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Full text of "Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preussen"

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R 


ee 


* 








Centralblatt 


für 


die geſammte Interrichts = Verwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlichen, Unterrichts 
und Medizinal-Angelegenheiten. 





Jahrgang 1877. 





, Berlin. 
Verlag von Wilhelm Hert. 
Geſſerſche Buchhandlung.) 





THE NEW YORK 
PUBLIC LIBRARY 


817433 A 


ASTOR, LENCX AND 
TILDEN FOUNDALIONS 
R 1u38 L 





Gentralblatt 
für 
die gefammte Anterrichts-Derwaltung 
in Preußen. 
Herausgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrihts- und 


Medizinal- Angelegenheiten. 


M 1. Berlin, den 3. Februar 1877. 











Minifterinm der geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal- 
Angelegenheiten. 





Chef: 
Seine Excellenz Herr D. Dr. Falk, Staats-Minifter. 





Unter-Staatd-Sefretär: 
Herr Sy dow, Unter-Stante-Seftetär. 


Abltheilungen des Miniſleriums. 
l. Abtheilung für die geiftlichen Angelegenheiten. 





Direktor: 
Herr Dr. Förfter, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungd-Rath. 


Vortragende NRäthe: 
Herr Dr. Keller, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungd- Rath 
(mit dem Range eines Raths erfter Kaffe). 
« Dr. &nert, Geheimer Dber-Regierungs-Rath. 
» D. Thielen, Feldpropft der Armee, Ober-Konfiftorial-Rath, 
Hofprediger und Domfapitular von Brandenburg. 
de la Groir, Geheimer Ober:Regierungd-Rath. 
D. Kögel, Ober-Konfiftorial-Rath, dcr und Domprediger. 
Lin hoff, Geheimer Ober-Regierungs-Rath. 
von Wuffom, dögl. 
Eucanud, dögl. 
Dr. Hübler, dögl. 
1877. 1 


2 
Herr Bahlmann, Bcheimer Dber-Regierunge-Bat) 
s Barkthaufen, 
Schallehn, — Regierungs⸗Rath. 
⸗Beinert, degi 
: Dr. Bartid, dögl. 


IL Abtheilung für die Unterrichts Angelegenheiten. 
Direktor: 
Herr Greiff, Wirkliher Geheimer Dber-Regierungs-Rath. 


Vortragende Räthe: 
Herr Dr. Keller r, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath. — 


Dr. Knerk, Geheimer Dber-Regierungs-Rath. — f. 1. Abth. 
de la Croix, dgl. — ſ. I 

Linhoff, dsgl. — ſ. I. ih, 

MWägoldt, dögl. 

von Wuſſow, dögl. — |. I. Abth. 

Lucanus, ben. — 5, 1. Abth. 

Dr. Sqhnei der, dögl. 

Dr. Schöne, dgl. 

Bahlmann, dögl. — f. I. Abth. 

Barfbaufen, dogl. — f. L Abth. 

Schallehn, Öcheimer Reglerungd- Rath. — ſ. I. Abth. 
Beinert, dögl. — f. 1. Abth. 

Dr. Böppert, dsgl. 

Dr. —— dag. 
Dr. Stauder, dögl. 
Dr. Sandtner, dögl. 
Raffel, dgl. 
Boffe, dögl. 


—VVVVV 





HL. Abtheilung für die Medizinal⸗Angelegenheiten. 


Direktor: 
Hear Sydow, Unter-Staats⸗Sekretär. — |. vorher. 


Bortragende Räthe: 


Seine Ereellenz Herr Dr. Grimm, Keibarzt Seiner Majeſtät des 
Kaiferd und Königs, Geheimer Ober⸗Medizinal⸗Rath, Ge⸗ 
neral⸗Stabs⸗Arzt der Armee und Chef des Militär. Medi: 
zinalmefens (mit dem Nange eines General-Lientenantd). 











3 





Herr Dr. Knerk, Geheimer Dber-Regierungs-Rath. — f. I. und 
II. Abt! 


Dr. Houffelfe, Geheimer Ober-Medizinal-Rath. 

Dr. Frerichs, degl. und Profeffor. 

de u ur Geheimer Dber-Regierungs-Rath. — |. I. und 
. Abth. 

Eulenberg, Geheimer Ober-Medizinal-Rath. 

Dr. Kerjandt, dögl. 

Boſſe, Geheimer Regierungs-Rath. — ſ. II. Abth. 





Konjervator der Kunftdenfmäler: 


Herr von Duaft, Geheimer Regierungd- Rath (mit dem Range 
eines Raths dritter Kaffe), auf dem Gute Radensleben 
bei Neu-Ruppin. 


General-Iufpeftor des Taubftummenmefend: 
‚Herr a Geheimer Regierungs- und vortragender Minifterials 
th, 


Veränderungen im Lanfe bes Jahres 1876. 


Ausgefgieden wegen Eintrittes in andere Staatsämter: bie Herren Geheimen 
Ober + Kegierungs+ und vortragenben Käthe Dahrenftäbt und von 
Eranad. 

Ernannt: der Herr Geheime Mebizinal- und vortragende Rath Dr. Kerfanbt 
zum Geheimen Ober-Medizinal-Ratb, 
die Herren Geheimen Negierungs und vortragenden Näthe Dr. Schnei+ 
der, Dr. Schöne, Bahlmann und Barkhanfen zu Geheimen 
Ober-Regierungs-Räthen. 
bie Herren Provinzial-Schulrath Dr. Gandtner, Ober-Regierungs- 
Rath Raffel und Regierungs-Rath Boffe zu Geheimen Negierungs- 
und vortragenden Rüthen. 


1* 


4 


1. Allgemeine Berbältniffe der Behörden 
und Beanıten. 


1) Normal- Statuten für Vereine, Hofpitäler ıc. 
(entrbl. pro 1876 Seite 575 Nr. 238.) 


Berlin, den 18. Dezember 1876. 

Gegen die 88. 5. 9. ded der Königl. Regierung mittelft Er: 
laffe8 vom 19. Juli er. zugegangenen und im Minitterialblatt für 
die innere Verwaltung Seite 193/4 zum Abdrud gelangten Normals 
Statutd J., weldhen die 88. 3. und 7. reip. 12. und 17. des Nor» 
mal-Ztatut8 I. reſp. III. entſprechen, ift das Bedenken angeregt 
worden, daß, wenn über Die im $. 9. der Generalverfammlung bet» 
elegten Kompetenzen hinaus auch zu deren ausſchließlichem Geſchäfts— 
reife dad Eingehen von Smmobiliar:, Kaufd- oder Verfauföver- 
trägen und das Aufnehmen von Anlehen gemacht werde, ed wegen 
der im Alın. 1 de8 8.5. ftehenden Worte: „abgejehben von den 
ftatutarifch der Generalverfammlung vorbehaltenen: Fällen“ zweifel- 
haft erfcheine, wer bezüglich derartiger Gejchäfte den jupponirten 
Verein nah Außen zu vertreten habe. 

Das angedeutete Bedenken fann ich nicht theilen. 

Der Zweck, melden ich bei der diesſeits veranlaßten Publika— 
tion ded Normal: Statut? vor Augen hatte und über melden ber 
Eingang des ermähnten Cirkular-Erlaſſes fi näher ausipricht, 
würde offenbar vereitelt werden, wenn die künftighin aufzuftcllenden 
Statuten von Bereinen, Kafinod und dergleihen, welche um Er: 
wirfung von Korporationdrechten einfommen, beliebig und ohne 
zwingende Gründe von der Faſſung des Normal-Etatutd abweiden 
wollten. Ueberdies habe ich als felbftverftändlich betradytet, daß, 
wenn aus befonderen als triftig anzuerfennenden Gründen diefer 
oder jener Paragraph eines ſolchen Etatut-Entwurfed weſentlich von 
der Faſſung des Normal-Statutd abweichen follte, audy bei anderen 
hiermit in Berbindung ftehenden Paragraphen defjelben eine eut— 
ſprechende Modifikation des Mufter: Statutd fi nöthig maden 
würde. Hiervon abgeſehen ergiebt der F. 5. ded Normal-Statutd 
Har, daß bei dDemjelben die Abficht vorgelegen bat, die Vertretung 
des Vereind ıc. nah Außen vollftändig und zwar in der Art zu 
ordnen, daß der Vorſtand alle Angelegenheiten ded Vereins zu 
leiten und ihn in allen Geichäften zu vertreten haben fol. Aus: 
drücklich ausgenommen von diefer Kertretungsbefugnif find nur die 
im $. 9. erwähnten, der ®eneralverfjammlung vorbehaltenen Ges 
Ihäfte, bei welden eine Delegation an den Borftand und eine 
äußere Aktion durch den Vorftand theild undenkbar (3. B. Decharges 
Ertheilung, theils grundfäglid nicht zulälfig ift (z. DB. Abänderung 











5 

der Grundverfafjung u. ſ. w.). Aber ſelbſt angenommen, dab ein 
Statut in Anbetracht befonderer Umftände von dem mehrermähnten 
$. 9. des Normal-Etatutd abweichen und der ausfchliehlichen Kom: 
petenz der Generalverfammlung auch nod andere Geſchäfte, wie 
insbefondere Immobiliar-⸗, Erwerbungs- oder VBeräußerungs-Ber: 
träge, Anlebenö-Aufnahmen u. |. w. vorbehalten follte, jo würde 
Dann doch, fofern es nur bezüglid der äußeren Vertretung wörtlic 
bei der Faſſung des $. 5. Alın. 1. des Normal-Statuts verbleibt, 
daß leptere dahin zu verfteben fein, daß der Vorſtand, ehe er einen 
Kauf abſchließt oder eine Schuldverichreibung auäftellt u. |. w., die 
porihriftsmäßige Berathung und Beichlußfaffung der Generalver- 
ſammlung berbeizuführen verpflichtet ift, den desfallfigen Beichluß 
derfelben (als ein internum) jedoch nicht beizubringen hat, wenn 
er Behufs Verlautbarung des Kaufgeſchäfts u. f. w. bei Gericht in 
äußere Aktion tritt. 

Dbwohl ih hiernah den im Cingange angedeuteten Bedenken 
feine durchgreifende Bedeutung beilegen kann, will id) doch, um alle 
in der gedachten Richtung etwa möglichen Zweifel abzufchneiden, 
der Königl. Megierung empfehlen, bei künftig dortſeits aufzuftellen: 
den Statuten — mag bezüglid der Kompetenzen der Generalvers 
ſammlung der $. 9. des Normal-GStatut8 J. woͤrtlich nachgebildet 
oder ausnahmsweiſe modifizirt werden — in dem von der Dertre- 
tungs-Befugniß ded Vorftandes handelnden 8. 5. Alin. 1. die Worte: 
„abgeſehen von den ftatutarifch der Generalverfammlung vorbehaltenen 
Fällen" in Wegfall zu bringen und in analoger Weiſe bezüg: 
li des $. 3. des Normal-Statuts II. reſp. des $. 12. ded Normal: 
Statuts III. zu verfahren. 

Zugleih made ich darauf aufmerkſam, daß ed zwedmäßig fein 
wird, dem 8.5. des Normal-Etatutd I. (cfr. $. 3. II. und 8. 13. 
III.) ein neues Schluß-Alinea des Inhalts beizufügen: 

„Gerichtliche Zuftellungen erfolgen rechtsgültig an den Vor- 
ſtands-Vorſitzenden (oder deſſen Stellvertreter) allein.” 


Der Minifter ded Innern. 
Im Auftrage: Ribbeck. 


An 
ſämmtliche Königliche Regierungen ꝛc. 


2) Beſchaffung der Koſten für Bureau-Einrichtungen, 
insbeſondere eines Dienſtſiegels für Kreis-Schul— 
inſpektoren. 

(Ceutrbl. pro 1874 Seite 185; pro 1876 Seite 574.) 

Berlin, den 30. November 1876. 
Auf den Bericht vom 24. v. M. eröffne ih der Köntglichen 
Regierung, daß ich nicht in der Lage bin, Kreid-Schulinfpeftoren 





6 


die Koften der Anfchaffung von Aktenſpinden, Bureausiitenfilien ober 
fonftigen Burean-Bedürfniffen aus Staatsfonds erftatten zu laflen, 
da ed an geeigneten Fonds zu derartigen befonderen Bewilligungen 
gebriht. Bei Einrichtung einer ftändigen Kreid« Schulinipeftion 
wird den Inhabern berfelben nur Ein Dienftfiegel zum Schwarz- 
drud nebit Zubehör gewährt. Diefes Siegel würde im vorliegenden 
Fall um den Königlih Preußifchen heraldiſchen Adler die Umſchrift 
„Königlich Preußiſche Kreid-Schulinipeltton N. im Regierungs⸗Bezirk 
N." zu tragen haben. Bin zweites Stegel (Ladfiegel) erſcheint 
entbehrlich. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
die Königliche Regierung zu N. 
U. IV. 6125. 


wm. u u Ten 


3) Behandlung der bei den Königlichen Kaffen ein- 
gehenden, niht mehr umlaufsfähigen Landesmünzen. 


(Centrbl. pro 1876 Seite 327 Nr. 134.) 


Berlin, den 23. Januar 1877. 
Das Königlihe Konfiftorium ıc. erhält bierneben Abfchrift einer 
Seitend des Herrn Finanz-Minifters an die Regierungen ıc. unterm 
6. d. M. erlaffenen Verfügung wegen Behandlung der bei den Kö⸗ 
niglihen Kaffen eingehenden, nicht mehr umlaufsfähigen Yandes- 
münzen, zur Kenntnignahme und mit der Beranlaffung, hiernach 
Die ln Seines Verwaltungsbezirks mit entfprechender Anmeifung 
zu verfeben. 


Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Förfter. 


An 
ſämmtliche Königlihe Konfiftorien incl. des Landes⸗ 
Konfiſtoriums zu Hannover und ſämmtliche Königl. 
Drosinzial - Gchuttollegien , fowie an den Königl 
Ober-Rirhenrath zu Nordhorn. 


G. 111. 244. 


Berlin, den 6. Zanuar 1877. 

In Ermwiederung ded Berichts vom 24. v. M. verweiſe ich auf 

die durch meinen Girkular-Erlaß vom 7. Mai pr. mitgetheilten Be⸗ 
ftimmungen über die Behandlung der bei Reichs⸗ und Landeskaffen 
eingebenben nachgemachten, verfälichten oder nicht mehr umlan fd 
fähigen Reichsmuünzen. Danach finden die Anordnungen unter III. 
auch auf ſämmtliche deutihe Kand es münzen fo lange Anwendung, 











7 
als diefelben noch nicht außer Kurs geſetzt, jondern na Art. 15 
des Münzgefees vom 9. Juli 1873 an Stelle der Reichsmünzen 
zu Zahlungen zu verwenden find. 

Der dur den Girkular-Erlaß vom 6. Dezember 1875 ans 
eordneten Anzeige über die Münzen, melde wegen eingetretener 
nterwerthigkeit nicht wieder zu verausgaben und nunmehr nad) 
den Eingangs bezeichneten Beitimmungen des Bundesraths zu ber 
handeln find, bedarf es fortan nicht mehr. 

Der Finanz-Minifter. 
Im Auftrage: Meinede. 


An 

die Mönigiche Regierung jun I, fomie abiftich 
an die Abrigen Rönigl, Regierungen und die Rb- 
migl, Finanz-Direltion zu sannover. 


4) Ausſchluß der Sparfajjenbüher bei Beftellung 

einer Amtsfaution. Abmefjung der Kaution auf den 

durch die fautionsfähigen Papieredarftellbaren Betrag. 
(Eentrbl. pro 1876 Seite 322 No. 132.) 


Berlin, den 31. Januar 1877. 

Auf den Bericht vom 31. Dezember v. 3. eröffne id) dem Kö- 
niglien Provinzial-Schulfollegium, daß $. 5. des Geſetzes vom 
25. März 1873 (Gefep-Samml. ©. 125) ausjhliegend beftimmt, 
daß Amtskautionen durch Verpfändung von auf den Inhaber lau— 
tenden Obligationen über Schulden des Staats oder des deutſchen 
Reichs zu leiften find. Nach dem Erlaß des Herrn Finanzminifters 
vom 25. Februar v. 3. find nur noch die Prioritäts-Aktien bezw. 
Obligationen der Niederichlefiih- Märkiihen Eiſenbahn und die 
Prioritäts-Dbligationen der Münfter-Hamm’er Gijenbahn zur Ber 
ftellung von Amtsfautionen zugelafjen. 

Es können hiernach Sparfafjenbücher ald zur Kautionsbeftellung 
geeignet nicht angejehen werben. 

Soweit die von den Nendanten an den höheren Unterrichts- 
anftalten nad dem Doppelbetrag ihrer Nemunerationen zu beftellen- 
den Amtöfautionen nicht durdy 50 theilbar find, bin id) damit eine 
verftanden, daß diefelben auf denjenigen nächſtniedrigen Minderbetrag 
bemefjen werden, welcher dur jene fautionsfähigen Papiere dar— 
ftellbar iſt. 

Hiernach hat das Königliche Provinzial-Scyulkollegium in den 
in dem Bericht bezeichneten Fällen die gehörige Beftellung der 
Amtöfautionen zu veranlaffen und den Umtauſch der nicht geeigneten 
Kautionöpapiere herbeizuführen. 





An 
das Königliche Provinzial ⸗Schulkollegium zu R. 





8 
Abſchrift erhält dad Königliche Provinzial-Schulfollegium zur 
Kenntnignahme und gleihmäßigen Beachtung. 
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
bie übrigen Königlichen Provinzial ⸗Schullollegien. 
U. 11. 67. 





5) Kormelle Behandlung der DOrgelbauten. 
(Sentrbf. pro 1876 Geite 584 Mr. 239.) 


Berlin, den 24. Januar 1877. 
In der unterm 3, Dftober v. 3. erlaffenen, mittelft Rejtripts 
von demjelben Tage (G. III. 6047.) ber Königlichen Regierung ıc. 
zugefertigten Inftruftion für die formelle Behandlung der Drgels 
bauten And einige Unrichtigleiten enthalten, indem e8 heißen muß: 
Seite 5 Zeile 25*) 
„Die äußere Breite der Pedal ⸗-Klaviatur beträgt 1,2: m.“ 
Seite 6 Zeile 14°) 
„Die Untertaften find in den oberen Längskanten ſcharf (bie 
6 mm.) zu breden, haben zwiſchen den Taften der Zöne E—F, 
H-—e, e—f und h— einen Zwifhenraum von 5 zm., 
zwiſchen allen übrigen Taften beträgt derfelbe je 1 zm.* 
Die Königliche Regierung ıc. fege ich hiervon zur eventuellen 
weiteren Beranlafjung in Kenntniß. 
Der Minifter der geiftlien ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Börfter. 


An 
fämmtibe Königl. Regierungen und Könige Provinzial 
Schultolegien, fowie die Königl, Yanbbrofleien und bie 
Königl. Konfiftorien ber Provinz Hannover und Heffen- 
Naffan, u dem Königl. Ober-Kirchenath zu Rorbhorn. 
6. 11. 5175. 


6) Holzbaufabrif für Anfertigung von Schul— 
ıc. Mobiltar. 


Berlin, den 17. Januar 1877. 

Das Königliche Konfiftorium ze. wird für Anfertigung von 

Schul⸗ ıc. Mobiliar auf die Holzbaufabrit von Bahfe und Händel 

in Ghemnip mit dem Bemerken aufmerffam gemadt, taß die von 

derſelben für bie Umiverfität zu Kiel angefertigten Bänke, Tiſche, 

*) Eentrbl, pro 1876 Beite 587 Abſ. 2. 
**) Dafeibft Abfah 3. 





ae 
Katbeder und Tafeln, fowohl was die Konftruftion, wie die Be- 
arbeitung der Gegenftände und das dazu verwendete Viaterial an— 
langt, vorzüglich auögefallen find. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Sydow. 


An 
fümmtlite Königfihe Konfifterien, Regierungen, Pro- 
vinzial-Schultollegien und Univerfitäts-Ruratorien reip. 
Kuratoren, fowie an bie Königl. Konfiftorien in ber 
Provinz Hannover und ben Königl. Ober-Kirchenrath 
zu Nordhorn 


6. III. 8196. U. II. III, 


7) Friedrich Wilhelm-Stiftung für Marienbad. 


Auf Anr gung des Fräufeins Elfriede von Mithfenfels ift vor fa 15 
Zaren zu Berlin ein Komite zur Begründung eines Kranfenpenfionats in dem 
Kurorte Marienbad in Böhmen zufammengetreten. Nachdem dc Zuwen 
dungen, durch Veranflaftung einer Lotterie und durch Berzinfung im Laufe der Zeit 
die Gelbmittel bis auf ein Kapital von 30,000 Thlrn angewadhien, haben Seine 
Majeftät der König durch Allerhöchfte Orbre vom 31. Yuli 1876 der Gtiftung 
die Iandesherrlihe Genehmigung zu erteilen und berfelben auf Grund der Star 
Bu vom 11. Januar beaf. I. die Rechte einer jurifiifchen Perfon zu verleihen 
erubt. 

2 Aus ben Statuten wird Folgendes mitgetheilt. 


&.1. 

Die auf dieſe Weiſe in's Leben gerufene Stiftung führt im 
Andenken an den in Gott ruhenden König Friedrich Wilhelm IV, 
von Preußen den Namen 

Friedrich Wilhelm-Stiftung für Marienbad. 


82. 

Zwed der Stiftung ift, unbemittelten Deutſchen der gebildeten 
Stände (Eivil- und Militärperfonen, Künftlern, Gelehrten, Dichtern, 
Literaten, Ionrnaliften u. j. 1 ſowohl männlichen wie weiblidhen 
Geſchlechts den Gebraud der Marienbader Heilquellen und Bäder 
an Ort und Stelle zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es handelt 
fi) hier niht um die Unterftügung eigentlier Armen im recht- 
lien Sinne, fondern um ſolche Perjonen aus den gebildeten Stän- 
den, denen die Mittel fehlen, die Koften einer Badereije ganz oder 
auch theilweife zu beftreiten. 

8.3. 


Die Beihülfe kann beftehen, entweder in Gewährung einer 
freien Wohnung in gemietheten oder eigenen Räumen, auf deren 
Erwerb Bedacht genommen werden foll, oder einer Geldunterjtügung 
oder beider zugleich. 


10 


S. 4. 

Zunähft find zur Präjentation von Unterftügungsbedürftigen 
zur Gewährung der im $. 3. erwähnten Beihülfen aus den Stif- 
tungömitteln beredtigt: 

1. alle diejenigen, welde durh Zahlung einer Summe von 

250 Thirn oder 750 M. oder mehr zu dem Stiftungd- Kapital 

beigetragen haben, nämlid: 


d. das Königl. Preußiſche Minifterium der geiftlichen ıc. 
Angelegenheiten. . - © 2 2 2 2 22... 2 Stellen. 

3. Bon dem Stiftungs-Kapitale find 2000 Thlr oder 6000 M. 
zur Stiftung von Stellen für Literaten in Marienbad und 
Karlsbad beftimmt; es follen daher die Zinfen von dieſen 
6000 M. & 4 °/, in der Art verwandt werben, dab daraus 
an zwei von diejen, und zwar jedem die Hälfte zum Beſuche 
von Karlöbad oder Marienbad gezahlt werde. 

Te nad) dem Wachsthum des Kapitald bleibt e8 vorbehalten, 
biefe Unterftügung zu erhöhen oder auch mehrere Stellen zu 
gründen. 

Außer diefen Berechtigungen (Nr. 1—3) follen fortan feine 
weiteren verliehen werden, ald gegen eine Einfauföfumme von 


8. 5. 

Für die von den Berechtigten ($. 4. Nr. 1 und 2) Präjen- 
tirten fol, fall3 ftatt der Wohnung eine Geldunterftüpung gewährt 
wird, legtere nicht unter 100 M. betragen. 

Iſt von denfelben vor dem 1. April des betreffenden Jahres 
nicht die Präfentation erfolgt, fo fällt der Betrag für daffelbe dem 
Borftande zur eventuellen anderweiten Verwendung zu Stiftungs- 
zweden anheim. ine Uebertragung auf das folgende Jahr Seitens 
der Berechtigten tft unzuläffig. 

8. 6. 
Die Stiftung hat ihren Sig in Berlin. 


— — — — — —h — 


ll. Univerfitäten, Akademien, ze. 


8) Infkription der Studirenden der Theologie auf 
der Alademie zu Münfter. 


Der 6. 65. der Statuten ber Alademie zu Münfter vom 12. Noveniber 
1832 lautet, nachdem der urfprfngfiche fette Satz durch Allerhöchſte Ordre vom 
4, Februar 1857 eine Yaffungsänderuug erfahren, gegenwärtig wie folgt: 








11 


„Jeder, der auf ber alademifhen Lehranftalt katholiſche Theologie ſtudiren 
will, muß ſich flir das erſte Jahr feines Studiums bei der philoſophiſchen 
Fakultät inftribiren laffen, und ſich während dieſes Jahres ausschließlich 
nur der allgemein wiffenfcaftlihen Ansbilbung befleißigen. Wenn er fi 
nah Ablauf des erften Jahres bei der theologiſchen Fakultät hat inflribiren 
laffen,, muß er nichts deſto weniger das Studium der nöthigen philofophi- 
ſchen Disziplinen fortfegen. Diejenigen, welche auf dieſe Weije von der 
philoſophiſchen zur tbeologiichen Fakultät libergehen, baben filr die Aufnahme 
bei der leßteren einen Thaler an Gebühren zu entrichten, welchen der Dekan 
zu beziehen bat.” 

Auf den durch die theologifhe Fakultät angeregten Antrag des Herrn Minifters 
ber geiftlichen ac. Angelegenheiten ift folgende Allerhöchſte Ordre ergangen: 


Auf Shren Beriht vom 12. d. M. will Ich genehmigen, daß 
der $. 65 der Etatuten der Akademie zu Münfter vom 12. No- 
vember 1832 nebft der ihn abändernden Allerhödhften Drdre vom 
9. Februar 1857 aufgehoben und den Studirenden der katholiſchen 
Theologie auf der Akademie zu Münfter geftattet werde, ſich fofort 
beim Fr ihrer Etudien bei der theologiichen Fakultät einschreiben 
u laſſen. 

Berlin, den 13. Dezember 1876. 


Wilhelm. 
ggez. Falk. 


An 
den Miniſter der geiftlichen ꝛe. Angelegenheiten. 


— — 





9) Verpflichtung zur Verabfolgung neuer Verlags— 
artifelan die Landesbibliotheken. 
(Centrbl. pro 1876 Seite 647 Wr. 269.) 


Derlin, den 28. Dezember 1876. 
Die beiden unter dem 20. v. M. an und gerichteten, gleich- 
lautenden Eingaben ded Vorſtandes haben und feine Seranloffung 
eben können, über die in Stage geftellte Verpflichtung der Buch— 
Bändler zur Ablieferung zweier Exemplare von ihren Berlagsartifeln 
an die Landeöbiblivthefen eine anderweite Entſcheidung zu treffen, 
al8 diejed in unferem Erlaſſe vom 4. Auguft d. 3. geſchehen ift. 
Nachdem die älteren, auf Dielen Gegenftand bezüglichen Be⸗ 
ſtimmungen gerade durch die auf dad Cenſurweſen bezüglidye Aller« 
böchfte Verordnung vom 18. Dftober 1819 bejeitigt worden waren, 
iſt diefe Aufhebung durd die Allerhöchlte Ordre vom 24. Dezem- 
ber 1824 wieder rudgängig gemacht worden, mweldye nicht blos Cen⸗ 
jurfragen betraf und deren feinen Theil ded verfügenden Inhalts 
bildende Ueberfchrift ſich durch die Beziehung auch ihres fonftigen 
Inhalts auf die älteren Genfuredifte erklärt. Demnädft fand die 
Allerhöchſte Kabinetdordre vom 24. Dezember 1824 eine weitere 
Ergänzung durch die Allerhödjfte Verordnung vom 12. März 184” 





12 


Zu ber Behauptung, dab die Verpflichtung zur Ablieferung von 
Zreieremplaren durd die angezogenen Beftimmungen in einen ſach— 
lihen, inneren Zufammenhang mit dem Cenſurweſen getreten jet, 
liegt biernady fein Grund vor. Wenn daher durch das Preßgefep 
vom 17. März 1848 die Cenſur aufgehoben und alle auf die Genfur 
bezüglihen Beltimmungen außer Kraft geirgt wurden, jo war 
hiermit durchaus nit ausgefprohen, dab Vorſchriften bejeitigt 
werben follten, weldye fi zwar in Berordnungen befanden, die zum 
Theil von dem Cenſurweſen handelten, aber ſelbſt nicht die Genfur 
betrafen. Daber hat auch $. 4 des Geſetzes vom 30. Juni 1849 
ausdrücklich anerfannt, daß die biöher nicht aufgehobene Verpflicy- 
tung der Verleger, zwei Eremplare ihrer Verlagsartifel einzufenden, 
fortbeftände. Dasſelbe Anerkenntniß bat in $. 6 des Geſetzes vom 
12. Mai 1851 und in fpätere Gefege Aufnahme gefunden. 


Der Miniiter ded Innern. Der Minifter der geiftlihen zc. 
Graf zu Eulenburg. Angelegenheiten. 
Falk. 


An 
den Borftand der Korporation der Berliner Buchhändler bier. 
M. d. 3. IE 11629. 
M.d.g A. U. I. 6413. 


— — —— — 


10) Jahresbericht über die Humboldt-Stiftung. 


(Aus dem Deutſchen Reichs⸗ und Königl. Preuß Staats⸗Anzeiger Nr. 24. 
vom 29. Januar 1877.) 


Die Königlihde Akademie der Wiſſenſchaften hielt 
am 25. Sanuar ihre dem Gedächtniß Friedrichs des Zweiten 
germidmete Öffentlihe Sigung. ıc. Dann verlad Hr. du Bois— 

eymond, als Vorfipender des Kuratoriums der Humboldt-Stif- 
tung, folgenden Beridt: 

Das Kuratorium der Humboldt » Stiftung für Naturforfhung 
und Reiſen eritattet ftatutenmähig Bericht über die Wirkſamkeit der 
Stiftung im verfloffenen Jahre. 

Mit dem Ende diefed Jahres lief die vierjährige Wahlperiode 
der drei wählbaren Mitglieder ded Kuratoriums ab; diefelben wur: 
den durch ftatutenmäßige Neuwahl Eeitend der Königlichen Akademie 
der Wiſſenſchaften in ihren Aemtern beftätigt. 

Einen ſchweren Berluft erlitt die Etiftung durdy den Zod ihres 
legten Reifenden. Dem Brof. Dr. Reinhold Buchholz war ed nicht 
vergönnt, die Frucht feiner aufopfernden Thätigkeit zu ernten. Dem 
mörderifhen Klima der weſtafrikaniſchen Küfte glücklich entgangen, 
wie er früher dem faft fihern Berderben im Polarmeer auf einer 
Eisſcholle entrann, erlag er am 17. April v. J. unerwartet den 
Folgen der bösartigen afrikaniſchen Fieber. Bon den wifjenidaft- 





13 


fihen Ergebniffen der Buchholzſchen Reife ift der die Wirbelthiere 
betreffende Theil von Hrn. Peterd, der die Mollusfen betreffende von 
Hrn. von Martens bearbeitet in den Monatöberihten der Afademie 
erihienen. Schon dieſe Mitheilungen zeugen von Prof. Buchholz’ großer 
Umfiht ald Sammler, feiner trefflichen Beobachtungsgabe und feinem 
unermüdlihen Fleiße. Dennoch waren ed nicht Weich» und Wirbel- 
tbiere, welchen er vorzüglich feine Aufmerfiamfeit zugewendet hatte, 
und es iſt nicht genug zu beflagen, daß er die Arthropoden nicht 
jelber hat bearbeilen dürfen, die er bejonderd zu feinem Studium 
gemadt hatte. Es fteht indeß zu beffen, daß mir dieſe Korihungen, 
wie auch Prof. Buchholz’ Tagebücher voller geograpbiicher und eth— 
nologiiher Bemerkungen, von anderer Seite jo gut veröffentlicht 
jeben werden, wie eö chne die lebendige Erinnerung ded Reiſenden 
möglich ift, welche auch die liebevollite und eindringendite Mühe 
nicht zu erſetzen vermag. 

Aud den für dad vorige Sahr verfügbaren, durch längere An 
jammlung zu antehnliher Höhe angemadienen Mitteln wurden dies⸗ 
mal zwei Reiteunternebmungen unterttügt. 

Hr. 3. M. Hildebrandt aus Düſſeldorf, uriprünglih wiſſen— 
ſchaftlich gebildeter Gärtner, war ichon Seit fünf Sabren mit natur: 
geihichtlihen Sammlungen in verichiedenen Gegenden Oſtafrikas 
beihäftigt, und hatte vielfahe Beweiſe feiner Energie, jeiner Sach— 
fenntnih und jeines außerordentlichen Geſchicks im Umgange mit den 
gefährlihen Gingebornen jener Länder gegeben. Diejer Aufenthalt 
war nur durch eine kurze Reiſe nach Berlin unterbroden werden, 
wobei befanntlih Hr. Hildebrandt ein lebendes Nilpferd herbradhte. 
Hier wurde das Unternehmen geplant, welchem nicht blos dad Ku— 
raterium der Humboldt-Stiftung durch Gewährung von Geldmitteln, 
ſondern aud das Heichd - Kriegs: Minitterium durch Leihen von 
Waffen, ihre Hülfe zu Iheil werden ließen: von Zanzibar aud die 
nch unerforihten tropiihen Schneegebirge des Ndur-Kenia und 
Kilima-Nöjare, ſowie die noördlich von lekterem liegenden hoben 
Vulkane naturgeihichtlich zu unterſuchen. Schon im vorigen Sommer 
madte Hr. Hildebrandt zu dieſem Zmede den Beriud, ven Lamu, 
einer fleinen Iniel an der Mitufülte, aus ind Innere zu dringen. 
Zwiſchen den Somali- und Galaftimmen ausgebrochene Feindſelig— 
feiten hinderten feinen Fortſchritt, und in Mombaija, wohin er ſich 
einſtweilen zurückzozg, befiel ihn ein hartnäckiges Fußübel, welches 
ihn zur Rückkehr nach Zanzibar nöthigte. Durch die Vermittelung 
des Kaiſerlich deutſchen Konſuls, Hrn. Robert Seers, wurde Hr. 
Hildebrandt in das im Hafen von Zanzibar ftationirte Ho'pitalſchiff 
der britiihen Kriegsmarine „London“, Kapitin Zulivan, aufge- 
nommen und mit größter Zurorfommenbeit drei Monate lang bi 
zu völliger Geneſung dert gepflegt. Dem Kapitän Zulivan und 
den Schiffsärzten Sedgwid und Bentham fühlt ſich das Kuratorium 





14 


für diefen Akt internationaler Gaftfreundihaft zu lebhaften Dank 
verpflichtet. So konnte ſich der Reiſende erft Dlitte Oktober wieder 
mit der beabfichtigten Erpedition beihäftigen. Gegen Ende No» 
vember langte er, mit Empfehlungen des Sultand von Zanzibar 
und des engliihen Hefidenten daſelbſt verjehen, wieder in Mom» 
baſſa an, verftändigte fih mit einem Karavanenführer und nahm 
bie nöthigen Diener, fowie 40 ſchwarze Träger an, um die erfors 
derlihen Zaufhmwaaren, Papier zum Einlegen der Pflanzen, In⸗ 
ftrumente u. d. m. mitführen zu fönnen. Um feine Mannſchaft 
einzuüben, machte er zuerft einen Beinen, aber anftrengenden Streifs 
au nah Duruma im Wanikalande, wo er die dur v. d. Deden 
befannten Antimonfundftätten beſuchte und Proben von den dortigen 
Borfommniffen für den Sultan von Zanzibar, ſowie für das hielige 
Mufeum fammelte. 

Nah der legten Nahridt von Mombafja vom 10. Dezember 
v. 3. ftand der Reiſende im Begriff, beijer ausgerüftet und unter 
glüdlicheren Auſpicien als dad erftemal mit feiner Karawane nad 
dem Lande Kikuyn aufzubredhen, wo der mächtige Gipfel des Ndur⸗ 
Kenia ihn zieht. 

Das andere Unternehmen der Humboldt- Stiftung führt uns 
nad dem füdamerifaniihen Kontinente, welcher einft der Schauplag 
der größten wiſſenſchaftlichen Thaten Aleranderd von Humboldt 
felber war, und an diejelbe Stelle, von wo er und Bonpland auds» 
gingen. Unter Humboldtd Beobachtungen und Naturfchilderungen 
giebt ed kaum eine befanntere, ald die der elektriihen Aale (Gym: 
noten) und ihres Kampfed mit den Steppenroffen in den Llanos 
von Benezuele. Humboldt hatte Europa verlaffen, ald der Streit 
zwifhen Volta und Galvani und ihren Anhängern über die Deus 
tung der von Galvani entdeckten Thatſachen zu voller Höhe ent» 
brannt war, und er felber hatte fich kurz zuvor in feinem Werk 
„Ueber die gereizte Muskel- und Nervenfafer” für dad Dafein einer 
thieriſchen Elektrizität ausgeſprochen. Der Anblid der gewaltigen 
Zitteraale, deren Körper ſcheinbar aus jedem feiner Theile mwillfür- 
lih einen ntederfchmetternden Blitz entfandte, war daher für ihn 
vom binreißenditen Intereffe. Aber leider hatte er Europa etwas 
jr früh verlaffen, um noch Nachricht von der Entdedung der Säule 
uch Volta zu erhalten, welche über died Gebiet menigitend den 
erften Schimmer von Helligkeit verbreitete, und fo fam ed, dab bie 
damals von ihm angeftellten Verſuche, trog allem darin entfalteten 
Eifer und Geſchick, weder für die Lehre von den eleftromotoriichen 
Drganen, noch für die damit nahverwandte von den Nerven und 
Muskeln audgtebige Frucht trugen. 

Merkwürdigerweife find feitdem über dreiviertel Jahrhunderte 
verfloffen, ohne daß in Südamerika eine einzige Beobadhtung am 
Zitteraal angeftellt worden wäre, obſchon dieſe Fiſche wiederholt 














15 


— — — 


nady Europa, befonderd nady Xondon gebracht wurden, wo Faraday 
daran eine berühmte Verſuchsreihe ausführte. 

Mittlerweile hatte der Verkehr mit jenen Gegenden fi) fo ent- 
widelt, und die am Gymnotus zu löjenden wiſſenſchaftlichen Fragen 
waren fo brennend geworden, daß der Gedanke, dieſe Fragen an 
Drt und Stelle zum Audtrage zu bringen, ſchon ſeit längerer Zeit 
ſehr nahe lag. Seiner Verwirklichung ftand nichts entgegen ald 
der Mangel an einer geeigneten Perfönlichkeit. 

Diefe bat ſich neuerlih in dem Dr. med. Herrn Karl Sachs 
aus Berlin gefunden, der in hiftiologifhen und phyſiologiſchen Un- 
terſuchungsweiſen wohl bewandert, ſchon durdy bedeutende Arbeiten 
in diefen Gebieten befannt, ſich gern bereit fand, die Gymnoten in 
ihrer Heimath aufzufuchen, und Humboldts eigentlichfte Tugendbe- 
ftrebungen in den von ihm fo maleriich geſchilderten Steppen wieder 
aufzunehmen. 

Hr. Dr. Sachs hat fi) mit einem möglichſt vollftändigen hiftios 
logifhen und eleftropbyfiologiichen Apparat am 26. September v. 3. 
in Hamburg eingefchifft, ift am 21. Oftober in La Guayra gelandet, 
und hat in Garacad bei dem Kaiſerlich deutichen Geſchäftsträger 
und General-Konful, Hrn. Dr. Stammann, den zuvorkommendſten 
Empfang gefunden. Nachdem er fih in Saracad mit den nöthigen 
Empfeblungsbriefen und Ausrüftungsgegenftänden verfeben, bat er 
die Cordillere überjchritten und ift am 19. November in Raftro, 
einem armjeligen Dorf in der Steppe, eingetroffen, welches einft 
die Stätte von Humboldtd eigenen Verſuchen war, und wo dem 
Dr. Sachs ein reidher Grundbefiger, Don Carlos Palaciod, „El 
Rey de los Llanos“ genannt, ein Haus zur Verfügung geitellt 
hatte. Hier aber fand fih Dr. Sachs in feinen Erwartungen 
ſchlimm getäufht. Die Sumpfwaſſer in der Nähe des Dortes, 
welche zu Humboldtd Zeit von Gymnoten wimmelten, gaben nidt 
einen ber, und hauchten um fo gefährlichere Miadmen aus. Die 
Borftellung, nad) Humboldts Beichreibung Gymnoten zu fangen, 
indem man, um fie zu erfchöpfen, erft Pferde oder Maulthiere von 
ihnen erſchlagen läßt, wurde von allen Llaneros mit Gelächter auf> 
genommen, fein Wunder, da Dr. Sachs die Mula, die ihn von 

et in die Steppe trug, mit 270 ſpaniſchen Thalern bezahlen 
mußte. 

Beſſer geftalteten ſich die Verhältniffe im benachbarten Cala— 
bozo, einer anſehnlichen Stadt mit vielen Bequemlichleiten, wohin 
id Dr. Sachs nun begab. Der General Guancho Rodriguez 
nahm fich freundlich feiner an, und ritt mit ihm drei Stunden 
weit nah dem Rio Uritucu, einem wilden, von prädtigem Urwald 
umgebenen Fluſſe, in deſſen Gewäſſern dag Verderben in vielfadyer 
Geftalt fauert: denn er wimmelt von Alligatoren, gefräßigen Ca⸗ 
ribenfiihen, tüdifhen Stachelrochen, und glüdlicherweije auch von 





16 





Gymnoten. Gleich bei feiner Ankunft fah Dr. Sachs mit freudiger 
Erregung einen faft zwei Meter langen „Temblador“ dicht unter 
der Vafteroberfläche ſich bewegen. 

Seit jenem Tage bis zum Datum feined legten Briefed, dem 
7. Dezember — fünf Zage lang — ift Dr. Sad in Calabozo in 
der rüjtigiten Thätigkeit gemefen, weldye ihm fchon mehrere wichtige 
Ergebnifje geliefert bat. Alles berechtigt zu der Hoffnung, daß, 
wenn die Gejundheit unfere8 jungen Reiſenden dem gefährlichen 
Klima widerfteht, feine Ausbeute eine höchſt werthvolle, und dieſe 
am meilten Humboldtſche faft aller denkbaren Unternehmungen ber 
Humboldt-Stiftung vom beften Erfolge gekrönt fein wird. 

Dad Kapital der Stiftung erhielt im verfloffenen Jahre feinen 
Zuwachs durdy Zuwendungen. Die für das laufende Jahr zu Stif- 
tungdzweden verwendbare Summe beläuft fi ordnungsmaͤßig ab- 
gerundet auf 20,400 M. 


11) Preidaufgaben der Rubenow- Stiftung. 


I. Die Schuldenreduftivn in den deutſchen Terri> 
torien nah dem breißigjäbrigen Kriege. 


Der fogenannte 8. de indaganda des weſtfäliſchen Friedend 
(J. P. ©. VOL S. 5. M. IX. $. 66) beftimmt als Eine der Auf: 
gaben ded nächſten Reichstags die Feltitellung eines Modus, wonach 
der durch den Krieg veranlaßten Zerrüttung der allgemeinen Ver—⸗ 
mögenöverhältniffe im Reich und namentlidy der Belaftung ded DBe- 
fiped mit Schulden und aufgelaufenen Zinfen in geeigneter Weiſe 
abzubelfen fei. Dem entſprechend enthält der Reichslagsabſchied von 
1654 (88. 170—175) eine Reihe von Beftimmungen, worin theils 
durch Moratorien, theild durch eine allgemeine Reduktion der rüdftän- 
digen Zinfen, der Noth der Verſchuldeten zu fteuern geſucht wird. 

Es wird gewünſcht eine eingehende Geſchichte der Geneſis und 
der Wirkungen dieſes Neichögefeged. Für Erftere ift zurüdzugehen 
ſowol auf die weſtfäliſchen Sriedendtraftaten, ald auch auf die vor 
und neben diefen hergehenden partitularen Verhandlungen über die 
gleiche Angelegenheit auf den Landtagen einzelner Territorien. Die 
Behandlung, weldye die Frage in der ſich anjchließenden juriftiichen 
und publiziftiichen Literatur fand, ift zu erörtern. Es iſt feitzus 
ftellen, in welchen Theilen des Reichs dad Geſetz von 1654 zur 
praftifhen Ausführung gefommen ift. Die Mopdalität dirfer Aus- 
führung ift dann auf dem Boden eines einzelnen Territoriums im 
Detail aftenmäßig darzulegen, und aus den hierbei fidy ergebenden 
Materialien eine Gejammtanfiht von den volfd- und ſtaatswirth⸗ 
Ichaftlihen Verhältniffen der betreffenden Landichaft in der Zeit 
nach Beendigung des dreiigjährigen Krieges zu entwerfen. 








17 





I. Geſchichte der &andftände in einem gegenwärtig der 
Preußiſchen Monardie angehörigen Territorium. 


Die Geſchichte der Landftände in den Territorien, and denen 
der gegenwärtige Beftand der Preußiſchen Monarchie hervorgegangen 
ift, bildet eine der wichtigſten Vorarbeiten für die Verralunne 
gejhichte des Preußiſchen Staates. 

Die vorftehende Aufgabe fordert für Eines diefer Territorien 
eine auf jelbfiftändige Benugung der Quellen und namentlid der 
landftändiihen Verhandlungen geftüßte geſchichtliche Entwidelung, 
bei der ed vorzugäweife darauf anfommen wird, die Elemente, aus 
denen die Landftände entftanden find, wie die Bedeutung derjelben 
für die Rechts- und Verfaffungsbildung des betreffenden Territoriums 
darzulegen. Die Darftellung ift bis zu dem Zeitpunfte fortzuführen, 
mo die Wirfjamfeit der alten landftändiihen Verfaffung aufhört. 
Als folder wird für die Preußiichen Territorien im Allgemeinen 
der Beginn des 18. Sahrhunderts zu betrachten fein. 


II. Kurfürft Albrecht Adilles von Brandenburg 1470 

bis 1486. Duellenmäßig kritiſche Darftellung jeines 

Lebens und Wirkens mit befonderer Beziehung auf 
feine reihöfürftlihe Thätigkeit. 


Es wird verlangt eine auf erjhöpfender Benugung des ge— 
drudten Materiald und ausreihendem ardhivaliihem Studium be= 
rubende methodiſch⸗kritiſche Unterſuchung. Nur fo weit, ald es zum 
Verftändnig der furfürftlichen Periode Albrechtö erforderlich ift, 
braucht die frühere Lebendzeit herangezogen und aufgeflärt zu 
werden. Die reichsfürſtliche Thätigfeit muß ihre Erklärung finden 
in der Stellung Albrechts als Landesfürft, welche keineswegs ver- 
nadläffigt werden darf. Der Schlußpaſſus der Aufgabe ſoll weſent- 
lid) dem Forſchen nad neuem Material eine beftimmte Richtung 
geben. 





Die Bewerbungsſchriften find im deutfcher Sprade see 
Sie dürfen den Namen des Verfaſſers nicht enthalten, jondern find 
mit einem Wahlipruche zu verfehen. Der Name des Verfaffers ift 
in einem verfiegelten Zettel zu verzeichnen, der außen denjelben 
Wahlſpruch trägt. 

Die Ginfendung der Bewerbungsſchriften muß ſpäteſtens bis 
zum 1. März 1881 geſchehen. Die Zuerfennung der Preije erfolgt 
am 17. Oftober 1881. 

ALS Preife jegen wir für die würdig befundenen Arbeiten je 
1200 Mark Neihömünze feit, jebod mit der Maßgabe, dab, wenn 
Eine der Arbeiten gar nicht oder nicht gemügend, eine Andere aber 


1877. 2 


BER DU 
in vorzüglihem Grabe gelöft werben follte, der Preis für diefe 
Andere erhöht werden ann. . 


Greifswald, im Januar 1877. 


Rektor und Senat 
biefiger Köntgliher Univerfität. 


12) Schutz von Werten der Wiſſenſchaft und Kunft 
gegen Nahdrud und Nahbildung. 


(Eenteibf. pro 1876 Seite 90 Nr. 34.) 


Auf Grund des Gefeged zum Schuhe bed Eigenthumes an 
Werken der Wiffenfhaft und Kunft gegen Nahdrud und Nachbildung 
vom 11. Juni 1837 find auf die Anträge der Urheber beziehungs- 
weife der Eigenthümer in das Journal, welches zu dieſem Zwecke bei 
dem Königlichen Minifterium der geiftlihen ıc. Angelegenheiten ge⸗ 
führt wird, während des Jahres 1876 = 206 Gegenftände eingetragen 
worden. 

Ferner find während bed Jahres 1876 in bie ebendajelbit 
geführten Verzeichniſſe in Gemaͤßheit der mit andern Staaten 
abgejhloffenen Verträge wegen gegenfeitigen Schutzes der Rechte 
an literariihen Grzeugniffen und Werken der Kunft eingetragen 
worden: 


1) nad) dem Bertrage mit Großbritannien vom an 1846 
14. Suni 


und dem Zufag-Bertrage vom 3. Muguf 1855 in das Verzeichniß 
für Kunftiahen —, und 
für Bücher und mufitalifhe Kompoſitionen 55, 
2) nad) der Uebereinkunft mit Belgien vom 28. März 1868 
(Eentrbl. pro 1863 Seite 321) in dad Verzeichniß 
für Kunftfahen —, und 
für Bücher und muſikaliſche Kompofitionen 72, 
3) nad) der Uebereinfunft mit Frankreich vom 2. Auguft 1862 
(Centrbl. pro 1865 Seite 321, pro 1871 Seite 411) in dad Ver— 
eihniß 
: für Kunftfahen 41, und 
für Bücher und mufifalifde Kompofitionen 878, 
4) nad der Uebereinfunft mit Italien vom 12. Mai 1869 
(Gentrbl. pro 1869 Seite 381) in das Verzeichniß 
für Kunftfadhen —, unb 
für Bücher und mufifalifhe Kompofitionen 274, 


— 


19 
5) nad ber Webereinfunft mit ber Schweiz vom 13. Mai 1869 
(Gentrbl. pro 1869 Seite 579) in dad Verzeichniß 
für Kunftfahen —, und 
für Bücher und muſikaliſche Kompofitionen — Gegenftände. 





11. Gymnafial: und Neal:Lebranftalten. 


13) Wegfall des ftaatlihen Kompatronatd über höhere 
Unterrihtsanftalten bei dem Aufhören des Bedürfniß— 
zuſchuſſes aus Staatsfonds. 


(Tentrbl. pro 1871 Seite 158 Nr 51.) 


Berlin, den 30. Dezember 1876. 
Auf die in der Eingabe vom 27. v. M. geftellte Anfrage er- 
öffne ich dem Kuratorium, daß, da das dortige Gymnaftum nicht 
zu den vom Staate allein oder in Gemeinſchaft mit Andereng zu 
unterhaltenden Anftalten gehört, baffelbe vielmehr nur nach Maß— 
‚abe des Bedürfniffed aus Staatsfonds unterftügt wird, mit dem 
Begfall des ftaatlihen Beduͤrfnißzuſchuſſes auch die Veranlaffung 
u Ausübung ftaatliher Kompatronatörechte wegfallen würde. Die 
eftimmungen des Girkular-Grlaffes vom 11. März 1871 — U 3881 — 
auf melde in der Eingabe vom 27. v. M. Bezug genommen wird, 
würben mit dem — der ſtaatlichen Subvention auch für bie 
dortige Anftalt Platz greifen. , 


Der Minifter der sehen ac. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
das Kuratorium bes Gymnafiums zu N. 
U. II. 669%. 


2° 


20 


14) Generalsleberfiht ber Grgebniffe der von den Königliden 
Wiſſenſchaftlichen Prüfungd-Kommifjionen im Sabre 1875 abge- 
baltenen Prüfungen für dad Lehramt an höheren Schulen. 
(Centrbl. pro 1875 Seite 396 Nr. 11.) 


A. Zahl ber Prüfungen. 












Im Jahre 1875 Im Zahre|ö Mithin 








Königliche 1574 
Wiſſen⸗ beteng im lee 
ſchaftlich haben | hab find von | Summe bie Zahl R 
‘ das haben —5 den Geprüften lämmt- länmt- gegen das 
Prüfunge- Cramen Rachpril-| gefammt nicht licher * vorhergehende 
Kommiffen  Irrenitare| fungen Be _ befanden galtenen haltenen _ Jahr 
u docendi | beftand rü⸗ 
beflanben fanden beftanben 35. len Fangen fungen | mehr | weniger 











Konigsbergi / Pr. 25 25 50 5U 46 4 
Balin... . 63 40 103 4 107 135 28 
Greifswald. . 24 21 45 46 39 7 
Breslau .. - 50 37 | 87 I a 89 72 17 

Halle a / S... 52 2 73 | 73 83 10 
Biel oo... 41 a u Bu | 19 6 | 3 
Göttingen . . 381 1 97 2 99 94 5 
Mänfter . .. 3:92 55 4 59 70 11 
Marburg... . 11 
Bonn... .. 














21 





B. Zahl der im der Hauptprüfung pro facultate docendi beftandenen Schul» 
amtd-Kandidaten nad Konfeffion, Be Religion, und nach dem Hauptfache 
elben. 










Konfeifion 6 
reſp. Religion A. B. c. D. 
der Biterithe| mente | Weigion | Bub 
beftandenen pbilo- | natur- und ber 
R logiſches 1 „wiflen- 
Kandidaten ihr —2 — Hebräifch Ehraen 





Evangeliſch.. 
Latholiſch .. 
dudiſch· ... 
Mennonitiſch. 


Summe pro 
1875 .... 


Die Summe 
des Jahres 
1574 iR...» 


Mithin im 
Jahre 1875 
gegen das 
vorhergehende 1 | —@ „5 +3 ! 




































im Jahre 
1875 
gegen das 
vorhergehende 













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23 





D. Spezial-Rahweis ber im Jahre 1875 geprüften Schulamts- 
Kandidaten ıc. nad Konfeifion, reip. Religion, und nach dem 
Hauptfach derjelben. 





Königliche Wiſſenſchaftliche 
Prüfungstommifften zu 










Bresfan 


Halle 
Insgefammt. 


Greifewalb 


Göttingen 


Königsberg 
Berlin 
Munſter 
Bonn 


1. Evaugeliſch. 

1. Bollpräfung. 
A. Hiftorifch-philologiihes Bah - - - 
B. Mathe. »naturwiffenfchaftliches Fach 
C. Religion und Gebrällh + + + + - 
D. ad) ber neueren Spraden » » + » 
Nichtbeflandene = onen ee 

2. Nahpräfung. » ++ +. : 


1. Katholifch. 
1. Bolfprüfung. 























A. Hiftorifch-pbilologiihes Gab - - . [2] #113]. “21.18 49 
B. es gniihes E71: 939—45 
C. Religion umd Hebräll® + - - + - 1 hal la] 2 
D. ad) der neueren Spraden . » - » | - [2]: 16 18 
Nihtbelande 7 1.| 1.) alt) 8 
2. Nachprüfung. : » - en 5 als le7 altal_ 59 
Summe IL i 2 [+] + 3 

m. Jüdiſch. | 

1. Bolfprifung. | 
A. Siftorifh-phitofogifhes Bah- » » - || Sn 2l.|.|.\.|. 8 
ei legiie⸗ 54 be — 1 
2. Nahprilfung — —— 
6 


























E. Spezial-Nachweis der Heimath der 





Königliche Wiffen- 





|Rönigsberg. 


Voll- 
Ipritfung 


Berlin, |Oreifswald.| Breslau. 


Boll» Voll- Voll⸗ 
prüfung [prüfung prüfung, 





E 
= 


E 
53 
= 
Ss 


beftanden 











er) 
Eu 





* s|. Sl. 
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2 IE 28 
S @slsles 
= =|8[2|=2|& 
8 s3le|lsıs 

= =|2 [85 








1. Preußen 
a. Provinz 


me er 
B 


Fern 


1. Rheinprovin - 
m. Hobengollern 


eufien — 
randenburg - 
Pommern. 2... 


Bofen - - 
Solefien - 
Sachſen 


Schleswig-Bolftein - 
Hannover . 
Wefipbalen . 
Heffen-Naffau . 








n. Iudegebiet (vid. Hannover) 


©. Derzogthum Lauenburg , - - 


2. Andere Staaten des Deutſchen 
Neiches BR 


3. Auferdeutfche Staaten . - - 




















Summe 


Hauptfuntne 























107 wo 1788 











3E —1 
Tau 1 

















25 


im Jahre 1875 geprüften Kandidaten ıc. 












ſchaftliche Prüfungs. Kommiſſion zu 
Göttingen. 









Minfter. | Warburg. | Bonn. 


















Bol: Bol, Bols 

prüfung) [pefifung! | veilfung. 
|, ıs|.| |s |g |, s|. 
28 2185| [2|E| 2 8 2|®8 
58 3/8 3|8 38 3|8 
zı8|3 selssie|ls|$8ls|$|is 
=|&|8 zl212|= 152-1512 |=|5 
5 sees:lsszles|® 
E|&|S =|5|2|= 5 |2|=|S|2j®|s 





Si) 4A) 220 21] 1] 7] 36) 2, 20] 364] 16| 215 















































4 2 4 3 13 a 2 1 4 11 32) 1) 11 
e tal 24T 
52] -» 2371 399] 17| 227 
— — 
57 316 
3 





26 


F. Ergebniſſe der von den Königlihen Wiſſenſchaftlichen Prüfungskommiſſionen 








B. 
Mathemat. naturwiſſen⸗ 





A. 
Hiſtoriſch⸗philologiſches Fach. 









igli b. c. a. b. 
Königliche Geſgichte 
Wiffen⸗ Griechiſch, — und Geogra⸗ Mathematik Chemie 
un 








ateinifch, | pbie, Grie⸗ Zufommen 
N Lateinisch, Beißiöte chiſch und j und beichreibende 
ſchaftliche Lateiniſch in Hakmmiffen 


Phyſik ſchaften. 


eug⸗ .Zenung⸗ 
abge Re 


Prüfungs. Deutſch. Geographie. mittleren 


eug eug⸗ eug⸗ 
‚Art © — —— < 














Kommiſſion 
eug⸗ 


zu nißgrade 




























Zerigeberg . 3 1. 
Berlin . >. 9 1011| 2. 
Greifswald. 5 2 al . 
Breslau . . 6 4 
Halle ..... 4 4 6 
Kill . 1).| 1 5 
Göttingen . . 31 2] 4 9 10 
Münfer ... 1115| 7 3 
Marburg. . . 3 1l 3 4 

7 2 











27 


im Jahre 1875 abgehaltenen Vollprüfungen pro facultate docendi. 















ſhaftl Bad. 





Religion Fach 
und der neueren 
Bebraiſch. Sprachen. 


Insgefammt. 
Zufammen. 



















Zeugniffe Haben eine Rachprufung zu beftehen. 


Bon ben Inhabern ber vorftehend bezeichneten 
Zurtidgemwiefene Kandidaten. 


enge s | Zeug | _ . 8 

nibgeabe ügeabej a | Beusritgude | E 
-[E 

! ! E — 2 

1l2|3 5 E 

1 2 


























Diſſertatio⸗ 
nen ſind an 
Stelle von 
Prüfungs- 

Arbeiten 


angenommen 
worben. 





nicht angenom- 
men worben. 








28 





15) Anerkennung ber in andern deutſchen Staaten von 
Kandidaten des höheren Shulamtes erworbenenZeug- 
nifie in Preußen; Nahprüfungen der Inhaber folder 
Zeugniffe in Preußen. 
(Eentbl. pro 1875 Geite 330 Nr. 100.) 


Berlin, den 30. November 1876. 
Der von Ew. Hohmwohlgeboren dem Adjunkten N. am Päda- 
gogium in N. unter dem 11. d. M. ertheilte und durd Bericht 
von demjelben Datum mir mitgetheilte Beſcheid, die Ueberjegung 
eined Leipziger Yehramtöprüfungszeugniffes in die Ausdrudeform 
eines preußiſchen betreffend, gibt mir, indem ich denfelben in den 
wejentlichiten Punkten billige, zu folgenden Bemerkungen Anlap. 
In Anbetracht, daß von den wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kom— 
miffionen zu Leipzig, Roſtock und Straßburg ein mit dem preußie 
ſchen im weſentlichen übereinftimmendes Werlahren beobachtet wird, 
find, wie durd) meine Cirkulars Verfügung vom 28. April 1875 
befannt gemacht worden ift, die von den genannten Kommiſſionen 
ausgeftellten Qualififationszeugnifje bis auf weiteres den preußiſchen 
gleichgeftellt worden. Darin liegt in Anwendung auf den vorlie- 
genden Fall, daß die dem ıc. N. dur das Leipziger Zeugniß 
zuerfannte Qualififation im Lateiniſchen, Griechiſchen, Deutſchen für 
alle Klaffen, in der Geſchichte für die unteren und mittleren Klaffen 
von den preußiichen ‚Behörden in gleicher Weife anerkannt wird, 
ald wenn diejelbe von eimer yeeufifcen Kommitfion ausgeſprochen 
wäre. Der Unterſchied, daß die preußiſchen Prüfungszeugniffe Grade 
unterſcheiden, die Xeipziger nady einem etwa anderen Gefichtöpunfte 
allgemeine Zeugniinummern geben, ift nicht als wejentlid betrachtet 
worden und von der Vereinbarung über die Gleichſtellung nicht 
berührt. Indem ein Kandidat fi der Prüfung vor der Leipziger 
Kommijfion unterzieht, verzichtet er auf die eigenthümliche Aus- 
drudäform der preußifhen Zeugniffe in Betreff der Grade, und 
ebenfo umgekehrt dur Ablegung ber Prüfung vor einer preußiichen 
Kommiffion auf die Nummernbezeihnung der Leipziger Zeugniſſe, 
und es ift nicht zuläffig, daß dur irgend weldes nachträgliches 
Verfahren die eine Ausdrudöform in die andere umgefet werde. 
Dem Inhaber des Zeugnifjes kann daraus keinerlei Nactgeit er⸗ 
wachſen, da in allen Faͤllen, in welchen das Prüfungszeugniß ein« 
wirkt, nicht in der Unterfeidung der Grade, Sondern in der Höhe 
und dem Umfang der zuerfannten Qualifitation für die einzelnen 
Lehrfächer die entſcheidende Bedeutung liegt. Es ift dem ac. N. 
unbenommen, in Gegenftänden, in welden er die Lehrbefähigung 
noch nicht oder nicht für alle Klaſſen befigt, dieſelbe durd eine 
Nahtragsprüfung zu erwerben, oder zu vervollftändigen, ohne daß 
übrigens daraus fi die Zuerfennung eined Grade des Zeugnifjes 


29 





ergäbe. Sn denjenigen Fächern, in welden ic. N. die Lehrbe- 
fabigung für alle Klaffen erworben bat, fann eine preußifche Prü- 
fungskommiſſion denfelben nicht mehr einer Prüfung unterziehen, 
da diejelbe die zuerfannte und zu Recht beftehende eehrbefähigung 
nicht ald eine erft durch ihre Prüfung zu enticheidende Frage be= 
trachten kann. Hiernach wird der lebte Sag des Beſcheides vom 
11. d. M., in weldem dem ꝛc. N. anbeimgeftellt wird, fi vor 
einer preußiihen Kommiſſion einer neuen vollftändigen Prüfung zu 
unterziehen, der Berichtigung bedürfen. 


Der Minifter der geiftfichen ıc. Angelegenheiten. 
Falk. 


An 
den Direftor ber Rönigl. Wiffenfhaftlihen Prüfungs⸗ 
Kommiffion ꝛc. zu N. 


U. II. 6381, 


16) Anerkennung einer Zehranftalt ald höhere Bürger- 
ſchule oder Progymnafium. 


Berlin, den 30. Dezember 1876. 

Die Anerkennung einer höheren Lehranftalt ald „höhere Bürger: 
ſchule“ oder „Progymnafium” ift ausſchließlich Sache der obertten 
Scyulauffichtsbehörde und kann wie die eined Gymnaſiums oder 
einer Realſchule erft dann erfolgen, wenn die äußere Beitand- und 
innere Leiſtungsfähigkeit der betreffenden Schule nah Maßgabe der 
dafür geltenden Beftimmungen vollflommen geſichert ift. Die lehtere 
inöbejondere joll auf Grund einer eingehenden Revifion und einer 
demnächſt von dem Unterrichtöminifter anzuordnenden Entlaffungd- 
prüfung derjenigen Schüler nachgemwiefen werden, welche nach zwei- 
jährigem Beſuche der Sekunda der Anftalt von dem Lehrerfollegium 
für reif erachtet werden. Bei diejer Entlaffungsprüfung findet rüd- 
fichtli) der höheren Bürgerfchulen das Neglement für die Abgangd- 
prüfungen höherer Bürgerfhulen (Wiefe G. u. V. L ©. 223 f. 
DO. Audg.) und rüdfihtlih der Progymnafien die Cirkular-Verfü⸗ 
gen vom 12. Zanuar 1856 (Wieſe ©. u. B. ©. 186 ff.) unter 
eihränfung der Zielleiftungen auf den Abſchluß von Oberjefunda 
analoge Anwendung. Sndeffen darf nicht unbeachtet bleiben, daß 
die erfte Abgangsprüfung als ſolche und dad einzelne darin erworbene 
Zeugniß als ſolches nur dann Gültigkeit erlangt, wenn in der Gentral- 
inftanz die gefammten Verhandlungen und die Arbeiten der Schüler 
geprät und die Reifezeugniffe anerfannt worden find. Aus diefem 
runde wird auch der Kommiſſar des Königlichen Provinzial⸗ 
Schul⸗Kollegiums jeder Reifeerklaͤrung der Abiturienten, oder jeder 
Zuerkennung des Reifezeugniſſes ſich zu enthalten, vielmehr denjenigen 
Schülern, melde nad) dem Beſchluß der Kommiſfion in der Prü- 


30 
fung beftanden find, zu erflären haben, daß der Unterrihtöminifter 
über die Zuerfennung des Reifezeugnifjes zugleich bei der Anerken⸗ 
nung ber Anftalt entjcheiden werde. 
Nach Vorftehendem wolle dad Königlihe Provinzial-Schul- 
Kollegium in jedem einzelnen Falle verfahren. 


Der Minifter der seiiiigen ac. Angelegenheiten. 
. alt. 


An 
fämmtliche Königliche Provinzial-Schulfollegien. 
U. II. 7136. 


17) Gegenftände ber Gymnafial» Reifeprüfung für 

einen mit dem Reifezeugntffe einer Realſchule 1.0. ver- 

ſehenen Studirenden, welder die an erftere gefnüpften 
Rechte erwerben will. 


Berlin, ben 21. Dezember 1876. 

Auf Ihre Cingaben vom 5. und 13. d. M. gereicht Ihnen bei 
Rückgabe der beiden eingereichten Zeugniffe zum Beſcheid, daß in 
denjenigen Fällen, in welchen ein Studirender nad) beftandener Reife 
prüfung am einer Realihule 1. Drdnung die an die Reifezeugniffe 
der Giymnafien gefnüpften Rechte erwerben will, die Beſchränkung 
ber an einem Gymnaſium abzulegenden Reifeprüfung auf Latein, 
Griechiſch, alte Geſchichte keineswegs allgemein gültige Regel ift, 
vielmehr in jedem einzelnen Falle zur Grwägung fommt, von welden 
ber den beiden Arten höherer Schulen gemeiniamen Lehrgegenftän- 
den auf Grund des bereitö erworbenen genaniffee in der Nach⸗ 
tragsprüfung abgefehen werden darf. Zu diefen Gegenftänden kann 
in dem vorliegenden Kalle weder die Mathematif gerechnet werden, 
in welder Sie dad Prädifat „ungenügend“ erhalten haben, 
noch die deutſche Sprache, in welcher Shen das Prädikat „genügend“ 
nur unter erheblichen Befchränfungen zuerfannt ift. Zuläifig ift es 
dagegen, von einer erneuten Prüfung in ber Religlondlehre, im 
Rranzöfiihen, in der Phyſik, in der mittleren und neueren Geſchichte 
und in der Geographie Abftand zu nehmen. Hiernach hat ſich die 
Reifeprüfung an einem Gymnaftum, durch welde Ihr Realſchul⸗ 
Reifezeugniß bie Geltung eines Gymnafial-Reifezeugniffes erhalten 
würde, auf die deutſche, lateiniſche und griechiſche Sprache, die alte 
Geſchichte und die Mathematik I richten. 

Ihrer Meldung bei dem biefigen Königlichen Provinzial«Schul- 
tollegium behufd Zumelfung an ein Gymnaftum zur Ablegung der 
Reifeprüfung haben Sie den gegenwärtigen Erlaß beizufügen. 

Der Minifter der seihigen 2%. Angelegenheiten. 
alt. 












An 
den Herrn stud, phil. ze, 
U, 11. 6979, 


18) Schulgeldzahlung in den Borfhulen der vom 

Staat unterhaltenen oder fubventionirten höheren 

Unterrihtsanftalten, inöbefondere für die Söhne der 
Anſtaltslehrer. 


(cfr. Centrbi. pro 1874 Seite 513 Nr. 168.) 


1. 
Berlin, den 7. Dezember 1876. 
Auszug. 


Lebrigend mache ich darauf aufmerffam, dab Beitimmungen, 
wonach auch in Borfchulflaffen Freiftellen zu gewähren find, bier 
nicht bekannt find. Vielmehr ift es Grundiab, dab die Schüler in 
ben Borllaffen aus nahmslos dad volle Schulgeld zu zahlen haben; 
wenigftend ift der Prozentfag der zuläffigen Sreiftellen nur nad) der 
Anzahl der in den Hauptflaffen der Anftalt vorhandenen Schüler 
zu bemefjen, wonad dad Koͤnigliche Provinzial: Schulfollegium in 
Zufunft zu verfahren bat. 


Der Minifter der seitlichen ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


Au 
das Königliche Provinzial-Schullollegium zu N. 
U. II. 6225, 





2 


Berlin, den 13. Dezember 1876. 

Auf den Bericht vom 18. v. M. erwiedere ich dem Königlichen 
Provinzial-Schulfollegum, daß der Ausſchluß der Schulgeldbefreiung 
in den Vorſchulklaſſen der aus Staatöfonds unterhaltenen oder fub- 
ventionirten höheren LZehranftalten ji aud auf die Söhne der Ans 
ftaltölehrer erftreckt, weil nach den maßgebenden Beftimmungen freier 
Unterriht in der Vorſchule nidht gewährt wird. 


Der Minifter der en ꝛc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
das Königl. Provinzial-Schulcollegium zu N. 
UV, U. 6528, 





8. 
Berlin, den 15. Dezember 1876. 

Auszug. 

Der Naatliche Zuſchuß iſt mit Rüdfiht darauf auf ben ge- 
nannten Betrag ermäßigt, dab zur Unterhaltung der Vorſchule eine 
Staatöbeihülfe grundjäglich nicht gewährt wird. Kann diefe Schule 
nicht aus eigenen Mitteln ſich erhalten, jo muß dieſelbe aufgelöft 


EEE 


32 





werden, fofern die Stadt nicht etwa die volle Unterhaltungspflicht 
übernimmt. 
Der Minifter der seid ꝛc. Angelegenheiten. 
alt. 


Au 
das Königliche Brovinzial-Schuffollegium zu R. 
U. It. 6720. 


19) Zuläſſigkeit jofortiger definitiver Anftellung der 
Givillehrer an Kadettenanftalten. 
(Gentebt. pro 1876 Seite 660 Mr. 276.) 


Berlin, den 24. Januar 1877, 
In meiner Cirfularverfügung vom 29. November v. 3. — U.IL. 
6492. — ift der Gap, daß nach den für die Kadettenanftalten maß— 
gebenden Grundfägen jede Anftellung eines Givillehrers zunächft 
eine proviforiiche fei, auf Grund einer Mittheilung des Herrn Kriegs⸗ 
miniſters dahin zu beſchränken, daß zwar mehrfady, wo die Sachlage 
es erfordert, den definitiven Anftellungen von Givillehrern an Ka— 
dettenanftalten eine proviſoriſche vorausgeht, dieſes Verfahren aber 
feineömegs prinzipiell feftfteht, vielmehr bewährte, an Givilanftalten 
bereits itellte Lehrer bei ihrem Uebertritt in den Dienft der 
Militair- Verwaltung aud ſchon biöher wiederholt fogleich definitiv 
angeftellt worden find und die Anftellung geeigneter, durch die König- 
lichen Provinzial-Schulfollegien empfohlener Lehrkräfte jederzeit for 

fort definitiv erfolgen Fann. 

Der Minifter der Be 2. Angelegenheiten. 
alt. 








An 
fämmtlie Königliche Provinzial-Schuffollegien. 
U, IH. 60. 


IV. Seminare, Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Verbältniffe. 


20) Zulafjung eines bei Erlaß der Prüfungsordnung 
vom 15. Oftbr 1872 an einer Mittelſchule angeftellten 
Lehrers zur Reftoratöprüfung. 

(Eentrbl. pro 1876 Seite 369 Nr. 148.) 

Berlin, den 10. Januar 1877. 
Dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium eröffne ich auf den 
Bericht vom 18. November dv. I., betreffend die Zulafjung des 


33 





Lehrerd an der dortigen Mittelfehule L. zur Nektoratöprüfung, daß 
ih nicht in der Zage bin, den Oberbürgermeifter N. auf feine mit 
den Anlagen bier wieder beigefügte Vorftellung vom 28. September 
v. 3. ablehnend zu bejcheiden. 

Der ıc. & gehört zu denjenigen Lehrern, welche bei dem Gr- 
Icheinen ded Cirkular-Erlaſſes vom 15. Dftober 1872 (B. 2315) an 
einer Mittelſchule angeftellt waren, und von denen nad) Al. 4 diejed 
Erlaſſes die Ablegung einer neuen Prüfung nidyt zu fordern war. 
Er ſteht ſonach glei denjenigen Lehrern, weldye dad Eramen ald 
Lehrer an Mittelichulen abjolvirt haben, und ftehen ihm die mit 
feiner Stellung als Mittelfehullehrer verbundenen Berechtigungen zu, 
zu welden nad der Prüfungsordnung III. vom 15. Oftober 1872 
8. 2. Nr. 1. aud die Zulaffung zur Neftoratsprüfung gehört. Es 
wird ihm diefelbe daher audy nicht zu verjagen fein. 

Ich bemerfe jedoch noch das Folgende. Die Abfolvirung der 
Reftoratöprüfung, welche nicht unter Nr. 3. des 8. 2. der Prüfungs- 
ordnung fällt, gewährt die Berechtigung zur Anftellung ald Semi⸗ 
nardireftor, Rektor von Mittelihulen oder höheren Zöchterfchulen. 
Für diefe Stellungen ift aber mindeltend eine Bekanntſchaft mit der 
Ipeziellen Methodik des fremdſprachlichen Unterrichtd, welche wiederum 
ohne einige Kenntniß fremder Spraden nit möglich iſt, unerläß- 
lid. Bei jeder die volle Berechtigung gewährenden Rektoratsprü— 
fung muß daher died Gegenftand der Erforſchung fein, und find 
Demwerber, welcher diefer Forderung nicht genügen wollen oder fönnen, 
nur zu der in Nr. 3. des $. 2. der Prüfungsordnung III. vorge- 
jehenen Prüfung für das Rektorat an einer beftimmten Schule, 
welche geringere Ziele ald die Mittelfchule verfoigt, zuzulaſſen. 

Hiernach iſt der Oberbürgermeiſter N. mit Beſcheid zu verſehen. 


Der Miniſter der ee ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
das Königliche Provinzial-Schuflollegium zu N. 
U. III. 14196. 





— 


21) Termine für die Prüfungen der Lehrer an Mittel- 
Ihulen und der Rektoren im Jahre 1877. 


(Sentrbl. pro 1876 Seite 46 Nr. 17.) 


Berlin, den 27. Januar 1877. 
Im Anſchluß an die Befanntmahung vom 15. Dezember 1875 
werden die Zermine für die Prüfungen der Lehrer an Mittelichulen 
jowie der Reftoren im Sahre 1877 hierdurch zur öffentlichen Kennt: 
niß gebradt: 
1877. 3 





34 — 
I. Provinz Preußen, zu Königsberg: 
vom 5. bis 8. Mä 4 . f 
an 17. bis 20. Sentember | Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen, 
am 9. und 10. März » ri 
am 21. und 22. September } Prüfung für Reftoren. 
U. Provinz Brandenburg, zu Berlin: 
vom 7. bis 12. Mai m. 
event. vom 11. bis 16. Juni 
vom 5. bis 10. November u. 
event. vom 3. biß8. Dezember 


am 15. und 16. Mai 4 Mi 
am 13. und 14. November } Prüfung für Reftoren. 


II. Provinz Pommern, zu Stettin: 


. Mai bis 2. 4 3 * 
bis 3 Dean } Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen, 


am 28. und 29. Mai . . 
am 3. und 4. Dezember } Prüfung für Rektoren. 
IV. Provinz Pofen, zu Pofen: 


30. April bis 3. Mai . 3 
3. 90. Norember } Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen, 


am 4. und 5. Mai . . 
am 30. Novbr = 1. Dezbr } Prüfung für Reftoren. 
V. Provinz Schlefien, zu Breslau: 

vom 18. bis 21. April 4 Mi 
om 2. bis 27. Sftober } Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen, 
am 16. und 17., bei großer 

Anzahl der Bewerber and) | 
April Prüfung für Rektoren. 


Prüfung für Lehrer an Mitteljhulen, 





nod am 1 
am 22. und event. auch 
noch am 24. Dftober 


VI. Provinz Sahfen, zu Magdeburg: 
23. bis 26. Mai * 
= 4 — — Prũfung für Lehrer an Mittelſchulen, 


am 28. und 29. Mai . 4 
vom 12, bis 15. November } Prüfung für Rektoren. 
VII. Provinz Eee zu Kiel: 


bie 7. Mä . 
un ei bis 12. SB ember 1 j Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen, 


am 8. Mär; 4 . 
am 13. Senternher } Prüfung für Reltoren. 


35 





VIII. Provinz Hannover, zu Hannover: 


vom 11. bis 14. April 4 Pi 3 
vom 24 bis 27. ftober } Prüfung für Lehrer an Mittelfchulen, 


10. April j . 
am 23. Siober } Prüfung für Reftoren. 
IX. Provinz Veftfalen, zu Münfter: 
3. bis 7. April . J 
vom 22. bis 26. Dftober } Prüfung für Lehrer an Mittelfchulen, 


3. April . 4 
an 2, Oktober } Prüfung für Reftoren. 
X. Provinz Heifen-Naffan, zu Kaſſel: 
vom 7. bi6 13. Juni \ 


vom 6. bi 12. Dezember | Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen, 


14. Juni oa 
am 13. Derember } Prüfung für Rektoren. 


XI Rheinprovinz, zu Koblenz: 
vom 7. bis 11. April 
vom Fr Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen, 
vom 7. big 10 November 
vom 14. 17. April . . 
vom 10. bis 13. November } Prüfung für Reftoren. 
Der Minifter der geiftlichen ac. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 

Bekanntmachung. 

U. 118. 14737. 


22) Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen und 
der Shulvorfteherinnen im Jahre 1877, 
(Eentrbl. pro 1876 Seite 47 Nr. 18.) 

Berlin, den 31. Januar 1877. 
Im Anſchluß an die Bekanntmachung vom 14. Dezember 1875 
werden die Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen und der 
Schulvorſteherinnen im Jahre 1877 in einer chronologiſch und in 
einer nah den Prüfungs» Drten alphabetiih geordneten Ueberficht 

hierdurch zur Öffentlihen Kenntniß gebracht: 


1. chronologiſche Ueberſicht. 


Monat Tag Drt Prüfung für 
Februar 20.—23. Kiel Lehrerinnen. 
2. = Vorfteherinnen. 
26.—28. Düffeldorf Lehrerinnen. 
. dgl. 


28.-- 2. März . 
. 3* 


April 


— 


Tag 
3. 
5.— 9 
5. 
8.—10. 
8. 
12.—16 
12.—15 
12.—15 
12. 
16. 
17. 
19.—24. 
19.—21. 
19.—21. 
21.—24. 
26. 
4.— 7 
4. 
4.— 7 
4. 
6.—10. 
7. - 11. 
10.—12. 
11.—14 
11. 
16.—20. 
16.—21. 
16.—19. 
17.—20. 
17. 
20. 
21. 
23.— 25 
24. 


36 





Drt 


Düffeldorf 
Münfter 


Halberftadt - 


Königäberg 
Bromberg 
Hannover 


Bromberg 
Koͤnigsberg 
Berlin 
Frankfurt a. O. 
Koblenz 


Breslau 


Liegnitz 


Stettin 


Poſen 

Danzig 

Saarbur 
(früher 


rier) 
erlin 


1) an ber Lebrerinnen-Bildungsanflalt daſelbſt. 
) an dem Königl Pehrerinnen Seminar. 

3, an dem Privat-Rehrerinnen-Seminar. 

an ber ſtädtiſchen Lehrerinnen-Bilbungsanfaft. 
5) dgl. 


6) wenn ber erſte Termin nicht ausreicht. 
N) an dem Brivat-Lebrerinnen-Seminar. 


8) wenn bie zwei Termine vorher nicht ausreichen. 


) an bem Königl. Lehrerinuen-Seminar. 


Prüfung für 
Vorſteherinnen. 
Lehrerinnen. 
Vorſteherinnen. 
Lehrerinnen. 
Vorſteherinnen. 
Lehrerinnen. 

dogl. 

dögl.') 
Borfteherinnen. 

d8gl. 

dögl. 
Lehrerinnen ?). 

dögl. ? 

dögl. *) 

d8gl. °) 
Borfteberinnen. 


Lehrerinnen. 
Borfteberinnen. 
Lehrerinnen. 
BVorfteherinnen. 
Lehrerinnen. 

dögl. ©) 

dögl. 7) 

dögl. ®) 
Vorſteherinnen. 
Lehrerinnen. 


dgl. 
dsgl. 
Lehrerinnen. °) 


gl. 
Sorfieherinnen. 
g 


Vorſteherinnen. 











Monat Tag 
April 25.—28. 
26. und 27 
28.— 1. Mai 
28. 
28. 
30.— 2. Mai. 
Mai 1.—3 
1. 
2. 
3. 
Juni 14.—16. 
14. 
Juli 7.41. 
11.—14, 
14. 
Auguſt 7.--10. 
10, 
September 3.—6. 
3. 
4.7. 
7.—12. 
8. 
13. 
19.—21 
20.— 22. 
21.—25. 
20. 
24.—28, 
24.—29. 
26. 
29. 
29.—3. Oltbr. 
Oltober 3.—5. 
5.— 8. 
9.—12. 


Drt 
Saarburg 
Montabaur 
Tilfit 
Montabaur 
Saarburg 
Wieöbaden 
Köslin 


Tiſfit 
Wiesbaden 
Eisleben 


5 


Düffeldorf 


Elberfeld 


Hannover 


Kiel 
Marienwerber 
Kiel 
Marienwerber 
Frankfurt a. D. 
Erfurt 
Frankfurt a. M. 
ee 

Önigöber; 
Berlin i 


Frankfurt a. M. 
Königsberg 
Aachen 


Aachen 


Bredlau 


1) an dem Königf. Sehrerinnen-Geminar. 
2) an ber äbtifchen Euifenfchufe. 


>) dagl. 


a 
+) an ber ftäbtifchen Lehrerinnen-Bilbungsanftaft. 
an dem Privat-ehrerinnen-Seminar. 
9 an dem Königl. Lehrerinuen- Seminar. 


Prüfung für 
Lehrerinnen. !) 
dagl. 
dogl. 
Vorſteherinnen. 
dögl. 
Lehrerinnen. 
Lehrerinnen. 
Vorfteherinnen. 
dögl. 
dsgl. 
Lehrerinnen. 
Vorſteherinnen. 


Lehrerinnen.) 
dagl.) 
DVorfteherinnen. 


Lehrerinnen. *) 
Vorfteherinnen, 


Lehrerinnen 

BVorfteberinnen. 

Lehrerinnen. 
dögl. 

Vorfteherinnen. 
dögl. 


Lehrerinnen. °) 

dögl. 

dgl. 
Vorfteherinnen. 
Lehrerinnen. 

dagl. °) 
Vorfteherinnen. 

dögl. 
Lehrerinnen. 
Lehrerinnen. 

dögl. 

dogl. 


38 


Monat Tag Ort Prüfung für 
Dftober 9. Bredlau BVorfteherinnen. 
9,—12. Liegnig Lehrerinnen. 
9 . Vorfteherinnen. 
9, Aachen dgl. 
12.—16. Dredlau Lehrerinnen. !) 
15.—20. Berlin dögl. 
15.—18. Bromberg dagl. 
15.—19. Münfter dagl. 
15. 5 BVorfteherinnen. 
16.—19. Breslau Lehrerinnen. °) 
18.—20. Köln gl. 
19. Bromberg BVorfteherinnen. 
20. Berlin dgl. 
21.—4. Köln Lehrerinnen. 
22.—25. Poſen dogl. 
23.—2. Stralfund degl. 
23. ⸗ Vorſteherinnen. 
24. — 26. Köln Lehrerinnen. 
26. Poſen Vorſteherinnen. 
—* Köln dögl. 


Der Termin zur Prüfung von Lehrerinnen zu Hilchenbach wird 
demnächſt befannt gemacht werden. 
Es finden ferner Prüfungen ftatt an den Lehrerinnen» Semi- 
naren zu Pofen, Droybig, Münfter und Paderborn. 
2. alphabetifhe Ueberſicht. 


Prulfung für 
Lehrerinnen Säulvorfteherinuen 
Tag Tag 


Dirt 

Aachen 29. Septbr — 3. Dftbr 9. Oktober 
3.—5. Oftober 
5.—8. Oftober 

Berlin 19.—24. März 
24.—29. September 
16.—21. April 24. April 
15.—20 Oftober 20. Dftober 

Breslau 4.— 7. April 4. April 
Tl. = 
11.—14. =» 


9.—12. Oftober 9. Oktober 


1) wenn ber erfle Termin nicht ausreicht 
®) wenn die zwei Termine vorher micht ausreichen. 


Ort 
Breslau 


Bromberg 


Danzig 
Drovßig 
Düffeldorf 


Eisleben 
Elberfeld 
Erfurt 
Frankfurt a. O. 


Frankfurt a. M. 
Halberftadt 
‚Hannover 


Hilchenbach 
Kaſſel 
Kiel 


Koblenz 


Köln 


Königsberg 
Köslin 
Liegnitz 


Marienwerder 
Montabaur 


39 





Brüfung für 


Lehrerinnen Säulvorfteherinnen 
Tag Tag 
12.—16. Dftober 
16,—19. Bi 
12.—15. März 16. März 
15.—18. Dftober 19. Dftober 
16.—20. April 21. April 


im Monat Juli 


26.—28. Februar 
28. Febr—2. März 
7—11. Zuli 
11.—14 = 


14.—16. Juni 
7.— 10. Auguft 
20.—22. September 


19.—21. März 
19.—21. September 
21.—25. September 
8.—10. März 
12.—15. März 
3.— 6. September 
(no unbeftimmt) 
6.—10. April 
20.— 23. Februar 
4.— 7. September 
19.—21. März 
21.—24. = 


18.—20. Oftober 
21.—4. . 
24.—26. » 
12.16. März 
24.—28. September 


1.— 3. Mai 
4.— 7. April 
9—12. Oftober 


7—12. September 
26.—27. April 


März 


Juli 
Juni 


. Auguft 
. September 


. September 
. März 
. März 
. September 


. April 


Februar 


. September 


. März 


. Dftober 


März 


. September 
. Mat 


April 


. Dftober 
. September 
. April 


40 





Bräfung für 
Lehrerinnen Schulvorſteherinnen 
Ort Tag Tag 


Münfter (im Lehrerinnen-Seminar.) 
3.— 9. Dir 5. Mär; 
15.—19. Oftober 15. Oktober 


Paderborn (im Lehrerinnen-Seminar.) 
Poſen (im Lehrerinnen-Seminar.) 


16.—19. April 20. April 
22—25. Oftober 26. Oltober 
Potsdam 10.—12. April 
Saarburg 23.—25. April 
(früher Trier) 25.—28. - 28. April 
Stettin 17.—20. April 17. April 
Stralfund 23.—25. Oftober 23. Oftober 
Tilſit 28. April — 1. Mai 2. Mai 


Wiesbaden 30. April — 2. Mai 3. Mai 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
Belanntmachung. 
U. 117. 5959. 


23) Termin für die Turnlehrerprüfung im Jahre 1877. 
(Centrbl. pro 1876 Geite 109 Nr. 47.) 


Berlin, den 5. Sanuar 1877. 

Für die Turnlehrerprüfung, welche in Gemäßheit des Regle⸗ 
mentd vom 29. März 1866 (Gentralbl. der Unter. Verw. ©. 199) 
während des Iaufenken Jahres hierjelbft abzuhalten ift, habe ich 
— auf Freitag den 23. und Sonnabend den 24. März d. I. 
feftgefegt. 

Meldungen können bis zum 15. $ebruar d. 3. bei mir ange 
bracht werden. 

Dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium überlaffe ich, dieſe 
Anordnung in der dortigen Provinz zur Henttigen enntniß zu 
bringen. 

Wenn feine Meldungen bei dem Söniglichen Provinzial-Schul- 
follegium eingehen, fo bedarf e8 einer Anzeige hierher nicht. 


An 
ſammtliche Königliche Provinzial-Schuffollegien. 


Ban 





41 





Abſchrift erhält die Königliche Regierung ıc. zur Nachricht und 
Beachtung. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Breift 


An 

ſammtliche Königt. Regierungen, die Königl, Konfiforien 
der Provinz Dannover und den Königl. Ober-ficchen 
zath zu Nordhorn 
U. IH. 5002, 


24) Bereinbarung mit der Großherzoglid Badiſchen 
. Regierung über gegenjeitige Anerkennung der Prü- 
fungözeugnifje für Eehrerinnen. 


Berlin, den 24. Sanuar 1877. 

Zwiſchen der Königlich Preußiihen und der Großherzoglich 
Badiſchen Regierung ift eine Vereinbarung über gegenjeitige Anz 
erfennung der für Lehrerinnen im Königreidhe Preußen nah Maps 
gabe der von mir unter dem 24. April 1874 erlaffenen Prüfungs- 
Drdnung für Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen, und im Große 
berzogthume Baden nad Mabgabe der die Prüfung von Lehrerinnen 
betreffenoen Verordnung des Großherzoglichen Minifteriums des 
Innern vom 13. März 1876 auögeftellten Prüfungszeugniffe mit 
den nachſtehenden, in der Verſchiedenheit der beiderjeitigen Vor— 
ſchriften begründeten Bejhränfungen getroffen worden: 

1. Die im Großherzogthume Baden geprüften Lehrerinnen, 
welde in der Preußiſchen Monarchie Verwendung ald Vorfteherinnen 
von Anftalten ſuchen, haben bier nod die in Preußen vorgejhriebene 
bejondere Prüfung für Schulvorfteherinnen abzulegen. Die in dem 
Königreihe Preußen als Lehrerinnen Geprüften follen dagegen im 
Großherzogthum Baden ohne weitere Prüfung auch zur Leitung von 
Anftalten, jomeit dieje überhaupt für Frauen ngdaflen ift, ais bes 
fähigt erachtet werden. 

2. Diejenigen im Großherzogthume Baden geprüften Kehrerinnen, 
welche die dort fafultative Prüfung in der Religion nicht abgelegt 
haben, müffen fi vor ihrer Zulafjung zur Verwendung in der 
Preugiihen Monarchie nod einer Nachprüfung oder einem Kollo- 
quium in der Religion unterziehen. Dieſe Nahprüfung bezw. dieſes 
Kolloquium Fann bei denjenigen Lehrerinnen, weldye noch die Vor— 
fteberinnen- Prüfung ablegen, mit legterer verbunden werden. , 

Die Königliche Regierung ꝛc. fege ich hiervon zur Beachtung in 
Kenntniß. 


An 
bie Königl. Regierungen, das Königl. Provinzial-Schuf- 
foleginm bier, die Königf. Konfiflorien ber Provinz 
Hannover u. ben Königl. Ober-Kirchentath zu Rorbhorn. 





#2 


Abſchrift erhält das Königliche Provinzial-Schulfolegium zur 
Nachricht und Beachtung. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Breift 


An 
bie Königlichen Provinzial-Schuffollegien. 
U. III. 5243, 


V. Volksſchulweſen. 


25) Zuſtändigkeit der Amtsvorſteher in Betreff der 
&gutunterhaltungstoften. 


Im Namen ded Königs. 
In der Verwaltungsſtreitſache 
des Käthners und Zimmermannd ©. zu A., Kläger und 
Revifiondklägers, 


wider 
den Amtsvorfteher Freiherrn v. R. auf Schloß G., Beklagten 
und Revifionsbeklagten, 
und die Gemeinde A., Beigeladene, 
bat das Königliche Oberverwaltungsgericht in feiner Sigung vom 
13. Januar 1877, 
an welder ıc. ıc. Theil genommen haben, 
für Recht erfannt, 
daß auf die Nevifion des Klägerd die Entſcheidung ded König- 
lichen Bezirksverwaltungsgerichts zu Königöberg vom 23. Sep- 
tember 1876 aufzuheben und in der Sage jelbft unter Ab- 
änderung der Entſcheidung des Kreisausſchuſſes des Kreifes 
©. vom 7. März 1876 die Verfügungen des Beklagten vom 
10. und 29. November 1875 außer Kraft zu fegen und der 
Kläger mit dem Anfprude, ihn für nicht verpfligtet zu 
erachten, von dem Brennholzdeputat der Schule zu A. für 
die Zeit von Michaelis 1875 bi dahin 1876 '/, Raummeter 
anzufahten, abzuweilen, dem Kläger auch die Koften ſämmt-— 
licher Suftanzen, unter Feſtſetzung des Werths des Streit- 
gegenftandes auf 10 Mark, zur Laſt zu legen. 
Von Nehtd Wegen 
Gründe, 

Am 10. November 1875 erließ der Amtövorfteher Freiherr v. R. 
auf Schloß G. an den Zimmermann und Grundftüdsbefiger ©. in 
A. folgende Verfügung: 

Sie werden hierdurch angemwiefen, der auf Ihrem Grundftüd 
rubenden Verpflichtung, refp. ald Geſpann haltender Grund⸗ 
befiger, jährlihd Y, Naummeter Brennholz für die Schule 


43 





in X. anzufahren, ungeläumt nachzukommen und innerhalb 
acht Tagen nachzuweiſen, dab das Schuldeputatholz pro 
Michaeli 1874/75 von Ihnen angefahren und dem Lehrer T. 
übergeben ift. Im Weigerungsfalle wird diesjeitd die Liefe— 
rung und Anfuhr des Holzed bewirkt, und die Koften dafür 
im Crefutiondwege von Ihnen beigetrieben werden. 

In gleiher Weile wird, da Sie bereitd jeit mehreren 
Fahren dad Schuldeputatholz anzufahren unterlaffen haben, 
verfahren werden, Sobald feitgeftellt ift, mit wieviel Viertel 
Raummeter Sie im Rüditande geblieben find. 

Diefer Aufforderung folgte unterm 29. November 1875 die 
nachftehende Verfügung des Amtövorfteherd zu Schloß ©.: 

Auf Shre Eingabe vom 15. d. M. erhalten Eie zum 
Beicheide, daß Die darin aufgeftellten Behauptungen feine 
Beweiſe find ꝛc. Demnad tft der Gemeinderoritand zu A. 
angewiefen, dad in Rede ftehende Schuldeputatholz pro 
1875/76, '/, Raummeter, für Ihre Rechnung und zu jedem 
Preiſe fofort anfahren zu lafjen, worauf die Beitreibung der 
Koften im Exekutionswege erfolgen wird ıc. 

In der Verfügung vom 10. d.M. ſoll es nicht heißen: 
Schuldeputatholz pro 1874/75, fondern pro 1875/76. 

Gegen beide Verfügungen hat der 2c. ©. bei dem SKreidaus- 
ſchuß ded Kreifed ©. Klage erhoben und ihre Aufhebung beantragt, 
weil einmal der Amtövorjteher, als Polizeibehörde, zu einer Ein- 
miſchung in diefe Angelegenheit nicht befugt gemefen, er jelbft aber 
zur Anfuhr von Brennholz für die Schule nicht verpflichtet fei, 
diefe Verpflichtung vielmehr ausjchließli den Wirthen von A. ob- 
liege, während daß ihm gehörige, von dem Wirth L. erfaufte Grund- 
ftüd von dem Gemeindevorftande ftetö nur als Eigenfäthner-Grund- 
ftüd behandelt worden jei. 

Der Kreisausihuß hat indeß nad Einholung der Gegenerflä- 
rung ded Amtsvorſtehers v. R., aus weldyer hervorgeht, daß der 
Antrag, den ıc. ©. zur Anfuhr des Schuldeputatholzes anzubalten, 
von dem Lehrer T. in A. audgegangen ift und daß ſich der Amts- 
vorjteher auf Grund der Angaben des Wirths L. für befugt erachtet 
bat, diefem Antrage zu entiprehen, den Kläger durch Vorbefcheid 
vom 24. Sanuar 1876 zur Anfuhr des Schulholzes nad) Verhältniß 
feines Beſitzſtandes für verpflichtet erflärt und demnädft auf Grund 
mündlicher Verhandlung, bei welcher auf den Antrag des Klägerd 
der Wirth 2. und der Gemeindevorftcher von A. zur Sade gehört 
find, am 7. März 1876 dahin entjchieden: 

daß Kläger abzumweifen und zur Leiftung der Spanndienfte 
nad Verhältniß feines Befigrtandes und demnach auch für 
verpflichtet zu erachten, das auf ihn repartirte Brennholz 

- für die Schule pro Michaeli 1875/76 mit Y, Raummeter 

anzufahren, event. die für die im Wege der Erefution bereitd 


44 





bewirkte Anfuhr dieſes Holzquantumd entitandenen Koften 
u erftatten, ihm auch — unter Feitiegung des Streitgegen- 
Endes auf 20 Mark — die Koften zur Laſt zu legen. 

Zur Begründung diefer Enticheidung ift angeführt : 

Nach dem von der Königlichen Regierung unterm 2. Juli 

1863 beftätigten, von G. unterm 8. Auguft ej. a. als richtig 
anerkannten, Abgaben-Regulirungsplan habe Stläger die Ver— 
pflihtung übernommen, nad feinem Befipftande die Spann» 
dienste zu leiften. Dazu gehöre auch die Anfuhr von Schulholz. 
Abgeſehen davon, daß ed darauf, ob ©. bis jet zu den 
Spanndienften nicht aufgefordert jet oder diejelben nicht ge- 
leiftet babe, nicht weiter ankomme, fo werde auch die ded- 
ſauige Behauptung durch das Zeugniß des Wirthes L. und 

des Gemeindevorſtehers A., ſowie dadurch widerlegt, daß G. 
in Folge einer Beſchwerde des ꝛc. L. unterm 24. März 1870 
auf die Verpflichtung zur Leiſtung der Dienſte ausdrücklich 
aufmerkſam gemacht worden ſei. 

Gegen dieſe Entſcheidung hat der Kläger die Berufung an das 
Königliche Bezirksverwaltungsgericht zu Koͤnigsberg eingelegt und 
zur Rechtfertigung derſelben angeführt: 

1) der Abgaben-Regulirungs-Plan fei ihm feiner Zeit nur in 
demjenigen Theile vorgelefen worden, welcher ſich auf die 
Kirhen- und Schul-Abgaben beziehe, 

2) fein Befigftand — ein Cigenfäthner-Etablifjement — ſei nicht 

geipannfähig ; 

3) er habe fich, worüber eine Befcheinigung des Guſtav P. und des 
Gottfried N. beigebracht und event. auf deren Zeugniß pro- 
vozirt wird, zur Beftellung feined Aderd immer fremden Ge: 
Ipanned bedienen müffen und fei deshalb zu den Kommunal: 
keiftungen immer nur jo herangezogen worden, wie die an⸗ 
deren Eigenkäthner ded Dorfes, alſo ohne Spanndienfte; 

4) feine, von dem Kreisausſchuß unrichtig aufgefaßte, Angabe in 
der mündlichen Verhandlung fei dahin zu berichtigen, daB 
er zwar einmal Schulholz, aber nicht für den Lehrer, fon: 
dern für ſich ſelbſt angefahren babe, nachdem ihm joldyed 
von dem Lehrer für eine demfelben erwieſene Gefälligfeit 
abgetreten worden; 

5) das Holzquantum, zu deffen Anfuhr er eventl. verpflichtet 
fein würde, betrage bei richtiger Berechnung nicht '/,, fondern 
bödjftend !/, Raummeter, denn daß ganze Beſitzthum des ıc. L. 
babe 89 Morgen 47 Du.-Ruthen enthalten und feien davon 
1/, Klafter Schulbolz anzufahren geweien. 

Die Berufungsſchrift ik von dem Kreisausſchuß dem Beklagten 

zur Gegenerflärung „in Gemeinfhaft mit dem DOrtövorftand A.“ zu— 

jefertigt und von dieſen gemeinſchaftlich dahin beantwortet worden: 











45 





Das Bauergrundftid A. Nr. 11. fei rezehmäßig und nach dem 
Scduldotationsplan von jeher zu gewiffen Hand» und Spanndienften, 
reſp. Gemeindelaften verpflichtet geweien. Der Befiger, Wirth L., 
babe den fehöten Theil von A. Nr. 11. an einen gemiffen Gr. und 
damit den fechöten Theil aller darauf ruhenden Kalten verkauft, der 
Kläger aber fei wiederum durch Kauf in alle Rechte und Pflichten 
ded Gr. eingetreten. 

Der ıc. ©. halte in den Wintermonaten oft nur ein Pferd, 
befinde fih aber gegenwärtig im Beige von zwei Pferden und 
zwei Küben. 

Sn der mündlichen Verhandlung vor dem Bezirköverwaltungd- 
gerichte, wozu die Gemeinde A. ald Mitbeflagte zugezogen ift, wurde 
noch hervorgehoben: 

a) von dem Kläger, dab er von dem in Rede ftehenden Grund: 
ſtücke nur den fechöten Theil mit 15 Morgen 102 Du.: 
Ruthen befige, Zimmermann fei und zum Beltellen feines 
Grundftüdd fein Vieh halte und daß er dad einzige Pferd, 
welches er befige, zur Ausübung ſeines Gewerbed ald Zim— 
mermann gebrauche; 

b) Seitens des Beflagten, dab Kläger zu den Biertelhüfnern 
gehöre, welche beftimmungsmäßig Spanndienfte leiften müßten. 

Dad Bezirföverwaltungdgericht bat nach Einforderung der Akten, 
betreffend die Didmembration ded Grundftüds U. Nr. 11. und des 
Parzellirungävertraged über die von dem Kläger erftandenen 15 Mor- 
ber 102 Du.-Ruthen Landes am 23. September 1876 dahin ent- 

jeden: 

d daß die Entſcheidung des Kreisausſchuſſes des Kreiſes G. 
vom 7. März 1876 dahin zu beſtätigen, daß der Zimmer: 
mann und Grundbefiger ©. unter Verwerfung feiner Bes 
ſchwerde gegen die Verfügungen des Amtövorfteherd vom 10. 
und 29. November 1875 für verpflichtet zu eradhten, von 
dem Brennholzdeputat der Schule U. für die Zeit von 
Michaelid 1875 bid dahin 1876 '/, Raummeter anzufahren 
oder die für die im Wege der Erefution etwa bereit ander- 
weit bewirkte Anfuhr entitandenen Koften zu erftatten und 
die Koften beider Inſtanzen unter Feftfegung des Streits 
gegenftanded auf 10 Mark und des Paufchquantums zweiter 
Snftanz auf 1,50 Marf, dem Berufenden aufzulegen. 

In den Gründen wird auögeführt: 

Die Entſcheidung ded Kreisausſchuſſes ericheine im We— 
fentlien gerechtfertigt. Daß die ftreitige Leiſtung ihrer 
Natur nad der Beitreibung im Verwaltungswege unterliege, 
fet nach der Allerhöchften Kabinetdordre vom 19. Juni 1836 
nicht zweifelhaft. Der Beichwerdeführer befige eine von dem 
Grundſtück A. Nr.11. abgezweigte Parzelle von 15 Morgen 


46 
102 Qu.-Ruthen. Er halte auf derfelben ein Pferd, ans 
geblidy wegen ſeines Gewerbes ald Zimmermann, nad) der 
Erklärung ded Amts- und des Gemeindevorfteherd zeitweile 
auch zwer Pferde. , Möge aber hiernach feine Befipung ald 
gefpannfähig angeſehen werden, oder nicht, enticheidend fei für 
die Verwaltungsbehörde der bei der Zertheilung ded Grund» 
ſtücks A. Nr. 11. errichtete, von dem DVorbefiger des ıc. ©. 
anerfannte und von der Königlidien Regierung beftätigte 
Regulirungdplan vom 6. Dftober 1862. Derjelbe enthalte 
in Betreff der Präftationen an die Schule die Beftimmung, 
daß dieſelben der Regulirung nad) der Schulordnung vom 
1l. Dezember 1845 unterworfen bleiben, wogegen in dem 
Abſchnitt wegen der Gemeindelaften beftimmt fei, daß die 
Spanndienfte zu Bauten, Wegebefferungen, Feuerkuven und 
andere Fuhren von dem Haupt- und dem Parzellenbeliger 
„nad dem gegenwärtigen Belipftande” zu leilten ſeien. Diele 
Feſtſetzung gelte (nad) 8.39. der erwähnten Schulordnung) 
auch für die Anfuhr des Schulholzes. Der Beichwerdeführer 
müſſe daher zu der ihm angefonnenen Leiftung für verpflichtet 
erachtet werden. 

Die Beſchwerde in Betreff des Maßes fei grundlod. Nach 
der eigenen Angabe des Klägerd babe dad Grundftüd 4. 
Nr. 11. vor der Theilung 89 Morgen 47 Qu.⸗Ruthen ent: 
halten und Y/, Klafter Holz anzufabhren gehabt. Vom Theil: 
befißer würden biernah ca. '/,, Klafter anzufahren jein, 
welhed Duantum dem von Y, Naummeter bis auf einen 
verfchwindend Heinen Unterichied gleichfomme. 

Die Entiheidung ded Kreisausichuffes gebe infofern zu 
weit, als fie fih in ihrer Form nit auf den vorliegenden 
Streit über die Anfuhr des Schulholzes für ein Jahr bezw. 
die dafür zu zahlende Vergütung beichränfe und ſei daher in 
diefer Faſſung zu berichtigen gemelen. 

Gegen diefe Enticheidung hat der Kläger friltzeitig dad Rechts— 
an der Revifion eingelegt und zur Rechtfertigung Folgendes an- 
eführt: 

— Die Folgerung des Berufungsrichters, daß die Beſtimmung des 

Regulirungsplanes vom 6. Oktober 1862, wonach bei Gemeindelaſten 

die Spanndienſte nach dem gegenwärtigen Beſitzſtande zu leiſten 

ſeien — nad) $. 39. der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 — 
auch auf die Anfuhr des Schulholzed Anwendung finden müßten, 
fei nicht richtig, da es fich hier um zwei ganz verfchiedene Präfta- 
tionen handle. Maßgebend fer hier überhaupt nur der Schul⸗ 
dotationsplan für die Schule zu A. deſſen Vorlegung er beantrage, 
und diefer befage, daß zur Anfuhr ded Schulbolzes die bäuerlichen 
Befiger (Wirthe) des Dorfes verpflichtet feien. Daß aber eine kleine 








47 
Beſitzung nur in die Kategorie der Eigenfäthner und nicht in die 
der bäuerlihen Befiger geböre, gehe aus der Beftimmung unter 
G. III. des erwähnten NRegulirungsplaned hervor, auf defjen Inhalt 
er ſich gleichfalls berufe. Er werde auch in allen Gemeindeangele- 
genbeiten in den Dorfsliften ıc. ald Eigenkäthner bezeichnet und fei 
auch in der vorliegenden Streitjahe von den Behörden jo benannt. 

Bei der mündlichen Verbandlung vor dem Dberverwaltungd- 
gericht lagen die Aften des Königlichen Landrathsamtes zu G., bes 
treffend die Dimembration des Friedrich L.’jchen Bauergrundftüds 
A Nr. 11. vor. Aus denjelben ergiebt ſich Kolgendes : 

Am 11. Juni 1862 haben die Wirth Friedrich L.'ſchen Eheleute 
von ihrem 89 Morgen 47 Qu.-Ruthen umfafjenden Grundftüde A. 
Nr. 11. die im Dorfe belegene Hofitelle mit den darauf befindlichen Ge— 
bäuden und Zäunen in einem Areal von 3 Morgen 
ferner Dorfsanger-Abfindung . . 1, = 
und im Felde jeparirt belegenes Aderland 12 = 12 Du.-Ruthen, 

zufammen 15 Morgen 1 then 
Preußiſchen Maaßes an den Wilhelm Gr. für 1200 Thaler verkauft 
und es enthält der $. 3. des gerichtlichen Kauffontraftö die Be— 
ftimmung: 
Von Mihaeli e. übernimmt der Käufer mit den Nutzungen 
auch ſämmtliche Laften und Abgaben. 

Die Regulirung der auf dem dismembrirten Grundftüde haf- 
tenden öffentlichen Abgaben umd Leiftungen ift in Gemäßheit der 
Vorſchriften des Gefeges vom 3. Januar 1845 erfolgt umd es hat 
der am 6. Dftober 1862 aufgeftellte Negulirungsplan unter dem 
2. Juli 1863 die Genehmigung der Königlihen Regierung zu Kö— 
nig&berg erhalten. 

Diefer Regulirungsplan enthält unter 

„F. An die Schule in A., wozu das Dorf A. gehört,“ die 
Beftimmung: 
„I. Die baaren, fowie die Naturalleiftungen bleiben der 
Regulirung der Schulpräftationen nad der Schulordnung 
vom 11. Dezember 1845 unterworfen.“ 








Unter 
„G. Gemeindelaſten“ 
find aufgeführt: 
„Il. Die Spanndienfte zu Bauten, Wegebefferungen, 
Feuerkuven und andere Zuhren nach Verhältniß des Hufen- 
ſtandes aufgebracht.“ 
und es ift in den beiden Rubrifen: 
a) davon behält dad Hauptgut des Friedrich L., 
b) davon übernimmt das Trennftüd ded Wilhelm Gr. 
vermerkt : „nad dem gegenwärtigen Befipftande*, 
während unter 





48 





„Elf. die Handbienfte werden nad der Zahl der Haus- 
altungen geleiftet» . 
unter den vorermähnten Rubriken beftimmt ift, daß die Handbdienfte 
den Befiger des Hauptgutes als Wirth, den Befiper des Trennftüds 
als Eigenfäthner treffen. 

Diefer Regulirungsplan ift unterm 11. Oftober 1862 von dem 
Trennftüdsbefiger Gr. unterſchriftlich als richtig anerfannt und am 
8. Auguft 1863 hat Gottlieb ©. als „Nachfolger des Wilhelm Gr.“ 
beiheinigt, dab ihm der Regulitungäplan mit der nöthigen Beleh— 
rung befannt gemacht worden fei. 

. Der Dotationsplan für die evangelifhe Schule in X. vom 
a ‚ welcher bei der mündlichen Verhandlung gleich 
falls vorlag, enthält unter 

„V. Beftiegungen* 
die Beftimmung : 


Die Lieferung des Brennmateriald liegt allein dem Patron, 
Gutsheren von Schloß ©. ob. Die Anfuhr erfolgt zum 1. Dfs 
tober jedes Jahres praenumerando und zwar werden 10 Klafter von 
der Dorfihaft A. und 3 Klafter von der ganzen Schulgemeinde 
nah DVerhältwih der Haushaltungszahl angefahren. 

Die Nevifion bat für begründet erachtet werden müffen. 

Der Berufungsrichter nimmt ohne Weitered an, daß die ftreis 
tige Letitung zu der Kategorie der in der Allerhöchſten Kabinets- 
ordre vom uni 1836 (Gefeg Sammlung Geite 198) unter 1. 
aufgeführten Abgaben und Keiftungen gehöre. Er folgert ferner aus 
dem Abgaben-Regulirungs-Plan vom 6. Dftober 1862 in Berbin- 
dung mit d dulordnung vom 11. Dezember 1845 die Verpflich- 
tung des Kö zu der ibm angefonnenen Leiſtung und findet 
Bon die Entſcheidung des _erften Richter nur zu erinnern, daß fie 


liegenden S über die Anfuhr des Schulholzes für ein Jahr, 
bezw. die dafür zu zahlende Vergütung beſchränke. Er überfieht 
aber, daß der Kreisausfhuß aus der der Klage zu Grunde gelegten 
Behauptung, daß der Amtövorfteher als Polizeibebörde zu einem Ein- 
schreiten in der vorliegenden Angelegenheit überhaupt nicht beredh- 
tigt geweſen jet, hätte Veranlaffung nehmen müffen, vor Allem zu 
prüfen, ob ſich der Beklagte bei dem Grlaffe der angefochtenen Ver— 
fügungen in den Grenzen feiner gefeglihen Befugniffe bewegt babe, 
umd er verftöht genen das beftehende Recht, indem er dieſe Befugniß 
— ftillihweigend — als begründet vorausfept. J 

Die Kreisordnung vom 13. Degember 1872 überträgt dem 
Amtövorfteber die Verwaltung der Polizei und der fonftigen öffent- 
lichen Angelegenheiten des Amted nach näherer Vorichrift des Ge- 
jeßes ($. 59.), ermächtigt ihn, da, mo die Erhaltung der öffentlichen 














49 





Drdnung, Ruhe und Stcherheit fein Einfchreiten nöthig macht, das 
Srforderlihe anzuordnen ($. 60.) und nöthigenfall8 zwangsweiſe 
durchzuführen ($. 79.), ftattet ihn mit gewiffen Befugniffen in Wege- 
baufachen aus ($. 61.), überträgt ihm im $. 62. das Recht zum Er— 
lafje von Polizeiftrafverordnungen, im $. 63. dad Recht der vorläu- 
figen Straffeftfepung, verpflihtet im $. 65. die Gemeinde- und 
Gutsvorftände feinen in Gemäßheit feiner geleglichen Befugniffe 
in Dienftangelegenheiten an fie erlaffenen Anmweilungen und Aufträ- 
gen nachzufommen und beftimmt endlid im 8. 66., daß der Land— 
rath und der Kreisausſchuß befugt fein jollen, für die Gefchäfte 
der allgemeinen Landes- und Kreid-Sommunalverwaltung fowie bei 
Beauffihtigung der Kommunal» Angelegenheiten der zu dem Amtö- 
bezirfe gehörigen Gemeinden und Gutsbezirke die vermittelnde und 
begutachtende Thätigkeit ded Amtövorfteherd in Anſpruch zu nehmen. 

Dagegen enthält die Kreisordnung feine Beftimmung, wodurd) 
dem Amtövorfteher dad Recht zur felbftft ändigen exekutiviſchen Bei- 
treibung öffentlihder — oder den öffentlichen gleich zu achtenden — 
Abgaben und Leiltungen, mögen diefelben nun an den Staat, die 
Kommune, die Kirche, die Schule oder deren Diener zu entrichten 
fein, eingeräumt wird. 

Im vorliegenden Falle würde daher der beklagte Amtövorfteher 
u einem amtlichen Einjchreiten gegen den Kläger wegen der rüd- 
ftänbigen Anfuhr von einem viertel Raummeter Schuldeputatholz nur 
berechtigt gewefen fein, wenn er dazu von dem Landrathe (etwa auf 
Anftehen der Schulauffihtsbehörde) ausdrüdlid beauftragt geweſen 
ware. 

Er ift aber nicht befugt gewejen, auf den bei ihm angebrachten 
Antrag des Lehrers T. in A. von dem angeblih Berpflichteten Die 
Ausführung der hier fraglichen Leitung unter Crefutionsandrebung 
zu fordern und den Gemeindevorftand zu U. demnädft mit der Aus- 
führung auf Koften des angeblich Berpflidhteten zu beauftragen. 

Ter Vorderrichter verftößt aber auch gegen eine mefentliche, 
dad Verfahren betreffende Vorfchrift, indem er zwar die Entſchei⸗ 
dung der Vorinſtanz als zu weit gehend beridhtigt, dieſelbe aber 
immer noch foweit beftätigt, dab dadurd Kläger pofitiv für ver- 
pflichtet erflärt wird, von dem Brennholzdeputat der Schule A. für 
die Zeit von Michaelid 1875 bis dahin 1876 Y, Raummeter anzu- 
fahren, oder die für die im Wege der Erefution etwa bereits ander- 
weit bewirkte Anfuhr entitandenen Koften zu erftatten. 

Die Klage tft nach dem Wortlaute ded Antrages zunächſt nur 
auf Aufhebung der Berfügungen ded Beklagten vom.10. und 29. No: 
vember 1875 gerichtet und zunächſt auch nur darauf geitügt, daß 
F le zum Crlaffe diefer Berfügungen nicht befugt ge- 
weſen fet. 

Nun lag zwar in der weiteren Art ihrer Begründung aller 
4 


1877, 


50 





Anlaß, bierüber binausgehend zugleih einen Anſpruch über die 
Verpflichtung des Klägerd an fi ald Ziel der Klage anzufehen. 
Da inde eine hierauf gerichtete Widerflage nicht vorlag — wobei 
deren Zuläffigfeit dahingeftellt bleiben mag — durfte für dieſen 
Theil der Entjheidung in dem für den Kläger ungünftigften Falle 
nur die Form der Abweiſung, nicht aber die der pofitiven Verur— 
theilung zu der beftrittenen Leiftung gemählt werden ($. 49. i. f. des 
Gefeged vom 3. Zuli 1875). 

Abgejehen biervon, durfte ferner Kläger zur Erftattung der 
dur die im Wege der Exekution etwa bereits anderweit bewirkte 
Anfuhr entftandenen Koften nicht für ſchuldig erflärt werden, weil 
die von dem Beklagten verfügte Erefution gefeglich unzuläffig erfcheint. 

Wenn hiernach die Vorentj&eidung in Gemäßheit des 8. 68. 
des Gejeges vom 3. Zuli 1875 (Gefep- Sammlung Seite 375) auf- 
zuheben gewejen ift, fo Eonnte in der Sache felbft doch nur, wie 
geſchehen, erfannt werden. 

Der Kläger hat nicht beftritten, da auf ihn, als Rechtonach- 
folger des Wilhelm Gr., die Beftimmungen des Abgaben-Regulirungd- 


plans vom a Anwendung finden, fi vielmehr aud- 


drüdli auf den Inhalt deffelben berufen und überdied eingeräumt, 
daß auf dem Grundſtück A. Nr. 11. — urfprüngli 89 Morgen 47 Du. 
Authen umfaffend — die Verpflichtung zur Anfuhr von '/, Klafter 
Schulholz gerubt babe, bezw. ruhe. 

Der Abgaben-Regulirungäplan enthält nun aber die Beftimmung: 

1) daß die Abgaben und Leiftungen an bie Schule der Regu- 
lirung ber Schulpräftationen nah der Schulordnung vom 
11. Dezember 1845 unterworfen bleiben; 

2) daß — die Gemeindelaften anlangend — die Spanndienfte 
zu Bauten, Wegebefferungen, Feuerluven und andere Fuh— 
ten auf den Befiger des Trennftüdd nad dem gegen= 
wärtigen Befipftande übergeben. 

Hält man damit den 8.39. der Schulordnung für die Ele— 
mentarfchulen der Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 (Ges 
fep-Sammlumg 1846 Seite 1) zuſammen, welder beftimmt, daß, 
wenn nicht befondere Stiftungen oder durch befondere Rechtögründe 
zur Unterhaltung der Schulen und der Lehrer verpflichtete Perjonen 
vorhanden find, die Ortögemeinden und die fonft zur Schule gehö- 
rigen Ortſchaften die Mittel zur Unterhaltung der Schule in der- 
felben WVeife wie die übrigen Kommunalbedürfniffe 
aufzubringen haben, fo fann es einem begründeten Zmeifel nicht 
unterliegen, daß der Kläger zu der ihm angefonnenen Xeiftung ver 
pflihtet if. Seine Einwendung in der Reviſionsſchrift beruht an> 
ſcheinend auf einer Verwechſelung der Beftimmung unter G. III. 
mit der unter G. IL. des Regulirungsplanes, ift aber auch fonft uns 


5l 


erheblich und wird durch den Inhalt des Schuldotationsplanes vom 
en - feineöwegs unterftügt. 

Eben jo wenig erſcheint es zweifelhaft, daß die hier Fragliche 
Leiſtung ihrer Natur nah der erefutiviihen Beitreibung im Ver— 
mwaltungswege in Gemäßheit der Allerhöchften Kabinetsordre vom 
19. Juni 1836 (Gefeg- Sammlung Seite 198) unterliegt. 

Wenn biernad der Kläger dad gegenwärtige Streitverfahren 
durch die Nichterfüllung einer fahlih begründeten Verpflichtung 
veranlagt hat und mit dem — im der Revifiond-Inftanz durch den 
Antrag auf Beweisaufnahme noch beftimmter ausgedrüdten — Anz 
fpruche, ihn für nicht verpflichtet zu erachten, von dem Brennholz 
depufat der Schule zu A. für die Zeit von Michaelis 1875 bis 
dahin 1876 /, Raummeter anzufabren, abzumeifen gemejen, wäh: 
rend die Außerfraftjegung der Verfügungen des Bellagten aus über- 
wieg end formellen Gründen erfolgt ift, jo fallen dem Kläger, ald 
dem in ber Hauptfache unterliegenden Theile nach $. 72. des Ge- 
feed vom 3. Juli 1875 aud die Koften zur Laft. 

Der Werth des Streitgegenftandes ift in Uebereinftimmung mit 
dem Vorderrichter auf 10 Mark feftzufegen geweſen. 

Urkundlid) unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs- 
gericht und der verordneten Unterjchrift. 

(L. S.) Perſius. 
O. B. ©. Nr. 251. 





26) Fortdauer der Verpflihtung der Gutsherrſchaften 
in Schleſien zur Entrihtung von Beiträgen zum 
Lehrergehalt. 

Im Namen des Könige. 

In der Verwaltungsſtreitſache 
des Fürften v. P., Ken und Revifiondflägers, 
wider 

die Schuljozietät .—R., Beklagte und Revifionsbeflagte, 
bat das Königliche Dber-Verwaltungs-Geriht in feiner Sitzung vom 
29. November 1876, 

an welcher ꝛc. ıc. Theil genommen haben, 
für Nedt erkannt, 

dab auf die Nevifion des Klägers dad Erkenntniß des Kö- 

niglihen Bezirköverwaltungsgerichtd zu Oppeln vom 29. Mai 

1876 mit der Mafgabe, da der Werth des Streitgegen- 

ftandes auf 7000 Mark feftzujegen, zu beftätigen, dem Re— 

viſionstläger auch die Koften des Sevifionsverfahrens zur 

Laſt zu legen. 

Ton Rechts Wegen. 
4° 


52 





Grünbe: 

Die Gemeinden 3. und K. bilden einen Schulverband. Zu 
den Gmolumenten des Tatholijchen Lehrers im Schulorte 3. hat der 
Fürft v. P. bisher den im $. 19. des Schul-Reglementz vom 
18. Mai 1801 „ber Herrſchaft“ zur Laft gelegten Antheil bei— 
getragen. Er hält fid hierzu nad SInkraftireten der Kreidorbnung 
nicht ferner verpflichtet, indem er annimmt, daß durch die 88. 23. 
4 135. IX derfelben der legte Reſt der gutöherrlichen Gewalt 
bejeitigt und damit der geſetzlich nicht definirte Begriff „Gutöherr- 
ſchaft“ zu beftehen aufgehört habe. Er verweigerte in Folge deſſen 
die gutöherrlichen Leiftungen, wurde aber zur Sortgemährung der⸗ 
felben von den DVermaltungsbebörden angehalten. Er rief nunmehr 
unterm 11. Oktober 1875 in Gemäßheit des 8. 135. X Nr. 1 der 
Kreisordnung die Entfheidung des Kreidausihuffes an und bean= 
tragte, gegen die Schulfoztetät 3.—R. klagend, unter Vorbehalt des 
ordentlichen Rechtsweges dahin zu erkennen: 

daß er nicht verpflichtet, die nach Inhalt der Schleſiſchen 
Provinzial-Gefeggebung, namentlih der Schul-Reglements 
vom 3. November 1765 und 18. Mai 1801, ſowie nad) den 
Beftimmungen ded Allgemeinen Landrechts den Gutäherr- 
ichaften auferlegten oder auf Grund diejer gefeplihen Bes 
ftimmungen von ben Königlichen Verwaltungsbehörden feſt⸗ 
gelegten Beiträge zur Unterhaltung der an der katholiſchen 
Volksſchule in 3., Kreis P., fungirenden Lehrer zu leiften, 
bie beflagte Schulgemeinde vielmehr ſchuldig, anzuerkennen, 
daß ihm — dem Fürften P. — eine Verpflichtung zur ans 
theilweifen Unterhaltung ber an der genannten Schule fun« 
girenden Lehrkräfte nicht obliegt. 

Die beklagte Echulfozietät bat um Abweifung, wurde jedoch 
durch Erkenntniß des Kreisausichuffes ded Kreiied P. vom 4. Der 
zember 1875 nach dem Klageantrage verurtheilt. 

Die beklagte Schulgemeinde legte gegen dieſe Entſcheidung Bes 
rufung ein und das Königliche Bezirköverwaltungsgeriht zu Oppeln 
nnte darauf, nachdem ed feftgeltellt hatte, dag der Fürft P. am 
November 1872 dad Vokationsreht für die Schulftelle in 3. 
ausgeübt und die Verpflichtung zur antheiligen Tragung des Gehalts 
und der Emolumente in dem Nevenüen-Verzeichniffe von demfelben 
Tage anerfannt hat, unterm 29. Mai 1876 dahin: 

daß die Entſcheidung des Kreisausſchuſſes des Kreiſes P. 
vom 4. Dezember 1875 aufzuheben, Kläger mit feiner Be— 
ſchwerde und feinem Antrage vom 11. Öftober v. I. abzu« 
weiſen und gehalten, die Koften und baaren Auslagen ded 
Verfahrens beider Inftanzen, ſowie die erforderlichen baaren 
Auslagen ber obfieglihen Partei zu tragen, und daß der 
Werth des Streitobjektd auf 3500 Mark feftzufepen. 














53 
Men Berufungsrichter begründet feine Enticheidung folgender: 
maßen: 

Zutreffend iſt allerdings, daß der Begriff: „Gutsherrſchaft“ 
geſetzlich nicht definirt iſt; Gutsherrſchaft und Gutsherrlichkeit 
iſt aber nicht ſowohl ein Rechts-Inſtitut, wie Kläger be— 
hauptet, als vielmehr ein biftorifh gewordenes theils 
ſtaatsrechtliches, theils privatrechtliches Verhältniß des land— 
ſäſſigen Adels zu feinen Hinterſaſſen, ein im Laufe der Jahr⸗ 
hunderte ftattgehabter Uebergang landesherrlider 
Hoheitsrechte auf die Beſitzer der Herrichaften (immu- 
nitates), rejpeftive eine obrigkeitliche, — in der Kegel 
mit dem Beſitze eines Ritter- oder Dominialgutes verbundene 
Gewalt gegen die Territorial-Einfaffen, welche ſich in den 
verjhiedenen Sphären des öffentlichen Lebens manifeftirte, 
bezüglih der Schule in Echlefien und der Grafihaft Glah 
in dem Rechte ded Gutsherrn: den Lehrer zu vociren und in 
der korreſpondirenden Pfliht zum Unterbalte ded Lehrers 
beizutragen, wie dies durch das Provinzial Gefep reip. 
ſchließlich durch das Neglement für die niederen Fatholijchen 
Scdulen vom 18. Mai 1801 feitgeftellt worden. 

Die Deduktion ded Klägerd gebt nun dahin, daß die 
Gutsherrſchaften fuccejfive aller einzelnen Attribute 
entkleidet worden, daß die Rechtsinſtitution der Guts— 
herrſchaft mithin vollftändig untergegangen, und daß 
gegen eine gar nicht mehr eriftirende Perfönlichkeit ein An— 
Iprudy weder rechtlich noch faktiich erhoben werden könne. 

Es find nun zwar die gutöherrlich obrigkeitlichen Ge— 
walten — abgejeben von den privatrechtlichen Verhältniſſen 
3. B. dem Eigenthumsrecht der Gutöherrihaft an der Dorf- 
aue — mit einer einzigen Audnahme feit 1807 allmählig in 
Megfall gefommen, die Stellung ded Gutöheren zur Schule 
ift aber durch die neuere Gejeggebung unberührt gelafjen. 
Bezüglich der einjchlagenden Geſetzgebung bis zur Emanation 
der Kreidordnung vom 13. Dezember 1872 ift dies durdy die 
Entſcheidung ded Königlichen Ober-Tribunald vom 4. Sanuar 
1865 (Striethorſt's Archiv für Nechtöfälle Band 58 Seite 44 
sub b) fejtgeftellt und bleibt demnach nur nody zu erörtern, 
ob durch die Beftimmungen der Kreidordnung etwa bie 
qgutöberrlichen Rechte und Pflichten in Anſehung der Schule 
aufgehoben worden ? 

Dieſe Frage muß zweifellos verneint werden, da nur 
noch lediglich die Poltzeigewalt der Gutsherren durd) die 
Kreidordnung reip. dureh 3 46. aufgehoben worden, weldyer 
dahin lautet: „die Polizei wird im Namen ded Königs aud- 
geübt; die gutöherrliche Polizeigewalt ift aufgehoben.” Weber 





54 


die Aufhebung der Rechte und Pflichten ded Gutöheren gegen 
die Schule enthält die Kreidordnung ebenfowenig eine Be— 
ftimmung als die voraufgehenden Geſetze und ift mithin die 
Hägeriihe und mit ihr die erftrichterlihe Deduktion eine 
hinfällige. Es überfieht aber aud Kläger und mit ihm der 
erfte Richter, dag der Klageantrag etwas geſetzlich Unzus 
läſſiges und Unftatthafted intendirt, nämlih von den Ders 
waltungd-Zuftizbehörden eine Enticheidung zu erlangen, wo— 
nah dad von der Staatöregierung als gültiges Provinzials 
gefeß für Schlefien gehandhabte Schulreglement vom 18. Mai 
1801 außer Anwendung erflärt und gejept werden ſoll, 
wenigftend bezüglich der den Gutöherrihaften darnach ob» 
liegenden Schullaften, dab aber vorhandene Geſetze — (und 
dab ein ſolches dad gedachte Schulreglement tft, iſt nicht be- 
ftritten) — fo lange in Kraft bleiben, bi8 fie von Ge— 
ſetzgeber ausdrüdlih außer Wirkſamkeit gefebt find 
und durch Präjudikate ac. nit aufgehoben werden 
fönnen, wie foldyeß die $. 59 bis 61 der Einleitung zum 
Allgemeinen Landredht klar und unzweifelhaft beftimmen. 
Gegen diefe Entſcheidung bat Kläger friftzeitig Reviſion ein- 
gelegt und beantragt: 
unter Vernichtung ded Erfenntniffes ded Königlichen Ber: 
waltungdgeridhtd zu Oppeln vom 29. Mai 1876 dad Er 
fenntnib des Kreid-Ausjchuffes des Kreiſes P. vom 4 Des 
zember 1875 wieder berzuftellen und die Koften und baaren 
Auslagen der eriten und dritten Snftanz der beklagten Schul- 
gemeinde, der zweiten Inftanz dem Kläger aufzuerlegen. 
Der Revifionsfläger bemängelt, daß das Erfenntniß ded Bes 
rufungsrichterd den Parteien nicht durch Vermittelung ded Kreide 
ausjchuffed behändigt worden fei und wirft dem Vorderrichter Ver⸗ 
legung des $. 13 des Schulreglementd vom 3. November 1765, des 
8. 33. des Schulreglementd vom 18. Mai 1801, des $. 125. Zitel 7 
Theil II. Allgemeinen Landrechts, der 88. 1. und 3. des Publi— 
fationd-Patentd vom 5. Februar 1794, der 88. 59. 60. Einleitung 
des $. 22. Titel 12 Theil II. Allgemeinen Landrechts, der 88. 27. 
28. Titel 13 Theil 1 der Allgemeinen Gerichtdordnung vor, weil er 
angenommen habe, dad Xehrer-Berufungsredht ftehe in Schlefien den 
Gutsherrſchaften zu und fei ein Korrelat der Pflicht zur an« 
theilweifen Unterhaltung des Lehrers, während auch in Schlefien das 
Berufungdrecht der Gerichtöobrigfeit gebühre, und der VBerpflichtungds 
grund der Herrichaften zur antheilweijen Unterhaltung des Lehrers 
„die obrigkfeitlihe Gewalt der Gutöherren über ihre Unterthanen“ 
geweſen ſei. Dieſe gutsherrliche Gemalt habe ſich bid zum Erlaß 
der Kreisordnung in der Polizeigewalt, dem Ernennungsrechte der 
Schulzen und Schoͤppen, dem Rechte der Beaufſichtigung der Vers 











55 

mögend-Berwaltung der Gemeinden geäußert. Mit Befeitigung 
diefer Rechte durch 88. 23. 46. 135. IX der Kreidordnung babe 
die „Gutsherrſchaft“ aufgehört, eine Perfon zu fein. Daß fein 
Klageantrag darauf binziele, die angezogenen Gefege außer Anmen- 
dung zu jeßen, beftreitet er; er wolle nur anerkannt willen, daß Die 
darin „Gutsherrſchaften“ benannten Perfonen nicht mehr beftänden. 
Indem der VBorderrichter died auf dem Gebiete ded Schulrechts nicht 
annehme, verlepe er $. 108. Einleitung und $. 2. Titel 16 Theil I. 
Allgemeinen Landrechts. 

In Betreff ded Koftenpunftes will Kläger dem $. 72. des Ge- 
ſetzes vom 3. Zuli 1875 die Audlegung gegeben wiſſen, dab die 
Koften der Inſtanz von demjenigen zu tragen feien, welcher in der 
Inſtanz unterliege. 

Die beflagte Schulgemeinde ſucht in ihrer Gegenerflärung diefe 

Ausführungen zu widerlegen, bemerkt, der durch das Edikt vom 
9. Oftober 1807 aufgehobene $. 125. Titel 7 Theil II. Allgemeinen 
Landrechts könne nicht mehr verlept werden und bittet um Beftäti- 
gung der angefochtenen Entſcheidung. 
Dei der mündlichen Verhandlung ift von dem tlägeriihen Ver⸗ 
treter noch ausgeführt worden, daß die gutsherrlichen Leiſtungen für 
den Lehrer als objektiv⸗perſönliche Forderungsrechte, nicht als Real—⸗ 
laſten anzuſehen ſeien, wie ſchon daraus hervorgehe, dab der $. 6. 
des Geſetzes vom 2. März 1850 a Seite 77) aus— 
drüdlih die Schulbaupflicht, infoweit fie nicht Gegenleiftung einer 
ablösbaren Reallaft, von der Ablößbarfeit ausſchließe, der Abgaben 
und Leiſtungen für den Lehrer aber nicht erwähne, daß ed Guts— 
berrihaften, Untertbanen, Stellenbefiger, Einlieger, welde dad 
Reglement vom 18. Mat 1801 nenne, nicht mehr gäbe, daß es 
ſelbſt Schulen im Sinne jened Reglementd „Schulen für den ge- 
meinen Yandmann“ nit mehr gäbe, vielmehr nur „Volksſchulen“ 
— von gleicher Einrichtung in den Dörfern und in den Städten — 
beitänden, daß auf die Volksſchulen die Beftimmungen des Regle- 
ments überall unanmwendbar ſeien, thatſächlich auch die Gemeinde- 
leiftungen nicht mehr von den Stellenbejigern ıc., fondern von den 
Haudvätern nah Maßgabe der landredhtlihen Vorſchriften aufge— 
bracht würden. 

Schließlich ift von ihm nody bemerft worden, daß, wenn daß 
Auenredht nicht ald dominium reservatum, fondern ald Ausfluß 
der Gutöherrlichkeit anzufeben fei, auch dies Recht mit der Gutd- 
herrlichkeit gefallen fei, und daß „Gutsherrlichkeit“ „Herrihaft” nad 
ſchleſiſchem Necht nichts anderes fei, als die Vogtei der freien Land⸗ 
faffen über ihre Hinterjaffen, welche nicht mehr beitebe. 

&3 war, wie geidhehen, zu erkennen. en 

Es kann zunächſt dem Reviſionskläger nicht darin beigepflichtet 
werden, daß die jept in Schlefien auf dem platten Lande beftehenden 


56° 

Schulen andere feien, als die, von denen dad Reglement vom 

18. Mai 1801 ſpricht. Im Eingange des Iehteren heißt es wörtlich: 
Unter den niederen Schulen, für welche Wir bier befondere 
Borfchriften ertheilen, verftehen Wir ſolche Unterridytö-An- 
ftalten in den Städten und auf dem platten Lande, die ganz 
eigentlid zur Bildung für den Bürger und den gemeinen 
Landmann beftimmt find und wo ihm die Kenntniffe, 
deren er in feinem Wirfungdfreife und zur Be— 
treibung feines Gewerbed bedarf, beigebradt 
werden. 

Ihnen fept das Reglement ausdrücklich die Schulen entgegen, 
„worin todte Sprachen ꝛc. gelehrt werden." 

Daß nad diefen Begriffd- Beltimmungen die jept auf dem 
platten Lande in Schlefien beitehenden Schulen „niedere Schulen”, 
Ki welche dad Reglement gegeben ift, find, erjcheint jomit unzwei— 
elhaft. Auch ift nicht abzujehen, wie Kläger zu der Behauptung 
fommt, daß es Stellenbefiger, Einlieger nidyt mehr gäbe, und dab 
die den legteren nah dem Reglement obliegenden Leitungen jept 
von den Hausvätern nad landrechtlichen Beltimmungen aufgebracht 
würden. Stellenbefiger und Einlieger giebt ed nody heute in den 
Dörfern und ed ift notorifch, daß bei den meiften katholiſchen Dorf- 
ſchulen in Schlefien der Vertheilungsmaßſtab des $. 19. b. c. d. 
des Reglemente beftehbt. Wird davon bei einigen Schulen abge- 
wichen, jo gejchieht died auf Grund einer freien Vereinbarung der 
Intereffenten, aus welcher der Herrihaft im Allgemeinen weder 
Rechte noch Pflichten erwachſen. Wenn der Kläger mit feiner des— 
fallfigen — nur ſehr beſchränkt richtigen — Behauptung nur bat 
darthun wollen, daß die Beltimmungen des Reglement vielfach zu 
Hirten und Unbilligfeiten führen, auf die gegenwärtigen Zeitver- 
bältniffe, wo Handel, Gewerbe und Induſtrie audy in Dörfern an— 
zutreffen find, nicht mehr paſſen und deshalb ſelbſt von den Ges 
meinden vielfach durch freie Bereinbarungen erſetzt feien, fo mag 
dad richtig fein. Aber derartige Verhältniffe ermächtigen den Richter 
nicht, ein Geſetz als „antiquirt“ für bejeitigt zu erachten. Der 
Richter muß es ammwenden, jo lange v8 vom Gefengeber nicht aus⸗ 
drüdlih aufgehoben ift (SS. 59. ff. Einleitung Allgemeinen Land» 
rechts). Es kann daher bei der Entiheidung nur von der Annahme 
auögegangen werden, daß die bier in Rede ftehende Schule eine 
niedere Schule im Sinne des Reglements vom 18. Mai 1801 ift, 
und daß dad leptere noch heute Geſetzeskraft hat. 

Der 8. 19. deffelben legt die bier ftreitigen Leiftungen ber 
Herrihaft auf. Kläger hält jedoch die Beftimmung für befeitigt, 
weil die Herrfchaft ded Charakters der Obrigkeit, der Vogtei, ent- 
fleidet und damit aud die aus ihr entiprungene Berpflichtung des 
$. 19. in Wegfall gefommen fei, und event. weil mit der Einfüh- 











57 





rung der Kreidordnung vom 13. Dezember 1872 jedenfalld die 
Gutöherrichaften zu beftehen aufgehört hätten. Wäre dad eine oder 
dad andere richtig, jo würde allerdingd eine Heranziehung ded Klä- 
erd zu den ftreitigen Leiftungen nicht erfolgen fünnen. Geine 
Dierauf bezüglichen Ausführungen können jedoch für zutreffend nicht 
erachtet werden. 

Es ift zwar dem Kläger darin beizupflichten, daß die Beftim- 
mungen der Neglementd vom 3. November 1765 und 18. Mai 1801 
wegen der Beitragöpflicht der Gutöherrihaften zu dem Lehrergehalt 
die Crbunterthänigfeit, die Vogtei zur Vorausſetzung hatten, und 
daß diefe Vorauöfegung nicht mehr zutrifft, nachdem die Erbunter- 
thänigfeit durd) das Edift vom 9. DOftober 1807 und die gutöherr- 
liche Polizeigewalt durd die Kreidordnung aufgehoben find. Allein 
der Kläger irrt, wenn er annimmt, dab die Dißpofitiven Beſtim— 
mungen eined Geſetzes ungültig würden, wenn die Vorausſetzungen 
des Geſetzgebers hinfällig geworden. Welcher Beweggrund den Gee 
jeggeber geleitet hat, ift für den Richter bedeutungslos. Er bat 
nah Preußiſchem Rechte die Geſetze anzuwenden, bis fie vom Ge- 
ſetzgeber ausdrüdiid aufgehoben werden (88. 59. und 60 der Ein- 
leitung zum Allgemeinen Landrechte). ine Aufhebung der in Rede 
ftehenden beiden Geſetze ift bisher nicht erfolg. Die Gutöherr- 
ſchaften Schleſiens haben daher auch ferner ihre auf Geſetz beruhen» 
den Beiträge zum Lehrergehalt zu entrichten. Kläger behauptet num 
zwar ferner, Gutöherridhaften gäbe ed nicht mehr, fie hätten mit 
dem Inkrafttreten der Kreisordnung zu beitehen aufgehört. Wäre 
dies richtig, fo fehlte es allerdings an einem verpflichteten Subjefte. 
Allein die Flägerifche Behauptung wird dur den Inhalt der Kreis: 
ordnung nicht betätigt. Die Kreidordnung hat die Snititution der 
Gutsherrſchaften nit ſowohl aufgehoben, als vielmehr deren Stel« 
Iung in fommunalrechtlicher Beziehung im Wefentlihen aufrecht er- 
halten und bei der Organifation der Amtöverbände und Kreiſe be- 
rückſichtigt. 

Allerdings gilt dies zunächſt nur bezüglich der Gutsbezirke. 
Für dieſe überweiſt der F. 31. der Kreisordnung die Pflichten 
und Leiſtungen, welche den Gemeinden für den Bereich ihres Ge- 
meindebezirks tm öffentlichen Intereſſe obliegen, jomwie die orts- 
obrigkeitlihen und ortöpolizeiliden Aunktionen der Gemeinde» 
vorſteher dem „Beſitzer ded Gutes." In' diefer feiner öffentlich 
rechtlichen Stellung ift der Legtere der Gutöherr im Sinne ber bid- 
berigen Kommunal = Gefepgebung Und des bisherigen Rechts der 
Gutsbezirke und lediglich diefe Gejepgebung und dieſes Recht find 
auch noch jegt für die Frage maßgebent, wer in einem Gutöbezirf 
der „Beſitzer des Gutes“, das beißt der Träger jener gutöherrlichen 
Rechte und Pflichten if. In weitergehenden Diabe bat die Kreid- 
ordnung die öffentlich rechtlichen Beziehungen, welche in ihrem Gel- 


58 
tungsbereich zwiſchen Gutöherrfhaften und Landgemeinden beftanden, 
alterirt. Indem die Erfteren aufgehört haben, die Drtöpolizeiobrig- 
keit der legteren zu jein, find zugleich die mit diefer verbunden ge— 
wefenen Sunftionen der Auffiht in den fommunalen Angelegen- 
heiten der Gemeinden, Soweit fie überhaupt noch zu üben find, auf 
die Kreisausſchũſſe übertragen. 

Gleichwohl find aber auch außerhalb des Gebietes der Guts- 
bezirfe die Gutsherrſchaften als folde nicht aufgehoben. Die 
Rechtsſphäre derfelben erſtreckt fi über jene von der Kreisord- 
nung berührten Gebiete hinaus, wie namentlih auf die Rechts— 
verhältniffe der Schulen und Schulgemeinden. So lange daher 
die Gefeßgebung der Gutdherrſchaften nicht ausdrücklich, oder da— 
dur, daß fie ſämmtliche gutöherrlihen Rechte und Pflichten 
anderen Drganen überträgt, aufhebt, bleiben diefelben beftehen. 
"Demgemäß Prrit daher aud der Gejepgeber ſowohl in der Kreid- 
ordnung ($. 28.), ald aud im den fpäteren ergänzenden Geſetze 
vom 26. Juli d. I. (Gefeg- Sammlung Seite 297) $. 48. von den 
Rechtsverhältniſſen zwifchen den Gutöherren, nicht den früheren 
Gutsherren ober deren Rechtsnachfolgern und den Gemeinden. 

Mit Recht nimmt hiernad der Vorderrichter die Gutäherr- 
ſchaften als noch beftehend und die Gutsherrlichkeit des Klägers hin— 
ſichtlich der Schule in 3. durch die Kreisordnung, für nicht aufs 
ehoben an. Wenn er hierauf die Abweilung des Klägers ftüpt, 
5 tehtfertigt diefer Grund allein das angegriffene Erfenntniß. 

Allerdings ſucht der zweite Richter au aus dem Lehrerberu— 
fungsrechte des Klägerd für die Schulftelle in 3. die Verpflichtung 
defjelben, zum Unterhalt des Lehrerd beizutragen, bherzuleiten, wos 
gegen der Revifionskläger ausführt, daß weder dad Landrecht noch 
die fchlefiihen Provinzialgefege die Verpflichtung zum antheiligen 
Unterhalt als ein Korrelat des Berufungsrechts binftellen. Allein 
ein näheres Eingehen auf diefe Ausführungen ift nicht erforderlich, 
da, wie oben gezeigt, die Feſtſtellung der Eigenſchaft des Klägers 
ald Gutöherr für die Rechtfertigung der Entiheidung genügt. Es 
bebarf daher auch feiner Erörterung der Frage, wem nad) ſchleſiſchem 
Provinzialrechte das Lehrerberufungsreht zuftehe. 

ob die gutöherrlichen Leiftungen ald objektiv - perfönliche 
Forderungsredte, wie Kläger fie bezeichnet, oder als Reallaſten 
zu behandeln find, kann dahingeſtellt bleiben, da die beflagte Schul- 
gemeine die in Rede ftehenden Leiftungen nicht ald Reallaſten 
in Anfprud genommen und det Släger in jedem Falle für die 
Leiſtungen aufzufommen hat. Bemerft mag nur werden, daß aus 
der Niterwähnung der Leiftungen für den Unterhalt des Lehrers 
in Abſatz 2 $. 6. des Geſehes vom 2. März 1850 (Gefeg-Samm 
lung Seite 77) weder für die eine, noch die andere Anſicht etwas 
zu folgern ft, weil das Geſetz vom 2. März 1850 beabfichtigte, 








59 


die aus dem Schulverbande entipringenden Abgaben und Zeiftungen, 
welche auf Grundſtücken bafteten, zur Ablöfung zu bringen und nur 
für die Baupflicht eine Ausnahme notbwendig hielt. Ein Anhalt für 
die Entjheidung der Frage, ob die den Gutsherren in Schlefien 
obliegenden Leiltungen für den Lehrer perfönlider oder dinglicher 
Natur feien, ift daher in obiger Gejegeöftelle nicht zu finden. 

(Stenographifhe Berichte ıc. der zweiten Kammer 1849 Band I. 
Seite 83.) 

Dem Revifiousfläger kann andy ſchließlich nicht darin beigetreten 
werden, daß der $. 72. des Geſetzes vom 3. Juli 1875 von den 
Koften der Inftanz ſpreche. Derjelbe behandelt die Koften des 
Verfahrens überhaupt und unter „unterliegendem Theile” fann nur 
derjenige verftanden werden, welder endgültig unterliegt. Dem 
Kläger find daher mit Recht auch die Koften der erften Inſtanz auf 
erlegt worden. Die ftreitigen Leiftungen waren aber, da fie von 
unbeſchränkter Dauer find, nicht mit dem 12%, fachen, fondern mit 
dem 25 fachen Betrage zu Fapitalifiren, um den Werth des Streits 
gegenftandes zu finden. Der fegtere mußte demnach nidt, wie vom 
Vorderrichter auf 3500 Mark, fondern auf 7000 Mark feftgejegt 
werden. 

Urfundlich unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungs- 
gerichtö und der verordneten” Unterſchrift. 


(L. S.) Perjius, 
D. B. G. Nr. 1065. 


Berfonal- Veränderungen, Titel: und Ordens - Berleihungen. 


A. Behörden. 


Dem Superintendenten Bater zu Mejerig ift der Königl. Kronen- 
Drden dritter Klaffe verliehen, 

zu Kreis-Schulinfpeftoren find ernannt worden im Regierungsbezirke 

Königsberg: die fommiffar. Kreis- Schulinipeftoren Dr. Tieg 
zu Braunsberg, Vigo ur oux zu Wartenburg, Bartjcd zu 
Guttftadt und Seemann zu Heilöberg, 

Stettin: der Pfarrer und kommiſſ. Kreis-Schulinfpeftor Bäumer 
zu Kammin, 

Aachen: der Lehrer einer höheren Bürgerſch. und kommiſſ. Kreiss 
Schulinſpektor Shönbrod zu Aachen. 





60 


B. Univerjitäten, Afabemien. 


Dem ordentlihen Profefj. in der juriſtiſch. Fakult. der Univerf. zu 
Halle Geheimen Zuftizratbp Dr. Witte ift die Grlaubniß zur 
Anlegung des Komthurtreuges mit dem Stern des Großherzogl. 
sau en Hausordend der Wachſamkeit oder vom weißen Falken 
extheilt, . 

dem ordentl. Profefj. in der theolog. Fakult. der Univerf. zu Mar- 
burg Ober-Konfiftorialrath und Superintendenten Dr. Scheffer 
der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife, dem 
ordentl. Profeſſ. Dr. Heppe in der theolog. Fakult. derfelben 
Univerf. der Rothe Adler-Orden vierter Klafje verliehen und dems 
felben bie Grlaubniß zur Anlegung des Ritlerkreuzes erfter Klaſſe 
vom Großherzogl. Heſſiſchen Berdienftorden Philipps des Groß⸗ 
mũthigen ertheilt worden. 

Als Privatdozent iſt eingetreten bei der Univerſ. zu Bonn in die 
philoſoph. Fakultät: Dr. phil. Theob. Fiſcher. 


Den Lehrern Knille, Michael, Guſſow und Thumann an 
der Atademie der bildenden Künfte zu Berlin ift das Prädikat 
„Profeſſor“ beigelegt, 

dem Lehrer Profeſſor Stiegel an der Akademie ber bildenden 
Künfte zu Kajfel der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe ver- 
liehen worden. 


C. Gymnafial- und RealsLehranftalten. 


Dem Oymnafial-Direltor Dr. Vogt zu Kaffel ift der Adler ‚der 
Nitter ded Königl. Hausordend von Hohenzollern verliehen, 

der Gymnaf. Oberlehrer Profeſſ. Dr. Stein zu Ratibor ift zum 
Pr ernannt und demfelben die Direktion des 
Ghmnaſiums zu Glatz übertragen, J 

dem Oberlehrer Profeſſor Dr. Hermes am Kölniſchen Gymnaſ. zu 
Berlin der Rothe Adler-Orden vierter Klaffe verliehen, 

das Prädikat „Profefjor” beigelegt worden den Gymnafial-Ober- 

lehren 
Don Wallichs zu Slendburg, 
Dr. genninee zu Hufum, und 
Dr. Munde zu Gütersloh. 

Dem Gymnafial- Oberlehrer Beefefler Dr. Weber zu Kaſſel ift 
der Rothe Adler-Orden vierter Klaffe, und den Opmnafial-Dnber: 
lehrern Shorre, Dr. Lindentohl, Dr. Auth I., Dr. Hart» 
wig und Dr. Heußner dafelbft der Königl. Kronen» Orden 
vierter Klaſſe perliehen, 

der DOberlehrer Dr. Menge aus Holzminden in eine Oberlehrer- 
ftelle am Gymnaf. zu Sangerhaufen berufen, 


61 





zu Oberlehrern find befördert worden am Gymnafium 
zu Snfterburg der ordentl. Lehrer Dr. Mor. Schmidt, 


zu Spandau = s e Dr. Benediger, 
zu Stettin, Marienftiftd- Gymnaf., der ordentl. Xehrer Zul. 
Hoffmann, 


zu Poſen, Marien-Öymnaf., der Religiondlehrer Bielemwicz, 
zu Eisleben der ordentl. Lehrer Dr. Größler, 
zu Sangerhaufen der ordentl. Lehrer Dr. von Hagen, und 
u Bonn ⸗ DUr. Giers. 
Das Prädikat „Oberlehrer“ iſt beigelegt worden 
dem Gymnaſiallehrer Dr. Lün zner zu Gütersloh, 
dem Gymnaſiallehrer Dr. Focke zu Münſter. 
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden am Gymnaſium 
zu Gumbinnen der Schula. Kandid. Franz Schmidt, 
zu Tilſit ⸗ ⸗ ⸗ Dr. Preibiſch, 
zu Sangerbaufen der Gymnaſ. Lehrer Dr. Frohbböfe aus 
udau, 
zu Wernigerode der Schula. Kandid. Wihmann, 
zu Dortmund die Hülfölehrer Opitz und Nebelfied, 
zu Gütersloh der Hülfdlehrer Karl Müller, 
zu Barmen die Schula. Kandidaten Dr. Bieje und Müller, 
zu Elberfeld ter Schula. Kandid. Dr. Baier, und 
zu&mmerid = ⸗ ⸗ Henrich. 
Dem Geſanglehrer Temme am Eymnaſ. zu Kaſſel iſt der Adler 
der Inhaber ded Königl. Haudordend von Hohenzollern verliehen, 
am Gymnaſ. zu Wittenberg der Lehrer Gronke ald Elementars, 
Zeichen und Turnlehrer, und 
am Gymnaf. zu Dortmund der provilor. Elementarlehrer Baudadı 
definitiv angeftellt worden. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Progymnafium 
zu Neumarf der Schula. Kandid. Spalding, und 
zu Siegburg = s Koch. 


Der Oberlehrer Spangenberg am Realgymnaſium zu Wies— 
baden ift zum Direktor diefer Anftalt ernannt, 

dem Oberlehrer Dr. Schreiber an der Realſch. 1.0. zu Magde— 
burg dad Prädikat „Profeflor” beigelegt, 

al8 ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſch ule 
zu Nordhaufen der Schula. Kandid. Dr. Eifentraut, 
zu Dutöburg die Schula. Kandidaten Dr. Baumbad und 


Beder, 
zu Krefeld der Realſch. Lehrer Dr. Janſen aus Efjen, und 
zu Mülheim a. d. Ruhr der Schula. Kandid. Buchrucker. 


— 





62 





Dem Dirigenten des Rortegarnihen Erziehungd - Inftitut8 zu 
Bonn, Dr. Kortegarn tft der Direftortitel und dem fehrer 
Dr. Bruſis an derjelben Anftalt dad Prädikat „Dberlehrer” 
beigelegt worden. 


D. Scäullehrer-Seminare, Präparanden- Anftalten. 


Der erfte Seminarlehrer Poftler zu Halberftadt ift zum Seminar: 
Direktor ernannt und demjelben dad Direktorat des evangelifch. 
Schull. Seminard zu Bütom verliehen, 

am evangel. Schull. Semin. zu Friedridhähoff der Rektor Gra- 
bowski zu Konig ald erfter Lehrer angeltellt, 

am fathol. Schull. Semin. zu Liebenthal der Hülfälehrer Klin? 
zum ordentl. Lehrer befördert, 

am kathol. Schull. Semin. zu Fulda der Lehrer W. Wagner 
een Der Strafanftalt zu Köln ald ordentl. und Muſiklehrer an- 
eſtellt, 

m evangel. Schull. Semin. zu — der Lehrer Betzold, 
bisher am Seminar zu Erfurt beſchäftigt, als Hülfslehrer definitiv 
angeftellt worden. 


Die proviforifchen Vorſteher und erften Lehrer 
Pyroth an der Präpar. Anftalt zu Fritzlar, und 
Hopf an der Präpar. Anftalt zu Herborn 

find als foldhe definitiv angeſtellt worden. 





Dem Kurator der Schwabe» Priefemuth’fhen Waifen- Stiftung zu 
Goldberg, Rittergutöbefiger von Nickiſch-Roſenegk auf 
Nieder- Hermödorf im Kreiſe Goldberg. Haynau ift der Rothe 
Adler-Orden vierter Klafje verliehen worden. 


— — —— 


Es haben erhalten den Königl. Kronen⸗Orden vierter Klaſſe: 
Kreyß, evangel. Lehrer zu Bendorf, Krs Koblenz; 
den Adler der Inhaber des Koͤnigl. Hausordens von Hohenzollern: 
And erlon, evangel. Xehrer und Drganift zu Wonneberg, Land» 
8 Danzig, 
Göttſche, evangel. Diftriftsjhullehrer zu Grammdorf, Krs 
Dldenburg, 
Müde, kathol. Hauptlehrer zu Slawentzitz, Krs Kofel, 
Dppermann, fathol. Lehrer zu Huysburg, Krs Oſchersleben, 
Pietrzyuski, dögl. zu Drzewee, Krs Kröben, 
Strid, evangel. Birdfculichrer und DOrganift zu Gr. Schmüd- 
walde, Krs Diterode i. Prß. 
Willems, kathol. Lehrer zu Burtſcheid, Landkrs Aachen, und 
Wirth, evangel. Lehrer zu Altendiez im Unterlahntreife; 





63 





das Allgemeine Ghrenpien: 
Berndt, evaugel. Lehrer, Organift und Küfter zu Kunow, Krs— 
Randow, 
Voigt, evangel. Lehrer und Küfter zu Albersroda, Krs Querfurt, 
Weglewski, fathol. Lehrer zu Chelmee, Krs Jnowraclaw, 
Z3brze s ny, evangel. Lehrer zu Lisken, Krs Johannisburg, 
Melcher, Schuldiener am Gymnaſium zu Kaſſel. 


Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 

der Kreis⸗Schulinſpektor Wulff zu Koesfeld, 

der ordentliche Profeff. Hofrath Dr. Höck in der philofoph Fakult. 
der Univerf. zu Göttingen, 

der außerordentl. Profefj. Dr. Poggendorff in der philofoph. 
Fakultät der Univerſ. Mitglied der Akademie der Wiffenjchaften, 
zu Berlin, 

der außerordentl. Profeff. Dr. Unger im der philofoph. Fakult. 
der Univerf. zu Göttingen, 

der Privatdozent Dr. Tourtual in der philofoph. Fakult. der 
Akademie zu Münfter, 

der eftor der italieniſchen Sprache Profeffor Fabbrucei an der 
Univerf. zu Berlin, 

De eher Profeffor Pohlke an der Akademie der Künfte zu 

erlin, 
der DOberlehrer Dr. Häder am Kölniſchen Gymnaf. zu Berlin, 
der Oberlehrer Profeff. Dr. Clauſen am Gymnaf. zu Elberfeld. 
In den Ruheſtand getreten: 

der Negierungd-, Konfiftorial- und Schulraty Bellmann zu 
Breslau, und ift demfelben der Königl. Kronen-Orden zweiter 
Klaffe verliehen worden, 

der Konreftor Schäffer am Gymnaf. zu Prenzlau, 

die Dberlehrer Profeff. Dr. Barges am Marienftiftd-Gymnaf. 
zu Stettin, und Profefj. Dr. Freudenberg am Gymnaſ. 
zu Bonn, umd ift denjelben der Rothe Adler-Drden vierter 
Klaffe verliehen worden, 

der Religtondlehrer Dr. Korioth am Gymnaj. zu Röffel, 

der Oberlehrer Profeff. Peisker an der Königsftädt. Realſchule 
zu Berlin, und iſt demjelben der Rothe Adler-Drden vierter 
Klaſſe verliehen worden. ” 


64 


Inhaltsverzeichniß des Januar-⸗Heftes. 


Miniſterium der geiſtlichen ꝛe. Angelegenheiten ©. 1. 


4) Normal-Otatuten für Vereine 2. ©. 4. — 3) Befehaffung ber Koflen 
für Burean-Einriptungen ber Kreis-Säulinfpeltoren S. 5. — :3) Behandlung 
ber nicht, mehr _uinfauferähigen Londeomunzen ©. 6 — 4) Amtstautionen: 
Ausflug der Spartaffenbücer, Mbmeffung auf ben durch die fautionsfähigen 
Bapiere darflellbaren Betrag 3. 7. — 5) Formelle Behandlung der Orgelbauten, 
—A ©. 8. — tv) Holzbaufabrit für Schul- 2c. Mobiliar ©. 8. — 7) 

il 


Friedrich Wilhelm ⸗ Stiftung fr Marienbad ©. 9. 
8) Inftription der Stubirenben ber Theologie auf ber Afademie zu Münfter 
©. 10. — 9) Berabfolgung nener Berlagsartitel an die Lanbesbibliothefen 


©. 11. - 10) Yabreaberit über die Humboldt-Gtiftung ©. 12. — 11) Preis 
aufgaben der Rubenow-Stiftung ©. 1b. — 12) Schuß von Werten der Wiſſen⸗ 
haft und Kunf gegen Nachdruck und Nahbildung ©. 13. 


13) Wegfall bes flaatlihen Kompatronats bei bem Aufhören bes Beblrfe 
niß zuſchuffes aus Staatefonde ©. 19. — 14) Rachweiſungen über bie Zabt 
der Prüfungen vor der Wiffenfhaftl. Prüfungs-Kommiffionen i. 3. 1875 ©. 2U. 
— 15) Anerfennung ber in andern deutſchen Staaten von Kandidaten des höhes 
ren Schulamts erworbenen Zeugniffe in Preußen, Nachprilfung in Preußen & 28. 
— 16) Ansrtenmung einer Yebranflalt als höhere Bürgerſchule oder Brogymna- 
kam <.29. — 17) Gegenfände der Oymnafial-Reifepefung für einen Real- 
chul · Abiturienten, welcher die an erſtere gefulipften Rechte erwerben will ©. 30. 
15) Schufgeldzahlung in den Borfdulen höherer Unterrihteanfalten 8. 31. — 
19) Definitive Anftelung von Civillehrern an Kadettenanſtalten S. 32. 


20) Zufaffung eines bei Erlaß ber Prüf. Orbn. v. 15. Oftbr 1872 an einer 
Mittelfhule angeflellten Lehrers zur Rektoratsprüfung S. 32. — 21) Termine 
für bie Prüfungen der Lehrer an Mittelfehulen und der Reltoren i. 3. 1877 
©. 33. — 22) Dog. der Lehrerinnen und Schulvorfieherinnen S 3. — 23) 
Termin für die Turnlebrerprilfung i. 3 1877. S. 40. — 24) Bereinbarung 
mit ber Großberzogl. Badiſchen Regierung flber gegenfeitige Anerkennung ber 
Brüfungszeugniffe fir Lehrerinnen Al. 

25) Zuflänbigfeit ber Amtsvorſteher in Betreff der Schulunterhaftungsfoften 
©. 42. — 26) Fortdauer der Verpflichtung ber Gutsherrſchaften in Gchlefien 
zur Entrihtung von Beiträgen zum Lehrergehalt ©. 51. 


Verſonalchronit &. 59. 


— — — 








Ceutralblatt 
für 


die gefammte Unterrichts - Verwaltung 
in Prenßen. 
Herausgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrichts» und 
Mebizinals Angelegenheiten. 


5 2. Berlin, den 7. März 1877. 








Feier ded achtzigſten Geburtdtaged Seiner Majeftät 
des Reiters und Königs in Schulen. 


Berlin, den 6. März 1877. 
Die Feier des Geburtötaged Seiner Majeftät des Kaiferd und 
Königs in den Volksſchulen, melde alljährlich ftattzufinden pflegt, 
wird fih an dem bevorftehenden 22. März, dem adhtzigften Geburtö- 
tage Seiner Majeftät, porausfichtlich befonderd feftlich geftalten. In 
wie weit die Königliche Regierung für die Schulen Ihres Verwal⸗ 
tungsbezirkes nähere Anordnungen treffen will, bleibt Derfelben über- 
laffen. Meinerjeitd bemerfe id nur Zolgended: 
Es läßt fi erwarten, dab Magiſtrate, Vereine, Schulfreunde 
n. |. w. Geldmittel zu Crinnerungdgaben für Schüler und Schüler: 
innen zur Verfügung ftellen. Sofern ſolche Srinnerungdgaben in 
Büchern beftehen, wird die Königliche Megierung die Scnlinfpet- 
toren, Rektoren, Hauptlehrer u. |. w. darant aufmerkſam zu maden 
haben, daß jelbitredend zu folden Crinnerungsgaben Teine Werte 
gewählt werden dürften, an deren Inhalt in Eonfelfioneller Be: 
ztehbung ein Anftoß genommen werden fünnte. Am zwedmäßigiten 
werden Lebenäbilder Seiner Majeftät ded Kaiſers und Königs zu 
wählen fein, und unter diefen diejenigen den Vorzug verdienen, 
welche dad Leben Seiner Majeftät durch fchlichte Zufammenftellung 
der Urkunden und Thatfahen in genügender Vollftändigfeit und ge- 
ordneter Folge dem Leſer vorführen. Als Verſuche folder Dar—⸗ 
ftellungen find neuerdings mir zwei Schriften befannt geworden: 


1) Kaiſer Wilhelms Gedentbuh. 1797—1877. Bon Ludwig 
Hahn. Berlin, Verlag von W. Herp 1877, und 
1877. 5 





66 
2) Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königd Wilhelm I. Reden, 
Droflamationen, Kriegöberichte u. f. w. Berlin, Berlag von 
Elwin Staude. 


An 
ſämmtliche Königl. Regierungen, das Königl. Provinzial- 
Schullollegium hier, die Königl. Konfiftorien der Pro- 
vinz Hannover und ben Köuigl. Ober-Kirchenrath zu 

Nordhorn. 


Abſchrift erhält das Königliche Provinzial- Schulfollegium zur 
Nachricht und gleihmäßigen Beachtung in Beziehung auf die Se- 
minare und die Seminar⸗-Uebungsſchulen. 

Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten. 
alt. 





An 
fämmtlide Königliche Provinzial-Echullollegien. 
G. IT. 903. U. III. 


1. Allgemeine Berbältniffe der Bebörden 
und Deanıten. 


27) Zufammenjegung der Prüfungd-Kommiffionen für 

die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der Kandidaten 

des geiftlihen Amt für bas Sapt 1877 und das 1. Quar— 
al 1878. 


(Centrbl. pro 1876 Seite 74 Nr. 23.) 
Berlin, den 17. Zebruar 1877. 
Sm Verfolg meiner Belanntmadhung vom 8. Sanuar v. 3. wird 
hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Prüfungse 
Kommiſſionen für die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der Kandidaten 
ded geiftlihen Amts für dad laufende Jahr und das 1. Duartal 1878 
wie folgt, zufammengefept find: 
J. Kommiffionen, welde die Staatsprüfung in Verbindung 
mit der theologifchen Prüfung abnehmen. 
1. In Halle a. ©., Provinz Sadfen. 
Dr. Jacobi, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommiſſion, 
Dr. Shlottmann, Profelfor, 
Dr. Beyſchlag, dögl. 
2. In Königöberg, Provinz Preußen. 


Dr. Voigt, ee und Pfarrer, zugleich Vorfigender der Kom⸗ 
miifion, 





67 u 
Dr. Maurenbreder, Per 
Dr. Cholevius, 


3. Sn Berlin, eovin; Brandenburg. 


Dr. Dorner, Dr aonfitorialtatt, zugleich VBorfipender der Kom⸗ 
milfton 


Dr. “nie, Profeffor, 
Dr. Kleinert, Profeffor und Pfarrer. 


4 In Stettin, Provinz Pommern. 


Dr. Wehrmann, Öcheimer Regterungd- und Provinzial-Schulrath, 
zugleich Borfipender der Kommiſſion, 

‚ &rummader, Konfitorialrath, 

Dr. Heydemann, Profeffor und Symnaftal-Direftor. 


5. Sn Pofen, Provinz Pofen. 
Dr. Polte, Kr Schulrath, zugleih Borfibender der Kom⸗ 
miſſion 
Dr. Schwartz, Profeffor und Gymnaſial⸗Direktor, 
Reichard, Konſiſtorialrath. 
6. Sn Breslau, Provinz Schleſien. 
Dr. Beingarten, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommilfion, 
Dr. Dilthey, —* — zug 
Dr. Palm, dsgl. 
7. In Münſter, Provinz Weſtfalen. 
Dr. Smend, Konfiftorialrath, zugleich Vorſitzender der Kommiſſion. 
Dr. Bona-Meyer, Profeljor, 
Dr. Lindner, dögl. 
8 Sn Koblenz, Rheinpropin;. 


Dr. Höpfner, Provinzial» Schulrath, zugleih Worfigender ber 
Kommiſſion. 

Dr. Schäfer, Profeſſor, 

Dr. Bona: Meyer, dogl. 

9. Sn Hannover, Provinz Hannover. 

Dr. Thilo, Ober-Konſiſtorialrath, zugleich Vorfigender der Kom⸗ 
million, 

Dr. Bagemann, SProfeffor, 

Dr. ®ie y aſch, Hroͤfeff or und Gymnaſial⸗Direktor. 


10. In Kiel, Provinz Schleswig-Holftein. 


Dr. Shwarp, Konfiftorialrath, aualeid Vorſitzender der Kommiſſion, 
Dr. Lahmeyer, Provinzial-Schulrath, 
Dr. Volquard fen, Profeflor. 

5 % 


8 


11. In Marburg, Regierungd- Bezirk Kaffel. 

Dr, Heppe, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommiffion, 
Dr, Herrmann, Veotehen, 
Dr. &ucae, bögl. 

12. In Herborn, Regierungs- Bezirk Wiesbaden. . 
Lohmann, Konfiftortal-Rath, zugleich Vorfigender der Kommiifion, 
Dr. Herrmann, Profeffor, 
Dr. Krigler, dögl. 


I. Kommi , welche die Staatsprüfu— Verbind: 
a er —E Prüfung ae. 


1. In Emden, Provinz Hannover. 


Bartels, Konfiſtorialrath, General - Superintendent in Aurich, 
zugleich Vorfipender der Kommilfion, 

Dr. Shwedendied, Gymnafial-Direktor, 

eine Stelle vacat. 


2, In Breslau, Provinz Schlefien. 
Dr. Reisacker, Gymnaflal « Diveltor, zugleich Vorſitzender ber 
Kommiſſion, 
Dr. Weinhold, Profeſſor, 
Dr. Dilthey, dögl. 
3. In Münfter, Provinz Weſtfalen. 
Dr. Schulpg, Geheimer Regierungs- und Provinzial» Schulrath, 
ugleich Borfigender der Kommiifion, 
Dr. Niehueß, eefe, 
Bgl. 


Dr. Stord, 


4. In Bonn, Rheinprovinz. 
Dr. Schäfer, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommiffion, 
Dr. Bona:Meyer, Drofefler. ' 
Dr. Reifferſcheid, Privatdozent. 
Die weiter erforderlichen Bekanntmachungen werden in den 
öffentlichen Blättern der verſchiedenen Provinzen Seitens der Vor— 
fipenden der einzelnen Kommilfionen erfolgen. 


Der Minifter der veillinen 2. Angelegenheiten. 
alt. 


Belanntmadhung. 
G. I, 355, 





69 





28) Zuziehung der Superintendenten als Kreid-Schul- 
infpeftoren zu den Sigungen ftädtifher Schul— 
dDeputationen. 


Berlin, den 11. Dezember 1876. 

Die Beichwerde ded Magiftrate vom 12. Auguft d. 3. über 
die von der Königl. Regierung dajelbft angeordnete Zuziehung des 
von derjelben zum Kreid- Schulinipeftor ernannten Prediger N. zu 
den Sipungen ber ftädtiihen Schuldeputation ift ald begründet nicht 
anzuerkennen. 

Denn in Nr. 2. der Inftruftion vom 26. Suni 1811 für den 
Bereich der größeren Städte den Superintendenten dad Recht ge: 
währt worden iſt, in den Schuldeputationen, felbft ohne Mitglied 
derjelben zu fein, die Schulangelegenheiten ihrer Diözefen vorzu- 
tragen und darüber ihre Stimme abzugeben, fo hat damit feines» 
wegd, wie der Magiftrat voraudjegt, den Kirchengeſellſchaften als 
ſolchen und den Superintendenten als Bertretern der Kirche Antheil 
an der ftädtiichen <äutberwaltung gewährt werden follen. 

Vielmehr unterliegt e8 mit Rückſicht darauf, daß im Prinzipe 
bereitö im $. 9. Zitel 12. Theil II. des Allgemeinen Landrechts an⸗ 
erfannt worden, die Schulauffiht gebühre ausſchließlich dem Staate, 
und mit Rüdfiht auf den Umftand, daß zur Zeit ded Erlaſſes der 
Snfteuftion vom 26. Juni 1811 die Schulauffiht ausſchließlich in 
den Händen von Geiftlihen war, ſchon nad) der gedachten Snitruf- 
tion jelbft feinem Zweifel, daß der Superintendent lediglich in feiner 
Eigenſchaft ald Kreis⸗Schulinſpektor an der Thätigkeit der Stadt- 
ſchuldeputation theilzunehmen berufen war. Könnte in diefer Ridy- 
tung nod ein Zweifel beftehen, jo würde er gehoben werden durch 
die Cirkular-Reffripte vom 22. April 1823 und vom 21. November 
1827 (von Kampp Annalen Band 7. Seite 292 und Band 11. 
Seite 960), welche beftimmt zu erfennen geben, daß der Superin- 
tendent nur in feiner Eigenfchaft ald Schulinipeftor zuzuziehen ift. 

Da nun die Inſtruktion vom 26. Suni 1811 mh 8. 36. der 
Schulordnung vom 11. Dezember 1845 binfichtlic der ſtädtiſchen 
Schulen maßgebend ift, fo ftebt feft, dab die Städte und ihr Schul- 
weien von der Aufficht des Kreis-Schulinſpektors nicht erimirt find. 


Der Minifter der re ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
den Magiftrat ıc. 
U. IV. 6682, 


70 


I. Univerſitäten, Akademien, ze. 


29) Proreftorat bei der Univerfität zu Königäberg. 
Centrbl. pro 1876 Seite 83 Nr. 9.) 

Der Herr Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten hat durch 
Verfügung vom 3. Februar d. I. die Wahl ded ordentlichen Pro- 
fefford Dr. Dahn zum Prorektor der Univerfität zu Königs— 
berg von Oftern 1877 bis dahin 1878 beftätigt. 





30) Gebraud der deutihen und der lateinifhen Sprade 
bei den Habilitationsleiftungen in der mebizinifden 
Fakultät der Univerfität zu Halle 


Berlin, den 14. Februar 1877. 

Auf den mir von Ew. Hochwohlgeboren mit dem Berichte vom 

27. v. M. vorgelegten Antrag der mediziniſchen Fakultät vom 10. v. M. 

beftimme ic), daß bei den Habilitationdleiftungen der Privatdogenten 

der medizintichen Fakultät der dortigen Univerfität die deutſche Sprache 

durchweg in Anwendung gebracht, in Betreff der Habilitationsihriften 

edoch den Verfaſſern die Wahl zwiſchen der deutſchen und lateiniſchen 
Sprache geftattet werde. 


Der Minifter der geikticen ıc. Angelegenheiten. 
Falk. 


An 
den HT: Univerfitäts-Kurator Herrn Geh. Ober 
Meg. Kath Dr. Rbdenbeck Hohmohlgeboren zu 
Halle. 
U. L 5368. 


31) Gebraud ber lateiniihen und der deutſchen Sprade 
bei Preidaufgaben in der philofophifhen Fakultät der 
Univerfität zu Halle. 

Berlin, den 31. Januar 1877. 

Auf den Bericht vom 11. d. 3. will id den $. 124. der Sta- 
tuten der Univerfität Halle, joweit er die von der philoſophiſchen 
Fakultät zu ftellenden Preisaufgaben betrifft, nach Maßgabe der mit 
meinem Grlaffe vom 12. v. M. in beglaubigter Abjgrift überfandten 
Allerhöchften Ordres vom 9. Mai 1866 und 17. April 1867 dahin 
abändern, daß zwar diejenigen Preisaufgaben, welche dem Gebiete 
des Hlaffiihen Altertbums angehören, in lateinifher Sprache a be 
arbeiten find, dagegen bei den aus anderen Diäziplinen entnom« 
menen Preisaufgaben der philoſophiſchen Fakultät der Gebraud ber 


N 


7 





deutichen Sprache durch eine darüber jedeömal zu erlalfende Be- 
kanntmachung geftattet werden darf. 
Ew. Hodhmohlgeboren erſuche ih, hiervon den Senat und die 
philofophiiche Fakultät in Kenntniß zu fehen. 
Der Minifter der Ar ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
den Königl. Univerfitäts-Rurator, Geh. Ober-Reg. 
Rath Herrn Dr. Rödenbed Hochmohlgeboren 
zu Halle a. ©. 
U. I. 207. 


32) Preisaufgabe der Rubenow- Stiftung zu Greifswald. 
(Eentrbl pro 1872 Eeite 136.) 


Auf die von und im Januar 1872 geftellte Preißaufgabe 
„Geſchichte der Genefid und Wirkungen des Reichögejepes 
von 1654" 
ift zwar eine Bewerbungsjchrift eingegangen, doch hat derjelben von 
der Univerfitätd-Deputation zur Verwaltung der Rubenow-Stiftung 
ein Preis nicht zuerkannt werden können. 

Dagegen haben wir, dem Urtheile und Antrage der Gtiftungs- 
Deputation gemäß, dem Dr. Karl Koppmann in Barnebed bei 
Hamburg ald Anerkennung für von ihm bereitd vorliegende tüchtige 
und hervorragende Leiftungen auf dem Gebiete der hiftoriichen Wil- 
ſenſchaft aus den Mitteln der Stiftung 1500 Marf bewilligt. 

Greifswald, den 22. Dezember 1876. 

Mektor und Senat biefiger Königlicher Univerfität. 
Dr. Moöler. 


33) Kurze Mittheilungen. 
Kriebensflaffe Des Ordens pour le mErite. 
(Centrbl. pro 1875 Seite 533 No. 169. 1.) 
Seine Majeftät der König haben Anergnäbtgit geruht, 
den Gepeimen Medizinalrath Profeſſor Dr. du Boid-Reymond 
u Berlin 
den Öeheimen Regierungs-Rath Profeſſor Dr. Zeller ebenda» 
ſelbſt, ſowie 
den Profeſſor Dr. Georg Curtius zu Leipzig, 
nach ſtattgehabter Wahl, zu ſtimmfähigen Rittern des Ordens pour 
le merite für Wiſſenſchaften und Künfte zu ernennen.“) 





nn —— 


*) Geftorben ſind bie Ritter Deutſcher Nation: ber ordentliche Profeſſor 
an ber Univerfität, Geheime Medizinalrath Dr. Ehrenberg zu Berlin, bie 
ordentlichen Profeſſoren Dr. Diez und Dr. Laſſen an ber Univerfität zu Bonn. 


72 


34) Ueberficht über bie bauerndenden Ausgaben für die 
Staatöhaltsetats 


1, 2 E3 4. 





Bibliothek | Gehalt | O5 mit | Bohr 


inbii ber i nungs · 
der Standige Beamte. Rändigen |, Dienf- 4 
Univerfität. | Beamten, | Wohnung. | zufauß. 













1] Berlin!) . Bibliothelar . , — 90 
3 Nufoden . . | 10,800 — | 1,620 
2 Diener. . . 2,160 | ber Eine 40 
1 Hausbiener . 930 - 210 
2.| Bom . Dberbibliothetar?) #0 - 9) 
Bibliothelar?) . 3,300 — —») 
Sehetäit . . . 3,000 _ 540 
Auflos. . 1,800 _ 540 
2 Dieun . . 2,130 |der Eine.| 144 
3.| Breslan . » Dberbibfiothelar . 5,400 ja. _ 
& Rufloden . . | 12,000 |ber Erfe.| 1,296 
2 Diner. , . 1,740 ja. _ 
4. [Göttingen . Oberbibliothelar . 6,000 — 540 
8 ZLufioben 20600 _ 2,160 
9 Diener . . . 2,160 _ 288 
5.| Greifewalb Bibliothefar®) . 1,500 - — 
3 Nufloben . . 9,000 — 1,080 
1 Diner... 930 _ 144 
6.| Halle Bibliothelar . . 5,400 — 540 
3 Aufoden . . 9,000 _ 1,080 
1 diener 1,080 _ 144 
7.| Kiel Bibliethefar . . 5,400 _ 660 
2 Mufoben . . | 6,000 - 864 
1 Diner... 900 — 180 
8.| Rönigeberg Dberbibtiothelar. | 5,400 | — 660 
4 Rufoden . . | 12,000 _ 1,728 
2 Diene . . . 1,845 ia. - 
9. | Marburg . Bipliothelaris) . 1,200 je. _ 
3 Kufloden . . 7,200 wi 900 
1Dine.. . 1,080 ja. — 
10.| Atademie Münfter Bibliothelar . . 540 
| ee Hs - jf 














: 360 
Diner. ... | 100 - 146 


1) Neben ber Univerfitäte-Bibliothet bie Königliche Bibliothel. 
2) Der Oberbibliothelar im Nebenamt neben außerordentliche Profeffur. 
3) Desgleihen ber Bibliothefar. 
4) u. 5) Bohmungsgelbgufiifie ale Brofefioren. 
6) ELinſchliehlich A fr einen Hauebiener. 
7) Dazu auf mehrere Jahre jährlich 9,000 M für Ratalogifirungsarbeiten. 
8) Zwei_Nufloden 3. 3. im Mebenamt, daher hier ohne Wohnungegelb- 


— 
Univerfitäts-Bibliotheken, nach dem Entwurfe bed 
pro 1877/78. 





5. 6. 7. 8 9 10. 
Summe | Zur Remu- Gejammt- 
Summe |des Woh-| ” nerirun; Fonds Bonds Summe 
vr | mer [malen Enent) Marane |, „os 
eid⸗ |ficher Hulfs⸗ dauernden 
Werner. zuſchuffes. arbeiter. |von Büchern. | Muegaben. | Yusgaben. 
M M M 4 HM Me 
19,890 | 3,000 3,000 10,500 4,161,50 | 40,551.50 
11,130 1,224 600 23,700 1,922.50 | 38,576,50 
19,140 | 1,296 - 19,500 2,72%) 42,908 7) 
32,160 | 2,985 2,400 38,310 2,130 77,988 
11,130 | 1,224 = 12,000%)| 2,205) | 26,859 9) 
15,180 | 1,764 = 16,468 817) | 345592) 
12,300 | 1,704 1,200 15,000 660 30,864 %) 
19,245 | 2,388 - 23,474 965 46,072 
9,480 900 1,500 17,142 330 29,352 
7,010 | 1,044 1,500 1,70 | — 21,254 














Der Bibliothefar im Nebenamt neben Profefiur; daher Wohnungsgeld- 
aufn al Brofeffor. 
10) Ausfchliegli Buchbinberlopn. 
3 Einſchließl. Buchbinberlohn und 150 M für ben Auffeher im Leſezimmer 
12) Dazu auf mehrere Jahre zur Annahme von Hülfsarbeitern jahrl. 3,600 M. 
13) Sinfriehtih 300 A für einen Hausbiener. 
I Dazu aufjmehrere Jahre zur Annahme von Hatfetcäften jährl. 4,836 HM. 


Bastannchaiten FÄReT 


74 





35) Reglement für die Bibliotheks-Kommiſſion der 
Königlihen Friedrichs-Univerſität Halle-Wittenberg. 


gl. 

Um den Zuſammenhang zwiſchen der Univerfität und der Könige 
lichen Univerfitäts -Bibliothet aufrecht zu erhalten, wird durch die 
4 Fakultäten eine Kommiſſion von 5 Mitgliedern zuſammengeſetzt 
und zwar in ber Weiſe, daß die theologiſche, die juriſtiſche und bie 
mediziniiche Aafultät je 1 Mitglied, die —— dagegen deren 
2 aus ihrer Mitte auf 3 am 12. Juli beginnende Jahre wählen. 
Bon der Zufammenfegung der Kommilfion in dem Kurator Anzeige 
zu machen. 

g. 2. 


Die Remenliton Bat die Aufgabe, oas Intereffe der Univerfität 
und ihrer einzelnen Mitglieder in Bibliothelö « Angelegenheiten zu 
wabren und zu fördern; infonberheit: 

a. Vorſchläge wegen Anfcpaffung neuer Bücher zu machen, 

b. Gutachten darüber abzugeben, welde von den der Bibliothek 
eingereichten Büchern und Schriften von der Aufnahme in 
den Katalog ausgeſchloſſen bleiben können, 

c. Vorſchläge für Einrichtungen zu machen, welde die Erleih- 
terung der Benugung der Bibliothek und die Befeitigung et= 
waiger Uebelftände bezweden. 


8.3. 

Die Kommilfion tritt fo oft das Bedürfniß ed erfordert, zu- 
fammen, muß aber mindeftend ein Mal in jedem Semeſter durch 
den Borfipenden zu einer Gigung berufen werden. Sie ift beihluß- 
fäbig, wenn mindeftend 3 Mitglieder anwefend find. Die Beichlüffe 
werden nad einfacher Majorität gefaßt, bei Stimmengleihheit ent- 
ſcheidet die Stimme des Borfigenden. Letzterer wird auf bie 
Dauer der Kommiffion (efr. 8. 1.) in der erften, noch im Laufe 
des Juli vom Rektor zu berufenden Sipung derfelben gewählt. 

8.4 

Auf Einladung der Kommiſſion wohnt der Univerfitäts-Biblio- 
thefar den Situngen mit berathender Stimme bei, macht über die 
wichtlgeren Vorgänge und Maßnahmen in Betreff der Verwaltung 
und Benupung der Bibliothek Mittheilung und giebt die von der 
KRommiffion etwa gewünfdte Auskunft. 

85. 

Wünſche und Vorſchläge in Bezug auf die Verwaltung der 
Bibliothek legt die Kommiffion dem Univerfitätöbibliothelar, event. 
dem afademijhen Senat zu weiterer Behandlung vor. 








— 


$. 6. 

Aljährli einmal erftattet die Kommiffion dem Senat auf 
Grund ihrer Wahrnehmungen und der von dem Univerfitätsbiblioe 
thefar ihr gemachten Mittheilungen einen allgemeinen Bericht über 
den Zuftand der Bibliothek und die wichtigern Vorgänge im Lauf 
des letzten Jahres. Der Kommilfiond- Bericht ift durch den Senat 
dem Generalfoncil zur Kenntnißnahme mitzutheilen. 

Berlin, den 15. Februar 1877. 

Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
ad U. I. 5492. 


36) Akademiſche Kunftausftellung zu Berlin. 
(Gentrbl, pro 1876 Seite 472 Nr. 192.) 

Die große afademifhe Ausftellung von Werfen 
lebender Künftler des In- und Auslandes wird in die— 
jem Jahr am Sonntag den 2. September in den Räumen des 
proviſoriſchen Ausſtellungsgebäudes auf dem Gantianplag eröffnet. 
Programme, welde die näheren Beltimmungen enthalten, werden 
binnen Kurzem bekannt gemacht und fönnen bei allen deutſchen 
Kunftafademien in Empfang genommen werden. 

Berlin, den 24. Februar 1877. 

Der Senat der Königlichen Akadentie der Künfte. 
Hipig. 


37) Preisbewerbungen bei der Afademie der Künfte 
zu Berlin. 


Eentrbl. pro 1876 Seite 232 Nr. 95.) 


L Großer Staatspreis. 

Die diesjährige Preibewerbung um den großen Staatspreis 
ift für das Fach der Bildhauerei bekimmt. 

Um zur Konkurrenz zugelaffen zu werden, hat der Bewerber ein- 
aufenden: 

Ein eurriculum vitae, aus welchem der Gang feiner Fünftle- 

riſchen Bildung erſichtlich ift. 

Zugleich hat derjelbe nachzuweiſen; 

a. daß er ein Preuße ift und die in der afademifchen —R 
votgeſchriebenen Studien auf einer der Koͤniglich preußiſchen 
Akademien oder dem Städelſchen Inſtitut in Frankfurt a. M. 
gemacht hat, 

b. daß er das 30. Lebensjahr nicht überſchritten hat. 


76 hi 

Die Anmeldungen zur Theilnahme müffen ſchriftlich bis Sonn- 
tag, den 25. März d. & dem Senat der Königlichen Akademie 
eingereicht werden. 

Die Prüfungsarbeiten beginnen am Montag, den 9. April 
d. J. Morgens um 8 Uhr. Die Hauptaufgabe wird am Montag, 
den 16. April, ertheilt und die im Afademiegebäude auszuführenden 
Bildwerfe müffen am Sonnabend, den 14. Zuli d. I., dem In— 
ſpektor der Königlichen Alademie übergeben werden. 

Die Zuerfennung des Preifed erfolgt am 3. Auguft d. J. 
Der Preiß befteht in einem Stipendium zu einer Studienreiſe nach 
Stalien auf zwei hintereinander folgende Jahre, für jedes derſelben 
im Betrage von Drei Taufend Mark, und außerdem in einer Ent- 
ſchädigung von Sechs Hundert Mark für die Koften der Hin» und 
Ruͤckreiſe. 

Berlin, den 19. Februar 1877. 


Der Senat der Könti fichen Akademie der Künfte. 


Belanntmadhung. bis 


II. Michael-Beerſcher Preis I. Stiftung. 


Die Konkurrenz um den Preis ber Michael» Beerihen Stif- 
tung für Maler und Bildhauer jüdifher Religion ift in diefem 
Zahr für Bildhauer beftimmt. Die Wahl des darzuftellenden 
Gegenftanded bleibt dem eigenen Ermeſſen des Konkurrenten über 
laffen; die Kompofition Tann in einem runden Werk oder einem 
Relief, in Gruppen oder in einzelnen Figuren beftehen, nur müfjen 
dieſelben gm Figuren enthalten umd zwar für runde Werke nicht 
unter 1,0 M., dad Relief aber fol in der Höhe nit unter 70 Gen» 
timeter und in der Breite nicht unter 1,0 M. mefjen. 

Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzufenden; 

1) eine in Relief ausgeführte Skizze, — „den Raub der 
Sabinerinnen“, 

2) einige Studien nad der Natur, welche zur Beurtheilung 
des bißherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können. 

Der Termin für die koftenfreie Ablieferung der Tonkurrirenden 
Arbeiten an die Königliche Akademie ift auf den 7. Juli d. J. feftgefept. 

Die eingefandten Arbeiten müſſen von folgenden Atteften und 
Schriftſtücken begleitet fein: 

1) einem Atteft, aus dem hervorgeht, daß der Bewerber ein 
Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch 
nicht überjchritten hat, und daß derſelbe ſich zur jüblichen 
Religion befennt; 








77 


2) einem Atteft, daß der Bewerber feine Studien auf einer 
deutfhen Akademie gemacht hat; 

3) einem kurzen Lebendlauf, aus welchem der Gang feiner 
Studien erfichtlic ift; 

4) einer fchriftlichen Berfiherung an Eibeöftatt, daß die einge 
veichten Arbeiten von ihm ohne fremde Beihülfe entworfen 
und auegeführt find. 

Der Preis befteht in einem einjährigen Stipendium von 2250 M. 
u einer Studienreife nady Italien unter der Bedingung, daß der 
rämiirte fih 8 Monat in Rom aufhalten, und unter Beifügung 
einiger Arbeiten über feine Studien halbjährlih an die Akademie 
Bericht erftatten muß. 

Die Zuerlennung des Preifed erfolgt in der öffentlichen Sisung 
am 3. Auguft d. 3. 

Berlin, den 19. Februar 1877. 


Der Senat der Königlichen Aademie der Künfte. 
Hitzig 








Belanntmadhung. 


11. Gymnafial⸗ und Neal:Lehranftalten. 


38) Gründung eines Stipendiumd zur Grinnerung an 
den Beſuch ded Gymnafiumd zu Kafjel durh Seine 
Königlihe Hoheit den Prinzen Wilhelm. 


