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R
ee
*
Centralblatt
für
die geſammte Interrichts = Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlichen, Unterrichts
und Medizinal-Angelegenheiten.
Jahrgang 1877.
, Berlin.
Verlag von Wilhelm Hert.
Geſſerſche Buchhandlung.)
THE NEW YORK
PUBLIC LIBRARY
817433 A
ASTOR, LENCX AND
TILDEN FOUNDALIONS
R 1u38 L
Gentralblatt
für
die gefammte Anterrichts-Derwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrihts- und
Medizinal- Angelegenheiten.
M 1. Berlin, den 3. Februar 1877.
Minifterinm der geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal-
Angelegenheiten.
Chef:
Seine Excellenz Herr D. Dr. Falk, Staats-Minifter.
Unter-Staatd-Sefretär:
Herr Sy dow, Unter-Stante-Seftetär.
Abltheilungen des Miniſleriums.
l. Abtheilung für die geiftlichen Angelegenheiten.
Direktor:
Herr Dr. Förfter, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungd-Rath.
Vortragende NRäthe:
Herr Dr. Keller, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungd- Rath
(mit dem Range eines Raths erfter Kaffe).
« Dr. &nert, Geheimer Dber-Regierungs-Rath.
» D. Thielen, Feldpropft der Armee, Ober-Konfiftorial-Rath,
Hofprediger und Domfapitular von Brandenburg.
de la Groir, Geheimer Ober:Regierungd-Rath.
D. Kögel, Ober-Konfiftorial-Rath, dcr und Domprediger.
Lin hoff, Geheimer Ober-Regierungs-Rath.
von Wuffom, dögl.
Eucanud, dögl.
Dr. Hübler, dögl.
1877. 1
2
Herr Bahlmann, Bcheimer Dber-Regierunge-Bat)
s Barkthaufen,
Schallehn, — Regierungs⸗Rath.
⸗Beinert, degi
: Dr. Bartid, dögl.
IL Abtheilung für die Unterrichts Angelegenheiten.
Direktor:
Herr Greiff, Wirkliher Geheimer Dber-Regierungs-Rath.
Vortragende Räthe:
Herr Dr. Keller r, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath. —
Dr. Knerk, Geheimer Dber-Regierungs-Rath. — f. 1. Abth.
de la Croix, dgl. — ſ. I
Linhoff, dsgl. — ſ. I. ih,
MWägoldt, dögl.
von Wuſſow, dögl. — |. I. Abth.
Lucanus, ben. — 5, 1. Abth.
Dr. Sqhnei der, dögl.
Dr. Schöne, dgl.
Bahlmann, dögl. — f. I. Abth.
Barfbaufen, dogl. — f. L Abth.
Schallehn, Öcheimer Reglerungd- Rath. — ſ. I. Abth.
Beinert, dögl. — f. 1. Abth.
Dr. Böppert, dsgl.
Dr. —— dag.
Dr. Stauder, dögl.
Dr. Sandtner, dögl.
Raffel, dgl.
Boffe, dögl.
—VVVVV
HL. Abtheilung für die Medizinal⸗Angelegenheiten.
Direktor:
Hear Sydow, Unter-Staats⸗Sekretär. — |. vorher.
Bortragende Räthe:
Seine Ereellenz Herr Dr. Grimm, Keibarzt Seiner Majeſtät des
Kaiferd und Königs, Geheimer Ober⸗Medizinal⸗Rath, Ge⸗
neral⸗Stabs⸗Arzt der Armee und Chef des Militär. Medi:
zinalmefens (mit dem Nange eines General-Lientenantd).
3
Herr Dr. Knerk, Geheimer Dber-Regierungs-Rath. — f. I. und
II. Abt!
Dr. Houffelfe, Geheimer Ober-Medizinal-Rath.
Dr. Frerichs, degl. und Profeffor.
de u ur Geheimer Dber-Regierungs-Rath. — |. I. und
. Abth.
Eulenberg, Geheimer Ober-Medizinal-Rath.
Dr. Kerjandt, dögl.
Boſſe, Geheimer Regierungs-Rath. — ſ. II. Abth.
Konjervator der Kunftdenfmäler:
Herr von Duaft, Geheimer Regierungd- Rath (mit dem Range
eines Raths dritter Kaffe), auf dem Gute Radensleben
bei Neu-Ruppin.
General-Iufpeftor des Taubftummenmefend:
‚Herr a Geheimer Regierungs- und vortragender Minifterials
th,
Veränderungen im Lanfe bes Jahres 1876.
Ausgefgieden wegen Eintrittes in andere Staatsämter: bie Herren Geheimen
Ober + Kegierungs+ und vortragenben Käthe Dahrenftäbt und von
Eranad.
Ernannt: der Herr Geheime Mebizinal- und vortragende Rath Dr. Kerfanbt
zum Geheimen Ober-Medizinal-Ratb,
die Herren Geheimen Negierungs und vortragenden Näthe Dr. Schnei+
der, Dr. Schöne, Bahlmann und Barkhanfen zu Geheimen
Ober-Regierungs-Räthen.
bie Herren Provinzial-Schulrath Dr. Gandtner, Ober-Regierungs-
Rath Raffel und Regierungs-Rath Boffe zu Geheimen Negierungs-
und vortragenden Rüthen.
1*
4
1. Allgemeine Berbältniffe der Behörden
und Beanıten.
1) Normal- Statuten für Vereine, Hofpitäler ıc.
(entrbl. pro 1876 Seite 575 Nr. 238.)
Berlin, den 18. Dezember 1876.
Gegen die 88. 5. 9. ded der Königl. Regierung mittelft Er:
laffe8 vom 19. Juli er. zugegangenen und im Minitterialblatt für
die innere Verwaltung Seite 193/4 zum Abdrud gelangten Normals
Statutd J., weldhen die 88. 3. und 7. reip. 12. und 17. des Nor»
mal-Ztatut8 I. reſp. III. entſprechen, ift das Bedenken angeregt
worden, daß, wenn über Die im $. 9. der Generalverfammlung bet»
elegten Kompetenzen hinaus auch zu deren ausſchließlichem Geſchäfts—
reife dad Eingehen von Smmobiliar:, Kaufd- oder Verfauföver-
trägen und das Aufnehmen von Anlehen gemacht werde, ed wegen
der im Alın. 1 de8 8.5. ftehenden Worte: „abgejehben von den
ftatutarifch der Generalverfammlung vorbehaltenen: Fällen“ zweifel-
haft erfcheine, wer bezüglich derartiger Gejchäfte den jupponirten
Verein nah Außen zu vertreten habe.
Das angedeutete Bedenken fann ich nicht theilen.
Der Zweck, melden ich bei der diesſeits veranlaßten Publika—
tion ded Normal: Statut? vor Augen hatte und über melden ber
Eingang des ermähnten Cirkular-Erlaſſes fi näher ausipricht,
würde offenbar vereitelt werden, wenn die künftighin aufzuftcllenden
Statuten von Bereinen, Kafinod und dergleihen, welche um Er:
wirfung von Korporationdrechten einfommen, beliebig und ohne
zwingende Gründe von der Faſſung des Normal-Etatutd abweiden
wollten. Ueberdies habe ich als felbftverftändlich betradytet, daß,
wenn aus befonderen als triftig anzuerfennenden Gründen diefer
oder jener Paragraph eines ſolchen Etatut-Entwurfed weſentlich von
der Faſſung des Normal-Statutd abweichen follte, audy bei anderen
hiermit in Berbindung ftehenden Paragraphen defjelben eine eut—
ſprechende Modifikation des Mufter: Statutd fi nöthig maden
würde. Hiervon abgeſehen ergiebt der F. 5. ded Normal-Statutd
Har, daß bei dDemjelben die Abficht vorgelegen bat, die Vertretung
des Vereind ıc. nah Außen vollftändig und zwar in der Art zu
ordnen, daß der Vorſtand alle Angelegenheiten ded Vereins zu
leiten und ihn in allen Geichäften zu vertreten haben fol. Aus:
drücklich ausgenommen von diefer Kertretungsbefugnif find nur die
im $. 9. erwähnten, der ®eneralverfjammlung vorbehaltenen Ges
Ihäfte, bei welden eine Delegation an den Borftand und eine
äußere Aktion durch den Vorftand theild undenkbar (3. B. Decharges
Ertheilung, theils grundfäglid nicht zulälfig ift (z. DB. Abänderung
5
der Grundverfafjung u. ſ. w.). Aber ſelbſt angenommen, dab ein
Statut in Anbetracht befonderer Umftände von dem mehrermähnten
$. 9. des Normal-Etatutd abweichen und der ausfchliehlichen Kom:
petenz der Generalverfammlung auch nod andere Geſchäfte, wie
insbefondere Immobiliar-⸗, Erwerbungs- oder VBeräußerungs-Ber:
träge, Anlebenö-Aufnahmen u. |. w. vorbehalten follte, jo würde
Dann doch, fofern es nur bezüglid der äußeren Vertretung wörtlic
bei der Faſſung des $. 5. Alın. 1. des Normal-Statuts verbleibt,
daß leptere dahin zu verfteben fein, daß der Vorſtand, ehe er einen
Kauf abſchließt oder eine Schuldverichreibung auäftellt u. |. w., die
porihriftsmäßige Berathung und Beichlußfaffung der Generalver-
ſammlung berbeizuführen verpflichtet ift, den desfallfigen Beichluß
derfelben (als ein internum) jedoch nicht beizubringen hat, wenn
er Behufs Verlautbarung des Kaufgeſchäfts u. f. w. bei Gericht in
äußere Aktion tritt.
Dbwohl ih hiernah den im Cingange angedeuteten Bedenken
feine durchgreifende Bedeutung beilegen kann, will id) doch, um alle
in der gedachten Richtung etwa möglichen Zweifel abzufchneiden,
der Königl. Megierung empfehlen, bei künftig dortſeits aufzuftellen:
den Statuten — mag bezüglid der Kompetenzen der Generalvers
ſammlung der $. 9. des Normal-GStatut8 J. woͤrtlich nachgebildet
oder ausnahmsweiſe modifizirt werden — in dem von der Dertre-
tungs-Befugniß ded Vorftandes handelnden 8. 5. Alin. 1. die Worte:
„abgeſehen von den ftatutarifch der Generalverfammlung vorbehaltenen
Fällen" in Wegfall zu bringen und in analoger Weiſe bezüg:
li des $. 3. des Normal-Statuts II. reſp. des $. 12. ded Normal:
Statuts III. zu verfahren.
Zugleih made ich darauf aufmerkſam, daß ed zwedmäßig fein
wird, dem 8.5. des Normal-Etatutd I. (cfr. $. 3. II. und 8. 13.
III.) ein neues Schluß-Alinea des Inhalts beizufügen:
„Gerichtliche Zuftellungen erfolgen rechtsgültig an den Vor-
ſtands-Vorſitzenden (oder deſſen Stellvertreter) allein.”
Der Minifter ded Innern.
Im Auftrage: Ribbeck.
An
ſämmtliche Königliche Regierungen ꝛc.
2) Beſchaffung der Koſten für Bureau-Einrichtungen,
insbeſondere eines Dienſtſiegels für Kreis-Schul—
inſpektoren.
(Ceutrbl. pro 1874 Seite 185; pro 1876 Seite 574.)
Berlin, den 30. November 1876.
Auf den Bericht vom 24. v. M. eröffne ih der Köntglichen
Regierung, daß ich nicht in der Lage bin, Kreid-Schulinfpeftoren
6
die Koften der Anfchaffung von Aktenſpinden, Bureausiitenfilien ober
fonftigen Burean-Bedürfniffen aus Staatsfonds erftatten zu laflen,
da ed an geeigneten Fonds zu derartigen befonderen Bewilligungen
gebriht. Bei Einrichtung einer ftändigen Kreid« Schulinipeftion
wird den Inhabern berfelben nur Ein Dienftfiegel zum Schwarz-
drud nebit Zubehör gewährt. Diefes Siegel würde im vorliegenden
Fall um den Königlih Preußifchen heraldiſchen Adler die Umſchrift
„Königlich Preußiſche Kreid-Schulinipeltton N. im Regierungs⸗Bezirk
N." zu tragen haben. Bin zweites Stegel (Ladfiegel) erſcheint
entbehrlich.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königliche Regierung zu N.
U. IV. 6125.
wm. u u Ten
3) Behandlung der bei den Königlichen Kaffen ein-
gehenden, niht mehr umlaufsfähigen Landesmünzen.
(Centrbl. pro 1876 Seite 327 Nr. 134.)
Berlin, den 23. Januar 1877.
Das Königlihe Konfiftorium ıc. erhält bierneben Abfchrift einer
Seitend des Herrn Finanz-Minifters an die Regierungen ıc. unterm
6. d. M. erlaffenen Verfügung wegen Behandlung der bei den Kö⸗
niglihen Kaffen eingehenden, nicht mehr umlaufsfähigen Yandes-
münzen, zur Kenntnignahme und mit der Beranlaffung, hiernach
Die ln Seines Verwaltungsbezirks mit entfprechender Anmeifung
zu verfeben.
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Förfter.
An
ſämmtliche Königlihe Konfiftorien incl. des Landes⸗
Konfiſtoriums zu Hannover und ſämmtliche Königl.
Drosinzial - Gchuttollegien , fowie an den Königl
Ober-Rirhenrath zu Nordhorn.
G. 111. 244.
Berlin, den 6. Zanuar 1877.
In Ermwiederung ded Berichts vom 24. v. M. verweiſe ich auf
die durch meinen Girkular-Erlaß vom 7. Mai pr. mitgetheilten Be⸗
ftimmungen über die Behandlung der bei Reichs⸗ und Landeskaffen
eingebenben nachgemachten, verfälichten oder nicht mehr umlan fd
fähigen Reichsmuünzen. Danach finden die Anordnungen unter III.
auch auf ſämmtliche deutihe Kand es münzen fo lange Anwendung,
7
als diefelben noch nicht außer Kurs geſetzt, jondern na Art. 15
des Münzgefees vom 9. Juli 1873 an Stelle der Reichsmünzen
zu Zahlungen zu verwenden find.
Der dur den Girkular-Erlaß vom 6. Dezember 1875 ans
eordneten Anzeige über die Münzen, melde wegen eingetretener
nterwerthigkeit nicht wieder zu verausgaben und nunmehr nad)
den Eingangs bezeichneten Beitimmungen des Bundesraths zu ber
handeln find, bedarf es fortan nicht mehr.
Der Finanz-Minifter.
Im Auftrage: Meinede.
An
die Mönigiche Regierung jun I, fomie abiftich
an die Abrigen Rönigl, Regierungen und die Rb-
migl, Finanz-Direltion zu sannover.
4) Ausſchluß der Sparfajjenbüher bei Beftellung
einer Amtsfaution. Abmefjung der Kaution auf den
durch die fautionsfähigen Papieredarftellbaren Betrag.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 322 No. 132.)
Berlin, den 31. Januar 1877.
Auf den Bericht vom 31. Dezember v. 3. eröffne id) dem Kö-
niglien Provinzial-Schulfollegium, daß $. 5. des Geſetzes vom
25. März 1873 (Gefep-Samml. ©. 125) ausjhliegend beftimmt,
daß Amtskautionen durch Verpfändung von auf den Inhaber lau—
tenden Obligationen über Schulden des Staats oder des deutſchen
Reichs zu leiften find. Nach dem Erlaß des Herrn Finanzminifters
vom 25. Februar v. 3. find nur noch die Prioritäts-Aktien bezw.
Obligationen der Niederichlefiih- Märkiihen Eiſenbahn und die
Prioritäts-Dbligationen der Münfter-Hamm’er Gijenbahn zur Ber
ftellung von Amtsfautionen zugelafjen.
Es können hiernach Sparfafjenbücher ald zur Kautionsbeftellung
geeignet nicht angejehen werben.
Soweit die von den Nendanten an den höheren Unterrichts-
anftalten nad dem Doppelbetrag ihrer Nemunerationen zu beftellen-
den Amtöfautionen nicht durdy 50 theilbar find, bin id) damit eine
verftanden, daß diefelben auf denjenigen nächſtniedrigen Minderbetrag
bemefjen werden, welcher dur jene fautionsfähigen Papiere dar—
ftellbar iſt.
Hiernach hat das Königliche Provinzial-Scyulkollegium in den
in dem Bericht bezeichneten Fällen die gehörige Beftellung der
Amtöfautionen zu veranlaffen und den Umtauſch der nicht geeigneten
Kautionöpapiere herbeizuführen.
An
das Königliche Provinzial ⸗Schulkollegium zu R.
8
Abſchrift erhält dad Königliche Provinzial-Schulfollegium zur
Kenntnignahme und gleihmäßigen Beachtung.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
bie übrigen Königlichen Provinzial ⸗Schullollegien.
U. 11. 67.
5) Kormelle Behandlung der DOrgelbauten.
(Sentrbf. pro 1876 Geite 584 Mr. 239.)
Berlin, den 24. Januar 1877.
In der unterm 3, Dftober v. 3. erlaffenen, mittelft Rejtripts
von demjelben Tage (G. III. 6047.) ber Königlichen Regierung ıc.
zugefertigten Inftruftion für die formelle Behandlung der Drgels
bauten And einige Unrichtigleiten enthalten, indem e8 heißen muß:
Seite 5 Zeile 25*)
„Die äußere Breite der Pedal ⸗-Klaviatur beträgt 1,2: m.“
Seite 6 Zeile 14°)
„Die Untertaften find in den oberen Längskanten ſcharf (bie
6 mm.) zu breden, haben zwiſchen den Taften der Zöne E—F,
H-—e, e—f und h— einen Zwifhenraum von 5 zm.,
zwiſchen allen übrigen Taften beträgt derfelbe je 1 zm.*
Die Königliche Regierung ıc. fege ich hiervon zur eventuellen
weiteren Beranlafjung in Kenntniß.
Der Minifter der geiftlien ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Börfter.
An
fämmtibe Königl. Regierungen und Könige Provinzial
Schultolegien, fowie die Königl, Yanbbrofleien und bie
Königl. Konfiftorien ber Provinz Hannover und Heffen-
Naffan, u dem Königl. Ober-Kirchenath zu Rorbhorn.
6. 11. 5175.
6) Holzbaufabrif für Anfertigung von Schul—
ıc. Mobiltar.
Berlin, den 17. Januar 1877.
Das Königliche Konfiftorium ze. wird für Anfertigung von
Schul⸗ ıc. Mobiliar auf die Holzbaufabrit von Bahfe und Händel
in Ghemnip mit dem Bemerken aufmerffam gemadt, taß die von
derſelben für bie Umiverfität zu Kiel angefertigten Bänke, Tiſche,
*) Eentrbl, pro 1876 Beite 587 Abſ. 2.
**) Dafeibft Abfah 3.
ae
Katbeder und Tafeln, fowohl was die Konftruftion, wie die Be-
arbeitung der Gegenftände und das dazu verwendete Viaterial an—
langt, vorzüglich auögefallen find.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Sydow.
An
fümmtlite Königfihe Konfifterien, Regierungen, Pro-
vinzial-Schultollegien und Univerfitäts-Ruratorien reip.
Kuratoren, fowie an bie Königl. Konfiftorien in ber
Provinz Hannover und ben Königl. Ober-Kirchenrath
zu Nordhorn
6. III. 8196. U. II. III,
7) Friedrich Wilhelm-Stiftung für Marienbad.
Auf Anr gung des Fräufeins Elfriede von Mithfenfels ift vor fa 15
Zaren zu Berlin ein Komite zur Begründung eines Kranfenpenfionats in dem
Kurorte Marienbad in Böhmen zufammengetreten. Nachdem dc Zuwen
dungen, durch Veranflaftung einer Lotterie und durch Berzinfung im Laufe der Zeit
die Gelbmittel bis auf ein Kapital von 30,000 Thlrn angewadhien, haben Seine
Majeftät der König durch Allerhöchfte Orbre vom 31. Yuli 1876 der Gtiftung
die Iandesherrlihe Genehmigung zu erteilen und berfelben auf Grund der Star
Bu vom 11. Januar beaf. I. die Rechte einer jurifiifchen Perfon zu verleihen
erubt.
2 Aus ben Statuten wird Folgendes mitgetheilt.
&.1.
Die auf dieſe Weiſe in's Leben gerufene Stiftung führt im
Andenken an den in Gott ruhenden König Friedrich Wilhelm IV,
von Preußen den Namen
Friedrich Wilhelm-Stiftung für Marienbad.
82.
Zwed der Stiftung ift, unbemittelten Deutſchen der gebildeten
Stände (Eivil- und Militärperfonen, Künftlern, Gelehrten, Dichtern,
Literaten, Ionrnaliften u. j. 1 ſowohl männlichen wie weiblidhen
Geſchlechts den Gebraud der Marienbader Heilquellen und Bäder
an Ort und Stelle zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es handelt
fi) hier niht um die Unterftügung eigentlier Armen im recht-
lien Sinne, fondern um ſolche Perjonen aus den gebildeten Stän-
den, denen die Mittel fehlen, die Koften einer Badereije ganz oder
auch theilweife zu beftreiten.
8.3.
Die Beihülfe kann beftehen, entweder in Gewährung einer
freien Wohnung in gemietheten oder eigenen Räumen, auf deren
Erwerb Bedacht genommen werden foll, oder einer Geldunterjtügung
oder beider zugleich.
10
S. 4.
Zunähft find zur Präjentation von Unterftügungsbedürftigen
zur Gewährung der im $. 3. erwähnten Beihülfen aus den Stif-
tungömitteln beredtigt:
1. alle diejenigen, welde durh Zahlung einer Summe von
250 Thirn oder 750 M. oder mehr zu dem Stiftungd- Kapital
beigetragen haben, nämlid:
d. das Königl. Preußiſche Minifterium der geiftlichen ıc.
Angelegenheiten. . - © 2 2 2 2 22... 2 Stellen.
3. Bon dem Stiftungs-Kapitale find 2000 Thlr oder 6000 M.
zur Stiftung von Stellen für Literaten in Marienbad und
Karlsbad beftimmt; es follen daher die Zinfen von dieſen
6000 M. & 4 °/, in der Art verwandt werben, dab daraus
an zwei von diejen, und zwar jedem die Hälfte zum Beſuche
von Karlöbad oder Marienbad gezahlt werde.
Te nad) dem Wachsthum des Kapitald bleibt e8 vorbehalten,
biefe Unterftügung zu erhöhen oder auch mehrere Stellen zu
gründen.
Außer diefen Berechtigungen (Nr. 1—3) follen fortan feine
weiteren verliehen werden, ald gegen eine Einfauföfumme von
8. 5.
Für die von den Berechtigten ($. 4. Nr. 1 und 2) Präjen-
tirten fol, fall3 ftatt der Wohnung eine Geldunterftüpung gewährt
wird, legtere nicht unter 100 M. betragen.
Iſt von denfelben vor dem 1. April des betreffenden Jahres
nicht die Präfentation erfolgt, fo fällt der Betrag für daffelbe dem
Borftande zur eventuellen anderweiten Verwendung zu Stiftungs-
zweden anheim. ine Uebertragung auf das folgende Jahr Seitens
der Berechtigten tft unzuläffig.
8. 6.
Die Stiftung hat ihren Sig in Berlin.
— — — — — —h —
ll. Univerfitäten, Akademien, ze.
8) Infkription der Studirenden der Theologie auf
der Alademie zu Münfter.
Der 6. 65. der Statuten ber Alademie zu Münfter vom 12. Noveniber
1832 lautet, nachdem der urfprfngfiche fette Satz durch Allerhöchſte Ordre vom
4, Februar 1857 eine Yaffungsänderuug erfahren, gegenwärtig wie folgt:
11
„Jeder, der auf ber alademifhen Lehranftalt katholiſche Theologie ſtudiren
will, muß ſich flir das erſte Jahr feines Studiums bei der philoſophiſchen
Fakultät inftribiren laffen, und ſich während dieſes Jahres ausschließlich
nur der allgemein wiffenfcaftlihen Ansbilbung befleißigen. Wenn er fi
nah Ablauf des erften Jahres bei der theologiſchen Fakultät hat inflribiren
laffen,, muß er nichts deſto weniger das Studium der nöthigen philofophi-
ſchen Disziplinen fortfegen. Diejenigen, welche auf dieſe Weije von der
philoſophiſchen zur tbeologiichen Fakultät libergehen, baben filr die Aufnahme
bei der leßteren einen Thaler an Gebühren zu entrichten, welchen der Dekan
zu beziehen bat.”
Auf den durch die theologifhe Fakultät angeregten Antrag des Herrn Minifters
ber geiftlichen ac. Angelegenheiten ift folgende Allerhöchſte Ordre ergangen:
Auf Shren Beriht vom 12. d. M. will Ich genehmigen, daß
der $. 65 der Etatuten der Akademie zu Münfter vom 12. No-
vember 1832 nebft der ihn abändernden Allerhödhften Drdre vom
9. Februar 1857 aufgehoben und den Studirenden der katholiſchen
Theologie auf der Akademie zu Münfter geftattet werde, ſich fofort
beim Fr ihrer Etudien bei der theologiichen Fakultät einschreiben
u laſſen.
Berlin, den 13. Dezember 1876.
Wilhelm.
ggez. Falk.
An
den Miniſter der geiftlichen ꝛe. Angelegenheiten.
— —
9) Verpflichtung zur Verabfolgung neuer Verlags—
artifelan die Landesbibliotheken.
(Centrbl. pro 1876 Seite 647 Wr. 269.)
Derlin, den 28. Dezember 1876.
Die beiden unter dem 20. v. M. an und gerichteten, gleich-
lautenden Eingaben ded Vorſtandes haben und feine Seranloffung
eben können, über die in Stage geftellte Verpflichtung der Buch—
Bändler zur Ablieferung zweier Exemplare von ihren Berlagsartifeln
an die Landeöbiblivthefen eine anderweite Entſcheidung zu treffen,
al8 diejed in unferem Erlaſſe vom 4. Auguft d. 3. geſchehen ift.
Nachdem die älteren, auf Dielen Gegenftand bezüglichen Be⸗
ſtimmungen gerade durch die auf dad Cenſurweſen bezüglidye Aller«
böchfte Verordnung vom 18. Dftober 1819 bejeitigt worden waren,
iſt diefe Aufhebung durd die Allerhöchlte Ordre vom 24. Dezem-
ber 1824 wieder rudgängig gemacht worden, mweldye nicht blos Cen⸗
jurfragen betraf und deren feinen Theil ded verfügenden Inhalts
bildende Ueberfchrift ſich durch die Beziehung auch ihres fonftigen
Inhalts auf die älteren Genfuredifte erklärt. Demnädft fand die
Allerhöchſte Kabinetdordre vom 24. Dezember 1824 eine weitere
Ergänzung durch die Allerhödjfte Verordnung vom 12. März 184”
12
Zu ber Behauptung, dab die Verpflichtung zur Ablieferung von
Zreieremplaren durd die angezogenen Beftimmungen in einen ſach—
lihen, inneren Zufammenhang mit dem Cenſurweſen getreten jet,
liegt biernady fein Grund vor. Wenn daher durch das Preßgefep
vom 17. März 1848 die Cenſur aufgehoben und alle auf die Genfur
bezüglihen Beltimmungen außer Kraft geirgt wurden, jo war
hiermit durchaus nit ausgefprohen, dab Vorſchriften bejeitigt
werben follten, weldye fi zwar in Berordnungen befanden, die zum
Theil von dem Cenſurweſen handelten, aber ſelbſt nicht die Genfur
betrafen. Daber hat auch $. 4 des Geſetzes vom 30. Juni 1849
ausdrücklich anerfannt, daß die biöher nicht aufgehobene Verpflicy-
tung der Verleger, zwei Eremplare ihrer Verlagsartifel einzufenden,
fortbeftände. Dasſelbe Anerkenntniß bat in $. 6 des Geſetzes vom
12. Mai 1851 und in fpätere Gefege Aufnahme gefunden.
Der Miniiter ded Innern. Der Minifter der geiftlihen zc.
Graf zu Eulenburg. Angelegenheiten.
Falk.
An
den Borftand der Korporation der Berliner Buchhändler bier.
M. d. 3. IE 11629.
M.d.g A. U. I. 6413.
— — —— —
10) Jahresbericht über die Humboldt-Stiftung.
(Aus dem Deutſchen Reichs⸗ und Königl. Preuß Staats⸗Anzeiger Nr. 24.
vom 29. Januar 1877.)
Die Königlihde Akademie der Wiſſenſchaften hielt
am 25. Sanuar ihre dem Gedächtniß Friedrichs des Zweiten
germidmete Öffentlihe Sigung. ıc. Dann verlad Hr. du Bois—
eymond, als Vorfipender des Kuratoriums der Humboldt-Stif-
tung, folgenden Beridt:
Das Kuratorium der Humboldt » Stiftung für Naturforfhung
und Reiſen eritattet ftatutenmähig Bericht über die Wirkſamkeit der
Stiftung im verfloffenen Jahre.
Mit dem Ende diefed Jahres lief die vierjährige Wahlperiode
der drei wählbaren Mitglieder ded Kuratoriums ab; diefelben wur:
den durch ftatutenmäßige Neuwahl Eeitend der Königlichen Akademie
der Wiſſenſchaften in ihren Aemtern beftätigt.
Einen ſchweren Berluft erlitt die Etiftung durdy den Zod ihres
legten Reifenden. Dem Brof. Dr. Reinhold Buchholz war ed nicht
vergönnt, die Frucht feiner aufopfernden Thätigkeit zu ernten. Dem
mörderifhen Klima der weſtafrikaniſchen Küfte glücklich entgangen,
wie er früher dem faft fihern Berderben im Polarmeer auf einer
Eisſcholle entrann, erlag er am 17. April v. J. unerwartet den
Folgen der bösartigen afrikaniſchen Fieber. Bon den wifjenidaft-
13
fihen Ergebniffen der Buchholzſchen Reife ift der die Wirbelthiere
betreffende Theil von Hrn. Peterd, der die Mollusfen betreffende von
Hrn. von Martens bearbeitet in den Monatöberihten der Afademie
erihienen. Schon dieſe Mitheilungen zeugen von Prof. Buchholz’ großer
Umfiht ald Sammler, feiner trefflichen Beobachtungsgabe und feinem
unermüdlihen Fleiße. Dennoch waren ed nicht Weich» und Wirbel-
tbiere, welchen er vorzüglich feine Aufmerfiamfeit zugewendet hatte,
und es iſt nicht genug zu beflagen, daß er die Arthropoden nicht
jelber hat bearbeilen dürfen, die er bejonderd zu feinem Studium
gemadt hatte. Es fteht indeß zu beffen, daß mir dieſe Korihungen,
wie auch Prof. Buchholz’ Tagebücher voller geograpbiicher und eth—
nologiiher Bemerkungen, von anderer Seite jo gut veröffentlicht
jeben werden, wie eö chne die lebendige Erinnerung ded Reiſenden
möglich ift, welche auch die liebevollite und eindringendite Mühe
nicht zu erſetzen vermag.
Aud den für dad vorige Sahr verfügbaren, durch längere An
jammlung zu antehnliher Höhe angemadienen Mitteln wurden dies⸗
mal zwei Reiteunternebmungen unterttügt.
Hr. 3. M. Hildebrandt aus Düſſeldorf, uriprünglih wiſſen—
ſchaftlich gebildeter Gärtner, war ichon Seit fünf Sabren mit natur:
geihichtlihen Sammlungen in verichiedenen Gegenden Oſtafrikas
beihäftigt, und hatte vielfahe Beweiſe feiner Energie, jeiner Sach—
fenntnih und jeines außerordentlichen Geſchicks im Umgange mit den
gefährlihen Gingebornen jener Länder gegeben. Diejer Aufenthalt
war nur durch eine kurze Reiſe nach Berlin unterbroden werden,
wobei befanntlih Hr. Hildebrandt ein lebendes Nilpferd herbradhte.
Hier wurde das Unternehmen geplant, welchem nicht blos dad Ku—
raterium der Humboldt-Stiftung durch Gewährung von Geldmitteln,
ſondern aud das Heichd - Kriegs: Minitterium durch Leihen von
Waffen, ihre Hülfe zu Iheil werden ließen: von Zanzibar aud die
nch unerforihten tropiihen Schneegebirge des Ndur-Kenia und
Kilima-Nöjare, ſowie die noördlich von lekterem liegenden hoben
Vulkane naturgeihichtlich zu unterſuchen. Schon im vorigen Sommer
madte Hr. Hildebrandt zu dieſem Zmede den Beriud, ven Lamu,
einer fleinen Iniel an der Mitufülte, aus ind Innere zu dringen.
Zwiſchen den Somali- und Galaftimmen ausgebrochene Feindſelig—
feiten hinderten feinen Fortſchritt, und in Mombaija, wohin er ſich
einſtweilen zurückzozg, befiel ihn ein hartnäckiges Fußübel, welches
ihn zur Rückkehr nach Zanzibar nöthigte. Durch die Vermittelung
des Kaiſerlich deutſchen Konſuls, Hrn. Robert Seers, wurde Hr.
Hildebrandt in das im Hafen von Zanzibar ftationirte Ho'pitalſchiff
der britiihen Kriegsmarine „London“, Kapitin Zulivan, aufge-
nommen und mit größter Zurorfommenbeit drei Monate lang bi
zu völliger Geneſung dert gepflegt. Dem Kapitän Zulivan und
den Schiffsärzten Sedgwid und Bentham fühlt ſich das Kuratorium
14
für diefen Akt internationaler Gaftfreundihaft zu lebhaften Dank
verpflichtet. So konnte ſich der Reiſende erft Dlitte Oktober wieder
mit der beabfichtigten Erpedition beihäftigen. Gegen Ende No»
vember langte er, mit Empfehlungen des Sultand von Zanzibar
und des engliihen Hefidenten daſelbſt verjehen, wieder in Mom»
baſſa an, verftändigte fih mit einem Karavanenführer und nahm
bie nöthigen Diener, fowie 40 ſchwarze Träger an, um die erfors
derlihen Zaufhmwaaren, Papier zum Einlegen der Pflanzen, In⸗
ftrumente u. d. m. mitführen zu fönnen. Um feine Mannſchaft
einzuüben, machte er zuerft einen Beinen, aber anftrengenden Streifs
au nah Duruma im Wanikalande, wo er die dur v. d. Deden
befannten Antimonfundftätten beſuchte und Proben von den dortigen
Borfommniffen für den Sultan von Zanzibar, ſowie für das hielige
Mufeum fammelte.
Nah der legten Nahridt von Mombafja vom 10. Dezember
v. 3. ftand der Reiſende im Begriff, beijer ausgerüftet und unter
glüdlicheren Auſpicien als dad erftemal mit feiner Karawane nad
dem Lande Kikuyn aufzubredhen, wo der mächtige Gipfel des Ndur⸗
Kenia ihn zieht.
Das andere Unternehmen der Humboldt- Stiftung führt uns
nad dem füdamerifaniihen Kontinente, welcher einft der Schauplag
der größten wiſſenſchaftlichen Thaten Aleranderd von Humboldt
felber war, und an diejelbe Stelle, von wo er und Bonpland auds»
gingen. Unter Humboldtd Beobachtungen und Naturfchilderungen
giebt ed kaum eine befanntere, ald die der elektriihen Aale (Gym:
noten) und ihres Kampfed mit den Steppenroffen in den Llanos
von Benezuele. Humboldt hatte Europa verlaffen, ald der Streit
zwifhen Volta und Galvani und ihren Anhängern über die Deus
tung der von Galvani entdeckten Thatſachen zu voller Höhe ent»
brannt war, und er felber hatte fich kurz zuvor in feinem Werk
„Ueber die gereizte Muskel- und Nervenfafer” für dad Dafein einer
thieriſchen Elektrizität ausgeſprochen. Der Anblid der gewaltigen
Zitteraale, deren Körper ſcheinbar aus jedem feiner Theile mwillfür-
lih einen ntederfchmetternden Blitz entfandte, war daher für ihn
vom binreißenditen Intereffe. Aber leider hatte er Europa etwas
jr früh verlaffen, um noch Nachricht von der Entdedung der Säule
uch Volta zu erhalten, welche über died Gebiet menigitend den
erften Schimmer von Helligkeit verbreitete, und fo fam ed, dab bie
damals von ihm angeftellten Verſuche, trog allem darin entfalteten
Eifer und Geſchick, weder für die Lehre von den eleftromotoriichen
Drganen, noch für die damit nahverwandte von den Nerven und
Muskeln audgtebige Frucht trugen.
Merkwürdigerweife find feitdem über dreiviertel Jahrhunderte
verfloffen, ohne daß in Südamerika eine einzige Beobadhtung am
Zitteraal angeftellt worden wäre, obſchon dieſe Fiſche wiederholt
15
— — —
nady Europa, befonderd nady Xondon gebracht wurden, wo Faraday
daran eine berühmte Verſuchsreihe ausführte.
Mittlerweile hatte der Verkehr mit jenen Gegenden fi) fo ent-
widelt, und die am Gymnotus zu löjenden wiſſenſchaftlichen Fragen
waren fo brennend geworden, daß der Gedanke, dieſe Fragen an
Drt und Stelle zum Audtrage zu bringen, ſchon ſeit längerer Zeit
ſehr nahe lag. Seiner Verwirklichung ftand nichts entgegen ald
der Mangel an einer geeigneten Perfönlichkeit.
Diefe bat ſich neuerlih in dem Dr. med. Herrn Karl Sachs
aus Berlin gefunden, der in hiftiologifhen und phyſiologiſchen Un-
terſuchungsweiſen wohl bewandert, ſchon durdy bedeutende Arbeiten
in diefen Gebieten befannt, ſich gern bereit fand, die Gymnoten in
ihrer Heimath aufzufuchen, und Humboldts eigentlichfte Tugendbe-
ftrebungen in den von ihm fo maleriich geſchilderten Steppen wieder
aufzunehmen.
Hr. Dr. Sachs hat fi) mit einem möglichſt vollftändigen hiftios
logifhen und eleftropbyfiologiichen Apparat am 26. September v. 3.
in Hamburg eingefchifft, ift am 21. Oftober in La Guayra gelandet,
und hat in Garacad bei dem Kaiſerlich deutichen Geſchäftsträger
und General-Konful, Hrn. Dr. Stammann, den zuvorkommendſten
Empfang gefunden. Nachdem er fih in Saracad mit den nöthigen
Empfeblungsbriefen und Ausrüftungsgegenftänden verfeben, bat er
die Cordillere überjchritten und ift am 19. November in Raftro,
einem armjeligen Dorf in der Steppe, eingetroffen, welches einft
die Stätte von Humboldtd eigenen Verſuchen war, und wo dem
Dr. Sachs ein reidher Grundbefiger, Don Carlos Palaciod, „El
Rey de los Llanos“ genannt, ein Haus zur Verfügung geitellt
hatte. Hier aber fand fih Dr. Sachs in feinen Erwartungen
ſchlimm getäufht. Die Sumpfwaſſer in der Nähe des Dortes,
welche zu Humboldtd Zeit von Gymnoten wimmelten, gaben nidt
einen ber, und hauchten um fo gefährlichere Miadmen aus. Die
Borftellung, nad) Humboldts Beichreibung Gymnoten zu fangen,
indem man, um fie zu erfchöpfen, erft Pferde oder Maulthiere von
ihnen erſchlagen läßt, wurde von allen Llaneros mit Gelächter auf>
genommen, fein Wunder, da Dr. Sachs die Mula, die ihn von
et in die Steppe trug, mit 270 ſpaniſchen Thalern bezahlen
mußte.
Beſſer geftalteten ſich die Verhältniffe im benachbarten Cala—
bozo, einer anſehnlichen Stadt mit vielen Bequemlichleiten, wohin
id Dr. Sachs nun begab. Der General Guancho Rodriguez
nahm fich freundlich feiner an, und ritt mit ihm drei Stunden
weit nah dem Rio Uritucu, einem wilden, von prädtigem Urwald
umgebenen Fluſſe, in deſſen Gewäſſern dag Verderben in vielfadyer
Geftalt fauert: denn er wimmelt von Alligatoren, gefräßigen Ca⸗
ribenfiihen, tüdifhen Stachelrochen, und glüdlicherweije auch von
16
Gymnoten. Gleich bei feiner Ankunft fah Dr. Sachs mit freudiger
Erregung einen faft zwei Meter langen „Temblador“ dicht unter
der Vafteroberfläche ſich bewegen.
Seit jenem Tage bis zum Datum feined legten Briefed, dem
7. Dezember — fünf Zage lang — ift Dr. Sad in Calabozo in
der rüjtigiten Thätigkeit gemefen, weldye ihm fchon mehrere wichtige
Ergebnifje geliefert bat. Alles berechtigt zu der Hoffnung, daß,
wenn die Gejundheit unfere8 jungen Reiſenden dem gefährlichen
Klima widerfteht, feine Ausbeute eine höchſt werthvolle, und dieſe
am meilten Humboldtſche faft aller denkbaren Unternehmungen ber
Humboldt-Stiftung vom beften Erfolge gekrönt fein wird.
Dad Kapital der Stiftung erhielt im verfloffenen Jahre feinen
Zuwachs durdy Zuwendungen. Die für das laufende Jahr zu Stif-
tungdzweden verwendbare Summe beläuft fi ordnungsmaͤßig ab-
gerundet auf 20,400 M.
11) Preidaufgaben der Rubenow- Stiftung.
I. Die Schuldenreduftivn in den deutſchen Terri>
torien nah dem breißigjäbrigen Kriege.
Der fogenannte 8. de indaganda des weſtfäliſchen Friedend
(J. P. ©. VOL S. 5. M. IX. $. 66) beftimmt als Eine der Auf:
gaben ded nächſten Reichstags die Feltitellung eines Modus, wonach
der durch den Krieg veranlaßten Zerrüttung der allgemeinen Ver—⸗
mögenöverhältniffe im Reich und namentlidy der Belaftung ded DBe-
fiped mit Schulden und aufgelaufenen Zinfen in geeigneter Weiſe
abzubelfen fei. Dem entſprechend enthält der Reichslagsabſchied von
1654 (88. 170—175) eine Reihe von Beftimmungen, worin theils
durch Moratorien, theild durch eine allgemeine Reduktion der rüdftän-
digen Zinfen, der Noth der Verſchuldeten zu fteuern geſucht wird.
Es wird gewünſcht eine eingehende Geſchichte der Geneſis und
der Wirkungen dieſes Neichögefeged. Für Erftere ift zurüdzugehen
ſowol auf die weſtfäliſchen Sriedendtraftaten, ald auch auf die vor
und neben diefen hergehenden partitularen Verhandlungen über die
gleiche Angelegenheit auf den Landtagen einzelner Territorien. Die
Behandlung, weldye die Frage in der ſich anjchließenden juriftiichen
und publiziftiichen Literatur fand, ift zu erörtern. Es iſt feitzus
ftellen, in welchen Theilen des Reichs dad Geſetz von 1654 zur
praftifhen Ausführung gefommen ift. Die Mopdalität dirfer Aus-
führung ift dann auf dem Boden eines einzelnen Territoriums im
Detail aftenmäßig darzulegen, und aus den hierbei fidy ergebenden
Materialien eine Gejammtanfiht von den volfd- und ſtaatswirth⸗
Ichaftlihen Verhältniffen der betreffenden Landichaft in der Zeit
nach Beendigung des dreiigjährigen Krieges zu entwerfen.
17
I. Geſchichte der &andftände in einem gegenwärtig der
Preußiſchen Monardie angehörigen Territorium.
Die Geſchichte der Landftände in den Territorien, and denen
der gegenwärtige Beftand der Preußiſchen Monarchie hervorgegangen
ift, bildet eine der wichtigſten Vorarbeiten für die Verralunne
gejhichte des Preußiſchen Staates.
Die vorftehende Aufgabe fordert für Eines diefer Territorien
eine auf jelbfiftändige Benugung der Quellen und namentlid der
landftändiihen Verhandlungen geftüßte geſchichtliche Entwidelung,
bei der ed vorzugäweife darauf anfommen wird, die Elemente, aus
denen die Landftände entftanden find, wie die Bedeutung derjelben
für die Rechts- und Verfaffungsbildung des betreffenden Territoriums
darzulegen. Die Darftellung ift bis zu dem Zeitpunfte fortzuführen,
mo die Wirfjamfeit der alten landftändiihen Verfaffung aufhört.
Als folder wird für die Preußiichen Territorien im Allgemeinen
der Beginn des 18. Sahrhunderts zu betrachten fein.
II. Kurfürft Albrecht Adilles von Brandenburg 1470
bis 1486. Duellenmäßig kritiſche Darftellung jeines
Lebens und Wirkens mit befonderer Beziehung auf
feine reihöfürftlihe Thätigkeit.
Es wird verlangt eine auf erjhöpfender Benugung des ge—
drudten Materiald und ausreihendem ardhivaliihem Studium be=
rubende methodiſch⸗kritiſche Unterſuchung. Nur fo weit, ald es zum
Verftändnig der furfürftlichen Periode Albrechtö erforderlich ift,
braucht die frühere Lebendzeit herangezogen und aufgeflärt zu
werden. Die reichsfürſtliche Thätigfeit muß ihre Erklärung finden
in der Stellung Albrechts als Landesfürft, welche keineswegs ver-
nadläffigt werden darf. Der Schlußpaſſus der Aufgabe ſoll weſent-
lid) dem Forſchen nad neuem Material eine beftimmte Richtung
geben.
Die Bewerbungsſchriften find im deutfcher Sprade see
Sie dürfen den Namen des Verfaſſers nicht enthalten, jondern find
mit einem Wahlipruche zu verfehen. Der Name des Verfaffers ift
in einem verfiegelten Zettel zu verzeichnen, der außen denjelben
Wahlſpruch trägt.
Die Ginfendung der Bewerbungsſchriften muß ſpäteſtens bis
zum 1. März 1881 geſchehen. Die Zuerfennung der Preije erfolgt
am 17. Oftober 1881.
ALS Preife jegen wir für die würdig befundenen Arbeiten je
1200 Mark Neihömünze feit, jebod mit der Maßgabe, dab, wenn
Eine der Arbeiten gar nicht oder nicht gemügend, eine Andere aber
1877. 2
BER DU
in vorzüglihem Grabe gelöft werben follte, der Preis für diefe
Andere erhöht werden ann. .
Greifswald, im Januar 1877.
Rektor und Senat
biefiger Köntgliher Univerfität.
12) Schutz von Werten der Wiſſenſchaft und Kunft
gegen Nahdrud und Nahbildung.
(Eenteibf. pro 1876 Seite 90 Nr. 34.)
Auf Grund des Gefeged zum Schuhe bed Eigenthumes an
Werken der Wiffenfhaft und Kunft gegen Nahdrud und Nachbildung
vom 11. Juni 1837 find auf die Anträge der Urheber beziehungs-
weife der Eigenthümer in das Journal, welches zu dieſem Zwecke bei
dem Königlichen Minifterium der geiftlihen ıc. Angelegenheiten ge⸗
führt wird, während des Jahres 1876 = 206 Gegenftände eingetragen
worden.
Ferner find während bed Jahres 1876 in bie ebendajelbit
geführten Verzeichniſſe in Gemaͤßheit der mit andern Staaten
abgejhloffenen Verträge wegen gegenfeitigen Schutzes der Rechte
an literariihen Grzeugniffen und Werken der Kunft eingetragen
worden:
1) nad) dem Bertrage mit Großbritannien vom an 1846
14. Suni
und dem Zufag-Bertrage vom 3. Muguf 1855 in das Verzeichniß
für Kunftiahen —, und
für Bücher und mufitalifhe Kompoſitionen 55,
2) nad) der Uebereinkunft mit Belgien vom 28. März 1868
(Eentrbl. pro 1863 Seite 321) in dad Verzeichniß
für Kunftfahen —, und
für Bücher und muſikaliſche Kompofitionen 72,
3) nad) der Uebereinfunft mit Frankreich vom 2. Auguft 1862
(Centrbl. pro 1865 Seite 321, pro 1871 Seite 411) in dad Ver—
eihniß
: für Kunftfahen 41, und
für Bücher und mufifalifde Kompofitionen 878,
4) nad der Uebereinfunft mit Italien vom 12. Mai 1869
(Gentrbl. pro 1869 Seite 381) in das Verzeichniß
für Kunftfadhen —, unb
für Bücher und mufifalifhe Kompofitionen 274,
—
19
5) nad ber Webereinfunft mit ber Schweiz vom 13. Mai 1869
(Gentrbl. pro 1869 Seite 579) in dad Verzeichniß
für Kunftfahen —, und
für Bücher und muſikaliſche Kompofitionen — Gegenftände.
11. Gymnafial: und Neal:Lebranftalten.
13) Wegfall des ftaatlihen Kompatronatd über höhere
Unterrihtsanftalten bei dem Aufhören des Bedürfniß—
zuſchuſſes aus Staatsfonds.
(Tentrbl. pro 1871 Seite 158 Nr 51.)
Berlin, den 30. Dezember 1876.
Auf die in der Eingabe vom 27. v. M. geftellte Anfrage er-
öffne ich dem Kuratorium, daß, da das dortige Gymnaftum nicht
zu den vom Staate allein oder in Gemeinſchaft mit Andereng zu
unterhaltenden Anftalten gehört, baffelbe vielmehr nur nach Maß—
‚abe des Bedürfniffed aus Staatsfonds unterftügt wird, mit dem
Begfall des ftaatlihen Beduͤrfnißzuſchuſſes auch die Veranlaffung
u Ausübung ftaatliher Kompatronatörechte wegfallen würde. Die
eftimmungen des Girkular-Grlaffes vom 11. März 1871 — U 3881 —
auf melde in der Eingabe vom 27. v. M. Bezug genommen wird,
würben mit dem — der ſtaatlichen Subvention auch für bie
dortige Anftalt Platz greifen. ,
Der Minifter der sehen ac. Angelegenheiten.
alt.
An
das Kuratorium bes Gymnafiums zu N.
U. II. 669%.
2°
20
14) Generalsleberfiht ber Grgebniffe der von den Königliden
Wiſſenſchaftlichen Prüfungd-Kommifjionen im Sabre 1875 abge-
baltenen Prüfungen für dad Lehramt an höheren Schulen.
(Centrbl. pro 1875 Seite 396 Nr. 11.)
A. Zahl ber Prüfungen.
Im Jahre 1875 Im Zahre|ö Mithin
Königliche 1574
Wiſſen⸗ beteng im lee
ſchaftlich haben | hab find von | Summe bie Zahl R
‘ das haben —5 den Geprüften lämmt- länmt- gegen das
Prüfunge- Cramen Rachpril-| gefammt nicht licher * vorhergehende
Kommiffen Irrenitare| fungen Be _ befanden galtenen haltenen _ Jahr
u docendi | beftand rü⸗
beflanben fanden beftanben 35. len Fangen fungen | mehr | weniger
Konigsbergi / Pr. 25 25 50 5U 46 4
Balin... . 63 40 103 4 107 135 28
Greifswald. . 24 21 45 46 39 7
Breslau .. - 50 37 | 87 I a 89 72 17
Halle a / S... 52 2 73 | 73 83 10
Biel oo... 41 a u Bu | 19 6 | 3
Göttingen . . 381 1 97 2 99 94 5
Mänfter . .. 3:92 55 4 59 70 11
Marburg... . 11
Bonn... ..
21
B. Zahl der im der Hauptprüfung pro facultate docendi beftandenen Schul»
amtd-Kandidaten nad Konfeffion, Be Religion, und nach dem Hauptfache
elben.
Konfeifion 6
reſp. Religion A. B. c. D.
der Biterithe| mente | Weigion | Bub
beftandenen pbilo- | natur- und ber
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Kandidaten ihr —2 — Hebräifch Ehraen
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23
D. Spezial-Rahweis ber im Jahre 1875 geprüften Schulamts-
Kandidaten ıc. nad Konfeifion, reip. Religion, und nach dem
Hauptfach derjelben.
Königliche Wiſſenſchaftliche
Prüfungstommifften zu
Bresfan
Halle
Insgefammt.
Greifewalb
Göttingen
Königsberg
Berlin
Munſter
Bonn
1. Evaugeliſch.
1. Bollpräfung.
A. Hiftorifch-philologiihes Bah - - -
B. Mathe. »naturwiffenfchaftliches Fach
C. Religion und Gebrällh + + + + -
D. ad) ber neueren Spraden » » + »
Nichtbeflandene = onen ee
2. Nahpräfung. » ++ +. :
1. Katholifch.
1. Bolfprüfung.
A. Hiftorifch-pbilologiihes Gab - - . [2] #113]. “21.18 49
B. es gniihes E71: 939—45
C. Religion umd Hebräll® + - - + - 1 hal la] 2
D. ad) der neueren Spraden . » - » | - [2]: 16 18
Nihtbelande 7 1.| 1.) alt) 8
2. Nachprüfung. : » - en 5 als le7 altal_ 59
Summe IL i 2 [+] + 3
m. Jüdiſch. |
1. Bolfprifung. |
A. Siftorifh-phitofogifhes Bah- » » - || Sn 2l.|.|.\.|. 8
ei legiie⸗ 54 be — 1
2. Nahprilfung — ——
6
E. Spezial-Nachweis der Heimath der
Königliche Wiffen-
|Rönigsberg.
Voll-
Ipritfung
Berlin, |Oreifswald.| Breslau.
Boll» Voll- Voll⸗
prüfung [prüfung prüfung,
E
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1. Preußen
a. Provinz
me er
B
Fern
1. Rheinprovin -
m. Hobengollern
eufien —
randenburg -
Pommern. 2...
Bofen - -
Solefien -
Sachſen
Schleswig-Bolftein -
Hannover .
Wefipbalen .
Heffen-Naffau .
n. Iudegebiet (vid. Hannover)
©. Derzogthum Lauenburg , - -
2. Andere Staaten des Deutſchen
Neiches BR
3. Auferdeutfche Staaten . - -
Summe
Hauptfuntne
107 wo 1788
3E —1
Tau 1
25
im Jahre 1875 geprüften Kandidaten ıc.
ſchaftliche Prüfungs. Kommiſſion zu
Göttingen.
Minfter. | Warburg. | Bonn.
Bol: Bol, Bols
prüfung) [pefifung! | veilfung.
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e tal 24T
52] -» 2371 399] 17| 227
— —
57 316
3
26
F. Ergebniſſe der von den Königlihen Wiſſenſchaftlichen Prüfungskommiſſionen
B.
Mathemat. naturwiſſen⸗
A.
Hiſtoriſch⸗philologiſches Fach.
igli b. c. a. b.
Königliche Geſgichte
Wiffen⸗ Griechiſch, — und Geogra⸗ Mathematik Chemie
un
ateinifch, | pbie, Grie⸗ Zufommen
N Lateinisch, Beißiöte chiſch und j und beichreibende
ſchaftliche Lateiniſch in Hakmmiffen
Phyſik ſchaften.
eug⸗ .Zenung⸗
abge Re
Prüfungs. Deutſch. Geographie. mittleren
eug eug⸗ eug⸗
‚Art © — —— <
Kommiſſion
eug⸗
zu nißgrade
Zerigeberg . 3 1.
Berlin . >. 9 1011| 2.
Greifswald. 5 2 al .
Breslau . . 6 4
Halle ..... 4 4 6
Kill . 1).| 1 5
Göttingen . . 31 2] 4 9 10
Münfer ... 1115| 7 3
Marburg. . . 3 1l 3 4
7 2
27
im Jahre 1875 abgehaltenen Vollprüfungen pro facultate docendi.
ſhaftl Bad.
Religion Fach
und der neueren
Bebraiſch. Sprachen.
Insgefammt.
Zufammen.
Zeugniffe Haben eine Rachprufung zu beftehen.
Bon ben Inhabern ber vorftehend bezeichneten
Zurtidgemwiefene Kandidaten.
enge s | Zeug | _ . 8
nibgeabe ügeabej a | Beusritgude | E
-[E
! ! E — 2
1l2|3 5 E
1 2
Diſſertatio⸗
nen ſind an
Stelle von
Prüfungs-
Arbeiten
angenommen
worben.
nicht angenom-
men worben.
28
15) Anerkennung ber in andern deutſchen Staaten von
Kandidaten des höheren Shulamtes erworbenenZeug-
nifie in Preußen; Nahprüfungen der Inhaber folder
Zeugniffe in Preußen.
(Eentbl. pro 1875 Geite 330 Nr. 100.)
Berlin, den 30. November 1876.
Der von Ew. Hohmwohlgeboren dem Adjunkten N. am Päda-
gogium in N. unter dem 11. d. M. ertheilte und durd Bericht
von demjelben Datum mir mitgetheilte Beſcheid, die Ueberjegung
eined Leipziger Yehramtöprüfungszeugniffes in die Ausdrudeform
eines preußiſchen betreffend, gibt mir, indem ich denfelben in den
wejentlichiten Punkten billige, zu folgenden Bemerkungen Anlap.
In Anbetracht, daß von den wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kom—
miffionen zu Leipzig, Roſtock und Straßburg ein mit dem preußie
ſchen im weſentlichen übereinftimmendes Werlahren beobachtet wird,
find, wie durd) meine Cirkulars Verfügung vom 28. April 1875
befannt gemacht worden ift, die von den genannten Kommiſſionen
ausgeftellten Qualififationszeugnifje bis auf weiteres den preußiſchen
gleichgeftellt worden. Darin liegt in Anwendung auf den vorlie-
genden Fall, daß die dem ıc. N. dur das Leipziger Zeugniß
zuerfannte Qualififation im Lateiniſchen, Griechiſchen, Deutſchen für
alle Klaffen, in der Geſchichte für die unteren und mittleren Klaffen
von den preußiichen ‚Behörden in gleicher Weife anerkannt wird,
ald wenn diejelbe von eimer yeeufifcen Kommitfion ausgeſprochen
wäre. Der Unterſchied, daß die preußiſchen Prüfungszeugniffe Grade
unterſcheiden, die Xeipziger nady einem etwa anderen Gefichtöpunfte
allgemeine Zeugniinummern geben, ift nicht als wejentlid betrachtet
worden und von der Vereinbarung über die Gleichſtellung nicht
berührt. Indem ein Kandidat fi der Prüfung vor der Leipziger
Kommijfion unterzieht, verzichtet er auf die eigenthümliche Aus-
drudäform der preußifhen Zeugniffe in Betreff der Grade, und
ebenfo umgekehrt dur Ablegung ber Prüfung vor einer preußiichen
Kommiffion auf die Nummernbezeihnung der Leipziger Zeugniſſe,
und es ift nicht zuläffig, daß dur irgend weldes nachträgliches
Verfahren die eine Ausdrudöform in die andere umgefet werde.
Dem Inhaber des Zeugnifjes kann daraus keinerlei Nactgeit er⸗
wachſen, da in allen Faͤllen, in welchen das Prüfungszeugniß ein«
wirkt, nicht in der Unterfeidung der Grade, Sondern in der Höhe
und dem Umfang der zuerfannten Qualifitation für die einzelnen
Lehrfächer die entſcheidende Bedeutung liegt. Es ift dem ac. N.
unbenommen, in Gegenftänden, in welden er die Lehrbefähigung
noch nicht oder nicht für alle Klaſſen befigt, dieſelbe durd eine
Nahtragsprüfung zu erwerben, oder zu vervollftändigen, ohne daß
übrigens daraus fi die Zuerfennung eined Grade des Zeugnifjes
29
ergäbe. Sn denjenigen Fächern, in welden ic. N. die Lehrbe-
fabigung für alle Klaffen erworben bat, fann eine preußifche Prü-
fungskommiſſion denfelben nicht mehr einer Prüfung unterziehen,
da diejelbe die zuerfannte und zu Recht beftehende eehrbefähigung
nicht ald eine erft durch ihre Prüfung zu enticheidende Frage be=
trachten kann. Hiernach wird der lebte Sag des Beſcheides vom
11. d. M., in weldem dem ꝛc. N. anbeimgeftellt wird, fi vor
einer preußiihen Kommiſſion einer neuen vollftändigen Prüfung zu
unterziehen, der Berichtigung bedürfen.
Der Minifter der geiftfichen ıc. Angelegenheiten.
Falk.
An
den Direftor ber Rönigl. Wiffenfhaftlihen Prüfungs⸗
Kommiffion ꝛc. zu N.
U. II. 6381,
16) Anerkennung einer Zehranftalt ald höhere Bürger-
ſchule oder Progymnafium.
Berlin, den 30. Dezember 1876.
Die Anerkennung einer höheren Lehranftalt ald „höhere Bürger:
ſchule“ oder „Progymnafium” ift ausſchließlich Sache der obertten
Scyulauffichtsbehörde und kann wie die eined Gymnaſiums oder
einer Realſchule erft dann erfolgen, wenn die äußere Beitand- und
innere Leiſtungsfähigkeit der betreffenden Schule nah Maßgabe der
dafür geltenden Beftimmungen vollflommen geſichert ift. Die lehtere
inöbejondere joll auf Grund einer eingehenden Revifion und einer
demnächſt von dem Unterrichtöminifter anzuordnenden Entlaffungd-
prüfung derjenigen Schüler nachgemwiefen werden, welche nach zwei-
jährigem Beſuche der Sekunda der Anftalt von dem Lehrerfollegium
für reif erachtet werden. Bei diejer Entlaffungsprüfung findet rüd-
fichtli) der höheren Bürgerfchulen das Neglement für die Abgangd-
prüfungen höherer Bürgerfhulen (Wiefe G. u. V. L ©. 223 f.
DO. Audg.) und rüdfihtlih der Progymnafien die Cirkular-Verfü⸗
gen vom 12. Zanuar 1856 (Wieſe ©. u. B. ©. 186 ff.) unter
eihränfung der Zielleiftungen auf den Abſchluß von Oberjefunda
analoge Anwendung. Sndeffen darf nicht unbeachtet bleiben, daß
die erfte Abgangsprüfung als ſolche und dad einzelne darin erworbene
Zeugniß als ſolches nur dann Gültigkeit erlangt, wenn in der Gentral-
inftanz die gefammten Verhandlungen und die Arbeiten der Schüler
geprät und die Reifezeugniffe anerfannt worden find. Aus diefem
runde wird auch der Kommiſſar des Königlichen Provinzial⸗
Schul⸗Kollegiums jeder Reifeerklaͤrung der Abiturienten, oder jeder
Zuerkennung des Reifezeugniſſes ſich zu enthalten, vielmehr denjenigen
Schülern, melde nad) dem Beſchluß der Kommiſfion in der Prü-
30
fung beftanden find, zu erflären haben, daß der Unterrihtöminifter
über die Zuerfennung des Reifezeugnifjes zugleich bei der Anerken⸗
nung ber Anftalt entjcheiden werde.
Nach Vorftehendem wolle dad Königlihe Provinzial-Schul-
Kollegium in jedem einzelnen Falle verfahren.
Der Minifter der seiiiigen ac. Angelegenheiten.
. alt.
An
fämmtliche Königliche Provinzial-Schulfollegien.
U. II. 7136.
17) Gegenftände ber Gymnafial» Reifeprüfung für
einen mit dem Reifezeugntffe einer Realſchule 1.0. ver-
ſehenen Studirenden, welder die an erftere gefnüpften
Rechte erwerben will.
Berlin, ben 21. Dezember 1876.
Auf Ihre Cingaben vom 5. und 13. d. M. gereicht Ihnen bei
Rückgabe der beiden eingereichten Zeugniffe zum Beſcheid, daß in
denjenigen Fällen, in welchen ein Studirender nad) beftandener Reife
prüfung am einer Realihule 1. Drdnung die an die Reifezeugniffe
der Giymnafien gefnüpften Rechte erwerben will, die Beſchränkung
ber an einem Gymnaſium abzulegenden Reifeprüfung auf Latein,
Griechiſch, alte Geſchichte keineswegs allgemein gültige Regel ift,
vielmehr in jedem einzelnen Falle zur Grwägung fommt, von welden
ber den beiden Arten höherer Schulen gemeiniamen Lehrgegenftän-
den auf Grund des bereitö erworbenen genaniffee in der Nach⸗
tragsprüfung abgefehen werden darf. Zu diefen Gegenftänden kann
in dem vorliegenden Kalle weder die Mathematif gerechnet werden,
in welder Sie dad Prädifat „ungenügend“ erhalten haben,
noch die deutſche Sprache, in welcher Shen das Prädikat „genügend“
nur unter erheblichen Befchränfungen zuerfannt ift. Zuläifig ift es
dagegen, von einer erneuten Prüfung in ber Religlondlehre, im
Rranzöfiihen, in der Phyſik, in der mittleren und neueren Geſchichte
und in der Geographie Abftand zu nehmen. Hiernach hat ſich die
Reifeprüfung an einem Gymnaftum, durch welde Ihr Realſchul⸗
Reifezeugniß bie Geltung eines Gymnafial-Reifezeugniffes erhalten
würde, auf die deutſche, lateiniſche und griechiſche Sprache, die alte
Geſchichte und die Mathematik I richten.
Ihrer Meldung bei dem biefigen Königlichen Provinzial«Schul-
tollegium behufd Zumelfung an ein Gymnaftum zur Ablegung der
Reifeprüfung haben Sie den gegenwärtigen Erlaß beizufügen.
Der Minifter der seihigen 2%. Angelegenheiten.
alt.
An
den Herrn stud, phil. ze,
U, 11. 6979,
18) Schulgeldzahlung in den Borfhulen der vom
Staat unterhaltenen oder fubventionirten höheren
Unterrihtsanftalten, inöbefondere für die Söhne der
Anſtaltslehrer.
(cfr. Centrbi. pro 1874 Seite 513 Nr. 168.)
1.
Berlin, den 7. Dezember 1876.
Auszug.
Lebrigend mache ich darauf aufmerffam, dab Beitimmungen,
wonach auch in Borfchulflaffen Freiftellen zu gewähren find, bier
nicht bekannt find. Vielmehr ift es Grundiab, dab die Schüler in
ben Borllaffen aus nahmslos dad volle Schulgeld zu zahlen haben;
wenigftend ift der Prozentfag der zuläffigen Sreiftellen nur nad) der
Anzahl der in den Hauptflaffen der Anftalt vorhandenen Schüler
zu bemefjen, wonad dad Koͤnigliche Provinzial: Schulfollegium in
Zufunft zu verfahren bat.
Der Minifter der seitlichen ıc. Angelegenheiten.
alt.
Au
das Königliche Provinzial-Schullollegium zu N.
U. II. 6225,
2
Berlin, den 13. Dezember 1876.
Auf den Bericht vom 18. v. M. erwiedere ich dem Königlichen
Provinzial-Schulfollegum, daß der Ausſchluß der Schulgeldbefreiung
in den Vorſchulklaſſen der aus Staatöfonds unterhaltenen oder fub-
ventionirten höheren LZehranftalten ji aud auf die Söhne der Ans
ftaltölehrer erftreckt, weil nach den maßgebenden Beftimmungen freier
Unterriht in der Vorſchule nidht gewährt wird.
Der Minifter der en ꝛc. Angelegenheiten.
alt.
An
das Königl. Provinzial-Schulcollegium zu N.
UV, U. 6528,
8.
Berlin, den 15. Dezember 1876.
Auszug.
Der Naatliche Zuſchuß iſt mit Rüdfiht darauf auf ben ge-
nannten Betrag ermäßigt, dab zur Unterhaltung der Vorſchule eine
Staatöbeihülfe grundjäglich nicht gewährt wird. Kann diefe Schule
nicht aus eigenen Mitteln ſich erhalten, jo muß dieſelbe aufgelöft
EEE
32
werden, fofern die Stadt nicht etwa die volle Unterhaltungspflicht
übernimmt.
Der Minifter der seid ꝛc. Angelegenheiten.
alt.
Au
das Königliche Brovinzial-Schuffollegium zu R.
U. It. 6720.
19) Zuläſſigkeit jofortiger definitiver Anftellung der
Givillehrer an Kadettenanftalten.
(Gentebt. pro 1876 Seite 660 Mr. 276.)
Berlin, den 24. Januar 1877,
In meiner Cirfularverfügung vom 29. November v. 3. — U.IL.
6492. — ift der Gap, daß nach den für die Kadettenanftalten maß—
gebenden Grundfägen jede Anftellung eines Givillehrers zunächft
eine proviforiiche fei, auf Grund einer Mittheilung des Herrn Kriegs⸗
miniſters dahin zu beſchränken, daß zwar mehrfady, wo die Sachlage
es erfordert, den definitiven Anftellungen von Givillehrern an Ka—
dettenanftalten eine proviſoriſche vorausgeht, dieſes Verfahren aber
feineömegs prinzipiell feftfteht, vielmehr bewährte, an Givilanftalten
bereits itellte Lehrer bei ihrem Uebertritt in den Dienft der
Militair- Verwaltung aud ſchon biöher wiederholt fogleich definitiv
angeftellt worden find und die Anftellung geeigneter, durch die König-
lichen Provinzial-Schulfollegien empfohlener Lehrkräfte jederzeit for
fort definitiv erfolgen Fann.
Der Minifter der Be 2. Angelegenheiten.
alt.
An
fämmtlie Königliche Provinzial-Schuffollegien.
U, IH. 60.
IV. Seminare, Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Verbältniffe.
20) Zulafjung eines bei Erlaß der Prüfungsordnung
vom 15. Oftbr 1872 an einer Mittelſchule angeftellten
Lehrers zur Reftoratöprüfung.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 369 Nr. 148.)
Berlin, den 10. Januar 1877.
Dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium eröffne ich auf den
Bericht vom 18. November dv. I., betreffend die Zulafjung des
33
Lehrerd an der dortigen Mittelfehule L. zur Nektoratöprüfung, daß
ih nicht in der Zage bin, den Oberbürgermeifter N. auf feine mit
den Anlagen bier wieder beigefügte Vorftellung vom 28. September
v. 3. ablehnend zu bejcheiden.
Der ıc. & gehört zu denjenigen Lehrern, welche bei dem Gr-
Icheinen ded Cirkular-Erlaſſes vom 15. Dftober 1872 (B. 2315) an
einer Mittelſchule angeftellt waren, und von denen nad) Al. 4 diejed
Erlaſſes die Ablegung einer neuen Prüfung nidyt zu fordern war.
Er ſteht ſonach glei denjenigen Lehrern, weldye dad Eramen ald
Lehrer an Mittelichulen abjolvirt haben, und ftehen ihm die mit
feiner Stellung als Mittelfehullehrer verbundenen Berechtigungen zu,
zu welden nad der Prüfungsordnung III. vom 15. Oftober 1872
8. 2. Nr. 1. aud die Zulaffung zur Neftoratsprüfung gehört. Es
wird ihm diefelbe daher audy nicht zu verjagen fein.
Ich bemerfe jedoch noch das Folgende. Die Abfolvirung der
Reftoratöprüfung, welche nicht unter Nr. 3. des 8. 2. der Prüfungs-
ordnung fällt, gewährt die Berechtigung zur Anftellung ald Semi⸗
nardireftor, Rektor von Mittelihulen oder höheren Zöchterfchulen.
Für diefe Stellungen ift aber mindeltend eine Bekanntſchaft mit der
Ipeziellen Methodik des fremdſprachlichen Unterrichtd, welche wiederum
ohne einige Kenntniß fremder Spraden nit möglich iſt, unerläß-
lid. Bei jeder die volle Berechtigung gewährenden Rektoratsprü—
fung muß daher died Gegenftand der Erforſchung fein, und find
Demwerber, welcher diefer Forderung nicht genügen wollen oder fönnen,
nur zu der in Nr. 3. des $. 2. der Prüfungsordnung III. vorge-
jehenen Prüfung für das Rektorat an einer beftimmten Schule,
welche geringere Ziele ald die Mittelfchule verfoigt, zuzulaſſen.
Hiernach iſt der Oberbürgermeiſter N. mit Beſcheid zu verſehen.
Der Miniſter der ee ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
das Königliche Provinzial-Schuflollegium zu N.
U. III. 14196.
—
21) Termine für die Prüfungen der Lehrer an Mittel-
Ihulen und der Rektoren im Jahre 1877.
(Sentrbl. pro 1876 Seite 46 Nr. 17.)
Berlin, den 27. Januar 1877.
Im Anſchluß an die Befanntmahung vom 15. Dezember 1875
werden die Zermine für die Prüfungen der Lehrer an Mittelichulen
jowie der Reftoren im Sahre 1877 hierdurch zur öffentlichen Kennt:
niß gebradt:
1877. 3
34 —
I. Provinz Preußen, zu Königsberg:
vom 5. bis 8. Mä 4 . f
an 17. bis 20. Sentember | Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen,
am 9. und 10. März » ri
am 21. und 22. September } Prüfung für Reftoren.
U. Provinz Brandenburg, zu Berlin:
vom 7. bis 12. Mai m.
event. vom 11. bis 16. Juni
vom 5. bis 10. November u.
event. vom 3. biß8. Dezember
am 15. und 16. Mai 4 Mi
am 13. und 14. November } Prüfung für Reftoren.
II. Provinz Pommern, zu Stettin:
. Mai bis 2. 4 3 *
bis 3 Dean } Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen,
am 28. und 29. Mai . .
am 3. und 4. Dezember } Prüfung für Rektoren.
IV. Provinz Pofen, zu Pofen:
30. April bis 3. Mai . 3
3. 90. Norember } Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen,
am 4. und 5. Mai . .
am 30. Novbr = 1. Dezbr } Prüfung für Reftoren.
V. Provinz Schlefien, zu Breslau:
vom 18. bis 21. April 4 Mi
om 2. bis 27. Sftober } Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen,
am 16. und 17., bei großer
Anzahl der Bewerber and) |
April Prüfung für Rektoren.
Prüfung für Lehrer an Mitteljhulen,
nod am 1
am 22. und event. auch
noch am 24. Dftober
VI. Provinz Sahfen, zu Magdeburg:
23. bis 26. Mai *
= 4 — — Prũfung für Lehrer an Mittelſchulen,
am 28. und 29. Mai . 4
vom 12, bis 15. November } Prüfung für Rektoren.
VII. Provinz Eee zu Kiel:
bie 7. Mä .
un ei bis 12. SB ember 1 j Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen,
am 8. Mär; 4 .
am 13. Senternher } Prüfung für Reltoren.
35
VIII. Provinz Hannover, zu Hannover:
vom 11. bis 14. April 4 Pi 3
vom 24 bis 27. ftober } Prüfung für Lehrer an Mittelfchulen,
10. April j .
am 23. Siober } Prüfung für Reftoren.
IX. Provinz Veftfalen, zu Münfter:
3. bis 7. April . J
vom 22. bis 26. Dftober } Prüfung für Lehrer an Mittelfchulen,
3. April . 4
an 2, Oktober } Prüfung für Reftoren.
X. Provinz Heifen-Naffan, zu Kaſſel:
vom 7. bi6 13. Juni \
vom 6. bi 12. Dezember | Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen,
14. Juni oa
am 13. Derember } Prüfung für Rektoren.
XI Rheinprovinz, zu Koblenz:
vom 7. bis 11. April
vom Fr Prüfung für Lehrer an Mittelſchulen,
vom 7. big 10 November
vom 14. 17. April . .
vom 10. bis 13. November } Prüfung für Reftoren.
Der Minifter der geiftlichen ac. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Bekanntmachung.
U. 118. 14737.
22) Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen und
der Shulvorfteherinnen im Jahre 1877,
(Eentrbl. pro 1876 Seite 47 Nr. 18.)
Berlin, den 31. Januar 1877.
Im Anſchluß an die Bekanntmachung vom 14. Dezember 1875
werden die Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen und der
Schulvorſteherinnen im Jahre 1877 in einer chronologiſch und in
einer nah den Prüfungs» Drten alphabetiih geordneten Ueberficht
hierdurch zur Öffentlihen Kenntniß gebracht:
1. chronologiſche Ueberſicht.
Monat Tag Drt Prüfung für
Februar 20.—23. Kiel Lehrerinnen.
2. = Vorfteherinnen.
26.—28. Düffeldorf Lehrerinnen.
. dgl.
28.-- 2. März .
. 3*
April
—
Tag
3.
5.— 9
5.
8.—10.
8.
12.—16
12.—15
12.—15
12.
16.
17.
19.—24.
19.—21.
19.—21.
21.—24.
26.
4.— 7
4.
4.— 7
4.
6.—10.
7. - 11.
10.—12.
11.—14
11.
16.—20.
16.—21.
16.—19.
17.—20.
17.
20.
21.
23.— 25
24.
36
Drt
Düffeldorf
Münfter
Halberftadt -
Königäberg
Bromberg
Hannover
Bromberg
Koͤnigsberg
Berlin
Frankfurt a. O.
Koblenz
Breslau
Liegnitz
Stettin
Poſen
Danzig
Saarbur
(früher
rier)
erlin
1) an ber Lebrerinnen-Bildungsanflalt daſelbſt.
) an dem Königl Pehrerinnen Seminar.
3, an dem Privat-Rehrerinnen-Seminar.
an ber ſtädtiſchen Lehrerinnen-Bilbungsanfaft.
5) dgl.
6) wenn ber erſte Termin nicht ausreicht.
N) an dem Brivat-Lebrerinnen-Seminar.
8) wenn bie zwei Termine vorher nicht ausreichen.
) an bem Königl. Lehrerinuen-Seminar.
Prüfung für
Vorſteherinnen.
Lehrerinnen.
Vorſteherinnen.
Lehrerinnen.
Vorſteherinnen.
Lehrerinnen.
dogl.
dögl.')
Borfteherinnen.
d8gl.
dögl.
Lehrerinnen ?).
dögl. ?
dögl. *)
d8gl. °)
Borfteberinnen.
Lehrerinnen.
Borfteberinnen.
Lehrerinnen.
BVorfteherinnen.
Lehrerinnen.
dögl. ©)
dögl. 7)
dögl. ®)
Vorſteherinnen.
Lehrerinnen.
dgl.
dsgl.
Lehrerinnen. °)
gl.
Sorfieherinnen.
g
Vorſteherinnen.
Monat Tag
April 25.—28.
26. und 27
28.— 1. Mai
28.
28.
30.— 2. Mai.
Mai 1.—3
1.
2.
3.
Juni 14.—16.
14.
Juli 7.41.
11.—14,
14.
Auguſt 7.--10.
10,
September 3.—6.
3.
4.7.
7.—12.
8.
13.
19.—21
20.— 22.
21.—25.
20.
24.—28,
24.—29.
26.
29.
29.—3. Oltbr.
Oltober 3.—5.
5.— 8.
9.—12.
Drt
Saarburg
Montabaur
Tilfit
Montabaur
Saarburg
Wieöbaden
Köslin
Tiſfit
Wiesbaden
Eisleben
5
Düffeldorf
Elberfeld
Hannover
Kiel
Marienwerber
Kiel
Marienwerber
Frankfurt a. D.
Erfurt
Frankfurt a. M.
ee
Önigöber;
Berlin i
Frankfurt a. M.
Königsberg
Aachen
Aachen
Bredlau
1) an dem Königf. Sehrerinnen-Geminar.
2) an ber äbtifchen Euifenfchufe.
>) dagl.
a
+) an ber ftäbtifchen Lehrerinnen-Bilbungsanftaft.
an dem Privat-ehrerinnen-Seminar.
9 an dem Königl. Lehrerinuen- Seminar.
Prüfung für
Lehrerinnen. !)
dagl.
dogl.
Vorſteherinnen.
dögl.
Lehrerinnen.
Lehrerinnen.
Vorfteherinnen.
dögl.
dsgl.
Lehrerinnen.
Vorſteherinnen.
Lehrerinnen.)
dagl.)
DVorfteherinnen.
Lehrerinnen. *)
Vorfteherinnen,
Lehrerinnen
BVorfteberinnen.
Lehrerinnen.
dögl.
Vorfteherinnen.
dögl.
Lehrerinnen. °)
dögl.
dgl.
Vorfteherinnen.
Lehrerinnen.
dagl. °)
Vorfteherinnen.
dögl.
Lehrerinnen.
Lehrerinnen.
dögl.
dogl.
38
Monat Tag Ort Prüfung für
Dftober 9. Bredlau BVorfteherinnen.
9,—12. Liegnig Lehrerinnen.
9 . Vorfteherinnen.
9, Aachen dgl.
12.—16. Dredlau Lehrerinnen. !)
15.—20. Berlin dögl.
15.—18. Bromberg dagl.
15.—19. Münfter dagl.
15. 5 BVorfteherinnen.
16.—19. Breslau Lehrerinnen. °)
18.—20. Köln gl.
19. Bromberg BVorfteherinnen.
20. Berlin dgl.
21.—4. Köln Lehrerinnen.
22.—25. Poſen dogl.
23.—2. Stralfund degl.
23. ⸗ Vorſteherinnen.
24. — 26. Köln Lehrerinnen.
26. Poſen Vorſteherinnen.
—* Köln dögl.
Der Termin zur Prüfung von Lehrerinnen zu Hilchenbach wird
demnächſt befannt gemacht werden.
Es finden ferner Prüfungen ftatt an den Lehrerinnen» Semi-
naren zu Pofen, Droybig, Münfter und Paderborn.
2. alphabetifhe Ueberſicht.
Prulfung für
Lehrerinnen Säulvorfteherinuen
Tag Tag
Dirt
Aachen 29. Septbr — 3. Dftbr 9. Oktober
3.—5. Oftober
5.—8. Oftober
Berlin 19.—24. März
24.—29. September
16.—21. April 24. April
15.—20 Oftober 20. Dftober
Breslau 4.— 7. April 4. April
Tl. =
11.—14. =»
9.—12. Oftober 9. Oktober
1) wenn ber erfle Termin nicht ausreicht
®) wenn die zwei Termine vorher micht ausreichen.
Ort
Breslau
Bromberg
Danzig
Drovßig
Düffeldorf
Eisleben
Elberfeld
Erfurt
Frankfurt a. O.
Frankfurt a. M.
Halberftadt
‚Hannover
Hilchenbach
Kaſſel
Kiel
Koblenz
Köln
Königsberg
Köslin
Liegnitz
Marienwerder
Montabaur
39
Brüfung für
Lehrerinnen Säulvorfteherinnen
Tag Tag
12.—16. Dftober
16,—19. Bi
12.—15. März 16. März
15.—18. Dftober 19. Dftober
16.—20. April 21. April
im Monat Juli
26.—28. Februar
28. Febr—2. März
7—11. Zuli
11.—14 =
14.—16. Juni
7.— 10. Auguft
20.—22. September
19.—21. März
19.—21. September
21.—25. September
8.—10. März
12.—15. März
3.— 6. September
(no unbeftimmt)
6.—10. April
20.— 23. Februar
4.— 7. September
19.—21. März
21.—24. =
18.—20. Oftober
21.—4. .
24.—26. »
12.16. März
24.—28. September
1.— 3. Mai
4.— 7. April
9—12. Oftober
7—12. September
26.—27. April
März
Juli
Juni
. Auguft
. September
. September
. März
. März
. September
. April
Februar
. September
. März
. Dftober
März
. September
. Mat
April
. Dftober
. September
. April
40
Bräfung für
Lehrerinnen Schulvorſteherinnen
Ort Tag Tag
Münfter (im Lehrerinnen-Seminar.)
3.— 9. Dir 5. Mär;
15.—19. Oftober 15. Oktober
Paderborn (im Lehrerinnen-Seminar.)
Poſen (im Lehrerinnen-Seminar.)
16.—19. April 20. April
22—25. Oftober 26. Oltober
Potsdam 10.—12. April
Saarburg 23.—25. April
(früher Trier) 25.—28. - 28. April
Stettin 17.—20. April 17. April
Stralfund 23.—25. Oftober 23. Oftober
Tilſit 28. April — 1. Mai 2. Mai
Wiesbaden 30. April — 2. Mai 3. Mai
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Belanntmachung.
U. 117. 5959.
23) Termin für die Turnlehrerprüfung im Jahre 1877.
(Centrbl. pro 1876 Geite 109 Nr. 47.)
Berlin, den 5. Sanuar 1877.
Für die Turnlehrerprüfung, welche in Gemäßheit des Regle⸗
mentd vom 29. März 1866 (Gentralbl. der Unter. Verw. ©. 199)
während des Iaufenken Jahres hierjelbft abzuhalten ift, habe ich
— auf Freitag den 23. und Sonnabend den 24. März d. I.
feftgefegt.
Meldungen können bis zum 15. $ebruar d. 3. bei mir ange
bracht werden.
Dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium überlaffe ich, dieſe
Anordnung in der dortigen Provinz zur Henttigen enntniß zu
bringen.
Wenn feine Meldungen bei dem Söniglichen Provinzial-Schul-
follegium eingehen, fo bedarf e8 einer Anzeige hierher nicht.
An
ſammtliche Königliche Provinzial-Schuffollegien.
Ban
41
Abſchrift erhält die Königliche Regierung ıc. zur Nachricht und
Beachtung.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Breift
An
ſammtliche Königt. Regierungen, die Königl, Konfiforien
der Provinz Dannover und den Königl. Ober-ficchen
zath zu Nordhorn
U. IH. 5002,
24) Bereinbarung mit der Großherzoglid Badiſchen
. Regierung über gegenjeitige Anerkennung der Prü-
fungözeugnifje für Eehrerinnen.
Berlin, den 24. Sanuar 1877.
Zwiſchen der Königlich Preußiihen und der Großherzoglich
Badiſchen Regierung ift eine Vereinbarung über gegenjeitige Anz
erfennung der für Lehrerinnen im Königreidhe Preußen nah Maps
gabe der von mir unter dem 24. April 1874 erlaffenen Prüfungs-
Drdnung für Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen, und im Große
berzogthume Baden nad Mabgabe der die Prüfung von Lehrerinnen
betreffenoen Verordnung des Großherzoglichen Minifteriums des
Innern vom 13. März 1876 auögeftellten Prüfungszeugniffe mit
den nachſtehenden, in der Verſchiedenheit der beiderjeitigen Vor—
ſchriften begründeten Bejhränfungen getroffen worden:
1. Die im Großherzogthume Baden geprüften Lehrerinnen,
welde in der Preußiſchen Monarchie Verwendung ald Vorfteherinnen
von Anftalten ſuchen, haben bier nod die in Preußen vorgejhriebene
bejondere Prüfung für Schulvorfteherinnen abzulegen. Die in dem
Königreihe Preußen als Lehrerinnen Geprüften follen dagegen im
Großherzogthum Baden ohne weitere Prüfung auch zur Leitung von
Anftalten, jomeit dieje überhaupt für Frauen ngdaflen ift, ais bes
fähigt erachtet werden.
2. Diejenigen im Großherzogthume Baden geprüften Kehrerinnen,
welche die dort fafultative Prüfung in der Religion nicht abgelegt
haben, müffen fi vor ihrer Zulafjung zur Verwendung in der
Preugiihen Monarchie nod einer Nachprüfung oder einem Kollo-
quium in der Religion unterziehen. Dieſe Nahprüfung bezw. dieſes
Kolloquium Fann bei denjenigen Lehrerinnen, weldye noch die Vor—
fteberinnen- Prüfung ablegen, mit legterer verbunden werden. ,
Die Königliche Regierung ꝛc. fege ich hiervon zur Beachtung in
Kenntniß.
An
bie Königl. Regierungen, das Königl. Provinzial-Schuf-
foleginm bier, die Königf. Konfiflorien ber Provinz
Hannover u. ben Königl. Ober-Kirchentath zu Rorbhorn.
#2
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial-Schulfolegium zur
Nachricht und Beachtung.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Breift
An
bie Königlichen Provinzial-Schuffollegien.
U. III. 5243,
V. Volksſchulweſen.
25) Zuſtändigkeit der Amtsvorſteher in Betreff der
&gutunterhaltungstoften.
Im Namen ded Königs.
In der Verwaltungsſtreitſache
des Käthners und Zimmermannd ©. zu A., Kläger und
Revifiondklägers,
wider
den Amtsvorfteher Freiherrn v. R. auf Schloß G., Beklagten
und Revifionsbeklagten,
und die Gemeinde A., Beigeladene,
bat das Königliche Oberverwaltungsgericht in feiner Sigung vom
13. Januar 1877,
an welder ıc. ıc. Theil genommen haben,
für Recht erfannt,
daß auf die Nevifion des Klägerd die Entſcheidung ded König-
lichen Bezirksverwaltungsgerichts zu Königöberg vom 23. Sep-
tember 1876 aufzuheben und in der Sage jelbft unter Ab-
änderung der Entſcheidung des Kreisausſchuſſes des Kreifes
©. vom 7. März 1876 die Verfügungen des Beklagten vom
10. und 29. November 1875 außer Kraft zu fegen und der
Kläger mit dem Anfprude, ihn für nicht verpfligtet zu
erachten, von dem Brennholzdeputat der Schule zu A. für
die Zeit von Michaelis 1875 bi dahin 1876 '/, Raummeter
anzufahten, abzuweilen, dem Kläger auch die Koften ſämmt-—
licher Suftanzen, unter Feſtſetzung des Werths des Streit-
gegenftandes auf 10 Mark, zur Laſt zu legen.
Von Nehtd Wegen
Gründe,
Am 10. November 1875 erließ der Amtövorfteher Freiherr v. R.
auf Schloß G. an den Zimmermann und Grundftüdsbefiger ©. in
A. folgende Verfügung:
Sie werden hierdurch angemwiefen, der auf Ihrem Grundftüd
rubenden Verpflichtung, refp. ald Geſpann haltender Grund⸗
befiger, jährlihd Y, Naummeter Brennholz für die Schule
43
in X. anzufahren, ungeläumt nachzukommen und innerhalb
acht Tagen nachzuweiſen, dab das Schuldeputatholz pro
Michaeli 1874/75 von Ihnen angefahren und dem Lehrer T.
übergeben ift. Im Weigerungsfalle wird diesjeitd die Liefe—
rung und Anfuhr des Holzed bewirkt, und die Koften dafür
im Crefutiondwege von Ihnen beigetrieben werden.
In gleiher Weile wird, da Sie bereitd jeit mehreren
Fahren dad Schuldeputatholz anzufahren unterlaffen haben,
verfahren werden, Sobald feitgeftellt ift, mit wieviel Viertel
Raummeter Sie im Rüditande geblieben find.
Diefer Aufforderung folgte unterm 29. November 1875 die
nachftehende Verfügung des Amtövorfteherd zu Schloß ©.:
Auf Shre Eingabe vom 15. d. M. erhalten Eie zum
Beicheide, daß Die darin aufgeftellten Behauptungen feine
Beweiſe find ꝛc. Demnad tft der Gemeinderoritand zu A.
angewiefen, dad in Rede ftehende Schuldeputatholz pro
1875/76, '/, Raummeter, für Ihre Rechnung und zu jedem
Preiſe fofort anfahren zu lafjen, worauf die Beitreibung der
Koften im Exekutionswege erfolgen wird ıc.
In der Verfügung vom 10. d.M. ſoll es nicht heißen:
Schuldeputatholz pro 1874/75, fondern pro 1875/76.
Gegen beide Verfügungen hat der 2c. ©. bei dem SKreidaus-
ſchuß ded Kreifed ©. Klage erhoben und ihre Aufhebung beantragt,
weil einmal der Amtövorjteher, als Polizeibehörde, zu einer Ein-
miſchung in diefe Angelegenheit nicht befugt gemefen, er jelbft aber
zur Anfuhr von Brennholz für die Schule nicht verpflichtet fei,
diefe Verpflichtung vielmehr ausjchließli den Wirthen von A. ob-
liege, während daß ihm gehörige, von dem Wirth L. erfaufte Grund-
ftüd von dem Gemeindevorftande ftetö nur als Eigenfäthner-Grund-
ftüd behandelt worden jei.
Der Kreisausihuß hat indeß nad Einholung der Gegenerflä-
rung ded Amtsvorſtehers v. R., aus weldyer hervorgeht, daß der
Antrag, den ıc. ©. zur Anfuhr des Schuldeputatholzes anzubalten,
von dem Lehrer T. in A. audgegangen ift und daß ſich der Amts-
vorjteher auf Grund der Angaben des Wirths L. für befugt erachtet
bat, diefem Antrage zu entiprehen, den Kläger durch Vorbefcheid
vom 24. Sanuar 1876 zur Anfuhr des Schulholzes nad) Verhältniß
feines Beſitzſtandes für verpflichtet erflärt und demnädft auf Grund
mündlicher Verhandlung, bei welcher auf den Antrag des Klägerd
der Wirth 2. und der Gemeindevorftcher von A. zur Sade gehört
find, am 7. März 1876 dahin entjchieden:
daß Kläger abzumweifen und zur Leiftung der Spanndienfte
nad Verhältniß feines Befigrtandes und demnach auch für
verpflichtet zu erachten, das auf ihn repartirte Brennholz
- für die Schule pro Michaeli 1875/76 mit Y, Raummeter
anzufahren, event. die für die im Wege der Erefution bereitd
44
bewirkte Anfuhr dieſes Holzquantumd entitandenen Koften
u erftatten, ihm auch — unter Feitiegung des Streitgegen-
Endes auf 20 Mark — die Koften zur Laſt zu legen.
Zur Begründung diefer Enticheidung ift angeführt :
Nach dem von der Königlichen Regierung unterm 2. Juli
1863 beftätigten, von G. unterm 8. Auguft ej. a. als richtig
anerkannten, Abgaben-Regulirungsplan habe Stläger die Ver—
pflihtung übernommen, nad feinem Befipftande die Spann»
dienste zu leiften. Dazu gehöre auch die Anfuhr von Schulholz.
Abgeſehen davon, daß ed darauf, ob ©. bis jet zu den
Spanndienften nicht aufgefordert jet oder diejelben nicht ge-
leiftet babe, nicht weiter ankomme, fo werde auch die ded-
ſauige Behauptung durch das Zeugniß des Wirthes L. und
des Gemeindevorſtehers A., ſowie dadurch widerlegt, daß G.
in Folge einer Beſchwerde des ꝛc. L. unterm 24. März 1870
auf die Verpflichtung zur Leiſtung der Dienſte ausdrücklich
aufmerkſam gemacht worden ſei.
Gegen dieſe Entſcheidung hat der Kläger die Berufung an das
Königliche Bezirksverwaltungsgericht zu Koͤnigsberg eingelegt und
zur Rechtfertigung derſelben angeführt:
1) der Abgaben-Regulirungs-Plan fei ihm feiner Zeit nur in
demjenigen Theile vorgelefen worden, welcher ſich auf die
Kirhen- und Schul-Abgaben beziehe,
2) fein Befigftand — ein Cigenfäthner-Etablifjement — ſei nicht
geipannfähig ;
3) er habe fich, worüber eine Befcheinigung des Guſtav P. und des
Gottfried N. beigebracht und event. auf deren Zeugniß pro-
vozirt wird, zur Beftellung feined Aderd immer fremden Ge:
Ipanned bedienen müffen und fei deshalb zu den Kommunal:
keiftungen immer nur jo herangezogen worden, wie die an⸗
deren Eigenkäthner ded Dorfes, alſo ohne Spanndienfte;
4) feine, von dem Kreisausſchuß unrichtig aufgefaßte, Angabe in
der mündlichen Verhandlung fei dahin zu berichtigen, daB
er zwar einmal Schulholz, aber nicht für den Lehrer, fon:
dern für ſich ſelbſt angefahren babe, nachdem ihm joldyed
von dem Lehrer für eine demfelben erwieſene Gefälligfeit
abgetreten worden;
5) das Holzquantum, zu deffen Anfuhr er eventl. verpflichtet
fein würde, betrage bei richtiger Berechnung nicht '/,, fondern
bödjftend !/, Raummeter, denn daß ganze Beſitzthum des ıc. L.
babe 89 Morgen 47 Du.-Ruthen enthalten und feien davon
1/, Klafter Schulbolz anzufahren geweien.
Die Berufungsſchrift ik von dem Kreisausſchuß dem Beklagten
zur Gegenerflärung „in Gemeinfhaft mit dem DOrtövorftand A.“ zu—
jefertigt und von dieſen gemeinſchaftlich dahin beantwortet worden:
45
Das Bauergrundftid A. Nr. 11. fei rezehmäßig und nach dem
Scduldotationsplan von jeher zu gewiffen Hand» und Spanndienften,
reſp. Gemeindelaften verpflichtet geweien. Der Befiger, Wirth L.,
babe den fehöten Theil von A. Nr. 11. an einen gemiffen Gr. und
damit den fechöten Theil aller darauf ruhenden Kalten verkauft, der
Kläger aber fei wiederum durch Kauf in alle Rechte und Pflichten
ded Gr. eingetreten.
Der ıc. ©. halte in den Wintermonaten oft nur ein Pferd,
befinde fih aber gegenwärtig im Beige von zwei Pferden und
zwei Küben.
Sn der mündlichen Verhandlung vor dem Bezirköverwaltungd-
gerichte, wozu die Gemeinde A. ald Mitbeflagte zugezogen ift, wurde
noch hervorgehoben:
a) von dem Kläger, dab er von dem in Rede ftehenden Grund:
ſtücke nur den fechöten Theil mit 15 Morgen 102 Du.:
Ruthen befige, Zimmermann fei und zum Beltellen feines
Grundftüdd fein Vieh halte und daß er dad einzige Pferd,
welches er befige, zur Ausübung ſeines Gewerbed ald Zim—
mermann gebrauche;
b) Seitens des Beflagten, dab Kläger zu den Biertelhüfnern
gehöre, welche beftimmungsmäßig Spanndienfte leiften müßten.
Dad Bezirföverwaltungdgericht bat nach Einforderung der Akten,
betreffend die Didmembration ded Grundftüds U. Nr. 11. und des
Parzellirungävertraged über die von dem Kläger erftandenen 15 Mor-
ber 102 Du.-Ruthen Landes am 23. September 1876 dahin ent-
jeden:
d daß die Entſcheidung des Kreisausſchuſſes des Kreiſes G.
vom 7. März 1876 dahin zu beſtätigen, daß der Zimmer:
mann und Grundbefiger ©. unter Verwerfung feiner Bes
ſchwerde gegen die Verfügungen des Amtövorfteherd vom 10.
und 29. November 1875 für verpflichtet zu eradhten, von
dem Brennholzdeputat der Schule U. für die Zeit von
Michaelid 1875 bid dahin 1876 '/, Raummeter anzufahren
oder die für die im Wege der Erefution etwa bereit ander-
weit bewirkte Anfuhr entitandenen Koften zu erftatten und
die Koften beider Inſtanzen unter Feftfegung des Streits
gegenftanded auf 10 Mark und des Paufchquantums zweiter
Snftanz auf 1,50 Marf, dem Berufenden aufzulegen.
In den Gründen wird auögeführt:
Die Entſcheidung ded Kreisausſchuſſes ericheine im We—
fentlien gerechtfertigt. Daß die ftreitige Leiſtung ihrer
Natur nad der Beitreibung im Verwaltungswege unterliege,
fet nach der Allerhöchften Kabinetdordre vom 19. Juni 1836
nicht zweifelhaft. Der Beichwerdeführer befige eine von dem
Grundſtück A. Nr.11. abgezweigte Parzelle von 15 Morgen
46
102 Qu.-Ruthen. Er halte auf derfelben ein Pferd, ans
geblidy wegen ſeines Gewerbes ald Zimmermann, nad) der
Erklärung ded Amts- und des Gemeindevorfteherd zeitweile
auch zwer Pferde. , Möge aber hiernach feine Befipung ald
gefpannfähig angeſehen werden, oder nicht, enticheidend fei für
die Verwaltungsbehörde der bei der Zertheilung ded Grund»
ſtücks A. Nr. 11. errichtete, von dem DVorbefiger des ıc. ©.
anerfannte und von der Königlidien Regierung beftätigte
Regulirungdplan vom 6. Dftober 1862. Derjelbe enthalte
in Betreff der Präftationen an die Schule die Beftimmung,
daß dieſelben der Regulirung nad) der Schulordnung vom
1l. Dezember 1845 unterworfen bleiben, wogegen in dem
Abſchnitt wegen der Gemeindelaften beftimmt fei, daß die
Spanndienfte zu Bauten, Wegebefferungen, Feuerkuven und
andere Fuhren von dem Haupt- und dem Parzellenbeliger
„nad dem gegenwärtigen Belipftande” zu leilten ſeien. Diele
Feſtſetzung gelte (nad) 8.39. der erwähnten Schulordnung)
auch für die Anfuhr des Schulholzes. Der Beichwerdeführer
müſſe daher zu der ihm angefonnenen Leiftung für verpflichtet
erachtet werden.
Die Beſchwerde in Betreff des Maßes fei grundlod. Nach
der eigenen Angabe des Klägerd babe dad Grundftüd 4.
Nr. 11. vor der Theilung 89 Morgen 47 Qu.⸗Ruthen ent:
halten und Y/, Klafter Holz anzufabhren gehabt. Vom Theil:
befißer würden biernah ca. '/,, Klafter anzufahren jein,
welhed Duantum dem von Y, Naummeter bis auf einen
verfchwindend Heinen Unterichied gleichfomme.
Die Entiheidung ded Kreisausichuffes gebe infofern zu
weit, als fie fih in ihrer Form nit auf den vorliegenden
Streit über die Anfuhr des Schulholzes für ein Jahr bezw.
die dafür zu zahlende Vergütung beichränfe und ſei daher in
diefer Faſſung zu berichtigen gemelen.
Gegen diefe Enticheidung hat der Kläger friltzeitig dad Rechts—
an der Revifion eingelegt und zur Rechtfertigung Folgendes an-
eführt:
— Die Folgerung des Berufungsrichters, daß die Beſtimmung des
Regulirungsplanes vom 6. Oktober 1862, wonach bei Gemeindelaſten
die Spanndienſte nach dem gegenwärtigen Beſitzſtande zu leiſten
ſeien — nad) $. 39. der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 —
auch auf die Anfuhr des Schulholzed Anwendung finden müßten,
fei nicht richtig, da es fich hier um zwei ganz verfchiedene Präfta-
tionen handle. Maßgebend fer hier überhaupt nur der Schul⸗
dotationsplan für die Schule zu A. deſſen Vorlegung er beantrage,
und diefer befage, daß zur Anfuhr ded Schulbolzes die bäuerlichen
Befiger (Wirthe) des Dorfes verpflichtet feien. Daß aber eine kleine
47
Beſitzung nur in die Kategorie der Eigenfäthner und nicht in die
der bäuerlihen Befiger geböre, gehe aus der Beftimmung unter
G. III. des erwähnten NRegulirungsplaned hervor, auf defjen Inhalt
er ſich gleichfalls berufe. Er werde auch in allen Gemeindeangele-
genbeiten in den Dorfsliften ıc. ald Eigenkäthner bezeichnet und fei
auch in der vorliegenden Streitjahe von den Behörden jo benannt.
Bei der mündlichen Verbandlung vor dem Dberverwaltungd-
gericht lagen die Aften des Königlichen Landrathsamtes zu G., bes
treffend die Dimembration des Friedrich L.’jchen Bauergrundftüds
A Nr. 11. vor. Aus denjelben ergiebt ſich Kolgendes :
Am 11. Juni 1862 haben die Wirth Friedrich L.'ſchen Eheleute
von ihrem 89 Morgen 47 Qu.-Ruthen umfafjenden Grundftüde A.
Nr. 11. die im Dorfe belegene Hofitelle mit den darauf befindlichen Ge—
bäuden und Zäunen in einem Areal von 3 Morgen
ferner Dorfsanger-Abfindung . . 1, =
und im Felde jeparirt belegenes Aderland 12 = 12 Du.-Ruthen,
zufammen 15 Morgen 1 then
Preußiſchen Maaßes an den Wilhelm Gr. für 1200 Thaler verkauft
und es enthält der $. 3. des gerichtlichen Kauffontraftö die Be—
ftimmung:
Von Mihaeli e. übernimmt der Käufer mit den Nutzungen
auch ſämmtliche Laften und Abgaben.
Die Regulirung der auf dem dismembrirten Grundftüde haf-
tenden öffentlichen Abgaben umd Leiftungen ift in Gemäßheit der
Vorſchriften des Gefeges vom 3. Januar 1845 erfolgt umd es hat
der am 6. Dftober 1862 aufgeftellte Negulirungsplan unter dem
2. Juli 1863 die Genehmigung der Königlihen Regierung zu Kö—
nig&berg erhalten.
Diefer Regulirungsplan enthält unter
„F. An die Schule in A., wozu das Dorf A. gehört,“ die
Beftimmung:
„I. Die baaren, fowie die Naturalleiftungen bleiben der
Regulirung der Schulpräftationen nad der Schulordnung
vom 11. Dezember 1845 unterworfen.“
Unter
„G. Gemeindelaſten“
find aufgeführt:
„Il. Die Spanndienfte zu Bauten, Wegebefferungen,
Feuerkuven und andere Zuhren nach Verhältniß des Hufen-
ſtandes aufgebracht.“
und es ift in den beiden Rubrifen:
a) davon behält dad Hauptgut des Friedrich L.,
b) davon übernimmt das Trennftüd ded Wilhelm Gr.
vermerkt : „nad dem gegenwärtigen Befipftande*,
während unter
48
„Elf. die Handbienfte werden nad der Zahl der Haus-
altungen geleiftet» .
unter den vorermähnten Rubriken beftimmt ift, daß die Handbdienfte
den Befiger des Hauptgutes als Wirth, den Befiper des Trennftüds
als Eigenfäthner treffen.
Diefer Regulirungsplan ift unterm 11. Oftober 1862 von dem
Trennftüdsbefiger Gr. unterſchriftlich als richtig anerfannt und am
8. Auguft 1863 hat Gottlieb ©. als „Nachfolger des Wilhelm Gr.“
beiheinigt, dab ihm der Regulitungäplan mit der nöthigen Beleh—
rung befannt gemacht worden fei.
. Der Dotationsplan für die evangelifhe Schule in X. vom
a ‚ welcher bei der mündlichen Verhandlung gleich
falls vorlag, enthält unter
„V. Beftiegungen*
die Beftimmung :
Die Lieferung des Brennmateriald liegt allein dem Patron,
Gutsheren von Schloß ©. ob. Die Anfuhr erfolgt zum 1. Dfs
tober jedes Jahres praenumerando und zwar werden 10 Klafter von
der Dorfihaft A. und 3 Klafter von der ganzen Schulgemeinde
nah DVerhältwih der Haushaltungszahl angefahren.
Die Nevifion bat für begründet erachtet werden müffen.
Der Berufungsrichter nimmt ohne Weitered an, daß die ftreis
tige Letitung zu der Kategorie der in der Allerhöchſten Kabinets-
ordre vom uni 1836 (Gefeg Sammlung Geite 198) unter 1.
aufgeführten Abgaben und Keiftungen gehöre. Er folgert ferner aus
dem Abgaben-Regulirungs-Plan vom 6. Dftober 1862 in Berbin-
dung mit d dulordnung vom 11. Dezember 1845 die Verpflich-
tung des Kö zu der ibm angefonnenen Leiſtung und findet
Bon die Entſcheidung des _erften Richter nur zu erinnern, daß fie
liegenden S über die Anfuhr des Schulholzes für ein Jahr,
bezw. die dafür zu zahlende Vergütung beſchränke. Er überfieht
aber, daß der Kreisausfhuß aus der der Klage zu Grunde gelegten
Behauptung, daß der Amtövorfteher als Polizeibebörde zu einem Ein-
schreiten in der vorliegenden Angelegenheit überhaupt nicht beredh-
tigt geweſen jet, hätte Veranlaffung nehmen müffen, vor Allem zu
prüfen, ob ſich der Beklagte bei dem Grlaffe der angefochtenen Ver—
fügungen in den Grenzen feiner gefeglihen Befugniffe bewegt babe,
umd er verftöht genen das beftehende Recht, indem er dieſe Befugniß
— ftillihweigend — als begründet vorausfept. J
Die Kreisordnung vom 13. Degember 1872 überträgt dem
Amtövorfteber die Verwaltung der Polizei und der fonftigen öffent-
lichen Angelegenheiten des Amted nach näherer Vorichrift des Ge-
jeßes ($. 59.), ermächtigt ihn, da, mo die Erhaltung der öffentlichen
49
Drdnung, Ruhe und Stcherheit fein Einfchreiten nöthig macht, das
Srforderlihe anzuordnen ($. 60.) und nöthigenfall8 zwangsweiſe
durchzuführen ($. 79.), ftattet ihn mit gewiffen Befugniffen in Wege-
baufachen aus ($. 61.), überträgt ihm im $. 62. das Recht zum Er—
lafje von Polizeiftrafverordnungen, im $. 63. dad Recht der vorläu-
figen Straffeftfepung, verpflihtet im $. 65. die Gemeinde- und
Gutsvorftände feinen in Gemäßheit feiner geleglichen Befugniffe
in Dienftangelegenheiten an fie erlaffenen Anmweilungen und Aufträ-
gen nachzufommen und beftimmt endlid im 8. 66., daß der Land—
rath und der Kreisausſchuß befugt fein jollen, für die Gefchäfte
der allgemeinen Landes- und Kreid-Sommunalverwaltung fowie bei
Beauffihtigung der Kommunal» Angelegenheiten der zu dem Amtö-
bezirfe gehörigen Gemeinden und Gutsbezirke die vermittelnde und
begutachtende Thätigkeit ded Amtövorfteherd in Anſpruch zu nehmen.
Dagegen enthält die Kreisordnung feine Beftimmung, wodurd)
dem Amtövorfteher dad Recht zur felbftft ändigen exekutiviſchen Bei-
treibung öffentlihder — oder den öffentlichen gleich zu achtenden —
Abgaben und Leiltungen, mögen diefelben nun an den Staat, die
Kommune, die Kirche, die Schule oder deren Diener zu entrichten
fein, eingeräumt wird.
Im vorliegenden Falle würde daher der beklagte Amtövorfteher
u einem amtlichen Einjchreiten gegen den Kläger wegen der rüd-
ftänbigen Anfuhr von einem viertel Raummeter Schuldeputatholz nur
berechtigt gewefen fein, wenn er dazu von dem Landrathe (etwa auf
Anftehen der Schulauffihtsbehörde) ausdrüdlid beauftragt geweſen
ware.
Er ift aber nicht befugt gewejen, auf den bei ihm angebrachten
Antrag des Lehrers T. in A. von dem angeblih Berpflichteten Die
Ausführung der hier fraglichen Leitung unter Crefutionsandrebung
zu fordern und den Gemeindevorftand zu U. demnädft mit der Aus-
führung auf Koften des angeblich Berpflidhteten zu beauftragen.
Ter Vorderrichter verftößt aber auch gegen eine mefentliche,
dad Verfahren betreffende Vorfchrift, indem er zwar die Entſchei⸗
dung der Vorinſtanz als zu weit gehend beridhtigt, dieſelbe aber
immer noch foweit beftätigt, dab dadurd Kläger pofitiv für ver-
pflichtet erflärt wird, von dem Brennholzdeputat der Schule A. für
die Zeit von Michaelid 1875 bis dahin 1876 Y, Raummeter anzu-
fahren, oder die für die im Wege der Erefution etwa bereits ander-
weit bewirkte Anfuhr entitandenen Koften zu erftatten.
Die Klage tft nach dem Wortlaute ded Antrages zunächſt nur
auf Aufhebung der Berfügungen ded Beklagten vom.10. und 29. No:
vember 1875 gerichtet und zunächſt auch nur darauf geitügt, daß
F le zum Crlaffe diefer Berfügungen nicht befugt ge-
weſen fet.
Nun lag zwar in der weiteren Art ihrer Begründung aller
4
1877,
50
Anlaß, bierüber binausgehend zugleih einen Anſpruch über die
Verpflichtung des Klägerd an fi ald Ziel der Klage anzufehen.
Da inde eine hierauf gerichtete Widerflage nicht vorlag — wobei
deren Zuläffigfeit dahingeftellt bleiben mag — durfte für dieſen
Theil der Entjheidung in dem für den Kläger ungünftigften Falle
nur die Form der Abweiſung, nicht aber die der pofitiven Verur—
theilung zu der beftrittenen Leiftung gemählt werden ($. 49. i. f. des
Gefeged vom 3. Zuli 1875).
Abgejehen biervon, durfte ferner Kläger zur Erftattung der
dur die im Wege der Exekution etwa bereits anderweit bewirkte
Anfuhr entftandenen Koften nicht für ſchuldig erflärt werden, weil
die von dem Beklagten verfügte Erefution gefeglich unzuläffig erfcheint.
Wenn hiernach die Vorentj&eidung in Gemäßheit des 8. 68.
des Gejeges vom 3. Zuli 1875 (Gefep- Sammlung Seite 375) auf-
zuheben gewejen ift, fo Eonnte in der Sache felbft doch nur, wie
geſchehen, erfannt werden.
Der Kläger hat nicht beftritten, da auf ihn, als Rechtonach-
folger des Wilhelm Gr., die Beftimmungen des Abgaben-Regulirungd-
plans vom a Anwendung finden, fi vielmehr aud-
drüdli auf den Inhalt deffelben berufen und überdied eingeräumt,
daß auf dem Grundſtück A. Nr. 11. — urfprüngli 89 Morgen 47 Du.
Authen umfaffend — die Verpflichtung zur Anfuhr von '/, Klafter
Schulholz gerubt babe, bezw. ruhe.
Der Abgaben-Regulirungäplan enthält nun aber die Beftimmung:
1) daß die Abgaben und Leiftungen an bie Schule der Regu-
lirung ber Schulpräftationen nah der Schulordnung vom
11. Dezember 1845 unterworfen bleiben;
2) daß — die Gemeindelaften anlangend — die Spanndienfte
zu Bauten, Wegebefferungen, Feuerluven und andere Fuh—
ten auf den Befiger des Trennftüdd nad dem gegen=
wärtigen Befipftande übergeben.
Hält man damit den 8.39. der Schulordnung für die Ele—
mentarfchulen der Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 (Ges
fep-Sammlumg 1846 Seite 1) zuſammen, welder beftimmt, daß,
wenn nicht befondere Stiftungen oder durch befondere Rechtögründe
zur Unterhaltung der Schulen und der Lehrer verpflichtete Perjonen
vorhanden find, die Ortögemeinden und die fonft zur Schule gehö-
rigen Ortſchaften die Mittel zur Unterhaltung der Schule in der-
felben WVeife wie die übrigen Kommunalbedürfniffe
aufzubringen haben, fo fann es einem begründeten Zmeifel nicht
unterliegen, daß der Kläger zu der ihm angefonnenen Xeiftung ver
pflihtet if. Seine Einwendung in der Reviſionsſchrift beruht an>
ſcheinend auf einer Verwechſelung der Beftimmung unter G. III.
mit der unter G. IL. des Regulirungsplanes, ift aber auch fonft uns
5l
erheblich und wird durch den Inhalt des Schuldotationsplanes vom
en - feineöwegs unterftügt.
Eben jo wenig erſcheint es zweifelhaft, daß die hier Fragliche
Leiſtung ihrer Natur nah der erefutiviihen Beitreibung im Ver—
mwaltungswege in Gemäßheit der Allerhöchften Kabinetsordre vom
19. Juni 1836 (Gefeg- Sammlung Seite 198) unterliegt.
Wenn biernad der Kläger dad gegenwärtige Streitverfahren
durch die Nichterfüllung einer fahlih begründeten Verpflichtung
veranlagt hat und mit dem — im der Revifiond-Inftanz durch den
Antrag auf Beweisaufnahme noch beftimmter ausgedrüdten — Anz
fpruche, ihn für nicht verpflichtet zu erachten, von dem Brennholz
depufat der Schule zu A. für die Zeit von Michaelis 1875 bis
dahin 1876 /, Raummeter anzufabren, abzumeifen gemejen, wäh:
rend die Außerfraftjegung der Verfügungen des Bellagten aus über-
wieg end formellen Gründen erfolgt ift, jo fallen dem Kläger, ald
dem in ber Hauptfache unterliegenden Theile nach $. 72. des Ge-
feed vom 3. Juli 1875 aud die Koften zur Laft.
Der Werth des Streitgegenftandes ift in Uebereinftimmung mit
dem Vorderrichter auf 10 Mark feftzufegen geweſen.
Urkundlid) unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs-
gericht und der verordneten Unterjchrift.
(L. S.) Perſius.
O. B. ©. Nr. 251.
26) Fortdauer der Verpflihtung der Gutsherrſchaften
in Schleſien zur Entrihtung von Beiträgen zum
Lehrergehalt.
Im Namen des Könige.
In der Verwaltungsſtreitſache
des Fürften v. P., Ken und Revifiondflägers,
wider
die Schuljozietät .—R., Beklagte und Revifionsbeflagte,
bat das Königliche Dber-Verwaltungs-Geriht in feiner Sitzung vom
29. November 1876,
an welcher ꝛc. ıc. Theil genommen haben,
für Nedt erkannt,
dab auf die Nevifion des Klägers dad Erkenntniß des Kö-
niglihen Bezirköverwaltungsgerichtd zu Oppeln vom 29. Mai
1876 mit der Mafgabe, da der Werth des Streitgegen-
ftandes auf 7000 Mark feftzujegen, zu beftätigen, dem Re—
viſionstläger auch die Koften des Sevifionsverfahrens zur
Laſt zu legen.
Ton Rechts Wegen.
4°
52
Grünbe:
Die Gemeinden 3. und K. bilden einen Schulverband. Zu
den Gmolumenten des Tatholijchen Lehrers im Schulorte 3. hat der
Fürft v. P. bisher den im $. 19. des Schul-Reglementz vom
18. Mai 1801 „ber Herrſchaft“ zur Laft gelegten Antheil bei—
getragen. Er hält fid hierzu nad SInkraftireten der Kreidorbnung
nicht ferner verpflichtet, indem er annimmt, daß durch die 88. 23.
4 135. IX derfelben der legte Reſt der gutöherrlichen Gewalt
bejeitigt und damit der geſetzlich nicht definirte Begriff „Gutöherr-
ſchaft“ zu beftehen aufgehört habe. Er verweigerte in Folge deſſen
die gutöherrlichen Leiftungen, wurde aber zur Sortgemährung der⸗
felben von den DVermaltungsbebörden angehalten. Er rief nunmehr
unterm 11. Oktober 1875 in Gemäßheit des 8. 135. X Nr. 1 der
Kreisordnung die Entfheidung des Kreidausihuffes an und bean=
tragte, gegen die Schulfoztetät 3.—R. klagend, unter Vorbehalt des
ordentlichen Rechtsweges dahin zu erkennen:
daß er nicht verpflichtet, die nach Inhalt der Schleſiſchen
Provinzial-Gefeggebung, namentlih der Schul-Reglements
vom 3. November 1765 und 18. Mai 1801, ſowie nad) den
Beftimmungen ded Allgemeinen Landrechts den Gutäherr-
ichaften auferlegten oder auf Grund diejer gefeplihen Bes
ftimmungen von ben Königlichen Verwaltungsbehörden feſt⸗
gelegten Beiträge zur Unterhaltung der an der katholiſchen
Volksſchule in 3., Kreis P., fungirenden Lehrer zu leiften,
bie beflagte Schulgemeinde vielmehr ſchuldig, anzuerkennen,
daß ihm — dem Fürften P. — eine Verpflichtung zur ans
theilweifen Unterhaltung ber an der genannten Schule fun«
girenden Lehrkräfte nicht obliegt.
Die beklagte Echulfozietät bat um Abweifung, wurde jedoch
durch Erkenntniß des Kreisausichuffes ded Kreiied P. vom 4. Der
zember 1875 nach dem Klageantrage verurtheilt.
Die beklagte Schulgemeinde legte gegen dieſe Entſcheidung Bes
rufung ein und das Königliche Bezirköverwaltungsgeriht zu Oppeln
nnte darauf, nachdem ed feftgeltellt hatte, dag der Fürft P. am
November 1872 dad Vokationsreht für die Schulftelle in 3.
ausgeübt und die Verpflichtung zur antheiligen Tragung des Gehalts
und der Emolumente in dem Nevenüen-Verzeichniffe von demfelben
Tage anerfannt hat, unterm 29. Mai 1876 dahin:
daß die Entſcheidung des Kreisausſchuſſes des Kreiſes P.
vom 4. Dezember 1875 aufzuheben, Kläger mit feiner Be—
ſchwerde und feinem Antrage vom 11. Öftober v. I. abzu«
weiſen und gehalten, die Koften und baaren Auslagen ded
Verfahrens beider Inftanzen, ſowie die erforderlichen baaren
Auslagen ber obfieglihen Partei zu tragen, und daß der
Werth des Streitobjektd auf 3500 Mark feftzufepen.
53
Men Berufungsrichter begründet feine Enticheidung folgender:
maßen:
Zutreffend iſt allerdings, daß der Begriff: „Gutsherrſchaft“
geſetzlich nicht definirt iſt; Gutsherrſchaft und Gutsherrlichkeit
iſt aber nicht ſowohl ein Rechts-Inſtitut, wie Kläger be—
hauptet, als vielmehr ein biftorifh gewordenes theils
ſtaatsrechtliches, theils privatrechtliches Verhältniß des land—
ſäſſigen Adels zu feinen Hinterſaſſen, ein im Laufe der Jahr⸗
hunderte ftattgehabter Uebergang landesherrlider
Hoheitsrechte auf die Beſitzer der Herrichaften (immu-
nitates), rejpeftive eine obrigkeitliche, — in der Kegel
mit dem Beſitze eines Ritter- oder Dominialgutes verbundene
Gewalt gegen die Territorial-Einfaffen, welche ſich in den
verjhiedenen Sphären des öffentlichen Lebens manifeftirte,
bezüglih der Schule in Echlefien und der Grafihaft Glah
in dem Rechte ded Gutsherrn: den Lehrer zu vociren und in
der korreſpondirenden Pfliht zum Unterbalte ded Lehrers
beizutragen, wie dies durch das Provinzial Gefep reip.
ſchließlich durch das Neglement für die niederen Fatholijchen
Scdulen vom 18. Mai 1801 feitgeftellt worden.
Die Deduktion ded Klägerd gebt nun dahin, daß die
Gutsherrſchaften fuccejfive aller einzelnen Attribute
entkleidet worden, daß die Rechtsinſtitution der Guts—
herrſchaft mithin vollftändig untergegangen, und daß
gegen eine gar nicht mehr eriftirende Perfönlichkeit ein An—
Iprudy weder rechtlich noch faktiich erhoben werden könne.
Es find nun zwar die gutöherrlich obrigkeitlichen Ge—
walten — abgejeben von den privatrechtlichen Verhältniſſen
3. B. dem Eigenthumsrecht der Gutöherrihaft an der Dorf-
aue — mit einer einzigen Audnahme feit 1807 allmählig in
Megfall gefommen, die Stellung ded Gutöheren zur Schule
ift aber durch die neuere Gejeggebung unberührt gelafjen.
Bezüglich der einjchlagenden Geſetzgebung bis zur Emanation
der Kreidordnung vom 13. Dezember 1872 ift dies durdy die
Entſcheidung ded Königlichen Ober-Tribunald vom 4. Sanuar
1865 (Striethorſt's Archiv für Nechtöfälle Band 58 Seite 44
sub b) fejtgeftellt und bleibt demnach nur nody zu erörtern,
ob durch die Beftimmungen der Kreidordnung etwa bie
qgutöberrlichen Rechte und Pflichten in Anſehung der Schule
aufgehoben worden ?
Dieſe Frage muß zweifellos verneint werden, da nur
noch lediglich die Poltzeigewalt der Gutsherren durd) die
Kreidordnung reip. dureh 3 46. aufgehoben worden, weldyer
dahin lautet: „die Polizei wird im Namen ded Königs aud-
geübt; die gutöherrliche Polizeigewalt ift aufgehoben.” Weber
54
die Aufhebung der Rechte und Pflichten ded Gutöheren gegen
die Schule enthält die Kreidordnung ebenfowenig eine Be—
ftimmung als die voraufgehenden Geſetze und ift mithin die
Hägeriihe und mit ihr die erftrichterlihe Deduktion eine
hinfällige. Es überfieht aber aud Kläger und mit ihm der
erfte Richter, dag der Klageantrag etwas geſetzlich Unzus
läſſiges und Unftatthafted intendirt, nämlih von den Ders
waltungd-Zuftizbehörden eine Enticheidung zu erlangen, wo—
nah dad von der Staatöregierung als gültiges Provinzials
gefeß für Schlefien gehandhabte Schulreglement vom 18. Mai
1801 außer Anwendung erflärt und gejept werden ſoll,
wenigftend bezüglich der den Gutöherrihaften darnach ob»
liegenden Schullaften, dab aber vorhandene Geſetze — (und
dab ein ſolches dad gedachte Schulreglement tft, iſt nicht be-
ftritten) — fo lange in Kraft bleiben, bi8 fie von Ge—
ſetzgeber ausdrüdlih außer Wirkſamkeit gefebt find
und durch Präjudikate ac. nit aufgehoben werden
fönnen, wie foldyeß die $. 59 bis 61 der Einleitung zum
Allgemeinen Landredht klar und unzweifelhaft beftimmen.
Gegen diefe Entſcheidung bat Kläger friftzeitig Reviſion ein-
gelegt und beantragt:
unter Vernichtung ded Erfenntniffes ded Königlichen Ber:
waltungdgeridhtd zu Oppeln vom 29. Mai 1876 dad Er
fenntnib des Kreid-Ausjchuffes des Kreiſes P. vom 4 Des
zember 1875 wieder berzuftellen und die Koften und baaren
Auslagen der eriten und dritten Snftanz der beklagten Schul-
gemeinde, der zweiten Inftanz dem Kläger aufzuerlegen.
Der Revifionsfläger bemängelt, daß das Erfenntniß ded Bes
rufungsrichterd den Parteien nicht durch Vermittelung ded Kreide
ausjchuffed behändigt worden fei und wirft dem Vorderrichter Ver⸗
legung des $. 13 des Schulreglementd vom 3. November 1765, des
8. 33. des Schulreglementd vom 18. Mai 1801, des $. 125. Zitel 7
Theil II. Allgemeinen Landrechts, der 88. 1. und 3. des Publi—
fationd-Patentd vom 5. Februar 1794, der 88. 59. 60. Einleitung
des $. 22. Titel 12 Theil II. Allgemeinen Landrechts, der 88. 27.
28. Titel 13 Theil 1 der Allgemeinen Gerichtdordnung vor, weil er
angenommen habe, dad Xehrer-Berufungsredht ftehe in Schlefien den
Gutsherrſchaften zu und fei ein Korrelat der Pflicht zur an«
theilweifen Unterhaltung des Lehrers, während auch in Schlefien das
Berufungdrecht der Gerichtöobrigfeit gebühre, und der VBerpflichtungds
grund der Herrichaften zur antheilweijen Unterhaltung des Lehrers
„die obrigkfeitlihe Gewalt der Gutöherren über ihre Unterthanen“
geweſen ſei. Dieſe gutsherrliche Gemalt habe ſich bid zum Erlaß
der Kreisordnung in der Polizeigewalt, dem Ernennungsrechte der
Schulzen und Schoͤppen, dem Rechte der Beaufſichtigung der Vers
55
mögend-Berwaltung der Gemeinden geäußert. Mit Befeitigung
diefer Rechte durch 88. 23. 46. 135. IX der Kreidordnung babe
die „Gutsherrſchaft“ aufgehört, eine Perfon zu fein. Daß fein
Klageantrag darauf binziele, die angezogenen Gefege außer Anmen-
dung zu jeßen, beftreitet er; er wolle nur anerkannt willen, daß Die
darin „Gutsherrſchaften“ benannten Perfonen nicht mehr beftänden.
Indem der VBorderrichter died auf dem Gebiete ded Schulrechts nicht
annehme, verlepe er $. 108. Einleitung und $. 2. Titel 16 Theil I.
Allgemeinen Landrechts.
In Betreff ded Koftenpunftes will Kläger dem $. 72. des Ge-
ſetzes vom 3. Zuli 1875 die Audlegung gegeben wiſſen, dab die
Koften der Inſtanz von demjenigen zu tragen feien, welcher in der
Inſtanz unterliege.
Die beflagte Schulgemeinde ſucht in ihrer Gegenerflärung diefe
Ausführungen zu widerlegen, bemerkt, der durch das Edikt vom
9. Oftober 1807 aufgehobene $. 125. Titel 7 Theil II. Allgemeinen
Landrechts könne nicht mehr verlept werden und bittet um Beftäti-
gung der angefochtenen Entſcheidung.
Dei der mündlichen Verhandlung ift von dem tlägeriihen Ver⸗
treter noch ausgeführt worden, daß die gutsherrlichen Leiſtungen für
den Lehrer als objektiv⸗perſönliche Forderungsrechte, nicht als Real—⸗
laſten anzuſehen ſeien, wie ſchon daraus hervorgehe, dab der $. 6.
des Geſetzes vom 2. März 1850 a Seite 77) aus—
drüdlih die Schulbaupflicht, infoweit fie nicht Gegenleiftung einer
ablösbaren Reallaft, von der Ablößbarfeit ausſchließe, der Abgaben
und Leiſtungen für den Lehrer aber nicht erwähne, daß ed Guts—
berrihaften, Untertbanen, Stellenbefiger, Einlieger, welde dad
Reglement vom 18. Mat 1801 nenne, nicht mehr gäbe, daß es
ſelbſt Schulen im Sinne jened Reglementd „Schulen für den ge-
meinen Yandmann“ nit mehr gäbe, vielmehr nur „Volksſchulen“
— von gleicher Einrichtung in den Dörfern und in den Städten —
beitänden, daß auf die Volksſchulen die Beftimmungen des Regle-
ments überall unanmwendbar ſeien, thatſächlich auch die Gemeinde-
leiftungen nicht mehr von den Stellenbejigern ıc., fondern von den
Haudvätern nah Maßgabe der landredhtlihen Vorſchriften aufge—
bracht würden.
Schließlich ift von ihm nody bemerft worden, daß, wenn daß
Auenredht nicht ald dominium reservatum, fondern ald Ausfluß
der Gutöherrlichkeit anzufeben fei, auch dies Recht mit der Gutd-
herrlichkeit gefallen fei, und daß „Gutsherrlichkeit“ „Herrihaft” nad
ſchleſiſchem Necht nichts anderes fei, als die Vogtei der freien Land⸗
faffen über ihre Hinterjaffen, welche nicht mehr beitebe.
&3 war, wie geidhehen, zu erkennen. en
Es kann zunächſt dem Reviſionskläger nicht darin beigepflichtet
werden, daß die jept in Schlefien auf dem platten Lande beftehenden
56°
Schulen andere feien, als die, von denen dad Reglement vom
18. Mai 1801 ſpricht. Im Eingange des Iehteren heißt es wörtlich:
Unter den niederen Schulen, für welche Wir bier befondere
Borfchriften ertheilen, verftehen Wir ſolche Unterridytö-An-
ftalten in den Städten und auf dem platten Lande, die ganz
eigentlid zur Bildung für den Bürger und den gemeinen
Landmann beftimmt find und wo ihm die Kenntniffe,
deren er in feinem Wirfungdfreife und zur Be—
treibung feines Gewerbed bedarf, beigebradt
werden.
Ihnen fept das Reglement ausdrücklich die Schulen entgegen,
„worin todte Sprachen ꝛc. gelehrt werden."
Daß nad diefen Begriffd- Beltimmungen die jept auf dem
platten Lande in Schlefien beitehenden Schulen „niedere Schulen”,
Ki welche dad Reglement gegeben ift, find, erjcheint jomit unzwei—
elhaft. Auch ift nicht abzujehen, wie Kläger zu der Behauptung
fommt, daß es Stellenbefiger, Einlieger nidyt mehr gäbe, und dab
die den legteren nah dem Reglement obliegenden Leitungen jept
von den Hausvätern nad landrechtlichen Beltimmungen aufgebracht
würden. Stellenbefiger und Einlieger giebt ed nody heute in den
Dörfern und ed ift notorifch, daß bei den meiften katholiſchen Dorf-
ſchulen in Schlefien der Vertheilungsmaßſtab des $. 19. b. c. d.
des Reglemente beftehbt. Wird davon bei einigen Schulen abge-
wichen, jo gejchieht died auf Grund einer freien Vereinbarung der
Intereffenten, aus welcher der Herrihaft im Allgemeinen weder
Rechte noch Pflichten erwachſen. Wenn der Kläger mit feiner des—
fallfigen — nur ſehr beſchränkt richtigen — Behauptung nur bat
darthun wollen, daß die Beltimmungen des Reglement vielfach zu
Hirten und Unbilligfeiten führen, auf die gegenwärtigen Zeitver-
bältniffe, wo Handel, Gewerbe und Induſtrie audy in Dörfern an—
zutreffen find, nicht mehr paſſen und deshalb ſelbſt von den Ges
meinden vielfach durch freie Bereinbarungen erſetzt feien, fo mag
dad richtig fein. Aber derartige Verhältniffe ermächtigen den Richter
nicht, ein Geſetz als „antiquirt“ für bejeitigt zu erachten. Der
Richter muß es ammwenden, jo lange v8 vom Gefengeber nicht aus⸗
drüdlih aufgehoben ift (SS. 59. ff. Einleitung Allgemeinen Land»
rechts). Es kann daher bei der Entiheidung nur von der Annahme
auögegangen werden, daß die bier in Rede ftehende Schule eine
niedere Schule im Sinne des Reglements vom 18. Mai 1801 ift,
und daß dad leptere noch heute Geſetzeskraft hat.
Der 8. 19. deffelben legt die bier ftreitigen Leiftungen ber
Herrihaft auf. Kläger hält jedoch die Beftimmung für befeitigt,
weil die Herrfchaft ded Charakters der Obrigkeit, der Vogtei, ent-
fleidet und damit aud die aus ihr entiprungene Berpflichtung des
$. 19. in Wegfall gefommen fei, und event. weil mit der Einfüh-
57
rung der Kreidordnung vom 13. Dezember 1872 jedenfalld die
Gutöherrichaften zu beftehen aufgehört hätten. Wäre dad eine oder
dad andere richtig, jo würde allerdingd eine Heranziehung ded Klä-
erd zu den ftreitigen Leiftungen nicht erfolgen fünnen. Geine
Dierauf bezüglichen Ausführungen können jedoch für zutreffend nicht
erachtet werden.
Es ift zwar dem Kläger darin beizupflichten, daß die Beftim-
mungen der Neglementd vom 3. November 1765 und 18. Mai 1801
wegen der Beitragöpflicht der Gutöherrihaften zu dem Lehrergehalt
die Crbunterthänigfeit, die Vogtei zur Vorausſetzung hatten, und
daß diefe Vorauöfegung nicht mehr zutrifft, nachdem die Erbunter-
thänigfeit durd) das Edift vom 9. DOftober 1807 und die gutöherr-
liche Polizeigewalt durd die Kreidordnung aufgehoben find. Allein
der Kläger irrt, wenn er annimmt, dab die Dißpofitiven Beſtim—
mungen eined Geſetzes ungültig würden, wenn die Vorausſetzungen
des Geſetzgebers hinfällig geworden. Welcher Beweggrund den Gee
jeggeber geleitet hat, ift für den Richter bedeutungslos. Er bat
nah Preußiſchem Rechte die Geſetze anzuwenden, bis fie vom Ge-
ſetzgeber ausdrüdiid aufgehoben werden (88. 59. und 60 der Ein-
leitung zum Allgemeinen Landrechte). ine Aufhebung der in Rede
ftehenden beiden Geſetze ift bisher nicht erfolg. Die Gutöherr-
ſchaften Schleſiens haben daher auch ferner ihre auf Geſetz beruhen»
den Beiträge zum Lehrergehalt zu entrichten. Kläger behauptet num
zwar ferner, Gutöherridhaften gäbe ed nicht mehr, fie hätten mit
dem Inkrafttreten der Kreisordnung zu beitehen aufgehört. Wäre
dies richtig, fo fehlte es allerdings an einem verpflichteten Subjefte.
Allein die Flägerifche Behauptung wird dur den Inhalt der Kreis:
ordnung nicht betätigt. Die Kreidordnung hat die Snititution der
Gutsherrſchaften nit ſowohl aufgehoben, als vielmehr deren Stel«
Iung in fommunalrechtlicher Beziehung im Wefentlihen aufrecht er-
halten und bei der Organifation der Amtöverbände und Kreiſe be-
rückſichtigt.
Allerdings gilt dies zunächſt nur bezüglich der Gutsbezirke.
Für dieſe überweiſt der F. 31. der Kreisordnung die Pflichten
und Leiſtungen, welche den Gemeinden für den Bereich ihres Ge-
meindebezirks tm öffentlichen Intereſſe obliegen, jomwie die orts-
obrigkeitlihen und ortöpolizeiliden Aunktionen der Gemeinde»
vorſteher dem „Beſitzer ded Gutes." In' diefer feiner öffentlich
rechtlichen Stellung ift der Legtere der Gutöherr im Sinne ber bid-
berigen Kommunal = Gefepgebung Und des bisherigen Rechts der
Gutsbezirke und lediglich diefe Gejepgebung und dieſes Recht find
auch noch jegt für die Frage maßgebent, wer in einem Gutöbezirf
der „Beſitzer des Gutes“, das beißt der Träger jener gutöherrlichen
Rechte und Pflichten if. In weitergehenden Diabe bat die Kreid-
ordnung die öffentlich rechtlichen Beziehungen, welche in ihrem Gel-
58
tungsbereich zwiſchen Gutöherrfhaften und Landgemeinden beftanden,
alterirt. Indem die Erfteren aufgehört haben, die Drtöpolizeiobrig-
keit der legteren zu jein, find zugleich die mit diefer verbunden ge—
wefenen Sunftionen der Auffiht in den fommunalen Angelegen-
heiten der Gemeinden, Soweit fie überhaupt noch zu üben find, auf
die Kreisausſchũſſe übertragen.
Gleichwohl find aber auch außerhalb des Gebietes der Guts-
bezirfe die Gutsherrſchaften als folde nicht aufgehoben. Die
Rechtsſphäre derfelben erſtreckt fi über jene von der Kreisord-
nung berührten Gebiete hinaus, wie namentlih auf die Rechts—
verhältniffe der Schulen und Schulgemeinden. So lange daher
die Gefeßgebung der Gutdherrſchaften nicht ausdrücklich, oder da—
dur, daß fie ſämmtliche gutöherrlihen Rechte und Pflichten
anderen Drganen überträgt, aufhebt, bleiben diefelben beftehen.
"Demgemäß Prrit daher aud der Gejepgeber ſowohl in der Kreid-
ordnung ($. 28.), ald aud im den fpäteren ergänzenden Geſetze
vom 26. Juli d. I. (Gefeg- Sammlung Seite 297) $. 48. von den
Rechtsverhältniſſen zwifchen den Gutöherren, nicht den früheren
Gutsherren ober deren Rechtsnachfolgern und den Gemeinden.
Mit Recht nimmt hiernad der Vorderrichter die Gutäherr-
ſchaften als noch beftehend und die Gutsherrlichkeit des Klägers hin—
ſichtlich der Schule in 3. durch die Kreisordnung, für nicht aufs
ehoben an. Wenn er hierauf die Abweilung des Klägers ftüpt,
5 tehtfertigt diefer Grund allein das angegriffene Erfenntniß.
Allerdings ſucht der zweite Richter au aus dem Lehrerberu—
fungsrechte des Klägerd für die Schulftelle in 3. die Verpflichtung
defjelben, zum Unterhalt des Lehrerd beizutragen, bherzuleiten, wos
gegen der Revifionskläger ausführt, daß weder dad Landrecht noch
die fchlefiihen Provinzialgefege die Verpflichtung zum antheiligen
Unterhalt als ein Korrelat des Berufungsrechts binftellen. Allein
ein näheres Eingehen auf diefe Ausführungen ift nicht erforderlich,
da, wie oben gezeigt, die Feſtſtellung der Eigenſchaft des Klägers
ald Gutöherr für die Rechtfertigung der Entiheidung genügt. Es
bebarf daher auch feiner Erörterung der Frage, wem nad) ſchleſiſchem
Provinzialrechte das Lehrerberufungsreht zuftehe.
ob die gutöherrlichen Leiftungen ald objektiv - perfönliche
Forderungsredte, wie Kläger fie bezeichnet, oder als Reallaſten
zu behandeln find, kann dahingeſtellt bleiben, da die beflagte Schul-
gemeine die in Rede ftehenden Leiftungen nicht ald Reallaſten
in Anfprud genommen und det Släger in jedem Falle für die
Leiſtungen aufzufommen hat. Bemerft mag nur werden, daß aus
der Niterwähnung der Leiftungen für den Unterhalt des Lehrers
in Abſatz 2 $. 6. des Geſehes vom 2. März 1850 (Gefeg-Samm
lung Seite 77) weder für die eine, noch die andere Anſicht etwas
zu folgern ft, weil das Geſetz vom 2. März 1850 beabfichtigte,
59
die aus dem Schulverbande entipringenden Abgaben und Zeiftungen,
welche auf Grundſtücken bafteten, zur Ablöfung zu bringen und nur
für die Baupflicht eine Ausnahme notbwendig hielt. Ein Anhalt für
die Entjheidung der Frage, ob die den Gutsherren in Schlefien
obliegenden Leiltungen für den Lehrer perfönlider oder dinglicher
Natur feien, ift daher in obiger Gejegeöftelle nicht zu finden.
(Stenographifhe Berichte ıc. der zweiten Kammer 1849 Band I.
Seite 83.)
Dem Revifiousfläger kann andy ſchließlich nicht darin beigetreten
werden, daß der $. 72. des Geſetzes vom 3. Juli 1875 von den
Koften der Inftanz ſpreche. Derjelbe behandelt die Koften des
Verfahrens überhaupt und unter „unterliegendem Theile” fann nur
derjenige verftanden werden, welder endgültig unterliegt. Dem
Kläger find daher mit Recht auch die Koften der erften Inſtanz auf
erlegt worden. Die ftreitigen Leiftungen waren aber, da fie von
unbeſchränkter Dauer find, nicht mit dem 12%, fachen, fondern mit
dem 25 fachen Betrage zu Fapitalifiren, um den Werth des Streits
gegenftandes zu finden. Der fegtere mußte demnach nidt, wie vom
Vorderrichter auf 3500 Mark, fondern auf 7000 Mark feftgejegt
werden.
Urfundlich unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungs-
gerichtö und der verordneten” Unterſchrift.
(L. S.) Perjius,
D. B. G. Nr. 1065.
Berfonal- Veränderungen, Titel: und Ordens - Berleihungen.
A. Behörden.
Dem Superintendenten Bater zu Mejerig ift der Königl. Kronen-
Drden dritter Klaffe verliehen,
zu Kreis-Schulinfpeftoren find ernannt worden im Regierungsbezirke
Königsberg: die fommiffar. Kreis- Schulinipeftoren Dr. Tieg
zu Braunsberg, Vigo ur oux zu Wartenburg, Bartjcd zu
Guttftadt und Seemann zu Heilöberg,
Stettin: der Pfarrer und kommiſſ. Kreis-Schulinfpeftor Bäumer
zu Kammin,
Aachen: der Lehrer einer höheren Bürgerſch. und kommiſſ. Kreiss
Schulinſpektor Shönbrod zu Aachen.
60
B. Univerjitäten, Afabemien.
Dem ordentlihen Profefj. in der juriſtiſch. Fakult. der Univerf. zu
Halle Geheimen Zuftizratbp Dr. Witte ift die Grlaubniß zur
Anlegung des Komthurtreuges mit dem Stern des Großherzogl.
sau en Hausordend der Wachſamkeit oder vom weißen Falken
extheilt, .
dem ordentl. Profefj. in der theolog. Fakult. der Univerf. zu Mar-
burg Ober-Konfiftorialrath und Superintendenten Dr. Scheffer
der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife, dem
ordentl. Profeſſ. Dr. Heppe in der theolog. Fakult. derfelben
Univerf. der Rothe Adler-Orden vierter Klafje verliehen und dems
felben bie Grlaubniß zur Anlegung des Ritlerkreuzes erfter Klaſſe
vom Großherzogl. Heſſiſchen Berdienftorden Philipps des Groß⸗
mũthigen ertheilt worden.
Als Privatdozent iſt eingetreten bei der Univerſ. zu Bonn in die
philoſoph. Fakultät: Dr. phil. Theob. Fiſcher.
Den Lehrern Knille, Michael, Guſſow und Thumann an
der Atademie der bildenden Künfte zu Berlin ift das Prädikat
„Profeſſor“ beigelegt,
dem Lehrer Profeſſor Stiegel an der Akademie ber bildenden
Künfte zu Kajfel der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe ver-
liehen worden.
C. Gymnafial- und RealsLehranftalten.
Dem Oymnafial-Direltor Dr. Vogt zu Kaffel ift der Adler ‚der
Nitter ded Königl. Hausordend von Hohenzollern verliehen,
der Gymnaf. Oberlehrer Profeſſ. Dr. Stein zu Ratibor ift zum
Pr ernannt und demfelben die Direktion des
Ghmnaſiums zu Glatz übertragen, J
dem Oberlehrer Profeſſor Dr. Hermes am Kölniſchen Gymnaſ. zu
Berlin der Rothe Adler-Orden vierter Klaffe verliehen,
das Prädikat „Profefjor” beigelegt worden den Gymnafial-Ober-
lehren
Don Wallichs zu Slendburg,
Dr. genninee zu Hufum, und
Dr. Munde zu Gütersloh.
Dem Gymnafial- Oberlehrer Beefefler Dr. Weber zu Kaſſel ift
der Rothe Adler-Orden vierter Klaffe, und den Opmnafial-Dnber:
lehrern Shorre, Dr. Lindentohl, Dr. Auth I., Dr. Hart»
wig und Dr. Heußner dafelbft der Königl. Kronen» Orden
vierter Klaſſe perliehen,
der DOberlehrer Dr. Menge aus Holzminden in eine Oberlehrer-
ftelle am Gymnaf. zu Sangerhaufen berufen,
61
zu Oberlehrern find befördert worden am Gymnafium
zu Snfterburg der ordentl. Lehrer Dr. Mor. Schmidt,
zu Spandau = s e Dr. Benediger,
zu Stettin, Marienftiftd- Gymnaf., der ordentl. Xehrer Zul.
Hoffmann,
zu Poſen, Marien-Öymnaf., der Religiondlehrer Bielemwicz,
zu Eisleben der ordentl. Lehrer Dr. Größler,
zu Sangerhaufen der ordentl. Lehrer Dr. von Hagen, und
u Bonn ⸗ DUr. Giers.
Das Prädikat „Oberlehrer“ iſt beigelegt worden
dem Gymnaſiallehrer Dr. Lün zner zu Gütersloh,
dem Gymnaſiallehrer Dr. Focke zu Münſter.
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden am Gymnaſium
zu Gumbinnen der Schula. Kandid. Franz Schmidt,
zu Tilſit ⸗ ⸗ ⸗ Dr. Preibiſch,
zu Sangerbaufen der Gymnaſ. Lehrer Dr. Frohbböfe aus
udau,
zu Wernigerode der Schula. Kandid. Wihmann,
zu Dortmund die Hülfölehrer Opitz und Nebelfied,
zu Gütersloh der Hülfdlehrer Karl Müller,
zu Barmen die Schula. Kandidaten Dr. Bieje und Müller,
zu Elberfeld ter Schula. Kandid. Dr. Baier, und
zu&mmerid = ⸗ ⸗ Henrich.
Dem Geſanglehrer Temme am Eymnaſ. zu Kaſſel iſt der Adler
der Inhaber ded Königl. Haudordend von Hohenzollern verliehen,
am Gymnaſ. zu Wittenberg der Lehrer Gronke ald Elementars,
Zeichen und Turnlehrer, und
am Gymnaf. zu Dortmund der provilor. Elementarlehrer Baudadı
definitiv angeftellt worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Progymnafium
zu Neumarf der Schula. Kandid. Spalding, und
zu Siegburg = s Koch.
Der Oberlehrer Spangenberg am Realgymnaſium zu Wies—
baden ift zum Direktor diefer Anftalt ernannt,
dem Oberlehrer Dr. Schreiber an der Realſch. 1.0. zu Magde—
burg dad Prädikat „Profeflor” beigelegt,
al8 ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſch ule
zu Nordhaufen der Schula. Kandid. Dr. Eifentraut,
zu Dutöburg die Schula. Kandidaten Dr. Baumbad und
Beder,
zu Krefeld der Realſch. Lehrer Dr. Janſen aus Efjen, und
zu Mülheim a. d. Ruhr der Schula. Kandid. Buchrucker.
—
62
Dem Dirigenten des Rortegarnihen Erziehungd - Inftitut8 zu
Bonn, Dr. Kortegarn tft der Direftortitel und dem fehrer
Dr. Bruſis an derjelben Anftalt dad Prädikat „Dberlehrer”
beigelegt worden.
D. Scäullehrer-Seminare, Präparanden- Anftalten.
Der erfte Seminarlehrer Poftler zu Halberftadt ift zum Seminar:
Direktor ernannt und demjelben dad Direktorat des evangelifch.
Schull. Seminard zu Bütom verliehen,
am evangel. Schull. Semin. zu Friedridhähoff der Rektor Gra-
bowski zu Konig ald erfter Lehrer angeltellt,
am fathol. Schull. Semin. zu Liebenthal der Hülfälehrer Klin?
zum ordentl. Lehrer befördert,
am kathol. Schull. Semin. zu Fulda der Lehrer W. Wagner
een Der Strafanftalt zu Köln ald ordentl. und Muſiklehrer an-
eſtellt,
m evangel. Schull. Semin. zu — der Lehrer Betzold,
bisher am Seminar zu Erfurt beſchäftigt, als Hülfslehrer definitiv
angeftellt worden.
Die proviforifchen Vorſteher und erften Lehrer
Pyroth an der Präpar. Anftalt zu Fritzlar, und
Hopf an der Präpar. Anftalt zu Herborn
find als foldhe definitiv angeſtellt worden.
Dem Kurator der Schwabe» Priefemuth’fhen Waifen- Stiftung zu
Goldberg, Rittergutöbefiger von Nickiſch-Roſenegk auf
Nieder- Hermödorf im Kreiſe Goldberg. Haynau ift der Rothe
Adler-Orden vierter Klafje verliehen worden.
— — ——
Es haben erhalten den Königl. Kronen⸗Orden vierter Klaſſe:
Kreyß, evangel. Lehrer zu Bendorf, Krs Koblenz;
den Adler der Inhaber des Koͤnigl. Hausordens von Hohenzollern:
And erlon, evangel. Xehrer und Drganift zu Wonneberg, Land»
8 Danzig,
Göttſche, evangel. Diftriftsjhullehrer zu Grammdorf, Krs
Dldenburg,
Müde, kathol. Hauptlehrer zu Slawentzitz, Krs Kofel,
Dppermann, fathol. Lehrer zu Huysburg, Krs Oſchersleben,
Pietrzyuski, dögl. zu Drzewee, Krs Kröben,
Strid, evangel. Birdfculichrer und DOrganift zu Gr. Schmüd-
walde, Krs Diterode i. Prß.
Willems, kathol. Lehrer zu Burtſcheid, Landkrs Aachen, und
Wirth, evangel. Lehrer zu Altendiez im Unterlahntreife;
63
das Allgemeine Ghrenpien:
Berndt, evaugel. Lehrer, Organift und Küfter zu Kunow, Krs—
Randow,
Voigt, evangel. Lehrer und Küfter zu Albersroda, Krs Querfurt,
Weglewski, fathol. Lehrer zu Chelmee, Krs Jnowraclaw,
Z3brze s ny, evangel. Lehrer zu Lisken, Krs Johannisburg,
Melcher, Schuldiener am Gymnaſium zu Kaſſel.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geſtorben:
der Kreis⸗Schulinſpektor Wulff zu Koesfeld,
der ordentliche Profeff. Hofrath Dr. Höck in der philofoph Fakult.
der Univerf. zu Göttingen,
der außerordentl. Profefj. Dr. Poggendorff in der philofoph.
Fakultät der Univerſ. Mitglied der Akademie der Wiffenjchaften,
zu Berlin,
der außerordentl. Profeff. Dr. Unger im der philofoph. Fakult.
der Univerf. zu Göttingen,
der Privatdozent Dr. Tourtual in der philofoph. Fakult. der
Akademie zu Münfter,
der eftor der italieniſchen Sprache Profeffor Fabbrucei an der
Univerf. zu Berlin,
De eher Profeffor Pohlke an der Akademie der Künfte zu
erlin,
der DOberlehrer Dr. Häder am Kölniſchen Gymnaf. zu Berlin,
der Oberlehrer Profeff. Dr. Clauſen am Gymnaf. zu Elberfeld.
In den Ruheſtand getreten:
der Negierungd-, Konfiftorial- und Schulraty Bellmann zu
Breslau, und ift demfelben der Königl. Kronen-Orden zweiter
Klaffe verliehen worden,
der Konreftor Schäffer am Gymnaf. zu Prenzlau,
die Dberlehrer Profeff. Dr. Barges am Marienftiftd-Gymnaf.
zu Stettin, und Profefj. Dr. Freudenberg am Gymnaſ.
zu Bonn, umd ift denjelben der Rothe Adler-Drden vierter
Klaffe verliehen worden,
der Religtondlehrer Dr. Korioth am Gymnaj. zu Röffel,
der Oberlehrer Profeff. Peisker an der Königsftädt. Realſchule
zu Berlin, und iſt demjelben der Rothe Adler-Drden vierter
Klaſſe verliehen worden. ”
64
Inhaltsverzeichniß des Januar-⸗Heftes.
Miniſterium der geiſtlichen ꝛe. Angelegenheiten ©. 1.
4) Normal-Otatuten für Vereine 2. ©. 4. — 3) Befehaffung ber Koflen
für Burean-Einriptungen ber Kreis-Säulinfpeltoren S. 5. — :3) Behandlung
ber nicht, mehr _uinfauferähigen Londeomunzen ©. 6 — 4) Amtstautionen:
Ausflug der Spartaffenbücer, Mbmeffung auf ben durch die fautionsfähigen
Bapiere darflellbaren Betrag 3. 7. — 5) Formelle Behandlung der Orgelbauten,
—A ©. 8. — tv) Holzbaufabrit für Schul- 2c. Mobiliar ©. 8. — 7)
il
Friedrich Wilhelm ⸗ Stiftung fr Marienbad ©. 9.
8) Inftription der Stubirenben ber Theologie auf ber Afademie zu Münfter
©. 10. — 9) Berabfolgung nener Berlagsartitel an die Lanbesbibliothefen
©. 11. - 10) Yabreaberit über die Humboldt-Gtiftung ©. 12. — 11) Preis
aufgaben der Rubenow-Stiftung ©. 1b. — 12) Schuß von Werten der Wiſſen⸗
haft und Kunf gegen Nachdruck und Nahbildung ©. 13.
13) Wegfall bes flaatlihen Kompatronats bei bem Aufhören bes Beblrfe
niß zuſchuffes aus Staatefonde ©. 19. — 14) Rachweiſungen über bie Zabt
der Prüfungen vor der Wiffenfhaftl. Prüfungs-Kommiffionen i. 3. 1875 ©. 2U.
— 15) Anerfennung ber in andern deutſchen Staaten von Kandidaten des höhes
ren Schulamts erworbenen Zeugniffe in Preußen, Nachprilfung in Preußen & 28.
— 16) Ansrtenmung einer Yebranflalt als höhere Bürgerſchule oder Brogymna-
kam <.29. — 17) Gegenfände der Oymnafial-Reifepefung für einen Real-
chul · Abiturienten, welcher die an erſtere gefulipften Rechte erwerben will ©. 30.
15) Schufgeldzahlung in den Borfdulen höherer Unterrihteanfalten 8. 31. —
19) Definitive Anftelung von Civillehrern an Kadettenanſtalten S. 32.
20) Zufaffung eines bei Erlaß ber Prüf. Orbn. v. 15. Oftbr 1872 an einer
Mittelfhule angeflellten Lehrers zur Rektoratsprüfung S. 32. — 21) Termine
für bie Prüfungen der Lehrer an Mittelfehulen und der Reltoren i. 3. 1877
©. 33. — 22) Dog. der Lehrerinnen und Schulvorfieherinnen S 3. — 23)
Termin für die Turnlebrerprilfung i. 3 1877. S. 40. — 24) Bereinbarung
mit ber Großberzogl. Badiſchen Regierung flber gegenfeitige Anerkennung ber
Brüfungszeugniffe fir Lehrerinnen Al.
25) Zuflänbigfeit ber Amtsvorſteher in Betreff der Schulunterhaftungsfoften
©. 42. — 26) Fortdauer der Verpflichtung ber Gutsherrſchaften in Gchlefien
zur Entrihtung von Beiträgen zum Lehrergehalt ©. 51.
Verſonalchronit &. 59.
— — —
Ceutralblatt
für
die gefammte Unterrichts - Verwaltung
in Prenßen.
Herausgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrichts» und
Mebizinals Angelegenheiten.
5 2. Berlin, den 7. März 1877.
Feier ded achtzigſten Geburtdtaged Seiner Majeftät
des Reiters und Königs in Schulen.
Berlin, den 6. März 1877.
Die Feier des Geburtötaged Seiner Majeftät des Kaiferd und
Königs in den Volksſchulen, melde alljährlich ftattzufinden pflegt,
wird fih an dem bevorftehenden 22. März, dem adhtzigften Geburtö-
tage Seiner Majeftät, porausfichtlich befonderd feftlich geftalten. In
wie weit die Königliche Regierung für die Schulen Ihres Verwal⸗
tungsbezirkes nähere Anordnungen treffen will, bleibt Derfelben über-
laffen. Meinerjeitd bemerfe id nur Zolgended:
Es läßt fi erwarten, dab Magiſtrate, Vereine, Schulfreunde
n. |. w. Geldmittel zu Crinnerungdgaben für Schüler und Schüler:
innen zur Verfügung ftellen. Sofern ſolche Srinnerungdgaben in
Büchern beftehen, wird die Königliche Megierung die Scnlinfpet-
toren, Rektoren, Hauptlehrer u. |. w. darant aufmerkſam zu maden
haben, daß jelbitredend zu folden Crinnerungsgaben Teine Werte
gewählt werden dürften, an deren Inhalt in Eonfelfioneller Be:
ztehbung ein Anftoß genommen werden fünnte. Am zwedmäßigiten
werden Lebenäbilder Seiner Majeftät ded Kaiſers und Königs zu
wählen fein, und unter diefen diejenigen den Vorzug verdienen,
welche dad Leben Seiner Majeftät durch fchlichte Zufammenftellung
der Urkunden und Thatfahen in genügender Vollftändigfeit und ge-
ordneter Folge dem Leſer vorführen. Als Verſuche folder Dar—⸗
ftellungen find neuerdings mir zwei Schriften befannt geworden:
1) Kaiſer Wilhelms Gedentbuh. 1797—1877. Bon Ludwig
Hahn. Berlin, Verlag von W. Herp 1877, und
1877. 5
66
2) Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königd Wilhelm I. Reden,
Droflamationen, Kriegöberichte u. f. w. Berlin, Berlag von
Elwin Staude.
An
ſämmtliche Königl. Regierungen, das Königl. Provinzial-
Schullollegium hier, die Königl. Konfiftorien der Pro-
vinz Hannover und ben Köuigl. Ober-Kirchenrath zu
Nordhorn.
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial- Schulfollegium zur
Nachricht und gleihmäßigen Beachtung in Beziehung auf die Se-
minare und die Seminar⸗-Uebungsſchulen.
Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
fämmtlide Königliche Provinzial-Echullollegien.
G. IT. 903. U. III.
1. Allgemeine Berbältniffe der Bebörden
und Deanıten.
27) Zufammenjegung der Prüfungd-Kommiffionen für
die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der Kandidaten
des geiftlihen Amt für bas Sapt 1877 und das 1. Quar—
al 1878.
(Centrbl. pro 1876 Seite 74 Nr. 23.)
Berlin, den 17. Zebruar 1877.
Sm Verfolg meiner Belanntmadhung vom 8. Sanuar v. 3. wird
hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Prüfungse
Kommiſſionen für die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der Kandidaten
ded geiftlihen Amts für dad laufende Jahr und das 1. Duartal 1878
wie folgt, zufammengefept find:
J. Kommiffionen, welde die Staatsprüfung in Verbindung
mit der theologifchen Prüfung abnehmen.
1. In Halle a. ©., Provinz Sadfen.
Dr. Jacobi, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommiſſion,
Dr. Shlottmann, Profelfor,
Dr. Beyſchlag, dögl.
2. In Königöberg, Provinz Preußen.
Dr. Voigt, ee und Pfarrer, zugleich Vorfigender der Kom⸗
miifion,
67 u
Dr. Maurenbreder, Per
Dr. Cholevius,
3. Sn Berlin, eovin; Brandenburg.
Dr. Dorner, Dr aonfitorialtatt, zugleich VBorfipender der Kom⸗
milfton
Dr. “nie, Profeffor,
Dr. Kleinert, Profeffor und Pfarrer.
4 In Stettin, Provinz Pommern.
Dr. Wehrmann, Öcheimer Regterungd- und Provinzial-Schulrath,
zugleich Borfipender der Kommiſſion,
‚ &rummader, Konfitorialrath,
Dr. Heydemann, Profeffor und Symnaftal-Direftor.
5. Sn Pofen, Provinz Pofen.
Dr. Polte, Kr Schulrath, zugleih Borfibender der Kom⸗
miſſion
Dr. Schwartz, Profeffor und Gymnaſial⸗Direktor,
Reichard, Konſiſtorialrath.
6. Sn Breslau, Provinz Schleſien.
Dr. Beingarten, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommilfion,
Dr. Dilthey, —* — zug
Dr. Palm, dsgl.
7. In Münſter, Provinz Weſtfalen.
Dr. Smend, Konfiftorialrath, zugleich Vorſitzender der Kommiſſion.
Dr. Bona-Meyer, Profeljor,
Dr. Lindner, dögl.
8 Sn Koblenz, Rheinpropin;.
Dr. Höpfner, Provinzial» Schulrath, zugleih Worfigender ber
Kommiſſion.
Dr. Schäfer, Profeſſor,
Dr. Bona: Meyer, dogl.
9. Sn Hannover, Provinz Hannover.
Dr. Thilo, Ober-Konſiſtorialrath, zugleich Vorfigender der Kom⸗
million,
Dr. Bagemann, SProfeffor,
Dr. ®ie y aſch, Hroͤfeff or und Gymnaſial⸗Direktor.
10. In Kiel, Provinz Schleswig-Holftein.
Dr. Shwarp, Konfiftorialrath, aualeid Vorſitzender der Kommiſſion,
Dr. Lahmeyer, Provinzial-Schulrath,
Dr. Volquard fen, Profeflor.
5 %
8
11. In Marburg, Regierungd- Bezirk Kaffel.
Dr, Heppe, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommiffion,
Dr, Herrmann, Veotehen,
Dr. &ucae, bögl.
12. In Herborn, Regierungs- Bezirk Wiesbaden. .
Lohmann, Konfiftortal-Rath, zugleich Vorfigender der Kommiifion,
Dr. Herrmann, Profeffor,
Dr. Krigler, dögl.
I. Kommi , welche die Staatsprüfu— Verbind:
a er —E Prüfung ae.
1. In Emden, Provinz Hannover.
Bartels, Konfiſtorialrath, General - Superintendent in Aurich,
zugleich Vorfipender der Kommilfion,
Dr. Shwedendied, Gymnafial-Direktor,
eine Stelle vacat.
2, In Breslau, Provinz Schlefien.
Dr. Reisacker, Gymnaflal « Diveltor, zugleich Vorſitzender ber
Kommiſſion,
Dr. Weinhold, Profeſſor,
Dr. Dilthey, dögl.
3. In Münfter, Provinz Weſtfalen.
Dr. Schulpg, Geheimer Regierungs- und Provinzial» Schulrath,
ugleich Borfigender der Kommiifion,
Dr. Niehueß, eefe,
Bgl.
Dr. Stord,
4. In Bonn, Rheinprovinz.
Dr. Schäfer, Profeffor, zugleich Vorfigender der Kommiffion,
Dr. Bona:Meyer, Drofefler. '
Dr. Reifferſcheid, Privatdozent.
Die weiter erforderlichen Bekanntmachungen werden in den
öffentlichen Blättern der verſchiedenen Provinzen Seitens der Vor—
fipenden der einzelnen Kommilfionen erfolgen.
Der Minifter der veillinen 2. Angelegenheiten.
alt.
Belanntmadhung.
G. I, 355,
69
28) Zuziehung der Superintendenten als Kreid-Schul-
infpeftoren zu den Sigungen ftädtifher Schul—
dDeputationen.
Berlin, den 11. Dezember 1876.
Die Beichwerde ded Magiftrate vom 12. Auguft d. 3. über
die von der Königl. Regierung dajelbft angeordnete Zuziehung des
von derjelben zum Kreid- Schulinipeftor ernannten Prediger N. zu
den Sipungen ber ftädtiihen Schuldeputation ift ald begründet nicht
anzuerkennen.
Denn in Nr. 2. der Inftruftion vom 26. Suni 1811 für den
Bereich der größeren Städte den Superintendenten dad Recht ge:
währt worden iſt, in den Schuldeputationen, felbft ohne Mitglied
derjelben zu fein, die Schulangelegenheiten ihrer Diözefen vorzu-
tragen und darüber ihre Stimme abzugeben, fo hat damit feines»
wegd, wie der Magiftrat voraudjegt, den Kirchengeſellſchaften als
ſolchen und den Superintendenten als Bertretern der Kirche Antheil
an der ftädtiichen <äutberwaltung gewährt werden follen.
Vielmehr unterliegt e8 mit Rückſicht darauf, daß im Prinzipe
bereitö im $. 9. Zitel 12. Theil II. des Allgemeinen Landrechts an⸗
erfannt worden, die Schulauffiht gebühre ausſchließlich dem Staate,
und mit Rüdfiht auf den Umftand, daß zur Zeit ded Erlaſſes der
Snfteuftion vom 26. Juni 1811 die Schulauffiht ausſchließlich in
den Händen von Geiftlihen war, ſchon nad) der gedachten Snitruf-
tion jelbft feinem Zweifel, daß der Superintendent lediglich in feiner
Eigenſchaft ald Kreis⸗Schulinſpektor an der Thätigkeit der Stadt-
ſchuldeputation theilzunehmen berufen war. Könnte in diefer Ridy-
tung nod ein Zweifel beftehen, jo würde er gehoben werden durch
die Cirkular-Reffripte vom 22. April 1823 und vom 21. November
1827 (von Kampp Annalen Band 7. Seite 292 und Band 11.
Seite 960), welche beftimmt zu erfennen geben, daß der Superin-
tendent nur in feiner Eigenfchaft ald Schulinipeftor zuzuziehen ift.
Da nun die Inſtruktion vom 26. Suni 1811 mh 8. 36. der
Schulordnung vom 11. Dezember 1845 binfichtlic der ſtädtiſchen
Schulen maßgebend ift, fo ftebt feft, dab die Städte und ihr Schul-
weien von der Aufficht des Kreis-Schulinſpektors nicht erimirt find.
Der Minifter der re ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
den Magiftrat ıc.
U. IV. 6682,
70
I. Univerſitäten, Akademien, ze.
29) Proreftorat bei der Univerfität zu Königäberg.
Centrbl. pro 1876 Seite 83 Nr. 9.)
Der Herr Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten hat durch
Verfügung vom 3. Februar d. I. die Wahl ded ordentlichen Pro-
fefford Dr. Dahn zum Prorektor der Univerfität zu Königs—
berg von Oftern 1877 bis dahin 1878 beftätigt.
30) Gebraud der deutihen und der lateinifhen Sprade
bei den Habilitationsleiftungen in der mebizinifden
Fakultät der Univerfität zu Halle
Berlin, den 14. Februar 1877.
Auf den mir von Ew. Hochwohlgeboren mit dem Berichte vom
27. v. M. vorgelegten Antrag der mediziniſchen Fakultät vom 10. v. M.
beftimme ic), daß bei den Habilitationdleiftungen der Privatdogenten
der medizintichen Fakultät der dortigen Univerfität die deutſche Sprache
durchweg in Anwendung gebracht, in Betreff der Habilitationsihriften
edoch den Verfaſſern die Wahl zwiſchen der deutſchen und lateiniſchen
Sprache geftattet werde.
Der Minifter der geikticen ıc. Angelegenheiten.
Falk.
An
den HT: Univerfitäts-Kurator Herrn Geh. Ober
Meg. Kath Dr. Rbdenbeck Hohmohlgeboren zu
Halle.
U. L 5368.
31) Gebraud ber lateiniihen und der deutſchen Sprade
bei Preidaufgaben in der philofophifhen Fakultät der
Univerfität zu Halle.
Berlin, den 31. Januar 1877.
Auf den Bericht vom 11. d. 3. will id den $. 124. der Sta-
tuten der Univerfität Halle, joweit er die von der philoſophiſchen
Fakultät zu ftellenden Preisaufgaben betrifft, nach Maßgabe der mit
meinem Grlaffe vom 12. v. M. in beglaubigter Abjgrift überfandten
Allerhöchften Ordres vom 9. Mai 1866 und 17. April 1867 dahin
abändern, daß zwar diejenigen Preisaufgaben, welche dem Gebiete
des Hlaffiihen Altertbums angehören, in lateinifher Sprache a be
arbeiten find, dagegen bei den aus anderen Diäziplinen entnom«
menen Preisaufgaben der philoſophiſchen Fakultät der Gebraud ber
N
7
deutichen Sprache durch eine darüber jedeömal zu erlalfende Be-
kanntmachung geftattet werden darf.
Ew. Hodhmohlgeboren erſuche ih, hiervon den Senat und die
philofophiiche Fakultät in Kenntniß zu fehen.
Der Minifter der Ar ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
den Königl. Univerfitäts-Rurator, Geh. Ober-Reg.
Rath Herrn Dr. Rödenbed Hochmohlgeboren
zu Halle a. ©.
U. I. 207.
32) Preisaufgabe der Rubenow- Stiftung zu Greifswald.
(Eentrbl pro 1872 Eeite 136.)
Auf die von und im Januar 1872 geftellte Preißaufgabe
„Geſchichte der Genefid und Wirkungen des Reichögejepes
von 1654"
ift zwar eine Bewerbungsjchrift eingegangen, doch hat derjelben von
der Univerfitätd-Deputation zur Verwaltung der Rubenow-Stiftung
ein Preis nicht zuerkannt werden können.
Dagegen haben wir, dem Urtheile und Antrage der Gtiftungs-
Deputation gemäß, dem Dr. Karl Koppmann in Barnebed bei
Hamburg ald Anerkennung für von ihm bereitd vorliegende tüchtige
und hervorragende Leiftungen auf dem Gebiete der hiftoriichen Wil-
ſenſchaft aus den Mitteln der Stiftung 1500 Marf bewilligt.
Greifswald, den 22. Dezember 1876.
Mektor und Senat biefiger Königlicher Univerfität.
Dr. Moöler.
33) Kurze Mittheilungen.
Kriebensflaffe Des Ordens pour le mErite.
(Centrbl. pro 1875 Seite 533 No. 169. 1.)
Seine Majeftät der König haben Anergnäbtgit geruht,
den Gepeimen Medizinalrath Profeſſor Dr. du Boid-Reymond
u Berlin
den Öeheimen Regierungs-Rath Profeſſor Dr. Zeller ebenda»
ſelbſt, ſowie
den Profeſſor Dr. Georg Curtius zu Leipzig,
nach ſtattgehabter Wahl, zu ſtimmfähigen Rittern des Ordens pour
le merite für Wiſſenſchaften und Künfte zu ernennen.“)
nn ——
*) Geftorben ſind bie Ritter Deutſcher Nation: ber ordentliche Profeſſor
an ber Univerfität, Geheime Medizinalrath Dr. Ehrenberg zu Berlin, bie
ordentlichen Profeſſoren Dr. Diez und Dr. Laſſen an ber Univerfität zu Bonn.
72
34) Ueberficht über bie bauerndenden Ausgaben für die
Staatöhaltsetats
1, 2 E3 4.
Bibliothek | Gehalt | O5 mit | Bohr
inbii ber i nungs ·
der Standige Beamte. Rändigen |, Dienf- 4
Univerfität. | Beamten, | Wohnung. | zufauß.
1] Berlin!) . Bibliothelar . , — 90
3 Nufoden . . | 10,800 — | 1,620
2 Diener. . . 2,160 | ber Eine 40
1 Hausbiener . 930 - 210
2.| Bom . Dberbibliothetar?) #0 - 9)
Bibliothelar?) . 3,300 — —»)
Sehetäit . . . 3,000 _ 540
Auflos. . 1,800 _ 540
2 Dieun . . 2,130 |der Eine.| 144
3.| Breslan . » Dberbibfiothelar . 5,400 ja. _
& Rufloden . . | 12,000 |ber Erfe.| 1,296
2 Diner. , . 1,740 ja. _
4. [Göttingen . Oberbibliothelar . 6,000 — 540
8 ZLufioben 20600 _ 2,160
9 Diener . . . 2,160 _ 288
5.| Greifewalb Bibliothefar®) . 1,500 - —
3 Nufloben . . 9,000 — 1,080
1 Diner... 930 _ 144
6.| Halle Bibliothelar . . 5,400 — 540
3 Aufoden . . 9,000 _ 1,080
1 diener 1,080 _ 144
7.| Kiel Bibliethefar . . 5,400 _ 660
2 Mufoben . . | 6,000 - 864
1 Diner... 900 — 180
8.| Rönigeberg Dberbibtiothelar. | 5,400 | — 660
4 Rufoden . . | 12,000 _ 1,728
2 Diene . . . 1,845 ia. -
9. | Marburg . Bipliothelaris) . 1,200 je. _
3 Kufloden . . 7,200 wi 900
1Dine.. . 1,080 ja. —
10.| Atademie Münfter Bibliothelar . . 540
| ee Hs - jf
: 360
Diner. ... | 100 - 146
1) Neben ber Univerfitäte-Bibliothet bie Königliche Bibliothel.
2) Der Oberbibliothelar im Nebenamt neben außerordentliche Profeffur.
3) Desgleihen ber Bibliothefar.
4) u. 5) Bohmungsgelbgufiifie ale Brofefioren.
6) ELinſchliehlich A fr einen Hauebiener.
7) Dazu auf mehrere Jahre jährlich 9,000 M für Ratalogifirungsarbeiten.
8) Zwei_Nufloden 3. 3. im Mebenamt, daher hier ohne Wohnungegelb-
—
Univerfitäts-Bibliotheken, nach dem Entwurfe bed
pro 1877/78.
5. 6. 7. 8 9 10.
Summe | Zur Remu- Gejammt-
Summe |des Woh-| ” nerirun; Fonds Bonds Summe
vr | mer [malen Enent) Marane |, „os
eid⸗ |ficher Hulfs⸗ dauernden
Werner. zuſchuffes. arbeiter. |von Büchern. | Muegaben. | Yusgaben.
M M M 4 HM Me
19,890 | 3,000 3,000 10,500 4,161,50 | 40,551.50
11,130 1,224 600 23,700 1,922.50 | 38,576,50
19,140 | 1,296 - 19,500 2,72%) 42,908 7)
32,160 | 2,985 2,400 38,310 2,130 77,988
11,130 | 1,224 = 12,000%)| 2,205) | 26,859 9)
15,180 | 1,764 = 16,468 817) | 345592)
12,300 | 1,704 1,200 15,000 660 30,864 %)
19,245 | 2,388 - 23,474 965 46,072
9,480 900 1,500 17,142 330 29,352
7,010 | 1,044 1,500 1,70 | — 21,254
Der Bibliothefar im Nebenamt neben Profefiur; daher Wohnungsgeld-
aufn al Brofeffor.
10) Ausfchliegli Buchbinberlopn.
3 Einſchließl. Buchbinberlohn und 150 M für ben Auffeher im Leſezimmer
12) Dazu auf mehrere Jahre zur Annahme von Hülfsarbeitern jahrl. 3,600 M.
13) Sinfriehtih 300 A für einen Hausbiener.
I Dazu aufjmehrere Jahre zur Annahme von Hatfetcäften jährl. 4,836 HM.
Bastannchaiten FÄReT
74
35) Reglement für die Bibliotheks-Kommiſſion der
Königlihen Friedrichs-Univerſität Halle-Wittenberg.
gl.
