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Full text of "Gesundheitspflege im mittelalterlichen Freiburg im Breisgau. Eine kulturgeschichtliche Studie .."

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tm mlttelaUerlidien Freiburg im Breisgau 



Eine kulturgeschiciitnche Studie 



ppn Dr. med, Karl Baas 

a. 0. Protessor der Augenheilkunde zu Freiburg I. Br 



BsrocacäiRär Frelburg im Breisgau 
Verlag von Friedrich Emst 




THE JOHl^ 
jLmiRAlRlf © CHICAGO» 

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Gesundheitspflege 

im miUelaUerlidien ?reiburg im Breisgau. 



Eine kuliurgeschidiiliche Studie 
non Dr. med. Karl Baas HSmi 

0. 0. Professor der Hugenheilkunde zu freiburg i. Br. 




Freiburg im Breisgau 



Verlag pon Friedrich Ernst Fehsenfeid 1905. 

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Der Stadt und ihren Bürgern gewidmet. 



C. fl. Wagners UniperHldtsbudidrucherei in Freiburg i, Br. 



Vorwort und Einleitung. 



Der Aufschwung, den in unserem, nach dom großen Kriege 
neu erstandenen und hoffentlich durcli langen Frieden noch 
weiterhin gesegneten Vaterland, insbesondere die Städte ge- 
nommen haben, hat in diesen das Selbstbewusstsein auch nach 
der Richtung hin gew'eckt, dass sie ihre Vergangenheit heute 
wieder genauer studieren und denselben eine höhere Würdi- 
gung angedeihen lassen. Und das mit Recht; denn die ge- 
schichtliche Betrachtung liefert ein oft nützliches Gegengewicht 
gegen einseitige Überschätzung des jetzt Bestehenden, und sie 
zeigt fei-ner, dass das letztere nicht unvennittelt der Gegen- 
wart entsprang, sondern mit der Vergangenheit, wenii auch 
nicht überall ohne weiteres erkennbar, entwickhmgsgeschicht- 
lich zusamnienhängt. 

Während die neue, historische Auffassung vielfach für 
alle sichtbar in dem äußeren Bilde der Städte hervortritt und 
zwar dadurch, dass man z. B. iu der Bauart privater und 
öffentlicher Gebäude an die Überlieferungen und die früheren 
Bigenheiten im Baustile der Orte und Gegenden anknüpft, so 
bleibt für die große Mehrzahl die stille Arbeit deijenigcn 
länger im Verborgenen, welche in alten Urkunden und Akten 
dem Leben der Vergangenheit nachspüren. Immerhin aber 
finden wir doch schon in lokalhistorischen Zeitungen, Städte- 
geschichten, Festschriften und ähnlichen Werken eine Menge 
von geschichtlichem Material niedergelegt, das heutzutage 
wieder in höherer Schätzung steht; denn abgesehen von dem 
ihm eigenen Reize, den es an sich gewährt, liefert es die 
Hülfsmittel für jede das Werden der Kultur in zusammen- 

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4 



fassender Weise überschauende und schildernde Darstellung, 
welche in letzter Linie nur auf entwicklungsgeschichtlichein 
Wege ihr Ziel erreichen kann. 

Auch für die Medizin scheint ihr beispielloser Aufschwung 
im vergangenen Jahrhundert dazu zu führen, dass die histori- 
schen Grundlagen, welche für diesen Fortschritt notwendig 
waren, wieder mehr untersucht und gewürdigt werden und 
dass so den Spuren nachgegangen wird, welche im Denken 
und Handeln der Ärzte bereits in früherer Zeit hinwiesen auf 
die Pfade, auf welchen wir jetzt wandeln. 

Naturgemäß wird von den Historikern von Fach der 
Teil, welchen die Medizin an der Kulturentwicklung genommen 
hat, meist nur ungenügend berücksichtigt. Dagegen sind schon 
in älterer und neuerer Zeit von Ärzten Schilderungen aus der 
Ortsgeschichte der Heükmist geliefert worden, welche in 
ihrer Art als nicht minder wichtig für die allgemeine Geschichte 
der Medizin sich erweisen, wie jene Einzeldarstellungen spe- 
zifisch hi.storischen Inhalts etwa für die politische Geschichte 
einzelner )Staaten es sind. 

Wie nun in der letzteren den Kulturzuständen vorgangenei 
Zeiten, dem Milieu mit seinen mannigfaltigen Einwirkungen 
heute die gebührende Aufmerksamkeit zugewendet wird, so 
sehen wir auch in der ersteren, der Geschichte der Medizin, 
dass neben der Schilderung einzelner, hervorragender Männer 
und der von ihnen ausgegangeuen Geistestaten die Untei- 
suchung der allgemeinen medizinischen Verhältnisse früherer 
Epochen nicht vernachlässigt wird. Solchergestalt gewinnen 
unsere Kenntnisse eine neue Vertiefung, wenn auch der im 
einzelnen weniger wichtigen, darum aber in der Gesamtsumme 
doch wertvollen Denkarbeit oder den praktischen Leistungen 
jener Ärzte mehr und mehr Beachtung geschenkt wird, deren 
Namen sonst nicht an die Oberfläche des Stroms der Zeiten 
gelangen. Und so schließt sich die Geschichte der Medizin 
wieder enger an die Gesamtrichtung der geschichtlichen Be- 
trachtung überhaupt an, und wir gewinnen auf diese Weise ein 
Bild des wirklichen Lebens im ärztlichen Stande und nicht 
nur eine bloße Vorstellung der abstrakten, gelehrten Arbeit. 



o 



ln solchem biime mögen die nachfolgenden Darlegungen 
aufgefasst werden, welche, was allgemeine Gesichtspunkte an- 
langt, nicht den Anspruch erheben, wesentlich Neues zu bringen ; 
vielleicht aber können sie trotzdem dazu beitragen, einen wei- 
tern Stein zu dem erat allmählich zusammenzusetzenden Mo- 
saikgemälde der ärztlichen Vergangenheit zu liefern. — 

Nicht immer ohne beträchtliche Mühe sind die archivali- 
schen Vorstudien gewesen, die ich mit Bewilligung der Archiv- 
koinmission in den alten Urkunden und Akten der Stadt Frei- 
burg anstellen konnte; dankbar gedenke ich dabei der tätigen 
Beihülfe, die der Archivar der Stadt, Herr Dr. Albert, ins- 
besondere im Anfang mir gewährte, wo das Entziffern der 
vielfach nur im Konzept flüchtig und anders wie heute ge- 
schi-iebenen Blätter noch nicht recht von statten gehen wollte. 
Auch aus gar manchem Hinweis auf die ihm geläufige Litera- 
tur mittelalterlicher Städteeinrichtungen konnte ich Förderang 
und Nutzen ziehen. — 

Dem Boden, auf dem sie erwuchs, und der Vergangen- 
heit als ihrer Mutter, ohne welche sie nicht lebte, ist die 
Gegenwart zu Dank und Liebe geradezu verpflichtet; ein 
solches Gefühl bewegt auch mich bei einem Rückblick auf die 
zumeLst frohe Zeit, welche ich in meiner jetzigen schönen 
Schwarzwaldheimat verlebt habe, die wahrlich mit Recht ge- 
nannt wird die Perle des Breisgaus; ihr sind deshalb diese 
Blätter gewidmet. — 

Sich selbst zum Schutz, den kriegerischen Germanen als 
Trutz- und Zwingburgen hatten die Römer längs der Grenzen 
ihres Reichs gegen die unruhigen deutschen Stämme eine 
Reihe von Befestigungsanlagen errichtet, von denen ein Teil 
sich allmählich zu dauernden Ansiedelungen ausbildete. Aller- 
dings vernichteten die Stürme der sogenannten Völkerwande- 
rung wieder gar manche derselben; andere aber blieben be- 
stehen und überlieferten auch nach der Vertreibung der ur- 
sprünglichen Begründer mit ihrer äußeren Form die inneren 
Einrichtungen römischer Stadtgemeinden. Indem sie so den 
Zusammenhang mit einer höhern Kultur und die Verpflanzung 



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(i 



derselben zu den nordischen Barbaren vermittelten, wiesen sie 
diese zugleich durch die Tatsache ihres Bestandes inmitten 
allgemeinen Umsturzes darauf hin, welche Vorteile ein sicherer 
Wohnplatz, wie die Stadt es war, gegenüber den vielfach 
schutzlosen, zerstreuten Dörfern, den die Mauem „wie um- 
gitterte Gräber“ ' geradezu fürchtenden Germanen gewährte. 

Solchergestalt waren sie Vorbilder für die Verteidigungs- 
und Städteanlagen, welche in viel späterer Zeit in der Not 
der Ungarnraubzüge von Kaiser Heinrich ins Leben geinfen 
wurden, den darum die Geschichte den „Städtegründer“ nennt, 
wenn auch dieser Ehrentitel nicht in dem früher angenom- 
menen Umfange zutrifft; in friedlichen Zeiten zu Bedeutiuig 
gelangt, verfehlten sie nicht, Eindruck zu machen auf die 
deutschen Fürsten, welche in der Folge in, sei es freundliche 
oder feindliche Beziehung, zu ihnen ti'aten. — 

Man sagt, dass der Eindruck, den die mächtige und reiche 
Stadt Köln auf den Herzog Bcrthold III. von Zähringen ge- 
macht habe, diesem den Gedanken nahe legte, auch auf seinem 
Grund und Boden eine feste Stadt zu gründen, von welcher 
er, so sie gedieh, auch Nutzen für sich selbst erwarten konnte. 
Und Bcrthold III. verstand in der Tat das Bedürfnis und die 
Not seiner Zeit, als er zusammen mit seinem Bruder Konrad. 
der später die Verfassung schuf, im Jahre 1120 Freiburg im 
Breisgau ins Leben rief; mit Glück hatte er den Ort gewählt, 
welcher damals und bis zu unsern Tagen die Anziehungskraft 
für Ansiedler aller Art bewahrt hat. 

Heinrich V. war Kaiser in den deutschen Landen: sein 
Name ruft die Erinnerung wach an die unseligen Kämpfe, 
welche nicht lange zuvor in unheilvoller Weise zwischen den 
beiden Hauptgewalten des Mittelalters stattgefunden hatten, 
und deren Rückwirkung auf das Reich eine unsägliche Vei- 
wirrung und Unsicherheit in sozusagen allen Beziehungen der 
Menschen zueinander war. Weltliche und kirchliche Herren 
befehdeten einander mit Schwert und Bannstrahl; mächtige 
Fürsten wie arme Raubritter plünderten die Bürger, Kaufleute 

' Ammian. MarcoUin. XVI, 2 § 12. 







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und Bauern aus, welche dui’ch kein Gesetz noch ein geachtetes 
Recht geschützt waren. Geistig und leiblich zerrüttete der 
Krieg die deutschen Gaue, die auBerdem noch litten unter den 
schlimmen Folgen und Nach wehen des ersten Kreuzzugs, 
welchen der trotz aller Not begeistcrungsfühige Sinn ins Werk 
gesetzt hatte. Denn zu allem Überfluss hatte jener noch 
neue und unbekannte Krankheiten gezeitigt und verbreitet, 
welche im V^erein mit furchtbaren Naturerscheinungen, Miss- 
wuchs und Hungersnöten in schrecklicher Weise die Mühsal 
jener Zeit vermehrten. 

Fürwahr, Schutz und Sicherheit des Leibes und Lebens 
musste da in erster Linie dem Bürger gewährt werden; und 
den Satz, dass Stadtluft frei mache, predigten eindringlich ge- 
nug die vordem sorglich gemiedenen Mauern der Städte, hinter 
welchen neues Lehen dem Gewerbe und Handel erblühte, und 
die ihren Einwohnern einen ganz andern Lebensgenuss dar- 
boten. Wie gi’oß die Sehnsucht nach Sicherheit und Ruhe 
war, das ersehen wii- gerade aus dem raschen Wachstum, 
welches auch die junge Stadt Freiburg aufwies. 

Noch unberührter ürwaldboden war an der Stätte, da die 
neue Ansicdlung entstehen sollte; nicht allzufern vom Ort 
mag manchmal das Brummen des Bären den Jäger erschreckt 
haben oder das heisere Gebell des Wolfs und die Stimmen 
der Luchse, Marder und anderer Raubtiere, die noch Jahr- 
hunderte später den Schwarzwald bewohnten Trotzdem war 
der Platz günstig gewühlt, indem nahe an ihm vorbei zwei 
alte, römische Hauptstraßen zogen, deren eine von Osten, 
vom Schwarzwald herab durch das Dreisamtal nach Westen 
in die Niederung der Rheinebene und zu der Römerfeste Brei- 
sach führte. Die andere kam von Süden von dom alten Basel 
und zog nordwärts dem Rhein entlang; und rings im Umkreise, 
in der näheren und ferneren Umgebung lagen zudem viele 
Flecken und Dörfer, Klöster und Ritterburgen, die alsbald in. 
Freiburg ihren Verkehrsmittelpunkt fanden. 

‘ Zeitsclii'ift f. d. Geschichte des Oberrheins Bd. 40, lu. 32. Regest, 
von 1.534 aus Dogern. 



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Schon damals stand auf dem östlich über der künftigen 
Stadt sieh erhebenden Berge das Schloss des herzoglichen 
Herren; und während nördlich Herdera das Gebiet begrenzte, 
lag südlich an der in mehrere Itinnsale zerspaltenen Dreisam 
das uralte Dorf Adelhausen (Wiehre) mit seiner ehrwürdigen 
Pfarrkirche zu St. Einljeten, einer Heiligen, welche aus alt- 
germanischer Überlieferung von der christlichen Kirche her- 
übergenommen worden war; mit ihren Schwestern Warbete 
und Wilbete sollte sie eine Dreiheit von Schicksalsgöttinnen 
ehedem gebildet haben, welche auch als Nothelferinnen und 
Pflegerinnen in Krankheiten verehrt worden waren und deren 
Gedächtnis noch heute nicht vöUig erstorben ist'. — 

Wenn wir nun versuchen, uns von der ursprünglichen An- 
lage der Stadt selbst, welche ja nicht ohne Einfluss auf die Ge- 
sundheit und deren Pflege ist, ein Übersichtsbild zu entwerfen, 
soweit es für medizinische Betrachtungen erforderlich ist, so 
gestatten uns, unbeschadet der historischen Treue die späteren 
Nachrichten und Pläne, welche teils aus dem ausgehenden 
Mittelalter, teils aus der beginnenden Neuzeit stammen, fol- 
gende Vorstellung zu bilden, die zunächst vorangestellt werden 
mag. 



' Vgl. El. H. Meyer, Deutsche Volkskunde. S. 120 u. 346. 







Gesundheitspflege im mittelalterlichen 
Freiburg im Breisgau. 



I. Allgemeine Anlage der Stadt in gesundheitlicher Hinsicht'. 

Auf einer sanft nach Westen abfallenden Fläche erhob 
sich mit annähernd sechseckigem, jedoch unregelmäßigem 
Grundriss das alte Freiburg, dessen größter Durchmesser etwa 
bOO m betragen haben mag; mit unwesentlichen, kleineren 
Änderungen bewahrt der Kern der heutigen, beträchtlich um- 
fangreicheren Stadt den Plan, wie er bei der ersten Grün- 
dung festgolegt wurde. 

Zwei ungefähr senkrecht sich schneidende Hauptstraßen 
gaben die Grundeinteilung; etwa von Süden nach Norden 
durchzog die Mitte der Stadt die in ihrer anfänglichen ün- 
legelmaßigkeit der Breite noch uns sich darbietende „große 
asse“, jetzt Kaiserstraße genannt. Annähernd rechtwinklig 
k reuzte sic die heutige Salz- und Bertoldstraße, welche in 

'Um stetige Wiederholungen zu vermeiden, sei hier angeführt, dass 
lenu Zt wurden: Die Lehr- und Handbücher der Geschichte der Medizin 
T Häser, Hirsch, J. H. Baas, Pagel, Puschmann, 

on Lokalgeschichten usw.: Schreiber, Geschichte der Stadt und der 
niversitat Preiburg; Ders., Urkiindenbuch der Stadt Freiburg; Bader 
■eschichte der Stadt Freiburg; Veröffentlichungen aus dem Archiv 
(Wi breiburg; a) Urkunden des Heiliggeistspitals und des 

»U leuthauses; b) Geschichtliche Ortsbeschreibung; c) Häuserbuch; 
riegk Deutsches Bürgertum im Mittelalter; Boos, Geschichte der 
nisc len Städtekultur; Uhlhorn, Die christliche Liebestatigkeit; 

^ eync Fünf Bücher deutscher Hausaltertümer; Monographien zur 
entschen Kulturgeschichte: Peters, Der Arzt; Liebe, DasJuden- 



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gebogenem Lauf vom Sehwabentor ost-westlich nach dem 
Lehenertor hinführte. Kleinere, jedoch für mittelalterliche 
Verhältnisse ziemlich breite Gassen teilten die ungleichen 
Stadtviertel in zweckinäthge Abschnitte für die einzelnen 
Häuseranlagen; die Größe der letztem war ursprünglich gleich- 
mäßig bemessen, wie auch der älteste Stadtplan deutlich zeigt 
und wie sogar in weniger von eingreifenden Umbauten be- 
troffenen jetzigen Straßen noch gut erkennbar ist. 

Die Bauweise selbst würde unsern verwohnten Augen 
wol ländlich und ärmlich, vor allem aber gesundheitlich recht 
schlecht erschienen sein; denn mögen auch ziemlich bald lieben 
den Kirchen und Klöstern einige größere städtische und 
private Gebäude entstanden sein, so müssen wir doch nach 
dem uns sonst Bekannten annchmon, dass wol die große 
Mehrzahl der Häuser schlecht oder gar nicht unterkellerte 
Fachwerkballten waren mit kleinen Fenstern, die in enge 
Höfe schauten, und mit weit überstehendem Stroh- oder 
Schindeldach, unter dem der Bauch, über welchen schon 
Tacitus klagt, seinen Ausweg suchen mochte, da Schornsteine 
fehlten. Nicht allzuviel Luft und Licht konnte da in die Woh- 
nungen eindringen; und die Reinlichkeit ließ auch im alten 
Freiburg ebensoviel zu wünschen übrig, wie wir dies von 
andern mittelalterlichen Städten le.seii. Dabei war die Häiiser- 
zalil, wie wir aus dem Häuserbucli wissen, etwa im 14. Jahr- 
hundert in der Altstadt schon auf 1073 angewachsen; außer 
der nicht unbeträchtlichen Anzahl von Menschen beherbergten 
dazu die Höfe mit ihren Stallungen oder die Straßen eine 
Menge verschiedenartiger Haustiere, die daselbst recht unge- 
hindert ihr Wesen trieben, wie noch in ergötzlicher Weise zu 
berichten sein wird. 

Vor den Mauern mit ihren Türmen, welche die iniiei'e 
Stadt in enger Eiuschließung hielten, siedelten sich frühzeitig 
die Vorstädte an ; es mag vorläufig mit der Erwähnung genug 
getan sein, dass nach Süden die Au oder Schneckenvorstadt 
mit der Gerberau, Fischerau und dem Obemeder Winkel, 
nach AVesten die Lehener oder Predigervorstadt nebst dem 
Reuerinnenwinkel und nach Norden die A'orstadt Neuburg ent- 




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stand, in welch letztere das Arinenspital frühzeitig verlegt 
wurde. 

Wie bereits angedeutet, war die Hauptstraße der Stadt, 
die sogenannte „große Gasse“, im ganzen und besonders strecken- 
weise recht breit, so das.s sie sicherlich nach den Begriften 
jener Tage als langgestreckter Platz galt, auf welchem ja 
auch z. B. um den „Fischbrunnen“ der Fischmarkt, in der Nähe 
des Martinstors der Fleischmarkt oder andere Märkte abge- 
halten wurden, nach dem, wol 1262, der vielleicht ursprüng- 
lichste Marktplatz * an der St, Martinskapelle aufgegeben worden 
war. An des letztem Stelle trat der Friedhof der Franzis- 
kaner, die daselbst ihr Kloster errichtet hatten, wie überhaupt 
inmitten der Häuser auch im alten Freiburg die Begräbnis- 
stätten sich befanden. So hatten die Dominikaner bei dom 
lieutigen Unlerlindenplatz, die Augustiner bei dem uralten 
Oberlinden, die Wilhelmiten in der Schneckenvorstadt ihre 
„Kiiehhofe“, ebenso wüe St. Peter in der Lehener Vorstadt 
und St. Nikolaus in der Neuburg; auch die verschiedenen 
Spitäler hatten je innerhalb ihres Bezirks ihren Gotte.sacker, 
z. B. das Heiliggeistspital an der Kaiserstraße, die .Johanniter 
und Deutschordensleute in der Neuburg bei ihren Häusern. 
Den größten „Kirchhof“ hatte natürlich die Hanptkirche der 
Stadt; es ist sehr bemerkenswert, dass es fast ein Zehntel 
der ge.saniten alten Stadtüäche war, das um das Münster aus- 
gespart wurde, allerdings aber auch, soweit es außerhalb der 
ehemaligen Friedhofsmauer lag, zu Verkehrszwecken, z. B. dem 
Korn- oder Brotmarkt, diente. Wenn auch an sich die An- 
lage der Begräbnisstätten innerhalb der Stadt gesundbeitlicb 
nicht zweckmäßig W'ar, so vorhalfen sie doch in der Folge- 
zeit zu freien Plätzen, mit welchen das Mittelalter sonst 
kaigte und die bei den engen Straßen recht sehr in Betracht 
kamen. Dabei wniren Freiburgs Gassen dui’cbschnittlich lange 
nicht so eng, wie man sie in den alten Itömerstädten, etwa 
Worms, Mainz oder Köln, heute noch antrittt; freilich muss 

' V'gl. hierzu: Sohin, Die Eiitstehuug des deutschen Städtewesens 
(angefochten) ; v. Kelow u. a. 



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man bedenken, dass wieder viel Licht und Luft dadurch ver- 
loren ging und abgchalten wurde, dass, wie man es jetzt 
noch an einigen erhaltenen Häusei'ii aus etwa dem 15. .lahr- 
hundert sehen kann, die obern Stockwerke überragend gebaut 
und die Dächer weit vorgekragt wei'den durften. Die Aus- 
nutzung dieser Vorteile ging allmählich so weit, dass schlietl- 
lich der Stadtrat durch Erlass von Bauvorschriften gegen die 
eingeschlichenen Missbrauche einschreiten musste. 

Von den Häusern hatten viele keine Kamine, der Hauch 
entwich durch Türen und Fenster oder durch Lucken auf 
dem Bodenraum; von den Dächern troff das Hegenwasscr auf 
ilio Straßen oder in die Höfe, wohin überhaupt die Abfälle 
des täglichen Lebens entleert wurden. In letzterer Hinsicht 
ist besonders hervorzuheben, dass die sehr einfachen Abort- 
anlagen in selten geleerten Versitzgruben bestanden; Urin, über- 
haupt flüssige Stoffe, wurden wol zumeist in den Hof oder 
auf die Straße laufen gelassen, liestenfalls in die Stadtbäche 
geschüttet. Was da in gewiss nicht gesundheitsfördernder 
^Veise alles in den zum Glück sehr durchlässigen Geröllboden, 
auf welchem Freiburg erbaut ist, eindringen musste und ein- 
drang, das ersehen wir heute noch, wenn bei Neubanten an 
der Stelle der vielfach noch ganz alten Häuser deren und dei' 
Höfe Untergrund ausgehoben wird und sich uns eine sonst 
ganz ungewohnte, schwarze, lehmartige Erde darbietet. 

Und nicht nur innerhalb der Höfe, sondern auch auf den 
Sti-aßen lagerten wochenlang alle festen Abfallstoffo; lesen wir 
doch, wie von anderwärts’, so auch von Freiburg noch aus 
viel späteren Zeiten polizeiliche Verordnungen, die uns einen 
eigenartigen Begriff' von mittelalterlichem Heinlichkeitssinn 
geben. War es, zumal bei schlechtem Wetter, bereits am 
Tage zuweilen beschwerlich, in den ungepfiasterten Gassen 
weiterzukommen, .so wird es bei Nacht manchen Unfall ge- 
geben haben trotz der Latenio, ohne welche nach Einbruch 



* Muminenhof, Die öffontliciie Gcaundheits- und Krankenpflege im 
alten Nürnberg; Festschrift zur Erüflhung des neuen Krankenhauses zu 
.Nürnberg 189H. 






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der Dunkelheit laut behördlicher Vorschrift kein ehrsamer 
Bürger ausgehen sollte. 

Und doch war Freiburg eine mindestens ebenso, wenn 
nicht eine reinlichere Stadt als damals manche andere. Von 
dem vielberühmten Nürnberg hat vor kurzem Mummenhof 
Schilderungen entworfen, die uns zu jener Annahme berechtigen ; 
und heute uns sonderbar klingende alte Straßennamen, wie 
z. B. der wohlbekannte „Entenpfuhl“ in Koblenz, erwecken 
gleichfalls merkwürdige Vorstellungen von der Straßenhygiene 
in der guten, alten Zeit. Erst Epidemien, wie etwa die 
„Blattern“ am Ausgang des 15. Jahrhunderts, gaben Ver- 
anlassung zu einer Bestimmung, die wii' in den Freiburger 
Katsprotokollen von 1497 lesen können, dass man „von der 
Cantzel verkündt, dass man die Gassen aUenthalb raume und 
sauber halte“ ; und so heißt es auch noch in den Katsproto- 
kollen aus dom Jahre 1552, wo doch die Erfahrungen früherer 
Seuchen mit ihrem großen Sterben sicherlich schon viel in 
dieser Beziehung gebessert haben mochten ‘ ; 

„VV'^elcher mist uss dem semen uff die gassen schüttet 
und den ufs lengst in drey oder vier tagen nit hinweg 
fueret, sonder uff der gassen ligen lasst, der soll zu straff 
fünft' Schilling Kappen verfallen sein.“ 

Metzger dürfen den Mist einen Monat (!) daselbst liegen 
lassen, bei Strafe von ebenfalls 5 Schilling Kappen; für 
andere Fälle gelten weitere Bestimmungen, deren noch einige 
folgen mögen; 

„Es sollen auch die grempler dhem wasser von 
haringen, stockvischen noch platislen auf die gassen, 
sonnder in die büch schütten.“ 

„So .soll aucli nynnmdt dheine genss noch moren in der 
alten statt haben, desgleichen dheine sew, jung oder alt 
uf den gassen gön lassen“ 

welch letztem Gebrauch wir auch in der Hamburger Kest- 
ordnung von 1597 noch verboten finden®. 