Zur. bleibenden Crinnerung an den Beſuch des Gymnaſiums 
in Kafjel dur Seine Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm 
haben Ihre Katferlihen und Königlihen Hoheiten der 
Kronprinz und bie Rronprinzeffin ein Stipendium 
bafelbft geftiftet. Der bezüglihe Erlatz Seiner Kaiferlihen und 
Königlichen Hoheit an den Gymnafial-Direktor Dr. Voigt lautet: 


„In dankbarer Anerkennung der günftigen Grgebniffe, welche ber 
Bejuh des Kaffeler Gymnafiums für die geiftige Entwidelung und 
Bildung Unfered älteften Sohnes gehabt, will Ich in Gemeinichaft 
mit der Kronprinzelfin, Meiner Gemahlin, ein Stipendium von 
1000 Mark jährlid begründen, welches einem würdigen mittellojen 
Schüler des Lyceum Friedericianum zur Ermöglid ung eines Uni- 
verfitätöftudiumd verliehen werden fol. Daffelbe wird zur Grinne- 
zung an den Aufenthalt Unfered Sohnes in Kaffel den Namen 
„Prinz Wilhelmd-Stipendium" führen und foll in jedem einzelne 
Galle dem auf Vorſchlag des Kehrerfollegiumd von Und zu beitätigen- 








78 





den Abiturienten für die Dauer feiner Univerfitätöftudien über- 
wiefen werden. Unter den Bewerbern follen die Söhne der Lehrer 
des Gymnaſiums in erfter Reihe Berückſichtigung finden. Die Ber- 
waltung Meiner Schatulle ift angewiejen worden, vom 1. April 
d. I. ab dem Betrag von 250 Mark vierteljährlich pränumerando 
an Sie zu zahlen. 
Berlin, den 27. Januar 1877. 
Friedrich Wilhelm, Kronprinz." 


39) Beihäftigung ungeprüfter Kandidaten an höheren 
Unterridtöanftalten. 


(Senttbl, pro 1863 Seite 12; pro 1867 Ceite 209.) 


Berlin, den 30. Dezember 1876. 

Die im $. 6. der Girkularverfügung vom 2. Januar 1863 
enthaltene und in den 8. 8. der Cirfularverfügung vom 30. März 
1867 aufgenonimene Beltimmung, mwonad die Beſchäftigung unge 
prüfter Schulamtsfandidaten nur mit meiner Oenehmigung erfolgen 
darf, ift in den legten Jahren nicht immer in volem Umfange aufrecht 
erhalten worden, ſondern es ift von den Königlichen Provinzial: Schul 
follegien wiederholt für die bereit8 getroffene Anordnung ertt nachträg⸗ 
lich die Genehmigung eingeholt worden. Wenn ich nun aud nicht ver⸗ 
kenne, daß Verfpätung der Berichterftattung in folhen Fällen durch 
die befonderen Umftände verurfaht worden und namentlich auch auß 
dem Beitreben bervorgegangen ift, von der im Intereffe der Schulen 
wie der Kandidaten nicht erwünſchten Maßregel möglichſt felten 
Gebrauch zu machen, jo muß ich doch Bedenken tragen, dem an 
mic gerichteten Antrage auf völlige Aufbebung der fraglichen Be» 
ftimmung Folge zu geben, da es von Wichtigkeit ift zu wilfen, in 
weldem Umfang von der Aushülfe ungeprüfter Kandidaten in den 
eingelnen Provinzen Gebrauch gemacht werden muß. Um jedoch den 
Geſchaftsgang den beftehenden Berhättniffen angupaflen und moͤg⸗ 
licyft zu vereinfachen, ſehe ich mic) veranlaßt, das bisher vorgefchriebene 
Verfahren in folgender Weile abzuändern. Es iſt künftig nicht mehr 
die Genehmigung für jeden einzelnen Fall vorher nadyuluchen, fon« 
dern am Schluß jedes Schulhalbjahre® ein Berzeihnig der unge 
prüften Schulamtöfandidaten einzureihen, welde im Verlauf 
deffelben den einzelnen Anftalten der Provinz zur Aushülfe über- 
wielen worden find, Die weitere Beltimmung defjelben $., daß 
eine ſolche Beichäftigung ſich auf höchſtens zwei Semefter ausdehnen 
darf, behält aud fir die Zukunft ihre Gültigkeit, und eine Ab» 











9 
weichung von berfelben darf nur mit meiner bejonderen, vorher ein- 
zubolenden Genehmigung erfolgen. 


Der Minifter der seien ac. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
ſammtliche Königliche Provinzia-Schultollegien. 
U. II. 6320. - 


40) Schulgeldzahlung für die die ſtädtiſchen Schulen 
bejudenden Kinder ftädtifcher Lehrer. 
(Eentrbl. pro 1867 Seite 763; pro 1868 Seite 624.) 


Berlin, den 31. Januar 1877, 

Ueber die Frage, ob den dortigen Lehrern aus befonderen Gründen 
eine Befreiung von der Schulgeldzahlung für ihre die dortigen 
ftäbtiihen Schulanftalten beſuchenden Kinder’zuftehe, ift, wie ich dem 
Magiftrat auf die Beihwerde vom 9. November v. J. über die hier— 
bei zurüdfolgende Verfügung der Königlichen Regierung zu N. vom 
9. Auguft v. 3. hiermit eröffne, im Verwaltungswege eine mate— 
rielle Entſcheidung nicht zu treffen. 

Vielmehr würde der Streit hierüber zwifchen der Stadtgemeinde 
und den die Schulgeldbefreiung in Anfpruch nehmenden Lehrern 
eventl. nur im Nechtöwege zum Austrage gebracht werden fünnen. 

Inzwiſchen aber wird, da die an fi zuläffige adminiftrative 
Erekution zur Beitreibung des Schulgeldes gemäß Nr. 2. der Aller 
höchſten Kabinetd-Ordre vom 19. Juni 1836 (Gej.-Samml. ©. 198) 
gehemmt wird, wenn der in Anſpruch Genommene eine Exemtion 

ebauptet umd fich feit mindeftens zwei Jahren im Befig der Frei— 
beit befindet, der legtere Fall aber bezüglich der dortigen Lehrer vor— 
uliegen ſcheint, dem Magiftrat verfagt werden müffen, von den eine 
xemtion behauptenden und jeit mindeftend zwei Jahren im Befig 
der Schufgeldfreibeit ſich befindenden Lehrern Schulgeld im Wege der 
adminiftrativen Erefution einzuziehen. 

Es wird daber dem Dadiftrat eventuell nur übrig bleiben, 
feinerjeitd den Rechtsweg gegen die eine Exemtion behauptenden 
Lehrer zu bejchreiten, wenn Derielbe das Vorhandenfein einer ſolchen 
Exemtion glaubt beftreiten zu follen. 

Der Minifter der geittien 2. Angelegenheiten. 
Falk. 


An 
ben Magiftrat zu N. 
U. IT. 6414. IT. 


80 


41) Frequenz der Gymnafial» und 
(Eentrafblatt pro 1876 


I. General-Ueberfiht von der Frequenz der Gymnaſien 

























| " " n s (amt 
e . 
Babl ber Lehrer 5* 
* £ an ben Gymnaſien. & alnfe de⸗ 
318. |, Fr 3 
& Provinzen. |@ | $ & 7 FE 48 
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2 82 8° gr 58 
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eo: EB. „BE | Yrebe-Kanbidaten. 













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2|72| 1 69 4 | g1s| igı| 2716 
|| 1 A 813 | 540] Bro] 1334| 997 
15|16| 1 12 | (Frası) | 2un)] A| 650] 1082] 748 
2 42 % ) | 998] 1698| 2541| 168 
|| 1 2 | 5911 | a8 | 735] 1226| 1642} 1188 
16181 - 10 (ze, an) 203] 305| sol 316 
s|%0| 2 25 | 35509 | 643 | asa| rı1] so2sl 61a 
a2|02| 3110| 5| 307 | 137 | 82 Sol so] 626 
|2| 13| o| a| ası | 1 | om] si #7 
20|49| 2119| 24 | 5372 | 588 | 947| 1122] 1475 
1131 -I| wi - IS 
Eumme | 233 








24 (Wale | | | | | | | | | | | | | 
Corbaq (Walded) | 1 8 1411 — 21 — 118 _ 161 7) 2 3 

1) ı © Nakel. — 2) Differen bie vorige Ueb t (- 3 Borſchũler) 
burg Inline PR dr Beim Sohanurs-Cpmnaflum 8, rest au. ge Meder ( " 


I. General» Meberfit 

















1 2. 3 4. 8. 
Babl der Lehrer an Geſammi- 
d . Alufle bes 
= an den Progymmaflen. eg inter- 
A — Pr: Semeſters a) auf 
Ela |, |. 18: |; $E| Wim 
„| Provinzen. | &|Esr 8: £ |A88 F: Tal. 
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5 2122 ze $ get s|88 7 
317353 gas] |e3]| 
a2” 66 K4 Z2u°|E|2 | „8 
“| 168 |®1e 









reußen . 2 13 1 2 2 314 42 -—13| 11 & 
2lOranbenburg 2 10| 531 — | — 2 193 -12| 81 8 
Pommern 3 17 3| 2 — | — 4 408 110 -!5!%8|%9 
ofen . 2uI 11 | 2| 3 ı|-| — as) 1) I— | @7| 62| 57 
qhleſten 1 5 2ı1 2 | — 2 1%0 ) 2 7139| 39 
6iSadfen 2 6 1 2 1 — — 2 - 45451389 
Tidannover ) 56 — 1) — | - t 18 | 29 | 3 
VWeſtphalen. 23113 —| 3 ı |—| — | 3) 9| 41t 
volAbeiaprevia . I 1s9i 92 |2ı | 20 | 17 2 | 255 


Summe | [tw|s|*]| 28 
Mbgang: Das sum Gymuafum erhobene Progymnaflum in Natel. — 2) Die Differen, gegen 





81 


der Real-Lehranftalten. 
Seite 475 Nr. 196.) 


des Preußifhen Staats fowie des Gymnaſiums in Corbach (Waldeck) und 


6. T 


Greauenz im Sommer-Semefter 1876 — AH in vn * 


ben Gpmnafl 





















d) fm ben Vorſchulen auf den Gpmnaflen | in ben Vorſchulen 














u. | m. 


2 
2 
ueberdaudi. 





Ueberhaupt. 


Difbenten. 


wangelift. 





Darunter neu 
Aufgenommene. 
Tatpetif, 
Difndenten.. 
erangelif. 

















458 597: 146 
ma | = 0 | 0098 3 = [102 
46 —[ 1090 | 277 | 5ı1a a- — 1104 
208 | | 13 | 102 | is] al ı - [195 
363 | 161 1122 23 | 5261 | 3636| — — 240 
306 _ 182 | 6 ae 6 1 9 
| a! 10 |aosı 2 - -|4 
3a | 161 » 3 373) 62 - -18 
8 a2 37 120 | 2339 | 2423| — — % 
3146| 465 7 — — 7 6 2361 | 643 — x 
6652) 1290 | 455 | 439 — — 310 | 3546| 3852| — | 40 
131 15 _ nn — _ _ 151 1151 — A 








suaca| 11274] Grzöt| 9520 | Ster | oo | azı | 1asır | 2725 [assso|tases] 7 |soro] arzt [5 | 1 J1zro| 
































3) KL Mapeburg. — 4) Di bie vorige Uebe — üler) 
vara iur Ssefkerng ba Gnmbahem in Biaden 0 Kar Ne marae Uiheät (> 32 Setlen 


von ber Frequenz ber anerkannten Progymnafien des Preußifhen Staats 











6. 


Brrguenz im Sommer-Ermefer 176 Der Konfeffion nad waren biefe 


‚Stüler (6a, 6b) 














































den Progymnaflen. b) In den Borſchulen. auf den Progpmnaflen | in ben Berfäulen 
| 2; 7 
| a |EE „||, 
ll 74341664 
vr vi. 3 3 1 u. 3 — 317232 
| A | al&|:|: & 
a| | 9] 5 | n| a| mJele| m| 
„| 2lm 313 a] mn | al el - al mi | a 
male ale | | 1m | @ alla) 28 
s'elsa|a 24 s 31383 8314338 
3511383 ol a 315 3183 lol a 
al almı | -.- -1 -|#| 1] a) -|-|- 
al a|m| al zei -| 2) ulm al e| ml ala 
al alw|a| -| -| -| -| s/w|n| || - 
w|anlıem iw| a2, a| ji lwejwin]| 5|o|- 
m [1 | «@ jeje|e® |» 





82 | 


der mit denfelben organifh verbundenen Borfhulen während bes 
1. 2. 











—— waren 










































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1 Provinzen 
7 
1] Xxeuten— 1088 | | 9 
2| Brandenburg . - 20 | am, 
3] Pommern 3 8 4 a 27 
al pin 0... | 2a ara *7 3338342 
31Soleſten .. 6185) 4447| Bu] 1019 | 96 | 7| 22 | 263, 2| 561 4| 19 | Fi 
5] Easien. 3692| 2905 >| De TE ee ri 2 
7| Esteemig-porpeia | 1152] era] 1a 3090| 3: 7) w| ws -| 8 3 6 | 
5] Sonnen . | zen ya| 34333143 
9 | iehsdaten . 2 | 310! 1eio, am alle mn; Ti 
10 | Hefen-Nafan . , 1826| 1186| 1; 4 2 1 52| 6 2 62 78 
KU | Obeinproving . . | 9 0an| 75] 0 | 0 A| 0 mır| 8 2: — ! 
22 | Sebmieden | m 82 -] |< -| 9 21<| -.-1 = I- 
Summe | 41270 — 
— — — — 
B 

——— 











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Gefammt Abgang 
Berfäuten 


Intänder' | Inländer| 


a) von den 





nad Wofoloirung bes] de& 
ä Gurfus_ber vorhandenen 


Provinzen, 


Baufende Nummer. 


aus d. Sauien 


Preußen . 





1 

2 | Brandendur, 

3 | Pommern 

A| Dfen . 83 IE 223 
5 | Eittefien “28 71 1 
6 | Eaaien 1 





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Sommer - Schulfemefters 1876. 








9 
im Semmer-Gemefer 1976 

































































⸗ 


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Sclub der 
Sommer: 
Semehere 


1876 






























































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III. General» Ueberfiht 
1 2. 3 4 5. 2 
Babi der Bohrer Gefamm- — 
F g an ben Rralfäulen. | E — 
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2] Provinen. | 5 & 
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& & 
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Preußen. 2...] 9 
Brandenburg - . | 149] 166 
vonmen ....| 4 








Sannoyer . . „| 119] 101 
Merphaten. . .| 9 | 8 
10] Seflen-Rofau.. .| 3 
#1 | Mbeinpreving - . | 12 





11 Brandenburg » | 30] 45 

Pommern... .[1 | 10 
3lSadfen. .. .|1 13 
Saleodi · boinein 3 | 33 
5|Hefen-Mafan. .| 5 | 5 
6|Rdeinprosing . „| 3 | 30 


Enmme | 16 | 185 

















312 — T 5 
2/2|-|-!3 
116) 1 11 - 
ı6/ - |3| m 
alu) sam 
slal-|3| 7 


| 

















10384) | 2333) 
2 3 
198 = 
79 | 38 

107 | 501 
za | 234 


1322 


1) Zugang: Antreasfgule in Berlin und Nealfgule in Buben. 
©) Differeng gegen Die vorfge Heberficht (— 28 Berfhüler) burd Irrthümtihe Rifenführung bei der Realfiute 


m Tarnung. 











7 MT a 2 | 
163 m 26 60 | 
“| | | aa | 
| 160 | 100 | ame! 
a2| 1566| 200) 5 
a| | | m 
n 
360 os | ns 





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denſelben organiſch 


86, 


verbundenen Borfhulen während des Sommer: 
























































1. 2 3 
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auf den Real In ven Bor | 
£ " fauien fönfen s) von 
8 Intänder Intänder - auf | 
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A, Realſchulen 
1] Preufen. . \ 2066) ER TI BE 
21 Brantenkurg i 3 Baer hr 7 | 2 | sie|- 
3 | Pommern I) | 3| wi, 5 wa | Kiel ale 
3 | Poien al Ta | Il] - 
5 | Stein Bau LEITETE 2 Bez Ze am [BE EEE SET 
6| Eadfen. .. - | 1667| 1115 150| 30 162 a 910 
7 | Schleamig-Heifein | „ 121) — ——— 
8 | dannever.— 2020| 1018 1) 70 55m 2 2 2|13|- 
9 | Wervbaten uoo LCD TE BET Eee Ze Be Tage Ze Ze | [| - 
10 | Sefen-nonau. | el al) m Hl 3 oe ) 28], - 
10 | Rdeinproving | se alalalsl0lo 
Summe 20 a am a ale ze im 58 za 1510| 
B. Realſchulen 
1 | Brandenburg 1085 76 17] 272 a 2 ft 3 4 — 
2 | Pommern . m 6 a2 a|l- I — 4, 2|ı- 
3 | Sasfın | z0| 7| -| 3.3 Blı)ı 
4 | Satenmig-Heifein | ms) 135 las | an | 2 ı mlel 
5 | Hefien-Rafau -| we als za ul Ale 
6 | Mbeinpresin, EEE EEE “ 2 a|2|- 
Summe | am 3206| 1582 “| 29 a lm 
| j 











89 


aller Kategorien des Preußiſchen Staats und des Fürſtenthums Waldeck und 













6 


7. 
Areguenz im Gommer-Gemefer 1876 —— 









auf_ben — 


derra Bürgerfäulen. d) in den Borfäulem. Bürgerfqulen 















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Aliauoſqoie in Lauenb; 
Bößere Bürgerfüule in Gel 


Elbe. 





‚ber mit benfelben organifd verbimbenen Borfhulen während des 


mit dem Abe 
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Sommer-Schulfemefters 1876. 
2. 
im Senmer-Gemeiter 1976 
höderen Bürgerfhulen v 
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110 |; 


ım Saluß des Sommer- 





des vorbergependen Seme ſen 
Semefters 














1) auf Gewerbeſchulen. — 








— 1 |-|-|-| 3 




















Gegen das vorhergehende Gemeßer | mehr 


2) wegen Rrantpeit. 


18 





mehr 


92 


—— — — 


IV. Seminare, Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Verbältniffe. 


42) Kurze Mittheilungen. 


Betheiligung des Miniftertums der geiftlichen 2c. Angelegenheiten an ber 
Ausflelung zu Brüffel. 

Im Anſchluß an die Mittheilung im Gentralblatt pro 1876 
Seite 536 Nr. 225 wird bemerkt, daß feitend der internationalen Jury 
der Brüffeler Ausftellung für Geſundheitspflege und Rettungs— 
weſen dem Königl. Preußiſchen Miniſterium der geiftlihen, Unter: 
richts⸗ und Mediginal - Angelegenbeiten für Seine Kollektiv » Aus: 
ftelung (in den Klaffen IL. IV. und V.) ein in einem Ehren- 
biplom beftebender Preis zuerfannt worden ift. 


43) Unterrihtöbetrieb im Seminar und in der 
Uebungſchule. (Aus einem Reifeberidt.) 


Das Seminar zuN. befindet ſich vorläufig in einem gemietheten 
Haufe, deſſen Räumlichkeiten allerdingd etwas beichränft find. Die 
Anftalt beginnt dad Schuljahr mit Michaelis und umfaßte bis dahin 
nur zwei Kurfe; der dritte Kurfus ift mit Michaelid eingetreten. 
Die beiden Kurje zählten 24 reip. 26 Zöglinge. Zu der Fürzlich 
ftattgehabten Aufnahme-Prüfung hatten ſich 43 Aſpiranten gemeldet, 
von denen 29 die Aufnahme bewilligt wurde, jo daß die Anftalt im 
Winter» Semefter 79 Zöglinge zählen wird. Die Seminariften 
haben größtentheild in Königlihen Präparanden-Anftalten ihre Vor: 
bildung genoffen, was dem Unterridte im Seminar im Bergleicye 
mit der anderwärtd fo überaus mangelhaften Privat-VBorbildung der 
Alpiranten ſehr zu ftatten kommt. 

Wie ih von dem Direktor vernahm, und wie ih mich auch 
zum Theil unter freundlicher Führung des Direftord felbit über- 
geugfe, haben die Zöglinge in der Stadt ein ordentliches Unter: 
ommen. Bidher hat fidh die Externats-Einrichtung trop der bejon- 
deren Schwierigkeiten, weldye der Ort inſoweit bietet, als ſich da— 
jelbft noch zwei höhere Lehranftalten befinden, bewährt. Natürlich 
ift ein folded Reſultat nur möglid, wenn nicht nur die ent» 
Iprehende Kontrole geführt wird, fondern auch die Zöglinge von 
dem nothwendigen Pflichtgefühl durchdrungen find und im Hinblic 
auf ihren künftigen, jchweren und wichtigen Beruf von dem rechten, 
ernften Geifte getragen werden, deſſen Pflege eine Hauptaufgabe 
der Seminar-Crziehung ift. 

Mährend meines Aufentbalted bei dem Seminar zu N. nahm 
ih Gelegenheit, dem Unterrihte in nachſtehenden Fächern beizu- 


93 
wohnen: In der bibliihen Gefhichte und der Pfalmen-Erflärung, 
in der Pädagogik, im Deutichen, im Franzöſiſchen, in der Nature 
gefchichte, im Rechnen, im Gejang, im Zeichnen und in der Lehr: 
übung. 

Den Unterricht in der bibliſchen Geſchichte ertheilt der Di- 
reftor. Es wurde im dritten Kurſus aus dem alten Zeftamente ein 
Theil der Geſchichte ded Propheten Eliad durdhgenommen. Der Dis 
reftor erzählte felbit vor, gab, in fatechetiicher Art unterrichtend, die 
bezüglihen Erklärungen, wobei er ſich nicht auf die Saderflärung 
beichränfte, fondern ſtets die praftiiche Seite des bezüglichen Inhaltes 
und die moraliiche Anwendung einzelner Thatſachen der Erzählung 
im Auge bielt, jo daß der Unterricht, vorzüglich bei der Lebhaftigkeit 
und dem warmen Bortrage ded Lehrers durchaus geeignet war, in 
fittliher Beziehung fruchtreih zu wirken. Die Crflärung wurde 
durchwebt von Sprüden der beil. Schrift, melde den Seminariften 
im Ganzen recht geläufig maren, ſowie von: bezüglichen Stellen aus 
Kirdenliedern. Schließlich mußten die Zöglinge dad Vorgetragene 
ſowohl nacherzählen, als auch die gegebenen Erflärungen im Zu— 
ſammenhange wiederholen. Letzteres iſt offenbar nicht ohne 
Schwierigkeit und nur Klarheit im Unterrichte von Seiten des 
Lehrers, ſtrenge Aufmerkſamkeit des Schülers, ſowie andauernde 
Uebung werden im Stande ſein, in dieſer Beziehung das günſtige 
Reſultat zu liefern, wie ich es hier in Erfahrung brachte. Bei der 
in derſelben Unterrichtsſtunde ſtattfindenden Wiederholung des früher 
durchgenommenen erſten Theiles der Geſchichte des Elias wurde das— 
ſelbe Gewicht auf Zuſammenhang der Erklärung gelegt. Während 
der eine Seminariſt einen Theil der betreffenden Geſchichte zu 
erzählen hatte, war ed die Aufgabe des jedesmal folgenden, die zus 
fammenhängende Erklärung dazu felbititändig vorzutragen. 

In ähnlicher Art wurde die biblifche Gefchichte im zweiten 
Kurfus behandelt. Es wurde die Geſchichte vom Tode des Heilandes 
vorgenommen. Wie es der Stoff mit ſich bringt, trat bier durch 
Bortrag und Erklärung ganz bejonderd die Einwirkung auf Gemüth 
und Wille der Zöglinge hervor. 

In der Pfalmenerllärung im dritten Kurſus wurde der 
130. Palm „Aus der Tiefe rufe ih zu Dir” durchgenommen. 
Der Direktor lad den Pfalm mit Ausdrud und ungefünftelter Em- 
pfindung vor, und man konnte bier den Sag wohl anwenden, daß 
ein gutes Lefen fchon eine halbe Erflärung iſt. Die Seminariften 
hatten fodann kurz den allgemeinen Gedanlen des Pfalmed anzu- 
geben und demnach die Art zu bezeichnen, zu mweldyer der betreffende 
Pialm gehört. Darauf wurden die einzelnen Berje vorgelefen und 
ſowohl ſachlich als mit Anwendung aut das praftiiche Leben und 
dad eigene fiitliche Thun erklärt. Die Erklärungen zeichneten ſich 
aus durch eine, durch Beilpiele und Vergleiche bewirkte Anjchaulich- 





Mm 


feit und Lebendigkeit. Nah Abhandlung eines Abfchnitted hatten 
die Seminariften Inhalt und Erklärung vorzutragen. Diefelben 
hatten feinen Text vor fih, was fie allerdingd zur gefpannteften 
Aufmerkſamkeit nöthigte. Anderntheils aber wird fich nicht verfennen 
laſſen, daB dadurch die Auffaſſung und das Fefthalten des Zufam- 
menhanges bedeutend erjchwert wird. Meiner Anſicht nach würde 
man den Seminarilten nicht zu viel zugeben, wenn man ihnen den 
Gebrauch des Pfalmenterted geftattete, ebenjo, mie diefelben beit Er— 
klärung eines Leſeſtückes dad Leſebuch vor ſich haben. 

In derielben Klaffe wohnte ih dem Unterrichte in der Pä— 
dagogik bei. Derſelbe wird ebenfalld von dem Direktor ertbeilt. 
Es wurde Peftalozzid Leben und Wirken in Burgdorf beiproden. 
Der Direktor trug frei vor und bielt, abgefehben von feinem an« 
\prehenden Bortrage, die Seminariften dur unterlaufende Fragen 
in gelpannter Aufmerkſamkeit. Auch bier wurde der praftifche und 
ſittliche Zweck des Unterrichtes nicht außer Auge gelaffen, indem 
der Direktor die Demuth und Selbftlofigleit Peſtalozzi's in fcharf 
ausgeprägten Zügen hervortreten ließ und dadurdy feinen Zöglingen 
für den Fünftigen Beruf ein Beilpiel treuer Nacheiferung hinftellte. 
Die Seminariften hatten da8 Durchgenommene vorzutragen, was 
ihnen bei ihrer angeltrengten Aufmerkſamkeit wohl gelang. Kin 
Theil der Stunde wurde zur Wiederholung von früher Dagemefenem 
verwandt, wobei die Seminariften ein fidheres und genaued Wiſſen 
und im Allgemeinen eine recht befriedigende Fertigkeit zeigten, fich 
über einen gegebenen Gegenſtand audzudrüden. Cine nidit unbe- 
deutende Echmierigfeit bietet die in der dortigen Gegend gebräuch— 
liche fehler- und mangelhafte Ausſprache. Der Direktor ſah fi 
wiederholt genöthigt, in vieler Beziehung beim Bortrage der Se- 
minariften zu forrigiren. 

Den deutſchen Unterricht im 3. Kurfus ertheift der Se- 
minarfehrer N. Sch wohnte einer Unterrihtöftunde im ftatartichen 
Leſen bei. Vorgenommen murde das Gedicht von Adalbert von Cha: 
miffo „Die alte Waſchfrau“. Nachdem der Lehrer daffelbe vor- 
gelefen, lafen einzelne Seminariften das ganze Gedicht. Hierauf 
folgte die Grflärung und zwar fo, daß zunächſt die Gliederung des 
Gedichted angegeben und darnad auf das Einzelne eingegangen 
wurde. Der Lehrer ließ den Charakter der in dem Gedichte beban- 
delten Perſon deutlich hervortreten und bemühte fih hierbei, eine 
Sinmwirfung auf dad Gemüth der Seminariften zu erzielen. Nadys 
träglich erfolgte die Angabe und Erklärung fpradlicher Etigenthüm- 
lichkeiten, Figuren u. |. w. Schließlich murden von den Schülern 
dad Versmaß des Gedichted, ſowie einige kurzgefaßte Notizen über 
Ehamifjo’8 Leben angegeben. 

Dem franzöſiſchen Unterichte wohnte id im der oberen 
Abtbeitung bei. Worläufig wurde der franzöftiche Unterricht in zwei 





95 

Ihtheilungen ertheil. Mit dem nenen Semefter und dem Ein: 
treten des 3. Kurſus wird derfelbe in drei Abtbheilungen ertheilt 
werden, welche unabhängig von der Klaffeneintheilung gebildet find. 
Es betheiligten fih an demfelben von den 50 dem Seminar an« 
aebörenden Zöglingen 41. Den Unterridt gab Seminarlehrer R. 
Es wurde aus Ploetz Elementarbudy Lektion 82 über dad ‚‚Pronom 
personnel absolu“ überjegt. Die bezüglihen grammatijchen Res 
geln wurden am Xerte gezeigt und durch weitere Beijpiele befefligt. 
Auf früher Dageweſenes wurde gelegentlich ftet8 zurüdgegriffen und 
jede Regel durch entſprechende Beiſpiele erläutert und eingeprägt. 
Sicherheit des Miffend war augenichrinlich das Ziel, dad der Lehrer 
mit fihtbarem Erfolge im Auge bielt. 

Dem Unterrihte in der Naturgefhihte wohnte ih im 
2. Kurſus bei. Denfelben ertbeilt Seminarlehrer N. Es wurden 
in der Botanif einzelne Familien ded natürlichen Pflanzen-Syftems 
aus der Klafje der zmeileimblättrigen Phanerogamen beſprochen. 
Eine korrekte Angabe der harafteriftifchen Sigenthümlichfeiten der 
betreffenden Samilie war die ftete Anforderung des Lehrerd, welcher 
die Eeminariften unter gleichzeitiger Anführung von Beilpielen, die 
ihnen aus früherer Anſchauung gegenmärtig maren, durchaus Genüge 
zu leiften mußten. Klarheit und Genauigkeit war die befondere 
Eigenſchaft, weldhe aus jeder Bemerkung oder Korrektur ded Lehrers 
bervortrat und zu welder er die Schüler ftetd anhielt. Dem ent- 
ipra es auch, wenn derfelbe feinen der vielen Dialeftfehler in der 
Ausiprache der Seminariſten ignorirte. 

Dem Unterridhte defjelben Lehrerd wohnte ih int 3. Kurfus 
im Rechnen bei. Es murden Aufgaben aus der Rabattrehnung 
im Kopfe audgerechnet. Der Lehrer ftellte die Aufgabe, welche in 
j&wierigeren Fällen von einem Seminariften miederholt wurde. 
Wer mit der Ausrechnung fertig war, gab ein Zeichen. Nachdem 
das Refultat von verfchtedenen Seminariften angegeben worden, 
wurde die Aufgabe mündlich audgerechnet. Die meilten Seminariften 
zeigten ſich hierbei ficher und geübt. Der Lehrer hielt auch in diefem 
Unterrihhte auf Korrektheit des Auddrudes und der Ausſprache. 

In derjelben Klaffe und bei demjelben Lehrer’ wohnte ich noch 
dem Unterrichte in der Geſchichte bei. Es wurde die Geſchichte 
der Shriftenverfolgungen vorgenommen. Der Lehrer erzählte die 
Geſchichte vom Martertode des bi. Enprian, weldye alddann von den 
Seminariften naderzählt wurde Ein Theil der Unterrichtöftunde 
wurde zur Wiederholung verwandt. Gegenſtand derfelben war die 
Geſchichte der römiſchen Könige. Die Eeminariften zeigten dabei 
ein ſicheres Willen und eine gewilfe Fertigfeit im Erzählen. 

Dem Geſangunterrichte wohnte ih im 2. und 3. Kurjus 
bei. Derfelbe wird von dem GSeminarlehrer N. ertheilt. Beide 
Kurfe zuſammen fangen eine Motette von Engel mit Ptanoforte- 














96 


Begleitung des Lehrerd, fowie das „Marſchlied“ von Sering. 
Hierauf murden einftimmige Choräle von einzelnen Seminariften 
gefungen. Der Text derjelben war memorirt. Alddann trugen die 
Seminariften, nad Kurjen getrennt, mehrere Volkslieder vor und 
zum Scluffe zufammen dad Vaterlandölied „Stimmt an mit hellem, 
hohem Klang.” Die Semtinariften fangen rein, fiher und mit 
Ausdrud. Auch der Choralgefang der Einzelnen zeugte von Sicher—⸗ 
beit und ausreichender Hebung. Beſonders hervorzuheben ift noch 
die verhältnigmäßig klare und reine Ausſprache, welche ich nicht 
erwartet hatte, da in diefer Beziehung bei dem dortigen Seminar 
bedeutende Schwierigkeiten zu überwinden find. 

Im Zeihnen wohnte ih dem Unterridhte im 2. Kurſus bet, 
welcher von demfelben Lehrer ertheilt wird. Die Seminariiten 
geihnelen theild Blätterfiguren nach Gipdvorlagen, theild, nad) An- 
eitung des Lehrers, mehr oder weniger jelbiterfundene Zuſammen— 
ftellungen, Gefüge und Berfchlingungen von Blättern und Blüthen, 
wozu auf Pappe aufgeflebte natürlihe Blätter für die einzelnen 
Formen die Vorlage bildeten. Hierbei war ihnen die Anwendung 
von Wafjerfarben geftattet. Sch hatte Gelegenheit, nicht wenige 
folder Zeichnungen zu ſehen, melde von vielem Geſchmack und 
wohlentwideltem Aormenfinn zeugten. Zur Bildung defjelben trägt 
diefe Art des Zeichnend jedenfalld in hohem Maße bei und erfüllt 
jo einen Hauptzwed, den der Zeichenunterriht an einem Seminar 
u erfüllen bat. Daß die Schüler bei diefer Zeichenmethode, wobei 
* ſelbſt produktiv ſind, mit ſichtbarer Luſt arbeiten, braucht wohl 
kaum bemerkt zu werden. 

Schließlich wohnte ich einer Lehrübung bei, welche in Gegen⸗ 
wart ded Direktord und der Zöglinge ded 2. Kurſus von zwei Se⸗ 
minariſten dieſer Klaſſe abgehalten wurde. Da das Seminar noch 
keine Uebungsſchule beſitzt, ſo hat der Direktor die Einrichtung Ber 
troffen, daß ſechs Schüler der dortigen Elementarſchule zu den be— 
treffenden Uebungöftunden im Seminar erfcheinen. Die Kinder 
waren 6—7 Sabre alt. Es wurde Unterricht in der biblifhen Ge- 
ſchichte ertheilt; der erfte Lehr. Seminarift trug den Kindern die 
Geſchichte vor von Heli's böfen Söhnen, erzählte dann abſchnitt⸗ 
wetje, erklärte, fragte und ließ wiedererzählen. In gleicher Weile 
nahm der zweite Semtnarift mit denfelben Kindern die Geſchichte 
vom zwölfjährigen Jeſus im Tempel vor. Für die Kinder jhien 
mir die Durchnahme einer Lektion aus dem alten und dem neuen 
Zeftamente in einer Unterrichtöftunde wohl nicht praftifch zu fein. 
Die Seminariften, von denen der erfte vor feiner Seminarzeit noch 
nicht unterrichtet hatte, zeigten eine gute Anleitung und fleibige 
Präparation. Dab fie — befonderd der erftere — in die Fehler 
verfielen, im Ausdrude zuweilen für Kinder unverftändlih und zu 
body, nicht anſchaulich genug zu fein, falihe Fragen zu ftellen ober 











97 





unbeftimmt zu fragen, war bei der Unerfahrenheit der Unterrichtenden 
natürlih nicht zu vermeiden. Wo ed Noth that, fiel der Direktor 
in den Unterridt der Seminariften mit Gewandtheit und dem in 
ſolchem Falle nöthigen Takte ein, ftellte die unbeftimmte Frage 
beftimmt, erläuterte dad von den Seminariften Uebergangene u. |. w. 
Nah Beendigung der Lehrſtunde wurde der von den Seminariften 
ertbeilte Unterricht einer Beiprehung unterworfen. Es geſchah died 
nah dem Schema: Lehrer — Stoff — Behandlung — Dißziplin. 
Die Hauptfehler waren den zubörenden Seminarilten nicht ent- 
gangen. Der Direftor madte jodann noch auf Einzelheiten, die zu 
rügen waren, aufmerffam, unterließ aber auch nicht, das anerkennend 
hervorzuheben, was fich al8 gut erwiejen hatte. 

Soll ih den Eindrud, wie ih ihn aus dem Seminar N. mit: 
gemommnen babe, kurz zufammenfaffen, jo muß ich jagen: Die Zög- 
inge der Anftalt waren anftändige, manierliche, friiche und doch 
auch wieder ernite junge Leute, die von ihren Lehrern gebildet, nicht 
dreffirt wurden und ohne medantfche Ausmwendiglernerei ein verhält: 
nigmäßig ausgedehntes und fihered Willen beſaßen. — 

Nom 22. bis zum 25. September incl. verweilte id} bei dem 
Tatholifhen Seminar zu N. Das Seminar befindet fid in einem 
impofanten, in der eriten Hälfte des vorigen Jahrhunderts er- 
richteten Gebäude *),. Sn demfelben Gebäude befindet ſich daß 
dortige Kreisgericht, was infofern für dad Seminar binderlidh ift, als 
dadurch Feine hinreichenden Räumlichkeiten für die mit dem Seminar 
verbundene Uebungsſchule vorhanden und dad Bibliothelzimmer, ganz 
beſonders aber das phufifaliiche Kabinet äußerſt beihränfte Räum- 
lichkeiten find. Ein chemiſches Laboratorium befipt die Anftalt nicht. 

Dicht neben dem Seminar liegt die geräumige, in dem befannten 
Roroco-Style erbante, aber in ihrer Art nit unſchöne Seminar: 
firhe. Das Seminar zählt in 3 Kurfen 112 Zöglinge, wovon 100 
im Seminar felbft wohnen, die übrigen 12, dem 3. Kurſus an- 
gehörigen Zöglinge, im Orte. Wie id von dem Direktor vernahm, 
hat dieje gemifchte Einrichtung bis dahin noch Feine Unzuträglichkeiten 
mit fi geführt. Selbftvertändlic haben auch die Erternen ihre 
beftimmte Ordnung und werden entiprehend vom Direktor und den 
Lehrern Tontrolirt. 

Die mit dem Seminar verbundene Uebungsſchule zahlt 204 
Schüler. Diefelbe ift eine 3klaſſige Schule, muß fi aber wegen 
Mangeld an geeigneten Räumlichkeiten mit 2 Klaffenzimmern be- 
gnügen und tft daber nah dem Plane einer 3Haffigen Schule mit 
2 Lehrern eingerichtet. Cine einklaffige Schule befigt da8 Seminar 


2) Gine bauliche Spielerei mag hier nebenbei hemerft werben. Das Ge- 
bäube befittt, entfprechend den Zeiten, Monaten und Tagen bes Jahres vier 
Sauptportale, zwölf Eingänge unb 365, Fenfter. 


1877. 7 


98 


noch nicht. Ein Seminarlehrer ift lediglich für den Unterricht und 
die Leitung der Uebungsſchule beſchäftigt. 

Während meiner Anweſenheit wohnte ih dem Unterridte in 
folgenden Fächern bei: In der bibliihen Geſchichte, Dem Katechis⸗ 
mus, der Pädagogik, der Geſchichte der Pädagogik, dem Deutichen, 
der Geſchichte, dem Rechnen, der Phyſik, dem Lateiniichen, dem 
Turnen und dem Unterrichte in der Uebungsſchule. 

Den Unterriht in der bibliſchen Befhiäte ertbeilt der 
erste Lehrer N. Es wurde im 3. Kurſus die Geſchichte von dem 
Audzuge aud Egypten durdhgenommen. Der Lehrer ließ die jchon 
Dagewelene Erzählung der neun erften Plagen furz wiederholen und 
nahm dann die Geichichte der 1Oten Plage, von dem Tode der Erit- 
geburt, vor. Beim Vortrage hielt er ſich ftrenge an das Lehrbud) 
der biblifchen Gefchichte, welches auch die Schüler in Händen hatten. 
Wo ed nöthig erihien, gab er die bezüglichen Erklärungen, theild 
vortragend, theils mit den Schülern beiprechend, je nachdem ber 
Gegenitand die eine oder andere Methode erforderte. Beſonders 
befliß ſich der Lehrer der Anfchaulichkeit. 

In derjelben Kaffe wohnte ich dem Unterrichte defjelben Lehrers 
im Katechismus bei. Es wurde die Lehre von den Eigenschaften 
Gottes vorgenommen. Was in der legten Stunde von der Weiöheit 
Gottes durchgenommen war, wurde wiederholt, wobei die Seminariiten 
ein gutes Berftändniß des Dageweſenen zeigten. Neu wurde die 
Eigenſchaft der Seitigteit Gottes vorgenommen. Der Lehrer gab 
zunächſt die Begriffäbeftimmung nah dem Katechismus, erklärte 
diefelbe und ſuchte darauf den feftgeftellten Inhalt fruchtbar zu 
machen. Anführungen von Beifpielen aus der heiligen Schrift, Be— 
zugnahme auf Bälle aud dem gemöhnlihen Leben und jchlieliche 
Anwendung auf unfer fittliche8 Thun dienten diefem Zwecke. Cine 
Einwirkung auf dad Gemüth der Zöglinge wurde zumeilen fichtlidh 
erreicht. Gleichzeitig nahm der Lehrer Rüdfiht auf den Unterricht 
in der Elementarſchule und verfehlte nicht, bei den bezüglidhen Ge— 
legenheiten praftiihe Winke zur Behandlung ded betreffenden Stoffes 
in der Schule zu geben. 

Dem Unterridte in der Pädagogik wohnte ih im 2. Kurjus 
bei. Derjelbe wird vom Direktor ertheilt. Es wurde dad zulept 
Dageweſene über die von Seiten ded Lehrers nöthige Rüdfichtnahme 
betreffd der Individualität der Schüler repetirt. Die Seminariften 
wußten die Fragen ded Direltord recht befriedigend zu beantworten 
und zeigten ein guted Verſtändniß des Gegenftandes. 

Im 3. Rurius wohnte ich einer Unterrichtöftunde in der eben- 
fald vom Direktor ertbeilten Geſchichte der Pädagogik bei. 
Es wurde repetitionsmeife ein UWeberblid über die Gehichte der 
Pädagogik der vordhriftlichen Zeit und der chriſtlichen Zeit bis zu Karl 
dem Großen gegeben. Aud bier wußten die Seminariften auf bie 
Fragen des Direltord mit Sicherheit und Berftändnig zu antworten. 








99 





Sn dem 2. Kurſus bejuchte ich den vom erften Lehrer ertheilten 
deutſchen Unterriht. Derjelbe lieg zunächft von den Schülern 
einige memorirte Gedichte auflagen, als Goethe's Fifcher, Schiller's 
Graf von Haböburg, Uhland’8 Schwabenftreihe und andere. Auch 
ftellte er einige auf den Inhalt der Gedichte Bezug nehmende Fragen. 
Hierauf folgte eine Wiederholung aus der Grammatik über die Ein- 
theilung des Zeitwortd, wobei die Seminariiten in ihren Antworten 
fihere Kenntniffe und der Lehrer in feinen Benterfungen Klarheit 
und Genauigkeit an den Zag legten. 

Dem Unterridt in der Geſchichte wohnte ih im 1. Kurſus 
bei. Derjelbe wird ertheilt von dem Lehrer N. Es wurde ein 
Theil aus der Gefhichte der Kurfürften aus dem Haufe Hohen- 
zollern durcdhgenommen. Wiederholt wurde von den Seminariften 
die Geſchichte Friedrihs T.; fodann neu behandelt die Geſchichte 
von Friedrich II., Albreht Achilles, Joh. Cicero und Joachim 
Neftor. Der Lehrer trug die Regierungsgeſchichte der genannten 
Herrſcher kurz vor, ftellte die Hauptpunkte ſchließlich zuſammen, und 
ließ nach der Durchnahme der jedesmaligen Geſchichte der einzelnen 
Fürſten den betreffenden Paſſus von den Seminariſten wiederholen. 

Den Unterricht deſſelben Lehrers im Rechnen beſuchte ich im 
2. Kurſus. Die Seminariſten rechneten an der Schultafel mit der 
erforderlichen Sicherheit und Gewandtheit Gleichungen des erften 
Grades aus. 

Dem Unterrichte in der Phyſik wohnte ih im 1. Kurſus bei. 
Derjelbe wird von dem Direktor ertheilt. Es murden die Duellen 
der Wärme beiproden. Zunächſt wurde die Sonne ald Duelle der 
Wärme angeführt und auf anſchauliche Weile gezeigt, wie die ſenk—⸗ 
recht fallenden Strahlen eine größere Wärme erzeugen müffen, ale 
die chief fallenden. Hieran knüpfte fih eine kurze Erklärung der 
verfchiedenen Zonen und Sahreözeiten. Als zweite Wärmequelle 
wurden die hemifchen Verbindungen genannt. Der Direktor zeigte 
die Thatſache an einem entſprechenden Erperimente, indem er zu 
Waſſer Spiritus und zu Waffer Schwefelläure goß und den Tem⸗ 
peraturgrad jedesmal duch ein in die Flüffigkeit geftellted Thermo- 
meter vor und nad der Verbindung. der Flüffigfeiten von den Se⸗ 
minariften beobachten ließ. Als dritte MWärmequelle wurde die 
Reibung (Schlag) angeführt. Die Seminariften jelbft wußten bin- 
reichende Beiipiele anzugeben, bei welchen die Entitehung von Wärme 
dur Reibung beobadhtet werden kann. 8 zeichnete ſich dieſer 
Unterricht ded Direltord dur Klarheit und Anſchaulichkeit aus. 
Die Seminariften nahmen mit fihtlihdem Sntereffe und der ge= 
fpannteften Aufmerffamfeit an demfelben Theil und mir felbit war 
die Zeit raſch vorübergegangen. 

Den von dem erften Seminarlebrer N. ertbeilten lateinifchen 
Unterricht beſuchte ih in der erften Abtheilung. Es iſt bier 


7? 


817433 A 


100 





nämlich zum fremdfpradlichen Unterricht das Lateiniſche gewählt, 
weil manche Zöglinge beim Eintritt in das Seminar in der genannten 
Sprache ſchon eine gewiffe Vorbildung erlangt haben. Im Ganzen - 
nahmen 37 Zöglinge an dieſem Unterrichte Theil. Die 1. Abtheis 
lung zäblte nur 6 Schüler. Die Schüler überfegten im Ganzen 
ficher und hatten, fo viel ich erfehen konnte, überhaupt in der Grams 
matif felte Kenntniffe. 

Dem von dem Seminarlehrer N. ertheilten Turnunterricht 
hatte ich Gelegenheit, kurze Zeit anzumohnen. Die in der Turn- 
balle ftattfindenden Webungen wurden mit Eraktheit und tüchtiger 
Schul vorgenommen. Es herrſchte dabei die genauefte Ordnung 
plim, und ich empfing fofort den Gindrud, den Unterricht 
in diefem Fache wohl qualifigieten Lehrerd vor mir zu haben. 
Im Gefange lernte ich ebenfalls die Leiftungen der Se— 
minariften — was dad Ghorfingen betrifft — fennen. Die Se 
minariften fangen die Motette von Klein: „Herrlich ift Gott." 
Ferner von Beethoven: „Die Himmel rühmen“, Kreutzers: „Die 
Kapelle" und Mendelsfohnd: „Wem Gott will rechte Gunft_er- 
wei Der Gefang zeugte von fleißiger Uebung und gutem Ver— 
ftändniffe der vorgetragenen Stücke. 

In der Webungsihule wohnte ich dem Unterrichte in der 
Religionslehre und dem Rechnen bei. Ordinarius ift Seminarlehrer 
N. Die Kinder der Mittelllafje wurden von dem Uebungéſchul- 
lehrer über Gngelerfheinungen, wie fie in der bl. Schrift berichtet 
werden, befragt. Es geſchah dieſes mit Rüdfiht auf das andern 
Tages fallende Feſt des Crzengeld Michael. Die Kinder beant« 
morteten die geftellten Fragen im Ganzen befriedigend. Inwiefern 
diefelben befähigt waren, zufammenhängend zu erzählen, hatte ich 
feine Gelegenheit, zu erfahren. 

In der folgenden Stunde war Rechenunterricht für die obere 
Abtbeilung umd Schreibunterricht für die untere Abtheilung der 
Klaffe. Den Unterricht ertheilten in Gegenwart des Lehrers zwei 
Seminariften. Im _der oberen Abtheilung ließ der die Fehler des 
Neulinge zeigende Seminarift die Kinder an der Tafel Brühe in 
Taufenditel verwandeln und ald Dezimalbrüche hinſchreiben, während 
der andere Seminarift bei den nad den Henze'ſchen Vorſchriften 
ichreibenden Kindern der 2. Abteilung belfend Hate war. Woran 
die Seminariften e8 zumeift fehlen ließen, war die genaue Dig- 
ziplin, welde für einen gedeihlichen Unterricht ganz bejonderd einer 
Seminar-Uebungsfchule unerläßlich ift. 

Vom 9. bi8 11. Oktober incl. befuchte ich das evangelifche Seminar 
zu N. 68 befindet ſich in bem dortigen früheren Gerichtögebäubde, 
welches für Seminarzwecke fehr beſchraͤnkt ift. 
ter den für die Anftalt neubejchafften Utenfilien nahmen bie 
Schultiſche des oberen Kurſus mein befonderes Intereffe in Anfprud. 



























101 


Diejelben find nämlich, bei verjchiebbarer Ziichplatte, jo eingerichtet, 
daß ed dem Schüler ermöglicht ift, ſowohl in der Bank aufzuftehen, 
ald beim Schreiben die dem Körper vollftändig angemeffene Hals 
tung anzunehmen. 

Dad Seminar zahlt 76 Zöglinge; 56 derjelben wohnen im 
Drte, die übrigen 20 im Seminar; jedoch erhalten diefe nicht in 
der Anftalt ihre Beföftigung ; felbft den Kaffee nehmen fie des 
Morgens außerhalb der Anttalt. Praktiſch wollte mir diefe Ein- 
richtung nicht vorfommen. 

Mit dem Seminar ift eine dreiflaifige und eine einklaffige 
Uebungsſchule verbunden. Erſtere zählt 210, letztere 39 Kinder. 
Beide Schulen werden von Knaben und Mädchen bejucht. 

Dem Unterrichte des Seminard wohnte ich in folgenden Fächern 
bei: In der Religionslehre, im Deutichen, (Lektüre) im Xejeunter- 
richte, in der Pädagogik, in der Gefchichte, in der Geographie, in 
der Phyſik und in der Naturgeſchichte. Außerdem beſuchte ich den 
Unterridht in der Uebungsſchule. 

Dem Unterrichte in der Religionslehre (Katechismus) wohnte 
ih im 2. Kurfus bei. Derfelbe wurde von dem Direktor ertheilt. 
Repetirt wurde in der Stunde furz die Geſchichte des Iutherifchen, 
bed beidelberger und des Uniond-Katehismus. Neu vorgenommen 
wurde die Eintheilung des Stoffes, wie dieſe Katechiömen fie ge- 
troffen haben. Die in dem letzten vorfommende Eintheilung in die 
Kapitel vom Sündenelend und deſſen Erkenntniß, von der Erlöfung, 
von dem Leben des Grlöften, wurde zurüdgeführt auf entiprechende 
Stellen des Römerbriefed. Mit Bezugnahme darauf, daß unfere 
Erkenntniß der Sünde aus dem Geſetze Gottes herfomme, wurde 
zur Erflärung des erften der 10 Gebote übergegangen, nachdem nod) 
darauf hingemwiefen worden, daß die Heiden in dem eigenen Gewiſſen 
und den Werfen Gotted eine Duelle religiöfer Erkenntniß beſeſſen. 
Der Unterricht wurde in der Art ertheilt, daB der Direktor falt nur 
durch knappe Fragen den betreffenden Stoff kurz entwidelte und 
nad jedem Abichitte das ſo Dorgenommene von den Seminariften 
ufammenfaffen und vortragen lief. Die Seminariften zeigten 
Dierbei eine anerkennenswerthe Gewandtheit. Man ſah, daß fie an 
diefe, die größte Aufmerkjamkeit fordernde Methode gewöhnt waren. 
Der ftrengen Schulung, melde ſich in diefer Unterrichtsweiſe offen- 
barte, entiprach in den Unterrichtöftunden ded Direktord die äußere 
Haltung und Disziplin der Seminariften. 

Sn dem 2. Kurfus wohnte ich ferner dem Unterrichte ded Di- 
reftord in der Pädagogik bei. Es wurde einiged aud der Er: 
fenntniflehre durchgenommen, und zwar wiederholt das Kapitel 
von der Empfindung; neu vorgenommen wurden die Kapitel von 
der Wahrnehmung, Anfhauung und Aufmerkjamfeit. Der Lehrer 
ging ftetd von Beiſpielen aus, entwidelte daran durch kurze Fragen 


a te 


102 


den betreffenden Lehrgegenftand und ließ von den Geminariften das 
Borgenommene zujammenfafien. Bei der Xehre von der Anichauung 
wurde die praftiihe Seite, welche diejer Gegenftand für den Unter» 
richt in der Volksſchule bietet, in gebührender Weiſe hervorgehoben. 
Auch hierbei wurden ftetd entſprechende Beiſpiele angeführt. Die 
Art des Unterrichteö war, wie ſchon aus Obigem erfichtlidh iſt, im 
Weſentlichen diefelbe, wie beim Religiondunterrichte. 

Sm Deutſchen beſuchte ich den Unterricht im 3. Kurſus. Es 
wurde das, für Seminariften, welche erft feit einer Woche der An⸗ 
ftalt angehören, wohl etwas ſchwere Gedicht Goethe's „Der Fiſcher“ 
vorgenommen. Der Lehrer fchicte einige Bemerkungen über den 
Glauben an Gottheiten, Elfen, Niren, Kobolde ıc. voraus, um fo 
auf dad Sachliche der Ballade vorzubereiten. Darauf lad er daB 
Gedicht vor und ging dann zu den Einzelerflärungen über. Dies 
jelben waren recht anſprechend und anſchaulich, auch unterließ er 
nicht, nach der vorzüglidy bei dem Direktor ausgeprägten Unterrichtö- 
art, durch kurze Fragen einzelne Erklärungen feititellen und diefelben 
nad Durchnahme einer Strophe zufammenfafjen zu laffen. Nachdem 
die Erklärung einer Strophe gefchloffen war, wurde bdiejelbe von 
mehreren Seminariften gelejen. 

Dem Lefeunterrichte wohnte ih im 2. Kurjus bei. Den⸗ 
jelben ertheilt der jegt neu eingetretene Seminarlehrer N. (Ordinarius 
der Uebungsſchule). Es wurden zum Zwede der Eriheilung bed 
Schulunterrichte8 die intheilung der Laute und die Laut» und 
Bucdhftabenbezeichnungen vorgenommen. Sowohl Genauigkeit, als 
Lebendigfeit und Friſche zeichneten den Unterricht des jehr tüchtigen 
Lehrers aus. Auch ließ ein ganzed Weſen darüber feinen Ameitel, 
dab er die möthige Disziplin zu handhaben verftehe. — Für die 
erafte und energilde Leitung der Uebungdjchule wird das Seminar 
einen befjeren Lehrer fih nicht wünſchen koͤnnen. 

In demfelben Kurfus befuchte ih den von dem Seminarlehrer 
N. ertheilten Unterricht der Geſchichte. Wiederholt wurde die 
Geſchichte von Clotar I. bis Clotar UI. Neu wurde durdgenommen 
die Geſchichte von Pipin dem Kurzen. Der Lehrer erzählte vor, 
fragte ſodann einzelne Thatſachen ab und ließ hierauf nacherzählen. 
Zum Schluß der Stunde trug derfelbe in anregender Weite einiges 
über die Entwidelung des Feudalweſens bei den Franken vor, ſowie 
einige dharafteriftiiche Züge ded damaligen Hofleben®. 

In der — wohnte ich dem Unterricht im 3. Kurſus 
bei. Es wurde Heimathskunde vorgenommen. Wiederholt wurden 
die Angaben über die Lage des Orts, ſodann wurde als neuer Stoff 
durchgenommen der Plan des Ortes, die Hauptgebäude, Einwohner» 
zahl, Konfeſſion, Beihäftigung der Bewohner; das Kirchipiel und 
Amt. An der Zafel ließ der Lehrer die Karte von N. und ber 








Umgegend entitehen. Die Seminariften hatten das Vorgetragene 
nach jedem einzelnen Pafjus zu wiederholen. 

Sn demfelben Kurſus befuchte ich den Unterricht in der Physik. 
&8 wurde aus der Lehre vom Magnetiömud dad Gefep der Polarität 
vorgenommen. Der Lehrer zeigte die betreffenden Erſcheinungen an 
der Magnetnadel, ließ die Seminariften ihre Beobachtung angeben 
und ging dann zur Seftftellung der bezüglihen Säpe über. 

Dem Unterrichte defjelben Lehrers wohnte ih im 1. Kurſus in 
der Naturgefchichte bei. Es wurde die Lehre vom Knochen⸗ 
ſyſteme des Menfchen wiederholt. Die Schüler zeigten an einem 
Skelet die einzelnen Knochen, benannten diejelben und fügten die 
entiprechenden Bemerkungen über den Zwed einzelner XTheile bei. 
Sie zeigten hierbei fihere Kenntniffe. 

Sn der Uebungsſchule befuchte ih zunächſt den Unterricht 
in der einklaffigen Schule. GSeminarlehrer N. ertheilte während 
meiner Anwejenheit dafelbft für die obere Abtheilung Unterricht in 
der Raumlehre , während die untere Abtheilung mit Schreiben be- 
ihäftigt wurde. Die Schule hatte an demjelben Tage erjt wieder 
den Unterricht aufgenommen und ließ der Lehrer früher Dagewejened 
wiederholen. Es wurden die Begriffe von Punkt und Linie vor: 
genommen, wobei der Lehrer in recht anſchaulicher Weiſe vorging. 
Die Kinder wußten durchaus befriedigend zu antworten. 

In der Oberflaffe der dreiflaffigen Schule wohnte ich eine Zeit 
dem Gefangunterrichte des Seminarlehrerd N. bei. Ald ih ind 
Schulzimmer eintrat, war ein Kind damit beichäftigt, die erite 
Strophe des zu fingenden Liedes „der Mond ift aufgegangen, die 
goldnen Sternlein prangen“ berzufagen. Hierauf Ipielte der Lehrer 
den Kindern vor und die Kinder fangen unter Begleitung der Violine 
im Shore nad. Diefed wurde mehrere Male wiederholt. Sodann 
wurde verfchiedentlich der Verſuch angeftellt, die Kinder ohne Violine 
fingen zu laffen. Das Ende der Unterrichtöftunde wartete ich nicht 
ab, fondern begab mid in das Lehrzimmer der Mittelklaffe, wo ein 
Seminarift in der Naturgefhichte unterrichtete. Einiges über 
Aufenthalt, Lebensweiſe ıc. des Rothkehlchens wurde kurz vorgetragen, 
nach jedem Abjchnitte abgefragt und von den Kindern dad Abgefragte 
zujammengefaßt. 


44) Erternatszöglinge bei Seminaren: Unterftügungen 
für diefelben, —3— und Rechnungsweſen in Beziehung 
hierauf. 

Berlin, den 30. Dezember 1876. 

Durch den Erlaß vom 14. Auguft d. J. U. Ill. 8411. habe 

ih bereit8 beftimmt, daß zu Unterftügungen für die erternen Zög- 
finge der Schulfehrer: und Lehrerinnen» Seminare nur derjenige 


1. 


Betrag verwendet werden darf, welcher fi aus der Multiplikation 
der Zahl der in jedem Semefter wirklich vorhandenen Erternen mit 
der Hälfte des für bie betreffende Anftalt zu derartigen Unterftügungen 
bewilligten jährlichen Durchſchnittsfatzes ergiebt. Da hiernach der 
bezügliche Bedarf der einzelnen Anftalten von der jeweiligen Frequenz 
derjelben abhängig und fomit im Voraus nicht genau zu beftimmen 
ift, fo kann ich es, befonderd im Hinblid auf die im Interefje der 
weiteren Ausdehnung der Seminar » Erternate wünfchensmwerthe grö- 
here Beweglichkeit des Unterftügungsfonds, nicht ferner für zweck⸗ 
mäßig erachten, für die einzelnen Anftalten zu dem in Rede ftehen« 
den Zweck beftimmte Summen im Voraus — fei e8 dur die Etats 
oder anderweit — zur Diöpofition zu ftellen. 

Im Cinverftändnig mit dem Herrn Finanz⸗Miniſter habe ich 
daher beichloffen, vom 1. April k. I. ab fowohl die zu derartigen 
Unterftügungen unter Titel 3. ausgebrachten, ald auch die durch den 
Eingangs erwähnten Erlaß für denjelben Zwed dauernd übermiejenen 
Beträge zum Generaletat des Miniftertums zurüdzuziehen und aus 
dem jo gebildeten Gentralfond& den einzelnen Anftalten auf Grund 
der nad dem genannten Erlaſſe halbjährlid — und fomit für das 
am 1. April E. 3. beginnende Eiatsſahr zuerft bi8 zum 16. Mai 
f. 3. — einzureichenden Zufammenftellungen die erforderlihen Sum⸗ 
men von Semefter zu Semefter zu überweiſen. Es werden dem- 
nad durd die dem Königl. Provinzial Schulfollegium feiner Zeit 
zugehenden Deflarationen der Seminar» Etatd die in ben letzteren 
zu Unterftügungen für die erternen Zöglinge enthaltenen Beträge 
abgejept werden, und da auch die durd den mehrgenannten Erlaß 
für 1876 und ferner bez. dauernd überwiefenen Summen ebenfalld 
nur bi Ende März k. 3. zahlbar bleiben, zu den in Rede ftehen- 
den Unterftügungen ddich die von hier aus von Semeſter zu 
Semeſter zu überweiſenden, in den Anſtaltsrechnungen unter 
dem neuen Titel 3a. „Zu Unterſtützungen, zu Medikamenten und 
zue Krankenpflege für die im Erternat sefnblichen Seminariften" 
als Mebrausgaben zu verrechnenden Beträge verwendbar fein. 
.,. Daß bei einer derartigen Ordnung der Angelegenheit bie pünkt⸗ 
lichſte Innehaltung der für die Ginreihung der begügligen Zuſam⸗ 
menftellung in dem Erlaſſe vom 14. Auguſt d. J. U, III. 8411. 
vorgeſchriebenen Friften dringend geboten fr, bebarf feiner Ausfüh- 
rung und vertraue ich, daß dad Königl. Provinzial- Schultollegium 
ſowohl hierfür forte, zur Vermeidung von Rüdfragen, für die Jorge 
fame Aufftellung der Zufammenftellungen, welche ſich fortab nicht 
mehr ald Verwendungs- fondern ald Bedarfs-Nachweifungen charat- 
terifiren, Sorge tragen wird. 

Was die vom 1. April I. ab bei den einzelnen Anftalten 
zu gewährenden Unterftügungefä e ambetrifft, fo haben bdiefelben 
nicht überall auf der Höhe belafjen werden können, wie fie durch 


105 


den Erlaß vom 14. Auguft d. 3. bemefjen waren. Für die im 
Bezirke ded Königl. Provinzial: Schulfollegiumd belegenen, hierbei 
in Betracht gezogenen Anftalten find die folgenden Durchſchnittsſätze 
in Ausficht genommen und zwar: 
a. für da8 Seminar in A. pro Kopf des Zöglings jährl. 200 M. 
b. = > ⸗ ⸗B. do. do. do. 150 = 
> 5 ⸗ ⸗C. do. do. do. 120 ⸗ 
ꝛc. x. 


Das Königlihe Provinzial» Schulfolleggum wolle dieſe Säpe, 

welde ih nicht zu erhöhen in der Lage bin, bei der Auf- 
ftellung der halbjährlichen Bedarfs - Zufammenftellung derart zu 
Grunde legen laſſen, daß der jemeftrale Gefammtaufwand der ein- 
zelnen Anftalten für die in der Ueberſchrift des Titels 3a. ange- 
ebenen Zwede die aud der Multiplikation der Hälfte des Durch⸗ 
— mit der Zahl der wirklich vorhandenen Zoͤglinge ſich 
ergebende Summe nicht überfteigt. Die Koſten der ärztlichen Be— 
handlung erfrankter Zöglinge, für melde in den meiften Fällen firirte 
Nemunerationen unter Titel 2. der Seminar-Statd audgebradht oder, 
wo died nod nicht der Kal ift, in den nächſten Ctatd » Entwürfen 
auszubringen find, fommen, wie das Königl. Provinzial-Schultolle- 
gium aus der gedachten Zitel-Ueberjchrift erfieht, vom Zeitpunfte 
der neuen Regulirung ab nidht mehr in Anrechnung, wogegen an 
deren Stelle die Koſten der Krankenpflege treten. 

Anlangend die Zahl der aufzunehmenden Srternatözöglinge, fo ift 
dielelbe bei Berechnung des Fonds für die.oben genannten Anftalten 
auf — in N, — in DB. ıc angenommen. Es ift indeh die Auf- 
nahme von Erternen weder auf die bezeichneten Seminare, nody auf 
die für jedes derjelben angenommene —*9— zu beſchränken, vielmehr 
kann, ſoweit dieſe Zahl bei einzelnen Anſtalten nicht erreicht wird, 
bis zur Höhe der für den Bezirk des Königl. Provinzial-Schul⸗ 
kollegiums fich ergebenden Geſammtziffer bei andern Anftalten über 
die angenommene Zahl ſoweit hinausgegangen werden, als es die 
vorhandenen oder noch herzuftellenden Srternatö-Cinrichtungen unter 
Wahrung des unterrichtlichen Intereſſes geftatten. Diefe Uebertra- 
gung kann aud auf ſolche Anftalten erfolgen, für weldhe ein Unter- 
Küpungela noch nicht normirt ift. Das Königl. Provinzial-Schul: 
kollegium wolle aber eintretenden Falls fidy über Die Göbe dieſes 
Satzes bei Einreichung der Bedarfs˖ Nachweiſung äußern. 

Es iſt zwar nicht ausgeſchloſſen, eine größere, als die für den 
Bezirk ded Königl Provinzial: Schullollegiumd angenommene Ge⸗ 
ſammtzahl von Erternen aufzunehmen. Sc vermag jedody die Des 
willtgung von weiteren Mitteln zu Unterftügungen für diejelben 
nur in dem Falle in Ausficht zu ftellen, dat in andern Bezirken 
ein Minderbedarf in Folge geringerer Frequenz eintritt und bemerfe 


—— 


BEE 


daher ſchon jept, daß event. mit dem für die Erternen im Bezirk 
des Koͤnigl. Provinztal-Schulfollegiumd in Ausfiht genommenen 
Gefammtbetrage wird audgereicht werden müffen. 

Schließlich made id darauf aufmerkſam, daß fortan in den 
hierher einzureichenden Ctatd- Entwürfen der Titel 3. mit der Ber 
eihnung: „Zur Beftreitung der Koften der Oekonomie, zu Medi— 
—— und zu Unterſtützungen für die Internatszöglinge der Se— 
minare” zu verfehen, der neue Titel 3a. dagegen — Ausbringung 
des für die Zwecke deſſelben erforderlichen Beirages aufzuführen iſt 
Die Angabe, für wie viele Zöglinge im Internat und für wie viele 
im Grternat die Anftalt statemäbig beftimmt ift, darf in feinem 
Falle unterbleiben. Sofern eine Vermehrung oder Verminderung 
der durch gegenwärtigen Erlaß in Ausfiht genommenen Zahl von 
Erternen eintritt, jo ift dies in dem Begleitbericht befonderd erſicht- 
lid) zu machen, auch der für die Anftalt der neuen Etatöperiode er— 
forderliche Durhihnittöfag zu Unterftügungen unter Erörterung der 
bezůglichen Verhäftniffe zu arbitriren. 


Der Minifter der seittihen ꝛc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
fämmtlice Königliche Provinzial-Schultollegien. 
U. III. 15,046, 


45) Berſchiedene Höhe der Unterftügungen für Erter- 
natözöglinge der Seminare im Sommer: und im Win— 
ter» Halbjahr. 


Berlin, den 13. Februar 1877. 

Wenn das Königlihe Provinzial-Schulfollegium in dem Berichte 

vom 21. Dezember v. 3., betreffend den Unterftüpungöfonds der 
Seminariften zu N., ed als wuͤnſchenswerth bezeichnet, den Ere 
ternatözöglingen der Seminare in den Winterhalbjahren, mit 
Nüdfiht auf die alsdann erforderliche wärmere Befleidung und den 
Bedarf an Heizmaterial, höhere Unterftügungen gewähren zu können, 
ald in den Sommer«Semeftern, fo ſteht, wie id Demſelben in Ber- 
folg des Erlafjes vom 30. Dezember v. 3. — U. III. 15046 — 
eröffne, Nichts entgegen, von der von bier aus zu Unterftügungen 
für das Sommer Semefter zu übermeijenden Summe einen ange- 
meffenen Betrag zu referviren und denfelben im nädjftfolgenden 
Winter» Halbjahr zur Erhöhung der Unterftügungen zu verwenden. 


An 
das Nönigliche Provinzial-Schuffollegium zu N. 





107 _ 


Abſchrift erhält das Königliche Provinzial-Schultollegium zur 
Kenntniß. 


Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Breift 


An 
die Abrigen Röniglihen Provinzial-Schulfollegien. 
U. HI. 520. 


46) Snftruftion für die Hauptlehrer an den Boll; 
Ihulen im Rendsburg-Neuwerk. 
8. 1. 

An den beiden mehrklaffigen Volksſchulen reip. für Knaben und 
Mädchen im Rendsburg-Neuwerk werden in der Regel die Xehrer 
der Oberflaffen ald Hauptlehrer bezeichnet und mit den nach— 
ftehend näher bezeichneten Funktionen betraut, jedoch können unter 
Umftänden mit Genehmigung der Königlichen Regierung in Schles⸗ 
wig die betreffenden Funktionen auch Einem der andern Lehrer über: 
tragen werden. 

Das amtlihe Berhältnig, in welchem jeder Xehrer zur Schul- 
fommiffion, insbejondere zum Lokalſchulinſpektor fteht, erleidet durch 
diefe Snftrultion feine Veränderung. | 


8. 2. 

Die Hauptlehrer find die Drgane, deren fich die unmittelbaren 
Borgefepten der Schulen für ihre Mittheilungen an die Lehrer der- 
jelben und für ihre &rmittelungen über die Zuftände und Berhält- 
niffe der Schulen bedienen, jedoch fteht es dem Schulinfpeltor frei, 
nöthig fcheinenden Falls jedem einzelnen Lehrer direkte Weiſungen 
zugeben zu lafjen. 

Die Hauptlehrer ftehen zu den übrigen Lehrern der Schulen ale 
die Erften unter Gleichen, und die Lepteren haben in allen ihr Amt 
und die Berhältniffe der Schulen betreffenden Angelegenheiten ſich 
mit ihren Wünfchen, Anträgen ıc. zunächſt an die Hauptlehrer zu 
wenden, ihnen die gebührende Achtung zu ermeilen, und namentlid 
dtefelben behufd der von ihnen den Norgeſegten zu wocaden Auf⸗ 
— mit den von ihnen erforderten ſchriftlichen Mittheilungen 


u verſehen. 
3 h F 


Beſonders haben die Hauptlehrer die Antechthaltung der Schul⸗ 
ordnung nach allen Seiten hin zu überwachen. Zu dieſem Behuf 
haben dieſelben hinſichtlich der äußeren Söuteinrihtung auf das 
Borhbandenfein und den Zuftand der Schulutenfilien, der Xehr- und 
Lernmittel 2c. zu achten und etwaige Mängel dem Schulinſpektor 
zur weiteren Beranlaflung anzuzeigen. Nicht minder haben fie da⸗ 





108 





bin zu fehen, daß die Lehrftunden rechtzeitig begonnen und geſchloſſen, 
daß die Paufen zwiſchen denfelben innegehalten, daß die Protokolle 
und Liſten in den einzelnen Klaffen vorfchriftsmäßig geführt, daß 
die Schulgimmer ordnungsmäßig geheizt und gelüftet werden, daß 
endlich in den ſämmtlichen Scullofalen und auf den Schulhöfen 
Drdnung und Reinlickeit herrſchen. 

Die monatlihen Berfäumnißliften der einzelnen Klaffen haben 
fie zu fammeln und rechtzeitig dem Schulinſpektor einzureihen, den 
fie außerdem nad Rückſprache mit oder nad Mittheilung von den 
reſp. einzelnen Lehrern auf befondere Verfäumnißfälle zu Geber Beit 
aufmerffam zu maden haben. . 

54 


Nüdfigtlid) der inneren Schulorbnung haben die Hauptlehrer 
zu veranlaffen, daß die Penfenvertheilungen nnd Lektionsplaͤne für 
jedes Semefter sehtgeitig mit den andern Lehrern gemeinfam berathen, 
aufgeftellt und dem Sculinfpeltor zur Genehmigung vorgelegt 
werden. Sie haben fodann darauf zu achten, daB in N mmtlidyen 
Klaffen die feftgejepten Lehr- und Stundenpläne genau befolgt, die 
vorgezeichneten Penjen abjoloirt. und die vorgefehriebenen Ziele er⸗ 
reicht werben. 

85. 


Behufs Ueberwahung der vorftebenb bezeichneten Schulord- 
nungen haben die Haupflehrer das Recht, dem Unterricht der 
Klaljenlehrer ſoweit e8 ohne Störung ihres eigenen Unterrihtd ges 
ſchehen kann, beizuwohnen und dabel, wie fonft zu jeder Zeit, ſich 
die Klaffenprototolle, die fehriftlichen Arbeiten und Hefte der Kinder 
vorlegen zu laffen. Jedes Gingreifen in den Unterricht der reip. 
Klaffenlehrer tt ihnen unterfagt, und in Gegenwart der Kinder 
baben fie fih jeder Bemerkung, welde irgend das Anfehen der betref⸗ 
fenden Lehrer ſchädigen könnte, zu enthalten. 

Bemerken fie Abweihungen von den beftchenden Beftimmungen 
oder fonftige Uebelftände und Mängel, fo haben fie zunädft die 
Bejeitigung berfelben durch Rückſprache und freundliche Lorftelungen 
zu veranlaffen, event. wenn dies vergeblich bleibt, dem Schulin- 
Ipeftor Anzeige zu machen. 

%6. 


Die Aufnahme neuer Schüler darf nur durch die Hauptlehrer 
vollzogen werben. Diefelbe findet in der Regel zu Dftern jeden 
Jahres reſp. beim Beginn der Sommerſchule ftatt und zwar werden 
alsdann die erft fdhulpflihtig gewordenen Kinder von den Haupt 
lehren ohne Weiteres den reipeftiven Unterflaffen zugewiefen, Kinder 
aber, welde ſchon anderweitig Unterricht genofjen haben, unter Zus 
siehung der übrigen Lehrer geprüft und darnach in die verſchiedenen 





109 





Klaffen vertbeilt. Ebenfalls find die aus der Schule fcheidenden 
Kinder bei dem Hauptlehrer abzumelden. 

Die Hauptlehrer haben ein Verzeichniß über ſämmtliche der 
Schule angebörige Kinder — Schüler Verzeichniß 8. 10. der allge- 
meinen Beitimmungen — ſowie auch die Schuldronil zu ‘führen. 


8. 7. 

Die Lehrer beider Neuwerker Schulen treten unter Vorſitz des 
Schulinſpektors monatlid zu einer Lehrerkonferenz zufammen, auf 
welcher nad) Beftimmung des Schulinſpektors die Angelegenheiten der 
Schulen, event. nach den von den Hauptlehrern rejp. von den andern 
Lehrern durch Bermittelung der Hauptlehrer gegebenen Anregungen 
und Vorſchlägen verhandelt, namentlih auch etwaige zwiſchen den 
Hauptlehrern und den übrigen Lehrern entitandene und nicht aus—⸗ 
geglihene Meinungdverjchtedenheiten, fowie von der einen oder 
andern Seite vorgebradhte Beichwerden befproden und wenn thun- 
lich geſchlichtet werben. 

Ueber die Verhandlungen wird nach Beſtimmung des Schulin⸗ 
ſpektors von einem der Lehrer Protokoll geführt. 

Etwaige Beſchlüſſe der Lehrerkonferenz treten nur dann in 
Wirkſamkeit, wenn ihnen der Schulinſpektor feine Zuſtimmung er—⸗ 
theilt. Anträge der Konferenz an die Schulkommiſſion werden vom 
Schulinſpektor vermittelt. F 


Jeder Lehrer erhält ein Exemplar dieſer Inftruktion, von welcher 
ebenfalls ein Exemplar in jeder Klaſſe vorhanden ſein muß. 


Vorſtehende Inſtruktion für die Hauptlehrer an den Volksſchu⸗ 
fen in Rendsburg-Neuwerk wird hierdurch von und beſtätigt. 
Schleswig, den 29. September 1876. 


Königliche Regierung, 
Abtheilung für Kirhen- und Schulwefen. 


47) DBefugniffe der ftäbtijchen und der Schulaufjiht3- 
Behörde bei Feftfegung der Lehrergehälter. 


Berlin, den 29. Sanuar 1877. 
Der Königlihen Regierung trete ich, wie ih auf den Bericht 
vom 18. Dezember v. 3. erwiedere, darin bei, daß der von dem 
Magiftrate zu N. vorgelegte Entwurf eines Statute, betreffend bie 
Beloldungd- und Penftondverhältniffe der an den dortigen ftädtijchen 
Schulen angeftellten Rektoren, Lehrer und Lehrerinnen, in der vor⸗ 
liegenden Zaflung zu Bedenken Anlaß giebt. 
Bei Abänderung der Faſſung des Statut-Entwurfd werden 
indeß die in der Verfügung der Königl. Regierung vom 6. September 


v.3. hervorgehobenen Gefichtöpunfte nicht überall feftgehalten werben 
fünnen; e8 ift vielmehr nad) folgenden Gefihtöpunften zu verfahren: 
1. Das Gehalt der Reftoren betreffend, fo kann ich aus den 
Vorlagen nicht entnehmen, ob daffelbe ſchon in dem früheren Statut 
auf 2400 bis 3000 Mark normirt gemefen oder nicht. Sollte Erftered 
der Fall fein, fo würde die Königliche Regierung in der Lage fein, 
die Genehmigung zur Abänderung des $. 2. ded früheren Statuts, 
in welchem ausdrüdlic gefagt war: „dad Marimalgehalt der Rek— 
torenftellen wird nad 1o jähriger Dienftzeit erreiht, indem näm: 
lich) nach Ablauf von 5 Jahren eine Zulage von 300 Mark und 
ebenfoviel nad) weiteren 5 Jahren gewährt wird“ zu verfagen. 

Iſt dagegen das Leptere der Fall, fo wird die Königliche Re— 
gierung ſich darauf beihränfen müffen, dem Magiftrate die Wieder 
aufnahme einer ähnlichen Beftimmung in das neue Statut ald im 
Intereffe der Erlangung tüchtiger Rektoren liegend dringend zu 
empfehlen. Dagegen wird e8 zu weit gehen, die ftädtiichen Behörden 
zur Annahme einer ſolchen Vorſchrift zu nöthigen, weil ein Gehalt 
von 2400 Mark für ein auskömmliches zu erachten ift und unter 
folden Umftänden es feinem Bedenken unterliegt, die Gewährung 
böberer Gehaltsſätze — bis zu 3000 Mark — Iediglid den Ber 
ſchiüſſen ber ftädtifchen Behörden zu überlaffen. 

2. Was fodann die Gewährung von Gehaltderhöhungen (Dienft- 
alterözulagen) an Lehrer und Xehrerinnen gemäß $$. 2. und 3. des 
Statut: Entwurf8 betrifft, fo kann dem Magiftrat, den Stadtver- 
ordneten und der ftäbtifhen Schuldeputation um fo unbedenklicher 
überlaffen werden, zunächſt ihrerſeitz darüber zu befinden, ob die 
ftatutmäßigen Voraudjepungen zur Gewährung einer Gehaltöver- 
befferung vorliegen und ob demgemäß foldhe zu gewähren oder zu ver⸗ 
jagen fet, als die Beſchlußfaſſung über Gewährung von Gehaltäzula- 
gem nach den Vorſchriften der Städteordnung ja ohnehin dem Ma- 
giftrat und infoweit es ſich dabei um die Bewi Aug von nicht etatd- 
mäßigen Ausgaben bandelt, der Stadtuerorbneten-Berfammlung qufteht. 

Es fommt nur darauf an, die aus der Faffung des Statuts 
und aus dem Inhalt der Beſchwerde ded Magiftrats ſich ergebende 
irrige Annahme auszuſchließen, als folle durch das Statut unter 
Hinzutritt der Beftätigung defjelben durch die Regierung die Ent 
ſcheldung darüber, ob einem Kehrer oder einer Kehrerin dem Statute 
gemäß eine Gebaltöverbefferung zu verfagen fet, lebiglih in bie 
Hand der ftädtifchen Behörden gelegt, die Befugnig der Regierung 
aber ausgeſchloſſen werden, eintretenden Falls ald Disziplinarbehörbe 
der Lehrer und ald Schulauffihtöbehörde darüber zu befinden, ob 
die ftatutmäßigen Vorausſetzungen für die Verfagung einer Gehaltd- 
erböhung vorliegen und, wenn dies nicht der Fall, die Gehaltöer- 
böhung Seitend der Gemeinde zu verlangen und die Grfüllung 
dieſes Verlangens im Auffihtswege durchzuſetzen. 











111 


— 7 — 


Die Königliche Regierung wolle für Wahrung dieſes Rechts 
Sorge tragen. Ihrer vorherigen Genehmigung zur Verfagung einer 
Gehaltderhöhung bedarf es aber um fo weniger, als nicht zu be- 
zweifeln ift, daß Lehrer, welche glauben, mit Unrecht übergangen zu 
jein, nicht unterlaffen werden, den Schuß der Königlidhen Regierung 
anzurufen. 

Hiernady wolle die Königliche Regierung diele Angelegenheit 
zur Erledigung bringen, den Magiftrat in N. alsbald unter Mit- 
theilung einer Abſchrift diefer Verfügung auf die nebft Anlagen bei- 
liegende Beihwerde vom 23. September v. 3. in meinem Auftrage 
beicheiden und darüber, wie die Angelegenheit erledigt worden, mir 
binnen jpäteftend 3 Monaten Anzeige erftatten. 

Der Mintfter der Bere ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
bie Königliche Regierung zu N. 
U. 111. 15,617. 


48) Qurnturfe für im Amt ftebende Elementarlehrer. 
(Sentrbl. pro 1876 Seite 180 und Seite 292.) 


Berlin, den 15. Februar 1877. 
Mährend des laufenden Jahres fol wiederum in jeder Provinz 
ein vierwöchentlicher Turnkurſus für im Amt ftehende Volksſchullehrer 
abgehalten werden. Für die Einrichtung dieſer Kurfe find die im 
vorigen Fahre getroffenen Anordnungen gleichfall8 maßgebend. Unter 
Bermeilung auf meine Girkular-Berfügungen vom 18. Februar und 
16. März v. 3. (U. III. 1744. und 3093.) veranlalie idy daher 
die Königliche Regierung ıc., nah Maßgabe diefer Beitimmungen 
wegen Betheiligung von Lehrern des dortigen Verwaltungs-Bezirks 
an dem Kurjus dad Weitere anzuordnen und bezw. mit dem König- 
lichen Provinzial-Schultollegium der Provinz zu vereinbaren. 


An 
ſämmtliche Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien 
in der Provinz Hannover u. den Königl. Ober⸗Kirchen⸗ 
rath zu Nordhorn. 





Abſchrift erhält dad Königliche Provinzial-Schultollegium zur 
Nachricht und weiteren Beranlafjung. 

Der zunächft überjchläglich zu ermittelnde Koftenbebarf ift recht⸗ 
zeitig zu beantragen. 

Demnädft erwarte ich Einreihung des Berichts und der ftati- 
ſtiſchen Nachrichten über den Kurſus. 

Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: — 


An 
ſämmtliche Königliche Provinzial⸗Schulkollegien. 
U. II. 6097. 








112 


49) Termin für bie Turnlehrerinnen- Prüfung 
im Frühjahre 1877. 


(Eentrbl. pro 1876 Seite 615 Nr. 256.) 


Berlin, den 9. Februar 1877. 
Für die Turnlehrerinnen= Prüfung, welche in Gemäßheit des 
Reglementd vom 21. Auguft 1875 im Frühjahr 1877 zu Berlin 
abzuhalten ift, habe ih Termin auf den 14. und 15. Mai, eventl. 
die folgenden Tage anberaumt, wenn die Meldungen fo zahlreich 
eingehen, daß nicht alle Bewerberinnen feichgeitig geprüft werden 
tönnen. Hiervon wird den Betheiligten Nachricht gegeben werben. 
Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen 
find bei der vorgefeßten Dienftbehörde jpäteltend 4 Wochen, Mel« 
dungen anderer Bewerberinnen fpäteftend 3 Wochen vor dem ange- 
gebenen Termine unmittelbar bei mir anzubringen. 
Der Königlichen Regierung überlaffe ic, diefe Beftimmung im 
dortigen Verwaltungsbezirk in geeigneter Weiſe zur öffentlichen Kennte 
niß zu bringen. 


Un 
fämmtliche Königliche Regierungen. 





Abschrift erhält das Königliche Konfiftorium ꝛc. zur gleiche 
mäßigen weiteren Veranlaffung. 


An 
bie Königlichen Konfiftorien in ber Provin Hannover 
und ben Rönigl- Ober · Kirchenrath zu Norbhorn. 





Abſchrift erhält das Königliche Provinzial» Schulfollegium zur 
Nachricht und Beachtung. 
Der Minifter der geiftlihen aꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
ſammtliche Rönigl. Provinzial» Schuffollegien. 
U. II. 6270. 


50) Uebereintommen mit andern Deutfhen Staaten 
über gegenfeitige Anerkennung der Prüfungdzeugniffe 
für Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen. 


Berlin, den 8. Februar 1877. 

Mit dem Senate der freien und Hanjeftadt Lübec habe ih 

das Uebereinkommen getfen, daß die in Preußen auf Grund ber 
von mir unter dem 24. April 1874 erlaffenen Prüfungsordnung für 


113 


Lehrerinnen und Scuivorfteherinnen auögeftellten Zeugniffe auch 
für den Freiftant Lübeck als gültig anerkannt und deren Inhaberinnen 
zum Schuldienfte im dortigen Staatögebiete zugelaffen werden, und 
dag die im Freiltante Lübed auf Grund der von dem Ober-Schul« 
follegium daſelbſt unter dem 21. Dezember 1876 erlaffenen Prüfungs- 
ordnung für Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen ausgeftellten 
Zengnite auch für dad Königreih Preußen ald gültig anerkannt 
und deren Inbhaberinnen zum Schuldienite im dieffeitigen Staats⸗ 
gebiete zugelaſſen werden. 

Die Koͤnigliche Regierung ꝛ⁊c. ſetze ich hiervon zur Beachtung 
in Kenntniß. 


An 
die Königl. Regierungen, das Königl Provinzial-Schul- 
follegium hier, die Königl. Konfiftorien in der Provinz 
Hannover u. ben Königl. Ober⸗Kirchenrath zu Nordhorn. 





Abſchrift erhält das Koͤnigliche Provinzial» Schultollegium zur 
Nachricht und Beachtung. 


Der Minifter der te ꝛc. Angelegenheiten. 
alt 


An 
die Röniglichen Brovinzial-Schulkollegien. 
V. UI. 5533. 





Berlin, den 7. Februar 1877. 
Mit dem Fürſtlich Schwarzburgiichen Miniiterium zu Son» 
dershauſen habe ich ein Uebereinfommen dahin getroffen, daß die 
im Königreiche Preußen nad) der von mir unter dem 24. April 1874 
erlaffenen Prüfungsordnung für Lehrerinnen yeprüften und mit dem 
Wahlfähigkeitszeugniſſe verſehenen Lehramtsbewerberinnen aud an 
den betreffenden Schulen im Fürſtenthume Schwarzburg- Sonder» 
haufen angeftellt werden können, und daß diejenigen Sculamts- 
bewerberinnen, welche nad) der von dem Fürftlich Schwarzburgijchen 
Miniftertum unter dem 15. September 1876 erlaffenen Prüfungs» 
ordnung für Lehrerinnen die Prüfung beftanden haben, aud im 
Königreihe Preußen die Anftellungsfähigleit erhalten. 
ie Königliche Regierung 2c. jebe ich hiervon zur Beachtung in 
Kenntniß. 


An 
die Konigl. Regierungen, das Königl. Provinzial-Schul- 
follegium bier, bie König Konfiflorien in der Provinz 
Dannover u. ben Konigl. Ober⸗Kirchenrath zu Nordhorn. 


1877. 8 





114 
Abfchrift erhält das Königliche Provinzial» Schullollegium zur 
Nachricht und Beachtung. 
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: reift 


An 
bie Königlichen Provinzial-Schultollegien. 
U. OD. 7094, 


51) Orleihterung bet Hebertritted von Lehramts— 
bewerbern an die Zaubftummenanftalt zu Schleswig. 


(efr. Centrbi. pro 1876 Seite 302 Nr 123.) 


Berlin, den 13. Dezember 1876. 
Auf den Beriht vom 21. v. M. will ih zum Zmwed der 
leichteren Ausführung der Ausbildung von Taubftummenlehrern ge⸗ 
nehmigen, daB denjenigen Lehramtöbewerbern, welche nad) ihrer Ent- 
laffung von einem Seminar der dortigen Provinz ald Hülfslehrer 
bei der ftändiichen Zaubftummen - Anftalt in Schleswig eintreten, 
der Erfüllung ihrer reverslichen Verpflichtung zum dreijährigen 
Verbleib im öffentlihen Schuldienft nur in dem Falle zu genügen 
haben, wenn fie vor Ablauf eines dreijährigen Zeitraumes von der 
ezeichneten Anftalt abgehen. 


Der Minifter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
Sm Auftrage: Greiff. 


An 
das Königliche Provinzial-Schuflollegium zu Kiel. 
U. II. 14269. 


V. Volksſchulweſen. 


32)., Einführung der „Heilsgeſchichte im bibliſchen 
Geſchichten erzählt“ von Brüggemann in Volksſchulen. 


Berlin, den 27. Dezember 1876. 

Auf die Berichte der Königlichen Regierung vom 16. Oktober 

d. J. und vom 17. v. M. genehmige ich, daß die von dem Pfarrer 

und Kreis⸗Schulinſpektor 3. Brüggemann zu Kettwig a. d. Ruhr 

nebft einem Beimort herausgegebene und in dem Verlage von ©. 

D. Bädeker zu Eſſen erſchienene „beilögeicichte in biblifchen Ge» 

ſchichten erzählt" in den Schulen der 1. Landdiözefe Halle ein- 
geführt werde. 

Gleichzeitig ermächtige ich die Königliche Regierung, dieſes 

Buch geeigneten Falles auch in anderen evangeliſchen Schulen Ihres 











15. 


Verwaltungsbezirks einführen zu laſſen. Wo jedoch, wie died in 
den Schulen der genannten Diözefe der Fall ift, Lehrbücher der 
bibliſchen Gedichte im Gebrauche find, deren Befeitigung nicht 
nothwendig erfolgen muß, da darf mit der Ginführung des Brügge- 
mann’fhen Buches nur fo vorgegangen werden, daß dies der Schul» 
gemeinde nicht zum Bebrude gereicht. 


An 
Die Königliche Regierung zu Merſeburg. 





Abſchrift erhält die Königliche Regierung ıc. zur Kenntniß- 
nahme und mit der Grmädhtigung, die Cinführung des vorbezeic 
neten Buchs in denjenigen evangeliihen Schulen des dortigen Bes 
zirks, für melde fie beantragt werden follte, zu genehmigen. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Ball. 


An 

fämmtliche Königliche Regierungen und Provinzial» 
Scultolegien ber acht älteren Provinzen, excl 
der Mönigl. Regierung zu Merfeburg. 
U. III. 14607. 


53) Aufbringung der Koften für den Unterriht in 
mweiblihen Handarbeiten in der Schule, 


Berlin, den 30. Sanuar 1877, 
Mit Rüdficht auf die wiederholt zu Tage getretenen Gtreitig- 
feiten über die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufbringung der 
Koften für den in den allgemeinen Beftimmungen vom 15. Oftober 
1872 angeordneten Unterricht in weiblihen Handarbeiten nehme 
ich Beranlaffung, auf das im Gentralblatt der Unterrichts-Verwal+ 
tung pro 1876 Ceite 618 Nr. 259 abgedrudte Erfenntnig des 
Königlichen DOber-Vermaltungsgerihtd vom 29. September v. 3. 
noch beſonders aufmerkſam zu machen. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
u N 
fämmtliche "Rönigt. Regierungen, bie König. Konfiftorien 


der Provinz Hannover und ben Köuigl. Ober-Kirhen- 
rath zu Nordhorn. 


T. II. 5624. 


8* 





116 





54) Handarbeitsunterricht in der Volksſchule. 
(Befugniß der Unterrihte-Berwaltung zur Einfiiprung, Kompetenz zur Beflellung 
der Induſtrie · Lehrerin, Feitragepfiht des Gutsherrn.) 

(Eentrbf. pro 1876 Ceite 618 und Seite 692.) 

Im Namen ded Königs. 

In der Vermaltungsftreitiache 
des Majoratöbefigerd Grafen v. W. auf D., Klägerd und 


Revifiondklägers, 

wider 
den Borftand der katholiſchen Schule zu B., Bellagten und 
Reviſionsbeklagten, 


bat das Königliche Oberverwaltungsgericht in feiner Sitzung vom 
2. Dezember 1876, 
an welder ıc. ıc. Theil genommen haben, 
für Recht erkannt, 
daß auf die Revifion des Klägerd das Erkenntniß des Kö— 
niglihen Bezirfövermaltungsgericht8 zu Breslau vom 16. Juni 
1876 zu beftätigen und die Koften bed Revifionsverfahrens, 
unter Feſtſetzung des Werthes des GStreitgegenftanded auf 
246 M. 75 Pf. dem Kläger zur Laſt zu legen. 
Bon Rechts Wegen. 
Gründe. 

Die Schulauffihtöbehörde hat die Annahme einer Induſtrie— 
lehrerin für die katholiſche Schule zu B. angeordnet. Zur: Befols 
dung berfelben foll der Graf v. W., ald Gutöhere von B., auf 
Grund des katholiſchen Eculreglementd vom 18. Mai 1801 einen 
jährlichen Beitrag von 9 M. 87 Pf. leiften. Er hält fich hierzu 
nicht für verpflichtet, während der Schulvorftand zu B. feine Heran« 
ziehung für gefeplich begründet erachtet. 

Der Graf v. W. rief in Folge deffen die Entſcheidung des 
Kreisausſchuſſes des Kreifed DO. an, welde unterm 1. März 1876 
dahin erging, daß Kläger zur Zahlung des ftreitigen Beitrages ver- 
pflichtet fei, indem als feftftehend angenommen wurde, daß die Ges 
meinde B. im gutöherrlich- bänerlihen Verbande mit der Herrihaft 
D. geftanden habe. Der Kläger legte hiergegen Berufung ein und 
machte geltend, daß . 

1) er feinen Grundbeſitz und feine Dienftleute im Schulbezirf 
babe; das Herrfchaftöverhältniß in Wegfall gekommen fei, ein 
Dominium in B. nit eriftire, 

2) dad Schulreglement vom 18. Mat 1801 die Herrfhaft nur 
zur antheiligen Befoldung des öffentlichen Lehrers, nicht einer 
Snduftrie s Lehrerin verpflichte, 

3) die Induſtrie-Lehrerin durch Privatvertrag von der Gemeinde 
ohne feine Zuftimmung und Genehmigung der bewilligten 
Befoldung feiner Seitd, angeftellt jet. 





117 





Eine Gegenerflärung des beflagten Schulvorftandes ging nicht ein. 
Nachdem der Kläger im Termine zur mündlichen Verhandlung 
noch ausdrüdlidy anerkannt hatte, daß die Herrſchaft O. von jeher 
die Beiträge zum Gehalt ded Lehrerd in DB. gezahlt habe, erkannte 
dad Königliche Bezirld-Verwaltungdgericht zu Breslau am 16. Suni 
1876 dabin, 
da die Enticheidung ded Kreisausſchuſſes zu O. vom 1. Mär; 
1876 lediglih zu beftätigen und dem Berufungsfläger die 
Koften und baaren Auslagen ded Verfahrens, fowie die baaren 
Audlagen ded Berufungdbellagten zur Laft zu legen, der 
Werth ded Streitgegenftandes aber auf 230 M. feftzufepen. 

Daſſelbe rechtfertigte feine Entſcheidung folgender Maßen: 

Nachdem der Induftrie-Unterricht obligatorisch geworden, haben 
diejenigen, melden der Unterhalt der Schule obliegt, die hierzu er- 
forderlihen Mittel aufzubringen, indem ſowohl die 88. 29— 33. 
A. L. R. DO. 12. ald das katholiſche Schulreglement von 1801 die 
pflicht des Unterhaltd ohne Einſchränkung den Gemeinden und 
Sutöherrichaften auflegen. 

Es Tann hiernach auch feinem Bedenken unterliegen, daß für 
die Bertheilung des Gehaltd die provinzialredhtlichen Grundjäge des 
8.19.a. des Neglementd von 1801 zur Anwendung kommen. 

Wenn Berufungdfläger feine Eigenſchaft als Gutöherr von B. 
in Abrede ftellt, fo nd allerdingd die einzelnen Rechte der dortigen 
Gutsherrſchaft in ihren weſentlichen Beftandtheilen, vielleicht fogar 
volftändig dur die Gejepgebung nad Emanation des Landrechts 
fortgefallen, und es hat die Kreidordnung indbefondere die noch ver- 
bliebenen obrigkeitliden und ftändifchen echte befeitigt; es find 
jedoch die Gutsherrſchaften ald ſolche an ſich nit für befeitigt zu 
erachten, und ed muß daher der Fortbeftand der mit denfelben ver: 
bundenen Pflichten angenommen werden. Wenn nun die Leiftung 
von Beiträgen zu dem Lehrergehalt in B. ausdrücklich anerkannt 
ift, fo kann der Berufungskläger ſich hiernach der Beitragspflicht zum 
Gehalte der Induftrie⸗-Lehrerin nicht entziehen. 

Die übrigen angeregten Fragen, ob die jeweilige Lehrerin rite 
berufen und die durch Einigung der Schulgemeinde mit der Lehrerin 
ermittelte Höhe des Gehalt angemeſſen ift, koͤnnen nicht Gegenftand 
des Berwaltungdftreitverfahrend jein, find vielmehr im Auffichtömege 
zur Erledigung zu bringen. 

Gegen diefe Entſcheidung hat Kläger friftzeitig die Revifion 
eingelegt und beantragt: 

unter Abänderung des Erfenntnifjes des Königlichen Bezirkö- 

verwaltungögerichtd zu Breslau vom 16. Suni 1876 zu er⸗ 

fennen, daß er gu Beiträgen zur Unterhaltung der Induſtrie⸗ 

Lehrerin an der katholiſchen Schule zu B. nicht verpflichtet ſei. 
Er wirft dem Vorderrichter vor Verlegung 


118 
a) des $ 19. des Schulreglements vom 18. Mai 1801 und der 
$$. 29.—33. Tit. 12. Ih. IL A. L. R. durch unrichtige Ans 
wenbung, 

b) des Artiteld 25. der Verfaſſungs-Urkunde durch Nicht-An« 

wendung, 

c) ded Bei 

res inter alios acta aliis nec nocet nec prodest. 

Er beftreitet feine Eigenfhaft als Gutöhere von B., wo er 
weder Ader noch Land befige und wo ihm nur das Auentecht zu- 
ſtehe. Aus feinen Leiftungen für den Lehrer fei die Gutthetrlich⸗ 
keit nicht zu folgern, da diefe einen anderen Rechtsgrund haben 
tönnten, Mebrigend habe die Gemeinde zu beweifen, daß er Gutd- 
berr ſei. 

Der beklagte Schulvorftand hat in feiner Gegenerflärung noch 
bemerft, daß die Gemeinde B. bid in die neuere Zeit der Guts— 
herrſchaft zu D. robottpflichtig geweſen; die Robottpflicht jei durch 
Grlegung eines Kapitald abgelöft, nicht aber die Yerpflihtung der 
Gutshertſchaft gegen ihre Unterthanen. Sein Antrag geht auf Be— 
ftätigung der angegriffenen Entſcheidung. 

Diefem Antrage hat fi) der von dem Minifter der geiftlichen, 
Unterrichis- und Medizinal-Angelegenheiten zur Wahrnehmung des 
öffentlichen Intereſſes beftellte Kommiffar, welcher im Termin zur 
mündlichen Verhandlung den obligatoriſchen Charafter des Unter- 
richts in den meibliden Handarbeiten heruorhob und die Geſchichte 
der katholiſchen Schulgefeggebung in der Provinz Schleſien ent- 
wickelte, angefchloffen. 

Dementfprechend war aud zu erkennen. 

Das Schulreglement für die niederen fatholiihen Schulen in 
den Städten und auf dem platten Lande von Schleſien und der 
Grafſchaft Glap vom 18. Mai 1801 empfiehlt im $. 58. bereits die 
Einrichtung des Unterrihtd in Handarbeiten für die weibliche 
Jugend. Meber die Dedung der Koften cine jolden Unterrichts 
beftimmt daffelbe nichts. Es überläßt dies der freien Vereinbarung 
der Betheiligten. Weder Herrſchaft, noch Gemeinde konnten zwangd» 
weile zur Uebernahme der Koften angehalten werden. Dieſer Redhtö- 
zuftand befteht nicht mehr, nachdem durch die allgemeine Verfügung 
des Unterrihtöminifterd vom 15. Dftober 1872 über Einrichtung, 
Aufgabe und Ziel der preußifhen Volksſchule der Unterricht in den 
weiblichen Handarbeiten zum obligatorifchen Lehrgegenftande erhoben 
ift. Daß diefe Anordnung des Unterrichtäminifterd von ihm inner 
balb feiner Zuftändigfeit erlaffen und rechtsverbindlich ift, ift died- 
jeitö bereits in dem Erkenniniſſe vom 29. September 1876 in 
Saden S. und Genoffen zu St. c/a den Amtövorfteher B. zu ©. 
näher dargethan und wird aud vom Kläger felbft als „frage 
los richtig® anerfannt. Damit find aber die bezüglihen Beltim- 





119 





mungen im $. 58. de8 Reglements befeitigt. Der Unterricht in den 
weiblichen Handarbeiten iſt gleichberechtigte Aufgabe der Volks— 
ſchule, wie der Unterricht in Religion, Leſen, Schreiben, Rechnen ıc. 
Wer daher die Koften der Unterhaltung der Volksſchulen, der Be⸗ 
foldung ihrer Lehrer ꝛc. zu tragen bat, bat aud die bezüglidhen 
Audgaben, infoweit fie durch den Unterricht in den weiblichen Hand⸗ 
arbeiten entitehen, zu beitreiten. Es ift daher näher zu unterfuchen, 
wem diefe Laſt für die katholiſchen Echulen Schleſiens obliegt. 
Für Diejelben ift ergangen das GeneraleLand-Schul-Reglement 
für wi vom 3. November 1765. Daſſelbe beftimmt im 
$. 13. Ab}. 2, 
dag die Schulen auf Koften der Gemeinen, wenn fie ganz 
oder größtentbeild Tatholifch, außerdem aber audy mit Kone 
furrenz der Herrſchaft, ohne Unterſchied der Religion, nicht 
nur erbaut, jondern mit allem Nöthigen verfehen werden 


und im 8. 14, 
dag dem Lehrer „von Dominiid und den katholiſchen Unter- 
thanen ein Eonvenabler Unterhalt beftimmt und richtig ge- 
reicht” werden folle. 

Die leptere Beftimmung ftteß bei der Ausführung auf Schwie- 
rigkeiten, da ed zweifelhaft blieb, mad unter einem fonvenablen 
Unterhalt zu verftehen, und in weldem Berhältniffe derfelbe billig 
auf Dominien und Gemeinden zu vertbheilen jei. Namentlih um 
diefe Zweifel zu löfen, und die Dominien zu beftimmten Beiträgen 
zum linterhalte ded Lehrer zu verpflichten, erging, wie der in den 
eingefehenen Akten ded Staatdarchivs befindliche Bericht ded DVer- 
fafferd des Entwurfd an den Staatöminifter Grafen v. Hoym vom 
4. Februar 1801 und der Smmediatberiht des Xebteren vom 
16. $ebruar 1801 ergeben, das bereit8 oben beſprochene Schulregle- 
ment vom 18. Mat 1801, welches in feinem Cingange unter 
Anderem bejagt: 

Das katholiſche Schulreglement für Schlefien vom 
3. November 1765 enthält zwar jehr viele qute Vor—⸗ 
ſchriften und Wir beftättgen und wiederholen ed aud in 
gegenwärtigem, injofern ed dadurd nicht aufgehoben und 
näher erläutert wird, allein Wir haben darin all Das- 
jenige vermißt, was wegen Unterhaltung der Schulen weſent⸗ 
lich nothwendig iſt. Diefer Gegenitand verdient indeflen alle 
Aufmerfiamkeit, denn nur von hinlänglidy bejoldeten Lehrern 
fann man treue Ausübung ihrer Pflichten erwarten, und Die 
Feftſetzung diefer Belohnung Tann indfünftige nicht mehr 
der Willkühr der Herrichaften und der Untertbanen, dem 
Privat-Ablommen oder einer übel verftandenen Sparfamteit 
überlaffen werden. ıc. 


120 


Die Drdnung diefer Berhältniffe ftellte fi) alſo dad Reglement 
von 1801 zur Aufgabe. 

Sm $. 12. deſſelben ift demnach auch beftimmt, was in da⸗ 
maligen Zeiten als ein konvenabler Unterhalt anzujehen, dem Haupt- 
lehrer alſo wenigftend gereicht werden follte. 

Dad Beitragd-Verhältnig zwiſchen Herrſchaft und Gemeinde 
wird im $. 19. geregelt. Nah Quoten vertheilt werden Brenn⸗ 
material und Baargeld; die Herrichaft hat '/,, die Gemeine ?/, bei« 
zutragen. Die Bertheilung der anderen Leiftungen richtet ſich nad) 
den örtlichen Verhältniffen. Das Deputat an Getreide tragen Die 
Aderbefiger. Hat der Gutöherr gar keinen Ader, fo giebt er nichts; 
bat die Gemeinde gar feinen Ader, fo giebt er Alles. Die Holz- 
fuhren leiften die beipannten Wirthe; find ſolche nicht vorhanden, der 
Gutsherr. Die Vertheilung diefer Keiftungen richtet ſich aljo nad 
den konkreten Verhältniſſen; als feititehend für alle Schulen gilt nur 
ber Maßſtab der Vertheilung von Holzdeputat und Baargeld. 

Es fragt fi, ob der Gefepgeber hiermit ein Prinzip hat auf: 
ftelen wollen, was überall audy da, wo die Leiftungen nad $. 19. 
b und d nicht in Frage fommen, ed fi nicht um die Bejoldung 
ded Hauptlehrerd handelt, anzumenden ift, oder ob damit nur ber 
Fall hat entihieden werden follen, wenn alle im $.'19. erwähnten 
Leiftungen auf Grund des $. 12. von Herrichaften und Gemeinden 
zu fordern find. Für die legtere Annahme fpriht die Bezugnahme 
auf den F. 12. im $. 18.; es zeigt Died, daß der Geſetzgeber an 
die Beftimmungen des $. 12. wohl gedacht hat. Dagegen ipricht, 
daß im $. 19. felbft nirgends auf den $. 12. verwiefen wird und 
dab fich die Feftfepungen in diefen beiden Paragraphen nicht überall 
deden. Wer für Gartenfled und Weide event. eintreten fol, ift 
nicht geſagt. Beachtenswerth ift ferner, daß der $. 23. für den 
Fall, daß 2 Lehrer an einem Orte von mehr als 50 Stellen find, 
ohne Weiteres jagt: 

fo muß die Herrſchaft zum Unterhalt eines jeden ein Drittel 
beitragen. 

Endlich ift hervorzuheben, daß der 8.29. für gewiffe Fälle der 
Anfebung eined Adjuvanten beitimmt: 

fo tragen die Koften davon die interejfirten Herrichaften 
und Gemeinen. 
und es für überflüffig hält, bier, wo ter Fall des $. 12. nicht 
vorliegt, etwas Näheres über die beiderjeitigen Leiftungen zu be= 
ftimmen, dies alfo bereitd durch den 8. 19. als feftgeftellt anfieht. 
Es ſcheint hiernach in der That der $.19. jo verftanden werden zu 


en: 
die Derrichaft trägt — injoweit ed fih nicht um Deputat 
an Getreide und Anfuhr des Brennmatertald handelt — 
ftetö "/, zum Unterhalt des Lehrers bei; 














121 


binfichtlid Getreide» Deputat und Anfuhr ded Brenn⸗ 
materiald entjcheiden die lokalen Verhältniſſe. 

Und daß der Berfaffer ded Reglements — Geheime Rath 
Pachally — dies wirklich mit dem $. 19 bat jagen wollen, gebt 
far aus der gleichfalls von ihm verfaßten, von dem Staatöminiiter 
Grafen Hoym an die Kammern zu Bredlau und Slogan erlaffenen 
Ausführungs-Verordnung vom 4. Zuli 1801 hervor. Es heißt 
darin wörtlid): 

«In Abfiht zur Konkurrenz zur Unterhaltung des Leh⸗ 
rerd zwiſchen Herricaften und Gemeinen ift 8.19. sub a. 
der allgemeine Grundſatz angenommen, daß bie 
Herrſchaft, von welcher Religion fie fei, zum Drittel fon« 
turriren müſſe. Diefed findet nun auch nad) Analogie 
beit Kirchen in Anfehung der Schulhäufer ftatt und wird 
hiernach 8. 36. Tit. 12. Ih. 2. des Landrechts näher beſtimmt.“ 

Dem lepteren Sag wird man allerdings die Anerkennung ver- 
fagen mülfen, weil das Reglement von 1801 der Baupflidht gar 
nit erwähnt. Allein der erfte Sag ift für die Audlegung des 
. 19. defjelben bedeutjam. Er beitätigt die aud dem Reglement 
elbjt gezogene oben aufgeftellte Schlußfolgerung. Muß biernad) 
angenommen werden, daß die Herrichaften in Schleften bei den nad 
Maßgabe ded Reglementd vom 18. Mat 1801 regulirten Schulen 
— ſoweit nicht Getreide-Deputat und Holzanfuhr in Frage ftehen — 
ftetö Y/, der „Belohnung“ ded Lehrers hergeben müflen, fo iſt es 
auf dieje Verpflichtung ohne Einfluß, ob der Lehrer dauernd oder 
auf Kündigung angeftellt, ob er vol — oder nicht voll — beſchäf—⸗ 
tigt ift. Es kann nur darauf anfommen, ob der Unterricht, weldyen 
er ertheilt, in der Volksſchule ertheilt werden muß. Sft legtereß, 
wie bei dem Unterricht in den weiblichen Handarbeiten der Fall, jo 
fungirt er als Lehrer an der Volksſchule und muß feine Befoldung 
von den zur Aufbringung der Lehrer-Befoldungen Berpflichteten er- 
halten. Die Heranziehung der Herrihaft zur antheiligen Tragung 
der Defoldung der —— Lehrerin bei den katholiſchen Schulen 
Schleſiens ift biernady gerechtfertigt und der Vorderrichter hat daher 
den $.19. a. ded Neglementd vom 18. Mai 1801 auf den vorlie- 
genden Zall mit Recht angewandt, falls der Kläger für die Schule 
zu DB. als Herrſchaft anzufehen ift. Aber aud dies muß für er- 
wieſen angefehen werden, da der erfte Richter bereits thatjächlich 
feitgeftellt hat, daß die politiiche Gemeinde B. im gutöherrlich-bäuer- 
lihen Berbande mit der Herrihaft DO. geftanden Bat und da durd) 
die Ablöfung der Robottpflicht Seitens der Dorf: Einfaffen die 
Gutsherrlichkeit felbft nicht berührt wird, legtere au im Wege der 
Geſetzgebung bi jept nicht befeitigt ift. 

Die Behauptung des Klägerd, dab die Induſtrie⸗Lehrerin nicht 
site gewählt jei, mag ihm eine Bejchwerbe bei der Auffichtöbehörde 








122 


geben, berechtigt ihn aber nicht, die geſetzlich ihm obliegende Pflicht, 
für den Unterhalt der gegenwärtig fungirenden Lehrerin mit aufzu- 
kommen, von fidy abzulehnen. 

Daß der Kläger bei der Feſtſetzung ded Gehalts für die Ins 
duftriesXehrerin nicht mitgewirkt bat, ift unerheblich, da er felbft 
nicht behauptet, daß dad Gehalt unrichtig oder zu body normirt fet. 
Märe dies aber wirklich der Fall, fo würde darüber nidht ein Ver: 
waltungöftreitverfabren ftatthbaben, fondern nur eine Beichwerde an 
vie ———— welcher die Feſtſtellung der Lehrergehälter allein 

ulommt. 
Der von dem Schulvorftande erhobene Anſpruch leitet fich nicht 
ber aus dem Bertrage, weldhen er mit der Lehrerin geſchloſſen bat, 
fondern aus dem Belepe. Ob der Kläger daher bet dem fraglichen 
Bertrage mitgewirkt bat, ift unerheblid, da er aus dem Bertrage 
nicht in Anfprucd genommen wird. 

Der Kläger überfieht endlich, wenn er eine Verlegung ded Ar- 
tikels 25. der Verfaſſungs⸗Urkunde behauptet, daß diefer Artikel noch 
gar nicht Geſetzeskraft hat (Art. 112. Verf.-Urk.). 

Die Angriffe des Klägerd gegen die Entſcheidung ded Bezirks⸗ 
verwaltungsgerichtd zu Breslau vom 16. Sunt 1876 ericheinen bier» 
nad ſämmtlich verfehlt und konnte die Reviſion daher nicht für be- 
gründet erachtet werden, 

Der Beitrag des Klägerd zu dem Gehalte der Snduftrie-Lehrerin 
ift auf jährlid 9 Mark 87 Pf. — und daß diejer Beitrag richtig 
berechnet ift, und dem $.19.a. des Reglements entfpricht, darüber 
waltet unter den Parteien kein Streit ob —, angegeben, der Werth 
des Streitobjelts ift danach, da es fi) um eine dauernde Leiftung 
handelt, auf 25 x 9,87 = 246M. 75 Pf. anzunehmen. Im Uebrigen 
regelt fidy der Koftenpunft nad) $. 72. des Geſetzes vom 3. Zuli 1875. 

Urkundli unter dem Siegel des Königlichen Obervermaltungd- 
gerichtö und der verorbneten Unterjchrift. 

(L. S.) Perſius. 
2.8. G. Nr. 8. 


Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. 
(Tentrbl. pro 1876 Seite 134.) 

Bei der Feier des Krönungd- und Drdendfeftes am 11. %e- 
bruar d. 3. haben nachgenannte dem Reſſort der Unterrichts-Verwal⸗ 
tung ausjchlieglich oder gleichzeitig angehörende Perjonen erhalten: 

1) den Rothen Adler-Drden zweiter Klaſſe mit 

Eichenla ub: 


de la Croix, Geheimer Ober-⸗ Regierungs⸗Rath und vortragender 
Rath im Minifterium der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 











— — — 


2) den Rothen Adler-Orden dritter Klaſſe mit der 
Schleife: 

K. Becker, Profeſſor, Maler und Mitglied des Senats der Aka⸗ 
demie der Künfte au Berlin. 

Dr. Kellner, Geheimer Regierungd- und Schulrath zu Trier. 

Kroll, Regierungd- und Schulrath zu Arnöberg. 

Dr. Stenzler, Profefjor an der Univerfität zu Breslau. 

Wäpoldt, Geheimer Dber » Regierungd-Ratb und vortragender 
Rath im Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 


3) den Rothen Adler-Drden vierter Klaffe: 


Dr. Bartſch, Geheimer Regierungd-Ratb und vortragender Rath 
im Dlinifterium der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 

Beinert, Geheimer Regierungd- Rath und vortragender Rath im 
Minifterium der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 

Dr. Bieje, Drofehior und Gymnaſial⸗Prorektor zu Putbus. 

. Bigge, GymnafialsDireftor zu Köln. 

Dr. Dahn, Profeffor an der Univerfität zu Königeberg i. Prß. 

Dr. Dietrich, Profeflor an der Univerfität zu Marburg. 

Dr. Fuchs, Profeflor und Staatsanwalt zu Bredlau. 

Gerlach, Kirhenratb, Superintendent und Pfarrer zu Staudern» 
beim, Kreis Meiſenheim. 

‚Dr. Göppert, Geheimer NRegierungd-Rath und vortragender Rath 
im Minifterium der geiftlihen zc. Angelegenheiten. 

Grashoff, Superintendent und Paftor zu Meppen, Landdroftei- 
bezirf Dönabrüd. 

Dr. Hanftein, Profeffor an der Univerfität und Direktor ded 
botanifhen Gartend zu Bonn. 

Dr. Hittorf, Profeffor an der Akademie zu Münfter. 

Junghenn, ftädtiiher Schulinſpektor zu Hanau. 

Kahle, Seminar-Direltor zu Köslin. 

Koh, Realihul-Direktor zu Tilfit. 

Kohler, Regierungd- und Schulrath, katholiſcher Pfarrer zu Ben- 
zingen, Regierungsbezirt Sigmaringen. 

Krüger, Nealihul-Direktor zu Frauftadt. 

Dr. Lahmeyer, Provinzial-Schulrath zu Kiel. 

Dr. Luther, Profeflor an der Univerfität und Direktor der Stern» 
warte zu Königöberg 1. Pr. . 

Dr. Mangold, Profeſſor an der Univerfität zu Bonn, z. 3. Rektor 
der Univerfität. 

Dr. Mos ler, Profeffor an der Univerfität zu Greifswald, 3. 3. 
Rektor der Univerfität. 

Dr. Riemeyer, Gymnafials-Direltor zu Kiel. 

Dr. Roßbad, iprofeffor an der Univerfität zu Bredlau. 


124 


Roth, Superintendent, Pfarrer und Kreis-Schulinſpektor zu Neun- 
kirchen, Kreid Siegen. 

Mar Schmidt, Profeffor und Lehrer an der Kunft- Akademie zu 
Königäberg i. Prß. 

Schober, Superintendent und Pfarrer zu Tirſchtiegel, Kreis 


Meſeritzz. 
Dr. Shramm, Drofeffor und erfter Oberlehrer am Gymnaſium 
zu Glatz. 
Dr. Shumann, Seminar: Direktor zu Alfeld, Landdrofteibezirf 
Hildesheim. 


Spieler, Provinzial-Schulrath zu Hannover. 

Spinola, Geheimer Regierungs-Rath und Direktor des Charite- 
Krankenhauſes. 

Steinwender, Superintendent zu Balga, Kreis Heiligenbeil. 

Dr. Storck, Profeſſor an der Akademie zu Münſter. 

Wandel, Superintendent und Paſtor zu Nimptic. 


4) Den Königl. Kronen-Orden dritter Klaſſe: 


Dr. Hildebrand, General-Superintendent des Fürſtenthums 
Göttingen und Paſtor zu Göttingen. 

Dr. v. Shering, Geheimer Zuftiz- Rath umd Profefjor an der 
Univerfität zu Göttingen. 

Dr. Ketule, Geheimer Regierungd- Rath und Profeffor an der 

Univerfität zu Bonn. 

Dr. Meblbaufen, Generale Arzt 3. D. und Direktor ded Charite: 

Krankenhauſes. 


5) den Königl. Kronen-Orden vierter Klaſſe: 


Mettner, Mufil-Direktor und erfter Seminarlehrer zu Münfterberg. 
Scholz, Borfteher einer Privatihule zu Pudewitz, Kreid Schroda. 


6) den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend von 
Hohenzollern: 


Bähniſch, Stadtichullehrer zu Neumarft. 

Beilſchmidt, Clementarlehrer zu Königäberg i. Pr. 

Beyer, Schullehrer zu Schönrode, Kreis Wirfig. 

Eiſenbach, Scullehrer zu Bieöfeld, Kreis Wipperfürth. 

Göde, Schullehrer zu Zippnow, Kreid Deutich- Krone. 

Gottſchalk, Kantor, Schullehrer und Organift zu Mangſchütz, 
Kreid Brieg. 

Große, Schullehrer zu Ezarnifauer- Hammer, Kreis Czarnikau. 

Grünewald, Oberlehrer an der Heiligengeift: Schule zu Lüneburg. 

Hirſchfelder, Hauptlehrer an der Bürgerihule zu Krotoſchin. 

Kluske, Schullehrer und Drganift zu Polniſch-Würbitz, Kreid Kreuz- 
burg in Oberfchlefien. 

Korn, Rektor an der altftädtifchen Bürgerjchule zu Königäberg i. Pr. 


125 





Mazur, Schullehrer zu Burowietz, Kreis Kattowitz. 
Müller, Kantor, Organift und Küfter zu Oppeln. 

Neitzke, Kantor, Schullehrer und Organift zu Neuftettin. 
Pirſch, Hauptlehrer an der Stadtichule zu Smwinemünde. 
Pohl, Kantor und Schullehrer zu Kauffung, Kreis Schönau. 
Pohl, Scyullehrer zu Czersk, Kreis Konitz. 

Nufer, Hauptlehrer zu Burg a. F., Kreid Oldenburg. 
Stegelmann, Kantor und Schullehrer zu Plön. 

Voß, Schullehrer zu Spitzings, Kreid Königäberg i. Pr. 

7) da8 Allgemeine Ehrenzeichen: 
Büdenbender, Schullehrer zu Wallersheim, Kreid Koblenz. 
Döring, dsgl. zu Repkow, Kreis Köslin. 

Karger, dögl. zu Breitenau, Kreid Neumarkt. 

Krumm, Wärter in der hirurgiichen Klinik der Untverfität zu Bonn. 
NRinnemann, Scullehrer zu Neu-Schönmwalde, Kreis Regenwalde. 
Tſchierske, Kantor, Schullehrer u. Küfter zu Sebnig, Kreid Lüben. 


— — — — — — — 


Perſoual⸗Veräündernugen, Titel- und Orbens » Berleihungen. 





A. Univerfitäten. 


Der Konfiftorialratb und ordentl. Profeffor der Theologie Dr. 
Weiß zu Kiel ift ald ordentl. Profeffor in die theologiſche Fakultät 
der Univerſ. zu Berlin verjept, — dem ordentl. Profeffor in 
der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu Berlin Geheimen Re» 
gierungdrath Dr. von Ranke der Königl. Kronen-Drden 'erfter 
Klaſſe verlieben, 

der Dr. Freiherr von Richthofen in Berlin zum ordentl. Profeff. 
in der pbilofoph. Fakult. der Univerſ. zu Bonn ernannt, auch 
bemjelben die Erlaubniß zur Anlegung der Givil-Dekoration ded 
Großoffizierfreuged vom Königl. Belgiſchen Keopold-Orden ertheilt, 

dem ordentl. Profeſſ. in der juriftiih. Fakult. der Univerſ. zu 
Bredlau, Kron-Eyndifus und Mitglied ded Herrenhauſes Ge- 
beimen Juſtizrath Dr. Schulze die Erlaubniß zur Anlegung 
des Kommandeurfreuzed zweiter Klaffe vom Herzoglich Braun- 
ſchweigiſchen Orden Heinrich8 des Löwen ertbeilt, 

der ordentl. Profeſſ. Dr. Pernice zu Greiföwald tin gleicher 
Eigenſchaft in die juriftiiche Fakult. der Univerſ. zu Halle verfegt, 

der außerordentl. Profeſſ. Dr. theol. Zahn in Göttingen zum 
ordentl. Profeſſ. in der tbeolog. Fakult. der Univerj. zu Kiel 
ernannt, und der außerordentl. Profeſſ. Dr. Piſchel in Kiel 





126 





um ordentl. Profef]. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. da- 
tr ernannt worden. 


B. Gymnaſial- und Realskebranftalten. 


Die Wahl ded GymnafialsOberlehrerd Dr. Rothfuchs in Hanau 
zum Direktor ded Gymnaſ. zu Güteröloh ift beftätigt, 
den Oberlehrern Fr. Hier. Müller und Dr. Beh am Gymnaf. 
zu Zeig das Prädikat „Profeflor“ beigelegt, 
bei dem Gymnaſ. zu Oels der ordentl, Lehrer Ernft zum Ober- 
lehrer befördert, 
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 
zu Braundberg der Rektor Matern aus Wormditt, zugleich 
als kathol. Religiondlehrer, 
zu Königsberg i. Prß., Friedrihd-Kolleg., der Schula. Kandid. 
Bodendorf, ' 
zu Königsberg t. Prß., Wilh. Gymnaſ., die Schula. Kandt- 
daten Peterd und von Drygalsti, 
zu Difh Krone der Schula. Kandid. Karl Müller, 
zu Kulm ⸗ Dolega, 
zu Berlin, Friedr, Werderſch. Gymnaſ., der Schula. Kandid. 
Dr. Lübeck, 
zu Berlin, Gymnaſ. zum grauen Kloſter, der Schula. Kandid. 
Dr. Jonas, 
zu Berlin, Askan. Gymnaſ., die Schula. Kandidaten Dr. 
Kaibel und Dr. Poske, 
zu Kottbus der Schula. Kandid. Dr. Schliack, 
zu Spandau = .e But, 
zu Wittftod » ⸗ Dr. Höppe, 
zu Köln, Friedr. Wild. Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr. 
Fritzſche. 


Am Progymnaſ. zu Rheinbach iſt der Schula. Kandid. Dr. 
Wimmerös als ordentl. Lehrer angeftellt worden. 


Die Wahl des Oberlehrers Dr. Otto Petry an der zu den Real⸗ 
ſchulen 2. O. gehörigen Gewerbeſchule zu Remſcheid zum Direktor 

bie er Anftalt tft beftätigt, 

dem Realſch. Oberlehrer Dr. Aug. Hoffmann zu Münfter dad 
Prädikat „Profeſſor“ beigelegt, 

der frühere ordentl. Lehrer Dr. Grube an der Friedr. Werderſch. 
Gewerbefchule zu Berlin ald Oberlehrer an die Sophien-Real« 
ſchule dafelbft berufen, 

zu Oberlebrern find befördert worden an der Realſchule 
zu Altona der ordentl. Lehrer Mehmel, 
zu Siegen = ⸗ «e Dr. Rob. Richter. 





127 





Als ordentliche Lehrer find gergeftet worden an ber Realſchule 
zu Tiljit der Schula. Kandid. Tarony 
zu Berlin, Andreas-Realſch., die Schula. D Randid. Dr. Gerften= 
berg und Dr. Koppe, 
zu Botödam der eng, Kandid. — 
zu Eſſen 5 5 Dr. Kleißner, 
zu Rubrort =» . Eickershoff. 


Bei der höheren Bürgerſchule zu Segeberg iſt der kommiſſ. Rektor 
Dr. Zietzſchmann ais Rektor beftätigt, 

an der höheren Bürgerſch. zu Lucken walde der Schula. Kandid. 
Dr. Niemir ald orbentl. Lehrer angeftellt worden. 


©. Säulleprer-Seminare, Präparanden-Anftalten. 
An dem fathol. Schull. Seminar zu Kempen ift der provifor. 
Lehrer Velten ald erfter Lehrer definitiv, 
an dem evangel. Schull. Seminar zu Pr Friedland ber Lehrer 
Biedermann aus Graudenz, und 
am Schull. Seminar zu Dillenburg der erfte Lehrer Heymann 
von der Knabenſchule dajelbft als orbentl. Lehrer, 
an dem fathol. Schull. Seminar zu Oppeln der Lehrer Mora- 
wigfy von der höheren Lehranftalt zu Königehütte als Hülfs— 
lehrer angeftellt worden. 


Bei der Präparandenanftalt zu Laasphe ift der provijor. Vorſteher 
und Lehrer Schreff als — definitiv angeſtellt worden. 





Es haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen: 
Gleue, evangel. Lehrer und Kantor zu Neuſtadt a. Rbrge im 
Sandfrs annover, 
Rathmann, kathol. Lehrer zu Neuſtadt im Kreiſe Kirchhain. 





Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geftorben: 
der Direktor des Königl. Gymnaſ. zu Ratibor, Künftler, 
der Seminar-Direftor Dr. Günther zu Angerburg, 
der Seminarlehrer Davin zu Dttweiler. 


128 


Inhaltsberzeichniß des Februar-Heftes. 


Feiet bes achtzigften Geburtstages Seiner Majeflät bes Kaifers und Könige 
in Schulen ©. 65. 


27) Zufammenfegung ber Prüfungs -Rommiffionen fitr bie wiſſenſchaftliche 
Staatsprifung der Theologen &. bb. — 24) Zuziehung ber Superintendenten 
als Kreis-Schulinfpeltoren zu den Sigungen Rädtifher Schuldeputationen ©. 69. 


29) Broreftorat bei ber Umiverfität zu Königsberg ©. 70. — 30) Gebrauch 
ber fateinifhen unb ber beutfchen Sprache bei Habilitationsfeiftungen in ber 
mebizinifchen Fakultät ber Univerf. zu Halle &. 70. — 31) Dagl. bei Preis- 
aufgaben in ber phifofopb. Fakultät derſeiden Univerf. ©. 70. — 32) Preis 
aufgabe ber Nubenom- Stiftung zu Greifswald ©. 7i. — 33) Seiebenätafe 
des Ordens pour le merite ©. 71. — 34) Dauernde Ausgaben jür bie Une 
verf. Bibliothelen &.72. — 35) Reglement fir die Bibliothets-Kommiffton ber 
Univerf. Halle S. 74. — 306) Alademiſche Kunftausflellung zu Berlin S. 75. — 
37) Preisbewerbungen bei ber Alabemie der Künſte zu Berlin &. 75. 


38) Gründung eines Stipendiums zur Erinnerung an ben Beſuch bes 
Gpmnafinums zu Kaffel durch Seine Königl. Hoheit den Bringen Wilgelm ©. 77. 
— 39) Beicäftigung ungerrifter Kandidaten an höheren Unterrichtsanfalten 
S 78. — 40) Schulgeldzahlung für die ſtädtiſche Schulen befuchenden Kinder 
Mädtifcher Pehrer 5. 79. — At) Fequenzlifte der Gyınnaf. und der Real-Lehr- 
anftaften im Sommer 1576 €. 80, 


42) Betheiligung des Minifteriums ber geiftlichen ac. Angelegenbeiten an ber 
Ansftelung zu Brüfiel ©. 92. — 43) Unterritebetrieb im Seminar und in 
ber Uebungsichule S. 92. — 44) Grenatenthlinge bei Seminaren: Unter- 
Mlgungen, Ctats- und Rechnungöwefen in diefer Beziehung ©. 103. — 45) 
Dogl. Verſchiedene Höhe ber Unterfügungen im Sommer und im Winter &. 106. 
— 46) Inftruftion filr die Hauptlehrer an ben Schulen zu Rendeburg ©. 107. 
— 47) Befugniffe der Mäbtifcen und der Echulauffihte-Behörbe bei Gepfegung 
der Sehrergebäfter S. 109. — 48) Zurnkurfe für Elementarlebrer ©. 111. — 
49) Termin fir bie Tuenfehrerinnenpräfung im Fruhjabht 1877 ©. 112. — 
50) Uebereinfommmen mit anderen Deutſchen Staaten über gegenfeitige Aner - 
fennumg der Prifungszeugniffe für Lehrerinnen und Cchulvorfieherinnen &. 112. 
_ 5 Uebertritt von Fehramtebewerbern an bie Tanbflummenanfalt zu Schles- 
wig ©. 114, 


52) Brüggemann : Peilsgefchichte in bibliſchen Geſchichten erzählt ©.114.— 53) 
Unterricht in_weiblichen Handarbei Aufbringung ber Koſten ıc. &. 115. — 
54) Dagl.: Zufländigfeit bei der Einführung und ber ber Beftellung ber Lehrerin. 
Beitragspflit des Gutsberrn &. 116. 





Verleihung von Orden und Ehrenzeichen kei der feier des Krönunge- und 
DOrbensfeftes ©. 122. 


Verſonalchronit S. 125. 


de In Berlin. 





Centralblatt 


für 


die gefammte Unterrichts - Derwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium ber geiftlihen, Unterrichts» und 
Medizinal» Angelegenheiten. 


N Berlin, den 31. März 1877. 








1. Allgemeine Berbältniffe der Behörden 
und Beantten. 


55) Seh: betreffend die Umzugsfoften der Staats— 
eamten. Bom 24. Februar 1877.*) 


Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ıc. 
verordnen, mit Zuftimmung beider Häufer des Landtages der Mon⸗ 
archie, was folgt: 

f8. 1. 
Die Staatsbeamten erhalten bei Verſetzungen eine Vergütung 
für Umzugskoſten nach folgenden Sätzen: 
auf auf Transport- 
allgemeine toften fiir je 
often 10 Kilom. 


I. Beamte der erften Nangklaffe . - . 1800 Mark 24 Mark 
IM. = -zweitenund dritten Rangllaſſe 1000 » 20 = 
IE. = = vierten Rangklaffe. . » 500 = 10 = 
IV. : = fünften = 300 = 8 = 


V. Beamte, melde nit zu den "obigen 

Klaſſen "gehören, foweit fie seplich 

zu einem Tagegelderfage von 9 

berechtigt find. . 4 =: Tr» 
VI. Subalternbeamte der Provinzialz, Kreis⸗ 

und Lokalbehoͤrden und andere Beamte 


*) Berfündet durch bie Geist. Sammlung für die Könige. Preußiſchen 
Gtaaten pro 1877 Stüd 5 Seite 1 art. 


1877. 9 





a — — 


waltungschef im Einvernehmen mit dem Finanzminiſter feſtzuſetzende 
Vergütung für Umzugskoſten gewährt werden. 


Auf Wartegeldempfänger, welche wieder in den aktiven Staats⸗ 
dienſt aufgenommen werden, findet dieſes Geſetz mit der Maßgabe 
Anwendung, daß für die Umzugskoſtenvergütung die Entfernung 
zwiſchen dem Wohnorte des Wartegeldempfängers und dem neuen 
Amtsfitze defjelben zu Grunde zu legen ift. 


8. 9. | 
Die Beltimmungen im $. 10. des Geſetzes, betreffend die Lage- 
gelder und Reiſekoſten der Staatöbeamten, vom 24. März 1873 
(Geſetz Samml. ©. 122) finden bei Feitfegung der Vergütung für 
Umzugskoſten entiprehende Anwendung. 


8. 10. 

Diefed Gefeg tritt mit dem 1. April 1877 in Kraft. Alle 
demfelben entgegenftehenden Beftimmungen find aufgehoben, indbefon- 
dere der Erlaß vom 26. März 1855, betreffend die Vergütung der 
den Beamten bei Verfegungen erwachlenden Umzugskoften (Gefep- 
Samml. ©. 190), und dad Umzugskoften-Reglement für Steuer: 
beamte vom Ober⸗Inſpektor abwärtd vom 11. April 1856 (Miniſt.⸗ 
DI. für die innere Verwaltung S. 154). Wo in befonderen Bor- 
Ichriften auf die hiernach aufgehobenen Beitimmungen Bezug genommen 
ai treten die entiprechenden Beftimmungen diefed Geſetzes an deren 

telle. 


§. 11. 

Die bejonderen Vorſchriften, welche für einzelne Dienftzweige 
bezüglihd der den Beamten aus der Staatskaſſe zu gewährenden 
Umzugskoften ergangen find, bleiben — mit Ausnahme der nad) 
8. 10. aufgehobenen — vorläufig in Kraft. Cine Abänderung der- 
jelben kann im Wege Königliher Verordnung erfolgen. Die in 
biejem Geſetze beftimmten Säge dürfen iedob nicht überfchritten 
werden. 

Die Säge für Gelandtihaftöbeamte fünnen jedoch nah Mab- 
abe derjenigen Beträge feftgefept werden, welche für die entſprechenden 
Beamtenflaifen in der auf Grund ded $. 18. des Reichsgeſetzes vom 
31. März 1873 (Reichs⸗-Geſetzbl. S. 61.) zu erlaffenden Kailer- 
lihen Berordnung beftimmt werden. 

Urkundli unter Unferer Höchfteigenhändigen Unterfchrift und 
beigedrudtem SKöniglihen Infiegel. 

Gegeben Berlin, den 24. Februar 1877. 

(L. S.) Wilhelm. 

Fürft v. Biömard. Camphauſen. Or. gu &ulenburg. 
Leonhardt. Kalt. v. Kameke. Adenbad. 
Friedenthal. Hofmann. 

— — 94 


132 





56) Beftellung eined Kommiffariud zur Bertretung 

einer öffentlihen Behörde oder zur Wahrnehmung ded 

öffentlihden Interefjes für die mündlihe Verhandlung 
des Oberverwaltungsgerichts. 


Berlin, den 1. März 1877. 

Ew. 2. erſuchen wir ergebenft, in denjenigen zur Entſcheidung 
des Oberverwaltungdgerichtd gelangenden Verwaltungs-Streitſachen, 
in denen nach 8.44. Abf. 1 und 2 des Geſetzes vom 3. Zuli 1875 
zur Vertretung einer öffentlihen Behörde oder zur Wahrnehmung 
ded öffentlichen Intereſſes die Beftellung eined Kommiſſarius für 
die mündliche Verhandlung erfolgen kann, die Akten dem betreffenden 
Reſſort-Miniſter zur Beftimmung über die Abordnung und Ernen- 
nung diejed Kommiſſarius einzufenden, fofern nad der eigenthüm- 
lihen Lage des Zalled oder wegen der prinzipiellen Wichtigkeit der 
zur Erörterung gelangenden ragen des öffentlichen Intereſſes Die 
Ernennung eined befonderen Kommiffariud für den Termin der 
mündlichen Verhandlung von Ew. ıc. überhaupt für nothwendig er- 
achtet werden jollte. 

Bon der Abjendung eines dortjeitigen Kommiſſarius zu der 
mündlichen Verhandlung vor dem Dberverwaltungdgerichte wird der 
Regel nah Abftand zu nehmen fein, und diefelbe nur dann aude 
nahmsweiſe ftattfinden können, wenn eine befondere Sad» oder 
Lofalfenntnig behufs Wahrnehmung des in Krage ftehenden öffent: 
lihen Intereſſes erforderlich fein jollte In dieſen lepteren Fällen 
ilt event. bei Einfendung der Akten gleichzeitig derjenige Beamte zu 
bezeichnen, welcher von Em. ıc. zur Uebernahme dieſes Kommiſſo⸗ 
riumd für vorzugsweife geeignet erachtet wird. — In denjenigen 
ftreitigen Verwaltungsſachen, bei denen der Fiskus ald Partet be- 
theiligt ift, wird die Vertretung deffelben bei den mündlichen Ber: 
handlungen vor dem Obervermwaltungdgerichte, ſoweit fie nad) Lage 
der Umstände überhaupt für erforderlih zu erachten ift, einem 
biefigen Rechtdanwalt, oder einem hier wohnhaften geeigneten Staats— 
beamten nad) näherer Beftimmung des betreffenden Reſſortchefs zu 
übertragen fein. Die Abjendung eined Kommiffariud der Pros 
pinzialbehörde wird dagegen ausnahmsweiſe nur dann einzutreten 
haben, wenn es auf eine befondere, einem joldyen Vertreter vorzugS- 
weife beimohnende Lokal- und Sachkenntniß ankommt. 

Em. ꝛc. erſuchen wir ergebenft, aud in den Fällen, in denen 
der Fiskus Partei ift, die Akten mit einer gutachtlichen Aeußerung 
über die Nothwendigkeit der Vertretung des Fiskus bei den münde 
lichen Verhandlungen vor dem Oberverwaltungdgeridhte dem betreffen- 
ben Reffortminifter zur Entſcheidung über die Abordnung reſp. zur 
Ernennung eined Vertreters einzureichen. 

Durch die gegenwärtige Verfügung finden mein, des Miniſters 
der geiltlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Erlaß 








133 





vom 19. Dftober v. 3. und mein, ded Minifterd für Handel, Ge- 
werbe und öffentliche Arbeiten, Erlah vom 29. November v. 3. ihre 
Erledigung. 


An 
bie ſämmtlichen Perren Regierungs-Präfidenten (bezw. 
Regierungs-Präfidien) der Provinzen Preußen, Bran- 
denburg, Bommern, Schlefien und Sachſen, fowie 
zu Sigmaringen. 





‚., Abichrift überfenden wir Em. ——— gang ergebenft zur ge= 
fälligen Kenntnißnahme und gleihmähigen Beachtung. 
Der Finanz-Minifter. Der Minifter ded Innern. 
Samphaufen. Gr. zu Eulenburg. 


Der Minifter der geinuhen ıc. Angelegenheiten. 
alk. 


Der Miniſter für Handel ꝛc. Der Minifter f. d. landw. Angelegenh. 
Achenbach. Friedenthal. 


An 
die Herren Ober⸗Präſidenten der Provinzen Preußen, 
Brandenburg, Pommern, Echlefien und Sachſen. 
. M. 1. 205006. — M. d. J. J. K. O. 908. — M. d. g. A. G. III. 788. 
.f. H. C. B. 113. — M. f. l. A. 2172. 


57) Beilegung oder Verſagung des philoſophiſchen 
Doktor-Titels im amtlichen Verkehr. 


Berlin, den 7. März 1877. 

Während gegenwärtig die philoſophiſchen Fakultäten der preußi⸗ 
ſchen Univerfitäten, einſchließlich der Akademie zu Münſter, die 
philoſophiſche Doktorwürde durchweg nur nach vorgängigem münd- 
lichen Examen und auf Grund einer gedruckten Diſſertation ertheilen, 
wird an einzelnen nicht preußiſchen Univerfitäten die Erfüllung 
der genannten Vorbedingungen für die Promotion zum Doctor 
pbilosophiae nidyt gefordert. Es beruht hierin ein jo weſentlicher 
Unterſchied in der Bedeutung der Würde, daß ed mir geboten er- 
Scheint, ihn im Bereich der dießfeitigen Verwaltung künftig dadurch 

ur amtlichen Geltung zu bringen, daß die Unterrichtöbehörden nur 
iejenigen dem Unterrichtsweſen angehörenden Perfonen im amtlichen 
Verkehr mit der Doktorwürde bezeichnen, welde fie auf die in 
Preußen vorgeichriebene Art erwerben. 

Ich weite dedhalb das Königlihe Provinzial-Schulfollegium ıc. 
an, den an öffentlichen oder privaten Lehranftalten Seined ıc. Ver⸗ 
waltungsbezirks angeftellten oder künftig anzuftellenden Lehrern, 
welche nicht gegenwärtig bereitd im rechtmäßigen Befi der Würde 


134 

eines Doctor philosophiae find, ſondern fie erft fünftig erwerben 
jollten, im amtlichen Verkehr den Doktortitel nur dann beizulegen, 
wenn er ihnen von einer preußiichen Univerfität oder von der Afas 
demie zu Münfter ertheilt ift, oder wenn der von einer nichtpreußi= 
ſchen Univerfität Promovirte dem Königlichen Provinzial-Schul: 
kollegium :c. nachweiſt, daß er auf Grund mündlichen Examens 
und gedrudter Differtation die Mürde erlangt habe. Wird letzterer 
Nachweis nicht erbracht, jo ift der auswärts erworbene Doftortitel 
amtlich nicht zu berüdfihtigen. Cine Ausnahme ift in legterer Hin— 
ficht nur bei Lehrern zu machen, welde aus fremdem Staats- oder 
Schuldienſt in den diesfeitigen übertreten und bei dieſem Webertritt 
bereitd den Doftortitel einer nicht preußiſchen philoſophiſchen Fa— 
fultät_befigen follten. 

Die von einer deutjhen Fakultät aus eigener Bewegung honoris 
causa zur Belohnung befonderer wiſſenſchafilicher Verdienſte erfol- 
genden Promotionen werden von dem gegenwärtigen Erlaß ſelbſt— 
redend nicht berührt. 


An 
ſammiliche Königl. Provinzial- Schulfollegien und Königt. 
Regierungen, die Königl Konſiſtorien der Provinz Dan- 
mover und den Königl. Ober-Rirhenrath zu Nordhorn 





Abſchrift erhält die Königliche Wiſſenſchaftliche Prüfungs-Kom— 
miffton mit der Anmweijung, im amtlichen Verkehr und in den aus— 
zufertigenden Zeugniffen binfichtlic des den Kandidaten beizulegenden 
Doftortiteld nach denfelben Grundfägen zu verfahren. 

Der Minifter der sea 2c. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
ſammiliche Königt. Wiſſenſchaftliche Prilfunge-Rommiffionen. 
V. i 6. 


58) Fürſorge für die Hinterbliebenen der Beamten, 
der Kehrer an höheren und an Volksſchulen, der Geift- 
lien ıc. durd Lebensverfiherung. 

(Eentrbl. pro 1876 Seite 186 Nr. 80.) 


Berlin, den 16. Februar 1877. 

In Verfolg meiner Cirkular Verfügung vom 13. März v. 9. 

— Nr. 14,570. U. III. — wegen Betheiligung der Lehrer bei den 
Lebens⸗ Verfiherungs= Gefellichaften im Interefe der Fürforge für 
ihre nachzulaſſenden Familien find zahlreiche bezügliche Anerbietungen 
und Anträge jowohl von ben Vertretern der Gerelihaften als auch 
aus den Kreifen der Lehrer felbft bei mir eingegangen. ine praf- 
tiihe Folge Fonnte ic für jet diefen Vorftellungen weder nad) der 


135 





einen, noch nach der andern Richtung hin geben, da einerfeitö jede 
Bevorzugung irgend welcher der in Betradht kommenden Berficher: 
ungögelellihaften zu vermeiden war, und andererſeits die Verhält— 
niffe ei.ie wirfjame Unterftügung der fich verfichernden Lehrer bei 
Zahlung der Prämien jedenfalld einftweilen noch auöjchließen. 

Sleihwohl wünſche ich, dab dieſer Angelegenheit jowohl auß 
allgemeinen Gefihtepunften ald aud im vorfommenden Spezialfall 
die möglichſte Förderung zugemendet werde. In erfterer Beziehung 
mache ich auf dieterſt fürzlih in Hannover gebildete Verficherungs— 
gefellibaft für Beamte, Geijtlihe und Lehrer aufmerfjam, weil die 
bei diefer Einrichtung betheiligten Perſonen, ſowie die jeden priva— 
tiven Gewinn ausichließenden Beltimmungen ihrer Statuten zu 
günftigen Crwartungen von der Wirkſamkeit diejer Gejellichaft be- 
rechtigen. Hierher würde nicht minder der Hinweid der Kommunal- 
und fommunalen Scdulbehörden größerer Städte auf dad Empfeh- 
lenswerthe der Betheiligung der Lehrer bei den Verficherungsgejell: 
ſchaften und auf die Möglichkeit ähnliher Einrichtungen für dieſe 
Lehrer, wie fie von der Deutſchen Reichs-Poftverwaltung für ihre 
Beamten getroffen find, gehören. Dad Amtsblatt der Deutichen 
NReich8-Pojtverwaltung Nr. 23 aus dem Jahre 1875, jowie dad die 
vorliegende Angelegenheit betreffende Regulativ ded General-Poftamtd 
vom 1. Februar 1868 wird für etmaige Anfragen bei den Pro: 
vinzial-Poftbehörden den erforderlichen Anhalt bieten. Das Weſent— 
liche dieſer Einrichtung beftebt in der Vermittelung ded Verficherungs- 
vertraged, der Prämienzahlung und der Sicherung des eingefauften 
Kapitalanipruched für die Familie des Berficherten durch die Behörde, 
ſowie in gemwillen Erleichterungen und Vortheilen, welche von der 
Berfiherungdgejelfchaft dem gegenüber gewährt werden. 

Das Vorftehende ift fomweit ald thunlid und fomeit fich dazu 
Gelegenheit bietet, audy auf die hier in Betracht kommenden Ber: 
hältniffe der höheren Kehrer, der Geiftlihen und der Beamten meined 
Reſſorts anwendbar. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Sydow. 
An 
ſämmtliche Königlihe Regierungen, Ronfiftorien und 
Provinzial-Schullollegien. 
U. IH. 13510. G. 


59) Anwendung eined einheitlihen ‚Bapierformated 
bei den Behörden des Reihs und der Bundeditaaten. 


Berlin, den 15. März 1877. 
Zufolge Vereinbarung der ſämmtlichen hohen Bundes-Regie⸗ 
zungen ift fortan für alle Behörden des Reichs und der Bundes⸗ 





186 
ſtaaten ein einheitliches Papierformat von 33 Gentimeter Höhe und 
21 Gentimeter Breite in Gebrauch zu nehmen, unbejchadet der für 
Briefpapier, Tabellen und in etwaigen fonftigen Ausnahmefällen 
üblichen anderen Formate. , 

D.. (Titel) ſetze ich hiervon zur Nachachtung in Kenntniß. 
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Sy dow. 


An 
die Königliche Provinzial-Schufolegien, Konfitorien, 
Univerfitäts-Kuratoriem u. |. w. 
G. III. 689. U. 


I. Univerfitäten, Akademien, ze. 


60) Termin für Erftattung ber Jahresberichte über 
Univerfjitäts-Inftitute 2c. 


Berlin, den 5. März 1877. 
Mit Rückſicht auf die Verlegung des Etatsjahres beftimme ich 
hierdurch, daß alle Iahresberihte der Direktoren don Univerfitätd« 
Inftituten 2c., welche nad) bißheriger Vorſchrift am Schluß bed alten 
oder Anfang des neuen Kalenderjahres zu eritatten waren, künftig 
am Schluß bezw. Anfang des Etatsjahres einzureichen find. Die 
Berichte über das erfte Vierteljahr des laufenden Jahres find mit 
denen über das Gtatsjahr vom 1. April 1877/78 zu verbinden. 
Das Königliche Univerfitätd-Kuratorium wolle die Snftitutd- 
Direktoren der dortigen Univerfität hierüber mit Anweiſung verjehen. 


Der Minifter der selihen 2c. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
die Königl. Univerfitäts-Kuratorien und Herren Kuratoren. 
U. 1. 621. 





61) Preisertheilung bei der Beneke-Stiftung zu 
Göttingen. 


(Gentrbl. pro 1874 Geite 470 Nr. 137.) 


‚sn öffentlicher Sitzung am 11. März d. 3. hat die unter- 
zeichnete Fakultät den zweiten Preis der Benefe-Stiftung 
einer Abhandlung aus dem Gebiete der Philofophie der Geſchichte 
zuerfannt, als deren Verfafjer der geöffnete Zettel Hrn. Rochoil, 
Paſtor zu St. Johannis in Göttingen, ergab. 

Göttingen, den 12. März 1877. 
Die philofophiiche Fakultät der geegt Auguſta. 
Der Dekan Profeſſor Dr. W. Müller. 








bei den Gpmnafien ded Preußifhen Staatd und beim Gymnafinm in Corbach 
% I v I Ti [I 
















Alter ber Maturi Bon den Maturis 
58) (5a.) maden es 
b. Theologie 

















z|. 
2|5 
Provinz 3 = 
s| 3 » 
ge 8 
=|& 5 
2]|= E 
11 = = 
i.| hreußen | 4 | 9] 40) 67) 761 85| 222 s| s| 5 
Ertranser ” . 1 . 2 3 4 2 R . 
Brandenburg. » - + 1 | 20| stlııo| 71) 53| 8a] . | 56| 35 
Ertrancer 1 1 2 
3. Bommen |. | 16] 33] #8] #2] 52] 159) 32) 31 g 
Ertraneer . . . . 1 1.» Fi . 
| Bon.» 2: 2.50% al 5a al al ln]. | 12] 5| 8). 
Ertranser . . . 1 2. * 
5.| Schleſen 6| 25| 56| 92| 98) 781 209 56 | 10| | ı 
Ertraneer . . . 1 1 J 
6.| Sachſen · zn 8| 43] so) ss] 57] 23) . | Bl al 1). 
Estraneer 5 . . . . 3 3 1 . . 
7.| Säteswig-öolein . .| 3] 3] s[ ala al 78. | 1441 .| - 
Estraneer . . . . . . . . . s . * 
s| Hannover». ....| 2] a] al 52| a7) 30) 1 .| || 6 
| Ertraneer . . . . . 3 2. 1 . 5 5 
9.| Weffaten - | 2] 22] 54| 66| 83] 791 32] . | 54 | as] a8] - 
Ertraneer 5 1 5 1 4. 2 . . . 
10.) SeffemNaffan » . -..| 2| 6] 40) 521 311 33] 1a . | | 8) 4 
Ertrancer — 
11. | Rheinprovin; n. Hohen 
Yon * Pre ı| 7| 58) 78| 74| 53] 226 | 9| 38 
Grtraneer 1 1 1 3 . . . 
Summe ber Abiturienten 
Summe ber Grtraneer 
| Symmafumzu@orbah | - |: | al 2alı'.| 3 .| 2]. 








(Fürfteh. Walde) . . | 


(eine Grtraneerprüfungen) | 


























140 


U. General-Ueberfiht der im Jahre 1876 bei den Realſchulen I. Drdnung 


1. T 
Zahl der Realſchulenſ Angemeldet 
IT. Ordnung, bei wel] waren zur Davon 
hen Reifepritfungen| _SPräfung @b.) 

































































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63) Abhaltung des Kolloguiumd mit einem zum 
Fi — auserſehenen Lehrer durch das 
Drovinzial-Schulfollegium der betreffenden Propinz. 


Berlin, den 27. Februar 1877. 

Auf den Bericht des Königlichen Provinzial» Schultollegium 
{ 10. d. M. erfläre ich mich damit einverftanden, daß die Bes 

\ des zum Direktor des Gymnaſiums zu N, gewählten 
N ‚Dr, N. von dem —— eines Kolloquiums — e⸗ 
‚macht wird. Dagegen vermag id dem weiteren Antrage BER Bi 
lichen — —— dies Kolloquium bei dem hieſigen 
Provinzial» Schulfollegium abhalten zu Aaffen, nicht beizutreten, (&& 








144 


gefordert werden darf. Sch beauftrage daher das Königliche Pro: 
ten noleglum, da8 Kolloquium mit dem Rektor N. abs 
zubalten. 
Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium zu N. 
V. U. 5502. 


64) Maturitätöprüfung im Hebräiihen in der 
Provinz Schledwig-Holftein. 


Ä Berlin, den 19. Februar 1877. 

In Folge ded vom Königlichen Provinzial: Schulfollegium in 

dem Berichte vom 4. Mat v. J. geftellten Antraged, die in $. 42. 
des Prüfungs-Reglements vom 4. Juni 1834 hinfichtlid des Hebräi- 
ſchen gegebene Vorſchrift auf die dortige Droving auszudehnen, babe 
ih mid veranlaßt gejehen, zunächſt das Königlihe Konfiftorium 
dortiger Provinz zu gutacdhtlicher Aeußerung über die Angelegenheit 
aufzuforbern. Nachdem ſich dasjelbe im Wefentlihen dem Antrage 
zuftimmend auögeiprodhen hat, ordne ich hierdurch an, daß die Vor- 
ſchrift des 8. 42. des gedachten Prüfungdreglementd von Michaelis d. 3. 
ab bei den Abiturientenprüfungen an den Gymnaſien dortiger Pro» 
vinz zur Anwendung gebracht wird. Um jedoch ſolchen Schülern, 
welche bereitd in die Prima aufgerüdt find, an dem Unterricht im 
Hebräifchen aber bisher nicht Theil genommen haben, das Studium 
der Theologie nicht in unbilliger Beite zu erjchweren, ift ed erforder» 
li, die Beitimmung ded-$. 42., wornach Studirende der Theologie, 
welche erft nachträglich durch eine Prüfung vor der Biffenfhaftliden 
Prüfungstommiifion die Reife im Hebräiichen erworben haben, von 
dieſem Zeitpunfte ab noch fünf Semefter auf das Studium der 
Theologie verwenden müffen, erft almählih in Kraft treten zu laffen, 
Ich babe deöhalb das Königliche Konfiftorium gleichzeitig ermächtigt, 
Studirenden der Theologie, weldye innerhalb der erften zwei Jahre 
von dem Snfrafttreten diefed Erlaſſes (alfo bis Michaelis 1879 incl.), 
ohne in der Abiturientenprüfung die Reife im Hebrätichen nach—⸗ 
gewiejen zu haben, die Univerfität beziehen, bet ihrer Meldung zum 
theologifchen Amtderamen an der Abfoloirung der in $. 42. nad) 
Ablegung der Prüfung im Hebräiichen vorgefchriebenen Studienzeit 
einen den befonderen Berhältniffen entiprechenden Nachlaß zu gewähren. 
Das Königliche Provinzial: Schultollegium verunlaffe ich, die 
getroffene Anordnung durd dad Amtöblatt zur öffentlihen Kenntniß 
u bringen. 
Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten. 

alt. 


An 
das Königliche Provinzial-Schuflollegium zu Kiel. 
U. II. 259. 

















145 





65) Geſchenke für Schüler bei Gelegenheit der Feier 
des achtzigſten Geburtötages Seiner Majeftät des 
Kaiſers und Königs, 


Berlin, den 6. März 1877. 

Der Hofbuchhändler Aler. Dunder hierjelbft bat eine Anzahl 
Eremplare der Schriften: 

1) Kaiſer Wilhelm 1797—1877. Bon Wilh. Müller, Profeffor 

in Tübingen. Verlag von Jul. Springer zu Berlin, und 
2) Wilhelm, Deutſcher Kaifer und König von Preußen. Ein 
Lebensbild. Verlag von 3. Rentel zu Potsdam, 
mit dem Wunſche zur Verfügung geftellt, daß diejelben bei Gelegen- 
heit der Feier des achtzigften Geburtstages Seiner Majeftät des 
Kaiſers und Königs am 22. d. M. ald Prämien an befonders ftreb- 
fame und gefittete Schüler vertheilt werden. 

Dem Königlichen Provinzial -Schulfolegium überjende ih — 
Exemplare der unter Nr. 1 und — Gremplare der unter Nr. 2 
bezeichneten Schrift mit der Veranlaffung, die erfteren für Schüler 
der Prima und Sekunda von Gymnaſien und Nealichulen, die 
legteren für Schüler und Schülerinnen der Seminar-Uebungsſchulen 
zu verwenden. 

Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Sydom. 


An 
jammiliche Königliche Brovinzial-Schultolegien. 
U. II 38ö. 


IV. Seminare, Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche VBerbältniffe. 


66) Neuer Kurfus in der Gentral-Turnanftalt, 
(Eentebt. pro 1676 Seite 291 Nr. 116.) 
Berlin, den 20. März 1877, 

In der Königlichen Gentral-Turnanftalt bierjelbft wird zu An- 
fang Oftober d. I. wiederum ein jehömonatliher Kurfus für Eivils 
eleven beginnen. 

Für die Anmeldung und für die Aufnahme find die in — Erem- 
plaren beigefügten Bedingungen vom 15. d. M. (U. II. 5142.) maß- 
gebend, und ift eine Nahweifung über die Anträge nad dem an— 
geichloffenen Schema einzureihen. Sorgfältige Grmittelungen über 
die Selaffung der Koften werden wiederholt dringend empfohlen. 

Die Königliche Regierung ꝛc. hat hiernach dad Weitere zu ver 
anlaffen und fpäteftens bis zum 1. Auguft d. J. zu berichten. Wenn 

1877, 10 


_16 


Aufnahme-Anträge nicht zu ſtellen find, fo ift eine Balat- Anzeige 
zu machen. 

Bon den Bedingungen vom 15. d. M. werde ich auf Antrag 
weitere Gremplare mittheilen, wenn vorgedachte Anzahl verwendet ift. 


An 
fämmtlihe Konigl. Regierungen, das Königl Provinzial · 
Schultolegium Hier, die Rönigl. Konfitorien in ber 
Provinz Hannover und den Königl. Ober-Kirchenrath 
zu Nordhorn. 


Abſchrift vorftehender Verfügung und ded Schemad für die An- 
meldung ſowie — Exemplare der Bedingungen vom 15. d. M. erhält 
das Königliche Provinzial-Schulfollegium zur Nachricht und weiteren 
Veranlafjung bezüglich der Untercichte-Antalten Seines Refforts. 

Wegen der Anmelbungen verweife ich zur Beachtung aud für 
den nächſten Kurfus noch beſonders auf meine Cirkular- Verfügung 
vom 29. April v. 3. (U. III. 3960.). 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
fänmtfihe Konigliche Provinzial-Schultolegien. 
U. 111. 7340, 





a 
Berlin, den 15. März 1877, 

Für den Eintritt in die Givilabtheilung der Königlichen Central⸗ 
Zurnanftalt zu Berlin gelten folgende Beftimmungen: 

1. Die Civilabtheilung ift zur Ausbildung der Turnlehrer für 
iche Unterrichtöanftalten aller Art — zunächſt im Reſſort des 
teriums der geiftlichen 2c. Angelegenheiten — beftimmt. 

2. Bedingung für den intritt ald Civileleve iſt, daß der 
Aufzunehmende bereitö — einer Öffentlihen Unterrichtsanſtalt, 
oder daß er Kandidat des höheren Schulamtes ift. Hinſichtlich der 
Volksſchullehrer wird Werth darauf gelegt, daß fie die zweite Lehrer 
prüfung bereits beftanden haben und daß fie nach ihrer Stellung 
geeignet erſcheinen neben Erlangung einer größeren Befähigung zur 
Ortbeitung bes Turnunterrihted an ihrer Schule zugleih für die 
Auöbreitung dieſes Unterrichted in weiteren Kreifen des Schulwejens 
ätig zu fein. 

., Andere Bewerber können auf beftimmte Zeit ald Hofpi« 
tanten in die Anftalt eintreten, wenn fie einen genügenden Grab 
wiſſenſchaftlicher Bildung und turnerijher Ausbildung nachweiſen 
und die Verpflichtung eingehen , fih der näcften gemäß dem 
Reglement vom 29. März 1866 (Gentralblatt der Unterrihts-Ver- 
waltung Eeite 199) ftattfinbenben Turnlehrerprüfung zu unterziehen. 





_ at _ 


4. Mer als Givileleve eintreten will, hat nachzuweiſen, daß 
er bereits einige Fertigkeit im Turnen beſitzt. Nur Lehrern in noch 
nicht vorgerüdtem Lebensalter, vorzugsweiſe unverheiratheten, ift 
die Meldung zu empfehlen. Verheiratheten Lehrern ift jedenfalls 
ernſtlich abzuratben, ihre Familien mit hierher zu bringen. 

5. Mit der Anmeldung ift ein gehörig motivirted ärztliches 
Zeugniß darüber vorzulegen, daß der Körperzuftand und die Ge- 
jundheit des Bewerbers die mit großer Anftrengung verbundene 
Ausbildung zum Zurnlehrer geftatten. — Bet dem Eintritt in die 
Anftalt werden die Aufzunehmenden hinfichtlich ihres Geſundheits— 
zuſtandes durch den ——— noch einer Superreviſion unter- 
worfen, von deren Ausfall die definitive Aufnahme abhängig iſt. 

6. Die durch die Theilnahme am Unterricht entftehenden Koften 
find zunächſt von den Lehrern felbft oder von den betreffenden An- 
ftalten und den zu deren Unterhaltung Verpflichteten aufzubringen. 
In dazu geeigneten Fällen fünnen jedoch den Eleven Unterjtüßungen 
aus Sentralfonds gewährt werden, indeh lediglich für den Unterhalt 
bier, während Beihülfen zu den Kolten der Her: und Rückreiſe, 
der Vertretung im Amt, für den Unterhalt der zurüdbleibenden Fa— 
milien u. |. w. nicht bewilligt werden. 

7. Ein Eleve braucht zu feinem Unterhalt bierjelbit etwa 
120 Markt monatlih. Bielfach boffen Bewerber mit geringeren 
Mitteln audreihen zu fünnen. Dieſe Hoffnung beruht auf einer 
irrigen Beurtbeilung der biefigen Preije für Bohmung und Koft, 
jowie auf einer den Erfolg des Unterrichteö beeinträchtigenden Unter- 
ſchätzung des durch die Anftrengungen beim Turnen gefteigerten Be⸗ 
dürfniſſes einer kräftigen Nahrung, und hat ſich in der Regel als 
trügeriſch erwieſen. 

Um meinerſeits ſogleich bei der Entſchließung über die Auf: 
nahme einen zuverläffigen Ueberblid über die aus Centralfonds zu 
gewährenden Unterftüßungen gewinnen zu fünnen, muß jeder Be— 
mwerber bei der Anmeldung nad) jorgfältiger Prüfung jeiner Ber- 
baltnifje beftimmt nachweiten, dab ihm für feinen Unterhalt bier 
der erwähnte Betrag zur Verfügung fteht, oder welcher Beihülfe 
er dazu bedarf. Seder Bewerber hat demnach anzugeben, wie viel 
ihm während jeines biefigen Aufenthaltes von dem Einfommen feiner 
Stelle verbleibt, ob und welche Unterftüßungen ihm aus der 
Schulfaffe oder Seitens der zur Unterhaltung der Schule Ver— 
pflidhteten oder jonit gewährt werden, und wie viel er aus eigenen 
Mitteln aufbringen kann. Wenn ein verheiratheter Xehrer die Auf- 
nahme nachſucht, find die Unterhaltungsfojten für feine Familie in 
Anrechnung zu bringen, und wenn einem Bewerber nachweisbar 
die Unterftügung naher Verwandten obliegt und ſolche biöher von 
ihm gewährt worden iſt, jo fann auch diejer Umftand bei Feſt— 
ftellung jeiner Unterftügungsbedürftigfeit nicht außer Acht bleiben. 


10* 








148 


Den Kurfiften müſſen während ihres Aufenthaltes hierſelbſt pe- 
funiäre Berlegenheiten, welche nachtheilig auf ihre Ausbildung im 
Turnen und auf die Benußung der gleichzeitig gebotenen Gelegen- 
heiten zu anderweiter Fortbildung einwirken, nad Möglichkeit er- 
Ipart werden. Unterftüßungdgefucdhe, welche während des Kurſus an 
dad Minifterium gerichtet werden, fünnen nur dann eine Berüd- 
fihtigung erfahren, wenn in Folge unvorhergefehener Zwiſchenfalle 
dad Bedürfniß einer außerordentlichen Beihülfe eingetreten ift. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: reift 


U! TUI. 5142. 


67) Zulaffung der Seminarlehrer zur Rektorats— 
prüfung unter Dispenſation von der Mittelſchullehrer— 
Prüfung. Beſchränkung der erſteren Prüfung auf ein 
| beftimmted Amt. 
(ETentrbl. pro 1876 Seite 283 No. 110.) 


Berlin, den 21. Februar 1877. 

Dem Königl. Provinzial-Schulfollegium erwiedere ih auf den 
den Seminarlehrer N. zu N. betreffenden Bericht vom 31. v. M., 
daß, wenn Seminarlehrer ausdrüdlich beantragen, erit die Mittel 
ichulfehrer-Prüfung ablegen zu dürfen, um dann die Rektoratd-Prü- 
fung zu abfolviren, ihnen das nicht verwehrt werden kann. 

Im Allgemeinen aber find die Seminarlehrer in Gemäßhett 
ded $. 2. Nr. 2 der Prüfungsordnung III. vom 15. Oftober 1872 
zur Rektoratsprüfung unter Entbindung von der Mittelihullehrer- 
Prüfung zuzulaffen. Dabei ift ihre Erflärung darüber einzuziehen, 
ob fie in zwei fremden Sprachen diejenigen allgemeinen Kenntnifie 
nachweiſen wollen, ohne welde ein Verſtändniß für die Methode 
des betreffenden Unterrichted nicht möglich ift und ohne welche ihnen 
die Leitung einer Schule, in der fremdiprachlicher Unterricht ertheilt 
wird, nicht anvertraut werden kann. Verneinen fie diefe Frage, fo 
ift ihre Prüfung nur ald Cramen pro loco anzujehen und Diele 
Beihränfung im Prüfungszeugniffe auszudrüden. 

Dem Königl. Provinzial-Schulfollegtum überlaffe ich, hiernach 
den vorliegenden Fall zu erledigen. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
das Königliche Provinzial-Schullollegium zu N. 
U. III. 523. 





19 _ 


68) Verfügung über erjparte Gehälter vakanter Semi: 
narlebreritellen. 


Berlin, den 26. März 1877. 
Die Königl. Provinzial» Schulfollegien ſetze ich anläßlich eines 
Spezialfalled davon in Kenntniß, daß Diefelben, nachdem die Ein- 
nahmen und Ausgaben der Seminare auf den Staatöhaushalts-Etat 
übernommen find, nicht mehr von der Ihnen in dem dieffeitigen 
Girkular-Erlaffe vom 9. April 1843 sub Nr. 3 ertheilten Befugniß 
Gebrauch machen dürfen, vielmehr für die Zufunft meine Geneh- 
migung zur Verwendung der von valanten Seminarlehreritellen er- 
Iparten Gehälter zuvörderft einzuholen haben. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
fämmtliche Königl. Provinzial» Schuftollegien. 
U. III. 392. 


69) Wohnungsgeldzuſchuß für die Vorfteher und Lehrer 
der Königl. Präparandenanftalten. 


Berlin, den 15. März 1877. 

Durd den Staatöhaushaltö-Ctat pro 1. April 1877/78 A den 
Vorftehern und Lehrern der Königl. Präparandenanftalten an Stelle 
ber jeitherigen Miethöentihädigungen Wohnungsgeldzuſchüſſe nad 
Maßgabe des Gefeped vom 12. Mai 1873 (Gel.»Samml. ©. 209) 
bewilligt worden. Dem Königl. Provinzial-Schulfollegium überfende 
ih demzufolge eine Nachweiſung der dem betreffenden Lehrern an 
den im Bezirke Defjelben belegenen Anftalten vom 1. April d. J. 
an zuftehenden Wohnungsgeldzuſchüſſe, welche die dem Königlichen 
Provinzial: Schulfollegium demnächſt zugebenden Deflarationen der 
Anftaltdetatö pro 1. April 1877/78 unter Titel 6.a. in Zugang nad): 
weifen werden, mit der Beranlaffung: 

1) die Zahlung der ſämmtlichen feitherigen, vom 1. April d. J. 
an nicht weiter bewilligten und in den Etats-Deklarationen unter 
Zitel 10. in Abgang erjcheinenden Mietbsentichädigungen von dem- 
jelben Zeitpuntte ab einzuftellen; 

2) den in der Nachweiſung bezeichneten Vorftehern und Lehrern, 
ſoweit diejelben definitiv angeftellt find, die ebendafelbft angegebenen 
MWohnungdgeldzufhüffe vom 1. April d. 3. an bezw. vom Tage ded 
ſpäteren Dienftantrittd zahlen und in den Anftaltsrechnungen unter 
Titel 6.a. in Ausgabe nachweiſen zu laffen. 

Die Gewährung des Wohnungdgeldzufchuffed kann, wie bereitd 
bemerft, nur an definitiv angeftellte Xehrer erfolgen. . Soweit daher 
einzelne von den in Betracht kommenden Lehrern gegenwärtig nur 


BR 
proviſoriſch angeftellt find, ift die Zahlung bis auf Weiteres audzu- 
jegen und mir jchleunigft anzuzeigen, ob und melde Unftände der 
definitiven Anftellung der Seefenden entgegenftehen. 
Der Minifter der seitlichen x. Angelegenheiten. 
alt. 


Au 
ſammiliche Königliche Provinzial-Scultollegien. 
U. III. 90. 


70) Remuneration für den eine Lehrerftelle vorüber 
gehend verwaltenden Präparanden, indbejondere Ge— 
währung einer Staatsbeihülfe. 


Berlin, den 10. Februar 1877. 


Auf den Bericht vom 16. Dezember v. I. eröffne ich der 
KRöniglihen Regierung unter Hinweid auf die Verfügung vom 








24. März 1866 — U. 5786. — (Gentralblatt 1866 Seite 243), 
daß ein Präparand, der ausnahmsweiſe zur Verwaltung einer Lehrer⸗ 


ſtelle zugelaſſen wird, ſich in der Regel mit demjenigen ald Ver— 
gätung begnügen muß, was die Verhältniffe ohne Hinzutritt der 
Staatskafje ibm zu gewähren geftatten. Wie die in der Cirkular- 
® ug vom 5, Mat 1869 enthaltene Ermächtigung zur Remu- 
nerivung zeitweiliger Verwalter einer Lehrerſtelle zu verftehen tft, 
ergiebt unter Anderm von Neuem die Verfügung vom 23. März 
v. 3. — U. III. 2549. — (Gentralblatt 1876 Seite 303). Was 
die ausnahmsweiſe Heranziehung von Staatsfonds zur Gewährung 
einer Vergütung an Präparanden, welde aushülfsweife eine Lehrers 
ftelle verjeben, anlangt, jo ift nad) der Verfügung vom 5. April v. J. 
— U. III. 8692. — meine Genehmigung dazu in jedem einzelnen 
Fall nachzuſuchen. Bei derartigen Anträgen wolle die Königliche 
Regierung mit Rückſicht auf die maßgebenden Beftimmungen, in 
allen Fällen unter Darlegung der Aufbringungsweife der Schulunter- 
haltungöfoften und unter Einreichung einer vorſchriftsmäͤßigen Prä- 
ſtations- Nachweiſung, fih über die Zahl der Kinder, melde die 
Schule beſuchen, über das Alter und die Vorbildung des audnahme- 
weile zur Ertheilung von Unterricht an einer öffentlichen Schule zu« 
zulaffenden Präparanden, jowie darüber äußern, wann vorausſichtüch 
eine ordnungsmäßige Wiederbefegung der Stelle wird erfolgen Fönnen. 
AS allgemeine Norm ift aud im dortigen Regierungsbezirk feſtzu - 
balten, daß für einen Präparanden eventl. eine Vergütung von 
500 Mark jährlich” genügt. 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
z Im Auftrage: Sreift, 
An 


die Königliche Regierung zu N. 
U. 111. 15766. 












71) Anftellung der von außerpreußifhen Prüfungs- 
bebörden geprüften Schulamtöfandidaten und Lehrer in 
s Preußen. 


Berlin, den 31. Januar 1877. 

Auf den Bericht der Königlichen Regierung vom 2. d. M. will 

ich genehmigen, dag Schulamts-Kandidaten und Lehrer, melde ihre 
Befähigung nur durch Prüfungszeugniffe außerpreußiſcher Prüfungs: 
bebörden des Deutihen Reichs darthun, im diesjeitigen Schuldienſt 
unter Erlaß der 1. Prüfung proviforiid aber unter der Bedingung 
angeftellt werden fünnen, daß Seitens derjelben die in Preußen vor- 
geſchriebene 2. Prüfung nad) Maßgabe der für diefelbe geltenden 
Beftimmungen vor einer Preußifchen Prüfungsbehörde abgelegt wird. 

Der Minifter der Sen 1. Angelegenheiten. 
alt, 


An 
die Königliche Regierung zu N. 
UV. III. 5389, 


72) Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen und 
der Schulvorfteherinnen im Fahre 1877. 


(Eentrbt. pro 1877 Seite 35 Nr. 22.) 


Berlin, den 8. März 1877. 
Im Anſchluß an die Befanntmahung vom 31. Januar d. I. 
(U. III. 5959) wird bierdurd zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
dab zur Prüfung von Lehrerinnen und Schulvorſteherinnen zu 
Hilchen bach im Kreife Siegen Termine auf den 17. März und 
den 15. Dftober 1877 feftgefegt worden find. 
Der Minifter der geiftlihen ac. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
Belanntmachung. 
U. ui. 6860, 


73) Aufnahme von Zöglingen in die Bildungs» und 
Erziehungd-Anftalten zu Droykig. 
(Eentrbl. pro 1N76 Seite 182 Nr. 77.) 

Berlin, den 8. März 1877. 
Die diesjährige Aufnahme von Zöglingen in die evangeliſchen 
Bildungs» und Erziehungs-Anftalten zu Droyfig bei Zeit findet in 

der erten ‚Half ed Monats Auguf ftatt. 
Die Meldungen für dad Gounernanten-Inftitut find bis 
zum 1. Sunt unmittelbar bei mir, diejenigen für das Lehrerinnen- 
Seminar bis zum 1. Mai bei der betreffenden Königlichen Re— 





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glerung, bezw. zu Berlin und in ber Provinz Hannover bei den 
öniglihen Provinzial-Schulfollegien anzubringen. 

2 er Eintritt in das Penfionat für evangeliſche Töchter 
böberer Stände foll in der Negel zu Oftern und zu Anfang Auguft 
erfolgen. Die Meldungen find an den Seminar:Direltor Krigin- 
ger in Droykig zu richten. 

Hinfichtlih der Aufnahme-Bedingungen wird auf die ausführ- 
lichen gedructen Nachrichten, welche der Seminar-Direltor Krigin- 
ger auf portofreie Anfragen mittheilt, vermiefen und noch beſonders 
auf folgende Punkte aufmerkfam gemacht: 

1) Die Bewerberinnen baben auf den Unterfchieb zwijchen 
Lehrerinnen-Seminar und Gouvernanten-Inftitut zu achten und in 
ihren Meldungen genau anzugeben, in welde ber beiden Anftalten 
fie aufgenommen zu werden wünjcen, da die Anforderungen der Vor⸗ 
prüfung je mad der Wahl der Anftalt weſentlich verfchieben find. 

2) Nicht blos die erfte Impfung, jondern auch die ftattgehabte 
Wiederimpfung ift nachzuweiſen. 

3) Eine in das Gomvernanten-Inftitut oder in dad Seminar 
aufgenommene Bewerberin, welde die Anftalt bald nad) ihrem 
Eintritte verläßt, ohne durch Krankheit oder befondere Familienver« 
bältniffe dazu genöthigt zu fein, hat das Penftondgeld für ein volles 
Vierteljahr zu entrichten. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
Belanntmachung. 
U, III, 636. 


74) Kurze Mittheilungen. 
Nreisaufgabe für eine Anleitung für Landſchul-Lehter zu Anlegung zc. von 
Hausgärten. 
Der Verein zur Beförderung des Gartenbaued in ben preußi= 
ſchen Staaten hat einen, von dem Herrn Minifter der geiftlichen, 
Unterrichtö- und Medizinal-Angelegenbeiten bewilligten Preis von 
200 Mark für eine kurze populäre Anleitung für Lehrer auf dem 
En: zur Anlage, Bepflanzung und Pflege von Hausgärten au» 
eſetzt. 
Der Zweck der Schrift iſt, eine ſchönere Herſtellung und er- 
‚giebigere Kultur der zu Hausgärten auf dem Lande vorhandenen 

(ächen herbeizuführen, inöbejondere aber die Lehrer in den Stand 
zu feßen, in ihren eigenen Gärten den Dorfbewohnern ein belehrendes 
und anregendes Vorbild für Anlage und Bebauung von Haudgärten 
un geben, in den Kindern den Sinn für Gartenbau zu weden und 
fe merhalb der gegebenen Grenzen zur Bebauung und Pflege 
ländlicher Hausgärten anzuleiten. 


153 





Die mit einem Motto zu verjehende Schrift darf den Umfang 
von 2 Drudbogen nicht überfchreiten und ift, begleitet mit einem, 
Namen und Wohnort ded Verfafferd enthaltenden verfiegelten Zettel, 
der auf dem Umſchlage dafjelbe Motto wie die Arbeit felbft enthält, 
bis zum 15. Dftober 1877 dem General-Sefretär ded Vereins, 
Herrn Dr. Wittmad, Berlin SW., Schügenftraße 26, poftfrei ein- 
zufenden. Diejenige Schrift, welche den Preis erhält, wird Eigen» 
tbum des Bereind. Derjelbe beftimmt die Preidrichter. Name und 
Wohnort ded Verfaſſers werden öffentlich befannt gemacht. 

Die übrigen eingefandten Schriften können gegen VBorzeigung 
einer Abfchrift der Ueberſchrift des fie begleitenden uneröffnet blei— 
benden Zetteld bei dem General-Sekretär wieder in Empfang ge- 
nommen werden. 


V. Bolksfchulwefen. 


75) Betheiligung der Schuldeputationen an der Ent» 
Iheidung über Gefuche ae Bu venlatton vom Scdul- 
ejude. 


Berlin, den 31. Sanuar 1877. 

Da die den Gemeinden und deren Organen zuftehende Theil: 
nahme an der Schulauffiht dur das Gefeh vom 11. März 1872 
unberührt geblieben ift, die ftädtiihen Schuldeputationen aber, ent- 
Iprechend der Beftimmung in $.48. Zitel 12. Theil IL. Allgemeinen 
Land-Rechts in Verbindung mit $.43. a. a. D. durch Nr. 11. der 
Inſtruktion vom 26. Suni 1811 berufen find, zur Herbeiführung 
und Beförderung ded regelmäßigen und ordentlihen Schulbefuchd 
ſämmtlicher ſchulfähiger Kinder mitzuwirken, überdied die Spezial- 
aufficht, welche Prediger, d. h. LZofal- Schulinipeltoren außer den 
Schuldeputationen ausüben, gemäß Nr. 14. a. a. D. mit ber all- 
gemeinen Dberauffiht der Schuldeputationen in Verbindung geſetzt 
werden ſoll, jo fann ih, wie ich der Königl. Regierung auf den 
Beriht vom 27. Dezember v. 3. hiermit eröffne, es nicht für an- 
gemefjen erachten, dab bei den Enticheidungen über Geſuche um 
Dispenfation vom Schulbeſuch reip. um vorzeitige Entlaffung von 
Schulfindern aud der Schule jede Betheiligung der ftädtifchen Schuler 
deputationen ausgeſchloſſen wird. 

Vielmehr wird davon ausgugehen fein, daß, entiprechend dem 
Erlaß vom 6. November 1873 (Gentral-Blatt Seite 722) Geſuche 
um Dispenfation Thulpflihtiger Kinder vom Schulbejud bei dem 
Lofal» Schulinipeltor rejp. bei der mit der Schulauffidht befaßten 
Ortsſchulbehörde, worunter in den Städten die Schuldeputationen 
zu verftehen find, anzubringen find und daß über ſolche Gefuche 








zunächft bie eher felbft befinden und zwar dergeftalt, daß die- 
felben, wenn fie die Geſuche unbegründet finden, ſolche zurüd- 
weifen, wogegen den Betheiligten alsdann freilteht, die Entſcheidung 
des Kreis-Schulinſpektors anzurufen, daß fie dagegen, wenn fie die 
Geſuche begründet finden, folhe dem Kreid-E hulinfpektor zur Ente 
ſcheidung vorlegen, welche die Verordnung der Königl. Regierung 
vom 24, März 1853 unter Nr. 5. dem Lepteren vorbehalten hat. 

Die Königl. Regierung veranlaffe ih, dem entſprechend fortan 
eine Beteiligung der ſtädtiſchen Schuldeputation in N. au der Ent- 
Scheidung über Geſuche um Diöpenfation ſchulpflichtiger Kinder vom 
Schulbeſuche nicht auszuſchließen und hiernach den Magiftrat in N. 
auf feine Beſchwerde mit Beſcheid zu verfehen. 

In gleicher Weife ift zu verführen, wenn andere Magiftrate 
fi veranlaßt finden follten, eine Theilnahme der Schuldeputation 
an der Entjheidung über Gefuhe um Diöpenfation vom Schul 
beſuche in Anfprud zu nehmen, fofern die Königliche Regierung es 
nicht vorziehen follte, eine allgemeine Mobififation der Beltimmung 
unter Nr. 5. der Verordnung vom 24. März 1853 herbeizuführen, 
was zu thun ich Derjelben überlaffen will. 


Der Minifter der sehen 2. Angelegenheiten. 
alt, 


An 
die Königliche Regierung zu N. 
U. III. 5242. 


76) Zuftändigkeit ber Schulauffihtöbehörde bei Be— 

ftimmung über die Errihtung neuer Schulllaffen und 

gehrerftellen, Beziehung dieſer Beftimmung zu dem 
Umfange von Shulbauten. 


Im Namen des Könige. 


In der Verwaltungäftreitfahe 
der Königlichen —— Mbtheilung für Kirchen und 
el {1 


Schulweſen zu Bredlau, * lagte und Revifionsklägerin, 
wider 
die evangeliſche Schulgemeinde zu R., Klägerin und Revifiond« 


bellagte, 
bat das Königliche Oberverwaltungsgericht in feiner Sipung vom 
21. Dftober 1876, 
an welder 2c. ꝛc. Theil genommen haben, 
für Recht erkannt, 
dab auf die Reviſion der Beflagten die Entſcheidung des 
Königlichen Bealetönertwattungegerichte zu Bredlau vom 16. 
Sunt 1876 zu beftätigen, die baaren Auslagen des Ver— 
fahren und der Klägerin der Beklagten zur Kaft zu legen, 


— — — — 


im Uebrigen die Koſten des Verfahrens außer Anſatz zu 
laffen und der Werth ded Streitgegenftandes auf 1000 a. 
feftzufeßen. 

Bon Rechts Wegen. 

Gründe. 

In der zu dem Schulverbande R. gehörigen Kolonie Neu-K., 
weldye nady der Feftitellung vom 13. Sanuar d. 3. 97 fchulpflichtige 
evangelifche Kinder zählt, fol ein Schulhaus erbaut werden. Die 
Einwohnerzahl von Neu-K. beträgt nah der Volkszählung vom 
1. Dezember 1875: 876 Geelen, fie hat nad der Volkszählung 
von 1871: 917 Seelen betragen, alfo eine Minderung von circa 
5°, erfahren. 

Ueber die Art der Bauausführung befteht zwiihen der Schul- 
gemeinde NR. und der Königlidhen Regierung zu Breslau als Auf: 
fihtöbehörde Streit. Erſtere eradhtet mit Rüdfiht auf die voran- 
geftellten Thatſachen und meil ein meitered Zurüdgehen der Ein: 
wohnerzahl von Neu-K. wahrfcheinlidh fei, ein Schulhaus mit Einem 
Lehrzimmer und Einer Lehrerwohnung für audreichend und hat 
gegen die Regierung klagend beantragt, fie nur hierzu verpflichtet zu 
erllären. Die beklagte Regierung bat ihrerfeit8 dem widerjprochen 
und fordert die Herjtellung zweier Lehrzimmer und zweier Lehrer— 
wohnungen, weil nady der Wiiniftertal-Verfügung vom 16. Dezember 
1874*) bei 100 Kindern zwei Klaffen eingerichtet und zwei Lehrer 
angeftellt werden müßten, diefe Zahl nahezu vorhanden jet und auf 
einen Zuwachs von 10 °/, um fo mehr gerechnet werden müffe, ald 
in früheren Jahren die Zahl der ſchulpflichtigen Kinder in Neu⸗-K. 
100 bedeutend überftiegen habe. 

Der Kreisausſchuß des Kreiſes W. bat darauf unter dem 
14. Sanuar 1876 dahin erfannt, dab die klägeriſche Schulgemeinde 
nur verpflichtet jei, ein Schulhaus mit Einem Lehrzimmer und 
Einer Lehrerwohnung zu erbauen, weil die Anftellung eines zweiten 
Lehrerd bei den ungünftigen Verhältniffen der Klägerin unmöglich 
und der Fall, daß 100 Kinder vorhanden feien, die Unftellung eines 
zweiten Lehrers alfo nah der Allgemeinen Verfügung über Ein— 
richtung ıc. der Volksſchule vom 15. Oktober 1872 und der diefe 
erläuternden Verfügung vom 16. Dezember 1874 geboten fei, nicht 
porliege, audy eine Minderung, nicht Vermehrung der vorhandenen 
Schülerzahl wahrſcheinlich jet. 

Gegen dieſe Entſcheidung legte die beklagte Regierung Berufung 
ein und beantragte: 

unter Aufhebung der Entſcheidung des Kreisausſchuſſes in 
W. vom 14. Januar 1876 die evangeliſche Schulgemeinde 


e) Centrbl. pro 1875 Seite 51. 


156 

R. für verpflichtet zu erachten, für die Kolonie Neu: K. ein 

Schulhaus mit zwei Lehrzimmern und zwei Lehrerwohnungen 

berzuftellen, 
indem fie auöführte, daß die nah 8. 3 der Allgemeinen Verfügung 
vom 15. Dftober 1872 einer Voiksſchule zu gebende Einrichtung 
ausſchließlich von der Schulauffichtsbehörde zu beftimmen fei und 
daß hinſichtiich der Kinderzahl, für welche geforgt werden müffe, 
geundfäglid ein Zufhlag von 10 %, angenommen werden mülle, 
der Durchſchnitt der Schülerzahl in den Sabren 1872/74 überdies 
107 betragen habe und eim weitered Zuri« geben ber Bevölkerung 
nicht für erwieſen angenommen werden Fönne. Die klägeriſche 
Gemeinde ihrerieitd bat um Beftätigung der erften Entſcheidung, 
indem fie gegen die Annahme eines Zufchlages von 10%, proteftirte. 

Nachdem der Vertreter der belagten Regierung im Audienze 

termine ausdrücklich noch erklärt hatte: 

daß, wenn das Schulhaus zweillaffig eingerichtet werben 

follte, die Regierung zur Zeit von der Anftellung eines Ad⸗ 

juvanten abjehen wolle und zwar ledigli au dem Grunde 

des Lehrermangelö, 


und 
daß der geforderte Zufhlag von 10 %/, in keiner Beftimmung, 
fondern nur in der allgemeinen Prarid feine Begründung 


finde, 
erfannte das Königliche Bezirföverwaltungögericht zu Breslau unterm 
16. Juni 1876: 
daß die Enticeidung des Kreidausfhufles zu W. vom 
14. Ianuar 1876 lediglich zu beftätigen, die Koften des 
Verfahrens außer Anfag zu laffen, die baaren Auslagen bed 
Verfahrens aber und der Berufbeflagten der Stantetafle 
aufzuerlegen und der Werth des Streitobjektes auf 1000 
feltzufepen. 
Der Berufungsrichter begründet feine Entſcheidung wie folgt: 

Die Frage, ob dem vorliegenden Bedürfnig mit Richt 
auf die Verhältniffe der Schulgemeinde R. bezw. der Kolonie 
Neu⸗K. durch Errichtung der Halbtagsſchule genügt werden 
fönne oder müffe, unterliegt allerdings nicht der Zuftändig- 
keit des Kreisausſchuſſes; denn fie berührt eine durchaus 
interne Angelegenheit und ift als folhe von der Entſcheidung 
der Auffichtsbehörde abhängig. 

Fällt hiernach aud der eine Grund, auf melden der 
BVorderrichter die Eutſcheidung ftügt, fort, fo bleibt immerhin 
der andere mit durchgreifender Wirkung beftehen. — Das 
Zurückgehen der —— in Kolonie Neu: K. eine Kinder⸗ 
zahl von noch nicht 100, die nicht günſtige örtiiche Lage ber 
Kolonie zu den Bergwerken und das vorausfihtlid noch 


157 





längere Zeit währende Darniederliegen der Induftrie ftellen 
Momente dar, melde die Vornahme eined Baued in dem 
von der Auffichtöbehörde verlangten Umfange — aud wenn 
man von der zweiten Lehrerwohnung abſieht — zur Zeit 
nicht rechtfertigen. Und ed kommt hinzu, daß die Annahme 
eined Zuwachſes von 10 "/, der Kinderzahl weder in gejep- 
Kan noch reglementarifhen Vorſchriften eine Unterlage 
ndet. — 

Wird die Annahme der Berufungdverklagten und des SKreiö- 

ausſchuſſes, dab eine weitere Abnahme der Bevölkerung und 
der Kinderzabl in Kolonie Neu⸗K. bevorfteht, wahr, jo würde 
dem gegenüber die Errichtung eines Baued mit zwei Klaflen 
eine anormale Lage der Sache vdarftellen, während dem ent- 
egengejegten Fall leicht dadurd Rechnung getragen werden 
ann, var bet dem Bauprojeft auf die event. Vergrößerung 
um eine Klafje und eine Wohnung Bedacht genommen wird. 
Dad betont der VBorderrichter mit Recht und dem widerjpricht 
die Schulgemeinde nicht. 

Gegen dieſe Entiheidung hat die beflagte Regierung dad Redhtö- 
mittel der Revifion eingelegt und ihren in zweiter Snftanz geftellten 
Antrag wiederholt. Die Reviſionsbeſchwerde ftügt fih auf $. 64. 
Nr. 1ded Geſetzes vom 3. Zuli 1875 und macht dem Vorderrichter 
die Nichtanwendung der von den Behörden innerhalb ihrer Zu— 
ftändigkeit erlaffenen Verordnungen zum Vorwurf, weil er ſowohl 
die Seltftellung der Kinderzahl behufs Ermittelung des Bedürfnifjed 
nad) einer mehrjährigen Fraktion im Prinzip verworfen, wie anderer- 
feitö die Annahme eined Zufchlaged von 10 °%,, für die zukünftige 
Bermehrung ald weder in geſetzlichen noch reglementariihen Vor— 
\chriften begründet, für ungerechtfertigt erklärt habe. Sie nimmt 
in diefer Richtung Bezug auf eine von ihr an die Landräthe ihres 
Bezirkes erlaffene Verfügung vom 13. Septentber 1838, wonady bei 
Entwürfen zu Schulhausbauten auf eine fünftige Vermehrung von 
10°/, gerechnet werden fol, und auf zwei in ertraftiver Abjchrift 
beigebradhte, in Spezialfällen ergangene Verfügungen des Unterricht2- 
Minifterd vom 21. Februar und 15. Mai 1875, melde ihre Auf: 
faflung beftätigen follen. 

Die Reviſionsbeklagte bittet in der Gegenerflärung um Nüd- 
weifung der Reviſionsbeſchwerde und macht event. geltend, daß der 
Antrag, fie zur Herftellung zweier Lehrzimmer und zweier Lehrers 
wohnungen zu verurtheilen, jedenfald unbegründet fei, da die Be— 
klagte und Reviſionsklägerin bereits in zweiter Inftanz ihren Antrag 
auf zwei Kehrzimmer und Eine Lehrerwohnung bejchranft habe. 