Um den Zuſammenhang zwiſchen der Univerfität und der Könige
lichen Univerfitäts -Bibliothet aufrecht zu erhalten, wird durch die
4 Fakultäten eine Kommiſſion von 5 Mitgliedern zuſammengeſetzt
und zwar in ber Weiſe, daß die theologiſche, die juriſtiſche und bie
mediziniiche Aafultät je 1 Mitglied, die —— dagegen deren
2 aus ihrer Mitte auf 3 am 12. Juli beginnende Jahre wählen.
Bon der Zufammenfegung der Kommilfion in dem Kurator Anzeige
zu machen.
g. 2.
Die Remenliton Bat die Aufgabe, oas Intereffe der Univerfität
und ihrer einzelnen Mitglieder in Bibliothelö « Angelegenheiten zu
wabren und zu fördern; infonberheit:
a. Vorſchläge wegen Anfcpaffung neuer Bücher zu machen,
b. Gutachten darüber abzugeben, welde von den der Bibliothek
eingereichten Büchern und Schriften von der Aufnahme in
den Katalog ausgeſchloſſen bleiben können,
c. Vorſchläge für Einrichtungen zu machen, welde die Erleih-
terung der Benugung der Bibliothek und die Befeitigung et=
waiger Uebelftände bezweden.
8.3.
Die Kommilfion tritt fo oft das Bedürfniß ed erfordert, zu-
fammen, muß aber mindeftend ein Mal in jedem Semeſter durch
den Borfipenden zu einer Gigung berufen werden. Sie ift beihluß-
fäbig, wenn mindeftend 3 Mitglieder anwefend find. Die Beichlüffe
werden nad einfacher Majorität gefaßt, bei Stimmengleihheit ent-
ſcheidet die Stimme des Borfigenden. Letzterer wird auf bie
Dauer der Kommiffion (efr. 8. 1.) in der erften, noch im Laufe
des Juli vom Rektor zu berufenden Sipung derfelben gewählt.
8.4
Auf Einladung der Kommiſſion wohnt der Univerfitäts-Biblio-
thefar den Situngen mit berathender Stimme bei, macht über die
wichtlgeren Vorgänge und Maßnahmen in Betreff der Verwaltung
und Benupung der Bibliothek Mittheilung und giebt die von der
KRommiffion etwa gewünfdte Auskunft.
85.
Wünſche und Vorſchläge in Bezug auf die Verwaltung der
Bibliothek legt die Kommiffion dem Univerfitätöbibliothelar, event.
dem afademijhen Senat zu weiterer Behandlung vor.
—
$. 6.
Aljährli einmal erftattet die Kommiffion dem Senat auf
Grund ihrer Wahrnehmungen und der von dem Univerfitätsbiblioe
thefar ihr gemachten Mittheilungen einen allgemeinen Bericht über
den Zuftand der Bibliothek und die wichtigern Vorgänge im Lauf
des letzten Jahres. Der Kommilfiond- Bericht ift durch den Senat
dem Generalfoncil zur Kenntnißnahme mitzutheilen.
Berlin, den 15. Februar 1877.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
ad U. I. 5492.
36) Akademiſche Kunftausftellung zu Berlin.
(Gentrbl, pro 1876 Seite 472 Nr. 192.)
Die große afademifhe Ausftellung von Werfen
lebender Künftler des In- und Auslandes wird in die—
jem Jahr am Sonntag den 2. September in den Räumen des
proviſoriſchen Ausſtellungsgebäudes auf dem Gantianplag eröffnet.
Programme, welde die näheren Beltimmungen enthalten, werden
binnen Kurzem bekannt gemacht und fönnen bei allen deutſchen
Kunftafademien in Empfang genommen werden.
Berlin, den 24. Februar 1877.
Der Senat der Königlichen Akadentie der Künfte.
Hipig.
37) Preisbewerbungen bei der Afademie der Künfte
zu Berlin.
Eentrbl. pro 1876 Seite 232 Nr. 95.)
L Großer Staatspreis.
Die diesjährige Preibewerbung um den großen Staatspreis
ift für das Fach der Bildhauerei bekimmt.
Um zur Konkurrenz zugelaffen zu werden, hat der Bewerber ein-
aufenden:
Ein eurriculum vitae, aus welchem der Gang feiner Fünftle-
riſchen Bildung erſichtlich ift.
Zugleich hat derjelbe nachzuweiſen;
a. daß er ein Preuße ift und die in der afademifchen —R
votgeſchriebenen Studien auf einer der Koͤniglich preußiſchen
Akademien oder dem Städelſchen Inſtitut in Frankfurt a. M.
gemacht hat,
b. daß er das 30. Lebensjahr nicht überſchritten hat.
76 hi
Die Anmeldungen zur Theilnahme müffen ſchriftlich bis Sonn-
tag, den 25. März d. & dem Senat der Königlichen Akademie
eingereicht werden.
Die Prüfungsarbeiten beginnen am Montag, den 9. April
d. J. Morgens um 8 Uhr. Die Hauptaufgabe wird am Montag,
den 16. April, ertheilt und die im Afademiegebäude auszuführenden
Bildwerfe müffen am Sonnabend, den 14. Zuli d. I., dem In—
ſpektor der Königlichen Alademie übergeben werden.
Die Zuerfennung des Preifed erfolgt am 3. Auguft d. J.
Der Preiß befteht in einem Stipendium zu einer Studienreiſe nach
Stalien auf zwei hintereinander folgende Jahre, für jedes derſelben
im Betrage von Drei Taufend Mark, und außerdem in einer Ent-
ſchädigung von Sechs Hundert Mark für die Koften der Hin» und
Ruͤckreiſe.
Berlin, den 19. Februar 1877.
Der Senat der Könti fichen Akademie der Künfte.
Belanntmadhung. bis
II. Michael-Beerſcher Preis I. Stiftung.
Die Konkurrenz um den Preis ber Michael» Beerihen Stif-
tung für Maler und Bildhauer jüdifher Religion ift in diefem
Zahr für Bildhauer beftimmt. Die Wahl des darzuftellenden
Gegenftanded bleibt dem eigenen Ermeſſen des Konkurrenten über
laffen; die Kompofition Tann in einem runden Werk oder einem
Relief, in Gruppen oder in einzelnen Figuren beftehen, nur müfjen
dieſelben gm Figuren enthalten umd zwar für runde Werke nicht
unter 1,0 M., dad Relief aber fol in der Höhe nit unter 70 Gen»
timeter und in der Breite nicht unter 1,0 M. mefjen.
Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzufenden;
1) eine in Relief ausgeführte Skizze, — „den Raub der
Sabinerinnen“,
2) einige Studien nad der Natur, welche zur Beurtheilung
des bißherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.
Der Termin für die koftenfreie Ablieferung der Tonkurrirenden
Arbeiten an die Königliche Akademie ift auf den 7. Juli d. J. feftgefept.
Die eingefandten Arbeiten müſſen von folgenden Atteften und
Schriftſtücken begleitet fein:
1) einem Atteft, aus dem hervorgeht, daß der Bewerber ein
Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch
nicht überjchritten hat, und daß derſelbe ſich zur jüblichen
Religion befennt;
77
2) einem Atteft, daß der Bewerber feine Studien auf einer
deutfhen Akademie gemacht hat;
3) einem kurzen Lebendlauf, aus welchem der Gang feiner
Studien erfichtlic ift;
4) einer fchriftlichen Berfiherung an Eibeöftatt, daß die einge
veichten Arbeiten von ihm ohne fremde Beihülfe entworfen
und auegeführt find.
Der Preis befteht in einem einjährigen Stipendium von 2250 M.
u einer Studienreife nady Italien unter der Bedingung, daß der
rämiirte fih 8 Monat in Rom aufhalten, und unter Beifügung
einiger Arbeiten über feine Studien halbjährlih an die Akademie
Bericht erftatten muß.
Die Zuerlennung des Preifed erfolgt in der öffentlichen Sisung
am 3. Auguft d. 3.
Berlin, den 19. Februar 1877.
Der Senat der Königlichen Aademie der Künfte.
Hitzig
Belanntmadhung.
11. Gymnafial⸗ und Neal:Lehranftalten.
38) Gründung eines Stipendiumd zur Grinnerung an
den Beſuch ded Gymnafiumd zu Kafjel durh Seine
Königlihe Hoheit den Prinzen Wilhelm.
Zur. bleibenden Crinnerung an den Beſuch des Gymnaſiums
in Kafjel dur Seine Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm
haben Ihre Katferlihen und Königlihen Hoheiten der
Kronprinz und bie Rronprinzeffin ein Stipendium
bafelbft geftiftet. Der bezüglihe Erlatz Seiner Kaiferlihen und
Königlichen Hoheit an den Gymnafial-Direktor Dr. Voigt lautet:
„In dankbarer Anerkennung der günftigen Grgebniffe, welche ber
Bejuh des Kaffeler Gymnafiums für die geiftige Entwidelung und
Bildung Unfered älteften Sohnes gehabt, will Ich in Gemeinichaft
mit der Kronprinzelfin, Meiner Gemahlin, ein Stipendium von
1000 Mark jährlid begründen, welches einem würdigen mittellojen
Schüler des Lyceum Friedericianum zur Ermöglid ung eines Uni-
verfitätöftudiumd verliehen werden fol. Daffelbe wird zur Grinne-
zung an den Aufenthalt Unfered Sohnes in Kaffel den Namen
„Prinz Wilhelmd-Stipendium" führen und foll in jedem einzelne
Galle dem auf Vorſchlag des Kehrerfollegiumd von Und zu beitätigen-
78
den Abiturienten für die Dauer feiner Univerfitätöftudien über-
wiefen werden. Unter den Bewerbern follen die Söhne der Lehrer
des Gymnaſiums in erfter Reihe Berückſichtigung finden. Die Ber-
waltung Meiner Schatulle ift angewiejen worden, vom 1. April
d. I. ab dem Betrag von 250 Mark vierteljährlich pränumerando
an Sie zu zahlen.
Berlin, den 27. Januar 1877.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz."
39) Beihäftigung ungeprüfter Kandidaten an höheren
Unterridtöanftalten.
(Senttbl, pro 1863 Seite 12; pro 1867 Ceite 209.)
Berlin, den 30. Dezember 1876.
Die im $. 6. der Girkularverfügung vom 2. Januar 1863
enthaltene und in den 8. 8. der Cirfularverfügung vom 30. März
1867 aufgenonimene Beltimmung, mwonad die Beſchäftigung unge
prüfter Schulamtsfandidaten nur mit meiner Oenehmigung erfolgen
darf, ift in den legten Jahren nicht immer in volem Umfange aufrecht
erhalten worden, ſondern es ift von den Königlichen Provinzial: Schul
follegien wiederholt für die bereit8 getroffene Anordnung ertt nachträg⸗
lich die Genehmigung eingeholt worden. Wenn ich nun aud nicht ver⸗
kenne, daß Verfpätung der Berichterftattung in folhen Fällen durch
die befonderen Umftände verurfaht worden und namentlich auch auß
dem Beitreben bervorgegangen ift, von der im Intereffe der Schulen
wie der Kandidaten nicht erwünſchten Maßregel möglichſt felten
Gebrauch zu machen, jo muß ich doch Bedenken tragen, dem an
mic gerichteten Antrage auf völlige Aufbebung der fraglichen Be»
ftimmung Folge zu geben, da es von Wichtigkeit ift zu wilfen, in
weldem Umfang von der Aushülfe ungeprüfter Kandidaten in den
eingelnen Provinzen Gebrauch gemacht werden muß. Um jedoch den
Geſchaftsgang den beftehenden Berhättniffen angupaflen und moͤg⸗
licyft zu vereinfachen, ſehe ich mic) veranlaßt, das bisher vorgefchriebene
Verfahren in folgender Weile abzuändern. Es iſt künftig nicht mehr
die Genehmigung für jeden einzelnen Fall vorher nadyuluchen, fon«
dern am Schluß jedes Schulhalbjahre® ein Berzeihnig der unge
prüften Schulamtöfandidaten einzureihen, welde im Verlauf
deffelben den einzelnen Anftalten der Provinz zur Aushülfe über-
wielen worden find, Die weitere Beltimmung defjelben $., daß
eine ſolche Beichäftigung ſich auf höchſtens zwei Semefter ausdehnen
darf, behält aud fir die Zukunft ihre Gültigkeit, und eine Ab»
9
weichung von berfelben darf nur mit meiner bejonderen, vorher ein-
zubolenden Genehmigung erfolgen.
Der Minifter der seien ac. Angelegenheiten.
alt.
An
ſammtliche Königliche Provinzia-Schultollegien.
U. II. 6320. -
40) Schulgeldzahlung für die die ſtädtiſchen Schulen
bejudenden Kinder ftädtifcher Lehrer.
(Eentrbl. pro 1867 Seite 763; pro 1868 Seite 624.)
Berlin, den 31. Januar 1877,
Ueber die Frage, ob den dortigen Lehrern aus befonderen Gründen
eine Befreiung von der Schulgeldzahlung für ihre die dortigen
ftäbtiihen Schulanftalten beſuchenden Kinder’zuftehe, ift, wie ich dem
Magiftrat auf die Beihwerde vom 9. November v. J. über die hier—
bei zurüdfolgende Verfügung der Königlichen Regierung zu N. vom
9. Auguft v. 3. hiermit eröffne, im Verwaltungswege eine mate—
rielle Entſcheidung nicht zu treffen.
Vielmehr würde der Streit hierüber zwifchen der Stadtgemeinde
und den die Schulgeldbefreiung in Anfpruch nehmenden Lehrern
eventl. nur im Nechtöwege zum Austrage gebracht werden fünnen.
Inzwiſchen aber wird, da die an fi zuläffige adminiftrative
Erekution zur Beitreibung des Schulgeldes gemäß Nr. 2. der Aller
höchſten Kabinetd-Ordre vom 19. Juni 1836 (Gej.-Samml. ©. 198)
gehemmt wird, wenn der in Anſpruch Genommene eine Exemtion
ebauptet umd fich feit mindeftens zwei Jahren im Befig der Frei—
beit befindet, der legtere Fall aber bezüglich der dortigen Lehrer vor—
uliegen ſcheint, dem Magiftrat verfagt werden müffen, von den eine
xemtion behauptenden und jeit mindeftend zwei Jahren im Befig
der Schufgeldfreibeit ſich befindenden Lehrern Schulgeld im Wege der
adminiftrativen Erefution einzuziehen.
Es wird daber dem Dadiftrat eventuell nur übrig bleiben,
feinerjeitd den Rechtsweg gegen die eine Exemtion behauptenden
Lehrer zu bejchreiten, wenn Derielbe das Vorhandenfein einer ſolchen
Exemtion glaubt beftreiten zu follen.
Der Minifter der geittien 2. Angelegenheiten.
Falk.
An
ben Magiftrat zu N.
U. IT. 6414. IT.
80
41) Frequenz der Gymnafial» und
(Eentrafblatt pro 1876
I. General-Ueberfiht von der Frequenz der Gymnaſien
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Babl ber Lehrer 5*
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20|49| 2119| 24 | 5372 | 588 | 947| 1122] 1475
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81
der Real-Lehranftalten.
Seite 475 Nr. 196.)
des Preußifhen Staats fowie des Gymnaſiums in Corbach (Waldeck) und
6. T
Greauenz im Sommer-Semefter 1876 — AH in vn *
ben Gpmnafl
d) fm ben Vorſchulen auf den Gpmnaflen | in ben Vorſchulen
u. | m.
2
2
ueberdaudi.
Ueberhaupt.
Difbenten.
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Aufgenommene.
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458 597: 146
ma | = 0 | 0098 3 = [102
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| a! 10 |aosı 2 - -|4
3a | 161 » 3 373) 62 - -18
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3) KL Mapeburg. — 4) Di bie vorige Uebe — üler)
vara iur Ssefkerng ba Gnmbahem in Biaden 0 Kar Ne marae Uiheät (> 32 Setlen
von ber Frequenz ber anerkannten Progymnafien des Preußifhen Staats
6.
Brrguenz im Sommer-Ermefer 176 Der Konfeffion nad waren biefe
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den Progymnaflen. b) In den Borſchulen. auf den Progpmnaflen | in ben Berfäulen
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1) Zugang: Antreasfgule in Berlin und Nealfgule in Buben.
©) Differeng gegen Die vorfge Heberficht (— 28 Berfhüler) burd Irrthümtihe Rifenführung bei der Realfiute
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aller Kategorien des Preußiſchen Staats und des Fürſtenthums Waldeck und
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7.
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Sommer-Schulfemefters 1876.
2.
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Gegen das vorhergehende Gemeßer | mehr
2) wegen Rrantpeit.
18
mehr
92
—— — —
IV. Seminare, Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Verbältniffe.
42) Kurze Mittheilungen.
Betheiligung des Miniftertums der geiftlichen 2c. Angelegenheiten an ber
Ausflelung zu Brüffel.
Im Anſchluß an die Mittheilung im Gentralblatt pro 1876
Seite 536 Nr. 225 wird bemerkt, daß feitend der internationalen Jury
der Brüffeler Ausftellung für Geſundheitspflege und Rettungs—
weſen dem Königl. Preußiſchen Miniſterium der geiftlihen, Unter:
richts⸗ und Mediginal - Angelegenbeiten für Seine Kollektiv » Aus:
ftelung (in den Klaffen IL. IV. und V.) ein in einem Ehren-
biplom beftebender Preis zuerfannt worden ift.
43) Unterrihtöbetrieb im Seminar und in der
Uebungſchule. (Aus einem Reifeberidt.)
Das Seminar zuN. befindet ſich vorläufig in einem gemietheten
Haufe, deſſen Räumlichkeiten allerdingd etwas beichränft find. Die
Anftalt beginnt dad Schuljahr mit Michaelis und umfaßte bis dahin
nur zwei Kurfe; der dritte Kurfus ift mit Michaelid eingetreten.
Die beiden Kurje zählten 24 reip. 26 Zöglinge. Zu der Fürzlich
ftattgehabten Aufnahme-Prüfung hatten ſich 43 Aſpiranten gemeldet,
von denen 29 die Aufnahme bewilligt wurde, jo daß die Anftalt im
Winter» Semefter 79 Zöglinge zählen wird. Die Seminariften
haben größtentheild in Königlihen Präparanden-Anftalten ihre Vor:
bildung genoffen, was dem Unterridte im Seminar im Bergleicye
mit der anderwärtd fo überaus mangelhaften Privat-VBorbildung der
Alpiranten ſehr zu ftatten kommt.
Wie ih von dem Direktor vernahm, und wie ih mich auch
zum Theil unter freundlicher Führung des Direftord felbit über-
geugfe, haben die Zöglinge in der Stadt ein ordentliches Unter:
ommen. Bidher hat fidh die Externats-Einrichtung trop der bejon-
deren Schwierigkeiten, weldye der Ort inſoweit bietet, als ſich da—
jelbft noch zwei höhere Lehranftalten befinden, bewährt. Natürlich
ift ein folded Reſultat nur möglid, wenn nicht nur die ent»
Iprehende Kontrole geführt wird, fondern auch die Zöglinge von
dem nothwendigen Pflichtgefühl durchdrungen find und im Hinblic
auf ihren künftigen, jchweren und wichtigen Beruf von dem rechten,
ernften Geifte getragen werden, deſſen Pflege eine Hauptaufgabe
der Seminar-Crziehung ift.
Mährend meines Aufentbalted bei dem Seminar zu N. nahm
ih Gelegenheit, dem Unterrihte in nachſtehenden Fächern beizu-
93
wohnen: In der bibliihen Gefhichte und der Pfalmen-Erflärung,
in der Pädagogik, im Deutichen, im Franzöſiſchen, in der Nature
gefchichte, im Rechnen, im Gejang, im Zeichnen und in der Lehr:
übung.
Den Unterricht in der bibliſchen Geſchichte ertheilt der Di-
reftor. Es wurde im dritten Kurſus aus dem alten Zeftamente ein
Theil der Geſchichte ded Propheten Eliad durdhgenommen. Der Dis
reftor erzählte felbit vor, gab, in fatechetiicher Art unterrichtend, die
bezüglihen Erklärungen, wobei er ſich nicht auf die Saderflärung
beichränfte, fondern ſtets die praftiiche Seite des bezüglichen Inhaltes
und die moraliiche Anwendung einzelner Thatſachen der Erzählung
im Auge bielt, jo daß der Unterricht, vorzüglich bei der Lebhaftigkeit
und dem warmen Bortrage ded Lehrers durchaus geeignet war, in
fittliher Beziehung fruchtreih zu wirken. Die Crflärung wurde
durchwebt von Sprüden der beil. Schrift, melde den Seminariften
im Ganzen recht geläufig maren, ſowie von: bezüglichen Stellen aus
Kirdenliedern. Schließlich mußten die Zöglinge dad Vorgetragene
ſowohl nacherzählen, als auch die gegebenen Erflärungen im Zu—
ſammenhange wiederholen. Letzteres iſt offenbar nicht ohne
Schwierigkeit und nur Klarheit im Unterrichte von Seiten des
Lehrers, ſtrenge Aufmerkſamkeit des Schülers, ſowie andauernde
Uebung werden im Stande ſein, in dieſer Beziehung das günſtige
Reſultat zu liefern, wie ich es hier in Erfahrung brachte. Bei der
in derſelben Unterrichtsſtunde ſtattfindenden Wiederholung des früher
durchgenommenen erſten Theiles der Geſchichte des Elias wurde das—
ſelbe Gewicht auf Zuſammenhang der Erklärung gelegt. Während
der eine Seminariſt einen Theil der betreffenden Geſchichte zu
erzählen hatte, war ed die Aufgabe des jedesmal folgenden, die zus
fammenhängende Erklärung dazu felbititändig vorzutragen.
In ähnlicher Art wurde die biblifche Gefchichte im zweiten
Kurfus behandelt. Es wurde die Geſchichte vom Tode des Heilandes
vorgenommen. Wie es der Stoff mit ſich bringt, trat bier durch
Bortrag und Erklärung ganz bejonderd die Einwirkung auf Gemüth
und Wille der Zöglinge hervor.
In der Pfalmenerllärung im dritten Kurſus wurde der
130. Palm „Aus der Tiefe rufe ih zu Dir” durchgenommen.
Der Direktor lad den Pfalm mit Ausdrud und ungefünftelter Em-
pfindung vor, und man konnte bier den Sag wohl anwenden, daß
ein gutes Lefen fchon eine halbe Erflärung iſt. Die Seminariften
hatten fodann kurz den allgemeinen Gedanlen des Pfalmed anzu-
geben und demnach die Art zu bezeichnen, zu mweldyer der betreffende
Pialm gehört. Darauf wurden die einzelnen Berje vorgelefen und
ſowohl ſachlich als mit Anwendung aut das praftiiche Leben und
dad eigene fiitliche Thun erklärt. Die Erklärungen zeichneten ſich
aus durch eine, durch Beilpiele und Vergleiche bewirkte Anjchaulich-
Mm
feit und Lebendigkeit. Nah Abhandlung eines Abfchnitted hatten
die Seminariften Inhalt und Erklärung vorzutragen. Diefelben
hatten feinen Text vor fih, was fie allerdingd zur gefpannteften
Aufmerkſamkeit nöthigte. Anderntheils aber wird fich nicht verfennen
laſſen, daB dadurch die Auffaſſung und das Fefthalten des Zufam-
menhanges bedeutend erjchwert wird. Meiner Anſicht nach würde
man den Seminarilten nicht zu viel zugeben, wenn man ihnen den
Gebrauch des Pfalmenterted geftattete, ebenjo, mie diefelben beit Er—
klärung eines Leſeſtückes dad Leſebuch vor ſich haben.
In derielben Klaffe wohnte ih dem Unterrichte in der Pä—
dagogik bei. Derſelbe wird ebenfalld von dem Direktor ertbeilt.
Es wurde Peftalozzid Leben und Wirken in Burgdorf beiproden.
Der Direktor trug frei vor und bielt, abgefehben von feinem an«
\prehenden Bortrage, die Seminariften dur unterlaufende Fragen
in gelpannter Aufmerkſamkeit. Auch bier wurde der praftifche und
ſittliche Zweck des Unterrichtes nicht außer Auge gelaffen, indem
der Direktor die Demuth und Selbftlofigleit Peſtalozzi's in fcharf
ausgeprägten Zügen hervortreten ließ und dadurdy feinen Zöglingen
für den Fünftigen Beruf ein Beilpiel treuer Nacheiferung hinftellte.
Die Seminariften hatten da8 Durchgenommene vorzutragen, was
ihnen bei ihrer angeltrengten Aufmerkſamkeit wohl gelang. Kin
Theil der Stunde wurde zur Wiederholung von früher Dagemefenem
verwandt, wobei die Seminariften ein fidheres und genaued Wiſſen
und im Allgemeinen eine recht befriedigende Fertigkeit zeigten, fich
über einen gegebenen Gegenſtand audzudrüden. Cine nidit unbe-
deutende Echmierigfeit bietet die in der dortigen Gegend gebräuch—
liche fehler- und mangelhafte Ausſprache. Der Direktor ſah fi
wiederholt genöthigt, in vieler Beziehung beim Bortrage der Se-
minariften zu forrigiren.
Den deutſchen Unterricht im 3. Kurfus ertheift der Se-
minarfehrer N. Sch wohnte einer Unterrihtöftunde im ftatartichen
Leſen bei. Vorgenommen murde das Gedicht von Adalbert von Cha:
miffo „Die alte Waſchfrau“. Nachdem der Lehrer daffelbe vor-
gelefen, lafen einzelne Seminariften das ganze Gedicht. Hierauf
folgte die Grflärung und zwar fo, daß zunächſt die Gliederung des
Gedichted angegeben und darnad auf das Einzelne eingegangen
wurde. Der Lehrer ließ den Charakter der in dem Gedichte beban-
delten Perſon deutlich hervortreten und bemühte fih hierbei, eine
Sinmwirfung auf dad Gemüth der Seminariften zu erzielen. Nadys
träglich erfolgte die Angabe und Erklärung fpradlicher Etigenthüm-
lichkeiten, Figuren u. |. w. Schließlich murden von den Schülern
dad Versmaß des Gedichted, ſowie einige kurzgefaßte Notizen über
Ehamifjo’8 Leben angegeben.
Dem franzöſiſchen Unterichte wohnte id im der oberen
Abtbeitung bei. Worläufig wurde der franzöftiche Unterricht in zwei
95
Ihtheilungen ertheil. Mit dem nenen Semefter und dem Ein:
treten des 3. Kurſus wird derfelbe in drei Abtbheilungen ertheilt
werden, welche unabhängig von der Klaffeneintheilung gebildet find.
Es betheiligten fih an demfelben von den 50 dem Seminar an«
aebörenden Zöglingen 41. Den Unterridt gab Seminarlehrer R.
Es wurde aus Ploetz Elementarbudy Lektion 82 über dad ‚‚Pronom
personnel absolu“ überjegt. Die bezüglihen grammatijchen Res
geln wurden am Xerte gezeigt und durch weitere Beijpiele befefligt.
Auf früher Dageweſenes wurde gelegentlich ftet8 zurüdgegriffen und
jede Regel durch entſprechende Beiſpiele erläutert und eingeprägt.
Sicherheit des Miffend war augenichrinlich das Ziel, dad der Lehrer
mit fihtbarem Erfolge im Auge bielt.
Dem Unterrihte in der Naturgefhihte wohnte ih im
2. Kurſus bei. Denfelben ertbeilt Seminarlehrer N. Es wurden
in der Botanif einzelne Familien ded natürlichen Pflanzen-Syftems
aus der Klafje der zmeileimblättrigen Phanerogamen beſprochen.
Eine korrekte Angabe der harafteriftifchen Sigenthümlichfeiten der
betreffenden Samilie war die ftete Anforderung des Lehrerd, welcher
die Eeminariften unter gleichzeitiger Anführung von Beilpielen, die
ihnen aus früherer Anſchauung gegenmärtig maren, durchaus Genüge
zu leiften mußten. Klarheit und Genauigkeit war die befondere
Eigenſchaft, weldhe aus jeder Bemerkung oder Korrektur ded Lehrers
bervortrat und zu welder er die Schüler ftetd anhielt. Dem ent-
ipra es auch, wenn derfelbe feinen der vielen Dialeftfehler in der
Ausiprache der Seminariſten ignorirte.
Dem Unterridhte defjelben Lehrerd wohnte ih int 3. Kurfus
im Rechnen bei. Es murden Aufgaben aus der Rabattrehnung
im Kopfe audgerechnet. Der Lehrer ftellte die Aufgabe, welche in
j&wierigeren Fällen von einem Seminariften miederholt wurde.
Wer mit der Ausrechnung fertig war, gab ein Zeichen. Nachdem
das Refultat von verfchtedenen Seminariften angegeben worden,
wurde die Aufgabe mündlich audgerechnet. Die meilten Seminariften
zeigten ſich hierbei ficher und geübt. Der Lehrer hielt auch in diefem
Unterrihhte auf Korrektheit des Auddrudes und der Ausſprache.
In derjelben Klaffe und bei demjelben Lehrer’ wohnte ich noch
dem Unterrichte in der Geſchichte bei. Es wurde die Geſchichte
der Shriftenverfolgungen vorgenommen. Der Lehrer erzählte die
Geſchichte vom Martertode des bi. Enprian, weldye alddann von den
Seminariften naderzählt wurde Ein Theil der Unterrichtöftunde
wurde zur Wiederholung verwandt. Gegenſtand derfelben war die
Geſchichte der römiſchen Könige. Die Eeminariften zeigten dabei
ein ſicheres Willen und eine gewilfe Fertigfeit im Erzählen.
Dem Geſangunterrichte wohnte ih im 2. und 3. Kurjus
bei. Derfelbe wird von dem GSeminarlehrer N. ertheilt. Beide
Kurfe zuſammen fangen eine Motette von Engel mit Ptanoforte-
96
Begleitung des Lehrerd, fowie das „Marſchlied“ von Sering.
Hierauf murden einftimmige Choräle von einzelnen Seminariften
gefungen. Der Text derjelben war memorirt. Alddann trugen die
Seminariften, nad Kurjen getrennt, mehrere Volkslieder vor und
zum Scluffe zufammen dad Vaterlandölied „Stimmt an mit hellem,
hohem Klang.” Die Semtinariften fangen rein, fiher und mit
Ausdrud. Auch der Choralgefang der Einzelnen zeugte von Sicher—⸗
beit und ausreichender Hebung. Beſonders hervorzuheben ift noch
die verhältnigmäßig klare und reine Ausſprache, welche ich nicht
erwartet hatte, da in diefer Beziehung bei dem dortigen Seminar
bedeutende Schwierigkeiten zu überwinden find.
Im Zeihnen wohnte ih dem Unterridhte im 2. Kurſus bet,
welcher von demfelben Lehrer ertheilt wird. Die Seminariiten
geihnelen theild Blätterfiguren nach Gipdvorlagen, theild, nad) An-
eitung des Lehrers, mehr oder weniger jelbiterfundene Zuſammen—
ftellungen, Gefüge und Berfchlingungen von Blättern und Blüthen,
wozu auf Pappe aufgeflebte natürlihe Blätter für die einzelnen
Formen die Vorlage bildeten. Hierbei war ihnen die Anwendung
von Wafjerfarben geftattet. Sch hatte Gelegenheit, nicht wenige
folder Zeichnungen zu ſehen, melde von vielem Geſchmack und
wohlentwideltem Aormenfinn zeugten. Zur Bildung defjelben trägt
diefe Art des Zeichnend jedenfalld in hohem Maße bei und erfüllt
jo einen Hauptzwed, den der Zeichenunterriht an einem Seminar
u erfüllen bat. Daß die Schüler bei diefer Zeichenmethode, wobei
* ſelbſt produktiv ſind, mit ſichtbarer Luſt arbeiten, braucht wohl
kaum bemerkt zu werden.
Schließlich wohnte ich einer Lehrübung bei, welche in Gegen⸗
wart ded Direktord und der Zöglinge ded 2. Kurſus von zwei Se⸗
minariſten dieſer Klaſſe abgehalten wurde. Da das Seminar noch
keine Uebungsſchule beſitzt, ſo hat der Direktor die Einrichtung Ber
troffen, daß ſechs Schüler der dortigen Elementarſchule zu den be—
treffenden Uebungöftunden im Seminar erfcheinen. Die Kinder
waren 6—7 Sabre alt. Es wurde Unterricht in der biblifhen Ge-
ſchichte ertheilt; der erfte Lehr. Seminarift trug den Kindern die
Geſchichte vor von Heli's böfen Söhnen, erzählte dann abſchnitt⸗
wetje, erklärte, fragte und ließ wiedererzählen. In gleicher Weile
nahm der zweite Semtnarift mit denfelben Kindern die Geſchichte
vom zwölfjährigen Jeſus im Tempel vor. Für die Kinder jhien
mir die Durchnahme einer Lektion aus dem alten und dem neuen
Zeftamente in einer Unterrichtöftunde wohl nicht praftifch zu fein.
Die Seminariften, von denen der erfte vor feiner Seminarzeit noch
nicht unterrichtet hatte, zeigten eine gute Anleitung und fleibige
Präparation. Dab fie — befonderd der erftere — in die Fehler
verfielen, im Ausdrude zuweilen für Kinder unverftändlih und zu
body, nicht anſchaulich genug zu fein, falihe Fragen zu ftellen ober
97
unbeftimmt zu fragen, war bei der Unerfahrenheit der Unterrichtenden
natürlih nicht zu vermeiden. Wo ed Noth that, fiel der Direktor
in den Unterridt der Seminariften mit Gewandtheit und dem in
ſolchem Falle nöthigen Takte ein, ftellte die unbeftimmte Frage
beftimmt, erläuterte dad von den Seminariften Uebergangene u. |. w.
Nah Beendigung der Lehrſtunde wurde der von den Seminariften
ertbeilte Unterricht einer Beiprehung unterworfen. Es geſchah died
nah dem Schema: Lehrer — Stoff — Behandlung — Dißziplin.
Die Hauptfehler waren den zubörenden Seminarilten nicht ent-
gangen. Der Direftor madte jodann noch auf Einzelheiten, die zu
rügen waren, aufmerffam, unterließ aber auch nicht, das anerkennend
hervorzuheben, was fich al8 gut erwiejen hatte.
Soll ih den Eindrud, wie ih ihn aus dem Seminar N. mit:
gemommnen babe, kurz zufammenfaffen, jo muß ich jagen: Die Zög-
inge der Anftalt waren anftändige, manierliche, friiche und doch
auch wieder ernite junge Leute, die von ihren Lehrern gebildet, nicht
dreffirt wurden und ohne medantfche Ausmwendiglernerei ein verhält:
nigmäßig ausgedehntes und fihered Willen beſaßen. —
Nom 22. bis zum 25. September incl. verweilte id} bei dem
Tatholifhen Seminar zu N. Das Seminar befindet fid in einem
impofanten, in der eriten Hälfte des vorigen Jahrhunderts er-
richteten Gebäude *),. Sn demfelben Gebäude befindet ſich daß
dortige Kreisgericht, was infofern für dad Seminar binderlidh ift, als
dadurch Feine hinreichenden Räumlichkeiten für die mit dem Seminar
verbundene Uebungsſchule vorhanden und dad Bibliothelzimmer, ganz
beſonders aber das phufifaliiche Kabinet äußerſt beihränfte Räum-
lichkeiten find. Ein chemiſches Laboratorium befipt die Anftalt nicht.
Dicht neben dem Seminar liegt die geräumige, in dem befannten
Roroco-Style erbante, aber in ihrer Art nit unſchöne Seminar:
firhe. Das Seminar zählt in 3 Kurfen 112 Zöglinge, wovon 100
im Seminar felbft wohnen, die übrigen 12, dem 3. Kurſus an-
gehörigen Zöglinge, im Orte. Wie id von dem Direktor vernahm,
hat dieje gemifchte Einrichtung bis dahin noch Feine Unzuträglichkeiten
mit fi geführt. Selbftvertändlic haben auch die Erternen ihre
beftimmte Ordnung und werden entiprehend vom Direktor und den
Lehrern Tontrolirt.
Die mit dem Seminar verbundene Uebungsſchule zahlt 204
Schüler. Diefelbe ift eine 3klaſſige Schule, muß fi aber wegen
Mangeld an geeigneten Räumlichkeiten mit 2 Klaffenzimmern be-
gnügen und tft daber nah dem Plane einer 3Haffigen Schule mit
2 Lehrern eingerichtet. Cine einklaffige Schule befigt da8 Seminar
2) Gine bauliche Spielerei mag hier nebenbei hemerft werben. Das Ge-
bäube befittt, entfprechend den Zeiten, Monaten und Tagen bes Jahres vier
Sauptportale, zwölf Eingänge unb 365, Fenfter.
1877. 7
98
noch nicht. Ein Seminarlehrer ift lediglich für den Unterricht und
die Leitung der Uebungsſchule beſchäftigt.
Während meiner Anweſenheit wohnte ih dem Unterridte in
folgenden Fächern bei: In der bibliihen Geſchichte, Dem Katechis⸗
mus, der Pädagogik, der Geſchichte der Pädagogik, dem Deutichen,
der Geſchichte, dem Rechnen, der Phyſik, dem Lateiniichen, dem
Turnen und dem Unterrichte in der Uebungsſchule.
Den Unterriht in der bibliſchen Befhiäte ertbeilt der
erste Lehrer N. Es wurde im 3. Kurſus die Geſchichte von dem
Audzuge aud Egypten durdhgenommen. Der Lehrer ließ die jchon
Dagewelene Erzählung der neun erften Plagen furz wiederholen und
nahm dann die Geichichte der 1Oten Plage, von dem Tode der Erit-
geburt, vor. Beim Vortrage hielt er ſich ftrenge an das Lehrbud)
der biblifchen Gefchichte, welches auch die Schüler in Händen hatten.
Wo ed nöthig erihien, gab er die bezüglichen Erklärungen, theild
vortragend, theils mit den Schülern beiprechend, je nachdem ber
Gegenitand die eine oder andere Methode erforderte. Beſonders
befliß ſich der Lehrer der Anfchaulichkeit.
In derjelben Kaffe wohnte ich dem Unterrichte defjelben Lehrers
im Katechismus bei. Es wurde die Lehre von den Eigenschaften
Gottes vorgenommen. Was in der legten Stunde von der Weiöheit
Gottes durchgenommen war, wurde wiederholt, wobei die Seminariiten
ein gutes Berftändniß des Dageweſenen zeigten. Neu wurde die
Eigenſchaft der Seitigteit Gottes vorgenommen. Der Lehrer gab
zunächſt die Begriffäbeftimmung nah dem Katechismus, erklärte
diefelbe und ſuchte darauf den feftgeftellten Inhalt fruchtbar zu
machen. Anführungen von Beifpielen aus der heiligen Schrift, Be—
zugnahme auf Bälle aud dem gemöhnlihen Leben und jchlieliche
Anwendung auf unfer fittliche8 Thun dienten diefem Zwecke. Cine
Einwirkung auf dad Gemüth der Zöglinge wurde zumeilen fichtlidh
erreicht. Gleichzeitig nahm der Lehrer Rüdfiht auf den Unterricht
in der Elementarſchule und verfehlte nicht, bei den bezüglidhen Ge—
legenheiten praftiihe Winke zur Behandlung ded betreffenden Stoffes
in der Schule zu geben.
Dem Unterridte in der Pädagogik wohnte ih im 2. Kurjus
bei. Derjelbe wird vom Direktor ertheilt. Es wurde dad zulept
Dageweſene über die von Seiten ded Lehrers nöthige Rüdfichtnahme
betreffd der Individualität der Schüler repetirt. Die Seminariften
wußten die Fragen ded Direltord recht befriedigend zu beantworten
und zeigten ein guted Verſtändniß des Gegenftandes.
Im 3. Rurius wohnte ich einer Unterrichtöftunde in der eben-
fald vom Direktor ertbeilten Geſchichte der Pädagogik bei.
Es wurde repetitionsmeife ein UWeberblid über die Gehichte der
Pädagogik der vordhriftlichen Zeit und der chriſtlichen Zeit bis zu Karl
dem Großen gegeben. Aud bier wußten die Seminariften auf bie
Fragen des Direltord mit Sicherheit und Berftändnig zu antworten.
99
Sn dem 2. Kurſus bejuchte ich den vom erften Lehrer ertheilten
deutſchen Unterriht. Derjelbe lieg zunächft von den Schülern
einige memorirte Gedichte auflagen, als Goethe's Fifcher, Schiller's
Graf von Haböburg, Uhland’8 Schwabenftreihe und andere. Auch
ftellte er einige auf den Inhalt der Gedichte Bezug nehmende Fragen.
Hierauf folgte eine Wiederholung aus der Grammatik über die Ein-
theilung des Zeitwortd, wobei die Seminariiten in ihren Antworten
fihere Kenntniffe und der Lehrer in feinen Benterfungen Klarheit
und Genauigkeit an den Zag legten.
Dem Unterridt in der Geſchichte wohnte ih im 1. Kurſus
bei. Derjelbe wird ertheilt von dem Lehrer N. Es wurde ein
Theil aus der Gefhichte der Kurfürften aus dem Haufe Hohen-
zollern durcdhgenommen. Wiederholt wurde von den Seminariften
die Geſchichte Friedrihs T.; fodann neu behandelt die Geſchichte
von Friedrich II., Albreht Achilles, Joh. Cicero und Joachim
Neftor. Der Lehrer trug die Regierungsgeſchichte der genannten
Herrſcher kurz vor, ftellte die Hauptpunkte ſchließlich zuſammen, und
ließ nach der Durchnahme der jedesmaligen Geſchichte der einzelnen
Fürſten den betreffenden Paſſus von den Seminariſten wiederholen.
Den Unterricht deſſelben Lehrers im Rechnen beſuchte ich im
2. Kurſus. Die Seminariſten rechneten an der Schultafel mit der
erforderlichen Sicherheit und Gewandtheit Gleichungen des erften
Grades aus.
Dem Unterrichte in der Phyſik wohnte ih im 1. Kurſus bei.
Derjelbe wird von dem Direktor ertheilt. Es murden die Duellen
der Wärme beiproden. Zunächſt wurde die Sonne ald Duelle der
Wärme angeführt und auf anſchauliche Weile gezeigt, wie die ſenk—⸗
recht fallenden Strahlen eine größere Wärme erzeugen müffen, ale
die chief fallenden. Hieran knüpfte fih eine kurze Erklärung der
verfchiedenen Zonen und Sahreözeiten. Als zweite Wärmequelle
wurden die hemifchen Verbindungen genannt. Der Direktor zeigte
die Thatſache an einem entſprechenden Erperimente, indem er zu
Waſſer Spiritus und zu Waffer Schwefelläure goß und den Tem⸗
peraturgrad jedesmal duch ein in die Flüffigkeit geftellted Thermo-
meter vor und nad der Verbindung. der Flüffigfeiten von den Se⸗
minariften beobachten ließ. Als dritte MWärmequelle wurde die
Reibung (Schlag) angeführt. Die Seminariften jelbft wußten bin-
reichende Beiipiele anzugeben, bei welchen die Entitehung von Wärme
dur Reibung beobadhtet werden kann. 8 zeichnete ſich dieſer
Unterricht ded Direltord dur Klarheit und Anſchaulichkeit aus.
Die Seminariften nahmen mit fihtlihdem Sntereffe und der ge=
fpannteften Aufmerffamfeit an demfelben Theil und mir felbit war
die Zeit raſch vorübergegangen.
Den von dem erften Seminarlebrer N. ertbeilten lateinifchen
Unterricht beſuchte ih in der erften Abtheilung. Es iſt bier
7?
817433 A
100
nämlich zum fremdfpradlichen Unterricht das Lateiniſche gewählt,
weil manche Zöglinge beim Eintritt in das Seminar in der genannten
Sprache ſchon eine gewiffe Vorbildung erlangt haben. Im Ganzen -
nahmen 37 Zöglinge an dieſem Unterrichte Theil. Die 1. Abtheis
lung zäblte nur 6 Schüler. Die Schüler überfegten im Ganzen
ficher und hatten, fo viel ich erfehen konnte, überhaupt in der Grams
matif felte Kenntniffe.
Dem von dem Seminarlehrer N. ertheilten Turnunterricht
hatte ich Gelegenheit, kurze Zeit anzumohnen. Die in der Turn-
balle ftattfindenden Webungen wurden mit Eraktheit und tüchtiger
Schul vorgenommen. Es herrſchte dabei die genauefte Ordnung
plim, und ich empfing fofort den Gindrud, den Unterricht
in diefem Fache wohl qualifigieten Lehrerd vor mir zu haben.
Im Gefange lernte ich ebenfalls die Leiftungen der Se—
minariften — was dad Ghorfingen betrifft — fennen. Die Se
minariften fangen die Motette von Klein: „Herrlich ift Gott."
Ferner von Beethoven: „Die Himmel rühmen“, Kreutzers: „Die
Kapelle" und Mendelsfohnd: „Wem Gott will rechte Gunft_er-
wei Der Gefang zeugte von fleißiger Uebung und gutem Ver—
ftändniffe der vorgetragenen Stücke.
In der Webungsihule wohnte ich dem Unterrichte in der
Religionslehre und dem Rechnen bei. Ordinarius ift Seminarlehrer
N. Die Kinder der Mittelllafje wurden von dem Uebungéſchul-
lehrer über Gngelerfheinungen, wie fie in der bl. Schrift berichtet
werden, befragt. Es geſchah dieſes mit Rüdfiht auf das andern
Tages fallende Feſt des Crzengeld Michael. Die Kinder beant«
morteten die geftellten Fragen im Ganzen befriedigend. Inwiefern
diefelben befähigt waren, zufammenhängend zu erzählen, hatte ich
feine Gelegenheit, zu erfahren.
In der folgenden Stunde war Rechenunterricht für die obere
Abtbeilung umd Schreibunterricht für die untere Abtheilung der
Klaffe. Den Unterricht ertheilten in Gegenwart des Lehrers zwei
Seminariften. Im _der oberen Abtheilung ließ der die Fehler des
Neulinge zeigende Seminarift die Kinder an der Tafel Brühe in
Taufenditel verwandeln und ald Dezimalbrüche hinſchreiben, während
der andere Seminarift bei den nad den Henze'ſchen Vorſchriften
ichreibenden Kindern der 2. Abteilung belfend Hate war. Woran
die Seminariften e8 zumeift fehlen ließen, war die genaue Dig-
ziplin, welde für einen gedeihlichen Unterricht ganz bejonderd einer
Seminar-Uebungsfchule unerläßlich ift.
Vom 9. bi8 11. Oktober incl. befuchte ich das evangelifche Seminar
zu N. 68 befindet ſich in bem dortigen früheren Gerichtögebäubde,
welches für Seminarzwecke fehr beſchraͤnkt ift.
ter den für die Anftalt neubejchafften Utenfilien nahmen bie
Schultiſche des oberen Kurſus mein befonderes Intereffe in Anfprud.
101
Diejelben find nämlich, bei verjchiebbarer Ziichplatte, jo eingerichtet,
daß ed dem Schüler ermöglicht ift, ſowohl in der Bank aufzuftehen,
ald beim Schreiben die dem Körper vollftändig angemeffene Hals
tung anzunehmen.
Dad Seminar zahlt 76 Zöglinge; 56 derjelben wohnen im
Drte, die übrigen 20 im Seminar; jedoch erhalten diefe nicht in
der Anftalt ihre Beföftigung ; felbft den Kaffee nehmen fie des
Morgens außerhalb der Anttalt. Praktiſch wollte mir diefe Ein-
richtung nicht vorfommen.
Mit dem Seminar ift eine dreiflaifige und eine einklaffige
Uebungsſchule verbunden. Erſtere zählt 210, letztere 39 Kinder.
Beide Schulen werden von Knaben und Mädchen bejucht.
Dem Unterrichte des Seminard wohnte ich in folgenden Fächern
bei: In der Religionslehre, im Deutichen, (Lektüre) im Xejeunter-
richte, in der Pädagogik, in der Gefchichte, in der Geographie, in
der Phyſik und in der Naturgeſchichte. Außerdem beſuchte ich den
Unterridht in der Uebungsſchule.
Dem Unterrichte in der Religionslehre (Katechismus) wohnte
ih im 2. Kurfus bei. Derfelbe wurde von dem Direktor ertheilt.
Repetirt wurde in der Stunde furz die Geſchichte des Iutherifchen,
bed beidelberger und des Uniond-Katehismus. Neu vorgenommen
wurde die Eintheilung des Stoffes, wie dieſe Katechiömen fie ge-
troffen haben. Die in dem letzten vorfommende Eintheilung in die
Kapitel vom Sündenelend und deſſen Erkenntniß, von der Erlöfung,
von dem Leben des Grlöften, wurde zurüdgeführt auf entiprechende
Stellen des Römerbriefed. Mit Bezugnahme darauf, daß unfere
Erkenntniß der Sünde aus dem Geſetze Gottes herfomme, wurde
zur Erflärung des erften der 10 Gebote übergegangen, nachdem nod)
darauf hingemwiefen worden, daß die Heiden in dem eigenen Gewiſſen
und den Werfen Gotted eine Duelle religiöfer Erkenntniß beſeſſen.
Der Unterricht wurde in der Art ertheilt, daB der Direktor falt nur
durch knappe Fragen den betreffenden Stoff kurz entwidelte und
nad jedem Abichitte das ſo Dorgenommene von den Seminariften
ufammenfaffen und vortragen lief. Die Seminariften zeigten
Dierbei eine anerkennenswerthe Gewandtheit. Man ſah, daß fie an
diefe, die größte Aufmerkjamkeit fordernde Methode gewöhnt waren.
Der ftrengen Schulung, melde ſich in diefer Unterrichtsweiſe offen-
barte, entiprach in den Unterrichtöftunden ded Direktord die äußere
Haltung und Disziplin der Seminariften.
Sn dem 2. Kurfus wohnte ich ferner dem Unterrichte ded Di-
reftord in der Pädagogik bei. Es wurde einiged aud der Er:
fenntniflehre durchgenommen, und zwar wiederholt das Kapitel
von der Empfindung; neu vorgenommen wurden die Kapitel von
der Wahrnehmung, Anfhauung und Aufmerkjamfeit. Der Lehrer
ging ftetd von Beiſpielen aus, entwidelte daran durch kurze Fragen
a te
102
den betreffenden Lehrgegenftand und ließ von den Geminariften das
Borgenommene zujammenfafien. Bei der Xehre von der Anichauung
wurde die praftiihe Seite, welche diejer Gegenftand für den Unter»
richt in der Volksſchule bietet, in gebührender Weiſe hervorgehoben.
Auch hierbei wurden ftetd entſprechende Beiſpiele angeführt. Die
Art des Unterrichteö war, wie ſchon aus Obigem erfichtlidh iſt, im
Weſentlichen diefelbe, wie beim Religiondunterrichte.
Sm Deutſchen beſuchte ich den Unterricht im 3. Kurſus. Es
wurde das, für Seminariften, welche erft feit einer Woche der An⸗
ftalt angehören, wohl etwas ſchwere Gedicht Goethe's „Der Fiſcher“
vorgenommen. Der Lehrer fchicte einige Bemerkungen über den
Glauben an Gottheiten, Elfen, Niren, Kobolde ıc. voraus, um fo
auf dad Sachliche der Ballade vorzubereiten. Darauf lad er daB
Gedicht vor und ging dann zu den Einzelerflärungen über. Dies
jelben waren recht anſprechend und anſchaulich, auch unterließ er
nicht, nach der vorzüglidy bei dem Direktor ausgeprägten Unterrichtö-
art, durch kurze Fragen einzelne Erklärungen feititellen und diefelben
nad Durchnahme einer Strophe zufammenfafjen zu laffen. Nachdem
die Erklärung einer Strophe gefchloffen war, wurde bdiejelbe von
mehreren Seminariften gelejen.
Dem Lefeunterrichte wohnte ih im 2. Kurjus bei. Den⸗
jelben ertheilt der jegt neu eingetretene Seminarlehrer N. (Ordinarius
der Uebungsſchule). Es wurden zum Zwede der Eriheilung bed
Schulunterrichte8 die intheilung der Laute und die Laut» und
Bucdhftabenbezeichnungen vorgenommen. Sowohl Genauigkeit, als
Lebendigfeit und Friſche zeichneten den Unterricht des jehr tüchtigen
Lehrers aus. Auch ließ ein ganzed Weſen darüber feinen Ameitel,
dab er die möthige Disziplin zu handhaben verftehe. — Für die
erafte und energilde Leitung der Uebungdjchule wird das Seminar
einen befjeren Lehrer fih nicht wünſchen koͤnnen.
In demfelben Kurfus befuchte ih den von dem Seminarlehrer
N. ertheilten Unterricht der Geſchichte. Wiederholt wurde die
Geſchichte von Clotar I. bis Clotar UI. Neu wurde durdgenommen
die Geſchichte von Pipin dem Kurzen. Der Lehrer erzählte vor,
fragte ſodann einzelne Thatſachen ab und ließ hierauf nacherzählen.
Zum Schluß der Stunde trug derfelbe in anregender Weite einiges
über die Entwidelung des Feudalweſens bei den Franken vor, ſowie
einige dharafteriftiiche Züge ded damaligen Hofleben®.
In der — wohnte ich dem Unterricht im 3. Kurſus
bei. Es wurde Heimathskunde vorgenommen. Wiederholt wurden
die Angaben über die Lage des Orts, ſodann wurde als neuer Stoff
durchgenommen der Plan des Ortes, die Hauptgebäude, Einwohner»
zahl, Konfeſſion, Beihäftigung der Bewohner; das Kirchipiel und
Amt. An der Zafel ließ der Lehrer die Karte von N. und ber
Umgegend entitehen. Die Seminariften hatten das Vorgetragene
nach jedem einzelnen Pafjus zu wiederholen.
Sn demfelben Kurſus befuchte ich den Unterricht in der Physik.
&8 wurde aus der Lehre vom Magnetiömud dad Gefep der Polarität
vorgenommen. Der Lehrer zeigte die betreffenden Erſcheinungen an
der Magnetnadel, ließ die Seminariften ihre Beobachtung angeben
und ging dann zur Seftftellung der bezüglihen Säpe über.
Dem Unterrichte defjelben Lehrers wohnte ih im 1. Kurſus in
der Naturgefchichte bei. Es wurde die Lehre vom Knochen⸗
ſyſteme des Menfchen wiederholt. Die Schüler zeigten an einem
Skelet die einzelnen Knochen, benannten diejelben und fügten die
entiprechenden Bemerkungen über den Zwed einzelner XTheile bei.
Sie zeigten hierbei fihere Kenntniffe.
Sn der Uebungsſchule befuchte ih zunächſt den Unterricht
in der einklaffigen Schule. GSeminarlehrer N. ertheilte während
meiner Anwejenheit dafelbft für die obere Abtheilung Unterricht in
der Raumlehre , während die untere Abtheilung mit Schreiben be-
ihäftigt wurde. Die Schule hatte an demjelben Tage erjt wieder
den Unterricht aufgenommen und ließ der Lehrer früher Dagewejened
wiederholen. Es wurden die Begriffe von Punkt und Linie vor:
genommen, wobei der Lehrer in recht anſchaulicher Weiſe vorging.
Die Kinder wußten durchaus befriedigend zu antworten.
In der Oberflaffe der dreiflaffigen Schule wohnte ich eine Zeit
dem Gefangunterrichte des Seminarlehrerd N. bei. Ald ih ind
Schulzimmer eintrat, war ein Kind damit beichäftigt, die erite
Strophe des zu fingenden Liedes „der Mond ift aufgegangen, die
goldnen Sternlein prangen“ berzufagen. Hierauf Ipielte der Lehrer
den Kindern vor und die Kinder fangen unter Begleitung der Violine
im Shore nad. Diefed wurde mehrere Male wiederholt. Sodann
wurde verfchiedentlich der Verſuch angeftellt, die Kinder ohne Violine
fingen zu laffen. Das Ende der Unterrichtöftunde wartete ich nicht
ab, fondern begab mid in das Lehrzimmer der Mittelklaffe, wo ein
Seminarift in der Naturgefhichte unterrichtete. Einiges über
Aufenthalt, Lebensweiſe ıc. des Rothkehlchens wurde kurz vorgetragen,
nach jedem Abjchnitte abgefragt und von den Kindern dad Abgefragte
zujammengefaßt.
44) Erternatszöglinge bei Seminaren: Unterftügungen
für diefelben, —3— und Rechnungsweſen in Beziehung
hierauf.
Berlin, den 30. Dezember 1876.
Durch den Erlaß vom 14. Auguft d. J. U. Ill. 8411. habe
ih bereit8 beftimmt, daß zu Unterftügungen für die erternen Zög-
finge der Schulfehrer: und Lehrerinnen» Seminare nur derjenige
1.
Betrag verwendet werden darf, welcher fi aus der Multiplikation
der Zahl der in jedem Semefter wirklich vorhandenen Erternen mit
der Hälfte des für bie betreffende Anftalt zu derartigen Unterftügungen
bewilligten jährlichen Durchſchnittsfatzes ergiebt. Da hiernach der
bezügliche Bedarf der einzelnen Anftalten von der jeweiligen Frequenz
derjelben abhängig und fomit im Voraus nicht genau zu beftimmen
ift, fo kann ich es, befonderd im Hinblid auf die im Interefje der
weiteren Ausdehnung der Seminar » Erternate wünfchensmwerthe grö-
here Beweglichkeit des Unterftügungsfonds, nicht ferner für zweck⸗
mäßig erachten, für die einzelnen Anftalten zu dem in Rede ftehen«
den Zweck beftimmte Summen im Voraus — fei e8 dur die Etats
oder anderweit — zur Diöpofition zu ftellen.
Im Cinverftändnig mit dem Herrn Finanz⸗Miniſter habe ich
daher beichloffen, vom 1. April k. I. ab fowohl die zu derartigen
Unterftügungen unter Titel 3. ausgebrachten, ald auch die durch den
Eingangs erwähnten Erlaß für denjelben Zwed dauernd übermiejenen
Beträge zum Generaletat des Miniftertums zurüdzuziehen und aus
dem jo gebildeten Gentralfond& den einzelnen Anftalten auf Grund
der nad dem genannten Erlaſſe halbjährlid — und fomit für das
am 1. April E. 3. beginnende Eiatsſahr zuerft bi8 zum 16. Mai
f. 3. — einzureichenden Zufammenftellungen die erforderlihen Sum⸗
men von Semefter zu Semefter zu überweiſen. Es werden dem-
nad durd die dem Königl. Provinzial Schulfollegium feiner Zeit
zugehenden Deflarationen der Seminar» Etatd die in ben letzteren
zu Unterftügungen für die erternen Zöglinge enthaltenen Beträge
abgejept werden, und da auch die durd den mehrgenannten Erlaß
für 1876 und ferner bez. dauernd überwiefenen Summen ebenfalld
nur bi Ende März k. 3. zahlbar bleiben, zu den in Rede ftehen-
den Unterftügungen ddich die von hier aus von Semeſter zu
Semeſter zu überweiſenden, in den Anſtaltsrechnungen unter
dem neuen Titel 3a. „Zu Unterſtützungen, zu Medikamenten und
zue Krankenpflege für die im Erternat sefnblichen Seminariften"
als Mebrausgaben zu verrechnenden Beträge verwendbar fein.
.,. Daß bei einer derartigen Ordnung der Angelegenheit bie pünkt⸗
lichſte Innehaltung der für die Ginreihung der begügligen Zuſam⸗
menftellung in dem Erlaſſe vom 14. Auguſt d. J. U, III. 8411.
vorgeſchriebenen Friften dringend geboten fr, bebarf feiner Ausfüh-
rung und vertraue ich, daß dad Königl. Provinzial- Schultollegium
ſowohl hierfür forte, zur Vermeidung von Rüdfragen, für die Jorge
fame Aufftellung der Zufammenftellungen, welche ſich fortab nicht
mehr ald Verwendungs- fondern ald Bedarfs-Nachweifungen charat-
terifiren, Sorge tragen wird.
Was die vom 1. April I. ab bei den einzelnen Anftalten
zu gewährenden Unterftügungefä e ambetrifft, fo haben bdiefelben
nicht überall auf der Höhe belafjen werden können, wie fie durch
105
den Erlaß vom 14. Auguft d. 3. bemefjen waren. Für die im
Bezirke ded Königl. Provinzial: Schulfollegiumd belegenen, hierbei
in Betracht gezogenen Anftalten find die folgenden Durchſchnittsſätze
in Ausficht genommen und zwar:
a. für da8 Seminar in A. pro Kopf des Zöglings jährl. 200 M.
b. = > ⸗ ⸗B. do. do. do. 150 =
> 5 ⸗ ⸗C. do. do. do. 120 ⸗
ꝛc. x.
Das Königlihe Provinzial» Schulfolleggum wolle dieſe Säpe,
welde ih nicht zu erhöhen in der Lage bin, bei der Auf-
ftellung der halbjährlichen Bedarfs - Zufammenftellung derart zu
Grunde legen laſſen, daß der jemeftrale Gefammtaufwand der ein-
zelnen Anftalten für die in der Ueberſchrift des Titels 3a. ange-
ebenen Zwede die aud der Multiplikation der Hälfte des Durch⸗
— mit der Zahl der wirklich vorhandenen Zoͤglinge ſich
ergebende Summe nicht überfteigt. Die Koſten der ärztlichen Be—
handlung erfrankter Zöglinge, für melde in den meiften Fällen firirte
Nemunerationen unter Titel 2. der Seminar-Statd audgebradht oder,
wo died nod nicht der Kal ift, in den nächſten Ctatd » Entwürfen
auszubringen find, fommen, wie das Königl. Provinzial-Schultolle-
gium aus der gedachten Zitel-Ueberjchrift erfieht, vom Zeitpunfte
der neuen Regulirung ab nidht mehr in Anrechnung, wogegen an
deren Stelle die Koſten der Krankenpflege treten.
Anlangend die Zahl der aufzunehmenden Srternatözöglinge, fo ift
dielelbe bei Berechnung des Fonds für die.oben genannten Anftalten
auf — in N, — in DB. ıc angenommen. Es ift indeh die Auf-
nahme von Erternen weder auf die bezeichneten Seminare, nody auf
die für jedes derjelben angenommene —*9— zu beſchränken, vielmehr
kann, ſoweit dieſe Zahl bei einzelnen Anſtalten nicht erreicht wird,
bis zur Höhe der für den Bezirk des Königl. Provinzial-Schul⸗
kollegiums fich ergebenden Geſammtziffer bei andern Anftalten über
die angenommene Zahl ſoweit hinausgegangen werden, als es die
vorhandenen oder noch herzuftellenden Srternatö-Cinrichtungen unter
Wahrung des unterrichtlichen Intereſſes geftatten. Diefe Uebertra-
gung kann aud auf ſolche Anftalten erfolgen, für weldhe ein Unter-
Küpungela noch nicht normirt ift. Das Königl. Provinzial-Schul:
kollegium wolle aber eintretenden Falls fidy über Die Göbe dieſes
Satzes bei Einreichung der Bedarfs˖ Nachweiſung äußern.
Es iſt zwar nicht ausgeſchloſſen, eine größere, als die für den
Bezirk ded Königl Provinzial: Schullollegiumd angenommene Ge⸗
ſammtzahl von Erternen aufzunehmen. Sc vermag jedody die Des
willtgung von weiteren Mitteln zu Unterftügungen für diejelben
nur in dem Falle in Ausficht zu ftellen, dat in andern Bezirken
ein Minderbedarf in Folge geringerer Frequenz eintritt und bemerfe
——
BEE
daher ſchon jept, daß event. mit dem für die Erternen im Bezirk
des Koͤnigl. Provinztal-Schulfollegiumd in Ausfiht genommenen
Gefammtbetrage wird audgereicht werden müffen.
Schließlich made id darauf aufmerkſam, daß fortan in den
hierher einzureichenden Ctatd- Entwürfen der Titel 3. mit der Ber
eihnung: „Zur Beftreitung der Koften der Oekonomie, zu Medi—
—— und zu Unterſtützungen für die Internatszöglinge der Se—
minare” zu verfehen, der neue Titel 3a. dagegen — Ausbringung
des für die Zwecke deſſelben erforderlichen Beirages aufzuführen iſt
Die Angabe, für wie viele Zöglinge im Internat und für wie viele
im Grternat die Anftalt statemäbig beftimmt ift, darf in feinem
Falle unterbleiben. Sofern eine Vermehrung oder Verminderung
der durch gegenwärtigen Erlaß in Ausfiht genommenen Zahl von
Erternen eintritt, jo ift dies in dem Begleitbericht befonderd erſicht-
lid) zu machen, auch der für die Anftalt der neuen Etatöperiode er—
forderliche Durhihnittöfag zu Unterftügungen unter Erörterung der
bezůglichen Verhäftniffe zu arbitriren.
Der Minifter der seittihen ꝛc. Angelegenheiten.
alt.
An
fämmtlice Königliche Provinzial-Schultollegien.
U. III. 15,046,
45) Berſchiedene Höhe der Unterftügungen für Erter-
natözöglinge der Seminare im Sommer: und im Win—
ter» Halbjahr.
Berlin, den 13. Februar 1877.
Wenn das Königlihe Provinzial-Schulfollegium in dem Berichte
vom 21. Dezember v. 3., betreffend den Unterftüpungöfonds der
Seminariften zu N., ed als wuͤnſchenswerth bezeichnet, den Ere
ternatözöglingen der Seminare in den Winterhalbjahren, mit
Nüdfiht auf die alsdann erforderliche wärmere Befleidung und den
Bedarf an Heizmaterial, höhere Unterftügungen gewähren zu können,
ald in den Sommer«Semeftern, fo ſteht, wie id Demſelben in Ber-
folg des Erlafjes vom 30. Dezember v. 3. — U. III. 15046 —
eröffne, Nichts entgegen, von der von bier aus zu Unterftügungen
für das Sommer Semefter zu übermeijenden Summe einen ange-
meffenen Betrag zu referviren und denfelben im nädjftfolgenden
Winter» Halbjahr zur Erhöhung der Unterftügungen zu verwenden.
An
das Nönigliche Provinzial-Schuffollegium zu N.
107 _
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial-Schultollegium zur
Kenntniß.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Breift
An
die Abrigen Röniglihen Provinzial-Schulfollegien.
U. HI. 520.
46) Snftruftion für die Hauptlehrer an den Boll;
Ihulen im Rendsburg-Neuwerk.
8. 1.
An den beiden mehrklaffigen Volksſchulen reip. für Knaben und
Mädchen im Rendsburg-Neuwerk werden in der Regel die Xehrer
der Oberflaffen ald Hauptlehrer bezeichnet und mit den nach—
ftehend näher bezeichneten Funktionen betraut, jedoch können unter
Umftänden mit Genehmigung der Königlichen Regierung in Schles⸗
wig die betreffenden Funktionen auch Einem der andern Lehrer über:
tragen werden.
Das amtlihe Berhältnig, in welchem jeder Xehrer zur Schul-
fommiffion, insbejondere zum Lokalſchulinſpektor fteht, erleidet durch
diefe Snftrultion feine Veränderung. |
8. 2.
Die Hauptlehrer find die Drgane, deren fich die unmittelbaren
Borgefepten der Schulen für ihre Mittheilungen an die Lehrer der-
jelben und für ihre &rmittelungen über die Zuftände und Berhält-
niffe der Schulen bedienen, jedoch fteht es dem Schulinfpeltor frei,
nöthig fcheinenden Falls jedem einzelnen Lehrer direkte Weiſungen
zugeben zu lafjen.
Die Hauptlehrer ftehen zu den übrigen Lehrern der Schulen ale
die Erften unter Gleichen, und die Lepteren haben in allen ihr Amt
und die Berhältniffe der Schulen betreffenden Angelegenheiten ſich
mit ihren Wünfchen, Anträgen ıc. zunächſt an die Hauptlehrer zu
wenden, ihnen die gebührende Achtung zu ermeilen, und namentlid
dtefelben behufd der von ihnen den Norgeſegten zu wocaden Auf⸗
— mit den von ihnen erforderten ſchriftlichen Mittheilungen
u verſehen.
3 h F
Beſonders haben die Hauptlehrer die Antechthaltung der Schul⸗
ordnung nach allen Seiten hin zu überwachen. Zu dieſem Behuf
haben dieſelben hinſichtlich der äußeren Söuteinrihtung auf das
Borhbandenfein und den Zuftand der Schulutenfilien, der Xehr- und
Lernmittel 2c. zu achten und etwaige Mängel dem Schulinſpektor
zur weiteren Beranlaflung anzuzeigen. Nicht minder haben fie da⸗
108
bin zu fehen, daß die Lehrftunden rechtzeitig begonnen und geſchloſſen,
daß die Paufen zwiſchen denfelben innegehalten, daß die Protokolle
und Liſten in den einzelnen Klaffen vorfchriftsmäßig geführt, daß
die Schulgimmer ordnungsmäßig geheizt und gelüftet werden, daß
endlich in den ſämmtlichen Scullofalen und auf den Schulhöfen
Drdnung und Reinlickeit herrſchen.
Die monatlihen Berfäumnißliften der einzelnen Klaffen haben
fie zu fammeln und rechtzeitig dem Schulinſpektor einzureihen, den
fie außerdem nad Rückſprache mit oder nad Mittheilung von den
reſp. einzelnen Lehrern auf befondere Verfäumnißfälle zu Geber Beit
aufmerffam zu maden haben. .
54
Nüdfigtlid) der inneren Schulorbnung haben die Hauptlehrer
zu veranlaffen, daß die Penfenvertheilungen nnd Lektionsplaͤne für
jedes Semefter sehtgeitig mit den andern Lehrern gemeinfam berathen,
aufgeftellt und dem Sculinfpeltor zur Genehmigung vorgelegt
werden. Sie haben fodann darauf zu achten, daB in N mmtlidyen
Klaffen die feftgejepten Lehr- und Stundenpläne genau befolgt, die
vorgezeichneten Penjen abjoloirt. und die vorgefehriebenen Ziele er⸗
reicht werben.
85.
Behufs Ueberwahung der vorftebenb bezeichneten Schulord-
nungen haben die Haupflehrer das Recht, dem Unterricht der
Klaljenlehrer ſoweit e8 ohne Störung ihres eigenen Unterrihtd ges
ſchehen kann, beizuwohnen und dabel, wie fonft zu jeder Zeit, ſich
die Klaffenprototolle, die fehriftlichen Arbeiten und Hefte der Kinder
vorlegen zu laffen. Jedes Gingreifen in den Unterricht der reip.
Klaffenlehrer tt ihnen unterfagt, und in Gegenwart der Kinder
baben fie fih jeder Bemerkung, welde irgend das Anfehen der betref⸗
fenden Lehrer ſchädigen könnte, zu enthalten.
Bemerken fie Abweihungen von den beftchenden Beftimmungen
oder fonftige Uebelftände und Mängel, fo haben fie zunädft die
Bejeitigung berfelben durch Rückſprache und freundliche Lorftelungen
zu veranlaffen, event. wenn dies vergeblich bleibt, dem Schulin-
Ipeftor Anzeige zu machen.
%6.
Die Aufnahme neuer Schüler darf nur durch die Hauptlehrer
vollzogen werben. Diefelbe findet in der Regel zu Dftern jeden
Jahres reſp. beim Beginn der Sommerſchule ftatt und zwar werden
alsdann die erft fdhulpflihtig gewordenen Kinder von den Haupt
lehren ohne Weiteres den reipeftiven Unterflaffen zugewiefen, Kinder
aber, welde ſchon anderweitig Unterricht genofjen haben, unter Zus
siehung der übrigen Lehrer geprüft und darnach in die verſchiedenen
109
Klaffen vertbeilt. Ebenfalls find die aus der Schule fcheidenden
Kinder bei dem Hauptlehrer abzumelden.
Die Hauptlehrer haben ein Verzeichniß über ſämmtliche der
Schule angebörige Kinder — Schüler Verzeichniß 8. 10. der allge-
meinen Beitimmungen — ſowie auch die Schuldronil zu ‘führen.
8. 7.
Die Lehrer beider Neuwerker Schulen treten unter Vorſitz des
Schulinſpektors monatlid zu einer Lehrerkonferenz zufammen, auf
welcher nad) Beftimmung des Schulinſpektors die Angelegenheiten der
Schulen, event. nach den von den Hauptlehrern rejp. von den andern
Lehrern durch Bermittelung der Hauptlehrer gegebenen Anregungen
und Vorſchlägen verhandelt, namentlih auch etwaige zwiſchen den
Hauptlehrern und den übrigen Lehrern entitandene und nicht aus—⸗
geglihene Meinungdverjchtedenheiten, fowie von der einen oder
andern Seite vorgebradhte Beichwerden befproden und wenn thun-
lich geſchlichtet werben.
Ueber die Verhandlungen wird nach Beſtimmung des Schulin⸗
ſpektors von einem der Lehrer Protokoll geführt.
Etwaige Beſchlüſſe der Lehrerkonferenz treten nur dann in
Wirkſamkeit, wenn ihnen der Schulinſpektor feine Zuſtimmung er—⸗
theilt. Anträge der Konferenz an die Schulkommiſſion werden vom
Schulinſpektor vermittelt. F
Jeder Lehrer erhält ein Exemplar dieſer Inftruktion, von welcher
ebenfalls ein Exemplar in jeder Klaſſe vorhanden ſein muß.
Vorſtehende Inſtruktion für die Hauptlehrer an den Volksſchu⸗
fen in Rendsburg-Neuwerk wird hierdurch von und beſtätigt.
Schleswig, den 29. September 1876.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirhen- und Schulwefen.
47) DBefugniffe der ftäbtijchen und der Schulaufjiht3-
Behörde bei Feftfegung der Lehrergehälter.
Berlin, den 29. Sanuar 1877.
Der Königlihen Regierung trete ich, wie ih auf den Bericht
vom 18. Dezember v. 3. erwiedere, darin bei, daß der von dem
Magiftrate zu N. vorgelegte Entwurf eines Statute, betreffend bie
Beloldungd- und Penftondverhältniffe der an den dortigen ftädtijchen
Schulen angeftellten Rektoren, Lehrer und Lehrerinnen, in der vor⸗
liegenden Zaflung zu Bedenken Anlaß giebt.
Bei Abänderung der Faſſung des Statut-Entwurfd werden
indeß die in der Verfügung der Königl. Regierung vom 6. September
v.3. hervorgehobenen Gefichtöpunfte nicht überall feftgehalten werben
fünnen; e8 ift vielmehr nad) folgenden Gefihtöpunften zu verfahren:
1. Das Gehalt der Reftoren betreffend, fo kann ich aus den
Vorlagen nicht entnehmen, ob daffelbe ſchon in dem früheren Statut
auf 2400 bis 3000 Mark normirt gemefen oder nicht. Sollte Erftered
der Fall fein, fo würde die Königliche Regierung in der Lage fein,
die Genehmigung zur Abänderung des $. 2. ded früheren Statuts,
in welchem ausdrüdlic gefagt war: „dad Marimalgehalt der Rek—
torenftellen wird nad 1o jähriger Dienftzeit erreiht, indem näm:
lich) nach Ablauf von 5 Jahren eine Zulage von 300 Mark und
ebenfoviel nad) weiteren 5 Jahren gewährt wird“ zu verfagen.
Iſt dagegen das Leptere der Fall, fo wird die Königliche Re—
gierung ſich darauf beihränfen müffen, dem Magiftrate die Wieder
aufnahme einer ähnlichen Beftimmung in das neue Statut ald im
Intereffe der Erlangung tüchtiger Rektoren liegend dringend zu
empfehlen. Dagegen wird e8 zu weit gehen, die ftädtiichen Behörden
zur Annahme einer ſolchen Vorſchrift zu nöthigen, weil ein Gehalt
von 2400 Mark für ein auskömmliches zu erachten ift und unter
folden Umftänden es feinem Bedenken unterliegt, die Gewährung
böberer Gehaltsſätze — bis zu 3000 Mark — Iediglid den Ber
ſchiüſſen ber ftädtifchen Behörden zu überlaffen.
2. Was fodann die Gewährung von Gehaltderhöhungen (Dienft-
alterözulagen) an Lehrer und Xehrerinnen gemäß $$. 2. und 3. des
Statut: Entwurf8 betrifft, fo kann dem Magiftrat, den Stadtver-
ordneten und der ftäbtifhen Schuldeputation um fo unbedenklicher
überlaffen werden, zunächſt ihrerſeitz darüber zu befinden, ob die
ftatutmäßigen Voraudjepungen zur Gewährung einer Gehaltöver-
befferung vorliegen und ob demgemäß foldhe zu gewähren oder zu ver⸗
jagen fet, als die Beſchlußfaſſung über Gewährung von Gehaltäzula-
gem nach den Vorſchriften der Städteordnung ja ohnehin dem Ma-
giftrat und infoweit es ſich dabei um die Bewi Aug von nicht etatd-
mäßigen Ausgaben bandelt, der Stadtuerorbneten-Berfammlung qufteht.
Es fommt nur darauf an, die aus der Faffung des Statuts
und aus dem Inhalt der Beſchwerde ded Magiftrats ſich ergebende
irrige Annahme auszuſchließen, als folle durch das Statut unter
Hinzutritt der Beftätigung defjelben durch die Regierung die Ent
ſcheldung darüber, ob einem Kehrer oder einer Kehrerin dem Statute
gemäß eine Gebaltöverbefferung zu verfagen fet, lebiglih in bie
Hand der ftädtifchen Behörden gelegt, die Befugnig der Regierung
aber ausgeſchloſſen werden, eintretenden Falls ald Disziplinarbehörbe
der Lehrer und ald Schulauffihtöbehörde darüber zu befinden, ob
die ftatutmäßigen Vorausſetzungen für die Verfagung einer Gehaltd-
erböhung vorliegen und, wenn dies nicht der Fall, die Gehaltöer-
böhung Seitend der Gemeinde zu verlangen und die Grfüllung
dieſes Verlangens im Auffihtswege durchzuſetzen.
111
— 7 —
Die Königliche Regierung wolle für Wahrung dieſes Rechts
Sorge tragen. Ihrer vorherigen Genehmigung zur Verfagung einer
Gehaltderhöhung bedarf es aber um fo weniger, als nicht zu be-
zweifeln ift, daß Lehrer, welche glauben, mit Unrecht übergangen zu
jein, nicht unterlaffen werden, den Schuß der Königlidhen Regierung
anzurufen.
Hiernady wolle die Königliche Regierung diele Angelegenheit
zur Erledigung bringen, den Magiftrat in N. alsbald unter Mit-
theilung einer Abſchrift diefer Verfügung auf die nebft Anlagen bei-
liegende Beihwerde vom 23. September v. 3. in meinem Auftrage
beicheiden und darüber, wie die Angelegenheit erledigt worden, mir
binnen jpäteftend 3 Monaten Anzeige erftatten.
Der Mintfter der Bere ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
bie Königliche Regierung zu N.
U. 111. 15,617.
48) Qurnturfe für im Amt ftebende Elementarlehrer.
(Sentrbl. pro 1876 Seite 180 und Seite 292.)
Berlin, den 15. Februar 1877.
Mährend des laufenden Jahres fol wiederum in jeder Provinz
ein vierwöchentlicher Turnkurſus für im Amt ftehende Volksſchullehrer
abgehalten werden. Für die Einrichtung dieſer Kurfe find die im
vorigen Fahre getroffenen Anordnungen gleichfall8 maßgebend. Unter
Bermeilung auf meine Girkular-Berfügungen vom 18. Februar und
16. März v. 3. (U. III. 1744. und 3093.) veranlalie idy daher
die Königliche Regierung ıc., nah Maßgabe diefer Beitimmungen
wegen Betheiligung von Lehrern des dortigen Verwaltungs-Bezirks
an dem Kurjus dad Weitere anzuordnen und bezw. mit dem König-
lichen Provinzial-Schultollegium der Provinz zu vereinbaren.
An
ſämmtliche Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien
in der Provinz Hannover u. den Königl. Ober⸗Kirchen⸗
rath zu Nordhorn.
Abſchrift erhält dad Königliche Provinzial-Schultollegium zur
Nachricht und weiteren Beranlafjung.
Der zunächft überjchläglich zu ermittelnde Koftenbebarf ift recht⸗
zeitig zu beantragen.
Demnädft erwarte ich Einreihung des Berichts und der ftati-
ſtiſchen Nachrichten über den Kurſus.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: —
An
ſämmtliche Königliche Provinzial⸗Schulkollegien.
U. II. 6097.
112
49) Termin für bie Turnlehrerinnen- Prüfung
im Frühjahre 1877.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 615 Nr. 256.)
Berlin, den 9. Februar 1877.
Für die Turnlehrerinnen= Prüfung, welche in Gemäßheit des
Reglementd vom 21. Auguft 1875 im Frühjahr 1877 zu Berlin
abzuhalten ift, habe ih Termin auf den 14. und 15. Mai, eventl.
die folgenden Tage anberaumt, wenn die Meldungen fo zahlreich
eingehen, daß nicht alle Bewerberinnen feichgeitig geprüft werden
tönnen. Hiervon wird den Betheiligten Nachricht gegeben werben.
Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen
find bei der vorgefeßten Dienftbehörde jpäteltend 4 Wochen, Mel«
dungen anderer Bewerberinnen fpäteftend 3 Wochen vor dem ange-
gebenen Termine unmittelbar bei mir anzubringen.
Der Königlichen Regierung überlaffe ic, diefe Beftimmung im
dortigen Verwaltungsbezirk in geeigneter Weiſe zur öffentlichen Kennte
niß zu bringen.
Un
fämmtliche Königliche Regierungen.
Abschrift erhält das Königliche Konfiftorium ꝛc. zur gleiche
mäßigen weiteren Veranlaffung.
An
bie Königlichen Konfiftorien in ber Provin Hannover
und ben Rönigl- Ober · Kirchenrath zu Norbhorn.
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial» Schulfollegium zur
Nachricht und Beachtung.
Der Minifter der geiftlihen aꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
ſammtliche Rönigl. Provinzial» Schuffollegien.
U. II. 6270.
50) Uebereintommen mit andern Deutfhen Staaten
über gegenfeitige Anerkennung der Prüfungdzeugniffe
für Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen.
Berlin, den 8. Februar 1877.
Mit dem Senate der freien und Hanjeftadt Lübec habe ih
das Uebereinkommen getfen, daß die in Preußen auf Grund ber
von mir unter dem 24. April 1874 erlaffenen Prüfungsordnung für
113
Lehrerinnen und Scuivorfteherinnen auögeftellten Zeugniffe auch
für den Freiftant Lübeck als gültig anerkannt und deren Inhaberinnen
zum Schuldienfte im dortigen Staatögebiete zugelaffen werden, und
dag die im Freiltante Lübed auf Grund der von dem Ober-Schul«
follegium daſelbſt unter dem 21. Dezember 1876 erlaffenen Prüfungs-
ordnung für Lehrerinnen und Schulvorfteherinnen ausgeftellten
Zengnite auch für dad Königreih Preußen ald gültig anerkannt
und deren Inbhaberinnen zum Schuldienite im dieffeitigen Staats⸗
gebiete zugelaſſen werden.
Die Koͤnigliche Regierung ꝛ⁊c. ſetze ich hiervon zur Beachtung
in Kenntniß.
An
die Königl. Regierungen, das Königl Provinzial-Schul-
follegium hier, die Königl. Konfiftorien in der Provinz
Hannover u. ben Königl. Ober⸗Kirchenrath zu Nordhorn.
Abſchrift erhält das Koͤnigliche Provinzial» Schultollegium zur
Nachricht und Beachtung.
Der Minifter der te ꝛc. Angelegenheiten.
alt
An
die Röniglichen Brovinzial-Schulkollegien.
V. UI. 5533.
Berlin, den 7. Februar 1877.
Mit dem Fürſtlich Schwarzburgiichen Miniiterium zu Son»
dershauſen habe ich ein Uebereinfommen dahin getroffen, daß die
im Königreiche Preußen nad) der von mir unter dem 24. April 1874
erlaffenen Prüfungsordnung für Lehrerinnen yeprüften und mit dem
Wahlfähigkeitszeugniſſe verſehenen Lehramtsbewerberinnen aud an
den betreffenden Schulen im Fürſtenthume Schwarzburg- Sonder»
haufen angeftellt werden können, und daß diejenigen Sculamts-
bewerberinnen, welche nad) der von dem Fürftlich Schwarzburgijchen
Miniftertum unter dem 15. September 1876 erlaffenen Prüfungs»
ordnung für Lehrerinnen die Prüfung beftanden haben, aud im
Königreihe Preußen die Anftellungsfähigleit erhalten.
ie Königliche Regierung 2c. jebe ich hiervon zur Beachtung in
Kenntniß.
An
die Konigl. Regierungen, das Königl. Provinzial-Schul-
follegium bier, bie König Konfiflorien in der Provinz
Dannover u. ben Konigl. Ober⸗Kirchenrath zu Nordhorn.
1877. 8
114
Abfchrift erhält das Königliche Provinzial» Schullollegium zur
Nachricht und Beachtung.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: reift
An
bie Königlichen Provinzial-Schultollegien.
U. OD. 7094,
51) Orleihterung bet Hebertritted von Lehramts—
bewerbern an die Zaubftummenanftalt zu Schleswig.
(efr. Centrbi. pro 1876 Seite 302 Nr 123.)
Berlin, den 13. Dezember 1876.
Auf den Beriht vom 21. v. M. will ih zum Zmwed der
leichteren Ausführung der Ausbildung von Taubftummenlehrern ge⸗
nehmigen, daB denjenigen Lehramtöbewerbern, welche nad) ihrer Ent-
laffung von einem Seminar der dortigen Provinz ald Hülfslehrer
bei der ftändiichen Zaubftummen - Anftalt in Schleswig eintreten,
der Erfüllung ihrer reverslichen Verpflichtung zum dreijährigen
Verbleib im öffentlihen Schuldienft nur in dem Falle zu genügen
haben, wenn fie vor Ablauf eines dreijährigen Zeitraumes von der
ezeichneten Anftalt abgehen.
Der Minifter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Sm Auftrage: Greiff.
An
das Königliche Provinzial-Schuflollegium zu Kiel.
U. II. 14269.
V. Volksſchulweſen.
32)., Einführung der „Heilsgeſchichte im bibliſchen
Geſchichten erzählt“ von Brüggemann in Volksſchulen.
Berlin, den 27. Dezember 1876.
Auf die Berichte der Königlichen Regierung vom 16. Oktober
d. J. und vom 17. v. M. genehmige ich, daß die von dem Pfarrer
und Kreis⸗Schulinſpektor 3. Brüggemann zu Kettwig a. d. Ruhr
nebft einem Beimort herausgegebene und in dem Verlage von ©.
D. Bädeker zu Eſſen erſchienene „beilögeicichte in biblifchen Ge»
ſchichten erzählt" in den Schulen der 1. Landdiözefe Halle ein-
geführt werde.
Gleichzeitig ermächtige ich die Königliche Regierung, dieſes
Buch geeigneten Falles auch in anderen evangeliſchen Schulen Ihres
15.
Verwaltungsbezirks einführen zu laſſen. Wo jedoch, wie died in
den Schulen der genannten Diözefe der Fall ift, Lehrbücher der
bibliſchen Gedichte im Gebrauche find, deren Befeitigung nicht
nothwendig erfolgen muß, da darf mit der Ginführung des Brügge-
mann’fhen Buches nur fo vorgegangen werden, daß dies der Schul»
gemeinde nicht zum Bebrude gereicht.
An
Die Königliche Regierung zu Merſeburg.
Abſchrift erhält die Königliche Regierung ıc. zur Kenntniß-
nahme und mit der Grmädhtigung, die Cinführung des vorbezeic
neten Buchs in denjenigen evangeliihen Schulen des dortigen Bes
zirks, für melde fie beantragt werden follte, zu genehmigen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Ball.
An
fämmtliche Königliche Regierungen und Provinzial»
Scultolegien ber acht älteren Provinzen, excl
der Mönigl. Regierung zu Merfeburg.
U. III. 14607.
53) Aufbringung der Koften für den Unterriht in
mweiblihen Handarbeiten in der Schule,
Berlin, den 30. Sanuar 1877,
Mit Rüdficht auf die wiederholt zu Tage getretenen Gtreitig-
feiten über die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufbringung der
Koften für den in den allgemeinen Beftimmungen vom 15. Oftober
1872 angeordneten Unterricht in weiblihen Handarbeiten nehme
ich Beranlaffung, auf das im Gentralblatt der Unterrichts-Verwal+
tung pro 1876 Ceite 618 Nr. 259 abgedrudte Erfenntnig des
Königlichen DOber-Vermaltungsgerihtd vom 29. September v. 3.
noch beſonders aufmerkſam zu machen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
u N
fämmtliche "Rönigt. Regierungen, bie König. Konfiftorien
der Provinz Hannover und ben Köuigl. Ober-Kirhen-
rath zu Nordhorn.
T. II. 5624.
8*
116
54) Handarbeitsunterricht in der Volksſchule.
(Befugniß der Unterrihte-Berwaltung zur Einfiiprung, Kompetenz zur Beflellung
der Induſtrie · Lehrerin, Feitragepfiht des Gutsherrn.)
(Eentrbf. pro 1876 Ceite 618 und Seite 692.)
Im Namen ded Königs.
In der Vermaltungsftreitiache
des Majoratöbefigerd Grafen v. W. auf D., Klägerd und
Revifiondklägers,
wider
den Borftand der katholiſchen Schule zu B., Bellagten und
Reviſionsbeklagten,
bat das Königliche Oberverwaltungsgericht in feiner Sitzung vom
2. Dezember 1876,
an welder ıc. ıc. Theil genommen haben,
für Recht erkannt,
daß auf die Revifion des Klägerd das Erkenntniß des Kö—
niglihen Bezirfövermaltungsgericht8 zu Breslau vom 16. Juni
1876 zu beftätigen und die Koften bed Revifionsverfahrens,
unter Feſtſetzung des Werthes des GStreitgegenftanded auf
246 M. 75 Pf. dem Kläger zur Laſt zu legen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe.
Die Schulauffihtöbehörde hat die Annahme einer Induſtrie—
lehrerin für die katholiſche Schule zu B. angeordnet. Zur: Befols
dung berfelben foll der Graf v. W., ald Gutöhere von B., auf
Grund des katholiſchen Eculreglementd vom 18. Mai 1801 einen
jährlichen Beitrag von 9 M. 87 Pf. leiften. Er hält fich hierzu
nicht für verpflichtet, während der Schulvorftand zu B. feine Heran«
ziehung für gefeplich begründet erachtet.
Der Graf v. W. rief in Folge deffen die Entſcheidung des
Kreisausſchuſſes des Kreifed DO. an, welde unterm 1. März 1876
dahin erging, daß Kläger zur Zahlung des ftreitigen Beitrages ver-
pflichtet fei, indem als feftftehend angenommen wurde, daß die Ges
meinde B. im gutöherrlich- bänerlihen Verbande mit der Herrihaft
D. geftanden habe. Der Kläger legte hiergegen Berufung ein und
machte geltend, daß .
1) er feinen Grundbeſitz und feine Dienftleute im Schulbezirf
babe; das Herrfchaftöverhältniß in Wegfall gekommen fei, ein
Dominium in B. nit eriftire,
2) dad Schulreglement vom 18. Mat 1801 die Herrfhaft nur
zur antheiligen Befoldung des öffentlichen Lehrers, nicht einer
Snduftrie s Lehrerin verpflichte,
3) die Induſtrie-Lehrerin durch Privatvertrag von der Gemeinde
ohne feine Zuftimmung und Genehmigung der bewilligten
Befoldung feiner Seitd, angeftellt jet.
117
Eine Gegenerflärung des beflagten Schulvorftandes ging nicht ein.
Nachdem der Kläger im Termine zur mündlichen Verhandlung
noch ausdrüdlidy anerkannt hatte, daß die Herrſchaft O. von jeher
die Beiträge zum Gehalt ded Lehrerd in DB. gezahlt habe, erkannte
dad Königliche Bezirld-Verwaltungdgericht zu Breslau am 16. Suni
1876 dabin,
da die Enticheidung ded Kreisausſchuſſes zu O. vom 1. Mär;
1876 lediglih zu beftätigen und dem Berufungsfläger die
Koften und baaren Auslagen ded Verfahrens, fowie die baaren
Audlagen ded Berufungdbellagten zur Laft zu legen, der
Werth ded Streitgegenftandes aber auf 230 M. feftzufepen.
Daſſelbe rechtfertigte feine Entſcheidung folgender Maßen:
Nachdem der Induftrie-Unterricht obligatorisch geworden, haben
diejenigen, melden der Unterhalt der Schule obliegt, die hierzu er-
forderlihen Mittel aufzubringen, indem ſowohl die 88. 29— 33.
A. L. R. DO. 12. ald das katholiſche Schulreglement von 1801 die
pflicht des Unterhaltd ohne Einſchränkung den Gemeinden und
Sutöherrichaften auflegen.
Es Tann hiernach auch feinem Bedenken unterliegen, daß für
die Bertheilung des Gehaltd die provinzialredhtlichen Grundjäge des
8.19.a. des Neglementd von 1801 zur Anwendung kommen.
Wenn Berufungdfläger feine Eigenſchaft als Gutöherr von B.
in Abrede ftellt, fo nd allerdingd die einzelnen Rechte der dortigen
Gutsherrſchaft in ihren weſentlichen Beftandtheilen, vielleicht fogar
volftändig dur die Gejepgebung nad Emanation des Landrechts
fortgefallen, und es hat die Kreidordnung indbefondere die noch ver-
bliebenen obrigkeitliden und ftändifchen echte befeitigt; es find
jedoch die Gutsherrſchaften ald ſolche an ſich nit für befeitigt zu
erachten, und ed muß daher der Fortbeftand der mit denfelben ver:
bundenen Pflichten angenommen werden. Wenn nun die Leiftung
von Beiträgen zu dem Lehrergehalt in B. ausdrücklich anerkannt
ift, fo kann der Berufungskläger ſich hiernach der Beitragspflicht zum
Gehalte der Induftrie⸗-Lehrerin nicht entziehen.
Die übrigen angeregten Fragen, ob die jeweilige Lehrerin rite
berufen und die durch Einigung der Schulgemeinde mit der Lehrerin
ermittelte Höhe des Gehalt angemeſſen ift, koͤnnen nicht Gegenftand
des Berwaltungdftreitverfahrend jein, find vielmehr im Auffichtömege
zur Erledigung zu bringen.
Gegen diefe Entſcheidung hat Kläger friftzeitig die Revifion
eingelegt und beantragt:
unter Abänderung des Erfenntnifjes des Königlichen Bezirkö-
verwaltungögerichtd zu Breslau vom 16. Suni 1876 zu er⸗
fennen, daß er gu Beiträgen zur Unterhaltung der Induſtrie⸗
Lehrerin an der katholiſchen Schule zu B. nicht verpflichtet ſei.
Er wirft dem Vorderrichter vor Verlegung
118
a) des $ 19. des Schulreglements vom 18. Mai 1801 und der
$$. 29.—33. Tit. 12. Ih. IL A. L. R. durch unrichtige Ans
wenbung,
b) des Artiteld 25. der Verfaſſungs-Urkunde durch Nicht-An«
wendung,
c) ded Bei
res inter alios acta aliis nec nocet nec prodest.
Er beftreitet feine Eigenfhaft als Gutöhere von B., wo er
weder Ader noch Land befige und wo ihm nur das Auentecht zu-
ſtehe. Aus feinen Leiftungen für den Lehrer fei die Gutthetrlich⸗
keit nicht zu folgern, da diefe einen anderen Rechtsgrund haben
tönnten, Mebrigend habe die Gemeinde zu beweifen, daß er Gutd-
berr ſei.
Der beklagte Schulvorftand hat in feiner Gegenerflärung noch
bemerft, daß die Gemeinde B. bid in die neuere Zeit der Guts—
herrſchaft zu D. robottpflichtig geweſen; die Robottpflicht jei durch
Grlegung eines Kapitald abgelöft, nicht aber die Yerpflihtung der
Gutshertſchaft gegen ihre Unterthanen. Sein Antrag geht auf Be—
ftätigung der angegriffenen Entſcheidung.
Diefem Antrage hat fi) der von dem Minifter der geiftlichen,
Unterrichis- und Medizinal-Angelegenheiten zur Wahrnehmung des
öffentlichen Intereſſes beftellte Kommiffar, welcher im Termin zur
mündlichen Verhandlung den obligatoriſchen Charafter des Unter-
richts in den meibliden Handarbeiten heruorhob und die Geſchichte
der katholiſchen Schulgefeggebung in der Provinz Schleſien ent-
wickelte, angefchloffen.
Dementfprechend war aud zu erkennen.
Das Schulreglement für die niederen fatholiihen Schulen in
den Städten und auf dem platten Lande von Schleſien und der
Grafſchaft Glap vom 18. Mai 1801 empfiehlt im $. 58. bereits die
Einrichtung des Unterrihtd in Handarbeiten für die weibliche
Jugend. Meber die Dedung der Koften cine jolden Unterrichts
beftimmt daffelbe nichts. Es überläßt dies der freien Vereinbarung
der Betheiligten. Weder Herrſchaft, noch Gemeinde konnten zwangd»
weile zur Uebernahme der Koften angehalten werden. Dieſer Redhtö-
zuftand befteht nicht mehr, nachdem durch die allgemeine Verfügung
des Unterrihtöminifterd vom 15. Dftober 1872 über Einrichtung,
Aufgabe und Ziel der preußifhen Volksſchule der Unterricht in den
weiblichen Handarbeiten zum obligatorifchen Lehrgegenftande erhoben
ift. Daß diefe Anordnung des Unterrichtäminifterd von ihm inner
balb feiner Zuftändigfeit erlaffen und rechtsverbindlich ift, ift died-
jeitö bereits in dem Erkenniniſſe vom 29. September 1876 in
Saden S. und Genoffen zu St. c/a den Amtövorfteher B. zu ©.
näher dargethan und wird aud vom Kläger felbft als „frage
los richtig® anerfannt. Damit find aber die bezüglihen Beltim-
119
mungen im $. 58. de8 Reglements befeitigt. Der Unterricht in den
weiblichen Handarbeiten iſt gleichberechtigte Aufgabe der Volks—
ſchule, wie der Unterricht in Religion, Leſen, Schreiben, Rechnen ıc.
Wer daher die Koften der Unterhaltung der Volksſchulen, der Be⸗
foldung ihrer Lehrer ꝛc. zu tragen bat, bat aud die bezüglidhen
Audgaben, infoweit fie durch den Unterricht in den weiblichen Hand⸗
arbeiten entitehen, zu beitreiten. Es ift daher näher zu unterfuchen,
wem diefe Laſt für die katholiſchen Echulen Schleſiens obliegt.
Für Diejelben ift ergangen das GeneraleLand-Schul-Reglement
für wi vom 3. November 1765. Daſſelbe beftimmt im
$. 13. Ab}. 2,
dag die Schulen auf Koften der Gemeinen, wenn fie ganz
oder größtentbeild Tatholifch, außerdem aber audy mit Kone
furrenz der Herrſchaft, ohne Unterſchied der Religion, nicht
nur erbaut, jondern mit allem Nöthigen verfehen werden
und im 8. 14,
dag dem Lehrer „von Dominiid und den katholiſchen Unter-
thanen ein Eonvenabler Unterhalt beftimmt und richtig ge-
reicht” werden folle.
Die leptere Beftimmung ftteß bei der Ausführung auf Schwie-
rigkeiten, da ed zweifelhaft blieb, mad unter einem fonvenablen
Unterhalt zu verftehen, und in weldem Berhältniffe derfelbe billig
auf Dominien und Gemeinden zu vertbheilen jei. Namentlih um
diefe Zweifel zu löfen, und die Dominien zu beftimmten Beiträgen
zum linterhalte ded Lehrer zu verpflichten, erging, wie der in den
eingefehenen Akten ded Staatdarchivs befindliche Bericht ded DVer-
fafferd des Entwurfd an den Staatöminifter Grafen v. Hoym vom
4. Februar 1801 und der Smmediatberiht des Xebteren vom
16. $ebruar 1801 ergeben, das bereit8 oben beſprochene Schulregle-
ment vom 18. Mat 1801, welches in feinem Cingange unter
Anderem bejagt:
Das katholiſche Schulreglement für Schlefien vom
3. November 1765 enthält zwar jehr viele qute Vor—⸗
ſchriften und Wir beftättgen und wiederholen ed aud in
gegenwärtigem, injofern ed dadurd nicht aufgehoben und
näher erläutert wird, allein Wir haben darin all Das-
jenige vermißt, was wegen Unterhaltung der Schulen weſent⸗
lich nothwendig iſt. Diefer Gegenitand verdient indeflen alle
Aufmerfiamkeit, denn nur von hinlänglidy bejoldeten Lehrern
fann man treue Ausübung ihrer Pflichten erwarten, und Die
Feftſetzung diefer Belohnung Tann indfünftige nicht mehr
der Willkühr der Herrichaften und der Untertbanen, dem
Privat-Ablommen oder einer übel verftandenen Sparfamteit
überlaffen werden. ıc.
120
Die Drdnung diefer Berhältniffe ftellte fi) alſo dad Reglement
von 1801 zur Aufgabe.
Sm $. 12. deſſelben ift demnach auch beftimmt, was in da⸗
maligen Zeiten als ein konvenabler Unterhalt anzujehen, dem Haupt-
lehrer alſo wenigftend gereicht werden follte.
Dad Beitragd-Verhältnig zwiſchen Herrſchaft und Gemeinde
wird im $. 19. geregelt. Nah Quoten vertheilt werden Brenn⸗
material und Baargeld; die Herrichaft hat '/,, die Gemeine ?/, bei«
zutragen. Die Bertheilung der anderen Leiftungen richtet ſich nad)
den örtlichen Verhältniffen. Das Deputat an Getreide tragen Die
Aderbefiger. Hat der Gutöherr gar keinen Ader, fo giebt er nichts;
bat die Gemeinde gar feinen Ader, fo giebt er Alles. Die Holz-
fuhren leiften die beipannten Wirthe; find ſolche nicht vorhanden, der
Gutsherr. Die Vertheilung diefer Keiftungen richtet ſich aljo nad
den konkreten Verhältniſſen; als feititehend für alle Schulen gilt nur
ber Maßſtab der Vertheilung von Holzdeputat und Baargeld.
Es fragt fi, ob der Gefepgeber hiermit ein Prinzip hat auf:
ftelen wollen, was überall audy da, wo die Leiftungen nad $. 19.
b und d nicht in Frage fommen, ed fi nicht um die Bejoldung
ded Hauptlehrerd handelt, anzumenden ift, oder ob damit nur ber
Fall hat entihieden werden follen, wenn alle im $.'19. erwähnten
Leiftungen auf Grund des $. 12. von Herrichaften und Gemeinden
zu fordern find. Für die legtere Annahme fpriht die Bezugnahme
auf den F. 12. im $. 18.; es zeigt Died, daß der Geſetzgeber an
die Beftimmungen des $. 12. wohl gedacht hat. Dagegen ipricht,
daß im $. 19. felbft nirgends auf den $. 12. verwiefen wird und
dab fich die Feftfepungen in diefen beiden Paragraphen nicht überall
deden. Wer für Gartenfled und Weide event. eintreten fol, ift
nicht geſagt. Beachtenswerth ift ferner, daß der $. 23. für den
Fall, daß 2 Lehrer an einem Orte von mehr als 50 Stellen find,
ohne Weiteres jagt:
fo muß die Herrſchaft zum Unterhalt eines jeden ein Drittel
beitragen.
Endlich ift hervorzuheben, daß der 8.29. für gewiffe Fälle der
Anfebung eined Adjuvanten beitimmt:
fo tragen die Koften davon die interejfirten Herrichaften
und Gemeinen.
und es für überflüffig hält, bier, wo ter Fall des $. 12. nicht
vorliegt, etwas Näheres über die beiderjeitigen Leiftungen zu be=
ftimmen, dies alfo bereitd durch den 8. 19. als feftgeftellt anfieht.
Es ſcheint hiernach in der That der $.19. jo verftanden werden zu
en:
die Derrichaft trägt — injoweit ed fih nicht um Deputat
an Getreide und Anfuhr des Brennmatertald handelt —
ftetö "/, zum Unterhalt des Lehrers bei;
121
binfichtlid Getreide» Deputat und Anfuhr ded Brenn⸗
materiald entjcheiden die lokalen Verhältniſſe.
Und daß der Berfaffer ded Reglements — Geheime Rath
Pachally — dies wirklich mit dem $. 19 bat jagen wollen, gebt
far aus der gleichfalls von ihm verfaßten, von dem Staatöminiiter
Grafen Hoym an die Kammern zu Bredlau und Slogan erlaffenen
Ausführungs-Verordnung vom 4. Zuli 1801 hervor. Es heißt
darin wörtlid):
«In Abfiht zur Konkurrenz zur Unterhaltung des Leh⸗
rerd zwiſchen Herricaften und Gemeinen ift 8.19. sub a.
der allgemeine Grundſatz angenommen, daß bie
Herrſchaft, von welcher Religion fie fei, zum Drittel fon«
turriren müſſe. Diefed findet nun auch nad) Analogie
beit Kirchen in Anfehung der Schulhäufer ftatt und wird
hiernach 8. 36. Tit. 12. Ih. 2. des Landrechts näher beſtimmt.“
Dem lepteren Sag wird man allerdings die Anerkennung ver-
fagen mülfen, weil das Reglement von 1801 der Baupflidht gar
nit erwähnt. Allein der erfte Sag ift für die Audlegung des
. 19. defjelben bedeutjam. Er beitätigt die aud dem Reglement
elbjt gezogene oben aufgeftellte Schlußfolgerung. Muß biernad)
angenommen werden, daß die Herrichaften in Schleften bei den nad
Maßgabe ded Reglementd vom 18. Mat 1801 regulirten Schulen
— ſoweit nicht Getreide-Deputat und Holzanfuhr in Frage ftehen —
ftetö Y/, der „Belohnung“ ded Lehrers hergeben müflen, fo iſt es
auf dieje Verpflichtung ohne Einfluß, ob der Lehrer dauernd oder
auf Kündigung angeftellt, ob er vol — oder nicht voll — beſchäf—⸗
tigt ift. Es kann nur darauf anfommen, ob der Unterricht, weldyen
er ertheilt, in der Volksſchule ertheilt werden muß. Sft legtereß,
wie bei dem Unterricht in den weiblichen Handarbeiten der Fall, jo
fungirt er als Lehrer an der Volksſchule und muß feine Befoldung
von den zur Aufbringung der Lehrer-Befoldungen Berpflichteten er-
halten. Die Heranziehung der Herrihaft zur antheiligen Tragung
der Defoldung der —— Lehrerin bei den katholiſchen Schulen
Schleſiens ift biernady gerechtfertigt und der Vorderrichter hat daher
den $.19. a. ded Neglementd vom 18. Mai 1801 auf den vorlie-
genden Zall mit Recht angewandt, falls der Kläger für die Schule
zu DB. als Herrſchaft anzufehen ift. Aber aud dies muß für er-
wieſen angefehen werden, da der erfte Richter bereits thatjächlich
feitgeftellt hat, daß die politiiche Gemeinde B. im gutöherrlich-bäuer-
lihen Berbande mit der Herrihaft DO. geftanden Bat und da durd)
die Ablöfung der Robottpflicht Seitens der Dorf: Einfaffen die
Gutsherrlichkeit felbft nicht berührt wird, legtere au im Wege der
Geſetzgebung bi jept nicht befeitigt ift.
Die Behauptung des Klägerd, dab die Induſtrie⸗Lehrerin nicht
site gewählt jei, mag ihm eine Bejchwerbe bei der Auffichtöbehörde
122
geben, berechtigt ihn aber nicht, die geſetzlich ihm obliegende Pflicht,
für den Unterhalt der gegenwärtig fungirenden Lehrerin mit aufzu-
kommen, von fidy abzulehnen.
Daß der Kläger bei der Feſtſetzung ded Gehalts für die Ins
duftriesXehrerin nicht mitgewirkt bat, ift unerheblich, da er felbft
nicht behauptet, daß dad Gehalt unrichtig oder zu body normirt fet.
Märe dies aber wirklich der Fall, fo würde darüber nidht ein Ver:
waltungöftreitverfabren ftatthbaben, fondern nur eine Beichwerde an
vie ———— welcher die Feſtſtellung der Lehrergehälter allein
ulommt.
Der von dem Schulvorftande erhobene Anſpruch leitet fich nicht
ber aus dem Bertrage, weldhen er mit der Lehrerin geſchloſſen bat,
fondern aus dem Belepe. Ob der Kläger daher bet dem fraglichen
Bertrage mitgewirkt bat, ift unerheblid, da er aus dem Bertrage
nicht in Anfprucd genommen wird.
Der Kläger überfieht endlich, wenn er eine Verlegung ded Ar-
tikels 25. der Verfaſſungs⸗Urkunde behauptet, daß diefer Artikel noch
gar nicht Geſetzeskraft hat (Art. 112. Verf.-Urk.).
Die Angriffe des Klägerd gegen die Entſcheidung ded Bezirks⸗
verwaltungsgerichtd zu Breslau vom 16. Sunt 1876 ericheinen bier»
nad ſämmtlich verfehlt und konnte die Reviſion daher nicht für be-
gründet erachtet werden,
Der Beitrag des Klägerd zu dem Gehalte der Snduftrie-Lehrerin
ift auf jährlid 9 Mark 87 Pf. — und daß diejer Beitrag richtig
berechnet ift, und dem $.19.a. des Reglements entfpricht, darüber
waltet unter den Parteien kein Streit ob —, angegeben, der Werth
des Streitobjelts ift danach, da es fi) um eine dauernde Leiftung
handelt, auf 25 x 9,87 = 246M. 75 Pf. anzunehmen. Im Uebrigen
regelt fidy der Koftenpunft nad) $. 72. des Geſetzes vom 3. Zuli 1875.
Urkundli unter dem Siegel des Königlichen Obervermaltungd-
gerichtö und der verorbneten Unterjchrift.
(L. S.) Perſius.
2.8. G. Nr. 8.
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen.
(Tentrbl. pro 1876 Seite 134.)
Bei der Feier des Krönungd- und Drdendfeftes am 11. %e-
bruar d. 3. haben nachgenannte dem Reſſort der Unterrichts-Verwal⸗
tung ausjchlieglich oder gleichzeitig angehörende Perjonen erhalten:
1) den Rothen Adler-Drden zweiter Klaſſe mit
Eichenla ub:
de la Croix, Geheimer Ober-⸗ Regierungs⸗Rath und vortragender
Rath im Minifterium der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
— — —
2) den Rothen Adler-Orden dritter Klaſſe mit der
Schleife:
K. Becker, Profeſſor, Maler und Mitglied des Senats der Aka⸗
demie der Künfte au Berlin.
Dr. Kellner, Geheimer Regierungd- und Schulrath zu Trier.
Kroll, Regierungd- und Schulrath zu Arnöberg.
Dr. Stenzler, Profefjor an der Univerfität zu Breslau.
Wäpoldt, Geheimer Dber » Regierungd-Ratb und vortragender
Rath im Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
3) den Rothen Adler-Drden vierter Klaffe:
Dr. Bartſch, Geheimer Regierungd-Ratb und vortragender Rath
im Dlinifterium der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Beinert, Geheimer Regierungd- Rath und vortragender Rath im
Minifterium der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Dr. Bieje, Drofehior und Gymnaſial⸗Prorektor zu Putbus.
. Bigge, GymnafialsDireftor zu Köln.
Dr. Dahn, Profeffor an der Univerfität zu Königeberg i. Prß.
Dr. Dietrich, Profeflor an der Univerfität zu Marburg.
Dr. Fuchs, Profeflor und Staatsanwalt zu Bredlau.
Gerlach, Kirhenratb, Superintendent und Pfarrer zu Staudern»
beim, Kreis Meiſenheim.
‚Dr. Göppert, Geheimer NRegierungd-Rath und vortragender Rath
im Minifterium der geiftlihen zc. Angelegenheiten.
Grashoff, Superintendent und Paftor zu Meppen, Landdroftei-
bezirf Dönabrüd.
Dr. Hanftein, Profeffor an der Univerfität und Direktor ded
botanifhen Gartend zu Bonn.
Dr. Hittorf, Profeffor an der Akademie zu Münfter.
Junghenn, ftädtiiher Schulinſpektor zu Hanau.
Kahle, Seminar-Direltor zu Köslin.
Koh, Realihul-Direktor zu Tilfit.
Kohler, Regierungd- und Schulrath, katholiſcher Pfarrer zu Ben-
zingen, Regierungsbezirt Sigmaringen.
Krüger, Nealihul-Direktor zu Frauftadt.
Dr. Lahmeyer, Provinzial-Schulrath zu Kiel.
Dr. Luther, Profeflor an der Univerfität und Direktor der Stern»
warte zu Königöberg 1. Pr. .
Dr. Mangold, Profeſſor an der Univerfität zu Bonn, z. 3. Rektor
der Univerfität.
Dr. Mos ler, Profeffor an der Univerfität zu Greifswald, 3. 3.
Rektor der Univerfität.
Dr. Riemeyer, Gymnafials-Direltor zu Kiel.
Dr. Roßbad, iprofeffor an der Univerfität zu Bredlau.
124
Roth, Superintendent, Pfarrer und Kreis-Schulinſpektor zu Neun-
kirchen, Kreid Siegen.
Mar Schmidt, Profeffor und Lehrer an der Kunft- Akademie zu
Königäberg i. Prß.
Schober, Superintendent und Pfarrer zu Tirſchtiegel, Kreis
Meſeritzz.
Dr. Shramm, Drofeffor und erfter Oberlehrer am Gymnaſium
zu Glatz.
Dr. Shumann, Seminar: Direktor zu Alfeld, Landdrofteibezirf
Hildesheim.
Spieler, Provinzial-Schulrath zu Hannover.
Spinola, Geheimer Regierungs-Rath und Direktor des Charite-
Krankenhauſes.
Steinwender, Superintendent zu Balga, Kreis Heiligenbeil.
Dr. Storck, Profeſſor an der Akademie zu Münſter.
Wandel, Superintendent und Paſtor zu Nimptic.
4) Den Königl. Kronen-Orden dritter Klaſſe:
Dr. Hildebrand, General-Superintendent des Fürſtenthums
Göttingen und Paſtor zu Göttingen.
Dr. v. Shering, Geheimer Zuftiz- Rath umd Profefjor an der
Univerfität zu Göttingen.
Dr. Ketule, Geheimer Regierungd- Rath und Profeffor an der
Univerfität zu Bonn.
Dr. Meblbaufen, Generale Arzt 3. D. und Direktor ded Charite:
Krankenhauſes.
5) den Königl. Kronen-Orden vierter Klaſſe:
Mettner, Mufil-Direktor und erfter Seminarlehrer zu Münfterberg.
Scholz, Borfteher einer Privatihule zu Pudewitz, Kreid Schroda.
6) den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend von
Hohenzollern:
Bähniſch, Stadtichullehrer zu Neumarft.
Beilſchmidt, Clementarlehrer zu Königäberg i. Pr.
Beyer, Schullehrer zu Schönrode, Kreis Wirfig.
Eiſenbach, Scullehrer zu Bieöfeld, Kreis Wipperfürth.
Göde, Schullehrer zu Zippnow, Kreid Deutich- Krone.
Gottſchalk, Kantor, Schullehrer und Organift zu Mangſchütz,
Kreid Brieg.
Große, Schullehrer zu Ezarnifauer- Hammer, Kreis Czarnikau.
Grünewald, Oberlehrer an der Heiligengeift: Schule zu Lüneburg.
Hirſchfelder, Hauptlehrer an der Bürgerihule zu Krotoſchin.
Kluske, Schullehrer und Drganift zu Polniſch-Würbitz, Kreid Kreuz-
burg in Oberfchlefien.
Korn, Rektor an der altftädtifchen Bürgerjchule zu Königäberg i. Pr.
125
Mazur, Schullehrer zu Burowietz, Kreis Kattowitz.
Müller, Kantor, Organift und Küfter zu Oppeln.
Neitzke, Kantor, Schullehrer und Organift zu Neuftettin.
Pirſch, Hauptlehrer an der Stadtichule zu Smwinemünde.
Pohl, Kantor und Schullehrer zu Kauffung, Kreis Schönau.
Pohl, Scyullehrer zu Czersk, Kreis Konitz.
Nufer, Hauptlehrer zu Burg a. F., Kreid Oldenburg.
Stegelmann, Kantor und Schullehrer zu Plön.
Voß, Schullehrer zu Spitzings, Kreid Königäberg i. Pr.
7) da8 Allgemeine Ehrenzeichen:
Büdenbender, Schullehrer zu Wallersheim, Kreid Koblenz.
Döring, dsgl. zu Repkow, Kreis Köslin.
Karger, dögl. zu Breitenau, Kreid Neumarkt.
Krumm, Wärter in der hirurgiichen Klinik der Untverfität zu Bonn.
NRinnemann, Scullehrer zu Neu-Schönmwalde, Kreis Regenwalde.
Tſchierske, Kantor, Schullehrer u. Küfter zu Sebnig, Kreid Lüben.
— — — — — — —
Perſoual⸗Veräündernugen, Titel- und Orbens » Berleihungen.
A. Univerfitäten.
Der Konfiftorialratb und ordentl. Profeffor der Theologie Dr.
Weiß zu Kiel ift ald ordentl. Profeffor in die theologiſche Fakultät
der Univerſ. zu Berlin verjept, — dem ordentl. Profeffor in
der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu Berlin Geheimen Re»
gierungdrath Dr. von Ranke der Königl. Kronen-Drden 'erfter
Klaſſe verlieben,
der Dr. Freiherr von Richthofen in Berlin zum ordentl. Profeff.
in der pbilofoph. Fakult. der Univerſ. zu Bonn ernannt, auch
bemjelben die Erlaubniß zur Anlegung der Givil-Dekoration ded
Großoffizierfreuged vom Königl. Belgiſchen Keopold-Orden ertheilt,
dem ordentl. Profeſſ. in der juriftiih. Fakult. der Univerſ. zu
Bredlau, Kron-Eyndifus und Mitglied ded Herrenhauſes Ge-
beimen Juſtizrath Dr. Schulze die Erlaubniß zur Anlegung
des Kommandeurfreuzed zweiter Klaffe vom Herzoglich Braun-
ſchweigiſchen Orden Heinrich8 des Löwen ertbeilt,
der ordentl. Profeſſ. Dr. Pernice zu Greiföwald tin gleicher
Eigenſchaft in die juriftiiche Fakult. der Univerſ. zu Halle verfegt,
der außerordentl. Profeſſ. Dr. theol. Zahn in Göttingen zum
ordentl. Profeſſ. in der tbeolog. Fakult. der Univerj. zu Kiel
ernannt, und der außerordentl. Profeſſ. Dr. Piſchel in Kiel
126
um ordentl. Profef]. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. da-
tr ernannt worden.
B. Gymnaſial- und Realskebranftalten.
Die Wahl ded GymnafialsOberlehrerd Dr. Rothfuchs in Hanau
zum Direktor ded Gymnaſ. zu Güteröloh ift beftätigt,
den Oberlehrern Fr. Hier. Müller und Dr. Beh am Gymnaf.
zu Zeig das Prädikat „Profeflor“ beigelegt,
bei dem Gymnaſ. zu Oels der ordentl, Lehrer Ernft zum Ober-
lehrer befördert,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Braundberg der Rektor Matern aus Wormditt, zugleich
als kathol. Religiondlehrer,
zu Königsberg i. Prß., Friedrihd-Kolleg., der Schula. Kandid.
Bodendorf, '
zu Königsberg t. Prß., Wilh. Gymnaſ., die Schula. Kandt-
daten Peterd und von Drygalsti,
zu Difh Krone der Schula. Kandid. Karl Müller,
zu Kulm ⸗ Dolega,
zu Berlin, Friedr, Werderſch. Gymnaſ., der Schula. Kandid.
Dr. Lübeck,
zu Berlin, Gymnaſ. zum grauen Kloſter, der Schula. Kandid.
Dr. Jonas,
zu Berlin, Askan. Gymnaſ., die Schula. Kandidaten Dr.
Kaibel und Dr. Poske,
zu Kottbus der Schula. Kandid. Dr. Schliack,
zu Spandau = .e But,
zu Wittftod » ⸗ Dr. Höppe,
zu Köln, Friedr. Wild. Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr.
Fritzſche.
Am Progymnaſ. zu Rheinbach iſt der Schula. Kandid. Dr.
Wimmerös als ordentl. Lehrer angeftellt worden.
Die Wahl des Oberlehrers Dr. Otto Petry an der zu den Real⸗
ſchulen 2. O. gehörigen Gewerbeſchule zu Remſcheid zum Direktor
bie er Anftalt tft beftätigt,
dem Realſch. Oberlehrer Dr. Aug. Hoffmann zu Münfter dad
Prädikat „Profeſſor“ beigelegt,
der frühere ordentl. Lehrer Dr. Grube an der Friedr. Werderſch.
Gewerbefchule zu Berlin ald Oberlehrer an die Sophien-Real«
ſchule dafelbft berufen,
zu Oberlebrern find befördert worden an der Realſchule
zu Altona der ordentl. Lehrer Mehmel,
zu Siegen = ⸗ «e Dr. Rob. Richter.
127
Als ordentliche Lehrer find gergeftet worden an ber Realſchule
zu Tiljit der Schula. Kandid. Tarony
zu Berlin, Andreas-Realſch., die Schula. D Randid. Dr. Gerften=
berg und Dr. Koppe,
zu Botödam der eng, Kandid. —
zu Eſſen 5 5 Dr. Kleißner,
zu Rubrort =» . Eickershoff.
Bei der höheren Bürgerſchule zu Segeberg iſt der kommiſſ. Rektor
Dr. Zietzſchmann ais Rektor beftätigt,
an der höheren Bürgerſch. zu Lucken walde der Schula. Kandid.
Dr. Niemir ald orbentl. Lehrer angeftellt worden.
©. Säulleprer-Seminare, Präparanden-Anftalten.
An dem fathol. Schull. Seminar zu Kempen ift der provifor.
Lehrer Velten ald erfter Lehrer definitiv,
an dem evangel. Schull. Seminar zu Pr Friedland ber Lehrer
Biedermann aus Graudenz, und
am Schull. Seminar zu Dillenburg der erfte Lehrer Heymann
von der Knabenſchule dajelbft als orbentl. Lehrer,
an dem fathol. Schull. Seminar zu Oppeln der Lehrer Mora-
wigfy von der höheren Lehranftalt zu Königehütte als Hülfs—
lehrer angeftellt worden.
Bei der Präparandenanftalt zu Laasphe ift der provijor. Vorſteher
und Lehrer Schreff als — definitiv angeſtellt worden.
Es haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen:
Gleue, evangel. Lehrer und Kantor zu Neuſtadt a. Rbrge im
Sandfrs annover,
Rathmann, kathol. Lehrer zu Neuſtadt im Kreiſe Kirchhain.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geftorben:
der Direktor des Königl. Gymnaſ. zu Ratibor, Künftler,
der Seminar-Direftor Dr. Günther zu Angerburg,
der Seminarlehrer Davin zu Dttweiler.
128
Inhaltsberzeichniß des Februar-Heftes.
Feiet bes achtzigften Geburtstages Seiner Majeflät bes Kaifers und Könige
in Schulen ©. 65.
27) Zufammenfegung ber Prüfungs -Rommiffionen fitr bie wiſſenſchaftliche
Staatsprifung der Theologen &. bb. — 24) Zuziehung ber Superintendenten
als Kreis-Schulinfpeltoren zu den Sigungen Rädtifher Schuldeputationen ©. 69.
29) Broreftorat bei ber Umiverfität zu Königsberg ©. 70. — 30) Gebrauch
ber fateinifhen unb ber beutfchen Sprache bei Habilitationsfeiftungen in ber
mebizinifchen Fakultät ber Univerf. zu Halle &. 70. — 31) Dagl. bei Preis-
aufgaben in ber phifofopb. Fakultät derſeiden Univerf. ©. 70. — 32) Preis
aufgabe ber Nubenom- Stiftung zu Greifswald ©. 7i. — 33) Seiebenätafe
des Ordens pour le merite ©. 71. — 34) Dauernde Ausgaben jür bie Une
verf. Bibliothelen &.72. — 35) Reglement fir die Bibliothets-Kommiffton ber
Univerf. Halle S. 74. — 306) Alademiſche Kunftausflellung zu Berlin S. 75. —
37) Preisbewerbungen bei ber Alabemie der Künſte zu Berlin &. 75.
38) Gründung eines Stipendiums zur Erinnerung an ben Beſuch bes
Gpmnafinums zu Kaffel durch Seine Königl. Hoheit den Bringen Wilgelm ©. 77.
— 39) Beicäftigung ungerrifter Kandidaten an höheren Unterrichtsanfalten
S 78. — 40) Schulgeldzahlung für die ſtädtiſche Schulen befuchenden Kinder
Mädtifcher Pehrer 5. 79. — At) Fequenzlifte der Gyınnaf. und der Real-Lehr-
anftaften im Sommer 1576 €. 80,
42) Betheiligung des Minifteriums ber geiftlichen ac. Angelegenbeiten an ber
Ansftelung zu Brüfiel ©. 92. — 43) Unterritebetrieb im Seminar und in
ber Uebungsichule S. 92. — 44) Grenatenthlinge bei Seminaren: Unter-
Mlgungen, Ctats- und Rechnungöwefen in diefer Beziehung ©. 103. — 45)
Dogl. Verſchiedene Höhe ber Unterfügungen im Sommer und im Winter &. 106.
— 46) Inftruftion filr die Hauptlehrer an ben Schulen zu Rendeburg ©. 107.
— 47) Befugniffe der Mäbtifcen und der Echulauffihte-Behörbe bei Gepfegung
der Sehrergebäfter S. 109. — 48) Zurnkurfe für Elementarlebrer ©. 111. —
49) Termin fir bie Tuenfehrerinnenpräfung im Fruhjabht 1877 ©. 112. —
50) Uebereinfommmen mit anderen Deutſchen Staaten über gegenfeitige Aner -
fennumg der Prifungszeugniffe für Lehrerinnen und Cchulvorfieherinnen &. 112.
_ 5 Uebertritt von Fehramtebewerbern an bie Tanbflummenanfalt zu Schles-
wig ©. 114,
52) Brüggemann : Peilsgefchichte in bibliſchen Geſchichten erzählt ©.114.— 53)
Unterricht in_weiblichen Handarbei Aufbringung ber Koſten ıc. &. 115. —
54) Dagl.: Zufländigfeit bei der Einführung und ber ber Beftellung ber Lehrerin.
Beitragspflit des Gutsberrn &. 116.
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen kei der feier des Krönunge- und
DOrbensfeftes ©. 122.
Verſonalchronit S. 125.
de In Berlin.
Centralblatt
für
die gefammte Unterrichts - Derwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium ber geiftlihen, Unterrichts» und
Medizinal» Angelegenheiten.
N Berlin, den 31. März 1877.
1. Allgemeine Berbältniffe der Behörden
und Beantten.
55) Seh: betreffend die Umzugsfoften der Staats—
eamten. Bom 24. Februar 1877.*)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ıc.
verordnen, mit Zuftimmung beider Häufer des Landtages der Mon⸗
archie, was folgt:
f8. 1.
Die Staatsbeamten erhalten bei Verſetzungen eine Vergütung
für Umzugskoſten nach folgenden Sätzen:
auf auf Transport-
allgemeine toften fiir je
often 10 Kilom.
I. Beamte der erften Nangklaffe . - . 1800 Mark 24 Mark
IM. = -zweitenund dritten Rangllaſſe 1000 » 20 =
IE. = = vierten Rangklaffe. . » 500 = 10 =
IV. : = fünften = 300 = 8 =
V. Beamte, melde nit zu den "obigen
Klaſſen "gehören, foweit fie seplich
zu einem Tagegelderfage von 9
berechtigt find. . 4 =: Tr»
VI. Subalternbeamte der Provinzialz, Kreis⸗
und Lokalbehoͤrden und andere Beamte
*) Berfündet durch bie Geist. Sammlung für die Könige. Preußiſchen
Gtaaten pro 1877 Stüd 5 Seite 1 art.
1877. 9
a — —
waltungschef im Einvernehmen mit dem Finanzminiſter feſtzuſetzende
Vergütung für Umzugskoſten gewährt werden.
Auf Wartegeldempfänger, welche wieder in den aktiven Staats⸗
dienſt aufgenommen werden, findet dieſes Geſetz mit der Maßgabe
Anwendung, daß für die Umzugskoſtenvergütung die Entfernung
zwiſchen dem Wohnorte des Wartegeldempfängers und dem neuen
Amtsfitze defjelben zu Grunde zu legen ift.
8. 9. |
Die Beltimmungen im $. 10. des Geſetzes, betreffend die Lage-
gelder und Reiſekoſten der Staatöbeamten, vom 24. März 1873
(Geſetz Samml. ©. 122) finden bei Feitfegung der Vergütung für
Umzugskoſten entiprehende Anwendung.
8. 10.
Diefed Gefeg tritt mit dem 1. April 1877 in Kraft. Alle
demfelben entgegenftehenden Beftimmungen find aufgehoben, indbefon-
dere der Erlaß vom 26. März 1855, betreffend die Vergütung der
den Beamten bei Verfegungen erwachlenden Umzugskoften (Gefep-
Samml. ©. 190), und dad Umzugskoften-Reglement für Steuer:
beamte vom Ober⸗Inſpektor abwärtd vom 11. April 1856 (Miniſt.⸗
DI. für die innere Verwaltung S. 154). Wo in befonderen Bor-
Ichriften auf die hiernach aufgehobenen Beitimmungen Bezug genommen
ai treten die entiprechenden Beftimmungen diefed Geſetzes an deren
telle.
§. 11.
Die bejonderen Vorſchriften, welche für einzelne Dienftzweige
bezüglihd der den Beamten aus der Staatskaſſe zu gewährenden
Umzugskoften ergangen find, bleiben — mit Ausnahme der nad)
8. 10. aufgehobenen — vorläufig in Kraft. Cine Abänderung der-
jelben kann im Wege Königliher Verordnung erfolgen. Die in
biejem Geſetze beftimmten Säge dürfen iedob nicht überfchritten
werden.
Die Säge für Gelandtihaftöbeamte fünnen jedoch nah Mab-
abe derjenigen Beträge feftgefept werden, welche für die entſprechenden
Beamtenflaifen in der auf Grund ded $. 18. des Reichsgeſetzes vom
31. März 1873 (Reichs⸗-Geſetzbl. S. 61.) zu erlaffenden Kailer-
lihen Berordnung beftimmt werden.
Urkundli unter Unferer Höchfteigenhändigen Unterfchrift und
beigedrudtem SKöniglihen Infiegel.
Gegeben Berlin, den 24. Februar 1877.
(L. S.) Wilhelm.
Fürft v. Biömard. Camphauſen. Or. gu &ulenburg.
Leonhardt. Kalt. v. Kameke. Adenbad.
Friedenthal. Hofmann.
— — 94
132
56) Beftellung eined Kommiffariud zur Bertretung
einer öffentlihen Behörde oder zur Wahrnehmung ded
öffentlihden Interefjes für die mündlihe Verhandlung
des Oberverwaltungsgerichts.
Berlin, den 1. März 1877.
Ew. 2. erſuchen wir ergebenft, in denjenigen zur Entſcheidung
des Oberverwaltungdgerichtd gelangenden Verwaltungs-Streitſachen,
in denen nach 8.44. Abf. 1 und 2 des Geſetzes vom 3. Zuli 1875
zur Vertretung einer öffentlihen Behörde oder zur Wahrnehmung
ded öffentlichen Intereſſes die Beftellung eined Kommiſſarius für
die mündliche Verhandlung erfolgen kann, die Akten dem betreffenden
Reſſort-Miniſter zur Beftimmung über die Abordnung und Ernen-
nung diejed Kommiſſarius einzufenden, fofern nad der eigenthüm-
lihen Lage des Zalled oder wegen der prinzipiellen Wichtigkeit der
zur Erörterung gelangenden ragen des öffentlichen Intereſſes Die
Ernennung eined befonderen Kommiffariud für den Termin der
mündlichen Verhandlung von Ew. ıc. überhaupt für nothwendig er-
achtet werden jollte.
Bon der Abjendung eines dortjeitigen Kommiſſarius zu der
mündlichen Verhandlung vor dem Dberverwaltungdgerichte wird der
Regel nah Abftand zu nehmen fein, und diefelbe nur dann aude
nahmsweiſe ftattfinden können, wenn eine befondere Sad» oder
Lofalfenntnig behufs Wahrnehmung des in Krage ftehenden öffent:
lihen Intereſſes erforderlich fein jollte In dieſen lepteren Fällen
ilt event. bei Einfendung der Akten gleichzeitig derjenige Beamte zu
bezeichnen, welcher von Em. ıc. zur Uebernahme dieſes Kommiſſo⸗
riumd für vorzugsweife geeignet erachtet wird. — In denjenigen
ftreitigen Verwaltungsſachen, bei denen der Fiskus ald Partet be-
theiligt ift, wird die Vertretung deffelben bei den mündlichen Ber:
handlungen vor dem Obervermwaltungdgerichte, ſoweit fie nad) Lage
der Umstände überhaupt für erforderlih zu erachten ift, einem
biefigen Rechtdanwalt, oder einem hier wohnhaften geeigneten Staats—
beamten nad) näherer Beftimmung des betreffenden Reſſortchefs zu
übertragen fein. Die Abjendung eined Kommiffariud der Pros
pinzialbehörde wird dagegen ausnahmsweiſe nur dann einzutreten
haben, wenn es auf eine befondere, einem joldyen Vertreter vorzugS-
weife beimohnende Lokal- und Sachkenntniß ankommt.
Em. ꝛc. erſuchen wir ergebenft, aud in den Fällen, in denen
der Fiskus Partei ift, die Akten mit einer gutachtlichen Aeußerung
über die Nothwendigkeit der Vertretung des Fiskus bei den münde
lichen Verhandlungen vor dem Oberverwaltungdgeridhte dem betreffen-
ben Reffortminifter zur Entſcheidung über die Abordnung reſp. zur
Ernennung eined Vertreters einzureichen.
Durch die gegenwärtige Verfügung finden mein, des Miniſters
der geiltlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Erlaß
133
vom 19. Dftober v. 3. und mein, ded Minifterd für Handel, Ge-
werbe und öffentliche Arbeiten, Erlah vom 29. November v. 3. ihre
Erledigung.
An
bie ſämmtlichen Perren Regierungs-Präfidenten (bezw.
Regierungs-Präfidien) der Provinzen Preußen, Bran-
denburg, Bommern, Schlefien und Sachſen, fowie
zu Sigmaringen.
‚., Abichrift überfenden wir Em. ——— gang ergebenft zur ge=
fälligen Kenntnißnahme und gleihmähigen Beachtung.
Der Finanz-Minifter. Der Minifter ded Innern.
Samphaufen. Gr. zu Eulenburg.
Der Minifter der geinuhen ıc. Angelegenheiten.
alk.
Der Miniſter für Handel ꝛc. Der Minifter f. d. landw. Angelegenh.
Achenbach. Friedenthal.
An
die Herren Ober⸗Präſidenten der Provinzen Preußen,
Brandenburg, Pommern, Echlefien und Sachſen.
. M. 1. 205006. — M. d. J. J. K. O. 908. — M. d. g. A. G. III. 788.
.f. H. C. B. 113. — M. f. l. A. 2172.
57) Beilegung oder Verſagung des philoſophiſchen
Doktor-Titels im amtlichen Verkehr.
Berlin, den 7. März 1877.
Während gegenwärtig die philoſophiſchen Fakultäten der preußi⸗
ſchen Univerfitäten, einſchließlich der Akademie zu Münſter, die
philoſophiſche Doktorwürde durchweg nur nach vorgängigem münd-
lichen Examen und auf Grund einer gedruckten Diſſertation ertheilen,
wird an einzelnen nicht preußiſchen Univerfitäten die Erfüllung
der genannten Vorbedingungen für die Promotion zum Doctor
pbilosophiae nidyt gefordert. Es beruht hierin ein jo weſentlicher
Unterſchied in der Bedeutung der Würde, daß ed mir geboten er-
Scheint, ihn im Bereich der dießfeitigen Verwaltung künftig dadurch
ur amtlichen Geltung zu bringen, daß die Unterrichtöbehörden nur
iejenigen dem Unterrichtsweſen angehörenden Perfonen im amtlichen
Verkehr mit der Doktorwürde bezeichnen, welde fie auf die in
Preußen vorgeichriebene Art erwerben.
Ich weite dedhalb das Königlihe Provinzial-Schulfollegium ıc.
an, den an öffentlichen oder privaten Lehranftalten Seined ıc. Ver⸗
waltungsbezirks angeftellten oder künftig anzuftellenden Lehrern,
welche nicht gegenwärtig bereitd im rechtmäßigen Befi der Würde
134
eines Doctor philosophiae find, ſondern fie erft fünftig erwerben
jollten, im amtlichen Verkehr den Doktortitel nur dann beizulegen,
wenn er ihnen von einer preußiichen Univerfität oder von der Afas
demie zu Münfter ertheilt ift, oder wenn der von einer nichtpreußi=
ſchen Univerfität Promovirte dem Königlichen Provinzial-Schul:
kollegium :c. nachweiſt, daß er auf Grund mündlichen Examens
und gedrudter Differtation die Mürde erlangt habe. Wird letzterer
Nachweis nicht erbracht, jo ift der auswärts erworbene Doftortitel
amtlich nicht zu berüdfihtigen. Cine Ausnahme ift in legterer Hin—
ficht nur bei Lehrern zu machen, welde aus fremdem Staats- oder
Schuldienſt in den diesfeitigen übertreten und bei dieſem Webertritt
bereitd den Doftortitel einer nicht preußiſchen philoſophiſchen Fa—
fultät_befigen follten.
Die von einer deutjhen Fakultät aus eigener Bewegung honoris
causa zur Belohnung befonderer wiſſenſchafilicher Verdienſte erfol-
genden Promotionen werden von dem gegenwärtigen Erlaß ſelbſt—
redend nicht berührt.
An
ſammiliche Königl. Provinzial- Schulfollegien und Königt.
Regierungen, die Königl Konſiſtorien der Provinz Dan-
mover und den Königl. Ober-Rirhenrath zu Nordhorn
Abſchrift erhält die Königliche Wiſſenſchaftliche Prüfungs-Kom—
miffton mit der Anmweijung, im amtlichen Verkehr und in den aus—
zufertigenden Zeugniffen binfichtlic des den Kandidaten beizulegenden
Doftortiteld nach denfelben Grundfägen zu verfahren.
Der Minifter der sea 2c. Angelegenheiten.
alt.
An
ſammiliche Königt. Wiſſenſchaftliche Prilfunge-Rommiffionen.
V. i 6.
58) Fürſorge für die Hinterbliebenen der Beamten,
der Kehrer an höheren und an Volksſchulen, der Geift-
lien ıc. durd Lebensverfiherung.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 186 Nr. 80.)
Berlin, den 16. Februar 1877.
In Verfolg meiner Cirkular Verfügung vom 13. März v. 9.
— Nr. 14,570. U. III. — wegen Betheiligung der Lehrer bei den
Lebens⸗ Verfiherungs= Gefellichaften im Interefe der Fürforge für
ihre nachzulaſſenden Familien find zahlreiche bezügliche Anerbietungen
und Anträge jowohl von ben Vertretern der Gerelihaften als auch
aus den Kreifen der Lehrer felbft bei mir eingegangen. ine praf-
tiihe Folge Fonnte ic für jet diefen Vorftellungen weder nad) der
135
einen, noch nach der andern Richtung hin geben, da einerfeitö jede
Bevorzugung irgend welcher der in Betradht kommenden Berficher:
ungögelellihaften zu vermeiden war, und andererſeits die Verhält—
niffe ei.ie wirfjame Unterftügung der fich verfichernden Lehrer bei
Zahlung der Prämien jedenfalld einftweilen noch auöjchließen.
Sleihwohl wünſche ich, dab dieſer Angelegenheit jowohl auß
allgemeinen Gefihtepunften ald aud im vorfommenden Spezialfall
die möglichſte Förderung zugemendet werde. In erfterer Beziehung
mache ich auf dieterſt fürzlih in Hannover gebildete Verficherungs—
gefellibaft für Beamte, Geijtlihe und Lehrer aufmerfjam, weil die
bei diefer Einrichtung betheiligten Perſonen, ſowie die jeden priva—
tiven Gewinn ausichließenden Beltimmungen ihrer Statuten zu
günftigen Crwartungen von der Wirkſamkeit diejer Gejellichaft be-
rechtigen. Hierher würde nicht minder der Hinweid der Kommunal-
und fommunalen Scdulbehörden größerer Städte auf dad Empfeh-
lenswerthe der Betheiligung der Lehrer bei den Verficherungsgejell:
ſchaften und auf die Möglichkeit ähnliher Einrichtungen für dieſe
Lehrer, wie fie von der Deutſchen Reichs-Poftverwaltung für ihre
Beamten getroffen find, gehören. Dad Amtsblatt der Deutichen
NReich8-Pojtverwaltung Nr. 23 aus dem Jahre 1875, jowie dad die
vorliegende Angelegenheit betreffende Regulativ ded General-Poftamtd
vom 1. Februar 1868 wird für etmaige Anfragen bei den Pro:
vinzial-Poftbehörden den erforderlichen Anhalt bieten. Das Weſent—
liche dieſer Einrichtung beftebt in der Vermittelung ded Verficherungs-
vertraged, der Prämienzahlung und der Sicherung des eingefauften
Kapitalanipruched für die Familie des Berficherten durch die Behörde,
ſowie in gemwillen Erleichterungen und Vortheilen, welche von der
Berfiherungdgejelfchaft dem gegenüber gewährt werden.
Das Vorftehende ift fomweit ald thunlid und fomeit fich dazu
Gelegenheit bietet, audy auf die hier in Betracht kommenden Ber:
hältniffe der höheren Kehrer, der Geiftlihen und der Beamten meined
Reſſorts anwendbar.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
In Bertretung: Sydow.
An
ſämmtliche Königlihe Regierungen, Ronfiftorien und
Provinzial-Schullollegien.
U. IH. 13510. G.
59) Anwendung eined einheitlihen ‚Bapierformated
bei den Behörden des Reihs und der Bundeditaaten.
Berlin, den 15. März 1877.
Zufolge Vereinbarung der ſämmtlichen hohen Bundes-Regie⸗
zungen ift fortan für alle Behörden des Reichs und der Bundes⸗
186
ſtaaten ein einheitliches Papierformat von 33 Gentimeter Höhe und
21 Gentimeter Breite in Gebrauch zu nehmen, unbejchadet der für
Briefpapier, Tabellen und in etwaigen fonftigen Ausnahmefällen
üblichen anderen Formate. ,
D.. (Titel) ſetze ich hiervon zur Nachachtung in Kenntniß.
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten.
In Vertretung: Sy dow.
An
die Königliche Provinzial-Schufolegien, Konfitorien,
Univerfitäts-Kuratoriem u. |. w.
G. III. 689. U.
I. Univerfitäten, Akademien, ze.
60) Termin für Erftattung ber Jahresberichte über
Univerfjitäts-Inftitute 2c.
Berlin, den 5. März 1877.
Mit Rückſicht auf die Verlegung des Etatsjahres beftimme ich
hierdurch, daß alle Iahresberihte der Direktoren don Univerfitätd«
Inftituten 2c., welche nad) bißheriger Vorſchrift am Schluß bed alten
oder Anfang des neuen Kalenderjahres zu eritatten waren, künftig
am Schluß bezw. Anfang des Etatsjahres einzureichen find. Die
Berichte über das erfte Vierteljahr des laufenden Jahres find mit
denen über das Gtatsjahr vom 1. April 1877/78 zu verbinden.
Das Königliche Univerfitätd-Kuratorium wolle die Snftitutd-
Direktoren der dortigen Univerfität hierüber mit Anweiſung verjehen.
Der Minifter der selihen 2c. Angelegenheiten.
alt.
An
die Königl. Univerfitäts-Kuratorien und Herren Kuratoren.
U. 1. 621.
61) Preisertheilung bei der Beneke-Stiftung zu
Göttingen.
(Gentrbl. pro 1874 Geite 470 Nr. 137.)
‚sn öffentlicher Sitzung am 11. März d. 3. hat die unter-
zeichnete Fakultät den zweiten Preis der Benefe-Stiftung
einer Abhandlung aus dem Gebiete der Philofophie der Geſchichte
zuerfannt, als deren Verfafjer der geöffnete Zettel Hrn. Rochoil,
Paſtor zu St. Johannis in Göttingen, ergab.
Göttingen, den 12. März 1877.
Die philofophiiche Fakultät der geegt Auguſta.
Der Dekan Profeſſor Dr. W. Müller.
bei den Gpmnafien ded Preußifhen Staatd und beim Gymnafinm in Corbach
% I v I Ti [I
Alter ber Maturi Bon den Maturis
58) (5a.) maden es
b. Theologie
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2|5
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s| 3 »
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3. Bommen |. | 16] 33] #8] #2] 52] 159) 32) 31 g
Ertraneer . . . . 1 1.» Fi .
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Ertranser . . . 1 2. *
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Ertraneer . . . 1 1 J
6.| Sachſen · zn 8| 43] so) ss] 57] 23) . | Bl al 1).
Estraneer 5 . . . . 3 3 1 . .
7.| Säteswig-öolein . .| 3] 3] s[ ala al 78. | 1441 .| -
Estraneer . . . . . . . . . s . *
s| Hannover». ....| 2] a] al 52| a7) 30) 1 .| || 6
| Ertraneer . . . . . 3 2. 1 . 5 5
9.| Weffaten - | 2] 22] 54| 66| 83] 791 32] . | 54 | as] a8] -
Ertraneer 5 1 5 1 4. 2 . . .
10.) SeffemNaffan » . -..| 2| 6] 40) 521 311 33] 1a . | | 8) 4
Ertrancer —
11. | Rheinprovin; n. Hohen
Yon * Pre ı| 7| 58) 78| 74| 53] 226 | 9| 38
Grtraneer 1 1 1 3 . . .
Summe ber Abiturienten
Summe ber Grtraneer
| Symmafumzu@orbah | - |: | al 2alı'.| 3 .| 2].
(Fürfteh. Walde) . . |
(eine Grtraneerprüfungen) |
140
U. General-Ueberfiht der im Jahre 1876 bei den Realſchulen I. Drdnung
1. T
Zahl der Realſchulenſ Angemeldet
IT. Ordnung, bei wel] waren zur Davon
hen Reifepritfungen| _SPräfung @b.)
gs Ratigfunden [y d.|e ]t.
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7. Scteswig-Hoein . | 2| 2 | - 14] a] 8|.
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8. Gaunover ... | M 3| 7. 117115] 9
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11. Rheinprobin » . [12] 2 | 1| sl 1 | 5Je1| 66
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Summe der Abiturienten | . | 37 |20|13] 7
Summe ber Ertraneer . 2 231 %
Totalſumme | » |||.
|
Provinz
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—
2
3
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5
6
63) Abhaltung des Kolloguiumd mit einem zum
Fi — auserſehenen Lehrer durch das
Drovinzial-Schulfollegium der betreffenden Propinz.
Berlin, den 27. Februar 1877.
Auf den Bericht des Königlichen Provinzial» Schultollegium
{ 10. d. M. erfläre ich mich damit einverftanden, daß die Bes
\ des zum Direktor des Gymnaſiums zu N, gewählten
N ‚Dr, N. von dem —— eines Kolloquiums — e⸗
‚macht wird. Dagegen vermag id dem weiteren Antrage BER Bi
lichen — —— dies Kolloquium bei dem hieſigen
Provinzial» Schulfollegium abhalten zu Aaffen, nicht beizutreten, (&&
144
gefordert werden darf. Sch beauftrage daher das Königliche Pro:
ten noleglum, da8 Kolloquium mit dem Rektor N. abs
zubalten.
Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium zu N.
V. U. 5502.
64) Maturitätöprüfung im Hebräiihen in der
Provinz Schledwig-Holftein.
Ä Berlin, den 19. Februar 1877.
In Folge ded vom Königlichen Provinzial: Schulfollegium in
dem Berichte vom 4. Mat v. J. geftellten Antraged, die in $. 42.
des Prüfungs-Reglements vom 4. Juni 1834 hinfichtlid des Hebräi-
ſchen gegebene Vorſchrift auf die dortige Droving auszudehnen, babe
ih mid veranlaßt gejehen, zunächſt das Königlihe Konfiftorium
dortiger Provinz zu gutacdhtlicher Aeußerung über die Angelegenheit
aufzuforbern. Nachdem ſich dasjelbe im Wefentlihen dem Antrage
zuftimmend auögeiprodhen hat, ordne ich hierdurch an, daß die Vor-
ſchrift des 8. 42. des gedachten Prüfungdreglementd von Michaelis d. 3.
ab bei den Abiturientenprüfungen an den Gymnaſien dortiger Pro»
vinz zur Anwendung gebracht wird. Um jedoch ſolchen Schülern,
welche bereitd in die Prima aufgerüdt find, an dem Unterricht im
Hebräifchen aber bisher nicht Theil genommen haben, das Studium
der Theologie nicht in unbilliger Beite zu erjchweren, ift ed erforder»
li, die Beitimmung ded-$. 42., wornach Studirende der Theologie,
welche erft nachträglich durch eine Prüfung vor der Biffenfhaftliden
Prüfungstommiifion die Reife im Hebräiichen erworben haben, von
dieſem Zeitpunfte ab noch fünf Semefter auf das Studium der
Theologie verwenden müffen, erft almählih in Kraft treten zu laffen,
Ich babe deöhalb das Königliche Konfiftorium gleichzeitig ermächtigt,
Studirenden der Theologie, weldye innerhalb der erften zwei Jahre
von dem Snfrafttreten diefed Erlaſſes (alfo bis Michaelis 1879 incl.),
ohne in der Abiturientenprüfung die Reife im Hebrätichen nach—⸗
gewiejen zu haben, die Univerfität beziehen, bet ihrer Meldung zum
theologifchen Amtderamen an der Abfoloirung der in $. 42. nad)
Ablegung der Prüfung im Hebräiichen vorgefchriebenen Studienzeit
einen den befonderen Berhältniffen entiprechenden Nachlaß zu gewähren.
Das Königliche Provinzial: Schultollegium verunlaffe ich, die
getroffene Anordnung durd dad Amtöblatt zur öffentlihen Kenntniß
u bringen.
Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
das Königliche Provinzial-Schuflollegium zu Kiel.
U. II. 259.
145
65) Geſchenke für Schüler bei Gelegenheit der Feier
des achtzigſten Geburtötages Seiner Majeftät des
Kaiſers und Königs,
Berlin, den 6. März 1877.
Der Hofbuchhändler Aler. Dunder hierjelbft bat eine Anzahl
Eremplare der Schriften:
1) Kaiſer Wilhelm 1797—1877. Bon Wilh. Müller, Profeffor
in Tübingen. Verlag von Jul. Springer zu Berlin, und
2) Wilhelm, Deutſcher Kaifer und König von Preußen. Ein
Lebensbild. Verlag von 3. Rentel zu Potsdam,
mit dem Wunſche zur Verfügung geftellt, daß diejelben bei Gelegen-
heit der Feier des achtzigften Geburtstages Seiner Majeftät des
Kaiſers und Königs am 22. d. M. ald Prämien an befonders ftreb-
fame und gefittete Schüler vertheilt werden.
Dem Königlichen Provinzial -Schulfolegium überjende ih —
Exemplare der unter Nr. 1 und — Gremplare der unter Nr. 2
bezeichneten Schrift mit der Veranlaffung, die erfteren für Schüler
der Prima und Sekunda von Gymnaſien und Nealichulen, die
legteren für Schüler und Schülerinnen der Seminar-Uebungsſchulen
zu verwenden.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Sydom.
An
jammiliche Königliche Brovinzial-Schultolegien.
U. II 38ö.
IV. Seminare, Bildung der Lehrer
und deren perfönliche VBerbältniffe.
66) Neuer Kurfus in der Gentral-Turnanftalt,
(Eentebt. pro 1676 Seite 291 Nr. 116.)
Berlin, den 20. März 1877,
In der Königlichen Gentral-Turnanftalt bierjelbft wird zu An-
fang Oftober d. I. wiederum ein jehömonatliher Kurfus für Eivils
eleven beginnen.
Für die Anmeldung und für die Aufnahme find die in — Erem-
plaren beigefügten Bedingungen vom 15. d. M. (U. II. 5142.) maß-
gebend, und ift eine Nahweifung über die Anträge nad dem an—
geichloffenen Schema einzureihen. Sorgfältige Grmittelungen über
die Selaffung der Koften werden wiederholt dringend empfohlen.
Die Königliche Regierung ꝛc. hat hiernach dad Weitere zu ver
anlaffen und fpäteftens bis zum 1. Auguft d. J. zu berichten. Wenn
1877, 10
_16
Aufnahme-Anträge nicht zu ſtellen find, fo ift eine Balat- Anzeige
zu machen.
Bon den Bedingungen vom 15. d. M. werde ich auf Antrag
weitere Gremplare mittheilen, wenn vorgedachte Anzahl verwendet ift.
An
fämmtlihe Konigl. Regierungen, das Königl Provinzial ·
Schultolegium Hier, die Rönigl. Konfitorien in ber
Provinz Hannover und den Königl. Ober-Kirchenrath
zu Nordhorn.
Abſchrift vorftehender Verfügung und ded Schemad für die An-
meldung ſowie — Exemplare der Bedingungen vom 15. d. M. erhält
das Königliche Provinzial-Schulfollegium zur Nachricht und weiteren
Veranlafjung bezüglich der Untercichte-Antalten Seines Refforts.
Wegen der Anmelbungen verweife ich zur Beachtung aud für
den nächſten Kurfus noch beſonders auf meine Cirkular- Verfügung
vom 29. April v. 3. (U. III. 3960.).
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
fänmtfihe Konigliche Provinzial-Schultolegien.
U. 111. 7340,
a
Berlin, den 15. März 1877,
Für den Eintritt in die Givilabtheilung der Königlichen Central⸗
Zurnanftalt zu Berlin gelten folgende Beftimmungen:
1. Die Civilabtheilung ift zur Ausbildung der Turnlehrer für
iche Unterrichtöanftalten aller Art — zunächſt im Reſſort des
teriums der geiftlichen 2c. Angelegenheiten — beftimmt.
2. Bedingung für den intritt ald Civileleve iſt, daß der
Aufzunehmende bereitö — einer Öffentlihen Unterrichtsanſtalt,
oder daß er Kandidat des höheren Schulamtes ift. Hinſichtlich der
Volksſchullehrer wird Werth darauf gelegt, daß fie die zweite Lehrer
prüfung bereits beftanden haben und daß fie nach ihrer Stellung
geeignet erſcheinen neben Erlangung einer größeren Befähigung zur
Ortbeitung bes Turnunterrihted an ihrer Schule zugleih für die
Auöbreitung dieſes Unterrichted in weiteren Kreifen des Schulwejens
ätig zu fein.
., Andere Bewerber können auf beftimmte Zeit ald Hofpi«
tanten in die Anftalt eintreten, wenn fie einen genügenden Grab
wiſſenſchaftlicher Bildung und turnerijher Ausbildung nachweiſen
und die Verpflichtung eingehen , fih der näcften gemäß dem
Reglement vom 29. März 1866 (Gentralblatt der Unterrihts-Ver-
waltung Eeite 199) ftattfinbenben Turnlehrerprüfung zu unterziehen.
_ at _
4. Mer als Givileleve eintreten will, hat nachzuweiſen, daß
er bereits einige Fertigkeit im Turnen beſitzt. Nur Lehrern in noch
nicht vorgerüdtem Lebensalter, vorzugsweiſe unverheiratheten, ift
die Meldung zu empfehlen. Verheiratheten Lehrern ift jedenfalls
ernſtlich abzuratben, ihre Familien mit hierher zu bringen.
5. Mit der Anmeldung ift ein gehörig motivirted ärztliches
Zeugniß darüber vorzulegen, daß der Körperzuftand und die Ge-
jundheit des Bewerbers die mit großer Anftrengung verbundene
Ausbildung zum Zurnlehrer geftatten. — Bet dem Eintritt in die
Anftalt werden die Aufzunehmenden hinfichtlich ihres Geſundheits—
zuſtandes durch den ——— noch einer Superreviſion unter-
worfen, von deren Ausfall die definitive Aufnahme abhängig iſt.
6. Die durch die Theilnahme am Unterricht entftehenden Koften
find zunächſt von den Lehrern felbft oder von den betreffenden An-
ftalten und den zu deren Unterhaltung Verpflichteten aufzubringen.
In dazu geeigneten Fällen fünnen jedoch den Eleven Unterjtüßungen
aus Sentralfonds gewährt werden, indeh lediglich für den Unterhalt
bier, während Beihülfen zu den Kolten der Her: und Rückreiſe,
der Vertretung im Amt, für den Unterhalt der zurüdbleibenden Fa—
milien u. |. w. nicht bewilligt werden.
7. Ein Eleve braucht zu feinem Unterhalt bierjelbit etwa
120 Markt monatlih. Bielfach boffen Bewerber mit geringeren
Mitteln audreihen zu fünnen. Dieſe Hoffnung beruht auf einer
irrigen Beurtbeilung der biefigen Preije für Bohmung und Koft,
jowie auf einer den Erfolg des Unterrichteö beeinträchtigenden Unter-
ſchätzung des durch die Anftrengungen beim Turnen gefteigerten Be⸗
dürfniſſes einer kräftigen Nahrung, und hat ſich in der Regel als
trügeriſch erwieſen.
Um meinerſeits ſogleich bei der Entſchließung über die Auf:
nahme einen zuverläffigen Ueberblid über die aus Centralfonds zu
gewährenden Unterftüßungen gewinnen zu fünnen, muß jeder Be—
mwerber bei der Anmeldung nad) jorgfältiger Prüfung jeiner Ber-
baltnifje beftimmt nachweiten, dab ihm für feinen Unterhalt bier
der erwähnte Betrag zur Verfügung fteht, oder welcher Beihülfe
er dazu bedarf. Seder Bewerber hat demnach anzugeben, wie viel
ihm während jeines biefigen Aufenthaltes von dem Einfommen feiner
Stelle verbleibt, ob und welche Unterftüßungen ihm aus der
Schulfaffe oder Seitens der zur Unterhaltung der Schule Ver—
pflidhteten oder jonit gewährt werden, und wie viel er aus eigenen
Mitteln aufbringen kann. Wenn ein verheiratheter Xehrer die Auf-
nahme nachſucht, find die Unterhaltungsfojten für feine Familie in
Anrechnung zu bringen, und wenn einem Bewerber nachweisbar
die Unterftügung naher Verwandten obliegt und ſolche biöher von
ihm gewährt worden iſt, jo fann auch diejer Umftand bei Feſt—
ftellung jeiner Unterftügungsbedürftigfeit nicht außer Acht bleiben.
10*
148
Den Kurfiften müſſen während ihres Aufenthaltes hierſelbſt pe-
funiäre Berlegenheiten, welche nachtheilig auf ihre Ausbildung im
Turnen und auf die Benußung der gleichzeitig gebotenen Gelegen-
heiten zu anderweiter Fortbildung einwirken, nad Möglichkeit er-
Ipart werden. Unterftüßungdgefucdhe, welche während des Kurſus an
dad Minifterium gerichtet werden, fünnen nur dann eine Berüd-
fihtigung erfahren, wenn in Folge unvorhergefehener Zwiſchenfalle
dad Bedürfniß einer außerordentlichen Beihülfe eingetreten ift.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: reift
U! TUI. 5142.
67) Zulaffung der Seminarlehrer zur Rektorats—
prüfung unter Dispenſation von der Mittelſchullehrer—
Prüfung. Beſchränkung der erſteren Prüfung auf ein
| beftimmted Amt.
(ETentrbl. pro 1876 Seite 283 No. 110.)
Berlin, den 21. Februar 1877.
Dem Königl. Provinzial-Schulfollegium erwiedere ih auf den
den Seminarlehrer N. zu N. betreffenden Bericht vom 31. v. M.,
daß, wenn Seminarlehrer ausdrüdlich beantragen, erit die Mittel
ichulfehrer-Prüfung ablegen zu dürfen, um dann die Rektoratd-Prü-
fung zu abfolviren, ihnen das nicht verwehrt werden kann.
Im Allgemeinen aber find die Seminarlehrer in Gemäßhett
ded $. 2. Nr. 2 der Prüfungsordnung III. vom 15. Oftober 1872
zur Rektoratsprüfung unter Entbindung von der Mittelihullehrer-
Prüfung zuzulaffen. Dabei ift ihre Erflärung darüber einzuziehen,
ob fie in zwei fremden Sprachen diejenigen allgemeinen Kenntnifie
nachweiſen wollen, ohne welde ein Verſtändniß für die Methode
des betreffenden Unterrichted nicht möglich ift und ohne welche ihnen
die Leitung einer Schule, in der fremdiprachlicher Unterricht ertheilt
wird, nicht anvertraut werden kann. Verneinen fie diefe Frage, fo
ift ihre Prüfung nur ald Cramen pro loco anzujehen und Diele
Beihränfung im Prüfungszeugniffe auszudrüden.
Dem Königl. Provinzial-Schulfollegtum überlaffe ich, hiernach
den vorliegenden Fall zu erledigen.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
das Königliche Provinzial-Schullollegium zu N.
U. III. 523.
19 _
68) Verfügung über erjparte Gehälter vakanter Semi:
narlebreritellen.
Berlin, den 26. März 1877.
Die Königl. Provinzial» Schulfollegien ſetze ich anläßlich eines
Spezialfalled davon in Kenntniß, daß Diefelben, nachdem die Ein-
nahmen und Ausgaben der Seminare auf den Staatöhaushalts-Etat
übernommen find, nicht mehr von der Ihnen in dem dieffeitigen
Girkular-Erlaffe vom 9. April 1843 sub Nr. 3 ertheilten Befugniß
Gebrauch machen dürfen, vielmehr für die Zufunft meine Geneh-
migung zur Verwendung der von valanten Seminarlehreritellen er-
Iparten Gehälter zuvörderft einzuholen haben.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
fämmtliche Königl. Provinzial» Schuftollegien.
U. III. 392.
69) Wohnungsgeldzuſchuß für die Vorfteher und Lehrer
der Königl. Präparandenanftalten.
Berlin, den 15. März 1877.
Durd den Staatöhaushaltö-Ctat pro 1. April 1877/78 A den
Vorftehern und Lehrern der Königl. Präparandenanftalten an Stelle
ber jeitherigen Miethöentihädigungen Wohnungsgeldzuſchüſſe nad
Maßgabe des Gefeped vom 12. Mai 1873 (Gel.»Samml. ©. 209)
bewilligt worden. Dem Königl. Provinzial-Schulfollegium überfende
ih demzufolge eine Nachweiſung der dem betreffenden Lehrern an
den im Bezirke Defjelben belegenen Anftalten vom 1. April d. J.
an zuftehenden Wohnungsgeldzuſchüſſe, welche die dem Königlichen
Provinzial: Schulfollegium demnächſt zugebenden Deflarationen der
Anftaltdetatö pro 1. April 1877/78 unter Titel 6.a. in Zugang nad):
weifen werden, mit der Beranlaffung:
1) die Zahlung der ſämmtlichen feitherigen, vom 1. April d. J.
an nicht weiter bewilligten und in den Etats-Deklarationen unter
Zitel 10. in Abgang erjcheinenden Mietbsentichädigungen von dem-
jelben Zeitpuntte ab einzuftellen;
2) den in der Nachweiſung bezeichneten Vorftehern und Lehrern,
ſoweit diejelben definitiv angeftellt find, die ebendafelbft angegebenen
MWohnungdgeldzufhüffe vom 1. April d. 3. an bezw. vom Tage ded
ſpäteren Dienftantrittd zahlen und in den Anftaltsrechnungen unter
Titel 6.a. in Ausgabe nachweiſen zu laffen.
Die Gewährung des Wohnungdgeldzufchuffed kann, wie bereitd
bemerft, nur an definitiv angeftellte Xehrer erfolgen. . Soweit daher
einzelne von den in Betracht kommenden Lehrern gegenwärtig nur
BR
proviſoriſch angeftellt find, ift die Zahlung bis auf Weiteres audzu-
jegen und mir jchleunigft anzuzeigen, ob und melde Unftände der
definitiven Anftellung der Seefenden entgegenftehen.
Der Minifter der seitlichen x. Angelegenheiten.
alt.
Au
ſammiliche Königliche Provinzial-Scultollegien.
U. III. 90.
70) Remuneration für den eine Lehrerftelle vorüber
gehend verwaltenden Präparanden, indbejondere Ge—
währung einer Staatsbeihülfe.
Berlin, den 10. Februar 1877.
Auf den Bericht vom 16. Dezember v. I. eröffne ich der
KRöniglihen Regierung unter Hinweid auf die Verfügung vom
24. März 1866 — U. 5786. — (Gentralblatt 1866 Seite 243),
daß ein Präparand, der ausnahmsweiſe zur Verwaltung einer Lehrer⸗
ſtelle zugelaſſen wird, ſich in der Regel mit demjenigen ald Ver—
gätung begnügen muß, was die Verhältniffe ohne Hinzutritt der
Staatskafje ibm zu gewähren geftatten. Wie die in der Cirkular-
® ug vom 5, Mat 1869 enthaltene Ermächtigung zur Remu-
nerivung zeitweiliger Verwalter einer Lehrerſtelle zu verftehen tft,
ergiebt unter Anderm von Neuem die Verfügung vom 23. März
v. 3. — U. III. 2549. — (Gentralblatt 1876 Seite 303). Was
die ausnahmsweiſe Heranziehung von Staatsfonds zur Gewährung
einer Vergütung an Präparanden, welde aushülfsweife eine Lehrers
ftelle verjeben, anlangt, jo ift nad) der Verfügung vom 5. April v. J.
— U. III. 8692. — meine Genehmigung dazu in jedem einzelnen
Fall nachzuſuchen. Bei derartigen Anträgen wolle die Königliche
Regierung mit Rückſicht auf die maßgebenden Beftimmungen, in
allen Fällen unter Darlegung der Aufbringungsweife der Schulunter-
haltungöfoften und unter Einreichung einer vorſchriftsmäͤßigen Prä-
ſtations- Nachweiſung, fih über die Zahl der Kinder, melde die
Schule beſuchen, über das Alter und die Vorbildung des audnahme-
weile zur Ertheilung von Unterricht an einer öffentlichen Schule zu«
zulaffenden Präparanden, jowie darüber äußern, wann vorausſichtüch
eine ordnungsmäßige Wiederbefegung der Stelle wird erfolgen Fönnen.
AS allgemeine Norm ift aud im dortigen Regierungsbezirk feſtzu -
balten, daß für einen Präparanden eventl. eine Vergütung von
500 Mark jährlich” genügt.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
z Im Auftrage: Sreift,
An
die Königliche Regierung zu N.
U. 111. 15766.
71) Anftellung der von außerpreußifhen Prüfungs-
bebörden geprüften Schulamtöfandidaten und Lehrer in
s Preußen.
Berlin, den 31. Januar 1877.
Auf den Bericht der Königlichen Regierung vom 2. d. M. will
ich genehmigen, dag Schulamts-Kandidaten und Lehrer, melde ihre
Befähigung nur durch Prüfungszeugniffe außerpreußiſcher Prüfungs:
bebörden des Deutihen Reichs darthun, im diesjeitigen Schuldienſt
unter Erlaß der 1. Prüfung proviforiid aber unter der Bedingung
angeftellt werden fünnen, daß Seitens derjelben die in Preußen vor-
geſchriebene 2. Prüfung nad) Maßgabe der für diefelbe geltenden
Beftimmungen vor einer Preußifchen Prüfungsbehörde abgelegt wird.
Der Minifter der Sen 1. Angelegenheiten.
alt,
An
die Königliche Regierung zu N.
UV. III. 5389,
72) Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen und
der Schulvorfteherinnen im Fahre 1877.
(Eentrbt. pro 1877 Seite 35 Nr. 22.)
Berlin, den 8. März 1877.
Im Anſchluß an die Befanntmahung vom 31. Januar d. I.
(U. III. 5959) wird bierdurd zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
dab zur Prüfung von Lehrerinnen und Schulvorſteherinnen zu
Hilchen bach im Kreife Siegen Termine auf den 17. März und
den 15. Dftober 1877 feftgefegt worden find.
Der Minifter der geiftlihen ac. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Belanntmachung.
U. ui. 6860,
73) Aufnahme von Zöglingen in die Bildungs» und
Erziehungd-Anftalten zu Droykig.
(Eentrbl. pro 1N76 Seite 182 Nr. 77.)
Berlin, den 8. März 1877.
Die diesjährige Aufnahme von Zöglingen in die evangeliſchen
Bildungs» und Erziehungs-Anftalten zu Droyfig bei Zeit findet in
der erten ‚Half ed Monats Auguf ftatt.
Die Meldungen für dad Gounernanten-Inftitut find bis
zum 1. Sunt unmittelbar bei mir, diejenigen für das Lehrerinnen-
Seminar bis zum 1. Mai bei der betreffenden Königlichen Re—
mr
— — —
=—
Er ET
glerung, bezw. zu Berlin und in ber Provinz Hannover bei den
öniglihen Provinzial-Schulfollegien anzubringen.
2 er Eintritt in das Penfionat für evangeliſche Töchter
böberer Stände foll in der Negel zu Oftern und zu Anfang Auguft
erfolgen. Die Meldungen find an den Seminar:Direltor Krigin-
ger in Droykig zu richten.
Hinfichtlih der Aufnahme-Bedingungen wird auf die ausführ-
lichen gedructen Nachrichten, welche der Seminar-Direltor Krigin-
ger auf portofreie Anfragen mittheilt, vermiefen und noch beſonders
auf folgende Punkte aufmerkfam gemacht:
1) Die Bewerberinnen baben auf den Unterfchieb zwijchen
Lehrerinnen-Seminar und Gouvernanten-Inftitut zu achten und in
ihren Meldungen genau anzugeben, in welde ber beiden Anftalten
fie aufgenommen zu werden wünjcen, da die Anforderungen der Vor⸗
prüfung je mad der Wahl der Anftalt weſentlich verfchieben find.
2) Nicht blos die erfte Impfung, jondern auch die ftattgehabte
Wiederimpfung ift nachzuweiſen.
3) Eine in das Gomvernanten-Inftitut oder in dad Seminar
aufgenommene Bewerberin, welde die Anftalt bald nad) ihrem
Eintritte verläßt, ohne durch Krankheit oder befondere Familienver«
bältniffe dazu genöthigt zu fein, hat das Penftondgeld für ein volles
Vierteljahr zu entrichten.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Belanntmachung.
U, III, 636.
74) Kurze Mittheilungen.
Nreisaufgabe für eine Anleitung für Landſchul-Lehter zu Anlegung zc. von
Hausgärten.
Der Verein zur Beförderung des Gartenbaued in ben preußi=
ſchen Staaten hat einen, von dem Herrn Minifter der geiftlichen,
Unterrichtö- und Medizinal-Angelegenbeiten bewilligten Preis von
200 Mark für eine kurze populäre Anleitung für Lehrer auf dem
En: zur Anlage, Bepflanzung und Pflege von Hausgärten au»
eſetzt.
Der Zweck der Schrift iſt, eine ſchönere Herſtellung und er-
‚giebigere Kultur der zu Hausgärten auf dem Lande vorhandenen
(ächen herbeizuführen, inöbejondere aber die Lehrer in den Stand
zu feßen, in ihren eigenen Gärten den Dorfbewohnern ein belehrendes
und anregendes Vorbild für Anlage und Bebauung von Haudgärten
un geben, in den Kindern den Sinn für Gartenbau zu weden und
fe merhalb der gegebenen Grenzen zur Bebauung und Pflege
ländlicher Hausgärten anzuleiten.
153
Die mit einem Motto zu verjehende Schrift darf den Umfang
von 2 Drudbogen nicht überfchreiten und ift, begleitet mit einem,
Namen und Wohnort ded Verfafferd enthaltenden verfiegelten Zettel,
der auf dem Umſchlage dafjelbe Motto wie die Arbeit felbft enthält,
bis zum 15. Dftober 1877 dem General-Sefretär ded Vereins,
Herrn Dr. Wittmad, Berlin SW., Schügenftraße 26, poftfrei ein-
zufenden. Diejenige Schrift, welche den Preis erhält, wird Eigen»
tbum des Bereind. Derjelbe beftimmt die Preidrichter. Name und
Wohnort ded Verfaſſers werden öffentlich befannt gemacht.
Die übrigen eingefandten Schriften können gegen VBorzeigung
einer Abfchrift der Ueberſchrift des fie begleitenden uneröffnet blei—
benden Zetteld bei dem General-Sekretär wieder in Empfang ge-
nommen werden.
V. Bolksfchulwefen.
75) Betheiligung der Schuldeputationen an der Ent»
Iheidung über Gefuche ae Bu venlatton vom Scdul-
ejude.
Berlin, den 31. Sanuar 1877.
Da die den Gemeinden und deren Organen zuftehende Theil:
nahme an der Schulauffiht dur das Gefeh vom 11. März 1872
unberührt geblieben ift, die ftädtiihen Schuldeputationen aber, ent-
Iprechend der Beftimmung in $.48. Zitel 12. Theil IL. Allgemeinen
Land-Rechts in Verbindung mit $.43. a. a. D. durch Nr. 11. der
Inſtruktion vom 26. Suni 1811 berufen find, zur Herbeiführung
und Beförderung ded regelmäßigen und ordentlihen Schulbefuchd
ſämmtlicher ſchulfähiger Kinder mitzuwirken, überdied die Spezial-
aufficht, welche Prediger, d. h. LZofal- Schulinipeltoren außer den
Schuldeputationen ausüben, gemäß Nr. 14. a. a. D. mit ber all-
gemeinen Dberauffiht der Schuldeputationen in Verbindung geſetzt
werden ſoll, jo fann ih, wie ich der Königl. Regierung auf den
Beriht vom 27. Dezember v. 3. hiermit eröffne, es nicht für an-
gemefjen erachten, dab bei den Enticheidungen über Geſuche um
Dispenfation vom Schulbeſuch reip. um vorzeitige Entlaffung von
Schulfindern aud der Schule jede Betheiligung der ftädtifchen Schuler
deputationen ausgeſchloſſen wird.
Vielmehr wird davon ausgugehen fein, daß, entiprechend dem
Erlaß vom 6. November 1873 (Gentral-Blatt Seite 722) Geſuche
um Dispenfation Thulpflihtiger Kinder vom Schulbejud bei dem
Lofal» Schulinipeltor rejp. bei der mit der Schulauffidht befaßten
Ortsſchulbehörde, worunter in den Städten die Schuldeputationen
zu verftehen find, anzubringen find und daß über ſolche Gefuche
zunächft bie eher felbft befinden und zwar dergeftalt, daß die-
felben, wenn fie die Geſuche unbegründet finden, ſolche zurüd-
weifen, wogegen den Betheiligten alsdann freilteht, die Entſcheidung
des Kreis-Schulinſpektors anzurufen, daß fie dagegen, wenn fie die
Geſuche begründet finden, folhe dem Kreid-E hulinfpektor zur Ente
ſcheidung vorlegen, welche die Verordnung der Königl. Regierung
vom 24, März 1853 unter Nr. 5. dem Lepteren vorbehalten hat.
Die Königl. Regierung veranlaffe ih, dem entſprechend fortan
eine Beteiligung der ſtädtiſchen Schuldeputation in N. au der Ent-
Scheidung über Geſuche um Diöpenfation ſchulpflichtiger Kinder vom
Schulbeſuche nicht auszuſchließen und hiernach den Magiftrat in N.
auf feine Beſchwerde mit Beſcheid zu verfehen.
In gleicher Weife ift zu verführen, wenn andere Magiftrate
fi veranlaßt finden follten, eine Theilnahme der Schuldeputation
an der Entjheidung über Gefuhe um Diöpenfation vom Schul
beſuche in Anfprud zu nehmen, fofern die Königliche Regierung es
nicht vorziehen follte, eine allgemeine Mobififation der Beltimmung
unter Nr. 5. der Verordnung vom 24. März 1853 herbeizuführen,
was zu thun ich Derjelben überlaffen will.