' Kempf, Beiträge zur Kultur- uiul .Sittengeschichte der Stadt Frei- 
burg. Sehauinsland Bd. 27, lilOO. 

® J. Michael, fleschichte des ürztl. Vereins usw. zu Hamburg, 1890. 




14 



„Und soll nyniandt dhein niist, strow, stain ... in 
die büch schütten. 

. . . „dass nyniandt dheinerley wuost noch unsauber 
Wasser, so man fleisch, kraut, wyndeln oder annders weschet, 
oder die geschiiT schwenket, in die bronnen schüttet . . 

Und ähnliche Verordnungen wurden über die Stadtgräben 
erlassen, welche auch nicht immer im appetitlichsten Zustande 
gewesen sein mü.ssen. 

In den eben angeführten Bestimmungen sind nun zwei 
Einrichtungen erwähnt, denen für die Gesundheit der Stadt eine 
beträchtliche Bedeutung zukam, die Stadtbäche und die Brunnen. 

Heute noch besteht die bis in die ältesten Zeiten Freiburgs 
hinaufreichende Verteilung der Stadtbächlein, welche durch 
fast alle Straßen des inneren Stadtkreises ihr klares Wasser 
in eiligem Lauf dahinführen; aber wenn, abgesehen von den 
sogenannten Gewerbebächen, sie jetzt uns fast als bloßer, 
eigenartiger Schmuck erscheinen, so hatten sie damals die 
Aufgabe, welche in unserer Zeit, natürlich vollkommener, die 
Kanalisation erfüllt, recht und schlecht zu leisten, so wie es 
eben ging. 

Am Schwabentor, dem höehstgelegenen Punkte der Stadt, 
trat der weiter oben aus der Dreisam abgeleitete Hauptbach 
in die Oberstadt ein und teilte sich sofort an der Linde, die 
schon 1291 erwähnt wird, in seine beiden Hauptarme; offen 
in gepflasterten Rinnen flössen die vielen Abzweigungen in 
gewundenem Lauf durch die Gassen, um schließlich mit dem 
schon genannten Gewerbebach sich wieder zu vei'einigen und 
nunmehr zur Wiesenbewässerung verwendet zu werden. Des 
Gewerbebachs werden wir nochmals gedenken müssen, wenn 
wir genauer mit den Bädern uns beschäftigen; in seinem uns 
angehenden Teile floss er gleichfalls von der Gegend des 
Schwabentors aus durch die Schneckenvorstadt und versorgte 
daselbst außer den Mühlen und ähnlichen Anlagen noch die 
verschiedenen, teils Privatleuten, teils dem Spital gehörigen 
Badeanstalten. 

Welcherlei Verunreinigungen in die Stadtbäche gelangten, 
das lässt uns eine Bestimmung ahnen, welche vorschrieb, dass 




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erst mit eingebrochener Dunkelheit Ärgernis erregende Stoffe 
in dieselben geschüttet werden dm-ften; und tragikomisch 
mutet es uns an, wenn wir, worauf an anderer Stelle noch- 
mals zurückzukommen sein wird, die Klagen der Apotheker 
hören, dass sie nach dem Urteil der Visitatoren ihre mit 
vielem Gelde gekauften und bereiteten, jetzt aber für untaug- 
lich erklärten Arzneien in die Bäche schütten müssten. 

Ungleich wichtiger als die bis jetzt betrachteten Wasser- 
läufe war natürlich die Wasserversorgung' im eigentlichen 
Sinne; es ist klar, dass in einer am Fuße eines wasserreichen 
Gebirgs gelegenen Stadt dies Bedürfnis frühzeitig durch 
Wasserleitungen gedeckt wurde. 

In der Tat sind nur spärliche Nachrichten über gegrabene 
Brunnen vorhanden; doch wissen wir, dass Schöpf- oder Zieh- 
binnnen an verschiedenen Stellen der Stadt existierten und 
noch heute trifft man bei Kelleranlagen oder Fundamentierungs- 
arbeiten auf solche. An Oberlinden, in der gi-oßen Gasse, 
im Hofe des Rathauses, in einigen Stadttürmen befanden sich 
derartige; noch im 16. .lahrhundert" verfügte das Stadtregi- 
ment in Kriegsläuften, dass die „Galgbrunnen“ sollten gesäu- 
bert, das Wasser bei Oberlinden wieder hergestellt, Pumpen 
in stand gesetzt werden usw. Im großen und ganzen scheint 
aber diese Art der Wassergewinnung von Anfang an znrück- 
getreten zu sein, da sie den Ansprüchen wol bald nicht mehr 
genügte. Für sie trat die Quellwasserleitung ein, welche, wo 
sie möglich war, überhaupt dem germanischen Empfinden von 
jeher mehr zusagte; wie wir von andern Orten und Gegenden 
Deutschlands wissen, dass es im 11. und 12. Jahrhundert der- 
artige Leitungen gab, so dürfen wir wol auch für Freiburg 
.solche annehmen. 

Zwar linden wir die früheste Erwähnung hierselbst erst 
aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts, doch muss sie um 
diese Zeit schon lange bestanden haben, gut au.sgeführt und 



‘ J. Rösch, Beschreibung der Brunnenleitung zu Freiburg 1848. 

- Schreiber, Zur Sittengeschichte der Stadt Freiburg. Beilage zum 
.Adressbuch 1870. 



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IG 



bald mustergültig gewesen sein. 1318 wird in einer Urkunde 
vom 23. August ‘ der ürunnen auf dem jetzigen Franziskaner- 
platz erwähnt, welcher heute noch von der alten Leitung ge- 
speist wird’“. Etwas Gtenaueres erfahren wir über die- Her- 
stellung einer Leitung aus dem Bruchstück einer Freiburger 
Stadtrechnung im Karlsruher Archiv, wo es heißt: 

„Anno dom. MGCCXXVIl an .sante Gallus abende lühen 
die bürgere meister Selzelin dri wasser-nagebere und das 
dar zue hoeret, die waren 10 pfunde wert, und das gerrueste 
und dri bickele und zwo houwa, und befullen ime ouch do 
den brunnen und die bruggen.“ ” 

1336 ist von der Witwe Wernhers des Brunnenmeisters 
selig die Kode, während aus dem Jahre 133;U uns die An- 
stellungsurkunde des Brunnen- und Brückenmeisters Johann, 
Bürgers zu Freiburg, erhalten ist. ln dieser ist bereits von 
einer ganzen Anzahl von Bninnen die Bede, darunter einer 
in der Vorstadt, „dem man sprichet der holtzeman, bei der 
steininon brugge“, einer im Spital, bei den Klöstern usw. 
Auch dass die Brunnen aus eichenem Holz waren, lässt auf 
ein langes Alter schon der damaligen Anlage schließen, die 
vorbildlich gewesen zu .sein scheint, da Basel 1407 den Bi-umien- 
meister erbat und bei der BUckkehr hoch verdankte^’. 

Noch heute besitzt die Altstadt eine größere Anzahl 
öffentlicher, laufender Brunnen, die aus dieser Anlage ihr 
Wasser hernehmen, welches bei manchem Alt-Freiburger auch 
in Ijesonderer Wertschätzung steht. Hin und wieder kommt 
es sogar vor, dass jetzt noch die uralte Leitung einti-eten 
muss für die natürlich viel reichlichere moderne. Erst vor 
wenigen Jahren konnte man bei einem Hauptrohrbruch gerade- 
zu idyllische Szenen wie in der mittelalterlichen Stadt beob- 



' Poinsigiion, (jeschiclitliclio Ortsbeschreibung der Stadt Krei- 
biirg 1. 

“ Urkunden des Heiliggeistspitals 1, Hegest 241. 

” Mone, Zeitschrift f. d. Gesell, d. Oberrheins XII, 20. — Nageber, 
besser nabegSr = Bohrer. 1’. 

* Schreiber, Urkiindcnbuch 1, 30. 

Schreiber, Geschichte der Stadt Kreiburg II, 234. 




17 



achten, als einige Tage hindurch in den Häusern das Wasser 
ausblieb und nun bei jenen Lni ganzen spärlich verteilten alten 
Brunnen die Mädchen und Frauen mit Eimern und Zübern 
standen und schwatzten. 

Ihren Ursprung hatte und hat diese Anlage im sogenannten 
Möslewald, etwa ein Kilometer oberhalb des Schwabentors, 
am Fuße des Brombergs, mit erst einer, später vier Brunnen- 
stuben; in Holzteueheln floss das Wasser über die beiden 
Dreisambrücken in die Stadt, woselbst es vorwiegend öffent- 
liche, aber auch private Brunnen speiste: 1535 waren 20 öffent- 
liche und 11 private Brunnen vorhanden. 1501 war versucht 
worden, die Holzröhren durch tönerne zu ersetzen : doch kehrte 
man wieder zu den hölzernen zurück, bis im verflossenen Jahr- 
hundert, wie in der neuen, so auch in der alten Anlage eiserne 
Röhren eingeführt wurden. Außer der „Mösleleitung“ waren 
noch einige kleinere von untergeordneter Bedeutung vor- 
handen, die übergangen werden können. 

Eine besondere, traurige Rolle spielte die erwähnte, älteste 
Brunnenstube bei der Judenverfolgung des Jahrs 1349, die 
auch in Freiburg mit der unsinnigen Beschuldigung begann, 
dass von den Juden Gift in jene geschüttet worden sei, wor- 
auf nochmals zurückzukommen sein wird. AVelchem tatsäch- 
lichen Missbrauch aber die öffentlichen Leitungen ausgesetzt 
waren, das zeigt recht augenfällig die früher angezogene stadt- 
rätliche Strafbestimmung bei Brunnenverunreinigung. Und 
auch darin lag, wie bei allen derartigen, auf lange Strecken 
außerhalb des Mauerkreises verlaufenden Anlagen, eine manch- 
mal eingetretene Gefahr, dass vom Feinde das Wasser für 
die ganze Stadt abgeschnitten oder unbrauchbar gemacht wer- 
den konnte. — 

Bei dem Überblick über das mittelalterliche Freiburg 
sollen an dieser Stelle nur in Kürze noch zwei Einrichtungen 
betrachtet werden, die späterer eingehender Würdigung Vor- 
behalten sind ; es sind dies die Anstalten füi' Kranke und Ge- 
brechliche sowie die Badstuben. 

Außer den mit den Klöstern zusammenhängenden, in 
ihrer Wirksamkeit naturgemäß beschränkten Spitälern ist da 



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in erster Linie des Heiliggeistspitals zu gedenken, das in sich 
sozusagen eine Summe verschiedenartiger Stiftungen zu mild- 
tätigen Zwecken begriff. Den Mittelpunkt derselben bildete 
stets das im engem Sinne Heiliggeistspital genannte Haus, 
oder besser die Häuser, die den größten Teil des Baublocks 
zwischen Münsterplatz und Kaiserstraße einerseits, Münster- 
straße und heutigem Bezirksamt andereeits umfassten. Neben 
diesem, das auch das „reiche“ oder „mehrere“-Spital genannt 
ward, bestand frühzeitig das „mindere“ oder Aimenspital in 
der Vorstadt Neuburg, in welcher außerdem noch das Blattern- 
haus, das Pindelhaus, die Eiendenherberge und das älteste Aus- 
sätzigenhaus sich befand; letzteres kam jedoch frühzeitig in 
den Süden auf das Feld vor der Schneckenvorstadt, dahin etwa, 
wo heute das alte Sonnenwirtshaus an der Baslerstraße steht. 

Anhangsweise kann hier erwähnt werden, dass in der 
Vorstadt Neuburg nahe bei dem Henkershäuslein das Frauen- 
haus gelegen war, welches in der derbtreflfenden Weise des 
Mittelalters das Haus „zur kurzen Freud“ genannt wurde. 

Was nun die Bäder betrifft, so waren dieselben in ihrer 
Mehrzahl an den Lauf des Gewerbebachs gebunden, jener Ab- 
zweigung aus der Dreisam, die gleichfalls in der Nähe des 
Schwabentors in die Schneckenvorstadt eintrat, dieselbe ganz 
durchlief, um dann westlich an der Lehener Vorstadt in die 
Wiesen überzutreten. Städtische, dem Spital gehörige und 
private Badstuben waren daselbst; zu oberst scheint das 
„Schwabsbad“ gelegen zu haben, sowie die „rote Männer“- und 
die „rote Frauen “-Badstube, die Bäder des Spitals, und zu 
unterst müssen wir wol bei der Paradiesmühle das „Paradies- 
bad“ suchen, welches in privatem Besitz sich befand. Außer 
diesen scheinen noch mehrere Badstuben innerhalb der Stadt 
vorhanden gewesen zu sein; denn in den Steuer- oder Zins- 
listen vom Ende des 14. Jahrhunderts sind mehrfach Namen 
von Badern oder Scherern erwähnt, welche in der heutigen 
Bertold-, Kaiser- oder Eisenbahnstraße gewohnt haben und 
Badstuben daselbst batten. 

Übrigens lag an diesem untersten Teile des Gewerbebachs 
auch das städtische Schlachthaus, welches nach der mittel- 



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19 



alterlichen Sitte und nach dem Muster anderer Städte 
— 1519 hatte Freiburg einen Werkmeister nach Basel ge- 
schickt, um das dortige zu besehen* — an das fließende 
Wasser gebaut worden war; erst in der neuesten Zeit hat es 
diesen seinen Platz bei der Errichtung des jetzigen Baus auf- 
gegeben. 

Vielleicht ist es nicht unzweckmäßig, im Anschluss an 
den gegebenen Überblick über das medizinisch Interessierende 
der alten Stadtanlage noch einige Betrachtungen über das 
Leben in derselben anzustellen, soweit es in Fragen der Ge- 
sundheits- oder Krankheitspflege hereinspielt. 

Ganz allgemein angesehen mussten die unsicheni Verhält- 
nisse des Mittelalters aus mannigfachen Gründen zu allerlei 
Krankheit Anlass geben. Die vielen Raub- und Kriegszüge 
kleiner und großer Herren machten ein ruhiges, geregeltes 
Leben vielfach unmöglich; Armut und Elend war die Folge, 
und so kann es uns nicht wundern, wenn Krankheiten die 
Menschen in einer Weise heimsuchten, wie wir sie heute nur 
von Schilderungen kennen aus Ländern, deren Kultur jetzt 
noch einen ähnlichen Tiefstand wie jene alte Zeit aufweist. 

Und im besondern, so lassen uns die sehr zahh'eichen Be- 
stimmungen der Stadtrechte von Freiburg über Raufhändel, 
Mord und Totschlag ahnen, welche Gesundheitsschädigungen 
da Vorkommen mussten; von einzelnen derartigen Schlägereien 
und Verletzungen lesen wir noch in den Protokollen und Ver- 
handlungen, die darüber stattfanden und die zugleich uns 
einen Einblick gewähren in die Art und Weise, wie und von 
wem die „gerichtsärztliche“ Beurteilung solcher Fälle aus- 
geführt wurde. Auch die Klagen der Bürger über das un- 
verschämte Verhalten der Dirnen*, die „der Wirt mit ehr- 
baren Leuten an einen Tisch setze“, die notwendige Aufstel- 
lung und Einschärfung der Ordnung des Frauenhauses, welches 
dem Henker unterstand, die Festsetzungen der Gründungs- 
urkunde, des Stadtrodels und sonstige Verfügungen, über das 

' Mnldoners Repertorium XXXV' No. 64. 

* Ratsbesclilüsse von 1497. 

2 » 



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20 



frühzeitige Heiraten, außerehelichen Öeschlechtsverkehr, Schän- 
dung, Hurerei u. dgl. gewähren uns tiefe Einblicke in die 
Nachtseiten des mittelalterlichen Lebens. Fast komisch be- 
rührt es uns aber, wenn dann — darin scheinen auch die 
alten Studenten besonderes geleistet zu haben — das „un- 
gebührliche Fressen und Saufen“, das Zutrinken und Schreien 
getadelt wird; auch die Kleiderordnungen mit ihren Bestim- 
mungen gegen den überhandnehmenden Luxus oder die gerade- 
zu unanständigen Trachten der Herren und Knechte sind Zeichen 
einer Lebenshaltung, die gesundheitlich eine Reihe von Ge- 
fahren in sich barg. Die Unmöglichkeit, diesen Übeln an der 
Wurzel beizukommen, bildete mit eine Ursache, die die vielen 
Anstalten zur Betätigung der Nächstenliebe ins Werk rief, 
an welchen gerade die mittelalterlichen Städte so reich sind, 
und in welchen die christliche Kirche in edelster Weise mittel- 
bar oder unmittelbar auf die Versöhnung mit der Not des 
Lebens hinarbeitete. Freilich aber kann auch das nicht ver- 
schwiegen werden, dass gerade durch Einrichtungen der letz- 
teren, die Männer- und Frauenklöster, den Zölibat u. a., Ver- 
irrungen allerlei Art hervorgerufen wurden, die der Volkswitz 
in Freiburg z. B. in Benennungen von Häusern wie das „zum 
geilen Mönch“ oder „zur geilen Nonne“, welche in der Salz- 
straße unmittelbar aneinander grenzten, entsprechend geiselte'. 

II. Ärzte, Wundärzte, Apotheker nnd sonstiges „Heilpersonal“. 

Als im Jahre 805 Karl der Große im Kapitulare von 
Thionville den von ihm gegründeten Klöstern, Reichenau, 
St. Gallen, Fulda u. a., auch die Aufgabe gestellt hatte, ihre 
Zöglinge, die künftigen Geistlichen, in der Arzneikunst zu 
unterweisen, da knüpfte er an eine alte Einrichtung der 
christlichen Kirche an, welche bereits seit Jahrhunderten 
durch ihre Glieder, vom Erzbischof bis zum Pfarrer und 
Mönch, Krankenpflege und ärztliche Tätigkeit hatte ausüben 
lassen, und in deren Schoß gerade durch die Benediktiner die 

* Mhd. geil; muss nicht in imserm Sinne geil bedeuten, sondern 
ist meist = „fröhlich*. P. 



21 



1- arabisch-römische bzw. griechische Medizin gepflegt wurde. 

» Aus Italien wurden die Lehrer geholt, und Kleriker waren 

(• zu allermeist in Deutschland die ersten Arzte, wenn wir von 

fe jüdischen und vereinzelten arabischen Heilkünstlem absehen, 

fr die in der Anfangszeit für das Volk nicht in Betracht kamen; 

s erst in der zweiten Hälfte des Mittelalters begegnen uns, 

6- aber auch da noch in geringer Zald, Laienärzte, die nicht 

fr Juden waren, in Stellungen von Leibärzten fürstlicher Per- 

i sonen, oder Arzte in Städten und eigentliche „Stadtärzte“, 

e An ihrem nunmehrigen Aufkommen war zu einem guten Teile 

ü schuld, dass die Kirche infolge der eingerissenen Missbrauche 

( sich mehl-fach im 12. und 13. Jahrhundert genötigt gesehen 

1 hatte, den geistlichen Personen das Praktizieren, insbesondere 

i. in der Chirurgie, zu verbieten hinderlich aber war durch das 

1- ganze Mittelalter hindurch und noch später, dass auch die 

j nichtgeistlichen Ärzte nur innere Krankheiten behandeln 

durften, wodurch das Volk in den meisten Krankheiten ge- 
zwungen wurde, zu den Scherern und Badem, als den AVund- 
ärzten, oder zu allerlei Kurpfuschern seine Zuflucht zu nehmen, 
i Die Ausbildung in den Klosterschulen war unter dem 

Titel der Physik in das sogenannte Quadrivium eingereiht, 
und geschah vorwiegend theoretisch nach galenischer Art; 
vielleicht wurde in den Spitälern der Klöster in geringem 
Umfang auch praktischer Unterricht erteilt. Danach be- 
stimmte sich dann später die ärztliche Tätigkeit so, dass sie 
in der Hauptsache im Urinschauen, Pulsfühlen und im A^er- 
schreiben der verwickelten Rezepte bestand. Sofern es sich 
um Stadtärzte handelte, hatten sie noch die Überwachung des 
gesamten sonstigen Heilpersonals; sie mussten die Apotheken 
visitieren, die Apotheker prüfen, der Bereitung großer Kom- 
posita, der Theriake, Mithridate, Antidote beiwohnen, die 
Bader und Scherer beaufsichtigen sowie die Hebammen. Bei 
schwierigen Verletzungen, insbesondere solchen gerichtlicher 
Natur, wurden sie um Gutachten angegangen; bei Epidemien 

* A^gl. Magnus, Medizin und Religion, Breslau 1902; Harnack, 
Aledizinisches aus der ältesten Kircliengescliichte. Texte und Untei-such- 
ungeii zur Geschichte der altchristlichen Literatur Bd. A’^III. 



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22 



sollten sie raten, obwol sie in praxi von alledem vielfach 
herzlich wenig verstanden, auch gar nicht selbst zu unter- 
suchen brauchten. Über Land zu gehen waren sie nicht 
verpflichtet, doch sollten sie sich dessen ohne Grund auch 
nicht weigern; dann aber mussten Koss, Fahrt und Zehrung 
hin imd her gestellt werden nebst entsprechendem Arztlohn, 
,als oft er einen ganzen tag still liegt“, einen rheinischen 
Gulden zu 60 Kreuzern*. 

Die Bezahlung ihrer ärztlichen Tätigkeit muss auch in 
Freiburg gut gewesen sein; zwar liegen aus dem Mittelalter 
keine Nachrichten hierüber in den städtischen oder sonstigen 
Urkunden mehr vor, doch können wir es daraus schließen, 
dass die meisten der alsbald zu nennenden Ärzte begütert 
waren. Und auf einem Umwege wird jene Annahme weiter- 
hin dadurch bestätigt, dass vielfach vom „Übernehmen“ die 
Rede ist, nicht nur in Beschwei-deschriften und Klagen der 
damaligen Apotheker, die sich zum Anwalt des Publikums 
dadurch stempeln wollten, sondern auch in städtischen Ver- 
fügungen und Vorschriften. Doch dürfen wir hieraus keinen- 
falls auf ein etwa wirkliches Übervorteilen der Kranken 
schließen oder auf fehlende Menschenfreundlichkeit, besondere 
da wir gerade aus Freiburg Beweise für den mildtätigen Sinn 
der Ärzte besitzen; sicherlich traf auch für sie zu, dass sie 
„armen dürfftigen Krannckhen one einiche belonung umb Gottes 
willen aus christenlicher brüderlichen lieb und in erwegung, 
das ine solches von Gott in andre weg erstattet werden mag, 
gewertig und willig seyen“ Vielmehr ist es ein Ausfluss des 
Selbstbewusstseins, welches ja äußerlich auch in Haltung und 
Tracht hervortrat. Und dass Freiburger Ärzte schon damals 
sich eines guten Ansehens sogar bis weit ausserhalb des 
Stadtbezirks erfreuten, werden wir alsbald zu sehen haben. 
Von manchen Stadtlasten waren, wie schon bei den Römern, 
die Ärzte, ähnlich den Apothekern, befreit; wurden die Bürger 
mit Armbrust, Schild und Speer zur Verteidigung auf die 



* Stadtarchiv XL Medizi und Apotheker, No. 10 vom 4. Juli 1577. 
Vgl. Stadtarchiv XXXX No. 10. 



23 



lie Mauern und an die Tore gerufen, so ging der Arzt zur Ver- 
Sammlung der Obristen auf den Münsterplatz mit Harnisch 
w und Gewehr. Die bevorzugte Stellung — der Ring, welchen 
ai der doktorierte Arzt bei der Promotion erhielt, war das 
® Zeichen seiner ritterlichen Würde — bezeugt außerdem noch 
die Kleiderordnung*, die — in einer spätem Abfassung — 
(fe uns lehrt, dass zur vierten Ordnung gehörten die „Gelehrten, 
so gradum doctoratus vel licentiatus würdig erlangt haben“, 
k j während zur fünften Ordnung , die hinsichtlich der Kleider 
litä unbeschränkt war und „Adeliche, andere graduirte Satzbürger 
K und vornehmste Stattbedienten“ umfasste, die Stadtärzte ge- 
& zählt wurden. — 

iK Nur Vermutungen sind es vielfach, die wir- über Frei- 
te- burgs älteste Ai-zte aufstellen können; aber auch die Legende, 

i welche von einer frähesten ärztlichen Tätigkeit daselbst er- 

ii zählt, enthält ein Körnchen geschichtlicher Wahrheit. Als- 

mt bald nach der Gründung von Reichenau vernehmen wir aus 

üt- dem Jahre 823, dass unter den Mönchen ein Sigibertus 

itJ medicus gewesen ; aus den folgenden Jahrhunderten'* wird von 

It« da und dort eine Anzahl von geistlichen Ärzten überliefert, 

le von denen noch „Frater Heinricus sacerdos et medicus“, 

'm der 1291 zu Thennenbach war, genannt werden möge. Dass 

.4 solche auch in Freiburg tätig gewesen, das mag der historische 

I* Kern der Erzählung sein, welche von dem berühmten Kreuz- 

pi Prediger Bernhard von Clairvaux berichtet wird^ Danach 

II war ein Knappe vom Pferde gestürzt und hatte, schwer 

tt verletzt, das Bewusstsein verloren; trotzdem er vorher in 

Schmähreden gegen den frommen Abt sich ergangen hatte, 
k enveckte ihn dieser wieder zum Leben, worauf er das Kreuz 

i nahm, um später einem Sarazenensäbel zum Opfer zu fallen. 