&8 war, wie gejchehen, zu erkennen, 

Nach der Allgemeinen Verfügung ded Unterrihtd-Minifterd über 
Einrihtung ꝛc. der Volksſchule vom 15. Oftober 1872 und der 


158 
fpäter ergangenen, fie ergänzenden und erläuternden Minifterial- 
Verfügungen, zu denen auch die von den Parteien und den Vorder- 
richtern angezogene Verfügung vom 16. Dezember 1874 gehört — 
(Eine Zufammenftellung derfelben findet fih in dem Werke: 
WVollsſchulweſen und Lehrerbildung in Preußen“ von 
Dr. Schneider, Berlin 1875) 
darf die mit der Schulaufficht betraute Provinzialbehörde, falls die 
Schülerzahl in einer Volksſchule 80 überfteigt, die einklaffige Volks- 
ichule nicht dulden; fie muß die zmeiflaffige einrichten. Sie hat 
dabei zu entfcheiden: 

1) ob für die zweite Klafje ein befonderer Lehrer — der zweite 

Lehrer — augeftellt werden joll, 

2) ob der Eine Lehrer beide Klaſſen unterrichten, d. h. ob die 

Halbtagsſchule eingeführt werben fol. 
In dem Falle zu 2 unterrichtet der Lehrer beide Klaffen nicht gleich 
zeitig oder in befonderen Räumen, ſondern nad einander in dem— 
jelben Lehrzimmer. In diefem Falle bedarf ed daher nur Einer 
Yehrerwohnung und Eines Lehrzimmerd. 
Steigt die Zahl über 100, jo ift die Halbtagsſchule auch noch 
zuläffig, fie gilt aber al8 eine ungenügende Einrichtung. Die 
Auffichtöbehörde hat dann auf die Anftellung eines zweiten Lehrers 
Bedaht zu nehmen, d. h. fie hat Alled zu thun, um die An- 
ftellung eines zweiten Lehrerd zu ermöglichen, namentlich alſo bei 
unvermögenden Gemeinden zu verfuchen, die erforderlichen Mittel 
anderweit flüffig zu machen. 

Ein Muß liegt in der Verfügung vom 16. December 1874 
nicht. (efr. au die Minifterial-Berfügung vom 5. Mai 1873”) 
Schneider ©. 11.) Die in diefen Richtungen von den Provinzial- 
behörden getroffenen Feftfegungen find nit im Verwallungsſtreit- 
verfahren, fondern nur im Wege der Beſchwerde bei dem vorgejepten 
Minifter anfechtbar. 

‚Hätte die Regierung zu Bredlau im vorliegenden Falle daher 
die Anftellung eined zweiten Lchrerd in Neu⸗K. angeordnet, fo würde 
der Klägerin hiergegen nur der Weg der Beichwerde bei dem Unter— 
tichtöminifter offen geftanden haben. Hätte alddann Letzterer die 
Anordnung der Regierung gebilligt, fo würbe bamit die Frage, ob 
zwei Lehrerwohnungen und zwei Lehrzimmer zu beſchaffen, in be— 
jabendem Sinne endgültig entihieden und nur nod über die Art 
der Beihaffung ein Verwaltungeftreitverfahren möglich geweien fein. 

So liegt die Sache aber nit. Die Regierung hat vielmehr 
die Anftelung eines zweiten Lehrers erft für den Ball, dag die Zahl 
der Kinder über 100 anwachſen wird, in Ausfiht genommen und 
der Vertreter derfelben im Audienztermine am 16. Juni d. I. aus- 


*) Gentrbl. pro 1873 Zeite 349. 





drücklich erklärt, dab die Regierung von der Anftellung eined zweiten 
Lehrers (Adjuvanten) zur Zeit abſehe. Es handelt ſich deshalb hier 
lediglich um Entſcheidung der Frage, ob die Schulgemeinde ver: 
pflichtet ift, auf ein aulünftiged Bedürfniß zu rüdjichtigen. Weber 
diefe Frage ift im Verwaltungöftreitverfahren zu befinden und ift 
diejelbe mit Recht von dem Borderrichter verneint worden. Die 
Schulauffichtöbehörde kann nur die Befriedigung ded gegenwärtigen 
Bedürfniſſes verlangen. Für die in Folge einer möglichen Fünftigen 
Vermehrung der Kinderzahl erforderliche Anftellung eined zweiten 
Lehrers 2c. braucht die Schulgemeinde im Voraus nicht zu forgen. 
Empfohlen kann ihr werden, in ihrem eigenen Intereſſe hierauf zu 
rüdfihtigen; die Ausübung eined Zmanged erjcheint jedoch nicht 
zuläſſig. Auch ift in den von der beklagten Regierung beigebrachten 
Verfügungen von einem derartigen Zwange nicht die Rede. Im 
Gegentheil jpreben die von dem Miniftertum publizirten Ent» 
Icheidungen (Centr.⸗Bl. f. d. gefammte Unterrichtöverw. 1873 ©. 503 
und 504. Schneider ©. 10) es auddrüdlih aus, daß im Streitfalle 
für die Bemefjung des Schulraumesd nur die Zahl der in der Schule 
wirklich aufgenommenen Kinder als maßgebend anzujeben ift. Wenn 
daher der Vorderrichter nur auf das gegenwärtige Bedürfni und 
die Zahl der zur Zeit vorhandenen Schulfinder rückſichtigt, fo verlegt 
er feine von den Behörden innerhalb ihrer Zuftändigfeit erlaffene 
Verordnung. 

Die auf 8. 64 Nr. 1. des Geſetzes vom 3. Suli 1875 geſtützte 
Revifion der Beklagten entbehrt demnach der Begründung. 

Der Koftenpunft regelt fih nad den 88. 72. 73 desjelben 
Geſetzes. 

Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs⸗ 
gerichts und der verordneten Unterichrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. V. G. Nr. 802. 


77) Beitragspflicht der Geiſtlichen — auch als Lokal— 
Schulinſpektoren — und der Schullehrer zur Unter— 
haltung der Sozietätsſchulen. 


Im Namen des Königs. 
In der Verwaltungsſtreitſache 
deö Predigerd und Lolal-Schulinipeftord N. und des Lehrers 
W. zu St, Kläger und Revifiondfläger, 
wider 

die Schulgemeinde St., Beflagte und Revifionsbeflagte, 
bat dad Königliche Oberverwaltungsgericht in feiner Sipung vom 
17. Sanuar 1877, 

an welcher ıc. 2. Theil genommen haben, 


BE 


für Recht erkannt, 
daß auf die Revifion der Kläger die Entſcheidung des König- 
lichen Bezirksverwaltungsgerichts zu Potsdam vom 30. Sep- 
tember 1876 zu beftätigen, den Klägern au die Koften 
des Revifiondverfahrend, unter Feſtſetzung des Werths des 
Streitgegenftanded auf 10 Mark, zur Laft zu legen. 
Bon Rechts Wegen. 


Gründe: 

Der Prediger und Lokal-Schulinſpektor N. und ber Lehrer W. 

u St. find von ber dortigen Schulgemeinde zu denjenigen nad 
erhältnig der Staatöftenern zu entrihtenden Haudväterbeiträgen 
herangezogen worden, deren Aufbringung zur Aufbefferung des 
Lehrergehalts, zur Fixirung des Schulholzgelded und zur Befoldung 
der Lehrerin in weiblichen Handarbeiten erforderlich geworden war. 

Unter Berufung auf das Gefeg vom 11. Juli 1822 und einen 
Minifterial-Erlaß vom 25. November 1867*), wonach Geiſtliche 
und &lementarlehrer Hinfichtlic ihrer Befoldungen und Gmolumente 
von allen direkten Kommunalauflagen vollftändig freizulaffen feien, 
erhoben fie Klage bei dem Kreisausſchuſſe des Ofthavelländiihen 
Kreiſes mit dem Antrage, 

fie in ihren alten beftchenden und verbrieften Rechten zu 
Mniben und die Gemeinde mit ihren Forderungen abzu« 
weiſen. 

Dieſem Antrage wurde jedoch von dem Kreisausſchuſſe nicht 
entſprochen, die Klage vielmehr mittelſt Beſcheides vom 28. April 
1876 unter Bezugnahme auf $. 29. Titel 12 Theil II. Allgemeinen 
Landrechts und das Erkenntniß des Gerichtöhofed zur Entlheidung 
der ‚Kompetengtonflite vom 13. März 1869 ald unbegründet zurüd» 
gewiefen. 

Auf eingelegte Berufung beftätigte dad Königliche Bezirksver⸗ 
waltungägeriht zu Potsdam mittelft Erkenntniſſes vom 30. Sep: 
tember 1876 den Beſcheid des Kreisausſchuſſes aus folgenden 
Gründen: 

Nach den Entiheidungen ded Königlichen Ober-Tribunald vom 
20. Juni 1853 (Entfheidungen Band 25, Seite 301) und vom 
8. Dftober 1866 (Striethorft'8 Archiv, Band 65, Seite 49) feien 
bie zur Unterbaltung einer Glementarfhule von der Schulgemeinde 
andgeichriebenen Beiträge nit als Kommunalabgaben , fondern als 











Soztetätsb ge, zu denen jebed Sozietätömitglied verpflichtet jet, 
anzufehen. e Gebärten aud nicht zu den perjönlichen Laſien und 
Pflichten des gemeinen Bürgerd, von denen die Geiftlihen nad 
$. 96. Allgemeinen Landrechis II. 11. befreit feien und es ſei ded- 






6 das Geſeh vom 11. Zuli 1822, $. 10. auf diefe Beiträge nicht 





) Eentebl. pro 1867 Geite 762. 


161 





anwendbar. Die Reſkripte des Minifterd der geiftlihen Angelegen- 
beiten, auf welche fih die Berufungsfläger beriefen, ftübten fi 
auch nicht auf diefe Geſetze, fondern — 39 — aus: 
„Der Schullehrer könne, da er, vermöge ſeiner amtlichen 
Stellung an der Schulanftalt, der Korporation der zur Schule 
gewieſenen Haudväter gegenüber ftehe, nicht ald ein zur Schule 
gewiefener Haudvater betrachtet und in dieſer Gigenfchaft 
nicht zu Schulbeiträgen herangezogen werden. 

In einem weſentlich gleichartigen Verhältniffe zur Schul- 
fogietät ftehe der Drtöpfarrer als Kofal-Schulinipeftor, und 
die Momente, melde in einem früheren Reſkripte (vom 
16. Sanuar 1850) zur Begründung der dort angeordneten 
Freilaffung der Pfarrer von Kirchen- und Pfarrabgaben an⸗ 
geführt jeien, fänden analoge Anwendung auf die Stellung 
des Pfarrerd zu der feiner Aufficht untergebenen Schul— 
gemeinde. * 

Reſkript vom 18. Auguft 1865, vom 18. April 1856 und 
vom 21. September 1861, in Stiehl, Sentralblatt von 1865, 
Seite 621 — 624, und Reifript vom 9. Dezember 1867*). 

Allein diefen Ausführungen könne, wenn auch die Freilaſſung 
der Berufungsfläger von Sculbeiträgen in der Billigfeit liegen 
möge, nicht beigepflichtet werden. 

Mit demjelben Rechte würden die Beamten einer Kommune 
al8 von Kommunalabzaben frei anzufehen fein, mad dod nicht der 
Fall ſei, wenn das Gefep ed nicht ausdrücklich vorjchreibe. 

Zu den Haudvätern einer Schulfozietät gehörten ausnahmslos 
alle felbftftändigen Einwohner innerhalb des Schulbezirks, wenn fie 
auch Beamte oder Aufjeher der Schulanftalt feien. ° 

Sie müßten daher audy ihrerjeitd zu den Laſten der Sozietät 
beitragen. 

Gegen diefe Entiheidung haben die Kläger friftzeitig das 
Nechtömittel der Nevifion eingelegt, und, wie folgt, gerechtfertigt. 

Die Aunahme ded Vorderrichterd, daß die zur Unterhaltung 
einer Elementarihule von der Schulgemeinde ausgejchriebenen Bei- 
träge nicht ald Kommunalabgaben, fondern ald Schuljozietätöbeiträge 
anzujehen jeien, welche jedes Soztetätömitglied zu entrichten habe, 
führe in ihren Konfequenzen zur offenbaren Ungerechtigkeit. Denn 
da er,. der Kläger N., nicht nur Prediger von St., fondern auch 
von 3., dem Filiale der erfteren Ortichaft, und als folder aud) 
Lokalaufſeher der Schule von 3. fei, fo geböre er in diefer Eigen- 
Ichaft auch der Schulfozietät von 3. an und würde nad den Auß- 
führungen ded Borderrichterd auch zu den Sozietätöbeiträgen der 
Schulfoztetät 3. verpflichtet fein. 





*) Gentrbf, pro 1867 Seite 763. 
1877. 11 


162 


Mit Unrecht fuche fodann der Vorderridhter die von der hödhften 
Schulbehörde in mehreren Reffripten vertretene Auffafjung, 
daß Schullehrer und Lofal-Schulaufjeher in ihrer amtlichen 
Stellung an der Sculanftalt der Korporation der zur 
Schule gewieſenen Haudväter gegenüber jtehen, daher nicht 
zu den Haudvätern gehören und als ſolche auch zu den Schule 
abgaben nicht beitragspflichtig ſeien, 
dadurch zu widerlegen, daß mit demjelben Rechte au die Beamten 
der Kommune von den Kommunalabgaben freizufprechen jeien, was 
jedoch nicht der Fall wäre. Denn nah der eigenen Anfiht des 
Vorderrichterd feien die Schulbeamten nicht Kommunal⸗, fondern 
Sozietätöbeamten. 

Hätte der Lehrer die Pflichten eined Mitglieded der Schul- 
Sozietät, fo dürften ihm aud die Rechte eines ſolchen nicht vorent- 
halten werden; dies fei jedoch thatlächlich der Fall, da er von der 
Wahl in den Schulrorftand außgeichloffen ſei. Hieraus aber ergebe 
fich wiederum, daß der Xehrer eine andere Stellung zur Schule ein» 
nehme, wie jeded andere Glied der Gemeinde. 

Nachdem die Kläger ſchließlich aus dem Anerfenntniffe des 
Worderrichterd in Betreff der Billigfeit ihre Anſpruches auch die 
rechtliche Segründung deffelben nachzuweiſen gejucht, haben fie den 
Antrag gejtellt, 

unter Aufhebung ded Erkenntniſſes des Bezirksverwaltungs⸗ 
gericht8 dahin zu erkennen, daß fie von Beiträgen zur Unter: 
baltung der Schule in St. freizulaffen find. 

Bon der Beklagten ift den Hägeriichen Ausführungen wider: 
Iproden und um Beftätigung der Vorentjcheidung gebeten worden. 

Diefem Antrage war ftattzugeben. 

Daß in St. durd einen förmlidhen, von der Auffichtöbehörde 
beitätigten Gemeindebefchluß die Unterhaltung der Schule ald eine 
Laſt der bürgerlichen (politifchen) Gemeinde übernommen worden, 
ift von den Rlägern nicht behauptet, auch andermweit aud den Alten 
nicht zu entnehmen. Wäre died der Kal, jo würde allerdings den 
Klägern der Anfpruch auf Freilaffung von Sculbeiträgen, gemäß 
8.10. ff. des Geſetzes, betreffend die Heranziehung der Staatödiener 
zu den &emeindelaften vom 11. Zuli 1822 (Gefeß: Sammlung 
Seite 184) zuftehen. Da jedoch dieſe Vorausſetzung nah Inhalt 
der Akten nicht zutrifft, danach vielmehr als thatlächlich feſtſtehend 
anzunehmen iſt, daß die Echullaften in St. von der Gutsherrſchaft 
und den Haudvätern der dortigen Edyulgemeinde nad Maßgabe der 
allgemeinen gejeglihen Vorſchriften ($$. 29. ff. Titel 12. Theil IL. 
Allgemeinen Landrechts) aufgebradht werden, fo hat der Anſpruch 
der Kläger ald geieglid begründet nicht erachtet werden können. 
Denn die Beftimmungen des Geſetzes vom 11. Zuli 1822 bes 
zieben fi nur auf Beiträge zu den Yaften der bürgerliden (po— 








163 


litiſchen) Gemeinde, nicht auch auf diejenigen der Schulgemeinde, 
wie died in übereinftimmender Fonftanter Prarid der oberiten Ver— 
waltungöbehörden und des Dber- Tribunald wiederholt anerkannt 
worden ilt. 
— Bergl. u. a. die Reffripte der Königlichen Minifterien der 
geiftlihen ıc. Angelegenheiten und des Innern vom 31. Auguft 
und 17. Ceptember 1838 (von Kamp Annalen Band 22 
Seite 661 und 685), den Plenarbeſchluß des Ober - Tribunald 
vom 30. Zuni 1853 (Entſcheidungen Band 25 Seite 301) und 
dad Erkenntniß ded Ober-Tribunals vom 29. September 1864 
(Entidheidungen Band 52 Seite 308). 

Aus den Beltimmungen ded Titel 12. Theil II. Allgemeinen 
Landrechts aber läßt ſich die gedachte Befreiung nicht herleiten. 

Nah 8. 29. dafelbft liegt die Unterhaltung der Lehrer den 
ſämmtlichen Hausvätern jedes Drtd, ohne Unterjdied, ob fie Kinder 
haben oder nicht, und ohne Unterichied des Glaubensbekenntniſſes ob. 

Als Haudväter im Sinne dieſer Geſetzesvorſchrift find mit 
Ausnahme ded Gutöherrn ded Schulortd, welchem der Echule gegen- 
über durch das Geſetz befondere Verpflichtungen auferlegt find, alle 
Einwohner des Schulbezirks anzujehen, welche in demjelben ihren 
beftändigen Wohnſitz und ein eigened Cinfommen haben. 

Erkenntniß ded Ober-Zribunald vom 8. September 1851 (Striet: 
horſt's Archiv, Band 3 Seite 269), vom 13. April 1866 (ebenda 
zum 3 Seite 285) und vom 8. Oktober 1866 (ebenda Band 65 

eite 49). 

Danady gehören auch die Kläger zu den Haudvätern der Schul- 
gemeinde St. da auf fie in Beziehung zu diefer Gemeinde die eben 
gedachten Vorausſetzungen zutreffen. 

Hieraus ergiebt ſich zugleich die Unrichtigkeit der vom Kläger 
N. gezogenen Schlußfolgerung, daß, wenn er als Lokal⸗Schulinſpektor 
von St. zu den dortigen — beitragspflichtig ſei, ihm die 
gleiche Beitragspflicht auch bezüglich der Schullaſten in 3. obliege, 
wo er gleichfalls als Lokal-Schulinſpektor fungire; denn er hat an 
legterem Drte feinen Wohnfip. 

Kläger ftellen zwar, nefüpt auf die Erlaffe des Unterrichtö- 
Miniftertumd vom 18. April 1856, 21. September 1861, 18. Auguft 
1865, 9. Dezember 1867 (Minifterialblatt für die innere Ver— 
waltung pro 1865 Seite 279, fowie pro 1868 Geite 62), und 
vom 13. Juli 1876 (Gentralblatt für die gefammte Unterrichtö- 
verwaltung Seite 490), ihre Eigenichaft al8 Haudväter der Schul: 

emeinde St. um deshalb in Abrede, weil fie vermöge ihrer amt: 

ihen Stellung an der dortigen Schule ald Lehrer beziehungdmeife 

als Lofal-Schulinipeftor der Korporation der zur Schule gewiejenen 

Haußdväter gegenüber ftänden, ſonach nicht ald zur Schule gewiejene 

Haudväter betrachtet und in diejer Eigenſchaft zu Schulbeiträgen 
11* 


164 





nicht herangezogen werden Tönnten. Allein diejer Begründung der 
Befreiung der Lokal⸗Schulinſpektoren und Lehrer von der Beitrags⸗ 
pflicht zu den Schullaften fehlt die gefepliche Baſis. 

Könnte auch allenfall8 in den Worten des 8. 29. a. a. D.: 
„Die Unterhaltung der Lehrer liegt den ſämmtlichen Haus- 
vätern jedes Ortes ob“ 

eine Gegenüberftellung der Lehrer und der Hausväter erblidt und 
daraus auf die Abſicht des Geſetzgebers geſchloſſen werben, daß den 
Lehrern die Verpflichtung zu Schulbeiträgen nicht habe auferlegt 
werden ſollen, ſo hätte es doch, da es dd hierbei um die Konſti⸗ 
tuirung eines Privilegtumd handelte, eines prägiten Ausdrucks dieſer 
geſetzgeberiſchen Abſicht bedurft, welcher weder in dem $. 29. a. a. O., 
noch weniger aber in dem $. 34., welcher die Verpflichtung zur 
Unterhaltung der Schulgebäude regelt, gefunden werden kann. 

Ehbenfowenig läßt fih aus dem $. 49. a. a. D. eine befonbere 
eremte Stellung der Prediger gegenuber den übrigen Hausvätern 
der Schulgemeinde und daraus eine Befreiung derjelben von ben 
Schullaſten herleiten. Wäre dies aber auch der Fall, jo würde doch 
an diefer Auffalfung nad Erlaß des Geſetzes vom 11. märz 1872 
(Gefeg-Sammlung Seite 183) nicht mehr feftgehalten werden können, 
da nad den Vorſchriften des lepteren die Lofal-Schulinfpeltion den 
Geiftlihen nicht mehr ipso jure, fondern kraft jeder Zeit widerruf> 
lichen Auftrages von Seiten ded Staates zufteht. 

Auch aus den Ausführungen des Nefkriptd des Unterrichts⸗ 
Mintfterd vom 9. Dezember 1830 Coon Kamptz Annalen XIV. 
Seite 769) läßt fi feine dem Mägerifchen Anſpruche günftige Be⸗ 
urtheilung entnehmen. 

In demſelben wird bemerkt, daß, wenn auch die auf einem 
beſonderen Sogietätöverbättnilfe und bierauf bezüglihen gejeglichen 
Borichriften berubende Verpflichtung zu den Beiträgen für die ge- 
meinen Glementarjchulen den eigentlihen Kommunallaften nicht bei- 
gezä lt, und fomit aus der Eremtion von den lepteren eine gleich 
mäßige Befreiung auch von Schulunterhaltungäbeiträgen an und für 
ſich nicht gefolgert werden könne, man fi) dennoch bei dem der 
Zahl nach größten Theile der Elementarfchulen, nämlich bei denjenigen 
auf dem Lande, mit überwiegendem Grunde für die Nichtheranziehung 
aller Perfonen vom gemeinhin fogenannten erimirten Stande ent» 
- fcheiden müſſe, fomeit fie ſich nicht im Befite bäuerlicher Grundſtücke 

oder fonft zur Heranziehung geeigneter Nahrungen befinden. Denn 
der Begriff der im $. 29. IL. 12. Allgemeinen Landrechts bezeich⸗ 
neten Hausväter ded Ortes feße doch immer eine wirkliche und 
dauernde Verbindung mit der DOrtögemeinde voraus, entweder ald 
wirkliches Mitglied derjelben, oder als Schupverwandter, die Teptere 
Dualität aber ſetze wiederum in Bezug auf eine derartige Verbindung 
mit Landgemeinden nad den Beitimmungen 88. 111. ff. IL. 7. All⸗ 


165 





gemeinen Landrechts ein offenbar verſchiedenes perfünliches Verhältnik 
ven demjenigen des Erimirtenftanded, namentlich in der Regel gerade 
die Unterwerfung unter die Jurisdikton des Ortsgerichts voraus, 
fönne mithin bei Perfonen diefer Klaffe, im Falle ihred Aufenthalts 
auf dem Lande ohne Erwerb ländlicher Befigungen oder Nahrungen 
niht wohl ald vorhanden angenommen werden. Allein diefe Aud- 
führungen können, jelbit wenn fie bei Erlaß des gedachten Reſkripts 
nad) Zage der damaligen Geſetzgebung begründet gemefen fein mögen 
— wad bahingeftellt bleiben kann — jedenfall gegenwärtig nad 
erfolgter Aufhebung des erimirten Gerichtöftandes nicht mehr für 
utreffend erachtet werden. Denn zu den nady Maßgabe ded $. 44 

itel 7 Theil II. Allgemeinen Landrechtd zu den Kommunalabgaben 
beitrag&pflichtigen unangefefjenen Dorfdeinwohnern, welche das Reſkript 
ald Schutzverwandte bezeichnet, gehören gegenwärtig unzweifelhaft auch 
ſolche Perſonen, weldye früher einen erimirten Gerichtöftand gehabt haben. 
Die Elementarjchullehrer haben übrigens nad $. 47 Zitel 2 Theil I. 
Allgem. Gerichtdordnung niemals die Rechte der Crimirten bejeffen. 

Daß ferner die Befreiung der Geiftlihen von Schullaften ſich 
auch nicht aus dem 8.96 Titel 11 Theil II. Allgemeinen Landrechts 
herleiten läßt, ift gleichfalld bereitd von dem Dber-Zribunal wieder- 
holt audgeiproden worden (vergl. daß oben citirte Erkenntniß vom 
8. Oktober 1866). 

Anlangend endlich die Audfchlieung ded Lehrers von der Mits 
gliedfchaft des Schulvorftanded, fo kann die Befreiung velleiben von 
Schulbeiträgen hieraus ebenjowentg gefolgert werden, wie die Freiheit 
der unangejeffenen Dorfdeinwohner von Kommunalabgaben aud der 
Ausſchließung derfelben von der Stimmberedhtigung in der Gemeinde- 
verſammlung. 

Nach alle dem konnte der Anſpruch der Kläger nicht als be= 
gründet anerfannt werden und waren demgemaß die Borenticheidungen 
zu beftätigen. 

Die Regelung ded Koſtenpunkts rechtfertigt fi nach $. 72 des 
Geſetzes vom 3. Zuli 1875 (Gefeg- Sammlung Seite 375). 

Urkundlidy unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungd- 
gericht8 und der verordneten Unterſchrift. 

(L. S.) Perfiuß. 

D. B. ©. Nr. 289. 


178) Beitragöpflidt der Geiftlihen und der Lehrer zur 
Unterhaltung der Sozietätsichulen. 


1. 
Berlin, den 27. Kebruar 1877. 
Auf die an den Herrn Juſtiz⸗Minifter gerichtete und an mid) 
zur reffortmäßigen Verfügung abgegebene Vorftellung vom 25 Ol: 


Tr 


166 


tober v. 3. eröffne ih Em. Hodehrmürden, dab Ihrem Gejuhe um 
Befreiung von den Schulbeiträgen dafelbft feine Folge gegeben werden 
tan, da Ihnen ald Geiftlicher nady den Ausführungen in den Er- 
fenntniffen des Königligen Dpber-Tribunald vom 8. Dftober 1866 
(Ardiv für Nehtöfälle Band 66 Seite 53) und ded Königlichen 
Dber-Verwaltungögerichtd vom 17. Januar d. I. ein gefeglicher 
Anipruc auf Freilafjung von den Schulbeiträgen nicht zur Seite 
fteht, und ich mich nicht in der Lage befinde, aus Billigkeitögründen 
Ihre Freilaffung von den bezüglichen Beiträgen anzuordnen. 
Der Minifter der seen ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
den Pfarrer Herrn N. Hochehrwürden zu N. 
U. 111. 5196. 





2. 

Berlin, den 28. Februar 1877. 
Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom 
16. Dezember v. 3., daB, falls die Schulen in N. Sozietätsſchulen 
find und die Sähullaften von den denſelben angehörigen Hausvätern 
aufgebracht werden, ih um fo mehr Anftand nehmen muß, der von 
dem dortigen Schulvorftande beſchloſſenen Heranziehung der Lehrer 
zu den Scullaften entgegen zu fein, als inzwiſchen aud das König- 
liche Der Verwaltungsgericht unter dem 17. v. M. dahin erkannt 
bat, daß den Lehrern ein geiepliher Anſpruch auf Sreilafjung von 

den Söulbeiträgen nicht zur Seite ftehe. 
Die Königliche Regierung veranlaffe ich daher, den Magiftrat 
u N. auf die nebft Anlage wieder angeſchloſſene Beſchwerde zu bes 

eiden. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greif, send 


An 
bie Rönigf. Regierung zu R. 
U. II. 6223. 


79) Heranziehung der Geiftlihen in Neuvorpommern 
und auf Rügen zu Schulbeiträgen. 


Im Namen des Königs. 
In der Berwaltungöftreitfadhe 
bes Paftor P. zu V., Klägers und Revtfiondflägers, 
wider 


den Schulverband B., vertreten durch den Schulvorftand, 
Bellagten und Revifiondbellagten, 
bat das Königliche Oberverwaltungsgeriht in feiner Sipung vom 
7. Bebruar 1877, 


167 _ 


an welder ꝛc. ıc. Theil genommen haben, 
für Recht erkannt, 
daß auf die Revifion des Klägerd die Entfcheidung des 
Königlichen Bezirföverwaltungsgerichtd zu Stralfund vom 
10. Zuli 1876 zu beftätigen, die Kolten des Reviſionsver⸗ 
fahrens dem Revifionskläger zur Laſt zu legen und der Werth 
des Streitgegenftanded auf 142 Mark 20 Pf. feftzufegen. 
Bon Rechts Wegen. 
Gründe: 

Im Mai 1874 forderte der Rendant der Schulfafje zu V. von 
dem Paftor P. dajelbft nady Verhältnik feines außeramtlichen Ein- 
fommend Beiträge zur Schulkaſſe, welde derfelbe verweigerte. Ein 
bei dem Amtövorfteher geftellter Antrag ded Rendanten auf Bei- 
eur diefer Schulbeiträge wurde am 21. November 1874 zurüd- 
gewielen. 

In Folge eined Bejchluffes des Schulvorftanded vom 7. April 
1875 wurde der frühere Antrag des Rendanten beim Amtövoriteher 
wiederholt und nunmehr für begründet erachtet; auch wurde durch 
Mahnzettel des Amtövoriteherd vom 7. Dftober 1875 der Paftor 
P. zur Zahlung der Schulbeiträge für die Zeit vom 1. Januar 
1874 bis zum 1. Dftober 1875 mit 142 Mark 20 Pf. bei Ver— 
meidung der Exekution aufgefordert. Hiergegen bat der Paſtor P. 
am 23. Dftober 1875 bei dem Kreisausſchuß des Kreijed Rügen durch 
Anftellung einer Klage gegen den Schulverband B. Einſpruch erhoben. 

Kläger behauptet, daB die Geiftlihen in Neuvorpommeru und 
Nügen bid zum Erlaß de Gefeged vom 23. Februar 1870 von allen 
Steuern und Abgaben jeder Art mit Ausnahme der Klaffen« und 
klaſſifizirten Einkommenſteuer rechtlich befreit gewejen feien und dab 
dieſes Brivilegium durch dad gedachte Gefep nur binfichtlich der 
Kommunalabgaben, nicht aber binfichtlih der Laften der Scul- 
fogietät aufgehoben ſei. Eventuell fünnte der Beitrag erft feit dem 
Beſchluſſe des Schulvorftandes vom 7. April 1875 erfordert werden. 
Kläger berechnet hiernach feinen Beitrag auf 42 Markt und hat dar- 
auf angetragen, 

den Schulverband V. zu verurtheileu, den Kläger von Bei- 
trägen zur Schulfaffe unbedingt freizulaffen event. aber joldye 
nur für die Zeit vom 1. April 1875 bi8 1. Dftober 1875 
mit 42 Mark von ihm zu erfordern. 

Der Beklagte hat dad behauptete Privilegium der Getftlichen 
beftritten und auszuführen gejucht, daß dad Geſetz vom 23. Februar 
1870 auch auf den vorliegenden Kal Anwendung finde. In dem 
Umftande, daß Kläger den Beſchluß ded Schulvorftandee vom 
28. September 1875, die erefutivifche Beitreibung der ftreitigen 
Beiträge betreffend, mitunterzeichnet hat, fieht der Beklagte ein An- 
erfenntnib des Klägers. 


— 


168 

Der Antrag iſt auf Surücweifung der lage gerichtet. 

Nachdem Kläger in der mündlichen Verhandlung beftritten 
batte, daß er durd die gedachte Mitunterſchrifi ein Anerkenntniß 
habe abgeben wollen, wurde von dem Kreisausſchuß des Kreifes 
Rügen am 1. Februar 1876 dahin entichteden, 

daß Kläger mit feiner Klage abzuweifen, ipm die Koften des 
Verfahrens zur Laſt zu legen und der Werth des Streit: 
gegenftandes auf 142 Mark 20 Pf. feitzufegen. 

In den Gründen ift [a Gunſten ded Klägers aud; Al daß 
ein Anerkenntniß deſſelben in der Mitunterſchrift des Beſchlu — vom 
28. September 1875 nicht liege und daß das Geſetz vom 23. Februar 
1870 hier nicht anwendbar ſei, weil daſſelbe nur von Kommunal- 
laſten ſpreche, die Schule auf dem platten Lande in Neuvorpommern 
aber feine Einrichtung der politifhen Gemeinde fei, fondern auf 
Affoziation nach Maßgabe des Negulativs vom 29. Au uft 1831 
berube. Zur Motivirung der Abweifung des Klägerd wird darzu- 
legen gejucht, daß die behauptete Freiheit der Beiftlihen von Steuern 
und Abgaben jeder Art nicht anzuerkennen fei, indem die älteren 
Nechtöquellen nur von ber reiheit der Häufer der Geiftlihen 
ſprächen. Hätte aber auch früher die behauptete unbeſchränkte Freiheit 
beftanden, fo märe fie durch das ald lex specialis zu betrachtende 
Regulativ vom 29. Auguft 1831 aufgehoben, da nach 8.5. daſelbſt 
die fire Beſoldung des Lehrets von ſaͤmmtlichen Familienvorftänden 
ded Schulbezirks ohne Unterfchied des Standes und des Glaubens 
als perſönliche Laſt nad dem Klaffenfteuerfuge aufzubringen ſei. 
Hierzu komme, dab die Lehrerbefoldung nur ein Erſatz für dad früher 
bite Schulgeld fein fole und eine Befreiung von diefem für die 
tlichen, welche Kinder in die Schule ſchickten, auch in den älteren 
Kirhenordnungen nicht ausgeſprochen fei. Der Rendant des Be« 
Hlagten fei hiernach im Mat 1874 völlig berechtigt geweſen, die Bei- 
träge pro 1874 von dem Kläger einzufordern; mithin ſei auch das 
Verlangen der Nachzahlung für dad Jahr 1874 den Gefegen ent 
ſprechend und der eventuelle Klageantrag hinfällig. 

Gegen dieſe Entiheidung hat Kläger rechtzeitig die Berufung 
mit dem Antrage eingelegt, 

unter Abänderung des erften Erkenntuiſſes die Verurtheilung 
des Beflagten nad dem Klageantrage auszuſprechen. 

Aus der Kirhenordnung von 1535, den Statutis synod. von 
1574 und dem Nügtanifchen Landgebraud wird herzuleiten gefucht, 
daß Geiftliche früher von allen perſönlichen Steuern jeder Art frei 
gewefen feien. Event. wird Beweis durch Auskunft der Königlichen 
Negterung zu Stralfund darüber angetreten, 

daß bi zum Grlaffe des Gefeged vom 1. Mai 1851 bie 
Geiftlihen in Neuvorpommern und Rügen von allen Staatd- 
und anderen Steuern und Abgaben freigelaffen find. 








En 


169 





Dad Regulativ vom 29. Auguft 1831 könne ald allgemeines 
Geſetz ein Privilegium nicht aufheben; e8 habe auch nur die Klaffen: 
fteuerzahler belaftet und Fönne auf die Getftlichen deshalb nicht be- 
zogen werden, weil 

— wie die Königliche Regierung zu Stralfund amtlich be⸗ 

ftätigen werde — 
zur Zeit des Erlaſſes des Regulativs die Geiftlihen in Neuvor- 
pommern und Rügen von der Klaffenfteuer durchaus befreit gemefen 
feien. Die Hinweifung des erften Richterd auf dad Schulgeld und 
deifen Zahlung paffe nicht, wie näher auögeführt wird; audy hätten 
die Geiltlihen der Stadt Stralfund auf dem ftädtifhen Gymnaſium 
dajelbit ftetd Freiheit vom Schulgelde gehabt, wie der Magiftrat zu 
Straljund amtlich betätigen werde. 

In der Gegenerklärung ded Beklagten find neue Gefihtspunfte 
nicht aufgeltellt. 

Am 10. Zuli 1876 erkannte das Königliche Bezirkövermaltungs: 
gericht zu Straljund, 

daß die Entſcheidung ded Kreisausſchuſſes des Kreifed Rügen 
vom 1. Februar 1876 lediglih zu beitätigen fei und die 
Koften ded Berufungdverfahrend unter Feftitellung des Werths 
des Streitgegenitandes auf 300 Mark dem Kläger zur Laft 
zu legen jeien. 

Sn den Gründen ift audgeführt: 

Es mußte nad Lage der Sache jo, wie geichehen, in der 
Berufungdinftanz entjchieden werden, da in allen wejentlichen 
- Yunften den Anführungen des eriten Erkenntniſſes beizutreten 
war. Zunächft freilich auch in dem, was dafjelbe zu Gunften 
ded Klägerd ausſpricht, nämlich, dab das Geſetz vom 
23. Februar 1870 deſſen Anjprüchen nicht entgegenftebe, und 
daß aus der Unterfchrift des betreffenden Exekutionsbeſchluſſes 
Seitend feiner eine Anerkenntniß der Rechtmäßigkeit diejer 
Maßregel nicht zu folgern fei; denn jenes Gefep bezieht fich, 
wie fein Wortlaut und der Zujammenbang, in meldem es 
mit andern Belegen fteht, darthut, allerdings nur auf die 
Berhäliniffe der Beamten zu den politiſchen Gemeinden 
und die hiefigen Landſchulen gehören nicht zu den Angelegen- 
beiten folcher, fondern werden von eigend um ihretwillen ge- 
bildeten Berbänden gehalten. ©. $. 2. ded Regulativs —* 
die Neuvorpommerſchen Landſchulen vom 29. Auguſt 1831; 
was aber den Exekutionsbeſchluß anlangt, ſo iſt klar, daß der 
Vorſitzende eines Kollegiums dadurch, daß er einen Beſchluß 
deſſelben unterſchreibt und zur Ausführung bringt, nicht ſein 
perſoͤnliches Einverſtändniß mit dem Beſchluſſe kundgiebt. — 
Allein andererſeits tft ferner mit Recht im erſten Erfenntniffe 
angenommen, daß der Kläger den von ihm angelretenen Be⸗ 


170 





weis der Befreiung von der nad) $. 5. des gedachten Regu⸗ 
lativs allen Samilienhäuptern des Schulverbanded obliegenden 
Verpflichtung, zum baaren Gehalte ded Lehrers beizutragen, 
nicht geführt habe, und daß namentlich, wenn jelbft den Neu— 
vorpommerſchen Geiltlichen in früheren Zeiten eine jolde Be- 
freiung nad Provinzialredht zugeftanden hätte, dieſelbe doch 
jedenfalld durdy die Beſtimmung des oben angeführten Para- 
graphen des geltenden Regulatives aufgehoben wäre. Alle 
vom Kläger für das von ihm behauptete Vorrecht der hieſigen 
Geiſtlichen angezogenen Geſetzesſtellen gewähren dieſen nur 
Freiheit von beſtimmten Arten von Abgaben, unter denen ſich 
die vom Privatvermögen zu tragenden Schullaſten nicht be= 
finden und inöbefondere bejagt die in Bezug genommene 
Beftimmung der Pommerſchen Kirchenordnung 7, b. S. 110, 
welche theilmeife unter $. 812. in den Entwurf ded Neuvor⸗ 
pommerſchen Provinzialredhtd aufgenommen ift, offenbar nicht, 
dab die Seiftlihen nebſt ihren Amtöhäufern, jondern, daß 
fie rückſichtlich ihrer Amtshäuſer abgabenfrei feien. Ent: 
Ichieden entgegen der Auslegung, melde der Kläger dieſer 
Beftimmung giebt, ſteht ihr Schluß, der dad eigene Wer» 
mögen der Geiltlihen für abgabenpflichtig erklärt. Freilich 
will der Kläger dad nicht gelten laffen und das dort ge— 
brauchte Wort „Güter nur von liegenden Gründen verftanden 
wiffen; allein diefe Beichränfung der Bedeutung jened Wortes 
ericheint bier weder durch den Sprachgebrauch, noch jonft 
gerechtfertigt. 

Mad nun aber ferner die Bedeutjamfeit ded 8. 5. des 
Negulativd vom 29. Auguft 1831 für den vorliegenden Fall 
betrifft; fo fucht der Kläger zwar diejelbe dur den Einwand 
u entfräften, da Privilegien nicht ohne Weitered durch 
Nnätere allgemeine entgegenftehende Gefege aufgehoben würden; 
allein diejer Einwand, dem an fidy eine Berechtigung nicht 
abzufprechen tft, trifft doch bier nicht zu, wo im fpäteren 
Geſetze gejagt wird, daß die betreffende Beitragspflidt ohne 
Unterihied des Standes eintreten folle, alfo gerade 
die Standedvorrehte ausdrücklich befeitigt werden. Die 
Vorſchrift hätte offenbar gar feinen Sinn, wenn man an- 
nehmen dürfte, dab auch nach ihrer Veröffentlichung das be- 
bauptete Privilegium der Beiftlichen beitehe, alfo mit Unter« 
Ihied des Standes zu den bezüglichen Laſten beigelteuert 
werde. Hätte alſo auch ein foldyed Privilegium für die in 
Mede ftehende Abgabe früher wirklich beſtanden, fo wäre e8 
dur das Schulregulativ vom 29. Auguft 1831 unbedingt 
aufgehoben. Dem Fann aud nicht, wie der Kläger verfudht, 
entgegengeftellt werden, daß nad) diefem Geſetze die Beiträge 














171 


— — — 


zum Lehrergehalte in der Regel nach dem Klaſſenſteuerfuße 
aufzubringen find, die Geiſtlichen aber zur Zeit feiner Ver— 
öffentlihung der Klaffeniteuer nicht unterlegen haben; denn, 
wenn auch letzteres thatſächlich richtig iſt, fo konnten doch die 
Geiſtlichen von jeher ſehr wohl behufs Crmittelung des Be— 
trages, welchen ſie zum Lehrergehalte beizuſteuern haben 
würden, nach den Grundſätzen der Klaſſenſteuer eingeſchätzt, 
alſo nach dem Klaſſenſteuerfuße veranlagt werden, wie Aehn— 
liches ja bekanntlich vielfach im öffentlichen Leben vorkommt. 
Der Kläger hat nun freilich noch ferner dem Regulativ vom 
29. Auguſt 1831 gegenüber auf die Ausführungen eines 
Minifterialerlaffed vom 18. April 1856, nad) welchen die 
Seiftlihen nit zu den Haudvätern des Schulbezirtd zu 
rechnen jeien, hingewiefen, allein dieſe Ausführungen fteben, 
abgejeben davon, dab das thatjächliche Verhältniß, auf welches 
fie fih ftüßen, inzwifchen durch die neuere Gejeggebung bes 
feitigt worden ift, mit dem Klaren Wortlaute ded $. 5. des Re⸗ 
aulativs in einem unlösbaren Widerfpruche und können deöhalb 
auf Beachtung in einem Rechtöftreite feinen Anipruch machen. 

Die Berufung ded Klägerd auf das Zeugniß der König- 
lichen Regierung zu Straljund dafür, daß biöher die Geilt- 
lien in Neuvorpommern von allen öffentlichen Abgaben frei 
gelaffen feien, ift bedeutungslos, da, wenn dem auch jo wäre, 
damit ein Recht derjelben auf allgemeine Abgabenfreiheit 
nicht bewiejen fein würde. 

Bedeutungslos ift ebenjo dad Benennen ded Nathed der 
Stadt Stralfund al8 Zeugen für die Thatſache, daß an 
diefem Drte die Söhne der Geiftlihen dad Gymnaftium 
ſchulgeldfrei befuchen können, da nicht erfichtlich ift, wie aus 
diefem Umſtande irgend etwas zu Gunſten des Klageantraged 
geſchloſſen werden jollte. 

Endlich ift die Behauptung ded Klägerd, dab äußerften 
Falles er immer nur höchſtens theild vom 1. April, theild 
vom 1. Sanuar 1875 ab zu den betreffenden Zeiftungen ber- 
angezogen werden Fönne, hinfällig, da er zugegebenermaßen 
ihon 1874 zu bdenfelben veranlagt und am 1. Mai diejed 
Jahres von dem Schulfaffenführer zu ihrer Zahlung aufge= 
fordert ift, diefe Aufforderung aber nad) den vorftehenden 
Darlegungen völlig gerechtfertigt war und feineöwegd, wie 
der Kläger will, als eine Willfür jened Beamten bezeichnet 
werden darf. 

Sezen dieſe Entſcheidung hat Kläger rechtzeitig die Reviſion 
eingelegt, 
Weail das erſte Erkenntniß beſtätigt und nicht vielmehr dem 
Antrage der Klage entſprechend entſchieden worden ſei. 


172 





Er behauptet 

1) daß die Rechtsnormen über die Steuerfreiheit der Beiftlichen 
nicht, beziehungdweife unrichtig angewendet worden feien und 
daß dad Regulativ vom 29. Auguft 1831 eine unrichtige 
Anwendung erfahren habe, 

2) daß wefentlihe Mängel ded Berfahrend vorhanden feien, 
indem der vorige Richter eine beitrittene Thatſache ohne 
weiteren Beweis ald wahr angenommen und erheblidhe That- 
fachen und Beweismittel unberückſichtigt gelaffeı habe. 

Die Ausführungen ded Berufungsrichterd werden im einzelnen 
zu widerlegen gejudht, indem namentlih auf dad Gutachten des 
Sprachforſchers Freiherrn von Bohlen auf Streu darüber provozirt 
wird, daß im Anfange des ſechszehnten Jahrhunderts unter dem 
Ausdrud: „Güter“ nur Grundftüde zu veritehen feien. Die Redhtö- 
normen über Obfervanzen jeien vom vorigen Richter außer Acht ge— 
laffen; derjelbe habe eine wejentliche Prozeßvorſchrift Dadurch verlegt, 
dab er die Audfunft der Königlihen Regierung als Beweismittel 
für die Obfervanz verworfen have. Aftenwidrig fei auch die An 
nahme des vorigen Richters, dab Kläger die „Veranlagung“ zu den 
Abgaben im Sabre 1874 zugegeben habe, während Died dody be» 
ſtritten fei. 

Sn der Gegenerklärung bat Bellagter obige Ausführungen be= 
ftritten und die Zurüdmeifung der Reviſion beantragt. 

Die Revifion Fonnte nicht ald begründet erachtet werden. 

Es ift zwar anzuerkennen, daß vor dem Erlaß des Regulativs 
vom 29. Auguft 1831 die Geiftlichen in Neuvorpommern das Vor⸗ 
recht einer allgemeinen Steuerfreiheit hatten. Denn die Pommerjde 
Kirhenordnung von 1535 Titel 6 Seite 110 ift nicht dahin aus— 
zulegen, daß die Geiftlihen nur rückſicht lich ihrer Amtöhäufer ab- 
gabenfrei fein follten, fondern daß ihnen ſowohl für ihre Perfon als 
auch in Betreff ihrer Amtöwohnungen Abgabenfreiheit bewilligt war. 
Die Bergleihung mit dem urjprünglichen plattdeutichen Zerte (ab- 
gedrudt in Richter's evangelifchen Kirchenordnungen Band 1 
Seite 254) läßt hierüber feinen Zweifel und beweiſt indbejondere, 
da mit dem Ausdrude: „Güter“ nit, wie der Berufungsrichter 
annimmt, das bewegliche Vermögen der Geiftlihen, ſondern die 
Grundftüce derfelben gemeint find. Sm Uebereinftimmung mit 
diefer Anficht ſpricht ſich Balthasar ius eccles. pastor. Theil 1 
Seite 930 sqq. und de libris seu matriculis ecclesiasticis 
Seite 235 sqg. aus. Auch ift im $.812. ded Entwurfs des Neu— 
vorpommerſchen Provinzialrechts die Abgabenfreiheit der Geiftlihen 
in der gedachten Weiſe aufgefaßt. 

Diefer Rechtszuſtand ih indefjen durch Artikel 5 des Regulativs 
vom 29. Auguft 1831 wejentlid, geändert worden. 

Wenn auh auf die Worte: „ohne Unterfchied des Standes" 


173 





fein enticheidendes Gewicht zu legen ift, weil ſich aus den legislativen 
Vorarbeiten ergiebt, daß diefer Zufag auf den Vorſchlag der König 
lihen Regierung zu Stralfund in dem Berichte vom 8. Juni 1831 
aufgenommen ijt, „um die Verpflichtung der Gutöbeliger mehr außer 
Zweifel zu ſetzen“, fo würde doch felbit beim Fehlen der gedachten 
Worte anzunehmen fein, daß die bisherigen Vorrechte der Geiftlichen 
durch Artifel 5 a. a. O. infomeit haben bejeitigt werden follen, ala 
ed fih um die Leiftung von Beiträgen zur Lehrerbeſoldung handelt. 
In dem gedachten Artikel — einer Nahbildung des $. 29. Allges 
meinen Landrechts Theil 2 Titel 12, wie aud den Materialien ber: 
vorgebt — ift die Abſicht unverkennbar, die biöherigen mit der 
früheren Verfaſſung zufammenhängenden Vorrechte zu befeitigen. 
Wenn aud hierbei hauptfählih an die Nittergutöbefiger gedacht 
fein mag, fo ift doch die Faſſung des Geſetzes eine fo generelle, daß 
eine Ausnahmeftellung für die Geiftlihen hiermit nicht vereinbar ift; 
diejelben hätten auddrüdli genannt werden müffen, wenn fie in 
rechtlicher Beziehung anderd als die übrigen Familienvorſtände ded 
Schulbezirks zu behandeln mären. 

Der Umftand, daß die Beiftlihen im Sabre 1831 von der 
Klaffenfteuer geſetzlich befreit waren ($.1. in fine des Geſetzes wegen 
Einführung einer Klaffenfteuer vom 30. Mai 1820 in Verbindung 
mit der in Folge Allerhöchiter Anordnung erlaffenen Girkularverfügung 
der Minifterien der Finanzen und des Innern vom 27. Februar 1817, 
Nr. Aa., Nr. 6 — v. Kampp Annalen 1831 Band 15 Heft 1—2 
Seite 109-110), ift für die Eutfcheidung nicht von Erheblichkeit, 
weil im Artikel 5 a. a. D. nicht auf die thatſächliche Erhebung der 
Klaffenfteuer Gewicht geleat, fondern nur der Klafjenfteuerfuß 
als Maßſtab bezeichnet ift und am Scluffe ded Artikels eined 
fingirten Rlaffentteuerfapes ausdrücklich gedacht wird. 

Der dem Berufungdrichter gemachte Vorwurf, daß er durch die 
Nichtberüdfihtigung des Beweisantritts über die behauptete Obſer— 
vanz das beftchende Recht verlegt habe, ift nicht gerechtfertigt; denn 
die Entſcheidungsgründe laffen nicht Elar erkennen, ob der Obfervanz 
überhaupt feine rechtlihe Bedeutung beigelegt werden follte oder ob 
nur aus thatjächlihen Gründen der Beweisantritt nicht berüdfichtigt 
ift. Ueberdied kann felbit bei freier Beurtbeilung die Frage, ob das 
Regulativ vom 29. Auguft 1831 durch Objervanz abgeändert werden 
fonnte, unerörtert bleiben, weil jedenfalld der Beweisantritt wegen 
feiner ungenügenden thatfächlichen Begründung unerheblidd war. In 
der Berufungsfchrift ift unter Bezugnahme auf amtlihe Auskunft 
der Königlichen Regierung zu Stralſund nur behauptet, 

„daß bid zum Erlaſſe ded Geſetzes vom 1. Mai 1851 die 
Geiftlichen in Neuvorpommern von allen Staatd- und andern 
Steuern und Abgaben freigelaffen find”. 

Died ift indeflen zum Nachweiſe einer Obſervanz nicht aus- 


174 





reichend, weil die einzelnen Fälle nicht näher bezeichnet find und es 
an allen thatſächlichen Unterlagen zur Beurtheilung der Frage feblt, 
ob die Erforderniffe, welche die Rechtswiſſenſchaft zur Gültigkeit 
einer ungeichriebenen Rechtsnorm voraugfept, namentlich die Ueber: 
zeugung rechtlicher Nothwendigkeit bei der angeblihen Freilafjung 
(opinio necessitatis), hier vorhanden find. 

War hiernach die Verpflichtung ded Klägers aut Zahlung von 
Beiträgen zur Schulkaſſe nad) Artifel 5 a. a. DO. begründet, fo ilt 
auch fein eventueller Antrag, diefe Beiträge nur vom 1. April 1875 
zu berechnen, ungerechtfertigt; denn da der Nendant der Schulfafle 
den Kläger ſchon im Fahre 1874 zur Zahlung der Beiträge aufges 
fordert hat, dieſe Aufforderung aber den geſetzlichen Beitimmungen 
entipradh, fo ftebt dem Kläger da8 Gejep vom 18. Zunt 1 
8. 6, $. 14. nicht zur Seite. 

Die angefochtene Entſcheidung war demgemäß zu beitätigen, in 
Folge deifen dem Kläger nad $. 72. des Geſetzes vom 3. Zuli 1875 
(Gefep-Sammlung Seite 375) aud die Koften dieſer Iuftanz zur 
Laft fallen. Der Werth des Streitgegenftanded war indefjen auf 
142M. 20 Pf. ald den Betrag der ftreitigen Abgaben herabzufepen. 

Urkundlich unter dem Siegel ded Königlichen Dberverwaltungs- 
gerichtö und der verorbneten Unterfchrift. 


(L.S.) Perfius. 


D. 3. ©. Nr. 430. 





80) FBortdauer der Zugehörigkeit zum Schulverbande 
nah dem Audtritt aud der Kirche. 
(Sentrbf. pro 1876 Seite 307 Nr 1729.) 

Berlin, den 20. Februar 1877. 
Ew. Wohlgeboren eröffne ich auf die Vorftellung vom 16. Ok⸗ 
tober v. J. daß ich Ihrem Antrage, die Königliche Regierung zu N. 
anzuweiſen, Sie aus dem katholiſchen Schulverbande zu N. aud« 
aufchulen, nicht entiprechen fann. Der Umftand, dab Em. Wohl: 
geboren unter Beobachtung der in dem Gefep vom 14. Mai 1873 
(Bel. :Samml. S. 207) vorgeichriebenen Formen Ihren Austritt 
aus der katholiſchen Kirche erflärt haben, berechtigt Sie noch nicht 
ohne Weitered zu dem Verlangen, auch aus dem fatholiihen Schul- 
verbande Ihres MWohnorted ausgeſchult und von den Haudväter- 
Beiträgen zur Unterhaltung diefer Schule freigelaffen zu werden. 
Nah 8. 3. a. a. D. bewirkt die gedachte Austrittöerklärung nur, 
daß der Auödgetretene zu Yeiltungen, welche auf der perfönlichen 
Kirchen: oder Kirchengemeinde= Angebörigfeit beruhen, nicht mehr 
verpflichtet wird. In Ihrer Angehoͤrlgkeit zu dem katholiſchen Schul⸗ 
verbande in N. ift dur Ihren Austritt aus der katholiſchen Kirche 

allein daher Feine Aenderung eingetreten. 











175 

Nah $. 29. Th. II. Tit. 12 de8 A. L. R. liegt die Unterhal- 
tung der Volksſchulen den ſämmtlichen Haudvätern des Orts ohne 
Unterichied des Glaubensbefenntniffes ob. Don diefem Grundjah 
geftattet der 8. 30. a. a. D. eine Ausnahme dahin, dab, falld an 
einem Orte für die Einwohner verfchiedenen Glaubensbekenntniſſes 
mehrere Schulen errichtet find, jeder Einwohner nur zur Unterhaltun 
der Schule von feiner Religiondpartei beizutragen verbunden fein fol. 

Da Ew. Wohlgeboren der katholiſchen Kirche nicht mehr an⸗ 
gehören, fih auch einer andern Religiondgefellichaft, für welhe in N.. 
eine Volksſchule errichtet ift, nicht angeſchloſſen haben, fo ift Die 
Frage, welchem der mehreren Sculverbände Shrer MWohnorted Sie 
angebören, eine Frage des öffentlihen Rechts und nad $. 18 Litt. k. 
der Regierungs-Inſtruktion vom 23. Dftober 1817 von der Re— 
gierung zu enticheiden. Es bleibt Ihnen jedoch überlaffen, die Zu— 
weilung zu einem der in N. beitehbenden Schulverbände bei der 
Regierung in N. zu beantragen, und wird die Regierung , fofern 
Shrer Wahl Bedenken nicht entgegenstehen, feinen Anftand nehmen, 
Ihrem Antrage zu entipredhen. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Falk. 


An 
den Herrn ac. 


U. III. 15010. 


81) Zuftändigkleit für den Erlaß von Baurefoluten im 
Gehtungsbereiche des Geſetzes vom 26. Juli 1876. 


Berlin, den 15. Januar 1877. 

Auf den Bericht vom 22. Dezember v. J., den Bau des Küfter- 
ihulbaufed in N. betreffend, wird das Reſolut vom 28. Dftober v. 3. 
bierdurdh aufgehoben, weil gemäß 88. 78. 172. des Geſetzes vom 
26. Zuli v. 3. — Gel.-Cammi. ©. 297 — in dem Geltungd- 
bereich dieſes Geſetzes nur die Vermaltungdgerichte für den Erlaß 
des Baurejolutd zuſtändig find. 

Indem ih die Königliche Regierung unter Rückanſchluß der 
Driginal-Anlagen veranlafje, die Betheiligten hiervon in Kenntnih 
zu jegen, bemerfe ich, dab aus 8. 173. des Gefeged die Zuftändig- 
feit der Verwaltungsbehörden nicht begründet werden fann. Denn 
die Einleitung von Verhandlungen über die Ausführung eined 
Küſterſchulbaues macht die Streitſache als ſolche nit anhängig. 
Dies tritt vielmehr erſt dann ein, wenn ſich bei der Verhandlung 
Streitpunkte ergeben, welche der reſolutoriſchen Entſcheidung bedürfen. 
Die Anhängigkeit fällt in dieſen Sachen zuſammen mit dem Zeit— 
punkt, in welchem das Reſolut zu erlaſſen iſt, und hieraus folgt, 
daß die Verwaltungsbehörden ſeit dem 1. Oktober d. J. überhaupt 


176 


feine Baurefolute mehr zu erlaffen, fondern über hervortretende Streit= 
punkte die Entſcheidung der Berwaltungsgerichte herbeizuführen haben. 
Die entgegengefepte Auffaffung würde dahin führen, die Anwendung 
des Gejeped vom 26. Juli v. J. noch auf Jahre hinauszuſchieben, 
ohne daß hierzu irgend welcher Anlaß vorliegt, da die einleitenden 
Verhandlungen aud in Zukunft den Verwaltungsbehörden verbleiben, 
und die Wirkſamkeit der Verwaltungsgerichte überhaupt nur dann 
eintritt, wenn fi bei diefen Verhandlungen Streitpunfte ergeben, 
welche refolutoriiher Entſcheidung bedürfen. 

Hiernach wolle die Königliche Regierung in Zukunft verfahren. 


An 
die Rönigfiche Regierung zu N. 


Abſchrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnignahme 
und gleihmäßigen Befolgung. 
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
5 Im Auftrage: Förfter. 
In 
die Königlichen Regierungen zu Königsberg, Oumbinnen, 
Marienwerber, Danzig, Potsdam, Stettin, Cbelin, 
Stralfund, Breslau, Piegnig, Oppeln, Magdeburg, 
Merfebung, Erfurt. 
G. II. 5005. 


Berfonal: Veränderungen, Titel- und Ordens » Verleifnugen. 





A. Behörden. 

Der Großherzoglich Oldenburgiſche Seminar » Direktor und Ober— 
ſchulrath Sander zu Didenburg ift zum Regierungs- und Schul= 
rathe ernannt und der Negierung zu Breslau überwieſen, 

der Seminar-Direftor Herm. Müller zu Hannover zum Regierungd- 
und Schulrathe ernannt und dem Konfiftorium zu Aurich über: 
wieſen worden. 

Dem Superintendenten Kirchner zu Walchow im Kreife Nuppin 
ift_ der Königl. Kronen-Orden dritter Klaffe verliehen worden. 
Zu Kreis: Schulinfpeftoren find ernannt worden im Regierungsbezirke 
Sumbinnen: der fommiffar. Kreis-Schulinipeft. Pfarrer Pohl 

zu Heydekrug, 

Defen, der Rektor und kommiſſ. Kreis-Schulinſpelt. Luft zu 

ogaſen, 

Erfurt: der Rektor und kommiſſar. Kreis-Schulinſpelt. Dolad 

zu Worbis, und 

Minden: der kommiſſar. Kreis-Schulinſpelt. Lehrer Dr. Laureck 

zu Salzkotten. 


IT: 





B. Univerjitäten. 

Univerfität zu Berlin: Dem ordentl. Profeſſ. in der juriftifch. 
Fakultät und Dberverwaltungsgeriht3-Nath Dr. Gneiſt ift die 
Erlaubniß zur Anlegung des Komthurfreuzed vom Kaiferl. Oeſter⸗ 
reichifchen Sranz » Jofeph- Orden mit dem Stern ertheilt, — der 
Geheime Legationd- Rath Dr. Aegidi zu Berlin zum ordent- 
lihen Honorar-Profefjor in der juriftiih. Sakultät ernannt, — 
der ordentl. Profefjor Dr. Droyfen in der philoſoph. Fakult. 
zum Hiltoriographen der brandenburgiſchen Geſchichte ernannt, — 
dem ordentl. Profeff. Dr. A. Kirchhoff in derfelben Fakult. 
die Erlaubniß zur Anlegung ded Dffizierfreuzed vom Königlich 
Griechiſchen Erlöjer-Orden ertheilt, — dem außerordentl. Profefl. 
in derjelben Faknlt. und Dozenten am landwirthſchaftl. Lehr: 
inftitut Dr. Koch der Königl. Kronen-Orden dritter Klaffe ver- 
liehen worden. 

Der ordentl. Profeſſ. in der philofoph. Fakult. der Univerf. zu 
Königäberg Dr. Maurenbrecher, und der ordentl. Profeſſ. in 
der philofoph. Fakult. der Univer. zu Greifswald Dr. Wil manns 
find in gleicher Eigenichaft an die Univerfität zu Bonn verjekt, 

der ordentl. Profefj. in der juriftifh. Fakult. der Univerf. zu Halle 
Dr. Ed ift in gleiher Eigenfhaft an die Univerj. zu Breslau 
verſetzt, 

der außerordentl. Profeſſ. an der Univerſ. zu Heidelberg Dr. Klein 
zum ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu 
Göttingen ernamnt, 

der ordentl. Profeff. Dr. Burdhard zu Kiel in gleicher Eigen- 
haft in die juriftiiche Fakult. der Univerf. zu Greifswald 
rerfept, — der Privatdozent Dr. Reifferfheid zu Bonn zum 
außerordentl. Profeff. in der philofoph. Fakult. der Univerfit. zu 
SGreiföwald ernamnt, 

dem ordentl. Profeff. Dr. Rich. Bollmann in der medizinisch. 
Fakult. der Univerf. zu Halle der Charakter als Geheimer 
Medizinalrath verliehen, — der Direktor der Thierarzneifchule zu 
Dern, Profell. Dr. Püg zum außerordentl. Profelf. in der 
philofoph. Fakult. der Univerf. zu Halle und zum Lehrer an dem 
landwirtbichaftl. Snftitute dafelbft ernannt, 

der Privatdozent und Profeltor Dr. Benede zu Königsberg ift zum 

> außerordentl. Profefj. in der medizinischen Fakult. — der ordentl. 
Drofefj. an der Univerf. zu Erlangen Dr. Kißner, und der 
Privatdozent und Oberlehrer Dr. Prup zu Berlin find zu ordentt. 
Drofefforen in der phiſoſoph. Fakult. der Univer). zu Königs— 
berg ernannt, 

der Direktor der ftändiichen Srrenheilanftalt zu Marburg Dr. Cramer 
ift zugleih zum ordentl. Profefjor, und der Privatdozent Dr. 


1877, 12 





178 
med. et phil. Külz dajelbft zum außerordentl. Profeff. in der 
mediziniih. Fakultät der Univerf. zu Marburg ernannt, 
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Oppenheim zu Berlin zum ordentl. 
Profeſſ. in der philofoph. Fakult. der Akademie zu Münfter er- 
nannt worden. 


C. Gymnafial- und Real-Xehranftalten. 


Dem Gymnafial-Direltor Dr. Bolz zu Potsdam ift zur Ans 
legung der Großherzoglid Mecklenburg-Schwerinſchen Berdienft- 
Medaille in Gold die Erlaubniß ertheilt worden. 
Der Profefl. Dr. Schindler zu Frankfurt a. M. ift in gleicher 
Eigenſchaft an das Joachimsthalſche Gymnaſ. zu Berlin berufen, 
den Gymnafial-Oberlehrern Dr. Rollmann zu Stralfund und Dr. 
Heidemann zu Eſſen dad Prädikat „Profeſſor“ beigelegt worden. 
Der Oberlehrer Dr. Zwolski zu Oftromo ift in gleicher Eigen» 
ihaft an dad Gymnaf. zu Wongromip, 
der Oberlehrer Gallten zu Wongrowig in gleicher Eigenſchaft an 
das Gymnaſ. zu Oftromo, und 
der Oberlehrer Jagielski zu Oſtrowo in gleicher Eigenſchaft an 
das Gymnaſ. zu Neiße verjept, 
als Oberlebrer find berufen worden an dad Gymnaſium 
zu Berlin, Askaniſch. Gymnaſ., der ordentl. Lehrer Dr. An- 
drejen vom Gymnaſ. zum grauen Klofter dajelbft, 

zu Berlin, Leibnig-Gymnaf., der Oberlehrer Le Viſe ur vom 
Kriedrih8-Gymnaf. dafelbft, 

zu Sorau der &emwerbeichullehrer Dr. Adolph aus Elberfeld, 

zu Stargard i. Pomm. der Gymnaf. Lehrer Dr. Rob. S hmidt 
aus Dramburg, 

zu Pofen, Friede. Wilh. Gymnaſ., der Gymnaf. Lehrer Hubert 
aus Freienwalde a. d. O., 

zu Beuthen Ob. Schleſ. der Realſch. Lehrer Dr. Heuer auß 
Düffeldorf, 

zu Ratibor der Gymnaſ. Dberlehrer Dr. Königsbed aus 


Konig, 
zu Zeiß der Oberlehrer Dr. Weider von der höheren Bürgerſch. 
zu Weißenfels, und 
zu Attendorn der Rektor Dr. Fiſcher von der böh. Bürgerſch. 
zu Münden-Gladbad); 
der vormalige ordentl. Profeff. am Polytechnikum zu Züri Dr. 
Tſchiſchwitz ift ald Dberlehrer an das Gymnaf. zu Selle, und 
der ordentl. Lehrer Dr. Kingenberg vom Friedr. Wilh. Gymnaſ. 
zu Coͤln al8 Oberlehrer an die in der Umbildung in ein Gym⸗ 
nal. BR böbere Lehranftalt zu Krefeld berufen worden. 
Zu Oberlehrern find befördert worden am Gymnafium 
zu Snfterburg der ordentl. Lehrer Koſtka, 
zu Konip ⸗ ⸗ Bock, 








179 


zu Berlin, Sopb.-Gymnaf., der orbentl. Lehrer Pfeiffer, 
zu Frankfurt a. d. O. ⸗ - DrRüthnid, 


zu Wongromwip Dr. Rangen, 
zu Erfurt 


⸗ ⸗ Dr. H einzel— 
mann, und 
zu Hildesheim, Andreas-Gymnaſ.⸗⸗ « Grumme. 
ALS ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 
zu Pofen, Frieder. Wild. Gymnaf., der Hülfölehrer Dr. Sachſe, 
zu Bredlau, Eliſab. Gymnaſ., die Schule. Kandidaten Dr. 
Sped und Wolff, | 
zu Breslau, Magdalenen-Gymnaf., der Gymnaf. Lehrer Dr. 
Tröger aud Waldenburg, 
zu Breslau, Matthiad-Gymnaf., der Gymnaſ. Lehrer Brüll 
aus Leobihüg, 
zu Bunzlau der Schnla. Kandidat Dr. Kupner, 
zu Gleiwig der Hülfdlehrer Bed dafelbft, 
zu Ölogau, evang. Gymnaf., der Kollaborator Schwenken— 
beder aus Oels, 
zu Görlitz der Hülfslehrer Dr. Benedict dafelbft, 
zu Hirſchberg der Gymnaſ. Lehrer Galletſchki aus Ratibor, 
zu Sauer der Schula. Kandid. Hampe, 
zu Leobſchütz der Gymnaſ. Lehrer Böhm aus Oppeln, und 
der Schula. Kandid. Ziaja, 
zu Liegnitz, Gymnaſ. der Hülfel. Schröder, 
zu Neuftadt Ob. Schleſ. der Schula. Kandid. Dr. Holled, 
zu Neiße der Hülfst. Dr. Zdralek dafelbft, und der Gymnaſ. 
Lehrer Kirfſch aud Gleiwig, 
zu Oblau der provif. Xebrer Dr. Zint aud Sprottau, 
zu Oppeln der Schula. Kandid. Dr. Waſchow, 
zu Ratibor der Gymnaf. Xehrer Dr. Guttmann aus Hirſch⸗ 
berg, der Hülfdlehrer Dr. Wendler zu Ratibor, und der 
Schula. Kandid. Zettel, 
zu Streblen der Schula. Kandid. Pürſchel, 
zu Waldenburg - - Tröger, 
zu Wohlau e Dr Hartmann, 
zu Halle a. d. S., Stadtgymnaf., der Schula. Kandid. Dr. 
Berndt, und 
zu Lüneburg der Schula. Kandid. Päpke. 
An der Nitter- Akademie zu Liegnig tft der Schula. Kandid. Dr. 
Winkler als Sutpettor, 
am Gymnaſ. zu Dels der Schula. Kandid. Kühn ald Kollaborator 
angeftellt worden. 
Am Gymnaſ. zu Natel ift der Lehrer Weidmann aus Wollin 
als technifcher Lehrer, 
am Gymnaſ. zu Goͤrlitz der Elem. Lehrer Kühn daſ. als Zeichen⸗ 
lehrer, und 


— 
u 





180 


am Gymnaf. zu Leobſchütz der Lehrer Preiß dafelbit als les 
mentarlehrer angeftellt worden. 


Die Wahl ded Realſchul⸗Oberlehrers Dr. Meffert in Pofen zum 
Direktor der Realih. am Zwinger zu Breslau ift beftätigt, 
dem Realſchul-Oberlehrer Dr. Schütte zu Stralfund dad Prä- 

dikat „Profeffor” beigelegt, 
der Oberlehrer Dr. Pfundheller am Stadtgymnaſ. zu Stettin in 
gleiher Eigenihaft an die Realjhule zu Zarnowig, und 
der Oberlehrer Friedr. Kraufe am Gymnaſ. zu Marburg in gleicher 
Eigenſchaft an das Realgymnaf. zu Wiesbaden berufen, 
zu Oberlehrern find befördert worden an der Realſchule 
zu Halberftadt der ordentl. Lehrer Dr. Heller, 
zu Frankfurt a M., Mufterfehule, die ordentl. Lehrer Dr. 
Fliedner, Dr. Reborn und Dr. Sirael. 
Als ordentlihe Lehrer find angeftellt worden an der Realichule 
zu Breslau, Real. am Zwinger, der Gymnaſ. Lehrer Dr. 
Krebs aus Obhlau, 
zu Görlitz der Hülfdlehrer Aft dafelbft und der Lehrer Dr. 
Tiburtius von der landwirtbichaftl. Realſch. zu Marienburg, 
zu Grünberg der Gymnaf. Lehrer Herforth aus Belgard, 
zu Neiße der Hülfslebrer Rückert aud Glag, 
zu Selle der Schula. Kandid. Jabuſch, 
zu Hagen der fommilf. Lehrer Pape, und 
zu Frankfurt a M., Realſch. Il. O. der ifraelitiihen Reli— 
gtonsgefellichaft, der provifor. Lehrer Dr. Portmann. 
an F Realſchule zu Erfurt iſt der Lehrer Wicht als Elementar⸗ 
ehrer, 
an der Realſch. zu Iſerlohn der Lehrer Barth aus St. Goars⸗ 
haufen al8 Glementar- und Zeichenlehrer angeftellt worden. 


Die Wahl bed Dberlehrerd Profefford Unverzagt am Realgymnaſ. 
in Wiesbaden zum Rektor der höheren Buͤrgerſch. dajelbft ift 
beftätigt worden. 
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an ber höheren Bil 
zu Freiburg i. Schlef. der Kehrer Kühne von der höh. Bürger» 
Ihule zu Stargard, und der Schula. Kandid. Tamm, 

zu Guhrau der Schula. Kandid. Dr. Mittelhbaud und der 
Lehrer Froſch von der Gewerbeſchule zu Brieg, 

zu Löwenberg der Lehrer Dr. Wejemann von der höheren 
Bürgerſch. zu Segeberg, 

zu ee die Schula. Kandidaten Dittrih und Nieder» 

eſäß, 

zu Hofgelömar der Hülfsl. Krickau. 

An der höheren Bürgerſch. zu Guhrau iſt der Lehrer Dörner 
aus Stroppen als Turn⸗ und Zeichenlehrer angeſtellt worden. 





181 


— — — 


D. Schullehrer-Seminare. 


In gleicher Eigenſchaft ſind verſetzt worden der Seminar-Direktor 
Do broſchke zu Habelſchwerdt an das kathol. Schull. Seminar 
zu Zülz, und 
der Seminar-Direktor Dr. Volkmer zu Zülz an das kathol. 
Schull. Seminar zu Habelfhwerdt, 
der erfte Seminarlehrer Päch zu Dranienburg ift zum Seminar: 
Direktor ernannt und demjelben dad Direktorat an dem evangel. 
Schull. Seminar zu Waldau verliehen, 
der Kreis-Schulinſpektor Laßskowsſki in Pofen zum Seminar-Di- 
teftor ernannt und demfelben das Direltorat an dem fathol. 
Schull. Seminar zu Ra witſch verliehen worden. 
An dem evangel. Schul. Seminar zu Halberftadt ift der Archi— 
diafonud und Schulinipeftor Balduin Müller zu Kemberg im 
Kreife Wittenberg ald erfter Lehrer, und 
bei dem provilorifhen Schull. Seminar zu Rüthen der erfte Lehrer 
Stuhldreier an der Dberflaffe der kathol. Knabenſchule zu 
MA ald erfter Lehrer mit den Funktionen ded Dirigenten an- 
eitellt, 
dem eriten Lehrer Meifter am Scull. Seminar zu Montabaur 
dad Prädikat „Muſikdirektor“ beigelegt worden. 
In gleicher Eigenſchaft find verſetzt worden die ordentlichen Semi- 
narlebrer 
Scholz zu Habeljhwerdt an dad kathol. Schull. Seminar zu 
Nofenberg, 

Streibel zu Rofenberg an dad kathol. Schull. Seminar zu 
Habeljhwerdt, 

Hanewinfel zu Cfernförde an das evang. Schull. Seminar zu 
Ueterfen, und 

Groſſe zu Hilchenbach an das evang. Schull. Seminar zu Soeft. 

Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar 
zu Berent der provif. Lehrer Marquardt, 
zu Oranienburg der biöher. Seminar- Hülftl. Bogler zu 


ritz, 
zu Elſterwerda der biöher. Seminar-Hülfsl. Straube zu 
alberftadt, 
zu Sternförde der Vorſteher der Deutſchen Privatichule zu 
Broader und Predigta. Kandid. Heims, 
zu Ueterſen der Pfarrer Bent zu Preeb, und 
zu Mettmann der biöher. Seminar- Hülfölehrer Braune zu 


Barby. 
An dem provifor. Schul. Seminar zu Rüthen ift der Lehrer 
Schrick von der Knabenſchule zu Unna als ordentl. Lehrer an» 
geftellt worden. 


182 





An dem kathol. Kehrerinnen- Seminar zu Saarburg ift der Lehrer 
Thomas von der Gewerbe -Borfähule zu Koblenz ale ordentl. 
Lehrer angeftellt worden. | 

Der Seminar Hülfölehrer Dellin zu Waldau ift in gleicher 
Eigenſchaft an das evangel. Schul. Seminar zu Marienburg 


verjebt, 
als Hülfölehrer find angeftellt worden an dem evang. Schull. Se- 
minar 
zu Kyrip der Lehrer Welz zu Gaffen im Kreife Sorau, und 
zu Berden der Lehrer Schlee von der Stadtſchule zu Droflen. 


&8 haben erhalten den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe: 
Rögener, evang. eriter Lehrer und Küfter zu Altenau, Kreid 
Zellerfeld ; | 
den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend von Hohenzollern: 
Eickhoff, evang. Lehrer und Drganift zu Gütersloh, Krs Wie- 
denbrüd, 
Fuchs, evang. Lehrer und Kantor zu Bornftedt, Krs Neuhal⸗ 
dendleben, 
Geilenfeld, evang. Lehrer zu Sonnenburg, Krs Oft-Sternberg, 
Gräfinghoff, — Lehrer an der evang. höheren Mädchen— 
ſchule und Drganift zu Düren, 
Fouvenal, evang. eriter Lehrer und Kantor zu Trendelburg, 
Krs Hofgeismar, 
Merklin gbaus, evang. Lehrer und Organift zu Slamerdheim, 
Krs Rheinbach; 
das Allgemeine Ehrenzeichen: 
Genzel, evang. Lehrer zu Raſchewitz, Krs Trebnitz, 
Pac, — Lehrer und Kirchendiener zu Unterweiſenborn, Krs 
ersfeld. 








Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 

der Konſervator der Kunſtdenkmäler Geheime Regierungs-Rath 
von Quaſt zu Radensleben, 

der ordentl. —2 in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. und 
Direktor des botaniſchen Gartens zu Berlin, Geheime 
Regierungs-Rath Dr. Braun, 

der Oberlehrer Friedemann am Gymnaſ. zu Dillenburg, 

der Direltor Wagner an der höheren Bürgerſch. zu Lübben. 


In den Ruheſtand getreten: 
der Oberlehrer Profefj. Dr. Zu mpt am Friedrih-Wilh. Gymnaſ. 
zu Berlin, und ift demjelben der Rothe Adler-Drden vierter 
Klaffe verliehen worden, 





183 
die Gymnafial-Oberlehrer Preuß zu Infterburg, Dr. Got- 
Ihlid zu Beuthen Ob. Schleſ. und Dr. Shumann 
am Andreas-Gymnafium zu Hildesheim, 
der ordentl. Yehrer Lasfomsti am Marien-Gymnaf. zu Posen, 
der techniſche Lehrer Baldus am Gymnaf. zu Hohenftein, 
der Lehrer Krupp am Progymnaſ. zu Jülich, 
der Seminar-Direftor Lie. theol. Speers zu Rawitſch, 
der erfte Lehrer am Seminar für Stadtſchulen zu Berlin, Mu— 
fitdireftor und Profeffor Erf. 
Innerhalb der Preußiſchen Monardie anderweit ans 
geftellt: 
der Gymnafial-Oberlehrer Struve zu Sorau, 
der Seminarlebrer Hinkfel zu Mettmann, 
die SeminarsHülfslehrer Lucks zu Marienburg nnd Sturm 
zu Bunzlau. 
In den Reichsdienſt getreten: 
der außerordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerf. 
und Lehrer der Thierbeilfunde am landwirthſchaftl. Inftitut 
zu Halle, Dr. Roloff. 
Außerhalb der Preußiſchen Monarchie angeftellt: 
die ordentlichen Profefforen 
Dr. von Roorden in der philoſoph. Fafult, der Univeri. zu Bonn, 
Dr. Wachsmuth in der pbilojoph. Fafult. der Univerſ. zu 
Göttingen, 
Dr. Shipper in der philojopb. Fakult. der Univerf. zu Kö— 
nigäberg, 
die auferordentlihen Profefforen 
Dr. Pfeffer in der philofoph. Fakult. der Univer). zu Bonn, 
Dr. Maas in der medizin. Fakult. der Univerſ. zu Bresian, 
der Gpmnafiallehrer Dr. Saalfeld zu Weplar, 
der Glementarlehrer Held an der Realjhule zu Remſcheid. 
Auf ihre Anträge find entlaffen: 
der ordentl. Profefj. Dr. Brugſch in der philofoph. Fakult. der 
Univerf. zu Göttingen, 
der auferordentl. Profefj. Dr. Kleinihrod in der juriftiich. 
Fafult. der Univerj. zu Marburg, 
der Privatdozent Dr. Cardauns in der philofoph. Fakult. der 
Univerf. zu Bonn, 
der Oberlehrer Diedmann an der Realihule zu Tarnowitz. 
Anderweit ausgeſchieden: 
der Gpmnaftal-Religiondfehrer Dr. Balve zu Groß-Strehlig, 
der proviſoriſche Seminarlehrer Wollweber zu Fulda. 


184 


Inhaltsverzeichniß des März-Heftes. 


65) Geſetz, betreffend die Umzugstoften der Staatsbeamten S. 129. — 
96) Beſtellung eines Kommiſſarius zur Vertretung einer öffentlihen Behörde ıc. 
für die mündliche Verhandlung des Oberverwaltungsgerihts S. 1.32. — 57) 
Beilegung oder Verſagung bes philofoph. Doktor, Titels im amtlichen Verkehr 
©. 133. — 58) Fürforge für die Dinterbfiebenen der Beamten, Geifllihen und 
Lehrer durch Lebensverſichernug S. 134. — 54) Anmenbung eines einheitlichen 
Papierformates bei den Behörden ©. 135. 


60) Termin für Erattung ber Sabresberichte über Univerſ. Inflitute 
S. 136. — 61) Preisertheilung bei der Benele- Stiftung zu Odttingen ©. 130. 


62) Maturitäts » Afpiranten i. 3. 1876, flatifl. Nachweiſung &. 137. - 
63) Abhaltung des Kolloguiums mit einem zum Gymnaſ. Direktor auserfehenen 
Lehrer durch das Provinzial - Schuflollegium der betreff. Provinz ©. 142. — 
64) Maturitätsprüfung im Hebräifchen in der Provinz Schleswig. Holflein S. 144. 
— 65) Gefchente für Schüler bei Gelegenheit der Feier bes achtzigſten Geburts- 
tages Seiner Majeftät des Kaifers und Könige S. 145. 


65) Neuer Kurfus in ber Gentral-Turnanftalt ©. 145. — 67) Zulaſſung der 
Seninarlehrer zur Rektoratsprüfung unter Diepenfation von der Mittelfchullehrer- 
Prüfung. Beſchränkung ber erfteren Prüfung auf ein beſtimmtes Amt S. 148. — 
68) Verfügung über erfparte Gehälter valanter Seminarlehrerftellen S. 149. — 
69) Wohnungsgeldzufhuß fitr die Vorfteher und Lehrer der König. Bräparanden- 
anftalten &. 149. — 70) Remuneration für PBräparanden bei Verwaltung einer 
Lehrerfiele &. 150. — 71) Anftelung ber von auferpreußifchen Prüfungsbe- 
bbrden geprüften Schulamts-Randidaten und Lehrer in Preußen S. 151. — 72) 
Termine für Lehrerinnen ꝛc. Prüfungen S. 151. — 73) Neuer Kurfus in den 
Bildungs und Erziehungs-Anftalten zu Droyßig ©. 151. — 74) Preisaufgabe 
für eine Anleitung für Landfchuliehrer zur Anlegung ꝛc. von Hausgärten ©. 152. 


7%) Betheiligung ber Schuldeputationen an der Entſcheidung über Geſuche 
um Dispenfation vom Schulbeſuche ©. 153. — 76) Zuſtändigkeit ber Schul⸗ 
auffichtsbehörbe bei Beftimmung über die Errihtung nener Schulflaffen und 
Lehrerfiellen, Beziehung diefer Beſtimmung zu dem Umfange von Schulbauten 
©. 154. — 77) geitragenflicht der Geiſtlichen und Lehrer zur Unterhaltung von 
Sozietätsfhulen S. 159 — 78) Dagl. ©. 165. — 79) Dagl. in Neuvor- 
pommern und auf Rügen ©. 166. — SU) Fortbauer der Zugehbrigkeit zum 
Schuiverbande nah dem Austritt aus ber Kirche ©. 174. — 81) Zuftändigfeit 


für den Erlaß von Banrefoluten im Geltungsbereihe des Geſetzes vom 26. Juli 
1876 ©. 175. 


Perſonalchronik ©. 176, 


Drud von J. J. Starde in Berlin. 








Gentralblatt 
für 
die aefammte Anterrichts- Derwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Miniftertum der geiftlichen, Unterrichts- und 
Medizinal- Angelegenheiten. 








und Beantten. 


82) Verzeichniß der Kreid-Schulinfpeftoren. 
(Centrbl. pro 1576 Eeite 569 und Seite 633.) 


L Provinz Brennen. 
a. Regierungsbezirk Königsberg. 


1. Bartſch zu Guttſtadt, 
2. Czygan zu Hohenftein, Kreis Dfterode, 
3. Grunwald zu Bildofitein, kommiſſariſch, 
4. Kob zu Ortelöburg, 
5. Schellong zu Ofterode, 
6. Schröder zu Pröfuld, Kreis Memel, 
7. Seemann zu Heilöberg, 
8 Spobn zu Allenftein, 
9. Dr. Tiep zu Braunöberg, 
10. Bigoureur zu Wartenburg, 
11. Zabawa zu Soldau, Kreid Neidenburg. 


b. Regierungsbezirk Gumbinnen. 
12. Heife zu Lötzen, kommiſſariſch, 
Pohl zu Heydekrug, 
14. Sternkopf zu Inſterburg, kommiſſariſch, 
15. Tiedtke zu Pillkallen, kommiſſariſch. 


c. Regierungsbezirk Danzig. 
16. Konſalik zu Neuftadt, 
17. Nitſch zu Berent, 
1877. 13 








26. 


29. 
30, 





40. 


36. 


_186 





Räder zu Karthaus, 

Dr. Scharfe zu Danzig, 

Schmidt zu Prß. Stargardt, 
Regierungsbezirk Marienwerber. 
Dewiſcheit zu Schönfee, kommiſſariſch, 
Gerner zu Pr. Friedland, 
Karaffet zu Marienwerder, 
Najohr zu Neumark, kommiſſariſch, 
up zu Konig. 


N. Provinz Brandenburg. 





IM. Provinz Bommern. 
a. Regierungöbezirt Stettin. 
Bäumer zu Kammin. 





WW. Provinz Poſen. 

a. Regierungsbezirk Poſen. 
Bandtfe zu Schrimm, 
Büttner zu Schroda, kommiſſariſch, 
Dittmar zu Koften, 

Erfurt zu Meferig, 
Fehlberg zu Lilfa, 

Dr. Zörfter zu Neuiomiſchel, 
Gragfi zu Pleſchen, 
Dr. Hippauf zu Oſtrowo, 
Hubert zu Kempen, 
Luſt zu Rogaſen, 
tur au Dofen, 
Schwalbe zu Krotoſchin, 
Stlarzyt zu Samter, 
Tedlenburg zu Wonftein, 
Wenzel zu Rawitſch, 


vacat zu Wrefchen. 
b. Regierungsbezirk Bromberg. 
Arlt zu Tremeſſen, 


Binkowski zu Inowraklaw, 
Eberftein zu Bromberg, 
Gärtner zu Wongrowig, 
Dr. Klewe zu Gnefen, 
Kupfer zu Schneidemühl, 
Dr. Nagel zu Natel. 


187 
V. Provinz Schlefien. 
a. Regierungsbezirk Breslau, 
Dorn zu Neurode, 
Sengler zu Namdlau, 
Höpfner zu Reichenbach, 
Jeron zu Habelſchwerdt, kommiſſariſch, 
Dr. Schandau zu Frankenſtein, 
Schröter zu Glatz, 
Dr. Vogt zu Militic. 


b. Regierungsbezirk Oppeln. 


Battig zu Ratibor, 

Czygan zu Kaliowitz, 

Elsner ‚zu Leobſchütz, 

vacat zu Leobſchütz, 

Fauſt zu Roſenberg, kommiſſariſch, 
Dr. Gieſe zu Neiße, 

Hauer zu Ober⸗Gloga 

Dr. Jeltſch Gr. —8 kommiſſariſch, 
Keihl zu Grottlau, 

Kuſchnik zu Falkenberg, 

Marr zu Gleiwitz, 


Dr. Montag zu Oppeln, 
Dr. Niedenführ zu Ratibor, 
Daltufeguf zu Lublinig, 
Dr. Pollot zu Rybnik, 
Porske zu Koſel, 
Rakmann zu Neiße, 
Dr. Rhode zu — 
Dr. Schreier gu Oppel 
Sarzrzer zu en, kommiſſariſch, 


Skladny zu Beuthen, 
Dr. Vogt zu Neuſtadt, 
Woitylak zu Tarnowitz. 


Vl. Provinz Sachſen. 
a. Regierungs bezirk Erfurt. 


Pollak zu Worbig, 
Dr. Regent zu Heiligenftadt. 


VI Brovinz Schleswig-Holftein. 
Peterfen zu Apenrade, kommiſſariſch, 


VL. Provinz Haunover. 





13* 


188 





IX. Provinz Weitfalen. 
a. Regierungsbezirk Münfter. 


Biſchoff zu Tecklenburg, kommiſſariſch, 
Feldhaar zu Münſter, 

Hüſer zu Beckum, kommiſſariſch, 
Loͤhe zu Ahaus, kommiſſariſch, 
<omis zu Koesfeld, Tommifjartich, 


Schun zu Warendorf, 
Schürhoff zu Steinfurt, 

Stork zu Borken, kommiſſariſch, 
Walbaum zu Lüdinghauſen, 

Witte zu Recklinghauſen. 

b. Regierungsbezirk Minden. 
Ernſt zu Büren, kommiſſariſch, 
Dr. Flügel zu Rheda, 

Kork zu Warburg, 


Dr. Laureck zu Hoͤrter, 
Dr. Winter zu Paderborn. 
c. Regierungsbezirk Arnsberg. 
Koch zu Meſchede, 
Moſer zu Arnsberg, kommiſſariſch, 
Schallau zu Soeft, 
Schräder zu Olpe, 
Schürholz zu Brilon, 
Sierp zu Bodum, 
Stein zu Lippftodt, 
Wolff zu Hagen, 
Zumloh zu Dortmund. 
X Provinz Heſſen⸗Naſſau. 
a. Regierungsbezirk Kaſſel. 
Dr. Konze zu Hünfeld, kommiſſariſch, 
Sermond zu Fulda. 
A, Mheiuprovinz. 
a. Regierungsbezirk Koblenz. 
Bornemann zu Kreuznach, kommiſſariſch, 


gene: zu Neuwied, 

elleter zu Mayen, 

Klein zu Boppard, 

Lieſe zu Simmern, kommiſſariſch, 


Lünenborg zu Remagen, 
Schwindt zu Altenkirchen, kommiſſariſch, 
Dr. enger zu Treis. 


189 
b. Regierungsbezirt Düffeldorf. 
Art zu Wefel, 
Bauer zu Düffeldorf, 
W. Cremer zu Mörs, kommiſſariſch. 
Karl Eremer zu Duisburg, 
Dieſtelkamp zu Solingen, kommiſſariſch, 


Haade zu Mettmann, kommiſſariſch, 
Kentenih zu M. Gladbach, 
Klein M er 


Diagge ſſen, 

Dr. Rentſch ae: kommiſſariſch, 
Dr. Ruland zu Kempen, 

Dr. Schultz zu Neuß, 

Dr. Weſſig zu Kleve. 


e. Regierungsbezirk Köln. 
Deutid zu Bergheim, kommiſſariſch, 
Göſt rich zu Siegburg, kommiſſariſch, 
Dr. Küppers zu Mülheim a. d. Rhr., 
Reinfend zu Bonn, 

Rint zu Köln, 
Dr. Shönen zu Euskirchen, 
Wenzel zu Gummersbad, kommiſſariſch. 


d. Regierungsbezirk Trier. 
Glasmachers zu St. Wendel, kommiſſariſch, 
Hartung zu Prüm, 

Hoffmann zu Trier, 
oe zu Saarlouis, 


reuz zu Bitburg, 
Dr. Radel zu Saarbrüden, 
Schäfer zu Saarburg, 
Schröder, Ehr., zu Ottweiler, kommiſſariſch, 
Simon zu Wittlich. 


e. Regierungdbezirt Aaden. 
Dr. Eſſer zu Malmedy, kommiſſariſch, 
Kallen zu Düren, 
Keller au Heinäberg, 


190 _ 


2. Hohenzolleruſche Laude. 
154. Dr. Shmig zu Sigmaringen, 
155. Dr. Straubinger zu Hedingen. 


83) Bufammenfepung der Prüfungsfommiffionen für 
die wijienihaftlide Staatsprüfung der Kandidaten des 
geiftliden Amts zu Königäberg und zu Bonn. 


(Eentrbl. pro 1877 Seite 6b Nr. 27.) 


Berlin, den 28. März 1877. 

Unter Bezugnahme auf die Befanntmadhung vom 17. %ebruar 
d. 3. wird hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für 
das laufende Jahr und das 1. Quartal 1878 an Stelle des aus⸗ 
ſcheidenden Profefford Dr. Maurenbreder der ordentlihe Pro— 
feffor Dr. Pruß zu Königöberg i.Prh. zum Mitgliede der dafelbft 
eingerichteten Kommiſſion für die wiffen@aftliche Staatöprüfung 
der Kandidaten des geiftlihen Amts und zwar für das Fach der 
Geſchichte ernannt worden ift. 


Der Minifter der geinucen 2c. Angelegenheiten. 
alt. 


Betanutmachuug · 
6.1. 784. 
2. 
Berlin, den 29. März 1877. 
Unter Bezugnahme auf die Befanntmahung vom 17. Februar 
d. 3. wird bierdurd En Öffentlichen Kenntniß gebradt, daß der 
ordentliche Profeffor Dr. Wilmanns in Bonn zum Mitglied 
der Kommilfion für die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der Kandis 
daten des geiftlichen Amts dafelbft für Die Zeit vom 1. April 1877 
bis Ende März 1878 ernannt worden ift. 
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenpeiten. 
Im Auftrage: Zörfter. 
Belanntmadung. 
G. 1. 799, 


84) Behandlung nachgemachter und verfälfhter Reichs— 
banfnoten. 


Berlin, ben 24. März 1877. 
‚Das Königliche Konſiſtorium ıc. erhält unter Hinweis auf bie 
einſchlägigen Beftimmungen des Strafgeſetzbuchs in den 88. 146— 


— — 


191 


149, 151, 152 und 360 Ziffer 4&—6 hierneben ein Exemplar der 
vom Bundesrath genehmigten Beftimmungen über die Behandlung 
nachgemachter und verfälichter Reichsbanknoten zur Kenntnißnahme 
und mit der Beranlaffung, hiernach die Kaffen Seined Refforts 
mit enijprechender Anmweifung zu verfehen. 


An 
fämmtlide Königliche Konfiftorien incl. Randes-Kon- 
ſiſtorium Hannover und fjämmtlihe Königliche 
Provinzial-Schulfollegien. 





Abſchrift hiervon nebft Anlage zur Kenntnißnahme und gleich: 
mäßigen Beranlaffung. 
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten. 
a Im Auftrage: Förfter. 
die Königl. Univerfitäts- Ruratorien, die Königl. 
Klofter-Rammer zu Hannover, u. f. w. . 
G. III. 1181. 





Beftimmungen 
über die Behandlung nachgemachter und verfälichter Reichsbanknoten. 


I 


Sämmtlihe Reichs- und Landedfaffen haben die bei ihnen 
eingehenden nacdhgemachten oder verfälichten Reichsbanknoten (88. 
146 -- 149 des Strafgeſetzbuchs) anzuhalten. 

I. 

Wird ein eingehended Falſchſtück als ſolches von den Kaffen- 
beamten ohne weitered erfannt, fo bat der Vorſteher der Kaffe jo- 
fort der zuftändigen Suftiz= oder Polizeibehörde Anzeige zu machen 
und derjelben dad angehaltene Falſchſtuͤck unter Beifügung des ein⸗ 
gegangenen Begleitſchreibens, Etiketts ꝛc. beziehungsweiſe der über 
die Einzahlung aufzunehmenden kurzen Verhandlung vorzulegen. 

III. 
Erſcheint die Unechtheit einer Note zweifelhaft, ſo iſt dieſelbe, 
nachdem dem bisherigen Inhaber eine —2— ung über den Sach⸗ 
verhalt ertheilt worden iſt, an dad Reichsbank-ODirektorium (Berlin, 
W., Jägerſtraße No. 34) einzuſenden. Daſſelbe wird dieſe Noten 
einer Prüfung unterwerfen und 
a. im Falle der Echtheit den Werth der einjendenden Kafle zur 
Aushändigung an den Einzahler zuftellen, 

b. im Falle der Unechtheit das Falſchſtück an die einjendende 
Kaffe zurüdgeben, damit diefelbe in Gemäßheit der Borjchriften 
unter II. verfahre. 


192 
IV. 

Dem Reihöbank- Direktorium ift von jeder, wegen Fälſchung 
oder Nachmachung von Reichsbanknoten erfolgten inleitung eined 
Unterfuhungd- oder Ermittelungd-Verfahrend durch die betreffende 
Juſtiz- oder Polizeibehörde fofort Mittheilung zu maden und ſo— 
bald e8 ohne Nachtheil für das Verfahren gejchehen kann, das Falſch— 
ftüd vorzulegen. 

Auch iſt das Neihäbant- Direktorium von dem Fortgang des 
Verfahrens in Kenntnib zu erhalten und von dem ſchließlichen Er- 
gebnifje defjelben unter VBorlegung der Akten und der Kalichftüde 
zu benachrichtigen. Letztere find von dem Reichsbank-Direktorium 
aufzubewahren. 


1. Univerſitäten, Akademien, ze. 


85) Beftätigung der Reftorwahl zu Greifswald. 
(Eentrbl. pro 1876 Seite 224 Nr. 89.) 


Der Herr Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten bat durch 
Verfügung vom 21. März d. 3. die Wahl des Profeflord Dr. 
Hüter zum Rektor der Univerfität zu Greifswald für das Jahr 
vom 15. Mat 1877 bis dahin 1878 bejtätigt. 


86) Reglement für dad germaniftifhe Seminar an der 
Königlihen Univerfität zu Breslan. 


8.1. 

Das germaniftiiche Seminar hat den Zwed, Studirenden ber 
Bredlauer Univerfität Anleitung zu methodifchen Arbeiten auf dem 
Gebiete der deutichen Philologie unter gebührender Berüdfichtigung 
des Bedürfniffed der Gymnaſien und andern höheren Lehranftalten 
zu gewähren. ' 

8. 2. 


Die Studirenden, weldhe ſich an den Arbeiten des Seminars 
betheiligen wollen, haben bei dem Direktor unter Vorlegung ihrer 
Matritel und eined Zeugniffed der Reife von einem Gymnafium 
um die Crlaubniß dafür nachzuſuchen. 


$. 3. 
Für die Theilnahme an dem Seminar ift fein Honorar zu 
entrichten. 





183 


— “——— 


.4. 

Die Mitglieder werden ordentliche und außerordentliche 
getheilt. Ordentliches Mitglied kann nur derjenige werden, der 
ein von dem Direktor anzuordnendes mündliches und ſchriftliches 
Examen beſteht. 


8. 5. 
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder wird auf fünf beſtimmt. 
Die Mitgliedſchaft wird auf vier Semeſter erworben. Anwart— 
ſchaft auf eine ordentliche Stelle wird den außerordentlichen Mit⸗ 
gliedern nicht ertheilt. 


8. 6. 

Die Arbeiten des Seminars beſtehen theils in mündlicher Er- 
klärung germaniſcher Schriftwerke, theils in ſchriftlicher Bearbeitung 
von Aufgaben aus dem Bereiche der deutſchen Philologie. 

Jedes ordentliche Mitglied hat in jedem Semeſter eine ſchrift⸗ 
liche Arbeit einzureichen. 

Zu den Uebungen des Seminars werden wöchentlich zwei 
Stunden beſtimmt. Die ordentlichen Mitglieder ſind verpflichtet, 
daran regelmäßig Theil zu nehmen. 


8.7. 

Mitglieder, welche ihren Berpflihtungen als ſolche nicht nach— 
fommen, oder fi durch ihr Verhalten als ftörend für die Zwede 
des Seminars erweilen, Tünnen durdy den Direktor von der ferneren 
ZTheilnahme am Seminar ausgeſchloſſen werden. 


8. 8. 

Die Bibliothek ded Seminars ift den Mitgliedern in geeigneter 
Meile möglihft zugänglich zu machen. Mißbrauch derjelben zieht 
die Ausſchliehung aud dem Seminar nad) fidh. 


8. 9. 

Die für dad Seminar audgejegte Dotation ift zunächſt zu ſach⸗ 
lien Ausgaben und indbefondere zur Vermehrung der Bibliothek 
beitimmt. Soweit fie für diefe Zwede nicht in Anjprudy genommen 
ift, darf der Direktor in jedem Semefter für Auszeihnung bei den 
Seminararbeiten an ordentlihe Mitglieder Prämien in Geld oder 
Büchern verleihen. 


8. 10. 

Am Schluß ded Winterjemefterd bat der Direktor an den 
Minifter der geiftlichen, Unterrichtö- und Mebdizinal-Angelegenbeiten 
dur Bermittelung des Univerfitätd- Kuratord über die Xhätigkeit 
bed Seminard und die Verwendung der Seminardotation Bericht 
zu eritatten. 

Berlin, den 13. April 1877. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Aufteage: Greiff. 


— —eï er... 79 
Rt 


87) Ueberſicht über die Zabl der Yebrer an den Unis 
zu Braunsberg im 


(Tentebt. pro 1876 









































Goangelifch « tbeolo: | Katholiſch theofe-| Auriftiiche 
gie Hatultät. | gie Fatuttät, |  ahıltär. 
11 *5 3 
Univerfitäten ac. | & | 8 = 5 a 
ziEl® =|® =|® 
zu else ®lsje|@leEje|®le 
2s\:|2/2|8|2 Zi8l2 3 
=lsı8/32|8E|: 8 &|® 
2|:|2e/£|2|8 2|2|8|# 
— —31358—866 
1.| Berin. ..15 | 3] - s|5|3 
2. Bm ... 6 2 5 2 ! $ 3 . 
3. | Breslau . - v 3 5 v6) 2| 1 
4. | Göttingen . .» ?).[I2/|2]|-|1—-|-][9|1|3 
5. | Greifswald 1 a eg a Pr ER N I: NEU WS 
6.| Se 2... | * | 3, = [6% 
7.I8Ad..:. 5) .|.)| 1] -|-|- EHRT We | 
8. | Königsberg. . | 5 Fr 
9 Wartung . | o|.|. | Set ez| 8 
FLO BEE Se a — = 
11. | Braunsberg - | - | — = A| ze 
— aM 
Summe 533 3/0 s[ | 3 Aalen 





— — — — 


55 26 ss 





1) Außerdem 3 Iefende Mitglieder der Afademie der Wiffenfchaften. 
2) Der Lebrer der neueren Sprachen ift ordentlicher Proſeſſor in ber 
philoſoph. Fakultät 


Münfter und dem Lyzeum 


195 
Semefter 1876/77. 


Seite 402 Nr. 163.) 


verfitäten, der Afadenie zu 


Winter 










































































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196 _ 


88) Meberfichten über bie Zahl der Studirenden auf 
Lyzeum zu Braundberg 


(Eentralblatt pro 1870 


1 Summariſche 





Svangelifg: Latholiſch· Juriſtiſche 
Ge | Si | 























Univerftät ıc. 

zu £ 8 Ei 

.|®lel.|l®|e z=|8 

ElElEsls|ElelE|E|E 

zig 8:j8l8]:2|8/8s|3 

N sjz)E]je;&| ||| ® 
1.| Berlin .. 134 
2.| Bonn . 22 
3.| Breslau 8 
4.| Söttingen . 86 
5. | Greifswald 1 
6.| Halle. . 6 
7.[ Riedl . - 4 
8. | Königeberg 4 
9| Marburg . 4 
10.| Minfer . . . — 
11.| Braumsberg . . _ 

Summe 67 654 | 265 274 2186 455 








197 


den Univerfitäten, der Alademie zu Münfter und dem 
im Winter-Semeſter 1876/77. 


Seite 404 Nr. 164.) 








Ueberſicht. 
Mebiziniſche iloſophiſche Geſammtzahl a: | Ss 
on — der immatrifuficten 1 51 
Studirenden. 88 | 
— — — — En] 

| E> |88$ 
| 7553 
⸗ 5 m Su 
3 5 5 &5 [5% 
Il 851, |8) 8 | 8 |88|88 
Ss |EIl|EI|S|ER|SE 5 |I2| 5 |28]|=* 
2el|2ı2|2| 2, 81|1|83 |2| 2. |22|32 

= es si je | 3 | Tl 8 I5, |E 
| 5 ||| > |@| 5 3 I82 155 





198 


Erläuterungen. 


1. Der Ab⸗ und Zugang vom Sommer -Semefter 1876 zum Winter-Se- 
mefter 1876/77 ergiebt fih aus folgender Tabelle: 








Mithin 
Geſammtzahl 


Im Im 
Sommer- Winter- 4 
Semefter | Davon | Es find Semefter ber immatri 





1876 wa-I find ab- | denmad 1876/,, find kulirten Stu- 

. . a birenden im 

ren imma] gegangen | geblieben | Hinzu» Winter Se. 

teifufirt gelommen mefter 1876/,, 
Belin . .. . 1977 534 1443 1047 2490 
Bom. . :..» 757°) 362 395 398 793 
Breslau . . . . 1107 260 847 372 1219 
Odttingen . . . 1049) 355 694 297 99 
Greifewalb . . . 498 172 326 142 468 
Sale. . ... 888°) 295 593 261 854 
Kl... 0. 213% 66 147 73 219 
Königeberg . . . 625") 139 486 135 621 
Marburg . . . 446°) 163 283 99 382 
Miünfer. . . . 410” 187 223 90 313 
Braunsberg. . . 12 5 7 5 12 





Summe | 79829) | 2538 





5444 | 2918 | 8362 


1) einſchließlich von 6 nachträglich Immatrikufirten. 


2) dsgl. „ 9 " ” 
3) begl. „ 6 " " 
4) begl. „| „ " 
5) begl. „ 1 MD " 
6) dagl. „6b u. " 
7) dgl. „1 " T 





8) begl. = 44. e⸗ I 











199 


2. Es beträgt die Zahl ber in ben philoſophiſchen Fakultäten ale 
immatrifufirt aufgeführten Preußen 
a. mit dem Zeugniß ber Reife, 
b. welche zur Zeit noch nicht filr reif erflärt find (8. 35 des Reglements vom 
4. Juni 1834), 
c. welche gar keine Maturitäts-Prüfung beftanden haben (8. 36 daſelbſt): 















Zur Zeit noch 

Breufen mi ni fü, ri | Spne Zeugnis 
dem Zeugniß | erlärte Preu- 

ber Reife. | Ben ($. 35 ber Reife (5-36 | fammen. 


des Fegi) bes Regl.) 





Belin. . » .. 749 2 94 845 
Bm. . ... 185 . 53 338 
Breslau . . . .» 405 . 73 78 
Göttingen . . . 268 . 84 352 
StÄfswal . . . 78 . 24 103 
Sale . . . 2. 186 . 133 319 
kill. > 2 20 51 11 62 
Koönigsberg... 234 22 256 
Marburg. . . . 88 . 50 138 
Dinfr . . . . 20.3 . 5 208 


Braunsberg . . - 5 . . 5 





3. Zu Berlin hören außer ben immatrikulirten Stubirenben bie Borlefungen: 
150 nit immatrikulirte Preußen und Nichtpreußen, weldhe von bem 
Rektor zum Hören ber Borlefungen zugelaflen tworben find, 
139 Stubirenbe des Friebrih-Wilhelms-Inftitute, 
21 Stubirenbe ber mediziniſch⸗chirurgiſchen Alademie fir das Mi- 
ttär ac. 


= 310 
und find außerdem zum Hören der Borlefungen beredtigt: 
. 1070 Studirende der Bau⸗Akademie, 
85 Stubirende der Berg-Alabemie, 
620 Studirende der Gewerbe-Alademie, 
16 Eleven des landwirthſchaftlichen Lehrinſtitute, 
S remunerirte Schüler der Alabemie ber Kitnfle, 
— 1797 


überhaupt 2107. 
4. Unter ben Immatrilulirten der philoſophiſchen Fakultät zu Bonn befin- 


ben fih 31 Breußen und 13 Nichtpreußen, zufammen 47 Stubirende, welde 
ber landwirt hſchaftlichen Alademie zu Boppelsdorf angehören. 


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1877. 








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203 












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35°) 





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156 | 116 
2393| 37 





42 
132 





32 | 103 
33 


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62 | 18 
21: 7 


*) Thatfählih nur Stubirende ber Lanbwirtbichaft. 


14.” 


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205 


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nad) ber Fakultät 


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fatholifch » theofogifche 
































207 


IM. Immatritulirte Nicht - Brenßen. 























Berlin, 
nad der Falultät 
& pbilofophifhe 
— ® 5 & 8 
S 2 > 
S 38 2,13 2 
* 51288 5 3857 
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SE |» |&* BE SE | sc 
3 | 5 | 8 I2zS| Ri: |5 
n =} Fr 3 = 








1. Nebrige Reigsländer. 

Anhalt . . 8 . 9 92 111 19 
Baden 2 2 51 5 10 14 
Baiern 11 . | 2 2| 13 
Braunſchweig 7 41 5 101 17 
Dmn .... 6 3| 4 4 10 
Elſaß⸗Lothringen 1 . . l 
Hambur u 1 4 1 2) 2 4 10 
Selen roßbergogthum . 8 1 3) 3 51 14 
Lippe⸗Detmold 1 . 2 I. . 3 
, «Schaumburg . . . . . . 1 1 1 
Lübed . . 1 1 3| - 3 5 
Medlenburg - Schwerin 13 41 6| A 71 2% 
„ ⸗Streli 23! 93] 5| 2 9| 13 
Didenburg . . . 9 11 3 3| 13 
Ruf . . .:.. 3 . . . 3 
Sachſen, Konigreich 6 3| 11| 3 151 23 
Sachſen, Großherzogthum 1 2 4| Ai 5 8 
‚ ‚Derzogthämer . 6 5| . 5 11 
Schwarzburg 3 3 4 7 
Waldek.... 
Wurtemberg ... 1 7 1 4| . 4| 13 
Summe IM. 1. | 4 os — 221 


2. Gonftige vormals zum dentſchen Buub gehörige Ränder. 


u aieleithaniſche | 1 A J | 


“| 1 
mm | I II III TAN 





208 





Bonn. 
nad ber Fakultät 
philoſophiſche 





Land. 


eangel.-theofogifche 


Tatpol.- tpeologiiche 
tathol.theologiſche 


mediziniſche 
mebiziniſche 


1, uebrige Reichelunder. 
Anhalt . 
Baden . . . |. 
Baiem 2... 1 





Braunſchweig 
Bremen . » 
Elfaß-Lothringen 





Hambur; + 

‚Seffen, ioeneipum J 

Lippe · Detmoid 
„ Schaumburg . 


Lübed . . 
Medtenburg « Scmerin 

„ Strelik . 
Oldenimg : .. . 1 
Ruf... . 
Sachſen, Königreich 
Sachſen, Großherzogthum 

„  . Hergogthlimer 
Schwarzburg . 


Balded . . 
Wirtemberg . 











Summe IM. 1. | 2 





2. Gonftige vormals zum dentfden Bund gehörige Läuder. 
| ! 
Defterreich, cisfeithanifhe | | 
Länder . . .. | 1. | .1 


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philoſophiſche 


Göttingen. 
nad ber Fakultät 





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philoſophiſche 


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210 









Greifswald. 
nach der Fakultät 
philoſophiſche 








Land. 


kunde. 


— — — — — 


evangel.⸗theologiſche 


juriſtiſche 


logie u. Geſchichte. 


— — 


wiſſenſchaften. 


Kamerallen u. Landb⸗ 
——— BE. 1 7) SE 
zufammen. 
Summe. 


evangel.-theofogifche 


jnriftifche 





mebizinifche 

Philoſophie, Philo⸗ 
Mathematikeu. Natur- 
Harman u. Zahn⸗ 















Anbalt. . 
Baben . - 
Baiern 

& 
Braunjchweig 

Bremen . - 
Bieten 


Seren, , Sroßherjogifum 


I. Nebrige Reiheländer. 
. . 0| 2! 2 
1 
3 3 1 1 
l 1 1 1 1 
1 
l j 1 
n . . . . . . 1 . . 1 
Fippe-Detmolb . |. 1]. | :I 1 .-] . . . . 
m Schaumburg . . 1.1.1111 .17.7.74 i . . . 
Lübed . . - -I-[- Ja] .1.1.14 1 1:1. 
Medienburg - . Schwerin :-1-:-1816| .| .Iı] 7196 . 1411 
....1.16.1213 3 I. . 
Dldenburg 111 2 1 
5 


» »-Strelig . 


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mr. 
⸗ 


Reuß 
Sachſen, Konigreich 
Sachſen, Großherzogth. 
„+ Herzogthumer 
Schwarzburg 


Waldeck. 
wariemberg 


Summe III, 1. 






2. Sonſtige vormald zum dentſchen Bund gehörige Länder. 


Deferreid, cisleithanifche 
äÄnder . - . 





211 


Kid. 


nad der Fakultät 


Halle. 





der Fakultät 











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philoſophiſche 








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Branusberg. 


Marburg. 


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der Fakultät 


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215 




















Man... . 2... 
Anfrafien . . .. 


Summe IH. 4. 


Summe II. 1—4. 
Hiervon find im Winter- 
Semeſter — Immatrifu- 







Berlin. 
nach ber EEE der Fatultatet 
vwvloſephuche xvbiloſophiſche 
Land. * Er 5 2 * 

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s/ 22|8|82 |: 3 

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s | 'E 23 IS8| 8315 |s-| 3 ö 

ı2ı2|: |2&]l& | | |” 
| 
3. Uebrige europuiſche Etasten, | 
Belgien . . . . . . 
Dänemarl . | . . . . 
Frankreich 3 
| 

Srtiehenland . . . . . 4, 3 2| . 2 9 
Großbritannien ı 2] 3| 6 3111 
Italien m 4) A 5 8 
Niederlande . | 31 2 5 6 
Defterreichifche nit beut- 

{he Länder . . ‚I 3] 3»|l 2 I 4 
Bortugal . . |. . . 
Rumänien . -. . .- . 3 4 il. 5 14 
Auflanı . .... 35J 11| 10! . 21 61 
Schweben ımb Norwegen . . . |» . . 
Schweiz. 31 5| 3): 10 | 22 
Secbin. . .... . 2I ı|l .|. 1 3 
Spanien oo. ) . . . . . 1 
Türkei '.lalın. | |. | ı| 2 

Summe IIL 3 p zu 
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216 
























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3 Uebrige enropuiſche Staaten. 


Griechenland . . 
Großbritannien . . 
Kaln ..... 


Niederlande . 
Dehereigiie it beit 
ſche Länder 
Portugal . 

Rumänien . oo... 
Rußland... . . 


Schweben und Norm 
Söhne egen 





Se... 
ln! 
Summe III. 3. | E) 

4 Unferenropäifge Länder, 





Summe III. 4. 

















Summe III. 1-4. 
— * 
em . 
emefter 161 I | imma. 




















2] 12| 2] 14| 13] 6) 


217 








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philoſophiſche 


Göttingen. 
nach ber Fakultät 





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philoſophiſche 





Ian. 
Fakultät 









218 





Greifswald. 
nad; der Fafufeit 


nad 








evangel.-theologifche 


3, Uebrige europaiſche Staaten, 


Belgien . 
Dänemaf . - 
Franteid . 


Griechenland 
Großbritannien) 
Stalien . . 


Niederlande . 
— nicht dei 
ſche Länder . . 


Portugal 
Rumänien . 
Rußland 


Schweben und Remegea 
Schw . » 
Serbien . 


Spanien 
Tilrtei 





Summe II. 3. 


4, Außerenropäifbe Lunder. 


Afrika 
Amerifa 


Men . - 
Auftralien . 
Summe III. 1-4. 


Hiervon find im Winter 
Semefter 187%/,, immatrifu> 








SW nee 


























Ehiloſophiſche 





10 





evangel.-theologiiche 


















































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220 





Königäberg. 
nach der Fakultät 










nad 
* philoſophiſche * 
Land. Sg 33 : F & Ei 
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3. Hebrige enropätihe Staaten. | 
Belgien . |. 
Dänemart . |. 
Frankreich .4 
Griechenland 
Großbritannien . . 
Stalien . . . 
Niederlande . 
Defterreichifche nicht bent 
fe Länder . . 1 
Portugal . 
Rumänien . . 
Rußland 4197 1 1 I 32 


Schweden und Norwegen 
Schweiz . . 
Serbien . 


Spanien 
Türkei 


Summe III. 3. 


4. Anßerenropäilde Länder, 
Aria . 
Anerila . 
Aflen. . . 
Auftralien . 


Summe III. 4. | . 


Summe Il. 1-—4. 

Hiervon find im Winter- 

Semefter 1876), immatritu⸗ 
lirt worden . . » 











221 





Münſter. 


nad der Fakultät 











Hbilofophifche 


a 


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223 





89) Preidöbewerbung bei der Alademie der Künfte 
zu Berlin. 
(Centrbf. pro 1877 Seite 75 Nr. 37.) 
Michael⸗Beer'ſcher Preis II. Stiftung. 

Die diedjährige Konkurrenz um den Michael-Beer'ſchen Preis 
weiter Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfeffionen zugelaflen 
* iſt für Muſiker beftimmt. 

Die unterzeichnete Akademie ſtellt folgende Aufgabe: 

Die Kompofition des Credo einer Meſſe für Chor, Soli und 
Orcheſter, mit der Bedingung, dab die Schlukworte „et vitam ven- 
turi saeculi. Amen“ ald Fuge behandelt werden. 

Der Termin für die Eoftenfreie Ablieferung der Konkurrenz- 
Arbeiten an die Königliche Akademie ift auf den 1. Zuni d. J. feit- 
gefegt. Die eingejandten Arbeiten müſſen mit folgenden Attejten 
und Schriftſtücken begleitet fein: 

1) einem amtliden Atteft, aus dem hervorgeht, daß der Kon- 
furrent ein Alter von 22 Jahren erreiht und dad 32. Zebend- 
jahr nody nicht überfchritten hat; 

2) einem Nachweis, dab der Bewerber feine Studien auf einer 
deutichen höhern LKehranftalt für mufifaliihe Kompofition 
gemadht hat; 

3) einem furzen felbitgejchriebenen Lebenslauf, aus weldem der 
Gang feiner Studien hervorgeht; 

4) einer fchriftlihen Verſicherung an Eidesitatt, daß die ein- 
gereichte Arbeit ohne fremde Beihülfe von ihm audgeführt ift. 

Eingefandte Arbeiten, denen die verlangten Schriftſtücke und 
Atteite (1—4) nicht vollftändig beiliegen, werden nicht berüdfichtigt. 

Der Preis befteht in einem einjährigen Stipendium von 2230M. 
zu einer Studienreife nad Stalien, unter der Bedingung, daß der 
Prämiirte ſich 8 Monate in Rom aufhalten und, unter Beifügung 
einiger Arbeiten, über feine Studien an die Königlihe Akademie 
balbjährlihen Bericht erftatten muß. 

Die Zuerfennung des Preijed erfolgt in der öffentlihen Sitzung 
am 3. Auguft d. 3. 

Berlin, den 19. Februar 1877. 

Die Königlihe Akademie der Künfte. 
Hitzig. 


90) Preisausſetzung zu dem im Jahre 1878 zu Florenz 
ftattfindenden Drientaliften-Kongreife, 


Berlin, den 26. März 1877. 


Der Königlih Stalienifche Unterrihtd-Minifter hat zu dem im 
Sabre 1878 zu Florenz ftattfindenden OrientaliftensKongrefje einen 








224 





Preis von 5000 Franken in Gold für die befte Arbeit über die 
Entwidelung der Ariihen Givilifation in Imdien auögejept. 

Das Programm für dieſe Preisbewerbung, an der Gelehrte 
aller Länder fich betheiligen können, wird auf jchriftlihe Anfrage 
von dem unterzeichneten Minifter mitgetheilt werden. 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
Bekanntmachung. 
U. I. 5934. 


II. Gymnaſial⸗und Neal:-Lebranftalten. 


91) Anerkennung höherer Unterridtdanftalten.*) 
(Eentrbl. pro 1876 Seite 6u1 Nr. 251.) 


Im Berfolg der Befanntmahung vom 2. Dftober v. 3. (Gens 
tralblatt S. 516) wird in der Anlage ein Nachtrags-Verzeichniß 
ſolcher höheren Lehranſtalten veröffentlicht, welche nad) $. 90. Theil J. 
der deutichen Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Aus 
ftelung gültiger Zeugniffe über die wiſſenſchaftliche Befähigung für 
den einjährigsfreiwilligen Milttärdienft berechtigt find. 

Berlin, den 22. März 1877. 

Das Reichskanzler⸗Amt. 
Ed. 





Nachtrags-Verzeichniß 
ſolcher höheren — welche zur Ausſtellung 
gültiger Zeugniſſe über die wiſſenſchaftliche Befähi— 
gung für den einjäbrig- freiwilligen Militärdienit 
eredhtigt find. 

A. Lehranftalten, bei welchen der einjährige, erfolg- 
reihe Beſuch der zweiten Klaffe zur Darlegung der 
wiffenfhaftliden Befähigung genügt. 

a. Gymnaſien. 

I. Königreich Preußen. 

Provinz Brandenburg. 

Das Askaniſche Gymnafium zu Berlin. 


*) Die Belanntmahung vom 22. März d. J und das Nachtrags⸗Verzeich⸗ 
ß find veröffentlicht durch das Eentralblatt für das Deutſche Reich pro 1877 


ni 

Nr 

Aus dem Berzeichniffe werben bier nur die höheren Lehranſtalten im Pren- 
ßiſchen Staate aufgeführt (cfr. Seite 233 bes Centrbl. pro 1876). 











225 


Provinz Pofen. 
Das Symnafium zu Nakel (bidher Progymnafium, Berzeihniß vom 
19. Sanuar 1876 — Seite 41 — unter B. a. I. 4). 


B. Lehranſtalten, bei welden der einjährige, erfolg: 
reiche Befud der erften Klafje noͤthig iſt. 
a. Progymnafien. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Dad Progymnafium dr Bürtt Sie be (bisher böhere Bürgerfchule, 
ebenda unter 5.) 
—8 Sole ſien. 
Das Progymnafium zu Kreugdurg (biöher höhere Bürgerſchule, 
ebenda unter C. a. aa. I. 18.). 
Provinz Sadjen. 
Das Progymnafium zu Neubaldenöleben. 


b. Realſchulen zweiter Orduung. 


| Ihe den G - 
— Hr 


C. Lebranftalten, bei welchen das Befteben der Ent: 
laffungsprüfung gefordert wird. 
a. Oeffentliche. 
aa. Höhere Bürgerfchulen, weldye nicht zu denjenigen unter B. c. 
gehören. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Die höhere Bürgerſchule zu Straudberg. 
Provinz Sadjen. 
Die höhere Bürgerſchule zu Eisleben. 
Provinz Heſſen-Naſſau. 

Die höhere Bürgerichule zu Oberlahnftein. 


bb. Andere Lehranflalten. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Heſſen-Naſſau. 


Die ſtädtiſche Handelsſchule zu Frankfurt a. M. 
Die ſtädtiſche Gewerbeſchule dafelbit. 


Erdbeer - © 2 8 
’ AR, oe 
- ® “ 
we. 


226 





D. 2ehranftalten, für welde befondere Bedingungen 
feftgeitellt worden find. 


Königreich Preußen. 
Provinz Preußen. 
Die Gewerbefchule zu Königsberg i. Pr. 


Rheinprovinz. 
Die Gewerbeſchule zu Köln. 


92) Etatsjahrfür die einen ſtaatlichen Bedürfnißzuſchuß 
beziehenden ſtädtiſchen höheren Unterrichtsanſtalten. 


Berlin, den 7. April 1877. 
Dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium eröffne ich, nach 
Kommunikation mit der Königlichen Ober-Rechnungskammer, auf den 
Bericht vom 23. Januar d. J., betreffend die Anwendung des ftaat- 
lichen Etatsjahres auf ſtädtiſche höhere Unterrichtsanſtalten, wie ich 
nicht zu genehmigen vermag, dab bezüglich derjenigen Unterrichtsan⸗ 
ftalten, welde Bedürfnißzuſchüſſe aus Etaatöfonde beziehen, dad 
Kalenderjahr ald Etatsjahr beibehalten und in den Atteſten über 
die Verwendung der ftaatlihen Bedürfnißzuſchüſſe dad vorhergegan- 
gene Kalenderjahr ald Zeitraum der Verwendung bezeichnet werde. 
Die Beibehaltung des Kalenderjahres ald Rechnungsperiode für 
diefe Anftalten würde die Durdyführung der auf die Ausführung 
des Staatshaushaltsetats bezüglichen Grundſätze und Vorfchriften 
für dieſe Anſtalten unmöglich machen. Dagegen ſind die betheiligten 
Städte auch in dem Falle, daß fie für dieſe Anftalten dad ſtaatliche 
Etatsjahr einführen, in der Lage, für den ftädtifhen Haushalt daß 
Kalenderjahr ald Rechnungsjahr beizubehalten, und jedenfalls find 
Die aus der Anwendung verſchiedener Rechnungsperioden bervorge- 
benden Nachtheile für die Städte nicht größer, ald fie durch einen 
Beſchluß auf Nichteinführung des ftaatlichen Etatsjahres für die vom 
Staate fubventionirten Anftalten der Staatöverwaltung ohne Rüd- 
ficht darauf angejonnen werden, daß letztere gerade in den hierbei in 
Betracht fommenden Beziehungen an die Beachtung beftehender Ge- 
fepe gebunden ift, während den Städten eine freie Entjchiegung zuftebt. 
In Betreff der in dem Bericht genannten Gymnafien, welde 
nur folde Zuſchüſſe aus der Staatskaſſe beziehen, die auf Grund 
rechtlicher Verpflichtung gewährt werden, unterliegt die Beibehaltung 
ded biöherigen Etatsjahrs feinem Bedenken. 


An 
das Königlihe Provinzial-Schuflollegium zu N. 





— 








227 





Abichrift erhält das Königliche Provinzial - Schulfollegium zur 
Kenntniß. 


Der Miniſter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Falk. 


An 
ſämmtliche übrige Königl. Provinzial-Schuffollegien. 
U. II. 726. 


93) Rechtsweg in Beziehung auf unverfürzte Fortzah— 
lung eines ftaatlihen Bedürfnißzuſchuſſes für ein ftäd- 
tiſches Symnafium. 


Im Namen des Königs. 

Auf den von dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium zu N. 
erhobenen Kompetenz: Konflikt in der bei dem Königlichen Kreiöge- 
richt daſelbſt anhängigen Prozebiache 

der Stadtgemeinde zu D., vertreten duch den dortigen Ma- 

giftrat, Klägerin, 

wider 

den Königlidhen Fiskus, vertreten durch das Königliche Pro- 

vinzial-Schulfollegium zu N., Verklagten, 

betreffend Zahlung eines Zuſchuſſes für das Gymnafiun zu D., 
erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entſcheidung der Kompetenz- 
Konflikte für Recht: 

daß der Rechtsweg in diefer Sache für zuläffig und der 

erhobene Kompetenz: Konflikt daher für unbegründet zu erachten. 

Bon Rechts Wegen. 


Gründe. 

Zur Erfüllung ded Normal-Etats für das ftadtifhe Gymnaſium 
zu D. bat der Herr Minifter der geiftlichen, Unterrihtd- und Me- 
Dizinal= Angelegenheiten durch PVerfügung vom 18. Auguft 1873 
dem Magijtrat zu D. einen Zufhuß von jährlihd — Thlrn bis zur 
Berbeflerung der Berhältniffe der Kommune, jedoch zunächſt nur 
auf, 8 Jahre, aus Gentralfonds bewilligt. Da die Rechnungen der 
Gymnafialkaſſe einen Ueberfhuß der Einnahmen über die Ausgaben 
in Höhe von — Thlen für 1873, von — Thlen für 1874 und von 
— Mark für 1875 ergaben, fo wurde von dem Königlichen Pros 
vinzial-Schulfollegium zu N. angeordnet, daß die über dad Bedürf- 
niß hinaus gezahlten Beträge von insgefammt — Mark zu erftatten 
und von_dem für 1876 zu zahlenden Staatözufhuffe in Abzug zu 
bringen feien. Die Stadtgemeinde D. bält diefe Anordnung nicht 
für gerechtfertigt, weil die Zufiherung des Staatszuſchuſſes von 
— Thlrn auf 8 Jahre unbedingt oder doch bis zur Verbeſſerung 
der Berhältniffe der Kommune geichehen fei, weil ferner die Ueber: 


228 

ſchüſſe in den Rechnungen der Jahre 1873 bis 1875 durch Mehr: 
ausgaben des Jahres 1876 abforbirt würden und der durch Bewilli- 
gung des Staatszuſchuſſes beiderfeitd gewollte Zwed, eine größere 
Belaftung der Kämmereifafje über die bisherigen Aufwendungen für 
Zwede des Gymnafiumd zu vermeiden, vereitelt werden würde, 
wenn der Staatszuſchuß in den gedachten Beträgen einbehalten würde. 
Die Stadigemeinde D., vertreten durch den dortigen Magiftrat, hat 
deshalb gegen den Fiskus, vertreten durd das Königliche Provinzial: 
Schulkollegium in N., bei dem Königlichen Kreiögericht in N. da= 
bin geklagt, 

das Fiskus für nicht berechtigt zu erachten, von dem zuges 

ſicherten Staatszuſchuß die erwähnten Beträge von zufammen 

— Marf_ einzubehalten und derſelbe zu verurteilen, die 

bexeitd fälligen Raten dieſes Zufchuffes für das zweite und 

dritte Quartal 1876 mit — Marl an die Klägerin zu zahlen. 


Noch vor der Klagebeantwortung hat das verfingte Königliche 
Provinzial Schulkollegium auf Grund des Gefepes vom 8. April 
1847 den Kompetenz = Konflift erhoben und zu deffen Begründung 
ausgeführt, der zur Durdführung ded Normal « Befoldungs- Etats 
für das ftädtifhe Gymnafium zu D. aus Staatsfonds bemilligte 
Zuſchuß jet ein Bedürfnißzuſchuß, welcher, da er nur nah Maßgabe 
des Bepürfniffed geleiftet werde, veränderlich fei und den Marimale 
betrag von — Xhlen nicht überfteigen dürfe; nad erfolgter Rech⸗ 
nunge-Nevifion ſei die Zurüderftattung des für die Jahre 1873 bis 
1875 über dad Bedürfniß hinaus gezahlien Staatözufchuffes in Ger 
mäßbeit der über dad Gtats- und Kafenmefen beftehenden Borfchriften 
und nach den auf diefen Vorſchriften beruhenden Berwaltungsgrund« 
jägen angeordnet; dieſes Verfahren unterliege nicht der richterlichen 
Kognition, fondern gehöre ausſchließlich zur Kompetenz der Staats- 
behoͤrden und der Ober«Rehnungsfammer (Gefeg vom 27. März 
1872, 5.9. Nr. 2. — Gef.-Eamml. ©. 278). Der Rechtsweg fei in 
der vorliegenden Sache außerdem auch deshalb unzuläffig, meil der 
Stantözufhuß eine durch das Bedürfniß bedingte Liberalität oder 
Schenkung fei und der Geber, alfo der Staat, zu beftimmen habe, 
ob und in welchem Umfange dad Bedürfnig vorhanden fei; hinficht« 
lich der eingellagten Beträge fei aber die Bedingung der Schenkung 
gar nicht eingetreten. 

Die Klägerin hält den Rechtsweg für zuläffig, weil die Klage 
auf dem Fundament beruhe, daß zwildhen dem Fiskus und der 
Kommune ein Vertrag oder vertragsähnliches Verhältni zu Stande 
gekommen fei, nach welchem die Stadtgemeinde bei Ginführung des 
Normal-Etats die Forterhaltung ded Gymnafiums, der Staat da- 
gegen auf eine beftimmte Zeitdauer unbedingt die Gewährung eines 
Zufchuffes übernommen habe; der Richter habe zu beurtheilen, ob 


229 





ein folder privatrechtlicher Vertrag, auf welchen die Klage geftübt 
worden, vorliege. 

Das Königliche Kreisgericht und dad Königliche Appellationdge- 
richt zu N. erachten den Kompetenz Konflikt ebenfalld für unbegründet. 

Dieſe Anfiht ift richtig, Die Klage ftügt ſich auf ein angeb- 
(ih zwiichen dem Staate und der Stadtgemeinde D. zu Stande 
gekommenes Vertrags-Verhältniß und die Klägerin kann über dag 
Borhandenfein eined foldyen Vertragd und die ftreitige Auslegung 
deflelben, in&befondere aud über die Frage, ob der Fiskus fich bee 
dingungsweiſe oder unbedingt zur Zahlung des Zuſchuſſes verpflichtet 
babe, eine gerichtliche Enticheidung verlangen. Die Behauptung bed 
Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums, daß der Staatdzufhuß nur 
nah Maßgabe ded Bedürfniffes, ſofern diefed von den Staatsbe⸗ 
hörden und der Ober-Rechnungskammer anerkannt werde, zu leiften 
lei, fann den erhobenen Kompetenz: Konflikt nicht rechtfertigen. Sft 
diefe Behauptung nach den bezüglich der Bewilligung des Staatszu⸗ 
ſchuſſes ftattaefundenen Verhandlungen richtig, jo hat der Richter zu 
prüfen, ob darnad die Klage ald unbegründet zurücdzumeifen ift. 
Der Rechtsweg an ſich wird aber dadurch nicht ausgeſchloſſen. 

Berlin, den 13. Sanuar 1877. 


Königlicher Gerichtshof zur Entſcheidung der Kompetenz» Konflikte. 
(L. S.) v. Könen. 
Br. 2. 1909, 


94) Ausſchluß der Berwendung von Bejoldungderfpar- 
niſſen bei einem Gymnaſium für einen mit der Stell— 
vertretung nit befaßten Lehrer. 


(Sentrbl. pro 1876 Seite 532 Nr. 221.) 


Berlin, den 13. April 1877. 

Auf den Beriht vom 11. November v. 3. eröffne ih dem 
Königlihen Provinzial-Schulfollegium, daß die erbetene Genehmi- 
gung zur Verwendung von Eriparniffen bei dem Gehalte der valan« 
ten Oberlebrerftelle am Gymnafium zu N., ſoweit diefelben zur 
Dedung der Stellvertretungdfoften nicht erforderlich find, zur Re⸗ 
munerationdzulagen für den mit der Stellvertretung der erledigten 
Stelle nicht befabten kommiſſariſchen Hülfslehrer N. nicht ertheilt 
werden kann. 

Nach meinem Cirkular-Erlaffe vom 4. Dftober v. J. — U. I. 
4085. I. — dürfen zwar derartige Criparniffe zur Dedung von 
Mehraudgaben bei dem Befoldungdtitel verwendet werden, dars 
unter können aber nur folde Ausgaben verftanden werden, bet denen, 
wie bei Stellvertretungäkoften, die Erfüllung einer rechtlich beyrün- 
deten Verbindlichkeit in Frage fteht. 

Da es fih im vorliegenden Falle aber nur darum handelt, 


230 





durch die Erſparniß, weil fie gerade eingetreten ift, die „Verhält- 
niffe des ıc. N, „zeitweilig“ aufzubeffeen“, fo muß der dahingehende 
Antrag abgelehnt werden. 

Hiernach hat das Königliche Provinzial» Schulfollegium auch 
in allen ähnlichen Fällen zu verfahren und das Weitere zu veranlaffen. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
R Im Auftrage: Greiff. 
m i 


das Röuiglihe Brovinzial- Schullollegium zu N. 
U. I, 5810. 


IV. Seminare, Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche VBerbältniffe. 


95) Nahmweifung über die Termine zur Abhaltung ded 

ſechswöchentlichen Seminarfurfus ſeitens der Kandi- 

daten des evangelifhen Predigtamtes, und über.die 

Zahl der Kandidaten, welde in den Jahren 1875 und 
1876 den Kurjus abfolvirt haben. 


(Eentrbi. pro 1867 Seite 289 Nr. 109.) 





















8. 
ER 
S5| Baht der 
kungen 82] Randivaten, 
wangefifche 58 
; Tag bes Beginnes zii] welge ben 
Schullehrer Seminar 2 A Kurſus ab · 
ber urſe 32 |ioteirt Haben 
| v ES] im Jahre 
SE — 
5 =] 1875.| 1870. 


I. Provinz Preußen. 
Prf. Eylan. | Montag nad) dem 15. Januar 


4 
2. Friedrichshoff — 
3. Dfterode . 1 Montag nach dem 18. Dftober 
.Waldau - . . | 1,15. Auguft. 6 
1 
1 
1 
1 





. | Karalene . Mitte Mai 5 
. | Marienburg . 115. Oftober . . 2. .15 
3. Prß. Friedland Montag nad) Quasimodogeniti) 12 
9.'%öbu .. . _ — 


Summen | 7 . | I 9| 6 


1 

3 

n 

5. Angerburg . Montag nad bem 15. Dftober | 10 
6, oo. 

7 

8. 


lol-wolllo 











































I fi 2. 
! s 58] Bett de 
E 3 | Kandidaten, 
Evangeliſches |5& . [88 wide ven 
Es: Tag des Beginnes FI 
Schullehtet Seminar |" 2 [2 2] Rurfus ab · 
; EB: ber urſe Zolvirt gaben 
\ zu Fi Ei im Jahre 
er 3& & =! 
a % ; & 3,1575. 1976 
| II. Provinz —S 
1. Berlin . . .| 1Montag in der erſten Woche |14| 14 | 14 
' nad Neujahr. 
2.:Köpenid. . . | 1, Montag nad) dem Pfingftfeft | 10| 3 | 9 
3. Si ... ılı. Sun. . 12| 73 
4. Neu-Ruppin . | 1|Erfter Zag des 2. Quartals im|10| — | — 
Sommerfemefter (Anf. Auguft) 
5. Oranienburg . | 1. Montag nad dem Ofterfeft 8 — ı — 
6. Alt-Döben .| 1 MontagnabQuasimodogeniti] 10| — | — 
7. Drofien . . . | 1:Montag nad Trinitatis. . | 8] 2 — 
8. KönigebergN/Mj 1 15. Februar bezw. der dem: |12] — | — 
jelben folgende Montag. 
9. ‚Neugelle . 1 1 MontagnadQuasimodogeniti| 12] 2 8 
Summen | 9| 96| 28 | 34 
II. Provinz Pommern. 
1. Kammin. . . | 1 Oftern R 8[ ı| 3 
2. Pölig. | 1 1. November . ..]8| 31 — 
3. Pyritz | 1 Mitte Mi .....|6[ 3| 2 
4. Bütow . .| 1: Anfang Januar ..18])—| 1 
5..Dramburg . . | 1 1. Novembr . . . . .[101 — — 
6.' KRöslin . 1. Mitte Auguft . .1121 515 
7. Kranzburg B 1.Mitte Mi .....|12]—| 3 
8 Gingft . 1 15. Auguft. 2. ..7 2) 11 
Summen | 8; ss] 13) 14 
IV. Provinz Pofen. 
1. Koſchmin . .| 1 ; Montag nad Quasimodogeniti 4 —|— 
2. Bromberg 1 ‚15. Dftober on 81 —-|— 
Summe | 2) 2] -|- 








der ii 
BRRRER! 


V. Provinz Schlefien. 


Der zweite Montag im Januar 
Münfterberg . 2| Montag nad dem 20. Auguft 


= Pr 

Montag nad Quasimodogeniti 
Steinau a/D. , | 2j Der dem 11. November am 
naͤchſten liegende Montag. 


| Bunzlar. . . | 2 || Reuiabe . 
Reichenbach D,/E.| 1 
Sagan . . . 


1 
iti 
Kreuzburg » >| Montag nad) D. Grnptebantfef \ 





VI. Provinz Sachſen. 

| Der erfte Montag im Auguſt 
Montag nad Quasimodogeniti 
6. Januar 


Montag nah Neujahr . . 
| Montag nad Quasimodogeniti 
Montag nah Trinitatis . . 
Der erfte Montag nad den 
Diterferien, 


BIRRPRHH 





VII. Provinz Schleswig: Hol it di 
Be Sea tun) 


Gdernförde . . Montag nad Trinitatis . . | 10 
Zondern . . » Montag nad) dem 15. Dftober | 10 











233 



































s EE| au» 
2. 2] Zahl ber 
Evangeliſches =3 82 Kanbibaten, 
ß —* Tag des Beginnes ' 7 & welche ben 
Schullehrer Seminar „2 2 „| Rurfus ab- 
22 der Kurſe 32 |foloirt haben 
zu 3E 35 im Jahre 
£ 32 — — 
& & & #]1875.| 1876. 
3. Segeberg 1Montag nad) Trinitatis . 10] 4| 2 
4.| Heterfen . — — — — — 
5. Ratzeburg — — — — — 
| Summen | 3| |30| ı9 | ı7 
| VIO. Provinz Hannover. 
1. | Hannover . | 1! Der erfte Montag im Novbr. | 69] 7| 7 
2. RWunftorf . .| 1 | Montag nad) dem erften Sonn- 01 — — 
tag nad) Epiphan. 
3. Alfeld.. „| 11Der erite Montag im Novbr. 110 | 7 | 1 
4.: Lüneburg . . I Montag nad Dftern . . ]10| 6| 8 
5. Oßnabrüd . . 1) Montag nad) 3 Dften . .110| 3| 6 
6. ; Bederfela . — — 
7. | Stade . . 1 | Montagnachdem eriten Sonn- 10 — | — 
| tag nad)  Epiphan. 
8. Verden . . . — — 
9. Aurich 1 | Der erſte Montag im Novbr. 10 3| 4 
| Summen | 7 | | 66 | 26 | 26 


1. ‚ Peteröhagen . | 1 | Der dritte Montag im Oftober | 6 
ı I | Dontag nadı Quasimodogeniti| 6 


2. Hilchenbach. 


| 

ı IX. Provinz Weftfalen. | 
1 

| 
| Der erſte Montag im Novbr. | 81 4 

5 | 





‚Soft. . - .| 11De 

| Summen | 3| | 20] 

| — —— — — — — —— — — 

| X. Provinz —— 
1. | Homberg 1 | Montag nad) dem 1. Auguft. | 8| 10 | 8 
2. Schlüchtern . 1 | Montag nad) dem 15. Sanuar| 8| — | 2 
3. Dillenburg . . | — — — — — 
4. fingen ll = 1-11 

Summen | 2| 116] 10 | 10 


*) Außerdem bie Randibaten bes Prebigerfeminars zu Hannover. 
1877. 16 


234 




















7 ©. 
cn 38) Baht der 
Goangeiiiges 95 ——— 
9 3% Tag des Beginnes 2g| weise den 
Schullehrer Seminar Be 12 „| Kurfus ab» 
72 der Rurfe 32 |iofoirt Haben 
au 3E El im Jahre 
* — et 
5 IR & =|1875.| 1876. 
XI. Rheinprovinz. 
1. | Neuwied. 1| Montag nad) Jubilate . 8 9) — 
2.| Mettmann . 1;Montag nad) dem 1. Zuli 6| 2| ı 
3.|Mörd. . . . | 1 Montag nad Cantate . 6| 6| 3 
IRheydt . . . 
5. |Dtfweiler . . | 1| Der zweite Montag nah |10| — | — 
Michaelis. 
Summen | 4 [30] 17 | 4 
Zufammenftellung. 
Provinz 
Preußen . . 7 49 9| 6 
Brandenburg 9 96| 28 | 34 
Pommern 8 66| 13 | 14 
Pofen . 2 12] —- — 
Säfien. 0 72| 14 11 
Sadjen . 7 60| 33 | 28 
Schleswig⸗ «Saffein 3 30| 19 | 17 
Hannover 7 66| 26 | 26 
Weſtfalen 3 20| 8| 4 
Heffen -Naffau . 2 16) 10 | 10 
Rheinprovinz_ . . | 4 30| 17 | 4 
Hauptfummen |62 5171177 |154 








Einige neue Seminare find noch nicht fo volftändig organis 
firt, daß Ser Kurſus bereit8 abgehalten werden kann; in einigen 
neueren Ceminaren beginnen bie Kurſe erft im laufenden Jahre. 

Berlin, den 27. April 1877. 


Der Miniſtez der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten. 
im Auftrage: Greiff. 
U. III. 989. 


235 





96) Schrift von Dr. Kellner: Kurze Geſchichte der Er— 
ztehung und des Unterridhte®. 


Berlin, den 28. April 1877. 
Die im Verlage der Herder’ihen Verlagsbuchhandlung zu Frei: 
burg im Breisgau erichienene: „Kurze Geſchichte der Erziehung 
und ded Unterrichted mit vorwaltender Rückſicht auf dad Volksſchul—⸗ 
weien von Dr. L. Kellner” bietet nach der Anlage wie nad) der 
Ausführung ded Buchs eine durchaus geeignete Grundlage für den 
Unterriht in der Geſchichte der Pädagogik an katholiſchen Schul: 
lehrerjeminaren und eine beadytendwerthe Ergänzung deijelben an 
evangeliihen Schullehrerfeminaren dar. 
dh veranlafje dad Königliche Provinzial-Schullollegium daher, 
die Antchaffung dieſes Leitfadend für die Bibliothek ſämmtlicher 
Schullehrerſeminare der Provinz und feine Einführung in den Un: 
terricht derjenigen katholiſchen Schullehrerfeminare anzuordnen, wo 
biöher dem Unterrichte in der Geſchichte der Pädagogik Fein oder ein 
nad dem Urtheil ded Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums unge- 
eignete8 Lehrbuch zu Grunde lag. 


Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
fämmtlide Königliche Provinzial-Schuflollegien 
(außer Berlin, Stettin, Kiel). 
U. IH. 1631. 


97) Staatsfonds für da8 Präparanden-Bildungsmefen. 
(Eentrbl. pro 1876 Seite 372 Nr. 152.) 


Berlin, den 21. März 1877. 

Die in Gemäßheit ded Erlaffed vom 27. Mai v. 3. — 
U. IU. 4224 — eingereichten Nachweiſungen über die pro 1876 
geſchehenen Aufwendungen für die Zwecke des Privatpräparanden- 
wefend haben zum Xheil ergeben, daß Seitend einzelner Bezirks— 
regierungen ꝛc. bei der Verwendung der überwielenen Beträge Die 
sub Nr. 3 des genannten Erlaſſes ald maßgebend bezeichneten Ge⸗ 
fihtöpunfte nicht gehörig berüdfidhtigt worden find, theils find 
mehrere Nachweiſungen derart unvollftändig geweien, daß ſich aus 
denjelben nicht hat ermitteln laffen, wie viel die Gefammtaufwendungen 
pro Kopf: 

a. der Zöglinge in Privatanftalten, 

b. der bei Einzelbildnern unterricdhteten Zöglinge 
betragen haben. 


16* 





236 


Ich habe zwar davon Abftand genommen, die nachträgliche 
Vervollſtändigung der Nachweilungen für 1876 anzuordnen bezw. 
über die den Beitimmungen ded mehrgenannten Erlaſſes nicht ent» 
Iprehende Verwendung der zur Verfügung geftellten Beträge Aus⸗ 
funft zu erfordern, erwarte jedoch, daß fortab die jährlichen Ver: 
wendungd - Nachweilungen vollftändig in allen Rubrifen auögefüllt 
eingereicht und die Vorfchriften über die Verwendung der Fonds 
gehörig werden beadytet werden. 

Nah der inzwiſchen erfolgten Verle ung des Etatsjahres tritt 
in dem Zeitpunfte der Einreichung ber Nachweiſungen in jo fern eine 
Aenderung ein, ald diejelben künftig nicht mehr biß zum 15. Dezember, 
fondern bi zum 15. März — für da8 am 1. k. M. beginnende 
Statöjahr fomit zuerft bis zum 15. März f. 3. — einzureichen 
find. Ich erwarte, daß diefe Termine künftig pünktlich inne gehalten 
werden. 

Zugleich bemerfe ih, daB ich den mehrfach hervorgetretenen 
Anträgen um Erhöhung der vorjährigen Mittel nur zum Theil zu 
entiprehen vermocht habe, da einerfeitd die mir zu Gebote ftehenden 
Mittel beſchränkt find und ich andererjeitö aud den Nachweiſungen 
pro 1876 bezw. den beridhtlichen oft unvollftändigen Anführungen 
mid von der Nothmwendigkeit der Erhöhungen, zumal dem Bedarf 
anderer Bezirke gegenüber, nicht habe überzeugen können. 

Ich empfehle dringend die Beachtung der in meinem Erlaffe 
vom 27. Mat v. 3. — 4224 — gegebenen Weifungen, insbefondere 
fofern fie fih auf die Reviſion der mit Privatpräparandenanftalten 
abgeichloffenen Berträge beziehen. — Sollte eine derjenigen Re— 
gierungen, bei welchen eine Kürzung ded Betrages ftattgefunden hat, 
meinen, dad Präparandenweſen Shreh Bezirks mit der verkürzten 
Summe nicht audreidyend fördern zu können, fo ſehe ih einem Ans 
trage auf Erhöhung des Fonds unter genau fpezifizirter Nachweiſung 
des Bedürfniffed bi8 zum 15. Juni d. 3. entgegen. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
ſämmtliche Königliche Regierungen, bas Königliche Pro⸗ 
vinzial-Schuftollegium bier und bie Königl. Konfiftorien 
in Hannover, Stabe, Osnabrild (evangel, und kathol.) 

und Aurich. 


U. III. 1070. 





237 


— — nn nn 


V. Rolksfchulwefen. 


98) Freilaſſung des Gutsherrn des Schulorted von 
Schulunterhaltungdbeiträgen binfihtlih der von ihm 
erworbenen bäuerlihen Grundftüde. 


Im Namen ded Könige. 


In der Berwaltungäftreitfache 
der Schulgemeinde zu 3., Klägerin, 
wider 

den Nittergutöbefiger Freiherrn von N. zu 3., Beflagten, 
bat dad Königliche Dberverwaltungdgericht in * Sitzung vom 
4. April 1877, | 

an welcher ꝛc. 2c. Theil genommen haben, 
für Nedt erkannt, 

daß auf die von dem Königlichen Regierungdpräfidenten zu 

N. in Vertretung des öffentlihen Intereſſes eingelegte Re— 

vifion Die Entjcheidung ded Königlichen Bezirföverwaltungdge- 

rihtd zu N. vom 23. September 1876 zu beftätigen, die 

Koften ded Revifionsverfahrens außer Anjah zu Iaffen, die 

baaren Audlagen ded DVerfahrend und des Beklagten dem 

Reviſionskläger zur Laſt zu legen und der Werth des Streit: 

gegenftandes auf 240 Mark feitzufegen. 

Bon Rechts Wegen. 


Gründe. 


Der Schulgemeinde 3., weldhe aus den Landgemeinden 3. und 
&. jowie aus den zur Schule zu 3. gewiejenen Haudvätern des 
Gutes 3. befteht, wurde durch Erlaß der Königlichen Regierung zu 
N. vom 5. November 1875 aufgegeben, zu der Beſoldung des 
Lehrers einen Zufhuß von 296 Dart nufzubringen, Die Schulge- 
meinde behauptet, daß der Gutöherr von 3., Freiherr von N., 1. 
wohl für das Gut felbft, ald audy für die in feinem Beſitze befind- 
lichen, im Gemeindebezirke 3. belegenen beiden Bauergüter zu diejem 
Gehaltszuſchuß antheilig beizutragen verpflichtet ſei; fie hat daher 
bei dem Kreisausſchuß einen auf Heranziehung ded Gutsherrn ge- 
richteten Klageantrag geftellt, welcher jedod in der mündlidhen Ber: 
handlung hinſichtlich des Anſpruchs, den Beklagten aud für ſeine 
Perſon als Gutsherr für beitragspflichtig zu erklaͤren, zurũckgezogen 
wurde. Zur Begründung der Klage iſt angeführt, daß der Beklagte 
Patron der Schule ſei und zur Unterhaltung des Lehrers, als einer 
Kommunallaſt beizutragen habe, da er für ſeine Bauergüter Kom⸗ 
munalfteuer zahle. 

Der Bellagte hat die Abweifung der Klägerin beantragt, weil 


— — — * 
2 
2 


238 
er nicht auf den ihm gehörigen Bauergütern wohne und ed fi im 
vorliegenden Kalle niht um eine Kommunallaft handele. 

Am 24. Mat 1876 erfannte der Kreisausjchuß, 

daß die Schulgemeinde 3. mit dem Antrage, den Freiherrn 
von N. für die in feinem Befige befindlihen Bauerhöfe zu 
3. zu den Koften der Unterhaltung des Schullehrers herans 
zuziehen, abzuweiſen, derfelben auch die Koften und baaren 
Audlagen ded Verfahrens zur Kaft zu legen. 

Sn den Gründen ift auögeführt, dab nach den geſetzlichen Be⸗ 
ftimmungen Bellagter nicht verpflichtet jei, für die beiden in dem 
Gemeindebezirfe gelegenen Bauergüter zu der Unterhaltung des 
Schullehrers beizutragen. 

Auf die von der Klägerin eingelegte Berufung erkannte das 
Königliche Bezirföverwaltungsgeriht zu N., indem ed den Ausfüh— 
führungen des erften Urtheild im Wejentlihen beitrat, unterm 
23. September 1876 dahin: 

dab die Enticheidung des Kreisausſchuſſes vom 24. Mai 
1876 zu beftätigen und die bei einem Streitgegenitande von 
240 Mark auf I Mark feitgejegten Koſten und die baaren 
Auelagen ded Verfahrens der Schulgemeinde 3. zur Laſt 
u legen. 

Segen ieie Entſcheidung hat der Regierungspräfident zu N. 
aus Gründen ded öffentlichen Intereſſes rechtzeitig die Revifion einge- 
legt, weil dad erfte Urtel beftätigt und nicht unter Aufhebung deflelben 
der Beſchwerde gemäß entichieden ift. Es ift unrichtige Anwendung 
der $8. 31. 32. Allgemeinen Landrechts Theil II. Titel 12 behauptet, 
indenı audgeführt wird, daß der Nittergutöbefiper, wenn er bäuer: 
lie Grundftüde erwerbe, auch in die Pflichten feiner Vorbefiger 
eintrete und daß, wenn man died nicht annähme, in Folge des all« 
mähligen Erwerbs der Bauerhöfe Eeitend der Gutsherrn ſchließlich 
faum ein beitragsfähiges Mitglied der Schulgemeinde übrig bleiben 
würde. Auch ilt auf die Analogie der Parodhiallaft u.d auf die 
Allerhöchſte Kabinetsordre vom 14. Zuli 1836 Bezug genommen. 

In der Gegenerflärung ded Beflagten find neue Geſichtspunkte 
nicht aufgeftellt; der Antrag deffelben ift auf Berwerfung der Re⸗ 
viſionsbeſchwerde gerichtet. 

Im inne dieſes Antraged war auf Beftätigung der ange— 
fochtenen Entſcheidung zu erfennen. 

Es ift ſowohl von dem Königlihen Obertribunal in dem Er: 
fenntniffe vom 13. April 1866 (Strietborft Ardhiv Band 62 
©. 280), ald in mehreren diefjeitigen Entſcheidungen anerfannt, daß 
der Befiger des Nittergutd an dem Orte, wo die Schule fich befin- 
det, zu deg im $. 29. Allgemeinen Landredts Theil 2 Xitel 12 
gedachten Laften nicht beizutragen hat, weil er nicht zu den Haus⸗ 
vätern bed Schulbezirks gehört, letzteren vielmehr ald Dbrigfeit der 


we) — 





239 





Schule (8. 12., 8.13. a. a. D.) gegenüberfteht und ihm als ſolchem 
beiondere Pflichten (8. 33., 8.36. a. a. D.) auferlegt find. Dieler 
allyemeine Grundjag wird aud vom Reviſionskläger nicht in Zweifel 
gezogen; er ift jedoch der Anficht, daß, wenn der Nittergutöbeliger 
bäuerlihe Grundſtücke erwirbt, er auch in die Pflichten feiner Vorbe— 
figer eintrete. Dieſe Auffaffung würde nur dann richtig fein, wenn 
die Schullaften ald Kommunallaften, weldhe auf den bäuerlichen 
Grundftüden haften oder in Nüdfiht auf deren Belig zu leiften 
find, zu betradten wären; legtered ift jedoch nicht der Kal. Biel- 
mebr Find die Schullaften als Sozietätdlaften der zur Schule ge- 
wiefenen Häusväter anzujehben. Dad Allgemeine Landrecht nennt 
als Beitragspflihtige nicht die Gemeinde oder die Gemeindemit- 
glieder, fondern die Hausväter. Allerdings kommt im $. 34. a. a. O. 
der Ausdrud: „ald gemeine Laſt“ vor; der unmittelbar folgende Zu- 
fag: „von allen zu einer folden Schule gewielenen Einwohnern“ 
zeigt aber deutlich, dab ed fich hier nicht um eine aus dem Gemeinde- 
verbande entipringende, fondern um eine gemeinjame Laft handelt, 
welcher alle, die zur Schule vermwiejen worden, unterworfen find. 
(Prajudiz des Königlichen Obertribunal8 Nr. 1536 vom 23. Dftober 
1843, Präjudizien- Sammlung Band 1 ©. 209). Mit diefer Auf- 
faffung ftimmen die Rejfripte des Miniſters der geiſtlichen, Unter- 
richts- nnd Medizinal- Angelegenheiten vom 17. September 1838 
(von Kampp Annalen Band 22 ©. 661) und vom 13. Auguft 
1840 (Minift.:B1. für die innere Verwaltung 1840 ©. 293) über: 
ein. Gin fpätered Reifript vom 24. April 1842 (Minift.- Bl. der 
inneren Verwaltung 1842 ©. 196) ſpricht zwar den Grundjag aus: 
daß, menn der Gutöherr auch nicht perfünlidd Mitglied der 
Sculgemeinde wird, ibm doch die Crfüllung derjenigen 
Pflichten gegen diejelbe durdy den Artikel 78 der Deklaration 

vom 29. Mat 1816 auferlegt worden jei, weldye einem Be- 

figer der vor ihm befefjenen bäuerlihen Grundſtücke obgelegen 

haben würden, injfofern derjelbe zur Schulgemeinde gehörte. 

Dieter Grundfag beruht auf der Anfidht, daß unter den im 
Artikel 78 der Deklaration vom 29. Mai 1816 gedadten „Kom- 
munallaften” aud die Unterhaltungdbeiträge für die Schullehrer und 
die Schule mitinbegriffen Seien, weil die Schulen als Kommunal: 
anftalten und nicht ald Anftalten befonderer Gefellichaften und So- 
zietäten angefehen werden müßten. Da jedoch dieje Auffaflung nad 
obiger Ausführung, melde aud dur den Plenar- Beichluß des 
Königlihen Dbertribunal® vom 20. Suni 1853 (Entfcheidungen 
Band 25 ©. 301) unterftüpt wird, nicht ald zutreffend anerfannt 
werden funn, jo erledigen ſich hierdurdy auch die in dem gedachten 
Minifterial » Reftripte gezogenen Folgerungen, obne daß ed auf den 
Umftand, dab der Artifel 78 der Deklaration vom 29. Mat 1816 
inzwifchen durch $. 1. Nr. 3. des Geſetzes vom 2. März 1850 aufge: 





240 





hoben ift, weſentlich ankommt. Die VBermaltungdbehörden haben über- 
died die in dem Reffripte vom 24. April 1842 ausgeſprochene Anficht 
in neuerer Zeit nicht aufrecht erhalten. 

Menn in der Deklaration vom 14. Suli 1836 (Ge).-Samml. 
©. 208) angeordnet tft, 

daß die Gutsherrn nicht verpflichtet find, von den ihnen bei 
der Regulirung zu ihrer Entihädigung abgetretenen bäuer- 
lihen Grundftüden zu den Bau- und Unterhaltungskoften 
der .... Schulhäufer und Schulmeiftergebäude Beiträge 
zu leiften, 
fo wird doch hieraus in der Reviſionsſchrift mit Unrecht gefolgert, 
dab dad Geſetz hiermit im Allgemeinen die Beitragsverpflichtung 
der Gutöherrn anerkannt habe. Abgefehen davon, dag im Allge- 
meinen argumenta a contrario nur mit Vorſicht anzumenden find, 
erfcheint es indbefondere im vorliegenden Falle bedenklih, aus den 
für fpezielle Rechtöverhältniffe gegebenen Vorſchriften der Deklaration 
allgemeine Beftimmungen für Unterhaltung der Schulen herzuleiten. 
Bon befonderer Bedeutung tft die gedachte Deklaration für Ddieje- 
nigen Fälle, in melden, wie in Sclefien, nad dem Edikte vom 
14. Juli 1749 (Korn Edikten- Sammlung Band 3 ©. 317), die 
Dominien für die eingezogenen bäuerlihen Hufen nit nur die 
Kommunallaften, fondern aud die von den Gemeinden nady Maß: 
gabe ded Grundbefiged aufzubringenden Sozietätslaſten zu leiften 
baben (Stiehl Centralblatt 1860 ©. 631). 

In der Reviſionsſchrift wird ferner auf die Analogie der Pa- 
rodiallaften infofern Bezug genommen, als nad) märkiſchem Rechte 
der Patron hinſichtlich der eingezugenen Bauerhöfe beitragspflichtig 
jet, während doch die Kirchenunterhaltungslaft nicht ald eine ding» 
liche betrachtet werden könne. Ob dieſe leptere Anficht richtig ih 
kann unerörtert bleiben, da die gedachte Analogie bei der völlig ver— 
ſchiedenen rechtlihen Behandlung der Parodhiallaften und der Schul- 
abgaben überhaupt nicht paßt. Nur da, wo das Schulhaus zugleich 
die Küfterwohnung ift, mußte nad $. 37. Allgemeinen Landrechts 
Theil II. Titel 12 die Unterhaltung defjelben auf eben die Art, wie 
bei Pfarrbauten vorgeſchrieben tft, beforgt werden. Durch dad Geſetz 
vom 21. Zuli 1846 bat indeffen auch diefe Beitimmung wejent» 
lihe Beſchränkungen erlitten. Ueberdies find in ber Revikoneicrift 
die neueren gejeglihen Beftimmungen im $. 31. Nr. 6. der Kirchen« 
gemeinde- und. Synodalordnung vom 10. September 1873 und Ar» 
tifel 3 des Gefehed vom 25. Mai 1874 (Gef.- Samml. ©. 147) 
unberüdfidhtigt geblieben. 

Die Gefahren, auf welche die Revifionsfchrift für den Fall 
binweift, wenn der Gutsherr alle oder dod den größten Theil der 
Bauergüter erwirbt, find allerdings nicht zu verfennen; fie find ins 
deffen nur im Wege der Gefepgebung zu befjeitigen und treten aud) 














241 


dann ein, wenn derartige Grundftüde in den Belig eined Forenſen 
übergeben, weldyer unzweifelhaft nicht beitragspflichtig iſt (Refkript 
vom 20. Auguft 1861”) im Miniftertal- Blatt für die innere Ver—⸗ 
waltung 1862 S. 8). &emindert werden dieſe Uebelftände dDadurd), 
dag Landgemeinden in demjenigen Formen, weldye der $. 11. des 
Gefetzes vom 14. April 1856 vorjchreibt, befugt find, die Unter- 
baltung ihrer Elementarſchulen auf Kommunalfonds zu übernehmen 
und dab, wenn der betreffende Beſchluß die Genehmigung der Auf: 
fihtöbehörde erhält, die Schulabgaben zu Kommunalabgaben werden. 
(Erfenntniß des Königlichen Gerichtshofs zur Entidheidung der Kom⸗ 
petenz” Ronflitte vom 10. Dezember 1870**), Zuftiz- Minift.- Bl. 
1871 S. 49). 

Die angefochtene Entſcheidung war hiernach gerechtfertigt und 
deren Beitätigung auszuſprechen. 

Der Koſtenpunkt regelt fih nad $. 72., $. 76. des Geſetzes 
vom 3. Zuli 1875 (Geſ.“Samml. ©. 375). 

Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungsge- 
richts und der verordneten Unterjchrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. B. G. Nr. 865. 


99) Ausſchluß der Grundſteuer von außerhalb der Schul— 
gemeinde gelegenen Grundftüden bei Veranlagung 
der Schulfteuer. 


Im Namen des Königs. 
In der Verwaltungsſtreitſache 
der Schulgemeinde K., Beflagten und Revifiondflägerin, 
wider 
die Eigenthümer K., N., P. 2c. ebendajelbft, Kıäger und 
Reviſionsbeklagte, 
hat das Königliche Oberverwaltungsgericht in ſeiner Sitzung vom 
28. März 1877, 
an welcher ıc. ıc. Theil genommen haben, 
für Recht erkannt, 
dab auf die Nevifion der Beklagten die Entſcheidung bed 
Königlihen Bezirföverwaltungdgerichts zu C. vom 27. Sep- 
tember 1876 zu beftätigen, der Werth ded Streitgegenftandes 
auf 54 Marf 49 Pf. Yeftzufegen und die Koften des Revi- 
ſions⸗Verfahrens der Beklagten * Laſt zu legen. 
Bon Rechts Wegen. 


— 


*) Centrbl. pro 1861 Seite 752. 
20) dgl. pro 1871 Seite 493. 





242 





Gründe. 

In der Schulgemeinde K. werden die Koften der Unterhaltung 
der Schule nad) dem Maßftabe der Klaffen-, Grund: und Gebäude: 
Steuer aufgebradyt. Bei der im Sabre 1875 erfolgten Ausfchreibung 
von Sculbaufoften, Xehrergehalt und Schulholzgeld iſt den Ein- 
wohnern, welche außerhalb des Schulbezirfs Grundftüde befigen, 
auch die Grundſteuer von diefen Grundftüden in Rechnung geltellt. 
Acht jo belaftete Eigenthümer — die in rubro genannten Kläger — 
hielten dies für nicht gerechtfertigt und beantragten bei dem Kreid- 
ausſchuſſe ded Kreiſes S., den Gemeindevorfteher K. anzubalten, 
eine andere Repartition aufzuftellen. 

Der Kreidausihuß leitete das Verwaltungsſtreitverfahren ein, 
in weldyem er mit den Klägern und dem Scuivorftande verhan- 
delte, und entſchied demnächſt unterm 2. Zuni 1876 dahin: 

daß die Beichwerdeführer von dem Schulvorſtande mit der 
Grundfteuer von außerhalb der Gemeinde K. liegenden 
Orumpftüden zu den Edyulbeiträgen nicht herangezogen werden 
Önnen. 

Hiergegen legte der Schulvorſtand Berufung ein; dad Bezirke: 
verwaltungögericht zu C. wies jedod, nachdem die Kläger nody an- 
gegeben hatten, daß von ihnen pro 1875 für die außerhalb des 
Schulbezirfd liegenden Grundftüde an Schulbeiträgen 54,49 Marf 
erhoben ſeien, mitteld Erfenntniffes vom 27. September 1876 dad 
Rechtsmittel zurüd, indem cd, unter Feſtſetzung des Werths des 
Streitgegenftandes auf 60 Mark, die Koften ded Verfahrend außer 
Anjah ließ, die baaren Audlagen ded Verfahrens und der Kläger 
aber der Schulgemeinde K. zur Laſt legte. 

Der zweite Richter führt zunächſt aus, daß, imfomeit ed fich 
um Baufoften handele, eine Berufung nad; $. 135. X. 3h. der 
Kreisordnung nicht zuläffig fei und begründet feine Entſcheidung im 
Meiteren, wie folgt: 

Nah 8.31. Theil ll. Titel 12. Allgemeinen Landrechts follen 
die Beiträge unter die Hausdväter ded Schulortd nah Ver: 
hältnig ihrer Befigungen und Nahrungen billig vertbeilt 
werden. Die Bertheilung gejchieht nady Analogie des $. 43. 
Theil II. Titel 7. Allgemeinen Landrechts in der Negel nad) 
dem Verhältniffe, in weldem die Staatöfteuern aufgebradht 
werden, und es ift anzuerkennen, daß ſchon eine Repartition 
nad) der Klaffen» oder Eintommenfteuer, weil bei Normirung 
der Steuerfäge danach auch das Einfommen aus dem Grund» 
befiße mitberhdhichtigt wird, zur Erfüllung der Beftimmung 
des 8. 31. Theil Il. Titel 12. vollftändig genügt; denn 
unter ben Auddrüden „Beftyungen und Nahrungen“ in dem 
angeführten $. ift eben dad Einkommen aus foldyen Be⸗ 
fiuungen und Nahrungen zu verftehen. Man bat indeß auch 

















243 





die Heranziehung der Grundfteuer bei Feſtſtellung des Bei- 
tragöverhältnifjed für zuläſſig erklärt, weil die mit Grund» 
ftüden angeſeſſenen Haudväter wegen ihres feiteren Domi— 
zilverhältniſſes ein größeres Intereffe an dem Beftehen 
der Schule hätten. Diejer Grund trifft indeß nicht zu, 
wenn und infoweit der Grundbefig der Hausväter des Schul- 
ort8 in anderen Gemeinden belegen ift. Deshalb haben die 
Reſkripte vom 19. März und 20. Auguft 1861 eine Berüd- 
fichtigung der von außerhalb der Gemeinde belegenen Grund- 
ftüden zu zahlenden Grundfteuer bei Feltiegung der Schul- 
beiträge für unzuläſſig erflärt*) (cfr. Minifterial-Blatt für 
die innere Verwaltung, Jahrgang 1862 Seite 8). 

Die Beſchwerden der Kläger mußten hiernach für begrün- 
det erachtet werden. Teemgemäß rechtfertigt fi die Zurüd- 
weilung der Berufung und gemäß 88. 72. und 78. des 
Gefepes vom 3. Zuli 1875 die Entſcheidung bezüglich des 
Koſtenpunkts. 

Gegen dieſe Entſcheidung hat der Schulvorſtand Reviſion ein— 
gelegt. Er behauptet, daß dad Verfahren an weſentlichen Mängeln 
leide, weil der 8. 35. des Gefeped vom 3. Juli 1875 nicht beachtet 
worden, daß die 88. 29., 31., 34. Titel 12. Theil II. Allgemeinen 
Kandrechtd durd Nicht» beziehungdweife unrichtige Anwendung verlegt 
feten, daß hinfichtlih der Baukoſten nit $. 135. X. Nr. 3b. der 
Kreisordnung, fondern Nr. 1. dajelbft Anwendung finde, weil der 
Bau bereitd ausgeführt und die Koften beigetrieben jeien. 

Der Antrag des Schulvorjtandes geht hiernady dahin, 

unter Aufhebung ded Erkenntniſſes des Königlichen Bezirke- 
verwaltungdgerihtd zu C. vom 27. September 1876 das 
Erkenntniß des Kreisausſchuſſes des Kreiſes S. vom 2. Suni 
1876 dahin abzuändern, daß Kläger mit ihrer Klage abzu—⸗ 


weiſen. 

Kläger haben Beſtätigung der Vorentſcheidung beantragt. 

Es war, wie geſchehen, zu erkennen. 

Daß in der Klageſchrift die Perſon des Beklagten nicht genau 
bezeichnet iſt, kann als ein weſentlicher Mangel nicht gelten, da nach 
8.41. des Geſetzes vom 3. Juli 1875 der Kläger noch in der münd- 
lihen Verhandlung die Klage ergänzen und abändern fann, und es 
Aufgabe ded Vorſitzenden ded Gericht ift, dahin zu wirken, daß 
jachdienliche Anträge geftellt werden. Cs fragt ſich deshalb nur, 
ob dem Sculvorftande mit Recht die Partei- Rolle ded Beklagten 
zugetheilt ift, und die Beantwortung diefer Trage hängt wieder da⸗ 
von ab, ob die Verpflichtung zur NRüderftattung der überhobenen 
Beiträge der Schulgemeinde als forporativem Rechtsſubjekt oder den» 


— — — — — 


*) Centrbl. pro 1861 Seite 752. 


244 





jenigen Hauövätern obliegt, welche in Folge der Mehrbelaftung ber 
Kläger mit einem zu geringen Betrage pro 1875 veranlagt worden 
find. Infoweit e8 7 bierbei um die Aufbringung des Lehrergehalts 
und der Koften der Beihaffung des Schulholzes handelt, fommt in 
Betracht, dab die zu dieſem Behufe erhobenen Beiträge den Klägern 
von dem Schulvorſtande ald dem Vertreter ded forporativen Rechts- 
ſubjelts der Schulgemeinde auferlegt worden find und daß demnach 
aud der Aniprudy auf Rüderftattung der zuviel bezahlten Beiträge 
von ihnen gegen bie Schulgemeinde als foldye geltend gemacht werden 
darf. 8 muß daher dem Vorderrichter darin beigetreten werben, 
daß der Schulvorftand ald Vertreter des forporativen Rechtsſubjekts 
der Schulgemeinde — (Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunald 
vom 7. Dezember 1872, Striethorft Archiv, Band 87 ©. 274) —, 
infoweit die Aufbringung des Lehrergehaltd und der Koften der 
Beihaffung des Schulbolzes in Frage fteht, pafliv zur Sache 
legitimirt it. 

Ob died auch hinſichtlich des Betrages, melden die Kläger ald 
Schulbaufoften gezahlt haben, anzunehmen ift, fann dahin geftellt 
bleiben, da hinſichtlich diefer die Entſcheidung ded Kreisausſchufſes 
nad $. 135. X. 3 b. der Kreisordnung im Verwaltungsitreit- 
verfahren eine endgültige ift, und was dieſe betrifft, der Border 
— daher mit Recht die Berufung als unſtatthaft zurückge- 
wieſen bat. 

In der Sache ſelbſt iſt dem Vorderrichter auch darin beizu- 
pflichten, daß bei der Umlegung der Schulſteuer nach dem Maßftabe 
der Grund⸗ und Klaffenfteuer auf bie «u Schule gewiefenen Haus- 
väter nur die Grundfteuen von den im Schulbezirke belegenen Grund» 
ftüden in Rechnung geftellt werden darf. Der $. 31. Titel 12. 
Theil II. Allgemeinen Landrechts ſchreibt ausdrücklich vor, daß die 
Beiträge unter die Haudväter nah VBerhältnig ihrer Befigun« 
gen und Nahbrungen billig vertheilt werden follen. Das Wort 
nBefigungen“ weift auf den Ertrag der dem Haußvater gehörigen 
Grundftüde, dad Wort „Nahrungen“ auf das Einkommen ded Haus- 
vaters hin. Weide foll berüdfichtigt werden. Und da die Grund- 
fteuer nach dem Ertrage der Kändereien, die Klaffenfteuer nad) dem 
Einkommen bemefjen wird, fo muß die Vertheilung nach dem Mafr 
ftabe der Grund- und Klaſſenſteuer ald dem 8. 31. a. a. D. völlig 
entſprechend erachtet werden. Es fragt fi daher nur, ob unter 
„Beſißungen“ in der angeführten Gefegesftelle auch Grundftüde zu 
verftehen find, melde außerhalb des Schulbezirks liegen. Died muß 
jedod verneint werden. Wenn das Allgemeine Landredt in Ber 
zug auf eine Schule von „Befigungen“ fpricht, fo fönnen bare 
unter nur folde verftanden werden, welche im Schulbezirte 
liegen. In einem analogen Zufammenhange ift im Titel 11. Theil II. 


245 


ded Allgemeinen Landrechts, — wo ed fih um den Bau und die 
Unterhaltung der Kirchengebäude handelt — von „Stellen”, von 
der Kontribution nicht unterworfenen Grundftüden (88. 717. 736. 
u. a. m.) die Rede. Nah der FBaffung diejer Geſetzesvorſchriften 
aber Tann überhaupt Fein Zweifel darüber beftehen, dat binfichtlich 
der dort genannten Stellen beziehungdweife Grundftüde Cinge- 
pfarrte nur dann beitragäpflichtig find, wenn Erftere im Kirchfpiele 
liegen. Der Vorderrichter madt fih daher feiner Verlegung der 
$$. 29. 31. Titel 12. Theil II. Allgemeinen Landrechts ſchuldig, 
wenn er annimmt, daß die Kläger nah dem Maßſtabe der Grund: 
fteuer ihrer außerhalb ded Schulbezirks belegenen Ländereien zur 
Schulſteuer nicht herangezogen werden Tönnen. 

Die NRevifion war demgemäß ald unbegründet zu verwerfen. 

Der Koftenpuntt regelt fih nah $. 72. des Gefebed vom 
3. Suli 1875 (Gef.-Samml. ©. 375). 


Urkundlich unter dem Stegel ded Königlichen Oberverwaltungd- 
gerichts und der verordneten Unterjchrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. V. ©. Nr. 821. 


100) Fortdauernde Gültigkeit des $. 33. Theil IL. 
Tit. 12. ded Allg. Landrechts. Befugniß der Staats— 
bebörde zur Durchführung diejer Beftimmung. 
(Centrbl. pro 1873 Seite 365 No. 196.) 


Berlin, den 19. Februar 1877. 

Em. Wohlgeboren eröffne ih auf die Befchwerde vom 10. No- 
vember pr., betreffend die Heranziehung der Gutsherrſchaft zu N. 
zu Beiträgen für die katholiſche Schule dajelbit, daß ich Ddiefelbe 
nicht für begründet erachten Tann. 

Der Ausführung, daß der $. 33. Tit. 12. Th. II. des Allg. 
Land⸗Rechts durd die Verfafjungäbeftimmungen und die anderweitige 
Regelung der gute hexeich— bäuerlichen Verhältniſſe aufgehoben ſei, 
kann ich nicht beipflichten, vielmehr muß in Uebereinſtimmung mit 
der Entſcheidung des Königl. Ober-Tribunals vom 4. Januar 1865 
(Archiv für Rechtsf. Bd. 58 ©. 47) und in Betreff der dortigen 
Provinz in Konjequenz der Enticheidung defjelben Gerichtshofes vom 
14. Juli 1865 (Gentralbl. 1866 ©. 45) die fortdauernde Gültig» 
feit dieſer gejeglihen Beitimmung angenommen werben. Ferner 
kann auch, da die Zahlungs-Unfähigfeit der in Rede ftehenden Tage- 
lẽhner bereit8 durch Exekution feitgeftellt tft, au8 den Worten des 
8.33. „auf eine Zeit lang“ fo lange kein begründeter Einwand gegen 


wor LEE vv,” J 
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246 





das von der Königlichen Regierung zu N. gebilligte Verfahren her⸗ 
genommen werden, als nicht die Behauptung aufgeftellt wird, daß 
die erwähnten pflichtigen Perfonen zur Entrihtung der Schulbeiträge 
im Stande find. 

Was den ferneren Einwand betrifft, daß nur die Tageloͤhner 
jelbft und nicht ein Dritter 3. B. der Staat auf Grund des $. 33. 
ur Geltendmachung eined Anſpruchs gegen die Gutöherren berechtigt 
*8 jo erſcheint auch dieſer Einwand unbegründet. Von Aufſichts⸗ 
wegen hat die Staatsbehörde die Verpflichtung, die Exiſtenz und 
das Fortbeſtehen der Schulen zu ſichern. Die Staatsbehörde muß 
daher — wenigſtens interimiſtiſch — befugt ſein, die Gutsherrſchaften 
zur Erfüllung der ihnen nad dem F. 33. cit. obliegenden Der: 
pflihtung anzuhalten. 


Der Mintfter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: reift 


An 
den ıc. 


U. III. 6168. 


101) Anwendung bed Geſetzes vom 11. Juli 1822 auf 
Schulabgaben in der Provinz Preußen. 


Berlin, den 29. März 1877. 

Aus zahlreichen Beichwerden der betreffenden Beamten meineß, 
ded unterzeichneten Finanz⸗Miniſters, Reſſorts, ſowie aus verſchie⸗ 
denen aus der dortigen Provinz hierher gelangten Präſtationsnachwei⸗ 
jungen ſchulbaupflichtiger Gemeinden habe ich erfehen, daß in neuerer 
Zeit Beamte bet der Bertbeilung von Schullaften und indbejondere 
von Schulbaulaften dadurch überbürdet worden find, daß die Vor⸗ 
Ichriften ded Geſetzes vom 11. Zuli 1822 (Gef. S. Jahrg. 1822 
pag. 184) auf fie feine Anwendung gefunden haben. 

Die ” 38. ıc. der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 
laffen indelfen feinen Zweifel darüber, daß in ihrem Geltungsbereiche 
die Schullaften zu den von den betreffenden politiihen Gemeinden 
aufzubringenden Gemeindeabgaben gehören, und alſo aud für ihre 
Vertheilung jened Gefeh maßgebend ft. Dieſer Grundfag ift bis⸗ 
ber ſtets feitgehalten, mweöwegen die Königl. Regierung namentlich 
auf meinen, ded Miniſters der geiftlichen 2c. Angelegenheiten, Erlaß 
vom 9. April 1859 *) (Miniſt.Bl. für die Verwaltung ded Sunern 
de 1859 Seite 142) hingewieſen wird. Diefelbe wird daher ver- 


*) (Sentrbl, pro 1859 Leite 312. 











247 


anlaßt, nicht allein felbit diefem Grundjag in vorkommenden Fällen 
geeignete Berüdfihtigung zu Theil werden zu laffen, fondern aud 
dur entſprechende allgemeine Verfügungen ſowohl die mit der 
Umfegung der Schullaſten ſich befaffenden Behörden, als auch die 
zur Einwirkung bierauf berufenen Auffichtsinftanzgen mit näherer 
Weiſung zu verjeben und dadurch den eventl. im Bermaltungöftreit: 
verfahren gemäß $. 77. No. 1 und 8. 78. No. 2 ded Geſetzes vom 
26. Juli v. 3. (Gel. S. Jahrg. 1876 pag. 297) zu enticheidenden 
Beichwerden vorzubeugen. 


Der Finanz-Minifter. Der Minifter der geiftlichen ıc. 
Camphauſen. Aingelegenhaten. 
alk. 


An 
die Königlichen Regierungen in der Provinz Preußen 
HM. II. b. 19289. IV. 13417. 1. 3773. 
M.d.g. A. U. IM. 7473. 


102) Größe der Schulzimmer: Zuwachs der Kinderzabl, 
Kubifinhalt. 


(Centrbl. pro 1872 Seite 113, pro 1574 Seite 362.) 
1. 


Berlin, den 2. Oktober 1876. 
Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Beriht vom 
8. Auguft d. 3., daß, da zur Zeit nicht mehr ald 105 Schulfinder 
die Schule zu N. beſuchen, und Nachweiſe für einen ungewöhnlichen 
Zuwachs der Bevölferung nicht beigebracht find, zwei Schulflaflen 
für je 60 Kinder um fo mehr ald ausreichend erachtet werden müflen, 
al8 diejelben noch einem Zuwachs von 14,3%, der vorhandenen 
Kinderzahl entiprechen, und in der Regel ein Mehr von 10%, unter 
gewöhnlichen Verhältnifien ſich als auskömmlich erweift. Die Auf: 
faſſung des Berichts, daß ein Grundflächenmaß von 0,6 [) Meter 
pro Kopf ſowohl bezüglich ded Verkehrs als der Ventilation in dem 
Unterrichtöraum kaum genüge, Tann nicht anerkannt werden, vielmehr 
ift fomohl das erwähnte Grundflädhenmaß, ald das in dem Bauplan 
verzeichnete Hoͤhen-Lichtmaß der Klaſſen von 3,8 Meter erfahrungs- 
mäßig in beiden Beziehungen ausreihend. Andererjeitd würde der 
nah dem Bericht hoͤchft dürftigen Gemeinde eine faum zu redht> 
fertigende Ausgabe für die Heizung von Echulflaffen aufgebürdet 
werden, die für die Aufnahme von 80 Kindern vorgefehen find, und 
nur von ca. 50 Kindern befucht werden. 
Es ift daher bei dem Neubau ded Schulhaufed zu N. nur auf 
die Herftellung von zwei Klaffen für je 60 Kinder Bedadht zu nehmen. 


248 





Dagegen erfcheint e8 angezeigt, bie Wohnungeräume zu 2 Ba- 
milien-Wohmungen einzurichten, ſofern die Berufung eines zweiten 
Lehrers in Yusiät ſteht. 

Schließlich wird noch bemerkt, daß bei Treppen, die für den 
Verkehr von Schulfindern dienen, gemundene Stufen nicht zuläſſig 
find, und 1,25 Meter ald geringite Breite der Treppenarten zu bes 
anſpruchen ift. 

Die Königliche Regierung veranlaffe ich, nach dieſen Richtungen 
hin, die Vorlagen abändern zu laffen. 


Der Minifter der geilen ıc. Angelegenheiten. 


Im Auftrage: Förfter. 
An 
die Königliche Regierung zu R. 
G. II. 6206. 





2. 


Berlin, ben 23. Januar 1877. 
Die Königliche Regierung erhält die Anlagen des Berichts vom 
25. November v. J., betreffend den Neubau eines gestiafigen 
Schulhauſes zu N. mit dem Bemerken zurüd, daß die Anftände, 
welche gegen die techniſchen Vorarbeiten bereitö in dem Erlafje vom 
2. Dftober v. 3. (G. III. 6206) geltend gemacht wurden, durch den 
Bericht keineswegs erledigt worden find. 

Bei der von der Königlichen Regierung beanſpruchten Grund« 
flähe von 0,75 I) Meter pro Kopf der Raflenfreaueng und dem 
beabfihtinten Höhenmaß von 3,8 Meter der Unterrichtslokale würde 
das Kubilmaß der Klaffen pro Kopf auf 28,5 Kubikmeter gefteigert 
werden, während daffelbe in den übrigen Provinzen des Staats nur 
3,14 0,6 oder 18,8 Kubikmeter oder nicht mehr als ”/, jened 
Mahes beträgt, und fi bisher als auskömmlich erwielen hat. 

Da nun die Baufoften unter gleichen Berhältniffen in dem 
gleichen Maße wachſen, fo würde für die Schulen des dortigen 
Bezirks der Bau-Aufwand um 50 pCt. höher ausfallen als in den 
übrigen Provinzen. ꝛc. 


Der Minifter der geiftlichen zc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Förfter. 





An 
die Königliche Regierung zu N. 
G. III. 8533. 


249 





103) Nachrichten über dad Taubſtummen-Bildungs— 
wejen in der Provinz Pommern. 


Nah dem Beſchluſſe des Provinzial-Ausjhuffed vom 6. De⸗ 
zember v. 3. jollen im Jahre 1877 die in den Jahren 1864, 1865, 
1866 und womöglich aud) die im Jahre 1867 geborenen taubflummen 
Kinder thunlichft der Schule überwiefen werden. 

Auf Grund diefes Beichluffes find mit Zaubftummenanftalten 
und einzelnen des Zaubftummenunterricht8 fundigen Lehrern Verein- 
barungen getroffen, nad welden noch 145 taubftumme $inder 
Aufnahme finden können. 

Sn der mit der Sorlage vom 10. November 1876 überreichten 
Zuſammenftellung find . . .. 139 Kinder 
and den Sabrgängen 1864/67 aufgeführt, für weldye 
die FZürforge des Provinzial= Verbandes in Anſpruch 
genommen worden. 


Davon find in Abgang gelommen . 6 
während inzwildhen . . 2.2. 1 Kind 
neu angemeldet wurden, bleiben . een ee. 138 Kinder. 


Diefe Tanbftummen find, abgefehen von einem erft kürzlich an- 
gemeldeten Knaben, bereits ſämmtlich einberufen und bat der Unter- 
richt theilweis ſchon begonnen. 

Von den in den Sahren 1861/63 geborenen Kindern find 
gegenwärtig . . 91 
zu unterrichten, rechnet man hierzu bie oben bezeichneten 138 Kinder 
\o erftredt fich bie Sürlorge des Provinziawerbandes 
zur Zeit im Ganzen auf. . 229 Kinder. 

Auch find ſchon einige der im Jahre 1868 geborenen Kinder 
in die Anftalten aufgenommen, jo daß vorandfihtlic binnen wenigen 
Fahren das Ziel erreicht werden wird, allen taubitummen Kindern 
vom bildungsfähigen Alter an die Wohlihat eines geordneten Unter⸗ 
richts zuzuwenden. 


1877. 17 





250 





Berfonal- Beränderungen, Zitel- und Ordens : Berleihuugen. 





A. Bebörden. 


Dem geiltlihen Rath im Minifterium der geiftlihen ꝛc. Angelegen- 
beiten DOber-Konfiftorialrathb, Hof» und Domprediger Dr. Kögel 
ift dad Kreuz der Komthure ded Königl Hausordens von Hohen- 
zollern verliehen, 

der Gymnafial-Direltor Dr. Dyckhoff in MWongrowig zum Re- 
gierungd- und Schulrath ernannt und der Regierung zu Düffel- 
dorf überwiejen, 

der Seminarlehrer und kommiſſariſche Kreis-Schulinipeltor Haake 
in Mettmann zum Kreid- Schulinfpeltor im Regierungsbezirke 
Düffeldorf ernannt worden. 


B. Univerfitäten «x. 


An der Univerfität zu Berlin ift der außerordentl. Profeff. in der 
tbeolog. Fakultät Konfiftorialrtatb Dr. Kleinert zum ordentl. 
Profeſſ. in derjelben Fakultät, 
an der Univerf. zu Bonn der Privatdoz. Dr. Böhting dafelbft 
zum außerordentl. Profeſſ. in der philojoph. Zakultät, 
an der Univerf. zu Göttingen der Privatdoz. Lic. theol. Duhm 
dafelbft zum außerordentl. Profefl. in der theolog. Kafult., — 
und der Privatdog. Dr. Roſenbach dafelbft zum außerordenti. 
Profeſſ. in der medizin. Fakultät, 
der Privatdoz. Lie. Dr. Tſchackert zu Breslau zum außerordenti. 
Profefl. in der theolog. Fakult. der Univerf. zu Halle, 
der Profellor Dr. Schott an der Univerſ. zu Heidelberg zum 
ordentl. Profeff. in der juriftifch. Zakult. der Univerf. au Kiel, — 
und der außerordentl. Profefj. Dr. Pohhammer zu Kiel 
um ordenil. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. da» 
Berbft, und 
der ie Profeſſ. Dr. Niehues zu Münfter zum ordentl. 
Profel] in der philoſoph. Fakult. der Akademie dafelbit ernannt 
worden. 
Als Privatdozenten find eingetreten bei der Univerfität 
zu Halle in die medizin. Fakultät: Dr. med. Solger, früher 
Privatdozg. an der Univerf. zu Dredlau, — und Dr. med. 
Küftner, Affiftenzarzt im Entbindungd-Inftitut zu Halle; 
in die philofoph. Fakultät: Dr. phil. Konrad Bader. 

zu Königsberg in die philoſoph. Fakultät: Gymnaſiallehrer 
Dr. Baumpgart. 





251 


Dem Garteninipeftor Dr. Göze am botanifchen Garten der Univerſ. 
zu Greifswald ift die Griaubniß zur Anlegung des Ritterfreuzed 
vom Kaiſerl. Brafilianiſchen Rojen-Orden ertheilt worden. 


Dem Direktor der Akademie der bildenden Künfte Profeffor von 
Werner zu Berlin ift die Erlaubniß zur Anlegung des Offizier- 
kreuzes vom Orden der Königl. Stalienifhen Krone ertbeilt, 

der Stadtgerihtörath Dr. Zöllner zu Berlin zum Eriten ftändigen 
Sefretär der Akademie der Künfte dafelbft, unter Verleihung des 
Charakters als Geheimer Regierungd-Rath, ernannt, 

der Geſchichtsmaler Janſen ald Lehrer der Malerei an der Kunft- 
Akademie zu Düffeldorf angeftellt, audy demfelben das Prädikat 
„Profeſſor“ beigelegt worden. 


C. Gymnafials und Real-Lehranſtalten. 
Der ProgymnafialsReltor Wild. Schneider zu Nakel ift zum 
Gymnoftal. Direktor ernannt und demjelben die Direktion des 
Gymnaſiums zu Schrimm übertragen worden. 
Dem GpmnafialsÖberlehrer Profeffor Rump zu Koedfeld iſt der 
Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen, 
das Prädikat „Profeflor” ift beigelegt worden den Oberlehrern 
Dr. Bafje am Gymna). zu Gumbinnen, und 
Lemde am Marienftiftd-Gymnaf. zu Stettin. 
Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentl. Lehrer 
Dr. Behnde am Friedr. Wilh. Gymnaſ. zu Berlin, 
Windſcheffel am Gymnaſ. zu Nakel, und 
Graul am Gymnaj. zu Soelft. 
Der ordentl. Gymnafiallehrer Chr. Zriedr. E. Meyer zu Lands: 
—* d. W. iſt als Oberlehrer an das Gymnaſ. zu Herford 
berufen, 
dem ordentl. Lehrer Keller am Gymnaſ. zu Oels das Prädikat 
„Oberlehrer“ beigelegt worden. 
Als ordentliche Lehrer End angeftellt worden am Gymnafium 
zu Straßburg i. Weftprb. der Kandid. der Theologie und ded 
Schulamted Munther, zugleich als evangelifcher Religiond- 
lebrer, 

zu Köslin der Hülfslehreer Dr. Walter vom Gymnaſ. zu 
Salzwebel, 

zu Pyrik der Schula. Kandid. Dr. Graßmann, 

zu Stargard i. Pomm. der Hülfelehrer Dr. Ziegel, 

zu Treptow a. d. R. der Scula. Kandid. Zietlow, 

zu Gneſen ⸗ ⸗ Miſchke, 

zu Rogaſen der ordentl. Lehrer Muche vom Gymnaſium zu 
Inowrazlaw, 


382 _ 
zu er towig der ordentl. Lehrer Giejen vom Gymnaſ. zu 
neſen, 
zu Erfurt der ordentl. Lehrer Dr. Brünnert von der höheren 
Bürgerſch. zu Diez, 
zu Wittenberg der Hülfslehrer gehpmar, 


zu Hamm chumacher vom Gymnaſ. 
zu Prenzlau, 

zu Hörter . . Robitzſch vom Gymnaf. zu 
Naumburg, 


zu Koesfeld s ji Dr..Bedel, 

zu Münfter der Schula. Kandid. Bud, 

zu Soeft der Großherzogl. Oldenburgiſche Hofrath und Profefjor 
Dr. Panſch aus Oldenburg. 