Der Minifter der sehen 2. Angelegenheiten.
alt,
An
die Königliche Regierung zu N.
U. III. 5242.
76) Zuftändigkeit ber Schulauffihtöbehörde bei Be—
ftimmung über die Errihtung neuer Schulllaffen und
gehrerftellen, Beziehung dieſer Beftimmung zu dem
Umfange von Shulbauten.
Im Namen des Könige.
In der Verwaltungäftreitfahe
der Königlichen —— Mbtheilung für Kirchen und
el {1
Schulweſen zu Bredlau, * lagte und Revifionsklägerin,
wider
die evangeliſche Schulgemeinde zu R., Klägerin und Revifiond«
bellagte,
bat das Königliche Oberverwaltungsgericht in feiner Sipung vom
21. Dftober 1876,
an welder 2c. ꝛc. Theil genommen haben,
für Recht erkannt,
dab auf die Reviſion der Beflagten die Entſcheidung des
Königlichen Bealetönertwattungegerichte zu Bredlau vom 16.
Sunt 1876 zu beftätigen, die baaren Auslagen des Ver—
fahren und der Klägerin der Beklagten zur Kaft zu legen,
— — — —
im Uebrigen die Koſten des Verfahrens außer Anſatz zu
laffen und der Werth ded Streitgegenftandes auf 1000 a.
feftzufeßen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe.
In der zu dem Schulverbande R. gehörigen Kolonie Neu-K.,
weldye nady der Feftitellung vom 13. Sanuar d. 3. 97 fchulpflichtige
evangelifche Kinder zählt, fol ein Schulhaus erbaut werden. Die
Einwohnerzahl von Neu-K. beträgt nah der Volkszählung vom
1. Dezember 1875: 876 Geelen, fie hat nad der Volkszählung
von 1871: 917 Seelen betragen, alfo eine Minderung von circa
5°, erfahren.
Ueber die Art der Bauausführung befteht zwiihen der Schul-
gemeinde NR. und der Königlidhen Regierung zu Breslau als Auf:
fihtöbehörde Streit. Erſtere eradhtet mit Rüdfiht auf die voran-
geftellten Thatſachen und meil ein meitered Zurüdgehen der Ein:
wohnerzahl von Neu-K. wahrfcheinlidh fei, ein Schulhaus mit Einem
Lehrzimmer und Einer Lehrerwohnung für audreichend und hat
gegen die Regierung klagend beantragt, fie nur hierzu verpflichtet zu
erllären. Die beklagte Regierung bat ihrerfeit8 dem widerjprochen
und fordert die Herjtellung zweier Lehrzimmer und zweier Lehrer—
wohnungen, weil nady der Wiiniftertal-Verfügung vom 16. Dezember
1874*) bei 100 Kindern zwei Klaffen eingerichtet und zwei Lehrer
angeftellt werden müßten, diefe Zahl nahezu vorhanden jet und auf
einen Zuwachs von 10 °/, um fo mehr gerechnet werden müffe, ald
in früheren Jahren die Zahl der ſchulpflichtigen Kinder in Neu⸗-K.
100 bedeutend überftiegen habe.
Der Kreisausſchuß des Kreiſes W. bat darauf unter dem
14. Sanuar 1876 dahin erfannt, dab die klägeriſche Schulgemeinde
nur verpflichtet jei, ein Schulhaus mit Einem Lehrzimmer und
Einer Lehrerwohnung zu erbauen, weil die Anftellung eines zweiten
Lehrerd bei den ungünftigen Verhältniffen der Klägerin unmöglich
und der Fall, daß 100 Kinder vorhanden feien, die Unftellung eines
zweiten Lehrers alfo nah der Allgemeinen Verfügung über Ein—
richtung ıc. der Volksſchule vom 15. Oktober 1872 und der diefe
erläuternden Verfügung vom 16. Dezember 1874 geboten fei, nicht
porliege, audy eine Minderung, nicht Vermehrung der vorhandenen
Schülerzahl wahrſcheinlich jet.
Gegen dieſe Entſcheidung legte die beklagte Regierung Berufung
ein und beantragte:
unter Aufhebung der Entſcheidung des Kreisausſchuſſes in
W. vom 14. Januar 1876 die evangeliſche Schulgemeinde
e) Centrbl. pro 1875 Seite 51.
156
R. für verpflichtet zu erachten, für die Kolonie Neu: K. ein
Schulhaus mit zwei Lehrzimmern und zwei Lehrerwohnungen
berzuftellen,
indem fie auöführte, daß die nah 8. 3 der Allgemeinen Verfügung
vom 15. Dftober 1872 einer Voiksſchule zu gebende Einrichtung
ausſchließlich von der Schulauffichtsbehörde zu beftimmen fei und
daß hinſichtiich der Kinderzahl, für welche geforgt werden müffe,
geundfäglid ein Zufhlag von 10 %, angenommen werden mülle,
der Durchſchnitt der Schülerzahl in den Sabren 1872/74 überdies
107 betragen habe und eim weitered Zuri« geben ber Bevölkerung
nicht für erwieſen angenommen werden Fönne. Die klägeriſche
Gemeinde ihrerieitd bat um Beftätigung der erften Entſcheidung,
indem fie gegen die Annahme eines Zufchlages von 10%, proteftirte.
Nachdem der Vertreter der belagten Regierung im Audienze
termine ausdrücklich noch erklärt hatte:
daß, wenn das Schulhaus zweillaffig eingerichtet werben
follte, die Regierung zur Zeit von der Anftellung eines Ad⸗
juvanten abjehen wolle und zwar ledigli au dem Grunde
des Lehrermangelö,
und
daß der geforderte Zufhlag von 10 %/, in keiner Beftimmung,
fondern nur in der allgemeinen Prarid feine Begründung
finde,
erfannte das Königliche Bezirföverwaltungögericht zu Breslau unterm
16. Juni 1876:
daß die Enticeidung des Kreidausfhufles zu W. vom
14. Ianuar 1876 lediglich zu beftätigen, die Koften des
Verfahrens außer Anfag zu laffen, die baaren Auslagen bed
Verfahrens aber und der Berufbeflagten der Stantetafle
aufzuerlegen und der Werth des Streitobjektes auf 1000
feltzufepen.
Der Berufungsrichter begründet feine Entſcheidung wie folgt:
Die Frage, ob dem vorliegenden Bedürfnig mit Richt
auf die Verhältniffe der Schulgemeinde R. bezw. der Kolonie
Neu⸗K. durch Errichtung der Halbtagsſchule genügt werden
fönne oder müffe, unterliegt allerdings nicht der Zuftändig-
keit des Kreisausſchuſſes; denn fie berührt eine durchaus
interne Angelegenheit und ift als folhe von der Entſcheidung
der Auffichtsbehörde abhängig.
Fällt hiernach aud der eine Grund, auf melden der
BVorderrichter die Eutſcheidung ftügt, fort, fo bleibt immerhin
der andere mit durchgreifender Wirkung beftehen. — Das
Zurückgehen der —— in Kolonie Neu: K. eine Kinder⸗
zahl von noch nicht 100, die nicht günſtige örtiiche Lage ber
Kolonie zu den Bergwerken und das vorausfihtlid noch
157
längere Zeit währende Darniederliegen der Induftrie ftellen
Momente dar, melde die Vornahme eined Baued in dem
von der Auffichtöbehörde verlangten Umfange — aud wenn
man von der zweiten Lehrerwohnung abſieht — zur Zeit
nicht rechtfertigen. Und ed kommt hinzu, daß die Annahme
eined Zuwachſes von 10 "/, der Kinderzahl weder in gejep-
Kan noch reglementarifhen Vorſchriften eine Unterlage
ndet. —
Wird die Annahme der Berufungdverklagten und des SKreiö-
ausſchuſſes, dab eine weitere Abnahme der Bevölkerung und
der Kinderzabl in Kolonie Neu⸗K. bevorfteht, wahr, jo würde
dem gegenüber die Errichtung eines Baued mit zwei Klaflen
eine anormale Lage der Sache vdarftellen, während dem ent-
egengejegten Fall leicht dadurd Rechnung getragen werden
ann, var bet dem Bauprojeft auf die event. Vergrößerung
um eine Klafje und eine Wohnung Bedacht genommen wird.
Dad betont der VBorderrichter mit Recht und dem widerjpricht
die Schulgemeinde nicht.
Gegen dieſe Entiheidung hat die beflagte Regierung dad Redhtö-
mittel der Revifion eingelegt und ihren in zweiter Snftanz geftellten
Antrag wiederholt. Die Reviſionsbeſchwerde ftügt fih auf $. 64.
Nr. 1ded Geſetzes vom 3. Zuli 1875 und macht dem Vorderrichter
die Nichtanwendung der von den Behörden innerhalb ihrer Zu—
ftändigkeit erlaffenen Verordnungen zum Vorwurf, weil er ſowohl
die Seltftellung der Kinderzahl behufs Ermittelung des Bedürfnifjed
nad) einer mehrjährigen Fraktion im Prinzip verworfen, wie anderer-
feitö die Annahme eined Zufchlaged von 10 °%,, für die zukünftige
Bermehrung ald weder in geſetzlichen noch reglementariihen Vor—
\chriften begründet, für ungerechtfertigt erklärt habe. Sie nimmt
in diefer Richtung Bezug auf eine von ihr an die Landräthe ihres
Bezirkes erlaffene Verfügung vom 13. Septentber 1838, wonady bei
Entwürfen zu Schulhausbauten auf eine fünftige Vermehrung von
10°/, gerechnet werden fol, und auf zwei in ertraftiver Abjchrift
beigebradhte, in Spezialfällen ergangene Verfügungen des Unterricht2-
Minifterd vom 21. Februar und 15. Mai 1875, melde ihre Auf:
faflung beftätigen follen.
Die Reviſionsbeklagte bittet in der Gegenerflärung um Nüd-
weifung der Reviſionsbeſchwerde und macht event. geltend, daß der
Antrag, fie zur Herftellung zweier Lehrzimmer und zweier Lehrers
wohnungen zu verurtheilen, jedenfald unbegründet fei, da die Be—
klagte und Reviſionsklägerin bereits in zweiter Inftanz ihren Antrag
auf zwei Kehrzimmer und Eine Lehrerwohnung bejchranft habe.
&8 war, wie gejchehen, zu erkennen,
Nach der Allgemeinen Verfügung ded Unterrihtd-Minifterd über
Einrihtung ꝛc. der Volksſchule vom 15. Oftober 1872 und der
158
fpäter ergangenen, fie ergänzenden und erläuternden Minifterial-
Verfügungen, zu denen auch die von den Parteien und den Vorder-
richtern angezogene Verfügung vom 16. Dezember 1874 gehört —
(Eine Zufammenftellung derfelben findet fih in dem Werke:
WVollsſchulweſen und Lehrerbildung in Preußen“ von
Dr. Schneider, Berlin 1875)
darf die mit der Schulaufficht betraute Provinzialbehörde, falls die
Schülerzahl in einer Volksſchule 80 überfteigt, die einklaffige Volks-
ichule nicht dulden; fie muß die zmeiflaffige einrichten. Sie hat
dabei zu entfcheiden:
1) ob für die zweite Klafje ein befonderer Lehrer — der zweite
Lehrer — augeftellt werden joll,
2) ob der Eine Lehrer beide Klaſſen unterrichten, d. h. ob die
Halbtagsſchule eingeführt werben fol.
In dem Falle zu 2 unterrichtet der Lehrer beide Klaffen nicht gleich
zeitig oder in befonderen Räumen, ſondern nad einander in dem—
jelben Lehrzimmer. In diefem Falle bedarf ed daher nur Einer
Yehrerwohnung und Eines Lehrzimmerd.
Steigt die Zahl über 100, jo ift die Halbtagsſchule auch noch
zuläffig, fie gilt aber al8 eine ungenügende Einrichtung. Die
Auffichtöbehörde hat dann auf die Anftellung eines zweiten Lehrers
Bedaht zu nehmen, d. h. fie hat Alled zu thun, um die An-
ftellung eines zweiten Lehrerd zu ermöglichen, namentlich alſo bei
unvermögenden Gemeinden zu verfuchen, die erforderlichen Mittel
anderweit flüffig zu machen.
Ein Muß liegt in der Verfügung vom 16. December 1874
nicht. (efr. au die Minifterial-Berfügung vom 5. Mai 1873”)
Schneider ©. 11.) Die in diefen Richtungen von den Provinzial-
behörden getroffenen Feftfegungen find nit im Verwallungsſtreit-
verfahren, fondern nur im Wege der Beſchwerde bei dem vorgejepten
Minifter anfechtbar.
‚Hätte die Regierung zu Bredlau im vorliegenden Falle daher
die Anftellung eined zweiten Lchrerd in Neu⸗K. angeordnet, fo würde
der Klägerin hiergegen nur der Weg der Beichwerde bei dem Unter—
tichtöminifter offen geftanden haben. Hätte alddann Letzterer die
Anordnung der Regierung gebilligt, fo würbe bamit die Frage, ob
zwei Lehrerwohnungen und zwei Lehrzimmer zu beſchaffen, in be—
jabendem Sinne endgültig entihieden und nur nod über die Art
der Beihaffung ein Verwaltungeftreitverfahren möglich geweien fein.
So liegt die Sache aber nit. Die Regierung hat vielmehr
die Anftelung eines zweiten Lehrers erft für den Ball, dag die Zahl
der Kinder über 100 anwachſen wird, in Ausfiht genommen und
der Vertreter derfelben im Audienztermine am 16. Juni d. I. aus-
*) Gentrbl. pro 1873 Zeite 349.
drücklich erklärt, dab die Regierung von der Anftellung eined zweiten
Lehrers (Adjuvanten) zur Zeit abſehe. Es handelt ſich deshalb hier
lediglich um Entſcheidung der Frage, ob die Schulgemeinde ver:
pflichtet ift, auf ein aulünftiged Bedürfniß zu rüdjichtigen. Weber
diefe Frage ift im Verwaltungöftreitverfahren zu befinden und ift
diejelbe mit Recht von dem Borderrichter verneint worden. Die
Schulauffichtöbehörde kann nur die Befriedigung ded gegenwärtigen
Bedürfniſſes verlangen. Für die in Folge einer möglichen Fünftigen
Vermehrung der Kinderzahl erforderliche Anftellung eined zweiten
Lehrers 2c. braucht die Schulgemeinde im Voraus nicht zu forgen.
Empfohlen kann ihr werden, in ihrem eigenen Intereſſe hierauf zu
rüdfihtigen; die Ausübung eined Zmanged erjcheint jedoch nicht
zuläſſig. Auch ift in den von der beklagten Regierung beigebrachten
Verfügungen von einem derartigen Zwange nicht die Rede. Im
Gegentheil jpreben die von dem Miniftertum publizirten Ent»
Icheidungen (Centr.⸗Bl. f. d. gefammte Unterrichtöverw. 1873 ©. 503
und 504. Schneider ©. 10) es auddrüdlih aus, daß im Streitfalle
für die Bemefjung des Schulraumesd nur die Zahl der in der Schule
wirklich aufgenommenen Kinder als maßgebend anzujeben ift. Wenn
daher der Vorderrichter nur auf das gegenwärtige Bedürfni und
die Zahl der zur Zeit vorhandenen Schulfinder rückſichtigt, fo verlegt
er feine von den Behörden innerhalb ihrer Zuftändigfeit erlaffene
Verordnung.
Die auf 8. 64 Nr. 1. des Geſetzes vom 3. Suli 1875 geſtützte
Revifion der Beklagten entbehrt demnach der Begründung.
Der Koftenpunft regelt fih nad den 88. 72. 73 desjelben
Geſetzes.
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs⸗
gerichts und der verordneten Unterichrift.
(L. S.) Perſius.
O. V. G. Nr. 802.
77) Beitragspflicht der Geiſtlichen — auch als Lokal—
Schulinſpektoren — und der Schullehrer zur Unter—
haltung der Sozietätsſchulen.
Im Namen des Königs.
In der Verwaltungsſtreitſache
deö Predigerd und Lolal-Schulinipeftord N. und des Lehrers
W. zu St, Kläger und Revifiondfläger,
wider
die Schulgemeinde St., Beflagte und Revifionsbeflagte,
bat dad Königliche Oberverwaltungsgericht in feiner Sipung vom
17. Sanuar 1877,
an welcher ıc. 2. Theil genommen haben,
BE
für Recht erkannt,
daß auf die Revifion der Kläger die Entſcheidung des König-
lichen Bezirksverwaltungsgerichts zu Potsdam vom 30. Sep-
tember 1876 zu beftätigen, den Klägern au die Koften
des Revifiondverfahrend, unter Feſtſetzung des Werths des
Streitgegenftanded auf 10 Mark, zur Laft zu legen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe:
Der Prediger und Lokal-Schulinſpektor N. und ber Lehrer W.
u St. find von ber dortigen Schulgemeinde zu denjenigen nad
erhältnig der Staatöftenern zu entrihtenden Haudväterbeiträgen
herangezogen worden, deren Aufbringung zur Aufbefferung des
Lehrergehalts, zur Fixirung des Schulholzgelded und zur Befoldung
der Lehrerin in weiblichen Handarbeiten erforderlich geworden war.
Unter Berufung auf das Gefeg vom 11. Juli 1822 und einen
Minifterial-Erlaß vom 25. November 1867*), wonach Geiſtliche
und &lementarlehrer Hinfichtlic ihrer Befoldungen und Gmolumente
von allen direkten Kommunalauflagen vollftändig freizulaffen feien,
erhoben fie Klage bei dem Kreisausſchuſſe des Ofthavelländiihen
Kreiſes mit dem Antrage,
fie in ihren alten beftchenden und verbrieften Rechten zu
Mniben und die Gemeinde mit ihren Forderungen abzu«
weiſen.
Dieſem Antrage wurde jedoch von dem Kreisausſchuſſe nicht
entſprochen, die Klage vielmehr mittelſt Beſcheides vom 28. April
1876 unter Bezugnahme auf $. 29. Titel 12 Theil II. Allgemeinen
Landrechts und das Erkenntniß des Gerichtöhofed zur Entlheidung
der ‚Kompetengtonflite vom 13. März 1869 ald unbegründet zurüd»
gewiefen.
Auf eingelegte Berufung beftätigte dad Königliche Bezirksver⸗
waltungägeriht zu Potsdam mittelft Erkenntniſſes vom 30. Sep:
tember 1876 den Beſcheid des Kreisausſchuſſes aus folgenden
Gründen:
Nach den Entiheidungen ded Königlichen Ober-Tribunald vom
20. Juni 1853 (Entfheidungen Band 25, Seite 301) und vom
8. Dftober 1866 (Striethorft'8 Archiv, Band 65, Seite 49) feien
bie zur Unterbaltung einer Glementarfhule von der Schulgemeinde
andgeichriebenen Beiträge nit als Kommunalabgaben , fondern als
Soztetätsb ge, zu denen jebed Sozietätömitglied verpflichtet jet,
anzufehen. e Gebärten aud nicht zu den perjönlichen Laſien und
Pflichten des gemeinen Bürgerd, von denen die Geiftlihen nad
$. 96. Allgemeinen Landrechis II. 11. befreit feien und es ſei ded-
6 das Geſeh vom 11. Zuli 1822, $. 10. auf diefe Beiträge nicht
) Eentebl. pro 1867 Geite 762.
161
anwendbar. Die Reſkripte des Minifterd der geiftlihen Angelegen-
beiten, auf welche fih die Berufungsfläger beriefen, ftübten fi
auch nicht auf diefe Geſetze, fondern — 39 — aus:
„Der Schullehrer könne, da er, vermöge ſeiner amtlichen
Stellung an der Schulanftalt, der Korporation der zur Schule
gewieſenen Haudväter gegenüber ftehe, nicht ald ein zur Schule
gewiefener Haudvater betrachtet und in dieſer Gigenfchaft
nicht zu Schulbeiträgen herangezogen werden.
In einem weſentlich gleichartigen Verhältniffe zur Schul-
fogietät ftehe der Drtöpfarrer als Kofal-Schulinipeftor, und
die Momente, melde in einem früheren Reſkripte (vom
16. Sanuar 1850) zur Begründung der dort angeordneten
Freilaffung der Pfarrer von Kirchen- und Pfarrabgaben an⸗
geführt jeien, fänden analoge Anwendung auf die Stellung
des Pfarrerd zu der feiner Aufficht untergebenen Schul—
gemeinde. *
Reſkript vom 18. Auguft 1865, vom 18. April 1856 und
vom 21. September 1861, in Stiehl, Sentralblatt von 1865,
Seite 621 — 624, und Reifript vom 9. Dezember 1867*).
Allein diefen Ausführungen könne, wenn auch die Freilaſſung
der Berufungsfläger von Sculbeiträgen in der Billigfeit liegen
möge, nicht beigepflichtet werden.
Mit demjelben Rechte würden die Beamten einer Kommune
al8 von Kommunalabzaben frei anzufehen fein, mad dod nicht der
Fall ſei, wenn das Gefep ed nicht ausdrücklich vorjchreibe.
Zu den Haudvätern einer Schulfozietät gehörten ausnahmslos
alle felbftftändigen Einwohner innerhalb des Schulbezirks, wenn fie
auch Beamte oder Aufjeher der Schulanftalt feien. °
Sie müßten daher audy ihrerjeitd zu den Laſten der Sozietät
beitragen.
Gegen diefe Entiheidung haben die Kläger friftzeitig das
Nechtömittel der Nevifion eingelegt, und, wie folgt, gerechtfertigt.
Die Aunahme ded Vorderrichterd, daß die zur Unterhaltung
einer Elementarihule von der Schulgemeinde ausgejchriebenen Bei-
träge nicht ald Kommunalabgaben, fondern ald Schuljozietätöbeiträge
anzujehen jeien, welche jedes Soztetätömitglied zu entrichten habe,
führe in ihren Konfequenzen zur offenbaren Ungerechtigkeit. Denn
da er,. der Kläger N., nicht nur Prediger von St., fondern auch
von 3., dem Filiale der erfteren Ortichaft, und als folder aud)
Lokalaufſeher der Schule von 3. fei, fo geböre er in diefer Eigen-
Ichaft auch der Schulfozietät von 3. an und würde nad den Auß-
führungen ded Borderrichterd auch zu den Sozietätöbeiträgen der
Schulfoztetät 3. verpflichtet fein.
*) Gentrbf, pro 1867 Seite 763.
1877. 11
162
Mit Unrecht fuche fodann der Vorderridhter die von der hödhften
Schulbehörde in mehreren Reffripten vertretene Auffafjung,
daß Schullehrer und Lofal-Schulaufjeher in ihrer amtlichen
Stellung an der Sculanftalt der Korporation der zur
Schule gewieſenen Haudväter gegenüber jtehen, daher nicht
zu den Haudvätern gehören und als ſolche auch zu den Schule
abgaben nicht beitragspflichtig ſeien,
dadurch zu widerlegen, daß mit demjelben Rechte au die Beamten
der Kommune von den Kommunalabgaben freizufprechen jeien, was
jedoch nicht der Fall wäre. Denn nah der eigenen Anfiht des
Vorderrichterd feien die Schulbeamten nicht Kommunal⸗, fondern
Sozietätöbeamten.
Hätte der Lehrer die Pflichten eined Mitglieded der Schul-
Sozietät, fo dürften ihm aud die Rechte eines ſolchen nicht vorent-
halten werden; dies fei jedoch thatlächlich der Fall, da er von der
Wahl in den Schulrorftand außgeichloffen ſei. Hieraus aber ergebe
fich wiederum, daß der Xehrer eine andere Stellung zur Schule ein»
nehme, wie jeded andere Glied der Gemeinde.
Nachdem die Kläger ſchließlich aus dem Anerfenntniffe des
Worderrichterd in Betreff der Billigfeit ihre Anſpruches auch die
rechtliche Segründung deffelben nachzuweiſen gejucht, haben fie den
Antrag gejtellt,
unter Aufhebung ded Erkenntniſſes des Bezirksverwaltungs⸗
gericht8 dahin zu erkennen, daß fie von Beiträgen zur Unter:
baltung der Schule in St. freizulaffen find.
Bon der Beklagten ift den Hägeriichen Ausführungen wider:
Iproden und um Beftätigung der Vorentjcheidung gebeten worden.
Diefem Antrage war ftattzugeben.
Daß in St. durd einen förmlidhen, von der Auffichtöbehörde
beitätigten Gemeindebefchluß die Unterhaltung der Schule ald eine
Laſt der bürgerlichen (politifchen) Gemeinde übernommen worden,
ift von den Rlägern nicht behauptet, auch andermweit aud den Alten
nicht zu entnehmen. Wäre died der Kal, jo würde allerdings den
Klägern der Anfpruch auf Freilaffung von Sculbeiträgen, gemäß
8.10. ff. des Geſetzes, betreffend die Heranziehung der Staatödiener
zu den &emeindelaften vom 11. Zuli 1822 (Gefeß: Sammlung
Seite 184) zuftehen. Da jedoch dieſe Vorausſetzung nah Inhalt
der Akten nicht zutrifft, danach vielmehr als thatlächlich feſtſtehend
anzunehmen iſt, daß die Echullaften in St. von der Gutsherrſchaft
und den Haudvätern der dortigen Edyulgemeinde nad Maßgabe der
allgemeinen gejeglihen Vorſchriften ($$. 29. ff. Titel 12. Theil IL.
Allgemeinen Landrechts) aufgebradht werden, fo hat der Anſpruch
der Kläger ald geieglid begründet nicht erachtet werden können.
Denn die Beftimmungen des Geſetzes vom 11. Zuli 1822 bes
zieben fi nur auf Beiträge zu den Yaften der bürgerliden (po—
163
litiſchen) Gemeinde, nicht auch auf diejenigen der Schulgemeinde,
wie died in übereinftimmender Fonftanter Prarid der oberiten Ver—
waltungöbehörden und des Dber- Tribunald wiederholt anerkannt
worden ilt.
— Bergl. u. a. die Reffripte der Königlichen Minifterien der
geiftlihen ıc. Angelegenheiten und des Innern vom 31. Auguft
und 17. Ceptember 1838 (von Kamp Annalen Band 22
Seite 661 und 685), den Plenarbeſchluß des Ober - Tribunald
vom 30. Zuni 1853 (Entſcheidungen Band 25 Seite 301) und
dad Erkenntniß ded Ober-Tribunals vom 29. September 1864
(Entidheidungen Band 52 Seite 308).
Aus den Beltimmungen ded Titel 12. Theil II. Allgemeinen
Landrechts aber läßt ſich die gedachte Befreiung nicht herleiten.
Nah 8. 29. dafelbft liegt die Unterhaltung der Lehrer den
ſämmtlichen Hausvätern jedes Drtd, ohne Unterjdied, ob fie Kinder
haben oder nicht, und ohne Unterichied des Glaubensbekenntniſſes ob.
Als Haudväter im Sinne dieſer Geſetzesvorſchrift find mit
Ausnahme ded Gutöherrn ded Schulortd, welchem der Echule gegen-
über durch das Geſetz befondere Verpflichtungen auferlegt find, alle
Einwohner des Schulbezirks anzujehen, welche in demjelben ihren
beftändigen Wohnſitz und ein eigened Cinfommen haben.
Erkenntniß ded Ober-Zribunald vom 8. September 1851 (Striet:
horſt's Archiv, Band 3 Seite 269), vom 13. April 1866 (ebenda
zum 3 Seite 285) und vom 8. Oktober 1866 (ebenda Band 65
eite 49).
Danady gehören auch die Kläger zu den Haudvätern der Schul-
gemeinde St. da auf fie in Beziehung zu diefer Gemeinde die eben
gedachten Vorausſetzungen zutreffen.
Hieraus ergiebt ſich zugleich die Unrichtigkeit der vom Kläger
N. gezogenen Schlußfolgerung, daß, wenn er als Lokal⸗Schulinſpektor
von St. zu den dortigen — beitragspflichtig ſei, ihm die
gleiche Beitragspflicht auch bezüglich der Schullaſten in 3. obliege,
wo er gleichfalls als Lokal-Schulinſpektor fungire; denn er hat an
legterem Drte feinen Wohnfip.
Kläger ftellen zwar, nefüpt auf die Erlaffe des Unterrichtö-
Miniftertumd vom 18. April 1856, 21. September 1861, 18. Auguft
1865, 9. Dezember 1867 (Minifterialblatt für die innere Ver—
waltung pro 1865 Seite 279, fowie pro 1868 Geite 62), und
vom 13. Juli 1876 (Gentralblatt für die gefammte Unterrichtö-
verwaltung Seite 490), ihre Eigenichaft al8 Haudväter der Schul:
emeinde St. um deshalb in Abrede, weil fie vermöge ihrer amt:
ihen Stellung an der dortigen Schule ald Lehrer beziehungdmeife
als Lofal-Schulinipeftor der Korporation der zur Schule gewiejenen
Haußdväter gegenüber ftänden, ſonach nicht ald zur Schule gewiejene
Haudväter betrachtet und in diejer Eigenſchaft zu Schulbeiträgen
11*
164
nicht herangezogen werden Tönnten. Allein diejer Begründung der
Befreiung der Lokal⸗Schulinſpektoren und Lehrer von der Beitrags⸗
pflicht zu den Schullaften fehlt die gefepliche Baſis.
Könnte auch allenfall8 in den Worten des 8. 29. a. a. D.:
„Die Unterhaltung der Lehrer liegt den ſämmtlichen Haus-
vätern jedes Ortes ob“
eine Gegenüberftellung der Lehrer und der Hausväter erblidt und
daraus auf die Abſicht des Geſetzgebers geſchloſſen werben, daß den
Lehrern die Verpflichtung zu Schulbeiträgen nicht habe auferlegt
werden ſollen, ſo hätte es doch, da es dd hierbei um die Konſti⸗
tuirung eines Privilegtumd handelte, eines prägiten Ausdrucks dieſer
geſetzgeberiſchen Abſicht bedurft, welcher weder in dem $. 29. a. a. O.,
noch weniger aber in dem $. 34., welcher die Verpflichtung zur
Unterhaltung der Schulgebäude regelt, gefunden werden kann.
Ehbenfowenig läßt fih aus dem $. 49. a. a. D. eine befonbere
eremte Stellung der Prediger gegenuber den übrigen Hausvätern
der Schulgemeinde und daraus eine Befreiung derjelben von ben
Schullaſten herleiten. Wäre dies aber auch der Fall, jo würde doch
an diefer Auffalfung nad Erlaß des Geſetzes vom 11. märz 1872
(Gefeg-Sammlung Seite 183) nicht mehr feftgehalten werden können,
da nad den Vorſchriften des lepteren die Lofal-Schulinfpeltion den
Geiftlihen nicht mehr ipso jure, fondern kraft jeder Zeit widerruf>
lichen Auftrages von Seiten ded Staates zufteht.
Auch aus den Ausführungen des Nefkriptd des Unterrichts⸗
Mintfterd vom 9. Dezember 1830 Coon Kamptz Annalen XIV.
Seite 769) läßt fi feine dem Mägerifchen Anſpruche günftige Be⸗
urtheilung entnehmen.
In demſelben wird bemerkt, daß, wenn auch die auf einem
beſonderen Sogietätöverbättnilfe und bierauf bezüglihen gejeglichen
Borichriften berubende Verpflichtung zu den Beiträgen für die ge-
meinen Glementarjchulen den eigentlihen Kommunallaften nicht bei-
gezä lt, und fomit aus der Eremtion von den lepteren eine gleich
mäßige Befreiung auch von Schulunterhaltungäbeiträgen an und für
ſich nicht gefolgert werden könne, man fi) dennoch bei dem der
Zahl nach größten Theile der Elementarfchulen, nämlich bei denjenigen
auf dem Lande, mit überwiegendem Grunde für die Nichtheranziehung
aller Perfonen vom gemeinhin fogenannten erimirten Stande ent»
- fcheiden müſſe, fomeit fie ſich nicht im Befite bäuerlicher Grundſtücke
oder fonft zur Heranziehung geeigneter Nahrungen befinden. Denn
der Begriff der im $. 29. IL. 12. Allgemeinen Landrechts bezeich⸗
neten Hausväter ded Ortes feße doch immer eine wirkliche und
dauernde Verbindung mit der DOrtögemeinde voraus, entweder ald
wirkliches Mitglied derjelben, oder als Schupverwandter, die Teptere
Dualität aber ſetze wiederum in Bezug auf eine derartige Verbindung
mit Landgemeinden nad den Beitimmungen 88. 111. ff. IL. 7. All⸗
165
gemeinen Landrechts ein offenbar verſchiedenes perfünliches Verhältnik
ven demjenigen des Erimirtenftanded, namentlich in der Regel gerade
die Unterwerfung unter die Jurisdikton des Ortsgerichts voraus,
fönne mithin bei Perfonen diefer Klaffe, im Falle ihred Aufenthalts
auf dem Lande ohne Erwerb ländlicher Befigungen oder Nahrungen
niht wohl ald vorhanden angenommen werden. Allein diefe Aud-
führungen können, jelbit wenn fie bei Erlaß des gedachten Reſkripts
nad) Zage der damaligen Geſetzgebung begründet gemefen fein mögen
— wad bahingeftellt bleiben kann — jedenfall gegenwärtig nad
erfolgter Aufhebung des erimirten Gerichtöftandes nicht mehr für
utreffend erachtet werden. Denn zu den nady Maßgabe ded $. 44
itel 7 Theil II. Allgemeinen Landrechtd zu den Kommunalabgaben
beitrag&pflichtigen unangefefjenen Dorfdeinwohnern, welche das Reſkript
ald Schutzverwandte bezeichnet, gehören gegenwärtig unzweifelhaft auch
ſolche Perſonen, weldye früher einen erimirten Gerichtöftand gehabt haben.
Die Elementarjchullehrer haben übrigens nad $. 47 Zitel 2 Theil I.
Allgem. Gerichtdordnung niemals die Rechte der Crimirten bejeffen.
Daß ferner die Befreiung der Geiftlihen von Schullaften ſich
auch nicht aus dem 8.96 Titel 11 Theil II. Allgemeinen Landrechts
herleiten läßt, ift gleichfalld bereitd von dem Dber-Zribunal wieder-
holt audgeiproden worden (vergl. daß oben citirte Erkenntniß vom
8. Oktober 1866).
Anlangend endlich die Audfchlieung ded Lehrers von der Mits
gliedfchaft des Schulvorftanded, fo kann die Befreiung velleiben von
Schulbeiträgen hieraus ebenjowentg gefolgert werden, wie die Freiheit
der unangejeffenen Dorfdeinwohner von Kommunalabgaben aud der
Ausſchließung derfelben von der Stimmberedhtigung in der Gemeinde-
verſammlung.
Nach alle dem konnte der Anſpruch der Kläger nicht als be=
gründet anerfannt werden und waren demgemaß die Borenticheidungen
zu beftätigen.
Die Regelung ded Koſtenpunkts rechtfertigt fi nach $. 72 des
Geſetzes vom 3. Zuli 1875 (Gefeg- Sammlung Seite 375).
Urkundlidy unter dem Siegel ded Königlichen Oberverwaltungd-
gericht8 und der verordneten Unterſchrift.
(L. S.) Perfiuß.
D. B. ©. Nr. 289.
178) Beitragöpflidt der Geiftlihen und der Lehrer zur
Unterhaltung der Sozietätsichulen.
1.
Berlin, den 27. Kebruar 1877.
Auf die an den Herrn Juſtiz⸗Minifter gerichtete und an mid)
zur reffortmäßigen Verfügung abgegebene Vorftellung vom 25 Ol:
Tr
166
tober v. 3. eröffne ih Em. Hodehrmürden, dab Ihrem Gejuhe um
Befreiung von den Schulbeiträgen dafelbft feine Folge gegeben werden
tan, da Ihnen ald Geiftlicher nady den Ausführungen in den Er-
fenntniffen des Königligen Dpber-Tribunald vom 8. Dftober 1866
(Ardiv für Nehtöfälle Band 66 Seite 53) und ded Königlichen
Dber-Verwaltungögerichtd vom 17. Januar d. I. ein gefeglicher
Anipruc auf Freilafjung von den Schulbeiträgen nicht zur Seite
fteht, und ich mich nicht in der Lage befinde, aus Billigkeitögründen
Ihre Freilaffung von den bezüglichen Beiträgen anzuordnen.
Der Minifter der seen ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
den Pfarrer Herrn N. Hochehrwürden zu N.
U. 111. 5196.
2.
Berlin, den 28. Februar 1877.
Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom
16. Dezember v. 3., daB, falls die Schulen in N. Sozietätsſchulen
find und die Sähullaften von den denſelben angehörigen Hausvätern
aufgebracht werden, ih um fo mehr Anftand nehmen muß, der von
dem dortigen Schulvorftande beſchloſſenen Heranziehung der Lehrer
zu den Scullaften entgegen zu fein, als inzwiſchen aud das König-
liche Der Verwaltungsgericht unter dem 17. v. M. dahin erkannt
bat, daß den Lehrern ein geiepliher Anſpruch auf Sreilafjung von
den Söulbeiträgen nicht zur Seite ftehe.
Die Königliche Regierung veranlaffe ich daher, den Magiftrat
u N. auf die nebft Anlage wieder angeſchloſſene Beſchwerde zu bes
eiden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greif, send
An
bie Rönigf. Regierung zu R.
U. II. 6223.
79) Heranziehung der Geiftlihen in Neuvorpommern
und auf Rügen zu Schulbeiträgen.
Im Namen des Königs.
In der Berwaltungöftreitfadhe
bes Paftor P. zu V., Klägers und Revtfiondflägers,
wider
den Schulverband B., vertreten durch den Schulvorftand,
Bellagten und Revifiondbellagten,
bat das Königliche Oberverwaltungsgeriht in feiner Sipung vom
7. Bebruar 1877,
167 _
an welder ꝛc. ıc. Theil genommen haben,
für Recht erkannt,
daß auf die Revifion des Klägerd die Entfcheidung des
Königlichen Bezirföverwaltungsgerichtd zu Stralfund vom
10. Zuli 1876 zu beftätigen, die Kolten des Reviſionsver⸗
fahrens dem Revifionskläger zur Laſt zu legen und der Werth
des Streitgegenftanded auf 142 Mark 20 Pf. feftzufegen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe:
Im Mai 1874 forderte der Rendant der Schulfafje zu V. von
dem Paftor P. dajelbft nady Verhältnik feines außeramtlichen Ein-
fommend Beiträge zur Schulkaſſe, welde derfelbe verweigerte. Ein
bei dem Amtövorfteher geftellter Antrag ded Rendanten auf Bei-
eur diefer Schulbeiträge wurde am 21. November 1874 zurüd-
gewielen.
In Folge eined Bejchluffes des Schulvorftanded vom 7. April
1875 wurde der frühere Antrag des Rendanten beim Amtövoriteher
wiederholt und nunmehr für begründet erachtet; auch wurde durch
Mahnzettel des Amtövoriteherd vom 7. Dftober 1875 der Paftor
P. zur Zahlung der Schulbeiträge für die Zeit vom 1. Januar
1874 bis zum 1. Dftober 1875 mit 142 Mark 20 Pf. bei Ver—
meidung der Exekution aufgefordert. Hiergegen bat der Paſtor P.
am 23. Dftober 1875 bei dem Kreisausſchuß des Kreijed Rügen durch
Anftellung einer Klage gegen den Schulverband B. Einſpruch erhoben.
Kläger behauptet, daB die Geiftlihen in Neuvorpommeru und
Nügen bid zum Erlaß de Gefeged vom 23. Februar 1870 von allen
Steuern und Abgaben jeder Art mit Ausnahme der Klaffen« und
klaſſifizirten Einkommenſteuer rechtlich befreit gewejen feien und dab
dieſes Brivilegium durch dad gedachte Gefep nur binfichtlich der
Kommunalabgaben, nicht aber binfichtlih der Laften der Scul-
fogietät aufgehoben ſei. Eventuell fünnte der Beitrag erft feit dem
Beſchluſſe des Schulvorftandes vom 7. April 1875 erfordert werden.
Kläger berechnet hiernach feinen Beitrag auf 42 Markt und hat dar-
auf angetragen,
den Schulverband V. zu verurtheileu, den Kläger von Bei-
trägen zur Schulfaffe unbedingt freizulaffen event. aber joldye
nur für die Zeit vom 1. April 1875 bi8 1. Dftober 1875
mit 42 Mark von ihm zu erfordern.
Der Beklagte hat dad behauptete Privilegium der Getftlichen
beftritten und auszuführen gejucht, daß dad Geſetz vom 23. Februar
1870 auch auf den vorliegenden Kal Anwendung finde. In dem
Umftande, daß Kläger den Beſchluß ded Schulvorftandee vom
28. September 1875, die erefutivifche Beitreibung der ftreitigen
Beiträge betreffend, mitunterzeichnet hat, fieht der Beklagte ein An-
erfenntnib des Klägers.
—
168
Der Antrag iſt auf Surücweifung der lage gerichtet.
Nachdem Kläger in der mündlichen Verhandlung beftritten
batte, daß er durd die gedachte Mitunterſchrifi ein Anerkenntniß
habe abgeben wollen, wurde von dem Kreisausſchuß des Kreifes
Rügen am 1. Februar 1876 dahin entichteden,
daß Kläger mit feiner Klage abzuweifen, ipm die Koften des
Verfahrens zur Laſt zu legen und der Werth des Streit:
gegenftandes auf 142 Mark 20 Pf. feitzufegen.
In den Gründen ift [a Gunſten ded Klägers aud; Al daß
ein Anerkenntniß deſſelben in der Mitunterſchrift des Beſchlu — vom
28. September 1875 nicht liege und daß das Geſetz vom 23. Februar
1870 hier nicht anwendbar ſei, weil daſſelbe nur von Kommunal-
laſten ſpreche, die Schule auf dem platten Lande in Neuvorpommern
aber feine Einrichtung der politifhen Gemeinde fei, fondern auf
Affoziation nach Maßgabe des Negulativs vom 29. Au uft 1831
berube. Zur Motivirung der Abweifung des Klägerd wird darzu-
legen gejucht, daß die behauptete Freiheit der Beiftlihen von Steuern
und Abgaben jeder Art nicht anzuerkennen fei, indem die älteren
Nechtöquellen nur von ber reiheit der Häufer der Geiftlihen
ſprächen. Hätte aber auch früher die behauptete unbeſchränkte Freiheit
beftanden, fo märe fie durch das ald lex specialis zu betrachtende
Regulativ vom 29. Auguft 1831 aufgehoben, da nach 8.5. daſelbſt
die fire Beſoldung des Lehrets von ſaͤmmtlichen Familienvorftänden
ded Schulbezirks ohne Unterfchied des Standes und des Glaubens
als perſönliche Laſt nad dem Klaffenfteuerfuge aufzubringen ſei.
Hierzu komme, dab die Lehrerbefoldung nur ein Erſatz für dad früher
bite Schulgeld fein fole und eine Befreiung von diefem für die
tlichen, welche Kinder in die Schule ſchickten, auch in den älteren
Kirhenordnungen nicht ausgeſprochen fei. Der Rendant des Be«
Hlagten fei hiernach im Mat 1874 völlig berechtigt geweſen, die Bei-
träge pro 1874 von dem Kläger einzufordern; mithin ſei auch das
Verlangen der Nachzahlung für dad Jahr 1874 den Gefegen ent
ſprechend und der eventuelle Klageantrag hinfällig.
Gegen dieſe Entiheidung hat Kläger rechtzeitig die Berufung
mit dem Antrage eingelegt,
unter Abänderung des erften Erkenntuiſſes die Verurtheilung
des Beflagten nad dem Klageantrage auszuſprechen.
Aus der Kirhenordnung von 1535, den Statutis synod. von
1574 und dem Nügtanifchen Landgebraud wird herzuleiten gefucht,
daß Geiftliche früher von allen perſönlichen Steuern jeder Art frei
gewefen feien. Event. wird Beweis durch Auskunft der Königlichen
Negterung zu Stralfund darüber angetreten,
daß bi zum Grlaffe des Gefeged vom 1. Mai 1851 bie
Geiftlihen in Neuvorpommern und Rügen von allen Staatd-
und anderen Steuern und Abgaben freigelaffen find.
En
169
Dad Regulativ vom 29. Auguft 1831 könne ald allgemeines
Geſetz ein Privilegium nicht aufheben; e8 habe auch nur die Klaffen:
fteuerzahler belaftet und Fönne auf die Getftlichen deshalb nicht be-
zogen werden, weil
— wie die Königliche Regierung zu Stralfund amtlich be⸗
ftätigen werde —
zur Zeit des Erlaſſes des Regulativs die Geiftlihen in Neuvor-
pommern und Rügen von der Klaffenfteuer durchaus befreit gemefen
feien. Die Hinweifung des erften Richterd auf dad Schulgeld und
deifen Zahlung paffe nicht, wie näher auögeführt wird; audy hätten
die Geiltlihen der Stadt Stralfund auf dem ftädtifhen Gymnaſium
dajelbit ftetd Freiheit vom Schulgelde gehabt, wie der Magiftrat zu
Straljund amtlich betätigen werde.
In der Gegenerklärung ded Beklagten find neue Gefihtspunfte
nicht aufgeltellt.
Am 10. Zuli 1876 erkannte das Königliche Bezirkövermaltungs:
gericht zu Straljund,
daß die Entſcheidung ded Kreisausſchuſſes des Kreifed Rügen
vom 1. Februar 1876 lediglih zu beitätigen fei und die
Koften ded Berufungdverfahrend unter Feftitellung des Werths
des Streitgegenitandes auf 300 Mark dem Kläger zur Laft
zu legen jeien.
Sn den Gründen ift audgeführt:
Es mußte nad Lage der Sache jo, wie geichehen, in der
Berufungdinftanz entjchieden werden, da in allen wejentlichen
- Yunften den Anführungen des eriten Erkenntniſſes beizutreten
war. Zunächft freilich auch in dem, was dafjelbe zu Gunften
ded Klägerd ausſpricht, nämlich, dab das Geſetz vom
23. Februar 1870 deſſen Anjprüchen nicht entgegenftebe, und
daß aus der Unterfchrift des betreffenden Exekutionsbeſchluſſes
Seitend feiner eine Anerkenntniß der Rechtmäßigkeit diejer
Maßregel nicht zu folgern fei; denn jenes Gefep bezieht fich,
wie fein Wortlaut und der Zujammenbang, in meldem es
mit andern Belegen fteht, darthut, allerdings nur auf die
Berhäliniffe der Beamten zu den politiſchen Gemeinden
und die hiefigen Landſchulen gehören nicht zu den Angelegen-
beiten folcher, fondern werden von eigend um ihretwillen ge-
bildeten Berbänden gehalten. ©. $. 2. ded Regulativs —*
die Neuvorpommerſchen Landſchulen vom 29. Auguſt 1831;
was aber den Exekutionsbeſchluß anlangt, ſo iſt klar, daß der
Vorſitzende eines Kollegiums dadurch, daß er einen Beſchluß
deſſelben unterſchreibt und zur Ausführung bringt, nicht ſein
perſoͤnliches Einverſtändniß mit dem Beſchluſſe kundgiebt. —
Allein andererſeits tft ferner mit Recht im erſten Erfenntniffe
angenommen, daß der Kläger den von ihm angelretenen Be⸗
170
weis der Befreiung von der nad) $. 5. des gedachten Regu⸗
lativs allen Samilienhäuptern des Schulverbanded obliegenden
Verpflichtung, zum baaren Gehalte ded Lehrers beizutragen,
nicht geführt habe, und daß namentlich, wenn jelbft den Neu—
vorpommerſchen Geiltlichen in früheren Zeiten eine jolde Be-
freiung nad Provinzialredht zugeftanden hätte, dieſelbe doch
jedenfalld durdy die Beſtimmung des oben angeführten Para-
graphen des geltenden Regulatives aufgehoben wäre. Alle
vom Kläger für das von ihm behauptete Vorrecht der hieſigen
Geiſtlichen angezogenen Geſetzesſtellen gewähren dieſen nur
Freiheit von beſtimmten Arten von Abgaben, unter denen ſich
die vom Privatvermögen zu tragenden Schullaſten nicht be=
finden und inöbefondere bejagt die in Bezug genommene
Beftimmung der Pommerſchen Kirchenordnung 7, b. S. 110,
welche theilmeife unter $. 812. in den Entwurf ded Neuvor⸗
pommerſchen Provinzialredhtd aufgenommen ift, offenbar nicht,
dab die Seiftlihen nebſt ihren Amtöhäufern, jondern, daß
fie rückſichtlich ihrer Amtshäuſer abgabenfrei feien. Ent:
Ichieden entgegen der Auslegung, melde der Kläger dieſer
Beftimmung giebt, ſteht ihr Schluß, der dad eigene Wer»
mögen der Geiltlihen für abgabenpflichtig erklärt. Freilich
will der Kläger dad nicht gelten laffen und das dort ge—
brauchte Wort „Güter nur von liegenden Gründen verftanden
wiffen; allein diefe Beichränfung der Bedeutung jened Wortes
ericheint bier weder durch den Sprachgebrauch, noch jonft
gerechtfertigt.
Mad nun aber ferner die Bedeutjamfeit ded 8. 5. des
Negulativd vom 29. Auguft 1831 für den vorliegenden Fall
betrifft; fo fucht der Kläger zwar diejelbe dur den Einwand
u entfräften, da Privilegien nicht ohne Weitered durch
Nnätere allgemeine entgegenftehende Gefege aufgehoben würden;
allein diejer Einwand, dem an fidy eine Berechtigung nicht
abzufprechen tft, trifft doch bier nicht zu, wo im fpäteren
Geſetze gejagt wird, daß die betreffende Beitragspflidt ohne
Unterihied des Standes eintreten folle, alfo gerade
die Standedvorrehte ausdrücklich befeitigt werden. Die
Vorſchrift hätte offenbar gar feinen Sinn, wenn man an-
nehmen dürfte, dab auch nach ihrer Veröffentlichung das be-
bauptete Privilegium der Beiftlichen beitehe, alfo mit Unter«
Ihied des Standes zu den bezüglichen Laſten beigelteuert
werde. Hätte alſo auch ein foldyed Privilegium für die in
Mede ftehende Abgabe früher wirklich beſtanden, fo wäre e8
dur das Schulregulativ vom 29. Auguft 1831 unbedingt
aufgehoben. Dem Fann aud nicht, wie der Kläger verfudht,
entgegengeftellt werden, daß nad) diefem Geſetze die Beiträge
171
— — —
zum Lehrergehalte in der Regel nach dem Klaſſenſteuerfuße
aufzubringen find, die Geiſtlichen aber zur Zeit feiner Ver—
öffentlihung der Klaffeniteuer nicht unterlegen haben; denn,
wenn auch letzteres thatſächlich richtig iſt, fo konnten doch die
Geiſtlichen von jeher ſehr wohl behufs Crmittelung des Be—
trages, welchen ſie zum Lehrergehalte beizuſteuern haben
würden, nach den Grundſätzen der Klaſſenſteuer eingeſchätzt,
alſo nach dem Klaſſenſteuerfuße veranlagt werden, wie Aehn—
liches ja bekanntlich vielfach im öffentlichen Leben vorkommt.
Der Kläger hat nun freilich noch ferner dem Regulativ vom
29. Auguſt 1831 gegenüber auf die Ausführungen eines
Minifterialerlaffed vom 18. April 1856, nad) welchen die
Seiftlihen nit zu den Haudvätern des Schulbezirtd zu
rechnen jeien, hingewiefen, allein dieſe Ausführungen fteben,
abgejeben davon, dab das thatjächliche Verhältniß, auf welches
fie fih ftüßen, inzwifchen durch die neuere Gejeggebung bes
feitigt worden ift, mit dem Klaren Wortlaute ded $. 5. des Re⸗
aulativs in einem unlösbaren Widerfpruche und können deöhalb
auf Beachtung in einem Rechtöftreite feinen Anipruch machen.
Die Berufung ded Klägerd auf das Zeugniß der König-
lichen Regierung zu Straljund dafür, daß biöher die Geilt-
lien in Neuvorpommern von allen öffentlichen Abgaben frei
gelaffen feien, ift bedeutungslos, da, wenn dem auch jo wäre,
damit ein Recht derjelben auf allgemeine Abgabenfreiheit
nicht bewiejen fein würde.
Bedeutungslos ift ebenjo dad Benennen ded Nathed der
Stadt Stralfund al8 Zeugen für die Thatſache, daß an
diefem Drte die Söhne der Geiftlihen dad Gymnaftium
ſchulgeldfrei befuchen können, da nicht erfichtlich ift, wie aus
diefem Umſtande irgend etwas zu Gunſten des Klageantraged
geſchloſſen werden jollte.
Endlich ift die Behauptung ded Klägerd, dab äußerften
Falles er immer nur höchſtens theild vom 1. April, theild
vom 1. Sanuar 1875 ab zu den betreffenden Zeiftungen ber-
angezogen werden Fönne, hinfällig, da er zugegebenermaßen
ihon 1874 zu bdenfelben veranlagt und am 1. Mai diejed
Jahres von dem Schulfaffenführer zu ihrer Zahlung aufge=
fordert ift, diefe Aufforderung aber nad) den vorftehenden
Darlegungen völlig gerechtfertigt war und feineöwegd, wie
der Kläger will, als eine Willfür jened Beamten bezeichnet
werden darf.
Sezen dieſe Entſcheidung hat Kläger rechtzeitig die Reviſion
eingelegt,
Weail das erſte Erkenntniß beſtätigt und nicht vielmehr dem
Antrage der Klage entſprechend entſchieden worden ſei.
172
Er behauptet
1) daß die Rechtsnormen über die Steuerfreiheit der Beiftlichen
nicht, beziehungdweife unrichtig angewendet worden feien und
daß dad Regulativ vom 29. Auguft 1831 eine unrichtige
Anwendung erfahren habe,
2) daß wefentlihe Mängel ded Berfahrend vorhanden feien,
indem der vorige Richter eine beitrittene Thatſache ohne
weiteren Beweis ald wahr angenommen und erheblidhe That-
fachen und Beweismittel unberückſichtigt gelaffeı habe.
Die Ausführungen ded Berufungsrichterd werden im einzelnen
zu widerlegen gejudht, indem namentlih auf dad Gutachten des
Sprachforſchers Freiherrn von Bohlen auf Streu darüber provozirt
wird, daß im Anfange des ſechszehnten Jahrhunderts unter dem
Ausdrud: „Güter“ nur Grundftüde zu veritehen feien. Die Redhtö-
normen über Obfervanzen jeien vom vorigen Richter außer Acht ge—
laffen; derjelbe habe eine wejentliche Prozeßvorſchrift Dadurch verlegt,
dab er die Audfunft der Königlihen Regierung als Beweismittel
für die Obfervanz verworfen have. Aftenwidrig fei auch die An
nahme des vorigen Richters, dab Kläger die „Veranlagung“ zu den
Abgaben im Sabre 1874 zugegeben habe, während Died dody be»
ſtritten fei.
Sn der Gegenerklärung bat Bellagter obige Ausführungen be=
ftritten und die Zurüdmeifung der Reviſion beantragt.
Die Revifion Fonnte nicht ald begründet erachtet werden.
Es ift zwar anzuerkennen, daß vor dem Erlaß des Regulativs
vom 29. Auguft 1831 die Geiftlichen in Neuvorpommern das Vor⸗
recht einer allgemeinen Steuerfreiheit hatten. Denn die Pommerjde
Kirhenordnung von 1535 Titel 6 Seite 110 ift nicht dahin aus—
zulegen, daß die Geiftlihen nur rückſicht lich ihrer Amtöhäufer ab-
gabenfrei fein follten, fondern daß ihnen ſowohl für ihre Perfon als
auch in Betreff ihrer Amtöwohnungen Abgabenfreiheit bewilligt war.
Die Bergleihung mit dem urjprünglichen plattdeutichen Zerte (ab-
gedrudt in Richter's evangelifchen Kirchenordnungen Band 1
Seite 254) läßt hierüber feinen Zweifel und beweiſt indbejondere,
da mit dem Ausdrude: „Güter“ nit, wie der Berufungsrichter
annimmt, das bewegliche Vermögen der Geiftlihen, ſondern die
Grundftüce derfelben gemeint find. Sm Uebereinftimmung mit
diefer Anficht ſpricht ſich Balthasar ius eccles. pastor. Theil 1
Seite 930 sqq. und de libris seu matriculis ecclesiasticis
Seite 235 sqg. aus. Auch ift im $.812. ded Entwurfs des Neu—
vorpommerſchen Provinzialrechts die Abgabenfreiheit der Geiftlihen
in der gedachten Weiſe aufgefaßt.
Diefer Rechtszuſtand ih indefjen durch Artikel 5 des Regulativs
vom 29. Auguft 1831 wejentlid, geändert worden.
Wenn auh auf die Worte: „ohne Unterfchied des Standes"
173
fein enticheidendes Gewicht zu legen ift, weil ſich aus den legislativen
Vorarbeiten ergiebt, daß diefer Zufag auf den Vorſchlag der König
lihen Regierung zu Stralfund in dem Berichte vom 8. Juni 1831
aufgenommen ijt, „um die Verpflichtung der Gutöbeliger mehr außer
Zweifel zu ſetzen“, fo würde doch felbit beim Fehlen der gedachten
Worte anzunehmen fein, daß die bisherigen Vorrechte der Geiftlichen
durch Artifel 5 a. a. O. infomeit haben bejeitigt werden follen, ala
ed fih um die Leiftung von Beiträgen zur Lehrerbeſoldung handelt.
In dem gedachten Artikel — einer Nahbildung des $. 29. Allges
meinen Landrechts Theil 2 Titel 12, wie aud den Materialien ber:
vorgebt — ift die Abſicht unverkennbar, die biöherigen mit der
früheren Verfaſſung zufammenhängenden Vorrechte zu befeitigen.
Wenn aud hierbei hauptfählih an die Nittergutöbefiger gedacht
fein mag, fo ift doch die Faſſung des Geſetzes eine fo generelle, daß
eine Ausnahmeftellung für die Geiftlihen hiermit nicht vereinbar ift;
diejelben hätten auddrüdli genannt werden müffen, wenn fie in
rechtlicher Beziehung anderd als die übrigen Familienvorſtände ded
Schulbezirks zu behandeln mären.
Der Umftand, daß die Beiftlihen im Sabre 1831 von der
Klaffenfteuer geſetzlich befreit waren ($.1. in fine des Geſetzes wegen
Einführung einer Klaffenfteuer vom 30. Mai 1820 in Verbindung
mit der in Folge Allerhöchiter Anordnung erlaffenen Girkularverfügung
der Minifterien der Finanzen und des Innern vom 27. Februar 1817,
Nr. Aa., Nr. 6 — v. Kampp Annalen 1831 Band 15 Heft 1—2
Seite 109-110), ift für die Eutfcheidung nicht von Erheblichkeit,
weil im Artikel 5 a. a. D. nicht auf die thatſächliche Erhebung der
Klaffenfteuer Gewicht geleat, fondern nur der Klafjenfteuerfuß
als Maßſtab bezeichnet ift und am Scluffe ded Artikels eined
fingirten Rlaffentteuerfapes ausdrücklich gedacht wird.
Der dem Berufungdrichter gemachte Vorwurf, daß er durch die
Nichtberüdfihtigung des Beweisantritts über die behauptete Obſer—
vanz das beftchende Recht verlegt habe, ift nicht gerechtfertigt; denn
die Entſcheidungsgründe laffen nicht Elar erkennen, ob der Obfervanz
überhaupt feine rechtlihe Bedeutung beigelegt werden follte oder ob
nur aus thatjächlihen Gründen der Beweisantritt nicht berüdfichtigt
ift. Ueberdied kann felbit bei freier Beurtbeilung die Frage, ob das
Regulativ vom 29. Auguft 1831 durch Objervanz abgeändert werden
fonnte, unerörtert bleiben, weil jedenfalld der Beweisantritt wegen
feiner ungenügenden thatfächlichen Begründung unerheblidd war. In
der Berufungsfchrift ift unter Bezugnahme auf amtlihe Auskunft
der Königlichen Regierung zu Stralſund nur behauptet,
„daß bid zum Erlaſſe ded Geſetzes vom 1. Mai 1851 die
Geiftlichen in Neuvorpommern von allen Staatd- und andern
Steuern und Abgaben freigelaffen find”.
Died ift indeflen zum Nachweiſe einer Obſervanz nicht aus-
174
reichend, weil die einzelnen Fälle nicht näher bezeichnet find und es
an allen thatſächlichen Unterlagen zur Beurtheilung der Frage feblt,
ob die Erforderniffe, welche die Rechtswiſſenſchaft zur Gültigkeit
einer ungeichriebenen Rechtsnorm voraugfept, namentlich die Ueber:
zeugung rechtlicher Nothwendigkeit bei der angeblihen Freilafjung
(opinio necessitatis), hier vorhanden find.
War hiernach die Verpflichtung ded Klägers aut Zahlung von
Beiträgen zur Schulkaſſe nad) Artifel 5 a. a. DO. begründet, fo ilt
auch fein eventueller Antrag, diefe Beiträge nur vom 1. April 1875
zu berechnen, ungerechtfertigt; denn da der Nendant der Schulfafle
den Kläger ſchon im Fahre 1874 zur Zahlung der Beiträge aufges
fordert hat, dieſe Aufforderung aber den geſetzlichen Beitimmungen
entipradh, fo ftebt dem Kläger da8 Gejep vom 18. Zunt 1
8. 6, $. 14. nicht zur Seite.
Die angefochtene Entſcheidung war demgemäß zu beitätigen, in
Folge deifen dem Kläger nad $. 72. des Geſetzes vom 3. Zuli 1875
(Gefep-Sammlung Seite 375) aud die Koften dieſer Iuftanz zur
Laft fallen. Der Werth des Streitgegenftanded war indefjen auf
142M. 20 Pf. ald den Betrag der ftreitigen Abgaben herabzufepen.
Urkundlich unter dem Siegel ded Königlichen Dberverwaltungs-
gerichtö und der verorbneten Unterfchrift.
(L.S.) Perfius.
D. 3. ©. Nr. 430.
80) FBortdauer der Zugehörigkeit zum Schulverbande
nah dem Audtritt aud der Kirche.
(Sentrbf. pro 1876 Seite 307 Nr 1729.)
Berlin, den 20. Februar 1877.
Ew. Wohlgeboren eröffne ich auf die Vorftellung vom 16. Ok⸗
tober v. J. daß ich Ihrem Antrage, die Königliche Regierung zu N.
anzuweiſen, Sie aus dem katholiſchen Schulverbande zu N. aud«
aufchulen, nicht entiprechen fann. Der Umftand, dab Em. Wohl:
geboren unter Beobachtung der in dem Gefep vom 14. Mai 1873
(Bel. :Samml. S. 207) vorgeichriebenen Formen Ihren Austritt
aus der katholiſchen Kirche erflärt haben, berechtigt Sie noch nicht
ohne Weitered zu dem Verlangen, auch aus dem fatholiihen Schul-
verbande Ihres MWohnorted ausgeſchult und von den Haudväter-
Beiträgen zur Unterhaltung diefer Schule freigelaffen zu werden.
Nah 8. 3. a. a. D. bewirkt die gedachte Austrittöerklärung nur,
daß der Auödgetretene zu Yeiltungen, welche auf der perfönlichen
Kirchen: oder Kirchengemeinde= Angebörigfeit beruhen, nicht mehr
verpflichtet wird. In Ihrer Angehoͤrlgkeit zu dem katholiſchen Schul⸗
verbande in N. ift dur Ihren Austritt aus der katholiſchen Kirche
allein daher Feine Aenderung eingetreten.
175
Nah $. 29. Th. II. Tit. 12 de8 A. L. R. liegt die Unterhal-
tung der Volksſchulen den ſämmtlichen Haudvätern des Orts ohne
Unterichied des Glaubensbefenntniffes ob. Don diefem Grundjah
geftattet der 8. 30. a. a. D. eine Ausnahme dahin, dab, falld an
einem Orte für die Einwohner verfchiedenen Glaubensbekenntniſſes
mehrere Schulen errichtet find, jeder Einwohner nur zur Unterhaltun
der Schule von feiner Religiondpartei beizutragen verbunden fein fol.
Da Ew. Wohlgeboren der katholiſchen Kirche nicht mehr an⸗
gehören, fih auch einer andern Religiondgefellichaft, für welhe in N..
eine Volksſchule errichtet ift, nicht angeſchloſſen haben, fo ift Die
Frage, welchem der mehreren Sculverbände Shrer MWohnorted Sie
angebören, eine Frage des öffentlihen Rechts und nad $. 18 Litt. k.
der Regierungs-Inſtruktion vom 23. Dftober 1817 von der Re—
gierung zu enticheiden. Es bleibt Ihnen jedoch überlaffen, die Zu—
weilung zu einem der in N. beitehbenden Schulverbände bei der
Regierung in N. zu beantragen, und wird die Regierung , fofern
Shrer Wahl Bedenken nicht entgegenstehen, feinen Anftand nehmen,
Ihrem Antrage zu entipredhen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Falk.
An
den Herrn ac.
U. III. 15010.
81) Zuftändigkleit für den Erlaß von Baurefoluten im
Gehtungsbereiche des Geſetzes vom 26. Juli 1876.
Berlin, den 15. Januar 1877.
Auf den Bericht vom 22. Dezember v. J., den Bau des Küfter-
ihulbaufed in N. betreffend, wird das Reſolut vom 28. Dftober v. 3.
bierdurdh aufgehoben, weil gemäß 88. 78. 172. des Geſetzes vom
26. Zuli v. 3. — Gel.-Cammi. ©. 297 — in dem Geltungd-
bereich dieſes Geſetzes nur die Vermaltungdgerichte für den Erlaß
des Baurejolutd zuſtändig find.
Indem ih die Königliche Regierung unter Rückanſchluß der
Driginal-Anlagen veranlafje, die Betheiligten hiervon in Kenntnih
zu jegen, bemerfe ich, dab aus 8. 173. des Gefeged die Zuftändig-
feit der Verwaltungsbehörden nicht begründet werden fann. Denn
die Einleitung von Verhandlungen über die Ausführung eined
Küſterſchulbaues macht die Streitſache als ſolche nit anhängig.
Dies tritt vielmehr erſt dann ein, wenn ſich bei der Verhandlung
Streitpunkte ergeben, welche der reſolutoriſchen Entſcheidung bedürfen.
Die Anhängigkeit fällt in dieſen Sachen zuſammen mit dem Zeit—
punkt, in welchem das Reſolut zu erlaſſen iſt, und hieraus folgt,
daß die Verwaltungsbehörden ſeit dem 1. Oktober d. J. überhaupt
176
feine Baurefolute mehr zu erlaffen, fondern über hervortretende Streit=
punkte die Entſcheidung der Berwaltungsgerichte herbeizuführen haben.
Die entgegengefepte Auffaffung würde dahin führen, die Anwendung
des Gejeped vom 26. Juli v. J. noch auf Jahre hinauszuſchieben,
ohne daß hierzu irgend welcher Anlaß vorliegt, da die einleitenden
Verhandlungen aud in Zukunft den Verwaltungsbehörden verbleiben,
und die Wirkſamkeit der Verwaltungsgerichte überhaupt nur dann
eintritt, wenn fi bei diefen Verhandlungen Streitpunfte ergeben,
welche refolutoriiher Entſcheidung bedürfen.
Hiernach wolle die Königliche Regierung in Zukunft verfahren.
An
die Rönigfiche Regierung zu N.
Abſchrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnignahme
und gleihmäßigen Befolgung.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
5 Im Auftrage: Förfter.
In
die Königlichen Regierungen zu Königsberg, Oumbinnen,
Marienwerber, Danzig, Potsdam, Stettin, Cbelin,
Stralfund, Breslau, Piegnig, Oppeln, Magdeburg,
Merfebung, Erfurt.
G. II. 5005.
Berfonal: Veränderungen, Titel- und Ordens » Verleifnugen.
A. Behörden.
Der Großherzoglich Oldenburgiſche Seminar » Direktor und Ober—
ſchulrath Sander zu Didenburg ift zum Regierungs- und Schul=
rathe ernannt und der Negierung zu Breslau überwieſen,
der Seminar-Direftor Herm. Müller zu Hannover zum Regierungd-
und Schulrathe ernannt und dem Konfiftorium zu Aurich über:
wieſen worden.
Dem Superintendenten Kirchner zu Walchow im Kreife Nuppin
ift_ der Königl. Kronen-Orden dritter Klaffe verliehen worden.
Zu Kreis: Schulinfpeftoren find ernannt worden im Regierungsbezirke
Sumbinnen: der fommiffar. Kreis-Schulinipeft. Pfarrer Pohl
zu Heydekrug,
Defen, der Rektor und kommiſſ. Kreis-Schulinſpelt. Luft zu
ogaſen,
Erfurt: der Rektor und kommiſſar. Kreis-Schulinſpelt. Dolad
zu Worbis, und
Minden: der kommiſſar. Kreis-Schulinſpelt. Lehrer Dr. Laureck
zu Salzkotten.
IT:
B. Univerjitäten.
Univerfität zu Berlin: Dem ordentl. Profeſſ. in der juriftifch.
Fakultät und Dberverwaltungsgeriht3-Nath Dr. Gneiſt ift die
Erlaubniß zur Anlegung des Komthurfreuzed vom Kaiferl. Oeſter⸗
reichifchen Sranz » Jofeph- Orden mit dem Stern ertheilt, — der
Geheime Legationd- Rath Dr. Aegidi zu Berlin zum ordent-
lihen Honorar-Profefjor in der juriftiih. Sakultät ernannt, —
der ordentl. Profefjor Dr. Droyfen in der philoſoph. Fakult.
zum Hiltoriographen der brandenburgiſchen Geſchichte ernannt, —
dem ordentl. Profeff. Dr. A. Kirchhoff in derfelben Fakult.
die Erlaubniß zur Anlegung ded Dffizierfreuzed vom Königlich
Griechiſchen Erlöjer-Orden ertheilt, — dem außerordentl. Profefl.
in derjelben Faknlt. und Dozenten am landwirthſchaftl. Lehr:
inftitut Dr. Koch der Königl. Kronen-Orden dritter Klaffe ver-
liehen worden.
Der ordentl. Profeſſ. in der philofoph. Fakult. der Univerf. zu
Königäberg Dr. Maurenbrecher, und der ordentl. Profeſſ. in
der philofoph. Fakult. der Univer. zu Greifswald Dr. Wil manns
find in gleicher Eigenichaft an die Univerfität zu Bonn verjekt,
der ordentl. Profefj. in der juriftifh. Fakult. der Univerf. zu Halle
Dr. Ed ift in gleiher Eigenfhaft an die Univerj. zu Breslau
verſetzt,
der außerordentl. Profeſſ. an der Univerſ. zu Heidelberg Dr. Klein
zum ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu
Göttingen ernamnt,
der ordentl. Profeff. Dr. Burdhard zu Kiel in gleicher Eigen-
haft in die juriftiiche Fakult. der Univerf. zu Greifswald
rerfept, — der Privatdozent Dr. Reifferfheid zu Bonn zum
außerordentl. Profeff. in der philofoph. Fakult. der Univerfit. zu
SGreiföwald ernamnt,
dem ordentl. Profeff. Dr. Rich. Bollmann in der medizinisch.
Fakult. der Univerf. zu Halle der Charakter als Geheimer
Medizinalrath verliehen, — der Direktor der Thierarzneifchule zu
Dern, Profell. Dr. Püg zum außerordentl. Profelf. in der
philofoph. Fakult. der Univerf. zu Halle und zum Lehrer an dem
landwirtbichaftl. Snftitute dafelbft ernannt,
der Privatdozent und Profeltor Dr. Benede zu Königsberg ift zum
> außerordentl. Profefj. in der medizinischen Fakult. — der ordentl.
Drofefj. an der Univerf. zu Erlangen Dr. Kißner, und der
Privatdozent und Oberlehrer Dr. Prup zu Berlin find zu ordentt.
Drofefforen in der phiſoſoph. Fakult. der Univer). zu Königs—
berg ernannt,
der Direktor der ftändiichen Srrenheilanftalt zu Marburg Dr. Cramer
ift zugleih zum ordentl. Profefjor, und der Privatdozent Dr.
1877, 12
178
med. et phil. Külz dajelbft zum außerordentl. Profeff. in der
mediziniih. Fakultät der Univerf. zu Marburg ernannt,
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Oppenheim zu Berlin zum ordentl.
Profeſſ. in der philofoph. Fakult. der Akademie zu Münfter er-
nannt worden.
C. Gymnafial- und Real-Xehranftalten.
Dem Gymnafial-Direltor Dr. Bolz zu Potsdam ift zur Ans
legung der Großherzoglid Mecklenburg-Schwerinſchen Berdienft-
Medaille in Gold die Erlaubniß ertheilt worden.
Der Profefl. Dr. Schindler zu Frankfurt a. M. ift in gleicher
Eigenſchaft an das Joachimsthalſche Gymnaſ. zu Berlin berufen,
den Gymnafial-Oberlehrern Dr. Rollmann zu Stralfund und Dr.
Heidemann zu Eſſen dad Prädikat „Profeſſor“ beigelegt worden.
Der Oberlehrer Dr. Zwolski zu Oftromo ift in gleicher Eigen»
ihaft an dad Gymnaf. zu Wongromip,
der Oberlehrer Gallten zu Wongrowig in gleicher Eigenſchaft an
das Gymnaſ. zu Oftromo, und
der Oberlehrer Jagielski zu Oſtrowo in gleicher Eigenſchaft an
das Gymnaſ. zu Neiße verjept,
als Oberlebrer find berufen worden an dad Gymnaſium
zu Berlin, Askaniſch. Gymnaſ., der ordentl. Lehrer Dr. An-
drejen vom Gymnaſ. zum grauen Klofter dajelbft,
zu Berlin, Leibnig-Gymnaf., der Oberlehrer Le Viſe ur vom
Kriedrih8-Gymnaf. dafelbft,
zu Sorau der &emwerbeichullehrer Dr. Adolph aus Elberfeld,
zu Stargard i. Pomm. der Gymnaf. Lehrer Dr. Rob. S hmidt
aus Dramburg,
zu Pofen, Friede. Wilh. Gymnaſ., der Gymnaf. Lehrer Hubert
aus Freienwalde a. d. O.,
zu Beuthen Ob. Schleſ. der Realſch. Lehrer Dr. Heuer auß
Düffeldorf,
zu Ratibor der Gymnaſ. Dberlehrer Dr. Königsbed aus
Konig,
zu Zeiß der Oberlehrer Dr. Weider von der höheren Bürgerſch.
zu Weißenfels, und
zu Attendorn der Rektor Dr. Fiſcher von der böh. Bürgerſch.
zu Münden-Gladbad);
der vormalige ordentl. Profeff. am Polytechnikum zu Züri Dr.
Tſchiſchwitz ift ald Dberlehrer an das Gymnaf. zu Selle, und
der ordentl. Lehrer Dr. Kingenberg vom Friedr. Wilh. Gymnaſ.
zu Coͤln al8 Oberlehrer an die in der Umbildung in ein Gym⸗
nal. BR böbere Lehranftalt zu Krefeld berufen worden.
Zu Oberlehrern find befördert worden am Gymnafium
zu Snfterburg der ordentl. Lehrer Koſtka,
zu Konip ⸗ ⸗ Bock,
179
zu Berlin, Sopb.-Gymnaf., der orbentl. Lehrer Pfeiffer,
zu Frankfurt a. d. O. ⸗ - DrRüthnid,
zu Wongromwip Dr. Rangen,
zu Erfurt
⸗ ⸗ Dr. H einzel—
mann, und
zu Hildesheim, Andreas-Gymnaſ.⸗⸗ « Grumme.
ALS ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Pofen, Frieder. Wild. Gymnaf., der Hülfölehrer Dr. Sachſe,
zu Bredlau, Eliſab. Gymnaſ., die Schule. Kandidaten Dr.
Sped und Wolff, |
zu Breslau, Magdalenen-Gymnaf., der Gymnaf. Lehrer Dr.
Tröger aud Waldenburg,
zu Breslau, Matthiad-Gymnaf., der Gymnaſ. Lehrer Brüll
aus Leobihüg,
zu Bunzlau der Schnla. Kandidat Dr. Kupner,
zu Gleiwig der Hülfdlehrer Bed dafelbft,
zu Ölogau, evang. Gymnaf., der Kollaborator Schwenken—
beder aus Oels,
zu Görlitz der Hülfslehrer Dr. Benedict dafelbft,
zu Hirſchberg der Gymnaſ. Lehrer Galletſchki aus Ratibor,
zu Sauer der Schula. Kandid. Hampe,
zu Leobſchütz der Gymnaſ. Lehrer Böhm aus Oppeln, und
der Schula. Kandid. Ziaja,
zu Liegnitz, Gymnaſ. der Hülfel. Schröder,
zu Neuftadt Ob. Schleſ. der Schula. Kandid. Dr. Holled,
zu Neiße der Hülfst. Dr. Zdralek dafelbft, und der Gymnaſ.
Lehrer Kirfſch aud Gleiwig,
zu Oblau der provif. Xebrer Dr. Zint aud Sprottau,
zu Oppeln der Schula. Kandid. Dr. Waſchow,
zu Ratibor der Gymnaf. Xehrer Dr. Guttmann aus Hirſch⸗
berg, der Hülfdlehrer Dr. Wendler zu Ratibor, und der
Schula. Kandid. Zettel,
zu Streblen der Schula. Kandid. Pürſchel,
zu Waldenburg - - Tröger,
zu Wohlau e Dr Hartmann,
zu Halle a. d. S., Stadtgymnaf., der Schula. Kandid. Dr.
Berndt, und
zu Lüneburg der Schula. Kandid. Päpke.
An der Nitter- Akademie zu Liegnig tft der Schula. Kandid. Dr.
Winkler als Sutpettor,
am Gymnaſ. zu Dels der Schula. Kandid. Kühn ald Kollaborator
angeftellt worden.
Am Gymnaſ. zu Natel ift der Lehrer Weidmann aus Wollin
als technifcher Lehrer,
am Gymnaſ. zu Goͤrlitz der Elem. Lehrer Kühn daſ. als Zeichen⸗
lehrer, und
—
u
180
am Gymnaf. zu Leobſchütz der Lehrer Preiß dafelbit als les
mentarlehrer angeftellt worden.
Die Wahl ded Realſchul⸗Oberlehrers Dr. Meffert in Pofen zum
Direktor der Realih. am Zwinger zu Breslau ift beftätigt,
dem Realſchul-Oberlehrer Dr. Schütte zu Stralfund dad Prä-
dikat „Profeffor” beigelegt,
der Oberlehrer Dr. Pfundheller am Stadtgymnaſ. zu Stettin in
gleiher Eigenihaft an die Realjhule zu Zarnowig, und
der Oberlehrer Friedr. Kraufe am Gymnaſ. zu Marburg in gleicher
Eigenſchaft an das Realgymnaf. zu Wiesbaden berufen,
zu Oberlehrern find befördert worden an der Realſchule
zu Halberftadt der ordentl. Lehrer Dr. Heller,
zu Frankfurt a M., Mufterfehule, die ordentl. Lehrer Dr.
Fliedner, Dr. Reborn und Dr. Sirael.
Als ordentlihe Lehrer find angeftellt worden an der Realichule
zu Breslau, Real. am Zwinger, der Gymnaſ. Lehrer Dr.
Krebs aus Obhlau,
zu Görlitz der Hülfdlehrer Aft dafelbft und der Lehrer Dr.
Tiburtius von der landwirtbichaftl. Realſch. zu Marienburg,
zu Grünberg der Gymnaf. Lehrer Herforth aus Belgard,
zu Neiße der Hülfslebrer Rückert aud Glag,
zu Selle der Schula. Kandid. Jabuſch,
zu Hagen der fommilf. Lehrer Pape, und
zu Frankfurt a M., Realſch. Il. O. der ifraelitiihen Reli—
gtonsgefellichaft, der provifor. Lehrer Dr. Portmann.
an F Realſchule zu Erfurt iſt der Lehrer Wicht als Elementar⸗
ehrer,
an der Realſch. zu Iſerlohn der Lehrer Barth aus St. Goars⸗
haufen al8 Glementar- und Zeichenlehrer angeftellt worden.
Die Wahl bed Dberlehrerd Profefford Unverzagt am Realgymnaſ.
in Wiesbaden zum Rektor der höheren Buͤrgerſch. dajelbft ift
beftätigt worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an ber höheren Bil
zu Freiburg i. Schlef. der Kehrer Kühne von der höh. Bürger»
Ihule zu Stargard, und der Schula. Kandid. Tamm,
zu Guhrau der Schula. Kandid. Dr. Mittelhbaud und der
Lehrer Froſch von der Gewerbeſchule zu Brieg,
zu Löwenberg der Lehrer Dr. Wejemann von der höheren
Bürgerſch. zu Segeberg,
zu ee die Schula. Kandidaten Dittrih und Nieder»
eſäß,
zu Hofgelömar der Hülfsl. Krickau.
An der höheren Bürgerſch. zu Guhrau iſt der Lehrer Dörner
aus Stroppen als Turn⸗ und Zeichenlehrer angeſtellt worden.
181
— — —
D. Schullehrer-Seminare.
In gleicher Eigenſchaft ſind verſetzt worden der Seminar-Direktor
Do broſchke zu Habelſchwerdt an das kathol. Schull. Seminar
zu Zülz, und
der Seminar-Direktor Dr. Volkmer zu Zülz an das kathol.
Schull. Seminar zu Habelfhwerdt,
der erfte Seminarlehrer Päch zu Dranienburg ift zum Seminar:
Direktor ernannt und demjelben dad Direktorat an dem evangel.
Schull. Seminar zu Waldau verliehen,
der Kreis-Schulinſpektor Laßskowsſki in Pofen zum Seminar-Di-
teftor ernannt und demfelben das Direltorat an dem fathol.
Schull. Seminar zu Ra witſch verliehen worden.
An dem evangel. Schul. Seminar zu Halberftadt ift der Archi—
diafonud und Schulinipeftor Balduin Müller zu Kemberg im
Kreife Wittenberg ald erfter Lehrer, und
bei dem provilorifhen Schull. Seminar zu Rüthen der erfte Lehrer
Stuhldreier an der Dberflaffe der kathol. Knabenſchule zu
MA ald erfter Lehrer mit den Funktionen ded Dirigenten an-
eitellt,
dem eriten Lehrer Meifter am Scull. Seminar zu Montabaur
dad Prädikat „Muſikdirektor“ beigelegt worden.
In gleicher Eigenſchaft find verſetzt worden die ordentlichen Semi-
narlebrer
Scholz zu Habeljhwerdt an dad kathol. Schull. Seminar zu
Nofenberg,
Streibel zu Rofenberg an dad kathol. Schull. Seminar zu
Habeljhwerdt,
Hanewinfel zu Cfernförde an das evang. Schull. Seminar zu
Ueterfen, und
Groſſe zu Hilchenbach an das evang. Schull. Seminar zu Soeft.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar
zu Berent der provif. Lehrer Marquardt,
zu Oranienburg der biöher. Seminar- Hülftl. Bogler zu
ritz,
zu Elſterwerda der biöher. Seminar-Hülfsl. Straube zu
alberftadt,
zu Sternförde der Vorſteher der Deutſchen Privatichule zu
Broader und Predigta. Kandid. Heims,
zu Ueterſen der Pfarrer Bent zu Preeb, und
zu Mettmann der biöher. Seminar- Hülfölehrer Braune zu
Barby.
An dem provifor. Schul. Seminar zu Rüthen ift der Lehrer
Schrick von der Knabenſchule zu Unna als ordentl. Lehrer an»
geftellt worden.
182
An dem kathol. Kehrerinnen- Seminar zu Saarburg ift der Lehrer
Thomas von der Gewerbe -Borfähule zu Koblenz ale ordentl.
Lehrer angeftellt worden. |
Der Seminar Hülfölehrer Dellin zu Waldau ift in gleicher
Eigenſchaft an das evangel. Schul. Seminar zu Marienburg
verjebt,
als Hülfölehrer find angeftellt worden an dem evang. Schull. Se-
minar
zu Kyrip der Lehrer Welz zu Gaffen im Kreife Sorau, und
zu Berden der Lehrer Schlee von der Stadtſchule zu Droflen.
&8 haben erhalten den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe:
Rögener, evang. eriter Lehrer und Küfter zu Altenau, Kreid
Zellerfeld ; |
den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend von Hohenzollern:
Eickhoff, evang. Lehrer und Drganift zu Gütersloh, Krs Wie-
denbrüd,
Fuchs, evang. Lehrer und Kantor zu Bornftedt, Krs Neuhal⸗
dendleben,
Geilenfeld, evang. Lehrer zu Sonnenburg, Krs Oft-Sternberg,
Gräfinghoff, — Lehrer an der evang. höheren Mädchen—
ſchule und Drganift zu Düren,
Fouvenal, evang. eriter Lehrer und Kantor zu Trendelburg,
Krs Hofgeismar,
Merklin gbaus, evang. Lehrer und Organift zu Slamerdheim,
Krs Rheinbach;
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Genzel, evang. Lehrer zu Raſchewitz, Krs Trebnitz,
Pac, — Lehrer und Kirchendiener zu Unterweiſenborn, Krs
ersfeld.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geſtorben:
der Konſervator der Kunſtdenkmäler Geheime Regierungs-Rath
von Quaſt zu Radensleben,
der ordentl. —2 in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. und
Direktor des botaniſchen Gartens zu Berlin, Geheime
Regierungs-Rath Dr. Braun,
der Oberlehrer Friedemann am Gymnaſ. zu Dillenburg,
der Direltor Wagner an der höheren Bürgerſch. zu Lübben.
In den Ruheſtand getreten:
der Oberlehrer Profefj. Dr. Zu mpt am Friedrih-Wilh. Gymnaſ.
zu Berlin, und ift demjelben der Rothe Adler-Drden vierter
Klaffe verliehen worden,
183
die Gymnafial-Oberlehrer Preuß zu Infterburg, Dr. Got-
Ihlid zu Beuthen Ob. Schleſ. und Dr. Shumann
am Andreas-Gymnafium zu Hildesheim,
der ordentl. Yehrer Lasfomsti am Marien-Gymnaf. zu Posen,
der techniſche Lehrer Baldus am Gymnaf. zu Hohenftein,
der Lehrer Krupp am Progymnaſ. zu Jülich,
der Seminar-Direftor Lie. theol. Speers zu Rawitſch,
der erfte Lehrer am Seminar für Stadtſchulen zu Berlin, Mu—
fitdireftor und Profeffor Erf.
Innerhalb der Preußiſchen Monardie anderweit ans
geftellt:
der Gymnafial-Oberlehrer Struve zu Sorau,
der Seminarlebrer Hinkfel zu Mettmann,
die SeminarsHülfslehrer Lucks zu Marienburg nnd Sturm
zu Bunzlau.
In den Reichsdienſt getreten:
der außerordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerf.
und Lehrer der Thierbeilfunde am landwirthſchaftl. Inftitut
zu Halle, Dr. Roloff.
Außerhalb der Preußiſchen Monarchie angeftellt:
die ordentlichen Profefforen
Dr. von Roorden in der philoſoph. Fafult, der Univeri. zu Bonn,
Dr. Wachsmuth in der pbilojoph. Fafult. der Univerſ. zu
Göttingen,
Dr. Shipper in der philojopb. Fakult. der Univerf. zu Kö—
nigäberg,
die auferordentlihen Profefforen
Dr. Pfeffer in der philofoph. Fakult. der Univer). zu Bonn,
Dr. Maas in der medizin. Fakult. der Univerſ. zu Bresian,
der Gpmnafiallehrer Dr. Saalfeld zu Weplar,
der Glementarlehrer Held an der Realjhule zu Remſcheid.
Auf ihre Anträge find entlaffen:
der ordentl. Profefj. Dr. Brugſch in der philofoph. Fakult. der
Univerf. zu Göttingen,
der auferordentl. Profefj. Dr. Kleinihrod in der juriftiich.
Fafult. der Univerj. zu Marburg,
der Privatdozent Dr. Cardauns in der philofoph. Fakult. der
Univerf. zu Bonn,
der Oberlehrer Diedmann an der Realihule zu Tarnowitz.
Anderweit ausgeſchieden:
der Gpmnaftal-Religiondfehrer Dr. Balve zu Groß-Strehlig,
der proviſoriſche Seminarlehrer Wollweber zu Fulda.
184
Inhaltsverzeichniß des März-Heftes.
65) Geſetz, betreffend die Umzugstoften der Staatsbeamten S. 129. —
96) Beſtellung eines Kommiſſarius zur Vertretung einer öffentlihen Behörde ıc.
für die mündliche Verhandlung des Oberverwaltungsgerihts S. 1.32. — 57)
Beilegung oder Verſagung bes philofoph. Doktor, Titels im amtlichen Verkehr
©. 133. — 58) Fürforge für die Dinterbfiebenen der Beamten, Geifllihen und
Lehrer durch Lebensverſichernug S. 134. — 54) Anmenbung eines einheitlichen
Papierformates bei den Behörden ©. 135.
60) Termin für Erattung ber Sabresberichte über Univerſ. Inflitute
S. 136. — 61) Preisertheilung bei der Benele- Stiftung zu Odttingen ©. 130.
62) Maturitäts » Afpiranten i. 3. 1876, flatifl. Nachweiſung &. 137. -
63) Abhaltung des Kolloguiums mit einem zum Gymnaſ. Direktor auserfehenen
Lehrer durch das Provinzial - Schuflollegium der betreff. Provinz ©. 142. —
64) Maturitätsprüfung im Hebräifchen in der Provinz Schleswig. Holflein S. 144.
— 65) Gefchente für Schüler bei Gelegenheit der Feier bes achtzigſten Geburts-
tages Seiner Majeftät des Kaifers und Könige S. 145.
65) Neuer Kurfus in ber Gentral-Turnanftalt ©. 145. — 67) Zulaſſung der
Seninarlehrer zur Rektoratsprüfung unter Diepenfation von der Mittelfchullehrer-
Prüfung. Beſchränkung ber erfteren Prüfung auf ein beſtimmtes Amt S. 148. —
68) Verfügung über erfparte Gehälter valanter Seminarlehrerftellen S. 149. —
69) Wohnungsgeldzufhuß fitr die Vorfteher und Lehrer der König. Bräparanden-
anftalten &. 149. — 70) Remuneration für PBräparanden bei Verwaltung einer
Lehrerfiele &. 150. — 71) Anftelung ber von auferpreußifchen Prüfungsbe-
bbrden geprüften Schulamts-Randidaten und Lehrer in Preußen S. 151. — 72)
Termine für Lehrerinnen ꝛc. Prüfungen S. 151. — 73) Neuer Kurfus in den
Bildungs und Erziehungs-Anftalten zu Droyßig ©. 151. — 74) Preisaufgabe
für eine Anleitung für Landfchuliehrer zur Anlegung ꝛc. von Hausgärten ©. 152.
7%) Betheiligung ber Schuldeputationen an der Entſcheidung über Geſuche
um Dispenfation vom Schulbeſuche ©. 153. — 76) Zuſtändigkeit ber Schul⸗
auffichtsbehörbe bei Beftimmung über die Errihtung nener Schulflaffen und
Lehrerfiellen, Beziehung diefer Beſtimmung zu dem Umfange von Schulbauten
©. 154. — 77) geitragenflicht der Geiſtlichen und Lehrer zur Unterhaltung von
Sozietätsfhulen S. 159 — 78) Dagl. ©. 165. — 79) Dagl. in Neuvor-
pommern und auf Rügen ©. 166. — SU) Fortbauer der Zugehbrigkeit zum
Schuiverbande nah dem Austritt aus ber Kirche ©. 174. — 81) Zuftändigfeit
für den Erlaß von Banrefoluten im Geltungsbereihe des Geſetzes vom 26. Juli
1876 ©. 175.
Perſonalchronik ©. 176,
Drud von J. J. Starde in Berlin.
Gentralblatt
für
die aefammte Anterrichts- Derwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Miniftertum der geiftlichen, Unterrichts- und
Medizinal- Angelegenheiten.
und Beantten.
82) Verzeichniß der Kreid-Schulinfpeftoren.
(Centrbl. pro 1576 Eeite 569 und Seite 633.)
L Provinz Brennen.
a. Regierungsbezirk Königsberg.
1. Bartſch zu Guttſtadt,
2. Czygan zu Hohenftein, Kreis Dfterode,
3. Grunwald zu Bildofitein, kommiſſariſch,
4. Kob zu Ortelöburg,
5. Schellong zu Ofterode,
6. Schröder zu Pröfuld, Kreis Memel,
7. Seemann zu Heilöberg,
8 Spobn zu Allenftein,
9. Dr. Tiep zu Braunöberg,
10. Bigoureur zu Wartenburg,
11. Zabawa zu Soldau, Kreid Neidenburg.
b. Regierungsbezirk Gumbinnen.
12. Heife zu Lötzen, kommiſſariſch,
Pohl zu Heydekrug,
14. Sternkopf zu Inſterburg, kommiſſariſch,
15. Tiedtke zu Pillkallen, kommiſſariſch.
c. Regierungsbezirk Danzig.
16. Konſalik zu Neuftadt,
17. Nitſch zu Berent,
1877. 13
26.
29.
30,
40.
36.
_186
Räder zu Karthaus,
Dr. Scharfe zu Danzig,
Schmidt zu Prß. Stargardt,
Regierungsbezirk Marienwerber.
Dewiſcheit zu Schönfee, kommiſſariſch,
Gerner zu Pr. Friedland,
Karaffet zu Marienwerder,
Najohr zu Neumark, kommiſſariſch,
up zu Konig.
N. Provinz Brandenburg.
IM. Provinz Bommern.
a. Regierungöbezirt Stettin.
Bäumer zu Kammin.
WW. Provinz Poſen.
a. Regierungsbezirk Poſen.
Bandtfe zu Schrimm,
Büttner zu Schroda, kommiſſariſch,
Dittmar zu Koften,
Erfurt zu Meferig,
Fehlberg zu Lilfa,
Dr. Zörfter zu Neuiomiſchel,
Gragfi zu Pleſchen,
Dr. Hippauf zu Oſtrowo,
Hubert zu Kempen,
Luſt zu Rogaſen,
tur au Dofen,
Schwalbe zu Krotoſchin,
Stlarzyt zu Samter,
Tedlenburg zu Wonftein,
Wenzel zu Rawitſch,
vacat zu Wrefchen.
b. Regierungsbezirk Bromberg.
Arlt zu Tremeſſen,
Binkowski zu Inowraklaw,
Eberftein zu Bromberg,
Gärtner zu Wongrowig,
Dr. Klewe zu Gnefen,
Kupfer zu Schneidemühl,
Dr. Nagel zu Natel.
187
V. Provinz Schlefien.
a. Regierungsbezirk Breslau,
Dorn zu Neurode,
Sengler zu Namdlau,
Höpfner zu Reichenbach,
Jeron zu Habelſchwerdt, kommiſſariſch,
Dr. Schandau zu Frankenſtein,
Schröter zu Glatz,
Dr. Vogt zu Militic.
b. Regierungsbezirk Oppeln.
Battig zu Ratibor,
Czygan zu Kaliowitz,
Elsner ‚zu Leobſchütz,
vacat zu Leobſchütz,
Fauſt zu Roſenberg, kommiſſariſch,
Dr. Gieſe zu Neiße,
Hauer zu Ober⸗Gloga
Dr. Jeltſch Gr. —8 kommiſſariſch,
Keihl zu Grottlau,
Kuſchnik zu Falkenberg,
Marr zu Gleiwitz,
Dr. Montag zu Oppeln,
Dr. Niedenführ zu Ratibor,
Daltufeguf zu Lublinig,
Dr. Pollot zu Rybnik,
Porske zu Koſel,
Rakmann zu Neiße,
Dr. Rhode zu —
Dr. Schreier gu Oppel
Sarzrzer zu en, kommiſſariſch,
Skladny zu Beuthen,
Dr. Vogt zu Neuſtadt,
Woitylak zu Tarnowitz.
Vl. Provinz Sachſen.
a. Regierungs bezirk Erfurt.
Pollak zu Worbig,
Dr. Regent zu Heiligenftadt.
VI Brovinz Schleswig-Holftein.
Peterfen zu Apenrade, kommiſſariſch,
VL. Provinz Haunover.
13*
188
IX. Provinz Weitfalen.
a. Regierungsbezirk Münfter.
Biſchoff zu Tecklenburg, kommiſſariſch,
Feldhaar zu Münſter,
Hüſer zu Beckum, kommiſſariſch,
Loͤhe zu Ahaus, kommiſſariſch,
<omis zu Koesfeld, Tommifjartich,
Schun zu Warendorf,
Schürhoff zu Steinfurt,
Stork zu Borken, kommiſſariſch,
Walbaum zu Lüdinghauſen,
Witte zu Recklinghauſen.
b. Regierungsbezirk Minden.
Ernſt zu Büren, kommiſſariſch,
Dr. Flügel zu Rheda,
Kork zu Warburg,
Dr. Laureck zu Hoͤrter,
Dr. Winter zu Paderborn.
c. Regierungsbezirk Arnsberg.
Koch zu Meſchede,
Moſer zu Arnsberg, kommiſſariſch,
Schallau zu Soeft,
Schräder zu Olpe,
Schürholz zu Brilon,
Sierp zu Bodum,
Stein zu Lippftodt,
Wolff zu Hagen,
Zumloh zu Dortmund.
X Provinz Heſſen⸗Naſſau.
a. Regierungsbezirk Kaſſel.
Dr. Konze zu Hünfeld, kommiſſariſch,
Sermond zu Fulda.
A, Mheiuprovinz.
a. Regierungsbezirk Koblenz.
Bornemann zu Kreuznach, kommiſſariſch,
gene: zu Neuwied,
elleter zu Mayen,
Klein zu Boppard,
Lieſe zu Simmern, kommiſſariſch,
Lünenborg zu Remagen,
Schwindt zu Altenkirchen, kommiſſariſch,
Dr. enger zu Treis.
189
b. Regierungsbezirt Düffeldorf.
Art zu Wefel,
Bauer zu Düffeldorf,
W. Cremer zu Mörs, kommiſſariſch.
Karl Eremer zu Duisburg,
Dieſtelkamp zu Solingen, kommiſſariſch,
Haade zu Mettmann, kommiſſariſch,
Kentenih zu M. Gladbach,
Klein M er
Diagge ſſen,
Dr. Rentſch ae: kommiſſariſch,
Dr. Ruland zu Kempen,
Dr. Schultz zu Neuß,
Dr. Weſſig zu Kleve.
e. Regierungsbezirk Köln.
Deutid zu Bergheim, kommiſſariſch,
Göſt rich zu Siegburg, kommiſſariſch,
Dr. Küppers zu Mülheim a. d. Rhr.,
Reinfend zu Bonn,
Rint zu Köln,
Dr. Shönen zu Euskirchen,
Wenzel zu Gummersbad, kommiſſariſch.
d. Regierungsbezirk Trier.
Glasmachers zu St. Wendel, kommiſſariſch,
Hartung zu Prüm,
Hoffmann zu Trier,
oe zu Saarlouis,
reuz zu Bitburg,
Dr. Radel zu Saarbrüden,
Schäfer zu Saarburg,
Schröder, Ehr., zu Ottweiler, kommiſſariſch,
Simon zu Wittlich.
e. Regierungdbezirt Aaden.
Dr. Eſſer zu Malmedy, kommiſſariſch,
Kallen zu Düren,
Keller au Heinäberg,
190 _
2. Hohenzolleruſche Laude.
154. Dr. Shmig zu Sigmaringen,
155. Dr. Straubinger zu Hedingen.
83) Bufammenfepung der Prüfungsfommiffionen für
die wijienihaftlide Staatsprüfung der Kandidaten des
geiftliden Amts zu Königäberg und zu Bonn.
(Eentrbl. pro 1877 Seite 6b Nr. 27.)
Berlin, den 28. März 1877.
Unter Bezugnahme auf die Befanntmadhung vom 17. %ebruar
d. 3. wird hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für
das laufende Jahr und das 1. Quartal 1878 an Stelle des aus⸗
ſcheidenden Profefford Dr. Maurenbreder der ordentlihe Pro—
feffor Dr. Pruß zu Königöberg i.Prh. zum Mitgliede der dafelbft
eingerichteten Kommiſſion für die wiffen@aftliche Staatöprüfung
der Kandidaten des geiftlihen Amts und zwar für das Fach der
Geſchichte ernannt worden ift.
Der Minifter der geinucen 2c. Angelegenheiten.
alt.
Betanutmachuug ·
6.1. 784.
2.
Berlin, den 29. März 1877.
Unter Bezugnahme auf die Befanntmahung vom 17. Februar
d. 3. wird bierdurd En Öffentlichen Kenntniß gebradt, daß der
ordentliche Profeffor Dr. Wilmanns in Bonn zum Mitglied
der Kommilfion für die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der Kandis
daten des geiftlichen Amts dafelbft für Die Zeit vom 1. April 1877
bis Ende März 1878 ernannt worden ift.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenpeiten.
Im Auftrage: Zörfter.
Belanntmadung.
G. 1. 799,
84) Behandlung nachgemachter und verfälfhter Reichs—
banfnoten.
Berlin, ben 24. März 1877.
‚Das Königliche Konſiſtorium ıc. erhält unter Hinweis auf bie
einſchlägigen Beftimmungen des Strafgeſetzbuchs in den 88. 146—
— —
191
149, 151, 152 und 360 Ziffer 4&—6 hierneben ein Exemplar der
vom Bundesrath genehmigten Beftimmungen über die Behandlung
nachgemachter und verfälichter Reichsbanknoten zur Kenntnißnahme
und mit der Beranlaffung, hiernach die Kaffen Seined Refforts
mit enijprechender Anmweifung zu verfehen.
An
fämmtlide Königliche Konfiftorien incl. Randes-Kon-
ſiſtorium Hannover und fjämmtlihe Königliche
Provinzial-Schulfollegien.
Abſchrift hiervon nebft Anlage zur Kenntnißnahme und gleich:
mäßigen Beranlaffung.
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten.
a Im Auftrage: Förfter.
die Königl. Univerfitäts- Ruratorien, die Königl.
Klofter-Rammer zu Hannover, u. f. w. .
G. III. 1181.
Beftimmungen
über die Behandlung nachgemachter und verfälichter Reichsbanknoten.
I
Sämmtlihe Reichs- und Landedfaffen haben die bei ihnen
eingehenden nacdhgemachten oder verfälichten Reichsbanknoten (88.
146 -- 149 des Strafgeſetzbuchs) anzuhalten.
I.
Wird ein eingehended Falſchſtück als ſolches von den Kaffen-
beamten ohne weitered erfannt, fo bat der Vorſteher der Kaffe jo-
fort der zuftändigen Suftiz= oder Polizeibehörde Anzeige zu machen
und derjelben dad angehaltene Falſchſtuͤck unter Beifügung des ein⸗
gegangenen Begleitſchreibens, Etiketts ꝛc. beziehungsweiſe der über
die Einzahlung aufzunehmenden kurzen Verhandlung vorzulegen.
III.
Erſcheint die Unechtheit einer Note zweifelhaft, ſo iſt dieſelbe,
nachdem dem bisherigen Inhaber eine —2— ung über den Sach⸗
verhalt ertheilt worden iſt, an dad Reichsbank-ODirektorium (Berlin,
W., Jägerſtraße No. 34) einzuſenden. Daſſelbe wird dieſe Noten
einer Prüfung unterwerfen und
a. im Falle der Echtheit den Werth der einjendenden Kafle zur
Aushändigung an den Einzahler zuftellen,
b. im Falle der Unechtheit das Falſchſtück an die einjendende
Kaffe zurüdgeben, damit diefelbe in Gemäßheit der Borjchriften
unter II. verfahre.
192
IV.
Dem Reihöbank- Direktorium ift von jeder, wegen Fälſchung
oder Nachmachung von Reichsbanknoten erfolgten inleitung eined
Unterfuhungd- oder Ermittelungd-Verfahrend durch die betreffende
Juſtiz- oder Polizeibehörde fofort Mittheilung zu maden und ſo—
bald e8 ohne Nachtheil für das Verfahren gejchehen kann, das Falſch—
ftüd vorzulegen.
Auch iſt das Neihäbant- Direktorium von dem Fortgang des
Verfahrens in Kenntnib zu erhalten und von dem ſchließlichen Er-
gebnifje defjelben unter VBorlegung der Akten und der Kalichftüde
zu benachrichtigen. Letztere find von dem Reichsbank-Direktorium
aufzubewahren.
1. Univerſitäten, Akademien, ze.
85) Beftätigung der Reftorwahl zu Greifswald.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 224 Nr. 89.)
Der Herr Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten bat durch
Verfügung vom 21. März d. 3. die Wahl des Profeflord Dr.
Hüter zum Rektor der Univerfität zu Greifswald für das Jahr
vom 15. Mat 1877 bis dahin 1878 bejtätigt.
86) Reglement für dad germaniftifhe Seminar an der
Königlihen Univerfität zu Breslan.
8.1.
Das germaniftiiche Seminar hat den Zwed, Studirenden ber
Bredlauer Univerfität Anleitung zu methodifchen Arbeiten auf dem
Gebiete der deutichen Philologie unter gebührender Berüdfichtigung
des Bedürfniffed der Gymnaſien und andern höheren Lehranftalten
zu gewähren. '
8. 2.
Die Studirenden, weldhe ſich an den Arbeiten des Seminars
betheiligen wollen, haben bei dem Direktor unter Vorlegung ihrer
Matritel und eined Zeugniffed der Reife von einem Gymnafium
um die Crlaubniß dafür nachzuſuchen.
$. 3.
Für die Theilnahme an dem Seminar ift fein Honorar zu
entrichten.
183
— “———
.4.
Die Mitglieder werden ordentliche und außerordentliche
getheilt. Ordentliches Mitglied kann nur derjenige werden, der
ein von dem Direktor anzuordnendes mündliches und ſchriftliches
Examen beſteht.
8. 5.
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder wird auf fünf beſtimmt.
Die Mitgliedſchaft wird auf vier Semeſter erworben. Anwart—
ſchaft auf eine ordentliche Stelle wird den außerordentlichen Mit⸗
gliedern nicht ertheilt.
8. 6.
Die Arbeiten des Seminars beſtehen theils in mündlicher Er-
klärung germaniſcher Schriftwerke, theils in ſchriftlicher Bearbeitung
von Aufgaben aus dem Bereiche der deutſchen Philologie.
Jedes ordentliche Mitglied hat in jedem Semeſter eine ſchrift⸗
liche Arbeit einzureichen.
Zu den Uebungen des Seminars werden wöchentlich zwei
Stunden beſtimmt. Die ordentlichen Mitglieder ſind verpflichtet,
daran regelmäßig Theil zu nehmen.
8.7.
Mitglieder, welche ihren Berpflihtungen als ſolche nicht nach—
fommen, oder fi durch ihr Verhalten als ftörend für die Zwede
des Seminars erweilen, Tünnen durdy den Direktor von der ferneren
ZTheilnahme am Seminar ausgeſchloſſen werden.
8. 8.
Die Bibliothek ded Seminars ift den Mitgliedern in geeigneter
Meile möglihft zugänglich zu machen. Mißbrauch derjelben zieht
die Ausſchliehung aud dem Seminar nad) fidh.
8. 9.
Die für dad Seminar audgejegte Dotation ift zunächſt zu ſach⸗
lien Ausgaben und indbefondere zur Vermehrung der Bibliothek
beitimmt. Soweit fie für diefe Zwede nicht in Anjprudy genommen
ift, darf der Direktor in jedem Semefter für Auszeihnung bei den
Seminararbeiten an ordentlihe Mitglieder Prämien in Geld oder
Büchern verleihen.
8. 10.
Am Schluß ded Winterjemefterd bat der Direktor an den
Minifter der geiftlichen, Unterrichtö- und Mebdizinal-Angelegenbeiten
dur Bermittelung des Univerfitätd- Kuratord über die Xhätigkeit
bed Seminard und die Verwendung der Seminardotation Bericht
zu eritatten.
Berlin, den 13. April 1877.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Aufteage: Greiff.
— —eï er... 79
Rt
87) Ueberſicht über die Zabl der Yebrer an den Unis
zu Braunsberg im
(Tentebt. pro 1876
Goangelifch « tbeolo: | Katholiſch theofe-| Auriftiiche
gie Hatultät. | gie Fatuttät, | ahıltär.
11 *5 3
Univerfitäten ac. | & | 8 = 5 a
ziEl® =|® =|®
zu else ®lsje|@leEje|®le
2s\:|2/2|8|2 Zi8l2 3
=lsı8/32|8E|: 8 &|®
2|:|2e/£|2|8 2|2|8|#
— —31358—866
1.| Berin. ..15 | 3] - s|5|3
2. Bm ... 6 2 5 2 ! $ 3 .
3. | Breslau . - v 3 5 v6) 2| 1
4. | Göttingen . .» ?).[I2/|2]|-|1—-|-][9|1|3
5. | Greifswald 1 a eg a Pr ER N I: NEU WS
6.| Se 2... | * | 3, = [6%
7.I8Ad..:. 5) .|.)| 1] -|-|- EHRT We |
8. | Königsberg. . | 5 Fr
9 Wartung . | o|.|. | Set ez| 8
FLO BEE Se a — =
11. | Braunsberg - | - | — = A| ze
— aM
Summe 533 3/0 s[ | 3 Aalen
— — — —
55 26 ss
1) Außerdem 3 Iefende Mitglieder der Afademie der Wiffenfchaften.
2) Der Lebrer der neueren Sprachen ift ordentlicher Proſeſſor in ber
philoſoph. Fakultät
Münfter und dem Lyzeum
195
Semefter 1876/77.
Seite 402 Nr. 163.)
verfitäten, der Afadenie zu
Winter
uduan (ana 8
up ‘mm adden 3 *
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uaguafog; janvqaogn 5 8
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uoaolloloag · abaouogq = S
uoaollaloaq; apıyyuagıo 2
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196 _
88) Meberfichten über bie Zahl der Studirenden auf
Lyzeum zu Braundberg
(Eentralblatt pro 1870
1 Summariſche
Svangelifg: Latholiſch· Juriſtiſche
Ge | Si |
Univerftät ıc.
zu £ 8 Ei
.|®lel.|l®|e z=|8
ElElEsls|ElelE|E|E
zig 8:j8l8]:2|8/8s|3
N sjz)E]je;&| ||| ®
1.| Berlin .. 134
2.| Bonn . 22
3.| Breslau 8
4.| Söttingen . 86
5. | Greifswald 1
6.| Halle. . 6
7.[ Riedl . - 4
8. | Königeberg 4
9| Marburg . 4
10.| Minfer . . . —
11.| Braumsberg . . _
Summe 67 654 | 265 274 2186 455
197
den Univerfitäten, der Alademie zu Münfter und dem
im Winter-Semeſter 1876/77.
Seite 404 Nr. 164.)
Ueberſicht.
Mebiziniſche iloſophiſche Geſammtzahl a: | Ss
on — der immatrifuficten 1 51
Studirenden. 88 |
— — — — En]
| E> |88$
| 7553
⸗ 5 m Su
3 5 5 &5 [5%
Il 851, |8) 8 | 8 |88|88
Ss |EIl|EI|S|ER|SE 5 |I2| 5 |28]|=*
2el|2ı2|2| 2, 81|1|83 |2| 2. |22|32
= es si je | 3 | Tl 8 I5, |E
| 5 ||| > |@| 5 3 I82 155
198
Erläuterungen.
1. Der Ab⸗ und Zugang vom Sommer -Semefter 1876 zum Winter-Se-
mefter 1876/77 ergiebt fih aus folgender Tabelle:
Mithin
Geſammtzahl
Im Im
Sommer- Winter- 4
Semefter | Davon | Es find Semefter ber immatri
1876 wa-I find ab- | denmad 1876/,, find kulirten Stu-
. . a birenden im
ren imma] gegangen | geblieben | Hinzu» Winter Se.
teifufirt gelommen mefter 1876/,,
Belin . .. . 1977 534 1443 1047 2490
Bom. . :..» 757°) 362 395 398 793
Breslau . . . . 1107 260 847 372 1219
Odttingen . . . 1049) 355 694 297 99
Greifewalb . . . 498 172 326 142 468
Sale. . ... 888°) 295 593 261 854
Kl... 0. 213% 66 147 73 219
Königeberg . . . 625") 139 486 135 621
Marburg . . . 446°) 163 283 99 382
Miünfer. . . . 410” 187 223 90 313
Braunsberg. . . 12 5 7 5 12
Summe | 79829) | 2538
5444 | 2918 | 8362
1) einſchließlich von 6 nachträglich Immatrikufirten.
2) dsgl. „ 9 " ”
3) begl. „ 6 " "
4) begl. „| „ "
5) begl. „ 1 MD "
6) dagl. „6b u. "
7) dgl. „1 " T
8) begl. = 44. e⸗ I
199
2. Es beträgt die Zahl ber in ben philoſophiſchen Fakultäten ale
immatrifufirt aufgeführten Preußen
a. mit dem Zeugniß ber Reife,
b. welche zur Zeit noch nicht filr reif erflärt find (8. 35 des Reglements vom
4. Juni 1834),
c. welche gar keine Maturitäts-Prüfung beftanden haben (8. 36 daſelbſt):
Zur Zeit noch
Breufen mi ni fü, ri | Spne Zeugnis
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ber Reife. | Ben ($. 35 ber Reife (5-36 | fammen.
des Fegi) bes Regl.)
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Sale . . . 2. 186 . 133 319
kill. > 2 20 51 11 62
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Marburg. . . . 88 . 50 138
Dinfr . . . . 20.3 . 5 208
Braunsberg . . - 5 . . 5
3. Zu Berlin hören außer ben immatrikulirten Stubirenben bie Borlefungen:
150 nit immatrikulirte Preußen und Nichtpreußen, weldhe von bem
Rektor zum Hören ber Borlefungen zugelaflen tworben find,
139 Stubirenbe des Friebrih-Wilhelms-Inftitute,
21 Stubirenbe ber mediziniſch⸗chirurgiſchen Alademie fir das Mi-
ttär ac.
= 310
und find außerdem zum Hören der Borlefungen beredtigt:
. 1070 Studirende der Bau⸗Akademie,
85 Stubirende der Berg-Alabemie,
620 Studirende der Gewerbe-Alademie,
16 Eleven des landwirthſchaftlichen Lehrinſtitute,
S remunerirte Schüler der Alabemie ber Kitnfle,
— 1797
überhaupt 2107.
4. Unter ben Immatrilulirten der philoſophiſchen Fakultät zu Bonn befin-
ben fih 31 Breußen und 13 Nichtpreußen, zufammen 47 Stubirende, welde
ber landwirt hſchaftlichen Alademie zu Boppelsdorf angehören.
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Baden 2 2 51 5 10 14
Baiern 11 . | 2 2| 13
Braunſchweig 7 41 5 101 17
Dmn .... 6 3| 4 4 10
Elſaß⸗Lothringen 1 . . l
Hambur u 1 4 1 2) 2 4 10
Selen roßbergogthum . 8 1 3) 3 51 14
Lippe⸗Detmold 1 . 2 I. . 3
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Lübed . . 1 1 3| - 3 5
Medlenburg - Schwerin 13 41 6| A 71 2%
„ ⸗Streli 23! 93] 5| 2 9| 13
Didenburg . . . 9 11 3 3| 13
Ruf . . .:.. 3 . . . 3
Sachſen, Konigreich 6 3| 11| 3 151 23
Sachſen, Großherzogthum 1 2 4| Ai 5 8
‚ ‚Derzogthämer . 6 5| . 5 11
Schwarzburg 3 3 4 7
Waldek....
Wurtemberg ... 1 7 1 4| . 4| 13
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2. Gonftige vormals zum dentſchen Buub gehörige Ränder.
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Bonn.
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mediziniſche
mebiziniſche
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Sachſen, Königreich
Sachſen, Großherzogthum
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Schwarzburg .
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2. Gonftige vormals zum dentfden Bund gehörige Läuder.
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Sachſen, Konigreich
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2. Sonſtige vormald zum dentſchen Bund gehörige Länder.
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lirt worden . . »
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89) Preidöbewerbung bei der Alademie der Künfte
zu Berlin.
(Centrbf. pro 1877 Seite 75 Nr. 37.)
Michael⸗Beer'ſcher Preis II. Stiftung.
Die diedjährige Konkurrenz um den Michael-Beer'ſchen Preis
weiter Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfeffionen zugelaflen
* iſt für Muſiker beftimmt.
Die unterzeichnete Akademie ſtellt folgende Aufgabe:
Die Kompofition des Credo einer Meſſe für Chor, Soli und
Orcheſter, mit der Bedingung, dab die Schlukworte „et vitam ven-
turi saeculi. Amen“ ald Fuge behandelt werden.
Der Termin für die Eoftenfreie Ablieferung der Konkurrenz-
Arbeiten an die Königliche Akademie ift auf den 1. Zuni d. J. feit-
gefegt. Die eingejandten Arbeiten müſſen mit folgenden Attejten
und Schriftſtücken begleitet fein:
1) einem amtliden Atteft, aus dem hervorgeht, daß der Kon-
furrent ein Alter von 22 Jahren erreiht und dad 32. Zebend-
jahr nody nicht überfchritten hat;
2) einem Nachweis, dab der Bewerber feine Studien auf einer
deutichen höhern LKehranftalt für mufifaliihe Kompofition
gemadht hat;
3) einem furzen felbitgejchriebenen Lebenslauf, aus weldem der
Gang feiner Studien hervorgeht;
4) einer fchriftlihen Verſicherung an Eidesitatt, daß die ein-
gereichte Arbeit ohne fremde Beihülfe von ihm audgeführt ift.
Eingefandte Arbeiten, denen die verlangten Schriftſtücke und
Atteite (1—4) nicht vollftändig beiliegen, werden nicht berüdfichtigt.
Der Preis befteht in einem einjährigen Stipendium von 2230M.
zu einer Studienreife nad Stalien, unter der Bedingung, daß der
Prämiirte ſich 8 Monate in Rom aufhalten und, unter Beifügung
einiger Arbeiten, über feine Studien an die Königlihe Akademie
balbjährlihen Bericht erftatten muß.
Die Zuerfennung des Preijed erfolgt in der öffentlihen Sitzung
am 3. Auguft d. 3.
Berlin, den 19. Februar 1877.
Die Königlihe Akademie der Künfte.
Hitzig.
90) Preisausſetzung zu dem im Jahre 1878 zu Florenz
ftattfindenden Drientaliften-Kongreife,
Berlin, den 26. März 1877.
Der Königlih Stalienifche Unterrihtd-Minifter hat zu dem im
Sabre 1878 zu Florenz ftattfindenden OrientaliftensKongrefje einen
224
Preis von 5000 Franken in Gold für die befte Arbeit über die
Entwidelung der Ariihen Givilifation in Imdien auögejept.
Das Programm für dieſe Preisbewerbung, an der Gelehrte
aller Länder fich betheiligen können, wird auf jchriftlihe Anfrage
von dem unterzeichneten Minifter mitgetheilt werden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Bekanntmachung.
U. I. 5934.
II. Gymnaſial⸗und Neal:-Lebranftalten.
91) Anerkennung höherer Unterridtdanftalten.*)
(Eentrbl. pro 1876 Seite 6u1 Nr. 251.)
Im Berfolg der Befanntmahung vom 2. Dftober v. 3. (Gens
tralblatt S. 516) wird in der Anlage ein Nachtrags-Verzeichniß
ſolcher höheren Lehranſtalten veröffentlicht, welche nad) $. 90. Theil J.
der deutichen Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Aus
ftelung gültiger Zeugniffe über die wiſſenſchaftliche Befähigung für
den einjährigsfreiwilligen Milttärdienft berechtigt find.
Berlin, den 22. März 1877.
Das Reichskanzler⸗Amt.
Ed.
Nachtrags-Verzeichniß
ſolcher höheren — welche zur Ausſtellung
gültiger Zeugniſſe über die wiſſenſchaftliche Befähi—
gung für den einjäbrig- freiwilligen Militärdienit
eredhtigt find.
A. Lehranftalten, bei welchen der einjährige, erfolg-
reihe Beſuch der zweiten Klaffe zur Darlegung der
wiffenfhaftliden Befähigung genügt.
a. Gymnaſien.
I. Königreich Preußen.
Provinz Brandenburg.
Das Askaniſche Gymnafium zu Berlin.
*) Die Belanntmahung vom 22. März d. J und das Nachtrags⸗Verzeich⸗
ß find veröffentlicht durch das Eentralblatt für das Deutſche Reich pro 1877
ni
Nr
Aus dem Berzeichniffe werben bier nur die höheren Lehranſtalten im Pren-
ßiſchen Staate aufgeführt (cfr. Seite 233 bes Centrbl. pro 1876).
225
Provinz Pofen.
Das Symnafium zu Nakel (bidher Progymnafium, Berzeihniß vom
19. Sanuar 1876 — Seite 41 — unter B. a. I. 4).
B. Lehranſtalten, bei welden der einjährige, erfolg:
reiche Befud der erften Klafje noͤthig iſt.
a. Progymnafien.
I. Königreich Preußen.
Provinz Brandenburg.
Dad Progymnafium dr Bürtt Sie be (bisher böhere Bürgerfchule,
ebenda unter 5.)
—8 Sole ſien.
Das Progymnafium zu Kreugdurg (biöher höhere Bürgerſchule,
ebenda unter C. a. aa. I. 18.).
Provinz Sadjen.
Das Progymnafium zu Neubaldenöleben.
b. Realſchulen zweiter Orduung.
| Ihe den G -
— Hr
C. Lebranftalten, bei welchen das Befteben der Ent:
laffungsprüfung gefordert wird.
a. Oeffentliche.
aa. Höhere Bürgerfchulen, weldye nicht zu denjenigen unter B. c.
gehören.
I. Königreich Preußen.
Provinz Brandenburg.
Die höhere Bürgerſchule zu Straudberg.
Provinz Sadjen.
Die höhere Bürgerſchule zu Eisleben.
Provinz Heſſen-Naſſau.
Die höhere Bürgerichule zu Oberlahnftein.
bb. Andere Lehranflalten.
I. Königreich Preußen.
Provinz Heſſen-Naſſau.
Die ſtädtiſche Handelsſchule zu Frankfurt a. M.
Die ſtädtiſche Gewerbeſchule dafelbit.
Erdbeer - © 2 8
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226
D. 2ehranftalten, für welde befondere Bedingungen
feftgeitellt worden find.
Königreich Preußen.
Provinz Preußen.
Die Gewerbefchule zu Königsberg i. Pr.
Rheinprovinz.
Die Gewerbeſchule zu Köln.
92) Etatsjahrfür die einen ſtaatlichen Bedürfnißzuſchuß
beziehenden ſtädtiſchen höheren Unterrichtsanſtalten.
Berlin, den 7. April 1877.
Dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium eröffne ich, nach
Kommunikation mit der Königlichen Ober-Rechnungskammer, auf den
Bericht vom 23. Januar d. J., betreffend die Anwendung des ftaat-
lichen Etatsjahres auf ſtädtiſche höhere Unterrichtsanſtalten, wie ich
nicht zu genehmigen vermag, dab bezüglich derjenigen Unterrichtsan⸗
ftalten, welde Bedürfnißzuſchüſſe aus Etaatöfonde beziehen, dad
Kalenderjahr ald Etatsjahr beibehalten und in den Atteſten über
die Verwendung der ftaatlihen Bedürfnißzuſchüſſe dad vorhergegan-
gene Kalenderjahr ald Zeitraum der Verwendung bezeichnet werde.
Die Beibehaltung des Kalenderjahres ald Rechnungsperiode für
diefe Anftalten würde die Durdyführung der auf die Ausführung
des Staatshaushaltsetats bezüglichen Grundſätze und Vorfchriften
für dieſe Anſtalten unmöglich machen. Dagegen ſind die betheiligten
Städte auch in dem Falle, daß fie für dieſe Anftalten dad ſtaatliche
Etatsjahr einführen, in der Lage, für den ftädtifhen Haushalt daß
Kalenderjahr ald Rechnungsjahr beizubehalten, und jedenfalls find
Die aus der Anwendung verſchiedener Rechnungsperioden bervorge-
benden Nachtheile für die Städte nicht größer, ald fie durch einen
Beſchluß auf Nichteinführung des ftaatlichen Etatsjahres für die vom
Staate fubventionirten Anftalten der Staatöverwaltung ohne Rüd-
ficht darauf angejonnen werden, daß letztere gerade in den hierbei in
Betracht fommenden Beziehungen an die Beachtung beftehender Ge-
fepe gebunden ift, während den Städten eine freie Entjchiegung zuftebt.
In Betreff der in dem Bericht genannten Gymnafien, welde
nur folde Zuſchüſſe aus der Staatskaſſe beziehen, die auf Grund
rechtlicher Verpflichtung gewährt werden, unterliegt die Beibehaltung
ded biöherigen Etatsjahrs feinem Bedenken.
An
das Königlihe Provinzial-Schuflollegium zu N.
—
227
Abichrift erhält das Königliche Provinzial - Schulfollegium zur
Kenntniß.
Der Miniſter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Falk.
An
ſämmtliche übrige Königl. Provinzial-Schuffollegien.
U. II. 726.
93) Rechtsweg in Beziehung auf unverfürzte Fortzah—
lung eines ftaatlihen Bedürfnißzuſchuſſes für ein ftäd-
tiſches Symnafium.
Im Namen des Königs.
Auf den von dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium zu N.
erhobenen Kompetenz: Konflikt in der bei dem Königlichen Kreiöge-
richt daſelbſt anhängigen Prozebiache
der Stadtgemeinde zu D., vertreten duch den dortigen Ma-
giftrat, Klägerin,
wider
den Königlidhen Fiskus, vertreten durch das Königliche Pro-
vinzial-Schulfollegium zu N., Verklagten,
betreffend Zahlung eines Zuſchuſſes für das Gymnafiun zu D.,
erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entſcheidung der Kompetenz-
Konflikte für Recht:
daß der Rechtsweg in diefer Sache für zuläffig und der
erhobene Kompetenz: Konflikt daher für unbegründet zu erachten.
Bon Rechts Wegen.
Gründe.
Zur Erfüllung ded Normal-Etats für das ftadtifhe Gymnaſium
zu D. bat der Herr Minifter der geiftlichen, Unterrihtd- und Me-
Dizinal= Angelegenheiten durch PVerfügung vom 18. Auguft 1873
dem Magijtrat zu D. einen Zufhuß von jährlihd — Thlrn bis zur
Berbeflerung der Berhältniffe der Kommune, jedoch zunächſt nur
auf, 8 Jahre, aus Gentralfonds bewilligt. Da die Rechnungen der
Gymnafialkaſſe einen Ueberfhuß der Einnahmen über die Ausgaben
in Höhe von — Thlen für 1873, von — Thlen für 1874 und von
— Mark für 1875 ergaben, fo wurde von dem Königlichen Pros
vinzial-Schulfollegium zu N. angeordnet, daß die über dad Bedürf-
niß hinaus gezahlten Beträge von insgefammt — Mark zu erftatten
und von_dem für 1876 zu zahlenden Staatözufhuffe in Abzug zu
bringen feien. Die Stadtgemeinde D. bält diefe Anordnung nicht
für gerechtfertigt, weil die Zufiherung des Staatszuſchuſſes von
— Thlrn auf 8 Jahre unbedingt oder doch bis zur Verbeſſerung
der Berhältniffe der Kommune geichehen fei, weil ferner die Ueber:
228
ſchüſſe in den Rechnungen der Jahre 1873 bis 1875 durch Mehr:
ausgaben des Jahres 1876 abforbirt würden und der durch Bewilli-
gung des Staatszuſchuſſes beiderfeitd gewollte Zwed, eine größere
Belaftung der Kämmereifafje über die bisherigen Aufwendungen für
Zwede des Gymnafiumd zu vermeiden, vereitelt werden würde,
wenn der Staatszuſchuß in den gedachten Beträgen einbehalten würde.
Die Stadigemeinde D., vertreten durch den dortigen Magiftrat, hat
deshalb gegen den Fiskus, vertreten durd das Königliche Provinzial:
Schulkollegium in N., bei dem Königlichen Kreiögericht in N. da=
bin geklagt,
das Fiskus für nicht berechtigt zu erachten, von dem zuges
ſicherten Staatszuſchuß die erwähnten Beträge von zufammen
— Marf_ einzubehalten und derſelbe zu verurteilen, die
bexeitd fälligen Raten dieſes Zufchuffes für das zweite und
dritte Quartal 1876 mit — Marl an die Klägerin zu zahlen.
Noch vor der Klagebeantwortung hat das verfingte Königliche
Provinzial Schulkollegium auf Grund des Gefepes vom 8. April
1847 den Kompetenz = Konflift erhoben und zu deffen Begründung
ausgeführt, der zur Durdführung ded Normal « Befoldungs- Etats
für das ftädtifhe Gymnafium zu D. aus Staatsfonds bemilligte
Zuſchuß jet ein Bedürfnißzuſchuß, welcher, da er nur nah Maßgabe
des Bepürfniffed geleiftet werde, veränderlich fei und den Marimale
betrag von — Xhlen nicht überfteigen dürfe; nad erfolgter Rech⸗
nunge-Nevifion ſei die Zurüderftattung des für die Jahre 1873 bis
1875 über dad Bedürfniß hinaus gezahlien Staatözufchuffes in Ger
mäßbeit der über dad Gtats- und Kafenmefen beftehenden Borfchriften
und nach den auf diefen Vorſchriften beruhenden Berwaltungsgrund«
jägen angeordnet; dieſes Verfahren unterliege nicht der richterlichen
Kognition, fondern gehöre ausſchließlich zur Kompetenz der Staats-
behoͤrden und der Ober«Rehnungsfammer (Gefeg vom 27. März
1872, 5.9. Nr. 2. — Gef.-Eamml. ©. 278). Der Rechtsweg fei in
der vorliegenden Sache außerdem auch deshalb unzuläffig, meil der
Stantözufhuß eine durch das Bedürfniß bedingte Liberalität oder
Schenkung fei und der Geber, alfo der Staat, zu beftimmen habe,
ob und in welchem Umfange dad Bedürfnig vorhanden fei; hinficht«
lich der eingellagten Beträge fei aber die Bedingung der Schenkung
gar nicht eingetreten.
Die Klägerin hält den Rechtsweg für zuläffig, weil die Klage
auf dem Fundament beruhe, daß zwildhen dem Fiskus und der
Kommune ein Vertrag oder vertragsähnliches Verhältni zu Stande
gekommen fei, nach welchem die Stadtgemeinde bei Ginführung des
Normal-Etats die Forterhaltung ded Gymnafiums, der Staat da-
gegen auf eine beftimmte Zeitdauer unbedingt die Gewährung eines
Zufchuffes übernommen habe; der Richter habe zu beurtheilen, ob
229
ein folder privatrechtlicher Vertrag, auf welchen die Klage geftübt
worden, vorliege.
Das Königliche Kreisgericht und dad Königliche Appellationdge-
richt zu N. erachten den Kompetenz Konflikt ebenfalld für unbegründet.
Dieſe Anfiht ift richtig, Die Klage ftügt ſich auf ein angeb-
(ih zwiichen dem Staate und der Stadtgemeinde D. zu Stande
gekommenes Vertrags-Verhältniß und die Klägerin kann über dag
Borhandenfein eined foldyen Vertragd und die ftreitige Auslegung
deflelben, in&befondere aud über die Frage, ob der Fiskus fich bee
dingungsweiſe oder unbedingt zur Zahlung des Zuſchuſſes verpflichtet
babe, eine gerichtliche Enticheidung verlangen. Die Behauptung bed
Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums, daß der Staatdzufhuß nur
nah Maßgabe ded Bedürfniffes, ſofern diefed von den Staatsbe⸗
hörden und der Ober-Rechnungskammer anerkannt werde, zu leiften
lei, fann den erhobenen Kompetenz: Konflikt nicht rechtfertigen. Sft
diefe Behauptung nach den bezüglich der Bewilligung des Staatszu⸗
ſchuſſes ftattaefundenen Verhandlungen richtig, jo hat der Richter zu
prüfen, ob darnad die Klage ald unbegründet zurücdzumeifen ift.
Der Rechtsweg an ſich wird aber dadurch nicht ausgeſchloſſen.
Berlin, den 13. Sanuar 1877.
Königlicher Gerichtshof zur Entſcheidung der Kompetenz» Konflikte.
(L. S.) v. Könen.
Br. 2. 1909,
94) Ausſchluß der Berwendung von Bejoldungderfpar-
niſſen bei einem Gymnaſium für einen mit der Stell—
vertretung nit befaßten Lehrer.
(Sentrbl. pro 1876 Seite 532 Nr. 221.)
Berlin, den 13. April 1877.
Auf den Beriht vom 11. November v. 3. eröffne ih dem
Königlihen Provinzial-Schulfollegium, daß die erbetene Genehmi-
gung zur Verwendung von Eriparniffen bei dem Gehalte der valan«
ten Oberlebrerftelle am Gymnafium zu N., ſoweit diefelben zur
Dedung der Stellvertretungdfoften nicht erforderlich find, zur Re⸗
munerationdzulagen für den mit der Stellvertretung der erledigten
Stelle nicht befabten kommiſſariſchen Hülfslehrer N. nicht ertheilt
werden kann.
Nach meinem Cirkular-Erlaffe vom 4. Dftober v. J. — U. I.
4085. I. — dürfen zwar derartige Criparniffe zur Dedung von
Mehraudgaben bei dem Befoldungdtitel verwendet werden, dars
unter können aber nur folde Ausgaben verftanden werden, bet denen,
wie bei Stellvertretungäkoften, die Erfüllung einer rechtlich beyrün-
deten Verbindlichkeit in Frage fteht.
Da es fih im vorliegenden Falle aber nur darum handelt,
230
durch die Erſparniß, weil fie gerade eingetreten ift, die „Verhält-
niffe des ıc. N, „zeitweilig“ aufzubeffeen“, fo muß der dahingehende
Antrag abgelehnt werden.
Hiernach hat das Königliche Provinzial» Schulfollegium auch
in allen ähnlichen Fällen zu verfahren und das Weitere zu veranlaffen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
R Im Auftrage: Greiff.
m i
das Röuiglihe Brovinzial- Schullollegium zu N.
U. I, 5810.
IV. Seminare, Bildung der Lehrer
und deren perfönliche VBerbältniffe.
95) Nahmweifung über die Termine zur Abhaltung ded
ſechswöchentlichen Seminarfurfus ſeitens der Kandi-
daten des evangelifhen Predigtamtes, und über.die
Zahl der Kandidaten, welde in den Jahren 1875 und
1876 den Kurjus abfolvirt haben.
(Eentrbi. pro 1867 Seite 289 Nr. 109.)
8.
ER
S5| Baht der
kungen 82] Randivaten,
wangefifche 58
; Tag bes Beginnes zii] welge ben
Schullehrer Seminar 2 A Kurſus ab ·
ber urſe 32 |ioteirt Haben
| v ES] im Jahre
SE —
5 =] 1875.| 1870.
I. Provinz Preußen.
Prf. Eylan. | Montag nad) dem 15. Januar
4
2. Friedrichshoff —
3. Dfterode . 1 Montag nach dem 18. Dftober
.Waldau - . . | 1,15. Auguft. 6
1
1
1
1
. | Karalene . Mitte Mai 5
. | Marienburg . 115. Oftober . . 2. .15
3. Prß. Friedland Montag nad) Quasimodogeniti) 12
9.'%öbu .. . _ —
Summen | 7 . | I 9| 6
1
3
n
5. Angerburg . Montag nad bem 15. Dftober | 10
6, oo.
7
8.
lol-wolllo
I fi 2.
! s 58] Bett de
E 3 | Kandidaten,
Evangeliſches |5& . [88 wide ven
Es: Tag des Beginnes FI
Schullehtet Seminar |" 2 [2 2] Rurfus ab ·
; EB: ber urſe Zolvirt gaben
\ zu Fi Ei im Jahre
er 3& & =!
a % ; & 3,1575. 1976
| II. Provinz —S
1. Berlin . . .| 1Montag in der erſten Woche |14| 14 | 14
' nad Neujahr.
2.:Köpenid. . . | 1, Montag nad) dem Pfingftfeft | 10| 3 | 9
3. Si ... ılı. Sun. . 12| 73
4. Neu-Ruppin . | 1|Erfter Zag des 2. Quartals im|10| — | —
Sommerfemefter (Anf. Auguft)
5. Oranienburg . | 1. Montag nad dem Ofterfeft 8 — ı —
6. Alt-Döben .| 1 MontagnabQuasimodogeniti] 10| — | —
7. Drofien . . . | 1:Montag nad Trinitatis. . | 8] 2 —
8. KönigebergN/Mj 1 15. Februar bezw. der dem: |12] — | —
jelben folgende Montag.
9. ‚Neugelle . 1 1 MontagnadQuasimodogeniti| 12] 2 8
Summen | 9| 96| 28 | 34
II. Provinz Pommern.
1. Kammin. . . | 1 Oftern R 8[ ı| 3
2. Pölig. | 1 1. November . ..]8| 31 —
3. Pyritz | 1 Mitte Mi .....|6[ 3| 2
4. Bütow . .| 1: Anfang Januar ..18])—| 1
5..Dramburg . . | 1 1. Novembr . . . . .[101 — —
6.' KRöslin . 1. Mitte Auguft . .1121 515
7. Kranzburg B 1.Mitte Mi .....|12]—| 3
8 Gingft . 1 15. Auguft. 2. ..7 2) 11
Summen | 8; ss] 13) 14
IV. Provinz Pofen.
1. Koſchmin . .| 1 ; Montag nad Quasimodogeniti 4 —|—
2. Bromberg 1 ‚15. Dftober on 81 —-|—
Summe | 2) 2] -|-
der ii
BRRRER!
V. Provinz Schlefien.
Der zweite Montag im Januar
Münfterberg . 2| Montag nad dem 20. Auguft
= Pr
Montag nad Quasimodogeniti
Steinau a/D. , | 2j Der dem 11. November am
naͤchſten liegende Montag.
| Bunzlar. . . | 2 || Reuiabe .
Reichenbach D,/E.| 1
Sagan . . .
1
iti
Kreuzburg » >| Montag nad) D. Grnptebantfef \
VI. Provinz Sachſen.
| Der erfte Montag im Auguſt
Montag nad Quasimodogeniti
6. Januar
Montag nah Neujahr . .
| Montag nad Quasimodogeniti
Montag nah Trinitatis . .
Der erfte Montag nad den
Diterferien,
BIRRPRHH
VII. Provinz Schleswig: Hol it di
Be Sea tun)
Gdernförde . . Montag nad Trinitatis . . | 10
Zondern . . » Montag nad) dem 15. Dftober | 10
233
s EE| au»
2. 2] Zahl ber
Evangeliſches =3 82 Kanbibaten,
ß —* Tag des Beginnes ' 7 & welche ben
Schullehrer Seminar „2 2 „| Rurfus ab-
22 der Kurſe 32 |foloirt haben
zu 3E 35 im Jahre
£ 32 — —
& & & #]1875.| 1876.
3. Segeberg 1Montag nad) Trinitatis . 10] 4| 2
4.| Heterfen . — — — — —
5. Ratzeburg — — — — —
| Summen | 3| |30| ı9 | ı7
| VIO. Provinz Hannover.
1. | Hannover . | 1! Der erfte Montag im Novbr. | 69] 7| 7
2. RWunftorf . .| 1 | Montag nad) dem erften Sonn- 01 — —
tag nad) Epiphan.
3. Alfeld.. „| 11Der erite Montag im Novbr. 110 | 7 | 1
4.: Lüneburg . . I Montag nad Dftern . . ]10| 6| 8
5. Oßnabrüd . . 1) Montag nad) 3 Dften . .110| 3| 6
6. ; Bederfela . — —
7. | Stade . . 1 | Montagnachdem eriten Sonn- 10 — | —
| tag nad) Epiphan.
8. Verden . . . — —
9. Aurich 1 | Der erſte Montag im Novbr. 10 3| 4
| Summen | 7 | | 66 | 26 | 26
1. ‚ Peteröhagen . | 1 | Der dritte Montag im Oftober | 6
ı I | Dontag nadı Quasimodogeniti| 6
2. Hilchenbach.
|
ı IX. Provinz Weftfalen. |
1
|
| Der erſte Montag im Novbr. | 81 4
5 |
‚Soft. . - .| 11De
| Summen | 3| | 20]
| — —— — — — — —— — —
| X. Provinz ——
1. | Homberg 1 | Montag nad) dem 1. Auguft. | 8| 10 | 8
2. Schlüchtern . 1 | Montag nad) dem 15. Sanuar| 8| — | 2
3. Dillenburg . . | — — — — —
4. fingen ll = 1-11
Summen | 2| 116] 10 | 10
*) Außerdem bie Randibaten bes Prebigerfeminars zu Hannover.
1877. 16
234
7 ©.
cn 38) Baht der
Goangeiiiges 95 ———
9 3% Tag des Beginnes 2g| weise den
Schullehrer Seminar Be 12 „| Kurfus ab»
72 der Rurfe 32 |iofoirt Haben
au 3E El im Jahre
* — et
5 IR & =|1875.| 1876.
XI. Rheinprovinz.
1. | Neuwied. 1| Montag nad) Jubilate . 8 9) —
2.| Mettmann . 1;Montag nad) dem 1. Zuli 6| 2| ı
3.|Mörd. . . . | 1 Montag nad Cantate . 6| 6| 3
IRheydt . . .
5. |Dtfweiler . . | 1| Der zweite Montag nah |10| — | —
Michaelis.
Summen | 4 [30] 17 | 4
Zufammenftellung.
Provinz
Preußen . . 7 49 9| 6
Brandenburg 9 96| 28 | 34
Pommern 8 66| 13 | 14
Pofen . 2 12] —- —
Säfien. 0 72| 14 11
Sadjen . 7 60| 33 | 28
Schleswig⸗ «Saffein 3 30| 19 | 17
Hannover 7 66| 26 | 26
Weſtfalen 3 20| 8| 4
Heffen -Naffau . 2 16) 10 | 10
Rheinprovinz_ . . | 4 30| 17 | 4
Hauptfummen |62 5171177 |154
Einige neue Seminare find noch nicht fo volftändig organis
firt, daß Ser Kurſus bereit8 abgehalten werden kann; in einigen
neueren Ceminaren beginnen bie Kurſe erft im laufenden Jahre.
Berlin, den 27. April 1877.
Der Miniſtez der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten.
im Auftrage: Greiff.
U. III. 989.
235
96) Schrift von Dr. Kellner: Kurze Geſchichte der Er—
ztehung und des Unterridhte®.
Berlin, den 28. April 1877.
Die im Verlage der Herder’ihen Verlagsbuchhandlung zu Frei:
burg im Breisgau erichienene: „Kurze Geſchichte der Erziehung
und ded Unterrichted mit vorwaltender Rückſicht auf dad Volksſchul—⸗
weien von Dr. L. Kellner” bietet nach der Anlage wie nad) der
Ausführung ded Buchs eine durchaus geeignete Grundlage für den
Unterriht in der Geſchichte der Pädagogik an katholiſchen Schul:
lehrerjeminaren und eine beadytendwerthe Ergänzung deijelben an
evangeliihen Schullehrerfeminaren dar.
dh veranlafje dad Königliche Provinzial-Schullollegium daher,
die Antchaffung dieſes Leitfadend für die Bibliothek ſämmtlicher
Schullehrerſeminare der Provinz und feine Einführung in den Un:
terricht derjenigen katholiſchen Schullehrerfeminare anzuordnen, wo
biöher dem Unterrichte in der Geſchichte der Pädagogik Fein oder ein
nad dem Urtheil ded Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums unge-
eignete8 Lehrbuch zu Grunde lag.
Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
fämmtlide Königliche Provinzial-Schuflollegien
(außer Berlin, Stettin, Kiel).
U. IH. 1631.
97) Staatsfonds für da8 Präparanden-Bildungsmefen.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 372 Nr. 152.)
Berlin, den 21. März 1877.
Die in Gemäßheit ded Erlaffed vom 27. Mai v. 3. —
U. IU. 4224 — eingereichten Nachweiſungen über die pro 1876
geſchehenen Aufwendungen für die Zwecke des Privatpräparanden-
wefend haben zum Xheil ergeben, daß Seitend einzelner Bezirks—
regierungen ꝛc. bei der Verwendung der überwielenen Beträge Die
sub Nr. 3 des genannten Erlaſſes ald maßgebend bezeichneten Ge⸗
fihtöpunfte nicht gehörig berüdfidhtigt worden find, theils find
mehrere Nachweiſungen derart unvollftändig geweien, daß ſich aus
denjelben nicht hat ermitteln laffen, wie viel die Gefammtaufwendungen
pro Kopf:
a. der Zöglinge in Privatanftalten,
b. der bei Einzelbildnern unterricdhteten Zöglinge
betragen haben.
16*
236
Ich habe zwar davon Abftand genommen, die nachträgliche
Vervollſtändigung der Nachweilungen für 1876 anzuordnen bezw.
über die den Beitimmungen ded mehrgenannten Erlaſſes nicht ent»
Iprehende Verwendung der zur Verfügung geftellten Beträge Aus⸗
funft zu erfordern, erwarte jedoch, daß fortab die jährlichen Ver:
wendungd - Nachweilungen vollftändig in allen Rubrifen auögefüllt
eingereicht und die Vorfchriften über die Verwendung der Fonds
gehörig werden beadytet werden.
Nah der inzwiſchen erfolgten Verle ung des Etatsjahres tritt
in dem Zeitpunfte der Einreichung ber Nachweiſungen in jo fern eine
Aenderung ein, ald diejelben künftig nicht mehr biß zum 15. Dezember,
fondern bi zum 15. März — für da8 am 1. k. M. beginnende
Statöjahr fomit zuerft bis zum 15. März f. 3. — einzureichen
find. Ich erwarte, daß diefe Termine künftig pünktlich inne gehalten
werden.
Zugleich bemerfe ih, daB ich den mehrfach hervorgetretenen
Anträgen um Erhöhung der vorjährigen Mittel nur zum Theil zu
entiprehen vermocht habe, da einerfeitd die mir zu Gebote ftehenden
Mittel beſchränkt find und ich andererjeitö aud den Nachweiſungen
pro 1876 bezw. den beridhtlichen oft unvollftändigen Anführungen
mid von der Nothmwendigkeit der Erhöhungen, zumal dem Bedarf
anderer Bezirke gegenüber, nicht habe überzeugen können.
Ich empfehle dringend die Beachtung der in meinem Erlaffe
vom 27. Mat v. 3. — 4224 — gegebenen Weifungen, insbefondere
fofern fie fih auf die Reviſion der mit Privatpräparandenanftalten
abgeichloffenen Berträge beziehen. — Sollte eine derjenigen Re—
gierungen, bei welchen eine Kürzung ded Betrages ftattgefunden hat,
meinen, dad Präparandenweſen Shreh Bezirks mit der verkürzten
Summe nicht audreidyend fördern zu können, fo ſehe ih einem Ans
trage auf Erhöhung des Fonds unter genau fpezifizirter Nachweiſung
des Bedürfniffed bi8 zum 15. Juni d. 3. entgegen.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
ſämmtliche Königliche Regierungen, bas Königliche Pro⸗
vinzial-Schuftollegium bier und bie Königl. Konfiftorien
in Hannover, Stabe, Osnabrild (evangel, und kathol.)
und Aurich.
U. III. 1070.
237
— — nn nn
V. Rolksfchulwefen.
98) Freilaſſung des Gutsherrn des Schulorted von
Schulunterhaltungdbeiträgen binfihtlih der von ihm
erworbenen bäuerlihen Grundftüde.
Im Namen ded Könige.
In der Berwaltungäftreitfache
der Schulgemeinde zu 3., Klägerin,
wider
den Nittergutöbefiger Freiherrn von N. zu 3., Beflagten,
bat dad Königliche Dberverwaltungdgericht in * Sitzung vom
4. April 1877, |
an welcher ꝛc. 2c. Theil genommen haben,
für Nedt erkannt,
daß auf die von dem Königlichen Regierungdpräfidenten zu
N. in Vertretung des öffentlihen Intereſſes eingelegte Re—
vifion Die Entjcheidung ded Königlichen Bezirföverwaltungdge-
rihtd zu N. vom 23. September 1876 zu beftätigen, die
Koften ded Revifionsverfahrens außer Anjah zu Iaffen, die
baaren Audlagen ded DVerfahrend und des Beklagten dem
Reviſionskläger zur Laſt zu legen und der Werth des Streit:
gegenftandes auf 240 Mark feitzufegen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe.
Der Schulgemeinde 3., weldhe aus den Landgemeinden 3. und
&. jowie aus den zur Schule zu 3. gewiejenen Haudvätern des
Gutes 3. befteht, wurde durch Erlaß der Königlichen Regierung zu
N. vom 5. November 1875 aufgegeben, zu der Beſoldung des
Lehrers einen Zufhuß von 296 Dart nufzubringen, Die Schulge-
meinde behauptet, daß der Gutöherr von 3., Freiherr von N., 1.
wohl für das Gut felbft, ald audy für die in feinem Beſitze befind-
lichen, im Gemeindebezirke 3. belegenen beiden Bauergüter zu diejem
Gehaltszuſchuß antheilig beizutragen verpflichtet ſei; fie hat daher
bei dem Kreisausſchuß einen auf Heranziehung ded Gutsherrn ge-
richteten Klageantrag geftellt, welcher jedod in der mündlidhen Ber:
handlung hinſichtlich des Anſpruchs, den Beklagten aud für ſeine
Perſon als Gutsherr für beitragspflichtig zu erklaͤren, zurũckgezogen
wurde. Zur Begründung der Klage iſt angeführt, daß der Beklagte
Patron der Schule ſei und zur Unterhaltung des Lehrers, als einer
Kommunallaſt beizutragen habe, da er für ſeine Bauergüter Kom⸗
munalfteuer zahle.
Der Bellagte hat die Abweifung der Klägerin beantragt, weil
— — — *
2
2
238
er nicht auf den ihm gehörigen Bauergütern wohne und ed fi im
vorliegenden Kalle niht um eine Kommunallaft handele.
Am 24. Mat 1876 erfannte der Kreisausjchuß,
daß die Schulgemeinde 3. mit dem Antrage, den Freiherrn
von N. für die in feinem Befige befindlihen Bauerhöfe zu
3. zu den Koften der Unterhaltung des Schullehrers herans
zuziehen, abzuweiſen, derfelben auch die Koften und baaren
Audlagen ded Verfahrens zur Kaft zu legen.
Sn den Gründen ift auögeführt, dab nach den geſetzlichen Be⸗
ftimmungen Bellagter nicht verpflichtet jei, für die beiden in dem
Gemeindebezirfe gelegenen Bauergüter zu der Unterhaltung des
Schullehrers beizutragen.
Auf die von der Klägerin eingelegte Berufung erkannte das
Königliche Bezirföverwaltungsgeriht zu N., indem ed den Ausfüh—
führungen des erften Urtheild im Wejentlihen beitrat, unterm
23. September 1876 dahin:
dab die Enticheidung des Kreisausſchuſſes vom 24. Mai
1876 zu beftätigen und die bei einem Streitgegenitande von
240 Mark auf I Mark feitgejegten Koſten und die baaren
Auelagen ded Verfahrens der Schulgemeinde 3. zur Laſt
u legen.
Segen ieie Entſcheidung hat der Regierungspräfident zu N.
aus Gründen ded öffentlichen Intereſſes rechtzeitig die Revifion einge-
legt, weil dad erfte Urtel beftätigt und nicht unter Aufhebung deflelben
der Beſchwerde gemäß entichieden ift. Es ift unrichtige Anwendung
der $8. 31. 32. Allgemeinen Landrechts Theil II. Titel 12 behauptet,
indenı audgeführt wird, daß der Nittergutöbefiper, wenn er bäuer:
lie Grundftüde erwerbe, auch in die Pflichten feiner Vorbefiger
eintrete und daß, wenn man died nicht annähme, in Folge des all«
mähligen Erwerbs der Bauerhöfe Eeitend der Gutsherrn ſchließlich
faum ein beitragsfähiges Mitglied der Schulgemeinde übrig bleiben
würde. Auch ilt auf die Analogie der Parodhiallaft u.d auf die
Allerhöchſte Kabinetsordre vom 14. Zuli 1836 Bezug genommen.
In der Gegenerflärung ded Beflagten find neue Geſichtspunkte
nicht aufgeftellt; der Antrag deffelben ift auf Berwerfung der Re⸗
viſionsbeſchwerde gerichtet.
Im inne dieſes Antraged war auf Beftätigung der ange—
fochtenen Entſcheidung zu erfennen.
Es ift ſowohl von dem Königlihen Obertribunal in dem Er:
fenntniffe vom 13. April 1866 (Strietborft Ardhiv Band 62
©. 280), ald in mehreren diefjeitigen Entſcheidungen anerfannt, daß
der Befiger des Nittergutd an dem Orte, wo die Schule fich befin-
det, zu deg im $. 29. Allgemeinen Landredts Theil 2 Xitel 12
gedachten Laften nicht beizutragen hat, weil er nicht zu den Haus⸗
vätern bed Schulbezirks gehört, letzteren vielmehr ald Dbrigfeit der
we) —
239
Schule (8. 12., 8.13. a. a. D.) gegenüberfteht und ihm als ſolchem
beiondere Pflichten (8. 33., 8.36. a. a. D.) auferlegt find. Dieler
allyemeine Grundjag wird aud vom Reviſionskläger nicht in Zweifel
gezogen; er ift jedoch der Anficht, daß, wenn der Nittergutöbeliger
bäuerlihe Grundſtücke erwirbt, er auch in die Pflichten feiner Vorbe—
figer eintrete. Dieſe Auffaffung würde nur dann richtig fein, wenn
die Schullaften ald Kommunallaften, weldhe auf den bäuerlichen
Grundftüden haften oder in Nüdfiht auf deren Belig zu leiften
find, zu betradten wären; legtered ift jedoch nicht der Kal. Biel-
mebr Find die Schullaften als Sozietätdlaften der zur Schule ge-
wiefenen Häusväter anzujehben. Dad Allgemeine Landrecht nennt
als Beitragspflihtige nicht die Gemeinde oder die Gemeindemit-
glieder, fondern die Hausväter. Allerdings kommt im $. 34. a. a. O.
der Ausdrud: „ald gemeine Laſt“ vor; der unmittelbar folgende Zu-
fag: „von allen zu einer folden Schule gewielenen Einwohnern“
zeigt aber deutlich, dab ed fich hier nicht um eine aus dem Gemeinde-
verbande entipringende, fondern um eine gemeinjame Laft handelt,
welcher alle, die zur Schule vermwiejen worden, unterworfen find.
(Prajudiz des Königlichen Obertribunal8 Nr. 1536 vom 23. Dftober
1843, Präjudizien- Sammlung Band 1 ©. 209). Mit diefer Auf-
faffung ftimmen die Rejfripte des Miniſters der geiſtlichen, Unter-
richts- nnd Medizinal- Angelegenheiten vom 17. September 1838
(von Kampp Annalen Band 22 ©. 661) und vom 13. Auguft
1840 (Minift.:B1. für die innere Verwaltung 1840 ©. 293) über:
ein. Gin fpätered Reifript vom 24. April 1842 (Minift.- Bl. der
inneren Verwaltung 1842 ©. 196) ſpricht zwar den Grundjag aus:
daß, menn der Gutöherr auch nicht perfünlidd Mitglied der
Sculgemeinde wird, ibm doch die Crfüllung derjenigen
Pflichten gegen diejelbe durdy den Artikel 78 der Deklaration
vom 29. Mat 1816 auferlegt worden jei, weldye einem Be-
figer der vor ihm befefjenen bäuerlihen Grundſtücke obgelegen
haben würden, injfofern derjelbe zur Schulgemeinde gehörte.
Dieter Grundfag beruht auf der Anfidht, daß unter den im
Artikel 78 der Deklaration vom 29. Mai 1816 gedadten „Kom-
munallaften” aud die Unterhaltungdbeiträge für die Schullehrer und
die Schule mitinbegriffen Seien, weil die Schulen als Kommunal:
anftalten und nicht ald Anftalten befonderer Gefellichaften und So-
zietäten angefehen werden müßten. Da jedoch dieje Auffaflung nad
obiger Ausführung, melde aud dur den Plenar- Beichluß des
Königlihen Dbertribunal® vom 20. Suni 1853 (Entfcheidungen
Band 25 ©. 301) unterftüpt wird, nicht ald zutreffend anerfannt
werden funn, jo erledigen ſich hierdurdy auch die in dem gedachten
Minifterial » Reftripte gezogenen Folgerungen, obne daß ed auf den
Umftand, dab der Artifel 78 der Deklaration vom 29. Mat 1816
inzwifchen durch $. 1. Nr. 3. des Geſetzes vom 2. März 1850 aufge:
240
hoben ift, weſentlich ankommt. Die VBermaltungdbehörden haben über-
died die in dem Reffripte vom 24. April 1842 ausgeſprochene Anficht
in neuerer Zeit nicht aufrecht erhalten.
Menn in der Deklaration vom 14. Suli 1836 (Ge).-Samml.
©. 208) angeordnet tft,
daß die Gutsherrn nicht verpflichtet find, von den ihnen bei
der Regulirung zu ihrer Entihädigung abgetretenen bäuer-
lihen Grundftüden zu den Bau- und Unterhaltungskoften
der .... Schulhäufer und Schulmeiftergebäude Beiträge
zu leiften,
fo wird doch hieraus in der Reviſionsſchrift mit Unrecht gefolgert,
dab dad Geſetz hiermit im Allgemeinen die Beitragsverpflichtung
der Gutöherrn anerkannt habe. Abgefehen davon, dag im Allge-
meinen argumenta a contrario nur mit Vorſicht anzumenden find,
erfcheint es indbefondere im vorliegenden Falle bedenklih, aus den
für fpezielle Rechtöverhältniffe gegebenen Vorſchriften der Deklaration
allgemeine Beftimmungen für Unterhaltung der Schulen herzuleiten.
Bon befonderer Bedeutung tft die gedachte Deklaration für Ddieje-
nigen Fälle, in melden, wie in Sclefien, nad dem Edikte vom
14. Juli 1749 (Korn Edikten- Sammlung Band 3 ©. 317), die
Dominien für die eingezogenen bäuerlihen Hufen nit nur die
Kommunallaften, fondern aud die von den Gemeinden nady Maß:
gabe ded Grundbefiged aufzubringenden Sozietätslaſten zu leiften
baben (Stiehl Centralblatt 1860 ©. 631).
In der Reviſionsſchrift wird ferner auf die Analogie der Pa-
rodiallaften infofern Bezug genommen, als nad) märkiſchem Rechte
der Patron hinſichtlich der eingezugenen Bauerhöfe beitragspflichtig
jet, während doch die Kirchenunterhaltungslaft nicht ald eine ding»
liche betrachtet werden könne. Ob dieſe leptere Anficht richtig ih
kann unerörtert bleiben, da die gedachte Analogie bei der völlig ver—
ſchiedenen rechtlihen Behandlung der Parodhiallaften und der Schul-
abgaben überhaupt nicht paßt. Nur da, wo das Schulhaus zugleich
die Küfterwohnung ift, mußte nad $. 37. Allgemeinen Landrechts
Theil II. Titel 12 die Unterhaltung defjelben auf eben die Art, wie
bei Pfarrbauten vorgeſchrieben tft, beforgt werden. Durch dad Geſetz
vom 21. Zuli 1846 bat indeffen auch diefe Beitimmung wejent»
lihe Beſchränkungen erlitten. Ueberdies find in ber Revikoneicrift
die neueren gejeglihen Beftimmungen im $. 31. Nr. 6. der Kirchen«
gemeinde- und. Synodalordnung vom 10. September 1873 und Ar»
tifel 3 des Gefehed vom 25. Mai 1874 (Gef.- Samml. ©. 147)
unberüdfidhtigt geblieben.
Die Gefahren, auf welche die Revifionsfchrift für den Fall
binweift, wenn der Gutsherr alle oder dod den größten Theil der
Bauergüter erwirbt, find allerdings nicht zu verfennen; fie find ins
deffen nur im Wege der Gefepgebung zu befjeitigen und treten aud)
241
dann ein, wenn derartige Grundftüde in den Belig eined Forenſen
übergeben, weldyer unzweifelhaft nicht beitragspflichtig iſt (Refkript
vom 20. Auguft 1861”) im Miniftertal- Blatt für die innere Ver—⸗
waltung 1862 S. 8). &emindert werden dieſe Uebelftände dDadurd),
dag Landgemeinden in demjenigen Formen, weldye der $. 11. des
Gefetzes vom 14. April 1856 vorjchreibt, befugt find, die Unter-
baltung ihrer Elementarſchulen auf Kommunalfonds zu übernehmen
und dab, wenn der betreffende Beſchluß die Genehmigung der Auf:
fihtöbehörde erhält, die Schulabgaben zu Kommunalabgaben werden.
(Erfenntniß des Königlichen Gerichtshofs zur Entidheidung der Kom⸗
petenz” Ronflitte vom 10. Dezember 1870**), Zuftiz- Minift.- Bl.
1871 S. 49).
Die angefochtene Entſcheidung war hiernach gerechtfertigt und
deren Beitätigung auszuſprechen.
Der Koſtenpunkt regelt fih nad $. 72., $. 76. des Geſetzes
vom 3. Zuli 1875 (Geſ.“Samml. ©. 375).
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungsge-
richts und der verordneten Unterjchrift.
(L. S.) Perſius.
O. B. G. Nr. 865.
99) Ausſchluß der Grundſteuer von außerhalb der Schul—
gemeinde gelegenen Grundftüden bei Veranlagung
der Schulfteuer.
Im Namen des Königs.
In der Verwaltungsſtreitſache
der Schulgemeinde K., Beflagten und Revifiondflägerin,
wider
die Eigenthümer K., N., P. 2c. ebendajelbft, Kıäger und
Reviſionsbeklagte,
hat das Königliche Oberverwaltungsgericht in ſeiner Sitzung vom
28. März 1877,
an welcher ıc. ıc. Theil genommen haben,
für Recht erkannt,
dab auf die Nevifion der Beklagten die Entſcheidung bed
Königlihen Bezirföverwaltungdgerichts zu C. vom 27. Sep-
tember 1876 zu beftätigen, der Werth ded Streitgegenftandes
auf 54 Marf 49 Pf. Yeftzufegen und die Koften des Revi-
ſions⸗Verfahrens der Beklagten * Laſt zu legen.
Bon Rechts Wegen.
—
*) Centrbl. pro 1861 Seite 752.
20) dgl. pro 1871 Seite 493.
242
Gründe.
In der Schulgemeinde K. werden die Koften der Unterhaltung
der Schule nad) dem Maßftabe der Klaffen-, Grund: und Gebäude:
Steuer aufgebradyt. Bei der im Sabre 1875 erfolgten Ausfchreibung
von Sculbaufoften, Xehrergehalt und Schulholzgeld iſt den Ein-
wohnern, welche außerhalb des Schulbezirfs Grundftüde befigen,
auch die Grundſteuer von diefen Grundftüden in Rechnung geltellt.
Acht jo belaftete Eigenthümer — die in rubro genannten Kläger —
hielten dies für nicht gerechtfertigt und beantragten bei dem Kreid-
ausſchuſſe ded Kreiſes S., den Gemeindevorfteher K. anzubalten,
eine andere Repartition aufzuftellen.
Der Kreidausihuß leitete das Verwaltungsſtreitverfahren ein,
in weldyem er mit den Klägern und dem Scuivorftande verhan-
delte, und entſchied demnächſt unterm 2. Zuni 1876 dahin:
daß die Beichwerdeführer von dem Schulvorſtande mit der
Grundfteuer von außerhalb der Gemeinde K. liegenden
Orumpftüden zu den Edyulbeiträgen nicht herangezogen werden
Önnen.
Hiergegen legte der Schulvorſtand Berufung ein; dad Bezirke:
verwaltungögericht zu C. wies jedod, nachdem die Kläger nody an-
gegeben hatten, daß von ihnen pro 1875 für die außerhalb des
Schulbezirfd liegenden Grundftüde an Schulbeiträgen 54,49 Marf
erhoben ſeien, mitteld Erfenntniffes vom 27. September 1876 dad
Rechtsmittel zurüd, indem cd, unter Feſtſetzung des Werths des
Streitgegenftandes auf 60 Mark, die Koften ded Verfahrend außer
Anjah ließ, die baaren Audlagen ded Verfahrens und der Kläger
aber der Schulgemeinde K. zur Laſt legte.
Der zweite Richter führt zunächſt aus, daß, imfomeit ed fich
um Baufoften handele, eine Berufung nad; $. 135. X. 3h. der
Kreisordnung nicht zuläffig fei und begründet feine Entſcheidung im
Meiteren, wie folgt:
Nah 8.31. Theil ll. Titel 12. Allgemeinen Landrechts follen
die Beiträge unter die Hausdväter ded Schulortd nah Ver:
hältnig ihrer Befigungen und Nahrungen billig vertbeilt
werden. Die Bertheilung gejchieht nady Analogie des $. 43.
Theil II. Titel 7. Allgemeinen Landrechts in der Negel nad)
dem Verhältniffe, in weldem die Staatöfteuern aufgebradht
werden, und es ift anzuerkennen, daß ſchon eine Repartition
nad) der Klaffen» oder Eintommenfteuer, weil bei Normirung
der Steuerfäge danach auch das Einfommen aus dem Grund»
befiße mitberhdhichtigt wird, zur Erfüllung der Beftimmung
des 8. 31. Theil Il. Titel 12. vollftändig genügt; denn
unter ben Auddrüden „Beftyungen und Nahrungen“ in dem
angeführten $. ift eben dad Einkommen aus foldyen Be⸗
fiuungen und Nahrungen zu verftehen. Man bat indeß auch
243
die Heranziehung der Grundfteuer bei Feſtſtellung des Bei-
tragöverhältnifjed für zuläſſig erklärt, weil die mit Grund»
ftüden angeſeſſenen Haudväter wegen ihres feiteren Domi—
zilverhältniſſes ein größeres Intereffe an dem Beftehen
der Schule hätten. Diejer Grund trifft indeß nicht zu,
wenn und infoweit der Grundbefig der Hausväter des Schul-
ort8 in anderen Gemeinden belegen ift. Deshalb haben die
Reſkripte vom 19. März und 20. Auguft 1861 eine Berüd-
fichtigung der von außerhalb der Gemeinde belegenen Grund-
ftüden zu zahlenden Grundfteuer bei Feltiegung der Schul-
beiträge für unzuläſſig erflärt*) (cfr. Minifterial-Blatt für
die innere Verwaltung, Jahrgang 1862 Seite 8).
Die Beſchwerden der Kläger mußten hiernach für begrün-
det erachtet werden. Teemgemäß rechtfertigt fi die Zurüd-
weilung der Berufung und gemäß 88. 72. und 78. des
Gefepes vom 3. Zuli 1875 die Entſcheidung bezüglich des
Koſtenpunkts.
Gegen dieſe Entſcheidung hat der Schulvorſtand Reviſion ein—
gelegt. Er behauptet, daß dad Verfahren an weſentlichen Mängeln
leide, weil der 8. 35. des Gefeped vom 3. Juli 1875 nicht beachtet
worden, daß die 88. 29., 31., 34. Titel 12. Theil II. Allgemeinen
Kandrechtd durd Nicht» beziehungdweife unrichtige Anwendung verlegt
feten, daß hinfichtlih der Baukoſten nit $. 135. X. Nr. 3b. der
Kreisordnung, fondern Nr. 1. dajelbft Anwendung finde, weil der
Bau bereitd ausgeführt und die Koften beigetrieben jeien.
Der Antrag des Schulvorjtandes geht hiernady dahin,
unter Aufhebung ded Erkenntniſſes des Königlichen Bezirke-
verwaltungdgerihtd zu C. vom 27. September 1876 das
Erkenntniß des Kreisausſchuſſes des Kreiſes S. vom 2. Suni
1876 dahin abzuändern, daß Kläger mit ihrer Klage abzu—⸗
weiſen.
Kläger haben Beſtätigung der Vorentſcheidung beantragt.
Es war, wie geſchehen, zu erkennen.
Daß in der Klageſchrift die Perſon des Beklagten nicht genau
bezeichnet iſt, kann als ein weſentlicher Mangel nicht gelten, da nach
8.41. des Geſetzes vom 3. Juli 1875 der Kläger noch in der münd-
lihen Verhandlung die Klage ergänzen und abändern fann, und es
Aufgabe ded Vorſitzenden ded Gericht ift, dahin zu wirken, daß
jachdienliche Anträge geftellt werden. Cs fragt ſich deshalb nur,
ob dem Sculvorftande mit Recht die Partei- Rolle ded Beklagten
zugetheilt ift, und die Beantwortung diefer Trage hängt wieder da⸗
von ab, ob die Verpflichtung zur NRüderftattung der überhobenen
Beiträge der Schulgemeinde als forporativem Rechtsſubjekt oder den»
— — — — —
*) Centrbl. pro 1861 Seite 752.
244
jenigen Hauövätern obliegt, welche in Folge der Mehrbelaftung ber
Kläger mit einem zu geringen Betrage pro 1875 veranlagt worden
find. Infoweit e8 7 bierbei um die Aufbringung des Lehrergehalts
und der Koften der Beihaffung des Schulholzes handelt, fommt in
Betracht, dab die zu dieſem Behufe erhobenen Beiträge den Klägern
von dem Schulvorſtande ald dem Vertreter ded forporativen Rechts-
ſubjelts der Schulgemeinde auferlegt worden find und daß demnach
aud der Aniprudy auf Rüderftattung der zuviel bezahlten Beiträge
von ihnen gegen bie Schulgemeinde als foldye geltend gemacht werden
darf. 8 muß daher dem Vorderrichter darin beigetreten werben,
daß der Schulvorftand ald Vertreter des forporativen Rechtsſubjekts
der Schulgemeinde — (Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunald
vom 7. Dezember 1872, Striethorft Archiv, Band 87 ©. 274) —,
infoweit die Aufbringung des Lehrergehaltd und der Koften der
Beihaffung des Schulbolzes in Frage fteht, pafliv zur Sache
legitimirt it.
Ob died auch hinſichtlich des Betrages, melden die Kläger ald
Schulbaufoften gezahlt haben, anzunehmen ift, fann dahin geftellt
bleiben, da hinſichtlich diefer die Entſcheidung ded Kreisausſchufſes
nad $. 135. X. 3 b. der Kreisordnung im Verwaltungsitreit-
verfahren eine endgültige ift, und was dieſe betrifft, der Border
— daher mit Recht die Berufung als unſtatthaft zurückge-
wieſen bat.
In der Sache ſelbſt iſt dem Vorderrichter auch darin beizu-
pflichten, daß bei der Umlegung der Schulſteuer nach dem Maßftabe
der Grund⸗ und Klaffenfteuer auf bie «u Schule gewiefenen Haus-
väter nur die Grundfteuen von den im Schulbezirke belegenen Grund»
ftüden in Rechnung geftellt werden darf. Der $. 31. Titel 12.
Theil II. Allgemeinen Landrechts ſchreibt ausdrücklich vor, daß die
Beiträge unter die Haudväter nah VBerhältnig ihrer Befigun«
gen und Nahbrungen billig vertheilt werden follen. Das Wort
nBefigungen“ weift auf den Ertrag der dem Haußvater gehörigen
Grundftüde, dad Wort „Nahrungen“ auf das Einkommen ded Haus-
vaters hin. Weide foll berüdfichtigt werden. Und da die Grund-
fteuer nach dem Ertrage der Kändereien, die Klaffenfteuer nad) dem
Einkommen bemefjen wird, fo muß die Vertheilung nach dem Mafr
ftabe der Grund- und Klaſſenſteuer ald dem 8. 31. a. a. D. völlig
entſprechend erachtet werden. Es fragt fi daher nur, ob unter
„Beſißungen“ in der angeführten Gefegesftelle auch Grundftüde zu
verftehen find, melde außerhalb des Schulbezirks liegen. Died muß
jedod verneint werden. Wenn das Allgemeine Landredt in Ber
zug auf eine Schule von „Befigungen“ fpricht, fo fönnen bare
unter nur folde verftanden werden, welche im Schulbezirte
liegen. In einem analogen Zufammenhange ift im Titel 11. Theil II.
245
ded Allgemeinen Landrechts, — wo ed fih um den Bau und die
Unterhaltung der Kirchengebäude handelt — von „Stellen”, von
der Kontribution nicht unterworfenen Grundftüden (88. 717. 736.
u. a. m.) die Rede. Nah der FBaffung diejer Geſetzesvorſchriften
aber Tann überhaupt Fein Zweifel darüber beftehen, dat binfichtlich
der dort genannten Stellen beziehungdweife Grundftüde Cinge-
pfarrte nur dann beitragäpflichtig find, wenn Erftere im Kirchfpiele
liegen. Der Vorderrichter madt fih daher feiner Verlegung der
$$. 29. 31. Titel 12. Theil II. Allgemeinen Landrechts ſchuldig,
wenn er annimmt, daß die Kläger nah dem Maßſtabe der Grund:
fteuer ihrer außerhalb ded Schulbezirks belegenen Ländereien zur
Schulſteuer nicht herangezogen werden Tönnen.
Die NRevifion war demgemäß ald unbegründet zu verwerfen.
Der Koftenpuntt regelt fih nah $. 72. des Gefebed vom
3. Suli 1875 (Gef.-Samml. ©. 375).
Urkundlich unter dem Stegel ded Königlichen Oberverwaltungd-
gerichts und der verordneten Unterjchrift.
(L. S.) Perſius.
O. V. ©. Nr. 821.
100) Fortdauernde Gültigkeit des $. 33. Theil IL.
Tit. 12. ded Allg. Landrechts. Befugniß der Staats—
bebörde zur Durchführung diejer Beftimmung.
(Centrbl. pro 1873 Seite 365 No. 196.)
Berlin, den 19. Februar 1877.
Em. Wohlgeboren eröffne ih auf die Befchwerde vom 10. No-
vember pr., betreffend die Heranziehung der Gutsherrſchaft zu N.
zu Beiträgen für die katholiſche Schule dajelbit, daß ich Ddiefelbe
nicht für begründet erachten Tann.
Der Ausführung, daß der $. 33. Tit. 12. Th. II. des Allg.
Land⸗Rechts durd die Verfafjungäbeftimmungen und die anderweitige
Regelung der gute hexeich— bäuerlichen Verhältniſſe aufgehoben ſei,
kann ich nicht beipflichten, vielmehr muß in Uebereinſtimmung mit
der Entſcheidung des Königl. Ober-Tribunals vom 4. Januar 1865
(Archiv für Rechtsf. Bd. 58 ©. 47) und in Betreff der dortigen
Provinz in Konjequenz der Enticheidung defjelben Gerichtshofes vom
14. Juli 1865 (Gentralbl. 1866 ©. 45) die fortdauernde Gültig»
feit dieſer gejeglihen Beitimmung angenommen werben. Ferner
kann auch, da die Zahlungs-Unfähigfeit der in Rede ftehenden Tage-
lẽhner bereit8 durch Exekution feitgeftellt tft, au8 den Worten des
8.33. „auf eine Zeit lang“ fo lange kein begründeter Einwand gegen
wor LEE vv,” J
DE —
— . .!® ...
246
das von der Königlichen Regierung zu N. gebilligte Verfahren her⸗
genommen werden, als nicht die Behauptung aufgeftellt wird, daß
die erwähnten pflichtigen Perfonen zur Entrihtung der Schulbeiträge
im Stande find.