1 . Theologischen Beigeschmack, wie diese Legende, mögen wol 

viele der geistlichen Heilungen gehabt haben. 

'Dämmert, Eieiderordnung der Stadt Freiburg i. Br. des Jahrs 
1667. Zeitschrift der Gesellschaft für Geschichtskunde V. 

“ Vgl. Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins; Bd. XII; 
Armen- und Krankenpflege im 13. bis 16. .Tahrhnndert. 

" Vgl. Bader, Geschichte der Stadt Freiburg I, llSff. 



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24 



Fällt diese Erzählung in die nächste Zeit nach Freiburgs 
Grändung, so ist uns aus dem ersten Drittel des 15. Jahr- 
hunderts bis heute ein dichterisches Zeugnis des (wahrschein- 
lichen) ärztlichen Wirkens eines Klerikers unserer Stadt er- 
halten*; die Münchener Bibliothek bewahrt auf 157 Blättern 
eines vorzüglich erhaltenen Manuskripts mehr als 15060 Verse 
des Eegimen sanitatis, welches 1429 ein Freiburger Priester, 
Heinrich Louffenberg, verfasst hat. 

Das Buch ist, der Zeit entsprechend, in völlig arabistischeni 
Geiste geschrieben; es hat eine lange astrologische Einleitung 
und fußt dann auf der galenischen Lehre von den Elementen 
mit ihi’en Qualitäten und Komplexionen. Dem Publikum ent- 
sprechend, an das es sich wenden sollte, werden ausführlich 
hauptsächlich Diätvorschriften gegeben; den schwangeren 
Frauen, der Pflege der Kinder, dem Regiment in Zeiten der 
Pestilenz sind lange Kapitel gewidmet, in deren Anlage an 
manchen Stellen oft eine ganz auffällige Übereinstimmung 
mit dem „Speculum naturale“ des Vincenz von Beauvais 
und mit Avicenna zu Tage tritt. Wie dem auch sei, so geht 
aus allem hervor, dass Heinrich Louffenberg recht gründ- 
lich auch medizinische Werke studiert haben muss; ja man 
gewinnt den Eindruck, dass er selbst praktisch tätig gewesen 
sein könne, da wir uns das Zustandekommen eines solchen 
Lehrgedichts, aus welchem doch eigene Erfahnmg zu sprechen 
scheint, nicht olme eine gewisse Ausübung der Medizin denken 
können. Anderseits weist er an sehr vielen Stellen seines 
Buchs die Hilfsbedürftigen an den Rat der weisen Ärzte, 
vor deren Wissen und Können er eine hohe Achtung hat; in 
letzter Linie aber zeigt er auf Gott, der die Arzneien ge- 
schaffen und die Kenntnis derselben den Ärzten übermittelt 
hat. Mit der Bitte um die ewige Seligkeit schließt das Buch. 

Von dem Inhalt desselben soll an dieser Stelle im ge- 
naueren der vierte Hauptteil angeführt werden, der wenigei’ 
medizinische Einzelheiten enthält, als eine Darlegung der. 

' Maßrannn, im Anzeiger für die Kunde des deutschen Mittel- 
alters 1832, S. 41ff. 







25 



wenn man es so nennen will, allgemein-pathologischen Auf- 
fassung und Denkw'eise seines Verfassers, die, w’ie oben er- 
wähnt, natürlich ganz im Banne seiner Zeit steht: 

Hie hebet au wie sich der mentsch sol halten in gesuntheit sins 
libes mit Ubnnge wachen sloffen essen trinken losseu baden froiden 
nnd andern dingen und Tohet an das rierde teil dis 
bnohlins. 



Nun lasse ich dis inatterie hie 
Vallen und wil sagen wie 
Ein yeglich mentsch mag halten sich 
Jn mangen dingen sunderlich 
Das es doste lenger blybe gesunt 
Als uns die meister hand verkunt 
Wenn sidt das gott den mentsclien 
hatt 

Geschaffen in sine mayestat 
Ze iybe und sele so adeliich 
Das die sele ymme ist gelich 
Gebildet nach drin kreften her 
Und dem lybe hatt unns ze er 
An sich genommen und becleit 
Und hett den mit vcrseit 
Das er sfi hat versorget wol 
Darumbe man billich glonben soll 
Das er dem lybe hie hett geben 
Artznye das er mag leben 
Dester lenger in der zit 
Obe es die göttliche gnade gyt 
Und er sich halte ordentlich 
im leben mag er fristen sich 
Nach wyser lere solange ye 
Untz das er von nature hie 



Sterben sol und sterben muss 
Kein artznye do für ist buss 
Doch mag er sich fristen 
Mit wyser artzot listen 
Den gott git ze kennend wol 
Wie man den mentschen fristen sol 
Wonn manger stirbet den gott wolt 
Dass er noch lenger fristen solt 
Der yme selber mit unordenheit 
Keinen mutwillen verseit 
Wider der nature krafft 
Yine selber der den tode schafft 
Der noch wol möchte besser werden 
Sölte er leben hie uff erden 
Und möchte verdienen lones vil 
Hie uff erde in lebenszil 
Darumbe so hett geschaffen gott 
Die aidznye one spott 
Der raentschlichen nature 
Ze lieb in hoher kure 
Und bet ze wissend geben in 
Was gilt oder schade mag sin 
Das nyema yme selber gebe 
Sache das er dester kürtzer lebe. 



In einem zweiten Abschnitt folgt nun: 

Wie das Jore in viere geteilt ist. 

Darumbe solt im geschrybe 

Als ich dir sagen schier Das du solt wissen one won 

— — — — — Yeder ziten conplexion 

Jeglichen sin eygenschafft Darnach so machtu halten dich 

»Sin nature und sunder crafft Als du wirst hie verneinen mich. 

Und wandelnd .sich die lybe 



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26 



Abschnitt 3 sagt uns: 



Das erste zite des Jares heisset das glentz. 



Warm und feucht ist seine Komplexion: 

Und wechset das blut in diser zit 
In der üben andren wit 
Darumbe soitu dem vlyssen dich 
Trinken essen, mfissecüch 
Und ordenlich regieren 
Mit lossen und purgieren. 

Nach einigen Vorschriften über leichte Speisen verschie- 
dener Art folgt die Mahnung: 

Und hüte dich hie alle tag 
Vor allem das entzünden mag 
Das blöte und cs mag raeren 



woran die vergleichende Schilderung gefügt ist: 



Die bllimly springent uff ze hant 
Die bmnnen geratent quellen 
Die fSgellin erschellen 
Und was das ei-trich gebirt 
Von dem tode erkiket wirt 
Darumbe ouch was verborgen lyt 



In dem mentschen zfl der zyt 
Das reget sich denn sunder me 
Es sye gesuntheit oder we 
Davon so soitu sunder dich 
Halten gar wol behfltlich. 



Abschnitt 4 sagt in Betreff des Sommers, der von warmer 
und trockener Komplexion sei: 

So hüte dich vor allen Sachen 

Die dir hitze kunnent machen 

Oder trückenent ze vil 

Ala übunge gross und der mynne spil. 

Vielmehr soll wenig Speise genossen werden; Sirup mit 
Rosenwasser mag man trinken, aber ohne Not nicht zur Ader 
lassen. — 



Vom Herbst heißt es: 

Dis Zite ist ffichte und ouch kalt 
Und wechset inellancolya bald 



Doch Sol nieman vergessen 
Er sol der lybe machen reyn 
Mit drenken lossen als ich meyn 
.415 yme denn zu gehöret 
Und in ein artzot leret. 



27 



Im Winter aber, der von kalter und trockener Kom- 
plexion sei, soll man essen, was Wäime bringt; nicht aber 
,lossen“ oder ,trenke nemen vil“. 

Gewissermaßen zusammenfassend lehrt nun der folgende 
Abschnitt: 

,,Hie merke wie sich ein mentsche je nach dem zite sol halten 
ein hübsche lere*^: 



,Hastu nun verstanden mich 

So merkestu gar eigenlich 

Das das yarc noch yedem stat 

Viererleye naturen hat 

Darnach sich ouch die Ij’he hie 

Vcrwandlent ire naturen ye 

Daran verstost du hie ze stunde 

Das ein zyte möchte sin gesunde 

Das ander zyte schade were 

Von dieser wandelhere 

So must du ye regieren dich 

Als yedes zite heischet sich 

Also tund doch die tier zchand 

Die enkein Vernunft hant 

Der wyge die storken, die swalmen 

Wenn der wint durch die halmen 

Wäget so könnent die sich 

Wol bervaren gar sicherlich 

Der woltf der leoparte 

Yedes nach siner arte 

Kan sich gehalten nach j’odem zite 

Wyser man des lasse ouch lüt 

Dinen mantel soltu keren dar 

Do yeder winde wayget har 

Der sieche und der gesunde 

Hant ungeliche stunde 

Davon so ist dem einen gut 

Das dem andern we tut 

Der alte und der junge 

Hand ander wandelunge 

An der kelte an der hitze 



Davon so bedarffe man witze 
Der artzot und der wysen 
Die alten und die giysen 
Hant empfunden vil hievor 
Den gloube obe du nit bist ein tor 
Der mentschen leben stat gar häl 
So sint die zuvselle one moss 
Einer dein, der ander gross 
Die uff des mentschen leben gond 
Des wir billich in sorgen stond 
Des hymels Sternen eyenschafft 
Und aller elementen crafft 
Liifft Wasser füre und erden 
Und was von in mag werden 
Zemengeleit das mag wol sin 
Unnsers lebens tode und pin 
Und denn ouch allerineyste 
Die unsichtbaren geiste 
Dis hant wir allesant verschult 
Mit Sünde und göttlicher Unschuld 
Doch ist gott also gute 
Das er uns hat in siner hüte 
Durch sich und ouch die kunste sin 
Die er mannigem flösset in 
Doinit er sölle lernen wie 
Man libe und selo geheltfen hie 
Den söllent wir volgen alle zyt 
Wenn unns sfi gott zu götten gyt 
Durch unsern nutze und göttlich er 
Syt doch uss gott flUsset kunste 
und er.“ 



Nun folgt eine allgemein pathologische Übersicht, welcher 
dann im besonderu Betrachtungen über die vier Komplexionen 
der Menschen angeschlossen sind: 



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28 



Hie merke wie alle iiieiitsclieii von den rie elemeiiteii sind naturet 
nnd heissent vier conplexion. 



conplexioii heisset sangwinena. 



Gebresten und sieebtagens not 
Und zc loste ouch den tod 
So kelti wider strytet 
Der hitze und su geb&tet 
Das trinken wider filchtigkeit 
Und welclies den gesige trait 
Das mag sich lange nit ergon 
Es komme we und scliade dovon 
Von welchem elementen iiu 
Nymest allermeiste du 
Darnach so wirstu ouch genant 
Wie wol du sü haust alle sant 
Die selbe ncygung du aller lueyst 
ln diner natur complexi treist 
Darnach mtistu dich leren 
Mit artznye erneren 
Wenn alle dinge mögent nit allen 
Oesunt sin und wolgevallen 
Davon wil ich dich leren hie 
Wie du macht bekenne die 
Und was jedem gesunde sy 
Machtu wissen ouch do bj' 

Doch Wissens nyeman ciget 

Alles doniff sich neiget 

Sin complexion als ich schier sage 

Wonn er dowider leben mag 

Und mag naturen stillen 

Mit sineu eigen willen 

Als ich dir ouch vor han geseit 

Von der Zeichen underscheit.“ 



.Also recht nach des jares quart 
Ist viererleye nature und art 
Der mentschen nach elemente schon 
Und heissent vier complexion 
Nach den ouch aller mentschen 
kindt 

Naturet und elenientet sindt 
Die mtistu wissen und studieren 
Wiltu dich rechte noch kunste re- 
gieren 

Wonn wisse alles das do Icbett 
In vier den elementen swebet 
Und ist geschaffen grobe und pur 
Von ir conplex und ouch natur 
Das ist von für wasser und erde 
Von lutft do mitt das daruss werde 
Ein tier ein mentsch und was sol 
leben 

Das fürc das kan die wermy geben 
Das Wasser blut und fuchtigkeit 
Erd fleisch und beine luft oten treit 
Doch soitu wissen eben hie 
Geboren wart kein inentsche nye 
Nach der naturen louff uff erde 
Das nit von in gementschet werde 
Doch so hett eins me vom füre 
Das ander von der stüre 
Des Wassers das dritte raant vynt 
Das me von der erde nint 
Das vierde von dem lullt me 
Ir widerstryten machet we 

Von der ersten 

Die erste conplexion ze hant 
Die ist sangrvinea genant 
Warme und füchte ist ye suss 
ln seiner nature sangwineus 
Und ist nach luftes arte geton 
Die ist die beste conplexion 
Wann die dike lange lebent 
ln froiden froilich strebent 



Milt und gutes m&tes 
Und vol gesundes blötes 
Spylen und ouch singen 
Seyten spil und springen 
Und was den froiden höret zft 
Das were ir leben spate und fru 
Ir sinne sindt subtyle 
Das sie in deiner wyle 



29 



Lerent vil und oiicli yil e 
Denn sunst yemant anders me 
Doch sind sie dike unstete 
An werten und getflte 
In Zorne sie auch nit lichte 
Koinent von geschichte 
Doch so der zorue su bestat 
Ein hartes würken die denn hat 
Doch werdent sn balde gütig 
Mit tugent senftraütig 
Su pflegent ouch der niynne 
Taste in irem synnc 
Mit den w'yben frülich gar 



Ir antlit das ist rosenvar 
Gütig mit den güten 
Zornig mit unbehüten 
Hie by machtu bekennen in 
Wer sangwineus möge sin 
Diser bedarff auch sunder bass 
Güter spyse obe synem mass 
Die zarte und ouch edel sy 
Und kalte und füchte hab ouch do by 
Und senftecliche spyse 
AVonn er ist zarte und lyse 
Und tut ymme grobe spyse we 
Fürbasser denn anderen me. 



Von der andern conplexion dem colerlcns. 



Colera die conplexion 

Ist die ander und davon 

Wil ich dir hie sagen alsus 

Wisse das ein colericus 

Ist von nature truken heiss 

Dem färe gelich als ich das weiss 

Dem Summer er ouch glichet ist 

Und kan vil trugenthaffter list 

Bleich vor ist er nlsust 

Und ruhe von höre umb die brüst 

Ton Zorne ist er gar gehe 

beturstig und ouch wehe 

Schnelle ist rede und gange sin 

Ouch so lise ich von in 

Das sic die frowen mynnent 



Und vaste liep gewynnent 
Rau sindt sü an dem lybe 
Und tragent hasse and kybe 
Sügend allein durch ere 
Und sind suhtyle uff lere 
By wyben hant sü froide 
Und vallend licht in ley^e 
Witze und ouch vil kundikeit 
Ist uns dike von in geseit 
Und wonn nu dfs'er hitzig ist 
ln essen sol er halten list 
Das sine spyse füchte sy 
Und in kelti ouch doby 
Nit hitzig daruff sü wesen 
On Sache hon ich gelesen. 



A'on der dritten conplexion dem flegmattiens. 



Elegraatticus so heisset er 
Der dritte wiltu wissen wer 
Er sy nach siner conplexion 
Die flegma heist so hör dovon 
Der ist dein wasser glich natnret 
Kalte und füchte, als man spüret 
Eal träge und von synnen grobe 
Und schlöffet vil dein ist sein lobe 
Von lybe ist er weisse 
Karge spattig ich inn heisse 



Trinken hidren füllen 
Das were sines willen 
Hüsten und unsuberkeit 
By wyben ist er ungemeit 
Vil wystigkeit ymme eigen 
Uff gesucht ist er geneiget 
Wil der vor siechtagen hüten sich 
So esse lützel das rate ich 
Und warme spyse und die subtyl 
Obe er gesunt belyben wil. 



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30 



Von der vierten conplexion dem iiiellancoIicnM. 



Die vierde eonplex iiiollancolig 
Von deren sage ich dir wie die sig 
Wonn mellancolicus der liatt 
Ein nature nacli der erden stat 
Kalte und truken ist sin art 
Sin antlit zu der erde gekart 
Er fSrehtet sich und ist ein zag 
Das ist davon als ich dir sag 
Das er hett deine hitze 
Die inn ze turstekeit spitze 
Wann sie hitze geturstkeit t>it 
An tieren und in inentschen inut 
Daruinbe so ist der löwe grau 
Von füres hitze, die er sol han 
Ouch ist der mellancolicus 
Trüge in louffe und ivflrkcn suss 
Das kommet von der kelti sin 
Die striket die gelider in 
Nyd und hasse ist er vol 
Ohe er sich uit kan ziehen wol 



.Selten mag er lachen 
Und Ifitzel schini])fe machen 
Sin geberde sint trurig ungenieil 
Und hett ein hertze vol gj’tigkeit 
Doch so inflss ich loben in 
Uff kunste und wyssheit stot sin sin 
Er nyinpt der li'iten deine acht 
Und sorget vil den tage und nacht 
Künste und schätze verbieget er vil 
Niemans er sich bekumbern wil 
Dis mag er von nature han 
Doch mag er ynime wol widerstan 
Das er ein teyl mag fliehen 
Ein teyl mag yinnie geziehen 
Also stot es in aller kur 
Die da kommet von natur 
Nach siner nature so höret dem zu 
Eftchtc spyse spat und frfi 
Die ymme ouch ettwas wenny geh 
Das er gesunt desto lenger leb. 



Der Inhalt dieser Verse über die Komplexionen erscheint 
als eine freie Behandlung der beträchtlich kürzeren Charak- 
teristik, welche das salernitanisclie Lehrgedicht folgendei- 
massen ausdrückt: 

1. De sanguineo; Largiis, amans, hilaris, ridens, rubeique coloris. 

Cantaus. carnosus, satis aiidax atque bcnigniis. 

2. De colerico: Hirsutus, fallax, irascens, prodigus, audax, 

Astutus, gracilis, siccus. croceiqui coloris. 

3. De flegmatico: Hic somnolentus, piger, et sputamine multus, 

Est huic sensus liebes, pinguis fades, color albus. 

4. De melancolico; Invidus et tristis, cupidus, dextraeque tenacis, 

Non expers fraudis, timidus, lividiqiie coloris. 

tVie man nit yedennan sol alle zite nach der conplexion schefzen 
und das sich die conplcx verändert. 

Sydt ich nun nnderscheidenlich ln yodein zite und ouch da by 

Und kurtze han underwyset dich Was yedo conplexe sy 

\on vierley ziten in dem yor Und ir ouch zu gehöre 

Und wo man sich sol hüten vor Nach Ordnung der lere 



31 



Und mag sich selber zieclien 
Vom bösen und das fliehen 
Dar zu er geneiget ist 
Dem eygen willen nut gebricht 
Der stot ledig und fry 
Obe er böse oder gut sy 
Also wisse euch an diser statt 
Das maniger ein coiiplexe hatt 
Die gut und edelwert geborn 
Aber er hett sft yerlorn 
Mit wüster fullerye 
Mit lybes truserye * 

Und sust mit vil unordenheit 
Das er ein böse conplexe treit 
Die in mit siechtag machet matt 
Selbe tett selber hatt 
Wer sin selber nit schonen kan 
Der tunket mich ein tumber man 
Oucli so soltu wissen hie 
Das die conplexe sich ye 
Dike endert in der mygent 
Nach dem alter mid der jugent 
Nach dem luffte und nach der spyse 
Das wissent wol die artzot wise. 

Aus etwa derselben Zeit bewahrt das im Stadtarchiv be- 
findliche Seelbuch des Klosters St. Maria Magdalena eine hierher 
gehörige Nachricht, indem aus dem Anfang des 15. Jahrhun- 
derts der Eintrag sich findet, dass „Meister Filibertus was 
unser arzat, der uns vil güts geton liet“. Von vermutlich 
demselben Meister „Pliilipertus“ sagt uns das Häuserbuch der 
Stadt Freiburg, dass er, vielleicht lange vor 1460 das Haus 
„zum Hom“ (jetzt Kaiserstraße 51 und ein Teil des Bezirks- 
amts) besessen hat. Möglicherweise war er ein Cleriker-Arzt, 
da in jener Zeit der Meistertitel auch für solche allgemein 
gebräuchlich war; aber nur Annahmen könnten hierüber ge- 
macht werden, da irgendwelche bestimmtere Nachinchten über 
diesen Mann bis jetzt nicht vorliegen. — 

‘ Mhd. bieggerie = Gleißncrei. P. 

* Wol zu mlat. trosse, trossare, fraiiz. trousse, trouaser. 
l'gl. auch drusen, truoaina, dräsem bei Diefenbach und WUleker, 
Hoch- u. niederd. Wtb., 373. P. 



Die gesuntheit nu wil ich 

Aber hie ermanen dich 

Du ayest man ald wyp 

So aoltu sin geachybe 

Und habe niemau da für icht 

Ala man in von uaaen sicht 

Sid eins mag anders leben 

Denn ymme nature het geben 

Und stot also in aller kur 

Die da kommet von natur 

So wirt der böse dike gut 

Und gewinnet der gute bösen mut 

So sint ouch vil gebärde 

Der mcntsche uff der erde 

In valscher byeggerye' 

Was j edermann denn sj'e 
Das mag wissen sonder ein 
Nieman denn gott allein 
Doch kunnent die wwsen 
Hy der conplexe prj-fen 
War zu sfl sich nej'get 
Und lichte wird bewej'get 
Dovon mag ouch ein wj-ser man 
Sich dester hass in hüte ban 



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32 



Das frühe Vorhandensein jüdischer Ärzte in Freiburg 
lässt sich aus dem Bestehen einer für jene Zeit größeren 
jüdischen Gemeinde mit einer „Schule“, d. h. Synagoge, an und 
für sich schon vermuten; gab es doch eine Talmudvorschrift, 
welche besagte, dass niemand eine Gemeinde bewohnen solle, 
in welcher (u. a.) ein Bad und ein Arzt fehle. In Überein- 
stimmung damit kann die Tatsache, dass, wie vielfach, so 
auch hier in Freiburg bei der gi'oßen Pestepidemie des Jahrs 
1349 und in spätem ähnlichen Fällen die Juden in auffallen- 
der Weise von der Seuche verschont blieben, wol auf ein 
größeres, auf alter Übung beruhendes, medizinisches Ver- 
ständnis oder auf unmittelbare ärztliche Beratung zurück- 
geführt werden. In der Tat gibt Schreiber' an, dass von 
Zeit zu Zeit in dringenden Fällen sich Juden als Arzte ein- 
fiinden, und dass jüdische Wanderärzte in Freiburg noch bis 
in das 16. Jahrhundert vorkamen: 1375 erhielt Meister 
Guot leben, der arzet aus Kolmar, auf zwei Jahre das Wohn- 
recht in der Stadt, wofür er für sich und zwei andere bei 
ihm 30 Gulden zu zahlen hatte *. Dass die jüdischen Ärzte 
aber auch außerhalb des Kreises ihrer Stammesgenossen 
vielfach tätig waren, davon unterrichtet uns das gegen sie 
gerichtete Verbot des Bischofs von Konstanz vom Jahre 1383, 
welches bestimmte, dass kein Christ die Hilfe eines solchen 
in Anspruch nehmen dürfe"; und lange vorher hatte ja schon 
die medizinische Fakultät von Paris ein entsprechendes Statut 
erlassen, nämlich im Jahre 1220, welchem gleichsinnige Be- 
schlüsse von Konzilien, so zu Toulouse 1225, Beziers 1246, 
Albi 1255 u. a. gefolgt waren. 

Bei dem vielfachen Fehlen gebildeter Laienärzte — hatte 
doch Basel im 14. Jahrhundert mehrere jüdische Stadtärzte — 
konnten unter Umständen solche Erlasse für die Christen 
schädlicher wirken als für die Juden selber; vermutlich wurden 
sie dai’um in praxi nicht so sehr befolgt und die Erlaubnis 

' Schreiber, Bürgerleben zu Freiburg im Mittelalter; im Adress- 
buch von 1869. 

* Lewin, Juden in Freiburg S. 59 und 34. 

’ Schreiber, Geschichte der Stadt Freiburg III, 40. 




33 



zum Praktizieren, wenn die Not es erheischte, sicherlich nicht 
versagt; ja Weinheim verlangte 1355 von dem Arzte „WaJhen“ 
nur 6 Pfd. Schutzgeld, während die übrigen Juden 20 — 42 Pfd. 
geben mussten h Wie es aber den jüdischen Ärzten, manchmal 
gegangen sein mag, das ersieht man aus einem späteren 
Schreiben eines Arztes Moses an den Stadtrat zu Freiburg“; 
darin sagt er am 28. April 1524, dass es ihm doch gestattet 
worden sei, seine Kunst den Eidespflichtigen und Angehörigen 
der Stadt zu teil werden zu lassen. Nun aber müsse er sich 
darüber beschweren, dass man ihm die Bezahlung dafür ver- 
weigere! — 

Wenn wir nun zur Betrachtung der aus Freiburger Ur- 
kunden oder sonstigen Nachrichten zu bestimmenden Ärzte 
übergehen, so muss von voniherein bemerkt werden, dass es 
nicht immer mit Sicherheit möglich ist, zu entscheiden, ob 
der eine oder andere der zu nennenden nicht auch Kleriker 
war. Insbesondere lässt der Titel „Meister“ oder „Magister“ 
dai-an denken, der damals, vor der Gründung der deutschen 
Universitäten — die ausländischen werden wol selten in 
Frage gekommen sein — recht wol von Dom- oder Kloster- 
schulen, natürlich aber ebenso an Laien wie an Kleriker ver- 
liehen wurde und einen Ausweis über den Studiengang dar- 
stellte. Dass aber an diesen Schulen auch Medizin gelehrt 
und gelernt wurde, ist früher bereits erwähnt worden. 