Dem Direktor der Realſchule zu Kaffel, Dr. Preime ift der 
Nothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen, 

die Wahl des Dr. Mendel Hirſch zu Frankfurt a. M. zum 
Direktor der Realſch. 2. D. der ifraelitiihen Religionsgeſellſchaft 
daſelbſt ift beftätigt, 

dem Oberlehrer Profefj. Dr. Herrig an der Friedrichs-Realſch. zu 
Berlin der Königl. Kronen-Orden dritter Klaffe verliehen, 

an der Königsftädtiihen Realſch. zu Berlin tft der ordentl, Lehrer 
Kacer, und 

an der Realſch. zum Zwinger zu Breölau der ordentl. Lehrer 
Dr. Lud wig zum Oberlehrer befördert, 

der Progpmnaftallehrer Kaifer zu Sobernheim ald Dberlehrer an 
die Gewerbeſchule (Realſch. 2. D.) zu Remſcheid berufen, 

als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſchule 
zu Aichersleben der Lehrer Dr. Holtheuer von der höheren 

Bürgerfh. zu Delitzſch, 
zu Erfurt der Lehrer Dr. Heſſe von der Realſch. zu Leiönig, 
zu Halberftadt die Schula. Kandidaten Wagenfneht und 
Nordmann, 

Dem Gefangfehrer an der Realſchule und Dirigenten der Lieber: 
tafel zu Nahen, Wenigmann ift der König. Kronen-Drden 
vierter Klafje verliehen worden. 


An der höheren Bürgerfehule zu Naumburg ift der Schula. Kandid. 
Dr. Sinrotb, und 

an ber böh. Bürgerſch. zu Lüdenſcheid der Lehrer Nudloff von 
der hoͤh. Bürgerſchule zu Nauen als ordentlicher Lehrer angeftellt 
worden. 


253 


— — — 


D. Schullehrer-Seminare. 


An dem Seminar für Stadtſchulen zu Berlin iſt der ordentl. 
Lehrer Dr. Otto zum erften Lehrer befördert, 
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an dem Schullehrer- 
Seminar 
zu Ober-Glogau ber bronifortfche Lehrer Borkert, 
zu Berden der Lehrer Nad von der Freifchule dafelbft, 
zu Lin nich der Lehrer Rid aus Köln. 
Als Hülfälehrer find amgelteit worden am Schullehrer-Seminar 
zu Prß. Eylau der Lehrer Komm aud Laptau, 
zu Bunzlau ⸗ = Günther aus Strehlen, 
zu Münſterberg- ⸗Efler aus Mittelmalde, 
zu Halberjtadt > ⸗Reling daſelbſt, 
zu Aurich Möhrs aus Zeven. 





An der Augufta- Schule zu Berlin iſt der Lehrer Schäffer von 
der Mädchenſchule zu Potsdam als ordentl. Lehrer angeftellt worden. 





Dem Lehrer Henrion am franzöfiihen Waifenhaufe zu Berlin 
ift der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen worden. 





Es haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend 
von Hohenzollern: 

Ilſe, evang. erfter Lehrer und Kantor zu Wolmirdleben, Krs 
angleben, 


Klöpicher, evang. erfter Lehrer und Küfter zu Gröft, Krs 
Duerfurt 


Kreß, Lehrer an der für dad Gymnaſ. vorbereitenden ſtädtiſchen 
Schule zu Prenzlau, 

Kunzig, evang. Lehrer, Organift und Küfter zu Bedhlingen, 

rö Wetzlar, 

Naumann, evang. Lehrer und Küſter zu Behlitz, Krs Delitzſch, 

Pliszkowski, Lehrer an der für dad Gymnaſ. vorbereitenden 
ftädtifchen Schule zu Prenzlau, 

Reiske, kathol. Lehrer zu Lonkorsz, Krs Löban, 

Zabel, evang. Lehrer, Organift und Kantor zu Waitze, Krs 
Birnbaum; 

das Allgemeine Ehrenzeichen: 
Laue, evang. Lehrer und Küſter zu Gehofen, Krs Sangerhaufen, 
Krimmling, dögl. zu Kapelle, Krs Bitterfeld, 





254 





Schimz, dsgl. zu Neudorf, Krs Oft-Sternberg, 
Wieking, evang. Lehrer zu Cchteler, Krs Lingen, 
Zenke, dögl. zu Brogen, Krs Diſch Krone, 


Fuhrmann, Pedel am Gymnaf. zu Bromberz. 


— — — 


Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geftorben: 


der Kreid-Schulinipeltor Orbach zu Leobſchütz, 

der ordentl. Profelf. Geheime Medizinalratb Ur. A. W. Volk⸗ 
mann in der medizinifch. Fakult. der Univerf. zu Halle, 

der ordentlihe Profeſſ. Dr. Phillip in der juriſtiſch. Fakult. 
der Univerſ. zu Königsberg, 

der außerordentl. Profeſſ. Dr. Roth in der katholiſch-theolog. 
Fakult. der Univerſ. zu Bonn, 

der Oberlehrer Khotz am I Marienftiftt-&ymnai zu Stettin, 

der Oberlehrer Profeſſ. Hänel am Eliſabeth-Gymnaſ. zu Breslau. 


In den Ruheſtand getreten: 


der Regierungs- und Schulrath Wittig bei der Regierung zu 
Düffeldorf, 

der Lehrer an der Afademie der bildenden Künfte und Snipeftor 
der Gemäldegalerie Profefjor Auber zu Kaffel, und ift 
Benfeihen der Königl. Kronen-Orden dritter Klafie verliehen 
worden 

die SpmnafialsOberlehrr; Peofefl Dr. Otto zu Braundber 

E. ©. Schmidt zu Stargard. Domm., — 

Dr Weibenboen zu Erfurt, und Profeff. Dr. Hode 
zu Zeig, und iſt denfelben der Rothe Adler-Orden vierter 
Klaſſe verliehen worden, 

der Gymnafial-Oberlehrer Nordtmeyer zu Belle, 

der Gymnaſiallehrer Göbel zu Brie 

der Gpmnaftallehrer Steinmann zu Boeſt, und iſt demſelben 
der Rothe AdlersDrden vierter Klaſſe verlieben worden, 

der Reallehrer Rabeler am Gymnaſ. zu Stade, und tft dem: 
jelben der Königl. Kronen Orden vierter Klafie verliehen 
worden, 

der Direftor Dr. Kletke an der Realjchule zum Zwinger zu 
Breslau, und tft demfelben der Königl. Kronen» Drden 
dritter Klaffe verliehen worden, 

der Direltor Hirſch an ber Realichule 2. ©. der tiraelitifchen 
Religiondgefellihaft zu Frankfurt a M., 











255 





der Oberlehrer Dr. Peuder an der Realichule zum Zwinger zu 
Breslau. 


Snnerhalb der Preußifhen Monarchie andermweit an- 
gejtellt: | 
der ordentl. Lehrer Dr. Brindmann an der Realfyule zu Altona, 
der Seminar-Hülfölehrer Gloth zu Prß. Eylau. 
Außerhalb der Preußiſchen Monardie angeftellt: 
die ordentlichen Symnafiallehrer Bahrs zu Glüdftadt und Dr. 
Lübeck zu Hamm. 
Auf ihre Anträge entlajfen: 
der ordentl. Profeſſor Dr. Gräbe in der philoſoph. Fakult. der 
Univerj. zu Königäber 


der ordentl. Lehrer Dr. Da bi an der höheren Bürgerſch. zu 
Sonderburg. 


Nicht eingetreten in die Stelle eines erften Lehrers am Schull. 
Seminar zu Halberftadt (f. Seite 181 des diesjähr. 
Gentrbl.) ift der Ardidiafonus und Schulinfpeltor Bald. 
Müller zu Kemberg. 


— — — — — — — 


256 


Inhaltsberzeichniß des April-Heftes. 


82) Berzeichniß der Kreis-Schulinfpeltoren ©. 185. — 83) Prüfungstom- 
miffionen filr die wiſſenſchaftl. Staatsprit fung der Theologen zu Königsberg unb 
zu Bonn ©. 190. — 84) Behandlung nachgemachter und verfälfchter Reiche- 
banfnoten S. 190. 





55) Reftorwahl zu Greifswald S. 192%, — 86) Negfement fir das ger- 
manifliiche Seminar an ber Univerfität zu Breslau ©. 102 — 87) Zahl ber 
Lehrer an ben Univerfitäte: Binter-Semefter /77 &. 194. — 55) fire 
quenz ber Univerfitäten im Winter - Semefter 1876/77 ©. 196. — 89) Preis- 
bewerbung bei der Afademie der Kinfte zu Berlin (Micael-Beer’icher Preis II. 
Stiftung) &. 23. — 90) Preisausfegung zu bem i. 9. 1878 zu (lorenz flatt- 
findenden Drientaliften-Kongrefie ©. 223. 


9) Anerkennung böberer Unterrichtsanftalten ©. 224. — 92) Etatsjahr fitr 
bie einen faatlichen Bedilrfnißzufhuß beziebenden Mädtifchen höheren Unterrichts« 
anflaften &. 220. — 93) Rechtsweg in Beziehung auf unverfürzte Fortebtung 
eines faatlichen Bebürfnikzufhuffes für ein fäbtiihee Gymngſium S. 227. — 
94) Verwendung von Bejoldungserfparniffen bei Ovmnafien &. 229. 





95) Termine zur Abhaltung des ſechewöchentlichen Seminarkurfus ſeitens 
der evangelifhen Theologen S. 230. — 96) Kellner: Kurze Geſchichte der Er- 
siehung und des Unterrichtes ©. 25. — 97) Staatsfonds fil: das Präpa- 
randen-Bildungswelen S. 235. 


98) Freilaſſung des Gutsheren des Schufortes von Schulunterhaltungs- 
Beiträgen binfihtfih der von ihm erworbenen bäuerlichen Grundftüde ©. 237. 
— 99) Ausihluß der Grumdflener von auferhald der Schulgemeinde gelegenen 
Srundſtuden bei Veranlagung der Schulfteuer S. 241. 100) Foridauernde 
Güttigkeit des $. 33. IT. 12. W.L.R. ©. 245. — 101) Anwendung bes Ge- 
jeges vom 11. Juli 1822 auf — in der Provinz Preußen ©. 246. 
— 102) Größe der Schufzimmer &. 247. — 103) Nachrichten über das Taube 
nmmen-Bildungswefen in der Provinz Pommern S. 249. 


Verſonalchrouit &. 250. 


Drud von I. 9. Starde In Berlin. 


Sentralblatt 
für 
die gefammte Mnterrichts-Derwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrichts. und 
Medizinal» Angelegenheiten. 


— — — 





M 5. Berlin, den 31. Mai 1877. 


— — 


1. Allgemeine Berbältniffe der Behörden 
und Beamten. 


104) Staatdaudgaben für öffentlihen Unterridt, Kunft 
und Wiſſenſchaft. 


(Centrbi. pro 1876 Seite 388 Nr. 156.) 


Nachdem durd dad in der Gejep-Sammlung pro 1877 Stüd 6 
Seite 23 Nr. 8484 verkündete Gejeh vom 14. März d. 3. der 
Staatshaushalt3- Etat für dad Fahr vom 1. April 1877/78 feftge- 
ftellt worden ift, werden die in demfelben nacdhgewiejenen Audgaben 
für öffentlihen Unterriht, Kunft und Wiffenihaft nady dem tat 
für bas Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten nadyftehend 
angegeben. 


1877. 18 








260 


















Ausgabe. 


Rapitel. 
Titel, 


1233| 6 | zu Götlinden . . 2...» 
71 ⸗Marburg . . . 

8| =» Bm 2.222000. 

9 Zuſchuß für die theotogtiche und philojo« 
phifche Akademie zu Münfter . . . 

10 |Dögl. für das Lyzeum zu Braundberg . 


Summe Titel 1 bi 10 


10a]3u außerordentligen ſaͤchlichen Ausgaben) 
für_ die Univerfitäten, die Akademie zu] 
rünfter und dad Lyzeum zu Braund- 
(: 
11 [Zur Veibeſerung der Beſoldungen ber] 
Lehrer an fämmtlihen Univerfitäten, an 
der Afademie zu Münfter und an dem] 
Lyzeum zu Braunsberg, fowie zur] 
Heranziehung ausgezeichneter Dozenten 


für den einzelnen Empfänger . . 
12 Zur Berufung von Nachfolgern für uner- 
wartet außer Thätigkeit tretende Univer- 
fitätölehrer . oo 2 200 
13 Zu Stipendien und Unterftügungen für] 
würdige und bebürftige Studirende 


Summe Kapitel 123 


124) Gymnaſien und Realſchulen. 


1Zahlungen vermöge rechtlicher Verpflichtung] 
an Anftalten und Sonde . . . . 

1 2 [3ufchüffe für die vom Staate zu unter- 

. haltenden Anftalten und Bonds 

F 





268,170| 59,848 
429,593| 8,653) 
7095 — 


11,494) 


56,762 





72,491 











261 

































Betrag Fur 1. April 
=|. Audgabe. fe 1. pri 1977 
2 5 1877/78. mehr. | weniger. 
Mark. Mark. Mark. 
124! 3 Zuſchüſſe für die vom Staate und Andern 


an zu unterhaltenden Ans 

talten . 

Zuſchüſſe für die von Anderen zu unter- 
enden! aber vom Staate zu unter- 
tügenden Anftalten . .. 


Summe Titel 1 bis 


82,461 


W> 


949,099 
4,208,547 


16,778) — 
17,624| 3,955 
13,669 








or 


Zur Erfüllung ded Normal» Etatd vom 
20. April 1872 bei den Gymnaſien und 
Realihulen I. D., zu Befoldungs-Ber- 
beijerungen für bie technischen, Hülfe- 
und Elementar⸗Lehrer an diefen Anftal- 
ten und für die Dirigenten und Lehrer 
an allen übrigen höheren Unterrichts⸗ 
anftalten ſämmtlicher Landestheile, fo- 
wie zu Beihülfen zu Wohnungsgeld- 
zufhüffen an die Dirigenten und Leh⸗ 
rer der nicht ausfchliekli vom Staat 
unteraltenen höheren Unterrichtsanſtal⸗ 


Sonitige Ausgaben für das hoͤhere Unter- 
rihtöweien . 

Zur Unterhaltun der Gebäude der ftaal⸗ 
lichen —*5 Realſchulen J. O. 
und ſonſtigen höheren Unterridt8-An- 
ftalten . 
u Stipendien und Unterftügungen für 
würdige und bedürftige Schüler von 
—* mnafien und Realſchulen ·. 

uſchüſſen zur Unterhaltung höherer 

2 — je i * L 
u Unterſtützungen fur Lehrer an höheren 

Unterrichtö-Anftalten . . . 30,000| 30,000) — 
Summe Kapitel 194 4,548,977| 146,169] 19,030 


156,051 — | 19,030 
24,000 — — 


u BE = > 


oo 


co 


1 


en) 





262 













Betrag Für 1. April 
|. für 1. April 1877/78 
2|x< Audgabe. _— —— 
& 5 1877/78. mehr. | weniger. 


Mark. Marl. Mart. 





125 Elementar-Unterrichtsweſen. 






Schullehrer⸗ und Lehrerinnen-Seminare. 


1 1Befoldungen .1,847,137| 125,475 


104,214| 3,876 
















toren, Lehrer und Beamten . 
2 Zur Remunerirung von Hülfgfehrern, 
Kaffenrendanten, Anftaltdärzten, Schul: 
bienern und fonftigem Hüͤlfsperſonal, 
jowie zu Remunerationen für den Unter: 
richt in weiblichen Handarbeiten ıc. . 
ur Beitreitung der Koften der Defono- 
mie, zu Medilamenten und zu Unter 
ſtützungen für die Saternatögöglinge der 
Seminare . 
3algu Unterftügungen, zu Meditamenten und 

zur Kranken en für die im Erternat 
befindlichen Seminariften . 
ur Unterhaltung ber Gebäude um 
Gärten . . . . . 
u Unterrihtömitteln .. . 
Salzur Unterhaltung und Ergänzung der 

Utenfilien, zur Seizung und Beleuchtung, 
Miethe für Anftaltölofale und zu jon- 
ſtigen ſächlichen Ausgaben, einſchließlich 
eines Zuſchuſſes von 900 Mark für eine 
Bildungsanſtalt für katholiſche Lehrer⸗ 
innen im Reg. Bez. Aachen, und von 
6,000 Mark —* eine Bildungsanſtalt 
für jũdiſche Elementarlehrer im Re 
Bez. Münfter . 

Summe Titel 1 bis 5a. 





118,969] 14,944 



















23 | — 










415,650] 415,650 


122,057| 36,239 
85411] 85,411 
















399,007 | — 
3,916,138| 681,595'342,487 


339,108 








Präparanden-Anitalten. 


ejoldungen . 
Behnungegebpeätffen fi für ie Bor. 
fteher und Kehrer. . 






95,501 725 — 
622 622 — 











Betrag Bär 1. 
= . / 
zZ|$ Ausgabe. Nie 1. Bpril —— 
215 1877/78 mehr. | weniger. 
Mark. Mark. Mark. 
195! 7 Bur Remunertrung von Hülfslehrern, An- 
ftalt8ärzten, Hausdienern und zu fon- 
ſtigen perfönlichen Ausgaben F 20,340 994 — 
8 Zur Beſtreitung der Koſten der ODekonomie, 








zu Medikamenten und zu Unterſtützungen 
für die Präparanden...... 

I Zur Unterhaltung der Gebäude und 
Särten » 2 2 nen 

10 Zu Unterridhtömitteln, zur Unterhaltung 
und Ergänzung der Utenfilien, zur 
Heizung und Beleudhtung, Miethe * 
Inftaltelofale und zu Tonftigen ſäch⸗ 
lihen Ausgaben . . . . 


Summe Titel 6 bis 10 


147,930) 10,756 — 
0 — 


11 [Diöpofitiondfonds zur Förderung bed Se- 
minar-Präparandenweiend . . . . 
1lal3u Unterftügungen für Seminar» und 
Präparandenlehrer re 


&lementarfchulen. 


12 |Befoldungen und Zufhüffe für Lehrer, 
Lehrerinnen und Schulen, indbefondere 
auch zur Gewährung zeitweiliger Gehalts⸗ 
ulagen für ältere Lehrer, ſowie zu Unter: 
fügunge nee ee. . |12,010,633| 90,491) — 

13 Behufs Errichtung neuer Schulftellen 138,176 — | 53,084 

14 |3u Pubegehaltözufhjäffen und Unterftüguns 

gen für emeritirte Clementarlehrer und 
ebrerinnen -. - > 2 2 2 22. 

15 Zu Schulauffichtöfoften, und zwar zu Befol- 
dungen und zu Reijeoften-Bergütungen 
für 161 Kre-Schulinipeltoren . . 

15al3u Wohnungsgeldzufchüflen für die Kreis: 
Schulinfpedoren . - . » 2... 

16 Zu Schulauffihtötoften, und zwar zu Re- 
munerationen für die kommiſſariſche Ber- 
waltung von Schulinipeftionen 


300,000 — — 


72, — — 








265 





Audgabe. 


beiten und Reiſen, Kleidung des Dienit- 
perfonald, Unterhaltung und Ergänzung 
der Inventarien, Heizung, Licht, Abgaben 
und Laften, Miethe für Sammlungs⸗ 
und Geihäftdräume, Drudkoften, Rei- 
nigungsfoften u. |. mw.) -. . ... .» 

Summe Titel 1 bi 6 


Königliche Bibliothek zu Berlin. 
WBefoldunden - » » 2 2200. 
FL Zu MWohnungdgeldzufhüffen für die Be- 
ame en 
9Andere perfönliche Ausgaben. Zur Re- 

munerirung von Affiitenten u. |. w., 

ſowie zu außerordentlichen Remunera- 

tionen und Unterftügungen an Beamte 
103ur Bermehrung und Unterhaltung der 

Sammlungen . . 2: 2 20. 
113u fonftigen fachlichen Ausgaben (Bureau- 

foften, Unterhaltung und Ergänzung der 

Inventarien, Heizung, Licht, Abgaben 

und Laften, Mietbe für Sammlungs- 

und Geſchäftsräume, Drudkoften, Rei» 
nigungöfoften u. |. w. ſowie zur Unter- 
haltung des Garten) . - . . 


Summe Titel 7 bi8 11 


NationalsGalerie zu Berlin. 


121Befoldunden . > 2 2 2 2 00. 
1313u Wohnungsgeldzufhüflen für die Be- 
amen > 2 2 ren 
14Andere perfönlicdhe Ausgaben. Zur Res 
munerirung von Affiftenten u. |. w., 
ſowie zu außerordentlichen Remunera- 


tionen und Unterftügungen an Beamte |- 


15 ur Unterhaltung der Gebäude und Gaͤr⸗ 
en. 







Betrag 


für 1. April 
1877/78. 


Mark. 





103,850 — 


34,714 
242,289 


30,210 
4,800 





fir 1. April 
er 
mehr. | weniger. 
Mark. Mark. 
2,955 
4,180| 2,955 
1,225 
500 — 
1,0001 — 
1,501 — 
5,2501 — 
1,200 — 
— | 1,000 











Kapitel. 
Titel. 


267 


Ausgabe. 


Betrag 
für 1. April 
1877/78, 
Mark. 


Kür 1. April 
1877/78 


mehr. 
Mark. 





weniger. 
Mark. 





— — 


Staats und der Mark Brandenburg; 
Schloß zu Marienburg; Rauch⸗Muſeum 
zu Berlin; Landesbibliothek zu Wies⸗ 
baden, Muſeum zu Kaſſel; Gemälde⸗ 
Sammlung zu Wiesbaden; Verein für 
Naſſauiſche Alterthumskunde und Ges 
ſchichtsforſchung; naturhiſtoriſches Mu- 
ſeum zu Wiesbaden; 1 Direktor des 
pädagogiſchen Seminars zu Berlin im 
Nebenamt u. ſ. w 


2213u Wohnungsgeldzuicüffen für die Be- 
amten. 2 2 2 2 een 
23jAndere perfönlihe Audgaben. Zur Re: 


munerirung von Aifiitenten u. ſ. w. 
(Aſtrophyſikaliſches Obfervatorium bei 
Potsdam; pädagogiihe Seminare zu 
Königöberg und Breslau; Mufeum zu 
Kafjel; Landesbibliothek zu Wiesbaden ; 
Verein für Alterthumskunde dafelbit; 
naturhiftoriſches Muſeum dafelbft) 


2413u Stipendien und Reiſe⸗-Unterftützungen 


(Pädagogifhe Seminare zu Berlin, 
Königdberg und Breslau) . 


25Zur Vermehrung nnd Unterhaltung der 


Sammlungen. (Mujeen zu Kaffel; 
Landesbibliotbef zu Wiesbaden; Ge⸗ 
mälde- Sammlung daſelbſt; Verein für 
Altertbumdfunde dafelbit; naturbiftori- 
ſches Mufeum dafelbft). . . 


26/3ur Unterhaltung der Gebäude und Gärten 


(Muſeum zu Kafjel; Landesbibliothel zu 
Wiesbaden; Verein für Alterthumskunde 
daſelbſt; Baufonds zur Unterhaltung der 
Gebäude der wiſſenſchaftl. Anſtalten und 
des Lagerhauſes zu Berlin; Unterhaltung 
des Schloſſes zu Marienburg) 


| 2713u fonftigen ſächlichen Ausgaben. (Bu- 


reaukoften, Inventarien, Heizung, Mie« 


82,182 
6,192 


10,954 


14,400 


26,410 


30,350 


29,505 
228 


5,200 


1,065 











268 
Betrag Sl en April 
2|. Außgabe. für 1. April BEE 
S|= 1877/78. | mehr. | weni 
55 ger. 
Mart. Mart. | Mark. 













126 the, Drudkoften u. |. w.) (Aſtrophyfi⸗ 
talifches Obſervatorium bei Potsdam; 
pädagogiſche Seminare zu Berlin, Kö— 
nigeberg und gredlan; Mufeum zu 


Kaflel, 

283u Belt Wendetehn: Bartholdy Sti⸗ 
pendien 

29/3u Beihülfen und Unterftägungen für 
Kunft⸗ und wiſſenſchaftliche Zwecke, 
ſowie für Künſtler, Gelehrte und Lie⸗ 
raten und zu Unterſtützungen behufs 
Ausbildung von Künftlern . . 

3073u Ankäufen von Kunſtwerken für bie 
National⸗Galerie, fowie zur ‚Deförberung 
der monumentalen Malerei und Plafti 
und des Kupferftihed . 

313u Ausgaben rl mufifalifche Zwecke. (Für 
Ausbildung und Prüfung ron Drganiften 
zur Verbeſſerung der Kirhenmufit) . 

3213ur Konfervirung der Alterthümer in ben 


burg . 
Summe Titel 21 bis 33 


Zuſchüſſe für nadhbenannte, vom Staate 
zu unterhaltende Anftalten. 


341Nfademie der Künfte zu Berlin und die 
damit verbundenen Snftitute . 
35Mufl-Inftitut der Hof- und Dom⸗ Rirhe 


zu Berlin . . 23,988 — — 
36 Kunſt⸗ Alademie zu Konigsberg 32,730 — — 
3 zu Dü eibor 50,000 — | 18,850 


⸗ zu Kaſſel .. 31,516 
38 Zeichen⸗Alademie zu Hanau.. 15,420 








269 












9 
Betra Bir 1. April 
= für 1. Ever 1877/77 
=|% Außdgabe. 
&e|ö 1877/78, mehr. | weniger. 
Mar. Mark. Mar. 



























Summe Kapitel 126 


126 

werksſchulen zu Königsberg, Danzig 

Magdeburg und Erfurt on 49,377| 11,000 — 
4Akademie der Wiffenichaften zu Berlin 197,124 — — 
423uſchüſſe für von Anderen zu unter⸗ 

baltende Anftalten und für Bereine 

(Deutſche Gefelihaft zu Koͤnigsberg, 
| Verein für Heſſiſche Geſchichte, Konfer- 

vatorium der Muſik zu Köln, u. |. w.) 31,338 149 
| Summe Titel 34 bis 42 | 810,771] 35,741] 18,850 
| 16,891] 
| 


127) Kultus und Unterricht gemeinjam. 


1 1Befoldungen für 58 Schulräthe bei den 
| Regierungen, 5Schulrätheim Nebenamte, 
| 8 geiftlihe Räte. . - 22... 
lalzu Wohnungsgeldzuſchüſſen für die geiftli- 
hen und Schulräthe bei den Regierungen 

‚ 1bl3ur Remuneritung von Hülfsarbeitern in 
der Schulverwaltung bei den Regierungen 

2 Zum Neubau und zur Unterhaltung der 
Kirhen-, Pfarr, Küfterei» und Scul- 
ebäude, foweit ſolche auf einer recht: 

ichen Verpflichtung ded Staates beruht 


Sonftige Ausgaben für Kultus» und 
Unterrichtszwecke. 


Za Zu Unterſtützungen für Predigt- und Schul⸗ 
| amts⸗Kandidaten, fowie Hr ſtudirende 
und auf Schulen befindliche Prediger: 

und 2ehrerföbne . . - 2... 

4 Zuſchuß für die Stiftung mons pietatis 
5 Zu Zufchüffen für die Glementarlehrer- 
Wittwen- und Waiſenkaſſen . 


308,636 — — 
31.30 0 — | — 
1500| — — 


177850 — | — 


12,000| 12,000 — 
378283 — — 184 


300 — — 








271 

















. Betrag. 
3|®= Audgabe. ne 
& * Mark. 
13 | B. Einmalige und außerordentlihe Ausgaben. 
Zum Bau von Aniverfitäts-febäuden und zu anderen 
Aniverfitätszwecken. 
Univerſität in Königöberg i. Pr. 
| 3 Zum Neubau ded phyfiologiihen Inſtituts, legte Natel 46,764 
Summe Titel 3: 46,764 Marf 
Univerfität in Berlin. 
4: Zur Errichtung eined Gebäudes für dad phyſiologiſche 
| und das phyſikaliſche Inſtitut, 6. Rate 500,000 
Zur Beihaffung von Snftrumenten für das ehyfialifäe 
6/3ur inframentelen Ginrißtung des Pofil ide 3 
ur inftrumentelen Einri tung des p yſio og! en In- 
ftituts, 1. Rate. . 20,000 
Summe Titel 4 bis = — -000 ) Hark 
Univerjität in Breslau. 
| 73u baulichen Aenderungen und Einrichtungen für die 
kliniſchen Anftalten im Allerheiligen⸗Hoſpital. 6,520 
Summe Titel 7. 6520 Mark 
Univerfitätin Halle a. d. ©. 
8 Zum Neubau der geburtshülflich-gynäkologiſchen Klimt 
2. Rate. . 200,000 
| 9 Zum Neubau einer chirurgiſchen Klinik, 2. Rate 150,000 
I Summe Titel 8 bis 9 = 350,000 Mark 
| Univerfität in Kiel. 
103um Reubau des chemiſchen und phyſiologiſchen Inftituts 117,600 
ILSur Cinrichtung des alten Kollegienhauſes in Kiel für 
| dad Schleswig » Holiteinide Mufeum vaterländifcher 
| Alterthümer 20,000 


! 


12/3u Reparaturen an den Gebäuden des botaniſchen 
Gartens, des phyſiologiſchen Inſtituts, des phyfikaliſch⸗ 





— 








Bltrag 
Aus gabe. a 
Dart. 
13 mineralogifchen Inftituts, der Anatomie und der aka⸗ 
demiſchen Heilanftalten . . 20,000 
13 Zum Neubau eines Giöfellerd für die atabemifgen Seil 
anftalten . . . 12,600 


Summe Titel 10 bie 13 = 170, 200 Dart 


| Univerfität in Bonn. 
, 14 Zum Neubau der —— Klinik und eines Portier⸗ 


hauſes, 2. Rate 150,000 
\ 15 Zum Neubau eines Gebäudes "für das” phyfiologiſche 
|" Snftitut, ſehte Rate. . 65,000 
16 Zur Anfcaftung eines Merdiantrehſes für die” Stern 
warte, 1. Rate . . “ 13,000 


Summe Titel 14 bis 16 = 22385000 300 Dart | 


17. Zum Bau des naturhiſtoriſchen Mufeums, Reft 238,852 

18, Zur Beftreitung der Koften ded Umzugs der mineralo« 

giſchen und der geologiſch⸗ galfontefagtigen Sammlung, 

| in das neue Suhtitutsgeheude. AS 2,900 
Summe Titel 17 bis 18 = 1, 72 Dar’ 


| Univerfität in Göttingen. 
| 








Univerjität in Greifswald. ' 


19 Zum Neubau der geburtshülflichen Klinik, lezte Mate. 54,800 
Summe Titel 19. 54,800 Mark ! 
| 
| | Zum Bau von Homnafiafgebäuden und zu anderen | 
| gymnafialzwecken. 


20 Zum Neubau ded Gymnafiums zu Stradburg i. W.-Pr., 
letzte Rate . . 
21 Zum Neubau der Säuldiener-Wohnung und eine 
| teittögebäudes, ſowie zur Inftandfepung der Hof und 
Gartenbewährung bei dem Opmanum zu Neuftettin 15,539 
22 Zum Neubau ded Lomnafinms zu Köslin, 1. Rate . 45,000 
28 Zum Neubau ded Gymnafiums in Bromberg, 3. Rate 70,690 
24 Zum Neubau des Klaffengebäudes nebft : Jubehör für 
das driedrich⸗ Wilheimo Gymnafium in Köln, legte Natel 40,750 





273 








— rn Bern 
=2|. r 1. Aprif 
5 Ausgab e. 1877/78. 
5m Mark. 





13 35 25 Zum Anfauf de8 der Stadt Saarbrüden gehörigen Theils 
des Erdgeſchoſſes des dortigen Gymnafialgebäudes . 7,000 


Summe Titel 20 bis 25 = 249,979 Mart 


| 

| 

| 3um Sau von Seminargebäuden und zu anderen 
Seminarzmecken. 
| 
1,4 
\ 


26 Sum reuban des Schullehrer · Seminare in Berlin, 


E Zum —8 des Seminars in Rawitſch (Srternat), 

| 1. Rate. . 75,000 
28 Zum Neubau des Seminars in Habelihwerdt, 3. Rate) 50,000 
29 Zum Neubau ded Seminars in Deld (Erternat), 1. Rate 75,000 
30 Zum Neubau des Seminars in Sagan (Erternat), i. Rate) 75,000 
31/3um Bau einer Turnhalle für dad Seminar und die 


; Präparandenanftalt in Ziegenhald . 3,000 
32 Zum Anlauf des Pille'ſchen Grundſtücks in Eisleben 
| für dad Seminar . 3,960 
: 33 Zum Neubau des Seminare in Hilchenbach, weiterer 
| Mehrbevarf . . | 49,258 


34 Zum Neubau des Seminars in Homberg, 4. Rate . 141,000 
, 35 3ur Crridtung eined neuen latholiſchen Seminars in 


Siegburg . 3,000 

36 Zum Ankauf des ehemals Secchen Grundftůcks für 
, dad Seminar in Zanten . . | 9,000 

: 37 Zur bauliden Einrichtung eined neuen Säullehrer- 
Seminard in Rheydt, legte Rate . 14,182 

38 Zur erften Einrichtung eines proviferfcen Schullehrer- 
Seminars in Odenkirchen, 1. Rate. . 3,000 


39 Zum Bau des Schhullehrer-Seminard in Kornelpimünfte, 
Nletzte Rate; zur Beſchaffung der Utenfilien und Ge- 
‚ räthe, und zum Ausbau bes Thorhauſes als Dienft- 
| wohnung für den Hebungdlehrer . 


| Summe Titel 26 bis 39 = = 760,900 ENTE | 
Für Kunft: und wiffenfchafllihe Iwecke und zur | 
Errichtung von Denkmälern. 


| 
40 Zur Regulirung der Umgebungen | der Rationals@alerie 
“ in Berlin, 4. Rate . . . . | 200,000 


1877. 19 


274 








z = 
E 1 
&8 ER 
3 41l3ur Herftelung des Reiterftandbildes Seiner Majeftät 
des Hochſeligen Königs Friedrich Wilhelm IV. auf) 
der großen vorderen Freitreppe der National-Galerie| 
in Berlin, 3. Rate_. 30,000 
42 Zur ihang einer Statue für Wilheim von Humbolbt 
in Berlin, 1. Rate . . 15,000 
483 Zur Errichtung eines aſtrophyfikaliſchen Obſervatoriums 


auf dem Telegraphenberge bei Poisdam, 5. Rate . | 200,000 
44 Zur bauliden Umänderung ber alten Gemälde-Balerie 


in Kafjel für die Zwecke der Kunft- Akademie . . 13,000 
45 Zur Anſchaffung der erforderlihen Mobilien ıc. für die 

Gemätde-Salerie in Kaffel . 13,000 
46 Zum Anfauf eines me für die "Zeichen-Atademie) 

in Hanau . | 37,000 
47 Zu baulichen Veränderungen bei der Kunft- umd Kunfte 

Gewerbeſchule in Bredlau . . 15,200 





"48 Zum Neubau der Kunft- Akademie i in Düffeldorf, 3. Rate, 150,000 
Summe Titel 40 bid 48 = 663,200 Mark 








Summe B. Xitel 3 bis 48. Ginmalige Ausgaben |3,298,115 








Erläuterungen. 


1, Kapitel 121. Provinzial-Schulkollegien. Titel 1. 
Der Mebrbetrag von 900 Mark ift für einen befonderen Direktor 
des Provinzial« Sauttolegiums zu Hannover im Nebenamt beftimmt. 

2. Kapitel 123, niverfitäten. Zur Verſtärkung der 
Lehrkräfte find neu ausgebracht an Befoldungen und Wohnungs» 
aller 

Önigöberg : I einen außerorbentlihen Profefjor der Land- 

wirtbihaft 3210 Mark 
zu Zpun. für eine neue ordentliche Profeſſur für veattifhe Theo» 


gie . Mark 

FA uigeheldzuſchuß für einen außerorbentl. profeſſ. 
der Ihen ogifhen Hakultät. . 

zu Kiel: zur Umwandlung des Eptraordinariate für Mathematit 
in ein Orbinariat 2400 Mark. 


275 





3. Daſelbſt. Bon Titel 1 (zur Berbefferung der Be- 
foldungen der Lehrer und zur Heranziehung audgezeichneter Dozenten) 
find übernommen auf Titel 1, Univer). zu Königöberg 18,450 Marf 


:» 2 = zu Berlin. . 3450 ⸗ 
= 22. = zu Greifswald 12,800 > 
:» 3 = gu Dreilau . 10,550 = 
: 4 D zu Sale. . 7,191 = 
: 6 = zu Ööttingen. 10,650 ⸗ 
. 7 s zu Marburg. 6,100 = 
s 9, Alademie zu Münfter . 3,300 ⸗ 

= 712,491 = 

4. Daſelbſt. Neu ausgebradht find die Dotationen für fol: 


gende zu gründende Seminare: 
750 Mark für ein romaniſch⸗-engliſches Seminar zu Berlin, 
300 - für ein germaniftiiche8 Seminar zu Bredlau, 
300 ⸗ für ein mathematiſches Seminar zu Kiel. 

5. Dafelbit. Die weiteren Mehrausgaben beftehen größten 
Theild in neuen Zujhüffen für die Univerfitätd » Snftitute und 
Sammlungen. 

6. Dafelbit, Titel 4. Der Zufhuß für die Univerfität zu 
Halle wird um 60,000 Mark aus dem Kloſter Berge’ichen Fonds 
und aus dem vereinigten Univerfitätöfondd zu Wittenberg erhöht. 
Nach Abzug der von Zitel 11 übernommenen 7191 Mark ftellt ſich 
demnach der Minderbedarf auf 52,809 Marl. Aus dem Klofter 
Berge’ihen Fonds werden auch Mebrbedürfniffe für Univerfitäts- 
Snftitute von 2,989 Mark jährlich gededt. 

71. Dajelbft, Titel 1 bis 10. Die Univerfitäten, die Aka⸗ 
demie zu Münfter und das Lyzeum zu Braundberg beziehen außer 
den Zuthüffen aus Staatöfond von . .» . .„ 5,058,729 Mart 
aus Stiftungd- ıc. Fonds (Halle 265,484 Mark 

— Göttingen 590,471 Mark — Münfter 

65,962 Mark — DBraundberg 19,803 Marl) 950,293 > 
an Zinfen von Kapitalien, Revenũen von Grund» 

ftüden und Gerebtiamen . » . . 2... 471,310 
ans eigenem Erwerbe . . 2 2 2 2 202...527,315 
überhaupt . . . . . 7,007,647 


8. Kapitel 124. Gymnafien und Realjchulen. Tit. 2. 
Das Gymnafium zu Pleß und das Gymnafium zu Ööttingen werden 
vom Staat übernommen, die höhere Bürgerfchule zu Duderftadt 


wird neu begründet. 
9. Daſelbſt. Bon Zitel 5 find übertragen auf Titel 2 


u un 


= 2,310 Marl 
und auf Titel 4 = 16,720 - 
= 19,080 =: 


19 * 


276 





10. Dafelbft. Unter Titel 9 ift ein Dispofitionsfonds für 
höhere Mädchenichulen von 80,000 Mark neu audgebradht, um 
namentlid an Orten, wo durdy die Ausführung des Ordensgeſetzes 
vom 31. Mat 1875 ein Bedürfniß dazu entftanden ift, Gemeinden 
oder Privaten, welde höhere Mädchenichulen errichten oder unter« 
halten, Beihülfen gewähren zu Fönnen. 

11. Dafelbft. Titel 10. Won dem bieherigen Sonde „zur 
Verbeſſerung der äußeren Lage der Geiftlihen aller Belenntniffe 
und der Eehrer“ unter Kapitel 127 Titel 3 find abgezweigt und 
übertragen worden: 

a. auf Kap. 124 Titel 10 zu Unterftühungen für Lehrer an 
höheren Unterrichtöanftalten - . © =» 2 2. ....30,000 Mark 

b. auf Kap. 125 Titel 11 a. zu Unterftügungen 
für Seminar- und Präparanden-kehrer . . . . ‚000 ⸗ 

c. auf Kap. 125 Titel 12 zu Unterftügungen 


für Slementarlebre - » >» 2 2 2 40,000 = 
d. auf Kap. 127 Titel 3a. zu Unterftüpungen 

für Predigt: und Schul-Amtd-Kandidaten, ſowie Hr 

ftudirende und auf Schulen befindliche Prediger- 

und Lebrerfühne. . - > 2 2 2 123,000 > 





= 112,000 =» 
Der Fonds unter Kap. 127 Titel 3 tft jept ausſchließlich jur 
Berbefferung der äußeren Lage der Geiftlihen aller Bekenntniſſe 
beitimmt. 
12. Kapitel 125. ClementarsUnterrihtöwejen Se» 
minare: dad Seminar zu Königöberg 1. Prß. ift nad Oſterode 
verlegt. Neu binzugetreten find das Seminar zu Bederkeſa, die 
provijorfiche Anftalt zu Rüthen, die Seminare zu Odenkirchen und 
Siegburg, und das in unmittelbare Staatövermaltung übernommene, 
mit der Augufta- Schule zu Berlin verbundene Lehrerinnen-Seminar. 
13. Dafelbfl. Seminare Titel 3 und 3a. Die Koften 
der Delonomie, zu Medilamenten und zu Unterftüpungen für die 
Internatözöglinge einerfeitd, und zu Unterftüpungen, zu Medilas 
menten und zur Krankenpflege für die im Crternat befindlichen 
Seminariften andererjeit3 find jept unter verjchiedenen Titeln aufs 
geführt. Unter Zitel 3 ift ein Mebrbedarf von ca. 46,000 Mark 
zugetreten, dagegen der Betrag von 365,860 Mark auf Titel 3a. 
übertragen, bei welchem lepteren Zitel der Mebrbedarf fi auf 
49,790 Mark ftellt. 
14. Dajelbftl. Seminare Titel 5, zu Unterrichtsmitteln, 
ift von dem bisherigen Titel 5, jehigen Titel 5a., abgezweigt mit 
70,111 Mark 
und dazu ein Mebrbedarf getreten von . . . . 14,70 » 
= 854ll - 





277 





Unter Titel 5a. bildet fi der Minderbedarf von 22,796 M 
dadurch, dab nad Abzweigung der 70,711 Mark ein Mebrbedarf 
von ca. 49,000 Mark zutritt und einige unbedeutende Uebertragungen 
ftattgefunden haben. 

15. Kapitel 125. Bräparanden-Anftalten. Titel 6 und 
6a. Dad Durchſchnittsgehalt der Vorſteher und erften Lehrer ift 
um 100 Mark auf 2200 Mark (1700 bis 2700 Mark) erhöht, 
auch find den Lehrern dieſer Anftalten an Stelle der biöherigen 
Miethöentichädigungen die gejeplihen Wohnungsgeldzuſchüſſe ges 
währt worden. 

16. Kapitel 125 Xitel 11. Der Mehrbetrag von 10,500 M. 
bei dem Diöpofitiondfondd für dad Präparandenwefen ift von 
Titel 12 übernommen. 

17. Kapitel 125 Titel 11a. f. vorfteh. Erläuterung Nr. 11. 

18. Kapitel 125 Zitel 12, Elementarſchulen. Es treten 
hinzu: übernommen von Zitel 13 = 53,084 Mark, deögl. von 
Kapitel 127 Zitel 3 (ſ. vorfteh. Erläuterung Nr. 11) = 40,000 M., 
ſowie einige Mehrbedürfniffe und andere Uebertragungen, ıc., im 
Ganzen. ne... 103,890 Mark 
Dagegen gehen ab’die auf Zitel 11 (|. vorfteh. 
Erläut. Nr. 16) übertragenen 10,500 Mark, einige 
Erfparnifje und auf andere Kapitel übernommene 
Beträge, im Ganzen . . 2 2 2 222... .13399 - 
fo daß der Mebrbedarf ih uf . . » 2 2.904911 = 

19. Dafelbft, Titel 13. Die in Abgang geitellten 53,084 M. 
find auf Zitel 12 übertragen. 

20. Kapitel 125 Titel 15 und 16. Schulauffichtötoften. 
27,000 Mark find von Titel 16 auf Titel 15 übertragen. 

21. Kapitel 125 Titel 22. Der biöher ausſchließlich für ge: 
werbliche Fortbildungsichulen ausgebrachte Fonds iſt jept für Fort- 
bildungsfchulen überhaupt beftimmt. 

22. Kapitel 126. Kunft und Wiffenjhaft. Die formellen 
Eintheilungen unter diefem Kapitel find erheblid geändert worden. 

23. Dafelbft, Titel 21 und 23. Für das aftrophufitalifche 
Obiervatorium bei Potsdam find übernommen von Kapitel 123 
Titel 2, Zuſchuß für die Univerfität zu Berlin, auf Kapitel 126 
Zitel 21 = 30,900 Marf, und Titel 23 = 1800 Marf. 

24. Dafelbft, Titel 33. Der Mehrbetrag von 1500 Marl 
ift zur Unterhaltung ded Siegesdenkmals auf dem Königöplape zu 
Berlin beftimmt. 

25. Daſeilbſt, Titel 34. Der Mehrbebarf für die Alademie 
ber Künfte zu Berlin befteht in dem Aufwande zur Anmiethung 
von Räumlichkeiten für alademiſche Lehrinftitute, zur Anftellung 
eined Sekretariat - Alfiftenten und eines Hausdieners, zur weiteren 


278 





Audgeftaltung der Hochſchule für Mufil, und in dem Erfage eined 
Zinſenausfalles von zu Bauten ıc. verwendeten Kapitalien. 

26. Dafelbft, Titel 37, Kunftafademie zu Düffeldorf. Der 
Minderbetrag ift auf den Bergifchen Schulfonds übernommen. 

27. Kapitel 127 Titel 3a. Zu Unterftügungen für SKandi- 
daten 2c. |. vorſteh. Erläut. Nr. 11. 

28. Kapitel 129 Titel 3. _ Das Dispofitiondquantum zu Um: 
ugs⸗ und Verſetzungskoſten ift vom Etat der allgemeinen Finanz— 
Bermaltun übernommen. Für Lehrer und Beamte, weldye einer 
Anftalt mit eigener DBermögend- Verwaltung angehören, find bie 
Umzugötoften wie biöher aus den Mitteln der betreffenden Anftalten 
zu beitreiten. 


ll. Univerſitäten, Akademien, 2c. 


105) Reglement für dad hiftorifhe Seminar an der 
Königlihe Alademie zu Münfter. 


8. 1. 

Daß hiftorifhe Seminar hat den Zweck, feine Mitglieder in die 
wiſſenſchaftliche Methode der hiſtoriſchen Forſchung und Darftellung 
einzuführen. 

8. 2. 


Das Seminar zerfällt in zwei Abtheilungen, von welchen Die eine 
für alte, die andere für mittlere und nenere Geſchichte beſtimmt ift. 


8. 3. 


Dad Seminar fteht unter zwei Direktoren, welde in den das 
Seminar im Sangen betreffenden Angelegenheiten gemeinfam be» 
quießen aber die Uebungen der Abtheilungen unabhängig von ein- 
ander leiten. 


S. 4. 

Die Uebungen ded Seminard find theild mündlicher, theils 
ſchriftlicher Art. 

Jedes Seminar-Mitglied ift verpflichtet, in jedem Semefter eine 
mit Zuftimmung ded Direktord der Abtheilung gewählte oder ihm 
von dieſem beftimmte wiffenichaftliche Aufgabe Krifttich zu bearbeiten. 

In den Berfammlungen der Seminar-Abtheilungen werden bie 
eingelieferten Arbeiten beiprochen und beurtheilt. Außerdem wird in 
dentelben ein Quellenjchriftiteller geleſen und kritiſch erörtert oder 
eine beftimmte Zeitperiode eingehend durdhgearbeitet. Den Mitglie- 











279 





dern ift dabei Gelegenheit zu gewähren, fich in mündlicher Diökuffion 
und längeren freien Vorträgen zu üben. 


8.5. 
Die Berfammlung jeder Abtheilung findet wöchentlich mindeftend 
einmal ftatt und dauert je nad) Bedürfniß zweit Stunden oder mehr. 


8. 6. 

Mitglieder des Seminars können nur folde Studirende der 
Akademie werden, weldye bereitd mindeftend zwei Semefter hindurd) 
geſchichtliche Vorleſungen gehört haben. Die Theilnahme am Se- 
minar ift unentgeltlich. s7 


Mer Mitglied des Seminard werden will, bat fich bei dem 
Direktor der Abtheilung, welcher er ſich anzuſchließen beabfichtigt, zu 
melden und fi durch Vorlegung einer fchriftlichen Arbeit darüber 
audzuweilen, daß feine bereitd erworbenen hiſtoriſchen Kenntniffe ihn 
u frudhtbarer Theilnahme an den Seminar Uebungen befähigen. 
Die Entſcheidung über die Aufnahme erfolgt durdy den Direktor der 
Abtheilung. Es ift geftattet, in beiden Abtheilungen zu gleidyer Zeit 
Mitglied zu fein. 8 


Die Zahl der Mitglieder ſoll in jeder Abtheilung in der Regel 
nicht über zwölf fein. Den Direktoren ſteht es frei, auch Nichtmit- 
glieder ausnahmsweiſe zu den Verfammlungen zuzulaffen. 


8. 9. 

Sollte ein Mitglied die Berfammlungen ded Seminard unre- 
gelmäßig beſuchen, an den Hebungen feinen thätigen Antheil nehmen, 
oder fih für die Zwede ded Seminars ftörend erweilen, fo kann 
daßjelbe durch den Direktor der Abtheilung audgeichloffen werden. 


8. 10. 


Die für dad Seminar audgejepte Dotation ift zunächft zur An- 
Ihaffung wiſſenſchaftlicher Hüfemittel für die Arbeiten der Semi- 
narmitglieder, fowie für fonftige fachliche Ausgaben beftimmt. Die 
Berwaltung liegt den Direktoren gemeinjcdhaftli ob, welche aud 
über die Anſchaffung der Bücher u. f. w. gemeinſam beſchließen. 
Die Seminarbibliothet ift den Mitgliedern möglichft zugänglich 
zu madhen. Mißbrauch verjelben zieht den Ausſchluß aud dem 
Seminar nad fid. su 
. 11. 


Someit die Dotation für die im $. 10. angegebenen Zwede 
nicht in Anſpruch genommen wird, dürfen daraus Mitgliedern, welche 
fih durch befonderd güte fchriftliche Arbeiten ausgezeichnet haben, 








280 





Prämien gewährt oder Unterftägungen zu wiſſenſchaftlichen, nament- 
lic) archivaliſchen Foxſchungen bewilligt werden. Bon dem hierzu 
verfügbaren Betrag fteht die Hälfte dem Direktor jeder Abtheilung 
jelbftändig zur Dipofition. 

8. 12. 

Ueber die Thätigkeit ded Seminars und die Verwendung feiner 
Dotation haben die Direktoren am Ende jedes Etatsjahrs mir durch 
Vermittelung des Kuratord Bericht zu erftatten. 

Berlin, den 16. Mai 1877. 


Der Minifter der shi 20. Angelegenheiten. 
alt. 


ad U.I. 1210, 


106) Vermehrung und Benugung von Univerfitäts- 
Bibliotheken im Jahre 1876. 


1. Univerfitätd-Bibliothef zu Bonn. 


Vermehrung. Es famen im Laufe des Jahres 1876 zu dem 
Büdyerbeftande hinzu: 

a. durd) Kauf oder Tauſch 4886 Nın, 

b. durd) Geſchenke 415 Nrn, 

ce. als Pflichteremplare 244 Nrn, 

im Ganzen 5545. 

Auberdem ift danfend zu erwähnen, daß die verewigte Frau 
Boifferde der Bibliothek die Gypsbüften ihre® Gemahld und ihres 
Schwagers, der Brüder Sulpiz und Melchior Boifferde, fowie Die 
Korreipondenz des Erftern mit Göthe vermadt hat. 

Benupung Ausgeliehen wurden 30500 Bände gegen 
25490 Bände im Vorjahre, darunter 7800 zur Benußung im Leje- 
zimmer. 








2. Königlide und Univerfitätd-Bibliothek zu Breslau. 


Vermehrung. Die Vermehrung des Bücherbeſtandes betrug 

im Yaufe des Jahres 1876: 

a. durch Kauf oder Tauſch: 
2004 Nummern in 2070 Bänden und 1826 Meinen Schriften (unter 
80 Drudieiten.) 

b. durd Geſchenk: 
204 Nummern in 238 Bänden und 80 Meinen Schriften. 

ce. durch Pflichteremplare: 
237 Nummern in 219 Bänden und 124 Heinen Schriften. 
Somit im Ganzen 2495 Nummern in 2527 Bänden und 2030 





281 





kleinen Schriften (gegen 3147 Bände und 2410 Heine Schriften 
im Vorjahre). 

Benupung. Im verfloffenen Jahre wurden an Hiefige 
32,077 Bände (gegen 27,006 im Sabre 1875) ausgeliehen, an 
Auswärtige in 222 Sendungen 1371 Bände (gegen 1042 im Vor- 
jahre). Auf dem Lejezimmer wurden nad annähernder Schägung 
21,000 Bände (gegen 18,000 im Sabre 1875) benutzt. Hand: 
Ichriften der Bibliothef wurden im Laufe des Jahres 255 (gegen 
nur 19 im Vorjahre) theild auf dem Lefezimmer benußt, theild an 
auswärtige Bibliothefen oder an Privatperjonen audgeltehen. 





3. Königlidhe und Univerſitäts-Bibliothek zu Königs- 
berg i. Prß. 


Vermehrung. Im Laufe des Jahres 1876 traten hinzu: 
a. dur Kauf oder Zaufh: 1189 Nummern mit 1089 Bänden 
und 2094 Kleinen Schriften. 
b. durch Geſchenke 412 Nummern mit 594 Bänden und 
101 Heinen Schriften. 
c. an Pflichteremplaren 224 Nummern mit 143 Bänden und 
95 Heinen Schriften, 
im Ganzen 1825 Nummern mit 1826 Bänden und 2290 Heinen 
Schriften. 
Denupung. Es wurden ausgetieben 21487 Bände, wovon 
1061 an Audwärtige, gegen 18565 Bände im Borjahr: 
Bon den Studirenden benugten im Ganzen 44°/, die Biblio- 
thef, und jpeziell 
von den Theologen: 64°), 
s = Suriften: 47°%/, 
- = Mebizinern: 15%, 
» Bhilojophen: 55%. 


107) Kurze Mittheilungen. 
1. Schenkung an das anatomiſche Inflitut der Univerfität zu Greifswald. 
Der Direktor der Hebeammen-Lehranftalt Geheime Medizinal- 
rath Dr. Behm zu Stettin hat eine werthvolle Sammlung von 


anatomiſchen Präparaten dem anatomijhen Inſtitute der Königl. 
Univerfität zu Greifswald gefchentt. 


— — — — 





1.7 um. er Ta 


283 





109) PBerfonals-Beränderungen bei der Alademie der 
Wiſſenſchaften zu Berlin. 


(Centrbf. pro 1876 Seite 88 Nr. 32.) 


Bei der Königl. Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin find 
im Laufe ded Jahres 1876 abgeſehen von den Fforrefpondirenden 
Mitgliedern folgende Perfonal-Beränderungen vorgefommen: 


Bon den ordentlichen Mitgliedern der phyfilaliich-mathematifchen 
Klaſſe ift geftorben: 
der Geheime Medizinalrath und ordentliche Profefjor Dr. Ehren- 
berg zu Berlin. 
Bon den ordentlihen Mitgliedern der philoſophiſch⸗hiſtoriſchen Kaffe 
find geftorben: 
der Ober Bibliothefar der Königlihen Bibliothet zu Berlin 
a. D. Geheime Regierungsrath Dr. Perg, und 
der außerordentliche Brofeflor in der philoſophiſchen Fakultät der 
Univerfität zu Berlin Dr. Petermann. 


Bon den auswärtigen Mitgliedern der phyſikaliſch- mathematischen 
Klaſſe ift geftorben: 

Karl Emft von Baer zu Dorpat. 
Eingetreten find in dieſe Klaffe: 

Joſeph Liouville, Mathematiker zu Paris, 

Michel Ehasled, Mathematiker zu Paris. 
Bon den auswärtigen Mitgliedern der philoſophiſch⸗ hiſtoriſchen 
Klaſſe find geftorben: 

die ordentlichen Profefjoren Dr. Diez und Dr. Laſſen in der 

philoſophiſchen Fakultät der Univerfität zu Bonn. 


Bon den Ehrenmitgliedern der Geſammt⸗Akademie ift geitorben: 
Freiherr Anton von Prokeſch-Oſten zu Gra;. 





— — G — 


III. Gymnafial: und Neal⸗Lehrauſftalten. 


110) Zufammenjegung der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs- 
Kommijfionen für dad Fahr vom 1. April 1877 bis 
zum 31. März 1878. 


(Eentrbl. pro 1876 Geite 91. Nr. 35.) 


Berlin, den 17. Mai 1877. 

Die Königlihen Wiffenfchaftlichen Prüfungs-Kommilfionen find 

für das Fahr vom 1. April 1877 bis 31. März 1878 wie folgt 
zufammengejept: 





284 


1. für die Provinz Preußen in Königsberg 
Drdentlihe Mitglieder: 





Dr. $riedländer, Profeffor, zugleih Direktor der Kommiſſion, 

Dr. Sordan, Profeſſor, 

Dr. Weber, ⸗ 

Dr. Schade, 

Dr. ®alter, ® D 

Dr. Prutz, 5 J 

Dr. Wagner, ⸗ 

Dr. HM Voigt, = 5 

Dr. Kißner, ⸗ 

Dr. Ritthaufen, ER 
Außerordentlide Mitglieder: 

Dr. Dittrich, Profeffor in Braunsberg, 


“ Rob. Caspary, Profeffer, 
. Baddad, ; 


2. für die Provinz Brandenburg in Berlin 
Ordentliche Mitglieder: 


. Klir, Provinzial-Schulrath, zugleich Direktor der Kommiſſion, 
3 gabe, Profeſſor, 


ahlen, 


-Shellbad, = 5 
- Droyfen, "u 


VNisſch, = 
. Kleinert, Konfiftorialrath und Profeffor, 
. Zupiga, Profeffor, 

To 


bler, s 


. Zeller, Geheimer Re ierungsrath und Profeffor, 
. Kern Gymnafial-Direktor, 
. Rammelöberg, Profeffor; 


Außerordentliches Mitglied: 


Jagié, Profeffor; 


3. für die Provinz Pommern in Greifswald 
Drdentlihe Mitglieder: 


Kießling, Peofeffor, zugleich Direktor der Kommilfion, 
- don Wilamowig, Profe or, 


. Schuppe ' 
. Hirih ., 
. Ulmann, . ' 
. Wellhanfen, ” D 
. Thome . ' 


285 


Dr. Reifferfheid, Profeſſor, 
Dr. Shmiß, ⸗ 
Dr. Münter, ⸗ 
Dr. Schwanert, ⸗ 


. Friedlieb, 
. Häbiger, 
. Shröter, 
. Dilthey, 
. Weinhold, 
. Karl Neumann, Geheimer Regierungdrath und Profeflor, 
. Gröber, Profeffor; 


4. für die Provinzen Schlefien und Pofen in Breslan 
Drdentlihe Mitglieder: 


. Sommerbrodt, Provinzial-Schulrath, zugleich Direltor der 


Kommiffion, 


. Herb, Profeflor, 
Ro 


ab, * / 


“ 


vv 
— 2 22. 


Außerordentlihe Mitglieder: 


. Örube — Profeſſor, 

. Ferd. Cohn, ⸗ 

.Löwig, Geheimer Regierungsrath und Profeſſor, 
Meyer, Profeſſor, 

. Shmölderd, = ‚ 

. Rebring, 23 


5. für die Provinz Sachſen in Halle 
Ordentliche Mitglieder: 


. Kramer, Direktor der Francke'ſchen Stiftungen und Profeſſor, 


zugleid Direktor der Kommilfion, 


Dr. Keil, tofeflor, 
Dr Heine, ’ f N 
Dr. Haym, = , 
Dr. Zacher, ⸗ 
Dr. Dümmler, ⸗ 
Dr. Kirchhoff, 

Dr. Köftlin, Ronfiftoriatrath und Profeſſor, 
Dr. Giebel, , Profefior, 
Dr. Seins, ⸗ , 
Dr. lze, ⸗ 
Dr. Suchier, ; 








- Rarften, 
. Stimming, H 


286 
6. für die Provinz Schleswig-Holſtein in Kiel 
Ordentliche Mitglieder: 


. Lahmeyer, Provinzial» Schulrath, zugleich Direftor der 


Kommiifion, 


. gübbert, Profeſſor. 
Thaulow, 
“ Dfeiffer, 
. Pohhammer, 
3 selguarbien; 


ch 


rren, 
loftermann, 


' 
' 
D 
‚ 
' 


vanunun 


Außerordentlihe Mitglieder: 


K. Möbius, Profeffer, 
Ei 


er, ß 


Ladenburg, 
»Th. Möbius, » ; 


7. für die Provinz Hannover in Göttingen 
DOrdentlihe Mitglieder: 


. MW. Müller, Profeffor, zugleich Direktor der Kommilfion, 
. Sauppe, Hofrath und Profeffor, 


Dr. Baumann, Profeffor, 
Dr. Schwarz, . — 
Dr. Pauli, — 
Dr. Th. Müller, = 
Dr. Ritſchl, Konfiftoriafrath und Profeffor, 
Dr. Grifebad, Hofratb und Profeffor, 
Dr. von Seebad, Profeffor, 
Dr. Bödefer, 5 
8. für die Provinz Weltfalen in Münfter 
Drdentlihe Mitglieder: 
Dr. Schultz, Bene Regierungs- und Provinzial» Schulrath, 


zugleid Direktor der Kommiſſion, 


Dr. Stord, Profefjor, . 
Dr. Sangen, 5 ' 
Dr. Stahl, — 
Dr. Bachmann, j 


287 





Dr. Lindner, Srofeffor, 
Dr. Bifping, .  ., 
Dr. Spider, . 
Dr. Karſch, Medizinalrath und Profeffor, 


. Greeff, 
. Binde, 


. Körting, Profeffor; 


Außerordentlihe Mitglieder: 


- Smend, Konfiftorialrath, 
. Hittorf, Profeſſor, 
. Dppenheim, = , 
. Hofiuß, ⸗ ; 


9. für die Provinz Heflen-Raffan in Marburg 
Drdentlihe Mitglieder: 


.Lucä, Profeffor, zugleih Direktor der Kommiſſion, 
. Säfar, Profeſſor, 

. Nilfen 

. Bergmann, 

. Stegmann, 

. Barrentrapp, 
. Stengel, 

. Deppe, 


1} 


Nein, 


usa. vd u 
we nm mn - - 22 2 .- = 


Aupßerordentlihes Mitglied: 


. Melde, Profeffor; 


10. für die Rheinprovinz in Bonn 
Drdentlide Mitglieder: 


Dr. Schäfer, Profeffor, zugleih Direktor der Kommiſſion, 
Dr. Krafft, Konfiftorialrath und Profeffor, 
Dr. Zangen, Profeſſor, 

Dr. Simar, W 

Dr. Uſener, —W 

Dr. Lipisibz, .. 

Dr. Bona- Meyer, +» , 

Dr. Wilmanns, ⸗ 

Dr. Biſchoff, ⸗ 

Dr. Förſter, ⸗ 

Dr 


Aug. Kekuls, Geheimer Regierungsrath und Profeſſor; 





288 


Außerordentliche Mitglieder: 
Dr. Clauſius, Geheimer Regierungdrath und Profeſſor, 
Dr. Troſchel, ⸗ a ⸗ 
Dr. Hanſtein, Profeſſor. 
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


2 
- 


' 


Bekanntmachung. 
U. II. 830. 





111) Ausſchlußder Anerkennung ſolchereehramts-Zeug— 
nie in Preußen, welde durch Prüfung innerhalb der 
pädagogiſchen Sektion derwifjenfhaftlihen Prüfungs- 
kommiſſion zu Leipzig erlangt find. | 

(Centrbl. pro 1875 Seite 330 Nr. 100.) 


Berlin, den 11. Mai 1877. 

Durch die Cirkular-Verfügung vom 28. April 1875 habe ich 
dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium eröffnet, dab, da von 
der wiljenichaftlihen Prüfungskommiſſion zu Leipzig ein mit dem 
preußifchen im wejentlichen übereinftimmendes Verfahren beobachtet 
wird, die von derjelben ausgeftellten Dualifitationdzeugniffe bis auf 
weitered den preußiichen werden gleichgeftellt werden. Sn den vor» 
bereitenden Verhandlungen, auf melde in diefer Cirkular-Verfügung 
Bezug genommen iſt, find als weſentliche Punkte in dem Prüfungs: 
berfaßeen für das höhere Schulamt inöbefondere hervorgehoben worden, 
daß für die Sulaflung zu diejer Prüfung das Zeugniß der Reife von 
einem Gymnaſium, bezw. unter gewiſſen Beſchränkungen von einer 
Realihule I. Drdnung, und ber Nachweis eined dreijährigen Unt- 
verfitätöftudiumd erfordert werben. 

Es ergiebt fi daraus als jelbitverftändlih, daß berjenigen 
Klaffe von Prüfungen, für welde diefe beiden Bedingungen nicht 
aufrecht erhalten werden, die gleihe Geltung mit den preußifchen 
Zeugniffen für das höhere Schulamt nicht zuerkannt ift. Durdy einen 
ipeztellen Kal finde ich mich veranlaßt, das Königliche Provinzials 
Schulkollegium darauf aufmerffam zu machen, daß die durch $. 7. 
des Königlich Sächſiſchen „Regulativs, die Prüfungen für die 
Kandidaten ded höheren Schulamteß betreffend, vom 6. Auguft 1875”, 
von weldyer ein Exemplar beigefügt ift, angeordnete "Prüfung inner: 
halb der pädagogtihen Sektion” nicht unter die Girfular- Verfügung 
vom 28. April 1875 fällt, und ein darüber auögeftellted Zeugnik 
den Zeugniffen einer preußifchen Prüfungstommiffton für da8 höhere 
Schulamt nicht gleichzuftellen ift. 

Der Minifter der een ıc. Angelegenheiten. 
alt, 


An 
ämmtliche Königlihe Provinzial⸗Schullollegien. 
— U. TR gliche p ° i 











289 


IV. Seminare, Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Verbältniffe. 


112) Kurze Mittheilungen. 
1. Borträge fir Volksſchullehrer am Seminar zu Berlin. 
(Centrbf. pro 1876 Seite 368 Nr. 147.) 


An dem Seminar für Stadtfchulen zu Berlin find wiederum 
während des Winterd 1876/77 Borträge für Volksſchullehrer von 
dem SeminarDireftor Schulpe über „Inezielle Methodik", und 
von dem Seminarlehrer Fietze über „allgemeine phyſiſche Geo- 
graphie” gehalten worden. 

Die Durchſchnittszahl der Theilnehmer, von denen viele aus 
Mangel an Raum einen regelmäßigen: Beſuch aufgeben mußten, 
wird auf 120 angegeben. 





V. Volksſchulweſen. 


113) Anforderungen an daß Leſebuch für Volksſchulen. 
Aud einem Öutadten. 


Nachdem ich ed mir habe laffen angelegen fein, das vorbezeidy. 
nete Leſebuch auf Grund der mir bejonderd bezeichneten amtlichen 
Vorſchriften zu prüfen, fei ed mir geftattet eine kurze hiſtoriſche 
Bemerkung voraufzuſchicken, die einerjeitd die beiondere Lage des 
Beurtheilten, wie anderjeitd die Stellung ded gehorfamit unterzeich- 
neten Beurtheilerd zur Sache von vorn herein fennzeichnen dürfte. 

Die deutfchen Volksſchulleſebücher haben, wie andere Literatur: 
produfte, ihre geichichtlihe Entwidlung. Und zwar bejaßen wir 
ſchon zwiſchen den Sahren 1840 und 50 gute Leſebücher, die dem 
Bilde eined ſolchen Buches, wie es heute den Sachkundigen vor- 
ichwebt, redht wohl entipraden. So z. B. die Bücher von Wacker⸗ 
age und von Preuß und Better, Bücher, die aus den Quellen 
olksthümlicher Darftellung gefchöpft hatten, die daneben zwar Ipar- 
fam aber rückhaltslos Klaſſiſches vorführten, die im Realiſtiſchen 
Map hielten und auch bier nur Guted boten, kurz Bücher, die wirk- 
lich Luft zum Leſen zu erweden im Stande waren. In diefe Ent- 
widlung fam die Strömung der Jahre 1850 bis 65 mit ihren 
Lejebüüchern, die im religiöfen Stoffe etwas zu viel thaten, die dem 
Volksthümlichen und Klaſſiſchen gegenüber bedenklih, im Gebiete 
der Realien utilitariftiih und abrikartig gehalten waren, Bücher, 


1877. 20 





290 


denen Luſt und Liebe ferne war, kurz eine Richtung, die auf dem 
Gebiete der Leſebuchproduktion heute wohl von keinem Kundigen mehr 
anderd denn als ein Rückſchritt beurtbeilt wird. Nach der Mitte 
der ſechsziger Jahre hat fih dann im Zufammenhange mit offen- 
kundigen hiſtoriſchen Wandlungen die Leſebuchproduktion ihren befjeren 
älteren Vorbildern wieder zugewandt und an abgeriffene Fäden wie 
der angefnüpft. Seit dem 15. Dftober 1872 find diefe Bahnen 
aud die amtlich gewiefenen. 





Was das vorliegende Bud anlangt, fo erſcheint mir daſſelbe 

zur Grreihung des vorgejchriebenen Zieled „auf der Oberftufe mehr— 
‚Haffiger Schulen den Kindern Proben von den Hauptwerfen der 
vaterländifchen, namentlich der volfsthämlichen Dichtung (aus der 
Zeit nach der Reformation) und (im Anſchluſſe daran) einige Nach— 
richten über die Dichter der Nation zu geben“ nicht hinreichend mit 
Stoff ausgeftatte. Man fann über die Berechtigung der Unter 
ſcheidung zwifchen literariſchem und realiſtiſchem Lehrſtoff im Ganzen 
wie im Ginzelnen, man fann auch über dad Maß an Raum jehr 
verfhiedener Meinung fein, das jeder von beiden Stoffgruppen 
im Leſebuche gebührt. Ich felbft theilte den Raum am liebiten in 
gleiche Hälften; aber ein PViertheil ded Raumes dürfte doch das 
Mindefte fein, was man für den literariſchen Stoff beanjpruchen 
muß. Laſſe man doch den einbändigen Lefebüchern den unglüdlichen 
Kampf um die lepte halbe Seite und den Verzicht oft auf das Befte 
wegen des eifernen Geſetzes des Raumes, Aber wo man mit taufend 
und mehr Seiten ſchaltet, da müffen einmal funfzig zweifeitige Aufs 
fäge mittelmäßiger Schriftfteller über Giftpflanzen, Ringelnattern 
und Rubblumen, über Kalt und Sand und „Felsarten im Allges 
meinen“ Plap machen, damit für die Reffing, Göthe und Schiller, 
für die Nüdert, Uhland und Hevel Raum gejchafft wird und für 
das volfsthümliche Gut, das ſich nicht mit Schriftitellernamen nennt. 
Was dahin gehört, das haben doch literarifche Arbeiten wie z. B. 
nur Hugo Weber’ „Pflege nationaler Bildung durch dem Unter- 
richt in der Mutterſprache“ und andere deutlich) genug gejagt für 
Alle, die es angeht; mir felbft ift faum eine Stimme jo wohlge— 
fällig, wie der „Auszug aus dem Bericht einer Königlichen Negier 
tung” betreffend „Anforderungen an das Leſebuch für obere Klaffen 
von Volksſchulen“ im Iuliheft des Gentralblatts für 1874 ©. 401. 
Aber Märchen hat N. felbft im Mittelklaffenlefebuche nur zwei, und 
das ganze Buch mit dem Anhange und der Mittelftufe wird pptr. 
1300 Seiten zählen. Die Sage ıft ſparſam und mur im Provinzial» 
anhange reichlicher bedacht; die Thierfabel ift einigermaßen, doch nur 
knapp, Neinefe Fuchs gar nicht vertreten. Von der deutſchen Heldenfage 
babe ich feine Spur gefunden. Die Auswahl des Voiksliedes ift nicht 
napp, aber wenig mannigfaltig; es ift das fingbare Volkslied und das 


_ 31 


religiöfe bevorzugt. Sprichwort und Spruch find nicht hinreichend 
bedacht. Bon Räthſeln findet fi wenig, von Schwänken entfinne 
ih mid nicht, auch nur einen einzigen gefunden zu haben. Webers 
haupt dürfte bei dem ganzen Bude, das fonft keinesweges eine 
rämlide Stimmung athmet, faum je einmal recht hell und herz» 
lich gelacht werden. — Ganz eben fo mager aber ıft das Klaffilche. 
Aber ed giebt nun einmal (a. a. D. ©. 402) „einen gewiſſen eier: 
nen Beftand an Hajfiihen Stüden, die in feinem Leſebuche fehlen 
dürfen.” Natürlich find ja nur ſolche gemeint, die man dem ſchul⸗ 
pflichtigen Alter in beſſer organifirten Schulen noch nahe bringen 
fann. Hier jedoh find alle Klaffifer, die gemeinhin jo genannten 
wie die fog. Klaffifer des Lejebuches, nur außerft ſpärlich bedacht, 
und was gewählt ift, iſt mit jehr zaghaftem Finger gewählt. Selbft 
in dem 50 Eeiten faſſenden poetiihen Anhange zum 3. Theile, 
wo wenigftend einiged Gute nachgeholt ift, wird der Raum theild 
vom Didaktiichen, theild von einigen neueren chriftlichen Dichtern 
beherrſcht — an fih nit üble Stoffe, aber ed fehlen die beften 
Stoffe und die erften Namen, ed fehlt vor Allem eine tüchtige 
Menge guter erzählender Poefie. Es fehlt an der „Luft zu fabu⸗ 
liren®, an dem was feinen weiteren Zwed hat, was nur da ilt, 
weil ed ſchön iſt und gefällt. Auch das Gute, was aufgenommen 
ift, ift meift nur um befonderer Beziehungen und Anknüpfungen 
willen gewählt oder im Gegenfab dazu wieder dem alten Plane 
an wenig paflenden Stellen aufgebeftet. Und alle diefe Mängel 
aus feinem andern Grunde, als weil dad Realiſtiſch⸗Nützliche feinen 
Plab bat hergeben wollen. Aber der Kampf mit dem Draden 
oder der Ring des Polykrates (diefer übrigend aufgenommen), die 
Siegfriedöjage oder dad Märchen von Frau Holle oder was fonft 
als Beifpiel dienen mag, dad Alles find nicht Sadyen, die man auf- 
nehmen darf oder liegen laffen, wenn man für die obere Stufe 
ſtädtiſcher Schulen ein Leſebuch jchreibt. Denn Jenes find nicht 
Romanftoffe, die Schiller zufällig aufgefunden und bearbeitet; ed 
ſind uralte Sagenftoffe, fett drei Sahrtaufenden in den arijchen 
Bollöftämmen fortgepflanzt, an hundert Orten hundertfach erzählt 
und umgebildet, die dann in gottbegnadeten Dichterhänden zu edlen 
Kleinoden der Nation umgegoffen und geichmiedet find. Und Diejed 
find auch nicht alte Spufgeichichten, fondern Nachklänge aus unfered 
Volkes Urzeit, erit Götterfagen, dann Heldenfagen, dann Kinders 
märden, an denen alle Gefchlechter unferer Altvorderen gedacht, ge= 
dichtet und umgedichtet haben. In der That faßt die Jugend oft 
wenig vom tieferen Sinn derfelben, aber fie hört davon, fie em: 
pfängt ihre Theil, fie wächft mit hinein, und fie nährt ihr nationales 
Leben daran. 
Sn diefem beftimmteren Sinne könnte ich allerdings dem 
Buche das von den Allgemeinen Beftimmungen geforderte „volks⸗ 


20” 





a _ 


thümliche Gepräge“ nicht ganz zugeftehen. Doc ift das Bud) in 
dem Sinne jedenfalld „volfäthümlih“, daß ed in Auswahl und 
Sprache gemeinfaßlich iſt. Ebenſo unzweifelhaft ift ed, daß das 
Bud, wad die Wedung religiöfen und vaterländiichen Sinnes be- 
trifft, durchaus grins ift, „durch feinen gejammten Inhalt den 
erziehlihen Zweck der Schule zu fördern“, und daß ed „fih von 
kirchlichen und politiihen Tendenzen ganz frei hält“. Auch in Be- 
zug auf die geforderte „Korrektheit der Form“ find mir begründete 
und irgend erhebliche Bedenken nicht aufgeftoßen. 

ienn aber gefagt wird, daß unter dem Leſebüchern diejenigen 
„den Vorzug verdienen“, „melde auch in ben geſchichtlichen und rea= 
üſtiſchen licd nicht eigene Ausarbeitungen der Herausgeber, ſondern 
Proben aus den beſten populären Darftellungen der Meiſter auf dieſem 
Gebiete geben“, fo wird dad in Rede ftehende Bud in einigen Ber 
ziehungen allerdings einen etwas ſchweren Stand haben. Unleugbar 
enthalten die tealttifgen Leſeſtoffe aller 3 Bände viel Gutes, ja das 
Meifte ift anfprechend und friſch. Dennoch find die Darftellungen, na- 
mentlidy im 1. und 2. Theile meift aus der Feder von Schriftftellern 
zweiten und dritten Ranges. Biel wenig befannte Namen ftehen 
da, und gerade die beften fehlen oder find zu wenig berückſichtigt, 
die gerade für die Dberftufe der mebrflaffigen Schule nicht fehlen 
dürften. (Ganz beſonders ift auch bier Hebel bei Seite geſetzt). 
Daneben nun ift die Zahl der Lehrftoffe jehr bedeutend, die der 
Verfaſſer felbft bearbeitet hat. Ich ſchaͤte fie auf ein Viertheil min- 
beftend von allen Realftoffen des Buches. Nun bin ich allerdings 
wenig geneigt, gerade hierüber mit ihm ſcharf zu rechten. Bear 
beitung und Umarbeitung fremder Stoffe ift für einen Leſebuch— 
berauögeber oft unvermeidlich; oft find die beften Sachen nur jo 
für da6 Bud möglih zu mahen. Gelbft eigene Bearbeitungen 
auf Grund guter Duellen würde id, wenn auch ſchwerlich mir felbft, 
fo do einem Manne wie dem Verfaffer gern geftatten. Cr ift 
Schulmann von langer Erfahrung und hat offenbar die Gabe, für 
Kinder anſchaulich, verftändlih und anziehend zu ſchreiben; das 
beweifen die meiften feiner Arbeiten. Es fehlt und genug an popu⸗ 
lären Darftellungen; warum folte da gerade dem Kefehuchherauß. 
eber die Feder verboten fein, wenn er dad Geſchick hat, fie zu 
führen? Auch der Ausdrud der Allgemeinen Beftimmungen ift ja 
doch keinesweges ein Verbot. Aber allerdings fann ich nicht vers 
heblen, daß von eigenen Arbeiten des Herauögeberd zu viel in dem 
Bude ift, daß fich darunter auch einiged Mittelmäßige, manches Abs 
tißartige und Ungeeignete findet, und daß da und bort aud Irre 
thuͤmer unterlaufen. Haupteinmand aber bleibt, es ift des Ren- 
liſtiſchen viel zu viel, und dadurch wird dem Literariſchen der Platz 
weggenommen, der ihm gebührt. Hier mußte die Neubearbeitung 
aufräumen. Aber der Herauögeber kann fi von der Marime nicht 


293 

trennen, die bei der Redaktion von Leſebüchern meined Erachtens 
ſehr ſchädlich iſt: „daß doch auch darüber und darüber wohl etwas 
im Leſebuch ſtehen muß“. Das iſt die rechte Hinterthür für alles 
Mittelgut, „für das der Raum im Leſebuche viel zu koſtbar iſt“. 
(H. Weber). Man täufhe fich doch nicht; von all dieſen Leſe— 
budaufläßen, die de rebus omnibus et quibusdam aliis ad hoc 
gefchrieben find, weiß fünf Sahre nach der Schul eit fein Kind mehr 
etwad. Don Märchen und Sage hingegen, von Shmwant und Volks⸗ 
räthiel, von Spruch und Volfölied, vom wilden Säger, vom Taucher 
und von Wilhelm Zell bleibt die Erinnerung. 


114) Ablommen mit deutihen Bundedftaaten über 
gegenjeitige Durdhführung der Schulpflidt: Aus— 
ellung der Zeugniffe in dem Zürftentbum Lippe. 


(entrbl. pro 1876 Seite 683 Nr. 286.) 


Berlin, den 7. Mai 1877. 
Nach der Belanntmahung vom 13. November v. 3., betreffend 
dad Abkommen der Preußiihen Regierung mit mehreren Deutichen 
Bunbeöftaaten über die gegenjeitige Durchführung der Schulpflicht, 
jollen in dem Fürſtenthum Lippe die Zeugniffe uber die Erfüllung 
der Edhulpflidt von dem Hauptlehrer und dem Schulinipeftor ge- 
meinichaftli unter Beglaubigung ihrer Unterfchriften durch Die 
betreffende Diftriftöbehörde ausgeftelt werden. Bon dem Erfor- 
dernifje der Beglaubigung dieſer Zeugniffe durch die betreffende 
Diftrittsbehörde bat die Fürſtlich Lippeihe Regierung nachträglich 
Abſtand genommen, wovon wir dad Königlidhe Provinzial: Schul- 
Kollegium ıc. Behufd weiterer Beranlaffung unter Bezugnahme auf 
die Schlußbeſtimmungen des Erlafjed vom 13. November pr. — 
M. d. J. J. A. 8787. M. d. g. A. U. II. 12,193 — bierdurd 
in Kenntniß jegen. 


Der Minifter ded Innern. Der Minifter der geiftlichen ıc. 
Im Auftrage: Ribbed. Angelegenbeiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
das König Provinzial-Schuflollegium bier, an fämmt- 
fihe Königl. Regierungen, an die Rönigl. Konfiftorien 
ber Provinz Hannover und ben Königl Ober⸗Kirchen⸗ 
rath zu Nordhorn. 
M. d. J. L A. 1972. 
M. b. g. A. U. II. 7416. 


4 _ 
115) Zur Schulbanffrage. 
(Eentrbf. pro 1868 Seite 456 Nr. 185.) 


Die Verhandlungen über die zmedmäßigfte Einrichtung der 
Schulbank find nod nicht zum Abſchluß gefommen. Die Haupt 
ſchwierigkeit für die Herftellung liegt darin, daß die Schulbank dem 
Schüler für das ſchriftliche Arbeiten einen bequemen, zur geraden 
Haltung des Dberförpers nöthigenden Gig bieten, daß fie bei an 
derem Unterrichte eine Nüdenanlehpnung gewähren und ein unge 
zmungenes Stehen ermöglichen fol. det Kreisſchulinſpeltor Dr. 
Hippauf in Oftrowo hat den Verfuh gemadt, eine Schulbank 
zu fonfteniren, welche dieſen Forderungen enügt. Bei dem hohen 
Intereffe, welches die Sache hat, wird eine Beſchteibung diefer Bank 
zur Prüfung veröffentlicht. Weitere Auskunft ſowie nähere Anwei- 
jung für den Verfertiger ift von dem ıc. Hippauf zu erlangen. 


Die in Rede ftehende Schulbank hebt in ihrer Vorderlage die 
Diftanz zwiſchen Pulte und Bank-Kante volftändig auf und geftattet 
zugleich dem Lehrer, hinter den Schülern während des Schreibens, 
chriftlichen Rechnens und Zeichnens behufs Befihtigung der Ar: 
beiten bindurchzugehen, geftattet aud einzelnen Schülern, rüd- 
wärts über die Bank herauszutreten, ohne Die nebenfipenden zu 
ftören. Der fo hinter jeder Bank gewonnene, am Cintritt zwijchen 
Banf- und Pult:Wange 14, zwiſchen Hinterfante der Sipplatte und 
Unterfante der Nüdenlehne (als feinen eigentlichen Grenzen und in 
feiner ganzen Länge) aber 16 Gentimeter breite Gang it ein Bor- 
tbeil, welder ohne Anfprud auf einen größeren Raum, als ihn jede 
gewöhnlihe Schulbanf erfordert, lediglich durch die eigenthümliche 
Konfteuftion der Schulbank entftanden ift. Derfelbe bietet auch 
den Schülern den geeignetfien Plap während des Geſangunterrichts, 
indem das je folgende Pult fie bei dem langbauernden Eteben, 
mweldes num einmal für den Geſang Bedingung ift, vor zu großer 
Grmüdung jhüpt. Cine Nüdenlehne ift beim ſchriftlichen Arbeiten 
durchaus entbehrlich, da die Siöhtige Haltung des figend arbeitenden 
Kindes darin befteht (Profeffor Dr. med. Bod: „Ueber die Pflege 
ber förperlihen und geiftigen Gefundheit des Schulfindes.“ Leipzig. 
1871. ©. 27), „daß der Oberförper vollfommen aufrecht erhalten 
wird, daß beide Vorderarme bis etwa zu ihrer Mitte auf den Tiſch 
aufgelegt werden und die Queraxe des Körperd mit dem Tiſchrande 
varallel liegt, fo daß das Kind mit der vollen Breite feined Ober: 
förperd gerade und jo nahe ald möglich vor dem Tiſche fipt, feine 
Stüge in geſtrecktem Ruͤckgtate und nicht in dem aufgelegten Armen 
habe, und daß feine beiden Schultern in ganz gleicher Göhe ftehen.* 

In der Hinterlage gemährt die Sipplatte dem Schüler die 
Möglicpkeit, ſich des Folgenden Pultes ald Rückenlehne zu bedienen 


295 
und nach Srfordern frei zu ftehen, da die Diftanz in diefem Falle 
12, 11 bezw. 10 Gentimeter beträgt. (Zeichnung I.) 

Die an den Enden der Sipplatte und den Bankwangen dreb- 
bar angeſchraubten, die Verlegung der erfteren geftattenden zwei 
Eiſenſchienen (E in Zeihnung I.) und dad unter der Sipplatte und 
in den Bankwangen drehbar angebrachte Leitungsbrett (L in Zeich— 
nung I und LB in Zeihnung II) fowie die Schutzbrettchen maden 
die Bank nur um ein ſehr Geringes theurer, ald eine gewöhnliche 
nah altem Mufter, nemlih um etwa drei Mark. 

Die Verlegung der Sibplatte gejchieht auf Anordnung des 
Lehrers durch die Schüler jo ſchnell als leicht und geräuſchlos, in- 
dem ſchon durch bloßes Aufitehen ein genügender Drud der Schenfel 
gegen die Vorderfante ausgeübt wird, um die Bank aus der Bor: 
derlage in die Hinterlage zu bringen; ein leichte Heben bezw. 
Ziehen an der Hinterfante ftellt die Vorderlage wieder ber. Un- 
regelmäßigfeit in der Bewegung wird durch das Leitungsbrett ver- 
hindert. Eine Handquetihung ift dabei unmöglid, weil das Sip- 
brett, deſſen Eden und Kanten abgerundet find, in feiner Hinterlage 
T Sentimeter von der Unterfante der Rückenlehne abfteht, und der 
bei der Verlegung bezw. Erhebung der Sipplatte entftehende Fleine 
Zwilhenraum (.... in der Zeichnung II) durch Schutzbrettchen aus 
hartem Holz (in Zeichn. I. im Umriß angedeutet, in Zeichn. II 
ſchräg jchattirt) verkleidet ift. 

Die Rückenlehne, weldye von der Worderfeite ded folgenden 
Pultes gebildet wird, ift mit einer Ausſchweifung verlehen, welche 
von der geraden ſchrägen Richtung in Erhöhung und Vertiefung 
um 1 Gentim. abweidt. 

Eine Audjchweifung der Eipplatte wird widerrathen, weil die- 
jelbe eher zum nadläffigen Sipen mit frummer Rüdenbaltung ver- 
anlaßt. Cine gerade Sipplatte übt mehr Zucht auf die Körper: 
haltung auß. 

Die Länge der Schulbank hängt vom Bedürfniß ab. 

Die Bankwangen find zu gegenfeitigem Halt durch eine Leifte 
(0) verbunden. 

Diefes Schulbank⸗Syftem geftattet überdied alle für mehrklaffige 
Schulen wünſchenswerth erfcheinenden Abweichungen von den in der 
Zeichnung I angegebenen drei Stufen der Maßverhältniffe, ebenſo 
die Gewinnung einer Minud-Diftanz, wenn folcher der Vorzug 
zuerfannt werden follte. 

3a, es läßt fih jede Schulbank älterer Syſteme ohne große 
Schwierigkeiten und Koften nad diefem Syftem umarbeiten, und 
es wird dadurch leicht möglich, altbeflagte Uebelſtände in fürzeiter 
Zeit audzurotten. 


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I. 


Berfonal- Veränderungen, Titel: und Ordens : Berleihungen. 





A. Behörden. 


Der Geheime Regierungs- und vortragende Rath Schallehn in 
dem Minifterium der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten ift zum Ge— 
heimen Dber-Regierungs-Rath ernannt, 

der Kreis» Schulin peter Stladny zu Beuthen Ob.-Schl. zum 
Negierungd und Schulrathe ernannt und der Regierung zu Pofen 
überwiefen worden. 


B. Univerfitäten. 


Dem ordentl. Profeff. in der philofoph. Fakult. der Univerſ. zu 
Berlin Geheimen Regierungs-Rath Dr. von Ranke ift zur 
Anlegung des Großkreuzes vom Königl. Schwediihen Nordftern- 
Drden, dem ordentl. Profeff. Dr. von Treitſchke im derjelben 
Bafult. zur Anlegung des Kommandeurfreuzes vom Königl. Gries 
chiſchen Grlöjer-Orden, dem Honorar: Profefj. Dr. Lazarus in 
derſelben Fakult. zur Anlegung des Ehren-Ritterkreuzes erfter 
Klaffe vom Großherzogl. Didenburgiihen Haus: und Verdienft- 
Drden, und dem außerordentl. Profefj. Dr. Mullach in der— 
felben Fakult. zur Anlegung des Ritterkreuzes vom Königl. Grie— 
chiſchen Grlöfer-Drden die Erlaubniß ertheilt, 

dem ordentl. Profefj. Dr. Rüble in der medizin. Fakult. der Uni» 
ver). zu Bonn der Charakter ald Geheimer Medizinalrath, dem 
ordentl. Profeſſ. Dr. Ufener in der philoſoph. Fakult. derjelben 
Univerf. der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen, 

der Privatboz. Dr. Heß zu Marburg zum außerordentl, Profeſſ. 
in der pbilofoph. Fafult. der Univerj. dafelbft ernannt, 

dem Domfapitular und ordentl. Profefj. in der theolog. Fakult. der 
Afadenie zu Münfter Dr. Neinfe der Rothe Adler-Orden 
dritter Kaffe mit der Schleife, und dem außerorbentl. Profefi. 
Dr. Schlüter in der philofoph. Fakult. derjelben Akademie der 
Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden. 

Als Privatdozent ift eingetreten bei der Unwerj. zu Halle in die 
juriſtiſche Fakultät: der Gerichts-Aſſeſſor Dr. jur. Schollmeyer. 


C. Gymnaſial- und Reale2ebranftalten. 


Den Gymnafial-Oberlehrern Drendmann zu Königsberg N. M. 
und Dr. Stade zu Rinteln ift das Prädifat „Profefjor" 
beigelegt, 


299 





die ordentl. Gymnafial⸗Lehrer Lindenblatt zu®raundberg, Dr. 
Pökel zu Prenzlau, Dr. Gemoll zu Wohlau und Dr. 
Fror. Braun zu Marburg find zu Oberlehrern befördert, 
der Progymnaftallehrer Dr. Iſenkrahe zu Krefeld ift ald Ober- 
lehrer an dad Gymnaſium dajelbft berufen, 
als ordenliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 
zu Braundberg die ordentl. Gymnaſiallehrer Redner aus 
Konig und Nowad aus Röffel, fomie der Schula. Kandid. 
Dr. Hane, 
zu Elbing der Schula. Kandid. Paul Schmidt, 
zu Snfterburg die Schula. Kandidaten Dr. Töws und Kirchner, 
zu Königöberg, Friedrichs-Kolleg, der Schula. Kandid. Dr. 


ippel, 
zu Königsberg, Altſtädt. Gymnaſ. - . -= &udw. 
Schmidt 


wi, 

zu Köntgöberg, Wilhelmd-Gymnaf., der ordentl. Lehrer Haf- 
fenftein vom Altftädt. Gymnaſ. dafelbft, 

zu Konip der Gymnaſ. %ehrer Dr. Kitt aus Braundberg, und 
der Progymnaſ. Lehrer Dr. Brod aus Neumarf, 

zu R l ſel der Bilar Preuſchoff, zugleich als kathol. Religions: 
ehrer, 

zu Berlin, Friedrichs-Gymnaſ., der Lehrer Dr. Em. Schulze 
von der höh. Bürgerſch. zu Gardelegen, 

zu Berlin, Sophien-Gymnaſ., der ordentl. Lehrer Hülfen vom 
Stadtgymnaſ. zu Stettin, 

zu Frankfurt a. d. D. der Gymnaſ. Lehrer Schneider auß 


Högter, 
zu Sretenmwalde der Schula. Kandid. Dr. Schönfeld, 
zu Spandau ⸗ e Dr. Hübner-Trams, 
zu Snowrazlam - ⸗ ⸗Baänizt, 


zu Nakel der Hülfslehrer Weger, 

zu Poſen, Marien-Gymnaſ. der Schula. Kandid. Zerbſt, 

zu Hadersleben der Schula. Kandid. Cords, 

zu Ratze burg der Gymnaſ. Lehrer Dr. Eichler aus Lingen, 

zu Aurich der Schula. Kandid. Meierheim, 

zu Celle der Hülfslehrer Schaumberg vom Gymnaſ. zu Stade, 

zu Hildesheim, Andreanum, die Lehrer Müller und Mittel, 
fowie die ordentl. Lehrer Gäßner vom Gymnaf. zu Aurich 
und Dr. Röver von der höh. Bürgerſch. zu Nienburg, 

zu Lingen der Schula. Kandid. Dr. Züge, 

zu Aachen der Rektor der höh. Bürgerihufe zu Düren Vr. 
Schüller und der Schula. Kandid. Koch, 

zu Bonn der Progpmnaf. Lehrer Dr. Unger aus St. Wendel 
und der Schula. Kandid. Berief, 


EM 


zu Kempen die Schula. Kandidaten Keßler und Pietz, 

zu Mörs der Öymnaj. Lehrer Dr. Rebmann aus Prenzlau und 
der Schula. Kandid. Gräber, 

zu Trier der Seminarlehrer Dr. Blafel aus Peiskretſcham 
und der Schula. Kandid, Eberle, 3 

zu Weplar der Schula. Kandid. Dr. Regel, 

zu Hedingen » . 5 Müller. 

Es ift am Gymnafium 

zu euee der Lehrer Zoch als Elementar- und techniſcher 
ehrer, 

zu Stade der Lehrer Grau von der höh. Bürgerſch. zu Münden 
als Neallehrer angeftellt worden. 


Die Wahl des Progpmnafial-Dirigenten Dr. Sorgenfrey zu 
Neubaldensleben zum Rektor des Progymnafiums dafelbit ift 
genehmigt worden. 
Ad ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Progymnaſium 
zu Fürftenmwalde der Schula. Kandid. Dr. Zart, 
zu Prüm ⸗ Dr. Hermes, 
zu Sobernheim der Gymnaſ. Lehrer Dr. Pratje aus Elber— 
feld und der Realſch. Lehrer Dr. Buchrucker aus Mül- 
heim a. d. Ahr, 

zu Trarbad der Schula. Kanbid. Bündgens, 

zu Wipperfürth - ⸗ « Spennrath. 


Die Wahl des Oberlehrerd Profefford Dr. Bandom an der Luiſen- 
ſtädtiſchen Gewerbeſchule zu Berlin zum Direktor diejer Anftalt 
ift beftätigt worden. 

Dem Oberlehrer Dr. Hahn an der Luifenftädt. Nealich. zu Berlin 
ift dad Prädikat „Profeffor“ beigelegt; 

dem Realſchullehrer Dr. Kriedr. Konft Schulz zu Königsberg 
4. Prß. ift die Nettungs- Medaille am Bande verliehen, 

als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſchule 
zu Danzig, Sohannisihule, der Hülfslehrer Süming, 
zu Berlin Dorotheenftädt. Realſch. der Realſch. Lehrer Dr. 

Hirſch aus Grünberg, 
zu Berlin, Luifenftädt. Realſch, der Schula. Kandid. Dr. 


enrici, 
zu Altona der Hülfelehrer Wagenknecht, 


zu Kiel der Schula. Kandid. Dr. Scheppig, 
zu Neumünfter = - = Dr. Frerichs, 
zu Elberfeld, . 5 e Dr. Karraß, 
zu Gifen, . . . Boͤſche. 


301 
Au der Gewerbeſchule zu Remſcheid iſt der Lehrer Mebus als 
Elementarlehrer angeſtellt worden. 


Dem Rektor der höheren Bürgerſch. zu Kafſel Dr. Buderus iſt 
dad Prädikat „Profeſſor“ beigelegt; 

ade lie Lehrer find angeftellt worden an der höheren Bürger- 

e 
zu eme nburg a. d. E. (Albinusſchule) der Schula. Kandid. 
itte, 
zu Duderftadt der Hülfölehrer Dr. Jäger, und der Gymnaf. 
Hülfslehrer Burchardi aus Emden, 

zu Nienburg der Hülfdlehrer Dr. Buchholz aus Minden, 
zu Düffeldorf der Schula. Kandid. Badhauß, 
zu Solingen - ⸗ —Bockhorn. 


D. Seminare. 


Der erſte Seminarlehrer Schröter zu Angerburg iſt zum Ge» 
minar-Direftor ernannt und demſelben das Direktorat des Schul⸗ 
lehrer-Seminars daſelbſt verlieben, 

der Progymnaſial-Oberlehrer Humperdinck zu Siegburg zum 
Seminar- Direktor ernannt und demielben das Direftorat des 
neuen Lehrerinnen-Seminard zu Xanten im. Kreile Mörd ver: 
lieben worden. 

In gleiher Eigenſchaft find verlegt worden die erſten Seminarlehrer 


Samieh zu Paradied an dad Schul. Seminar zu Oppeln, 

un 

Dr. Thiemann zu Kofhmin - - ⸗ ⸗zu Halber= 
ſtadt 


Zu erſten Seminarlehrern ſind befördert worden am Schullehrer⸗ 
Seminar 
zu Liebenthal der ordentl. Lehrer Nakel, 


zu Zülz ⸗ Thomas, und 
zu Wittlich ⸗ ⸗ - Kähren von dem Seminar 
u Kempen. 


d 
An dem Schull. Seminar zu Montabaur ift der Hülfslehrer 
Briel zum ordentl. Lehrer befördert, 
der Semin. Hülfslehrer Gehrig zu Wunftorf al8 orbdentl. Lehrer 
an das Schul. Seminar zu Neuwied verfept, 
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schull.-Seminar 
zu Boppard der Lehrer Habrich, zulegt Haudlehrer zu Bayen- 
tbal bei Köln, 
zu Ottweiler der Lehrer Kiefel aus Bredlau, 
zu Rornelymünfter der bei diefem Seminar bereitd beichäftigte 
Lehrer Mundt von der Taubftummenanftalt zu Kempen, und 


— 


der Lehrer Bernards aus Neuwied, letzterer zugleich als 
Muſiklehrer. 

Als Hülfslehrer find angeſtellt worden am Schullehrer⸗Seminar 
zu Waldau der ſtellvertretende Hülfslehrer Walter, und 
zu Dillenburg der bei dieſem Seminar bereits beſchäftigte 

Lehrer Heing aus Bodenheim. 

An dem Lehrerinnen» Seminar zu Paderborn ift die Lebrerin 
Könnefe aus Dortmund als ordentliche Lehrerin angeftellt 
worden. 

Es haben erhalten den Rothen Adler-Orden vierter Klaffe: 
Krug, evang. Schulreftor zu Bojanomo, Krs Kröben; 

den Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe: 

Mauß, evang. Lehrer zu Wiesbaden; 

den Adler der Inhaber des Königl. Hausordend von Hohenzollern: 
Geiſe, evangel. Lehrer und Kantor zu Waltersleben, Krö Erfurt, 
Keßler, dögl. zu Neufichen, Krö Hünfeld, 

Pohlmann, Schulreftor zu Mansfeld, 
Raudihindel, evang. Fohrer und Kantor zu Eilenburg, Krs— 
Deligich; 
das Allgemeine Ehrenzeichen: 
Bufe, evang. Lehrer und Kantor zu Rothenburg Ob. Lauf, 
—— evang. Lehrer und Kirchendiener zu Lohne, Kreis 
ritlar, 
— —* evang. Lehrer und Organiſt zu Lünen, Krs Dort- 
mund, 
Ziegler, evang. Lehrer und Kantor zu Ihleburg im erften 
Jerichowſchen Kreife. 


Ausgefhieden aus dem Amte. 
Geftorben: 

der Regierungs- und Schulrath Lie. Arnold zu Sieanig, 

die Kreis Schulinipeftoren Zabama zu Soldau im Kreife 
Neidenburg, und Dr. Art zu Wefel, 

die ordentlichen Profelforen Dr. Achterfeld in der kathol. theolog. 
Fakult. der Univerj. zu Bonn, und Geheimer Medicinalrath 
Dr. Schultze in der medizin. Fafult, der Univerf. zu Greifs— 
wald, 

die DOberlehrer Martini am Gymnaf. zu Diih Krone und 
Hiede am Friedrichs-Werderſchen Gymnaf. zu Berlin, 

der Zeichenlehrer Stobbe am Altftädtiih. Gymnaf. zu Königs- 
berg i. Prh,, 


303 





der Lehrer Pröfholdt an der Realih. zu Krefeld, 
der Zeichenlehrer an der Friedrichs-Werderſch. Gewerbefchule zu 
Berlin, Mitglied der Afademie der Künfte, Profeſſ. Eichens, 
der Seminar-Direftor Schuler zu Eiegburg. 
In den Rubeftand getreten: 
der Realſchul-Oberlehrer Mint zu Krefeld, und ift demjelben 
der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden. 
Snnerbalb der Preußiſchen Monardie anderweit an- 
gefteltt: 
der ordentl. Lehrer Dr. Bölfel von der Johannis- (Real-) 
Schule zu Danzig. 
Außerhalb der Preußiſchen Monardie angeftellt: 
der Konrektor Behne von der höheren Bürgerfchule zu Ottern- 
dorf. 
Nicht eingetreten in die Stelle eined ordentlihen Lehrer am 
Seminar zu Edernförde (j. Seite 181 des diesjähr. Gentrbi.) 


ift der Borfteher der deutſchen Privatfchule, Predigta. Kandid. 
Heim zu Broader. 


304 


Inhaltsverzeichniß des Mai-Heftes. 


g, AU Otuntsausgaben für Mentfigen Unterrift, Kunp und Mifenihaft 
. 37. 


105) Reglement für das hiſtoriſche Seminar an der Aademie zu Minfer 
©. 278, 106) Vermehrung und Benutung ber Univerfitäts- Bibliotheken zu 
Bonn, Bresfau und Königsberg i. I. 1870 S. 280. — 107) Schenkung an 
das anatomische Juſtitut der Univerfität zu Greifswald ©. 281. — 108) Ber 
and bes naturhifloriichen Muſeums zu Bonn am Schluffe des Jahres 1876 
©. 282. — 109) Perfonal- Veränderungen bei der Akademie ber Wiffenfchaften 
zu Berlin ©. 283. 


110) Bufanmenfegung der Wıffenfchaftlichen Prilfungs-Rommiffionen &. 283. 
— 111) Wusfhluß der Unertennung folder Fchramts- Zeugnifie in_ Preußen, 
welche durch Prüfung innerbalb der päbagogifhen Seltion ber iffenfcaftlicen 
Britfungstommifften zu Seipzig erlangt find ©. 288. 


112) Vorträge fir Lehrer am Seminar zu Berlin ©. 269, 

113) Anforberumgen an das Leſebuch fir Volloſchulen. Gutachten &. 289. — 
114) Ablommen mit beutfhen Bunbesflanten über gegenfeitige Durcflihrung 
der Schulpflicht. Ausfelung der Zeugniffe im Aülrftentyum Lippe ©. 293. — 
115) Zur Schulbantfrage ©. 29. 


Verſonalchronik S. 298, 


Drud von 3. #. Starde in Berlin. 


Sentralblatt 
für 
die gefammte Alnterrichts - Verwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifteriun der geiftlihen, Unterrichts- und 
Medizinal« Angelegenheiten. 


— — — — — — — — 


Ne 6. Berlin, den 30. Juni 


— — — — — — — 








1877. 








I. Hllgemeine Berbältniffe der Behörden 
und Beamten. 


116) Zagegelder und Reifeloften: Anwendung ded Ge» 
jege8 vom 24. März 1873 nur auf die unmittelbaren 


Staatöbeamten, — Bergütungen für kommiſſariſch ıc. 
im unmittelbaren Staatäödienfte befhäfttgte Geiſtliche 
und Lehrer. 


(Gentrbl. pro 1873 Seite 322; pro 1874 Seite 376.) 


Berlin, den 20. April 1877. 
Auf den Bericht vom 24. v. M. ermiedere ih dem Königlichen 
Konfiftorium, dag das Geſetz vom 24. März 1873, betreffend die Zage- 
elder und Reifekoften der Staatöbeamten (Gel.-Samml. ©. 122), 
bh nur auf die den unmittelbaren Staatöbeamten aus der 
Staatskaſſe zu gemwährenden Vergütungen bezieht. Es ift Dies 
in den Motiven zu dem Geſetz, Einleitung ad 2 ausdrüdlicy audge- 
ſprochen und dabei bemerkt worden, daß, wenn Perfonen, die nicht 
unmittelbare Staatöbeamte find, mit Dienftgeihäften beauftragt 
werden, welche Reifen erfordern, die Vergütung der Vereinbarung 
vorbehalten bleibe, ſoweit nicht bejondere Vorſchriften beftehen. 
In legterer Beziehung beftimmt nun die Allerhöchſte Ordre vom 
6. Oktober 1837, daß den Stellvertretern der Superintendenten, — 
und um ſolche Stellvertretung ſcheint e8 vorliegend fidh zu handeln, — 
wenn fie in diefer Dualität Reifen zu machen haben. diefelben Diäten 
ae gewährt werden können, welche den Superintendenten 
eibft zufteben. 
Herner iſt durch die Allerhöchſte Ordre vom 25. September _ 
1841 genehmigt worden, dab Geiftlihen und Xehrern, wenn fie bei 
1877. 21 





306 

den Konfiftorien, Provinztal-Schulfollegien und Regierungen zur 
Audhülfe oder zur Darlegung ihrer Dualififation für die Verleihung 
einer Konfiftorial» oder geiftlihen und Schulrathsſtelle verſuchsweiſe 
beichäftigt werden, für die felbitftändige Ausrichtung fommiffarijcher, 
aus ihrer eigentlihen Amtsftellung nicht hervorgehenden Aufträge 
die Diäten und Fuhrkoſten nad den Säben der Räthe der 4. Ranp- 
klaſſe gewährt werden dürfen. 

Im Cinverftändnig mit dem Herrn Finanz» Minifter überlaffe 
ih dem Königlichen Konfiftortum, biernady den vorliegenden Ball 
zu erledigen und Sid) in Zukunft zu achten. 


An 
das Königl. Konfiftorium zu N. 





Abſchrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme 
und Nachachtung. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Sydom. 


An 
ſämmtliche Königliche Regierungen. 
G. I. 6116. U. 


117) Gemerbeihulen und Realſchulen 2. DOrdn., deren 
Abiturienten zur Prüfung für den Staatddienft im 
Maſchinenfache zugelaffen werden. 

(Eentebt. pro 1876 Seite 462 Rr. 187.) 


Berlin, den 9. Suni 1877. 

Durch $. 1. der von dem Herrn Handeld-Minijter unter dem 
27. Zunt v. 3. erlaffenen „Borfchriften über die Ausbildung und 
Prüfung für den Staatödienft im Bau: und Maſchinenfach“ wird 
ald eine Bedingung für die Zulaffung zu der betreffenden Staatd- 
prüfung die Ablegung der Reifeprüfung auf einem Gymnafium oder 
einer Realſchule 1. Drd. vorgeichrieben; für den Staatsdienft im 
Maſchinenfach wird die ntlaffungsprüfung bei den nad dem 
Reorganiſationsplane vom 21. März 1870 eingerichteten Königlichen 
Gewerbejchulen der Reifeprüfung der Gymnaſien und Realfhulen 
1. Ord. gleichgeftellt. 

In der letzteren Hinſicht hat der Herr Handels⸗Miniſter unter 
dem 26. v. M. die Modifikation eintreten laffen, daB auch die mit 
dem Zeugniffe der Reife von der Friedrichs-Werderſchen und der 
Luifenftädtifchen Gewerbeſchule in Berlin und von den Realſchulen 
2. Drd. zu Kiel und Altona entlaffenen Schüler bis auf weiteres 
und jo lange feine Veränderungen in der gegenwärtigen Organijas 
tion diefer Lehranſtalten eintreten, zu der Prüfung für den Staatd» 
dienſt im Mafchinenfache zugelaffen werden follen, fofern fie im 








übrigen den Anforderungen der Borjchriften über die Ausbildun 
und Prüfung für den Staatödienft im Bau⸗ und Mafcinenfad 
vom 27. Suni v. J. genügen. Den Reifezeugniffen der Realichulen 
2.Drd. zu Magdeburg und zu Effen hat der Herr Handeld-Minifter 
die gleiche Geltung nicht zuerfannt, weil der Kurſus diejer Lehran- 
ftalten nur fiebenjährig iſt, dagegen fich bereit erflärt, falls noch 
andere Realichulen 2. Drd. mit einem mindeltend adytjährigen Lehr⸗ 
kurſus beſtehen jollten, in nähere Erwägung zu nehmen, welchen 
derjelben die gleiche Vergünftigung zu gewähren fein möchte. 

Dad Königlihe Provinzial: Schulfollegium veranlaffe ih, die 
bettchenden Lehranftalten Seined Amtsbezirkes hiervon in Kenntniß 
zu ſetzen. 

Der Minifter der Fe ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
die Königlichen Provinzial-Schullollegien zn Berlin, 
Kiel, Koblenz, Magdeburg. 
U. II. 1405. 


118) Wiſſenſchaftliche Vorbildung der Kandidaten für 
dad Supernumerariat bei der Bermwaltung der indi- 
telten Steuern. 


Berlin, den 13. Zuni 1877, 

Der Herr Finanz-Minifter hat unter dem 22.0. M. an fämmt- 
liche Provinzial-Steuerdireftoren eine Verfügung erlaffen, in welder 
die durch Die Verfügungen vom 18. März und 15. Zuni 1874 
einftweilen nachgegebenen Erleichterungen der Anforderungen an die 
wifjenichaftliche Borbildung der Kandidaten für dad Supernumera- 
riat bei der Verwaltung der indirekten Steuern aufgehoben und die 
Anforderungen fortan wieder auf daß in der Berfügung vom 14. No: 
vember 1859 *) (Wieje, Verordnungen ıc. I. ©. 231) vorgefchriebene 
Maß erhöht find. 

In der Anlage erhält dad Königlihe Provinzial-Schultollegium 
Abichrift der gedachten Verfügung des Herren Finanz-Minifterd, ins 
ſoweit diejelbe für höhere Schulen von unmittelbarer Bedeutung ilt. 

Dad Königliche Provinzial: Schulfollegium wolle die höheren 
Schulen Seined Amtöbezirfed von dem Inhalte der Verfügung des 
Herrn Zinanz-Minifterd in Kenntniß ſetzen. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
fämmtlihe Königliche Provinzial-Schullollegien. 
U. II. 1396. 


*) Gentralbl. pro 1859 Seite 722. 





21* 


308 


— — — 


Berlin, den 22. Mai 1877. 

Nach den eingegangenen Anzeigen ſind die Meldungen zum 
Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern im 
vergangenen und im laufenden Jahre in ſolchem Umfange erfolgt, 
daß ein Mangel an Supernumeraren im Allgemeinen nicht mehr 
vorhanden iſt. Mit Rückſicht auf die in den legten Jahren weſent— 
lich verbefferten Einfommendverhältniffe und Anancementd-Ausfichten 
der Supernumerare ift eine Abnahme der Meldungen au für die 
Folge nicht zu erwarten, vielmehr anzunehmen, daß dem in einzelnen 
Provinzen etwa bervortretenden Mangel durch Ueberweiſung der— 
jenigen Kandidaten, welche fih in anderen Provinzen über die vor« 
ſchriftsmäßige Zahl hinaus melden, oder durch einen entipredhenden 
Austaufh der bereitd angenommenen oder für die Anftellung 
geprüften Supernumerare abzuhbelfen fein wird. Demnad wird die 
den Provinzial: Steherbirettoren in den Verfügungen vom 18. März 
1874 — III. 3083. — unter 1. und vom 15. Juni 1874 — II. 
17942 — auf Grund Allerböchfter Ermädtigung bid auf Weiteres 
ertheilte Ermächtigung zur Annahme auch ſolcher jungen Leute, weldye 
nur dad Zeugnik der Reife für die Prima eined Gymnafiumd oder 
einer Realſchule I. Ordnung oder das Zeugniß der Reife aus der 
Prima eined Progymnafiumd oder einer anerkannten höhern Bürger- 
ſchule befigen, biermit aufgehoben und die Anforderung an die 
willenfchaftliche Vorbildung der Kandidaten für dad Steuerfuper- 
numerariat fortan wieder auf das in der Verfügung vom 14. No» 
vember 1859 — III. 25012. — vorgefhriebene Maß erhöht. 

Es können jedoch ſolche junge Leute, welche vor dem Erlaſſe 
gegenmärtiger Verfügung die Lehranftalten mit den nad den Erlaffen 
vom 18. März und 15. Juni 1874 genügenden Schulzeugniſſen in 
der ausgeſprochenen Abfiht ded Eintritts bei der Steuerverwal« 
tung verlaffen haben und zur Zeit ihrer Militairpflicht genügen, 
noch ald Supernumerore angenommen werden, fofern fie die übrigen 
dieferhalb beftehenden Bedingungen erfüllen und ald gute &rwer- 
bungen für die Steuerverwaltung zu betrachten find. Für Die 
Annahme, die Ausbildung und die Anftellung der Supernumerare 
bei der Verwaltung der indirekten Steuern find die folgenden Be- 
ſtimmungen, denen die in der Cirkularverfügung vom 10. Juli 1839 
(Sentralbl. S. 216) und in den dieſelbe ergänzenden Verfügungen, 
in&befondere vom 14. November 1859 und vom 18. März 1874 
Ziffer 2 und 3 (III. 3083.) ertheilten Vorſchriften zu Grunde 
liegen, maßgebend. 

I. Annahme zum Steuer-Supernumerariat. 

Die Provinzial-Stenerdireftoren find zur Annahme der Super⸗ 
numerare jelbftitändtg befugt, wenn die Berwerber: 

1) die erforderliche wiſſenſchaftliche Borbildung befigen, d. h. entweder 

a. die erfte Klaffe eines Gymnaſiums oder einer vollftändigen 





309 





Realſchule 1. Ordnung mindeftens ein Sahr lang mit gutem 
Erfolge bejucht haben, oder 

b. aus einer zu Entlaſſungsprüfungen beredtigten Realfchule 
2. Ordnung mit dem Zeugniß der Reife zum Abgange 
entlafjen find, oder 

c. durch ein auf Grund vorhergegangener Prüfung auögeftellted 
Atteft des Vorſtehers einer der zu b. genannten Anftalten 
darthun, daß fie diejenigen Kenntniſſe befigen, welche in der 
eriten Klaſſe derjelben gelehrt werden, daß fie mithin die 
Reife zur Entlafjung haben und durd die Schulzeugniffe 
den Nachweis über bewiejenen Fleiß, guted Betragen, und 
gute Fähigkeiten führen; 

2) die Militairpflicht als einjährig Freiwillige durch befriedigend 
geleitete Mititairdienfte erfüllt haben und einen gefunden, An- 
jtrengungen ertragenden Körper befiten; 

3) durch zuverläffige Suftentations - Zeugniffe nachweiſen, daß fie 
im Beſitze der Mittel find, um fid überall, wo fie zu ihrer 
Ausbildung befhäftigt werden follen, im Ganzen mindeftens drei 
Fahre und auf Erfordern noch länger, ohne Beihülfe des Staats 
zu erhalten; 

und wenn 

4) die für den Provinzialbereich vorgefchriebene Anzahl der Super: 
numerare nicht überjchritten wird. 

Unter den vorjtehbenden Bedingungen ift nad dem Staatömi- 
aiferiotbeihtuffe vom 21. Juli 1868 (Centralbl. ©. 411) und nad) 
Art. III. der Reichs-Verfaſſung die Annahme audy foldyer jungen 
Leute zulälfig, welche einem andern deutihen Bundedftaate angehören. 

Die Meldungen zum Eintritt in dad Supernumerariat find, mit 
den erforderlichen Atteften, zunädjft an diejenigen Provinzial-Steuer- 
direftoren zu richten, in deren Bezirk die Annahme gewuͤnſcht wird. 

Sunge Leute, melde eine der vorftehenden Bedingungen nicht 
erfüllen, können nur in befonderd dazu angethanen Fällen mit meiner 
Genehmigung angenommen werden. 

Sch bemerfe dabet: 

3u 1. Die Zeugniffe der außerpreußiichen deutſchen Gymnaſien 
find denjenigen der preußiichen Gymnaſien, die Zeugniſſe der übrigen 
deutichen höheren Kehranftalten aber denjenigen der unter 1. genannten 
Preußiſchen inſoweit gleich zu achten, als die Anftalten in dem vom 
Reichskanzler-Amte ım Gentralblatt des deutichen Reichs unterm 
19. Sanuar 1876 (Gentralbl. für das deutſche Reich ©. Al. ff.) 
befannt gemachten Verzeichniffe oder in den dazu ergangenen oder 
fpäter ergebenden Nachtragsverzeichniſſen aufgeführt find. 

3u 2. Zunge Leute, welche zum Militairdienft für untauglich 
befunden oder vorläufig zurüdgeftellt find, bürfen mit meiner Ge- 
nebmigung nur bei vorzugäweifer geiftiger Begabung und nur 





310 


dann angenommen werden, wenn die Zulaffung zum Militairdienfte 
wegen folder förperlihen Mängel verweigert worden, die ganz 
bejonders nur für diefen Dienft ungeeignet maden, und wenn auf 
Grund weiterer Unterfuhung anzunehmen ift, daß die körperliche 
Beſchaffenheit auch zur Ableiftung des Grenz- und Steuer-Aufſichts- 
dienſtes volftändig ausreicht. Es bleibt aber die Entlafjung aus» 
drüdtich für den Sal der in legterer Beziehung nicht genügenden 
Beichaffenheit vorzubehalten. Anträge, die Annahme junger Leute 
ſchon vor der Ableiftung des Militairdienftes und unter Vorbehalt 
der fpätern Ableiftung deſſelben zu geftatten, find auf befondere Aus- 
nabmefälle zu beſchraͤnken und es bleibt, wenn meine Genehmigung 
zur Annahıne ertheilt wird, dem Kandidaten bei der Annahme pro⸗ 
tofollariich zu eröffnen, daß ihm der noch abzuleiftende Militairdienft 
weder auf die feſtgeſetzte Vorbereitungszeit, noch als Civildienſt 
überhaupt angerechnet werben könne. Auch ift mit Nachdruck dar⸗ 
auf zu halten, daß der Eintritt in den Militairdienft rechtzeitig 
nachgeſucht wird und fpäteftend mit dem Ablaufe des erften Vorbe— 
reitungsjahres erfolgt. 

Damit der Verwaltung der indireften Steuern in den Guper- 
numeraren ein tüchtiged und dDurchgebildeted Material für die höheren 
Stellen dd ausübenden, des Kaſſen- und Büreaudienftes gefihert 
bleibt, ift vor der Annahme des Kandidaten mit befonderer Sorg« 
falt zu erörtern, ob die vorgedachten Bedingungen in vollem Umfange 
erfüllt find und ob der Kandidat auch äußerlich eine für die Eigen» 
tbümlichfeiten des Dienftes in der Steuerverwaltung enmünfihte 
Perfönlichkeit ift. Insbeſondere ift der Kandidat — wie bisher — 
einer m ihen und fhriftlihen Prüfung duch einen Ober« In« 
ipeftor zu unterwerfen, um feftzuftellen, daß der Kandidat_eine 
gute leſerliche gm ſchreibt, gute Kenntniffe, namentli im Deut» 
ſchen, in der Gedichte, Geographie, ſowie in der Mathematit und 
Arithmetit befigt und befähigt ift, feine Anfchauungen über einen 
gegebenen Gegenftand Mar und verftändlid wiederzugeben. Die 
Prüfungsaufgaben im deutjhen Ausdrud find, den BVerhältniffen 
des Examinanden entſprechend, auf die Behandlung von Fragen und 
Greigniffen des praktiſchen Lebens zu richten und die Aufgaben in 
der Mathematik 2c. fo zu wählen, daß zu ihrer Köfung weniger die 
Kenntniß der mathematiſchen Wifjenihaft ald ein gute Auffaſſungs- 
vermögen und die Fähigkeit, ſchnell und richtig zu rechnen erforder« 
lich ift. Wird auf Grund der den Provinzial-Steuerdireftoren mit 
gutachtlichem Bericht vorzulegenden Prüfungsarbeiten die Annahme 
genehmigt, fo ift der Kandidat für die Verwaltung der indirekten 
Steuern zu vereidigen und demfelben unter Mittheilung der etwa 
zu ftellenden befonderen Bedingungen feine Annahme zu Protokoll 
u eröffnen, daß ihm aus der nnahme nod fein Anfprucd auf 

tenfteintommen ober definitive Anftellung erwachfe, daß er ſich den 














311 





Deitimmungen der Verwaltung binfichtlich feiner Befchäftigung auch 
in anderen Provinzen bedingungslos zu unterwerfen und dab er beim 
Mangel an Fleiß und FZortichritten oder bei tadelhaftem Verhalten 
die fofortige Entlaffung ohne Weitered zu gewärtigen habe. — ıc. 
Der Zinanz-Minifter. 
Camphauſen. 


An 
ſämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗Direltoren. 
IH. 6047. 1. 7891. 5. M. 


1. IHnivderfitäten, Akademien, ze. 


119) Reglement für die Univerfitäts-Bibliothel 
zu Berlin. 
I. Allgemeine Beflimmungen. 
8. 1. 

Die Univerſitäts-Bibliothek bildet ein felbftftändiged Univer- 
fitats-Inftitut unter der unmittelbaren Aufficht ded Minifterd der 
geiftlichen, Unterrichtö- und Mebdizinal- Angelegenheiten. 

8. 2. 

Der Senat der Univerfität ift berechtigt und verpflichtet, da= 
rüber zu wachen, daß die Bibliothek ihrer Beftimmung entipredyend 
verwaltet werde. 

8. 3 


Ald Organ ded Senats ift eine Bibliothefd- Kommilfion ein- 
gelen! mit der Aufgabe, eine dauernde Verbindung zwiſchen dem 
ebrförper der Univerfität und der Verwaltung der Bibliothek ber: 
zuftellen, und auf Einrichtungen und zwedmähige Vermehrung der 
legteren einen angemeffenen Einfluß zu üben. 


3. 4. 

In der Bibliothefö- Kommilfion wird jede Fakultät durch ein, 
die philofophiihe Fakultät durch zwei Mitglieder, eins für die hiſto— 
riſch⸗philologiſche, das andere für die mathematifchenaturwiffenichaft- 
lie Seite vertreten. 5 


Wählbar in die Kommilfion ift jeder ordentliche oder außer: 
ordentliche Profeffor. Die Annahme der Wahl kann aud Gründen, 
über deren Zulafjung die betreffende Fakultät entfcheidet, abgelehnt 
werden. 





312 





6. 

Die Kommiffion erneuert ih in ber Art, daß im Januar 
jeden Sahres eine Fakultät und gar nad der Ordnung der Far 
fultäten auf Aufforderung des Reklors zu einer Neumahl des bez. 
der beiden aus ihr hervorgegangenen Mitglieder fchreitet. Dabei 
ift jedoch das ausgeſchiedene Mitglied wieder wählbar. 

7 

Eine außerorbentlihe Neuwahl erfolgt, wenn vor Ablauf feiner 
vierjährigen Amtszeit ein Mitglied durch den Tod oder motivirten 
Nüctritt ausfcheidet. 


. 8. 

Die Kommiffion erwählt im Januar jeden Jahres, nahdem 
die regelmäßige Neuwahl vorgenommen worden ift, eines ihrer 
Mi t durh Stimmenmehrheit zum Vorfigenden auf ein Sahr. 

enat ift von dem Ausfal der Wahl Mittheilung zu machen. 





8.9. 
Die Bibliotheld- Kommiffion wirft bei der Verwaltung der 
Univerfitäts-Bibliothet in der Art mit, daß fie 

1) den von dem Bibliothefar zu erftattenden Jahresbericht 
($. 22.) prüft und dem Senat mit ihren Bemerkungen dazu 
binnen vier Wochen vorlegt ; 

2) dem Bibliothefar diejenigen Werke bezeichnet, deren An— 
ſchaffung ihr im Intereffe deö Univerſitäls-Unterrichts bejon« 
ders wůnſchenswerth erſcheint; 

3) beim Ankauf ganzer Bibliothelen und bei Anſchaffung ein» 
zelner Werke oder Sammlungen, für welche die etatömäßigen 
tet der Univerfitätd. Bibliothet nicht reihen, die darauf 
gerichteten Anträge bed Bibliothelard prüft und dem Senat 
darüber berichtet ($. 19.). 

Der Senat ift befugt, über Angelegenheiten der Bibliothef von 
der Bibliotheks-Kommiſſion Berichte einzufordern. 


8. 10. 

Der Vorfigende der Kommilfton beruft diefelbe im Mai und 
November jeden Jahres zu ordentlichen, fowie nach feinem Ermeſſen 
bei bejonderen Veranlafjungen zu außerordentlihen Sipungen, in 
denen die im $. 9, bezeichneten Geſchaͤfte erledigt werden. 
Der Bibliothefar der Univerfitäts-Bibliothef kann zu allen bier 
jen Sigungen, jedoch nur mit berathender Stimme zugezogen werden. 


11. Berwaltung ber Univerfitäte:Bibliothef. 


. 11. 
Geleitet wird die Une Bitte durch den Biblio⸗ 
thefar, unter welchem die Kuſtoden, bie wiſſenſchaftlichen Hülfs- 
arbeiter und die Diener fungiren. 





313 


8. 12. 
Die Anftelung des Bibliothefars erfolgt durch Königliche Er- 
nennung, nachdem vorher der Senat der Univerfität über die in 
Ausficht genommene Perfönlichkeit gehört worden ift. 


$. 13. 

Die übrigen Beamten der Bibliothet werden durch den Mi- 
nifter der geiftlihen, Unterrichtd- und Medizinal - Angelegenheiten 
ernannt. 

8. 14 


Wiſſenſchaftliche Hülfsarbeiter werden dur den Bibliothekar 
angenonmen und entlaffen. Anträge auf Remunerirung derjelben 
aus den dafür beftimmten dauernden Fonds dürfen von dem Bib- 
fiothefar in der Regel erſt dann geftellt werden, wenn fie durd) 
eine Probezeit ihre Befähigung für den bibliotbefarifhen Beruf 
gezeigt haben. F 


Die Vereidigung der angeſtellten Beamten erfolgt durch den 
Univerſitätsrichter in Gegenwart des Bibliothekars. Die Verpflid: 
tung der Hülfsarbeiter geſchieht durch den Bibliothekar. 


a. Gejhäftsfreid des Bibliothekars. 


S. 16. 

Der Bibliothefar hat die Auffiht über die dienftlihe Thätig> 
feit fämmtlicher bei der Bibliothek angeftellten Beamten und be— 
ſchäftigten Hülfsarbeiter. Ex weilt jedem Beamten feine Funktionen 
an und überwacht deren pünftlihe Ausführung. 


8. 17. 

Der Bibliothefar hat für die Ergänzung und Bernollftändigung 
der Bibliothet durdy zweckmäßige Anfäufe der neuen Erſcheinungen 
der Litteratur, fowie durch Erwerbungen auf Berfteigerungen, 
dur Ankäufe auf antiquariihem Wege, oder durch Umtauſch von 
Dubletten Sorge zu tragen. Bei allen diefen Erwerbungen find 
Vorſchläge der Bibliothefd-Kommilfion ($. 9.) thunlichſt zu berüd- 
fidhtigen. s.18 


Im Leſezimmer der Bibliothek liegt ein allmöchentli von dem 
Bibliothekar zu revidirended Defideraten-Budh aus, worein die zur 
Benutzung der Bibliothet Berechtigten ihre etwaigen Wünfche, auf 
welche moͤglichſt Rüdficht genommen werden fol, eintragen fünnen. 


8. 19. 


Anträge auf Ankäufe, für welche die etatsmäßigen Mittel der 
Bibliothet nicht ausreichen und eine außerordentlide Bewilligung 
erforderlich fein würde, find von dem Bibliothekar durch Vermittes 





314 





fung der Bibliothef8- Kommiffion und des Senats dem Minifter 
einzureichen. 
$. 20. 

Der Bibliothekar führt die Aufficht über dad Lokal und das 
vorfhriftämäßig zu verzeichnende Inventar der Bibliothef. Cr hat 
die Siegel der Bibliothek in Gemwahrfam und erbricht die an die 
Bibliothek eingehenden und unterzeichnet die von ihr ausgehenden 
Schreiben. Er hat die eingehenden Rechnungen der Buchhändler 
und der für die Bibliothel arbeitenden Handwerker zu prüfen und 
mit der erforderlichen Zahlungs-Anmweifung a verfehen, die Kontrafte 
über die zur Hausverwaltung nothwendigen Lieferungen abzuſchließen, 
fowie auch bei nothwendig werdenden baulichen Veränderungen die 
erforderlichen Anträge zu ftellen. 

8. 21. 

Der Bibliothekar hat dafür zu forgen, daß die vorhandenen 
Kataloge ordnungsmäßig fortgeführt und alle Bücher mit der 
Inventarifationd- Nummer verjehen werden. Ihm liegt aud die 
Dberr Auffiht über die Ausführung der neuen SKatalog- Arbei- 
en ob. 

$. 22. 

Der Bibliothelar hat aljährlih bi8 zum 15. Mat einen Ber 
richt über die im Laufe des efofienen Gtatsjahred vorgefommenen 
Veränderungen, über den Umfang der Benugung der Bibliothek, 
ſowie über die wichtigen neuen Erwerbungen für diefelbe der Bi— 
bliothefö-Rommiffion einzureichen, melde den Bericht nach Maßgabe 
De 9. prüft und bem Senat zur Uebermittelung an den Minifter 
vorlegt. 

8. 23. 


Von etwaigen Anträgen auf Veränderungen in der Verwaltung 
und Benugung der Bibliothel hat der Bibliothefar der Bibliotheld« 
Kommilfion Mittheilung zu machen. 


8.2. 
Der Bibliothefar hat jeded Mal beim Beginn der Herbftferien 


die Revifion eines Theils des Bücherbeſtandes anzuftellen, und 
we Ergebniß derſelben ift in den Jahresbericht aufzunehmen 
22.) 


"Sie Revifion der im Leſeſaal aufgeftellten Werke findet viertel« 
jährlich ftatt. gs 


Iſt der Bibliothefar durch Krankheit an der Wahrnehmung 
feines Amts verhindert oder beurlaubt, fo gehen feine Obltegens 
heiten an den erſten Kuſtos über, falld nicht feitend des Miniſiers 
eine andere Beftimmung getroffen wird. 


315 


b. Pflihten der Kuftoden und wifjenfhaftliden 
Hülfsarbeiter. 
S. 26. 

Die regelmäßigen dienftlicben Funktionen der Kuftoden, die von 
dem Bibliothefar unter fie vertheilt werden, find hauptfächlidy folgende: 

1) die Fortführung der vorhandenen Kataloge, 

2) die Mitwirkung an der Ausarbeitung der neu anzulegenden 
Real-Kataloge, 

3) das tägliche Aufluchen der von den Benupern der Biblio- 
thef für den Lefefaal oder den häuslichen Gebrauch ver: 
langten Bücher, 

4) das Einordnen der zurüdgelieferten oder neu zur Bibliothef 
gefommenen Bücher, 

5) die Einziehung der Pflichteremplare, 

6) die Führung der Lifte über die dem Buchbinder zu über- 
gebenden Bücher und die Beſtimmung der Einbände der zu 
bindenden Bücher, 

7) die Beauffihtigung des Leſeſaals, 

8) die Wahrnehmung ded gefammten Ausleihegefchäfts, 

9) die Beſorgung der Archiv- und MRegiftraturgefchäfte der 
Bibliothek, 

10) die vorfchriftömäßige Führung des Inventariums, 

11) die Bejorgung der Korrejponden;z. 

8. 27. 

Die Kuftoden haben fi eine genaue Kenntniß des Bücher- 
Beftandes der Bibliothef auch in denjenigen Fächern, welche nicht 
ihrer ſpeziellen Beauffihtigung anvertraut find, anzueignen, um fi 
nötbigenfalld gegenfeitig vertreten zu Fönnen. 

Dedgleichen haben fie die Anfhaffung vielfach begehrter Werke 
bei dem Bibliothefar zu beantragen und denjelben auf vorhandene 
Lücken aufmerffam zu machen. 

Die Kuftoden haben ſich ferner mit den neueren und älteren 
Erfcheinungen der Litteratur forgfältig befannt zu machen. Hierfür 
wird ihnen eine fleißige Durchſicht der antiquariihen und Auftiond- 
Kataloge, ſowie der Litteratur-Zeitungen zur Pflicht gemacht. 

$. 28. 

Die wiſſenſchaftlichen Hülfsarbeiter haben ſich unter der Lei- 
tung und Aufficht der Kuftoden an den Dienftgefhäften und nament- 
(ih aud an der Beauffihtigung des Leſeſaals zu betheiligen. 

8. 29. 

In Bebinderungdfällen haben die Kuftoden dem Bibliothelar 
veöhtzeitig Anzeige zu maden und dieſer Die Stellvertretung anzu⸗ 
ordnen. 


_.316 _ 


$. 30. 

Im Verkehre mit dem Publitum haben fi die Kuftoden eines 
uvorfommenden Benehmen zu befleißigen, insbefondere die wiffene 
Mafitien Anfragen der Benuger der Bibliothet, fomeit ed bie 
Dienftgefhäfte erlauben, zu beantworten. 

$. 31. 

Die regelmäßigen Dienftftunden der Kuftoden und ftändigen 
Hülfsarbeiter find täglih, außer an Sonn- und Feiertagen, von 
9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Mittagd. Sonnabends aber nur bie 
1 Uhr Mittags. Je einer von ihnen führt außerdem werktäglich, 
mit Ausnahme ded Sonnabends, von 4 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr 
Abends die Auffiht im Lefefaal. Soweit die laufenden Geſchäfte 
in den vorgefchriebenen Dienftftunden nicht erledigt werden können, 
find die Beamten aud über diefelben hinaus verpflichtet, ihre Thür 
tigleit der Bibliothek 8 widmen. 

Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen kann ihnen von dem 
Bibliothekar, für eine längere Dauer nur durch den Miniſter der 
geiftlichen 2c. Angelegenheiten gegeben werden. Ihrem Wunſche da- 
nad foll innerhalb der UniverttätßeRerien oder wenn fonft dad In⸗ 
tereffe_ber Bibliothek ed erlaubt, thunlichft bis zu einer Dauer von 
vier Wochen in jedem Jahre ftattgegeben werden. Auch ift e8 dem 
Bibliothekar geftattet, während der Univerfitätd- Ferien, fofern die 
orbnungdmäßige Verwaltung und Benugung der Bibliothek nicht 
darunter leidet, eine Verringerung ber regelmäßigen Arbeitäzeit eins 
treten zu Iaffen. 

8. 32. 


Der Bibliothefar ift befugt, wenn es nothwendig erfcheint, 
Konferenzen der Beamten zu berufen. 


c. Dbliegenheiten der Diener. 
8. 33. 

Die Diener erhalten die Anmeifungen für ihre bienftlichen 

Dbliegenheiten von dem Bibliothekar. 
8. 34. 

Der erfte Bibliothefödiener erhält eine Dienftwohnung im 
Bibliothelögebäude und hat den Dienft im Haufe, dem gehörigen 
Verſchluß der Zugänge zur Bibliothef nach den Ende der Ger 
ihäftöftunden, dad Schließen der Fenfterläden in den Parterre- 
Räumen, dad Deffnen uud Schließen der Zenfter, das Anzünden 
und Auslöfhen der Gasflammen unter Beobahtung der nothigen 
BVorfihtsmaßregeln ji beſorgen. Auch hat berjelbe alle außer den 
Dienftftunden Kar die Bibliothet anfommenden Sendungen in Ems 
pfang zu nehmen. 


317 


8. 35. 
Einem der Diener ift die Reinigung der zum dienftliden Ge⸗ 
brauch beitimmten Wäſche gegen eine .feitzufegende vierteljährliche 
Remuneration aufzutragen. 


. 86. 

Die Bibliotheksdiener haben die Zettelfaften zu der ihnen vor- 
geihriebenen Zeit zu leeren, die von den Kuftoden zum Gebraud 
für das Publikum herausgeſuchten Bücher zu Sammeln, die zurüds 
gefommenen Bücher in die Säle zu vertheilen, bei den Erpeditiond- 
geſchäften Hülfe zu leiften und dte Mahnbriefe audzutragen, wofür 
fie die in 8. 60. "eftgefepten Gebühren beziehen. Einer der Diener 
bat während der Nacmittagitunden von 2—4 Uhr die Auffiht im 
Leſeſaal zu führen. g. 37 


Die Bibliotheksdiener haben die Bücher zu ftempeln, ſoweit 
dies nicht durch die Buchbinder geſchieht, ſowie kleinere Buchbinder- 
arbeiten, z. B. das Aufkleben der Etiquetten zu beſorgen. 


§. 38. 

Bei der Frühjahrs- und der großen Herbſt-Reinigung haben 
ſich ſämmtliche Diener iu betheiligen.. Someit ed nothwendig ift, 
werden ihnen andere Arbeitöfräfte beigegeben. 

8. 39. 

Dad Heizen der Defen, die Beauffihtigung der Heiz- und 
Beleuchtungd- Vorrichtungen, ſowie die wöchentliche Reinigung des 
Lejefaald, des Erpeditiondzimmerd, des Hörfaald, der Flure, Treppen 
und der Ürbeitözimmer der Beamten bejorgt der Hauddiener. 

8. 40. 

Für das Reinigen der Höfe, des Bürgerfteiged, das Abfahren 
ded Mülls und Schneed, ſowie für alle übrigen häuslichen Ars 
beiten, die zur Reinigung und Grhaltung ded Bibliothefögebäudes 
erforderlich find, hat der erite Diener Eorge zu tragen. 

. 41. 

Allen Dienern wird dem Publiftum gegenüber eine anftändige 
Haltung zur Pflicht gemacht. XTrinfgelder für dienftlihe Leiſtungen 
anzunehmen, iſt ihnen ſtreng unterfagt. 


III. Benugung der Bibliothek. 


. 42. 
Die der niverfitäiö,Bibtisipet gehörigen Werke können benupt 
werden: 1) im Lejefaal und 2) außerhalb der Bibliothek. 
a. Beſuch des Leſeſaals. 
8. 43. 
Zur Benutzung der Bücher im Leſeſaal ſind berechtigt: 


318 
1) obne Weiteres; 
a. die Lehrer und Beamten der Univerfität, 
b, die Mitglieder der Akademie der Wiſſenſchaften und des 
Senats der Akademie der Künfte, 
aegen Vorzeigung der Erkennungs- oder Legitimationd- 
53): 









P 
farte (i NR 
a, die Studirenden der Univerſität, 

b. die zum Hören der Vorlefungen an derfelben Berechtigten. 

3) Infofern unter Berüdfihtigung der allgemeinen Unterrichtd« 
jwede und ber bejonderen Sntereffen der unter Nr. 1 und 2 ges 
tannten Perfonen als zuläffig erſcheint, kann die Benugung der 
Bibliothek auch anderen Perjonen dur den Bibliothelar auf ihr 
Erſuchen geftattet werden. 

$. 44. 


Der Lefefaal ift mit Ausnahme der Sonn und Feiertage täg- 
lich von 9 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abende, Sonnabends von 9 Uhr 
Morgens bis 1 Uhr Mittags geöffnet. Während der Univerfitätd- 
Ferien darf der Bibliothefar eine dem verringerten Bebürfni des 
leſeberechtigten Publikums entſprechende Beſchränkung der Benugungs- 
zeit eintreten laſſen. 

8. 45. 


Im Leſeſaal ift lautes Sprechen und jede andere Störung der 
Leſenden unterfagt. 
$. 46. 


Ber ein Werk aus der Univerfitäts-Bibliothet im Leſeſaal zu 
benupen wünſcht, hat einen Beftellzettel von vorgefchriebener Form 
einzureichen, auf welchem der Titel des verlangten Werks in and: 
reichender Vollftändigfeit, Name, Stand und Wohnung ded Bes 
ſtellers und die Bemerkung „für den Leſeſaal“ in deutlicher Schrift 
verzeichnet ftehen muß. 

Kür jedes einzelne Werk ift ein befonderer Beftellgettel erfor 
derlich. 

Die Beftellgettel können in die in der Bibliothek und in der 
Univerfität befindlichen Zettelfaften gelegt werden. 

Die Beftelung fann auch durd eine an die Univerfitätd- 
Bibllothek adreffirte Poftkarte geſchehen; der Veftellzettel ift dann 
bie Gmpfangnahme des Werks naczuliefern. Für jedes einzelne 
Wert ift eine befondere Poftfarte erforderlich. J 

Die Beſtellzettel gelten von der Empfangnahme bis zur Zurüd« 
gabe der darauf verzeichneten Werke ald Empfangöſcheine für dieſelben. 

$. 47. 

Die bis 10%, Uhr Morgens eingegangenen oder in bie im vor» 
bergehenden $. erwähnten Zettelfaften gelegten Beftellzettel werden 
nod) au demfelben Tage berückſichtigt. 








319 

Die Beſteller erhalten die verlangten Bücher durdy die in dem 
Leſeſaal fungirenden Beamten. 

Sit ein verlangtes Buch nicht vorhanden oder ausgeliehen, fo 
wird der Beftellzettel mit einer entjpredenden Bemerfung dem Be— 
fteller zurückgegeben. 

$. 48. 

Die in den Schränken des Lejefaald aufgeftellten Bücher und 
Zeitihriften, über melde ein Verzeihnig ausliegt, werden zur Be- 
nutzung im Lejejanl auch ohne vorherige Beftelung fofort verabfolgt. 

8. 49. 
Den in $.43. unter Nr. 1. genannten Perfonen werden Bücher 


in der Regel audy ohne vorangegangene Beftellung gegen eine 
Empfangöbeicheinigung zum Gebraud im Leſeſaal verabfolgt. 
§. 50. 

Die erhaltenen Bücher find nad gemachtem Gebraudy gegen 
Rüdgabe der Beitellzettel an den die Auffiht im Lefefaal führenden 
Beamten zurüdzuliefern. 

Wünſcht der Befteller ein Bud am nädhitfolgenden Tage wie- 
der zu benugen, jo wird daflelbe auf fein Erſuchen für ihn zurüd- 
geftelt. Doch fann died nicht länger ald 14 Tage hintereinander 
beanſprucht werden, fall8 die Bücher inzwifchen von anderer Seite 
verlangt worden find. s. 51 


In der Regel werden nur wiſſenſchaftliche Werke verabfolgt, 
andere nur, wenn der willenfchaftlihe Zwed ihrer Benugung nad): 
gewieſen wird. 

Handidriften und feltene Drude, koſtbare Werke mit Abbil- 
dungen und Kartenwerfe dürfen nur an dem dazu beftimmten Tiſche 
benutzt werden. 

b. Außleiben von Büdern. 
8. 52. 

Zum Entleihen von Büdern aus der Univerfitäts - Bibliothek 
find beredtigt: 

1) ohne Weitered die in $.43. unter Nr. 1. genannten Perjonen ; 

2) gegen Kaution die Ctudirenden der Univerfität und zum 
Hören von Vorlefungen an derfelben Berechtigten, welde 
ih als foldye jedesmal bei Empfangnahme von Büchern zu 
legitimiren haben; 

3) ebenfalld gegen Kaution Diejenigen Perjonen, denen der 
Biblivthefar nah Maßgabe des $. 43. Nr. 3 die dauernde 
Benugung der Univerfitätd-Bibliothel geftattet; 

4) auswärtige Benuger gleichfall8 gegen Kaution und mit der 
Maßgabe des $. 43. Nr. 3. auf eine in jedem einzelnen 


320 





Tale vom Bibliothefar zu beftimmende Zeitbauer. Die Koften 
der Berpadung und Hin» und Rückſendung trägt der Entleiher. 


$. 53, 

Die Formulare der Kautionen für die Benugung der Univer- 
fitätd - Bibliothet werden auf derfelben in den Selähsftunden 
($. 57.) auögegeben. 

Die Studirenden der Univerfität haben bei dem Entleihen von 
Büchern jedesmal ihre Erkennungskarte vorzugeigen. 

Für alle übrigen die Bibliothek gegen Kaution Benupenden 
werden beſondere Legitimationskarten auögeftellt und ebenfalld in 
den Gejhäftäftunden der Bibliothek dafelbft audgegeben. 


8. 54. 
Zur Ausftelung von Kautionen find berechtigt: 
1) die ordentlichen und außerordentlihen Profefjoren der Uni— 
verfität, ſowie der Univerfitätsrichter; 
2) die Mitglieder der Akademie der Wiffenihaften ; 
3) die Mitglieder des Senats der Afademie der Künfte; 
4) bie Direktoren der höheren Lehranſtalten Berlins. 


8. 55. 

Handſchriften, feltene Drude, Kupfer und Kartenwerke, biblios 
graphifhe Hülfsmittel, Wörterbücher, die Schriften der gelehrten 
Geſellſchaften und Zeitihriften, überhaupt koſtbare oder bändereiche 
Werke jowie die in den Schränken des Leſeſaals aufgeftellten Bücher 
find der Regel nach nur im Lefefaal zu benugen, und können nur 
ausnahmöweife mit ausdrücklicher Genehmigung des Bibliothefard 
und auf furze Zeit ausgeliehen werden. Für nicht wiſſenſchaftliche 
Bücher gilt die Veftimmung des $. 51. 


$. 56. 

Die Beftellung der zu entleihenden Bücher und deren Ausgabe 
geſchieht in derfelben Weile wie bei den für den Lefefaal verlangten 
($. 46.); nur ift auf den Beftelletteln die Bemerkung „für den 
Leſeſaal“ weggulaffen. 

8. 57. 

Zum Abholen der zu entleihenden und zur Zurüdgabe der ent« 
liehenen Bücher find an den Tagen, an welden die Bibliothek ge— 
geöffnet ift, die Stunden von 9 bis 2 Uhr, Sonnabends bis 1 Uhr, 
und während der Herbftferien die Stunden von 11 bis 1 Uhr 
beftimmt. 

$. 58. 


Die in $. 43, unter Nr. 1. enannten Perfonen fönnen der 
Regel nach u jener Zeit, wo die Bibliothek geöffnet ift, audy ohne 
vorbergehenbe eftellung Bücher entleihen. 





321 





8. 59. 
Mit dem Beitellzetteln nicht vorhandener, verliehener oder nicht 
in verleihender Bücher wird in der in $. 47. Abſatz 3 angegebenen 
eije verfahren. 
8. 60. 


Die Entleiher müffen, fofern nit auf befondered Erſuchen 
eine längere Friſt geftattet wird, die entliehenen Bücher jpäteflend 
vier Wochen (= 28 Tage) nad dem Tage ded Empfangs zurüd- 
geben oder die Verlängerung der Benupungdzeit nachſuchen, Die 
ihnen auf angemefjene Zeit gewährt werden Tann, wenn dad Budy 
nicht inzwifchen anderweitig verlangt worden it. Wer Bücher über 
die ihm bemilligte Frift hinaus behält, wird durch einen Mahnbrief 
erinnert, für melden er dem überbringenden Bibliothefö - Diener 
fünfzig Pfennige Gebühren, wenn er aber inzwildhen feine Wohnung 
verändert hat, ohne der Bibliothek davon Anzeige zu machen, das 
Doppelte zu entrichten bat. Erfolgt aud hierauf noch nicht die 
Zurüdgabe der Bücher an dem nächſtfolgenden Bibliothefötage, fo 
fann die Mahnung wiederholt werden; bleibt diejelbe abermald un- 
beachtet, jo wird dad Bud in der Wohnung des Entleihers durch 
einen der Bibliothefd-Diener abgeholt; der Entleiher bat die daraus 
entftehenden Koften zu tragen und verliert für das laufende, bezw. 
für das nädhftfolgende Semefter dad Recht zur Benukung der 
Bibliothek. 

Ausnahmsweiſe können auch vor Ablauf der gewöhnlichen Ter—⸗ 
mine die entliehenen Bücher von der Bibliothefd-VBerwaltung zurüd- 
verlangt werden, wenn dies im Interefje des Dienfted nothwendig ift. 

8.61. 

Die im $. 43. unter Nr. 1. genannten Perfonen dürfen die 
entliehenen Werke, falld fie nicht von anderer Seite verlangt werden, 
bi8 zum Schluß ded Semefterd behalten. 

8. 62. 

Es iſt nicht geftattet, Bücher auf den Namen eined Andern 

zu entleihen oder diefelben an einen Andern weiter zu verleihen. 
§. 63. 

Im Laufe ded Monatd Auguft, vor dem Beginn der Herbit- 
ferien, müflen alle von der Univerſitäts-Bibliothek entliehenen Bücher 
behufs der vorſchriftsmäßigen Reviſion zurüdgeliefert werden. Die 
Aufforderung dazu wird in biefigen Zeitungen, deren Auswahl dem 
Bibliothekar zufteht, und durch Anſchlag in der Bibliothet und am 
ſchwarzen Breit der Univerfität erlaffen. 

8. 64. 

Wer ein aus der Bibliothek entliehened oder im Lefelaal bes . 

nutztes Bud durch Striche, eingefchriebene Bemerkungen oder auf 
1877. 22 


322 
irgend eine andere Art entftellt, beſchmutzt, beſchädigt oder es ver- 
liert und binnen einer nad den Umftänden zu beftimmenden Frift 
nicht wieder erſetzt, bezahlt dafür den von dem Bibliothekar zu 
berechnenden Preis. Die Benuger der Bibliothek haben beim Em— 
pfange jeded Buches von dem Suftande defjelben Kenntniß zu nehmen, 
etwa vorhandene Schäden anzuzeigen und auf dem Beſtellzettel kurz 
vermerfen zu laffen. 

$. 65. 

Keinem Studirenden der Univerfität wird dad Ab: angs-Zeugniß 
oder die auf dem Univerſitäts-Gerichte niedergelegten egitimationd» 
Papiere ausgehändigt, wenn er nicht eine von der Bibliotheld-Ber- 
waltung auögeftellte Beiheinigung beibringt, daß er die entliehenen 
ie richtig zurüdgeliefert oder die Bibliothek überhaupt nicht 
enupt hat. 

se e. Eintritt in die Büderfäle, 

$. 66. 

Das Betreten der Bücherſäle der Univerfitäts- Bibliothek ift 
außer den Beamten derjelben ohne ausdrüdliche Erlaubniß des Bir 
bliotbefard nur den in $. 43. unter Nr. 1. genannten Perjonen 
geftattet. 

IV. Benugung des Hörfaals. 
8. 67. 

Die Benugung ded Hörſaals der Univerfitäts - Bibliothet durch 
die Profefforen und Dozenten der Univerfität findet nach den für 
die Auditorien im Univerfitäts-Gebäude geltenden Beftimmungen ftatt. 

Die Regiftratur der Univerfität erftattet darüber zu Anfang 
jedes Semefterd an den Bibliothefar Anzeige. 

$. 68. 

Wünſche der Univerfitätölehrer in Betreff zeitweiliger Verabfol— 
gung von Werfen für den Hörfaal find von der Bibliotheks-Verwal - 
tung thunlichft zu berücfichtigen. Die Gewähr für die richtige Zurück— 
lieferung dieſer Werfe übernimmt der betreffende Univerfitätölehrer. 

Berlin, den 21. Juni 1877. 

Der Minifter der sera 20. Angelegenheiten. 
alt, 
ad U, I. 1824. 

120) Inftruftion für die Kuftoden der Königlichen 
Univerfitäts-Bibliothef zu Halle a. d. Saale. 
gl. 

Die Kuftoden haben ihre Dbliegeneiten mit Fleiß und Gewiffen- 
haftigkeit zu erfüllen, die Bibliothefordnung getreulidy zu beobachten 


und dad Interefje der Bibliothek in jeder Beziehung nach beften 
Kräften zu wahren. 
8. 2 


Die Kuftoden haben den amtlichen Anordnungen und Weifungen 

des Bibliothekars willig und pünktlich Folge zu leiften. 
8. 3. 

Die Zahl ihrer regelmäßigen Arbeitöftunden beträgt wöchent⸗ 
lich dreißig; die Vertheilung derjelben auf die einzelnen Tage fteht 
dem Bibliothefar zu. Soweit die laufenden Geſchäfte in den vor: 
geichriebenen Dienftftunden nicht erledigt werden koͤnnen, find die 
Kuftoden auch über diejelben hinaus verpflichtet, ihre Thätigkeit der 
Bibliothef zu widmen. s 

4 


Die Obliegenheiten der Kuftoden find hauptſächlich folgende: 
a. die Führung der Zugangöverzeichniffe, 
b. die Fortführung und, wenn erforderlich, die Umarbeitung der 
Kataloge oder die Anlegung neuer, 
c. der Geſchäftsverkehr mit den Buchbindern, 
d. die Bejorgung des Ausleihegeſchäfts, 
e. die Ueberwachung des Leſezimmers. 
$. 5. 

Die bei den Zugangsverzeichniſſen, dem Buchbinderverkehr und 
der Katalogifirung beſchaäftigten Kuſtoden haben es ſich ganz beſon⸗ 
ders angelegen fein zu laſſen, daß die hinzukommenden Bände mög» 
lichſt raſch außgeliehen werden können. 

8. 6. 

Außerdem haben die Kuftoden an der Beforgung der beftellten 
Bücher, an der Ueberwachung der richtigen Aufftelung in den Sälen, 
eventuell der Umſtellung einzelner Fächer, an der jährlichen Revifion 
und den übrigen Heineren Gejchäften der Verwaltung theilzunehmen. 
Sämmtlide Beamte haben Lücken und Defekte, die fie bemerken, 
zur Kenntniß ded Bibliothefard zu bringen. 

8.7. 

Die Bertheilung der Geſchäfte unter die Kuftoden nimmt der 
Bibliothefar vor, weldyer den einzelnen für die ihnen dauernd übers 
tragenen Geſchäfte mündlihe oder, wenn nötbig, jchriftlihe In⸗ 
fruftionen ertheilt. Auf Berlangen des Bibliothefard haben fie 
über ihren Geſchäftskreis Berichte oder Material zu foldyen zu liefern. 

8. 8. 

Die Beamten find jämmtli verpflichtet, darüber zu wachen, 
daß dad Yublitum die Bibliothefordnung forgfältig beobachtet. An- 
dererfeitd haben fie den Benupern der Bibliothek die zur Erreichung 

22” 


324 





ihrer literariſchen Bebürfniffe erforderliche Hülfe bereitwillig zu ge⸗ 
währen und überhaupt die Benugung der Bibliothek in jeder Weije 
zu erleichtern und fruchtbar zu machen. 

9 

Die Kuftoden find berechtigt und verpflichtet, an den vom Biblio- 
thefar berufenen Konferenzen tbeilzunehmen. Bei der Auswahl der 
für die Bibliothek zu erwerbenden Schriften hat bejonders der Uns 
terbibliothefar den Bistiothefar zu unterjtügen. 

8. 10, 

Urlaub bis zur Dauer von vierzehn Tagen kann ihnen von 
dem Bibliothefar, für eime längere Dauer nur durdy den Univer— 
fitätöfurator nah Anhörung des Bibliothefard erteilt werden. 
Ihrem Wunſch danach foll innerhalb der Univerfitätöferien oder 
wenn jonft das Intereffe der Bibliothek es erlaubt, thunlichſt bis 
zu einer Dauer von vier Wochen ftattgegeben werden. 

Auch ift es dem Bibliotbefar geftattet, während der Univerfi- 
tätd-Kerien, fofern die ordnungämäßige Verwaltung und Benugung 
der Bibliothek nicht darunter leiden, eine Reduktion der gewöhnlichen 
Arbeitöftunden eintreten zu laſſen. 

gl. 

Die Kuftoden find verpflichtet, einander im Falle von Krank: 
beit oder Beurlaubung zu vertreten. Der Unterbibliothefar hat zu⸗ 
dem den Bibliothekar im defjen Abweienheit zu vertreten; in ſolchen 
Rällen ift es ihm nicht geftattet, im den getroffenen allgemeinen An— 
ordnungen Yenderungen vorzunehmen, und hinſichtlich der An— 
ſchaffungen hat er ſich auf SO DEAL Nöthiges zu befchränfen. 

1 


In Betreff der Benugung der Bibliothet gelten für die Kuſto— 
den die allgemeinen Beftimmungen. 

Für andere Perfonen können fie eine Bürgſchaft nicht übernehmen, 

8.18. 

Bei einer Feuerbbrunſt in der Nähe der Bibliothek haben die 
Bibliothelsbeamten ſich jämmtlidh in der Bibliothek einzufinden, 
um fi) erforderlihen Falles an den Sicherungs und Rettungs- 
mafregeln für die Bibliothek zu betheiligen. 

8%. 14. 

Diefe Inftruftion gilt auch für die Amanuenſes und Hülfs- 
arbeiter, joweit fie auf diefelben anwendbar ift. Der Bibliothekar 
wird denfelben die nöthigen Spezialanmweifungen erthetlen. 

8.15. 

Der Kuftos, welhem die Verwaltung der von Ponidauijchen 
Bibliothek übertragen tft, bat die für dieſe Bibliothet beftimmten 
Regulative gewiffenhaft zu beobachten, das Ausleihegeſchäft derjelben 


325 





zu führen, für zwedentipredende Ergänzung des Bücherſchatzes zu 
jorgen und die SKatalogijirung der Bibliothek zu fördern. 
Berlin, den 29. Mai 1877. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 


Auftrage: Greiff. 
ad U. I. 6564. Sm vage reiff 


121) Preisaufgabe der Beneke'ſchen Stiftung zu 
Göttingen. 


Die philoſophiſche Fakultät der Georgia⸗Auguſta wiederholt die 
im Jahre 1871 für 1874 geſtellte Aufgabe für das Jahr 1880. 
Sie verlangt einen eingehenden und umfaſſenden Nachweis der 
philoſophiſchen Syſteme, denen die Verfaſſer der dem Hippokrates 
zugeſchriebenen Schriften folgten, verbunden mit einer Unterſuchung 
über den Gewinn, den die ſorgfältige Beachtung jener Syſteme jo- 
wohl für die Beitimmung der Abfafjungäzeit der hyppofratiichen Schrif- 
ten ald auch für die Geſchichte der griechiichen Philojophie ergiebt. 

Näheres über die Aufgabe findet fich in den Göttinger An- 
zeigen 1877 ©. 276. 

Die Bearbeitungen diefer Aufgabe find bid zum 31. Auguft 
1879 dem Dekan der philoſophiſchen Fakultät zu Göttingen in 
deuticher, lateinifcher, franzöſiſcher oder englifher Sprache einzureichen. 
Jede eingefandte Arbeit muß mit einem Motto und mit einem ver- 
fiegelten, den Namen und die Adreffe ded Verfaſſers enthaltenden 
Kouvert, welches dafjelbe Motto trägt, verjehen fein. 

Der erfte Preid wird mit 500 Thlen Gold in Friedrich8d’or, der 
zweite mit 200 Thlrn Gold in Friedrich&d’or honorirt. Die Ber- 
leihung der Preife findet im Sahre 1880 am 11. März, dem Ge- 
burstage des GStifters, in öffentliher Sitzung der Fakultät ftatt. 

Gefrönte Arbeiten bleiben unbeſchränktes Eigenthum ihrer 
Berfafler. 

Göttingen, den 1. Suni 1877. 

Die philoſophiſche Fakultät. 


Der Dekan. 
W. Müller. 


122) Beftätigung der Wahl des Präfidenten ſowie des 
Stellvertreterd defjelben bei der Akademie der Künſte 
zu Berlin. 

(Eentrbf. pro 1876 Seite 435 Nr. 170.) 

Seine Majeftät der König haben durch Allerhöchfte Ordre vom 
29. Juni d. J. die Wahl ded Geheimen Regierungsraths Hipig 





zu Berlin zum Präfidenten der Akademie der Künfte dafelbft für 
das Jahr vom 1. Dftober 1877 bis dahin 1878 zu beftätigen 
eruht. 

8 Bon dem Heren Minifter der geiftlichen ıc.. Angelegenheiten ift 
durch Verfügung vom 5. Juli d. I. die Wahl des Profeſſors 
K. Beder zu Berlin zum Vertreter ded Präfidenten der Akademie 
der Künfte dafelbft für das Jahr vom 1. Dftober 1877 bis dahin 
1878 beftätigt worben. 





123) Betheiligung deutfher Künftler an der Kunſtaus— 
ftellung zu Madrid im Jahre 1878. 


Berlin, den 30. Mai 1877. 

Der hiefige Königlid Spaniihe Gefandte hat den Wunſch 
feiner Regierung zu erkennen gegeben, daß dieffeitd auf die Betheis 
ligung deutſcher Künftler an der im Sanuar f. I. in Madrid 
ftattfindenden allgemeinen Ausſtellung der ſchönen Künfte hingewirkt 
werde. 

Unter Beifügung von 3 Eremplaren eines bezüglichen Reglements 
zur Benugung veranlaffe id den Senat der Königlichen Akademie 
der Künfte zu geeigneten Schritten, um bie Audftellung zur Kennt- 
niß der Küänftlerkreife zu bringen. Soweit bier erfichtli, wird es 
ſich zu diefem Behufe empfehlen, nicht bloß den jämmtlihen Mit» 
gliedern der Akademie, fondern aud dem Ausſchuß der deuticen 
Kunftgenoffenfchaft eine diedbezügliche Nachricht zu geben. 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Breift, 


An 
ben Senat ber Königlichen Akademie ber Künfte bier. 
U. IV. 1533. 


In demfelben Sinne ift für die Königl. Kunftatademien zu 
Königsberg, Düffeldorf, Kafjel, Hanau und für das 
Städelihe Kunftinftitut zu Frankfurt a. M. verfügt worden. 








Mm. Gymnafial⸗ und Neal:Lehranftalten. 


124) Zufammenfegung der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs 
tommtffion zu Berlin. 
Centebl. pro 1877 Geite 283 Nr. 110.) 
Der Herr Minifter der geiftlihen zc. Angelegenheiten hat durch 
Verfügung vom 19. April d. I. den ordenili en Profeffor Dr. 


32a _ 


Detersd und den außerordentlihen Profeffor Dr. Kny in der 
philofophiichen Fakultät der Univerfität zu Berlin zu außerordent- 
lihen Mitgliedern der Königl. Wiſſenſchaftlichen Prüfungstommiifion 
dajelbit für dad Jahr bis 1. April 1878 ernannt. 


125) Ausbildung und Prüfung der Xehrer für Land» 
wirtbihaft an den Landwirthſchaftsſchulen. 


Berlin, den 11. Zunt 1877. 

Em. ꝛc. überjende ich in der Anlage 4 Drudemplare der von 
dem Herrn Minifter für die landwirthſchaftlichen Angelegenheiten 
und mir gemeinfam erlafjenen Vorſchriften, betreffend die Ausbildung 
und dad Sramen für die Lehrer der Landwirtbichaft an den Land— 
wirtbichaftsichulen. 

Em. ıc. wollen hiervon den Borftand des dortigen landwirth- 
Ichaftlihen Univerfitätd - Snftituted in Kenntniß fegen und denfelben 
zu einer Aeußerung, ob dort eine Prüfungskommiſſion einzufeßen, 
bezw. zu Borjchlägen über deren Zufammenjegung veranlafien. 


Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
bie Königl. Univerfitäts-Ruratorien und Herren Kuratoren 
zu Königsberg, Halle, Kiel und Göttingen. 


U. U. 1377. 





Vorſchriften, 
betreffend die Ausbildung und dad Examen für die Lehrer der Land⸗ 
wirthſchaft an den Landwirthſchaftsſchulen. 


Mit Bezug auf 8.4. ad 3 des Reglements für die Landwirth- 
ſchaftsſchulen vom 10. Auguft 1875 werden hiermit über die Auß- 
bildung und dad Examen der Landwirthſchafts-Lehrer folgende 
Beitimmungen getroffen. 

Sn Zukunft follen nur foldye Lehrer der Landwirthichaft an den 
nah Maßgabe des Normalstehrpland organifirten Landwirthſchafts— 
Ichulen definitive Anftellung, wie fie in dem angezogenen $. 4. 
vorgejehen ift, erlangen können, melde: 

1) dad Mbiturienten-&ramen eined Gymnaſiums oder einer 
Realſchule erfter Ordnung beftanden haben, 

2) ein dreijähriged Studium an höheren landwirthichaftlichen 
Lehranftalten oder Univerfitäten zurückgelegt und die Prüfung 
für das Lehramt der Landwirthichaft beitanden haben, 

3) zwei Jahre praktiſch landwirthſchaftlich beichäftigt geweſen 

nd, 





328 





4) ein Probejahr ald Lehrer an einer Landwirthſchaftsſchule 

mit günftigem Crfolge abgehalten haben. 

Dad Sramen für das Lehramt der Landwirthſchaft kann an 
jeder höheren landwirthſchaftlichen Kehranftalt, ſowohl an den felbft- 
Itändigen landwirtbichaftlihen Akademien, wie an den landwirth- 
ſchaftlichen Univerfitätd-Inftituten abgelegt werden. 

Diefed Eramen findet in den Formen der bis jept an dieſen 
Anftalten üblihen Abgangs-Prüfungen ftatt, und hat der Sraminand 
bei feiner Meldung zum Examen ausdrücklich anzugeben, daß er daß 
Sramen zum Zwede der Erlangung der Qualififation zum Land: 
wirthſchafts⸗Lehrer zu machen wünjdt. 

Der Borfigende und die Mitglieder der für jede höhere land: 
wirthichaftliche Lehranstalt zu errichtenden Prüfungskommiſſion werden 
von den Minifter, deſſen Reſſort die betreffende Anftalt angehört, 
ernannt. 

Dad Examen ſelbſt beſteht aud einer fchriftlihen und einer 
mündlichen Prüfung. Die jchriftlihe Prüfung muß die Bearbei- 
tung eined Themas aud dem Gebiete der Landwirtbichaft und eined 
Themas aud dem Gebiete der Naturwiſſenſchaft umfaffen. 

Der Sraminand hat dad Recht, aud den unten für die münd- 
lihe Prüfung genannten naturwiſſenſchaftlichen Disziplinen diejenige 
zu bezeichnen, aus weldyer ihm das naturwiſſenſchaftliche Thema zu 
beftimmen ift. Für jede fchriftliche Arbeit ift eine Zeit von minde- 
ſtens 6 Wochen zu gewähren. 

Die mündlide Prüfung muß fidh erftreden über das ganze 
Gebiet der Landwirthichaft und über Phyfif, Chemie, Botanil mit 
befonderer Rüdfiht auf Pflanzenphyfiologie, Zoologie, und Thier⸗ 
phyfiologie, Mineralogie und Geologie, Grundzüge der National: 
Defonomie und des Landwirthſchaftsrechts. 

Die Prädifate für die ſchriftlichen Arbeiten, wie für den Auß- 
fal der mündlihen Prüfung werden durch Abftimmung in der 
Prüfungstommiffion feftgeftellt, nachdem der zunächſt betheiligte 
Sraminator fein Votum zuerft abgegeben hat. Bei Stimmengleidy- 
heit entſcheidet der Vorfigende. Auch dad dem Befähigungs-Attefte 
beizufügende Gelammtprädifat wird durch Abftimmung in der 
Pehfungefommiifion feftgeitellt. 

Neben den Prädikaten über den Ausfall der Prüfung in den 
einzelnen Fächern muß dad dem Examinanden auszuftellende Zeug« 
niß die ausdrüdliche Erklärung enthalten, daß der Betreffende von 
dem die Prüfung vornehmenden Kollegium für befähigt zum Lehrer 
der Landwirthſchaft an einer Landwirthichaftsichule gehalten wird. 

Diefem Befähigungd-Atteft Tann ein Gefammtprädifat in den 
Ausdrüden: genügend, gut, ſehr gut beigefügt fein. Das Befähi- 
gungs-Atteft darf nicht ertheilt werden, wenn der Examinand in einer 
der 3 Haupt-Abtheilungen der Landwirtbichaftölehre, in landwirth- 


329 

Ichaftlicher Betriebölehre oder Pflanzenbau oder Thierzucht, oder in 
dreien der übrigen Fächer ungenügende Kenntniffe gezeigt bat. 
Mangelhafte Kenntniffe in je einem der, außer der Landwirthſchafts⸗ 
lehre oben genannten Fächer, wenn der Sraminand wenigſtens eine 
allgemeine Belanntihaft mit den Hauptlehren der betreffenden 
Disziplin nachgewieſen hat, Tönnen durch befonderd tüchtige Kennt- 
nilje. in je einem anderen diefer Fächer fompenfirt werden. Bei den 
drei Abtheilungen der Landwirthſchaftslehre findet jedody eine foldhe 
Kompenfation nit Statt. Im Uebrigen ift das Urtheil ded Era- 
minatoren= Kollegiumd über die Befähigung des Graminanden zum 
Landwirthichaftd-Xehrer ein völlig freies; al Minimum des in den 
einzelnen Disziplinen zu Berlangenden ift die vollftändig fichere 
Beberrichung des bettefrenden Zehrpenfumd der Landwirthſchaftsſchule 
anzunehmen, 

Kann dem Sraminanden bei fonft genügenden Zeiftungen in 
der Mehrzahl der Fächer, wegen ungenügender Kenntniffe in einzelnen 
Fächern dad Befähigungdatteft nicht ertheilt werden, jo Tann ihm 
von dem dad Sramen abhaltenden Kollegium ein, bei demijelben Kol: 
legium abzubaltended Nachexamen in den betreffenden Fächern zur Er— 
langung ded Qualififationdattefted geftattet werden. Diejed Nachexamen 
‘darf nicht früher ald 6 Monate nady dem erften Examen ftattfinden. 

Iſt der Ausfall des Eramend ein jo ungenügender gewejen, 
dab der Sraminand ald überhaupt nicht beftanden erklärt werden 
muß, jo muß die Prüfung vollftändig wiederholt werden, dieſe 
Wiederholung darf früheſtens nach Sahresfrift eintreten. 

Das Befähigungdatteft zum Lehrer der Landmwirthichaft giebt 
nur die Beredhtigung zum Unterricht in der Landwirthſchaft jelbft, 
nicht auch zum Unterridt in den übrigen LXehrgegenftänden an den 
Landwirthſchaftsſchulen. 

Auf Dozenten der Landwirthſchaft an den höheren landwirth⸗ 
ſchaftlichen Lehranſtalten finden dieſe Vorſchriften keine Anwendung. 

Ausnahmen von dieſen Beſtimmungen koͤnnen nur mit Be— 
willigung der beiden unterzeichneten Miniſter eintreten. 

Berlin, den 9. Mai 1877. 


Der Miniſter der geiſtlichen ꝛ·. Der Minifter für die landwirth⸗ 
Angelegenheiten Ichaftlichen Angelegenheiten. 
r. Falk. Dr. Friedenthal. 





126) Religiondunterriht an den höheren Kehranftalten. 
(Centrbi. pro 1859 Seite 193; pro 1872 Seite 138; pro 1875 Seite 90.) 
Berlin, den 14. Sunt 1877. 


Die von dem Königlichen Provinzial: Schulfollegium in dem 
Bericht vom 4. d. M. oetellte Anfrage, ob die unter dem 6. April 


330 


1859 erlaffene Eirkularverfügung über den Religionsunterricht von 
Sitfibententinbern nod in Geltung ftehe, erledigt fid) durch meine 
Girkularverfügung vom 29. Februar 1872, in Verbindung mit der 
durch die neuere Verfügung von 26. Januar 1875 dazu gegebenen 
Erläuterung. 

Die Fitularverfügung vom 29. Februar 1872 wird in den 
Eingangdworten ausdrüdlih als eine „Aenderung der bejtehenden 
Vorſchriften“ bezeichnet, worin enthalten ift, daß durch dieſelbe die 
entgegenftehenden Vorſchriften aufgehoben find. Die genannte Ver— 
fügung jegt die Bedingungen feft, unter welchen Schüler von der 
Verpflichtung zur Theilnahme an dem lehrplanmäßigen Religions: 
unterrichte entbunden werden können. Cie bezieht ſich alſo nur 
auf Schüler, welche zur Theilnahme an dem Religionsunterrichte 
verpflichtet ſind, das heißt auf diejenigen Schüler, welche (bezw. 
deren Eltern) derjenigen Konfeſſion angehören, in welcher an der 
betreffenden Schule lehrplanmäßiger Neligionsunterricht erteilt wird; 
denn nad dem Grundjage des Allg. Landrechts (Theil 2 Titel 12 
$. 11.) fönnen Schüler zur Theilnahme an dem Weligiondunter- 
richte in einer Konfelfion, welcher fie (bezw. ihre Eltern) nicht an- 
gehören, überhaupt nicht angehalten werden, es dürfen aljo für ihre 
Dispenfation von demfelben nicht erſt noch befondere Bedingungen 
aufgeitellt werden. Wenn über dieje aus dem allgemeinen Rechts— 
grundjage fid) ergebende Auffaffung meiner Girkularverfügung vom 
29. Februer 1872 nody irgend ein Zweifel entftehen fonnte, jo ift 
derjelbe durch meine, auf bejonderen Anlaß erfolgte Verfügung vom 
26. Januar 1875 bejeitigt, welche ich deshalb durch das Gentralblatt 
1875 ©. 90 zu allgemeiner Kenntniß habe bringen laſſen. Denn 
indem die Erklärung gegeben wird, daß „Schüler, welde in einer 
Religion, bezw. Konfeilton, erzogen werden follen, für welche im 
allgemeinen Lehrplane der betreffenden Anftalt Unterrichtöftunden 
nicht angefegt find, auf den Antrag der Eltern ohne weiteres 
von ben Meligionsunterricht zu biöpenfiren“ find, fo ergiebt ſich, 
daf die Dispenjation der Kinder von Diifidenten, welde in giltiger 
Form aus der Landeskirche ausgetreten find, nicht von bejonderen 
Bedingungen kann abhängig gemacht werden, aljo die Verfügung 
dom 6. April 1859, infoweit fie entgegengefegte Vorſchriften enthält, 
außer Kraft geſeht ift. 

Der Minifter der ee 20. Angelegenheiten. 
alk 





An 
das Königliche Provinzial-Schulfollegium zu N. 
U. II. 1496, 


331 
127) Ertheilung des Turnunterrihtdö an höheren Un— 
terrichtöanftalten dur einen Xehrer der Anftalt inner- 
balb feiner Pflichtſtunden. Bedingungen für Heran— 
jiehung einer anderen Lehrfraft und Höhe der 
Remuneration. 


Berlin, den 30. April 1877. 

Durd den Bericht ded Königlichen Provinzial-Schulfollegiumd 
vom 9. d. M. ift der Antrag, in dem Etat des Gymnafiumd zu N. 
den für den Zurnunterricht audgebrachten Betrag, Zitel II. 9. der 
Ausgabe, von 300 M. auf 800 M. und zu diefem Behufe den 
au um 500 M. zu erhöhen, nicht als begründet zu 
erachten. 

Das Königlihe Provinzial-Schulfollegium ift durch einen Er— 
lag vom 30. November 1875 angewiejen worden, dafür Sorge zu 
tragen, daß der Zurnunterriht von einem der angeftellten Lehrer 
innerhalb der Zahl feiner Pflichtftunden ertheilt werde; diejelbe Weiſung 
ift als Vermerk in den Etat pro 1875/7 zu der betreffenden Pofition 
aufgenommen. Dem gegenüber kann die in dem Berichte enthaltene 
Erflärung, dab zur Ausführung dieſes Vermerkes zur Zeit feine 
Ausficht Jei, nicht ald genügend angejehen werden; vielmehr ift an- 
zuzeigen, ob feiner der jegt angeftellten Lehrer die gejegliche Befä- 
bigung zur Ertheilung des Turnunterrichts befipt, und wenn ein 
Lehrer diefe Befähigung bat, fo ift nachzuweiſen, aus welchen Grün: 
den diefem nicht innerhalb jeiner Pflichtjtundenzahl, erforderlichen 
Falls unter Befreiung von einigen feiner Lehrſtunden durch ander> 
weite Vertheilung, der Zurnunterriht oder wenigftend ein Xheil 
deffelben zugewieſen ilt. 

Erft wenn auf diefe Weile die Nothwendigfeit nachgemiefen ift, 
daß der Zurnunterricht oder ein Theil deſſelben durch eine befonders 
zu remunerirende Lehrkraft ertheilt werde, kann die Frage über Die 
Höhe der Remuneration und über die Weiſe, wie der etwa erfor: 
derliche Mehrbedarf zu beſchaffen ift, zur Erwägung kommen. Doc 
madye ich ſchon jept das Königliche Provinzial» Schulfollegium auf 
folgende Punkte aufmerkjam: 

Die Statöpofition Titel II. 9. giebt injofern feinen berechtigten 
Anhalt, um daraus dad Erforderniß für Die Leiltung einer größeren 
Zahl von QTurnftunden zu berechnen, weil in feiner Weije erfichtlich 
gemacht war, daß dieler Betrag für bloß vier Zurnftunden follte 
aufgebracht werden. Jedenfalls würden 75 M. ald Jahresbetrag für 
eine wöchentliche Zurnftunde ald dad Marimum zu betrachten fein, 
welches nöthigenfalld zugebilligt werden könnte, 

Was die Beſchaffung ded eventuell ald erforderlich nachge⸗ 
wieſenen Mehrbedarfs betrifft, ſo iſt dafür zunächſt im Hin⸗ 
blick auf die jetzigen Schulgeldſätze eine Erhöhung derſelben in 


3” 
Ausfiht zu nehmen und das Königliche Provinzial - Schulfollegium 
wird in diefer Hinficht die entiprehenden Anträge vorzulegen haben. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
das Königliche Provinzial Schuftolegium zu R. 
U. 11. 958. 


128) Beleuchtung der Wohn-, Schlaf- und Unterrichts— 
räume in Alumnaten von Unterrihtsanftalten. 


Em. Excellenz haben und mitteld hohen Erlaſſes vom 12. d. M. 
beauftragt, uns gutachtlic darüber zu äußern, ob und in wie weit 
die — — Wohn-, Schlaf- und Ünterrichtsräume in einem 
Alumnat wie Schulpforta dur Gaslicht zu der Beſorgniß begrün- 
deten Anlaß böte, daß dadurd die Gejundheit der Alumnen gefährdet, 
insbefondere auch eine ungünftige Einwirkung auf die Augen der 
Zöglinge herbeigeführt werde, 

Indem wir und beebren, den uns mitgetheilten Bericht des 
Königl. Provinzial: Schulfollegiums zu Magdeburg, betreffend die 
Errichtung einer Mineralöl-Gasanftalt, anbei wieder anzujchließen, 
verfehlen wir nit, diefem Auftrage in Nachftehendem ganz ges 
borfamft nachzukommen. 

Aus den Anlagen ergiebt ſich zunächſt, daß eine beffere Fünft- 
liche Beleuchtung Hr Schulpforta ein dringendes Beduͤrfniß ift. 
Bis jetzt wurden in den Klaſſen- und Wohnſtuben nur Oellampen 
benugt, welche nad einem langjährigen Gebrauche immer weniger 
ihren Zwed erfüllten, vielmehr hinreihenden Anlaß zu Klagen darboteu. 
Bei der Wiederbenugung von Lampenlicht in Schulpforta müßten 
192 Lampen angeichafft werden. Die Lampen für Petroleum haben 
aber die Dellampen verdrängt, fo daß letztere befonderd angefertigt 
werden müßten, wenn man fie wieder in Gebrauch ziehen wollte. 
In diefem Falle würden aber alle mit der Benupung von Lampen 
verbundenen Uebelftände wieder Plab greifen und um fo umane 
genehmer empfunden werden, als fid) gegenwärtig überall in größern 
Anftalten das Gaslicht mit Recht eingebürgert hat, da es jo große 
Vortheile dem Lampenlichte gegenüber gewährt, daß feine Ginführung 
allgemein empfohlen werben fann. 

Wenn aud in neuerer Zeit die Petroleumlampen jehr beliebt 
geworden find, jo ift doch bei denfelben fehr in Erwägung zu ziehen, 
daß eine jo geh: Zahl von Lampen, wie fie in Schulpforta erfor: 
derlich ift, die größte Sorgfalt bei der Behandlung und Reinigung 
nothwendig macht, aud ein jehr gutes Brennöl erheifht, wenn 
nicht eine ſehr beläftigende und für Manche unerträgliche Petroleum: 
Atmojphäre entftehen fell, abgefehen davon, daß auch die Aufber 


333 





wahrung großer Mengen von Petroleum und die damit verbundenen 
Manipulationen nicht immer ohne Gefahr find. 

Aber aub in der Menge der Berbrennungdprodufte, welche 
fih bet der künſtlichen Beleuchtung in den betreffenden Räumen 
anfammeln, genießt dad Petroleum feinen Vorzug vor dem Gas⸗ 
liht, da die bezüglichen Unterfuhungen ergeben haben, daß das 
Petroleum bei gleicher Lichtftärke mehr Koblenjäure ald das Leucht⸗ 

a8 entwidelt. Diejer Umftand dürfte in Echulpforta ganz beſonders 

in's Gewicht fallen, da dort im Winter an den fürzeften Tagen von 
5—8, Abend8 von circa 3—10 Uhr, jomit täglidh etwa 10 Stun- 
den fünftliche Beleuchtung zur Verwendung kommt. 

Dad Gasliht befigt von vornherein den großen Vorzug der 
Bequemlichkeit; ed überhebt aller Sorge für die jchmierige In— 
ftandhaltung der Lampen, führt fomit eine vollftändige Unabhängig- 
feit von der Aufmerkiamfeit der Bedienfteten herbei und liefert eine 
gleichmäßige Lichtquelle, die beim täglihen Gebrauche nur des An- 
zündens und Auslöſchens bedarf, Vortheile, die namentlich in Alum⸗ 
naten durch feine andere Beleuchtung zu erreichen find. 

Die Leuchtgasbeleuchtung ift nicht überall wegen der Schwierig- 
feit der Anlage und ded Koftenpunfted anzubringen; dagegen hat 
die Neuzeit ein Verfahren gelehrt, welches auch abgelegenen, mit 
ftadtiichen Sasanftalten nicht zu verbindenden Wohnungen den Nutzen 
ded Gaslichtes zu verſchaffen vermag. 

Dasſelbe befteht darin, daß man ftatt der Steinkohle, die Rüd- 
ftände bei der Darftellung des Solaröld oder Paraffind aus Braun- 
kohle zur Vergaſung verwendet. 

Schulpforta ift gleichzeitig fo gelegen, daß es dieſe Rückſtände 
jehr leicht aud der nächſten Umgebung beziehen und daher große Trand- 
portkoften vermeiden fann. Die Fabrikation dieſes Mineralölgafes ift 
einfach und reinlich, wie aus folgender Beſchreibung hervorgeht: 

Bon den verfchtedenen Fabrikations-Rückſtänden wird vor- 
ugsweiſe dad fogenannte Paraffindl benutzt, welches mitteld einer 
— Vorrichtung tropfenweiſe den in's Glühen gebrachten 
Retorten zufließt und ſich mit Waſſerſtoffgas vermiſcht, welches fich 

leichzeitig durch Zerſetzung von Waſſer mittels glühender Eifenfeil- 
päne entwickelt. 

Die Gaſe gelangen in die ſogenannte Hydraulik oder Vorlage, in 
welcher ſich ein höchſt geringer Theerrückſtand abſetzt, alsdann in die ſo⸗ 
genannten Kondenſations- und Reinigungsapparate, um ſich im Gaſo⸗ 
meter anzuſammeln, der in der Regel einen für 3 Tage ausreichenden 
Vorrath von Gas umfaßt. 

Da das Paraffinoöl frei von Schwefel und Stickftoff ift, jo 
fommen alle fomplizirten Reinigungdapparate, welche die Daritellung 
des gewöhnlichen Leuchtgaſes aus Steinkohlen [chwierig und Toft- 
ſpielig machen, ganz in Wegfall. Es find daher audy Feine bedeutenden 


83834 


Arbeitskräfte erforderlich. Nach den bisherigen Erfahrungen reicht 
eine Arbeitskraft bei der Speiſung von 200 Flammen vollſtändig 
aus. Selbſtverſtändlich muß bei der Leitung der Röhren auf deren 
Dichtigkeit und Material, ſowie auf dad richtige Verhältniß der Dimen- 
ftonen der verjchiedenen Röhren und der Menge des Gaſes, welches 
diefelben durchſtrömt, dieſelbe ſachverſtändige Rückſicht wie beim 
Steinkohlengaſe genommen werden. Eben wenig darf es an 
einer Einrichtung fehlen, welche jede einzelne Abzweigung vom Haupt⸗ 
rohr am Einfallspunkte in die Gebäude abſtellt, ſo daß das Gas 
in allen damit verſehenen Stuben, Verſammlungsräumen, Korridoren, 
ꝛc. auf einmal abgeſperrt werden kann, wenn dieſer Hauptkran ge⸗ 
ſchloſſen wird. Die Ueberwachung deſſelben muß einem Bedienſteten 
anvertraut werden, welcher jeden Abend den Verſchluß des Haupt⸗ 
krans bewirkt, wenn vom Gaslichte kein Gebrauch mehr gemacht wird. 

Was die Beſchaffenheit des Mineralölgafes betrifft, jo exiſtirt 
zwar hierüber noch keine ganz genaue Analyſe; ſo viel ſteht aber 
feſt, daß daſſelbe ſehr ——— iſt und daher auch bei voll» 
fommener Verbrennung einen großen Lichteffelt erzeugt. 

Die Berbrennungdprodufte beftehen aus Kohlenſäure und WBaffer. 
Dad Mineralölgad hat in diefer Beziehung ebenfalld einen entſchie⸗ 
denen Vorzug vor dem Steinfohlengas, welches niemals von feinem 
Schwefelgehalt jo vollftändig gereinigt werden kann, daß ſich unter 
den Verbrennungdproduften nicht ftet8 mehr oder weniger Spuren 
von ſchwefliger Säure finden follten. 

Die Brenner für Mineralölgas verlangen wegen defjen größeren 
Koblenftoffsgehaltes eine befondere Konftruftion und eine 4 mal klei⸗ 
nere Deffnung al8 die für Steinkohlengas, um eben die volllommene 
Verbrennung ded Kohlenftoffs ficher zu ftellen. 

Die Form der Brenner ift bei allen Gadarten dieſelbe. Die 
ſog. Fiſchſchwanzbrenner liefern jedoch eine unrubige und flatternde 
Flamme und find daher nur auf den Korridoren, in den Verſamm⸗ 
lungd » und Zurn» Sälen ıc. zu benugen, während in den Studir- 
und Klaffenftuben nur der kreisfförmige Argandbrenner zur Verwendung 
fommen kann, da er eine ruhige Lichtquelle liefert, weldhe beim 
Mineralölgafe einer Lichtftärfe von 10—12 Normallerzen gleichkommt, 
wenn pro Stunde und Rlamme 1 Kubikfuß Gas verbraudt wird. 

Die Benupung des Gaslichtes in Schlafräumen ift im Allgemei- 
nen nicht zu empfehlen, da die Erfahrung gelehrt hat, daß fich megen 
undichter Röhren eine größere Dienge von Gas allmälig anjammeln 
kann, wodurch für die Inſaſſen mannigfache Gefahren entitehen fönnen. 
Diefe können aber vermieden werden, wenn die Beleuchtung von 
außen mitteld des Oberlichts der Thüren zu bewerkitelligen ih und 
die lofalen Berbältnifle diefe Art von Beleuchtung geftatten Wir 
machen auch auf die in England gebräuchlichen Eonnenbrenner auf: 
merkſam, wobei mehrere Gadflammen in der Mitte der Dede eines 





385 





Saales in freiöförmiger Gruppirung angebracht find und mit einem 
nad außen führenden Schlot in Verbindung ftehen, jo daß gleidh- 
zeitig eine zweckmäßige Bentilatton vermittelt wird. Leider läßt ſich 
dieje Einrichtung nicht in alten Gebäuden berftellen, weil fie ſchon beim 
Bauprojekt eine Berückſichtigung verlangt. 

Sollten in Schulpfortsi Schlaf- und Arbeitsräume nicht getrennt 
jein, fo würden wir in Anbetracht der großen Vorzüge ded Gas— 
lichtes auf daffelbe nicht verzichten, ein deſto größeres Gewicht aber 
auf eine fräftige Bentilation der betreffenden Räume legen, auch eine 
zwedmäßige Aufitellung und forgfältige Ueberwachung der Hauptkrane 
zur Bedingung maden. 

Mad den Einfluß ded Gaslichtes auf die Augen der Schüler 
betrifft, jo bemerfen wir in diefer Beziehung Folgendes: Im All» 
gemeinen bat fi nad der bisherigen Crfahrung der Augenärzte 
Tein nachtheiliger Einfluß ded Gaslichted auf die Augen bemerkbar 
gemacht, wenn dafjelbe ſachgemäß benupt wird und namentlid Ein- 
richtungen vorhanden find, wodurd die direkte Einwirkung der hellen 
Flamme auf die Augen verhütet wird. Zu diefem Zmede dienen 
im Allgemeinen Schirme oder Gloden. Sehr nachtheilig find 
aber die dunklen undurdläffigen Blechſchirme und alle Klagen beim 
Gebrauche des Gaslichtes find fait durchgängig nur auf diefe un- 
zweckmäßige Einrichtung zurüdzuführen. Da nämlih Dad Auge 
bierbei im Dunkeln vermeilt, aber auf eine ftarf beleuchtete Fläche 
blidt, jo muß auf die Dauer Blendung und Ueberreizung der Augen 
mit ihren mannigfachen nachtheiligen Folgen entitehen. Ganz geeignet 
find nur Milchgladgloden, welche dad Licht mehr zerftreuen und dad 
Auge nicht unangenehm beeinflufjen. 

Erfahrungsgemäß enwidelt fih beim Gasliht mehr Wärme; 
die Gasflamme darf daher nicht in zu großer Nähe der Köpfe der 
Schüler angebracht fein, weil die ftrahlende Wärme, welche fie außs 
jendet, Kongeftionen zum Gehirn und Kopfſchmerzen zu erzeugen 
vermag. Da fidh aber in der Regel mehrere Schüler an einer Gas— 
flamme betheiligen, fo muß ſchon aus diefem Grunde die Lichtquelle 
höher angebracht werden, jo daß die unangenehme Einwirkung der 
itrablenden Wärme in Wegfall kommt, namentlih wenn man die 
fogenannte Tellerbeleuchtung mählt, wobei eine größere, trichterför- 
miß geftaltete Glode von Milchglas nad unten durch einen Glad- 
teller abgeſchloſſen wird. Hierdurch erfährt das herabfallende Licht 
eine zweckmähßige Zerftreuung und Dtilberung feiner Sntenfität. 
Sleichzeitig wird auch dad Schwanken der Flamme durch Luftbe— 
wegung verhütet und die dem Auge höchſt mwohlthuende Wirkung 
einer ruhig fortbrennenden Lichtquelle nody mehr gefichert. 

Unter bejonderen Umftänden können bei einer franfhaft erhöhten 
Reizbarkeit der Augen gleichzeitig ſchwachbläuliche Eylinder verwen 
det werden. In Sculpforta find aber bis jet feine bejonderen 








336 


Augenkrankheiten zur Behandlung gefommen und die einzelnen Fälle 
von fontagiöfer Augenentzündung find auf Einfchleppung zurüdzufüh- 
ren, da diefe Krankheit in Thüringen häufiger ald irgend wo auftritt. 
Das helle und gleihmäßige Gaslicht wird jedenfalld günftiger auf 
das Sehvermögen einwirken, ald die bisherige Delbeleucdhtung, die 
ih namentlich aud für eine gemeinjchaftliche Benugung viel weniger 
gut eignet ald dad Gadlicht. 