Was den ferneren Einwand betrifft, daß nur die Tageloͤhner
jelbft und nicht ein Dritter 3. B. der Staat auf Grund des $. 33.
ur Geltendmachung eined Anſpruchs gegen die Gutöherren berechtigt
*8 jo erſcheint auch dieſer Einwand unbegründet. Von Aufſichts⸗
wegen hat die Staatsbehörde die Verpflichtung, die Exiſtenz und
das Fortbeſtehen der Schulen zu ſichern. Die Staatsbehörde muß
daher — wenigſtens interimiſtiſch — befugt ſein, die Gutsherrſchaften
zur Erfüllung der ihnen nad dem F. 33. cit. obliegenden Der:
pflihtung anzuhalten.
Der Mintfter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: reift
An
den ıc.
U. III. 6168.
101) Anwendung bed Geſetzes vom 11. Juli 1822 auf
Schulabgaben in der Provinz Preußen.
Berlin, den 29. März 1877.
Aus zahlreichen Beichwerden der betreffenden Beamten meineß,
ded unterzeichneten Finanz⸗Miniſters, Reſſorts, ſowie aus verſchie⸗
denen aus der dortigen Provinz hierher gelangten Präſtationsnachwei⸗
jungen ſchulbaupflichtiger Gemeinden habe ich erfehen, daß in neuerer
Zeit Beamte bet der Bertbeilung von Schullaften und indbejondere
von Schulbaulaften dadurch überbürdet worden find, daß die Vor⸗
Ichriften ded Geſetzes vom 11. Zuli 1822 (Gef. S. Jahrg. 1822
pag. 184) auf fie feine Anwendung gefunden haben.
Die ” 38. ıc. der Schulordnung vom 11. Dezember 1845
laffen indelfen feinen Zweifel darüber, daß in ihrem Geltungsbereiche
die Schullaften zu den von den betreffenden politiihen Gemeinden
aufzubringenden Gemeindeabgaben gehören, und alſo aud für ihre
Vertheilung jened Gefeh maßgebend ft. Dieſer Grundfag ift bis⸗
ber ſtets feitgehalten, mweöwegen die Königl. Regierung namentlich
auf meinen, ded Miniſters der geiftlichen 2c. Angelegenheiten, Erlaß
vom 9. April 1859 *) (Miniſt.Bl. für die Verwaltung ded Sunern
de 1859 Seite 142) hingewieſen wird. Diefelbe wird daher ver-
*) (Sentrbl, pro 1859 Leite 312.
247
anlaßt, nicht allein felbit diefem Grundjag in vorkommenden Fällen
geeignete Berüdfihtigung zu Theil werden zu laffen, fondern aud
dur entſprechende allgemeine Verfügungen ſowohl die mit der
Umfegung der Schullaſten ſich befaffenden Behörden, als auch die
zur Einwirkung bierauf berufenen Auffichtsinftanzgen mit näherer
Weiſung zu verjeben und dadurch den eventl. im Bermaltungöftreit:
verfahren gemäß $. 77. No. 1 und 8. 78. No. 2 ded Geſetzes vom
26. Juli v. 3. (Gel. S. Jahrg. 1876 pag. 297) zu enticheidenden
Beichwerden vorzubeugen.
Der Finanz-Minifter. Der Minifter der geiftlichen ıc.
Camphauſen. Aingelegenhaten.
alk.
An
die Königlichen Regierungen in der Provinz Preußen
HM. II. b. 19289. IV. 13417. 1. 3773.
M.d.g. A. U. IM. 7473.
102) Größe der Schulzimmer: Zuwachs der Kinderzabl,
Kubifinhalt.
(Centrbl. pro 1872 Seite 113, pro 1574 Seite 362.)
1.
Berlin, den 2. Oktober 1876.
Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Beriht vom
8. Auguft d. 3., daß, da zur Zeit nicht mehr ald 105 Schulfinder
die Schule zu N. beſuchen, und Nachweiſe für einen ungewöhnlichen
Zuwachs der Bevölferung nicht beigebracht find, zwei Schulflaflen
für je 60 Kinder um fo mehr ald ausreichend erachtet werden müflen,
al8 diejelben noch einem Zuwachs von 14,3%, der vorhandenen
Kinderzahl entiprechen, und in der Regel ein Mehr von 10%, unter
gewöhnlichen Verhältnifien ſich als auskömmlich erweift. Die Auf:
faſſung des Berichts, daß ein Grundflächenmaß von 0,6 [) Meter
pro Kopf ſowohl bezüglich ded Verkehrs als der Ventilation in dem
Unterrichtöraum kaum genüge, Tann nicht anerkannt werden, vielmehr
ift fomohl das erwähnte Grundflädhenmaß, ald das in dem Bauplan
verzeichnete Hoͤhen-Lichtmaß der Klaſſen von 3,8 Meter erfahrungs-
mäßig in beiden Beziehungen ausreihend. Andererjeitd würde der
nah dem Bericht hoͤchft dürftigen Gemeinde eine faum zu redht>
fertigende Ausgabe für die Heizung von Echulflaffen aufgebürdet
werden, die für die Aufnahme von 80 Kindern vorgefehen find, und
nur von ca. 50 Kindern befucht werden.
Es ift daher bei dem Neubau ded Schulhaufed zu N. nur auf
die Herftellung von zwei Klaffen für je 60 Kinder Bedadht zu nehmen.
248
Dagegen erfcheint e8 angezeigt, bie Wohnungeräume zu 2 Ba-
milien-Wohmungen einzurichten, ſofern die Berufung eines zweiten
Lehrers in Yusiät ſteht.
Schließlich wird noch bemerkt, daß bei Treppen, die für den
Verkehr von Schulfindern dienen, gemundene Stufen nicht zuläſſig
find, und 1,25 Meter ald geringite Breite der Treppenarten zu bes
anſpruchen ift.
Die Königliche Regierung veranlaffe ich, nach dieſen Richtungen
hin, die Vorlagen abändern zu laffen.
Der Minifter der geilen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Förfter.
An
die Königliche Regierung zu R.
G. II. 6206.
2.
Berlin, ben 23. Januar 1877.
Die Königliche Regierung erhält die Anlagen des Berichts vom
25. November v. J., betreffend den Neubau eines gestiafigen
Schulhauſes zu N. mit dem Bemerken zurüd, daß die Anftände,
welche gegen die techniſchen Vorarbeiten bereitö in dem Erlafje vom
2. Dftober v. 3. (G. III. 6206) geltend gemacht wurden, durch den
Bericht keineswegs erledigt worden find.
Bei der von der Königlichen Regierung beanſpruchten Grund«
flähe von 0,75 I) Meter pro Kopf der Raflenfreaueng und dem
beabfihtinten Höhenmaß von 3,8 Meter der Unterrichtslokale würde
das Kubilmaß der Klaffen pro Kopf auf 28,5 Kubikmeter gefteigert
werden, während daffelbe in den übrigen Provinzen des Staats nur
3,14 0,6 oder 18,8 Kubikmeter oder nicht mehr als ”/, jened
Mahes beträgt, und fi bisher als auskömmlich erwielen hat.
Da nun die Baufoften unter gleichen Berhältniffen in dem
gleichen Maße wachſen, fo würde für die Schulen des dortigen
Bezirks der Bau-Aufwand um 50 pCt. höher ausfallen als in den
übrigen Provinzen. ꝛc.
Der Minifter der geiftlichen zc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Förfter.
An
die Königliche Regierung zu N.
G. III. 8533.
249
103) Nachrichten über dad Taubſtummen-Bildungs—
wejen in der Provinz Pommern.
Nah dem Beſchluſſe des Provinzial-Ausjhuffed vom 6. De⸗
zember v. 3. jollen im Jahre 1877 die in den Jahren 1864, 1865,
1866 und womöglich aud) die im Jahre 1867 geborenen taubflummen
Kinder thunlichft der Schule überwiefen werden.
Auf Grund diefes Beichluffes find mit Zaubftummenanftalten
und einzelnen des Zaubftummenunterricht8 fundigen Lehrern Verein-
barungen getroffen, nad welden noch 145 taubftumme $inder
Aufnahme finden können.
Sn der mit der Sorlage vom 10. November 1876 überreichten
Zuſammenftellung find . . .. 139 Kinder
and den Sabrgängen 1864/67 aufgeführt, für weldye
die FZürforge des Provinzial= Verbandes in Anſpruch
genommen worden.
Davon find in Abgang gelommen . 6
während inzwildhen . . 2.2. 1 Kind
neu angemeldet wurden, bleiben . een ee. 138 Kinder.
Diefe Tanbftummen find, abgefehen von einem erft kürzlich an-
gemeldeten Knaben, bereits ſämmtlich einberufen und bat der Unter-
richt theilweis ſchon begonnen.
Von den in den Sahren 1861/63 geborenen Kindern find
gegenwärtig . . 91
zu unterrichten, rechnet man hierzu bie oben bezeichneten 138 Kinder
\o erftredt fich bie Sürlorge des Provinziawerbandes
zur Zeit im Ganzen auf. . 229 Kinder.
Auch find ſchon einige der im Jahre 1868 geborenen Kinder
in die Anftalten aufgenommen, jo daß vorandfihtlic binnen wenigen
Fahren das Ziel erreicht werden wird, allen taubitummen Kindern
vom bildungsfähigen Alter an die Wohlihat eines geordneten Unter⸗
richts zuzuwenden.
1877. 17
250
Berfonal- Beränderungen, Zitel- und Ordens : Berleihuugen.
A. Bebörden.
Dem geiltlihen Rath im Minifterium der geiftlihen ꝛc. Angelegen-
beiten DOber-Konfiftorialrathb, Hof» und Domprediger Dr. Kögel
ift dad Kreuz der Komthure ded Königl Hausordens von Hohen-
zollern verliehen,
der Gymnafial-Direltor Dr. Dyckhoff in MWongrowig zum Re-
gierungd- und Schulrath ernannt und der Regierung zu Düffel-
dorf überwiejen,
der Seminarlehrer und kommiſſariſche Kreis-Schulinipeltor Haake
in Mettmann zum Kreid- Schulinfpeltor im Regierungsbezirke
Düffeldorf ernannt worden.
B. Univerfitäten «x.
An der Univerfität zu Berlin ift der außerordentl. Profeff. in der
tbeolog. Fakultät Konfiftorialrtatb Dr. Kleinert zum ordentl.
Profeſſ. in derjelben Fakultät,
an der Univerf. zu Bonn der Privatdoz. Dr. Böhting dafelbft
zum außerordentl. Profeſſ. in der philojoph. Zakultät,
an der Univerf. zu Göttingen der Privatdoz. Lic. theol. Duhm
dafelbft zum außerordentl. Profefl. in der theolog. Kafult., —
und der Privatdog. Dr. Roſenbach dafelbft zum außerordenti.
Profeſſ. in der medizin. Fakultät,
der Privatdoz. Lie. Dr. Tſchackert zu Breslau zum außerordenti.
Profefl. in der theolog. Fakult. der Univerf. zu Halle,
der Profellor Dr. Schott an der Univerſ. zu Heidelberg zum
ordentl. Profeff. in der juriftifch. Zakult. der Univerf. au Kiel, —
und der außerordentl. Profefj. Dr. Pohhammer zu Kiel
um ordenil. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. da»
Berbft, und
der ie Profeſſ. Dr. Niehues zu Münfter zum ordentl.
Profel] in der philoſoph. Fakult. der Akademie dafelbit ernannt
worden.
Als Privatdozenten find eingetreten bei der Univerfität
zu Halle in die medizin. Fakultät: Dr. med. Solger, früher
Privatdozg. an der Univerf. zu Dredlau, — und Dr. med.
Küftner, Affiftenzarzt im Entbindungd-Inftitut zu Halle;
in die philofoph. Fakultät: Dr. phil. Konrad Bader.
zu Königsberg in die philoſoph. Fakultät: Gymnaſiallehrer
Dr. Baumpgart.
251
Dem Garteninipeftor Dr. Göze am botanifchen Garten der Univerſ.
zu Greifswald ift die Griaubniß zur Anlegung des Ritterfreuzed
vom Kaiſerl. Brafilianiſchen Rojen-Orden ertheilt worden.
Dem Direktor der Akademie der bildenden Künfte Profeffor von
Werner zu Berlin ift die Erlaubniß zur Anlegung des Offizier-
kreuzes vom Orden der Königl. Stalienifhen Krone ertbeilt,
der Stadtgerihtörath Dr. Zöllner zu Berlin zum Eriten ftändigen
Sefretär der Akademie der Künfte dafelbft, unter Verleihung des
Charakters als Geheimer Regierungd-Rath, ernannt,
der Geſchichtsmaler Janſen ald Lehrer der Malerei an der Kunft-
Akademie zu Düffeldorf angeftellt, audy demfelben das Prädikat
„Profeſſor“ beigelegt worden.
C. Gymnafials und Real-Lehranſtalten.
Der ProgymnafialsReltor Wild. Schneider zu Nakel ift zum
Gymnoftal. Direktor ernannt und demjelben die Direktion des
Gymnaſiums zu Schrimm übertragen worden.
Dem GpmnafialsÖberlehrer Profeffor Rump zu Koedfeld iſt der
Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen,
das Prädikat „Profeflor” ift beigelegt worden den Oberlehrern
Dr. Bafje am Gymna). zu Gumbinnen, und
Lemde am Marienftiftd-Gymnaf. zu Stettin.
Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentl. Lehrer
Dr. Behnde am Friedr. Wilh. Gymnaſ. zu Berlin,
Windſcheffel am Gymnaſ. zu Nakel, und
Graul am Gymnaj. zu Soelft.
Der ordentl. Gymnafiallehrer Chr. Zriedr. E. Meyer zu Lands:
—* d. W. iſt als Oberlehrer an das Gymnaſ. zu Herford
berufen,
dem ordentl. Lehrer Keller am Gymnaſ. zu Oels das Prädikat
„Oberlehrer“ beigelegt worden.
Als ordentliche Lehrer End angeftellt worden am Gymnafium
zu Straßburg i. Weftprb. der Kandid. der Theologie und ded
Schulamted Munther, zugleich als evangelifcher Religiond-
lebrer,
zu Köslin der Hülfslehreer Dr. Walter vom Gymnaſ. zu
Salzwebel,
zu Pyrik der Schula. Kandid. Dr. Graßmann,
zu Stargard i. Pomm. der Hülfelehrer Dr. Ziegel,
zu Treptow a. d. R. der Scula. Kandid. Zietlow,
zu Gneſen ⸗ ⸗ Miſchke,
zu Rogaſen der ordentl. Lehrer Muche vom Gymnaſium zu
Inowrazlaw,
382 _
zu er towig der ordentl. Lehrer Giejen vom Gymnaſ. zu
neſen,
zu Erfurt der ordentl. Lehrer Dr. Brünnert von der höheren
Bürgerſch. zu Diez,
zu Wittenberg der Hülfslehrer gehpmar,
zu Hamm chumacher vom Gymnaſ.
zu Prenzlau,
zu Hörter . . Robitzſch vom Gymnaf. zu
Naumburg,
zu Koesfeld s ji Dr..Bedel,
zu Münfter der Schula. Kandid. Bud,
zu Soeft der Großherzogl. Oldenburgiſche Hofrath und Profefjor
Dr. Panſch aus Oldenburg.
Dem Direktor der Realſchule zu Kaffel, Dr. Preime ift der
Nothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen,
die Wahl des Dr. Mendel Hirſch zu Frankfurt a. M. zum
Direktor der Realſch. 2. D. der ifraelitiihen Religionsgeſellſchaft
daſelbſt ift beftätigt,
dem Oberlehrer Profefj. Dr. Herrig an der Friedrichs-Realſch. zu
Berlin der Königl. Kronen-Orden dritter Klaffe verliehen,
an der Königsftädtiihen Realſch. zu Berlin tft der ordentl, Lehrer
Kacer, und
an der Realſch. zum Zwinger zu Breölau der ordentl. Lehrer
Dr. Lud wig zum Oberlehrer befördert,
der Progpmnaftallehrer Kaifer zu Sobernheim ald Dberlehrer an
die Gewerbeſchule (Realſch. 2. D.) zu Remſcheid berufen,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſchule
zu Aichersleben der Lehrer Dr. Holtheuer von der höheren
Bürgerfh. zu Delitzſch,
zu Erfurt der Lehrer Dr. Heſſe von der Realſch. zu Leiönig,
zu Halberftadt die Schula. Kandidaten Wagenfneht und
Nordmann,
Dem Gefangfehrer an der Realſchule und Dirigenten der Lieber:
tafel zu Nahen, Wenigmann ift der König. Kronen-Drden
vierter Klafje verliehen worden.
An der höheren Bürgerfehule zu Naumburg ift der Schula. Kandid.
Dr. Sinrotb, und
an ber böh. Bürgerſch. zu Lüdenſcheid der Lehrer Nudloff von
der hoͤh. Bürgerſchule zu Nauen als ordentlicher Lehrer angeftellt
worden.
253
— — —
D. Schullehrer-Seminare.
An dem Seminar für Stadtſchulen zu Berlin iſt der ordentl.
Lehrer Dr. Otto zum erften Lehrer befördert,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an dem Schullehrer-
Seminar
zu Ober-Glogau ber bronifortfche Lehrer Borkert,
zu Berden der Lehrer Nad von der Freifchule dafelbft,
zu Lin nich der Lehrer Rid aus Köln.
Als Hülfälehrer find amgelteit worden am Schullehrer-Seminar
zu Prß. Eylau der Lehrer Komm aud Laptau,
zu Bunzlau ⸗ = Günther aus Strehlen,
zu Münſterberg- ⸗Efler aus Mittelmalde,
zu Halberjtadt > ⸗Reling daſelbſt,
zu Aurich Möhrs aus Zeven.
An der Augufta- Schule zu Berlin iſt der Lehrer Schäffer von
der Mädchenſchule zu Potsdam als ordentl. Lehrer angeftellt worden.
Dem Lehrer Henrion am franzöfiihen Waifenhaufe zu Berlin
ift der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen worden.
Es haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend
von Hohenzollern:
Ilſe, evang. erfter Lehrer und Kantor zu Wolmirdleben, Krs
angleben,
Klöpicher, evang. erfter Lehrer und Küfter zu Gröft, Krs
Duerfurt
Kreß, Lehrer an der für dad Gymnaſ. vorbereitenden ſtädtiſchen
Schule zu Prenzlau,
Kunzig, evang. Lehrer, Organift und Küfter zu Bedhlingen,
rö Wetzlar,
Naumann, evang. Lehrer und Küſter zu Behlitz, Krs Delitzſch,
Pliszkowski, Lehrer an der für dad Gymnaſ. vorbereitenden
ftädtifchen Schule zu Prenzlau,
Reiske, kathol. Lehrer zu Lonkorsz, Krs Löban,
Zabel, evang. Lehrer, Organift und Kantor zu Waitze, Krs
Birnbaum;
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Laue, evang. Lehrer und Küſter zu Gehofen, Krs Sangerhaufen,
Krimmling, dögl. zu Kapelle, Krs Bitterfeld,
254
Schimz, dsgl. zu Neudorf, Krs Oft-Sternberg,
Wieking, evang. Lehrer zu Cchteler, Krs Lingen,
Zenke, dögl. zu Brogen, Krs Diſch Krone,
Fuhrmann, Pedel am Gymnaf. zu Bromberz.
— — —
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geftorben:
der Kreid-Schulinipeltor Orbach zu Leobſchütz,
der ordentl. Profelf. Geheime Medizinalratb Ur. A. W. Volk⸗
mann in der medizinifch. Fakult. der Univerf. zu Halle,
der ordentlihe Profeſſ. Dr. Phillip in der juriſtiſch. Fakult.
der Univerſ. zu Königsberg,
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Roth in der katholiſch-theolog.
Fakult. der Univerſ. zu Bonn,
der Oberlehrer Khotz am I Marienftiftt-&ymnai zu Stettin,
der Oberlehrer Profeſſ. Hänel am Eliſabeth-Gymnaſ. zu Breslau.
In den Ruheſtand getreten:
der Regierungs- und Schulrath Wittig bei der Regierung zu
Düffeldorf,
der Lehrer an der Afademie der bildenden Künfte und Snipeftor
der Gemäldegalerie Profefjor Auber zu Kaffel, und ift
Benfeihen der Königl. Kronen-Orden dritter Klafie verliehen
worden
die SpmnafialsOberlehrr; Peofefl Dr. Otto zu Braundber
E. ©. Schmidt zu Stargard. Domm., —
Dr Weibenboen zu Erfurt, und Profeff. Dr. Hode
zu Zeig, und iſt denfelben der Rothe Adler-Orden vierter
Klaſſe verliehen worden,
der Gymnafial-Oberlehrer Nordtmeyer zu Belle,
der Gymnaſiallehrer Göbel zu Brie
der Gpmnaftallehrer Steinmann zu Boeſt, und iſt demſelben
der Rothe AdlersDrden vierter Klaſſe verlieben worden,
der Reallehrer Rabeler am Gymnaſ. zu Stade, und tft dem:
jelben der Königl. Kronen Orden vierter Klafie verliehen
worden,
der Direftor Dr. Kletke an der Realjchule zum Zwinger zu
Breslau, und tft demfelben der Königl. Kronen» Drden
dritter Klaffe verliehen worden,
der Direltor Hirſch an ber Realichule 2. ©. der tiraelitifchen
Religiondgefellihaft zu Frankfurt a M.,
255
der Oberlehrer Dr. Peuder an der Realichule zum Zwinger zu
Breslau.
Snnerhalb der Preußifhen Monarchie andermweit an-
gejtellt: |
der ordentl. Lehrer Dr. Brindmann an der Realfyule zu Altona,
der Seminar-Hülfölehrer Gloth zu Prß. Eylau.
Außerhalb der Preußiſchen Monardie angeftellt:
die ordentlichen Symnafiallehrer Bahrs zu Glüdftadt und Dr.
Lübeck zu Hamm.
Auf ihre Anträge entlajfen:
der ordentl. Profeſſor Dr. Gräbe in der philoſoph. Fakult. der
Univerj. zu Königäber
der ordentl. Lehrer Dr. Da bi an der höheren Bürgerſch. zu
Sonderburg.
Nicht eingetreten in die Stelle eines erften Lehrers am Schull.
Seminar zu Halberftadt (f. Seite 181 des diesjähr.
Gentrbl.) ift der Ardidiafonus und Schulinfpeltor Bald.
Müller zu Kemberg.
— — — — — — —
256
Inhaltsberzeichniß des April-Heftes.
82) Berzeichniß der Kreis-Schulinfpeltoren ©. 185. — 83) Prüfungstom-
miffionen filr die wiſſenſchaftl. Staatsprit fung der Theologen zu Königsberg unb
zu Bonn ©. 190. — 84) Behandlung nachgemachter und verfälfchter Reiche-
banfnoten S. 190.
55) Reftorwahl zu Greifswald S. 192%, — 86) Negfement fir das ger-
manifliiche Seminar an ber Univerfität zu Breslau ©. 102 — 87) Zahl ber
Lehrer an ben Univerfitäte: Binter-Semefter /77 &. 194. — 55) fire
quenz ber Univerfitäten im Winter - Semefter 1876/77 ©. 196. — 89) Preis-
bewerbung bei der Afademie der Kinfte zu Berlin (Micael-Beer’icher Preis II.
Stiftung) &. 23. — 90) Preisausfegung zu bem i. 9. 1878 zu (lorenz flatt-
findenden Drientaliften-Kongrefie ©. 223.
9) Anerkennung böberer Unterrichtsanftalten ©. 224. — 92) Etatsjahr fitr
bie einen faatlichen Bedilrfnißzufhuß beziebenden Mädtifchen höheren Unterrichts«
anflaften &. 220. — 93) Rechtsweg in Beziehung auf unverfürzte Fortebtung
eines faatlichen Bebürfnikzufhuffes für ein fäbtiihee Gymngſium S. 227. —
94) Verwendung von Bejoldungserfparniffen bei Ovmnafien &. 229.
95) Termine zur Abhaltung des ſechewöchentlichen Seminarkurfus ſeitens
der evangelifhen Theologen S. 230. — 96) Kellner: Kurze Geſchichte der Er-
siehung und des Unterrichtes ©. 25. — 97) Staatsfonds fil: das Präpa-
randen-Bildungswelen S. 235.
98) Freilaſſung des Gutsheren des Schufortes von Schulunterhaltungs-
Beiträgen binfihtfih der von ihm erworbenen bäuerlichen Grundftüde ©. 237.
— 99) Ausihluß der Grumdflener von auferhald der Schulgemeinde gelegenen
Srundſtuden bei Veranlagung der Schulfteuer S. 241. 100) Foridauernde
Güttigkeit des $. 33. IT. 12. W.L.R. ©. 245. — 101) Anwendung bes Ge-
jeges vom 11. Juli 1822 auf — in der Provinz Preußen ©. 246.
— 102) Größe der Schufzimmer &. 247. — 103) Nachrichten über das Taube
nmmen-Bildungswefen in der Provinz Pommern S. 249.
Verſonalchrouit &. 250.
Drud von I. 9. Starde In Berlin.
Sentralblatt
für
die gefammte Mnterrichts-Derwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrichts. und
Medizinal» Angelegenheiten.
— — —
M 5. Berlin, den 31. Mai 1877.
— —
1. Allgemeine Berbältniffe der Behörden
und Beamten.
104) Staatdaudgaben für öffentlihen Unterridt, Kunft
und Wiſſenſchaft.
(Centrbi. pro 1876 Seite 388 Nr. 156.)
Nachdem durd dad in der Gejep-Sammlung pro 1877 Stüd 6
Seite 23 Nr. 8484 verkündete Gejeh vom 14. März d. 3. der
Staatshaushalt3- Etat für dad Fahr vom 1. April 1877/78 feftge-
ftellt worden ift, werden die in demfelben nacdhgewiejenen Audgaben
für öffentlihen Unterriht, Kunft und Wiffenihaft nady dem tat
für bas Minifterium der geiftlichen 2c. Angelegenheiten nadyftehend
angegeben.
1877. 18
260
Ausgabe.
Rapitel.
Titel,
1233| 6 | zu Götlinden . . 2...»
71 ⸗Marburg . . .
8| =» Bm 2.222000.
9 Zuſchuß für die theotogtiche und philojo«
phifche Akademie zu Münfter . . .
10 |Dögl. für das Lyzeum zu Braundberg .
Summe Titel 1 bi 10
10a]3u außerordentligen ſaͤchlichen Ausgaben)
für_ die Univerfitäten, die Akademie zu]
rünfter und dad Lyzeum zu Braund-
(:
11 [Zur Veibeſerung der Beſoldungen ber]
Lehrer an fämmtlihen Univerfitäten, an
der Afademie zu Münfter und an dem]
Lyzeum zu Braunsberg, fowie zur]
Heranziehung ausgezeichneter Dozenten
für den einzelnen Empfänger . .
12 Zur Berufung von Nachfolgern für uner-
wartet außer Thätigkeit tretende Univer-
fitätölehrer . oo 2 200
13 Zu Stipendien und Unterftügungen für]
würdige und bebürftige Studirende
Summe Kapitel 123
124) Gymnaſien und Realſchulen.
1Zahlungen vermöge rechtlicher Verpflichtung]
an Anftalten und Sonde . . . .
1 2 [3ufchüffe für die vom Staate zu unter-
. haltenden Anftalten und Bonds
F
268,170| 59,848
429,593| 8,653)
7095 —
11,494)
56,762
72,491
261
Betrag Fur 1. April
=|. Audgabe. fe 1. pri 1977
2 5 1877/78. mehr. | weniger.
Mark. Mark. Mark.
124! 3 Zuſchüſſe für die vom Staate und Andern
an zu unterhaltenden Ans
talten .
Zuſchüſſe für die von Anderen zu unter-
enden! aber vom Staate zu unter-
tügenden Anftalten . ..
Summe Titel 1 bis
82,461
W>
949,099
4,208,547
16,778) —
17,624| 3,955
13,669
or
Zur Erfüllung ded Normal» Etatd vom
20. April 1872 bei den Gymnaſien und
Realihulen I. D., zu Befoldungs-Ber-
beijerungen für bie technischen, Hülfe-
und Elementar⸗Lehrer an diefen Anftal-
ten und für die Dirigenten und Lehrer
an allen übrigen höheren Unterrichts⸗
anftalten ſämmtlicher Landestheile, fo-
wie zu Beihülfen zu Wohnungsgeld-
zufhüffen an die Dirigenten und Leh⸗
rer der nicht ausfchliekli vom Staat
unteraltenen höheren Unterrichtsanſtal⸗
Sonitige Ausgaben für das hoͤhere Unter-
rihtöweien .
Zur Unterhaltun der Gebäude der ftaal⸗
lichen —*5 Realſchulen J. O.
und ſonſtigen höheren Unterridt8-An-
ftalten .
u Stipendien und Unterftügungen für
würdige und bedürftige Schüler von
—* mnafien und Realſchulen ·.
uſchüſſen zur Unterhaltung höherer
2 — je i * L
u Unterſtützungen fur Lehrer an höheren
Unterrichtö-Anftalten . . . 30,000| 30,000) —
Summe Kapitel 194 4,548,977| 146,169] 19,030
156,051 — | 19,030
24,000 — —
u BE = >
oo
co
1
en)
262
Betrag Für 1. April
|. für 1. April 1877/78
2|x< Audgabe. _— ——
& 5 1877/78. mehr. | weniger.
Mark. Marl. Mart.
125 Elementar-Unterrichtsweſen.
Schullehrer⸗ und Lehrerinnen-Seminare.
1 1Befoldungen .1,847,137| 125,475
104,214| 3,876
toren, Lehrer und Beamten .
2 Zur Remunerirung von Hülfgfehrern,
Kaffenrendanten, Anftaltdärzten, Schul:
bienern und fonftigem Hüͤlfsperſonal,
jowie zu Remunerationen für den Unter:
richt in weiblichen Handarbeiten ıc. .
ur Beitreitung der Koften der Defono-
mie, zu Medilamenten und zu Unter
ſtützungen für die Saternatögöglinge der
Seminare .
3algu Unterftügungen, zu Meditamenten und
zur Kranken en für die im Erternat
befindlichen Seminariften .
ur Unterhaltung ber Gebäude um
Gärten . . . . .
u Unterrihtömitteln .. .
Salzur Unterhaltung und Ergänzung der
Utenfilien, zur Seizung und Beleuchtung,
Miethe für Anftaltölofale und zu jon-
ſtigen ſächlichen Ausgaben, einſchließlich
eines Zuſchuſſes von 900 Mark für eine
Bildungsanſtalt für katholiſche Lehrer⸗
innen im Reg. Bez. Aachen, und von
6,000 Mark —* eine Bildungsanſtalt
für jũdiſche Elementarlehrer im Re
Bez. Münfter .
Summe Titel 1 bis 5a.
118,969] 14,944
23 | —
415,650] 415,650
122,057| 36,239
85411] 85,411
399,007 | —
3,916,138| 681,595'342,487
339,108
Präparanden-Anitalten.
ejoldungen .
Behnungegebpeätffen fi für ie Bor.
fteher und Kehrer. .
95,501 725 —
622 622 —
Betrag Bär 1.
= . /
zZ|$ Ausgabe. Nie 1. Bpril ——
215 1877/78 mehr. | weniger.
Mark. Mark. Mark.
195! 7 Bur Remunertrung von Hülfslehrern, An-
ftalt8ärzten, Hausdienern und zu fon-
ſtigen perfönlichen Ausgaben F 20,340 994 —
8 Zur Beſtreitung der Koſten der ODekonomie,
zu Medikamenten und zu Unterſtützungen
für die Präparanden......
I Zur Unterhaltung der Gebäude und
Särten » 2 2 nen
10 Zu Unterridhtömitteln, zur Unterhaltung
und Ergänzung der Utenfilien, zur
Heizung und Beleudhtung, Miethe *
Inftaltelofale und zu Tonftigen ſäch⸗
lihen Ausgaben . . . .
Summe Titel 6 bis 10
147,930) 10,756 —
0 —
11 [Diöpofitiondfonds zur Förderung bed Se-
minar-Präparandenweiend . . . .
1lal3u Unterftügungen für Seminar» und
Präparandenlehrer re
&lementarfchulen.
12 |Befoldungen und Zufhüffe für Lehrer,
Lehrerinnen und Schulen, indbefondere
auch zur Gewährung zeitweiliger Gehalts⸗
ulagen für ältere Lehrer, ſowie zu Unter:
fügunge nee ee. . |12,010,633| 90,491) —
13 Behufs Errichtung neuer Schulftellen 138,176 — | 53,084
14 |3u Pubegehaltözufhjäffen und Unterftüguns
gen für emeritirte Clementarlehrer und
ebrerinnen -. - > 2 2 2 22.
15 Zu Schulauffichtöfoften, und zwar zu Befol-
dungen und zu Reijeoften-Bergütungen
für 161 Kre-Schulinipeltoren . .
15al3u Wohnungsgeldzufchüflen für die Kreis:
Schulinfpedoren . - . » 2...
16 Zu Schulauffihtötoften, und zwar zu Re-
munerationen für die kommiſſariſche Ber-
waltung von Schulinipeftionen
300,000 — —
72, — —
265
Audgabe.
beiten und Reiſen, Kleidung des Dienit-
perfonald, Unterhaltung und Ergänzung
der Inventarien, Heizung, Licht, Abgaben
und Laften, Miethe für Sammlungs⸗
und Geihäftdräume, Drudkoften, Rei-
nigungsfoften u. |. mw.) -. . ... .»
Summe Titel 1 bi 6
Königliche Bibliothek zu Berlin.
WBefoldunden - » » 2 2200.
FL Zu MWohnungdgeldzufhüffen für die Be-
ame en
9Andere perfönliche Ausgaben. Zur Re-
munerirung von Affiitenten u. |. w.,
ſowie zu außerordentlichen Remunera-
tionen und Unterftügungen an Beamte
103ur Bermehrung und Unterhaltung der
Sammlungen . . 2: 2 20.
113u fonftigen fachlichen Ausgaben (Bureau-
foften, Unterhaltung und Ergänzung der
Inventarien, Heizung, Licht, Abgaben
und Laften, Mietbe für Sammlungs-
und Geſchäftsräume, Drudkoften, Rei»
nigungöfoften u. |. w. ſowie zur Unter-
haltung des Garten) . - . .
Summe Titel 7 bi8 11
NationalsGalerie zu Berlin.
121Befoldunden . > 2 2 2 2 00.
1313u Wohnungsgeldzufhüflen für die Be-
amen > 2 2 ren
14Andere perfönlicdhe Ausgaben. Zur Res
munerirung von Affiftenten u. |. w.,
ſowie zu außerordentlichen Remunera-
tionen und Unterftügungen an Beamte |-
15 ur Unterhaltung der Gebäude und Gaͤr⸗
en.
Betrag
für 1. April
1877/78.
Mark.
103,850 —
34,714
242,289
30,210
4,800
fir 1. April
er
mehr. | weniger.
Mark. Mark.
2,955
4,180| 2,955
1,225
500 —
1,0001 —
1,501 —
5,2501 —
1,200 —
— | 1,000
Kapitel.
Titel.
267
Ausgabe.
Betrag
für 1. April
1877/78,
Mark.
Kür 1. April
1877/78
mehr.
Mark.
weniger.
Mark.
— —
Staats und der Mark Brandenburg;
Schloß zu Marienburg; Rauch⸗Muſeum
zu Berlin; Landesbibliothek zu Wies⸗
baden, Muſeum zu Kaſſel; Gemälde⸗
Sammlung zu Wiesbaden; Verein für
Naſſauiſche Alterthumskunde und Ges
ſchichtsforſchung; naturhiſtoriſches Mu-
ſeum zu Wiesbaden; 1 Direktor des
pädagogiſchen Seminars zu Berlin im
Nebenamt u. ſ. w
2213u Wohnungsgeldzuicüffen für die Be-
amten. 2 2 2 2 een
23jAndere perfönlihe Audgaben. Zur Re:
munerirung von Aifiitenten u. ſ. w.
(Aſtrophyſikaliſches Obfervatorium bei
Potsdam; pädagogiihe Seminare zu
Königöberg und Breslau; Mufeum zu
Kafjel; Landesbibliothek zu Wiesbaden ;
Verein für Alterthumskunde dafelbit;
naturhiftoriſches Muſeum dafelbft)
2413u Stipendien und Reiſe⸗-Unterftützungen
(Pädagogifhe Seminare zu Berlin,
Königdberg und Breslau) .
25Zur Vermehrung nnd Unterhaltung der
Sammlungen. (Mujeen zu Kaffel;
Landesbibliotbef zu Wiesbaden; Ge⸗
mälde- Sammlung daſelbſt; Verein für
Altertbumdfunde dafelbit; naturbiftori-
ſches Mufeum dafelbft). . .
26/3ur Unterhaltung der Gebäude und Gärten
(Muſeum zu Kafjel; Landesbibliothel zu
Wiesbaden; Verein für Alterthumskunde
daſelbſt; Baufonds zur Unterhaltung der
Gebäude der wiſſenſchaftl. Anſtalten und
des Lagerhauſes zu Berlin; Unterhaltung
des Schloſſes zu Marienburg)
| 2713u fonftigen ſächlichen Ausgaben. (Bu-
reaukoften, Inventarien, Heizung, Mie«
82,182
6,192
10,954
14,400
26,410
30,350
29,505
228
5,200
1,065
268
Betrag Sl en April
2|. Außgabe. für 1. April BEE
S|= 1877/78. | mehr. | weni
55 ger.
Mart. Mart. | Mark.
126 the, Drudkoften u. |. w.) (Aſtrophyfi⸗
talifches Obſervatorium bei Potsdam;
pädagogiſche Seminare zu Berlin, Kö—
nigeberg und gredlan; Mufeum zu
Kaflel,
283u Belt Wendetehn: Bartholdy Sti⸗
pendien
29/3u Beihülfen und Unterftägungen für
Kunft⸗ und wiſſenſchaftliche Zwecke,
ſowie für Künſtler, Gelehrte und Lie⸗
raten und zu Unterſtützungen behufs
Ausbildung von Künftlern . .
3073u Ankäufen von Kunſtwerken für bie
National⸗Galerie, fowie zur ‚Deförberung
der monumentalen Malerei und Plafti
und des Kupferftihed .
313u Ausgaben rl mufifalifche Zwecke. (Für
Ausbildung und Prüfung ron Drganiften
zur Verbeſſerung der Kirhenmufit) .
3213ur Konfervirung der Alterthümer in ben
burg .
Summe Titel 21 bis 33
Zuſchüſſe für nadhbenannte, vom Staate
zu unterhaltende Anftalten.
341Nfademie der Künfte zu Berlin und die
damit verbundenen Snftitute .
35Mufl-Inftitut der Hof- und Dom⸗ Rirhe
zu Berlin . . 23,988 — —
36 Kunſt⸗ Alademie zu Konigsberg 32,730 — —
3 zu Dü eibor 50,000 — | 18,850
⸗ zu Kaſſel .. 31,516
38 Zeichen⸗Alademie zu Hanau.. 15,420
269
9
Betra Bir 1. April
= für 1. Ever 1877/77
=|% Außdgabe.
&e|ö 1877/78, mehr. | weniger.
Mar. Mark. Mar.
Summe Kapitel 126
126
werksſchulen zu Königsberg, Danzig
Magdeburg und Erfurt on 49,377| 11,000 —
4Akademie der Wiffenichaften zu Berlin 197,124 — —
423uſchüſſe für von Anderen zu unter⸗
baltende Anftalten und für Bereine
(Deutſche Gefelihaft zu Koͤnigsberg,
| Verein für Heſſiſche Geſchichte, Konfer-
vatorium der Muſik zu Köln, u. |. w.) 31,338 149
| Summe Titel 34 bis 42 | 810,771] 35,741] 18,850
| 16,891]
|
127) Kultus und Unterricht gemeinjam.
1 1Befoldungen für 58 Schulräthe bei den
| Regierungen, 5Schulrätheim Nebenamte,
| 8 geiftlihe Räte. . - 22...
lalzu Wohnungsgeldzuſchüſſen für die geiftli-
hen und Schulräthe bei den Regierungen
‚ 1bl3ur Remuneritung von Hülfsarbeitern in
der Schulverwaltung bei den Regierungen
2 Zum Neubau und zur Unterhaltung der
Kirhen-, Pfarr, Küfterei» und Scul-
ebäude, foweit ſolche auf einer recht:
ichen Verpflichtung ded Staates beruht
Sonftige Ausgaben für Kultus» und
Unterrichtszwecke.
Za Zu Unterſtützungen für Predigt- und Schul⸗
| amts⸗Kandidaten, fowie Hr ſtudirende
und auf Schulen befindliche Prediger:
und 2ehrerföbne . . - 2...
4 Zuſchuß für die Stiftung mons pietatis
5 Zu Zufchüffen für die Glementarlehrer-
Wittwen- und Waiſenkaſſen .
308,636 — —
31.30 0 — | —
1500| — —
177850 — | —
12,000| 12,000 —
378283 — — 184
300 — —
271
. Betrag.
3|®= Audgabe. ne
& * Mark.
13 | B. Einmalige und außerordentlihe Ausgaben.
Zum Bau von Aniverfitäts-febäuden und zu anderen
Aniverfitätszwecken.
Univerſität in Königöberg i. Pr.
| 3 Zum Neubau ded phyfiologiihen Inſtituts, legte Natel 46,764
Summe Titel 3: 46,764 Marf
Univerfität in Berlin.
4: Zur Errichtung eined Gebäudes für dad phyſiologiſche
| und das phyſikaliſche Inſtitut, 6. Rate 500,000
Zur Beihaffung von Snftrumenten für das ehyfialifäe
6/3ur inframentelen Ginrißtung des Pofil ide 3
ur inftrumentelen Einri tung des p yſio og! en In-
ftituts, 1. Rate. . 20,000
Summe Titel 4 bis = — -000 ) Hark
Univerjität in Breslau.
| 73u baulichen Aenderungen und Einrichtungen für die
kliniſchen Anftalten im Allerheiligen⸗Hoſpital. 6,520
Summe Titel 7. 6520 Mark
Univerfitätin Halle a. d. ©.
8 Zum Neubau der geburtshülflich-gynäkologiſchen Klimt
2. Rate. . 200,000
| 9 Zum Neubau einer chirurgiſchen Klinik, 2. Rate 150,000
I Summe Titel 8 bis 9 = 350,000 Mark
| Univerfität in Kiel.
103um Reubau des chemiſchen und phyſiologiſchen Inftituts 117,600
ILSur Cinrichtung des alten Kollegienhauſes in Kiel für
| dad Schleswig » Holiteinide Mufeum vaterländifcher
| Alterthümer 20,000
!
12/3u Reparaturen an den Gebäuden des botaniſchen
Gartens, des phyſiologiſchen Inſtituts, des phyfikaliſch⸗
—
Bltrag
Aus gabe. a
Dart.
13 mineralogifchen Inftituts, der Anatomie und der aka⸗
demiſchen Heilanftalten . . 20,000
13 Zum Neubau eines Giöfellerd für die atabemifgen Seil
anftalten . . . 12,600
Summe Titel 10 bie 13 = 170, 200 Dart
| Univerfität in Bonn.
, 14 Zum Neubau der —— Klinik und eines Portier⸗
hauſes, 2. Rate 150,000
\ 15 Zum Neubau eines Gebäudes "für das” phyfiologiſche
|" Snftitut, ſehte Rate. . 65,000
16 Zur Anfcaftung eines Merdiantrehſes für die” Stern
warte, 1. Rate . . “ 13,000
Summe Titel 14 bis 16 = 22385000 300 Dart |
17. Zum Bau des naturhiſtoriſchen Mufeums, Reft 238,852
18, Zur Beftreitung der Koften ded Umzugs der mineralo«
giſchen und der geologiſch⸗ galfontefagtigen Sammlung,
| in das neue Suhtitutsgeheude. AS 2,900
Summe Titel 17 bis 18 = 1, 72 Dar’
| Univerfität in Göttingen.
|
Univerjität in Greifswald. '
19 Zum Neubau der geburtshülflichen Klinik, lezte Mate. 54,800
Summe Titel 19. 54,800 Mark !
|
| | Zum Bau von Homnafiafgebäuden und zu anderen |
| gymnafialzwecken.
20 Zum Neubau ded Gymnafiums zu Stradburg i. W.-Pr.,
letzte Rate . .
21 Zum Neubau der Säuldiener-Wohnung und eine
| teittögebäudes, ſowie zur Inftandfepung der Hof und
Gartenbewährung bei dem Opmanum zu Neuftettin 15,539
22 Zum Neubau ded Lomnafinms zu Köslin, 1. Rate . 45,000
28 Zum Neubau ded Gymnafiums in Bromberg, 3. Rate 70,690
24 Zum Neubau des Klaffengebäudes nebft : Jubehör für
das driedrich⸗ Wilheimo Gymnafium in Köln, legte Natel 40,750
273
— rn Bern
=2|. r 1. Aprif
5 Ausgab e. 1877/78.
5m Mark.
13 35 25 Zum Anfauf de8 der Stadt Saarbrüden gehörigen Theils
des Erdgeſchoſſes des dortigen Gymnafialgebäudes . 7,000
Summe Titel 20 bis 25 = 249,979 Mart
|
|
| 3um Sau von Seminargebäuden und zu anderen
Seminarzmecken.
|
1,4
\
26 Sum reuban des Schullehrer · Seminare in Berlin,
E Zum —8 des Seminars in Rawitſch (Srternat),
| 1. Rate. . 75,000
28 Zum Neubau des Seminars in Habelihwerdt, 3. Rate) 50,000
29 Zum Neubau ded Seminars in Deld (Erternat), 1. Rate 75,000
30 Zum Neubau des Seminars in Sagan (Erternat), i. Rate) 75,000
31/3um Bau einer Turnhalle für dad Seminar und die
; Präparandenanftalt in Ziegenhald . 3,000
32 Zum Anlauf des Pille'ſchen Grundſtücks in Eisleben
| für dad Seminar . 3,960
: 33 Zum Neubau des Seminare in Hilchenbach, weiterer
| Mehrbevarf . . | 49,258
34 Zum Neubau des Seminars in Homberg, 4. Rate . 141,000
, 35 3ur Crridtung eined neuen latholiſchen Seminars in
Siegburg . 3,000
36 Zum Ankauf des ehemals Secchen Grundftůcks für
, dad Seminar in Zanten . . | 9,000
: 37 Zur bauliden Einrichtung eined neuen Säullehrer-
Seminard in Rheydt, legte Rate . 14,182
38 Zur erften Einrichtung eines proviferfcen Schullehrer-
Seminars in Odenkirchen, 1. Rate. . 3,000
39 Zum Bau des Schhullehrer-Seminard in Kornelpimünfte,
Nletzte Rate; zur Beſchaffung der Utenfilien und Ge-
‚ räthe, und zum Ausbau bes Thorhauſes als Dienft-
| wohnung für den Hebungdlehrer .
| Summe Titel 26 bis 39 = = 760,900 ENTE |
Für Kunft: und wiffenfchafllihe Iwecke und zur |
Errichtung von Denkmälern.
|
40 Zur Regulirung der Umgebungen | der Rationals@alerie
“ in Berlin, 4. Rate . . . . | 200,000
1877. 19
274
z =
E 1
&8 ER
3 41l3ur Herftelung des Reiterftandbildes Seiner Majeftät
des Hochſeligen Königs Friedrich Wilhelm IV. auf)
der großen vorderen Freitreppe der National-Galerie|
in Berlin, 3. Rate_. 30,000
42 Zur ihang einer Statue für Wilheim von Humbolbt
in Berlin, 1. Rate . . 15,000
483 Zur Errichtung eines aſtrophyfikaliſchen Obſervatoriums
auf dem Telegraphenberge bei Poisdam, 5. Rate . | 200,000
44 Zur bauliden Umänderung ber alten Gemälde-Balerie
in Kafjel für die Zwecke der Kunft- Akademie . . 13,000
45 Zur Anſchaffung der erforderlihen Mobilien ıc. für die
Gemätde-Salerie in Kaffel . 13,000
46 Zum Anfauf eines me für die "Zeichen-Atademie)
in Hanau . | 37,000
47 Zu baulichen Veränderungen bei der Kunft- umd Kunfte
Gewerbeſchule in Bredlau . . 15,200
"48 Zum Neubau der Kunft- Akademie i in Düffeldorf, 3. Rate, 150,000
Summe Titel 40 bid 48 = 663,200 Mark
Summe B. Xitel 3 bis 48. Ginmalige Ausgaben |3,298,115
Erläuterungen.
1, Kapitel 121. Provinzial-Schulkollegien. Titel 1.
Der Mebrbetrag von 900 Mark ift für einen befonderen Direktor
des Provinzial« Sauttolegiums zu Hannover im Nebenamt beftimmt.
2. Kapitel 123, niverfitäten. Zur Verſtärkung der
Lehrkräfte find neu ausgebracht an Befoldungen und Wohnungs»
aller
Önigöberg : I einen außerorbentlihen Profefjor der Land-
wirtbihaft 3210 Mark
zu Zpun. für eine neue ordentliche Profeſſur für veattifhe Theo»
gie . Mark
FA uigeheldzuſchuß für einen außerorbentl. profeſſ.
der Ihen ogifhen Hakultät. .
zu Kiel: zur Umwandlung des Eptraordinariate für Mathematit
in ein Orbinariat 2400 Mark.
275
3. Daſelbſt. Bon Titel 1 (zur Berbefferung der Be-
foldungen der Lehrer und zur Heranziehung audgezeichneter Dozenten)
find übernommen auf Titel 1, Univer). zu Königöberg 18,450 Marf
:» 2 = zu Berlin. . 3450 ⸗
= 22. = zu Greifswald 12,800 >
:» 3 = gu Dreilau . 10,550 =
: 4 D zu Sale. . 7,191 =
: 6 = zu Ööttingen. 10,650 ⸗
. 7 s zu Marburg. 6,100 =
s 9, Alademie zu Münfter . 3,300 ⸗
= 712,491 =
4. Daſelbſt. Neu ausgebradht find die Dotationen für fol:
gende zu gründende Seminare:
750 Mark für ein romaniſch⸗-engliſches Seminar zu Berlin,
300 - für ein germaniftiiche8 Seminar zu Bredlau,
300 ⸗ für ein mathematiſches Seminar zu Kiel.
5. Dafelbit. Die weiteren Mehrausgaben beftehen größten
Theild in neuen Zujhüffen für die Univerfitätd » Snftitute und
Sammlungen.
6. Dafelbit, Titel 4. Der Zufhuß für die Univerfität zu
Halle wird um 60,000 Mark aus dem Kloſter Berge’ichen Fonds
und aus dem vereinigten Univerfitätöfondd zu Wittenberg erhöht.
Nach Abzug der von Zitel 11 übernommenen 7191 Mark ftellt ſich
demnach der Minderbedarf auf 52,809 Marl. Aus dem Klofter
Berge’ihen Fonds werden auch Mebrbedürfniffe für Univerfitäts-
Snftitute von 2,989 Mark jährlich gededt.
71. Dajelbft, Titel 1 bis 10. Die Univerfitäten, die Aka⸗
demie zu Münfter und das Lyzeum zu Braundberg beziehen außer
den Zuthüffen aus Staatöfond von . .» . .„ 5,058,729 Mart
aus Stiftungd- ıc. Fonds (Halle 265,484 Mark
— Göttingen 590,471 Mark — Münfter
65,962 Mark — DBraundberg 19,803 Marl) 950,293 >
an Zinfen von Kapitalien, Revenũen von Grund»
ftüden und Gerebtiamen . » . . 2... 471,310
ans eigenem Erwerbe . . 2 2 2 2 202...527,315
überhaupt . . . . . 7,007,647
8. Kapitel 124. Gymnafien und Realjchulen. Tit. 2.
Das Gymnafium zu Pleß und das Gymnafium zu Ööttingen werden
vom Staat übernommen, die höhere Bürgerfchule zu Duderftadt
wird neu begründet.
9. Daſelbſt. Bon Zitel 5 find übertragen auf Titel 2
u un
= 2,310 Marl
und auf Titel 4 = 16,720 -
= 19,080 =:
19 *
276
10. Dafelbft. Unter Titel 9 ift ein Dispofitionsfonds für
höhere Mädchenichulen von 80,000 Mark neu audgebradht, um
namentlid an Orten, wo durdy die Ausführung des Ordensgeſetzes
vom 31. Mat 1875 ein Bedürfniß dazu entftanden ift, Gemeinden
oder Privaten, welde höhere Mädchenichulen errichten oder unter«
halten, Beihülfen gewähren zu Fönnen.
11. Dafelbft. Titel 10. Won dem bieherigen Sonde „zur
Verbeſſerung der äußeren Lage der Geiftlihen aller Belenntniffe
und der Eehrer“ unter Kapitel 127 Titel 3 find abgezweigt und
übertragen worden:
a. auf Kap. 124 Titel 10 zu Unterftühungen für Lehrer an
höheren Unterrichtöanftalten - . © =» 2 2. ....30,000 Mark
b. auf Kap. 125 Titel 11 a. zu Unterftügungen
für Seminar- und Präparanden-kehrer . . . . ‚000 ⸗
c. auf Kap. 125 Titel 12 zu Unterftügungen
für Slementarlebre - » >» 2 2 2 40,000 =
d. auf Kap. 127 Titel 3a. zu Unterftüpungen
für Predigt: und Schul-Amtd-Kandidaten, ſowie Hr
ftudirende und auf Schulen befindliche Prediger-
und Lebrerfühne. . - > 2 2 2 123,000 >
= 112,000 =»
Der Fonds unter Kap. 127 Titel 3 tft jept ausſchließlich jur
Berbefferung der äußeren Lage der Geiftlihen aller Bekenntniſſe
beitimmt.
12. Kapitel 125. ClementarsUnterrihtöwejen Se»
minare: dad Seminar zu Königöberg 1. Prß. ift nad Oſterode
verlegt. Neu binzugetreten find das Seminar zu Bederkeſa, die
provijorfiche Anftalt zu Rüthen, die Seminare zu Odenkirchen und
Siegburg, und das in unmittelbare Staatövermaltung übernommene,
mit der Augufta- Schule zu Berlin verbundene Lehrerinnen-Seminar.
13. Dafelbfl. Seminare Titel 3 und 3a. Die Koften
der Delonomie, zu Medilamenten und zu Unterftüpungen für die
Internatözöglinge einerfeitd, und zu Unterftüpungen, zu Medilas
menten und zur Krankenpflege für die im Crternat befindlichen
Seminariften andererjeit3 find jept unter verjchiedenen Titeln aufs
geführt. Unter Zitel 3 ift ein Mebrbedarf von ca. 46,000 Mark
zugetreten, dagegen der Betrag von 365,860 Mark auf Titel 3a.
übertragen, bei welchem lepteren Zitel der Mebrbedarf fi auf
49,790 Mark ftellt.
14. Dajelbftl. Seminare Titel 5, zu Unterrichtsmitteln,
ift von dem bisherigen Titel 5, jehigen Titel 5a., abgezweigt mit
70,111 Mark
und dazu ein Mebrbedarf getreten von . . . . 14,70 »
= 854ll -
277
Unter Titel 5a. bildet fi der Minderbedarf von 22,796 M
dadurch, dab nad Abzweigung der 70,711 Mark ein Mebrbedarf
von ca. 49,000 Mark zutritt und einige unbedeutende Uebertragungen
ftattgefunden haben.
15. Kapitel 125. Bräparanden-Anftalten. Titel 6 und
6a. Dad Durchſchnittsgehalt der Vorſteher und erften Lehrer ift
um 100 Mark auf 2200 Mark (1700 bis 2700 Mark) erhöht,
auch find den Lehrern dieſer Anftalten an Stelle der biöherigen
Miethöentichädigungen die gejeplihen Wohnungsgeldzuſchüſſe ges
währt worden.
16. Kapitel 125 Xitel 11. Der Mehrbetrag von 10,500 M.
bei dem Diöpofitiondfondd für dad Präparandenwefen ift von
Titel 12 übernommen.
17. Kapitel 125 Titel 11a. f. vorfteh. Erläuterung Nr. 11.
18. Kapitel 125 Zitel 12, Elementarſchulen. Es treten
hinzu: übernommen von Zitel 13 = 53,084 Mark, deögl. von
Kapitel 127 Zitel 3 (ſ. vorfteh. Erläuterung Nr. 11) = 40,000 M.,
ſowie einige Mehrbedürfniffe und andere Uebertragungen, ıc., im
Ganzen. ne... 103,890 Mark
Dagegen gehen ab’die auf Zitel 11 (|. vorfteh.
Erläut. Nr. 16) übertragenen 10,500 Mark, einige
Erfparnifje und auf andere Kapitel übernommene
Beträge, im Ganzen . . 2 2 2 222... .13399 -
fo daß der Mebrbedarf ih uf . . » 2 2.904911 =
19. Dafelbft, Titel 13. Die in Abgang geitellten 53,084 M.
find auf Zitel 12 übertragen.
20. Kapitel 125 Titel 15 und 16. Schulauffichtötoften.
27,000 Mark find von Titel 16 auf Titel 15 übertragen.
21. Kapitel 125 Titel 22. Der biöher ausſchließlich für ge:
werbliche Fortbildungsichulen ausgebrachte Fonds iſt jept für Fort-
bildungsfchulen überhaupt beftimmt.
22. Kapitel 126. Kunft und Wiffenjhaft. Die formellen
Eintheilungen unter diefem Kapitel find erheblid geändert worden.
23. Dafelbft, Titel 21 und 23. Für das aftrophufitalifche
Obiervatorium bei Potsdam find übernommen von Kapitel 123
Titel 2, Zuſchuß für die Univerfität zu Berlin, auf Kapitel 126
Zitel 21 = 30,900 Marf, und Titel 23 = 1800 Marf.
24. Dafelbft, Titel 33. Der Mehrbetrag von 1500 Marl
ift zur Unterhaltung ded Siegesdenkmals auf dem Königöplape zu
Berlin beftimmt.
25. Daſeilbſt, Titel 34. Der Mehrbebarf für die Alademie
ber Künfte zu Berlin befteht in dem Aufwande zur Anmiethung
von Räumlichkeiten für alademiſche Lehrinftitute, zur Anftellung
eined Sekretariat - Alfiftenten und eines Hausdieners, zur weiteren
278
Audgeftaltung der Hochſchule für Mufil, und in dem Erfage eined
Zinſenausfalles von zu Bauten ıc. verwendeten Kapitalien.
26. Dafelbft, Titel 37, Kunftafademie zu Düffeldorf. Der
Minderbetrag ift auf den Bergifchen Schulfonds übernommen.
27. Kapitel 127 Titel 3a. Zu Unterftügungen für SKandi-
daten 2c. |. vorſteh. Erläut. Nr. 11.
28. Kapitel 129 Titel 3. _ Das Dispofitiondquantum zu Um:
ugs⸗ und Verſetzungskoſten ift vom Etat der allgemeinen Finanz—
Bermaltun übernommen. Für Lehrer und Beamte, weldye einer
Anftalt mit eigener DBermögend- Verwaltung angehören, find bie
Umzugötoften wie biöher aus den Mitteln der betreffenden Anftalten
zu beitreiten.
ll. Univerſitäten, Akademien, 2c.
105) Reglement für dad hiftorifhe Seminar an der
Königlihe Alademie zu Münfter.
8. 1.
Daß hiftorifhe Seminar hat den Zweck, feine Mitglieder in die
wiſſenſchaftliche Methode der hiſtoriſchen Forſchung und Darftellung
einzuführen.
8. 2.
Das Seminar zerfällt in zwei Abtheilungen, von welchen Die eine
für alte, die andere für mittlere und nenere Geſchichte beſtimmt ift.
8. 3.
Dad Seminar fteht unter zwei Direktoren, welde in den das
Seminar im Sangen betreffenden Angelegenheiten gemeinfam be»
quießen aber die Uebungen der Abtheilungen unabhängig von ein-
ander leiten.
S. 4.
Die Uebungen ded Seminard find theild mündlicher, theils
ſchriftlicher Art.
Jedes Seminar-Mitglied ift verpflichtet, in jedem Semefter eine
mit Zuftimmung ded Direktord der Abtheilung gewählte oder ihm
von dieſem beftimmte wiffenichaftliche Aufgabe Krifttich zu bearbeiten.
In den Berfammlungen der Seminar-Abtheilungen werden bie
eingelieferten Arbeiten beiprochen und beurtheilt. Außerdem wird in
dentelben ein Quellenjchriftiteller geleſen und kritiſch erörtert oder
eine beftimmte Zeitperiode eingehend durdhgearbeitet. Den Mitglie-
279
dern ift dabei Gelegenheit zu gewähren, fich in mündlicher Diökuffion
und längeren freien Vorträgen zu üben.
8.5.
Die Berfammlung jeder Abtheilung findet wöchentlich mindeftend
einmal ftatt und dauert je nad) Bedürfniß zweit Stunden oder mehr.
8. 6.
Mitglieder des Seminars können nur folde Studirende der
Akademie werden, weldye bereitd mindeftend zwei Semefter hindurd)
geſchichtliche Vorleſungen gehört haben. Die Theilnahme am Se-
minar ift unentgeltlich. s7
Mer Mitglied des Seminard werden will, bat fich bei dem
Direktor der Abtheilung, welcher er ſich anzuſchließen beabfichtigt, zu
melden und fi durch Vorlegung einer fchriftlichen Arbeit darüber
audzuweilen, daß feine bereitd erworbenen hiſtoriſchen Kenntniffe ihn
u frudhtbarer Theilnahme an den Seminar Uebungen befähigen.
Die Entſcheidung über die Aufnahme erfolgt durdy den Direktor der
Abtheilung. Es ift geftattet, in beiden Abtheilungen zu gleidyer Zeit
Mitglied zu fein. 8
Die Zahl der Mitglieder ſoll in jeder Abtheilung in der Regel
nicht über zwölf fein. Den Direktoren ſteht es frei, auch Nichtmit-
glieder ausnahmsweiſe zu den Verfammlungen zuzulaffen.
8. 9.
Sollte ein Mitglied die Berfammlungen ded Seminard unre-
gelmäßig beſuchen, an den Hebungen feinen thätigen Antheil nehmen,
oder fih für die Zwede ded Seminars ftörend erweilen, fo kann
daßjelbe durch den Direktor der Abtheilung audgeichloffen werden.
8. 10.
Die für dad Seminar audgejepte Dotation ift zunächft zur An-
Ihaffung wiſſenſchaftlicher Hüfemittel für die Arbeiten der Semi-
narmitglieder, fowie für fonftige fachliche Ausgaben beftimmt. Die
Berwaltung liegt den Direktoren gemeinjcdhaftli ob, welche aud
über die Anſchaffung der Bücher u. f. w. gemeinſam beſchließen.
Die Seminarbibliothet ift den Mitgliedern möglichft zugänglich
zu madhen. Mißbrauch verjelben zieht den Ausſchluß aud dem
Seminar nad fid. su
. 11.
Someit die Dotation für die im $. 10. angegebenen Zwede
nicht in Anſpruch genommen wird, dürfen daraus Mitgliedern, welche
fih durch befonderd güte fchriftliche Arbeiten ausgezeichnet haben,
280
Prämien gewährt oder Unterftägungen zu wiſſenſchaftlichen, nament-
lic) archivaliſchen Foxſchungen bewilligt werden. Bon dem hierzu
verfügbaren Betrag fteht die Hälfte dem Direktor jeder Abtheilung
jelbftändig zur Dipofition.
8. 12.
Ueber die Thätigkeit ded Seminars und die Verwendung feiner
Dotation haben die Direktoren am Ende jedes Etatsjahrs mir durch
Vermittelung des Kuratord Bericht zu erftatten.
Berlin, den 16. Mai 1877.
Der Minifter der shi 20. Angelegenheiten.
alt.
ad U.I. 1210,
106) Vermehrung und Benugung von Univerfitäts-
Bibliotheken im Jahre 1876.
1. Univerfitätd-Bibliothef zu Bonn.
Vermehrung. Es famen im Laufe des Jahres 1876 zu dem
Büdyerbeftande hinzu:
a. durd) Kauf oder Tauſch 4886 Nın,
b. durd) Geſchenke 415 Nrn,
ce. als Pflichteremplare 244 Nrn,
im Ganzen 5545.
Auberdem ift danfend zu erwähnen, daß die verewigte Frau
Boifferde der Bibliothek die Gypsbüften ihre® Gemahld und ihres
Schwagers, der Brüder Sulpiz und Melchior Boifferde, fowie Die
Korreipondenz des Erftern mit Göthe vermadt hat.
Benupung Ausgeliehen wurden 30500 Bände gegen
25490 Bände im Vorjahre, darunter 7800 zur Benußung im Leje-
zimmer.
2. Königlide und Univerfitätd-Bibliothek zu Breslau.
Vermehrung. Die Vermehrung des Bücherbeſtandes betrug
im Yaufe des Jahres 1876:
a. durch Kauf oder Tauſch:
2004 Nummern in 2070 Bänden und 1826 Meinen Schriften (unter
80 Drudieiten.)
b. durd Geſchenk:
204 Nummern in 238 Bänden und 80 Meinen Schriften.
ce. durch Pflichteremplare:
237 Nummern in 219 Bänden und 124 Heinen Schriften.
Somit im Ganzen 2495 Nummern in 2527 Bänden und 2030
281
kleinen Schriften (gegen 3147 Bände und 2410 Heine Schriften
im Vorjahre).
Benupung. Im verfloffenen Jahre wurden an Hiefige
32,077 Bände (gegen 27,006 im Sabre 1875) ausgeliehen, an
Auswärtige in 222 Sendungen 1371 Bände (gegen 1042 im Vor-
jahre). Auf dem Lejezimmer wurden nad annähernder Schägung
21,000 Bände (gegen 18,000 im Sabre 1875) benutzt. Hand:
Ichriften der Bibliothef wurden im Laufe des Jahres 255 (gegen
nur 19 im Vorjahre) theild auf dem Lefezimmer benußt, theild an
auswärtige Bibliothefen oder an Privatperjonen audgeltehen.
3. Königlidhe und Univerſitäts-Bibliothek zu Königs-
berg i. Prß.
Vermehrung. Im Laufe des Jahres 1876 traten hinzu:
a. dur Kauf oder Zaufh: 1189 Nummern mit 1089 Bänden
und 2094 Kleinen Schriften.
b. durch Geſchenke 412 Nummern mit 594 Bänden und
101 Heinen Schriften.
c. an Pflichteremplaren 224 Nummern mit 143 Bänden und
95 Heinen Schriften,
im Ganzen 1825 Nummern mit 1826 Bänden und 2290 Heinen
Schriften.
Denupung. Es wurden ausgetieben 21487 Bände, wovon
1061 an Audwärtige, gegen 18565 Bände im Borjahr:
Bon den Studirenden benugten im Ganzen 44°/, die Biblio-
thef, und jpeziell
von den Theologen: 64°),
s = Suriften: 47°%/,
- = Mebizinern: 15%,
» Bhilojophen: 55%.
107) Kurze Mittheilungen.
1. Schenkung an das anatomiſche Inflitut der Univerfität zu Greifswald.
Der Direktor der Hebeammen-Lehranftalt Geheime Medizinal-
rath Dr. Behm zu Stettin hat eine werthvolle Sammlung von
anatomiſchen Präparaten dem anatomijhen Inſtitute der Königl.
Univerfität zu Greifswald gefchentt.
— — — —
1.7 um. er Ta
283
109) PBerfonals-Beränderungen bei der Alademie der
Wiſſenſchaften zu Berlin.
(Centrbf. pro 1876 Seite 88 Nr. 32.)
Bei der Königl. Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin find
im Laufe ded Jahres 1876 abgeſehen von den Fforrefpondirenden
Mitgliedern folgende Perfonal-Beränderungen vorgefommen:
Bon den ordentlichen Mitgliedern der phyfilaliich-mathematifchen
Klaſſe ift geftorben:
der Geheime Medizinalrath und ordentliche Profefjor Dr. Ehren-
berg zu Berlin.
Bon den ordentlihen Mitgliedern der philoſophiſch⸗hiſtoriſchen Kaffe
find geftorben:
der Ober Bibliothefar der Königlihen Bibliothet zu Berlin
a. D. Geheime Regierungsrath Dr. Perg, und
der außerordentliche Brofeflor in der philoſophiſchen Fakultät der
Univerfität zu Berlin Dr. Petermann.
Bon den auswärtigen Mitgliedern der phyſikaliſch- mathematischen
Klaſſe ift geftorben:
Karl Emft von Baer zu Dorpat.
Eingetreten find in dieſe Klaffe:
Joſeph Liouville, Mathematiker zu Paris,
Michel Ehasled, Mathematiker zu Paris.
Bon den auswärtigen Mitgliedern der philoſophiſch⸗ hiſtoriſchen
Klaſſe find geftorben:
die ordentlichen Profefjoren Dr. Diez und Dr. Laſſen in der
philoſophiſchen Fakultät der Univerfität zu Bonn.
Bon den Ehrenmitgliedern der Geſammt⸗Akademie ift geitorben:
Freiherr Anton von Prokeſch-Oſten zu Gra;.
— — G —
III. Gymnafial: und Neal⸗Lehrauſftalten.
110) Zufammenjegung der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-
Kommijfionen für dad Fahr vom 1. April 1877 bis
zum 31. März 1878.
(Eentrbl. pro 1876 Geite 91. Nr. 35.)
Berlin, den 17. Mai 1877.
Die Königlihen Wiffenfchaftlichen Prüfungs-Kommilfionen find
für das Fahr vom 1. April 1877 bis 31. März 1878 wie folgt
zufammengejept:
284
1. für die Provinz Preußen in Königsberg
Drdentlihe Mitglieder:
Dr. $riedländer, Profeffor, zugleih Direktor der Kommiſſion,
Dr. Sordan, Profeſſor,
Dr. Weber, ⸗
Dr. Schade,
Dr. ®alter, ® D
Dr. Prutz, 5 J
Dr. Wagner, ⸗
Dr. HM Voigt, = 5
Dr. Kißner, ⸗
Dr. Ritthaufen, ER
Außerordentlide Mitglieder:
Dr. Dittrich, Profeffor in Braunsberg,
“ Rob. Caspary, Profeffer,
. Baddad, ;
2. für die Provinz Brandenburg in Berlin
Ordentliche Mitglieder:
. Klir, Provinzial-Schulrath, zugleich Direktor der Kommiſſion,
3 gabe, Profeſſor,
ahlen,
-Shellbad, = 5
- Droyfen, "u
VNisſch, =
. Kleinert, Konfiftorialrath und Profeffor,
. Zupiga, Profeffor,
To
bler, s
. Zeller, Geheimer Re ierungsrath und Profeffor,
. Kern Gymnafial-Direktor,
. Rammelöberg, Profeffor;
Außerordentliches Mitglied:
Jagié, Profeffor;
3. für die Provinz Pommern in Greifswald
Drdentlihe Mitglieder:
Kießling, Peofeffor, zugleich Direktor der Kommilfion,
- don Wilamowig, Profe or,
. Schuppe '
. Hirih .,
. Ulmann, . '
. Wellhanfen, ” D
. Thome . '
285
Dr. Reifferfheid, Profeſſor,
Dr. Shmiß, ⸗
Dr. Münter, ⸗
Dr. Schwanert, ⸗
. Friedlieb,
. Häbiger,
. Shröter,
. Dilthey,
. Weinhold,
. Karl Neumann, Geheimer Regierungdrath und Profeflor,
. Gröber, Profeffor;
4. für die Provinzen Schlefien und Pofen in Breslan
Drdentlihe Mitglieder:
. Sommerbrodt, Provinzial-Schulrath, zugleich Direltor der
Kommiffion,
. Herb, Profeflor,
Ro
ab, * /
“
vv
— 2 22.
Außerordentlihe Mitglieder:
. Örube — Profeſſor,
. Ferd. Cohn, ⸗
.Löwig, Geheimer Regierungsrath und Profeſſor,
Meyer, Profeſſor,
. Shmölderd, = ‚
. Rebring, 23
5. für die Provinz Sachſen in Halle
Ordentliche Mitglieder:
. Kramer, Direktor der Francke'ſchen Stiftungen und Profeſſor,
zugleid Direktor der Kommilfion,
Dr. Keil, tofeflor,
Dr Heine, ’ f N
Dr. Haym, = ,
Dr. Zacher, ⸗
Dr. Dümmler, ⸗
Dr. Kirchhoff,
Dr. Köftlin, Ronfiftoriatrath und Profeſſor,
Dr. Giebel, , Profefior,
Dr. Seins, ⸗ ,
Dr. lze, ⸗
Dr. Suchier, ;
- Rarften,
. Stimming, H
286
6. für die Provinz Schleswig-Holſtein in Kiel
Ordentliche Mitglieder:
. Lahmeyer, Provinzial» Schulrath, zugleich Direftor der
Kommiifion,
. gübbert, Profeſſor.
Thaulow,
“ Dfeiffer,
. Pohhammer,
3 selguarbien;
ch
rren,
loftermann,
'
'
D
‚
'
vanunun
Außerordentlihe Mitglieder:
K. Möbius, Profeffer,
Ei
er, ß
Ladenburg,
»Th. Möbius, » ;
7. für die Provinz Hannover in Göttingen
DOrdentlihe Mitglieder:
. MW. Müller, Profeffor, zugleich Direktor der Kommilfion,
. Sauppe, Hofrath und Profeffor,
Dr. Baumann, Profeffor,
Dr. Schwarz, . —
Dr. Pauli, —
Dr. Th. Müller, =
Dr. Ritſchl, Konfiftoriafrath und Profeffor,
Dr. Grifebad, Hofratb und Profeffor,
Dr. von Seebad, Profeffor,
Dr. Bödefer, 5
8. für die Provinz Weltfalen in Münfter
Drdentlihe Mitglieder:
Dr. Schultz, Bene Regierungs- und Provinzial» Schulrath,
zugleid Direktor der Kommiſſion,
Dr. Stord, Profefjor, .
Dr. Sangen, 5 '
Dr. Stahl, —
Dr. Bachmann, j
287
Dr. Lindner, Srofeffor,
Dr. Bifping, . .,
Dr. Spider, .
Dr. Karſch, Medizinalrath und Profeffor,
. Greeff,
. Binde,
. Körting, Profeffor;
Außerordentlihe Mitglieder:
- Smend, Konfiftorialrath,
. Hittorf, Profeſſor,
. Dppenheim, = ,
. Hofiuß, ⸗ ;
9. für die Provinz Heflen-Raffan in Marburg
Drdentlihe Mitglieder:
.Lucä, Profeffor, zugleih Direktor der Kommiſſion,
. Säfar, Profeſſor,
. Nilfen
. Bergmann,
. Stegmann,
. Barrentrapp,
. Stengel,
. Deppe,
1}
Nein,
usa. vd u
we nm mn - - 22 2 .- =
Aupßerordentlihes Mitglied:
. Melde, Profeffor;
10. für die Rheinprovinz in Bonn
Drdentlide Mitglieder:
Dr. Schäfer, Profeffor, zugleih Direktor der Kommiſſion,
Dr. Krafft, Konfiftorialrath und Profeffor,
Dr. Zangen, Profeſſor,
Dr. Simar, W
Dr. Uſener, —W
Dr. Lipisibz, ..
Dr. Bona- Meyer, +» ,
Dr. Wilmanns, ⸗
Dr. Biſchoff, ⸗
Dr. Förſter, ⸗
Dr
Aug. Kekuls, Geheimer Regierungsrath und Profeſſor;
288
Außerordentliche Mitglieder:
Dr. Clauſius, Geheimer Regierungdrath und Profeſſor,
Dr. Troſchel, ⸗ a ⸗
Dr. Hanſtein, Profeſſor.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
2
-
'
Bekanntmachung.
U. II. 830.
111) Ausſchlußder Anerkennung ſolchereehramts-Zeug—
nie in Preußen, welde durch Prüfung innerhalb der
pädagogiſchen Sektion derwifjenfhaftlihen Prüfungs-
kommiſſion zu Leipzig erlangt find. |
(Centrbl. pro 1875 Seite 330 Nr. 100.)
Berlin, den 11. Mai 1877.
Durch die Cirkular-Verfügung vom 28. April 1875 habe ich
dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium eröffnet, dab, da von
der wiljenichaftlihen Prüfungskommiſſion zu Leipzig ein mit dem
preußifchen im wejentlichen übereinftimmendes Verfahren beobachtet
wird, die von derjelben ausgeftellten Dualifitationdzeugniffe bis auf
weitered den preußiichen werden gleichgeftellt werden. Sn den vor»
bereitenden Verhandlungen, auf melde in diefer Cirkular-Verfügung
Bezug genommen iſt, find als weſentliche Punkte in dem Prüfungs:
berfaßeen für das höhere Schulamt inöbefondere hervorgehoben worden,
daß für die Sulaflung zu diejer Prüfung das Zeugniß der Reife von
einem Gymnaſium, bezw. unter gewiſſen Beſchränkungen von einer
Realihule I. Drdnung, und ber Nachweis eined dreijährigen Unt-
verfitätöftudiumd erfordert werben.
Es ergiebt fi daraus als jelbitverftändlih, daß berjenigen
Klaffe von Prüfungen, für welde diefe beiden Bedingungen nicht
aufrecht erhalten werden, die gleihe Geltung mit den preußifchen
Zeugniffen für das höhere Schulamt nicht zuerkannt ift. Durdy einen
ipeztellen Kal finde ich mich veranlaßt, das Königliche Provinzials
Schulkollegium darauf aufmerffam zu machen, daß die durch $. 7.
des Königlich Sächſiſchen „Regulativs, die Prüfungen für die
Kandidaten ded höheren Schulamteß betreffend, vom 6. Auguft 1875”,
von weldyer ein Exemplar beigefügt ift, angeordnete "Prüfung inner:
halb der pädagogtihen Sektion” nicht unter die Girfular- Verfügung
vom 28. April 1875 fällt, und ein darüber auögeftellted Zeugnik
den Zeugniffen einer preußifchen Prüfungstommiffton für da8 höhere
Schulamt nicht gleichzuftellen ift.
Der Minifter der een ıc. Angelegenheiten.
alt,
An
ämmtliche Königlihe Provinzial⸗Schullollegien.
— U. TR gliche p ° i
289
IV. Seminare, Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Verbältniffe.
112) Kurze Mittheilungen.
1. Borträge fir Volksſchullehrer am Seminar zu Berlin.
(Centrbf. pro 1876 Seite 368 Nr. 147.)
An dem Seminar für Stadtfchulen zu Berlin find wiederum
während des Winterd 1876/77 Borträge für Volksſchullehrer von
dem SeminarDireftor Schulpe über „Inezielle Methodik", und
von dem Seminarlehrer Fietze über „allgemeine phyſiſche Geo-
graphie” gehalten worden.
Die Durchſchnittszahl der Theilnehmer, von denen viele aus
Mangel an Raum einen regelmäßigen: Beſuch aufgeben mußten,
wird auf 120 angegeben.
V. Volksſchulweſen.
113) Anforderungen an daß Leſebuch für Volksſchulen.
Aud einem Öutadten.
Nachdem ich ed mir habe laffen angelegen fein, das vorbezeidy.
nete Leſebuch auf Grund der mir bejonderd bezeichneten amtlichen
Vorſchriften zu prüfen, fei ed mir geftattet eine kurze hiſtoriſche
Bemerkung voraufzuſchicken, die einerjeitd die beiondere Lage des
Beurtheilten, wie anderjeitd die Stellung ded gehorfamit unterzeich-
neten Beurtheilerd zur Sache von vorn herein fennzeichnen dürfte.
Die deutfchen Volksſchulleſebücher haben, wie andere Literatur:
produfte, ihre geichichtlihe Entwidlung. Und zwar bejaßen wir
ſchon zwiſchen den Sahren 1840 und 50 gute Leſebücher, die dem
Bilde eined ſolchen Buches, wie es heute den Sachkundigen vor-
ichwebt, redht wohl entipraden. So z. B. die Bücher von Wacker⸗
age und von Preuß und Better, Bücher, die aus den Quellen
olksthümlicher Darftellung gefchöpft hatten, die daneben zwar Ipar-
fam aber rückhaltslos Klaſſiſches vorführten, die im Realiſtiſchen
Map hielten und auch bier nur Guted boten, kurz Bücher, die wirk-
lich Luft zum Leſen zu erweden im Stande waren. In diefe Ent-
widlung fam die Strömung der Jahre 1850 bis 65 mit ihren
Lejebüüchern, die im religiöfen Stoffe etwas zu viel thaten, die dem
Volksthümlichen und Klaſſiſchen gegenüber bedenklih, im Gebiete
der Realien utilitariftiih und abrikartig gehalten waren, Bücher,
1877. 20
290
denen Luſt und Liebe ferne war, kurz eine Richtung, die auf dem
Gebiete der Leſebuchproduktion heute wohl von keinem Kundigen mehr
anderd denn als ein Rückſchritt beurtbeilt wird. Nach der Mitte
der ſechsziger Jahre hat fih dann im Zufammenhange mit offen-
kundigen hiſtoriſchen Wandlungen die Leſebuchproduktion ihren befjeren
älteren Vorbildern wieder zugewandt und an abgeriffene Fäden wie
der angefnüpft. Seit dem 15. Dftober 1872 find diefe Bahnen
aud die amtlich gewiefenen.
Was das vorliegende Bud anlangt, fo erſcheint mir daſſelbe
zur Grreihung des vorgejchriebenen Zieled „auf der Oberftufe mehr—
‚Haffiger Schulen den Kindern Proben von den Hauptwerfen der
vaterländifchen, namentlich der volfsthämlichen Dichtung (aus der
Zeit nach der Reformation) und (im Anſchluſſe daran) einige Nach—
richten über die Dichter der Nation zu geben“ nicht hinreichend mit
Stoff ausgeftatte. Man fann über die Berechtigung der Unter
ſcheidung zwifchen literariſchem und realiſtiſchem Lehrſtoff im Ganzen
wie im Ginzelnen, man fann auch über dad Maß an Raum jehr
verfhiedener Meinung fein, das jeder von beiden Stoffgruppen
im Leſebuche gebührt. Ich felbft theilte den Raum am liebiten in
gleiche Hälften; aber ein PViertheil ded Raumes dürfte doch das
Mindefte fein, was man für den literariſchen Stoff beanjpruchen
muß. Laſſe man doch den einbändigen Lefebüchern den unglüdlichen
Kampf um die lepte halbe Seite und den Verzicht oft auf das Befte
wegen des eifernen Geſetzes des Raumes, Aber wo man mit taufend
und mehr Seiten ſchaltet, da müffen einmal funfzig zweifeitige Aufs
fäge mittelmäßiger Schriftfteller über Giftpflanzen, Ringelnattern
und Rubblumen, über Kalt und Sand und „Felsarten im Allges
meinen“ Plap machen, damit für die Reffing, Göthe und Schiller,
für die Nüdert, Uhland und Hevel Raum gejchafft wird und für
das volfsthümliche Gut, das ſich nicht mit Schriftitellernamen nennt.
Was dahin gehört, das haben doch literarifche Arbeiten wie z. B.
nur Hugo Weber’ „Pflege nationaler Bildung durch dem Unter-
richt in der Mutterſprache“ und andere deutlich) genug gejagt für
Alle, die es angeht; mir felbft ift faum eine Stimme jo wohlge—
fällig, wie der „Auszug aus dem Bericht einer Königlichen Negier
tung” betreffend „Anforderungen an das Leſebuch für obere Klaffen
von Volksſchulen“ im Iuliheft des Gentralblatts für 1874 ©. 401.
Aber Märchen hat N. felbft im Mittelklaffenlefebuche nur zwei, und
das ganze Buch mit dem Anhange und der Mittelftufe wird pptr.
1300 Seiten zählen. Die Sage ıft ſparſam und mur im Provinzial»
anhange reichlicher bedacht; die Thierfabel ift einigermaßen, doch nur
knapp, Neinefe Fuchs gar nicht vertreten. Von der deutſchen Heldenfage
babe ich feine Spur gefunden. Die Auswahl des Voiksliedes ift nicht
napp, aber wenig mannigfaltig; es ift das fingbare Volkslied und das
_ 31
religiöfe bevorzugt. Sprichwort und Spruch find nicht hinreichend
bedacht. Bon Räthſeln findet fi wenig, von Schwänken entfinne
ih mid nicht, auch nur einen einzigen gefunden zu haben. Webers
haupt dürfte bei dem ganzen Bude, das fonft keinesweges eine
rämlide Stimmung athmet, faum je einmal recht hell und herz»
lich gelacht werden. — Ganz eben fo mager aber ıft das Klaffilche.
Aber ed giebt nun einmal (a. a. D. ©. 402) „einen gewiſſen eier:
nen Beftand an Hajfiihen Stüden, die in feinem Leſebuche fehlen
dürfen.” Natürlich find ja nur ſolche gemeint, die man dem ſchul⸗
pflichtigen Alter in beſſer organifirten Schulen noch nahe bringen
fann. Hier jedoh find alle Klaffifer, die gemeinhin jo genannten
wie die fog. Klaffifer des Lejebuches, nur außerft ſpärlich bedacht,
und was gewählt ift, iſt mit jehr zaghaftem Finger gewählt. Selbft
in dem 50 Eeiten faſſenden poetiihen Anhange zum 3. Theile,
wo wenigftend einiged Gute nachgeholt ift, wird der Raum theild
vom Didaktiichen, theild von einigen neueren chriftlichen Dichtern
beherrſcht — an fih nit üble Stoffe, aber ed fehlen die beften
Stoffe und die erften Namen, ed fehlt vor Allem eine tüchtige
Menge guter erzählender Poefie. Es fehlt an der „Luft zu fabu⸗
liren®, an dem was feinen weiteren Zwed hat, was nur da ilt,
weil ed ſchön iſt und gefällt. Auch das Gute, was aufgenommen
ift, ift meift nur um befonderer Beziehungen und Anknüpfungen
willen gewählt oder im Gegenfab dazu wieder dem alten Plane
an wenig paflenden Stellen aufgebeftet. Und alle diefe Mängel
aus feinem andern Grunde, als weil dad Realiſtiſch⸗Nützliche feinen
Plab bat hergeben wollen. Aber der Kampf mit dem Draden
oder der Ring des Polykrates (diefer übrigend aufgenommen), die
Siegfriedöjage oder dad Märchen von Frau Holle oder was fonft
als Beifpiel dienen mag, dad Alles find nicht Sadyen, die man auf-
nehmen darf oder liegen laffen, wenn man für die obere Stufe
ſtädtiſcher Schulen ein Leſebuch jchreibt. Denn Jenes find nicht
Romanftoffe, die Schiller zufällig aufgefunden und bearbeitet; ed
ſind uralte Sagenftoffe, fett drei Sahrtaufenden in den arijchen
Bollöftämmen fortgepflanzt, an hundert Orten hundertfach erzählt
und umgebildet, die dann in gottbegnadeten Dichterhänden zu edlen
Kleinoden der Nation umgegoffen und geichmiedet find. Und Diejed
find auch nicht alte Spufgeichichten, fondern Nachklänge aus unfered
Volkes Urzeit, erit Götterfagen, dann Heldenfagen, dann Kinders
märden, an denen alle Gefchlechter unferer Altvorderen gedacht, ge=
dichtet und umgedichtet haben. In der That faßt die Jugend oft
wenig vom tieferen Sinn derfelben, aber fie hört davon, fie em:
pfängt ihre Theil, fie wächft mit hinein, und fie nährt ihr nationales
Leben daran.
Sn diefem beftimmteren Sinne könnte ich allerdings dem
Buche das von den Allgemeinen Beftimmungen geforderte „volks⸗
20”
a _
thümliche Gepräge“ nicht ganz zugeftehen. Doc ift das Bud) in
dem Sinne jedenfalld „volfäthümlih“, daß ed in Auswahl und
Sprache gemeinfaßlich iſt. Ebenſo unzweifelhaft ift ed, daß das
Bud, wad die Wedung religiöfen und vaterländiichen Sinnes be-
trifft, durchaus grins ift, „durch feinen gejammten Inhalt den
erziehlihen Zweck der Schule zu fördern“, und daß ed „fih von
kirchlichen und politiihen Tendenzen ganz frei hält“. Auch in Be-
zug auf die geforderte „Korrektheit der Form“ find mir begründete
und irgend erhebliche Bedenken nicht aufgeftoßen.
ienn aber gefagt wird, daß unter dem Leſebüchern diejenigen
„den Vorzug verdienen“, „melde auch in ben geſchichtlichen und rea=
üſtiſchen licd nicht eigene Ausarbeitungen der Herausgeber, ſondern
Proben aus den beſten populären Darftellungen der Meiſter auf dieſem
Gebiete geben“, fo wird dad in Rede ftehende Bud in einigen Ber
ziehungen allerdings einen etwas ſchweren Stand haben. Unleugbar
enthalten die tealttifgen Leſeſtoffe aller 3 Bände viel Gutes, ja das
Meifte ift anfprechend und friſch. Dennoch find die Darftellungen, na-
mentlidy im 1. und 2. Theile meift aus der Feder von Schriftftellern
zweiten und dritten Ranges. Biel wenig befannte Namen ftehen
da, und gerade die beften fehlen oder find zu wenig berückſichtigt,
die gerade für die Dberftufe der mebrflaffigen Schule nicht fehlen
dürften. (Ganz beſonders ift auch bier Hebel bei Seite geſetzt).
Daneben nun ift die Zahl der Lehrftoffe jehr bedeutend, die der
Verfaſſer felbft bearbeitet hat. Ich ſchaͤte fie auf ein Viertheil min-
beftend von allen Realftoffen des Buches. Nun bin ich allerdings
wenig geneigt, gerade hierüber mit ihm ſcharf zu rechten. Bear
beitung und Umarbeitung fremder Stoffe ift für einen Leſebuch—
berauögeber oft unvermeidlich; oft find die beften Sachen nur jo
für da6 Bud möglih zu mahen. Gelbft eigene Bearbeitungen
auf Grund guter Duellen würde id, wenn auch ſchwerlich mir felbft,
fo do einem Manne wie dem Verfaffer gern geftatten. Cr ift
Schulmann von langer Erfahrung und hat offenbar die Gabe, für
Kinder anſchaulich, verftändlih und anziehend zu ſchreiben; das
beweifen die meiften feiner Arbeiten. Es fehlt und genug an popu⸗
lären Darftellungen; warum folte da gerade dem Kefehuchherauß.
eber die Feder verboten fein, wenn er dad Geſchick hat, fie zu
führen? Auch der Ausdrud der Allgemeinen Beftimmungen ift ja
doch keinesweges ein Verbot. Aber allerdings fann ich nicht vers
heblen, daß von eigenen Arbeiten des Herauögeberd zu viel in dem
Bude ift, daß fich darunter auch einiged Mittelmäßige, manches Abs
tißartige und Ungeeignete findet, und daß da und bort aud Irre
thuͤmer unterlaufen. Haupteinmand aber bleibt, es ift des Ren-
liſtiſchen viel zu viel, und dadurch wird dem Literariſchen der Platz
weggenommen, der ihm gebührt. Hier mußte die Neubearbeitung
aufräumen. Aber der Herauögeber kann fi von der Marime nicht
293
trennen, die bei der Redaktion von Leſebüchern meined Erachtens
ſehr ſchädlich iſt: „daß doch auch darüber und darüber wohl etwas
im Leſebuch ſtehen muß“. Das iſt die rechte Hinterthür für alles
Mittelgut, „für das der Raum im Leſebuche viel zu koſtbar iſt“.
(H. Weber). Man täufhe fich doch nicht; von all dieſen Leſe—
budaufläßen, die de rebus omnibus et quibusdam aliis ad hoc
gefchrieben find, weiß fünf Sahre nach der Schul eit fein Kind mehr
etwad. Don Märchen und Sage hingegen, von Shmwant und Volks⸗
räthiel, von Spruch und Volfölied, vom wilden Säger, vom Taucher
und von Wilhelm Zell bleibt die Erinnerung.
114) Ablommen mit deutihen Bundedftaaten über
gegenjeitige Durdhführung der Schulpflidt: Aus—
ellung der Zeugniffe in dem Zürftentbum Lippe.
(entrbl. pro 1876 Seite 683 Nr. 286.)
Berlin, den 7. Mai 1877.
Nach der Belanntmahung vom 13. November v. 3., betreffend
dad Abkommen der Preußiihen Regierung mit mehreren Deutichen
Bunbeöftaaten über die gegenjeitige Durchführung der Schulpflicht,
jollen in dem Fürſtenthum Lippe die Zeugniffe uber die Erfüllung
der Edhulpflidt von dem Hauptlehrer und dem Schulinipeftor ge-
meinichaftli unter Beglaubigung ihrer Unterfchriften durch Die
betreffende Diftriftöbehörde ausgeftelt werden. Bon dem Erfor-
dernifje der Beglaubigung dieſer Zeugniffe durch die betreffende
Diftrittsbehörde bat die Fürſtlich Lippeihe Regierung nachträglich
Abſtand genommen, wovon wir dad Königlidhe Provinzial: Schul-
Kollegium ıc. Behufd weiterer Beranlaffung unter Bezugnahme auf
die Schlußbeſtimmungen des Erlafjed vom 13. November pr. —
M. d. J. J. A. 8787. M. d. g. A. U. II. 12,193 — bierdurd
in Kenntniß jegen.
Der Minifter ded Innern. Der Minifter der geiftlichen ıc.
Im Auftrage: Ribbed. Angelegenbeiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
das König Provinzial-Schuflollegium bier, an fämmt-
fihe Königl. Regierungen, an die Rönigl. Konfiftorien
ber Provinz Hannover und ben Königl Ober⸗Kirchen⸗
rath zu Nordhorn.
M. d. J. L A. 1972.
M. b. g. A. U. II. 7416.
4 _
115) Zur Schulbanffrage.
(Eentrbf. pro 1868 Seite 456 Nr. 185.)
Die Verhandlungen über die zmedmäßigfte Einrichtung der
Schulbank find nod nicht zum Abſchluß gefommen. Die Haupt
ſchwierigkeit für die Herftellung liegt darin, daß die Schulbank dem
Schüler für das ſchriftliche Arbeiten einen bequemen, zur geraden
Haltung des Dberförpers nöthigenden Gig bieten, daß fie bei an
derem Unterrichte eine Nüdenanlehpnung gewähren und ein unge
zmungenes Stehen ermöglichen fol. det Kreisſchulinſpeltor Dr.
Hippauf in Oftrowo hat den Verfuh gemadt, eine Schulbank
zu fonfteniren, welche dieſen Forderungen enügt. Bei dem hohen
Intereffe, welches die Sache hat, wird eine Beſchteibung diefer Bank
zur Prüfung veröffentlicht. Weitere Auskunft ſowie nähere Anwei-
jung für den Verfertiger ift von dem ıc. Hippauf zu erlangen.
Die in Rede ftehende Schulbank hebt in ihrer Vorderlage die
Diftanz zwiſchen Pulte und Bank-Kante volftändig auf und geftattet
zugleich dem Lehrer, hinter den Schülern während des Schreibens,
chriftlichen Rechnens und Zeichnens behufs Befihtigung der Ar:
beiten bindurchzugehen, geftattet aud einzelnen Schülern, rüd-
wärts über die Bank herauszutreten, ohne Die nebenfipenden zu
ftören. Der fo hinter jeder Bank gewonnene, am Cintritt zwijchen
Banf- und Pult:Wange 14, zwiſchen Hinterfante der Sipplatte und
Unterfante der Nüdenlehne (als feinen eigentlichen Grenzen und in
feiner ganzen Länge) aber 16 Gentimeter breite Gang it ein Bor-
tbeil, welder ohne Anfprud auf einen größeren Raum, als ihn jede
gewöhnlihe Schulbanf erfordert, lediglich durch die eigenthümliche
Konfteuftion der Schulbank entftanden ift. Derfelbe bietet auch
den Schülern den geeignetfien Plap während des Geſangunterrichts,
indem das je folgende Pult fie bei dem langbauernden Eteben,
mweldes num einmal für den Geſang Bedingung ift, vor zu großer
Grmüdung jhüpt. Cine Nüdenlehne ift beim ſchriftlichen Arbeiten
durchaus entbehrlich, da die Siöhtige Haltung des figend arbeitenden
Kindes darin befteht (Profeffor Dr. med. Bod: „Ueber die Pflege
ber förperlihen und geiftigen Gefundheit des Schulfindes.“ Leipzig.
1871. ©. 27), „daß der Oberförper vollfommen aufrecht erhalten
wird, daß beide Vorderarme bis etwa zu ihrer Mitte auf den Tiſch
aufgelegt werden und die Queraxe des Körperd mit dem Tiſchrande
varallel liegt, fo daß das Kind mit der vollen Breite feined Ober:
förperd gerade und jo nahe ald möglich vor dem Tiſche fipt, feine
Stüge in geſtrecktem Ruͤckgtate und nicht in dem aufgelegten Armen
habe, und daß feine beiden Schultern in ganz gleicher Göhe ftehen.*
In der Hinterlage gemährt die Sipplatte dem Schüler die
Möglicpkeit, ſich des Folgenden Pultes ald Rückenlehne zu bedienen
295
und nach Srfordern frei zu ftehen, da die Diftanz in diefem Falle
12, 11 bezw. 10 Gentimeter beträgt. (Zeichnung I.)
Die an den Enden der Sipplatte und den Bankwangen dreb-
bar angeſchraubten, die Verlegung der erfteren geftattenden zwei
Eiſenſchienen (E in Zeihnung I.) und dad unter der Sipplatte und
in den Bankwangen drehbar angebrachte Leitungsbrett (L in Zeich—
nung I und LB in Zeihnung II) fowie die Schutzbrettchen maden
die Bank nur um ein ſehr Geringes theurer, ald eine gewöhnliche
nah altem Mufter, nemlih um etwa drei Mark.
Die Verlegung der Sibplatte gejchieht auf Anordnung des
Lehrers durch die Schüler jo ſchnell als leicht und geräuſchlos, in-
dem ſchon durch bloßes Aufitehen ein genügender Drud der Schenfel
gegen die Vorderfante ausgeübt wird, um die Bank aus der Bor:
derlage in die Hinterlage zu bringen; ein leichte Heben bezw.
Ziehen an der Hinterfante ftellt die Vorderlage wieder ber. Un-
regelmäßigfeit in der Bewegung wird durch das Leitungsbrett ver-
hindert. Eine Handquetihung ift dabei unmöglid, weil das Sip-
brett, deſſen Eden und Kanten abgerundet find, in feiner Hinterlage
T Sentimeter von der Unterfante der Rückenlehne abfteht, und der
bei der Verlegung bezw. Erhebung der Sipplatte entftehende Fleine
Zwilhenraum (.... in der Zeichnung II) durch Schutzbrettchen aus
hartem Holz (in Zeichn. I. im Umriß angedeutet, in Zeichn. II
ſchräg jchattirt) verkleidet ift.
Die Rückenlehne, weldye von der Worderfeite ded folgenden
Pultes gebildet wird, ift mit einer Ausſchweifung verlehen, welche
von der geraden ſchrägen Richtung in Erhöhung und Vertiefung
um 1 Gentim. abweidt.
Eine Audjchweifung der Eipplatte wird widerrathen, weil die-
jelbe eher zum nadläffigen Sipen mit frummer Rüdenbaltung ver-
anlaßt. Cine gerade Sipplatte übt mehr Zucht auf die Körper:
haltung auß.
Die Länge der Schulbank hängt vom Bedürfniß ab.
Die Bankwangen find zu gegenfeitigem Halt durch eine Leifte
(0) verbunden.
Diefes Schulbank⸗Syftem geftattet überdied alle für mehrklaffige
Schulen wünſchenswerth erfcheinenden Abweichungen von den in der
Zeichnung I angegebenen drei Stufen der Maßverhältniffe, ebenſo
die Gewinnung einer Minud-Diftanz, wenn folcher der Vorzug
zuerfannt werden follte.
3a, es läßt fih jede Schulbank älterer Syſteme ohne große
Schwierigkeiten und Koften nad diefem Syftem umarbeiten, und
es wird dadurch leicht möglich, altbeflagte Uebelſtände in fürzeiter
Zeit audzurotten.
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I.
Berfonal- Veränderungen, Titel: und Ordens : Berleihungen.
A. Behörden.
Der Geheime Regierungs- und vortragende Rath Schallehn in
dem Minifterium der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten ift zum Ge—
heimen Dber-Regierungs-Rath ernannt,
der Kreis» Schulin peter Stladny zu Beuthen Ob.-Schl. zum
Negierungd und Schulrathe ernannt und der Regierung zu Pofen
überwiefen worden.
B. Univerfitäten.
Dem ordentl. Profeff. in der philofoph. Fakult. der Univerſ. zu
Berlin Geheimen Regierungs-Rath Dr. von Ranke ift zur
Anlegung des Großkreuzes vom Königl. Schwediihen Nordftern-
Drden, dem ordentl. Profeff. Dr. von Treitſchke im derjelben
Bafult. zur Anlegung des Kommandeurfreuzes vom Königl. Gries
chiſchen Grlöjer-Orden, dem Honorar: Profefj. Dr. Lazarus in
derſelben Fakult. zur Anlegung des Ehren-Ritterkreuzes erfter
Klaffe vom Großherzogl. Didenburgiihen Haus: und Verdienft-
Drden, und dem außerordentl. Profefj. Dr. Mullach in der—
felben Fakult. zur Anlegung des Ritterkreuzes vom Königl. Grie—
chiſchen Grlöfer-Drden die Erlaubniß ertheilt,
dem ordentl. Profefj. Dr. Rüble in der medizin. Fakult. der Uni»
ver). zu Bonn der Charakter ald Geheimer Medizinalrath, dem
ordentl. Profeſſ. Dr. Ufener in der philoſoph. Fakult. derjelben
Univerf. der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen,
der Privatboz. Dr. Heß zu Marburg zum außerordentl, Profeſſ.
in der pbilofoph. Fafult. der Univerj. dafelbft ernannt,
dem Domfapitular und ordentl. Profefj. in der theolog. Fakult. der
Afadenie zu Münfter Dr. Neinfe der Rothe Adler-Orden
dritter Kaffe mit der Schleife, und dem außerorbentl. Profefi.
Dr. Schlüter in der philofoph. Fakult. derjelben Akademie der
Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden.
Als Privatdozent ift eingetreten bei der Unwerj. zu Halle in die
juriſtiſche Fakultät: der Gerichts-Aſſeſſor Dr. jur. Schollmeyer.
C. Gymnaſial- und Reale2ebranftalten.
Den Gymnafial-Oberlehrern Drendmann zu Königsberg N. M.
und Dr. Stade zu Rinteln ift das Prädifat „Profefjor"
beigelegt,
299
die ordentl. Gymnafial⸗Lehrer Lindenblatt zu®raundberg, Dr.
Pökel zu Prenzlau, Dr. Gemoll zu Wohlau und Dr.
Fror. Braun zu Marburg find zu Oberlehrern befördert,
der Progymnaftallehrer Dr. Iſenkrahe zu Krefeld ift ald Ober-
lehrer an dad Gymnaſium dajelbft berufen,
als ordenliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Braundberg die ordentl. Gymnaſiallehrer Redner aus
Konig und Nowad aus Röffel, fomie der Schula. Kandid.
Dr. Hane,
zu Elbing der Schula. Kandid. Paul Schmidt,
zu Snfterburg die Schula. Kandidaten Dr. Töws und Kirchner,
zu Königöberg, Friedrichs-Kolleg, der Schula. Kandid. Dr.
ippel,
zu Königsberg, Altſtädt. Gymnaſ. - . -= &udw.
Schmidt
wi,
zu Köntgöberg, Wilhelmd-Gymnaf., der ordentl. Lehrer Haf-
fenftein vom Altftädt. Gymnaſ. dafelbft,
zu Konip der Gymnaſ. %ehrer Dr. Kitt aus Braundberg, und
der Progymnaſ. Lehrer Dr. Brod aus Neumarf,
zu R l ſel der Bilar Preuſchoff, zugleich als kathol. Religions:
ehrer,
zu Berlin, Friedrichs-Gymnaſ., der Lehrer Dr. Em. Schulze
von der höh. Bürgerſch. zu Gardelegen,
zu Berlin, Sophien-Gymnaſ., der ordentl. Lehrer Hülfen vom
Stadtgymnaſ. zu Stettin,
zu Frankfurt a. d. D. der Gymnaſ. Lehrer Schneider auß
Högter,
zu Sretenmwalde der Schula. Kandid. Dr. Schönfeld,
zu Spandau ⸗ e Dr. Hübner-Trams,
zu Snowrazlam - ⸗ ⸗Baänizt,
zu Nakel der Hülfslehrer Weger,
zu Poſen, Marien-Gymnaſ. der Schula. Kandid. Zerbſt,
zu Hadersleben der Schula. Kandid. Cords,
zu Ratze burg der Gymnaſ. Lehrer Dr. Eichler aus Lingen,
zu Aurich der Schula. Kandid. Meierheim,
zu Celle der Hülfslehrer Schaumberg vom Gymnaſ. zu Stade,
zu Hildesheim, Andreanum, die Lehrer Müller und Mittel,
fowie die ordentl. Lehrer Gäßner vom Gymnaf. zu Aurich
und Dr. Röver von der höh. Bürgerſch. zu Nienburg,
zu Lingen der Schula. Kandid. Dr. Züge,
zu Aachen der Rektor der höh. Bürgerihufe zu Düren Vr.
Schüller und der Schula. Kandid. Koch,
zu Bonn der Progpmnaf. Lehrer Dr. Unger aus St. Wendel
und der Schula. Kandid. Berief,
EM
zu Kempen die Schula. Kandidaten Keßler und Pietz,
zu Mörs der Öymnaj. Lehrer Dr. Rebmann aus Prenzlau und
der Schula. Kandid. Gräber,
zu Trier der Seminarlehrer Dr. Blafel aus Peiskretſcham
und der Schula. Kandid, Eberle, 3
zu Weplar der Schula. Kandid. Dr. Regel,
zu Hedingen » . 5 Müller.
Es ift am Gymnafium
zu euee der Lehrer Zoch als Elementar- und techniſcher
ehrer,
zu Stade der Lehrer Grau von der höh. Bürgerſch. zu Münden
als Neallehrer angeftellt worden.
Die Wahl des Progpmnafial-Dirigenten Dr. Sorgenfrey zu
Neubaldensleben zum Rektor des Progymnafiums dafelbit ift
genehmigt worden.
Ad ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Progymnaſium
zu Fürftenmwalde der Schula. Kandid. Dr. Zart,
zu Prüm ⸗ Dr. Hermes,
zu Sobernheim der Gymnaſ. Lehrer Dr. Pratje aus Elber—
feld und der Realſch. Lehrer Dr. Buchrucker aus Mül-
heim a. d. Ahr,
zu Trarbad der Schula. Kanbid. Bündgens,
zu Wipperfürth - ⸗ « Spennrath.
Die Wahl des Oberlehrerd Profefford Dr. Bandom an der Luiſen-
ſtädtiſchen Gewerbeſchule zu Berlin zum Direktor diejer Anftalt
ift beftätigt worden.
Dem Oberlehrer Dr. Hahn an der Luifenftädt. Nealich. zu Berlin
ift dad Prädikat „Profeffor“ beigelegt;
dem Realſchullehrer Dr. Kriedr. Konft Schulz zu Königsberg
4. Prß. ift die Nettungs- Medaille am Bande verliehen,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſchule
zu Danzig, Sohannisihule, der Hülfslehrer Süming,
zu Berlin Dorotheenftädt. Realſch. der Realſch. Lehrer Dr.
Hirſch aus Grünberg,
zu Berlin, Luifenftädt. Realſch, der Schula. Kandid. Dr.
enrici,
zu Altona der Hülfelehrer Wagenknecht,
zu Kiel der Schula. Kandid. Dr. Scheppig,
zu Neumünfter = - = Dr. Frerichs,
zu Elberfeld, . 5 e Dr. Karraß,
zu Gifen, . . . Boͤſche.
301
Au der Gewerbeſchule zu Remſcheid iſt der Lehrer Mebus als
Elementarlehrer angeſtellt worden.
Dem Rektor der höheren Bürgerſch. zu Kafſel Dr. Buderus iſt
dad Prädikat „Profeſſor“ beigelegt;
ade lie Lehrer find angeftellt worden an der höheren Bürger-
e
zu eme nburg a. d. E. (Albinusſchule) der Schula. Kandid.
itte,
zu Duderftadt der Hülfölehrer Dr. Jäger, und der Gymnaf.
Hülfslehrer Burchardi aus Emden,
zu Nienburg der Hülfdlehrer Dr. Buchholz aus Minden,
zu Düffeldorf der Schula. Kandid. Badhauß,
zu Solingen - ⸗ —Bockhorn.
D. Seminare.
Der erſte Seminarlehrer Schröter zu Angerburg iſt zum Ge»
minar-Direftor ernannt und demſelben das Direktorat des Schul⸗
lehrer-Seminars daſelbſt verlieben,
der Progymnaſial-Oberlehrer Humperdinck zu Siegburg zum
Seminar- Direktor ernannt und demielben das Direftorat des
neuen Lehrerinnen-Seminard zu Xanten im. Kreile Mörd ver:
lieben worden.
In gleiher Eigenſchaft find verlegt worden die erſten Seminarlehrer
Samieh zu Paradied an dad Schul. Seminar zu Oppeln,
un
Dr. Thiemann zu Kofhmin - - ⸗ ⸗zu Halber=
ſtadt
Zu erſten Seminarlehrern ſind befördert worden am Schullehrer⸗
Seminar
zu Liebenthal der ordentl. Lehrer Nakel,
zu Zülz ⸗ Thomas, und
zu Wittlich ⸗ ⸗ - Kähren von dem Seminar
u Kempen.
d
An dem Schull. Seminar zu Montabaur ift der Hülfslehrer
Briel zum ordentl. Lehrer befördert,
der Semin. Hülfslehrer Gehrig zu Wunftorf al8 orbdentl. Lehrer
an das Schul. Seminar zu Neuwied verfept,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schull.-Seminar
zu Boppard der Lehrer Habrich, zulegt Haudlehrer zu Bayen-
tbal bei Köln,
zu Ottweiler der Lehrer Kiefel aus Bredlau,
zu Rornelymünfter der bei diefem Seminar bereitd beichäftigte
Lehrer Mundt von der Taubftummenanftalt zu Kempen, und
—
der Lehrer Bernards aus Neuwied, letzterer zugleich als
Muſiklehrer.
Als Hülfslehrer find angeſtellt worden am Schullehrer⸗Seminar
zu Waldau der ſtellvertretende Hülfslehrer Walter, und
zu Dillenburg der bei dieſem Seminar bereits beſchäftigte
Lehrer Heing aus Bodenheim.
An dem Lehrerinnen» Seminar zu Paderborn ift die Lebrerin
Könnefe aus Dortmund als ordentliche Lehrerin angeftellt
worden.
Es haben erhalten den Rothen Adler-Orden vierter Klaffe:
Krug, evang. Schulreftor zu Bojanomo, Krs Kröben;
den Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe:
Mauß, evang. Lehrer zu Wiesbaden;
den Adler der Inhaber des Königl. Hausordend von Hohenzollern:
Geiſe, evangel. Lehrer und Kantor zu Waltersleben, Krö Erfurt,
Keßler, dögl. zu Neufichen, Krö Hünfeld,
Pohlmann, Schulreftor zu Mansfeld,
Raudihindel, evang. Fohrer und Kantor zu Eilenburg, Krs—
Deligich;
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Bufe, evang. Lehrer und Kantor zu Rothenburg Ob. Lauf,
—— evang. Lehrer und Kirchendiener zu Lohne, Kreis
ritlar,
— —* evang. Lehrer und Organiſt zu Lünen, Krs Dort-
mund,
Ziegler, evang. Lehrer und Kantor zu Ihleburg im erften
Jerichowſchen Kreife.
Ausgefhieden aus dem Amte.
Geftorben:
der Regierungs- und Schulrath Lie. Arnold zu Sieanig,
die Kreis Schulinipeftoren Zabama zu Soldau im Kreife
Neidenburg, und Dr. Art zu Wefel,
die ordentlichen Profelforen Dr. Achterfeld in der kathol. theolog.
Fakult. der Univerj. zu Bonn, und Geheimer Medicinalrath
Dr. Schultze in der medizin. Fafult, der Univerf. zu Greifs—
wald,
die DOberlehrer Martini am Gymnaf. zu Diih Krone und
Hiede am Friedrichs-Werderſchen Gymnaf. zu Berlin,
der Zeichenlehrer Stobbe am Altftädtiih. Gymnaf. zu Königs-
berg i. Prh,,
303
der Lehrer Pröfholdt an der Realih. zu Krefeld,
der Zeichenlehrer an der Friedrichs-Werderſch. Gewerbefchule zu
Berlin, Mitglied der Afademie der Künfte, Profeſſ. Eichens,
der Seminar-Direftor Schuler zu Eiegburg.
In den Rubeftand getreten:
der Realſchul-Oberlehrer Mint zu Krefeld, und ift demjelben
der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden.
Snnerbalb der Preußiſchen Monardie anderweit an-
gefteltt:
der ordentl. Lehrer Dr. Bölfel von der Johannis- (Real-)
Schule zu Danzig.
Außerhalb der Preußiſchen Monardie angeftellt:
der Konrektor Behne von der höheren Bürgerfchule zu Ottern-
dorf.
Nicht eingetreten in die Stelle eined ordentlihen Lehrer am
Seminar zu Edernförde (j. Seite 181 des diesjähr. Gentrbi.)
ift der Borfteher der deutſchen Privatfchule, Predigta. Kandid.
Heim zu Broader.
304
Inhaltsverzeichniß des Mai-Heftes.
g, AU Otuntsausgaben für Mentfigen Unterrift, Kunp und Mifenihaft
. 37.
105) Reglement für das hiſtoriſche Seminar an der Aademie zu Minfer
©. 278, 106) Vermehrung und Benutung ber Univerfitäts- Bibliotheken zu
Bonn, Bresfau und Königsberg i. I. 1870 S. 280. — 107) Schenkung an
das anatomische Juſtitut der Univerfität zu Greifswald ©. 281. — 108) Ber
and bes naturhifloriichen Muſeums zu Bonn am Schluffe des Jahres 1876
©. 282. — 109) Perfonal- Veränderungen bei der Akademie ber Wiffenfchaften
zu Berlin ©. 283.
110) Bufanmenfegung der Wıffenfchaftlichen Prilfungs-Rommiffionen &. 283.
— 111) Wusfhluß der Unertennung folder Fchramts- Zeugnifie in_ Preußen,
welche durch Prüfung innerbalb der päbagogifhen Seltion ber iffenfcaftlicen
Britfungstommifften zu Seipzig erlangt find ©. 288.
112) Vorträge fir Lehrer am Seminar zu Berlin ©. 269,
113) Anforberumgen an das Leſebuch fir Volloſchulen. Gutachten &. 289. —
114) Ablommen mit beutfhen Bunbesflanten über gegenfeitige Durcflihrung
der Schulpflicht. Ausfelung der Zeugniffe im Aülrftentyum Lippe ©. 293. —
115) Zur Schulbantfrage ©. 29.
Verſonalchronik S. 298,
Drud von 3. #. Starde in Berlin.
Sentralblatt
für
die gefammte Alnterrichts - Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifteriun der geiftlihen, Unterrichts- und
Medizinal« Angelegenheiten.
— — — — — — — —
Ne 6. Berlin, den 30. Juni
— — — — — — —
1877.
I. Hllgemeine Berbältniffe der Behörden
und Beamten.
116) Zagegelder und Reifeloften: Anwendung ded Ge»
jege8 vom 24. März 1873 nur auf die unmittelbaren
Staatöbeamten, — Bergütungen für kommiſſariſch ıc.
im unmittelbaren Staatäödienfte befhäfttgte Geiſtliche
und Lehrer.
(Gentrbl. pro 1873 Seite 322; pro 1874 Seite 376.)
Berlin, den 20. April 1877.
Auf den Bericht vom 24. v. M. ermiedere ih dem Königlichen
Konfiftorium, dag das Geſetz vom 24. März 1873, betreffend die Zage-
elder und Reifekoften der Staatöbeamten (Gel.-Samml. ©. 122),
bh nur auf die den unmittelbaren Staatöbeamten aus der
Staatskaſſe zu gemwährenden Vergütungen bezieht. Es ift Dies
in den Motiven zu dem Geſetz, Einleitung ad 2 ausdrüdlicy audge-
ſprochen und dabei bemerkt worden, daß, wenn Perfonen, die nicht
unmittelbare Staatöbeamte find, mit Dienftgeihäften beauftragt
werden, welche Reifen erfordern, die Vergütung der Vereinbarung
vorbehalten bleibe, ſoweit nicht bejondere Vorſchriften beftehen.
In legterer Beziehung beftimmt nun die Allerhöchſte Ordre vom
6. Oktober 1837, daß den Stellvertretern der Superintendenten, —
und um ſolche Stellvertretung ſcheint e8 vorliegend fidh zu handeln, —
wenn fie in diefer Dualität Reifen zu machen haben. diefelben Diäten
ae gewährt werden können, welche den Superintendenten
eibft zufteben.
Herner iſt durch die Allerhöchſte Ordre vom 25. September _
1841 genehmigt worden, dab Geiftlihen und Xehrern, wenn fie bei
1877. 21
306
den Konfiftorien, Provinztal-Schulfollegien und Regierungen zur
Audhülfe oder zur Darlegung ihrer Dualififation für die Verleihung
einer Konfiftorial» oder geiftlihen und Schulrathsſtelle verſuchsweiſe
beichäftigt werden, für die felbitftändige Ausrichtung fommiffarijcher,
aus ihrer eigentlihen Amtsftellung nicht hervorgehenden Aufträge
die Diäten und Fuhrkoſten nad den Säben der Räthe der 4. Ranp-
klaſſe gewährt werden dürfen.
Im Cinverftändnig mit dem Herrn Finanz» Minifter überlaffe
ih dem Königlichen Konfiftortum, biernady den vorliegenden Ball
zu erledigen und Sid) in Zukunft zu achten.
An
das Königl. Konfiftorium zu N.
Abſchrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme
und Nachachtung.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Sydom.
An
ſämmtliche Königliche Regierungen.
G. I. 6116. U.
117) Gemerbeihulen und Realſchulen 2. DOrdn., deren
Abiturienten zur Prüfung für den Staatddienft im
Maſchinenfache zugelaffen werden.
(Eentebt. pro 1876 Seite 462 Rr. 187.)
Berlin, den 9. Suni 1877.
Durch $. 1. der von dem Herrn Handeld-Minijter unter dem
27. Zunt v. 3. erlaffenen „Borfchriften über die Ausbildung und
Prüfung für den Staatödienft im Bau: und Maſchinenfach“ wird
ald eine Bedingung für die Zulaffung zu der betreffenden Staatd-
prüfung die Ablegung der Reifeprüfung auf einem Gymnafium oder
einer Realſchule 1. Drd. vorgeichrieben; für den Staatsdienft im
Maſchinenfach wird die ntlaffungsprüfung bei den nad dem
Reorganiſationsplane vom 21. März 1870 eingerichteten Königlichen
Gewerbejchulen der Reifeprüfung der Gymnaſien und Realfhulen
1. Ord. gleichgeftellt.
In der letzteren Hinſicht hat der Herr Handels⸗Miniſter unter
dem 26. v. M. die Modifikation eintreten laffen, daB auch die mit
dem Zeugniffe der Reife von der Friedrichs-Werderſchen und der
Luifenftädtifchen Gewerbeſchule in Berlin und von den Realſchulen
2. Drd. zu Kiel und Altona entlaffenen Schüler bis auf weiteres
und jo lange feine Veränderungen in der gegenwärtigen Organijas
tion diefer Lehranſtalten eintreten, zu der Prüfung für den Staatd»
dienſt im Mafchinenfache zugelaffen werden follen, fofern fie im
übrigen den Anforderungen der Borjchriften über die Ausbildun
und Prüfung für den Staatödienft im Bau⸗ und Mafcinenfad
vom 27. Suni v. J. genügen. Den Reifezeugniffen der Realichulen
2.Drd. zu Magdeburg und zu Effen hat der Herr Handeld-Minifter
die gleiche Geltung nicht zuerfannt, weil der Kurſus diejer Lehran-
ftalten nur fiebenjährig iſt, dagegen fich bereit erflärt, falls noch
andere Realichulen 2. Drd. mit einem mindeltend adytjährigen Lehr⸗
kurſus beſtehen jollten, in nähere Erwägung zu nehmen, welchen
derjelben die gleiche Vergünftigung zu gewähren fein möchte.
Dad Königlihe Provinzial: Schulfollegium veranlaffe ih, die
bettchenden Lehranftalten Seined Amtsbezirkes hiervon in Kenntniß
zu ſetzen.
Der Minifter der Fe ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
die Königlichen Provinzial-Schullollegien zn Berlin,
Kiel, Koblenz, Magdeburg.
U. II. 1405.
118) Wiſſenſchaftliche Vorbildung der Kandidaten für
dad Supernumerariat bei der Bermwaltung der indi-
telten Steuern.
Berlin, den 13. Zuni 1877,
Der Herr Finanz-Minifter hat unter dem 22.0. M. an fämmt-
liche Provinzial-Steuerdireftoren eine Verfügung erlaffen, in welder
die durch Die Verfügungen vom 18. März und 15. Zuni 1874
einftweilen nachgegebenen Erleichterungen der Anforderungen an die
wifjenichaftliche Borbildung der Kandidaten für dad Supernumera-
riat bei der Verwaltung der indirekten Steuern aufgehoben und die
Anforderungen fortan wieder auf daß in der Berfügung vom 14. No:
vember 1859 *) (Wieje, Verordnungen ıc. I. ©. 231) vorgefchriebene
Maß erhöht find.
In der Anlage erhält dad Königlihe Provinzial-Schultollegium
Abichrift der gedachten Verfügung des Herren Finanz-Minifterd, ins
ſoweit diejelbe für höhere Schulen von unmittelbarer Bedeutung ilt.
Dad Königliche Provinzial: Schulfollegium wolle die höheren
Schulen Seined Amtöbezirfed von dem Inhalte der Verfügung des
Herrn Zinanz-Minifterd in Kenntniß ſetzen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
fämmtlihe Königliche Provinzial-Schullollegien.
U. II. 1396.
*) Gentralbl. pro 1859 Seite 722.
21*
308
— — —
Berlin, den 22. Mai 1877.
Nach den eingegangenen Anzeigen ſind die Meldungen zum
Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern im
vergangenen und im laufenden Jahre in ſolchem Umfange erfolgt,
daß ein Mangel an Supernumeraren im Allgemeinen nicht mehr
vorhanden iſt. Mit Rückſicht auf die in den legten Jahren weſent—
lich verbefferten Einfommendverhältniffe und Anancementd-Ausfichten
der Supernumerare ift eine Abnahme der Meldungen au für die
Folge nicht zu erwarten, vielmehr anzunehmen, daß dem in einzelnen
Provinzen etwa bervortretenden Mangel durch Ueberweiſung der—
jenigen Kandidaten, welche fih in anderen Provinzen über die vor«
ſchriftsmäßige Zahl hinaus melden, oder durch einen entipredhenden
Austaufh der bereitd angenommenen oder für die Anftellung
geprüften Supernumerare abzuhbelfen fein wird. Demnad wird die
den Provinzial: Steherbirettoren in den Verfügungen vom 18. März
1874 — III. 3083. — unter 1. und vom 15. Juni 1874 — II.
17942 — auf Grund Allerböchfter Ermädtigung bid auf Weiteres
ertheilte Ermächtigung zur Annahme auch ſolcher jungen Leute, weldye
nur dad Zeugnik der Reife für die Prima eined Gymnafiumd oder
einer Realſchule I. Ordnung oder das Zeugniß der Reife aus der
Prima eined Progymnafiumd oder einer anerkannten höhern Bürger-
ſchule befigen, biermit aufgehoben und die Anforderung an die
willenfchaftliche Vorbildung der Kandidaten für dad Steuerfuper-
numerariat fortan wieder auf das in der Verfügung vom 14. No»
vember 1859 — III. 25012. — vorgefhriebene Maß erhöht.
Es können jedoch ſolche junge Leute, welche vor dem Erlaſſe
gegenmärtiger Verfügung die Lehranftalten mit den nad den Erlaffen
vom 18. März und 15. Juni 1874 genügenden Schulzeugniſſen in
der ausgeſprochenen Abfiht ded Eintritts bei der Steuerverwal«
tung verlaffen haben und zur Zeit ihrer Militairpflicht genügen,
noch ald Supernumerore angenommen werden, fofern fie die übrigen
dieferhalb beftehenden Bedingungen erfüllen und ald gute &rwer-
bungen für die Steuerverwaltung zu betrachten find. Für Die
Annahme, die Ausbildung und die Anftellung der Supernumerare
bei der Verwaltung der indirekten Steuern find die folgenden Be-
ſtimmungen, denen die in der Cirkularverfügung vom 10. Juli 1839
(Sentralbl. S. 216) und in den dieſelbe ergänzenden Verfügungen,
in&befondere vom 14. November 1859 und vom 18. März 1874
Ziffer 2 und 3 (III. 3083.) ertheilten Vorſchriften zu Grunde
liegen, maßgebend.
I. Annahme zum Steuer-Supernumerariat.
Die Provinzial-Stenerdireftoren find zur Annahme der Super⸗
numerare jelbftitändtg befugt, wenn die Berwerber:
1) die erforderliche wiſſenſchaftliche Borbildung befigen, d. h. entweder
a. die erfte Klaffe eines Gymnaſiums oder einer vollftändigen
309
Realſchule 1. Ordnung mindeftens ein Sahr lang mit gutem
Erfolge bejucht haben, oder
b. aus einer zu Entlaſſungsprüfungen beredtigten Realfchule
2. Ordnung mit dem Zeugniß der Reife zum Abgange
entlafjen find, oder
c. durch ein auf Grund vorhergegangener Prüfung auögeftellted
Atteft des Vorſtehers einer der zu b. genannten Anftalten
darthun, daß fie diejenigen Kenntniſſe befigen, welche in der
eriten Klaſſe derjelben gelehrt werden, daß fie mithin die
Reife zur Entlafjung haben und durd die Schulzeugniffe
den Nachweis über bewiejenen Fleiß, guted Betragen, und
gute Fähigkeiten führen;
2) die Militairpflicht als einjährig Freiwillige durch befriedigend
geleitete Mititairdienfte erfüllt haben und einen gefunden, An-
jtrengungen ertragenden Körper befiten;
3) durch zuverläffige Suftentations - Zeugniffe nachweiſen, daß fie
im Beſitze der Mittel find, um fid überall, wo fie zu ihrer
Ausbildung befhäftigt werden follen, im Ganzen mindeftens drei
Fahre und auf Erfordern noch länger, ohne Beihülfe des Staats
zu erhalten;
und wenn
4) die für den Provinzialbereich vorgefchriebene Anzahl der Super:
numerare nicht überjchritten wird.
Unter den vorjtehbenden Bedingungen ift nad dem Staatömi-
aiferiotbeihtuffe vom 21. Juli 1868 (Centralbl. ©. 411) und nad)
Art. III. der Reichs-Verfaſſung die Annahme audy foldyer jungen
Leute zulälfig, welche einem andern deutihen Bundedftaate angehören.
Die Meldungen zum Eintritt in dad Supernumerariat find, mit
den erforderlichen Atteften, zunädjft an diejenigen Provinzial-Steuer-
direftoren zu richten, in deren Bezirk die Annahme gewuͤnſcht wird.
Sunge Leute, melde eine der vorftehenden Bedingungen nicht
erfüllen, können nur in befonderd dazu angethanen Fällen mit meiner
Genehmigung angenommen werden.
Sch bemerfe dabet:
3u 1. Die Zeugniffe der außerpreußiichen deutſchen Gymnaſien
find denjenigen der preußiichen Gymnaſien, die Zeugniſſe der übrigen
deutichen höheren Kehranftalten aber denjenigen der unter 1. genannten
Preußiſchen inſoweit gleich zu achten, als die Anftalten in dem vom
Reichskanzler-Amte ım Gentralblatt des deutichen Reichs unterm
19. Sanuar 1876 (Gentralbl. für das deutſche Reich ©. Al. ff.)
befannt gemachten Verzeichniffe oder in den dazu ergangenen oder
fpäter ergebenden Nachtragsverzeichniſſen aufgeführt find.
3u 2. Zunge Leute, welche zum Militairdienft für untauglich
befunden oder vorläufig zurüdgeftellt find, bürfen mit meiner Ge-
nebmigung nur bei vorzugäweifer geiftiger Begabung und nur
310
dann angenommen werden, wenn die Zulaffung zum Militairdienfte
wegen folder förperlihen Mängel verweigert worden, die ganz
bejonders nur für diefen Dienft ungeeignet maden, und wenn auf
Grund weiterer Unterfuhung anzunehmen ift, daß die körperliche
Beſchaffenheit auch zur Ableiftung des Grenz- und Steuer-Aufſichts-
dienſtes volftändig ausreicht. Es bleibt aber die Entlafjung aus»
drüdtich für den Sal der in legterer Beziehung nicht genügenden
Beichaffenheit vorzubehalten. Anträge, die Annahme junger Leute
ſchon vor der Ableiftung des Militairdienftes und unter Vorbehalt
der fpätern Ableiftung deſſelben zu geftatten, find auf befondere Aus-
nabmefälle zu beſchraͤnken und es bleibt, wenn meine Genehmigung
zur Annahıne ertheilt wird, dem Kandidaten bei der Annahme pro⸗
tofollariich zu eröffnen, daß ihm der noch abzuleiftende Militairdienft
weder auf die feſtgeſetzte Vorbereitungszeit, noch als Civildienſt
überhaupt angerechnet werben könne. Auch ift mit Nachdruck dar⸗
auf zu halten, daß der Eintritt in den Militairdienft rechtzeitig
nachgeſucht wird und fpäteftend mit dem Ablaufe des erften Vorbe—
reitungsjahres erfolgt.
Damit der Verwaltung der indireften Steuern in den Guper-
numeraren ein tüchtiged und dDurchgebildeted Material für die höheren
Stellen dd ausübenden, des Kaſſen- und Büreaudienftes gefihert
bleibt, ift vor der Annahme des Kandidaten mit befonderer Sorg«
falt zu erörtern, ob die vorgedachten Bedingungen in vollem Umfange
erfüllt find und ob der Kandidat auch äußerlich eine für die Eigen»
tbümlichfeiten des Dienftes in der Steuerverwaltung enmünfihte
Perfönlichkeit ift. Insbeſondere ift der Kandidat — wie bisher —
einer m ihen und fhriftlihen Prüfung duch einen Ober« In«
ipeftor zu unterwerfen, um feftzuftellen, daß der Kandidat_eine
gute leſerliche gm ſchreibt, gute Kenntniffe, namentli im Deut»
ſchen, in der Gedichte, Geographie, ſowie in der Mathematit und
Arithmetit befigt und befähigt ift, feine Anfchauungen über einen
gegebenen Gegenftand Mar und verftändlid wiederzugeben. Die
Prüfungsaufgaben im deutjhen Ausdrud find, den BVerhältniffen
des Examinanden entſprechend, auf die Behandlung von Fragen und
Greigniffen des praktiſchen Lebens zu richten und die Aufgaben in
der Mathematik 2c. fo zu wählen, daß zu ihrer Köfung weniger die
Kenntniß der mathematiſchen Wifjenihaft ald ein gute Auffaſſungs-
vermögen und die Fähigkeit, ſchnell und richtig zu rechnen erforder«
lich ift. Wird auf Grund der den Provinzial-Steuerdireftoren mit
gutachtlichem Bericht vorzulegenden Prüfungsarbeiten die Annahme
genehmigt, fo ift der Kandidat für die Verwaltung der indirekten
Steuern zu vereidigen und demfelben unter Mittheilung der etwa
zu ftellenden befonderen Bedingungen feine Annahme zu Protokoll
u eröffnen, daß ihm aus der nnahme nod fein Anfprucd auf
tenfteintommen ober definitive Anftellung erwachfe, daß er ſich den
311
Deitimmungen der Verwaltung binfichtlich feiner Befchäftigung auch
in anderen Provinzen bedingungslos zu unterwerfen und dab er beim
Mangel an Fleiß und FZortichritten oder bei tadelhaftem Verhalten
die fofortige Entlaffung ohne Weitered zu gewärtigen habe. — ıc.
Der Zinanz-Minifter.
Camphauſen.
An
ſämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗Direltoren.
IH. 6047. 1. 7891. 5. M.
1. IHnivderfitäten, Akademien, ze.
119) Reglement für die Univerfitäts-Bibliothel
zu Berlin.
I. Allgemeine Beflimmungen.
8. 1.
Die Univerſitäts-Bibliothek bildet ein felbftftändiged Univer-
fitats-Inftitut unter der unmittelbaren Aufficht ded Minifterd der
geiftlichen, Unterrichtö- und Mebdizinal- Angelegenheiten.
8. 2.
Der Senat der Univerfität ift berechtigt und verpflichtet, da=
rüber zu wachen, daß die Bibliothek ihrer Beftimmung entipredyend
verwaltet werde.
8. 3
Ald Organ ded Senats ift eine Bibliothefd- Kommilfion ein-
gelen! mit der Aufgabe, eine dauernde Verbindung zwiſchen dem
ebrförper der Univerfität und der Verwaltung der Bibliothek ber:
zuftellen, und auf Einrichtungen und zwedmähige Vermehrung der
legteren einen angemeffenen Einfluß zu üben.
3. 4.
In der Bibliothefö- Kommilfion wird jede Fakultät durch ein,
die philofophiihe Fakultät durch zwei Mitglieder, eins für die hiſto—
riſch⸗philologiſche, das andere für die mathematifchenaturwiffenichaft-
lie Seite vertreten. 5
Wählbar in die Kommilfion ift jeder ordentliche oder außer:
ordentliche Profeffor. Die Annahme der Wahl kann aud Gründen,
über deren Zulafjung die betreffende Fakultät entfcheidet, abgelehnt
werden.
312
6.
Die Kommiffion erneuert ih in ber Art, daß im Januar
jeden Sahres eine Fakultät und gar nad der Ordnung der Far
fultäten auf Aufforderung des Reklors zu einer Neumahl des bez.
der beiden aus ihr hervorgegangenen Mitglieder fchreitet. Dabei
ift jedoch das ausgeſchiedene Mitglied wieder wählbar.
7
Eine außerorbentlihe Neuwahl erfolgt, wenn vor Ablauf feiner
vierjährigen Amtszeit ein Mitglied durch den Tod oder motivirten
Nüctritt ausfcheidet.
. 8.
Die Kommiffion erwählt im Januar jeden Jahres, nahdem
die regelmäßige Neuwahl vorgenommen worden ift, eines ihrer
Mi t durh Stimmenmehrheit zum Vorfigenden auf ein Sahr.
enat ift von dem Ausfal der Wahl Mittheilung zu machen.
8.9.
Die Bibliotheld- Kommiffion wirft bei der Verwaltung der
Univerfitäts-Bibliothet in der Art mit, daß fie
1) den von dem Bibliothefar zu erftattenden Jahresbericht
($. 22.) prüft und dem Senat mit ihren Bemerkungen dazu
binnen vier Wochen vorlegt ;
2) dem Bibliothefar diejenigen Werke bezeichnet, deren An—
ſchaffung ihr im Intereffe deö Univerſitäls-Unterrichts bejon«
ders wůnſchenswerth erſcheint;
3) beim Ankauf ganzer Bibliothelen und bei Anſchaffung ein»
zelner Werke oder Sammlungen, für welche die etatömäßigen
tet der Univerfitätd. Bibliothet nicht reihen, die darauf
gerichteten Anträge bed Bibliothelard prüft und dem Senat
darüber berichtet ($. 19.).
Der Senat ift befugt, über Angelegenheiten der Bibliothef von
der Bibliotheks-Kommiſſion Berichte einzufordern.
8. 10.
Der Vorfigende der Kommilfton beruft diefelbe im Mai und
November jeden Jahres zu ordentlichen, fowie nach feinem Ermeſſen
bei bejonderen Veranlafjungen zu außerordentlihen Sipungen, in
denen die im $. 9, bezeichneten Geſchaͤfte erledigt werden.
Der Bibliothefar der Univerfitäts-Bibliothef kann zu allen bier
jen Sigungen, jedoch nur mit berathender Stimme zugezogen werden.
11. Berwaltung ber Univerfitäte:Bibliothef.
. 11.
Geleitet wird die Une Bitte durch den Biblio⸗
thefar, unter welchem die Kuſtoden, bie wiſſenſchaftlichen Hülfs-
arbeiter und die Diener fungiren.
313
8. 12.
Die Anftelung des Bibliothefars erfolgt durch Königliche Er-
nennung, nachdem vorher der Senat der Univerfität über die in
Ausficht genommene Perfönlichkeit gehört worden ift.
$. 13.
Die übrigen Beamten der Bibliothet werden durch den Mi-
nifter der geiftlihen, Unterrichtd- und Medizinal - Angelegenheiten
ernannt.
8. 14
Wiſſenſchaftliche Hülfsarbeiter werden dur den Bibliothekar
angenonmen und entlaffen. Anträge auf Remunerirung derjelben
aus den dafür beftimmten dauernden Fonds dürfen von dem Bib-
fiothefar in der Regel erſt dann geftellt werden, wenn fie durd)
eine Probezeit ihre Befähigung für den bibliotbefarifhen Beruf
gezeigt haben. F
Die Vereidigung der angeſtellten Beamten erfolgt durch den
Univerſitätsrichter in Gegenwart des Bibliothekars. Die Verpflid:
tung der Hülfsarbeiter geſchieht durch den Bibliothekar.
a. Gejhäftsfreid des Bibliothekars.
S. 16.
Der Bibliothefar hat die Auffiht über die dienftlihe Thätig>
feit fämmtlicher bei der Bibliothek angeftellten Beamten und be—
ſchäftigten Hülfsarbeiter. Ex weilt jedem Beamten feine Funktionen
an und überwacht deren pünftlihe Ausführung.
8. 17.
Der Bibliothefar hat für die Ergänzung und Bernollftändigung
der Bibliothet durdy zweckmäßige Anfäufe der neuen Erſcheinungen
der Litteratur, fowie durch Erwerbungen auf Berfteigerungen,
dur Ankäufe auf antiquariihem Wege, oder durch Umtauſch von
Dubletten Sorge zu tragen. Bei allen diefen Erwerbungen find
Vorſchläge der Bibliothefd-Kommilfion ($. 9.) thunlichſt zu berüd-
fidhtigen. s.18
Im Leſezimmer der Bibliothek liegt ein allmöchentli von dem
Bibliothekar zu revidirended Defideraten-Budh aus, worein die zur
Benutzung der Bibliothet Berechtigten ihre etwaigen Wünfche, auf
welche moͤglichſt Rüdficht genommen werden fol, eintragen fünnen.
8. 19.
Anträge auf Ankäufe, für welche die etatsmäßigen Mittel der
Bibliothet nicht ausreichen und eine außerordentlide Bewilligung
erforderlich fein würde, find von dem Bibliothekar durch Vermittes
314
fung der Bibliothef8- Kommiffion und des Senats dem Minifter
einzureichen.
$. 20.
Der Bibliothekar führt die Aufficht über dad Lokal und das
vorfhriftämäßig zu verzeichnende Inventar der Bibliothef. Cr hat
die Siegel der Bibliothek in Gemwahrfam und erbricht die an die
Bibliothek eingehenden und unterzeichnet die von ihr ausgehenden
Schreiben. Er hat die eingehenden Rechnungen der Buchhändler
und der für die Bibliothel arbeitenden Handwerker zu prüfen und
mit der erforderlichen Zahlungs-Anmweifung a verfehen, die Kontrafte
über die zur Hausverwaltung nothwendigen Lieferungen abzuſchließen,
fowie auch bei nothwendig werdenden baulichen Veränderungen die
erforderlichen Anträge zu ftellen.
8. 21.
Der Bibliothekar hat dafür zu forgen, daß die vorhandenen
Kataloge ordnungsmäßig fortgeführt und alle Bücher mit der
Inventarifationd- Nummer verjehen werden. Ihm liegt aud die
Dberr Auffiht über die Ausführung der neuen SKatalog- Arbei-
en ob.
$. 22.
Der Bibliothelar hat aljährlih bi8 zum 15. Mat einen Ber
richt über die im Laufe des efofienen Gtatsjahred vorgefommenen
Veränderungen, über den Umfang der Benugung der Bibliothek,
ſowie über die wichtigen neuen Erwerbungen für diefelbe der Bi—
bliothefö-Rommiffion einzureichen, melde den Bericht nach Maßgabe
De 9. prüft und bem Senat zur Uebermittelung an den Minifter
vorlegt.
8. 23.
Von etwaigen Anträgen auf Veränderungen in der Verwaltung
und Benugung der Bibliothel hat der Bibliothefar der Bibliotheld«
Kommilfion Mittheilung zu machen.
8.2.
Der Bibliothefar hat jeded Mal beim Beginn der Herbftferien
die Revifion eines Theils des Bücherbeſtandes anzuftellen, und
we Ergebniß derſelben ift in den Jahresbericht aufzunehmen
22.)
"Sie Revifion der im Leſeſaal aufgeftellten Werke findet viertel«
jährlich ftatt. gs
Iſt der Bibliothefar durch Krankheit an der Wahrnehmung
feines Amts verhindert oder beurlaubt, fo gehen feine Obltegens
heiten an den erſten Kuſtos über, falld nicht feitend des Miniſiers
eine andere Beftimmung getroffen wird.
315
b. Pflihten der Kuftoden und wifjenfhaftliden
Hülfsarbeiter.
S. 26.
Die regelmäßigen dienftlicben Funktionen der Kuftoden, die von
dem Bibliothefar unter fie vertheilt werden, find hauptfächlidy folgende:
1) die Fortführung der vorhandenen Kataloge,
2) die Mitwirkung an der Ausarbeitung der neu anzulegenden
Real-Kataloge,
3) das tägliche Aufluchen der von den Benupern der Biblio-
thef für den Lefefaal oder den häuslichen Gebrauch ver:
langten Bücher,
4) das Einordnen der zurüdgelieferten oder neu zur Bibliothef
gefommenen Bücher,
5) die Einziehung der Pflichteremplare,
6) die Führung der Lifte über die dem Buchbinder zu über-
gebenden Bücher und die Beſtimmung der Einbände der zu
bindenden Bücher,
7) die Beauffihtigung des Leſeſaals,
8) die Wahrnehmung ded gefammten Ausleihegefchäfts,
9) die Beſorgung der Archiv- und MRegiftraturgefchäfte der
Bibliothek,
10) die vorfchriftömäßige Führung des Inventariums,
11) die Bejorgung der Korrejponden;z.
8. 27.
Die Kuftoden haben fi eine genaue Kenntniß des Bücher-
Beftandes der Bibliothef auch in denjenigen Fächern, welche nicht
ihrer ſpeziellen Beauffihtigung anvertraut find, anzueignen, um fi
nötbigenfalld gegenfeitig vertreten zu Fönnen.
Dedgleichen haben fie die Anfhaffung vielfach begehrter Werke
bei dem Bibliothefar zu beantragen und denjelben auf vorhandene
Lücken aufmerffam zu machen.
Die Kuftoden haben ſich ferner mit den neueren und älteren
Erfcheinungen der Litteratur forgfältig befannt zu machen. Hierfür
wird ihnen eine fleißige Durchſicht der antiquariihen und Auftiond-
Kataloge, ſowie der Litteratur-Zeitungen zur Pflicht gemacht.
$. 28.
Die wiſſenſchaftlichen Hülfsarbeiter haben ſich unter der Lei-
tung und Aufficht der Kuftoden an den Dienftgefhäften und nament-
(ih aud an der Beauffihtigung des Leſeſaals zu betheiligen.
8. 29.
In Bebinderungdfällen haben die Kuftoden dem Bibliothelar
veöhtzeitig Anzeige zu maden und dieſer Die Stellvertretung anzu⸗
ordnen.
_.316 _
$. 30.
Im Verkehre mit dem Publitum haben fi die Kuftoden eines
uvorfommenden Benehmen zu befleißigen, insbefondere die wiffene
Mafitien Anfragen der Benuger der Bibliothet, fomeit ed bie
Dienftgefhäfte erlauben, zu beantworten.
$. 31.
Die regelmäßigen Dienftftunden der Kuftoden und ftändigen
Hülfsarbeiter find täglih, außer an Sonn- und Feiertagen, von
9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Mittagd. Sonnabends aber nur bie
1 Uhr Mittags. Je einer von ihnen führt außerdem werktäglich,
mit Ausnahme ded Sonnabends, von 4 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr
Abends die Auffiht im Lefefaal. Soweit die laufenden Geſchäfte
in den vorgefchriebenen Dienftftunden nicht erledigt werden können,
find die Beamten aud über diefelben hinaus verpflichtet, ihre Thür
tigleit der Bibliothek 8 widmen.
Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen kann ihnen von dem
Bibliothekar, für eine längere Dauer nur durch den Miniſter der
geiftlichen 2c. Angelegenheiten gegeben werden. Ihrem Wunſche da-
nad foll innerhalb der UniverttätßeRerien oder wenn fonft dad In⸗
tereffe_ber Bibliothek ed erlaubt, thunlichft bis zu einer Dauer von
vier Wochen in jedem Jahre ftattgegeben werden. Auch ift e8 dem
Bibliothekar geftattet, während der Univerfitätd- Ferien, fofern die
orbnungdmäßige Verwaltung und Benugung der Bibliothek nicht
darunter leidet, eine Verringerung ber regelmäßigen Arbeitäzeit eins
treten zu Iaffen.
8. 32.
Der Bibliothefar ift befugt, wenn es nothwendig erfcheint,
Konferenzen der Beamten zu berufen.
c. Dbliegenheiten der Diener.
8. 33.
Die Diener erhalten die Anmeifungen für ihre bienftlichen
Dbliegenheiten von dem Bibliothekar.
8. 34.
Der erfte Bibliothefödiener erhält eine Dienftwohnung im
Bibliothelögebäude und hat den Dienft im Haufe, dem gehörigen
Verſchluß der Zugänge zur Bibliothef nach den Ende der Ger
ihäftöftunden, dad Schließen der Fenfterläden in den Parterre-
Räumen, dad Deffnen uud Schließen der Zenfter, das Anzünden
und Auslöfhen der Gasflammen unter Beobahtung der nothigen
BVorfihtsmaßregeln ji beſorgen. Auch hat berjelbe alle außer den
Dienftftunden Kar die Bibliothet anfommenden Sendungen in Ems
pfang zu nehmen.
317
8. 35.
Einem der Diener ift die Reinigung der zum dienftliden Ge⸗
brauch beitimmten Wäſche gegen eine .feitzufegende vierteljährliche
Remuneration aufzutragen.
. 86.
Die Bibliotheksdiener haben die Zettelfaften zu der ihnen vor-
geihriebenen Zeit zu leeren, die von den Kuftoden zum Gebraud
für das Publikum herausgeſuchten Bücher zu Sammeln, die zurüds
gefommenen Bücher in die Säle zu vertheilen, bei den Erpeditiond-
geſchäften Hülfe zu leiften und dte Mahnbriefe audzutragen, wofür
fie die in 8. 60. "eftgefepten Gebühren beziehen. Einer der Diener
bat während der Nacmittagitunden von 2—4 Uhr die Auffiht im
Leſeſaal zu führen. g. 37
Die Bibliotheksdiener haben die Bücher zu ftempeln, ſoweit
dies nicht durch die Buchbinder geſchieht, ſowie kleinere Buchbinder-
arbeiten, z. B. das Aufkleben der Etiquetten zu beſorgen.
§. 38.
Bei der Frühjahrs- und der großen Herbſt-Reinigung haben
ſich ſämmtliche Diener iu betheiligen.. Someit ed nothwendig ift,
werden ihnen andere Arbeitöfräfte beigegeben.
8. 39.
Dad Heizen der Defen, die Beauffihtigung der Heiz- und
Beleuchtungd- Vorrichtungen, ſowie die wöchentliche Reinigung des
Lejefaald, des Erpeditiondzimmerd, des Hörfaald, der Flure, Treppen
und der Ürbeitözimmer der Beamten bejorgt der Hauddiener.
8. 40.
Für das Reinigen der Höfe, des Bürgerfteiged, das Abfahren
ded Mülls und Schneed, ſowie für alle übrigen häuslichen Ars
beiten, die zur Reinigung und Grhaltung ded Bibliothefögebäudes
erforderlich find, hat der erite Diener Eorge zu tragen.
. 41.
Allen Dienern wird dem Publiftum gegenüber eine anftändige
Haltung zur Pflicht gemacht. XTrinfgelder für dienftlihe Leiſtungen
anzunehmen, iſt ihnen ſtreng unterfagt.
III. Benugung der Bibliothek.
. 42.
Die der niverfitäiö,Bibtisipet gehörigen Werke können benupt
werden: 1) im Lejefaal und 2) außerhalb der Bibliothek.
a. Beſuch des Leſeſaals.
8. 43.
Zur Benutzung der Bücher im Leſeſaal ſind berechtigt:
318
1) obne Weiteres;
a. die Lehrer und Beamten der Univerfität,
b, die Mitglieder der Akademie der Wiſſenſchaften und des
Senats der Akademie der Künfte,
aegen Vorzeigung der Erkennungs- oder Legitimationd-
53):
P
farte (i NR
a, die Studirenden der Univerſität,
b. die zum Hören der Vorlefungen an derfelben Berechtigten.
3) Infofern unter Berüdfihtigung der allgemeinen Unterrichtd«
jwede und ber bejonderen Sntereffen der unter Nr. 1 und 2 ges
tannten Perfonen als zuläffig erſcheint, kann die Benugung der
Bibliothek auch anderen Perjonen dur den Bibliothelar auf ihr
Erſuchen geftattet werden.
$. 44.
Der Lefefaal ift mit Ausnahme der Sonn und Feiertage täg-
lich von 9 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abende, Sonnabends von 9 Uhr
Morgens bis 1 Uhr Mittags geöffnet. Während der Univerfitätd-
Ferien darf der Bibliothefar eine dem verringerten Bebürfni des
leſeberechtigten Publikums entſprechende Beſchränkung der Benugungs-
zeit eintreten laſſen.
8. 45.
Im Leſeſaal ift lautes Sprechen und jede andere Störung der
Leſenden unterfagt.
$. 46.
Ber ein Werk aus der Univerfitäts-Bibliothet im Leſeſaal zu
benupen wünſcht, hat einen Beftellzettel von vorgefchriebener Form
einzureichen, auf welchem der Titel des verlangten Werks in and:
reichender Vollftändigfeit, Name, Stand und Wohnung ded Bes
ſtellers und die Bemerkung „für den Leſeſaal“ in deutlicher Schrift
verzeichnet ftehen muß.
Kür jedes einzelne Werk ift ein befonderer Beftellgettel erfor
derlich.
Die Beftellgettel können in die in der Bibliothek und in der
Univerfität befindlichen Zettelfaften gelegt werden.
Die Beftelung fann auch durd eine an die Univerfitätd-
Bibllothek adreffirte Poftkarte geſchehen; der Veftellzettel ift dann
bie Gmpfangnahme des Werks naczuliefern. Für jedes einzelne
Wert ift eine befondere Poftfarte erforderlich. J
Die Beſtellzettel gelten von der Empfangnahme bis zur Zurüd«
gabe der darauf verzeichneten Werke ald Empfangöſcheine für dieſelben.
$. 47.
Die bis 10%, Uhr Morgens eingegangenen oder in bie im vor»
bergehenden $. erwähnten Zettelfaften gelegten Beftellzettel werden
nod) au demfelben Tage berückſichtigt.
319
Die Beſteller erhalten die verlangten Bücher durdy die in dem
Leſeſaal fungirenden Beamten.
Sit ein verlangtes Buch nicht vorhanden oder ausgeliehen, fo
wird der Beftellzettel mit einer entjpredenden Bemerfung dem Be—
fteller zurückgegeben.
$. 48.
Die in den Schränken des Lejefaald aufgeftellten Bücher und
Zeitihriften, über melde ein Verzeihnig ausliegt, werden zur Be-
nutzung im Lejejanl auch ohne vorherige Beftelung fofort verabfolgt.
8. 49.
Den in $.43. unter Nr. 1. genannten Perfonen werden Bücher
in der Regel audy ohne vorangegangene Beftellung gegen eine
Empfangöbeicheinigung zum Gebraud im Leſeſaal verabfolgt.
§. 50.
Die erhaltenen Bücher find nad gemachtem Gebraudy gegen
Rüdgabe der Beitellzettel an den die Auffiht im Lefefaal führenden
Beamten zurüdzuliefern.
Wünſcht der Befteller ein Bud am nädhitfolgenden Tage wie-
der zu benugen, jo wird daflelbe auf fein Erſuchen für ihn zurüd-
geftelt. Doch fann died nicht länger ald 14 Tage hintereinander
beanſprucht werden, fall8 die Bücher inzwifchen von anderer Seite
verlangt worden find. s. 51
In der Regel werden nur wiſſenſchaftliche Werke verabfolgt,
andere nur, wenn der willenfchaftlihe Zwed ihrer Benugung nad):
gewieſen wird.
Handidriften und feltene Drude, koſtbare Werke mit Abbil-
dungen und Kartenwerfe dürfen nur an dem dazu beftimmten Tiſche
benutzt werden.
b. Außleiben von Büdern.
8. 52.
Zum Entleihen von Büdern aus der Univerfitäts - Bibliothek
find beredtigt:
1) ohne Weitered die in $.43. unter Nr. 1. genannten Perjonen ;
2) gegen Kaution die Ctudirenden der Univerfität und zum
Hören von Vorlefungen an derfelben Berechtigten, welde
ih als foldye jedesmal bei Empfangnahme von Büchern zu
legitimiren haben;
3) ebenfalld gegen Kaution Diejenigen Perjonen, denen der
Biblivthefar nah Maßgabe des $. 43. Nr. 3 die dauernde
Benugung der Univerfitätd-Bibliothel geftattet;
4) auswärtige Benuger gleichfall8 gegen Kaution und mit der
Maßgabe des $. 43. Nr. 3. auf eine in jedem einzelnen
320
Tale vom Bibliothefar zu beftimmende Zeitbauer. Die Koften
der Berpadung und Hin» und Rückſendung trägt der Entleiher.
$. 53,
Die Formulare der Kautionen für die Benugung der Univer-
fitätd - Bibliothet werden auf derfelben in den Selähsftunden
($. 57.) auögegeben.
Die Studirenden der Univerfität haben bei dem Entleihen von
Büchern jedesmal ihre Erkennungskarte vorzugeigen.
Für alle übrigen die Bibliothek gegen Kaution Benupenden
werden beſondere Legitimationskarten auögeftellt und ebenfalld in
den Gejhäftäftunden der Bibliothek dafelbft audgegeben.
8. 54.
Zur Ausftelung von Kautionen find berechtigt:
1) die ordentlichen und außerordentlihen Profefjoren der Uni—
verfität, ſowie der Univerfitätsrichter;
2) die Mitglieder der Akademie der Wiffenihaften ;
3) die Mitglieder des Senats der Afademie der Künfte;
4) bie Direktoren der höheren Lehranſtalten Berlins.
8. 55.
Handſchriften, feltene Drude, Kupfer und Kartenwerke, biblios
graphifhe Hülfsmittel, Wörterbücher, die Schriften der gelehrten
Geſellſchaften und Zeitihriften, überhaupt koſtbare oder bändereiche
Werke jowie die in den Schränken des Leſeſaals aufgeftellten Bücher
find der Regel nach nur im Lefefaal zu benugen, und können nur
ausnahmöweife mit ausdrücklicher Genehmigung des Bibliothefard
und auf furze Zeit ausgeliehen werden. Für nicht wiſſenſchaftliche
Bücher gilt die Veftimmung des $. 51.
$. 56.
Die Beftellung der zu entleihenden Bücher und deren Ausgabe
geſchieht in derfelben Weile wie bei den für den Lefefaal verlangten
($. 46.); nur ift auf den Beftelletteln die Bemerkung „für den
Leſeſaal“ weggulaffen.
8. 57.
Zum Abholen der zu entleihenden und zur Zurüdgabe der ent«
liehenen Bücher find an den Tagen, an welden die Bibliothek ge—
geöffnet ift, die Stunden von 9 bis 2 Uhr, Sonnabends bis 1 Uhr,
und während der Herbftferien die Stunden von 11 bis 1 Uhr
beftimmt.
$. 58.
Die in $. 43, unter Nr. 1. enannten Perfonen fönnen der
Regel nach u jener Zeit, wo die Bibliothek geöffnet ift, audy ohne
vorbergehenbe eftellung Bücher entleihen.
321
8. 59.
Mit dem Beitellzetteln nicht vorhandener, verliehener oder nicht
in verleihender Bücher wird in der in $. 47. Abſatz 3 angegebenen
eije verfahren.
8. 60.
Die Entleiher müffen, fofern nit auf befondered Erſuchen
eine längere Friſt geftattet wird, die entliehenen Bücher jpäteflend
vier Wochen (= 28 Tage) nad dem Tage ded Empfangs zurüd-
geben oder die Verlängerung der Benupungdzeit nachſuchen, Die
ihnen auf angemefjene Zeit gewährt werden Tann, wenn dad Budy
nicht inzwifchen anderweitig verlangt worden it. Wer Bücher über
die ihm bemilligte Frift hinaus behält, wird durch einen Mahnbrief
erinnert, für melden er dem überbringenden Bibliothefö - Diener
fünfzig Pfennige Gebühren, wenn er aber inzwildhen feine Wohnung
verändert hat, ohne der Bibliothek davon Anzeige zu machen, das
Doppelte zu entrichten bat. Erfolgt aud hierauf noch nicht die
Zurüdgabe der Bücher an dem nächſtfolgenden Bibliothefötage, fo
fann die Mahnung wiederholt werden; bleibt diejelbe abermald un-
beachtet, jo wird dad Bud in der Wohnung des Entleihers durch
einen der Bibliothefd-Diener abgeholt; der Entleiher bat die daraus
entftehenden Koften zu tragen und verliert für das laufende, bezw.
für das nädhftfolgende Semefter dad Recht zur Benukung der
Bibliothek.
Ausnahmsweiſe können auch vor Ablauf der gewöhnlichen Ter—⸗
mine die entliehenen Bücher von der Bibliothefd-VBerwaltung zurüd-
verlangt werden, wenn dies im Interefje des Dienfted nothwendig ift.
8.61.
Die im $. 43. unter Nr. 1. genannten Perfonen dürfen die
entliehenen Werke, falld fie nicht von anderer Seite verlangt werden,
bi8 zum Schluß ded Semefterd behalten.
8. 62.
Es iſt nicht geftattet, Bücher auf den Namen eined Andern
zu entleihen oder diefelben an einen Andern weiter zu verleihen.
§. 63.
Im Laufe ded Monatd Auguft, vor dem Beginn der Herbit-
ferien, müflen alle von der Univerſitäts-Bibliothek entliehenen Bücher
behufs der vorſchriftsmäßigen Reviſion zurüdgeliefert werden. Die
Aufforderung dazu wird in biefigen Zeitungen, deren Auswahl dem
Bibliothekar zufteht, und durch Anſchlag in der Bibliothet und am
ſchwarzen Breit der Univerfität erlaffen.
8. 64.
Wer ein aus der Bibliothek entliehened oder im Lefelaal bes .
nutztes Bud durch Striche, eingefchriebene Bemerkungen oder auf
1877. 22
322
irgend eine andere Art entftellt, beſchmutzt, beſchädigt oder es ver-
liert und binnen einer nad den Umftänden zu beftimmenden Frift
nicht wieder erſetzt, bezahlt dafür den von dem Bibliothekar zu
berechnenden Preis. Die Benuger der Bibliothek haben beim Em—
pfange jeded Buches von dem Suftande defjelben Kenntniß zu nehmen,
etwa vorhandene Schäden anzuzeigen und auf dem Beſtellzettel kurz
vermerfen zu laffen.
$. 65.
Keinem Studirenden der Univerfität wird dad Ab: angs-Zeugniß
oder die auf dem Univerſitäts-Gerichte niedergelegten egitimationd»
Papiere ausgehändigt, wenn er nicht eine von der Bibliotheld-Ber-
waltung auögeftellte Beiheinigung beibringt, daß er die entliehenen
ie richtig zurüdgeliefert oder die Bibliothek überhaupt nicht
enupt hat.
se e. Eintritt in die Büderfäle,
$. 66.
Das Betreten der Bücherſäle der Univerfitäts- Bibliothek ift
außer den Beamten derjelben ohne ausdrüdliche Erlaubniß des Bir
bliotbefard nur den in $. 43. unter Nr. 1. genannten Perjonen
geftattet.
IV. Benugung des Hörfaals.
8. 67.
Die Benugung ded Hörſaals der Univerfitäts - Bibliothet durch
die Profefforen und Dozenten der Univerfität findet nach den für
die Auditorien im Univerfitäts-Gebäude geltenden Beftimmungen ftatt.
Die Regiftratur der Univerfität erftattet darüber zu Anfang
jedes Semefterd an den Bibliothefar Anzeige.
$. 68.
Wünſche der Univerfitätölehrer in Betreff zeitweiliger Verabfol—
gung von Werfen für den Hörfaal find von der Bibliotheks-Verwal -
tung thunlichft zu berücfichtigen. Die Gewähr für die richtige Zurück—
lieferung dieſer Werfe übernimmt der betreffende Univerfitätölehrer.
Berlin, den 21. Juni 1877.
Der Minifter der sera 20. Angelegenheiten.
alt,
ad U, I. 1824.
120) Inftruftion für die Kuftoden der Königlichen
Univerfitäts-Bibliothef zu Halle a. d. Saale.
gl.
Die Kuftoden haben ihre Dbliegeneiten mit Fleiß und Gewiffen-
haftigkeit zu erfüllen, die Bibliothefordnung getreulidy zu beobachten
und dad Interefje der Bibliothek in jeder Beziehung nach beften
Kräften zu wahren.
8. 2
Die Kuftoden haben den amtlichen Anordnungen und Weifungen
des Bibliothekars willig und pünktlich Folge zu leiften.
8. 3.
Die Zahl ihrer regelmäßigen Arbeitöftunden beträgt wöchent⸗
lich dreißig; die Vertheilung derjelben auf die einzelnen Tage fteht
dem Bibliothefar zu. Soweit die laufenden Geſchäfte in den vor:
geichriebenen Dienftftunden nicht erledigt werden koͤnnen, find die
Kuftoden auch über diejelben hinaus verpflichtet, ihre Thätigkeit der
Bibliothef zu widmen. s
4
Die Obliegenheiten der Kuftoden find hauptſächlich folgende:
a. die Führung der Zugangöverzeichniffe,
b. die Fortführung und, wenn erforderlich, die Umarbeitung der
Kataloge oder die Anlegung neuer,
c. der Geſchäftsverkehr mit den Buchbindern,
d. die Bejorgung des Ausleihegeſchäfts,
e. die Ueberwachung des Leſezimmers.
$. 5.
Die bei den Zugangsverzeichniſſen, dem Buchbinderverkehr und
der Katalogifirung beſchaäftigten Kuſtoden haben es ſich ganz beſon⸗
ders angelegen fein zu laſſen, daß die hinzukommenden Bände mög»
lichſt raſch außgeliehen werden können.
8. 6.
Außerdem haben die Kuftoden an der Beforgung der beftellten
Bücher, an der Ueberwachung der richtigen Aufftelung in den Sälen,
eventuell der Umſtellung einzelner Fächer, an der jährlichen Revifion
und den übrigen Heineren Gejchäften der Verwaltung theilzunehmen.
Sämmtlide Beamte haben Lücken und Defekte, die fie bemerken,
zur Kenntniß ded Bibliothefard zu bringen.
8.7.
Die Bertheilung der Geſchäfte unter die Kuftoden nimmt der
Bibliothefar vor, weldyer den einzelnen für die ihnen dauernd übers
tragenen Geſchäfte mündlihe oder, wenn nötbig, jchriftlihe In⸗
fruftionen ertheilt. Auf Berlangen des Bibliothefard haben fie
über ihren Geſchäftskreis Berichte oder Material zu foldyen zu liefern.
8. 8.
Die Beamten find jämmtli verpflichtet, darüber zu wachen,
daß dad Yublitum die Bibliothefordnung forgfältig beobachtet. An-
dererfeitd haben fie den Benupern der Bibliothek die zur Erreichung
22”
324
ihrer literariſchen Bebürfniffe erforderliche Hülfe bereitwillig zu ge⸗
währen und überhaupt die Benugung der Bibliothek in jeder Weije
zu erleichtern und fruchtbar zu machen.
9
Die Kuftoden find berechtigt und verpflichtet, an den vom Biblio-
thefar berufenen Konferenzen tbeilzunehmen. Bei der Auswahl der
für die Bibliothek zu erwerbenden Schriften hat bejonders der Uns
terbibliothefar den Bistiothefar zu unterjtügen.
8. 10,
Urlaub bis zur Dauer von vierzehn Tagen kann ihnen von
dem Bibliothefar, für eime längere Dauer nur durdy den Univer—
fitätöfurator nah Anhörung des Bibliothefard erteilt werden.
Ihrem Wunſch danach foll innerhalb der Univerfitätöferien oder
wenn jonft das Intereffe der Bibliothek es erlaubt, thunlichſt bis
zu einer Dauer von vier Wochen ftattgegeben werden.
Auch ift es dem Bibliotbefar geftattet, während der Univerfi-
tätd-Kerien, fofern die ordnungämäßige Verwaltung und Benugung
der Bibliothek nicht darunter leiden, eine Reduktion der gewöhnlichen
Arbeitöftunden eintreten zu laſſen.
gl.
Die Kuftoden find verpflichtet, einander im Falle von Krank:
beit oder Beurlaubung zu vertreten. Der Unterbibliothefar hat zu⸗
dem den Bibliothekar im defjen Abweienheit zu vertreten; in ſolchen
Rällen ift es ihm nicht geftattet, im den getroffenen allgemeinen An—
ordnungen Yenderungen vorzunehmen, und hinſichtlich der An—
ſchaffungen hat er ſich auf SO DEAL Nöthiges zu befchränfen.
1
In Betreff der Benugung der Bibliothet gelten für die Kuſto—
den die allgemeinen Beftimmungen.
Für andere Perfonen können fie eine Bürgſchaft nicht übernehmen,
8.18.
Bei einer Feuerbbrunſt in der Nähe der Bibliothek haben die
Bibliothelsbeamten ſich jämmtlidh in der Bibliothek einzufinden,
um fi) erforderlihen Falles an den Sicherungs und Rettungs-
mafregeln für die Bibliothek zu betheiligen.
8%. 14.
Diefe Inftruftion gilt auch für die Amanuenſes und Hülfs-
arbeiter, joweit fie auf diefelben anwendbar ift. Der Bibliothekar
wird denfelben die nöthigen Spezialanmweifungen erthetlen.
8.15.
Der Kuftos, welhem die Verwaltung der von Ponidauijchen
Bibliothek übertragen tft, bat die für dieſe Bibliothet beftimmten
Regulative gewiffenhaft zu beobachten, das Ausleihegeſchäft derjelben
325
zu führen, für zwedentipredende Ergänzung des Bücherſchatzes zu
jorgen und die SKatalogijirung der Bibliothek zu fördern.
Berlin, den 29. Mai 1877.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Auftrage: Greiff.
ad U. I. 6564. Sm vage reiff
121) Preisaufgabe der Beneke'ſchen Stiftung zu
Göttingen.
Die philoſophiſche Fakultät der Georgia⸗Auguſta wiederholt die
im Jahre 1871 für 1874 geſtellte Aufgabe für das Jahr 1880.
Sie verlangt einen eingehenden und umfaſſenden Nachweis der
philoſophiſchen Syſteme, denen die Verfaſſer der dem Hippokrates
zugeſchriebenen Schriften folgten, verbunden mit einer Unterſuchung
über den Gewinn, den die ſorgfältige Beachtung jener Syſteme jo-
wohl für die Beitimmung der Abfafjungäzeit der hyppofratiichen Schrif-
ten ald auch für die Geſchichte der griechiichen Philojophie ergiebt.
Näheres über die Aufgabe findet fich in den Göttinger An-
zeigen 1877 ©. 276.
Die Bearbeitungen diefer Aufgabe find bid zum 31. Auguft
1879 dem Dekan der philoſophiſchen Fakultät zu Göttingen in
deuticher, lateinifcher, franzöſiſcher oder englifher Sprache einzureichen.
Jede eingefandte Arbeit muß mit einem Motto und mit einem ver-
fiegelten, den Namen und die Adreffe ded Verfaſſers enthaltenden
Kouvert, welches dafjelbe Motto trägt, verjehen fein.
Der erfte Preid wird mit 500 Thlen Gold in Friedrich8d’or, der
zweite mit 200 Thlrn Gold in Friedrich&d’or honorirt. Die Ber-
leihung der Preife findet im Sahre 1880 am 11. März, dem Ge-
burstage des GStifters, in öffentliher Sitzung der Fakultät ftatt.
Gefrönte Arbeiten bleiben unbeſchränktes Eigenthum ihrer
Berfafler.
Göttingen, den 1. Suni 1877.
Die philoſophiſche Fakultät.
Der Dekan.
W. Müller.
122) Beftätigung der Wahl des Präfidenten ſowie des
Stellvertreterd defjelben bei der Akademie der Künſte
zu Berlin.
(Eentrbf. pro 1876 Seite 435 Nr. 170.)
Seine Majeftät der König haben durch Allerhöchfte Ordre vom
29. Juni d. J. die Wahl ded Geheimen Regierungsraths Hipig
zu Berlin zum Präfidenten der Akademie der Künfte dafelbft für
das Jahr vom 1. Dftober 1877 bis dahin 1878 zu beftätigen
eruht.
8 Bon dem Heren Minifter der geiftlichen ıc.. Angelegenheiten ift
durch Verfügung vom 5. Juli d. I. die Wahl des Profeſſors
K. Beder zu Berlin zum Vertreter ded Präfidenten der Akademie
der Künfte dafelbft für das Jahr vom 1. Dftober 1877 bis dahin
1878 beftätigt worben.
123) Betheiligung deutfher Künftler an der Kunſtaus—
ftellung zu Madrid im Jahre 1878.
Berlin, den 30. Mai 1877.
Der hiefige Königlid Spaniihe Gefandte hat den Wunſch
feiner Regierung zu erkennen gegeben, daß dieffeitd auf die Betheis
ligung deutſcher Künftler an der im Sanuar f. I. in Madrid
ftattfindenden allgemeinen Ausſtellung der ſchönen Künfte hingewirkt
werde.
Unter Beifügung von 3 Eremplaren eines bezüglichen Reglements
zur Benugung veranlaffe id den Senat der Königlichen Akademie
der Künfte zu geeigneten Schritten, um bie Audftellung zur Kennt-
niß der Küänftlerkreife zu bringen. Soweit bier erfichtli, wird es
ſich zu diefem Behufe empfehlen, nicht bloß den jämmtlihen Mit»
gliedern der Akademie, fondern aud dem Ausſchuß der deuticen
Kunftgenoffenfchaft eine diedbezügliche Nachricht zu geben.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Breift,
An
ben Senat ber Königlichen Akademie ber Künfte bier.
U. IV. 1533.
In demfelben Sinne ift für die Königl. Kunftatademien zu
Königsberg, Düffeldorf, Kafjel, Hanau und für das
Städelihe Kunftinftitut zu Frankfurt a. M. verfügt worden.
Mm. Gymnafial⸗ und Neal:Lehranftalten.
124) Zufammenfegung der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs
tommtffion zu Berlin.
Centebl. pro 1877 Geite 283 Nr. 110.)
Der Herr Minifter der geiftlihen zc. Angelegenheiten hat durch
Verfügung vom 19. April d. I. den ordenili en Profeffor Dr.
32a _
Detersd und den außerordentlihen Profeffor Dr. Kny in der
philofophiichen Fakultät der Univerfität zu Berlin zu außerordent-
lihen Mitgliedern der Königl. Wiſſenſchaftlichen Prüfungstommiifion
dajelbit für dad Jahr bis 1. April 1878 ernannt.
125) Ausbildung und Prüfung der Xehrer für Land»
wirtbihaft an den Landwirthſchaftsſchulen.
Berlin, den 11. Zunt 1877.
Em. ꝛc. überjende ich in der Anlage 4 Drudemplare der von
dem Herrn Minifter für die landwirthſchaftlichen Angelegenheiten
und mir gemeinfam erlafjenen Vorſchriften, betreffend die Ausbildung
und dad Sramen für die Lehrer der Landwirtbichaft an den Land—
wirtbichaftsichulen.
Em. ıc. wollen hiervon den Borftand des dortigen landwirth-
Ichaftlihen Univerfitätd - Snftituted in Kenntniß fegen und denfelben
zu einer Aeußerung, ob dort eine Prüfungskommiſſion einzufeßen,
bezw. zu Borjchlägen über deren Zufammenjegung veranlafien.
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
bie Königl. Univerfitäts-Ruratorien und Herren Kuratoren
zu Königsberg, Halle, Kiel und Göttingen.
U. U. 1377.
Vorſchriften,
betreffend die Ausbildung und dad Examen für die Lehrer der Land⸗
wirthſchaft an den Landwirthſchaftsſchulen.
Mit Bezug auf 8.4. ad 3 des Reglements für die Landwirth-
ſchaftsſchulen vom 10. Auguft 1875 werden hiermit über die Auß-
bildung und dad Examen der Landwirthſchafts-Lehrer folgende
Beitimmungen getroffen.
Sn Zukunft follen nur foldye Lehrer der Landwirthichaft an den
nah Maßgabe des Normalstehrpland organifirten Landwirthſchafts—
Ichulen definitive Anftellung, wie fie in dem angezogenen $. 4.
vorgejehen ift, erlangen können, melde:
1) dad Mbiturienten-&ramen eined Gymnaſiums oder einer
Realſchule erfter Ordnung beftanden haben,
2) ein dreijähriged Studium an höheren landwirthichaftlichen
Lehranftalten oder Univerfitäten zurückgelegt und die Prüfung
für das Lehramt der Landwirthichaft beitanden haben,
3) zwei Jahre praktiſch landwirthſchaftlich beichäftigt geweſen
nd,
328
4) ein Probejahr ald Lehrer an einer Landwirthſchaftsſchule
mit günftigem Crfolge abgehalten haben.
Dad Sramen für das Lehramt der Landwirthſchaft kann an
jeder höheren landwirthſchaftlichen Kehranftalt, ſowohl an den felbft-
Itändigen landwirtbichaftlihen Akademien, wie an den landwirth-
ſchaftlichen Univerfitätd-Inftituten abgelegt werden.
Diefed Eramen findet in den Formen der bis jept an dieſen
Anftalten üblihen Abgangs-Prüfungen ftatt, und hat der Sraminand
bei feiner Meldung zum Examen ausdrücklich anzugeben, daß er daß
Sramen zum Zwede der Erlangung der Qualififation zum Land:
wirthſchafts⸗Lehrer zu machen wünjdt.
Der Borfigende und die Mitglieder der für jede höhere land:
wirthichaftliche Lehranstalt zu errichtenden Prüfungskommiſſion werden
von den Minifter, deſſen Reſſort die betreffende Anftalt angehört,
ernannt.
Dad Examen ſelbſt beſteht aud einer fchriftlihen und einer
mündlichen Prüfung. Die jchriftlihe Prüfung muß die Bearbei-
tung eined Themas aud dem Gebiete der Landwirtbichaft und eined
Themas aud dem Gebiete der Naturwiſſenſchaft umfaffen.
Der Sraminand hat dad Recht, aud den unten für die münd-
lihe Prüfung genannten naturwiſſenſchaftlichen Disziplinen diejenige
zu bezeichnen, aus weldyer ihm das naturwiſſenſchaftliche Thema zu
beftimmen ift. Für jede fchriftliche Arbeit ift eine Zeit von minde-
ſtens 6 Wochen zu gewähren.
Die mündlide Prüfung muß fidh erftreden über das ganze
Gebiet der Landwirthichaft und über Phyfif, Chemie, Botanil mit
befonderer Rüdfiht auf Pflanzenphyfiologie, Zoologie, und Thier⸗
phyfiologie, Mineralogie und Geologie, Grundzüge der National:
Defonomie und des Landwirthſchaftsrechts.