Soweit bis jetzt zu sehen ist, ist das Jahr 1309 der 
früheste Zeitpunkt, an welchem eines Arztes gedacht wird; 
denn die Angaben der Gründungsurkunde, der Stadtrodels usw. 
beziehen sich wahrscheinlich auf sogenannte Wundärzte, d. h. 
Scherer und Bader, bei welchen darauf zurückzukommen sein 
wird. In einer Urkunde des Heiliggeistspitals“ aus dem 
genannten .fahre findet sich nämlich die Nachricht über 
eine Vergabung, d. h. Stiftung, welche „geschah im Hause 
Meister Walthers des Arztes“, der demnach in Freiburg 

' Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XII, 23. 

* Schreiber, Bürg:erleben zu Freiburg im Mittelalter, im Adress- 
buch von 1M)9. 

’ SpitBlnrkunden, Reg. No. t!9. 

3 



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34 



ansässig, vielleicht auch Bürger der Stadt war. Da in der 
Vergabung mehrfach des Spitals, Insbesondere der Kranken 
in demselben und im Gutleuthaus als der Empfänger gedacht 
ist, so könnte man vermuten, dass der genannte Arzt mit 
dem Spital wol ärztlich zu tun hatte und nun die Fürsorge 
für seine Pfleglinge auch bei dem Stiften der Pfründe be- 
tätigte; doch ist dies natürlich ganz unsicher, da viele andere 
Stiftungen gleichfalls der Kranken gedenken. 

Eine genauere Beurkundung besitzt das städtische Ai'chiv 
über den nächstbekannten Arzt, indem es nämlich noch den 
Bürgerbrief für den „Meister Wernher von Buochheiin, 
den arzat“ bewahrt, welcher „an den nehsten Sambstage 
vor Sante Gierines tage“, d. h. am 10. Januar 1321, aus- 
gestellt wurde. Da Buchheim ein noch jetzt bestehendes 
Dorf in der Nähe von Freiburg ist, so sehen wir hieraus zu- 
gleich, dass schon frühe die Landschaft selbst ihre Arzte 
hervorbrachte, die dann aber die Stadt aufsuchten: studierte 
Ärzte auf dem flachen Lande sind im Mittelalter noch sehr 
selten. Ob jedoch der Meister Wernher Stadtarzt zu Freiburg 
war, wie der sonst zuverlässige Schreiber’ angibt, kann bei 
dem Felilen der Quellenangabe nicht sicher behauptet werden; 
gleichwol ist es nicht unmöglich, da zu dieser Zeit und bereits 
lange vorher eigentliche, angestellte Stadtärzte anderwärts be- 
kannt sind. 

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts mehren sich 
nun die zugleich genauem Angaben über Freiburger Ärzte. 
Am 27. Oktober 1352“ vergabt „Atzo, der Arzt, Bürger zu 
Freiburg“, dem Spital eine Pfründe, deren jährliches Erträg- 
nis zu einem kleinen Teile für Seelenmessen und Singen aus- 
gegeben werden soll; 36 Schillinge, das sind heute nicht viel 
weniger Mark, sollen den Dürftigen ini Spital für Fleisch und 
Fisch, Weißbrot und Wein gehören. Wir erkennen aus dieser 
Stiftung den praktisch-mildtätigen Sinn des Arztes, welcher 
diese Verfügung traf, trotzdem er noch für seine eigene Fa- 



' Schreiber, üoschichte der Stadt Freiburg II, 234. 
“ Urkunden des Heiliggciatspitals I, Reg. 374. 



35 



niilie zu sorgen hatte; denn darüber, dass er Laie und ver- 
heiratet war, belehrt uns die Angabe im Totenbuch d#r Stadt 
Basel, woselbst er eine Zeitlang gelebt hat, welche lautet: 
„Magister Atzo’, physicus, pater magistri Wilhelmi physici, 
civis Basiliensis, obiit in Friburgo.“ 

Wir haben hier einen neuen Zusatz zum Namen, welcher 
in Zusammenhalt mit dem übrigen mit einiger Wahrschein- 
lichkeit uns folgendes annehmen lässt. 

Allerdings bedeutet „physicus“ in der altern Zeit viel- 
fach nur, dass der so Bezeichnete innerer und studierter Arzt 
wai' iin Gegensatz zu dem ungelehrten zünftigen Wundarzt; 
bereits um die hier in Betracht kommende Zeit hatte das Wort 
aber noch den Sinn, dass es den angestellten Stadtarzt keim- 
zeichnete, wie dies für das 15, Jahrhundert aus Freiburg uns 
sicher bekannt ist. Trifft letzteres zu, so können wir weiter- 
hin vermuten, dass der oben genannte Magister Atzo auch 
nach auswärts sich eines guten Rufs erfreute, da er um das 
Jahr l:iö2 Stadtarzt in Basel und Bürger daselbst wurde. Bei 
.seinem Weggang aus Freiburg aber, wo es ihm wol gut ge- 
gangen war, errichtete er jene Stiftung, welche in gleicher 
Weise die Liebe zu seiner Vaterstadt wie die Fürsorge für 
seine Kranken bewies. In Basel war er viele Jahre ansässig, 
denn nach 1385 findet sich eine Notiz von dort, welche Heyne- 
wiedergibt und die lautet; „Atzo Physicus de Friburgo, civis 
Basiliensis.“ Als sein Sohn erwachsen, gleichfalls ein tüch- 
tiger Arzt, und der Nachfolger seines Vaters geworden war. 
da zog letzteren die Sehnsucht nach der alten Heimat wieder 
zmiick , um sein Leben daselbst zu beschließen ; seine seit- 
herigen Mitbürger aber behielten ihren Stadtarzt in gutem 
und getreuem Andenken, wofür der Eintrag seines Tods, 
dessen Zeit uns unbekannt ist, Zeugnis ablegt. 

Wie wir nun soeben gesehen haben, dass ein Freiburger 
nach Basel gegangen war, so eiTahren wir jetzt, dass auch 
das Umgekehrte stattfand; wenigstens kann es in diesem 



' Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XII, li. 

■ Heyne, Fünf Bücher deutscher HausaUertttnier III, 181, Anni. .127. 

.S* 



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36 



Sinne gedeutet werden, wenn wir aus den Jahren 1361 und 
1362 die mehrfache Erwähnung von , Peter Gilie (Gilge, 
Gylge) von Basel, der arzat“ finden*; er besass ein Haus 
in der Brögelinsgasse , die heute verschwunden ist, und war 
mit einer Freiburgei'in verheiratet. Über seine sonstigen 
Lebensumstande wissen wir nicht viel; möglichenfalls war er 
der Stadtarzt, auf welchen eine andere Urkunde aus dem 
Jahre 1404 hinweist, da aus der in Betracht kommenden Zeit 
ein weiterer Name eines Arztes nicht bekannt ist. 

In seinem Urkundenbuch berichtet nämlich Schreiber^ 
dass ein Hans Veringer „clagt von soins vater wegen, wie 
der vor dem Weyer, als man zu Enndingen nyder lag, wund 
ward, und da wirdon all wund von irn ärtzten gelö.st, aber 
da musst sich sein vater selb lösen, und seinem artzt 
sechs gülden geben. Darauf habend aber unser rät erkant, 
seyd dem maln der alt Veringer sich selber zu einem artzt 
verdinget, und nicht bei der stat artzt, da ander wund lüt 
geweist wurden, belaib, und der .stat von der sach wegen, 
als die beschahe, des wol sechs und dreissig jar ist, nye zu- 
gesprochen ward, daz sy im auch darumb nichtes zu ant- 
wurten haben und von im ledig sein“. Die Atisrechnung er- 
gibt, dass es sich dabei um das Jahr 1368 handelte, in 
welchem ein Stadtarzt da war, möglichenfalls der genannte 
Peter Gilie. 

Im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts scheinen zeit- 
weilig zwei Ärzte in Freiburg gewesen zu sein; über den 
einen, „Meister Johanns Cristoffel den artzat, Bürger 
zu Freiburg“, haben wir nur die Nachricht, dass er am 4. Juni 
1376 eine Gülte stiftete, „damit den Siechen im Spitale Fleisch 
oder Fisch oder was sie sonst bedürfen, verschafft werde“’. 

Mehr wissen wir von dem andern Arzt, der noch in einer 
weitern Hinsicht wichtig ist; denn konnten wir bisher ver- 
muten, dass die genannten Ärzte ihre Ausbildung wol in 
Klosterschulen, vielleicht aber auch durch die Unterweisung 

■ Urkunden des Heiliggeistspitaks I, Reg. No. 4G7, 472. 473, 474. 

Schreiber, rrkundenbmdi li, 1, 8. 184. 

’ Urkunden des Heiliggeistspitii’s I. Reg. No. .566. 




37 



eines altern, erfahrenen Praktikers erhalten hatten, so be- 
kommen wir jetzt durch seine Titel einen Anhaltspunkt für 
ein akademisches Studium bei „Swederus, magister in 
artibus et bacalaureus in medicina“, „de Gotlichen“, wie 
ihn das Häuserbuch nennt Arzt und Bürger zu Freiburg, der 
erstmalig ihm Jahre 1374 uns entgegentritt. 1385 hatte ei 
seine Tage beschlossen, denn da ist die Rede von „meister 
Sdiwedero dem artzet seligen ; über seinen Tod hinaus aber 
sprach man von ihm mit der Achtung, die er sich erworben 
hatte, als von „dem wisen und wolgelerten man, meyster 
Swedero“, der Zeit seines Lebens allen „erwirdig“ erschienen 
war: auch er war mit einer Freiburgerin, Eis Schulthessin, ver- 
heiratet“; noch 1440 wü’d eine Tochter der beiden, Steszly, 
(1. h. Anastasia, erwähnt. Seine Frau hatte ihm das Haus 
zum Olberg (jetzt Herrenstraße 33) zugebracht außerdem 
aber besass Magister Swederus noch die Häuser „zum goldin 
Fäleklin“ (jetzt Herrenstraße 5), „zur Meerkatze“ (jetzt 
Schiffstraße 16), „zur Wilersburg“ (jetzt auch Herrenstraße 33) 
und Münsterplatz No. 40, sowie „zum Rebgarten“ in der Vor- 
stadt Neuburg, welcher, wenn auch wol nicht immer gleich- 
zeitige, große Besitz vielleicht mit das praktische Ergebnis 
seiner ärztlichen Gelehrsamkeit und der damals anscheinend er- 
tragsreieheren Tüchtigkeit im Berufe war. 

Von weitern zwei Ärzten berichten uns die Urkunden 
der großen Stiftung Mes.serer: 1401 wird „Kuonrad Müntz- 
meister der artzat“, und 1402 „meister Nicolaus, der 
artzat“ erwähnt. Von Ersterem oder seiner Familie sagt das 
Häuserbuch, dass er im Besitz des Hauses „zum Fürsten und zum 
Panter“ gewesen. Er scheint einer „medizinischen“ Familie an- 
gehürt zu haben, indem wir wenigstens vermuten dürfen, dass 

' Urkunden des Heiliggeistspitals I, Reg. No. 546, .')ä4, 632, 67S, 
752, 792. 

’ Zeitschrift für die Geschichte des Ohcrrlieins Bd. XUl m. S. 40 
(1387, Urkunden der Augustinereremiten). 

■’ Zeitschrift für die Geschichte des Oherrheins XL in S.44, XI 1 in S. 33. 

* Geschichtliche Ortsbeschreibung der .Stadt Freiburg Bd. 11, Häuser- 
buch. 



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— 3ö — 

ein in Villingen im Bürgorbucli zum Jahre 1417 eingetragener 
,Johans der Münzmeister, der appoteger“ von Freiburg jenem 
Arzte nicht allzufern stand Des Letzteren Name begegnet uns 
schon aus dem Jahr 1385 im Steuer- oder Zinsbuch; nach 
der Reihenfolge der Liste muss er etwa Eisenbahnstraße 6—10 
gewohnt haben. Ferner wird im Jahre 1409 in einer Urkunde 
der Gesellschaft zum Gauch* „Heinrich Salmon der artzat* 
erwähnt, der im Häuserbuch nicht verzeichnet ist; möglichen 
Falles aber ist er identisch mit einem Manne, welcher unter 
dem 12. Oktober 1440 im Missivenbuch in einem Briefe an 
den Bischof Heinrich von Konstanz erwähnt wird. Freilich 
wäre er darnach wol nur Scherer gewesen. Daselbst ist die 
Rede von der „erber frowe Gütelin meistei' Heinrichs wilent 
unser statt wimdartzats seligen witwe, des egemeinten kindes 
grossmutter“, was ja mit der Zeit 1409 stimmen könnte. 

Nach einer längeren Pause begegnet uns im Jahre 1425* 
der Name des Arztes Meister Paulus Gloterer, der weit- 
hin bekannt und geschätzt gewesen sein muss; denn wir ver- 
nehmen, dass Bischof Otto von Konstanz die Stadt bittet, 
ihm denselben zu senden, da „wir sint etwellch’ zit her nit 
vast gesunt gewesen und sind hüt bi tag nit wol starck und 
begint sich unser siechtag swere und mere, daz wir wol wiser 
artzet rätt bedürfet“. 1451 wird er noch als Mitglied der 
Gesellschaft zum Gauch genannt*, zusammen mit seinem Sohn, 
dem Apotheker. Schreiber* gibt aus dem .Jahre 1446 an, 
dass er Stadtarzt gewesen sei, und bezeichnet ihn zugleich 
als „Lehrer der Artzenie“; erstere Annahme kann eine Be- 
stätigung darin finden, dass der genannte Bischof sich an die 
Stadt als die Vorgesetzte des erbetenen Helfers gewandt hat. 
und bezüglich des letztgenannten Zusatzes kann eine Angabe 
von Mone herangezogen werden, welcher 1428 den Chorherrn 
im Stifte zu Stuttgart, Hans Spenlin, als Dr. med. mit dem 

^ Prol. Roder, tiberlingen (nach persönlicher Mitteilung). 

* Schreiber, Urkundenbuch II, 2.35. 

” .Stadtarchiv, Abt. XL, Medici und Apotheker. 

' Schreiber, ürkundenbueb H, 426. 

* Schreiber, Stadtgeschichte II, 224. 



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34» 



Zusatz: „leerer der bucherzeny“ namhaft macht. Der Doktor- 
titel verlieh eben ursprünglich, dem Wortlaut entsprechend, 
seinem Inhaber die Befugnis zum Lehren. 

Ob der von Mone genannte Magister Paulus Grloterer', 
der 1467 eine Stiftung für die Aussätzigen bei St. .Jakob 
nächst Freiburg, mit der genauen Bestimmung, dass das Geld 
„leprosis ad manus proprias“ gegeben werden solle, gemacht 
hat, mit dem vorgenannten identisch ist, ist nicht ganz sicher, 
aber wahrscheinlich. Jedenfalls war auch er begütert und 
besass das Haus „zum Pilger“ (jetzt Pranziskanerstraße 7) 
und „zum Himmel“ (jetzt Kaiserstraße 62)''*. 

Gleichzeitig mit ihm hat in Freiburg der „artzat“ Baltha- 
sar vonHochberg gelebt®, der 1433 ein Haus in der Weber- 
gasse besass, welches er 1441 verkaufte*; derselbe findet sieh 
nochmals im Missivenbuch der Stadt Freiburg. Am 7. Oktober 
1440 wird „Balthaser gütleben unser statt wundartzat“ 
erwähnt, ohne dass wir etwas Weiteres über diesen Mann er- 
fahren, der hiernach vielleicht nur Scherer war. 1451 be- 
gegnet uns sein Name wiederum im Verzeichnis der Mitglieder 
der Gesellschaft zum Gauch. Nur durch seinen Abzugsrevers 
aus dem Jahre 1455 wird weiterhin uns Meister Hans 
Starck, der Arzt, bekannt®. Und lediglich durch den Be- 
sitz der Häuser „zum obem Brandis“ (jetzt Herrenstraße 3) 
und „zum Arnold“ (jetzt Münsterplatz 25) ist uns „Meister 
Henierlin, der arzet“ überliefert*; als seine Lebenszeit 
können wir etwa die erste Hälfte bzw. das zweite Drittel des 
15. Jahrhunderts vermuten. 

Fast scheint es, als ob im dritten Viertel des 15. Jahr- 
hunderts die Stadt Freiburg eines tüchtigen Arztes entbehrte ; 
denn bei der Erkrankung ihres Stadtschreibers musste sie sich 

' Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XL ni S. 44, XII m 

S. 33. 

* Häuserbuch der Stadt Freiburg. 

* Mono, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XII, 19. 

' Urkunden des Heiliggeistspitals I, Reg. 1019. 

‘ Stadtarchiv, Abt. IL. Von Edlen und Satzbürgeni. 

“ Häuserbuch. 



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40 



nach Basel wenden. Der Brief ist im Missivenbueh unter dein 
l(i. Oktober 1454 noch erhalten und lautet: 

„Meister Diethachner statt artzat zu Basel. 

Erwurdiger lieber Herr. Unser friintwillig dienst syen 
uch alczit vorgeschriben lieber herr Als hat sich unser 
statschriber zu bett geleit wann wir nu gern sehent das 
im geholfen werde Bittend wir uwer Erwürdikeit mit enist- 
licliem flisse das ir mit disem unsern knecht zft uns in 
unser stat kommen denselben unsern stat schriber besehen 
und in dann das besten benoten und behalffen zu sin und 
wellent also umb unsern willen nit ussbliben wann was der 
kosten wirt darumb soll uch ein gut beniigen beschchen als 
billig ist Nochdem und wir uch des zu tftnde wal getruwent des 
wellent wir in Sonderheit alzit umb uch zu vei'dienen haben.“ 

Dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts gehört dann 
noch Dr. Joh. Meminger an, dessen später in einem Aus- 
sätzigengutachten nochmals Erwähnung getan werden wird. — 
Ungefähr in die Mitte desselben Jahrhunderts fällt nun 
auch die Niederschrift des Eids, den der Stadtarzt schwören 
musste und der uns in „Aller Ambtleyten Schwerbuch“ vor- 
liegt; seinem Inhalt nach ist er aber sicherlich viel älter, so 
dass schon der erste jenes Amts vielleicht nach ihm ver- 
eidigt worden ist. Da aus ihm die Tätigkeit des Stadtarztes 
zu ersehen ist, setzen wir ihn im Wortlaut hierher: „Item 
ir werdcnt schweren, unser gnedigen Herschaflt von Öster- 
reich vnnd der statt Freyburg treuw vnnd hold ze sin, iren 
Nutz zu fördern vnnd schaden ze wenden. All vnnd yed per- 
sonell, so ir zu zyten der ussetzikeit geschuldigt vnnd üch 
geantwurt werden, treuwlich vnnd mit vlys ze schowen, der- 
selben schow mit den anderen, so üch gelien sind, — es waren 
gewöhnlich zwei geschworene Meister des Barbierer- und 
Schererhandwerks — uffrecht vnnd redlich ze volfüliren vnnd 
in allen gestalten, darinn man sölich gebrechen erkennen mag, 
vlis anzekeren, damit die warheit darinn gebracht Mind er- 
funnden werd, darzu in der lyb Artznye truw vnnd vlissig 
zu sin nach ewerem vermögen, die unsern unzimlich nit bc- 




schetzen, Acht haben, dass die Appotecker gut verkouffig un- 
verdorben Species bruchend, Unnd wann mine Herrn ze Rat 
wenden, die Appotecker ze besechen, das ir darin willig syen, 
helffend besechen ond probieren, nyemand ze lieb noch ze leid, 
durch keiner verpuntniss, lieby, fruntschafft noch anderer ver- 
stendniss willen, sonnder genjeinlich, truwlich vnnd warlich 
damit umb gon, das an dem ort kein gebrech, klag noch 
mangel sye, vnnd iich sirnst in den dingen der Artznye 
vnnd in anndern halten nach zimlichen uffrechten vnnd billi- 
cheu Sachen alles ungeverde. Doch wie es ein Rat gelegen 
sin wil, also mag er üch enndern oder behalten.“ 

Die Eidesformel, wie sie hier aus jedenfalls recht alter 
Zeit vorliegt, enthielt aber nicht alle Pflichten des Stadt- 
arztes; aus den Aufzeichnungen des Stadtschi’eibers *, wie 
auch aus dem sogenannten „roten Buch“, welches bis ins 
14. Jahrhundert zurückgeht, ersehen wir z. B., dass ihm ob- 
lag, bei Verletzungen ein Gutachten oder Obergutachten ab- 
zugeben. So heißt es auf S. 136 des letztem, dass man bei 
einem Glocken- oder Blutgericht „solle zwen der XXIV mit 
den artzten oder scherern, so datzu gehören, über den wunden 
oder todten man schicken, den ze besehen“. Und als im 
.Fahre 1496 ein Knecht in der Vorstadt Wiehre erschlagen 
worden war, da lesen wir in den Ratsprotokollen, dass zwei 
aus der Wielme mit einem Arzt den Toten besehen sollen®. 
Darnach sollen zwei von den Freiburger Stadträten, nämlich 
die beiden geschworenen Wundärzte der Stadt, Hans Rieh und 
Bernhard Huber, mit dem Stadtarzt nachschauen, wobei es 
sich herausstellte, dass der Erschlagene so tief verwundet 
worden sei, dass es „durch hut vnnd braten“ gegangen. 

Aus etwas späterer Zeit haben die Ratsprotokolle uns 
das Zeugnis über eine Aussätzigcnuntersuchung bewahrt, wel- 
ches hier angeführt werden soll: „Wir hienach benempten 
Bernhardus Schiller, friger künsten meister vnnd in der artz- 
nie doctor, stattarzet ze Friburg im Brisgav, Bernhart Huber 

' ltats]irotokolle 149ß. 

' l’oiii sign Oll, Wie iiinn in der Ware . . . Gericht hält. .Schau- 
iiislaiid Hd. XV. 




42 



und Alwig Rieh, beid scherer, alldry der obgeinelten statt 
Friburg gesworene verseher dies gebrestes der malatzey, thun 
kund mengkhem unnd bekennt hiemit, dass wir uff bevelh 
eines ersainen rats zu Friburg, desselben brestens halben, wie 
sich gepurt, besehen unnd versucht; unnd wiewol sy etwas 
mengel in ventri (?) hat, so sy den menschen abschuchig macht, 
haben wir doch dieselbe diss gemelt brestes der malatzey oder 
ussetzigkeit uff flissig ersehend ganz unschuldig erfunden. 
Das Segen unnd behalten wir by dem eid, so wir der obge- 
melt statt gesworen haben; zu urkund geben wir ir disen 
brief under unserm ufifgedruckt insigel . . 

Ein ähnliches Zeugnis, das 1397 wol in Konstanz aus- 
gefertigt wurde, hat Mone im lateinischen Wortlaut veröffent- 
licht; wenn wir heute aus unserer Zeit noch schaudernd lesen, 
dass ein Vater mit seinen Kindern auf Lebenszeit in eines 
unserer glücklicherweise selten gewordenen Leprosenhäuser 
verbracht werden muss, so veretehen wir die Wichtigkeit 
solcher Gesundheitsbriefe und die Verantwortung der Ärzte, 
die einen Menschen vor dem bürgerlichen Tod und dem vollen 
Ausschluss aus der menschlichen Gesellschaft bewahrten. 

Wir verstehen daim auch die Wichtigkeit des folgenden 
Gutachtens, welches unter dem 11. Oktober 1482 ausgestellt 
und aus Freiburg laut Eintrags im Missivenbuch an den Bi- 
schof von Straßburg gesandt wurde: 

. Doctor Johanns meminger in artzny Hanns Huber 
und Hanns Rych geswornen personen by uns über die ment- 
schen in ussetzigkeit vermelt haben vor guter zit Wilschenn 
Haberers tochter zu Egensheim unser gnaden imdeilanig be- 
schowt als sich gebüret, den (sic!) zumal unschuldig funden, 
ir des brieff und sigel geben über das haben die von Egens- 
heim der unsem rechtverdigung verachtet und besonder als 
uns anlangt uwer gnaden vogt zu Rufach solle den brieff nit 
willig hören, desshalb die tochter von ireni vatter, mutter und 
den iren bisher geteilt gewesen sig demnach die tochter 
widerumb für unser artzat gefürt yetz abermals mit guten 
flyss von doctor und den genanten meistern besichtigt, be- 
schowt und also erkannt ist, daz sy all dry sammthafft uff 




43 



hut data vor unserm raut gestanden sind und einhelHclich by 
iren geswomen eyd und eren gesagt haben die gemelt tochter 
sey der siechtagen ganz und gar unbeswert schön gesund und 
nit von den mentschen zu scheiden wol hab sy etwas blödi- 
keit gegen den äugen die doch sonder siecheit in keinen weg 
betüt. Dwil wir nu den handel so luter funden und uwer 
gnaden die genannt unser doctor und ineister irs wandeis und 
Wesens in warheit und glouben erkennen sy erbiettend sich 
euch für ineister zu Strassburg oder ein ander ort ze keinen 
mit der dochter in ineynens ir urtel söll bestetigt werden 
also ist an uwer wirdikeit unser demütig fiyssig pit die arme 
tochter ir vatter und mutter gnedeclich zu bedunkeu und mit 
uwer gnedig vogt euch den von Egensheim zu verfügen, daz 
sy die tochter by wandel und wesen zu vatter und mutter 
gönnen und gestatten in vertruwen und ungezwivelt uwer 
gnaden sig euch zu sülichem werk der bannhertzikeit und 
besunder so die rechtverdigung das warlich zuleit geneigt 
Begeren wir umb uwer gnad allzit undertänig und willig zu 
verdienen.“ 

Und ein anderer Eintrag, welcher beginnt: „Kam der 
Stadtarzt mit dem Wundarzt und gab an, dass der Mann im | 

Spital als fast untrüglich bresthaft . . zeigt, dass er auch i 

im Krankenhaus, d. h. im Armenspital, tätig sein musste'; i 

dies, sowie seine Verrichtungen im Findelhaus, ferner die Be- 1 

handlung armer Dienstboten und Unbemittelter geschah un- 
entgeltlich. Schließlich lesen wir in der Hebammenordnung j 

von 1510'“, dass, obwohl die meisten jener Ärzte von Geburts- I 

hilfe sozusagen nichts verstanden, zum mindesten in praxi j 

sich gar nicht damit befassten, der Stadtarzt im Verein mit I 

etüchen ehrsamen, weisen Frauen ein Urteil über die Brauch- 1 

barkeit neuer Kandidatinnen der Geburtshilfe abgeben musste. i 

Dass bei den Berichten, die ferner der Stadtrat von ihm über | 

allerlei Vorkommnisse einforderte, auch der Humor nicht fehlte, | 

ersehen wir aus einem Gutachten, das verlangt wurde, als im 

' Ratsprotokolle 1499. 