In diefer Beziehung kommt ed nur auf eine richtige Verthei⸗ 
lung der Lichtquelle an, damit jedem Schüler die ausreichende Kicht- 
menge zu Theil wird, da zu wenig Licht eben fo fehr durch Ueber» 
anftrengung, wie zu viel Licht durch Blendung ſchadet. 

Im Allgemeinen fann man annehmen, daß ein Argandbrenner mit 
der obengedadhten Einrichtung menigftens vier Schülern genügended 
Licht gewährt, wenn die Sitze derfelben zwedentiprechend gruppirt find. 

Auf Grund dieſer Erörterungen faffen wir unfer Gutachten 
in Folgendem zufammen: 

1) Die Einführung ded Mineralölgafed in Schulpforta als 
Beleuchtungsmittel unterliegt feinem fanitären Bedenken und ver« 
dient jeder andern Eünftliden Beleuchtung vorgezogen zu werden. 

2) Das Mineralölgas ift feiner Beſchaffenheit nach freier 
von fremden Beftandtheilen als dad Steintohlenleuchtgas, obgleich 
beide Gafe in Bezug auf Fenerögefahr mit derfelben Vorſicht zu 
behandeln find. 

3) Die Benupung ded Mineralölgafed in Schlafräumen ift 
zu vermeiden, wenn dieje nur als foldhe gebraucht werden; es fei 
denn, daß die Beleuchtung von außen anzubringen fit. 

4) Findet keine Trennung der Schlaf» und Wohnräume ftatt, 
jo würden wir bei den großen Vorzügen ded Mineralölgajeß gegen 
feine Verwendung fein Bedenken erheben, wenn die gedachten Be- 
dingungen erfüllt werden. 

5) In allen Unterrihtd- und Wohnräumen ift eine nachthei⸗ 
Iige Einwirkung der Gasbeleuchtung auf die Augen nit im Ges 
ringiten zu befürchten, wenn 

a. Argandbrenner mit Tellereinrihtung benupt werben ; 

b. wenn die Brenner bei gemeinfchaftlicher Arbeit in zwedmäßiger 
Höhe angebradt find; Ä 

c. wenn die Lichtquelle zu einer angemefjenen und der Zahl der 
Schüler entiprechenden Bertheilung gelangt. 

Berlin, den 27. Juni 1877. 

Königliche Wiffenfchaftliche Deputation für das Medizinalmejen. 
Unterſchriften. 


An 
ben Konigl. Staats ˖ und Miniſter der geiſftlichen ac. 
Angelegenheiten Herrn Dr. Falk, Excellenz. 


— — — — — — 














337 


IV. Seminare, Bildung der Lehrer 
und Deren perfönliche VBerbältniffe. 


129) Befähigungdzeugnijfe aus der Gentral- 
urnanftalt. 


(Centrbl. pro 1876 Seite 388 Nr. 114.) 


Berlin, den 16. Mat 1877. 
In dem Kurſus der Königl. Sentral- Turnanftalt für Givil- 
eleven während ded Winters 1876/77 haben nadgenannte Lehrer 
das Zeugniß der Befähigung zur Zeitung der gymnafliſchen Uebungen 
an öffentlichen Unterrichts-Anttalten erworben: 
1) Dr. Anſchütz, Realfchullehrer zu Ejchwege, 
2) Bachmann, Clementarlehrer zu Kafjel, 
3) Dr. Barlen, Gymnaftallehrer zu Bochum, 
4) Barth, Lehrer an der Borjchule der höheren Bürgerfchule 


u Diez, 
5) Bauic, Elementarlehrer zu Niedertiefenbady im Oberlahntreije, 
6) Bert, Gymnaſiallehrer zu Dortmund, 
7) Böhlide, Seminar-Hülfälehrer zu Bromberg, 
8) Dr. Brintmann, Lehrer am Progymnafium zu Schlawe, 
9) Brüdner, Seminarlehrer zu Rofenberg, 
10) Däde, Gymnafiallehrer zu Burgfteinfurt, 
11) Dettler, Seminar:Hülfslehrer zu Alt-Döbern, 
12) Elöner, Seminarlehrer zu Bredlau, 
13) Erdmann, kommiſſariſcher Gumnafiallehrer zu Koblenz, 
14) Fiebing, Seminar-Hülfdlehrer zu Kammin, 
15) Freſe, Glementarlehrer, zur Zeit zu Berlin, 
16) Gattermann, Seminarlehrer zu Delitzſch, 
17) Gehrig, dedgl. zu Neuwied, 
18) Genwo, &lementarlehrer zu Malftatt, Kreid Saarbrüden, 
19) Groß, techniſcher Lehrer am Gymnafium zu Stradburg in 
Meftpreußen, 
20) Herbig, Glementarlehrer zu Neurath im Kreije St. Goar, 
21) Holzhaufen, Seminar-Hulfslehrer zu Neu-Ruppin, 
22) Jüttner, Clementarlehrer zu Frankenftein in Schlefien, 
23) Köhler, Gymnaſiallehrer zu Schledwig, 
24) Kolbmüller, Clementarlehrer zu Bitterfeld, 
25) BEN Hülfslehrer am Friedrich - Wilhelmd - Gymnafium 
u Poſen, 
26) Lehmann, Xehrer an der Vorſchule der Realichule:c. zu Düffeldorf, 
27) Mertihing, Slementarlehrer zu Sommerfeld, 
28) Mefele, dedgl. zu Hann. Münden, 
29) 8. Müller, Gymnafiallehrer zu Gütersloh, 
1877. 23 


338 





30) Neermann, Gpmnafiallehrer zu Kiel, 

31) Peiper, desgl. zu Kreuzburg Ober-Schlefien, 

32) Penglin, Elementarlehrer zu Stettin, 

33) Polensky, Seminarlehrer zu Ziegenhalß, 

34) Reimer, Glementarlehrer, zur Zeit zu Berlin, 

35) Rettelbuſch, deögl. zu Nordhaufen, 

36) Röske, Lehrer an der Präparanden-Anftalt zu Rummelsburg 
in Pommern, 

37) Rohlapp, Lehrer an der Gymnafial-Vorfhule zu Rogaſen, 

38) Rolf, Glementarlehrer zu Neunkirchen im Kreife Ottweiler, 

39) Saleder, deögl. zu Sensburg, 

40) Schlee, Seminar-Hülfslehrer zu Ottweiler, 

41) Schröer, Elementarlehrer, zur Zeit zu Berlin, 

42) Schupp, desgl. zu Limburg a. d. Lahn, 

43) Schwang, !ehrer an der Gymnaſial-Vorſchule zu Pyritz, 

44) Sosnowstky, Glementarlehrer zu Gleiwig, 

45) Steinweg, desgl. zu Hörter, 

46) Trusbeim, beögl. zu Norded, Kreis Marburg, 

AT) Bogt, Realſchullehrer zu Aſchersleben, 

48) Dr. Wegener, Schulamtsfandidat zu Berlin, und 

49) Dr. Ziegel, Gymnafial-Hülfölehrer zu Stargard i. Pommern. 

Den nadhgenannten Givileleven deffelben Kurfus ift eine be— 
ſchränkte Befähigung zur Ertbeilung des Turnunterrichts zugeſprochen 
worden; 

50) Jürgens, Gymnaſial-Elementarlehrer zu Koesfeld, 
61) Koſel, Elewentarlehrer zu Pleſchen, und 
52) Sollors, Seminar-Hütfalehrer zu Ober-Ölogau. 

Ueber den Grab ber Befähigung geben die von der Direktion 
der Königlichen Gentral- Tumanftalt für die Eleven auögeftellten 
Zeugniffe Auskunft. 

Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Sreift, 
Belanntmahung. 
U. III. 8955. 


130) Befähigungszeugniffe aus der Turnlehrer- 
prüfung im Sabre 1877. 
Centrbl. pro 1876 Seite 290; pro 1877 Seite 40.) 
Berlin, den 18. Mai 1877. 

In der am 23. und 24. März 1877 zu Berlin abgehaltenen 
Turnlehrerprüfung haben das Zeugniß der Befähigung zur Leitung 
der Turnübungen an öffentlihen Unterrits-Anftalten erlangt: 
1) Bartelö, Turnlehrer zu Osnabrück, 
2) Bieberftein, Kaufmann zu Berlin, 


389 


— — — — — 


3) Fasbender, Turnlehrer zu Mülheim a. d. Ruhr, 

4) Frieſe, techniſcher Lehrer am Gymnaſium zu Dramburg. 

5) Gaſt, Kaufmann zu Berlin, 

6) Gramcko, Turnlehrer zu Hamburg, 

7) Heidecker, Schneidermeiſter und Turnlehrer zu Wiesbaden, 

) Dr. Heinzerlhing, Realſchullehrer zu Stegen, 

9) Hendewerf, Realihul-Öberlehrer zu Rawitſch, 

10) Jakob, Realiehullehrer zu Hagen in WWeftfalen, 

11) Klein, &lementarlehrer zu Rattel 

12) Knüppel, Buchhalter zu Berlin, 

13) Köhler, Studirender der Philofophie zu Berlin, 

14) Krameyer, Studirender ded Baufacheß, zur Zeit zu Berlin, 

15) Kregenow, Mechaniker zu Berlin, 

16) Löſchin, Aktuar zu Berlin, 

17) Züdede, Zimmermann zu Berlin, 

18) Schneider, Volpert. Turnlehrer zu Marburg, 

19) Schneider, Joh., Studirender der Philof., z. 3. zu Berlin, 

20) Schramm, Kaufmann zu Berlin, 

21) Schröter, Turnlehrer zu Barmen, 

22) Seemann, Hermann, Buchhalter zu Berlin, 

23) Seemann, Paul, Techniker zu Berlin, 

24) Simon, Techniker zu Berlin, 

25) Sternbed, Lehrer am Militärwatfenhanfe zu Potödam, 

26) Sternberg, Kandidat der Theologie und der Philologie, am 
Symnafum zu Zauban, und 

27) Thiele, Zifchlermeifter zu Berlin. 

In derjelben Prüfung haben dad Zeugniß beſchränkter Befähi- 
gung zur Ertheilung des Turnunterrichts an Unterrichtd- Anftalten 
erlangt: 

28) Kraufe, Bildhauer zu Berlin, 
29) Roskowsky, Turnlehrer zu Berlin, 

Ueber den Grad der Befähigung geben die von der Prüfungs: 
kommiſſion audgeftellten Zeugniffe Auskunft. 

Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greif. 
Belanntmadhung. 
U. III. 8853. 


131) Befähigungszeugniſſe aus den Turnlehrerinnen— 
Drüfungen im $rübjahr 1877. 


(Eentrbl. pro 1876 Seite 670; pro 1877 Seite 112.) 
Berlin, den 18. Juni 1877. 


In den Zurnlehrerinnen» Prüfungen, welche am 14. und 15. 
ſowie am 17. und 18. Mai d. J. biertefbft abgehalten worden find, 


23* 


340 





haben Bat en niß ber Befähigung zur Ertheilung des Turnunter- 
richts a Eodenfäulen el erlangt: 
1) Ehren Gemeinden! rein zu Berlin, 
2) Angely, Ida, dafelbft, 
3) Baumann, Luife, dafelbft, 
4 Bergmann, Laura, zu Graudenz, 

Bergmann, geb. Arendt, Handarbeitleprerin zu Berlin, 
6) Bettführ, " Sandarbeitalehterin dafelbft, 
7) Böttger, Bertha, zu Strauöberg, Kreis Ober-Barnim, 
8) Brauns, Gemeindeihulsehrerin zu Berlin, 
9) Grüger, Marie, dajelbft. 
10) Died, &ehrerin dafelbft, 
11 Ferbig, Lehrerin dafelbft, 

Frere, "Hanbarbeitßlehrerin bafelbft, 
13) Frofh, Handarbeitölehrerin dajelbft, 
14) Gläfer, edwig, dafelbft, 
15) Gläfer, Klara, %ehrerin dafelbft, 
16) Glan, Gemeindefhul-tehrerin dafelbft, 
17) Griep geb. Zapf, Sa roelsteherein daſelbſt, 
18) —3 Lehrerin dajelbft, 
19) Groß, Handarbeitölehrerin bafelbft, 
20) Gudopp, Lehrerin dafelbft, 
21) Güglaff, Lehrerin dafelbft, 
22) von Hagen, vriederike, bajelbft, 


23) Hedert, Minna, dafelbft, 
24) gi denreich, Handarbeitölehrerin dafelbft, 
25) Heinemann, Gemeindeſchul-Lehrerin dajelbft, 


26) Heinze, Handarbeitslehrerin dafelbft, 

27) ut, Gemeindefdjul-Lehrerin dafelbft, 

28) Käpke, Marie, Gemeindeſchul ⸗Lehrerin bafelbft, 
29) Rä te, Martha, Gemeindeihul-Lehrerin dafelbft, 
KRäpke, Pauline, Lehrerin dafelbft, 

31) Ke miing, Handarbeitslehrerin dafelbft, 

32) Rnauff, %ehrerin dafelbft, 

33) Kofer, Margarethe, zu Schmarjow bei Prenzlau, 
34) Krull, Lehrerin zu Berlin, 

35) tifhnewäta, Lehrerin zu Spandau, 

36) Mathis, Eehrerin u Berlin, 

37) Mommfen, Lehrerin an ber Luiſenſchule dafelbft, 
38) Ohm, Sophie, Gemeindeſchul-Lehrerin dafelbft, 
39) Shm, Zohanna, Handarbeitölehrerin dafelbft, 

40) Peetſch, Lehrerin dafelbft, 

41) Rebſch, Handarbeitd- und Turnlehrerin dafelbft, 
42) Reibe, Handarbeitölehrerin dafelbft, 

43) Reinide, Rofa, zu Jüterbogk, 


341 





44) Remy, Lehrerin zu Berlin, 

45) Ritter, Lehrerin dafelbft, 

46) Rolle, Handarbeitslehrerin dajelbit, 

47) Saap, Handarbeitdlehrerin dafelbft, 

48) Sanne, GemeindefhulsKehrerin dafelbft, 

49) Schmidt, Handarbeitölehrerin dafelbft, 

50) Schmiel, Gertrud, Lehrerin an der Biltoriafchule dafelbit, 
51) Schmiel, Anna, Lehrerin bafelbit, 

52) Schmig, Lehrerin an der ftädtiichen höheren Töchterſchule 

zu Köln a. Rhein, | 

53) Schönemann, Gemeindeihul-Kehrerin zu Berlin, 

54) Schröder, Lehrerin dafelbft, 

55) Schulze, Handarbeitölehrerin dafelbit, 

.56) Schwarz, Handarbeitölehrerin dafelbit, 

57) Seidel, Handarbeitölehrerin dafelbft, 

58) Seiffert, Klara, Gemeindeſchul⸗Lehrerin dafelbit, 

59) Seiffert, Bertha, Lehrerin dafelbft, 

60) Sommerforn, Marie, dafelbft, 

61) Sperlich, Handarbeitölehrerin dafelbit, 

62) Striffer, Handarbeitölehrerin dafelbit, 

63) Tiede, Lehrerin dafelbft, 

64) Timann, Lehrerin dafelbt, 

65) Träger, Lehrerin dafelbft, 

66) Thron, Lehrerin dajelbit, 

67) Ulrich, Handarbeitölehrerin dafelbft, 

68) Woycke, Lehrerin dafelbit, 

69) Zielbauer, Lehrerin dafelbft, 

Meber den Grad der Befähigung geben die von der Prüfungd- 

kommiſfion audgeftellten Zeugniffe Auskunft. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greif . 


Belanntmadung. 
U. IL 10491. 





132) Nachweis über die vom 1. Mat 1876 bis 1. Mai 1877 geprüften Schulvorfteherinnen und 
Lehrerinnen in der Rheinprovinz. 










. Schulvor- 


re [II Bi Maler tun höhere 1. Für Bolfefufen. 


Tochterſchulen. 














































































x 
Drt =$ 
m een Kr Geprüft. | Beanden. 8 
. Prüfung. - " Hi 

— HEHE 3 
1.|Aaden ... - — — 
2.1Coblenz ... — 4—| 31 3 
33.)Coeln.... 2 ıl 1] 1-1 6 

& 
4. 33 
5. . 
ſadtiſcher Curſus) 
6.| Elberfeld. . . - [1 u 
7. | Katferöwerth 20 
8. | Saarburg . . 11-1 1-1 7 
98er... . 1 23-2) 4 
alas!57 1la22'19] 






































122 107 1 


343 


—, 


133) Unentgeltlihe Beforgung der Rendantur und 

Rehnungdführung bei Präparandenanftalten durd den 

Borftehber. Ausjhluß der Annahme eined Anftalts- 
arztes bei dieſen Anftalten. 


Berlin, den 18. Suni 1877. 

Auf den Beriht vom 3. März er. überfende ich dem König- 
lihen Provinzial-Schulfollegium bierneben zu weiterer Veranlafjung 
den vollzogenen Etat für die Präparandenanftalt zu. pro. April 
1878/81 mit dem Gröffnen, daß die in dem Entwurf audgebradten 
Remunerationen für die Rendantur und Recdnungsführung, fowte 
für den Anftaltdarzt abgefeßt worden find. 

Die Rendantur und Rechnungsführung tft mit Rückſicht auf 
die damit verbundene geringe Mühewaltung den Anftaltövorftehern 
als ſolchen ohne bejondere Vergütung feither mit übertragen geweſen, 
woran um fo mehr feitgebalten werden muß, ald den Vorftehern 
inzwilchen eine nicht unerheblihe Einkommensverbeſſerung zu Theil 
eworden ift. Für die Annahme eined Anftaltdarzted befondere 

ittel zur Verfügung zu ftellen, erſcheint ebenfalld nicht erforderlich, 
vielmehr wird auch für die Folge den Präparanden in Bedarföfäl- 
len F dem etatsmäßigen Unterſtützungsfonds zu Hilfe zu kom⸗ 
men ſein. 


An 
das Königliche Provinzial⸗Schullkollegium zu N. 


Abſchrift hiervon erhält das Königliche Provinzial- Schulfolle- 
gium zur Kenntnißnahme und Beachtung. 


Der Minifter der geiftlichen zc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
fämmtlidge übrige Königl. Provinzial-Schullollegien. 
U. III. 2235. 


134) Anftellung dervon außerpreußiſchen Prüfungd- 
bebhörden im deutihen Reihe geprüften Schulamts- 
fandidaten und Lehrer in Preußen. 


(Sentrbl. pro 1877 Seite 151 Nr. 71.) 


Berlin, den 5. Sunt 1877. 

Auf den Beriht vom 21. v. M. ermächtige ich die Königliche 
Regierung, Schulamtöfandidaten und Lehrer, melde ihre Befähigung 
für das Volksſchulamt durch Zeugniffe außerpreußiſcher Prüfungsbe- 
börden im deutſchen Reiche darthun, im dieſſeitigen Schuidienite 
unter Erlaß der erften Prüfung proviforifd und unter der Bedin- 


344 





ung anzuftellen, daß diefelben die zweite Kehrerprüfung gemäß der 
fir diefe geltenden Beftimmungen vor einer Preußiſchen Prüfungd- 
tommiffion abzulegen haben. 
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
die Königliche Regierung zu N. 
U. III. 10170. 


135) Aufbringung und Verwendung bed Lehrergehaltes, 
insbefondere Verwendung eined Gehaltözufhuffes aus 
Staatöfonds, bei Amisſuspenſion des Lehrers. 


Berlin, ben 14. Juni 1877. 





gmähtt, eben« 


ziehen 


e zur 


Die über die während der Amtöfuspenfion einqubehattenbe 
Imtöfuspen= 


zuſchuß zur Lehrerbefoldung, welder während der Amtöjuspenfion 
einbehalten worden ift, mitverwendet werben kann. 


345 





Wird ber Lehrer demnächſt freigeiproden und muß ihm dem⸗ 
zufolge der innebehaltene Theil des Dienfteintommend vollftändig 
nachgezahlt werden, fo kann Seitend der Staatölaffe zu diefem 
Zwede nur infoweit eine Zahlung geleiftet werden, als der über- 
haupt nur zur Erfüllung des normalmähigen Lehrerdienſteinkommens 
beftimmte Stantözufchub noch nicht durch Zahlung der Stellvertre- 
tungskoften volftändig abjorbirt if. Denn die gedadten Staatö- 
zuſchüſſe find nidyt dazu beftimmt, ein Mehreres zu leiften, als 
denjenigen Betrag der Beſoldung eines Lehrerd, welchen die gejeplich 
Verpflichteten nicht aufzubringen vermögen. Iſt diefer Betrag durd) 
Verwendung zu den Stellvertretungsfoften — gemäß $. 51. des 
Geſetzes vom 21. Suli 1852 — bereitd abforbirt, fo ift e8 Sache 
der zur Zahlung der Befoldungen Wu Berpflichteten, dasjenige 
felbft aufzubringen, was etwa noch fehlt, um dem Lehrer im Falle 
des $. 53. a. a. O. den innebehaltenen Theil des Dienfteinfommens 
vollftändig nachzuzahlen. 

Ergiebt fi, daß die Verpflichteten dazu außer Stande, fo ift 
die Königlihe Regierung ermächtigt, den Staatözufhuß vorüber: 
gehend inſoweit durd eine neue Bewilligung zu erböben, als erfor- 
derlich ift, um die gefeplich Verpflichteten in leiſtungsfähigem Stande 
zu erhalten. 


Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
bie Königliche Regierung zu N. 
U. III. 9745. 


136) Fortdauer ded Gehaltsbezuges eines Glementar- 
lehrers für die Zeit der Militärdienftleiftung. Stell: 
vertretungsfoften. 


Berlin, den 20. Suni 1877. 
Auf die Vorftelung vom 12. Sanuar d. 3. eröffne ih dem 
Schulvorftande, daß die Trage, ob den Lehrern, welche einen zum 
Militärdienft eingezogenen Lehrer vertreten haben, eine Remunera» 
tion für diefe Mühwaltung zu gewähren ift, je nach Lage der fon- 
freten Berhältniffe und nach dem Umfange der Mebrleiftungen zu 
beurtbeilen ift und daß ih mich in dem vorliegenden Falle nicht 
veranlaßt finden kann, den Lehrern, welche die Vertretung deö zur 
Ableiftung feiner ſechswöchentlichen Dienftpflicht eingezogenen Lehrers 
N. übernommen haben, eine befondere Remuneration zu bewilligen 
und deren Zahlung anzuordnen. 
Sm Hebrigen bemerfe ih, daß, wie auch von der Königlichen 
Regierung in R. verfügt worden iſt, angeftellten Lehrern für die 
Zeit ihrer Militärdienftleiftung das Gehalt nicht vorenthalten werden 


Kann und daß die Koften der Stellvertretung in dem Falle, da die 
Schulgemeinde bei der Berufung des Lehrerd mitgewirkt hat, auch 
von diejer getragen werden müfjen. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Talk. 


An 
den Schulvorftand zu N. 
U. II. 6977, 





137) Kreiß-Cehrerbibliothefen im Regierungs- 

bezirk Oppeln. 

Unter Bezugnahme auf die im Centralblatte pro 1875 Seite 662 abgebrudte 
Verfügung der Königl. Regierung zu Oppeln über richtung von Kreise 
Lehrerbibliothelen wird nachftehend ein Auszug aus einem Berichte diefer Behörde 
aus bem Monat Mai d. 3. unter bem Bemerken mitgetheilt, daß ber Herr 
Minifter ber geiftlichen 2c. Angelegenheiten eine Veihlilfe zur Einrichtung folcher 
Bibliothelen aus Centralfends bewilligt hat. 

Durch die in Anſpruch genommene Mitwirkung der Landräthe 
find jowohl von einigen Kreifen, als von einigen Magifträten den 
Kreid-Lehrerbibliothefen theils einmalige, theild jährliche Zumenduns 
gen gemacht resp. in ſichere Ausſicht geftelt worden. Bon Gruben- 
befigern im Kreife 3. find außerdem 370 Marf gewährt worden. 

Die Schulinfpeftoren und Xehrer im Kreife C. haben aus 
ihrem eigenen Buͤcherſchatze 220 Bände guter Bücher der Kreid- 
Lehrerbibliothek geſchenkt. Cbenfo hat der ältere. Lehrerverein in D. 
feine ganze Bibliothek, fomeit diefelbe allgemein werthvolle Bücher 
enthielt, geſpendet. 

Ueberall ift hiernad ein Anfang gemacht, welder durdy die 
Jahresbeiträge der Lehrer und Lehrerinnen in Höhe von 1, bis 
3 Mark und durch befondere Zuwendungen eine weitere Entwide- 
lung hoffen läßt. 

Durh Statuten ift die Benugung und Verwaltung dieſer 
Bibliotheken geregelt, durd Errichtung von Bücherdepots an günftig 
gelegenen Oriſchaften der einzelnen Kreife die Benugung und der 
ale der Bücher möglichft erleichtert. 

Ueberall find folgende Grundfäge feftgehalten: 

1) Die Kreis-Lehrerbibliothefen find für den ganzen landräthlichen 

Kreis errichtet, 

2) fie find für Lehrer und Lehrerinnen beider chriſtlichen Bekenntniſſe 
und aud der Befenner der jüdiihen Religion beftimmt, 

3) kein zablendes Mitglied erwirbt durch feinen Beitrag ein perſön⸗ 
liches Eigenthumsrecht an die Bibliothek, 

4) e8 dürfen mur dauernd werthvolle, der Lehrerbildung förderliche 

Bücher angeſchafft werden. 





347 


V. Volksſchulweſen. 


138) Betheiligung der Lehrer und der Schulkinder an 
der Religionsprüfung bei Kirdenpijitationen. 


Berlin, den 14. Mai 1877. 

Dem Kreidiynodalvorftand eröffne ih auf die Vorftellung vom 
28. September v. 3., betreffend die Theilnahme der Lehrer mit 
ihren Schulen an der Kirchenvifitation, nachdem ich mir über die 
Lage der Sache in der dortigen Provinz habe Bericht erftatten 
Iaffen, dab ich mich nicht veranlaßt fehe, Nr. IV. der Cirkular⸗ 
Verfügung der Königlichen Regierung zu Königdberg vom 10. %e- 
bruar 1875,*) wie beantragt it, aufzuheben. Ich muß Bedenfen 
tragen, die Theilnahme der Lehrer und der Schuljugend an den 
Kirhenvifitationen, wie fie bisher Sitte war, jett bei veränderter 
Sachlage zu einem zwingenden Gebot zu machen. 

Wenn der Kreiöfynodalvorftand für eine derartige Anordnung 
anführt, daß ihm fonft nicht die Möglichkeit gegeben fet, das ihm 
zuftebende Recht und die ihm auferlegte Pflicht, die religiöfe Er- 
ziehung der Jugend zu beadten und die Üntereflen der Kirdy- 
emeinde in Bezug auf die Schule zu vertreten, namentlich auch 

isftände in der religiöfen Unterweifung der Zugend bei den geje- 
lihen Drganen der Schulverwaltung zur Anzeige zu bringen, zu 
üben bezw. zu erfüllen, jo bemerfe ich, daß dies nicht zutreffend it 

Nah der angefochtenen Regierungdverfügung fteht es dem De» 
legirten der Religiondgejellihaft frei, dem in der Schule ertheilten 
Religiondunterrichte beizumohnen, fi von den Kortichritten der 
Schüler zu überzeugen und auf etma bemerfte Mängel an geeig- 
neter Stelle aufmerkſam zu machen und deren Bejeitigung zu bean- 
tragen. Der Kreisipnodalvorftand hat ferner Gelegenheit, bei den 





*) Mr. IV. dieſer eirtular Berfügung lautet: 

Der Ort, wo bie Leitung des Religions-Unterrichts zu erfolgen bat, iſt 
die Schule. Im biefeitigen Bezirke befteht indeß von Alters ber der 
Brauch, daf die evangelifhen Superintendenten und katholiſchen Dekane 
(Erzpriefter) die Schullehrer und Schulkinder Behufs Prüfung in ber 
Religion bei Gelegenheit der Kirchenvifitation in der Kirche felbft ver- 
fammeln. &s ift wünfchenswerth, daß dieſe ſchöne Sitte, welche das 
Band zwiſchen Gemeinde und Schule flärkt, fortbeftehe, und weiſen wir 
die Herren Kreis-Schul-Infpeltoren an, auf rechtzeitige Requifition ber 
Superintendenten bezw. Dekane (Erzpriefter) für ben jährlichen Kirchen. 
vifitationstag in den betreffenden Kirchfpielen bezw. Schulen, einen 
fhulfreien Tag zu gewähren, jo daß die Konfirmanden des laufenden 
und bes nächfifolgenden Jahres, ſowie bie übrigen Schullinder und bie 
Schullehrer der betreffenden Konfeſſion an der Kirchenvifitation Theil 
nehmen können. Die Anwefenheit der Betbeiligten darf indeß durch die 
Schulverwaltung nicht erzwungen werben. 





348 


Schulprüfungen fih von der Ertheilung des Religiondunterrichtes 
und von den erreichten Erfolgen Kenutniß und Ueberzeugung zu 
verjhaffen. Auf diefem Wege wird jedenfalld ein gründlichered Ur- 
theil gewonnen werden können, als dies bei der kurzen Zeit möglich 
ift, weldye der Superintendent bei der Kirchenvifitation insbeſondere 
in größeren Parochien auf die Erforſchung der Religionskenntniſſe 
der Schulkinder verwenden fann. 

Ich ftimme übrigend mit dem Wunſche des Kreißiynodalvor- 
ftanded und der Königlichen Regierung, die ihm in der Verfügung 
vom 10. Februar 1875 Ausdrud gegeben hat, durdyaud überein, 
daß die löblide Sitte erhalten bleiben möge, zweifle aber auch nicht, 
daß dies gelingen werde. 

Die Königlihe Regierung hat den Bilitationdtag fchulfrei ges 
macht und dadurch ſowohl den Schulkindern wie den Aullchrern 
die Theilnahme an der Kirchenvifitation ermögliht. Es wird Sache 
der kirchlichen Organe fein, die Eltern zu vermögen, daß fie ihre 
Kinder zur kirchlichen Religiondprüfung geftelien, und bei geeigneter 
Einwirkung werden auch die Lehrer ihre Betheiligung nicht Dertn en. 
Bisher ift Died nur in vereinzelten Fällen geichehen, und ed —* 
zu erwarten, doß es bei dieſen wenigen Ausnahmen, wenn die all⸗ 
gemeine Sitte ſie nicht überwinden ſollte, bewenden bleiben wird. 


Sollten jedoch wider Erwarten einzelne Lehrer ſich in demonſtra⸗ 


tiver Weiſe von der Betheiligung an der Religionsprüfung bei Ge⸗ 
legenheit der Kirchenvifitation fern halten oder in agitatoriſcher 
eiſe ihre Berufsgenoſſen von der Theilnahme abzuhalten ſuchen, 
jo wird die Königliche Regierung, ſobald ihr davon Kenntniß gegeben 
wird, gegen ein ſolches Verhalten einzufchreiten nicht unterlaffen. 
Hiernach kann ih dem Antrage ded Kreißiynodalvorftandes eine 
weitere Yolge nicht geben. 


Der Minifter der ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
ben Kreisſynodalvorſtand zu N. 
U. III. 6526. 


139) Skhulunterriht an den Tagen der Reichstags— 
wahlen und der Urwahlen zum Landtage der 
Monardie, 


Frankfurt a. O., den 2. März 1877. 

Es ift von verfchiedenen Seiten her zu unſerer Kenntniß ge⸗ 
langt, dab am Tage der legten Reichſtagswahlen der Schul⸗ 
unterricht vieler Orten ſeitens der Lehrer theild mit theild ohne 
Genehmigung der Schulinipeltoren andgefegt worden tft. Hierzu 
lag feine genügende Veranlaffung vor, da durch die geſetzliche Form 


349 





des MWahlverfahrend jedem Lehrer auch bei ordnungsmäßiger Abhal- 

tung der Schulftunden die Ausübung ded Wahlrecht ermöglicht ift. 

Für die Zukunft beftimmen wir demnach, 

1) daß im Allgemeinen wegen der Reichſtagswahlen 
der Unterriht in den Volksſchulen nicht ausgeſetzt 
werden darf; 

2) daß, wo befondere Umftände died dennoch erheifchen follten, 
namentlich jofern einzelne Schulzimmer ald Wahllofale in An- 
ſpruch genommen werden müſſen, die vorgängige Genehmigung 
der Orts-Schulbehörde bezw. ded Schulinſpektors 
einzubolen ift. 

3) daß in mehrllaffigen ländlihen wie ftädtiihen Schulen der 
Unterricht nur in denjenigen Klaſſen ausfallen darf, deren Lehr: 
zimmer für den Vollzug der Wahlhandlung wirklich benupt 
werden. 

Die vorftehende Verordnung findet, wie wir noch ausdrücklich 
bemerfen, auf den Zag der Urwahlen zum Landtage der 
Monardhie Feine Anwendung, da für diefen durch die 
gefegmäßige Form der Wahlhandlung der Ausfall des Unter- 
richts bedingt ift, wenn den Lehrern die Ausübung des poli- 
tiſchen Wahlrechts nicht verfümmert werden fol. 

Abſchrift der vorſtehenden Verfügung ift zu den Alten einer 
jeden Schule zu bringen. 

Königliche Regierung; 
Abtheilung für Kirchen- und Schulmejen. 


An 
ſämmtliche Herren Kreis» und Lolal-Schul-Inipeltoren 
des Bezirks. 


140) Berleihbung der Rechte einer juriftiihen Perfon 
im Reffort der Unterrihtd-Berwaltung. 
(Centrbl. pro 1876 Geite 447 Nr. 180.) 


Die Rechte einer juriftiichen Perfon find verliehen worden durch 
Allerhöchſte Ordre 

1. vom 15. April 1876 der Rummler'ſchen Stiftung zur Be⸗ 

gründung einer katholiſchen Waiſen- und Erziehungs-Anftalt 

zu Reihenbad im Regierungsbezirke Bredlau $ nachſteh. 
Seite 350 Nr. 141,1), 

2. vom 20. Juli 1876 der Linde'ſchen Stiftung zu Wüfter- 

marke im Sreife Schweinit (|. nachſteh. Seite 351 Nr. 141,6), 

3. vom 17. September 1876 dem Friedrih8-Stift zu Prß. Star- 

gardt zur Unterftügung evangeliicher Knaben behufd Ausbil: 

dung derjelben zu Lehrern (ſ. nachſteh. Seite 351 Nr. 141,12), 


4. vom 18. Dftober 1876 ber Belgardt' ſchen Kleinkinderichufe 

zu Königöberg i. Pr. (j. nachſteh. Seite 352 Nr. 141,16), 

vom 2]. Dftober 1876 der Stiftung des Ortsausſchuſſes der 

21ften allgemeinen deutſchen Lehrerverfammlung zu Breslau 
zum Beften sbedürftiger Hinterbliebenen Bredlauer Lehrer 

(h. nadjft. Seite 352 Nr. 141,17), 

6. vom 27. Januar 1877 der Fifher-Haupt-Stiftung zur 
Unterftügung bedürftiger Wittwen und Waifen evangeliidher 
Lehrer des Kirchenkreiſes Wohlau im Regierungẽbezirke 
Breslau, 

7. vom 19. März 1877 dem unter der Bezeichnung „Schüren- 
Stiftung” zu Dsnabrüd beftehenden Unterftugungd-Verein 
für Witwen und Waifen evangeliſcher Volksſchullehrer, 

8. vom 20. April 1877 dem Vereine zur Erziehung verwahrlofter 
und verwaifter Mädchen enangelifger Konfeffion zu Konig 
im Regierungsbezirke Marienwerder, 

9. vom 25. April 1877 dem Waifenhaud-Bereine zu Heinrichs— 
walde im Regierungäbezirfe Gumbinnen, 

10. vom 6. Mai 1877 der Wenzlaff» Stiftung bei der Königs. 
Rübtiften Realihule zu Berlin (ſ. nachſteh. Seite 355 

x. 141,47), 

11. vom 12. Mai 1877 der Schüler-Stiftung am Gymnaftum zu 
Infterburg (ſ. nachſteh. Seite 355 Nr. 141,48), 

12. vom 14. Mai 1877 der Sehmers Stiftung bei dem Lyzeum I. 
zu Hannover (f. nachſteh. Seite 355 Nr. 141,0). 


* 





141) Zuwendungen im Reſſort der Unterrictd-Ber- 
waltung, welden die landeöherrlide Genehmigung 
ertheilt worden tft. 

(Eentrbl. pro 1876 Seite 448 No. 181.) 


1. Die verwittwete Rärbereibefiper Amalie Rum mler zu 
Reichenbach im Negierungsbezirke Breslau hat zur Begründung 
einer katholiſchen Waiſen- und Crziehungs-Anftalt dafelbft ein Legat 
von 5000 Thlen = 15,000 Mark ausgeſetzt (j. vorfteh. Seite 349 
Nr. 140,1). 

2. Der evangeliihen Kirchengemeinde zu Mettmann im 
Regierungsbez. Düffeldorf baben zum Zwecke der Erweiterung der 
böberen evangelifhen Bürgerſchule dafelbft 

der Kaufmann Herzog-Pfleiderer zu Mettmann 3000 Mark, 
der Kommerzienrath Neviandt zu Elberfeld 5000 =» 
= 8000 Mart 
geihenft. 


351 


3. Die Erben ded Rentnerd 3. H. Dresler III. zu Siegen 
haben der Realſchule I. Drdn. dajelbft zur Errichtung einer Stipen- 
dienftiftung ein Kapital von 6000 Mark geichenft. 

4. Das Fräulein Friederike Lehmann zu Berlin bat ein 
Kapital von 24,000 Thlen = 72,000 Mark zur Erridtung einer 
wohlthätigen Stiftung unter dem Namen „riederiken - Stiftung“ 
zunächſt zum Belten mehrerer $amilien und deren Defzendenz mit 
der Beltimmung teſtamentariſch audgejept, daß nady dem Außfterben 
diefer Samilien die Stiftung auf die Friedrich-Wilhelms-Univerſität 
zu Berlin zum vollen Eigenthum übergehen und zu Stipendien 
für Studirende der Rechte und der Medizin verwendet werden folle. 

- Dad Fräulein Zerline Helfft zu Berlin hat der Uni— 
verfität dafelbit ein Vermächtniß von etwa 50,580 Mark zur Unter: 
ſtützung von Etudirenden der Medizin zugewendet. 

6. Der Rittergutöbefiger Linde zu Wüſtermarke im Kreiſe 
Schweinitz hat mit einem %egat von 9000 Mark eine Stiftung ge- 
gründet, deren Revenuen dem Pfarrer, dem Lehrer und der Armen: 
falle ded Dorfes Wüſtermarke zu gleichen Theilen zufließen jollen 
(}. vorfteh. Seite 349 Nr. 140,>). 

7. Der Lerein zur Beförderung der Arbeitiamfeit zu Aachen 
bat dem DBereine zur Beförderung des Taubftummen =» Unterrichted 
dajelbft zu einem &rmweiterungdbau der Zaubftummen = Anftalt die 
Summe von 15,000 Mark geichenft. 

8. Der Partikulier Strigel zu Königsberg it. Prb. bat 
dem Dinter- Vereine zur Gründung und Unterhaltung von Klein: 
finderichulen dajelbit ein Kegat von ungefähr 28,000 Mark ausgeſetzt. 

Der Geheime Regierungs Rath und Profeſſor Dr. Aranz 
Neumann zu König sberg i. Prß. bat ein bei feiner fünfzig« 
jährigen Zubelfeier von Kollegen und Schülern zufammengebradhted 
Kapital 7180 Mark der Univerfität dafelbft zur Gründung eined 
Stipendiums für Studirende der mathematischen Phyſik zugemendet. 

10. Der Geheime Regierungd- und Provinzial» Schulrath 
Dr. Suffrian zu Münfter bat der Univerfität zu Halle feine 
Käfer-Sammlung vermadt. 

11. Die Herzogin von Acerenza-Pignatelli geb. Prin- 
zeifin von Curland hat der evangeliihen Schule zu Sagan ein 
Legat von 3000 Mark und der evangeliihen Schule zu Dttendorf 
im Kreiſe Sprottau ein Legat von 6000 Mark audgefept. 

12. Coangeliihe Einwohner des Kreijed Preuß. Stargardt 
im Regierungdbezirte Danzig haben mit einem durch Sammlungen 
aufgebrachten Kapital von ca. 36,000 Mark zu Pr. Stargardt 
unter dem Namen „Friedrichs-Stift“ eine Stiftung zur Unterftügung 
von Knaben evangelifher Konfeffion in Bezug auf Erziehung und 
ao derjelben zu Lehrern gegründet ri vorfteh. Seite 349 

r. 140,3). 


352 


13, Der Geheime Mebdizinalrath und Profefjor Dr. med. und 
phil. Volkmann zu Halle hat der Univerfität dajelbft 2000 Thlr 
= 6000 Mark in Wertpapieren zur Begründung eines Stipen- 
diums für ftubirende Mediziner geſchenkt. 

14. Der Rentier Dr. phil. Shulp zu Marienau im Re 
gierungsbezirke Danzig hat dem Gymnafium zu Marienburg den 
größten Theil feiner aus ungefähr 1000 Bänden beftehenden Bib- 
liothek vermadtt. 

15. Der Graf von Reventlow-Altenhof auf Altenhof 
und Slafan bat der Kirhe zu Saran im SKreife Segeberg ein 
Kapital von 12,000 Mark geſchenkt, deffen Zinfen Dorzugßmeile zu 
kirchlichen Zweden, ferner aber aud zur Beſchenkung der Sarau'er 
Schulkinder am Weihnachtsabend und zur Vergrößerung der dor⸗ 
tigen Schulbibliothet verwendet werden Poiten. 

16. Der feit 1846 zu Königsberg i. Prß. beftehenden 
Kleinkinderſchule find von dem Defonomen Belgardt und ber 
Mutter deffelben, Wittwe Belgardt Ieptwillige Zumendungen im 
Betrage von etwa 16,430 Mart — einſchließlich des Wertheß eined 
zu Königäberg belegenen Grundſtücks — gemacht worben (f. vorfteh. 
Seite 350 Nr. 140,4). 

17. Der Ortdausfhuß der zu Pfingften 1874 zu Bredlau 
abgehaltenen 2iften allgemeinen deutſchen Lehrerverfammlung bat 
mit einem Kapital von 5400 Mark — einſchließlich eined von der 
Stadt Bredlau bemilligten Betrages von 1500 Mark — eine Stife 
tung zum Beften hülföbedürftiger Hinterbliebenen Bredlauer Lehrer 
gegründet (f. vorfteh. Seite 350 Nr. 140,5). 

18. Der Kommerzienraty Banfi zu Bielefeld hat der 
Melandthon- Stiftung zur Unterſtützung angehender evangelifcher 
Theologen der Provinz Weftfalen ein Kapital von 6000 Mark zu» 
gewendet (f. Gentralbl. ge 1876 Seite 635/640). 

19. Die Kaiferin Augufta-Stiftung zu Charlotten- 
burg ift von dem Freiherrn von Diergardt zu Bonn wieder 
um (Gentralbl. pro 1875 Seite 357 Nr. 110,12) mit einem Ges 
ſchenk im Betrage von 18,000 Mark bedacht worden. 

20. Der Kaufmann Biederlad zu Greven im Reg. Bez. 
Münfter hat zur Unterhaltung einer höheren Töchterſchule Tnfelbft 
ein Kapital von 4000 Thlen = 12,000 Mark ausgefept. 

21. Dem Gymnafium zu Thorn ift bei Gelegenheit des 
300 jährigen Jubiläums der Anftalt von früheren Schülern die 
Summe von 3200 Mark zur Gründung einer Stiftung behufd Un- 
terftügung würdiger und bedürftiger Schüler übereignet worden. 

22. Der frühere Präfident des Evangeliſchen Ober» Kirden- 
raths und des Dom- Kirchen» Kollegtums zu Berlin, Wirkliche 
Geheime Rath Dr. Mathis hat mit einem Kapital von 3000 M. 
eine Stipendien - Stiftung für Theologie» Stubirende errichtet und 


353 





bie Verwaltung derjelben dem Dom - Kirchen Kollegium übers 
tragen. 

’ 23. Die frühere Schulvorfteherin Fräulein Amalie Stubbe 
gu Berlin hat der Stubbe-Stiftung zur Unterftügung hülfs- 
edürftiger unverbeiratheter Lehrerinnen zu Berlin die Summe von 
146,650 Mark in Wertbpapieren und Hppothelen und einen Baar: 
betrag von einigen taufend Mark legtwillig zugewendet. 

24. Bei der 5Ojährigen Zubiläumöfeier ded Kriedrih-Wilhelmd«- 
Gymnafiums zu Köln ift von Freunden und Gönnern der Anftalt 
ein Kapital von 8025 Mark zur Begründung eined Univerfitätd- 
Stipendiumd für ehemalige Schüler diefed Gymnafiumd gejammelt 
und dem Verwaltungsrath der Gymnafiale und Stiftungsfonds da= 
jelbft übergeben worden. 

25. Der zu Stuttgart verftorbene Dr. Aler. Alb. Meyer» 
fon hat ein Vermögen von ungefähr 7800 Eilberrubel der Univer- 
fität zu Berlin zur Gründung eine Stipendiumd für Medizin- 
Studirende vermadt. 

26. Der ordentlihe Profeffor Dr. Stenzler zu Bredlau 
bat der Univerfität dafelbft ein Kapital von 3000 Mark in Werth: 
papieren zur Begründung einer Prämien: Stiftung zur Förderung 
ded Etudiumd der Sandfritipradhe unter den Studirenden dieſer 
Univerfität zugemendet. 

27. Der Kreisgerichts-Rath a. D. Ernft zu Berlin bat 
dem Gymnaſium zu Stendal i. d. Altm. ein Kapital von 2400 M. 
zu einer Stipendien: Etiftung für Schüler ded Gymnafiumd zum 
Zweck ihrer weiteren Ausbildung auf der Univerfität vermadt. 

28. Die Wittme Fulda geb. Herz zu Koblenz bat dem 
jüdifhen Waifenhaufe zu Paderborn ein Legat von 6000 Marf 
zugewendet. 

29. Der Rentier Grunau zu Stolp hat 
a. der Stadtgemeinde Stolp zwei Drittel ſeiner auf ungefähr 
152,300 Mark abgeſchätzten Hinterlaſſenſchaft für ihr Elementar⸗ 
Schulweſen, und 
b. dem Gymnaſium zu Neuftettin zur Unterſtützung hülfsbedürf⸗ 
tiger Schüler der Anftalt 3000 Mark, fowie zu Stipendien für 
"Schüler de8 Gymnaſiums, weldye ſich Univerfitätäftudien widmen 
oder eine andere höhere LXehranftalt beſuchen, 15,000 Marf teitamen- 
tariſch ausgeſetzt. 

30. Der Dr. K. Trombetta sen. zu Limburg a. d. Lahn, 
Regierungsbezirk Wiesbaden, hat der höheren Bürgerfchule daſelbſt 
ein Legat von 10,000 Gulden ausgeſetzt. 

31. Der ehemalige Kaiferl. Faffiice General:Konful Maurer 
zu Berlin hat 
a. der Akademie der Künfte bafelbft ein Legat von 4500 Mark zu 
einem Stipendium für einen talentvollen Maler, und 

1877. 24 


354 





b. dem Gymnafium zu Brandenburg a. d. H. ein Legat von 
3000 Mark, deſſen Zinfen an Gymnaſiaſten oder Seminariften vers 
theilt werden follen, zugemwendet. 

32. Die Freifrauvon Bindegeb. Gräfin von der Schulen— 
burg zu Wolföburg bat dem Gymnaſium zu Güterdloh ein 
Kapital von 9000 Mark zur Gründung eined GStipendiumd für 
Studirende der Theologie zugewendet. 

33. Die verwittwete Frau Colsmann zu Langenberg im 
Kreid Elberfeld bat der Rektoratſchule dajelbit die Summe von 
10,000 Mark geſchenkt. 

34. Der Rentner Herbers zu Iſerlohn hat 
a. der Realſchule daſelbſt ein Legat von 9000 Mark in Werth⸗ 
papieren zur Unterſtützung bedürftiger Schüler der Anſtalt, und 
b. dem evangeliſchen Waiſenhauſe daſelbſt ein Legat von 9000 Mark 
in Werthpapieren ausgeſetzt. 

35. Der Rentner Fr. W. Kerſten hat dem Gymnaſium zu 
Stargard i. Pomm. ein Legat von 2000 Thlrn = 6000 Mark 
iR Sculgeldzahlungen für bedürftige Schüler der Anſtalt aus— 
geſetzt. 

36. Der Rentner Joſeph Mahlberg zu Köln hat jedem 
der Gymnaſien daſelbſt, nämlich dem Marzellen⸗, dem Apoftel-, dem 
Kaiſer Wilhelm: und dem Friedrih-Wilhelmd-Gymnafium ein Ka⸗ 
pital von 9000 Mark, zufammen von 36,000 Marf, mit der Bes 
ftimmung vermadt, daß die Zinfen an würdige und bedürftige 
Schüler diefer Gymnaſien vergeben werden follen. 

37. Derjelbe Rentner Joſeph Mahlberg hat die Stadt Köln 
ur Erbin eined Theiled feined Vermögens eingefept und von dem= 
Telben unter Anderem: 

36,000 Mark in MWertbpapieren zur Stiftung zweier Stipendien 
für Studirende der Univerfität zu Bonn, 

9,000 Mark in Werthpapteren für die Shäntifche Realſchule zu Köln, 
zu Stipendien für Schüler derfelben, und 

3,000 Mark in Werthpapteren für die Zaubftummenfchule zu Köln 
für Schulawede beftimmt. 

38. Der ordentliche Profeffor Dr. Forchhammer zu Kiel 
und feine beiden Geſchwiſter haben der Univerfität daſelbſt zur Be⸗ 
gründung eined Stipendiums für Studirende der Haffifhen Philo- 
un ns der Provinz Schledwig-Holftein ein Kapital von 3600 M. 
eſchenkt. 

39. Der Partikulier Goldbeck zu Paris hat der ethno⸗ 
logischen Abtheilung der Mufeen zu Berlin eine Sammlung neu« 
faledonifher Gegenſtände geſchenkt.. 

40. Der Fabrikant Herzog⸗Pfleiderer zu Mettmann 
im Regierungsbezirke Düffeldorf hat der evangeliſchen Kirchengemeinde 
dafelbft ein Haus und ein Kapital von 3000 Mark in Werthpapteren 








355 





ii Unterbringung und Erhaltung der dortigen Kleinkinderichule ge- 
enkt. 

41. Der Kommerzienrath Simon Cohn, gegenwärtig zu 
Berlin, hat behufs Umwandlung der höheren — 5 zu 
Kreuzburg Ob. Schleſ. in ein Öymnafium einen Bauplap und 
die auf ungefähr 75,000 Mark berechnete Hälfte der für den Neu: 
bau ded Gymnafialgebäudes erforderlichen Koften gejchentt. 

42. Die verwittwete Frau Hofrätbin Herbart geb. Drake 
zu Königsberg i. Prß. bat der Königlichen und Univerfitäte- 
Bibliothek dafelbit ein Kapital von rund 50,000 Mark unter Vor—⸗ 
behalt des Zinſengenuſſes durd einen Pflegeſohn der Erblafferin 
auf deſſen Lebendzeit vermadht. 

43. eine Katjerlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz 
des Deutſchen Reichs und Kronprinz von Preußen haben in Ge: 
meinihaft mit Höchſtſeiner Gemahlin bei dem Gymnafium zu 
Kajjel für Schüler deffelben zur Ermöglichung eined Univerfitäts- 
Studium ein „Prinz Wilhelms-Stipendium“ im Betrage von jährlid) 
1000 Mark begründet (Gentrbl. pro 1877 Eeite 77 Nr. 38). 

44. Der zweiten Peter Gröning’ihen Zeftamentöftiftung 
zu Stargard i. Pomm. iſt ein Legat ded Milfionard Schmidt 
aus Stargard im Betrage von 3774 Mark 37 Pf. zugefallen. 

45. Der Rentner Reuſch zu Wiesbaden hat Namens feiner 
verftorbenen Mutter der ftädtiichen höheren Zöchterfchule zu Neu- 
wied behufs Etiftung eines Stipendienfondd die Summe von 
10,000 Mark geſchenkt. 

46. Der Fürſtlich Wied'ſche Kammerherr und Geheime Rath 
Freiherr Moritz von Gagern hat der Blinden-Schul- und Ar: 
beitö-Anftalt zu Wiedbaden ein Legat von 2000 Gulden = 
3428 Mark 57 Pf. ausgeſetzt. 

47. Der Berein ehemaliger Schüler der Königsftädtifchen 
Realſchule zu Berlin hat mit einem Kapital von 4000 Mark eine 
„Wenzlaff- Stiftung” zu dem Zwede gegründet, abgehende Schüler 
durd Stipendien zu unterftügen (|. vorjteb. Seite 350 Nr. 140,10). 

48. Aus Anlaß der Eröffnung ded neuen Gymnafial-Gebäudes 
zu Infterburg haben ehemalige Schüler der Anftalt mit einem 
Kapital von 3500 Mark eine Stiftung zur Unterftügung dürftiger 
Schüler ded Gymnaſiums gegründet (|. vorfteh. Seite 350 Nr. 140,11). 

49. Bei der Feier der fünfzigjährigen Wirkſamkeit des Rektors 
ded Lyzeums I. zu Hannover, Profefjord Lehners iſt von früheren 
und jegigen Schülern der Anftalt ſowie von Kollegen des Jubilars 
ur Gründung eines Univerfitätd - Stipendiumd für Schüler dieſes 
yzeums, welche ſich für das höhere Lehrfach beftimmt haben, ein 
Kapital von 4012 Markt 85 Pf. gefammelt und ferner von dem 
Rektor Profeſſor Lehners felbit ein Beitrag von 1000 Mark ge- 
ſchenkt worden (f. vorfteh. Eeite 350 Nr. 140,12). 


24° 


50. Daß bei Gelegenheit der Einweihung des neuen Univerfitätd- 
Gebäudes zu Königdberg i. Prb. im Jahre 1862 zufammen- 
getretene Komite ehemaliger Studiengenoffen der Untverfität bat 
derjelben ein Kapital von 7575 Mark in Werthpapieren zur Errich⸗ 
tung einer Prämien-Stiftung übereignet. 


— — — — — — 


Perſonal⸗Veründernngen, Titel: und Ordens-Verleihungen. 





A. Behörden. 


Dem Univerfitätd-Richter, Kammergerichtsrath a. D. K. M. Schulz 
zu Berlin ift der Charakter als Geheimer Juſtizrath verliehen, 
dem Oberpfarrer und Superintendenten Röhricht zu Züllihau 
ift der Rothe AdlersOrden vierter Klaffe verliehen, 
als Kreis⸗Schulinſpektoren find angeftellt worden im Regierungsbzrke, 
Dppeln: der Gymnaſ. Lehrer und kommiſſ. Kreid- Schulin- 
Ipeftor Dr. Jeltſch zu Gr. Strehlig, und 
Koblenz: der Seminarlehrer und kommiſſ. Kreis-Schulinfpeltor 
DBornemann zu Kreuznad). 


B. Univerfitäten, Alademien. 


Dem Geheimen Medizinalratb und Profeff. Dr. Häfer an der 
Univerf. zu Breslau ift zur Anlegung ded Kaijerlih Ruſſiſchen 
St. Annen⸗Ordens zweiter Klaffe, 

dem Geheimen Medizinalratb und Profeſſ. Dr. Rihard Volk— 
mann an der Univerf. zu Halle zur Anlegung bed Fürftlich 
Schwarzburgiſchen Ehrenkreuzes erfter Stlaffe, und 

dem Direktor der Afademie der bildenden Künfte zu Berlin Profell. 
von Werner zur Anlegung des Mitterfreuzed des Großherzoglich 
Badiihen Drdend vom Jähringer Löwen, fowie ded Nitterfreuzes 
erfter Abtheilung des Großherzogl. Sächſiſchen Haudordend der 
Wachſamkeit vder vom weißen Fallen die Erlaubniß ertheilt worden, 


C. Gymnafiale und Real-Lehranſtalten. 


Der Gymnafial-Öberlehrer Dr. 3. E. P. Richter zu Nakel ift zum 
Gymnafial» Direktor ernannt und demfelben die Direktion des 
Gymnaſiums dafelbft übertragen, 

der Gymnaſial⸗Oberlehrer Ronke zu Schrimm zum Gymnaſial⸗ 
Direktor ermannt und demjelben die Direktion ded Gymnafiumd 
zu Wongromwig übertragen, 


387 


der Gymnaſial⸗Direktor Dr. Kirchner zu Ohlau zum Königlichen 
Gymnafial- Direltor ernannt und demfelben die Direktion des 
Gymnaſiums zu Ratibor übertragen worden. 
Zu Oberlehrern find befördert worden 
am Kölniihen Gymnaf. zu Berlin der ordentl. Lehrer Dr. 
Eorenz, und 
am Friedrichs-Gymnaſ. zu Berlin der ordentl. Lehrer Dr. 
Rich. Müller. 
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnaſium 
zu Breslau, Friedrih8-Öymnaj., der Hülfslehrer Dr. Michael, 
zu Slogan, evang. Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr. Götbe, 
zu Hirjhberg der Schula. Kandid. Schaube, 
zu Wohlau die Schula. Kandidaten Dr. Pohl und Reimann, 
zu Barmen der Schula. Kandid. Körber, 
zu Münſte reifel der Schula. Kandid. Hermans, und 
zu Saarbrücken der Lehrer Mintus aus Meſeritz. 
An der Ritter-Akademie zu Liegnitz iſt der Schula. Kanbib, Helm 
als Inſpektor angeftellt worden. 


Am Progymnafium p Neumark i. Weſtprß iſt der Schula. Kandid. 
Lück als ordentl. Lehrer angeſtellt worden. 


Dem Dberlehrer Dr. Flohr an der Dorotheenſtädt. Realſchule 
zu Berlin ift das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt; 
zu Oberlehrern find befördert worden an der Realichule 
zu Görliß der orbenil. Lehrer Dr. Frahnert, 
zu Erfurt = -e Dr. Arn. Schmip, 
zu Barmen-Wupperfeld die ordentlichen Lehrer Dr. Bd far: 
riuß und Dr. Bartling, und 
zu Krefeld der ordentl. Xehrer Dr. Schwabe. 
au ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden an der Realſchule 
zu Königsberg i. Prß., Realſch. auf der Burg, der Schula. 
Kandid. Dr. Friedr. Shul;, 
zu Breslau, Realſch. zum heil. Seift der Schula. Kandid. Dr. 
Schumann, 
zu Breslag, Realſch. am Zwinger, der ordentl. Xehrer Ditt - 
rich von der höh. Bürgerſch. zu Striegau, und der ordentl. 
Lehrer Dr. Pohl vom Gymnaf. zu Wohlau, 
zu Görlitz der Hülfölehrer Dr. Dühring, 
zu Grünberg ber Schula. Kandid. Sachße, 
zu Tarnowih der Hülfslehrer Dr. Urbid 
zu Magdeburg, Realſch. II. Ordn., der MNifelehrer Brandis, 


zu Eſſen der Schula. Kandid. Dr. Holländer. 


—— 


Als ordentliche Lehrer find angeſtellt worden an der höheren Büre 
erihule J 
zu Gumbinnen die Schula. Kandidaten Dr. Rud. Müller 
und Jordan, 

zu Kulm der Schula. Kandid. Szelinsti, 

zu Eißleben » . ⸗ Moyn, 

zu Gardelegen = 5 = Srande, 

zu Solingen = . * Hummel. 


D. Säullehrer-Seminare, ꝛc. 


Der Seminar- Direktor —AE zu Prß. Eylau iſt in gleicher 
Eigenſchaft an das Schullehrer⸗Seminar zu Hannover verfegt, 
an dem Schull. Semin. zu Kempen der Gruptiehrer Leven aus 
Vierſen ald ordentl, Lehrer angeftellt, 
als Hülfslehrer find angeftellt worden am Schull. Seminar 
zu Erin der Lehrer Woyciechowski bdafelbft, 
zu Barby der Lehrer Höyel vom Andrend-Inftitut zu Sulza. 


An der Präparanden-Anftalt zu Lögen im Reg. Bez. Gumbinnen 
iſt der zweite Lehrer Symanowski zum orfteher und erften 
Lehrer befördert worben. 


Am Waifenhaufe zu Steinau a. d. D. ift der interimiftifche In- 
ipeftor Bugfy definitiv zum Inſpektor ernannt, und der Hülfd« 
lehrer Meufel zum ordentl. Lehrer befördert worden. 





Es haben erhalten den Königlichen Kronen-Orden vierter Klaffe: 
Flach, kathol. Lehrer zu Hatterheim im Mainfreife, und 
Grimm, Gemeindefhul«ehrer zu Berlin; 
den Adler der Inhaber des Königl. Hausordend von Hohenzollern: 
Eiſenhuth, emerit. kathol. Lehrer zu Altendorf, Landkrs Eſſen, 
Eric, kathol. erfter Lehrer, Küfter und Organift zu Willebad⸗ 
effen, Krd Warburg, 

Günther, evangel. erlier Lehrer und Küfter gu Altherzberg, 
Krs Schweinig, 

Hups, fathol. Hauptlehrer zu Brüggen, Krs Kempen, 

Oberhoff, bish. evangel. Lehrer zu Neuenrade, Krs Altena, 

Rhode, evangel. Kirchſchullehrer und Drganift zu Friedenberg, 
Krs Gerdauen, 

Schönewerk, evangel. Knabenlehrer und Küfter zu Bilzings- 
leben, Kro Gdartöberga, und 

Wagenknecht, evangel. Kehrer und Organift zu Herrnmotſchel- 
nig, Kr Wohlau; 


359 





da8 Allgemeine Ehrenzeichen: 
Linden, kathol. Lehrer zu Liljendorf, Krd Daun, 
Reyher, evangel. Lehrer und Küfter zu Trampe, Krs Oberbarnim, 
Sochaczewski, kathol. LXehrer und Organift zu Kunzendorf, 
Krs Marienburg, und 
Weirich, kathol. Lehrer zu Birgel, Krs Daun. 





Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 


der Ober-Konſiſtorialrath Dr. Tholud, ordentl. Profeſſ. in der 
theologiſch. Fakultät der Univerſ. zu Halle, 

der ordenti. Profell. Dr. Heid in der philojoph. Falkult. der 
Akademie zu Münfter, ' 

der erite Lehrer am Schul. Seminar zu Hilhenbad, und 
fommiljar. Kreis-Schulinipeltor zu Lennep, Dr. Rentſch. 

Zn den Rubeftand getreten: 

der Gymnafial- Direltor Breda zu Bromberg, und ift dem» 
jelben der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife 
verliehen worden, 

der Dberlehrer Profefl. Köhnen am Gymnaf. zu Duidburg, 
und iſt demfelben der Rothe Adler» Drden vierter Klare 
verliehen worden, 

der Oberlehrer Dr. Kewitich an der Realſch. zu Reichen bach. 


"360 


Inhaltsverzeichniß des Juni⸗Heftes. 


. 116) Zagegelber und Reifefoften det Staatsbeamten ©. 305. — 117) Aus- 
Bitbung und Prüfung für ben Staatsdienſt im Bau- und Maſchinenfache S. 306. 
— 115) Wiſfenſchafiliche Borbilbung der Enpernumerare bei ber Verwaltung 
ber inbirelten Steuer S. % 


119) Hegfement fir die Univerfitäts-ibliothet zu Berlin &; 311. — 120) 
Inftrukion für die Kufloben ber Univerfitäts. Bibliothek zu Halle 322. 
121) Preisaufgabe der Beneke ſchen Stiftung zu Göttingen ©. _ 122 
Weftätigung ber Wahl des Fräfbenten und feines Gtelbertreiere bei ber Ma. 
demie der Künfte zu Berlin ©. 3 - 123) Sekeiigung deutfher Kunſtler 
an ber Runflausftelung zu Mabrib i. 3. 1878 ©. 326 


A) Bufammenfegung ber Wiſſenſchaftlichen Belfangstommillen u Berlin 
©. 326. — 125) Ausbildung und Prüfung der Lehrer fiir Lanbwirtbichaft an 
den Landwirthſchaftsſchulen ©. 327. — 126) Religionsunterricht an ben höheren 
Lehrauſtalten ©. 329. — 127) Lehrer für Turnunterriht an höheren Unterrichts 
anfalten &. 331..— 128) Art ber Beleuchtung in Erziehungsanftalten S. 332. 











129) Befähigumgszeugniffe_aus ber Gentral-Zurnanpaft ©. 337. — 130) 
Befähigungszeugniffe aus der Turnlebrerprüfung ©. 335. — 131) Befähigunge- 
zeugnifle aus ber Zurntehserimmen- Bebfung — 139) Prüfung von 
Schulvorfieherinnen und Fehrerinnen in ber Beinproving, Ratiflifche Nachweifung 
©. 342. — 133) Unentgeltlihe Beſorgung ber Rendantur bei Bräparanden- 
Anfalten; Ausftluß ber Annahme eines Anftaltsarztes &. 343. — 134) Ans 
ſteliung der von außerpreußiſchen Prüfungskehörben im deutſchen Reiche geprüften 
Schufamtöbewerber in Preußen ©. 343. — 135) Gehaftsverpättniffe bei Amte- 
fuspenfion eines Lehrers ©. 344. - 136) @ehaltsbezug bes Lehrers während 
einer Militärdienfleiftung; Stellvertretungstoften ©. 345. — 137) Kreis- vehrer⸗ 
bibliothefen im Regierungsbezirt Oppeln S. 346. . 





138) Betheiligung ber Lehrer und der Schulkinder an ber Religionsprifung 
bei Kirchenviſtiationen &. 347. — 139) Schulunterricht am Tage ber Reichs - 
tagswahlen und ber Urwahlen zum Landtage &. 348. 


140) Berleihung der Rechte einer juriſtiſchen Perlen © * 349. — 141) Zur 
wenbungen im Reſſort ber Unterrichts-Berwaltung S. 35 


Berfonalhronit &. 356. 


Druß von 3. 8. Starde im Berlin. 








Sentralblatt 
für 
die gefammte Unterrichts - Verwaltung 
in Prenßen. 


Heraudgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrichts⸗ und 
Mepdizinals Angelegenheiten. 
NM 1.u 8. Berlin, den 31. Auguft 1877. 


J. Hllgemeine Berbältuiffe der Behörden 
und Beamten. 


142) Geſchäftliche Behandlung der Zelegramme in 
Staatödienftangelegenbetten. 


Berlin, den 13. Auguft 1877. 

Das Königlihe Konfiſtorium ıc. erhält anbei ein Cremplar 

des von dem Königlidhen Staatöminiftertum unterm 30. Juni d. J. 

erlafienen Regulatine über die gefchäftliche Behandlung der Tele- 

gramme in Staatödienftangelegenheiten mit dem Auftrage, ſowohl 

Seinerfeitd nah Maßgabe der darin getroffenen Beitimmungen zu 

verfahren, ald auch die untergebenen Königlihen Behörden und ein- 

a ftehenden Beamten zur Forgfäftigen Befolgung derjelben anzu⸗ 
weiſen. 


An 
die fänmtlihen Königlichen Konfiſtorien, Provinzial⸗ 
Schullollegien ıc. 





Abichrift nebft Anlage zur Nachachtung. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Förfter. 


An 
die Königlichen Univerſitäts⸗Kuratorien, ıc. ꝛc. 
G. III. 2963. 


1877. 25 


362 





. Regulativ 
über die geichäftliche Behandlung der Telegramme in Staatödienft- 
angelegenheiten. 


Berlin, den 30. Sunt 1877. 
Nachdem durd die Kaiferlihe Verordnung vom 2. Juni d. J. 
R.⸗G.⸗Bl. ©. 524) die biöher beftandene Gebührenfreiheit für 
elegramme in Staatödienftangelegenheiten ($. 2. Nr. 3. und 4. 
der Verordnung ded Herrn Reihe anzlerd vom 8. November 1872 
über die gebührenfreie Beförderung telegraphifcher Depeſchen) — mit 
den im $.1. Nr. 5. und 6.*) bezeichneten Ausnahmen — vom 1. Zuli 
d. J. ab aufgehoben worden ik, treten mit diefem Tage folgende 
Beltimmungen über die gefchäftliche Behandlung der gedachten Tele 
gramme in Kraft. 
8.1. 


Den Zelegrammen in Staatödienftangelegenheiten verbleibt, in 
der Beförderung, der biöherige Vorrang vor Privattelegrammen. 
Sie find daher von der abjendenden Behörde wie bisher ($. 8. der 
Zelegraphenordnung für dad Deutſche NReih vom 21. Suni 1872 
— R.G.-Bl. ©. 213 —) ald Staatötelegramme zu bezeichnen, 
und ald folde‘ durch Siegel oder Stempel zu beglaubigen. 
2 


Die Königlichen Behörden, mit Einfchluß der einzeln ftehenden, 
eine Bebörde repräfentirenden Königlichen Beamten, ben die Te⸗ 
legraphirungdgebühren für die von ihnen in Staatödienftangelegen- 
beiten abzufendenden Zelegramme: 


a. wenn die Aufgabe bei einem Reichstelegraphenamte erfolgt, 
entweder im Wege der Kontirung oder in jedem einzelnen 
Sale baar, und zwar durch Verwendung von Pofts oder 
Zelegrapbenfreimarfen oder durch Einzahlung beim Tele: 
graphenamte, dagegen 


b. wenn die Aufgabe bei einer Eifenbahn-Zelegraphenftation er: 


*) 8. 1. der Kaiferlichen Berorbnung vom 2. Yuni 1877: 
Auf ſämmtlichen ZTelegraphenlinien des Deutſchen Reichs genießen die Ge⸗ 
bührenfreibeit ... . . » 

Nr. 9. Telegramme von und an Militair- und Marine-Behörden des Deutfchen 
Reihe, mit Einfluß ber folche Behörben vertretenden einzelnen Offiziere und 
Beamten, in reinen Militair- und Marine-Dienflangelegenheiten; im alle einer 
Mobilmahung auch diejenigen Zelegramme, welde von einzelnen mit dienft- 
lichen Aufträgen kommandirten Dlilitaicperfonen oder Beamten der Militair- 
und Marineverwaltung bes Deutichen Reihe in reinen Militair- und Marine 
ara deiten ausgehen oder an ſolche Dilitairperfonen oder Beamte 
gerichtet find; 

Nr. 6. Telegramme ber Eifenbahnverwaltungen, Eifenbahnflationen und Eiſen⸗ 
bahnbeamten an vorgefeßte Behörden über vorgelommene Ungiüidsfälle und 
Berriebeftörungen. 








363 





folgt, in allen Fällen durch baare Einzahlung bei der be- 
treffenden Station - 
zu entrichten. 


8. 3. 

Die unentgeltlihe Kontirung wird jeder Königlichen Behörde 
mit Einſchluß der einzeln ftehenden, eine Behörde repräfentirenden 
Königlichen Beamten, auf dieöfälligen Antrag, von demjenigen Kaijer- 
lihen Zelegraphenamte zugeftanden werden, bei welchem, nach der 
örtlichen Lage, die Telegramme der betreffenden Behörde regelmäßig 
ur Aufgabe gelangen. Ein folder Antrag ift nur in dem Falle zu 
hellen, daß von dem Kontirungdverfahren eine Crleichterung des 
Geſchäftsverkehrs zu erwarten ift. 

Die abjendende Behörde hat den Beitimmungsort und den Em: 
pfänger ded Telegramms in dem Kontobuche zu verzeichnen und os 
dann dad Telegramm mit diefem Bude dem Zelegraphenamte zu 
übergeben, welches darin die Zelegraphirungdgebühr und die etwaigen 
baaren Auslagen vermerkt. Ebenſo werden Außlagen, welde auf 
einem an die Behörde ıc. eingehenden ZTelegramme haften, Seiten 
des Telegraphenamtes in dem bezeichneten Buche kontirt. 

Nah Ablauf jedes Monatd werden die fontirten Geſammtbe⸗ 
träge von der Behörde an daß Zelegraphenamt, gegen Quittung in 
einer von dem lepteren aufzuftellenden Rechnung bezahlt. 


8.4 


Die Verrehnung der von Königlichen Behörden und einzeln 
ftebenden Königlichen Beamten für Telegramm in Staatödienft- 
angelegenheiten zu entrichtenden Geldbeträge bei den Staatskaſſen 
und die Srftattung der von den bezeichneten Behörden und Beamten 
verauslagten Geldbeträge für Zelegramme der gedachten Art erfolgt 
in derfelben Weiſe, wie ed hinfichtli der Portobeträge für Dot 
fendungen in Staatödienftiahen nad den beftehenden Borfchriften 
zu geſchehen hat. 65 


Die Wiedereinziehung derjenigen für Zelegramme in Staats- 
dienftangelegenheiten verauslagten Beträge, zu deren Erftattung ein 
Betheiligter verpflichtet ift, hat nach den, hinfichtlich der Wiederein- 
iehbung von Poft-Portobeträgen für Poftjendungen in Staatödienft- 
Eden maßgebenden Beſtimmungen zu erfolgen. 


8. 6. 


Telegramme in Staatödienftangelegenheiten find nur in den 
wichtigften und dringendften Fällen, oder wenn ed ausdrücklich vor- 
geichrieben ift, abzujenden und in gedrängtefter Kürze, mit Weg⸗ 
laffung aller Kurialien und mit Vermeidung aller für dad Berftänd- 
niß nicht unbedingt nothwendigen Zitulaturen u. |. w. abzufaſſen. 


25° 


2 





364 


— — — — 


8. 7. 
Den einzelnen Minifterien bleibt überlaffen, die für ihr Refjort 
erforderlichen näheren Beftimmungen über die Ausführung dieſes 
Regulativd zu treffen. 


Königlihes Staatd-Miniftertum. 
Sampbaujen. Eulenburg Fall Hofmann. 


143) Tagegelder eined ald Hülfdarbeiter bei einer 
Behörde kommiſſariſch befhäftigten Beamten bei Dienft- 
reifen außerbalb des derzeitigen Wohnortes. 


Berlin, den 11. Zuli 1877. 
Auf den Bericht vom 23. v. M. erwidere ich der Königlichen 
Regierung, daß die Königlihe Ober-Recdhnungd- Kammer auf mein 
Erſuchen von dem Monitum zur Rechnung der Königlihen Res 
gierung von den Befoldungen und allgemeinen Verwaltungskoſten 
pro 1875 bezüglich der dem kommiſſariſch beichäftigt gewejenen 
Rreiß-Schulinfyeftor N. zuviel gezahlten Diäten Abftand genommen 
hat, daß aber dad Verfahren der Königlichen Regierung durch Die 
Berufung auf dad Reſkript der Herren Minifter der Sinangen und 
ded Innern vom 16. April 1850 (Min.⸗Bl. f. d. innere Verwaltg 
Seite 92) nicht für gerechtfertigt zu erachten ift. 
Dad fragliche Refkript ift nämlidy gegenüber dem Geſetz vom 
24. März 1873 (Gef. Samml. ©. 122)*) nicht mehr anwendbar 
und ift ed ſonach nit zulälfig, dem bei einer Behörde gegen den 
Fortbezug ſeines Gehaltd und Diäten kommiſſariſch beichäftigten 
Beamten die vollen Zagegelder für vom Kommiffiondorte unternom⸗ 
mene Dienftreifen in dem Falle zu gewähren, wenn .dem betreffenden 
Beamten für die Dauer ded Kommifforiumd niedrigere ald die 
ZTagegelderfäge nach dem Geſetze vom 24. März 1873 gezahlt wer: 
den, wie denn die Beftimmungen des lepteren nur dahin aufzufaflen 
find, daß die darin feſtgeſetzten Tagegelder für einen und denfelben 
Tag nur einmal beaniprudht werden dürfen, ein Grundfag, welcher 
nu im $. 3. der Allerhöchſten Verordnung, betzefen die Tage⸗ 
gelder und Reiſekoſten der Beamten der Staatseiſenbahnen vom 
30. Oktober 1876 (Gef. Samml. S. 451) feine Beſtätigung findet. 
Es kann ſomit ein etatsmäßig angeſtellter Beamter, der kom⸗ 
miſſariſch als Hülfsarbeiter beſchäftigt wird und in dieſer Stellung 
Dienſtreiſen zu unternehmen hat, beſondere Tagegelder für letztere 
nicht liquidiren, wenn er in ſeiner Eigenſchaft als Hülfsarbeiter neben 
ſeinem etatsmäßigen Gehalte die vollen Tagegelder nach dem Geſetze 
vom 24. März 1873 bezieht, wogegen er in dem Falle, daß ſeine 


*) Gentebl. pro 1873 Seite 322. 


868 | 
Zagegelder als Hülfsarbeiter hinter dem gefepmäßigen Satze zurüd- 
bleiben, den daran fehlenden Betrag für jeden Tag der Dienitreife 
beanſpruchen kann. 
Hiernady hat die Königliche Regierung in Zukunft zu verfahren. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
die Königliche Regierung zu N. 
U. IV. 6984. 


144) Umzugsd- und Reife-Koften- Säge verſchiedener 
Beamten-Klaffen der geiftliheu, Unterrichts- und Me- 
bizinal-Bermwaltung. 

(Centrbl. pro 1873 Seite 322; pro 1877 Seite 129.) 


Berlin, den 24. Auguft 1877. 

Der Hinweis im $. 9. des Geſetzes vom 24. Februar d. J., 
betreffend die Umzugsfoften der Staatöbeamten (Gef, Samml. ©. 15), 
auf $. 10. ded Gejehed vom 24. März 1873, betreffend die Tages 
gelder und Reiie-Koften der Staatöbeamten (Gef. Samml. ©. 122), 
bedingte eine Berftändigung zwiſchen dem Herrn Finanz: Minifter 
und mir über die Umzugd-Koften-Säpe, die eintretendenfalld denje- 
nigen Beamten des diefjeitigen Reſſorts zu gewähren find, welden 
ein beftimmter Dienftrang nicht beigelegt if. 

Ich babe hierüber hinfichtlich derjenigen Beamten: Klaffen des 
dieſſeitigen Reſſorts, in welchen häufiger Berjegungen vorzufemmen 
pflegen, mit dem Herrn FSinanz-Minifter diejenige Vereinbarung 
getrofen, welche die beigefügte Ueberficht ergiebt. 

n die Ueberſicht And, zur Erleichterung der Handhabung, auch 
ſolche diefjeitige Beamten-Klaffen aufgenommen worden, deren Mit: 
giebern ein beftimmter Dienftrang beigelegt ift, fofern bei ihnen 

erjegungen häufiger vorfommen. 

Indem ich die Königliche Regierung ıc. veranlaffe, die bei- 
liegende Ueberfiht bei Aufitellung von Umzugs- und Reiſekoſten⸗ 
Liquidationen für Beamte ded diefleitigen Refjort fortan zum Anhalt 
u nehmen, bemerfe id ausdrücklich, daß die Ueberfiht nur den 

wed bat, die betheiligten Beamten für den Fall, daß fie in die 
Lage kommen, Umzugs: und Reije-Koften liquidiren zu dürfen, nad) 
den allegirten Gejegen zu Haflifiziren, daß ihnen dadurdy ein ent- 
ſprechender Dienftrang jedod nicht beigelegt wird, in dieſer Beziehung 
vielmehr die biäherigen Verhältniffe unverändert bleiben. 
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Sydow. 


Un 
fämmtliche Königliche Regierungen, Provinzial. 
Scäullollegien, Konflfiorien zc. 
@. III. 3113. U. III. 


— — — 


ueberſicht der U » und Reifef - 
BE ER 


Bezeidnung 
ber 
Beamten 


Konſi ER Rei, Provinzial-Schul-Rätbe, Regierungs-Schul- 
Rãthe, Negierungs-Medizinal-:Rätbe 
Superintendenten, welde aus einem Pfarramt in den un— 
mittelbaren Staatödienft treten 


.) Direktoren der Gpmnafien und Menlfcüiten I. Ordnung, jos 


wie der mit diejen gleichftehenden höheren Unterrichtds 
Anftalten 


D a der — ji? denſelbeꝛ 
Be aa — an dene 


| Rektoren der vollberechtigten bit 
gummafien und Realſchulen II, 
Semtnar-Direktoren 
| Erfte Seminarlehrer 
Ordentliche Seminarlehrer und Seminarlehrerinnen . . - 
Seminar-Hülfslehrer und Hülfslehrerinnen 
Vorſteher und Ifte Lehrer der Königlichen Yräparanden-Ans 


te Kehıer derfelben 
Glementarlehrer 
Berlin, den 24. Auguft 1877. 
Der Minifter der geiftlichen 


In Bertretung: 





867 





verfhiedener Beamten-Klajfen der geiftliden, 
Medizinal-VBerwaltung. 












































Umzugstoften nad) dem Geſetz Neifetoften nad der Verordnung 
vom 24. Februar 1577 vom 15. April 1876 
Trane- = x 
altgemeine |vettenen| | prorkiloneter | Me Bu 
&taffe.| R0Ren. | 1 Ma je Diäten. und 
—— Landweg. |Eijenbahn | Abgang. 
“aaa sal mal mal ıa 
| 
IM. 500 | 10 1—| 12 |- 60 13| 3 
| 
I. | 500 | 10 | 12 — 60 13] 3 
m. | 500 — 10 |—| 12 60 13| 3 
1. | 500 10 12 |— 60 13| 3 |— 
v. | 240 7| 9 40 13| 3 
iv. | 30 1—| s — 12 |—| — [60] — [13] 3 | — 
Iv. | 300 s — 12 |— 60 13| 3 
I. | 500 10 — 12 |- | — 60] — |ı3] 3 — 
IV. 300 |—-| 8|—1 12 — 601 —|13) 3 — 
v. | 240 | 71—| 9|—| —|40| — 13] 3 |— 
vI | ı80 6 6|— 40 10] 2 |— 
Iv. | 300 -] 8|-| 12 |—| — Iso] — 131 3 |— 
IV. | 300|—| 8 12 — [601 - [ıs| 3 
Iv. | 30|-| 8 12 — |60 13| 3 
v. 120|-| 7/-| 9|—-| — 40] — 113] 3 — 
va | iso — 5/—| 4150) — |30| — lı0| 2 |— 
v. | 240 7-1 9|—| — |40| — 13] 3 |— 
vo | 150)-| 5/—| 4150) — |30| — 10] 2|— 
VIL | 150 5/—| 450] — 30] — 110] 2 |— 














2. Angelegenheiten. 
Sydom. 


368 


145) Zuläſſigkeit des Verwaltungsſtreitverfahrens 
in ſtreitigen Schul- und Küſterhausbauſachen; Zeit— 
punkt für den Uebergang der Entſcheidung auf die 
Verwaltungsgerichte. 


Im Namen des Königs. 
Auf den von der Königl. Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗ 
und Schuweſen zu F., in der Küfter- und Schulbauſache der Ge⸗ 
meinde G., 


wider 
den Kreisausſchuß des Kreiſes L. 
erhobenen negativen Kompetenzkonflikt, 
hat das Königliche Oberverwaltungsgericht in ſeiner Sitzung vom 
30. Mai 1877, 
an welcher ıc. ꝛc. Theil genommen haben, 
für Recht erkannt, 
daß das PVerwaltungsftreitverfahren zuläjfig und der Streid- 
ausſchuß des Kreiſes L. demgemäh gehalten, ſich der Ent- 
ſcheidung der Sache zu unterziehen. 
Von Rechts Wegen. 


Gründe. 

Unter dem 27. Juli v. 3. reichte der Amtövorſteher der Aemter 
G. und W. der Königlichen Regierung zu %. durch Bermittelung 
des Kreislandraths einen Bericht ein, in welchem vorgetragen wurde, 
dag die Lehrerwohnung zu ©. nicht die nöthigen Wohnräume dar» 
biete, daß die Gemeinde ©. vom Schulvorftand und Amtövorfteher 
vergeblih um Befeitigung dieſes Mangeld durch Herftellung einer 
Giebelftube angegangen ſei und aud die neuerdings in Wirkſamkeit 
getretene Gemeindevertretung diefen Bau abgelehnt habe. Es wurde 
um baldige Enticheidung der Sache gebeten. 

Nachdem ein Grundriß der Lehrermohnung eingefordert worden 
war, verfügte die Königliche Regierung unter dem 18. September 
v. 3. an den Landrath ded Kreiſes &., daß ihrerfeitd die Anlage 
einer Giebelſtube für nöthig erachtet werde und dab über dieſen 
Dau, da ed fih um die Erweiterung der Küfter-Wohnung handle, 
die kirchlichen Organe zu beſchließen hätten und zu dem Zwede das 
Erforderliche zu veranlaffen ſei. Sollten diefelben der Ausführung 
des Baues wiederjprechen, fo ſei die Sache zur refolutoriihen Ente 
Iheidung vorzubereiten und einzureichen. 

Am 8. Oktober v. 3. beichloffen ſodann Gemeindekirchenrath 
und Gemeindevertretung von ©., fi gegen den Bau der Giebel 
ftube zu erflären. 

Die Königlihe Regterung zu F. überfandte hierauf, nachdem 
ihr der Beichluß eingereicht worden war, die Alten wiederum dem 
Landrathsamte mit dem Bemerken, daß ber Kreisausfhuß in der 





369 





Sache zu enticheiden haben werde, da diefelbe erft durch jenen DBe- 
ſchluß und fomit nad dem 1. Oftober 1876 eine ftreitige geworden jei. 

Der Kreisausſchuß ded Kreiſes L. bat jedoch die Entſcheidung 
in der Sache wegen mangelnder Zuſtändigkeit durch Beſchluß vom 
8. Dezember v. J. abgelehnt und ausgeführt, daß der Schullehrer 
zu G. die Mängel ſeiner Wohnung bereits im Jahre 1874 zur 
Sprache gebracht und namentlich unter dem 14. Juni 1876 aus⸗ 
führlich die Nothwendigkeit des Ausbaues einer Giebelſtube begründet 
habe. Nun ſei für die Frage der Zuſtändigkeit kein Gewicht darauf 
zu legen, daß bei den in Folge der Vorſtellungen des Lehrers ge⸗ 
pflogenen Verhandlungen früher nicht die kirchlichen Organe, fondern 
folhe Vertreter zugezogen worden feien, welche über die SKüfterei 
nicht zu befinden bäften. Denn ed ftehe feit, daß die Königliche 
Regierung jelbft in der Verfügung vom 18. September 1876 eine 
Entſcheidung getroffen habe, mithin: lei die Sache jedenfall vor dem 
1. Dftober 1876 anhängig gemacht worden. Letzteres jet fpäteltend 
durch Ginreihung derjelben an die Königliche Regierung Seitens 
des Landraths geichehen. 

In Folge dieſes Beſchluſſes hat die Königliche Regierung nun- 
mehr den Kompetenzftreit erhoben, und zwar auf Anweifung des 
Minifterd der geiftlihen, Unterrichtd- und Medizinal-Angelegenheiten 
und unter Bezugnahme auf einen Erlaß defjelben vom 15. Sanuar 
d. 3., welder ein unter dem 28. Dftober 1876 von der Königl. 
Regierung zu F. in einer Küfterfchulbaufache erlaſſenes Reſolut 
wegen Unzujtändigfeit ber Königlichen Regierung auf Grund des 
8. 173. des Zuftändigfeitögejeged vom 26. Juli 1876 aufhebt und 
zur Begründung diefer Entſchließung Folgendes ausführt: 

Die Einleitung von Verhandlungen über die Ausführung 
eines Küfterfhulbaued macht die Streitſache als foldye nicht 
anhängig. Died tritt vielmehr erſt dann ein, wenn fich bei 
der Verhandlung Streitpunfte ergeben, welche der rejolu- 
toriſchen Enticheidung bedürfen. Die Anhängigfeit fallt in 
diefen Sachen zufammen mit dem Zeitpunkt, in welchem das 
Rejolut zu erlaffen ift, und hieraus folgt, daß die Verwal⸗ 
tungsbehoͤrden feit dem 1. Dftober d. 3. überhaupt feine 
Baurefolute mehr zu erlaffen, fondern über hervortretende 
Streitpunfte die Entiheidung der Verwaltungsgerichte ber» 
beizuführen haben. Die entgegengejepte Aufraffung würde 
dahin führen, die Anwendung des Geſetzes vom 26. Juli v. 3. 
noch auf Sahre binauszufhieben, ohne daß hierzu irgend 
welcher Anlaß vorliegt, da die einleitenden Verhandlungen 
auch in Zufunft den Berwaltungsbehörden verbleiben, und 
die Wirkſamkeit der Verwaltungsgerichte überhaupt nur dann 
eintritt, wenn ſich bet diefen Verhandlungen Streitpuntte 
ergeben, welche refolutoriiher Entſcheidung bedürfen. 





370 





Es war, wie geſchehen, zu erkennen. 

Zunächſt unterliegt e8 feinem Zweifel, dab, wenn die bier frag» 
liche Schulbauſache nad) dem 1. Dftober 1876 im Sinne des $. 173. 
des Zuftändigfeitögejeped vom 26. Zuli 1876 (Gejeh - Sammlung 
Seite 297) anhängig gemadt worden tft, in derfelben die Ver— 
waltungdgerihte zu enticheiden haben. Während der 8. 135. X. 
Nr. 3 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 die rejolutorifche 
bezw. interimiftiiche Entſcheidung nur in ſolchen ftreitigen Schul⸗ 
baufadyen, weldye nicht gleichzeitig die Küfteret betreffen, den Kreis⸗ 
ausihüffen übertrug, bat der lepte Abſatz des $. 78. des Geſetzes 
vom 26. Zuli v. 3. diefe Zuftändigfeit auch auf die Fälle, in denen 
die Schule mit der Küfteret verbunden ift, ausgedehnt, und damit 
die Kompetenzzweifel, weldhe in der Praxis bezüglidy der kombi⸗ 
nirten Schule und Küſterbauſachen entitanden maren (vergl. das 
Reſkript des Minifterd der geiftlihen, Unterrichts- und Medizinale 
Angelegenheiten vom 13. Zuli 1875,*) Minift.- Bl. für die innere 
Verwaltung Seite 203), dadurch befeitigt, daß nunmehr da, wo die 
Schulhäufer zugleih die Küfterwohnung enthalten, den Verwaltungs- 
gerihten jene Entſcheidung in allen ftreitigen Baufadyen übertragen 
worden ilt. In diefen Fällen find Diejenigen, denen die Pfarrbau⸗ 
laft obliegt, die zum Bau und zur Unterhaltung der Schule Ber- 
pflichteten gemäß $. 37. Theil II. Titel 11 Allgemeinen Landrechts 
und fomit aud im Sinne des erften Abſatzes des $. 78. des Zu⸗ 
ftändigfeitögejeged. 

Anlangend aber die Trage, ob die hier ftreitige Schulbaufache 
vor oder nach dem 1. Oktober 1876 anhängig geworden ift, jo fommt 
dabei Folgendes in Betradt: 

Das Zuftändigkeitsgefeg hat gleich der Kreisordnung ledigtich 
die über die Nothwendigkeit und die Art der Ausführung von Schul: 
bauten ſowie die über die Verpflichtung, zu den Bantoften beizu⸗ 
tragen, entſtehenden Streitigkeiten den Verwaltungsgerichten zur 
Entjcheidung überwieſen; im Uebrigen wird die Thätigkeit der Re⸗ 

ierungen al8 Schulauffichtöbehörden, welche diejelben auch in Schul» 

Banfadhen dur die Fürſorge für die Herftellung und Erhaltung 
der im Schulintereffe nötbigen Baulichkeiten zu üben haben, durch 
das Zuftändigkeitögefeg nicht berührt; vor wie nad der Emanation 
des lepteren ftehen den Regierungen jene Funktionen der Aufficht 
u, nur daß, wie gedacht, die von ihnen bisher ausgehenden Ent- 
cheidungen über Streitigkeiten in Schulbauſachen den Bermwaltungs- 
gerichten übertragen worden find. 

Sndem nun $. 173. des mehrgedachten Gefepes die zeitlichen 
Grenzen der Herrſchaft defjelben in Beziehung auf die Zuftändig- 
keit der Behörden, dad Verfahren und die Zuläffigfeit der Nechtd- 


9 Centrbl. b. Unt. Berw. pro 1875 Geite 501. 








371 





mittel ordnet und dafür das Moment der Anhängigkeit der Sachen 
am 1. Oktober 1876 als entſcheidend hinſtellt, kann der Begriff der 
Sachen, um welche es ſich hier handelt, nur aus den vorhergehenden 
Beſtimmungen eben jenes Geſetzes erläutert und umgrenzt werden. 
Es kann daher, wo Schulbauſachen in Frage ſtehen, zur Beſtim⸗ 
mung des Zeitpunfted der Anbängigkeit nicht eine Thätigkeit der 
biöherigen Behörden in Betracht kommen, weldye mit der Entſchei⸗ 
dung von Streitigkeiten, wie fie das Gejeg allein ordnet, in gar 
feinem Zufammenbange fteht; vielmehr fommt ed für jene Frage 
allein darauf an, ob, wenn Streitigkeiten im Sinne des 8. 78. 
a. a. D. entitanden find, diefe zum Zwecke der Entjcheidung vor 
dem 1. Dftober 1876 an die bis dahin zuftändige Sculauffichte- 
hehörde gebracht worden find. Iſt Died der Fall, fo ift die Sache 
vor dem 1. Dftober 1876 anhängig gemacht, und ed bat fich dann 
jene Behörde auch nody nad) dem 1. Dftober 1876 der Entſcheidung 
u unterziehen; andernfalld nicht, wobei übrigens die Schulauffichtö- 
Behörden“ wenn fie bei hervortretendem Widerſpruch mit Rüdjicht 
auf die zeitweilige Leiftungsunfähigleit der Bauverpflichteten oder 
auf fchwebende Projekte wegen Theilung von Sculjyftemen und 
Gründung neuer Schulanftalten und dergleihen von einer weiteren 
Verfolgung der Sache, wie es namentlich bei größeren Bauten häufig 
der Fall ift, vorläufig abjehen müffen, damit ihre Zuftändigkeit nicht 
auf die Enticheidung von Streitigkeiten ausdehnen, welche etwa von 
Neuen bervortreten, fobald die Sache demnädjft fpäter wiederum 
aufgenommen wird. 

Die Annahme, daß die Anhängigkeit der fraglichen Sadyen mit 
dem Zeitpunfte zufammen falle, in welhem dad Reſolut zu erlaffen 
fei, und dab demgemäß die Verwaltungäbehörden feit dem 1. Df- 
tober 1876 überhaupt feine Baurefolute mehr zu erlaffen hätten, 
trifft im Weſentlichen bezüglich derjenigen Fällen zu, in denen die 
Negierungen biöher, entgegen der Auffafjung der Bauverpflichteten 
über den Umfang ded Baubedürfniffed den lepteren von Auffichte- 
wegen durch Erlaß eined Refolutes feititellten, und fomit zugleich 
durch Died Nefolut über die beftebende Differenz im Sinne des 
8. 78. a. a. O. entihieden. Ein derartiges Reſolut kann allerdings 
nad dem 1. Dftober 1876 überhaupt nicht mehr erlaffen werden, 
da in allen diefen Fällen die Sache erſt dadurch, daß die Auffichts- 
behörde eine von der der Bauverpflichteten abweichende Auffafjung 
ded Baubedürfniffes geltend macht, eine ftreitige wird und als foldye 
nad dem 1. Oktober 1876 bei den Berwaltungdgerichten anhängig 
zu machen ilt. 

In dem vorliegenden Falle unterliegt es Teinem Zweifel, daß 
die Sache erft nah dem I. Dftober 1876 anhängig geworben ift, 
da die Bauverpflidhteten, welche Partei find, überhaupt erft nad) 
diefem Zermin gehört worden find, nämlich in ihrer Vertretung, 


372 





dem Gemeindekirchenrathe und der Gemeindevertretung, am 8. Ok— 
tober v. J. und lediglich ihr Widerfpruc die Sache zu einer ftreis 
tigen macht und eine Entſcheidung erheiſcht. 

Weder die früheren Vorftellungen des Lehrers fünnen hierbei 
in Betracht kommen, nod die von der Königl. Regierung lediglich 
in Ausübung der Schulaufficht erlaffene Verfügung vom 18. Sep: 
tember v. 3., da vor dem 1. Dftober v. 3. gar nicht fonftirte, ob 
der von dem Lehrer erhobene und von ber Auffichtöbehörde gebilligte 
Anſpruch von den Bauverpflicteten beftritten und die Sache jomit 
eine ftreitige werben würde, 

Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs- 
gerichts und der verordneten Unterſchrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. B. G. Nr. 1261. 


146) Unzuläffigfeit des VBerwaltungöftreitverfahrens 
über die Erhebung von Schulgeld. 


Im Namen ded Könige. 


In der Verwaltungöftreitiache 
des Präfidenten der Königlichen Regierung zu M., Revifiond- 
klaͤgers, 
und 
der Schulgemeinde M.-S, vertreten durch den Schulvorftand, 
Bellagte und Revifionsklägerin, 
wider 
die Einwohner Franz B. u. ſ. w. zu M., Kläger und Re— 
vifiondbeflagte, 
hat das Königliche Oberverwaltungögeriht in feiner Sitzung vom 
12. Mai 1877, 
an welder ıc. ıc. Theil genommen haben, 
für Recht erfannt: 
daß auf die Nevifion des Regierungs- Präfidenten zu M. 
und der Schulgemeinde M.-S. dad Erkenniniß des Könige 
lichen Bezirköverwaltungsgericht zu M. vom 29. November 
1876 aufzuheben und die Entſcheidung ded Kreisausſchuſſes 
des Kreijes M. dahin abzuändern, dab das DVerwaltungd- 
ftreitverfahren für until zu erachten, der Werth des 
Streitgegenftandes auf 300 Mark feftzufegen und die Koften 
aller Snhtanzen den Klägern zur Laft zu legen, von ber Er 
hebung eined Paufchquantums für die Nevifions» Inftanz 
aber abzufehen. 
Von Rechts Wegen. 





373 





Gründe. 

Bid zum Jahre 1867 wurde in der Schulgemeinde M.⸗S ein 
nad dem Alter der Kinder fi abftufendes Kopfihulgeld von 5 Sar., 
3°, Sgr., 2", Syr. erhoben. Sn dem genannten Jahre führte 
die Königliche Regierung einen einheitlichen Schulgeldfaß von 2", Sgr. 
ein. Als aber im Jahre 1875 ſich die Ausgaben der Schulgemeinde 
in Folge der Anftellung einer SnduftriesXehrerin, Beihaffung neuer 
Lehrmittel 2c. vermehrten, hielt e8 der Schulvorftand für zweckdien⸗ 
li, zu den alten Schulgeldfägen zurüdzufehren. Gr fragte bei den 
Gemeinden M. und S. an, ob ihnen died genchm fei. Die poli- 
tiihe Gemeinde M. beſchloß unterm 12. März 1875 mit 21 gegen 
2 Stimmen, die alten Eäpe wieder einzuführen. Die politifche 
Gemeinde S. Soll einftimmig einen gleihen Beſchluß gefaßt haben. 
Der Schulvorftand beantragte nunmehr bei der Königlichen Regie: 
rung zu M. die Wiedereinführung der alten Schulgeldjähe, worauf 
die legtere unterm 6. Suli 1875 an den Schulvorftand folgende 
Verfügung erließ: 

„Unter den in der Eingabe vom 14. Juni er. dargelegten 
Berbältnifjen wollen wir genebmigen, dag die bis zum Jahre 
1867 in dortiger Parochie gültig geweſenen Schulgeldjäge 
von 5 Egr., 3°), gr. und 2", Ser. (d. b. 50 Pfg., 38 Pfg. 
und 25 Pfg.) wieder bergeftellt und zur Schulfaffe einge: 
zogen werden. 

Königlihe Regierung, Abtheilung für Kirchen» und Schulmejen. 

(gez.) Freiherr von Korff. 


Dur die Wiederherftellung der alten Schulgeldfäge fühlten fich 
mehrere Einwohner von M. beichwert und beantragten bei dem 
Kreidaudichuffe des Kreiſes M., den Gemeinde-Beſchluß vom 12. März 
1875 aufzuheben und es bei der biöherigen Art der Aufbringung 
der Schulunterhaltungsfoften zu belafjen. 

Nachdem der Kreidausichuß den Gemeindevorfteher der Gemeinde 
M. zur Sache gebört hatte, erflärte er fih durdy Beiheid vom 
27. Januar 1876 für unzuftändig, weil ed fih um Schulgeld, nicht 
um Schul-Beiträge handele. 

Auf die biergegen von den jepigen Klägern eingelegte Berufung 
bob das Königliche Bezirföverwaltungsgeriht zu M. — indem 
dafjelbe annahm, dat unter: „Schulbeiträge” im $.135. Nr. X.1. 
der Kreid-DOrdnung auch Schulgeld zu verfteben ſei — durch Urtel 
vom 27. April 1876 den Beicheid des Kreisausſchuſſes auf und wies 
die Streitſache an den lepteren zur materiellen Enticheidung zurüd. 

Der Kreidausihuß erkannte nunmehr anderweit dahin: 

daß die Kläger nicht verpflichtet, die erhöhten Schulgeldfäpe 
für jedez Kind zu zahlen, ‚ondern nur gehalten, 25 Pfg. 
monatli pro Kind zu zahlen. 





374 





Gegen dieſe wider die Schulgemeinde ergangene Entſcheidung 
legte deren gejeplicher Vertreter, der bis dahin zu den Verhandlungen 
nicht zugezogene Schulvorftand unter Beitritt der Gemeinde -Bor- 
fteher der Gemeinden M. und ©. Berufung ein und beantragte 
fojtenpflichtige Abweiſung der Kläger, indem er für die Königliche 
Regierung zu M. das Recht in Anſpruch nahm, das Schulgeld, wie 
geſchehen, feſtzuſetzen. 

Nachdem im Termine zur mündlichen Verhandlung der für dieſe 
von dem Regierungd-Präfidenten zur Wahrnehmung des öffentlichen 
Intereſſes beitellte Kommiflar die Kompetenz der Verwaltungsgerichte 
dus Gnitoeibung ber vorliegenden Streitfrage beitritten hatte, erkannte 
as Königliche Bezirföverwaltungsgericht zu M. unterm 29. Novem: 
ber 1876 auf Beftätigung der Entideidung ded Kreisausſchuſſes. 

In den Gründen wird megen der Zuftändigfeit der Verwaltungs⸗ 
gerichte auf das oben erwähnte Erkenntniß des Bezirksverwaltungsge⸗ 
richte vom 27. April 1876 bingewiefen und der Regierungd-Verfügung 
vom 6. Zuli 1875 die Rechtsgältigkeit abgeſprochen, weil Die 
Schulgemeinde die Schulgelderhöhung nicht bejchloffen habe, bezie— 
hungsweiſe darüber nicht gehört ſei. Es wird in diefer Beziehung 
ausgeführt, da dad den Regierungen im 8.18. f. der Regierung: 
Inftruftion vom 23. Oktober 1817 (Geſetz- Sammlung S. 230) 
beigelegte Recht der otegulirung des Schulgelded in Hinblid auf 
die 88. 51 ff. Titel 6. Theil II. Allgemeinen Landrechts diefe nur 
ermädtige, Beichlüffe der Schulfozietäten hierüber herbeizuführen 
und gefaßte Beichlüffe zu beftätigen oder zu verwerfen. Sebititän- 
big Tönnten die Regierungen von Auffichtöwegen nur dann Anords 
nungen treffen, wenn Schuljozietäten ſich weigerten oder unterließen, 
Beſchlüſſe zu faffen, deren Zuftandefommen unerläßlich fei, um den 
der Schulfozietät geſetzlich obliegenden Verpflichtungen zu genügen. 

Gegen diefe Enticheidung des Berufungsrichterd hat der Präfident 
der Regierung zu M. „aus Gründen des öffentlichen Interefjed” die 
Revifton eingelegt und beantragt, unter Aufhebung des Urteld vom 
29. November 1876 auf Abwetfung der Kläger zu erkennen. 

Die Revifion wird darauf geftüpt, daß der Berufungsridhter 
den $. 135. X. Pr. 1. unrichtig anwende, indem er annehme, daß 
durch denjelben die Zuftändigfeit der Verwaltungsgerichte zur Ent⸗ 
ſcheidung von Beichwerden über Schulgeld» Erhebung begründet 
werde; event. wird audgeführt, daß der Berufungsrichter den $. 18. f. 
der Negierungds Inftrultion verlege, wenn er der Pegierung das 
Recht zur felbftftändigen Regulirung ded Schulgelded abiprede. 

Die beflagte Schulgemeinde ift in ihrer Gegenerflärung der 
Revifion beigetreten, während von den Klägern eine ſchriftliche 
Gegenerflärung nicht eingegangen ift. 

Der von dem Reffortminifter für die mündliche Verhandlung 
vor dem Oberverwaltungsgerichte zur DBertretung des Regierungd- 





375 


Präfidenten beftellte Kommilfar machte vorzugsweiſe geltend, daß 
die Regierungen fraft der Regierungd-Inftruftion aus eigenem Rechte 
befugt feien, dad Schulgeld angemefjen zu regeln, und daß die Aus: 
übung dieſes Rechtes nicht durch eine vorherige Beſchlußfaſſung oder 
Anhörung der Schulfozietät bedingt fer. 

Der gleihfall8 im Termine erjhhienene, mit Vollmacht feiner 
Ströitgenoffen verjehene Kläger Franz B. beftritt dem Regierungd- 
Präfidenten dad Recht zur Einlegung der Revifion, weil er in den 
Vor-Inſtanzen nicht Partei geweien fei, und machte geltend, daß 
die Sadlage den Pegierungd= Präfidenten nur zur Erhebung des 
Kompetenz Konflifted berechtigt haben würde. Cr beantragte dem- 
nach Zurüdweilung der Revifton. 

Es war, wie geſchehen, zu erfenneı. 

Dem Regierung = Präfidenten ift im $. 63. des Geſetzes vom 
3. Juli 1875 (Gejep- Sammlung ©. 375) ausdrücklich, auch wenn 
er in den Bor-Inftanzen nicht ald Partei aufgetreten ift, dad Recht 
verlichen, aus Gründen ded öffentlihen Intereſſes die Revilton 
gegen die von den Bezirföverwaltungsgeridhten in zweiter Inſtanz 
erlafjenen Endurtheile einzulegen. Auch ift er wohl berechtigt, die 
Revifion darauf zu ftügen, daß dad Verwaltungsgericht ſich zu Un 
recht für zuftändig erachtet habe, weil nad $. 85. am angeführten 
Drte die Erhebung ded Kompetenz: Konflitted auf Grund der Ber 
hauptung, daß in einer vor dem DBerwaltungsgerichte anhängig ges 
machten Sache die Verwaltungs-Behörde zuftändig fei, nicht ftatt- 
findet, vielmehr die DVermaltungsgeridhte ihre Zuſtändigkeit von 
Amtöwegen wahrzunehmen haben. 

Die deöfallfigen Einwendungen der Kläger gegen die Reviſion des 
Regierungsd-Präafidenten find fomit hinfällig. Auch die Frift zur Ein- 
legung des Rechtsmittels muß für gewahrt angenommen werden, da 
nad Ausweis der Akten unterlaffen ift, dem vom Regierungd-Präft- 
denten auf Grund des $.44. Abſatz 2. des Gejeged vom 3. Zuli 1875 
beitellten Kommiſſar eine Ausfertigung der Entiheidung zuzuftellen 
($. 51. am angeführten Orte) und die Frift für den Regierungs⸗ 
Präfidenten erſt mit der Juftellung ded Endurtbeild an den Kom- 
milfar beginnt ($. 54. Abſatz 2. 8. 65. am angeführten Orte), das 
Rechtsmittel alfo ohne Rüdfiht auf den Zeitpunft der Urtelöpu- 
blifation zugelafjen werden muß. (Koch Proze-Drdnung 2. Auflage 
S. 330. Präjudiz ded Ober- Tribunald Nr. 614 a. 1839. Prajud. 
Samml. Band 1 ©. 385). 

Es war hiernach in die Sache felbft einzutreten und zunächft zu 
prüfen, ob der von dem Regierungd- Präfidenten erhobene Einwand 
der Unzuftändigfeit der Verwaltungsgerichte begründet tft. Es hängt 
Died lediglidy von der Beantwortung der Frage ab, ob ald: „Schul⸗ 
beitrag” im Sinne des $. 135. X. Nr. 1. der Kreid-Ordnung auch 
Schulgeld zu verfteben tft oder nicht. Zweifellos verbindet der Sprad)- 





376 


— m —“ 


gebrauch — der amtliche wie der außeramtliche — mit beiden Worten 
verfchiedene Segriſg aber gemeinſam tft den „ Schulbeiträgen“ und dem 
„Schulgelde" die Beitimmung, zum Unterhalte der Schule zu dienen. 

„Sculbeiträge” werden die der Schule zu gewährenden Bei» 
träge der Unterhaltungspflidtigen genannt. 

Der Kreis diefer Pflichtigen beftimmt ih nah dem Geſetze 
beztehungsweije der Sculverfatfung, Je nachdem hiernady die Pflicht 
zur Unterhaltung der Volksſchule den zur Schule gewielenen Haus- 
vätern (Allgemeines Landrecht Theil Il. Zitel 12. 8.29 ff.), den zur 
Schue gehörigen Gemeinden und Drtfchaften (Gutöbezirfen) — 
Schulordnung für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 
88. 39. 40 ff. — den zur Schule geihhlagenen Herridhaften und 
Gemeinden — 8$. 18. 19 ff. des ſchleſiſchen Tatholiihen Schulre⸗ 
glement8 vom 18. Mat 1801 — u. |. m. obliegt, Ipriht man von 
Hausväterbeiträgen, Gemeinde-Beiträgen, gutöherrlichen Beiträgen 
u.|.w. Alle dieſe Beiträge der Pflihtigen werden als „Schulbei— 
träge” bezeichnet. Inſoweit dad Geſetz Duantum oder Quote felbft 
nicht beitimmt, geidhieht die Vertbeilung ded Bedarfs auf die Pflich- 
tigen nah den Grundſätzen, welde für die Heranziehung zu den 
Semeindelaften maßgebend find. 

Auf den Bortbeil und den nuben, weldye die Schule dem 
Hflichtigen gewährt, wird nicht gerückſichtigt. 

Sn der außeramtlichen Sprade wird auch wohl der vom Staate 
einer Schule bewilligte Zufhuß als „Schulbeitrag” bezeichnet. 

Diefen Beiträgen werden gegenüber geftellt die eigenen Ein- 
nahmen der Schule, zu denen vorzugdweife das Schulgeld gehört. 

Das Schulgeld ift dad an die Schule oder den Lehrer zu 
entrichtende Entgelt für den Schulunterridt. — Es wird nur ges 
zahlt für die die Schule beiuhenden Kinder und zwar nicht von 
den „Schulunterhaltungspflichtigen”, jondern von denen, weldyen die 
Fürforge, der Unterhalt der Kinder obliegt. Auf die Beitimmung 
ded „Schulgeldfaged“ find die Verhältniffe der dur Schulgeldzahlung 
Verpflichteten einflußlos. Wenn der Schulgeldſatz vielfach in den 
oberen Klaſſen oder Stufen ein höherer iſt, als in den niederen, ſo 
erklärt ſich dies aus dem Umſtande, daß die Gegenleiſtung der 
Leiſtung entſprechen ſoll. Hört die Leiſtung auf, verläßt das Kind 
die Schule, iſt es an dem Beſuche derſelben durch Krankheit behin⸗ 
dert, wird die Schule zeitweiſe wegen anſteckender Krankheiten ıc. 
geichloffen, jo fallt die Gegenleiftung — dad Schulgeld — fort. 
(Reſkript ded Unterrichtd-Minifterd vom 28. Juli 1827 und 3. Aus 
guft 1831. von Rönne, Das Unterrichtsweſen S. 781 ff.) 

Das Schulgeld ift hiernady durchweg nach anderen Grundjägen 
zu beurtheilen, als die Schulbeiträge. 

Dem entiprechend ftellt auch das Allgemeine Landrecht den 
„Beiträgen“ das Schulgeld gegenüber (Allgemeined Landredht II. 


377 





7. 8. 32.), und die Kabinet3-Drdre vom 19. Juni 1836 (Gefep- 
Samml. &. 198), wie das Geje vom 24. Mat 1861 (Gefeg-Samm- 
lung ©. 241) unterjcheiden gleichfall8 zwiſchen Abgaben und Keiftungen, 
welche für die Schule zu entrichten find, und dem Schulgeide. 
Kein Geſetz oder Gefeß- Entwurf auf dem Gebiete des Unterricht- 
weſens in Preußen (vergleiche die Gefeßgebung auf dem Gebiete des 
Unterrichtömelens in Preußen von 1817 bis 1868, Berlin 1869) 
ftelt da8 Schulgeld den Sculbeiträgen gleidy oder begreift das 
erftere mit unter den lebteren. 

Wenn nad diefen Vorgängen die Kreid-Ordnung dem Kreidaud: 
ſchuſſe im 8. 135. X. 1. 

die Entiheidung von Beſchwerden über die Heranziehung 
u Schulbeiträgen 
überweilt, jo würde die Annahme, daß unter Schulbeiträgen 
auch Schulgeld zu verftehen fei, fih nur dann rechtfertigen laffen, 
wenn die —— der Geſetzes-Beſtimmung auf eine 
derartige Abſicht des Geſetzgebers ſchließen ließe. Dies iſt aber 
nicht der Fall. 

Die Beſtimmungen unter X. des $. 135. der Kreis-Ordnung 
feblten in dem Regierungs-Entwurfe. Sie find erft auf Beran- 
laflung des Abgeordnetenhaufes in das Gejeh aufgenommen. Man 
war fi wohl bewußt, daß damit dem Tünftigen Unterrichts-Geſetze 
vorgegriffen werde, bielt dies aber für unbedenklich, weil dem Kreis— 
ausichuffe die Sudifatur auf einem ähnlichen Gebiete — dem der 
Kommunalbefteuerung — überwiejen werden ſollte. Diefer Grund 
paßt allerdings, mie oben gezeigt, auf die „Schulbeiträge", nicht 
aber auf das Schulgeld, welches Feine rechtliche Seite bietet, Die 
dem Kommunalfteuer-Syftem verwandt wäre. Auch ſcheint es nicht 
ohne Bedeutung, daB der Gejehgeber, obwohl er die Nr. 1. X. 
des F. 135. der Kreid-Drdnung möglihft genau der Nr. 10. IX. 
deffelben Paragraphen nachbildete, in der lehteren von der „Heran- 
ziehung zu den Gemeindelaften“, in der erfteren von der „Heran- 
ziebung zu Schulbeiträgen” ſpricht. Es deutet died darauf bin, 
daß der Gefepgeber fi der Bedeutung ded gewählten Wortes wohi 
bewußt geweſen tft und abfihtlih nicht das Wort „Schullaften“ 
gebraudt bat, um jedem Mibverftändniffe vorzubeugen. 

Erwägt man ferner noch, dab die Kreidordnung ſich nicht zur 
Aufgabe geftellt hat, die Kompetenzen der Kreisausſchüſſe in Schul: 
fachen erjchöpfend zu regeln, ſich vielmehr darauf beſchränkt, denfelben 
einzelne beftimmt abgegrenzte Befugniffe auf diefem Gebiete zu 
übermeifen, im Uebrigen aber e8 bei dem beftehenden Rechtözuftande 
beläßt, jo kann dem Worte „Schulbeiträge” im $. 135. X. 1. 
nicht wohl die Audlegung gegeben werden, daß darunter auh „Schul: 
geld” zu verfteben jei. Es muß vielmehr hinfichtlich des letzteren 
angenommen werden, daß die Kreis⸗Ordnung den früheren Zuftand, 

1877 
' 26 


wonad die Schulauffichtöbehörden darüber zu befinden haben, einem 
Jeden, der fi zur Zahlung des Schulgeldes nicht verpflichtet 
hält, aber unbedingt der ordentliche Rechtsweg offen fteht, micht ge— 
ändert hat. 

Der Vorderrichter legt hiernach den $. 135. X. 1. der Kreid- 
Drdnung unrichtig aus, wenn er aus demfelben die Zuftändigfeit 
der Verwaltungsgeridhte zur Entſcheidung in ftreitigen Schulgeld- 
ſachen herleitet. Seine Entiheidung war daher aufzuheben und 
aus den oben entwidelten Gründen das Erkenntniß des Kreisaud- 
ichuffes dahin abzuändern, daß das Berwaltungöftreitverfahren für 
unzuläjfig zu erachten. Damit ift ſelbſtverſtändlich jedes meitere 
een auf die zur Entſcheidung geftellten Streitfragen ausge 
ſchloſſen. 

Der Koſtenpunkt regelt ſich nad $. 72. beziehungsweiſe $. 76. 
Nr. 4. des Geſetzes vom 3. Juli 1875. 


Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs- 
gerichts und ber verorbneten Ünterſchrift. 


(L. S.) Perfius. 
D. 8. 6. Nr, 1125. 





147) Behörde, bei welcher die kalkulatoriſche Feftftellung 
der Bauanfhläge zu erfolgen hat. 


Berlin, den 16. Suli 1877. 
Auf den Bericht vom 11. April d. 3. eröffne ich dem Königs 
lichen Provinzial-Schulfollegium im Einvernehmen mit dem König— 
lichen Miniftertum für Handel ıc., Abtheilung für dad Bauweſen, 
daß die Nevifion und Feftftellung des techniſchen Kalküls eines 
Koftenanfchlages von der Nevifion des Anſchlages überhaupt untrenn» 
bar ift und daß, wenn die erftere auch von jedem’ Sefretarintö= oder 
Kalkulaturbeamten ausgeübt werden kann, doch die Thätigkeit dieſes 
ſetzteren unter der fteten Kontrolle des Baubeamten, welchem die 
Nevifion und Feftitellung des Anjchlages obliegt, ſich befinden muß, 
da ſonſt Ierthlimer unvermeidlich find. 
Hiernach gebört die Falkulatorifche'Revifion der Bauanſchläge zu 
den Obliegenbeiten der vorrevidirenden Königlichen Regierung. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛe. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


Au 
das Rönigfiche Provinzial-Schuftollegium zu N. 
U. II. 6890, 





⸗ 


379 





148) Verpflichtung zur Fertigung der Reinſchriften der 
in der Gentral-Saftanz, zur Feftfegung gelangenden 
tats. 


Berlin, den 12. Juli 1877. 
Dem Königlichen Provinzial- Schulfollegium erwiedere ich auf 
die Anfrage vom 22. v. M., daß alle in der Central» Inftanz zur 
Feſtſtellung gelangenden Etats in Reinjchrift von den Provinzial- 
Behörden einzureichen find, dab ed aber dem Königlichen Provinzial: 
Schulfollegium unbenommen bleibt, Etats, welche bei der dortjeitd 
bewirften Borrevifion mehr oder minder erheblichen Korrekturen 
unterzogen find, den zur Einreihung Berpflidhteten zur Anfertigung 
eined neuen &tatd unter Berüdfihtigung der Aenderungen bed 
Königlihen Provinzial- Schulfollegiumd zurüdzugeben. &s darf 
aber eine Verzögerung über die für die Einreichung der Etatd feft- 
geftellte Frift hinaus dadurch nicht eintreten. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
das Königliche Provinzial-Schuffollegium zu N. 
U. 11. 1719. 


1. Univerſitäten, Akademien, 2c. 


149) Bermehbrung und Benugung der Univerfitäts- 
Bibliothel zu Kiel im Sahre 1876. 


Nach dem Sahreöbericht über die Verwaltung der Univerfitätd- 
Bibliothek zu Kiel im Jahre 1876 wied dad Acceifiond » Sournal 
am Sahresichluffe mit Einfluß aller Gejchenfe im Ganzen 1734 
Nummern nah, wobei Differtationen und Programme nicht mit- 
gerechnet find. 

Die Geſammtſumme aller Entleihungen während des Sahres 
1876 bezifferte fih auf 6720 Nummern, davon nad; auswärts 
194 Werte in 276 Bänden. Die Zählung der gleichzeitig verlie- 
benen Werke, welde Mitte Dezember vorgenommen wurde, ergab 
1075 Nummern. 


26* 


ED 
150) Preisertheilung bei der Akademie der Künfte 
zu Berlin. 


(Eentrbf. pro 1577 Seite 75 uud Seite 223.) 


Iu der am 3. Anguft d. I. ftattgehabten öffentlichen Sitzung 
des unterzeichneten Senats ift dad Ergebniß der in diefem Sabre 
von der Königlidyen Afademie der Künſte ausgejchriebenen 5 Preie- 
bewerbungen verfündet worden. Der Preis wurde zuerkannt: 

1) bei der in diefem Jahr für das Fady der Bildhauerei er— 
öffneten Konkurrenz um den großen akademiſchen Staatspreis dem 
Bildhauer Richard, Obmann in Berlin; 

2) bei der Konkurrenz der erften Michael Beerſchen Stiftung, 
nur für Bekenner der jüdiichen Religion und in diefem Jahr eben- 
falls für das Fach der Bildhauerei auögefchrieben, dem Bildhauer 
Ephraim Keyfer, geboren zu Baltimore ; 

3) bei der Konkurrenz der zweiten Michael Beerihen Stiftung, 
in diefem Jahr für dad Fach der Muſik eröffnet, dem Mufiker 
Dsfar Merz in Münden; 

4) bei der Konkurrenz der Meyerbeerſchen Stiftung für Ton- 
fünftler dem Mufifer Arnold Krug in Berlin; 

5) bei der Konkurrenz der von Rohrſchen Stiftung, in diefem 
Jahr für das Fach der Architektur eröffnet, dem Architekten Karl 
Schid, geboren zu Honau im Großherzogthum Baden, 

Berlin, den 5. Auguft 1877. 

Der Senat der Königlichen Afademie der Künfte. 
In Vertretung: K. Beder. 


Belanntmadung. 


151) Afademifhe Kunftausftellung zu Berlin. 
(Eentebl, pro 1876 Seite 472 No. 192.) 


Die afademifche Kunftauöftellung von Werfen lebender Künftler 
des Ins und Auslanded im proviforishen Ausftellungsgebäude auf 
dem Gantianplat wird am Sonntag, den 2. September d, J. 
eröffnet und ift von da ab bis zum 28. Oftober d. I. täglich dem 
Publikum zugängli, an den Sonntagen von 11 Uhr Vormittags 
bis 5 Uhr Nachmittags, an den Wochentagen von 10 Uhr Vor— 
mittags bis 5 Uhr Nachmittags, 

erlin, den 30. Auguft 1877. 
Die Königliche eraane der Künfte. 


Big. 
Belanntmachung. 


381 





III. Gymnaſial⸗- und Neal:2ebranftalten. 


152) Remunerationen der Lehrer höherer Unterridtö» 
anftalten für Stellvertretungen. 


Berlin, den 24. Zuli 1877. 

Die von dem Königlidhen Provinzial» Schulfollegium in dem _ 
Beriht vom 8. März d. J. geftellten Anträge auf Nemunerationen für 
Lehrer der höheren Bürgerfchule zu N. beruhen auf Vorausſetzungen, 
welche ich nicht ald zutreffend anerkennen kann. Bollbeichäftigte, 
feftangeftellte Lehrer gehören mit ihrer ganzen Kraft der Lehranſtalt 
an, an welder fie angeftellt find; damit fie diefer Verpflichtung ges 
nügen fönnen, find fie durch den Normaletat den entſprechenden Ka⸗ 
tegorien der Beamten in andern Gebieten in öfonomilcher Hinficht 

leichgeſtellt. Diefelben haben zugleich die Verpflichtung, wie die 

eamten jeded anderen Gebieted, bei vorübergehenden Lücken in dem 
Kollegium Stellvertretungen auf Anordnung ded VBorfteherd und nad) 
dem Mape ihrer Kraft zu übernehmen, ohne dab fi daran ein 
Anſpruch auf Remmmeration anfnüpft. Cs ift dadurch nicht aus— 
geichloffen, daß, fofern Mittel verfügbar find, für erhebliche Mehr— 
leiftungen eine Remuneration bewilligt werde; dieſelbe aber als 
Besahlung der einzelnen Lehrſtunden zu berechnen, entipricht nicht 
dem bezeichneten Verhältniß der feitangeftellten Lehrer zu der An- 
ftalt und ift ſchon deshalb zu vermeiden, weil dadurch die etwa 
bewilligte Remuneration den Schein eined Rechtsanſpruches ge= 
winnen Tann. 

Anders ift der Fall bei dem nur im Nebenamte beichäftigten 
Pfarrer N., welcher über die von ihm übernommenen Lehrftunden 
hinaus der Anftalt gegenüber Teine weiteren amtlichen VBerpflidhtun- 
gen bat; in diejem Falle ift nicht? dagegen einzumenden, daß für 
die Mebrleiftungen die Remuneration nad demfelben Maßſtabe be» 
en werde, wie für Die regelmäßig von ihm übernommenen Lei⸗ 
tungen. 


Der Mintfter der en ꝛc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
das Königliche Provinzial-Schuflolegium zu N. 
U. II. 6988. 


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Ueberſicht von ber Frequenz ber 
General⸗ Ueberſicht 








Gymnaſial- und 
Eentralblatt pro 


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153) Frequenz ber 
I General 








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383 
der RealsLehranftalten. 
Seite 80 Nr. 41.) 
Gymnaſien tes Preußifhen Staats fowie des Fürftentyums Waldeck und 
6 
Breanenz im Einter-Gemeßer IBTOTT 











7. 
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den Opmnafen. d) in den Borfäulen. in ben Borfäulen 
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10690] 1297 | 536 | 362 | 12 | 100 212-128 
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3) Rai Berihtigung ber früferen die om Zobennıs-Gpmaefum yu Breslan und vom Gpnnafum 
u Gtrehlen unf45 Borfäkler geringer. — 4) Bugang: Wandsbrd. 


von ber Frequenz ber anerkannten Progymnafien des Preußiſchen Staats 




















6. 1. 
Ereauen, im Binter-Grmeßer 1976777 Der ati gm dieſe 
dem drechat s· · d) ia den Borfäulen. auf den Progpmmafien | in ben Borfgulem 











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383 

der Real-Lehranftalten. 

Seite 80 Nr. 41.) 

Gymnaſien des Preußifhen Staats fowie des Fürſtenthums Waldeck und 


6. T. 


Bregueng Im Winter-Ermefter 187677 * 





















































den Gpmmaflen. d) in ben Vorſchulen auf den Gpmmaflen | in den Borfulen 
7 
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10690) 1292 | 536 | 362 | sa2| 1090 | 150 | Sis7 | 3056| — Jusazl 725 | 132 
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3) Rat Beriätigung ber früheren Angabe ve 
au Strehlen unf45 Borfgüler geringer. — 4) Bu. 


von ber Frequenz der anerfannten Progymnafien des Preußiſchen Staats 





Iohannes-Gpmnafum zu Breslau und vom Gpninafium 
Dandsbed. 














6. T. 
Brequeny im Binter-Semefer 197677 N 
den Progpmaafien. ©) in den Borfäuten. auf den Progpmnaften | in ben Borfäuten 

















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393 





Binter-Schulfemefters 1876/77. 































9 10. 
im Binter-Gemefter 131677 Mithtn 
Behand am 

Höheren Bürgerfäulen d) von ben Borfäulen Club des 
Winter: 

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au anderweiter Beſtimmung IT 

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Behand am Salut des vorhergehenden Gemefler 
4 Alfo am Salut bes Winter-Gemeters 187677 












































1) auf Gewerbeſchulen. 


1877. 27 


394 





154) Einfendung von Programmen, welde wilfenihaft- 
lihe Abhandlungen enthalten, an die Univerfitätd- 
Bibliothek zu Straßburg t. Elf. 


Koblenz, den 16. Dezember 1876. 

Das Gymnafium zu Saarbrüden hat der neugegründeten 
Kaijerlihen Univerfitätd- und Landes. Bibliothet zu Straßburg 
im Elſaß feine jämmtlihen vor Errichtung der buchhändleriſchen 
Gentralftelle für den ProgrammensAustaufch erfchtenenen Programme 
bis einjchließlih 1875 zum Geſchenk demadı. 

Der Vorfteher der genannten Bibliothek, Herr Oberbibliothefar 
Dr. Barad bat und den Wunſch geäußert, daß im gleicher Weile 
von Seiten jämmtliher und unterftellter höherer Lehranftalten be» 
züglich der, wiffenichaftliche Abhandlungen enthaltenden Programme 
derjelben aus den früheren Jahren bis einfchließlih 1875 verfahren 
werden möge, 

Wir bringen diefen Wunſch unter Hinweis auf bie nationale 
Bedeutung der Straßburger Bibliothek zur Kenntniß der Direl» 
tionen (Nektorate) und erwarten, daß foweit die vorhandenen Be— 
ftände von früher erfchienenen Programmen dies thunlic machen, 
die gewünfchte Abgabe der lepteren von dort aus direft erfolgen werde. 

Inwieweit died der Fall gewefen, ift in dem Dftern nächſten 
Sue zu veröffentlichenden Programme der dortigen Anftalt Turz 
anzugeben. 


Königlihes Provinzial-Schultollegium. 


An 
die Direftionen und Rektorate ſammtlicher ung 
unterftellter höherer Pehranflalten. 





In gleihem Sinne ift auch von andern Königlichen Provinztal« 
Schulkollegien verfügt worden. 


155) Vervielfältigung antiker Säulentapitäle feitens 
des deutfhen Gewerbe-Mufeumd behufd Abgabe an 
andere Unterrihtsanftalten. 


Berlin, den 21. Zuli 1877. 

Das deutſche Gemwerbe-Mufeum bierfelbft hat die in dem bei- 
folgenden Verzeichniffe näher bezeichneten Nachbildungen antiker 
Säulenkapitäle, welde in der Tages-Modellirklaſſe ded Mufeums 
nad den beften Hülfsmitteln modelltrt find, behufs Abgabe an an- 
dere Unterrichtö-Anftalten vervielfältigen laffen. Nach einer Mite 
theilung des Vorftandes bed Mufeumd ift derfelbe in der Lage, von 
dem auf 150 Mark ſich ftelenden Gefammtpreis einen Rabatt von 


395 





10°/, zu bewilligen, und find die Berpadungdfoften erfahrungdmäßig 
auf ca. 30°/, des Originalpreiſes zu veranſchlagen. 

Das Königliche Provinzial- —— veranlaſſe ich, hier⸗ 
von den Direktionen ſolcher höheren Lehranftalten, welche bei ihrem 
Zeichenunterricte von den Nahbildungen Gebraud machen Fönnen, 
indbefendere den Direftionen der Realfchulen I. Ordnung Mitthei- 
lung zu machen. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


ſämmtliche Ahnigliche Provinzial⸗Schullollegien. 
V. II. 1859. 





Nachbildungen antiker Säaulen- Kapitäle unter Zugrunde- 
legung des gleihen oberen Durhmefjerd von 30 Em. 


(Nr. 269 — 277 bed Berzeichniffes der verfäuflihen Gyp8-Abgüffe.) 


Rr. Marl. 
265 | Griehiich-dorifched Kapitäl vom parthen on (454 

v. Chr.) 41 Cm. br., 41 Cm. . 7,50 
270 Griechiſch⸗ doriſches Kapitäl vom a der Geres 

in Paftum, (301 v. Chr.) 52 br., 52 tief, 


31 body 12,50 
271 Km, dorijches Kapitäl, bei Albano gefunden, 

44 br., 44 tief, 25 bo . 11,50 
272 | Sriedhiicheioniiched Kapitäl vom Tempel am Siiff us 

(469 v. Chr.), 56 br., 37 tief, 28 hoch..13,00 


273 Griechiſch- ioniſches Kapitäl vom Erechtheion 

(429 v. Chr.), 57 br., 38 tief, 43 ho . . 17,00 
274 | Römildy-ionifched Kapitäl vom Tempel der For⸗ 
uns Birilid in Rom (48 v. Chr) 50 br., 

44 tief, 30 body 11,50 
275 | Griedildh - torintbifches Kapitaͤl vom coragiſchen 
Monument des Lyſikrates (335 v. Chr.), 
Mi br., 30 tief, 65 hoch — Größe des Dris 

inald — 26,00 
276 Sriehilc- forinthiiches Korb⸗ Kapital vom Thurm 
| der Winde in Athen (159 v. Chr.) 51 br., 

| 51 tief, 46 hoch 19,00 
277 Röomiſch-korinthiſches Kapitäl "vom Tempel des 
: Supiter Stator in Rom aus v. Sr) 

ı 52 br., 52 tief, 592 bob . . . ' 30,00 


27* 





397 





die bezüglichen Arbeiten nur an ſolche Verfertiger vergeben werden, 
welden eine hinreichende Kenntniß und ——— für die 
Herſtellung von Turngeräthen zugetraut werden kann. Wo ſolche 
Perſonen nicht vorhanden find, empfiehlt ed ſich, aus einer zuver- 
läffigen Bezugsquelle Modelle für die einfacheren Geräthe kommen 
und nad) dieſen arbeiten zu laffen. Größere und zufammengejehte 
Geräthe, zu deren Herftellung befondere —— gehören, und 
welche geübte und geſchickte Verfertiger beſſer und billiger zu liefern 
im Stande find, als fie an Ort und Stelle auch nach Modellen be- 
ichafft werden fönnten, werden zweckmäßig von jenen bezogen. 

Als beſonders zuverläffig Hr folde Bezüge von Zurngeräthen 
bat ſich der Zurnanftaltövorfteher Kluge bier (Reinbeerenftraße 27) 
bewährt. Ein Verzeichniß der Preife, für welche ſämmtliche Zurn- 
gerälbe von ihm zu beziehen find, ift in zwei Exemplaren beigelegt. 

affelbe wird aud für den Sal der Lizitation von Nutzen fein. 

Ferner made ich darauf aufmerkſam, daß ed ſich zur Vermei— 
dung von Weiterungen empfiehlt, jowohl bei Einrihtung von Zurn- 
jälen, bezw. von Zurnplägen, ald auch indbejondere für die Abnahme 
der auf Lizitation gelieferten Zurngeräthe einen bewährten Turn— 
lehrer zuzuziehen. 


Der Minifter der getftlichen zc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Sreift 


An 
jämmtlihe Königl. Provinzial-Schullollegien 
und Regierungen. 
U. III 1639. 


IV. Seminare, Bilduug der Lehrer 
und deren perfönliche VBerbältniffe. 


158) Einrichtung der Givilabtheilung der Bentral: 
Zurnanftalt zu Berlin. 


Ans Anlaß der Anfrage einer ausmärtigen Regierung über Einrichtung und 
Unterriht der Civilabtbeilung der Königl. Eentral- Zurnanftalt zu Berlin 
haben auf Anorbnung des Herrn Minifters der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten 
die beiden Lehrer der Anftalt im Auſchluß an die Mittheilungen im Gentral- 
blatt ber Unterrichts-VBermwaltung pro 1859 Seite 467 und bejonders pro 1565 
Seite 99 den nachfolgenden Bericht erftattet. Weitere eingehende Auskunft geben 
die Schriften Rothftein: Die Königl. Eentral-Turnanfalt zu Berlin, 1802 — 
und Stoden: Die Königl. Kentral-Zurnanftalt zu Berlin, ı869. 


Die Civilabtheilung der Königlichen Central: Zurnanftalt zu 
Berlin hat die Aufgabe, Turnlehrer namentlich für die höheren 
Lehranftalten des Preußiichen Staates auszubilden. 


398 





„zur Aufnahme in die Anftalt geeignet find zunächſt ſolche 
Lehrer, denen der Zurnunterriht an Gymnaſien, Real» und 
höheren Bürgerfchulen, fowie an Schullehrer » Seminaren 
übertragen werden ſoll, oder welche, bereits ald Turnlehrer 
fungirend, fich weiter vervollkommnen wollen; ferner aud) 
Volksſchullehrer, welche geeignet erjcheinen, neben Erlangung 
der Befähigung zur Ertheilung des Zurnunterrichtd an ihrer 
Schule zugleidy für die nuebreitung dieſes Unterrichts in 
weiteren Kreiſen des Schulweſens thatig zu fein.” *) 


Es werden jährlih im Durchſchnitt 50 Lehrer aud den ver- 
Ichtedenen Provinzen der Monarchie zu einem ſechſsmonatlichen Kurjus 
einberufen. Diejelben werden unter Zeitung der beiden ordentlichen 
Givillehrer der Anftalt von Hülfdlehrern, melde aus den Eleven 
der vorjährigen Kurſe ausgewählt find, in Mleineren Abtheilungen 
im praftifhen Turnen, fowie im Fechten unterrichtet. Dieje Hülfe- 
lehrer ertheilen zugleih den Schwimmunterricht im einer Winter- 
Schwimm-Anftalt. 

Die wiſſenſchaftlichen Vorträge werden von den beiden Civil. 
lehrern, fowie von einem Arzte gehalten, 


I. Uuterrichtsſtoff und Unterrichtsmittel. 
A. Der Unterrichtsſtoff. 
Derfelbe umfaßt: 


1) Die Borträge über Anatomie, Phyfiologie und Diätetil, ſowie 
über die erften Hülfßleiftungen bei vorfommenden Körperver- 
legungen. 

2) De orträge über die Geſchichte der Leibesübungen, über 
Syftematik und Methodik ded Turnens. 

3) Die Vorträge über Geräthkunde. 

4) Den praktiſchen Unterricht. Dieſer erſtreckt fich 

a. auf Zreiübungen, 

b. » Mebungen mit Handgerätben, 

c. ⸗ ⸗ an Gerüſten und Geräthen, 

d. » Stoß» und Hiebfechten, 

e. = den Unterridt im Schwimmen. 

5) Den applifatoriihen Unterricht 

a. an dem Königlichen Seminar für Stadtichulen, 

b. an einer mit diefem Seminar in Verbindung ftehenden 
mittleren Knabenſchule, und 

c. an zwei Koͤniglichen Gymnafien. 


®) Miniftertal-Berfügung vom 1. Mai 1873 (Centrbl. Seite 277), ©. a. 
Berfügung vom 15. März 1877 (Centrbl. Seite 146). 





399 


B. Die Unterrihtsmittel, 
Dazu gehören 
1) An Handgeräthen: 
a. furze Holzftäbe, 
b. ilenftäbe 
c. Hantel, 
d. kurze Schwingfeile (bezw. Rohrreifen). 
2) An Gerüften und Geräthen: 


a. die Kletter- und Steigegerüfte mit 
1) Kletterftangen, 
2) Klettertauen, 
3) ſchraͤgen Leitern, 
4) Eiridleitern, 
5) Doppelleiter, 
6) Steigemaft, 
7) Steigewand, 
8) Sproffenftänder; 
b. die wageredhten Leitern; 
©. die Schwebegeräthe (Balancirgeräthe) und zwar: 
1) Schwebe- (Balancir-) Baum, 
2) Schwebebalten (Schwebeſtangen); 
das Red; 
. der Querbaum; 
. der Barren; 
. die Springgeräthe nämlich 
1) das Schnurfpringgeftell (Freifpringel), 
2) die Springtreppe, 
3) dad Sturmlaufbrett, 
4) der Springfaften, 
5) ber Springbod, 
6) das Springpferd, 
T) die Springftäbe, 
2. dad lange Schwingfeil. 
haufelgeräthe: 
1) die Schaufelringe, 
2) das Schaufelred, 
3) das Schaufelfeil (Schwungtau). 
3) An Sechtgeräthen 
a. Stoß» und Hiebrappiere, 


Rmo m 


h. bie 


b. Schugwaffen, beftehend in Fechthauben und Fehthand- 


ſchuhen. 
4) An Schwimmgeräthen: 
a. Geräthe für dad Erlernen des Schwimmend, 





401 

gegangen. Es wird der Betrieb ded Turnens überhaupt nad) feiner 
raftifchen Seite, die Stufenfolge der Uebungen, ihre Bertheilung 
auf die Alters: bezw. Scyhulflafjen, die nothwendige Begrenzung ded 
Stoffes, — daß einestheild den Schülern nicht Hebungen zugemutbet 
werden, welche über ihr Vermögen hinausgehen und auf ihre or= 
ganiſche Entwidelung ſchädlich einwirken, ftatt fie zu fördern, andern 
theils durch Ueberhäufung mit allzuviel Hebungen die tüchtige und 
präzije Cinübung des gebotenen Uebungdmateriald nicht beeinträch- 
tigt werde, — bejprochen. 

Es wird auf den Wechſel der Uebungen innerhalb einer Unter: 
richtözeit, auf die Hülfeleiftung und nöthige Sicherheitsſtellung hin⸗ 
gewieſen: kurz, Alles das — zuſammengefaßt, was waͤhrend 
des praktiſchen Unterrichts im Einzelnen zu beobachten iſt. 

Ferner werden die Fragen über Turnſprache, Turnkleidung, 
Turndisziplin, über Bedeutung und Werth des Individualiſirens 
und Generaliſirens im Turnen oder des Riegenturnens und der 
Gemeinübungen, über Turnwanderungen (Turnfahrten), Turnfeſte, 
Turnſpiele, über Baden, Schwimmen, Schlittſchuhlaufen und andere 
dem Turnen verwandte Körperbemegungen, über die Einordnung 
des Turnens in die Schul-Verhältniſſe und überhaupt über die Be— 
ziehungen des Schulturnend zur Schule erörtert. Schließlich wird 
des Verhältniſſes ded Schulturnend zum Vereinsturnen, ihrer Be- 
rührungd- und Sceidungspunfte Erwähnung gethan. Auch dag 
Mädchenturnen findet bei diefen Vorträgen eingehende Berüdfich- 
tigung. 

’ 3) Sn den Vorträgen über Gerätbfunde werden bie 
einzelnen Qurngeräthe eingehend bejchrieben, die Maßverhältniffe 
derjelben angegeben, auch wird ihre zweckmäßige Anbringung und 
Bertheilung im Zurnfaal und auf dem Zurnplap und überhaupt 
alles rn beiprochen, was bei Einrichtung der Zurnräume zu be- 
achten iſt. 

Außer durch die vorhandenen Modelle und durch die in großem 
Maßſtab angefertigten Zeichnungen wird durd den Beſuch von Turn 
ballen verfchiedener Schul: Kategorien dad klare Berftändniß der 
einjchläglichen Verhältniſſe vermittelt. — 

Bon Zeit zu Zeit werden den Eleven häusliche bezw. Klaufur- 
arbeiten über die in den Vorträgen behandelten Gegenftände auf: 
gegeben, auch müſſen diejelben fih in Anfertigung von Zeichnungen 
vorher beiprochener Turngeräthe üben. 

Durch die regelmäßig wiederkehrenden und fi auf alle Unter« 
tichtögegenftände erſtreckenden Repetitionen werden einestheild die 
Eleven veranlaßt, den eriteren ſtets eine gleihe Theilnahme zuzu— 
wenden, anderntheils wird dem Direktor der Anftalt, welcher den« 
jelben haufig beimohnt, und den Lehrern dadurdy Gelegenheit zu 
einer genauen Beurtheilung der Eleven geboten, jo dab am Ende 


_ 402 _ 
des Kurſus ein befondered Examen zur Seftitellung des von ben 
Einzelnen Crreichten behufs Ausfertigung des Zeugniffed in der 
Negel nicht nothwendig ift. 


B. Der praktiſche Unterridt. 


Es hat ſich hierbei die Central-Zurnanftalt keineswegs die ein- 
feitige Pefolgung eines beſtimmten Syſtems zur Aufgabe geſtellt. 
Dad Ling⸗-Rothſtein'ſche Syſtem der ſogenannten rationellen 
Gymnaſtik, auf dem die Anftalt urſprünglich baſirt, hat im Verlauf 
der Zeit weſentliche Modifitationen erfahren. An der Grundanfchaus 
ung des Ling'ſchen Syſtems: bei den Uebungen deren phyſiologiſche 
und diätetiſche Bedeutung im Auge zu behalten und Uebungen zu 
verwerfen, welde gerabezu dagegen verftoßen, diejelben maßvoll zu 
begrenzen, die unäftbetifchen auszuſchließen und den praktiſch⸗ 
verwertbbaren und zugleich aus pädagogiihen Gründen empfehlend- 
wertben den Vorzug zu geben —, ilt feitgehalten worden. Dagegen 
bat man fi von jeder ftarren Einſeitigkeit und Abgeſchloſſenheit 
fern gehalten und es nicht unterlaffen, den Webungsftoff mit einer 
ganzen Reihe von pafjenden, den oben berührten Gefichtöpunften 
entfprehenden Uebungen zu bereihern. Man bat dabei nicht ge= 
fragt, welchem Turnſyſtem diefelben eigenthümlich find, fondern ob 
fie geeignet find für einen ſchulgemäßen Betrieb. 

Eine Reihe von eigenthbümlichen Uebungen tft aus der Anftalt 
jelbft hervorgegangen und haben Diejelben allgemeine Geltung erlangt. 
ci zr maßgebende Norm beim Betrieb des praftiichen Unter- 

8 iſt: ' 

1) die Cleven, foweit es die förperliche Befähigung ded Ein« 

elnen geftattet, zu tüchtigen Turnern beranzubilden, fo dag 
1 in ihrer ipäteren Wirkſamkeit die Mebungen felbft muſter⸗ 
gültig zeigen fönnen. Deshalb wird ftreng darauf gehalten, 
daß Die Hebungen von Allen in der vorgejchriebenen normalen 
Weiſe glethmaptg audgeführt werden; 

2) diefelben zu befähigen, dad @elernte auch auf Andere zu 
übertragen, alfo dad Turnen wieder zu lehren. Es tft fomit 
der Unterricht zugleich audy ein inftruftiver. 

Demgemäh beginnt der Unterrit mit den einfadhiten und 
elementarften Uebungen und verweilt bei denjelben eine verhältniß⸗ 
mäßig längere Zeit, um vor Allem ein fichered Zundament zu 
ſchaffen, auf welchem dad ganze gymnaſtiſche Penſum aufgebaut 
werden kann. Zu jchwierigeren und komplizirteren Uebungen wird 
erft dann übergegangen, wenn die Eleven eine gewiſſe Gerrichaft 
über ihren Körper gewonnen haben, wenn fie „gliederfrei” geworben 
und dadurch zum Bollgebraudy ihrer Kräfte gelangt fd. Durdy 
den auf den &lementen bafirenden methodiihen Aufbau und die 
Beziehungen der fpätern fchwierigeren zu den früheren einfacheren 





403 





Uebungen, worauf ftet8 bingewiefen wird, erproben die Eleven an 
fi felbft, in welcher Weiſe fie ihre Schüler mit fortichreitender 
förperlicher Ausbildung nad und nad) zu bedeutenderen Leiftungen 
befähigen können. 
- Sn den Hauptübungd-Gattungen treten vor Allem 
1) die Freiübungen 
hervor. 

Da diefe Uebungen ganz bejonderd geeignet find, die Leibes— 
glieder fret und beweglich zu maden, diejelben in die Gewalt des 
Willens zu bringen, fie zu kräftigen und gejchicdt zu machen zu den 
Ihwierigeren Uebungen an den Gerüften und überhaupt auf den 
ganzen Organismus einen wohlthätigen Einfluß ausüben: jo er: 
iheinen fie ald das Fundament aller Uebungen und bilden natur« 
gemäß dad Hauptübungsmaterial für die jüngeren Alteröflaffen. 
Da fie aber auch andere fehr weſentliche und eigentbümliche padas 
gogiſche Bildungselemente haben, die fie zu einer mindeftend gleich- 
berechtigten Uebungsgattung neben anderen ftempeln; da ferner ihr 
Betrieb in der Praxis am leichteften ind Merk gejept werden kann: 
jo wird denjelben eine ganz bejondere Bedeutung beigemeflen. 

Die Freiübungen vorzugdweife haben in den lepten Jahren in 
der Gentral-Zurnanftalt eine größere Ausbildung und Ausdehnung 
erhalten; man bat, der Bieljeitigfeit derjelben entjpredhend, eine 
Reihe zweckmäßiger neuer Uebungen, bejonderd aus dem Spieß’ fchen 
Turnſyſtem aufgenommen. Aber wie man einerjeitd bemüht ift, 
ſtarre Einjeitigfeit und ermüdende Monotonie zu vermeiden, jo ſucht 
man ſich auch andererfeit$ vor jenem verwirrenden und zeriplitterns 
den, in Künfteleien audartenden Bielerlei zu hüten, welches durch 
das rein äußerliche Beftreben, die Gliederbeweglichkeit nad allen 
Richtungen bin audzubeuten, dazu geführt hat, felbft unſchöne oder 
üble Angewöhnungen fördernde Uebungen ausführen zu lafjen. 

Da eine präzife und Scharfe Ausführung der Freiübungen wejent- 
lich von einem richtigen und präzifen Kommando abhängt, fo wird 
ein großes Gewicht darauf gelegt, daß dafjelbe ftetd zweckentſprechend, 
furz und doch bezeichnend und Elar ſei. 

Im Allgemeinen ift über den Betrieb der Zreiübungen zu fagen, 
daß zuerft eine Gruppe Freiübungen auf der Stelle durdhgenommen 
wird, dann Freiübungen von der Stelle folgen und wieder mit 
folden auf der Stelle geichloffen wird. Die heftigeren und an⸗ 
ftrengenderen, die Neipirationdorgane befonderd ſtark affizirenden 
Mebungen, wie der Kauf, fallen alfo in die Mitte, was von diätes 
tiſcher Wichtigkeit tft, da durch die verhältnißmäßig rubigeren 
und gleihmäßigeren Bewegungen am Schluß der Stunde ein 
zu jäher Üebergang aus der intenfiviten Aktivität in Die Ruhe vers 
mieden wird. 





405 





machen jene taftiihen Bewegungen zu pädagogiich ſehr empfehlend- 
werthen Uebungen. Im diefer Beziehung fönnen fie auch, ebenjo 
wie die übrigen Turnübungen, als eine vortreffliche Vorbereitung 
zum fünftigen Webrdienft bezeichnet werden. 

Bejondere Gattungen der Freiübungen bilden die Uebungen mit 
gegenfeitiger Stügung: die fogen. Stügübungen und die Hebungen 
im Ringen. 


2) Die Uebungen mit Handgerätben. 


Bon diefen Uebungen werden bejonders die Stabübungen wegen 
ihrer guten Einwirkung auf die ganze Körperhaltung eingehend dur» 
genommen. Mit den einfachiten Stabhaltungen und Bewegungen 
wird begonnen und allmälig zu den jchwierigeren Wende, Schwing» 
und Winde-Uebungen fortgeichritten. Stabziehen, Stabichieben, 
und Stabüberfpringen ald Gefjellichaftsübung machen den Beſchluß. 
&8 werden mit den verjdhiedenen Stabhaltungen und Bewegungen 
zugleich paſſende Fretübungen auf und von der Stelle verbunden. 

Neben diejen mit Holzitäben ausgeführten Uebungen werden auch 
die Uebungen mit dem Eilenftabe und mit eilernen Hanteln betrieben, 
welche beide Geräthe die Energie der Bewegung ungemein erhöhen. 

Auch die beionderd für dad Mädchenturnen wichtigen Hebungen 
mit Rohrreifen bezw. kurzen Schwingfeilen werden geübt. 

Im Freien werden, foweit ed die Jahreszeit, in welche der Kurſus 
fait, zuläßt, auh Wurfübungen und Turnſpiele vorgenommen. 


3) Die Uebungen an Gerüften und Geräthen. 


&8 wird auch an diefen Uebungen der bei Beſprechung des in 
der Anftalt befolgten Syſtems angedeutete Maßſtab angelegt, umd 
demgemäß den Webungen eine vorzugsweife Beachtung zugewendet, 
weldye jenen Grundſätzen am vollfommenften entiprehen. Danach 
treten, abgejehen von ihren übrigen Eigenjchaften, in Betreff der 
praktiſchen Berwerthbarfeit im Leben befonderd die SKletter- und 
Steigeubungen, die Schwebeübungen und die mannigfachen Spring» 
übungen hervor. Nicht mindere Beachtung wird aber den Hebungen 
am Springpferd und Springfaften, jomie am Barren und Red, 
bezw. Querbaum gefchentt. 

Eine befondere Beachtung finden aud) die von Einem oder Meh⸗ 
teren zugleih ausgeführten Uebungen am langen Schwingfeil, 
weldye theil8 im Durchlaufen unter dem geſchwungenen Seil, theild im 
Springen und Hüpfen über daffelbe, tbeild in Kombinationen befteben. 

Die Uebungen beginnen ebenfalld mit den elementarften und ein⸗ 
fachſten und Steigen in ftufenmäßigem Kortichritt zu den ſchwierigeren auf. 

Bei einzelnen Mebungdarten wird erft mit vorbereitenden reis 
übungen angefangen; bei den Epringübungen werden z. B. zuerit 
die Springubungen ohne Springgeftell, bei den Schwebenbungen 


406 





der Schwebeltand ıc. erft auf dem ebenen Fußboden vorgenommen. 
Es wird ferner die Audgangöftellung, die Körperhaltung, die Anz 
fangd- und ES chlußbewegung bei jeder Hebung genau bezeichnet und 
jeder Willfür ded inzelnen dabei entgegengetreten. Weberhaupt 
ieht die Anftalt e8 ald eine Hauptaufgabe bei diefen Uebungen an, 
tet8 auf die richtige Körperhaltung zu ſehen und ſich nicht damit 
zu begnügen, daß eine Uebung nur ungefähr zu Stande gebradht 
wird, fondern man muß ſtets erkennen, dab der Uebende, indem er 
jede andere nicht zugehörige und ftörende Mitbewegung eined Glie⸗ 
des vermeidet, feinen Körper völlftändig in der Gewalt feines 
Willend bat. Die Uebungen müffen ſtets ſchulgerecht gemadyt werden, 
und darauf wird bejonderd bei den Glementarbewegungen gefeben, 
jo daß aud die zufammengefeßteren und künſtlicheren Uebungen den 
Eleven in Betreff der Körperhaltung verhältnißmäßig leicht er⸗ 
ſcheinen. Deshalb wird auch im vorgerückten Kurſus bei ſchwieri⸗ 
eren Uebungen immer wieder zu den dieſelben vorbereitenden 
eichteren und einfacheren Bewegungen zurückgegriffen. 

Manche einfache Uebungen, welche vorzugsweiſe auf Kräftigung 
der Muskulatur, auf Gewandtheit und Elaſtizität des Körpers ein⸗ 
wirken, werden immer wieder von Neuem vorgenommen, und an 
ihnen wird beſonders die fortſchreitende Leiſtungsfähigkeit erſichtlich. 
Es find dies beiſpielsweiſe für die Beugemuskeln der Arme das 
fortgeſetzte Armbeugen und ⸗ſtrecken am Red und am Doppeltau, 
für die Streckmuskeln dad Armbeugen und <ftreden im Stüg auf 
dem Barren u. f. w. 

Es wird dabei Kontrole über die fortfchreitende Leiſtungs⸗ 
faͤhigkeit geführt. 

Bet vorgerücdtem Kurſus werden aud freie Kombinationen 
mehrerer Uebungen zu zufammengejegten in der Art vorgenommen, 
daß ber Lehrer diejelben bezeichnet, und die Eleven fie audführen. 
Es gilt dies beionderd vom allfeitigften Geräth, dem Speingpferb. 

&8 tritt bet den Uebungen balbftündlich ein Wechſel der Uebungs⸗ 
geräthe ein und wird der Betrieb fo eingerichtet, daß alle Körpertheile 
möglichft ebenmäßig in Aniprud genommen werden; auch wird 
darauf gefeben , daß fein Glied zu ſehr angeftrengt wird, daß feine 
Uebermudung und Erſchöpfung der Körperkräfte erfolgt, wodurch 
man befanntlid mehr ſchadet ald nüpt. 

So ift die Anftalt bemüht, diefe Hebungen nad allen Seiten 
bin möglichft fchulgerecht zu betreiben, den Webungäftoff in Innerem 
Zufammenbang und folgeredhter Entwidelung auf fidheren Grund» 
lagen allmälig aufzubauen, alles Sprungartige, alle unvermittelten, 
unmethodiſchen Webergänge zu vermeiden. 

Mas den Umfang der an der Anftalt gelehrten Uebungen bes 
trifft, fo bat ſich Diefelbe die Aufgabe geftellt, die Eleven, foweit 
died in den 6 Monaten möglid, fit, in den Hauptübungen mit dem 








407 





ganzen Uebungsmaterial für den Bereich des Schulturnend vertraut 
u maden, bezw. fie zu befähigen, einzelne vorhandene Züden in 
ihrer Ausbildung jelbft auszufüllen, und überhaupt ſich felbftändig 
weiter fortzubilden, auch ſich in Uebungen, welde auf der Anitalt 
nicht betrieben werden, leicht zu orientiren. 

Der Betrieb der Uebungen ift zugleich auch ein injtruktiver 
und bat fomit ftet8 einen didaktifhen Charakter. Es wird demges 
mäß mit den Uebungen immer die nöthige unterrichtlidhe Belehrung 
verbunden. Bei der Benennung der Hebungen werden zugleich die 
etwaigen abweichenden Benennungen anderer Turnſyſteme angegeben, 
um den Eleven dad Verſtändniß von Turnſchriften zu erleichtern, 
Hierauf wird die Hebung befchrieben, dann praftifch gezeigt und end- 
ih nad kurzem paſſenden Kommandowort ded Lehrers von den 
Eleven durchgeübt. Die begangenen Fehler werden den Uebenden 
zum Bewußtjein gebracht, dabei auf die für die einzelnen Uebungen 
charakteriſtiſchen Fehler jpeziell bingewiejen, die Eleven auch veran» 
laßt, die Fehler der Uebenden felbit zu erfennen und zu bezeichnen. 

Eine bejondere Beachtung finden die nöthigen Sicherheit. 
ftelungen und Hülfen; diefelben werden genau erflärt und gezeigt, 
und dann die Eleven angehalten, ſich jelbft gegenfeitig Hülfe zu 
leiten. Auch werden bei den Uebungsgeräthen und Uebungdgattungen 
Andeutungen gegeben, für welche Altersklaſſen fich diefelben eignen, 
Teſp. nicht eignen. Ebenſo wird auf die befondere Bedeutung ein- 
zelner Uebungen für den menſchlichen Organismus, auf dem erziehe- 
rifhen Werth mandyer Mebungdgattungen — ed wird aber aud) 
auf ſchädliche und unpaflende und deshalb von der Anftalt verworfene 
Uebungen hingemwiefen. 

Diefe Art des Turnbetriebed bedingt allerdingd, dab nur eine 
beichräntte Zahl von Eleven von einem Lehrer unterrichtet werde, 
damit der Unterricht ein imdividualifirender fein fünne, ohne daß 
dadurch die Zahl der Uebungen innerhalb der Stunde zu jehr be= 
Schränft werde. Zwar können mandye von Seiten des Lehrers leicht 
zu überjebende Uebungen von zwei und mehreren zugleih gemacht 
werden, bei der Mehrzahl aber könnte died nur auf Kolten der 
genaueren Kontrole geichehen. 

Dagegen wird durch die von Zeit zu Zeit angeftellten Repetis 
tionen, wobei womoͤglich von 4 Uebenden zugleich dad durdhgenommene 
Penſum ald Gemeinübung wiederholt wird, den Eleven ein Bild 
auch dieſes Uebungsbetriebes gegeben. 


4) Die Fehtübungen. 


Bei den Fehtübungen wird neben dem rein fedhterifchen Zweck 
ein bejonderer Accent auf den gymnaſtiſchen gelegt, da vorzugsweiſe 
beabſichtigt wird, durch diefe Hebungen unterftügenb auf die förper- 
liche Durhbildung der Eleven einzuwirken. 


408 


Die Uebungen beſtehen in Vorübungen ohne Waffen, in Schul⸗ 
und Kontrafehtübungen. Uebungen in ganzen Abtheilungen auf 
Kommando finden nur im Bereih der einfachſten Schulleftionen 
ohne Gegner ftatt, und auch erſt dann, wenn die Eleven darin 
einzeln von dem Lehrer vorgenommen und gründlich durdhgearbeitet 
find ; fie hören ganz auf, fobald zur Schule mit Gegner übergegangen 
wird. Ueberhaupt ift der Betrieb, dem Weſen der Fechtkunft ent» 
fprechend, durchweg ein individualifirender. Auch erhalten die Eleven 
Anleitung zur Ertheilung des Fechtunterrichts. 


5) Der Schwimmunterricht. 


Eine große Bedeutung legt in neuerer Zeit die Preußiſche 
Unterrichtsbehörde auch dem Schwimmen, als einem wichtigen Theile 
der körperlichen Ausbildung bei. Deshalb iſt das Schwimmen in 
den letzten Jahren in den Bereich des Unterrichts der Civilabtheilung 
gezogen worden. 

Nachdem die betreffenden Schwimmbewegungen als Freiübungen 
außerhalb des Waſſers eingeübt worden ſind, erhalten die Eleven 
den regelrechten Unterricht nach der in Deutſchland geltenden 
Schwimmmethode des Generals von Pfuel. Sind ſie ſo weit, 
daß ſie im Waſſer die Bewegungen regelrecht ausführen, ſo müſſen 
fie, nachdem ſie die ſogenannte Auer bach'ſche Schwimmweſte angelegt 
haben, im Waſſer ſich ſelbſtändig üben, um ſchließlich dahin zu kom⸗ 
men, daß ſie auch ohne dieſes Hülfsmittel ſicher ſchwimmen können. 

Sie werden außerdem angeleitet, in verſchiedenartigen Sprüngen 
(Fuß-⸗ und Kopfiprüngen) ind Waſſer ſich zu begeben und über⸗ 
haupt gymnaſtiſche Hebungen mit dem Schwimmen zu verbinden. 

ad Tauchen wird in Verbindung mit Verſuchen, wie man in 
Gefahr des Gririntend befindliche Perjonen zu retten babe, gelehrt. 

Mit dem praftiihen Schwimmkurſus geht Hand in Hand die 
Unterweifung in der Schwimmlehre. Legtere umfaßt die Anleitung 
ur Ertbeilung ded Schwimmunterrihtd und die Beſchreibung der 


* das Schwimmen nöthigen Vorrichtungen. 


III. Der applikatoriſche Unterricht in den Schulen. 


In dieſem Unterricht erkennt die Central⸗Turnanſtalt einen ſehr 
weſentlichen Beſtandtheil ihrer didaktiſchen aufgabe, Die Eleven wer- 
den durch den Unterricht in der Anftalt ſelbſt allerdings leiftungsfähige 
Zurner, erhalten auch theoretifche und praftifche Anleitung zu eigenem 
Zurnbetrieb — aber der eigentlihe Prüfftein ihrer Zurnlebrer- 
Befähigung ift der Turn-Unterricht, den ie an Schulen ertheilen. 

Borbereitet wird diefer applifatorifche Unterricht bereitö in dem 
erjten Monate des Kurjus, fobald die elementaren Frelübungen durch» 
genommen find. Es werben die Eleven über dad Weſen eines richtigen 
Kommandos ıc. belehrt, fie werden veranlaßt, unter Befolgung der 








409 





egebenen Regeln fi unter dem Auge bed Lehrers gegenjeitig felbft zu 
ommandiren und etwa vorfommende Fehler an forrigiren; fie erhalten. 
Belehrung darüber, nady weldyen Gefichtöpuntten Gruppen von Uebun- 
gen zufammenzuftellen find und müffen ſolche Uebungsgruppen ſchrift⸗ 
li audarbeiten. Diefe Audarbeitungen werden von dem Lehrer 
durchgefehen und mit den nöthigen Erinnerungen zurüdgegeben. 

In zweiten Monat wird jedem der Gleven in einer der oben» 
enannten Lehranftalten eine Schülerabtheilung zugewiefen, die er 
bis zum Schluß ded Kurſus nad dem feltgeitellten Mebungsplane 
unter fpezieller Zeitung des Civillehrers der Central» Turnanftalt, 
welcher dem Zurnunterridht an der betreffenden Schule vorfteht, zu 
unterrichten hat. Es wird darauf gejehen, daß alle in der Anftalt 
während des Unterrichtd gegebenen Vorſchriften und Belehrungen 
praftiich in richtiger Weile zur Anwendung fommen, die BVerftöße 
dagegen werden nach dem Unterricht eingehend beſprochen. 


159) Zermin zur Abhaltung des pädagogiihen Kurfus 
für evangelifhe Theologen am Seminar zu Tondern. 
(&entrbl. pro 1877 Seite 32 — VU. 2. —) 


Der Herr Minifter der geiftlichen 2c., Angelegenheiten bat 
durch Berfügung vom 21. Juli d. 3. genehmigt, daß der Anfangs: 
termin für den bei dem Schullehrer- Seminar zu Zondern abzu- 
baltenden pädagogiihen Kurſus für evaugeliihe Theologen von 
Montag nad dem 15. Dftober auf Montag nad) dem 29. Oktober 
jeden Jahres verlegt werde. 


160) Befähigungdzeugniife für Zöglinge der Anftalten 
zu Droyßig. 


(Centrbl. pro 1876 Zeite 443 Nr. 176.) 


Berlin, den 30. Zuli 1877. 
Bei den diesjährigen Entlaffungsprüfungen in dem Gouvernanten» 
Snftitut und dem Lehrerinnen-Seminar zu Droyßig haben erlangt 
das Zeugniß der Befähigung 
I. für dad Lehramt an höheren Töchterſchulen: 


1) Emilie Bieſenthal zu Sandow im Kreiſe De 

2) Eliſe Bliefterning zu Minderhatde im Kreiſe Minden, 
3) Mathilde Garthe zu Eſchwege, 

N Marie Hefter zu & eanffurt a. M., 

5) Emma Keller zu Berlin, 

N Martha Lüdice zu Boldelow, Kreid Anklam, 
7) Minna Mansky zu Heide in Holitein, 


1877. 28 





A Ju 


8) Clifabeth Müller zu Burgfteinfurt i. Weftfalen, 

Henriette Müller zu Neu-Ruppin, 

10) Agnes Pullwer zu Koblenz, 

11) Katharine Schmidt zu Neu-Strelig, Großherzogth. Medlen- 
burg-Strelig, 

12) Eliſabeth Schorn zu Weikenfeld, 

13) Johanna Geitfen Ei Soahimöthal, Kreid Angermünde, 

14) Dlga Töpke zu Münfter, 

15) Katharine Tröger zu Saalfeld im Herzogth. Sachen» Mei- 
ningen, und 

16) Anna Uhlmann zu Wiehe, Kreis Cdartöberga; 

U. für dad Lehramt an Volksſchulen: 


Keontine Adam zu Rapebuhr, Kreis Neuftettin, 

Chriftiane Bach zu Lennep, 

Emma Zeltmann zu Ruhrort, Kreid Mülheim a. d. Rhr, 
Eliſabeth Günther zu Solingen, 

Marie Hauß gu Rotenburg, eg. Bez. Kaflel, 

Luiſe Hensel zu Guſow, Kreid Lebus, 

Marie Hildebrandt zu Magdeburg, jept zu Gnadau, 
Marie go: zu Burgfteinfurt i. Weftfalen, 

9) Helene Zefjen zu Flendburg, 

10) Klara Sudersleben zu Plön in Holftein, 

11) Kamilla Kuler zu Chriftianftadt a. Bober, Kreis Sorau, 
12) Martha Linke zu Zinna, Kreis Torgau, 

1“ Lydia Macht w Erwitte, Kreid —* 


COREL 


Pauline Magdeburg zu Sorau i. L., 
Augufte Yitden zu Burg, 

Martha Plog zu Gr. Leiltenau, Kreis Graudenz, 

Agnes Pohl zu Kaflel, 

18) Martha Rindfleifh zu Meinsdorf, Kreis Tüterbogt-Luden, 


walde, 
19) Mathilde Ruck zu Arnis in Holftein, 
20) Marie Somniß zu Neuftettin, 
21) Hulda Warnat zu Gr. Skirlack, Kreis Darkehmen, 
2 Elfriede Willich zu Biberteih, Kreis Sternberg, und 
23) Anna von Zawadzky zu Naumburg a. d. ©. 

Den Grab ber Befähigung ergeben bie Gnttoffungepengnifte; 
auch iſt der Seminar» Diretor Kripinger Ai Droyßlg bei Zeig 
bereit, über die Befähigung diefer Kandidatinnen für beftimmte 
Stelen im öffentlichen und Im Privat-Schuldienfte nähere Auskunft 
zu geben. 

Der Mintfter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greift, 


Belanntmahung. 
U. IIL 2846. 


411 


161) Anftellung von Zehrerinnen an gemiſchten Unter- 
klaſſen. 


Breslau, den 21. Mai 1876. 

Mittelſt Reſtripts vom 27. April bat der Herr Minifter die 
Befugniß ber Lehrerinnen dahin ermeitert, daß Letztere nicht blos in 
Mäddyen-, fondern auch in gemilchten Unterflaffen Unterricht er- 
theilen Dürfen. Unfer Eirkular vom 18. März, welches den Lehrer: 
innen blo8 die Erlaubniß zur Unterrichtdertheilung in Mädchen- 
klaſſen zufpricht, erleidet dadurd eine Veränderung. Gleichzeitig 
bemerfen wir, daß die Anftellung von Lehrerinnen ſich durdy den 
Minifterial-Erlap in hohem Grade erleichtert und wir deöhalb bei 
dem großen Lehrermangel hoffen, man werde von geeigneten Lehrer⸗ 
innen gern Gebraudy machen. 


Königliche Regierung; 
Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 


An 
fänmtlide Königliche Herren Kreis-Schul-Iufpeltoren. 


162) Berehnung der Dienftzeit für Gewährung der 
Dienftalterdzulage bei Unterbrehung der Amts— 
thätigfeit. 


Berlin, den 17. Juli 1877. 

Es unterliegt, wie ich der Königl. Regierung auf den Bericht vom 
21.v.M. unter Hinweifung auf die wegen Gewährung von Dienftalters- 
ulagen aus Staatsfonds an Lehrer und Lehrerinnen erlaffenen früheren 

erfügungen (Erlaffe vom 18. Juni und 24. Zuli 1873 — Gentral- 
blatt 1873 ©. 470 und 473 — vom 17. und 24. Sanuar, 2. Juni, 
9. Suli und 9. November 1874 — Centralblatt 1874 ©. 213, 
209, 543, 541 und 707 — vom 17. Februar und 3. Juli 1875 — 
Gentralblatt 1875 ©. 350 und 481 — und vom 18. September 
1875 und 4. Oktober 1876 — Centralblatt 1876 ©. 68 und 681) 
hiermit eröffne, feinem Bedenken, da wenn ein Lehrer, weldyer aus 
dem Amte auögelchieden gewefen tft, ſpäter wieder angeftellt wird, 
demfelben bei Berechnung der zur Gewährung oder Wiedergewäh- 
rung der Dienftalterdzulage erforderlichen Dienitzeit auch die früher 
zurüdgelegte Dienftzeit in Anrechnung zu bringen ift, dergeftalt, daß 
nur die Zwifchenzeit von dem Tage ded Audfcheidend aud dem früher 
innegehabten Amte bis zum Tage ded Wiedereintrittd in dad Amt 
außer Anſatz zu laflen ift. 

Aus weldem Grunde feiner Zeit dad Andicheiden aus dem 
früher imnegehabten Amte erfolgt ift, macht hierbei Leinen Unter: 
ſchied. Es kommt indbefondere nicht darauf an, ob dad Ausicheiden 
freiwillig erfolgt ift oder unfreiwillig, fei e8 in Folge gerihtlicher 

28* 


— 


412 





Verurtheilung, welche den Verluſt des Amts nach ſich gezogen hat, 
ſei es im Folge einer Verurtheilung zur Dienſtentlaſſung im Wege 
des Disziplinarverfahrens. 

Daß bei Berechnung der zur Gewährung ober Wiedergewährung 
der Dienftalterözulage erforderlichen Dienftzeit auch diejenige Zeit, 
während welcher ein Lehrer, bevor fein Ausſcheiden aus dem Amte 
erfolgt ift, vom Amt ſuspendirt gewefen, in Betracht zu ziehen, d. h. 
in Anrechnung zu bringen ift, dabe ich bereits in meinem Grlafje 
vom 4. Oftober 1876 (Centralbl. 1876 ©. 681) bemerklich gemacht. 

Hiernach ift der Fall, welcher der Königlichen Regierung zu der 
Anfrage in dem Berichte vom 21. v. M. Veranlaffung gegeben hat, 
zu erledigen und in Zukunft dem entfprehend zu Berhhren. 


Der Minifter der seen 2c. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
die Königliche Regierung zu N. 
U. III. 11264. 


V. Volksſchulweſen. 


163) Feier des achtzigſten Geburstages Seiner Majeftät 
des Kaiſers und Königs in den Schulen des Regie— 
rungsbezirks Minden. 


Minden, den 14. Juli 1877. 

Wir haben aus den über die Feier des diedjährigen, 8Often Ge- 
burtetages Sr. Majeftät des Kaiferd und — uns erſtatteten 
Berichten mit großer Befriedigung erſehen, wie die Begehung deſſelben 
in allen Schulen unſeres Bezirkes eine durchaus würdige und der 
hoben Bedeutung ded Tages angemefjene geweſen ift und wie Lehrer 
und Schüler unter reger Theilnahme der Ortseinwohner dur 
gemeinfame Betheiligung an dem Gemeindegotteöbienfte, durch eine 
Ninnige Schulfeier im feitlich geſchmückten Schulzimmer und, wo die 
Witterung es geftattete, duch Aufzüge und Spiele im Freien ihrer 
Verehrung und Liebe zu unferem erlauchten Landeöheren einen be= 
redten Ausdruck zu geben verftanden haben. Ganz befonders fühlen 
wir und gedrungen, den Herren Kreiöihulinfpektoren, den Gemeinde- 
verfretungen und Schulvorftänden unfere Anerkennung dafür auszu⸗- 
iprechen, daß fie durch eifrige Förderung der Sache und dur 
zwecmäßige Anordnungen, bezw. faft ausnahmslos durch Bewilli— 
gung von Geldmitteln zur Beſchaffung von Feſtgaben, zur Bewir- 
tbung der Schulkinder und Er dauernden Ausihmudung der 
Schulzimmer dur größere Bildniffe Sr. Majeftät des Königs 











413 

u. |. w. dad Andenken diefed Tages den Herzen der Tugend um fo 
fefter und unvergehlicher eingeprägt haben. Sndem wir Euer Hoch— 
ebrwürden — Wohlgeboren — beauftragen, den Schulvorftänden 
und Lehrern Ihres Auffichtöbezirked Kenntnig zu geben von dem 
Inhalte der gegenwärtigen Verfügung, geben wir und gerne der 
Erwartung bin, dab auch Fünftig die patriotiichen Gedenftage in 
ähnlicher Weije feitend der Schüler und Gemeinden begangen und 
dadurdy immer mehr zu wahren Volks- und Familienfeften werden. 

Königlihe Regierung, 

Abtheilung des Innern. 


An 
bie fämmtlihen Herren Kreis-Schulinfpeltoren 
bes Regierungsbezirke. 


164) Geier des auf einen Sonntag fallenden Sedan— 
tages in Schulen. 


Berlin, den 25. Auguft 1877. 

Die s. 1. r. beigefügte Nr. — der — Zeitung enthält eine Be- 
kanntmachung ded Kreid-Schulinfpektord N., durch welche die Cirkular⸗ 
verfügung der Königlichen Regierung vom 28. v. M. veröffentlicht 
wird. In diefer Verfügung wird angeordnet, daß die Feier des 
Scedantaged auch in diefem Sabre, wo derfelbe auf einen Sonntag 
fällt, am 2. September gehalten werden ſolle. Diefe Vorſchrift ift 
nicht unbedenklich, namentlih mit Rüdfiht darauf, daß einerleitd 
eine größere Anzahl von Lehrern durch ihre kirchlichen Nebenämter 
behindert fein könnten, die Feier zu leiten, während andererjeitd, wo 
Schulkinder aus mehreren Orten zu einer Schule gehören, die 
Heranziehung derjelben zur Schulfeier leiht auf Schwierigfeiten 
ftoßen Tönnte. Sm mehreren Bezirken der Monardie ift darum 
angeordnet worden, daß, wie died auch bei anderen Beranlafjungen 
Ion mehrfach geichehen ift, Die Feier vom Sonntag auf einen vor⸗ 

ergebenden Wochentag gelegt werde, und zwar im vorliegenden 
Halle auf Sonnabend, den erften September, den Sahrestag der 
Schlacht von Sedan jelbft. 

Die Königliche Regierung wolle erwägen, ob fi dieſe Anord- 
rung nicht aud für den dortigen Bezirk empfehle und darnach dad 
Erforderlihe anordnen. Sollte Diejelbe wider Erwarten Bedenten 
gegen eine Aufhebung oder Beſchränkung Shrer Verfügung vom 
28. v. M. haben, jo erwarte ich umgebenden Bericht. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
an In Vertretung: Sydom. 
die Königlie Regierung zu R. “ 
UV. 11. 13035. 





45 


ter Berwaltung des Minifterinmd der geiftlien, Unterrihis- und 
weien in den Staatshaushalts-Etats der Fahre 1872 bis 1877/78. 






Demnad in den Fahren 1873 


Etsatöhendheitö- Etat pre 1. Ayril 1877.78. biß incl. 1. Aprif 1877/78 






Lezäihunng der Ausgaben. 





| Mut. Ir. | 
Elementer-Unterrichts- | 
weien. | 
Schullehrer⸗Seminarien. 
Reirldunen . . . . | 1,847,137: 
zu Wohnungsgeldzuſchũſ⸗ 
ſen. 22. 
Zur Remunerirung von | 
Hülfdlehrem . . . . 118,969: 8 
Zur Beſtreitung der Kofteu | 
ter Delonomie, zu Me- 
tifamenten und zu Un» 
terftügungen für die Sn- | 
ternatd - Zöglinge . . 823,632 
Zu Unterfügungen, zu | 
Medilamenten und zur 
Krankenpflege für die im 
Erternat befindlichen Se⸗ 
minariftin -. . . . 
Zur Unterhaltung der Ge⸗ | 
Binde... . ... 122,056; | 
Zu Unterridytömitteln.. . 85411 — | 
Zu ſächlichen Ausgaben ıc. | 399,067 28 | 


Sa. Zit. 1 — 5>. 





. . . . | . 
3,916,138 | 2,791,967.71 

















417 








Siastöhansheltö: Etat pro 1. April 1877/78. 


— —— — 


Bezeichnung der Ausgaben. 


Mark. 


Demnach in den Jahren 1873 
bis incl. I. April 1877/76 












Abgang. 
. | Mark. |pf. 
3,916,138| 8| 2,791,967 U . |. 


Zugang. 





| 




















Zrandport 
Präparanden-Anftalten. | 
Bejoldungen 95,500 — 
Zu Wohnungsgeldzuſchüſ⸗ 
in. . 22 20.. 6,2281 — 
Zur temunerirung von 
Hülfslehrern ıc. 20,340 — . . . | .» 
Zur Beftreitung, der Koften 
der Delonomie . . 147,930) — 
Zur Unterhaltung der de 
bäude «.. . 2,0311 — 
Zu Unterrichtömitteln ı u. |_ 46,900 — . . . . . 
Sa. Tit. 6—10. 318,929—| 295,973] . |.y 
Dispofitionsfonds zur För: 
berung des Seminar: 
Präparandenwefend 240,721—| 157471— . |. 
Zu Unterftügungen für Se⸗ 
minar= und Präparan- 
denlehrer . |.|_30,000—| 30000-] . |. 
Sa. Tit. 1 -11- | vos 8 — 
2) Zu Titel 11. Zugänge: im Sabre 1873... 2 2 2 2 9. 216,726 Matt. 
STE een 87,706 + 
pro 1. April 187778 2 2 2 2 20. 10,50 + 


Abgänge: 


im Sabre 1874 . . . 


find 314,932 Mari. 
durch Uebertragungen auf Titel 6— 10. 
51,579 Matt. 
1875 . . . 105,06 + 





157,485 Marl. 
bleiben 157,447 Matt. 


7) Zu Zitel 11a. pro 1. April 1877/78 durch Uebertrag von Kap. 127. Tit. 3. 





419 





s( Demnach in den Jahren 1873 
Stantöhanshaltd- Etat pro 1. April 1877/78. bie inel. 1, April 1877/78 


Zugang. Abgang. 


Bezeihnung der Ausgaben. | | 
Mark. |] pf. Markt. |pf. Matt. Io AM lyuf. 







Elementarſchulen. 


Beſoldurgen und Zuſchoͤſſe 
für Lehrer ꝛc. . 
Behufs Errichtung neuer 
Schulftellen. 
Su ——— 

. für Lehrer ıc. .. 

Zu Sculauffitstoften . 

Beſoldungen der Kreis⸗ 
Schul⸗Inſpektoren.) 

Zu Wohnungsgeldzuſchüſ⸗ 

fen für die Kreis⸗Schul⸗ 

Snipektoren . . 













12,010,633|83 8,060,43262) . |.) 


Latus |13,245,309 33 9,196,108 12 

















3) Zu Titel 14.: Zugänge im Jahre 1873. . . . 201,000 Mark — Pf. 
1874... , u. 

1875... .- 62 « 86 + 

1876 00 29,237 s 14 ® 

261,000 Mart — Bf. 


9 Bu Titel 15: Zugänge im Jahre 1873 . . . . 240,000 Marl — Bf. 
1875 


2... 35,0 +. — + 

1876 ... 13500 +. — + 

pro 1. April 1877/78 ... 27,000 — ⸗ 
694,500 Dart — pf. 


Abgang im Jahre 18974...» ‚000 _ . 
bleiben 664,500 Mark — Bf. 


3) Zu Titel 152.: Zugänge im Jahre 1875 . . . . 60,000 Marl — Bf. 
1876 1800: —. 





421 








 Gtantöhanöpaitd Etat pro 1. April 1877/78. Demnadh Ar y Er 


. ran | u Zugang. Abgang. 
Mar. Ipt.| Mark. |vr. 
9,196,108/12 


Bezeichnung ber Ausgaben. 











Mark. 



















pf. 





Marl. pi. 
Transport |13,245,309|33 


Zu Schulauffichtsfoften . 187,500 — 
(Nemunerat. der Schul: 
Inſpektoren im Neben: 
amt.) 
Zu zeitweiligen Remunera⸗ 
tionen für Schulinſpek⸗ 
toren im Nebenamt . 193,020] — 
Dispofitiondfonds für das 
&lementar » Unterricht, 
mweien . . . 









193,020 .| . 13 










150,000] . 19) 








Sa. Titel 12—18. .|13,811,829/33| 9,726,62812 
Zur Ausbildung von Turn⸗ 
lehren 0. . . 


Zu Bohnungsgeldzufchf 
fen für die ehrer.. . 


Sa. Tit. 19. und 19: 


2) Zn Titel 18.: Zugang im Jahre 1873. . . 157,500 Mart — Bf. 
Abgang im Yahre 1874. . . 7,500 Marl — Bf. 


150,000 Dart — Pf. 
+) Zu Titel 19.: Zugang im Jahre 1874. 
5) Zn Titel 194.: Zugang im Jahre 1875. 





423 


Staatshaushalts⸗Etat pro 1. April 1877/78. Er 1.00 re 





Zugang. Abgang. 


Bezeichnung der Ausgaben. 
Marl. |pi.|- Marl. |pf. Mar. I|p.| Mark. Ipf. 


Taubſtummen⸗- und Blin- 
densAnftalten . . . . . 36,298 — . .| 12,387 72 
) 


Waiſenhäuſer und andere 
Wohlthaͤtigleits⸗ Anſtal. 

















94,5631266 11138,24839 
Zudin e für Fortbildunge ’) 
iäulen . . 12] 142150501 142150500 . |. 
Sa. %it.22. . . . .| 142,15050| 142,150/50 
Dau = «21... 94,531|26 . . 1133,243|39 
. 20. .. . 436,298 . 11238772 
= =: = 19umd19. . . 70,440 — 33,960| — 
= = . 12bi818. . .113,811,829:33] 9,726,628/12 
>. lhbis II« N. 4,505,788 8| 3,275,387/71 
Sa. Kap. 125. .lı8,661,03717lı3,178,126j33l145,631l11 
) Zu Titel 21.:.Zugänge im Jahre 1874 °. . . 9,720 Mark — Pf. 
1875 2... 4372 - 50» 
= 14,092 Mart 50 Bf. 


Abgang im Jahre 1873... . 710 Marl 84 Pf. 
Abgänge in Folge Ueberganges von 

bergleigen Anftalten in bie flänbi- 

ide Verwaltung im Jahre 1876. 146625 -» 5 + 


147,35 - 89 » 
ergiebt Abgang 133,243 Mark 39 Bf. 
) Zu Titel 22.: Zugang im Jahre 1874 . . . 141,634 Markt 50 Bf. 
1875... ib + — ⸗ 
142,150 Marl 50 Bf. 





424 





166) Staatlihe Auffiht über Ertheilung des Religions 
unterrihtes in der Volksſchule. 


(Eentrbl. pro 1876 Seite 120 Nr. 56.) 


Berlin, den 28. Juni 1877. 
Auf die Eingabe vom 29. April d. I. eröffne ih Ew. Hochehr⸗ 
würden jowie den Mitunterzeichnern derfelben, dab ich aus dem, 
was Sie beibringen, feine Veranlaſſung nehmen fann, die Cirkular- 
Verfügung vom 18. Februar v. I., betreffend den Religionsunterricht 
in der Voͤlksſchule, aufzuheben oder den katholiſchen Religionsuntere 
richt aus den obligatorijchen Unterrichtögegenftänden der Schule zu 
entfernen. Die angezogene Verfügung fowie der obligatoriihe 
Charakter des Religiondunterrichts in der Volksſchule beruhen auf 
den Beftimmungen der Berfaffungsurfunde vom 31. Januar 1850 
umd dem Landeögefegen. Ich verweiſe in diefer Beziehung auf die 
Geitend der Stantöregierung in den beiden Häufern des Landtages 
und in den Kommilfionen derjelben wiederholt abgegebenen Erklä- 
rungen. 
ins aber die Revifion der dortigen fatholiihen Schule durch 
den evangeliihen Kommiffarius der Königlichen Regierung anlangt, 
aus welder Sie den Anlaß zu Ihrer Proteftoorftellung genommen 
haben, fo babe id mir über die Vorgänge Bericht erftatten laffen 
und aus demjelben entnommen, da unter den mehr als 30 Schul- 
flaffen, die revidirt worden find, in 10 Klaſſen die Religion ein 
Prüfungdgegenftand geweſen ift und der — ———— 
nur einige Male die Prüfung in der bibliſchen Geſchichte ſelbſt 
übernommen bat. Das Leptere ift indeß in einer Weile gefchehen, 
welde für die Katholifen etwas Verlehendes nicht gehabt bat. Gleich» 
wohl habe id Anordnung getroffen, daß dies nicht weiter geichehe. 
Dadurch wird indeß an der Befugnig und Verpflichtung der ftaats 
lichen AuffichtSorgane, das ganze Gebiet des Religionsunterrichts in 
der Vollsſchule zum Gegenftande ber Prüfung bei Neviftonen zu 
machen, nichts geändert. 


An 
den Herrn Pfarrer N. und Genoffen, 
Hocdehrmwilrden zu N. 


Abſchrift erhält die Königliche Negierung auf den Bericht vom 
8. d. M. zur Kenntnißnahme und Nacadtung mit dem Bemerfen, 
daß die Cirkular-Verfügung vom 18. Februar v. I. den ftaatlichen 
Auffihtsorganen zwar das Recht wahrt, dem Religionsunterrichte 
beizuwohnen, aber ihnen nicht die Befugniß giebt, die Prüfung in 
der Religion felbft in die Hand zu nehmen. Dies eptere kann nicht 
geichehen, ohne auf den fachlichen Inhalt der Lehre einzugehen. 


425 





Jede Berichtigung einer faljhen Antwort ift ein ſolches Eingehen 
auf den Snbalt. 
&8 bat daher fo, wie gefchehen, verfügt werben müfjen. 


Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
bie Königl. Regierung zu N. 
UV. II. 10820. 


167) Förderung ded Turnunterrichtes in Mädchenſchulen. 


l. 

Münfter, den 18. Zebruar 1876. 
Bei dem wichtigen Einfluffe, welden turnerifche Uebungen aud) 
bei Mäddyen auf die gefunde Entwidelung, Haltung und Bewegung 
ded Körpers, ſowie auf die Delebung und Erfriſchung der geiftigen 
Kräfte ausüben, haben wir unter Billigung Sr. Ercellenz des Herrn 
Minifterd der geiftlihen 2c. Angelegenheiten den lebhaften Wunſch 
und empfehlen den Kreisichulinipeftoren. ihre Fürſorge dahin zu 
richten, dab an allen höheren Töchterfchulen dad Zurnen innerhalb 
der für dad weibliche Geſchlecht nöthigen Grenzen und mit den ges 
bührenden Modiftlationen regelmäßig und mit Ernſt betrieben werde. 
Es ift dies auch ſchon aus dem Grunde wichtig, weil durd) das an⸗ 
dauernde Sitzen in der Schule und bei Anfertigung der fchriftlichen 
Arbeiten zu Haufe leicht krankhafte Dispofitionen ded Körperd, mie 
Rückgradverkrümmungen u. ſ. w. fi entwideln, gegen welde ein 
planmäßiged Turnen und bejonderd die leihteren und den Mädchen 
wohl anftehenden Freihandübungen ein heilſames Präfervativ oder, 
wo dieſe förperlihen Schäden eingetreten, ein wirkſames Gegen- 
gewicht bilden. Wir veranlaffen deshalb Ew. ꝛc., in geeigneter 
Weiſe durh Berhandlungen mit den SKuratorien und Direktionen 
gedachter Anftalten, dad Intereffe für das Mädchenturnen anzuregen, 
entgegenftebende Vorurtheile nad Kräften zu befeitigen und über 
die Auswahl und Ausführung der für Mädchen befonderd paffenden 
Vebungen Anleitung zu geben. Ueber den Erfolg ihrer desfallfigen 

Bemühungen wollen wir nah 6 Monaten Bericht erwarten. 


Königliche Regterung, Abtheilung ded Innern. 


An 
fänmtlicde Herren Kreis⸗Schulinſpeltoren. 





2. 
Minden, den 18. November 1876. 
Aus den in Folge unlerer Berfügung vom 16. Oftober pr. 
(Nr. 1540 M.N. I.) erftatteten Berichten haben wir erfehen, daß 
in den ftädtiihen Töchterfchulen zu Minden und Bielefeld, jo: 
1877. 29 


426 





wie in den Privat: Töchterfchulen zu Gütersloh und zu Paderborn 
(Schule der franzöfiihen Nonnen) Zurunterricht ertheilt wird, und 
auch in anderen Schulen der Verſuch gemadt ift. Die Wichtigkeit 
des Turnend für Mädchen kann ſchon aus gefundheitlihen Rück— 
fihten nicht bezweifelt werden, und wenn auch die weibliche Jugend 
der Landſchulen eines ſolchen Kräftigungdmitteld weniger bedarf, fo 
In die Mädchen der. Stadtſchulen, bejonderd der höheren Töchter: 
chulen für diefen Unterriht um fo mehr in Betradht zu nehmen. 
Am zwegmaßigſten wird der Turnunterricht für Mädchen allerdings 
durch geprüfte Turnlehrerinnen ertheilt werden, auf deren Anſtellung, 
wo es irgend geht, hingewirkt werden muß. Aber auch Turnlehrer 
werden bei diefem Unterrichte verwandt werden können, fofern darauf 
gehalten wird, daß — wie fi von felbft verfteht — alle Uebungen 
ausgefchloffen werden, welche irgend gegen die Dezenz verftoßen 
fönnten. Der Unterricht hat fi in Kolben Falle auf Frei: und 
Drdnungdübungen fowie auf paffende Turnſpiele zu befchränfen. 
Wo eine Lehrerin den Turnunterricht ertheilt, können Geräthübungen 
(unter forgfältiger Berückſichtigung des Kräftezuftandes der Mädchen) 
zugelafjen werben, in weldem Falle aber auch auf Beihaffung von 
ſchicklichen Zurnanzügen zu balten ift. 

Nach diefen Gefichtöpuntten wollen Em. ıc. Sich die Pflege des 
Zurnunterriht8 für die Mädchen befohlen fein lafien und jährlich 
bei Cinreihung der Schulrevifiondberichte darüber an und berichten. 


Königlihe Regierung, Abtheilung ded Innern. 


An 
ſämmtliche evangelifhe und Tatholifhe Herren Schulinfpeltoren. 








168) Auß einem Gutadhtenüber einzelne Jugendſchriften 
der Thella von Gumpert. 


Die Sugendichriften, die Thella von Gumpert feit einer 
Reihe von Jahren herausgegeben hat, haben in den weitelten Kreiſen 
ihre Leferinnen gefunden. Dieje Verbreitung läßt jchon erkennen, 
daß die dargebotenen literariichen Gaben nicht allein einem vorhan⸗ 
denen Bedürtniß entgegen kamen, fondern auch dafjelbe befriedigten, 

Daß Gebiet, welches fih Thella von Gumpert zum An 
bau und zur Pflege ausgewählt bat, ift ein ſehr bedeutungsvolles 
und einflußreiched, aber gewiß fein leichtes. Die heranwachſende 
Srauenwelt in ihrer Kindheit und Jugend foll für ihr inneres 
Geiſtes- und Gemüthsleben, ſowie aud für rechte Haltung in der 
äußeren Geſellſchaft Weiſung und Belehrung, Mahnung und War⸗ 
nung, furz Stärkung zum Guten, Wahren und Schönen erhalten. 
Ein folder Zwed ſetzt voraus, dab die Schriftftellerin auf das 
Gründlichſte und Zieffte mit den Bedürfniffen der weiblichen Er» 
ziehung vertraut ſei und das Ziel derfelben kenne. 