Die Prädifate für die ſchriftlichen Arbeiten, wie für den Auß-
fal der mündlihen Prüfung werden durch Abftimmung in der
Prüfungstommiffion feftgeftellt, nachdem der zunächſt betheiligte
Sraminator fein Votum zuerft abgegeben hat. Bei Stimmengleidy-
heit entſcheidet der Vorfigende. Auch dad dem Befähigungs-Attefte
beizufügende Gelammtprädifat wird durch Abftimmung in der
Pehfungefommiifion feftgeitellt.
Neben den Prädikaten über den Ausfall der Prüfung in den
einzelnen Fächern muß dad dem Examinanden auszuftellende Zeug«
niß die ausdrüdliche Erklärung enthalten, daß der Betreffende von
dem die Prüfung vornehmenden Kollegium für befähigt zum Lehrer
der Landwirthſchaft an einer Landwirthichaftsichule gehalten wird.
Diefem Befähigungd-Atteft Tann ein Gefammtprädifat in den
Ausdrüden: genügend, gut, ſehr gut beigefügt fein. Das Befähi-
gungs-Atteft darf nicht ertheilt werden, wenn der Examinand in einer
der 3 Haupt-Abtheilungen der Landwirtbichaftölehre, in landwirth-
329
Ichaftlicher Betriebölehre oder Pflanzenbau oder Thierzucht, oder in
dreien der übrigen Fächer ungenügende Kenntniffe gezeigt bat.
Mangelhafte Kenntniffe in je einem der, außer der Landwirthſchafts⸗
lehre oben genannten Fächer, wenn der Sraminand wenigſtens eine
allgemeine Belanntihaft mit den Hauptlehren der betreffenden
Disziplin nachgewieſen hat, Tönnen durch befonderd tüchtige Kennt-
nilje. in je einem anderen diefer Fächer fompenfirt werden. Bei den
drei Abtheilungen der Landwirthſchaftslehre findet jedody eine foldhe
Kompenfation nit Statt. Im Uebrigen ift das Urtheil ded Era-
minatoren= Kollegiumd über die Befähigung des Graminanden zum
Landwirthichaftd-Xehrer ein völlig freies; al Minimum des in den
einzelnen Disziplinen zu Berlangenden ift die vollftändig fichere
Beberrichung des bettefrenden Zehrpenfumd der Landwirthſchaftsſchule
anzunehmen,
Kann dem Sraminanden bei fonft genügenden Zeiftungen in
der Mehrzahl der Fächer, wegen ungenügender Kenntniffe in einzelnen
Fächern dad Befähigungdatteft nicht ertheilt werden, jo Tann ihm
von dem dad Sramen abhaltenden Kollegium ein, bei demijelben Kol:
legium abzubaltended Nachexamen in den betreffenden Fächern zur Er—
langung ded Qualififationdattefted geftattet werden. Diejed Nachexamen
‘darf nicht früher ald 6 Monate nady dem erften Examen ftattfinden.
Iſt der Ausfall des Eramend ein jo ungenügender gewejen,
dab der Sraminand ald überhaupt nicht beftanden erklärt werden
muß, jo muß die Prüfung vollftändig wiederholt werden, dieſe
Wiederholung darf früheſtens nach Sahresfrift eintreten.
Das Befähigungdatteft zum Lehrer der Landmwirthichaft giebt
nur die Beredhtigung zum Unterricht in der Landwirthſchaft jelbft,
nicht auch zum Unterridt in den übrigen LXehrgegenftänden an den
Landwirthſchaftsſchulen.
Auf Dozenten der Landwirthſchaft an den höheren landwirth⸗
ſchaftlichen Lehranſtalten finden dieſe Vorſchriften keine Anwendung.
Ausnahmen von dieſen Beſtimmungen koͤnnen nur mit Be—
willigung der beiden unterzeichneten Miniſter eintreten.
Berlin, den 9. Mai 1877.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛ·. Der Minifter für die landwirth⸗
Angelegenheiten Ichaftlichen Angelegenheiten.
r. Falk. Dr. Friedenthal.
126) Religiondunterriht an den höheren Kehranftalten.
(Centrbi. pro 1859 Seite 193; pro 1872 Seite 138; pro 1875 Seite 90.)
Berlin, den 14. Sunt 1877.
Die von dem Königlichen Provinzial: Schulfollegium in dem
Bericht vom 4. d. M. oetellte Anfrage, ob die unter dem 6. April
330
1859 erlaffene Eirkularverfügung über den Religionsunterricht von
Sitfibententinbern nod in Geltung ftehe, erledigt fid) durch meine
Girkularverfügung vom 29. Februar 1872, in Verbindung mit der
durch die neuere Verfügung von 26. Januar 1875 dazu gegebenen
Erläuterung.
Die Fitularverfügung vom 29. Februar 1872 wird in den
Eingangdworten ausdrüdlih als eine „Aenderung der bejtehenden
Vorſchriften“ bezeichnet, worin enthalten ift, daß durch dieſelbe die
entgegenftehenden Vorſchriften aufgehoben find. Die genannte Ver—
fügung jegt die Bedingungen feft, unter welchen Schüler von der
Verpflichtung zur Theilnahme an dem lehrplanmäßigen Religions:
unterrichte entbunden werden können. Cie bezieht ſich alſo nur
auf Schüler, welche zur Theilnahme an dem Religionsunterrichte
verpflichtet ſind, das heißt auf diejenigen Schüler, welche (bezw.
deren Eltern) derjenigen Konfeſſion angehören, in welcher an der
betreffenden Schule lehrplanmäßiger Neligionsunterricht erteilt wird;
denn nad dem Grundjage des Allg. Landrechts (Theil 2 Titel 12
$. 11.) fönnen Schüler zur Theilnahme an dem Weligiondunter-
richte in einer Konfelfion, welcher fie (bezw. ihre Eltern) nicht an-
gehören, überhaupt nicht angehalten werden, es dürfen aljo für ihre
Dispenfation von demfelben nicht erſt noch befondere Bedingungen
aufgeitellt werden. Wenn über dieje aus dem allgemeinen Rechts—
grundjage fid) ergebende Auffaffung meiner Girkularverfügung vom
29. Februer 1872 nody irgend ein Zweifel entftehen fonnte, jo ift
derjelbe durch meine, auf bejonderen Anlaß erfolgte Verfügung vom
26. Januar 1875 bejeitigt, welche ich deshalb durch das Gentralblatt
1875 ©. 90 zu allgemeiner Kenntniß habe bringen laſſen. Denn
indem die Erklärung gegeben wird, daß „Schüler, welde in einer
Religion, bezw. Konfeilton, erzogen werden follen, für welche im
allgemeinen Lehrplane der betreffenden Anftalt Unterrichtöftunden
nicht angefegt find, auf den Antrag der Eltern ohne weiteres
von ben Meligionsunterricht zu biöpenfiren“ find, fo ergiebt ſich,
daf die Dispenjation der Kinder von Diifidenten, welde in giltiger
Form aus der Landeskirche ausgetreten find, nicht von bejonderen
Bedingungen kann abhängig gemacht werden, aljo die Verfügung
dom 6. April 1859, infoweit fie entgegengefegte Vorſchriften enthält,
außer Kraft geſeht ift.
Der Minifter der ee 20. Angelegenheiten.
alk
An
das Königliche Provinzial-Schulfollegium zu N.
U. II. 1496,
331
127) Ertheilung des Turnunterrihtdö an höheren Un—
terrichtöanftalten dur einen Xehrer der Anftalt inner-
balb feiner Pflichtſtunden. Bedingungen für Heran—
jiehung einer anderen Lehrfraft und Höhe der
Remuneration.
Berlin, den 30. April 1877.
Durd den Bericht ded Königlichen Provinzial-Schulfollegiumd
vom 9. d. M. ift der Antrag, in dem Etat des Gymnafiumd zu N.
den für den Zurnunterricht audgebrachten Betrag, Zitel II. 9. der
Ausgabe, von 300 M. auf 800 M. und zu diefem Behufe den
au um 500 M. zu erhöhen, nicht als begründet zu
erachten.
Das Königlihe Provinzial-Schulfollegium ift durch einen Er—
lag vom 30. November 1875 angewiejen worden, dafür Sorge zu
tragen, daß der Zurnunterriht von einem der angeftellten Lehrer
innerhalb der Zahl feiner Pflichtftunden ertheilt werde; diejelbe Weiſung
ift als Vermerk in den Etat pro 1875/7 zu der betreffenden Pofition
aufgenommen. Dem gegenüber kann die in dem Berichte enthaltene
Erflärung, dab zur Ausführung dieſes Vermerkes zur Zeit feine
Ausficht Jei, nicht ald genügend angejehen werden; vielmehr ift an-
zuzeigen, ob feiner der jegt angeftellten Lehrer die gejegliche Befä-
bigung zur Ertheilung des Turnunterrichts befipt, und wenn ein
Lehrer diefe Befähigung bat, fo ift nachzuweiſen, aus welchen Grün:
den diefem nicht innerhalb jeiner Pflichtjtundenzahl, erforderlichen
Falls unter Befreiung von einigen feiner Lehrſtunden durch ander>
weite Vertheilung, der Zurnunterriht oder wenigftend ein Xheil
deffelben zugewieſen ilt.
Erft wenn auf diefe Weile die Nothwendigfeit nachgemiefen ift,
daß der Zurnunterricht oder ein Theil deſſelben durch eine befonders
zu remunerirende Lehrkraft ertheilt werde, kann die Frage über Die
Höhe der Remuneration und über die Weiſe, wie der etwa erfor:
derliche Mehrbedarf zu beſchaffen ift, zur Erwägung kommen. Doc
madye ich ſchon jept das Königliche Provinzial» Schulfollegium auf
folgende Punkte aufmerkjam:
Die Statöpofition Titel II. 9. giebt injofern feinen berechtigten
Anhalt, um daraus dad Erforderniß für Die Leiltung einer größeren
Zahl von QTurnftunden zu berechnen, weil in feiner Weije erfichtlich
gemacht war, daß dieler Betrag für bloß vier Zurnftunden follte
aufgebracht werden. Jedenfalls würden 75 M. ald Jahresbetrag für
eine wöchentliche Zurnftunde ald dad Marimum zu betrachten fein,
welches nöthigenfalld zugebilligt werden könnte,
Was die Beſchaffung ded eventuell ald erforderlich nachge⸗
wieſenen Mehrbedarfs betrifft, ſo iſt dafür zunächſt im Hin⸗
blick auf die jetzigen Schulgeldſätze eine Erhöhung derſelben in
3”
Ausfiht zu nehmen und das Königliche Provinzial - Schulfollegium
wird in diefer Hinficht die entiprehenden Anträge vorzulegen haben.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
das Königliche Provinzial Schuftolegium zu R.
U. 11. 958.
128) Beleuchtung der Wohn-, Schlaf- und Unterrichts—
räume in Alumnaten von Unterrihtsanftalten.
Em. Excellenz haben und mitteld hohen Erlaſſes vom 12. d. M.
beauftragt, uns gutachtlic darüber zu äußern, ob und in wie weit
die — — Wohn-, Schlaf- und Ünterrichtsräume in einem
Alumnat wie Schulpforta dur Gaslicht zu der Beſorgniß begrün-
deten Anlaß böte, daß dadurd die Gejundheit der Alumnen gefährdet,
insbefondere auch eine ungünftige Einwirkung auf die Augen der
Zöglinge herbeigeführt werde,
Indem wir und beebren, den uns mitgetheilten Bericht des
Königl. Provinzial: Schulfollegiums zu Magdeburg, betreffend die
Errichtung einer Mineralöl-Gasanftalt, anbei wieder anzujchließen,
verfehlen wir nit, diefem Auftrage in Nachftehendem ganz ges
borfamft nachzukommen.
Aus den Anlagen ergiebt ſich zunächſt, daß eine beffere Fünft-
liche Beleuchtung Hr Schulpforta ein dringendes Beduͤrfniß ift.
Bis jetzt wurden in den Klaſſen- und Wohnſtuben nur Oellampen
benugt, welche nad einem langjährigen Gebrauche immer weniger
ihren Zwed erfüllten, vielmehr hinreihenden Anlaß zu Klagen darboteu.
Bei der Wiederbenugung von Lampenlicht in Schulpforta müßten
192 Lampen angeichafft werden. Die Lampen für Petroleum haben
aber die Dellampen verdrängt, fo daß letztere befonderd angefertigt
werden müßten, wenn man fie wieder in Gebrauch ziehen wollte.
In diefem Falle würden aber alle mit der Benupung von Lampen
verbundenen Uebelftände wieder Plab greifen und um fo umane
genehmer empfunden werden, als fid) gegenwärtig überall in größern
Anftalten das Gaslicht mit Recht eingebürgert hat, da es jo große
Vortheile dem Lampenlichte gegenüber gewährt, daß feine Ginführung
allgemein empfohlen werben fann.
Wenn aud in neuerer Zeit die Petroleumlampen jehr beliebt
geworden find, jo ift doch bei denfelben fehr in Erwägung zu ziehen,
daß eine jo geh: Zahl von Lampen, wie fie in Schulpforta erfor:
derlich ift, die größte Sorgfalt bei der Behandlung und Reinigung
nothwendig macht, aud ein jehr gutes Brennöl erheifht, wenn
nicht eine ſehr beläftigende und für Manche unerträgliche Petroleum:
Atmojphäre entftehen fell, abgefehen davon, daß auch die Aufber
333
wahrung großer Mengen von Petroleum und die damit verbundenen
Manipulationen nicht immer ohne Gefahr find.
Aber aub in der Menge der Berbrennungdprodufte, welche
fih bet der künſtlichen Beleuchtung in den betreffenden Räumen
anfammeln, genießt dad Petroleum feinen Vorzug vor dem Gas⸗
liht, da die bezüglichen Unterfuhungen ergeben haben, daß das
Petroleum bei gleicher Lichtftärke mehr Koblenjäure ald das Leucht⸗
a8 entwidelt. Diejer Umftand dürfte in Echulpforta ganz beſonders
in's Gewicht fallen, da dort im Winter an den fürzeften Tagen von
5—8, Abend8 von circa 3—10 Uhr, jomit täglidh etwa 10 Stun-
den fünftliche Beleuchtung zur Verwendung kommt.
Dad Gasliht befigt von vornherein den großen Vorzug der
Bequemlichkeit; ed überhebt aller Sorge für die jchmierige In—
ftandhaltung der Lampen, führt fomit eine vollftändige Unabhängig-
feit von der Aufmerkiamfeit der Bedienfteten herbei und liefert eine
gleichmäßige Lichtquelle, die beim täglihen Gebrauche nur des An-
zündens und Auslöſchens bedarf, Vortheile, die namentlich in Alum⸗
naten durch feine andere Beleuchtung zu erreichen find.
Die Leuchtgasbeleuchtung ift nicht überall wegen der Schwierig-
feit der Anlage und ded Koftenpunfted anzubringen; dagegen hat
die Neuzeit ein Verfahren gelehrt, welches auch abgelegenen, mit
ftadtiichen Sasanftalten nicht zu verbindenden Wohnungen den Nutzen
ded Gaslichtes zu verſchaffen vermag.
Dasſelbe befteht darin, daß man ftatt der Steinkohle, die Rüd-
ftände bei der Darftellung des Solaröld oder Paraffind aus Braun-
kohle zur Vergaſung verwendet.
Schulpforta ift gleichzeitig fo gelegen, daß es dieſe Rückſtände
jehr leicht aud der nächſten Umgebung beziehen und daher große Trand-
portkoften vermeiden fann. Die Fabrikation dieſes Mineralölgafes ift
einfach und reinlich, wie aus folgender Beſchreibung hervorgeht:
Bon den verfchtedenen Fabrikations-Rückſtänden wird vor-
ugsweiſe dad fogenannte Paraffindl benutzt, welches mitteld einer
— Vorrichtung tropfenweiſe den in's Glühen gebrachten
Retorten zufließt und ſich mit Waſſerſtoffgas vermiſcht, welches fich
leichzeitig durch Zerſetzung von Waſſer mittels glühender Eifenfeil-
päne entwickelt.
Die Gaſe gelangen in die ſogenannte Hydraulik oder Vorlage, in
welcher ſich ein höchſt geringer Theerrückſtand abſetzt, alsdann in die ſo⸗
genannten Kondenſations- und Reinigungsapparate, um ſich im Gaſo⸗
meter anzuſammeln, der in der Regel einen für 3 Tage ausreichenden
Vorrath von Gas umfaßt.
Da das Paraffinoöl frei von Schwefel und Stickftoff ift, jo
fommen alle fomplizirten Reinigungdapparate, welche die Daritellung
des gewöhnlichen Leuchtgaſes aus Steinkohlen [chwierig und Toft-
ſpielig machen, ganz in Wegfall. Es find daher audy Feine bedeutenden
83834
Arbeitskräfte erforderlich. Nach den bisherigen Erfahrungen reicht
eine Arbeitskraft bei der Speiſung von 200 Flammen vollſtändig
aus. Selbſtverſtändlich muß bei der Leitung der Röhren auf deren
Dichtigkeit und Material, ſowie auf dad richtige Verhältniß der Dimen-
ftonen der verjchiedenen Röhren und der Menge des Gaſes, welches
diefelben durchſtrömt, dieſelbe ſachverſtändige Rückſicht wie beim
Steinkohlengaſe genommen werden. Eben wenig darf es an
einer Einrichtung fehlen, welche jede einzelne Abzweigung vom Haupt⸗
rohr am Einfallspunkte in die Gebäude abſtellt, ſo daß das Gas
in allen damit verſehenen Stuben, Verſammlungsräumen, Korridoren,
ꝛc. auf einmal abgeſperrt werden kann, wenn dieſer Hauptkran ge⸗
ſchloſſen wird. Die Ueberwachung deſſelben muß einem Bedienſteten
anvertraut werden, welcher jeden Abend den Verſchluß des Haupt⸗
krans bewirkt, wenn vom Gaslichte kein Gebrauch mehr gemacht wird.
Was die Beſchaffenheit des Mineralölgafes betrifft, jo exiſtirt
zwar hierüber noch keine ganz genaue Analyſe; ſo viel ſteht aber
feſt, daß daſſelbe ſehr ——— iſt und daher auch bei voll»
fommener Verbrennung einen großen Lichteffelt erzeugt.
Die Berbrennungdprodufte beftehen aus Kohlenſäure und WBaffer.
Dad Mineralölgad hat in diefer Beziehung ebenfalld einen entſchie⸗
denen Vorzug vor dem Steinfohlengas, welches niemals von feinem
Schwefelgehalt jo vollftändig gereinigt werden kann, daß ſich unter
den Verbrennungdproduften nicht ftet8 mehr oder weniger Spuren
von ſchwefliger Säure finden follten.
Die Brenner für Mineralölgas verlangen wegen defjen größeren
Koblenftoffsgehaltes eine befondere Konftruftion und eine 4 mal klei⸗
nere Deffnung al8 die für Steinkohlengas, um eben die volllommene
Verbrennung ded Kohlenftoffs ficher zu ftellen.
Die Form der Brenner ift bei allen Gadarten dieſelbe. Die
ſog. Fiſchſchwanzbrenner liefern jedoch eine unrubige und flatternde
Flamme und find daher nur auf den Korridoren, in den Verſamm⸗
lungd » und Zurn» Sälen ıc. zu benugen, während in den Studir-
und Klaffenftuben nur der kreisfförmige Argandbrenner zur Verwendung
fommen kann, da er eine ruhige Lichtquelle liefert, weldhe beim
Mineralölgafe einer Lichtftärfe von 10—12 Normallerzen gleichkommt,
wenn pro Stunde und Rlamme 1 Kubikfuß Gas verbraudt wird.
Die Benupung des Gaslichtes in Schlafräumen ift im Allgemei-
nen nicht zu empfehlen, da die Erfahrung gelehrt hat, daß fich megen
undichter Röhren eine größere Dienge von Gas allmälig anjammeln
kann, wodurch für die Inſaſſen mannigfache Gefahren entitehen fönnen.
Diefe können aber vermieden werden, wenn die Beleuchtung von
außen mitteld des Oberlichts der Thüren zu bewerkitelligen ih und
die lofalen Berbältnifle diefe Art von Beleuchtung geftatten Wir
machen auch auf die in England gebräuchlichen Eonnenbrenner auf:
merkſam, wobei mehrere Gadflammen in der Mitte der Dede eines
385
Saales in freiöförmiger Gruppirung angebracht find und mit einem
nad außen führenden Schlot in Verbindung ftehen, jo daß gleidh-
zeitig eine zweckmäßige Bentilatton vermittelt wird. Leider läßt ſich
dieje Einrichtung nicht in alten Gebäuden berftellen, weil fie ſchon beim
Bauprojekt eine Berückſichtigung verlangt.
Sollten in Schulpfortsi Schlaf- und Arbeitsräume nicht getrennt
jein, fo würden wir in Anbetracht der großen Vorzüge ded Gas—
lichtes auf daffelbe nicht verzichten, ein deſto größeres Gewicht aber
auf eine fräftige Bentilation der betreffenden Räume legen, auch eine
zwedmäßige Aufitellung und forgfältige Ueberwachung der Hauptkrane
zur Bedingung maden.
Mad den Einfluß ded Gaslichtes auf die Augen der Schüler
betrifft, jo bemerfen wir in diefer Beziehung Folgendes: Im All»
gemeinen bat fi nad der bisherigen Crfahrung der Augenärzte
Tein nachtheiliger Einfluß ded Gaslichted auf die Augen bemerkbar
gemacht, wenn dafjelbe ſachgemäß benupt wird und namentlid Ein-
richtungen vorhanden find, wodurd die direkte Einwirkung der hellen
Flamme auf die Augen verhütet wird. Zu diefem Zmede dienen
im Allgemeinen Schirme oder Gloden. Sehr nachtheilig find
aber die dunklen undurdläffigen Blechſchirme und alle Klagen beim
Gebrauche des Gaslichtes find fait durchgängig nur auf diefe un-
zweckmäßige Einrichtung zurüdzuführen. Da nämlih Dad Auge
bierbei im Dunkeln vermeilt, aber auf eine ftarf beleuchtete Fläche
blidt, jo muß auf die Dauer Blendung und Ueberreizung der Augen
mit ihren mannigfachen nachtheiligen Folgen entitehen. Ganz geeignet
find nur Milchgladgloden, welche dad Licht mehr zerftreuen und dad
Auge nicht unangenehm beeinflufjen.
Erfahrungsgemäß enwidelt fih beim Gasliht mehr Wärme;
die Gasflamme darf daher nicht in zu großer Nähe der Köpfe der
Schüler angebracht fein, weil die ftrahlende Wärme, welche fie außs
jendet, Kongeftionen zum Gehirn und Kopfſchmerzen zu erzeugen
vermag. Da fidh aber in der Regel mehrere Schüler an einer Gas—
flamme betheiligen, fo muß ſchon aus diefem Grunde die Lichtquelle
höher angebracht werden, jo daß die unangenehme Einwirkung der
itrablenden Wärme in Wegfall kommt, namentlih wenn man die
fogenannte Tellerbeleuchtung mählt, wobei eine größere, trichterför-
miß geftaltete Glode von Milchglas nad unten durch einen Glad-
teller abgeſchloſſen wird. Hierdurch erfährt das herabfallende Licht
eine zweckmähßige Zerftreuung und Dtilberung feiner Sntenfität.
Sleichzeitig wird auch dad Schwanken der Flamme durch Luftbe—
wegung verhütet und die dem Auge höchſt mwohlthuende Wirkung
einer ruhig fortbrennenden Lichtquelle nody mehr gefichert.
Unter bejonderen Umftänden können bei einer franfhaft erhöhten
Reizbarkeit der Augen gleichzeitig ſchwachbläuliche Eylinder verwen
det werden. In Sculpforta find aber bis jet feine bejonderen
336
Augenkrankheiten zur Behandlung gefommen und die einzelnen Fälle
von fontagiöfer Augenentzündung find auf Einfchleppung zurüdzufüh-
ren, da diefe Krankheit in Thüringen häufiger ald irgend wo auftritt.
Das helle und gleihmäßige Gaslicht wird jedenfalld günftiger auf
das Sehvermögen einwirken, ald die bisherige Delbeleucdhtung, die
ih namentlich aud für eine gemeinjchaftliche Benugung viel weniger
gut eignet ald dad Gadlicht.
In diefer Beziehung kommt ed nur auf eine richtige Verthei⸗
lung der Lichtquelle an, damit jedem Schüler die ausreichende Kicht-
menge zu Theil wird, da zu wenig Licht eben fo fehr durch Ueber»
anftrengung, wie zu viel Licht durch Blendung ſchadet.
Im Allgemeinen fann man annehmen, daß ein Argandbrenner mit
der obengedadhten Einrichtung menigftens vier Schülern genügended
Licht gewährt, wenn die Sitze derfelben zwedentiprechend gruppirt find.
Auf Grund dieſer Erörterungen faffen wir unfer Gutachten
in Folgendem zufammen:
1) Die Einführung ded Mineralölgafed in Schulpforta als
Beleuchtungsmittel unterliegt feinem fanitären Bedenken und ver«
dient jeder andern Eünftliden Beleuchtung vorgezogen zu werden.
2) Das Mineralölgas ift feiner Beſchaffenheit nach freier
von fremden Beftandtheilen als dad Steintohlenleuchtgas, obgleich
beide Gafe in Bezug auf Fenerögefahr mit derfelben Vorſicht zu
behandeln find.
3) Die Benupung ded Mineralölgafed in Schlafräumen ift
zu vermeiden, wenn dieje nur als foldhe gebraucht werden; es fei
denn, daß die Beleuchtung von außen anzubringen fit.
4) Findet keine Trennung der Schlaf» und Wohnräume ftatt,
jo würden wir bei den großen Vorzügen ded Mineralölgajeß gegen
feine Verwendung fein Bedenken erheben, wenn die gedachten Be-
dingungen erfüllt werden.
5) In allen Unterrihtd- und Wohnräumen ift eine nachthei⸗
Iige Einwirkung der Gasbeleuchtung auf die Augen nit im Ges
ringiten zu befürchten, wenn
a. Argandbrenner mit Tellereinrihtung benupt werben ;
b. wenn die Brenner bei gemeinfchaftlicher Arbeit in zwedmäßiger
Höhe angebradt find; Ä
c. wenn die Lichtquelle zu einer angemefjenen und der Zahl der
Schüler entiprechenden Bertheilung gelangt.
Berlin, den 27. Juni 1877.
Königliche Wiffenfchaftliche Deputation für das Medizinalmejen.
Unterſchriften.
An
ben Konigl. Staats ˖ und Miniſter der geiſftlichen ac.
Angelegenheiten Herrn Dr. Falk, Excellenz.
— — — — — —
337
IV. Seminare, Bildung der Lehrer
und Deren perfönliche VBerbältniffe.
129) Befähigungdzeugnijfe aus der Gentral-
urnanftalt.
(Centrbl. pro 1876 Seite 388 Nr. 114.)
Berlin, den 16. Mat 1877.
In dem Kurſus der Königl. Sentral- Turnanftalt für Givil-
eleven während ded Winters 1876/77 haben nadgenannte Lehrer
das Zeugniß der Befähigung zur Zeitung der gymnafliſchen Uebungen
an öffentlichen Unterrichts-Anttalten erworben:
1) Dr. Anſchütz, Realfchullehrer zu Ejchwege,
2) Bachmann, Clementarlehrer zu Kafjel,
3) Dr. Barlen, Gymnaftallehrer zu Bochum,
4) Barth, Lehrer an der Borjchule der höheren Bürgerfchule
u Diez,
5) Bauic, Elementarlehrer zu Niedertiefenbady im Oberlahntreije,
6) Bert, Gymnaſiallehrer zu Dortmund,
7) Böhlide, Seminar-Hülfälehrer zu Bromberg,
8) Dr. Brintmann, Lehrer am Progymnafium zu Schlawe,
9) Brüdner, Seminarlehrer zu Rofenberg,
10) Däde, Gymnafiallehrer zu Burgfteinfurt,
11) Dettler, Seminar:Hülfslehrer zu Alt-Döbern,
12) Elöner, Seminarlehrer zu Bredlau,
13) Erdmann, kommiſſariſcher Gumnafiallehrer zu Koblenz,
14) Fiebing, Seminar-Hülfdlehrer zu Kammin,
15) Freſe, Glementarlehrer, zur Zeit zu Berlin,
16) Gattermann, Seminarlehrer zu Delitzſch,
17) Gehrig, dedgl. zu Neuwied,
18) Genwo, &lementarlehrer zu Malftatt, Kreid Saarbrüden,
19) Groß, techniſcher Lehrer am Gymnafium zu Stradburg in
Meftpreußen,
20) Herbig, Glementarlehrer zu Neurath im Kreije St. Goar,
21) Holzhaufen, Seminar-Hulfslehrer zu Neu-Ruppin,
22) Jüttner, Clementarlehrer zu Frankenftein in Schlefien,
23) Köhler, Gymnaſiallehrer zu Schledwig,
24) Kolbmüller, Clementarlehrer zu Bitterfeld,
25) BEN Hülfslehrer am Friedrich - Wilhelmd - Gymnafium
u Poſen,
26) Lehmann, Xehrer an der Vorſchule der Realichule:c. zu Düffeldorf,
27) Mertihing, Slementarlehrer zu Sommerfeld,
28) Mefele, dedgl. zu Hann. Münden,
29) 8. Müller, Gymnafiallehrer zu Gütersloh,
1877. 23
338
30) Neermann, Gpmnafiallehrer zu Kiel,
31) Peiper, desgl. zu Kreuzburg Ober-Schlefien,
32) Penglin, Elementarlehrer zu Stettin,
33) Polensky, Seminarlehrer zu Ziegenhalß,
34) Reimer, Glementarlehrer, zur Zeit zu Berlin,
35) Rettelbuſch, deögl. zu Nordhaufen,
36) Röske, Lehrer an der Präparanden-Anftalt zu Rummelsburg
in Pommern,
37) Rohlapp, Lehrer an der Gymnafial-Vorfhule zu Rogaſen,
38) Rolf, Glementarlehrer zu Neunkirchen im Kreife Ottweiler,
39) Saleder, deögl. zu Sensburg,
40) Schlee, Seminar-Hülfslehrer zu Ottweiler,
41) Schröer, Elementarlehrer, zur Zeit zu Berlin,
42) Schupp, desgl. zu Limburg a. d. Lahn,
43) Schwang, !ehrer an der Gymnaſial-Vorſchule zu Pyritz,
44) Sosnowstky, Glementarlehrer zu Gleiwig,
45) Steinweg, desgl. zu Hörter,
46) Trusbeim, beögl. zu Norded, Kreis Marburg,
AT) Bogt, Realſchullehrer zu Aſchersleben,
48) Dr. Wegener, Schulamtsfandidat zu Berlin, und
49) Dr. Ziegel, Gymnafial-Hülfölehrer zu Stargard i. Pommern.
Den nadhgenannten Givileleven deffelben Kurfus ift eine be—
ſchränkte Befähigung zur Ertbeilung des Turnunterrichts zugeſprochen
worden;
50) Jürgens, Gymnaſial-Elementarlehrer zu Koesfeld,
61) Koſel, Elewentarlehrer zu Pleſchen, und
52) Sollors, Seminar-Hütfalehrer zu Ober-Ölogau.
Ueber den Grab ber Befähigung geben die von der Direktion
der Königlichen Gentral- Tumanftalt für die Eleven auögeftellten
Zeugniffe Auskunft.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Sreift,
Belanntmahung.
U. III. 8955.
130) Befähigungszeugniffe aus der Turnlehrer-
prüfung im Sabre 1877.
Centrbl. pro 1876 Seite 290; pro 1877 Seite 40.)
Berlin, den 18. Mai 1877.
In der am 23. und 24. März 1877 zu Berlin abgehaltenen
Turnlehrerprüfung haben das Zeugniß der Befähigung zur Leitung
der Turnübungen an öffentlihen Unterrits-Anftalten erlangt:
1) Bartelö, Turnlehrer zu Osnabrück,
2) Bieberftein, Kaufmann zu Berlin,
389
— — — — —
3) Fasbender, Turnlehrer zu Mülheim a. d. Ruhr,
4) Frieſe, techniſcher Lehrer am Gymnaſium zu Dramburg.
5) Gaſt, Kaufmann zu Berlin,
6) Gramcko, Turnlehrer zu Hamburg,
7) Heidecker, Schneidermeiſter und Turnlehrer zu Wiesbaden,
) Dr. Heinzerlhing, Realſchullehrer zu Stegen,
9) Hendewerf, Realihul-Öberlehrer zu Rawitſch,
10) Jakob, Realiehullehrer zu Hagen in WWeftfalen,
11) Klein, &lementarlehrer zu Rattel
12) Knüppel, Buchhalter zu Berlin,
13) Köhler, Studirender der Philofophie zu Berlin,
14) Krameyer, Studirender ded Baufacheß, zur Zeit zu Berlin,
15) Kregenow, Mechaniker zu Berlin,
16) Löſchin, Aktuar zu Berlin,
17) Züdede, Zimmermann zu Berlin,
18) Schneider, Volpert. Turnlehrer zu Marburg,
19) Schneider, Joh., Studirender der Philof., z. 3. zu Berlin,
20) Schramm, Kaufmann zu Berlin,
21) Schröter, Turnlehrer zu Barmen,
22) Seemann, Hermann, Buchhalter zu Berlin,
23) Seemann, Paul, Techniker zu Berlin,
24) Simon, Techniker zu Berlin,
25) Sternbed, Lehrer am Militärwatfenhanfe zu Potödam,
26) Sternberg, Kandidat der Theologie und der Philologie, am
Symnafum zu Zauban, und
27) Thiele, Zifchlermeifter zu Berlin.
In derjelben Prüfung haben dad Zeugniß beſchränkter Befähi-
gung zur Ertheilung des Turnunterrichts an Unterrichtd- Anftalten
erlangt:
28) Kraufe, Bildhauer zu Berlin,
29) Roskowsky, Turnlehrer zu Berlin,
Ueber den Grad der Befähigung geben die von der Prüfungs:
kommiſſion audgeftellten Zeugniffe Auskunft.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greif.
Belanntmadhung.
U. III. 8853.
131) Befähigungszeugniſſe aus den Turnlehrerinnen—
Drüfungen im $rübjahr 1877.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 670; pro 1877 Seite 112.)
Berlin, den 18. Juni 1877.
In den Zurnlehrerinnen» Prüfungen, welche am 14. und 15.
ſowie am 17. und 18. Mai d. J. biertefbft abgehalten worden find,
23*
340
haben Bat en niß ber Befähigung zur Ertheilung des Turnunter-
richts a Eodenfäulen el erlangt:
1) Ehren Gemeinden! rein zu Berlin,
2) Angely, Ida, dafelbft,
3) Baumann, Luife, dafelbft,
4 Bergmann, Laura, zu Graudenz,
Bergmann, geb. Arendt, Handarbeitleprerin zu Berlin,
6) Bettführ, " Sandarbeitalehterin dafelbft,
7) Böttger, Bertha, zu Strauöberg, Kreis Ober-Barnim,
8) Brauns, Gemeindeihulsehrerin zu Berlin,
9) Grüger, Marie, dajelbft.
10) Died, &ehrerin dafelbft,
11 Ferbig, Lehrerin dafelbft,
Frere, "Hanbarbeitßlehrerin bafelbft,
13) Frofh, Handarbeitölehrerin dajelbft,
14) Gläfer, edwig, dafelbft,
15) Gläfer, Klara, %ehrerin dafelbft,
16) Glan, Gemeindefhul-tehrerin dafelbft,
17) Griep geb. Zapf, Sa roelsteherein daſelbſt,
18) —3 Lehrerin dajelbft,
19) Groß, Handarbeitölehrerin bafelbft,
20) Gudopp, Lehrerin dafelbft,
21) Güglaff, Lehrerin dafelbft,
22) von Hagen, vriederike, bajelbft,
23) Hedert, Minna, dafelbft,
24) gi denreich, Handarbeitölehrerin dafelbft,
25) Heinemann, Gemeindeſchul-Lehrerin dajelbft,
26) Heinze, Handarbeitslehrerin dafelbft,
27) ut, Gemeindefdjul-Lehrerin dafelbft,
28) Käpke, Marie, Gemeindeſchul ⸗Lehrerin bafelbft,
29) Rä te, Martha, Gemeindeihul-Lehrerin dafelbft,
KRäpke, Pauline, Lehrerin dafelbft,
31) Ke miing, Handarbeitslehrerin dafelbft,
32) Rnauff, %ehrerin dafelbft,
33) Kofer, Margarethe, zu Schmarjow bei Prenzlau,
34) Krull, Lehrerin zu Berlin,
35) tifhnewäta, Lehrerin zu Spandau,
36) Mathis, Eehrerin u Berlin,
37) Mommfen, Lehrerin an ber Luiſenſchule dafelbft,
38) Ohm, Sophie, Gemeindeſchul-Lehrerin dafelbft,
39) Shm, Zohanna, Handarbeitölehrerin dafelbft,
40) Peetſch, Lehrerin dafelbft,
41) Rebſch, Handarbeitd- und Turnlehrerin dafelbft,
42) Reibe, Handarbeitölehrerin dafelbft,
43) Reinide, Rofa, zu Jüterbogk,
341
44) Remy, Lehrerin zu Berlin,
45) Ritter, Lehrerin dafelbft,
46) Rolle, Handarbeitslehrerin dajelbit,
47) Saap, Handarbeitdlehrerin dafelbft,
48) Sanne, GemeindefhulsKehrerin dafelbft,
49) Schmidt, Handarbeitölehrerin dafelbft,
50) Schmiel, Gertrud, Lehrerin an der Biltoriafchule dafelbit,
51) Schmiel, Anna, Lehrerin bafelbit,
52) Schmig, Lehrerin an der ftädtiichen höheren Töchterſchule
zu Köln a. Rhein, |
53) Schönemann, Gemeindeihul-Kehrerin zu Berlin,
54) Schröder, Lehrerin dafelbft,
55) Schulze, Handarbeitölehrerin dafelbit,
.56) Schwarz, Handarbeitölehrerin dafelbit,
57) Seidel, Handarbeitölehrerin dafelbft,
58) Seiffert, Klara, Gemeindeſchul⸗Lehrerin dafelbit,
59) Seiffert, Bertha, Lehrerin dafelbft,
60) Sommerforn, Marie, dafelbft,
61) Sperlich, Handarbeitölehrerin dafelbit,
62) Striffer, Handarbeitölehrerin dafelbit,
63) Tiede, Lehrerin dafelbft,
64) Timann, Lehrerin dafelbt,
65) Träger, Lehrerin dafelbft,
66) Thron, Lehrerin dajelbit,
67) Ulrich, Handarbeitölehrerin dafelbft,
68) Woycke, Lehrerin dafelbit,
69) Zielbauer, Lehrerin dafelbft,
Meber den Grad der Befähigung geben die von der Prüfungd-
kommiſfion audgeftellten Zeugniffe Auskunft.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greif .
Belanntmadung.
U. IL 10491.
132) Nachweis über die vom 1. Mat 1876 bis 1. Mai 1877 geprüften Schulvorfteherinnen und
Lehrerinnen in der Rheinprovinz.
. Schulvor-
re [II Bi Maler tun höhere 1. Für Bolfefufen.
Tochterſchulen.
x
Drt =$
m een Kr Geprüft. | Beanden. 8
. Prüfung. - " Hi
— HEHE 3
1.|Aaden ... - — —
2.1Coblenz ... — 4—| 31 3
33.)Coeln.... 2 ıl 1] 1-1 6
&
4. 33
5. .
ſadtiſcher Curſus)
6.| Elberfeld. . . - [1 u
7. | Katferöwerth 20
8. | Saarburg . . 11-1 1-1 7
98er... . 1 23-2) 4
alas!57 1la22'19]
122 107 1
343
—,
133) Unentgeltlihe Beforgung der Rendantur und
Rehnungdführung bei Präparandenanftalten durd den
Borftehber. Ausjhluß der Annahme eined Anftalts-
arztes bei dieſen Anftalten.
Berlin, den 18. Suni 1877.
Auf den Beriht vom 3. März er. überfende ich dem König-
lihen Provinzial-Schulfollegium bierneben zu weiterer Veranlafjung
den vollzogenen Etat für die Präparandenanftalt zu. pro. April
1878/81 mit dem Gröffnen, daß die in dem Entwurf audgebradten
Remunerationen für die Rendantur und Recdnungsführung, fowte
für den Anftaltdarzt abgefeßt worden find.
Die Rendantur und Rechnungsführung tft mit Rückſicht auf
die damit verbundene geringe Mühewaltung den Anftaltövorftehern
als ſolchen ohne bejondere Vergütung feither mit übertragen geweſen,
woran um fo mehr feitgebalten werden muß, ald den Vorftehern
inzwilchen eine nicht unerheblihe Einkommensverbeſſerung zu Theil
eworden ift. Für die Annahme eined Anftaltdarzted befondere
ittel zur Verfügung zu ftellen, erſcheint ebenfalld nicht erforderlich,
vielmehr wird auch für die Folge den Präparanden in Bedarföfäl-
len F dem etatsmäßigen Unterſtützungsfonds zu Hilfe zu kom⸗
men ſein.
An
das Königliche Provinzial⸗Schullkollegium zu N.
Abſchrift hiervon erhält das Königliche Provinzial- Schulfolle-
gium zur Kenntnißnahme und Beachtung.
Der Minifter der geiftlichen zc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
fämmtlidge übrige Königl. Provinzial-Schullollegien.
U. III. 2235.
134) Anftellung dervon außerpreußiſchen Prüfungd-
bebhörden im deutihen Reihe geprüften Schulamts-
fandidaten und Lehrer in Preußen.
(Sentrbl. pro 1877 Seite 151 Nr. 71.)
Berlin, den 5. Sunt 1877.
Auf den Beriht vom 21. v. M. ermächtige ich die Königliche
Regierung, Schulamtöfandidaten und Lehrer, melde ihre Befähigung
für das Volksſchulamt durch Zeugniffe außerpreußiſcher Prüfungsbe-
börden im deutſchen Reiche darthun, im dieſſeitigen Schuidienite
unter Erlaß der erften Prüfung proviforifd und unter der Bedin-
344
ung anzuftellen, daß diefelben die zweite Kehrerprüfung gemäß der
fir diefe geltenden Beftimmungen vor einer Preußiſchen Prüfungd-
tommiffion abzulegen haben.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königliche Regierung zu N.
U. III. 10170.
135) Aufbringung und Verwendung bed Lehrergehaltes,
insbefondere Verwendung eined Gehaltözufhuffes aus
Staatöfonds, bei Amisſuspenſion des Lehrers.
Berlin, ben 14. Juni 1877.
gmähtt, eben«
ziehen
e zur
Die über die während der Amtöfuspenfion einqubehattenbe
Imtöfuspen=
zuſchuß zur Lehrerbefoldung, welder während der Amtöjuspenfion
einbehalten worden ift, mitverwendet werben kann.
345
Wird ber Lehrer demnächſt freigeiproden und muß ihm dem⸗
zufolge der innebehaltene Theil des Dienfteintommend vollftändig
nachgezahlt werden, fo kann Seitend der Staatölaffe zu diefem
Zwede nur infoweit eine Zahlung geleiftet werden, als der über-
haupt nur zur Erfüllung des normalmähigen Lehrerdienſteinkommens
beftimmte Stantözufchub noch nicht durch Zahlung der Stellvertre-
tungskoften volftändig abjorbirt if. Denn die gedadten Staatö-
zuſchüſſe find nidyt dazu beftimmt, ein Mehreres zu leiften, als
denjenigen Betrag der Beſoldung eines Lehrerd, welchen die gejeplich
Verpflichteten nicht aufzubringen vermögen. Iſt diefer Betrag durd)
Verwendung zu den Stellvertretungsfoften — gemäß $. 51. des
Geſetzes vom 21. Suli 1852 — bereitd abforbirt, fo ift e8 Sache
der zur Zahlung der Befoldungen Wu Berpflichteten, dasjenige
felbft aufzubringen, was etwa noch fehlt, um dem Lehrer im Falle
des $. 53. a. a. O. den innebehaltenen Theil des Dienfteinfommens
vollftändig nachzuzahlen.
Ergiebt fi, daß die Verpflichteten dazu außer Stande, fo ift
die Königlihe Regierung ermächtigt, den Staatözufhuß vorüber:
gehend inſoweit durd eine neue Bewilligung zu erböben, als erfor-
derlich ift, um die gefeplich Verpflichteten in leiſtungsfähigem Stande
zu erhalten.
Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
bie Königliche Regierung zu N.
U. III. 9745.
136) Fortdauer ded Gehaltsbezuges eines Glementar-
lehrers für die Zeit der Militärdienftleiftung. Stell:
vertretungsfoften.
Berlin, den 20. Suni 1877.
Auf die Vorftelung vom 12. Sanuar d. 3. eröffne ih dem
Schulvorftande, daß die Trage, ob den Lehrern, welche einen zum
Militärdienft eingezogenen Lehrer vertreten haben, eine Remunera»
tion für diefe Mühwaltung zu gewähren ift, je nach Lage der fon-
freten Berhältniffe und nach dem Umfange der Mebrleiftungen zu
beurtbeilen ift und daß ih mich in dem vorliegenden Falle nicht
veranlaßt finden kann, den Lehrern, welche die Vertretung deö zur
Ableiftung feiner ſechswöchentlichen Dienftpflicht eingezogenen Lehrers
N. übernommen haben, eine befondere Remuneration zu bewilligen
und deren Zahlung anzuordnen.
Sm Hebrigen bemerfe ih, daß, wie auch von der Königlichen
Regierung in R. verfügt worden iſt, angeftellten Lehrern für die
Zeit ihrer Militärdienftleiftung das Gehalt nicht vorenthalten werden
Kann und daß die Koften der Stellvertretung in dem Falle, da die
Schulgemeinde bei der Berufung des Lehrerd mitgewirkt hat, auch
von diejer getragen werden müfjen.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Talk.
An
den Schulvorftand zu N.
U. II. 6977,
137) Kreiß-Cehrerbibliothefen im Regierungs-
bezirk Oppeln.
Unter Bezugnahme auf die im Centralblatte pro 1875 Seite 662 abgebrudte
Verfügung der Königl. Regierung zu Oppeln über richtung von Kreise
Lehrerbibliothelen wird nachftehend ein Auszug aus einem Berichte diefer Behörde
aus bem Monat Mai d. 3. unter bem Bemerken mitgetheilt, daß ber Herr
Minifter ber geiftlichen 2c. Angelegenheiten eine Veihlilfe zur Einrichtung folcher
Bibliothelen aus Centralfends bewilligt hat.
Durch die in Anſpruch genommene Mitwirkung der Landräthe
find jowohl von einigen Kreifen, als von einigen Magifträten den
Kreid-Lehrerbibliothefen theils einmalige, theild jährliche Zumenduns
gen gemacht resp. in ſichere Ausſicht geftelt worden. Bon Gruben-
befigern im Kreife 3. find außerdem 370 Marf gewährt worden.
Die Schulinfpeftoren und Xehrer im Kreife C. haben aus
ihrem eigenen Buͤcherſchatze 220 Bände guter Bücher der Kreid-
Lehrerbibliothek geſchenkt. Cbenfo hat der ältere. Lehrerverein in D.
feine ganze Bibliothek, fomeit diefelbe allgemein werthvolle Bücher
enthielt, geſpendet.
Ueberall ift hiernad ein Anfang gemacht, welder durdy die
Jahresbeiträge der Lehrer und Lehrerinnen in Höhe von 1, bis
3 Mark und durch befondere Zuwendungen eine weitere Entwide-
lung hoffen läßt.
Durh Statuten ift die Benugung und Verwaltung dieſer
Bibliotheken geregelt, durd Errichtung von Bücherdepots an günftig
gelegenen Oriſchaften der einzelnen Kreife die Benugung und der
ale der Bücher möglichft erleichtert.
Ueberall find folgende Grundfäge feftgehalten:
1) Die Kreis-Lehrerbibliothefen find für den ganzen landräthlichen
Kreis errichtet,
2) fie find für Lehrer und Lehrerinnen beider chriſtlichen Bekenntniſſe
und aud der Befenner der jüdiihen Religion beftimmt,
3) kein zablendes Mitglied erwirbt durch feinen Beitrag ein perſön⸗
liches Eigenthumsrecht an die Bibliothek,
4) e8 dürfen mur dauernd werthvolle, der Lehrerbildung förderliche
Bücher angeſchafft werden.
347
V. Volksſchulweſen.
138) Betheiligung der Lehrer und der Schulkinder an
der Religionsprüfung bei Kirdenpijitationen.
Berlin, den 14. Mai 1877.
Dem Kreidiynodalvorftand eröffne ih auf die Vorftellung vom
28. September v. 3., betreffend die Theilnahme der Lehrer mit
ihren Schulen an der Kirchenvifitation, nachdem ich mir über die
Lage der Sache in der dortigen Provinz habe Bericht erftatten
Iaffen, dab ich mich nicht veranlaßt fehe, Nr. IV. der Cirkular⸗
Verfügung der Königlichen Regierung zu Königdberg vom 10. %e-
bruar 1875,*) wie beantragt it, aufzuheben. Ich muß Bedenfen
tragen, die Theilnahme der Lehrer und der Schuljugend an den
Kirhenvifitationen, wie fie bisher Sitte war, jett bei veränderter
Sachlage zu einem zwingenden Gebot zu machen.
Wenn der Kreiöfynodalvorftand für eine derartige Anordnung
anführt, daß ihm fonft nicht die Möglichkeit gegeben fet, das ihm
zuftebende Recht und die ihm auferlegte Pflicht, die religiöfe Er-
ziehung der Jugend zu beadten und die Üntereflen der Kirdy-
emeinde in Bezug auf die Schule zu vertreten, namentlich auch
isftände in der religiöfen Unterweifung der Zugend bei den geje-
lihen Drganen der Schulverwaltung zur Anzeige zu bringen, zu
üben bezw. zu erfüllen, jo bemerfe ich, daß dies nicht zutreffend it
Nah der angefochtenen Regierungdverfügung fteht es dem De»
legirten der Religiondgejellihaft frei, dem in der Schule ertheilten
Religiondunterrichte beizumohnen, fi von den Kortichritten der
Schüler zu überzeugen und auf etma bemerfte Mängel an geeig-
neter Stelle aufmerkſam zu machen und deren Bejeitigung zu bean-
tragen. Der Kreisipnodalvorftand hat ferner Gelegenheit, bei den
*) Mr. IV. dieſer eirtular Berfügung lautet:
Der Ort, wo bie Leitung des Religions-Unterrichts zu erfolgen bat, iſt
die Schule. Im biefeitigen Bezirke befteht indeß von Alters ber der
Brauch, daf die evangelifhen Superintendenten und katholiſchen Dekane
(Erzpriefter) die Schullehrer und Schulkinder Behufs Prüfung in ber
Religion bei Gelegenheit der Kirchenvifitation in der Kirche felbft ver-
fammeln. &s ift wünfchenswerth, daß dieſe ſchöne Sitte, welche das
Band zwiſchen Gemeinde und Schule flärkt, fortbeftehe, und weiſen wir
die Herren Kreis-Schul-Infpeltoren an, auf rechtzeitige Requifition ber
Superintendenten bezw. Dekane (Erzpriefter) für ben jährlichen Kirchen.
vifitationstag in den betreffenden Kirchfpielen bezw. Schulen, einen
fhulfreien Tag zu gewähren, jo daß die Konfirmanden des laufenden
und bes nächfifolgenden Jahres, ſowie bie übrigen Schullinder und bie
Schullehrer der betreffenden Konfeſſion an der Kirchenvifitation Theil
nehmen können. Die Anwefenheit der Betbeiligten darf indeß durch die
Schulverwaltung nicht erzwungen werben.
348
Schulprüfungen fih von der Ertheilung des Religiondunterrichtes
und von den erreichten Erfolgen Kenutniß und Ueberzeugung zu
verjhaffen. Auf diefem Wege wird jedenfalld ein gründlichered Ur-
theil gewonnen werden können, als dies bei der kurzen Zeit möglich
ift, weldye der Superintendent bei der Kirchenvifitation insbeſondere
in größeren Parochien auf die Erforſchung der Religionskenntniſſe
der Schulkinder verwenden fann.
Ich ftimme übrigend mit dem Wunſche des Kreißiynodalvor-
ftanded und der Königlichen Regierung, die ihm in der Verfügung
vom 10. Februar 1875 Ausdrud gegeben hat, durdyaud überein,
daß die löblide Sitte erhalten bleiben möge, zweifle aber auch nicht,
daß dies gelingen werde.
Die Königlihe Regierung hat den Bilitationdtag fchulfrei ges
macht und dadurch ſowohl den Schulkindern wie den Aullchrern
die Theilnahme an der Kirchenvifitation ermögliht. Es wird Sache
der kirchlichen Organe fein, die Eltern zu vermögen, daß fie ihre
Kinder zur kirchlichen Religiondprüfung geftelien, und bei geeigneter
Einwirkung werden auch die Lehrer ihre Betheiligung nicht Dertn en.
Bisher ift Died nur in vereinzelten Fällen geichehen, und ed —*
zu erwarten, doß es bei dieſen wenigen Ausnahmen, wenn die all⸗
gemeine Sitte ſie nicht überwinden ſollte, bewenden bleiben wird.
Sollten jedoch wider Erwarten einzelne Lehrer ſich in demonſtra⸗
tiver Weiſe von der Betheiligung an der Religionsprüfung bei Ge⸗
legenheit der Kirchenvifitation fern halten oder in agitatoriſcher
eiſe ihre Berufsgenoſſen von der Theilnahme abzuhalten ſuchen,
jo wird die Königliche Regierung, ſobald ihr davon Kenntniß gegeben
wird, gegen ein ſolches Verhalten einzufchreiten nicht unterlaffen.
Hiernach kann ih dem Antrage ded Kreißiynodalvorftandes eine
weitere Yolge nicht geben.
Der Minifter der ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
ben Kreisſynodalvorſtand zu N.
U. III. 6526.
139) Skhulunterriht an den Tagen der Reichstags—
wahlen und der Urwahlen zum Landtage der
Monardie,
Frankfurt a. O., den 2. März 1877.
Es ift von verfchiedenen Seiten her zu unſerer Kenntniß ge⸗
langt, dab am Tage der legten Reichſtagswahlen der Schul⸗
unterricht vieler Orten ſeitens der Lehrer theild mit theild ohne
Genehmigung der Schulinipeltoren andgefegt worden tft. Hierzu
lag feine genügende Veranlaffung vor, da durch die geſetzliche Form
349
des MWahlverfahrend jedem Lehrer auch bei ordnungsmäßiger Abhal-
tung der Schulftunden die Ausübung ded Wahlrecht ermöglicht ift.
Für die Zukunft beftimmen wir demnach,
1) daß im Allgemeinen wegen der Reichſtagswahlen
der Unterriht in den Volksſchulen nicht ausgeſetzt
werden darf;
2) daß, wo befondere Umftände died dennoch erheifchen follten,
namentlich jofern einzelne Schulzimmer ald Wahllofale in An-
ſpruch genommen werden müſſen, die vorgängige Genehmigung
der Orts-Schulbehörde bezw. ded Schulinſpektors
einzubolen ift.
3) daß in mehrllaffigen ländlihen wie ftädtiihen Schulen der
Unterricht nur in denjenigen Klaſſen ausfallen darf, deren Lehr:
zimmer für den Vollzug der Wahlhandlung wirklich benupt
werden.
Die vorftehende Verordnung findet, wie wir noch ausdrücklich
bemerfen, auf den Zag der Urwahlen zum Landtage der
Monardhie Feine Anwendung, da für diefen durch die
gefegmäßige Form der Wahlhandlung der Ausfall des Unter-
richts bedingt ift, wenn den Lehrern die Ausübung des poli-
tiſchen Wahlrechts nicht verfümmert werden fol.
Abſchrift der vorſtehenden Verfügung ift zu den Alten einer
jeden Schule zu bringen.
Königliche Regierung;
Abtheilung für Kirchen- und Schulmejen.
An
ſämmtliche Herren Kreis» und Lolal-Schul-Inipeltoren
des Bezirks.
140) Berleihbung der Rechte einer juriftiihen Perfon
im Reffort der Unterrihtd-Berwaltung.
(Centrbl. pro 1876 Geite 447 Nr. 180.)
Die Rechte einer juriftiichen Perfon find verliehen worden durch
Allerhöchſte Ordre
1. vom 15. April 1876 der Rummler'ſchen Stiftung zur Be⸗
gründung einer katholiſchen Waiſen- und Erziehungs-Anftalt
zu Reihenbad im Regierungsbezirke Bredlau $ nachſteh.
Seite 350 Nr. 141,1),
2. vom 20. Juli 1876 der Linde'ſchen Stiftung zu Wüfter-
marke im Sreife Schweinit (|. nachſteh. Seite 351 Nr. 141,6),
3. vom 17. September 1876 dem Friedrih8-Stift zu Prß. Star-
gardt zur Unterftügung evangeliicher Knaben behufd Ausbil:
dung derjelben zu Lehrern (ſ. nachſteh. Seite 351 Nr. 141,12),
4. vom 18. Dftober 1876 ber Belgardt' ſchen Kleinkinderichufe
zu Königöberg i. Pr. (j. nachſteh. Seite 352 Nr. 141,16),
vom 2]. Dftober 1876 der Stiftung des Ortsausſchuſſes der
21ften allgemeinen deutſchen Lehrerverfammlung zu Breslau
zum Beften sbedürftiger Hinterbliebenen Bredlauer Lehrer
(h. nadjft. Seite 352 Nr. 141,17),
6. vom 27. Januar 1877 der Fifher-Haupt-Stiftung zur
Unterftügung bedürftiger Wittwen und Waifen evangeliidher
Lehrer des Kirchenkreiſes Wohlau im Regierungẽbezirke
Breslau,
7. vom 19. März 1877 dem unter der Bezeichnung „Schüren-
Stiftung” zu Dsnabrüd beftehenden Unterftugungd-Verein
für Witwen und Waifen evangeliſcher Volksſchullehrer,
8. vom 20. April 1877 dem Vereine zur Erziehung verwahrlofter
und verwaifter Mädchen enangelifger Konfeffion zu Konig
im Regierungsbezirke Marienwerder,
9. vom 25. April 1877 dem Waifenhaud-Bereine zu Heinrichs—
walde im Regierungäbezirfe Gumbinnen,
10. vom 6. Mai 1877 der Wenzlaff» Stiftung bei der Königs.
Rübtiften Realihule zu Berlin (ſ. nachſteh. Seite 355
x. 141,47),
11. vom 12. Mai 1877 der Schüler-Stiftung am Gymnaftum zu
Infterburg (ſ. nachſteh. Seite 355 Nr. 141,48),
12. vom 14. Mai 1877 der Sehmers Stiftung bei dem Lyzeum I.
zu Hannover (f. nachſteh. Seite 355 Nr. 141,0).
*
141) Zuwendungen im Reſſort der Unterrictd-Ber-
waltung, welden die landeöherrlide Genehmigung
ertheilt worden tft.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 448 No. 181.)
1. Die verwittwete Rärbereibefiper Amalie Rum mler zu
Reichenbach im Negierungsbezirke Breslau hat zur Begründung
einer katholiſchen Waiſen- und Crziehungs-Anftalt dafelbft ein Legat
von 5000 Thlen = 15,000 Mark ausgeſetzt (j. vorfteh. Seite 349
Nr. 140,1).
2. Der evangeliihen Kirchengemeinde zu Mettmann im
Regierungsbez. Düffeldorf baben zum Zwecke der Erweiterung der
böberen evangelifhen Bürgerſchule dafelbft
der Kaufmann Herzog-Pfleiderer zu Mettmann 3000 Mark,
der Kommerzienrath Neviandt zu Elberfeld 5000 =»
= 8000 Mart
geihenft.
351
3. Die Erben ded Rentnerd 3. H. Dresler III. zu Siegen
haben der Realſchule I. Drdn. dajelbft zur Errichtung einer Stipen-
dienftiftung ein Kapital von 6000 Mark geichenft.
4. Das Fräulein Friederike Lehmann zu Berlin bat ein
Kapital von 24,000 Thlen = 72,000 Mark zur Erridtung einer
wohlthätigen Stiftung unter dem Namen „riederiken - Stiftung“
zunächſt zum Belten mehrerer $amilien und deren Defzendenz mit
der Beltimmung teſtamentariſch audgejept, daß nady dem Außfterben
diefer Samilien die Stiftung auf die Friedrich-Wilhelms-Univerſität
zu Berlin zum vollen Eigenthum übergehen und zu Stipendien
für Studirende der Rechte und der Medizin verwendet werden folle.
- Dad Fräulein Zerline Helfft zu Berlin hat der Uni—
verfität dafelbit ein Vermächtniß von etwa 50,580 Mark zur Unter:
ſtützung von Etudirenden der Medizin zugewendet.
6. Der Rittergutöbefiger Linde zu Wüſtermarke im Kreiſe
Schweinitz hat mit einem %egat von 9000 Mark eine Stiftung ge-
gründet, deren Revenuen dem Pfarrer, dem Lehrer und der Armen:
falle ded Dorfes Wüſtermarke zu gleichen Theilen zufließen jollen
(}. vorfteh. Seite 349 Nr. 140,>).
7. Der Lerein zur Beförderung der Arbeitiamfeit zu Aachen
bat dem DBereine zur Beförderung des Taubftummen =» Unterrichted
dajelbft zu einem &rmweiterungdbau der Zaubftummen = Anftalt die
Summe von 15,000 Mark geichenft.
8. Der Partikulier Strigel zu Königsberg it. Prb. bat
dem Dinter- Vereine zur Gründung und Unterhaltung von Klein:
finderichulen dajelbit ein Kegat von ungefähr 28,000 Mark ausgeſetzt.
Der Geheime Regierungs Rath und Profeſſor Dr. Aranz
Neumann zu König sberg i. Prß. bat ein bei feiner fünfzig«
jährigen Zubelfeier von Kollegen und Schülern zufammengebradhted
Kapital 7180 Mark der Univerfität dafelbft zur Gründung eined
Stipendiums für Studirende der mathematischen Phyſik zugemendet.
10. Der Geheime Regierungd- und Provinzial» Schulrath
Dr. Suffrian zu Münfter bat der Univerfität zu Halle feine
Käfer-Sammlung vermadt.
11. Die Herzogin von Acerenza-Pignatelli geb. Prin-
zeifin von Curland hat der evangeliihen Schule zu Sagan ein
Legat von 3000 Mark und der evangeliihen Schule zu Dttendorf
im Kreiſe Sprottau ein Legat von 6000 Mark audgefept.
12. Coangeliihe Einwohner des Kreijed Preuß. Stargardt
im Regierungdbezirte Danzig haben mit einem durch Sammlungen
aufgebrachten Kapital von ca. 36,000 Mark zu Pr. Stargardt
unter dem Namen „Friedrichs-Stift“ eine Stiftung zur Unterftügung
von Knaben evangelifher Konfeffion in Bezug auf Erziehung und
ao derjelben zu Lehrern gegründet ri vorfteh. Seite 349
r. 140,3).
352
13, Der Geheime Mebdizinalrath und Profefjor Dr. med. und
phil. Volkmann zu Halle hat der Univerfität dajelbft 2000 Thlr
= 6000 Mark in Wertpapieren zur Begründung eines Stipen-
diums für ftubirende Mediziner geſchenkt.
14. Der Rentier Dr. phil. Shulp zu Marienau im Re
gierungsbezirke Danzig hat dem Gymnafium zu Marienburg den
größten Theil feiner aus ungefähr 1000 Bänden beftehenden Bib-
liothek vermadtt.
15. Der Graf von Reventlow-Altenhof auf Altenhof
und Slafan bat der Kirhe zu Saran im SKreife Segeberg ein
Kapital von 12,000 Mark geſchenkt, deffen Zinfen Dorzugßmeile zu
kirchlichen Zweden, ferner aber aud zur Beſchenkung der Sarau'er
Schulkinder am Weihnachtsabend und zur Vergrößerung der dor⸗
tigen Schulbibliothet verwendet werden Poiten.
16. Der feit 1846 zu Königsberg i. Prß. beftehenden
Kleinkinderſchule find von dem Defonomen Belgardt und ber
Mutter deffelben, Wittwe Belgardt Ieptwillige Zumendungen im
Betrage von etwa 16,430 Mart — einſchließlich des Wertheß eined
zu Königäberg belegenen Grundſtücks — gemacht worben (f. vorfteh.
Seite 350 Nr. 140,4).
17. Der Ortdausfhuß der zu Pfingften 1874 zu Bredlau
abgehaltenen 2iften allgemeinen deutſchen Lehrerverfammlung bat
mit einem Kapital von 5400 Mark — einſchließlich eined von der
Stadt Bredlau bemilligten Betrages von 1500 Mark — eine Stife
tung zum Beften hülföbedürftiger Hinterbliebenen Bredlauer Lehrer
gegründet (f. vorfteh. Seite 350 Nr. 140,5).
18. Der Kommerzienraty Banfi zu Bielefeld hat der
Melandthon- Stiftung zur Unterſtützung angehender evangelifcher
Theologen der Provinz Weftfalen ein Kapital von 6000 Mark zu»
gewendet (f. Gentralbl. ge 1876 Seite 635/640).
19. Die Kaiferin Augufta-Stiftung zu Charlotten-
burg ift von dem Freiherrn von Diergardt zu Bonn wieder
um (Gentralbl. pro 1875 Seite 357 Nr. 110,12) mit einem Ges
ſchenk im Betrage von 18,000 Mark bedacht worden.
20. Der Kaufmann Biederlad zu Greven im Reg. Bez.
Münfter hat zur Unterhaltung einer höheren Töchterſchule Tnfelbft
ein Kapital von 4000 Thlen = 12,000 Mark ausgefept.
21. Dem Gymnafium zu Thorn ift bei Gelegenheit des
300 jährigen Jubiläums der Anftalt von früheren Schülern die
Summe von 3200 Mark zur Gründung einer Stiftung behufd Un-
terftügung würdiger und bedürftiger Schüler übereignet worden.
22. Der frühere Präfident des Evangeliſchen Ober» Kirden-
raths und des Dom- Kirchen» Kollegtums zu Berlin, Wirkliche
Geheime Rath Dr. Mathis hat mit einem Kapital von 3000 M.
eine Stipendien - Stiftung für Theologie» Stubirende errichtet und
353
bie Verwaltung derjelben dem Dom - Kirchen Kollegium übers
tragen.
’ 23. Die frühere Schulvorfteherin Fräulein Amalie Stubbe
gu Berlin hat der Stubbe-Stiftung zur Unterftügung hülfs-
edürftiger unverbeiratheter Lehrerinnen zu Berlin die Summe von
146,650 Mark in Wertbpapieren und Hppothelen und einen Baar:
betrag von einigen taufend Mark legtwillig zugewendet.
24. Bei der 5Ojährigen Zubiläumöfeier ded Kriedrih-Wilhelmd«-
Gymnafiums zu Köln ift von Freunden und Gönnern der Anftalt
ein Kapital von 8025 Mark zur Begründung eined Univerfitätd-
Stipendiumd für ehemalige Schüler diefed Gymnafiumd gejammelt
und dem Verwaltungsrath der Gymnafiale und Stiftungsfonds da=
jelbft übergeben worden.
25. Der zu Stuttgart verftorbene Dr. Aler. Alb. Meyer»
fon hat ein Vermögen von ungefähr 7800 Eilberrubel der Univer-
fität zu Berlin zur Gründung eine Stipendiumd für Medizin-
Studirende vermadt.
26. Der ordentlihe Profeffor Dr. Stenzler zu Bredlau
bat der Univerfität dafelbft ein Kapital von 3000 Mark in Werth:
papieren zur Begründung einer Prämien: Stiftung zur Förderung
ded Etudiumd der Sandfritipradhe unter den Studirenden dieſer
Univerfität zugemendet.
27. Der Kreisgerichts-Rath a. D. Ernft zu Berlin bat
dem Gymnaſium zu Stendal i. d. Altm. ein Kapital von 2400 M.
zu einer Stipendien: Etiftung für Schüler ded Gymnafiumd zum
Zweck ihrer weiteren Ausbildung auf der Univerfität vermadt.
28. Die Wittme Fulda geb. Herz zu Koblenz bat dem
jüdifhen Waifenhaufe zu Paderborn ein Legat von 6000 Marf
zugewendet.
29. Der Rentier Grunau zu Stolp hat
a. der Stadtgemeinde Stolp zwei Drittel ſeiner auf ungefähr
152,300 Mark abgeſchätzten Hinterlaſſenſchaft für ihr Elementar⸗
Schulweſen, und
b. dem Gymnaſium zu Neuftettin zur Unterſtützung hülfsbedürf⸗
tiger Schüler der Anftalt 3000 Mark, fowie zu Stipendien für
"Schüler de8 Gymnaſiums, weldye ſich Univerfitätäftudien widmen
oder eine andere höhere LXehranftalt beſuchen, 15,000 Marf teitamen-
tariſch ausgeſetzt.
30. Der Dr. K. Trombetta sen. zu Limburg a. d. Lahn,
Regierungsbezirk Wiesbaden, hat der höheren Bürgerfchule daſelbſt
ein Legat von 10,000 Gulden ausgeſetzt.
31. Der ehemalige Kaiferl. Faffiice General:Konful Maurer
zu Berlin hat
a. der Akademie der Künfte bafelbft ein Legat von 4500 Mark zu
einem Stipendium für einen talentvollen Maler, und
1877. 24
354
b. dem Gymnafium zu Brandenburg a. d. H. ein Legat von
3000 Mark, deſſen Zinfen an Gymnaſiaſten oder Seminariften vers
theilt werden follen, zugemwendet.
32. Die Freifrauvon Bindegeb. Gräfin von der Schulen—
burg zu Wolföburg bat dem Gymnaſium zu Güterdloh ein
Kapital von 9000 Mark zur Gründung eined GStipendiumd für
Studirende der Theologie zugewendet.
33. Die verwittwete Frau Colsmann zu Langenberg im
Kreid Elberfeld bat der Rektoratſchule dajelbit die Summe von
10,000 Mark geſchenkt.
34. Der Rentner Herbers zu Iſerlohn hat
a. der Realſchule daſelbſt ein Legat von 9000 Mark in Werth⸗
papieren zur Unterſtützung bedürftiger Schüler der Anſtalt, und
b. dem evangeliſchen Waiſenhauſe daſelbſt ein Legat von 9000 Mark
in Werthpapieren ausgeſetzt.
35. Der Rentner Fr. W. Kerſten hat dem Gymnaſium zu
Stargard i. Pomm. ein Legat von 2000 Thlrn = 6000 Mark
iR Sculgeldzahlungen für bedürftige Schüler der Anſtalt aus—
geſetzt.
36. Der Rentner Joſeph Mahlberg zu Köln hat jedem
der Gymnaſien daſelbſt, nämlich dem Marzellen⸗, dem Apoftel-, dem
Kaiſer Wilhelm: und dem Friedrih-Wilhelmd-Gymnafium ein Ka⸗
pital von 9000 Mark, zufammen von 36,000 Marf, mit der Bes
ftimmung vermadt, daß die Zinfen an würdige und bedürftige
Schüler diefer Gymnaſien vergeben werden follen.
37. Derjelbe Rentner Joſeph Mahlberg hat die Stadt Köln
ur Erbin eined Theiled feined Vermögens eingefept und von dem=
Telben unter Anderem:
36,000 Mark in MWertbpapieren zur Stiftung zweier Stipendien
für Studirende der Univerfität zu Bonn,
9,000 Mark in Werthpapteren für die Shäntifche Realſchule zu Köln,
zu Stipendien für Schüler derfelben, und
3,000 Mark in Werthpapteren für die Zaubftummenfchule zu Köln
für Schulawede beftimmt.
38. Der ordentliche Profeffor Dr. Forchhammer zu Kiel
und feine beiden Geſchwiſter haben der Univerfität daſelbſt zur Be⸗
gründung eined Stipendiums für Studirende der Haffifhen Philo-
un ns der Provinz Schledwig-Holftein ein Kapital von 3600 M.
eſchenkt.
39. Der Partikulier Goldbeck zu Paris hat der ethno⸗
logischen Abtheilung der Mufeen zu Berlin eine Sammlung neu«
faledonifher Gegenſtände geſchenkt..
40. Der Fabrikant Herzog⸗Pfleiderer zu Mettmann
im Regierungsbezirke Düffeldorf hat der evangeliſchen Kirchengemeinde
dafelbft ein Haus und ein Kapital von 3000 Mark in Werthpapteren
355
ii Unterbringung und Erhaltung der dortigen Kleinkinderichule ge-
enkt.
41. Der Kommerzienrath Simon Cohn, gegenwärtig zu
Berlin, hat behufs Umwandlung der höheren — 5 zu
Kreuzburg Ob. Schleſ. in ein Öymnafium einen Bauplap und
die auf ungefähr 75,000 Mark berechnete Hälfte der für den Neu:
bau ded Gymnafialgebäudes erforderlichen Koften gejchentt.
42. Die verwittwete Frau Hofrätbin Herbart geb. Drake
zu Königsberg i. Prß. bat der Königlichen und Univerfitäte-
Bibliothek dafelbit ein Kapital von rund 50,000 Mark unter Vor—⸗
behalt des Zinſengenuſſes durd einen Pflegeſohn der Erblafferin
auf deſſen Lebendzeit vermadht.
43. eine Katjerlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz
des Deutſchen Reichs und Kronprinz von Preußen haben in Ge:
meinihaft mit Höchſtſeiner Gemahlin bei dem Gymnafium zu
Kajjel für Schüler deffelben zur Ermöglichung eined Univerfitäts-
Studium ein „Prinz Wilhelms-Stipendium“ im Betrage von jährlid)
1000 Mark begründet (Gentrbl. pro 1877 Eeite 77 Nr. 38).
44. Der zweiten Peter Gröning’ihen Zeftamentöftiftung
zu Stargard i. Pomm. iſt ein Legat ded Milfionard Schmidt
aus Stargard im Betrage von 3774 Mark 37 Pf. zugefallen.
45. Der Rentner Reuſch zu Wiesbaden hat Namens feiner
verftorbenen Mutter der ftädtiichen höheren Zöchterfchule zu Neu-
wied behufs Etiftung eines Stipendienfondd die Summe von
10,000 Mark geſchenkt.
46. Der Fürſtlich Wied'ſche Kammerherr und Geheime Rath
Freiherr Moritz von Gagern hat der Blinden-Schul- und Ar:
beitö-Anftalt zu Wiedbaden ein Legat von 2000 Gulden =
3428 Mark 57 Pf. ausgeſetzt.
47. Der Berein ehemaliger Schüler der Königsftädtifchen
Realſchule zu Berlin hat mit einem Kapital von 4000 Mark eine
„Wenzlaff- Stiftung” zu dem Zwede gegründet, abgehende Schüler
durd Stipendien zu unterftügen (|. vorjteb. Seite 350 Nr. 140,10).
48. Aus Anlaß der Eröffnung ded neuen Gymnafial-Gebäudes
zu Infterburg haben ehemalige Schüler der Anftalt mit einem
Kapital von 3500 Mark eine Stiftung zur Unterftügung dürftiger
Schüler ded Gymnaſiums gegründet (|. vorfteh. Seite 350 Nr. 140,11).
49. Bei der Feier der fünfzigjährigen Wirkſamkeit des Rektors
ded Lyzeums I. zu Hannover, Profefjord Lehners iſt von früheren
und jegigen Schülern der Anftalt ſowie von Kollegen des Jubilars
ur Gründung eines Univerfitätd - Stipendiumd für Schüler dieſes
yzeums, welche ſich für das höhere Lehrfach beftimmt haben, ein
Kapital von 4012 Markt 85 Pf. gefammelt und ferner von dem
Rektor Profeſſor Lehners felbit ein Beitrag von 1000 Mark ge-
ſchenkt worden (f. vorfteh. Eeite 350 Nr. 140,12).
24°
50. Daß bei Gelegenheit der Einweihung des neuen Univerfitätd-
Gebäudes zu Königdberg i. Prb. im Jahre 1862 zufammen-
getretene Komite ehemaliger Studiengenoffen der Untverfität bat
derjelben ein Kapital von 7575 Mark in Werthpapieren zur Errich⸗
tung einer Prämien-Stiftung übereignet.
— — — — — —
Perſonal⸗Veründernngen, Titel: und Ordens-Verleihungen.
A. Behörden.
Dem Univerfitätd-Richter, Kammergerichtsrath a. D. K. M. Schulz
zu Berlin ift der Charakter als Geheimer Juſtizrath verliehen,
dem Oberpfarrer und Superintendenten Röhricht zu Züllihau
ift der Rothe AdlersOrden vierter Klaffe verliehen,
als Kreis⸗Schulinſpektoren find angeftellt worden im Regierungsbzrke,
Dppeln: der Gymnaſ. Lehrer und kommiſſ. Kreid- Schulin-
Ipeftor Dr. Jeltſch zu Gr. Strehlig, und
Koblenz: der Seminarlehrer und kommiſſ. Kreis-Schulinfpeltor
DBornemann zu Kreuznad).
B. Univerfitäten, Alademien.
Dem Geheimen Medizinalratb und Profeff. Dr. Häfer an der
Univerf. zu Breslau ift zur Anlegung ded Kaijerlih Ruſſiſchen
St. Annen⸗Ordens zweiter Klaffe,
dem Geheimen Medizinalratb und Profeſſ. Dr. Rihard Volk—
mann an der Univerf. zu Halle zur Anlegung bed Fürftlich
Schwarzburgiſchen Ehrenkreuzes erfter Stlaffe, und
dem Direktor der Afademie der bildenden Künfte zu Berlin Profell.
von Werner zur Anlegung des Mitterfreuzed des Großherzoglich
Badiihen Drdend vom Jähringer Löwen, fowie ded Nitterfreuzes
erfter Abtheilung des Großherzogl. Sächſiſchen Haudordend der
Wachſamkeit vder vom weißen Fallen die Erlaubniß ertheilt worden,
C. Gymnafiale und Real-Lehranſtalten.
Der Gymnafial-Öberlehrer Dr. 3. E. P. Richter zu Nakel ift zum
Gymnafial» Direktor ernannt und demfelben die Direktion des
Gymnaſiums dafelbft übertragen,
der Gymnaſial⸗Oberlehrer Ronke zu Schrimm zum Gymnaſial⸗
Direktor ermannt und demjelben die Direktion ded Gymnafiumd
zu Wongromwig übertragen,
387
der Gymnaſial⸗Direktor Dr. Kirchner zu Ohlau zum Königlichen
Gymnafial- Direltor ernannt und demfelben die Direktion des
Gymnaſiums zu Ratibor übertragen worden.
Zu Oberlehrern find befördert worden
am Kölniihen Gymnaf. zu Berlin der ordentl. Lehrer Dr.
Eorenz, und
am Friedrichs-Gymnaſ. zu Berlin der ordentl. Lehrer Dr.
Rich. Müller.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnaſium
zu Breslau, Friedrih8-Öymnaj., der Hülfslehrer Dr. Michael,
zu Slogan, evang. Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr. Götbe,
zu Hirjhberg der Schula. Kandid. Schaube,
zu Wohlau die Schula. Kandidaten Dr. Pohl und Reimann,
zu Barmen der Schula. Kandid. Körber,
zu Münſte reifel der Schula. Kandid. Hermans, und
zu Saarbrücken der Lehrer Mintus aus Meſeritz.
An der Ritter-Akademie zu Liegnitz iſt der Schula. Kanbib, Helm
als Inſpektor angeftellt worden.
Am Progymnafium p Neumark i. Weſtprß iſt der Schula. Kandid.
Lück als ordentl. Lehrer angeſtellt worden.
Dem Dberlehrer Dr. Flohr an der Dorotheenſtädt. Realſchule
zu Berlin ift das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt;
zu Oberlehrern find befördert worden an der Realichule
zu Görliß der orbenil. Lehrer Dr. Frahnert,
zu Erfurt = -e Dr. Arn. Schmip,
zu Barmen-Wupperfeld die ordentlichen Lehrer Dr. Bd far:
riuß und Dr. Bartling, und
zu Krefeld der ordentl. Xehrer Dr. Schwabe.
au ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden an der Realſchule
zu Königsberg i. Prß., Realſch. auf der Burg, der Schula.
Kandid. Dr. Friedr. Shul;,
zu Breslau, Realſch. zum heil. Seift der Schula. Kandid. Dr.
Schumann,
zu Breslag, Realſch. am Zwinger, der ordentl. Xehrer Ditt -
rich von der höh. Bürgerſch. zu Striegau, und der ordentl.
Lehrer Dr. Pohl vom Gymnaf. zu Wohlau,
zu Görlitz der Hülfölehrer Dr. Dühring,
zu Grünberg ber Schula. Kandid. Sachße,
zu Tarnowih der Hülfslehrer Dr. Urbid
zu Magdeburg, Realſch. II. Ordn., der MNifelehrer Brandis,
zu Eſſen der Schula. Kandid. Dr. Holländer.
——
Als ordentliche Lehrer find angeſtellt worden an der höheren Büre
erihule J
zu Gumbinnen die Schula. Kandidaten Dr. Rud. Müller
und Jordan,
zu Kulm der Schula. Kandid. Szelinsti,
zu Eißleben » . ⸗ Moyn,
zu Gardelegen = 5 = Srande,
zu Solingen = . * Hummel.
D. Säullehrer-Seminare, ꝛc.
Der Seminar- Direktor —AE zu Prß. Eylau iſt in gleicher
Eigenſchaft an das Schullehrer⸗Seminar zu Hannover verfegt,
an dem Schull. Semin. zu Kempen der Gruptiehrer Leven aus
Vierſen ald ordentl, Lehrer angeftellt,
als Hülfslehrer find angeftellt worden am Schull. Seminar
zu Erin der Lehrer Woyciechowski bdafelbft,
zu Barby der Lehrer Höyel vom Andrend-Inftitut zu Sulza.
An der Präparanden-Anftalt zu Lögen im Reg. Bez. Gumbinnen
iſt der zweite Lehrer Symanowski zum orfteher und erften
Lehrer befördert worben.
Am Waifenhaufe zu Steinau a. d. D. ift der interimiftifche In-
ipeftor Bugfy definitiv zum Inſpektor ernannt, und der Hülfd«
lehrer Meufel zum ordentl. Lehrer befördert worden.
Es haben erhalten den Königlichen Kronen-Orden vierter Klaffe:
Flach, kathol. Lehrer zu Hatterheim im Mainfreife, und
Grimm, Gemeindefhul«ehrer zu Berlin;
den Adler der Inhaber des Königl. Hausordend von Hohenzollern:
Eiſenhuth, emerit. kathol. Lehrer zu Altendorf, Landkrs Eſſen,
Eric, kathol. erfter Lehrer, Küfter und Organift zu Willebad⸗
effen, Krd Warburg,
Günther, evangel. erlier Lehrer und Küfter gu Altherzberg,
Krs Schweinig,
Hups, fathol. Hauptlehrer zu Brüggen, Krs Kempen,
Oberhoff, bish. evangel. Lehrer zu Neuenrade, Krs Altena,
Rhode, evangel. Kirchſchullehrer und Drganift zu Friedenberg,
Krs Gerdauen,
Schönewerk, evangel. Knabenlehrer und Küfter zu Bilzings-
leben, Kro Gdartöberga, und
Wagenknecht, evangel. Kehrer und Organift zu Herrnmotſchel-
nig, Kr Wohlau;
359
da8 Allgemeine Ehrenzeichen:
Linden, kathol. Lehrer zu Liljendorf, Krd Daun,
Reyher, evangel. Lehrer und Küfter zu Trampe, Krs Oberbarnim,
Sochaczewski, kathol. LXehrer und Organift zu Kunzendorf,
Krs Marienburg, und
Weirich, kathol. Lehrer zu Birgel, Krs Daun.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geſtorben:
der Ober-Konſiſtorialrath Dr. Tholud, ordentl. Profeſſ. in der
theologiſch. Fakultät der Univerſ. zu Halle,
der ordenti. Profell. Dr. Heid in der philojoph. Falkult. der
Akademie zu Münfter, '
der erite Lehrer am Schul. Seminar zu Hilhenbad, und
fommiljar. Kreis-Schulinipeltor zu Lennep, Dr. Rentſch.
Zn den Rubeftand getreten:
der Gymnafial- Direltor Breda zu Bromberg, und ift dem»
jelben der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife
verliehen worden,
der Dberlehrer Profefl. Köhnen am Gymnaf. zu Duidburg,
und iſt demfelben der Rothe Adler» Drden vierter Klare
verliehen worden,
der Oberlehrer Dr. Kewitich an der Realſch. zu Reichen bach.
"360
Inhaltsverzeichniß des Juni⸗Heftes.
. 116) Zagegelber und Reifefoften det Staatsbeamten ©. 305. — 117) Aus-
Bitbung und Prüfung für ben Staatsdienſt im Bau- und Maſchinenfache S. 306.
— 115) Wiſfenſchafiliche Borbilbung der Enpernumerare bei ber Verwaltung
ber inbirelten Steuer S. %
119) Hegfement fir die Univerfitäts-ibliothet zu Berlin &; 311. — 120)
Inftrukion für die Kufloben ber Univerfitäts. Bibliothek zu Halle 322.
121) Preisaufgabe der Beneke ſchen Stiftung zu Göttingen ©. _ 122
Weftätigung ber Wahl des Fräfbenten und feines Gtelbertreiere bei ber Ma.
demie der Künfte zu Berlin ©. 3 - 123) Sekeiigung deutfher Kunſtler
an ber Runflausftelung zu Mabrib i. 3. 1878 ©. 326
A) Bufammenfegung ber Wiſſenſchaftlichen Belfangstommillen u Berlin
©. 326. — 125) Ausbildung und Prüfung der Lehrer fiir Lanbwirtbichaft an
den Landwirthſchaftsſchulen ©. 327. — 126) Religionsunterricht an ben höheren
Lehrauſtalten ©. 329. — 127) Lehrer für Turnunterriht an höheren Unterrichts
anfalten &. 331..— 128) Art ber Beleuchtung in Erziehungsanftalten S. 332.
129) Befähigumgszeugniffe_aus ber Gentral-Zurnanpaft ©. 337. — 130)
Befähigungszeugniffe aus der Turnlebrerprüfung ©. 335. — 131) Befähigunge-
zeugnifle aus ber Zurntehserimmen- Bebfung — 139) Prüfung von
Schulvorfieherinnen und Fehrerinnen in ber Beinproving, Ratiflifche Nachweifung
©. 342. — 133) Unentgeltlihe Beſorgung ber Rendantur bei Bräparanden-
Anfalten; Ausftluß ber Annahme eines Anftaltsarztes &. 343. — 134) Ans
ſteliung der von außerpreußiſchen Prüfungskehörben im deutſchen Reiche geprüften
Schufamtöbewerber in Preußen ©. 343. — 135) Gehaftsverpättniffe bei Amte-
fuspenfion eines Lehrers ©. 344. - 136) @ehaltsbezug bes Lehrers während
einer Militärdienfleiftung; Stellvertretungstoften ©. 345. — 137) Kreis- vehrer⸗
bibliothefen im Regierungsbezirt Oppeln S. 346. .
138) Betheiligung ber Lehrer und der Schulkinder an ber Religionsprifung
bei Kirchenviſtiationen &. 347. — 139) Schulunterricht am Tage ber Reichs -
tagswahlen und ber Urwahlen zum Landtage &. 348.
140) Berleihung der Rechte einer juriſtiſchen Perlen © * 349. — 141) Zur
wenbungen im Reſſort ber Unterrichts-Berwaltung S. 35
Berfonalhronit &. 356.
Druß von 3. 8. Starde im Berlin.
Sentralblatt
für
die gefammte Unterrichts - Verwaltung
in Prenßen.
Heraudgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrichts⸗ und
Mepdizinals Angelegenheiten.
NM 1.u 8. Berlin, den 31. Auguft 1877.
J. Hllgemeine Berbältuiffe der Behörden
und Beamten.
142) Geſchäftliche Behandlung der Zelegramme in
Staatödienftangelegenbetten.
Berlin, den 13. Auguft 1877.
Das Königlihe Konfiſtorium ıc. erhält anbei ein Cremplar
des von dem Königlidhen Staatöminiftertum unterm 30. Juni d. J.
erlafienen Regulatine über die gefchäftliche Behandlung der Tele-
gramme in Staatödienftangelegenheiten mit dem Auftrage, ſowohl
Seinerfeitd nah Maßgabe der darin getroffenen Beitimmungen zu
verfahren, ald auch die untergebenen Königlihen Behörden und ein-
a ftehenden Beamten zur Forgfäftigen Befolgung derjelben anzu⸗
weiſen.
An
die fänmtlihen Königlichen Konfiſtorien, Provinzial⸗
Schullollegien ıc.
Abichrift nebft Anlage zur Nachachtung.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Förfter.
An
die Königlichen Univerſitäts⸗Kuratorien, ıc. ꝛc.
G. III. 2963.
1877. 25
362
. Regulativ
über die geichäftliche Behandlung der Telegramme in Staatödienft-
angelegenheiten.
Berlin, den 30. Sunt 1877.
Nachdem durd die Kaiferlihe Verordnung vom 2. Juni d. J.
R.⸗G.⸗Bl. ©. 524) die biöher beftandene Gebührenfreiheit für
elegramme in Staatödienftangelegenheiten ($. 2. Nr. 3. und 4.
der Verordnung ded Herrn Reihe anzlerd vom 8. November 1872
über die gebührenfreie Beförderung telegraphifcher Depeſchen) — mit
den im $.1. Nr. 5. und 6.*) bezeichneten Ausnahmen — vom 1. Zuli
d. J. ab aufgehoben worden ik, treten mit diefem Tage folgende
Beltimmungen über die gefchäftliche Behandlung der gedachten Tele
gramme in Kraft.
8.1.
Den Zelegrammen in Staatödienftangelegenheiten verbleibt, in
der Beförderung, der biöherige Vorrang vor Privattelegrammen.
Sie find daher von der abjendenden Behörde wie bisher ($. 8. der
Zelegraphenordnung für dad Deutſche NReih vom 21. Suni 1872
— R.G.-Bl. ©. 213 —) ald Staatötelegramme zu bezeichnen,
und ald folde‘ durch Siegel oder Stempel zu beglaubigen.
2
Die Königlichen Behörden, mit Einfchluß der einzeln ftehenden,
eine Bebörde repräfentirenden Königlichen Beamten, ben die Te⸗
legraphirungdgebühren für die von ihnen in Staatödienftangelegen-
beiten abzufendenden Zelegramme:
a. wenn die Aufgabe bei einem Reichstelegraphenamte erfolgt,
entweder im Wege der Kontirung oder in jedem einzelnen
Sale baar, und zwar durch Verwendung von Pofts oder
Zelegrapbenfreimarfen oder durch Einzahlung beim Tele:
graphenamte, dagegen
b. wenn die Aufgabe bei einer Eifenbahn-Zelegraphenftation er:
*) 8. 1. der Kaiferlichen Berorbnung vom 2. Yuni 1877:
Auf ſämmtlichen ZTelegraphenlinien des Deutſchen Reichs genießen die Ge⸗
bührenfreibeit ... . . »
Nr. 9. Telegramme von und an Militair- und Marine-Behörden des Deutfchen
Reihe, mit Einfluß ber folche Behörben vertretenden einzelnen Offiziere und
Beamten, in reinen Militair- und Marine-Dienflangelegenheiten; im alle einer
Mobilmahung auch diejenigen Zelegramme, welde von einzelnen mit dienft-
lichen Aufträgen kommandirten Dlilitaicperfonen oder Beamten der Militair-
und Marineverwaltung bes Deutichen Reihe in reinen Militair- und Marine
ara deiten ausgehen oder an ſolche Dilitairperfonen oder Beamte
gerichtet find;
Nr. 6. Telegramme ber Eifenbahnverwaltungen, Eifenbahnflationen und Eiſen⸗
bahnbeamten an vorgefeßte Behörden über vorgelommene Ungiüidsfälle und
Berriebeftörungen.
363
folgt, in allen Fällen durch baare Einzahlung bei der be-
treffenden Station -
zu entrichten.
8. 3.
Die unentgeltlihe Kontirung wird jeder Königlichen Behörde
mit Einſchluß der einzeln ftehenden, eine Behörde repräfentirenden
Königlichen Beamten, auf dieöfälligen Antrag, von demjenigen Kaijer-
lihen Zelegraphenamte zugeftanden werden, bei welchem, nach der
örtlichen Lage, die Telegramme der betreffenden Behörde regelmäßig
ur Aufgabe gelangen. Ein folder Antrag ift nur in dem Falle zu
hellen, daß von dem Kontirungdverfahren eine Crleichterung des
Geſchäftsverkehrs zu erwarten ift.
Die abjendende Behörde hat den Beitimmungsort und den Em:
pfänger ded Telegramms in dem Kontobuche zu verzeichnen und os
dann dad Telegramm mit diefem Bude dem Zelegraphenamte zu
übergeben, welches darin die Zelegraphirungdgebühr und die etwaigen
baaren Auslagen vermerkt. Ebenſo werden Außlagen, welde auf
einem an die Behörde ıc. eingehenden ZTelegramme haften, Seiten
des Telegraphenamtes in dem bezeichneten Buche kontirt.
Nah Ablauf jedes Monatd werden die fontirten Geſammtbe⸗
träge von der Behörde an daß Zelegraphenamt, gegen Quittung in
einer von dem lepteren aufzuftellenden Rechnung bezahlt.
8.4
Die Verrehnung der von Königlichen Behörden und einzeln
ftebenden Königlichen Beamten für Telegramm in Staatödienft-
angelegenheiten zu entrichtenden Geldbeträge bei den Staatskaſſen
und die Srftattung der von den bezeichneten Behörden und Beamten
verauslagten Geldbeträge für Zelegramme der gedachten Art erfolgt
in derfelben Weiſe, wie ed hinfichtli der Portobeträge für Dot
fendungen in Staatödienftiahen nad den beftehenden Borfchriften
zu geſchehen hat. 65
Die Wiedereinziehung derjenigen für Zelegramme in Staats-
dienftangelegenheiten verauslagten Beträge, zu deren Erftattung ein
Betheiligter verpflichtet ift, hat nach den, hinfichtlich der Wiederein-
iehbung von Poft-Portobeträgen für Poftjendungen in Staatödienft-
Eden maßgebenden Beſtimmungen zu erfolgen.
8. 6.
Telegramme in Staatödienftangelegenheiten find nur in den
wichtigften und dringendften Fällen, oder wenn ed ausdrücklich vor-
geichrieben ift, abzujenden und in gedrängtefter Kürze, mit Weg⸗
laffung aller Kurialien und mit Vermeidung aller für dad Berftänd-
niß nicht unbedingt nothwendigen Zitulaturen u. |. w. abzufaſſen.
25°
2
364
— — — —
8. 7.
Den einzelnen Minifterien bleibt überlaffen, die für ihr Refjort
erforderlichen näheren Beftimmungen über die Ausführung dieſes
Regulativd zu treffen.
Königlihes Staatd-Miniftertum.
Sampbaujen. Eulenburg Fall Hofmann.
143) Tagegelder eined ald Hülfdarbeiter bei einer
Behörde kommiſſariſch befhäftigten Beamten bei Dienft-
reifen außerbalb des derzeitigen Wohnortes.
Berlin, den 11. Zuli 1877.
Auf den Bericht vom 23. v. M. erwidere ich der Königlichen
Regierung, daß die Königlihe Ober-Recdhnungd- Kammer auf mein
Erſuchen von dem Monitum zur Rechnung der Königlihen Res
gierung von den Befoldungen und allgemeinen Verwaltungskoſten
pro 1875 bezüglich der dem kommiſſariſch beichäftigt gewejenen
Rreiß-Schulinfyeftor N. zuviel gezahlten Diäten Abftand genommen
hat, daß aber dad Verfahren der Königlichen Regierung durch Die
Berufung auf dad Reſkript der Herren Minifter der Sinangen und
ded Innern vom 16. April 1850 (Min.⸗Bl. f. d. innere Verwaltg
Seite 92) nicht für gerechtfertigt zu erachten ift.
Dad fragliche Refkript ift nämlidy gegenüber dem Geſetz vom
24. März 1873 (Gef. Samml. ©. 122)*) nicht mehr anwendbar
und ift ed ſonach nit zulälfig, dem bei einer Behörde gegen den
Fortbezug ſeines Gehaltd und Diäten kommiſſariſch beichäftigten
Beamten die vollen Zagegelder für vom Kommiffiondorte unternom⸗
mene Dienftreifen in dem Falle zu gewähren, wenn .dem betreffenden
Beamten für die Dauer ded Kommifforiumd niedrigere ald die
ZTagegelderfäge nach dem Geſetze vom 24. März 1873 gezahlt wer:
den, wie denn die Beftimmungen des lepteren nur dahin aufzufaflen
find, daß die darin feſtgeſetzten Tagegelder für einen und denfelben
Tag nur einmal beaniprudht werden dürfen, ein Grundfag, welcher
nu im $. 3. der Allerhöchſten Verordnung, betzefen die Tage⸗
gelder und Reiſekoſten der Beamten der Staatseiſenbahnen vom
30. Oktober 1876 (Gef. Samml. S. 451) feine Beſtätigung findet.
Es kann ſomit ein etatsmäßig angeſtellter Beamter, der kom⸗
miſſariſch als Hülfsarbeiter beſchäftigt wird und in dieſer Stellung
Dienſtreiſen zu unternehmen hat, beſondere Tagegelder für letztere
nicht liquidiren, wenn er in ſeiner Eigenſchaft als Hülfsarbeiter neben
ſeinem etatsmäßigen Gehalte die vollen Tagegelder nach dem Geſetze
vom 24. März 1873 bezieht, wogegen er in dem Falle, daß ſeine
*) Gentebl. pro 1873 Seite 322.
868 |
Zagegelder als Hülfsarbeiter hinter dem gefepmäßigen Satze zurüd-
bleiben, den daran fehlenden Betrag für jeden Tag der Dienitreife
beanſpruchen kann.
Hiernady hat die Königliche Regierung in Zukunft zu verfahren.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königliche Regierung zu N.
U. IV. 6984.
144) Umzugsd- und Reife-Koften- Säge verſchiedener
Beamten-Klaffen der geiftliheu, Unterrichts- und Me-
bizinal-Bermwaltung.
(Centrbl. pro 1873 Seite 322; pro 1877 Seite 129.)
Berlin, den 24. Auguft 1877.
Der Hinweis im $. 9. des Geſetzes vom 24. Februar d. J.,
betreffend die Umzugsfoften der Staatöbeamten (Gef, Samml. ©. 15),
auf $. 10. ded Gejehed vom 24. März 1873, betreffend die Tages
gelder und Reiie-Koften der Staatöbeamten (Gef. Samml. ©. 122),
bedingte eine Berftändigung zwiſchen dem Herrn Finanz: Minifter
und mir über die Umzugd-Koften-Säpe, die eintretendenfalld denje-
nigen Beamten des diefjeitigen Reſſorts zu gewähren find, welden
ein beftimmter Dienftrang nicht beigelegt if.
Ich babe hierüber hinfichtlich derjenigen Beamten: Klaffen des
dieſſeitigen Reſſorts, in welchen häufiger Berjegungen vorzufemmen
pflegen, mit dem Herrn FSinanz-Minifter diejenige Vereinbarung
getrofen, welche die beigefügte Ueberficht ergiebt.
n die Ueberſicht And, zur Erleichterung der Handhabung, auch
ſolche diefjeitige Beamten-Klaffen aufgenommen worden, deren Mit:
giebern ein beftimmter Dienftrang beigelegt ift, fofern bei ihnen
erjegungen häufiger vorfommen.
Indem ich die Königliche Regierung ıc. veranlaffe, die bei-
liegende Ueberfiht bei Aufitellung von Umzugs- und Reiſekoſten⸗
Liquidationen für Beamte ded diefleitigen Refjort fortan zum Anhalt
u nehmen, bemerfe id ausdrücklich, daß die Ueberfiht nur den
wed bat, die betheiligten Beamten für den Fall, daß fie in die
Lage kommen, Umzugs: und Reije-Koften liquidiren zu dürfen, nad)
den allegirten Gejegen zu Haflifiziren, daß ihnen dadurdy ein ent-
ſprechender Dienftrang jedod nicht beigelegt wird, in dieſer Beziehung
vielmehr die biäherigen Verhältniffe unverändert bleiben.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
In Vertretung: Sydow.
Un
fämmtliche Königliche Regierungen, Provinzial.
Scäullollegien, Konflfiorien zc.
@. III. 3113. U. III.
— — —
ueberſicht der U » und Reifef -
BE ER
Bezeidnung
ber
Beamten
Konſi ER Rei, Provinzial-Schul-Rätbe, Regierungs-Schul-
Rãthe, Negierungs-Medizinal-:Rätbe
Superintendenten, welde aus einem Pfarramt in den un—
mittelbaren Staatödienft treten
.) Direktoren der Gpmnafien und Menlfcüiten I. Ordnung, jos
wie der mit diejen gleichftehenden höheren Unterrichtds
Anftalten
D a der — ji? denſelbeꝛ
Be aa — an dene
| Rektoren der vollberechtigten bit
gummafien und Realſchulen II,
Semtnar-Direktoren
| Erfte Seminarlehrer
Ordentliche Seminarlehrer und Seminarlehrerinnen . . -
Seminar-Hülfslehrer und Hülfslehrerinnen
Vorſteher und Ifte Lehrer der Königlichen Yräparanden-Ans
te Kehıer derfelben
Glementarlehrer
Berlin, den 24. Auguft 1877.
Der Minifter der geiftlichen
In Bertretung:
867
verfhiedener Beamten-Klajfen der geiftliden,
Medizinal-VBerwaltung.
Umzugstoften nad) dem Geſetz Neifetoften nad der Verordnung
vom 24. Februar 1577 vom 15. April 1876
Trane- = x
altgemeine |vettenen| | prorkiloneter | Me Bu
&taffe.| R0Ren. | 1 Ma je Diäten. und
—— Landweg. |Eijenbahn | Abgang.
“aaa sal mal mal ıa
|
IM. 500 | 10 1—| 12 |- 60 13| 3
|
I. | 500 | 10 | 12 — 60 13] 3
m. | 500 — 10 |—| 12 60 13| 3
1. | 500 10 12 |— 60 13| 3 |—
v. | 240 7| 9 40 13| 3
iv. | 30 1—| s — 12 |—| — [60] — [13] 3 | —
Iv. | 300 s — 12 |— 60 13| 3
I. | 500 10 — 12 |- | — 60] — |ı3] 3 —
IV. 300 |—-| 8|—1 12 — 601 —|13) 3 —
v. | 240 | 71—| 9|—| —|40| — 13] 3 |—
vI | ı80 6 6|— 40 10] 2 |—
Iv. | 300 -] 8|-| 12 |—| — Iso] — 131 3 |—
IV. | 300|—| 8 12 — [601 - [ıs| 3
Iv. | 30|-| 8 12 — |60 13| 3
v. 120|-| 7/-| 9|—-| — 40] — 113] 3 —
va | iso — 5/—| 4150) — |30| — lı0| 2 |—
v. | 240 7-1 9|—| — |40| — 13] 3 |—
vo | 150)-| 5/—| 4150) — |30| — 10] 2|—
VIL | 150 5/—| 450] — 30] — 110] 2 |—
2. Angelegenheiten.
Sydom.
368
145) Zuläſſigkeit des Verwaltungsſtreitverfahrens
in ſtreitigen Schul- und Küſterhausbauſachen; Zeit—
punkt für den Uebergang der Entſcheidung auf die
Verwaltungsgerichte.
Im Namen des Königs.
Auf den von der Königl. Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗
und Schuweſen zu F., in der Küfter- und Schulbauſache der Ge⸗
meinde G.,
wider
den Kreisausſchuß des Kreiſes L.
erhobenen negativen Kompetenzkonflikt,
hat das Königliche Oberverwaltungsgericht in ſeiner Sitzung vom
30. Mai 1877,
an welcher ıc. ꝛc. Theil genommen haben,
für Recht erkannt,
daß das PVerwaltungsftreitverfahren zuläjfig und der Streid-
ausſchuß des Kreiſes L. demgemäh gehalten, ſich der Ent-
ſcheidung der Sache zu unterziehen.
Von Rechts Wegen.
Gründe.
Unter dem 27. Juli v. 3. reichte der Amtövorſteher der Aemter
G. und W. der Königlichen Regierung zu %. durch Bermittelung
des Kreislandraths einen Bericht ein, in welchem vorgetragen wurde,
dag die Lehrerwohnung zu ©. nicht die nöthigen Wohnräume dar»
biete, daß die Gemeinde ©. vom Schulvorftand und Amtövorfteher
vergeblih um Befeitigung dieſes Mangeld durch Herftellung einer
Giebelftube angegangen ſei und aud die neuerdings in Wirkſamkeit
getretene Gemeindevertretung diefen Bau abgelehnt habe. Es wurde
um baldige Enticheidung der Sache gebeten.
Nachdem ein Grundriß der Lehrermohnung eingefordert worden
war, verfügte die Königliche Regierung unter dem 18. September
v. 3. an den Landrath ded Kreiſes &., daß ihrerfeitd die Anlage
einer Giebelſtube für nöthig erachtet werde und dab über dieſen
Dau, da ed fih um die Erweiterung der Küfter-Wohnung handle,
die kirchlichen Organe zu beſchließen hätten und zu dem Zwede das
Erforderliche zu veranlaffen ſei. Sollten diefelben der Ausführung
des Baues wiederjprechen, fo ſei die Sache zur refolutoriihen Ente
Iheidung vorzubereiten und einzureichen.
Am 8. Oktober v. 3. beichloffen ſodann Gemeindekirchenrath
und Gemeindevertretung von ©., fi gegen den Bau der Giebel
ftube zu erflären.
Die Königlihe Regterung zu F. überfandte hierauf, nachdem
ihr der Beichluß eingereicht worden war, die Alten wiederum dem
Landrathsamte mit dem Bemerken, daß ber Kreisausfhuß in der
369
Sache zu enticheiden haben werde, da diefelbe erft durch jenen DBe-
ſchluß und fomit nad dem 1. Oftober 1876 eine ftreitige geworden jei.
Der Kreisausſchuß ded Kreiſes L. bat jedoch die Entſcheidung
in der Sache wegen mangelnder Zuſtändigkeit durch Beſchluß vom
8. Dezember v. J. abgelehnt und ausgeführt, daß der Schullehrer
zu G. die Mängel ſeiner Wohnung bereits im Jahre 1874 zur
Sprache gebracht und namentlich unter dem 14. Juni 1876 aus⸗
führlich die Nothwendigkeit des Ausbaues einer Giebelſtube begründet
habe. Nun ſei für die Frage der Zuſtändigkeit kein Gewicht darauf
zu legen, daß bei den in Folge der Vorſtellungen des Lehrers ge⸗
pflogenen Verhandlungen früher nicht die kirchlichen Organe, fondern
folhe Vertreter zugezogen worden feien, welche über die SKüfterei
nicht zu befinden bäften. Denn ed ftehe feit, daß die Königliche
Regierung jelbft in der Verfügung vom 18. September 1876 eine
Entſcheidung getroffen habe, mithin: lei die Sache jedenfall vor dem
1. Dftober 1876 anhängig gemacht worden. Letzteres jet fpäteltend
durch Ginreihung derjelben an die Königliche Regierung Seitens
des Landraths geichehen.
In Folge dieſes Beſchluſſes hat die Königliche Regierung nun-
mehr den Kompetenzftreit erhoben, und zwar auf Anweifung des
Minifterd der geiftlihen, Unterrichtd- und Medizinal-Angelegenheiten
und unter Bezugnahme auf einen Erlaß defjelben vom 15. Sanuar
d. 3., welder ein unter dem 28. Dftober 1876 von der Königl.
Regierung zu F. in einer Küfterfchulbaufache erlaſſenes Reſolut
wegen Unzujtändigfeit ber Königlichen Regierung auf Grund des
8. 173. des Zuftändigfeitögejeged vom 26. Juli 1876 aufhebt und
zur Begründung diefer Entſchließung Folgendes ausführt:
Die Einleitung von Verhandlungen über die Ausführung
eines Küfterfhulbaued macht die Streitſache als foldye nicht
anhängig. Died tritt vielmehr erſt dann ein, wenn fich bei
der Verhandlung Streitpunfte ergeben, welche der rejolu-
toriſchen Enticheidung bedürfen. Die Anhängigfeit fallt in
diefen Sachen zufammen mit dem Zeitpunkt, in welchem das
Rejolut zu erlaffen ift, und hieraus folgt, daß die Verwal⸗
tungsbehoͤrden feit dem 1. Dftober d. 3. überhaupt feine
Baurefolute mehr zu erlaffen, fondern über hervortretende
Streitpunfte die Entiheidung der Verwaltungsgerichte ber»
beizuführen haben. Die entgegengejepte Aufraffung würde
dahin führen, die Anwendung des Geſetzes vom 26. Juli v. 3.
noch auf Sahre binauszufhieben, ohne daß hierzu irgend
welcher Anlaß vorliegt, da die einleitenden Verhandlungen
auch in Zufunft den Berwaltungsbehörden verbleiben, und
die Wirkſamkeit der Verwaltungsgerichte überhaupt nur dann
eintritt, wenn ſich bet diefen Verhandlungen Streitpuntte
ergeben, welche refolutoriiher Entſcheidung bedürfen.
370
Es war, wie geſchehen, zu erkennen.
Zunächſt unterliegt e8 feinem Zweifel, dab, wenn die bier frag»
liche Schulbauſache nad) dem 1. Dftober 1876 im Sinne des $. 173.
des Zuftändigfeitögejeped vom 26. Zuli 1876 (Gejeh - Sammlung
Seite 297) anhängig gemadt worden tft, in derfelben die Ver—
waltungdgerihte zu enticheiden haben. Während der 8. 135. X.
Nr. 3 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 die rejolutorifche
bezw. interimiftiiche Entſcheidung nur in ſolchen ftreitigen Schul⸗
baufadyen, weldye nicht gleichzeitig die Küfteret betreffen, den Kreis⸗
ausihüffen übertrug, bat der lepte Abſatz des $. 78. des Geſetzes
vom 26. Zuli v. 3. diefe Zuftändigfeit auch auf die Fälle, in denen
die Schule mit der Küfteret verbunden ift, ausgedehnt, und damit
die Kompetenzzweifel, weldhe in der Praxis bezüglidy der kombi⸗
nirten Schule und Küſterbauſachen entitanden maren (vergl. das
Reſkript des Minifterd der geiftlihen, Unterrichts- und Medizinale
Angelegenheiten vom 13. Zuli 1875,*) Minift.- Bl. für die innere
Verwaltung Seite 203), dadurch befeitigt, daß nunmehr da, wo die
Schulhäufer zugleih die Küfterwohnung enthalten, den Verwaltungs-
gerihten jene Entſcheidung in allen ftreitigen Baufadyen übertragen
worden ilt. In diefen Fällen find Diejenigen, denen die Pfarrbau⸗
laft obliegt, die zum Bau und zur Unterhaltung der Schule Ber-
pflichteten gemäß $. 37. Theil II. Titel 11 Allgemeinen Landrechts
und fomit aud im Sinne des erften Abſatzes des $. 78. des Zu⸗
ftändigfeitögejeged.
Anlangend aber die Trage, ob die hier ftreitige Schulbaufache
vor oder nach dem 1. Oktober 1876 anhängig geworden ift, jo fommt
dabei Folgendes in Betradt:
Das Zuftändigkeitsgefeg hat gleich der Kreisordnung ledigtich
die über die Nothwendigkeit und die Art der Ausführung von Schul:
bauten ſowie die über die Verpflichtung, zu den Bantoften beizu⸗
tragen, entſtehenden Streitigkeiten den Verwaltungsgerichten zur
Entjcheidung überwieſen; im Uebrigen wird die Thätigkeit der Re⸗
ierungen al8 Schulauffichtöbehörden, welche diejelben auch in Schul»
Banfadhen dur die Fürſorge für die Herftellung und Erhaltung
der im Schulintereffe nötbigen Baulichkeiten zu üben haben, durch
das Zuftändigkeitögefeg nicht berührt; vor wie nad der Emanation
des lepteren ftehen den Regierungen jene Funktionen der Aufficht
u, nur daß, wie gedacht, die von ihnen bisher ausgehenden Ent-
cheidungen über Streitigkeiten in Schulbauſachen den Bermwaltungs-
gerichten übertragen worden find.
Sndem nun $. 173. des mehrgedachten Gefepes die zeitlichen
Grenzen der Herrſchaft defjelben in Beziehung auf die Zuftändig-
keit der Behörden, dad Verfahren und die Zuläffigfeit der Nechtd-
9 Centrbl. b. Unt. Berw. pro 1875 Geite 501.
371
mittel ordnet und dafür das Moment der Anhängigkeit der Sachen
am 1. Oktober 1876 als entſcheidend hinſtellt, kann der Begriff der
Sachen, um welche es ſich hier handelt, nur aus den vorhergehenden
Beſtimmungen eben jenes Geſetzes erläutert und umgrenzt werden.
Es kann daher, wo Schulbauſachen in Frage ſtehen, zur Beſtim⸗
mung des Zeitpunfted der Anbängigkeit nicht eine Thätigkeit der
biöherigen Behörden in Betracht kommen, weldye mit der Entſchei⸗
dung von Streitigkeiten, wie fie das Gejeg allein ordnet, in gar
feinem Zufammenbange fteht; vielmehr fommt ed für jene Frage
allein darauf an, ob, wenn Streitigkeiten im Sinne des 8. 78.
a. a. D. entitanden find, diefe zum Zwecke der Entjcheidung vor
dem 1. Dftober 1876 an die bis dahin zuftändige Sculauffichte-
hehörde gebracht worden find. Iſt Died der Fall, fo ift die Sache
vor dem 1. Dftober 1876 anhängig gemacht, und ed bat fich dann
jene Behörde auch nody nad) dem 1. Dftober 1876 der Entſcheidung
u unterziehen; andernfalld nicht, wobei übrigens die Schulauffichtö-
Behörden“ wenn fie bei hervortretendem Widerſpruch mit Rüdjicht
auf die zeitweilige Leiftungsunfähigleit der Bauverpflichteten oder
auf fchwebende Projekte wegen Theilung von Sculjyftemen und
Gründung neuer Schulanftalten und dergleihen von einer weiteren
Verfolgung der Sache, wie es namentlich bei größeren Bauten häufig
der Fall ift, vorläufig abjehen müffen, damit ihre Zuftändigkeit nicht
auf die Enticheidung von Streitigkeiten ausdehnen, welche etwa von
Neuen bervortreten, fobald die Sache demnädjft fpäter wiederum
aufgenommen wird.
Die Annahme, daß die Anhängigkeit der fraglichen Sadyen mit
dem Zeitpunfte zufammen falle, in welhem dad Reſolut zu erlaffen
fei, und dab demgemäß die Verwaltungäbehörden feit dem 1. Df-
tober 1876 überhaupt feine Baurefolute mehr zu erlaffen hätten,
trifft im Weſentlichen bezüglich derjenigen Fällen zu, in denen die
Negierungen biöher, entgegen der Auffafjung der Bauverpflichteten
über den Umfang ded Baubedürfniffed den lepteren von Auffichte-
wegen durch Erlaß eined Refolutes feititellten, und fomit zugleich
durch Died Nefolut über die beftebende Differenz im Sinne des
8. 78. a. a. O. entihieden. Ein derartiges Reſolut kann allerdings
nad dem 1. Dftober 1876 überhaupt nicht mehr erlaffen werden,
da in allen diefen Fällen die Sache erſt dadurch, daß die Auffichts-
behörde eine von der der Bauverpflichteten abweichende Auffafjung
ded Baubedürfniffes geltend macht, eine ftreitige wird und als foldye
nad dem 1. Oktober 1876 bei den Berwaltungdgerichten anhängig
zu machen ilt.
In dem vorliegenden Falle unterliegt es Teinem Zweifel, daß
die Sache erft nah dem I. Dftober 1876 anhängig geworben ift,
da die Bauverpflidhteten, welche Partei find, überhaupt erft nad)
diefem Zermin gehört worden find, nämlich in ihrer Vertretung,
372
dem Gemeindekirchenrathe und der Gemeindevertretung, am 8. Ok—
tober v. J. und lediglich ihr Widerfpruc die Sache zu einer ftreis
tigen macht und eine Entſcheidung erheiſcht.
Weder die früheren Vorftellungen des Lehrers fünnen hierbei
in Betracht kommen, nod die von der Königl. Regierung lediglich
in Ausübung der Schulaufficht erlaffene Verfügung vom 18. Sep:
tember v. 3., da vor dem 1. Dftober v. 3. gar nicht fonftirte, ob
der von dem Lehrer erhobene und von ber Auffichtöbehörde gebilligte
Anſpruch von den Bauverpflicteten beftritten und die Sache jomit
eine ftreitige werben würde,
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs-
gerichts und der verordneten Unterſchrift.
(L. S.) Perſius.
O. B. G. Nr. 1261.
146) Unzuläffigfeit des VBerwaltungöftreitverfahrens
über die Erhebung von Schulgeld.
Im Namen ded Könige.
In der Verwaltungöftreitiache
des Präfidenten der Königlichen Regierung zu M., Revifiond-
klaͤgers,
und
der Schulgemeinde M.-S, vertreten durch den Schulvorftand,
Bellagte und Revifionsklägerin,
wider
die Einwohner Franz B. u. ſ. w. zu M., Kläger und Re—
vifiondbeflagte,
hat das Königliche Oberverwaltungögeriht in feiner Sitzung vom
12. Mai 1877,
an welder ıc. ıc. Theil genommen haben,
für Recht erfannt:
daß auf die Nevifion des Regierungs- Präfidenten zu M.
und der Schulgemeinde M.-S. dad Erkenniniß des Könige
lichen Bezirköverwaltungsgericht zu M. vom 29. November
1876 aufzuheben und die Entſcheidung ded Kreisausſchuſſes
des Kreijes M. dahin abzuändern, dab das DVerwaltungd-
ftreitverfahren für until zu erachten, der Werth des
Streitgegenftandes auf 300 Mark feftzufegen und die Koften
aller Snhtanzen den Klägern zur Laft zu legen, von ber Er
hebung eined Paufchquantums für die Nevifions» Inftanz
aber abzufehen.
Von Rechts Wegen.
373
Gründe.
Bid zum Jahre 1867 wurde in der Schulgemeinde M.⸗S ein
nad dem Alter der Kinder fi abftufendes Kopfihulgeld von 5 Sar.,
3°, Sgr., 2", Syr. erhoben. Sn dem genannten Jahre führte
die Königliche Regierung einen einheitlichen Schulgeldfaß von 2", Sgr.
ein. Als aber im Jahre 1875 ſich die Ausgaben der Schulgemeinde
in Folge der Anftellung einer SnduftriesXehrerin, Beihaffung neuer
Lehrmittel 2c. vermehrten, hielt e8 der Schulvorftand für zweckdien⸗
li, zu den alten Schulgeldfägen zurüdzufehren. Gr fragte bei den
Gemeinden M. und S. an, ob ihnen died genchm fei. Die poli-
tiihe Gemeinde M. beſchloß unterm 12. März 1875 mit 21 gegen
2 Stimmen, die alten Eäpe wieder einzuführen. Die politifche
Gemeinde S. Soll einftimmig einen gleihen Beſchluß gefaßt haben.
Der Schulvorftand beantragte nunmehr bei der Königlichen Regie:
rung zu M. die Wiedereinführung der alten Schulgeldjähe, worauf
die legtere unterm 6. Suli 1875 an den Schulvorftand folgende
Verfügung erließ:
„Unter den in der Eingabe vom 14. Juni er. dargelegten
Berbältnifjen wollen wir genebmigen, dag die bis zum Jahre
1867 in dortiger Parochie gültig geweſenen Schulgeldjäge
von 5 Egr., 3°), gr. und 2", Ser. (d. b. 50 Pfg., 38 Pfg.
und 25 Pfg.) wieder bergeftellt und zur Schulfaffe einge:
zogen werden.
Königlihe Regierung, Abtheilung für Kirchen» und Schulmejen.
(gez.) Freiherr von Korff.
Dur die Wiederherftellung der alten Schulgeldfäge fühlten fich
mehrere Einwohner von M. beichwert und beantragten bei dem
Kreidaudichuffe des Kreiſes M., den Gemeinde-Beſchluß vom 12. März
1875 aufzuheben und es bei der biöherigen Art der Aufbringung
der Schulunterhaltungsfoften zu belafjen.
Nachdem der Kreidausichuß den Gemeindevorfteher der Gemeinde
M. zur Sache gebört hatte, erflärte er fih durdy Beiheid vom
27. Januar 1876 für unzuftändig, weil ed fih um Schulgeld, nicht
um Schul-Beiträge handele.
Auf die biergegen von den jepigen Klägern eingelegte Berufung
bob das Königliche Bezirföverwaltungsgeriht zu M. — indem
dafjelbe annahm, dat unter: „Schulbeiträge” im $.135. Nr. X.1.
der Kreid-DOrdnung auch Schulgeld zu verfteben ſei — durch Urtel
vom 27. April 1876 den Beicheid des Kreisausſchuſſes auf und wies
die Streitſache an den lepteren zur materiellen Enticheidung zurüd.
Der Kreidausihuß erkannte nunmehr anderweit dahin:
daß die Kläger nicht verpflichtet, die erhöhten Schulgeldfäpe
für jedez Kind zu zahlen, ‚ondern nur gehalten, 25 Pfg.
monatli pro Kind zu zahlen.
374
Gegen dieſe wider die Schulgemeinde ergangene Entſcheidung
legte deren gejeplicher Vertreter, der bis dahin zu den Verhandlungen
nicht zugezogene Schulvorftand unter Beitritt der Gemeinde -Bor-
fteher der Gemeinden M. und ©. Berufung ein und beantragte
fojtenpflichtige Abweiſung der Kläger, indem er für die Königliche
Regierung zu M. das Recht in Anſpruch nahm, das Schulgeld, wie
geſchehen, feſtzuſetzen.
Nachdem im Termine zur mündlichen Verhandlung der für dieſe
von dem Regierungd-Präfidenten zur Wahrnehmung des öffentlichen
Intereſſes beitellte Kommiflar die Kompetenz der Verwaltungsgerichte
dus Gnitoeibung ber vorliegenden Streitfrage beitritten hatte, erkannte
as Königliche Bezirföverwaltungsgericht zu M. unterm 29. Novem:
ber 1876 auf Beftätigung der Entideidung ded Kreisausſchuſſes.
In den Gründen wird megen der Zuftändigfeit der Verwaltungs⸗
gerichte auf das oben erwähnte Erkenntniß des Bezirksverwaltungsge⸗
richte vom 27. April 1876 bingewiefen und der Regierungd-Verfügung
vom 6. Zuli 1875 die Rechtsgältigkeit abgeſprochen, weil Die
Schulgemeinde die Schulgelderhöhung nicht bejchloffen habe, bezie—
hungsweiſe darüber nicht gehört ſei. Es wird in diefer Beziehung
ausgeführt, da dad den Regierungen im 8.18. f. der Regierung:
Inftruftion vom 23. Oktober 1817 (Geſetz- Sammlung S. 230)
beigelegte Recht der otegulirung des Schulgelded in Hinblid auf
die 88. 51 ff. Titel 6. Theil II. Allgemeinen Landrechts diefe nur
ermädtige, Beichlüffe der Schulfozietäten hierüber herbeizuführen
und gefaßte Beichlüffe zu beftätigen oder zu verwerfen. Sebititän-
big Tönnten die Regierungen von Auffichtöwegen nur dann Anords
nungen treffen, wenn Schuljozietäten ſich weigerten oder unterließen,
Beſchlüſſe zu faffen, deren Zuftandefommen unerläßlich fei, um den
der Schulfozietät geſetzlich obliegenden Verpflichtungen zu genügen.
Gegen diefe Enticheidung des Berufungsrichterd hat der Präfident
der Regierung zu M. „aus Gründen des öffentlichen Interefjed” die
Revifton eingelegt und beantragt, unter Aufhebung des Urteld vom
29. November 1876 auf Abwetfung der Kläger zu erkennen.
Die Revifion wird darauf geftüpt, daß der Berufungsridhter
den $. 135. X. Pr. 1. unrichtig anwende, indem er annehme, daß
durch denjelben die Zuftändigfeit der Verwaltungsgerichte zur Ent⸗
ſcheidung von Beichwerden über Schulgeld» Erhebung begründet
werde; event. wird audgeführt, daß der Berufungsrichter den $. 18. f.
der Negierungds Inftrultion verlege, wenn er der Pegierung das
Recht zur felbftftändigen Regulirung ded Schulgelded abiprede.
Die beflagte Schulgemeinde ift in ihrer Gegenerflärung der
Revifion beigetreten, während von den Klägern eine ſchriftliche
Gegenerflärung nicht eingegangen ift.
Der von dem Reffortminifter für die mündliche Verhandlung
vor dem Oberverwaltungsgerichte zur DBertretung des Regierungd-
375
Präfidenten beftellte Kommilfar machte vorzugsweiſe geltend, daß
die Regierungen fraft der Regierungd-Inftruftion aus eigenem Rechte
befugt feien, dad Schulgeld angemefjen zu regeln, und daß die Aus:
übung dieſes Rechtes nicht durch eine vorherige Beſchlußfaſſung oder
Anhörung der Schulfozietät bedingt fer.
Der gleihfall8 im Termine erjhhienene, mit Vollmacht feiner
Ströitgenoffen verjehene Kläger Franz B. beftritt dem Regierungd-
Präfidenten dad Recht zur Einlegung der Revifion, weil er in den
Vor-Inſtanzen nicht Partei geweien fei, und machte geltend, daß
die Sadlage den Pegierungd= Präfidenten nur zur Erhebung des
Kompetenz Konflifted berechtigt haben würde. Cr beantragte dem-
nach Zurüdweilung der Revifton.
Es war, wie geſchehen, zu erfenneı.
Dem Regierung = Präfidenten ift im $. 63. des Geſetzes vom
3. Juli 1875 (Gejep- Sammlung ©. 375) ausdrücklich, auch wenn
er in den Bor-Inftanzen nicht ald Partei aufgetreten ift, dad Recht
verlichen, aus Gründen ded öffentlihen Intereſſes die Revilton
gegen die von den Bezirföverwaltungsgeridhten in zweiter Inſtanz
erlafjenen Endurtheile einzulegen. Auch ift er wohl berechtigt, die
Revifion darauf zu ftügen, daß dad Verwaltungsgericht ſich zu Un
recht für zuftändig erachtet habe, weil nad $. 85. am angeführten
Drte die Erhebung ded Kompetenz: Konflitted auf Grund der Ber
hauptung, daß in einer vor dem DBerwaltungsgerichte anhängig ges
machten Sache die Verwaltungs-Behörde zuftändig fei, nicht ftatt-
findet, vielmehr die DVermaltungsgeridhte ihre Zuſtändigkeit von
Amtöwegen wahrzunehmen haben.
Die deöfallfigen Einwendungen der Kläger gegen die Reviſion des
Regierungsd-Präafidenten find fomit hinfällig. Auch die Frift zur Ein-
legung des Rechtsmittels muß für gewahrt angenommen werden, da
nad Ausweis der Akten unterlaffen ift, dem vom Regierungd-Präft-
denten auf Grund des $.44. Abſatz 2. des Gejeged vom 3. Zuli 1875
beitellten Kommiſſar eine Ausfertigung der Entiheidung zuzuftellen
($. 51. am angeführten Orte) und die Frift für den Regierungs⸗
Präfidenten erſt mit der Juftellung ded Endurtbeild an den Kom-
milfar beginnt ($. 54. Abſatz 2. 8. 65. am angeführten Orte), das
Rechtsmittel alfo ohne Rüdfiht auf den Zeitpunft der Urtelöpu-
blifation zugelafjen werden muß. (Koch Proze-Drdnung 2. Auflage
S. 330. Präjudiz ded Ober- Tribunald Nr. 614 a. 1839. Prajud.
Samml. Band 1 ©. 385).
Es war hiernach in die Sache felbft einzutreten und zunächft zu
prüfen, ob der von dem Regierungd- Präfidenten erhobene Einwand
der Unzuftändigfeit der Verwaltungsgerichte begründet tft. Es hängt
Died lediglidy von der Beantwortung der Frage ab, ob ald: „Schul⸗
beitrag” im Sinne des $. 135. X. Nr. 1. der Kreid-Ordnung auch
Schulgeld zu verfteben tft oder nicht. Zweifellos verbindet der Sprad)-
376
— m —“
gebrauch — der amtliche wie der außeramtliche — mit beiden Worten
verfchiedene Segriſg aber gemeinſam tft den „ Schulbeiträgen“ und dem
„Schulgelde" die Beitimmung, zum Unterhalte der Schule zu dienen.
„Sculbeiträge” werden die der Schule zu gewährenden Bei»
träge der Unterhaltungspflidtigen genannt.
Der Kreis diefer Pflichtigen beftimmt ih nah dem Geſetze
beztehungsweije der Sculverfatfung, Je nachdem hiernady die Pflicht
zur Unterhaltung der Volksſchule den zur Schule gewielenen Haus-
vätern (Allgemeines Landrecht Theil Il. Zitel 12. 8.29 ff.), den zur
Schue gehörigen Gemeinden und Drtfchaften (Gutöbezirfen) —
Schulordnung für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845
88. 39. 40 ff. — den zur Schule geihhlagenen Herridhaften und
Gemeinden — 8$. 18. 19 ff. des ſchleſiſchen Tatholiihen Schulre⸗
glement8 vom 18. Mat 1801 — u. |. m. obliegt, Ipriht man von
Hausväterbeiträgen, Gemeinde-Beiträgen, gutöherrlichen Beiträgen
u.|.w. Alle dieſe Beiträge der Pflihtigen werden als „Schulbei—
träge” bezeichnet. Inſoweit dad Geſetz Duantum oder Quote felbft
nicht beitimmt, geidhieht die Vertbeilung ded Bedarfs auf die Pflich-
tigen nah den Grundſätzen, welde für die Heranziehung zu den
Semeindelaften maßgebend find.
Auf den Bortbeil und den nuben, weldye die Schule dem
Hflichtigen gewährt, wird nicht gerückſichtigt.
Sn der außeramtlichen Sprade wird auch wohl der vom Staate
einer Schule bewilligte Zufhuß als „Schulbeitrag” bezeichnet.
Diefen Beiträgen werden gegenüber geftellt die eigenen Ein-
nahmen der Schule, zu denen vorzugdweife das Schulgeld gehört.
Das Schulgeld ift dad an die Schule oder den Lehrer zu
entrichtende Entgelt für den Schulunterridt. — Es wird nur ges
zahlt für die die Schule beiuhenden Kinder und zwar nicht von
den „Schulunterhaltungspflichtigen”, jondern von denen, weldyen die
Fürforge, der Unterhalt der Kinder obliegt. Auf die Beitimmung
ded „Schulgeldfaged“ find die Verhältniffe der dur Schulgeldzahlung
Verpflichteten einflußlos. Wenn der Schulgeldſatz vielfach in den
oberen Klaſſen oder Stufen ein höherer iſt, als in den niederen, ſo
erklärt ſich dies aus dem Umſtande, daß die Gegenleiſtung der
Leiſtung entſprechen ſoll. Hört die Leiſtung auf, verläßt das Kind
die Schule, iſt es an dem Beſuche derſelben durch Krankheit behin⸗
dert, wird die Schule zeitweiſe wegen anſteckender Krankheiten ıc.
geichloffen, jo fallt die Gegenleiftung — dad Schulgeld — fort.
(Reſkript ded Unterrichtd-Minifterd vom 28. Juli 1827 und 3. Aus
guft 1831. von Rönne, Das Unterrichtsweſen S. 781 ff.)
Das Schulgeld ift hiernady durchweg nach anderen Grundjägen
zu beurtheilen, als die Schulbeiträge.
Dem entiprechend ftellt auch das Allgemeine Landrecht den
„Beiträgen“ das Schulgeld gegenüber (Allgemeined Landredht II.
377
7. 8. 32.), und die Kabinet3-Drdre vom 19. Juni 1836 (Gefep-
Samml. &. 198), wie das Geje vom 24. Mat 1861 (Gefeg-Samm-
lung ©. 241) unterjcheiden gleichfall8 zwiſchen Abgaben und Keiftungen,
welche für die Schule zu entrichten find, und dem Schulgeide.
Kein Geſetz oder Gefeß- Entwurf auf dem Gebiete des Unterricht-
weſens in Preußen (vergleiche die Gefeßgebung auf dem Gebiete des
Unterrichtömelens in Preußen von 1817 bis 1868, Berlin 1869)
ftelt da8 Schulgeld den Sculbeiträgen gleidy oder begreift das
erftere mit unter den lebteren.
Wenn nad diefen Vorgängen die Kreid-Ordnung dem Kreidaud:
ſchuſſe im 8. 135. X. 1.
die Entiheidung von Beſchwerden über die Heranziehung
u Schulbeiträgen
überweilt, jo würde die Annahme, daß unter Schulbeiträgen
auch Schulgeld zu verftehen fei, fih nur dann rechtfertigen laffen,
wenn die —— der Geſetzes-Beſtimmung auf eine
derartige Abſicht des Geſetzgebers ſchließen ließe. Dies iſt aber
nicht der Fall.
Die Beſtimmungen unter X. des $. 135. der Kreis-Ordnung
feblten in dem Regierungs-Entwurfe. Sie find erft auf Beran-
laflung des Abgeordnetenhaufes in das Gejeh aufgenommen. Man
war fi wohl bewußt, daß damit dem Tünftigen Unterrichts-Geſetze
vorgegriffen werde, bielt dies aber für unbedenklich, weil dem Kreis—
ausichuffe die Sudifatur auf einem ähnlichen Gebiete — dem der
Kommunalbefteuerung — überwiejen werden ſollte. Diefer Grund
paßt allerdings, mie oben gezeigt, auf die „Schulbeiträge", nicht
aber auf das Schulgeld, welches Feine rechtliche Seite bietet, Die
dem Kommunalfteuer-Syftem verwandt wäre. Auch ſcheint es nicht
ohne Bedeutung, daB der Gejehgeber, obwohl er die Nr. 1. X.
des F. 135. der Kreid-Drdnung möglihft genau der Nr. 10. IX.
deffelben Paragraphen nachbildete, in der lehteren von der „Heran-
ziehung zu den Gemeindelaften“, in der erfteren von der „Heran-
ziebung zu Schulbeiträgen” ſpricht. Es deutet died darauf bin,
daß der Gefepgeber fi der Bedeutung ded gewählten Wortes wohi
bewußt geweſen tft und abfihtlih nicht das Wort „Schullaften“
gebraudt bat, um jedem Mibverftändniffe vorzubeugen.
Erwägt man ferner noch, dab die Kreidordnung ſich nicht zur
Aufgabe geftellt hat, die Kompetenzen der Kreisausſchüſſe in Schul:
fachen erjchöpfend zu regeln, ſich vielmehr darauf beſchränkt, denfelben
einzelne beftimmt abgegrenzte Befugniffe auf diefem Gebiete zu
übermeifen, im Uebrigen aber e8 bei dem beftehenden Rechtözuftande
beläßt, jo kann dem Worte „Schulbeiträge” im $. 135. X. 1.
nicht wohl die Audlegung gegeben werden, daß darunter auh „Schul:
geld” zu verfteben jei. Es muß vielmehr hinfichtlich des letzteren
angenommen werden, daß die Kreis⸗Ordnung den früheren Zuftand,
1877
' 26
wonad die Schulauffichtöbehörden darüber zu befinden haben, einem
Jeden, der fi zur Zahlung des Schulgeldes nicht verpflichtet
hält, aber unbedingt der ordentliche Rechtsweg offen fteht, micht ge—
ändert hat.
Der Vorderrichter legt hiernach den $. 135. X. 1. der Kreid-
Drdnung unrichtig aus, wenn er aus demfelben die Zuftändigfeit
der Verwaltungsgeridhte zur Entſcheidung in ftreitigen Schulgeld-
ſachen herleitet. Seine Entiheidung war daher aufzuheben und
aus den oben entwidelten Gründen das Erkenntniß des Kreisaud-
ichuffes dahin abzuändern, daß das Berwaltungöftreitverfahren für
unzuläjfig zu erachten. Damit ift ſelbſtverſtändlich jedes meitere
een auf die zur Entſcheidung geftellten Streitfragen ausge
ſchloſſen.
Der Koſtenpunkt regelt ſich nad $. 72. beziehungsweiſe $. 76.
Nr. 4. des Geſetzes vom 3. Juli 1875.
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs-
gerichts und ber verorbneten Ünterſchrift.
(L. S.) Perfius.
D. 8. 6. Nr, 1125.
147) Behörde, bei welcher die kalkulatoriſche Feftftellung
der Bauanfhläge zu erfolgen hat.
Berlin, den 16. Suli 1877.
Auf den Bericht vom 11. April d. 3. eröffne ich dem Königs
lichen Provinzial-Schulfollegium im Einvernehmen mit dem König—
lichen Miniftertum für Handel ıc., Abtheilung für dad Bauweſen,
daß die Nevifion und Feftftellung des techniſchen Kalküls eines
Koftenanfchlages von der Nevifion des Anſchlages überhaupt untrenn»
bar ift und daß, wenn die erftere auch von jedem’ Sefretarintö= oder
Kalkulaturbeamten ausgeübt werden kann, doch die Thätigkeit dieſes
ſetzteren unter der fteten Kontrolle des Baubeamten, welchem die
Nevifion und Feftitellung des Anjchlages obliegt, ſich befinden muß,
da ſonſt Ierthlimer unvermeidlich find.
Hiernach gebört die Falkulatorifche'Revifion der Bauanſchläge zu
den Obliegenbeiten der vorrevidirenden Königlichen Regierung.
Der Minifter der geiftlichen ꝛe. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Au
das Rönigfiche Provinzial-Schuftollegium zu N.
U. II. 6890,
⸗
379
148) Verpflichtung zur Fertigung der Reinſchriften der
in der Gentral-Saftanz, zur Feftfegung gelangenden
tats.
Berlin, den 12. Juli 1877.
Dem Königlichen Provinzial- Schulfollegium erwiedere ich auf
die Anfrage vom 22. v. M., daß alle in der Central» Inftanz zur
Feſtſtellung gelangenden Etats in Reinjchrift von den Provinzial-
Behörden einzureichen find, dab ed aber dem Königlichen Provinzial:
Schulfollegium unbenommen bleibt, Etats, welche bei der dortjeitd
bewirften Borrevifion mehr oder minder erheblichen Korrekturen
unterzogen find, den zur Einreihung Berpflidhteten zur Anfertigung
eined neuen &tatd unter Berüdfihtigung der Aenderungen bed
Königlihen Provinzial- Schulfollegiumd zurüdzugeben. &s darf
aber eine Verzögerung über die für die Einreichung der Etatd feft-
geftellte Frift hinaus dadurch nicht eintreten.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
das Königliche Provinzial-Schuffollegium zu N.
U. 11. 1719.
1. Univerſitäten, Akademien, 2c.
149) Bermehbrung und Benugung der Univerfitäts-
Bibliothel zu Kiel im Sahre 1876.
Nach dem Sahreöbericht über die Verwaltung der Univerfitätd-
Bibliothek zu Kiel im Jahre 1876 wied dad Acceifiond » Sournal
am Sahresichluffe mit Einfluß aller Gejchenfe im Ganzen 1734
Nummern nah, wobei Differtationen und Programme nicht mit-
gerechnet find.
Die Geſammtſumme aller Entleihungen während des Sahres
1876 bezifferte fih auf 6720 Nummern, davon nad; auswärts
194 Werte in 276 Bänden. Die Zählung der gleichzeitig verlie-
benen Werke, welde Mitte Dezember vorgenommen wurde, ergab
1075 Nummern.
26*
ED
150) Preisertheilung bei der Akademie der Künfte
zu Berlin.
(Eentrbf. pro 1577 Seite 75 uud Seite 223.)
Iu der am 3. Anguft d. I. ftattgehabten öffentlichen Sitzung
des unterzeichneten Senats ift dad Ergebniß der in diefem Sabre
von der Königlidyen Afademie der Künſte ausgejchriebenen 5 Preie-
bewerbungen verfündet worden. Der Preis wurde zuerkannt:
1) bei der in diefem Jahr für das Fady der Bildhauerei er—
öffneten Konkurrenz um den großen akademiſchen Staatspreis dem
Bildhauer Richard, Obmann in Berlin;
2) bei der Konkurrenz der erften Michael Beerſchen Stiftung,
nur für Bekenner der jüdiichen Religion und in diefem Jahr eben-
falls für das Fach der Bildhauerei auögefchrieben, dem Bildhauer
Ephraim Keyfer, geboren zu Baltimore ;
3) bei der Konkurrenz der zweiten Michael Beerihen Stiftung,
in diefem Jahr für dad Fach der Muſik eröffnet, dem Mufiker
Dsfar Merz in Münden;
4) bei der Konkurrenz der Meyerbeerſchen Stiftung für Ton-
fünftler dem Mufifer Arnold Krug in Berlin;
5) bei der Konkurrenz der von Rohrſchen Stiftung, in diefem
Jahr für das Fach der Architektur eröffnet, dem Architekten Karl
Schid, geboren zu Honau im Großherzogthum Baden,
Berlin, den 5. Auguft 1877.
Der Senat der Königlichen Afademie der Künfte.
In Vertretung: K. Beder.
Belanntmadung.
151) Afademifhe Kunftausftellung zu Berlin.
(Eentebl, pro 1876 Seite 472 No. 192.)
Die afademifche Kunftauöftellung von Werfen lebender Künftler
des Ins und Auslanded im proviforishen Ausftellungsgebäude auf
dem Gantianplat wird am Sonntag, den 2. September d, J.
eröffnet und ift von da ab bis zum 28. Oftober d. I. täglich dem
Publikum zugängli, an den Sonntagen von 11 Uhr Vormittags
bis 5 Uhr Nachmittags, an den Wochentagen von 10 Uhr Vor—
mittags bis 5 Uhr Nachmittags,
erlin, den 30. Auguft 1877.
Die Königliche eraane der Künfte.
Big.
Belanntmachung.
381
III. Gymnaſial⸗- und Neal:2ebranftalten.
152) Remunerationen der Lehrer höherer Unterridtö»
anftalten für Stellvertretungen.
Berlin, den 24. Zuli 1877.
Die von dem Königlidhen Provinzial» Schulfollegium in dem _
Beriht vom 8. März d. J. geftellten Anträge auf Nemunerationen für
Lehrer der höheren Bürgerfchule zu N. beruhen auf Vorausſetzungen,
welche ich nicht ald zutreffend anerkennen kann. Bollbeichäftigte,
feftangeftellte Lehrer gehören mit ihrer ganzen Kraft der Lehranſtalt
an, an welder fie angeftellt find; damit fie diefer Verpflichtung ges
nügen fönnen, find fie durch den Normaletat den entſprechenden Ka⸗
tegorien der Beamten in andern Gebieten in öfonomilcher Hinficht
leichgeſtellt. Diefelben haben zugleich die Verpflichtung, wie die
eamten jeded anderen Gebieted, bei vorübergehenden Lücken in dem
Kollegium Stellvertretungen auf Anordnung ded VBorfteherd und nad)
dem Mape ihrer Kraft zu übernehmen, ohne dab fi daran ein
Anſpruch auf Remmmeration anfnüpft. Cs ift dadurch nicht aus—
geichloffen, daß, fofern Mittel verfügbar find, für erhebliche Mehr—
leiftungen eine Remuneration bewilligt werde; dieſelbe aber als
Besahlung der einzelnen Lehrſtunden zu berechnen, entipricht nicht
dem bezeichneten Verhältniß der feitangeftellten Lehrer zu der An-
ftalt und ift ſchon deshalb zu vermeiden, weil dadurch die etwa
bewilligte Remuneration den Schein eined Rechtsanſpruches ge=
winnen Tann.
Anders ift der Fall bei dem nur im Nebenamte beichäftigten
Pfarrer N., welcher über die von ihm übernommenen Lehrftunden
hinaus der Anftalt gegenüber Teine weiteren amtlichen VBerpflidhtun-
gen bat; in diejem Falle ift nicht? dagegen einzumenden, daß für
die Mebrleiftungen die Remuneration nad demfelben Maßſtabe be»
en werde, wie für Die regelmäßig von ihm übernommenen Lei⸗
tungen.
Der Mintfter der en ꝛc. Angelegenheiten.
alt.
An
das Königliche Provinzial-Schuflolegium zu N.
U. II. 6988.
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Ueberſicht von ber Frequenz ber
General⸗ Ueberſicht
Gymnaſial- und
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153) Frequenz ber
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383
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Gymnaſien tes Preußifhen Staats fowie des Fürftentyums Waldeck und
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3) Rai Berihtigung ber früferen die om Zobennıs-Gpmaefum yu Breslan und vom Gpnnafum
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von ber Frequenz ber anerkannten Progymnafien des Preußiſchen Staats
6. 1.
Ereauen, im Binter-Grmeßer 1976777 Der ati gm dieſe
dem drechat s· · d) ia den Borfäulen. auf den Progpmmafien | in ben Borfgulem
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383
der Real-Lehranftalten.
Seite 80 Nr. 41.)
Gymnaſien des Preußifhen Staats fowie des Fürſtenthums Waldeck und
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3) Rat Beriätigung ber früheren Angabe ve
au Strehlen unf45 Borfgüler geringer. — 4) Bu.
von ber Frequenz der anerfannten Progymnafien des Preußiſchen Staats
Iohannes-Gpmnafum zu Breslau und vom Gpninafium
Dandsbed.
6. T.
Brequeny im Binter-Semefer 197677 N
den Progpmaafien. ©) in den Borfäuten. auf den Progpmnaften | in ben Borfäuten
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Binter-Schulfemefters 1876/77.
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Höheren Bürgerfäulen d) von ben Borfäulen Club des
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Behand am Salut des vorhergehenden Gemefler
4 Alfo am Salut bes Winter-Gemeters 187677
1) auf Gewerbeſchulen.
1877. 27
394
154) Einfendung von Programmen, welde wilfenihaft-
lihe Abhandlungen enthalten, an die Univerfitätd-
Bibliothek zu Straßburg t. Elf.
Koblenz, den 16. Dezember 1876.
Das Gymnafium zu Saarbrüden hat der neugegründeten
Kaijerlihen Univerfitätd- und Landes. Bibliothet zu Straßburg
im Elſaß feine jämmtlihen vor Errichtung der buchhändleriſchen
Gentralftelle für den ProgrammensAustaufch erfchtenenen Programme
bis einjchließlih 1875 zum Geſchenk demadı.
Der Vorfteher der genannten Bibliothek, Herr Oberbibliothefar
Dr. Barad bat und den Wunſch geäußert, daß im gleicher Weile
von Seiten jämmtliher und unterftellter höherer Lehranftalten be»
züglich der, wiffenichaftliche Abhandlungen enthaltenden Programme
derjelben aus den früheren Jahren bis einfchließlih 1875 verfahren
werden möge,
Wir bringen diefen Wunſch unter Hinweis auf bie nationale
Bedeutung der Straßburger Bibliothek zur Kenntniß der Direl»
tionen (Nektorate) und erwarten, daß foweit die vorhandenen Be—
ftände von früher erfchienenen Programmen dies thunlic machen,
die gewünfchte Abgabe der lepteren von dort aus direft erfolgen werde.
Inwieweit died der Fall gewefen, ift in dem Dftern nächſten
Sue zu veröffentlichenden Programme der dortigen Anftalt Turz
anzugeben.
Königlihes Provinzial-Schultollegium.
An
die Direftionen und Rektorate ſammtlicher ung
unterftellter höherer Pehranflalten.
In gleihem Sinne ift auch von andern Königlichen Provinztal«
Schulkollegien verfügt worden.
155) Vervielfältigung antiker Säulentapitäle feitens
des deutfhen Gewerbe-Mufeumd behufd Abgabe an
andere Unterrihtsanftalten.
Berlin, den 21. Zuli 1877.
Das deutſche Gemwerbe-Mufeum bierfelbft hat die in dem bei-
folgenden Verzeichniffe näher bezeichneten Nachbildungen antiker
Säulenkapitäle, welde in der Tages-Modellirklaſſe ded Mufeums
nad den beften Hülfsmitteln modelltrt find, behufs Abgabe an an-
dere Unterrichtö-Anftalten vervielfältigen laffen. Nach einer Mite
theilung des Vorftandes bed Mufeumd ift derfelbe in der Lage, von
dem auf 150 Mark ſich ftelenden Gefammtpreis einen Rabatt von
395
10°/, zu bewilligen, und find die Berpadungdfoften erfahrungdmäßig
auf ca. 30°/, des Originalpreiſes zu veranſchlagen.
Das Königliche Provinzial- —— veranlaſſe ich, hier⸗
von den Direktionen ſolcher höheren Lehranftalten, welche bei ihrem
Zeichenunterricte von den Nahbildungen Gebraud machen Fönnen,
indbefendere den Direftionen der Realfchulen I. Ordnung Mitthei-
lung zu machen.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
ſämmtliche Ahnigliche Provinzial⸗Schullollegien.
V. II. 1859.
Nachbildungen antiker Säaulen- Kapitäle unter Zugrunde-
legung des gleihen oberen Durhmefjerd von 30 Em.
(Nr. 269 — 277 bed Berzeichniffes der verfäuflihen Gyp8-Abgüffe.)
Rr. Marl.
265 | Griehiich-dorifched Kapitäl vom parthen on (454
v. Chr.) 41 Cm. br., 41 Cm. . 7,50
270 Griechiſch⸗ doriſches Kapitäl vom a der Geres
in Paftum, (301 v. Chr.) 52 br., 52 tief,
31 body 12,50
271 Km, dorijches Kapitäl, bei Albano gefunden,
44 br., 44 tief, 25 bo . 11,50
272 | Sriedhiicheioniiched Kapitäl vom Tempel am Siiff us
(469 v. Chr.), 56 br., 37 tief, 28 hoch..13,00
273 Griechiſch- ioniſches Kapitäl vom Erechtheion
(429 v. Chr.), 57 br., 38 tief, 43 ho . . 17,00
274 | Römildy-ionifched Kapitäl vom Tempel der For⸗
uns Birilid in Rom (48 v. Chr) 50 br.,
44 tief, 30 body 11,50
275 | Griedildh - torintbifches Kapitaͤl vom coragiſchen
Monument des Lyſikrates (335 v. Chr.),
Mi br., 30 tief, 65 hoch — Größe des Dris
inald — 26,00
276 Sriehilc- forinthiiches Korb⸗ Kapital vom Thurm
| der Winde in Athen (159 v. Chr.) 51 br.,
| 51 tief, 46 hoch 19,00
277 Röomiſch-korinthiſches Kapitäl "vom Tempel des
: Supiter Stator in Rom aus v. Sr)
ı 52 br., 52 tief, 592 bob . . . ' 30,00
27*
397
die bezüglichen Arbeiten nur an ſolche Verfertiger vergeben werden,
welden eine hinreichende Kenntniß und ——— für die
Herſtellung von Turngeräthen zugetraut werden kann. Wo ſolche
Perſonen nicht vorhanden find, empfiehlt ed ſich, aus einer zuver-
läffigen Bezugsquelle Modelle für die einfacheren Geräthe kommen
und nad) dieſen arbeiten zu laffen. Größere und zufammengejehte
Geräthe, zu deren Herftellung befondere —— gehören, und
welche geübte und geſchickte Verfertiger beſſer und billiger zu liefern
im Stande find, als fie an Ort und Stelle auch nach Modellen be-
ichafft werden fönnten, werden zweckmäßig von jenen bezogen.
Als beſonders zuverläffig Hr folde Bezüge von Zurngeräthen
bat ſich der Zurnanftaltövorfteher Kluge bier (Reinbeerenftraße 27)
bewährt. Ein Verzeichniß der Preife, für welche ſämmtliche Zurn-
gerälbe von ihm zu beziehen find, ift in zwei Exemplaren beigelegt.
affelbe wird aud für den Sal der Lizitation von Nutzen fein.
Ferner made ich darauf aufmerkſam, daß ed ſich zur Vermei—
dung von Weiterungen empfiehlt, jowohl bei Einrihtung von Zurn-
jälen, bezw. von Zurnplägen, ald auch indbejondere für die Abnahme
der auf Lizitation gelieferten Zurngeräthe einen bewährten Turn—
lehrer zuzuziehen.
Der Minifter der getftlichen zc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Sreift
An
jämmtlihe Königl. Provinzial-Schullollegien
und Regierungen.
U. III 1639.
IV. Seminare, Bilduug der Lehrer
und deren perfönliche VBerbältniffe.
158) Einrichtung der Givilabtheilung der Bentral:
Zurnanftalt zu Berlin.
Ans Anlaß der Anfrage einer ausmärtigen Regierung über Einrichtung und
Unterriht der Civilabtbeilung der Königl. Eentral- Zurnanftalt zu Berlin
haben auf Anorbnung des Herrn Minifters der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten
die beiden Lehrer der Anftalt im Auſchluß an die Mittheilungen im Gentral-
blatt ber Unterrichts-VBermwaltung pro 1859 Seite 467 und bejonders pro 1565
Seite 99 den nachfolgenden Bericht erftattet. Weitere eingehende Auskunft geben
die Schriften Rothftein: Die Königl. Eentral-Turnanfalt zu Berlin, 1802 —
und Stoden: Die Königl. Kentral-Zurnanftalt zu Berlin, ı869.
Die Civilabtheilung der Königlichen Central: Zurnanftalt zu
Berlin hat die Aufgabe, Turnlehrer namentlich für die höheren
Lehranftalten des Preußiichen Staates auszubilden.
398
„zur Aufnahme in die Anftalt geeignet find zunächſt ſolche
Lehrer, denen der Zurnunterriht an Gymnaſien, Real» und
höheren Bürgerfchulen, fowie an Schullehrer » Seminaren
übertragen werden ſoll, oder welche, bereits ald Turnlehrer
fungirend, fich weiter vervollkommnen wollen; ferner aud)
Volksſchullehrer, welche geeignet erjcheinen, neben Erlangung
der Befähigung zur Ertheilung des Zurnunterrichtd an ihrer
Schule zugleidy für die nuebreitung dieſes Unterrichts in
weiteren Kreiſen des Schulweſens thatig zu fein.” *)
Es werden jährlih im Durchſchnitt 50 Lehrer aud den ver-
Ichtedenen Provinzen der Monarchie zu einem ſechſsmonatlichen Kurjus
einberufen. Diejelben werden unter Zeitung der beiden ordentlichen
Givillehrer der Anftalt von Hülfdlehrern, melde aus den Eleven
der vorjährigen Kurſe ausgewählt find, in Mleineren Abtheilungen
im praftifhen Turnen, fowie im Fechten unterrichtet. Dieje Hülfe-
lehrer ertheilen zugleih den Schwimmunterricht im einer Winter-
Schwimm-Anftalt.
Die wiſſenſchaftlichen Vorträge werden von den beiden Civil.
lehrern, fowie von einem Arzte gehalten,
I. Uuterrichtsſtoff und Unterrichtsmittel.
A. Der Unterrichtsſtoff.
Derfelbe umfaßt:
1) Die Borträge über Anatomie, Phyfiologie und Diätetil, ſowie
über die erften Hülfßleiftungen bei vorfommenden Körperver-
legungen.
2) De orträge über die Geſchichte der Leibesübungen, über
Syftematik und Methodik ded Turnens.
3) Die Vorträge über Geräthkunde.
4) Den praktiſchen Unterricht. Dieſer erſtreckt fich
a. auf Zreiübungen,
b. » Mebungen mit Handgerätben,
c. ⸗ ⸗ an Gerüſten und Geräthen,
d. » Stoß» und Hiebfechten,
e. = den Unterridt im Schwimmen.
5) Den applifatoriihen Unterricht
a. an dem Königlichen Seminar für Stadtichulen,
b. an einer mit diefem Seminar in Verbindung ftehenden
mittleren Knabenſchule, und
c. an zwei Koͤniglichen Gymnafien.
®) Miniftertal-Berfügung vom 1. Mai 1873 (Centrbl. Seite 277), ©. a.
Berfügung vom 15. März 1877 (Centrbl. Seite 146).
399
B. Die Unterrihtsmittel,
Dazu gehören
1) An Handgeräthen:
a. furze Holzftäbe,
b. ilenftäbe
c. Hantel,
d. kurze Schwingfeile (bezw. Rohrreifen).
2) An Gerüften und Geräthen:
a. die Kletter- und Steigegerüfte mit
1) Kletterftangen,
2) Klettertauen,
3) ſchraͤgen Leitern,
4) Eiridleitern,
5) Doppelleiter,
6) Steigemaft,
7) Steigewand,
8) Sproffenftänder;
b. die wageredhten Leitern;
©. die Schwebegeräthe (Balancirgeräthe) und zwar:
1) Schwebe- (Balancir-) Baum,
2) Schwebebalten (Schwebeſtangen);
das Red;
. der Querbaum;
. der Barren;
. die Springgeräthe nämlich
1) das Schnurfpringgeftell (Freifpringel),
2) die Springtreppe,
3) dad Sturmlaufbrett,
4) der Springfaften,
5) ber Springbod,
6) das Springpferd,
T) die Springftäbe,
2. dad lange Schwingfeil.
haufelgeräthe:
1) die Schaufelringe,
2) das Schaufelred,
3) das Schaufelfeil (Schwungtau).
3) An Sechtgeräthen
a. Stoß» und Hiebrappiere,
Rmo m
h. bie
b. Schugwaffen, beftehend in Fechthauben und Fehthand-
ſchuhen.
4) An Schwimmgeräthen:
a. Geräthe für dad Erlernen des Schwimmend,
401
gegangen. Es wird der Betrieb ded Turnens überhaupt nad) feiner
raftifchen Seite, die Stufenfolge der Uebungen, ihre Bertheilung
auf die Alters: bezw. Scyhulflafjen, die nothwendige Begrenzung ded
Stoffes, — daß einestheild den Schülern nicht Hebungen zugemutbet
werden, welche über ihr Vermögen hinausgehen und auf ihre or=
ganiſche Entwidelung ſchädlich einwirken, ftatt fie zu fördern, andern
theils durch Ueberhäufung mit allzuviel Hebungen die tüchtige und
präzije Cinübung des gebotenen Uebungdmateriald nicht beeinträch-
tigt werde, — bejprochen.
Es wird auf den Wechſel der Uebungen innerhalb einer Unter:
richtözeit, auf die Hülfeleiftung und nöthige Sicherheitsſtellung hin⸗
gewieſen: kurz, Alles das — zuſammengefaßt, was waͤhrend
des praktiſchen Unterrichts im Einzelnen zu beobachten iſt.
Ferner werden die Fragen über Turnſprache, Turnkleidung,
Turndisziplin, über Bedeutung und Werth des Individualiſirens
und Generaliſirens im Turnen oder des Riegenturnens und der
Gemeinübungen, über Turnwanderungen (Turnfahrten), Turnfeſte,
Turnſpiele, über Baden, Schwimmen, Schlittſchuhlaufen und andere
dem Turnen verwandte Körperbemegungen, über die Einordnung
des Turnens in die Schul-Verhältniſſe und überhaupt über die Be—
ziehungen des Schulturnend zur Schule erörtert. Schließlich wird
des Verhältniſſes ded Schulturnend zum Vereinsturnen, ihrer Be-
rührungd- und Sceidungspunfte Erwähnung gethan. Auch dag
Mädchenturnen findet bei diefen Vorträgen eingehende Berüdfich-
tigung.
’ 3) Sn den Vorträgen über Gerätbfunde werden bie
einzelnen Qurngeräthe eingehend bejchrieben, die Maßverhältniffe
derjelben angegeben, auch wird ihre zweckmäßige Anbringung und
Bertheilung im Zurnfaal und auf dem Zurnplap und überhaupt
alles rn beiprochen, was bei Einrichtung der Zurnräume zu be-
achten iſt.
Außer durch die vorhandenen Modelle und durch die in großem
Maßſtab angefertigten Zeichnungen wird durd den Beſuch von Turn
ballen verfchiedener Schul: Kategorien dad klare Berftändniß der
einjchläglichen Verhältniſſe vermittelt. —
Bon Zeit zu Zeit werden den Eleven häusliche bezw. Klaufur-
arbeiten über die in den Vorträgen behandelten Gegenftände auf:
gegeben, auch müſſen diejelben fih in Anfertigung von Zeichnungen
vorher beiprochener Turngeräthe üben.
Durch die regelmäßig wiederkehrenden und fi auf alle Unter«
tichtögegenftände erſtreckenden Repetitionen werden einestheild die
Eleven veranlaßt, den eriteren ſtets eine gleihe Theilnahme zuzu—
wenden, anderntheils wird dem Direktor der Anftalt, welcher den«
jelben haufig beimohnt, und den Lehrern dadurdy Gelegenheit zu
einer genauen Beurtheilung der Eleven geboten, jo dab am Ende
_ 402 _
des Kurſus ein befondered Examen zur Seftitellung des von ben
Einzelnen Crreichten behufs Ausfertigung des Zeugniffed in der
Negel nicht nothwendig ift.
B. Der praktiſche Unterridt.
Es hat ſich hierbei die Central-Zurnanftalt keineswegs die ein-
feitige Pefolgung eines beſtimmten Syſtems zur Aufgabe geſtellt.
Dad Ling⸗-Rothſtein'ſche Syſtem der ſogenannten rationellen
Gymnaſtik, auf dem die Anftalt urſprünglich baſirt, hat im Verlauf
der Zeit weſentliche Modifitationen erfahren. An der Grundanfchaus
ung des Ling'ſchen Syſtems: bei den Uebungen deren phyſiologiſche
und diätetiſche Bedeutung im Auge zu behalten und Uebungen zu
verwerfen, welde gerabezu dagegen verftoßen, diejelben maßvoll zu
begrenzen, die unäftbetifchen auszuſchließen und den praktiſch⸗
verwertbbaren und zugleich aus pädagogiihen Gründen empfehlend-
wertben den Vorzug zu geben —, ilt feitgehalten worden. Dagegen
bat man fi von jeder ftarren Einſeitigkeit und Abgeſchloſſenheit
fern gehalten und es nicht unterlaffen, den Webungsftoff mit einer
ganzen Reihe von pafjenden, den oben berührten Gefichtöpunften
entfprehenden Uebungen zu bereihern. Man bat dabei nicht ge=
fragt, welchem Turnſyſtem diefelben eigenthümlich find, fondern ob
fie geeignet find für einen ſchulgemäßen Betrieb.
Eine Reihe von eigenthbümlichen Uebungen tft aus der Anftalt
jelbft hervorgegangen und haben Diejelben allgemeine Geltung erlangt.
ci zr maßgebende Norm beim Betrieb des praftiichen Unter-
8 iſt: '
1) die Cleven, foweit es die förperliche Befähigung ded Ein«
elnen geftattet, zu tüchtigen Turnern beranzubilden, fo dag
1 in ihrer ipäteren Wirkſamkeit die Mebungen felbft muſter⸗
gültig zeigen fönnen. Deshalb wird ftreng darauf gehalten,
daß Die Hebungen von Allen in der vorgejchriebenen normalen
Weiſe glethmaptg audgeführt werden;
2) diefelben zu befähigen, dad @elernte auch auf Andere zu
übertragen, alfo dad Turnen wieder zu lehren. Es tft fomit
der Unterricht zugleich audy ein inftruftiver.
Demgemäh beginnt der Unterrit mit den einfadhiten und
elementarften Uebungen und verweilt bei denjelben eine verhältniß⸗
mäßig längere Zeit, um vor Allem ein fichered Zundament zu
ſchaffen, auf welchem dad ganze gymnaſtiſche Penſum aufgebaut
werden kann. Zu jchwierigeren und komplizirteren Uebungen wird
erft dann übergegangen, wenn die Eleven eine gewiſſe Gerrichaft
über ihren Körper gewonnen haben, wenn fie „gliederfrei” geworben
und dadurch zum Bollgebraudy ihrer Kräfte gelangt fd. Durdy
den auf den &lementen bafirenden methodiihen Aufbau und die
Beziehungen der fpätern fchwierigeren zu den früheren einfacheren
403
Uebungen, worauf ftet8 bingewiefen wird, erproben die Eleven an
fi felbft, in welcher Weiſe fie ihre Schüler mit fortichreitender
förperlicher Ausbildung nad und nad) zu bedeutenderen Leiftungen
befähigen können.
- Sn den Hauptübungd-Gattungen treten vor Allem
1) die Freiübungen
hervor.
Da diefe Uebungen ganz bejonderd geeignet find, die Leibes—
glieder fret und beweglich zu maden, diejelben in die Gewalt des
Willens zu bringen, fie zu kräftigen und gejchicdt zu machen zu den
Ihwierigeren Uebungen an den Gerüften und überhaupt auf den
ganzen Organismus einen wohlthätigen Einfluß ausüben: jo er:
iheinen fie ald das Fundament aller Uebungen und bilden natur«
gemäß dad Hauptübungsmaterial für die jüngeren Alteröflaffen.
Da fie aber auch andere fehr weſentliche und eigentbümliche padas
gogiſche Bildungselemente haben, die fie zu einer mindeftend gleich-
berechtigten Uebungsgattung neben anderen ftempeln; da ferner ihr
Betrieb in der Praxis am leichteften ind Merk gejept werden kann:
jo wird denjelben eine ganz bejondere Bedeutung beigemeflen.
Die Freiübungen vorzugdweife haben in den lepten Jahren in
der Gentral-Zurnanftalt eine größere Ausbildung und Ausdehnung
erhalten; man bat, der Bieljeitigfeit derjelben entjpredhend, eine
Reihe zweckmäßiger neuer Uebungen, bejonderd aus dem Spieß’ fchen
Turnſyſtem aufgenommen. Aber wie man einerjeitd bemüht ift,
ſtarre Einjeitigfeit und ermüdende Monotonie zu vermeiden, jo ſucht
man ſich auch andererfeit$ vor jenem verwirrenden und zeriplitterns
den, in Künfteleien audartenden Bielerlei zu hüten, welches durch
das rein äußerliche Beftreben, die Gliederbeweglichkeit nad allen
Richtungen bin audzubeuten, dazu geführt hat, felbft unſchöne oder
üble Angewöhnungen fördernde Uebungen ausführen zu lafjen.
Da eine präzife und Scharfe Ausführung der Freiübungen wejent-
lich von einem richtigen und präzifen Kommando abhängt, fo wird
ein großes Gewicht darauf gelegt, daß dafjelbe ftetd zweckentſprechend,
furz und doch bezeichnend und Elar ſei.
Im Allgemeinen ift über den Betrieb der Zreiübungen zu fagen,
daß zuerft eine Gruppe Freiübungen auf der Stelle durdhgenommen
wird, dann Freiübungen von der Stelle folgen und wieder mit
folden auf der Stelle geichloffen wird. Die heftigeren und an⸗
ftrengenderen, die Neipirationdorgane befonderd ſtark affizirenden
Mebungen, wie der Kauf, fallen alfo in die Mitte, was von diätes
tiſcher Wichtigkeit tft, da durch die verhältnißmäßig rubigeren
und gleihmäßigeren Bewegungen am Schluß der Stunde ein
zu jäher Üebergang aus der intenfiviten Aktivität in Die Ruhe vers
mieden wird.
405
machen jene taftiihen Bewegungen zu pädagogiich ſehr empfehlend-
werthen Uebungen. Im diefer Beziehung fönnen fie auch, ebenjo
wie die übrigen Turnübungen, als eine vortreffliche Vorbereitung
zum fünftigen Webrdienft bezeichnet werden.
Bejondere Gattungen der Freiübungen bilden die Uebungen mit
gegenfeitiger Stügung: die fogen. Stügübungen und die Hebungen
im Ringen.
2) Die Uebungen mit Handgerätben.
Bon diefen Uebungen werden bejonders die Stabübungen wegen
ihrer guten Einwirkung auf die ganze Körperhaltung eingehend dur»
genommen. Mit den einfachiten Stabhaltungen und Bewegungen
wird begonnen und allmälig zu den jchwierigeren Wende, Schwing»
und Winde-Uebungen fortgeichritten. Stabziehen, Stabichieben,
und Stabüberfpringen ald Gefjellichaftsübung machen den Beſchluß.
&8 werden mit den verjdhiedenen Stabhaltungen und Bewegungen
zugleich paſſende Fretübungen auf und von der Stelle verbunden.
Neben diejen mit Holzitäben ausgeführten Uebungen werden auch
die Uebungen mit dem Eilenftabe und mit eilernen Hanteln betrieben,
welche beide Geräthe die Energie der Bewegung ungemein erhöhen.
Auch die beionderd für dad Mädchenturnen wichtigen Hebungen
mit Rohrreifen bezw. kurzen Schwingfeilen werden geübt.
Im Freien werden, foweit ed die Jahreszeit, in welche der Kurſus
fait, zuläßt, auh Wurfübungen und Turnſpiele vorgenommen.
3) Die Uebungen an Gerüften und Geräthen.
&8 wird auch an diefen Uebungen der bei Beſprechung des in
der Anftalt befolgten Syſtems angedeutete Maßſtab angelegt, umd
demgemäß den Webungen eine vorzugsweife Beachtung zugewendet,
weldye jenen Grundſätzen am vollfommenften entiprehen. Danach
treten, abgejehen von ihren übrigen Eigenjchaften, in Betreff der
praktiſchen Berwerthbarfeit im Leben befonderd die SKletter- und
Steigeubungen, die Schwebeübungen und die mannigfachen Spring»
übungen hervor. Nicht mindere Beachtung wird aber den Hebungen
am Springpferd und Springfaften, jomie am Barren und Red,
bezw. Querbaum gefchentt.
Eine befondere Beachtung finden aud) die von Einem oder Meh⸗
teren zugleih ausgeführten Uebungen am langen Schwingfeil,
weldye theil8 im Durchlaufen unter dem geſchwungenen Seil, theild im
Springen und Hüpfen über daffelbe, tbeild in Kombinationen befteben.
Die Uebungen beginnen ebenfalld mit den elementarften und ein⸗
fachſten und Steigen in ftufenmäßigem Kortichritt zu den ſchwierigeren auf.
Bei einzelnen Mebungdarten wird erft mit vorbereitenden reis
übungen angefangen; bei den Epringübungen werden z. B. zuerit
die Springubungen ohne Springgeftell, bei den Schwebenbungen
406
der Schwebeltand ıc. erft auf dem ebenen Fußboden vorgenommen.
Es wird ferner die Audgangöftellung, die Körperhaltung, die Anz
fangd- und ES chlußbewegung bei jeder Hebung genau bezeichnet und
jeder Willfür ded inzelnen dabei entgegengetreten. Weberhaupt
ieht die Anftalt e8 ald eine Hauptaufgabe bei diefen Uebungen an,
tet8 auf die richtige Körperhaltung zu ſehen und ſich nicht damit
zu begnügen, daß eine Uebung nur ungefähr zu Stande gebradht
wird, fondern man muß ſtets erkennen, dab der Uebende, indem er
jede andere nicht zugehörige und ftörende Mitbewegung eined Glie⸗
des vermeidet, feinen Körper völlftändig in der Gewalt feines
Willend bat. Die Uebungen müffen ſtets ſchulgerecht gemadyt werden,
und darauf wird bejonderd bei den Glementarbewegungen gefeben,
jo daß aud die zufammengefeßteren und künſtlicheren Uebungen den
Eleven in Betreff der Körperhaltung verhältnißmäßig leicht er⸗
ſcheinen. Deshalb wird auch im vorgerückten Kurſus bei ſchwieri⸗
eren Uebungen immer wieder zu den dieſelben vorbereitenden
eichteren und einfacheren Bewegungen zurückgegriffen.
Manche einfache Uebungen, welche vorzugsweiſe auf Kräftigung
der Muskulatur, auf Gewandtheit und Elaſtizität des Körpers ein⸗
wirken, werden immer wieder von Neuem vorgenommen, und an
ihnen wird beſonders die fortſchreitende Leiſtungsfähigkeit erſichtlich.
Es find dies beiſpielsweiſe für die Beugemuskeln der Arme das
fortgeſetzte Armbeugen und ⸗ſtrecken am Red und am Doppeltau,
für die Streckmuskeln dad Armbeugen und <ftreden im Stüg auf
dem Barren u. f. w.
Es wird dabei Kontrole über die fortfchreitende Leiſtungs⸗
faͤhigkeit geführt.
Bet vorgerücdtem Kurſus werden aud freie Kombinationen
mehrerer Uebungen zu zufammengejegten in der Art vorgenommen,
daß ber Lehrer diejelben bezeichnet, und die Eleven fie audführen.
Es gilt dies beionderd vom allfeitigften Geräth, dem Speingpferb.
&8 tritt bet den Uebungen balbftündlich ein Wechſel der Uebungs⸗
geräthe ein und wird der Betrieb fo eingerichtet, daß alle Körpertheile
möglichft ebenmäßig in Aniprud genommen werden; auch wird
darauf gefeben , daß fein Glied zu ſehr angeftrengt wird, daß feine
Uebermudung und Erſchöpfung der Körperkräfte erfolgt, wodurch
man befanntlid mehr ſchadet ald nüpt.
So ift die Anftalt bemüht, diefe Hebungen nad allen Seiten
bin möglichft fchulgerecht zu betreiben, den Webungäftoff in Innerem
Zufammenbang und folgeredhter Entwidelung auf fidheren Grund»
lagen allmälig aufzubauen, alles Sprungartige, alle unvermittelten,
unmethodiſchen Webergänge zu vermeiden.
Mas den Umfang der an der Anftalt gelehrten Uebungen bes
trifft, fo bat ſich Diefelbe die Aufgabe geftellt, die Eleven, foweit
died in den 6 Monaten möglid, fit, in den Hauptübungen mit dem
407
ganzen Uebungsmaterial für den Bereich des Schulturnend vertraut
u maden, bezw. fie zu befähigen, einzelne vorhandene Züden in
ihrer Ausbildung jelbft auszufüllen, und überhaupt ſich felbftändig
weiter fortzubilden, auch ſich in Uebungen, welde auf der Anitalt
nicht betrieben werden, leicht zu orientiren.
Der Betrieb der Uebungen ift zugleich auch ein injtruktiver
und bat fomit ftet8 einen didaktifhen Charakter. Es wird demges
mäß mit den Uebungen immer die nöthige unterrichtlidhe Belehrung
verbunden. Bei der Benennung der Hebungen werden zugleich die
etwaigen abweichenden Benennungen anderer Turnſyſteme angegeben,
um den Eleven dad Verſtändniß von Turnſchriften zu erleichtern,
Hierauf wird die Hebung befchrieben, dann praftifch gezeigt und end-
ih nad kurzem paſſenden Kommandowort ded Lehrers von den
Eleven durchgeübt. Die begangenen Fehler werden den Uebenden
zum Bewußtjein gebracht, dabei auf die für die einzelnen Uebungen
charakteriſtiſchen Fehler jpeziell bingewiejen, die Eleven auch veran»
laßt, die Fehler der Uebenden felbit zu erfennen und zu bezeichnen.
Eine bejondere Beachtung finden die nöthigen Sicherheit.
ftelungen und Hülfen; diefelben werden genau erflärt und gezeigt,
und dann die Eleven angehalten, ſich jelbft gegenfeitig Hülfe zu
leiten. Auch werden bei den Uebungsgeräthen und Uebungdgattungen
Andeutungen gegeben, für welche Altersklaſſen fich diefelben eignen,
Teſp. nicht eignen. Ebenſo wird auf die befondere Bedeutung ein-
zelner Uebungen für den menſchlichen Organismus, auf dem erziehe-
rifhen Werth mandyer Mebungdgattungen — ed wird aber aud)
auf ſchädliche und unpaflende und deshalb von der Anftalt verworfene
Uebungen hingemwiefen.