‘ Polizcy Verorduungen No. 56a. 



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44 



Kloster St. Klara Teufelsspuk vorgekommen und sogar eine 
Nonne davon ergriffen sein sollte. Auf Befehl seiner Obern 
nahm „das Äi'ztlein in der Neuenburg“ bei der Kranken und 
im Kloster eine Untersuchung vor, worauf der Bericht dahin 
lautete; „wenn der Stadtrat dafür sorge, dass bei St. Klaia 
nächtlicherweile alle Zugänge geschlossen würden, so werde 
sich auch kein Teufel mehr in den Klostergängen und Zellen 
blicken lassen.“’ 

Was nnn der Stadtarzt für seine Tätigkeit erhielt oder 
fordern durfte, darüber belehrt uns ein allerdüigs spätere-s 
Projekt zu einer Taxe für den Stadtphysikus, das aber mangels 
anderer Nachricht hierüber auch für das Mittelalter heran- 
gezogen werden darf. Da heißt es, dass verlangt werden darf: 

Für einen Gang bei Tage 25 Kr., bei Nacht 50 Kr. 

Für die übrigen Gänge bei Tage 10 Kr., bei Nacht 20 Ki’. 

Für „den salva venia urin zu besehen“ ohne Rezept G Kr., 
mit Rezept 10 Kr. 

Bei vergifteten und ansteckenden Krankheiten für den ersten 
Gang bei Tag 1 Gulden, bei Nacht 2 Gulden; für die 
übrigen Gänge 20 Kr. 

Für Praoscriptiones und Rezept bei Tag 10 Ki-., bei Nacht 
40 Kr. 

Für ein Consilium medicum bei bürgerlichen: 3 Gulden; für 
ein Visum repertum 4 Gulden". 

Für die obengenannten unentgeltlichen Verrichtungen im 
Dienste der Stadt war als jährliche Besoldung angesetzt: 
In Geld 100 Taler, 
dazu Holz 8 Klafter, 

Salz 4 Sester 

und außerdem „ein freies Quartier“. 

Jedenfalls war das Amt des Stadtarztes angesehen und 
auch gesucht; von den Pi’ofessoren der neugegründeten Uni- 
versität finden wir alsbald einige in der Stelle, welche auf 
diese Weise zugleich von Anfang an eine Verknüpfung der 




* Schreiber, (teschichte der Universität Freiburg 1, 232. 
- Stadtarchiv XL No. 10, Anhang. 




45 



Hoelischullehrer mit der Stodtverwaltung herbeiführte. Als 
frühester Inhaber derselben tritt uns Dr. Konrad Knoll, seit 
1488 Professor, entgegen, der 1491 in den Steuerlisten auf- 
gezählt ist und von welchem das Nekrologium der Karthause 
zu Freiburg meldet': . . . Ordinarius in medicinis Friburgi 
et phisicus opidi ciusdem, obiit 30. Maji 1494. Sein Nach- 
folger war Dr. Joh. Widmann von Heintzen, der nach den 
Ratsprotokollen von 1494 ,zu der statt artzet uff sin Pit u£f- 
genommen, den eid lut des Eidbuchs gesworen hat, doch 
mit der lutrung, dass der Rat in absetzen vnnd enndern mag 
nach sinem gefallen“. 1501 findet 'sich sein Name in der 
Steuerliste mit der Bezeichnung „der stat artzat“. Lange 
.lahre scheint er dann dies Amt inne gehabt zu haben, nämlich 
bis 1508, wo er vorübergehend in den Dienst des Herzogs Ul- 
rich von Württemberg trat, um diesen auf seiner Romreise zu 
liegloiten; das Stadtarchiv bewahrt noch den Brief an die Stadt, 
worin letzterer von Wildbad aus am 25. Mai 1508 sich be- 
dankt für die tjberlassung des „Joh. Wydmann, doctor dei- 
Artzncy, so Fluch mit dienst verpflichtet ist“ Die Stadt 
aber antwortete daraufhin wieder: . . . „Die gnedig schrifft- 
lich danncksagung, so Fl. F. G. unnss um desswillen gethan 
bat, daz wir Fl. G. doctor hansen wydman artzt uff den Rom- 
zug gegönnet solln haben, wär onnodt gewest. Dann es ist 
nnnserthalben mit ganntz diennstlichen geneigen und guten 
willen beschehen unnd wo Eweren F'. G. wir inn allweg nach 
unnserm vermögen konndten oder mochten willfar bewisen duz 
stünd unns zu allen zitten wol inn willen. Damit hab dieselb 
E. F. G. unns getruwlich bevolhen. Dat. uff ascension (1. .Juni) 
anno Dom. MD VIII.“ 

Nach„Wydmann übernahm 1508 die Stelle Dr. Bernhard 
Schiller^, der früher schon im Jahre 1490 in den Ratsproto- 
kollen als zur Apothekerprüfungskommission gehörig erwähnt 
wird; 1490 war er bei der Universität immatrikuliert worden 
und lehrte dann seit 1503 in der medizinischen Fakultät. 

* Mo ne. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XII, 1(, 155. 

’ St.idtorchiv, Abt. XXXIV, fi. 

“ Schreiber, Universitätsgeschichte I, 22Sff. 



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46 



Vielleiclit liattc bereits damals die Stadt zwei beamtete Ärzte, 
da wir aueli von Dr. Th. Ulsenius', Univorsitätsprofessoi-. 
wissen, dass er bei der Besichtigung der Leprösen initlialf 
und dafür von der Bürgerschaft eine Zulage von zehn Gulden 
zu seinem Gehalt bekam. Schiller wurde später geisteskrank 
und starb etwa um 1628 zu Basel im Spital, woselbst er 
von Paracelsus behandelt worden war'*; nach ihm ist ver- 
mutlich Wydmann, der 1520, in welchem Jahre er wiederum 
in den Steuerlisten erscheint, von neuem als Satzbürger auf- 
genommen wurde, nochmals Stadtarzt geworden, da er 1529 
neben Dr. David Krämer® in dem Protokoll über eine Apo- 
thekenbesichtigung aufgeführt wird. Auch 1530 finden sich 
die beiden letztgenannten noch in den Steuerlisten; Krämer 
vorher schon 1520. 

Alle diese letztgenannten Ärzte waren neben ihrem Lehr- 
amt noch praktisch tätig innerhalb und auUerhalb der Stadt; 
vor seiner Rückkehr nach Freiburg war Wydmann mehrere 
Jahre Leibarzt des Markgrafen Christof gewesen und auch 
von andern wissen wir, dass sie bei schweren Erki'ankungen 
weltlicher und geistlicher Fürsten zugezogen wurden. 

Außer den genannten Ärzten, welche uns als Beamte 
der Stadt bekannt sind, müssen aus der zweiten Hälfte des 
15. und dem Anfänge des 16. Jahrhunderts noch folgende er- 
wähnt werden. 

ln den Aufzeichnungen des ersten Rektors, zugleich ersten 
Professors der Medizin an der neuen Freiburger Hochschule. 
Matthäus Hummel*, wird des Arztes Dr. Thomas, als des 
sorgsamen Pflegers in der letzten Krankheit jenes Manns 
gedacht; seine hier erwähnte Tätigkeit fällt etwa in das 
Jahr 1477. Vielleicht ist er identisch mit einem ,Dr. Tho- 
mann Dernberger (oder Dornberger) von Memmingen'’, 
welcher ohne weiteren Zusatz in den Missiven der Stadt unter 

' Schreiber, Universitätsgc-schichte 1, 2:10. 

Niicli einem noch nicht geminer veriifFcntliehten Fund von 
Dr. Albert. Stadtarchivar zu Freiburg. 

’ Stadtarchiv XL No. I. 

* Schreiber, Univer.aitätsgeschichtc I, 21.ü. 





47 



dem 27. Januar 1486 erwähnt wird. Früher, wol um die 
Mitte des Jahrhunderts, muss Magister Heinrich, der 
arzet, gelebt haben, den das Häuserbuch nennt; nur eine 
Vei-mutung kann es sein, dass er vielleicht der später 
nach Heidelberg übergesiedelte Magister Henricus Munsingen 
ist, von dem die Universität Freiburg ein Pestgutachten ‘ 
aus derselben Zeit besitzt. In die Neuzeit aber leitet uns 
ein Name über, der in der Geschichte der Medizin einen 
guten Klang besitzt und uns in Freibm-g zum ersten Male 
begegnet. Im Jahre 1502 ließ sich Dr. Eucharius RössliiU 
als Satzbürger in die Stadtgemeinde aufnehmen, um daselbst 
bis 1506 zu bleiben, wo er als Stadtarzt nach Frank- 
furt a. M. berufen wurde; von hier siedelte er nach der 
alten Reichsstadt Worms über, in der er das Buch verfasste, 
welches ilm weithin bekannt und berühmt machte. Es war 
ein Lehrbuch der Geburtshilfe mit dem Titel: „Der swangeren 
Frauen und Hebammen Rosegarten“ ; wenn auch Freiburg mit 
der Abfassung dieses in viele Sprachen übersetzten Werks 
unmittelbar nichts zu tun hat, so hat doch in seinen Mauern 
der Verfasser desselben sein ärztliches Kömien begründet. 
Jedenfalls ist Rösslin der historisch bedeutendste unter den 
hier zu nennenden Freiburger Medizinern; mit ihm mag in 
würdiger Weise die Reihe der uns bekannten mittelalterlichen 
Arzte dieser Stadt abschließen. 

Überblicken wir nun nochmals die Aufeinanderfolge der 
besprochenen, als wirkliche, studierte und approbierte Diener 
der Heilkunde uns jetzt bekannt gewordenen Männer, so sehen 
wir, dass wir von dem Jahre 1309 an eine vollkommene 
Reihe von Ärzten nachgewiesen haben, die in Freiburg prakti- 
zierten; unter diesen macht die Gründung der Hochschule einen 
Einschnitt, indem nach dem Jahre 1457 nur doktorierte Laien- 
ärzte gegenüber den früheren Magistern erscheinen. Dies wird 
uns dadurch verständlich, dass den Universitätsprofessoren als- 

' H. Mayer, Zur Geschichte der Pest im l*ü. bis 16. Jahrhundert. 
■Schauinsland Bd. XXVIII, 1900. 

* Vgl. meinen Aufsatz, Dr. E. Rösslin in „Vom Rhein“. Worms. 
Mai 1903. 



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48 



bald nicht nur die Tätigkeit des, beziehentlicli der Stadtärzte 
übertragen werde, sondern sie außerdem noch die Praxis Ije- 
trieben, in welcher dann nur gleich ausgobildete, durch den 
Doktortitel, der bei den Universitäten an die Stelle des alten 
und jetzt zurUcktretenden „Magisters“ trat, als solche gekenn- 
zeichnete Arzte mit ihnen konkurrieren konnten. Überhaupt 
war der Universität resp. der medizinischen Fakultät von 
vornherein das ganze Medizinalwesen zur Beaufsichtigung 
unterstellt worden, wie wir dies in der Gründungsurkunde 
derselben lesen können, wo es heißt': 

„Das menglich wol versorgt, und keinerley unere unser 
universitet oder iren faculteten zugezogen werde, gebieten 
wir, das die amptlüt unser statt Fryburg keinen libartzat, 
frow oder man, der von der facultet der artznie nit bewert 
oder zugelassen sy, lassen enicherley artznie zu Fryburg 
triben oder üben, als lieb in unser hulde sey, es sy mit 
Wasser besehen, reynigung geben, oder in welche weg sich 
das fügt. Desgleichen wollen wir, mit den appenteckern, 
wildwurtzelern, und mit den die man nempt empericos, ge- 
halten werden. Wir setzen auch und wellen, das kein 
wundartzat, scherer oder ander, in was stats der sy, lib- 
artzny triben, er sy dann bewert von der facultet der 
artznie, und zugelassen von den meistern derselben facultet, 
noch über kein wunden, daran etwas sorg und Schadens ge- 
legen, oder die in houpt, hals, brust, buch, gemecht. oder 
sust misslich zu heilen ist, über das erst verbinden, on rat und 
willen eines bewerten meisters in der artznie, als verre er 
den mag haben, gange, die salbe verbinde oder hoile, in 
unser statt Fryburg by verlierung dryssig guldin, uns halb 
und halb unser statt Fi'yburg, dartzu alles lones der im 
von der wunden solt zu heilen werden. Da by sol auch 
von derselben facultet der artznie bestelt werden, das 
niemans versumpt . oder durch ir abwesen verkürzet, noch 
sust mit Ion unziemlich beschetzt, sunder diss alles redlich 
und on geverde uffrecht gehalten wird.“ 



’ Sclneiber, Urkundenbuch II. 4.^3/4.■4. 




49 



Dadurch, dass eine Hochschule nach Freiburg kam, be- 
kommen wir übrigens noch erwähnenswerte Einblicke in den 
Bildungsgang und in das ärztliche Wissen von einigen unsere]- 
Fachkollegen aus jener Zeit. Konrad Knoll, dessen als 
Stadtarztes bereits gedacht wurde, hatte der Bakkalaureat in 
der Artistenfakultät zu Erfurt, die Magisterwürde in der- 
■selben zu Freiburg im Jahre 147’2 sieh erworben“; von dieser 
Zeit an war er in jener in verschiedener Weise tätig, las 
über aristotelische Bücher, sowie über Rhetorik und Musik. 
Im Frühjahr 1478 übernahm er dann die Stelle des Rektors 
an der städtischen, seit etwa 1260 bereits bestehenden Latein- 
schule^, wol um Mittel und Zeit für seine medizinischen Studien 
zu gewinnen, welche er 1488 mit dem Doktorate abschloss, 
worauf er .sofort die medizinische Professur erhielt®. — 

Iii einer Verkaufsurknnde aus dem Jahre 1536 fand ich 
den „Doctor Jörgen Maler, raedicum, alten Schulmeister zu 
Fryburg“ erwähnt, welcher bekannter ist unter seinem latini- 
sierten Namen Georgius Pictorins'*; auch dieser Mann war nach 
erlangter Magisterwüi-de in der pbilosophischen Fakultät von 
1529 an Rektor derselben Schule und studierte in seiner 
freien Zeit jetzt Medizin. Als Frucht seiner gründlichen Aus- 
bildung veröffentlichte er späterhin, wo er Arzt dei- öster- 
l eichischen Regierung zu Ensisheim geworden w-ar, eine lange 
Reihe philologisch-philosophischer, naturwissenschaftlich-medi- 
zinischer und poetischer Werke. Ähnlich vielseitige Tätigkeit 
ist uns ja noch von gar manchem Mediziner jener Zeit be- 
kannt: so war z. B. Günther von Andernach® Lehrer der alten 
Spiachen in Goslar und Löwen, bevor er die Heilkunde stu- 
dierte, und trug iiuch später in Straßburg zunächst übel- 
griechische Klassiker vor. Allerdings müssen wir uns dabei 
vor Überschätzung solcher Leistungen hüten und überhaupt 

' Schreib er, ünivcrsitätsge.schichte I, S. 224. 

= Bauer. Vorstände der Freiburger Lateinschule. Freiburg 1867. 

® Stadtarchiv XXXIX, 14. 

* E. Kürz, Oeorgius Fictorius. Freiburg und Leipzig 1895. 

“ Bernays, Zur Biographie Joh. Winthers von .\ndemach. Zeit- 
schrift für die Geschichte des Oberrheins XIII und XVIT. 

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50 



bedenken, dass, wo viel Lieht, auch viel Schatten ist, welches 
Sprichwort auf das Zeitalter der Renaissance iin ganzen wol 
angewendet werden kann. — 

Welche Vorschriften man damals für die Ärzte anfzu- 
stellen für gut fand, das mag hier atis dem Beispiel einer 
solchen „Ordnung“ ersehen werden, welche sich in den Akten 
des Stadtarchivs befindet L Zwar stammt dieselbe aus StralS- 
burg, von wo sie der Stadtrat von Freiburg als Muster für 
eine von ihm aufzustellende sich erbeten hatte; wie aber die 
vorhandenen Apotheker Ordnungen beider Städte fast völlig 
einander gleichen, so werden wir auch jene ohne Scheu auf 
Freiburger Verhältnisse anwenden können. Die beabsichtigte 
Ärzteordnung scheint hier gar nicht zu stände gekommen zu 
sein, womit übereinstimmt, dass auch der Stadtrat von Strali- 
burg keine guten Erfahrungen mit der seinigen vermelden 
kann. Obwol die vorliegende Abfassung ans der ersten Hälfte 
des Ifi. .Jahrhunderts stammt, können wir sie doch zur Cha- 
rakterisierung eigentlich mittelalterlicher Verhältnisse benutzen; 
ihr Wortlaut ist nun folgender; 

Ordnung der artzote. 

„Mai-ster unnd rat unnd die 21 habennt erkennt, das 
zukünfftigklich zn hallten, wie hernach gesclmieben steeht. 
nämlich, das fürba.sshin inn der statt Strassburg nj’emant.s. 
er syent man oder fraweh, gestattet werden soll, sich lib- 
oder wundartznye zu gebruchen oder viel zu haben über 
viertzehenn tag lanng ungevardlich , er sy denn der statt 
Strassburg burger unnd hab gesworen das bürggerecht unnd 
dene naehgemellte Ordnung zu hallten unnd darin zu ge- 
loben, so witte dass ir yeden berüerthe, in massen wie hie 
nach geschrieben stat. Es sy denn aus sonnderliche er- 
laubnüss unnd vergönnung maister unnd rath, .so dann zu 
zytten im werden. 

Zum ersten so sollen alle artzotte, hoch oder iiyder- 
stanndig, die sich das üben unnd gebruchen wöllen, zuvor 



‘ Stadtarchiv XL, No. 2 — 10. 




51 



abschweren khein appoteckerey zu triben unnd sonuder- 
lichen khein gifftig tryend' oder purgierende artzney oder 
trankh zu iren husern zu bereytten oder zu machen, die 
linder die krannkhen auszuteylen oder zu verkoüfifen in 
kheinen weg. Sonnder sollen sich allein gebruehen der 
Wasser zu besehen unnd den krankhen rat unnd anweysung 
ze geben münttlich oder geschrifften unnd sy dann lassen 
artzney selbs bestellen unnd koulfen, es sey in den appe- 
tecken oder sunst wie einem yeden geliebt. Sy sollen auch 
nyemants ein sonder anweysung geben, zu disem oder ye- 
nem zu gan j'emandes damit zu fürdern oder zu hyndern 
in kheinen weg aller ding untadlig. 

Sy sollend auch by denselben iren ayden mit kheinem 
appoteckher oder wurtzler weder teyl noch gemein haben. 
Sy auch nit verlegen oder inen vons zytt gevardlichs lyhen 
oder fiirsehen in kheinen weg oder von ir kheinem oder 
yemannts von inentwegen weder gab, myet oder schennckhen 
zunenien, durch sieh, ir weyb, kind oder gesynnd, dadurch 
es iren nutz kumen möcht ungevardlich. doch ob ein appo- 
teckher kreuttlin oder wurtzen einem artzt zu zytten im 
iar ettweg essender oder trinckender spyss schanckte, das 
sich zum gantze iar nit über ein gülden treff ungevardlich, 
das soll ynen guettlich zugelassen unnd vergunndt werden. 

Sy sollen auch bey denselben yren eyden geflyssen mmd 
geneygt seyn, einem yeden kranncken mentschen, er sey 
reich oder arm, getrewlich zu ratten unnd anweys.sung zu 
geben, womit irem yedem hielff oder rat bestehen mög und 
ye nach gestalt unnd gelegenhaytt syner pcrsoimen unnd 
kraimckhayt, unnd darym nyemantz bcschetzen oder über- 
nenien, sondern mit zymlicher unnd geburlicher belonung 
gonuegen zu lassen ungevardlich. 

Sy sollent auch kamen siechen kranncken mentschen 
verdingen oder ym zumutten, umb ein bestimbt gellt hielB 
oder rat zu tun, ulf das sy niemants durch sy gevardlich 

‘ tryend zu iiilid. trUejen = wachsen, gedeihen, später mundartlich 
<b'ck, fett, stark werden. Vgl. Stalder. Versuch eines Schweiz. Idio- 
tikon I 311. Hier in der abgeleiteten Bedeutung ..kräftig, stark“. P. 

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52 



überschetzt wenlen mög, sonndcr sich yr kunst frye ge- 
bruchen inmassen wie vorsteet, unnd ir arbeit belomit 
nemen nach zymlicher gebürde, als dann zum tayl hernacli 
gemeldet würdt. 

Nämlich wellicher gelert oder doctor in ai’tzney ist, der 
mag von bürgem oder hynndersassen zu Strassburg von 
yedem w,asser besehen unnd für seinen rat unnd reeept zu 
schreyben nemen sechs pfennig als vom alter her gewonn- 
hayt ist; yemandts wolt dann ynon von fryen willen geni 
mer geben ungevardlich. 

Wann auch ir ainer beruefft oder gebetten wurdt zu 
ainem kranncken mentschen zu kumen, das ain rieh ersam 
person ist, gibt die im anfangs ein gülden, so soll er ver- 
bunden sein acht tag lanng zu demselben mentschen zu 
gon, so dick es not ist ungevardlich, ym zu ratten unnd 
sin Wasser zu besehen zu dem besten er kan unnd sich 
verstatt, unnd wenn die acht tag umb sind, git man dann 
khain gülden mer, so mag er hejun blieben, biss das man 
wider nach im schickt. 

Werent es aber gemein oder arm personnen, die nit also 
zu lassen betten, so sollen unnd mögent sy für ein yedeii 
gangk so sy gebetten oder berufft werden nemen ein Schil- 
ling Pfennig unnd nit mer, aber mynder mögent sy wol 
nemen ye nach dem sy der personnen armut, oder göttlich 
lib unnd ir andacht dartzu geneygt unnd bereyt ist. 

Welliche personnen aber nit also geordnet unnd geleert 
werent, unnd doch lib artzney pflegen unnd üben wolltend, 
die sollent ynn den obgemellten stücken nit mer denn halben 
sold nemen alles ungevardlich. 

Es sollen auch alle artzotte by iren gesworenen ayden 
vierdachten personnen geben oder lassen werden keiner- 
ley gifft oder annder tryend artzney, dadurch yemannts 
schaden zugefuegt oder die geburdt vertriben werden mög 
l>y straffen lybs unnd lebens. 

Unnd uff das die meng in Strassburg mit den besseren 
unnd bewerten artzten fürsehen werden möge, so soll man 
zwen artzotte, die ynn elichem stat syent, so fern man 




53 



die haben möge, argwon zu vennyden, auch umb das sj- 
desto geneygtter syent flyss an zu keren, bestellen umb ein 
zynilichen sold ye nach dem unnd ainer yim dei- kunst be- 
ruembt unnd bewerdt ist. Dieselben zween sollend auch alle- 
wegen jmi iar zweyinal mit anndern zugeordnetten pei- 
sonnen heltfen all apotccker, kreuttler unnd wurtzler be- 
sehen unnd rechtfertigen, das sy^ gut, gerecht unnd fi-isch 
ding fayl haben, oder sy darumb zu straffen nach gehör, umb 
das nyemants durch sy besehyssen oder betrogen werden 
möge. 