427 





Die von mir geprüften Schriften der Frau Thekla von 
®umpert geben überall fund, daß die Verfaſſerin, wenn fie auch 
nicht durchweg allen Anforderungen gerecht geworden ift, welche an 
gute Sugendichriften geftellt werden, dad Ziel der weiblichen Erzie⸗ 
bung feſt im Auge behalten und die Erreihung deflelben nicht ohne 
sünftigen Erfolg eritrebt hat. Ich Tann daher die Zweckmäßigkeit 
der Aufnahme der bezeichneten Bücher in die Schülerbibliothet höhe- 
rer Mädchenſchulen mit gutem Gewiſſen befürworten. Der Grund, 
auf dem die Berfafferin und Heraudgeberin fteht, ift ein chrift- 
licher. Derfelbe wird in den einzelnen Erzählungen nirgends verleug- 
net, wenn er auch nicht überall ſcharf hervortritt. Ferner tft Alles 
Unedle und Gemeine durchaus fern gehalten, ed durchweht das 
Ganze ein edler, reiner Sinn. Die moraliſchen Erzählungen 
laſſen fi) auch leicht auf den tiefften Grund aller Ethik zurudführen. 
Der Stoff ift vielfeitig und berührt alle Seiten wetblidyer Bildung. 
Auch die Sluftrationen tragen ein fünftlerifched Gepräge, nur ift 
bei mandhen der Ton zu dunkel gerathen. Die Darftelung ift zwar 
nicht gleichartig gut, aber nirgends mangelhaft. 


— Ueberſicht der bei dem Landheer und der Marine im 
Erſatzjahr 1876/77 eingeftellten Preußiihen Mannidhaften mit 
Bezug aufihre Schulbildung. 
(Centrbf. pro 1876 Seite 546 Nr. 231.) 



































9.| 1060 





* Eingeſtellte Mannſchaften 
1 ⸗ ohne 

* Regierunge mit Schulbildung har 
2 ezirk — ohne 
Prodi in ber |mur in ber Säul- |überhanpt| Bildung 
= ODE | deutichen | Mutter- | zufammen| bilbung pro cent 
* Sprache ſprache 

1.| Königsberg - 3852 206 4058 283 4341 6,519 

2.| Gumbimen . 2257 311 2568 250 2818 8,872 

3. Danzig . . - 1750 189 1939 209 2148 | 9,730 

4. | Marienwerber 2105 303 2468 306 2774 | 11,031 

J. Preußen 








11033 | 1048 | 12081 | 8,675 
| 
| 








5.| Potsdam . . 434 | 9 4400 22 4422 | 0,85 
6.1 Frankfurt a. O. 3639 3 3642 32 3674 0,871 
IT. | Brandenburg | 8030 | 12 | 502 | 54 096 | 0,667 
7.| Stettin. . . 2905 -— 28980 37 2932 | 0,981 
8.1 Köslin . . . 2009 | 2013 40 2053 1,948 
9.| Stralfund. . 938 | 4! 942 | 0,425 
u| Bommern | 5852 | J— 5856 | a | 5927| iss 


428 





Eingeftellte Mannfchaften 























R 6 . ohne 
| Re | _ mie Shui — Säul 

Brovin in ber |mur in ber Scäul- |überhaupe| bildung 

ö beutjchen | Dlutter- |zufammen | bildung 
Sprade | fprade | | 

10.| Boten . . . | 19853 1881 | 3514 | 672 | 4086 | 13,00% 
11.| Bromberg. . 1254 517 | 171 | 218 | 1089 | 10065 
IV. 
















Bofen | naı| mus | 3255| mo | 025 | 13,004 
| 
| 
































































2.1 Bresfau u85 | 5037 1,033 
13. | Liegnit . 3849 | 45 3894 1,156 
14. | Oppeln . 400 256 : 5156 4,965 
353 | 14087 | 2,506 
. | Magdeburg . 19 2906 | 0,516 
.} Merfeburg | 5 ! 30011 0 166 
17.| Erfurt... | 1300 | 1300 6 | 1306 | 0.50 
VvL|  Gadfen | na| 6 | 7190 | 28 | 7216 | 0,360 

VII. nee 
Holftein 3348 70 3418 16 3434 | 0.166 

2 | 

18. | Münftr - - 1430 3 ı 1433 | 0,138 
19. | Minden. 1630 | | a 1631 27, 1658 | 1,623 
20.| Arnsberg - · 23091 ti 232 002 2404 | 0,90 
IX. | Weſtvhalen | sl 5 | su0| | 57| ons 
IRaffel . . . | 283 13 j 2869 | 0,53 
22.| Wiesbaden . _ 1938 u 1951 0,164 
x. Seffen-Naflan | 1804 | | | | | 0,332 
23.| AKoblenz . . 2040 | 2 2042 | 3 2045 | 0,0 
24.| Düffelborf . 4097 4 4101 31 4132 | 0,750 
25.| Köln... . 1940 _ 1940 13 1953 | 0,666 
26.1 Trier .. . 2166 2 2168 10 2178 0,458 
27.| Aachen - . - 1080 4 1084 2 1086 | 0,184 
Rheindrovinz 1323, 12 | 11335 | s9 | 11394 | 0,18 





Sobenzollern 


xXUL| Lanenburg 


| ueberhaupt | 6714| 5475 |, 82180 | 2,506 | 8000 








— — — — 


170) Schulzucht bei Vergehen der Schulkinder außer— 
halb der Schule. 


Koblenz, den 5. Februar 1877. 

Auf den Bericht vom 10. v. M., betreffend die Verpflichtung 
der Lehrer zur Aufſichtsführung über das Verhalten der Schulkinder 
auch außerhalb der Schule, eröffnen wir Ihnen hierdurch Folgendes: 

Wie durch frühere Entjcheidungen des Königlichen Gerichtshofes 
für Kompetenz-Konflikte das Recht der Schule, reip. der Lehrer zur 
entiprechenden disziplinariſchen Ahndung der von den Schulkindern 
außerhalb der Schule begangenen Ungezogenbeiten und Geſetzesüber— 
tretungen anerfannt ift, jo iſt durch das Reſkript ded Herrn Wtinifterd 
der geiftlichen ıc. Angelegenheiten vom 28. Mär; 1872 (Gentral- 
blatt 1872 ©. 369) ausdrücklich ausgeſprochen, daß die Schule den 
Beruf bat, derartige Handlungen der Kinder nad) der ihr zufteben- 
den Döziplinargewalt in einer den Zweden der Crziehung ent— 
ſprechenden Meife zu ahnden. Die Verpflichtung der Lehrer, durd) 
Aufſichtsführung und anderweit hierzu mitzuwirken, unterliegt daher 
feinem Zmeifel. 

Dabei find jedoeh nady Maßgabe des allegirten und des meiteren 
Minifterial-Reifripts vom 9. März 1874 (Gentralblatt 1874 ©. 361) 
folgende Gefichtöpunfte zu beachten: 

1) Die Unterfuhung und eventuelle Beftrafung foldyer Unge- 
zogenheiten und Vergehungen ift in der Regel nicht außerhalb der 
Schule, fondern in derfelben vorzunehmen. 

2) Iſt zur Feftitellung des Xhatbeftanded die Vernehmung von 
noch anderen Perſonen als Echulfindern nothwendig, jo ift erfor: 
derlihen Falls die Polizeibehörde, welche ſich dem nicht entziehen 
wird, um diejelbe zu erſuchen. 

3) Wenn eine vorherige Anzeige an die Eltern der betreffenden 
Schulkinder reip. an deren Stellvertreter unthunlidy, oder wenn deren 
Mitwirkung nicht zu erreichen ift, fo bat der Xehrer audy ohne joldye, 
und ohne vor etwaigen Konfliften mit denfelben zurüdzuichreden, 
die vorber feitgeftellten Ungezogenbeiten und Vergehungen von Schul» 
kindern unter Snnebaltung der für die Handhabung der Schulzucht 
vorgefchriebenen Grenzen zu ahnden. 

4) Im Allgemeinen aber ift davon auszugehen, daß die Eltern, 
teip. deren Stellvertreter zunächſt und zumeift verpflichtet find, 
ſolchen Ungezogenbeiten nnd Vergehungen ihrer Kinder erziehlidy ent— 
gezenzumirfen. Der Lehrer hat daher, wenn er foldye bemierft und 
feftgeftellt bat, in der Negel zunächſt jenen davon Anzeige zu machen, 
fte zur angemeffenen Beftrafung aufzufordern und nur, wenn fie zu 
nehmen, nit im Stande oder nicht bereit find, felbft fie vorzu= 
nehmen. 

Hiernady wollen Sie vorkommenden Falld verfahren und ſofern 





430 





dazu Veranlaffung vorliegt, ſämmtliche Lehrer Ihrer Infpektion in 
den nächſten Konferenz-Berfammlungen mit Anweifung verfehen. 


Ar . 
den Herrn Kreis ⸗Schulinſpeltor N. zu N. 





Abſchrift zur Kenntnignahme und gleihmäßigen Beachtung. 
Königliche Regierung, Abtheilung ded Innern. 


Ar 
fämmtliche Herren Kreis-Schulinfpektoren, fämmtlihe 
Königliche Landraths · Aemter 2c. 


171) Anlegung und Fortführung der Schuldronif. 
(Eentebl. pro 1Ab4 Gelte 22; pro 1673 Seite 352.) 


Minden, den 21. Juli 1877. 

Was die nah $. 10. der Allgemeinen Beltimmungen vom 
15. Oftober 1872 von dem Lehrer zu führende Schulchronit betrifft, 
jo bemerken wir über deren Einrichtung nad Einfiht der Berichte 
der Herren Schulinjpeftoren Folgendes: 

Es kann nicht im Interefje der Sade liegen, für die Chronik 
ein beftimmt Inneaubaltenbes Schema vorzufcreiben, weil dadurch 
leicht, was an Weberfitligfeit gewonnen wird, an lebendiger und 
ungefünftelter Darftellung verloren geht; am wenigſten dürfte ſich 
eine nad den verjhiedenen Materien rubrizirte tabellariiche Form 
empfehlen. Das Natürlichfte ift eine chronologiſche Darftellung, 
wie man fie ja allgemein in Chronifen findet, und wie fie auch 
bereits in vielen Schuldronifen dieſſeits beliebt worden ift. 

Das ſchließt übrigens eine gewiffe Eintheilung nach Hauptab« 
ihnitten nicht aus, und wir möchten daher eine Vertheilung des 
Stoffes im nachſtehende Kapitel vorſchlagen: 


Abſchnitt J. 


Kapitel I. Der Ort. Gründung und Lage bed Orts und 
Ableitung feines Namens, wobei neben den geſchichilichen Nachrichten 
auch fagenhafte Meberlieferungen zu berüdlichtigen find. — Guts— 
herrſchaft — Umfang — Seelenzahl — Beihäftigung der Ber 
wohner — kirchliche und politiſche Verhältniſſe in damaliger Zeit 
— bemerfenswerthe Dertlicleiten und Greigniffe — Alterthümer 
und dergleichen. 

Kapitel II. Geſchichte der Fortentwickelung des Orts nach den 
vorhin bezeichneten Gefihtöpunften. 

Kapitel III. Gegenwärtiger Zuftand u. |. w. 


431 


Abſchnitt II. 


Kapitel J. Die Schule. Gründung der Schule — Schul: 
patronat. — Erſter Umfang der Schule — Anfängliher Schulbe- 
trieb und Schulbefuh — die erften Lehrer und deren Berhältniffe 
— Einkommen der Stelle — Nebenämter — Sculinfpeltor — 
Merfwürdiged aud eriter Zeit. 

Kapitel II. Weiterentwidelung der Schule — Neubauten oder 
fonftige baulihe Beränderungen — Bermehrung des Inventard und 
der Utenfilien — Schulvermögen — Schulfefte — Angabe der 
Lehrer reip. Lehrerinnen. 

Kapitel ILL. Gegenwärtiger Zuftand und Umfang der Schule 
— Angabe der Lehrer — Zahl der Schüler — Schulbefuh — 
Schulvoriteher — Schulinſpektor. Beſuche von Schulobern u. |. m. 
— Förderliche und ftörende Ereigniſſe u. |. m. 

Die Chronik ift von dem eriten Lehrer (reip. dem alleinftehen- 
den) oder der eriten Lehrerin zu führen; die Darftellung muß 
ſchlicht und einfach fein, und wird ed fich empfehlen, wenn das 
Niedergefchriebene von Zeit zu Zeit dem Sculvorftande vorgelejen 
wird, weil dadurd einmal mande ſchätzbare Ergänzung gewonnen 
werden dürfte und aud das Intereſſe an dem heimathlichen Orte 
und feiner Schule gewedt und gefördert wird. 

Die Beihaffung eines für diefe Aufzeichnungen geeigneten und 
dauerhaft gebundenen Buches gefchieht auf Koften der Schulkaſſe. 

Hiernach wollen Euer Hochehrwürden (Wohlgeboren) die Lehrer 
durch die Schulvorftände mit Anweifung verfehen, zu weldem Ende 
die nöthigen Gremplare diefer Verfügung beifolgen, und die Sadye 
Selbft in Auge behalten, damit baldigft in allen Schulen dad Er- 
forberliche geichieht. Inſonderheit darf nicht durd dad Sammeln 
älterer Nachrichten die Eintragung der laufenden verzögert werden. 


Königlihe Regierung, Abtbeilung des Innern. 


An 
fänmtifhe Derren Kreis-Schulinfpeltoren. 


432 


Perlonal: Veränderungen, Titels und Ordens-Verleihnngen. 





A. Behörden. 


Dem Ober = Präfidenten der Provinz Schlefien von Puttkamer 
zu Breslau tft das Amt ded Kuratord der dortigen Univerfität 
übertragen, 

u Kreid-Schulinipeftoren find ernannt worden im Regierungsbezirke 
darienwerder: der Rektor und kommiſſar. Kreis⸗Schulinſpektor 

Dewiſcheit zu Schoönſee, 

Oppeln: der Gymnaſiallehrer und kommiſſar. Kreis-Sculinipeftor 
Schwarzer zu Ratibor, 

Kaffel: der Rektor und kommiſſar. Kreis⸗Schulinſpektor Dr. Konze 
zu Hünfeld, 

Koblenz: der Seminarlehrer und kommiſſar. Kreis-Schulinipeftor 
Lieſe zu Simmern, ſowie der Rektor, Prediger und fom- 
mifjar. Kreis⸗Schulinſpektor Schwindt zu Altenkirchen, 

Köln: der Realſchullehrer und fommilfar. Kreis: Schulinipeftor 
Göſt rich zu Siegburg, 

Trier: der Gymnafiallehrer und fommiffar. Kreis-Schulinipektor 
Schröder zu Ottweiler. 


B. Univerjtitäten. 


Der Privatgelehrte und Zitular-Profeffor Lic. theol. und Dr. phil. 
Herm. Etrad zu Berlin ift zum außerordentl. Profeſſ. in der 
theolog. Fakultät der Univerf. dafelbft ernannt, — dem orbentl. 
Profeſſ. in der medizin. Fakult. derjelben Univerf., Mlitgliede und 
beftändigen Sekretär der Akademie der Wilfenichaften, Geheimen 
Medizinalratb Dr. du Bois⸗Reymond zur Anlegung des von 
dem Präfidenten der Vereinigten Staaten von Venezuela ihm 
verliehenen Ordens der Büſte Boltvard die Erlaubniß ertheilt, 
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Hugo Kroneder an der Univerſ. 
zu Leipzig zum außerordentl. Profeſſ. in der medizin. Yakult. 
der Univerf. zu Berlin ernannt, dem Privatdozenten in der—⸗ 
jelben Fakult, Profeffor an der mediziniſch-chirurgiſchen Afademie 
für das Militär Dr. Schöller der Rothe Adler-Drden dritter 
Klaffe mit der Schleife verliehen, — dem ordentl. Profeff. in 
der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu Berlin, Mitgliede und 
beftändigen Sefretär der Akademie der Wiffenichaften Dr. 
Mommfen zur Anlegung ded Großfreuzed des Künigl. Spants 
Ihen Drdend Sfabella’8 der Katholiſchen die Erlaubniß ertheilt, 
und find die Privatdozenten Dr. Breflau und Dr. Robert 
zu Berlin zu außerordentl. Profefforen in der philoſoph. Fakult. 
der Univerf. dafelbit ernannt worden. 








433 





der außerordentl. Profefl. Dr. Eihhorft an der Univerf. zu Jena 
ift zum außerordentl. Profell. in der medizin. Fakult. der Univerf. 
u Göttingen ernannt, — der ordentl. Profeſſ. in der philofoph. 
—* der Univerſ. zu Marburg Dr. Niſſen in gleicher Eigen- 
ihaft an die Univer). zu Göttingen verjegt, und der ordentl. 
Profeſſ. Dr. Dilthey an der Univerf. zu Züri zum ordentl. 
Profefj. in der philofoph. Fakult. der Univerf. zu Göttingen 
ernannt, 

dem ordentl. Profeff. in der philofoph. Fakult. der Univerf. und 
Direktor der Sternwarte zu Kiel, Dr. Peters ift zur Anlegung 
ded Kommandeurfreuged zweiter Klaffe ded Königl. Däniichen 
Danebrog-Drdend die Erlaubniß ertbeilt, 

der ordentl. Profeſſ. Dr. Zorn an der Univerſ. zu Bern tft zum 
ordentl. Profefj. in der juriſtiſch. Fakult. der Univerf. zu Königs-— 
berg ernannt, 

der Privatdozent Dr. Niefe zu Göttingen und der Oberlebhrer Dr. 
Ferd. Braun an der Thomas-Schule zu Leipzig find zu außer: 
erdentl. Profefjoren in der philoſophiſch. Fakult. der Univerſ. zu 
Marburg ernannt, 

dem Rektor der Akademie zu Münfter, ordentl. Profeff. Dr. 
Zangen ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden. 


Dem akademiſchen Mufiklehrer, Mufikdirektor und Domkapellmeifter 
Brofig zu Breslau ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe 
verliehen worden. 


C. Gymnaftale und Realskehranftalten. 


Der Oymmnafial-Direltor Dr. Guttmann zu Schrimm ift in 
gleicher Eigenfchaft an das Gymnafium zu Bromberg verjept, 

den Spmmaflal- Direktor Dr. Weider zu Schleujingen der 
Rothe Adler-Orden vierter Klaffe verliehen, 

die Wahl ded Progymnafialdireftord Dr. Wolljeiffen zu Kre— 
feld zum Direktor des aud dem bisherigen Drogpmnafum ent⸗ 
wickelten Gymnaſiums daſelbſt beſtätigt worden. 

Das Prädikat „Profeſſor“ iſt beigelegt worden 
dem vom Gymnaſium zu Rogaſen an das Gymnaſ. zu Schrimm 

verſetzten Oberlehrer Dr. Schäfer, 

dem Oberlehrer Kößler am Matthias-Gymnaſ. zu Breslau, 
dem Gymnafial-Dberlehrer Dr. Outmann zu Schleuſingen, 
dem Gymnafial-Oberlehrer Schmidt zu Duidburg. 

Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Dr. Lilie am Humboldt8-Öymnafium zu Berlin, 
Dr. Klee am Gymnaf. zu Oftromo, 
Dr. Pöhlig am Gymnaſ. zu Kreuzburg Ob.⸗Schleſ., 


434 





Dr. Mushade am Kaifer Wilhelmd-Gymnaf. zu Hannover, 
Sonntag am Gymnaf. zu Duisburg. 

Dem ordentlichen Lehrer Seller am Gymnaf. zu Duisburg iſt 
das Prädikat „Dberlehrer” beigelegt worden. 

Als ordentlihe Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 
zu Kulm der ordentl. Lehrer Dr. Schulze vom Gymnafium 

zu Marienburg, 

zu Marienburg ber orbentl. Lehrer Luke vom Gymnaf. zu 


ulm 
Berlin, Friedrich Wilhelms-Gymnaf., der Schula. Kandid. 


epel, 

zu Berlin, Gymnaf. zum grauen Klofter, der Schula. Kandid. 
Dr. Meyer, 

zu Berlin, Kölniſch. Gymnaf., der Schule. Kandid. Dr. 
Brudmann, 

zu Berlin, Sophien-Öymnaf., der Schula. Kandid. Dr. Hellwig, 

zu Berlin, Askaniſch. Gymnaſ. der ordentl. Lehrer Dr. Prümers 
vom Luifenftädtiih. Gymnal. dafelbft, und der Schula. Kandid. 
Dr. Böttider, 

zu Berlin, Leibniz-Gymnaf., der Schula. Kandid. Dr. Wegener, 

zu Soeft die Schula. Kandidaten Dippe und Shönemann. 


Bei dem mit einer höheren Bürgerſchule verbundenen Progymnafium 
zu Wandöber find die ordenil. Lehrer Dr. Albert Richter 
und Dr. Dräfete zu Oberlehrern befördert worden. 


Dem RealjcäulsOberlehrer Profefior Dr. Schreiber zu Magde- 
burg ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen, 

das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Oberlehrern 
Dr. Gerberding und Dr. Lampe an der Luifenftädtiichen 

Gewerbefhule zu Berlin, 

Dr. Magener an ber Realſchule zu Pofen, 
Hölzte an der Realfchule der Francke'ſchen Stiftungen zu Halle. 

Der eofeffor Hamann von dem Kadettenhaufe gu Potsdam ift 
als Dberlehrer an die Andreasihule zu Berlin berufen, 

an der Friedrichs · Werderſchen Gewerbefhule zu Berlin der orbdentl. 
Lehrer Dr. Biermann zum Oberlehrer Beförbder, 

dem orbentl. Lehrer Raßmann an der Realihule zu Münfter 
das Prädifat „Oberlehrer“ beigelegt, 

als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſchule 
zu Berlin, Dorotheenftäbt. Realſch. der Schula. Kandid. Benoit, 
zu Berlin, Sriedrih8-Realihule, - . » Lubarjd, 
zu Berlin, Königsftädtiſch. Realſch, der Schule. Kandid. Dr. 

Schrader, 


435 





au Berlin, Luiſenſtädtiſch. Realſch, der Schula. Kandid. Dr. 
öpke 


zu Berlin, Friedrichs-Werderſche Gewerbeſchule, der Schula. 
Kandid. Palm, 
zu Berlin, Luiſenſtädtiſch. Gewerbeſchule, der Schula. Kandid. 
Dr. Arnoldi, 
zu Brandenburg der Schula. Kandid. Dr. Zimmermann, 
zu Frankfurt a. O.⸗ ⸗ ⸗ Ehlert, 
zu Halberſtadt der Hülfélehrer Winchenbach, 
zu Hanau ⸗ ⸗ Knoop, 
zu Kaſſel ⸗ ⸗ Dr. Ortmann von der St. 
Johann⸗Realſch. zu Danzig, 
zu Düffeldorf der Lehrer Braun aus Iſerlohn, der Schula. 
Kandid. Nölle, und der Elementarlehrer Streblow, 
An der Nealichule au Nordhauſen tft der Schufa. Kandidat Dr. 
Rackwitz ald wifjenichaftl. Hülfelehrer, 
an der Realſch. zu Krefeld der Zeichenlehrer Müller aus Landes- 
but al8 Zeichenlehrer angeftellt worden. 


An der höheren Bürgerfchule zu Lübben ift der Oberlehrer Dr. 
Meine zum Rektor ernannt, und der ordentl. Lehrer Rehr⸗ 
mann zum Oberlehrer befördert, 

das Prädilat „Oberlehrer“ ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern 
Dr. Fade ng an der höheren Bürgerich. zu Mühlhauſen 

i. Thrg., * 
Altenburg ⸗22 ⸗ ⸗ zu Eupen, und 
Dantz u Ze ⸗ zu Saarlouis. 
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden an der höheren Bürgerſchule 
zu Gardelegen der Schula. Kandid. Dr. Schnackenburg, 
zu Naumburg der ordentl. Lehrer Hoffmann von der höheren 
Bürgerſch. zu Weißenfels, 

zu Diez der Hülfßlehrer Dr. Schäfer, 

zu Oberlahnſtein der Hülfslehrer Zülch, 

zu Wiesbaden der Xehrer Dr. Schmidt, zulept in London, 
früher an dem Realgymnaſ. zu Wiesbaden. 


D. Stullehrer-Seminare, ıc. 


An dem Schullehrer- Seminar zu Mettmann ift der orbentl. Lehrer 
Runkel von der Gewerbeihule zu Saarbrüden ald erſter Lehrer 
angeftellt, 

der ordentl. Seminarlehrer Eckert zu Segeberg in gleicher Eigen» 
ſchaft an dad Scullehrer-Seminar zu Edernförde verjept, 

als ordentliche Lehrer find angeftellt worden 
an dem Seminar für Stadtfhulen zu Berlin der Organiſt 


436 





et bei der Marien-Kirche dafelbft, zugleich als Mufit- 
ehrer, 
an dem Schullehrer-Seminar 
zu Droffen der Hülfslehrer Lippert, 
zu Bromberg ber Lehrer Gutſche von der ftädtiihen Mittel- 
ſchule — 
zu Oels der zweite Lehrer Winkelmann von der Präparanden- 
anftalt zu Quedlinburg, zugleich ald Muſiklehrer, 
zu Zülz der zweite Lehrer saugmig zu Wanfen im Kreife 
Ohlau, und der Seminarhülfslehrer Stüpe zu Breslau, 
zu Ofterburg ter Hülfölehrer Krauſe, 
zu Segeberg der Lehrer vom Hofe von der Mittelichule zu 
Tondern, 
zu Tondern ber provifor. Lehrer Michelſen, 
ju Bederkefa der Lehrer van der Laan von der Präparanden- 
anftalt zu Aurich, 
zu Rheydt der Lehrer Beders aus Odenkirchen, und 
zu Wittlich der Hülfslehrer Hillger vom Seminar zu Brühl. 
An dem Lehrerinnen-Seminar zu Kanten iſt die Kehrerin Band 
aus Köln a. Rh. als ordentlihe Lehrerin angeftellt worden. 
Der Seminar-Hülfslehrer Dettler zu Alt-Döbern ift in gleicher 
Eigenſchaft an das Schullebrer-Seminar zu Mörs verjept, und 
an dem Schull. Semin. zu Eifterwerda der Lehrer Gramm 
von ber Lutherſchule zu Eisleben als Hülfälehrer angeftellt worden. 


Als zweite Lehrer find angeftellt worden bei der Präparandenanftalt 
zu Quedlinburg der Lehrer Meifter aus Delipih, 
zu Aurich der Lehrer Kromminga zu Kogumer Vorwerk, und 
zu Sriglar der kommiffar. Lehrer Bauer. 


Es haben erhalten den Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe: 
Klapper, kathol. erfter Lehrer und Chorrektor zu Schömberg, 
Krs Kandeshut; 
den Adler der Inhaber des Königl. Hausordens von Hohenzollern: 
Bibo, jüdifher Lehrer zu Brakel, Krs Hörter, 
Dobberftein, kathol. Lehrer zu Rofenfelde, Krs Diih Krone, 
Exner, evangel. Lehrer zu Oblau, 
Fichtner, Tathol. Kehrer und Drganift zu Delfe, Krs Striegau, 
Glaͤſer, evangel. Lehrer zu Schweibnig, 
Gläßer, fathol. Lehrer, Drganift und Kantor zu Limburg im 
Unterlahnfreife, 
Knorn, evangel. Lehrer zu Kraufendorf, Krs Landeshut, 
Michelſen, dgl. zu Elftrup, Krö Sonderburg, 
Sämidtden, dögl. zu Simsdorf, Krs Bolkenhain, 





437 





Schonder, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Schlüſſelburg, 
Krs Minden, 

Schunk, evangel. Lehrer, Organift und Küfter zu Xraben, 
Krs Zell; 

dad Allgemeine Ehrenzeichen: 

Dredler. kathol. Lehrer und Kantor zu Dffig, Krs Etriegan, 

Haß, evangel. Lehrer und Küfter zu Brefelenz, Krd Dannenberg, 

Gieſe, evangel. Kehrer und Kantor zu Hattendorf, Krs Rinteln, 

Hinze, evangel. Lehrer zu SteuWebfelb, Krs Kroffen, 

Runtel, dögl. zu Weitefeld, Krs Altenkirchen, 

Scarftein, dögl. zu Hehenhude Krs Rendsburg, und 

Zeidler, dsgl. zu Alt-Demanſchewo, Krs Poſen. 





Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Erman in der philoſoph. Fakultät 
der Univerfität zu Berlin, 
der GymnafialsOberlehrer Bauermeifter zu Luckau, 
der Realihul-Direftor Dftendorff zu Düifeldorf, 
der Direktor ded Lehrerinnen-Seminard und der Augufta-Schule, 
Merget zu Berlin. 
Innerhalb der Preußiſchen Monardie andermweit an» 
geftellt: 
der Seminar-Hülfslehrer Torenz zu Elfterwerda. 
Ausgeihieden aus dem Amte ald Kurator der Univerfität zu 


Bredlau ift der frühere DOber-Präfident der Provinz Schlefien 
Graf von Arnim. 


Ausgeſchieden aus der Stellung ald Privatdozent in der philoph. 
Fakultät der Univerfität zu Berlin: Dr. Dühring. 


438 


Inhaltsverzeichniß des Zuli- und Auguft-Heftes. 


142) Geichäftliche Behandlung ber Telegramme in Staatsdienftangelegen- 
heiten ©. 361. - 143) Tagegelver eines al® Hllfsarbeiter bei einer Behörbe 
lommiffarifh_beichäftigten Beamten bei Dienfreifen außerhalb des berzeitigen 
BWohnortes ©. 364. — 144) Umzugs. und Reife-Roflen-Gäge im Reffort der 
geifllichen ꝛc. Verwaltung ©. 365. — 145) Verwaltungsftreitverfahren in Schul- 
und Küferhausbaufahen Zeitpunkt für dem Uebergang der Entiheidung an die 
Berwaltungsgerihte S. 368. — 146) Unzuläffigleit des Werwaltungsftreitver- 
fahrens über Erhebung von Schufgelb ©. 372. — 147) Behörde, bei welder 
bie falfufatorifhe Fehftellung der Bauanfchläge zu erfolgen hat &. 378. — 14R) 
Berpflihtung zur Fertigung ber Reinſchriften ber in ber Gentrafinftanz zur feft- 
fegung gelangenben Etats ©. 379. 


149) Vermehrung und Benugung ber Univerfitäts-Bibliothel zu Kiel i. I. 
1876 &. 379. — 150) Preisertheifung bei der Alademie der Künfte zu Berlin 
©. 30. — 151) Akademische Kunfausftelluug zu Berlin S. 380. 


152) Remunerationen ber Lehrer höherer Unterrichtsanftalten für Stellver- 
tretungen ©. 381. — 153) Frequenz ber Bymnaflal- und Real ˖ Lehranſtalten im 
Binter-Gemefter 1876/77 ©. 382. — 154) Abgabe von Schulprogrammen an 
bie Univerfitäte-Bibliothet zu Straßburg 1. Elf. &. 394. - 155) Abgabe von 
Nachbildungen antiker Säulentapitäfe feitens des beutfchen Gewerbe-Rufenme an 
Unterrihtsanflalten &. 394. — 156) Verziuslihe Belegung ber Rapitalien höh. 
Unterrihtsanftalten &. 3%. — 157) Beihaffung der Turngeräthe für Unter» 
richtsanſtalten &. 396. 


158) Einrihtung ber Civilabtheitung ber Central-Zurnanftalt &. 397. — 
159) Termin zur Abhaltung bes päbagogiihen Kurfus für evang. Theologen am 
Seminar zu Tondern &. 409. — 160) Befähigungezeugniffe für Zöglinge der 
Anfalten zu Droyßig €. 409. — 161) Anflellung von Lehrerinnen an gemifchten 
Unterflaffen ©. 411. — 162) Dienftalterözulagen bei erfolgter Unterbrehung ber 
Amterhätigleit &. 411. 


163) Feier des achtzigſten Geburtstages Seiner Majelät bes Kaifers und 
Miıigs in den Tähulen des Reg. Bez. Minden ©. All. — 164) eier des auf 
einen amtag fallenden Sebantages in Schulen &. 413. — 165) A 
Relung der orbentlichen Ausgabetitel fie das Elementar-Unterrihtöwelen in den 
Gtaatshaushaltsetats der Jahre 1872 Hi6 1877/78 ©. 414. — 16) Staatliche 
Auffiht über Ertbeilung bes Rellgionsunterrichts in der Volleſchule ©. 424. — 
167, örderung des Turnunterrihte in Mäddenfhulen ©. 425. — 168) Ans 
einem Gutachten über Ingendfriften der Th. von @umpert ©. 427. — 109) 
Ehulbildung der Armee-Erfag-Mannfhaften ©. 428. — 170) Eculzugt bei 
Vergeben der Schuflinder außerhalb der Schule ©. 429. — 171) Anfegung und 
Fortifihrung der Schulchronik &. 480. 


Berfonalgronit ©. 432. 








Drad von 9. 8. Gtarde In Berlin. 


Sentralblatt 


für 
die gefammte Unterrichts- Verwaltung 
in Preußen. 


Berausgegeben in dem Miniſterium ver geiftlihen, Unterrichts» und 
Mebdizinal» Angelegenheiten. 


N 9. Berlin, den 8. Oktober 1877. 


— — — [nm — — — —— — — —— — — — — — —— ——— — — — 





I. Allgemeine Berbältniffe der Behörden 
und Beamten. 


172) Berrehnung des Wohnungsgeldzufhufies für 
einen etatömäßig angeftellten, zur Verſehung einer an- 
dern Stelle kommiſſariſch hberangezogenen Beamten. 


Berlin, den 21. September 1877. 
Auf den Bericht vom 14. Juli d. 3. eröffne ich dem König 
lichen Provinzial» Schulfollegtum, wie ich Demjelben darin nidt 
beizuftimmen vermag, dab dem früheren ordentlihen Lehrer N. an 
der Realſchule zu N. für die Dauer feiner Beihäftigung ald Kreis: 
Sculinfpeftor der ihm in feiner bisherigen Stellung tarifmäßig zu- 
ftebende Wohnungdgeldzufhuß aus den Mitteln der Anftalt gezahlt 
werde, da nad den beftehenden nn emwalfungögrundfäpen auch der 
Wohnungsgeldzuſchuß für etatömäßig angeftellte, aber zur Verſehung 
einer andern Stelle kommiſſariſch herangezogene Beamte bei dem 
Fonds dedjenigen Verwaltungszweiges zu verrechnen ift, in welchem 
‚ die kommiſſariſche Beichäftigung ftattfindet. 
Die auf der entgegengeleten Annahme beruhenden Verfügungen 
vom 27. Mai”) und 31. Dezember 1875 — U. DO. 2662. und 
—8— — werden, ſoweit fie dieſe Frage berühren, hierdurch auf- 
ehoben. 
ß Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium bat hiernach das 
Weitere zu veranlaſſen, indbelondere das Kuratorium der Real- und 
Provinzial-Gewerbeichule zu N. auf die nebſt Anlagen zurüdfolgende 


*) Gentrbl. pro 1875 Seite 444. 
1877. 30 





440 


Rekursvorſtellung vom 11. Mat d. J., welche fih bierdurd von 
jelbit erledigt, entiprechend zu beſcheiden. 


An 
das Königliche Provinzial-Schulfollegium zu N. 





Abſchrift erhält das Königliche Provinzial» Schulfollegium zur 
Kenntnignahme und Nachachtung. 


Der Miniſter der ee ꝛc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
die übrigen Königl. Provinzial» Schulfollegien. 
U. I. 7154. 


173) Betheiligung der Krei8-Schulinfpettoren an der 
Beauffihtigung derjenigen Anftalten, welden Kinder 
im vorfhulpflidtigen Alter anvertraut werden. 


Bredlau, den 19. September 1877. 

Mir fehen und veranlaßt, bierdurdy in Erinnerung zu bringen, 
dab die Wartefchulen, Kleinkinderſchulen oder Kindergärten, kurz 
alle Diejenigen Anftalten, denen Kinder im vorichulpflichtigen Alter 
anvertraut werden, nad $. 11. der Inſtruktion des Königl. Staatd- 
Minifteriumd vom 31. Dezember 1839, betreffend die Beauffidhti- 
gung der Privatichulen ıc., als Erziehungsanſtalten zu betrad= 
ten und nad) $. 7. ganz fo, wie die öffentlihen Schulen, zunächft 
der Auffiht der Ortöichulbehörde und in höherer Inſtanz der Auf- 
fiht der dem Schulmejen des Kreiſes und ded NRegterungd-Bezirfs 
vorgefepten Königlichen Behörden unterworfen find. Die Grlan niß 
zur Anlegung foldyer Anftalten ertheilt die Ortsſchulbehörde, d. h. 
auf dem Lande der Schulvorftand und in den Städten die Schul 
deputation. 

Der Ortöfchulinfpektor, dem von der ertheilten Erlaubniß Sei⸗ 
tend der Ortsſchulbehörde Anzeige zu machen tft, hat, wie zur Aus⸗ 
führung der vorftehenden Beitimmungen hierdurch unfrerjeitö aus⸗ 
drücklich verfügt wird, von der geſchehenen Gründung derartiger An= 
ftalten, jowte von der Später etwa erfolgenden Annahme neuer Lehrer 
oder Lehrerinnen dem Köntglihen Kreid-Schulinfpeltor fofort 
weitere Anzeige zu machen. Auch ift es die Aufgabe des Ortsſchul⸗ 
inſpektors nad $. 7. Abſatz 2. der gedachten Inſtruktion, darauf zu 
achten, dat in foldhen Anftalten Feine Verkehrtheiten oder Mibbräude 
einreißen, welche der fittlihen, religiöfen und Berftandesbildung 
der Jugend Gefahr drohen, und, wo derartige Schäden auf feine 
Srinnerung nicht abgeftellt werden, an den Königlihen Kreis⸗Schul⸗ 
infpeftor zu berichten. Als ein folder Mißbrauch ift es auch an⸗ 





41 


uſehen, wenn die Kinder in den betreffenden Anſtalten vorzeitig im 
—* und Schreiben oder im Rechnen fürmlidhen Unterricht empfan⸗ 
gen; zumal wenn died gar nad) einer anderen Methode geſchehen 
ſollte, ald nad weldyer der entiprechende Unterricht in der Volks⸗ 
ſchule oder den Volksſchulen des Orts ertbeilt wird. 

Die Königlichen Kreis» Schulinipeftoren haben, wie dad Pri⸗ 
vatfchulmefen überhaupt, fo auch insbeſondere die Kleinkinderjchulen 
ihres Bezirks möglichft genau zu beauflichtigen. Indeß muß es 
ihnen überlaffen bleiben, wie oft fie neben der Wahrnehmung ihrer 
eigentlihen und nächſten Aufgaben im Stande find, durd) perſön— 
lihe Wahrnehmung von dem Betriebe der einzelnen derartigen 
Anstalten Kunde zu nehmen. In dem bei Einreihung der ‘ährlichen 
Prüfungsprotofolle zu erftattenden Generalberichte ift auch auf die 
Sntwidelung Rüdficht zu nehmen, welche diejer keineswegs unwid- 
tige Zweig ded Erziehungsweſens innerhalb des betreffenden Inſpek⸗ 
tionsbezirks genommen hat. 

Amtsblatt-Berfügung. 





Abſchrift den Herren Landräthen und Kreis: Schulinfpeftoren 
zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit dem bejonderen Auftrage 
an die Eriteren, die qu. Amtöblatt-VBerfügung auch durch die Kreid- 
blätter zu publiziren. 

Königliche Regierung 
Abtheilung für Kirchen. und Schulweſen. 


II. Univerſitäten, Akademien, ꝛe. 


174) Beſtätigung der Wahlen von Rektoren und De— 
kanen an Univerſitäten. 


(Centrbl. pro 1876 Seite 469 Nr. 188.) 


Seine Majeltät der König haben durch Allerhöhfte Ordre 
vom 25. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlihen Profefford Ge⸗ 
beimen Raths Dr. Helmbolg zum Rektor der Univerfität Berlin 
für das Studienjahr 1877/78 zu beftätigen geruht. 


Bon dem Herrn Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten 
find beftätigt worden durch Verfügun 

1) vom 22. Auguft d. 3. die ablen des Geheimen Regierungs⸗ 
Raths Profefford Dr. Kekulé zum Rektor, fowie der Drofefforen r. 
Reuſch, Dr. Ehriftlieb, Geheimen Juſtizraths Dr. Hälſchner, 
Dr. Freiherr von la Balette St. George und Geheimen Re: 


30 * 


442 


gierungs-Rath8 Dr. Clauſius zu Dekanen der katholiſch⸗theolo⸗ 
giſchen, der eranßenindeeo iſchen, der juriſtiſchen, der medizint- 
ſchen und der philofophifchen Fakultät der Univerfität zu Bonn für 
dad Studienjahr 1877/78, 

2) vom 18. Auguft d. 3. die Wahl des Profefford Dr. von 
Bar zum Rektor der Untverfität zu Breslau für da8 akademiſche 
Studienjahr 1877/78, 

3) vom 18. Zult d. $. die Wahl des Geheimen Regierungs-Rathe 
und ordentlihen Profefford Dr. Lo pe zum Proreltor der Univerfität 
zu Göttingen für die Zeit vom 1. September 1877 bis dahin 1878, 

4) vom 28. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlichen Profeſſors 
Dr. Fuchs zum Rektor der Univerfität zu Marburg für dad 
Amtsjahr 1877/78, und 

5) vom 18. Auguft d. 3. die Wahlen des Profefford Dr. 
Stahl zum Rektor, fowie des Profefford Dr. Schwane zum 
Dekan der theologifhen und des Profefford Dr. Hoſius zum 
Dekan der pbilofopbiihen Fakultät der Akademie zu Münfter für 
das Studienjahr 1877/78. 





— — 


175) Stempelpflichtigkeit der Zeugniſſe über Able— 
gung des tentamen physicum. 


Berlin, den 14. Auguft 1877. 

Der mediziniihen Fakultät erwiedere ich auf den Bericht vom 
10. v. M., daß die Stempelfreiheit der Zeugniffe über die Ablegung 
des tentamen physicum fich nicht in gleicher Weife anerkennen 
läßt, wie dies bezuglid der Abgangdzeugniffe der Studirenden von 
der Univerfität *) auf Grund beftimmter gejeplicher Vorausſetzungen 
(Tarifpofition de8 Stempelgejepeß bei dem Worte „Attefte” Ab» 
ſchnitt 3.) bat geſchehen Tönnen. Das tentamen physicum ift 
immerhin ein erſtes Eramen, welches ein Kandidat abzulegen bat, 
und es verhält fich mit demjelben nicht anders, als mit dem erften 
Examen der Kandidaten anderer Fakultäten. 

Die Zengniffe über die Ablegung des tentamen physicum 
werden mithin und weil die angezogenen gefeplichen Borfihriften 
darauf ohne Zwang nicht anwendbar erfcheinen, wie biöher auch 
ferner zu verfteuern fein. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Sybom. 


An 
die mediziniſche Fakultät der Königl. Univerfität zu R. 
M. 4043. — U. I, 2310. 


— — — 


*) Centrbl. pro 1876 Seite 363 Nr. 140. 


443 





176) Stipendien 2c. für Studirende ber Theologie im 
eriten Semefter in Beziehung auf die Reife im 
Hebräiſchen. 


Berlin, den 30. Juli 1877. 

Auf Ew. Hochwohlgeboren Bericht vom 28. v. M. genehmige 

ich, daß bei der Verleihung von Univerſitäts-⸗-Stipendien und anderen 

akademiſchen Benefizien an Studirende der Theologie von dem 

Nachweis der Reife im Hebräiſchen ausnahmsweiſe abgejehen wer: 

den darf, foweit es fi) um Verleihung ded Benefiziumd für dad 
erfte Semefter hanbelt. 


An 
den Königl. Univerfitäts-Rurator ıc. zu N. 





— 


Abſchrift hiervon erhält das Königliche Univerſitäts-Kuratorium 
unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 10. Mär; 1856 — U. 
2797. — *) zur Kenntnignahme und gleihmäßigen Beachtung. 


An 
die übrigen Königlichen Univerfttäts-Kuratorien und 
Herren Kuratoren in den Älteren Provinzen. 


Abſchrift Hiervon erhält das Königliche Provinzial⸗Schulkolle⸗ 
gium 2c. unter Bezugnahme auf den Eirkular-Erlaß vom 16. Zuni 1857 
— U. 12,530 — *) zur Kenntnißnahme. 


Der Mintfter der en ıc. Angelegenheiten. 
alt. 





An 
ſämmtliche Königliche Provinzial-Schnitollegien und 
Regierungen in den älteren Provinzen. 
U. I. 2240. 


*) Centrbl. pro 1861 Seite 478. 








445 
e zu Münfter und dem Lyzeum 


i 


verſitäten, der Aladem 
Sommer-Semefter 1877. 


Seite 194 Rr. 87.) 


waunT, Ua 
ap “lm oiavabouao 
am pam ug ap) jouolag, 











“aqumanagaaıgz aul 292092 
Iv@p|gjatagun] 


19 
2 
2 
2 
7 








u⸗auoto janvqa⸗oqu 





16| 8 






u⸗uoloqwaug 





57) 77|201 
2 

2) 24| 9 
202 | 227 | 906 






"wa2olj>joagk nuoqaoa⸗quv 


uoaoſloaloag · araouog 





Zuſammen. 








uoaoſloaloag apınuagao 





"uayustoggonuugk 





107 | 93 [470 


453 


uaaollaloag; nu⸗qaoaↄguv 





3 


uoaoſſoſoag · avaouog 


Fakultät. 





vhilo ſophiſche 





uꝰaollaloa; ↄꝙuiuoqao 











uouotoquvaug; 





-waoljajoak Nnuoqaoagnv 








87 | 64 |103 | 249 





Mediziniſche 
Bakultät. 


uoaoſſaloach ange 


3) Außerdem werben von einem praktiſchen Arzte Borlefungen in Zahnheif- 


tunde gehalten. 


446 





178) Ueberfihten über die Zahl der Studirenden auf 
Lyzeum zu Braunsberg 


(Eentralblatt pro 1877 


L Summariſche 

















Evangeliſch · Zatholiſch · Juriſtiſche 
ee | kapiihe Fatuttät. 





Univerfität 2c. 


Nichtpreußen. 
Brenn. 
Nichtpreußen. 





Nichtpreußen. 





zuſammen. 













Bom . 
Breslau 


öttingen . . 
Sreifewalb 
Halle . 


Biel. . 
Königeberg 
Marbng . \ 


Minfter 
Braunaberg - 


re 2rn op» pr 




















447 


den Univerjitäten, der Alademte zu Münfter und dem 
im Sommer-Gemefter 1877. 


Seite 196 Nr. 88.) 





Ueberficht. 

Mediziniſche iloſophiſche Geſammtzahl 5358 
— m — der immatrifufirten sel 28 
j Stubirenben. 83188 
—7 m = 8 * 
sa I ES 
= I.53 
25 oT 
5 ö 8 Es |E% 

22 2a 2 . —— [Y 
. ẽ 5 . = 2 ss 188 
s/El8Is/&2|l8|8|8|8]28|s8 
2 | 2| E 2 I 2| 58 a |2| 5 |&%|32 
5 si) el 8 |, |, 
— * 2 5 * 2 5 — a Is2 — 





572 | 3636 


1080, 8219 


1131 | 218 , 1349 | 3064 7139 2200 


| 























448 


Erläuterungen. 
1. Der Ab- und Zugang vom Winter + Semefter 1876/77 zum Sommer- 


Semefter 1877 ergiebt ſich aus folgender Tabelle: 













Mithin 
sm Im 
Winter- Sommer⸗ —— 
| | na | Semeher |pureten Otu- 
1878/,,.ma-| find ab- | demnach | 1877 find birenben im 


ren imma⸗ſ gegangen | geblieben | hinzu⸗ 


trikulirt Sommer⸗Se⸗ 


gekommen meſter 1877 













Berlin - .. 24% 768 1722 515 2237 
Bon. . -».. 798) 197 601 897 
VBredlaı - - - » 1219 230 989 356 1245 
Gbttingen . - - 1002”) 365 617 300 917 
Steifewald . - . 4729 116 356 147 503 
De. . .». . 865°) 356 609 218 827 
Bil... .. 2219 60 161 80 241 
Königeberg . - . 6339 129 504 116 6% 
Marburg . . -» 384” 119 265 136 401 
Minfer.. . . - 313 66 247 68 315 
Brauneberg - 149 16 


Summe | 84119 | 2326 | 6085 | 2134 | 8219 


1) einfchließlih von 5 nachträglich Immatrilulirten. 
2) daogl. 


8 ” 1 I U} ” 
3) begl. ” 4 ” ” 
4) begl. ” 1 | ” ” 
5) deogl. ” 2 " ” 
6) degl. ” 12 „ " 
7) degl. [4] 2 " ” 
8) degl. ” 3 ” ” 





449 


2. Es beträgt die Zahl der in ben philoſophiſchen Kalultäten als imma⸗ 
trikulirt aufgeführten Preußen 
a. mit bem Zeugniß ber Reife, 
db. welche zur Zeit noch nicht für veif erffärt find (8. 35 bes Reglemente vom 
4. Juni 1834), 
c. welche gar feine Maturitäts-Prüfung beflanden haben ($. 36 daſelbſt): 






ur Zeit noch 
Preußen mit 338 reif — Beni Zu⸗ 
dem Zeugnißerklärte Preu Reife (8.36 | fammen. 












d ife, en (8. 
er Seife. | Ben G ar) | Des Real.) 
Bealin. . .» .. 725 3 84 812 
Bom. 2.2... 237 . 53 290 
Breslau . - . - 442 1 69 512 
Sbttinden . . . 269 . 76 345 
Greifswald . . . 81 24 105 
Halle.... 206 113 319 
til... 2.2. 64 . 7 71 
Königsberg -. . . 237 . 2 261 
Marbıng.. . . . 100 . 54 154 
Minfer . . . . 136 . 2 188 
Braunsberg . . 7 
Summe 2554 | 4 | 506 3064 


3. Zu Berlin hören außer den immatrikulirten Stubirenden bie Vorleſungen: 
95 nicht immatrifulationsfähige Preußen und Nichtpreußen, weldye von 
„. dem Rektor zum Hören der Borleiungen zugelaffen worben find, 
151 Studirende des Griebrich- Wilhelme-Snfituts, 
64 Stubirende der mebizinifch « hirurgifchen Alabemie fir Das Mi- 
itär ꝛc. 
= 310 
und find anßerdem zum Hören ber Borlefungen berechtigt: 
1003 Studirende der Bau-Alademie, 
98 Stubirende ber Berg-Alademie, 
640 Stubirende der Gewerbe-Alabemie, 
17 Eleven des landwirthſchaftlichen Lehrinſtituts, 
6 remmmerirte Schliler der Alademie ber Kunſte, 
— 1764 


überhaupt 2074. 
4. Unter den Immatrikulirten der philofophifchen Fakultät zn Bonn befin- 


den fi 41 Preußen und 12 Nichtpreußen, zufammen 53 GStubirenbe, welde 
der landwirthſchaftlichen Alademie zu Poppelsdorf angehören. 





evangefih-theofogifche 


tathofifeh-theofogifche 


En BES SER 
Sun »u0 ons 
— 


2 


E73 
wol 
IS 1 | 























16) 204] 438 





451 


Preußen. 


Bredlan. 


Bonn. 





nach der Yalultät 


— ———————— 


der Fakultät 

















X eut0g gen Hunt 


AA⸗ 
·uog qun uajjoamog 


nauvolu⸗g 
-angdig qun zuvni⸗qwrc 


—8 —X 


philofophifche 


X 

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ap 1do70343 -Piyodıuz 
26hBoj02g1 » PlızaBunaa 


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= ‚ujog nahe 
-ANdI5 qun moiu⸗gro 





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—IXXVIAX 

















14 | 38 
11| 20] 170 | 510 


3 


336 | 129] — 


51] 426) 171 


23] 2% | 794 [| 49 





137| 89] 41 


| 


12| 10| 108 


2) 103| 31] 68 


13 


261 


92| 34 

















452 






























Göttingen. Greifs 
nach ber Fafuftät nad der 
Provinzen, pbitofopbifche 2 
— — 
Landeotheile. | = | 
&|, 
38 
5 
A 
| 
Breußen 5 3) 12) 2 
Brandenburg B 3) 21| 15 
Ponmen . . . 27|8|32 
Bofen Kup -| 713% 
Shlefien . . . - -/| 312 
Sadfen . .. 3 5) 8 
Schleswig. Holflein . — 94 —] 4 4—-|—-| 8| ı7 1) 1) ı 
Pannovr . .. 59| 95] 56f112] 100] 12) 20) 244) 454 | —| —| 2 
Behphalen . . . . 1) 35| 4] 10] 14] - | —| 24| 54 23| 16| 36 
Seflen- Ran . . . 1a 4 Bi fm 7 | — 
Rheinpwin -.. 1-1 2 a -I-| 5| af ıl ılız 
Hohenzollern . . . » — 11-1 -| — -| - ı]) -| -| - 
Summe It. | 66/210) 78] 150] 153] 16] 20 345| 699 | 39] 105 | zu» 
Davon find im Sommer 
Semefter 1877 imma- 
trifufirt worden . . 31) 79] 17) Ani A| 6| 6| 99] 220 | 17) 50| 38 

















453 


Halle. 


wald. 





nach der Fakultät 


Fakultät 





philoſophiſche 





-ugug ann — 








wumolne 









2qunij 





Vvq qꝛaja ann um 
-Qudz gun n3jjpıaung — 
nouvolu⸗ ga ne me || 121 
⸗anwor; qun orn⸗q w xvẽ = 
ppj@ gun nano un On u 


—xRçAX 


ↄ2 lutiqou 





plan nn. 1, 
—EXX ne ng [me on 


philoſophiſche 


:u4uG qun Somınag 












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ꝛaunnu⸗a 





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-quuz qun u⸗ jva⸗ng 





u⸗uoqlu⸗ gia 1* m | u | 171 
snjvjg gun mrori⸗qror - 
apnlap gun Oz Pan | | 


—IXXXX 


682 














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m — 

mn 
3 3 


*) Thatſächlich nur Studirende ber Landwirthſchaft. 






















































450 
II. Immatrikulirte 
Berlin, 
nach der Fatultat nach 
Provinzen, phbiloſophiſche | 
> & 
Landestbeile. — l& = 
E4 eäleele: & = 
zus e 2|s 
SE 82) e* 2|€ 
= |2|3 23 
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Preußen al 52 } = | 
Brandenburg - sılaua! s — -|w 2— 
Pommern . zul 58) a 3. lt 
Polen. DL) EHE ET ne 5 
Schlefien ap: | 47) 25 11 ziel Sr 
Sadjen . - . R 5 al #| J 4 1 
Schleswig-Holflein . 1 — 
Hannover . —— 1 18] a 
Wehpbaln . . . . al 3 17) 2153 3 
Heffen-Nafaun . - - Bel 4 8 
Rheinprovinz. a40 20 | 87120 ost 
Sobengollen 7 Bu a 
| 12:>7 
Summe Il. | 127 708 1803) 49 103 221] 131 
Davon find im Sommer 
Semefter 1877 imma | 
trifulit worden . BEE) “| 7] 9] 2 























451 


Preußen. 


Bredlan. 


Bonn. 








nach der Fakultät 


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452 
Göttingen. Greifs 
nach ber Fakultät nach der 
Provinzen, o philoſophiſche 
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2 2.2813 8 
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Brandenbng . . . - 10 5 2) 4 1|—-| 7) 22 3} 21| 15 
Yonmen .... 11 100 1) 2) 23 1| 4 b| 18 | 27] 38| 32 
Bon . . 2 202. —| 4 -I! 1| 11 —| — 2 6bI — 7|\ 34 
Shiefien . . .. . -| 6 11 — 2 —| — 2 01 —|ı 3| 32 
Sadien . . ... 4| 21} 41 13| 13 3| 301 59 2| 5| 8 
Schleswig. Holflein . -| 4 —| 4 4 — 8| 17 iı| ı) & 
Hannover ... 591 951 561 112 100 121 20| 244 | 454 I — —| 2 
Weſtphalen... 112 4 101 14 —| Al 54 23) 16| 3% 
Heffen-Nafu . . . 1 11) 4 ıl 8 1) 1) 111 271 —| — 
Aheinprovuin . . . — 13] 31 23 3 —I — 5I 2 1| 1| 17 
Hohenzollen . . . - — — — — — — —— 





Summe II. se a0] 781 150| 1583| 16 | 26 | 345 | 699 | 39] 104 | 209 


Davon find im Sommer: 
Semefter 1877 imma 


trifulirt worden . . 31) 79 








17) 46) At] 6| 6| 99) 226 | 17| 50] 38 








— m 2 








453 


Halle. 


wald. 


nah der Fakultät 


Fakultät 


aumolne 
‚squng16 


außläre 


philofophifche 


u⸗uvoꝙlu⸗ l a 


2819130 gun 
—XXECEX 





ↄluitqou 
plıyıamf 


atplıBojoagı-piyaBuvaa 





JmuunD 
nammolne 
qunz26 


oplaua 


philofophifche 


u⸗v ago 


⸗Anwvg qun ou⸗oↄf v ; 


Vdu gun 
OUTLET T 


:uäug gun sfomspäg 
-quoZ gun u⸗ajva⸗auvg 


⸗·amvg qun zuvri⸗quo 


:ugog gun ↄUItvinavq 


ſuvg qun Naymıammy 





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*) Thatfählih nur Stubirende der Landwirthſchaft. 

















—— —— —— — — — 
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682 


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Marburg. 


455 _ 





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e⸗aniwog; gun INDwadgong 


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3780903746 —XRXX 





Fakultät 





31 


77. 


18 


nn — — — 


Braunsberg. Geſammtzahl 


ach der] nach ber Fakultät 






















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Landestheile. | = E 1-71 
2|®| |2|% F 
=|2| |2|8 * &j 
: s|s 52 Ss Eu 
&.],l88 .lele|, sjösäögt el s 
&2l2|, 2 8l2]8|8| 8 |s5 128 Fi 
s slEjei# E|3]8|2|$]|8 El: 
»2l212]8 2l58|8 8 13]: 
»j0|5|3|® 2lSla|lE = i3|® 














Breußen . 
Brandenburg = 
Pommern. . | - 


Bon... | 
Shlefien . . | — 
Sachſen . „|< 


Schleswig 
Holftein . . | — 
Sannover.. . | 12] 12 
Beftphalen . | 69| 87 








Seffen-Naffan | 1 
®heinproving | 23 [| — | stltto| 190) 150] 154] 97| 11) 27] 289] °- 
Hohenzollern . | — -/-|-|-| 2 171-1710 








Summe 1. |106) 269lzosalıısı]ıso1lerelıs5l240 3064]718 
| 


Davon find im] 
Sommer: Seme 
jter 1877 imma | 
trifufiet worden | 17] 35] 13 48] 65) 











— 2| 2[184| 261 599] 238] 466|2191 28 8 79alıs ı 























wie — 


457 


Immatrilkulirte Nicht⸗Preußen. 














Berlin. 
nach der Fakultät 
5 | ___ Höilofophifhe 
Land. | 58 F & * 
— 8** — —— > 
* —I —— 
I33138 535s 33350 5 
SE | 5 jeel stell 5 | 5 
s/lE|2 JE 32 5|5)8| 9 
2|IaA|E [E25 | |2 
1. Hebrige Reichsländer. 
Andbalt. -. » 2.2. . 4 1 Bi 2 . 10 15 
Baden . . 2... . 2 1 4| 2 . 6 9 
Bairt . - 2... . 1 7 . 1 2 10 
Braunſchweig.. 1 4 41 4 8 13 
Bremen . .. . 2 . 3| 1 . A 6 
Eifaß-Lothringen .. 1 .|. . . | 
Sambınz i 2 . A| 3 . 7 10 
Heffen, toßberjogthum . 3 1 2| 5 . 7 11 
Fippe-Detm | N 1 1 14 2l| 4 
pe mbuig . " * 
Lübed . . . 1 1 2) » 2 4 
Medienburg » Schwerin 7 41 13| 1 141 3 
n Strelitz 21 5| 2 2| 9| u 
rg 6 1 1| - 1 8 
Sachen, Königreich iA) 31 7| a ılıo| 9 
Sachſen, Großherzogthum 2 1 . 3| 2 . 5 8 
ı „Derzogthllmer 4 1 6| i . 7 12 
Schwarzburg . 2 . 4 1 5 8 
Baled . . ... . . . 1 1 l 
Birtembrg . . - . 4 . 3 3 7 
Summe II. 1. omme ut. | 6 | #7] 2] volor| 1] 510] 100 | estaer 510 180 
2. Sonſtige vormals! zum beutfhen Bund gehörige Ränder. 
{ ' 
Defterreih, cisleithanifche | 
Länder . 2... | 2 9 10.|. 10) 12 
mm] | | —— 


458 






Bonn. 
nah der Fahıltät 














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| © Z/sel3e| ‚2 & . |» er 
= I | 5 er “| & es? 8 * — 
57* —38 5553—55182 85* 
er} “ 8 = = SEIT 5 E o . om E 
ale | |» ln 22|2%r So | 8 |.r 
so | &| 2je Ser Bal2| = 210 
sı2|E | 2 Bst: 5 | 319 |3|3|8|®8 
3 |E|8E35 | = |>]0 |3|3 x 
8181 SI & ss m u, | 


1, Vebrige Reichslünder. 
Anhalt . en | .1.1 1.1] .1.1 0.7 0.» 
Baden . - : 2 2. II. 1.23 .| .I 2] 2 
Dir - >: 2 2. ala .109 .| 1.) 2] 9 
Braunſchweig 


Bremen.. .. . .. el .|. 
Elſaß⸗Lothringen . . I. 1. 1.114 


Samburg . >. 
Heflen, Großherzogthum 
Lippe-Detmold . . . 
„ Schaumburg . 


Lübed . » . 20. I .1t.| 1. 
Mediendurg - Schwerin 1.1232 .114 

„ + Etrelit . I. 
Oldenburg 


RAU :. 2... 
Sachſen, Königreich 


Sachſen, Großherzogthum 
„„Herzogthiümer I .I2l .I .|. . . 
Schwarzburg. . . . I .1 1.1.11.) 1.1. Ha 


Walted - » 2. HT et el > >11 1 el 1 0.1. 
Wiürtemberg . . . .» II... 0.) .1 111 


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Summe 1. 2. fung. | | | | || 





459 


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Fakultät 


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philoſophiſche 











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nach der Fakultät 


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463 


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Land. = 4 
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| 
3. Uebrige enropäifce Staaten, 
Belgien 1 1 
Dänemark . 5 
Frankreich 
Griechenland 2 9 
Großbritannien sl 3 
Italien . 4 5 
Niederlande . . 3 4 
Oeſterreichiſche nicht beut- 

She Länder... . 12 | 19 
Vortugal Er ’ fi 
Numänien . - 6 3 11 
Ruhiand 3 »| 55 
Schweden und Rowegen 1 1 
Schweiz — | 4 
Serbien . B . 
Spanien Far) E 1 
Bel are a 9 | ıl a 

Summe III. 2| 20 63 | 131 


4. Auferenropäifhe Länder, 
Afrika 
Amerika . 
Alien... 
Auftralien 





Summe II. 4. 18 








Summe II. 1—4, 8 77| 88 |129| 65| 2| 5 | 201 | 374 
‚Hiervon find im Sommer: 
Semefter 1877 immatrikue 
firt worden . 2 2.2. 3 5| 12|5|11]. 1) 471 77 




















467 


— — — 


Göttingen. 
nach der Fakultät 


lan. 


Fakultät 





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philoſophiſche 


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468 



























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5 | Z18#|58 58 * — 
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3. Uebrige enropäifde Staaten. 
Belgien . 
Dänemark . 
Frankreich 
Sriehenland . . . .I. |. 
Großbritannien . . . .I.11 
Stalien . en 
Niederlande - -. » . 
Defterreichiiche nicht dent⸗ 
Ihe Länder . . . . i 
Portugal . 1:11. 1]. 
Aumänin -. -. - .. .1.|I tt]. 
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Schweden und Norwegen 
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Serbien . . 


Spanien ». » » 1 - | - 
Türtlei 0. . 


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Summe III 3. 1.13 


4, Unßerenropälfhe Länder. 
Aria . .. 
Amerika 
Afien . 
Anftralien . 


&umme UI. 4. 


Summe III. 1-4. . 
Pierwon find im Sommer⸗ 
mefter 1877 immatriku⸗ 
worden . . 2.2. 











Kiel. 


nah ber Fakultät 





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470 






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3. Uebrige enropäifhe Staaten. 


Belgien... - 
Dinmal.ı... 
Franke... 0. 


Griechenland . . . » 
Großbritannien >. > 
Stalin. 000. 


Niederlande . . . . 
Oeſterreichiſche nicht deut · 
ſche Länder... . 


Bortugal 22... 
Rumänien, 2... 
iuhiand 





Schweden und Norwegen 
Schw 2.2.2. . 
Sebin. 2... 





Spanien . : 20. 
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Summe II. 3. | . 


4. Anßerenropälfhe Länder. 
Arie 220. 
Ameila. 2.0... hele le 


Afen. . - 
Auſtralien . 








Summe IM. 1-4. | . 
Hiervon find im Sommer: 
‚mefier 1877 mmatritu · 

worden ©. 00.13 

















471 


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philoſophiſche 


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⸗ 
⸗ 





473 


179) Statut für das geodätiihe Inftitut. 


Aufgabe, Zufammenjetung und Reffort-Berhältniffe 
des geodätifchen Inſtitutes. 


8. 1. 

Die Aufgabe des geodätiihen Inſtitutes ift die Pflege der 
wiffenfchaftlihen Geodäfte und die Ausführung der für die Euro- 
päiihe Gradmeſſung innerhalb des Preußiſchen Staatsgebietes er- 
forderlichen Arbeiten. Außerdem fungirt daſſelbe vermöge des ihm 
von der allgemeinen Konferenz der Europäiſchen Gradmeſſung 
ertheilten Auftrages als deren Centralbüreau. 

§F. 2 

Das geodätiſche Inſtitut wird zuſammengeſetzt aus: 

a. einem Präfidenten, 

b. vier Sektions⸗Chefs, 

c. vier feftangeftellten Affiftenten, 

d. vier weiteren remunerirten Aififtenten, 

e. dem erforderlihen Bureau: und Dienft-Perfonal. 

Der Präfident ift befugt, für befondere Arbeiten oder für 
Vertretungen zeitweilig Hülfdarbeiter nad eigenem Ermeſſen und 
nad) Maßgabe der dafur verfügbaren Mittel anzunehmen. 


8. 3. 
Das gecdätiihe Inſtitut fteht als ſolches unter der unmittel- 
baren Aufficht des Minifterd der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Als Centralbüreau der Europäiſchen &rabmeffung iſt daffelbe 


das ausführende Drgan der permanenten Kommiſſion dieſes Unter- 
nehmens. 


Geſchäftskreis des geodätiſchen Infſtitutes im Preußiſche 
Staate. 
S. 4. 

Bezüglih der Ausführung ded Preußiſchen Antheile8 an der 
Guropäieen Gradmeſſung hat das geodätiihe Inftitut folgende 
Obliegenheiten: 

1) die Ausführung miffenfhaftliher für die Gradmeſſung er- 
forderliher Zriangulationen und der zugehörigen Dräsihond- 
Nivellements, 

2) die aſtronomiſche Beſtimmung der Polhöhen, Azimuthe und 
Längen-Unterſchiede für die Hauptpunkte des geodätiſchen 


Netzes, 
3) die Beſtimmung der Intenſität der Schwere an allen Punkten, 
wo es erforderlich erſcheint, 


32* 


474 
4) die Ausführung andermweitiger Berehnungen und erperimen- 
teller Unterfuhungen im Intereffe der Gradmeffung. 
Die Ausdehnung dieſes Arbeitöplaned auf 
5) Beftimmung der magnetiſchen SKonftanten für die unter 
Nr. 2. und 3. bezeihneten Punkte 
bleibt vorbehalten. X 


Die Publikation der Arbeiten des Inſtitutes erfolgt jedesmal 
thuulichſt bald nad) deren Abſchluß, fpäteftens innerhalb dreier Jahre 
nad) demfelben. 

Mit diejer Maßgabe bleibt dem Präfidenten die Beftimmung 
von Zeit und Neihenfolge der einzelnen Publikationen überlaffen. 

Die Höhe der Auflage und die Zahl der davon im Archive 
des Iuftituted niederzulegenden Gremplare beftimmt in jedem einzelnen 
Ralle der Präfident. Bon jeder Publikation überreicht dad Inftitut 

in oder mehrere Gremplare den einzelnen Gradmeſſungs-Kommiſſaren 

und den Gradmefjungs-Behörden derjenigen Staaten, melde an der 
Guropäiichen Gradmefjung theilnehmen, fowie den Gradmefjungs- 
Behörden außereuropäiicher Staaten. 

Ueber die DVertheilung von Exemplaren an andere Perfonen, 
Behörden oder Inftitute im Intereffe der Wiſſenſchaft und namentlich 
der Gradmeffung verfügt der Präfident. 

Die nicht in das Archiv oder zur DVertbeilung gelangenden 
Gremplare werden einem geeigneten Buchhändler in Verlag oder 
Kommijfion gegeben und Die einzelnen Stüde zu dem vom Prä- 
fidenten feftzujegenden Preife verkaͤuflich geftellt. 

8. 6. 

Das Inftitut hat ferner die allgemeine Aufgabe, fi in voll⸗ 
ftändiger Kenntniß von allen wiffenfaftlichen richeinungen auf 
dem Gebiete der im $. 1. bezeichneten Forſchungen zu erhalten und 
ſowohl die theoretiiche, als die praktiſche Fortbildung der Geodäfie 
zu fördern. Zu erfterem Behufe unterhält das Inftitut insbejondere 
eine eigene Bibliotbef. Zu lepterem Zwede ift dafjelbe berechtigt, 
auch theoretijch wifjenichaftliche oder erperimentelle Unterfuhungen 
von nicht zu dem Inſtitute gehörigen Gelehrten durch Gewährung 
der Benutzung feiner Hülismittel oder anderweitige Anterftübung, 
namentlih aud durd Aufnahme ihrer Arbeiten unter die Publi- 
Kationen ded Juſtituts zu fördern. 


Internationaler Geſchäftskreis des geodätiſchen 
Inſtitutes. 
87. 
In feiner Eigenſchaft als Centralbüreau der Europäiſchen 
Gradmeſſung hat das geodätiſche Inſtitut diejenigen Arbeiten aus⸗ 





475 


zuführen, welche ihm durch die permanente Kommiſſion aufgetragen 
werden. Als foldhe find biöher in Ausficht genommen: 


1) Zur Sidyerung der nothwendigen Gleichförmigkeit der zu 
vereinigenden geodätiichen und aftronomischen Beltimmungen 
fol das Inſtitut durch feine eigenen Beobachter und ver- 
mittelft feiner eigenen Inftrumente Nachmeſſungen von Pol- 
höhen, Azimuthen, Längen-Unterfchieden, Pendellängen u. |. m. 
vornehmen laſſen. 

2) Es joll metronomifche Arbeiten ausführen zur Heritellung 
einer gemeinfamen geodätiihen Maaß-Einheit, zur Ber: 
gleidhung der angewandten Bafid-Apparate und zur DBeftim- 

mung der Ausdehnungs-Roeffigienten. 

3) &8 To die in den einzelnen Ländern audgeführten Beredy- 
nungen der Koordinaten der Haupt-Sternwarten und jonftigen 
aſtronomiſch beftimmten Hauptpunfte in ganz Europa ver- 
binden, um die Grundlage für die Unterfuchung der Krünı- 
mungsverhältniſſe des Erdtheiles berzuftellen. 

Es iſt dem Inſtitute geftattet, mit ſeinen Inſtrumenten und 
Beobachtern die geſammten geodätiſchen und aſtronomiſchen für die 
Gradmeſſung erforderlichen Arbeiten oder einzelne Abſchnitte derſelben 
in denjenigen fremden Staaten, welche dies beantragen, auf deren 
Koſten auszuführen. 


8. 8. 

Das geodätiiche Inftitut beforgt ald Gentralbüreau den Drud 
und die Berfendung der Protololle und fonftigen Verhandlungen 
der permanenten Kommilfion unb ber Generale Konferenzen, ſowie 
der eingelieferten Berichte. 


Beziehungen des geodätiſchen Inſtitutes zum Central— 
Direktorium der Bermeffungen im Preußiſchen Staate. 
8. 9. 

Der Präfident des geodätifchen Snftituted nimmt ald Kommiſſar 
des Minifterd der geiftlihen 2c. Angelegenheiten an den Berathungen 
und Geichäften ded Gentral-Direktortumd der DVermeflungen im 
Preußiſchen Staate Antheil. 

Nach Maßgabe des 8. A. des Allerhöchſt beſtätigten Drgani- 
ſations-⸗Statutes für dad Central-Direktorium der va pin im 
Preußiſchen Staate vom 11. Juni 1870 erftattet der Präfident den 
Gentral- Direktorium Anzeige über beabfichtigte und audgeführte 
Meflungen. Bon den Publifationen des Snitituted werden dem 
Gentral-Direltorium je zwei Exemplare überreicht. 


476 





Wiſſenſchaftlicher Beirath des Inftitutes. 
8. 10, 

Um die Erfüllung der dem Inſtitute übertragenen Aufgaben 
möglichft vollftändig zu ſichern, fteht dem Präfiventen ein willen 
ſchaftlicher Beirath zur Seite. 

Ein ‚Mitglieb deffelben wird auf Vorſchlag des Präfidenten, 
die übrigen bis zu einer Zahl von fünf auf Vorſchlag der König- 
lichen Alabemie der Wiffenihaften durd den Minifter der geiftlichen 
2. Angelegenheiten ernannt. 

Die erg find_auf Vertreter der Geodäfie, Mathematik, 
Aftronomie, Phyſik und Technik zu richten. 

Die Afademie hat bei ihren Vorſchlägen freie Wahl unter den 
innerhalb des deutſchen Reichs wohnhaften Gelehrten und Technitern, 
mit Ausſchluß der Mitglieder von Gradmefjungs-Kommiifionen und 
Gradmeflungd= Behörden. Cine beftimmte Vertheilung der Mite 
gliederſtellen auf die einzelnen vorgenannten Fächer ift nicht erforderlich ; 
jedoch foll in erfter Uinie auf Geodäten von Zah Rückſicht ges 
nommen werden. ou 


Die Ernennung zum Mitgliede des wiſſenſchaftlichen Beirathes 
erfolgt auf jedesmal drei Jahre. 

Nah Ablauf der Ernennungsgeit oder beim Audfcheiden eines 
Mitgliedes duch Tod oder freimilligen Austritt ift der Präfident, 
beziehungöwelfe die Afademie durch den Minifter aldbald zur Eins 
reihung eined Vorſchlages für die erledigte Mitglied- Stelle auf: 
fordern. Mitglieder, deren Ernennungszeit abgelaufen ift, Tönnen 
Ponleich wieder vorgefchlagen werden. 


ß. 12. 


Der Praͤſident des IHN Snftitute beruft und leitet die 
Verfammlungen des wiflenfchaftlihen Beirathes und führt delle 
Geſchaͤfte, joweit fie nicht durch befondere Beſchlüſſe anderen Mit- 
gliedern übertragen werben. Bejchlüffe werden durch einfache Mehrs 
heit der Abftimmenden gefaßt. Bei Stimmen-Gleichheit entſcheibet 
der Vorfipende. 

Mittheilungen an bie Mitglieder, Berathungen und Abftim- 
mungen erfolgen entweder mündlich oder ſchriftlich 

Infomweit dad gegenwärtige Statut feine befonderen Beftimmungen 
enthält, bleibt die —A der Geſchaͤftsordnung dem wiſſen⸗ 
ſchaftlichen Beirathe felbft überlaſſen. 

Der Präfident iſt verbunden, wenn er einen Antrag an den 
vorgeorbneten Minifter in Betreff folder Gegenftände richtet, über 
melde eine Verhandlung des Beiraths ftattgefunden hat, die Aeuße⸗ 
rung des legtern mit jeinem Antrage zufammen einzureichen. 





4717 





8. 18. 


ANjährli im Laufe ded Monats März hat der Präfident den 
wiſſenſchaftlichen Beirath zu einer Plenar-Verfammlung im Dienft- 
Iofale des Suftituted zuſammen zu berufen. 

Der Termin und die Tagesordnung ift den Mitgliedern vier 
Wochen vorher jchriftlich mitzutheilen. 

Regelmäßige Berhandlungs-Gegenftände für diefe Berfammlung 
find folgende: 

1) Berichterftattung des Präfidenten über die Arbeiten ded In⸗ 
ftitute8 während des laufenden Geſchäftsjahres und Borlage 
der daraus abaeleiteten Refultate. 

2) Borlage des allgemeinen Arbeitöplanes bed Inſtitutes für dad 
nächſte Geſchäftsjahr. 

3) Begutachtung der in dem Stat des Inſtitutes etwa noͤthigen 
Veränderungen. 

4) Begutachtung über Arbeiten und Einrichtungen, für melde 
außerordentlihe Bewilligungen beantragt werden müſſen. 

5) Auswahl derjenigen Arbeiten, welche unter den im Bereiche 
der Thätigleit bed geobätifhen Snftituted vorhandenen fid 
für die Zwecke der Gradmeſſung eignen und eventuell Be- 
Ihlußfaffung über die daran vorzunehmenden Vervollftändi« 
gingen und Berbefjerungen. 

6) Beiprehung der Anträge, welche der Präfident an die per« 
manente Kommilfion oder die General-Konferenz der Euro» 
päiſchen Gradmeſſung zu richten beabfichtigt. 

Der Präfident und fedes andere Mitglied ift berechtigt, noch 
anderweitige dem Zwecke der Einfegung des Beirathes entiprechende 
Anträge zur Verhandlung zu ftellen. Jedoch ift die Verhandlung 
derjelben nur in dem Falle nothwendig, wenn fie bis zum 1. Februar 
dem Präfidenten eingereicht, und von ihm in die den Mitgliedern 
bei der Einladung mitzutheilende Tagesordnung aufgenommen worden 
find. Andernfalld befindet die Verſammlung, ob fie die Verhandlung 
\ogleih vornehmen oder auf eine fpätere Zufammenfunft vers 
ſchieben will. 


g. 14. 


Außer der regelmäßigen jährlichen Berfammlung finden nad) 
Bedürfniß weitere Plenarfigungen zur Erledigung der dem Beirathe 
obliegenden Gefchäfte und zur Verhandlung über Anträge des Prä- 
fidenten oder einzelner Mitglieder ftatt. Die Einladung dazu ift 
unter Mittbeilung der Zagedorbnung jpäteftend vier Wochen vor 
dem Tage der Berfammlung den - Mitgliedern ſchriftlich zuzuftellen. 
Mit der Behandlung einzelner Gegenftände und Fragen können 
durch befonderen Beihluß einzelne Mitglieder beauftragt werden. 





418 





8. 15. 

An den Plenarverfammlungen nehmen die Sektiond-Chef des 
Inftituts zur Verichterftattung und mit berathender Stimme Theil. 

Wenn der Präfident an der Theilnahme an einer Sipung 
verhindert ift, fo fann er fih durd einen Sektions-Chef dergeftalt 
en laffen, daß dieſer an feiner Stelle einfahes Stimmredt 
erhält. 

Der BVorfig und dad Recht der Entſcheidung bei Stimmen- 
Gleichheit gehen in diefem Falle auf cin von der Verſammlung für 
diefe Sigung zu wählended Mitglied über. 


8. 16. 

Die Mitglieder des wiſſenſchaftlichen Beirathes erhalten Reife- 

foften und Diäten für ihre Theilnahme an den außerhalb ihres 

Wohnortes ftattfindenden Konferenzen, ſowie Erſatz ihrer etwaigen 
baaren Auslagen. 


8. 17. 

Alljährlich nad der regelmäßigen Verſammlung im Monat 
März überreicht der —E Beirath der Königlichen Alademie 
der ———— einen Jahresbericht über feine Thätigkeit zur 
Kenntnißnahme. 


Vertretung bei den GeneralsKonferenzen der Euro— 
päiſchen Gradmeifung. 


$. 18. 
Die Vertreter Preußens bei den General» Konferenzen der 
aiſchen Gradmeffung werden auf den Vorſchlag des Präfidenten 
des geobätifchen Inftituted und des wiſſenſchaftlichen Beirathes von 
dem Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten für jede einzelne 
Konferenz beftimmt. 





Befepung der Stellen im geodätifhen Inftitute 
8. 19. 

Der Präfident des geodätiſchen Inſtitutes wird auf Vorſchlag 
der Afademie der Wiffenfchaften von dem Könige ernannt. Die 
Afademie bat fih mit Rückſicht auf die Funktion des Präfidenten 
als Präfident des Gentralbüreaus der Europäiſchen Grabmefjung 
vor Aufftellung ihres Vorſchlages mit der permanenten Rommilfion 
der Europäiſchen Gradmefjung in Verbindung zu fegen, und wenn 
——— mit iht ein Einverſtaͤndniß über die geeignetite Perſoönlichkeit 
au erzielen. 








a _ 


8. 20.. 


Die Vorſchläge für die Beſetzung der Stellen der Geftiond: 
Chefs und der feftangeftellten Aifiitenten des geodätiſchen Snftitutes 
legt der Präfident zunächſt dem Beirathe zur Begutachtung vor und 
unterbreitet fie mit der Neuerung deffelben dem Minifter der geift- 
lichen 2c. Angelegenheiten. 

Vorſtehendes Statut tritt mit dem 1. November d. 3. in Kraft. 
Berlin, den 22. September 1877. 


Der Minifter der en 2c. Angelegenheitet. 
alt. 


180) Arbeitötifhe für Preußifhe Gelehrte in der 
zoologijdhen Station ded Dr. Dohrn zu Neapel. 


Der im Jahre 1873 errichtete Vertrag wegen Stellung zweier 
Arbeitstiiche in der zoologiſchen Station des Dr. phil. Dohrn zu 
Neapel zur Benugung für Preußiſche Gelehrte — auszugsweiſe 
abgedrudt im Sentralblatt der Unter. Berw. pro 1873 Seite 707 — 
ift zufolge Verfügung ded Herrn Minifterd der geiftlichen ꝛc. An 
gelegenheiten vom 9. Oktober v. 3. auf ein Fahr, und nunmehr zu- 
folge Verfügung vom 31. Auguft d. J. auf weitere zwei Sabre 
vom 1. Dftober 1877 bis dahin 1879 verlängert worden. 


181) Konkurrenz für die Ausſchmückung des Kaijer- 
ſaales im Kaiferbaufe zu Goslar. 


(Centrbl. pro 1876 Seite 643 Nr. 266.) 


Der unter dem 11. Dezember v. 3. ergangenen Aufforderung 
ur Cinfendung von Sntwärten für die Ausfhmidung des Kaijer- 
—* im Kaiſerhauſe zu Goslar haben unter Einhaltung der ge⸗ 
jtelten Bedingungen 12 Künftler mit Borlegung von 11 Entwürfen 
entiprochen. Sur Beurtheilung der Entwürfe ift die Kommillion, 
welche über die Bermendung des Fonds zur Beförderung der monu⸗ 
mentalen Malerei und Plaſtik ꝛc. zu berathen hat, berufen worden 
und am 12. d. M. zufammengetreten. Diejebbe befteht gegenwärtig 
aus folgenden Mitgliedern: Profeffor Reinhold Begad in Berlin, 
Kanzler von Goßler in Königdberg i. Pr., Profeffor Dr. 9. Grimm 
in Berlin, Maler Hiddemann in Düffeldorf, Präfident der König- 
lichen Akademie der Künfte Geh. Regierungs-Rath Hipig in Berlin, 
Direltor der Nationalgalerie Dr. Sordan in Berlin, Profeffor 
2. Knaus in Berlin, Direktor der Bauafademie Geh. Regierungs- 
Rath Lucae in Berlin, Profeffor E. Mandel in Berlin, Profefjor 
G. Richter in Berlin, Profeffor Mar Schmidt in Königäberg i. Pr., 
Profeſſor 3. Schrader in Berlin, Profeffor K. Steffed in Berlin, 


480 
Profeſſor H. Wislicenus in Düffeldorf, Profeffor A. Wittig in 
Düffeldorf, Profeffor A. Wolff in Berlin. 

Die Herren Kanzler von Goßler und Profeffor ©. Richter 
waren verhindert, an den Arbeiten der Kommilfion Theil zu nehmen; 
Profeſſor Wislicenus ſchied als betheiligt aus. 

Nah den mit 11 gegen 2 Stimmen gemachten Vorſchlägen 
diefer Kommiſſion ift der erfte Preis dem Entwurfe des Profefjord 
H. Wiölicenud in Düffeldorf, der zweite Preis dem Entwurfe der 
Herren Profefforen Bleibtreu und &. Gejelihap in Berlin und, 
auf den weiteren einftimmigen Antrag der Kommilfion ein dritter 
Preis in Höhe des zweiten Preifes dem Entwurfe des Geſchichts- 
malerd H. Knadfuß in Düffeldorf zuerfannt worden. Won den 
abweichenden Stimmen find für den erften Preis je eine auf die 
Entwürfe von Bleibtreu und Geſelſchap und von Knadfuß, für den 
zweiten Preid beide auf den Entwurf von Knadfuß gefallen. 

Die Entwürfe werden von Dienftag, dem 25. d. M., ab unter 
den anderweit befannt zu machenden Modalitäten in der Königlichen 
Nationalgalerie Sierfelb für einige Zeit öffentlich ausgeftellt fein. 

Berlin, den 24. September 1877. 


Der Minifter ber sen ic. Angelegenheiten. 
alt. 
Belanntmadjung. 


11. Gymnaſial⸗ und Real:Lebranftalten. 


182) Anerkennung höherer Unterrichtdanftalten.*) 
(Eentebl. pro 1877 Geite 224 Nr. 91.) 


Im Derfolg ber Belanntmahung vom 22. März d. I. wird in 
der anlage ein Nachtrags-Verzeichniß folder höheren Lehranftalten 
veröffentlicht, melde nad $. 90. Theil I. der deutichen Wehrord- 
nung vom 28. September 1875 zur Austellung gültiger Zeugniffe 
über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den Anfährigefreinilligen 
Militärbienft berechtigt find. 
Berlin, den 26. September 1877, 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Ed. 





*) Die Belanntmahung vom 26. September d. I. und das Nadtrage- 
verzeihnißi find veröffentlicht durch das Centralblatt fir das Deutſche Reih pro 
4877 Wr. 39 @eite 462 folg. 
dem Berzeihniffe werben hier nur bie höheren Rehranflalten im Pren- 
Biihen State aufgeführt. 











481 


Nachtrags⸗Verzeichniß 
ſolcher höheren Lehranſtalten, welche zur Ausſtellung 
gültiger Zeugniſſe über die wiſſenſchaftliche Befähi— 
gung für den einjährig-freiwilligen Militärdienſt 
berechtigt ſind. 

A. Lehranſtalten, bei welchen der einjährige, erfolg— 
reihe Beſuch der zweiten Klaffe zur Darlegung der 
wiffenfhaftliden Befähtgung genügt. 

a. Gymnaſien. 

I. SKönigreih Preußen. 

Provinz Brandenburg. 

Dad Humboldt8-Öymnafium zu Berlin. 
\ Provinz Hannover. 
Das Gymnafium zu Norden (biöher Progymnafium, Verzeichniß 
vom 19. Sanuar 1876 — ©. 40 — unter B. a. 1.8). 
Rheinprovin;. 
Das Gymnafium zu Krefeld. 
Das Gymnafium zu Neuwied (biöher Progymnafium, ebendaf. unter 
B. 2.1. 17). 
B. Lebranftalten, bet welden der einjährige erfolg- 
reihe Befud der erften Klaffe nötbig ift. 
a. Brogymmafien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Preußen. 
Dad Progymnafium zu Königdberg i. Pr. 
Provinz Schlesmig-Holftein. 
Dad Progymnafium zu Wandsbeck. 
Provinz Hannover. 
Das Progymnafium zu Leer. 


b. Realſchulen zweiter Ordnung. 


— — — 


c. Höhere Bürgerſchulen, welche den Gymnaſien (bezw. Real- 
ſchulen erfier Brönung) in den entfprechenden Klaſſen gleidy- 
geſtellt find. 

I. Königreih Preußen. 

Provinz Brandenburg. 

Die höhere Bürgerjchule zu Rathenow (ebendaf. unter C. a. aa. I. 11). 


48 | 


Provinz Sadjen. 
Die höhere Bürgerſchule zu Gardelegen. 
Provinz Säledwig-Holftein. 
Die höhere Bürgerfhule zu Wandsbeck (verbunden mit dem Pro- 
gyinnaſium dafelbft). 
Provinz Hannover. 

Die höhere Bürgerſchule zu Hameln (ebendaf. unter C. a. aa. I. 28). 
C. Lehranſtalten, bei welchen daß Beftehen der Ent» 
laffüngsprüfung gefordert wird. 

a. Oeffentliche. 
aa. Höhere Bürgerſchulen, welde nicht zu denjenigen unter B. c. 
gehören. 

1. Königreich Preußen. 

Provinz Preußen. 

Die höhere Bürgerſchule zu Riefenburg. 
Provinz Weftfalen. 
Die höhere Bürgerſchule zu Altena. 


D. 2ehranftalten, für welde bejondere Bedingungen 
feftgeftellt worden find. 
Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Die Gewerbſchule zu Potsdam. 
Provinz Sadjen. 
Die Gewerbſchule zu Halberftadt. 
Rheinprovinz. 
Die Gewerbſchule zu Saarbrüden. 


183) Grläuterung zu $. 8. der Dienftinftruftion für 
tehreran den — Säulen der Provinz Branden— 
burg vom 22. Jan uar 1868. 


Berlin, den 5. Oftober 1877. 
Auf die Eingabe vom 27. Auguft d. I. gereicht Ihnen Kolgen- 

des zum Beſcheid. 
Die preuhiſche Unterrichtd- Vermaltung hat von jeher einen 
hoben Werth darauf gelegt, die Thätigkeit der Lehrer an den höheren 





483 


Schulen nicht auf das Ertheilen des ihnen aufgetragenen Unterrichts 
zu beſchränken, ſondern ihnen für alle wichtigen Fragen des Schul—⸗ 
lebens eine weſentliche Mitwirkung anzuvertrauen, und verdankt 
dieſer dem Lehrſtande gegebenen Stellung einen großen Theil der 
an den höheren Schulen erreichten Erfolge. Dabei iſt aber nie 
außer Acht gelaſſen worden und darf nicht außer Acht gelaſſen 
werden, daß der Direktor zugleich deu nächfte Vorgefepte der übrigen 
Mitglieder des Lehrerfollegiums ift. 

Aus dieſen allgemeinen Geſichtspunkten findet die Frage ihre 
Grledigung, für welde Sie meine Entiheidung nachſuchen, 


„ob der Direltor dad Recht habe, der Berechtigung von 
Anträgen eined Xehrerd, welde im Sinne ded $. 8. der 
Lehrerinftruftion vom 22. Sanuar 1868 erfolgen, zu präjus 
diziren.” 
Der 8. der angezogenen Lehrerinftruftion für die Provinz 
Brandenburg (Wieje II.S. 196 ff.) lautet in dem betreffenden Sape: 
„Anträge auf Berathung eined Gegenftandes zu ftellen, ift 
jeder Lehrer berechtigt, hat jedody diejelben vorher anzumelden 
und die Reihenfolge fowie die Art der Behandlung dem 
Direktor zu überlafjen.” 


Menngleih num weder durch den Wortlaut diefed Sapes nod) 
durch andere Borfchriften der Lehrers oder der Direftoren-Snftruf: 
tion für die Provinz Brandenburg eine ausdrüdliche Entſcheidung 
der von Ihnen geitellten Frage gegeben wird, fo fann dod nad 
den oben angegebenen Gefichtpunften deren Bejahung nicht zweifel- 
haft fein. Der Direktor ift nidt nur beredhtigt, fondern auf das 
entſchiedenſte verpflichtet, Anträge, welche nicht zur Zuftändigkeit der 
Konferenz gebören, oder melde ihm aus ſachlichen Gründen zu 
einer Grörterung in der Konferenz nicht geeignet jcheinen, von der- 
felben zurüdzumeifen, wogegen dem Antragfteller dad Recht der 
Beſchwerde an die höheren Inſtanzen unbenommen bleibt. Diefer 
Stellung des Direktord ift in einigen der für andere Provinzen 
erlaffenen und in Wieſe's Sammlung der Berordnungen und 
Gefepe für die höheren Schulen in Preußen abgedrudten Lehrer⸗ 
und Direftoren-Snftruftionen ein beftimmter Ausdrud gegeben. So 
beißt ed: der Direktor „geftattet den Lehrern, Angelegenheiten, 
die er für Die Konferenz geeignet findet, zur Beipredhung 
zu bringen” (Direktoren » Inftruftion für die Nheinprovinz vom 
15. Suli 1867 8.3. — a. a. O. II. ©. 169). Der Direktor „be> 
ftimmt die zu behandeln:en Gegenftände und die Reihenfolge 
derfelben” (Direktoren: Inftrultion für die Provinz Hannover vom 
4. Mai 1873 8. 17. — a. a. O. U. ©. 177). 

Daß dem Direktor diefe verantwortlidhe Entſcheidung über Zus 
laffung eined Antraged zur Konferenzberathung oder Ausſchließung 


484 
von derſelben überlaſſen bleiben muß, tritt übrigens recht deutlich 
in dem Falle hervor, welcher Ihnen Anlap zu der Frage gegeben hat. 


Der Minifter der sehhligen 3c. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
ben orbentlihen Realſchullehrer Herrn R., 
BWohlgeboren zu N. 
U. IL 23312. 


184) Berfahren bei der durch Konferenzbeſchluß erfols 

enden Außftellung der Zeugniffe über die wiffen- 

Naafttige Befähigung für den einjährig freiwilligen 
ilitärdienft. 


Berlin, den 29. Mat 1877. 

Das Reichskanzler-Amt hat unter dem 22. v. M. allgemeine 
Anordnungen empfohlen, durdy welche bei den in die Kategorie a. 
und b. des 8. 90., 2 der deutihen Wehrordnung vom 28. Sep- 
tember 1875 eingereihten Lehranftalten, ohne Beeinträchtigung der 
ihnen verliehenen Berechtigung das Zeugniß der wifjenicaftlihen 
Defähigung für den eimjährig freiwilligen Militärdienft auf Grund 
eines Kon! srenpbefäluffee zu ertheilen, die Strenge in der Auß- 
übung dieſes Rechtes möglichft gefihert werde. I Anerkennung 
des hohen Wertheö, der darauf zu legen ift, daß die Ausübung jenes 
wichtigen Rechtes von jedem Scheine einer ungeredhtfertigten Nach» 
ficht frei bleibe, finde ich in dieſer Hinficht Folgendes zu verordnen. 

Die Gefahr ungerechtfertigter Nachſicht tritt aus leicht erflär« 
lien Gründen bei den Schülern ein, welde an derjenigen Stelle, 
an welder dad fragliche Dualififationdzeugnig überhaupt erreichbar 
ift, die Schule zu verlaffen beabfichtigen. Manche Schulen haben, 
ur Abwehr der Gefahr oder des Scheines einer ungerehtfertigten 

tachficht, aus eigenem Antriebe die Einrihtung getroffen, die Bes 
werber um dad fragliche Zeugniß jedenfalls einer fchriftlihen und 
mündlihen Prüfung zu unterziehen. Es ift empfehlenswerih, daß 
dieſe als zweckmäßig anzuerfennende Einrichtung da, wo fie befteht, 
erhalten bleibe; indefien kann diefelbe von Eehranftalten, welche den 
Kiafien a. oder b. a. a. D. angehören, nicht ausdrücklich gefordert 
werben. 

Dagegen ift zu_fordern, daß die Zuerfennung des militäriſchen 
Befähigungd-Zeugniffes mit derfelben Strenge und nad denfelben 
Srundlägen erfolge, nach melden über die Verſetzung der Schüler 
in die höhere Kaffe, bezw. Abteilung einer Klaffe entihieden wird. 
Es find dabei fortan folgende Beftimmungen einzuhalten: 

1) Der Beſchluß über Zuerfennung des militärijchen Oualie 








485 





fikationd-Zeugniffes darf nicht früher gefaßt werden, als in dem 
Monate, in welhem der einjührige Bejud der zweiten bezw. der 
eriten Klaſſe der betreffenden Schule abgeichloffen wird. 

2) Im der Konferenzberathung über die Zuerfennung ded Quali» 
fikations-Zeugniſſes haben alle beim Unterridhte ded Bewerberd um 
dad Zeugniß betheiligten Lehrer ihr Botum abzugeben. Für die 
daraus zu ziebende Enticheidung über die Zuerfennung find die⸗ 
felben Grundjäge einzuhalten, weldhe für die Verſetzung in eine 
höhere Klaffe in Geltung find. Dad Protofoll muß die Begrün- 
dung der Zuerfennung volftändig erfihtlid maden, und zwar 
unter auddrüdlicher Bezugnahme auf den vollftändigen Snhalt der 
Sculzeugniffe des legten Jahres, bezw. unter Beilegung einer Ab- 
Ichrift diefer Zeugniffe. Wo dad Leptere geſchieht, find die Zeugniffe 
zwei Sabre lang ald Beilage ded Protokolle aufzubewahren und 
dann zu faffiren. 

3) Das Protokoll über die Verleihung des militäriſchen De: 
fähigungs-Zeugniſſes in dem vorbezeichneten Fällen, d. h. an dies 
jenigen Schüler, melde nady Erwerbung des Zeugniffed die Schule 
zu verlaffen beabjihtigen, ift abgefondert von dem allgemeinen 
Konferenzprotofoll zu führen; in dem letzteren ift an der entipredhen- 
den Stelle eine Verweilung auf dad Protokoll über Zuerfennung 
der Militärzeugnifje zu geben. 

Dei denjenigen Schülern, welche die Schule bis zu ihrem Ab- 
\hluffe oder jedenfalld über die Stelle hinaus, an welder das 
Militärzeugniß erreihbar ift, beſuchen, tritt die Gefahr nicht ein, 
dag die Rudjiht auf dad Geſuch um dad Dualififationdzeugniß zu 
einer Nachſicht in der Beurtheilung veranlaffe. Dadurd, daß einem 
Schüler in der Verjepungsfonferenz die Verjegung in die, über den 
Zeitpunkt des Militärzeugniffed nächſt höhere Klaffe, bezw. Klaffen- 
abtheilung, bedingungslos zuerfannt ift, wird demfelben, ohne daß 
es dazu noch eined befonderen Beſchluſſes bedürfte, zugleidy das 
militärifhe Dualififationdzeugniß zuerfannt. Dafjelbe ift von jept 
an den auf der Schule verbleibenden Schülern zugleih mit dem 
Schulzeugniſſe auszuftellen und einzuhändigen. In dem Schluß. 
Tage ded Zeugniſſes ift in dieſem Falle ftatt Konferenz zu Ichreiben: 
Verſetzungs-Konferenz. Die Inhaber eined jolden Dualififationd- 
Zeugnijjed bedürfen bei einer erit fpäter eintretenden Anwendung 
dieſes Zeugniſſes nur nod einer Beicheinigung des Direktors über 
ihre ſittliche Führung in der dazmifchen liegenden Zeit. 

Die biöherige Beftimmung, dab die Konzepte aller militärifchen 
Befühigungszeugniffe in einem beionderen gehefteten und paginirten 
Dande aufzubewahren find, bleibt in unveränderter Geltung. Wenn 
die Audftellung eines Duplikates fir eim verloren gegangened Mili- 
tärzeugniß nachgeſucht wird, fo ift die Schule ermädtigt, dafür 
eine Gebühr von Drei Marf)zu fordern; diefelbe fliegt dem Fonds 


*) vergl. bie unter 2. abgebrudte Berfügung v. 9. Aug. 1877 Nr. 3. ©. 457. 


486 


für die Bibliothek der Schule zu. Die Abſchrift iſt auddrücklich 
ald Duplifat zu bezeichnen. j 

Das Königliche Provinzial-Schulkollegium wolle von den vors 
ftebenden Beftimmungen die betreffenden Schulen Seined Amts— 
bezirfes in Kenntniß fegen und ihnen deren genaue Befolgung zur 
Pflicht machen. Durch die unter Nr. 3. gegebene Vorſchrift über 
das Protokoll ift es den techniſchen Räthen des Königlichen Pro- 
vinzial-Schulfollegiumd erleichtert, bei perfönlidher Anweſenheit an 
einer Schule von dem Verfahren bei Ertheilung der militärifchen 
Dualififationszeugniffe Kenntnig zu nebmen. Die bloße Thatſache 
diefer Kenntnißnahme wird dazu beitragen, in das Verfahren der 
Schule bei Ertheilung des fraglichen Zeugniffes die wünfchenswerthe 
gleichmäßige Strenge zu bringen. 


Der Minifter der sitiöe 2. Angelegenheiten. 
all 


An 
ſammiliche Königliche Provinzial-Schuftollegien. 
U. II. 1089, 





Berlin, den 9. Auguft 1877. 

In Folge der von einigen Seiten ergangenen Anfragen fehe 

id mic zu folgenden Grläuterungen bezw. Abänderungen der Girku- 
lar-Verfügung vom 29. Mat d. 3. — U. II. 1089 — veranlaßt. 
1) Der Beitimmung in $. 90. a. und b. der deutfhen Wehr» 
ordnung vom 28, September 1875, wonad der einjährige erfolg« 
reiche Beſuch ber betreffenden Kaffe zur Darlegung der wiffen- 
ſchaftlichen Befähigung für den einjährigen Milttärdienft genügt, 
ift bisher in vielen Fällen eine unftatthafte Auslegung gegeben 
worden, indem bei der Zuerfennung der Zeugniffe weſentlich ges 
tingere Anforderungen geftellt worden find, ald für die Verſetzbarkeit 
in die nächſt höhere Kaffe bezw. Klaffenordnung. Um diefer durch— 
aus ungerechtfertigten Milde der Beurteilung für die Zukunft vors 
zubeugen, ift unter Nr. 2, der Eirkularverfügung angeordnet worden, 
dab über die Zuerfennung des Qualifikalionszeugniſſes diefelben 
Grundfäge einzuhalten find, melde für die Verfegung in eine höhere 
Klaffe in Geltung find. Dabei wird ald Regel angenommen, dab 
die Entſcheidung über Ertheilung des Dualififationszeugnifjes in der 
Berjepungsfonferenz am — bes Schuljahres bezw. Halbjahres 
getroffen wird, Da indeffen Fälle eintreten können, in welchen die 
Verjhiebung ber Entſcheidung bis zu dem bezeichneten Zeitpunfte 
e tte mit Sich führen wurde, fo tft unter Nr. 1. a. a. D. den 
Direltoren die Ermädtigung gegeben, die Beſchlußfaſſung in ſolchen 
Sällen bereits vor dem völligen Ablaufe des einjährigen Beſuches 














487 





der Klaffe herbeizuführen. Aber bei der engen Begrenzung diefer 
Friſt ift ed auch dann der Konferenz noch möglich), —* ein Urtheil 
darüber zu bilden, ob der betreffende Schüler bis zum Schluß des 
einjährigen Beſuches der Klaffe vorausſichtlich die Verſetzung in die 
nächſt höhere Klaffe erreichen wird oder nicht, und ed ift darum 
auch im diefem Falle die unter Nr. 2 gegebene Anordnung unbedingt 
als Mapftab der Beurtheilung feftzuhalten. 

Durch die Beitimmung des zweiten Abſatzes in Nr. 3. der 
Giefularverfüglng ſoll andererſeits der in einzelnen Fällen vor- 
gefommenen Unbilligteit entgegengetreten werden, dab Schülern, 
welche in die nächſt höhere Klaffe bezw. Klaffenordnung verſetzt 
worden find, wegen geringerer Leiftungen in diefer Klaffe die Er- 
theilung des Dualifitationdzeugniffes verfagt worden ift. 

2) Da in dem Schema 17 zu 8. 90. der deutihen Wehr: 
ordnung, abweichend von den früher geltenden Beftimmungen, die 
Bemerkung weggelaffen ift, dab das Zeugniß in der Konferenz feit- 
geftellt worden ift, jo tft im zweiten Abfah von Nr. 3. der Cirkular— 
verfügung vom 29. Mai er. der Sag: „Sn dem Schlußſatze des 
Zeugniſſes ift in diefem Falle ftatt Konferenz zu ſchreiben: Ver— 
ſetzungskonferenz? zu ftreihen. Selbftverftändlich wird durch diefe 
Meglaffung an den Vorfchriften, welche bei Ertheilung des Duali- 
ffattondzeugniffes zu beobadten find, im Webrigen nichts geändert. ° 

3) Um mit dem bezeidhneten Schema 17 des 8. 90. völlige 
Mebereinftimmung herbeizuführen, ift im dritten Abfag von Nr. 3. 
a. a. D. die Gebühr für ein Duplikat des Zeugniffes in jedem Falle 
von drei Markt auf 50 Pfennige herabzufegen. 


Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten. 
an Im Auftrage: Förſter. 
ſämmtliche Königl. Provinzial⸗Schullollegien. 
U. II. 189. 


IV. Seminare, Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Berbältniffe. 


185) Termin für die TZurnlebrerinnenprüfung im 
Herbft 1877. 


(Eentrbl. pro 1877 Seite 112 Nr. 49.) 


Berlin, den 5. Oltober 1877. 

Für die Zurnlehrerinnenprüfung, welche in Gemäßheit ded Res 

giemente vom 21. Auguft 1875 (Sentralblatt d. Unterer. Verw. 

Seite 591) im Herbft 1877 zu Berlin abzuhalten ift, habe ich 
1877. 33 


488 





Termin auf Montag den 19. und Dienftag den 20. November d. 3. 
event. auch auf folgende Zage, wenn die Anzahl der Meldungen es 
nötbig mac, anberaumt. 
eldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen 

find bei der vorgejegten Dienſtbehörde ipäteltend 4 Moden, Mels 
dungen anderer Bewerberinnen fpäteftens 3 Wochen vor dem anges 
gebenen Termin unmittelbar bet mir anzubringen. 

Der Königlihen Regierung ıc. überlafje ich, diefe Beftimmung 
im dortigen Berwaltungsbezirfe in geeigneter Weiſe zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 


Un 
ſämmtliche Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien 
in ber Provinz Hannover und ben König. Ober⸗ 
Kirchenrath zu Nordhorn. 





Abſchrift erhält das Königliche Provinzial» Schultollegtum zur 
Nachricht und Beachtung. 


Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
ſämmtliche Königl. Provinzial ⸗Schullkollegien. 
U. III. 13187. 


186) Zuftändigfeit beit Entjheidung über Anträge auf 
Erlaß der Seminar-Ausbildungstoften. 


(Eentrbl. pro 1876 Seite 257 Nr. 113.) 


Berlin, den 8. November 1876. 
Auf den Bericht vom 17. September d. 3. erfläre ich mid 
unter den angezeigten Umftänden und im Berfolg meines Crlaffes 
vom 4. Maid. J. — 1949. U. III. — damit einverftanden, daß 
den Königlichen Regierungen und beziehungsweiſe Konfiftorien nicht 
allein die Entſcheidung über Anträge von ehemaligen Seminariften 
auf gänzlichen oder theilweiſen Erlab der auf Grund von Aufnahme 
Meverien zu leiſtenden Nüdzahlungen, fondern auch der Beſchluß 
über die Einklagung der Rückzahlungen zu überlaffen ift und von 
dem Königlihen Provinzial» Schullollegium nur die Aufnahmes fe: 
verje ſowie die Beträge der zu beanipruchenden Rückzahlung mitzus 
theilen find. 


Un 
das Konigliche Provinzial-Schuflollegium zu R. 








489 





Abfhrift zur Kenntnignahme und Nachachtung. 
Der Minifter der een ıc. Angelegenheiten. 
a “ 


An 
bie übrigen Königlihen Provinzial-Schullollegien, Die 
Königl. Regierungen, die Königl. Konflflorien ber 
Provinz Hannover und den Königl. Ober-Kirchen- 
rath zu Nordhorn. 


U. DI. 11795. 


187) Bereinbarung mit dem Herzoglid Säadfiihen 
Staats-Minifterium zu Gotha über gegenfeitige Ans 
erfennung der Prüfungsdzeugniffe für Lehrerinnen. 


Berlin, den 26. September 1877. 
Mit dem Herzoglid Sächſiſchen Staats-Miniſterium zu Gotha 
habe ich ein Uebereinlommen dahin getroffen, da die im König- 
reihe Preußen auf Grund der Prüfungsordnung für Lehrerinnen 
vom 24. April 1874 ausgeftellten Befähigungszeugniffe au in den 
Herzogthbümern Koburg und Gotha ald gültig anerkannt, ſo⸗ 
mit deren Inhaberinnen zum Schuldienfte in diefen Herzogthümern 
zugelafjen werden — und daß diejenigen Schulamtöbewerberinnen, 
welhe an dem Lehrerinnen- Seminar zu Gotha auf Grund der 
von dem $Herzoglihen Staats » Minifterium dafelbft unter dem 
21. Zuli 1877 genehmigten Prüfungsordnung für dieſes Seminar 
dad Zeugniß der Befähigung zu gehrerinnenttellen an Bolföfchulen 
jowie an mittleren und Döberen Mädchenſchulen erlangt haben, auch 
im Königreihe Preußen die Anſtellungsfähigkeit erhalten. 
Die Königlihe Regierung ꝛc. ſeße ich hiervon zur Beachtung 
und weiteren VBeranlafjung in Kenntniß. 


Un 
die Königl. Regierungen, das Königl. Provinzial⸗ 
Schulkollegium hier, die Königl. Konfiftorien in 
der Provinz Hannover unb ben Konigl. Ober- 
Kirchenrath zu Norbhorn. 





Abſchrift erhält das Königlihe Provinzial-Schulfollegium zur 
Beachtung und weiteren Beranlaffung. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
die Königlichen PBrovinzial-Schuffollegien. 
U. IM. 13715. 


33* 





V. Volksſchulweſen. 


188) Auszug aus dem Jahresbericht über die Schleſiſche Blinden-Unterrichts-Anſtalt 
zu Breslau im Jahre 1876. 
(Centrbl. pro 1876 Geite 505 Ar. 210.) 


Zahl ber Zöglinge 














Religionever- | Aus dem Regie 


über. | im der Anparı | außer ber bältmiß rungebeiri 


Anfalt 


lander. 





[Aus andern vet 
pingen oder Aut 














Ende 1875 verblieben. . . 88 | 55 | 30 85| ıj 2 — 
aufgenommen wurden im Laufe 

des Jahres 1366. 24177 14 al: — 

8 im Laufe von 1876 waren Böglinge 112 | 72] | 0‘ 54 | 46 . a — 

ı {m Eaufe von 1876 gingen ab . 23 | 14 5 _ J _ 1 — 





Ende 1876 verblieben. . . . 


8 [5812| = 1| ler 35 





as Erweqhſe⸗⸗ mm Arbeitsunterricht 








ale Erwochſene ſaus der Schule der 
aufgenommen Anfolt eingetreten 


mim|e 








Ende 1875 erhielten . . 
dazu kamen im Jahre 1876 ! 


Unterricht erhielten im Ganzen P 
im Laufe von 1876 gingen ab . 


Ende 1876 verbli 














N. 





491 





Freiftellen hatten im Sahre 1876 
a. Provinzialftändifhe: 26 Zöglinge, 
b. durch befondere Stiftungen gegrinbele 10 Zöglinge. 

Durh Herrn Senior Treblin bei St. Bernhardin wurden 
in diefem Jahre fieben blinde Knaben (Dienftag, den 13. Juni) 
und drei blinde Mädchen (Montag, den 12. Zunt) Tonfirmirt. 
Bon den Zöglingen katholiſcher Konfeffion erhielten zwei Knaben 
und zwei Mädchen den Vorbereitungsunterricht Durch den verftorbenen 
Herrn Pfarrer Schneider bet St. Mattbiad und wurden nah 
Oſtern zum Genuß des heiligen Abendmahld zugelaffen. 

Am Schluſſe der am 30. Juni abgehaltenen öffentlichen Prü- 
fung wurden 14 Zöglinge, 8 Knaben und 6 Mäddyen, in ihre 
Heimath entlafjen. 

Diefe vierzehn Zöglinge werden im Stande fein, ihren Lebens⸗ 

unterhalt felbftftändig, die Mädchen menigftend zum groben Theil, 
zu erwerben, wenn fie mur Arbeitgeber finden. 3 Knaben find 
eprüfte Korbmachergefellen, 2 geprüfte Seilergefelen und werden 
ch Kundſchaft zu erwerben judhen, 3 haben die fogenannten ge= 
mifchten Arbeiten anfertigen gelernt. Als unausgebildet im Hand⸗ 
arbeitöunterriht wegen Ungeſchicklichkeit und nicht hinreichenden 
Fleißes mußten noch 3 Knaben entlaffen werden. 

In weiblihen Handarbeiten zwar nicht vollftändig, aber doch 
ziemlich audgebildet waren unter den Entlafjenen: 2. 

Leider mußten außer den genannten ein Zögling wegen an- 
dauernder Kraͤnklichkeit, und zwei Zöglinge wegen nicht zu beflegender 
Ungeſchicklichkeit und Trägheit entlaffen werden. 

Im Mufikunterriht haben ſich 4 Knaben und 2 Mädchen 
Sertigfeiten erworben, welche fih für den Broderwerb verwerthen 
laffen. Das Flügelitimmen, eind der einträglichiten Erwerbömittel 
für den Blinden, haben 3 Knaben erlernt. 

Sämmtliden entlafjenen Zöglingen wurde zur Anihaffung von 
Arbeitömaterial und Handwerkszeug ein Geſchenk von je 15 Marl 
zu Theil. Außerdem erhielten die Zöglinge, welche dad Schreiben 
der Blindenjchrift erlernt und durch eine Probefchrift bekundet hatten, 
3 Knaben und 4 Mädchen, je eine Hebold’ihe Schreibtafel nebit 
Zubehör. Zöglinge, welde feine harte Handarbeit verrichtet hatten 
und deöhalb mit ihren Fingerfpihen noch die erhabene Blindenjchrift 
lefen konnten, 3 Knaben und 5 Mädchen, erhielten je ein Evan⸗ 
gelium Matthät in Stuttgarter Blindenfchrift zum Geſchenk. 

Durch die neue Provinzial- Orbnung ift das bisher beitehende 
Berhältniß der Anftalt zur Königlihen Regierung dahin abgeändert 
worden, daß die von den hohen Provinztal-Ständen durdy Aller- 
höchſte Bewilligung Sr. Majeftät des Kaiſers geftifteten 6 Frei— 
ftellen auf den Dotationdfond8 der Provinz übernommen, und die 
ſtändiſchen Sreiftellen fomit auf die Zahl von 26 erhöht worden 


492 
find. Außerdem bemilligten die Provinzialftände auf unfere Bitte 
bie Erhöhung der Penfiond- und Bekleidungsgelder für ihre Kreis 
ftelleninhaber um 54 Mark jährl. pro Kopf, und verpflichteten und 
— zu lebhaftem Danke, den wir ihnen hierdurch ergebenſt ab⸗ 
tatten. 

Die Erfahrung, daß mit der Beſchäftigung unſerer weiblichen 
Zöglinge ein jo großer Mangel an Bewegung verbunden ift, daß 
Krümmungen ded Rückgrates und andere körperliche Leiden nur zu 
oft eintreten, veranlaßten uns, diefem Hebelftande durch Einführung 
eineß regelmäßigen Zurnunterrichtes möglichft entgegen zu wirken. 
Herr Oberturnlehrer Roͤdel ius erbot fi freundlichſt, dieſen per» 
ſönlich einzurichten und leitete ihn vom September bis zum Neujahr 
felbft und unentgeltlich wöcentlih in 2 Stunden. Durd die aus 
feiner reichen Erfahrung äußerst mannigfaltig geftalteten Freiübungen 
hat Herr Rödelius diefe Stunden unfern — 28* — ebenſo nüplidy 
als anziehend gemacht, fo daß dieſe unter Leitung unſerer Arbeits⸗ 
lehrerin Fräulein Gumprecht auch außer den Turnſtunden der⸗ 
artige Uebungen mit Vergnügen vornehmen. Wir ſprechen Herrn 
Oberturnlehrer Rödelius für ſeine uneigennützigen und menſchen⸗ 
freundlichen Bemühungen unſern wärmſten Dank auch hier aus. 

Damit die Eltern und Patrone unfrer Zöglinge wenigſtens 
einmal im Sabre Gelegenheit haben, ſich über deren Aufführung, 
Fleiß und Fortichritte zu unterridhten, wurde die Einrichtun ges 
troffen, daß denjelben beim Beginn der alljährlihen Sommerferien 
Zeugniffe mitgegeben werden, die fie nicht nur von den Eltern, ſon⸗ 
dern auch von denjenigen Perjonen, melde fich der befondern Für⸗ 
forge für einzelne unterzogen haben, unterfchrieben zurüd zu bringen 
baben. Wir erlauben und diefe auf unjre Einrichtung aufmerkſam 
u maden und die Bitte auszuſprechen, daß fie bei foldyer Belegen» 
beit und in unferen Bemühungen um dad Wohl der Zöglinge nach 
Umftänden dur Lob oder durch Zadel und Ermahnungen wirkam 
unterftügen wollen. 

Soll überhaupt unjere Arbeit von dauerndem Erfolge fein und 
und aud über die Zeit unferer direlten Thätigkeit hinaus ein Ein- 
up auf das Loos unferer Zöglinge, wie wir dieſen zu erftreben 
uchen, ermöglidyt werden, fo * wir wohlwollender Perſonen, 
mit denen wir und nöthigenfalld in Beziehung ſetzen können. Es 
ift dringend zu wünſchen, daß fich ſolche uns wo möglich ſchon bei 
Eintritt der Zöglinge in die Anftalt bekannt geben und fortdauernd 
mit ihr in Verbindung bleiben, wozu wir ihnen durd die Untere 
ten der aljährlichen Zeugniffe einen äußerlichen Anlaß bieten 
möchten. 





498 _ 


Verleihung von Orden. 
1. 

Bon den Perfonen in der Provinz Weltfalen, denen Seine 
Majeltät der König aus Anlaß Allerhöchitihrer Theilnahme an 
den Manövern ded VII. Armee-Korp8 Orden zu verleihen Aller- 
gnädigft geruht haben, gehören dem Reſſort der Unterrichtö-BVer- 
waltung volljtändig oder theilweife an und haben erhalten: 
den Rothen Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife: 
Dr. Schultz, Geheimer Regierungd- und Provinzial-Schulratb zu 

Münfter; 
den Rothen Adler-Drden vierter Klaffe: 
Fir, Direktor des Lehrerfeminars zu Soeft, 
Gieſe, evangelifcher Pfarrer und Schulinſpektor zu Ibbenbüren, 
Dr. Langguth, Direktor der Realſchule zu Iſerlohn; 
den Königliden Kronen-Drden dritter Klaffe: 


Dr. Karſch, Mebdizinalrathb und Mitglied des Medizinal- Koll: 
giumd, ordentlicher Profefjor an der Akademie zu Münfter; 


den Adler der Inhaber ded Königliden Haus⸗Ordens 
von Hohenzollern: 

Bolles, Kantor und evangelifcher Lehrer zu Bolmerdingen im 
Kreile Minden, 

Decius, evangeliiher Lehrer zu Falkendiek im Kreife Herford, 

Eichholz, evangeliicher Lehrer an der zweiten Klafje der Gemeinde- 
ſchule zu Müniter, 

Iſenbeck, Lehrer zu Herringen im Kreife Hamm, 

Isringhauſen, evangeliiher Lehrer an der erften Klaſſe der 
Semeindefchule zu Münfter, 

Lauftötter, tatholiicher erfter Lehrer zu Lippfpringe im Kreiſe 
Paderborn, 

Merömann, Tatholifcher Lehrer an der erften Klaffe der Lamberti- 
Knabenihule zu Münfter, 

Zumbohm, Lehrer in Olfen im Kreife Lüdinghauſen. 


2 


Bon den Perfonen, denen Seine Majeftät der König 
aus Anlaß Allerhöchſtihrer Anweſenheit in der Rheinprovinz Orden 
und dad Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen Allergnädigit gerubt 
haben, gehören dem Reſſort der Unterrichts-Verwaltung vollftändig 
oder theilmeife an und haben erhalten: 


den Rothen Adler-DOrdendritter Klaffe mit der Schleife: 


Dr. Pflüger, Geheimer Medizinalrath und ordentlicher Profeflor 
an der Univerfität zu Bonn; 


494 





den Rothen Adler-DOrben vierter Klaffe: 


Baur, Profeffor und Hiftorienmaler zu Düffeldorf, 
Brauned, Superintendent und Pfarrer zu Freusburg im Kreis 
Altenkirchen, Regierungsbezirk Koblenz, 
Hegemann, Superintendent und Pfarrer zu St. Goar, Regie 
rungöbezirt Koblenz, 
off, Maler zu Düffeldorf, 
nampbauf en, ordentlicher Profeffor an der Univerfität zu 
ont, 
Neumann, Bau-Inipeltor, Univerfitäts-Ackhiteft zu Bonn, 
von Raczek, Provinzial-Schulrath zu Kohlen, 
Dr. vom Rath, ordentlider Profeffor an der Univerfität zu Bonn, 
Nöting, Maler zu Düffeldorf, 
Dr. Sähmip, Direktor ded Kaiſer-Wilhelms⸗Gymnaſiums zu Köln, 
Steinhaufjen, Seminarlehrer zu Neumieb, 
Wieicenus, Profeſſor, Lehrer an der Kunft-Afademie zu Düſſel⸗ 
orf; 
den Königlihen Kronen-DOrden zweiter Klaffe: 
Achenbach, Andreas, Profefjor zu Düfjeldorf; 
den Königlichen Kronen=Drden dritter Klafje: 
Dr. Aufrecht, ordentliher Profeſſor an der Univerfität zu Bonn, 
Hünten, Emil, Schladtenmaler zu Düffeldorf, 
Vautier, Profeffor zu Düffeldorf; 
den Königlihen Kronen-Drden vierter Klaffe: 
Deiters, Heinrih, Maler zu Düfjeldorf, 
Dr. Fiſcher, Rektor der höheren Stadtihule und Lolal- Schul- 
infpeftor zu Dttweiler, 
Sanfen, Profeffor zu Düffeldorf, 
Simmler, ®., Maler zu Düffeldorf; 
ben Adler der Inhaber des Königlihen Haus-Ordens 
von Hohenzollern: 
Beverath, Elementarlehrer zu Zettingen im Kreife Saarburg, 
Brüd, evangelifcher Lehrer zu Hochelheim im Kreiſe Wetzlar, 
Goſſenz, eriter katholiſcher Knabenlehrer zu — 
* en, Elementarlehrer zu Ruppichteroth im Siegkreiſe, 
üdne, Hauptlehrer der evangelifhen Volksſchule zu Cöln, 
Meyen, Cehrer au Frauenberg im Kreiſe Euskirchen, 
Reiners, Tatholifcher Lehrer zu Richterich, im Landkreife Aachen; 


das Allgemeine Ehrenzeichen. 
Linfe, katholiſcher Lehrer zu Kohlſcheid im Landfreife Aachen. 











495 





Aus gleihem Anlap haben Seine Majeftät ber König 
Allergnädigft geruht 
den ordentlichen Profefjor Dr. von Hanftein an der Univerfität 
zu Bonn zum Geheimen Regierungd-Rath zu ernennen. 


Berfonal- Beränderungen, Titel-e und Ordens - Berleihungen. 





A. Behörden. 


Zu Kreis⸗Schulinſpeltoren find ernannt worden im Regierungsbezirke 
Marienwerder: der Seminar-Direftor Schröter zu Zulda, 
Bredlau: der Seminarlehrer und fommifjar. Kreid - Schulin- 
Ipeftor Jeron zu Habeljchwerdt, 

Schleswig: der Seminarlehrer und kommiſſar. Kreis⸗Schulin⸗ 
ſpektor Peterjen zu Apenrade, 

Köln: der Dirigent einer höheren Töchterſchule und kommiſſar. 
Kreis-Schulinipeltor Wenzel zu Gummersbach. 


B. Univerfitäten. 


Der ordentl. Profeſſ. Dr. Scherer an der Univerf. zu Straßburg ift 
zum ordentl. Profeſſ. in der philofoph. Zakult. der Univerf. 
u Berlin, 

der Privatdozent Dr. Ludw. von Sybel zu Marburg zum 
außerordentl. Profefl. in der philofoph. Fakult. der Unverf. da⸗ 
jelbft ernannt worden. 


C. Gymnafial» und Real-Lehranftalten. 


Es find verfept worden in gleiher Amtseigenfhaft die pmnehal- 
Direftoren Dr. Dberdid von Arndberg nah Münfter, 
Dr. Scherer von Koedfeld nah Arnsberg und Dr. Pe> 
terd von Münfter nah Koesfeld. 
Es find beftätigt worden die Wahlen 
des Oberlehrerd Dr. Bellermann am Gymnaf. zum grauen 
Klofter zu Berlin zum Direktor des dafelbft zu eröffnenden 
König dftädtiihen Gymnaſ., 
des Progymnaſ. Rektors Dr. Brod zu Friedeberg N.M. zum 
Direktor ded zu Königshütte O.Schl. zu erridtenden 
Gymnafiums, 
des Gymnaſ. Oberlehrers Treu zu Waldenburg zum Direktor des 
Gymnaſ. zu Ohlau, 
ded Oberer Dr. Bardt am Wilhelms: Gymnaf. zu Berlin 
zum Direktor des Gymnaf. zu Neuwied. 
Dem Sberlehrer Kefjing am Gymnaf. zu Prenzlau ift das 
Prädikat „Profeſſor“ beigelegt, 


96 _ 


dem Oberlehrer Rektor Reibftein am Gymnaf. zu Lingen ber 
Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden. 
Als Oberlehrer find berufen worden an das Gymnafium 
zu Berlin, Königdftädtiih. Gymnaſ,, Dr. Kallius vom 
Gymnaf. zum grauen Klofter dajelbft, Dr. Sacob vom 
Sophien-Öymnaj. dafelbft, und Oberl. Dr. Wellmann vom 
Gymnaſ. in Waren, 
zu Stettin, Marienftiftd-Öymnaf., der Oberlehrer Dr. Eon: 
radt vom Progymnaſ. zu Schlawe, 
zu Gneſen der Oberl. Sörling vom Progymnaf. zu Tremeffen, 
zu Pofen, Friedr. Wild. Gymnaf., der Kreis: Schulinipeltor 
Dr. Bogt zu Militich, 
zu Königshütte der ordentl. Lehrer Dr. Suttmann vom 
Progymnaf. zu Sriedeberg N.M., 
zu Waldenburg der ordentl. Kehrer Guhrauer vom Maria 
Magdal. Gymnaf. zu Breslau, 
zu Attendorn der ordentl. Lehrer Dr. Baule vom Gymnaf. 


zu Meppen, 
zu Elberfeld der Oberl. Gebhard vom Kyzeum zu Braunfchwei 
zu Emmerich der ordenti. Lehrer Dr. van Hof | 8 vom Gymnaſ. 


zu Eſſen, 
zu Neuwied der ordentl. Lehrer Ciala vom Gymnaſ. zu 
Saarbrüden. 

Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Guſt. Schwarz am Friedrichs-Kolleg. zu Königberg i. Pr, 
Dr. Bludau am Gymnaſ. zu Diſch. Krone, 

Kiriäftein = : zu Marienburg, 

Dr. Böttger » = zu Königsberg N.M,, 
Dr. Haag am Stadt-Gymnaj. zu Stettin, 
Gilliſchewski am Gymnaf. zu Zauban, 

Kegel . = zu Dillenburg, und 
Ammann ⸗ ⸗Wzu Wiesbaden. 

Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden am Gymnaſium 

zu Dramburg der ordentl. Lehrer und Adiunkt Dr. Brennecke 
vom Pädagog. zu Putbuß, 

zu Putbus der Schula. Kandid. Dr. Brendel, 

zu Stettin, Stadt-Gymnaf., der Schula. Kandid. Modritzki, 

zu Bielefeld der Hülfslehrer Dr. Bertram dafelbft, 

zu Bonn der Schula. Kandid. Dr. Schwertzell, 

zu Düffeldborf » ⸗ ⸗Schommer, 

zu Duisburg = ⸗ « Dr. Cloſterhalfen. 


Die Wahl ded Progymnafial-Oberlehrerd Ferd. Schneider My 
Gartz aD. zum ftor des Progymnaf. zu Friedeberg N. M. 
iſt beſtaͤtigt, 


BT _ 


Die Berufung des ordentl. Lehrers Dr. Beder von der Lateinifchen 
Haupiſchule der Francke'ſchen Stiftungen zu Halle zum 
Dberlehrer am Progymnaſ. zu Schlamwe genehmigt, 

der Dberlehrer Dr. Rangen vom Gymnaſ. zu Wongrowitz unter 
Beibehaltung des Prädikats „Oberlehrerd" an das Progym- 
nal. zu Tremeffen verjegt, 

am Progymnaf. zu Jülich der Schula. Kandid. Rau ald ordentl. 
Lehrer angeftellt worden. 


Die Wahl des Dberlehrerd an der Realſchule zu Celle, Profefjors 
Dr. Franke zum Direktor diefer Anitalt ift beftätigt worden. 
Dem Oberlehrer Dr. Brecher an der Sophien⸗-Realſchule zu Ber: 
lin ift das Prädifat „Profeſſor“ beigelegt, 
zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlihen Lehrer 
Dr. Ferd. Hirſch an der Königdftädtiih. Realfch. zu Berlin, 
Dr. Shönn an der Friedrich Wild. Schule zu Stettin, ' 
Muthreich an der Realih. zu Grünberg, 
Dr. Menzel» » = zu Reihenbad i. Schleſ., 
der Lehrer Kaijer vom Progymnaf. zu Sobernheim ift ald Ober- 
lehrer an die Realichule zu Remſcheid berufen, 
als ordentliche Lehrer find angefteit worden an der Realjchule 
zu Neumünfter der Hülfßlehrer Gallier, 
zu Aachen der Schula. Kandid. Dr. Meurer. 


Die Wahl des ordentlichen Lehrers Dr. Hemme an der Realſchule zu 
Goslar zum Rektor der höh. Bürgerfchule zu Einbed und 

die Berufung des ordentl. Lehrers Dr. Burgtorf von ber Rs 
Bürgerſch. zu Northeim als Oberlehrer an die höhere Bürs 
gerſch. Ir Sonderburg ift genehmigt, 

als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der höheren Bürgerfchule 

zu Eupen der Schula. Kandid. Dr. Finger und der Elemen⸗ 

tarlehrer Stard, 

der Zeichenlehrer an von der NRitter-Alad. zu Brandenburg 
ift in gleicher Eigenihaft an die höh. Bürgerſch. zu Vier⸗ 
fen berufen worden. 


D. Säullehrer-Seminare, Präparandenanftalten, ıc. 


Der Seminar-Direltor Kern zu Alt-Döbern ift in gleiher Eigen» 
ihaft an das Schul, Semin. zu Dramburg, und 
der Seminar-Direltor Sperber zu Dramburg in gleicher Eigen- 
haft an das Schul. Semin. zu Eisleben verfebt, 
zu Seminar-Direltoren find ernannt 
der erfte Seminarlehrer Berdrom zu Bütom, 
ber Rektor Baldamus an ber höheren Töchterfchule zu Kolberg, 
der erſte Seminarlehrer Reinede zu Bederkeſa, 
ber erſte Seminarlehrer Bürgel zu Kornelymüniter, 


48 


und ift verliehen worden 

dem Berdrom das Direftorat des Schul. Semin. zu Alt- 
Döbern, 

dem Baldamus das Direltorat des Lehrerinnen-Seminars und 
der mit demfelben verbundenen höheren Mädchenfchule (Lui⸗ 
fenftiftung) zu Pofen, 

dem Reinede dad Direftorat des Schul. Semin. zu Bederkeſa, 

bem Bürgel — . W zu Kornely— 


münſter. 
Als erſte Lehrer ſind angeſtellt worden am Schull. Seminar 
zu an gern TB der Gymnafiallehrer Munther aus Stradburg 


.Weſtprß., 
zu Bederkeſa der ordentl. Seminarlehrer Prüfer aus Alfeld, 
zu Rheydt der Hauptlehrer Hollenberg zu Holthauſen bei 

Mülheim a. d. Ruhr; 

zu erſten Lehrern ſind befoͤrdert worden am Schull. Seminar 

zu Paradies der ordentl. Lehrer Kiszewski, 
zu Linnich der ordentl. und Muſiklehrer Luda. 

Der ordentliche Seminarlehrer Dr. Scherler an der Luiſenſtiftung 
zu Poſen ift in gleicher Eigenſchaft an das Lehrerinnen⸗Se⸗ 
minar und die mit demfelben in Verbindung ftehende Augufta- 
Säule ji Berlin verfept, 

an ber Luijenftiftung (Lehrerinnen »- Seminar und höhere Mädchen: 
ſchule) zu Polen die Lehrerin Elife Herrmann ald ordent- 
liche Lehrerin, und der Muſiklehrer Hennig daſelbſt als or- 
dentliher und Muſiklehrer, 

als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar 

zu Alfeld der Predigta. Kandid. und Seminarlehrer Guden zu 
Oldenburg, 

zu Bederkeſa der bei diefem Seminar befchäftigte Lehrer Zin- 
narz, zugleih als Muſiklehrer, 

zu ein ni ch der erfte Kehrer Franken von der ftädtifchen Schule 


afelbft; 
als Hülfslehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar 

zu Alt-Döbern der Lehrer Lops zu Frankfurt a. O., 

zu Oels der feither an der Präparandenanftalt zu Schmiedeberg 
beihäftigte Xehrer Schmidt, 

zu Halberftadt der Lehrer Quarg zu Mahlenzien bei Zieſar, 

zu Etöleben der Lehrer Martin Schöppa von dem Militär: 
Knaben-Erziehungd-Inftitut zu Annaburg, 

zu Wunſtorf der Präparandenlehrer Haafe zu Elze, und 

zu Bebderkefa der Lehrer Bühring zu Harburg. 


Dem Rendanten des Schul. Seminar, der Watfen- und Schul⸗ 
anftalt zu Bunzlau, Rehnungdrath Kühn tft der Königl. 
Kronen⸗Orden dritter Klaffe verliehen worden. 


499 





An der Präparandenanftalt zu Lösen im Regierungäbezirle Gum- 
binnen ift der Lehrer Bol j zu Markowsken im Kreije Oletzko 
ald zweiter Lehrer angeltellt worden. 





Dem Borfteher der Provinzial ZaubftummensAnftalt zu Pofen 
Matuſzewski iſt der Titel „Direktor“ beigelegt worden. 





Es haben erhalten den Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe: 
Eberſchweiler, kathol. Lehrer zu Rehlingen, Krs Saarlouis, 
Hen ke, kathol. Hauptlehrer und Chorrektor zu Loslau, Krs Rybnik, 
Mon J ag, kathol. Hauptlehrer an der 37. Gemeindeſchule zu 

erlin, 

Steinbach, kathol. Lehrer zu Geiſenheim im Rheingaukreiſe; 
den Adler der Inhaber des Königl. Hausordens von Hohenzollern: 
Appel, evangel. Hauptlehrer zu Rathenow, Krs Weſthavelland, 
Buſchmann, evangel. erſter Lehrer, Rektor und Kantor zu Güters⸗ 

loh, Krs Wiedenbrück, 
Globiſch, kathol. Lehrer zu Tillowitz, Krs Falkenberg, 
Grötſchel, dsgl. zu Groß Strehlitz, Kreis gleichen Namens, 
Jenſen, evangel. Ober-⸗Mädchenlehrer und Kantor zu Oldesloe, 
Krs Stormarn, 
Kable, evangel. Lehrer zu Dudweiler, Krs Saarbrücken, 
Paſchke, kathol. Lehrer zu Zuzella, Krs Oppeln, 
Schneider, evangel. Lehrer und Küſter zu Schotterei, Krs Mer- 


ſeburg, 
Schröter, kathol. Lehrer zu Bornitt, Krs Braunsberg, 
Thielſcher, evangel. Lehrer und Kantor zu Langwaltersdorf, Krs 
Waldenburg; 
das Allgemeine Ehrenzeichen: 
Beyer, kathol. Lehrer zu Althofnaß, Krs Breslau, 
Buchwald, evangel. Lehrer zu Gardelegen, 
Burggraf, dögl. zu Merſchwitz, Krs Wittenberg, 
Heine, desgl, Kantor und Küfter zu Lüffingen, Krs Gardelegen, 
Jung, kathol. Lehrer zu Kalfreuth, Krs Sagan, 
Maſchmeier, evangel. &ehrer und Kantor zu Fiſchbeck, Krs Rinteln, 
Schindler, evangel. Lehrer zu Dremling, Krs Oblau, 
Stepel, dgl. und Küfter zu Neuenkirchen, Krs Anklam, 
30, enangel Lehrer, Kantor und Organift zu Rogfen, Krs Me- 
eritz. 





Ausgefdieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 


der ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu 
Bonn, Berghauptmann a. D. Dr. Nöggerath, 


#2 


500 

die ordentl. Profefſoren Geheim. Juſtizrath Dr. Hartmann in 
‚ber juriſtiſchen, und Hofrath Dr. Narr in & medizinifchen 
Fafult. der Univerf. zu Göttingen, 

ber ordentl. Profeſſ. Dr. Dppenheim in der philofoph. Fakult. 
der Afademte I Müniter, 

ber Dberlehrer Subreftor Dr. Schulpe an dem Gymnaf. zu 
Königsberg N. M. 

der Dberlehrer Deo eff. Dr. Grahmann am Marienftiftd-Gymnaf. 
zu Stettin, 

die orbentl. Gymnaf. Lehrer Nowack zu Schneidemühl, und 
Dr. Paczkowski zu Koblenz, 

der Lehrer Friedr. Möller von d. böh. Bürgerſch. zu Lüdenſcheid, 

der orbentl. und Mufiklehrer Petreins am Schuliehrer-Seminar 
zu Alt-Döbern. 


n den Rubeftand getreten: 


der Direktor des Gymnaſiums Joſephinum Profeff. Müller zu 
Hildesheim, 
die Öymnaftal-Oberlehrer 
Notter zu Kottbuß, 
Dr. Klintmüller zu Sorau, 
Pohl am Matthias⸗-Gymnaſ. zu Breslau, 
Prorelt. Haym am Gymnaf. zu Zauban, 
Rektor Grauert » ⸗ zu Meppen, 
Nöggeratb = . zu Arnöberg, 
Bigge . . zu Attendorn, 
Profeff. Dede rich⸗ ⸗ zu Emmerich, 
und iſt dehſelben der Rothe Adler · Orden vierter Klaſſe verliehen 
worden, 
die Bymnafial»-Oberlehrer 
Buerbaum zu Koesfeld und 
Profeff. Dr. Sliser zu Münfter, 
der Gymnaſiallehrer Brandfheid zu Hadamar, 
der Zeidenlehrer am Gymnafium u. |. w. zu Erfurt, Profeſſ. 
Dietrich, und ift demfelben der Rothe Adler-Orden vierter 
Klaffe verliehen worden, B 
der Blementarlehrer Kantor Bühmann am Gymnaf. zu Span« 
dau, und ift demfelben der Königl. Kronen» Orden vierter - 
Klafje verliehen worden, 
die Dberlehrer Profefioren Tröger und Menge an der Petri» 
Realſchule zu Danzig, und ift denfelben der Rothe Adler- 
Orden vierter Klafje verliehen worden, 
ber Oberlehrer Dr. Troſchel an der Kömigetädtifchen Reale 
ſchule zu Berlin, und ift bemjelben ber Rothe Adler-Orden 
vierter Kaffe verliehen worden, 


501 





der Realihul-Oberlehrer Siedler Ir Frauftadt, 

der Realſchullehrer Ert zu Düffeldorf, 

der Rektor der höheren Bürgerfchule zu Einbed, Shambad, 
und ift demfelben der Rothe Adler-Orden vierter Klaffe ver- 
lieben worden, 

der Seminar-Direltor Dr. Barth zu Pofen, und ift demfelben 
der Rothe Adler: Orden dritter Klaffe mit der Schleife ver» 
lieben worden, 

der Seminar-Direltor Slingeftein zu Eisleben, und ift dem- 
jelben der Adler der Ritter des Königl. Haudordend von 
Hohenzollern verliehen worden, 

der Muſiklehrer Greulich am LehrerinnensSeminar zu Pofen. 


Megen Berufung inein andere Amtim Inlande: 
der Oberlehrer Dr. Frieders dorf am Gymnaſ. zu Marien» 


urg, 
der Lehrer Dr. Krähe am Friedr. Werderſch. Gymnaf. zu Berlin, 
der —* Dr. Pätz an der Friedr. Werderſchen Gewerbefchule 
zu Berlin, 
der Oberlehrer Dr. Schillmann an der Saldernſchen Real⸗ 
Ihule zu Brandenburg, 
der Oberlehrer Gerlach an der ſtädtiſch. Realſchule zu Magde- 


urg, 
der Lehrer Dr. Berthold an dem Lehrerinnen-Seminar und der 
Augufta-Schule zu Berlin, 
der erfte Lehrer Fabricius am Schul. Semin. zu Pölitz, 
der ordentl. Seminarlehrer Scholz zu Rofjenberg, 
der Seminar-Hülfdlehrer Käftner zu Eidleben, 
der ordentl. Lehrer Lüttge an der Königl. Zaubftummenanftalt 
zu Berlin. 
3m Elſaß angeftellt: 
der Oberlehrer Dr. Peiffer am Gymnaſ. zu Attendorn. 
Außerhalb der Preußifhen Monarchie angeftellt: 
der außerordentl. Profeff. Dr. Blümner in der pbilojoph. 
Fakult. der Univerj. zu Königsberg i. Prß., 
der ordentl. Lehrer Profeſſ. Rappoldi an der akademiſchen Hoch» 
Ile ‚für Mufit, Abtheilung für ausübende Tonkunſt, zu 


erlin, 

der ordentl. Lehrer Dr. Ludwig vom Gymnaf. zu Rendsburg. 
Anderweit ausgeſchieden: 

der Lehrer Dr. Lopinski an der höheren Bürgerjchule zu Eupen. 








« 


502 


Inhaltsverzeichniß des September-Heftes. 


172) Berrehuung bes Wohnungsegeldzuſchufſes für einen etatsmäßig an- 
geftellten, zur Berjehung einer andern Etelle kommiſſariſch herangezogenen 
Beamten ©. 439. — 173) Betheiligung der Kreis- Schulinfpeftoren an ber 
Beauffihtigung derjenigen Anftalten, welchen Kinder im vorfchulpflitigen Alter 
anvertraut werden ©. 440. 


174) Befätigung ber Wahlen von Reltoren und Delanen an Univerfitäten 
©. 441. — 175) Stempelpflichtigleit der Zeugnifle über Aolegung bes tentamen 
physicum &.442. — 176) Stipendien 2c. fiir Stubirende ber Theologie im erſten 
Semefter in Beziehung auf die Reife im Hebräifden ©. 443. — 177) Zahl 
ber Lehrer an ben Univerfitäten 2c. im Sommer-Semefter 1877 ©. 441. — 
178) Frequenz der Univerfitäten im Sommer-Semefter 1877 &. 44h. — 179) 
Statut fir das geodätifhe Inſtitnt &. 473. — 180) Arbeitstifche für Preußiſche 
Gelehrte in der zoologifhen Station des Dr. Dohrn zu Neapel ©. 479. — 
N Kuren für die Auoſchmückung bes Raiferfaales im Kaiferhaufe zu 

o8lar ©. . 


182) Anerlennung höherer Unterrihtsanflalten S. 480. — 183) Erläuterung 
zu 8. 8. der Dienflinftruftion für Lehrer au den höheren Schulen der Provinz 
Brandenburg vom 22. Januar 186% ©. 482. — 184) Verfahren bei ber durch 
Konferenzbeſchluß erfolgenden Ausftelung der Schulzeugnifle fir ben einjährig 
freiwilligen Militärdienſt ©. 464. 


185) Termin fllr die Zurnfehrerinnenpräfung im Derbi 1877 ©. 487. — 
150) Zufländigleit bei Entiheibung über Anträge anf Erlaß der Seminar-Aus- 
bildungstoften S. 458. — 187) Vereinbarung mit dem Perzoglih Sächfiſchen 
Staats. Minifterium zu Gotha fiber gegenfeitige Anerkennung ber Prüfungs⸗ 
zeugniffe fiir Lehrerinnen S. 489. — 185) Blinden-Unterrichts-Anftaft zu Bres⸗ 
lau, Auszug aus dem Jahresbericht pro 1876 S. 490. 


Berleihbung von Orben ©. 493. 
Perſonalchronik &. 495. 


Trad von 3. %. Otarde In Berlin. 








Gentralblatt 
für 
die gefammte Unterrichts-Verwaltung 
in Preußen, 


Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlichen, Unterrichts» und 
Medizinal» Angelegenheiten. 





— — —— — — — — — — — — — — — — 


IO. Berlin, den 31. Oktober 1877. 











1. Allgemeine Berbältniffe der Bebörden 
und Beamten. 


189) Berordnung, betreffend die Geftattung des Ge» 
braudh8 einer fremden Sprade neben der Deutſchen 
als Geſchäftsſprache. Vom 6. September 1877. *) 


(Sentrafbl. pro 1876 Seite 513 und Seite 517.) 


Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden König von Preußen ıc. 
verorbnen auf Grund des $. 3. des Geſetzes vom 28. Auguft 1876 
(Geſetz⸗ Samml. ©. 389), betreffend die Geſchäftsſprache der Be⸗ 
börden, Beamten und politifchen Körperjchaften ded Staats, und in 
Ergänzung der Verordnung von demfelben Zage (Geſetz-Samml. 
S. 393), betreffend die Geftattung ded Gebrauchs einer fremden 
Sprache neben der Deutſchen ald Geſchäftsſprache, was folgt: 

Es wird hierdurch zunächſt auf die Dauer von fünf Jahren, 
von dem Snerafttreten der Verordnung vom 28. Augult 1876 

Bejep-Samml. ©. 393) an gerechnet, der Gebraud der Polnischen 
prache neben der Deutichen ald Geſchäftsſprache für die mündlichen 
Berhandlungen und die protofollariichen Aufzeihnungen der Schul⸗ 
vorftände, der Gemeindevertretungen und Gemeindeverfammlungen 
in den Landgemeinden: 
A. Raczed und Biſchwalde im Amtöbezirke II. (Kazanit), 
Zakurzewo im Amtöbezirfe III. (Grabau), 


*) verkündet durch bie Geſetz⸗ Sammfung für die Königl. Preußifchen 
Staaten pro 1877 Stüd 2U Seite 219 Nr. 8518. 


1877. 34 








_.308 _ 


Guttowo, Londzyn und Stephanddorf im Amtöbezirke IV. 
(Rommen), 

Montowo, Swiniarz, Trußzezyn und Zwiniarz im Amtd- 
bezirfe VII. (Zwiniarz), 

Eichwalde, Gronowo, Zeglia und Naguszewo im Amts- 
bezirfe VIII. (Rybno), 

Grabacz, Örondo, Kopaniarce, Werry und Zarybinnek im 
Amtöbezirke IX. (Koften), 

Dftadzewo und Weffolowo im Amtöbezirte XI. (Weflo- 


lowo), 
Kielpin und Kolonie Zamma im Amtöbezirte XII. (Kiel 


pin), 
Grodezyezno, Iwanken, Lorken⸗Wulka und Lorlen-Mortung 
im Amtöbezirfe XII. (Grodezyczno), 
“nn: "8 und Ralowig im Amtöbezirfe XIV. 
ortung), 
Londzed im —*5 — XV. (Somplawa), 
Gwisdzyn im Amtsbezirke XVII. (Gwisdzyn), 
Mrozno und Mrozenko im Amtsbezirke XVIII. (Mrozno), 
Relberg im Amtsbezirke XIX. (Di. Brzozie), 
Lippowitz, Terreszewo und Thomasdorf im Amtsbezirke XX. 
(Terreszewo), 
Groß⸗ und Klein-Oſſowken und Wawerwitz im Amtd 
bezirfe XXI. (Groß⸗Balowka), 
Kaczeck im Amtöbegirke XXIV. (Brattian), 
Say im Amtöbezirfe XXX. (Lonforsz), 
Kon im Amtöbezirle XXXI. (Gqiychen) 
ded Kreiſes Löbau im Negierungäbezirfe Marienwerbder, 
B. der Amtöbezirfe XXIX. — XXX. (Bolles- 
a BKL (Wlewsk), XXXII. (Guttowo) und xXXXVII. 
(Ciborz 
des Kreiſes Straoburg im Regierungsbezirle Marien⸗ 
werder, 
eftattet. 
Urfundlih unter Unjerer Höchfteigenhändigen Unterfchrift und 
beigedrudtem Königlichen Infiegel. 


Gegeben Schloß Benrath, den 6. September 1877. 
(L. S.) Wilhelm. 


Für den Miniſter des Innern. 
Leonhardt. Achen bach. 





ll. Seminare. 


190) Frequenzverhältniſſe der Königlihen Lehrer— 
und Lehrerinnen-Seminare. 


Die nahfolgenden Blätter find beftimmt, ein Bild von der Ent: 
wicelung zu geben, welche die preußifchen Seminare in der Zeit 
von 1870 bis 1876 durchgemacht haben und zugleich nachzuweiſen, 
in wie weit es der Staatöregierung möglich geworden ift, dem Bes 
ale des Haufed der Abgeordneten vom 22. Dezember 1870 ent: 
ſprechend 


dem dringenden Bedürfniffe nach Errichtung neuer, reſp. 
Erweiterung beftebender Schullehrer- Seminare jchneller ald 
biöher abzubelfen und damit dem Umfichgreifen der Stellen» 
beiepung durch Präparanden zu fteuern. 


Den Zujammenftellungen ift der Statud vom Dezember 1876 
und dementiprehend aud vom Dezember 1870 zu Grunde gelegt, 
weil in diefem Monate die Frequenzverhältniffe ftandige find, wäh: 
rend im Oftober, welcher der im Gentralblatte von 1871 Seite 644 
folg. abgedrudten Statiftit zum Ausgangdpunfte diente, noch Ent« 
faffungen und Aufnahmen von ganzen Ceminarcöten ftattfinden. 
Hieraus erklärt es ſich aud, dab die Zahlenangaben der nachfolgen⸗ 
den Tabellen nicht durchweg mit den bezüglichen Angaben der Sta: 
tiftit im Gentralblatte von 1871 übereinftimmen. Die Zahl der 
im Dezember 1870 auf den preußifhen Seminaren befindlichen 
Zöglinge bleibt nämlich hinter derjenigen vom Dftober deſſelben 
Jahres um 136 zurüd. Diefer Rüdgang, weldyer ſich noch deut- 
licher darin zeigt, daß im Dezember 1870 auf der Mittelftufe 112 
Seminariften weniger waren ald auf der Unterftufe, wird bier aus» 
drüclich erwähnt, weil er der Anfang einer durch die Zeitverhält- 
niffe veranlaßten rüdgängigen Bewegung auf dem Seminargebiete 
war, melde bid in das Jahr 1873 gedauert hat und weldye durdy 
die folgende Statiftif nicht veranſchaulicht werden kann, da fie inner- 
halb der Periode, welche diefe umfaßt, überwunden worden ift. 

Außer der Angabe, wie viele Zöglinge im Internate, wie viele 
im &rternate fi befinden, enhält die nachſtehende Zufammenftellung 
nur eine Darlegung der Frequenzverhältniffe im engften Sinne; fie 
bat aber zugleih die Seminare für Lehrerinnen und die Seminar: 
ſchulen in ihr Bereich gezogen. 


508 

















Bon biefen Zögfingen | Im Monat Dezember 1870 
(801. 7.) deſuchen | befuchten das Seminar, m zwar 





E 

8 ehrer⸗ j 

= Sehr .|b|co|a|b,c a. 
Seminare. Die 416, bie 2te|bie 3te|bie Ite|bie Zte'bie Ste! üßer- 
= (obere) ‚(mittfere)| (unterße)] (obere) | (mittlere) (untere) 

63 — — — — | Haupt. 
3 Rlafle. | Klaſſe. 





Waldau, desgl. . . 
.| Angerburg, desgl. 


1.| Braundberg, katholiſch. 20 26| 29 9 15| 20 | 44 
2.| Pr. Cylau, evangeliſch 28 28 5 250 27 28 80 
.Friedrichshoff, debgl.. u|lalıl - ul —3—4 
¶ Ofterode, desgl. . | 18 0| -| — — — 
5. 
6. 


7.| Karalene, desgl. 
8.| Berent, katholiſch 
9.| Martenburg, evangeliſch 


10.| Pr. Friedland, deögl. . 
11.} Graubenz, katholiſch 

12.) Löbau, evangeliih . . . 
3. Tuchel, katholiſch 























Summel. 














Preußen. 
10. 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsfchule 
1876 
gegen Dezember 2. 
1870 b. 
im Ganzen einllaſſige. mehrklafſige. 
Zahl der Zahl der 
Schüler⸗ Schüler⸗ 
mehr. weniger. Schuller. | innen. Klaſſen. Schuler. 





innen. 

















31 — — — 3 104 — 
1 — 21 18 3 68 62 
17 — 15 15 3 37 33 
66 — 43 16 3 43 56 
1 — 27 29 2 44 49 
8 — — — 3 53 46 
9 — 30 25 2 38 42 
13 — — — 2 65 — 
— — 29 24 3 35 28 
— 5 17 16 3 45 43 
18 — 22 28 3 47 57 
78 — — — 2 46 32 
80 — 37 40 — — — 
322 5 241 | 211 32 625 | 448 
Va ne? 
317 | 452 1073 
überhaupt: Knaben Mädchen 
866 659 
Ns m m ——- 


1525. 


A. I. Provinz 















Lehrer⸗ 


Seminare. 


Berlin, evangeliih . . - Potsdam 
Eöpenid,  desgl. . desgl. 
Kyritßz, desgl. desgl. 
Neu⸗Ruppin, desgl. - desgl. 
Dranienburg, deögl. . - beögl. 


Alt-Döbern, beögl. 
Droffen, beögl. 
Königöberg N./M., beögl. 


Frankfurt 
beögl. 
desgl. 
beögl. 





Neuzelle, bedgl. 





Summe II. Provinz Brandenburg 



















7 | 
Beitpuntt 
a b 
ber Aufnahme | ber Entlaf- 
mener Zog | fung ber 
finge. 

Oſtern Oſtern 
desgl. desgl. 
Michaelis | Michaelis 
Oftern Oſtern 
Michaelis Michaelis 
Oſtern Oſtern 
desgl. desgl. 
Michaelis Michaelis 
beögl. beögl. 


511 





Brandenburg. 
5. 6. 7. 


"Zah ber Zahl ber Zöglinge zu Anfang des Monate Dezember 1876 
Dauer im Laufe 













bes Jahres 
des 1876 8. b. c 
Kurſus. als reif im Internat. im Erternat. üiberhaupt. 





evang. kathol. | evang. | Lathol. | evang. | Lathot. | sufammen. 


> 9  »® =» 8 92-8 


Laufende Nummer. 


eg ann mn »$ DS N 


512 
A. II. Provinz 


2. 8. 9. 


Bon biefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870 
(Rot. 7) befuchen beſuchten Das Zemin,, und zwar 





Lehrer: 
8. b | e. a. bc. d. 
Seminare. bie Ute die Ate bie 3tejdie Ite:die 2te bie Ite! über- 
„A toberße) (mittlere) (unterße)i (eberfe) | (mittlere) (unterße) n 
— — un EEE anpt. 
Klafſe. Klafle 





Cöpnid, Dead. . . | 32: 24 | 22| 30| 35 | 331 98 
Kyrig, de. . 281 35 18 14 2ıl 23| 58 
Neu⸗Ruppin, deal. . .| 2 | 23 141 —| -| - | — 
Dranienburg, de. . . I 20] 21 | 24} 27| 23| 21| 71 
Alt-Döbern, dedgl. . . | 20| 261 221 16| 16 | 191 51 


Droffen, bee. . . | 28| 29 | 23 1 26 
Köntgäberg, N. / M. dedgl. | 291 27 29] — 


| 
Berlin, vangeliih . . . | 19! 26| 25| 19| 18 | 201 57 
Neuzele, del. -. . | 29| 31 | 31 m 

| 


Summe Il. 222 | 232 | 208 | 162 166 179 | 507 
mus SEE 
662 | 

















513 




















Brandenburg. 
10. 1. 
Mithin im Vlonat Dezember Seminar-Uebungsfchule 
gegen Damber 2. b. J 
im em en einflaffige. mebrflaffige. 
Zahl ber Zahl der 
mehr. weniger. Schüler. | Säit Kaffen. | Schüler. eier, 
13 — — — 6 160 — 
— 20 11 16 3 76 58 
8 — 44 24 4 84 78 
59 — — — 2 90 — 
— 6 40 22 4 120 100 
17 — 33 23 4 105 121 
e I’- 8 17 4 112 79 
85 — — — 3 126 — 
— 7 31 34 4 72 68 
188 33 177 | 136 34 945 | 504 
313 1449 
überhaupt: Knaben Mädchen 
1122 640 


1762. 


514 





A. 1. Provinz 


1 2. 3 7 
Zeitpumtt 

E ⸗ 

Lehrer Regiernnge · a. b. 

* 

—3 Seminare. Bert, ber Aufnahme | ber Entlafe 
— neuer Zog · ſung der 
linge. Abiturienten. 








1.| Kammin, ewangeliih . . Stettin Michaelis | Michaelis 
2.| Pötig, desgl. . . desgl. Oſtern Oſtern 
3.| Porig, besgl. . . desgl. Michaelis | Michaelis 
4.| Bütom,  deögl, . . » Köslin desgl. desgl. 
5. | Dramburg, deögl. . . . besgl. Dftern Dftern 
6.| Kötlin,  beögl. . . » deögl. Michaelis Michaelis 
7. | Branzburg, beögl. . . » Stralfund Michaelis Michaelis 
8. | Gingft, desgl. 





desgl.. Oſtern ern 
(Huͤlfs⸗Seminar) in jedem dritten Jahre 


Summe II. Provinz Pommern. 





515 





Pommern. 
6. 7. 












Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monate Dezember 1876 


Dauer im Laufe 
bes Yahres 
bes 1876 R b. . 
Kurfus. als reif 
entlaffenen im Internat. im Erternat. überhaupt. 
Abiturienten. 











Jahre. evang. | kath. | evang. | kath. | evang. | tathof. | ntammen. 
3 24 67 — — — 67 _ 67 
3 25 65 — 2 — 67 — 67 
3 21 71 — — — 71 — 71 
3 28 13 — 2 — 75 — 75 
3 — 68 — — — 68 — 68 
3 33 18 — — — 78 — 78 
3 20 56 — — — 56 — 56 
3 14 11 _ 1 — 12 — 12 

| 160° | 489 | -| 51 | | — | 4% 
489 5 




















516 
































Provinz 

1 2. 8. 9, 
Bon diefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1,70 

u (Kol. 7) befuchen | beiuchten das Seminar, u, zwar 
BE Lehrer⸗ — * | 77,7 | 
F a b. c. a. b. ce d 
7 Seminare, die Ite'die 2te bie ‚Ste die Lte die Zte|die ste, über: 
& toberße, vn, lien), (unserße, | ‘oberße, verhe, | mlukern) unterße,. 
= - u | - ı haupt 
5 —raffe. Ra Ä 


| | 


Kammin, evangeliich 


RS 
a 
N 
A 
SD 
R 
& 


Franzburg, desgl. 


2. | Pölig, desgl. 

3. | Pyritz, desgl. 4|-| -|! 2% 
4.1 Bütow, Ddedgl. 201 1 251 70 
5.1 Dramburg, desgl. 4a|l—| —-| 2 
6.| Köslin, desgl. 191 251 —| 4 
1. 

8. 


Bingft, desgl. 
(HülfsS eminar) 


Summe IIL 








517 














Pommern. 
10. 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar Üebungsfchule 
1876 — 
gegen Dezember 2. b. 
im ann einklaſſige. mehrklaffige. 
Zahl der Zahl der 
mehr. weniger. Schiller. | egüler Klaſſen. | meine [su | Sr | are | aan | A Shiiler. Eaiiier- 
18 — — — IR 3 147 | — 
2 46 | 43 
— 13 28 37 105 X 
47 — 61 — 3 128 — 
5 — — 76 3 92 — 
44 — 20 7 3 68 43 
34 — 26 35 2 56 32 
- — 39 10 3 114 — 
| 
2 | _ — — — —*') 
| | 
150 | 13 174 el all 165 22 756 | 118 
N mn nn / — _ nn — 
137 | 339 874 
überhaupt: Knaben Mädchen 
930 283 
sn, Et 
1213. 


— —— 





*) Die Orteſchule wird als Uebungsfchule benutzt. 


518 





A. IV. Proviuz | 


1. 9. 3. 4 
u Zeitpunkt 
E P — 
; Lehrer Regierung: Pi v 
es Seminare. veirt. ber Aufnahme | der Entlſ - 
neuer Zög- fung ber 
finge. Abiturienten. 














1.] Koſchmin, evangeliih . - Pofen 


2,| Paradies, katholiſch desgl. 


3.| Rawitſch, paritätiſch . 
(früher: Poſen) 


4.| Bromberg, evangeliſch .. 


desgl. 
Bromberg 


5.| Erin, fatholiih . desgl. 





Summe IV. Provinz Poſen 





Poſen. 


5. 6. 






Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang bes Monats Dezember 1876 
Dauer im Laufe 


des Jahres 
bes 1876 


Kurſus. entlaflenn im Internat. im Erternat. überhaupt. 


Abiturienten. 










8. b. c. 


Jahre. evang. | fathol. | enang. |Tathot. | jüb. 





evang. | Tathor. jad. ?elam- 











| 
83 136 | 114 | 52 


— —— 
250 


1877. 35 





A. IV. Provinz 





2. 8 9. 





1. 

Bon biefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870 
£ (Rot. 7.) deſuchen |befuchten das Seminar, m zwar 
E ⸗ 
tehrer “ınlejle|n e|a 
2 Seminare. [bie 1te bie 2te bie 3te|bie 1te!bie 2te bie Ste] Aber- 
© (aberße) (mittlere) (unterfe)] (aberke) (mittlere) (unterhe) gaupt 
& —— jaupt. 
& Kaffe. ı jet ı 






Koſchmin, evangeliih . 






Paradies, katholiſch 23| 14 17) 54 














Rawitſch, paritaͤtiſch 
(früher: Poſen) 


Bromberg, evangeliſch. 






Erin, katholiſch. 







95 | 103 | 112 
Zn 
310 


Summe IV. 











521 


Bofen. 























10, 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsichule 

1876 
gegen Dezember a. b. 

1870 

im Ganzen einkfaffige. mebrklaffige. 
Zahl der Zahl ber 
Scüler- Schlller⸗ 
mehr. weniger. Schüler. | rer | one. | aan | are | aan | Aha üler Klafien. | Schiler. uler 
12 V—— — 22 19 3 57 69 
10 — 12 — 3 64 56 
— 11 60 — 3 117 — 
31 — 25 — 4 189 — 
— 6 22 36 3 73 | 75 
53 17 141 E 500 
— — _— 
36 | 
überhaupt: Knaben Mädchen 
641 255 
896. 


35* 





523 


Schlefien. 





5. 6. 7. 


Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876 
Dauer im Lanfe 


des db gehtee 
— —* im Internat. um Eyternat. fiberhaupt. 
Abiturienten. 

Sabre. evang. | tathol. | ewang. kathol. | evang. | Lathof. | ufammen. 
3 31 — 8|I — s| | | a 
3 18 — — — s8| -| 3| 3 
3 22 ss) -| -| -| | -| % 
3 — — -I | -| »o| -| 
3 24 s| -| -| -| s| -| % 
3 2* a) -| 7| —648 —| 
3 20 - | al -| -I -| n| a 
3 20 3| -| 6| -| | -| 
3 20 I -| 2| -| so| —| 
3 16 — 2] — -| -| 2| 8% 
3 17 a) — -| e| -| 
8 — — -I| -I el -|e| 8 
3 25 — »2| -| -!I| -|I e8| 28 
3 19 -| 8585| — | -Ie) eo 
3 14 — -I| -| #| -| 8| 8 
3 17 — -I -| a| -| | %& 
3 — — -I -| 31 —239138 


288 385 | 369 63 | 261 | 448 630 | 1078 
754 324 













Im Monat Dezember 1870 
befuchten das Seminar, u. zwar 





Bon biefen war 
(Rol. il. 7) —2* 
















re 


5 . - 

H gehrer .|n:elalelela 
Pr Seminare. bie Ite|bie 2te bie Ate die Lte|die 2te|die Ste] über. 
#5 (oberen [im (enter) (une (uuterße)| (0b mitttere)|(unterße) 

3 

E 







| Bredlau, katholiſch. 
Habelſchwerdt, dedgl. . 
Münfterberg, evangeliih . 
Oeld, desgl.. 














5] Steinau a./D. desgl.. 24 0| 235| 79 
6.) Banzlau, dedgl. . | 24 8| 78 
7.| Ziebenthal, katholiſch 24 25| 27| 76 
8] Reichenbach D./R., evangel. 16| 25| 17 | 58 





Sagan, desgl. 





JOber-Glogau, katholiſch . 
| Kreuzburg, evangeliſch. 
Oppeln, fatholiih . 

‚| Preiötretiham, deögl. . 
| Pilhowig, deögl. . 
| Rofenberg D./S., deögl. . 
>| Biegenhald, besgl. . 
Bülz, beögl. . 






































877 | 873 | 226 




















Schlefien. 
10. 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungefchule 
gen Dayember nn JF — — 
1870 BR | b. 
im Ganzen einklaſſige. mehrklaſfige. 
— — Zahl der Zahl der 
mehr. | weniger. SGSchiller. Bäter- Klaffen. | Säiler. Sadter 

— 18 — — 3 80 87 
53 — — — 3 81 89 

6 — — — 3 41 40 
30 — — — — — — 
— 3 — — 3 74 61 
— 10 29 — 3 50 48 
— 5 — — 3 112 — 
21 — — — 3 75 73 
50 — — — 3 48 44 
— 7 — — 3 74 89 
35 — — _ 3 52 50 
62 — — — — — — 
— 2 _ — 3 94 98 
— 8 — — 3 79 63 
43 — — — 3 79 67 
54 — — — 3 33 41 
39 — — — — — — 





967 | 850 


1817 


9 
überhaupt: Knaben Mädchen 
996 850 


1846. 











_9286__ 
A. VI. Brovinz 





1 2. 3. 4. 

Zeitpunkt 

BE BEER — 
EB Lehrer— Negierunge⸗ a. | b, 

jr Seminare. Bezirk. der Aufnahme der Entlaf- 
3 neuer Zög- ! fung ber 

8 linge. Abiturienten. 
1.| Barby, evangeliih . . . Magdeburg Dftern Dftern 


Halberftadt, desgl. . . dedgl. desgl. desgl. 
Ofterburg, desgl... deögl. Michaelis | Michaelis 
Delitzſch, desgl... Merſeburg Johannis Johannis 
Eidleben, desgl. . . desgl. Oſtern Oftern 
Elſterwerda, desgl... desgl. Michaelis Michaelis 
Weißenfels, dedgl... desgl. Oftern Oftern 
Erfurt, degl. . . Erfurt Michaelis | Michaelis 
Helligenftadt, katholiſch deögl. dedgl. desgl. 


:2»,o nn mn mn »$ DO m 





Summe VI. Provinz Sadjen 


Sachſen. 


5. 6. 
Zahl der 
Dauer im Laufe 
des Jahres 
bes 1876 
Kurfus. als reif 
entlaffenen 
Abiturienten. 


Fahre. 





o 


19 


> 8 98 8 . 98 © 0600 


| 191 





527 





Zahl der Zoglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876 


im Internat. 


evang. | fathol. 











b. c. 
im Externat. überhaupt. 


evang. | fathof. | ewang. | fathot. | ufammen. 














537 45 








A. VI. Provinz 














1 2. 8. 9, 
Bon diefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870 
8* (Kol. 7) befuchen Ibefuchten das Semin., und zwar 
5 2 — — —— — — 
ehrer⸗ 
h a. b c. a. | b ' e d. 
2 Seminare. bie Ute bie 2te bie Ite die Ite die ?te bie Ate fiber- 
5 (obere) (mittlere) (unterße)t (obere) ' (mittlere) (unterße). 
* nn — — — — | Haupt. 
8 
—2 


ane of 











| 

1.} Barby, evangeliih . . 261 2383| 19] 4 | 4| 23| 7 
2.| Halberftadt, desgl. . . | 27 | 26| 311 23 | 2| 65 
3.| Ofterburg, desgl. -. . | 19 | 18 | 241 20| 17) 20| 57 | 
4.| Delitzſch, deal. . .| | 5| A| —| —| —| — 
5.1 Eißleben, beagl. . .1 2422| 24, 16| 14 | 20 | 501 
6.| Elfterwerda, desg. . . | 16 18 | ı7| 10| ®2| 21| 53 
7.1 Weißenfeld, desgl.. . I 271 2939| 26] 26 | 21 | 22 | 69 
8.1 Erfurt, dbeögl. . .| 1515| 26| 23 22] 24| 69 
9.| Heiligenftadt, fatholify . | 16 | 121 7 | 9In| 1383| 3 

Summe VI. 196 178 | 208 | 151 151 | 165 | 467 

— — 

















582 


329 








Sachſen. 
10. | 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsjchufe 
1876 — 
gegen Dezember a. b. 
1870 . 
im Ganzen einklaffige. mebrklaffige. 
Zahl der Bahl ber 
mehr. weniger. Säilfer. Sauter. Klafſen. Schüler. | Salller- 








62 — 


729 | 576 
1305 
überhaupt: Knaben Mädchen 
916 756 
1672. 














3 32 44 4 84 75 
19 — 17 41 4 77 105 
4 — 47 53 — — — 
65 — — — 3 91 — 
20 — 25 25 3 87 68 

2 

7 

5 

2 

| alaelule| mim 


530 
A. VI. Provinz 








1 2. 3. 4. 

8 Zeitpunkt 
Lehrer— Regierungs⸗ a. b. 
Seminare. Basix. ber Aufnahme | ber Entlaf- 
8 neuer Zog⸗ fung ber 
3 linge. Abiturienten. 
1.1 Sdernförde, evangeliih . Schleswig Oſtern Oſtern 

2.| Tondern, deögl. . . desgl. desgl. desgl. 

3.) Segeberg, deögl. . . desgl. Michaelis Michaelis 
4.| Ueterſen, deögl. . . desgl. Neujahr Weihnachten 





Summe VI. Provinz Schledwig-Holftein”) 


*) Das evangelifche Schullehrer Seminar zu Rageburg im Kreife Herzogthum Lauen- 
burg I nit aufgenommen, weil es eine ſtändiſche, nicht eine Königliche Anhalt ie. 











_ sel 


Schleswig⸗Holſtein. 


5. 6. 


Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876 
Dauer im Laufe 


bes Jahres ‘ 
des 1876 J 
6. 18 rei 
Kurſu entfafferen im Internat. im &rternat. iiberhaupt. 
Abiturienten. | 
Sabre. ang. | tath. evang. ; Tath. | evang. | kathol. uufammen. 





Oo — 90 
138 | — | 138 
8741 — 87 
6| — 46 

























532 _ 
A. VI. Provinz 
1 2 8 9. 
Bon biefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870 
F (201. 7.) befuchen |befuchten das Seminar, u. zwar 
a rehrer⸗ .. 2 le P. . ⸗4. 
2 Seminare Die te bie 2te Die tebie 1 te bie 2te bie Zte| über» 
= (obere) |(mittiere) (unterfe)] (eberhe) | (mittlere; (unterhe)| 
= SZ haupt. 
3 Riafle. — 
1.| Eckernförde, evangeliſch 14 21] 211 56 
2.| Tondern, beögl. 268 84 4| 9 
3.| Segeberg, desgl. 22 25| 26| 73 


4.| Ueterfen, desgl. 





Summe VIL 
























533 


in 





Schleswig. Holftein. 
10. 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar · Uebungsſchule 
1876 
gegen Dezember a. b. 
1870 
im Ganzen einklaffige. mehrklaſſige. 
— — — Zahl der Zahl der 
Schiüler⸗ Schuler⸗ 
mehr. | weniger. Schiller. | innen. Klaſſen. | Schiller. | innen. 











418 — 
478 





überhaupt: Knaben Mädchen 
478 — 
478. 








A. VII. Provinz 






E , — 

E Lehrer Sanbbrofei- a 

= Seminare. Bejirt. der Aufnahme 
neuer Zög- 







Tinge. 





1.| Hannover, evangelii . Hannover Michaelis 





2] Bunftorf, deögl. . . desgl. desgl. 
3] Alfeld, desgl. . . Hildesheim desgl. 
4. Hildeöheim, katholiih . . desgl. Monat 
Auguſt 
5.| Lüneburg, evangeliih . . Lüneburg Michaelis 
Neuenhaus, reform.) .. — — 
6.| Osnabrück, evangeliih . . Dsnabrüd desgl. 
7.| Bebertefa, besgl. . . Stade Dftern 
83.| Stade, deögl. . . deögl. Michaelis 
9.| Verden, desgl. . . desgl. Oſtern 
10.| Aurich, dedg! . Aurich beögl. 


Summe VII. Provinz Hannover 





4 
Zeitpunft 











b. 
der Enilaſ · 
ſung der 
Abiturienten. 





Michaelis 
deögl. 
desgl. 

Monat 


Auguft 
Midyaelis 


dedgl. 
DOftern 
Michaelis 
Dftern 
desgl. 


H Die reformirte Landſchullehrer · Borbifbungsanfalt zu Renenhaus if aufge: 
en. 


535 





Hannover. 


5.. 6. 7. 












Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876 
Dauer im Laufe 
des Jahres 















des 1876 8. b. c. 
Kurfus. | ale reif ub t 
entfaffenen im Juternat. im Erternat. erhaupt. 
Abiturienten. 
Jahre. evang. | fatbot. | evang.kathol. | ewang. kathol. mfammen. 





2 —* "| — 2312| 8) —88 
Beitrls-©.) 

3 301 84 — — — 84 — 84 

301 69 — 33 — 102 | — 102 

3 | — | — — | 30 — | 30 30 

ea | | 9 | 8 | 

3 15| 48 — — — 48 — 48 

3 — 26 — — — 261 — 26 

3 30| 40 — 42 — 821 — 82 
3 
3 

| 





36 


1877, 


A. VII. Provinz 





Lehrer⸗ 









Seminare. 


1) Hannover, evangeliih . 
2.| Wunftorf, desgl, 
3. Alfeld, desgl. 
4.| Hildesheim, katholiſch. 


Lüneburg, evangeliih . 
—| Neuenhaus, reform, 
6.) Dönabrüd, evangeliſch. 
7.| Beberfefa, desgl. 


| Stade, desgl. 
9.) Verden, beögl. 
10.) Aurich, deögl. 


Summe VII. 





8 9. 


Bon biefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870 
(201. 7.) befuen |befuchten das Ceminar, n. zwar 








[3 a. b. ©. d. 


‚bie Ite |bie 1 te die Ate die Ite) über- 
|(unterfe)| (eberfe) | (mittere)| (umterße)] s 


Kaffe. 
| 











93) 2|-| -| — — 
41| 31) 30) 15| 35| 31, 81 
| 8| 10| 4| 6) 6| 
Ba a nd et Br Ba 
— -|-| -| -| 4| 4 
16) 15) ı7 | 10, 18 | 11 | 3 
— - | |] — —| — — 
32 27 281 22 15| 402709 
— 150 al -| — -| - 
ı8| 26) | ı8| 221 | 66 
ı79 | 193 | 245 | 76 | 175 | 128 | 37% 




















537 








Hannover. 

10. 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar⸗Uebungsſchule 

1876 

gegen Dezember 
1870 * 
im Ganzen einklaffige. mehrklafſige. 
Zahl ber Zahl der 
mehr. weniger. Schüler. | Satier- Klaflen. | Schüler. Sadie " 











242 4 122 | 76 | 24 389 | 453 
288 | 198 842 
überhaupt: Knaben Mädchen 
511 529 
1040, 


36 * 





539 





Meftfalen. 


5. 6. 7. 





Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876 
Dauer im Laufe 








des Jahres 
bee 1876 . b. 5 
Ruine. entlaflen n im Internat. im Externat. überhaupt. 
Abiturienten. 
Jahre. evang. | fathol. | evang. | fathol. | ewang. | lathol. |uufammen. 
2 24 _ — — 54 — 54 54 
3 36 — 100 — 12 — ı 112| 112 








540 . 
A. IX. Provinz 


8 9 


Bon diefen Zögfingen | Im Monat Dezember 1870 
(21. 7.) befuchen |befuchten das Seminar, u zwar 








Lehrer- 


a. b. © “ b. [3 


Seminare. bie 1te bie 2te|bie Ite|bie 1te|bie 2te|bie Ate 
oberße) |(mittlene)| (unterße)] (obere) | (mittlere), (unterke)| 
——— 

ak 


Laufende Nummer. 


‚| angenhorft, katholiſch. 
2.| Büren, desgl. . . 
.| Peteröhagen, evangeliih . 
Hilchenbach, deögl. . 
.| Soeft, deögl. . 


3. | Rüthen, Mathol.. . . » 


proofforifäe Lehrerbil⸗ 
ungsanftalt. 











Summe IX. 103 | 86 | 293 




















541 








eftfalen. 
10. 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar⸗Uebungsſchnle 
1876 ‘ — 
gegen Dezember a. p. 
1870 . j 
im Ganzen einflaffige. mehrklaffige 
Zahl der Zahl der 
mehr. weniger. Schiller. —— Klaſſen. | Schüler. | eatter- 
16 — 67 — — — — 
30 — — — 3 192 — 
21 — 20 26 3 112 110 
33 — — — 5 135 153 
21 — — — 3 88 83 
34 — — — — — _ 


527 | 346 


re 


873 
| überhaupt: Knaben Mädchen 





614 372 
986. 








A. X. Provinz 





1. 2. 3. 4. 
Beitpunft 
Lehrer⸗ Regierungs · ur b 

Seminare. Bezirk. der Aufnahme | ber Entlaf- 

neuer Zög- fung ber 
Tinge. Abiturienten. 

1.| Fulda, katholiſch . .» Kaſſel Oſtern Oſtern 

2.| Homberg, evangelih . . desgl. deögl. desgl. 
3.4 Schlüchtern, deögl.. . . desgl. Michaelis Michaelis 

4.| Dillenburg, paritätiih . . Wiesbaden desgl. desgl. 

5. Montabaur, desgl... desgl. Oſtern Oſtern 

6.| uſingen, desgl. . . . desgl. desgl. desgl. 





Summe X. Provinz Hefſen-Naffau 





5848 
Heſſen⸗Naſſau. 


5. 6. 7. 





Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876 
Dauer im Laufe 


bes Jahres 
bes 1876 n. b. | e. 
ſenrſus. entlafferen im Smternat. im Erternat. iiberhaupt. 
Abiturienten. 
Jahre. evang. kath. evang. | kath. | evang. | kathol. | sufammen. 





| 
104 320 | 112 


| 210 | 46 | 110 | 66 





> 
© 
N 








Laufende Nummer. 


‚| Fulda, katholiſch 


| Sählüctern, debgl.. . . 


| Dillenburg, paritätlih . . 


.| Ufingen, 





2. 3. 
Lehrer⸗ Retierunge · 
Seminare. Bezirt. 


Kaſſel 





desgl. 
desgl. 


Homberg, evangeliſch .. 





Wiesbaden 
Montabaur, desgl. . . desgl. 


desgl. 








desgl.... 


Summe X. Provinz Hefſen-Nafſau 












A. X. Provinz 







4. 
Zeitpuntt 
a. b. 


der Aufnahme | der Entlaf- 
neuer Zög- fang ber 
finge. Abiturienten. 












Dftern 





Dftern 





deögl. desgl. 











Michaelis 





Michaelis 
desgl. 
Oſtern 











desgl. 












Oſtern 








besgl. desgl. 











„543 _ 
Heſſen⸗Naſſau. 


5. 6. 7. 





Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876 
Dauer im Laufe 





des Jahres 
des 1876 2. b. | e, 
Knrius. entfafferen im Internat. im Erxternat. überhaupt. 
Abiturienten. 
Sabre. evang. | kath. evang. lath. evang. | kathol. | snfammen. 
13 — — — 40 
27 80 — — — 
23 73 — 10 — 
— — — 78 1 
23 — 45 — 25 
18 57 1 22 — 
390. | 118 
256 176 








—— | 


A. X. Provinz 


8. 9. 
Bon dieſen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870 












































8* (Kol.7) beſuchen Pbeſuchten dae Semin., und zwa | 
E L m 

ehrer⸗ 
— h a. b. | c. a. b · c. d. 
o Seminare. die Lte die 2te die 3teibie Ite|die Zte bie Ate über 
= (sberße) (mittlere) (unterBe)k (oberfe) | (mittlere) (unterfe) 
= En nu a U  Ke baupt. 
3 
+ 










Klaſſe. Klafle. 





2.] Homberg, evangeliih . . | 27 | 23 | 30 | 22 


3.| Schlüchtern, detgl.. . . | 23 | 27| 33 21 | 25 | 22 | 68 


4.1 Dillenburg . . . . .1 4| 2656| 9| — 


2 —_ I 7 ein | 


51 Montabaur . . . .. 15| 271 281 23| 5| 231 59 


S 
> 


| 
1. Zulda, fatholifi$ . . . 11 | 8s| ı7 „| 16 


61 UÜinden . . .». 2... “| 23 | 35 


122 14 | 163 | 100 | 113 | 108 | sl 


| 
| 


432 | 


| 70 


Summe X. 














545 














Heffen-Naffan. 
10. 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsjhule 
1876 
gegen Dezember 2, | 
1870 b. 
im Ganzen einflaffige. mebrffaffige. 
Zahl der Zahl der 
mi | meion | en | Sie | arm | ogun | Mr 
— 7 — — 3 57 39 
3 — 50 42 3 161 172 
15 — 30 20 6 159 178 











118 | 7 80 | 62 15 | 508 | 389 
———r — — 
111 | 142 892 


überhaupt: Knaben Mädchen 
583 451 


1034. 





947 
















proviuz. 
| 5, 6. 7. 
Zahl ber Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 18376 
Dauer in Zaufe J — 
des Jahres 
des 1876 a. b. e. 
aurſue. —8 im Internat. im Externat. überhaupt. 
Abiturienten. 

Jahre. evang. | fathot. | evang. ' Tathol. | evang. | tathot. | ufanmen. 
3 23 — ' 8 — — — 81 81 
3 30 2: — 16 — 88 — 88 

| 

3 — — — — 66 — 66 | 66 
3 32 — 96 — — — 96 96 
3 — 47 — 2 — 49 — 49 
3 22 70 — 19 — 89 — 89 
3 32 — 100 — — — | 100 | 100 
2 — — — — 30 — 30 30 
3 — 54 — 2 — 56 — 56 
3 — — 30 — — — 30 30 
3 — — 311 — — — 31631 
2 — — — — 30 — 30 30 





282 | 464 | 746 


















1 2 

£ 

E Lehrer» 
® 

- Seminare 
z 

= 

1 

& 






‚| Boppard, fatholiih. . 

Neuwied, evangelifh 

Trarbach, evangel. Hülfd- 
feminr. . 2... 





Düffelthal, Neben » Semis 
1.1 


Eiten, katholiſch. .. 
Kempen, desgl..... 






Mettmann, evangeliih . . 
Mörs, des... . - 
A Brühl, katholiſch 

.| Siegburg, desgl. . . » 
Ottweiler, evangeliih . . 
10.) Wittlich, katholiſch .. 
11.| Kornelymünfter, desgl... 
12.| &inni, desgl. . . . . 






Summe XI. 





548 





& 








Bon diefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1670 


(Rot. 7) befucen |befugsten das Geminar, u. zwar 





u 


A. XI. Nhein 


9. 








a. b. © a. b. e. d. 
die Ite|bie 2te die Ite die 1te|bie 2tejdie Ite, Abet ⸗ 
leberte) — (unterhe)| (ebene) (mitten) (untere) Hanpt 
Raffe. fe. 
j ! 
20) 201 8301 24 20 24 68 
-/-/|-|)-| -|1| || 
| is | -| -| -| - 
33 | 33) 30| so| so | — | 100 
a | -|I-|-|-|- 
28 5ı) 801 al | -| » 
33| 34 33| 33 | 37 | 30 | 100 
-I!|»|I-I-|I-|I-| - 
s|ıula2|-|-|-|- 
— — 30 — 
—— 31 
— HI — 


219 | 269 








746 
















provinz. 


10. 





11. 









Mithin im Monat Dezember Seminar⸗Uebungeſchule 


gegen Dezember .. b. 
1870 einft hnffaffige 
im Ganzen nklaffige. mehrklaffige. 
Zahl der Zahl der 
mehr. | weniger. Schüler. | Sähter. 











9 — 60 | _ 1 34 — 
20 — 42 | — 3 253 — 
— 18 — — — — — 
66 — — — 3 186 — 
— 4 — — — — — 9 
49 — — — 8 192 — 
37 — 29 — 3 122 — 
— — — — 3 220 — 
30 — — — — — — 
56 — 26 33 3 83 88 
30 — — — — — — 
31 — — — — — — 
30 — — — — — — 

| | | | 
358 22 157 | 33 19 10% | 88 
336 | 1% | 1178 
überhaupt: Knaben Mädchen 
1247 121 
1368, 


*) Als Uebungeſchule wurbe bie ſtädtiſche Schule benugt; fie if inzwifchen Uebungs⸗ 
ſchule geworben. 





ftellung. 




































6, 7. 
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Aufang des Monats Dezember 1876 
im Laufe 
des Jahres | TE TT TU —- Bun 
1876 8. b. e. 
als reif 
entlaſſenen im Internat. im Erternat. überhaupt. 
Abiturienten. 
evang. ' Tathol. | evang. | lathol. iud.evang. kathol. | ittd. —5 
| 
232 608 135651 78. 12! —| 68 | 318 | — | 999 
190 so -I 82: — — 2l —!_| 68 
160 | | 35 — — 44 —|-| 49 
83 136 114 7 | 52| 1ı| 1438| 166| ı| 310 
288 335 | 360 63 261 -| Aal 6830| — | 1078 
191 53 451 Hal —\-| | sl—_| 5 
| 
105 ss!’ —!Isıe! -!|-I saıl _I_| ze 
174 376 —-| al 30 —5871 91—| 67 
109 118 | 100 | 130 | 10 |—| 2483| 200 —-| 448 
104 210) s| 1101 ei—| | 112 _| 4 
139 243 | 33381 391 126 —-| 2832| 464 — 746 
| | 
| | | 
1775 3438 | 1168 | 1325 | 797 | 11 4763 | 1965 ° 1 67% 
u —— — 
4606 2128 | 
37 


1877. 









Bon biefen Zöglingen | Im Donat Dezember I#71 
(8ot. 7) befuchen |befuchten das Zemin,, und 








Schullehrer-Seminare. 
bie Ate bie te, über 
(mitdere) (untere) | 


































bi 
— — hang: 
Alafle. | 
H 
1. Prov. Preußen . 308 324 367) 187 | 249| 246. = 
| f 190) 2653| 257, ul 
IH. = Brandenburg 222: 232| 208| 162 | 166) 1791| 507 
10 | 170 192 Su 
I. = Pommern 151' 167| 176) 151 | 123 
151 | 128 
IV = Bien .. 95. 108) 112| 79 8 
| *6 
V. Sschleſien 328 377| 3731 226 | 256 
2 | 26 
VL» Gadfen . 196 | 178| 208| 151 | 151 
146 | 153 
VI = Scleswig«Holftein 100 127| 134| 61 80 
| 7% 
VII. = Hannover 179 1938| 245) 76 | 1795 
6 102 
IX. = Weſtphalen. . | 139 181| 128] 104 | 108 
, 104 | 106 
X = HeffenNaffau . 122 147| 163] 100 118 
j 100 | 116 
XI. Rheinprovinz 219 269 258| 157 | 157 
132 | 165 
| 
2050| 2298 | 2372] 1454 | 1654 1542 | 46%) 
_— s 





6729 tal) 1508 1773 | —F 


*) Die Mein gedrugten Zahlen bezelchnen bie Frequenz aus dem Oftober 1870, bei 
'e Differenzen gegen biefe. 


553 














ftellung. 
10. 11. 
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsfchule 
gegen Dezember — a. 
im — einklaffige. mehruͤaſſige. 
Zahl der Zahl der 
mehr. weniger. Schuller. —— Alaſſen. Schiller. | Sattler 
241 211 32 625 448 
177 136 34 945 504 
174 165 22 756 118 
141 55 16 500 200 
29 — 42 967 850 
187 180 30 729 576 
— — 9 478 — 
122 76 24 389 453 
87 26 14 527 346 
111 — 80 62 15 503 389 
336 — 157 33 19 1090 88 
2 ' _ 1206 | _ 944 257 17509 | 3972 
2339 11481 





überhaupt: Schüler Schülerinnen 
8904 4916 


13820 


> I, £ 





554 


B. £ehrerinner 





1 2 3. 4. 

$ Zeitpunkt 

BE + 

E Lehrerinnen» Regierunge- FI ru 

* Pi 

= Seminare. Begirt. ber Aufuahme | der Entiei 
B neuer Zög- fung der 
& linge. Abiturienten. 











Provinz Brandenburg. 
1.| Berlin, wangel.. . . » — Oſtern und | Oftern und 
Michaelis | Michaelis 
Provinz Pofen. 
DE DOT a en ne Pofen Anfangs Ende 
Augu Juni 
Provinz Sachſen. 
3.| Droyßig, Gouvernanten⸗ 
Inftitut, evangel. Merfeburg Mitte Anfanze 
4.| Droyig, Lehrerinnen Auguft Juli 
min, evangel. .. desgl. deögl. desgl. 
Provinz Weftfalen. 
5.| Münfter, kathol. . . » Münfter Anfangs Ende 
Dftober Auguft 
6.| Paderborn, fathol. . .. Minden Dftern Diftern 
Rheinprovinz. 
7.| Saarburg, fathol. . . . Trier Herbſt Herbſi 











Summe B. Lehrerinnen-Seminare. 


555 





Seminare. 
5. 6. 7. 
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876 
Dauer im Lanfe 
des Jahres 
des 1876 a. | b. c. 
, 6 rei i 
Kurſus im Internat. im Erxternat. überhaupt. 
Abiturienten. 
Zahre. evang. | Tathol. | evang. kathol. jud. | evang. | fathot. | jüb. iufam- 








70 


23 


2 3 
48| — 
42| — 
— | 24 
— | 34 





173 








137 | — | 24 | 137 
48| 16 | 7] 50 
3| — —| 531 
— — | —| 42 
— oI—-I - 
— »0|I-1 — 
-| e\-|- 

188 | 98 | 31 | 280 











161 








Laufende Nummer. 















a —— Lehre: men 


| Saarburg, fathol. . 


556 


B. £ehrerinnen: 


9. | 
Im Monat Dezember | 


8 


Bon bie öglingen 
(Ren 13 den 





Lehrerinnen 





Seminare. 
(eberfe) |(mürter)| (unterße) 


ı Rlaffe. 


Provinz Brandenburg. 
Berlin, wangel.. . . . 


Provinz Pofen. 
Din... .. 


Provinz Sadfen. 


Droyßig, Gouvernanten⸗ 
SInftitut, evangel. 


min., evangel.. . 


Provinz Weſtfalen. 
Mäünfter, kathol. .. 


Paderborn, kathol.... 
Rheinprovinz. 






































die Ute bie 2te|bie Itedie 1 te 





b. 


bie 2te|bie Ite 
mittlere), (unterße) 


Kaffe. 
I | 









befuchten das Seminar, u ; 


e. 


17 








d 





) Das Lehrerinnen-Leminar zu Berlin hat 4 Klafſen mit je halbjährigem Kurfus 


557 





Seminare. 


10. 





Mithin im Monat Dezember 
1876 
gegen Dezember 
1870 


im Ganzen 


mehr. weniger. 





— 7 
27 — 
— 
25 — 
24 _ 
42 — 

119 7 


558 


Die vorftehende Ueberſicht ergiebt, daß fi im Dezember 1876: 

2079 Zöglinge mehr in den preußiihen Schullehrerjeminaren 
befunden haben ald im Dezember 1870, 

1943 mehr als im Oktober des bezeichneten Jahres; d. h. daß 
jet alljährlich 

50 junge Männer mehr als noch vor ſechs Jahren in den 
Volksſchuldienſt treten. Diefelbe ergiebt zugleih, daß die Vermeb- 
rung der Seminariftenftellen noch nicht abgelöloflen iſt. 

Dieſes Ergebniß iſt nicht durch eine Abkürzung der Ausbildungs- 
eit der Lehramisaſpiranten erkauft, ſondern es ift unter gleichzeitiger 
Reorganiſation der noch unvollſtändig eingerichteten Anitalten durch 
Vermehrung der Stellenzahl in den beftehenden und durd Gründung 
neuer Seminare erreicht worden. 