Diefe Art des Turnbetriebed bedingt allerdingd, dab nur eine
beichräntte Zahl von Eleven von einem Lehrer unterrichtet werde,
damit der Unterricht ein imdividualifirender fein fünne, ohne daß
dadurch die Zahl der Uebungen innerhalb der Stunde zu jehr be=
Schränft werde. Zwar können mandye von Seiten des Lehrers leicht
zu überjebende Uebungen von zwei und mehreren zugleih gemacht
werden, bei der Mehrzahl aber könnte died nur auf Kolten der
genaueren Kontrole geichehen.
Dagegen wird durch die von Zeit zu Zeit angeftellten Repetis
tionen, wobei womoͤglich von 4 Uebenden zugleich dad durdhgenommene
Penſum ald Gemeinübung wiederholt wird, den Eleven ein Bild
auch dieſes Uebungsbetriebes gegeben.
4) Die Fehtübungen.
Bei den Fehtübungen wird neben dem rein fedhterifchen Zweck
ein bejonderer Accent auf den gymnaſtiſchen gelegt, da vorzugsweiſe
beabſichtigt wird, durch diefe Hebungen unterftügenb auf die förper-
liche Durhbildung der Eleven einzuwirken.
408
Die Uebungen beſtehen in Vorübungen ohne Waffen, in Schul⸗
und Kontrafehtübungen. Uebungen in ganzen Abtheilungen auf
Kommando finden nur im Bereih der einfachſten Schulleftionen
ohne Gegner ftatt, und auch erſt dann, wenn die Eleven darin
einzeln von dem Lehrer vorgenommen und gründlich durdhgearbeitet
find ; fie hören ganz auf, fobald zur Schule mit Gegner übergegangen
wird. Ueberhaupt ift der Betrieb, dem Weſen der Fechtkunft ent»
fprechend, durchweg ein individualifirender. Auch erhalten die Eleven
Anleitung zur Ertheilung des Fechtunterrichts.
5) Der Schwimmunterricht.
Eine große Bedeutung legt in neuerer Zeit die Preußiſche
Unterrichtsbehörde auch dem Schwimmen, als einem wichtigen Theile
der körperlichen Ausbildung bei. Deshalb iſt das Schwimmen in
den letzten Jahren in den Bereich des Unterrichts der Civilabtheilung
gezogen worden.
Nachdem die betreffenden Schwimmbewegungen als Freiübungen
außerhalb des Waſſers eingeübt worden ſind, erhalten die Eleven
den regelrechten Unterricht nach der in Deutſchland geltenden
Schwimmmethode des Generals von Pfuel. Sind ſie ſo weit,
daß ſie im Waſſer die Bewegungen regelrecht ausführen, ſo müſſen
fie, nachdem ſie die ſogenannte Auer bach'ſche Schwimmweſte angelegt
haben, im Waſſer ſich ſelbſtändig üben, um ſchließlich dahin zu kom⸗
men, daß ſie auch ohne dieſes Hülfsmittel ſicher ſchwimmen können.
Sie werden außerdem angeleitet, in verſchiedenartigen Sprüngen
(Fuß-⸗ und Kopfiprüngen) ind Waſſer ſich zu begeben und über⸗
haupt gymnaſtiſche Hebungen mit dem Schwimmen zu verbinden.
ad Tauchen wird in Verbindung mit Verſuchen, wie man in
Gefahr des Gririntend befindliche Perjonen zu retten babe, gelehrt.
Mit dem praftiihen Schwimmkurſus geht Hand in Hand die
Unterweifung in der Schwimmlehre. Legtere umfaßt die Anleitung
ur Ertbeilung ded Schwimmunterrihtd und die Beſchreibung der
* das Schwimmen nöthigen Vorrichtungen.
III. Der applikatoriſche Unterricht in den Schulen.
In dieſem Unterricht erkennt die Central⸗Turnanſtalt einen ſehr
weſentlichen Beſtandtheil ihrer didaktiſchen aufgabe, Die Eleven wer-
den durch den Unterricht in der Anftalt ſelbſt allerdings leiftungsfähige
Zurner, erhalten auch theoretifche und praftifche Anleitung zu eigenem
Zurnbetrieb — aber der eigentlihe Prüfftein ihrer Zurnlebrer-
Befähigung ift der Turn-Unterricht, den ie an Schulen ertheilen.
Borbereitet wird diefer applifatorifche Unterricht bereitö in dem
erjten Monate des Kurjus, fobald die elementaren Frelübungen durch»
genommen find. Es werben die Eleven über dad Weſen eines richtigen
Kommandos ıc. belehrt, fie werden veranlaßt, unter Befolgung der
409
egebenen Regeln fi unter dem Auge bed Lehrers gegenjeitig felbft zu
ommandiren und etwa vorfommende Fehler an forrigiren; fie erhalten.
Belehrung darüber, nady weldyen Gefichtöpuntten Gruppen von Uebun-
gen zufammenzuftellen find und müffen ſolche Uebungsgruppen ſchrift⸗
li audarbeiten. Diefe Audarbeitungen werden von dem Lehrer
durchgefehen und mit den nöthigen Erinnerungen zurüdgegeben.
In zweiten Monat wird jedem der Gleven in einer der oben»
enannten Lehranftalten eine Schülerabtheilung zugewiefen, die er
bis zum Schluß ded Kurſus nad dem feltgeitellten Mebungsplane
unter fpezieller Zeitung des Civillehrers der Central» Turnanftalt,
welcher dem Zurnunterridht an der betreffenden Schule vorfteht, zu
unterrichten hat. Es wird darauf gejehen, daß alle in der Anftalt
während des Unterrichtd gegebenen Vorſchriften und Belehrungen
praftiich in richtiger Weile zur Anwendung fommen, die BVerftöße
dagegen werden nach dem Unterricht eingehend beſprochen.
159) Zermin zur Abhaltung des pädagogiihen Kurfus
für evangelifhe Theologen am Seminar zu Tondern.
(&entrbl. pro 1877 Seite 32 — VU. 2. —)
Der Herr Minifter der geiftlichen 2c., Angelegenheiten bat
durch Berfügung vom 21. Juli d. 3. genehmigt, daß der Anfangs:
termin für den bei dem Schullehrer- Seminar zu Zondern abzu-
baltenden pädagogiihen Kurſus für evaugeliihe Theologen von
Montag nad dem 15. Dftober auf Montag nad) dem 29. Oktober
jeden Jahres verlegt werde.
160) Befähigungdzeugniife für Zöglinge der Anftalten
zu Droyßig.
(Centrbl. pro 1876 Zeite 443 Nr. 176.)
Berlin, den 30. Zuli 1877.
Bei den diesjährigen Entlaffungsprüfungen in dem Gouvernanten»
Snftitut und dem Lehrerinnen-Seminar zu Droyßig haben erlangt
das Zeugniß der Befähigung
I. für dad Lehramt an höheren Töchterſchulen:
1) Emilie Bieſenthal zu Sandow im Kreiſe De
2) Eliſe Bliefterning zu Minderhatde im Kreiſe Minden,
3) Mathilde Garthe zu Eſchwege,
N Marie Hefter zu & eanffurt a. M.,
5) Emma Keller zu Berlin,
N Martha Lüdice zu Boldelow, Kreid Anklam,
7) Minna Mansky zu Heide in Holitein,
1877. 28
A Ju
8) Clifabeth Müller zu Burgfteinfurt i. Weftfalen,
Henriette Müller zu Neu-Ruppin,
10) Agnes Pullwer zu Koblenz,
11) Katharine Schmidt zu Neu-Strelig, Großherzogth. Medlen-
burg-Strelig,
12) Eliſabeth Schorn zu Weikenfeld,
13) Johanna Geitfen Ei Soahimöthal, Kreid Angermünde,
14) Dlga Töpke zu Münfter,
15) Katharine Tröger zu Saalfeld im Herzogth. Sachen» Mei-
ningen, und
16) Anna Uhlmann zu Wiehe, Kreis Cdartöberga;
U. für dad Lehramt an Volksſchulen:
Keontine Adam zu Rapebuhr, Kreis Neuftettin,
Chriftiane Bach zu Lennep,
Emma Zeltmann zu Ruhrort, Kreid Mülheim a. d. Rhr,
Eliſabeth Günther zu Solingen,
Marie Hauß gu Rotenburg, eg. Bez. Kaflel,
Luiſe Hensel zu Guſow, Kreid Lebus,
Marie Hildebrandt zu Magdeburg, jept zu Gnadau,
Marie go: zu Burgfteinfurt i. Weftfalen,
9) Helene Zefjen zu Flendburg,
10) Klara Sudersleben zu Plön in Holftein,
11) Kamilla Kuler zu Chriftianftadt a. Bober, Kreis Sorau,
12) Martha Linke zu Zinna, Kreis Torgau,
1“ Lydia Macht w Erwitte, Kreid —*
COREL
Pauline Magdeburg zu Sorau i. L.,
Augufte Yitden zu Burg,
Martha Plog zu Gr. Leiltenau, Kreis Graudenz,
Agnes Pohl zu Kaflel,
18) Martha Rindfleifh zu Meinsdorf, Kreis Tüterbogt-Luden,
walde,
19) Mathilde Ruck zu Arnis in Holftein,
20) Marie Somniß zu Neuftettin,
21) Hulda Warnat zu Gr. Skirlack, Kreis Darkehmen,
2 Elfriede Willich zu Biberteih, Kreis Sternberg, und
23) Anna von Zawadzky zu Naumburg a. d. ©.
Den Grab ber Befähigung ergeben bie Gnttoffungepengnifte;
auch iſt der Seminar» Diretor Kripinger Ai Droyßlg bei Zeig
bereit, über die Befähigung diefer Kandidatinnen für beftimmte
Stelen im öffentlichen und Im Privat-Schuldienfte nähere Auskunft
zu geben.
Der Mintfter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greift,
Belanntmahung.
U. IIL 2846.
411
161) Anftellung von Zehrerinnen an gemiſchten Unter-
klaſſen.
Breslau, den 21. Mai 1876.
Mittelſt Reſtripts vom 27. April bat der Herr Minifter die
Befugniß ber Lehrerinnen dahin ermeitert, daß Letztere nicht blos in
Mäddyen-, fondern auch in gemilchten Unterflaffen Unterricht er-
theilen Dürfen. Unfer Eirkular vom 18. März, welches den Lehrer:
innen blo8 die Erlaubniß zur Unterrichtdertheilung in Mädchen-
klaſſen zufpricht, erleidet dadurd eine Veränderung. Gleichzeitig
bemerfen wir, daß die Anftellung von Lehrerinnen ſich durdy den
Minifterial-Erlap in hohem Grade erleichtert und wir deöhalb bei
dem großen Lehrermangel hoffen, man werde von geeigneten Lehrer⸗
innen gern Gebraudy machen.
Königliche Regierung;
Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
An
fänmtlide Königliche Herren Kreis-Schul-Iufpeltoren.
162) Berehnung der Dienftzeit für Gewährung der
Dienftalterdzulage bei Unterbrehung der Amts—
thätigfeit.
Berlin, den 17. Juli 1877.
Es unterliegt, wie ich der Königl. Regierung auf den Bericht vom
21.v.M. unter Hinweifung auf die wegen Gewährung von Dienftalters-
ulagen aus Staatsfonds an Lehrer und Lehrerinnen erlaffenen früheren
erfügungen (Erlaffe vom 18. Juni und 24. Zuli 1873 — Gentral-
blatt 1873 ©. 470 und 473 — vom 17. und 24. Sanuar, 2. Juni,
9. Suli und 9. November 1874 — Centralblatt 1874 ©. 213,
209, 543, 541 und 707 — vom 17. Februar und 3. Juli 1875 —
Gentralblatt 1875 ©. 350 und 481 — und vom 18. September
1875 und 4. Oktober 1876 — Centralblatt 1876 ©. 68 und 681)
hiermit eröffne, feinem Bedenken, da wenn ein Lehrer, weldyer aus
dem Amte auögelchieden gewefen tft, ſpäter wieder angeftellt wird,
demfelben bei Berechnung der zur Gewährung oder Wiedergewäh-
rung der Dienftalterdzulage erforderlichen Dienitzeit auch die früher
zurüdgelegte Dienftzeit in Anrechnung zu bringen ift, dergeftalt, daß
nur die Zwifchenzeit von dem Tage ded Audfcheidend aud dem früher
innegehabten Amte bis zum Tage ded Wiedereintrittd in dad Amt
außer Anſatz zu laflen ift.
Aus weldem Grunde feiner Zeit dad Andicheiden aus dem
früher imnegehabten Amte erfolgt ift, macht hierbei Leinen Unter:
ſchied. Es kommt indbefondere nicht darauf an, ob dad Ausicheiden
freiwillig erfolgt ift oder unfreiwillig, fei e8 in Folge gerihtlicher
28*
—
412
Verurtheilung, welche den Verluſt des Amts nach ſich gezogen hat,
ſei es im Folge einer Verurtheilung zur Dienſtentlaſſung im Wege
des Disziplinarverfahrens.
Daß bei Berechnung der zur Gewährung ober Wiedergewährung
der Dienftalterözulage erforderlichen Dienftzeit auch diejenige Zeit,
während welcher ein Lehrer, bevor fein Ausſcheiden aus dem Amte
erfolgt ift, vom Amt ſuspendirt gewefen, in Betracht zu ziehen, d. h.
in Anrechnung zu bringen ift, dabe ich bereits in meinem Grlafje
vom 4. Oftober 1876 (Centralbl. 1876 ©. 681) bemerklich gemacht.
Hiernach ift der Fall, welcher der Königlichen Regierung zu der
Anfrage in dem Berichte vom 21. v. M. Veranlaffung gegeben hat,
zu erledigen und in Zukunft dem entfprehend zu Berhhren.
Der Minifter der seen 2c. Angelegenheiten.
alt.
An
die Königliche Regierung zu N.
U. III. 11264.
V. Volksſchulweſen.
163) Feier des achtzigſten Geburstages Seiner Majeftät
des Kaiſers und Königs in den Schulen des Regie—
rungsbezirks Minden.
Minden, den 14. Juli 1877.
Wir haben aus den über die Feier des diedjährigen, 8Often Ge-
burtetages Sr. Majeftät des Kaiferd und — uns erſtatteten
Berichten mit großer Befriedigung erſehen, wie die Begehung deſſelben
in allen Schulen unſeres Bezirkes eine durchaus würdige und der
hoben Bedeutung ded Tages angemefjene geweſen ift und wie Lehrer
und Schüler unter reger Theilnahme der Ortseinwohner dur
gemeinfame Betheiligung an dem Gemeindegotteöbienfte, durch eine
Ninnige Schulfeier im feitlich geſchmückten Schulzimmer und, wo die
Witterung es geftattete, duch Aufzüge und Spiele im Freien ihrer
Verehrung und Liebe zu unferem erlauchten Landeöheren einen be=
redten Ausdruck zu geben verftanden haben. Ganz befonders fühlen
wir und gedrungen, den Herren Kreiöihulinfpektoren, den Gemeinde-
verfretungen und Schulvorftänden unfere Anerkennung dafür auszu⸗-
iprechen, daß fie durch eifrige Förderung der Sache und dur
zwecmäßige Anordnungen, bezw. faft ausnahmslos durch Bewilli—
gung von Geldmitteln zur Beſchaffung von Feſtgaben, zur Bewir-
tbung der Schulkinder und Er dauernden Ausihmudung der
Schulzimmer dur größere Bildniffe Sr. Majeftät des Königs
413
u. |. w. dad Andenken diefed Tages den Herzen der Tugend um fo
fefter und unvergehlicher eingeprägt haben. Sndem wir Euer Hoch—
ebrwürden — Wohlgeboren — beauftragen, den Schulvorftänden
und Lehrern Ihres Auffichtöbezirked Kenntnig zu geben von dem
Inhalte der gegenwärtigen Verfügung, geben wir und gerne der
Erwartung bin, dab auch Fünftig die patriotiichen Gedenftage in
ähnlicher Weije feitend der Schüler und Gemeinden begangen und
dadurdy immer mehr zu wahren Volks- und Familienfeften werden.
Königlihe Regierung,
Abtheilung des Innern.
An
bie fämmtlihen Herren Kreis-Schulinfpeltoren
bes Regierungsbezirke.
164) Geier des auf einen Sonntag fallenden Sedan—
tages in Schulen.
Berlin, den 25. Auguft 1877.
Die s. 1. r. beigefügte Nr. — der — Zeitung enthält eine Be-
kanntmachung ded Kreid-Schulinfpektord N., durch welche die Cirkular⸗
verfügung der Königlichen Regierung vom 28. v. M. veröffentlicht
wird. In diefer Verfügung wird angeordnet, daß die Feier des
Scedantaged auch in diefem Sabre, wo derfelbe auf einen Sonntag
fällt, am 2. September gehalten werden ſolle. Diefe Vorſchrift ift
nicht unbedenklich, namentlih mit Rüdfiht darauf, daß einerleitd
eine größere Anzahl von Lehrern durch ihre kirchlichen Nebenämter
behindert fein könnten, die Feier zu leiten, während andererjeitd, wo
Schulkinder aus mehreren Orten zu einer Schule gehören, die
Heranziehung derjelben zur Schulfeier leiht auf Schwierigfeiten
ftoßen Tönnte. Sm mehreren Bezirken der Monardie ift darum
angeordnet worden, daß, wie died auch bei anderen Beranlafjungen
Ion mehrfach geichehen ift, Die Feier vom Sonntag auf einen vor⸗
ergebenden Wochentag gelegt werde, und zwar im vorliegenden
Halle auf Sonnabend, den erften September, den Sahrestag der
Schlacht von Sedan jelbft.
Die Königliche Regierung wolle erwägen, ob fi dieſe Anord-
rung nicht aud für den dortigen Bezirk empfehle und darnach dad
Erforderlihe anordnen. Sollte Diejelbe wider Erwarten Bedenten
gegen eine Aufhebung oder Beſchränkung Shrer Verfügung vom
28. v. M. haben, jo erwarte ich umgebenden Bericht.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
an In Vertretung: Sydom.
die Königlie Regierung zu R. “
UV. 11. 13035.
45
ter Berwaltung des Minifterinmd der geiftlien, Unterrihis- und
weien in den Staatshaushalts-Etats der Fahre 1872 bis 1877/78.
Demnad in den Fahren 1873
Etsatöhendheitö- Etat pre 1. Ayril 1877.78. biß incl. 1. Aprif 1877/78
Lezäihunng der Ausgaben.
| Mut. Ir. |
Elementer-Unterrichts- |
weien. |
Schullehrer⸗Seminarien.
Reirldunen . . . . | 1,847,137:
zu Wohnungsgeldzuſchũſ⸗
ſen. 22.
Zur Remunerirung von |
Hülfdlehrem . . . . 118,969: 8
Zur Beſtreitung der Kofteu |
ter Delonomie, zu Me-
tifamenten und zu Un»
terftügungen für die Sn- |
ternatd - Zöglinge . . 823,632
Zu Unterfügungen, zu |
Medilamenten und zur
Krankenpflege für die im
Erternat befindlichen Se⸗
minariftin -. . . .
Zur Unterhaltung der Ge⸗ |
Binde... . ... 122,056; |
Zu Unterridytömitteln.. . 85411 — |
Zu ſächlichen Ausgaben ıc. | 399,067 28 |
Sa. Zit. 1 — 5>.
. . . . | .
3,916,138 | 2,791,967.71
417
Siastöhansheltö: Etat pro 1. April 1877/78.
— —— —
Bezeichnung der Ausgaben.
Mark.
Demnach in den Jahren 1873
bis incl. I. April 1877/76
Abgang.
. | Mark. |pf.
3,916,138| 8| 2,791,967 U . |.
Zugang.
|
Zrandport
Präparanden-Anftalten. |
Bejoldungen 95,500 —
Zu Wohnungsgeldzuſchüſ⸗
in. . 22 20.. 6,2281 —
Zur temunerirung von
Hülfslehrern ıc. 20,340 — . . . | .»
Zur Beftreitung, der Koften
der Delonomie . . 147,930) —
Zur Unterhaltung der de
bäude «.. . 2,0311 —
Zu Unterrichtömitteln ı u. |_ 46,900 — . . . . .
Sa. Tit. 6—10. 318,929—| 295,973] . |.y
Dispofitionsfonds zur För:
berung des Seminar:
Präparandenwefend 240,721—| 157471— . |.
Zu Unterftügungen für Se⸗
minar= und Präparan-
denlehrer . |.|_30,000—| 30000-] . |.
Sa. Tit. 1 -11- | vos 8 —
2) Zu Titel 11. Zugänge: im Sabre 1873... 2 2 2 2 9. 216,726 Matt.
STE een 87,706 +
pro 1. April 187778 2 2 2 2 20. 10,50 +
Abgänge:
im Sabre 1874 . . .
find 314,932 Mari.
durch Uebertragungen auf Titel 6— 10.
51,579 Matt.
1875 . . . 105,06 +
157,485 Marl.
bleiben 157,447 Matt.
7) Zu Zitel 11a. pro 1. April 1877/78 durch Uebertrag von Kap. 127. Tit. 3.
419
s( Demnach in den Jahren 1873
Stantöhanshaltd- Etat pro 1. April 1877/78. bie inel. 1, April 1877/78
Zugang. Abgang.
Bezeihnung der Ausgaben. | |
Mark. |] pf. Markt. |pf. Matt. Io AM lyuf.
Elementarſchulen.
Beſoldurgen und Zuſchoͤſſe
für Lehrer ꝛc. .
Behufs Errichtung neuer
Schulftellen.
Su ———
. für Lehrer ıc. ..
Zu Sculauffitstoften .
Beſoldungen der Kreis⸗
Schul⸗Inſpektoren.)
Zu Wohnungsgeldzuſchüſ⸗
fen für die Kreis⸗Schul⸗
Snipektoren . .
12,010,633|83 8,060,43262) . |.)
Latus |13,245,309 33 9,196,108 12
3) Zu Titel 14.: Zugänge im Jahre 1873. . . . 201,000 Mark — Pf.
1874... , u.
1875... .- 62 « 86 +
1876 00 29,237 s 14 ®
261,000 Mart — Bf.
9 Bu Titel 15: Zugänge im Jahre 1873 . . . . 240,000 Marl — Bf.
1875
2... 35,0 +. — +
1876 ... 13500 +. — +
pro 1. April 1877/78 ... 27,000 — ⸗
694,500 Dart — pf.
Abgang im Jahre 18974...» ‚000 _ .
bleiben 664,500 Mark — Bf.
3) Zu Titel 152.: Zugänge im Jahre 1875 . . . . 60,000 Marl — Bf.
1876 1800: —.
421
Gtantöhanöpaitd Etat pro 1. April 1877/78. Demnadh Ar y Er
. ran | u Zugang. Abgang.
Mar. Ipt.| Mark. |vr.
9,196,108/12
Bezeichnung ber Ausgaben.
Mark.
pf.
Marl. pi.
Transport |13,245,309|33
Zu Schulauffichtsfoften . 187,500 —
(Nemunerat. der Schul:
Inſpektoren im Neben:
amt.)
Zu zeitweiligen Remunera⸗
tionen für Schulinſpek⸗
toren im Nebenamt . 193,020] —
Dispofitiondfonds für das
&lementar » Unterricht,
mweien . . .
193,020 .| . 13
150,000] . 19)
Sa. Titel 12—18. .|13,811,829/33| 9,726,62812
Zur Ausbildung von Turn⸗
lehren 0. . .
Zu Bohnungsgeldzufchf
fen für die ehrer.. .
Sa. Tit. 19. und 19:
2) Zn Titel 18.: Zugang im Jahre 1873. . . 157,500 Mart — Bf.
Abgang im Yahre 1874. . . 7,500 Marl — Bf.
150,000 Dart — Pf.
+) Zu Titel 19.: Zugang im Jahre 1874.
5) Zn Titel 194.: Zugang im Jahre 1875.
423
Staatshaushalts⸗Etat pro 1. April 1877/78. Er 1.00 re
Zugang. Abgang.
Bezeichnung der Ausgaben.
Marl. |pi.|- Marl. |pf. Mar. I|p.| Mark. Ipf.
Taubſtummen⸗- und Blin-
densAnftalten . . . . . 36,298 — . .| 12,387 72
)
Waiſenhäuſer und andere
Wohlthaͤtigleits⸗ Anſtal.
94,5631266 11138,24839
Zudin e für Fortbildunge ’)
iäulen . . 12] 142150501 142150500 . |.
Sa. %it.22. . . . .| 142,15050| 142,150/50
Dau = «21... 94,531|26 . . 1133,243|39
. 20. .. . 436,298 . 11238772
= =: = 19umd19. . . 70,440 — 33,960| —
= = . 12bi818. . .113,811,829:33] 9,726,628/12
>. lhbis II« N. 4,505,788 8| 3,275,387/71
Sa. Kap. 125. .lı8,661,03717lı3,178,126j33l145,631l11
) Zu Titel 21.:.Zugänge im Jahre 1874 °. . . 9,720 Mark — Pf.
1875 2... 4372 - 50»
= 14,092 Mart 50 Bf.
Abgang im Jahre 1873... . 710 Marl 84 Pf.
Abgänge in Folge Ueberganges von
bergleigen Anftalten in bie flänbi-
ide Verwaltung im Jahre 1876. 146625 -» 5 +
147,35 - 89 »
ergiebt Abgang 133,243 Mark 39 Bf.
) Zu Titel 22.: Zugang im Jahre 1874 . . . 141,634 Markt 50 Bf.
1875... ib + — ⸗
142,150 Marl 50 Bf.
424
166) Staatlihe Auffiht über Ertheilung des Religions
unterrihtes in der Volksſchule.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 120 Nr. 56.)
Berlin, den 28. Juni 1877.
Auf die Eingabe vom 29. April d. I. eröffne ih Ew. Hochehr⸗
würden jowie den Mitunterzeichnern derfelben, dab ich aus dem,
was Sie beibringen, feine Veranlaſſung nehmen fann, die Cirkular-
Verfügung vom 18. Februar v. I., betreffend den Religionsunterricht
in der Voͤlksſchule, aufzuheben oder den katholiſchen Religionsuntere
richt aus den obligatorijchen Unterrichtögegenftänden der Schule zu
entfernen. Die angezogene Verfügung fowie der obligatoriihe
Charakter des Religiondunterrichts in der Volksſchule beruhen auf
den Beftimmungen der Berfaffungsurfunde vom 31. Januar 1850
umd dem Landeögefegen. Ich verweiſe in diefer Beziehung auf die
Geitend der Stantöregierung in den beiden Häufern des Landtages
und in den Kommilfionen derjelben wiederholt abgegebenen Erklä-
rungen.
ins aber die Revifion der dortigen fatholiihen Schule durch
den evangeliihen Kommiffarius der Königlichen Regierung anlangt,
aus welder Sie den Anlaß zu Ihrer Proteftoorftellung genommen
haben, fo babe id mir über die Vorgänge Bericht erftatten laffen
und aus demjelben entnommen, da unter den mehr als 30 Schul-
flaffen, die revidirt worden find, in 10 Klaſſen die Religion ein
Prüfungdgegenftand geweſen ift und der — ————
nur einige Male die Prüfung in der bibliſchen Geſchichte ſelbſt
übernommen bat. Das Leptere ift indeß in einer Weile gefchehen,
welde für die Katholifen etwas Verlehendes nicht gehabt bat. Gleich»
wohl habe id Anordnung getroffen, daß dies nicht weiter geichehe.
Dadurch wird indeß an der Befugnig und Verpflichtung der ftaats
lichen AuffichtSorgane, das ganze Gebiet des Religionsunterrichts in
der Vollsſchule zum Gegenftande ber Prüfung bei Neviftonen zu
machen, nichts geändert.
An
den Herrn Pfarrer N. und Genoffen,
Hocdehrmwilrden zu N.
Abſchrift erhält die Königliche Negierung auf den Bericht vom
8. d. M. zur Kenntnißnahme und Nacadtung mit dem Bemerfen,
daß die Cirkular-Verfügung vom 18. Februar v. I. den ftaatlichen
Auffihtsorganen zwar das Recht wahrt, dem Religionsunterrichte
beizuwohnen, aber ihnen nicht die Befugniß giebt, die Prüfung in
der Religion felbft in die Hand zu nehmen. Dies eptere kann nicht
geichehen, ohne auf den fachlichen Inhalt der Lehre einzugehen.
425
Jede Berichtigung einer faljhen Antwort ift ein ſolches Eingehen
auf den Snbalt.
&8 bat daher fo, wie gefchehen, verfügt werben müfjen.
Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
bie Königl. Regierung zu N.
UV. II. 10820.
167) Förderung ded Turnunterrichtes in Mädchenſchulen.
l.
Münfter, den 18. Zebruar 1876.
Bei dem wichtigen Einfluffe, welden turnerifche Uebungen aud)
bei Mäddyen auf die gefunde Entwidelung, Haltung und Bewegung
ded Körpers, ſowie auf die Delebung und Erfriſchung der geiftigen
Kräfte ausüben, haben wir unter Billigung Sr. Ercellenz des Herrn
Minifterd der geiftlihen 2c. Angelegenheiten den lebhaften Wunſch
und empfehlen den Kreisichulinipeftoren. ihre Fürſorge dahin zu
richten, dab an allen höheren Töchterfchulen dad Zurnen innerhalb
der für dad weibliche Geſchlecht nöthigen Grenzen und mit den ges
bührenden Modiftlationen regelmäßig und mit Ernſt betrieben werde.
Es ift dies auch ſchon aus dem Grunde wichtig, weil durd) das an⸗
dauernde Sitzen in der Schule und bei Anfertigung der fchriftlichen
Arbeiten zu Haufe leicht krankhafte Dispofitionen ded Körperd, mie
Rückgradverkrümmungen u. ſ. w. fi entwideln, gegen welde ein
planmäßiged Turnen und bejonderd die leihteren und den Mädchen
wohl anftehenden Freihandübungen ein heilſames Präfervativ oder,
wo dieſe förperlihen Schäden eingetreten, ein wirkſames Gegen-
gewicht bilden. Wir veranlaffen deshalb Ew. ꝛc., in geeigneter
Weiſe durh Berhandlungen mit den SKuratorien und Direktionen
gedachter Anftalten, dad Intereffe für das Mädchenturnen anzuregen,
entgegenftebende Vorurtheile nad Kräften zu befeitigen und über
die Auswahl und Ausführung der für Mädchen befonderd paffenden
Vebungen Anleitung zu geben. Ueber den Erfolg ihrer desfallfigen
Bemühungen wollen wir nah 6 Monaten Bericht erwarten.
Königliche Regterung, Abtheilung ded Innern.
An
fänmtlicde Herren Kreis⸗Schulinſpeltoren.
2.
Minden, den 18. November 1876.
Aus den in Folge unlerer Berfügung vom 16. Oftober pr.
(Nr. 1540 M.N. I.) erftatteten Berichten haben wir erfehen, daß
in den ftädtiihen Töchterfchulen zu Minden und Bielefeld, jo:
1877. 29
426
wie in den Privat: Töchterfchulen zu Gütersloh und zu Paderborn
(Schule der franzöfiihen Nonnen) Zurunterricht ertheilt wird, und
auch in anderen Schulen der Verſuch gemadt ift. Die Wichtigkeit
des Turnend für Mädchen kann ſchon aus gefundheitlihen Rück—
fihten nicht bezweifelt werden, und wenn auch die weibliche Jugend
der Landſchulen eines ſolchen Kräftigungdmitteld weniger bedarf, fo
In die Mädchen der. Stadtſchulen, bejonderd der höheren Töchter:
chulen für diefen Unterriht um fo mehr in Betradht zu nehmen.
Am zwegmaßigſten wird der Turnunterricht für Mädchen allerdings
durch geprüfte Turnlehrerinnen ertheilt werden, auf deren Anſtellung,
wo es irgend geht, hingewirkt werden muß. Aber auch Turnlehrer
werden bei diefem Unterrichte verwandt werden können, fofern darauf
gehalten wird, daß — wie fi von felbft verfteht — alle Uebungen
ausgefchloffen werden, welche irgend gegen die Dezenz verftoßen
fönnten. Der Unterricht hat fi in Kolben Falle auf Frei: und
Drdnungdübungen fowie auf paffende Turnſpiele zu befchränfen.
Wo eine Lehrerin den Turnunterricht ertheilt, können Geräthübungen
(unter forgfältiger Berückſichtigung des Kräftezuftandes der Mädchen)
zugelafjen werben, in weldem Falle aber auch auf Beihaffung von
ſchicklichen Zurnanzügen zu balten ift.
Nach diefen Gefichtöpuntten wollen Em. ıc. Sich die Pflege des
Zurnunterriht8 für die Mädchen befohlen fein lafien und jährlich
bei Cinreihung der Schulrevifiondberichte darüber an und berichten.
Königlihe Regierung, Abtheilung ded Innern.
An
ſämmtliche evangelifhe und Tatholifhe Herren Schulinfpeltoren.
168) Auß einem Gutadhtenüber einzelne Jugendſchriften
der Thella von Gumpert.
Die Sugendichriften, die Thella von Gumpert feit einer
Reihe von Jahren herausgegeben hat, haben in den weitelten Kreiſen
ihre Leferinnen gefunden. Dieje Verbreitung läßt jchon erkennen,
daß die dargebotenen literariichen Gaben nicht allein einem vorhan⸗
denen Bedürtniß entgegen kamen, fondern auch dafjelbe befriedigten,
Daß Gebiet, welches fih Thella von Gumpert zum An
bau und zur Pflege ausgewählt bat, ift ein ſehr bedeutungsvolles
und einflußreiched, aber gewiß fein leichtes. Die heranwachſende
Srauenwelt in ihrer Kindheit und Jugend foll für ihr inneres
Geiſtes- und Gemüthsleben, ſowie aud für rechte Haltung in der
äußeren Geſellſchaft Weiſung und Belehrung, Mahnung und War⸗
nung, furz Stärkung zum Guten, Wahren und Schönen erhalten.
Ein folder Zwed ſetzt voraus, dab die Schriftftellerin auf das
Gründlichſte und Zieffte mit den Bedürfniffen der weiblichen Er»
ziehung vertraut ſei und das Ziel derfelben kenne.
427
Die von mir geprüften Schriften der Frau Thekla von
®umpert geben überall fund, daß die Verfaſſerin, wenn fie auch
nicht durchweg allen Anforderungen gerecht geworden ift, welche an
gute Sugendichriften geftellt werden, dad Ziel der weiblichen Erzie⸗
bung feſt im Auge behalten und die Erreihung deflelben nicht ohne
sünftigen Erfolg eritrebt hat. Ich Tann daher die Zweckmäßigkeit
der Aufnahme der bezeichneten Bücher in die Schülerbibliothet höhe-
rer Mädchenſchulen mit gutem Gewiſſen befürworten. Der Grund,
auf dem die Berfafferin und Heraudgeberin fteht, ift ein chrift-
licher. Derfelbe wird in den einzelnen Erzählungen nirgends verleug-
net, wenn er auch nicht überall ſcharf hervortritt. Ferner tft Alles
Unedle und Gemeine durchaus fern gehalten, ed durchweht das
Ganze ein edler, reiner Sinn. Die moraliſchen Erzählungen
laſſen fi) auch leicht auf den tiefften Grund aller Ethik zurudführen.
Der Stoff ift vielfeitig und berührt alle Seiten wetblidyer Bildung.
Auch die Sluftrationen tragen ein fünftlerifched Gepräge, nur ift
bei mandhen der Ton zu dunkel gerathen. Die Darftelung ift zwar
nicht gleichartig gut, aber nirgends mangelhaft.
— Ueberſicht der bei dem Landheer und der Marine im
Erſatzjahr 1876/77 eingeftellten Preußiihen Mannidhaften mit
Bezug aufihre Schulbildung.
(Centrbf. pro 1876 Seite 546 Nr. 231.)
9.| 1060
* Eingeſtellte Mannſchaften
1 ⸗ ohne
* Regierunge mit Schulbildung har
2 ezirk — ohne
Prodi in ber |mur in ber Säul- |überhanpt| Bildung
= ODE | deutichen | Mutter- | zufammen| bilbung pro cent
* Sprache ſprache
1.| Königsberg - 3852 206 4058 283 4341 6,519
2.| Gumbimen . 2257 311 2568 250 2818 8,872
3. Danzig . . - 1750 189 1939 209 2148 | 9,730
4. | Marienwerber 2105 303 2468 306 2774 | 11,031
J. Preußen
11033 | 1048 | 12081 | 8,675
|
|
5.| Potsdam . . 434 | 9 4400 22 4422 | 0,85
6.1 Frankfurt a. O. 3639 3 3642 32 3674 0,871
IT. | Brandenburg | 8030 | 12 | 502 | 54 096 | 0,667
7.| Stettin. . . 2905 -— 28980 37 2932 | 0,981
8.1 Köslin . . . 2009 | 2013 40 2053 1,948
9.| Stralfund. . 938 | 4! 942 | 0,425
u| Bommern | 5852 | J— 5856 | a | 5927| iss
428
Eingeftellte Mannfchaften
R 6 . ohne
| Re | _ mie Shui — Säul
Brovin in ber |mur in ber Scäul- |überhaupe| bildung
ö beutjchen | Dlutter- |zufammen | bildung
Sprade | fprade | |
10.| Boten . . . | 19853 1881 | 3514 | 672 | 4086 | 13,00%
11.| Bromberg. . 1254 517 | 171 | 218 | 1089 | 10065
IV.
Bofen | naı| mus | 3255| mo | 025 | 13,004
|
|
2.1 Bresfau u85 | 5037 1,033
13. | Liegnit . 3849 | 45 3894 1,156
14. | Oppeln . 400 256 : 5156 4,965
353 | 14087 | 2,506
. | Magdeburg . 19 2906 | 0,516
.} Merfeburg | 5 ! 30011 0 166
17.| Erfurt... | 1300 | 1300 6 | 1306 | 0.50
VvL| Gadfen | na| 6 | 7190 | 28 | 7216 | 0,360
VII. nee
Holftein 3348 70 3418 16 3434 | 0.166
2 |
18. | Münftr - - 1430 3 ı 1433 | 0,138
19. | Minden. 1630 | | a 1631 27, 1658 | 1,623
20.| Arnsberg - · 23091 ti 232 002 2404 | 0,90
IX. | Weſtvhalen | sl 5 | su0| | 57| ons
IRaffel . . . | 283 13 j 2869 | 0,53
22.| Wiesbaden . _ 1938 u 1951 0,164
x. Seffen-Naflan | 1804 | | | | | 0,332
23.| AKoblenz . . 2040 | 2 2042 | 3 2045 | 0,0
24.| Düffelborf . 4097 4 4101 31 4132 | 0,750
25.| Köln... . 1940 _ 1940 13 1953 | 0,666
26.1 Trier .. . 2166 2 2168 10 2178 0,458
27.| Aachen - . - 1080 4 1084 2 1086 | 0,184
Rheindrovinz 1323, 12 | 11335 | s9 | 11394 | 0,18
Sobenzollern
xXUL| Lanenburg
| ueberhaupt | 6714| 5475 |, 82180 | 2,506 | 8000
— — — —
170) Schulzucht bei Vergehen der Schulkinder außer—
halb der Schule.
Koblenz, den 5. Februar 1877.
Auf den Bericht vom 10. v. M., betreffend die Verpflichtung
der Lehrer zur Aufſichtsführung über das Verhalten der Schulkinder
auch außerhalb der Schule, eröffnen wir Ihnen hierdurch Folgendes:
Wie durch frühere Entjcheidungen des Königlichen Gerichtshofes
für Kompetenz-Konflikte das Recht der Schule, reip. der Lehrer zur
entiprechenden disziplinariſchen Ahndung der von den Schulkindern
außerhalb der Schule begangenen Ungezogenbeiten und Geſetzesüber—
tretungen anerfannt ift, jo iſt durch das Reſkript ded Herrn Wtinifterd
der geiftlichen ıc. Angelegenheiten vom 28. Mär; 1872 (Gentral-
blatt 1872 ©. 369) ausdrücklich ausgeſprochen, daß die Schule den
Beruf bat, derartige Handlungen der Kinder nad) der ihr zufteben-
den Döziplinargewalt in einer den Zweden der Crziehung ent—
ſprechenden Meife zu ahnden. Die Verpflichtung der Lehrer, durd)
Aufſichtsführung und anderweit hierzu mitzuwirken, unterliegt daher
feinem Zmeifel.
Dabei find jedoeh nady Maßgabe des allegirten und des meiteren
Minifterial-Reifripts vom 9. März 1874 (Gentralblatt 1874 ©. 361)
folgende Gefichtöpunfte zu beachten:
1) Die Unterfuhung und eventuelle Beftrafung foldyer Unge-
zogenheiten und Vergehungen ift in der Regel nicht außerhalb der
Schule, fondern in derfelben vorzunehmen.
2) Iſt zur Feftitellung des Xhatbeftanded die Vernehmung von
noch anderen Perſonen als Echulfindern nothwendig, jo ift erfor:
derlihen Falls die Polizeibehörde, welche ſich dem nicht entziehen
wird, um diejelbe zu erſuchen.
3) Wenn eine vorherige Anzeige an die Eltern der betreffenden
Schulkinder reip. an deren Stellvertreter unthunlidy, oder wenn deren
Mitwirkung nicht zu erreichen ift, fo bat der Xehrer audy ohne joldye,
und ohne vor etwaigen Konfliften mit denfelben zurüdzuichreden,
die vorber feitgeftellten Ungezogenbeiten und Vergehungen von Schul»
kindern unter Snnebaltung der für die Handhabung der Schulzucht
vorgefchriebenen Grenzen zu ahnden.
4) Im Allgemeinen aber ift davon auszugehen, daß die Eltern,
teip. deren Stellvertreter zunächſt und zumeift verpflichtet find,
ſolchen Ungezogenbeiten nnd Vergehungen ihrer Kinder erziehlidy ent—
gezenzumirfen. Der Lehrer hat daher, wenn er foldye bemierft und
feftgeftellt bat, in der Negel zunächſt jenen davon Anzeige zu machen,
fte zur angemeffenen Beftrafung aufzufordern und nur, wenn fie zu
nehmen, nit im Stande oder nicht bereit find, felbft fie vorzu=
nehmen.
Hiernady wollen Sie vorkommenden Falld verfahren und ſofern
430
dazu Veranlaffung vorliegt, ſämmtliche Lehrer Ihrer Infpektion in
den nächſten Konferenz-Berfammlungen mit Anweifung verfehen.
Ar .
den Herrn Kreis ⸗Schulinſpeltor N. zu N.
Abſchrift zur Kenntnignahme und gleihmäßigen Beachtung.
Königliche Regierung, Abtheilung ded Innern.
Ar
fämmtliche Herren Kreis-Schulinfpektoren, fämmtlihe
Königliche Landraths · Aemter 2c.
171) Anlegung und Fortführung der Schuldronif.
(Eentebl. pro 1Ab4 Gelte 22; pro 1673 Seite 352.)
Minden, den 21. Juli 1877.
Was die nah $. 10. der Allgemeinen Beltimmungen vom
15. Oftober 1872 von dem Lehrer zu führende Schulchronit betrifft,
jo bemerken wir über deren Einrichtung nad Einfiht der Berichte
der Herren Schulinjpeftoren Folgendes:
Es kann nicht im Interefje der Sade liegen, für die Chronik
ein beftimmt Inneaubaltenbes Schema vorzufcreiben, weil dadurch
leicht, was an Weberfitligfeit gewonnen wird, an lebendiger und
ungefünftelter Darftellung verloren geht; am wenigſten dürfte ſich
eine nad den verjhiedenen Materien rubrizirte tabellariiche Form
empfehlen. Das Natürlichfte ift eine chronologiſche Darftellung,
wie man fie ja allgemein in Chronifen findet, und wie fie auch
bereits in vielen Schuldronifen dieſſeits beliebt worden ift.
Das ſchließt übrigens eine gewiffe Eintheilung nach Hauptab«
ihnitten nicht aus, und wir möchten daher eine Vertheilung des
Stoffes im nachſtehende Kapitel vorſchlagen:
Abſchnitt J.
Kapitel I. Der Ort. Gründung und Lage bed Orts und
Ableitung feines Namens, wobei neben den geſchichilichen Nachrichten
auch fagenhafte Meberlieferungen zu berüdlichtigen find. — Guts—
herrſchaft — Umfang — Seelenzahl — Beihäftigung der Ber
wohner — kirchliche und politiſche Verhältniſſe in damaliger Zeit
— bemerfenswerthe Dertlicleiten und Greigniffe — Alterthümer
und dergleichen.
Kapitel II. Geſchichte der Fortentwickelung des Orts nach den
vorhin bezeichneten Gefihtöpunften.
Kapitel III. Gegenwärtiger Zuftand u. |. w.
431
Abſchnitt II.
Kapitel J. Die Schule. Gründung der Schule — Schul:
patronat. — Erſter Umfang der Schule — Anfängliher Schulbe-
trieb und Schulbefuh — die erften Lehrer und deren Berhältniffe
— Einkommen der Stelle — Nebenämter — Sculinfpeltor —
Merfwürdiged aud eriter Zeit.
Kapitel II. Weiterentwidelung der Schule — Neubauten oder
fonftige baulihe Beränderungen — Bermehrung des Inventard und
der Utenfilien — Schulvermögen — Schulfefte — Angabe der
Lehrer reip. Lehrerinnen.
Kapitel ILL. Gegenwärtiger Zuftand und Umfang der Schule
— Angabe der Lehrer — Zahl der Schüler — Schulbefuh —
Schulvoriteher — Schulinſpektor. Beſuche von Schulobern u. |. m.
— Förderliche und ftörende Ereigniſſe u. |. m.
Die Chronik ift von dem eriten Lehrer (reip. dem alleinftehen-
den) oder der eriten Lehrerin zu führen; die Darftellung muß
ſchlicht und einfach fein, und wird ed fich empfehlen, wenn das
Niedergefchriebene von Zeit zu Zeit dem Sculvorftande vorgelejen
wird, weil dadurd einmal mande ſchätzbare Ergänzung gewonnen
werden dürfte und aud das Intereſſe an dem heimathlichen Orte
und feiner Schule gewedt und gefördert wird.
Die Beihaffung eines für diefe Aufzeichnungen geeigneten und
dauerhaft gebundenen Buches gefchieht auf Koften der Schulkaſſe.
Hiernach wollen Euer Hochehrwürden (Wohlgeboren) die Lehrer
durch die Schulvorftände mit Anweifung verfehen, zu weldem Ende
die nöthigen Gremplare diefer Verfügung beifolgen, und die Sadye
Selbft in Auge behalten, damit baldigft in allen Schulen dad Er-
forberliche geichieht. Inſonderheit darf nicht durd dad Sammeln
älterer Nachrichten die Eintragung der laufenden verzögert werden.
Königlihe Regierung, Abtbeilung des Innern.
An
fänmtifhe Derren Kreis-Schulinfpeltoren.
432
Perlonal: Veränderungen, Titels und Ordens-Verleihnngen.
A. Behörden.
Dem Ober = Präfidenten der Provinz Schlefien von Puttkamer
zu Breslau tft das Amt ded Kuratord der dortigen Univerfität
übertragen,
u Kreid-Schulinipeftoren find ernannt worden im Regierungsbezirke
darienwerder: der Rektor und kommiſſar. Kreis⸗Schulinſpektor
Dewiſcheit zu Schoönſee,
Oppeln: der Gymnaſiallehrer und kommiſſar. Kreis-Sculinipeftor
Schwarzer zu Ratibor,
Kaffel: der Rektor und kommiſſar. Kreis⸗Schulinſpektor Dr. Konze
zu Hünfeld,
Koblenz: der Seminarlehrer und kommiſſar. Kreis-Schulinipeftor
Lieſe zu Simmern, ſowie der Rektor, Prediger und fom-
mifjar. Kreis⸗Schulinſpektor Schwindt zu Altenkirchen,
Köln: der Realſchullehrer und fommilfar. Kreis: Schulinipeftor
Göſt rich zu Siegburg,
Trier: der Gymnafiallehrer und fommiffar. Kreis-Schulinipektor
Schröder zu Ottweiler.
B. Univerjtitäten.
Der Privatgelehrte und Zitular-Profeffor Lic. theol. und Dr. phil.
Herm. Etrad zu Berlin ift zum außerordentl. Profeſſ. in der
theolog. Fakultät der Univerf. dafelbft ernannt, — dem orbentl.
Profeſſ. in der medizin. Fakult. derjelben Univerf., Mlitgliede und
beftändigen Sekretär der Akademie der Wilfenichaften, Geheimen
Medizinalratb Dr. du Bois⸗Reymond zur Anlegung des von
dem Präfidenten der Vereinigten Staaten von Venezuela ihm
verliehenen Ordens der Büſte Boltvard die Erlaubniß ertheilt,
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Hugo Kroneder an der Univerſ.
zu Leipzig zum außerordentl. Profeſſ. in der medizin. Yakult.
der Univerf. zu Berlin ernannt, dem Privatdozenten in der—⸗
jelben Fakult, Profeffor an der mediziniſch-chirurgiſchen Afademie
für das Militär Dr. Schöller der Rothe Adler-Drden dritter
Klaffe mit der Schleife verliehen, — dem ordentl. Profeff. in
der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu Berlin, Mitgliede und
beftändigen Sefretär der Akademie der Wiffenichaften Dr.
Mommfen zur Anlegung ded Großfreuzed des Künigl. Spants
Ihen Drdend Sfabella’8 der Katholiſchen die Erlaubniß ertheilt,
und find die Privatdozenten Dr. Breflau und Dr. Robert
zu Berlin zu außerordentl. Profefforen in der philoſoph. Fakult.
der Univerf. dafelbit ernannt worden.
433
der außerordentl. Profefl. Dr. Eihhorft an der Univerf. zu Jena
ift zum außerordentl. Profell. in der medizin. Fakult. der Univerf.
u Göttingen ernannt, — der ordentl. Profeſſ. in der philofoph.
—* der Univerſ. zu Marburg Dr. Niſſen in gleicher Eigen-
ihaft an die Univer). zu Göttingen verjegt, und der ordentl.
Profeſſ. Dr. Dilthey an der Univerf. zu Züri zum ordentl.
Profefj. in der philofoph. Fakult. der Univerf. zu Göttingen
ernannt,
dem ordentl. Profeff. in der philofoph. Fakult. der Univerf. und
Direktor der Sternwarte zu Kiel, Dr. Peters ift zur Anlegung
ded Kommandeurfreuged zweiter Klaffe ded Königl. Däniichen
Danebrog-Drdend die Erlaubniß ertbeilt,
der ordentl. Profeſſ. Dr. Zorn an der Univerſ. zu Bern tft zum
ordentl. Profefj. in der juriſtiſch. Fakult. der Univerf. zu Königs-—
berg ernannt,
der Privatdozent Dr. Niefe zu Göttingen und der Oberlebhrer Dr.
Ferd. Braun an der Thomas-Schule zu Leipzig find zu außer:
erdentl. Profefjoren in der philoſophiſch. Fakult. der Univerſ. zu
Marburg ernannt,
dem Rektor der Akademie zu Münfter, ordentl. Profeff. Dr.
Zangen ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden.
Dem akademiſchen Mufiklehrer, Mufikdirektor und Domkapellmeifter
Brofig zu Breslau ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe
verliehen worden.
C. Gymnaftale und Realskehranftalten.
Der Oymmnafial-Direltor Dr. Guttmann zu Schrimm ift in
gleicher Eigenfchaft an das Gymnafium zu Bromberg verjept,
den Spmmaflal- Direktor Dr. Weider zu Schleujingen der
Rothe Adler-Orden vierter Klaffe verliehen,
die Wahl ded Progymnafialdireftord Dr. Wolljeiffen zu Kre—
feld zum Direktor des aud dem bisherigen Drogpmnafum ent⸗
wickelten Gymnaſiums daſelbſt beſtätigt worden.
Das Prädikat „Profeſſor“ iſt beigelegt worden
dem vom Gymnaſium zu Rogaſen an das Gymnaſ. zu Schrimm
verſetzten Oberlehrer Dr. Schäfer,
dem Oberlehrer Kößler am Matthias-Gymnaſ. zu Breslau,
dem Gymnafial-Dberlehrer Dr. Outmann zu Schleuſingen,
dem Gymnafial-Oberlehrer Schmidt zu Duidburg.
Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Dr. Lilie am Humboldt8-Öymnafium zu Berlin,
Dr. Klee am Gymnaf. zu Oftromo,
Dr. Pöhlig am Gymnaſ. zu Kreuzburg Ob.⸗Schleſ.,
434
Dr. Mushade am Kaifer Wilhelmd-Gymnaf. zu Hannover,
Sonntag am Gymnaf. zu Duisburg.
Dem ordentlichen Lehrer Seller am Gymnaf. zu Duisburg iſt
das Prädikat „Dberlehrer” beigelegt worden.
Als ordentlihe Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Kulm der ordentl. Lehrer Dr. Schulze vom Gymnafium
zu Marienburg,
zu Marienburg ber orbentl. Lehrer Luke vom Gymnaf. zu
ulm
Berlin, Friedrich Wilhelms-Gymnaf., der Schula. Kandid.
epel,
zu Berlin, Gymnaf. zum grauen Klofter, der Schula. Kandid.
Dr. Meyer,
zu Berlin, Kölniſch. Gymnaf., der Schule. Kandid. Dr.
Brudmann,
zu Berlin, Sophien-Öymnaf., der Schula. Kandid. Dr. Hellwig,
zu Berlin, Askaniſch. Gymnaſ. der ordentl. Lehrer Dr. Prümers
vom Luifenftädtiih. Gymnal. dafelbft, und der Schula. Kandid.
Dr. Böttider,
zu Berlin, Leibniz-Gymnaf., der Schula. Kandid. Dr. Wegener,
zu Soeft die Schula. Kandidaten Dippe und Shönemann.
Bei dem mit einer höheren Bürgerſchule verbundenen Progymnafium
zu Wandöber find die ordenil. Lehrer Dr. Albert Richter
und Dr. Dräfete zu Oberlehrern befördert worden.
Dem RealjcäulsOberlehrer Profefior Dr. Schreiber zu Magde-
burg ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen,
das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Oberlehrern
Dr. Gerberding und Dr. Lampe an der Luifenftädtiichen
Gewerbefhule zu Berlin,
Dr. Magener an ber Realſchule zu Pofen,
Hölzte an der Realfchule der Francke'ſchen Stiftungen zu Halle.
Der eofeffor Hamann von dem Kadettenhaufe gu Potsdam ift
als Dberlehrer an die Andreasihule zu Berlin berufen,
an der Friedrichs · Werderſchen Gewerbefhule zu Berlin der orbdentl.
Lehrer Dr. Biermann zum Oberlehrer Beförbder,
dem orbentl. Lehrer Raßmann an der Realihule zu Münfter
das Prädifat „Oberlehrer“ beigelegt,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſchule
zu Berlin, Dorotheenftäbt. Realſch. der Schula. Kandid. Benoit,
zu Berlin, Sriedrih8-Realihule, - . » Lubarjd,
zu Berlin, Königsftädtiſch. Realſch, der Schule. Kandid. Dr.
Schrader,
435
au Berlin, Luiſenſtädtiſch. Realſch, der Schula. Kandid. Dr.
öpke
zu Berlin, Friedrichs-Werderſche Gewerbeſchule, der Schula.
Kandid. Palm,
zu Berlin, Luiſenſtädtiſch. Gewerbeſchule, der Schula. Kandid.
Dr. Arnoldi,
zu Brandenburg der Schula. Kandid. Dr. Zimmermann,
zu Frankfurt a. O.⸗ ⸗ ⸗ Ehlert,
zu Halberſtadt der Hülfélehrer Winchenbach,
zu Hanau ⸗ ⸗ Knoop,
zu Kaſſel ⸗ ⸗ Dr. Ortmann von der St.
Johann⸗Realſch. zu Danzig,
zu Düffeldorf der Lehrer Braun aus Iſerlohn, der Schula.
Kandid. Nölle, und der Elementarlehrer Streblow,
An der Nealichule au Nordhauſen tft der Schufa. Kandidat Dr.
Rackwitz ald wifjenichaftl. Hülfelehrer,
an der Realſch. zu Krefeld der Zeichenlehrer Müller aus Landes-
but al8 Zeichenlehrer angeftellt worden.
An der höheren Bürgerfchule zu Lübben ift der Oberlehrer Dr.
Meine zum Rektor ernannt, und der ordentl. Lehrer Rehr⸗
mann zum Oberlehrer befördert,
das Prädilat „Oberlehrer“ ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern
Dr. Fade ng an der höheren Bürgerich. zu Mühlhauſen
i. Thrg., *
Altenburg ⸗22 ⸗ ⸗ zu Eupen, und
Dantz u Ze ⸗ zu Saarlouis.
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden an der höheren Bürgerſchule
zu Gardelegen der Schula. Kandid. Dr. Schnackenburg,
zu Naumburg der ordentl. Lehrer Hoffmann von der höheren
Bürgerſch. zu Weißenfels,
zu Diez der Hülfßlehrer Dr. Schäfer,
zu Oberlahnſtein der Hülfslehrer Zülch,
zu Wiesbaden der Xehrer Dr. Schmidt, zulept in London,
früher an dem Realgymnaſ. zu Wiesbaden.
D. Stullehrer-Seminare, ıc.
An dem Schullehrer- Seminar zu Mettmann ift der orbentl. Lehrer
Runkel von der Gewerbeihule zu Saarbrüden ald erſter Lehrer
angeftellt,
der ordentl. Seminarlehrer Eckert zu Segeberg in gleicher Eigen»
ſchaft an dad Scullehrer-Seminar zu Edernförde verjept,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden
an dem Seminar für Stadtfhulen zu Berlin der Organiſt
436
et bei der Marien-Kirche dafelbft, zugleich als Mufit-
ehrer,
an dem Schullehrer-Seminar
zu Droffen der Hülfslehrer Lippert,
zu Bromberg ber Lehrer Gutſche von der ftädtiihen Mittel-
ſchule —
zu Oels der zweite Lehrer Winkelmann von der Präparanden-
anftalt zu Quedlinburg, zugleich ald Muſiklehrer,
zu Zülz der zweite Lehrer saugmig zu Wanfen im Kreife
Ohlau, und der Seminarhülfslehrer Stüpe zu Breslau,
zu Ofterburg ter Hülfölehrer Krauſe,
zu Segeberg der Lehrer vom Hofe von der Mittelichule zu
Tondern,
zu Tondern ber provifor. Lehrer Michelſen,
ju Bederkefa der Lehrer van der Laan von der Präparanden-
anftalt zu Aurich,
zu Rheydt der Lehrer Beders aus Odenkirchen, und
zu Wittlich der Hülfslehrer Hillger vom Seminar zu Brühl.
An dem Lehrerinnen-Seminar zu Kanten iſt die Kehrerin Band
aus Köln a. Rh. als ordentlihe Lehrerin angeftellt worden.
Der Seminar-Hülfslehrer Dettler zu Alt-Döbern ift in gleicher
Eigenſchaft an das Schullebrer-Seminar zu Mörs verjept, und
an dem Schull. Semin. zu Eifterwerda der Lehrer Gramm
von ber Lutherſchule zu Eisleben als Hülfälehrer angeftellt worden.
Als zweite Lehrer find angeftellt worden bei der Präparandenanftalt
zu Quedlinburg der Lehrer Meifter aus Delipih,
zu Aurich der Lehrer Kromminga zu Kogumer Vorwerk, und
zu Sriglar der kommiffar. Lehrer Bauer.
Es haben erhalten den Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe:
Klapper, kathol. erfter Lehrer und Chorrektor zu Schömberg,
Krs Kandeshut;
den Adler der Inhaber des Königl. Hausordens von Hohenzollern:
Bibo, jüdifher Lehrer zu Brakel, Krs Hörter,
Dobberftein, kathol. Lehrer zu Rofenfelde, Krs Diih Krone,
Exner, evangel. Lehrer zu Oblau,
Fichtner, Tathol. Kehrer und Drganift zu Delfe, Krs Striegau,
Glaͤſer, evangel. Lehrer zu Schweibnig,
Gläßer, fathol. Lehrer, Drganift und Kantor zu Limburg im
Unterlahnfreife,
Knorn, evangel. Lehrer zu Kraufendorf, Krs Landeshut,
Michelſen, dgl. zu Elftrup, Krö Sonderburg,
Sämidtden, dögl. zu Simsdorf, Krs Bolkenhain,
437
Schonder, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Schlüſſelburg,
Krs Minden,
Schunk, evangel. Lehrer, Organift und Küfter zu Xraben,
Krs Zell;
dad Allgemeine Ehrenzeichen:
Dredler. kathol. Lehrer und Kantor zu Dffig, Krs Etriegan,
Haß, evangel. Lehrer und Küfter zu Brefelenz, Krd Dannenberg,
Gieſe, evangel. Kehrer und Kantor zu Hattendorf, Krs Rinteln,
Hinze, evangel. Lehrer zu SteuWebfelb, Krs Kroffen,
Runtel, dögl. zu Weitefeld, Krs Altenkirchen,
Scarftein, dögl. zu Hehenhude Krs Rendsburg, und
Zeidler, dsgl. zu Alt-Demanſchewo, Krs Poſen.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geſtorben:
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Erman in der philoſoph. Fakultät
der Univerfität zu Berlin,
der GymnafialsOberlehrer Bauermeifter zu Luckau,
der Realihul-Direftor Dftendorff zu Düifeldorf,
der Direktor ded Lehrerinnen-Seminard und der Augufta-Schule,
Merget zu Berlin.
Innerhalb der Preußiſchen Monardie andermweit an»
geftellt:
der Seminar-Hülfslehrer Torenz zu Elfterwerda.
Ausgeihieden aus dem Amte ald Kurator der Univerfität zu
Bredlau ift der frühere DOber-Präfident der Provinz Schlefien
Graf von Arnim.
Ausgeſchieden aus der Stellung ald Privatdozent in der philoph.
Fakultät der Univerfität zu Berlin: Dr. Dühring.
438
Inhaltsverzeichniß des Zuli- und Auguft-Heftes.
142) Geichäftliche Behandlung ber Telegramme in Staatsdienftangelegen-
heiten ©. 361. - 143) Tagegelver eines al® Hllfsarbeiter bei einer Behörbe
lommiffarifh_beichäftigten Beamten bei Dienfreifen außerhalb des berzeitigen
BWohnortes ©. 364. — 144) Umzugs. und Reife-Roflen-Gäge im Reffort der
geifllichen ꝛc. Verwaltung ©. 365. — 145) Verwaltungsftreitverfahren in Schul-
und Küferhausbaufahen Zeitpunkt für dem Uebergang der Entiheidung an die
Berwaltungsgerihte S. 368. — 146) Unzuläffigleit des Werwaltungsftreitver-
fahrens über Erhebung von Schufgelb ©. 372. — 147) Behörde, bei welder
bie falfufatorifhe Fehftellung der Bauanfchläge zu erfolgen hat &. 378. — 14R)
Berpflihtung zur Fertigung ber Reinſchriften ber in ber Gentrafinftanz zur feft-
fegung gelangenben Etats ©. 379.
149) Vermehrung und Benugung ber Univerfitäts-Bibliothel zu Kiel i. I.
1876 &. 379. — 150) Preisertheifung bei der Alademie der Künfte zu Berlin
©. 30. — 151) Akademische Kunfausftelluug zu Berlin S. 380.
152) Remunerationen ber Lehrer höherer Unterrichtsanftalten für Stellver-
tretungen ©. 381. — 153) Frequenz ber Bymnaflal- und Real ˖ Lehranſtalten im
Binter-Gemefter 1876/77 ©. 382. — 154) Abgabe von Schulprogrammen an
bie Univerfitäte-Bibliothet zu Straßburg 1. Elf. &. 394. - 155) Abgabe von
Nachbildungen antiker Säulentapitäfe feitens des beutfchen Gewerbe-Rufenme an
Unterrihtsanflalten &. 394. — 156) Verziuslihe Belegung ber Rapitalien höh.
Unterrihtsanftalten &. 3%. — 157) Beihaffung der Turngeräthe für Unter»
richtsanſtalten &. 396.
158) Einrihtung ber Civilabtheitung ber Central-Zurnanftalt &. 397. —
159) Termin zur Abhaltung bes päbagogiihen Kurfus für evang. Theologen am
Seminar zu Tondern &. 409. — 160) Befähigungezeugniffe für Zöglinge der
Anfalten zu Droyßig €. 409. — 161) Anflellung von Lehrerinnen an gemifchten
Unterflaffen ©. 411. — 162) Dienftalterözulagen bei erfolgter Unterbrehung ber
Amterhätigleit &. 411.
163) Feier des achtzigſten Geburtstages Seiner Majelät bes Kaifers und
Miıigs in den Tähulen des Reg. Bez. Minden ©. All. — 164) eier des auf
einen amtag fallenden Sebantages in Schulen &. 413. — 165) A
Relung der orbentlichen Ausgabetitel fie das Elementar-Unterrihtöwelen in den
Gtaatshaushaltsetats der Jahre 1872 Hi6 1877/78 ©. 414. — 16) Staatliche
Auffiht über Ertbeilung bes Rellgionsunterrichts in der Volleſchule ©. 424. —
167, örderung des Turnunterrihte in Mäddenfhulen ©. 425. — 168) Ans
einem Gutachten über Ingendfriften der Th. von @umpert ©. 427. — 109)
Ehulbildung der Armee-Erfag-Mannfhaften ©. 428. — 170) Eculzugt bei
Vergeben der Schuflinder außerhalb der Schule ©. 429. — 171) Anfegung und
Fortifihrung der Schulchronik &. 480.
Berfonalgronit ©. 432.
Drad von 9. 8. Gtarde In Berlin.
Sentralblatt
für
die gefammte Unterrichts- Verwaltung
in Preußen.
Berausgegeben in dem Miniſterium ver geiftlihen, Unterrichts» und
Mebdizinal» Angelegenheiten.
N 9. Berlin, den 8. Oktober 1877.
— — — [nm — — — —— — — —— — — — — — —— ——— — — —
I. Allgemeine Berbältniffe der Behörden
und Beamten.
172) Berrehnung des Wohnungsgeldzufhufies für
einen etatömäßig angeftellten, zur Verſehung einer an-
dern Stelle kommiſſariſch hberangezogenen Beamten.
Berlin, den 21. September 1877.
Auf den Bericht vom 14. Juli d. 3. eröffne ich dem König
lichen Provinzial» Schulfollegtum, wie ich Demjelben darin nidt
beizuftimmen vermag, dab dem früheren ordentlihen Lehrer N. an
der Realſchule zu N. für die Dauer feiner Beihäftigung ald Kreis:
Sculinfpeftor der ihm in feiner bisherigen Stellung tarifmäßig zu-
ftebende Wohnungdgeldzufhuß aus den Mitteln der Anftalt gezahlt
werde, da nad den beftehenden nn emwalfungögrundfäpen auch der
Wohnungsgeldzuſchuß für etatömäßig angeftellte, aber zur Verſehung
einer andern Stelle kommiſſariſch herangezogene Beamte bei dem
Fonds dedjenigen Verwaltungszweiges zu verrechnen ift, in welchem
‚ die kommiſſariſche Beichäftigung ftattfindet.
Die auf der entgegengeleten Annahme beruhenden Verfügungen
vom 27. Mai”) und 31. Dezember 1875 — U. DO. 2662. und
—8— — werden, ſoweit fie dieſe Frage berühren, hierdurch auf-
ehoben.
ß Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium bat hiernach das
Weitere zu veranlaſſen, indbelondere das Kuratorium der Real- und
Provinzial-Gewerbeichule zu N. auf die nebſt Anlagen zurüdfolgende
*) Gentrbl. pro 1875 Seite 444.
1877. 30
440
Rekursvorſtellung vom 11. Mat d. J., welche fih bierdurd von
jelbit erledigt, entiprechend zu beſcheiden.
An
das Königliche Provinzial-Schulfollegium zu N.
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial» Schulfollegium zur
Kenntnignahme und Nachachtung.
Der Miniſter der ee ꝛc. Angelegenheiten.
alt.
An
die übrigen Königl. Provinzial» Schulfollegien.
U. I. 7154.
173) Betheiligung der Krei8-Schulinfpettoren an der
Beauffihtigung derjenigen Anftalten, welden Kinder
im vorfhulpflidtigen Alter anvertraut werden.
Bredlau, den 19. September 1877.
Mir fehen und veranlaßt, bierdurdy in Erinnerung zu bringen,
dab die Wartefchulen, Kleinkinderſchulen oder Kindergärten, kurz
alle Diejenigen Anftalten, denen Kinder im vorichulpflichtigen Alter
anvertraut werden, nad $. 11. der Inſtruktion des Königl. Staatd-
Minifteriumd vom 31. Dezember 1839, betreffend die Beauffidhti-
gung der Privatichulen ıc., als Erziehungsanſtalten zu betrad=
ten und nad) $. 7. ganz fo, wie die öffentlihen Schulen, zunächft
der Auffiht der Ortöichulbehörde und in höherer Inſtanz der Auf-
fiht der dem Schulmejen des Kreiſes und ded NRegterungd-Bezirfs
vorgefepten Königlichen Behörden unterworfen find. Die Grlan niß
zur Anlegung foldyer Anftalten ertheilt die Ortsſchulbehörde, d. h.
auf dem Lande der Schulvorftand und in den Städten die Schul
deputation.
Der Ortöfchulinfpektor, dem von der ertheilten Erlaubniß Sei⸗
tend der Ortsſchulbehörde Anzeige zu machen tft, hat, wie zur Aus⸗
führung der vorftehenden Beitimmungen hierdurch unfrerjeitö aus⸗
drücklich verfügt wird, von der geſchehenen Gründung derartiger An=
ftalten, jowte von der Später etwa erfolgenden Annahme neuer Lehrer
oder Lehrerinnen dem Köntglihen Kreid-Schulinfpeltor fofort
weitere Anzeige zu machen. Auch ift es die Aufgabe des Ortsſchul⸗
inſpektors nad $. 7. Abſatz 2. der gedachten Inſtruktion, darauf zu
achten, dat in foldhen Anftalten Feine Verkehrtheiten oder Mibbräude
einreißen, welche der fittlihen, religiöfen und Berftandesbildung
der Jugend Gefahr drohen, und, wo derartige Schäden auf feine
Srinnerung nicht abgeftellt werden, an den Königlihen Kreis⸗Schul⸗
infpeftor zu berichten. Als ein folder Mißbrauch ift es auch an⸗
41
uſehen, wenn die Kinder in den betreffenden Anſtalten vorzeitig im
—* und Schreiben oder im Rechnen fürmlidhen Unterricht empfan⸗
gen; zumal wenn died gar nad) einer anderen Methode geſchehen
ſollte, ald nad weldyer der entiprechende Unterricht in der Volks⸗
ſchule oder den Volksſchulen des Orts ertbeilt wird.
Die Königlichen Kreis» Schulinipeftoren haben, wie dad Pri⸗
vatfchulmefen überhaupt, fo auch insbeſondere die Kleinkinderjchulen
ihres Bezirks möglichft genau zu beauflichtigen. Indeß muß es
ihnen überlaffen bleiben, wie oft fie neben der Wahrnehmung ihrer
eigentlihen und nächſten Aufgaben im Stande find, durd) perſön—
lihe Wahrnehmung von dem Betriebe der einzelnen derartigen
Anstalten Kunde zu nehmen. In dem bei Einreihung der ‘ährlichen
Prüfungsprotofolle zu erftattenden Generalberichte ift auch auf die
Sntwidelung Rüdficht zu nehmen, welche diejer keineswegs unwid-
tige Zweig ded Erziehungsweſens innerhalb des betreffenden Inſpek⸗
tionsbezirks genommen hat.
Amtsblatt-Berfügung.
Abſchrift den Herren Landräthen und Kreis: Schulinfpeftoren
zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit dem bejonderen Auftrage
an die Eriteren, die qu. Amtöblatt-VBerfügung auch durch die Kreid-
blätter zu publiziren.
Königliche Regierung
Abtheilung für Kirchen. und Schulweſen.
II. Univerſitäten, Akademien, ꝛe.
174) Beſtätigung der Wahlen von Rektoren und De—
kanen an Univerſitäten.
(Centrbl. pro 1876 Seite 469 Nr. 188.)
Seine Majeltät der König haben durch Allerhöhfte Ordre
vom 25. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlihen Profefford Ge⸗
beimen Raths Dr. Helmbolg zum Rektor der Univerfität Berlin
für das Studienjahr 1877/78 zu beftätigen geruht.
Bon dem Herrn Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten
find beftätigt worden durch Verfügun
1) vom 22. Auguft d. 3. die ablen des Geheimen Regierungs⸗
Raths Profefford Dr. Kekulé zum Rektor, fowie der Drofefforen r.
Reuſch, Dr. Ehriftlieb, Geheimen Juſtizraths Dr. Hälſchner,
Dr. Freiherr von la Balette St. George und Geheimen Re:
30 *
442
gierungs-Rath8 Dr. Clauſius zu Dekanen der katholiſch⸗theolo⸗
giſchen, der eranßenindeeo iſchen, der juriſtiſchen, der medizint-
ſchen und der philofophifchen Fakultät der Univerfität zu Bonn für
dad Studienjahr 1877/78,
2) vom 18. Auguft d. 3. die Wahl des Profefford Dr. von
Bar zum Rektor der Untverfität zu Breslau für da8 akademiſche
Studienjahr 1877/78,
3) vom 18. Zult d. $. die Wahl des Geheimen Regierungs-Rathe
und ordentlihen Profefford Dr. Lo pe zum Proreltor der Univerfität
zu Göttingen für die Zeit vom 1. September 1877 bis dahin 1878,
4) vom 28. Auguft d. 3. die Wahl des ordentlichen Profeſſors
Dr. Fuchs zum Rektor der Univerfität zu Marburg für dad
Amtsjahr 1877/78, und
5) vom 18. Auguft d. 3. die Wahlen des Profefford Dr.
Stahl zum Rektor, fowie des Profefford Dr. Schwane zum
Dekan der theologifhen und des Profefford Dr. Hoſius zum
Dekan der pbilofopbiihen Fakultät der Akademie zu Münfter für
das Studienjahr 1877/78.
— —
175) Stempelpflichtigkeit der Zeugniſſe über Able—
gung des tentamen physicum.
Berlin, den 14. Auguft 1877.
Der mediziniihen Fakultät erwiedere ich auf den Bericht vom
10. v. M., daß die Stempelfreiheit der Zeugniffe über die Ablegung
des tentamen physicum fich nicht in gleicher Weife anerkennen
läßt, wie dies bezuglid der Abgangdzeugniffe der Studirenden von
der Univerfität *) auf Grund beftimmter gejeplicher Vorausſetzungen
(Tarifpofition de8 Stempelgejepeß bei dem Worte „Attefte” Ab»
ſchnitt 3.) bat geſchehen Tönnen. Das tentamen physicum ift
immerhin ein erſtes Eramen, welches ein Kandidat abzulegen bat,
und es verhält fich mit demjelben nicht anders, als mit dem erften
Examen der Kandidaten anderer Fakultäten.
Die Zengniffe über die Ablegung des tentamen physicum
werden mithin und weil die angezogenen gefeplichen Borfihriften
darauf ohne Zwang nicht anwendbar erfcheinen, wie biöher auch
ferner zu verfteuern fein.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
In Bertretung: Sybom.
An
die mediziniſche Fakultät der Königl. Univerfität zu R.
M. 4043. — U. I, 2310.
— — —
*) Centrbl. pro 1876 Seite 363 Nr. 140.
443
176) Stipendien 2c. für Studirende ber Theologie im
eriten Semefter in Beziehung auf die Reife im
Hebräiſchen.
Berlin, den 30. Juli 1877.
Auf Ew. Hochwohlgeboren Bericht vom 28. v. M. genehmige
ich, daß bei der Verleihung von Univerſitäts-⸗-Stipendien und anderen
akademiſchen Benefizien an Studirende der Theologie von dem
Nachweis der Reife im Hebräiſchen ausnahmsweiſe abgejehen wer:
den darf, foweit es fi) um Verleihung ded Benefiziumd für dad
erfte Semefter hanbelt.
An
den Königl. Univerfitäts-Rurator ıc. zu N.
—
Abſchrift hiervon erhält das Königliche Univerſitäts-Kuratorium
unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 10. Mär; 1856 — U.
2797. — *) zur Kenntnignahme und gleihmäßigen Beachtung.
An
die übrigen Königlichen Univerfttäts-Kuratorien und
Herren Kuratoren in den Älteren Provinzen.
Abſchrift Hiervon erhält das Königliche Provinzial⸗Schulkolle⸗
gium 2c. unter Bezugnahme auf den Eirkular-Erlaß vom 16. Zuni 1857
— U. 12,530 — *) zur Kenntnißnahme.
Der Mintfter der en ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
ſämmtliche Königliche Provinzial-Schnitollegien und
Regierungen in den älteren Provinzen.
U. I. 2240.
*) Centrbl. pro 1861 Seite 478.
445
e zu Münfter und dem Lyzeum
i
verſitäten, der Aladem
Sommer-Semefter 1877.
Seite 194 Rr. 87.)
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Zuſammen.
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453
uaaollaloag; nu⸗qaoaↄguv
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Fakultät.
vhilo ſophiſche
uꝰaollaloa; ↄꝙuiuoqao
uouotoquvaug;
-waoljajoak Nnuoqaoagnv
87 | 64 |103 | 249
Mediziniſche
Bakultät.
uoaoſſaloach ange
3) Außerdem werben von einem praktiſchen Arzte Borlefungen in Zahnheif-
tunde gehalten.
446
178) Ueberfihten über die Zahl der Studirenden auf
Lyzeum zu Braunsberg
(Eentralblatt pro 1877
L Summariſche
Evangeliſch · Zatholiſch · Juriſtiſche
ee | kapiihe Fatuttät.
Univerfität 2c.
Nichtpreußen.
Brenn.
Nichtpreußen.
Nichtpreußen.
zuſammen.
Bom .
Breslau
öttingen . .
Sreifewalb
Halle .
Biel. .
Königeberg
Marbng . \
Minfter
Braunaberg -
re 2rn op» pr
447
den Univerjitäten, der Alademte zu Münfter und dem
im Sommer-Gemefter 1877.
Seite 196 Nr. 88.)
Ueberficht.
Mediziniſche iloſophiſche Geſammtzahl 5358
— m — der immatrifufirten sel 28
j Stubirenben. 83188
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1080, 8219
1131 | 218 , 1349 | 3064 7139 2200
|
448
Erläuterungen.
1. Der Ab- und Zugang vom Winter + Semefter 1876/77 zum Sommer-
Semefter 1877 ergiebt ſich aus folgender Tabelle:
Mithin
sm Im
Winter- Sommer⸗ ——
| | na | Semeher |pureten Otu-
1878/,,.ma-| find ab- | demnach | 1877 find birenben im
ren imma⸗ſ gegangen | geblieben | hinzu⸗
trikulirt Sommer⸗Se⸗
gekommen meſter 1877
Berlin - .. 24% 768 1722 515 2237
Bon. . -».. 798) 197 601 897
VBredlaı - - - » 1219 230 989 356 1245
Gbttingen . - - 1002”) 365 617 300 917
Steifewald . - . 4729 116 356 147 503
De. . .». . 865°) 356 609 218 827
Bil... .. 2219 60 161 80 241
Königeberg . - . 6339 129 504 116 6%
Marburg . . -» 384” 119 265 136 401
Minfer.. . . - 313 66 247 68 315
Brauneberg - 149 16
Summe | 84119 | 2326 | 6085 | 2134 | 8219
1) einfchließlih von 5 nachträglich Immatrilulirten.
2) daogl.
8 ” 1 I U} ”
3) begl. ” 4 ” ”
4) begl. ” 1 | ” ”
5) deogl. ” 2 " ”
6) degl. ” 12 „ "
7) degl. [4] 2 " ”
8) degl. ” 3 ” ”
449
2. Es beträgt die Zahl der in ben philoſophiſchen Kalultäten als imma⸗
trikulirt aufgeführten Preußen
a. mit bem Zeugniß ber Reife,
db. welche zur Zeit noch nicht für veif erffärt find (8. 35 bes Reglemente vom
4. Juni 1834),
c. welche gar feine Maturitäts-Prüfung beflanden haben ($. 36 daſelbſt):
ur Zeit noch
Preußen mit 338 reif — Beni Zu⸗
dem Zeugnißerklärte Preu Reife (8.36 | fammen.
d ife, en (8.
er Seife. | Ben G ar) | Des Real.)
Bealin. . .» .. 725 3 84 812
Bom. 2.2... 237 . 53 290
Breslau . - . - 442 1 69 512
Sbttinden . . . 269 . 76 345
Greifswald . . . 81 24 105
Halle.... 206 113 319
til... 2.2. 64 . 7 71
Königsberg -. . . 237 . 2 261
Marbıng.. . . . 100 . 54 154
Minfer . . . . 136 . 2 188
Braunsberg . . 7
Summe 2554 | 4 | 506 3064
3. Zu Berlin hören außer den immatrikulirten Stubirenden bie Vorleſungen:
95 nicht immatrifulationsfähige Preußen und Nichtpreußen, weldye von
„. dem Rektor zum Hören der Borleiungen zugelaffen worben find,
151 Studirende des Griebrich- Wilhelme-Snfituts,
64 Stubirende der mebizinifch « hirurgifchen Alabemie fir Das Mi-
itär ꝛc.
= 310
und find anßerdem zum Hören ber Borlefungen berechtigt:
1003 Studirende der Bau-Alademie,
98 Stubirende ber Berg-Alademie,
640 Stubirende der Gewerbe-Alabemie,
17 Eleven des landwirthſchaftlichen Lehrinſtituts,
6 remmmerirte Schliler der Alademie ber Kunſte,
— 1764
überhaupt 2074.
4. Unter den Immatrikulirten der philofophifchen Fakultät zn Bonn befin-
den fi 41 Preußen und 12 Nichtpreußen, zufammen 53 GStubirenbe, welde
der landwirthſchaftlichen Alademie zu Poppelsdorf angehören.
evangefih-theofogifche
tathofifeh-theofogifche
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451
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23] 2% | 794 [| 49
137| 89] 41
|
12| 10| 108
2) 103| 31] 68
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452
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Provinzen, pbitofopbifche 2
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Sadfen . .. 3 5) 8
Schleswig. Holflein . — 94 —] 4 4—-|—-| 8| ı7 1) 1) ı
Pannovr . .. 59| 95] 56f112] 100] 12) 20) 244) 454 | —| —| 2
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Davon find im Sommer
Semefter 1877 imma-
trifufirt worden . . 31) 79] 17) Ani A| 6| 6| 99] 220 | 17) 50| 38
453
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Fakultät
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Baden . . 2... . 2 1 4| 2 . 6 9
Bairt . - 2... . 1 7 . 1 2 10
Braunſchweig.. 1 4 41 4 8 13
Bremen . .. . 2 . 3| 1 . A 6
Eifaß-Lothringen .. 1 .|. . . |
Sambınz i 2 . A| 3 . 7 10
Heffen, toßberjogthum . 3 1 2| 5 . 7 11
Fippe-Detm | N 1 1 14 2l| 4
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Lübed . . . 1 1 2) » 2 4
Medienburg » Schwerin 7 41 13| 1 141 3
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Sachen, Königreich iA) 31 7| a ılıo| 9
Sachſen, Großherzogthum 2 1 . 3| 2 . 5 8
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473
179) Statut für das geodätiihe Inftitut.
Aufgabe, Zufammenjetung und Reffort-Berhältniffe
des geodätifchen Inſtitutes.
8. 1.
Die Aufgabe des geodätiihen Inſtitutes ift die Pflege der
wiffenfchaftlihen Geodäfte und die Ausführung der für die Euro-
päiihe Gradmeſſung innerhalb des Preußiſchen Staatsgebietes er-
forderlichen Arbeiten. Außerdem fungirt daſſelbe vermöge des ihm
von der allgemeinen Konferenz der Europäiſchen Gradmeſſung
ertheilten Auftrages als deren Centralbüreau.
§F. 2
Das geodätiſche Inſtitut wird zuſammengeſetzt aus:
a. einem Präfidenten,
b. vier Sektions⸗Chefs,
c. vier feftangeftellten Affiftenten,
d. vier weiteren remunerirten Aififtenten,
e. dem erforderlihen Bureau: und Dienft-Perfonal.
Der Präfident ift befugt, für befondere Arbeiten oder für
Vertretungen zeitweilig Hülfdarbeiter nad eigenem Ermeſſen und
nad) Maßgabe der dafur verfügbaren Mittel anzunehmen.
8. 3.
Das gecdätiihe Inſtitut fteht als ſolches unter der unmittel-
baren Aufficht des Minifterd der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Als Centralbüreau der Europäiſchen &rabmeffung iſt daffelbe
das ausführende Drgan der permanenten Kommiſſion dieſes Unter-
nehmens.
Geſchäftskreis des geodätiſchen Infſtitutes im Preußiſche
Staate.
S. 4.
Bezüglih der Ausführung ded Preußiſchen Antheile8 an der
Guropäieen Gradmeſſung hat das geodätiihe Inftitut folgende
Obliegenheiten:
1) die Ausführung miffenfhaftliher für die Gradmeſſung er-
forderliher Zriangulationen und der zugehörigen Dräsihond-
Nivellements,
2) die aſtronomiſche Beſtimmung der Polhöhen, Azimuthe und
Längen-Unterſchiede für die Hauptpunkte des geodätiſchen
Netzes,
3) die Beſtimmung der Intenſität der Schwere an allen Punkten,
wo es erforderlich erſcheint,
32*
474
4) die Ausführung andermweitiger Berehnungen und erperimen-
teller Unterfuhungen im Intereffe der Gradmeffung.
Die Ausdehnung dieſes Arbeitöplaned auf
5) Beftimmung der magnetiſchen SKonftanten für die unter
Nr. 2. und 3. bezeihneten Punkte
bleibt vorbehalten. X
Die Publikation der Arbeiten des Inſtitutes erfolgt jedesmal
thuulichſt bald nad) deren Abſchluß, fpäteftens innerhalb dreier Jahre
nad) demfelben.
Mit diejer Maßgabe bleibt dem Präfidenten die Beftimmung
von Zeit und Neihenfolge der einzelnen Publikationen überlaffen.
Die Höhe der Auflage und die Zahl der davon im Archive
des Iuftituted niederzulegenden Gremplare beftimmt in jedem einzelnen
Ralle der Präfident. Bon jeder Publikation überreicht dad Inftitut
in oder mehrere Gremplare den einzelnen Gradmeſſungs-Kommiſſaren
und den Gradmefjungs-Behörden derjenigen Staaten, melde an der
Guropäiichen Gradmefjung theilnehmen, fowie den Gradmefjungs-
Behörden außereuropäiicher Staaten.
Ueber die DVertheilung von Exemplaren an andere Perfonen,
Behörden oder Inftitute im Intereffe der Wiſſenſchaft und namentlich
der Gradmeffung verfügt der Präfident.
Die nicht in das Archiv oder zur DVertbeilung gelangenden
Gremplare werden einem geeigneten Buchhändler in Verlag oder
Kommijfion gegeben und Die einzelnen Stüde zu dem vom Prä-
fidenten feftzujegenden Preife verkaͤuflich geftellt.
8. 6.
Das Inftitut hat ferner die allgemeine Aufgabe, fi in voll⸗
ftändiger Kenntniß von allen wiffenfaftlichen richeinungen auf
dem Gebiete der im $. 1. bezeichneten Forſchungen zu erhalten und
ſowohl die theoretiiche, als die praktiſche Fortbildung der Geodäfie
zu fördern. Zu erfterem Behufe unterhält das Inftitut insbejondere
eine eigene Bibliotbef. Zu lepterem Zwede ift dafjelbe berechtigt,
auch theoretijch wifjenichaftliche oder erperimentelle Unterfuhungen
von nicht zu dem Inſtitute gehörigen Gelehrten durch Gewährung
der Benutzung feiner Hülismittel oder anderweitige Anterftübung,
namentlih aud durd Aufnahme ihrer Arbeiten unter die Publi-
Kationen ded Juſtituts zu fördern.
Internationaler Geſchäftskreis des geodätiſchen
Inſtitutes.
87.
In feiner Eigenſchaft als Centralbüreau der Europäiſchen
Gradmeſſung hat das geodätiſche Inſtitut diejenigen Arbeiten aus⸗
475
zuführen, welche ihm durch die permanente Kommiſſion aufgetragen
werden. Als foldhe find biöher in Ausficht genommen:
1) Zur Sidyerung der nothwendigen Gleichförmigkeit der zu
vereinigenden geodätiichen und aftronomischen Beltimmungen
fol das Inſtitut durch feine eigenen Beobachter und ver-
mittelft feiner eigenen Inftrumente Nachmeſſungen von Pol-
höhen, Azimuthen, Längen-Unterfchieden, Pendellängen u. |. m.
vornehmen laſſen.
2) Es joll metronomifche Arbeiten ausführen zur Heritellung
einer gemeinfamen geodätiihen Maaß-Einheit, zur Ber:
gleidhung der angewandten Bafid-Apparate und zur DBeftim-
mung der Ausdehnungs-Roeffigienten.
3) &8 To die in den einzelnen Ländern audgeführten Beredy-
nungen der Koordinaten der Haupt-Sternwarten und jonftigen
aſtronomiſch beftimmten Hauptpunfte in ganz Europa ver-
binden, um die Grundlage für die Unterfuchung der Krünı-
mungsverhältniſſe des Erdtheiles berzuftellen.
Es iſt dem Inſtitute geftattet, mit ſeinen Inſtrumenten und
Beobachtern die geſammten geodätiſchen und aſtronomiſchen für die
Gradmeſſung erforderlichen Arbeiten oder einzelne Abſchnitte derſelben
in denjenigen fremden Staaten, welche dies beantragen, auf deren
Koſten auszuführen.
8. 8.
Das geodätiiche Inftitut beforgt ald Gentralbüreau den Drud
und die Berfendung der Protololle und fonftigen Verhandlungen
der permanenten Kommilfion unb ber Generale Konferenzen, ſowie
der eingelieferten Berichte.
Beziehungen des geodätiſchen Inſtitutes zum Central—
Direktorium der Bermeffungen im Preußiſchen Staate.
8. 9.
Der Präfident des geodätifchen Snftituted nimmt ald Kommiſſar
des Minifterd der geiftlihen 2c. Angelegenheiten an den Berathungen
und Geichäften ded Gentral-Direktortumd der DVermeflungen im
Preußiſchen Staate Antheil.
Nach Maßgabe des 8. A. des Allerhöchſt beſtätigten Drgani-
ſations-⸗Statutes für dad Central-Direktorium der va pin im
Preußiſchen Staate vom 11. Juni 1870 erftattet der Präfident den
Gentral- Direktorium Anzeige über beabfichtigte und audgeführte
Meflungen. Bon den Publifationen des Snitituted werden dem
Gentral-Direltorium je zwei Exemplare überreicht.
476
Wiſſenſchaftlicher Beirath des Inftitutes.
8. 10,
Um die Erfüllung der dem Inſtitute übertragenen Aufgaben
möglichft vollftändig zu ſichern, fteht dem Präfiventen ein willen
ſchaftlicher Beirath zur Seite.
Ein ‚Mitglieb deffelben wird auf Vorſchlag des Präfidenten,
die übrigen bis zu einer Zahl von fünf auf Vorſchlag der König-
lichen Alabemie der Wiffenihaften durd den Minifter der geiftlichen
2. Angelegenheiten ernannt.
Die erg find_auf Vertreter der Geodäfie, Mathematik,
Aftronomie, Phyſik und Technik zu richten.
Die Afademie hat bei ihren Vorſchlägen freie Wahl unter den
innerhalb des deutſchen Reichs wohnhaften Gelehrten und Technitern,
mit Ausſchluß der Mitglieder von Gradmefjungs-Kommiifionen und
Gradmeflungd= Behörden. Cine beftimmte Vertheilung der Mite
gliederſtellen auf die einzelnen vorgenannten Fächer ift nicht erforderlich ;
jedoch foll in erfter Uinie auf Geodäten von Zah Rückſicht ges
nommen werden. ou
Die Ernennung zum Mitgliede des wiſſenſchaftlichen Beirathes
erfolgt auf jedesmal drei Jahre.
Nah Ablauf der Ernennungsgeit oder beim Audfcheiden eines
Mitgliedes duch Tod oder freimilligen Austritt ift der Präfident,
beziehungöwelfe die Afademie durch den Minifter aldbald zur Eins
reihung eined Vorſchlages für die erledigte Mitglied- Stelle auf:
fordern. Mitglieder, deren Ernennungszeit abgelaufen ift, Tönnen
Ponleich wieder vorgefchlagen werden.
ß. 12.
Der Praͤſident des IHN Snftitute beruft und leitet die
Verfammlungen des wiflenfchaftlihen Beirathes und führt delle
Geſchaͤfte, joweit fie nicht durch befondere Beſchlüſſe anderen Mit-
gliedern übertragen werben. Bejchlüffe werden durch einfache Mehrs
heit der Abftimmenden gefaßt. Bei Stimmen-Gleichheit entſcheibet
der Vorfipende.
Mittheilungen an bie Mitglieder, Berathungen und Abftim-
mungen erfolgen entweder mündlich oder ſchriftlich
Infomweit dad gegenwärtige Statut feine befonderen Beftimmungen
enthält, bleibt die —A der Geſchaͤftsordnung dem wiſſen⸗
ſchaftlichen Beirathe felbft überlaſſen.
Der Präfident iſt verbunden, wenn er einen Antrag an den
vorgeorbneten Minifter in Betreff folder Gegenftände richtet, über
melde eine Verhandlung des Beiraths ftattgefunden hat, die Aeuße⸗
rung des legtern mit jeinem Antrage zufammen einzureichen.
4717
8. 18.
ANjährli im Laufe ded Monats März hat der Präfident den
wiſſenſchaftlichen Beirath zu einer Plenar-Verfammlung im Dienft-
Iofale des Suftituted zuſammen zu berufen.
Der Termin und die Tagesordnung ift den Mitgliedern vier
Wochen vorher jchriftlich mitzutheilen.
Regelmäßige Berhandlungs-Gegenftände für diefe Berfammlung
find folgende:
1) Berichterftattung des Präfidenten über die Arbeiten ded In⸗
ftitute8 während des laufenden Geſchäftsjahres und Borlage
der daraus abaeleiteten Refultate.
2) Borlage des allgemeinen Arbeitöplanes bed Inſtitutes für dad
nächſte Geſchäftsjahr.
3) Begutachtung der in dem Stat des Inſtitutes etwa noͤthigen
Veränderungen.
4) Begutachtung über Arbeiten und Einrichtungen, für melde
außerordentlihe Bewilligungen beantragt werden müſſen.
5) Auswahl derjenigen Arbeiten, welche unter den im Bereiche
der Thätigleit bed geobätifhen Snftituted vorhandenen fid
für die Zwecke der Gradmeſſung eignen und eventuell Be-
Ihlußfaffung über die daran vorzunehmenden Vervollftändi«
gingen und Berbefjerungen.
6) Beiprehung der Anträge, welche der Präfident an die per«
manente Kommilfion oder die General-Konferenz der Euro»
päiſchen Gradmeſſung zu richten beabfichtigt.
Der Präfident und fedes andere Mitglied ift berechtigt, noch
anderweitige dem Zwecke der Einfegung des Beirathes entiprechende
Anträge zur Verhandlung zu ftellen. Jedoch ift die Verhandlung
derjelben nur in dem Falle nothwendig, wenn fie bis zum 1. Februar
dem Präfidenten eingereicht, und von ihm in die den Mitgliedern
bei der Einladung mitzutheilende Tagesordnung aufgenommen worden
find. Andernfalld befindet die Verſammlung, ob fie die Verhandlung
\ogleih vornehmen oder auf eine fpätere Zufammenfunft vers
ſchieben will.
g. 14.
Außer der regelmäßigen jährlichen Berfammlung finden nad)
Bedürfniß weitere Plenarfigungen zur Erledigung der dem Beirathe
obliegenden Gefchäfte und zur Verhandlung über Anträge des Prä-
fidenten oder einzelner Mitglieder ftatt. Die Einladung dazu ift
unter Mittbeilung der Zagedorbnung jpäteftend vier Wochen vor
dem Tage der Berfammlung den - Mitgliedern ſchriftlich zuzuftellen.
Mit der Behandlung einzelner Gegenftände und Fragen können
durch befonderen Beihluß einzelne Mitglieder beauftragt werden.
418
8. 15.
An den Plenarverfammlungen nehmen die Sektiond-Chef des
Inftituts zur Verichterftattung und mit berathender Stimme Theil.
Wenn der Präfident an der Theilnahme an einer Sipung
verhindert ift, fo fann er fih durd einen Sektions-Chef dergeftalt
en laffen, daß dieſer an feiner Stelle einfahes Stimmredt
erhält.
Der BVorfig und dad Recht der Entſcheidung bei Stimmen-
Gleichheit gehen in diefem Falle auf cin von der Verſammlung für
diefe Sigung zu wählended Mitglied über.
8. 16.
Die Mitglieder des wiſſenſchaftlichen Beirathes erhalten Reife-
foften und Diäten für ihre Theilnahme an den außerhalb ihres
Wohnortes ftattfindenden Konferenzen, ſowie Erſatz ihrer etwaigen
baaren Auslagen.
8. 17.
Alljährlich nad der regelmäßigen Verſammlung im Monat
März überreicht der —E Beirath der Königlichen Alademie
der ———— einen Jahresbericht über feine Thätigkeit zur
Kenntnißnahme.
Vertretung bei den GeneralsKonferenzen der Euro—
päiſchen Gradmeifung.
$. 18.
Die Vertreter Preußens bei den General» Konferenzen der
aiſchen Gradmeffung werden auf den Vorſchlag des Präfidenten
des geobätifchen Inftituted und des wiſſenſchaftlichen Beirathes von
dem Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten für jede einzelne
Konferenz beftimmt.
Befepung der Stellen im geodätifhen Inftitute
8. 19.
Der Präfident des geodätiſchen Inſtitutes wird auf Vorſchlag
der Afademie der Wiffenfchaften von dem Könige ernannt. Die
Afademie bat fih mit Rückſicht auf die Funktion des Präfidenten
als Präfident des Gentralbüreaus der Europäiſchen Grabmefjung
vor Aufftellung ihres Vorſchlages mit der permanenten Rommilfion
der Europäiſchen Gradmefjung in Verbindung zu fegen, und wenn
——— mit iht ein Einverſtaͤndniß über die geeignetite Perſoönlichkeit
au erzielen.
a _
8. 20..
Die Vorſchläge für die Beſetzung der Stellen der Geftiond:
Chefs und der feftangeftellten Aifiitenten des geodätiſchen Snftitutes
legt der Präfident zunächſt dem Beirathe zur Begutachtung vor und
unterbreitet fie mit der Neuerung deffelben dem Minifter der geift-
lichen 2c. Angelegenheiten.
Vorſtehendes Statut tritt mit dem 1. November d. 3. in Kraft.
Berlin, den 22. September 1877.
Der Minifter der en 2c. Angelegenheitet.
alt.
180) Arbeitötifhe für Preußifhe Gelehrte in der
zoologijdhen Station ded Dr. Dohrn zu Neapel.
Der im Jahre 1873 errichtete Vertrag wegen Stellung zweier
Arbeitstiiche in der zoologiſchen Station des Dr. phil. Dohrn zu
Neapel zur Benugung für Preußiſche Gelehrte — auszugsweiſe
abgedrudt im Sentralblatt der Unter. Berw. pro 1873 Seite 707 —
ift zufolge Verfügung ded Herrn Minifterd der geiftlichen ꝛc. An
gelegenheiten vom 9. Oktober v. 3. auf ein Fahr, und nunmehr zu-
folge Verfügung vom 31. Auguft d. J. auf weitere zwei Sabre
vom 1. Dftober 1877 bis dahin 1879 verlängert worden.
181) Konkurrenz für die Ausſchmückung des Kaijer-
ſaales im Kaiferbaufe zu Goslar.
(Centrbl. pro 1876 Seite 643 Nr. 266.)
Der unter dem 11. Dezember v. 3. ergangenen Aufforderung
ur Cinfendung von Sntwärten für die Ausfhmidung des Kaijer-
—* im Kaiſerhauſe zu Goslar haben unter Einhaltung der ge⸗
jtelten Bedingungen 12 Künftler mit Borlegung von 11 Entwürfen
entiprochen. Sur Beurtheilung der Entwürfe ift die Kommillion,
welche über die Bermendung des Fonds zur Beförderung der monu⸗
mentalen Malerei und Plaſtik ꝛc. zu berathen hat, berufen worden
und am 12. d. M. zufammengetreten. Diejebbe befteht gegenwärtig
aus folgenden Mitgliedern: Profeffor Reinhold Begad in Berlin,
Kanzler von Goßler in Königdberg i. Pr., Profeffor Dr. 9. Grimm
in Berlin, Maler Hiddemann in Düffeldorf, Präfident der König-
lichen Akademie der Künfte Geh. Regierungs-Rath Hipig in Berlin,
Direltor der Nationalgalerie Dr. Sordan in Berlin, Profeffor
2. Knaus in Berlin, Direktor der Bauafademie Geh. Regierungs-
Rath Lucae in Berlin, Profeffor E. Mandel in Berlin, Profefjor
G. Richter in Berlin, Profeffor Mar Schmidt in Königäberg i. Pr.,
Profeſſor 3. Schrader in Berlin, Profeffor K. Steffed in Berlin,
480
Profeſſor H. Wislicenus in Düffeldorf, Profeffor A. Wittig in
Düffeldorf, Profeffor A. Wolff in Berlin.
Die Herren Kanzler von Goßler und Profeffor ©. Richter
waren verhindert, an den Arbeiten der Kommilfion Theil zu nehmen;
Profeſſor Wislicenus ſchied als betheiligt aus.
Nah den mit 11 gegen 2 Stimmen gemachten Vorſchlägen
diefer Kommiſſion ift der erfte Preis dem Entwurfe des Profefjord
H. Wiölicenud in Düffeldorf, der zweite Preis dem Entwurfe der
Herren Profefforen Bleibtreu und &. Gejelihap in Berlin und,
auf den weiteren einftimmigen Antrag der Kommilfion ein dritter
Preis in Höhe des zweiten Preifes dem Entwurfe des Geſchichts-
malerd H. Knadfuß in Düffeldorf zuerfannt worden. Won den
abweichenden Stimmen find für den erften Preis je eine auf die
Entwürfe von Bleibtreu und Geſelſchap und von Knadfuß, für den
zweiten Preid beide auf den Entwurf von Knadfuß gefallen.
Die Entwürfe werden von Dienftag, dem 25. d. M., ab unter
den anderweit befannt zu machenden Modalitäten in der Königlichen
Nationalgalerie Sierfelb für einige Zeit öffentlich ausgeftellt fein.
Berlin, den 24. September 1877.
Der Minifter ber sen ic. Angelegenheiten.
alt.
Belanntmadjung.
11. Gymnaſial⸗ und Real:Lebranftalten.
182) Anerkennung höherer Unterrichtdanftalten.*)
(Eentebl. pro 1877 Geite 224 Nr. 91.)
Im Derfolg ber Belanntmahung vom 22. März d. I. wird in
der anlage ein Nachtrags-Verzeichniß folder höheren Lehranftalten
veröffentlicht, melde nad $. 90. Theil I. der deutichen Wehrord-
nung vom 28. September 1875 zur Austellung gültiger Zeugniffe
über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den Anfährigefreinilligen
Militärbienft berechtigt find.
Berlin, den 26. September 1877,
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Ed.
*) Die Belanntmahung vom 26. September d. I. und das Nadtrage-
verzeihnißi find veröffentlicht durch das Centralblatt fir das Deutſche Reih pro
4877 Wr. 39 @eite 462 folg.
dem Berzeihniffe werben hier nur bie höheren Rehranflalten im Pren-
Biihen State aufgeführt.
481
Nachtrags⸗Verzeichniß
ſolcher höheren Lehranſtalten, welche zur Ausſtellung
gültiger Zeugniſſe über die wiſſenſchaftliche Befähi—
gung für den einjährig-freiwilligen Militärdienſt
berechtigt ſind.
A. Lehranſtalten, bei welchen der einjährige, erfolg—
reihe Beſuch der zweiten Klaffe zur Darlegung der
wiffenfhaftliden Befähtgung genügt.
a. Gymnaſien.
I. SKönigreih Preußen.
Provinz Brandenburg.
Dad Humboldt8-Öymnafium zu Berlin.
\ Provinz Hannover.
Das Gymnafium zu Norden (biöher Progymnafium, Verzeichniß
vom 19. Sanuar 1876 — ©. 40 — unter B. a. 1.8).
Rheinprovin;.
Das Gymnafium zu Krefeld.
Das Gymnafium zu Neuwied (biöher Progymnafium, ebendaf. unter
B. 2.1. 17).
B. Lebranftalten, bet welden der einjährige erfolg-
reihe Befud der erften Klaffe nötbig ift.
a. Brogymmafien.
Königreich Preußen.
Provinz Preußen.
Dad Progymnafium zu Königdberg i. Pr.
Provinz Schlesmig-Holftein.
Dad Progymnafium zu Wandsbeck.
Provinz Hannover.
Das Progymnafium zu Leer.
b. Realſchulen zweiter Ordnung.
— — —
c. Höhere Bürgerſchulen, welche den Gymnaſien (bezw. Real-
ſchulen erfier Brönung) in den entfprechenden Klaſſen gleidy-
geſtellt find.
I. Königreih Preußen.
Provinz Brandenburg.
Die höhere Bürgerjchule zu Rathenow (ebendaf. unter C. a. aa. I. 11).
48 |
Provinz Sadjen.
Die höhere Bürgerſchule zu Gardelegen.
Provinz Säledwig-Holftein.
Die höhere Bürgerfhule zu Wandsbeck (verbunden mit dem Pro-
gyinnaſium dafelbft).
Provinz Hannover.
Die höhere Bürgerſchule zu Hameln (ebendaf. unter C. a. aa. I. 28).
C. Lehranſtalten, bei welchen daß Beftehen der Ent»
laffüngsprüfung gefordert wird.
a. Oeffentliche.
aa. Höhere Bürgerſchulen, welde nicht zu denjenigen unter B. c.
gehören.
1. Königreich Preußen.
Provinz Preußen.
Die höhere Bürgerſchule zu Riefenburg.
Provinz Weftfalen.
Die höhere Bürgerſchule zu Altena.
D. 2ehranftalten, für welde bejondere Bedingungen
feftgeftellt worden find.
Königreich Preußen.
Provinz Brandenburg.
Die Gewerbſchule zu Potsdam.
Provinz Sadjen.
Die Gewerbſchule zu Halberftadt.
Rheinprovinz.
Die Gewerbſchule zu Saarbrüden.
183) Grläuterung zu $. 8. der Dienftinftruftion für
tehreran den — Säulen der Provinz Branden—
burg vom 22. Jan uar 1868.
Berlin, den 5. Oftober 1877.
Auf die Eingabe vom 27. Auguft d. I. gereicht Ihnen Kolgen-
des zum Beſcheid.
Die preuhiſche Unterrichtd- Vermaltung hat von jeher einen
hoben Werth darauf gelegt, die Thätigkeit der Lehrer an den höheren
483
Schulen nicht auf das Ertheilen des ihnen aufgetragenen Unterrichts
zu beſchränken, ſondern ihnen für alle wichtigen Fragen des Schul—⸗
lebens eine weſentliche Mitwirkung anzuvertrauen, und verdankt
dieſer dem Lehrſtande gegebenen Stellung einen großen Theil der
an den höheren Schulen erreichten Erfolge. Dabei iſt aber nie
außer Acht gelaſſen worden und darf nicht außer Acht gelaſſen
werden, daß der Direktor zugleich deu nächfte Vorgefepte der übrigen
Mitglieder des Lehrerfollegiums ift.
Aus dieſen allgemeinen Geſichtspunkten findet die Frage ihre
Grledigung, für welde Sie meine Entiheidung nachſuchen,
„ob der Direltor dad Recht habe, der Berechtigung von
Anträgen eined Xehrerd, welde im Sinne ded $. 8. der
Lehrerinftruftion vom 22. Sanuar 1868 erfolgen, zu präjus
diziren.”
Der 8. der angezogenen Lehrerinftruftion für die Provinz
Brandenburg (Wieje II.S. 196 ff.) lautet in dem betreffenden Sape:
„Anträge auf Berathung eined Gegenftandes zu ftellen, ift
jeder Lehrer berechtigt, hat jedody diejelben vorher anzumelden
und die Reihenfolge fowie die Art der Behandlung dem
Direktor zu überlafjen.”
Menngleih num weder durch den Wortlaut diefed Sapes nod)
durch andere Borfchriften der Lehrers oder der Direftoren-Snftruf:
tion für die Provinz Brandenburg eine ausdrüdliche Entſcheidung
der von Ihnen geitellten Frage gegeben wird, fo fann dod nad
den oben angegebenen Gefichtpunften deren Bejahung nicht zweifel-
haft fein. Der Direktor ift nidt nur beredhtigt, fondern auf das
entſchiedenſte verpflichtet, Anträge, welche nicht zur Zuftändigkeit der
Konferenz gebören, oder melde ihm aus ſachlichen Gründen zu
einer Grörterung in der Konferenz nicht geeignet jcheinen, von der-
felben zurüdzumeifen, wogegen dem Antragfteller dad Recht der
Beſchwerde an die höheren Inſtanzen unbenommen bleibt. Diefer
Stellung des Direktord ift in einigen der für andere Provinzen
erlaffenen und in Wieſe's Sammlung der Berordnungen und
Gefepe für die höheren Schulen in Preußen abgedrudten Lehrer⸗
und Direftoren-Snftruftionen ein beftimmter Ausdrud gegeben. So
beißt ed: der Direktor „geftattet den Lehrern, Angelegenheiten,
die er für Die Konferenz geeignet findet, zur Beipredhung
zu bringen” (Direktoren » Inftruftion für die Nheinprovinz vom
15. Suli 1867 8.3. — a. a. O. II. ©. 169). Der Direktor „be>
ftimmt die zu behandeln:en Gegenftände und die Reihenfolge
derfelben” (Direktoren: Inftrultion für die Provinz Hannover vom
4. Mai 1873 8. 17. — a. a. O. U. ©. 177).
Daß dem Direktor diefe verantwortlidhe Entſcheidung über Zus
laffung eined Antraged zur Konferenzberathung oder Ausſchließung
484
von derſelben überlaſſen bleiben muß, tritt übrigens recht deutlich
in dem Falle hervor, welcher Ihnen Anlap zu der Frage gegeben hat.
Der Minifter der sehhligen 3c. Angelegenheiten.
alt.
An
ben orbentlihen Realſchullehrer Herrn R.,
BWohlgeboren zu N.
U. IL 23312.
184) Berfahren bei der durch Konferenzbeſchluß erfols
enden Außftellung der Zeugniffe über die wiffen-
Naafttige Befähigung für den einjährig freiwilligen
ilitärdienft.
Berlin, den 29. Mat 1877.
Das Reichskanzler-Amt hat unter dem 22. v. M. allgemeine
Anordnungen empfohlen, durdy welche bei den in die Kategorie a.
und b. des 8. 90., 2 der deutihen Wehrordnung vom 28. Sep-
tember 1875 eingereihten Lehranftalten, ohne Beeinträchtigung der
ihnen verliehenen Berechtigung das Zeugniß der wifjenicaftlihen
Defähigung für den eimjährig freiwilligen Militärdienft auf Grund
eines Kon! srenpbefäluffee zu ertheilen, die Strenge in der Auß-
übung dieſes Rechtes möglichft gefihert werde. I Anerkennung
des hohen Wertheö, der darauf zu legen ift, daß die Ausübung jenes
wichtigen Rechtes von jedem Scheine einer ungeredhtfertigten Nach»
ficht frei bleibe, finde ich in dieſer Hinficht Folgendes zu verordnen.
Die Gefahr ungerechtfertigter Nachſicht tritt aus leicht erflär«
lien Gründen bei den Schülern ein, welde an derjenigen Stelle,
an welder dad fragliche Dualififationdzeugnig überhaupt erreichbar
ift, die Schule zu verlaffen beabfichtigen. Manche Schulen haben,
ur Abwehr der Gefahr oder des Scheines einer ungerehtfertigten
tachficht, aus eigenem Antriebe die Einrihtung getroffen, die Bes
werber um dad fragliche Zeugniß jedenfalls einer fchriftlihen und
mündlihen Prüfung zu unterziehen. Es ift empfehlenswerih, daß
dieſe als zweckmäßig anzuerfennende Einrichtung da, wo fie befteht,
erhalten bleibe; indefien kann diefelbe von Eehranftalten, welche den
Kiafien a. oder b. a. a. D. angehören, nicht ausdrücklich gefordert
werben.
Dagegen ift zu_fordern, daß die Zuerfennung des militäriſchen
Befähigungd-Zeugniffes mit derfelben Strenge und nad denfelben
Srundlägen erfolge, nach melden über die Verſetzung der Schüler
in die höhere Kaffe, bezw. Abteilung einer Klaffe entihieden wird.
Es find dabei fortan folgende Beftimmungen einzuhalten:
1) Der Beſchluß über Zuerfennung des militärijchen Oualie
485
fikationd-Zeugniffes darf nicht früher gefaßt werden, als in dem
Monate, in welhem der einjührige Bejud der zweiten bezw. der
eriten Klaſſe der betreffenden Schule abgeichloffen wird.
2) Im der Konferenzberathung über die Zuerfennung ded Quali»
fikations-Zeugniſſes haben alle beim Unterridhte ded Bewerberd um
dad Zeugniß betheiligten Lehrer ihr Botum abzugeben. Für die
daraus zu ziebende Enticheidung über die Zuerfennung find die⸗
felben Grundjäge einzuhalten, weldhe für die Verſetzung in eine
höhere Klaffe in Geltung find. Dad Protofoll muß die Begrün-
dung der Zuerfennung volftändig erfihtlid maden, und zwar
unter auddrüdlicher Bezugnahme auf den vollftändigen Snhalt der
Sculzeugniffe des legten Jahres, bezw. unter Beilegung einer Ab-
Ichrift diefer Zeugniffe. Wo dad Leptere geſchieht, find die Zeugniffe
zwei Sabre lang ald Beilage ded Protokolle aufzubewahren und
dann zu faffiren.
3) Das Protokoll über die Verleihung des militäriſchen De:
fähigungs-Zeugniſſes in dem vorbezeichneten Fällen, d. h. an dies
jenigen Schüler, melde nady Erwerbung des Zeugniffed die Schule
zu verlaffen beabjihtigen, ift abgefondert von dem allgemeinen
Konferenzprotofoll zu führen; in dem letzteren ift an der entipredhen-
den Stelle eine Verweilung auf dad Protokoll über Zuerfennung
der Militärzeugnifje zu geben.
Dei denjenigen Schülern, welche die Schule bis zu ihrem Ab-
\hluffe oder jedenfalld über die Stelle hinaus, an welder das
Militärzeugniß erreihbar ift, beſuchen, tritt die Gefahr nicht ein,
dag die Rudjiht auf dad Geſuch um dad Dualififationdzeugniß zu
einer Nachſicht in der Beurtheilung veranlaffe. Dadurd, daß einem
Schüler in der Verjepungsfonferenz die Verjegung in die, über den
Zeitpunkt des Militärzeugniffed nächſt höhere Klaffe, bezw. Klaffen-
abtheilung, bedingungslos zuerfannt ift, wird demfelben, ohne daß
es dazu noch eined befonderen Beſchluſſes bedürfte, zugleidy das
militärifhe Dualififationdzeugniß zuerfannt. Dafjelbe ift von jept
an den auf der Schule verbleibenden Schülern zugleih mit dem
Schulzeugniſſe auszuftellen und einzuhändigen. In dem Schluß.
Tage ded Zeugniſſes ift in dieſem Falle ftatt Konferenz zu Ichreiben:
Verſetzungs-Konferenz. Die Inhaber eined jolden Dualififationd-
Zeugnijjed bedürfen bei einer erit fpäter eintretenden Anwendung
dieſes Zeugniſſes nur nod einer Beicheinigung des Direktors über
ihre ſittliche Führung in der dazmifchen liegenden Zeit.
Die biöherige Beftimmung, dab die Konzepte aller militärifchen
Befühigungszeugniffe in einem beionderen gehefteten und paginirten
Dande aufzubewahren find, bleibt in unveränderter Geltung. Wenn
die Audftellung eines Duplikates fir eim verloren gegangened Mili-
tärzeugniß nachgeſucht wird, fo ift die Schule ermädtigt, dafür
eine Gebühr von Drei Marf)zu fordern; diefelbe fliegt dem Fonds
*) vergl. bie unter 2. abgebrudte Berfügung v. 9. Aug. 1877 Nr. 3. ©. 457.
486
für die Bibliothek der Schule zu. Die Abſchrift iſt auddrücklich
ald Duplifat zu bezeichnen. j
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium wolle von den vors
ftebenden Beftimmungen die betreffenden Schulen Seined Amts—
bezirfes in Kenntniß fegen und ihnen deren genaue Befolgung zur
Pflicht machen. Durch die unter Nr. 3. gegebene Vorſchrift über
das Protokoll ift es den techniſchen Räthen des Königlichen Pro-
vinzial-Schulfollegiumd erleichtert, bei perfönlidher Anweſenheit an
einer Schule von dem Verfahren bei Ertheilung der militärifchen
Dualififationszeugniffe Kenntnig zu nebmen. Die bloße Thatſache
diefer Kenntnißnahme wird dazu beitragen, in das Verfahren der
Schule bei Ertheilung des fraglichen Zeugniffes die wünfchenswerthe
gleichmäßige Strenge zu bringen.
Der Minifter der sitiöe 2. Angelegenheiten.
all
An
ſammiliche Königliche Provinzial-Schuftollegien.
U. II. 1089,
Berlin, den 9. Auguft 1877.
In Folge der von einigen Seiten ergangenen Anfragen fehe
id mic zu folgenden Grläuterungen bezw. Abänderungen der Girku-
lar-Verfügung vom 29. Mat d. 3. — U. II. 1089 — veranlaßt.
1) Der Beitimmung in $. 90. a. und b. der deutfhen Wehr»
ordnung vom 28, September 1875, wonad der einjährige erfolg«
reiche Beſuch ber betreffenden Kaffe zur Darlegung der wiffen-
ſchaftlichen Befähigung für den einjährigen Milttärdienft genügt,
ift bisher in vielen Fällen eine unftatthafte Auslegung gegeben
worden, indem bei der Zuerfennung der Zeugniffe weſentlich ges
tingere Anforderungen geftellt worden find, ald für die Verſetzbarkeit
in die nächſt höhere Kaffe bezw. Klaffenordnung. Um diefer durch—
aus ungerechtfertigten Milde der Beurteilung für die Zukunft vors
zubeugen, ift unter Nr. 2, der Eirkularverfügung angeordnet worden,
dab über die Zuerfennung des Qualifikalionszeugniſſes diefelben
Grundfäge einzuhalten find, melde für die Verfegung in eine höhere
Klaffe in Geltung find. Dabei wird ald Regel angenommen, dab
die Entſcheidung über Ertheilung des Dualififationszeugnifjes in der
Berjepungsfonferenz am — bes Schuljahres bezw. Halbjahres
getroffen wird, Da indeffen Fälle eintreten können, in welchen die
Verjhiebung ber Entſcheidung bis zu dem bezeichneten Zeitpunfte
e tte mit Sich führen wurde, fo tft unter Nr. 1. a. a. D. den
Direltoren die Ermädtigung gegeben, die Beſchlußfaſſung in ſolchen
Sällen bereits vor dem völligen Ablaufe des einjährigen Beſuches
487
der Klaffe herbeizuführen. Aber bei der engen Begrenzung diefer
Friſt ift ed auch dann der Konferenz noch möglich), —* ein Urtheil
darüber zu bilden, ob der betreffende Schüler bis zum Schluß des
einjährigen Beſuches der Klaffe vorausſichtlich die Verſetzung in die
nächſt höhere Klaffe erreichen wird oder nicht, und ed ift darum
auch im diefem Falle die unter Nr. 2 gegebene Anordnung unbedingt
als Mapftab der Beurtheilung feftzuhalten.
Durch die Beitimmung des zweiten Abſatzes in Nr. 3. der
Giefularverfüglng ſoll andererſeits der in einzelnen Fällen vor-
gefommenen Unbilligteit entgegengetreten werden, dab Schülern,
welche in die nächſt höhere Klaffe bezw. Klaffenordnung verſetzt
worden find, wegen geringerer Leiftungen in diefer Klaffe die Er-
theilung des Dualifitationdzeugniffes verfagt worden ift.
2) Da in dem Schema 17 zu 8. 90. der deutihen Wehr:
ordnung, abweichend von den früher geltenden Beftimmungen, die
Bemerkung weggelaffen ift, dab das Zeugniß in der Konferenz feit-
geftellt worden ift, jo tft im zweiten Abfah von Nr. 3. der Cirkular—
verfügung vom 29. Mai er. der Sag: „Sn dem Schlußſatze des
Zeugniſſes ift in diefem Falle ftatt Konferenz zu ſchreiben: Ver—
ſetzungskonferenz? zu ftreihen. Selbftverftändlich wird durch diefe
Meglaffung an den Vorfchriften, welche bei Ertheilung des Duali-
ffattondzeugniffes zu beobadten find, im Webrigen nichts geändert. °
3) Um mit dem bezeidhneten Schema 17 des 8. 90. völlige
Mebereinftimmung herbeizuführen, ift im dritten Abfag von Nr. 3.
a. a. D. die Gebühr für ein Duplikat des Zeugniffes in jedem Falle
von drei Markt auf 50 Pfennige herabzufegen.
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten.
an Im Auftrage: Förſter.
ſämmtliche Königl. Provinzial⸗Schullollegien.
U. II. 189.
IV. Seminare, Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Berbältniffe.
185) Termin für die TZurnlebrerinnenprüfung im
Herbft 1877.
(Eentrbl. pro 1877 Seite 112 Nr. 49.)
Berlin, den 5. Oltober 1877.
Für die Zurnlehrerinnenprüfung, welche in Gemäßheit ded Res
giemente vom 21. Auguft 1875 (Sentralblatt d. Unterer. Verw.
Seite 591) im Herbft 1877 zu Berlin abzuhalten ift, habe ich
1877. 33
488
Termin auf Montag den 19. und Dienftag den 20. November d. 3.
event. auch auf folgende Zage, wenn die Anzahl der Meldungen es
nötbig mac, anberaumt.
eldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen
find bei der vorgejegten Dienſtbehörde ipäteltend 4 Moden, Mels
dungen anderer Bewerberinnen fpäteftens 3 Wochen vor dem anges
gebenen Termin unmittelbar bet mir anzubringen.
Der Königlihen Regierung ıc. überlafje ich, diefe Beftimmung
im dortigen Berwaltungsbezirfe in geeigneter Weiſe zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Un
ſämmtliche Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien
in ber Provinz Hannover und ben König. Ober⸗
Kirchenrath zu Nordhorn.
Abſchrift erhält das Königliche Provinzial» Schultollegtum zur
Nachricht und Beachtung.
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
ſämmtliche Königl. Provinzial ⸗Schullkollegien.
U. III. 13187.
186) Zuftändigfeit beit Entjheidung über Anträge auf
Erlaß der Seminar-Ausbildungstoften.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 257 Nr. 113.)
Berlin, den 8. November 1876.
Auf den Bericht vom 17. September d. 3. erfläre ich mid
unter den angezeigten Umftänden und im Berfolg meines Crlaffes
vom 4. Maid. J. — 1949. U. III. — damit einverftanden, daß
den Königlichen Regierungen und beziehungsweiſe Konfiftorien nicht
allein die Entſcheidung über Anträge von ehemaligen Seminariften
auf gänzlichen oder theilweiſen Erlab der auf Grund von Aufnahme
Meverien zu leiſtenden Nüdzahlungen, fondern auch der Beſchluß
über die Einklagung der Rückzahlungen zu überlaffen ift und von
dem Königlihen Provinzial» Schullollegium nur die Aufnahmes fe:
verje ſowie die Beträge der zu beanipruchenden Rückzahlung mitzus
theilen find.
Un
das Konigliche Provinzial-Schuflollegium zu R.
489
Abfhrift zur Kenntnignahme und Nachachtung.
Der Minifter der een ıc. Angelegenheiten.
a “
An
bie übrigen Königlihen Provinzial-Schullollegien, Die
Königl. Regierungen, die Königl. Konflflorien ber
Provinz Hannover und den Königl. Ober-Kirchen-
rath zu Nordhorn.
U. DI. 11795.
187) Bereinbarung mit dem Herzoglid Säadfiihen
Staats-Minifterium zu Gotha über gegenfeitige Ans
erfennung der Prüfungsdzeugniffe für Lehrerinnen.
Berlin, den 26. September 1877.
Mit dem Herzoglid Sächſiſchen Staats-Miniſterium zu Gotha
habe ich ein Uebereinlommen dahin getroffen, da die im König-
reihe Preußen auf Grund der Prüfungsordnung für Lehrerinnen
vom 24. April 1874 ausgeftellten Befähigungszeugniffe au in den
Herzogthbümern Koburg und Gotha ald gültig anerkannt, ſo⸗
mit deren Inhaberinnen zum Schuldienfte in diefen Herzogthümern
zugelafjen werden — und daß diejenigen Schulamtöbewerberinnen,
welhe an dem Lehrerinnen- Seminar zu Gotha auf Grund der
von dem $Herzoglihen Staats » Minifterium dafelbft unter dem
21. Zuli 1877 genehmigten Prüfungsordnung für dieſes Seminar
dad Zeugniß der Befähigung zu gehrerinnenttellen an Bolföfchulen
jowie an mittleren und Döberen Mädchenſchulen erlangt haben, auch
im Königreihe Preußen die Anſtellungsfähigkeit erhalten.
Die Königlihe Regierung ꝛc. ſeße ich hiervon zur Beachtung
und weiteren VBeranlafjung in Kenntniß.
Un
die Königl. Regierungen, das Königl. Provinzial⸗
Schulkollegium hier, die Königl. Konfiftorien in
der Provinz Hannover unb ben Konigl. Ober-
Kirchenrath zu Norbhorn.
Abſchrift erhält das Königlihe Provinzial-Schulfollegium zur
Beachtung und weiteren Beranlaffung.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königlichen PBrovinzial-Schuffollegien.
U. IM. 13715.
33*
V. Volksſchulweſen.
188) Auszug aus dem Jahresbericht über die Schleſiſche Blinden-Unterrichts-Anſtalt
zu Breslau im Jahre 1876.
(Centrbl. pro 1876 Geite 505 Ar. 210.)
Zahl ber Zöglinge
Religionever- | Aus dem Regie
über. | im der Anparı | außer ber bältmiß rungebeiri
Anfalt
lander.
[Aus andern vet
pingen oder Aut
Ende 1875 verblieben. . . 88 | 55 | 30 85| ıj 2 —
aufgenommen wurden im Laufe
des Jahres 1366. 24177 14 al: —
8 im Laufe von 1876 waren Böglinge 112 | 72] | 0‘ 54 | 46 . a —
ı {m Eaufe von 1876 gingen ab . 23 | 14 5 _ J _ 1 —
Ende 1876 verblieben. . . .
8 [5812| = 1| ler 35
as Erweqhſe⸗⸗ mm Arbeitsunterricht
ale Erwochſene ſaus der Schule der
aufgenommen Anfolt eingetreten
mim|e
Ende 1875 erhielten . .
dazu kamen im Jahre 1876 !
Unterricht erhielten im Ganzen P
im Laufe von 1876 gingen ab .
Ende 1876 verbli
N.
491
Freiftellen hatten im Sahre 1876
a. Provinzialftändifhe: 26 Zöglinge,
b. durch befondere Stiftungen gegrinbele 10 Zöglinge.
Durh Herrn Senior Treblin bei St. Bernhardin wurden
in diefem Jahre fieben blinde Knaben (Dienftag, den 13. Juni)
und drei blinde Mädchen (Montag, den 12. Zunt) Tonfirmirt.
Bon den Zöglingen katholiſcher Konfeffion erhielten zwei Knaben
und zwei Mädchen den Vorbereitungsunterricht Durch den verftorbenen
Herrn Pfarrer Schneider bet St. Mattbiad und wurden nah
Oſtern zum Genuß des heiligen Abendmahld zugelaffen.
Am Schluſſe der am 30. Juni abgehaltenen öffentlichen Prü-
fung wurden 14 Zöglinge, 8 Knaben und 6 Mäddyen, in ihre
Heimath entlafjen.
Diefe vierzehn Zöglinge werden im Stande fein, ihren Lebens⸗
unterhalt felbftftändig, die Mädchen menigftend zum groben Theil,
zu erwerben, wenn fie mur Arbeitgeber finden. 3 Knaben find
eprüfte Korbmachergefellen, 2 geprüfte Seilergefelen und werden
ch Kundſchaft zu erwerben judhen, 3 haben die fogenannten ge=
mifchten Arbeiten anfertigen gelernt. Als unausgebildet im Hand⸗
arbeitöunterriht wegen Ungeſchicklichkeit und nicht hinreichenden
Fleißes mußten noch 3 Knaben entlaffen werden.
In weiblihen Handarbeiten zwar nicht vollftändig, aber doch
ziemlich audgebildet waren unter den Entlafjenen: 2.
Leider mußten außer den genannten ein Zögling wegen an-
dauernder Kraͤnklichkeit, und zwei Zöglinge wegen nicht zu beflegender
Ungeſchicklichkeit und Trägheit entlaffen werden.
Im Mufikunterriht haben ſich 4 Knaben und 2 Mädchen
Sertigfeiten erworben, welche fih für den Broderwerb verwerthen
laffen. Das Flügelitimmen, eind der einträglichiten Erwerbömittel
für den Blinden, haben 3 Knaben erlernt.
Sämmtliden entlafjenen Zöglingen wurde zur Anihaffung von
Arbeitömaterial und Handwerkszeug ein Geſchenk von je 15 Marl
zu Theil. Außerdem erhielten die Zöglinge, welche dad Schreiben
der Blindenjchrift erlernt und durch eine Probefchrift bekundet hatten,
3 Knaben und 4 Mädchen, je eine Hebold’ihe Schreibtafel nebit
Zubehör. Zöglinge, welde feine harte Handarbeit verrichtet hatten
und deöhalb mit ihren Fingerfpihen noch die erhabene Blindenjchrift
lefen konnten, 3 Knaben und 5 Mädchen, erhielten je ein Evan⸗
gelium Matthät in Stuttgarter Blindenfchrift zum Geſchenk.
Durch die neue Provinzial- Orbnung ift das bisher beitehende
Berhältniß der Anftalt zur Königlihen Regierung dahin abgeändert
worden, daß die von den hohen Provinztal-Ständen durdy Aller-
höchſte Bewilligung Sr. Majeftät des Kaiſers geftifteten 6 Frei—
ftellen auf den Dotationdfond8 der Provinz übernommen, und die
ſtändiſchen Sreiftellen fomit auf die Zahl von 26 erhöht worden
492
find. Außerdem bemilligten die Provinzialftände auf unfere Bitte
bie Erhöhung der Penfiond- und Bekleidungsgelder für ihre Kreis
ftelleninhaber um 54 Mark jährl. pro Kopf, und verpflichteten und
— zu lebhaftem Danke, den wir ihnen hierdurch ergebenſt ab⸗
tatten.
Die Erfahrung, daß mit der Beſchäftigung unſerer weiblichen
Zöglinge ein jo großer Mangel an Bewegung verbunden ift, daß
Krümmungen ded Rückgrates und andere körperliche Leiden nur zu
oft eintreten, veranlaßten uns, diefem Hebelftande durch Einführung
eineß regelmäßigen Zurnunterrichtes möglichft entgegen zu wirken.
Herr Oberturnlehrer Roͤdel ius erbot fi freundlichſt, dieſen per»
ſönlich einzurichten und leitete ihn vom September bis zum Neujahr
felbft und unentgeltlich wöcentlih in 2 Stunden. Durd die aus
feiner reichen Erfahrung äußerst mannigfaltig geftalteten Freiübungen
hat Herr Rödelius diefe Stunden unfern — 28* — ebenſo nüplidy
als anziehend gemacht, fo daß dieſe unter Leitung unſerer Arbeits⸗
lehrerin Fräulein Gumprecht auch außer den Turnſtunden der⸗
artige Uebungen mit Vergnügen vornehmen. Wir ſprechen Herrn
Oberturnlehrer Rödelius für ſeine uneigennützigen und menſchen⸗
freundlichen Bemühungen unſern wärmſten Dank auch hier aus.
Damit die Eltern und Patrone unfrer Zöglinge wenigſtens
einmal im Sabre Gelegenheit haben, ſich über deren Aufführung,
Fleiß und Fortichritte zu unterridhten, wurde die Einrichtun ges
troffen, daß denjelben beim Beginn der alljährlihen Sommerferien
Zeugniffe mitgegeben werden, die fie nicht nur von den Eltern, ſon⸗
dern auch von denjenigen Perjonen, melde fich der befondern Für⸗
forge für einzelne unterzogen haben, unterfchrieben zurüd zu bringen
baben. Wir erlauben und diefe auf unjre Einrichtung aufmerkſam
u maden und die Bitte auszuſprechen, daß fie bei foldyer Belegen»
beit und in unferen Bemühungen um dad Wohl der Zöglinge nach
Umftänden dur Lob oder durch Zadel und Ermahnungen wirkam
unterftügen wollen.
Soll überhaupt unjere Arbeit von dauerndem Erfolge fein und
und aud über die Zeit unferer direlten Thätigkeit hinaus ein Ein-
up auf das Loos unferer Zöglinge, wie wir dieſen zu erftreben
uchen, ermöglidyt werden, fo * wir wohlwollender Perſonen,
mit denen wir und nöthigenfalld in Beziehung ſetzen können. Es
ift dringend zu wünſchen, daß fich ſolche uns wo möglich ſchon bei
Eintritt der Zöglinge in die Anftalt bekannt geben und fortdauernd
mit ihr in Verbindung bleiben, wozu wir ihnen durd die Untere
ten der aljährlichen Zeugniffe einen äußerlichen Anlaß bieten
möchten.
498 _
Verleihung von Orden.
1.
Bon den Perfonen in der Provinz Weltfalen, denen Seine
Majeltät der König aus Anlaß Allerhöchitihrer Theilnahme an
den Manövern ded VII. Armee-Korp8 Orden zu verleihen Aller-
gnädigft geruht haben, gehören dem Reſſort der Unterrichtö-BVer-
waltung volljtändig oder theilweife an und haben erhalten:
den Rothen Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife:
Dr. Schultz, Geheimer Regierungd- und Provinzial-Schulratb zu
Münfter;
den Rothen Adler-Drden vierter Klaffe:
Fir, Direktor des Lehrerfeminars zu Soeft,
Gieſe, evangelifcher Pfarrer und Schulinſpektor zu Ibbenbüren,
Dr. Langguth, Direktor der Realſchule zu Iſerlohn;
den Königliden Kronen-Drden dritter Klaffe:
Dr. Karſch, Mebdizinalrathb und Mitglied des Medizinal- Koll:
giumd, ordentlicher Profefjor an der Akademie zu Münfter;
den Adler der Inhaber ded Königliden Haus⸗Ordens
von Hohenzollern:
Bolles, Kantor und evangelifcher Lehrer zu Bolmerdingen im
Kreile Minden,
Decius, evangeliiher Lehrer zu Falkendiek im Kreife Herford,
Eichholz, evangeliicher Lehrer an der zweiten Klafje der Gemeinde-
ſchule zu Müniter,
Iſenbeck, Lehrer zu Herringen im Kreife Hamm,
Isringhauſen, evangeliiher Lehrer an der erften Klaſſe der
Semeindefchule zu Münfter,
Lauftötter, tatholiicher erfter Lehrer zu Lippfpringe im Kreiſe
Paderborn,
Merömann, Tatholifcher Lehrer an der erften Klaffe der Lamberti-
Knabenihule zu Münfter,
Zumbohm, Lehrer in Olfen im Kreife Lüdinghauſen.
2
Bon den Perfonen, denen Seine Majeftät der König
aus Anlaß Allerhöchſtihrer Anweſenheit in der Rheinprovinz Orden
und dad Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen Allergnädigit gerubt
haben, gehören dem Reſſort der Unterrichts-Verwaltung vollftändig
oder theilmeife an und haben erhalten:
den Rothen Adler-DOrdendritter Klaffe mit der Schleife:
Dr. Pflüger, Geheimer Medizinalrath und ordentlicher Profeflor
an der Univerfität zu Bonn;
494
den Rothen Adler-DOrben vierter Klaffe:
Baur, Profeffor und Hiftorienmaler zu Düffeldorf,
Brauned, Superintendent und Pfarrer zu Freusburg im Kreis
Altenkirchen, Regierungsbezirk Koblenz,
Hegemann, Superintendent und Pfarrer zu St. Goar, Regie
rungöbezirt Koblenz,
off, Maler zu Düffeldorf,
nampbauf en, ordentlicher Profeffor an der Univerfität zu
ont,
Neumann, Bau-Inipeltor, Univerfitäts-Ackhiteft zu Bonn,
von Raczek, Provinzial-Schulrath zu Kohlen,
Dr. vom Rath, ordentlider Profeffor an der Univerfität zu Bonn,
Nöting, Maler zu Düffeldorf,
Dr. Sähmip, Direktor ded Kaiſer-Wilhelms⸗Gymnaſiums zu Köln,
Steinhaufjen, Seminarlehrer zu Neumieb,
Wieicenus, Profeſſor, Lehrer an der Kunft-Afademie zu Düſſel⸗
orf;
den Königlihen Kronen-DOrden zweiter Klaffe:
Achenbach, Andreas, Profefjor zu Düfjeldorf;
den Königlichen Kronen=Drden dritter Klafje:
Dr. Aufrecht, ordentliher Profeſſor an der Univerfität zu Bonn,
Hünten, Emil, Schladtenmaler zu Düffeldorf,
Vautier, Profeffor zu Düffeldorf;
den Königlihen Kronen-Drden vierter Klaffe:
Deiters, Heinrih, Maler zu Düfjeldorf,
Dr. Fiſcher, Rektor der höheren Stadtihule und Lolal- Schul-
infpeftor zu Dttweiler,
Sanfen, Profeffor zu Düffeldorf,
Simmler, ®., Maler zu Düffeldorf;
ben Adler der Inhaber des Königlihen Haus-Ordens
von Hohenzollern:
Beverath, Elementarlehrer zu Zettingen im Kreife Saarburg,
Brüd, evangelifcher Lehrer zu Hochelheim im Kreiſe Wetzlar,
Goſſenz, eriter katholiſcher Knabenlehrer zu —
* en, Elementarlehrer zu Ruppichteroth im Siegkreiſe,
üdne, Hauptlehrer der evangelifhen Volksſchule zu Cöln,
Meyen, Cehrer au Frauenberg im Kreiſe Euskirchen,
Reiners, Tatholifcher Lehrer zu Richterich, im Landkreife Aachen;
das Allgemeine Ehrenzeichen.
Linfe, katholiſcher Lehrer zu Kohlſcheid im Landfreife Aachen.
495
Aus gleihem Anlap haben Seine Majeftät ber König
Allergnädigft geruht
den ordentlichen Profefjor Dr. von Hanftein an der Univerfität
zu Bonn zum Geheimen Regierungd-Rath zu ernennen.
Berfonal- Beränderungen, Titel-e und Ordens - Berleihungen.
A. Behörden.
Zu Kreis⸗Schulinſpeltoren find ernannt worden im Regierungsbezirke
Marienwerder: der Seminar-Direftor Schröter zu Zulda,
Bredlau: der Seminarlehrer und fommifjar. Kreid - Schulin-
Ipeftor Jeron zu Habeljchwerdt,
Schleswig: der Seminarlehrer und kommiſſar. Kreis⸗Schulin⸗
ſpektor Peterjen zu Apenrade,
Köln: der Dirigent einer höheren Töchterſchule und kommiſſar.
Kreis-Schulinipeltor Wenzel zu Gummersbach.
B. Univerfitäten.
Der ordentl. Profeſſ. Dr. Scherer an der Univerf. zu Straßburg ift
zum ordentl. Profeſſ. in der philofoph. Zakult. der Univerf.
u Berlin,
der Privatdozent Dr. Ludw. von Sybel zu Marburg zum
außerordentl. Profefl. in der philofoph. Fakult. der Unverf. da⸗
jelbft ernannt worden.
C. Gymnafial» und Real-Lehranftalten.
Es find verfept worden in gleiher Amtseigenfhaft die pmnehal-
Direftoren Dr. Dberdid von Arndberg nah Münfter,
Dr. Scherer von Koedfeld nah Arnsberg und Dr. Pe>
terd von Münfter nah Koesfeld.
Es find beftätigt worden die Wahlen
des Oberlehrerd Dr. Bellermann am Gymnaf. zum grauen
Klofter zu Berlin zum Direktor des dafelbft zu eröffnenden
König dftädtiihen Gymnaſ.,
des Progymnaſ. Rektors Dr. Brod zu Friedeberg N.M. zum
Direktor ded zu Königshütte O.Schl. zu erridtenden
Gymnafiums,
des Gymnaſ. Oberlehrers Treu zu Waldenburg zum Direktor des
Gymnaſ. zu Ohlau,
ded Oberer Dr. Bardt am Wilhelms: Gymnaf. zu Berlin
zum Direktor des Gymnaf. zu Neuwied.
Dem Sberlehrer Kefjing am Gymnaf. zu Prenzlau ift das
Prädikat „Profeſſor“ beigelegt,
96 _
dem Oberlehrer Rektor Reibftein am Gymnaf. zu Lingen ber
Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen worden.
Als Oberlehrer find berufen worden an das Gymnafium
zu Berlin, Königdftädtiih. Gymnaſ,, Dr. Kallius vom
Gymnaf. zum grauen Klofter dajelbft, Dr. Sacob vom
Sophien-Öymnaj. dafelbft, und Oberl. Dr. Wellmann vom
Gymnaſ. in Waren,
zu Stettin, Marienftiftd-Öymnaf., der Oberlehrer Dr. Eon:
radt vom Progymnaſ. zu Schlawe,
zu Gneſen der Oberl. Sörling vom Progymnaf. zu Tremeffen,
zu Pofen, Friedr. Wild. Gymnaf., der Kreis: Schulinipeltor
Dr. Bogt zu Militich,
zu Königshütte der ordentl. Lehrer Dr. Suttmann vom
Progymnaf. zu Sriedeberg N.M.,
zu Waldenburg der ordentl. Kehrer Guhrauer vom Maria
Magdal. Gymnaf. zu Breslau,
zu Attendorn der ordentl. Lehrer Dr. Baule vom Gymnaf.
zu Meppen,
zu Elberfeld der Oberl. Gebhard vom Kyzeum zu Braunfchwei
zu Emmerich der ordenti. Lehrer Dr. van Hof | 8 vom Gymnaſ.
zu Eſſen,
zu Neuwied der ordentl. Lehrer Ciala vom Gymnaſ. zu
Saarbrüden.
Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Guſt. Schwarz am Friedrichs-Kolleg. zu Königberg i. Pr,
Dr. Bludau am Gymnaſ. zu Diſch. Krone,
Kiriäftein = : zu Marienburg,
Dr. Böttger » = zu Königsberg N.M,,
Dr. Haag am Stadt-Gymnaj. zu Stettin,
Gilliſchewski am Gymnaf. zu Zauban,
Kegel . = zu Dillenburg, und
Ammann ⸗ ⸗Wzu Wiesbaden.
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden am Gymnaſium
zu Dramburg der ordentl. Lehrer und Adiunkt Dr. Brennecke
vom Pädagog. zu Putbuß,
zu Putbus der Schula. Kandid. Dr. Brendel,
zu Stettin, Stadt-Gymnaf., der Schula. Kandid. Modritzki,
zu Bielefeld der Hülfslehrer Dr. Bertram dafelbft,
zu Bonn der Schula. Kandid. Dr. Schwertzell,
zu Düffeldborf » ⸗ ⸗Schommer,
zu Duisburg = ⸗ « Dr. Cloſterhalfen.
Die Wahl ded Progymnafial-Oberlehrerd Ferd. Schneider My
Gartz aD. zum ftor des Progymnaf. zu Friedeberg N. M.
iſt beſtaͤtigt,
BT _
Die Berufung des ordentl. Lehrers Dr. Beder von der Lateinifchen
Haupiſchule der Francke'ſchen Stiftungen zu Halle zum
Dberlehrer am Progymnaſ. zu Schlamwe genehmigt,
der Dberlehrer Dr. Rangen vom Gymnaſ. zu Wongrowitz unter
Beibehaltung des Prädikats „Oberlehrerd" an das Progym-
nal. zu Tremeffen verjegt,
am Progymnaf. zu Jülich der Schula. Kandid. Rau ald ordentl.
Lehrer angeftellt worden.
Die Wahl des Dberlehrerd an der Realſchule zu Celle, Profefjors
Dr. Franke zum Direktor diefer Anitalt ift beftätigt worden.
Dem Oberlehrer Dr. Brecher an der Sophien⸗-Realſchule zu Ber:
lin ift das Prädifat „Profeſſor“ beigelegt,
zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlihen Lehrer
Dr. Ferd. Hirſch an der Königdftädtiih. Realfch. zu Berlin,
Dr. Shönn an der Friedrich Wild. Schule zu Stettin, '
Muthreich an der Realih. zu Grünberg,
Dr. Menzel» » = zu Reihenbad i. Schleſ.,
der Lehrer Kaijer vom Progymnaf. zu Sobernheim ift ald Ober-
lehrer an die Realichule zu Remſcheid berufen,
als ordentliche Lehrer find angefteit worden an der Realjchule
zu Neumünfter der Hülfßlehrer Gallier,
zu Aachen der Schula. Kandid. Dr. Meurer.
Die Wahl des ordentlichen Lehrers Dr. Hemme an der Realſchule zu
Goslar zum Rektor der höh. Bürgerfchule zu Einbed und
die Berufung des ordentl. Lehrers Dr. Burgtorf von ber Rs
Bürgerſch. zu Northeim als Oberlehrer an die höhere Bürs
gerſch. Ir Sonderburg ift genehmigt,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der höheren Bürgerfchule
zu Eupen der Schula. Kandid. Dr. Finger und der Elemen⸗
tarlehrer Stard,
der Zeichenlehrer an von der NRitter-Alad. zu Brandenburg
ift in gleicher Eigenihaft an die höh. Bürgerſch. zu Vier⸗
fen berufen worden.
D. Säullehrer-Seminare, Präparandenanftalten, ıc.
Der Seminar-Direltor Kern zu Alt-Döbern ift in gleiher Eigen»
ihaft an das Schul, Semin. zu Dramburg, und
der Seminar-Direltor Sperber zu Dramburg in gleicher Eigen-
haft an das Schul. Semin. zu Eisleben verfebt,
zu Seminar-Direltoren find ernannt
der erfte Seminarlehrer Berdrom zu Bütom,
ber Rektor Baldamus an ber höheren Töchterfchule zu Kolberg,
der erſte Seminarlehrer Reinede zu Bederkeſa,
ber erſte Seminarlehrer Bürgel zu Kornelymüniter,
48
und ift verliehen worden
dem Berdrom das Direftorat des Schul. Semin. zu Alt-
Döbern,
dem Baldamus das Direltorat des Lehrerinnen-Seminars und
der mit demfelben verbundenen höheren Mädchenfchule (Lui⸗
fenftiftung) zu Pofen,
dem Reinede dad Direftorat des Schul. Semin. zu Bederkeſa,
bem Bürgel — . W zu Kornely—
münſter.
Als erſte Lehrer ſind angeſtellt worden am Schull. Seminar
zu an gern TB der Gymnafiallehrer Munther aus Stradburg
.Weſtprß.,
zu Bederkeſa der ordentl. Seminarlehrer Prüfer aus Alfeld,
zu Rheydt der Hauptlehrer Hollenberg zu Holthauſen bei
Mülheim a. d. Ruhr;
zu erſten Lehrern ſind befoͤrdert worden am Schull. Seminar
zu Paradies der ordentl. Lehrer Kiszewski,
zu Linnich der ordentl. und Muſiklehrer Luda.
Der ordentliche Seminarlehrer Dr. Scherler an der Luiſenſtiftung
zu Poſen ift in gleicher Eigenſchaft an das Lehrerinnen⸗Se⸗
minar und die mit demfelben in Verbindung ftehende Augufta-
Säule ji Berlin verfept,
an ber Luijenftiftung (Lehrerinnen »- Seminar und höhere Mädchen:
ſchule) zu Polen die Lehrerin Elife Herrmann ald ordent-
liche Lehrerin, und der Muſiklehrer Hennig daſelbſt als or-
dentliher und Muſiklehrer,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar
zu Alfeld der Predigta. Kandid. und Seminarlehrer Guden zu
Oldenburg,
zu Bederkeſa der bei diefem Seminar befchäftigte Lehrer Zin-
narz, zugleih als Muſiklehrer,
zu ein ni ch der erfte Kehrer Franken von der ftädtifchen Schule
afelbft;
als Hülfslehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar
zu Alt-Döbern der Lehrer Lops zu Frankfurt a. O.,
zu Oels der feither an der Präparandenanftalt zu Schmiedeberg
beihäftigte Xehrer Schmidt,
zu Halberftadt der Lehrer Quarg zu Mahlenzien bei Zieſar,
zu Etöleben der Lehrer Martin Schöppa von dem Militär:
Knaben-Erziehungd-Inftitut zu Annaburg,
zu Wunſtorf der Präparandenlehrer Haafe zu Elze, und
zu Bebderkefa der Lehrer Bühring zu Harburg.
Dem Rendanten des Schul. Seminar, der Watfen- und Schul⸗
anftalt zu Bunzlau, Rehnungdrath Kühn tft der Königl.
Kronen⸗Orden dritter Klaffe verliehen worden.
499
An der Präparandenanftalt zu Lösen im Regierungäbezirle Gum-
binnen ift der Lehrer Bol j zu Markowsken im Kreije Oletzko
ald zweiter Lehrer angeltellt worden.
Dem Borfteher der Provinzial ZaubftummensAnftalt zu Pofen
Matuſzewski iſt der Titel „Direktor“ beigelegt worden.
Es haben erhalten den Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe:
Eberſchweiler, kathol. Lehrer zu Rehlingen, Krs Saarlouis,
Hen ke, kathol. Hauptlehrer und Chorrektor zu Loslau, Krs Rybnik,
Mon J ag, kathol. Hauptlehrer an der 37. Gemeindeſchule zu
erlin,
Steinbach, kathol. Lehrer zu Geiſenheim im Rheingaukreiſe;
den Adler der Inhaber des Königl. Hausordens von Hohenzollern:
Appel, evangel. Hauptlehrer zu Rathenow, Krs Weſthavelland,
Buſchmann, evangel. erſter Lehrer, Rektor und Kantor zu Güters⸗
loh, Krs Wiedenbrück,
Globiſch, kathol. Lehrer zu Tillowitz, Krs Falkenberg,
Grötſchel, dsgl. zu Groß Strehlitz, Kreis gleichen Namens,
Jenſen, evangel. Ober-⸗Mädchenlehrer und Kantor zu Oldesloe,
Krs Stormarn,
Kable, evangel. Lehrer zu Dudweiler, Krs Saarbrücken,
Paſchke, kathol. Lehrer zu Zuzella, Krs Oppeln,
Schneider, evangel. Lehrer und Küſter zu Schotterei, Krs Mer-
ſeburg,
Schröter, kathol. Lehrer zu Bornitt, Krs Braunsberg,
Thielſcher, evangel. Lehrer und Kantor zu Langwaltersdorf, Krs
Waldenburg;
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Beyer, kathol. Lehrer zu Althofnaß, Krs Breslau,
Buchwald, evangel. Lehrer zu Gardelegen,
Burggraf, dögl. zu Merſchwitz, Krs Wittenberg,
Heine, desgl, Kantor und Küfter zu Lüffingen, Krs Gardelegen,
Jung, kathol. Lehrer zu Kalfreuth, Krs Sagan,
Maſchmeier, evangel. &ehrer und Kantor zu Fiſchbeck, Krs Rinteln,
Schindler, evangel. Lehrer zu Dremling, Krs Oblau,
Stepel, dgl. und Küfter zu Neuenkirchen, Krs Anklam,
30, enangel Lehrer, Kantor und Organift zu Rogfen, Krs Me-
eritz.
Ausgefdieden aus dem Amte.
Geſtorben:
der ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu
Bonn, Berghauptmann a. D. Dr. Nöggerath,
#2
500
die ordentl. Profefſoren Geheim. Juſtizrath Dr. Hartmann in
‚ber juriſtiſchen, und Hofrath Dr. Narr in & medizinifchen
Fafult. der Univerf. zu Göttingen,
ber ordentl. Profeſſ. Dr. Dppenheim in der philofoph. Fakult.
der Afademte I Müniter,
ber Dberlehrer Subreftor Dr. Schulpe an dem Gymnaf. zu
Königsberg N. M.
der Dberlehrer Deo eff. Dr. Grahmann am Marienftiftd-Gymnaf.
zu Stettin,
die orbentl. Gymnaf. Lehrer Nowack zu Schneidemühl, und
Dr. Paczkowski zu Koblenz,
der Lehrer Friedr. Möller von d. böh. Bürgerſch. zu Lüdenſcheid,
der orbentl. und Mufiklehrer Petreins am Schuliehrer-Seminar
zu Alt-Döbern.
n den Rubeftand getreten:
der Direktor des Gymnaſiums Joſephinum Profeff. Müller zu
Hildesheim,
die Öymnaftal-Oberlehrer
Notter zu Kottbuß,
Dr. Klintmüller zu Sorau,
Pohl am Matthias⸗-Gymnaſ. zu Breslau,
Prorelt. Haym am Gymnaf. zu Zauban,
Rektor Grauert » ⸗ zu Meppen,
Nöggeratb = . zu Arnöberg,
Bigge . . zu Attendorn,
Profeff. Dede rich⸗ ⸗ zu Emmerich,
und iſt dehſelben der Rothe Adler · Orden vierter Klaſſe verliehen
worden,
die Bymnafial»-Oberlehrer
Buerbaum zu Koesfeld und
Profeff. Dr. Sliser zu Münfter,
der Gymnaſiallehrer Brandfheid zu Hadamar,
der Zeidenlehrer am Gymnafium u. |. w. zu Erfurt, Profeſſ.
Dietrich, und ift demfelben der Rothe Adler-Orden vierter
Klaffe verliehen worden, B
der Blementarlehrer Kantor Bühmann am Gymnaf. zu Span«
dau, und ift demfelben der Königl. Kronen» Orden vierter -
Klafje verliehen worden,
die Dberlehrer Profefioren Tröger und Menge an der Petri»
Realſchule zu Danzig, und ift denfelben der Rothe Adler-
Orden vierter Klafje verliehen worden,
ber Oberlehrer Dr. Troſchel an der Kömigetädtifchen Reale
ſchule zu Berlin, und ift bemjelben ber Rothe Adler-Orden
vierter Kaffe verliehen worden,
501
der Realihul-Oberlehrer Siedler Ir Frauftadt,
der Realſchullehrer Ert zu Düffeldorf,
der Rektor der höheren Bürgerfchule zu Einbed, Shambad,
und ift demfelben der Rothe Adler-Orden vierter Klaffe ver-
lieben worden,
der Seminar-Direltor Dr. Barth zu Pofen, und ift demfelben
der Rothe Adler: Orden dritter Klaffe mit der Schleife ver»
lieben worden,
der Seminar-Direltor Slingeftein zu Eisleben, und ift dem-
jelben der Adler der Ritter des Königl. Haudordend von
Hohenzollern verliehen worden,
der Muſiklehrer Greulich am LehrerinnensSeminar zu Pofen.
Megen Berufung inein andere Amtim Inlande:
der Oberlehrer Dr. Frieders dorf am Gymnaſ. zu Marien»
urg,
der Lehrer Dr. Krähe am Friedr. Werderſch. Gymnaf. zu Berlin,
der —* Dr. Pätz an der Friedr. Werderſchen Gewerbefchule
zu Berlin,
der Oberlehrer Dr. Schillmann an der Saldernſchen Real⸗
Ihule zu Brandenburg,
der Oberlehrer Gerlach an der ſtädtiſch. Realſchule zu Magde-
urg,
der Lehrer Dr. Berthold an dem Lehrerinnen-Seminar und der
Augufta-Schule zu Berlin,
der erfte Lehrer Fabricius am Schul. Semin. zu Pölitz,
der ordentl. Seminarlehrer Scholz zu Rofjenberg,
der Seminar-Hülfdlehrer Käftner zu Eidleben,
der ordentl. Lehrer Lüttge an der Königl. Zaubftummenanftalt
zu Berlin.
3m Elſaß angeftellt:
der Oberlehrer Dr. Peiffer am Gymnaſ. zu Attendorn.
Außerhalb der Preußifhen Monarchie angeftellt:
der außerordentl. Profeff. Dr. Blümner in der pbilojoph.
Fakult. der Univerj. zu Königsberg i. Prß.,
der ordentl. Lehrer Profeſſ. Rappoldi an der akademiſchen Hoch»
Ile ‚für Mufit, Abtheilung für ausübende Tonkunſt, zu
erlin,
der ordentl. Lehrer Dr. Ludwig vom Gymnaf. zu Rendsburg.
Anderweit ausgeſchieden:
der Lehrer Dr. Lopinski an der höheren Bürgerjchule zu Eupen.
«
502
Inhaltsverzeichniß des September-Heftes.
172) Berrehuung bes Wohnungsegeldzuſchufſes für einen etatsmäßig an-
geftellten, zur Berjehung einer andern Etelle kommiſſariſch herangezogenen
Beamten ©. 439. — 173) Betheiligung der Kreis- Schulinfpeftoren an ber
Beauffihtigung derjenigen Anftalten, welchen Kinder im vorfchulpflitigen Alter
anvertraut werden ©. 440.
174) Befätigung ber Wahlen von Reltoren und Delanen an Univerfitäten
©. 441. — 175) Stempelpflichtigleit der Zeugnifle über Aolegung bes tentamen
physicum &.442. — 176) Stipendien 2c. fiir Stubirende ber Theologie im erſten
Semefter in Beziehung auf die Reife im Hebräifden ©. 443. — 177) Zahl
ber Lehrer an ben Univerfitäten 2c. im Sommer-Semefter 1877 ©. 441. —
178) Frequenz der Univerfitäten im Sommer-Semefter 1877 &. 44h. — 179)
Statut fir das geodätifhe Inſtitnt &. 473. — 180) Arbeitstifche für Preußiſche
Gelehrte in der zoologifhen Station des Dr. Dohrn zu Neapel ©. 479. —
N Kuren für die Auoſchmückung bes Raiferfaales im Kaiferhaufe zu
o8lar ©. .
182) Anerlennung höherer Unterrihtsanflalten S. 480. — 183) Erläuterung
zu 8. 8. der Dienflinftruftion für Lehrer au den höheren Schulen der Provinz
Brandenburg vom 22. Januar 186% ©. 482. — 184) Verfahren bei ber durch
Konferenzbeſchluß erfolgenden Ausftelung der Schulzeugnifle fir ben einjährig
freiwilligen Militärdienſt ©. 464.
185) Termin fllr die Zurnfehrerinnenpräfung im Derbi 1877 ©. 487. —
150) Zufländigleit bei Entiheibung über Anträge anf Erlaß der Seminar-Aus-
bildungstoften S. 458. — 187) Vereinbarung mit dem Perzoglih Sächfiſchen
Staats. Minifterium zu Gotha fiber gegenfeitige Anerkennung ber Prüfungs⸗
zeugniffe fiir Lehrerinnen S. 489. — 185) Blinden-Unterrichts-Anftaft zu Bres⸗
lau, Auszug aus dem Jahresbericht pro 1876 S. 490.
Berleihbung von Orben ©. 493.
Perſonalchronik &. 495.
Trad von 3. %. Otarde In Berlin.
Gentralblatt
für
die gefammte Unterrichts-Verwaltung
in Preußen,
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlichen, Unterrichts» und
Medizinal» Angelegenheiten.
— — —— — — — — — — — — — — — —
IO. Berlin, den 31. Oktober 1877.
1. Allgemeine Berbältniffe der Bebörden
und Beamten.
189) Berordnung, betreffend die Geftattung des Ge»
braudh8 einer fremden Sprade neben der Deutſchen
als Geſchäftsſprache. Vom 6. September 1877. *)
(Sentrafbl. pro 1876 Seite 513 und Seite 517.)
Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden König von Preußen ıc.
verorbnen auf Grund des $. 3. des Geſetzes vom 28. Auguft 1876
(Geſetz⸗ Samml. ©. 389), betreffend die Geſchäftsſprache der Be⸗
börden, Beamten und politifchen Körperjchaften ded Staats, und in
Ergänzung der Verordnung von demfelben Zage (Geſetz-Samml.
S. 393), betreffend die Geftattung ded Gebrauchs einer fremden
Sprache neben der Deutſchen ald Geſchäftsſprache, was folgt:
Es wird hierdurch zunächſt auf die Dauer von fünf Jahren,
von dem Snerafttreten der Verordnung vom 28. Augult 1876
Bejep-Samml. ©. 393) an gerechnet, der Gebraud der Polnischen
prache neben der Deutichen ald Geſchäftsſprache für die mündlichen
Berhandlungen und die protofollariichen Aufzeihnungen der Schul⸗
vorftände, der Gemeindevertretungen und Gemeindeverfammlungen
in den Landgemeinden:
A. Raczed und Biſchwalde im Amtöbezirke II. (Kazanit),
Zakurzewo im Amtöbezirfe III. (Grabau),
*) verkündet durch bie Geſetz⸗ Sammfung für die Königl. Preußifchen
Staaten pro 1877 Stüd 2U Seite 219 Nr. 8518.
1877. 34
_.308 _
Guttowo, Londzyn und Stephanddorf im Amtöbezirke IV.
(Rommen),
Montowo, Swiniarz, Trußzezyn und Zwiniarz im Amtd-
bezirfe VII. (Zwiniarz),
Eichwalde, Gronowo, Zeglia und Naguszewo im Amts-
bezirfe VIII. (Rybno),
Grabacz, Örondo, Kopaniarce, Werry und Zarybinnek im
Amtöbezirke IX. (Koften),
Dftadzewo und Weffolowo im Amtöbezirte XI. (Weflo-
lowo),
Kielpin und Kolonie Zamma im Amtöbezirte XII. (Kiel
pin),
Grodezyezno, Iwanken, Lorken⸗Wulka und Lorlen-Mortung
im Amtöbezirfe XII. (Grodezyczno),
“nn: "8 und Ralowig im Amtöbezirfe XIV.
ortung),
Londzed im —*5 — XV. (Somplawa),
Gwisdzyn im Amtsbezirke XVII. (Gwisdzyn),
Mrozno und Mrozenko im Amtsbezirke XVIII. (Mrozno),
Relberg im Amtsbezirke XIX. (Di. Brzozie),
Lippowitz, Terreszewo und Thomasdorf im Amtsbezirke XX.
(Terreszewo),
Groß⸗ und Klein-Oſſowken und Wawerwitz im Amtd
bezirfe XXI. (Groß⸗Balowka),
Kaczeck im Amtöbegirke XXIV. (Brattian),
Say im Amtöbezirfe XXX. (Lonforsz),
Kon im Amtöbezirle XXXI. (Gqiychen)
ded Kreiſes Löbau im Negierungäbezirfe Marienwerbder,
B. der Amtöbezirfe XXIX. — XXX. (Bolles-
a BKL (Wlewsk), XXXII. (Guttowo) und xXXXVII.
(Ciborz
des Kreiſes Straoburg im Regierungsbezirle Marien⸗
werder,
eftattet.
Urfundlih unter Unjerer Höchfteigenhändigen Unterfchrift und
beigedrudtem Königlichen Infiegel.
Gegeben Schloß Benrath, den 6. September 1877.
(L. S.) Wilhelm.
Für den Miniſter des Innern.
Leonhardt. Achen bach.
ll. Seminare.
190) Frequenzverhältniſſe der Königlihen Lehrer—
und Lehrerinnen-Seminare.
Die nahfolgenden Blätter find beftimmt, ein Bild von der Ent:
wicelung zu geben, welche die preußifchen Seminare in der Zeit
von 1870 bis 1876 durchgemacht haben und zugleich nachzuweiſen,
in wie weit es der Staatöregierung möglich geworden ift, dem Bes
ale des Haufed der Abgeordneten vom 22. Dezember 1870 ent:
ſprechend
dem dringenden Bedürfniffe nach Errichtung neuer, reſp.
Erweiterung beftebender Schullehrer- Seminare jchneller ald
biöher abzubelfen und damit dem Umfichgreifen der Stellen»
beiepung durch Präparanden zu fteuern.
Den Zujammenftellungen ift der Statud vom Dezember 1876
und dementiprehend aud vom Dezember 1870 zu Grunde gelegt,
weil in diefem Monate die Frequenzverhältniffe ftandige find, wäh:
rend im Oftober, welcher der im Gentralblatte von 1871 Seite 644
folg. abgedrudten Statiftit zum Ausgangdpunfte diente, noch Ent«
faffungen und Aufnahmen von ganzen Ceminarcöten ftattfinden.
Hieraus erklärt es ſich aud, dab die Zahlenangaben der nachfolgen⸗
den Tabellen nicht durchweg mit den bezüglichen Angaben der Sta:
tiftit im Gentralblatte von 1871 übereinftimmen. Die Zahl der
im Dezember 1870 auf den preußifhen Seminaren befindlichen
Zöglinge bleibt nämlich hinter derjenigen vom Dftober deſſelben
Jahres um 136 zurüd. Diefer Rüdgang, weldyer ſich noch deut-
licher darin zeigt, daß im Dezember 1870 auf der Mittelftufe 112
Seminariften weniger waren ald auf der Unterftufe, wird bier aus»
drüclich erwähnt, weil er der Anfang einer durch die Zeitverhält-
niffe veranlaßten rüdgängigen Bewegung auf dem Seminargebiete
war, melde bid in das Jahr 1873 gedauert hat und weldye durdy
die folgende Statiftif nicht veranſchaulicht werden kann, da fie inner-
halb der Periode, welche diefe umfaßt, überwunden worden ift.
Außer der Angabe, wie viele Zöglinge im Internate, wie viele
im &rternate fi befinden, enhält die nachſtehende Zufammenftellung
nur eine Darlegung der Frequenzverhältniffe im engften Sinne; fie
bat aber zugleih die Seminare für Lehrerinnen und die Seminar:
ſchulen in ihr Bereich gezogen.
508
Bon biefen Zögfingen | Im Monat Dezember 1870
(801. 7.) deſuchen | befuchten das Seminar, m zwar
E
8 ehrer⸗ j
= Sehr .|b|co|a|b,c a.
Seminare. Die 416, bie 2te|bie 3te|bie Ite|bie Zte'bie Ste! üßer-
= (obere) ‚(mittfere)| (unterße)] (obere) | (mittlere) (untere)
63 — — — — | Haupt.
3 Rlafle. | Klaſſe.
Waldau, desgl. . .
.| Angerburg, desgl.
1.| Braundberg, katholiſch. 20 26| 29 9 15| 20 | 44
2.| Pr. Cylau, evangeliſch 28 28 5 250 27 28 80
.Friedrichshoff, debgl.. u|lalıl - ul —3—4
¶ Ofterode, desgl. . | 18 0| -| — — —
5.
6.
7.| Karalene, desgl.
8.| Berent, katholiſch
9.| Martenburg, evangeliſch
10.| Pr. Friedland, deögl. .
11.} Graubenz, katholiſch
12.) Löbau, evangeliih . . .
3. Tuchel, katholiſch
Summel.
Preußen.
10. 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsfchule
1876
gegen Dezember 2.
1870 b.
im Ganzen einllaſſige. mehrklafſige.
Zahl der Zahl der
Schüler⸗ Schüler⸗
mehr. weniger. Schuller. | innen. Klaſſen. Schuler.
innen.
31 — — — 3 104 —
1 — 21 18 3 68 62
17 — 15 15 3 37 33
66 — 43 16 3 43 56
1 — 27 29 2 44 49
8 — — — 3 53 46
9 — 30 25 2 38 42
13 — — — 2 65 —
— — 29 24 3 35 28
— 5 17 16 3 45 43
18 — 22 28 3 47 57
78 — — — 2 46 32
80 — 37 40 — — —
322 5 241 | 211 32 625 | 448
Va ne?
317 | 452 1073
überhaupt: Knaben Mädchen
866 659
Ns m m ——-
1525.
A. I. Provinz
Lehrer⸗
Seminare.
Berlin, evangeliih . . - Potsdam
Eöpenid, desgl. . desgl.
Kyritßz, desgl. desgl.
Neu⸗Ruppin, desgl. - desgl.
Dranienburg, deögl. . - beögl.
Alt-Döbern, beögl.
Droffen, beögl.
Königöberg N./M., beögl.
Frankfurt
beögl.
desgl.
beögl.
Neuzelle, bedgl.
Summe II. Provinz Brandenburg
7 |
Beitpuntt
a b
ber Aufnahme | ber Entlaf-
mener Zog | fung ber
finge.
Oſtern Oſtern
desgl. desgl.
Michaelis | Michaelis
Oftern Oſtern
Michaelis Michaelis
Oſtern Oſtern
desgl. desgl.
Michaelis Michaelis
beögl. beögl.
511
Brandenburg.
5. 6. 7.
"Zah ber Zahl ber Zöglinge zu Anfang des Monate Dezember 1876
Dauer im Laufe
bes Jahres
des 1876 8. b. c
Kurſus. als reif im Internat. im Erternat. üiberhaupt.
evang. kathol. | evang. | Lathol. | evang. | Lathot. | sufammen.
> 9 »® =» 8 92-8
Laufende Nummer.
eg ann mn »$ DS N
512
A. II. Provinz
2. 8. 9.
Bon biefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870
(Rot. 7) befuchen beſuchten Das Zemin,, und zwar
Lehrer:
8. b | e. a. bc. d.
Seminare. bie Ute die Ate bie 3tejdie Ite:die 2te bie Ite! über-
„A toberße) (mittlere) (unterße)i (eberfe) | (mittlere) (unterße) n
— — un EEE anpt.
Klafſe. Klafle
Cöpnid, Dead. . . | 32: 24 | 22| 30| 35 | 331 98
Kyrig, de. . 281 35 18 14 2ıl 23| 58
Neu⸗Ruppin, deal. . .| 2 | 23 141 —| -| - | —
Dranienburg, de. . . I 20] 21 | 24} 27| 23| 21| 71
Alt-Döbern, dedgl. . . | 20| 261 221 16| 16 | 191 51
Droffen, bee. . . | 28| 29 | 23 1 26
Köntgäberg, N. / M. dedgl. | 291 27 29] —
|
Berlin, vangeliih . . . | 19! 26| 25| 19| 18 | 201 57
Neuzele, del. -. . | 29| 31 | 31 m
|
Summe Il. 222 | 232 | 208 | 162 166 179 | 507
mus SEE
662 |
513
Brandenburg.
10. 1.
Mithin im Vlonat Dezember Seminar-Uebungsfchule
gegen Damber 2. b. J
im em en einflaffige. mebrflaffige.
Zahl ber Zahl der
mehr. weniger. Schüler. | Säit Kaffen. | Schüler. eier,
13 — — — 6 160 —
— 20 11 16 3 76 58
8 — 44 24 4 84 78
59 — — — 2 90 —
— 6 40 22 4 120 100
17 — 33 23 4 105 121
e I’- 8 17 4 112 79
85 — — — 3 126 —
— 7 31 34 4 72 68
188 33 177 | 136 34 945 | 504
313 1449
überhaupt: Knaben Mädchen
1122 640
1762.
514
A. 1. Provinz
1 2. 3 7
Zeitpumtt
E ⸗
Lehrer Regiernnge · a. b.
*
—3 Seminare. Bert, ber Aufnahme | ber Entlafe
— neuer Zog · ſung der
linge. Abiturienten.
1.| Kammin, ewangeliih . . Stettin Michaelis | Michaelis
2.| Pötig, desgl. . . desgl. Oſtern Oſtern
3.| Porig, besgl. . . desgl. Michaelis | Michaelis
4.| Bütom, deögl, . . » Köslin desgl. desgl.
5. | Dramburg, deögl. . . . besgl. Dftern Dftern
6.| Kötlin, beögl. . . » deögl. Michaelis Michaelis
7. | Branzburg, beögl. . . » Stralfund Michaelis Michaelis
8. | Gingft, desgl.
desgl.. Oſtern ern
(Huͤlfs⸗Seminar) in jedem dritten Jahre
Summe II. Provinz Pommern.
515
Pommern.
6. 7.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monate Dezember 1876
Dauer im Laufe
bes Yahres
bes 1876 R b. .
Kurfus. als reif
entlaffenen im Internat. im Erternat. überhaupt.
Abiturienten.
Jahre. evang. | kath. | evang. | kath. | evang. | tathof. | ntammen.
3 24 67 — — — 67 _ 67
3 25 65 — 2 — 67 — 67
3 21 71 — — — 71 — 71
3 28 13 — 2 — 75 — 75
3 — 68 — — — 68 — 68
3 33 18 — — — 78 — 78
3 20 56 — — — 56 — 56
3 14 11 _ 1 — 12 — 12
| 160° | 489 | -| 51 | | — | 4%
489 5
516
Provinz
1 2. 8. 9,
Bon diefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1,70
u (Kol. 7) befuchen | beiuchten das Seminar, u, zwar
BE Lehrer⸗ — * | 77,7 |
F a b. c. a. b. ce d
7 Seminare, die Ite'die 2te bie ‚Ste die Lte die Zte|die ste, über:
& toberße, vn, lien), (unserße, | ‘oberße, verhe, | mlukern) unterße,.
= - u | - ı haupt
5 —raffe. Ra Ä
| |
Kammin, evangeliich
RS
a
N
A
SD
R
&
Franzburg, desgl.
2. | Pölig, desgl.
3. | Pyritz, desgl. 4|-| -|! 2%
4.1 Bütow, Ddedgl. 201 1 251 70
5.1 Dramburg, desgl. 4a|l—| —-| 2
6.| Köslin, desgl. 191 251 —| 4
1.
8.
Bingft, desgl.
(HülfsS eminar)
Summe IIL
517
Pommern.
10. 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar Üebungsfchule
1876 —
gegen Dezember 2. b.
im ann einklaſſige. mehrklaffige.
Zahl der Zahl der
mehr. weniger. Schiller. | egüler Klaſſen. | meine [su | Sr | are | aan | A Shiiler. Eaiiier-
18 — — — IR 3 147 | —
2 46 | 43
— 13 28 37 105 X
47 — 61 — 3 128 —
5 — — 76 3 92 —
44 — 20 7 3 68 43
34 — 26 35 2 56 32
- — 39 10 3 114 —
|
2 | _ — — — —*')
| |
150 | 13 174 el all 165 22 756 | 118
N mn nn / — _ nn —
137 | 339 874
überhaupt: Knaben Mädchen
930 283
sn, Et
1213.
— ——
*) Die Orteſchule wird als Uebungsfchule benutzt.
518
A. IV. Proviuz |
1. 9. 3. 4
u Zeitpunkt
E P —
; Lehrer Regierung: Pi v
es Seminare. veirt. ber Aufnahme | der Entlſ -
neuer Zög- fung ber
finge. Abiturienten.
1.] Koſchmin, evangeliih . - Pofen
2,| Paradies, katholiſch desgl.
3.| Rawitſch, paritätiſch .
(früher: Poſen)
4.| Bromberg, evangeliſch ..
desgl.
Bromberg
5.| Erin, fatholiih . desgl.
Summe IV. Provinz Poſen
Poſen.
5. 6.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang bes Monats Dezember 1876
Dauer im Laufe
des Jahres
bes 1876
Kurſus. entlaflenn im Internat. im Erternat. überhaupt.
Abiturienten.
8. b. c.
Jahre. evang. | fathol. | enang. |Tathot. | jüb.
evang. | Tathor. jad. ?elam-
|
83 136 | 114 | 52
— ——
250
1877. 35
A. IV. Provinz
2. 8 9.
