nono supra scsqui-/millcsimupi. / Drucker Zeichen des Pegpus.
W'idmnnq: Onoltzbachij XIII. Aujnisti a partu salutifero.
M.D.XXIX.
Erlangen. München, Ilof- u. St.-B. Zwickau. Breslau. Berlin.
Tübingen.
11a. Sylva j biblicormn no-/minum qua uirorum, muliermn / popu-
lorum, civitatuni, mon-/tium fluviorum et eiusmodi / locorum
propria uocabula, quo-/rum in sacris Biblijs mentio / expli-
cantur. / Andrea Althame-/ro autliore. / 1530. / kl. 8°.
Reiche Titelbordüre.
Am Schluss: Excusum Norinbergae / sub Praelo Friderici
Peypus, impeu-/sa Leonhardi a Quercu, Men-/sc Martio, Anno
resti/tutae salutis. j M.D.XXX. / Das Drucker reichen des
Pegpus auf dem letzten Blatt.
Widmung an Heller: IIII. Cal. Martii Anno nati Christi
servatoris nostri. M.D.XXX.
Nürnberg, St.-B. Zwickau.
b. Sylva Bi/blicorum nomiuvm, qva/uirorum mulierum, populorii,
civitatuni, mon-/tium, fluuiorum & eius modi locorum propria /
uocabula, quorum in sacris Biblijs mentio, expli-/cantur. Denuo
diligentius excusa. / Andrea Altkamero autore. / Basilcae in
aedibus Thomae Volfii, Anno M.D.XXXV. / 8°.
Titelbordüre. Am Schluss: Basileae, Auno / M.D.XXXV.
Meuse Martio. /
München Univ.-B., Hof- u. Staats-B. Tübingen.
12 . Eyn Predig / von dem Teütfel, j das er alles vn-/glück in der
weit au-/richte. / Andreas Althamer. / Gedruckt. M.D.XXXij. /
0. 0. 7 Bl. 4°.
Titeleinfassung. Oben Christus mit dem Reichsapfel,
■unten das Weib aus der Apokalypse .
Stuttgart. WolfenbUttel.
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138
13. Die Epistel / 8. Jacobs / Mit newer ausle-/guug j Andree
Althamers. / Wie sie gepredigt worden / zu Onoltzbach. /
Witteinberg 1533. /
Titelbordüre: Unten Sirnson auf dem Löwen sitzend
in einer Landschaft.
Am Schluss: Gedruckt zu Witteinberg durch / Georgen
Rhaw. / 64 Bl., letzte Seite leer.
Erlangen. Berlin. München, St.-B. Wolfeubüttel. Rothen-
burg o. T.
14. Commen-/taria Gerrnaniae in P. / Cornelii Taciti Equitis Rom.
libellum / de situ, moribus & popul is Germa/norum, ad magna -
nimos Principes / D. Georgium & D. Albre-/chtmn iuniorem
Marchiones / Brandenburgen <&c. / Andreae Althameri dili /
gentia, pro suo erga German iam / amore elucabrata. / Anno
M.D.XXXVI. / 341 Seiten. 4°.
Reiche Titelbordüre , unten mit den Bildnissen Georgs
und. Albrechts, dazwischen das Brandenburg . Wappen.
Am Schluss (nach empfehlenden Gedichten von hohem ins,
doh. Hornburg u. Joh. Serranm) : Norimbergae apud Job.
Petreium, / Anno M.D.XXXVI.
Widmung : Onoltzbachij Mensc Decembri sub natalibus
Christi |1535j.
Erlangen. Zwickau. Breslau, K. B. Berlin. Tübingen.
München, Hof- u. Staatsbibi.
Spätere Ausgaben: Arnberg 1605. Norimberg 1626 u. ö.
Nachtrag zu Seite 75.
Aus einem mir früher entgangenen Briefe von Abt Schopper in Heils-
bronn an Althamcr bei Muck, Geschichte von Kloster Heilsbronn I. Bd.
8. 390 ergibt sich, daß Althamer im Jahre 1536 sich zum zweiten Male
verheiratete. (Ich verdanke diese Notiz einer gütigen Mitteilung des Herrn
Pfarrer Sperl in Heilsbronn).
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