Die unvollftändig organifirten, Meineren Anftalten, die ſo— 
genannten Nebenfeminare, find entweder erweitert und normal ein— 
gerichtet ober aufgelöft worden. In biefer Beziehung ift befonders 
zu erwähnen: 

die Erweiterung des einklaffigen Seminars zu Friedrichs— 
hoff in der Provinz Preußen zu einem dreitlajfigen ; 

die Einführung des dreijährigen Kurſus an den Seminaren zu 
Kammin, Pyrig und Dramburg in der Provinz Ponmern 
unter Erweiterung biefer Anftalten zu dreiklaſſigen; 

die Auflöfung bed Nebenfeminard zu Neuenhaus in der 
Provinz grmmour; 

die efeitigung ber einklaffigen, fogenannten Bezirköjeminare in 
Hannover, Lüneburg und Stade in der Provinz Hannover 
und die Einrichtung von Seminaren mit drei Kurjen und drei 
Rlaffen an diefen Orten; 

die bereitö 1870 eingeleitete Einrichtung des dreijährigen Kurfus 
am Seminar zu Mörs und die Einrichtung deffelben am Seminar 
u Kempen in ber Rheinprovinz, fowie die Auflöfung des Neben- 
Teminars zu Trarbach und des Privatjeminard zu Düffelthal 
in derfelben Provinz. 

Auf diele Bee hat fi die Zahl der im Gentralblatte von 
1871 aufgeführten 76 Seminaranftalten um 3, alfo auf 73 berab- 
gemindert. Diefe 73 Seminare haben alle breijährigen Kurfus und 
mit Ausnahme ded nur für die Volkeſchulen der Inſel Nügen 
beftimmten Seminars zu Gingft aud drei Klaſſen. 

Die aufgelöften Anftalten hatten Zöglinge 


Neuenhaus 4 
Düffelthal 10 
Trarbah 18 
zufammen 32. 


559 





Die vorhandenen 73 Anftalten haben ſich dagegen vermehrt 
um 748 Zöglinge. Abzüglih jener 32 bat fih aljo in den im 
Dezember 1870 bereitd beitandenen Anftalten die Zahl der Semi- 
nariften 
um 718 vermehrt. 


Dieſe Vermehrung vertheilt fih wie folgt auf die einzelnen 
Provinzen: 

Pommern (megen der Erweiterung der drei bezeichneten An 
ftalten) 137, Weftfalen (vertheilt auf ſämmtliche Anftalten) 121, 
Preußen und Scledwig-Holftein je 93, Hannover 92, Sachſen 50, 
Rheinprovinz (außer der Uebertragung der 28 Zöglinge der auf: 
elöften Nebenjeminare) 44, Pofen 36, Schlefien 11, Brandenburg 9. 
Befonders jtart war die Vermehrung an nachſtehend bezeichneten 
Anftalten: 


Frequenz 
von 1870. von 1876, 1876 mehr. 
Braundberg . . . 4 75 31 
Sriedrihöhof . . . 34 51 17 
Altdöbern . . . . 51 68 17 
Kammin .. . 0.49 67 18 
Por . . 24 71 47 
Dramburg . 24 68 44 
Kößlin . . 44 18 34 
Bromberg . . . . 44 75 31 
Reihenbah . . . . 58 19 21 
Kreugburg . . » . 34 69 35 
Halberftadtt . . . . 65 84 19 
Eisleben. -. . . . 50 70 20 
Edernförde. . . . 56 90 34 
Zondem. 2 2....89 138 45 
Afld . . 2... 081 102 21 
Zünburg . . . . 40 69 29 
Zangenhorft . . . . 38 54 16 
Büren . 2. 2... 82 112 30 
Peterdhbagen . . . 56 77 21 
Hilbenbah . . . . 51 84 33 
Soft”). » » . . 66 87 21 
Shlüdten. . . . 68 83 15 
Neuwied. . .» . . 68 88 ZU 
Mord . . 2... 92 89 37 








*) Der 1877 an biefer Anftalt eingerichtete Parallelcdtus iſt natürlich nicht 
mitgerecdhnet; mit diefem hat fie 119 Zöglinge. 


Allerdings find auch einige Anftalten innerhalb diefer 6 Jahre 


560 





in ihrer Frequenz zurächegangen, fo namentlid die zu Göpenid 


(um 20), Breslau (um 18), 


witſch (um 11). 


Mit der Erweiterung der beftehenden Anftalten hat die Er- 
richtung neuer gleichen Schritt gehalten. 
bergehenden Zeit von 1846 bis 1870, alfo in fünfundzwanzig Jahren, 
20 Anftalten neu begründet worden find, find von 1871 bis 1876, 


unzlau (um 10), Pofen, jept Ra= 


Mährend in der vor- 


alfo in ſechs Jahren, deren 26 errichtet worden; und zwar 


Provinz. 
1) Preußen: 
)) « 
3) 


8 Slefien: 


Seminarort. 


Dfterode 
Löbau 
Tuchel 


4) Brandenburg: Neu-Ruppin 
5 


Aönigeberg N/M. 


Habelſchwerdt 
AT Dels 
8) . Sagan 
9) . Oppeln 
10 . Nolenber 
11 Ziegenhals 
12 . Zülz 
13) Sachſen: Delitzſch 
14 Schl.⸗Holſtein: Ueterſen 
15) Hannover: Wunftorf 
16 Bi Bederkeja 
17 = Verden 
18) Weftfalen: Nüthen 
19) gel Naffan: Dillenburg 
20) Rheinprovinz: Elten 
21 5 Mettmann 
22; . Siegburg 
23 . Ottweiler 
24) . Wittlich 
25 . Kornelymünfter 
26; . Linnich 


Durch Neubegründung von Seminaranſtalten hat ſich alſo die 


Zahl der Seminariften 


um 1361 vermehrt, 


78 


Frequenz 
im Dezember 1876. 


224 
144 


292 
1361 





561 





Bon ben nenbegründetert Anftalten find einige, wie bie zu 
Rojenberg, Zülz, Ziegenhald, Berden, Rüthen, Elten, 
Linnich zunächſt nur zum Zwede der fchnelleren Ueberwindung ded 
Lehrermangels ald provijoriihe Seminare, die große Mehrzahl der- 
jelben aber für die Dauer eingerichtet; diejenigen zu Ohterobe, 
MWunftorf, Bederkeja, Ueterjfen, Ottweiler, Kornely- 
münfter, Wittlich befinden ſich bereitd in eigenen neuen Gebäu- 
den; für die zu Löbau, TZudel, Königöberg, Neu-Ruppin, 
Habelſchwerdt, Sagan, Deld, Dppeln, Delitzſch, Dillen- 
burg, Mettmannn, Siegburg, Saarburg find die Neubauten 
theil8 in der Ausführung, theild in der Vorbereitung. 

In der Zeit von 1870 (bezw. feit der Zählung von 1867) bis 

um Jahre 1876 (bezw. zur Volkszählung vom 1. ‘Dezember 1875) 
dat fih allerdings auch die Bevölferung des preußiſchen Staates 
um zwei Millionen vermehrt; ed würde alſo auch mit Rüdficht 
darauf die Gründung neuer Lehrerbildungs-Anftalten nöthig gemwefen 
jein, indeß nidt in dem Maße, wie ed geſchehen iſt. Vielmehr 
ftellt fi) das Verhältniß der Seminare zur Einwohnerzahl wefent- 
lid) günftiger, ald noch vor ſechs Sahren. Die nachfolgende Tabelle 
veranfchaulicht dies. 











Provinz. 





1.1Preußen . 
2./Brandenburg 

3. Pommern 
4.|Pofen . 
Schleſien. 
6..Sadjen . 
Schleswig⸗ Holſtein 
8Hannover . 
.Weſtfalen 

10. Heffen:Naffau . 


11. —— m Doben- 
zollerfche Lande . 





Gefammte Monarchte |23,674,529 25,742,404 | 4786 | 6729 | 100 


Bevölkerungszahl 


1870, 


3,063,085 
2,661,621 
1,426,430 
1,519,191 
3,547,705 
2,036,419 

963,517 
1,916,048 
1,695,995 
1,363,820 


3,480,698 














1) Es war bie Volkszählung von 1867 zu Grunde gelegt worden. 
2) 6 if bie Bolfezählung vom 1, Dejember 1975 zu Grunde gefept; bie angegebene 
Vermehrung ber Bevöllerung hat ſich alfo in acht, die ber Zahl der Scminariften im lehr 


Iahren vollzogen. 


Die Beil 
Zahl ber | Terungazast 

Seminariften bat fih 

vermehrt 

Onober) Oltober / 1 Berbält 

niffe von 

1876. 1870, | 1576. 

3,199,171| 701 | 999 | 100: 104 
3,126,411 | 521 662 | 100 :117 
1,462,290 | 357 | 494 | 100. :102 
1,606,084| 288 | 310 | 100: 106 
3,843,699 | 759 | 1078 | 100°: 10% 
2,168,988| 477 | 582 | 100: 10% 
1,073,926 | 227 | 361 | 100: 114 
2,017,393| 368 | 617 | 100: 10% 
1,905,697 | 297 | 448 | 100: 118 
1,467,898 | 329 | 432 | 100: 107 
3,870,847| 462 | 746 | 100:111 
















Die Zahl der Es kommen auf 
Seminariften einen Seminariflen 
dat fig Ginwohner i 
rovinz. 
vermehrt b P 
im Verhält⸗ mithin 
niffe von Dftober ’) Dezember 1876 
1870. 1876. . 
weniger. 





| 

100 : 142 4369 3202 1167 Preußen. 

100 :127 5108 4123 385 Brandenburg. 

100 :138 3955 2960 995 Pommern. 

100:107 | 5275 5180 195 | Pofen. 

100 :142 4675 3565 1110 Schleſien. 

100 :122 4269 3726 543: | Sachen. 

100 : 159 4244 2974 1270 Schleswig⸗Holſtein. 

100: 167 5206 3270 1930 | Hannover. 

100 :150 5710 4253 1457 Weſtfalen. 

100: 131 4145 3397 748 Heſſen⸗Naſſau. 

100: 162 7534 5189 2345 Rheinprovinz und Hohen— 

zollernſche Lande. 

4950 3826 1124 Geſammte Monarchie. 


| 100 : 141 











3) Es find hierbei die Zahlenangaben des Centralblattes von 1871, welde den Status 
bes Oftober 1870 enthalten, unverändert beibehalten. 





Ei 


Mit Rückſicht auf das Verhältnig, in welchem ſich die Zahl 
der Seminariften in dem —— Zeitraum vermehrt hat, folgen 


die Provinzen in nachſtehender Reihe: 
In iſt die Zahl der Seminariften 
gewachſen im Berhäftniß vom 
1) Hannover 100 : 167 
2) Rheinprovinz 100 : 162 
3) Scleswig-Holftein 100 : 159 
4) Weftfalen 100 : 150 
5) Preußen 100 : 142 
6) Schleſien 100 : 142 
7) Pommern 100 : 138 
8) Heffen-Naffau 100 : 131 
9) Brandenburg 100 : 127 
10) Sachſen 100 : 122 
11) Poſen 100 : 107 


Weſentlich anders geftaltet fih die Neihenfolge mit Auen t 
auf die gewonnenen Reutte; d. bh. auf das Verhältnik der Zahl 
ber Seminariften zur Einwohnerzahl; nämlich wie folgt: 


1) Pommern 1 Seminarift auf 2960 Einwohner 
2) Schleswig · Holſtein 1 2974 
3) Preußen 1 5 » 3202 . 
4) Hannover 1 ⸗ = 3270 5 
5) Selen Maffan 1 . « 8397 . 
[3 chleſien 1 . » 3565 . 
7) Sadjen 1 . » 3726 » 
8) BWeftfalen 1 . -: 4253 . 
9) Brandenburg 1 5 » 4723 . 
10) Pofen 1 5 = 5180 . 
11) Rheinprovinz 1 s » 5189 D 


Wenn fomit noch immer zwei Provinzen hinter dem Durch» 
ſchnitte bed Jahres 1870 zurüdbleiben, und überhaupt das erreichte 
Refultat im Jahre 1876 noch fein genügendes war, ſo ift zu ber 
denfen, daß die neubegründeten Anltalten damals noch nicht alle 
vollftändig organifirt waren, daf auch feitdem noch zwei Anftalten 
neu ind Leben getreten find, eine dritte durd den Staatöhaushalis- 
etat des Fünftigen Jahres begründet werden foll, und daß endlich 
aud) die Lehrerinnen Seminare zur Befeitigung des Mangeld an 
Lehrkräften beitragen werden. 


565 


Bon den neubegründeten Anftalten hatten im vorigen Jahre 
nur die dritte Klaffe, bezw. ermangelten nody zweier Klaſſen: die 
Seminare zu Bederkeſa, Wittlih und Kornelymüniter; ed 
entbehrten noch der Oberflafle die Seminare zu Oels, Zülz, 
Meterfen, Berden, Rüthen, Siegburg, Linnid. Durd 
die volftändige Organifation diefer Anftalten erhöht ſich die Zahl 
der Seminarliten voraudfidhtlid um 390. 

Im Dezember 1876, nad) Aufnahme der Statiftit, ift das Se⸗ 
minar zu Nben dt neu eröffnet worden, in diefem Jahre wird das 
zu Odenkirchen eröffnet, beide in der Rheinprovinz; auf den 
Staatshaushaltsetat des nächſten Jahres ſind angemeldet die Koſten 
für ein neues Seminar zu Münſtermayfeld in der Rhein— 
provinz, feit 1871 dad neunundzwanzigite neue Schullehrer- Semi: 
nar in der Monarchie, dad zehnte in der Rheinprovinz. Sobald 
dieſe Anftalt vollbejegt fein wird, ftellt ſich vorausſichtlich dad Ver⸗ 
hältniß der Seminariften zur Einwohnerzahl in ber Rheinprovinz 
wie 1 : 3500. Endlich find auf den diesjährigen Staatshaußshalt 
die Koften für Parallellurfe an den Seminaren zu Soeft in 
Weftfalen und zu Homberg in he ia genommen worden. 

Bon den 99 Seminaranftalten, welche jih im Dezember 1876 
in XIhätigfeit befanden, waren 44 Snternate, 27 Erternate und 
28 Anftalten, mn welchen ſich erterne neben internen Zöglingen bes 
fanden. Im Snternate wohnten 4606 Seminariften, im Crternate 
2123, davon 433 in den fogenannten gemijchten Anftalten. 


Staatlihe Lehrerinnen-Seminare gab ed im Sahre 1870 nur 
wet in Droybig, je eind in Paderborn und in Münfter; außerdem be- 
N anden aud eigenen Mitteln noch die Augufta- Schule zu Berlin 
und die Luiſen⸗Schule zu Poſen, Beide mit Lehrerinnen-Bildungd- 
anftalten verbunden. Siefe find zu ftaatlihen Seminaren erhoben; 
bie beiden Anftalten zu Paderborn und zu Münfter am reorgantfirt 
und ein neued Lehrerinnen- Seminar ift 1876 zu Saarburg in der 
Nheinprovinz eröffnet worden; daffelbe entbehrte alfo im vorigen 
Jahre noch der erſten Klaffee Die Gefammtzahl der Zöglinge der 
Lehrerinnen- Seminare betrug im vorigen Sahre 470, gegen 1870 
mehr 112. Inzwiſchen ift 1877 ein neues Zehrerinnen-Seminar zu 
Kanten in der Nheinprovinz eröffnet und ein weiteres, in ber Pro⸗ 
vinz Schleswig - Holftein zu errichtended auf den Staatshaushalts⸗ 
etat des Fünftigen Jahres gebracht worden. Es würde das zehnte 
in der Monardie fein. 





566 


Mit den Schullehrer-Seminaren find Uebungsſchulen verbunden, 
in welden zur mehrfad bezeichneten Zeit 13820_ fhulpflihtige 
Kinder einen forgfältig vorbereiteten Unterricht empfingen. Wird, 
wie feit langer Zeit in Preußen üblich, davon audgegangen, daß je 
achtzig Kinder eine Lehrkraft erfordern, fo wurden im vorigen Jahre 
172 Lehrkräfte dur die Arbeit der Seminare in ihren Uebungs— 
ſchulen übertragen. 

Die Debungefden bet den Lehrerinnen» Seminaren können 
Yen vr in Betracht fommen, weil fie zum Theil Höhere Mädchen⸗ 

ulen find. 


Inhaltsverzeichniß des Dftober-Heftes. 
189) Verordnung, betreffend bie Geſtattung bes Gebrauchs einer fremden 
grade neben ber Deutfhen ale Geſchaftoſprache. Bom 6. September 1577, 
. 508, 


N) Frequenzverhäftniffe der Koniglichen Lehrer- und Lehrerinnen Seminare 
. 505. 


Drus von 3. 8. Otardı In Berti. 





Centralblatt 
| für 


die gefammte Unterrichts -Derwaltung 
in Preußen. 


Derausgegeben in dem Minifterium der geiftlichen, Unterrichts» und 
Mebdizinal» Angelegenheiten. 





Re 1lu12. Berlin, den 10. Dezember 1877. 


191) Nahweifungen über die Zahl der vorhandenen 

Lehrer und Lehrerinnen-Stellen an den öffentliden 

Bollsihulen in Preußen, und über deren Bejepung zu 
Anfang Juni 1877. 



















A 
Drbentlige feRb 





2. 
Davon (Rol. 1.) find 









































[23 | oosı] 106] 23 
—_— 
6190 





569 





A. 
Lehrer, und Behrerinnen- Stellen. 











3. 4. 
Von den nicht b Stell .2.b. 
j u ne, ar een Bon den wicht befegten Stellen (Kol. 2. b.) 


b. 8%. ‘ b. © 
werben bur 
iperben Pr prüfte —2 te | find ohne jede 
p Ile hen ıc, [einer andern Schule unterrichtliche 
(Br —— Ai #) | oder Kaffe zc. mit- | Verjorgung. 


verjeben. 
fath. | I kath. | jüb. 


feit 6 Monaten | feit weniger ale 
und länger er | 6 Mousten er- 
lebigt. febigt. 





.L engl. 





221 

















38 * 












Nummer. 





Regierunge-Begirk. 
Provinz. 


Königsberg 
Gumbinnen 

Danzig 
Marienweder . . 


Provinz Preußen 


Summe =. und b. 


Stadt Berlin . 
Potsdam . 


Frautfurt . . 


Provinz Brauten · 
burg . » 




















Ir Lehrer 


b. Lehrerinnen] 


ja. Lehrer 
ja. Lehrer 


ja. Lehrer 


ja. Lehrer 


b. Lehrerlunen 


6. Ledrerinnen 


570 









Anzapl 
derſelben 
überhaupt. 
















.. 
orbnungsmäßig 
beſebi. 
gl. lath.lud. lval. 


engl. |tath. | jüd. 





B. 
Ouifo⸗Lehrer· ı:| 





6. 
Davon (Rol. 5) find 




























571 








B. 
Lehrerinnen-(Adjuvanten⸗, Bechülfen- 2.) Stellen. 
7. | 8. 
Bon ben giät —5— Stellen Bon den nicht beſetzten Stellen (Kol. 7. b.) 
8. b. & — b., c. 


werden durch 
ſeit 6 Monaten | feit weniger ale te Gebt prüfte Behrktäfte find ohne jebe 
und länger er- | 6 Monaten er- (Bräparanben ac.) einer andern Schule| unterrichtliche 
ledigt. ledigt. verwaltet. ober a x. mit | Berjorgung. 
verfehen. 
eogl. | kath. | jäid.] engl, | Tat. | jäb.] evgl. kath. | jüb.l engl. | Lat. | jüb.J engl. |Tath. | jüb. 








FE BEEEIEB 
ie 














A. \ 
Ordentliche feſtdotin 








1. 2. 
Regierunge-Bezirt. Davon (Kol. 1.) find 
Gtellen. 4 [ 

R Provinz. * e b. 

5 Bi a orbuungsmäßig nicht 

5 erhanpt. beſetzt. beſeti 
eogl. | Kath. | ifid.] evgl. tath. jub. esol.|katb.| 

| Bu 
a. Sehrer | 1707 9| - I I 8 -:.- 
1. Stettin . [u b. —* we —— ss — — — — 
a. ehrer | 1497) 12 111383 10 —| 84 a: 
2. | Ren... .. b. Lebrerinnen 21 — | — st | — 1 _ 
a. Lehrer 68 1|—| 5606 1 — I 32 — - 
3 | Otralfınd.. . . . 6 ee nen 32 — | — 2 —| — 3 = — 
III. Provinz Yonmern 8. Lehrer 3735| 23 11 354] 20 — 194 | 


b. Lehrerinnen] 113 — 1001| — — a 


Summa a. und 6. | 3847| 22 | 1 3650| | — 1977| 21 
ò— — 












a. Lehrer 653| 1108| 60 | 6587 10191 57 
Bofen . b Lehrerinnen 16 1 — 16) 11 
23. | Bromberg . a. Lehrer 579| 507| 43 | 528) 480] 36 





b, Qehrerinnen 







IV, Yrovinz Voſen a. Lehrer 1232 


b. Lehrerinnen 42 





1148 1 95 
23754 


Summe a. und b. 





us 116 1 
NSupeuun use 








Lehrer⸗ und Lebhrerinnen- Stellen. 









3. 4. 
Bon ben mie ht, beiebten Stellen Bon den nicht befetten Stellen (Kol. 2. b.) 


) find 























a b. 8. b 8 P e. 
werden dur 
fett 6 Monaten | feit weniger als Ehe ae find ohne jebe 
und länger er- | 6 Monaten er- (Bräp aranben :c.) unterrichtliche 
ledigt. ledigt. Hermwaltet. ober Klafie zc. mit- | Berforgung. 






verſehen. 








. | jäb. fath. 





18 
13 
1 
12 
13 
slıs J ı2 10 
ı2 
18 
I 
18 
18 
—E 
—E 
— 
15 
1 ⸗ 








574 




















Kegierunge- Bezirk. 
Stellen. 
vinz. 
8 Provinz 
— 
1. | Stein. 2.2. . a. Behrer 


b, Lehrerinnen 









a. Lehrer 
2 | Rein. . . . . Nr. Qshrerinnen 
3. | Stralfund a. Scheer 
00% b. Lehrerinnen 
II. 


Provinz Yommern 638 Lehrer 


b. Pebrerinnen 


Summe a. und b. 


1. | Polen »- . ... 


2. | Bromberg . . . . 6 


Provinz Poſen — Lehrer 


Pehrerinnen 


Summe a. und b. 


—— — — — 


5. 


Anzahl 
derſelben 


überhaupt. 


eval. | kath. 


3 — —— 
3 31— 3) 31 —1—1-1- 


jüb.| eval. |Tath.| jud. evgl. tath. 


B. 
Hülfs-RLehrer- uz) 


6. 
Davon (Kol 5.) find 


8. b. 
orbuungsmäßig nicht 
beſetzt. beſetzt. 








575 





B. 
Lehrerinnen- (Adbinvanten-, Gehülfen⸗2ec.) Stellen. 


8. 
Bon ben nicht befettten Stellen (Kol. 6. b.) 


b. c. 
werden durch ge⸗ 
prüfte Lehrkräfte find ohne jede 
einer andern Schule | unterrichtliche 
oder Klaſſe ꝛc. mit⸗ Verſorgnung. 
verſehen. 
eogl. | kath. 









b. 






8, & 


werben durch unge 
rüfte Lebriräfte 
(PBräparanden sc.) 
verwaltet. 


. | ib. 














feit 6 Monaten 
und länger er⸗ 
ledigt. 


ſeit weniger als 
6 Monalen er⸗ 













engl. | kath. | jüb. . | tath. | jap, 














A. 















Negierungs⸗Bezjirk. 
Stellen. Anzahl 
Provinz. a u b. 
& berfelben 
ẽ ordnungemaßig nicht 
5 tiberhaupt. 
& beſett. beſeri. 
evgl.lath. jiud. evgl. lath. jub. evgl. kath. s®| 
a. Lehrer14011 8035 — | 1380| 792] — | 21] 11. - 
1 Breslau b. Lehrerinnen 76 sw — 73) 491 — 11 — | _| 
| 
a. Bebrer | 1378] 305| — | 1344| 20] - | 4 6! - 
2. | Eiguie . . . 6. —* 16 2 — 16 2 — — — |- 


ja. Lehrer 2357| 17711 % | 251117031 26 
Ib. Lehrerinnen 10 66) 3 107 60 3 






2975 
ı01 


2794| 26 
ı21| 3 


a. Lehrer 3036 
V. Provinz Schleſien b. Lehrerinnen 102 12 3 








Gumme a. und b. 


3138) 3006| 29 
ie st 
6173 


a, Lehrer WU 8 | — 


4. | Magbebung . . - b. Pehrerinnen 4 2 | - 2 
a. Lehrer 19 1| — | — — 

2, Merjeburg 227 b. et nen 31 21— 2 —— 
a. Lehrer 7151 182 | — 4 “0 8 - 

3. | Erfmt . 0. - 6 EEE nen 16 I — 25 7 — | — 
berg'ſchen Graffyaften 1b. Lehrerinnen 1 —|- 2 —! -I -I_.- 


a, Lehrer 4920 11 | — - 
VI. VProvinz Eachſen b. Lehrerinnen] 102) 11 | — 101| 11) — 11 — — 


GSumme =. und » 6022] 2723 | - son a3] - | 4) 8° — 
5244 4888 356 





ekehrer⸗ unb Lebrerinnen-Gtellen. 


Er VE — 
Bon ben wicht befebten Stellen . a» 
RB Bon ben nicht defekten Stellen (Kol ) 









a. b. b. e. 
werden durch ge⸗ 
prüfte Lehrkräfte find ohne jede 
einer andern Schulel umterrichtliche 


8 


werden durch unge- 
rüfte Lehrkräfte 
(Bräparanden ꝛc.) 


feit 6 Dionaten I feit weniger ale 
und länger er- | 6 Monaten er- 








ledigt. ledigt. ober Klaffe ꝛe. mit- | Berſorgung. 
verwaltet. veriehen. 
eogl. | lath. .| eogl. | kath. | jub. | kath. engl. | kath. | jud. evgl. kath. 













B. 
Hülfs-Lehrer- 12 








6. 
Davon (Aol. 5.) find 





Regierungs-Bezirk. 





Provinz. 


a. Lehrer 2131210] — |] 60 | 1580| — | 153] 51, - 
1. | Breblau . . .. r @ehrerimen -— | - I —- I -I __I II TIL 


2. Liegnitz. 222 b. Lehrerinnen 


a. Lehrer 16 | 3397| — 411% — I 12 801 — 
3. | Oppeln. . . . . b. Pebrerinnenl — | — IL 


a, Lehrer 1568| 4] - | 6992| Ti - | 9 17 i 


n. Lehrer | 387 , 581 | — | 126 | 312 ; 
V. Brovinz Schlefien h an — | — — — — | — — 1_' 
| 
Summe a. und b. | 387 | 58 | — I 16 | 313] — | 31 260) -_ 
968 438 530 


a. Lehrer -! -!-I1I — | — 
1. | Mapbebng . . . fs een - | — _ 


. Lehrer — -!-I -| —I-1I _ - _ 
2. [| Mefebung. . . . b —e — —2—21 21 —21 _ = - | 
3. Em ..... (nm - | —|-ı — Ei Im 2 _i 
4. | Die drei räfl. Stol- If. Lehrer — -—i-I _| _ -I I -; 
berg'ſchen Braffhaften b. Lehrerinnen -— | — | - — -1 -[ | - 
ı t 

ı_I _ _ _ı_ 

VL | Groning Sachſen re Se m 2 I _ | 5 _ ? ._ 

Summe =. und b. 327 4 | -| — | J —2 | 











579 





B. 
, 2ehrerinnen- (Ubjuvanten-, Gechälfen- 2c) Stellen. 
Bon be mit beiten een | & 
on den nicht befegten Etellen .6,b. 
Br ee Bon ben nicht beſetzten Stellen (Rot. 6. b.) 
8. b. a. b c 


werben dur es 
feit 6 Monaten | feit weniger ata | Werden ba, umge | "Senke gehrträhte | And ohne jebe 
und länger er | 6 Monaten er pritfte Schrfräfte einer andern Schule] unterrichtliche 
febigt. (Präparanden ze.) 


verwaltet. 


ledigt. ober Klaſſe 2c. mit- | Berforgumg. 
verſehen. 


eogl. | Tath. 






«| engl. | fath. | jud. 








Rummer. 


11. 


12. 


Regierungs- bezw. 
Konfiſtorial⸗ Bezirk, 


Provinz. 


. | Schleswig, . . 
sin leowig⸗ 
He “ie 





580 


Stellen. 


e Lehrer 


b. Qedrerinnen 


Anzahl 





derfelben 
überhaupt. 


eogl. | lath. jud. 


2735 
71 


5 


Y 


- 


? 


Summe a. nud b. | 3806| 7 | 11 


Dannover . . 
Hildesheim 

Stade . . 2... 
Dtternborf . 
DObnabrüd, evang. -. 
Denabrüd, kathol. 
Aurich 
Nordhorn. 

Stadt Osnabrück 


Klofer Loccum. 
Niederſächſ. Ronföde- 


ration (ref. Gem.) 


Ganze Provinz . . 


a. Lehrer 
b. Lehrerinnen 


(s Lehrer 


b. Lehrerinnen 


f Lehrer 


b. Pehrerinnen 
a. Lehrer 
h. Lehrerinnen 
a. Lehrer 
b. Pehrerinnen 


(e Lehrer 


b. Lehrerinnen 


a. 
Ir 
a. Lehrer 
b. Lehrerinnen 
ja. Lehrer 
\b. Lehrerinnen 


a. Lehrer 


. Lehrerinnen 


a. Lehrer 
b. Lehretinnen 


Lehrer 


b. Sehrerinnen 


Lehrer 
Lehrerinnen 


— 


b. Lehrerinnen 


Vroving Haunover. I Schrer 


&umme a. und b. 


ò— —— 
2824 
2311 — | — 
2441 — 1 — 
—| 1377| — 
895 — I — 
10| — I — 
% -|I— 
611 — I — 
2 — — 
— 3111 — 
4051| — 1 — 
3 — — 
66— 
0 — — 
se | —_ 
11 — I — 
— — 154 










A. 
Drbentlihe feſtdoti 


2. 
Davon (Eof. 1.) find 


8. b. 
ordnungemäßig nicht 
beſetzt. beſetzt. 


eogl. |Tarh.! jud.levgl. tath rk 











2507 5| 512328 - : 
671 2 1 ai 
37 7| 6 232) — 5 
— — — — 
2587 337 
| 
aa —ı — 331 
22 — — 31 — 
— 10 -| —| 7|-ı 
—| 201 — — 3ı- 
782 _ 1] -|- 
1 — — 2 — 
2 424 4—| 
1488| —| — 13 _ | 
ıı —|ı — — — | - 
— 30 — —Iıı |! - 
* 2361 — -i| — 1— 
36 — — | 19 — | - 
2 -| — 11 — | - 
6 — — 44 — | - 
a -i—|I 1 -|- 
8 —| — — _|- 
ı -|—-I — - 
— -I|81 — m 
366) 18 ! ıu 
| 3) — 
3913| 486| 38 | 09] 21 | 





4427 


581 





A. 
Lehrer und Lehrerinnen- Stellen. 
. ben nid j” Stel 2. 
on ben nicht befetten Stellen ; 2b. 
(%ol. 2. .) Anb Bon ben nicht befetten Stellen (Kol ) 


8. | b. 8. R br P c 
ai den burdhunge- | Werden Dur) ger 

feit weniger als wer prüfte Lebrfräfte find ohne jede 

y vüfte Schrkräfte einer andern Schule —— 


6 Monate er⸗ 
ledigt. väpatannen ꝛe) | ober po & mit- | Berforgung. 


eogl. | kath. | jüb.] engl. | Tath. 






feit © Monaten 
und länger er- 
ledigt. 








eval. | Bath. | jüb.| engf. | kath. | jud. .| eogf. | tath. | jüb. 























87 - 1-1 23 74 — |. 
1 — —— 1 1 t — 1 
41 -I—I — — 4 — — J — 

12| - | - | -|- 8 5 —— 

— 9 .— — — — — — 

1661| — | — 3 10 8 — — 
1 — — 1 — — JJ8 
il — 1— 3 3 1 —- | — 

1 1 











lo |ı 





rar 


582 














Hülfs-Leprer- ꝛa 





Regierungs- bezw. 5 





6. 
Davon (Roi. 5.) fiab 









KRonfiftorial » Bezirk. Anzapı a. b. 
Ä Proving. u orbuungemäßig id 
F up beſebi befept. 


A. 


Schlewig. - - » 


vu | Prim Bde 





1. | Hammer 2 0. 
2. GBilbecheim . . 


3. |Sae 2.2... 





4. | DOtternborf , ... 


5. | Osnabrild, ewang. . 


11 
121213141122 





12121511 









6. | Dsmabrild, kathol.. 





IS 11 
1811 


. Aurich .. .... 





*. Nordhorn.. 


9. | Stadt Oenabruche. 





10, | Kofler Loceum . . 


Nieberfädf. Ronföbe- 
a Li Gem) 


12. | Ganze Provig . . u. Lehrer 


b._@ebrerinnen| 





















583 





B. 
Lehrerinnen (Adbijiuvanten-, Gehülfen⸗2c.) Stellen. 
Bon ben nid er Stell 2. 
on ben nicht beſetzten Stellen .6.b. 
(Ro. 6.b.) finb Bon den nicht befetten Stellen (Kol ) 
a. b. a. b C. 


werben durch e⸗ 
ſeit 6 Monaten | feit weniger als —5 — ae prüfte Lehrfräfte find ohne jebe 
und länger er- | 6 Monaten er- (Bräparanden :c.) einer andern Schule | unterrichtliche 
ledigt. ledigt. —— oder Klaſſe 2c. mit-| Verſorgung. 
verſehen. 


vgf. | kath. | jüb.lengf. | kath. | jüb.| engl. | kath. jud. evgl. | kath. | jüb.| eng. | fath. | jüb. 



















Nummer. 





Regierungs- Bezirk. 


Provinz. 


Minfter 


Minden. , 


Amsberg , 0. - 


Raffel 


Biesbaben. - » 


Fran Pefen: 


a. Lehrer 
b. ebrerinnen 


a. Lehrer 
b. Eedrerinnen] 


A. 

Ordentliche feRbor: 
2. 

Davon (Kol. 1.) finb 

a. b 


orbnungsmäßig 


1217| 2 
487 





3316. 715 
a» 0 — 
j 

















585 










A, 
hrer⸗ unb Lehrerinnen- Stellen. 
.» 4. 
Bon al 2, byeknb Stellen Bon ben nicht befetsten Stellen (Kol. 2. b.) 
ı. 1% [7% ur: c. 
werben bur 

it 6 Monaten | feit weniger ale ee ae prilfte Lehr dk find ohne jebe 
nd länger er- | 6 Monaten er- (Bräparanden sc.) einer andern Schule] unterrichtliche 

lebigt. lebigt. vermaltet. ober Klaffe zc. mit- | Berforgung. 





verſehen. 
engl. | kath. 





at. | kath. | id.) engl. | kath. | jild.J engl. | Tath. | jüb. | jtib.Jengl. | kath. 








5 10| — 2 5 | -- 6 8 _ 1 7 
11 6— 4 1| — 4 7 
4b 27 45| 15 1 46 32 _ _ 
3 — | — 4 6— 2 4 — 3 2 -I —| — | — 


= 
| 





| so|» | slıl ıl - |-1 ıs 1 | 18 -| - — 
144 59 1 202 — 


39* 


586 











B. Ä 
ſSülfs⸗Lehrer: 


6. u 
Davon (Kol. 5.) fint 


Regierungs- Bezirk. 
Anzahl | 
. Provinz. i J a b 
5 erſelben ordnungsmãßig nicht 
5 überhaupt, beſetzt. beſer: 
eogl. |fath. | jnd.| evgl.tath. jud.levgl. tat - 
















a. Lehrer 


| 
kl 


1. | Münfter 
2. | Minden. 


J. | Arnsberg . 





IX. | Provinz Weſtfalen. |j*- Sehrer 


Summe «a. und b. 


1. Kafſel .oe 0 400 8 gehrer 


b. Lehrerinnen 


a. Lehrer 


2. | Wiesbaden b. Lehrerinnen 










a. Lehrer 
b. Pehrerinnen 


X. vi ⸗ 
— ‚Den * 


Summe a. und b. | 





587 





B. 
ebrerinnen- (Adjuvanten-, Gehilfen- 2c.) Stellen. 


_ (Kol. 6 b.) find 
2. b. 2. 


ge N N werben burch unge- 
eit 6 Monaten | feit weniger ale prüfte Rehrfräfte 


ınd länger er- | 6 Monaten er- 
. (Präparanden ꝛc.) 
ledigt. lebigt. vermaltet. 


eogl. | Tath. 


7. 8. 
Bon den nicht belebten Etellen Bon ben nicht beſetzten Stellen (Kol. 6. b.) 










b. c 
werben durch 
prufte Lehrkrä ſind ohne jede 
einer andern Schule] unterrichtliche 
oder Klafſe ꝛe. mit- Verforgung. 
verſehen. 
engl. | fatb. 





| fath. | jätd.| eogl. | Tath. | jüid. | jüb. 





gl. 





588 





A, 
Ordentliche fefbeti: 







2, 
Davon (Kol. 1.) find 























Regierimgs- Bezirk. 
Provin Stellen. Anzahl 1... 
S " derſelben ordnungsmäßig nicht 
überhaupt. befeßt. beſetzt 


engl. | kath. | jltb.] engl. |tath.| ji. 





— I 4%| 0624| — 84| BR - 
— 6| 1781 — — *— 


16 | 10121033 16 | 137 18 - 
31 1113| 602| 3 


[1 
U} 


Robin. -. ... fu Schrer 


Daffeldorf. . . d Sehter 


a. Lehrer 

3. æbin...1iR Lehrerinnen 
a. Lehrer 

4. Tier . 2 200 8 TE nen 
a. Lehrer 

9. AUden. . 2... 8 Ledrerinnen 


6l 149 6181 61 28 111- 
1 11 A51 1 


31 2090 7661 31 37 14 -: 
— 131 235, — 





xi. 8 Lehrer 


b. Lehrerinnen 


Nheinprovinz 


Summe a. und b. 


8523 7439 1083 


a. Lehrer 
Sigmaringen . . . b. EEE nen 
XI. | Hohenzolleruſche 


Zaude. 












Summe a. und b. | 124) 3 | 103) 3 
— — — — 
128 127 | 





589 





A. 
Lehrer- und Kehrerinnen- Stellen. ’ 


3. 4. 
Von ben on nicht en Bon ben nicht beſetzten Stellen (Kol. 2. b.) 


8. b. 8, b. 
werben durch 
feit 6 Monaten | feit weniger als —*5*— ae ‚prüfte Lehrkrä he 
und länger er | 6 Monaten er- (Bräparanben 1e.) 
ledigt. ledigt. nertvaltet. oder alle Be mit⸗ Verſorgung. 


evgl.kath.jud. engl. | kath. | jüb.| engt. | kath. | jüb.| evgl. | kath. | jäb.|engf. kath. jud. 


c 


find ohne jebe 
einer andern Schule | unterrichtliche 





— | 2/I-I -| s|-I —-| ı|l-I — 


671 80 — | 70| 48 | — 67 73| — | - | —|— 
— 2351| — 





5% 








Nummer. 


® 


I. 









Regierungs-Bezirk. 
Stellen. 






Provinz. 


aoblenz .... 






Nheinproving. Lehrer 


. Lehrerinnen] 
Summe a. und b, 
Sigmaringen. . » 


ae the 


Summe a. und b. 


7 
Oatfe-Lehrere an 





5. 


Anzahl 
derſelben 
überhaupt. 









6. 
Davon (Rot. 5.) find 





[4 







orbnungsmäßig 
befegt. 














59] 





B. . 
ehrerinnen- (Adjuvanten-, Gehllfen⸗ꝛc.) Stellen. 
7. i 8. 
Bon den nicht befebten Stellen i t l. 6. b. 
—— Von den nicht befeßten Stellen (Ko ) 
2. b. 8. b c. 


sit 6 Monaten | feit weniger ale werben durch unge- — Fe te find ohne jebe 
. 8 prüfte Lehrkräfte . AA, 
ind länger er- | 6 Monaten er- einer andern Schule | unterrichtliche 


. : äparanbden 2c.) . 
ledigt. ledigt. Pr ober Klaſſe ꝛc. mit- Berjorgung. 
verwaltet. verfeben. 


gl. | kath. | jud. eogl. | fath. | jud.] engl. | kath. | jüb.| engl. | kath. | jütd.Jewgt. | kath. | jüd. 


— 
— ⸗ — | — — 


—⸗ — ⸗ — — — —⸗ — — 

— — — m — — mm 
— — ⸗ — — — —⸗ —⸗ — — —— — 
— — — — — — m w— — — — — — — 
— — — — — — — 
— — — ı — — | — — ⸗ — — — —— 
— — — —— — ⸗ — —— — e — ..m — — — 
— — — — — — — — — — — — — — 
— — — — —— — — —⸗ — — — — — 
— — , — — — | — ——— — ⸗ — 


l 


wi 
Il 


| 
| 
I 
Il 








992 _ 





A. | 
Drbentlide fefbotirte 
























1. 2. 
Davon (Kol. 1.) find 
Provinz. Stellen. Anzahl 8. b. 
8 derſelben 
S orbnungsmäßig nicht 
E überhaupt. 
* beſetzt. beſetzt. 
| engl. | kath. ! jitb.| engl. | Yath. ſjud. jevgl. kath. jät. 





AIufanımenftellung. 
1. Preußen 2 2.» Lehrer 5122 151 


. Pehrerinnen] 197 


a. Lehrer 5872 
b 


u. Brandenburg ... 6 Lehrerinnen) 502 


ja. Lehrer 3735 


II. | Pommen . . . . |b. Lehrerinnen! 1172 


Lehrer 1232| 1E15 


8. 
IV. | Poun . » 0. 8 Lehrerinnen 32 


a. Lehrer 3036| 2879 
b. Lehrerinnen 902 


a. Lehrer 4920 
b 


. Pehreiinnen| 102 


v.| Schiefien . . . 


VL} Sadien. . . ..» 


. 2ehrerinnen 71 


a. Lehrer 4243 
h 


. Lehrerinnen 39 


VIL.| Giteswig-Solfein . (I game 
VIEH. | Saunver . . - . 
te Lehrer 1636| 12381 
b 


. Pehrerinnen 85 


IX.Weſtfalen .„ . 





a. Lehrer 
b. Lehrerinnen 


x. | Heffen-Naflau. 


XL | Rheinproving . . . (e Lehrer 


. Lehrerinnen 










XI. | Sobenzollernfche Lande In Lehrer 


b. Lehrerinnen 









1| 124 
. Lehrer 136962113253 


a 12173 
b. Pebrerinnen] 1316| 2381 


2756 





— au, 


Summen 1233 








386134398 
18 








26 41080 3* 
13 3431 1231 2 
35781,14929|353[2597|1205| >1 
— — — 


61063 


Geſammtſumme a. und b. 38378 16134 J 
— — — 
64916 


593 











A. 
Lehrer- und Lehrerinnen» Stellen. 
4. 
Bon ben, zit, —8 Stellen Von den nicht beſetzten Stellen (Kol. 2. b.) 
a. b. 2. b. c 


werben durch 
feit 6 Monaten | feit weniger ale — ae präüfte Behrfräfte find ohne jebe 
und länger er- | 6 Monaten er- (Bräparanden :c) einer andern Schule] unterrichtfiche 


febigt. lebigt. ober Kaffe ꝛc. mit-| Berforgung. 
8 verwaltet. verieben. 
eogl. | Lath. | jid.| engl. | tath. | jüb.| engl. | Tath. | jüb.] engl. | kath. | jfib.| engl. | kath. | jüd. 





EEE 5 U U 





















»2ı1| #2| -Iı37| S|—| 135 — 25 25 —118 8 — 
— 1 — — — ı|l — — — — — — 
158001 - —11900 ı| — 63 -I—| 36 1 — _ 
:| — | — 2 — — 2 — 2 — — | — 
1301 — —164 2| ı| 109 111 81 ı|— 41 | 
2 — — 1 — 1 — — — 1 — — — — — 
37 46| 3| 79 70 7 30 | 1 66 11 7I @o| 19| 2 
2 | —-| 37 | _ 9 71 — 49 78 — 3! — — 
1 1 — — 2, — | 3 — — 3 — — — — 
ns! 1 197 s'_ 176 -I-1 168 9|ı — 21 -| — 
il — —1 — = — _ _—|— 1 — — 1 — — 
15 | —|2]| 74 — — 166 -|ı1 59 _ 31 _ 
2 | —|3 2 == N -|3 _ — — — _I_ 
am 15111 al 3,5 | 1661 5 7 3/16| 1 9 
2 3 — J — — 3 — — J — — — 
2: 41—2151 al a 56 47 57 1711 —|_ 
31. —|— 2 = 2 ı|— 5 2— - — 
117 10171 50 a4 1 - | —- 166 ı1!sI —| -| _ 
— -|I-| - 1) - -| — — — ı\-I —| -|- 
199 570 —-1 8Blıı0 —| 166 | 564 | — 121) 1114| — 1 2|I _ 
2 | 51 — 6 57 4 69 — 4 39 — — — — 
— ıl-Il-| - _! _!_I _I ı!-I _|_ 
Zi -ISL 3121, 1 SI, 30-1, 1 3]2 
1614 | 758 | 33 | 950 | 322 1 
15 59 3 18 66 — 
| | | IR IE |olı 
— — — — | (SEE En ⸗ 
UM  - 1371 1893 1868 a 








594 











xL 


xu 


Provinz. Stellen. 
&| 


\ Iufammenftelung. 


Preußen. . a. Sehrer 


|b. Lehrerinnen 


ja. Lehrer 
Brandenburg . [fr ernrinnen 


fa. Lehrer 





Bommen . .. + b. Cebrerinnen] 
Polen ·. De anen 
Schleſien . 5 an 
Sadfen. .».. » ne 
Shtesmig.offein . [fe Scheer 
Hannover . . I EEE nen 
Behfalen . .» » » (& — 
Heſſen · Naſſau . » SE nen 
| Reinproving . . 8 en 


fa. Lehrer 


‚Hohengollernfche Lande |{p. gebrerinnen! 









fa. Lehrer 


Summen [{p. Eebrerinnen 


Gefammtfumme a. und b. 





Hülfs-Lehrer- und 




































5. 6. 
Davon (Roh 5.) find 
Anzapt — 
D 
en orbnungemäßig nicht 
Aberfaupt. beſebi. beſebt. 
engl. | kath. | jüb.| eogf. ltath. iud. levsl. ltath.iud 
ss -\-[o|l -/-| a -—_ 
ı -|- ı| - | — 
a) 2al-| 4 1-7 a 
Al — — 4 - — — 
1 -)-1 3) 1-7 —_ 
3 — — ı — — — — 
3 3|-| 3| 3-| - - 
387| 581 | — | 126 | s12) — | 201] 209 — 
2 ı/-| -| ı-| a -- 
36 —| 1|3% 
10) — 1 6 
109) w| | 52 
2) — 2 
a4 ıl-| a 
a | ı| 46 
ı -|-1-1-1-1 5-12 
1 -/-| -| -/-| 4— 
1016| 745 | 3 al 317] - 

















—— 








»Lehrerinnen» (Abjuvanten-, Gehülfen- 30.) Stellen. 


7. 8. | 
Bon ben nicht befegten Etellen Bon ben nicht befeten Stellen (Kol. 6. b.) 


(Kol. 6.b.) find 
a. b. 









8. b. c. 
werden durch ke 
feit © Dronaten | feit weniger ale 


und länger er- | 6 Monaten er- prüfte Lehrkräfte 








werben durch unge- prüfte Lehrkräfte finb ohne jebe 
(Bräparanden 2c.) einer andern Schule| unterrichtliche 


lebigt. ledigt. ober Kaffe ꝛe. mit- | Verſorgung. 
verwaltet. verfehen. 
eogl. | kath. | jüd.| engl. | fath. | jüb.]| ewgl. | Lat. | jäd.| engl. | kath | jüb.] engl. lath. 














2I| — — 1 — — 2 — — — — — 1 _ 

6| 11211 -\-| ı ı!\-|I 6 — — 
111 — — 6 — — 8 — 9 — —21 —| - 
| — —1 _ — 4 — _ _ — _ 
2331223! — | 83| | — 46 18 | — | 215 | 31 — | — 
— — |. 2 — _ — 2 — !-I -| — 
16| —| — 6 14 — | — 8 _ — — 
a — |I— _ 3 — |— 1 — 1-1 —-| - 


| 
| 

| 
Il 
|] 
11 

| 


18 
—18 
1 
oo 
lo 
| 
41 
& 
8 
6 
8 


l 
I 
| 

[1% 








| jüp. 


A L 











Vergleichende 
Zufammenftellungen. 


1. Lehrerftellen 
am 1. Sum | 1873 


mehr 


Mühin amı 1. Inmi 1877 { — 


11. Lehrerinnenſtellen 
am 1. Juni 95— 


1875 


| mehr 


Mithin am 1. Juni 1877 | weniger 


III. Lehrers und Lehrerinnenftellen 


am 1. Sumi | 1m 


mehr 


Mithin am 1. Juni 1877 { weniger 


IV, Xehrere uud Lehrerinnenftellen 


am 1. Iumi | 187% 


| mehr 


M ij 
Mithin am 1. Juni 1877 | weniger 


zu _ 





Anzahl 
derſelben 
überhaupt. 


1377 


1416 
1180 






38378. 16134) 
\ 15276 








engl. | fath. | jüb. 


A. 


Ordentliche feRbotirte 


[3 
ordnungemäßig 
beſetzt. 
evgl.lath 





2756, 15) 








jud | engt. 


2. 
Davon (Kol. 1.) finds 





b 
nicht 
beſetzt. 
lath 
















597 





A. 
Lehrer. unb Lehrerinnen-Stellen. 


4. 
Bon ben nicht beſetzten Stellen (Kol. 2. b.) 


8. b. c. 


werben durch ungeprüfte Lehr- | werben buch geprüfte Lehr⸗ 
!räfte (Präparanben sc.) fräfte einer andern Schule oder 8 
bermwaltet. Kaffe ꝛe. mitverjehen. erforgung- 


find ohne jebe unterrichtliche 


evangel. 


fathot. | jtibifch. | evangel. | Tatbol. | jädifh. | ewangel. | Tathot. ijüdiſch. 








a — 


1. Hulfslehrerſtellen 
am 1. Juni { 187 


Dirsin am 1. guni 1877 { — 


11. HZulfslehreriunenſtellen 


am 1. Juni { 1m 


wihin am 4. 9ami 1877 [Mehr 
111. Zulfslehrer · aub Hulfelehrer · 
innenftellen 


am 1. Sum { 10m 


Dirgin am 1. Sumi 1877 [ — 


Suljst Ib Hl 
ag ana 


am 1. Suni | 1872 


Nitin am 4. guri 1877 [ — 





datfe⸗Lehrer⸗ nat 





6. 
Davon (Kol. 5) find 
Anzahl “. b. 
berfelben 
überhaupt. 





orbnumgsmäßig nicht 
beſetzt. beſetzt. 
engf. | Tath. | jüb.| engl. | Tath. | jüb.l engl. tatb. it 


























999 


Tehrerinnen- (Abjuvanten-, Gehälfen» 2c.) Stellen. 


8. 
| Bon den nicht beſetzten Stellen (Kol. 6. b.) 


2. 1 b. | c. 


werden durch ungeprüjte Lehr- | werben burch geprüfte Lehr⸗ find ohne jebe unterrichtfiche 
fräfte (Präparanden ꝛc.) fräfte einer andern Schule ober 
verwaltet. Klaffe ꝛc. mitverſehen. 


evangel. | kathol. | jübifh. I evangel. | kathol. | jübifh. | ewangel. | Tathol. 


Berforgung. 








601 








B. 
Sowie Xebrerinnen- und Hälfslecehrerinnen.- Stellen. 


— — — — — — — 


4. 
Bon den nicht beſetzten Stellen (Kol. 2. b.) 


— — — — — — nn —— — — — — — — — — — — — nn 


a. b. e. 





werben durch ungeprüfte Lehr⸗werden durch geprüfte Lehr⸗ find ohne jede unterrichtliche 
kräfte (Bräparanden :c.) fräfte einer andern Schule ober 
verwaltet. Kaffe 2c. mitverfehen. 


evangel. | FTatbol. | jübifh. J evangel. | katbol. | jüblfch. | ewangel. | kathol. 


Berforgung. 
judiſch. 





25 77 3 17 48 — — — — 





3 6, 4 19 48 1 2 
_ oo _ _ 1 _ | _ 1 
6 _ 2 — _ N 2 — 
ı222 | 818 7 1733 | 675 33 63 29 1 
RT TE ur a | 64 | 8 ss u? 16 
| 
5 


— 177 | _ a | 21 | — — | _ 
14 _ 6 48 _ _ 4 15 5 





rw 


602 





Die vorftehenden Tabellen ergeben, daß die Zahl der vorſchrifts⸗ 
mäßig befegten Lehrerſtellen, melde fi) von Juni 1873 bis dahin 
1875 um 1377 erhöht hatte (Gentralblatt 1876 ©. 66), feitdem 
um weitere 2111 geftiegen ift. Es find aljo Anfang Juni dieſes 


Jahres 
3488 vorſchriftsmaͤßig geprüfte Lehrer 

mehr im Volksſchuldienſte geweſen ald zu demfelben Zeitpunfte vor 
vier Sahren. Damald waren 3616 Stellen erledigt oder nicht vor« 
ſchriftsmäßig befeßt; jene Zahl würde alfo annähernd zur Beſetzung 
diefer Stellen ausgereiht haben. Wenn fid) tropdem die Zahl der 
erledigten oder nicht vorfchriftämäßig befepten Stellen von 1873 bie 
um 892 und ſeitdem um weitere 73 erhöht hat, fo liegt dies 
einerjeitd darin, daB ber Sebrermangel, deſſen Ueberwindung der 
Unterrichtöverwaltung obliegt, weſentlich größer war als ſich durch 
Angabe der unbejenten Stellen erfihtli machen läßt, und andrers 
feits in den Verhältniffen, welche den ſicheren Fortgang einer plan- 
mäßigen Ueberwindung des Uebels aufhalten. In erfterer Beziehung 
iſt an dad Vorhandenfein vieler überfülter Schulklaffen oder zu 
weitläufiger Schulbezirfe, in letzterer an die Bewegung in der Be- 
völferung zu erinnern. Beide Umftände führen zu der Nothwentig- 
feit der Bildung neuer und der Erweiterung beftehender Schulen 
und lafjen deren Verzögerung biömeilen ald einen geben Schaden 
erſcheinen, wie die zeitweilige Erledigung einer Schulftelle, welche 
anderweitig verfehen werden fann, wie denn aud von den zur Zeit 
erledigten Stellen thatfählic 2441 durdy geprüfte Kräfte einer 
anderen Schule oder Klaſſe mit verjorgt werden. 

In welhem Maße das Wachsthum der Bevölkerung in einzelnen 
Gegenden die Lehrkräfte der betreffenden Provinz, mittelbar der 
Monarchie in Anſpruch nimmt, erhellt aus dem Beifpiele der nächſten 
Umgegend von Berlin, 

In den Jahren von 1871 bis 1875 ftieg die Einwohnerzahl 


in &ihtenderg . » » . 2... von 3413 auf 12003 
= Nieder-Schönhaufen und Panlom - 4363 +» 5944 





= Tegel mit Plögenfee. . - . . = 1870 ⸗ 3904 
= Weißenfee . Pa « 467 = 2907 
= Borbagen . . . 1393 » 2135 
» Sriedrihöfelde . B « 2170 = 3091 
= Nrdaf. » 2.22. . =» 8125 - 15328 


Es wurden anftatt 28 etwa 90 Schulklafſen nöthig. Innerhalb 
derjelben vier Jahte ftieg die Zahl der Berliner Gemeindeihulen 
von 60 auf 94, die der Lehrer an denfelben von 705 auf 1265, der 
Schulfinder von 42124 auf 68035; in Charlottenburg wurden in 
diefen vier Jahren 17 neue Schulklaſſen begründet. Aehnliche Ber 
hättniffe beftehen aber auch anderwärtö; fo hat fi von 1874 bis 


603 





1877 die Zahl der Lehrer in Wilhelmshafen verdreifaht; in Ober: 
baufen im Regierungsbezirke Düffeldorf hatte die ftädtiihe Scul- 
verwaltung nicht vermodyt, dem wachſenden Bebürfniffe von neuen 
Schulen rechtzeitig zu genügen, und ed mußte daher unverzüglich 
Rath geichafft werden, ald fi im Frühjahr d. 3. herausſtellte, daß 
545 jdhulpflidtige Kinder in den Scuien des Drted nicht mehr 
Raum fanden. Im demfelben NRegierungdbezirfe vermehrte ſich die 
Zahl der Schulftellen überhaupt von 1875 bis 1877 zu Eiberfeld 
um 16, zu Efjen um 21, zu Barmen um 28. Entiprechended ließe 
fih fat von allen größeren Städten der Monardie angeben und 
ed wird nicht zu body gegriffen fein, wenn die Zahl der von 1873 
bi8 1877 in den Städten neu begründeten Lehrerftellen auf 1000 
gefhägt wird. Bon weſentlicher Bedeutung ift dabei aber, daß auf 
der andern Seite Dur den Zug der Bevölferung nad den 
größeren Städten, in den Eleineren und auf dem Lande 
nicht eine Zehrerftelle entbehrlich wird. 

Unter diefen Umftänden wird eine baldige Ueberwindung des 
Lehrermangels nicht erwartet werden dürfen, immerhin aber ift ed 
als ein entichiedener Fortſchritt in der Bekämpfung defjelben zu 
bezeichnen, daß fi die Vermehrung der vorſchriftsmäßig beſetzten 
Säulftellen nicht auf jene Fälle dringender Noth und auf die größeren 
Städte beſchränkt, fondern daß diefelbe in allen Theilen der Monarchie 
ftattgefunden hat. Wenn died anjcheinend in der Provinz Hannover 
nicht der Fall ift, jo erklärt fih dad daraus, daß in der Tabelle von 
1875 irrthümlich 67 Handarbeitälehrerinnen als Lehrerinnen aufge- 
führt wurden. Werden diefe von der damals angegebenen Zahl von 
4505 vorſchriftsmäßig geprüften Lehrern wieder in Abzug gebracht, 
jo ergiebt ſich auch für diefe Provinz ein Mehr von 60 geprüften 
Lehrern gegen 1875. Die übrigen Provinzen haben jämmtlidy im 
Juni 1877 mehr geprüfte Lehrer gehabt als im Juni 1875 und 
zwar: Pofen 6, Pommern 85 (+ 11 in der vorigen Zabelle 
irrthümlich zu viel angegebene Lehrerinnen), Heſſen-Naſſau 92 
(+ 32 in der vorigen Zabelle zu viel angegebene Lehrerinnen), 
Sachſen 93, Preußen 193, Schlefien 271, Brandenburg 
307, Schledwig-Holftein 335, Rheinprovinz 331, Welt- 
falen 404. 

Als ein weiterer Fortſchritt kann e8 angefeben werben, daß in 
einigen Provinzen fi die Zahl der unbejetten Stellen, wenn auch 
fehr unerheblich vermindert bat; fo in Brandenburg um 3, in 
Schleſien um 7, inPommern um 8, in Veftfalen um 13, in 
Heſſen-Naſſau um 31, in Hannover um 53, in Schleswig— 
Holitein um 47. 

Den Belag für diefe Angaben, ſowie eine Ergänzung derfelben 
bietet folgende Üeberſicht, welche alle Stellen (Xehrer, Lehrerinnen, 
Hülfslehrer und Hülfslehrerinnen) umfaßt. 





Nummer. 


604 





Provinz. 








Zahl der | 
vorhandenen Mithin 1677 
Lehrerftellen gegen 1875 
überhaupt 
1875. 1877. mebr. | weniger 





|} 
. 


— eh 
DD 5 


os 2 nn mn >» © NM 


Preußen . 


Brandenburg . 
Pommern . 

Poſen 

Schleſien 

Sachſen. 
Schleswig⸗Holſtein. 
Hannover 

Weſtfalen 
Heſſen⸗Naſſau. 


.| Rheinprovinz . 


Hohenzollernjhe Lande . 


Geſammte Monarchie 


6702 
6217 
3817 
2981 
6877 
5144 
2914 
5024 
3304 
3300 
8092 

174 


54496 


ZACK 


6953 251 
6521 304 


3894 
3002 


7141 264 
5247 103 





3202 | 288 


4964 


3695 391 


3361 


56680 | 2244 60 


— — — | 
1 -|| 

71 — 

— 60 

61 — 

8524 432 — 

2 — 





605 





Zahl ber Zahl der nicht 
vorſchriftsmäßig Mithin 1877 voriehriftemäßig Mithin 
befegten Lehrer. gegen 1875 bejegten Lehrer⸗ gegen 1875 
ſtellen ſtellen 
1875. 1877. mehr. : weniger. 1875. | 1877. mehr. | weniger. 





52099 9118 | 7 | 4508 4581 | 235 | 162 
+ 2111 +73 





606 


Einen wie großen Fortichritt dieſe Weberficht erfennen läßt, fo 
bleibt doch immer ftehen, dab ed noch 4581 unbejehte Stellen in 
der Monarchie giebt. Bringt man aud) von diefer Zahl, wie billig, 
die 1486 in Abzug, weldye fürzere Zeit ald 6 Monate unbefegt 
waren, alfo jene Balanzen betreffen, weldye bei einer Zahl von 56,680 
Lehrern immer vorhanden fein müſſen, fo bleiben immerhin 3095 
Stellen, welche länger als ſechs Monate erledigt find. Es ift außer- 
dem zu beachten, daß unter den als vorſchriftsmäßig befept bezeich- 
neten Stellen in der Weberfiht vom Juni 1877, wie in beiden 
[rüheren die Inhaber der Hülfölehreritellen in Schleswig» Hol= 
ftein fih befinden, von welchen nur eine befchränfte Befähigung 

ro loco) erfordert wird und daß die allmälihe Umwandlung diejer 

tellen in ordentlihe Lehrerftellen zu den nächſten Aufgaben der 
Unterrichtöverwaltung gehört (die Zahl diefer Stellen betrug 1873 
398, im Suni d. J. 326). Endlich darf nicht überjehen werden, 
dab ſich die Zahl der unbefepten Stellen auch feit 1875 noch ver= 
mehrt hat in den Provinzen Sachſen um 10, Preußen um 58, 
Poſen um 65, Rheinprovinz um 101, bezw. einſchließlich der 
Hohenzollernſche Lande um 102. 

Sn Schledwig-Holftein und in der Rheinprovinz darf 
Abhülfe von der inzwiſchen theild erfolgten, theild vorbereiteten Ver⸗ 
mehrung der Seminare erwartet werden. In der Provinz Sachſen 
erklärt fich der andauernde Mangel namentlid) aus dem Webertritte 
vieler Bolköfchullehrer in den Königl. Sächſiſchen Schuldienft. In⸗ 
zwiſchen bat nach den Angaben SFentlicyer Blätter im Königreiche 
Sachſen die planmäßige Vermehrung der Lehrerftellen, welche in 
Ausführung des malteihulgefepes vom 26. April 1873 ftattfand, 
ihren Abſchluß gefunden. an darf alfo hoffen, daß fortan die in 
den Seminaren der Provinz Sachſen audgebildeten Lehrkräfte der- 
jelben von nun an ungetheilt erhalten bletben werden. Es wird daher 
die Unterrihtöverwaltung, welche ja, wie aus vorjtehenden Angaben 
erhellt, in ihren Maßregeln zur Bejeitigung des Lehrermangels übers 
haupt noch nicht ftillftehen darf, dabei ihre nächſte Sorge den Pro— 
vinzen Preußen und Pofen zuwenden müflen, died um fo mehr, 
als aus denfelben alljährlid) eine nicht geringe Zahl von Lehrern in 
den Schuldienft der beiden weſtlichen Provinzen übergeht, theils um 
leichtere Amtsführung zu haben, theild um in den Genuß der höhe 
ren Gehalte zu treten, welche in den Snduftriebezirfen den Lehrern 
gewährt werden. Die Seminare der Provinzen Preußen und Pofen 
arbeiten alfo nicht allein für dieſe. 

Wenn in der vorftehenden Darftellung der gegenwärtige Schaden 
unverhüllt Dargelegt worden ift, fo tft wi noch daran zu erinnern, 
daß die augenblicklich erledigten Stellen fat ausnahmslos ander- 
weitig verforgt werden; von 56,680 Stellen waren im Sunt 1877 
nur 93 (aljo von je 609 eine) ohne unterrichtliche Berforgung, und 











607 





auch died nur vorübergehend. Einzelne Regierungen fünnen bereits 
in dem Begleitberihte zu ihrer Nahmeilung angeben, daß bie 
en guiche Verſorgung der betreffenden Stellen inzwiſchen einge- 
treten jei. . 

Snnerbalb der Stellen jelbft hat audy in den lepten beiden Sahren 
eine Berminderung der Hülfölehrer-Stellen, namentlid 
in Sclejien, fowie eine Bermehrung der Lehrerinnen= 
Stellen, namentid in Brandenburg, Sclefien und ber 
Nheinprovinz ftattgefunden. Die Zahl der Hülfölehrer-Stellen 
bat ſich in Folge defien von 2031 auf 1764, alſo um 267 vermin- 
dert, die der ordentlichen Lebrerftellen von 52465 auf 54916, alfo 
um 2451 vermehrt. 


I. Hllgemeine Berbältniffe der Bebörden 
und Beamten. 


192) Beſchwerde aus verfhiedenen Orten der Provinz 
Weftfalen und der Rheinprovinz über Anordnungen 
der Staatdöregierung auf dem Gebiete des 
Unterrichtsweſens. 


In zahlreichen Exemplaren iſt dem Miniſter der geiſtlichen, 
Unterrichts- und MedizinaleAngelegenbeiten aus verſchiedenen Orten 
der Provinz Weſtfalen und der Rheinprovinz eine Be— 
ſchwerde über Anordnungen der Staatsregierung auf dem Gebiete 
des Unterrichtsweſens zugegangen, welche nach dem gedruckt 
vorliegenden Formular folgenden Wortlaut hat: 


Seit Erlaß des Schulaufſichtsgeſetzes vom 12. März 1872 
find von der Königlichen Staatsregierung auf dem Gebiete des 
Unterrichtöwejend mehrfad Anordnungen getroffen, welde nad) 
unferer Ueberzeugung den Einfluß, welder der romiſch⸗katholiſchen 
Kirche in Preußen auf Unterriht und Erziehung ihrer Gläubigen 
zufteht, in Frage ftellen und allmählid gang bejeitigen müfjen. 

Die Königlihe Staatöre jerung hatte bei Berathung des 
Schulaufſichtsgeſetzes erflärt, dab die beftehenden Berhältniffe durch 
das vorgefchlagene Geſetz eine Aenderung kaum erfahren, daß viel- 
mehr die Geiftlihen durchweg im Beiipe der Schulaufficht ver: 
bleiben würden. Heute — nad fünf Jahren — find aber in 
den Diözefen Paderborn und Münfter ſämmtliche römiſch-katho⸗ 
liſche Geiltlihe aus der Kreid- Schulinipeltion entfernt. Selbft 
die fogenannte Lokal⸗Schulinſpektion tft regelmäßig allen Dfarrern 
genommen, weldye der betreffenden Bezirföregierung irgendwie 


608 





mißliebig waren. Nenerdingd wird fogar für zuläffig erachtet, 
daß bei der Abgrenzung der Schul - Inipektiond -Bezirfe die kon— 
feffionelle Scheidung der Schule außer Acht bleibt. In einzelnen 
Fällen find evangeliiche Schulen Fatholifhen Inſpektoren und in 
einer größern Zahl von Fällen find umgekehrt Fatholiihe Schulen 
evangeliſchen Snipeftoren unterftellt worden. 

In gleicher Weiſe wird die Einführung gemifchter Schulen 
für beide Konfeflionen, zum Nachtheile hauptſächlich des Tatho- 
Iifchen Theiles, von der Königlichen Staatdregierung mitunter 
gerabegn befördert, obwohl des Hochjeligen Königs Friedrich Wil- 
heim III. Majeftät die Einrichtung von Simultanſchulen wieder: 
holt für unzwedmäßig erflärt haben. Wir eradhten die Fonfef- 
fionellen Miſchſchulen unter allen Umftänden und nah allen 
Richtungen für ſchädlich. 

Die Königliche Staatsregierung hat ferner die fofortige Bes 
feitigung der in den Diözefen Münfter und Paderborn in den 
katholiſchen Volksſchulen jeither gebrauchten Leſebücher angeordnet, 
weil diefelben in den kirchengeſchichtlichen Lefeftüden angeblich in 
ungeredhtfertigter Weiſe andere Konfeſſionsangehörige verlegen 
follten. Dagegen find im Gebraude der evangeliihen Voiks— 
ſchulen auch ſolche Leſebücher belafien, weldye die Lehre und das 
Leben der katholiſchen Kirche mit den ungeredhteften Anflagen 
verunglimpfen. 

u bat die Königlihe Stantöregierung den Grundſatz 

aufgeſtellt, 

ß daß der ſchulplanmäßige Unterricht in der römiſch-katho—⸗ 
liſchen Religiondlehre, wie jeder andere Unterrichtögegenftand, 
lediglih im Auftrage und von den Organen ded Staats 
ertheilt werde. 

Um diefen Grundfag zur Durchführung zu bringen, find von 
der Königlichen Staatöregierung rüdfichtli der Ertheilung und 
Leitung des römilch-fatholiihen Religiondunterrichtes einfeitig An- 
ordnungen getroffen, ohne daß vorher die Juftimmung der Kirdye 
erfolgt war. 

Insbeſondere ift die Anftellung von Geiftlihen an den König 
lihen Seminarien herbeigeführt, ohne daß vorher feftgeftellt wurde, 
0 von Seiten der Kirche gegen die Anftellung nichts einzumens» 
en jet. 

Die Königliche Staatdregierung wird bei nocdhmaliger Prü« 
fung der Sachlage nicht verfennen, wie tief das katholiſche Gefühl 
verlegt wird, wenn ein mit den kirchlichen Strafen belegter 
Drieler die Leitung eined Lehrerſeminars behält. Wie verſchieden 
auch der Standpunft*der Königlichen Staatöregierung von dem 
Standpunkte der Kirdye fein mag: immerhin wird die Staats 
regierung ermeſſen fünnen, daß es den römiſch-katholiſchen Staatd- 








609 


bürgern unerträglid) erfcheinen muß, wenn ein katholiſcher Prieſter, 
der in voller Auflehnung gegen die kirchlichen Geſetze ſich verhei- 
ratbet bat, in einem aud für katholiſche Intereffen”gejchaffenen 
Schulamte belaffen wird. 

Die Rückſicht auf dieſes berechtigte Gefühl der Katholiken 
hätte unjered Erachtens auch hindern dürfen, daß einem ver- 
beiratheten Sdriefter die Bearbeitung der katholiſchen Schulans 
gelegenbeiten bei einer benachbarten Bezirksregierung übertragen 
blieb. 

Die Schulamtd-Kandidaten werden ferner in der Fatholifchen 
Religionslehre geprüft, ohne daß zu den ftaatlid abgehaltenen 
Prüfungen ein Vertreter der Kirche zugezogen wird. Und dody 
bat die Königliche Staatöregierung vor der Vertretung ded Volkes 
ausdrücklich anerkannt, daß gerade durch die von Staat und Kirche 
gemeinfam abgehaltene Prüfung der berechtigte Einfluß der Kirche 
gewahrt werden jolle. 

Lehrer und Lehrerinnen werden ferner ohne irgend welchen 
firhlichen Auftrag mit der Ertheilung ded katholiſchen Religions— 
unterrichteö betraut. Es ift der Verſuch gemacht, dieſes Verfahren 
ald eine dur die altpreußiiche Ueberlieferung, wie durch die 
Staatögejege geforderte Ausübung der Stantöhoheit hinzuftellen. 
Dabei hätten aber die Vertreter der Staatöregierung nicht über- 
leben dürfen, daß nicht nur ein früherer Kultud-Minifter, fondern 
Se. Majeftät der König felbit die gerade entgegengejepte An- 
Ihauung vertreten. Durd die Kabinetdordre, melde die Ans 
jtellung der Lehrer und Lehrerinnen in den Regierungsbezirken 
Minden und Arnöberg im Anſchluß an die bereitd beftehende 
Ordnung im Regierungdbezirfe Münfter regelt, haben Se. Ma- 
jeftät ausdrüdlid erklärt: 

daß erft der Auftrag des Biſchofs die Lehrer und Lehrerin- 
nen zur Ertheilung des Religiondunterrichted befähige. 

Rückſichtlich der Leitung des Weligiondunterrichted macht die 
Königliche Staatöregierung die Ausübung des bezüglichen ver- 
faffungsmäßigen Rechtes der katholiſchen Kirche von der ftaat- 
lihen Zuftimmung abhängig. Es ſollen nur ſolche Geiftliche zur 
Leitung des Religiondunterrihtes zugelaflen werden, welde nad) 
der Ueberzeugung der Staatöregierung die nationalen Zwecke der 
ftaatlihen Erziehung nicht gefährden. Die ftaatlihen Auffichta- 
organe, jelbft evangeliihe Inſpektoren, follen nad Anordnung der 
Regierung das ganze Gebiet der Religionslehre zum Gegenftande 
ber Prüfung machen dürfen. Zwar iſt ihnen die Einwirkung 
auf den fachlihen Inhalt ded Neligiondunterrichtes unterjagt. 
Sie follen nad) demfelben Reſkripte aber doch wieder darüber 
waden, ob der Inhalt der Religionslehre etwas einfchließt, was 
mit den ftaatöbürgerlidhen Pflichten im Widerſpruch ſtände. 


610 





Die größte Anzahl der römifch-fatholifhen Gemeinden in 
den beiden Diözefen Münfter und Paderborn bat alfo zur Zeit 
feinerlei Bürgihaft dafür, dab die von Gott felbft durdy feinen 
eingeborenen Sohn der katholiſchen Kirche anvertraute Wahrheit 
in der Schule rein und unverfälfcht gelehrt werde. Dagegen bat 
die katholiſche Bevölkerung allen Grund, das Schlimmite zu be= 
fürchten, feitdem ftaatlihe Auffichtöbehörden den Verſuch gemacht 
haben, Lehrbücher, melde für den Unterriht in der Glaubend- 
und Sittenlehre wie in der bibliſchen Geſchichte von den Biſchöfen 
Bi Schulgebrauche vorgefchrieben waren, ohne Weitered zu be- 
eitigen. 

ir bedarf gar nicht einer näheren Kenntniß der Lehren 
unferer heiligen Sirhe, um zu verftehen, daß wir einen ohne 
firchlichen Auftrag und ohne kirchliche Leitung ertheilten Religions- 
unterriht in feinem Kalle ald einen Unterriht in der römijch- 
katholiſchen Religionslehre anfehen können. 

Die Pfarrer unferer beiden Didzefen haben bereit8 in ein- 
gebender Beweisführung der Königlichen Staatöregierung dar- 

elegt, daß die fo geichaffenen Webeiftände daß göttliche Recht der 
irhe geradezu aufheben und außerdem auch mit dem Staats: 
grundgejepe in Widerſpruch ftehen. Der von den Vertretern der 
Staatöregierung gemachte Verſuch, dad eingefchlagene Berfahren 
gejeglich zu rechtfertigen, ift in beiden Häujern des Landtages 
mit den Stichhaltigfter Gründen zurüdgemiefen. Gleichwohl be- 
harrt die Königlihe Staatöregierung bid zur Stunde auf der 
zwangsweiſen Durdführung ihrer Anihanunzen, 

Diefe Gelammtlage zwingt die FTatholifhen Etaatebürger 
Preußens, ihr unverjährbares. von Gott jelbit gegebenes, durch 
Königdmort anerfannted, durch die Verfaſſung garantirteß Recht 
ernft und entſchieden zu reflamiren. 

Die Unterzeihneten erfüllen demnach lediglih eine heilige 
Pflicht, indem fie für ſich und ihre Kinder die volle freie Aus— 
übung der römilch -Fatholifhen Religion verlangen. Wir wollen 
biefe Religion üben und wollen fie unfere Kinder jo gelehrt wiſſen, 
wie die katholiſche Kirche unter Leitung des roͤmiſchen Papftee, 
des unfehlbaren Xehrerd der Kirche, «8 vorfchreibt und verlangt. 

Mir fordern deshalb im Allgemeinen Bejeitigung aller ent: 
gegenftehenden Verfügungen und Verordnungen. 

Sm Befonderen verlangen wir, 

dag über unſere katholiſchen Volksſchulen ausſchließlich 
katholiſche Aufſichtsbeamte geſetzt werden; 

daß Niemand in der katholiſchen Religionslehre unter— 
richtet oder prüft, der nicht den Auftrag dazu von der 
Kirche erhalten hat; 

daß den von der Kirche damit beauftragten Prieſtern die 











611 


Leitung des Religionsunterrichtes ohne jede Beeintraͤchti⸗ 
gung belaſſen wird. 

Es darf uns nicht entgegengehalten werden, daß es lediglich 
Schuld der Kirche ſei, wenn ihre Rechte nicht in allen Punkten 
zur vollen Geltung kommen; daß es die Biſchöfe ſeien, welche 
durch ihre Widerſetzlichkeit gegen beſtimmte Staatsgeſetze dieſe 
Uebelſtände herbeigeführt hätten. 

Mir haben ein jeder ſtaatlichen Behinderung abſolut ver: 
Ichloffened Recht auf volle Hebung der römiſch-katholiſchen Reli- 
gion, und die Königlihe Staatöregierung bat die Pflicht, für die 
Herbeifchaffung folder Zuftände zu forgen, welde jened unan⸗ 
taftbare Recht der preußifhen Katholifen zur Geltung kommen 


aljen. 
Euer Ercellenz baldiger, geneigter Entſcheidung fehen entgegen 


die unterzeichneten römiſch-katholiſchen Familienväter der 
Gemeinde N. N. 


an — — — 


Ueber die Entſtehung dieſer Beſchwerdeſchrift giebt folgendes 
Schreiben des Herrn Örafen Drofte zu Viſchering, Erbdrofte, Aud- 
funft, welches zwei Cremplaren .der gedrudten Beſchwerde gleichfalls 
gedrudt beigelegen hat: 


Münfter, 12. September 1877. 

Die am 20. v. M. zu Paderborn verfammelten Bertrauend- 
männer der Diözefen Paderborn und Münfter haben den Ent- 
wurf zu einer Beichwerdeichrift an die Adreffe ded Herrn Mi- 
nilterd Ball, 

betreffend: die Anordnungen der Staatöregierung auf dem 
Gebiete des Unterrichtöweleng, 
feftgeftelt, und mid beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daB 
diejer Entwurf ſämmtlichen fatholiihen Schulgemeinden beider 
Didzefen vorgelegt und eventuell angenommen werde. 

Die Berfammlung beabfihtigte dabei nicht, die freie Ent- 
Ihliegung der einzelnen Gemeinden irgendwie zu bejchränfen. 
Sie wollte lediglich einen Anhalt für die beichloffene Abjendung 
einer Beichwerdejchrift bieten. Es bleibt fomit jeder Gemeinde 
unbenommen, den vorgelegten Entwurf abzuändern oder auch ganz 
umzuarbeiten, fofern lokale Verhältniffe dieſes wünſchenswerth 
madyen follten. 

In Ausführung ded mir ertbeilten Auftraged erlaube id 
mir, ſehr verehrter Herr, Shre Bermittelung in Anſpruch zu 
nehmen, um aud in Ihrer Gemeinde die Abfendung der Be— 
ſchwerdeſchrift herbeizuführen. Die hohe Wichtigkeit der Sache, 
um die es ſich handelt, läßt mich vertrauendvoll hoffen, dag meine 
an Sie gerichtete Bitte erfüllt wird. 


12 _ 


Die Tatholifhen Eltern find nad der Ueberzeugung der in 
Münfter und Paderborn wiederholt verfammelt gewefenen Ber- 
trauendmänner nunmehr verpflichtet, ſich felbft volle Bürgfchaft 
dafür zu verihaffen, daß ihre Kinder in den Lehren unferer hei- 
ligen römifchefatholifchen Kirche erzogen werden. Die Gefahren, 
Daß unjeren Kindern der wahre, zur ewigen Seligfeit nothwendige 
Glaube nicht rein vermittelt werde, find von dem Augenblide in 
drobendfter Geftalt vorhanden, wo die Kirche, d. h. unfere body» 
würdigſten Biſchöfe und die von denfelben Bevollmädtigten, die 
Ertheilung und Leitung ded Neligiondunterrichtd nicht mehr aus: 
Ihlieblih im ihrer Hand hält. In demjelben Augenblide wird 
aber auch das einmüthige und entichtedene Handeln, aller katho— 
lichen Familienväter — jelbftverftändlih immer in den gejeß- 
lihen Schranken — heilige Pflicht. 

Der hiermit zur eventuellen Annahme vorgelegte Entwurf 
zu der an den Minifter zu richtenden Beſchwerdeſchrift enthält 
die thatläkhlihe Begründung für die am Schluſſe geftellten An» 
träge. Es ift aber wünſchenswerth, dab ſämmtliche katholiſche 
Samilienväter beider Diözefen dieſe Anträge ausdrüdlid zu den 
ihrigen machen. 

Unter Bezugnahme auf das mir übertragene Mandat erſuche 
ich demnach Sie, verehrter Herr, hierdurch ergebenft, Eorge tragen 
zu wollen, daß die dortigen katholiſchen Familienväter ſämmtlich 
die hier angefhlofjene Eingabe unterzeichnen, — immer unter der 
Boraudfegung, dab Aenderungen in dem Entwurfe nicht vorges 
nommen werden. Ich bemerfe dabei, daß nur katholiſche Fami— 
ltenväter unterzeichnen, daß alſo Unverehelichte zur Zeichnung nicht 
herangezogen werden dürfen. 

Außerdem war ed der allgemeine Wunſch der Berfammlung 
unferer Bertrauensmänner: ed möchte der Inhalt der Beſchwerde— 
Ichrift durch gegenfeitige Beiprehung zum vollen Berftändniffe 
der Eltern gebradyt werden. Sie, berehrter Herr, können Selbft 
ermeffen, in welcher Weile diefe Beiprechungen in Ihrer Gemeinde 
am Erfolgreichiten veranftaltet werden. 

In formeller Beziehung erlaube id mir noch, auf folgende 
Punkte ergebenft aufmerkſam zu machen: 

1) Der Name Ihrer Schulgemeinde muß am Kopfe der 
Eingabe, mit Angabe der Poftitation und des Kreifes an den 
dur Punkte angedeuteten Stellen eingefchrieben werden. Am 
Schluſſe der Eingabe wird nur der Name der Gemeinde einge: 
ſchrieben. Die Unterfchriften müffen noch auf der Beſchwerde— 
Ichrift felbft beginnen und muß namentlich die erfte Unterjchrift 
wie auch der Name des Ortes ganz leſerlich geichrieben fein, da⸗ 
mit der Herr Minifter weiß, an wen er die Antwort zu richten 











613 
bat. Es ift außerdem wünſchenswerth, daß jededmal dem Namen 
aud der Stand des Unterzeichnenden beigejegt werde. 

2) Die Bejorgung der Unterfhriften müßte derartig be- 
Ihleunigt werden, daß der Herr Minifter bid zum 1. Oktober 
im Befig der Beichwerde ift. Es ift am beften, dab die Eingabe 
aus jeder Gemeinde direkt und franfirt an den Herrn Minifter 
Falk abgeſchickt werde. Zur größeren Bequemlichkeit ift deshalb 
ein mit der Adreſſe ded Herrn Minifterd bedrucktes Couvert an⸗ 
geichloffen. 

3) Sofern die beigefügten Unterjchriftöbogen etwa nicht aus⸗ 
reichen jollten, bitte ich, die Erpedition des Weitfäliichen Merkur 
um weitere Zujendung zu erjuchen. 

Schließlich erlaube id mir noch zu bemerfen, daß Die Pabder- 
borner Verſammlung beſchloſſen bat, für den Fall eined abſchlä— 
gigen Beicheides von Seiten ded Herrn Minifterd, oder für den 
Fall, daß bis zum 15. Oftober d. J. eine Antwort nicht erfolgt 
fein follte, fofort die Vermittelung ded Landtaged anzurufen. Um 
aber die nochmalige Verfendung und Auflegung einer an beide 
Häufer des Landtages zu richtenden Beichwerde zu vermeiden, 
bitte ih um die Vollmacht für mid, Namend der Gemeinden, 
welche jept die vorliegende Eingabe an den Herrn Minifter rich— 
ten, beim Landtage vorftellig zu werden. Ic nehme an, daß 
diefe Vollmacht durch die Unterzeichnung der Beſchwerdeſchrift 
gleichzeitig mit ertheilt wird, falld fein Widerſpruch dagegen er: 


folgt. 
a Graf Drofte zu Viſchering Erbdrofte. 
den Herrn N. zu N. 





Hierauf tft von dem Miniſter der geiftlihen, Unterrichts⸗ und 
Medizinal-Angelegenheiten folgender Beſcheid ergangen: 


Berlin, den 13. Ditober 1877. 

In den legten Wochen iſt aus verjchiedenen, zu den biſchöf— 
lien Diözefen Münſter und Paderborn gehörigen und auch aus 
einigen, innerhalb der erzbiichöflichen Viözele Köln gelegenen 
Drten mir eine Beihwerdejchrift zugegangen, welche Anordnungen 
der Stuatöregierung auf dem Gebiete des Unterrichtöwelend zum 
Segenftande bat. Säamnitlihe Eremplare der Beſchwerdeſchrift 
ſtimmen in ihrem wejentlihen Wortlaut überein. Sie liegen 
mit Ausnahme von dreien, welche unerhebliche Abweichungen ent- 
halten, in gedrudten, ganz gleichlautenden Eremplaren vor, Die, 
wie ſchon ihr Aeußeres erkennen ließ, von Einem Mittelpunfte 
aus zur Unterfchrift nach den verjchiedenen Orten verfendet worden 
find. Zwei Sremplaren bat eine andere Drudichrift, d. d. Mün- 
jter, den 12. September d. 3. beigelegen, aus welcher ich erjehen 





614 





babe, da Em. Hocdhgeboren, unter Berufung auf einen Auftrag, 
den Shnen am 20. Augut d. J. zu Paderborn verſammelte ſ. g. 
Vertrauensmänner der Diözeſen Paderborn und Münfter ertheilt, 
die Berjendung der in jener Berfammlung feftgeftellten Beichwerdes 
Ichrift bewirkt haben und dat es dem Beſchluß der Verſammlung 
emäß darauf anfommt, für den Fall eined abſchläglichen Be— 
Kheidee von meiner Seite oder für den Fall, dab bid zum 15. Ok⸗ 
tober d. 3. eine Antwort nicht erfolgt fein follte, fofort die Ver— 
mittlung ded Landtags anzurufen. Sie Schließen Ihr Anjchreiben 
mit den Worten, das Sie, um eine nodhmalige VBerfendung und 
Auflegung einer an beide Häufer ded Landtaged zu richtenden 
Deihwerde zu vermeiden, um die Vollmacht für Sid bitten, 
Namens der Gemeinden, weldye jet die vorliegende Eingabe an 
mid richten, beim Landtage vorftellig zu werden und dag Sie 
annehmen, ed werde diefe Vollmacht durch die Unterzeichnung der 
Beſchwerdeſchrift gleichzeitig mit ertheilt, falls fein Widerfpruch 
dagegen erfolge. Ich habe feinen Grund zu zweifeln, daß ein 
folder Widerſpruch unterblieben ift. 

Bei diefer Sachlage aber darf ich mich zur Abkürzung des 
Geſchäftsganges und zur Vermeidung unnügen Schreibwerks einer 
Ipeziellen Antwort an die einzelnen Unterzeichner der Bejchwerbe- 
Ihrift um fo mehr überhoben eradhten, ald weder die Druderems 
plare noch die drei fchriftlichen Eingaben Thatſachen beibringen, 
welche an einzelnen Orten der dortigen Diözefen vorgeflommen 
wären und zu Mißftänden geführt hätten. Üßerden mir ſolche 
Beichwerden mitgetheilt, fo werde ich diejelben auf dad Ein— 

ehendfte prüfen und, foweit fie berechtigt find, jede mögliche 
bhülfe gewähren. 

Auf die gedachte Beichwerdeichrift fann Em. Hochgeboren ich 
nur erwiedern, daß die auf dem Gebiete ded Unterrichtömelene 
von der Gtaatöregierung in den lepten Jahren getroffenen An- 
ordnungen mit Geſetz und Berfaffung im Einklang ſtehen. Die 
in der Beſchwerde angefochtenen — wenigitend alle wichtigeren 
von ihnen —- find übrigend bereit im Landtage von mir und 
den Kommiſſarien ded Minifteriumd eingehend beleuchtet worden. 
Aus den Verhandlungen ergiebt fi zugleih, daß beide Häufer 
des Landtags der Staatdregierung ihre Zuftimmung erklärt haben, 
indem fie über frühere Petitionen gleihen Inhalts zur Tages» 
ordnung übergegangen find. Die Behauptung der Beſchwerde—⸗ 
\chrift, daß der von den Vertretern der Staatöregierung gemachte 
Verſuch, dad eingejchlagene Verfahren gefeplich zu rechtfertigen, in 
beiden Häufern des Landtags mit den ftihhaltigften Gründen zurüd: 
gewiefen fei, kann ich hiernach nur als völlig unrichtig — 

Entſchieden zurückweiſen aber muß ich den aus der Be— 
ſchwerdeſchrift zu entnehmenden Vorwurf, als ſei durch die An⸗ 














615 





ordnungen der Staatöregterung die den katholiſchen Stantöbürgern 
uftehende volle freie Ausübung ihrer Religion gefährdet. Kine 
he Religiondübung bildet allerdingd ein verfaſſungsmäßig an- 
erfannted Recht. Daffelbe fann aber nur gemäß der Rechtsord⸗ 
nung des Staated geübt werden. Diefe Rechtsordnung müffen 
auch die Drgane der römiſch-katholiſchen Kirche, insbefondere auch 
die Geiftlihen und die Biſchöfe anerfennen und befolgen. So— 
bald diefer unabänderlihe Grundfag auch unter den Fatholifchen 
Sinwohnern immer mehr zur richtigen Erfenntnig und Anwen: 
dung gelangt, wird eine Uebereinftimmung über die Entſcheidung 
der einzelnen Streitpunfte auch auf dem Gebiete des Unterrichtö- 
weſens fidh viel leichter berftellen laſſen, als die zu meinem ei- 
genen Bedauern biöher der Fall geweien tft. 


Der Minifter der Be ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
ben Herrn Grafen Drofte zu Wifchering, Erbdroſte, 
Hochgeboren zu Münfter i. W. 
U. III. 14,720, 


193) Beſchwerde einiger Mitglieder des Hauſes der 
Abgeordneten über Anordnungen der Staatdregierung 
aufdem Gebiete des Unterrichtsweſens. 


Berlin, den 13. November 1877. 

Die Eingabe, welche Ew. Hochmohlgeboren im Berein mit 
fiebenzehn anderen rheinifhen Abgeordneten unter dem 15. v. M. 
in Betreff verfchiedener Anordnungen der Staatdregierung auf dem 
Gebiete des Unterrichtöwelend an Se. Majeftät den Kaifer und König 
gerichtet haben und welche bei Allerhöchſtdemſelben am 25. v. M. 
eingegangen ift, haben Se. Majeftät unter dem 29. v. M. zur 
Prüfung und Beſcheidung an mich abgeben zu laffen gerubt. Dem- 
gemäß eröffne ih Ihnen hiermit Folgendes: 

Die in der Eingabe vorgetragenen Beſchwerden find in ben 
legten Jabren wiederholt Gegenfland zahlreicher Petitionen und ein- 
gehender Grörterungen in den beiden Häufern ded Landtages geweſen 
und haben bei diefer Gelegenheit Seitend der Staatöregterung ihre 
Beantwortung gefunden. 

Indem ich daher im Allgemeinen auf die desfallfigen dieffeitigen 
Kundgebungen verweife, fann ich im Einzelnen vorab bezüglich der 
Entfernung von katholiſchen Geiftlihen aus dem Amte eined Kreid- 
oder Lolal- Schufinfpeftord und ihres Erſatzes durch andere Schul⸗ 
auffichtshbeamte nur nochmald bemerken, dab dad Recht zu den 
gedachten Maßnahmen begründet ift in dem Geſetz vom 11. März 
1872, betreffend die Beauffichtigung des Unterrichtö- und Erziehungs- 

1877, 41 





weiend, nach welchem die Ernennung der Lokale und Kreid-Schulin- 
Ipeftoren dem Staate allein gebührt. Die beiondere Klage, welche 
Sie darüber erheben, daß ed nicht an Fällen fehle, in welchen die 
Aufficht über katholiſche Schulen nichtfatholiichen Inſpektoren über- 
tragen worden fei, mird weder durch das Geſetz felbit, noch durch 
feine Handhabung begründet.” Dad Gefep vom 11. März 1872 
bindet die Staatöregierung bei der Auswahl der Schulinipeftoren 
nicht durch die Rückſicht auf Eonfeffionelle Verbältniffe, in der 
Praxis aber wird bei Ernennung der Schulinjpeftoren diefe Rückſicht 
infomeit geübt, ald es nach den gegebenen Berhältniffen ftatthaft und 
ausführbar iſt. 

Wenn auch in der Rheinprovinz auf Antrag der Unterhaltungs⸗ 
pflidhtigen einzelne konfeſſionelle Schulen in paritätiihe umgewan- 
delt worden find, fo waren dafür lediglich unterrichtliche und praf- 
tiſche Gefichtöpunfte maßgebend. Daß eine ſolche Ummandlung, wie 
Sie angeben, zum Nachtheil hauptſächlich des Fatholifchen Theile 
von der Staatöregierung begünftigt werde, ift eine Behauptung, 
weldhe fchon in dem Umftand ihre Widerlegung findet, daß in den 
Nheinlanden die Nichtfatholifen bedeutend in der Minderzahl find, 
und ſonach bei Einrichtung paritätiiher Schulen in der Regel die 
größte Mehrzahl der Kinder katholiſchen Bekenntniſſes fein wird. 

ud fegt eine ſolche Einrichtung Berücfihtigung der konfelfionellen 
Intereffen in Betreff der Ertheilung des Keligtonsunterrichts und 
der Anftellung von Lehrern der verfhiedenen Sonfelfionen voraus. 

Sm Uebrigen kann id nur auf meinen Erlaß vom 16. Juni 
v. J. (Centr.⸗Bl. f. d. gef. Unt.-VBerw. ©. 495) und auf meine 
Srllärung in der Sitzung ded Herrenhauſes vom 17. Juni v. J. 
(Stenogr. Ber. ded Herrenhaufed S. 296 ff.) mich beziehen. 

Im Anihlu an die hiernach unbegründete Beſchwerde über 
die Einrichtung einzelner paritätiſcher Volksſchulen führen Sie noch 
an, daß in lepter Bei auch „in manden katholiſchen Schulen nidht- 
kathoiliſche Lehrer angeftellt worden ſeien.“ Snfofern Sie damit, 
wie ch annehmen muß, den Vorwurf erheben wollen, dab aud in 
ſolchen Fällen, in denen nit die Umwandlung von biöher konfeſ⸗ 
fionellen Volksſchulen in paritätifche erfolgt war, Anftellungen der 
bezeichneten Art ftattgefunden haben, fo find mir, wenn Sie nidt 
etwa einen augenblidlih in die Beichwerde-Inftanz gediehenen und 
dort demnächſt zu erledigenden Vorgang aus der Stadt Köln im 
Auge baben, derartige Fälle nicht befannt. 

Was fodann die Anordnungen der Staatöregierung bezüglich 
der Ertheilung und Leitung des katholiſchen Religiondunterridhtd und 
indbefondere die biefjeitige Berfügung vom 18. Februar v. 3. 
betrifft, fo darf ich mich eined näheren Eingebend auf die Frage der 
gefeplihen Begründung derjelben umfomehr für überboben erachten, 
als über Berfoft ungds» und Gefegmäßigkeit diefer Anordnungen zwiſchen 








617 





den beiden Häuſern des Landtaged und der Staatöregierung volle 
Hebereinftimmung herrſcht, und der höchſte Gerichthor ded Landes 
in wicderbelten Erkenntniſſen fih der Auffaffung der Staatöregie- 
rung angejchloffen hat. Vergl. indbefondere Stenogr. Ber. über 
die Sitzung des Hauſes der Abgeordneten vom 24. Sanuar d. J. 
S. 81—96 und Stenogr. Ber. über die Sigung ded Herrenhaufee 
vom 27. Mai v. J. S. 257—259 und vom 10. Februar d. 3. 
©. 82, 83, ſowie die Urtbeile des Königl. Ober: Tribunald vom 
6. Januar und 12. Oktober v. J. und 14. Zuni d. 3. (Oppenbof 
Redtipr. 1876 S. 10 und 650 und 1877 ©. 417). 

Henn in der Beichwerde betont wird, daß die betreffenden 
Maßregeln Seitend der Staatöregierung einfeitig und ohne Verein- 
barung mit der kirchlichen Autorität ergriffen worden feien, jo hätte 
der Nachweis der gefeplichen Nothwendigkeit einer ſolchen vorgängigen 
Vereinbarung erwartet werden dürfen. 

Zu den Entlaff ungöprüfungen katholiiher Schulamtd-Kandidaten 
werden auf Grund der Inſtrnklion für die Konfiftorien vom 18. Of: 
tober 1817 und der Minifterialverfügung vom 27. Mär; 1827 vor 
wie nad biſchöfliche Kommiffare in denjenigen Diözeſen zugezogen, 
wo noch geſetzlich beftellte Biichöfe im Amte find. Wo died, wie in 
der Erzdiözefe Köln und in den Diözefen Münfter und Trier nicht 
mebr der Sal ift, babe ih Sorge getragen, daß die Prüfung der 
Kandidaten in der Fatholiihen Religion überall durch ſolche Geiſt⸗ 
lie und Lehrer erfolge, weldye für den Religiondunterridt nad) 
katholiſch kirchlicher Auffaffung vollbefähigt find. Damit ift inhalt: 
lid der Eatholiihen Kirche diejenige Gewähr für die Reinheit und 
Unverfälichtheit des religiöfen Unterrichts in der Volksſchule gegeben, 
welche formell zu geben thatfähli unmöglich iſt. 

Daß auch nichtkatholiſche Schulauffihtdorgane das Gebiet der 
katholiſchen Religionslehre zum Gegenſtand ihrer Kontrole machen, 
dazu ſind ſie, ſoweit die ſchulordnungsmäßige Ertheilung dieſes 
Unterrichts und die Kenntnißnahme von den Fortſchritten der Kinder 
in Frage kommt, durchaus befugt. Ein Eingehen Seitens nicht— 
katholiſcher Schulaufſichtsbeamten auf den ſachlichen Inhalt der 
katholiſchen Religionslehre, welches übrigens nur in ganz vereinzelten 
Fällen vorgekommen iſt, habe ich ausdrücklich unterſagt. 

Nah Vorſtehendem muß ih auch die Behauptung der Be- 
Ihwerdeführer, als beſäßen fie feine audreichende Bürgfchaft dafür, 
daß in der Schule die katholiſche Heildlehre ihren Kindern rein und 
unverfälicht vorgetragen werde, und ald liege Grund zur Befürchtung 
vor, daß der religiöfe Unterricht und die religiöje Erziehung der 
fatholiihen Zugend nicht im Sinne und Geifte ihrer Kirche in den 
Schulen ertheilt und geleitet werde, als der thatjächlihen Begrün- 
dung entbehrend zurüdweifen. 

Schließlich verweife ih Sie noch auf meinen in Abfchrift bei- 

41* 


618 





efügten Beiheid an den Grafen Drofte zu Bifhering in 
ünfter vom 13. v. M., betreffend eine große Zahl ähnlicher, zum 
Theil im Wortlaut mit der vorliegenden Eingabe übereinftimmender 
Borftellungen aud der Provinz Weitfalen. Ich wiederhole, was ich 
bereitd in diefem Beſcheide ausgeſprochen habe, dab, fofern in ein« 
zelnen Fällen Anlaß zu Beſchwerden über die Ausführung der von 
mir getroffenen Anordnungen gegeben tft, eine fubftantiirte Darle⸗ 
gung der betreffenden Beſchwerdepunkte, wie biöher, forgfältig geprüft 
und ordnungdmäßig erledigt werden wird. In der vorliegenden Eins 
abe ift dies nicht geicheben, diefelbe bietet mir daher zu weiteren 
Anordnungen keinen Anhalt. Wohl aber giebt fie mir zu der Be- 
ſorgniß Anlaß, es werde fi durch Diefelbe in weiteren Kreifen die 
Annahme verbreiten, al8 ob durch die Allgemeinheit und thatfädyliche 
Unbeftimmtbeit der vorgebrachten Beſchwerden der Tatholifhe Theil 
der Bevölkerung in Bezug auf Sntereffen, melde ihm heilig find, 
tn fortwährender Unruhe und vüdfichtlih der SIntentionen der 
Staatöregierung im Unflaren erhalten werden folle. 
Ew. Hochwohlgeboren erfuhe id), von vorftehendem Beſcheid 
den Herren Mitunterzeichnern der Eingabe vom 15. Oktober d. 3. 
Kenntniß zu geben. 


Der Minifter der ie ıc. Angelegenheiten. 
alk. 


An 
das Mitglied des Hauſes der Abgeordneten 
Herrn Julins Bachem, Hochwohlgeboren, bier. 
U. It. 15917. 


194) Kurze Mittheilungen. 


Behbrde, bei welcher bie kalkulatoriſche Feſtſtellung der Bauanfchläge zu er- 
folgen hat. 

Die in dem diedjährigen Centralblatt Seite 378 Nr. 147 ab⸗ 
gedrudte Derfügung vom 16. Suli d. 3. (U. II. 6896), die kalku- 
latorifche Feftftelung der Bauanfchläge betreffend, ift von dem Herrn 
Miniſter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten durch Cirkular⸗Verfügung 
vom 19. Oktober d. J. (U. II. 2498) den übrigen Königlichen Pro⸗ 
vinzial⸗Schulkollegien, den Königlichen Regierungen und Landdroſteien 
— mit Ausnahme zweier Behörden, an welche inzwifchen in gleihem 
Sinne bereitd verfügt worden — zur Kenntnißnahme und Nachach⸗ 
tung mitgetheilt worden. 








619 


— — — 


ll. Univerſitäten, Akademien, ꝛc. 


195) Rektorat an der Univerſität zu Halle. 
(Centrbl. pro 1876 Seite 595 Nr. 246.) 


Der Herr Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten bat durch 
Verfügung vom 22. Mai d. 3. die Wahl des ordentlichen Profeſſors 
Konfiftorialrathe Dr. theol. et pbil. Köftlin zum Rektor der 
Univerfität zu Halle für das Jahr vom 12. Suli 1877 bid dahin 
1878 beftätigt. 


196) Arbeitstiſche für Preußiſche Gelehrte in der zoo— 
logiihen Station des Dr. Dohrn zu Neapel. 
(Eentrbl. pro 1877 Seite 479 Nr. 180.) 


Der Herr Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten bat zu 
folge Verfügung vom 15. November 1877 in der zoologiſchen Station 
des Dr. Dohrn zu Neapel außer den für —*8 Gelehrte 
bereits zur Verfügung geſtellten zwei Arbeitstiſchen noch einen dritten 
ſArbeitstiſch zunächſt auf 1%, Jahre vom 1. Ianuar 1878 bis 
1. Oktober 1879 unter den im Vertrage vom 7. Oktober 1873 feſt⸗ 
geſtellten Bedingungen gemiethet. 


197) Studium der Medizin im Auslande ſeitens deut— 
cher Realſchul-Abiturienten in Beziehung auf Appro— 
bation als Arzt in Deutſchland. 


Es iſt zur dieſſeitigen Kenntniß gelangt, daß deutſche Real— 
ſchul-Abiturienten in größerer Zahl, von der Hoffnung auf eine 
Aenderung der beftehenden Vorfchriften geleitet, im Außlande 
Medizin ftudiren, um fi) dort prüfen zu laffen, demnächſt aber 
nah Deutſchland zurüdzufehren. 

Sch nehme hieraus Veranlaffung, darauf hinzuweifen, daß Die 
Ertheilung der Approbation ald Arzt lediglih nad Maßgabe der in 
den Belanntmahungen vom 25. September 1869 und vom 9. De: 
zember 1869 (B. G. Bl. ©. 635 und 687) enthaltenen Beitimmungen 
erfolgt, und dab demnad 

1) die im Auslande beftandenen Prüfungen für die Erlangung 
jener Approbation in Deutſchland wirkungslos find, fowie 

2) eine Entbindung von der vorgefchriebenen ärztlichen Prüfung 
überhaupt nur auf Grund wiſſenſchaftlich erprobter Leitungen und 
nur dann zuläffig ift, wenn der Nachſuchende nachweiſt, dab ihm 





620 





von Seiten eines Staated oder einer Gemeinde amtlihe Sunftionen 
übertragen werden jollen. 
Berlin, den 26. November 1877, 


Der Reichskanzler. 
In Bertretung: Hofmann. 


198) Berleihbung goldener Medaillenan Künftler. 
(Eentrbl. pro 1876 Geite 596; pro 1577 Eeite 380.) 


. Berlin, den 31. Oktober 1877. 
Seine Majeftät der Kaijer und König haben, in Berüdfidhti« 
gung der AllerhöchltDemfelben unterbreiteten Borfchläge des Eenats 
der Königlihen Alademie der Künfte in den Berichten vom 11. und 
25. Dftober c. zur Berleihbung der goldenen Medaille für Kunft an 
ſolche Künftler, deren Werfe fi) auf der diesjährigen akademiſchen 
Kunftausftelung befonders auögezeihnet haben, die kleine goldene 
Medaille mitteld Allerhöchfter Ordre vom 29. d. M. Allergnäpdigft 
zu bewilligen gerubt: 
1) dem Bildhauer Wilhelm de Groot in Brüffel, 
2) dem Baumeilter Sohanned Dhen in Berlin, 
3) dem Landihaftsmaler Profeſſor Adolf Lier in Münden, 
4) dem Architekten Hugo Licht in Berlin, 
5) dem Maler Profefjor Wilhelm Amberg in Berlin, 
R dem Maler ©. 4. Kung in Wien, 
7) dem Maler Nicolaus Gyſis in Münden, 
8) dem Maler Rudolf Alt in Wien, 
9) dem Maler Fritz Auguft Kaulbach in Münden. 
Beifolgend erhält der Senat der Königlichen Afademie der 
Künfte die erforderlichen 9 Meinen Medaillen zur Aushändigung an 
die genannten Künftler und mit der Beranlaffung, diefe Allerhöchfte 
Bewilligung in geeigneter Weile zu veröffentlichen. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
den Senat der Königlichen Akademie der Künfte, 


Sektion fiir die bildenden Künfte, hierſelbſt. 
U. IV. 3186. 


199) Preisaufgabe für Angabe einer Maſſe zur Her— 
ftellung der Abgüſſe von Kunftwerten. 
(Centrbl. pro 1875 Seite 74; pro 1876 Seite 528.) 
Berlin, den 15. November 1877. 
Die von den unterzeichneten Minifterien unterm 16. Januar 
1875 ausgejchriebene Preisaufgabe, betreffend die Angabe einer Maffe 


621 


— 


zur Herſtellung von Abgüſſen von Kunſtwerken, iſt durch die einge— 
gangenen Arbeiten nach dem Urtheile der Jury nicht gelöſt und 
wird daher nachſtehend wiederholt: 


Preisaufgabe. 


Es wird ausgeſetzt ein Preis von 10,000 Mark für die Angabe 
einer Maffe zur Herftellung von Abgüffen von Kunftwerken, melde 
die Vortheile ded Gypſes, aber außerdem noch eine hinreichende 
Widerftandsfähigkeit befipt, um die Abgüffe zu befähigen, periodifch 
wiederkehrende Reinigungen ohne vorhergegangene Behandlung zu 
erfragen. 

Beftimmungen. 


1. Dad neue Material muß fidy leicht in Achte Formen gießen 
laffen, ohne daß diefelben mehr leiden, ald bei Gypsabgüffen, und 
muß die Form ebenjo getreu wiedergeben, wie der Eyps. 

2. Es ift nicht nothwendig, dab die Maffe die Farbe des 
Gypſes befigt; ein Stich ind Gelbliche oder überhaupt in einen 
wärmeren Sarbenton, ald der des Gyyſes, ift geftattet, jedenfalls 
aber die Gleichmäßigkeit der Farbe unerläßlidh. 

3. Die Feftigfeit ded Material darf keinenfalls geringer fein, 
ald die ded Gypſes, fo daß ed für die Herftellung der größten 
Abgüffe tauglich ift. 

4. Die aus der Maffe hergeftelten Abgüffe müfjen wiederholte 
Abwaſchungen mit Inumarmem Seifenwaſſer auöhalten. 

5. Der Preid der Maffe darf denjenigen des Gypſes nicht er- 
beblid; überfteigen, audy darf der Preid der für die Herftellung der 
Abgüffe nöthigen Formen nicht erheblich von dem der ächten Gyps—⸗ 
formen abweichen. 

6. Die Bewerber haben die Brauchbarfeit der von ihnen vor- 
geihlagenen Maffe durch Einjendung von Proben berjelben in 
unverarbeitetem und in verarbeitetem Zuftande und auf Verlangen 
durd Ausführung von Probegüffen nachzuweiſen. 

7. Die unterzeichneten Minifterien behalten fi vor, eine Kom⸗ 
milfion von Sachverftändigen zur Prüfung der eingehenden Bewer- 
Dungen zu ernennen. 

8. die Preisbewerber haben ihren Einfendungen je ein verfie- 
gelted und mit einem Motto verſehenes Kouvert, weldyed die Angabe 
ded Namens enthält, beizugeben. Auf demfelben ift außerdem 
außen die Adrefje zu bezeichnen, am welche etwaige vor der Preid- 
vertheilung erforderlide Mittheilungen oder Anfragen zu richten 
fein werden. 

9. Die von der Prüfungskommiſſion ald den Bedingungen der 
Dreisbewerbung entiprehend befundenen Mittheilungen werden 
Eigenthbum der Staatöregierung, weldye den Namen des gekrönten 
Preiäbewerbers öffentlich befannt macht. Die übrigen Mittheilungen 





622 





werden zweit Monate nad Entſcheidung über die Bewerbungen an 
einer bei Bekanntmachung der Entſcheidung zu bezeichnenden Stelle 
ur Entgegennahme durdy den Einfender oder defjen fich legitimirenden 
Beauftragten bereit gehalten, alsdann aber kaſſirt. 

10. Die Bewerbungen find bis fpäteftend den 1. Dezember 1878 
bei dem Köntglih Preußiſchen Minifterium der geiftlichen, Unter: 
richtd- und Medizinal-Angelegenheiten einzureichen. 


Die Königlih Preußiſchen Minifter 
der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. für Handel cc. 
Im Auftrage: Greiff. Im Auftrage: Jacobi. 


M. d. g. A. U. IV. 2491. 
M. d. H. IV. 17204. 


IH. Gymnafial⸗-und Neal⸗Lehranſtalten. 


200) Kontrole über die Beſchäftigung ungeprüfter Kan⸗ 
didaten an höheren Unterrichtöanttalten ( alatanzeigen). 


(Gentrbl. pro 1877 Seite 78 Nr. 39.) 


Berlin, den 29. September 1877. 

Durd die Cirfularverfügung vom 30. Dezember v. 3. (U. II. 
6320) habe id dad Verfahren in Betreff der Beichäftigung unge« 
prüfter Kandidaten an höheren Lehranftalten dahin vereinfacht, daß 
nicht mehr vorher meine Srlaubniß dazu einzuholen, fondern am 
Schluſſe jedes Schuljahres ein Verzeichniß der ungeprüften Kandi« 
daten einzureichen tft, welche während defjelben den einzelnen An 
ftalten der Provinz zur Aushilfe überwiefen worden find. 

Der ausdrüdlid bezeichnete Zweck diefer Nachweiſungen, daß 
daraus erfidhtlich werde, in welchem Maße von der Aushilfe unges 
prüfter Kandidaten hat Gebrauch gemacht werden müffen, ift nicht 
ficher zu erreichen, wenigſtens eine Sontrole über den Umfang diefer 
Aushilfe faft unaudführbar, fofern nicht von denjenigen Provinziale 
Schulkollegien, melde der fraglichen Aushilfe nicht bedurft haben, 
eine Vakatanzeige erfolgt. Ich veranlaffe daher das Königliche 
Ding al, Schu tolegkum meiner Girkularverfügung vom 30. De⸗ 
zember v. 3. durch Cinreihung der bezeichneten Nachweifung oder 
eine Balatanzeige jchleunigft zu entiprecyen. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
bie Königlichen Provinzial-Schuflollegien zu N. R. 
U. II. 9977. 














' 623 





201) Berwendung bezw. Rüdlieferung der Mehrein- 
nahmen und der Erſparniſſe bet den jählihen Ausgabe» 
titeln, fowie der Erfparniffe bei dem Bejoldungdtitel 
der aud Staatsfonds fubventionirten höheren Unter- 

richtsanſtalten. 


Berlin, den 20. Oktober 1877. 

Auf die Berichte vom 5. Juni und 28. Auguſt d. J. erwiedere 
ih dem Koöniglichen Provinzial-Schulkollegium, wie ſich zwar nichts 
dagegen zu erinnern findet, daß die in den Jahren 1875 und 
1876 bei dem Gymnafium in N. eingetretenen Mehreinnahmen und 
die Erſparniſſe bei den ſächlichen Ausgabetiteln zur theilweiſen 
Deckung des Guthabens des Dachdeckers N. verwendet worden ſind, 
wie aber nicht genehmigt werden kann, daß auch die in denſelben 
Rechnungsjahren bet dem Beſoldungstitel erzielten Erſparniſſe von 
reip. — Mark und refp. — Mark zu gleihem Zwed und bez. zur 
Zurüderftattung des aus der Staatskaſſe im Fahre 1874 überbobenen 
Betraged von — Mark Verwendung gefunden haben. 

ie Beftimmung, wonach bei allen Anftalten, welde aus 
Staatöfonds unterhalten werden oder Bedürfnißzuſchüſſe beziehen, 
die Eriparniffe bei dem Befoldungdtitel an die Staatöfonds zurüd- 
geliefert werden müflen, hat neuerdingd nur infofern eine Modiftkation 
erlitten”), al8 unter gewiſſen Vorausjegungen die Verwendung der- 
artiger Bejoldungd-Erfparniffe zur Dedung von Einnahme-Ausfällen 
bei den betreffenden Anftalten ald zuläffig anerkannt worden: ift. 
Außerdem ift noch genehmigt worden, daß jene Eriparniffe ebenfo 
zur Dedung von Mehrausgaben bei dem Befoldungdtitel felbft wie 
zur Beftreitung der bei der Letreffenden Anftalt etwa zur Zahlung 
gelangenden Penfionen verwendet werden dürfen. 

m vorliegenden alle mußten danady obige — Mark und — Mark 
an die allgemeinen Staatsfonds zurüdigeliefert werden. Der in der 
Eingabe des Verwaltungs-Raths der Anftalt vom 28. April d. J. 
bervorgehobene Umſtand aber, daß der legteren für die in Folge 
Gewährung ded MWohnungdgeldzufchuffed an das Lehrerperfonal weg- 
gefallenen Wohnungsmiethen ein Erſatz nicht gegeben worden, iſt 
für” die vorliegende Trage ohne Bedeutung, da das Gleichgewicht 
wilchen den Einnahmen und Ausgaben des Gymnafiums ohne einen 
Foldhen Erſatz bat bergeftellt werden fönnen. 

Das Königliche Provinzial-Schulfollegium veranlaffe ich baher, 
dafür Sorge zu tragen, daß die in den Sahren 1875 und 1876 
bei dem Bejoldungätitel des Gymnaſiums in N. eriparten Beträge 
von zufammen — Mark durd die Rechnung pro 1. April 1877/78 
den allgemeinen Staatsfonds nachträglich zugeführt und zu dieſem 


*) Centrbl. pro 1876 Seite 532 Nr, 221. 





624 





Behufe ein entiprechender Theil des Kapitalvermögens der Anftatt 
verfilbert werde. 


Der Minifter der geiftlichen sc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
bvse Königliche Provinzial-Schullollegium zu N. 
U. U. 70697, 


202) Zahl der an das Minifterium eingujfendenden 
Programme der höheren Unterrichtöanftalten. 


(Eentrbl. pro 1875 Geite 635 Nr. 210.) 


Berlin, den 6. Oftober 1877. 
Durch Eirkularverfügung vom 26. April 1875 — U.11.1733 — 
tft angeordnet, daß ſämmtliche höhere Lehranftalten von jedem 
Programm, welches fie veröffentlichen, gleich nad dem Erſcheinen 
5 Eremplare an die Geheime Regiftratur meines Minifteriumd eine 
zujenden haben. | 
Sch ſehe mich veranlaßt, die Zahl der einzufendenden Programme 
von Oſtern künftigen Jahres ab auf 6 Cremplare feftzufegen und 
fordere das Königliche Provinzial-Schulfollegium auf, die Direktoren 
* Rektoren Seines Verwaltungsbezirkes davon in Kenntniß zu 
etzen. 
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
ſämmtliche Königl. Provinzial ⸗Schullollegien. 
U. II. 2476. 


203) Stipendienftiftungen bei dem Gymnafium zu 
Schleuſingen. 

. Bei dem Koͤnigl. Gymnaſium zu Schleufingen iſt aus Ans 

laß der im Monat Juli d. J. tattgehabten Beier feines 300 jährigen 

Beftehend 

1. von dem Kreife Schleufingen zu Stipendien für freißangehörige 
Schüler ded Gymnaſiums die Summe von 300 Mark jährlich, und 

2. von der Stadt Schleufingen zu Stipendien für ftadtangehörige 
Schüler ded Gymnafiumd die Summe von 150 Mark jährlidy 

ausgeſetzt worden. 





625 





IV. Seminare, Bildung der Lehrer 


und deren perfönliche VBerbältuiffe. 


204) Berzeihniß der Königlihen Lehrer: und Lehrer- 


innensSeminare des preußifhen Staates. 
(Eentrbl. pro 1876 Seite 661 Nr. 277.) 


I, Provinz Prenuſen. 
(9 evangel., 4 lathol. Lehrer⸗Semin.) 
a. Regierungsbezirk Königsberg. 


1. Braunsberg, kath. Seminar, Direktor: Herr Hoffmann. 
2. Preuß. Eylau, evang. Seminar, ⸗ ⸗Platen. 
3. Friedrichshoff, dgl. ⸗ Dittmann. 
4. Diterode, dsgl. ⸗ Baumann. 
5. Waldau, dsgl. ⸗Päaãch. 

b. Regierungsbezirk Gumbinnen. 
6. Angerburg, wang, Feminar, Direktor: Hen Schröter. 
7. Karalene, dBgl. ⸗Triebel. 

c. Regierungébezirk Danzig. 

8. Berent, fath. Seminar, Direltor: Herr Damroth. 
9. Marienburg, evang. Seminar, = s Borowäti. 

d. Regierungdbezirf Marienwerder. 
10. Prß. Friedland, evang. Semin. Direktor: Herr Seeliger. 
1l. Graudenz, fath. Seminar, ⸗ Jordan. 
12. Loͤbau, evang. Seminar, ⸗ = Göbel. 
13. Zucdel, kath. Seminar, ⸗ . Wenptle. 


I. Proviuz Brandenburg. 
(9 evangel. Lehrer-Semin., 1 evangel. Lehrerinnen-Semin.) 


a. Stadt Berlin. 


. Berlin, evang Seminar fü 


für 
Stadtichulen, Direktor: Herr Schultze. 


. Berlin, evang. Lehrerin⸗ 


nen-Seminar, ⸗ ⸗Supprian. 
b. Regierungsbezirk Potsdam. 


16. Köpenick, evang. Seminar, Direktor: Herr Schaller 
17. gFytiß dögl. ⸗ ⸗Kietz. 
18. Neu⸗Ruppin, odsgl. ⸗ ⸗Frieſe. 
19. Oranienburg, dögl. ⸗ ⸗BHoltſch. 


ca 








626 





c. Regierungdbezirt Frankfurt. 


20. Alt-Döbern, evang, Sein, Direktor: Herr Berdrow. 
21. Droffen dsgl. s Gabriel. 
22. RönigöbergN.M, — ⸗ «e Befig. 
23. Neuzelle, dögl. 
und Waiſenhaus, = e Heiber. 
IM. Provinz Pommern. 
(7 evangel. Lehrer-Semin., 1 evangel. Hilfe-Lehrer-Semin.) 
a. Regierungsbezirk Stettin. 
24. Kammin, evang. Seminar, Direktor: Herr Hauffe. 
25. Pölip, dogl. Maaß. 
26. Pyritz, bagl. ⸗ -Schwarzkopf. 
b. Regierungsbezirk Köslin. 
27. Bütow, evang. Seminar, Direltor: Herr Poſtler. 
28. Dramburg, dögl. ⸗ s Kern. 
29. Kößlin, dögl. ⸗ ⸗Kahle. 
e. Regierungsbezirk Stralfund. 
30. Franzburg, evang. Semin., Direktor: Herr Bünger. 


.Gingſt, evang. Hülfsſem, Dirigent: ⸗ Scent, 


Superintendent. 
NW. Provinz Poſen. 


(2 evang., 3 kathol. Lehrer⸗Semin., 1 Lehrerinnen⸗Semin.) 
a. Regierungsbezirk Poſen. 


32. Koſchmin, evang. Sem. Direlktor: Her Shönwälder. 
33. Paradies, kath. Seminar, . ⸗Dr. theol. Warminski. 
34. Poſen, Lehrerinnen-Semin., ⸗ Baldamus. 
35. Rawitid, yarität. Seminar, =» ⸗Laskowski. 
b. Regierungsbezirk Bromberg. 
36. Brom berg, evang. Semin., Direltor: Herr Dater. 


. Erin, tath, Seminar, 


V. Provinz Schleflen. 
(7 evangel., 10 kathol. Lehrer⸗Semin) 
a. Regierungsbezirk Breslau. 


38. Breslau, kath. Seminar, Direktor: Herr Marte. 

89. Habeljhwerdt, dögl. ⸗ : Dr. Volkmer. 
40. Münfterberg, evang. Seminar, . ⸗Paul. 

41. Dels, dogl. ⸗ ⸗Henning. 

42. Steinau a. d. D., dögl. und 


Waiſenhaus, ⸗ ⸗Wendel. 





6a _ 
b. Regterungdbezirt Liegnip. 
43. Bunzlau, evang. Seminar, 
Waiſen⸗ u. Schul-Anftalt, Direktor: Herr Lang. 
44, Liebenthal, kath. Seminar, . ⸗ Rlote. 
45. Reihenbad d. L., evarg Ra ⸗ ⸗Seidel. 
46. Sagan, ⸗ :» Spohrmann. 
c. Regierungsbegirt Oppeln. 
47. Ober⸗Glogau, kath. Semin., Direktor: der Schäfer. 


48. Kreuzburg, evang. Seminar, ⸗ Skrodzki. 

49. Oppeln, kath. Seminar, ⸗ e Dr. Ziron. 

50. Peistretſcham, d8gl. ⸗ ⸗Kokott. 

51. Pilchowitz, bögl. ⸗ s Braun. 

52. ee interim. fath. Sem.. > e Dr. Weiß. 

53. Ziegenhals dogl. ⸗ e Dr. Kretſchmer. 
54. Zülz, dögl. . » Dobroidte. 


VlI. Provinz Sachſen. 
(8 evang. Lehrer-Semin., lkathol. Lehrer-, 1 evangel. Lehrerinnen⸗Semin.) 
a. Regierungsbezirk Magdeburg. 


55. Barby, evang. Seminar, Direktor: den Schwar;. 
56. Halberftadt, dsgl. Kehr. 
57. Oſterburg, dsgl. 5 . Edolt. 


b. Regterungsbeztrt Merjeburg. 


58. Delitz ſch, evang. Seminar, Direktor: Herr Trintuß, 
59.) Droybig, evang. Lehrer⸗ 
innensSem., Gouvernanten= 


Institut und Denfionat, ⸗ ⸗Kritzinger. 
60. Eisleben, evang. Seminar, ⸗ s Sperber. 
61. Elfterwerda, dögl. ⸗ ⸗Dr. Hirt. 
62. Weißenfels, dogl. ⸗ ⸗Bethe. 


c. Regierungsbezirk Erfurt. 
63. Erfurt, evang. Seminar, Direktor: Herr Dr. Sütting. 
64. Heiligenftadt, fath. Semin. ⸗ ⸗Schultz. 
VI. Provinz Schleowig⸗Holſtein. 
(4 Köonigl. evangel. Lehrer-Sentin., 1 ftändifches evang. Lehrer-Semin.) 


65. Edernförde, evang. Seminar, 
(Schleswig) Direltor: Herr Zlügge. 


.— — — — — 


I) Die Anſtalten zu Dronbig Reben unmittelbar unter bem König. 
Minikerium der geiflliden 2c. Angelegenheiten. 





68 


66. Tondern, evangel. Seminar, 
(Schleswig) Direktor: Herr Richter. 
67. Segeberg, dögl. (Holftein) ⸗ ⸗»Lange. 
68. Ueterſen, dsgl. (Holſtein) ⸗Keetmann. 
— 9 Rapeburg, dögl. (Kreis Kerze thum Lauenburg), ald Di: 
reftor fungirt: Herr Dr. Bro mel, Superintendent. 


VI Provinz Hannover. 
(9 evangel. Lehrer-Semin., I kathol. Rehrer-Semin.) 
a. Landdrofteibezirf Hannover. 
69. Hannover, evang. Seminar, Direktor: Herr Müller. 
70. Bunftorf, bögl. ⸗Knoke. 
b. Landdroſteibezirk Hildesheim. 
71. Alfeld, evang. Seminar, Direktor: Herr Dr. Schumann. 
72. Hildesheim, tath. Seminar, ⸗ -» Wedefin. 
c. Landdrofteibezirt Lüneburg. 
73. Lüneburg, evang. Seminar, Direftor: Herr Köchy. 


d. Zanddrofteibezirt Osnabrück. 
74, Os nabrück, evang. Seminar, Direltor: Herr Dr. Tüngling. 


e. Landdrofteibezirt Stade. 


75. Bederkeſa, evang. Seminar, Direktor: Herr Reinede. 
76. Stade, dögl. s Dierde. 
71. Verden, dgl. ⸗ ⸗Knauth. 


f. Landdroſteibezirk Aurich. 
78. Aurich, evang. Seminar, Direktor: Herr van Senden. 


RK. Provinz Weſtfalen. 
(3 evangel., 3 kathol. Lehrer⸗Semin., 2 kathol. Lehrerinnen ˖Semin.) 
a. Regierungdbezirt Münfter. 
79. Langenhorft, kath. Seminar, Direktor: dert Lechtappe. 
80. Münſter, tath. LehrerinnenSemin,⸗ Dr. Kraß. 
b. Regierungsbezirk Minden. 


81. Büren, kath. Seminar, Direktor: Herr Dr. Kayſer, Prof. 
82. Paderborn, kath. Lehrer⸗ 

innen⸗Semin., ⸗ Dr. Sommer. 
83. Petershagen, evang. Semin,, « ⸗Paaſche. 


1) Das Seminar zu Rageburg iſt eine ſtändiſche Anſtalt. 





629 


c. Regierungdbezirt Arnsberg. 


84. Hilchenbach, evang. Semin., Direktor: Herr Dr. Boodftein. 
85. Rüthen, provifor. fathol. Seminar, mit der Leitung beauf> 

tragt: Herr Stubldreier, erftee Seminarlehrer. 
86. Soeft, evang. Seminar, Direktor: Herr Fir. 


X. Provinz Heffen-Naffen. 
(6 Lehrer- Semin.) 


a. Regierungsbezirk Kafjel. 
87. Ful da, kath. Seminar, Direktor: Herr Dr. Heskamp. 


88. Homberg, evang. Seminar, = ⸗Dömich. 

89. Schlüchtern, dgl. ⸗ ⸗Liebuſch. 
b. Regierungsbezirk Wiesbaden. 

90. Dillenburg, Dieeltor: Herr inter. 

91. Montabaur, ⸗Schieffer. 

92. Ufingen, -Hardt. 


II. Nheinprovinz und Hohenzollern. 
(3 evangel., 9 Tathol. Lehrer⸗Semin., 2kathol. Lehrerinnen⸗Semin.) 
a. Regierungsbezirk Koblenz. 


93. Boppard, kath. Seminar, Direktor: Hert Dr. Dapper. 
94. Neumied, evang. Seminar, ⸗ ⸗Bo 


b. Regierungsbezirk Düſſeldorf. 


95. Elten, kath. Seminar, Direttor: Herr Langen. 
96. Kempen, dögl. «e Künen. 
97. Mettmann, evang. Seminar, = s Hildebrandt. 
98. Mörs, dögl. ⸗ ⸗Preſting. 
99.1) Odenfirhen, kath. Semin., = «e Dr. ®anjen. 
100. Rheydt, evang. Seminar, s .« Schulze. 
101.?) Kanten, Tath. Lehrerinnen⸗ 

Seminar, . « Humperdind. 


c. Regierungsbezirf Köln. 


102. Brühl, kath. Seminar, Direktor: Herr Alleker. 
103. Siegburg d8gl. = Dr. Küppers. 


1) Das kathol. Schullehrer- Seminar zu Odentirhen wirb noch im 
Laufe ded Jahres 1877 eröffnet werben. 

» Das Tathol. Lehrerinnen-Zeminar zn Xanten iſt im Monat Inli 1877 
eröffnet worden. 





_ 630 


d. Regterungdbeztrf Trier. 


104. Dttweiler, evang. Seminar, Direktor: Herr Worſt. 
105. Saarburg, kath. Lehrerinnen⸗Se⸗ 

minar, Direktor: Herr Münch. 
106. Wittlich, Tathol. Seminar, s s Dr. Berbed. 


e. Regterungsbezirt Aaden. 


107. Kornelymünfter, kathol. Semin., Direktor: Herr Bürgel. 
108. Zinni, dögl. . s Dr. Bed. 


205) Berträge über Einrihtungvon Semtnar-Uebungß- 
ſchulen. 
Im Anſchluß an die Mittheilnugen im Centralblatt pro 1876 Seite 605 


wird nachſtehend noch der Vertrag über Einrichtung der Seminar-Uebungsfchuie 
zu Kempen abgebrudt. 


Zwiſchen dem Vertreter der Stadt Kempen, Beigeordneten Sch., 
und dem kommiſſariſchen Landrathsamts⸗-Verwalter, Bürgermeifter 
von N. zu Kempen ald Kommiſſarius der Königlichen Regierung 
zu Düffeldorf, welche zugleich im Namen ded Königlichen Provinztals 
Schulkollegiums zu Koblenz handelt, wurde heute folgender Vertrag 
geſchloſſen. 

.l. 


Das Königliche katholiſche Schullehrer » Seminar in Kempen 
übernimmt den Unterricht der fämmtlichen fchulpflichtigen Knaben 
der katholiſchen Volksſchule im Stadtbezirt Kempen in 4 reip. 5 
u. ſ. w. nad Bedürfniß auffteigenden Klaffen durch die betreffenden 
Seminarlehrer, unter Mitwirkung der Uebungäfchüler ded Oberkurſus. 


8. 2. 

Die Stadt ftellt die nothwendigen Schulräume dem Schullehrer- 
Seminar zur unentgeltlihen Benupung und verpflichtet ſich, für 
deren bauliche Unterhaltung, Heizung und Reinigung zu forgen, 
Sowie die nach den für die Volksſchule beftehenden Borichriften er: 
forderlihen Lehrmittel zu bejchaffen. 

8. 3. 

Der Stadtgemeinde Kempen bleibt das Verfügungsrecht über 
die Schullofale außer der zur Ertbeilung des Ichrplanmäkigen Unter: 
richts erforderlidhen Zeit vorbehalten. 

8. 4. 

Die Stadt Kempen zahlt dem Schullehrer- Seminar jährlich) 

eine Entihädigung von deben Mark für jeden, zum Beſuche der 





631 





Volksſchule berechtigten und von dem Seminar unterrichteten Knaben, 
in vierteljährlichen Raten postnumerando. Ueber Zu⸗ und Abgänge im 
Laufe ded Schuljahres findet eine Berechnung pro rata temporis ftatt. 
8. 5. | 
Der gegenwärtige Vertrag wird auf die Dauer von drei Jah» 
ren abgefchloffen und fol ed jedem kontrahirenden Theile freiftehen, 
ein Sabr vor Ablauf Diefer Frift den Vertrag zu kündigen. Macht 
feiner der beiden Theile von diefem Kündigungsrechte Gebraud, jo 
\ol eine Verlängerung des gegenwärtigen Vertrages unter den bier 
feitgeftellten Bedingungen immer auf neue drei Sabre ſtillſchweigend 
vorausgeſetzt werden. 
8. 6 


Der Vertrag tritt für die drei unteren Klaffen der katholiſchen 
Volksſchule ſofort, nahdem die vorbehaltenen Genehmigungen er- 
folgt find, in Kraft, für die beiden oberen Klaſſen mit dem Aus» 
tritte der jet an denfelben beichäftigten Glementarlehrer. Wird der 
Unterriht in den beiden oberen Klaffen von dem Seminare im 
Laufe des Schuljahred übernommen, jo wird die pro Kopf der 
Unterricyteten zu zahlende Vergütung pro rata temporis berechnet. 

8. 7. 

Der Direftor ded Seminard wird Mitglied des ftädtiichen 
Schulvorſtandes und fann fi im Verhinderungsfalle durch ein 
andered Mitglied ded Seminar⸗Lehrer⸗Kollegiums vertreten laflen. 

8. 8. 

Der gegenwärtige Vertrag tritt ohne Weitered außer Kraft, 

wenn der biöherige konfeſſionelle Fatholiihe Charakter de Seminar 


oder der an daſſelbe übergegangenen Clementar-Snabenichule eine 
Nenderung erfährt. 


8. 9. 
Mit dem 1. Oktober 1877 wird der Vertrag vom 30. November 
1850 aufgehoben. s.10 


Der Kommiffarius der Königlichen Regierung behält ſich Die 
Genehmigung des Vertrages dur die lehtere und das Königliche 
Provinzial-Schultollegium in Koblenz vor. 

Die Genehmigung der Stadtverordneten-Berfammlung der Stadt 
Kempen tft durd die Beichlüffe vom 3. und 10. Sanuar 1877 erfolgt. 

Gegenwärtiger Vertrag ift in zwei Exemplaren außgefertigt und 
von den Bertretern der fontrabirenden Theile unterjchrieben worden. 
Jeder Partei wurde ein Sremplar audgefertigt. 

Kempen, den 21. Juli 1877. 


Der Bertreter der Stabt Kempen. Der Königlie Komifjarius. 


(Unterfchrift.) (Unterſchrift.) 
1877. — — 42 





632 





206) Beforgungderfendanturbei Präparandenanftalten 

durch deren Vorfteher, Ausfchluß einer Kautiondbeftel- 

lung, Geſchäftsgang in Beziehung auf die Zahlungen. 
(Eentrbl. pro 1877 Seite 343 Nr. 133.) 


Berlin, den 3. Oftober 1877. 

Auf den Bericht vom 28. Auguft er. erwiedere id dem König: 
lien Provinzial-Schulfollegium, daß dem Antrage, ed bei der feit- 
berigen Beftellung befonderer Rendanten für die Präparanden-Anftalten 
der dortigen Provinz zu belaffen, nicht ftattgegeben werden Tann, 
da die Einrichtung auf einer allgemeinen, im &inverftändnig mit 
dem Herrn Finanz-Minifter getroffenen Anordnung beruht. 

Dagegen wird von einer Kautiondbeftellung der Anftaltövorfteber 
auf Grund ded $. 2. der Verordnung vom 10. Juli 1874 (Geſ.⸗ 
Samml. ©. 260) *) in Verbindung mit det Berordnung vom 
20. Zuli 1874 (Geſ.“Samml. S. 283) *), da Feine Vergütung für 
die im Nebenamt bejorgten Rendanturgeichäfte gewährt wird, ab: 
aujehen fein. 

Was ſodann die zweite Frage, die Negelung ded Geſchäfts— 
ganged anbetrifft, fo bat der Rendant die Zahlungen zu leiften, 
demnächſt aber alle 4 Moden die Beläge dem Königlihen Pros 
vinziale Schulfollegium zur Prüfung und Anweiſung vorzulegen, 
wobei er die nöthigen Erläuterungen ꝛc. zu geben, Beicheintgungen 
u. |. w. zu ertheilen bat. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Sreift. 
An 
das Königliche Provinzial-Schullollegium zu N. 
U. III. 3376, 


207) Ausſchluß der niht in Preußen angeftellten Ele. 
mentarlebrer von der zweiten Prufung. 


Berlin, den 4. Oktober 1877. 

Auf die Eingabe vom 26. v. M. eröffne id Ihnen, daß Sie 

zu der zweiten lementarlehrerprüfung in Preußen nicht zugelaffen 
werden fönnen. Nach $. 16. der dieffettigen Prüfungsordnung für 
Bolföfchullehrer vom 15. Ditober 1872 wird dieſe Prüfung an 
einem Seminar dedjenigen Regierungsbezirtd abgelegt, in welchem 
der Bewerber angeftellt ift. Die Zulaffung zu der Prüfung fept 
ſomit die proviſoriſche Anftelung des Alpiranten innerhalb des 


*) Centrbl. pro 1874 Seite 564 und 571. 








633 





Preugiihen Staated voraus, und diefe Bedingung ift bei Ihnen 
nicht erfüllt. 


Der Königlich Preußiſche Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
ben Lehrer Herm NR. zu NR. (außerhalb ber 
Breußifhen Monardie). 
U. ITI 11152, 


208) Bierwödentlihe Turnkurſe für im Amte 
ftebende Elementarlehrer. 


Einer der Berichte, welche über die in Folge ber Berfüguug vom 15. Fe— 
bruar d. I. (Eentrbl. Seite 111) für im Amte itehende Slementarlehrer im 
Yahre 1577 abgehaltenen Turnkurſe von den biefelben leitenden Seminarlehrern 
erflattet worden find, wird hier mitgetheilt. 


Bon den 25 Lehrern, weldhe von den Königlihen Regierungen 
zu N. und N. einberufen worden waren, hatten fih am 3. Sep- 
tember 23 eingefunden; einer erſchien erft am 5. September, mit- 
hin betbeiligten fih am Kurſus 24 Lehrer. 

Die Kurfiften ftanden im Alter von 23 bid 52 Jahren. 

Nachdem die zur Theilnahme am Kurſus einbeorderten Lehrer 
ih am 2. September vorſchriftsmähßig bei dem Seminardireftor 
Herrn N. nemeldet hatten, eröffnete derfelbe den Kurjud am 3. Sep- 
tember früb um 7 Uhr. Ausgehend von der Feier ded Sedantaged 
‚legte er den Kurfiften Zwed und Ziel ded Turnend im Allgemeinen 
und im Befondern diefed Turnkurſus dar, ermahnte fie, mit regem 
Eifer und friihem Muthe an ihrer turneriſchen Audbildung zu ar- 
ie und ſchloß mit einem „Hoch“ auf Se. Majeftät den Kaiſer 

ilhelm. 

Der Unterriht begann mit den Grmittelungen, über deren 
Ausfall die anliegenden Tabellen Auskunft geben. 

Die Stundenzahl belief fi in der 
1. Woche auf 27 Kehrft. 6 Hoäpitirft. — Lehrübungäft. Sa. 33 St. 
2. = Ss 0 3 4 s 4 sg * 28 


2 ⸗ ⸗ 
3. > -25 =: 4 ⸗ 4 ⸗ : 383 ⸗ 
4. = ⸗ 28 — ⸗ 2 2 * 30 * 
100 = 14 ⸗ 10 ⸗ 124 > 


Der Ausfall an Stunden in der 2. Woche wurde durch die 
Turnfahrt nach N. hervorgerufen. Die Hospitir- und Lehrübungs⸗ 
ſtunden verminderten ſich in der 4. Woche deshalb, weil in dieſer 
Woche die Herbſtferien ſowohl für das Seminar als auch für die 
Uebungsſchule ihren Anfang nahmen. 


42” 


634 





Die Bertbeilung der Stunden auf die einzelnen Tage der Woche 
und aud auf Die Tageszeit war nicht an allen Tagen glei. Da 
der Leiter ded Kurſus während diefer Zeit audy feine amtlichen 
Stunden im Seminar zu ertheilen hatte, fo mußte fi der Stunden- 
plan der Kurfilten dem ded Seminard anbequemen. Die meiften 
Stunden fielen auf den Vormittag. In der Regel waren die Kur: 
filten von 7—11 Uhr beſchäftigt. Mit Ausnahme des Sonnabend 
lagen am Nadymittage gewöhnlid 2 Stunden. Im Durdidnitt 
belief fih die tägliche Anzahl der Stunden auf 5. Damit in Folge 
von Meberfpannung nicht etwa eine Erſchlaffung eintreten möchte, 
wechjelten die praftifchen Uebungen mit den tbeoretiihen Stunden 
ab; in lepteren wurde die Sehhicte des Turnens, Geräthfunde, 
Anatomie und Methodik des ZLurnunterrichtes behandelt. Bei der 
angegebenen Stundenzahl ließ fih im Großen und Ganzen daß 
vorgefchriebene Ziel erreihen: „den gejammten Inhalt des „„Leit⸗ 
fadend für den Zurnunterriht in den preußiichen Volksſchulen““, 
Berlin 1868, den Theilnehmern gum Verſtändniß und die Hebun« 
en befjelben zur Anfhauung und ſachgemäßen Durdführung zu 
ringen. 

Wie oben ſchon angedeutet wurde, zerfiel der Unterricht in einen 
theoretifchen und einen praftiihen Theil. 

In den theoretiihen Stunden famen zur Beiprechung: 


A. Anatomie, 


. Das Knochenſyſtem. 

. Dad Muslkelſyſtem. 

. Der Kreislauf des Blutes, 

. Die Ernährung und der Stoffwedhfel. 

. Die auf dem Turnplape vorfommenden Berlegungen und ihre 
erfte Behandlung. Die Kurfiften lernten dad Anlegen von Ver- 
bänden und Schienen, dad Fertigen einer Mitelle, dad Ent- 
fleiden und Transportiren eines Verletzten. 

Die Anſchauungen auf dem Gebiete der Anatomie wurden 
durch ein Skelett und durch die anatomiſchen Wandtafeln von 

Fiedler vermittelt. 


B. Geſchichte des Turnens und Betrieb deſſelben. 
a. Geſchichte. 


1. Die Beſtrebungen der Philanthropen, die Leibesübungen in die 
Jugenderziehung einzuführen. 

. Guts⸗Muths und —* 

Ludwig Jahn. 

. Frieſen und Eiſelen. 

Die Breslauer Turnfehde und die Turnſperre. 


—- 


rm RD 








635 





. Die Wiedereinführung des Turnens 1842 und die Beftre- 

bungen Maßmanns. 

. Adolf Spieß und fein Syſtem. 

. 9. Henrik ing: 

. Spſtem Ling-Rothitein. 

. Die Beiterentwidelung bed Turnens in der Neuzeit und der 
„neue Leitfaden.” 


—2 
OO ©) 


b. ZQurnbetrieb. 


. Einfluß ded Turnens auf den Organismus ded Menſchen. 

. Die pädagogijhe Bedeutung dieſes Unterrichted für die Schule. 

. Die Stellung des Turnunterrichtes zu den andern Unterrichts: 
gegenftänden. - 

. Die Zurnübungen: 

aa. Fretübungen 

bb. Ordnungsübungen 

cc. Geräth- und Gerüftübungen 

dd. Zurnipiele. 

. Die Turnfefte (Schaus oder Schlußturnen, Turnfahrten). 

. Der Zurnraum. 

. Die Zurngeräthe und Gerüfte. 

. Die Zurngeit. 

. Der Zurnlehrer. 

10. Die Zurnihüler (Knaben und Mädchen). 

11. Die Turnfleidung. " 

12. Die Zurnftufen und Anordnung der einzelnen Webungen in 
den Unterrichtöftunden. 

Als Aufſatzthema wurde bearbeitet: „Wie ift der Zurnunter- 
richt zu betreiben, damit er den Nutzen fchaffe, welchen man alls 
gemein von ihm erwartet?" Bon den beſprochenen und bejchriebenen 

urngeräthben mußten die Kurfiften Zeichnungen anfertigen, weldye 
forrigirt wurden. 


Der praktiſche Unterricht umfaßte Yreiübungen, Ordnungds 
übungen, Geräth- und Gerüftübungen und Turnſpiele. Es wurden 
in der 1. bid 3. Woche die im Leitfaden verzeichneten Uebungen 
durchgearbeitet. In der 4. Woche trat die Wiederholung und Er⸗ 
weiterung des Turnſtoffes ein. 

Wenn auch das zunächſt zu erreichende Ziel darin beſtand, die 
Uebungen an den im Leitfaden verzeichneten Geräthen und Gerüften 
vorzunehmen, fo hielt es der Unterzeichnete dody für angemeſſen und 
für eine Forderung der Zeit, die Kurfiften mit Uebungdgattungen 
an andern Geräthen befannt zu machen, einmal, um den Körper 
der Kurfiften aud in andern Stüß-, Hang⸗ und Gleichgewichtölagen 
zu üben und dann, um den Theilnehmern einen Einblid in den 
ganzen Zurnbetrieb zu gewähren und fie in den Stand zu jehen, 


Man 00 - 


DO Am St 


686 





auf beffer eingerichteten Zurnplägen mit Erfolg den Zurnunterridht 
ertbeilen zu Tonnen. Aus den angeführten Gründen wurde Daß 
Bod- und Sturmlauffpringen geübt; ferner wurden einige Uebungs⸗ 
gattungen am Pferde, am Kalten und an den Schweberingen vor- 
genommen. 

Bon den Handgeräthübungen find alle Uebungen des Leitfadend 
mit den Holzftäben und dem kleinen S wungieit vorgenommen 
worden. Von den Mebungen mit den Eilenftäben und mit den 
Hanteln konnten wegen Mangeld an Zeit nur einige Gruppen eins 
geübt werden. 

Bon Spielen murden außer den im Leitfaden verzeichneten 
noch geübt: Seilfhlagen, Seilziehen, Werfen mit dem Schleuder- 
ball, Geſellſchaftsſprung am Bock und Stabüberfpringen. 

Zur Befeftigung des Gehörten und Gelernten, fowie zum 
MWeiterftudium dienten die häuslichen ſchriftlichen Arbeiten, ferner 
die aus der Seminarbibliothef zur Benutzung geftellten Schriften. 

Auch nad anderen Seiten bin wurde den KHurfilten reichlich 
Gelegenheit geboten, ihre Kenntniffe und ihren Anſchauungskreis zu 
erweitern. 

Der Leiter ded Kurſus zeigte in einem durdy Experimente an⸗ 
ſchaulich gemachten Vortrage, mad Elemente jeien, unterfchied chemiſche 
Verbindungen und Gemenge und führte dann den Koblenftoff und 
Saunerftoff in ihren wefentlicyiten Verbindungen vor. 

Aus dem Gebiete der Phyſik behandelte er auf Wunſch der 
Kurfiften das Mikroſkop; er zeigte ihnen, wie man zum Unterjudyen 
von Fleiſch Quetſch- und Saferpräparate fertigt, wie man daß 
Fleiſch konſervirt und wie man die Linfen zufammenftelt. Zum 
Schluß wurden nod einige Tridhinenpräparate betrachtet. Auch die 
andern phyſikaliſchen und chemiſchen Apparate wurden vorgeführt und 
furz erflärt, ebenjo die zoologiſchen und mineralogiichen Sammlungen. 

Von drei Zurnfahrten wurde eine unternommen im Berein 
mit den Seminariften, den Turnſchülern und Turnſchülerinnen der 
Uebungsſchule. 

Der applikatoriſche Unterricht begann in der 3. Woche. Bor- 
bereitet wurde bderfelbe durch dad Hoßpitiren und durch die Kome 
mandirübungen, welde in der Weile vorgenommen wurden, daß 
einer der Kurfiften den Lehrer vorftellte, während die anderen Die 
Uebenden waren. 

Die Knaben der Uebungsfchule verfammelten fih 4 Mal in 
der Mode auf dem Turnplatze, fie wurden in drei Abtheilungen 
getheilt und jede von ihnen wurde beſonders unterrichtet. Es leiteten 
jedesmal 3 Kurfiften die Freiübungen, 3 die Geräth- und Gerüft« 
übungen und 3 die Ordnungsübungen refp. Spiele. Jedem ber 
Kurſiſten ift fomit reichlich elegenbeit geboten worden, fih im 
Ertheilen von Turnunterricht zu üben. 


637 


Der Unterrihtöftoff zu den Lehrübungen wurde vom Leiter bed 
Kurjud gegeben; doch die methodiſche Anordnung der Uebungen und 
ihre Aufeinanderfolge blieb den Kurfiften überlaffen. Sn den Stuns 
den, welde für „Methodik“ angejept waren, wurden diefe Lehrproben 
einer eingehenden Beſprechung unterzogen. 

Wie in den Vorjahren (1875 und 1876), jo machte aud in 
diefem Fahre Unterzeichneter die Beobadhtung, daß bei diefen Lehr— 
proben nicht die Ausführung wohl aber die Bezeichnung der Ue— 
bungen mit den beitimmten turneriihen Ausdrüden, wie diefelben 
der „Leitfaden" angiebt, den Kurfiften am meiften Schwierigfeiten 
bereiteten. 

Trotz der ungewohnten Anftrengung, trotz der heftigen Mustel- 
Ichmerzen, die fih bald einftellten, haben doch alle Kurfiften mit 
regem Eifer und anerfennungswertber Ausdauer an ihrer turnes 
riihen Ausbildung gearbeitet. Der heilſame Einfluß methodifch 
betriebener Xeibedübungen auf den Organismus des Menſchen machte 
fih bald geltend. Die Kurfiften fühlten fi alle förperlihd und 
geiftig veger und friſcher. 

ad die Verlegungen anbelangt, fo beftanden fie nur in leich⸗ 
ten Dehnungen der die Gelenke umgebenden Bänder. Ein Kurfift 
erlitt eine leichte Verftauhung ded Fußgelenkes beim Freiiprunge, 
ein anderer diefelbe Verlegung der Handmwurzelfnochengelente beim 
Sprunge über den Bod, ein dritter eine Verlegung am Knie. Die 
DVerlepten wurden auf einige Tage von denjenigen Uebungen dis— 
penfirt, bei weldyen die verlegten Gelenke vorzugsmweife zu braudyen 
waren. 

Der Beſuch der Unterrichtöftunden war ein regelmäßiger. 

Die Schlußprüfung wurde am 28. und 29. September unter 
Vorſitz ded Seminardireftord Herrn N. abgehalten. Es wurde 
Freitag Nahmittag von 2—4 Uhr im praftiihen Turnen und 
Sonnabend Vormittag von 8— °/,10 Uhr im theoretifhen Turnen 
geprüft. Zur Einficht lagen die Aufſätze und Zeichnungen vor. 

Die praftiihe Prüfung erftredte fih auf Freiübungen, auf 
Klettern, Red, Freilpringen, Barren und Bodipringen. 

Bon Drdnungsübungen wurden einige Gangarten vorgeführt. 

Die theoretiihe Prüfung eritredte ſich über alle heile des 
theoretifhen Unterrichteß. 

Die Kurfiften mußten bei derjelben theilmeife am Skelett, theil- 
weile am Körper eined anderen Kurfiften die Behandlung einer an- 


genommenen Berlegung und die erften Hülfeletftungen aeigen. Am 


chluß wurde noch der eingeübte Reigen vorgeführt. Hierauf er- 
mahnte der Herr Direktor die Kurfiiten, dad Gehörte und Gelernte 
treu zu verwerthen. Mit einem „Hoch“ auf den erhabenen Kaijer 
„Wilhelm“ ſchloß er den diesjährigen Kurſus. 


638 





209) Beredhtigung des Lehrers zur Nupung der für die 
Schulſtelle ausgefepten Ländereien. 


Berlin, den 14. September 1877. 

Auf die Vorftellung vom 29. Juli d. 3. eröffne id der Schul- 
emeinde, da dem dortigen Lehrer die. Natural-Nugung der zur 
Ausftattung der Schulftelle gehörigen Ländereien wider feinen Willen 
und ohne Benehmigung der Königlihen Regierung nicht entzogen 
werden kann. 

Daraud, daß der Beliptitel auf den Namen der Schulgemeinde 
lautet, kann keineswegs gefolgert werden, daß dem Lchrer der Nieß— 
brauch nicht zuftehe. Im vorliegenden Fall läßt zudem der Umftand, 
dat die in Rede ftehenden Ländereien von jeher einen Theil der 
Lehrerdotation gebildet haben und audy dem jegigen Lehrer vokations⸗ 
mäßig zum Nießbrauch überwiefen find, über den Charalter derfelben : 
al8 zum Unterhalt ded Lehrers beftimmt, nicht den mindeften Zweifel 
zu. Der Lehrer macht daher nur von feinem Rechte Gebraudy, wenn 
er die Ländereien felbft nupt, und der Schulgemeinde fteht die Be- 
fugniß nicht zu, nad ihrem Ermeſſen ihn in diefem Befig zu be⸗ 
laffen, oder dm ftatt defjen einen Baarbetrag zu gewähren. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Sreift 


An 
bie Schulgemeinde zu N. 
U. II. 13394. 


210) Berfiherung der Feldfrfüchte der Lehrer gegen 
Hagelfdaden. 


Hannover, den 15. September 1877. 
In Beranlaffung der wiederholten Hageljchäden dieſes Sommers 
find zahlreiche Unterftügungsgejuhe von Lehrern bei und eingebracht, 
bie bei der Unzulänglichkeit der desfallfigen Mittel nur theilweile 
haben Berüdfihtigung finden können. In Rüdfiht hierauf und 
auf Die perhältnißmäige Geringfügigfeit der Koften, melde die 
Berfiherung der Feldfrüchte bei einer Verficherungsanftalt verurfacht, 
veranlaffen wir Sie, die Lehrer Ihres Auffichtöbezirtd zu jolder 
Verſicherung aufzufordern mit dem ausdrücklichen Hinweis, dat nicht 
darauf nerechnet werden darf, die Folgen der verfäumten Verſicherung 
durd Bewilligung bieftger Unterftügungdmittel ganz oder auch nur 
theilweife auszugleichen. 


Köntglihes Conſiſtorium, Abtheilung für Volksſchulſachen. 


An 
fämmtliche General» und Spezialfuperintenbenten vefp. 
Kreis-Schulinfpeltoren bes hiefigen Konſiſtorialbezirks 
und an das Königl. und Gräflihe Konfiflorium zu 
Neufladt u. 9. 








— — — — 


211) Fortfall der Wittwenkaſſen-Beiträge von den mit 
Lehrerinnen definitiv beſetzten bisherigen Lehrerſtellen. 


Düſſeldorf, den 11. November 1877. 
Der Herr Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ 
Angelegenheiten hat in einem gegebenen Falle entſchieden, daß 
Elementar-Lehrer⸗Stellen, welche mit definitiv ernannten Lehrerinnen 
bejegt werden, für die Dauer diefer Beſetzung ald Lehrerinnenftellen 
zu erachten und von Glementar-Lehrer-Wittwentafjen-Beiträgen frei 
zu laſſen feien. 
Damit Lebtered geſchehen kann, ift und in jedem folden Falle 
die entiprechende Stelle fofort zur Anzeige zu bringen. 


Königliche Regierung; 
Abtheilung für die Kirchenverwaltung und da8 Schulmefen. 


An 
fämmtlihe Königl. Landrathsämter der Stadt⸗ 
und Landhreiſe. 


212) Zweiter Nachtrag zu dem Statut der Allgemeinen 
Deutſchen Penſions⸗Anſtalt für Lehrerinnen und Er—⸗ 
zieherinnen vom 28. September 1875. 


(Centrbl. pro 1875 Seite 675; pro 1876 Seite 185.) 


8. 5. 

Jede der Anftalt Beitretende bat zu entrichten: 

a. ein Eintrittögeld nach anliegender Zabelle A.; 

b. einen vierteljährlihen Beitrag nad anliegender Zabelle B. 
für je 100 M. der verfidherten Penfion. 

Durch diefe Zahlungen terwirbt jede8 Anftalts» Mitglied den 
rechtlichen Anfpruch auf die eingelaufte Alteröpenfion nach Tabelle B., 
oder, fall8 dauernde Dienftunfähigkeit vor Erreichung des für die 
volle Penfion erforderlidhen Alters eintritt, auf den nach anliegender 
Zabele C. zu bemeſſenden Theil der Penfion. Neben dieſem 
Rechtsanſpruch können die Anftalt- Mitglieder nad) $. 10. c., d 
und e. durdy beſondere Beihülfen bedacht werden. 

Es ift jedem Mitgliede geftattet, den laufenden Beitrag durd) 
Kapitaleinzahlung ganz oder theilmeife abzulöfen. Die angehängte 
Tabelle D. zeigt die Kapitaleinzahlung, welche ein Mitglied zur 
Zeit des Eintritts zu leilten bat, wenn baflelbe von der Entrichtung 
des laufenden Beitrages befreit fein will. Wenn ein Mitglied, 
welches an Stelle der laufenden Beiträge Kapital gezahlt hat, vor 
Srreihung ded für die volle Penfion erforderlichen Alters in den 
Genuß der ermäßigten Penfion tritt, fo wird die aus dem Penfiond- 
fonds zu zahlende ermäßigte Penfion nicht nad der Tabelle C. 
feftgeftellt, fondern beſonders berechnet, und zwar der höheren Ein⸗ 


640 





zahlung entſprechend, im Uebrigen aber nad) denielben Rechnungs⸗ 
grundlagen, melde bei Aufitellung der Tabelle C. maßgebend ge- 
wejen find. s.9 


b nut den vorjtehend bezeichneten Einnahmen der Anftalt wird 
ebildet 
i a. ein Penſions⸗Fonds, 

b. ein Hülfs⸗Fonds. 

Zu dem Penfionds Fonds a. fließen alle laufenden Beiträge 
(8. 5.b.) und einmaligen Kapitaleinzahlungen ($. 5. lepter Ablag) 
der Anftaltd- Mitglieder abzüglich 10%/,; zu dem Hülfs- Fonds b. 
fließen alle übrigen Einnahmen einſchließlich jened Abzuges. 

Die Zinfen ded Vermögens der Anftalt werden nad Berhältnik 
der am Anfange ded Jahres vorhandenen Beftände beider Fonds 
getheilt. Die im erften Jahre auflommenden Zinjen werden zwiſchen 
beiden Fonds glei getheilt. 


$. 10. 


Die Ausgaben der Anftalt befteben: 

a. unverändert, 

b. in denjenigen ermäßigten Penfionen, welde im all dauern- 
der Dienitunfähigfeit eined Kaffen » Mitgliedes vor dem 
Fälligfeitd-Termin der eingelauften Penfion nad) Tabelle C. 
reſp. nach befonderer Feſtſetzung ($. 5. letzter Abſatz) auß- 
gezahlt werden. 

c. d. e. f. unverändert. 

Die Ausgaben zu a. und b. werden aus dem Penſions-Fonds, 

Die Audgaben zu c. d. e. f. aus dem Hülfs-Fonds beitritten. 

Berlin, den 23. April 1877. 


Die Borfigende ded Kuratoriums der Allgemeinen Deutſchen 
Denftonsanftalt für Pe und Crzieherinnen: 
. Ball. 


Der vorftehende zweite Nachtrag zu dem Statut der Allgemeinen 
Deutichen Denffonganttalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen vom 
28. September 1875 wird hiermit bejtätigt. 
Berlin, den 7. Mat 1877, 
(L. S.) 


Der Mintiter der en ıc. Angelegenheiten. 
alt. 


Beflätigung. 
U, III. 9100, 


— — — — — 





Beitritts- 
Alter. _ 
Laufentes 
Lebens⸗ 
jahr. 


641 
Tabelle D. 


Einmalige Kapital⸗Einzahlung 


füür eine Penſion von 100 Mark jährlich, 


beginnend bei Erreichung des Alters 
50 5 60 65 





Beitritts⸗ 
Alter. 
Laufendes 
Lebens⸗ 
jahr. 








642 


V. Volksſchulweſen. 


213) Leitung und Ertheilung des katholiſchen Religions» 
unterrihted in der Volksſchule. 


Auszug aus den Urfchriften des Königlichen Ober⸗Tribunals 
zu Berlin. 


Deffentlihe Sitzung ded Senats für Strafſachen zweite Abtbei- 
lung vom vierzehnten Juni antaehnhundertfiebenunbfiebengig, 
r. 5 


Unterſuchungsſache wider den Redakteur N. zu N. 


In der Nr. 126 der „Wupperthaler Volksblätter,“ einer zu 
Elberfeld-⸗-Barmen herausgegebenen periodiſchen Druckſchrift, deren 
verantwortlicher Redakteur N. iſt, erſchien am 26. Oktober 1876 ein 
Artikel mit der Ueberichrift: „Päpſtliches Schreiben bezüglid der 
ſ. g. missio canonica der Lehrer und Lehrerinnen.” 

Auf Grund diefed Artileld wurde N. befchuldigt: 

durch eine Korrefpondenz d. d. Berlin den 19. Oftober 1876 
in Nr. 126. der von ihm redigirten „Wupperthaler Volks⸗ 
blätter* vom 21. Dftober 1876, durdy welche er ein von 
den Pfarrern der Diözgefe Müniter erwirktes päpftliches 
Schreiben dahin gehend: daß diejenigen fatholiichen Lehrer 
und Lehrerinnen, welde ohne Erlaubniß der kirchlichen 
Dberen und wider dad Berbot ded Pfarrerd Religionsunters 
richt ertheilten, von den Saframenten auszuſchließen ſeien, 
den Oberen der katholichen Kirche in Preußen wiſſentlich 
Hülfe geleiftet zu haben, in geſetzlich nicht erlaubten Fällen 
kirchliche Zuchtmittel anzudroben und durch Verbreitung des 
inkriminirten Artileld zum Ungehorfam gegen Geſetze oder 
rechtögültige Verordnungen aufgefordert zu haben; 
und von der Zuchtpolizeifammer des Landgerichts zu Elberfeld vom 
5. Zanuar 1877 in Gemäßheit der Befchuldigung für jchuldig er- 
färt und nad $. 3. Ne. 1. und 5. des Geſetzes vom 13. Mai 
1873, und der $$. 110, 49, 29, 78, 41. Strafgeſetz⸗Buchs zu 
einer Geldftrafe von 300 M., im Nichtzahlungsfalle zu 30 Tagen 
Gefängniß und in die Koften verurtbeilt; auch ward verordnet, daß 
die ftrafbare Stelle in Nr. 126. der Wuppertbaler Volkseblätter und 
derjenige Theil der Platten und Formen, auf welchem fi Diele 
Stelle befindet, unbraudbar gemacht werden folle. 

Sn der Derufungeinftanz wurde aber der Beichuldigte durch 
Urtheil der Zudhtappellationdfammer ded Landgerichtd zu Elberfeld 
vom 15. Februar 1877 aus nadyftehenden Grunden freigeiprocdhen: 

In Erwägung, 








643 





daß zwar Art. 24. der Preußiſchen Verfaſſungsurkunde bie 
Beitimmung enthalt: 

„Den religiöfen Unterricht in der Volköfchule leiten die 

betreffenden Religionsgeſellſchaften,“ 
dab jedoch diefe Beftimmung zu denjenigen gehört, welde 
nah Art. 112. der Verfaffungdurfunde bis zum Erlaß des 
in Art. 26. vorgefehenen, bis jept aber noch nicht zu Stande 
gefommenen allgemeinen Unterrichtögefeped in ihrer Anwen⸗ 
dung fuspendirt worden find, indem ed bid dahin hinfichtlich 
des Schul» und Unterrichtöwefend bet den damald geltenden 
gefeplihen Beitimmungen bewenden foll; 

dab daher jene Beftimmung wie überhaupt, fo auch 
namentlich binfichtlih der Bedeutung und Tragmeite für das 
Verhältniß des Staatd zum Religiondunterricht in der Volks⸗ 
ſchule nur die Bedeutung einer Richtſchnur für den Gefep- 
geber hat, dagegen feine Schlußfolgerungen für die noch zu 
Recht beitebende ältere Geſetzgebung geftattet; 

dab ebenfowenig das blos in Ausführung ded Art. 23. 
der Verfaffungsurfunde erlaffene Gejep vom 11. März 1872 
in der bier fraglichen Beziehung eine Aenderung hervorge⸗ 
rufen hat, indem dafjelbe nur die Schulauffiht im Allgemeinen 
abgefehen von dem Religionsunterricht geregelt, in lepterer 
Beziehung aber nichts anderes gejagt hat, al8 da der Art. 
24. der Verfalfungdurfunde unberührt bleibe, wodurch deſſen 
unmittelbare praftiiche Anwendbarkeit Teineöwegd anerkannt 
worden iſt; 

daß nun dad Allgemeine Land⸗Recht, meldhed abgejehen 
davon, ob ed, injoweit es das innere Staatsrecht betrifft, in 
der ganzen Monardie auch ohne Publikation Geltung habe, 
jedenfalld im größten Theile des Bisthums Münfter Gefep 
ift, auf's Klarfte audgeiprochen hat, daß der Staat die voll- 
ftändige Herrfchaft über die Schule, einjchließlid des Reli— 
tondunterricht8 für fih in Anfprud nimmt, und dabei der 

eiftlichleit ald foldyer nur eine Mitwirkung für feine Zwecke 

einräumt, wobei er die Geiftlichen ald Beamte der Schule 
ſchlechthin und ohne Unterfcheidung zwiſchen Religions und 
fonftigem Unterricht anfieht, — Allgem. dand-Redt Thl. II. 
Tit. 12. 88. 1, 9, 12, 15, 16, 17, 22, 49; — 

daß von dieſer Auffaffung auch der $. 18. der Regie⸗ 
rungd-SInftruftion vom 23. Oftober 1817 ausgeht; 

daß demnach audy nach Art. 23. der Verfaſſungsurkunde 
ſämmtliche Unterrichtöanftalten unter der Aufficht vom Staate 
ernannter Behörden ftehen und bie en Lehrer die 
Rechte und Pflichten der Staatödiener haben; 

daß fodann das bereits erwähnte, in Ausführung des 


644 





legteren Artikels erlaffene Gefep vom 11. März 1872 diefe 
Aufficht ſogar ausdrüdiih no dem Staate zufpricht, in 
deifen Auftrage demgemäß alle mit derfelben betrauten Bes 
börden und Beamten handeln und welchem allein die Er: 
nennung der Schulinfpeftoren zuſteht; 
daß daher auch nur innerhalb diejer gefeglichen Beſtim— 
mungen der Erlaß ded Minifterd der geiltlihen Angelegen» 
heiten, den katholiſchen Religionsunterridht in den Volksſchulen 
betreffend, vom 18. Februar 1876 fi) bewegt, wenn er 
erklärt, zunächſt in Betreff der Ertheilung, daB Ddiefelbe 
Seitend der Organe ded Staated unter feiner Auffiht und 
zwar in eriter Linie Seitens der an der Schule angeftell- 
ten Lehrer und Lehrerinnen erfolge, fodann in Betreff der 
Zeitung, daB die im Art. 24. der Verfaſſungsurkunde ent- 
baltene allgemeine Norm nur infoweit zur Anwendung zu 
bringen ſei, ald dies die beftehenden Gejege und die ftaat- 
lichen Intereſſen geftatten, und demnad in beiden Beziehungen 
weitere Anordnungen trifft, ohne die Fähigkeit der Lehrer, 
Religiondunterricht zu ertheilen, von der missio canonica ab: 
bängig zu maden; 
in Crmägung, 
daB jedoch in dem fraglichen päpftlichen Schreiben an die 
Pfarrer der 19 Dekanate des Bisthums Münfter, deſſen 
Echtheit der Beſchuldigte nicht beftreitet, übrigens anzuzwei- 
fein auch Fein Anlaß vorliegt, für die Lehrer und Lehrerinnen 
die missio canonica als durchaus erforderlich bingeftellt und 
den Pfarrern eingeihärft wird, unter Androhung der Aus» 
ſchliehung von den Saframenten, alſo eines kirchlichen Zucht» 
mitteld, darauf zu halten, daß die Lehrer und Lehrerinnen 
die aus jenem Singeiff in ihre im Staate gejeplich beftehende 
Stellung ſich ergebenden Folgerungen beachten; 
dab daher durch eine folde Androhung die Lehrer und 
Lehrerinnen beftimmt werden follen zur Unterlaffung einer 
Handlung, zu welder die Staatögefege und die von der 
Obrigkeit innerhalb ihrer geſetzlichen Zuftändigleit erlaffenen 
Anordnungen fie vermöge ihrer amtlichen Stellung verpflichten ; 
daß allerdings hiernach in dem vorbezeichneten Schreiben, 
weldhed, wie fi aus dem infriminirten Artikel ergiebt, in 
die Hände der Pfarrer ded Bisthums Münfter angelangt 
ift, der Thatbeftand des $. 3. Nr. 1. ded Geſetzes vom 
13. Mat 1873, welcher zu feiner Anwendbarkeit gemäß feiner 
allgemeinen Faſſung einen befonderen Fall nidyt erfordert, 
enthalten und demnad fein Abfender nad) $. 5. ftrafbar tft; 
vergl. $. 3. des Strafgefep- Bude; — 
in Erwägung, 


645 


daß indeß der Beſchuldigte beſtreitet, durch die Veröffent⸗ 
lichung des fraglichen Schreibens in der von ihm redigirten 
Zeitung ſich einer ftrafbaren Hülfeleiftung bei jener geſetz— 
widrigen Androhung, ſowie außerdem durch die empfehlenden 
Morte, weldye die Mittheilung deſſelben einleiten und fchließen, 
ſich einer öffentlichen Aufforderung zum Ungehorfam gegen 
Geſetze und die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuftändig- 
feit getroffenen Anordnungen ſchuldig gemacht zu haben; 

daß er nämlich ſich darauf beruft, daß er den fraglichen 
Artikel feiner Zeitung nad feinem ganzen Inhalte der Köl- 
niihen Bolldzeitung vom 17. Dftober 1876 entnommen, 
jedoch mit dem Abdrude fo lange gezögert babe, bis beifen 
Hauptinhalt ſchon in verfchiedenen Zeitungen unbeanftandet 
veröffentlicht gewejen und die Beſchlagnahme der Deutſchen 
Reichszeitung vom 18. Oftober 1876, mweldye auf Grund der 
Beröffentlihung deflelben der Kölniihen Volkszeitung ent⸗ 
nommenen Artikels erfolgt geweſen, Seitend der Königlichen 
Staatdanwaltihaft zu Bonn wieder aufgehoben worden fet, 
dag diefe Behauptung durdy den Inhalt der betreffenden 
Sremplare der beiden leßteren Zeitungen beftätigt und vom 
Öffentliden Minifterium nicht beftritten wird; 

dak unter dieſen Umftänden ungeachtet der Vorbeſtra⸗ 
fungen des Beſchuldigten wegen Preßvergehen, Zweifel ent- 
ſtehen, ob er bei der Veröffentlichung des fraglichen Artikels 
mehr beabfichtigt habe, als denjelben auch zur Kenntniß feines 
Lejerkreifes zu bringen, und ob er demnach der Strafbarfeit 
derfelben fi bewußt geweſen fei; 

daß demnach bei diefen Zweifeln zu feinen Gunften 
entichieden und Freiſprechung von beiden ihm zur Laſt gelegten 
Bergehen erfolgen muß; 

in Erwägung, 
daß auch unter den vorliegenden Umftänden von einer Fahr⸗ 
läffigfeit ded Beihuldigten im Sinne ded $. 21. des Preb: 
gefepes nicht die Rede fein kann, daher auch die dort angedrohte 
Strafe außer Anwendung zu bleiben hat; 
in Erwägung, 

daß jedoch es gemäß $. 42. des Strafgeſetz⸗Buches geredl- 
fertigt erfcheint, die in erfter Inftanz verordnete Unbrauch⸗ 
barmadung der betreffenden Etelle der fragliden Nummer 
der Wuppertbaler Volksblätter u. |. w. wegen des objektiv 
ftrafbaren Inhalts derjelben aufrecht zu erhalten. 

Gegen dieſes Urtheil hat der Königlidhe Dber- Profurator an 
demfelben Tage auf dem Sefretariate des Landgerichts den Kafla- 
tiond⸗Rekurs angemeldet. 

Der Beihuldigte hat darauf eine Denkichrift eingereicht, in 


646 





welder er indbejondere den Mangel ded objektiven Thatbeſtandes 
eines, Vergehens nachzuweiſen ſucht. 

Nah Art. 24. der Verfaſſungsurkunde werde der religiöfe 
Unterriht in der Volksſchule von den betreffenden Religiondgejells 
Ichaften geleitet. Die Ausführung diefer Beftimmung ſei nit bis 
um Erlaß des in Art. 26. verheißenen Unterrichtögejeged fuspendirt, 
Fondern e8 jeien hiermit alle etwa entgegenftehenden älteren Beſtim— 
mungen befeitigt. Der Art. 112. betreffe nidht die Beftimmung des 
Art. 24., indem e8 darin ausdrücklich heiße, dat ed bis zum Erlaß 
bed durch Art. 26. verheißenen Unterrichtögelebed bei den damals 
geltenden Beftimmungen bewenden folle. Die im Art. 12. garan⸗ 
tirte Religiond» und Gewillendfreiheit habe vielmehr im Art. 24. 
einen praftiichen Ausdrud gefunden. 

Die praktiſche Bedeutung ded Art. 24. ſei aber auch durd) das 
Geſetz vom 11. März 1872 anerkannt, indem dieſes in $. 3. aus⸗ 
drücklich eiwähne, daß durch dieſes Geſetz der Art. 24. unberührt bleibe. 

Sollte aber auch der Art. 24. nur eine Richtſchnur für Die 
künftige Gefeggebung enthalten, fo würde doch eine dem Inhalte 
deffelben entgegenftehende minifterielle Verordnung unverbindlich fein. 

Zudem enthalten die vor Erlaß der Berfafjung geltenden ge: 
jeglichen Beftimmungen, namentlih die Konfiftortal-Ordnung von 
1817 und 1827, ſowie die $$. 12. und 49. Tit. 12. Thl II. A. L. R. 
gleihfall8 die Beftimmung, daß bezüglich ded religtöfen Volksunter— 
rihtd feinem Inhalte nad dem betreffenden Religiondgefellidhaften 
die Leitung gebühre, wenn audy bezüglich der äußeren Einrichtung 
der Schulen dieje unter Aufſicht des Staats geftellt feien, und in 
bieler Hinficht jet auch durch das Geſetz vom 11. März 1872 nichts 
eändert. 

ß Abgeſehen hiervon ſei aber durch den Allerhöchſten Erlaß vom 
9. Auguſt 1858, welcher durch Schreiben des Biſchofs von Pader— 
born vom 12. März 1859 bekannt gemacht worden, ausdrücklich 
beftimmt, daß die Einführung eined von der Regierun anzuftellenden 
Glementarlehrerd oder Lehrerin erft nach oder gleichzeitig mit der 
Ertbeilung der kanoniſchen Milfton zum Religtondunterrichte zu 
geichehen habe. Diele Allerhoͤchſte Beitimmung iM durch die neuere 
Gefepgebung, insbelondere das Gefep vom 11. März 1872 nicht 
aufgehoben, indem letzteres Geſetz ausdrücklich erwähne, dab Art. 24. 
der Verfaſſung unberührt bleibe. 

Hiernach fet der Inhalt des Reſkripts des Kultus-Miniftere 
vom 18. Februar 1876, wonach die Ertheilung des religiöfen Unter: 
richts in den Volksſchulen unabhängig von Der missio Canonica 
augemirien werde, ſowohl gegen die Beſtimmungen der Art. 12. und 
4. der Berfaffung, als aud) gegen die bejonderen nejeplichen Be: 
ftimmungen, insbelondere den Allerhöchften Erlaß vom 9. Auguft 1858, 
zu deffen Aufhebung der Kultus: Minifter nicht befugt fei. 


647 





Dad fragliche päpſtliche Schreiben enthalte Demnach auch feinem 
Inhalte nah nicht einen Berftoß gegen $. 3. Nr. 1. ded Gefepes 
vom 13. Mai 1873, wenn ed den Pfarrern die Ausſchließung der 
Lehrer und Lehrerinnen von den Saframenten zur Pflicht mache, 
falls dieſe den Religiondunterricht in den Volksſchulen ohne vorige 
missio canonica ertheilen, oder durch ihr Verhalten die Zurücknahme 
nothwendig machen. Die Anwendung bed $. 3. Reichs-Strafgeſetz⸗ 
buchs in dem angefochtenen Urtheil auf den Abfender des fraglichen 
Schreibend ſei überdied unrichtig, da, wenn man felbft unter 
„Strafgefepen des Deutſchen Reichs“ aud die Landeögefege in aus: 
gedehnter Interpretation verftehen follte, im vorliegenden Falle das 
Preußiſche Strafgefep vom 13. Mat 1873 um deöwillen feine An- 
wendung finden fönne, weil der Abfender des Schreibend zur Zeit 
ded Erlaſſes ded Schreibend fi nicht im Inlande befunden habe, 
died aber nad) $. 3. des Reichs⸗-Strafgeſetzbuchs voraudgejept werde, 
überdie8 auch der Yapft ald erterritorialer Souverain nicht den 
Preugiihen Strafgefegen unterliege. 

Menn ed demnach an einer ftrafbaren Hauptthat mangele, 
fünne auch von einer ftrafbaren Hülfeleiftung von Seiten des Be- 
Ihuldigten feine Rede jein. 

In Bezug auf den mangelnden Dolus bei Aufnahme des 
fraglihen Artiteld in die Zeitung werde auf die richtigen Aus- 
führungen des zweiten Richters verwiejen. 

Der Ober:Profurator hat in feinem Einfendungäberichte Ver⸗ 
legung der $$. 1. 3. Nr. 1. und 5. des Geſetzes vom 13. Mai 1873, 
der SS. 49. 110. und 59. Reich8-Strafgefegbucdh8 und der 88. 20, 
und 21. des Neichö-Preßgefeped gerügt und zur Begründung des 
—8 ſowie zur Widerlegung der gegneriſchen Denkſchrift geltend 
emacht: | 
i Die Ausführungen der Denkſchrift feien bis auf einen Punkt 
bereit8 früher vorgebradyt und von den Vorderrichtern gewürdigt 
und widerlegt. Diefer eine Punkt fei die Bezugnahme auf den 
Allerhöhften Erlaß vom 9. Auguft 1858, Diejer Erlaß, fowie die 
zur Ausführung defjelben ergangenen Snitruftionen des Ober-Prä- 
fidenten von Weitfalen vom 7. Februar und vom 14. Juli 1859 
machten allerdings die Befähigung zum Religiondunterrichte von 
der Ertheilung der kanoniſchen Miffton abhängig; indeffen feien 
diefe Beftimmungen ſowohl durch die jpätere Gejepgebung, nament- 
ih dad Geſetz vom 11. März 1872 antiquirt, als auch durd die 
im Einverftändniffe mit dem Kultud-Minifter erlajjene Verfügung 
des Dber-Präfidenten von Weftfalen vom 21. April 1874 abgeändert 
worden, jo dab namentlidh die ftaatlicherfeitd erfolgende Anftellung 
der Clementarlehrer von der Ertheilung oder Verſagung der missio 
canonica nidht bedingt werde. 

Die Zweifel des zweiten Richters an der Abfiht und dem Be- 


1877. 43 


648 
wußtfein der Strafbarkeit Seitens des Beihuldigten feien unerheblich 
und ungeredhtfertigt. 

Zunächſt fei es völlig gleichgültig, ob die Abſicht des Beſchul⸗ 
digten nur dabin gegangen fei, feinem Xeferfreife von den Artikel 
Kenntniß zu geben; es fei vielmehr nur der auf Beröffentlihung 
gerichtete und durch legtere bethätigte Wille des Beichuldigten als 
verantwortlichen Redakteurs einer pertodifhen Drudjchrift erforderlich, 
um die gefeplihe Schuldvermuthung des $. 20. des Preßgeſetzes zu 
begründen. Im Einne dieſes Paragraphen gelte die Konftatirung 
ded |. g. objektiven Thatbeſtandes für erbrachten Schuldbeweis, der 
nur durch die Feftftellung bejonderer Umftände, weldye die Annahmıe 
der Thäterfchaft ausſchließen, entkräftet werden könne. Der zweite 
Richter habe deshalb zu prüfen gehabt, ob foldye befondere Umftände 
vorhanden gemefen feien. Das Borhandenfein derjelben ſei indeflen 
nicht ausdrüdlich feftgeftelt, und die Umftände, aus denen er die 
Zweifel über die Abficht und dad Bewußtjein der Strafbarkeit ge= 
folgert habe, feten als foldye weder bezeichnet noch anzufehen. Zus 
vörderft fönne der Umstand, daß der Artifel angeblid unbeanftandet 
in anderen Zeitungen erjchienen fei, auf die Schuldfrage feinen 
Einfluß haben, da einerjeitd der Bejchuldigte aus den ungeitraften 
Mifjethaten Anderer für fi fein Recht auf ungeftrafte Begehung 
derfelben Miffetbat herleiten könne, und deshalb die Beftrafung 
eined Preivergehend durch den Nachweis, da dafjelbe Schriftftück 
bereit8 früher durch den Drud veröffentlicht geweſen, nit aue- 
geichloffen werde, andererjeit8 aber auch der Beichuldigte unmitielbar 
nach den Publikationen der anderen Behörden publizirt babe. Der 
Miederaufbebung der Beſchlagnahme durd die Stantsanwaltichaft 
in Bonn fönne eine Bedeutung nicht beigemeffen werden, da die 
Beſchlagnahme ohne richterlidhe Anordnung nad $. 23. des Preb: 

efeged nur in einzelnen beftimmten Fällen, zu denen die bier in 
Stage ftehenden Vergeben nicht gehören, zutäffig jet, die Wieder⸗ 
aufbebung der polizetliden Beichlagnahme mithin nicht zu der An« 
nahme der Straflon teit des Artikels verleiten könne. 

Unter den in 20. des Preßgeſetzes erwähnten beſonderen 
Umftänden ſeien nach der Rechtſprechung des Ober-Tribunals nur 
ſolche zu verſtehen, in Folge deren der Redakteur an der ihm in 
diefer Eigenſchaft obliegenden Thätigfeit ohne fein Verſchulden ver: 
hindert jet. Xeptered fet nad) der thatſächlichen Annahme des Appel- 
lationdrichter8 bier feineöweged der Fall geweſen. Es fünne deshalb 
nur darauf anfommen, ob der Beichuldigte mit dem Bemußtfein 
gehandelt habe, daß der fragliche Artikel fih als Hülfeleiftung zu 
dem Bergeben aus 88. 3. und 5. des Gefeped vom 13. Mat 1873 
und die Aufforderung zum Ungehorfam gegen Gejege enthalte. 
Auch in diefer Beziehung babe nun der Appellationdrichter keine 
ausdrückliche Feftftelung getroffen ; er folgere nur aus Zweifeln, Die 





649 

bezüglich der Abfiht des Beichuldigten beftänden, meitere Zweifel, 
„ob der Beihuldigte der Strafbarfeit der Beröffentlihung ſich be- 
wußt geweſen ſei.“ Indeſſen ſei jelbft der anerfannte Irrthum 
über die Strafbarkeit für die Schuldfrage bedeutungslos, und 
daß der Beſchuldigte bei Begehung der Strafthat das Borhanden- 
fein von Thatumſtänden nicht gefannt habe, welche zum geſetzlichen 
Thatbeftand gehören (R. St. G. B. $. 59.), ſei weder ausdrücklich 
feitgeftellt, nody jet eine Jolde Annahme aus den Ausführungen ded 
Appellationdrichterd zu entnehmen. 

Der zweite Richter habe ſonach, ftatt über das Bewußtſein 
der Rechtswidrigkeit der Handlung ded Beichuldigten eine Feft- 
ftellung zu treffen, nur feftgeftellt, daß derjelbe fih der Straf: 
barkeit der Beröffentlihung nicht bewußt geweſen ſei. Die Un- 
bekanntſchaft mit dem Dafein und dem Inhalt der Strafgefege 
vermöge aber vor Strafe nicht zu ſchützen. 

Zedenfalld aber fei die auf den $. 21. des Preigefeped bezüg: 
lihe Erwägung des Appellationdrichterd unerbeblid und ungeredht- 
fertigt, da die in derfelven hervorgehobenen Umftände weder aus— 
drüdlich feitgeftellt jeten, nody, wenn man darunter diejenigen, aus 
welchen die Zweifel über die Abfiht und das Bemußtlein der 
Strafbarkeit gefolgert worden, verftehen wolle, die in 8§. 21. a. a. O. 
gemeinten ſeien, da 8. 21. den Nachweis der pflichtmaͤßigen Sorg⸗ 
falt oder von Umſtänden, welche dieſe Anwendung unmöglich machen, 
erfordere. Der $. 21. ſei mithin gleichfalls verletzt. 

Auf den Vortrag des Ober⸗Tribunalsraths N. und den Antrag 
des Staats⸗Prokurators N. wurde erlaſſen folgendes 


Urtheil: 
In Erwägung, 

dab zunächft den gegen die Urtheile der Vorderrichter gerid)- 
teten Ausführungen des Kaflationdbellagten, ed mangele an 
einer ftrafbaren Hauptthat und könne ſchon deshalb nicht 
gegen ihn eine Verurtheilung wegen ftrafbarer Hülfeleiftung 
erfolgen, nad} feiner Richtung hin beigetreten werden Tann ; 

dat indbeiondere die Ausführung, der Inhalt des Re— 
ſtripts des Minifterd der geiftlichen 2c. Angelegenheiten vom 
18. Februar 1876, durch welches die Ertheilung des reli- 
giöfen Unterricht in den Volksſchulen unabhängig von der 
missio Canonica angeordnet wird, und gegen welches das 
den Gegenftand der Beſchuldigung bildende päpftliche Schreiben 
an die Pfarrer der neunzehn Defanate des Bisthums Münfter 
gerichtet iſt, verſtoße ſowohl gegen die Art. 24. und 12. der 
Preußiſchen Verfaſſung, als auch gegen die bejonderen ge= 
jeglihen Beftimmungen, namentlid den Allerhöchſten Erlaß 
vom 9. Auguft 1858, zu deſſen Aufhebung der Kultus: 
Minifter nicht befugt jet, nicht haltbar erjcheint; 

43° 


650 





daß, was zupörderft die angezogenen Verfaſſungsbeſtim⸗ 
mungen anbelangt, die VBorderrichter mit Recht von der auch 
vom Ober-Tribunal bereitd wiederholt gebilligten 

(Oppenhoff: Rechtſprechung Bd. 15.5.655, Bd. 17. S. 10.) 
Auffaffung ausgegangen find, daB der Art. 24. nicht ge= 
genwärtiged Recht enthalte, da der Art. 112., nad wel- 
hem ed bid zum Crlaß des im Art. 26. in Ausſicht ge= 
ftellten Unterrichtögefeged hinſichtlich des Schul» und Unter: 
richtöwejend bei den biöherigen gefeplihen Beftimmungen 
bewendet, fi auch auf Art. 24. bezieht, welder in Ber: 
bindung mit Art. 25. ſpeziell das Volksſchulweſen und als 
einen integrirenden Theil deffelben auch den religiöfen Unter: 
richt in der Volksſchule zum Gegenitande hat; 

Daß der Art. 24. auch durch das Geſetz vom 11. März 
1872 feine praftiiche Geltung erlangt bat, weil dieſes Geſetz 
in F. 3. nur ausfpricht, daß der Art. 24. unberührt bleiben 
jolle, mithin eine Aenderung rückſichtlich dieſes Artifeld nach 
feiner Richtung bin eintreten läßt: 

dag in ähnlicher Weile der erite Sap des Art. 12. nur 
einen allgemeinen Grundſatz aufftellt, weldher zu feiner An- 
wendung auf den religiöjen Unterriht in der Volksſchule 
näherer gejeglihen Ausführungsbeftimmungen bedarf; 

daß aber ebenjowenig, abgejeben von der Verfaffungs- 
Urkunde, beſondere geleglihe Beltimmungen, wenigftend Kr 
dad bier allein in Betradht kommende Bisthum Münfter, 
beſtehen, mit welchen fi das Neffript ded Kultus Minifters 
vom 18. Februar 1876 in der bier in Stage ftehenden Be— 
ziehung in Widerſpruch jeht; 

daß zwar die 88. 12. und 49. Tit. 12. Thl II. A. L. R., 
welches im größten Theile ded Bisthums Münfter Geltung 
bat, beftimmen, daß die Obrigkeit bei der Direftion der ger 
meinen, dem erften Unterrichte der Tugend gewidmeten Schulen 
die Geiftlichkeit der Gemeinde, zu welcher die Schule gehört, 
zuziehen müſſe, und daß der Prediger ded Orts ſchuldig jei, 
nicht nur dur Aufficht, fondern auch durdy eigenen Unter: 
richt, ded Schulmeifterd ſowohl ald der Kinder, zur Er: 
reichung des Zwecks der Schulanftalten thätig mitgumielen; 

dab aber aus diefen Beftimmungen ein Recht der bes 
treffenden Kirchen, den Religiondunterridht in der Volksſchule 
dur ihre Geiftlihen oder durch ſolche Lehrer ertbeilen zu 
laflen, welche zuvor die kirchliche Ermächtigung zur Erthei: 
lung dieſes Unterrichte8 erhalten haben, nicht Dergefeitet werden 
fann, da der $. 12. nur ganz im Allgemeinen von einer 
Theilnahme des Ortögeiftlihen an der Aufſicht redet, und 
der $. 49. im ganzen Zuſammenhange ded Gefepes, indbe- 





651 


ſondere mit den 88. 47. und 48. und vor Allem mit 8. 12. 
weſentlich nur die Thätigkeit des Geiſtlichen als Schul— 
aufſichtsbeamten vor Augen hat und von dieſem Stand⸗ 
punkte aud aud die eigene Mitwirkung beim Unterricht, und 
zwar nicht bloß der Kinder, fondern aud) des Schulmeifter®, 
vorjchreibt, zudem aber ſich nicht auf den Religiondunterridht 
allein, fondern auf den gefammten Unterricht in der Volks— 
ſchule bezieht, für welden doch Teinenfalld der Geiftlichfeit 
ein rechtlicher Anſpruch auf Mitwirkung in dem vom Be 
ihuldigten vertheidigten Sinne hat eingeräumt werden follen; 

daß im Gegentheil das Allgemeine Landrecht, wie ind- 
befondere die ſchon vom Appellationdrichter angeführten SS. 1, 
9, 12, 15—17, 22 ded Tit. 12. Thl II. beweiſen, ohne 
bezüglid des Religionsunterrichts, welcher als integrirender 
Theil ded geſammten Schulunterrichtd behandelt wird, be— 
jondere Vorbehalte zu maden, dem Staate die Herrichaft 
über die Volksſchule zufpricht, der Geiftlichfeit der einzelnen 
Kirchen zwar eine gewifle Mitwirkung bei der Aufficht und 
in Konfequenz deijelben audy bei der Ertheilung des Unter- 
richts einraumt, indeſſen die Geiftlihen dabei ald im en 
trage des in erſter Linie die Schule leitenden Staatd anfieht 
und deshalb in Konfliktsfällen zwiſchen der Obrigkeit und der 
Geiftlichfeit über Anftalten und Einrichtungen der Schule einer 
weltlihen Behörde die endgültige Entſcheidung überkeigt 

dab von dielem Standpunkte aus die einzelnen Kirchen 
auf Grund ded Allgemeinen Landrechts nur diejenigen Be- 
fugnifje an der Volksſchule ald Recht beanſpruchen können, 
welde ihnen daſelbſt beſonders übertragen worden find, zu 
dieſen aber die ausſchließliche Ertheilung des Religiondunter- 
richts durch Geiftlihe oder durch Lehrer, welche die kirchliche 
Ermächtigung zur Ertheilung erhalten haben, nicht gehört, 
während ihnen andererfeit8 eine gefegliche Sicherung für die 
ihrem Befenntniffe entiprechende Örtbeilung dieſes Unterricht® 
durch die in $. 25. vorgefehene Mitwirkung bei der Prüfung 
der Lehrer gewährt worden it; 

dat diefer Standpunft aud in der Dienftinftruftion für 
die Provinzial- Konfiftorien vom 23. Oftober 1817 (Geſ.⸗ 
Samml. S. 237) nicht verlaffen worden ift, indem diefelbe 
neue Rechte der roͤmiſch-katholiſchen Kirche in Bezug auf 
den Religtondunterricht in den Volksſchulen nit einräumt, 
vielmehr in $.8. nur beftimmt, daß den katholiſchen Biichöfen 
ihr Einfluß, fomweit er verfaffungs- und gefetzmäßig 
ſei, auf den Religionsunterricht in den —— Schulen 
und auf die Anſtellung der beſonderen Religionslehrer, wo 
dergleichen vorhanden Find, vorbehalten bleiben und zu dieſem 


_ 652 _ 


Ende Seitend der Ober-Präfidenten mit den Biſchöfen Rüd- 
ſprache genommen werden jolle, daß leptere zur Abfürzung 
des Geſchäftsganges bei der Prüfung der mit für den fatho- 
liſchen Retigonsunterricht beſtimmten Lehrer Kommiſſarien 
zuordnen ſollen; 

daß nun zwar ein Allerhöchſter Erlaß vom 9. Auguſt 1858 
in Bezug auf die Anſtellung von katholiſchen Elementar⸗ 
lebrern zur SHerbeiführung eines gleihmäßigen Verfahrens 
innerhalb der Regierungsbezirfe Münſter, Minden und Arnd- 
berg genehmigt hat, dab die Königlichen Regierungen daſelbſt 
verpflichtet werden, vor Ernennung oder Betätigung fatho- 
liiher Clementarlehrer oder Elementarlehrerinnen nicht allein 
den Biſchof au befragen, jondern auch die Ernennung und 
Beftätigung erft nah erflärtem Cinverftändnijje 
ded Bifchofs eintreten zu laffen und den Lehrer erft nad 
oder gleidhzeitig mit Bebändigung der kano— 
niihen Miſſion in’d Amt einzuführen; 

dab auch nicht mit dem Königlichen Ober-Profurator 
angenommen werden kann, daß diefer Allerhöchſte Erlaß durch 
bie neuere Geſetzgebung, insbeſondere das Geſetz vom 11. März 
1872, ohne Weitered feine Geltung verloren habe, weil das 
Geſetz vom 11. März 1872, dad einzige diefe Materie über- 
baupt berührende neuere Geſetz, in 8. 3. ausdrücklich be⸗ 
jtimmt, daß der Art. 24. der Berfaffungd-Urkunde unberührt 
bleibe, und damit auch audipridht, daß bezüglich der Frage 
der Leitung des Religiondunterricht8 (Art. 24. Abſ. 2.) eine 
Aenderung des beſtehenden geſetzlichen Zuſtandes nicht ein⸗ 
treten laſſen wolle; 

daß jedoch der mehrerwähnte Allerhöchſte Erlaß weder 
in der Geſetzſammlung, noch in ſonſt verbindlicher Weiſe, 
vielmehr lediglich vom Biſchof von Paderborn in ſeinem 
amtlichen Kirchenblatte veröffentlicht worden und zur Kenntniß 
der zur Ausführung berufenen ſtaatlichen Behörden nur durch 
eine im Auftrage des Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegen⸗ 
beiten erlaſſene Inſtruktion des Ober⸗Präſidenten von Weſt⸗ 
falen vom 7. Februar 1859 gelangt iſt; 

daß mithin dieſer Erlaß nicht als eine zur Ausführung 
eines Geſetzes beſtimmte Königlihe Verordnung (Art. 45. 
der Berfaffungd-Urkunde), welche zu ihrer Abänderung oder 
Aufhebung eines neuen Königlichen Erlaffed oder eined Alts 
der Gefepgebung bedarf, angejehen werden Tann, vielmehr 
nur als eine auf Befehl Seiner Majeftät ded Königd er⸗ 
laffene Verwaltungsmaßregel erjcheint, welche von dem zu: 
ftändigen Verwaltungs⸗Miniſter mit demfelben Rechte wieder 
abgeändert oder aufgehoben werben darf, mit weldem fie 








653 


von ihm ohne Beobachtung der für Publikation Königliher 
Verordnungen mit Gejepesfraft vorgelriebenen Form 
(vgl. F. 1. des Geſetzes vom 3. April 1846 — Geſ.⸗ 
Samml. ©. 156 —) 
getroffen worden ift, indem in einem derartigen alle der 
Königliche Befehl ſich lediglih als ein Internum zwiſchen 
dem Staatöoberhaupte und dem ihm untergebenen Miniiter 
darftellt, und ed für Dritte ohne Bedeutung ift, ob aud 
zur Abänderung oder Aufhebung der betreffenden Maßregel 
eine Königlihe Ermächtigung ertheilt war; 
daß demgemäß die mit Zuftimmung ded Minifterd der 
geiftlihen 2c. Angelegenheiten erlaffene Verfügung des Ober: 
Präſidenten von Weitfalen vom 21. April 1874, welde die 
zur Ausführung ded Allerhöchften Erlafjed vom 9. Auguft 1858 
ergangenen Snitruftionen vom 7. Februar und vom 14. Juli 
1859 dahin abändert, daß, wenn die Königliche Regierung 
auf die an den zuftändigen Bilchof ergangene Anfrage, ob 
er genen die Perſon ded anzuftellenden Lehrerd (Lehrerin) 
in firdlichereligiöfer Beziehung etwas zu erinnern finde, die 
in diefer Beziehung erhobenen Bedenken bei der deöfallfigen 
Prüfung für nicht begründet eracdhte, oder die Antworten auf 
die betreffenden Anfragen, ungeadhtet wiederholten Anjudyeng, 
über die Gebühr verzögert würden, mit der Anftellung vor- 
zugeben babe, als eine vom Kultus-Minifter innerhalb feiner 
neleplichen Zuftändigfeit getroffene Anordnung anzuſehen ift; 
dab ein Gleiches — wenigſtens für das hier allein in Be- 
tracht fommende Biöthum Münfter — rückſichtlich der Be- 
ſtimmung des Girkular-Erlafjed ded Minifterd der geiftlichen 
ꝛc. Angeegenheiten vom 18. Februar 1876 *) 
(Minifterial-Blatt für die innere Verwaltung ©. 68 ff.) 
gilt, wonad die Ertheilung des ſchulplanmäßigen Religiond- 
unterriht8 in der Volksſchule den an derjelben angeftellten 
Lehrern und Lehrerinnen unabhängig von der missio canonica 
übertragen wird; 
in Erwägung, 
da demnach die innerhalb des Bisthumd Mlünfter, oder doch 
innerhalb desjenigen Theild deffelben, in weldhem das All- 
gemeine Landredt gilt, vom Staate angeftellten Elementar⸗ 
lehrer nady den beitehenden Staatögejegen und den auf Grund 
derfelben erlaffenen obrigkeitlichen Anordnungen verpflichtet 
find, einem Auftrage der ftaatlihen Obrigkeit zur Ertheilung 
ded Religiondunterrichtd in der Volksſchule auch dann nach— 
zulommen, wenn fie dazu die missio canonica nicht erhalten 


*) Gentebl. der Unter, Berw. pro 1876 Seite 120. 