1.
Bon biefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870
£ (Rot. 7.) deſuchen |befuchten das Seminar, m zwar
E ⸗
tehrer “ınlejle|n e|a
2 Seminare. [bie 1te bie 2te bie 3te|bie 1te!bie 2te bie Ste] Aber-
© (aberße) (mittlere) (unterfe)] (aberke) (mittlere) (unterhe) gaupt
& —— jaupt.
& Kaffe. ı jet ı
Koſchmin, evangeliih .
Paradies, katholiſch 23| 14 17) 54
Rawitſch, paritaͤtiſch
(früher: Poſen)
Bromberg, evangeliſch.
Erin, katholiſch.
95 | 103 | 112
Zn
310
Summe IV.
521
Bofen.
10, 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsichule
1876
gegen Dezember a. b.
1870
im Ganzen einkfaffige. mebrklaffige.
Zahl der Zahl ber
Scüler- Schlller⸗
mehr. weniger. Schüler. | rer | one. | aan | are | aan | Aha üler Klafien. | Schiler. uler
12 V—— — 22 19 3 57 69
10 — 12 — 3 64 56
— 11 60 — 3 117 —
31 — 25 — 4 189 —
— 6 22 36 3 73 | 75
53 17 141 E 500
— — _—
36 |
überhaupt: Knaben Mädchen
641 255
896.
35*
523
Schlefien.
5. 6. 7.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876
Dauer im Lanfe
des db gehtee
— —* im Internat. um Eyternat. fiberhaupt.
Abiturienten.
Sabre. evang. | tathol. | ewang. kathol. | evang. | Lathof. | ufammen.
3 31 — 8|I — s| | | a
3 18 — — — s8| -| 3| 3
3 22 ss) -| -| -| | -| %
3 — — -I | -| »o| -|
3 24 s| -| -| -| s| -| %
3 2* a) -| 7| —648 —|
3 20 - | al -| -I -| n| a
3 20 3| -| 6| -| | -|
3 20 I -| 2| -| so| —|
3 16 — 2] — -| -| 2| 8%
3 17 a) — -| e| -|
8 — — -I| -I el -|e| 8
3 25 — »2| -| -!I| -|I e8| 28
3 19 -| 8585| — | -Ie) eo
3 14 — -I| -| #| -| 8| 8
3 17 — -I -| a| -| | %&
3 — — -I -| 31 —239138
288 385 | 369 63 | 261 | 448 630 | 1078
754 324
Im Monat Dezember 1870
befuchten das Seminar, u. zwar
Bon biefen war
(Rol. il. 7) —2*
re
5 . -
H gehrer .|n:elalelela
Pr Seminare. bie Ite|bie 2te bie Ate die Lte|die 2te|die Ste] über.
#5 (oberen [im (enter) (une (uuterße)| (0b mitttere)|(unterße)
3
E
| Bredlau, katholiſch.
Habelſchwerdt, dedgl. .
Münfterberg, evangeliih .
Oeld, desgl..
5] Steinau a./D. desgl.. 24 0| 235| 79
6.) Banzlau, dedgl. . | 24 8| 78
7.| Ziebenthal, katholiſch 24 25| 27| 76
8] Reichenbach D./R., evangel. 16| 25| 17 | 58
Sagan, desgl.
JOber-Glogau, katholiſch .
| Kreuzburg, evangeliſch.
Oppeln, fatholiih .
‚| Preiötretiham, deögl. .
| Pilhowig, deögl. .
| Rofenberg D./S., deögl. .
>| Biegenhald, besgl. .
Bülz, beögl. .
877 | 873 | 226
Schlefien.
10. 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungefchule
gen Dayember nn JF — —
1870 BR | b.
im Ganzen einklaſſige. mehrklaſfige.
— — Zahl der Zahl der
mehr. | weniger. SGSchiller. Bäter- Klaffen. | Säiler. Sadter
— 18 — — 3 80 87
53 — — — 3 81 89
6 — — — 3 41 40
30 — — — — — —
— 3 — — 3 74 61
— 10 29 — 3 50 48
— 5 — — 3 112 —
21 — — — 3 75 73
50 — — — 3 48 44
— 7 — — 3 74 89
35 — — _ 3 52 50
62 — — — — — —
— 2 _ — 3 94 98
— 8 — — 3 79 63
43 — — — 3 79 67
54 — — — 3 33 41
39 — — — — — —
967 | 850
1817
9
überhaupt: Knaben Mädchen
996 850
1846.
_9286__
A. VI. Brovinz
1 2. 3. 4.
Zeitpunkt
BE BEER —
EB Lehrer— Negierunge⸗ a. | b,
jr Seminare. Bezirk. der Aufnahme der Entlaf-
3 neuer Zög- ! fung ber
8 linge. Abiturienten.
1.| Barby, evangeliih . . . Magdeburg Dftern Dftern
Halberftadt, desgl. . . dedgl. desgl. desgl.
Ofterburg, desgl... deögl. Michaelis | Michaelis
Delitzſch, desgl... Merſeburg Johannis Johannis
Eidleben, desgl. . . desgl. Oſtern Oftern
Elſterwerda, desgl... desgl. Michaelis Michaelis
Weißenfels, dedgl... desgl. Oftern Oftern
Erfurt, degl. . . Erfurt Michaelis | Michaelis
Helligenftadt, katholiſch deögl. dedgl. desgl.
:2»,o nn mn mn »$ DO m
Summe VI. Provinz Sadjen
Sachſen.
5. 6.
Zahl der
Dauer im Laufe
des Jahres
bes 1876
Kurfus. als reif
entlaffenen
Abiturienten.
Fahre.
o
19
> 8 98 8 . 98 © 0600
| 191
527
Zahl der Zoglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876
im Internat.
evang. | fathol.
b. c.
im Externat. überhaupt.
evang. | fathof. | ewang. | fathot. | ufammen.
537 45
A. VI. Provinz
1 2. 8. 9,
Bon diefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870
8* (Kol. 7) befuchen Ibefuchten das Semin., und zwar
5 2 — — —— — —
ehrer⸗
h a. b c. a. | b ' e d.
2 Seminare. bie Ute bie 2te bie Ite die Ite die ?te bie Ate fiber-
5 (obere) (mittlere) (unterße)t (obere) ' (mittlere) (unterße).
* nn — — — — | Haupt.
8
—2
ane of
|
1.} Barby, evangeliih . . 261 2383| 19] 4 | 4| 23| 7
2.| Halberftadt, desgl. . . | 27 | 26| 311 23 | 2| 65
3.| Ofterburg, desgl. -. . | 19 | 18 | 241 20| 17) 20| 57 |
4.| Delitzſch, deal. . .| | 5| A| —| —| —| —
5.1 Eißleben, beagl. . .1 2422| 24, 16| 14 | 20 | 501
6.| Elfterwerda, desg. . . | 16 18 | ı7| 10| ®2| 21| 53
7.1 Weißenfeld, desgl.. . I 271 2939| 26] 26 | 21 | 22 | 69
8.1 Erfurt, dbeögl. . .| 1515| 26| 23 22] 24| 69
9.| Heiligenftadt, fatholify . | 16 | 121 7 | 9In| 1383| 3
Summe VI. 196 178 | 208 | 151 151 | 165 | 467
— —
582
329
Sachſen.
10. | 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsjchufe
1876 —
gegen Dezember a. b.
1870 .
im Ganzen einklaffige. mebrklaffige.
Zahl der Bahl ber
mehr. weniger. Säilfer. Sauter. Klafſen. Schüler. | Salller-
62 —
729 | 576
1305
überhaupt: Knaben Mädchen
916 756
1672.
3 32 44 4 84 75
19 — 17 41 4 77 105
4 — 47 53 — — —
65 — — — 3 91 —
20 — 25 25 3 87 68
2
7
5
2
| alaelule| mim
530
A. VI. Provinz
1 2. 3. 4.
8 Zeitpunkt
Lehrer— Regierungs⸗ a. b.
Seminare. Basix. ber Aufnahme | ber Entlaf-
8 neuer Zog⸗ fung ber
3 linge. Abiturienten.
1.1 Sdernförde, evangeliih . Schleswig Oſtern Oſtern
2.| Tondern, deögl. . . desgl. desgl. desgl.
3.) Segeberg, deögl. . . desgl. Michaelis Michaelis
4.| Ueterſen, deögl. . . desgl. Neujahr Weihnachten
Summe VI. Provinz Schledwig-Holftein”)
*) Das evangelifche Schullehrer Seminar zu Rageburg im Kreife Herzogthum Lauen-
burg I nit aufgenommen, weil es eine ſtändiſche, nicht eine Königliche Anhalt ie.
_ sel
Schleswig⸗Holſtein.
5. 6.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876
Dauer im Laufe
bes Jahres ‘
des 1876 J
6. 18 rei
Kurſu entfafferen im Internat. im &rternat. iiberhaupt.
Abiturienten. |
Sabre. ang. | tath. evang. ; Tath. | evang. | kathol. uufammen.
Oo — 90
138 | — | 138
8741 — 87
6| — 46
532 _
A. VI. Provinz
1 2 8 9.
Bon biefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870
F (201. 7.) befuchen |befuchten das Seminar, u. zwar
a rehrer⸗ .. 2 le P. . ⸗4.
2 Seminare Die te bie 2te Die tebie 1 te bie 2te bie Zte| über»
= (obere) |(mittiere) (unterfe)] (eberhe) | (mittlere; (unterhe)|
= SZ haupt.
3 Riafle. —
1.| Eckernförde, evangeliſch 14 21] 211 56
2.| Tondern, beögl. 268 84 4| 9
3.| Segeberg, desgl. 22 25| 26| 73
4.| Ueterfen, desgl.
Summe VIL
533
in
Schleswig. Holftein.
10. 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar · Uebungsſchule
1876
gegen Dezember a. b.
1870
im Ganzen einklaffige. mehrklaſſige.
— — — Zahl der Zahl der
Schiüler⸗ Schuler⸗
mehr. | weniger. Schiller. | innen. Klaſſen. | Schiller. | innen.
418 —
478
überhaupt: Knaben Mädchen
478 —
478.
A. VII. Provinz
E , —
E Lehrer Sanbbrofei- a
= Seminare. Bejirt. der Aufnahme
neuer Zög-
Tinge.
1.| Hannover, evangelii . Hannover Michaelis
2] Bunftorf, deögl. . . desgl. desgl.
3] Alfeld, desgl. . . Hildesheim desgl.
4. Hildeöheim, katholiih . . desgl. Monat
Auguſt
5.| Lüneburg, evangeliih . . Lüneburg Michaelis
Neuenhaus, reform.) .. — —
6.| Osnabrück, evangeliih . . Dsnabrüd desgl.
7.| Bebertefa, besgl. . . Stade Dftern
83.| Stade, deögl. . . deögl. Michaelis
9.| Verden, desgl. . . desgl. Oſtern
10.| Aurich, dedg! . Aurich beögl.
Summe VII. Provinz Hannover
4
Zeitpunft
b.
der Enilaſ ·
ſung der
Abiturienten.
Michaelis
deögl.
desgl.
Monat
Auguft
Midyaelis
dedgl.
DOftern
Michaelis
Dftern
desgl.
H Die reformirte Landſchullehrer · Borbifbungsanfalt zu Renenhaus if aufge:
en.
535
Hannover.
5.. 6. 7.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876
Dauer im Laufe
des Jahres
des 1876 8. b. c.
Kurfus. | ale reif ub t
entfaffenen im Juternat. im Erternat. erhaupt.
Abiturienten.
Jahre. evang. | fatbot. | evang.kathol. | ewang. kathol. mfammen.
2 —* "| — 2312| 8) —88
Beitrls-©.)
3 301 84 — — — 84 — 84
301 69 — 33 — 102 | — 102
3 | — | — — | 30 — | 30 30
ea | | 9 | 8 |
3 15| 48 — — — 48 — 48
3 — 26 — — — 261 — 26
3 30| 40 — 42 — 821 — 82
3
3
|
36
1877,
A. VII. Provinz
Lehrer⸗
Seminare.
1) Hannover, evangeliih .
2.| Wunftorf, desgl,
3. Alfeld, desgl.
4.| Hildesheim, katholiſch.
Lüneburg, evangeliih .
—| Neuenhaus, reform,
6.) Dönabrüd, evangeliſch.
7.| Beberfefa, desgl.
| Stade, desgl.
9.) Verden, beögl.
10.) Aurich, deögl.
Summe VII.
8 9.
Bon biefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870
(201. 7.) befuen |befuchten das Ceminar, n. zwar
[3 a. b. ©. d.
‚bie Ite |bie 1 te die Ate die Ite) über-
|(unterfe)| (eberfe) | (mittere)| (umterße)] s
Kaffe.
|
93) 2|-| -| — —
41| 31) 30) 15| 35| 31, 81
| 8| 10| 4| 6) 6|
Ba a nd et Br Ba
— -|-| -| -| 4| 4
16) 15) ı7 | 10, 18 | 11 | 3
— - | |] — —| — —
32 27 281 22 15| 402709
— 150 al -| — -| -
ı8| 26) | ı8| 221 | 66
ı79 | 193 | 245 | 76 | 175 | 128 | 37%
537
Hannover.
10. 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar⸗Uebungsſchule
1876
gegen Dezember
1870 *
im Ganzen einklaffige. mehrklafſige.
Zahl ber Zahl der
mehr. weniger. Schüler. | Satier- Klaflen. | Schüler. Sadie "
242 4 122 | 76 | 24 389 | 453
288 | 198 842
überhaupt: Knaben Mädchen
511 529
1040,
36 *
539
Meftfalen.
5. 6. 7.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876
Dauer im Laufe
des Jahres
bee 1876 . b. 5
Ruine. entlaflen n im Internat. im Externat. überhaupt.
Abiturienten.
Jahre. evang. | fathol. | evang. | fathol. | ewang. | lathol. |uufammen.
2 24 _ — — 54 — 54 54
3 36 — 100 — 12 — ı 112| 112
540 .
A. IX. Provinz
8 9
Bon diefen Zögfingen | Im Monat Dezember 1870
(21. 7.) befuchen |befuchten das Seminar, u zwar
Lehrer-
a. b. © “ b. [3
Seminare. bie 1te bie 2te|bie Ite|bie 1te|bie 2te|bie Ate
oberße) |(mittlene)| (unterße)] (obere) | (mittlere), (unterke)|
———
ak
Laufende Nummer.
‚| angenhorft, katholiſch.
2.| Büren, desgl. . .
.| Peteröhagen, evangeliih .
Hilchenbach, deögl. .
.| Soeft, deögl. .
3. | Rüthen, Mathol.. . . »
proofforifäe Lehrerbil⸗
ungsanftalt.
Summe IX. 103 | 86 | 293
541
eftfalen.
10. 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar⸗Uebungsſchnle
1876 ‘ —
gegen Dezember a. p.
1870 . j
im Ganzen einflaffige. mehrklaffige
Zahl der Zahl der
mehr. weniger. Schiller. —— Klaſſen. | Schüler. | eatter-
16 — 67 — — — —
30 — — — 3 192 —
21 — 20 26 3 112 110
33 — — — 5 135 153
21 — — — 3 88 83
34 — — — — — _
527 | 346
re
873
| überhaupt: Knaben Mädchen
614 372
986.
A. X. Provinz
1. 2. 3. 4.
Beitpunft
Lehrer⸗ Regierungs · ur b
Seminare. Bezirk. der Aufnahme | ber Entlaf-
neuer Zög- fung ber
Tinge. Abiturienten.
1.| Fulda, katholiſch . .» Kaſſel Oſtern Oſtern
2.| Homberg, evangelih . . desgl. deögl. desgl.
3.4 Schlüchtern, deögl.. . . desgl. Michaelis Michaelis
4.| Dillenburg, paritätiih . . Wiesbaden desgl. desgl.
5. Montabaur, desgl... desgl. Oſtern Oſtern
6.| uſingen, desgl. . . . desgl. desgl. desgl.
Summe X. Provinz Hefſen-Naffau
5848
Heſſen⸗Naſſau.
5. 6. 7.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876
Dauer im Laufe
bes Jahres
bes 1876 n. b. | e.
ſenrſus. entlafferen im Smternat. im Erternat. iiberhaupt.
Abiturienten.
Jahre. evang. kath. evang. | kath. | evang. | kathol. | sufammen.
|
104 320 | 112
| 210 | 46 | 110 | 66
>
©
N
Laufende Nummer.
‚| Fulda, katholiſch
| Sählüctern, debgl.. . .
| Dillenburg, paritätlih . .
.| Ufingen,
2. 3.
Lehrer⸗ Retierunge ·
Seminare. Bezirt.
Kaſſel
desgl.
desgl.
Homberg, evangeliſch ..
Wiesbaden
Montabaur, desgl. . . desgl.
desgl.
desgl....
Summe X. Provinz Hefſen-Nafſau
A. X. Provinz
4.
Zeitpuntt
a. b.
der Aufnahme | der Entlaf-
neuer Zög- fang ber
finge. Abiturienten.
Dftern
Dftern
deögl. desgl.
Michaelis
Michaelis
desgl.
Oſtern
desgl.
Oſtern
besgl. desgl.
„543 _
Heſſen⸗Naſſau.
5. 6. 7.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876
Dauer im Laufe
des Jahres
des 1876 2. b. | e,
Knrius. entfafferen im Internat. im Erxternat. überhaupt.
Abiturienten.
Sabre. evang. | kath. evang. lath. evang. | kathol. | snfammen.
13 — — — 40
27 80 — — —
23 73 — 10 —
— — — 78 1
23 — 45 — 25
18 57 1 22 —
390. | 118
256 176
—— |
A. X. Provinz
8. 9.
Bon dieſen Zöglingen | Im Monat Dezember 1870
8* (Kol.7) beſuchen Pbeſuchten dae Semin., und zwa |
E L m
ehrer⸗
— h a. b. | c. a. b · c. d.
o Seminare. die Lte die 2te die 3teibie Ite|die Zte bie Ate über
= (sberße) (mittlere) (unterBe)k (oberfe) | (mittlere) (unterfe)
= En nu a U Ke baupt.
3
+
Klaſſe. Klafle.
2.] Homberg, evangeliih . . | 27 | 23 | 30 | 22
3.| Schlüchtern, detgl.. . . | 23 | 27| 33 21 | 25 | 22 | 68
4.1 Dillenburg . . . . .1 4| 2656| 9| —
2 —_ I 7 ein |
51 Montabaur . . . .. 15| 271 281 23| 5| 231 59
S
>
|
1. Zulda, fatholifi$ . . . 11 | 8s| ı7 „| 16
61 UÜinden . . .». 2... “| 23 | 35
122 14 | 163 | 100 | 113 | 108 | sl
|
|
432 |
| 70
Summe X.
545
Heffen-Naffan.
10. 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsjhule
1876
gegen Dezember 2, |
1870 b.
im Ganzen einflaffige. mebrffaffige.
Zahl der Zahl der
mi | meion | en | Sie | arm | ogun | Mr
— 7 — — 3 57 39
3 — 50 42 3 161 172
15 — 30 20 6 159 178
118 | 7 80 | 62 15 | 508 | 389
———r — —
111 | 142 892
überhaupt: Knaben Mädchen
583 451
1034.
947
proviuz.
| 5, 6. 7.
Zahl ber Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 18376
Dauer in Zaufe J —
des Jahres
des 1876 a. b. e.
aurſue. —8 im Internat. im Externat. überhaupt.
Abiturienten.
Jahre. evang. | fathot. | evang. ' Tathol. | evang. | tathot. | ufanmen.
3 23 — ' 8 — — — 81 81
3 30 2: — 16 — 88 — 88
|
3 — — — — 66 — 66 | 66
3 32 — 96 — — — 96 96
3 — 47 — 2 — 49 — 49
3 22 70 — 19 — 89 — 89
3 32 — 100 — — — | 100 | 100
2 — — — — 30 — 30 30
3 — 54 — 2 — 56 — 56
3 — — 30 — — — 30 30
3 — — 311 — — — 31631
2 — — — — 30 — 30 30
282 | 464 | 746
1 2
£
E Lehrer»
®
- Seminare
z
=
1
&
‚| Boppard, fatholiih. .
Neuwied, evangelifh
Trarbach, evangel. Hülfd-
feminr. . 2...
Düffelthal, Neben » Semis
1.1
Eiten, katholiſch. ..
Kempen, desgl.....
Mettmann, evangeliih . .
Mörs, des... . -
A Brühl, katholiſch
.| Siegburg, desgl. . . »
Ottweiler, evangeliih . .
10.) Wittlich, katholiſch ..
11.| Kornelymünfter, desgl...
12.| &inni, desgl. . . . .
Summe XI.
548
&
Bon diefen Zöglingen | Im Monat Dezember 1670
(Rot. 7) befucen |befugsten das Geminar, u. zwar
u
A. XI. Nhein
9.
a. b. © a. b. e. d.
die Ite|bie 2te die Ite die 1te|bie 2tejdie Ite, Abet ⸗
leberte) — (unterhe)| (ebene) (mitten) (untere) Hanpt
Raffe. fe.
j !
20) 201 8301 24 20 24 68
-/-/|-|)-| -|1| ||
| is | -| -| -| -
33 | 33) 30| so| so | — | 100
a | -|I-|-|-|-
28 5ı) 801 al | -| »
33| 34 33| 33 | 37 | 30 | 100
-I!|»|I-I-|I-|I-| -
s|ıula2|-|-|-|-
— — 30 —
—— 31
— HI —
219 | 269
746
provinz.
10.
11.
Mithin im Monat Dezember Seminar⸗Uebungeſchule
gegen Dezember .. b.
1870 einft hnffaffige
im Ganzen nklaffige. mehrklaffige.
Zahl der Zahl der
mehr. | weniger. Schüler. | Sähter.
9 — 60 | _ 1 34 —
20 — 42 | — 3 253 —
— 18 — — — — —
66 — — — 3 186 —
— 4 — — — — — 9
49 — — — 8 192 —
37 — 29 — 3 122 —
— — — — 3 220 —
30 — — — — — —
56 — 26 33 3 83 88
30 — — — — — —
31 — — — — — —
30 — — — — — —
| | | |
358 22 157 | 33 19 10% | 88
336 | 1% | 1178
überhaupt: Knaben Mädchen
1247 121
1368,
*) Als Uebungeſchule wurbe bie ſtädtiſche Schule benugt; fie if inzwifchen Uebungs⸗
ſchule geworben.
ftellung.
6, 7.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Aufang des Monats Dezember 1876
im Laufe
des Jahres | TE TT TU —- Bun
1876 8. b. e.
als reif
entlaſſenen im Internat. im Erternat. überhaupt.
Abiturienten.
evang. ' Tathol. | evang. | lathol. iud.evang. kathol. | ittd. —5
|
232 608 135651 78. 12! —| 68 | 318 | — | 999
190 so -I 82: — — 2l —!_| 68
160 | | 35 — — 44 —|-| 49
83 136 114 7 | 52| 1ı| 1438| 166| ı| 310
288 335 | 360 63 261 -| Aal 6830| — | 1078
191 53 451 Hal —\-| | sl—_| 5
|
105 ss!’ —!Isıe! -!|-I saıl _I_| ze
174 376 —-| al 30 —5871 91—| 67
109 118 | 100 | 130 | 10 |—| 2483| 200 —-| 448
104 210) s| 1101 ei—| | 112 _| 4
139 243 | 33381 391 126 —-| 2832| 464 — 746
| |
| | |
1775 3438 | 1168 | 1325 | 797 | 11 4763 | 1965 ° 1 67%
u —— —
4606 2128 |
37
1877.
Bon biefen Zöglingen | Im Donat Dezember I#71
(8ot. 7) befuchen |befuchten das Zemin,, und
Schullehrer-Seminare.
bie Ate bie te, über
(mitdere) (untere) |
bi
— — hang:
Alafle. |
H
1. Prov. Preußen . 308 324 367) 187 | 249| 246. =
| f 190) 2653| 257, ul
IH. = Brandenburg 222: 232| 208| 162 | 166) 1791| 507
10 | 170 192 Su
I. = Pommern 151' 167| 176) 151 | 123
151 | 128
IV = Bien .. 95. 108) 112| 79 8
| *6
V. Sschleſien 328 377| 3731 226 | 256
2 | 26
VL» Gadfen . 196 | 178| 208| 151 | 151
146 | 153
VI = Scleswig«Holftein 100 127| 134| 61 80
| 7%
VII. = Hannover 179 1938| 245) 76 | 1795
6 102
IX. = Weſtphalen. . | 139 181| 128] 104 | 108
, 104 | 106
X = HeffenNaffau . 122 147| 163] 100 118
j 100 | 116
XI. Rheinprovinz 219 269 258| 157 | 157
132 | 165
|
2050| 2298 | 2372] 1454 | 1654 1542 | 46%)
_— s
6729 tal) 1508 1773 | —F
*) Die Mein gedrugten Zahlen bezelchnen bie Frequenz aus dem Oftober 1870, bei
'e Differenzen gegen biefe.
553
ftellung.
10. 11.
Mithin im Monat Dezember Seminar-Uebungsfchule
gegen Dezember — a.
im — einklaffige. mehruͤaſſige.
Zahl der Zahl der
mehr. weniger. Schuller. —— Alaſſen. Schiller. | Sattler
241 211 32 625 448
177 136 34 945 504
174 165 22 756 118
141 55 16 500 200
29 — 42 967 850
187 180 30 729 576
— — 9 478 —
122 76 24 389 453
87 26 14 527 346
111 — 80 62 15 503 389
336 — 157 33 19 1090 88
2 ' _ 1206 | _ 944 257 17509 | 3972
2339 11481
überhaupt: Schüler Schülerinnen
8904 4916
13820
> I, £
554
B. £ehrerinner
1 2 3. 4.
$ Zeitpunkt
BE +
E Lehrerinnen» Regierunge- FI ru
* Pi
= Seminare. Begirt. ber Aufuahme | der Entiei
B neuer Zög- fung der
& linge. Abiturienten.
Provinz Brandenburg.
1.| Berlin, wangel.. . . » — Oſtern und | Oftern und
Michaelis | Michaelis
Provinz Pofen.
DE DOT a en ne Pofen Anfangs Ende
Augu Juni
Provinz Sachſen.
3.| Droyßig, Gouvernanten⸗
Inftitut, evangel. Merfeburg Mitte Anfanze
4.| Droyig, Lehrerinnen Auguft Juli
min, evangel. .. desgl. deögl. desgl.
Provinz Weftfalen.
5.| Münfter, kathol. . . » Münfter Anfangs Ende
Dftober Auguft
6.| Paderborn, fathol. . .. Minden Dftern Diftern
Rheinprovinz.
7.| Saarburg, fathol. . . . Trier Herbſt Herbſi
Summe B. Lehrerinnen-Seminare.
555
Seminare.
5. 6. 7.
Zahl der Zahl der Zöglinge zu Anfang des Monats Dezember 1876
Dauer im Lanfe
des Jahres
des 1876 a. | b. c.
, 6 rei i
Kurſus im Internat. im Erxternat. überhaupt.
Abiturienten.
Zahre. evang. | Tathol. | evang. kathol. jud. | evang. | fathot. | jüb. iufam-
70
23
2 3
48| —
42| —
— | 24
— | 34
173
137 | — | 24 | 137
48| 16 | 7] 50
3| — —| 531
— — | —| 42
— oI—-I -
— »0|I-1 —
-| e\-|-
188 | 98 | 31 | 280
161
Laufende Nummer.
a —— Lehre: men
| Saarburg, fathol. .
556
B. £ehrerinnen:
9. |
Im Monat Dezember |
8
Bon bie öglingen
(Ren 13 den
Lehrerinnen
Seminare.
(eberfe) |(mürter)| (unterße)
ı Rlaffe.
Provinz Brandenburg.
Berlin, wangel.. . . .
Provinz Pofen.
Din... ..
Provinz Sadfen.
Droyßig, Gouvernanten⸗
SInftitut, evangel.
min., evangel.. .
Provinz Weſtfalen.
Mäünfter, kathol. ..
Paderborn, kathol....
Rheinprovinz.
die Ute bie 2te|bie Itedie 1 te
b.
bie 2te|bie Ite
mittlere), (unterße)
Kaffe.
I |
befuchten das Seminar, u ;
e.
17
d
) Das Lehrerinnen-Leminar zu Berlin hat 4 Klafſen mit je halbjährigem Kurfus
557
Seminare.
10.
Mithin im Monat Dezember
1876
gegen Dezember
1870
im Ganzen
mehr. weniger.
— 7
27 —
—
25 —
24 _
42 —
119 7
558
Die vorftehende Ueberſicht ergiebt, daß fi im Dezember 1876:
2079 Zöglinge mehr in den preußiihen Schullehrerjeminaren
befunden haben ald im Dezember 1870,
1943 mehr als im Oktober des bezeichneten Jahres; d. h. daß
jet alljährlich
50 junge Männer mehr als noch vor ſechs Jahren in den
Volksſchuldienſt treten. Diefelbe ergiebt zugleih, daß die Vermeb-
rung der Seminariftenftellen noch nicht abgelöloflen iſt.
Dieſes Ergebniß iſt nicht durch eine Abkürzung der Ausbildungs-
eit der Lehramisaſpiranten erkauft, ſondern es ift unter gleichzeitiger
Reorganiſation der noch unvollſtändig eingerichteten Anitalten durch
Vermehrung der Stellenzahl in den beftehenden und durd Gründung
neuer Seminare erreicht worden.
Die unvollftändig organifirten, Meineren Anftalten, die ſo—
genannten Nebenfeminare, find entweder erweitert und normal ein—
gerichtet ober aufgelöft worden. In biefer Beziehung ift befonders
zu erwähnen:
die Erweiterung des einklaffigen Seminars zu Friedrichs—
hoff in der Provinz Preußen zu einem dreitlajfigen ;
die Einführung des dreijährigen Kurſus an den Seminaren zu
Kammin, Pyrig und Dramburg in der Provinz Ponmern
unter Erweiterung biefer Anftalten zu dreiklaſſigen;
die Auflöfung bed Nebenfeminard zu Neuenhaus in der
Provinz grmmour;
die efeitigung ber einklaffigen, fogenannten Bezirköjeminare in
Hannover, Lüneburg und Stade in der Provinz Hannover
und die Einrichtung von Seminaren mit drei Kurjen und drei
Rlaffen an diefen Orten;
die bereitö 1870 eingeleitete Einrichtung des dreijährigen Kurfus
am Seminar zu Mörs und die Einrichtung deffelben am Seminar
u Kempen in ber Rheinprovinz, fowie die Auflöfung des Neben-
Teminars zu Trarbach und des Privatjeminard zu Düffelthal
in derfelben Provinz.
Auf diele Bee hat fi die Zahl der im Gentralblatte von
1871 aufgeführten 76 Seminaranftalten um 3, alfo auf 73 berab-
gemindert. Diefe 73 Seminare haben alle breijährigen Kurfus und
mit Ausnahme ded nur für die Volkeſchulen der Inſel Nügen
beftimmten Seminars zu Gingft aud drei Klaſſen.
Die aufgelöften Anftalten hatten Zöglinge
Neuenhaus 4
Düffelthal 10
Trarbah 18
zufammen 32.
559
Die vorhandenen 73 Anftalten haben ſich dagegen vermehrt
um 748 Zöglinge. Abzüglih jener 32 bat fih aljo in den im
Dezember 1870 bereitd beitandenen Anftalten die Zahl der Semi-
nariften
um 718 vermehrt.
Dieſe Vermehrung vertheilt fih wie folgt auf die einzelnen
Provinzen:
Pommern (megen der Erweiterung der drei bezeichneten An
ftalten) 137, Weftfalen (vertheilt auf ſämmtliche Anftalten) 121,
Preußen und Scledwig-Holftein je 93, Hannover 92, Sachſen 50,
Rheinprovinz (außer der Uebertragung der 28 Zöglinge der auf:
elöften Nebenjeminare) 44, Pofen 36, Schlefien 11, Brandenburg 9.
Befonders jtart war die Vermehrung an nachſtehend bezeichneten
Anftalten:
Frequenz
von 1870. von 1876, 1876 mehr.
Braundberg . . . 4 75 31
Sriedrihöhof . . . 34 51 17
Altdöbern . . . . 51 68 17
Kammin .. . 0.49 67 18
Por . . 24 71 47
Dramburg . 24 68 44
Kößlin . . 44 18 34
Bromberg . . . . 44 75 31
Reihenbah . . . . 58 19 21
Kreugburg . . » . 34 69 35
Halberftadtt . . . . 65 84 19
Eisleben. -. . . . 50 70 20
Edernförde. . . . 56 90 34
Zondem. 2 2....89 138 45
Afld . . 2... 081 102 21
Zünburg . . . . 40 69 29
Zangenhorft . . . . 38 54 16
Büren . 2. 2... 82 112 30
Peterdhbagen . . . 56 77 21
Hilbenbah . . . . 51 84 33
Soft”). » » . . 66 87 21
Shlüdten. . . . 68 83 15
Neuwied. . .» . . 68 88 ZU
Mord . . 2... 92 89 37
*) Der 1877 an biefer Anftalt eingerichtete Parallelcdtus iſt natürlich nicht
mitgerecdhnet; mit diefem hat fie 119 Zöglinge.
Allerdings find auch einige Anftalten innerhalb diefer 6 Jahre
560
in ihrer Frequenz zurächegangen, fo namentlid die zu Göpenid
(um 20), Breslau (um 18),
witſch (um 11).
Mit der Erweiterung der beftehenden Anftalten hat die Er-
richtung neuer gleichen Schritt gehalten.
bergehenden Zeit von 1846 bis 1870, alfo in fünfundzwanzig Jahren,
20 Anftalten neu begründet worden find, find von 1871 bis 1876,
unzlau (um 10), Pofen, jept Ra=
Mährend in der vor-
alfo in ſechs Jahren, deren 26 errichtet worden; und zwar
Provinz.
1) Preußen:
)) «
3)
8 Slefien:
Seminarort.
Dfterode
Löbau
Tuchel
4) Brandenburg: Neu-Ruppin
5
Aönigeberg N/M.
Habelſchwerdt
AT Dels
8) . Sagan
9) . Oppeln
10 . Nolenber
11 Ziegenhals
12 . Zülz
13) Sachſen: Delitzſch
14 Schl.⸗Holſtein: Ueterſen
15) Hannover: Wunftorf
16 Bi Bederkeja
17 = Verden
18) Weftfalen: Nüthen
19) gel Naffan: Dillenburg
20) Rheinprovinz: Elten
21 5 Mettmann
22; . Siegburg
23 . Ottweiler
24) . Wittlich
25 . Kornelymünfter
26; . Linnich
Durch Neubegründung von Seminaranſtalten hat ſich alſo die
Zahl der Seminariften
um 1361 vermehrt,
78
Frequenz
im Dezember 1876.
224
144
292
1361
561
Bon ben nenbegründetert Anftalten find einige, wie bie zu
Rojenberg, Zülz, Ziegenhald, Berden, Rüthen, Elten,
Linnich zunächſt nur zum Zwede der fchnelleren Ueberwindung ded
Lehrermangels ald provijoriihe Seminare, die große Mehrzahl der-
jelben aber für die Dauer eingerichtet; diejenigen zu Ohterobe,
MWunftorf, Bederkeja, Ueterjfen, Ottweiler, Kornely-
münfter, Wittlich befinden ſich bereitd in eigenen neuen Gebäu-
den; für die zu Löbau, TZudel, Königöberg, Neu-Ruppin,
Habelſchwerdt, Sagan, Deld, Dppeln, Delitzſch, Dillen-
burg, Mettmannn, Siegburg, Saarburg find die Neubauten
theil8 in der Ausführung, theild in der Vorbereitung.
In der Zeit von 1870 (bezw. feit der Zählung von 1867) bis
um Jahre 1876 (bezw. zur Volkszählung vom 1. ‘Dezember 1875)
dat fih allerdings auch die Bevölferung des preußiſchen Staates
um zwei Millionen vermehrt; ed würde alſo auch mit Rüdficht
darauf die Gründung neuer Lehrerbildungs-Anftalten nöthig gemwefen
jein, indeß nidt in dem Maße, wie ed geſchehen iſt. Vielmehr
ftellt fi) das Verhältniß der Seminare zur Einwohnerzahl wefent-
lid) günftiger, ald noch vor ſechs Sahren. Die nachfolgende Tabelle
veranfchaulicht dies.
Provinz.
1.1Preußen .
2./Brandenburg
3. Pommern
4.|Pofen .
Schleſien.
6..Sadjen .
Schleswig⸗ Holſtein
8Hannover .
.Weſtfalen
10. Heffen:Naffau .
11. —— m Doben-
zollerfche Lande .
Gefammte Monarchte |23,674,529 25,742,404 | 4786 | 6729 | 100
Bevölkerungszahl
1870,
3,063,085
2,661,621
1,426,430
1,519,191
3,547,705
2,036,419
963,517
1,916,048
1,695,995
1,363,820
3,480,698
1) Es war bie Volkszählung von 1867 zu Grunde gelegt worden.
2) 6 if bie Bolfezählung vom 1, Dejember 1975 zu Grunde gefept; bie angegebene
Vermehrung ber Bevöllerung hat ſich alfo in acht, die ber Zahl der Scminariften im lehr
Iahren vollzogen.
Die Beil
Zahl ber | Terungazast
Seminariften bat fih
vermehrt
Onober) Oltober / 1 Berbält
niffe von
1876. 1870, | 1576.
3,199,171| 701 | 999 | 100: 104
3,126,411 | 521 662 | 100 :117
1,462,290 | 357 | 494 | 100. :102
1,606,084| 288 | 310 | 100: 106
3,843,699 | 759 | 1078 | 100°: 10%
2,168,988| 477 | 582 | 100: 10%
1,073,926 | 227 | 361 | 100: 114
2,017,393| 368 | 617 | 100: 10%
1,905,697 | 297 | 448 | 100: 118
1,467,898 | 329 | 432 | 100: 107
3,870,847| 462 | 746 | 100:111
Die Zahl der Es kommen auf
Seminariften einen Seminariflen
dat fig Ginwohner i
rovinz.
vermehrt b P
im Verhält⸗ mithin
niffe von Dftober ’) Dezember 1876
1870. 1876. .
weniger.
|
100 : 142 4369 3202 1167 Preußen.
100 :127 5108 4123 385 Brandenburg.
100 :138 3955 2960 995 Pommern.
100:107 | 5275 5180 195 | Pofen.
100 :142 4675 3565 1110 Schleſien.
100 :122 4269 3726 543: | Sachen.
100 : 159 4244 2974 1270 Schleswig⸗Holſtein.
100: 167 5206 3270 1930 | Hannover.
100 :150 5710 4253 1457 Weſtfalen.
100: 131 4145 3397 748 Heſſen⸗Naſſau.
100: 162 7534 5189 2345 Rheinprovinz und Hohen—
zollernſche Lande.
4950 3826 1124 Geſammte Monarchie.
| 100 : 141
3) Es find hierbei die Zahlenangaben des Centralblattes von 1871, welde den Status
bes Oftober 1870 enthalten, unverändert beibehalten.
Ei
Mit Rückſicht auf das Verhältnig, in welchem ſich die Zahl
der Seminariften in dem —— Zeitraum vermehrt hat, folgen
die Provinzen in nachſtehender Reihe:
In iſt die Zahl der Seminariften
gewachſen im Berhäftniß vom
1) Hannover 100 : 167
2) Rheinprovinz 100 : 162
3) Scleswig-Holftein 100 : 159
4) Weftfalen 100 : 150
5) Preußen 100 : 142
6) Schleſien 100 : 142
7) Pommern 100 : 138
8) Heffen-Naffau 100 : 131
9) Brandenburg 100 : 127
10) Sachſen 100 : 122
11) Poſen 100 : 107
Weſentlich anders geftaltet fih die Neihenfolge mit Auen t
auf die gewonnenen Reutte; d. bh. auf das Verhältnik der Zahl
ber Seminariften zur Einwohnerzahl; nämlich wie folgt:
1) Pommern 1 Seminarift auf 2960 Einwohner
2) Schleswig · Holſtein 1 2974
3) Preußen 1 5 » 3202 .
4) Hannover 1 ⸗ = 3270 5
5) Selen Maffan 1 . « 8397 .
[3 chleſien 1 . » 3565 .
7) Sadjen 1 . » 3726 »
8) BWeftfalen 1 . -: 4253 .
9) Brandenburg 1 5 » 4723 .
10) Pofen 1 5 = 5180 .
11) Rheinprovinz 1 s » 5189 D
Wenn fomit noch immer zwei Provinzen hinter dem Durch»
ſchnitte bed Jahres 1870 zurüdbleiben, und überhaupt das erreichte
Refultat im Jahre 1876 noch fein genügendes war, ſo ift zu ber
denfen, daß die neubegründeten Anltalten damals noch nicht alle
vollftändig organifirt waren, daf auch feitdem noch zwei Anftalten
neu ind Leben getreten find, eine dritte durd den Staatöhaushalis-
etat des Fünftigen Jahres begründet werden foll, und daß endlich
aud) die Lehrerinnen Seminare zur Befeitigung des Mangeld an
Lehrkräften beitragen werden.
565
Bon den neubegründeten Anftalten hatten im vorigen Jahre
nur die dritte Klaffe, bezw. ermangelten nody zweier Klaſſen: die
Seminare zu Bederkeſa, Wittlih und Kornelymüniter; ed
entbehrten noch der Oberflafle die Seminare zu Oels, Zülz,
Meterfen, Berden, Rüthen, Siegburg, Linnid. Durd
die volftändige Organifation diefer Anftalten erhöht ſich die Zahl
der Seminarliten voraudfidhtlid um 390.
Im Dezember 1876, nad) Aufnahme der Statiftit, ift das Se⸗
minar zu Nben dt neu eröffnet worden, in diefem Jahre wird das
zu Odenkirchen eröffnet, beide in der Rheinprovinz; auf den
Staatshaushaltsetat des nächſten Jahres ſind angemeldet die Koſten
für ein neues Seminar zu Münſtermayfeld in der Rhein—
provinz, feit 1871 dad neunundzwanzigite neue Schullehrer- Semi:
nar in der Monarchie, dad zehnte in der Rheinprovinz. Sobald
dieſe Anftalt vollbejegt fein wird, ftellt ſich vorausſichtlich dad Ver⸗
hältniß der Seminariften zur Einwohnerzahl in ber Rheinprovinz
wie 1 : 3500. Endlich find auf den diesjährigen Staatshaußshalt
die Koften für Parallellurfe an den Seminaren zu Soeft in
Weftfalen und zu Homberg in he ia genommen worden.
Bon den 99 Seminaranftalten, welche jih im Dezember 1876
in XIhätigfeit befanden, waren 44 Snternate, 27 Erternate und
28 Anftalten, mn welchen ſich erterne neben internen Zöglingen bes
fanden. Im Snternate wohnten 4606 Seminariften, im Crternate
2123, davon 433 in den fogenannten gemijchten Anftalten.
Staatlihe Lehrerinnen-Seminare gab ed im Sahre 1870 nur
wet in Droybig, je eind in Paderborn und in Münfter; außerdem be-
N anden aud eigenen Mitteln noch die Augufta- Schule zu Berlin
und die Luiſen⸗Schule zu Poſen, Beide mit Lehrerinnen-Bildungd-
anftalten verbunden. Siefe find zu ftaatlihen Seminaren erhoben;
bie beiden Anftalten zu Paderborn und zu Münfter am reorgantfirt
und ein neued Lehrerinnen- Seminar ift 1876 zu Saarburg in der
Nheinprovinz eröffnet worden; daffelbe entbehrte alfo im vorigen
Jahre noch der erſten Klaffee Die Gefammtzahl der Zöglinge der
Lehrerinnen- Seminare betrug im vorigen Sahre 470, gegen 1870
mehr 112. Inzwiſchen ift 1877 ein neues Zehrerinnen-Seminar zu
Kanten in der Nheinprovinz eröffnet und ein weiteres, in ber Pro⸗
vinz Schleswig - Holftein zu errichtended auf den Staatshaushalts⸗
etat des Fünftigen Jahres gebracht worden. Es würde das zehnte
in der Monardie fein.
566
Mit den Schullehrer-Seminaren find Uebungsſchulen verbunden,
in welden zur mehrfad bezeichneten Zeit 13820_ fhulpflihtige
Kinder einen forgfältig vorbereiteten Unterricht empfingen. Wird,
wie feit langer Zeit in Preußen üblich, davon audgegangen, daß je
achtzig Kinder eine Lehrkraft erfordern, fo wurden im vorigen Jahre
172 Lehrkräfte dur die Arbeit der Seminare in ihren Uebungs—
ſchulen übertragen.
Die Debungefden bet den Lehrerinnen» Seminaren können
Yen vr in Betracht fommen, weil fie zum Theil Höhere Mädchen⸗
ulen find.
Inhaltsverzeichniß des Dftober-Heftes.
189) Verordnung, betreffend bie Geſtattung bes Gebrauchs einer fremden
grade neben ber Deutfhen ale Geſchaftoſprache. Bom 6. September 1577,
. 508,
N) Frequenzverhäftniffe der Koniglichen Lehrer- und Lehrerinnen Seminare
. 505.
Drus von 3. 8. Otardı In Berti.
Centralblatt
| für
die gefammte Unterrichts -Derwaltung
in Preußen.
Derausgegeben in dem Minifterium der geiftlichen, Unterrichts» und
Mebdizinal» Angelegenheiten.
Re 1lu12. Berlin, den 10. Dezember 1877.
191) Nahweifungen über die Zahl der vorhandenen
Lehrer und Lehrerinnen-Stellen an den öffentliden
Bollsihulen in Preußen, und über deren Bejepung zu
Anfang Juni 1877.
A
Drbentlige feRb
2.
Davon (Rol. 1.) find
[23 | oosı] 106] 23
—_—
6190
569
A.
Lehrer, und Behrerinnen- Stellen.
3. 4.
Von den nicht b Stell .2.b.
j u ne, ar een Bon den wicht befegten Stellen (Kol. 2. b.)
b. 8%. ‘ b. ©
werben bur
iperben Pr prüfte —2 te | find ohne jede
p Ile hen ıc, [einer andern Schule unterrichtliche
(Br —— Ai #) | oder Kaffe zc. mit- | Verjorgung.
verjeben.
fath. | I kath. | jüb.
feit 6 Monaten | feit weniger ale
und länger er | 6 Mousten er-
lebigt. febigt.
.L engl.
221
38 *
Nummer.
Regierunge-Begirk.
Provinz.
Königsberg
Gumbinnen
Danzig
Marienweder . .
Provinz Preußen
Summe =. und b.
Stadt Berlin .
Potsdam .
Frautfurt . .
Provinz Brauten ·
burg . »
Ir Lehrer
b. Lehrerinnen]
ja. Lehrer
ja. Lehrer
ja. Lehrer
ja. Lehrer
b. Lehrerlunen
6. Ledrerinnen
570
Anzapl
derſelben
überhaupt.
..
orbnungsmäßig
beſebi.
gl. lath.lud. lval.
engl. |tath. | jüd.
B.
Ouifo⸗Lehrer· ı:|
6.
Davon (Rol. 5) find
571
B.
Lehrerinnen-(Adjuvanten⸗, Bechülfen- 2.) Stellen.
7. | 8.
Bon ben giät —5— Stellen Bon den nicht beſetzten Stellen (Kol. 7. b.)
8. b. & — b., c.
werden durch
ſeit 6 Monaten | feit weniger ale te Gebt prüfte Behrktäfte find ohne jebe
und länger er- | 6 Monaten er- (Bräparanben ac.) einer andern Schule| unterrichtliche
ledigt. ledigt. verwaltet. ober a x. mit | Berjorgung.
verfehen.
eogl. | kath. | jäid.] engl, | Tat. | jäb.] evgl. kath. | jüb.l engl. | Lat. | jüb.J engl. |Tath. | jüb.
FE BEEEIEB
ie
A. \
Ordentliche feſtdotin
1. 2.
Regierunge-Bezirt. Davon (Kol. 1.) find
Gtellen. 4 [
R Provinz. * e b.
5 Bi a orbuungsmäßig nicht
5 erhanpt. beſetzt. beſeti
eogl. | Kath. | ifid.] evgl. tath. jub. esol.|katb.|
| Bu
a. Sehrer | 1707 9| - I I 8 -:.-
1. Stettin . [u b. —* we —— ss — — — —
a. ehrer | 1497) 12 111383 10 —| 84 a:
2. | Ren... .. b. Lebrerinnen 21 — | — st | — 1 _
a. Lehrer 68 1|—| 5606 1 — I 32 — -
3 | Otralfınd.. . . . 6 ee nen 32 — | — 2 —| — 3 = —
III. Provinz Yonmern 8. Lehrer 3735| 23 11 354] 20 — 194 |
b. Lehrerinnen] 113 — 1001| — — a
Summa a. und 6. | 3847| 22 | 1 3650| | — 1977| 21
ò— —
a. Lehrer 653| 1108| 60 | 6587 10191 57
Bofen . b Lehrerinnen 16 1 — 16) 11
23. | Bromberg . a. Lehrer 579| 507| 43 | 528) 480] 36
b, Qehrerinnen
IV, Yrovinz Voſen a. Lehrer 1232
b. Lehrerinnen 42
1148 1 95
23754
Summe a. und b.
us 116 1
NSupeuun use
Lehrer⸗ und Lebhrerinnen- Stellen.
3. 4.
Bon ben mie ht, beiebten Stellen Bon den nicht befetten Stellen (Kol. 2. b.)
) find
a b. 8. b 8 P e.
werden dur
fett 6 Monaten | feit weniger als Ehe ae find ohne jebe
und länger er- | 6 Monaten er- (Bräp aranben :c.) unterrichtliche
ledigt. ledigt. Hermwaltet. ober Klafie zc. mit- | Berforgung.
verſehen.
. | jäb. fath.
18
13
1
12
13
slıs J ı2 10
ı2
18
I
18
18
—E
—E
—
15
1 ⸗
574
Kegierunge- Bezirk.
Stellen.
vinz.
8 Provinz
—
1. | Stein. 2.2. . a. Behrer
b, Lehrerinnen
a. Lehrer
2 | Rein. . . . . Nr. Qshrerinnen
3. | Stralfund a. Scheer
00% b. Lehrerinnen
II.
Provinz Yommern 638 Lehrer
b. Pebrerinnen
Summe a. und b.
1. | Polen »- . ...
2. | Bromberg . . . . 6
Provinz Poſen — Lehrer
Pehrerinnen
Summe a. und b.
—— — — —
5.
Anzahl
derſelben
überhaupt.
eval. | kath.
3 — ——
3 31— 3) 31 —1—1-1-
jüb.| eval. |Tath.| jud. evgl. tath.
B.
Hülfs-RLehrer- uz)
6.
Davon (Kol 5.) find
8. b.
orbuungsmäßig nicht
beſetzt. beſetzt.
575
B.
Lehrerinnen- (Adbinvanten-, Gehülfen⸗2ec.) Stellen.
8.
Bon ben nicht befettten Stellen (Kol. 6. b.)
b. c.
werden durch ge⸗
prüfte Lehrkräfte find ohne jede
einer andern Schule | unterrichtliche
oder Klaſſe ꝛc. mit⸗ Verſorgnung.
verſehen.
eogl. | kath.
b.
8, &
werben durch unge
rüfte Lebriräfte
(PBräparanden sc.)
verwaltet.
. | ib.
feit 6 Monaten
und länger er⸗
ledigt.
ſeit weniger als
6 Monalen er⸗
engl. | kath. | jüb. . | tath. | jap,
A.
Negierungs⸗Bezjirk.
Stellen. Anzahl
Provinz. a u b.
& berfelben
ẽ ordnungemaßig nicht
5 tiberhaupt.
& beſett. beſeri.
evgl.lath. jiud. evgl. lath. jub. evgl. kath. s®|
a. Lehrer14011 8035 — | 1380| 792] — | 21] 11. -
1 Breslau b. Lehrerinnen 76 sw — 73) 491 — 11 — | _|
|
a. Bebrer | 1378] 305| — | 1344| 20] - | 4 6! -
2. | Eiguie . . . 6. —* 16 2 — 16 2 — — — |-
ja. Lehrer 2357| 17711 % | 251117031 26
Ib. Lehrerinnen 10 66) 3 107 60 3
2975
ı01
2794| 26
ı21| 3
a. Lehrer 3036
V. Provinz Schleſien b. Lehrerinnen 102 12 3
Gumme a. und b.
3138) 3006| 29
ie st
6173
a, Lehrer WU 8 | —
4. | Magbebung . . - b. Pehrerinnen 4 2 | - 2
a. Lehrer 19 1| — | — —
2, Merjeburg 227 b. et nen 31 21— 2 ——
a. Lehrer 7151 182 | — 4 “0 8 -
3. | Erfmt . 0. - 6 EEE nen 16 I — 25 7 — | —
berg'ſchen Graffyaften 1b. Lehrerinnen 1 —|- 2 —! -I -I_.-
a, Lehrer 4920 11 | — -
VI. VProvinz Eachſen b. Lehrerinnen] 102) 11 | — 101| 11) — 11 — —
GSumme =. und » 6022] 2723 | - son a3] - | 4) 8° —
5244 4888 356
ekehrer⸗ unb Lebrerinnen-Gtellen.
Er VE —
Bon ben wicht befebten Stellen . a»
RB Bon ben nicht defekten Stellen (Kol )
a. b. b. e.
werden durch ge⸗
prüfte Lehrkräfte find ohne jede
einer andern Schulel umterrichtliche
8
werden durch unge-
rüfte Lehrkräfte
(Bräparanden ꝛc.)
feit 6 Dionaten I feit weniger ale
und länger er- | 6 Monaten er-
ledigt. ledigt. ober Klaffe ꝛe. mit- | Berſorgung.
verwaltet. veriehen.
eogl. | lath. .| eogl. | kath. | jub. | kath. engl. | kath. | jud. evgl. kath.
B.
Hülfs-Lehrer- 12
6.
Davon (Aol. 5.) find
Regierungs-Bezirk.
Provinz.
a. Lehrer 2131210] — |] 60 | 1580| — | 153] 51, -
1. | Breblau . . .. r @ehrerimen -— | - I —- I -I __I II TIL
2. Liegnitz. 222 b. Lehrerinnen
a. Lehrer 16 | 3397| — 411% — I 12 801 —
3. | Oppeln. . . . . b. Pebrerinnenl — | — IL
a, Lehrer 1568| 4] - | 6992| Ti - | 9 17 i
n. Lehrer | 387 , 581 | — | 126 | 312 ;
V. Brovinz Schlefien h an — | — — — — | — — 1_'
|
Summe a. und b. | 387 | 58 | — I 16 | 313] — | 31 260) -_
968 438 530
a. Lehrer -! -!-I1I — | —
1. | Mapbebng . . . fs een - | — _
. Lehrer — -!-I -| —I-1I _ - _
2. [| Mefebung. . . . b —e — —2—21 21 —21 _ = - |
3. Em ..... (nm - | —|-ı — Ei Im 2 _i
4. | Die drei räfl. Stol- If. Lehrer — -—i-I _| _ -I I -;
berg'ſchen Braffhaften b. Lehrerinnen -— | — | - — -1 -[ | -
ı t
ı_I _ _ _ı_
VL | Groning Sachſen re Se m 2 I _ | 5 _ ? ._
Summe =. und b. 327 4 | -| — | J —2 |
579
B.
, 2ehrerinnen- (Ubjuvanten-, Gechälfen- 2c) Stellen.
Bon be mit beiten een | &
on den nicht befegten Etellen .6,b.
Br ee Bon ben nicht beſetzten Stellen (Rot. 6. b.)
8. b. a. b c
werben dur es
feit 6 Monaten | feit weniger ata | Werden ba, umge | "Senke gehrträhte | And ohne jebe
und länger er | 6 Monaten er pritfte Schrfräfte einer andern Schule] unterrichtliche
febigt. (Präparanden ze.)
verwaltet.
ledigt. ober Klaſſe 2c. mit- | Berforgumg.
verſehen.
eogl. | Tath.
«| engl. | fath. | jud.
Rummer.
11.
12.
Regierungs- bezw.
Konfiſtorial⸗ Bezirk,
Provinz.
. | Schleswig, . .
sin leowig⸗
He “ie
580
Stellen.
e Lehrer
b. Qedrerinnen
Anzahl
derfelben
überhaupt.
eogl. | lath. jud.
2735
71
5
Y
-
?
Summe a. nud b. | 3806| 7 | 11
Dannover . .
Hildesheim
Stade . . 2...
Dtternborf .
DObnabrüd, evang. -.
Denabrüd, kathol.
Aurich
Nordhorn.
Stadt Osnabrück
Klofer Loccum.
Niederſächſ. Ronföde-
ration (ref. Gem.)
Ganze Provinz . .
a. Lehrer
b. Lehrerinnen
(s Lehrer
b. Lehrerinnen
f Lehrer
b. Pehrerinnen
a. Lehrer
h. Lehrerinnen
a. Lehrer
b. Pehrerinnen
(e Lehrer
b. Lehrerinnen
a.
Ir
a. Lehrer
b. Lehrerinnen
ja. Lehrer
\b. Lehrerinnen
a. Lehrer
. Lehrerinnen
a. Lehrer
b. Lehretinnen
Lehrer
b. Sehrerinnen
Lehrer
Lehrerinnen
—
b. Lehrerinnen
Vroving Haunover. I Schrer
&umme a. und b.
ò— ——
2824
2311 — | —
2441 — 1 —
—| 1377| —
895 — I —
10| — I —
% -|I—
611 — I —
2 — —
— 3111 —
4051| — 1 —
3 — —
66—
0 — —
se | —_
11 — I —
— — 154
A.
Drbentlihe feſtdoti
2.
Davon (Eof. 1.) find
8. b.
ordnungemäßig nicht
beſetzt. beſetzt.
eogl. |Tarh.! jud.levgl. tath rk
2507 5| 512328 - :
671 2 1 ai
37 7| 6 232) — 5
— — — —
2587 337
|
aa —ı — 331
22 — — 31 —
— 10 -| —| 7|-ı
—| 201 — — 3ı-
782 _ 1] -|-
1 — — 2 —
2 424 4—|
1488| —| — 13 _ |
ıı —|ı — — — | -
— 30 — —Iıı |! -
* 2361 — -i| — 1—
36 — — | 19 — | -
2 -| — 11 — | -
6 — — 44 — | -
a -i—|I 1 -|-
8 —| — — _|-
ı -|—-I — -
— -I|81 — m
366) 18 ! ıu
| 3) —
3913| 486| 38 | 09] 21 |
4427
581
A.
Lehrer und Lehrerinnen- Stellen.
. ben nid j” Stel 2.
on ben nicht befetten Stellen ; 2b.
(%ol. 2. .) Anb Bon ben nicht befetten Stellen (Kol )
8. | b. 8. R br P c
ai den burdhunge- | Werden Dur) ger
feit weniger als wer prüfte Lebrfräfte find ohne jede
y vüfte Schrkräfte einer andern Schule ——
6 Monate er⸗
ledigt. väpatannen ꝛe) | ober po & mit- | Berforgung.
eogl. | kath. | jüb.] engl. | Tath.
feit © Monaten
und länger er-
ledigt.
eval. | Bath. | jüb.| engf. | kath. | jud. .| eogf. | tath. | jüb.
87 - 1-1 23 74 — |.
1 — —— 1 1 t — 1
41 -I—I — — 4 — — J —
12| - | - | -|- 8 5 ——
— 9 .— — — — — —
1661| — | — 3 10 8 — —
1 — — 1 — — JJ8
il — 1— 3 3 1 —- | —
1 1
lo |ı
rar
582
Hülfs-Leprer- ꝛa
Regierungs- bezw. 5
6.
Davon (Roi. 5.) fiab
KRonfiftorial » Bezirk. Anzapı a. b.
Ä Proving. u orbuungemäßig id
F up beſebi befept.
A.
Schlewig. - - »
vu | Prim Bde
1. | Hammer 2 0.
2. GBilbecheim . .
3. |Sae 2.2...
4. | DOtternborf , ...
5. | Osnabrild, ewang. .
11
121213141122
12121511
6. | Dsmabrild, kathol..
IS 11
1811
. Aurich .. ....
*. Nordhorn..
9. | Stadt Oenabruche.
10, | Kofler Loceum . .
Nieberfädf. Ronföbe-
a Li Gem)
12. | Ganze Provig . . u. Lehrer
b._@ebrerinnen|
583
B.
Lehrerinnen (Adbijiuvanten-, Gehülfen⸗2c.) Stellen.
Bon ben nid er Stell 2.
on ben nicht beſetzten Stellen .6.b.
(Ro. 6.b.) finb Bon den nicht befetten Stellen (Kol )
a. b. a. b C.
werben durch e⸗
ſeit 6 Monaten | feit weniger als —5 — ae prüfte Lehrfräfte find ohne jebe
und länger er- | 6 Monaten er- (Bräparanden :c.) einer andern Schule | unterrichtliche
ledigt. ledigt. —— oder Klaſſe 2c. mit-| Verſorgung.
verſehen.
vgf. | kath. | jüb.lengf. | kath. | jüb.| engl. | kath. jud. evgl. | kath. | jüb.| eng. | fath. | jüb.
Nummer.
Regierungs- Bezirk.
Provinz.
Minfter
Minden. ,
Amsberg , 0. -
Raffel
Biesbaben. - »
Fran Pefen:
a. Lehrer
b. ebrerinnen
a. Lehrer
b. Eedrerinnen]
A.
Ordentliche feRbor:
2.
Davon (Kol. 1.) finb
a. b
orbnungsmäßig
1217| 2
487
3316. 715
a» 0 —
j
585
A,
hrer⸗ unb Lehrerinnen- Stellen.
.» 4.
Bon al 2, byeknb Stellen Bon ben nicht befetsten Stellen (Kol. 2. b.)
ı. 1% [7% ur: c.
werben bur
it 6 Monaten | feit weniger ale ee ae prilfte Lehr dk find ohne jebe
nd länger er- | 6 Monaten er- (Bräparanden sc.) einer andern Schule] unterrichtliche
lebigt. lebigt. vermaltet. ober Klaffe zc. mit- | Berforgung.
verſehen.
engl. | kath.
at. | kath. | id.) engl. | kath. | jild.J engl. | Tath. | jüb. | jtib.Jengl. | kath.
5 10| — 2 5 | -- 6 8 _ 1 7
11 6— 4 1| — 4 7
4b 27 45| 15 1 46 32 _ _
3 — | — 4 6— 2 4 — 3 2 -I —| — | —
=
|
| so|» | slıl ıl - |-1 ıs 1 | 18 -| - —
144 59 1 202 —
39*
586
B. Ä
ſSülfs⸗Lehrer:
6. u
Davon (Kol. 5.) fint
Regierungs- Bezirk.
Anzahl |
. Provinz. i J a b
5 erſelben ordnungsmãßig nicht
5 überhaupt, beſetzt. beſer:
eogl. |fath. | jnd.| evgl.tath. jud.levgl. tat -
a. Lehrer
|
kl
1. | Münfter
2. | Minden.
J. | Arnsberg .
IX. | Provinz Weſtfalen. |j*- Sehrer
Summe «a. und b.
1. Kafſel .oe 0 400 8 gehrer
b. Lehrerinnen
a. Lehrer
2. | Wiesbaden b. Lehrerinnen
a. Lehrer
b. Pehrerinnen
X. vi ⸗
— ‚Den *
Summe a. und b. |
587
B.
ebrerinnen- (Adjuvanten-, Gehilfen- 2c.) Stellen.
_ (Kol. 6 b.) find
2. b. 2.
ge N N werben burch unge-
eit 6 Monaten | feit weniger ale prüfte Rehrfräfte
ınd länger er- | 6 Monaten er-
. (Präparanden ꝛc.)
ledigt. lebigt. vermaltet.
eogl. | Tath.
7. 8.
Bon den nicht belebten Etellen Bon ben nicht beſetzten Stellen (Kol. 6. b.)
b. c
werben durch
prufte Lehrkrä ſind ohne jede
einer andern Schule] unterrichtliche
oder Klafſe ꝛe. mit- Verforgung.
verſehen.
engl. | fatb.
| fath. | jätd.| eogl. | Tath. | jüid. | jüb.
gl.
588
A,
Ordentliche fefbeti:
2,
Davon (Kol. 1.) find
Regierimgs- Bezirk.
Provin Stellen. Anzahl 1...
S " derſelben ordnungsmäßig nicht
überhaupt. befeßt. beſetzt
engl. | kath. | jltb.] engl. |tath.| ji.
— I 4%| 0624| — 84| BR -
— 6| 1781 — — *—
16 | 10121033 16 | 137 18 -
31 1113| 602| 3
[1
U}
Robin. -. ... fu Schrer
Daffeldorf. . . d Sehter
a. Lehrer
3. æbin...1iR Lehrerinnen
a. Lehrer
4. Tier . 2 200 8 TE nen
a. Lehrer
9. AUden. . 2... 8 Ledrerinnen
6l 149 6181 61 28 111-
1 11 A51 1
31 2090 7661 31 37 14 -:
— 131 235, —
xi. 8 Lehrer
b. Lehrerinnen
Nheinprovinz
Summe a. und b.
8523 7439 1083
a. Lehrer
Sigmaringen . . . b. EEE nen
XI. | Hohenzolleruſche
Zaude.
Summe a. und b. | 124) 3 | 103) 3
— — — —
128 127 |
589
A.
Lehrer- und Kehrerinnen- Stellen. ’
3. 4.
Von ben on nicht en Bon ben nicht beſetzten Stellen (Kol. 2. b.)
8. b. 8, b.
werben durch
feit 6 Monaten | feit weniger als —*5*— ae ‚prüfte Lehrkrä he
und länger er | 6 Monaten er- (Bräparanben 1e.)
ledigt. ledigt. nertvaltet. oder alle Be mit⸗ Verſorgung.
evgl.kath.jud. engl. | kath. | jüb.| engt. | kath. | jüb.| evgl. | kath. | jäb.|engf. kath. jud.
c
find ohne jebe
einer andern Schule | unterrichtliche
— | 2/I-I -| s|-I —-| ı|l-I —
671 80 — | 70| 48 | — 67 73| — | - | —|—
— 2351| —
5%
Nummer.
®
I.
Regierungs-Bezirk.
Stellen.
Provinz.
aoblenz ....
Nheinproving. Lehrer
. Lehrerinnen]
Summe a. und b,
Sigmaringen. . »
ae the
Summe a. und b.
7
Oatfe-Lehrere an
5.
Anzahl
derſelben
überhaupt.
6.
Davon (Rot. 5.) find
[4
orbnungsmäßig
befegt.
59]
B. .
ehrerinnen- (Adjuvanten-, Gehllfen⸗ꝛc.) Stellen.
7. i 8.
Bon den nicht befebten Stellen i t l. 6. b.
—— Von den nicht befeßten Stellen (Ko )
2. b. 8. b c.
sit 6 Monaten | feit weniger ale werben durch unge- — Fe te find ohne jebe
. 8 prüfte Lehrkräfte . AA,
ind länger er- | 6 Monaten er- einer andern Schule | unterrichtliche
. : äparanbden 2c.) .
ledigt. ledigt. Pr ober Klaſſe ꝛc. mit- Berjorgung.
verwaltet. verfeben.
gl. | kath. | jud. eogl. | fath. | jud.] engl. | kath. | jüb.| engl. | kath. | jütd.Jewgt. | kath. | jüd.
—
— ⸗ — | — —
—⸗ — ⸗ — — — —⸗ — —
— — — m — — mm
— — ⸗ — — — —⸗ —⸗ — — —— —
— — — — — — m w— — — — — — —
— — — — — — —
— — — ı — — | — — ⸗ — — — ——
— — — —— — ⸗ — —— — e — ..m — — —
— — — — — — — — — — — — — —
— — — — —— — — —⸗ — — — — —
— — , — — — | — ——— — ⸗ —
l
wi
Il
|
|
I
Il
992 _
A. |
Drbentlide fefbotirte
1. 2.
Davon (Kol. 1.) find
Provinz. Stellen. Anzahl 8. b.
8 derſelben
S orbnungsmäßig nicht
E überhaupt.
* beſetzt. beſetzt.
| engl. | kath. ! jitb.| engl. | Yath. ſjud. jevgl. kath. jät.
AIufanımenftellung.
1. Preußen 2 2.» Lehrer 5122 151
. Pehrerinnen] 197
a. Lehrer 5872
b
u. Brandenburg ... 6 Lehrerinnen) 502
ja. Lehrer 3735
II. | Pommen . . . . |b. Lehrerinnen! 1172
Lehrer 1232| 1E15
8.
IV. | Poun . » 0. 8 Lehrerinnen 32
a. Lehrer 3036| 2879
b. Lehrerinnen 902
a. Lehrer 4920
b
. Pehreiinnen| 102
v.| Schiefien . . .
VL} Sadien. . . ..»
. 2ehrerinnen 71
a. Lehrer 4243
h
. Lehrerinnen 39
VIL.| Giteswig-Solfein . (I game
VIEH. | Saunver . . - .
te Lehrer 1636| 12381
b
. Pehrerinnen 85
IX.Weſtfalen .„ .
a. Lehrer
b. Lehrerinnen
x. | Heffen-Naflau.
XL | Rheinproving . . . (e Lehrer
. Lehrerinnen
XI. | Sobenzollernfche Lande In Lehrer
b. Lehrerinnen
1| 124
. Lehrer 136962113253
a 12173
b. Pebrerinnen] 1316| 2381
2756
— au,
Summen 1233
386134398
18
26 41080 3*
13 3431 1231 2
35781,14929|353[2597|1205| >1
— — —
61063
Geſammtſumme a. und b. 38378 16134 J
— — —
64916
593
A.
Lehrer- und Lehrerinnen» Stellen.
4.
Bon ben, zit, —8 Stellen Von den nicht beſetzten Stellen (Kol. 2. b.)
a. b. 2. b. c
werben durch
feit 6 Monaten | feit weniger ale — ae präüfte Behrfräfte find ohne jebe
und länger er- | 6 Monaten er- (Bräparanden :c) einer andern Schule] unterrichtfiche
febigt. lebigt. ober Kaffe ꝛc. mit-| Berforgung.
8 verwaltet. verieben.
eogl. | Lath. | jid.| engl. | tath. | jüb.| engl. | Tath. | jüb.] engl. | kath. | jfib.| engl. | kath. | jüd.
EEE 5 U U
»2ı1| #2| -Iı37| S|—| 135 — 25 25 —118 8 —
— 1 — — — ı|l — — — — — —
158001 - —11900 ı| — 63 -I—| 36 1 — _
:| — | — 2 — — 2 — 2 — — | —
1301 — —164 2| ı| 109 111 81 ı|— 41 |
2 — — 1 — 1 — — — 1 — — — — —
37 46| 3| 79 70 7 30 | 1 66 11 7I @o| 19| 2
2 | —-| 37 | _ 9 71 — 49 78 — 3! — —
1 1 — — 2, — | 3 — — 3 — — — —
ns! 1 197 s'_ 176 -I-1 168 9|ı — 21 -| —
il — —1 — = — _ _—|— 1 — — 1 — —
15 | —|2]| 74 — — 166 -|ı1 59 _ 31 _
2 | —|3 2 == N -|3 _ — — — _I_
am 15111 al 3,5 | 1661 5 7 3/16| 1 9
2 3 — J — — 3 — — J — — —
2: 41—2151 al a 56 47 57 1711 —|_
31. —|— 2 = 2 ı|— 5 2— - —
117 10171 50 a4 1 - | —- 166 ı1!sI —| -| _
— -|I-| - 1) - -| — — — ı\-I —| -|-
199 570 —-1 8Blıı0 —| 166 | 564 | — 121) 1114| — 1 2|I _
2 | 51 — 6 57 4 69 — 4 39 — — — —
— ıl-Il-| - _! _!_I _I ı!-I _|_
Zi -ISL 3121, 1 SI, 30-1, 1 3]2
1614 | 758 | 33 | 950 | 322 1
15 59 3 18 66 —
| | | IR IE |olı
— — — — | (SEE En ⸗
UM - 1371 1893 1868 a
594
xL
xu
Provinz. Stellen.
&|
\ Iufammenftelung.
Preußen. . a. Sehrer
|b. Lehrerinnen
ja. Lehrer
Brandenburg . [fr ernrinnen
fa. Lehrer
Bommen . .. + b. Cebrerinnen]
Polen ·. De anen
Schleſien . 5 an
Sadfen. .».. » ne
Shtesmig.offein . [fe Scheer
Hannover . . I EEE nen
Behfalen . .» » » (& —
Heſſen · Naſſau . » SE nen
| Reinproving . . 8 en
fa. Lehrer
‚Hohengollernfche Lande |{p. gebrerinnen!
fa. Lehrer
Summen [{p. Eebrerinnen
Gefammtfumme a. und b.
Hülfs-Lehrer- und
5. 6.
Davon (Roh 5.) find
Anzapt —
D
en orbnungemäßig nicht
Aberfaupt. beſebi. beſebt.
engl. | kath. | jüb.| eogf. ltath. iud. levsl. ltath.iud
ss -\-[o|l -/-| a -—_
ı -|- ı| - | —
a) 2al-| 4 1-7 a
Al — — 4 - — —
1 -)-1 3) 1-7 —_
3 — — ı — — — —
3 3|-| 3| 3-| - -
387| 581 | — | 126 | s12) — | 201] 209 —
2 ı/-| -| ı-| a --
36 —| 1|3%
10) — 1 6
109) w| | 52
2) — 2
a4 ıl-| a
a | ı| 46
ı -|-1-1-1-1 5-12
1 -/-| -| -/-| 4—
1016| 745 | 3 al 317] -
——
»Lehrerinnen» (Abjuvanten-, Gehülfen- 30.) Stellen.
7. 8. |
Bon ben nicht befegten Etellen Bon ben nicht befeten Stellen (Kol. 6. b.)
(Kol. 6.b.) find
a. b.
8. b. c.
werden durch ke
feit © Dronaten | feit weniger ale
und länger er- | 6 Monaten er- prüfte Lehrkräfte
werben durch unge- prüfte Lehrkräfte finb ohne jebe
(Bräparanden 2c.) einer andern Schule| unterrichtliche
lebigt. ledigt. ober Kaffe ꝛe. mit- | Verſorgung.
verwaltet. verfehen.
eogl. | kath. | jüd.| engl. | fath. | jüb.]| ewgl. | Lat. | jäd.| engl. | kath | jüb.] engl. lath.
2I| — — 1 — — 2 — — — — — 1 _
6| 11211 -\-| ı ı!\-|I 6 — —
111 — — 6 — — 8 — 9 — —21 —| -
| — —1 _ — 4 — _ _ — _
2331223! — | 83| | — 46 18 | — | 215 | 31 — | —
— — |. 2 — _ — 2 — !-I -| —
16| —| — 6 14 — | — 8 _ — —
a — |I— _ 3 — |— 1 — 1-1 —-| -
|
|
|
Il
|]
11
|
18
—18
1
oo
lo
|
41
&
8
6
8
l
I
|
[1%
| jüp.
A L
Vergleichende
Zufammenftellungen.
1. Lehrerftellen
am 1. Sum | 1873
mehr
Mühin amı 1. Inmi 1877 { —
11. Lehrerinnenſtellen
am 1. Juni 95—
1875
| mehr
Mithin am 1. Juni 1877 | weniger
III. Lehrers und Lehrerinnenftellen
am 1. Sumi | 1m
mehr
Mithin am 1. Juni 1877 { weniger
IV, Xehrere uud Lehrerinnenftellen
am 1. Iumi | 187%
| mehr
M ij
Mithin am 1. Juni 1877 | weniger
zu _
Anzahl
derſelben
überhaupt.
1377
1416
1180
38378. 16134)
\ 15276
engl. | fath. | jüb.
A.
Ordentliche feRbotirte
[3
ordnungemäßig
beſetzt.
evgl.lath
2756, 15)
jud | engt.
2.
Davon (Kol. 1.) finds
b
nicht
beſetzt.
lath
597
A.
Lehrer. unb Lehrerinnen-Stellen.
4.
Bon ben nicht beſetzten Stellen (Kol. 2. b.)
8. b. c.
werben durch ungeprüfte Lehr- | werben buch geprüfte Lehr⸗
!räfte (Präparanben sc.) fräfte einer andern Schule oder 8
bermwaltet. Kaffe ꝛe. mitverjehen. erforgung-
find ohne jebe unterrichtliche
evangel.
fathot. | jtibifch. | evangel. | Tatbol. | jädifh. | ewangel. | Tathot. ijüdiſch.
a —
1. Hulfslehrerſtellen
am 1. Juni { 187
Dirsin am 1. guni 1877 { —
11. HZulfslehreriunenſtellen
am 1. Juni { 1m
wihin am 4. 9ami 1877 [Mehr
111. Zulfslehrer · aub Hulfelehrer ·
innenftellen
am 1. Sum { 10m
Dirgin am 1. Sumi 1877 [ —
Suljst Ib Hl
ag ana
am 1. Suni | 1872
Nitin am 4. guri 1877 [ —
datfe⸗Lehrer⸗ nat
6.
Davon (Kol. 5) find
Anzahl “. b.
berfelben
überhaupt.
orbnumgsmäßig nicht
beſetzt. beſetzt.
engf. | Tath. | jüb.| engl. | Tath. | jüb.l engl. tatb. it
999
Tehrerinnen- (Abjuvanten-, Gehälfen» 2c.) Stellen.
8.
| Bon den nicht beſetzten Stellen (Kol. 6. b.)
2. 1 b. | c.
werden durch ungeprüjte Lehr- | werben burch geprüfte Lehr⸗ find ohne jebe unterrichtfiche
fräfte (Präparanden ꝛc.) fräfte einer andern Schule ober
verwaltet. Klaffe ꝛc. mitverſehen.
evangel. | kathol. | jübifh. I evangel. | kathol. | jübifh. | ewangel. | Tathol.
Berforgung.
601
B.
Sowie Xebrerinnen- und Hälfslecehrerinnen.- Stellen.
— — — — — — —
4.
Bon den nicht beſetzten Stellen (Kol. 2. b.)
— — — — — — nn —— — — — — — — — — — — — nn
a. b. e.
werben durch ungeprüfte Lehr⸗werden durch geprüfte Lehr⸗ find ohne jede unterrichtliche
kräfte (Bräparanden :c.) fräfte einer andern Schule ober
verwaltet. Kaffe 2c. mitverfehen.
evangel. | FTatbol. | jübifh. J evangel. | katbol. | jüblfch. | ewangel. | kathol.
Berforgung.
judiſch.
25 77 3 17 48 — — — —
3 6, 4 19 48 1 2
_ oo _ _ 1 _ | _ 1
6 _ 2 — _ N 2 —
ı222 | 818 7 1733 | 675 33 63 29 1
RT TE ur a | 64 | 8 ss u? 16
|
5
— 177 | _ a | 21 | — — | _
14 _ 6 48 _ _ 4 15 5
rw
602
Die vorftehenden Tabellen ergeben, daß die Zahl der vorſchrifts⸗
mäßig befegten Lehrerſtellen, melde fi) von Juni 1873 bis dahin
1875 um 1377 erhöht hatte (Gentralblatt 1876 ©. 66), feitdem
um weitere 2111 geftiegen ift. Es find aljo Anfang Juni dieſes
Jahres
3488 vorſchriftsmaͤßig geprüfte Lehrer
mehr im Volksſchuldienſte geweſen ald zu demfelben Zeitpunfte vor
vier Sahren. Damald waren 3616 Stellen erledigt oder nicht vor«
ſchriftsmäßig befeßt; jene Zahl würde alfo annähernd zur Beſetzung
diefer Stellen ausgereiht haben. Wenn fid) tropdem die Zahl der
erledigten oder nicht vorfchriftämäßig befepten Stellen von 1873 bie
um 892 und ſeitdem um weitere 73 erhöht hat, fo liegt dies
einerjeitd darin, daB ber Sebrermangel, deſſen Ueberwindung der
Unterrichtöverwaltung obliegt, weſentlich größer war als ſich durch
Angabe der unbejenten Stellen erfihtli machen läßt, und andrers
feits in den Verhältniffen, welche den ſicheren Fortgang einer plan-
mäßigen Ueberwindung des Uebels aufhalten. In erfterer Beziehung
iſt an dad Vorhandenfein vieler überfülter Schulklaffen oder zu
weitläufiger Schulbezirfe, in letzterer an die Bewegung in der Be-
völferung zu erinnern. Beide Umftände führen zu der Nothwentig-
feit der Bildung neuer und der Erweiterung beftehender Schulen
und lafjen deren Verzögerung biömeilen ald einen geben Schaden
erſcheinen, wie die zeitweilige Erledigung einer Schulftelle, welche
anderweitig verfehen werden fann, wie denn aud von den zur Zeit
erledigten Stellen thatfählic 2441 durdy geprüfte Kräfte einer
anderen Schule oder Klaſſe mit verjorgt werden.
In welhem Maße das Wachsthum der Bevölkerung in einzelnen
Gegenden die Lehrkräfte der betreffenden Provinz, mittelbar der
Monarchie in Anſpruch nimmt, erhellt aus dem Beifpiele der nächſten
Umgegend von Berlin,
In den Jahren von 1871 bis 1875 ftieg die Einwohnerzahl
in &ihtenderg . » » . 2... von 3413 auf 12003
= Nieder-Schönhaufen und Panlom - 4363 +» 5944
= Tegel mit Plögenfee. . - . . = 1870 ⸗ 3904
= Weißenfee . Pa « 467 = 2907
= Borbagen . . . 1393 » 2135
» Sriedrihöfelde . B « 2170 = 3091
= Nrdaf. » 2.22. . =» 8125 - 15328
Es wurden anftatt 28 etwa 90 Schulklafſen nöthig. Innerhalb
derjelben vier Jahte ftieg die Zahl der Berliner Gemeindeihulen
von 60 auf 94, die der Lehrer an denfelben von 705 auf 1265, der
Schulfinder von 42124 auf 68035; in Charlottenburg wurden in
diefen vier Jahren 17 neue Schulklaſſen begründet. Aehnliche Ber
hättniffe beftehen aber auch anderwärtö; fo hat fi von 1874 bis
603
1877 die Zahl der Lehrer in Wilhelmshafen verdreifaht; in Ober:
baufen im Regierungsbezirke Düffeldorf hatte die ftädtiihe Scul-
verwaltung nicht vermodyt, dem wachſenden Bebürfniffe von neuen
Schulen rechtzeitig zu genügen, und ed mußte daher unverzüglich
Rath geichafft werden, ald fi im Frühjahr d. 3. herausſtellte, daß
545 jdhulpflidtige Kinder in den Scuien des Drted nicht mehr
Raum fanden. Im demfelben NRegierungdbezirfe vermehrte ſich die
Zahl der Schulftellen überhaupt von 1875 bis 1877 zu Eiberfeld
um 16, zu Efjen um 21, zu Barmen um 28. Entiprechended ließe
fih fat von allen größeren Städten der Monardie angeben und
ed wird nicht zu body gegriffen fein, wenn die Zahl der von 1873
bi8 1877 in den Städten neu begründeten Lehrerftellen auf 1000
gefhägt wird. Bon weſentlicher Bedeutung ift dabei aber, daß auf
der andern Seite Dur den Zug der Bevölferung nad den
größeren Städten, in den Eleineren und auf dem Lande
nicht eine Zehrerftelle entbehrlich wird.
Unter diefen Umftänden wird eine baldige Ueberwindung des
Lehrermangels nicht erwartet werden dürfen, immerhin aber ift ed
als ein entichiedener Fortſchritt in der Bekämpfung defjelben zu
bezeichnen, daß fi die Vermehrung der vorſchriftsmäßig beſetzten
Säulftellen nicht auf jene Fälle dringender Noth und auf die größeren
Städte beſchränkt, fondern daß diefelbe in allen Theilen der Monarchie
ftattgefunden hat. Wenn died anjcheinend in der Provinz Hannover
nicht der Fall ift, jo erklärt fih dad daraus, daß in der Tabelle von
1875 irrthümlich 67 Handarbeitälehrerinnen als Lehrerinnen aufge-
führt wurden. Werden diefe von der damals angegebenen Zahl von
4505 vorſchriftsmäßig geprüften Lehrern wieder in Abzug gebracht,
jo ergiebt ſich auch für diefe Provinz ein Mehr von 60 geprüften
Lehrern gegen 1875. Die übrigen Provinzen haben jämmtlidy im
Juni 1877 mehr geprüfte Lehrer gehabt als im Juni 1875 und
zwar: Pofen 6, Pommern 85 (+ 11 in der vorigen Zabelle
irrthümlich zu viel angegebene Lehrerinnen), Heſſen-Naſſau 92
(+ 32 in der vorigen Zabelle zu viel angegebene Lehrerinnen),
Sachſen 93, Preußen 193, Schlefien 271, Brandenburg
307, Schledwig-Holftein 335, Rheinprovinz 331, Welt-
falen 404.
Als ein weiterer Fortſchritt kann e8 angefeben werben, daß in
einigen Provinzen fi die Zahl der unbejetten Stellen, wenn auch
fehr unerheblich vermindert bat; fo in Brandenburg um 3, in
Schleſien um 7, inPommern um 8, in Veftfalen um 13, in
Heſſen-Naſſau um 31, in Hannover um 53, in Schleswig—
Holitein um 47.
Den Belag für diefe Angaben, ſowie eine Ergänzung derfelben
bietet folgende Üeberſicht, welche alle Stellen (Xehrer, Lehrerinnen,
Hülfslehrer und Hülfslehrerinnen) umfaßt.
Nummer.
604
Provinz.
Zahl der |
vorhandenen Mithin 1677
Lehrerftellen gegen 1875
überhaupt
1875. 1877. mebr. | weniger
|}
.
— eh
DD 5
os 2 nn mn >» © NM
Preußen .
Brandenburg .
Pommern .
Poſen
Schleſien
Sachſen.
Schleswig⸗Holſtein.
Hannover
Weſtfalen
Heſſen⸗Naſſau.
.| Rheinprovinz .
Hohenzollernjhe Lande .
Geſammte Monarchie
6702
6217
3817
2981
6877
5144
2914
5024
3304
3300
8092
174
54496
ZACK
6953 251
6521 304
3894
3002
7141 264
5247 103
3202 | 288
4964
3695 391
3361
56680 | 2244 60
— — — |
1 -||
71 —
— 60
61 —
8524 432 —
2 —
605
Zahl ber Zahl der nicht
vorſchriftsmäßig Mithin 1877 voriehriftemäßig Mithin
befegten Lehrer. gegen 1875 bejegten Lehrer⸗ gegen 1875
ſtellen ſtellen
1875. 1877. mehr. : weniger. 1875. | 1877. mehr. | weniger.
52099 9118 | 7 | 4508 4581 | 235 | 162
+ 2111 +73
606
Einen wie großen Fortichritt dieſe Weberficht erfennen läßt, fo
bleibt doch immer ftehen, dab ed noch 4581 unbejehte Stellen in
der Monarchie giebt. Bringt man aud) von diefer Zahl, wie billig,
die 1486 in Abzug, weldye fürzere Zeit ald 6 Monate unbefegt
waren, alfo jene Balanzen betreffen, weldye bei einer Zahl von 56,680
Lehrern immer vorhanden fein müſſen, fo bleiben immerhin 3095
Stellen, welche länger als ſechs Monate erledigt find. Es ift außer-
dem zu beachten, daß unter den als vorſchriftsmäßig befept bezeich-
neten Stellen in der Weberfiht vom Juni 1877, wie in beiden
[rüheren die Inhaber der Hülfölehreritellen in Schleswig» Hol=
ftein fih befinden, von welchen nur eine befchränfte Befähigung
ro loco) erfordert wird und daß die allmälihe Umwandlung diejer
tellen in ordentlihe Lehrerftellen zu den nächſten Aufgaben der
Unterrichtöverwaltung gehört (die Zahl diefer Stellen betrug 1873
398, im Suni d. J. 326). Endlich darf nicht überjehen werden,
dab ſich die Zahl der unbefepten Stellen auch feit 1875 noch ver=
mehrt hat in den Provinzen Sachſen um 10, Preußen um 58,
Poſen um 65, Rheinprovinz um 101, bezw. einſchließlich der
Hohenzollernſche Lande um 102.
Sn Schledwig-Holftein und in der Rheinprovinz darf
Abhülfe von der inzwiſchen theild erfolgten, theild vorbereiteten Ver⸗
mehrung der Seminare erwartet werden. In der Provinz Sachſen
erklärt fich der andauernde Mangel namentlid) aus dem Webertritte
vieler Bolköfchullehrer in den Königl. Sächſiſchen Schuldienft. In⸗
zwiſchen bat nach den Angaben SFentlicyer Blätter im Königreiche
Sachſen die planmäßige Vermehrung der Lehrerftellen, welche in
Ausführung des malteihulgefepes vom 26. April 1873 ftattfand,
ihren Abſchluß gefunden. an darf alfo hoffen, daß fortan die in
den Seminaren der Provinz Sachſen audgebildeten Lehrkräfte der-
jelben von nun an ungetheilt erhalten bletben werden. Es wird daher
die Unterrihtöverwaltung, welche ja, wie aus vorjtehenden Angaben
erhellt, in ihren Maßregeln zur Bejeitigung des Lehrermangels übers
haupt noch nicht ftillftehen darf, dabei ihre nächſte Sorge den Pro—
vinzen Preußen und Pofen zuwenden müflen, died um fo mehr,
als aus denfelben alljährlid) eine nicht geringe Zahl von Lehrern in
den Schuldienft der beiden weſtlichen Provinzen übergeht, theils um
leichtere Amtsführung zu haben, theild um in den Genuß der höhe
ren Gehalte zu treten, welche in den Snduftriebezirfen den Lehrern
gewährt werden. Die Seminare der Provinzen Preußen und Pofen
arbeiten alfo nicht allein für dieſe.
Wenn in der vorftehenden Darftellung der gegenwärtige Schaden
unverhüllt Dargelegt worden ift, fo tft wi noch daran zu erinnern,
daß die augenblicklich erledigten Stellen fat ausnahmslos ander-
weitig verforgt werden; von 56,680 Stellen waren im Sunt 1877
nur 93 (aljo von je 609 eine) ohne unterrichtliche Berforgung, und
607
auch died nur vorübergehend. Einzelne Regierungen fünnen bereits
in dem Begleitberihte zu ihrer Nahmeilung angeben, daß bie
en guiche Verſorgung der betreffenden Stellen inzwiſchen einge-
treten jei. .
Snnerbalb der Stellen jelbft hat audy in den lepten beiden Sahren
eine Berminderung der Hülfölehrer-Stellen, namentlid
in Sclejien, fowie eine Bermehrung der Lehrerinnen=
Stellen, namentid in Brandenburg, Sclefien und ber
Nheinprovinz ftattgefunden. Die Zahl der Hülfölehrer-Stellen
bat ſich in Folge defien von 2031 auf 1764, alſo um 267 vermin-
dert, die der ordentlichen Lebrerftellen von 52465 auf 54916, alfo
um 2451 vermehrt.
I. Hllgemeine Berbältniffe der Bebörden
und Beamten.
192) Beſchwerde aus verfhiedenen Orten der Provinz
Weftfalen und der Rheinprovinz über Anordnungen
der Staatdöregierung auf dem Gebiete des
Unterrichtsweſens.
In zahlreichen Exemplaren iſt dem Miniſter der geiſtlichen,
Unterrichts- und MedizinaleAngelegenbeiten aus verſchiedenen Orten
der Provinz Weſtfalen und der Rheinprovinz eine Be—
ſchwerde über Anordnungen der Staatsregierung auf dem Gebiete
des Unterrichtsweſens zugegangen, welche nach dem gedruckt
vorliegenden Formular folgenden Wortlaut hat:
Seit Erlaß des Schulaufſichtsgeſetzes vom 12. März 1872
find von der Königlichen Staatsregierung auf dem Gebiete des
Unterrichtöwejend mehrfad Anordnungen getroffen, welde nad)
unferer Ueberzeugung den Einfluß, welder der romiſch⸗katholiſchen
Kirche in Preußen auf Unterriht und Erziehung ihrer Gläubigen
zufteht, in Frage ftellen und allmählid gang bejeitigen müfjen.
Die Königlihe Staatöre jerung hatte bei Berathung des
Schulaufſichtsgeſetzes erflärt, dab die beftehenden Berhältniffe durch
das vorgefchlagene Geſetz eine Aenderung kaum erfahren, daß viel-
mehr die Geiftlihen durchweg im Beiipe der Schulaufficht ver:
bleiben würden. Heute — nad fünf Jahren — find aber in
den Diözefen Paderborn und Münfter ſämmtliche römiſch-katho⸗
liſche Geiltlihe aus der Kreid- Schulinipeltion entfernt. Selbft
die fogenannte Lokal⸗Schulinſpektion tft regelmäßig allen Dfarrern
genommen, weldye der betreffenden Bezirföregierung irgendwie
608
mißliebig waren. Nenerdingd wird fogar für zuläffig erachtet,
daß bei der Abgrenzung der Schul - Inipektiond -Bezirfe die kon—
feffionelle Scheidung der Schule außer Acht bleibt. In einzelnen
Fällen find evangeliiche Schulen Fatholifhen Inſpektoren und in
einer größern Zahl von Fällen find umgekehrt Fatholiihe Schulen
evangeliſchen Snipeftoren unterftellt worden.
In gleicher Weiſe wird die Einführung gemifchter Schulen
für beide Konfeflionen, zum Nachtheile hauptſächlich des Tatho-
Iifchen Theiles, von der Königlichen Staatdregierung mitunter
gerabegn befördert, obwohl des Hochjeligen Königs Friedrich Wil-
heim III. Majeftät die Einrichtung von Simultanſchulen wieder:
holt für unzwedmäßig erflärt haben. Wir eradhten die Fonfef-
fionellen Miſchſchulen unter allen Umftänden und nah allen
Richtungen für ſchädlich.
Die Königliche Staatsregierung hat ferner die fofortige Bes
feitigung der in den Diözefen Münfter und Paderborn in den
katholiſchen Volksſchulen jeither gebrauchten Leſebücher angeordnet,
weil diefelben in den kirchengeſchichtlichen Lefeftüden angeblich in
ungeredhtfertigter Weiſe andere Konfeſſionsangehörige verlegen
follten. Dagegen find im Gebraude der evangeliihen Voiks—
ſchulen auch ſolche Leſebücher belafien, weldye die Lehre und das
Leben der katholiſchen Kirche mit den ungeredhteften Anflagen
verunglimpfen.
u bat die Königlihe Stantöregierung den Grundſatz
aufgeſtellt,
ß daß der ſchulplanmäßige Unterricht in der römiſch-katho—⸗
liſchen Religiondlehre, wie jeder andere Unterrichtögegenftand,
lediglih im Auftrage und von den Organen ded Staats
ertheilt werde.
Um diefen Grundfag zur Durchführung zu bringen, find von
der Königlichen Staatöregierung rüdfichtli der Ertheilung und
Leitung des römilch-fatholiihen Religiondunterrichtes einfeitig An-
ordnungen getroffen, ohne daß vorher die Juftimmung der Kirdye
erfolgt war.
Insbeſondere ift die Anftellung von Geiftlihen an den König
lihen Seminarien herbeigeführt, ohne daß vorher feftgeftellt wurde,
0 von Seiten der Kirche gegen die Anftellung nichts einzumens»
en jet.
Die Königliche Staatdregierung wird bei nocdhmaliger Prü«
fung der Sachlage nicht verfennen, wie tief das katholiſche Gefühl
verlegt wird, wenn ein mit den kirchlichen Strafen belegter
Drieler die Leitung eined Lehrerſeminars behält. Wie verſchieden
auch der Standpunft*der Königlichen Staatöregierung von dem
Standpunkte der Kirdye fein mag: immerhin wird die Staats
regierung ermeſſen fünnen, daß es den römiſch-katholiſchen Staatd-
609
bürgern unerträglid) erfcheinen muß, wenn ein katholiſcher Prieſter,
der in voller Auflehnung gegen die kirchlichen Geſetze ſich verhei-
ratbet bat, in einem aud für katholiſche Intereffen”gejchaffenen
Schulamte belaffen wird.
Die Rückſicht auf dieſes berechtigte Gefühl der Katholiken
hätte unjered Erachtens auch hindern dürfen, daß einem ver-
beiratheten Sdriefter die Bearbeitung der katholiſchen Schulans
gelegenbeiten bei einer benachbarten Bezirksregierung übertragen
blieb.
Die Schulamtd-Kandidaten werden ferner in der Fatholifchen
Religionslehre geprüft, ohne daß zu den ftaatlid abgehaltenen
Prüfungen ein Vertreter der Kirche zugezogen wird. Und dody
bat die Königliche Staatöregierung vor der Vertretung ded Volkes
ausdrücklich anerkannt, daß gerade durch die von Staat und Kirche
gemeinfam abgehaltene Prüfung der berechtigte Einfluß der Kirche
gewahrt werden jolle.
Lehrer und Lehrerinnen werden ferner ohne irgend welchen
firhlichen Auftrag mit der Ertheilung ded katholiſchen Religions—
unterrichteö betraut. Es ift der Verſuch gemacht, dieſes Verfahren
ald eine dur die altpreußiiche Ueberlieferung, wie durch die
Staatögejege geforderte Ausübung der Stantöhoheit hinzuftellen.
Dabei hätten aber die Vertreter der Staatöregierung nicht über-
leben dürfen, daß nicht nur ein früherer Kultud-Minifter, fondern
Se. Majeftät der König felbit die gerade entgegengejepte An-
Ihauung vertreten. Durd die Kabinetdordre, melde die Ans
jtellung der Lehrer und Lehrerinnen in den Regierungsbezirken
Minden und Arnöberg im Anſchluß an die bereitd beftehende
Ordnung im Regierungdbezirfe Münfter regelt, haben Se. Ma-
jeftät ausdrüdlid erklärt:
daß erft der Auftrag des Biſchofs die Lehrer und Lehrerin-
nen zur Ertheilung des Religiondunterrichted befähige.
Rückſichtlich der Leitung des Weligiondunterrichted macht die
Königliche Staatöregierung die Ausübung des bezüglichen ver-
faffungsmäßigen Rechtes der katholiſchen Kirche von der ftaat-
lihen Zuftimmung abhängig. Es ſollen nur ſolche Geiftliche zur
Leitung des Religiondunterrihtes zugelaflen werden, welde nad)
der Ueberzeugung der Staatöregierung die nationalen Zwecke der
ftaatlihen Erziehung nicht gefährden. Die ftaatlihen Auffichta-
organe, jelbft evangeliihe Inſpektoren, follen nad Anordnung der
Regierung das ganze Gebiet der Religionslehre zum Gegenftande
ber Prüfung machen dürfen. Zwar iſt ihnen die Einwirkung
auf den fachlihen Inhalt ded Neligiondunterrichtes unterjagt.
Sie follen nad) demfelben Reſkripte aber doch wieder darüber
waden, ob der Inhalt der Religionslehre etwas einfchließt, was
mit den ftaatöbürgerlidhen Pflichten im Widerſpruch ſtände.
610
Die größte Anzahl der römifch-fatholifhen Gemeinden in
den beiden Diözefen Münfter und Paderborn bat alfo zur Zeit
feinerlei Bürgihaft dafür, dab die von Gott felbft durdy feinen
eingeborenen Sohn der katholiſchen Kirche anvertraute Wahrheit
in der Schule rein und unverfälfcht gelehrt werde. Dagegen bat
die katholiſche Bevölkerung allen Grund, das Schlimmite zu be=
fürchten, feitdem ftaatlihe Auffichtöbehörden den Verſuch gemacht
haben, Lehrbücher, melde für den Unterriht in der Glaubend-
und Sittenlehre wie in der bibliſchen Geſchichte von den Biſchöfen
Bi Schulgebrauche vorgefchrieben waren, ohne Weitered zu be-
eitigen.
ir bedarf gar nicht einer näheren Kenntniß der Lehren
unferer heiligen Sirhe, um zu verftehen, daß wir einen ohne
firchlichen Auftrag und ohne kirchliche Leitung ertheilten Religions-
unterriht in feinem Kalle ald einen Unterriht in der römijch-
katholiſchen Religionslehre anfehen können.
Die Pfarrer unferer beiden Didzefen haben bereit8 in ein-
gebender Beweisführung der Königlichen Staatöregierung dar-
elegt, daß die fo geichaffenen Webeiftände daß göttliche Recht der
irhe geradezu aufheben und außerdem auch mit dem Staats:
grundgejepe in Widerſpruch ftehen. Der von den Vertretern der
Staatöregierung gemachte Verſuch, dad eingefchlagene Berfahren
gejeglich zu rechtfertigen, ift in beiden Häujern des Landtages
mit den Stichhaltigfter Gründen zurüdgemiefen. Gleichwohl be-
harrt die Königlihe Staatöregierung bid zur Stunde auf der
zwangsweiſen Durdführung ihrer Anihanunzen,
Diefe Gelammtlage zwingt die FTatholifhen Etaatebürger
Preußens, ihr unverjährbares. von Gott jelbit gegebenes, durch
Königdmort anerfannted, durch die Verfaſſung garantirteß Recht
ernft und entſchieden zu reflamiren.
Die Unterzeihneten erfüllen demnach lediglih eine heilige
Pflicht, indem fie für ſich und ihre Kinder die volle freie Aus—
übung der römilch -Fatholifhen Religion verlangen. Wir wollen
biefe Religion üben und wollen fie unfere Kinder jo gelehrt wiſſen,
wie die katholiſche Kirche unter Leitung des roͤmiſchen Papftee,
des unfehlbaren Xehrerd der Kirche, «8 vorfchreibt und verlangt.
Mir fordern deshalb im Allgemeinen Bejeitigung aller ent:
gegenftehenden Verfügungen und Verordnungen.
Sm Befonderen verlangen wir,
dag über unſere katholiſchen Volksſchulen ausſchließlich
katholiſche Aufſichtsbeamte geſetzt werden;
daß Niemand in der katholiſchen Religionslehre unter—
richtet oder prüft, der nicht den Auftrag dazu von der
Kirche erhalten hat;
daß den von der Kirche damit beauftragten Prieſtern die
611
Leitung des Religionsunterrichtes ohne jede Beeintraͤchti⸗
gung belaſſen wird.
Es darf uns nicht entgegengehalten werden, daß es lediglich
Schuld der Kirche ſei, wenn ihre Rechte nicht in allen Punkten
zur vollen Geltung kommen; daß es die Biſchöfe ſeien, welche
durch ihre Widerſetzlichkeit gegen beſtimmte Staatsgeſetze dieſe
Uebelſtände herbeigeführt hätten.
Mir haben ein jeder ſtaatlichen Behinderung abſolut ver:
Ichloffened Recht auf volle Hebung der römiſch-katholiſchen Reli-
gion, und die Königlihe Staatöregierung bat die Pflicht, für die
Herbeifchaffung folder Zuftände zu forgen, welde jened unan⸗
taftbare Recht der preußifhen Katholifen zur Geltung kommen
aljen.
Euer Ercellenz baldiger, geneigter Entſcheidung fehen entgegen
die unterzeichneten römiſch-katholiſchen Familienväter der
Gemeinde N. N.
an — — —
Ueber die Entſtehung dieſer Beſchwerdeſchrift giebt folgendes
Schreiben des Herrn Örafen Drofte zu Viſchering, Erbdrofte, Aud-
funft, welches zwei Cremplaren .der gedrudten Beſchwerde gleichfalls
gedrudt beigelegen hat:
Münfter, 12. September 1877.
Die am 20. v. M. zu Paderborn verfammelten Bertrauend-
männer der Diözefen Paderborn und Münfter haben den Ent-
wurf zu einer Beichwerdeichrift an die Adreffe ded Herrn Mi-
nilterd Ball,
betreffend: die Anordnungen der Staatöregierung auf dem
Gebiete des Unterrichtöweleng,
feftgeftelt, und mid beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daB
diejer Entwurf ſämmtlichen fatholiihen Schulgemeinden beider
Didzefen vorgelegt und eventuell angenommen werde.
Die Berfammlung beabfihtigte dabei nicht, die freie Ent-
Ihliegung der einzelnen Gemeinden irgendwie zu bejchränfen.
Sie wollte lediglich einen Anhalt für die beichloffene Abjendung
einer Beichwerdejchrift bieten. Es bleibt fomit jeder Gemeinde
unbenommen, den vorgelegten Entwurf abzuändern oder auch ganz
umzuarbeiten, fofern lokale Verhältniffe dieſes wünſchenswerth
madyen follten.
In Ausführung ded mir ertbeilten Auftraged erlaube id
mir, ſehr verehrter Herr, Shre Bermittelung in Anſpruch zu
nehmen, um aud in Ihrer Gemeinde die Abfendung der Be—
ſchwerdeſchrift herbeizuführen. Die hohe Wichtigkeit der Sache,
um die es ſich handelt, läßt mich vertrauendvoll hoffen, dag meine
an Sie gerichtete Bitte erfüllt wird.
12 _
Die Tatholifhen Eltern find nad der Ueberzeugung der in
Münfter und Paderborn wiederholt verfammelt gewefenen Ber-
trauendmänner nunmehr verpflichtet, ſich felbft volle Bürgfchaft
dafür zu verihaffen, daß ihre Kinder in den Lehren unferer hei-
ligen römifchefatholifchen Kirche erzogen werden. Die Gefahren,
Daß unjeren Kindern der wahre, zur ewigen Seligfeit nothwendige
Glaube nicht rein vermittelt werde, find von dem Augenblide in
drobendfter Geftalt vorhanden, wo die Kirche, d. h. unfere body»
würdigſten Biſchöfe und die von denfelben Bevollmädtigten, die
Ertheilung und Leitung ded Neligiondunterrichtd nicht mehr aus:
Ihlieblih im ihrer Hand hält. In demjelben Augenblide wird
aber auch das einmüthige und entichtedene Handeln, aller katho—
lichen Familienväter — jelbftverftändlih immer in den gejeß-
lihen Schranken — heilige Pflicht.
Der hiermit zur eventuellen Annahme vorgelegte Entwurf
zu der an den Minifter zu richtenden Beſchwerdeſchrift enthält
die thatläkhlihe Begründung für die am Schluſſe geftellten An»
träge. Es ift aber wünſchenswerth, dab ſämmtliche katholiſche
Samilienväter beider Diözefen dieſe Anträge ausdrüdlid zu den
ihrigen machen.
Unter Bezugnahme auf das mir übertragene Mandat erſuche
ich demnach Sie, verehrter Herr, hierdurch ergebenft, Eorge tragen
zu wollen, daß die dortigen katholiſchen Familienväter ſämmtlich
die hier angefhlofjene Eingabe unterzeichnen, — immer unter der
Boraudfegung, dab Aenderungen in dem Entwurfe nicht vorges
nommen werden. Ich bemerfe dabei, daß nur katholiſche Fami—
ltenväter unterzeichnen, daß alſo Unverehelichte zur Zeichnung nicht
herangezogen werden dürfen.
Außerdem war ed der allgemeine Wunſch der Berfammlung
unferer Bertrauensmänner: ed möchte der Inhalt der Beſchwerde—
Ichrift durch gegenfeitige Beiprehung zum vollen Berftändniffe
der Eltern gebradyt werden. Sie, berehrter Herr, können Selbft
ermeffen, in welcher Weile diefe Beiprechungen in Ihrer Gemeinde
am Erfolgreichiten veranftaltet werden.
In formeller Beziehung erlaube id mir noch, auf folgende
Punkte ergebenft aufmerkſam zu machen:
1) Der Name Ihrer Schulgemeinde muß am Kopfe der
Eingabe, mit Angabe der Poftitation und des Kreifes an den
dur Punkte angedeuteten Stellen eingefchrieben werden. Am
Schluſſe der Eingabe wird nur der Name der Gemeinde einge:
ſchrieben. Die Unterfchriften müffen noch auf der Beſchwerde—
Ichrift felbft beginnen und muß namentlich die erfte Unterjchrift
wie auch der Name des Ortes ganz leſerlich geichrieben fein, da⸗
mit der Herr Minifter weiß, an wen er die Antwort zu richten
613
bat. Es ift außerdem wünſchenswerth, daß jededmal dem Namen
aud der Stand des Unterzeichnenden beigejegt werde.
2) Die Bejorgung der Unterfhriften müßte derartig be-
Ihleunigt werden, daß der Herr Minifter bid zum 1. Oktober
im Befig der Beichwerde ift. Es ift am beften, dab die Eingabe
aus jeder Gemeinde direkt und franfirt an den Herrn Minifter
Falk abgeſchickt werde. Zur größeren Bequemlichkeit ift deshalb
ein mit der Adreſſe ded Herrn Minifterd bedrucktes Couvert an⸗
geichloffen.
3) Sofern die beigefügten Unterjchriftöbogen etwa nicht aus⸗
reichen jollten, bitte ich, die Erpedition des Weitfäliichen Merkur
um weitere Zujendung zu erjuchen.
Schließlich erlaube id mir noch zu bemerfen, daß Die Pabder-
borner Verſammlung beſchloſſen bat, für den Fall eined abſchlä—
gigen Beicheides von Seiten ded Herrn Minifterd, oder für den
Fall, daß bis zum 15. Oftober d. J. eine Antwort nicht erfolgt
fein follte, fofort die Vermittelung ded Landtaged anzurufen. Um
aber die nochmalige Verfendung und Auflegung einer an beide
Häufer des Landtages zu richtenden Beichwerde zu vermeiden,
bitte ih um die Vollmacht für mid, Namend der Gemeinden,
welche jept die vorliegende Eingabe an den Herrn Minifter rich—
ten, beim Landtage vorftellig zu werden. Ic nehme an, daß
diefe Vollmacht durch die Unterzeichnung der Beſchwerdeſchrift
gleichzeitig mit ertheilt wird, falld fein Widerſpruch dagegen er:
folgt.
a Graf Drofte zu Viſchering Erbdrofte.
den Herrn N. zu N.
Hierauf tft von dem Miniſter der geiftlihen, Unterrichts⸗ und
Medizinal-Angelegenheiten folgender Beſcheid ergangen:
Berlin, den 13. Ditober 1877.
In den legten Wochen iſt aus verjchiedenen, zu den biſchöf—
lien Diözefen Münſter und Paderborn gehörigen und auch aus
einigen, innerhalb der erzbiichöflichen Viözele Köln gelegenen
Drten mir eine Beihwerdejchrift zugegangen, welche Anordnungen
der Stuatöregierung auf dem Gebiete des Unterrichtöwelend zum
Segenftande bat. Säamnitlihe Eremplare der Beſchwerdeſchrift
ſtimmen in ihrem wejentlihen Wortlaut überein. Sie liegen
mit Ausnahme von dreien, welche unerhebliche Abweichungen ent-
halten, in gedrudten, ganz gleichlautenden Eremplaren vor, Die,
wie ſchon ihr Aeußeres erkennen ließ, von Einem Mittelpunfte
aus zur Unterfchrift nach den verjchiedenen Orten verfendet worden
find. Zwei Sremplaren bat eine andere Drudichrift, d. d. Mün-
jter, den 12. September d. 3. beigelegen, aus welcher ich erjehen
614
babe, da Em. Hocdhgeboren, unter Berufung auf einen Auftrag,
den Shnen am 20. Augut d. J. zu Paderborn verſammelte ſ. g.
Vertrauensmänner der Diözeſen Paderborn und Münfter ertheilt,
die Berjendung der in jener Berfammlung feftgeftellten Beichwerdes
Ichrift bewirkt haben und dat es dem Beſchluß der Verſammlung
emäß darauf anfommt, für den Fall eined abſchläglichen Be—
Kheidee von meiner Seite oder für den Fall, dab bid zum 15. Ok⸗
tober d. 3. eine Antwort nicht erfolgt fein follte, fofort die Ver—
mittlung ded Landtags anzurufen. Sie Schließen Ihr Anjchreiben
mit den Worten, das Sie, um eine nodhmalige VBerfendung und
Auflegung einer an beide Häufer ded Landtaged zu richtenden
Deihwerde zu vermeiden, um die Vollmacht für Sid bitten,
Namens der Gemeinden, weldye jet die vorliegende Eingabe an
mid richten, beim Landtage vorftellig zu werden und dag Sie
annehmen, ed werde diefe Vollmacht durch die Unterzeichnung der
Beſchwerdeſchrift gleichzeitig mit ertheilt, falls fein Widerfpruch
dagegen erfolge. Ich habe feinen Grund zu zweifeln, daß ein
folder Widerſpruch unterblieben ift.
Bei diefer Sachlage aber darf ich mich zur Abkürzung des
Geſchäftsganges und zur Vermeidung unnügen Schreibwerks einer
Ipeziellen Antwort an die einzelnen Unterzeichner der Bejchwerbe-
Ihrift um fo mehr überhoben eradhten, ald weder die Druderems
plare noch die drei fchriftlichen Eingaben Thatſachen beibringen,
welche an einzelnen Orten der dortigen Diözefen vorgeflommen
wären und zu Mißftänden geführt hätten. Üßerden mir ſolche
Beichwerden mitgetheilt, fo werde ich diejelben auf dad Ein—
ehendfte prüfen und, foweit fie berechtigt find, jede mögliche
bhülfe gewähren.
Auf die gedachte Beichwerdeichrift fann Em. Hochgeboren ich
nur erwiedern, daß die auf dem Gebiete ded Unterrichtömelene
von der Gtaatöregierung in den lepten Jahren getroffenen An-
ordnungen mit Geſetz und Berfaffung im Einklang ſtehen. Die
in der Beſchwerde angefochtenen — wenigitend alle wichtigeren
von ihnen —- find übrigend bereit im Landtage von mir und
den Kommiſſarien ded Minifteriumd eingehend beleuchtet worden.
Aus den Verhandlungen ergiebt fi zugleih, daß beide Häufer
des Landtags der Staatdregierung ihre Zuftimmung erklärt haben,
indem fie über frühere Petitionen gleihen Inhalts zur Tages»
ordnung übergegangen find. Die Behauptung der Beſchwerde—⸗
\chrift, daß der von den Vertretern der Staatöregierung gemachte
Verſuch, dad eingejchlagene Verfahren gefeplich zu rechtfertigen, in
beiden Häufern des Landtags mit den ftihhaltigften Gründen zurüd:
gewiefen fei, kann ich hiernach nur als völlig unrichtig —
Entſchieden zurückweiſen aber muß ich den aus der Be—
ſchwerdeſchrift zu entnehmenden Vorwurf, als ſei durch die An⸗
615
ordnungen der Staatöregterung die den katholiſchen Stantöbürgern
uftehende volle freie Ausübung ihrer Religion gefährdet. Kine
he Religiondübung bildet allerdingd ein verfaſſungsmäßig an-
erfannted Recht. Daffelbe fann aber nur gemäß der Rechtsord⸗
nung des Staated geübt werden. Diefe Rechtsordnung müffen
auch die Drgane der römiſch-katholiſchen Kirche, insbefondere auch
die Geiftlihen und die Biſchöfe anerfennen und befolgen. So—
bald diefer unabänderlihe Grundfag auch unter den Fatholifchen
Sinwohnern immer mehr zur richtigen Erfenntnig und Anwen:
dung gelangt, wird eine Uebereinftimmung über die Entſcheidung
der einzelnen Streitpunfte auch auf dem Gebiete des Unterrichtö-
weſens fidh viel leichter berftellen laſſen, als die zu meinem ei-
genen Bedauern biöher der Fall geweien tft.
Der Minifter der Be ıc. Angelegenheiten.
alt.
An
ben Herrn Grafen Drofte zu Wifchering, Erbdroſte,
Hochgeboren zu Münfter i. W.
U. III. 14,720,
193) Beſchwerde einiger Mitglieder des Hauſes der
Abgeordneten über Anordnungen der Staatdregierung
aufdem Gebiete des Unterrichtsweſens.
Berlin, den 13. November 1877.
Die Eingabe, welche Ew. Hochmohlgeboren im Berein mit
fiebenzehn anderen rheinifhen Abgeordneten unter dem 15. v. M.
in Betreff verfchiedener Anordnungen der Staatdregierung auf dem
Gebiete des Unterrichtöwelend an Se. Majeftät den Kaifer und König
gerichtet haben und welche bei Allerhöchſtdemſelben am 25. v. M.
eingegangen ift, haben Se. Majeftät unter dem 29. v. M. zur
Prüfung und Beſcheidung an mich abgeben zu laffen gerubt. Dem-
gemäß eröffne ih Ihnen hiermit Folgendes:
Die in der Eingabe vorgetragenen Beſchwerden find in ben
legten Jabren wiederholt Gegenfland zahlreicher Petitionen und ein-
gehender Grörterungen in den beiden Häufern ded Landtages geweſen
und haben bei diefer Gelegenheit Seitend der Staatöregterung ihre
Beantwortung gefunden.
Indem ich daher im Allgemeinen auf die desfallfigen dieffeitigen
Kundgebungen verweife, fann ich im Einzelnen vorab bezüglich der
Entfernung von katholiſchen Geiftlihen aus dem Amte eined Kreid-
oder Lolal- Schufinfpeftord und ihres Erſatzes durch andere Schul⸗
auffichtshbeamte nur nochmald bemerken, dab dad Recht zu den
gedachten Maßnahmen begründet ift in dem Geſetz vom 11. März
1872, betreffend die Beauffichtigung des Unterrichtö- und Erziehungs-
1877, 41
weiend, nach welchem die Ernennung der Lokale und Kreid-Schulin-
Ipeftoren dem Staate allein gebührt. Die beiondere Klage, welche
Sie darüber erheben, daß ed nicht an Fällen fehle, in welchen die
Aufficht über katholiſche Schulen nichtfatholiichen Inſpektoren über-
tragen worden fei, mird weder durch das Geſetz felbit, noch durch
feine Handhabung begründet.” Dad Gefep vom 11. März 1872
bindet die Staatöregierung bei der Auswahl der Schulinipeftoren
nicht durch die Rückſicht auf Eonfeffionelle Verbältniffe, in der
Praxis aber wird bei Ernennung der Schulinjpeftoren diefe Rückſicht
infomeit geübt, ald es nach den gegebenen Berhältniffen ftatthaft und
ausführbar iſt.
Wenn auch in der Rheinprovinz auf Antrag der Unterhaltungs⸗
pflidhtigen einzelne konfeſſionelle Schulen in paritätiihe umgewan-
delt worden find, fo waren dafür lediglich unterrichtliche und praf-
tiſche Gefichtöpunfte maßgebend. Daß eine ſolche Ummandlung, wie
Sie angeben, zum Nachtheil hauptſächlich des Fatholifchen Theile
von der Staatöregierung begünftigt werde, ift eine Behauptung,
weldhe fchon in dem Umftand ihre Widerlegung findet, daß in den
Nheinlanden die Nichtfatholifen bedeutend in der Minderzahl find,
und ſonach bei Einrichtung paritätiiher Schulen in der Regel die
größte Mehrzahl der Kinder katholiſchen Bekenntniſſes fein wird.
ud fegt eine ſolche Einrichtung Berücfihtigung der konfelfionellen
Intereffen in Betreff der Ertheilung des Keligtonsunterrichts und
der Anftellung von Lehrern der verfhiedenen Sonfelfionen voraus.
Sm Uebrigen kann id nur auf meinen Erlaß vom 16. Juni
v. J. (Centr.⸗Bl. f. d. gef. Unt.-VBerw. ©. 495) und auf meine
Srllärung in der Sitzung ded Herrenhauſes vom 17. Juni v. J.
(Stenogr. Ber. ded Herrenhaufed S. 296 ff.) mich beziehen.
Im Anihlu an die hiernach unbegründete Beſchwerde über
die Einrichtung einzelner paritätiſcher Volksſchulen führen Sie noch
an, daß in lepter Bei auch „in manden katholiſchen Schulen nidht-
kathoiliſche Lehrer angeftellt worden ſeien.“ Snfofern Sie damit,
wie ch annehmen muß, den Vorwurf erheben wollen, dab aud in
ſolchen Fällen, in denen nit die Umwandlung von biöher konfeſ⸗
fionellen Volksſchulen in paritätifche erfolgt war, Anftellungen der
bezeichneten Art ftattgefunden haben, fo find mir, wenn Sie nidt
etwa einen augenblidlih in die Beichwerde-Inftanz gediehenen und
dort demnächſt zu erledigenden Vorgang aus der Stadt Köln im
Auge baben, derartige Fälle nicht befannt.
Was fodann die Anordnungen der Staatöregierung bezüglich
der Ertheilung und Leitung des katholiſchen Religiondunterridhtd und
indbefondere die biefjeitige Berfügung vom 18. Februar v. 3.
betrifft, fo darf ich mich eined näheren Eingebend auf die Frage der
gefeplihen Begründung derjelben umfomehr für überboben erachten,
als über Berfoft ungds» und Gefegmäßigkeit diefer Anordnungen zwiſchen
617
den beiden Häuſern des Landtaged und der Staatöregierung volle
Hebereinftimmung herrſcht, und der höchſte Gerichthor ded Landes
in wicderbelten Erkenntniſſen fih der Auffaffung der Staatöregie-
rung angejchloffen hat. Vergl. indbefondere Stenogr. Ber. über
die Sitzung des Hauſes der Abgeordneten vom 24. Sanuar d. J.
S. 81—96 und Stenogr. Ber. über die Sigung ded Herrenhaufee
vom 27. Mai v. J. S. 257—259 und vom 10. Februar d. 3.
©. 82, 83, ſowie die Urtbeile des Königl. Ober: Tribunald vom
6. Januar und 12. Oktober v. J. und 14. Zuni d. 3. (Oppenbof
Redtipr. 1876 S. 10 und 650 und 1877 ©. 417).
Henn in der Beichwerde betont wird, daß die betreffenden
Maßregeln Seitend der Staatöregierung einfeitig und ohne Verein-
barung mit der kirchlichen Autorität ergriffen worden feien, jo hätte
der Nachweis der gefeplichen Nothwendigkeit einer ſolchen vorgängigen
Vereinbarung erwartet werden dürfen.
Zu den Entlaff ungöprüfungen katholiiher Schulamtd-Kandidaten
werden auf Grund der Inſtrnklion für die Konfiftorien vom 18. Of:
tober 1817 und der Minifterialverfügung vom 27. Mär; 1827 vor
wie nad biſchöfliche Kommiffare in denjenigen Diözeſen zugezogen,
wo noch geſetzlich beftellte Biichöfe im Amte find. Wo died, wie in
der Erzdiözefe Köln und in den Diözefen Münfter und Trier nicht
mebr der Sal ift, babe ih Sorge getragen, daß die Prüfung der
Kandidaten in der Fatholiihen Religion überall durch ſolche Geiſt⸗
lie und Lehrer erfolge, weldye für den Religiondunterridt nad)
katholiſch kirchlicher Auffaffung vollbefähigt find. Damit ift inhalt:
lid der Eatholiihen Kirche diejenige Gewähr für die Reinheit und
Unverfälichtheit des religiöfen Unterrichts in der Volksſchule gegeben,
welche formell zu geben thatfähli unmöglich iſt.
Daß auch nichtkatholiſche Schulauffihtdorgane das Gebiet der
katholiſchen Religionslehre zum Gegenſtand ihrer Kontrole machen,
dazu ſind ſie, ſoweit die ſchulordnungsmäßige Ertheilung dieſes
Unterrichts und die Kenntnißnahme von den Fortſchritten der Kinder
in Frage kommt, durchaus befugt. Ein Eingehen Seitens nicht—
katholiſcher Schulaufſichtsbeamten auf den ſachlichen Inhalt der
katholiſchen Religionslehre, welches übrigens nur in ganz vereinzelten
Fällen vorgekommen iſt, habe ich ausdrücklich unterſagt.
Nah Vorſtehendem muß ih auch die Behauptung der Be-
Ihwerdeführer, als beſäßen fie feine audreichende Bürgfchaft dafür,
daß in der Schule die katholiſche Heildlehre ihren Kindern rein und
unverfälicht vorgetragen werde, und ald liege Grund zur Befürchtung
vor, daß der religiöfe Unterricht und die religiöje Erziehung der
fatholiihen Zugend nicht im Sinne und Geifte ihrer Kirche in den
Schulen ertheilt und geleitet werde, als der thatjächlihen Begrün-
dung entbehrend zurüdweifen.
Schließlich verweife ih Sie noch auf meinen in Abfchrift bei-
41*
618
efügten Beiheid an den Grafen Drofte zu Bifhering in
ünfter vom 13. v. M., betreffend eine große Zahl ähnlicher, zum
Theil im Wortlaut mit der vorliegenden Eingabe übereinftimmender
Borftellungen aud der Provinz Weitfalen. Ich wiederhole, was ich
bereitd in diefem Beſcheide ausgeſprochen habe, dab, fofern in ein«
zelnen Fällen Anlaß zu Beſchwerden über die Ausführung der von
mir getroffenen Anordnungen gegeben tft, eine fubftantiirte Darle⸗
gung der betreffenden Beſchwerdepunkte, wie biöher, forgfältig geprüft
und ordnungdmäßig erledigt werden wird. In der vorliegenden Eins
abe ift dies nicht geicheben, diefelbe bietet mir daher zu weiteren
Anordnungen keinen Anhalt. Wohl aber giebt fie mir zu der Be-
ſorgniß Anlaß, es werde fi durch Diefelbe in weiteren Kreifen die
Annahme verbreiten, al8 ob durch die Allgemeinheit und thatfädyliche
Unbeftimmtbeit der vorgebrachten Beſchwerden der Tatholifhe Theil
der Bevölkerung in Bezug auf Sntereffen, melde ihm heilig find,
tn fortwährender Unruhe und vüdfichtlih der SIntentionen der
Staatöregierung im Unflaren erhalten werden folle.
Ew. Hochwohlgeboren erfuhe id), von vorftehendem Beſcheid
den Herren Mitunterzeichnern der Eingabe vom 15. Oktober d. 3.
Kenntniß zu geben.
Der Minifter der ie ıc. Angelegenheiten.
alk.
An
das Mitglied des Hauſes der Abgeordneten
Herrn Julins Bachem, Hochwohlgeboren, bier.
U. It. 15917.
194) Kurze Mittheilungen.
Behbrde, bei welcher bie kalkulatoriſche Feſtſtellung der Bauanfchläge zu er-
folgen hat.
Die in dem diedjährigen Centralblatt Seite 378 Nr. 147 ab⸗
gedrudte Derfügung vom 16. Suli d. 3. (U. II. 6896), die kalku-
latorifche Feftftelung der Bauanfchläge betreffend, ift von dem Herrn
Miniſter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten durch Cirkular⸗Verfügung
vom 19. Oktober d. J. (U. II. 2498) den übrigen Königlichen Pro⸗
vinzial⸗Schulkollegien, den Königlichen Regierungen und Landdroſteien
— mit Ausnahme zweier Behörden, an welche inzwifchen in gleihem
Sinne bereitd verfügt worden — zur Kenntnißnahme und Nachach⸗
tung mitgetheilt worden.
619
— — —
ll. Univerſitäten, Akademien, ꝛc.
195) Rektorat an der Univerſität zu Halle.
(Centrbl. pro 1876 Seite 595 Nr. 246.)
Der Herr Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten bat durch
Verfügung vom 22. Mai d. 3. die Wahl des ordentlichen Profeſſors
Konfiftorialrathe Dr. theol. et pbil. Köftlin zum Rektor der
Univerfität zu Halle für das Jahr vom 12. Suli 1877 bid dahin
1878 beftätigt.
196) Arbeitstiſche für Preußiſche Gelehrte in der zoo—
logiihen Station des Dr. Dohrn zu Neapel.
(Eentrbl. pro 1877 Seite 479 Nr. 180.)
Der Herr Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten bat zu
folge Verfügung vom 15. November 1877 in der zoologiſchen Station
des Dr. Dohrn zu Neapel außer den für —*8 Gelehrte
bereits zur Verfügung geſtellten zwei Arbeitstiſchen noch einen dritten
ſArbeitstiſch zunächſt auf 1%, Jahre vom 1. Ianuar 1878 bis
1. Oktober 1879 unter den im Vertrage vom 7. Oktober 1873 feſt⸗
geſtellten Bedingungen gemiethet.
197) Studium der Medizin im Auslande ſeitens deut—
cher Realſchul-Abiturienten in Beziehung auf Appro—
bation als Arzt in Deutſchland.
Es iſt zur dieſſeitigen Kenntniß gelangt, daß deutſche Real—
ſchul-Abiturienten in größerer Zahl, von der Hoffnung auf eine
Aenderung der beftehenden Vorfchriften geleitet, im Außlande
Medizin ftudiren, um fi) dort prüfen zu laffen, demnächſt aber
nah Deutſchland zurüdzufehren.
Sch nehme hieraus Veranlaffung, darauf hinzuweifen, daß Die
Ertheilung der Approbation ald Arzt lediglih nad Maßgabe der in
den Belanntmahungen vom 25. September 1869 und vom 9. De:
zember 1869 (B. G. Bl. ©. 635 und 687) enthaltenen Beitimmungen
erfolgt, und dab demnad
1) die im Auslande beftandenen Prüfungen für die Erlangung
jener Approbation in Deutſchland wirkungslos find, fowie
2) eine Entbindung von der vorgefchriebenen ärztlichen Prüfung
überhaupt nur auf Grund wiſſenſchaftlich erprobter Leitungen und
nur dann zuläffig ift, wenn der Nachſuchende nachweiſt, dab ihm
620
von Seiten eines Staated oder einer Gemeinde amtlihe Sunftionen
übertragen werden jollen.
Berlin, den 26. November 1877,
Der Reichskanzler.
In Bertretung: Hofmann.
198) Berleihbung goldener Medaillenan Künftler.
(Eentrbl. pro 1876 Geite 596; pro 1577 Eeite 380.)
. Berlin, den 31. Oktober 1877.
Seine Majeftät der Kaijer und König haben, in Berüdfidhti«
gung der AllerhöchltDemfelben unterbreiteten Borfchläge des Eenats
der Königlihen Alademie der Künfte in den Berichten vom 11. und
25. Dftober c. zur Berleihbung der goldenen Medaille für Kunft an
ſolche Künftler, deren Werfe fi) auf der diesjährigen akademiſchen
Kunftausftelung befonders auögezeihnet haben, die kleine goldene
Medaille mitteld Allerhöchfter Ordre vom 29. d. M. Allergnäpdigft
zu bewilligen gerubt:
1) dem Bildhauer Wilhelm de Groot in Brüffel,
2) dem Baumeilter Sohanned Dhen in Berlin,
3) dem Landihaftsmaler Profeſſor Adolf Lier in Münden,
4) dem Architekten Hugo Licht in Berlin,
5) dem Maler Profefjor Wilhelm Amberg in Berlin,
R dem Maler ©. 4. Kung in Wien,
7) dem Maler Nicolaus Gyſis in Münden,
8) dem Maler Rudolf Alt in Wien,
9) dem Maler Fritz Auguft Kaulbach in Münden.
Beifolgend erhält der Senat der Königlichen Afademie der
Künfte die erforderlichen 9 Meinen Medaillen zur Aushändigung an
die genannten Künftler und mit der Beranlaffung, diefe Allerhöchfte
Bewilligung in geeigneter Weile zu veröffentlichen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
den Senat der Königlichen Akademie der Künfte,
Sektion fiir die bildenden Künfte, hierſelbſt.
U. IV. 3186.
199) Preisaufgabe für Angabe einer Maſſe zur Her—
ftellung der Abgüſſe von Kunftwerten.
(Centrbl. pro 1875 Seite 74; pro 1876 Seite 528.)
Berlin, den 15. November 1877.
Die von den unterzeichneten Minifterien unterm 16. Januar
1875 ausgejchriebene Preisaufgabe, betreffend die Angabe einer Maffe
621
—
zur Herſtellung von Abgüſſen von Kunſtwerken, iſt durch die einge—
gangenen Arbeiten nach dem Urtheile der Jury nicht gelöſt und
wird daher nachſtehend wiederholt:
Preisaufgabe.
Es wird ausgeſetzt ein Preis von 10,000 Mark für die Angabe
einer Maffe zur Herftellung von Abgüffen von Kunftwerken, melde
die Vortheile ded Gypſes, aber außerdem noch eine hinreichende
Widerftandsfähigkeit befipt, um die Abgüffe zu befähigen, periodifch
wiederkehrende Reinigungen ohne vorhergegangene Behandlung zu
erfragen.
Beftimmungen.
1. Dad neue Material muß fidy leicht in Achte Formen gießen
laffen, ohne daß diefelben mehr leiden, ald bei Gypsabgüffen, und
muß die Form ebenjo getreu wiedergeben, wie der Eyps.
2. Es ift nicht nothwendig, dab die Maffe die Farbe des
Gypſes befigt; ein Stich ind Gelbliche oder überhaupt in einen
wärmeren Sarbenton, ald der des Gyyſes, ift geftattet, jedenfalls
aber die Gleichmäßigkeit der Farbe unerläßlidh.
3. Die Feftigfeit ded Material darf keinenfalls geringer fein,
ald die ded Gypſes, fo daß ed für die Herftellung der größten
Abgüffe tauglich ift.
4. Die aus der Maffe hergeftelten Abgüffe müfjen wiederholte
Abwaſchungen mit Inumarmem Seifenwaſſer auöhalten.
5. Der Preid der Maffe darf denjenigen des Gypſes nicht er-
beblid; überfteigen, audy darf der Preid der für die Herftellung der
Abgüffe nöthigen Formen nicht erheblich von dem der ächten Gyps—⸗
formen abweichen.
6. Die Bewerber haben die Brauchbarfeit der von ihnen vor-
geihlagenen Maffe durch Einjendung von Proben berjelben in
unverarbeitetem und in verarbeitetem Zuftande und auf Verlangen
durd Ausführung von Probegüffen nachzuweiſen.
7. Die unterzeichneten Minifterien behalten fi vor, eine Kom⸗
milfion von Sachverftändigen zur Prüfung der eingehenden Bewer-
Dungen zu ernennen.
8. die Preisbewerber haben ihren Einfendungen je ein verfie-
gelted und mit einem Motto verſehenes Kouvert, weldyed die Angabe
ded Namens enthält, beizugeben. Auf demfelben ift außerdem
außen die Adrefje zu bezeichnen, am welche etwaige vor der Preid-
vertheilung erforderlide Mittheilungen oder Anfragen zu richten
fein werden.
9. Die von der Prüfungskommiſſion ald den Bedingungen der
Dreisbewerbung entiprehend befundenen Mittheilungen werden
Eigenthbum der Staatöregierung, weldye den Namen des gekrönten
Preiäbewerbers öffentlich befannt macht. Die übrigen Mittheilungen
622
werden zweit Monate nad Entſcheidung über die Bewerbungen an
einer bei Bekanntmachung der Entſcheidung zu bezeichnenden Stelle
ur Entgegennahme durdy den Einfender oder defjen fich legitimirenden
Beauftragten bereit gehalten, alsdann aber kaſſirt.
10. Die Bewerbungen find bis fpäteftend den 1. Dezember 1878
bei dem Köntglih Preußiſchen Minifterium der geiftlichen, Unter:
richtd- und Medizinal-Angelegenheiten einzureichen.
Die Königlih Preußiſchen Minifter
der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. für Handel cc.
Im Auftrage: Greiff. Im Auftrage: Jacobi.
M. d. g. A. U. IV. 2491.
M. d. H. IV. 17204.
IH. Gymnafial⸗-und Neal⸗Lehranſtalten.
200) Kontrole über die Beſchäftigung ungeprüfter Kan⸗
didaten an höheren Unterrichtöanttalten ( alatanzeigen).
(Gentrbl. pro 1877 Seite 78 Nr. 39.)
Berlin, den 29. September 1877.
Durd die Cirfularverfügung vom 30. Dezember v. 3. (U. II.
6320) habe id dad Verfahren in Betreff der Beichäftigung unge«
prüfter Kandidaten an höheren Lehranftalten dahin vereinfacht, daß
nicht mehr vorher meine Srlaubniß dazu einzuholen, fondern am
Schluſſe jedes Schuljahres ein Verzeichniß der ungeprüften Kandi«
daten einzureichen tft, welche während defjelben den einzelnen An
ftalten der Provinz zur Aushilfe überwiefen worden find.
Der ausdrüdlid bezeichnete Zweck diefer Nachweiſungen, daß
daraus erfidhtlich werde, in welchem Maße von der Aushilfe unges
prüfter Kandidaten hat Gebrauch gemacht werden müffen, ift nicht
ficher zu erreichen, wenigſtens eine Sontrole über den Umfang diefer
Aushilfe faft unaudführbar, fofern nicht von denjenigen Provinziale
Schulkollegien, melde der fraglichen Aushilfe nicht bedurft haben,
eine Vakatanzeige erfolgt. Ich veranlaffe daher das Königliche
Ding al, Schu tolegkum meiner Girkularverfügung vom 30. De⸗
zember v. 3. durch Cinreihung der bezeichneten Nachweifung oder
eine Balatanzeige jchleunigft zu entiprecyen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
bie Königlichen Provinzial-Schuflollegien zu N. R.
U. II. 9977.
' 623
201) Berwendung bezw. Rüdlieferung der Mehrein-
nahmen und der Erſparniſſe bet den jählihen Ausgabe»
titeln, fowie der Erfparniffe bei dem Bejoldungdtitel
der aud Staatsfonds fubventionirten höheren Unter-
richtsanſtalten.
Berlin, den 20. Oktober 1877.
Auf die Berichte vom 5. Juni und 28. Auguſt d. J. erwiedere
ih dem Koöniglichen Provinzial-Schulkollegium, wie ſich zwar nichts
dagegen zu erinnern findet, daß die in den Jahren 1875 und
1876 bei dem Gymnafium in N. eingetretenen Mehreinnahmen und
die Erſparniſſe bei den ſächlichen Ausgabetiteln zur theilweiſen
Deckung des Guthabens des Dachdeckers N. verwendet worden ſind,
wie aber nicht genehmigt werden kann, daß auch die in denſelben
Rechnungsjahren bet dem Beſoldungstitel erzielten Erſparniſſe von
reip. — Mark und refp. — Mark zu gleihem Zwed und bez. zur
Zurüderftattung des aus der Staatskaſſe im Fahre 1874 überbobenen
Betraged von — Mark Verwendung gefunden haben.
ie Beftimmung, wonach bei allen Anftalten, welde aus
Staatöfonds unterhalten werden oder Bedürfnißzuſchüſſe beziehen,
die Eriparniffe bei dem Befoldungdtitel an die Staatöfonds zurüd-
geliefert werden müflen, hat neuerdingd nur infofern eine Modiftkation
erlitten”), al8 unter gewiſſen Vorausjegungen die Verwendung der-
artiger Bejoldungd-Erfparniffe zur Dedung von Einnahme-Ausfällen
bei den betreffenden Anftalten ald zuläffig anerkannt worden: ift.
Außerdem ift noch genehmigt worden, daß jene Eriparniffe ebenfo
zur Dedung von Mehrausgaben bei dem Befoldungdtitel felbft wie
zur Beftreitung der bei der Letreffenden Anftalt etwa zur Zahlung
gelangenden Penfionen verwendet werden dürfen.
m vorliegenden alle mußten danady obige — Mark und — Mark
an die allgemeinen Staatsfonds zurüdigeliefert werden. Der in der
Eingabe des Verwaltungs-Raths der Anftalt vom 28. April d. J.
bervorgehobene Umſtand aber, daß der legteren für die in Folge
Gewährung ded MWohnungdgeldzufchuffed an das Lehrerperfonal weg-
gefallenen Wohnungsmiethen ein Erſatz nicht gegeben worden, iſt
für” die vorliegende Trage ohne Bedeutung, da das Gleichgewicht
wilchen den Einnahmen und Ausgaben des Gymnafiums ohne einen
Foldhen Erſatz bat bergeftellt werden fönnen.
Das Königliche Provinzial-Schulfollegium veranlaffe ich baher,
dafür Sorge zu tragen, daß die in den Sahren 1875 und 1876
bei dem Bejoldungätitel des Gymnaſiums in N. eriparten Beträge
von zufammen — Mark durd die Rechnung pro 1. April 1877/78
den allgemeinen Staatsfonds nachträglich zugeführt und zu dieſem
*) Centrbl. pro 1876 Seite 532 Nr, 221.
624
Behufe ein entiprechender Theil des Kapitalvermögens der Anftatt
verfilbert werde.
Der Minifter der geiftlichen sc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
bvse Königliche Provinzial-Schullollegium zu N.
U. U. 70697,
202) Zahl der an das Minifterium eingujfendenden
Programme der höheren Unterrichtöanftalten.
(Eentrbl. pro 1875 Geite 635 Nr. 210.)
Berlin, den 6. Oftober 1877.
Durch Eirkularverfügung vom 26. April 1875 — U.11.1733 —
tft angeordnet, daß ſämmtliche höhere Lehranftalten von jedem
Programm, welches fie veröffentlichen, gleich nad dem Erſcheinen
5 Eremplare an die Geheime Regiftratur meines Minifteriumd eine
zujenden haben. |
Sch ſehe mich veranlaßt, die Zahl der einzufendenden Programme
von Oſtern künftigen Jahres ab auf 6 Cremplare feftzufegen und
fordere das Königliche Provinzial-Schulfollegium auf, die Direktoren
* Rektoren Seines Verwaltungsbezirkes davon in Kenntniß zu
etzen.
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
ſämmtliche Königl. Provinzial ⸗Schullollegien.
U. II. 2476.
203) Stipendienftiftungen bei dem Gymnafium zu
Schleuſingen.
. Bei dem Koͤnigl. Gymnaſium zu Schleufingen iſt aus Ans
laß der im Monat Juli d. J. tattgehabten Beier feines 300 jährigen
Beftehend
1. von dem Kreife Schleufingen zu Stipendien für freißangehörige
Schüler ded Gymnaſiums die Summe von 300 Mark jährlich, und
2. von der Stadt Schleufingen zu Stipendien für ftadtangehörige
Schüler ded Gymnafiumd die Summe von 150 Mark jährlidy
ausgeſetzt worden.
625
IV. Seminare, Bildung der Lehrer
und deren perfönliche VBerbältuiffe.
204) Berzeihniß der Königlihen Lehrer: und Lehrer-
innensSeminare des preußifhen Staates.
(Eentrbl. pro 1876 Seite 661 Nr. 277.)
I, Provinz Prenuſen.
(9 evangel., 4 lathol. Lehrer⸗Semin.)
a. Regierungsbezirk Königsberg.
1. Braunsberg, kath. Seminar, Direktor: Herr Hoffmann.
2. Preuß. Eylau, evang. Seminar, ⸗ ⸗Platen.
3. Friedrichshoff, dgl. ⸗ Dittmann.
4. Diterode, dsgl. ⸗ Baumann.
5. Waldau, dsgl. ⸗Päaãch.
b. Regierungsbezirk Gumbinnen.
6. Angerburg, wang, Feminar, Direktor: Hen Schröter.
7. Karalene, dBgl. ⸗Triebel.
c. Regierungébezirk Danzig.
8. Berent, fath. Seminar, Direltor: Herr Damroth.
9. Marienburg, evang. Seminar, = s Borowäti.
d. Regierungdbezirf Marienwerder.
10. Prß. Friedland, evang. Semin. Direktor: Herr Seeliger.
1l. Graudenz, fath. Seminar, ⸗ Jordan.
12. Loͤbau, evang. Seminar, ⸗ = Göbel.
13. Zucdel, kath. Seminar, ⸗ . Wenptle.
I. Proviuz Brandenburg.
(9 evangel. Lehrer-Semin., 1 evangel. Lehrerinnen-Semin.)
a. Stadt Berlin.
. Berlin, evang Seminar fü
für
Stadtichulen, Direktor: Herr Schultze.
. Berlin, evang. Lehrerin⸗
nen-Seminar, ⸗ ⸗Supprian.
b. Regierungsbezirk Potsdam.
16. Köpenick, evang. Seminar, Direktor: Herr Schaller
17. gFytiß dögl. ⸗ ⸗Kietz.
18. Neu⸗Ruppin, odsgl. ⸗ ⸗Frieſe.
19. Oranienburg, dögl. ⸗ ⸗BHoltſch.
ca
626
c. Regierungdbezirt Frankfurt.
20. Alt-Döbern, evang, Sein, Direktor: Herr Berdrow.
21. Droffen dsgl. s Gabriel.
22. RönigöbergN.M, — ⸗ «e Befig.
23. Neuzelle, dögl.
und Waiſenhaus, = e Heiber.
IM. Provinz Pommern.
(7 evangel. Lehrer-Semin., 1 evangel. Hilfe-Lehrer-Semin.)
a. Regierungsbezirk Stettin.
24. Kammin, evang. Seminar, Direktor: Herr Hauffe.
25. Pölip, dogl. Maaß.
26. Pyritz, bagl. ⸗ -Schwarzkopf.
b. Regierungsbezirk Köslin.
27. Bütow, evang. Seminar, Direltor: Herr Poſtler.
28. Dramburg, dögl. ⸗ s Kern.
29. Kößlin, dögl. ⸗ ⸗Kahle.
e. Regierungsbezirk Stralfund.
30. Franzburg, evang. Semin., Direktor: Herr Bünger.
.Gingſt, evang. Hülfsſem, Dirigent: ⸗ Scent,
Superintendent.
NW. Provinz Poſen.
(2 evang., 3 kathol. Lehrer⸗Semin., 1 Lehrerinnen⸗Semin.)
a. Regierungsbezirk Poſen.
32. Koſchmin, evang. Sem. Direlktor: Her Shönwälder.
33. Paradies, kath. Seminar, . ⸗Dr. theol. Warminski.
34. Poſen, Lehrerinnen-Semin., ⸗ Baldamus.
35. Rawitid, yarität. Seminar, =» ⸗Laskowski.
b. Regierungsbezirk Bromberg.
36. Brom berg, evang. Semin., Direltor: Herr Dater.
. Erin, tath, Seminar,
V. Provinz Schleflen.
(7 evangel., 10 kathol. Lehrer⸗Semin)
a. Regierungsbezirk Breslau.
38. Breslau, kath. Seminar, Direktor: Herr Marte.
89. Habeljhwerdt, dögl. ⸗ : Dr. Volkmer.
40. Münfterberg, evang. Seminar, . ⸗Paul.
41. Dels, dogl. ⸗ ⸗Henning.
42. Steinau a. d. D., dögl. und
Waiſenhaus, ⸗ ⸗Wendel.
6a _
b. Regterungdbezirt Liegnip.
43. Bunzlau, evang. Seminar,
Waiſen⸗ u. Schul-Anftalt, Direktor: Herr Lang.
44, Liebenthal, kath. Seminar, . ⸗ Rlote.
45. Reihenbad d. L., evarg Ra ⸗ ⸗Seidel.
46. Sagan, ⸗ :» Spohrmann.
c. Regierungsbegirt Oppeln.
47. Ober⸗Glogau, kath. Semin., Direktor: der Schäfer.
48. Kreuzburg, evang. Seminar, ⸗ Skrodzki.
49. Oppeln, kath. Seminar, ⸗ e Dr. Ziron.
50. Peistretſcham, d8gl. ⸗ ⸗Kokott.
51. Pilchowitz, bögl. ⸗ s Braun.
52. ee interim. fath. Sem.. > e Dr. Weiß.
53. Ziegenhals dogl. ⸗ e Dr. Kretſchmer.
54. Zülz, dögl. . » Dobroidte.
VlI. Provinz Sachſen.
(8 evang. Lehrer-Semin., lkathol. Lehrer-, 1 evangel. Lehrerinnen⸗Semin.)
a. Regierungsbezirk Magdeburg.
55. Barby, evang. Seminar, Direktor: den Schwar;.
56. Halberftadt, dsgl. Kehr.
57. Oſterburg, dsgl. 5 . Edolt.
b. Regterungsbeztrt Merjeburg.
58. Delitz ſch, evang. Seminar, Direktor: Herr Trintuß,
59.) Droybig, evang. Lehrer⸗
innensSem., Gouvernanten=
Institut und Denfionat, ⸗ ⸗Kritzinger.
60. Eisleben, evang. Seminar, ⸗ s Sperber.
61. Elfterwerda, dögl. ⸗ ⸗Dr. Hirt.
62. Weißenfels, dogl. ⸗ ⸗Bethe.
c. Regierungsbezirk Erfurt.
63. Erfurt, evang. Seminar, Direktor: Herr Dr. Sütting.
64. Heiligenftadt, fath. Semin. ⸗ ⸗Schultz.
VI. Provinz Schleowig⸗Holſtein.
(4 Köonigl. evangel. Lehrer-Sentin., 1 ftändifches evang. Lehrer-Semin.)
65. Edernförde, evang. Seminar,
(Schleswig) Direltor: Herr Zlügge.
.— — — — —
I) Die Anſtalten zu Dronbig Reben unmittelbar unter bem König.
Minikerium der geiflliden 2c. Angelegenheiten.
68
66. Tondern, evangel. Seminar,
(Schleswig) Direktor: Herr Richter.
67. Segeberg, dögl. (Holftein) ⸗ ⸗»Lange.
68. Ueterſen, dsgl. (Holſtein) ⸗Keetmann.
— 9 Rapeburg, dögl. (Kreis Kerze thum Lauenburg), ald Di:
reftor fungirt: Herr Dr. Bro mel, Superintendent.
VI Provinz Hannover.
(9 evangel. Lehrer-Semin., I kathol. Rehrer-Semin.)
a. Landdrofteibezirf Hannover.
69. Hannover, evang. Seminar, Direktor: Herr Müller.
70. Bunftorf, bögl. ⸗Knoke.
b. Landdroſteibezirk Hildesheim.
71. Alfeld, evang. Seminar, Direktor: Herr Dr. Schumann.
72. Hildesheim, tath. Seminar, ⸗ -» Wedefin.
c. Landdrofteibezirt Lüneburg.
73. Lüneburg, evang. Seminar, Direftor: Herr Köchy.
d. Zanddrofteibezirt Osnabrück.
74, Os nabrück, evang. Seminar, Direltor: Herr Dr. Tüngling.
e. Landdrofteibezirt Stade.
75. Bederkeſa, evang. Seminar, Direktor: Herr Reinede.
76. Stade, dögl. s Dierde.
71. Verden, dgl. ⸗ ⸗Knauth.
f. Landdroſteibezirk Aurich.
78. Aurich, evang. Seminar, Direktor: Herr van Senden.
RK. Provinz Weſtfalen.
(3 evangel., 3 kathol. Lehrer⸗Semin., 2 kathol. Lehrerinnen ˖Semin.)
a. Regierungdbezirt Münfter.
79. Langenhorft, kath. Seminar, Direktor: dert Lechtappe.
80. Münſter, tath. LehrerinnenSemin,⸗ Dr. Kraß.
b. Regierungsbezirk Minden.
81. Büren, kath. Seminar, Direktor: Herr Dr. Kayſer, Prof.
82. Paderborn, kath. Lehrer⸗
innen⸗Semin., ⸗ Dr. Sommer.
83. Petershagen, evang. Semin,, « ⸗Paaſche.
1) Das Seminar zu Rageburg iſt eine ſtändiſche Anſtalt.
629
c. Regierungdbezirt Arnsberg.
84. Hilchenbach, evang. Semin., Direktor: Herr Dr. Boodftein.
85. Rüthen, provifor. fathol. Seminar, mit der Leitung beauf>
tragt: Herr Stubldreier, erftee Seminarlehrer.
86. Soeft, evang. Seminar, Direktor: Herr Fir.
X. Provinz Heffen-Naffen.
(6 Lehrer- Semin.)
a. Regierungsbezirk Kafjel.
87. Ful da, kath. Seminar, Direktor: Herr Dr. Heskamp.
88. Homberg, evang. Seminar, = ⸗Dömich.
89. Schlüchtern, dgl. ⸗ ⸗Liebuſch.
b. Regierungsbezirk Wiesbaden.
90. Dillenburg, Dieeltor: Herr inter.
91. Montabaur, ⸗Schieffer.
92. Ufingen, -Hardt.
II. Nheinprovinz und Hohenzollern.
(3 evangel., 9 Tathol. Lehrer⸗Semin., 2kathol. Lehrerinnen⸗Semin.)
a. Regierungsbezirk Koblenz.
93. Boppard, kath. Seminar, Direktor: Hert Dr. Dapper.
94. Neumied, evang. Seminar, ⸗ ⸗Bo
b. Regierungsbezirk Düſſeldorf.
95. Elten, kath. Seminar, Direttor: Herr Langen.
96. Kempen, dögl. «e Künen.
97. Mettmann, evang. Seminar, = s Hildebrandt.
98. Mörs, dögl. ⸗ ⸗Preſting.
99.1) Odenfirhen, kath. Semin., = «e Dr. ®anjen.
100. Rheydt, evang. Seminar, s .« Schulze.
101.?) Kanten, Tath. Lehrerinnen⸗
Seminar, . « Humperdind.
c. Regierungsbezirf Köln.
102. Brühl, kath. Seminar, Direktor: Herr Alleker.
103. Siegburg d8gl. = Dr. Küppers.
1) Das kathol. Schullehrer- Seminar zu Odentirhen wirb noch im
Laufe ded Jahres 1877 eröffnet werben.
» Das Tathol. Lehrerinnen-Zeminar zn Xanten iſt im Monat Inli 1877
eröffnet worden.
_ 630
d. Regterungdbeztrf Trier.
104. Dttweiler, evang. Seminar, Direktor: Herr Worſt.
105. Saarburg, kath. Lehrerinnen⸗Se⸗
minar, Direktor: Herr Münch.
106. Wittlich, Tathol. Seminar, s s Dr. Berbed.
e. Regterungsbezirt Aaden.
107. Kornelymünfter, kathol. Semin., Direktor: Herr Bürgel.
108. Zinni, dögl. . s Dr. Bed.
205) Berträge über Einrihtungvon Semtnar-Uebungß-
ſchulen.
Im Anſchluß an die Mittheilnugen im Centralblatt pro 1876 Seite 605
wird nachſtehend noch der Vertrag über Einrichtung der Seminar-Uebungsfchuie
zu Kempen abgebrudt.
Zwiſchen dem Vertreter der Stadt Kempen, Beigeordneten Sch.,
und dem kommiſſariſchen Landrathsamts⸗-Verwalter, Bürgermeifter
von N. zu Kempen ald Kommiſſarius der Königlichen Regierung
zu Düffeldorf, welche zugleich im Namen ded Königlichen Provinztals
Schulkollegiums zu Koblenz handelt, wurde heute folgender Vertrag
geſchloſſen.
.l.
Das Königliche katholiſche Schullehrer » Seminar in Kempen
übernimmt den Unterricht der fämmtlichen fchulpflichtigen Knaben
der katholiſchen Volksſchule im Stadtbezirt Kempen in 4 reip. 5
u. ſ. w. nad Bedürfniß auffteigenden Klaffen durch die betreffenden
Seminarlehrer, unter Mitwirkung der Uebungäfchüler ded Oberkurſus.
8. 2.
Die Stadt ftellt die nothwendigen Schulräume dem Schullehrer-
Seminar zur unentgeltlihen Benupung und verpflichtet ſich, für
deren bauliche Unterhaltung, Heizung und Reinigung zu forgen,
Sowie die nach den für die Volksſchule beftehenden Borichriften er:
forderlihen Lehrmittel zu bejchaffen.
8. 3.
Der Stadtgemeinde Kempen bleibt das Verfügungsrecht über
die Schullofale außer der zur Ertbeilung des Ichrplanmäkigen Unter:
richts erforderlidhen Zeit vorbehalten.
8. 4.
Die Stadt Kempen zahlt dem Schullehrer- Seminar jährlich)
eine Entihädigung von deben Mark für jeden, zum Beſuche der
631
Volksſchule berechtigten und von dem Seminar unterrichteten Knaben,
in vierteljährlichen Raten postnumerando. Ueber Zu⸗ und Abgänge im
Laufe ded Schuljahres findet eine Berechnung pro rata temporis ftatt.
8. 5. |
Der gegenwärtige Vertrag wird auf die Dauer von drei Jah»
ren abgefchloffen und fol ed jedem kontrahirenden Theile freiftehen,
ein Sabr vor Ablauf Diefer Frift den Vertrag zu kündigen. Macht
feiner der beiden Theile von diefem Kündigungsrechte Gebraud, jo
\ol eine Verlängerung des gegenwärtigen Vertrages unter den bier
feitgeftellten Bedingungen immer auf neue drei Sabre ſtillſchweigend
vorausgeſetzt werden.
8. 6
Der Vertrag tritt für die drei unteren Klaffen der katholiſchen
Volksſchule ſofort, nahdem die vorbehaltenen Genehmigungen er-
folgt find, in Kraft, für die beiden oberen Klaſſen mit dem Aus»
tritte der jet an denfelben beichäftigten Glementarlehrer. Wird der
Unterriht in den beiden oberen Klaffen von dem Seminare im
Laufe des Schuljahred übernommen, jo wird die pro Kopf der
Unterricyteten zu zahlende Vergütung pro rata temporis berechnet.
8. 7.
Der Direftor ded Seminard wird Mitglied des ftädtiichen
Schulvorſtandes und fann fi im Verhinderungsfalle durch ein
andered Mitglied ded Seminar⸗Lehrer⸗Kollegiums vertreten laflen.
8. 8.
Der gegenwärtige Vertrag tritt ohne Weitered außer Kraft,
wenn der biöherige konfeſſionelle Fatholiihe Charakter de Seminar
oder der an daſſelbe übergegangenen Clementar-Snabenichule eine
Nenderung erfährt.
8. 9.
Mit dem 1. Oktober 1877 wird der Vertrag vom 30. November
1850 aufgehoben. s.10
Der Kommiffarius der Königlichen Regierung behält ſich Die
Genehmigung des Vertrages dur die lehtere und das Königliche
Provinzial-Schultollegium in Koblenz vor.
Die Genehmigung der Stadtverordneten-Berfammlung der Stadt
Kempen tft durd die Beichlüffe vom 3. und 10. Sanuar 1877 erfolgt.
Gegenwärtiger Vertrag ift in zwei Exemplaren außgefertigt und
von den Bertretern der fontrabirenden Theile unterjchrieben worden.
Jeder Partei wurde ein Sremplar audgefertigt.
Kempen, den 21. Juli 1877.
Der Bertreter der Stabt Kempen. Der Königlie Komifjarius.
(Unterfchrift.) (Unterſchrift.)
1877. — — 42
632
206) Beforgungderfendanturbei Präparandenanftalten
durch deren Vorfteher, Ausfchluß einer Kautiondbeftel-
lung, Geſchäftsgang in Beziehung auf die Zahlungen.
(Eentrbl. pro 1877 Seite 343 Nr. 133.)
Berlin, den 3. Oftober 1877.
Auf den Bericht vom 28. Auguft er. erwiedere id dem König:
lien Provinzial-Schulfollegium, daß dem Antrage, ed bei der feit-
berigen Beftellung befonderer Rendanten für die Präparanden-Anftalten
der dortigen Provinz zu belaffen, nicht ftattgegeben werden Tann,
da die Einrichtung auf einer allgemeinen, im &inverftändnig mit
dem Herrn Finanz-Minifter getroffenen Anordnung beruht.
Dagegen wird von einer Kautiondbeftellung der Anftaltövorfteber
auf Grund ded $. 2. der Verordnung vom 10. Juli 1874 (Geſ.⸗
Samml. ©. 260) *) in Verbindung mit det Berordnung vom
20. Zuli 1874 (Geſ.“Samml. S. 283) *), da Feine Vergütung für
die im Nebenamt bejorgten Rendanturgeichäfte gewährt wird, ab:
aujehen fein.
Was ſodann die zweite Frage, die Negelung ded Geſchäfts—
ganged anbetrifft, fo bat der Rendant die Zahlungen zu leiften,
demnächſt aber alle 4 Moden die Beläge dem Königlihen Pros
vinziale Schulfollegium zur Prüfung und Anweiſung vorzulegen,
wobei er die nöthigen Erläuterungen ꝛc. zu geben, Beicheintgungen
u. |. w. zu ertheilen bat.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Sreift.
An
das Königliche Provinzial-Schullollegium zu N.
U. III. 3376,
207) Ausſchluß der niht in Preußen angeftellten Ele.
mentarlebrer von der zweiten Prufung.
Berlin, den 4. Oktober 1877.
Auf die Eingabe vom 26. v. M. eröffne id Ihnen, daß Sie
zu der zweiten lementarlehrerprüfung in Preußen nicht zugelaffen
werden fönnen. Nach $. 16. der dieffettigen Prüfungsordnung für
Bolföfchullehrer vom 15. Ditober 1872 wird dieſe Prüfung an
einem Seminar dedjenigen Regierungsbezirtd abgelegt, in welchem
der Bewerber angeftellt ift. Die Zulaffung zu der Prüfung fept
ſomit die proviſoriſche Anftelung des Alpiranten innerhalb des
*) Centrbl. pro 1874 Seite 564 und 571.
633
Preugiihen Staated voraus, und diefe Bedingung ift bei Ihnen
nicht erfüllt.
Der Königlich Preußiſche Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
ben Lehrer Herm NR. zu NR. (außerhalb ber
Breußifhen Monardie).
U. ITI 11152,
208) Bierwödentlihe Turnkurſe für im Amte
ftebende Elementarlehrer.
Einer der Berichte, welche über die in Folge ber Berfüguug vom 15. Fe—
bruar d. I. (Eentrbl. Seite 111) für im Amte itehende Slementarlehrer im
Yahre 1577 abgehaltenen Turnkurſe von den biefelben leitenden Seminarlehrern
erflattet worden find, wird hier mitgetheilt.
Bon den 25 Lehrern, weldhe von den Königlihen Regierungen
zu N. und N. einberufen worden waren, hatten fih am 3. Sep-
tember 23 eingefunden; einer erſchien erft am 5. September, mit-
hin betbeiligten fih am Kurſus 24 Lehrer.
Die Kurfiften ftanden im Alter von 23 bid 52 Jahren.
Nachdem die zur Theilnahme am Kurſus einbeorderten Lehrer
ih am 2. September vorſchriftsmähßig bei dem Seminardireftor
Herrn N. nemeldet hatten, eröffnete derfelbe den Kurjud am 3. Sep-
tember früb um 7 Uhr. Ausgehend von der Feier ded Sedantaged
‚legte er den Kurfiften Zwed und Ziel ded Turnend im Allgemeinen
und im Befondern diefed Turnkurſus dar, ermahnte fie, mit regem
Eifer und friihem Muthe an ihrer turneriſchen Audbildung zu ar-
ie und ſchloß mit einem „Hoch“ auf Se. Majeftät den Kaiſer
ilhelm.
Der Unterriht begann mit den Grmittelungen, über deren
Ausfall die anliegenden Tabellen Auskunft geben.
Die Stundenzahl belief fi in der
1. Woche auf 27 Kehrft. 6 Hoäpitirft. — Lehrübungäft. Sa. 33 St.
2. = Ss 0 3 4 s 4 sg * 28
2 ⸗ ⸗
3. > -25 =: 4 ⸗ 4 ⸗ : 383 ⸗
4. = ⸗ 28 — ⸗ 2 2 * 30 *
100 = 14 ⸗ 10 ⸗ 124 >
Der Ausfall an Stunden in der 2. Woche wurde durch die
Turnfahrt nach N. hervorgerufen. Die Hospitir- und Lehrübungs⸗
ſtunden verminderten ſich in der 4. Woche deshalb, weil in dieſer
Woche die Herbſtferien ſowohl für das Seminar als auch für die
Uebungsſchule ihren Anfang nahmen.
42”
634
Die Bertbeilung der Stunden auf die einzelnen Tage der Woche
und aud auf Die Tageszeit war nicht an allen Tagen glei. Da
der Leiter ded Kurſus während diefer Zeit audy feine amtlichen
Stunden im Seminar zu ertheilen hatte, fo mußte fi der Stunden-
plan der Kurfilten dem ded Seminard anbequemen. Die meiften
Stunden fielen auf den Vormittag. In der Regel waren die Kur:
filten von 7—11 Uhr beſchäftigt. Mit Ausnahme des Sonnabend
lagen am Nadymittage gewöhnlid 2 Stunden. Im Durdidnitt
belief fih die tägliche Anzahl der Stunden auf 5. Damit in Folge
von Meberfpannung nicht etwa eine Erſchlaffung eintreten möchte,
wechjelten die praftifchen Uebungen mit den tbeoretiihen Stunden
ab; in lepteren wurde die Sehhicte des Turnens, Geräthfunde,
Anatomie und Methodik des ZLurnunterrichtes behandelt. Bei der
angegebenen Stundenzahl ließ fih im Großen und Ganzen daß
vorgefchriebene Ziel erreihen: „den gejammten Inhalt des „„Leit⸗
fadend für den Zurnunterriht in den preußiichen Volksſchulen““,
Berlin 1868, den Theilnehmern gum Verſtändniß und die Hebun«
en befjelben zur Anfhauung und ſachgemäßen Durdführung zu
ringen.
Wie oben ſchon angedeutet wurde, zerfiel der Unterricht in einen
theoretifchen und einen praftiihen Theil.
In den theoretiihen Stunden famen zur Beiprechung:
A. Anatomie,
. Das Knochenſyſtem.
. Dad Muslkelſyſtem.
. Der Kreislauf des Blutes,
. Die Ernährung und der Stoffwedhfel.
. Die auf dem Turnplape vorfommenden Berlegungen und ihre
erfte Behandlung. Die Kurfiften lernten dad Anlegen von Ver-
bänden und Schienen, dad Fertigen einer Mitelle, dad Ent-
fleiden und Transportiren eines Verletzten.
Die Anſchauungen auf dem Gebiete der Anatomie wurden
durch ein Skelett und durch die anatomiſchen Wandtafeln von
Fiedler vermittelt.
B. Geſchichte des Turnens und Betrieb deſſelben.
a. Geſchichte.
1. Die Beſtrebungen der Philanthropen, die Leibesübungen in die
Jugenderziehung einzuführen.
. Guts⸗Muths und —*
Ludwig Jahn.
. Frieſen und Eiſelen.
Die Breslauer Turnfehde und die Turnſperre.
—-
rm RD
635
. Die Wiedereinführung des Turnens 1842 und die Beftre-
bungen Maßmanns.
. Adolf Spieß und fein Syſtem.
. 9. Henrik ing:
. Spſtem Ling-Rothitein.
. Die Beiterentwidelung bed Turnens in der Neuzeit und der
„neue Leitfaden.”
—2
OO ©)
b. ZQurnbetrieb.
. Einfluß ded Turnens auf den Organismus ded Menſchen.
. Die pädagogijhe Bedeutung dieſes Unterrichted für die Schule.
. Die Stellung des Turnunterrichtes zu den andern Unterrichts:
gegenftänden. -
. Die Zurnübungen:
aa. Fretübungen
bb. Ordnungsübungen
cc. Geräth- und Gerüftübungen
dd. Zurnipiele.
. Die Turnfefte (Schaus oder Schlußturnen, Turnfahrten).
. Der Zurnraum.
. Die Zurngeräthe und Gerüfte.
. Die Zurngeit.
. Der Zurnlehrer.
10. Die Zurnihüler (Knaben und Mädchen).
11. Die Turnfleidung. "
12. Die Zurnftufen und Anordnung der einzelnen Webungen in
den Unterrichtöftunden.
Als Aufſatzthema wurde bearbeitet: „Wie ift der Zurnunter-
richt zu betreiben, damit er den Nutzen fchaffe, welchen man alls
gemein von ihm erwartet?" Bon den beſprochenen und bejchriebenen
urngeräthben mußten die Kurfiften Zeichnungen anfertigen, weldye
forrigirt wurden.
Der praktiſche Unterricht umfaßte Yreiübungen, Ordnungds
übungen, Geräth- und Gerüftübungen und Turnſpiele. Es wurden
in der 1. bid 3. Woche die im Leitfaden verzeichneten Uebungen
durchgearbeitet. In der 4. Woche trat die Wiederholung und Er⸗
weiterung des Turnſtoffes ein.
Wenn auch das zunächſt zu erreichende Ziel darin beſtand, die
Uebungen an den im Leitfaden verzeichneten Geräthen und Gerüften
vorzunehmen, fo hielt es der Unterzeichnete dody für angemeſſen und
für eine Forderung der Zeit, die Kurfiften mit Uebungdgattungen
an andern Geräthen befannt zu machen, einmal, um den Körper
der Kurfiften aud in andern Stüß-, Hang⸗ und Gleichgewichtölagen
zu üben und dann, um den Theilnehmern einen Einblid in den
ganzen Zurnbetrieb zu gewähren und fie in den Stand zu jehen,
Man 00 -
DO Am St
686
auf beffer eingerichteten Zurnplägen mit Erfolg den Zurnunterridht
ertbeilen zu Tonnen. Aus den angeführten Gründen wurde Daß
Bod- und Sturmlauffpringen geübt; ferner wurden einige Uebungs⸗
gattungen am Pferde, am Kalten und an den Schweberingen vor-
genommen.
Bon den Handgeräthübungen find alle Uebungen des Leitfadend
mit den Holzftäben und dem kleinen S wungieit vorgenommen
worden. Von den Mebungen mit den Eilenftäben und mit den
Hanteln konnten wegen Mangeld an Zeit nur einige Gruppen eins
geübt werden.
Bon Spielen murden außer den im Leitfaden verzeichneten
noch geübt: Seilfhlagen, Seilziehen, Werfen mit dem Schleuder-
ball, Geſellſchaftsſprung am Bock und Stabüberfpringen.
Zur Befeftigung des Gehörten und Gelernten, fowie zum
MWeiterftudium dienten die häuslichen ſchriftlichen Arbeiten, ferner
die aus der Seminarbibliothef zur Benutzung geftellten Schriften.
Auch nad anderen Seiten bin wurde den KHurfilten reichlich
Gelegenheit geboten, ihre Kenntniffe und ihren Anſchauungskreis zu
erweitern.
Der Leiter ded Kurſus zeigte in einem durdy Experimente an⸗
ſchaulich gemachten Vortrage, mad Elemente jeien, unterfchied chemiſche
Verbindungen und Gemenge und führte dann den Koblenftoff und
Saunerftoff in ihren wefentlicyiten Verbindungen vor.
Aus dem Gebiete der Phyſik behandelte er auf Wunſch der
Kurfiften das Mikroſkop; er zeigte ihnen, wie man zum Unterjudyen
von Fleiſch Quetſch- und Saferpräparate fertigt, wie man daß
Fleiſch konſervirt und wie man die Linfen zufammenftelt. Zum
Schluß wurden nod einige Tridhinenpräparate betrachtet. Auch die
andern phyſikaliſchen und chemiſchen Apparate wurden vorgeführt und
furz erflärt, ebenjo die zoologiſchen und mineralogiichen Sammlungen.
Von drei Zurnfahrten wurde eine unternommen im Berein
mit den Seminariften, den Turnſchülern und Turnſchülerinnen der
Uebungsſchule.
Der applikatoriſche Unterricht begann in der 3. Woche. Bor-
bereitet wurde bderfelbe durch dad Hoßpitiren und durch die Kome
mandirübungen, welde in der Weile vorgenommen wurden, daß
einer der Kurfiften den Lehrer vorftellte, während die anderen Die
Uebenden waren.
Die Knaben der Uebungsfchule verfammelten fih 4 Mal in
der Mode auf dem Turnplatze, fie wurden in drei Abtheilungen
getheilt und jede von ihnen wurde beſonders unterrichtet. Es leiteten
jedesmal 3 Kurfiften die Freiübungen, 3 die Geräth- und Gerüft«
übungen und 3 die Ordnungsübungen refp. Spiele. Jedem ber
Kurſiſten ift fomit reichlich elegenbeit geboten worden, fih im
Ertheilen von Turnunterricht zu üben.
637
Der Unterrihtöftoff zu den Lehrübungen wurde vom Leiter bed
Kurjud gegeben; doch die methodiſche Anordnung der Uebungen und
ihre Aufeinanderfolge blieb den Kurfiften überlaffen. Sn den Stuns
den, welde für „Methodik“ angejept waren, wurden diefe Lehrproben
einer eingehenden Beſprechung unterzogen.
Wie in den Vorjahren (1875 und 1876), jo machte aud in
diefem Fahre Unterzeichneter die Beobadhtung, daß bei diefen Lehr—
proben nicht die Ausführung wohl aber die Bezeichnung der Ue—
bungen mit den beitimmten turneriihen Ausdrüden, wie diefelben
der „Leitfaden" angiebt, den Kurfiften am meiften Schwierigfeiten
bereiteten.
Trotz der ungewohnten Anftrengung, trotz der heftigen Mustel-
Ichmerzen, die fih bald einftellten, haben doch alle Kurfiften mit
regem Eifer und anerfennungswertber Ausdauer an ihrer turnes
riihen Ausbildung gearbeitet. Der heilſame Einfluß methodifch
betriebener Xeibedübungen auf den Organismus des Menſchen machte
fih bald geltend. Die Kurfiften fühlten fi alle förperlihd und
geiftig veger und friſcher.
ad die Verlegungen anbelangt, fo beftanden fie nur in leich⸗
ten Dehnungen der die Gelenke umgebenden Bänder. Ein Kurfift
erlitt eine leichte Verftauhung ded Fußgelenkes beim Freiiprunge,
ein anderer diefelbe Verlegung der Handmwurzelfnochengelente beim
Sprunge über den Bod, ein dritter eine Verlegung am Knie. Die
DVerlepten wurden auf einige Tage von denjenigen Uebungen dis—
penfirt, bei weldyen die verlegten Gelenke vorzugsmweife zu braudyen
waren.
Der Beſuch der Unterrichtöftunden war ein regelmäßiger.
Die Schlußprüfung wurde am 28. und 29. September unter
Vorſitz ded Seminardireftord Herrn N. abgehalten. Es wurde
Freitag Nahmittag von 2—4 Uhr im praftiihen Turnen und
Sonnabend Vormittag von 8— °/,10 Uhr im theoretifhen Turnen
geprüft. Zur Einficht lagen die Aufſätze und Zeichnungen vor.
Die praftiihe Prüfung erftredte fih auf Freiübungen, auf
Klettern, Red, Freilpringen, Barren und Bodipringen.
Bon Drdnungsübungen wurden einige Gangarten vorgeführt.
Die theoretiihe Prüfung eritredte ſich über alle heile des
theoretifhen Unterrichteß.
Die Kurfiften mußten bei derjelben theilmeife am Skelett, theil-
weile am Körper eined anderen Kurfiften die Behandlung einer an-
genommenen Berlegung und die erften Hülfeletftungen aeigen. Am
chluß wurde noch der eingeübte Reigen vorgeführt. Hierauf er-
mahnte der Herr Direktor die Kurfiiten, dad Gehörte und Gelernte
treu zu verwerthen. Mit einem „Hoch“ auf den erhabenen Kaijer
„Wilhelm“ ſchloß er den diesjährigen Kurſus.
638
209) Beredhtigung des Lehrers zur Nupung der für die
Schulſtelle ausgefepten Ländereien.
Berlin, den 14. September 1877.
Auf die Vorftellung vom 29. Juli d. 3. eröffne id der Schul-
emeinde, da dem dortigen Lehrer die. Natural-Nugung der zur
Ausftattung der Schulftelle gehörigen Ländereien wider feinen Willen
und ohne Benehmigung der Königlihen Regierung nicht entzogen
werden kann.
Daraud, daß der Beliptitel auf den Namen der Schulgemeinde
lautet, kann keineswegs gefolgert werden, daß dem Lchrer der Nieß—
brauch nicht zuftehe. Im vorliegenden Fall läßt zudem der Umftand,
dat die in Rede ftehenden Ländereien von jeher einen Theil der
Lehrerdotation gebildet haben und audy dem jegigen Lehrer vokations⸗
mäßig zum Nießbrauch überwiefen find, über den Charalter derfelben :
al8 zum Unterhalt ded Lehrers beftimmt, nicht den mindeften Zweifel
zu. Der Lehrer macht daher nur von feinem Rechte Gebraudy, wenn
er die Ländereien felbft nupt, und der Schulgemeinde fteht die Be-
fugniß nicht zu, nad ihrem Ermeſſen ihn in diefem Befig zu be⸗
laffen, oder dm ftatt defjen einen Baarbetrag zu gewähren.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Sreift
An
bie Schulgemeinde zu N.