Dieselben zween sollend auch by iren aiden schuldig 
unnd verbunden sin, imi der statt Strassburg zu hüben unnd 
on soimderlich erlaubnüss maisters und raths oder eines 
amnieisters nit ausser der stat zu faren oder umb zu- 
fallenden kranckaitten zu weycheu, yn kheinem weg, doch 
soll man nymer von ynen beyden sambt autf einmal hinweg 
erlauben, uff das die meng nit ratloss blieb.“ 

Eine Illustration zu diesem Absatz der Ordnung liefert 
uns ein später nochmals zu erwähnender Brief von Freiburg 
an Straßburg, in welchem es um Überlassung des Stadtarztes 
behufs Vornahme der Apothekenbesichtiguiig ersucht; „so aber 
der bemelt doctor (Johann Fuclis) . . . sounder bewilligung. 
als wir bericht werden, sich nitt bedarflf von enres statt usseren, 
so bitten wir euch zumal freuntlich uns denselben doctor 
Fuchsen zu vergönnen . . .“ 

Nocli mag aus einer späteren Straßbm’ger Verfügung über 
das Amt der Stadtärzte folgendes hinzugefügt werden, dass 
es nämlich „das Honorar betreffend ungleich gehalten worden 
sei, weil die Krankheiten sowie die Venuögenslage der Pa- 
tienten zu ungleich seien, es mit den Besuchen bei Tag oder 
Xacht. besonders bei vornehmen Leuten, verschieden gehe; 
darum sei meistensteils die Remuneration pro labore frei- 
gestellt worden“. Derlei Bestimmungen haben heute insofern 
ein aktuelles Interesse, als aus diesem praktischen Rückblick 
hervorgeht, wie schon damals die Durchführung einer „Ärzte- 
oi'dnung“ mit Schwierigkeiten vei'knüpft war; es ist bereits 
angeführt worden, dass es in Freiburg, vielleicht mit ver- 



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54 



anlasst durch die Erfahrungen anderer Städte, zu solchen Ge- 
setzen gar nicht gekommen zu sein scheint, da sich keine 
Spur davon mehr findet. — 

Die seither angeführte Straßburger Ordnung, sowie autii 
der oben wiedergegebene Absclmitt der Verfassungsurkunde 
der Freiburger Hoclischule enthalten eine auffällige Gleicli- 
stellung der Frauen und Männer in Hinsicht auf den ärzt- 
lichen Beruf ; dass eine solche aber nur der allgemeineren Auf- 
fassung der Zeit entsprach, geht auch aus einer Bestinunung 
<les Kollegiums der Ärzte Roms, die dem Ende des 15. Jahr- 
hunderts entstammt, hervor’. Sie lautet: „Nemo mascuhis aut 
foemina, seu christianus vel judaeus, nisi magister vel licen- 
tiatus in medicina foret, änderet humane corpori niederi in 
physica vel on chyrurgia.“ 

Obwol wir nun wissen, dass dementsprechend es im 
Mittelalter ziemlich viele Ärztinnen \ darunter nicht wenig 
•Jüdinnen gab, so haben wir aus Freiburg doch nur eine ein- 
zige Nachricht gefunden, die sich auf die Ausübung der Heil- 
kunde durch eine Frau bezieht. Wenn wir durch dieselbe 
auch eine recht schlechte Meinung von dem Können der be- 
treffenden „Collegin“ bekommen, so soll die tragikomische Er- 
zählung davon doch hierher gesetzt werden, da sie kultm- 
geschichtlich immerhin interessant ist. 

Unter dem 6. November 1497 findet .sich nämlich in den 
Ratsprotokollen folgendes: „Es ist ein artzattin hie zu Fry- 
burg bym Johann, die sich understannden hat zu artzen; aber 
als ein artzt grossen trug unnd übernemen gemellt, das sy 
von ein armen knecht gelt genommen, im sin khind zu artzen 
imderstand, unnd im das khind dermassen artzet, das es sin 
tod war, also das der gut knecht von sin khind unnd sin 
gelt kam, ist erkant, das sy dem armen sin gelt widergeb, 
unnd man Johann straf, unnd sy fruntlieh hinweg wise.“ 

Überhaupt fehlten im Mittelalter wie überall, so auch in 
Fieiburg zahlreiche zweifelhafte „Heilkundige“ nicht als da 



Vgl. Lipinska, Histoire des feiiimes raddecins. Paris 1900. 
Schreiber, Zur Sittengeschichte der Stadt Freiburg im .\drossbuch 
für 1870; ferner Schererordnung S. 31. 









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55 



waren Zigeuner, „Wyber, so die artzney brouchent“, Segen- 
sprecher, Jacobsbrüder, Chiromanten, Wildwurzler oder soge- 
nannte Empirici, „Winkel- und Stimpelartzten“, Bruch-, Stein- 
schneider und Augenärzte welche mit silberbeschlagenen 
Instrumenten und ihren „Kunstbüchern“ prunkten, dabei etwa 
Aqua vitae brannten und allerlei Arzneien zusammenbrauten. 
Im Archiv der Stadt findet sich ein von der Universität vor- 
gelegtes „Bedenken“ *, wie „sich ein ersamer Raht woll wüsse 
zuehalten inn abschaflung der landtfarrer, zahnbrechern, Juden, 
kälberarztat unnd dergleichen leuthbetrueger, durch welche 
di'e krannckhen betrueglich ohn frucht inn schwärenn Unkosten 
gebracht werden.“ Auch Kürz gibt in seinem Buche über 
Pictorius eine nette Auslese dieser am Oberrhein sich herum- 
treibenden Zunft, die da besteht aus: „verdorbenen Apothekern, 
verlornen Pfaffen, dollen Juden, Kürsimuskrämern, Schneidern, 
Thorwarten, Schuhplätzern, Wurtzenträgern, zenbrechern, alten 
einoeggen, zanlosen vetteln, alten hewbärgischen beschornen 
Weibern, baderknechten, wasenmeistern und anderen Idioten“, 
wozu wir noch die Henker und Schinder fügen könnten, welchen 
z. B. nach Becker in Hildesheim außer der Stadtreinigung 
das Behandeln und Begraben der Kindbetterinnen oblag!* Die 
Ursache von alledem lag natürlich mit darin, dass die eigent- 
lichen Arzte nur innere Krankheiten behandelten, die große 
Menge der äußeren Schäden etc. aber dem niederen „Heil- 
personal“ überlassen blieb. — 

Unter dem letzteren spielen nun von Anfang an die 
Scherer und Bader, als die Wundärzte und späteren Chirurgen, 
eine wichtige Rolle; schon in dem sogenannten Stadtrodel, 
der nach Untersuchungen von Maurer * und HegeU etwa um 



' Schreiber, Universitfitsgeschichte I, 232. 

■ Mone in Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins Xtl, 183 
und Stadtarchiv XL No. 7. 

* Becker, Geschichte der Medizin in Hildesheim. Zeitschrift für 
Klin. Mcdic.. Bd. 38. 

* Maurer, Kritische Untersuchung der ältesten Verfassungsurkunde 
von Freiburg. Zeitschrift für die Geschichte des Oherrheins, N. F. 1. 

*’ Hegel, Das älteste Stadtrecht von Freiburg. Ebd. N. F. 11. 



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56 



die Wende des 12. Jahrhunderts entstanden ist, findet sieh 
eine Andeutung ihrer Tätigkeit, welche dann hestiinniter in 
dem ersten deutschen Entwurf der Stadtrechte vom .Jahre 
1273 hervortritt um welche Zeit ja noch keine Arzte vor- 
handen waren. Da heiüt es, dass ,zweene der vieriind- 
zweinzigon schowint des klägirs wunden, oh sy durch hut gat, 
und dur hratin, alsso daz si mag heizen im bluetendigei- slag‘; 
dass diese beiden aber in der altern Zeit sicherlich Scherer 
waren, das haben wir bereits aus dem früher angezogenen Be- 
richt Uber einen Totschlag in der Vorstadt Wiehre ersehen. 

Scherer (und Bader, was nicht dasselbe war) gehörten auch 
in Freibm-g mit den Weibeni, ,die Arzney treiben“, und 
andern in die Malerzunft, welche eigentümliche Zusammen- 
stellung sich dadurch erklärt, dass der gemeinsame Patron, 
der heilige Lukas, nach der biblischen Überlieferung nicht 
nur ärztliche Tätigkeit ausübte, sondern auch als der Ver- 
fertiger des ersten Marienbilds galt. Nach der bereits er- 
wähnten, allerdings spätem Kleiderordnung rechnete man sie 
mit den Apothekern in die dritte Klasse der „vornehmen“ 
Handwerker, was für die Bader bis ins spätere Mittelalter 
jedenfalls nicht galt; wie es für jene überhaupt im Mittelalter 
die Regel war, so bildeten auch die alten Chirurgen eine 
sogenannte Bruderschaft, deren Schützer die medizinischen 
Heiligen Cosmas und Damianus, sowie (wol für die Hebammen 
und andere) St. Anna waren. 

Scherer und Bader gehörten nicht überall zur Maler- 
zmift; entsprechend der Zunftzuteilung nach dem Objekt, mit 
dem das einzelne Handwerck sich beschäftigte, waren z. B. in 
\ illingen die Scherer bei der Metzgerzunft, da sie ja auch an 
dem Fleische sich betätigten. In Worms aber gehörten sie 
mit den Musikanten, Schornsteinfegern, Bildhauern, Buch- 
bindern u. a. zur Schilderzunft ; das tertium comparationis ist 
in dieser Einteilung nicht ohne weiteres ersichtlich. 

Hie Niederschrift der Schererordnung * aus dem Jahre 1509, 

' Schreiber, Urkundenbuch I, 1. 

Zunft- und Handwerksordmmg. Stadtarchiv XXXV No. 50. 



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sowie die »Uefonnation der Malerzunft und derer, die dazu 
gehören“, belelu’eii uns nun des genaueren über die Ausbildung, 
das Leben und Treiben der Zunftgenossen, wozu die in den 
Katsverliandlungen oder sonst überlieferten Vorkommnisse so- 
zusagen die Illustrationen liefern. 

„AVelcber der scherer hanndtwerck mit der wundartzney 
treiben will, soll das erkouffen, wie das der zunfft recht ist: 
er soll von erbem leuten, erlich sin unnd erbern wesens“, darf 
auch mit keiner ansteckenden Krankheit, als welche damals 
hauptsächlich die ,malazy“, d. h. der Aussatz, gefürchtet 
wurde, behaftet sein. Nach seiner Lehrzeit wurde der Knabe 
von den Meistern geprüft, ob er recht scheren, schröpfen, 
Zahnziehen, (ver)binden und (ader)lassen könne; dann konnte 
er mit fünf andern in die Liste eingereiht werden, aus welcher 
der fiat seine vier geschworenen Wundärzte auswählte, die 
bei Verletzungen be.sichtigen oder bei andern gerichtlichen 
Fällen, z. B. auch der Hinrichtung, als Sachverständige zeugen 
und dienen mussten. Bei einfacheren Schäden, „wenn der 
krannck an dem meister gut benügen unnd ein vertruwen zu 
im hatt“, kann ein Scherer „getruwlich uimd flisslich“ die 
Behandlung allein übernehmen; will der Patient aber noch 
eincti zweiten Meister, oder scheint es, dass „söllich schaden 
den menschen zum tod oder lerne oder sunst gross nachteil 
an sinem lib bringen unnd reichen möcht“, so soll „kein 
meister sich unnderwynden allein zu binden, sonnder einen zu 
im nemen, der so vil oder mer weiss als er, sovern er den 
habennt mag, damit nyemandt versumpt (versäumt) werd“. 
Ein solcher Fall lag nach den Ratsprotokollen z. B. im Jahre 
1500 vor, als ein „vast wunder mann“ zum Tor hereingefülirt 
und zunächst zu Meister Michel gebracht wurde; dieser aber 
begehrte, „diwyl im der schaden ze gross sye“, dass man 
noch einen andern Scherer hole und den Mann ins Spital 
bringe, besonders, da auch die „Gäste“ den „kranncken mann 
schuchen“ (scheuchen). 

Wie nun bei einer .solchen Beratung die Meister sich ver- 
halten sollten, das ersehen wir aus weiteren Bestimmungen, 
wo es heißt: „Wenn zwenn oder mer über ein gebennd 




58 



(Verband) berüfft werden, so sollen sy einander truwlich ratten, 
doch nit vor dem ki-anncken , damit, ob sy missliellig würden, 
der ki-annck dorab nit beswerd empfah, oucli keiner den 
anndern gegen den kranncken oder anndern letzen oder 
schelten.“ 

Bei Verletzungen sollen die Meister auch .ernstlich er- 
f’ahrung haben, wer sölliehs gethan hab unnd solches einem 
burgermeister ylennts, so bald sy mögen zu wissen tlum*. 
Kommt aber ein Kranker durch Schuld eines Meisters zu j 
Schaden, so muss dieser ihm Ei'satz leisten; wenn aber ein 
Meister die Ordnung nicht hält, oder aber .ein ding so gefar- 
lich bruche, die meisten sollen macht haben, in witter zu straffe 
denn die artickel innhalten“. Der Zunftmeister entscheidet 
auch, „wenn zween oder mer spennig (uneinig) werden umb i 

einen arzattlon; doch das der krannck darunder nit versumpt I 

werd“. Im allgemeinen aber wird darauf gesehen, das.s der j 
Patient den Wundarzt ,umb fürgehen, arbeit unnd costen 
erberlich usricht“. I 

An hohen Feiertagen soll kein Meister des Handwerks i 
scheren, „es wer denn, daz man ein Kind in ein closter thätt 
oder ob yemant wund werd; aber uff Sonntag unnd sunst nfl 
annder fyrtag mag einer wol ein beckin usshenncken unnd nit 
mer“. Keiner aber soll „dem anndern ein künden abbitten“. ' 
„Sy sollent euch all gemeinlich von einem stuck lauss 
(Aderlass) brietf haben, damit sy all mit einanndern con- 
eordieren unnd nit einer hut usshenngt, der annder morn; | 
sy sollen des raut (Rath) haben by den doctoren, die sich 
des verstonnd, damit sy recht laussbrietf kouffen.“ 

Ohne weitere Erläuterungen ersehen wir aus dem Vor- 
stehenden die Tätigkeit der Scherer; wir erkennen aber zugleich 
die wundärztliche Ethik, wie sie das Mittelalter im V^erkehr 
mit den Kranken wie mit den „Kollegen“ verlangte. Und 
wir brauchen nicht anzustehen, in Übereinstimmung mit jener 
Kleiderordnung, dieses Handwerk zu den „vornehmen“ zn 
zählen trotz mancher Bestimmungen, die uns heute mindestens 
sonderbar, wenn nicht gar wenig ehrenvoll erscheinen. Hat 
doch schon Hammurabi festgesetzt, dass der Chirurg, der 





5i) 

f 

7 „ B. (liirch eine felilcrhafte Staaropei-ation den Kranken am 
Augenlicht schädige, in Strafe verfalle; was aber unlauteres 
Konkurrenzgebaren juilangt, so besagten noch die Statuten 
der Universität Straßburg vom Jahre 1621, dass kein Professor 
dein andern seine auditores ablocken solle*. — 

Eine Klasse tiefer rangierten nicht nur in der genannten 
Kleiderordnung der Stadt Ereiburg, sondern mehr noch im 
Leben die zu den „gemeinen Handwerkern“ gehörigen Bader, 
die bekanntlich lange im Mittelalter als unehrlich galten ; auch 
hier hat ihr Gebaren zu allerlei Polizeibestimmungen Anlass 
gegeben, dis uns gerade kein günstiges Urteil erwecken. 

Gebadet wurde in Badstuben, die vielleicht mit einer 
hölzernen Wanne versehen, meist aber nur zum Schwitzen 
eingerichtet waren; solcher Häuser gab es in Freiburg 
mehrere, die teils dem Spital, teils Privatleuten gehörten, 
welchen sie als Lehen, zum Teil erblich verpachtet waren. 
Ein Bad zu errichten, war nicht ohne weiteres erlaubt; so 
lasen wir z.B. vom Jahre 1308 in der Urkunde der Augustiner, 
dass Graf Konrad II. und sein Sohn ihrem Knecht gestatten, au 
Oberlinden im jetzigen Hause No. 42 eine Badstube zu bauen“. 
Wie bereits früher erwähnt, lagen sie aber meist an dem aus 
der Dreisam abgeleiteten Gewerbebach außerhalb der alten 
Stadt; vor dem Ledergerbertor war die dem Spital gehörige 
.rothe Männer-“ und „rothe Frauen-Badstube“, in deren Nähe 
das „Schwabsbad“ lag, sofern dies nicht bloß eine andere Be- 
zeichnung für jene war. ln der Fischerau neben der Spitals- 
mühle, die in anderer Gestalt ja noch heute vorhanden ist, 
folgte das „Spitalbad“, jetzt Kaiserstraße 135. Zu imtei-st 
befand sich „der Zyligen Badstube“ neben der Paradiesmühle, 
welche etwa an der Stelle der heutigen Universitätsbibliothek 
stand. Ganz getrennt von diesen war in der niederen Wührc 
des „Ritters badstube an dem runsc“, die 1321 erwähnt wird“, 
dazu noch vor dem Predigertor bei den Renerinnen die soge- 
nannte „Ederlins Badstube“, die gleichfalls dem Spital gehörte, 

' Vgl. Wieger, (iesehichte der .Medizin in Straliburg. 

“ Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XLT in 34. 

’ Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XIX, 4S6. 



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(>0 



welches sie gleich, den andern, jeweils verpachtet hatte. Auch 
das Kloster Thennenbach soll nach Bader ein Badliaus in der 
Stadt besessen haben. Die Pächter mussten die Wannen und 
tönernen Ofen, überhaupt das ganze Haus mit seinen „kaiuniern, 
Stuben, kesseln, tüchelin in ehrbarem Stand halten“ dass der 
letztere Ausdruck vielfach aber nicht in unserem Sinne gelten 
konnte, das ersehen wir aus der Badeordnung. Dass Männer 
und Frauen in derselben Stube badeten, wie wir hören, ent- 
spricht dem mittelalterlichen (iebrauch; bedenklich aber stimmt 
uns schon auüer den Straffestsetzungen gegen gemeines Fluchen 
und Schwören das Gebot: „ob einer barschennckel darzii ging 
mmd nit ein langen rogk antriig, der im die blö.sy bedackt, 
der soll 6 pfennig ze büss gebennt.“ Welchen Ausartungen 
aber das Badeleben verfiel, das offenbart uns folgende Be- 
stimmung: „die meister, ir frowen noch gesind söllennt keinerley 
kupplery, buben noch hurenwerck in iren husern, ireiu gesind 
noch frembden vertragen: wer das zulioss oder hätt, der bessert 
dein banndtwerck 5 Schilling.“ 

Auch in anderer Beziehung gaben die Bader zu Klagen 
Anlass: sie hielten den Badetag, als welcher der Samstag fest- 
gesetzt war, nicht ein; während ihnen zu scheren und schröpfen 
erlaubt war, trieben sie auch mit „etlichen wybern, so die 
artzney bruchent“ das „zen ussbrechen, lassen unnd binden“, 
welch letzteres man ihnen für Notfälle, besonders wenn sie 
nachts vorkamen, gestattet hatte, jedoch mit einer besondem 
Auflage. Denn laut dem Missivenbuch von 1478 , S. 79/80. 
hatte der Bat auf vorgebi-achte Klagen der Scherei' Iie- 
schlossen, dass die Bader, welche in ihren oberen Stockwerken 
auch Scliererhandwerk übten, zuvor zu den zwei Pfund noch ein | 
drittes an die Malerzunft bezahlen müssten. Sie „undernemen. 
was manspersonen an beimlichen orten von schaden zustannd“, 
worauf der Stadtrat beschloss: „was aber den frowen an brüsten 
oder an beimlichen orten von plattem oder frantzosen zustai't, 
mögen die wyber wol heilen unnd die, so sölichs undernemen: 
doch sollen sj' nimen in gassen gewerff sitzen.“ Dies alles 

' Spitalsmkumlon, Reg. llOa. 




61 



bezeugt auch für Freiburg, welche offenkundige Ausbreitung 
am Ausgang des Mittelalters die Syphilis gewonnen hatte; 
und dazu hatten die Badstuben mit ihrem unreinlichen Ver- 
kehr ihr gutes Teil beigetragen, was ja nachher, da der ur- 
sprüngliche Nutzen sich in das Gegenteil verkehrt hatte 
auch zu dem Eingehen der meisten führen half. 

Aus der Baderordnung mögen nun noch einige Sätze an- 
geführt werden, welche uns zeigen, wie bereits damals bei den 
Zünften eine Art von Kranken- oder Hülfskasse existierte, indem 
bresthafte oder sonst arbeitsunfähige Leute, z. B. auch Kind- 
betterinnen, aus der ,büchssen“ ein „almosen* bekommen. 
,lTnnd umb dz sy sülch vorbestimpt allmosen und guttat desto 
bass Volbringen mögen, so habennt sy uff sich unnd ir nach- 
komen ein wochenlich gellt gelegt, also dass ein meister dis 
hanndtwercks all woche ein pfening geben soll, desglüch din 
knecht, der ein teil empfahet, euch im pfening bezalen.“ 

Ähnlich w’ar es hei der Brudei-schaft der Rot- und Weill- 
gerbergesellen * ; 1481 bezahlten die Kupfer- und Hufschmiede- 
gesellen einen jährlichen Gesamtbeitrag von S'/s Taglohn. Von 
diesem Gehle wurden für die Zeit einer Krankheit Darlehen 
gegeben, für die ein Unterpfand gestellt und welche später 
wieder zurückgezahlt werden mussten; ferner war durch Ver- 
trag mit dem Armenspital ausbedungen, dass ein Kranker 
daselbst aufgenommen, ordentlich gespeist und verpflegt werde. 
1555 bezahlten die Schneidergesellen dem Spital 40 fl., damit 
jeder Pestkranke unter ihnen ein Bett im Spital bekäme; 
1572 w'urden 20 fl. dazu bezahlt, damit dies bei jeder Krank- 
heit sein könnte. 

Nichts Neues unter der Sonne! Aber doch war es erst 
dem 10. Jahrhundert und besonders dem Deutschen Reich Vor- 
behalten, die Fürsorge für Gebrechliche und Kranke als eine 
Pflicht auch der Gemeinden und des Staats aufzufassen und 
dementsprechend zu handeln, im Gegensatz zu dem Mittelalter, 
welches nur auf privatem Wege und vielfach unter kirchlicher 

‘ G. Schanz, Zur Geschichte der deutschen Gesellenverbiinde S. TliT. 
11. Beilagen. 



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Vermittlung durch milde Stiftungen und Verl)iinde verschiedener 
Art die Nächstenliebe reicher betätigte, als man im allge- 
meinen sieh vorstellt. — 

Wenn seither öfters von „wybern, so artzney triben“, 
die Rede war, so ist dabei hauptsächlich auch an die Hebaniiueii 
zu denken, welchen in damaliger Zeit die Geburtshülfe und 
Frauenheilkunde, soweit von solcher die Rede sein kann, allein 
oblag. „Weise Frauen“ gab es natürlich in Freiburg von 
Anfang an, obgleich wir von denselben zum ersten Male etwas 
eifahren durch die Hebammenordnung vom .Jahre 1510 h 

Danach waren drei solche in der Stadt, die durch zwei 
Arzte und „etliche, ei-sam, wise frowen“ mussten für tauglich 
befunden worden sein, nachdem sie als Schülerinnen älterer, 
erfahrener Hebammen gelernt hatten. Dann wmrden sie eid- 
lich verpflichtet. Tag und Nacht willig und gehorsam zu .sein 
Annen und Reichen, und nicht ohne des Bürgermeisters Wissen 
aus der Stadt zu gehen. Keine Frau sollten sie zu früh „zu 
kindtsarbeit übertriben“, nach der Geburt aber noch eine 
Woche lang nach der Wöchnerin schauen und dieselbe getreu- 
lich untenveisen und pflegen, wmbei sie w’ol von der in der 
Krämei’ordnung “ aufgeführten „Kindtbetterin-wnrtz“ (Ingwer, 
Zimt, Muskat, Nägelin, Galgenwurzel, Pereikum, Safran. 
Pfeffer) guten Gebrauch gemacht haben mögen. 

Wie es aber mit ihrer Kunst bestellt gewesen sein mag. 
das ersehen wir aus den folgenden Verboten und Geboten: sie 
sollen sieh nicht unterstehen, ein Kind zu „brechen“, sofem es 
lebt, ohne den Kat und das Gobeill verständiger Ärzte, welche 
selbst beileibe nicht ziifassen durften; sie sollten keine grau- 
samen oder ungeschickten Instrumente anwenden, um das zu 
„brechen oder auszuziehen“, als da wären eiserne Haken u. dgl. 
Sie sollen ferner sich nicht wehren, wenn es nötig sein sollte, 
mit einer andern Hebamme Rücksprache zu nehmen oder bei 
den gelehrten Ärzten sich Rats zu eidiolen. 

Und -wie wir früher gesehen haben, dass die Ärzte und 



■ Stadtarchiv XXXV No. f)6a. 

* Stadtarchiv XXXV No. .''lO, Zunft- und Handwcrksurdmingcn. 



63 



Wundärzte verschiedene Verpflichtungen hatten, die zur Ant- 
rechterhaltung der öffentlichen Ordnung etc. dienen sollten, 
so mussten auch die Hebammen dem Pfarrer Anzeige machen 
wegen der 'raufe oder im Zweifelsfalle nachforschen, wer der 
Vater sei und ähnliches mehr. Damit sie aber in allem desto 
gefüsseiier und williger seien, erhielten sie alle Fronfasten, 
d. h. jedes Vierteljahr, 10 Schilling Pfennig, nach heutigem 
Gehle etwa 10 Mark, von der Stadt; natürlich kam dazu 
noch die jeweilige Gebühr für die Geburt, die in der späteren 
neuen Hebammenordnung von 1557 ' auf ’/i Gulden festgesetzt 
wurde mit dem Bemerken, dass berühmte und geschickte 
Hebammen auch mehr sollten fordern können und bekommen. 
Außerdem scheinen sie Steuerfreiheit genossen zu haben, die 
sogar ihren Männern zu gut kam; denn in einer städtischen 
Zinsaufstellung wird 1501 Hans Hetzel als zinsfrei aufgeführt, 
weil seine Frau Hebamme sei. 

Wie sich Freibui'g vor Aufstellung seiner Arzte- und 
Apothekerordnung bei befreundeten Städten Auskunft geholt 
hatte, so wurde auch wegen der erwähnten neuen Bestimmungen 
für die Hebammen nach Zürich und Straßburg* geschrieben; 
trotzdem letztere schon in die neuere Zeit fallen, mag doch 
noch einiges aus ihnen hier angeschlossen w'erden. 