654 





haben, und daß mithin die Vorderrichter mit Net annehmen 
fonnten, das fragliche päpftlihe Schreiben an die Pfarrer 
der neunzehn Dekanate ded Bisſthums Münſter habe, indem 
ed den Pfarrern die Audfchliegung der Lehrer und Lehrer⸗ 
innen von den Sakramenten einichärfe, falls dieſe den Reli⸗ 
giondunterriht in den Volksſchulen ohne vorgängige missio 
canonica ertheilen, den Zwed, durd die Androhung mit 
diefer Ausſchließung die Lehrer und Lehrerinnen zur Unter 
laffung einer Handlung zu beftimmen, zu weldyer die Staats- 
efege oder die von der Obrigkeit innerhalb ihrer gefeglichen 
uftändigfeit erlaffenen Anordnungen verpflichten ; 

dab aber, wie vom Ober⸗Tribunal in dem Erfenntniffe 
c./a. Brund vom 25. Sanuar 1877 

(Oppenhoff: Redtiprehung Bd. 18. ©. 72) 
näber ausgeführt worden, in der Androhung der Ausſchließung 
von den Saframenten eine Androhung kirchlicher Zuchtmittel 
im Sinne des Gefehed vom 13. Mai 1873 zu befinden ift, 
und deöhalb der Abjender ded gedachten Schreibens an ſich 
unter die 88. 3. Nr. 1. und 5. des gedachten Geſetzes fällt; 

dag dabei ganz dahingeftellt bleiben Tann, ob in dem» 
jenigen Theile des Bisſthums Münfter, in weldem dad All 
gemeine Landrecht nicht gilt, rückſichtlich des Crforderniffes 
der missio canonica bei Ertheilung des Religiondunterridhtd 
gleiche gefeplihe Grundjäpe beiteben, weil zur Anwendung 
ded 8. 3. des Gejeped vom 13. Mat 1873 jedenfalld genügt, 
da diejelben auf einen Theil der Lehrer innerhalb des Bis⸗ 
thums Münfter zutreffen; 

in Erwägung, 

daß ed ferner rüdfichtlih der Anmendung dieſes Gejehed 
auch gleichgültig erſcheint, daß der Abſender des fraglichen 
Schreibens ein Ausländer iſt, da der Grundſatz des 8. 3. 
Reichs-Strafgeſetzbuchs, welcher im Reiche Steaigelegbuipe 
jelbft nur bezüglich der Strafgeſetze des Deutſchen Reiche, 
von denen allen dafjelbe handelt, ausgeſprochen werden 
fonnte, um deöwillen auch auf Landesgeſetze anzumenden ift, 
weil ihm das allgemeine, auch auf Landesgeſege zutreffende 
Territorialprinzip zum Grunde liegt, und überhaupt alle 
Beftimmungen des allgemeinen Theild des Reichs-Straf—⸗ 
geſetzbuchs auf die Landeöftrafgefege Anmwendung finden, ſo— 
weit fie in denfelben nicht beſonders —— ſind; 

daß ebenſowenig der Anwendung des Geſetzes vom 
13. Mai 1873 der Umſtand entgegenſteht, daß der Abſender 
des Schreibens zur Zeit des Erlaſſes deſſelben ſich nicht im 
Inlande befunden hat, weil nad) 8. 3. Reichs-⸗Strafgeſetz-Buchs 
nicht ſowohl durch den Aufenthalt des Ausländers im Inlande, 


655 





als durch die in der Regel allerdings duch den Aufenthalt 
dajelbft bedingte Begehung der That im Snlande die 
Anwendbarkeit des inländischen Strafgefeged begründet wird, 
—7— Er wie nad) der Rechtſprechung des Ober - Tribunald 
5 eititebt, 
(Oppenhoff: Redhtiprehung II, 534; X. 8, 624; XIII. 
75; XVI. 507; XVII ©. 118) 
in Fällen, in welden der Thatbeftand eines Delikts in der 
Berjendung von aus dem Auslande berfommenden Briefen 
gefunden wird, das Delikt ald im Inlande begangen anzu= 
jehen ift, weil es erft mit der Einhändigung des Briefed an 
den Adrefjaten jeinen Abſchluß erhält; 
daß endlich der Einwand, die Hauptthat jet nicht ftraf- 
bar, weil der Papft als erterritorialee Souverain nicht den 
Preugiihen Staatögejegen unterliege, ſich dadurch erledigt, 
dab die Strafbarkeit eined Gehülfen dur die Straflofigfeit 
der Hauptthat nad) Analogie des in $. 50. ausgeſprochenen 
Grundſatzes alddann nicht ausgeſchloſſen tft, wenn der Thäter 
jlediglih wegen eined nur feine Perjon betreffenden, indivi⸗ 
duellen Grundes, zu welchem auch die Erterritorialität zu 
rechnen, beruht; 
in Grwägung, 
daß hiernach die ſämmtlichen Einwendungen ded Kaffationd- 
beflagten gegen den auf den objektiven Thatbeſtand ſich be= 
ztehenden Theil des appellationdgerichtlichen Urtheild zerfallen; 
in Erwägung, 
dab aber auf der anderen Seite auch der Angriff der Staatd- 
anwaltihaft gegen den die Freilprehung des Beſchuldigten 
begründenden, den ſubjektiven Thatbeſtand netzefjenben Theil 
des Urtheils in feiner prinzipalen Richtung zurüdzumeifen tft; 
dag nämlich zur Begehung ded erjten der beiden dem 
Beſchuldigten zur Laft gelegten Vergehen, der Hülfeleiftung 
zu der Zumiderhandlung wider die SS. 3. und 5. des Gelege 
vom 13. Mai 1873 auf Seiten ded Beſchuldigten dad Be- 
wußtjein erforderli ift, dab dad von ihm veröffentlichte 
päpftliche Schreiben ein kirchliches Zuchtmittel androbe, um 
dadurch zur Unterlaffung einer Handlung zu beftimmen, zu 
welcher die —A— oder die von der Obrigkeit inner- 
balb ihrer gejeglichen Zuftändigfeit erlaffenen Anordnungen 
verpflichten, und zur Begehung des zweiten, des Vergehens 
wider $. 110. Reichs» Strafgetep-Bach6, — deſſen Thatbe- 
ſtand übrigens der Appellationsrichter auch im Uebrigen nicht 
feſtgeſtellt hat, — das Bewußtſein, daß die Veröffentlichung 
geeignet jet, in Anderen den Willen zum Handeln gegen 
efehe oder redhtögültige Verordnungen oder gegen die von 





656 


der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuftändigfeit getroffenen An- 
ordnungen bervorzurufen ; 

daß nun der Appellationdrichter, wenn er bezweifelt, ob 
der Beichuldigte fi der Strafbarfeit der Beröffentlihung 
des fraglihen Artikeld bewußt geweſen fei, und dieſes zu 
Gunften deflelben als nicht bewiefen erachtet, hierbei dem 
ganzen Zufammenhange nach nicht eine Unbekanntſchaft defjelben 
mit dem Dafein und dem Inhalt des Strafgefeges, fondern 
dad Bewußtſein von der Rechtswidrigkeit der Handlung in 
dem eben angegebenen Sinne gemeint bat; 

daß auch die Gründe, aus welchen er zu diefem Schluffe 
gelangt, ald rechtsirrthümlich nicht angejehen werden können ; 

daB zunädjit die Frage, ob daraus, daß der Beichuldigte 
mit dem Abdrud des Artikel jo lange gezögert babe, bie 
deſſen Hauptinhalt ſchon in verjchiedenen Zeitungen unbean- 
ftandet veröffentlicht gewefen und die polizeiliche Beichlag- 
nahme der Deutichen Reichszeitung wieder aufgehoben jei, der 
Schluß gezogen werden könne, daß der Beichuldigte bei der 
Beröffentlihung nit mehr beabſichtigt habe, ald den: 
felben auch zur Kenntniß ſeines Leſerkreiſes zu bringen, eine 
rein thatfächliche ift, Durch deren Bejahung auch keineswegs, 
wie der Dber-Profurator meint, grundjäglic audgeiproden 
worden ift, dab die Strafbarkeit eines Preßvergehens durch 
den Nachweis, dab daffelbe Schriftftüd bereite früher durch 
den Drud veröffentlicht gemefen, ausgeſchloſſen werde; 

daß ferner der Schluß, welchen der Appellationdrichter 
aus der alleinigen Abficht des Beichuldigten, den Artikel zur 
Kenntniß jeined Leferfreifed zu bringen, dahin zieht, dab ed 
zweifelhaft erjcheine, 

„ob er demnach der Strafbarfeit derfelben (scilicet der 

Beröffentlihung) fih bewußt gemefen jet,“ 
allerdingd rechtsirrthümlich fein würde, wenn der Appella- 
tiondrichter dabei von der prinzipiellen Auffaffung auöge- 
gangen wäre, daß jene Abficht nothbwendig dad Bewußtſein 
des Beichuldigten von der Strafbarfeit der Veröffentlichung 
ausſchließe; 

daß aber der letzterwähnte Satz feinem ganzen Zujam- 
menbange nad offenbar dahin zu verftehen tft, daß unter 
den bewandten konkreten Umftänden, unter welchen der DBe- 
Ihuldigte lediglich die Abficht gehabt habe, den Artifel zur 
Kenntniß ſeines Lejerkreifed zu bringen, nicht anzunehmen 
jet, dab ihm dad Bewußtſein von der Rechtswidrigkeit der 
Verdffentlihung beigemohnt habe, und bei diejer Audlegung 
ſich als eine lediglich thatjächliche, der Kritik des Kaffationd- 
richters nicht unterliegende Schlußfolgerung darftellt; 


657 


daß hierin auch die Erwägung, daß der Beichuldigte 
ald verantwortlicher Redakteur einer pertodiihen Druckſchrift 
nach $. 20. Abf. 2. des Preßgeſetzes ald Thäter zu beftrafen 
ift, nichts ändert, weil e8 ſich im vorliegenden Falle gar 
niht um die Frage der äußeren Thäterfchaft, fondern um 
die auf Seiten ded Thäterd erforderlichen jubjektiven That- 
beftandsmerfmale handelt, und in dieſer Beziehung, wie 
gegenwärtig in der Rechtſprechung des Ober⸗Tribunals feftitebt, 
(vgl. Plenar-Erfenntnig vom 9. Dftober 1876 c./a. Hahn 
bet Dppenboff: Redtiprehung Bd. 17 ©. 645, Golt- 
dammer Arhiv Bd. 24 ©. 497 ff.), 
der $. 20. Ab. 2. feine Anwendung findet, vielmehr die 
allgemeinen ftrafgejeglichen Beſtimmungen entſcheiden; 
in Erwägung, 
daß dagegen der Angriff der Staatdanwaltichaft, foweit er 
die Verlegung des $. 21. des Preßgefeped zum Gegenftande 
bat, begründet erfcheint, da die Anficht des Appellationsrichterg, 
die in $. 21. gedrohte Strafe müffe deshalb außer Anwen 
dung bleiben, weil von einer Fahrläffigfeit im Sinne des 
8. 21. nicht die Rede fein fünne, allem Anſchein nad auf 
der rechtsirrthümlichen Auffaffung beruht, die Anwendbarkeit 
des $. 21. ſetze den befonderen Nachweis der Fahrläffigkeit 
voraus, während der Sinn ded Paragraphen, wie der Wort: 
laut fowohl wie die Motive und die Verhandlungen ded 
Reichstags 
(Stenograph. Berichte des 2. deutſchen Reichstags, 
Seſſion J. 1874 S. 1103 ff.) 
klar ergeben, der iſt, daß, wenn — wie im vorliegenden 
Falle feſtgeſtellt worden — der Inhalt einer Druckſchrift den 
Thatbeſtand einer ſtrafbaren Handlung bildet, der verant⸗ 
wortliche Nedafteur, ſoweit er nicht nach $. 20. als Thäter 
oder Theilnehmer haftet, ohne Weitereö wegen Sahrläffigkeit 
zu beitrafen fei, jofern die Beftrafung nicht wegen der bejon- 
deren, im Ab. 1. oder 2. hervorgehobenen Umſtände audge- 
ſchloſſen bleibt, und da ed jedenfalls, um die Nichtanwendbarkeit 
des F. 21. bet der vorliegenden Sachlage zu redhtfertigen, 
einer ausdrücklichen Feftftellung dieſer Umftände bedurft hätte, 
indem ohne eine foldye nicht erkennbar ift, ob der Appella- 
tionsrichter den $. 21. richtig aufgefaßt hat; 
in Erwägung, 
dab daher dad Urtheil des Appellationdridhters, infofern es den 
Beſchuldigten auch von der eventuellen Beihuldigung aus 
8. 21. des Prebgejeged freigeiproden hat, der Vernichtung 
unterliegt; 
in Erwägung, 


658 





zur Sade felbft, daß diefelbe zur weiteren Verhandlung 


und Entjheidung über die Beſchuldigung aus 8. 21. des 


Preßgeſetzes in die zweite Inftanz zurüdzuvermeilen tft; 
aus diefen Gründen 
verwirft dad Königlihe Ober» Tribunal, Senat für Strafſachen, 
Abtheilung II., den Kaſſations-Rekurs ded Königlichen Ober-Pro- 
furatord zu Elberfeld wider dad Urtheil der Zuchtappellationdfammer 
des dortigen Königlihen Landgerihtö vom 15. Februar 1877 in 
feiner prinzipalen Richtung ; 
vernichtet dagegen dad Urtheil injoweit, ald dafjelbe den Be- 
chuldigten auch von der Beichuldigung aus 8.21. des Preh- 
geſetzes freigeſprochen bat, und verordnet die Beiſchreibung 
diefed Urtheild an den Rand des vernidhteten; 
verweift jodann die Sache zur weiteren Verhandlung 
und Entſcheidung über die Beichuldigung aus $. 21. des 
Drebgejeped vor die Zuchtappellationskammer des Königlichen 
Landgerichts zu Düfjeldorf. 


Grimm. Schröder. 


— — — — 


214) Unterrichtsſprache für bibliſche Geſchichte auf der 
Unterſtufe utraquiſtiſcher Schulen. 


(Centrbl. pro 1872 Seite 761 Nr. 292.) 


Berlin, den 9. November 1877. 
Bei der kürzlich vollzogenen Revifion oberichlefiiher Seminare 
bat mein damit beauftragter Kommiſſarius auch einige polntiche 
Schulen im dortigen Bezirk in Begleitung bed Departementsraths 
der Königlihen Regierung beſucht. Wenn id auch annehmen kann, 
daß der Letztere über den Befund bereitd Bericht erftattet haben wird, 
fo ſehe ih mid doch auf Grund der mir gemachten Mittheilungen 
in Betreff der Ertheilung des Neligiondunterrichtd auf der Unterftufe 
folder Schulen veranlaßt, dad Folgende zu bemerfen: 
Dbwohl die Verordnung vom 20. September 1872 für den 
dortigen Bezirk feitfept, daß der Religiondunterricht auf der Unter» 


ftufe in der Mutterſprache der Kinder zu ertbeilen tft, und obwohl - 


in Folge meines Erlaſſes vom 21. Juni v. 3. die Königliche Re: 
gierung in der Girkular» Verfügung vom 24. Suli v. 3. nochmal 
ausdrücklich darauf hingewiefen Bat, daß die biblifche Geſchichte zum 
religiöjen Memorirftoff nicht gehört und diefer Unterricht daher in 
yolniihen Schulen nicht in deuticher Spradhe, fondern in der Mutter: 
ſprache der Kinder zu ertheilen jei, ift diefe Anordnung doch in einigen 
der bejuchten Schulen völlig unbeadhtet gelaffen worden. Es hat 
in Zolge deſſen ein geiftloje8 mechaniſches Einlernen der biblifchen 








699 





Geſchichte in deutfher Sprache ftattgefunden. Das ift unter feinen 
Umftänden weiter zu dulden, und veranlaffe ich die Königliche Re— 
gterung daher, wenn in Folge der gemachten Wahrnehmungen nicht 
inzwiſchen dad Geeignete verfügt fein jollte, die Kreid-Schulinipef- 
toren jchleunigft mit gemeffener Weifung zu verfehen, den beregten 
Mibftand, wo er fi findet, fofort abzuftellen und für die ftrifte 
Befolgung der ergangenen Anordnungen Sorge zu tragen. 


An 
die Königliche Regierung zu Oppeln. 





Abſchrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme 
und zur Nachachtung für den Kal, dab Aehnliches fih auch im 
dortigen Bezirk finden follte. 


Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten. » 
alk. 


An 
die Königliche Regierung zu Breslan, ſowie an die 
Königl. Regierungen der Provinzen: Poſen und 
Preußen. 
U. III. 16124. 


215) Methode des Sciarunterrichtes in der Volks— 
ule. 


Minden, den 21. September 1877. 
Nach den Wahrnehmungen unſerer Departements-Schulräthe 
wird der Schreibunterricht in den Elementarſchulen vielfach in 
einer wenig lebendigen, vorwiegend mechaniſchen Weiſe ertheilt. 
Wenn aber der Schreibunterricht in der Volksſchule ſeinen be— 
deutſamen pädagogiſchen Zweck erreichen ſoll, ſo muß er nach einer 
Methode ertheilt werden, die den Lehrer unausgeſetzt in lebendigem 
Verkehr mit dem einzelnen Schüler hält und deſſen Fortſchreiten 
je nach ſeiner beſondern Beanlagung zu regeln ſucht. Es empfiehlt 
ſich daher, daß, abgeſehen von den Uebungen im Taktſchreiben, die 
Lehrer der Unterftufe vor dem Unterrichte und während deffelben 
mit möglichfter Sorgfalt und Genauigkeit auf der Wandtafel vor: 
Ichreiben, die neu auftretenden Schriftformen mit der ganzen Klafle 
eingehend beiprecdhen, die beim Nachichreiben von Seiten der Kinder 
zumeift hervortretenden Fehler wiederum vor der ganzen Klaffe und 
unter fteter Benupung von Wandtafel und Kreide berichtigen und 
jodann auch noch die von ihnen zu übende Korrektur auf die in 
den Leiltungen der einzelnen Schüler bemerkbaren befonderen Mängel 
auddehnen. Auf der Mittel- und Oberftufe muß Dadjenige, maß 
die Kinder während einer Unterrichtsſtunde in's Heft geichrieben 


. 660 _ 


haben, zu Haufe burd den Lehrer unter befonderer Beachtung der 
Hauptmängel forgfältig mit rother Dinte Forrigirt und für jedes 
Kind jodann die gerade feinen Kortichritten entiprechende neue Vor⸗ 
Ichrift eingetragen werden, mährend im Unterricht jelbft ebenfalls 
in rühriger Weile auf beftimmte Erfaffung der Schriftformen, fo» 
wie auf Erkennung und Bermeidung der Unridhtigfeiten geſehen 
werden fol. 

Daß der Schreibunterricht an erziehlicher Kraft und Einfluß 
auf die Kinder wejentlicy verlieren muß, wenn Hefte mit eingedrudten 
Vorſchriften in Gebrauch genommen werden, die fi in den meiften 
Fällen ald ein fremded Element zwifchen Lehrer und Schüler drängen 
werden, bedarf Teined weiteren Nachweiſes. Bet der Verwendung 
folder Hefte tritt des Erſteren Thätigkeit allzufebr zurüd; zudem 
wird durch dieſelbe der hoͤchſt nachtheiligen Auffaſſung Vorſchub ge⸗ 
leiſtet, daß es in den Schreibſtunden lediglich auf die Aneignung 
einer mechaniſchen Fertigkeit ankomme. Sie darf demnach nur zum 
Nothbehelf da zugeſtanden werden, wo die Klaſſen allzu zahlreich 
ſind, oder wo der Lehrer ſelbſt nicht die zureichende Vorbildung und 
Befähigung zur Ertheilung des Schreibunterrichts beſitzt. 

Hierauf wollen Ew. Wohlgeboren die Lehrer auf Konferenzen 
und bei ſonſt paſſender —*— hinweiſen und insbeſondere dar⸗ 
über wachen, daß nur nach einem methodiſchen Gange angelegte und 
in präziſen Schriftformen ausgeführte Schreibhefte mit Vorſchriften, 
vie zugleich einen geiftbildenden Inhalt haben, zur Verwendung 
ommen. 


Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 


An 
ſämmtliche Herren Kreis-Schulinfpeltoren unferes Bezirks. 


216) Führung des Lehrberichtes (SchultagebudeB) in 
der Volksſchule. 


Minden, den 15. Auguft 1877. 

Auf den Beriht vom 7. Zuli er. eröffnen wir Ew. Wohl» 
geboren, daß wir dem Antrage, anordnen zu wollen, dab dad Kehrs 
perfonal fortan nicht das täglich, fondern dad wöchentlich abjolvirte 
Unterrichtöpenfum in dem Lehrberichte (Schultagebuch) nachzuweiſen 
babe, nicht ftattzugeben vermögen. 

Beim Erlaß unferer Cirkular-Verfügung vom 18. September 
1869 ift nicht fo ſehr die Rüdfiht auf den prüfenden Schuloberen 
— für den allerdingd die Erftredung des Lehrberichts über einen 
noch größeren, ald wöchentlichen Zeitraum noch viel überfichtlicher 
fein würde — ald vielmehr die Rüdfiht auf dad Lehrperfonal 
jelbft maßgebend geweſen. Für leptered aber wird es, wie wir im 








— — 50” — un — un Mi 


— v 


661 





Vebereinftimmung mit anderen Bezirföregierungen ded öfteren wahr» 
zunehmen Gelegenheit hatten, gerade leichter fein, der einfachen 
Anforderung, „dad durchgenommene Unterrichtspenſum möglichit kurz 
und bündig, aber verftändlih und leferlih in dem Scultagebudy 
zu verzeichnen“, täglich, als wöchentlich Genüge zu leilten. Daß 
der Lehrer nicht täglich ein im fich abgefchloffenes Penſum löfen 
fann, verſteht ji von ſelbſt; er arbeitet aber täglih und wird leidht 
— felbft innerhalb der betreffenden Unterrichtsſtunde — über den 
Fortgang feiner täglichen Arbeit einen jchlichten Vermerk in dad 
Tagebuch aufnehmen fönnen, zumal wenn er pflidhtmäßig vorber 
fih das in der beftimmten Stunde durchzunehmende Penſum ab« 
gegrenzt bat. 

Deödgleihen haben wir nad unferen biöherigen Erfahrungen 
feinen Grund anzunehmen, daß die Führung des Schultagebuces 
eine forgfältigere fein werde, wenn die betreffenden Eintragungen 
nur wöchentlich zu erfolgen hätten. Säumige Lehrer würden auch 
alddann Hinter ihrer Pflicht aurüdbleiben und ebenfo jehr, wie jept, 
des Außeren Antriebes bedürfen. 

Mir können daher nur anbeimgeben, die genaue Ausführung 
unferer erwähnten Verfügung vom 18. September 1869 dem Lehr- 
perfonal öfterd und dringlich an’d Herz zu legen und demfelben ind- 
bejondere einzujchärfen, daß der qu. behrbericht nicht, wie bier und 
da aefchieht, in Wiederholung der oben vorgedrudten betreffenden 
Rubrik die bloße Angabe des Faches (3. DB. Zeichnen, Turnen, 
Sprachlehre ıc.), jondern eine beftimmte Nachweiſung des in dem 
qu. Fache wirklich erledigten Penſums zu enthalten habe. 


An 
den Königl. Kreis-Schulinipeftor Herrn Dr. N. 
Wohlgeboren zu N. 





Abichrift erhalten Ew. Hochehrwürden (Wohlgeboren) zur 
Kenntniß und gleihmäßigen Beachtung. 


Königlihe Regierung, Abtheilung ded Innern. 


An 
fämmtlihe Herren Kreis-Schulinfpeftoren bes Bezirke. 


217) Einrichtung einer paritätifhen Schule mit auf- 
fteigenden Klaffen an Stelle von Konfeſſionsſchulen. 


Berlin, den 10. November 1877. 

Em. Wohlgeboren erwiedere ih auf die Borftellungen vom 

27. und 28. September d. $. und vom 12. v. M., dat ih nad 
eingehender Prüfung aller bei Erledigung der dortigen Schulange- 


662 





legenheit in Betracht Tommenden Geſichtspunkte in Mebereinftimmung 
mit dem Herrn Dber-Präfidenten der Provinz feine Veranlaffung 
finde, der Königlihen Regierung zu N. aufzugeben, daß fie die 
Verfügung vom 13. September d. 3., durch welche fie die Einrid- 
tung einer paritätiſchen Schule mit ſechs auffteigenden und zwei Pa- 
rallelklaffen zu N. genehmigt hat, wieder aufhebe. 

Da nämlid die Einrichtung diefer Schule in vorſchriftsmäßiger 
Weile von den Unterhaltungspflichtigen felbit und zwar durch den, in 
vollkommener Webereinftimmung mit dem Beichluffe ded Geſammt⸗ 
Schulvorftandes vom 18. Zuli d. 3. gefaßten Beſchluſſe der Stadt- 
verordneten-Berfammlung vom 18. Auguft d. S. für nöthig erachtet 
worden ift, fo würde diejelbe nur beanftandet werden fönnen, wenn 
ihr pädagogifche oder finanzielle Bedenken entgegenftünden oder etwa 
die Ertheilung des Religiondunterrichtes nach dem Bekenntniſſe der 
Schulkinder nicht gefichert werden könnte, oder endlich davon abge- 
ſehen werden follte, Xehrer beider Konfeffionen an der Schule anzu⸗ 
ftelen. Died ift aber nicht der Fall, vielmehr wird auf dem einge= 
Ichlagenen Wege die Befeitigung einer ganzen Reihe von Uebelftänden 
in dem Schulweſen von N. unter möglichiter Beſchränkung der der 
Stadt aufzulegenden pefuniären Opfer erreicht. 

Die Schulen zu N. genügen dem vorhandenen Bebürfniffe fo 
wenig, daß biöher eine große Anzahl von fchulpflichtigen Kindern 
wegen mangelnden Raumes in die vorhandenen Edulflaffen nicht 
aufgenommen werden konnten. Snöbejondere find die einklarfige 
fatholiihde Schule innerhalb der Stadt und die einflajfige Außen- 
ſchule zu A., welche bezw. 102 und 110 Kinder zählen, überfüllt; 
ebenſo die zweiklaffigen Außenſchulen zu B. mit 188 und zu C. mit 
181 Kindern. Ferner muß es ald eine Unbilligkeit bezeichnet werden, 
wenn an einem Orte, wo die ftädtifche Gemeinde die Schullaften 
aufbringt, für die 363 evangelifhen Schullinder eine fünfklaſſige, 
für die 102 katholiſchen dagegen nur eine einflaffige Schule einge- 
richtet wird. Endlich befinden fih auch die Unterrichtöräume zum 
Theil in ſchlechtem Zultande; das drei SKlaffen enthaltende Haupt- 
ſchulgebäude in der Stadt entipriht den Anforderungen an ein 
Schulhaus nit mehr; zwei Klaffen find in angemietheten, unges 
nügenden und ungünftigen Räumen untergebracht. 

Diefe Mebelftände erfordern eine fofortige Beleitigung; dieſe ift 
aber auf feinem anderen Wege fo leiht, jo umfaſſend und fo ficher 
zu erreichen, ald auf dem von dem Gelammt- Schulvorftande ber 
Ihloffenen. Auf demjelben wird die Ueberfüllung der Außenſchulen 
zu A., zu B. und zu ©. dadurd aufgehoben, daß ein heil der 
Sculfinder von C. an die Schule zu D. übergeführt; dagegen von 
den dort, fowie in B. und N. eingefäulten Kindern zufammen 120 
der eigentlichen Stadtichule zugewieſen werden, in welder ſodann die 
Kinder beider Konfejfionen die Wohlthaten eined geordneten Unter: 





ey, ZW 


663 





richtes in ſechs auffteigenden Klaſſen genießen. Die Stadt aber hat 
war ein Gebäude für eine achtklaſſige Schule aufzuführen; fie er- 
* aber Miethsbeträge und erlangt Verfügung über die beiden 
Häuſer, in welchen jetzt die evangeliſche Dorfſchule und die katholiſche 
Vollksſchule untergebracht find. 

Da ſowohl den evangeliſchen wie den katholiſchen Schülern der 
Religiondunterriht in der Schule nad ihrem Bekenntniſſe ertheilt 
und die Anſtellung von Lehrern beider Belenntniffe unter billiger 
Berückſichtigung ded DVerhältniffed der bezüglihen Schülerzahlen 
erfolgen wird, a Itegt in der von der Königlichen Regierung geneh- 
migten Einrichtung auch feine Beeinträchtigung der fittlihen und 
religtöjen Erziehung der dort heranwachſenden Jugend in ber Volfö- 
ſchule und ich darf erwarten, daß ſich die, anjcheinend ohne genaue 
Kenntnig der Sachlage hervorgerufene Erregung eined Theiled der 
dortigen evangeliihen Bevölkerung fehr bald beruhigen wird, wenn 
die Betheiligten ſich überzeugt haben werden, daß ihre Befürchtungen 
nicht autteffen. SH fann dies um fo beftimmter erwarten, als bei 
der ganzen Einrichtung die beftehenden Verhältniffe möglichft geichont 
worden find und weitaus die größere Hälfte der dortigen Schul: 
finder (900) von der beabfichtigten Veränderung unberührt bleibt. 

Dem Mitunterzeichnern Ihrer Vorftellung wollen Sie von 
diefem Befcheide gefälligft Kenntniß geben. 


Der Minifter der ae ꝛc. Angelegenheiten. 
alt. 


An 
Herrn N., erſten Beigeorbneten und Stadt⸗ 
verordneten, Wohlgeboren zu N. 


U. IIL 16086. 


218) Aufbringung der Schullaften in der Provinz 
Preußen dur die Gemeinden, PBerpflidtung der 
Zuden, zu den dazu erforderliden Kommunalumlagen 
beizutragen, Beihülfen aus Kommunalmittelnzurlinter- 
haltung einer eigenen öffentlichen jüdiſchen Schule. 


Berlin, den 13. November 1877. 

Det Rüdjendung der Anlagen des Berihtd vom 13. März d. J. 
gereicht der Königlihen Negterung zum Beſcheide, dab fein Grund 
vorliegt, davon abzuſehen, die Unterhaltungäfoften der Volksſchulen 
in der Stadt N. nad den Beitimmungen der Provinzial-Schul> 
ordbmung vom 11. Dezember 1845 auf den Gemeindehaudhalt zu 
übernehmen. Was zunächſt die chriſtlichen Schulen anbelangt, fo 
find die Beſchwerden über die von den betreffenden Konfetfiond- 
verwandten zu beitreitende Unterhaltung diefer Schulen in Rüdficht 

1877. 44 


_ 664 


auf die Beitimmung des $. 39, der bezeichneten Schulordnung für 
“ begründet zu erachten, weil nach diefer Beftimmung die Mittel zur 
Unterhaltung der &lementarfchulen von der bürgerlichen Gemeinde 
in derjelben Weiſe, mie die übrigen Kommunalbedürfniffe aufzu- 
* bringen find. Im Diefer Hinſicht kann es aljo bei den Verfüguggen 
der Königlihen Regierung vom 27. Dftober und 6. Dezember v. 3. 
bewenden. Was aber die Unterhaltung der jüdiihen Schule betrifft, 
jo Scheint die Königliche Regierung nad) dem Schlußſatz Ihrer Ber: 
fügung vom 6. Dezember v. 3. und nad dem in Rede ftehenden 
Beriht von der Voraudfepung auszugehen, dat der $. 49. der Pros 
vinzialeSchulordnung vom 11. Dezember 1845 nod in Kraft fei. 
Denn die Königliche Regierung fept voraus, daß die Iuden bezw. 
die jütiihe Gemeinde nidyt gezwungen werden Eönnten, Kommunal⸗ 
fteuern, ſoweit foldye zur Unterhaltung der ſtädtiſchen Schulen er- 
forderlicy feien, zu zahlen, daß deshalb mit der jüdiihen Gemeinde 
eine Verftändigung herbeigeführt werden müffe und zwar auf der 
Grundlage, daß diefelbe auf die ihr nah Meinung der Königlichen 
Regierung auf Grund des $. 49. der Provinzial-Schulordnung zu- 
jtehende Freiheit von Beiträgen zur Unterhaltung der Gemeinde- 
ihulen gegen eine nach den Beltimmungen des $. 67. Nr. 3. des 
Geſetzes vom 23. Juli 1847 zu normirende Beihülfe verzichte. 
Dieſer Auffaſſung kann nicht beigetreten werden. 

Der 8. 63. des Geſetzes vom 23. Juli 1847 über die Ders 
bältniffe der Juden fchreit ganz allgemein vor, daß zur Unter» 
haltung der Ortsſchulen die Suden in gleicher Weiſe und in gleichem 
Verhältniſſe wie die chriftlichen Gemeindeglieder den Gefegen und 
beftebenden Berfaffungen gemäß beizutragen haben, und der $. 67. 
Nr. 3. a. a. D. beftimmt, dab, wo die Unterhaltung der Ortsſchulen 
eine Zaft der bürgerlichen Gemeinde tft, die Suden im alle der 
Errichtung einer eigenen öffentlihen Schule eine nady den dort 
gegebenen näheren Borjchriften zu bemefjende und beim Mangel 
gütliher Vereinbarung von den Miniftern der geiftlihen ıc. An- 
gelegenheiten und des Innern feſtzuſetzende Beihülfe aus Kommunal» 
mitteln zu fordern haben. 

Durch diefe Beltimmungen ift in NRüdficht darauf, dab der 
8. 72. des Geſetzes vom 23. Juli 1847 mit dem Maurginale „Auf: 
bebung abweichender Geſetze“ alle von den Beitimmungen dieſes 
Geſetzes abweichenden allgemeinen und bejfonderen gejeplidhen 
Vorſchriften außer Kraft fept, die bejondere Beltimmung ded $. 49. 
der Provinzial Schulordnung vom 11. Dezember 1845 für auf» 
gehoben zu erachten. 

Megen Bemeſſung der zur Unterhaltung einer jüdifchen öffent» 
lihen Schule aus Kommunalmitteln zu gewährenden Beihülfe nehmen 
wir auf den Erlaß vom 29. Sanuar 1873 (Gentralblatt für Die 
gel. Unterrichtö-Verwaltung Sahrgang 1873 ©. 185) Bezug. 











665 

Hiernady wolle die Königliche Regierung das Weitere veranlaffen 

und die Schuldeputation auf die Vorftellung vom 2. Februar d. 3. 
beicheiden. 

Die Miniſter 
ded Innern. der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Allerhöcdhften Auftrage: Falk. 
Sriedenthal. 


An 
bie Königliche Regierung zu N. 
(in der Provinz Preußen.) 
U. DI. 13800. M. d. g. A. 
I. B. 8563. M. d. J. 


219) Verleihung der Rehcte einer juriſtiſchen Perſon 
im Reſſort der Unterrichts-⸗Verwaltung. 


(Centrbl. pro 1877 Seite 349 Nr. 140.) 


Die Rechte der juriftiichen Perfon find verliehen worden durch 

Allerhöchfte Ordre 

1. vom 26. Mat d. J. der evangeliſchen Erziehungsanſtalt zu 
Dberbiber im Kreife Neuwied (früher zu Anhauſen), 

2. vom 29. Juni d. $. dem Oſtpreußiſchen Gentral- Verein für 
Erziehung bedürftiger taubftummer Kinder zu Königsberg 


i. Prß., 

3. vom 29. Juni d. J. der von der Vertretung des Amtes Flens— 
burg bei der Univerfität zu Kiel gegründeten Stipendien. 
Stiftung für Studirende aud dem Amte Flendburg (|. nachſteh. 
©. 666 Nr. 220,>.), 

4. vom 17. Auguft d. J. der von dem Pfarrer von Pomierski 
u Roſenthal im Kreife Löbau errichteten Stiftung zur 

rziehung katholiſcher Waiſen (j. nachſteh. S. 666 Nr. 220,11.), 

5. vom 22. Auguſt d. $. der in der Stadt Leobſchütz im Re- 
gierungsbezirk Oppeln unter dem Namen „Anton Hampel'ſches 
a, zu errichtenden Waifenanftalt (ſ. nachſteh. ©. 667 

r. ‚12.), 

6. vom 29. Auguft d. 3. dem Stiſſer'ſchen Stipendienfonds zu 

Prenzlau. 


44 * 


666 


220) Zuwendungen im NReffort der Unterrihtd-Ber- 
waltung, welden die landesherrliche Genehmigung er» 
theilt worden tft. 


(Tentrbl. pro 1877 Seite 350 No. 141.) 


1. Der Bauerngutöbefiger Klar zu Alt-Bapdorf im Kreife 
Glatz hat der Gemeinde Alt-Bapdorf ein Legat von 4800 Marf 
zu Säulgweden ausgeſetzt. 

2. Nachdem der Geheime Juſtizrath Schöpke zu Bromberg 
geſtorben, iſt die von ihm verwaltete S höpke-Subiläumd-Stiftung 
zu Univerfitätd-Stipendien für Söhne von Rechtsanwälten u. |. w. des 
deutſchen Reiches mit einem Beftande von 2000 Thlen = 6000 Mark 
in Werthpapieren und 139 Markt 68 Pf. baar der Univerfität zu 
Berlin übergeben worden. 

3. Die Vertretung des Amted Flensburg hat ald Feſtgabe 
zur Cinweihungdfeier ded neuen Univerfitätögebäudesd zu Kiel mit 
einem Kapital von 10,000 Mark eine Stipendtenftiftung für Stu- 
dirende ber Univerfität zu Kiel aud dem Amte Flendburg gegründet 
(ſ. a. vorſteh. ©. 665 Nr. 219,3.). 

4. Der Kommerzienratb Huffmann zu Werden im Land- 
freiö Eſſen bat der evangeliſchen Gemeinde dafelbit ein Kapital von 
15,000 Mark für die Zwecke der Rektoratsſchule diefer Gemeinde 
und der ftädtilchen evangeliſchen Volksſchule dajelbit geſchenkt. 

. Der Rentner Sof. Wallraf zu Bonn hat dem katholiſchen 
ten anfe dafelbft die Summe von 2100 Thlrn = 6300 Mark 
vermacht. 

6. Der Ackersmann P. Hoffmann zu Viernau im Kreiſe 
Schleuſingen hat der Gemeinde Viernau einen Nachlaß von etwa 6150 
Mark zu Schulzwecken letztwillig zugewendet. 

7. Der Kaufmann Are nd zu Danzig bat den vier Klein- 
finderbewahranitalten dajelbft 1600 Thle = 4800 Mark zu gleichen 
Theilen (von je 1200 Mark) vermadht. 

8. Die Wittwe des Profefford Ober Konfiftorialrath Dr. 
Tweften geb. Behrens zu Berlin hat der Univerfität dafelbft 
ein Kapital von 30,000 Hart in Werthpapieren behufs Errichtung 
einer „Zweiten » Stiftung” zum Beften der evangelifchen Theologie 
und Kirche geſchenkt. 

9. Die Wittwe des Profefford Hofraths Dr. Herbart geb. 
Drake zu Göttingen bat der Profefforen » Wittwenfaffe der 
Univerfität dafelbft ein Legat von 6000 Mark auögefeht. 

10. Bei dem Gymnafium zu Patſchkau ift mit dem Erlös 
aus Konzerten von ca. 4225 Markt eine Stiftung zur Unterftügung 
armer Schüler dieſes Gymnaſiums gegründet worden. 

11. Der katholiſche Pfarrer von Pomierski zu Rofen- 
tHal im Kreiſe Löbau hat zur Begründung einer Stiftung zur 











667 





Erziehung von jedeömal zwei katholiſchen Kindern aus feiner Ber: 
wandtjchaft, event. aus der Parodie Rojenthal resp. dem Kreiſe 
Löbau ein Kapital von 18,000 Mark teſtamentariſch ausgeſetzt (ſ. 
a. vorſteh. ©. 665 Nr. 219,..). 

12. Der Bädermeifter Ant. Hampel zu Leobſchütz hat zur 
Errichtung eines Waijenhaufed dafelbft die Summe von 20,000 Thlrn= 
60,000 Mark teftamentarifch auögefegt (ſ. a. vorft. S.665 Nr. 219,>.). 

13. Der Gymnafial-Oberlebrer a. D. Profeffor Püp zu 
Köln Hat der Univerfität zu Bonn eine Erbſchaft von etwa 
100,000 Mark zugewendet, von weldyer der Betrag von 40,000 Marl 
zur Exrichtung einer Stipendienftiftung, der Ueberreſt zur Anſchaffung 
biftoriicher oder geographiicher Werke für die Univerfitäts-Bibliothef 
beftimmt ift. 

14. Derjelbe Gymnafial-Oberlehrer a. D. Profeffor Pütz bat 
dem Verwaltungsrath der Gymnafial- und Stiftungsfonds zu Köln 
fein Wohnhaus dafelbit im Werthe von mindeitens 45,000 Mart 
zur Gründung von Studien-Stipendien vermadit. 

15. Bei Gelegenheit des fünfzigjährigen Amtsjubiläums des 
Hauptpaftord Dr. Rehhoff zu Hamburg haben Verehrer und 
Freunde dejjelben in der Provinz Schleöwig-Holftein in Erinnerung 
an feine frühere Wirkfamfeit dafelbft mit einem Kapital von 3680 
Mark eine „Rehhoff- Stiftung“ zu Altona gegründet, deren Re- 
venuen zu Stipendien für Studirende der Theologie aud der Pro- 
vinz Scleöwig-Holftein beftimmt find. 

16. Der Rittergutöbefigervon Maſſenbach zu Salleſchen 
im Kreije Ortelöburg hat der Schulgemeinde Kallenzin ein Schul⸗ 
gebäude nebſt Garten gejchentt. 

17) Der General» Feldmarfhal Graf von: Moltke auf 
Kreifan im Kreife Schweidnitz hat der evangeliichen Schulgemeinde 
dafelbit ein vollftändiges Schuletabliffement, beftehend aus einem neu 
erbauten Schulhauſe, Stallgebäude, Brunnen und Garten im Ges 
ſammtwerthe von 15,000 Mark geichenkt. ' 
18 Die zu Potsdam verftorbenen Geheime Regierungsd-Rath 
Geiling'ſchen Eheleute haben dem Givil-Watfenhaufe dafelbft ein 
Zegat von 6000 Mark zugemwendet. 

19. Der Rentier und Gutöbefiper Burgeff zu Geifenheim 
im Rheingaufreife bat der Stadtgemeinde Geifenheim den Betrag 
von 6000 Gulden = 10285 Mark 71 Pf. zu einem Schulhaufe für 
die dortige höhere Bürgerfchule ausgeſetzt. 


668 


Berfonal: Beränderungen, Titel: und Ordens-Verleihungen. 





A. Behörden. 


Dem Pastor primarius, Superintendenten, Konfiftorialratb und 
Kreis⸗Schulinſpektor Geisler zu Oppeln ift der Rothe Adler- 
Drden vierter Kaffe verliehen, 

zu Kreis⸗Schulinſpektoren find ernannt worden im Regierungsbezirke 
Oppeln: der Reftor und kommiſſar. Kreis-Schulinipektor Fauft 

zu Rofenberg Ob. Schleſ., 
Düfteldorf: die Pfarrer und kommiſſ. Kreid- Schulinipektoren 
&remer zu Duidburg und Dieftellamp zu Solingen. 


B. Univerfitäten. 


Univerfität zu Berlin: dem außerordentl. Profeff. Dr. €. Gurlt 
in der medizin. Fakultät ift zur Anlegung des Nitterkreuzes vom 
Königl. Spanifden Orden Iſabella's der Katholiihen die Er- 
laubniß ertheilt, — den ordentlichen Profefforen in der philoſoph. 
Fakult. Dr. Müllenboff und Dr. Curtius der Charafter 
ald Geheimer Regierungd-Rath verliehen, 

dem ordentl. Profefl. Dr. Bona Meyer in der philofoph. Zakult. 
der Univerfit. zu Bonn zur Anlegung des Ritterfreuzed des 
Großherzoglich Mecklenburgiſchen Hausordend der Wendifchen Krone, 
und dem ordentl. Profefl. Dr. Freiberen von Richthofen in 
derfelben Fakult. diefer Univerf. zur Anlegung des Kaiferl. Defter- 
reichiſchen Drdend der eijernen Krone zweiter Klafje die Erlaub- 
niß ertheilt, 

an der Univerfit. zu Göttingen dem ordentl. Profefj. in der 
juriſtiſch. Fakult, Geheimen Juſtizrath Dr. von Ihering zur 
Anlegung ded Kommandeurkreuzes erfter Klaſſe ded Köntgl. Nor- 
wegiihen St. Dlaf-Drdend ertheilt, — dem ordentl. Profefl. in 
der philoſoph. Fakult. Hofrath Dr. Sauppe der Charakter als 
Geheimer Regierungd-Rath verliehen, 

an der Univerfit. zu Halle der Privatdozent Dr. med. Fritſch 
dafelbft zum außerordentl. Profeſſ. in der medizin. Fakult. er: 
nannt, — dem ordentl. Profell. Dr. Pott in der philoſoph. 
Fakult. der Rothe Adler-Drden zweiter Klaffe mit Cichenlaub 
verliehen, 

der außerordentl. Profeſſ. an der Univerf. zu Heidelberg Dr. offen 
zum ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu 
Königsberg i. Prß. ernannt worden. 


Dem Direktor der Akademie der bildenden Künſte zu Berlin, 
Profeſſor Maler von Werner iſt dad Kreuz der Ritter des 
Königl. Haudordend von Hohenzollern verliehen, 

















669 


dem Lehrer an derfelben Afademie, Zylographen Boy el das Prädikat 
„Profeſſor“ beigelegt, . 

der Kongertmeilter und Lehrer am Konjervatorium der Muſik zu 
Rotterdam, Wirth, als ordentl. Lehrer an der akademiſchen 
Hochſchule für Muſik, Abtheilung für ausübende Tonkunft, zu 
Berlin angeftell, 

der Maler Tefhendorff als Sefretariats-Affiftent bei der Aka— 
demie der Künfte zu Berlin angeftellt worden. 


C. Gymnafial- und Real-Lehranftalten. 


Es iſt beftätigt worden die Wahl 

des Oberlehrerd Dr. &. H. Frie dländer vom Friedrichs-Gymnaſ. 
zu Berlin zum Direktor des Leibniz-Gymnaſiums daſelbſt, 

des Oberlehrers Ad. Kirchhoff am Gymnaſ. Josephinumi zu 
Hildesheim zum Direktor dieſer Anſtalt. 
Der Rektor des Progymnaſ. zu Norden Dr. Rich. Schneider 
iſt zum Gymnaſial-Direktor ernannt und demſelben die Direktion 
des Gymnaſiums daſelbſt übertragen worden. 
Dem Oberlehrer Profeſſ. Jüngſt am Gymnaſium zu Bielefeld 
iſt der Rothe Adler-Orden vierter Klaſſe verliehen, 
dem Gpmnafial-Oberlehrer Dr. Fliedner zu Hanau das Präbifat 
„Profeſſor“ beigelegt, 
ala Oberlebrer find berufen worden an das Gmnaſium 
zu Berlin, Humboldts-Gymnaſ., der Oberlehrer Dr. Sogel 
von der Luiſenſtädtiſch. Realſchule, und der Oberlehrer Dr. 
Zernial von der Viftoriafchule dajelbit, 

zu Nafel der Oberlehrer Heidrich vom Friedrich: Wilhelmd- 
Gymnaſ. zu Poſen, 

zu Neiße der ordentl. Lehrer Dr. Brüll von dem Matthias- 
Gymnaf. zu Bredlau, 

zu O Ai der ordentl. Lehrer Knütgen vom Gymnaf. zu 

eiße, 

zu Sagan der Dberlehrer Hanfel vom Gymnaf. zu Oppeln, 

zu Barmen der ordentl. Lehrer von Lehmann vom Gymnaſ. 
zu Kreuznad). 

Die Ernennung der Lehrer Maiß und Lubarſch an der höheren 
Lehranjtalt zu Königshütte zu Oberlehrern bei dem dafelbft 
zu errihtenden Gymnafium iſt genehmigt, 

Zu Dberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Dr. Heidemann am Gymnaf. zum grauen Klofter zu Berlin, 
Dr. Braumüller am Wilhelms-Gymnaſ. zu Berlin, 

Dr. Tſchierſch am Gymnaſ. zu Luckau, 
Lupe ⸗ zu Sorau, 
Dr. Tabulsti - s zu Rogafen, 
Dr. Hune ⸗ e zu Meppen, 


670 





Werra am Gymnaſ. zu Attendorn, und 
Dr. von Oppen = >» gu Barmen. 
23 Prädikat „Oberlehrer“ ik beigelegt worden den ordentlichen 
Lehrern 
Dr. Bed am Gymnaſ. zu Lauban, 
Dr. Knaut am Pädagogium U, 2. Fr. zu Magdeburg, unb 
Dr. Büdgen am Gymnaſ. zu Wiesbaden. 
Als ordentlidhe Lehrer find angeftelt worden am Gymnafium 
zu Sraubdenz der Kandidat der Theologie und ded Schulamted 
Czymmek, zugleich als evangel. Religiondlehrer, 
zu Hobenftein der Schula. Kandid. Neuhaus, 
zu “önigeberg 1. Prß., Sriedrichd-Kolleg., der Schula. Kandid. 
arold, 
zu Köntgöbergi. Prß., Wilhelmd-Gymnal. - ⸗ ⸗ 
Dr. Sadée 


zu Strasburg i. Weſtprß der Kandid. der Theologie und des 
Schulamtes Dr. Rademader, zugleich als evangel. Relis 
giondlehrer, 

zu Zilfit der Schula. Kandid. Friedrid, 

zu Berlin, Franzöſ. Gymnaf., der Schula. Kandid. Wepel, 

zu Berlin, Humboldtd- Gymnaj., die Schula. Kandidaten 
Dfterhbage und Dr. Spitta, 

zu Berlin, Königeftäbt. Gymnaſ. der Lehrer Dr. Sacoby vom 
Gymnaſ. zu Aarau, der Lehrer Dr. Dils vom Sohanneum zu 
Hamburg, der ordentl. Lehrer Nehring von der Zuifenftädt. 
Gewerbeith zu Berlin, und der Schula. Kandid. Dr. Hinrichs, 

zu Königsberg N. M. der Schula. Kandid. Reiche, 

zu Landsberg a.d.W. ⸗ . : Mrondfy, 

zu Sorau ber Xehrer Dr. Ilgen von der ftädtiih. höheren 
Knabenſchule zu Schwerin a. d. W., 

zu Gneſen der Schula. Kandid. Schönfeld, 

zu Bredlau, Eliſabeth-Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr. von 
Stojentin, 

zu Breslau, Magdalenen- Gymnaf., der Schula. Kandid. Dr. 
Stender, 

zu Breslau, Matthias⸗Gymnaſ. dieSchula. Kandidaten Barthel 
und Dr. Kothe, 

zu Sunzlau der Gymnaf. Lehrer Dr. Reinhardt aus Haderd- 
eben, 

zu Görli =» . s Dr. Bünger aus Landöberg, 

zu Kattowitz der Hülfdlehrer Diskowsky dajelbft, 

zu kaͤnigebatt der Gymnaſ. Lehrer Dr. Protzen, und der 
Schula. Kandid. Hanke, 

zu Kreuzburg der Lehrer Dr. Mittelhaus von der höh. 
Bürgerſch. zu Guhrau, und der Schula. Kandid. Dr. Peter, 

















671 





zu Lauban der Lehrer von Reneffe von der böh. Bürgerſch. 
zu Ohligs 


zu Del = ⸗ ⸗ Dr. Polluge, 


u Osnabrück, 
zu Meppen der Hülfslehrer Schneiderwirth, 
zu Aınöberg = = =» Dr. Potthaſt, 
zu Dortmund: =- » Dr Wilh. Schulze, 


zu Herford der Schula. Kandid. Dr. Schwartzkopf, 

zu Koedfeld der ordentl. Lehrer Noterd vom Gymnaſ. zu 
Attendorn, 

zu Dillenburg der ordentl. Lehrer Löber von der Realſch. zu 


Hanau, 
zu Frankfurt a. M. der ordentl. Xehrer Dr. Cuers von der 
Realſch. zu Elberfeld, 
zu Barmen(aud Realjchule) der Schula. Kandid. Dr. Matthias, 
zu Düffeldorf der ordentl. Zehrer Dr. Reinh. Braun von der 
Realſch. zu Iſerlohn, und 
zu Neuwied der ordentl. Lehrer Dr. Barlen vom Gymnal. 
zu Bodum. 
An der Lateiniſchen Hauptichule der Franke'ſchen Stiftungen zu 
Halle tft der Schula. Kandid. Wehrmann ald Kollabarator, 
am Gymnaf. zu Erfurt der Schula. Kandid. Giſecke ald wifjen- 
ſchaftl. Hülfölehrer, 

am Gymnaf. zu Kreuznach der ordentl. Lehrer Eickershoff von 
der Realfch. zu Ruhrort ald Reallehrer; 

Als techniſche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 
zu Hobenftein der Lehrer Hammer aus Königöberg, 
zu Inſt — der techniſche Lehrer Becker von der Realſch. 

u Wehlau, 

zu Konik der Borfchullehrer Kalohr, und 
zu Straßburg 1. Weſtprß. der Glementarlehrer Groß, 

am Gym. zu M. Gladbach ift der Lehrer Limper ald Elemen- 
tarlehrer angeftellt worden. 

Dem Befanglehrer Schnöpfandem Kölnifhen Gymnaſ. zu Berlin 
ift dad Prädikat „Muſikdirektor“ beigelegt worden. | 


672 





An dem Progymnafium zu Allenftein find: Oberlehrer Dr. Frie⸗ 
dersdorffvom Gymna). zu Marienburg zum Dirigenten ernannt; 
ald ordentlihe Lehrer angeftellt die ordentlihen Lehrer Kahle 
vom Gymnaf. zu Hohenftein, Dr. Begemann vom Gymnaſ. zu 
Holzminden, und Dolega vom Gymnaf. zu Kulm, jowie die 
Hülfslehrer Buchholz vom Gymnaf. zu Graudenz, und Meyer 
vom Sriedridhd- Kollegium zu Königsberg; ald techniicher Lehrer an- 
geftellt der Slementarlehrer Bogel aud Königsberg, 
ed find am Progymnafium 
zu Friedeberg N.M. der Schula. Kandid. Harnecker, 
zu Fürftenwalde der ordentl. Lehrer Dr. Rogge von der 
Lateiniſchen Hauptſchule der Franke'ſchen Stiftungen zu 
Halle, und 

zu Kempen, Provinz Polen, der interimiftiiche Lehrer Pietſch 
ald ordentl. Lehrer angeftellt, . 

dem ordentl. Kehrer Heinelamp am Progymnal. zu Siegburg ift 
dad Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt, und 

am Progymnaf. zu Prüm der Lehrer Dreſchner als Clementar- 
lehrer angeftellt worden. 


Die Wahl ded Oberlehrerd Dr. Münd an dem Gymnaf. und ber 
Realſch. zu Barmen zum Direktor der Realihule zu Ruhrort 
ift beftättgt, 
dem Dberlehrer Boefzoermeny an der Petri-Realichule zu Danzig 
ift dad Prädikat „Profeffor” beigelegt, 
der Oberlehrer Rummler vom Gymnaſ. zu Gneſen in gleicher Eigen 
ihaft an die Nealfchule zu Srauftadt verjegt, 
der Gymnafiallehrer Dr. Kropatſcheck zu Wismar ald Ober: 
lehrer an die Realfchule zu Brandenburg a.d. H., und 
der Gymnaſiallehrer Dr. Dunder zu Hanau ald Oberlehrer an 
das Realgymnafium zu Wiesbaden berufen, 
zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Dr. Möller und Franken an der Petri-Realſchule zu Danzig, 
Dr. Wolff an der Luiſenſtädtiſch. Gemwerbefchule zu Berlin, und 
Pahde bei der Realfhule zu Mülheim a. d. Ruhr. 
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realichule 
zu Danzig, Johannisſchule, der Hülfslehrer Flach, 
zu Danzig, Petriihule, der Hülfslehrer Hilger, und der 
Gewerbeſchullehrer Dr. Plög aus Liegnig, 

zu Elbing der Schula. Kandid. Dr. Neubauer, 

zu Berlin, Friedrichs-Werderſche Gewerbeſch., der Oberlebrer 
Dr. Dickmann vom Sohanneum zu Hamburg, 

zu Breslau, Realſch. am Zwinger, der Schula. Kandid. Dr. 
Schroller, 

zu Neiße der Schula. Kandid. Kreutzberg, 











673 


zu Magdeburg, Realſch. II.D., der Schule. Kandid. Dr. 
Duchateau, und der ordentl. Lehrer Dr. Rogioue von 

‚ ber höheren Töcdhterfchule zu Straßburg, 

zu Altona der Schula. Kandid. Schüth, 

zu Selle der ordentl. Lehrer Bötjer vom Gymnaſ. zu Stade, 

zu Go8lar der Oberlehrer Dr. Hilmer vom Gymnaf. zu Son- 
deröhaufen, und der ordentl. Lehrer Dr. Krafft von ber 

Realſch. zu Mülheim a. d. Ruhr, 

zu Dfterode der Hülfslehrer Deliuß, 

zu Iſerlohn der Scula. Kandid. Dr. Knuth, 

zu Zippftadt der Schula. Kandid. Reismann, 

zu Sranffurt a. M., Mufterihule, der Hülfdlehrer Dr. Forte, 

zu Frankfurt a M., Klingerfhule, der ordentl. Lehrer Wilde 
vom Gymnaſ. dafelbit, 

zu Duisburg der Schula. Kandid. Klaas. 

An der Realfhule zu Wehlau ift der Lehrer Zigann von dem 
v. Conradi'ſchen Snftitut zu Jenkau als techniſcher Lehrer, 
als Elementarlehrer find angeftelt worden an der Realichule 

D. zu Magdeburg der Lehrer Schulz. 

II. D. zu Magdeburg = = HRegener. 


Den Reftoren 
Dr. Seitz an der höheren Bürgerfchule zu Marne, und 
Dr. Döring = = ⸗ ⸗ zu Sonderburg 
iſt das Prädikat „Profeſſor“, und 
dem ordentl. Lehrer Dr. Kroll an der höh. Bürgerſch. zu Striegau 
der Oberlehrer⸗-Titel beigelegt, 
an der höh. Bürgerſch. zu Dtterndorf der Kollaborator Sage» 
biel zum erften ordentl. Zehrer und Konrektor befördert, 
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der höheren Bürgerfchule 
zu Riejenburg, Regierungsbzk Martenwerder, der ordentl. Kehrer 
Salpater von der höh. Dürgerid. zu Löwenberg i. Schleſ. 
zu Nauen der Schula. Kandid. Dr. Cunerth, 
zu Löwenberg i. Schlej. der Realſch. Lehrer Deltjen auß 
Oldenburg, 
zu Striegau der Gymnaf. Lehrer Kosbadt aud Torgau, 
zu Marne der ordentl. Lehrer R. Müller von der höh. Bürgerich. 
zu Lübben, 
zu Northeim der Schula. Kandid. Dr. Sprenger, 
zu Dtterndorf>» ⸗ Sieglerſchmidt, 
zu Papenburg⸗ ⸗ ⸗ r. Hupe, 
zu Altena der Gymmaf. Lehrer Dr. Lohmeyer aus Herford, 
und der Schula. Kandid. Ernit, 
zu Lüdenfcheid der Lehrer Schrodt aud Nauen, 
zu Oberlahnſte in der Realſch. Lehrer Hie de and Mülheim a. Rh., 


674 





zu Wiesbaden ber orbentl. Lehrer Güth von der höh. Bürgerſch. 
zu Heröfeld, und 
zu Bierfen der Schula. Kandid. Pfenninger. 
An der höh. Bürgerfh. zu Lauenburg a. E, Kreis Herzogth. 
Lauenburg, ift der Glementarlehrer Heyn aus Kolberg ald Zeichens 
lehrer angeftellt worden. 


D. Sgullehrer-Seminare. 
Der Seminar:Direftor Supprian zu Pyriz ift in gleicher Eigen- 
ichaft an das Lehrerinnen-Seminar und die Augufta-Schule zu 
Berlin verfept, 
Zu Seminar-Direktoren find ernannt worden 
der erfte Seminarlehrer Platen zu Sagan, 
der Realſchul · Oberlehrer und Proreltor Schwarzkopf zu Landeshut, 
der Rektor Dr. Heskamp an der höheren Stadtſchule zu Zanten, 
der Lehrer Dr. Ganſen an der ftädtifchen höheren Töchterſchule 
zu Krefeld, und 

der Kreiß-Schulinipeltor Dr. Küppers zu Mülheim a. Rh., 

und ift verliehen worden 

dem Aiaten bad Direftorat bed Schullehrer-Seminard zu Prß. 
Eylau, 

dem Sömartopt desgl. zu Pyritz, 

dem Dr. Heskamp deögl. zu Fulda, 

dem Dr. Ganfen bedgl. zu Odenkirchen, und 

dem Dr. Küppers deögl. zu Siegburg. 

Dem erften Seminarlehrer Nuflireftoe Selransti zu Graudenz 
it der Rothe AdlersOrden vierter Klafje verliehen, 

an dem Schul. Seminar zu Oranienburg ber Rektor und 
Prediger Hinze aus Templin ald erfter Lehrer angeftellt, 

der ordentl. Seminarlehrer Ortlepp zu Kammin zum erften Lehrer 
am Schul. Seminar zu Pölik befördert, 

zu ordentlihen Lehrern Fon befördert worden die Hülfölchrer 
Karl Müller am Schul. Seminar zu Rofenberg, und 
xöhler, ⸗ zu Liebenthal, 

ald ordentliche Lehrer find angeſtellt worden 
am Schul. Seminar zu Fulda der Schule. Kandid. Füller, 
am Lehrerinnen-Seminar zu Zanten ber Hauptlehrer Meurer 

aus Lindenthal, “ 
am Schul. Seminar zu Siegburg ber bei diefer Anftalt bereits 
beihäftigte Lehrer Böder aus Bendorf, 
am Schul. Seminar zu Wittlich der bei biefer Anftalt bereits 
beihäftigte Lehrer Weſſel aus Barmen, zugleich ald Mufiklehrer; 
als Hülfßlehrer find angeftellt worden an dem Schullehrer-Seminar 
zu Bredlau der kr Hanke von der Vorſchule des Matthias 
Gymnaf. dafelbit, 


675 





zu Rofenberg der Lehrer Kothe aus Bolfenhain, 
zu ne der bei diejer Anftalt bereitö beichäftigte Lehrer 


aald, 

zu Erfurt die bei diejer Anftalt bereits beichäftigten Lehrer 
Stade und Schauerhammer, 

zu Neuwied der bei diefer Anftalt bereits beichäftigte Lehrer 
K. Beder aud Saarbrüden, 

zu Kempen der Lehrer Lentz aus Eupen. 


nn 


Es haben erhalten den Königlichen Kronen-Orden vierter Klaffe: 
Datz, evangel. Lehrer zu MWelterod im Rheingaufreife, 
Hennig, evangel. eriter Xehrer, Kantor und Organift zu Magonin, 

Krs Kolmar i. Poſ., 
Rozynski, fathol. Schulreftor zu Danzig ; 
den Adler der Inhaber ded Königl. Hausordend von Hohenzollern: 
Bartholdy, evangel. Lehrer zu Gollnow, Krs Naugard, 
Bergmann, evangel. erfter gehrer zu Berleburg, Krs Wittgenftein, 
Braun, evangel. Kirhichullehrer und Organift zu Miswalde, 
Krs Mohrungen, 
“Hoffmann, kathol. Lehrer und Organift zu Diih Raſſelwitz, 

Krs Neuftadt Ob. Schleſ., 

Huftadt, evangel. Xehrer zu Gruiten, Krs Mettmann, 

Keitel, deögl. und Küfter zu Oberribdorf im Manöfelder See- 
reis, 

Kretfhhmer, kathol. Lehrer zu Bielau, Krö Neiße, 

Krüger, evangel. Lehrer und Küfter zu Gölnig, Krs Luckau, 

Küh ne ‚evangel. Lehrer und Küfter zu Biejenthal, Krs Ober: 
arnim, 

Kunz, kathol. Hauptlehrer zu Schmiegel, Krs Koften, 

Lange, evangel. Lehrer zu Brieg, 

“chm —— desgl. und Organiſt zu Pomehrendorf, Landkreis 

ing, 

Lenz, evangel. Lehrer zu Breſin, Krs Schwetz, 

Meyer, desgl. zu Weſterbeck, Krs Tecklenburg, 

Müller, desgl. an der Roſengarten-Knabenſchule zu Stettin, 

Piper, evangel. erfter Lehrer an der Mädchenfchule zu Gollnom, 
Krd Naugard, 

Prudlo, kathol. Kehrer zu FreisKadlub, Krs Rofenberg Ob. Schleſ., 

Rothſtein, evangel. Hauptlehrer zu Elberfeld, 

Sar, evangel, Lehrer, Organift und Küfter zu Kranenburg, Krs 
Kleve, 

Schienke, evangel. Lehrer zu Dammfelde, Krd Martenburg, 

Schütze, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Spergau, Krs 
Merjeburg ; 


676 





das Allgemeine Ehrenzeichen: 
Böttcher, evangel. erfter Lehrer zu Duiftrup, Krs Habdersleben, 
Erythropel, evangel. Lehrer zu Rethen, Landkrs Hannover, 
Gertfen, kathol. Lehrer zu Ahmſen, Krs Meppen, 
Goldſchmidt, ifraelitifcher Lehrer zu Hoof, Krs Kaſſel, 
Hagemann, evangel. Lehrer und Küſter zu Gr. Grunow, Krs 
Dramburg, 
Janßen, evangel. Lehrer zu Canum, Krs Emden, 
‚tämpfer, fathol. Lehrer und DOrganift zu Ober⸗Netphen, Krd 
iegen, 
Körner, evangel. Lehrer und Küfter zu Klein Schönebed, Krs 
Niederbarntm, 
Krieg, evangel. Lehrer und Küfter zu Darrig, Krs Ruppin, 
Krüger, evangel. Xehrer zu Welnitz, Krs Gneſen, 
Mader, kathol. Lehrer zu Kaltenbrunn, Krs Neurode, 
Näfe, evangel. Lehrer zu Kreiſchau, Krs Steinau, 
Pleſſe, deögl. zu Smpede, Landkrs Hannover, 
Reinſch, desgl. zu Groß-Sperrenwalde, Krs Prenzlau, 
Rüdiger, desgl. und Küfter zu Hafelberg, Krs Oberbarnim, 
Schröder, evangel. Lehrer zu Vorwerk, Krs Rotenburg t. Hann., 
Seibt, dedgl. und Küfter zu Krien, Krs Anklam, 
Seinede, evangel. Lehrer zu Bothmer, Krs Fallingboftel, 
Strauß, evangel. Kirchſchullehrer und Organift zu Di. Wilten, 
Krs Friedland, 
Bogeler, evangel. Lehrer zu Mächterfen, Krs Lüneburg, 
Weigand, kathol. Lehrer zu Flörsheim im Mainkreife, und 
Wie H n er fathol. Lehrer und Organift zu Klein» Graben, Kr 
rebniß : 
Sta 2. Shnldiener bei dem Friedrichs-Werderſchen Gymnaf. zu 
erlin. 


— 





Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 

der Kreis⸗Schulinſpektor KuUznik zu Falkenberg Ob. Schleſ., 

der ordentl. Profeſſ. Dr. Heimſoeth in der philoſoph. Falult. 
der Univerſ. zu Bonn, 

der ordentl. Drofef or der Theologie Konſiſtorialrath Dr. Sieffert 
an der Univerſ. zu Köntgäöberg, 

der Sektionschef im geodätijchen Sufiltut Profeffor Dr. Bre» 
miter zu Berlin, 

der Direktor ded Martenftifts- Gymnaf. Profeflor Dr. Heyde⸗ 
mann zu Stettin, 

die Oberlehrer Peer Pohl am Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnaſ. 
zu Poſen, Profeffor Haffe am Pädagogium zu Magbe- 


677 





burg, Konreftor Delfer am Gymnaſ. zu Lingen, und 
Dr. Brutkowsky am Gymnaf. zu Hadamar, 

der Direktor der Realihule zu Nordhaufen, Dr. Burghardt, 

die Oberlehrer Profeſſor Auguftin an der Luifenftädtiichen Real- 
ihule zu Berlin, und Profeffor Dr. Fuhlrott an der 
Realſchule zu Elberfeld, 

der ordentl. Lehrer Lanzenberger an der Koönigsſtädtiſchen 
Realihule zu Berlin. 

In den Rubeftand getreten: 

der Oberlehrer Dr. Zander am Friedrich Kolleg. zu Königs— 
berg 1. Prß., 

der Oberlehrer Profeffor Dr. Steiner am Gymnaſ. zu Kreuz: 
nad, und iſt demjelben der Rothe Adler-Drden dritter 
Klaffe mit der Schleife verliehen worden, 

der ordentl. Xehrer Sungband am Gymnaf. zu Dortmund, 

der ordentl. Zehrer Dr. Schulte am Progymnal. zu Fürften- 


walde, 

der Oberlehrer Profeffor Dr. Bühmann an der Friedrich- 
Werderſchen Gewerbeſchule zu Berlin, und ift demfelben 
der Rothe Adler:Drden vierter Klaffe verliehen worden, 

der Ben Lehrer Wiegand an der höheren Bürgerſchule zu 
Kaſſel. 

Wegen Berufung in ein anderes Amt im Inlande: 
der Oberlehrer Dr. Auguft am Humboldts-Gymnaſ. zu Berlin, 
der Oberlehrer Dr. Böhm an der Luiſenſtädtiſchen Gewerbefchule 

zu Berlin. 

Außerhalb der Preußiſchen Monardie angeftellt ıc.: 
die ordentl. Lehrer Dr. Zillgenz vom Gymnaſ. zu Wittſtock, 

und Dr. Brandt vom Gymnal. zu Saarbüden. 

Aufibhre Anträge entlafjen: 
die ordentlichen Lehrer 

Dr. Rüter von der höheren Bürgerſch. zu Marne, 
Kenbler = = = = zu Segeberg, und 
Dr.Rumpen» = = zuOberlahnſtein. 

Anderweit ausgeſchieden: 

der Seminar⸗Direktor Kubowicz zu Erin. 


678 


Inhaltsverzeichniß des November- und Dezember-Hefted. 


191) Nachweiſungen über die Zahl ber vorhandenen ehren und Lehrerinnen- 
Stellen und deren Beſetzung zu Anfang Iuni 1877 €. 56 


192) Beſchwerde aus verfchiebenen Orten der Provinz Weßftfalen und der 
Rheinprovinz über Anordnungen ber Staatsregierung auf dem (Nebiete bes Unter- 
rihtsmefense S. 6u7. — 193) Befchwerbe einiger Mitglieder des Haufes ber 
Abgeordneten über Anordnungen ber Staatsregierung auf dem Gebiete bes Unter⸗ 
richtsweſens S. 615. — 194) Behörde, bei weldher die kallulatoriſche Feſtſtellung 
der Bauanfchläge zu erfolgen bat ©. 618. 


195) Reftorat an der Univerfität zu Halle &. 619. — 1%) Arbeitstifche 
Ir Preußiiche Gelehrte in der zoologifhen Station bes Dr. Dohrn zu Neapel 
619. — 197) Studium der Medizin im Auslande ſeitens deutſcher Realſchul⸗ 
Aiturienten in Beziehung auf Approbation als Arzt in Deutfchland ©. 619. — 
198) Verleihung goldener Medaillen an Künfller S. 620. — 199) Breisanfgabe 
für Angabe einer Maſſe zur Herftellung der Abgiffe von Kunftwerlen ©. 620. 


200) Kontrole über die Beſchäftigung ungeprüfter Randidaten an böb. Unter» 
rihte-Auft. (Balatanzeigen) S. 622. — 201) Verwendung bezw. Rüdlieferung 
der Mehreinnahmen u der Erfparniffe der aus Staatsfonds fubventionirten 
höh. Unterrichts-Anf. ©. 623. — 202) Zahl der an das Minifterium vinzu- 
fendenden Wrogramme ©. 624. — 203) Stipendien-Stiftungen bei dem GEymnaſ. 
zu Schleufingen ©. 624. 


204) Verzeichniß der Königl. Lehrer⸗ und Fehrerinnen-Seminare ©. 025. — 
205) Verträge über Einrichtung von Seminar: Uebungsſchulen ©. 630. — 6) 
Beforgung ber Rendantur bei Präparandenanftalten S.032. — 207) Ausschluß 
ber nicht in Preußen angeftellten Lehrer von ber zweiten Prüfung ©. 632 — 
208) Bericht über einen vierwöchentlichen Turnkurſus filr Glementartehrer ©. 0633. 
— 209) Berechtigung des Lehrers zur Nubung ber fir die Schufftelle ausge⸗ 
fetten Ländereien &. 638. — 210) Berficherung der Seldfrltchte der Lehrer gegen 
Hagelihaben S. 638, — 211) Kortfall der Wittwenkaffenbeiträge von den mit 
Lehrerinnen definitiv bejegten bisherigen Lehrerſtellen S. 639. — 212) Zweiter 
Nachtrag zu dem Statut ber Allg. Deutſchen Penfions +» Anfalt für Lehrerinnen 
und Erzieherinnen ©. 639, 


213) Leitung und Ertheilung des kathol. Religionsunterrihtes in ber Volls⸗ 
ſchule S. 642. — 214) Unterrichtsiprade für bibliihe Geſchichte auf der Unter- 
ſtufe utraquiſtiſcher Schulen ©. 658. — 215) Methode des Schreibunterridts 

&.659. — 216) Führung des Lebrberichtes (Schultagebuches) S. bou. — 217) 
—— einer paritätiſchen Schule mit aufſteigenden Klaſſen an Stelle von 
Konfeſſionsſchulen ©. vbl. — 218) Aufbringung der Schullaften in ber Pro- 
vinz Breußen, insbefondere Leiflungen der Fuden, Beihilfe aus Kommmualmitteln 
für öffentliche jüdiſche Schulen S. 664. 


219) Verleihung der Rechte ber juriftiichen Perfon 8 665. — 220) Zu⸗ 
wendungen im Reſſort ber Unterrichts ⸗Verwaltung S. bb 


Perſonalchronik S. 668, 


Drudfebler-Beridhtigung. 


Seite 571 diefes Deftes iſt unter B. Kol. 8. ber ſtatiſtiſchen Nachweiſumg in 
der Ueberſchrift flatt „(Rol. 7. b.)“ zu leſen: „(Kol. 6. b.)“. Die Ueberſchrift ber 
Kolonne 8. lautet demnach 


„Bon den. nicht befetten Stellen (Rol. 6. b.)“ 


Drud von 3. 8. Starde in Berlin. u 











Chronologiſches Negifter 
zum Gentralblatt für den Jahrgang 1877. 


Abkürzungen: 
U. Ordre — 9. Erl. — U. Berord. = Allerhöchſte Ordre — Allerhöchfter 
Erlaß — Berhöchte Berorbnung. 
Bel. d. Reichel. A. = Belanntmahung bes Herrn Reichskanzlers bzw. des 
Reichetanzfer- Amis. 


St. M. Beſchl. = Staats-Minifterial-Beichluß. 

M.B. -— M. Bel. — M. Bei. — M. Genehm. — Minifterial-Berfügumg, 
— a fannıtmadung, — Beſtätigung, — +Genehmigung. 

54.8.8 Sch.K. Bek. = Berfügung eines Königl. Brobingial- Schul⸗ 
tollegiume. 
. B. — R. Bel. = dögl. einer Königl. Regierung. 

8.8. — bögl. eines Königlichen Konfiforiums, 

Der nuabe C. zugefegt = Eirkular. 


Erf. d. Ob. Trib. — Erfennmig des König. Ober-Tribunals. 
Ert. N S Berw. Ger. = Erfenntniß des Königl. Oberverwaltungsgerichts. 
Erf. d. Komp. Ser. 9. — Erkenntniß des Königl. Gerichtshofes zur Ent- 


Iheibung der — ⸗Konflikte. 
Bel. d. Alad. d. K. — Bekanntmachung der Königl. Akademie der Künſte 


zu Berlin. 

Seite Seite 
1876. 1876. 
11. Same Statut. Ausug. -. 9| 7.Dumr M.B..... 3 
Be... a 38 
15. April U. Ordre . . . . 39113 — ME. v. 11. 6528. ) 31 
20, Iuli bel. 20.2.0939 13. — begl (U. 111. 14269.) 114 
31. — bl. . 22.2.9 15. _ sel 2...’ .. aa 
17. Septbr bögL. . 2. 39 | 1 — 3* 
29. — Intrultion. . . 107 Br — 2 es ®. * a0 
2. Otlir M. 8 247 | 22. — Belauntm.. . . . 71 
9. — bel 2. 2... 479 m. MED. ih 
18. — U Orr. . 350 38. — ME. it 
21. — Ben! 000. BO, — bagl . Do. 6696 96). 19 
21. — Erl.d. Ob. Verw. Ger. 154 | 0. — ME. .(D. Ii. 7136) 29 
8. Novbr M. EB. . . . 4858|. — * c. 620) 78 
i8. R. C. B..... 425 30u. — daogl. (U. II. 15046.) 103 
29. — Ert.d. Ob. Berw. Ger. 51 
WW. — W. s.(v. iv. 6öy 187. 
30. — vostl. (U.11.6351.). 3 | _ Zam Preisausſchreiben. . 16 
1. Dambr Statifl Rahme. . | 5. — MEB. ... 0 
2. Erk. d. Ob. Berw. Ger. 116 | 6 — bel. -». .:. 2... 


45” 





1877. 
10. Janrr MB. .... 
13. — Ert.d. Ob. Berw. Ger, 
13. — Erk.d. Komp. Ger. 9. 
5. — M.EB.... 
17. — Ben! ⸗ . 
17. — Erk.bd. Ob. Berw. Ger. 
3. —  M.E.%. (G.II.244,) 
23. — M.B. (G.II. 8533.) 
#4. — M.E.8.(G. 11.5178.) 
24. — dögl. (U. II. 60.) 
24. — begt. (U. II. 5243.) 
23. — yabıeberiät . .. 
7. — M. Bel. 
27. — Dean &. £ Kaif. 
u ö ronpr. 

27. — 1. Dre . . ann. 
29. — 0 
30. — 4 ®.. . 
31. — begl. (U. IL 67). 
zi. — m al. (U. 111. 5959.) 
3. — ®. (U. I. 7). 
A. — Ba. (0. 11.6414). 
31. — begl. (U. III. 5389.) 
3. — dsl. (U. II. 5249.) 
3. Febt MB... .. 
5. — R. C. B. 0 0 . . 
1. — NEE... 

7. — Erk. d. Ob. Verw. Ger 
8. — M. C. V. o 0 . 
9, —- begl. . . . 0 
10. — M. B. . 0 0 e 
1. — Nefnt. . . 
13. — M. €. B. . 0 
14. — M. B. . . D . . 
15. — Reglement .. . 
15. — M. C. B. oo. 04 
16. — bögl. . . e . . 
17. — M. Bel . .o9 ee 
19. — Bel. d. Alad. b. e.. 
19, — degl. . . . o . 
19. — degl 0 . 0 0 
19, — M. B. (U. II. 259. 
19. — degi (U. III 6168.) 
20. — doogl. . . ® . D 
21. — ea. 0 . 
24. — Bed. Alad. db. 8 
4. — Gi . . 
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. 8 
28. — beit. OD 0 . ) 
1. März M. C. B..... 
2. — R. C. B. . e U 


248 
8 


35 


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Gelte 
M. 136 
—* * "m. %3.). 69 
dsgl. (D. II. 365.) 145 
begl. 0.0.18 
mM. Bet. oo... 161 


7 
Bel. einer Fakult.. 


136 
Geſetz 257 
d. . iIĩ. 6b60) 135 
M. Beſtimmungen 146 
(U II. 5142.) 
.€.8.(U.III.936.) 149 
4. Ordre . 350 
M. C. B... . 145 
M. 8. 192 
R. C. ® (Ü. II. 1070) 235 
Bel. d. Reichsk. A 224 
M. C. B.. 190 
bagl. (U. IM. 392.) 149 
M. Bel. (U. 1.5934) 223 
bel. . 190 
Ert. d. Ob. Berm. Ger. 241 
M. Bet. (G.1.799) 1% 
.&8... 246 
(U. IL, 7473 ıc.) 
Erf. d. Ob. Berw. Ger. 237 
M. C. VB.... 226 
Reglement... 192 
MB... 2.2. 
del. . » 0. 326 
M. C. B. ® “ “ ® 305 
1. Orr . . . 350 
Statut. Nachtrag 639 
u. DOrdre . . . 360 
M. Bel. — [ } [} ® 330 
M.E.B.....23 
MB... .. 331 
1. Orr . . .» . 350 
M.EB.. .. 293) 
M. Beſtät. . - 640 
Borfäriften . . 397 
M. C. B..... 288 
A. Orbre. 350 
Erk. d. Ob. Bew. Ger. 372 
M. B..... . 8347 
A. Ordre 350 
Reglement. „. . . 278 
M. Bl. . . 2». 387 
degl. ‘ ® “ } o 283 
begl. . . 338 
N. €. 00. 4 
M. C. B.. .. 308 











30. 


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M. 3. ® ® ® “ “ 
4 Dre . . . . 
Snfteultion. . » 
MM. €. B. ® ®. “ U) 
dsgl. ‘ . “ ® ®. 
Ert.d. Ob. Berw. Ger. 
Bel. einer Fakult.. 
Statiſt. Nachweiſ. 

M. V. . ® es ®. ® 
M. C. B... 
begl. ® [1] } “ [ 
degl. . . 
MM. B. (U. II. 1496.) 
begl. (U. III. 9745.) 
Ob. Trib. Urtbeil . 


M. Bl. . . » 
M. C. B.. 
M. B. ‘ oe 
Neglement . . . » 
Outagpten eo... 
% Dive oo... 


dagl. . .. 
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Regulativ . . » » 


M. 8. eo o [ f\ eo 
ball. . 2... 
Bed. . 2 2. 
R. C. 8. 


dsgl.... 
degl.. 8 
M. C. B.(D. II. 1859.) 
begl. “ ® ® “ 


R. C. B... 
Bertrag... 


M. B. 

bogl. (Ü. IT. 1914. 
M.Bel.(U.III. 2846.) 
M.E.B.(U.1.2240.) 


bei. “ [2 “. . 2 


Auguft a d. Alab. d. K.. 
. C. V. 


1877. 

14. Anguf MB... 0. 
15. NR. €. 8. 0 0 0 
17. — 1. Ordre . . . . 
18, — M. B. . e . . . 
18. — degl. 0 e . . 
22, — dgl. . . . 0 . 
2. — WO... . 
24, — M. C. B. . 0 
25. — M. B. . . [) ® 
25. — A. Ordre . . . 
28, — M. B. . . e 
29. — U One . . 
30. — Bel. d. Alad. d. 8 
31. — M. B. . e e . 
6. Septbr X. Verordn. . 
12. — dCi Schreiben .. 
14. — M. B. . . ® « . 
15. — K. C. V. 0 . 
19. — R.E.B.... 
21. — M. C. VB.... 
21. — R. C. B. 0 0 e ° 
22. — Gtatut . .. 
24. — M. B . 
26. — Bel. d. Reihel. A.. 
26. — M. .o ‘ . 
29, — dogl o . “ . . 
3. Ohr MB... .. 
4. — bel . . 2... 
5. —  begl. (U.II.2349,) . 
5. — M.E.B.(U. 0.131837.) 
6. — degl. . “ ® . 
13. — M. B. “ . . 0 
19. — M. C. B.... 
20. — M. B. 0 0 . e e 
31. — degl. 0 O . . 
9. Nobbr M. EB...» 
10. — M. B. . . . 
11. — R. C. B. . . . . 
13. — M 8 W. IH. 15917.) 
13. — benl: 

( IH. 13800, 1 

15. — Degl. . o . 
15. — Breisansfcreiben 
2. — Be d. Reichsk. A.. 


Sad: Negifter 
zum Centralblatt für den Jahrgang 1877. 


(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.) 


A. 
Abguſ Kunſtwerken. Preisaufgabe für Auffindung einer neuen Guß · 
maſſe 620. 


Abiturientenpräfungen an ben höheren Unt. Anſt., flatiſtiſche Nach- 
meifung 137. 
Aerzte. Studium ber Medizin im Auslanbe feitens beuticher Realichul- 
[biturienten im Beziehung auf Approbation ale. Arzt in Deutſchland 619. 

— Ausfgluß ber Annahme eines Anflaltsarztes bei Präparandenanf. 343. 

Alabemie ber Wiffenfhaften zu Berlin. Berfonal-Beränderungen 283. 

Alabemie ber Küinfte zu Berlin. Beflätigung ber Wahl bes Bräfibenten 
und bes Steflvertretere befjelben 325. Runtausfeilung 75. 350, Berleipung 
von Mebailen 620. Preisbemerbungen: großer Staatspreis 75. 380. 
Micael-Beerfcher Preis I. Stiftuug 75, desgl. IL. Stiftung 223, Preis. 
ertheilung fir Gtiftung I. unb Il. 380. Meyerbeer’idhe Stiftung unb 
d. Rohr’fce Stiftung 380. 

Alabemifhe Benefizien für Studirende der Theologie im erſten Gemefter 
in Beziehung auf bie Reife im Pebräifhen 443. J 
Ulademifhe Würden. Beilegung, ober Verſagung bes philoſophiſchen 

Doktortitels im amtlichen Verkehr 133. 

Alumnate bei Opmnafien. Beleuchtung ber Wohn- ı. Räume 332. 

Amtslautiouen |. Kautionen. 

Amtefuepenfion. Aufbringung und Berwenbung bes Lehrergehaltes, ins · 
beionbere Bermenbung eines Staats zuſchufſes zu bemfelben, bei Amtefnsp. 
eines Lehrers 344. 

Amsenorpeber. Zuftänbigkeit berfelben in Betreff ber Schulunterhaltungs- 


koſten 42. 

Anfaltsargt. Ausſchluß der Annahme eines folgen bei Präparandenanfl. 343. 

Armee-€ Ya g-Mannidaften. Echufbilbung, flatift. Nachweiſuug 427. 

Auffict, ſtaatliche, über Volteihulen ſ. Schulaufficht. J 

Ausländifhe Echulamts-Bewerber und «Bewerberinnen |. Schuldienſt. 

Ausfellung zu Vrüffel, Betheiligung bes Preußifhen Miniſteriums ber geift- 
lichen ac. Angeleg. Preie_92. Funfansfelung zu Mabrib i. 3. 1878, 
Betheifigung denticher Kunſtler 326. 


B. 


Bauerliche Grundſtage. Freilafſung des Guteherrn des Squlortes von 
Seren heltungebeitägen Hiafahıle der von ihm erworbenen bänerl. 
mbf. 237. 


683 


Banknoten f. Reichsbanknoten. 

Bauanfhläge Behörde, bei welcher die Talkulatorifche Feſtſtellung derſelben 
zu erfolgen bat 378. 618. 

Ban. und Maſchinenfach. Gewerbefchulen umb Realſchulen 2. O., beren 
Abiturienten zur Irüfung für den Staatsdienft im Mafchinenfache zugelaffen 
werben 

Bauſachen, freitige. AZuläffigkeit bes Berwaltungsftreitverfahrens in firei- 
tigen Schul⸗ und Küfterhausbaufadhen, Zeitpunkt für den Uebergang ber 

tſcheidung auf die Berwaltungsgerichte 368. Zuſtändigkeit fir ben —* 
von Banreſoluten im Geltungsbereiche des Geſetzes vom 26. Juli 1876: 175. 
Umfang der Schulbauten rüdfihtlih der Zuftändigleit der Schulauffidhte- 
bebörbe über die Errichtung neuer Schulflafien und Lehrerfiellen 154. 

Banweſen. Behörbe, bei welcher die kalknlatoriſche Feſtſtellung ber Baus 
anfchläge zu erfolgen hat 378. 618. Kormelle Behandlung der Orgel- 
bauten 8. — Beleuchtung in ben Alummaten von Oymnafien 332. - Um⸗ 
fang der Schulbauten rüdfihtlich der Zuſtändigkeit der Schulauffichtsbehörbe 
über Errichtung neuer Schufftaffen und Lehrerftellen 155. Größe der Schul- 
re znach Kubikinhalt und in Beziehung auf den Zuwachs der Kinder⸗ 
ahl 247. 

Beer'ſche Stiftungen für Kunſtler ſ. Alad. d. Künſte. 

Beleuchtung in den Alumnaten höoh. Unt. Anſt. 332. 

Ben —— bei der Univerſ. zu Oöttingen, Preisertheilung 136, Preis⸗ 
aufgabe 320. 

Beloldungen ber Lehrer an 55h. Unt. Anfl. Verfiigung über Befolbungs- 
erfparniffe 229. 623. 

— echrer an Schullehrer-Seminaren. Berfügung über Befolbungserfpar- 
niffe 149. 

— der Lehrer an Präpar. Anfl. Wohnunggsgeldzuſchuß f. d. 

-— der Elementarlehrer. Fortdauer des Gehaltsbezuges für die Zeit einer 
Militairdienftleiftung 345. Gehalt während einer Amtefuspenfion 344. Be- 
rechnung ber Dienh eit für Gewährung ber Dienftalterszulage bei Unter- 
brechung der Umtethätigteit 411. NRemuneration fir ben eine Lehrerflelle 
vorübergehend verwaltenden PBräparanden, insbefondbere Gewährung einer 
Staatsbeihiilfe 150. Ländereinugung ſ. Dienſtland. — Befugniffe der ſtädt. 
und ber Schulauffichtsbehörde bei Feſtſetzung ber Lehrergehälter 109. 

Bewabranftalten für Kinder in vorjhulpflihtigem Alter. Charakter, Auf- 
fihteführung 440. 

Bibliotheten. Lanbesbibl., Verabfolgung neuer Berlagsartilel 11. 

— Univerfitäts-Bibl., Ueberficgt über die bauernben Ausgaben nad) bem Staate- 
baushaltsetat pro 1877/78: 72. Reglement für bie Bibl. Kommiſſion zu 
Halle 74. Reglement für die Univerj. Bibl. zu Berlin 311. Inſirnktion 
für die Kuftoden der Univerf. Bibl. zu Halle 322. Benutzung und Ber- 
mebrung ber Univerf. Bibl., Auszüge aus Yahresberichten für 1876: Bonn, 
Breslau, Königeberg 280. 281, Kiel 379. 

— Einfenbung ber, wiſſenſchaftl. Abhandlungen enthaltenden Programme höh. 
Unt. Anfl. an die Univerf. Bibl. zu Straßburg 1. Elf. 394. 

— Kreis-Lehrerbibliotbefen im Negierungebezirt Oppeln: Einrichtung, Bei 
hülfen, Beiträge, Benntzung, Verwaltung 346. 

Bibfifhe Geſchichte auf der Unterflufe ber (polnifchen) Vollsſchulen, Unter- 
richtsſprache 658. 

Bildende Küinfte ſ. Kunſt. 

Blindenanftalt zu Breslan, Anzug ans dem Jahresbericht für 1876: 490. 

Brüggemann: Heilsgefhichte in bibliſchen Geſchichten erzählt 114. 

Bürean-Einrihtungen ber Kreis. Schulinipeftoren. Beſchaffung ber 
Koſten, insbeſondere Mr Dienfifiegel 5. 

Bürgerlide Gemeinden in Beziehung auf Schulweſen. Befugniffe ber 


686 
S. 


Habilitation ber Privatbogenten. Gebraud der dentſchen und der lateiniſchen 
Spread bei den Hab. Leitungen in ber medizin. Fakult. ber unbe en 


alle 70. 
Hagelſchaden. Verfiherung ber Feldfrüchte ber Lehrer genen . 
Se onfifor. Bezirt Hannover 638. Feldfruch b gegen Hagelſch. 

Handarbeiten ſ. Weibliche Handarb. 

Hauptlehrer. Inſtruktion für bie Hauptl. zu Renbsburg-Neuwert 107. 

dan? gärten, ber Landſchullehrer. Preisaufgabe für eine Anleitung zur An- 
egung 152. 

Hebräifhe Sprache. Alademiſche Benefizien für Studirende der Theologie 
im erſten Semefter in Beziehung auf bie Reife im Hebräifchen 443. Ma- 
turitätsprüfung im Hebräiſchen in ber Provinz Schleswig-Holflein 144. 

Heil sgeſchichte ın bibliihen Geſchichten erzählt, von Brüggemann 114, 

Hinterbliebene von Beamten, Geiftlihen, Lehrern. Gitelorge durch Lebens⸗ 
verfiherung 133. ©. a. Wittwenlaſſen. 

HSippauf: über Konſtruktion der Schulbank 294. 

Humboldt- Stiftung. Jahresbericht 12. 


I 


Sahresberichte Über bie Univerf. Inftitute, Termin 136. 

Inftription. ae mi für die Stubirenden der Theologie auf ber Alabemie 
zu Münfter, ſich ſofort bei Beginn ihrer Studien bei ber theologiſchen 
(ftatt bisher bei der philoſophiſchen) Falultät einfchreiben zu Taffen 1U. 

Internat bei Schullehrer-Seminaren. Unterftügungen für bie Zöglinge, Etats⸗ 
einrichtung in Beziehung hierauf 103. 

Judiſche Schulen. Aufbringung der Echullaften in ber Provinz Preußen, 
insbefonbere Leiftungen ber Juden, Kommunalzufhuß für öffentliche jüb. 
Säulen 663. 

Jugendſchriften von Ih. von Gumpert, aus einem Gutachten 426. 

Inrififhe Perſon. Nachweiſ. Über Berleibung ber Rechte einer jurift. 
Perſon 349. 665. Berleih. an bie Friebrid- Wild. - Stiftung für Marien- 
bad 9. — Verleihung auf Grund eines Normalflatuts 4. 


8. 


Kabdetten-Lehranftalten. Zuläffigleit fofortiger befinitiver Anflelung der 
Eivilfehrer 32. 

Kaiferhans zu Goslar, Konkurrenz zur Ausſchmücung bes Kaiſerſaales 479. 

Saltulaterif he Feſtſtellung ber Bauanfchläge. Behörde, bei welcher diefelbe 
zu erfolgen bat 378. 618. 

Kandidaten, ungeprüfte, Beſchäftigung an höh. Unt. Anſt. 78. Kontrole 62%, 

Kapitalien höh. Unt. Anſt. VBerzinslihe Belegung ber ſtapitalien 396. 

Ralfenwefen f. Etats- ıc. Weſen. 

Rautionswefen. Ausſchluß der Sparkaflenbliher bei Veftellung einer Amts⸗ 
fautiou, Abmeflung einer Kaution auf den burch die kautionsfähigen Bapiere 
darflellbaren Betrag 7. Aueſchluß einer Kautionsbeſtellung ſeitens ber 
Borfteber der Präparandenanftalten bei Belorgung der Rendantur 632. 

Kellner: Kurze Geſchichte ber Erziehung und bes Unterrichts 235. 

Kirche. Fortdauer der Zugehdrigleit zum Schulverbanbe nah dem Austritte 
aus der Kirche 174. 5, 

Kkirchenviſitationen. Betheiliguing ber Lehrer und ber Schulkinder an ber 
Religionspritfung bei Kirchenvifitat., Reg. Bez. Königsberg 347. 

Kleintinderfihulen. Charakter als Grziehungsanftalten, Auffihteführung 
durch die Ortsſchulbehörde und ben Kreis-Schulinfpeltor 440. 





pen - m De an — 


687 


Kolloguium, Abhaltung befielben mit einem zum Oymnafial-Direltor aus- 
erjehenen Lehrer duch das Provinzial-Schuflollegium ber betreffenden Pro- 
pin 2 

Komm ſarien, Tommiffarifche Berwaltung. Beſtellung eines Rommifjarius 
ur Bertretung einer Öffentlichen Behörde oder zur Wahrnehmung des öffentl. 
Gntereffes für die mündliche Berhandlung des Oberverwaltungsgerichts 132. 
Diäten unb Fuhrkoſtenvergiltung für die im unmittelbaren Staatsdienſt 
kommiſſariſch beſchäftigten Perſonen, die nicht unmittelbare Staatsbeamte 
find, insbeſondere für Geiſtliche und Lehrer 305. Zagegelder eines als 
Hülfsarbeiter bei einer Behörde kommiſſariſch beichäftigten Beamten bei 
Dienftleiftungen anßerhalb des derzeitigen Wohnortes 364. Verrechnung bes 
Wohnungsgeldzuſchuſſes für einen etatsmäßig angeftellten, zur Berfehung 
einer andern Stelle tommiffarifch berangezogenen Beamten 439. 

Kompatronat. Wegfall des flaatlihen Fompatr. über höhere Unterrichtean- 
ftaften bei dem Aufbören des Bedürfnißzuſchuſſes aus Staatsfonds 19. 

Konferenzen ber Lehrer an höh. Unt. Anflalten. Zuſtändigkeit der Ent⸗ 
cheidung über Zulafjung bes Antrages eines Lehrers zur Konferenzberathung 
oder Ausfchliegung von berfelben 4852. Berfahren bei der durch Konferenz- 
beſchluß erfolgenden Ausftellung ber Zeugniffe über bie wiffenfchaftl. Befähi⸗ 

ung für den einjährig freiwilligen Militärbienft 454. 

Konfeflionefhulen ſ. Schuliyftem. 

Kreis- Schulinfpettoren. Berzeichniß 185. WBeihafiung ber Koften ber 
Bureaueinrichtungen, insbejondere eines Dienftfiegel® 5. — Beſchwerden aus 
den Didzefen Paderborn 2c. über die Art ber Ausführung des Schulanf- 
fichtsgefeßes 607. 615. Znziehung der Superintendenten als Kreis-Schul- 
infp. zu ben Sitzungen ftädtifher Schuldeputationen 69. Betheifigung ber 
Kreis-Schulinip. an der Beauffichtigung derjenigen Anftalten, welchen Kinder 
im vorſchulpflichtigen Alter anvertraut werben 440. 

Küfer- und Schulgebäude. Zuftändigfeit für den Erlaß von Baurefoluten 
im Geltungstereidhe des Geſetzes vom 26. Juli 1876: 175. Zuläffigfeit 
des Berwaltungaftreitverfahrene, Zeitpunkt für den Uebergang ber Entſchei⸗ 
dung auf bie Verwaltungsgeridhte 368. 

Kunft, Kunftwerte. Preisaufgabe für Auffindung einer neuen Gußmaffe 
620, für Ausfhmüdung bes Kaiferfaales zu Goslar 479. — Nachbildungen 
antiter Eäufenkapitäle zur Abgabe an Unterrichtsanftalten 394. 

Qunſtausſtellung zu Berlin |. Alad. d. Künfte, — zu Mabrib i. I. 1878, 
Betheiligung Dentliher Künftler 326. 


2. 


Landdotation für Sculftellen |. Dienftland. 

ganbesmünzen. Behandlung ber bei Königl. Kaffen eingehenden, nicht mehr 
umlaufsfähigen Landesmünzen 6. 

Landwirthihaftsiäulen. Auebifbung und Prüfung ber Lehrer für Land» 
wirthſchaft an ben Landw. Schulen 327. 

Lateinifhe Sprade ſ. Epraden. 

Lebensverficherung. Fürſorge für die Pinterbliebenen von Beamten, Geiſt⸗ 
lichen, Lehrern durch Lebensverficherung 134. 

Lebrhe ige (Sipnltagebug) in der Volsſchule, Führung deſſelben, Reg. Bez. 

inden 660. 

Lehrer, Lehrerfiellen an ben Univerfitäten. Nachweiſ. über die Zahl 194. 
444. Grlinbung neuer Profefiuren 274. 

— an 55h. Unt. Anfl. Zahl in den —— da angegeben. 

— an Volksſchulen, Nachweiſungen über die Zahl ber vorhandenen 2ehrer- 
und Lehrerinnenftellen und über deren Bejekung zu Anfang Juni 1877: 
567. 678. Zuſtändigleit der Schulauffichtsbehörbe bei Beſtimmung über 
die Errichtung neuer Schulllaſſen und Lehrerftellen 134. 


686 
S. 


Habilitation der Privatbogenten. Gebrauch ber beutfchen und ber lateiniſchen 
Spar bei den Hab. Leiflungen in ber medizin. Falult. der ——e— 


Halle 70. 
Hagelſchaden. Berfiherung ber Feldfrüchte ber Lehrer gegen . 
Ge onfifkor. Bezirt Hannover 638. Feldfruch b gegen Hagelſqh., 
Handarbeiten ſ. Weibliche Handarb. 
Hauptlehrer. Inſtruktion für die Hauptl. zu Renbsburg- Neuwerk 107. 
dont gärten ber Landſchullehrer. Preisaufgabe für eine Anleitumg zur An- 
egum 2. 
Hebräifhe Sprache. Alkademiſche Benefizien für Studirende ber Theologie 
im erſten Semefter in Beziehung auf bie Reife im Hebräiſchen 443. as 
‚turitätsprüfung im Hebräiſchen in ber Provinz Schleswig. Holflein 144. 
Heil sgeſchichte ın bibliſchen Geſchichten erzählt, von Brilggemann 114. 
Hinterbliebeue von Beamten, Geiſtlichen, Lehrern. —*2* durch Lebens⸗ 
verfiherung 134. ©. a. Wittwenkafſen. 
Hippanf: über Konſtruktion der Schulbant 294. 
Sumbolbt-Gtiftung. Jahresbericht 12. 


I 


Jahresberichte über bie Univerf. Inftitute, Termin 136. 

YInftription. Genehmigung für Die Stubirenden der Theologie auf ber Akademie 
zu Münfter, ſich ſofort bei Beginn ihrer Stubien bei ber theologiſchen 
(ftatt bisher bei ber philofophifchen) Yalnltät einfchreiben zu lafſen AU. 

Internat bei Schullehrer- Seminaren. Unterftügungen für die Zöglinge, Etats⸗ 
einrichtung in Veziehung hierauf 103. 

Judiſche Schulen. Aufbringung der Chulfaften in ber Provinz Preußen, 
insbefonbere Leifiungen der Juden, Kommunalzuſchuß für öffentliche jüb. 
Säulen 663. 

Jugendſchriften von Th. von Gumpert, aus einem Gutachten 426. 

Juriſt iſche Perſon. Nachweiſ. über Der leihung ber Rechte einer jurifl. 
Berfon 349. 665. Verleih. an bie Friebrig- Wilh.- Stiftung für Marien 
bad 9. — Verleihung auf Grund eines Normalſtatuts 4. 


8. 


8 adetten-Lehranftalten. Zufäffigleit fofortiger befinitiver Anftellung ber 
Eivillehrer 32. 

Kaiſerhaus Goslar, Konkurrenz zur Ausſchmückung des Kaiſerſaales 479. 

Zalkulatoriſche Feſtſtellung der Bauanſchläge. Behorde, bei welcher dieſelbe 
zu erfolgen hat 378. 618. 

Kandidaten, ungeprüfte, Beſchäftigung ar höh. Unt. Aufl. 78. Kontrole 622. 

Rapitalien höh. Unt. Anſt. Verzinsliche Belegung ber Hapitalien 396. 

Ralfenweien f. Etats- ıc. Weſen. 

Rautionsmwejen. Ausihluß der Sparkaflenbliher bei Beftellung einer Amte- 
fantion, Abmeflung einer Kaution auf den durch bie fautionsfähigen Papiere 
darftellbaren Betrag 7. Ausſchluß einer Kautionsbeflellung ſeitens der 
Borfteher ber Präparandenanftalten bei Defergung der NRendantur 632. 

Kellner: Kurze Geichichte der Erziehung und bes Unterrichts 235. 

Kirche. Fortdauer der Zugehörigkeit zum Echulverbande nah dem YAustritte 
aus ber Kirche 174. Du 

Kirhenpifitationen. Betheiligung der Lehrer und ber Schnflinder an ber 
Religionsprifung bei Kirchenvifitat., Reg. Bez. Königsberg 347. 

Kleintinderfhulen. Charalter als Erziehungsanftalten, Auffihteführung 
duch bie Ortsfhulbehörbe und ben Kreis-Schulinipeltor 440. 


687 


Kolloquium, Abhaltung deffelben mit einem zum Gymnafial⸗Direktor aus⸗ 
eriebenen Lehrer durch das Provinzial-Schuflollegium der betreffenden Pro- 
pin . 

Kommiffarien, kommiffariihe Bermaltung. Beflellung eines Kommifjarius 
ur Bertretung einer Öffentlichen Behörde oder zur Wahrnehmung des Öffentl. 
— fir die mündliche Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts 132. 
Diäten und Fubrloflenvergiltung für die im mnmittelbaren Staatsbienft 
tommiflarifh beichäftigten Verſonen, bie nicht unmittelbare Staatsbeamte 
find, insbefondere file @eiftlihe und Lehrer 305. Zagegelber eines als 
Hülfsarbeiter bei einer Behörde kommiſſariſch beſchäftigten Beamten bei 
Dienftleiftungen außerhalb des derzeitigen Wohnortes 364. Berrechnung bes 
Wohnungsgeldzufchuffes für einen etatsmäßig angeftellten, zur Berfehung 
einer andern Stelle kommifſariſch herangezogenen Beamten 434. 

Kompatronat. Wegfall des ſtaatlichen Kompatr. über höhere Unterrichtean- 
falten bei dem Aufbören des Bedürfnißzuſchuſſes aus Staatsfonds 19. 

Konferenzen ber Lehrer an höh. Unt. Anftalten. Zuftänbigfeit der Ent- 
ſcheidung über Zulafjung des Antrages eines Lehrers zur onferenzberathung 
oder Ausichliegung von derielben 452. Verfahren bei ber durch Konferenz« 
beſchluß erfolgenden Anstellung der Zeugnifſe fiber bie wiſſenſchaftl. Befäht- 
ung für den einjährig freiwilligen Militärbienft 454. 

Konfeflionsfhulen f. Schulſyſtem. 

Kreis- Schulinfpeltoren. Verzeichniß 185. Beſchaffung ber Koften ber 
Bureaueinrichtungen, insbejondere eines Dienftfiegel® 5. — Beſchwerden aus 
den Diözefen Paderborn 2c. über die Art der Ausflbrung des Schulanf- 
fichtögeleßes 607. 615. Bnziehung der Superintendenten als Kreis ⸗Schul⸗ 
infp. zu den Sitzungen flädtifher Schuldeputationen 69. Betheiligung ber 
Kreis-Schulinip. an der Beauffichtigung derjenigen Anftaften, welchen Kinder 
im vorfchulpflichtigen Alter anvertraut werben 440. 

Küfter- und Schulgebäude. Zuftänbigkeit für ben Erlaß von Baurefoluten 
im Geltungstereidye bes Geſetzes vom 26. Yuli 1876: 175. Zuläſſigkeit 
bes Verwaltungsftreitverfahrene, Zeitpunkt filr den Uebergang ber Entichei- 
dung auf die Berwaltungsgeridhte 368. 

Kunſt, Kunſtwerke. Preigauſgede für Auffindung einer neuen Gußmaſſe 
620, für Ausſchmückung des Kaiferfaales zu Goslar 479. — Nachbildungen 
antiler Eäulenfapitäle zur Abgabe an Unterrichtsanflalten 394. 

Kunſtauséſtellung zu Berlin ſ. Alad. d. Künfte, — zu Mabrib i. 3. 1878, 
Betheiligung bentlher Künftler 326. 


2. 


Landdotation für Schulſtellen |. Dienflland. 

Landesmünzen. Behandlung der bei Königi. Kaffen eingehenden, nicht mehr 
umlaufsfähigen Landesmünzen 6. 

Landwirthſchaſteſchulen. Ausbildung und Prüfung der Lehrer für Land⸗ 
wirthſchaft an den Landw. Schulen 327. 

Lateiniſche Sprache ſ. Sprache. 

Lebensverſicherung. Fürſorge für die Hinterbliebenen von Beamten, Geiſt⸗ 
lichen, Lehrern durch Lebensverſicherung 134. 

Lehrbericht Fcultagebuch) in ber Volsſchule, Führung beffelben, Reg. Bez. 
Minden 660. 

Lehrer, Lehrerſtellen an den Univerfitäten. Nachweiſ. über die Zahl 194. 
444. Grlnbung neuer Profefiuren 274. 

— an böh. Unt. Anfl. Zahl in den —— er angegeben. 

— an Volksſchnlen, Nachweiſungen über die Zahl ber vorhandenen Lehrer- 
und Lehrerinnenftellen und tiber deren Beſetzung zu Anfang Juni 1877: 
567. 678. AZnfländigleit der Schulauffichtsbehörde bei Befiimmung über 
die Errichtung neuer Schulllaſſen und Lehrerfiellen 154. 


688 


HH EI 1. Bibliothefen. 

ehrerbilbung. Ausbildung und Prüfung ber; Lehrer für Lanbwirtbichaft 

an den Sanbroirtbfehaftsichufen 337 Tung eirer fü bichaf 

Lehrerinnen. Anſtellung an gemiſchten Unterklaſſen 441. Anſtellung nicht⸗ 
preußiſcher in Preußen |. Prufungszeugniſſe. 

en ſ. Unterritsmittel. 

Lejebüther für Vollsſchulen. Anforderungen, aus einem Gutachten 289. Be- 
feitigung von Leſebüchern aus beu kathol. Schulen ber Diözefen Paderborn 
und VDiänfter 607. 

Lolal-Schulinfpeltoren ſ. Schulauffiht und Schulinſpeltoren. 


Mädchenſchulweſen. Ausbringung eines Dispoſitionsfonde für höhere 
Mädchenſchulen dur den Staatshaushaltsetat 270. 

Marienbad: Friedrich-Wilhelm⸗Stiftung (Kranlenpenfionat) 9. 

Maſchinenfach f. Baufadh. 

Maturitäts- Prüfung an ben höh. Unt. Anſt. Nachweiſ. über die Zahl 
der Afpiranten 20. 137. — Mat. Prüf. im Hebräifchen in ber Provinz 
Schleswig-Holftein 144. Gegenflände der Gymnaſ. Reifeprüfung für einen 
mit dem Neifegeugniffe einer Realſch. I. O. verfehenen Stubirenben, weldyer 
die an erflere geknüpften Rechte erwerben will 30. 

Mebai Ten, gelbene. Berleihung an Künftler aus Anlaß ber Kunftausftellung 


Medizinifhes Studium im Auslanbe feitene beutfher Realſchul⸗Abitu⸗ 
rienten in Beziehung auf Approbation ale Arzt in Deutſchland 619. 

Meyerbeer’fhe Stiftung für Tonkünftler. Preisertbeilung 380. 

Militärdienft, einjäbrig freiwilliger. Werfabren bei ber durch Konferenzbe- 
ſchluß an böh. Unt. Anſt. erfolgenden Ausſtellung der Zeugniffe über bie 
wiffenfchaftl. Befähigung 484. 

— der Slementarlehrer. Fortdauer des Gehaltsbezuges für bie Zeit ber Mili- 

tärbienftleiftung, Stellvertretungstoflen 345. 

Miniſter ium ber geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten 1. 

Münzen. Behandlung der nicht mehr umlaufefähigen Landesmünzen 6. 


N. 
Nachbildungen f. Kunf und Urheberredit. 
Normal- Statuten für Vereine ꝛc., insbefonbere bezüglich ber Vertretung 
nad Außen ıc. 4. 
D. 


Dberverwaltungsgericht. Beftellung eines Kommiffars zur Vertretung 
einer öffentlichen Bebörbe ober zur Wahrnehmung bes effent! hen Interefſes 
fie die mitublihe Verhandlung des Ob. Berw. Ger. 132. 

Drden und fonftige Ausjeihnungen. Berleihungen bet dem Krönungs- unb 
Ordensfeſt 122. Degl. aus Anlaß ber Anwefenheit Seiner Majeftät bes 
Könige in der Provinz Weftfalen 493, Rheinland 493. — Berleihung ber 
SFriedensflafie des Ordens pour le mérite 71 

Orgelbauten. formelle Behandlung derſelben 8. 

Drientaliftentongreß zu Florenz, PBreisausfegung 223. 

P. 

Abdagogik. Unterricht in der Geſchichte der Pädag. an Seminaren, Schrift 
? on Beine: Geſchichte der Erziehung und bes Unterrihtes 235. 
Padagogifche Kurfe fllr evangeliſche Theologen om Geminaren. Termine 

ur Äspatung, Zahl der Thei nehmer in ben Jahren 1876 und 1876: 230, 


ermin am ar zu Tondern 409, 








689 


Bapierformat. Anweubung eines einheitlichen PBapierformats bei den Ber 
börden des Reiche ımd der Bımdesflaaten 135. 

Baritätifhe Schulen f. Schulſyſtem. 

Patronat. Wegfall des ſtaatlichen Kompatronate über höhere Unterrichtsan- 
alten bei dem Aufbören des Bedürfnißzuſchuſſes aus Staatsfonds 19. 
Benfionsanftalt, allgemeine beutfche, für Lehrerinnen und Erzieherinnen. 

Zweiter Nachtrag zum Statnt 639. 

Berjonaldronit auf den fetten Seiten ber Monatshefte. 

Präparanden-Bildungsmefen. Staatsfonds für bafjelbe, Verwendung 
2355. Zufammenftellung über die Staatsausgaben in den Ctatsjahren 
1872 bis 1877/78: 416. 

Preisanfgaben, Preisertbeilnng. S. a. Alabemie ber Künſte. Preisaufgabe 
für Auffindung einer neuen Maffe für Abgüffe von Kunftwerten 620. Kon- 
furrenz zur Ausihmüdung des Kaiferfaales zu Goslar 479. — Gebraud 
der deutſchen und der Sateinifhen Sprache bei Breisaufgaben in der philofopp. 
Hatult. der Univerf. zu Halle 70. — Rubenow- Stiftung zu Greifswald 106. 

I. — Benefe-Stiftung bei der Univerf. zu Göttingen 136. 325. — Preis- 
ausfegung des Orientaliftentongrefies zu Florenz 223. — Breisaufgabe für 
eine Anleitung für Lanbfchulfehrer zur Anlegung von Hausgärten 152. 

8: ofefjuren f. Lehrer. 

rogramme ber höh. Unt. Aufl. Zahl ber an das Minifterium einznjenden- 
den Progr. 624. Einſendung von Progr , welche wiflenfchaftlihe Abhand⸗ 
lungen enthalten, an die Univerſ. Bibliothel zu Straßburg i. Elf. 394. 

Brogymnafien. Bedingungen und Zufländigkeit der Anerkennung 29. 

Prüfung für das höhere Lehramt. Statiſt. Ueberfiht über die Ergekniffe i. 
3. 1575: W. Nachprüfungen der in andern deutſchen Staaten geprüften 
Kandidaten in Preußen 28. S. a. Prülfungszeugniffe. 

— für den GStaatsdienft im Bau- und Maſchinenfache. Gewerbeſchulen und 
Realih. II. O., deren Abiturienten zur Pritfung für den Staatsdienfl im 
Maſchinenfache zugelaffen werben 300. 

— und Ausbildung der Lehrer fiir Yanbwirtbichaft an ben Landwirthſchafts⸗ 
ſchulen 327. 

— an höheren Unterridgtsanftalten |. Maturitätepritf. 

— ber Rektoren unb ber Lehrer an Mittelichulen. Termine i. 3. 1877: 33. 
Zulaffung eines kei Erlaß der Prüfungsordnung von 1872 an einer Mittel» 
ſchule angeflellten Lehrers zur Reltoratspıüf. 32. BZulaflung der Seminar- 
lehrer zur Reltoratspräffung unter Dispenfation von der Mitteljchnllchrer- 
Prüfung. Beſchränkung der erfieren Prüfung auf ein beflimmtes Amt 148. 

— der Bollsfhuliehrer. Prüfung katholiſcher Schula. Kandidaten in der 
Religionslehre (Zuziehung bifhöfliher Kommiffare) 609. 617. 

— Zweite Prüfung ber in Breußen proviforifch angeflellteu, zuerſt außerhalb 

reußens geprüften Lehrer 151. 343. Ausſchluß der nicht in Breußen ange- 
fiellten Rebrer 632. 

— ber Lehrerinnen und ber Echuloorfteherinneu. Termine i. 3. 1877: 35, degl. 
zn Hildenbah 151. Nachweis Über die Zahl der 1876/77 in der Rhein» 
provinz geprüften Schulvorfteherinnen und Lehrerinnen 342. 

— der Turnlebrer. Termin 40. Befähigungszengniffe 338. 

- ber Turnlehrerinnen. Termine 112. 487. Befähtgungszengniffe 339. 

— ber Elementarſchüler. Betheilung an der Religionsprüfung bei Kirchenvifi⸗ 
tationen im Reg. Bez. Königsberg 347. 

Bräfungstommiffionen für bie wiffenfhaftl. Staatsprüfung der Kandidaten 
bes geifllihen Amtes. Zufammenjegung 66. Beränderungen zu Königs⸗ 
berg und Bonn 190. 

— Wiſſenſchaftliche. Zufammeniegung 283. Beränderungen zu Berlin 326. 
Nachweiſung über die Zahl der Prüfungen i. I. 1875: 20. 





690 


Prüfungszeugniffe. Gegenſtände ber Eymnaſ. Reifeprüfung für einen 
mit dem NReifezeugniß einer Realſch. I. O. verfehenen Stubirenden, weldher 
sie au 5 — Ben — onen will 30. Verfahren bei der durch 

onferenzbeſchluß erfolgenden Ausflellung ber Zeugniſſe file ben einjähri 
freiwilligen Wifitärbienf 484. g Zeugniſſe jahris 

— außerpreußiſcher Prüf. Kommiſſionen. Anerkennung ber in andern deutſchen 
Staaten von Kandidaten des höh. Lehramts erlangien Zeugniſſe in Preußen 
28. Ausſchluß ‚ber Anerkennung folder Lehramtszeugniſſe in Preußen, 
welche buch Prüfung innerhalb der pädagogiſchen Sektion der wiſſenſchaftl. 
Prüfungstommifften zu Leipzig erlangt find 288. — Proviſoriſche Anſtellung 
ber von außerpreußiſchen Prüfungsbehörden geprüften Elementarlehrer in 
Brenfen 151. 343. 

— fir Lehrerinnen und Sculvorfteherinnen. Bereinbarungen mit andern 
Stasten über gegenfeitige Anerkennung: Großherzogth. Baden 41, freie und 
Beate gübel 112, Fürſteuth. Schwarzburg- Sondershanfen 113, 

erzogth. Sachen Koburg und Gotha 489, 


Rechnungeweſen f. Etats- ıc. Weſen. 
Rechtsweg. — in Beziehung auf unverlürzte Fortzahlung eines 
‚Raatlihen Bedürfnißzuſchufſes für ein ſtädtiſches Gymnaſium 227. 
Reihsbantnoten, Behandlung nachgemachter und verfälichter 190. 
Reihstagsmwahlen. Schulunterriht an den Tagen derfelben, Reg. Bez. 
rankfurt 348. 

Reiſekoſten f. Dienftreifen. 

Rektorat, Prorektorat, Dekanat bei ben Univerfitäten. Be Rätigung, ber 
Wahlen zu Königsberg 70, Greifswald 192, Halle 619, Berlin, Bonn, 
Breslau, Göttingen, Marburg, Münfter 441. 

Religionsunterriht an höh. Unt. Anftalten. Verpflichtung und Nicht⸗ 
berpflächtung (Diffidenten) zur Theilnahme an dem lehrplanınäßigen Relig. 

nt. 329. 


— an Bollsfhulen. Obfigatorifher Charakter, Ausichluß einer Brüfung durch 
ben Regierungstommiffer ſelbſt 424. Leitung und Grtbeilung bes lathol. 
Relig. Unt. Überhaupt und insbefondere in Weſtfalen unb Rheinland, Be⸗ 
{werben und Beſcheide 607. 615. Urtheil des Kal. Ober- Tribunals 642. 
Prüfung der Schulkinder in ber Religion bei Gelegenheit ber Kirchenvifi⸗ 
tationen im Neg. Bez. Königsberg 347. Winführung ber ‚Heilsgeſchichte 
3°. von Brliggemann in evangel. Schulen 114. 

Rendantur bei Präparandenanftalten ſ. Etats- ıc. Wefen. 

Reſolute. Zuftändigkeit für den Erlaß von Banrefoluten im Geltungsbereiche 
bes Geſetzes vom 26. Juli 1876: 175. 9. a. Kfter- ıc Gebänbe. 

Revers der Seminariften über breijähriges Berbleiben im öffentl. Schulamt 
bes betreff. Berwaltungsbezirtes. Zuſtändigkeit bei Entſchei dung über An- 
träge auf Erlaß der Seminar-Ansbildungsfoften 488. 

v. Robr'fde Stiftung. Preisertbeilung 380. 

Rubenomw» Stiftung bei der Univerf. zu Greifswald, Preisaufgaben 16. 71. 


S. 


Sänlenkapitäle, Nachbildung behufs Abgabe von Unterrichtsauſtalten 394. 
Schenkung an das anatomiſche Inſtit. der Univerſ. zu Greifswald 281, fir 
Schüler bei Feier des 80. Geburtstages Seiner Majeſtät des Kaiſers und 
Königs 145. Im Uebrigen f. Zuwendungen. _ 
Schreibunterricht in Volkoſchulen, Methode, Reg. Bez. Minden 699. 
Schulaufſicht, flaatlide. S. a. Religionsunterriht, Kreis-Schulinipektoren. 
Staatliches Auffihtsrecht Überhaupt, Beſchwerden und Beſcheide 607. 615, 





691 


Urtbeil des sl. Ober-Zribunale 642. — Befugniffe der Fäbtifchen und der 
Schulaufſichtsbehörde bei Feſtſetzung der Lehrergehälter 109. — Zuflänbig- 
feit der Schulauffihtebehörde bei der Beſtimmung über bie Einrichtung 
neuer Schulllafien und Lehrerfiellen, Beziehung diefer Befimmung zu bem 
Umfange von Schulbauten 154. 

chul bänke ſ. Schufgeräthfchaften. 

chulbauten f. Baumelen. 

Hulbefud. Betheiligung ber Schufldeputation an ber Entſcheidung über 

Gefuhe um PDispenjation 153. S. a. Schulpflidt und Schulunterricht. 

Hhulbildung der ArmeerErfaß-Mannichaften, ftarifl. Nachweiſung 427. 

huldroniten. Anlegung und Fortführung, Reg. Bez. Minden 330. 

Huldeputationen. Zuziehung der Superintendenten als Kreis⸗ Schulin- 

ipeftoren zu den Sitzungen 69. Betheiligung der Schuldep. an ber Ent- 

Iheidimg über Gefuhe um Dispenfationen vom Schulbefude 15. 

Schuldienſt an höh. Unt. Anfl. Abhaltung des Kolloguiums mit einem zum 
Gymnafial⸗Direktor auserjebenen Lehrer durch das Provinzial-Schullollegium 
der betreff. Brovinz 142. Beihäftigung ungeprüfter Nandibaten 75, Kon⸗ 
trole 622. Ertheilung des Turnunterrihts durch einen Lehrer der Anftalt 
innerhalb feiner Pflihtfiunden, Bedingungen für Heranziehung einer andern 
Lehrkraft und Höhe der Remuneration 331. Anerkennung der in andern 
deutihen Staaten erworbenen Zeugniffe in Preußen 28. Ausfchluß der 
Anerkennung folder Lehramtszengniffe in Preußen, melde durch Prüfung 
innerhalb der pädagogiſchen Sektion ber wiſſenſchaftl. Prüfungskommifſ. zu 
Leipzig erlangt find 258. 

— an Kadetten⸗Lehranſtalten |. d. 

— an Boltsfhulen. Anftelung der von außerpreußifhen Prifungsbehörben 
geprüften Schula. Bewerber in Preußen 151. 343. Anftellung von Leh⸗ 
rerinnen an gemiſchten Unterflafien 441. Unterbrechung ber Amtsthätigkeit 
in Beziehung auf Gewährung der Dienflalterszulage 411. 

_ fNaddenſchnlen. Anſtellung nicht preußiſcher Lehrerinnen ſ. Prifungszeug- 
niffe. 

-- an Zaubflummen-Anfalten. Erleichterung des Uebertrittes von Lehramte- 
bewerbern an die Zaubflummenanftalt zu Schleeawig 114. 

Schuleinrihtungen. S. a. Schulſyſtem. Zuſtändigkeit der Schulauffichte- 
behörde bei der Beftimmung über die Einrichtung neuer Schulflafien und 
Lehrerſtellen, Beziehung biefer Beſtimmung zu dem Umfange von Schul- 
bauten 155. 

Schul feſte ſ. Bee. 

Schulgebände ſ. Bauweſen. 

Schulgeld. —— in den Vorſchulen der vom Staat unterhaltenen 
oder ſubventionirten höh. Unt. Aufl., insbeſondere für die Söhne der An- 
Raltslehrer 31. Schulgeldzahlung für die die ſtädtiſchen Schulen befuchen- 
deu Kinder ſtädtiſcher Lehrer 79. Unzuläſſigleit bes Dermaltungöfkreitver. 
fahrens über die Erhebung von Schulgeld in den Vollksſchulen 372. 

Schulgeräthſchaften. Anfertigung des Mobiliars für Unt. Anſt. Empfeb- 
Tun einer Fabrik 8. Einrihtung der Schulbank, Borfchläge von Hippauf 
294 


Scähulinfpeltoren. Beitragspflicht der Geiflihen auch ale Lolal- Schulm- 
ſpektoren zur Unterhaltung der Sozietätsſchulen 159. 160. 
Schulmobiliar. zeidaflung, Empfehlung einer Holzbaufabril 8. 
Schulpflicht, Schulbeſuch. Betbeiligung der Echuldepntation an der Ent⸗ 
fheidung liber Gefuhe um Dispenfation vom Schulbefuhe 153. Ablommen 
mit Deutſchen Bundesflaaten über gegenfeitige Durdführung ber Schul⸗ 
pflicht: Ausſtellung der Schulzeugniſſe im Fürſtenthum Lippe 293. 
Schulſyſtem. Einrichtung paritätiſcher Schulen, insbeſondere in Weſtfalen 


S 
© 
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6 
S 





692 


— — — — 


und in ber Rheinprovinz 607. 615. Einrichtung einer parität. Schule mit 
anffleigenden Klaſſen an Stelle von Konfeiftoneh: ulen 661. 

Schultagebuch, Kührung deſſelben in ber Boltsfhule, Reg. Bez. Minden 660. 

Schulunterricht an den Tagen ber Reichtagsmahlen und ber Urmahlen zum 
Landtage. Reg Bez. Frankfurt 348. 

Schulver band. Kortdauer ber Zugehörigkeit zum Schulverbaud nah dem 
Austritte aus ber Kirche 174. 

Scähulzimmer Größe nah Kubilinhalt und in Beziehung auf Auwadhs der 
Kinderzahl 247. 

Schul zucht bei Vergehen ber Schulkinder außerhalb der Schule, Reg Bez- 
Koblenz 429. 

Sedantag. feier des auf einen Sonntag fallenden Sebantages in Schulen 313. 

Seminare bei Univerfitäten.. Ausbringung ber Dotationen durch ben Staats⸗ 
baushaltsetat pro 1877/78 fir neue Seminare 275. Reglement für das 
germaniftifche Seminar zu Breslau 192. Degl. fiir das hiflorifhe Semin. 
zu Münfter 278. 

— für Bollsfullehrer und Lehrerinnen. Berzeihniß 625. Gründung ber 
Seminare zu Bederlefa, Rüthen, Odenlirhen und Siegburg, Berlegung bes 
Eemin. von Königsberg nach DOfterobe, Uebernahme bes Lebreriunen-Gemi- 
nars zu Berlin durch den Staat 276. — Krequenzverhältniffe der Königl. 
Seminare 505. Zufamenftellung ber Staatsausgaben in ben Jahren 1873 
bis 1877/78: 414. 

Seminar-Rurfus ber evang. Theologen |. Pädagog. Kurfus. 

— »Bräpanden. Staatsfonds, Verwendung beffelben 235. Zufammenftellung 
über die Staatsausgaben in den Jahren 1572 bie 1877/78: 416, 

— ⸗Uebungeſchulen. Frequenz 505. Unterrichtsbetrieb (aus einem NReifebe- 
richte) 92. Vertrag Über Einrichtung einer folchen 630. 

— ⸗»Weſen Frequenzverhältniſſe der Königl Lehrer- und Lehrerinnen- Seminare 
505. Bufammenftellung über die Staatsausgaben in ben Jahren 1872 bis 
1877/78: 414. Wilbung eines befonderen Fonds zu Unterrichtsmitteln 276, 
Suftänvigfeit bei Entiheidung über Anträge auf Erlaß ber Seminar - Aus- 
bildungstoften 488. Unterrichtsbetrieb im Seminar und in ber Uebunge- 
Ihule (ans einem Reiſeberichte) 94. Borträge für Volksſchullehrer am 
Seminar zu Berlin 289. 

Simultanfhnlen f. Paritätifhe Schulen. 

Sozietätsſchulen. Beitragspflicht der Geiſtlichen — auch ale Lolal-Schulin- 
fpeftoren — und ber Schulfehrer zur Unterhaltung der Soziet. Schulen 
159. 165. Dogl. der Geiftlihen in Neuvorpommern nnd aut Rügen 106. 

Sparkaſſenbücher. Aueſchluß bei Beſtellung einer Amtslantion 7. 

Sprachen. Allerh. Verordnung wegen Gebrauchs einer fremden Sprache neben 
ber deutichen als Sefchäfteiprade 503. 

— Gebrauch der deutſchen und ber lateiniſchen Sprache bei den Habilitations⸗ 
leiſtungen in ber mebiz. Fakult. ber Univerf. zu Halle 70. Dsgl. bei 
Preisaufgaben in ber philofoph. Fakult. berielben Univerf. 70. 

— Unterrichtsſprache fülr bibliſche Geſchichte auf ber Unterftufe ber (polnifchen) 
Elementarſchulen 658. 

Staatsausgaben fir öffentlihen Unterridht ıc., f. Etat des Minifleriums, 

Staatszufchitife filr höhere Unterrichtsanftalten. Wegfall bes ſtaatlichen Kom- 
patronats bei bem Aufbören bes Bedürfnißzuſchuſſes ans Staatsfonds 19, 
Etatsjahr für die einen ſtaatlichen Bedürfnißzuſchuß beziebenden ſtädtiſchen 
b5h. Unt. Anſt. 226. Rechtsweg in Beziehung auf unverkürzte Bortyablung 
eines flaatlichen Bedurfnißzuſchuſſes für ein Änbtifces Gymnaf. 227. Be 
handlung der Mehreinnahmen umb ber Erfparniffe |. Etats sc. Weſen. 

— für Bollsfchuliehrer. Behandlung bei vorlibergebender Verwaltung einer 
Lehrerftelle durch einen Präparanden 150. Verwendung bei Amtsfuspenfion 
bes Lehrere 344. 


693 


Stellse rtreter. Stellvertreter von Superintendenten, Diäten und Fuhrkoſten 


Berwenbung von Befolbungserfparniffen bei einem Gymnaflum zu GStell- 

vertrerungstoften, Ausſchluß der Berwenbung für einen mit der Siellvertre⸗ 
tung nicht befaßten Lehrer 229. Bebingungen ber Gewährung von Remu- 
nerationen an feftangeftellte Lehrer höherer Unt. Anſt. für Stellvertretungen 
381. Koften für Vertretung eines zu einer Militärbienfleiftung eingezogenen 
Lehrers 345. Degl bei Amtsinspenfion eines Lehrers 344. 

Stempelpflichtigkeit ber — e über Ablegung des tentamen physic. 442. 

Gtenerbermaltung. Wifſenſchaftl. Borbildung ber Kanbidaten für bag 
Supernumerariat bei ber Verwaltung ber inbireften Steuern 307. 

Stipendien für Stubirende ber Theologie im erflen Semeſter in Beziehung 
anf die Reife im Hebräifchen 443. 

— ‚Stiftung zur Grinnerung an ben Beſuch des Gymnaflums zu Kaffel durch 
Seine Könige Hoheit den Prinzen Wilhelm 77. 355. Stipend. Stift. bei 
bem Gymnaf. zu Schleufingen 624. 

Superintendeuten, Zuziehnug berfelben als Kreis-Schufinfpektoren zu ben 
Situngen fFädtifher Schufbeputationen 69. Diäten und Fuhrkoſten ber 
Stellvertreter von Superintenbenten 305. 

Supernumerariat bei ber Verwaltung ber indirelten Steuern, wiſſenſchaftl. 
Borbildung 307. 


T. 


Tagegelder ſ. Dienſtreiſen und Kommiſſarien. 

33—. nwefen. Erleichterung des Uebertrittes von Schulamtsbe⸗ 
werbern an die Taubſtummenanſtalt gu Schleswig 114. Nachrichten über 
bas Tanbſtummen ⸗Bildungsweſen in ber Brovinz Bommern 249. 

Telegramme in Staatsbienflangelegenheiten, gefchäftlihe Behandlung 361. 

Tentamen physicam, Gtempelpflichtigteit der Zeugniffe fiber Ablegung befielben 


Theologifhes Studium bei der Akademie zu Münfter. Inſtription fo- 
gleich bei der theolog. (fatt bisher zuerft bei der philofoph.) Fakult. 10. 

Zurngeräthe für flaatlihe Unterrihtsanftalten. Anſchaffung auf Lizitation, 
Angabe einer Bezugsquelle 396. 

TZurnlurfe für im Amt lebende Elementarlehrer. Anorbnungen für 1877: 111. 
Bericht Über einen folhen Kurſus 633. 

Turnlehrer- und »Rehrerinnen-Prüfung f. Prüfung. 

Turnwefen ©. a. Eentral-Turmanfalt. — Ertbeilung des Turnunterrichts 
an böh. Unt. Anfl. durch einen Lehrer der Anftalt innerhalb feiner Pflicht- 
ſtunden, Bedingungen für Peranziehung einer andern Lehrkraft und Höhe 
der Remuneration 331. örberung bes Turnunterrihts au Mäbcdhenfchulen, 
Reg. 24 Münfter und Mi 45. Gtaatsausgaben in beu Jahren 1872 
bis 1877/78: 420. 


N. 


Uebungefhulen f. Seminar⸗Uebungaeſch. 
Umzug stoften |. Dienftreifen. 
Univerfitäte + Bibliothelen ſ. Bibliotheken. 

— AInſtitute, Termin für Erſtattung der Jahresberihte 136. Anatomifches 
Inftitut zu Greifswald, Schentung an baffelde 281. Naturhiſtoriſches 
Mufeum zu Bonn, Beſtand am Schiuffe d. I. 1876: 282. 

— +Brofefloren |. Lehrer. 

— +Geminare |. Seminare. 

— +Stipenbien für Stubirenbe ber Theologie im erflen Semefler in Beziehung 
auf die Reife im Hebräifchen 443. 


1876, 46 


694 


— Studium. Studium ber Mediziner im Auslanbe feitens beuticher Real- 
ſchul⸗Abiturienten in Beziehung auf Approbation als Arzt in Deutſchland 619. 
Unterhaltung der Vollsſchule. Zuſtändigkeit der Amtsvorfleher in Betreff 
der Schulunterhaltungstoften 42. — Fortbauer der Berpflihtung ber Guts⸗ 
berrfchaft in Schlefien zur Entrihtung von Beiträgen zum Lehrergehalt 51. 
Sreilafjung des Gutsherrn des Schulortes von Schulunterhaltun sbeiträgen 
binfichtlich ber von ihm erworbenen bäuerlichen Grunbftüde 27 Bertre- 
tung der Pinterfaffen durch ben Gutsheren, Befugniß der Behörde zur 
Durdhführung des 8. 33. II. 12. Allg. 8. R. 245. — Beitragspflict ber 
Geiftlihen — aud ale Lolal-Schulinfpeftoren — und ber Schullehrer zur 
Unterhaltung ber Sozietätsfeäulen 159. 165. Dagl. der Geiſtlichen in Neu⸗ 
porpommern und auf Rügen 166. Ausfhluß ber Grundſteuer von aufßer- 
halb der Schulgemeinde gelegenen Grundftliden bei Veranlagung zur 
Schulftener 241. Anwendung des Gefeges vom 11. Juli 1822 auf Schul⸗ 
abgaben in der Provinz Preußen 246. Aufbringung der Schulfaften in der 
Provinz Prenßen, insbefonbere Leiftungen der Juden, Kommunelzufhuß fir 
eine öffentl. jüdiſche Schule 663. 

Unterridhts-Anftalten, höhere. Nachtragsverzeichniffe in Beziehung auf 
die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärbienft 224. 480. hreber- 
nahme der Gymnaſien zu Pleß und zu Göttingen buch ben Staat, Grüu⸗ 
bung einer höh. Bürgerſch. zu Duberftabt 275. Anerkennung einer böh. 
Unt. Anft. als höhere Bürgerihule oder Progymnaftun, Bedingungen, Zu- 
ſtändigkeit 29. 

— +Betrieb im Seminar und in ber Uebungsichule (aus einem Heifeberichte) 92. 

— ‚Mittel. Bildung eines bejonderen Fonds zu Unterrichtsmitteln fiir bie 
Seminare 276. Bervielfältigung antiker Säulentapitäle behufs Abgabe an 
Unt. Anft. 394. 

— ⸗Sprache für biblifhe Geſchichte auf der Unterflufe der (polnifhen) Volka⸗ 
ſchulen 658. 

Unterrihtswefen f. Bolksſchulweſen. 

Unterfüßgungen. Abzweigung befonderer Fonds aus dem Fonds filr Geif- 
fie und Lehrer fir Symnafial-, Seminar- ıc. Lehrer 276. — Unterſt. für 
die Zöglinge der Schullehrer-Seminare im Internat und im Erternat, Etats. 
und Rechnungsweſen in Beziehung hierauf 103. Verſchiedene Höhe der 
Unterftiigungen file die Erternen im Sommer- und im Winterhalbjahr 106. 
— Berwendung des Staatsfonds für das Präparanden- Bilbungswefen 235. 

Urheberr echt. intragung in die Journale, ftatifl. Nachweiſung 18. 

Urw Fe “n für den Landtag. Ausfall des Schulunterrichtes, Reg. Bez. Franl- 

rt . 


V. 


Vereine. Normal-Statuten filr Vereine, Hofpitäler 2c., insbeſondere bezüglich 
der Vertretung nach Außen ꝛc. 4. 

Vergehen ber Schullinder außerhalb ber Schule, Schulzucht in Beziehung 
bierauf 429. 

Berlagsartifel, neue, Berabfolgung an bie Lanbesbibliothefen 11. 

Vermächtniſſe ſ. Zumenbungen. 

Bermögen, VBermögensverwaltung bei höheren Unterrichtsanſtalten. Verzine⸗ 
lihe Belegung der Kapitalien (zuläffige Wertbpapiere) 396. 

Verſetzungskoſten ſ. Dienftreifen. 

Berf P her J g der Feldfrüichte der Lehrer gegen Hagelichaben 638. Lebensver- 
fiderung ſ. d. 

Bertretu 10. Beftellung eines Kommiffers zur Bertretung einer Öffentlichen 
Behörde ober zur Wahrnehmung des öffentlichen Intereffes für die miünd- 
lie Verhandlung bes Ober-Berwaltungsgerihts 132. — S.a. Stellvertretung. 





695 





Berwaltungsberihte. Zermin für Erftattung ber Jahresberichte über bie 
Univerfitäts-Inflitute 1306. 

VBerwaltungsfireitverfahren. Zuläffigkeit in flreitigen Schul und 
Küfterhausbaufachen, Zeitpunkt für den Uebergang ber Entiheibung auf bie 
nr richte 368. Unzuläffigkeit in Beziehung auf Erhebung von 

ulge 

Boltefhulwef en. Beſchwerden aus den Provinzen Weftfalen und Rheinland 
über Anordnungen der Staatsregierung auf dem Gebiete bes Unterrichts⸗ 
weſens 607. 615. 642. — Zufammen ellung der ordentlihen Staateaus- 
gaberitel fir das Elementar⸗Unterrichtsweſen in den Jahren 1872 bie 1877/78: 

14. Nachmweifungen über die vorhandenen sehrer- und Lebrerinnenftellen 
und deren Befeung zu Anfand Juni 1877: 

Borfhnlen. Schulgeldjahlung in den Borkähten ber vom Staate unterhal⸗ 
tenen oder —— höh. Unt. Anſt., insbefonbere für die Söhne der 
Anftaltsiehrer 31. 


Beisliäe Handarbeiten in der Volkeſchule. Aufbringung der Koften 119. 
Befugniß der Unterrichts - Verwaltung zur Einführung, Kompetenz jur Be- 
ſtellung einer Induftrielehrerin, Beitragspflicht des Guteherrn 116. 
Werthpapiere. Zur verzinslichen Selegung der Kapitalien hößerer Unter- 
richtsanſtalten zuläſſige Werthpap. 386. 

Wittwen⸗ und Waiſenkaſſen fit Elementariehrer Fortfall der Beiträge 
von den mit Lehrerinnen definitiv befetten bisherigen Lehrerfiellen 639. 
Wohnungsgeldzufhuß. Verrechnung bes nsohnungsgefngufhufies für einen 
etatsmäßig angeftellten, zur Verſehnng einer andern Stelle kommiſſariſch 
berangezogenen Beamten 439. obuumgegegufguß für die Borfleher und 
bie Lehrer ber Bräparanben-Anftalten, ewilligung an Stelle der Mieths⸗ 

entfhäbigung 149. 277. 


3. 

Zoologiſche Station bes Dr. Dohrn zu Neapel. Verlängerung bes Ber- 
trags fiber Anmiethung von Arbeitsti en für Greußifce Gelehrte 479. 
Anmiethung eines dritten Arbeitstifches 

Zuwendungen im Reflort ber Unterrihtevertoaft Nachmeifungen 350. 666. 


46° 





Namen:Verzeichnif 
zum Gentralblatt für den Jahrgang 1877. 


(Die Zahlen geben die Geitenzahlen an.) 


Aqhenbach, Andr., 49. 
Achterfeld 302. 
Adam 410. 
Abolph 178. 
Aegidi 177, 
Allard 340. 
Alleter 629, 
Alt 6 
Altenburg 435. 
Anıberg 620 
Aumuita iiu 496, 
Anderſon 62. 
— 178. 

el 340. 
En ng 337. 
Appel 499. 
Arit 186. 
Graf v. Arnim 437. 
Arnold W2. 
rnolbi 435. 
uf 180. 
Auber 254. 
Aufreht 49. 
Auguft 677. 





$.! 
Art 189. 302. 
Bad 410. 


p 
Badhaus 301. 
Säpnifch 124. 
Bänig 299. 

‚on Bär 283. 


Badhmann, o. Brof. 286. 
Schull. 337. 





Bäumer 59. 186. 

Bahlmann 2. 2. 3. 

Bahıs 255. 

Baier — 

Bajohr 1 

Baldamus eier. 498.626. 

Baldus 183. 

Balve 183. 

Bandor 300. 

Bandile 186. 

von Bar 442. 

Barbt 495. 

Barkhaufen 2. 2. 3. 

Barlen 37. 671. 

Bartels, Konſiſt. Rath, 

Sener. Superint. 68. 

—, Zurnlehrer 338. 

Ber, Re Realſch. Elem. 


—, —ã— 337. 
—, Semin. Direkt. 501. 

Barthel 670. 

Bartholbp 675. 

Bartling 357. 

Bartih, Geh. Reg. Rath 
2. 123. 


Sauer, Rreie- Chur. 


—, Präp. luft. 2. 436. 
Bauermeifler 437. 





Baule 496. 
a 0.Brofef), 286, 


e Ser, Direlt. 625, 
Luiſe, 340. 

Baumbach bi. 

Baumgart 250. 

Bau 49, 

Bau 337. 

Bed 126 

Bed, Gymu. 2. 179. 


—, Semiu. Direkt. 630. 


Bedel 252. 
Bde, Bic- Bra, „Vrof. 





Veogpm-Oberl.497 

Zen — 75. 
emin. 

Beders 436. 








Behne 303. 
iſchmidt 124. 
Beinert 2. 2. 133. 
Bellermann 49. 
Zellmann 63. 


Benoit 434, 


Berbrom 497. 498. 626, 
Bergmann, o. Brof. 287. 
hl. 675. 


—, Laura 340. 


— Some. 671. 


Bergmann, geb. Arendt, 


Verij 239. 

Bernards 302. 

Bernbt, Gym. 2. 179. 
—, Schul. 63. 

Bert 337. 

Bertbeau 671. 
Berthold 501. 

Bertram 496. 


Bieberflein 338. 

Biebermann 127. 

Bielewicz 61. 

Biermann 434. 

Biefe, Eymn. Prorelt., 
Profeſſ. 123. 

—, Eymn. 2. 61. 

Biefenthal 409, 

Bigge, Oymn.Direlt.123. 

—, Gymn. Oberl. 500. 

Bintowsti 186, 

viſche Krs⸗Schulinſp. 


-, a. o. Brofefl. 287. 
Bilping 287. 
Blaſel 300. 
Bleibtren 480. 
Bliefterning 409. 
Bludau 490. 
Blumner 501. 
Bock 178. 
Bockhorn 301. 
Bobe 629. 
Bodendorf 126. 
Bodeker 286. 
Böder 674. 
—* 337. 
Böhm, Gymn. 8. 179. 
ESywerbeſch Oberl. 


PIE 00, 
Boefzoermeny 672. 
Bitjer 673. 

Böttcher 676. 

Böttger, GEymn. Oberl. 


—, Bertha, 340. 


697 


Botticher 434. 
du Bit. Reymond 71. 


Balls dog, 

Bol, 499. 

Bona-Meyer 67. 67. 68. 
287. 668. 


Boni 2 
Boodfein 629, 
Borkert 253. 
Bornemann 188. 356. 
Boroweli 625. 
Bofle 2. 3. 3. 
Brandis 357. 
Brandſcheid 500, 
Brandt 677. 
Braumilller 669. 
Braun, 0.Profefl. 
Geh. Reg. ah 182. 
—, a. o. Profeſſ. 433 
—, Eymn. at 299, 
—, Gymn. 8. 671. 
—, Realſch. 8. 435. 
—, Sem. Direlt. 627. 
—, Schull. 675. 
Braune 181. 
Brauned 494, 
Brauns 340. 
Brecher 497. 
Breba 369. 
Bremiler 676. 
Brendel 496. 
Brennede 496. 
Breflau 432. 
Briel 301. 
Brindmann 255. 
Brintmann 337. 


Brod, Gymn. Dirert.4%. 


, Syım. 2, 299, 

Brömel 6238. 

Brofig 433. 

Bruchmann 434. 

Krück 494. 
Brüdner 337. 

Brill 179. 669. 
Bruͤnnert 252. 

Brugſch 183. 

Bruſis 62. 

Brutlomeiy 677. 
Buchholz, Profefl. 

—, Progymn. ein. 
_, Er einer höh. Brorich. 


Buchrnder 61. 300. 
Buchwald 499. 
Buderus 301. 


‚Direkt., 


Buqh natn N, Gym. Elem. 


_ —E Oberl., 
Profeff. 677. 

Büdenbender 125. 
Bühring 498. 
Bündgens 300. 
Bünger, Oymn. 8. 670. 
—, Semin. Direlt. 626. 
Buerbaum 500. 
Bürgel 497. 498. 630. 
Büsgen 670. 
Büttner 186. 
Burdarbi 301. 
Burckhard 177. 
Burggraf 499. 
Burghardt 677. 
Eu wi 497. 


St nam 499. 
Butziy 358. 


Eifer 287. 
Sallier 497. 
Cardauns 183. 
Caspary 284. 
Chasles 283. 
Cholevins 67. 
Ehriflieb 441. 
Ciala 496. 
Elaufen 63. 
Clauſtus 288. 442. 
Elingeflein 501. 
Cloſterhalfen 496. 
Cohn 285. 
Conradt 4%. 
Corbs 299. 
Eramer 177. 
vn gran 3. 
remer, Kro⸗Schul⸗ 
infp. 189. 


p. 

—, &., degli. 189. 668. 
de la Groig 1. 2.3. 122, 
Srüger 340, 

Euers 671. 
Eunerth 673. 
Sur, o. ee, ‚Geb. 


—, —— Brofefl. 71. 
Syranta 671. A 


Eingan, Kro⸗Schulinſp. 
—, degl. 187. 
Eymmet 670. 


698 



















































\ Düßring, Privatbog. 437. | geltmann 410. 
| _—, Realid. 2. 357. ‚enger 188. 
| Diümmfer 285. 
Dabrenftäb | Duhm 250. 
Damrorh 4 ! Dunder 67: 
Danp 1. Dydhoff 350. 
| 
| Eberle 300. 
Eberſchweiler 499, 
Decius 49. Cberftein 186. Sdulrekt. 494. 
Dederich 5U0. Ed 177. ig 493. 629. 
Deiters AN6 Edert 435. 7 Realſch. 8. 672. 
Delius 673. Edolt 627. Schull. 358. 
Dellin 162, Efler 253. Bliebner, Somn, Del, 
Dettler 136, Ehlert 435. Profeſſ. 669. 
Deutid 18: Ehrenberg 71. 283. - Reale. Oberl. 180. 
Dewifcheit 186. 432, Eicpens 303. oe 367. 
Didmann 672. Cichholz 493, lügel 188. 
Died 340 Giahert 433. lügge 627. 
Diedmann 183. Cicero. Piofe, 286. | Bade 61, 
Dienel 436, —* Miniſt. Direkt. 1. 
Dierde 628. dere 127. 671. —, 818-Schulinip. 186. 
Dieftellamp 159. 668. sie, ymn. 8. 671. —, 0. Brofefl. 287. 
Dietrich, o. Profefl. 123. ul. 182. jorte 673. 
—, Gymnaj. Zeichenl., eilende 124. sahnert 357. 
jefl. 500. Eijenhuth 358. jtande 358. 
1. 288 Eifentraut 61. ante 497. 
Dils 670, eine, Are · Schulinſp. sanfen, Realſch. Oberl. 
Dittbey, d. Brofefi. 67. 673. 

8, 28; =, min. 8. 37. —, Gemin. ©. 496. 
—, dögl. ige 285. tere 
Dippe Ali, Erdmann 337. cerihe, Geh. Ob. De 
Dis towely 670. Erfurt 186. Rath, o. Bri 
Dittmanın 625. Eric, 358. —, Realich. 8. 30. 
Dittmar 156 Ert, Realſch. 2. 501. itefe 337. 

Dittrich, o. Profeſſ. 284. -, u L. Profeſſ. reudenberg 63. 

Eeiner höh. Brgt · jebemann 182. 

"id, dann Neal. E. Ceman 437. iebersborff 501. 672. 
180. 25 Ernf,Rre-Schulinip.188. | friebfänder, o. Prof. 284. 
Dobberflein a6. _ —, Oymn. Oberl. 126. | —, Gymn, Direlt, 669. 
Dobrofäte 181. 627. —. 8, einer höh. Bra» ieblieb 285. 

Dömid 629, . 673. F Symn. 2. 670. 
Döring, Melt. einer beh. | Erythrapel 676. Ih. 2. 197. 

Brgefb-, Prof, 073, Effer 189. — mi 
— Shull. 125. 3. „Gem. Direlt. 625. 
Dörner 150. — — 

Dolega 126, 672, ritzſche 126. 

Dorn 187 jrohbBfe 61. Pr 

Dorner 67. ofch, 2. einer hoh. Br; 

Dräfete ” u 180. v9. vrar 

Drendmann 20%, u Henderb. Lehrerin 

Drefchner t 340. 

Drefiler Sue, s Profeff., Rekt. 

Dropfen . 

son Drögal dhaat 188. - Geste. n. Gtaate- 
uchũ tean eller 434. anw. 








Fuchs, Schull.u.Kant. 182. 
üller 674. 


HN 677. 
uhrmann 254. 


Gabriel 626. 
®ärtner 156. 
Gäßner 299. 
Galletſchkli 179. 
Gallien 178. 
Sandtner, 2. 3. 
Ganſen 629. 674. 


ſt 
Sattermamm 337. 
Nebharb 496. 
Gehrig 301. 337. 
Geilenfeib 182. 
Seife 3U2. 
Geisler 668. 
Gemoll 299. 
Genwo 337. 
Genzel 182. 
Gerberding 434. 

Gerlag 


Gerner 186. 
@erftenberg 127. 
Gertken 676. 
Geſelſchap 480. 
Giebel 285. 
Giers 61. 
Gieſe, Kro⸗Schulinſp. 187. 
—, Pfarrer u. Schul⸗ 
infp. 49. 
—, ——— u Kant. 437. 
Giefen 252. 
Gilli ſchewoti 496. 
Giſecke 671. 
Gläfer, Schull. 436. 
—, Lehrerin 340. 
—, Hebmig 310. 
Släßer 436. 
Glan 340. 
Glaemachers 189. 
Gleue 127. 
Globiſch 499. 
Gloth 255. 
Gneift. 177. 
Göbel, Gymn. 8. 254. 


—, Gemin. Direlt. 625. 


Göbe 124. 
©öppert 2. 123. 
Göftrih 189. 432. 
@bdthe 357. 
Göttihe 62. 


uperint. 123. 
„Realſch. Oberl. 501. 


699 


Böze 2351. 
Goldſchmidt 676 


Gräbe 255. 

Gräber 300. 

Gräfinghoff 182 
Gramdo 339. 

Gramm 436. 

Grashoff 123. 
Graßmann, Symn. Ober- 
fi. 500. 


Greulich 501. 

Griep geb. Zapf 340. 

Grieſe 340. 

Grimm, Geh. Ob. Med. 
Rath, Leibarzt, Gene⸗ 
ralarzt d. Armee 2. 
—, Brofefl. 479. 

_ — Gemeinbeft 2.358. 

Griſebach 286 

Oröber 285. 

Größier 61. 

Grötſchel 499. 

Gronke 61. 

be ®root 620. 

Groß, techn. Gymn. 2. 
337. 671. 


—, Handarb. Lehrerin 
340. 


Große, Semin. L. 181. 
—, Schull. 124. 

Grube, 0. Profefl. 285 

Realſch. Oberl. 126. 

Srünewalb 124. 

Grumme 179. 

Grunwald 185. 

Guden A498. 

Oudopp 340. 

Gintper, Semin. Direlt. 


—, ‚ pa Hafer. 253. 


' 


—, Souia. anbidatin 
an; 674. 


Gütlaff 340. 

Guhrauer 496. 

Gurlt 668. 

Guſſow 60. 

Gutſche 436. 

Gutmann, Gymn. Direkt. 


—, GEymn. Oberl. 496. 
—, GEymn. 2. 179. 
Gyſis 620. 


Haag 496. 

Haate 189. 250. 

Haaſe 498. 

Habrich 301. 

Häder 63. 

Hälſchner 441. 

Hänel 254. 

Häfer 356. 

Hagemann 676. 

v Hagen Öymı. Dberl.61. 
‚ Friederike 340. 


9 
Hamann 434. 
Hammer 671. 
Hampe 179. 
Hane 299. 
— 181. 
Hanke, Gymn. L. 670. 
—, Semin. Hülfol. 674. 
gantel 669. 
anfein, | 123. 288. 49. 
Hardt 6 
Harnecker — 
Hartmann, o. Profeſſ., 
eb. Juſt. Rath 500. 
— , Eymn. L. 179. 
Hartung 189. 
Hartwig 60. 
Haſſe 676. 
Haffenftein 299. 
Bauer 187. 
Dauffe 626. 
Hauß 410. 
Haym, o. Profefl. 23. 
—, Gymn. Brorelt.500. 
Heder 188. 
Dedert 340. 
Hefter 409. 
Degemann 494. 
Heiber 626. 
Heibeder 339. 
Heidemann, Symn.Oberl., 
Brofeff. 178. 
—, Onmn. Oberl. 669. 





Heidenreich 340. 
Heidrich 669. 

Heime 181. 303. 
Heimfoeth, 676. 

‚Heine, 0. Brofeff. 285. 

—, Schul, Kant. 49. 
Seinefamp 672. 
Heinemann 340. 

Heing, o. Profef. 285. 

-, Semin. Hilfet. 302. 
Heinze 340, 
deinzelmann 179. 
Deingerling 339. 

Heis 359. 

Heife 185. 
Deitfamp 671. 
Held 163. 
‚Seller 180. 
Hellwig 434. 
Helm 357. 
Helmholtz 441. 
Semme 497. 
Hendewert 339 
‚Henke 499. 
Hennig, Semin. 2. 498. 

—, Schull., Kant. 675. 
Henning 6%. 

Hennings 60. 

Henrich 61. 

Henrict 300. 

Henrion 253. 

Henfchel 410. 

Ser 60. 68. 287. 

erbig 337. 

‚Herforth 180, 

Hermans 357. 

‚Herines, Sm. Dberl., 
 Brofefl. 
‚nl. 2. 300, 


Herh 285 


Hestamp 029, 674. 
deß 298. 











Seußner 60. 
Heydemann 67. 676. 
Heymanı 197, 
Heun 6 

Hiddemann 479, 


diede, Oyınn. Oberl. 302. 
‚gi ner höh. Brgtſch. 


Dildebrand 124. 





700 





ditdetzandt Reiſender 13. 
„Semin. Direlt 629. 
-, Saun. Kandidatin 


& Mi Nein, 

[ger 436. 

dilmer 673. 

Hintel_ 183. 

Hinrichs 670. 

Sie, Semin, 8; 2. 674. 
En Re Be fe: 284. 
irf o. rofe| 

—38* —8X 
-, dagl. 2 

—, Real] her, 497. 

—, Reali. 2. 300. 


giage 124. 
Hittorf 123. 287. 


itig 325. 479. 
Kr 


vom Safe 436. 
nem, Krs · Echulinſp. 


— em. Oberl. 61. 
— Baia Oberl., Bros 


feff. 1 
—,8 ier ig. Brgrſch. 
— Sein. Zen 625. 





Hubler 1. 
Hübner 284. 


Hinten, 494. 
Huſer 188. 
ter 192. 
ummel 358. 
umperbind 301. 629. 
669. 


ups 358. 
Huftabt 675. 
dabuſch 180. 
Jaco ver 


8 

Zaſge 187. 356. 
Jenfen 499. 
Jeron 187. 495. 


Srling 496. 

Seen, N Bra 
jorban, o. ro . 
a en: 





— 
— © Einer, Brgrſch. 


—, Edull. 
van Hoffe rg -, Semin, Direkt. 625. 
Höhne 410. Jouvenal 182. 
Holländer 357. ienbed 49. 
olled 179. ſeutrahe 
ollenberg 498. Iftael 180. 
oltheuer 252. Ieringhanfen 493. 
oltih 625. Iubersieben 410. 
olahanfen 337. Jüngling 628. 
opf 62. Jüngft 069. 
Sopftein 189. Jürgens 338. 
Hofius_ 287. 442. ltting 627. 
Ponffelle 3. Yttner 337. 
677. 


Onbert, ars + Gchnlinfp. ‘| Jung 499. 


—, Gymn. Oberl. 178. 


hans 
Smmdtemn 19. 


Kabls 499. 

Racer 252. 

Kähren 301. 

Kämpfer 076. 

Käftuer 501. 

Kätzke, Gemeindeſch. Leh⸗ 
rerin 340. 

-, dogl. 340. 
Lehrerin 340. 
aebie Brogyan 8. 672. 

=, Semin. Direkt. 123. 


Kaibel 126. 
Kaiſer, Realſch. Oberl. 


— ðewerbeſch. Oberl. 
252. 


Kallen 189. 
Kallius 4%. 
Kalohr 671. 
Kamphauſen 494. 
Karafſek 186. 
Karger 125. 
Karlowa 671. 
Karraß 

Karſch 287. 493. 
Karſten 286. 
Kaulbach 6W. 
Kayſer 628. 
Keetmann 628. 


Keitel 675. 

Kekulé 124. 287. 441. 
Keller, Wirkl. Geh. Ob. 
Reg. Rath 1. 2. 

-, ſp 189. 
—, Gymn. Oberl. 251. 
-, Shui⸗ Kandidatin 


Bellen 188. 

Kelluer 123. 

Kentenich 189. 

Kentler 677. 

Kern, Gymn. Direkt. 284. 
-, Imin. Direkt. 497. 


gerfanht 3. 3. 
Keßler, Gymn. 28. 300. 
‚ Kant. 302. 
— 359. 
Keyſer 380. 
Richt 301. 


701 


Kießling 284. 
Kietz 625. 


—2 Ad., o. Profefl- 


—, Alfr., degl. 85. 


—, Symn. Direkt. 669. 
Superintend. 


Kiräner ‚ 


_, — Direkt. 357. 


—, GEymn. L. 299. 
airſch 179. 
Kirſchſtein 496. 
Kißner 177. 284. 
ailgennt 498. 

t 299. 


ae 673. 
Klappet, 436. 
Klee 4 
Klein 108 
188 


=, Dögl. 189. 
— o. Prefeg 177. 
„Schull. 


Kleinert 67. 50. 4. 
Kleinſchrod 183. 
Kleißner 127. 

Kletke 254. 

Klewe 186. 

Klink 62. 

Pr 500. 


— — 353. 


Kinste 12. 
Knackfuß 480. 
Knauff 340. 
Knaus 479. 
Knaut 670. 
Knauth 6928. 
Knerk 1. 2.3. 
Knille 60. 
Knole 628. 
Kuoop 435. 
Knorn A936. 


Kuüppel, Gymn. 8. 671. 


„Buchhalt. 


Koch, ers · Schulinſp. 188, 


—, 0.0. Profeſſ. 177. 
— ⸗ Gymn. L. 299, 
—, Progymn. 2. 61. 


re s Schulinip. 


Koch, Realſch. Direkt. 123. 
Koöchy 628. 


Kögel 1. 250. 
Köhler, Gymn. L. 337. 
—, Semin. 8. 674, 
— Studirend. 339. 

Kohnen 359. 

Konigsbeck 178. 

Könnele 302. 

Körber 357, 

Körner 676. 

Körting 287. 

Kößler 433. 

Köflin 285. 619. 
Kohler 123. 

Kokott 627. 

Kolbmüller 337, 
Komm 253. 

Konfalit 155. 

Konze 188. 432. 

Koppe 137. 

Koppent 497. 

Roppmann 71. 

Korioth 69. 

Kork 188. 

Korn 124, 

Kortegarn 62, 

Kosbabt 673, 

Koſel 338. 

Koſer 340. 

Koftla 178, 

—— 8. 670. 
—, Semin. Hulfsl.67 

Krähe 50 f . 

Krämer 337. 

Krafft, o. Fl Konſiſt. 


-, Rat, 8. 673, 
Kramer 
—— 9 339, 
hi 

auſe, Realſch. Oberl. 
-, Semin. 2. 436, 
— , Bilbhaner 339. 
arebs 180. 
Kregenow 339. 
Kreß 253. 
Rretfhmer, Semin. Direkt. 


—, hut. 675. 
Krentberg 672. 
Kreuz 189. 


Rrimmnting 253. 
Krißsinger 697. 

Kritzler 68. 

Kl, Fes u. Schulrath 





— Det. einer höh. 
Bari. 673. 
Kromminga 436, 
Kroneder 492, 
Kropatiged 672. 
steigen, Realſch. Direkt. 


Schul. 675. 
_ , degl. 676. 
Krug, Shufter 390. 
—, Söultelt. 302. 
Krull 330, 
Krumm 125. 
Krummader 67. 
Krupp 183. 
Rubomwicz 677. 
Kühn _ Baran. Kollab. 
Zeichenl. 
Renbant 


Kühne, L, eimer bh. 
Bigrid. 180. 

— Hauptl. 494. 

— Sul. 675. 


, Soma, 
"174 

= Sein, 
498, 


süß; 175 
Kilnen 629. 
Künftler 137. 


Küpvers 189. 629. 674. 
Küftner 250. 

Kuler 41V. 

Rung 
Kunz 67 
Kunzig 253, 
Kupfer 186, 
Kufhnit f. Kuznik. 
Kutner 179, 
Kuznit 187. 676. 






van der Laau 436, 
gabenburg 26. 
Lahmeher 67. 123. 286. 
Lampe 434, 

Land 
Pang # 
Kange 







ein. Direlt.628. 
ull. 675. 
San 1,0 Vrofeſſ. 286. 


B beit. a. 








702 


Langen, Gemin. Direkt. 


Langguth 493. 

Sanjenberae 617. 

Rastomefi, Gymn. 2.183. 
ei gerin. Direlt. 181. 


Laſſen 71. 283. 
Lane 253. 
Lauflötter 493. 
Laugwitz 436. 
Laured 176. 188, 


Lehmann, Borfcull. 337. 
Hull. 675. 

von Lehmann 669. 
Lemde 251. 


Siebufh 620. 
ier 620. 

Siefe 188. 432, 
Lilie 433. 
Simper 671. 
Linden 359. 
Lindenblatt 299. 
Eindentohl_60. 
ner 67. 287. 


ak 178. 





Linboff 1. 2. 
Linte 410. 
Zinnarz 498. 
Linſe 494. 
Lionville 283. 
Lippert 2 
tipfgig 28 
Liſchnewola —* 
Lober 671. 


Lovinoti 501. 

Lops 498. 

Lorenz, Oymn.Oberf. 357. 
—, Semin. Hülfel. 437. 

Loffen 

Loge 442. 

En] erh Gymn. Oberl. 


ati. 8, 434. 





Lucanus 1. 
Luds 183. 
Luda 498. 
eubmig, Symn. 2. 501. 

tealid. Oberl. 252. 
2übbert 286. 


— —— 2. 126. 
beögl. 2 

2ud 357. 

Ludede 339. 

Ladicke 409. 

günenborg 188. 

Lunzner 61. 

Eütige 501. 

Ente 434. 

Luft 176. 186. 

Luther 123. 

Lutze 69. 

Eur 186. 


Maas 183. 
Maag 626. 
Mat 410. 
Maber 676. 
Magdebur aa 
Magener 

Madraun 58, 

Maiß 669. 

Mandel 479. 

Mangold 123. 

Wansty 409. 

Marke 626. 

Marolb 670. 

Marı — gst. 

Marti 

Mare, — 


abet, Sofrath 


Nafämeier 499. 
Malern H 2. 


Bankier er. 
Matufzemeti AM. 
Maurenbreder 67. 177. 
10. 
Vauß W2. 
Mazur 135. 
Mebus 301. 
Meffert 180. 
Mehihaufen 124. 
Mehmel, 126. 
Meerheim 29. 























Meifler, Semin 2., Ruf. 


direft. 181. 


Melcher 63. 
Meide 287. 


Dienge, Symn. Oberl. 60. 


—, Realſch. Oberl. 500 
Menzel 497. 
Fi et 437. 

inghaus 182. 

Fr 493, 
Mertſching 337. 

erz 380 
Mefele 337. 
Mettner 124. 


Meurer, Realſch. 2. 497. 


—, Semin. 8. 674. 
Meufel 358. 
Meyen 494. 
Meyer, o. Brofefi. 285 
—, Bona, degl. 67. 67. 
t8. 287. 668. 


—, GEymm. Oberl. 31. 


—, Oymn. 2. 434. 
_, el 475 t. 672. 


ch 
Michael, alab. E et 60. 
„Gymu. & 
Micelfen, Scmin. 2 436. 
—, Schull. 4 
Mint 303. 
Mintus 337. 
Miſchke 251. 
Mittel 200, 
Mittelbaus 180. 670. 
Modritzki 496. 


Möbins, Th., o. 
ns, bh., o Ba 


‚8, degl. 
Möller, Realſch. bett. 


—, 8 einer hoh. Brgrſch. 
Bemnien, ord. PBrofefi. 


—, Gefrerin 340. 
Rontag, Krs⸗Schnlinſp. 


—, Haupil. 499. 
Moramitky 197. 
Mofer 188. 
Mosler 123. 
Moyn 358. 
Muche 251. 
Müde 62. 
Müllenhoff 668. 


703 


| manen ‚Reg.n. Schulrath 
—, Bräp. unſt. 436. 


-, ® 0. Profeft: 256. 


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_ She wi 126. 


ymu. Oberl. 
= Gymn. 2. 61. 
"337. 


—, Mid Zeichenl. 


— we . einer 
" Brarid. 358. ve 
—, 8, dgl. 673. 
_, 8, Semin. 2. 181. 
255 


— K., degl. 674. 

—, Schull.u. Kant. 125. 
—, Schull. 175. 

— Foula. Kandidatin 


. 410. 
Ri, Zu Great. Direkt. 


—, in. Direlt. 630. 
Mänter 283. 


Mundt 301. 
Munther 251. 498. 
Mushade 434. 
Muthreich 497. 


Rad 259. 
Näfe 676. 
Nagel 186. 
Nakel UI. 
Ranmann 253. 
Nebelfieck 61. 

Neermann 338. 
Nehring, o. Brofefi. 285. 
‚ Symn. 8. 670. 

Reihte 125 
Neubaner 672. 
Neubaus 670. 
zueubef 67 E Prefeſt, 
enmann, K. o. 
Geh. Reg. Rath 3. 
—, Une. Ardit., Bau- 
"infpeft. 494, 


Nieben 
Niedergejäh 150. 
Niehues 68. 0. 
Niemeyer 123. 
Niemir 127. 


von at 62. 


Kiffen 2a 433. 

Ritih 1 

Nitzſch * 284. 

Nöggeratd, o. Brof. 49. 
Gymm. Oberl. 50V. 

Nölle 435. 

von Noorden 183. 

Korbmann 252. 

Nordtmeyer 354. 

Nowad, Oymn. 2. 299. 

— , begl. 500. 


Dberbid 495. 

Oberboff 358. 

Delle 677. 

Deltien 673. 

Ohm, Ge Gemeinbeii. Leh⸗ 


-, Santa, Lehrerin 


ı Obmann 38V. 

Opitz 61. 

von Oppen 670. 

Oppenheim 178. 287.500. 

Oppermann 62. 

Drbad 254. 

Drtlepp 674. 

DOrtmann, Oymn. Oberl., 
Brofefl. reg 

—, Realſch. 2 

Oftendorff, 437° 

Oſterhage 670. 

Dtto, Gymn. Oberl. 254. 
, Semin. 2. 253. 

Den 0%. 


Paaſch 675. 
Paaſche 628. 
Baczlowslt 500. 
Päch 181. 625. 
äpte 179. 


Palm, Brofefl 67. 

_, Generbeid. 8. 435. 
Band, 292 

Bafchte 499, 


jaftufzpt 187. 
Sat 06 


327. 
iteftor 


—, en. Direlt. 495. 
2 Syn, 8. „@. 





Petreine_ 500. 


Afarriue % 367. 


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vien fe, * Brofefl. 286. 
‚ G®ymn. Oberl. 179. 

Bferminger 674. 

9 ger 493. 
heller 180. 


üg 
Ein 2. 
idel 182. 


Bat 635. 674. 
Bieffe 676. 
Bliszloweti 253. 

BIdg 672. 

Blog 410. 

80 hammer 2350. 2386. 


$ —*2 176. 


— © mn. Oberl. 500. 
-, Be Profefi 676 
— m Reol- 
Er I. dann en! 


- as. gart. "ins. 
-, Ehul. | 





704 





Bohl, Schufa. Kandidatin 
410. 


Bohlte 63. 
Bohlmann 302. 
Bolad 176. 187. 


Breibifd 61. 
Breime 252. 
Breiß 180. 
Brefting 629. 
Breufaof 299. 
reuß 183. 
Vrbſcholdt 303. 
Örbe 5, Protejg „Ofen 


Yroyen € 670. 

Brudlo 675. 

Seller 498. 
rlmers_A34. 


Pullwer 410. 
von Puttlamer 432. 
Byroth 62. 


Duarı 
u 3. 182. 


Rabeler 254. 

Radel 189. 

Radwig 436. 

von Raczet 494. 

Rabemacher 670. 

Näbiger 285. 

Räder 186. 

Rofıel 2. 3. 

Rojohr f. Bajohr. 

Rammelsberg 284. 

Rangen 179. 497. 

von Ranfe 125. 298. 

Rappolbi 501. 

Rafmann, Kre · Schulin⸗ 
ſpelt. 187. 





Rafmann, Realſch. Ober! 


vom Rath 494. 
Rathmann 127. 
Ratte 189. 

Rau 497. 
Raudfdindel 302. 
Rebſch 340. 
Rebner_ 299. 
Regel 300. 
Regener 673. 
Regent 187. 
Rehmann 300. 
Rehorn 180. 
Rehrmann 435. 
Reibe 340. 
Neibftein 496. 
Reidarb_67. 
Reihe 670. 
Reiflerfeib 68. 177.285. 
Reimann 357. 
Reimer 338. 


Rein 87. 

Reinede 497. 498. 628. 
Reiners 494. 

Reinharbt 670. 

Reinide 340. 

Reine 298. 

Reinlens 189. 

Reini 676. 

Neisader 68. 

Reiete 253. 





Reuf 441. 
Reyher 359. 
Rohe, Krs-Säulinip. 


—, Edhull. 358. 
ihn, Brofeff., Maler 
— Direlt. 356. 
- Breapımn. Oberl. 
„Reg. Sin 3 | 
„Semi, Di 


gl. 
Geh u toten 13. 


— 410. 
Fint 16. 


Ritſchl 286 
Ritter 341. 
Ritthaufen 284. 
Robert 432. 
Robitzſch 252, 
Rocholl 136. 
PRögener 182. 
Röhrig 356. 
Röhrs 253. 
Röpte 435. 
Röeke 338. 
Röting 494. 
Röver 299. 
Rogge 672. 
Rogioue 673. 
Rohlapp 338. 
Rolf 338. 
Rolle 341. 
Rollmann 178. 
Roloff 183. 
KRonle 356. 
Roſenbach 250. 
Roskowolky 339. 
Roß 189. 
Roßbach 123. 285. 
Roters 671. 


Roth, Superintend. 124. 
PVrofeff. 254. 


Rotter 500. 
Rozynski 675. 
Ruck 410. 
Nubloff 252. 
Niüdert 180. 
Nidiger 676, 
Nihle 298. 
Nüter 677. 
Rüthnick 179, 
Ruland 189. 
Rummler 672. 
Rump 251. 
Rumpen 677. 


Runkel, Semin. 8. 435. 


—, Schul. 437. 
Ruſer 125. 


Saalfeld 183. 
Saa 341. 
Sachs 15. 
Sachſe 179. 
Sachße 397. 
Sabee 670. 
Sagert 3. 
Sagebiel 673. 
Salecker 338. 


705 _ 





Salpater 673. 

Samiet 301. 

Sander 176. 

Sanne 341. 

Sanppt. 286. 668. 
Sar b 

he 3er. 

Schäfer len, Krs⸗Schulinſp. 


—, o. 2 Brofef 67.68.2587. 
‚ Bymn. Oberl., Brof. 


—, * einer böbh. Bulr⸗ 
gerſch 435 
—, Semin. Direkt. 627. 


Schäffer, Gymn. Konrelt. 


—_, ry einer Hu Mäd⸗ 
chenſche2 


Schallau Pe 
Schallehn 2. 2. 298. 
Schaller 625. 
Schambach 501. 
Schandau 187. 
Scharfe 156. 
Scarftein 437. 
Schanbe 357. 
Schauerbammer 675. 
Staumberg 29. 
Scheffer 60. 
Schellbad 284. 
Schellong 185. 
Schent 626. 
Scheppig 300. 
Scherer, v. Brofeff. 495. 
‚ Symn. Direlt. 495. 
Sierler 498. 
Schick 380. 
Schieffer 629. 
Schienke 675. 
Scillmann 501. 
Schimz 254. 
Shindten, Gymn. Prof. 


—, en. 499. 
Schippang 435. 
Saipper 183, 

Schirren 286. 

Schlee 182. 338, 
Schliack 126. 
Schlottmann 66. 
Schlüter 298. 

Shmit, Krs⸗Schulinſp. 


-:, alab.E., Profefſ. 124. 
gu ‚ Brofefl 


Samt 1 m. Gymn. 


—, r 8 178. 
=. Deck Be —X RR 
4 rofe 3. 
., begl. 299. 
—_,2, ddl 399, 
—_ 2 einer 655. Brgrich. 


—, Senin. Hülfel. 498. 
— Spula. Kandidatin 


—, P 


—, Wparb. Lehrerin 
34 


1. 
Schmidtchen 436. 
Schmiel, echrerin 341. 


begl. 
Scmig, Krs-Schulinfp. 


_, beit. 190. 

—, 0.0. BProfefl. 286. 
—, Gymn. Direlt. 494. 
_ 3 Fealſchut⸗ Oberl. 


—, Teirerin 341. 
Schmölbers 285. 
Schnadenburg 435. 
Schneider, Geh. Ob. Reg. 

Rath 2. 3. 


—, B., Gymn. Direkt. 
251 


— 5 R., begl. 669. 
—, Gymn. 8. 299. 
—, Progymn. Relt.496. 
—, Turmnlehrer 339. 
—, Studirender 339. 
„Schull. 499. 
Shneiberwirth 671. 
Schnöpf 671. 
Schober 124. 
Scholler 432. 
Schönbrod 59. 189. 
Schöne 2. 3. 
Sadumam, Gymn. 2. 


_ ‚ Bemeinbeid. Lehre: 


Schönen er 
Schönewerk 358. 
Schönfeld, 2 oyan. 8. 299, 
—, begl 
Schonn 9197. 
Schönmwälber 626. 
Schöppa 498. 
Schollmeyer 298. 





edeig 2.181.501. 

orfteber einer Pri- 
vatſch. 124. 

Se 496. 

Schonder 437. 

Schorn 410. 

Schorre U. 

Schott 250. 

Shraber, Profefſ., Maler 


— erste, 2. 43%. 
Schräder 1 188. 
Schramm, Gymn. Oberl. 


—, Kanfınann 339, 
Schreff 12 

Schreiber si. 434. 
Schreier 187. 

Schrick 181. 

Schrodt 673. 

Sri, Kes⸗Schulinſp. 


— Ch besgl. 189.432. 
—, Gym. 179. 

—, Sebrerin 341. 

—, Schull. 676. 
Schröer 338. 
Sardtr, Ars⸗Schulinſp. 


_ ‚BL 495, 
—, 0. Profefſ. 285. 
—, Semin. Direlt. 301. 


—, rat. 339. 

—, Schul. 499. 

Schroller 672. 

Schiller 28 

Schurhoff 1 

Schurholz 8 

Schüth 673. 

Schütte 180. 

Shüße 675. 

Schuler 303. 

Schulte 677. 

Schultz, Sch. Reg. unb 
Brei. © Si ufcath 


_, — 189. 
—, Semin. Direlt. 627. 
Säule, o. ee 


—, Son —28— 500. 
—, Semin. Direlt. 625. 
Saulz, du Univerf. Richter, 

eb. Juſt. Rath 356. 


_ ‚ Realic. 2.300. 357. 








706 


Schun, Rfalſqh. Elemen. 
Sue, Ri Beste, „Beh. 
Juſt. Rath 1 
—, €, Spa. * 299. 
—, dögl. 334. 
‚B., bsgl. 671. 
_, , Semin. Direlt. 629. 
=, Hanbarb. Lehrerin 


Schumader 252. 
J. „Gymn. Oberl. 


— Realſch. L. 357. 
—-, ‚ Gemin. Direkt. 124. 


Saun, Krs⸗Schulinſp. 
—, Gäu. 437. 


Schwalbe 186. 
Schwane 442. 
Schwanert 285. 
Schwantz 338. 

— „Koufiſt. Rath 


— Direkt. Pro⸗ 


— 671. 
Schwarz, o. Beofefl. 286. 
—, Gymn. Oberl. 496. 
—, Semin. Direlt. 627, 
—, Schul. 302. 
-, „ganbarb. Lehrerin 


Sämanger 137. 432. 
Shwarztopf 6%. 074. 
Echwedenbied 68 
Schwenlenbedher 179. 
Schwertzell 496. 
Schwindt 188. 432. 
von Seebach 286. 
Seeliger 625. 

Seemann, ‚se Schnlinſp. 


—, Buftalter 339. 
—, Tehniter 339. 


Seibt, 

Seidei, min. Direlt. 
627. 
—, Hanbarb. Lehrerin 


34. 
Sci fiert, Gemeindeſch. 


Lehrerin 341. 


Seiffert, Lehrerin 341. 
Seiffge 410 

Seinede 676. 

Seitz 673. 

van Senden 628. 
Sermond 188. 

Siedler 501. 

Sieffert 676. 
Sieglerſchmidt 673. 
Sierp 188. 

Simar 2387. 

Simmler 494. 
Simon, Krs⸗Schuliufp. 


—, Techniker 339. 
Simroth 252. 
Skladny 187. 298. 
Sklarzyk 186. 
Skrodzki 637. 
Smend 67. 387. 
Sochaczewsli 359. 
Solger ZW. 
Sollors 338. 
Sommer 628. 
Sommerbrobt 285. 
Sommerlorn 341. 
Somnit 410. 
Gonntag 434. 
Sorgenfrey 300. 
Sosnowely 338. 
Spalding bl. 
Spangenberg 61. 
Sped 1 


Speers 183. 
Spennrath 300. 
Sperber 497. 627. 
Sperlich 341. 
Spider 287. 
Spieler 124. 
Gpinsla 124. 
Spitta 670. 
Spohn 185. 
Shokrmann 627. 
Gprenger 673. 
Stade 298. 
Stade 675. 
Stahl 386. 
Stang 676. 
Stard 497. 


Steffed 479. 
Gtegelmann 125. 
Stegmann 287. 

Stein Krs - Schulinfp. 


—, Spmn. Direlt. W. 


442, 


Steinbach 499. 
Steiner 677. 
Steinbaufen 494. 
Steinmann 254. 
Steinweg 338. 
Steinwenber 123. 
Stemann 302. 
Stenber 670. 
Stengel 287. 
Stenzier 123. 
Stepel 499. 
Sternbed 339. 
Sternberg 339. 
Sterufopf 185. 
Stiegel EV. 
Stimming 286. 
Stobbe 302. 

von Stojentin 670. 
Stord 68. 124. 280. 
Storf 188. 

Etrad 432. 
Straube 181. 
Etranbinger 1%. 
Strauß 676. 
Streeblom 435. 
Streibel 181. 
Strid 62. 

Strikker 341. 
Struwe 183. 
Stite 436. 
Stubibreier 181. 629. 
Sturm 188. 
Sudier 85. 
Süming 3W. 
Supprian 625. 674. 
von Sybel 49. 


Sybom 1. 2. . 


Sr manowsti 358. 
Szefransfi 674. 
Szelinsfi 358. 


Tabulsfi 669. 
Tamm 180. 
Tarony 127. 
Tecklenburg 186. 
Zemme 61. 
zefpenborft 669 
Thaulow 286 
Thiele 339. 
Thielen 1. 
Thielſcher 499. 
TIhiemann 301. 
Thilo 67. 
Tholud 359. 


Thomas, Semin. 2. 301. 


—, begl. 182 


707 


Thome 2384. 
Thron f. Trohn. 
Thumann 60. 
Tiburtins 180. 
Tiede 341. 
Tiebtle 165. 
Tietz 59. 185. 
Timam 341. 
Tobler 284. 
Töpte 410. 
Times 299. 
Tourtual 63. 
Träger 341. 
von Zreitichle 298 
Treu 49. 
Triebel 625. 
Trinius 627. 


Träger, Bymn. 2. 179. 


_, ‚Re ‚Opber!., Pro⸗ 
—, gute. Kandidatin 


grobe 3a. 

Troſcel Geh. Rep 3 Nat, 
o. Profefl. 288 

— vo⸗ Realih. Dberl. 


Zus 338. 
Tichadert 250. 
Tſchierſch 669, 
Tſchiereke 125. 
Tſchiſchwitz 178. 


Uhl 186. 

Uhlmann 410. 

Ullmann’ 284. 

Uri 341. 

Unger, a. o. Brofe . 68. 
’ Gym. 2% 0 
Unverzagt 180. 

Urbid 357. 

Ufener 287. 298, 


Bahlen 284. 

Frhr von la Balette St. 
George 441. 

Banbenef 

Barges 63. 

Barrentrapp 2837. 

Bater, Superintend. 59. 
‚ Semin. Direlt. 626. 

Bautier 494, 

Belten 127. 

Benebiger 61. 


Bent 181 


Berbed 630. 
Vigourour 59. 185. 
Le Viſeur 178. 
aödting 250. 


Bogel, € Zylograph, Prof. 


—-, Symn. Oberl. 669. 
-, gehn. Progymn. 2. 


Bogeler 676. 

Bogler 181. 

Bost, Ars⸗Schulinſp. 187. 
—, Eymn. Direkt. 60. 
— gars Echminſp dann 

Syn. Dberl. 187. 


—, Keutie L. 338. 
Boigt, 0. Brofefi. 66. 284. 
—, Schull. 63 


, 


u . 
Vollmann, A.W., 0.PBrof, 
_ Geh. Dieb. Rath 254. 
„R. begl. degl. 177. 
"356. 


Volkmer 181. 626. 
Bolquarbjen 67. 286. 


Bee 1 125. 


Wachsmuth 183. 
Wätzoldt 2. 123. 
Bagemann 67. 
Bagentueät, Realſch. 2. 


= Das. 300. 
„Schull. 358. 
Bagner, 0. Brofefi. 284. 
—, Direkt. einer böh. 

Brgefch. 182. 
Zemin. 8. 62, 

Balbann 188. 

Wallichs 60. 

Walter, o. Profefl. 284. 
—, Oymn. 2. 251. 
—, Semin. Hülfsl. 302. 

Wanbel 124. 

Barminsli 626. 

Warnat 410. 

Waſchow 179. 

Weber, o. Brofefl. 284. 
_ Gymn. Oberl., Prof. 


Bertensti 63. 
Wedekin 628. 
Wegener 338. 434. 
Weger 299. 


Seh. 
Re en 


rath 67. 


- nmel. Rollabor. 
Bein, mo. Direkt. 
53 Gyn 


—-, Oymn. Oberl. 178, 
Weibnann 179, 
Weigand 676. 

. Weined 435. 
Weingarten 67. 
en 68: 286. 


ai Sekt, Konſiſt. 


=, Sen. "et, 697. 
Weißenborn 254. 
Welihauſen 284. 
Wellmann 496, 

Bel; 182. 

Wendel 626. 

Wendler 179. 
Benigmann 252. 
Bengte 625. 

Bene, 


_, il 189. 495. 
don Werner 251. 356.668. 


Wiedaſch 67. 
Wiegand 677. 
BWieking 254. 
Biesner 676. 
von Wilamowig 284. 


Kro · Echulinſp. 





708 


Wilde 673. 

Willems 63. 

Willich 410. 

Wilmauns 177. 190.287. 
Wimmere 126. 
Winchenbach 435. 
Bindfeffel 251. 
Winkelmann 436, 
Winkler 179. 

Winter 188, 

Wirth, ala. 2. 669, 
—, Säull. 62. 
Wiglicenus 480.480. 494. 
Bine, 26 Shulinp. 


u Brof., Geh. Juſt. 
=: —* Bier 
Bi, .u. Schulcath 
RM Bilbpaner 
Beoityl 
Woiſ —S 
ur Brsfefi, Bild» 


6 Yan a 
- gwerbeſg· Dirt. 


Worte jen 43. 
Wollweber 183. 
Worft 630, 
Auncieäumehi 358. 
BWoyde 341. 
Bronsty 670. 
Wulff 03. 
von 
Wutt 1 


Zabawa 185. 302. 


Zabel 253. 

Bader, o. Profeff. 
- Serivatbog. 

Zabbadh 2 


285. 








Bander 
Bart 300, 
Zawadziy af 





Bielbaner 
Bietlow 251. 
Zieyihmann 127. 














Ugenz 6° 
litens 159, 





Bupita 28 
Zwoisfi 1 


Dreud von 9. $. Starde in Berlin.