Die immer noch übliche, allnächtliche Absperrung der 
Altstadt gegen ihre Vorstädte brachte Unzuträglichkeiten bei 
Geburten mit sich; daher wurde eine vierte Hebamme für 
Adelhausen-Wiehre zugelassen. Damit nun die „weisen Frauen“ 
sich zu raten nnd helfen wussten, wurde ihnen auferlegt, da.ss 
jede ein Hebammenbüchlein künftighin haben solle. Möglicher- 
weise erblicken wir in dieser Bestimmung einen Erfolg des 
von dem bereits genannten Dr. Eucharius Hösslin ver- 
fassten ersten deutschen Hebammenbuehs, welches ein wahres 
Bedürfnis gewesen zu sein scheint; denn sicherlich nicht ohne 
Grund hat dasselbe sieh so rasch über I)eutschland und aus- 
wärtige Staaten verbreitet. 

' Stadtarchiv XXXV No. 130. 

* Stadtarchiv XXXV No. 12H u. 129, Hebammenordmingen beider 
Städte. 



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64 



Einen weitern Einblick in den sozialen und moralischen 
Zustand der Zeit gewähren uns schließlich die Gebote, dass die 
Hebamme es melden solle, wenn der Verdacht bestehe, dass 
das Kind „von handen“ oder in das Findelhaus gegeben werden 
solle; dass sie ferner Anzeige erstatten müsse, -wenn sie merke, 
dass das Neugeborene Mängel und Gebreclien auf'weise. die 
augenscheinlich durch ungebührliche Handlungen der Elteni 
verursacht seien. — 

Wenn wir uns seither mit denjenigen „Heilpersonen“ be- 
schäftigt haben, welche alle mehr oder minder selbsttätig 
schlecht und recht mit den Kranken zu tun hatten, so haben 
w'ir nun noch des Stands zu gedenken, der meist nur zur 
Unteretützung des ärztlichen Handelns berufen war, nämlich 
der Apotheker. 

Karl der Große, welcher, wie wir gesehen haben, seine 
Fürsorge der Heranbildung von Ärzten zugewendet hatte, 
wollte auch, dass die Beschaffung der nötigen Arzneistoffe 
gesichert sei, soweit dies damals möglich war. Daher 
mussten die Klöster einen Bruder apothecarius haben, welcher 
der Kräuterkammer, dem armarium pigmentorum, wie es auf 
dem St. Gallener Grundriss’ heißt, Vorstand; und zugleich 
musste derselbe den Garten pflegen, in welchem die selteneren | 
Kräuter gepflanzt wurden. Arzt und Apotheker werden aber 
auch hier vielfach in einer Person vereinigt gewesen sein, , 
wofür wir überhaupt aus dem Mittelalter häufige Beispiele 
kennen'’; Mone hat noch aus dem Jahre 1454 einen Vertrag 
mit einem Apotheker in Konstanz veröffentlicht, in welchem 
es heißt: „als dann maister Buchlin der artzat bissher ettwa ; 
vil zits sin aigen appenteg in sinem hus gehept bat, desglichen | 
andere artzat och für sich selbst ir appentegen gehept hand . . .’ ^ 

Wie wir aus der Freiburger Apothekerordnung ersehen, lagen 
hier die Verhältnisse bis in die Mitte des 16. Jahrhundeits 
ganz ähnlich; unter dem 16. August 1502 (Dienstag nach 
assumption mariae) wird in den Missiven in einem Brief an 

' Mone. Armen- und Krankenpflege vom 13 — 16. Jahrhundert. Zeh- 
Schrift für die Geschichte dos Oberrheins 13d. XXll. 

Heyne, liint Bücher deutscher Hausaltertümer Hd. i, H, Hh 




den Kat von Straßbnrg „unser Eucharius roselin, appotegker“ 
erwähnt, der sicherlich mit dem früher genannten Arzte 
identisch ist und demnach ein ähnliches Vei’hältnis wie der 
Konstanzer Arzt darbietet. 

Um aber zunächst die Nachrichten über Apotheker hin- 
sichtlich des ersten Auftretens derselben in Freiburg zu be- 
sprechen, so ist es von Interesse, dass bereits 1264 in Kon- 
stanz ein „Wernherus apothecärius“ ' als ansässig aufgeführt 
wird, während in Ba.sel 1270 ein „magister Johannes apotheka- 
rius““ lebte, der 1296 gestorben war. Etwa am Ende des 
14. Jahrhunderts, wo in erstgenannter Stadt zwei Apotheker 
waren®, begegnen wir hier einer Art von Ordnung für diese 
und iki’zte, wie solche ja schon 1224 von Kaiser Friedrich II. 
und etwa gleichzeitig mit jener Konstanzer von Kaiser Karl IV. 
erlassen worden waren. 

Im Hinblick auf die vorstehenden Angaben können wir 
auch den Eintrag des Zinsbuchs der Johanniter aus dem Jahre 
1367®, welcher in Freiburg eine „appentecgerin“ erwähnt, mit 
einer gewissen Wahrscheinlichkeit so auffassen, dass damit 
die Frau eines Apothekers gemeint war. Ebenda wird aus 
dem Jahre 1410 ein Apotheker Jacob aufgeführt, welchen 
Namen wir auch in den Urkunden des Heiliggeistspitals öfters 
antreffen, nämlich 1407, 1415, 1443 und 1444 als Herr Jacob 
Appen togker (Apotegger oder Appoteckeij; ferner kommt der 
gleiche Name in den Verzeichnissen der Mitglieder der Gesell- 
schaft zum Gauch aus den .Jahren 1361 und 1409 mehrfach 
vor mit verschiedenen Vornamen*; der letztere Umstand, sowie 
die Nennung eines „Jacob Appotecker, priester“ lassen aber 
auch die Annahme zu, dass aus einer ursprünglichen Ge- 
werbebczeichmmg ein einfacher Eigenname geworden war. 

Wenn wir nun von den Genannten annehmen können, dass 
es sich um ortsansässige Personen gehandelt hat, so werden wir 
eine Notiz im Necrol. Carthus. Friburg p. 206 anders deuten 

’ S. .■Viim. 1 .S. ü4. ® s. .\iim. 2 S. 64. 

“ Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheiiis XII, 18, 21 
II. 146. 

* Urliundenbuch von Schreiber I, 483, II, 2ST>. 




«6 



müssen. Da ist nämlicli aus dem 15. Jahi-himdert von einem 
„appotecai'ius euiiisdam cardinalis“ die Rede'; wenn wir uns 
nun erinnern, dass im Jahre 1415 Papst Joliann XXIII. vom 
Konstanzer Konzil wegflielicnd mit seinem Gefolge eine Zeit- 
lang sich in Freibnrg aufhielt, so werden wir wol nicht irren, 
wenn wir glauben, dass es sieh bei jenem appotecarius um 
einen geistlichen „Leibapotheker“ eines der KirchenfUrsten ge- 
handelt hat, der dann wegen dieser Zugehörigkeit auch auf 
einem Klosterfriedhof beerdigt wurde. Ist es doch völlig wahr- 
scheinlich, dass in jener Zeit, wo Kirchenfürsten nicht nur 
ihrer Würde, sondern auch ihres Lebens nicht recht sicher 
waren, sie die Bereitung notw'endig werdender Arzneien nur 
einem ihnen selbst ergebenen Diener anvertrauen mochten 1 
Die erste bestimmte Erwähnung eines Apothekers gibt 
Schreiber in seinem ürkundenbuch II 426, woselbst aller- 
dings nur der Name genannt wird, nämlich „Paulus Gloterer 
der jung der appotegker“, womit wol niemand anders- als 
ein Sohn des im gleichen Verzeichnisse aufgeführten Paulus 
Gloterer „ meist er der artznye“ gemeint sein wird. Jedenfalls 
besteht zeitlich eine genügende Übereinstimmung zwischen der 
früher angegebenen Lebenszeit jenes Arztes und dieser Nen- 
nung, welche in das Jahr 1451 fällt. Dass aber in der Tat 
ein Apotheker schon im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts 
in Freiburg vorhanden war, dafür kann ferner die mehrfache, 
sozusagen selbstverständlich klingende Hinweisung auf einen 
solchen im Regimen sanitatis des Heinrich Louffenberg 
angeführt worden; so heißt es da einmal von einem Medikament; 

„das man sol 

„US der appoteke machen“ 
oder an einer weiteren Stelle von 

„andern Dingen, als das kan 
„ein appotecker wol verstan*.“ 

Um die Wende des 15. Jahrhunderts scheinen zwei Apo- 
theken in Freiburg gewesen zu sein; wenigstens kann man das 

* S. Anra. 3 S. 65. 

Münchner Handschrift der Hof- und ätmitsbibliottiek S. 146b, 

u. 152. 










— ()7 

aus dem W'ortlautc einer Beschwerdesclirift ' des Sigmund 
Feistlin (der 1538 im Häuserbucli erwähnt wii-d) über die 
drohende Griindnng einer dritten Apotlieke aus dem Jahre 
1541 entnehmen, wenn es da heißt, dass zu Lebzeiten des 
verstorbenen Vaters „eine andere zugelassen“ worden sei. 
155t) aber waren, wie eine Eingabe in Betreff der „New 
Appothockerordnung“ dartut, bereits drei Apotheker mit 
Namen Andreas Gundersheimer, Wolff Hointz und Sigmund 
Feistlin ansässig. 

Nach einem Eintrag in den Ratsprotokollen hat 1482 
„Hans Fry ein appotegk uffgericht“, da er sonst nicht mehr 
liegegnet, ist er vielleicht nicht lange dagewesen. Von größerem 
Interesse ist der Name des Blasius Schröter ans Straßburg, 
der vor 14(!8 das Haus zum Klettenfeld „an dem orrt (d. h. 
Eck) l)y dem Kilehoö'“ jetzt Münsterplatz No. 2, kaufte, 
welches lange /eit „Münsterapotheke“ blieb; denn noch nach 
1565 kam es in den Besitz des Apothekers Konrad Jordan^, 
nachdem es vorhei' der 1536 verstorbene Kaspar Swein inne- 
gehabt hatte''. Im übrigen haben im 16. Jahrhundert die 
Apotheken sowol nach Besitzern wie nach Lage sehr oft ge- 
wechselt, was vielleicht mit den vielfach in den üi'kunden des 
Stadtarchivs wiederkehrenden Klagen über „geringen vertrib“ 
zusammenhängt; für letzteren könnte ein weiterer Beleg sein, 
dass der obengenannte A. Gundersheimer bald tiach 1563 sein 
Geschäft aufgab und Wechsler wurde®. Freilich entstanden 
aber auch 1501 Klagen der Bürgerschaft ’’’, dass die Kranken 
von den Apothekern „mit den verlegnen materialen merck- 
lichen betrogen“ würden, weshalb der Stadtrat beschloss, mit 



' .Stadtarchiv XL No. 3. 

- Urkiindon des Heiligeiigcist.spitals 11, Reg. 1311 u. 1218. 

^ Häuserbuch. 

' Häuserbuch u.Mone. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 
XII, 21. 

Stadtarchiv. Unterschrift unter der neuen Apothekerordnung und 
Häuserbuch. 

" Zeitschrift für die Geschichte des Oherrheins XIX, 4Ki und Frei- 
burger .Missiven LjOl, S. 110“. 



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(i8 — 

Zuziehung der Universit-ät und des fhysikus Johann Fuchs 
Von Straßburg die Apotheken visitieren zu lassen. 

Der Preis der Apotheken scheint damals schon recht hocli 
gewesen zu sein, wie wir aus dem 15(56 geschehenen Verkauf 
der einen des Sigmund Feistlin an seinen Schwiegersohn Johann 
Unger ersehen, wobei der letztere 1500 Gulden bezahlen 
musste; allerdings reicht diese Summe auch bei Berücksich- 
tigung des damals vielleicht 6—10 mal höheren Geldwerts 
an die heutigen, enormen Ziffeni lange noch nicht heran. 

Auch Freiburg hat seine mittelalterliche Apothekerordnung 
besessen, von der jedoch nichts mehr vorhanden ist; in einem 
Visitationsbericht des Jahrs 1529 ist unmittelbar darauf hin- 
gewiesen, während wir aus der Aufstellung einer Kommission 
von einem Arzt und drei andern Mitgliedern zur Apothekeii- 
besichtigung aus dem Jahre 1496^ denselben Schluss ziehen 
können, der dui-ch die „neue‘ (Ordnung von 1559 noch mehr 
gerechtfertigt wird”. Gerade die letztere, welche zu ausführ- 
lich ist, um hier ganz angeführt zu werden, kann nun dazu 
dienen, um uns ein Bild des Lebens und Treibens der damaligen 
Apothekei’ zu entwerfen. 

Zuvor mag aber noch bemerkt werden, dass, wie früher 
an einem Konstanzer Beispiel daigelegt wurde, so auch in 
Freiburg ursprünglich die Ärzte ihre Rezepte selbst bereiteten^ 
ln jenem Visitationsbericht von 1529 verlangen gerade die 
beiden ärztlichen Visitatoren Hans Widmann und David Krämer, 
dass „khein doctor artzney unnd solch dinglin für sieh selb-st 
haben unnd gepruchen soll, damit den apothekern nachteil er- 
wachse“ ; sie schlagen ferner vor, dass die Stadtväter „die apo- 
tlieker erleichtigent inn ettlich zollen unnd bescliwerden“. 
(jotzteres bezieht sich wol darauf, dass andere „erwerbs- umul 
kauffleute tiriak, sunst einicherley gifftige oder anndere artz- 
neyen, tabulata, tränk oder ungnenta feyl habennt unnd ver- 
kauflcnt“, was in der neuen Ordnung von 1559 dann verboten 

' Stadtarchiv XL No. 6. 

- Stadtarchiv, Katsprotokoll. 

” Stadtarchiv XXXV No. .'iO. Zunft- und Haiidwcrksordiiungcn. 

* Stadtarchiv XL No. 1, 2, 4, dVs, .5. 



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—• 69 



wurde, „dieweil solche artzneyen zum oflfteren mal den menschen 
tutliclien schaden pringt “ . Wie langsam und bedächtig aber diese 
letztere zu stände gebracht wurde, sehen wir daraus, dass be- 
reits 1537 Freiburg von der Stadt Stratiburg die dortige Ord- 
nung erbat'; allerdings erhielt es sie auf nochmalige Bitte 
erst 1549', indem Straßbnrg auch zuvor die Mängel seiner 
alten hatte verbessern wollen, nun aber trotzdem bei der Über- 
sendung hinznfügen musste, „dass die apotecker gleiclnvol bei 
uns der tax v.'egen etwas besch werden thragen“'. 

Der Apotheker gehörte mit den Schulmeistern, den Scherern 
u. a. zu den vornehmen Handwerkern und wurde der Krämer- 
zunft zugerechnet; aus letzterem Umstand entnehmen wir 
unter Verwertung jener Nachricht über das Selbstdispensieren 
der Arzte, dass der ursprüngliche Apotheker mehr der Ver- 
käufer von Arzneistoffen, die er selbst sammelte oder von 
auswärts bezog, gewesen sein mag als der Verfertiger zu- 
sammengesetzter Arzneien nach einem Itezept, womit ja auch 
das übereinstimmt, dass in älteren Zeiten die Arzte selbst in 
die Apotheken gingen und dem Inhaber derselben bedeuteten, 
welche Stoffe er nehmen und mischen solle; vielleicht hängt 
mit einem darauf bezüglichen, auch später noch nicht grund- 
losen Misstrauen zusammen, dass der bekannte Arzt l)r. J. Schenckh 
seine Rezepte nicht in den Apotheken ließ, in welchen sich 
„allerley Unordnungen unnd misspruch zugetragen unnd itige- 
rissen, von derentwegen nit wenig klag unnd nachreden erfolgt 
seindt“ — 

Wer das Geschäft erlernen wollte, trat als Lehrjunge ein, 
um dann zur Stellung des „Gesellen“, „Dieners“ oder „Knechts“ 
aufzurücken; wollte er als solcher schon selbständiger arbeiten, 
so musste er sich einer Prüfimg unterwerfen und den Eid aut 
die Apothokerordnung ablegen. Die Kosten dieses Examens 
betrugen fünf Schilling, „welche die Examinatores unnder sich 
vertheilen sollen“ : dabei mag es sich wol manchmal heraus- 
gestellt haben, dass „der knecht in den principalibus nit wol 

' Stadtarchiv XL No. 1, 2. 4, 4' 's, ü. 

' Vgl. zuin Folgenden hauiitsiichlicli die „Neue Apotheker-Ordnung*, 
aber auch die andern Urkunden des Stadtarchivs XL. 



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gefasst sey, dass er nit wisse, wie die siniplicia in die coiii- 
posita kommen, sich aucli nit lasse vermerken, dass ers bessern 
woll“. Charakteristisch für das Unklare, welches dem ganzen 
Stand noch anhaftete, ist auf der einen Seite die eine bessere 
Ausbildung erstrebende Bestimmung, dass der Geselle „zum 
wenigsten der lateinisch sprach berichtet unnd geleert sey“, 
während auf der andern Seite zugclassen wiu'de, dass jemand 
eine Apotheke errichtete, obschon „er für seine person darzu 
nit genugsam geschickt oder bericht were“, in welchem Falle 
er sich nur „mit einem geschickten gesellen oder diener ver- 
sehen wolte“. 

Um aber selbständig eine Apotheke führen zu dürfen, 
musste sich der Geselle einem zweiten Examen unterwerfen, 
welches zehn Schillinge kostete und durch „zwen doctores der 
artzney, sodann den ältest unnd berichtest apotheker unnd 
zwen aus einem el-samen rath oder der burgerschaift, so darzu 
tauglich, geschickt unnd verstendig seyen“, abgehalten wurde, 
worauf der Eid auf die Ordnung folgte. Damit dann „die 
apotheker irer practicken täglicher geschickter unnd geübter 
werden ... so soll ein yeglicher zum wenigsten die hernach 
beschribene Fueeher . . . nemlichen die Teutsche Keformation 
der apotheken Brunfelsii, die hausapothek Riffii, Dispensatorium 
Cordi, Mesiien, Antidotarium Nicolai, Sylvii, (-'), Dioscoridem 
oder Herbarium Tragi, inn seiner apothek haben“ . Ob dann darinn 
„etwas übei-flüssigs unnd das alhie nit im prauch were. be- 
funden würde, werden sie yeder zeit by den medicis guoten 
bericht unnd bescheidt zu verlangen haben“. 

In der Apotheke, sowie im Hause des Arztes sollte dann 
eine Taxe aufgehängt werden, welche die Preise der Materialia 
enthielt, wie auch, was die Herstellung der Rezepte, die stets 
aufgehoben werden sollten, koste. Wenn aber die Vorschrift 
des Arztes Zweifel erregte, „da etwan dem apotheker be- 
dunken wollte, dass die artzneyen menschlich natur ze schwer 
unnd stark weren, oder dass der artzet inn dem Recept geirret 
bette, soll er das hinder sich an den artzet bringen unnd fragen“. 
Und „damit mans den Krancken zu rechter zeit handtreichen 
möge . . ., .sollen alle ding der artzneyen . . . zu yeglicher 



I 



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71 



zeit, so tag so nacht, wann unnd wie die artzet das heissen, 
bereitet werden“. 

Über die Herstellung und jährliche Erneuerung der Medi- 
kamente, der destillierten Wasser, Öle etc, enthält die Ord- 
nung sehr genaue Vorschriften, wozu auch gehörte, dass bei 
der Bereitung mancher Composita die Ärzte zugegen sein sollten, 
deren Namen nebst der Zeit der Anfertigung vermerkt werden 
mussten. Bedenklich ist die Mahnung, am Rezept des Arztes 
nichts zu ändern, nicht quid pro quo zu nehmen, den Armen 
wie den Reichen gleich gute Materialia zu gehen, rechtes Ge- 
wicht zu gebrauchen und anderes mehr. Und „dieweil auch 
vil an dem gelegen ist, dass die kräuter, bluomen, früchte, 
Samen unnd wurzeln, so man . . . praucht, zu rechter zeit 
unnd auch mit verstandt gesamblet seyen, sollen die apotheker 
.sorg tragen, darmit die nit zu Unzeiten . . . eingesamblet 
werden“; die Kräuter aber, w'elche „inn disen landen nit 
gemeinlich auf dem veldt wachsen, .sollen sie in iren gärtten 
pflanzen“. 

Alljährlich im Mai und nach der Frankfurter Herbstmesse, 
auf welcher die ausländischen Stoffe gekauft wurden, fanden 
Visitationen der Apotheken durch die oben genannte, vereidigte 
Kommission statt, die dafür von der Stadt eine Vergütung 
erhielt. Untaugliches musste der Stadtknecht in die Stadt- 
bäche oder ins „teuer, darin yedes gehört, schütten“ ; die ge- 
fundenen Mängel aber, deren eine Anzahl aus verschiedenen 
Frotokollen noch «•sichtlich sind, mussten in ein Buch notiert 
werden. 

Trotz alledem kamen allerlei Missbräuche vor; während 
es erlaubt war, dass der Apotheker „im jar einem artzat 
ettwas essender oder trinkender speiss schannkte, dass sich 
zum gantzen jar nit über ein gülden trefC“, so kamen, wie es 
scheint, doch auch solche Abkommen vor, durch welche etwa 
ein Arzt „bewegt werden möchte, einem mehr zuzoweisen 
denn dem anndern, oder einem köstlichere Recepten zesclmeiben, 
dass dem gemeinen man zu schaden dienen möcht“. „Auch 
sollen sie — die Apotheker nämlich — sich nit annemen, 
oinicherley artzney ze treiben, nit w'asser besehen . . ., sich 



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nit unndervvinden , einicher siechen oder kranken nienscheii 
ratli zu thun, ze purgiren, distiren oder ichzit einzegeben . . 
zu welchen Bestimmungen nicht recht passt. das.s es nachher 
ihnen gestattet wird. „ge.sunden personen etwas ze geben, 
damit sie zu ziemlichen stulgängen gefürdert würden oder inen 
dienets für huoston, keüchen, enge der Iirust oder der- 
gleichen“. — 

Das Bestreben, möglichste Vollkommenheit zu erzielen, 
hat diese mittelalterliche Apotheker-, wie die Scherer- und 
Arzteordnung mit ihrer manchmal übergroßen ttenauigkeit 
verursacht; gleich Straßburg, so musste aber auch Freiburg 
die Erfahrung machen, dass trotzdem die Klagen des Publiknins, 
der Ärzte und der Apotheker nicht aus der Welt geschafft 
wurden, wie die vorhandenen Medizinalakten der folgenden 
Zeiten beweisen, was eine Mahnung sein könnte gegenüber 
manchen zünftigen Bestrebungen unserer Tage! 

III. Heil- und Fflegeanstalten h 

Während das griechi.sch-römische Heidentum Kranken- 
anstalten nur für Sklaven oder Gladiatoren, oder etwa als 
TJnterkunftshäuser bei Ä-skulaptempeln kannte, wurden dm'cli 
das Christentum ziemlich bald Nosokomien oder Xenodochien 
gegründet. Vom Morgenland, wo sie zuerst entstanden, ver- 
breiteten sie sich ins Abendland, nach Italien und in die Pro- 
vinzen des Römerreichs, z. B. Gallien; in Germanien aber sind 
sie noch zur Zeit der Völkerwanderung recht selten. Mit der 
Gründung von Kirchen und Klöstern gelangten die Kranken- 
häuser zu den Deutschen; auch ihnen hat Karl der Große 
seine Sorgfalt zugewendet, indem er viele wiederheretellcn 
und besonders durch die Benediktiner reformieren ließ. Neben 
diesen entstanden später als Laieneinrichtungen die Hospitäler 
der Städte und der ritterlichen oder bürgerlichen Orden der 
Kreuzzugszeit; in solcher Weise betätigten sich innerhalb wie 
außerhalb des heiligen Landes die Johanniter, Lazaristen, 
Antoniusherren, der Deutschorden, Heiliggeist orden u. a. 

Vgl. hierzu besonders Uhlhorn, Christliche Liebestätigheit. 



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Unter diesen ist von liervorragender Bedeutung der letzt- 
genannte Orden des heiligen Geists, indem er eine weitver- 
breitete und langdauernde Wirksamkeit entfaltet hat. Etwa 
um 1175 in Montpellier gegründet, wurde er 1198 von Inno- 
cenz III. bestätigt; 1204 entstand in Rom das große Spital 
di S. Spiritü, welches Kranke, VV'aisen und Findelkinder, ge- 
bärende Frauen, Magdalenen und arme Reisende aufnahni. In 
vielfach nur loser Verbindung mit diesem gi'ündeten darauf 
Domherren, Bischöfe, Städte selbständige Anstalten gleicher 
Art, „da man soll hineintragen arme Sieche, die da liegen auf 
dem Kirchhof und auf der Strasse ohne Herberge“ *. — 

Wann in Freiburg das Heiliggeistspital entstand, dessen 
älteste, erhaltene Urkunde aus dem Jahre 1255 stammt, ist 
mit voller Sicherheit nicht mehr zu sagen; den ältesten Hin- 
weis auf dasselbe gibt der sogenannte Stadtrodel, in welchem 
erwähnt sind die „lobia prope hospitale“. Da diese Urkunde, 
wie früher bereits angegeben ist, in der Zeit zwischen 1187 
und 1218 abgefasst wurde, so ist dadurch zum mindesten für 
den Anfang des 13. Jahrhunderts das Vorhandensein des Spi- 
tals ge.sichert; nun finden sich aber „die drie louba“, darunter 
„die loube bi dem spital“ wieder angefühi-t in dem ältesten 
deutschen Entwurf der Stadtrechte von 1275 mit dem Zusatz, 
dass sie wurden „gesezzet, da die stat erhabin wart“. Und 
aus der Mitte des Jahrhutiderts wird des Spitals Erwähnung 
getan in einer Urkunde des Klosters der minderen Brüder; 
denn da heißt es in einer unter dem 29. Juni 1246 ausgefertigten 
Beschreibung des zur Kapelle S. Martins gehörigen Grund 
und Bodens, dass er grenzte ... ab alio latere infra hospitale 
deorsum et . . .'■* 

Bedenkt man, dass die Klöster, welche in der Stadt sich 
niederließen, alsbald auch ihre Hospitäler hatten, worauf poch 
zurückzukonnnen sein wird, dass die Stadt nach dem Vorbild 
oder wenigstens im Hinblick auf Köln gegründet wurde, wel- 



• Vgl. Urkumlen des Heiligengeistspitals. 

* Freiburger Diözesnnarchiv, N. F. Bd. I, 1900; I’. M. Striiganz, 
Zur Oescbichte der Minderbrüder iin Gebiete des Oberrheiiis. 



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74 



dies als alte Niederlassung doch sicherlich bereits damals 
seine Kranken- und Pfründeanstalt gehabt haben wird, so ist 
die Überlieferung wol nicht ganz von der Hand zu weisen, 
dass wirklich bei der Gründung des neuen Gemeinwesens, wie 
für Kirchen und Gemeindebauten, so auch für ein Haus Sorge 
getragen wurde, das den Einwohnern ini Alter, bei Krankheit 
und Armut Obdach gewähren sollte. Eine solche Annahme 
gewinnt an Wahrscheinlichkeit, wenn wir von Konstanz hören, 
dass da schon in der zweiten Hälfte des 10. .lahrhunderts ein 
Spital be.stand’, welches Bischof Konrad gestiftet hatte; ein 
derartiges Beispiel wird in der 1 )iözose nicht ohne Nacheiferung 
geblieben sein ; dem Domstift von Konstanz gehörte z. B. auch 
in Kolmar 1155 ein Spital. 

Man nimmt an, dass ursprünglich das Spital zu Freiburg 
aus drei Häusern bestanden habe, welche dann bei der Über- 
nahme durch die Brüder vom heiligen Geist in die einheitlichere 
Anlage verwandelt wurden, die durch .Jahrhunderte in der 
alten Gestalt erhalten blieb. Sie umfasste gut die Hälfte des 
heutigen Häuserquadrats zwischen Münsterplatz, Münster- 
straße, Kaiserstraße und Bezirksamt*; außer den Wirtschafts-, 
Wohn- und Schlafräumen war eine Kapelle vorhanden, als 
deren „plebanus“ dei- Nekrolog der Karthaus im Jahre 1496 
den Joh. Muszlin anführt; und innerhalb des Ganzen ein Fried- 
hof für die im Hause Gestorbenen. Nach dem damals engen 
Münstergässchen hin waren jene Lauben vorgebaut, die nach- 
mals durch Hans Nießenberger in künstlerischer Weise er- 
neuert wurden; den Eingang aber veimiittelte von der gi'oßen 
Gasse aus eine Freitreppe. Von einzelnen Räumen erfahren 
wir, dass da waren; Siechenkammem, eine Kinderstube; sogar 
ein Gefängnis, „des Spitals Loch“, fehlte nicht, das übrigens 
auch für Nichtangehörige, z. B. Studenten, benutzt wurde, 
wenn sie gegen der Stadt Hecht sich vergingen; ja 1561 er- 
ging sogar der Ratsbeschluss , „dass die Buben, welche un- 
gebührlich auf dem Barfüsserplatz spielten“, und dadurch 

' .Moiie in Zeit.sdirift für die Gescliichte des Überrheins I, 112; U, 
S. 10 II. 11. 



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wol die Stndträte oder die frommen Väter in ihrer liuhe 
störten, in des Spitals Gefängnis gesteckt werden sollten. 

Alle Angehörigen des Spitals bildeten, wie das im Mittel- 
alter üblich war, eine Bruderschaft mit kirchlichem Charakter; 
wie erwähnt, lag aber die Leitung des Hauses durchaus in 
weltlichen Händen. Ursprünglich geschah die Verwaltung durch 
den Stadtrat selbst, später wui'de ein überptleger, Spital- odei' 
Siechenmeister mit vier bzw. zwei Pflegei-n ernannt, unter 
welchen der Unterpfleger oder Spitalschatfner, die Siechen- 
ineisterin u. a. standen. Der Spitalmeister allein hatte das 
Hecht, Sieche aufzunehmen und zu entlassen, wenn sie wieder 
gesund waren; der Siechenmeisterin soll er „die ligenden 
siechen stetccliche bevelhen, also, das si mit dem, so si denne 
ander handen hant, den dürftigen das beste tuen nach irre 
notdurft mit guoten truwen ane geverde, und uf ir sele, al.se 
vil si kunnen und megen“ b 

Welcher Art Kranke aufgenommen wurden, das erfahren 
wir nur gelegentlich, z. B. aus Notizen in den RatsprotokoDen; 
zugleich ersehen wir aus diesen, dass sowol die Stadtärzte 
wie auch die Scherer zur Behandlung zugezogen wurden. An- 
steckende Krankheiten waren ausgeschlossen; für sie wurde 
das Blatternhaus und das Aussätzigenhaus errichtet. Dagegen 
wurden Verletzte aufgenominen, wofür früher schon ein Bei- 
spiel angegeben ist^; ferner Kinder und vielleicht, wie dies für 
Pfullendorf schon aus dem 13. Jahrhundert bekannt ist, auch 
Gebärende bzw. Wöchnerinnen, in welchem Sinne eine Stelle 
in den Ratsprotokollen verwertet werden kann. Ob Geistes- 
kranke, insbesondere unruhige, Aufnahme fanden, ist nicht 
sicher, da für sie das Mittelalter überhaupt kein rechtes Ver- 
ständnis hatte, vielmehr sie entweder als Besessene gewähren 
ließ, oder fortjagte und -prügelte oder in späteren Zeiten in die 
Gefängnisse oder in die „Tollkisten“ sperrte. Geistesschwache, 
vielleicht ruhige Irre, wurden zugelassen, wofür Mone’ den 



' Uikmiden des Heiligeii{;eist.spitnls, Keg. 139. 

■ Mone, Zeitscliiift Itir die Gescliidite des Oberrheins XII, 34. 
Mone, Zeitschrift für die Ge.sehichte des Oherrheins XII, 160/1. 




76 



Fall anführt, dass eine Großmuttei’ eine Siechenpfründe erhielt, 
„die von alter zu solicliei' kranklieit nnnd abnemiinge ir Ver- 
nunft kommen“; nach dem Missivenbuch von 1502 hatte die 
Stadt eine Person in ihren „gewarsam genomen und versehen“, 
welche „etwas mit mergklicher kranklieit und blödigkcit des 
houptcs beladen und umbfangen ist“. Nun drohte sie dem 
Vater Michel sogar mit dem Amtmann, wenn er nicht komme 
und sich seiner Tochter Margreth annehme ; gern sah man dar- 
nach. wie zu vermuten ist, derartige Kranke im Spital nicht! 

Die große Menge der Pfleglinge bestand aus ein- 
fachen Pfründnern, welche ihre Tage hier in Huhe und in 
sicherer Pflege zu verleben gedachten und dafür dem Spital 
eine entsprechende Vergabung machten. Es ist interessant, 
wie durch die Stiftungen überhaupt in genauester Weise für 
allerlei Bedürfnisse Sorge getragen wurde: für Fleisch, Fische, 
Weißbrot, Wein, mit dem Zusatz in einem Falle, dass er nicht 
gewässert werden dürfe, für rechte Begehung der Festtage, 
für Kleidung, Beleuchtung, Reinigung (z. B. der Nachtgeschirre 
in einer Pfullendorfer Stiftung) usw. ‘ Abgesehen vom leib- 
lichen Wol wurde auch gesorgt für das Heil der Seele durch 
Vennächtnisse an die Priester zu Messen, Gebeten. Singen u. a. 

Natürlich war zur Aufrechterhaltung der Ordnung eine 
Strafbefugnis für den Spitalmeister nötig, die sich aber wol 
mehr auf die Pfründner bezog; abgesehen von der Auferlegung 
von Gefängnis, wofür ja das Spital ein eigenes „Loch“ hatte, 
konnte passieren, dass einem der Wein entzogen und er zum 
Wassertrinken verurteilt wurde, dass er auf dem Boden oder 
in der Kinderstube essen musste, und ähnliche sonderbare 
Sti'afen mehr. 

Soweit wir vermuten können, ist mit großer Wahrschein- 
lichkeit anfänglich ein Spital vorhanden gewesen, das Reich 
und Arm beherbergte; allmählich scheinen sieh jedoch Gegen- 
sätze zwischen den Wolhabenden, welche „HeiTenpfründen“ 
hatten, und den übrigen Insassen gebildet haben, wozu wol 
noch Unzulänglichkeit des Raums gekommen sein mag, was 

' Moue, Zeitschrift für die (.ieschielite des Oberrheins XII, 144. 



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alles, etwa um die Mitte des 13. Jahrhunderts, die Erbauung 
eines neuen, des „minderen“ oder Armenspitals veranlasste. 
Dasselbe lag in der Vorstadt Neuenburg; es hatte gleichfalls 
seine Kapelle, seinen Friedhof, auf welchem 1411) die Bruder- 
schaft der Bäckerknechte sich zwei Gräber für ihre Angehörigen 
ausbedungen hatte, und seine besondere Verwaltung, welch 
letztere bei den beschränkten Mitteln manchmal mildtätige 
Hülfe in An.spruch nehmen musste. — 

Frühzeitig bestand außer den genannten Anstalten ein 
„Haus der Sondersiechen“ oder „Gutleuthaus“, in welchem die 
im Mittelalter so zahlreichen Aussätzigen untergebraclit wurden. 
Gemäß der Vorschrift, dass diese „Malatzhäuser“ auf freiem 
Felde, mindestens zehn Minuten von den übrigen Wohnstätten 
entfemt sein sollten, stand auch das Freiburger erste Aus- 
■sätzigenhaus in der Ebene und zwai- gegen das Dorf Zähringen 
hin nach Norden in der Nähe des „Ketzerbaums“, d. h. der 
Hichtstätte. Von ihm wissen wir aber weiter nichts; bereits 
vor der Mitte des 13. Jahrhunderts war schon im Süden der 
Stadt jenseits der Dreisam, etwa in der Gegend des heutigen 
Sonnenwirtshauses an der Baslerstraße das neue Haus der 
„Siechen auf dem Velde“ erbaut worden, wo es dann blieb, 
solange es noch in Anspruch genommen wurde'. 1263 soll 
Albert von Bollstädt, der große Dominikaner, „die Küche der 
armen lütten vor der statt Friburg“ geweiht haben. Auch 
diese Anstalt gehörte in den Kreis des Heiliggeistspitals, auf 
dessen Grund sie stand. 

Wie wir gesehen haben, gehörte die Feststellung des 
Aussatzes zu den Obliegenheiten des Stadtarztes und der ver- 
eidigten Scherer; war ein Mensch von ihnen „verurteilt“, so 
hatte damit seine bürgerliche Existenz ein Ende. Wie ein 
Verstorbener wurde er iiuter uns schrecklich dünkenden, 
ernsten und ergreifenden kirchlichen Feierlichkeiten" in seine 
künftige Heimat verhracht, von der aus ihm kein Verkehr 
mehr mit den Gesunden gestattet war. 



' Freiburger Diözesanarcliiv XIII. 298. 

" Vgl. hierüber Ublhorn, Christliche Liebestfttigkeit. 



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78 



Doeli dürfen wir uns nicht voi'stellen, dass der Kianke 
di-nuüen auf dom Felde verlassen und ohne Hilfe seinem 
elenden Schicksale preisgegeben war. Schon die Bezeichnungen 
„die guten lente“, „die armen siechen'' und ähnliche lehren 
nn.s, da.ss mati bemüht war, für sie zu sorgen, so gut es 
ging, welchem Zwecke z. B. auch hier die genauen Ite- 
stinimungen der Stiftungen dienen'; in be.sondei-s schüneni 
Lichte offenbart sich vielmals hier der fromme Sinn des Mit- 
telaltera, welches sich dieser Krankheit gegenüber nicht anders 
zu helfen wusste, als wie wir es heutzutage noch tun nuis.seii. 

Unter sich bildeten die Aussätzigen gleichfalls eine Bruder- 
schaft, innerhalb deren jeder seine Aufgabe hatte; sie hatten 
ihren Fixester für ihre eigene Kapelle, die in Freiburg St. Jakob 
geweiht war. Sie curbeiteten, solange sie es vennochten; sie 
durften untereinander heiraten und hatten auch sonst ihre 
Feste; jedoch der Verkehr nach auüen war strenge geregelt. 

Beim Ausgang zur Kirche in die 8tadt®, der stets vom 
Siechenmeister bewilligt werden musste, „sol ir yeder einen 
stab in siner band tragen“; sie durften nur „by der Kilchen“ 
sitzen und mussten noch vor Ifeendigung des Gottesdiensts 
„stracks widerumb usser der statt“ ohne jeglichen Aufenthalt. 
Der Kreis, in welchem sie sich sonst außerhalb ihres Hauses 
bewegen durften, war genau umschrieben; in demselben „söllent 
sy aber ir nachgepuren zu saut Jörgen, von Ebnett, Zarten. 
Unndelfingen und ander in der rytier und zirck gelegen ; nit 
herbergen“, welche Aufzählung dem Ortskundigen zugleich 
einen t''berblick über die große Zahl dieser Kranken gibt, für 
welche jedes Dorf seine Gutleuthütten haben musste. Ist uns 
doch auch eine Freiburger Urkunde aus dem Jahre 1‘273 er- 
halten, in welcher wir lesen, „quod panperes leprosi domus 
apnt Fribui-g propter multitudinem intirmorum ibidem e.xi- 
stentium defectum in victu patinntnr frequentius et ve.stitu“. 
aus welchem Grunde zum Almosengeben eindringlich aufgefordert 
wurde. — 



' Vgl. .Mone, ZcitHcliril't für die tlcschiclite des ühcrrlicins XII, 33- 
’ Urkunden des Hiitleutliauses, Reg. lOS. 



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79 



In den llatsprotokollen des Jahrs 1496 finden wir öfters 
allerlei Vorbeugungsinaliregeln gegen die Einschleppung und 
Verbreitung der Blattern erwähnt, die damals in verheerender 
Weise die Stadt heinisuchten. Da heißt es, dass inan fremde 
Blatterideute anstreiben und an den Toren sie abweisen solle; 
man solle dafür sorgen, dass „kein blatternlüt in das gemein 
bad gehen“ ; in diese Zeit fällt auch das bereits früher er- 
wähnte Gebot, „dass man von der cantzel verkündt, dass man 
die gassen allenthalb raume unnd sauber halt“, und da.ss der 
Pfarrer für jene beten solle. Doch als alles nichts half, da 
musste der Stadtrat 1496 beschließen, „dass man ein hus be- 
stelle“, in dem man die Einheimischen unterbringen solle und 
welches nicht durch fremde Kranke überfüllt werden dürfe. 
Zugleich wurde Bernhard Huber, der Scherer, beauftragt, „in 
dem hus die blatteridüt zu artzneyen“ , doch solle er dann nie- 
mand antasten, schröpfen oder schneiden. Dieses Blatternhaus 
stand gleichfalls in der Neuenburg nahe der Michaelskapelle 
und war wiederum aus Mitteln des Heiliggeistspitals erbaut. — 

Für arme und kranke Pilger und Durchreisende jeder Art 
war die Elendenherbei-ge odei- das Seelhaus bestimmt, welche.^ 
anfangs innerhalb der Stadtmauern in der jetzigen Schittstraße, 
später an der Gumpost-, heute etwa Ludwigstraße, ebenfalls 
in der obengenannten Voi-stadt sich befand; in der Neuenburg 
war auch „der funden kindlein hns“ gelegen, das zuerst 1376, 
aber auch noch 1544 erwähnt wird', und dessen Existenz 
eigenartige Schlüsse auf mancherlei Zustände und Sitten ver- 
anlassen könnte. Während Eiendenherbergen, entsprechend den 
Zcitverhältni.s.sen, überall und häufig Vorkommen, sind Findel- 
häuser in Deutschland selten; sie sind dagegen in romanischen 
Ländern oft anzutreften. — 

Außer den seither betrachteten Anstalten, welche dem 
HeiUggeistspital und in weiterem Sinne der Stadt angehörten, 
i.st nur noch der Spitäler und überhaupt der Wirksamkeit der 
verschiedenen Orden und Klöster zu gedenken, soweit sich 
diese mit Krankenpflege beschäftigten. 

' Urkiiuden des Heiligengeistspitiils u. Mone XII, 30. 



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80 



Wie die Kreuzzüge aus einem idealen Grunde heraus ent- 
standen waren, so erweckte auch die Not und das Elend, das 
in dem fernen Lande die Teilnehmer befiel, in ganz besondeiw 
Weise die christliche Liebestätigkeit; ritterliche und bürger- 
liche Orden nahmen sich in aufopfernder U’eise der Siechen 
und Verwundeten an. Wenn auch später die Aufgabe der 
eigentlichen Spitalorden sich änderte, und nach dem Verlust 
.lerusalems und des heiligen Lands der Kampf mit den Un- 
gläubigen mehr in den Vordergrund gestellt wui-de, so hörte 
doch der ursprüngliche Krankendienst nie völlig auf und wurde 
in der Folge auch in die Heimat mit ztu-ückgebi-acht. Ver- 
hältnismäßig frühzeitig finden sich in Freiburg Niederlassungen 
der .Johanniter und des Uoutschoi-dens ' ; denn schon 1240 ist 
eine Vergabungsurkunde datiert „in cimiterio hospitalis Sancti 
lohannis extra mucos“ und 1266 lesen wir von dem „magi-ster 
et fratres doinus hospitalis sancte Marie Theutonicorum in 
Friburg“. Auf dem Stadtplan von 1583 sehen wir beide 
Oi-denshäuser in der Neuenburg als umfangreiche Gebäude- 
anlagen mit Kirche und großem Hof, dei' vermutlich früher 
Begi'äbnisstätte gewesen. 

Ob die Lazaristen, welche angeb\ich 1220 in Schlatt® iin 
Hreisgau sich angesiedelt hatten, auch in Freiburg der Aus- 
sätzigenpflege oblagen, ist nicht genauer bekannt; auch von 
den im Mittelalter beliebten Antonitern ® wissen wir etwas fa.st 
nur durch ihre „Pflegschaft“, die jedoch nach den Urkunden 
keine Kranken betraf. Lediglich aus den Missiven erfahren 
wir einmal von einem Spital dei-selben; denn am Samstag 
nach Franziscus (8. Oktober) 1502 bittet der Stadtrat den 
„erwürdigen Herrn preceptor sancti Anthoni zu Friburg“ der 
sich „wideret“, den alten und kranken Meister Andreas in 
sein „Spitall“ aufzunehmen, hierum. Schließlich mag noch der 
Wilhelmiter im Oberrieder Winkel der Schneckenvorstadt gc- 

' Schreiber, Urkiindeiibucli. 

* Foiusignon, Die heilkrüftigen Quellen zu Schlatt u.d. Haus d. lil. 
I.azarus. .Schauinslaiid XT. (Vgl. jedoch Zeitschrift für die Geschichte des 
Oberrheins XL. 402.) 

“ Schreiber, Stadtgeschichte II. 110. 



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81 



dacht werden, weil sie Besitzer des nahen Kybhädleins 
waren, von dem Pictorius schreibt: „wird vil genützt von 
der burgerschaft . . . nutzt kaltem leib, thut den äugen wol 
vertreibt den griess der nieren, thut hinweg die rud unnd 
heilt beinbrüch.“ 

Von den Franziskanern ist nur bekannt, dass mit ihrem 
Kommen ein geordneteres Armenwesen eingeführt wurde; die 
übrigen Klöster kommen hier nicht in Betracht. Sehr zweifel- 
haft ist auch, ob die Beginen, die 1236 zuerst erwähnt 
werden, etwas mit Krankenpflege zu tun hatten, was Bader 
annimmt. — 

Aus den Urkunden, welche uns überliefert worden sind, 
haben wir somit ein deutliches Bild gewonnen, wie im mittel- 
alterlichen Freiburg die Heilkunde von ihren Dienern je nach 
den verschiedenen Betätigungen ausgeübt wurde. Wie dann 
in organischer Entwicklung, unter Hinzutritt manchei' neuer 
Elemente, auch dieser Teil menschlichen Tuns weiterhin sich 
bis zur Neuzeit ausgebildet hat, muss späterer Darstellung 
Vorbehalten bleiben, die wol in mancher Beziehung auch noch 
mehr in die Tiefe wird eindringen können. 



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Register. 



Abfallstoffe. Beseitigung der 12 ff*. | 
Ärzte, Ausbildung 2ü 21 S3. I 

— Kleiderordnung 2^ I 

— Ordnung .'lOfiF. j 

— Privilegien 22- 

— Taxe 22 üä* 

— Kleriker, Fiübertus (?) 

Heinricus, sac. et iiied. 21L 

— — Heinrich von Louffenborg 21 

fiÜ, I 

.Sigibprtiis 23- 

— Laien — A. Magister (Meister) 

— — Atz<i oi. 

— — Bnltlinsnr von Hocliberg iltL 

— — Joli. Christoffel 3fi. 

— — Peter tJilie äli. 

— — Paulus Ciloterer SS ßfL 

— — Heinrich 41. 

— — Heincrlin 33. 

— — Konrad Milnzmeister 'dl. 

— — Nicolaiis 31. 

Swedei'HS 3L 

Heinrich Snlnion SS. 

Hans Stark .33. 

Walther 33. 

Werner von Buochheim Si. 

— B, Doktorierte Arzte: 

— — Konrad Knoll dh 43. 

— — David Krämer 41L 

— — Jörgen Maler (Georgius Pic- 

torius) 43 hä SL 

— — Job. Meininger 4ii 42. 

— — Kucharius Küssliu 41 Qä. 

— — Job. Schcnckh ü3. 

Bernhard Schiller 4h. 

— — Thomas (Dernberger) 4ti. 

— — Theod. Ulsenius 4tL 

— — Job. Widmaim 4ü 42. 

— Leibarzt 12. 

— Pbysikus üä. 



Ärztin Ü4. 

Apotheken 21 64 ff. ^ 

— Besichtigung 21 41 IL 

— Preis 6s. 

— Taxe 13. 

Apotheker, in Basel üä. 

— iSt. Gallen 24. 

— Konstanz 24 Qö. 

— Villingen 

— Leib- (i(i. 

Apothekerin Qü. 

.Arinenspital IS II. 
AnsHUtzigenhaus ^ 33 II. 

— Untersuchung 43 43 42 II ff. 
Avicenna 24. 

Hader 21 32 23. 

Badstuben IS 23. 

Barbiere vgl. .Scherer, 

Basel 12 13 32 32 43. 

Beginen SL 

Bernhard von Clairvaux 23. 
Blatternhaus IS 13. 

Bruderschaft der.\pothcker, Scherer 
Hebammen -22. 

— der Spitalaaiigehörigen 12. 
Brunnen 12 12, 

— Vergiftung II. 

Colmar 32. 

Einbete, St. S, 

Elendenherberge IS S3. 

Findeihaus IS 24 S£L 
Franenhaus Iß 13. 

Friedhöfe 11 14 II, 

Geisteskranke 12. 

Gutleuthaus vgl. Aussätzige. 



84 



Hebammen 42 42 üß G2 Sä. 

Henker 12 ää. 

Juden. Ärzte 21 32. 

— Schutzgeld 32 33. 

— Verbote 32. 

— Verfolgung 17, 

Karl d. (ir. M S4 72. 
Kleiderordnungen öfi. 

Kleriker, Verbot des ärztlichen 
Praktizierens 2L 
Klosterschulen 2£L 
Krankenhäuser, vgl. Spital. 
Krankenkassen fiL 
Kurpfnscher .54 ff. 

Kybbad fiL 

Louffenberg, Heinrich von 24 SS. 

— Regim. sanitat. 21 ff. 

Ordenstätigkeit. Antoniter S£L 

— Benediktiner 2^ 

— Deutschorden fiÜ. 

— Franziskaner 8L 

— Heiliggeistorden 23, 

— Johanniter fiö. 

— Lazaristen fifl, 

— Wilhelmisten 8Q 

Paracelsus 46, 



Scherer 21 33 33 40 — 43 35 ff. 
Siechen auf dem Felde vgl. .Aus- 
sätzige. 

Sondersiechen vgl. .Aussätzige. 
Spital zum heiligen Geist 11 16 1& 
43 73 ff. 

— der andern Orden 86. 

— Gefängnis 24. 

.Stadtarzt 21 33 36 41 43. 

— Eid 46. 

— jüdischer 32 33. 

— Taxe und Gehalt 44. 
Stadtbäche 14. 

Stadtwiindarzt Sfi. 

.Strailburg 36 33 63 67 — 69. 

Thennenbach 23. 

Universität 48. 

Villingen 38. 

Vincenz von Beauvais 24. 

Wasserleitung 15 ff. 

Warbctc St. 8. 

Wilbete St. 8. 

Wundärzte vgl. Scherer, 

Wurzler 3L 

Zürich 62» 

Zunftzugehörigkeit der .Arzte 56= 



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4p' = 


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610.943 0500 c.1 
Gesundheitspflege im mittelalterlich 



086 884 393 

UNIVERSITY OF CHICAGO 







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UniperslfAs-Bndidruckerel 
C.B.Wognere Freiburgl^B 



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