U. II. 13394.
210) Berfiherung der Feldfrfüchte der Lehrer gegen
Hagelfdaden.
Hannover, den 15. September 1877.
In Beranlaffung der wiederholten Hageljchäden dieſes Sommers
find zahlreiche Unterftügungsgejuhe von Lehrern bei und eingebracht,
bie bei der Unzulänglichkeit der desfallfigen Mittel nur theilweile
haben Berüdfihtigung finden können. In Rüdfiht hierauf und
auf Die perhältnißmäige Geringfügigfeit der Koften, melde die
Berfiherung der Feldfrüchte bei einer Verficherungsanftalt verurfacht,
veranlaffen wir Sie, die Lehrer Ihres Auffichtöbezirtd zu jolder
Verſicherung aufzufordern mit dem ausdrücklichen Hinweis, dat nicht
darauf nerechnet werden darf, die Folgen der verfäumten Verſicherung
durd Bewilligung bieftger Unterftügungdmittel ganz oder auch nur
theilweife auszugleichen.
Köntglihes Conſiſtorium, Abtheilung für Volksſchulſachen.
An
fämmtliche General» und Spezialfuperintenbenten vefp.
Kreis-Schulinfpeltoren bes hiefigen Konſiſtorialbezirks
und an das Königl. und Gräflihe Konfiflorium zu
Neufladt u. 9.
— — — —
211) Fortfall der Wittwenkaſſen-Beiträge von den mit
Lehrerinnen definitiv beſetzten bisherigen Lehrerſtellen.
Düſſeldorf, den 11. November 1877.
Der Herr Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten hat in einem gegebenen Falle entſchieden, daß
Elementar-Lehrer⸗Stellen, welche mit definitiv ernannten Lehrerinnen
bejegt werden, für die Dauer diefer Beſetzung ald Lehrerinnenftellen
zu erachten und von Glementar-Lehrer-Wittwentafjen-Beiträgen frei
zu laſſen feien.
Damit Lebtered geſchehen kann, ift und in jedem folden Falle
die entiprechende Stelle fofort zur Anzeige zu bringen.
Königliche Regierung;
Abtheilung für die Kirchenverwaltung und da8 Schulmefen.
An
fämmtlihe Königl. Landrathsämter der Stadt⸗
und Landhreiſe.
212) Zweiter Nachtrag zu dem Statut der Allgemeinen
Deutſchen Penſions⸗Anſtalt für Lehrerinnen und Er—⸗
zieherinnen vom 28. September 1875.
(Centrbl. pro 1875 Seite 675; pro 1876 Seite 185.)
8. 5.
Jede der Anftalt Beitretende bat zu entrichten:
a. ein Eintrittögeld nach anliegender Zabelle A.;
b. einen vierteljährlihen Beitrag nad anliegender Zabelle B.
für je 100 M. der verfidherten Penfion.
Durch diefe Zahlungen terwirbt jede8 Anftalts» Mitglied den
rechtlichen Anfpruch auf die eingelaufte Alteröpenfion nach Tabelle B.,
oder, fall8 dauernde Dienftunfähigkeit vor Erreichung des für die
volle Penfion erforderlidhen Alters eintritt, auf den nach anliegender
Zabele C. zu bemeſſenden Theil der Penfion. Neben dieſem
Rechtsanſpruch können die Anftalt- Mitglieder nad) $. 10. c., d
und e. durdy beſondere Beihülfen bedacht werden.
Es ift jedem Mitgliede geftattet, den laufenden Beitrag durd)
Kapitaleinzahlung ganz oder theilmeife abzulöfen. Die angehängte
Tabelle D. zeigt die Kapitaleinzahlung, welche ein Mitglied zur
Zeit des Eintritts zu leilten bat, wenn baflelbe von der Entrichtung
des laufenden Beitrages befreit fein will. Wenn ein Mitglied,
welches an Stelle der laufenden Beiträge Kapital gezahlt hat, vor
Srreihung ded für die volle Penfion erforderlichen Alters in den
Genuß der ermäßigten Penfion tritt, fo wird die aus dem Penfiond-
fonds zu zahlende ermäßigte Penfion nicht nad der Tabelle C.
feftgeftellt, fondern beſonders berechnet, und zwar der höheren Ein⸗
640
zahlung entſprechend, im Uebrigen aber nad) denielben Rechnungs⸗
grundlagen, melde bei Aufitellung der Tabelle C. maßgebend ge-
wejen find. s.9
b nut den vorjtehend bezeichneten Einnahmen der Anftalt wird
ebildet
i a. ein Penſions⸗Fonds,
b. ein Hülfs⸗Fonds.
Zu dem Penfionds Fonds a. fließen alle laufenden Beiträge
(8. 5.b.) und einmaligen Kapitaleinzahlungen ($. 5. lepter Ablag)
der Anftaltd- Mitglieder abzüglich 10%/,; zu dem Hülfs- Fonds b.
fließen alle übrigen Einnahmen einſchließlich jened Abzuges.
Die Zinfen ded Vermögens der Anftalt werden nad Berhältnik
der am Anfange ded Jahres vorhandenen Beftände beider Fonds
getheilt. Die im erften Jahre auflommenden Zinjen werden zwiſchen
beiden Fonds glei getheilt.
$. 10.
Die Ausgaben der Anftalt befteben:
a. unverändert,
b. in denjenigen ermäßigten Penfionen, welde im all dauern-
der Dienitunfähigfeit eined Kaffen » Mitgliedes vor dem
Fälligfeitd-Termin der eingelauften Penfion nad) Tabelle C.
reſp. nach befonderer Feſtſetzung ($. 5. letzter Abſatz) auß-
gezahlt werden.
c. d. e. f. unverändert.
Die Ausgaben zu a. und b. werden aus dem Penſions-Fonds,
Die Audgaben zu c. d. e. f. aus dem Hülfs-Fonds beitritten.
Berlin, den 23. April 1877.
Die Borfigende ded Kuratoriums der Allgemeinen Deutſchen
Denftonsanftalt für Pe und Crzieherinnen:
. Ball.
Der vorftehende zweite Nachtrag zu dem Statut der Allgemeinen
Deutichen Denffonganttalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen vom
28. September 1875 wird hiermit bejtätigt.
Berlin, den 7. Mat 1877,
(L. S.)
Der Mintiter der en ıc. Angelegenheiten.
alt.
Beflätigung.
U, III. 9100,
— — — — —
Beitritts-
Alter. _
Laufentes
Lebens⸗
jahr.
641
Tabelle D.
Einmalige Kapital⸗Einzahlung
füür eine Penſion von 100 Mark jährlich,
beginnend bei Erreichung des Alters
50 5 60 65
Beitritts⸗
Alter.
Laufendes
Lebens⸗
jahr.
642
V. Volksſchulweſen.
213) Leitung und Ertheilung des katholiſchen Religions»
unterrihted in der Volksſchule.
Auszug aus den Urfchriften des Königlichen Ober⸗Tribunals
zu Berlin.
Deffentlihe Sitzung ded Senats für Strafſachen zweite Abtbei-
lung vom vierzehnten Juni antaehnhundertfiebenunbfiebengig,
r. 5
Unterſuchungsſache wider den Redakteur N. zu N.
In der Nr. 126 der „Wupperthaler Volksblätter,“ einer zu
Elberfeld-⸗-Barmen herausgegebenen periodiſchen Druckſchrift, deren
verantwortlicher Redakteur N. iſt, erſchien am 26. Oktober 1876 ein
Artikel mit der Ueberichrift: „Päpſtliches Schreiben bezüglid der
ſ. g. missio canonica der Lehrer und Lehrerinnen.”
Auf Grund diefed Artileld wurde N. befchuldigt:
durch eine Korrefpondenz d. d. Berlin den 19. Oftober 1876
in Nr. 126. der von ihm redigirten „Wupperthaler Volks⸗
blätter* vom 21. Dftober 1876, durdy welche er ein von
den Pfarrern der Diözgefe Müniter erwirktes päpftliches
Schreiben dahin gehend: daß diejenigen fatholiichen Lehrer
und Lehrerinnen, welde ohne Erlaubniß der kirchlichen
Dberen und wider dad Berbot ded Pfarrerd Religionsunters
richt ertheilten, von den Saframenten auszuſchließen ſeien,
den Oberen der katholichen Kirche in Preußen wiſſentlich
Hülfe geleiftet zu haben, in geſetzlich nicht erlaubten Fällen
kirchliche Zuchtmittel anzudroben und durch Verbreitung des
inkriminirten Artileld zum Ungehorfam gegen Geſetze oder
rechtögültige Verordnungen aufgefordert zu haben;
und von der Zuchtpolizeifammer des Landgerichts zu Elberfeld vom
5. Zanuar 1877 in Gemäßheit der Befchuldigung für jchuldig er-
färt und nad $. 3. Ne. 1. und 5. des Geſetzes vom 13. Mai
1873, und der $$. 110, 49, 29, 78, 41. Strafgeſetz⸗Buchs zu
einer Geldftrafe von 300 M., im Nichtzahlungsfalle zu 30 Tagen
Gefängniß und in die Koften verurtbeilt; auch ward verordnet, daß
die ftrafbare Stelle in Nr. 126. der Wuppertbaler Volkseblätter und
derjenige Theil der Platten und Formen, auf welchem fi Diele
Stelle befindet, unbraudbar gemacht werden folle.
Sn der Derufungeinftanz wurde aber der Beichuldigte durch
Urtheil der Zudhtappellationdfammer ded Landgerichtd zu Elberfeld
vom 15. Februar 1877 aus nadyftehenden Grunden freigeiprocdhen:
In Erwägung,
643
daß zwar Art. 24. der Preußiſchen Verfaſſungsurkunde bie
Beitimmung enthalt:
„Den religiöfen Unterricht in der Volköfchule leiten die
betreffenden Religionsgeſellſchaften,“
dab jedoch diefe Beftimmung zu denjenigen gehört, welde
nah Art. 112. der Verfaffungdurfunde bis zum Erlaß des
in Art. 26. vorgefehenen, bis jept aber noch nicht zu Stande
gefommenen allgemeinen Unterrichtögefeped in ihrer Anwen⸗
dung fuspendirt worden find, indem ed bid dahin hinfichtlich
des Schul» und Unterrichtöwefend bet den damald geltenden
gefeplihen Beitimmungen bewenden foll;
dab daher jene Beftimmung wie überhaupt, fo auch
namentlich binfichtlih der Bedeutung und Tragmeite für das
Verhältniß des Staatd zum Religiondunterricht in der Volks⸗
ſchule nur die Bedeutung einer Richtſchnur für den Gefep-
geber hat, dagegen feine Schlußfolgerungen für die noch zu
Recht beitebende ältere Geſetzgebung geftattet;
dab ebenfowenig das blos in Ausführung ded Art. 23.
der Verfaffungsurfunde erlaffene Gejep vom 11. März 1872
in der bier fraglichen Beziehung eine Aenderung hervorge⸗
rufen hat, indem dafjelbe nur die Schulauffiht im Allgemeinen
abgefehen von dem Religionsunterricht geregelt, in lepterer
Beziehung aber nichts anderes gejagt hat, al8 da der Art.
24. der Verfalfungdurfunde unberührt bleibe, wodurch deſſen
unmittelbare praftiiche Anwendbarkeit Teineöwegd anerkannt
worden iſt;
daß nun dad Allgemeine Land⸗Recht, meldhed abgejehen
davon, ob ed, injoweit es das innere Staatsrecht betrifft, in
der ganzen Monardie auch ohne Publikation Geltung habe,
jedenfalld im größten Theile des Bisthums Münfter Gefep
ift, auf's Klarfte audgeiprochen hat, daß der Staat die voll-
ftändige Herrfchaft über die Schule, einjchließlid des Reli—
tondunterricht8 für fih in Anfprud nimmt, und dabei der
eiftlichleit ald foldyer nur eine Mitwirkung für feine Zwecke
einräumt, wobei er die Geiftlichen ald Beamte der Schule
ſchlechthin und ohne Unterfcheidung zwiſchen Religions und
fonftigem Unterricht anfieht, — Allgem. dand-Redt Thl. II.
Tit. 12. 88. 1, 9, 12, 15, 16, 17, 22, 49; —
daß von dieſer Auffaffung auch der $. 18. der Regie⸗
rungd-SInftruftion vom 23. Oftober 1817 ausgeht;
daß demnach audy nach Art. 23. der Verfaſſungsurkunde
ſämmtliche Unterrichtöanftalten unter der Aufficht vom Staate
ernannter Behörden ftehen und bie en Lehrer die
Rechte und Pflichten der Staatödiener haben;
daß fodann das bereits erwähnte, in Ausführung des
644
legteren Artikels erlaffene Gefep vom 11. März 1872 diefe
Aufficht ſogar ausdrüdiih no dem Staate zufpricht, in
deifen Auftrage demgemäß alle mit derfelben betrauten Bes
börden und Beamten handeln und welchem allein die Er:
nennung der Schulinfpeftoren zuſteht;
daß daher auch nur innerhalb diejer gefeglichen Beſtim—
mungen der Erlaß ded Minifterd der geiltlihen Angelegen»
heiten, den katholiſchen Religionsunterridht in den Volksſchulen
betreffend, vom 18. Februar 1876 fi) bewegt, wenn er
erklärt, zunächſt in Betreff der Ertheilung, daB Ddiefelbe
Seitend der Organe ded Staated unter feiner Auffiht und
zwar in eriter Linie Seitens der an der Schule angeftell-
ten Lehrer und Lehrerinnen erfolge, fodann in Betreff der
Zeitung, daB die im Art. 24. der Verfaſſungsurkunde ent-
baltene allgemeine Norm nur infoweit zur Anwendung zu
bringen ſei, ald dies die beftehenden Gejege und die ftaat-
lichen Intereſſen geftatten, und demnad in beiden Beziehungen
weitere Anordnungen trifft, ohne die Fähigkeit der Lehrer,
Religiondunterricht zu ertheilen, von der missio canonica ab:
bängig zu maden;
in Crmägung,
daB jedoch in dem fraglichen päpftlichen Schreiben an die
Pfarrer der 19 Dekanate des Bisthums Münfter, deſſen
Echtheit der Beſchuldigte nicht beftreitet, übrigens anzuzwei-
fein auch Fein Anlaß vorliegt, für die Lehrer und Lehrerinnen
die missio canonica als durchaus erforderlich bingeftellt und
den Pfarrern eingeihärft wird, unter Androhung der Aus»
ſchliehung von den Saframenten, alſo eines kirchlichen Zucht»
mitteld, darauf zu halten, daß die Lehrer und Lehrerinnen
die aus jenem Singeiff in ihre im Staate gejeplich beftehende
Stellung ſich ergebenden Folgerungen beachten;
dab daher durch eine folde Androhung die Lehrer und
Lehrerinnen beftimmt werden follen zur Unterlaffung einer
Handlung, zu welder die Staatögefege und die von der
Obrigkeit innerhalb ihrer geſetzlichen Zuftändigleit erlaffenen
Anordnungen fie vermöge ihrer amtlichen Stellung verpflichten ;
daß allerdings hiernach in dem vorbezeichneten Schreiben,
weldhed, wie fi aus dem infriminirten Artikel ergiebt, in
die Hände der Pfarrer ded Bisthums Münfter angelangt
ift, der Thatbeftand des $. 3. Nr. 1. ded Geſetzes vom
13. Mat 1873, welcher zu feiner Anwendbarkeit gemäß feiner
allgemeinen Faſſung einen befonderen Fall nidyt erfordert,
enthalten und demnad fein Abfender nad) $. 5. ftrafbar tft;
vergl. $. 3. des Strafgefep- Bude; —
in Erwägung,
645
daß indeß der Beſchuldigte beſtreitet, durch die Veröffent⸗
lichung des fraglichen Schreibens in der von ihm redigirten
Zeitung ſich einer ftrafbaren Hülfeleiftung bei jener geſetz—
widrigen Androhung, ſowie außerdem durch die empfehlenden
Morte, weldye die Mittheilung deſſelben einleiten und fchließen,
ſich einer öffentlichen Aufforderung zum Ungehorfam gegen
Geſetze und die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuftändig-
feit getroffenen Anordnungen ſchuldig gemacht zu haben;
daß er nämlich ſich darauf beruft, daß er den fraglichen
Artikel feiner Zeitung nad feinem ganzen Inhalte der Köl-
niihen Bolldzeitung vom 17. Dftober 1876 entnommen,
jedoch mit dem Abdrude fo lange gezögert babe, bis beifen
Hauptinhalt ſchon in verfchiedenen Zeitungen unbeanftandet
veröffentlicht gewejen und die Beſchlagnahme der Deutſchen
Reichszeitung vom 18. Oftober 1876, mweldye auf Grund der
Beröffentlihung deflelben der Kölniihen Volkszeitung ent⸗
nommenen Artikels erfolgt geweſen, Seitend der Königlichen
Staatdanwaltihaft zu Bonn wieder aufgehoben worden fet,
dag diefe Behauptung durdy den Inhalt der betreffenden
Sremplare der beiden leßteren Zeitungen beftätigt und vom
Öffentliden Minifterium nicht beftritten wird;
dak unter dieſen Umftänden ungeachtet der Vorbeſtra⸗
fungen des Beſchuldigten wegen Preßvergehen, Zweifel ent-
ſtehen, ob er bei der Veröffentlichung des fraglichen Artikels
mehr beabfichtigt habe, als denjelben auch zur Kenntniß feines
Lejerkreifes zu bringen, und ob er demnach der Strafbarfeit
derfelben fi bewußt geweſen fei;
daß demnach bei diefen Zweifeln zu feinen Gunften
entichieden und Freiſprechung von beiden ihm zur Laſt gelegten
Bergehen erfolgen muß;
in Erwägung,
daß auch unter den vorliegenden Umftänden von einer Fahr⸗
läffigfeit ded Beihuldigten im Sinne ded $. 21. des Preb:
gefepes nicht die Rede fein kann, daher auch die dort angedrohte
Strafe außer Anwendung zu bleiben hat;
in Erwägung,
daß jedoch es gemäß $. 42. des Strafgeſetz⸗Buches geredl-
fertigt erfcheint, die in erfter Inftanz verordnete Unbrauch⸗
barmadung der betreffenden Etelle der fragliden Nummer
der Wuppertbaler Volksblätter u. |. w. wegen des objektiv
ftrafbaren Inhalts derjelben aufrecht zu erhalten.
Gegen dieſes Urtheil hat der Königlidhe Dber- Profurator an
demfelben Tage auf dem Sefretariate des Landgerichts den Kafla-
tiond⸗Rekurs angemeldet.
Der Beihuldigte hat darauf eine Denkichrift eingereicht, in
646
welder er indbejondere den Mangel ded objektiven Thatbeſtandes
eines, Vergehens nachzuweiſen ſucht.
Nah Art. 24. der Verfaſſungsurkunde werde der religiöfe
Unterriht in der Volksſchule von den betreffenden Religiondgejells
Ichaften geleitet. Die Ausführung diefer Beftimmung ſei nit bis
um Erlaß des in Art. 26. verheißenen Unterrichtögejeged fuspendirt,
Fondern e8 jeien hiermit alle etwa entgegenftehenden älteren Beſtim—
mungen befeitigt. Der Art. 112. betreffe nidht die Beftimmung des
Art. 24., indem e8 darin ausdrücklich heiße, dat ed bis zum Erlaß
bed durch Art. 26. verheißenen Unterrichtögelebed bei den damals
geltenden Beftimmungen bewenden folle. Die im Art. 12. garan⸗
tirte Religiond» und Gewillendfreiheit habe vielmehr im Art. 24.
einen praftiichen Ausdrud gefunden.
Die praktiſche Bedeutung ded Art. 24. ſei aber auch durd) das
Geſetz vom 11. März 1872 anerkannt, indem dieſes in $. 3. aus⸗
drücklich eiwähne, daß durch dieſes Geſetz der Art. 24. unberührt bleibe.
Sollte aber auch der Art. 24. nur eine Richtſchnur für Die
künftige Gefeggebung enthalten, fo würde doch eine dem Inhalte
deffelben entgegenftehende minifterielle Verordnung unverbindlich fein.
Zudem enthalten die vor Erlaß der Berfafjung geltenden ge:
jeglichen Beftimmungen, namentlih die Konfiftortal-Ordnung von
1817 und 1827, ſowie die $$. 12. und 49. Tit. 12. Thl II. A. L. R.
gleihfall8 die Beftimmung, daß bezüglich ded religtöfen Volksunter—
rihtd feinem Inhalte nad dem betreffenden Religiondgefellidhaften
die Leitung gebühre, wenn audy bezüglich der äußeren Einrichtung
der Schulen dieje unter Aufſicht des Staats geftellt feien, und in
bieler Hinficht jet auch durch das Geſetz vom 11. März 1872 nichts
eändert.
ß Abgeſehen hiervon ſei aber durch den Allerhöchſten Erlaß vom
9. Auguſt 1858, welcher durch Schreiben des Biſchofs von Pader—
born vom 12. März 1859 bekannt gemacht worden, ausdrücklich
beftimmt, daß die Einführung eined von der Regierun anzuftellenden
Glementarlehrerd oder Lehrerin erft nach oder gleichzeitig mit der
Ertbeilung der kanoniſchen Milfton zum Religtondunterrichte zu
geichehen habe. Diele Allerhoͤchſte Beitimmung iM durch die neuere
Gefepgebung, insbelondere das Gefep vom 11. März 1872 nicht
aufgehoben, indem letzteres Geſetz ausdrücklich erwähne, dab Art. 24.
der Verfaſſung unberührt bleibe.
Hiernach fet der Inhalt des Reſkripts des Kultus-Miniftere
vom 18. Februar 1876, wonach die Ertheilung des religiöfen Unter:
richts in den Volksſchulen unabhängig von Der missio Canonica
augemirien werde, ſowohl gegen die Beſtimmungen der Art. 12. und
4. der Berfaffung, als aud) gegen die bejonderen nejeplichen Be:
ftimmungen, insbelondere den Allerhöchften Erlaß vom 9. Auguft 1858,
zu deffen Aufhebung der Kultus: Minifter nicht befugt fei.
647
Dad fragliche päpſtliche Schreiben enthalte Demnach auch feinem
Inhalte nah nicht einen Berftoß gegen $. 3. Nr. 1. ded Gefepes
vom 13. Mai 1873, wenn ed den Pfarrern die Ausſchließung der
Lehrer und Lehrerinnen von den Saframenten zur Pflicht mache,
falls dieſe den Religiondunterricht in den Volksſchulen ohne vorige
missio canonica ertheilen, oder durch ihr Verhalten die Zurücknahme
nothwendig machen. Die Anwendung bed $. 3. Reichs-Strafgeſetz⸗
buchs in dem angefochtenen Urtheil auf den Abfender des fraglichen
Schreibend ſei überdied unrichtig, da, wenn man felbft unter
„Strafgefepen des Deutſchen Reichs“ aud die Landeögefege in aus:
gedehnter Interpretation verftehen follte, im vorliegenden Falle das
Preußiſche Strafgefep vom 13. Mat 1873 um deöwillen feine An-
wendung finden fönne, weil der Abfender des Schreibend zur Zeit
ded Erlaſſes ded Schreibend fi nicht im Inlande befunden habe,
died aber nad) $. 3. des Reichs⸗-Strafgeſetzbuchs voraudgejept werde,
überdie8 auch der Yapft ald erterritorialer Souverain nicht den
Preugiihen Strafgefegen unterliege.
Menn ed demnach an einer ftrafbaren Hauptthat mangele,
fünne auch von einer ftrafbaren Hülfeleiftung von Seiten des Be-
Ihuldigten feine Rede jein.
In Bezug auf den mangelnden Dolus bei Aufnahme des
fraglihen Artiteld in die Zeitung werde auf die richtigen Aus-
führungen des zweiten Richters verwiejen.
Der Ober:Profurator hat in feinem Einfendungäberichte Ver⸗
legung der $$. 1. 3. Nr. 1. und 5. des Geſetzes vom 13. Mai 1873,
der SS. 49. 110. und 59. Reich8-Strafgefegbucdh8 und der 88. 20,
und 21. des Neichö-Preßgefeped gerügt und zur Begründung des
—8 ſowie zur Widerlegung der gegneriſchen Denkſchrift geltend
emacht: |
i Die Ausführungen der Denkſchrift feien bis auf einen Punkt
bereit8 früher vorgebradyt und von den Vorderrichtern gewürdigt
und widerlegt. Diefer eine Punkt fei die Bezugnahme auf den
Allerhöhften Erlaß vom 9. Auguft 1858, Diejer Erlaß, fowie die
zur Ausführung defjelben ergangenen Snitruftionen des Ober-Prä-
fidenten von Weitfalen vom 7. Februar und vom 14. Juli 1859
machten allerdings die Befähigung zum Religiondunterrichte von
der Ertheilung der kanoniſchen Miffton abhängig; indeffen feien
diefe Beftimmungen ſowohl durch die jpätere Gejepgebung, nament-
ih dad Geſetz vom 11. März 1872 antiquirt, als auch durd die
im Einverftändniffe mit dem Kultud-Minifter erlajjene Verfügung
des Dber-Präfidenten von Weftfalen vom 21. April 1874 abgeändert
worden, jo dab namentlidh die ftaatlicherfeitd erfolgende Anftellung
der Clementarlehrer von der Ertheilung oder Verſagung der missio
canonica nidht bedingt werde.
Die Zweifel des zweiten Richters an der Abfiht und dem Be-
1877. 43
648
wußtfein der Strafbarkeit Seitens des Beihuldigten feien unerheblich
und ungeredhtfertigt.
Zunächſt fei es völlig gleichgültig, ob die Abſicht des Beſchul⸗
digten nur dabin gegangen fei, feinem Xeferfreife von den Artikel
Kenntniß zu geben; es fei vielmehr nur der auf Beröffentlihung
gerichtete und durch legtere bethätigte Wille des Beichuldigten als
verantwortlichen Redakteurs einer pertodifhen Drudjchrift erforderlich,
um die gefeplihe Schuldvermuthung des $. 20. des Preßgeſetzes zu
begründen. Im Einne dieſes Paragraphen gelte die Konftatirung
ded |. g. objektiven Thatbeſtandes für erbrachten Schuldbeweis, der
nur durch die Feftftellung bejonderer Umftände, weldye die Annahmıe
der Thäterfchaft ausſchließen, entkräftet werden könne. Der zweite
Richter habe deshalb zu prüfen gehabt, ob foldye befondere Umftände
vorhanden gemefen feien. Das Borhandenfein derjelben ſei indeflen
nicht ausdrüdlich feftgeftelt, und die Umftände, aus denen er die
Zweifel über die Abficht und dad Bewußtjein der Strafbarkeit ge=
folgert habe, feten als foldye weder bezeichnet noch anzufehen. Zus
vörderft fönne der Umstand, daß der Artifel angeblid unbeanftandet
in anderen Zeitungen erjchienen fei, auf die Schuldfrage feinen
Einfluß haben, da einerjeitd der Bejchuldigte aus den ungeitraften
Mifjethaten Anderer für fi fein Recht auf ungeftrafte Begehung
derfelben Miffetbat herleiten könne, und deshalb die Beftrafung
eined Preivergehend durch den Nachweis, da dafjelbe Schriftftück
bereit8 früher durch den Drud veröffentlicht geweſen, nit aue-
geichloffen werde, andererjeit8 aber auch der Beichuldigte unmitielbar
nach den Publikationen der anderen Behörden publizirt babe. Der
Miederaufbebung der Beſchlagnahme durd die Stantsanwaltichaft
in Bonn fönne eine Bedeutung nicht beigemeffen werden, da die
Beſchlagnahme ohne richterlidhe Anordnung nad $. 23. des Preb:
efeged nur in einzelnen beftimmten Fällen, zu denen die bier in
Stage ftehenden Vergeben nicht gehören, zutäffig jet, die Wieder⸗
aufbebung der polizetliden Beichlagnahme mithin nicht zu der An«
nahme der Straflon teit des Artikels verleiten könne.
Unter den in 20. des Preßgeſetzes erwähnten beſonderen
Umftänden ſeien nach der Rechtſprechung des Ober-Tribunals nur
ſolche zu verſtehen, in Folge deren der Redakteur an der ihm in
diefer Eigenſchaft obliegenden Thätigfeit ohne fein Verſchulden ver:
hindert jet. Xeptered fet nad) der thatſächlichen Annahme des Appel-
lationdrichter8 bier feineöweged der Fall geweſen. Es fünne deshalb
nur darauf anfommen, ob der Beichuldigte mit dem Bemußtfein
gehandelt habe, daß der fragliche Artikel fih als Hülfeleiftung zu
dem Bergeben aus 88. 3. und 5. des Gefeped vom 13. Mat 1873
und die Aufforderung zum Ungehorfam gegen Gejege enthalte.
Auch in diefer Beziehung babe nun der Appellationdrichter keine
ausdrückliche Feftftelung getroffen ; er folgere nur aus Zweifeln, Die
649
bezüglich der Abfiht des Beichuldigten beftänden, meitere Zweifel,
„ob der Beihuldigte der Strafbarfeit der Beröffentlihung ſich be-
wußt geweſen ſei.“ Indeſſen ſei jelbft der anerfannte Irrthum
über die Strafbarkeit für die Schuldfrage bedeutungslos, und
daß der Beſchuldigte bei Begehung der Strafthat das Borhanden-
fein von Thatumſtänden nicht gefannt habe, welche zum geſetzlichen
Thatbeftand gehören (R. St. G. B. $. 59.), ſei weder ausdrücklich
feitgeftellt, nody jet eine Jolde Annahme aus den Ausführungen ded
Appellationdrichterd zu entnehmen.
Der zweite Richter habe ſonach, ftatt über das Bewußtſein
der Rechtswidrigkeit der Handlung ded Beichuldigten eine Feft-
ftellung zu treffen, nur feftgeftellt, daß derjelbe fih der Straf:
barkeit der Beröffentlihung nicht bewußt geweſen ſei. Die Un-
bekanntſchaft mit dem Dafein und dem Inhalt der Strafgefege
vermöge aber vor Strafe nicht zu ſchützen.
Zedenfalld aber fei die auf den $. 21. des Preigefeped bezüg:
lihe Erwägung des Appellationdrichterd unerbeblid und ungeredht-
fertigt, da die in derfelven hervorgehobenen Umftände weder aus—
drüdlich feitgeftellt jeten, nody, wenn man darunter diejenigen, aus
welchen die Zweifel über die Abfiht und das Bemußtlein der
Strafbarkeit gefolgert worden, verftehen wolle, die in 8§. 21. a. a. O.
gemeinten ſeien, da 8. 21. den Nachweis der pflichtmaͤßigen Sorg⸗
falt oder von Umſtänden, welche dieſe Anwendung unmöglich machen,
erfordere. Der $. 21. ſei mithin gleichfalls verletzt.
Auf den Vortrag des Ober⸗Tribunalsraths N. und den Antrag
des Staats⸗Prokurators N. wurde erlaſſen folgendes
Urtheil:
In Erwägung,
dab zunächft den gegen die Urtheile der Vorderrichter gerid)-
teten Ausführungen des Kaflationdbellagten, ed mangele an
einer ftrafbaren Hauptthat und könne ſchon deshalb nicht
gegen ihn eine Verurtheilung wegen ftrafbarer Hülfeleiftung
erfolgen, nad} feiner Richtung hin beigetreten werden Tann ;
dat indbeiondere die Ausführung, der Inhalt des Re—
ſtripts des Minifterd der geiftlichen 2c. Angelegenheiten vom
18. Februar 1876, durch welches die Ertheilung des reli-
giöfen Unterricht in den Volksſchulen unabhängig von der
missio Canonica angeordnet wird, und gegen welches das
den Gegenftand der Beſchuldigung bildende päpftliche Schreiben
an die Pfarrer der neunzehn Defanate des Bisthums Münfter
gerichtet iſt, verſtoße ſowohl gegen die Art. 24. und 12. der
Preußiſchen Verfaſſung, als auch gegen die bejonderen ge=
jeglihen Beftimmungen, namentlid den Allerhöchſten Erlaß
vom 9. Auguft 1858, zu deſſen Aufhebung der Kultus:
Minifter nicht befugt jet, nicht haltbar erjcheint;
43°
650
daß, was zupörderft die angezogenen Verfaſſungsbeſtim⸗
mungen anbelangt, die VBorderrichter mit Recht von der auch
vom Ober-Tribunal bereitd wiederholt gebilligten
(Oppenhoff: Rechtſprechung Bd. 15.5.655, Bd. 17. S. 10.)
Auffaffung ausgegangen find, daB der Art. 24. nicht ge=
genwärtiged Recht enthalte, da der Art. 112., nad wel-
hem ed bid zum Crlaß des im Art. 26. in Ausſicht ge=
ftellten Unterrichtögefeged hinſichtlich des Schul» und Unter:
richtöwejend bei den biöherigen gefeplihen Beftimmungen
bewendet, fi auch auf Art. 24. bezieht, welder in Ber:
bindung mit Art. 25. ſpeziell das Volksſchulweſen und als
einen integrirenden Theil deffelben auch den religiöfen Unter:
richt in der Volksſchule zum Gegenitande hat;
Daß der Art. 24. auch durch das Geſetz vom 11. März
1872 feine praftiiche Geltung erlangt bat, weil dieſes Geſetz
in F. 3. nur ausfpricht, daß der Art. 24. unberührt bleiben
jolle, mithin eine Aenderung rückſichtlich dieſes Artifeld nach
feiner Richtung bin eintreten läßt:
dag in ähnlicher Weile der erite Sap des Art. 12. nur
einen allgemeinen Grundſatz aufftellt, weldher zu feiner An-
wendung auf den religiöjen Unterriht in der Volksſchule
näherer gejeglihen Ausführungsbeftimmungen bedarf;
daß aber ebenjowenig, abgejeben von der Verfaffungs-
Urkunde, beſondere geleglihe Beltimmungen, wenigftend Kr
dad bier allein in Betradht kommende Bisthum Münfter,
beſtehen, mit welchen fi das Neffript ded Kultus Minifters
vom 18. Februar 1876 in der bier in Stage ftehenden Be—
ziehung in Widerſpruch jeht;
daß zwar die 88. 12. und 49. Tit. 12. Thl II. A. L. R.,
welches im größten Theile ded Bisthums Münfter Geltung
bat, beftimmen, daß die Obrigkeit bei der Direftion der ger
meinen, dem erften Unterrichte der Tugend gewidmeten Schulen
die Geiftlichkeit der Gemeinde, zu welcher die Schule gehört,
zuziehen müſſe, und daß der Prediger ded Orts ſchuldig jei,
nicht nur dur Aufficht, fondern auch durdy eigenen Unter:
richt, ded Schulmeifterd ſowohl ald der Kinder, zur Er:
reichung des Zwecks der Schulanftalten thätig mitgumielen;
dab aber aus diefen Beftimmungen ein Recht der bes
treffenden Kirchen, den Religiondunterridht in der Volksſchule
dur ihre Geiftlihen oder durch ſolche Lehrer ertbeilen zu
laflen, welche zuvor die kirchliche Ermächtigung zur Erthei:
lung dieſes Unterrichte8 erhalten haben, nicht Dergefeitet werden
fann, da der $. 12. nur ganz im Allgemeinen von einer
Theilnahme des Ortögeiftlihen an der Aufſicht redet, und
der $. 49. im ganzen Zuſammenhange ded Gefepes, indbe-
651
ſondere mit den 88. 47. und 48. und vor Allem mit 8. 12.
weſentlich nur die Thätigkeit des Geiſtlichen als Schul—
aufſichtsbeamten vor Augen hat und von dieſem Stand⸗
punkte aud aud die eigene Mitwirkung beim Unterricht, und
zwar nicht bloß der Kinder, fondern aud) des Schulmeifter®,
vorjchreibt, zudem aber ſich nicht auf den Religiondunterridht
allein, fondern auf den gefammten Unterricht in der Volks—
ſchule bezieht, für welden doch Teinenfalld der Geiftlichfeit
ein rechtlicher Anſpruch auf Mitwirkung in dem vom Be
ihuldigten vertheidigten Sinne hat eingeräumt werden follen;
daß im Gegentheil das Allgemeine Landrecht, wie ind-
befondere die ſchon vom Appellationdrichter angeführten SS. 1,
9, 12, 15—17, 22 ded Tit. 12. Thl II. beweiſen, ohne
bezüglid des Religionsunterrichts, welcher als integrirender
Theil ded geſammten Schulunterrichtd behandelt wird, be—
jondere Vorbehalte zu maden, dem Staate die Herrichaft
über die Volksſchule zufpricht, der Geiftlichfeit der einzelnen
Kirchen zwar eine gewifle Mitwirkung bei der Aufficht und
in Konfequenz deijelben audy bei der Ertheilung des Unter-
richts einraumt, indeſſen die Geiftlihen dabei ald im en
trage des in erſter Linie die Schule leitenden Staatd anfieht
und deshalb in Konfliktsfällen zwiſchen der Obrigkeit und der
Geiftlichfeit über Anftalten und Einrichtungen der Schule einer
weltlihen Behörde die endgültige Entſcheidung überkeigt
dab von dielem Standpunkte aus die einzelnen Kirchen
auf Grund ded Allgemeinen Landrechts nur diejenigen Be-
fugnifje an der Volksſchule ald Recht beanſpruchen können,
welde ihnen daſelbſt beſonders übertragen worden find, zu
dieſen aber die ausſchließliche Ertheilung des Religiondunter-
richts durch Geiftlihe oder durch Lehrer, welche die kirchliche
Ermächtigung zur Ertheilung erhalten haben, nicht gehört,
während ihnen andererfeit8 eine gefegliche Sicherung für die
ihrem Befenntniffe entiprechende Örtbeilung dieſes Unterricht®
durch die in $. 25. vorgefehene Mitwirkung bei der Prüfung
der Lehrer gewährt worden it;
dat diefer Standpunft aud in der Dienftinftruftion für
die Provinzial- Konfiftorien vom 23. Oftober 1817 (Geſ.⸗
Samml. S. 237) nicht verlaffen worden ift, indem diefelbe
neue Rechte der roͤmiſch-katholiſchen Kirche in Bezug auf
den Religtondunterricht in den Volksſchulen nit einräumt,
vielmehr in $.8. nur beftimmt, daß den katholiſchen Biichöfen
ihr Einfluß, fomweit er verfaffungs- und gefetzmäßig
ſei, auf den Religionsunterricht in den —— Schulen
und auf die Anſtellung der beſonderen Religionslehrer, wo
dergleichen vorhanden Find, vorbehalten bleiben und zu dieſem
_ 652 _
Ende Seitend der Ober-Präfidenten mit den Biſchöfen Rüd-
ſprache genommen werden jolle, daß leptere zur Abfürzung
des Geſchäftsganges bei der Prüfung der mit für den fatho-
liſchen Retigonsunterricht beſtimmten Lehrer Kommiſſarien
zuordnen ſollen;
daß nun zwar ein Allerhöchſter Erlaß vom 9. Auguſt 1858
in Bezug auf die Anſtellung von katholiſchen Elementar⸗
lebrern zur SHerbeiführung eines gleihmäßigen Verfahrens
innerhalb der Regierungsbezirfe Münſter, Minden und Arnd-
berg genehmigt hat, dab die Königlichen Regierungen daſelbſt
verpflichtet werden, vor Ernennung oder Betätigung fatho-
liiher Clementarlehrer oder Elementarlehrerinnen nicht allein
den Biſchof au befragen, jondern auch die Ernennung und
Beftätigung erft nah erflärtem Cinverftändnijje
ded Bifchofs eintreten zu laffen und den Lehrer erft nad
oder gleidhzeitig mit Bebändigung der kano—
niihen Miſſion in’d Amt einzuführen;
dab auch nicht mit dem Königlichen Ober-Profurator
angenommen werden kann, daß diefer Allerhöchſte Erlaß durch
bie neuere Geſetzgebung, insbeſondere das Geſetz vom 11. März
1872, ohne Weitered feine Geltung verloren habe, weil das
Geſetz vom 11. März 1872, dad einzige diefe Materie über-
baupt berührende neuere Geſetz, in 8. 3. ausdrücklich be⸗
jtimmt, daß der Art. 24. der Berfaffungd-Urkunde unberührt
bleibe, und damit auch audipridht, daß bezüglich der Frage
der Leitung des Religiondunterricht8 (Art. 24. Abſ. 2.) eine
Aenderung des beſtehenden geſetzlichen Zuſtandes nicht ein⸗
treten laſſen wolle;
daß jedoch der mehrerwähnte Allerhöchſte Erlaß weder
in der Geſetzſammlung, noch in ſonſt verbindlicher Weiſe,
vielmehr lediglich vom Biſchof von Paderborn in ſeinem
amtlichen Kirchenblatte veröffentlicht worden und zur Kenntniß
der zur Ausführung berufenen ſtaatlichen Behörden nur durch
eine im Auftrage des Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegen⸗
beiten erlaſſene Inſtruktion des Ober⸗Präſidenten von Weſt⸗
falen vom 7. Februar 1859 gelangt iſt;
daß mithin dieſer Erlaß nicht als eine zur Ausführung
eines Geſetzes beſtimmte Königlihe Verordnung (Art. 45.
der Berfaffungd-Urkunde), welche zu ihrer Abänderung oder
Aufhebung eines neuen Königlichen Erlaffed oder eined Alts
der Gefepgebung bedarf, angejehen werden Tann, vielmehr
nur als eine auf Befehl Seiner Majeftät ded Königd er⸗
laffene Verwaltungsmaßregel erjcheint, welche von dem zu:
ftändigen Verwaltungs⸗Miniſter mit demfelben Rechte wieder
abgeändert oder aufgehoben werben darf, mit weldem fie
653
von ihm ohne Beobachtung der für Publikation Königliher
Verordnungen mit Gejepesfraft vorgelriebenen Form
(vgl. F. 1. des Geſetzes vom 3. April 1846 — Geſ.⸗
Samml. ©. 156 —)
getroffen worden ift, indem in einem derartigen alle der
Königliche Befehl ſich lediglih als ein Internum zwiſchen
dem Staatöoberhaupte und dem ihm untergebenen Miniiter
darftellt, und ed für Dritte ohne Bedeutung ift, ob aud
zur Abänderung oder Aufhebung der betreffenden Maßregel
eine Königlihe Ermächtigung ertheilt war;
daß demgemäß die mit Zuftimmung ded Minifterd der
geiftlihen 2c. Angelegenheiten erlaffene Verfügung des Ober:
Präſidenten von Weitfalen vom 21. April 1874, welde die
zur Ausführung ded Allerhöchften Erlafjed vom 9. Auguft 1858
ergangenen Snitruftionen vom 7. Februar und vom 14. Juli
1859 dahin abändert, daß, wenn die Königliche Regierung
auf die an den zuftändigen Bilchof ergangene Anfrage, ob
er genen die Perſon ded anzuftellenden Lehrerd (Lehrerin)
in firdlichereligiöfer Beziehung etwas zu erinnern finde, die
in diefer Beziehung erhobenen Bedenken bei der deöfallfigen
Prüfung für nicht begründet eracdhte, oder die Antworten auf
die betreffenden Anfragen, ungeadhtet wiederholten Anjudyeng,
über die Gebühr verzögert würden, mit der Anftellung vor-
zugeben babe, als eine vom Kultus-Minifter innerhalb feiner
neleplichen Zuftändigfeit getroffene Anordnung anzuſehen ift;
dab ein Gleiches — wenigſtens für das hier allein in Be-
tracht fommende Biöthum Münfter — rückſichtlich der Be-
ſtimmung des Girkular-Erlafjed ded Minifterd der geiftlichen
ꝛc. Angeegenheiten vom 18. Februar 1876 *)
(Minifterial-Blatt für die innere Verwaltung ©. 68 ff.)
gilt, wonad die Ertheilung des ſchulplanmäßigen Religiond-
unterriht8 in der Volksſchule den an derjelben angeftellten
Lehrern und Lehrerinnen unabhängig von der missio canonica
übertragen wird;
in Erwägung,
da demnach die innerhalb des Bisthumd Mlünfter, oder doch
innerhalb desjenigen Theild deffelben, in weldhem das All-
gemeine Landredt gilt, vom Staate angeftellten Elementar⸗
lehrer nady den beitehenden Staatögejegen und den auf Grund
derfelben erlaffenen obrigkeitlichen Anordnungen verpflichtet
find, einem Auftrage der ftaatlihen Obrigkeit zur Ertheilung
ded Religiondunterrichtd in der Volksſchule auch dann nach—
zulommen, wenn fie dazu die missio canonica nicht erhalten
*) Gentebl. der Unter, Berw. pro 1876 Seite 120.
654
haben, und daß mithin die Vorderrichter mit Net annehmen
fonnten, das fragliche päpftlihe Schreiben an die Pfarrer
der neunzehn Dekanate ded Bisſthums Münſter habe, indem
ed den Pfarrern die Audfchliegung der Lehrer und Lehrer⸗
innen von den Sakramenten einichärfe, falls dieſe den Reli⸗
giondunterriht in den Volksſchulen ohne vorgängige missio
canonica ertheilen, den Zwed, durd die Androhung mit
diefer Ausſchließung die Lehrer und Lehrerinnen zur Unter
laffung einer Handlung zu beftimmen, zu weldyer die Staats-
efege oder die von der Obrigkeit innerhalb ihrer gefeglichen
uftändigfeit erlaffenen Anordnungen verpflichten ;
dab aber, wie vom Ober⸗Tribunal in dem Erfenntniffe
c./a. Brund vom 25. Sanuar 1877
(Oppenhoff: Redtiprehung Bd. 18. ©. 72)
näber ausgeführt worden, in der Androhung der Ausſchließung
von den Saframenten eine Androhung kirchlicher Zuchtmittel
im Sinne des Gefehed vom 13. Mai 1873 zu befinden ift,
und deöhalb der Abjender ded gedachten Schreibens an ſich
unter die 88. 3. Nr. 1. und 5. des gedachten Geſetzes fällt;
dag dabei ganz dahingeftellt bleiben Tann, ob in dem»
jenigen Theile des Bisſthums Münfter, in weldem dad All
gemeine Landrecht nicht gilt, rückſichtlich des Crforderniffes
der missio canonica bei Ertheilung des Religiondunterridhtd
gleiche gefeplihe Grundjäpe beiteben, weil zur Anwendung
ded 8. 3. des Gejeped vom 13. Mat 1873 jedenfalld genügt,
da diejelben auf einen Theil der Lehrer innerhalb des Bis⸗
thums Münfter zutreffen;
in Erwägung,
daß ed ferner rüdfichtlih der Anmendung dieſes Gejehed
auch gleichgültig erſcheint, daß der Abſender des fraglichen
Schreibens ein Ausländer iſt, da der Grundſatz des 8. 3.
Reichs-Strafgeſetzbuchs, welcher im Reiche Steaigelegbuipe
jelbft nur bezüglich der Strafgeſetze des Deutſchen Reiche,
von denen allen dafjelbe handelt, ausgeſprochen werden
fonnte, um deöwillen auch auf Landesgeſetze anzumenden ift,
weil ihm das allgemeine, auch auf Landesgeſege zutreffende
Territorialprinzip zum Grunde liegt, und überhaupt alle
Beftimmungen des allgemeinen Theild des Reichs-Straf—⸗
geſetzbuchs auf die Landeöftrafgefege Anmwendung finden, ſo—
weit fie in denfelben nicht beſonders —— ſind;
daß ebenſowenig der Anwendung des Geſetzes vom
13. Mai 1873 der Umſtand entgegenſteht, daß der Abſender
des Schreibens zur Zeit des Erlaſſes deſſelben ſich nicht im
Inlande befunden hat, weil nad) 8. 3. Reichs-⸗Strafgeſetz-Buchs
nicht ſowohl durch den Aufenthalt des Ausländers im Inlande,
655
als durch die in der Regel allerdings duch den Aufenthalt
dajelbft bedingte Begehung der That im Snlande die
Anwendbarkeit des inländischen Strafgefeged begründet wird,
—7— Er wie nad) der Rechtſprechung des Ober - Tribunald
5 eititebt,
(Oppenhoff: Redhtiprehung II, 534; X. 8, 624; XIII.
75; XVI. 507; XVII ©. 118)
in Fällen, in welden der Thatbeftand eines Delikts in der
Berjendung von aus dem Auslande berfommenden Briefen
gefunden wird, das Delikt ald im Inlande begangen anzu=
jehen ift, weil es erft mit der Einhändigung des Briefed an
den Adrefjaten jeinen Abſchluß erhält;
daß endlich der Einwand, die Hauptthat jet nicht ftraf-
bar, weil der Papft als erterritorialee Souverain nicht den
Preugiihen Staatögejegen unterliege, ſich dadurch erledigt,
dab die Strafbarkeit eined Gehülfen dur die Straflofigfeit
der Hauptthat nad) Analogie des in $. 50. ausgeſprochenen
Grundſatzes alddann nicht ausgeſchloſſen tft, wenn der Thäter
jlediglih wegen eined nur feine Perjon betreffenden, indivi⸗
duellen Grundes, zu welchem auch die Erterritorialität zu
rechnen, beruht;
in Grwägung,
daß hiernach die ſämmtlichen Einwendungen ded Kaffationd-
beflagten gegen den auf den objektiven Thatbeſtand ſich be=
ztehenden Theil des appellationdgerichtlichen Urtheild zerfallen;
in Erwägung,
dab aber auf der anderen Seite auch der Angriff der Staatd-
anwaltihaft gegen den die Freilprehung des Beſchuldigten
begründenden, den ſubjektiven Thatbeſtand netzefjenben Theil
des Urtheils in feiner prinzipalen Richtung zurüdzumeifen tft;
dag nämlich zur Begehung ded erjten der beiden dem
Beſchuldigten zur Laft gelegten Vergehen, der Hülfeleiftung
zu der Zumiderhandlung wider die SS. 3. und 5. des Gelege
vom 13. Mai 1873 auf Seiten ded Beſchuldigten dad Be-
wußtjein erforderli ift, dab dad von ihm veröffentlichte
päpftliche Schreiben ein kirchliches Zuchtmittel androbe, um
dadurch zur Unterlaffung einer Handlung zu beftimmen, zu
welcher die —A— oder die von der Obrigkeit inner-
balb ihrer gejeglichen Zuftändigfeit erlaffenen Anordnungen
verpflichten, und zur Begehung des zweiten, des Vergehens
wider $. 110. Reichs» Strafgetep-Bach6, — deſſen Thatbe-
ſtand übrigens der Appellationsrichter auch im Uebrigen nicht
feſtgeſtellt hat, — das Bewußtſein, daß die Veröffentlichung
geeignet jet, in Anderen den Willen zum Handeln gegen
efehe oder redhtögültige Verordnungen oder gegen die von
656
der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuftändigfeit getroffenen An-
ordnungen bervorzurufen ;
daß nun der Appellationdrichter, wenn er bezweifelt, ob
der Beichuldigte fi der Strafbarfeit der Beröffentlihung
des fraglihen Artikeld bewußt geweſen fei, und dieſes zu
Gunften deflelben als nicht bewiefen erachtet, hierbei dem
ganzen Zufammenhange nach nicht eine Unbekanntſchaft defjelben
mit dem Dafein und dem Inhalt des Strafgefeges, fondern
dad Bewußtſein von der Rechtswidrigkeit der Handlung in
dem eben angegebenen Sinne gemeint bat;
daß auch die Gründe, aus welchen er zu diefem Schluffe
gelangt, ald rechtsirrthümlich nicht angejehen werden können ;
daB zunädjit die Frage, ob daraus, daß der Beichuldigte
mit dem Abdrud des Artikel jo lange gezögert babe, bie
deſſen Hauptinhalt ſchon in verjchiedenen Zeitungen unbean-
ftandet veröffentlicht gewefen und die polizeiliche Beichlag-
nahme der Deutichen Reichszeitung wieder aufgehoben jei, der
Schluß gezogen werden könne, daß der Beichuldigte bei der
Beröffentlihung nit mehr beabſichtigt habe, ald den:
felben auch zur Kenntniß ſeines Leſerkreiſes zu bringen, eine
rein thatfächliche ift, Durch deren Bejahung auch keineswegs,
wie der Dber-Profurator meint, grundjäglic audgeiproden
worden ift, dab die Strafbarkeit eines Preßvergehens durch
den Nachweis, dab daffelbe Schriftftüd bereite früher durch
den Drud veröffentlicht gemefen, ausgeſchloſſen werde;
daß ferner der Schluß, welchen der Appellationdrichter
aus der alleinigen Abficht des Beichuldigten, den Artikel zur
Kenntniß jeined Leferfreifed zu bringen, dahin zieht, dab ed
zweifelhaft erjcheine,
„ob er demnach der Strafbarfeit derfelben (scilicet der
Beröffentlihung) fih bewußt gemefen jet,“
allerdingd rechtsirrthümlich fein würde, wenn der Appella-
tiondrichter dabei von der prinzipiellen Auffaffung auöge-
gangen wäre, daß jene Abficht nothbwendig dad Bewußtſein
des Beichuldigten von der Strafbarfeit der Veröffentlichung
ausſchließe;
daß aber der letzterwähnte Satz feinem ganzen Zujam-
menbange nad offenbar dahin zu verftehen tft, daß unter
den bewandten konkreten Umftänden, unter welchen der DBe-
Ihuldigte lediglich die Abficht gehabt habe, den Artifel zur
Kenntniß ſeines Lejerkreifed zu bringen, nicht anzunehmen
jet, dab ihm dad Bewußtſein von der Rechtswidrigkeit der
Verdffentlihung beigemohnt habe, und bei diejer Audlegung
ſich als eine lediglich thatjächliche, der Kritik des Kaffationd-
richters nicht unterliegende Schlußfolgerung darftellt;
657
daß hierin auch die Erwägung, daß der Beichuldigte
ald verantwortlicher Redakteur einer pertodiihen Druckſchrift
nach $. 20. Abf. 2. des Preßgeſetzes ald Thäter zu beftrafen
ift, nichts ändert, weil e8 ſich im vorliegenden Falle gar
niht um die Frage der äußeren Thäterfchaft, fondern um
die auf Seiten ded Thäterd erforderlichen jubjektiven That-
beftandsmerfmale handelt, und in dieſer Beziehung, wie
gegenwärtig in der Rechtſprechung des Ober⸗Tribunals feftitebt,
(vgl. Plenar-Erfenntnig vom 9. Dftober 1876 c./a. Hahn
bet Dppenboff: Redtiprehung Bd. 17 ©. 645, Golt-
dammer Arhiv Bd. 24 ©. 497 ff.),
der $. 20. Ab. 2. feine Anwendung findet, vielmehr die
allgemeinen ftrafgejeglichen Beſtimmungen entſcheiden;
in Erwägung,
daß dagegen der Angriff der Staatdanwaltichaft, foweit er
die Verlegung des $. 21. des Preßgefeped zum Gegenftande
bat, begründet erfcheint, da die Anficht des Appellationsrichterg,
die in $. 21. gedrohte Strafe müffe deshalb außer Anwen
dung bleiben, weil von einer Fahrläffigfeit im Sinne des
8. 21. nicht die Rede fein fünne, allem Anſchein nad auf
der rechtsirrthümlichen Auffaffung beruht, die Anwendbarkeit
des $. 21. ſetze den befonderen Nachweis der Fahrläffigkeit
voraus, während der Sinn ded Paragraphen, wie der Wort:
laut fowohl wie die Motive und die Verhandlungen ded
Reichstags
(Stenograph. Berichte des 2. deutſchen Reichstags,
Seſſion J. 1874 S. 1103 ff.)
klar ergeben, der iſt, daß, wenn — wie im vorliegenden
Falle feſtgeſtellt worden — der Inhalt einer Druckſchrift den
Thatbeſtand einer ſtrafbaren Handlung bildet, der verant⸗
wortliche Nedafteur, ſoweit er nicht nach $. 20. als Thäter
oder Theilnehmer haftet, ohne Weitereö wegen Sahrläffigkeit
zu beitrafen fei, jofern die Beftrafung nicht wegen der bejon-
deren, im Ab. 1. oder 2. hervorgehobenen Umſtände audge-
ſchloſſen bleibt, und da ed jedenfalls, um die Nichtanwendbarkeit
des F. 21. bet der vorliegenden Sachlage zu redhtfertigen,
einer ausdrücklichen Feftftellung dieſer Umftände bedurft hätte,
indem ohne eine foldye nicht erkennbar ift, ob der Appella-
tionsrichter den $. 21. richtig aufgefaßt hat;
in Erwägung,
dab daher dad Urtheil des Appellationdridhters, infofern es den
Beſchuldigten auch von der eventuellen Beihuldigung aus
8. 21. des Prebgejeged freigeiproden hat, der Vernichtung
unterliegt;
in Erwägung,
658
zur Sade felbft, daß diefelbe zur weiteren Verhandlung
und Entjheidung über die Beſchuldigung aus 8. 21. des
Preßgeſetzes in die zweite Inftanz zurüdzuvermeilen tft;
aus diefen Gründen
verwirft dad Königlihe Ober» Tribunal, Senat für Strafſachen,
Abtheilung II., den Kaſſations-Rekurs ded Königlichen Ober-Pro-
furatord zu Elberfeld wider dad Urtheil der Zuchtappellationdfammer
des dortigen Königlihen Landgerihtö vom 15. Februar 1877 in
feiner prinzipalen Richtung ;
vernichtet dagegen dad Urtheil injoweit, ald dafjelbe den Be-
chuldigten auch von der Beichuldigung aus 8.21. des Preh-
geſetzes freigeſprochen bat, und verordnet die Beiſchreibung
diefed Urtheild an den Rand des vernidhteten;
verweift jodann die Sache zur weiteren Verhandlung
und Entſcheidung über die Beichuldigung aus $. 21. des
Drebgejeped vor die Zuchtappellationskammer des Königlichen
Landgerichts zu Düfjeldorf.
Grimm. Schröder.
— — — —
214) Unterrichtsſprache für bibliſche Geſchichte auf der
Unterſtufe utraquiſtiſcher Schulen.
(Centrbl. pro 1872 Seite 761 Nr. 292.)
Berlin, den 9. November 1877.
Bei der kürzlich vollzogenen Revifion oberichlefiiher Seminare
bat mein damit beauftragter Kommiſſarius auch einige polntiche
Schulen im dortigen Bezirk in Begleitung bed Departementsraths
der Königlihen Regierung beſucht. Wenn id auch annehmen kann,
daß der Letztere über den Befund bereitd Bericht erftattet haben wird,
fo ſehe ih mid doch auf Grund der mir gemachten Mittheilungen
in Betreff der Ertheilung des Neligiondunterrichtd auf der Unterftufe
folder Schulen veranlaßt, dad Folgende zu bemerfen:
Dbwohl die Verordnung vom 20. September 1872 für den
dortigen Bezirk feitfept, daß der Religiondunterricht auf der Unter»
ftufe in der Mutterſprache der Kinder zu ertbeilen tft, und obwohl -
in Folge meines Erlaſſes vom 21. Juni v. 3. die Königliche Re:
gierung in der Girkular» Verfügung vom 24. Suli v. 3. nochmal
ausdrücklich darauf hingewiefen Bat, daß die biblifche Geſchichte zum
religiöjen Memorirftoff nicht gehört und diefer Unterricht daher in
yolniihen Schulen nicht in deuticher Spradhe, fondern in der Mutter:
ſprache der Kinder zu ertheilen jei, ift diefe Anordnung doch in einigen
der bejuchten Schulen völlig unbeadhtet gelaffen worden. Es hat
in Zolge deſſen ein geiftloje8 mechaniſches Einlernen der biblifchen
699
Geſchichte in deutfher Sprache ftattgefunden. Das ift unter feinen
Umftänden weiter zu dulden, und veranlaffe ich die Königliche Re—
gterung daher, wenn in Folge der gemachten Wahrnehmungen nicht
inzwiſchen dad Geeignete verfügt fein jollte, die Kreid-Schulinipef-
toren jchleunigft mit gemeffener Weifung zu verfehen, den beregten
Mibftand, wo er fi findet, fofort abzuftellen und für die ftrifte
Befolgung der ergangenen Anordnungen Sorge zu tragen.
An
die Königliche Regierung zu Oppeln.
Abſchrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme
und zur Nachachtung für den Kal, dab Aehnliches fih auch im
dortigen Bezirk finden follte.
Der Minifter der en ıc. Angelegenheiten. »
alk.
An
die Königliche Regierung zu Breslan, ſowie an die
Königl. Regierungen der Provinzen: Poſen und
Preußen.
U. III. 16124.
215) Methode des Sciarunterrichtes in der Volks—
ule.
Minden, den 21. September 1877.
Nach den Wahrnehmungen unſerer Departements-Schulräthe
wird der Schreibunterricht in den Elementarſchulen vielfach in
einer wenig lebendigen, vorwiegend mechaniſchen Weiſe ertheilt.
Wenn aber der Schreibunterricht in der Volksſchule ſeinen be—
deutſamen pädagogiſchen Zweck erreichen ſoll, ſo muß er nach einer
Methode ertheilt werden, die den Lehrer unausgeſetzt in lebendigem
Verkehr mit dem einzelnen Schüler hält und deſſen Fortſchreiten
je nach ſeiner beſondern Beanlagung zu regeln ſucht. Es empfiehlt
ſich daher, daß, abgeſehen von den Uebungen im Taktſchreiben, die
Lehrer der Unterftufe vor dem Unterrichte und während deffelben
mit möglichfter Sorgfalt und Genauigkeit auf der Wandtafel vor:
Ichreiben, die neu auftretenden Schriftformen mit der ganzen Klafle
eingehend beiprecdhen, die beim Nachichreiben von Seiten der Kinder
zumeift hervortretenden Fehler wiederum vor der ganzen Klaffe und
unter fteter Benupung von Wandtafel und Kreide berichtigen und
jodann auch noch die von ihnen zu übende Korrektur auf die in
den Leiltungen der einzelnen Schüler bemerkbaren befonderen Mängel
auddehnen. Auf der Mittel- und Oberftufe muß Dadjenige, maß
die Kinder während einer Unterrichtsſtunde in's Heft geichrieben
. 660 _
haben, zu Haufe burd den Lehrer unter befonderer Beachtung der
Hauptmängel forgfältig mit rother Dinte Forrigirt und für jedes
Kind jodann die gerade feinen Kortichritten entiprechende neue Vor⸗
Ichrift eingetragen werden, mährend im Unterricht jelbft ebenfalls
in rühriger Weile auf beftimmte Erfaffung der Schriftformen, fo»
wie auf Erkennung und Bermeidung der Unridhtigfeiten geſehen
werden fol.
Daß der Schreibunterricht an erziehlicher Kraft und Einfluß
auf die Kinder wejentlicy verlieren muß, wenn Hefte mit eingedrudten
Vorſchriften in Gebrauch genommen werden, die fi in den meiften
Fällen ald ein fremded Element zwifchen Lehrer und Schüler drängen
werden, bedarf Teined weiteren Nachweiſes. Bet der Verwendung
folder Hefte tritt des Erſteren Thätigkeit allzufebr zurüd; zudem
wird durch dieſelbe der hoͤchſt nachtheiligen Auffaſſung Vorſchub ge⸗
leiſtet, daß es in den Schreibſtunden lediglich auf die Aneignung
einer mechaniſchen Fertigkeit ankomme. Sie darf demnach nur zum
Nothbehelf da zugeſtanden werden, wo die Klaſſen allzu zahlreich
ſind, oder wo der Lehrer ſelbſt nicht die zureichende Vorbildung und
Befähigung zur Ertheilung des Schreibunterrichts beſitzt.
Hierauf wollen Ew. Wohlgeboren die Lehrer auf Konferenzen
und bei ſonſt paſſender —*— hinweiſen und insbeſondere dar⸗
über wachen, daß nur nach einem methodiſchen Gange angelegte und
in präziſen Schriftformen ausgeführte Schreibhefte mit Vorſchriften,
vie zugleich einen geiftbildenden Inhalt haben, zur Verwendung
ommen.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
An
ſämmtliche Herren Kreis-Schulinfpeltoren unferes Bezirks.
216) Führung des Lehrberichtes (SchultagebudeB) in
der Volksſchule.
Minden, den 15. Auguft 1877.
Auf den Beriht vom 7. Zuli er. eröffnen wir Ew. Wohl»
geboren, daß wir dem Antrage, anordnen zu wollen, dab dad Kehrs
perfonal fortan nicht das täglich, fondern dad wöchentlich abjolvirte
Unterrichtöpenfum in dem Lehrberichte (Schultagebuch) nachzuweiſen
babe, nicht ftattzugeben vermögen.
Beim Erlaß unferer Cirkular-Verfügung vom 18. September
1869 ift nicht fo ſehr die Rüdfiht auf den prüfenden Schuloberen
— für den allerdingd die Erftredung des Lehrberichts über einen
noch größeren, ald wöchentlichen Zeitraum noch viel überfichtlicher
fein würde — ald vielmehr die Rüdfiht auf dad Lehrperfonal
jelbft maßgebend geweſen. Für leptered aber wird es, wie wir im
— — 50” — un — un Mi
— v
661
Vebereinftimmung mit anderen Bezirföregierungen ded öfteren wahr»
zunehmen Gelegenheit hatten, gerade leichter fein, der einfachen
Anforderung, „dad durchgenommene Unterrichtspenſum möglichit kurz
und bündig, aber verftändlih und leferlih in dem Scultagebudy
zu verzeichnen“, täglich, als wöchentlich Genüge zu leilten. Daß
der Lehrer nicht täglich ein im fich abgefchloffenes Penſum löfen
fann, verſteht ji von ſelbſt; er arbeitet aber täglih und wird leidht
— felbft innerhalb der betreffenden Unterrichtsſtunde — über den
Fortgang feiner täglichen Arbeit einen jchlichten Vermerk in dad
Tagebuch aufnehmen fönnen, zumal wenn er pflidhtmäßig vorber
fih das in der beftimmten Stunde durchzunehmende Penſum ab«
gegrenzt bat.
Deödgleihen haben wir nad unferen biöherigen Erfahrungen
feinen Grund anzunehmen, daß die Führung des Schultagebuces
eine forgfältigere fein werde, wenn die betreffenden Eintragungen
nur wöchentlich zu erfolgen hätten. Säumige Lehrer würden auch
alddann Hinter ihrer Pflicht aurüdbleiben und ebenfo jehr, wie jept,
des Außeren Antriebes bedürfen.
Mir können daher nur anbeimgeben, die genaue Ausführung
unferer erwähnten Verfügung vom 18. September 1869 dem Lehr-
perfonal öfterd und dringlich an’d Herz zu legen und demfelben ind-
bejondere einzujchärfen, daß der qu. behrbericht nicht, wie bier und
da aefchieht, in Wiederholung der oben vorgedrudten betreffenden
Rubrik die bloße Angabe des Faches (3. DB. Zeichnen, Turnen,
Sprachlehre ıc.), jondern eine beftimmte Nachweiſung des in dem
qu. Fache wirklich erledigten Penſums zu enthalten habe.
An
den Königl. Kreis-Schulinipeftor Herrn Dr. N.
Wohlgeboren zu N.
Abichrift erhalten Ew. Hochehrwürden (Wohlgeboren) zur
Kenntniß und gleihmäßigen Beachtung.
Königlihe Regierung, Abtheilung ded Innern.
An
fämmtlihe Herren Kreis-Schulinfpeftoren bes Bezirke.
217) Einrichtung einer paritätifhen Schule mit auf-
fteigenden Klaffen an Stelle von Konfeſſionsſchulen.
Berlin, den 10. November 1877.
Em. Wohlgeboren erwiedere ih auf die Borftellungen vom
27. und 28. September d. $. und vom 12. v. M., dat ih nad
eingehender Prüfung aller bei Erledigung der dortigen Schulange-
662
legenheit in Betracht Tommenden Geſichtspunkte in Mebereinftimmung
mit dem Herrn Dber-Präfidenten der Provinz feine Veranlaffung
finde, der Königlihen Regierung zu N. aufzugeben, daß fie die
Verfügung vom 13. September d. 3., durch welche fie die Einrid-
tung einer paritätiſchen Schule mit ſechs auffteigenden und zwei Pa-
rallelklaffen zu N. genehmigt hat, wieder aufhebe.
Da nämlid die Einrichtung diefer Schule in vorſchriftsmäßiger
Weile von den Unterhaltungspflichtigen felbit und zwar durch den, in
vollkommener Webereinftimmung mit dem Beichluffe ded Geſammt⸗
Schulvorftandes vom 18. Zuli d. 3. gefaßten Beſchluſſe der Stadt-
verordneten-Berfammlung vom 18. Auguft d. S. für nöthig erachtet
worden ift, fo würde diejelbe nur beanftandet werden fönnen, wenn
ihr pädagogifche oder finanzielle Bedenken entgegenftünden oder etwa
die Ertheilung des Religiondunterrichtes nach dem Bekenntniſſe der
Schulkinder nicht gefichert werden könnte, oder endlich davon abge-
ſehen werden follte, Xehrer beider Konfeffionen an der Schule anzu⸗
ftelen. Died ift aber nicht der Fall, vielmehr wird auf dem einge=
Ichlagenen Wege die Befeitigung einer ganzen Reihe von Uebelftänden
in dem Schulweſen von N. unter möglichiter Beſchränkung der der
Stadt aufzulegenden pefuniären Opfer erreicht.
Die Schulen zu N. genügen dem vorhandenen Bebürfniffe fo
wenig, daß biöher eine große Anzahl von fchulpflichtigen Kindern
wegen mangelnden Raumes in die vorhandenen Edulflaffen nicht
aufgenommen werden konnten. Snöbejondere find die einklarfige
fatholiihde Schule innerhalb der Stadt und die einflajfige Außen-
ſchule zu A., welche bezw. 102 und 110 Kinder zählen, überfüllt;
ebenſo die zweiklaffigen Außenſchulen zu B. mit 188 und zu C. mit
181 Kindern. Ferner muß es ald eine Unbilligkeit bezeichnet werden,
wenn an einem Orte, wo die ftädtifche Gemeinde die Schullaften
aufbringt, für die 363 evangelifhen Schullinder eine fünfklaſſige,
für die 102 katholiſchen dagegen nur eine einflaffige Schule einge-
richtet wird. Endlich befinden fih auch die Unterrichtöräume zum
Theil in ſchlechtem Zultande; das drei SKlaffen enthaltende Haupt-
ſchulgebäude in der Stadt entipriht den Anforderungen an ein
Schulhaus nit mehr; zwei Klaffen find in angemietheten, unges
nügenden und ungünftigen Räumen untergebracht.
Diefe Mebelftände erfordern eine fofortige Beleitigung; dieſe ift
aber auf feinem anderen Wege fo leiht, jo umfaſſend und fo ficher
zu erreichen, ald auf dem von dem Gelammt- Schulvorftande ber
Ihloffenen. Auf demjelben wird die Ueberfüllung der Außenſchulen
zu A., zu B. und zu ©. dadurd aufgehoben, daß ein heil der
Sculfinder von C. an die Schule zu D. übergeführt; dagegen von
den dort, fowie in B. und N. eingefäulten Kindern zufammen 120
der eigentlichen Stadtichule zugewieſen werden, in welder ſodann die
Kinder beider Konfejfionen die Wohlthaten eined geordneten Unter:
ey, ZW
663
richtes in ſechs auffteigenden Klaſſen genießen. Die Stadt aber hat
war ein Gebäude für eine achtklaſſige Schule aufzuführen; fie er-
* aber Miethsbeträge und erlangt Verfügung über die beiden
Häuſer, in welchen jetzt die evangeliſche Dorfſchule und die katholiſche
Vollksſchule untergebracht find.
Da ſowohl den evangeliſchen wie den katholiſchen Schülern der
Religiondunterriht in der Schule nad ihrem Bekenntniſſe ertheilt
und die Anſtellung von Lehrern beider Belenntniffe unter billiger
Berückſichtigung ded DVerhältniffed der bezüglihen Schülerzahlen
erfolgen wird, a Itegt in der von der Königlichen Regierung geneh-
migten Einrichtung auch feine Beeinträchtigung der fittlihen und
religtöjen Erziehung der dort heranwachſenden Jugend in ber Volfö-
ſchule und ich darf erwarten, daß ſich die, anjcheinend ohne genaue
Kenntnig der Sachlage hervorgerufene Erregung eined Theiled der
dortigen evangeliihen Bevölkerung fehr bald beruhigen wird, wenn
die Betheiligten ſich überzeugt haben werden, daß ihre Befürchtungen
nicht autteffen. SH fann dies um fo beftimmter erwarten, als bei
der ganzen Einrichtung die beftehenden Verhältniffe möglichft geichont
worden find und weitaus die größere Hälfte der dortigen Schul:
finder (900) von der beabfichtigten Veränderung unberührt bleibt.
Dem Mitunterzeichnern Ihrer Vorftellung wollen Sie von
diefem Befcheide gefälligft Kenntniß geben.
Der Minifter der ae ꝛc. Angelegenheiten.
alt.
An
Herrn N., erſten Beigeorbneten und Stadt⸗
verordneten, Wohlgeboren zu N.
U. IIL 16086.
218) Aufbringung der Schullaften in der Provinz
Preußen dur die Gemeinden, PBerpflidtung der
Zuden, zu den dazu erforderliden Kommunalumlagen
beizutragen, Beihülfen aus Kommunalmittelnzurlinter-
haltung einer eigenen öffentlichen jüdiſchen Schule.
Berlin, den 13. November 1877.
Det Rüdjendung der Anlagen des Berihtd vom 13. März d. J.
gereicht der Königlihen Negterung zum Beſcheide, dab fein Grund
vorliegt, davon abzuſehen, die Unterhaltungäfoften der Volksſchulen
in der Stadt N. nad den Beitimmungen der Provinzial-Schul>
ordbmung vom 11. Dezember 1845 auf den Gemeindehaudhalt zu
übernehmen. Was zunächſt die chriſtlichen Schulen anbelangt, fo
find die Beſchwerden über die von den betreffenden Konfetfiond-
verwandten zu beitreitende Unterhaltung diefer Schulen in Rüdficht
1877. 44
_ 664
auf die Beitimmung des $. 39, der bezeichneten Schulordnung für
“ begründet zu erachten, weil nach diefer Beftimmung die Mittel zur
Unterhaltung der &lementarfchulen von der bürgerlichen Gemeinde
in derjelben Weiſe, mie die übrigen Kommunalbedürfniffe aufzu-
* bringen find. Im Diefer Hinſicht kann es aljo bei den Verfüguggen
der Königlihen Regierung vom 27. Dftober und 6. Dezember v. 3.
bewenden. Was aber die Unterhaltung der jüdiihen Schule betrifft,
jo Scheint die Königliche Regierung nad) dem Schlußſatz Ihrer Ber:
fügung vom 6. Dezember v. 3. und nad dem in Rede ftehenden
Beriht von der Voraudfepung auszugehen, dat der $. 49. der Pros
vinzialeSchulordnung vom 11. Dezember 1845 nod in Kraft fei.
Denn die Königliche Regierung fept voraus, daß die Iuden bezw.
die jütiihe Gemeinde nidyt gezwungen werden Eönnten, Kommunal⸗
fteuern, ſoweit foldye zur Unterhaltung der ſtädtiſchen Schulen er-
forderlicy feien, zu zahlen, daß deshalb mit der jüdiihen Gemeinde
eine Verftändigung herbeigeführt werden müffe und zwar auf der
Grundlage, daß diefelbe auf die ihr nah Meinung der Königlichen
Regierung auf Grund des $. 49. der Provinzial-Schulordnung zu-
jtehende Freiheit von Beiträgen zur Unterhaltung der Gemeinde-
ihulen gegen eine nach den Beltimmungen des $. 67. Nr. 3. des
Geſetzes vom 23. Juli 1847 zu normirende Beihülfe verzichte.
Dieſer Auffaſſung kann nicht beigetreten werden.
Der 8. 63. des Geſetzes vom 23. Juli 1847 über die Ders
bältniffe der Juden fchreit ganz allgemein vor, daß zur Unter»
haltung der Ortsſchulen die Suden in gleicher Weiſe und in gleichem
Verhältniſſe wie die chriftlichen Gemeindeglieder den Gefegen und
beftebenden Berfaffungen gemäß beizutragen haben, und der $. 67.
Nr. 3. a. a. D. beftimmt, dab, wo die Unterhaltung der Ortsſchulen
eine Zaft der bürgerlichen Gemeinde tft, die Suden im alle der
Errichtung einer eigenen öffentlihen Schule eine nady den dort
gegebenen näheren Borjchriften zu bemefjende und beim Mangel
gütliher Vereinbarung von den Miniftern der geiftlihen ıc. An-
gelegenheiten und des Innern feſtzuſetzende Beihülfe aus Kommunal»
mitteln zu fordern haben.
Durch diefe Beltimmungen ift in NRüdficht darauf, dab der
8. 72. des Geſetzes vom 23. Juli 1847 mit dem Maurginale „Auf:
bebung abweichender Geſetze“ alle von den Beitimmungen dieſes
Geſetzes abweichenden allgemeinen und bejfonderen gejeplidhen
Vorſchriften außer Kraft fept, die bejondere Beltimmung ded $. 49.
der Provinzial Schulordnung vom 11. Dezember 1845 für auf»
gehoben zu erachten.
Megen Bemeſſung der zur Unterhaltung einer jüdifchen öffent»
lihen Schule aus Kommunalmitteln zu gewährenden Beihülfe nehmen
wir auf den Erlaß vom 29. Sanuar 1873 (Gentralblatt für Die
gel. Unterrichtö-Verwaltung Sahrgang 1873 ©. 185) Bezug.
665
Hiernady wolle die Königliche Regierung das Weitere veranlaffen
und die Schuldeputation auf die Vorftellung vom 2. Februar d. 3.
beicheiden.
Die Miniſter
ded Innern. der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Allerhöcdhften Auftrage: Falk.
Sriedenthal.
An
bie Königliche Regierung zu N.
(in der Provinz Preußen.)
U. DI. 13800. M. d. g. A.
I. B. 8563. M. d. J.
219) Verleihung der Rehcte einer juriſtiſchen Perſon
im Reſſort der Unterrichts-⸗Verwaltung.
(Centrbl. pro 1877 Seite 349 Nr. 140.)
Die Rechte der juriftiichen Perfon find verliehen worden durch
Allerhöchfte Ordre
1. vom 26. Mat d. J. der evangeliſchen Erziehungsanſtalt zu
Dberbiber im Kreife Neuwied (früher zu Anhauſen),
2. vom 29. Juni d. $. dem Oſtpreußiſchen Gentral- Verein für
Erziehung bedürftiger taubftummer Kinder zu Königsberg
i. Prß.,
3. vom 29. Juni d. J. der von der Vertretung des Amtes Flens—
burg bei der Univerfität zu Kiel gegründeten Stipendien.
Stiftung für Studirende aud dem Amte Flendburg (|. nachſteh.
©. 666 Nr. 220,>.),
4. vom 17. Auguft d. J. der von dem Pfarrer von Pomierski
u Roſenthal im Kreife Löbau errichteten Stiftung zur
rziehung katholiſcher Waiſen (j. nachſteh. S. 666 Nr. 220,11.),
5. vom 22. Auguſt d. $. der in der Stadt Leobſchütz im Re-
gierungsbezirk Oppeln unter dem Namen „Anton Hampel'ſches
a, zu errichtenden Waifenanftalt (ſ. nachſteh. ©. 667
r. ‚12.),
6. vom 29. Auguft d. 3. dem Stiſſer'ſchen Stipendienfonds zu
Prenzlau.
44 *
666
220) Zuwendungen im NReffort der Unterrihtd-Ber-
waltung, welden die landesherrliche Genehmigung er»
theilt worden tft.
(Tentrbl. pro 1877 Seite 350 No. 141.)
1. Der Bauerngutöbefiger Klar zu Alt-Bapdorf im Kreife
Glatz hat der Gemeinde Alt-Bapdorf ein Legat von 4800 Marf
zu Säulgweden ausgeſetzt.
2. Nachdem der Geheime Juſtizrath Schöpke zu Bromberg
geſtorben, iſt die von ihm verwaltete S höpke-Subiläumd-Stiftung
zu Univerfitätd-Stipendien für Söhne von Rechtsanwälten u. |. w. des
deutſchen Reiches mit einem Beftande von 2000 Thlen = 6000 Mark
in Werthpapieren und 139 Markt 68 Pf. baar der Univerfität zu
Berlin übergeben worden.
3. Die Vertretung des Amted Flensburg hat ald Feſtgabe
zur Cinweihungdfeier ded neuen Univerfitätögebäudesd zu Kiel mit
einem Kapital von 10,000 Mark eine Stipendtenftiftung für Stu-
dirende ber Univerfität zu Kiel aud dem Amte Flendburg gegründet
(ſ. a. vorſteh. ©. 665 Nr. 219,3.).
4. Der Kommerzienratb Huffmann zu Werden im Land-
freiö Eſſen bat der evangeliſchen Gemeinde dafelbit ein Kapital von
15,000 Mark für die Zwecke der Rektoratsſchule diefer Gemeinde
und der ftädtilchen evangeliſchen Volksſchule dajelbit geſchenkt.
. Der Rentner Sof. Wallraf zu Bonn hat dem katholiſchen
ten anfe dafelbft die Summe von 2100 Thlrn = 6300 Mark
vermacht.
6. Der Ackersmann P. Hoffmann zu Viernau im Kreiſe
Schleuſingen hat der Gemeinde Viernau einen Nachlaß von etwa 6150
Mark zu Schulzwecken letztwillig zugewendet.
7. Der Kaufmann Are nd zu Danzig bat den vier Klein-
finderbewahranitalten dajelbft 1600 Thle = 4800 Mark zu gleichen
Theilen (von je 1200 Mark) vermadht.
8. Die Wittwe des Profefford Ober Konfiftorialrath Dr.
Tweften geb. Behrens zu Berlin hat der Univerfität dafelbft
ein Kapital von 30,000 Hart in Werthpapieren behufs Errichtung
einer „Zweiten » Stiftung” zum Beften der evangelifchen Theologie
und Kirche geſchenkt.
9. Die Wittwe des Profefford Hofraths Dr. Herbart geb.
Drake zu Göttingen bat der Profefforen » Wittwenfaffe der
Univerfität dafelbft ein Legat von 6000 Mark auögefeht.
10. Bei dem Gymnafium zu Patſchkau ift mit dem Erlös
aus Konzerten von ca. 4225 Markt eine Stiftung zur Unterftügung
armer Schüler dieſes Gymnaſiums gegründet worden.
11. Der katholiſche Pfarrer von Pomierski zu Rofen-
tHal im Kreiſe Löbau hat zur Begründung einer Stiftung zur
667
Erziehung von jedeömal zwei katholiſchen Kindern aus feiner Ber:
wandtjchaft, event. aus der Parodie Rojenthal resp. dem Kreiſe
Löbau ein Kapital von 18,000 Mark teſtamentariſch ausgeſetzt (ſ.
a. vorſteh. ©. 665 Nr. 219,..).
12. Der Bädermeifter Ant. Hampel zu Leobſchütz hat zur
Errichtung eines Waijenhaufed dafelbft die Summe von 20,000 Thlrn=
60,000 Mark teftamentarifch auögefegt (ſ. a. vorft. S.665 Nr. 219,>.).
13. Der Gymnafial-Oberlebrer a. D. Profeffor Püp zu
Köln Hat der Univerfität zu Bonn eine Erbſchaft von etwa
100,000 Mark zugewendet, von weldyer der Betrag von 40,000 Marl
zur Exrichtung einer Stipendienftiftung, der Ueberreſt zur Anſchaffung
biftoriicher oder geographiicher Werke für die Univerfitäts-Bibliothef
beftimmt ift.
14. Derjelbe Gymnafial-Oberlehrer a. D. Profeffor Pütz bat
dem Verwaltungsrath der Gymnafial- und Stiftungsfonds zu Köln
fein Wohnhaus dafelbit im Werthe von mindeitens 45,000 Mart
zur Gründung von Studien-Stipendien vermadit.
15. Bei Gelegenheit des fünfzigjährigen Amtsjubiläums des
Hauptpaftord Dr. Rehhoff zu Hamburg haben Verehrer und
Freunde dejjelben in der Provinz Schleöwig-Holftein in Erinnerung
an feine frühere Wirkfamfeit dafelbft mit einem Kapital von 3680
Mark eine „Rehhoff- Stiftung“ zu Altona gegründet, deren Re-
venuen zu Stipendien für Studirende der Theologie aud der Pro-
vinz Scleöwig-Holftein beftimmt find.
16. Der Rittergutöbefigervon Maſſenbach zu Salleſchen
im Kreije Ortelöburg hat der Schulgemeinde Kallenzin ein Schul⸗
gebäude nebſt Garten gejchentt.
17) Der General» Feldmarfhal Graf von: Moltke auf
Kreifan im Kreife Schweidnitz hat der evangeliichen Schulgemeinde
dafelbit ein vollftändiges Schuletabliffement, beftehend aus einem neu
erbauten Schulhauſe, Stallgebäude, Brunnen und Garten im Ges
ſammtwerthe von 15,000 Mark geichenkt. '
18 Die zu Potsdam verftorbenen Geheime Regierungsd-Rath
Geiling'ſchen Eheleute haben dem Givil-Watfenhaufe dafelbft ein
Zegat von 6000 Mark zugemwendet.
19. Der Rentier und Gutöbefiper Burgeff zu Geifenheim
im Rheingaufreife bat der Stadtgemeinde Geifenheim den Betrag
von 6000 Gulden = 10285 Mark 71 Pf. zu einem Schulhaufe für
die dortige höhere Bürgerfchule ausgeſetzt.
668
Berfonal: Beränderungen, Titel: und Ordens-Verleihungen.
A. Behörden.
Dem Pastor primarius, Superintendenten, Konfiftorialratb und
Kreis⸗Schulinſpektor Geisler zu Oppeln ift der Rothe Adler-
Drden vierter Kaffe verliehen,
zu Kreis⸗Schulinſpektoren find ernannt worden im Regierungsbezirke
Oppeln: der Reftor und kommiſſar. Kreis-Schulinipektor Fauft
zu Rofenberg Ob. Schleſ.,
Düfteldorf: die Pfarrer und kommiſſ. Kreid- Schulinipektoren
&remer zu Duidburg und Dieftellamp zu Solingen.
B. Univerfitäten.
Univerfität zu Berlin: dem außerordentl. Profeff. Dr. €. Gurlt
in der medizin. Fakultät ift zur Anlegung des Nitterkreuzes vom
Königl. Spanifden Orden Iſabella's der Katholiihen die Er-
laubniß ertheilt, — den ordentlichen Profefforen in der philoſoph.
Fakult. Dr. Müllenboff und Dr. Curtius der Charafter
ald Geheimer Regierungd-Rath verliehen,
dem ordentl. Profefl. Dr. Bona Meyer in der philofoph. Zakult.
der Univerfit. zu Bonn zur Anlegung des Ritterfreuzed des
Großherzoglich Mecklenburgiſchen Hausordend der Wendifchen Krone,
und dem ordentl. Profefl. Dr. Freiberen von Richthofen in
derfelben Fakult. diefer Univerf. zur Anlegung des Kaiferl. Defter-
reichiſchen Drdend der eijernen Krone zweiter Klafje die Erlaub-
niß ertheilt,
an der Univerfit. zu Göttingen dem ordentl. Profefj. in der
juriſtiſch. Fakult, Geheimen Juſtizrath Dr. von Ihering zur
Anlegung ded Kommandeurkreuzes erfter Klaſſe ded Köntgl. Nor-
wegiihen St. Dlaf-Drdend ertheilt, — dem ordentl. Profefl. in
der philoſoph. Fakult. Hofrath Dr. Sauppe der Charakter als
Geheimer Regierungd-Rath verliehen,
an der Univerfit. zu Halle der Privatdozent Dr. med. Fritſch
dafelbft zum außerordentl. Profeſſ. in der medizin. Fakult. er:
nannt, — dem ordentl. Profell. Dr. Pott in der philoſoph.
Fakult. der Rothe Adler-Drden zweiter Klaffe mit Cichenlaub
verliehen,
der außerordentl. Profeſſ. an der Univerf. zu Heidelberg Dr. offen
zum ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu
Königsberg i. Prß. ernannt worden.
Dem Direktor der Akademie der bildenden Künſte zu Berlin,
Profeſſor Maler von Werner iſt dad Kreuz der Ritter des
Königl. Haudordend von Hohenzollern verliehen,
669
dem Lehrer an derfelben Afademie, Zylographen Boy el das Prädikat
„Profeſſor“ beigelegt, .
der Kongertmeilter und Lehrer am Konjervatorium der Muſik zu
Rotterdam, Wirth, als ordentl. Lehrer an der akademiſchen
Hochſchule für Muſik, Abtheilung für ausübende Tonkunft, zu
Berlin angeftell,
der Maler Tefhendorff als Sefretariats-Affiftent bei der Aka—
demie der Künfte zu Berlin angeftellt worden.
C. Gymnafial- und Real-Lehranftalten.
Es iſt beftätigt worden die Wahl
des Oberlehrerd Dr. &. H. Frie dländer vom Friedrichs-Gymnaſ.
zu Berlin zum Direktor des Leibniz-Gymnaſiums daſelbſt,
des Oberlehrers Ad. Kirchhoff am Gymnaſ. Josephinumi zu
Hildesheim zum Direktor dieſer Anſtalt.
Der Rektor des Progymnaſ. zu Norden Dr. Rich. Schneider
iſt zum Gymnaſial-Direktor ernannt und demſelben die Direktion
des Gymnaſiums daſelbſt übertragen worden.
Dem Oberlehrer Profeſſ. Jüngſt am Gymnaſium zu Bielefeld
iſt der Rothe Adler-Orden vierter Klaſſe verliehen,
dem Gpmnafial-Oberlehrer Dr. Fliedner zu Hanau das Präbifat
„Profeſſor“ beigelegt,
ala Oberlebrer find berufen worden an das Gmnaſium
zu Berlin, Humboldts-Gymnaſ., der Oberlehrer Dr. Sogel
von der Luiſenſtädtiſch. Realſchule, und der Oberlehrer Dr.
Zernial von der Viftoriafchule dajelbit,
zu Nafel der Oberlehrer Heidrich vom Friedrich: Wilhelmd-
Gymnaſ. zu Poſen,
zu Neiße der ordentl. Lehrer Dr. Brüll von dem Matthias-
Gymnaf. zu Bredlau,
zu O Ai der ordentl. Lehrer Knütgen vom Gymnaf. zu
eiße,
zu Sagan der Dberlehrer Hanfel vom Gymnaf. zu Oppeln,
zu Barmen der ordentl. Lehrer von Lehmann vom Gymnaſ.
zu Kreuznad).
Die Ernennung der Lehrer Maiß und Lubarſch an der höheren
Lehranjtalt zu Königshütte zu Oberlehrern bei dem dafelbft
zu errihtenden Gymnafium iſt genehmigt,
Zu Dberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Dr. Heidemann am Gymnaf. zum grauen Klofter zu Berlin,
Dr. Braumüller am Wilhelms-Gymnaſ. zu Berlin,
Dr. Tſchierſch am Gymnaſ. zu Luckau,
Lupe ⸗ zu Sorau,
Dr. Tabulsti - s zu Rogafen,
Dr. Hune ⸗ e zu Meppen,
670
Werra am Gymnaſ. zu Attendorn, und
Dr. von Oppen = >» gu Barmen.
23 Prädikat „Oberlehrer“ ik beigelegt worden den ordentlichen
Lehrern
Dr. Bed am Gymnaſ. zu Lauban,
Dr. Knaut am Pädagogium U, 2. Fr. zu Magdeburg, unb
Dr. Büdgen am Gymnaſ. zu Wiesbaden.
Als ordentlidhe Lehrer find angeftelt worden am Gymnafium
zu Sraubdenz der Kandidat der Theologie und ded Schulamted
Czymmek, zugleich als evangel. Religiondlehrer,
zu Hobenftein der Schula. Kandid. Neuhaus,
zu “önigeberg 1. Prß., Sriedrichd-Kolleg., der Schula. Kandid.
arold,
zu Köntgöbergi. Prß., Wilhelmd-Gymnal. - ⸗ ⸗
Dr. Sadée
zu Strasburg i. Weſtprß der Kandid. der Theologie und des
Schulamtes Dr. Rademader, zugleich als evangel. Relis
giondlehrer,
zu Zilfit der Schula. Kandid. Friedrid,
zu Berlin, Franzöſ. Gymnaf., der Schula. Kandid. Wepel,
zu Berlin, Humboldtd- Gymnaj., die Schula. Kandidaten
Dfterhbage und Dr. Spitta,
zu Berlin, Königeftäbt. Gymnaſ. der Lehrer Dr. Sacoby vom
Gymnaſ. zu Aarau, der Lehrer Dr. Dils vom Sohanneum zu
Hamburg, der ordentl. Lehrer Nehring von der Zuifenftädt.
Gewerbeith zu Berlin, und der Schula. Kandid. Dr. Hinrichs,
zu Königsberg N. M. der Schula. Kandid. Reiche,
zu Landsberg a.d.W. ⸗ . : Mrondfy,
zu Sorau ber Xehrer Dr. Ilgen von der ftädtiih. höheren
Knabenſchule zu Schwerin a. d. W.,
zu Gneſen der Schula. Kandid. Schönfeld,
zu Bredlau, Eliſabeth-Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr. von
Stojentin,
zu Breslau, Magdalenen- Gymnaf., der Schula. Kandid. Dr.
Stender,
zu Breslau, Matthias⸗Gymnaſ. dieSchula. Kandidaten Barthel
und Dr. Kothe,
zu Sunzlau der Gymnaf. Lehrer Dr. Reinhardt aus Haderd-
eben,
zu Görli =» . s Dr. Bünger aus Landöberg,
zu Kattowitz der Hülfdlehrer Diskowsky dajelbft,
zu kaͤnigebatt der Gymnaſ. Lehrer Dr. Protzen, und der
Schula. Kandid. Hanke,
zu Kreuzburg der Lehrer Dr. Mittelhaus von der höh.
Bürgerſch. zu Guhrau, und der Schula. Kandid. Dr. Peter,
671
zu Lauban der Lehrer von Reneffe von der böh. Bürgerſch.
zu Ohligs
zu Del = ⸗ ⸗ Dr. Polluge,
u Osnabrück,
zu Meppen der Hülfslehrer Schneiderwirth,
zu Aınöberg = = =» Dr. Potthaſt,
zu Dortmund: =- » Dr Wilh. Schulze,
zu Herford der Schula. Kandid. Dr. Schwartzkopf,
zu Koedfeld der ordentl. Lehrer Noterd vom Gymnaſ. zu
Attendorn,
zu Dillenburg der ordentl. Lehrer Löber von der Realſch. zu
Hanau,
zu Frankfurt a. M. der ordentl. Xehrer Dr. Cuers von der
Realſch. zu Elberfeld,
zu Barmen(aud Realjchule) der Schula. Kandid. Dr. Matthias,
zu Düffeldorf der ordentl. Zehrer Dr. Reinh. Braun von der
Realſch. zu Iſerlohn, und
zu Neuwied der ordentl. Lehrer Dr. Barlen vom Gymnal.
zu Bodum.
An der Lateiniſchen Hauptichule der Franke'ſchen Stiftungen zu
Halle tft der Schula. Kandid. Wehrmann ald Kollabarator,
am Gymnaf. zu Erfurt der Schula. Kandid. Giſecke ald wifjen-
ſchaftl. Hülfölehrer,
am Gymnaf. zu Kreuznach der ordentl. Lehrer Eickershoff von
der Realfch. zu Ruhrort ald Reallehrer;
Als techniſche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Hobenftein der Lehrer Hammer aus Königöberg,
zu Inſt — der techniſche Lehrer Becker von der Realſch.
u Wehlau,
zu Konik der Borfchullehrer Kalohr, und
zu Straßburg 1. Weſtprß. der Glementarlehrer Groß,
am Gym. zu M. Gladbach ift der Lehrer Limper ald Elemen-
tarlehrer angeftellt worden.
Dem Befanglehrer Schnöpfandem Kölnifhen Gymnaſ. zu Berlin
ift dad Prädikat „Muſikdirektor“ beigelegt worden. |
672
An dem Progymnafium zu Allenftein find: Oberlehrer Dr. Frie⸗
dersdorffvom Gymna). zu Marienburg zum Dirigenten ernannt;
ald ordentlihe Lehrer angeftellt die ordentlihen Lehrer Kahle
vom Gymnaf. zu Hohenftein, Dr. Begemann vom Gymnaſ. zu
Holzminden, und Dolega vom Gymnaf. zu Kulm, jowie die
Hülfslehrer Buchholz vom Gymnaf. zu Graudenz, und Meyer
vom Sriedridhd- Kollegium zu Königsberg; ald techniicher Lehrer an-
geftellt der Slementarlehrer Bogel aud Königsberg,
ed find am Progymnafium
zu Friedeberg N.M. der Schula. Kandid. Harnecker,
zu Fürftenwalde der ordentl. Lehrer Dr. Rogge von der
Lateiniſchen Hauptſchule der Franke'ſchen Stiftungen zu
Halle, und
zu Kempen, Provinz Polen, der interimiftiiche Lehrer Pietſch
ald ordentl. Lehrer angeftellt, .
dem ordentl. Kehrer Heinelamp am Progymnal. zu Siegburg ift
dad Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt, und
am Progymnaf. zu Prüm der Lehrer Dreſchner als Clementar-
lehrer angeftellt worden.
Die Wahl ded Oberlehrerd Dr. Münd an dem Gymnaf. und ber
Realſch. zu Barmen zum Direktor der Realihule zu Ruhrort
ift beftättgt,
dem Dberlehrer Boefzoermeny an der Petri-Realichule zu Danzig
ift dad Prädikat „Profeffor” beigelegt,
der Oberlehrer Rummler vom Gymnaſ. zu Gneſen in gleicher Eigen
ihaft an die Nealfchule zu Srauftadt verjegt,
der Gymnafiallehrer Dr. Kropatſcheck zu Wismar ald Ober:
lehrer an die Realfchule zu Brandenburg a.d. H., und
der Gymnaſiallehrer Dr. Dunder zu Hanau ald Oberlehrer an
das Realgymnafium zu Wiesbaden berufen,
zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Dr. Möller und Franken an der Petri-Realſchule zu Danzig,
Dr. Wolff an der Luiſenſtädtiſch. Gemwerbefchule zu Berlin, und
Pahde bei der Realfhule zu Mülheim a. d. Ruhr.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realichule
zu Danzig, Johannisſchule, der Hülfslehrer Flach,
zu Danzig, Petriihule, der Hülfslehrer Hilger, und der
Gewerbeſchullehrer Dr. Plög aus Liegnig,
zu Elbing der Schula. Kandid. Dr. Neubauer,
zu Berlin, Friedrichs-Werderſche Gewerbeſch., der Oberlebrer
Dr. Dickmann vom Sohanneum zu Hamburg,
zu Breslau, Realſch. am Zwinger, der Schula. Kandid. Dr.
Schroller,
zu Neiße der Schula. Kandid. Kreutzberg,
673
zu Magdeburg, Realſch. II.D., der Schule. Kandid. Dr.
Duchateau, und der ordentl. Lehrer Dr. Rogioue von
‚ ber höheren Töcdhterfchule zu Straßburg,
zu Altona der Schula. Kandid. Schüth,
zu Selle der ordentl. Lehrer Bötjer vom Gymnaſ. zu Stade,
zu Go8lar der Oberlehrer Dr. Hilmer vom Gymnaf. zu Son-
deröhaufen, und der ordentl. Lehrer Dr. Krafft von ber
Realſch. zu Mülheim a. d. Ruhr,
zu Dfterode der Hülfslehrer Deliuß,
zu Iſerlohn der Scula. Kandid. Dr. Knuth,
zu Zippftadt der Schula. Kandid. Reismann,
zu Sranffurt a. M., Mufterihule, der Hülfdlehrer Dr. Forte,
zu Frankfurt a M., Klingerfhule, der ordentl. Lehrer Wilde
vom Gymnaſ. dafelbit,
zu Duisburg der Schula. Kandid. Klaas.
An der Realfhule zu Wehlau ift der Lehrer Zigann von dem
v. Conradi'ſchen Snftitut zu Jenkau als techniſcher Lehrer,
als Elementarlehrer find angeftelt worden an der Realichule
D. zu Magdeburg der Lehrer Schulz.
II. D. zu Magdeburg = = HRegener.
Den Reftoren
Dr. Seitz an der höheren Bürgerfchule zu Marne, und
Dr. Döring = = ⸗ ⸗ zu Sonderburg
iſt das Prädikat „Profeſſor“, und
dem ordentl. Lehrer Dr. Kroll an der höh. Bürgerſch. zu Striegau
der Oberlehrer⸗-Titel beigelegt,
an der höh. Bürgerſch. zu Dtterndorf der Kollaborator Sage»
biel zum erften ordentl. Zehrer und Konrektor befördert,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der höheren Bürgerfchule
zu Riejenburg, Regierungsbzk Martenwerder, der ordentl. Kehrer
Salpater von der höh. Dürgerid. zu Löwenberg i. Schleſ.
zu Nauen der Schula. Kandid. Dr. Cunerth,
zu Löwenberg i. Schlej. der Realſch. Lehrer Deltjen auß
Oldenburg,
zu Striegau der Gymnaf. Lehrer Kosbadt aud Torgau,
zu Marne der ordentl. Lehrer R. Müller von der höh. Bürgerich.
zu Lübben,
zu Northeim der Schula. Kandid. Dr. Sprenger,
zu Dtterndorf>» ⸗ Sieglerſchmidt,
zu Papenburg⸗ ⸗ ⸗ r. Hupe,
zu Altena der Gymmaf. Lehrer Dr. Lohmeyer aus Herford,
und der Schula. Kandid. Ernit,
zu Lüdenfcheid der Lehrer Schrodt aud Nauen,
zu Oberlahnſte in der Realſch. Lehrer Hie de and Mülheim a. Rh.,
674
zu Wiesbaden ber orbentl. Lehrer Güth von der höh. Bürgerſch.
zu Heröfeld, und
zu Bierfen der Schula. Kandid. Pfenninger.
An der höh. Bürgerfh. zu Lauenburg a. E, Kreis Herzogth.
Lauenburg, ift der Glementarlehrer Heyn aus Kolberg ald Zeichens
lehrer angeftellt worden.
D. Sgullehrer-Seminare.
Der Seminar:Direftor Supprian zu Pyriz ift in gleicher Eigen-
ichaft an das Lehrerinnen-Seminar und die Augufta-Schule zu
Berlin verfept,
Zu Seminar-Direktoren find ernannt worden
der erfte Seminarlehrer Platen zu Sagan,
der Realſchul · Oberlehrer und Proreltor Schwarzkopf zu Landeshut,
der Rektor Dr. Heskamp an der höheren Stadtſchule zu Zanten,
der Lehrer Dr. Ganſen an der ftädtifchen höheren Töchterſchule
zu Krefeld, und
der Kreiß-Schulinipeltor Dr. Küppers zu Mülheim a. Rh.,
und ift verliehen worden
dem Aiaten bad Direftorat bed Schullehrer-Seminard zu Prß.
Eylau,
dem Sömartopt desgl. zu Pyritz,
dem Dr. Heskamp deögl. zu Fulda,
dem Dr. Ganfen bedgl. zu Odenkirchen, und
dem Dr. Küppers deögl. zu Siegburg.
Dem erften Seminarlehrer Nuflireftoe Selransti zu Graudenz
it der Rothe AdlersOrden vierter Klafje verliehen,
an dem Schul. Seminar zu Oranienburg ber Rektor und
Prediger Hinze aus Templin ald erfter Lehrer angeftellt,
der ordentl. Seminarlehrer Ortlepp zu Kammin zum erften Lehrer
am Schul. Seminar zu Pölik befördert,
zu ordentlihen Lehrern Fon befördert worden die Hülfölchrer
Karl Müller am Schul. Seminar zu Rofenberg, und
xöhler, ⸗ zu Liebenthal,
ald ordentliche Lehrer find angeſtellt worden
am Schul. Seminar zu Fulda der Schule. Kandid. Füller,
am Lehrerinnen-Seminar zu Zanten ber Hauptlehrer Meurer
aus Lindenthal, “
am Schul. Seminar zu Siegburg ber bei diefer Anftalt bereits
beihäftigte Lehrer Böder aus Bendorf,
am Schul. Seminar zu Wittlich der bei biefer Anftalt bereits
beihäftigte Lehrer Weſſel aus Barmen, zugleich ald Mufiklehrer;
als Hülfßlehrer find angeftellt worden an dem Schullehrer-Seminar
zu Bredlau der kr Hanke von der Vorſchule des Matthias
Gymnaf. dafelbit,
675
zu Rofenberg der Lehrer Kothe aus Bolfenhain,
zu ne der bei diejer Anftalt bereitö beichäftigte Lehrer
aald,
zu Erfurt die bei diejer Anftalt bereits beichäftigten Lehrer
Stade und Schauerhammer,
zu Neuwied der bei diefer Anftalt bereits beichäftigte Lehrer
K. Beder aud Saarbrüden,
zu Kempen der Lehrer Lentz aus Eupen.
nn
Es haben erhalten den Königlichen Kronen-Orden vierter Klaffe:
Datz, evangel. Lehrer zu MWelterod im Rheingaufreife,
Hennig, evangel. eriter Xehrer, Kantor und Organift zu Magonin,
Krs Kolmar i. Poſ.,
Rozynski, fathol. Schulreftor zu Danzig ;
den Adler der Inhaber ded Königl. Hausordend von Hohenzollern:
Bartholdy, evangel. Lehrer zu Gollnow, Krs Naugard,
Bergmann, evangel. erfter gehrer zu Berleburg, Krs Wittgenftein,
Braun, evangel. Kirhichullehrer und Organift zu Miswalde,
Krs Mohrungen,
“Hoffmann, kathol. Lehrer und Organift zu Diih Raſſelwitz,
Krs Neuftadt Ob. Schleſ.,
Huftadt, evangel. Xehrer zu Gruiten, Krs Mettmann,
Keitel, deögl. und Küfter zu Oberribdorf im Manöfelder See-
reis,
Kretfhhmer, kathol. Lehrer zu Bielau, Krö Neiße,
Krüger, evangel. Lehrer und Küfter zu Gölnig, Krs Luckau,
Küh ne ‚evangel. Lehrer und Küfter zu Biejenthal, Krs Ober:
arnim,
Kunz, kathol. Hauptlehrer zu Schmiegel, Krs Koften,
Lange, evangel. Lehrer zu Brieg,
“chm —— desgl. und Organiſt zu Pomehrendorf, Landkreis
ing,
Lenz, evangel. Lehrer zu Breſin, Krs Schwetz,
Meyer, desgl. zu Weſterbeck, Krs Tecklenburg,
Müller, desgl. an der Roſengarten-Knabenſchule zu Stettin,
Piper, evangel. erfter Lehrer an der Mädchenfchule zu Gollnom,
Krd Naugard,
Prudlo, kathol. Kehrer zu FreisKadlub, Krs Rofenberg Ob. Schleſ.,
Rothſtein, evangel. Hauptlehrer zu Elberfeld,
Sar, evangel, Lehrer, Organift und Küfter zu Kranenburg, Krs
Kleve,
Schienke, evangel. Lehrer zu Dammfelde, Krd Martenburg,
Schütze, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Spergau, Krs
Merjeburg ;
676
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Böttcher, evangel. erfter Lehrer zu Duiftrup, Krs Habdersleben,
Erythropel, evangel. Lehrer zu Rethen, Landkrs Hannover,
Gertfen, kathol. Lehrer zu Ahmſen, Krs Meppen,
Goldſchmidt, ifraelitifcher Lehrer zu Hoof, Krs Kaſſel,
Hagemann, evangel. Lehrer und Küſter zu Gr. Grunow, Krs
Dramburg,
Janßen, evangel. Lehrer zu Canum, Krs Emden,
‚tämpfer, fathol. Lehrer und DOrganift zu Ober⸗Netphen, Krd
iegen,
Körner, evangel. Lehrer und Küfter zu Klein Schönebed, Krs
Niederbarntm,
Krieg, evangel. Lehrer und Küfter zu Darrig, Krs Ruppin,
Krüger, evangel. Xehrer zu Welnitz, Krs Gneſen,
Mader, kathol. Lehrer zu Kaltenbrunn, Krs Neurode,
Näfe, evangel. Lehrer zu Kreiſchau, Krs Steinau,
Pleſſe, deögl. zu Smpede, Landkrs Hannover,
Reinſch, desgl. zu Groß-Sperrenwalde, Krs Prenzlau,
Rüdiger, desgl. und Küfter zu Hafelberg, Krs Oberbarnim,
Schröder, evangel. Lehrer zu Vorwerk, Krs Rotenburg t. Hann.,
Seibt, dedgl. und Küfter zu Krien, Krs Anklam,
Seinede, evangel. Lehrer zu Bothmer, Krs Fallingboftel,
Strauß, evangel. Kirchſchullehrer und Organift zu Di. Wilten,
Krs Friedland,
Bogeler, evangel. Lehrer zu Mächterfen, Krs Lüneburg,
Weigand, kathol. Lehrer zu Flörsheim im Mainkreife, und
Wie H n er fathol. Lehrer und Organift zu Klein» Graben, Kr
rebniß :
Sta 2. Shnldiener bei dem Friedrichs-Werderſchen Gymnaf. zu
erlin.
—
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geſtorben:
der Kreis⸗Schulinſpektor KuUznik zu Falkenberg Ob. Schleſ.,
der ordentl. Profeſſ. Dr. Heimſoeth in der philoſoph. Falult.
der Univerſ. zu Bonn,
der ordentl. Drofef or der Theologie Konſiſtorialrath Dr. Sieffert
an der Univerſ. zu Köntgäöberg,
der Sektionschef im geodätijchen Sufiltut Profeffor Dr. Bre»
miter zu Berlin,
der Direktor ded Martenftifts- Gymnaf. Profeflor Dr. Heyde⸗
mann zu Stettin,
die Oberlehrer Peer Pohl am Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnaſ.
zu Poſen, Profeffor Haffe am Pädagogium zu Magbe-
677
burg, Konreftor Delfer am Gymnaſ. zu Lingen, und
Dr. Brutkowsky am Gymnaf. zu Hadamar,
der Direktor der Realihule zu Nordhaufen, Dr. Burghardt,
die Oberlehrer Profeſſor Auguftin an der Luifenftädtiichen Real-
ihule zu Berlin, und Profeffor Dr. Fuhlrott an der
Realſchule zu Elberfeld,
der ordentl. Lehrer Lanzenberger an der Koönigsſtädtiſchen
Realihule zu Berlin.
In den Rubeftand getreten:
der Oberlehrer Dr. Zander am Friedrich Kolleg. zu Königs—
berg 1. Prß.,
der Oberlehrer Profeffor Dr. Steiner am Gymnaſ. zu Kreuz:
nad, und iſt demjelben der Rothe Adler-Drden dritter
Klaffe mit der Schleife verliehen worden,
der ordentl. Xehrer Sungband am Gymnaf. zu Dortmund,
der ordentl. Zehrer Dr. Schulte am Progymnal. zu Fürften-
walde,
der Oberlehrer Profeffor Dr. Bühmann an der Friedrich-
Werderſchen Gewerbeſchule zu Berlin, und ift demfelben
der Rothe Adler:Drden vierter Klaffe verliehen worden,
der Ben Lehrer Wiegand an der höheren Bürgerſchule zu
Kaſſel.
Wegen Berufung in ein anderes Amt im Inlande:
der Oberlehrer Dr. Auguft am Humboldts-Gymnaſ. zu Berlin,
der Oberlehrer Dr. Böhm an der Luiſenſtädtiſchen Gewerbefchule
zu Berlin.
Außerhalb der Preußiſchen Monardie angeftellt ıc.:
die ordentl. Lehrer Dr. Zillgenz vom Gymnaſ. zu Wittſtock,
und Dr. Brandt vom Gymnal. zu Saarbüden.
Aufibhre Anträge entlafjen:
die ordentlichen Lehrer
Dr. Rüter von der höheren Bürgerſch. zu Marne,
Kenbler = = = = zu Segeberg, und
Dr.Rumpen» = = zuOberlahnſtein.
Anderweit ausgeſchieden:
der Seminar⸗Direktor Kubowicz zu Erin.
678
Inhaltsverzeichniß des November- und Dezember-Hefted.
191) Nachweiſungen über die Zahl ber vorhandenen ehren und Lehrerinnen-
Stellen und deren Beſetzung zu Anfang Iuni 1877 €. 56
192) Beſchwerde aus verfchiebenen Orten der Provinz Weßftfalen und der
Rheinprovinz über Anordnungen ber Staatsregierung auf dem (Nebiete bes Unter-
rihtsmefense S. 6u7. — 193) Befchwerbe einiger Mitglieder des Haufes ber
Abgeordneten über Anordnungen ber Staatsregierung auf dem Gebiete bes Unter⸗
richtsweſens S. 615. — 194) Behörde, bei weldher die kallulatoriſche Feſtſtellung
der Bauanfchläge zu erfolgen bat ©. 618.
195) Reftorat an der Univerfität zu Halle &. 619. — 1%) Arbeitstifche
Ir Preußiiche Gelehrte in der zoologifhen Station bes Dr. Dohrn zu Neapel
619. — 197) Studium der Medizin im Auslande ſeitens deutſcher Realſchul⸗
Aiturienten in Beziehung auf Approbation als Arzt in Deutfchland ©. 619. —
198) Verleihung goldener Medaillen an Künfller S. 620. — 199) Breisanfgabe
für Angabe einer Maſſe zur Herftellung der Abgiffe von Kunftwerlen ©. 620.
200) Kontrole über die Beſchäftigung ungeprüfter Randidaten an böb. Unter»
rihte-Auft. (Balatanzeigen) S. 622. — 201) Verwendung bezw. Rüdlieferung
der Mehreinnahmen u der Erfparniffe der aus Staatsfonds fubventionirten
höh. Unterrichts-Anf. ©. 623. — 202) Zahl der an das Minifterium vinzu-
fendenden Wrogramme ©. 624. — 203) Stipendien-Stiftungen bei dem GEymnaſ.
zu Schleufingen ©. 624.
204) Verzeichniß der Königl. Lehrer⸗ und Fehrerinnen-Seminare ©. 025. —
205) Verträge über Einrichtung von Seminar: Uebungsſchulen ©. 630. — 6)
Beforgung ber Rendantur bei Präparandenanftalten S.032. — 207) Ausschluß
ber nicht in Preußen angeftellten Lehrer von ber zweiten Prüfung ©. 632 —
208) Bericht über einen vierwöchentlichen Turnkurſus filr Glementartehrer ©. 0633.
— 209) Berechtigung des Lehrers zur Nubung ber fir die Schufftelle ausge⸗
fetten Ländereien &. 638. — 210) Berficherung der Seldfrltchte der Lehrer gegen
Hagelihaben S. 638, — 211) Kortfall der Wittwenkaffenbeiträge von den mit
Lehrerinnen definitiv bejegten bisherigen Lehrerſtellen S. 639. — 212) Zweiter
Nachtrag zu dem Statut ber Allg. Deutſchen Penfions +» Anfalt für Lehrerinnen
und Erzieherinnen ©. 639,
213) Leitung und Ertheilung des kathol. Religionsunterrihtes in ber Volls⸗
ſchule S. 642. — 214) Unterrichtsiprade für bibliihe Geſchichte auf der Unter-
ſtufe utraquiſtiſcher Schulen ©. 658. — 215) Methode des Schreibunterridts
&.659. — 216) Führung des Lebrberichtes (Schultagebuches) S. bou. — 217)
—— einer paritätiſchen Schule mit aufſteigenden Klaſſen an Stelle von
Konfeſſionsſchulen ©. vbl. — 218) Aufbringung der Schullaften in ber Pro-
vinz Breußen, insbefondere Leiflungen der Fuden, Beihilfe aus Kommmualmitteln
für öffentliche jüdiſche Schulen S. 664.
219) Verleihung der Rechte ber juriftiichen Perfon 8 665. — 220) Zu⸗
wendungen im Reſſort ber Unterrichts ⸗Verwaltung S. bb
Perſonalchronik S. 668,
Drudfebler-Beridhtigung.
Seite 571 diefes Deftes iſt unter B. Kol. 8. ber ſtatiſtiſchen Nachweiſumg in
der Ueberſchrift flatt „(Rol. 7. b.)“ zu leſen: „(Kol. 6. b.)“. Die Ueberſchrift ber
Kolonne 8. lautet demnach
„Bon den. nicht befetten Stellen (Rol. 6. b.)“
Drud von 3. 8. Starde in Berlin. u
Chronologiſches Negifter
zum Gentralblatt für den Jahrgang 1877.
Abkürzungen:
U. Ordre — 9. Erl. — U. Berord. = Allerhöchſte Ordre — Allerhöchfter
Erlaß — Berhöchte Berorbnung.
Bel. d. Reichel. A. = Belanntmahung bes Herrn Reichskanzlers bzw. des
Reichetanzfer- Amis.
St. M. Beſchl. = Staats-Minifterial-Beichluß.
M.B. -— M. Bel. — M. Bei. — M. Genehm. — Minifterial-Berfügumg,
— a fannıtmadung, — Beſtätigung, — +Genehmigung.
54.8.8 Sch.K. Bek. = Berfügung eines Königl. Brobingial- Schul⸗
tollegiume.
. B. — R. Bel. = dögl. einer Königl. Regierung.
8.8. — bögl. eines Königlichen Konfiforiums,
Der nuabe C. zugefegt = Eirkular.
Erf. d. Ob. Trib. — Erfennmig des König. Ober-Tribunals.
Ert. N S Berw. Ger. = Erfenntniß des Königl. Oberverwaltungsgerichts.
Erf. d. Komp. Ser. 9. — Erkenntniß des Königl. Gerichtshofes zur Ent-
Iheibung der — ⸗Konflikte.
Bel. d. Alad. d. K. — Bekanntmachung der Königl. Akademie der Künſte
zu Berlin.
Seite Seite
1876. 1876.
11. Same Statut. Ausug. -. 9| 7.Dumr M.B..... 3
Be... a 38
15. April U. Ordre . . . . 39113 — ME. v. 11. 6528. ) 31
20, Iuli bel. 20.2.0939 13. — begl (U. 111. 14269.) 114
31. — bl. . 22.2.9 15. _ sel 2...’ .. aa
17. Septbr bögL. . 2. 39 | 1 — 3*
29. — Intrultion. . . 107 Br — 2 es ®. * a0
2. Otlir M. 8 247 | 22. — Belauntm.. . . . 71
9. — bel 2. 2... 479 m. MED. ih
18. — U Orr. . 350 38. — ME. it
21. — Ben! 000. BO, — bagl . Do. 6696 96). 19
21. — Erl.d. Ob. Verw. Ger. 154 | 0. — ME. .(D. Ii. 7136) 29
8. Novbr M. EB. . . . 4858|. — * c. 620) 78
i8. R. C. B..... 425 30u. — daogl. (U. II. 15046.) 103
29. — Ert.d. Ob. Berw. Ger. 51
WW. — W. s.(v. iv. 6öy 187.
30. — vostl. (U.11.6351.). 3 | _ Zam Preisausſchreiben. . 16
1. Dambr Statifl Rahme. . | 5. — MEB. ... 0
2. Erk. d. Ob. Berw. Ger. 116 | 6 — bel. -». .:. 2...
45”
1877.
10. Janrr MB. ....
13. — Ert.d. Ob. Berw. Ger,
13. — Erk.d. Komp. Ger. 9.
5. — M.EB....
17. — Ben! ⸗ .
17. — Erk.bd. Ob. Berw. Ger.
3. — M.E.%. (G.II.244,)
23. — M.B. (G.II. 8533.)
#4. — M.E.8.(G. 11.5178.)
24. — dögl. (U. II. 60.)
24. — begt. (U. II. 5243.)
23. — yabıeberiät . ..
7. — M. Bel.
27. — Dean &. £ Kaif.
u ö ronpr.
27. — 1. Dre . . ann.
29. — 0
30. — 4 ®.. .
31. — begl. (U. IL 67).
zi. — m al. (U. 111. 5959.)
3. — ®. (U. I. 7).
A. — Ba. (0. 11.6414).
31. — begl. (U. III. 5389.)
3. — dsl. (U. II. 5249.)
3. Febt MB... ..
5. — R. C. B. 0 0 . .
1. — NEE...
7. — Erk. d. Ob. Verw. Ger
8. — M. C. V. o 0 .
9, —- begl. . . . 0
10. — M. B. . 0 0 e
1. — Nefnt. . .
13. — M. €. B. . 0
14. — M. B. . . D . .
15. — Reglement .. .
15. — M. C. B. oo. 04
16. — bögl. . . e . .
17. — M. Bel . .o9 ee
19. — Bel. d. Alad. b. e..
19, — degl. . . . o .
19. — degl 0 . 0 0
19, — M. B. (U. II. 259.
19. — degi (U. III 6168.)
20. — doogl. . . ® . D
21. — ea. 0 .
24. — Bed. Alad. db. 8
4. — Gi . .
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1. März M. C. B.....
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M. 136
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dsgl. (D. II. 365.) 145
begl. 0.0.18
mM. Bet. oo... 161
7
Bel. einer Fakult..
136
Geſetz 257
d. . iIĩ. 6b60) 135
M. Beſtimmungen 146
(U II. 5142.)
.€.8.(U.III.936.) 149
4. Ordre . 350
M. C. B... . 145
M. 8. 192
R. C. ® (Ü. II. 1070) 235
Bel. d. Reichsk. A 224
M. C. B.. 190
bagl. (U. IM. 392.) 149
M. Bel. (U. 1.5934) 223
bel. . 190
Ert. d. Ob. Berm. Ger. 241
M. Bet. (G.1.799) 1%
.&8... 246
(U. IL, 7473 ıc.)
Erf. d. Ob. Berw. Ger. 237
M. C. VB.... 226
Reglement... 192
MB... 2.2.
del. . » 0. 326
M. C. B. ® “ “ ® 305
1. Orr . . . 350
Statut. Nachtrag 639
u. DOrdre . . . 360
M. Bel. — [ } [} ® 330
M.E.B.....23
MB... .. 331
1. Orr . . .» . 350
M.EB.. .. 293)
M. Beſtät. . - 640
Borfäriften . . 397
M. C. B..... 288
A. Orbre. 350
Erk. d. Ob. Bew. Ger. 372
M. B..... . 8347
A. Ordre 350
Reglement. „. . . 278
M. Bl. . . 2». 387
degl. ‘ ® “ } o 283
begl. . . 338
N. €. 00. 4
M. C. B.. .. 308
30.
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Ert.d. Ob. Berw. Ger.
Bel. einer Fakult..
Statiſt. Nachweiſ.
M. V. . ® es ®. ®
M. C. B...
begl. ® [1] } “ [
degl. . .
MM. B. (U. II. 1496.)
begl. (U. III. 9745.)
Ob. Trib. Urtbeil .
M. Bl. . . »
M. C. B..
M. B. ‘ oe
Neglement . . . »
Outagpten eo...
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dagl. . ..
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Regulativ . . » »
M. 8. eo o [ f\ eo
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Bed. . 2 2.
R. C. 8.
dsgl....
degl.. 8
M. C. B.(D. II. 1859.)
begl. “ ® ® “
R. C. B...
Bertrag...
M. B.
bogl. (Ü. IT. 1914.
M.Bel.(U.III. 2846.)
M.E.B.(U.1.2240.)
bei. “ [2 “. . 2
Auguft a d. Alab. d. K..
. C. V.
1877.
14. Anguf MB... 0.
15. NR. €. 8. 0 0 0
17. — 1. Ordre . . . .
18, — M. B. . e . . .
18. — degl. 0 e . .
22, — dgl. . . . 0 .
2. — WO... .
24, — M. C. B. . 0
25. — M. B. . . [) ®
25. — A. Ordre . . .
28, — M. B. . . e
29. — U One . .
30. — Bel. d. Alad. d. 8
31. — M. B. . e e .
6. Septbr X. Verordn. .
12. — dCi Schreiben ..
14. — M. B. . . ® « .
15. — K. C. V. 0 .
19. — R.E.B....
21. — M. C. VB....
21. — R. C. B. 0 0 e °
22. — Gtatut . ..
24. — M. B .
26. — Bel. d. Reihel. A..
26. — M. .o ‘ .
29, — dogl o . “ . .
3. Ohr MB... ..
4. — bel . . 2...
5. — begl. (U.II.2349,) .
5. — M.E.B.(U. 0.131837.)
6. — degl. . “ ® .
13. — M. B. “ . . 0
19. — M. C. B....
20. — M. B. 0 0 . e e
31. — degl. 0 O . .
9. Nobbr M. EB...»
10. — M. B. . . .
11. — R. C. B. . . . .
13. — M 8 W. IH. 15917.)
13. — benl:
( IH. 13800, 1
15. — Degl. . o .
15. — Breisansfcreiben
2. — Be d. Reichsk. A..
Sad: Negifter
zum Centralblatt für den Jahrgang 1877.
(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.)
A.
Abguſ Kunſtwerken. Preisaufgabe für Auffindung einer neuen Guß ·
maſſe 620.
Abiturientenpräfungen an ben höheren Unt. Anſt., flatiſtiſche Nach-
meifung 137.
Aerzte. Studium ber Medizin im Auslanbe feitens beuticher Realichul-
[biturienten im Beziehung auf Approbation ale. Arzt in Deutſchland 619.
— Ausfgluß ber Annahme eines Anflaltsarztes bei Präparandenanf. 343.
Alabemie ber Wiffenfhaften zu Berlin. Berfonal-Beränderungen 283.
Alabemie ber Küinfte zu Berlin. Beflätigung ber Wahl bes Bräfibenten
und bes Steflvertretere befjelben 325. Runtausfeilung 75. 350, Berleipung
von Mebailen 620. Preisbemerbungen: großer Staatspreis 75. 380.
Micael-Beerfcher Preis I. Stiftuug 75, desgl. IL. Stiftung 223, Preis.
ertheilung fir Gtiftung I. unb Il. 380. Meyerbeer’idhe Stiftung unb
d. Rohr’fce Stiftung 380.
Alabemifhe Benefizien für Studirende der Theologie im erſten Gemefter
in Beziehung auf bie Reife im Pebräifhen 443. J
Ulademifhe Würden. Beilegung, ober Verſagung bes philoſophiſchen
Doktortitels im amtlichen Verkehr 133.
Alumnate bei Opmnafien. Beleuchtung ber Wohn- ı. Räume 332.
Amtslautiouen |. Kautionen.
Amtefuepenfion. Aufbringung und Berwenbung bes Lehrergehaltes, ins ·
beionbere Bermenbung eines Staats zuſchufſes zu bemfelben, bei Amtefnsp.
eines Lehrers 344.
Amsenorpeber. Zuftänbigkeit berfelben in Betreff ber Schulunterhaltungs-
koſten 42.
Anfaltsargt. Ausſchluß der Annahme eines folgen bei Präparandenanfl. 343.
Armee-€ Ya g-Mannidaften. Echufbilbung, flatift. Nachweiſuug 427.
Auffict, ſtaatliche, über Volteihulen ſ. Schulaufficht. J
Ausländifhe Echulamts-Bewerber und «Bewerberinnen |. Schuldienſt.
Ausfellung zu Vrüffel, Betheiligung bes Preußifhen Miniſteriums ber geift-
lichen ac. Angeleg. Preie_92. Funfansfelung zu Mabrib i. 3. 1878,
Betheifigung denticher Kunſtler 326.
B.
Bauerliche Grundſtage. Freilafſung des Guteherrn des Squlortes von
Seren heltungebeitägen Hiafahıle der von ihm erworbenen bänerl.
mbf. 237.
683
Banknoten f. Reichsbanknoten.
Bauanfhläge Behörde, bei welcher die Talkulatorifche Feſtſtellung derſelben
zu erfolgen bat 378. 618.
Ban. und Maſchinenfach. Gewerbefchulen umb Realſchulen 2. O., beren
Abiturienten zur Irüfung für den Staatsdienft im Mafchinenfache zugelaffen
werben
Bauſachen, freitige. AZuläffigkeit bes Berwaltungsftreitverfahrens in firei-
tigen Schul⸗ und Küfterhausbaufadhen, Zeitpunkt für den Uebergang ber
tſcheidung auf die Berwaltungsgerichte 368. Zuſtändigkeit fir ben —*
von Banreſoluten im Geltungsbereiche des Geſetzes vom 26. Juli 1876: 175.
Umfang der Schulbauten rüdfihtlih der Zuftändigleit der Schulauffidhte-
bebörbe über die Errichtung neuer Schulflafien und Lehrerfiellen 154.
Banweſen. Behörbe, bei welcher die kalknlatoriſche Feſtſtellung ber Baus
anfchläge zu erfolgen hat 378. 618. Kormelle Behandlung der Orgel-
bauten 8. — Beleuchtung in ben Alummaten von Oymnafien 332. - Um⸗
fang der Schulbauten rüdfihtlich der Zuſtändigkeit der Schulauffichtsbehörbe
über Errichtung neuer Schufftaffen und Lehrerftellen 155. Größe der Schul-
re znach Kubikinhalt und in Beziehung auf den Zuwachs der Kinder⸗
ahl 247.
Beer'ſche Stiftungen für Kunſtler ſ. Alad. d. Künſte.
Beleuchtung in den Alumnaten höoh. Unt. Anſt. 332.
Ben —— bei der Univerſ. zu Oöttingen, Preisertheilung 136, Preis⸗
aufgabe 320.
Beloldungen ber Lehrer an 55h. Unt. Anfl. Verfiigung über Befolbungs-
erfparniffe 229. 623.
— echrer an Schullehrer-Seminaren. Berfügung über Befolbungserfpar-
niffe 149.
— der Lehrer an Präpar. Anfl. Wohnunggsgeldzuſchuß f. d.
-— der Elementarlehrer. Fortdauer des Gehaltsbezuges für die Zeit einer
Militairdienftleiftung 345. Gehalt während einer Amtefuspenfion 344. Be-
rechnung ber Dienh eit für Gewährung ber Dienftalterszulage bei Unter-
brechung der Umtethätigteit 411. NRemuneration fir ben eine Lehrerflelle
vorübergehend verwaltenden PBräparanden, insbefondbere Gewährung einer
Staatsbeihiilfe 150. Ländereinugung ſ. Dienſtland. — Befugniffe der ſtädt.
und ber Schulauffichtsbehörde bei Feſtſetzung ber Lehrergehälter 109.
Bewabranftalten für Kinder in vorjhulpflihtigem Alter. Charakter, Auf-
fihteführung 440.
Bibliotheten. Lanbesbibl., Verabfolgung neuer Berlagsartilel 11.
— Univerfitäts-Bibl., Ueberficgt über die bauernben Ausgaben nad) bem Staate-
baushaltsetat pro 1877/78: 72. Reglement für bie Bibl. Kommiſſion zu
Halle 74. Reglement für die Univerj. Bibl. zu Berlin 311. Inſirnktion
für die Kuftoden der Univerf. Bibl. zu Halle 322. Benutzung und Ber-
mebrung ber Univerf. Bibl., Auszüge aus Yahresberichten für 1876: Bonn,
Breslau, Königeberg 280. 281, Kiel 379.
— Einfenbung ber, wiſſenſchaftl. Abhandlungen enthaltenden Programme höh.
Unt. Anfl. an die Univerf. Bibl. zu Straßburg 1. Elf. 394.
— Kreis-Lehrerbibliotbefen im Negierungebezirt Oppeln: Einrichtung, Bei
hülfen, Beiträge, Benntzung, Verwaltung 346.
Bibfifhe Geſchichte auf der Unterflufe ber (polnifchen) Vollsſchulen, Unter-
richtsſprache 658.
Bildende Küinfte ſ. Kunſt.
Blindenanftalt zu Breslan, Anzug ans dem Jahresbericht für 1876: 490.
Brüggemann: Heilsgefhichte in bibliſchen Geſchichten erzählt 114.
Bürean-Einrihtungen ber Kreis. Schulinipeftoren. Beſchaffung ber
Koſten, insbeſondere Mr Dienfifiegel 5.
Bürgerlide Gemeinden in Beziehung auf Schulweſen. Befugniffe ber
686
S.
Habilitation ber Privatbogenten. Gebraud der dentſchen und der lateiniſchen
Spread bei den Hab. Leitungen in ber medizin. Fakult. ber unbe en
alle 70.
Hagelſchaden. Verfiherung ber Feldfrüchte ber Lehrer genen .
Se onfifor. Bezirt Hannover 638. Feldfruch b gegen Hagelſch.
Handarbeiten ſ. Weibliche Handarb.
Hauptlehrer. Inſtruktion für bie Hauptl. zu Renbsburg-Neuwert 107.
dan? gärten, ber Landſchullehrer. Preisaufgabe für eine Anleitung zur An-
egung 152.
Hebräifhe Sprache. Alademiſche Benefizien für Studirende der Theologie
im erſten Semefter in Beziehung auf bie Reife im Hebräifchen 443. Ma-
turitätsprüfung im Hebräiſchen in ber Provinz Schleswig-Holflein 144.
Heil sgeſchichte ın bibliihen Geſchichten erzählt, von Brüggemann 114,
Hinterbliebene von Beamten, Geiftlihen, Lehrern. Gitelorge durch Lebens⸗
verfiherung 133. ©. a. Wittwenlaſſen.
HSippauf: über Konſtruktion der Schulbank 294.
Humboldt- Stiftung. Jahresbericht 12.
I
Sahresberichte Über bie Univerf. Inftitute, Termin 136.
Inftription. ae mi für die Stubirenden der Theologie auf ber Alabemie
zu Münfter, ſich ſofort bei Beginn ihrer Studien bei ber theologiſchen
(ftatt bisher bei der philoſophiſchen) Falultät einfchreiben zu Taffen 1U.
Internat bei Schullehrer-Seminaren. Unterftügungen für bie Zöglinge, Etats⸗
einrichtung in Beziehung hierauf 103.
Judiſche Schulen. Aufbringung der Echullaften in ber Provinz Preußen,
insbefonbere Leiftungen ber Juden, Kommunalzufhuß für öffentliche jüb.
Säulen 663.
Jugendſchriften von Ih. von Gumpert, aus einem Gutachten 426.
Inrififhe Perſon. Nachweiſ. Über Berleibung ber Rechte einer jurift.
Perſon 349. 665. Berleih. an bie Friebrid- Wild. - Stiftung für Marien-
bad 9. — Verleihung auf Grund eines Normalflatuts 4.
8.
Kabdetten-Lehranftalten. Zuläffigleit fofortiger befinitiver Anflelung der
Eivilfehrer 32.
Kaiferhans zu Goslar, Konkurrenz zur Ausſchmücung bes Kaiſerſaales 479.
Saltulaterif he Feſtſtellung ber Bauanfchläge. Behörde, bei welcher diefelbe
zu erfolgen bat 378. 618.
Kandidaten, ungeprüfte, Beſchäftigung an höh. Unt. Anſt. 78. Kontrole 62%,
Kapitalien höh. Unt. Anſt. VBerzinslihe Belegung ber ſtapitalien 396.
Ralfenwefen f. Etats- ıc. Weſen.
Rautionswefen. Ausſchluß der Sparkaflenbliher bei Veftellung einer Amts⸗
fautiou, Abmeflung einer Kaution auf den burch die kautionsfähigen Bapiere
darflellbaren Betrag 7. Aueſchluß einer Kautionsbeſtellung ſeitens ber
Borfteber der Präparandenanftalten bei Belorgung der Rendantur 632.
Kellner: Kurze Geſchichte ber Erziehung und bes Unterrichts 235.
Kirche. Fortdauer der Zugehdrigleit zum Schulverbanbe nah dem Austritte
aus der Kirche 174. 5,
Kkirchenviſitationen. Betheiliguing ber Lehrer und ber Schulkinder an ber
Religionspritfung bei Kirchenvifitat., Reg. Bez. Königsberg 347.
Kleintinderfihulen. Charakter als Grziehungsanftalten, Auffihteführung
durch die Ortsſchulbehörde und ben Kreis-Schulinfpeltor 440.
pen - m De an —
687
Kolloguium, Abhaltung befielben mit einem zum Oymnafial-Direltor aus-
erjehenen Lehrer duch das Provinzial-Schuflollegium ber betreffenden Pro-
pin 2
Komm ſarien, Tommiffarifche Berwaltung. Beſtellung eines Rommifjarius
ur Bertretung einer Öffentlichen Behörde oder zur Wahrnehmung des öffentl.
Gntereffes für die mündliche Berhandlung des Oberverwaltungsgerichts 132.
Diäten unb Fuhrkoſtenvergiltung für die im unmittelbaren Staatsdienſt
kommiſſariſch beſchäftigten Perſonen, die nicht unmittelbare Staatsbeamte
find, insbeſondere für Geiſtliche und Lehrer 305. Zagegelder eines als
Hülfsarbeiter bei einer Behörde kommiſſariſch beichäftigten Beamten bei
Dienftleiftungen anßerhalb des derzeitigen Wohnortes 364. Verrechnung bes
Wohnungsgeldzuſchuſſes für einen etatsmäßig angeftellten, zur Berfehung
einer andern Stelle tommiffarifch berangezogenen Beamten 439.
Kompatronat. Wegfall des flaatlihen Fompatr. über höhere Unterrichtean-
ftaften bei dem Aufbören des Bedürfnißzuſchuſſes aus Staatsfonds 19.
Konferenzen ber Lehrer an höh. Unt. Anflalten. Zuſtändigkeit der Ent⸗
cheidung über Zulafjung bes Antrages eines Lehrers zur Konferenzberathung
oder Ausfchliegung von berfelben 4852. Berfahren bei der durch Konferenz-
beſchluß erfolgenden Ausftellung ber Zeugniffe über bie wiffenfchaftl. Befähi⸗
ung für den einjährig freiwilligen Militärbienft 454.
Konfeflionefhulen ſ. Schuliyftem.
Kreis- Schulinfpettoren. Berzeichniß 185. WBeihafiung ber Koften ber
Bureaueinrichtungen, insbejondere eines Dienftfiegel® 5. — Beſchwerden aus
den Didzefen Paderborn 2c. über die Art ber Ausführung des Schulanf-
fichtsgefeßes 607. 615. Znziehung der Superintendenten als Kreis-Schul-
infp. zu ben Sitzungen ftädtifher Schuldeputationen 69. Betheifigung ber
Kreis-Schulinip. an der Beauffichtigung derjenigen Anftalten, welchen Kinder
im vorſchulpflichtigen Alter anvertraut werben 440.
Küfer- und Schulgebäude. Zuftändigfeit für den Erlaß von Baurefoluten
im Geltungstereidhe des Geſetzes vom 26. Juli 1876: 175. Zuläffigfeit
des Berwaltungaftreitverfahrene, Zeitpunkt für den Uebergang ber Entſchei⸗
dung auf bie Verwaltungsgeridhte 368.
Kunft, Kunftwerte. Preisaufgabe für Auffindung einer neuen Gußmaffe
620, für Ausfhmüdung bes Kaiferfaales zu Goslar 479. — Nachbildungen
antiter Eäufenkapitäle zur Abgabe an Unterrichtsanftalten 394.
Qunſtausſtellung zu Berlin |. Alad. d. Künfte, — zu Mabrib i. I. 1878,
Betheiligung Dentliher Künftler 326.
2.
Landdotation für Sculftellen |. Dienftland.
ganbesmünzen. Behandlung ber bei Königl. Kaffen eingehenden, nicht mehr
umlaufsfähigen Landesmünzen 6.
Landwirthihaftsiäulen. Auebifbung und Prüfung ber Lehrer für Land»
wirthſchaft an ben Landw. Schulen 327.
Lateinifhe Sprade ſ. Epraden.
Lebensverficherung. Fürſorge für die Pinterbliebenen von Beamten, Geiſt⸗
lichen, Lehrern durch Lebensverficherung 134.
Lebrhe ige (Sipnltagebug) in der Volsſchule, Führung deſſelben, Reg. Bez.
inden 660.
Lehrer, Lehrerfiellen an ben Univerfitäten. Nachweiſ. über die Zahl 194.
444. Grlinbung neuer Profefiuren 274.
— an 55h. Unt. Anfl. Zahl in den —— da angegeben.
— an Volksſchulen, Nachweiſungen über die Zahl ber vorhandenen 2ehrer-
und Lehrerinnenftellen und über deren Bejekung zu Anfang Juni 1877:
567. 678. Zuſtändigleit der Schulauffichtsbehörbe bei Beſtimmung über
die Errichtung neuer Schulllaſſen und Lehrerftellen 134.
686
S.
Habilitation der Privatbogenten. Gebrauch ber beutfchen und ber lateiniſchen
Spar bei den Hab. Leiflungen in ber medizin. Falult. der ——e—
Halle 70.
Hagelſchaden. Berfiherung ber Feldfrüchte ber Lehrer gegen .
Ge onfifkor. Bezirt Hannover 638. Feldfruch b gegen Hagelſqh.,
Handarbeiten ſ. Weibliche Handarb.
Hauptlehrer. Inſtruktion für die Hauptl. zu Renbsburg- Neuwerk 107.
dont gärten ber Landſchullehrer. Preisaufgabe für eine Anleitumg zur An-
egum 2.
Hebräifhe Sprache. Alkademiſche Benefizien für Studirende ber Theologie
im erſten Semefter in Beziehung auf bie Reife im Hebräiſchen 443. as
‚turitätsprüfung im Hebräiſchen in ber Provinz Schleswig. Holflein 144.
Heil sgeſchichte ın bibliſchen Geſchichten erzählt, von Brilggemann 114.
Hinterbliebeue von Beamten, Geiſtlichen, Lehrern. —*2* durch Lebens⸗
verfiherung 134. ©. a. Wittwenkafſen.
Hippanf: über Konſtruktion der Schulbant 294.
Sumbolbt-Gtiftung. Jahresbericht 12.
I
Jahresberichte über bie Univerf. Inftitute, Termin 136.
YInftription. Genehmigung für Die Stubirenden der Theologie auf ber Akademie
zu Münfter, ſich ſofort bei Beginn ihrer Stubien bei ber theologiſchen
(ftatt bisher bei ber philofophifchen) Yalnltät einfchreiben zu lafſen AU.
Internat bei Schullehrer- Seminaren. Unterftügungen für die Zöglinge, Etats⸗
einrichtung in Veziehung hierauf 103.
Judiſche Schulen. Aufbringung der Chulfaften in ber Provinz Preußen,
insbefonbere Leifiungen der Juden, Kommunalzuſchuß für öffentliche jüb.
Säulen 663.
Jugendſchriften von Th. von Gumpert, aus einem Gutachten 426.
Juriſt iſche Perſon. Nachweiſ. über Der leihung ber Rechte einer jurifl.
Berfon 349. 665. Verleih. an bie Friebrig- Wilh.- Stiftung für Marien
bad 9. — Verleihung auf Grund eines Normalſtatuts 4.
8.
8 adetten-Lehranftalten. Zufäffigleit fofortiger befinitiver Anftellung ber
Eivillehrer 32.
Kaiſerhaus Goslar, Konkurrenz zur Ausſchmückung des Kaiſerſaales 479.
Zalkulatoriſche Feſtſtellung der Bauanſchläge. Behorde, bei welcher dieſelbe
zu erfolgen hat 378. 618.
Kandidaten, ungeprüfte, Beſchäftigung ar höh. Unt. Aufl. 78. Kontrole 622.
Rapitalien höh. Unt. Anſt. Verzinsliche Belegung ber Hapitalien 396.
Ralfenweien f. Etats- ıc. Weſen.
Rautionsmwejen. Ausihluß der Sparkaflenbliher bei Beftellung einer Amte-
fantion, Abmeflung einer Kaution auf den durch bie fautionsfähigen Papiere
darftellbaren Betrag 7. Ausſchluß einer Kautionsbeflellung ſeitens der
Borfteher ber Präparandenanftalten bei Defergung der NRendantur 632.
Kellner: Kurze Geichichte der Erziehung und bes Unterrichts 235.
Kirche. Fortdauer der Zugehörigkeit zum Echulverbande nah dem YAustritte
aus ber Kirche 174. Du
Kirhenpifitationen. Betheiligung der Lehrer und ber Schnflinder an ber
Religionsprifung bei Kirchenvifitat., Reg. Bez. Königsberg 347.
Kleintinderfhulen. Charalter als Erziehungsanftalten, Auffihteführung
duch bie Ortsfhulbehörbe und ben Kreis-Schulinipeltor 440.
687
Kolloquium, Abhaltung deffelben mit einem zum Gymnafial⸗Direktor aus⸗
eriebenen Lehrer durch das Provinzial-Schuflollegium der betreffenden Pro-
pin .
Kommiffarien, kommiffariihe Bermaltung. Beflellung eines Kommifjarius
ur Bertretung einer Öffentlichen Behörde oder zur Wahrnehmung des Öffentl.
— fir die mündliche Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts 132.
Diäten und Fubrloflenvergiltung für die im mnmittelbaren Staatsbienft
tommiflarifh beichäftigten Verſonen, bie nicht unmittelbare Staatsbeamte
find, insbefondere file @eiftlihe und Lehrer 305. Zagegelber eines als
Hülfsarbeiter bei einer Behörde kommiſſariſch beſchäftigten Beamten bei
Dienftleiftungen außerhalb des derzeitigen Wohnortes 364. Berrechnung bes
Wohnungsgeldzufchuffes für einen etatsmäßig angeftellten, zur Berfehung
einer andern Stelle kommifſariſch herangezogenen Beamten 434.
Kompatronat. Wegfall des ſtaatlichen Kompatr. über höhere Unterrichtean-
falten bei dem Aufbören des Bedürfnißzuſchuſſes aus Staatsfonds 19.
Konferenzen ber Lehrer an höh. Unt. Anftalten. Zuftänbigfeit der Ent-
ſcheidung über Zulafjung des Antrages eines Lehrers zur onferenzberathung
oder Ausichliegung von derielben 452. Verfahren bei ber durch Konferenz«
beſchluß erfolgenden Anstellung der Zeugnifſe fiber bie wiſſenſchaftl. Befäht-
ung für den einjährig freiwilligen Militärbienft 454.
Konfeflionsfhulen f. Schulſyſtem.
Kreis- Schulinfpeltoren. Verzeichniß 185. Beſchaffung ber Koften ber
Bureaueinrichtungen, insbejondere eines Dienftfiegel® 5. — Beſchwerden aus
den Diözefen Paderborn 2c. über die Art der Ausflbrung des Schulanf-
fichtögeleßes 607. 615. Bnziehung der Superintendenten als Kreis ⸗Schul⸗
infp. zu den Sitzungen flädtifher Schuldeputationen 69. Betheiligung ber
Kreis-Schulinip. an der Beauffichtigung derjenigen Anftaften, welchen Kinder
im vorfchulpflichtigen Alter anvertraut werben 440.
Küfter- und Schulgebäude. Zuftänbigkeit für ben Erlaß von Baurefoluten
im Geltungstereidye bes Geſetzes vom 26. Yuli 1876: 175. Zuläſſigkeit
bes Verwaltungsftreitverfahrene, Zeitpunkt filr den Uebergang ber Entichei-
dung auf die Berwaltungsgeridhte 368.
Kunſt, Kunſtwerke. Preigauſgede für Auffindung einer neuen Gußmaſſe
620, für Ausſchmückung des Kaiferfaales zu Goslar 479. — Nachbildungen
antiler Eäulenfapitäle zur Abgabe an Unterrichtsanflalten 394.
Kunſtauséſtellung zu Berlin ſ. Alad. d. Künfte, — zu Mabrib i. 3. 1878,
Betheiligung bentlher Künftler 326.
2.
Landdotation für Schulſtellen |. Dienflland.
Landesmünzen. Behandlung der bei Königi. Kaffen eingehenden, nicht mehr
umlaufsfähigen Landesmünzen 6.
Landwirthſchaſteſchulen. Ausbildung und Prüfung der Lehrer für Land⸗
wirthſchaft an den Landw. Schulen 327.
Lateiniſche Sprache ſ. Sprache.
Lebensverſicherung. Fürſorge für die Hinterbliebenen von Beamten, Geiſt⸗
lichen, Lehrern durch Lebensverſicherung 134.
Lehrbericht Fcultagebuch) in ber Volsſchule, Führung beffelben, Reg. Bez.
Minden 660.
Lehrer, Lehrerſtellen an den Univerfitäten. Nachweiſ. über die Zahl 194.
444. Grlnbung neuer Profefiuren 274.
— an böh. Unt. Anfl. Zahl in den —— er angegeben.
— an Volksſchnlen, Nachweiſungen über die Zahl ber vorhandenen Lehrer-
und Lehrerinnenftellen und tiber deren Beſetzung zu Anfang Juni 1877:
567. 678. AZnfländigleit der Schulauffichtsbehörde bei Befiimmung über
die Errichtung neuer Schulllaſſen und Lehrerfiellen 154.
688
HH EI 1. Bibliothefen.
ehrerbilbung. Ausbildung und Prüfung ber; Lehrer für Lanbwirtbichaft
an den Sanbroirtbfehaftsichufen 337 Tung eirer fü bichaf
Lehrerinnen. Anſtellung an gemiſchten Unterklaſſen 441. Anſtellung nicht⸗
preußiſcher in Preußen |. Prufungszeugniſſe.
en ſ. Unterritsmittel.
Lejebüther für Vollsſchulen. Anforderungen, aus einem Gutachten 289. Be-
feitigung von Leſebüchern aus beu kathol. Schulen ber Diözefen Paderborn
und VDiänfter 607.
Lolal-Schulinfpeltoren ſ. Schulauffiht und Schulinſpeltoren.
Mädchenſchulweſen. Ausbringung eines Dispoſitionsfonde für höhere
Mädchenſchulen dur den Staatshaushaltsetat 270.
Marienbad: Friedrich-Wilhelm⸗Stiftung (Kranlenpenfionat) 9.
Maſchinenfach f. Baufadh.
Maturitäts- Prüfung an ben höh. Unt. Anſt. Nachweiſ. über die Zahl
der Afpiranten 20. 137. — Mat. Prüf. im Hebräifchen in ber Provinz
Schleswig-Holftein 144. Gegenflände der Gymnaſ. Reifeprüfung für einen
mit dem Neifegeugniffe einer Realſch. I. O. verfehenen Stubirenben, weldyer
die an erflere geknüpften Rechte erwerben will 30.
Mebai Ten, gelbene. Berleihung an Künftler aus Anlaß ber Kunftausftellung
Medizinifhes Studium im Auslanbe feitene beutfher Realſchul⸗Abitu⸗
rienten in Beziehung auf Approbation ale Arzt in Deutſchland 619.
Meyerbeer’fhe Stiftung für Tonkünftler. Preisertbeilung 380.
Militärdienft, einjäbrig freiwilliger. Werfabren bei ber durch Konferenzbe-
ſchluß an böh. Unt. Anſt. erfolgenden Ausſtellung der Zeugniffe über bie
wiffenfchaftl. Befähigung 484.
— der Slementarlehrer. Fortdauer des Gehaltsbezuges für bie Zeit ber Mili-
tärbienftleiftung, Stellvertretungstoflen 345.
Miniſter ium ber geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten 1.
Münzen. Behandlung der nicht mehr umlaufefähigen Landesmünzen 6.
N.
Nachbildungen f. Kunf und Urheberredit.
Normal- Statuten für Vereine ꝛc., insbefonbere bezüglich ber Vertretung
nad Außen ıc. 4.
D.
Dberverwaltungsgericht. Beftellung eines Kommiffars zur Vertretung
einer öffentlichen Bebörbe ober zur Wahrnehmung bes effent! hen Interefſes
fie die mitublihe Verhandlung des Ob. Berw. Ger. 132.
Drden und fonftige Ausjeihnungen. Berleihungen bet dem Krönungs- unb
Ordensfeſt 122. Degl. aus Anlaß ber Anwefenheit Seiner Majeftät bes
Könige in der Provinz Weftfalen 493, Rheinland 493. — Berleihung ber
SFriedensflafie des Ordens pour le mérite 71
Orgelbauten. formelle Behandlung derſelben 8.
Drientaliftentongreß zu Florenz, PBreisausfegung 223.
P.
Abdagogik. Unterricht in der Geſchichte der Pädag. an Seminaren, Schrift
? on Beine: Geſchichte der Erziehung und bes Unterrihtes 235.
Padagogifche Kurfe fllr evangeliſche Theologen om Geminaren. Termine
ur Äspatung, Zahl der Thei nehmer in ben Jahren 1876 und 1876: 230,
ermin am ar zu Tondern 409,
689
Bapierformat. Anweubung eines einheitlichen PBapierformats bei den Ber
börden des Reiche ımd der Bımdesflaaten 135.
Baritätifhe Schulen f. Schulſyſtem.
Patronat. Wegfall des ſtaatlichen Kompatronate über höhere Unterrichtsan-
alten bei dem Aufbören des Bedürfnißzuſchuſſes aus Staatsfonds 19.
Benfionsanftalt, allgemeine beutfche, für Lehrerinnen und Erzieherinnen.
Zweiter Nachtrag zum Statnt 639.
Berjonaldronit auf den fetten Seiten ber Monatshefte.
Präparanden-Bildungsmefen. Staatsfonds für bafjelbe, Verwendung
2355. Zufammenftellung über die Staatsausgaben in den Ctatsjahren
1872 bis 1877/78: 416.
Preisanfgaben, Preisertbeilnng. S. a. Alabemie ber Künſte. Preisaufgabe
für Auffindung einer neuen Maffe für Abgüffe von Kunftwerten 620. Kon-
furrenz zur Ausihmüdung des Kaiferfaales zu Goslar 479. — Gebraud
der deutſchen und der Sateinifhen Sprache bei Breisaufgaben in der philofopp.
Hatult. der Univerf. zu Halle 70. — Rubenow- Stiftung zu Greifswald 106.
I. — Benefe-Stiftung bei der Univerf. zu Göttingen 136. 325. — Preis-
ausfegung des Orientaliftentongrefies zu Florenz 223. — Breisaufgabe für
eine Anleitung für Lanbfchulfehrer zur Anlegung von Hausgärten 152.
8: ofefjuren f. Lehrer.
rogramme ber höh. Unt. Aufl. Zahl ber an das Minifterium einznjenden-
den Progr. 624. Einſendung von Progr , welche wiflenfchaftlihe Abhand⸗
lungen enthalten, an die Univerſ. Bibliothel zu Straßburg i. Elf. 394.
Brogymnafien. Bedingungen und Zufländigkeit der Anerkennung 29.
Prüfung für das höhere Lehramt. Statiſt. Ueberfiht über die Ergekniffe i.
3. 1575: W. Nachprüfungen der in andern deutſchen Staaten geprüften
Kandidaten in Preußen 28. S. a. Prülfungszeugniffe.
— für den GStaatsdienft im Bau- und Maſchinenfache. Gewerbeſchulen und
Realih. II. O., deren Abiturienten zur Pritfung für den Staatsdienfl im
Maſchinenfache zugelaffen werben 300.
— und Ausbildung der Lehrer fiir Yanbwirtbichaft an ben Landwirthſchafts⸗
ſchulen 327.
— an höheren Unterridgtsanftalten |. Maturitätepritf.
— ber Rektoren unb ber Lehrer an Mittelichulen. Termine i. 3. 1877: 33.
Zulaffung eines kei Erlaß der Prüfungsordnung von 1872 an einer Mittel»
ſchule angeflellten Lehrers zur Reltoratspıüf. 32. BZulaflung der Seminar-
lehrer zur Reltoratspräffung unter Dispenfation von der Mitteljchnllchrer-
Prüfung. Beſchränkung der erfieren Prüfung auf ein beflimmtes Amt 148.
— der Bollsfhuliehrer. Prüfung katholiſcher Schula. Kandidaten in der
Religionslehre (Zuziehung bifhöfliher Kommiffare) 609. 617.
— Zweite Prüfung ber in Breußen proviforifch angeflellteu, zuerſt außerhalb
reußens geprüften Lehrer 151. 343. Ausſchluß der nicht in Breußen ange-
fiellten Rebrer 632.
— ber Lehrerinnen und ber Echuloorfteherinneu. Termine i. 3. 1877: 35, degl.
zn Hildenbah 151. Nachweis Über die Zahl der 1876/77 in der Rhein»
provinz geprüften Schulvorfteherinnen und Lehrerinnen 342.
— der Turnlebrer. Termin 40. Befähigungszengniffe 338.
- ber Turnlehrerinnen. Termine 112. 487. Befähtgungszengniffe 339.
— ber Elementarſchüler. Betheilung an der Religionsprüfung bei Kirchenvifi⸗
tationen im Reg. Bez. Königsberg 347.
Bräfungstommiffionen für bie wiffenfhaftl. Staatsprüfung der Kandidaten
bes geifllihen Amtes. Zufammenjegung 66. Beränderungen zu Königs⸗
berg und Bonn 190.
— Wiſſenſchaftliche. Zufammeniegung 283. Beränderungen zu Berlin 326.
Nachweiſung über die Zahl der Prüfungen i. I. 1875: 20.
690
Prüfungszeugniffe. Gegenſtände ber Eymnaſ. Reifeprüfung für einen
mit dem NReifezeugniß einer Realſch. I. O. verfehenen Stubirenden, weldher
sie au 5 — Ben — onen will 30. Verfahren bei der durch
onferenzbeſchluß erfolgenden Ausflellung ber Zeugniſſe file ben einjähri
freiwilligen Wifitärbienf 484. g Zeugniſſe jahris
— außerpreußiſcher Prüf. Kommiſſionen. Anerkennung ber in andern deutſchen
Staaten von Kandidaten des höh. Lehramts erlangien Zeugniſſe in Preußen
28. Ausſchluß ‚ber Anerkennung folder Lehramtszeugniſſe in Preußen,
welche buch Prüfung innerhalb der pädagogiſchen Sektion der wiſſenſchaftl.
Prüfungstommifften zu Leipzig erlangt find 288. — Proviſoriſche Anſtellung
ber von außerpreußiſchen Prüfungsbehörden geprüften Elementarlehrer in
Brenfen 151. 343.
— fir Lehrerinnen und Sculvorfteherinnen. Bereinbarungen mit andern
Stasten über gegenfeitige Anerkennung: Großherzogth. Baden 41, freie und
Beate gübel 112, Fürſteuth. Schwarzburg- Sondershanfen 113,
erzogth. Sachen Koburg und Gotha 489,
Rechnungeweſen f. Etats- ıc. Weſen.
Rechtsweg. — in Beziehung auf unverlürzte Fortzahlung eines
‚Raatlihen Bedürfnißzuſchufſes für ein ſtädtiſches Gymnaſium 227.
Reihsbantnoten, Behandlung nachgemachter und verfälichter 190.
Reihstagsmwahlen. Schulunterriht an den Tagen derfelben, Reg. Bez.
rankfurt 348.
Reiſekoſten f. Dienftreifen.
Rektorat, Prorektorat, Dekanat bei ben Univerfitäten. Be Rätigung, ber
Wahlen zu Königsberg 70, Greifswald 192, Halle 619, Berlin, Bonn,
Breslau, Göttingen, Marburg, Münfter 441.
Religionsunterriht an höh. Unt. Anftalten. Verpflichtung und Nicht⸗
berpflächtung (Diffidenten) zur Theilnahme an dem lehrplanınäßigen Relig.
nt. 329.
— an Bollsfhulen. Obfigatorifher Charakter, Ausichluß einer Brüfung durch
ben Regierungstommiffer ſelbſt 424. Leitung und Grtbeilung bes lathol.
Relig. Unt. Überhaupt und insbefondere in Weſtfalen unb Rheinland, Be⸗
{werben und Beſcheide 607. 615. Urtheil des Kal. Ober- Tribunals 642.
Prüfung der Schulkinder in ber Religion bei Gelegenheit ber Kirchenvifi⸗
tationen im Neg. Bez. Königsberg 347. Winführung ber ‚Heilsgeſchichte
3°. von Brliggemann in evangel. Schulen 114.
Rendantur bei Präparandenanftalten ſ. Etats- ıc. Wefen.
Reſolute. Zuftändigkeit für den Erlaß von Banrefoluten im Geltungsbereiche
bes Geſetzes vom 26. Juli 1876: 175. 9. a. Kfter- ıc Gebänbe.
Revers der Seminariften über breijähriges Berbleiben im öffentl. Schulamt
bes betreff. Berwaltungsbezirtes. Zuſtändigkeit bei Entſchei dung über An-
träge auf Erlaß der Seminar-Ansbildungsfoften 488.
v. Robr'fde Stiftung. Preisertbeilung 380.
Rubenomw» Stiftung bei der Univerf. zu Greifswald, Preisaufgaben 16. 71.
S.
Sänlenkapitäle, Nachbildung behufs Abgabe von Unterrichtsauſtalten 394.
Schenkung an das anatomiſche Inſtit. der Univerſ. zu Greifswald 281, fir
Schüler bei Feier des 80. Geburtstages Seiner Majeſtät des Kaiſers und
Königs 145. Im Uebrigen f. Zuwendungen. _
Schreibunterricht in Volkoſchulen, Methode, Reg. Bez. Minden 699.
Schulaufſicht, flaatlide. S. a. Religionsunterriht, Kreis-Schulinipektoren.
Staatliches Auffihtsrecht Überhaupt, Beſchwerden und Beſcheide 607. 615,
691
Urtbeil des sl. Ober-Zribunale 642. — Befugniffe der Fäbtifchen und der
Schulaufſichtsbehörde bei Feſtſetzung der Lehrergehälter 109. — Zuflänbig-
feit der Schulauffihtebehörde bei der Beſtimmung über bie Einrichtung
neuer Schulllafien und Lehrerfiellen, Beziehung diefer Befimmung zu bem
Umfange von Schulbauten 154.
chul bänke ſ. Schufgeräthfchaften.
chulbauten f. Baumelen.
Hulbefud. Betheiligung ber Schufldeputation an ber Entſcheidung über
Gefuhe um PDispenjation 153. S. a. Schulpflidt und Schulunterricht.
Hhulbildung der ArmeerErfaß-Mannichaften, ftarifl. Nachweiſung 427.
huldroniten. Anlegung und Fortführung, Reg. Bez. Minden 330.
Huldeputationen. Zuziehung der Superintendenten als Kreis⸗ Schulin-
ipeftoren zu den Sitzungen 69. Betheiligung der Schuldep. an ber Ent-
Iheidimg über Gefuhe um Dispenfationen vom Schulbefude 15.
Schuldienſt an höh. Unt. Anfl. Abhaltung des Kolloguiums mit einem zum
Gymnafial⸗Direktor auserjebenen Lehrer durch das Provinzial-Schullollegium
der betreff. Brovinz 142. Beihäftigung ungeprüfter Nandibaten 75, Kon⸗
trole 622. Ertheilung des Turnunterrihts durch einen Lehrer der Anftalt
innerhalb feiner Pflihtfiunden, Bedingungen für Heranziehung einer andern
Lehrkraft und Höhe der Remuneration 331. Anerkennung der in andern
deutihen Staaten erworbenen Zeugniffe in Preußen 28. Ausfchluß der
Anerkennung folder Lehramtszengniffe in Preußen, melde durch Prüfung
innerhalb der pädagogiſchen Sektion ber wiſſenſchaftl. Prüfungskommifſ. zu
Leipzig erlangt find 258.
— an Kadetten⸗Lehranſtalten |. d.
— an Boltsfhulen. Anftelung der von außerpreußifhen Prifungsbehörben
geprüften Schula. Bewerber in Preußen 151. 343. Anftellung von Leh⸗
rerinnen an gemiſchten Unterflafien 441. Unterbrechung ber Amtsthätigkeit
in Beziehung auf Gewährung der Dienflalterszulage 411.
_ fNaddenſchnlen. Anſtellung nicht preußiſcher Lehrerinnen ſ. Prifungszeug-
niffe.
-- an Zaubflummen-Anfalten. Erleichterung des Uebertrittes von Lehramte-
bewerbern an die Zaubflummenanftalt zu Schleeawig 114.
Schuleinrihtungen. S. a. Schulſyſtem. Zuſtändigkeit der Schulauffichte-
behörde bei der Beftimmung über die Einrichtung neuer Schulflafien und
Lehrerſtellen, Beziehung biefer Beſtimmung zu dem Umfange von Schul-
bauten 155.
Schul feſte ſ. Bee.
Schulgebände ſ. Bauweſen.
Schulgeld. —— in den Vorſchulen der vom Staat unterhaltenen
oder ſubventionirten höh. Unt. Aufl., insbeſondere für die Söhne der An-
Raltslehrer 31. Schulgeldzahlung für die die ſtädtiſchen Schulen befuchen-
deu Kinder ſtädtiſcher Lehrer 79. Unzuläſſigleit bes Dermaltungöfkreitver.
fahrens über die Erhebung von Schulgeld in den Vollksſchulen 372.
Schulgeräthſchaften. Anfertigung des Mobiliars für Unt. Anſt. Empfeb-
Tun einer Fabrik 8. Einrihtung der Schulbank, Borfchläge von Hippauf
294
Scähulinfpeltoren. Beitragspflicht der Geiflihen auch ale Lolal- Schulm-
ſpektoren zur Unterhaltung der Sozietätsſchulen 159. 160.
Schulmobiliar. zeidaflung, Empfehlung einer Holzbaufabril 8.
Schulpflicht, Schulbeſuch. Betbeiligung der Echuldepntation an der Ent⸗
fheidung liber Gefuhe um Dispenfation vom Schulbefuhe 153. Ablommen
mit Deutſchen Bundesflaaten über gegenfeitige Durdführung ber Schul⸗
pflicht: Ausſtellung der Schulzeugniſſe im Fürſtenthum Lippe 293.
Schulſyſtem. Einrichtung paritätiſcher Schulen, insbeſondere in Weſtfalen
S
©
S
S
6
S
692
— — — —
und in ber Rheinprovinz 607. 615. Einrichtung einer parität. Schule mit
anffleigenden Klaſſen an Stelle von Konfeiftoneh: ulen 661.
Schultagebuch, Kührung deſſelben in ber Boltsfhule, Reg. Bez. Minden 660.
Schulunterricht an den Tagen ber Reichtagsmahlen und ber Urmahlen zum
Landtage. Reg Bez. Frankfurt 348.
Schulver band. Kortdauer ber Zugehörigkeit zum Schulverbaud nah dem
Austritte aus ber Kirche 174.
Scähulzimmer Größe nah Kubilinhalt und in Beziehung auf Auwadhs der
Kinderzahl 247.
Schul zucht bei Vergehen ber Schulkinder außerhalb der Schule, Reg Bez-
Koblenz 429.
Sedantag. feier des auf einen Sonntag fallenden Sebantages in Schulen 313.
Seminare bei Univerfitäten.. Ausbringung ber Dotationen durch ben Staats⸗
baushaltsetat pro 1877/78 fir neue Seminare 275. Reglement für das
germaniftifche Seminar zu Breslau 192. Degl. fiir das hiflorifhe Semin.
zu Münfter 278.
— für Bollsfullehrer und Lehrerinnen. Berzeihniß 625. Gründung ber
Seminare zu Bederlefa, Rüthen, Odenlirhen und Siegburg, Berlegung bes
Eemin. von Königsberg nach DOfterobe, Uebernahme bes Lebreriunen-Gemi-
nars zu Berlin durch den Staat 276. — Krequenzverhältniffe der Königl.
Seminare 505. Zufamenftellung ber Staatsausgaben in ben Jahren 1873
bis 1877/78: 414.
Seminar-Rurfus ber evang. Theologen |. Pädagog. Kurfus.
— »Bräpanden. Staatsfonds, Verwendung beffelben 235. Zufammenftellung
über die Staatsausgaben in den Jahren 1572 bie 1877/78: 416,
— ⸗Uebungeſchulen. Frequenz 505. Unterrichtsbetrieb (aus einem NReifebe-
richte) 92. Vertrag Über Einrichtung einer folchen 630.
— ⸗»Weſen Frequenzverhältniſſe der Königl Lehrer- und Lehrerinnen- Seminare
505. Bufammenftellung über die Staatsausgaben in ben Jahren 1872 bis
1877/78: 414. Wilbung eines befonderen Fonds zu Unterrichtsmitteln 276,
Suftänvigfeit bei Entiheidung über Anträge auf Erlaß ber Seminar - Aus-
bildungstoften 488. Unterrichtsbetrieb im Seminar und in ber Uebunge-
Ihule (ans einem Reiſeberichte) 94. Borträge für Volksſchullehrer am
Seminar zu Berlin 289.
Simultanfhnlen f. Paritätifhe Schulen.
Sozietätsſchulen. Beitragspflicht der Geiſtlichen — auch ale Lolal-Schulin-
fpeftoren — und ber Schulfehrer zur Unterhaltung der Soziet. Schulen
159. 165. Dogl. der Geiftlihen in Neuvorpommern nnd aut Rügen 106.
Sparkaſſenbücher. Aueſchluß bei Beſtellung einer Amtslantion 7.
Sprachen. Allerh. Verordnung wegen Gebrauchs einer fremden Sprache neben
ber deutichen als Sefchäfteiprade 503.
— Gebrauch der deutſchen und ber lateiniſchen Sprache bei den Habilitations⸗
leiſtungen in ber mebiz. Fakult. ber Univerf. zu Halle 70. Dsgl. bei
Preisaufgaben in ber philofoph. Fakult. berielben Univerf. 70.
— Unterrichtsſprache fülr bibliſche Geſchichte auf ber Unterftufe ber (polnifchen)
Elementarſchulen 658.
Staatsausgaben fir öffentlihen Unterridht ıc., f. Etat des Minifleriums,
Staatszufchitife filr höhere Unterrichtsanftalten. Wegfall bes ſtaatlichen Kom-
patronats bei bem Aufbören bes Bedürfnißzuſchuſſes ans Staatsfonds 19,
Etatsjahr für die einen ſtaatlichen Bedürfnißzuſchuß beziebenden ſtädtiſchen
b5h. Unt. Anſt. 226. Rechtsweg in Beziehung auf unverkürzte Bortyablung
eines flaatlichen Bedurfnißzuſchuſſes für ein Änbtifces Gymnaf. 227. Be
handlung der Mehreinnahmen umb ber Erfparniffe |. Etats sc. Weſen.
— für Bollsfchuliehrer. Behandlung bei vorlibergebender Verwaltung einer
Lehrerftelle durch einen Präparanden 150. Verwendung bei Amtsfuspenfion
bes Lehrere 344.
693
Stellse rtreter. Stellvertreter von Superintendenten, Diäten und Fuhrkoſten
Berwenbung von Befolbungserfparniffen bei einem Gymnaflum zu GStell-
vertrerungstoften, Ausſchluß der Berwenbung für einen mit der Siellvertre⸗
tung nicht befaßten Lehrer 229. Bebingungen ber Gewährung von Remu-
nerationen an feftangeftellte Lehrer höherer Unt. Anſt. für Stellvertretungen
381. Koften für Vertretung eines zu einer Militärbienfleiftung eingezogenen
Lehrers 345. Degl bei Amtsinspenfion eines Lehrers 344.
Stempelpflichtigkeit ber — e über Ablegung des tentamen physic. 442.
Gtenerbermaltung. Wifſenſchaftl. Borbildung ber Kanbidaten für bag
Supernumerariat bei ber Verwaltung ber inbireften Steuern 307.
Stipendien für Stubirende ber Theologie im erflen Semeſter in Beziehung
anf die Reife im Hebräifchen 443.
— ‚Stiftung zur Grinnerung an ben Beſuch des Gymnaflums zu Kaffel durch
Seine Könige Hoheit den Prinzen Wilhelm 77. 355. Stipend. Stift. bei
bem Gymnaf. zu Schleufingen 624.
Superintendeuten, Zuziehnug berfelben als Kreis-Schufinfpektoren zu ben
Situngen fFädtifher Schufbeputationen 69. Diäten und Fuhrkoſten ber
Stellvertreter von Superintenbenten 305.
Supernumerariat bei ber Verwaltung ber indirelten Steuern, wiſſenſchaftl.
Borbildung 307.
T.
Tagegelder ſ. Dienſtreiſen und Kommiſſarien.
33—. nwefen. Erleichterung des Uebertrittes von Schulamtsbe⸗
werbern an die Taubſtummenanſtalt gu Schleswig 114. Nachrichten über
bas Tanbſtummen ⸗Bildungsweſen in ber Brovinz Bommern 249.
Telegramme in Staatsbienflangelegenheiten, gefchäftlihe Behandlung 361.
Tentamen physicam, Gtempelpflichtigteit der Zeugniffe fiber Ablegung befielben
Theologifhes Studium bei der Akademie zu Münfter. Inſtription fo-
gleich bei der theolog. (fatt bisher zuerft bei der philofoph.) Fakult. 10.
Zurngeräthe für flaatlihe Unterrihtsanftalten. Anſchaffung auf Lizitation,
Angabe einer Bezugsquelle 396.
TZurnlurfe für im Amt lebende Elementarlehrer. Anorbnungen für 1877: 111.
Bericht Über einen folhen Kurſus 633.
Turnlehrer- und »Rehrerinnen-Prüfung f. Prüfung.
Turnwefen ©. a. Eentral-Turmanfalt. — Ertbeilung des Turnunterrichts
an böh. Unt. Anfl. durch einen Lehrer der Anftalt innerhalb feiner Pflicht-
ſtunden, Bedingungen für Peranziehung einer andern Lehrkraft und Höhe
der Remuneration 331. örberung bes Turnunterrihts au Mäbcdhenfchulen,
Reg. 24 Münfter und Mi 45. Gtaatsausgaben in beu Jahren 1872
bis 1877/78: 420.
N.
Uebungefhulen f. Seminar⸗Uebungaeſch.
Umzug stoften |. Dienftreifen.
Univerfitäte + Bibliothelen ſ. Bibliotheken.
— AInſtitute, Termin für Erſtattung der Jahresberihte 136. Anatomifches
Inftitut zu Greifswald, Schentung an baffelde 281. Naturhiſtoriſches
Mufeum zu Bonn, Beſtand am Schiuffe d. I. 1876: 282.
— +Brofefloren |. Lehrer.
— +Geminare |. Seminare.
— +Stipenbien für Stubirenbe ber Theologie im erflen Semefler in Beziehung
auf die Reife im Hebräifchen 443.
1876, 46
694
— Studium. Studium ber Mediziner im Auslanbe feitens beuticher Real-
ſchul⸗Abiturienten in Beziehung auf Approbation als Arzt in Deutſchland 619.
Unterhaltung der Vollsſchule. Zuſtändigkeit der Amtsvorfleher in Betreff
der Schulunterhaltungstoften 42. — Fortbauer der Berpflihtung ber Guts⸗
berrfchaft in Schlefien zur Entrihtung von Beiträgen zum Lehrergehalt 51.
Sreilafjung des Gutsherrn des Schulortes von Schulunterhaltun sbeiträgen
binfichtlich ber von ihm erworbenen bäuerlichen Grunbftüde 27 Bertre-
tung der Pinterfaffen durch ben Gutsheren, Befugniß der Behörde zur
Durdhführung des 8. 33. II. 12. Allg. 8. R. 245. — Beitragspflict ber
Geiftlihen — aud ale Lolal-Schulinfpeftoren — und ber Schullehrer zur
Unterhaltung ber Sozietätsfeäulen 159. 165. Dagl. der Geiſtlichen in Neu⸗
porpommern und auf Rügen 166. Ausfhluß ber Grundſteuer von aufßer-
halb der Schulgemeinde gelegenen Grundftliden bei Veranlagung zur
Schulftener 241. Anwendung des Gefeges vom 11. Juli 1822 auf Schul⸗
abgaben in der Provinz Preußen 246. Aufbringung der Schulfaften in der
Provinz Prenßen, insbefonbere Leiftungen der Juden, Kommunelzufhuß fir
eine öffentl. jüdiſche Schule 663.
Unterridhts-Anftalten, höhere. Nachtragsverzeichniffe in Beziehung auf
die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärbienft 224. 480. hreber-
nahme der Gymnaſien zu Pleß und zu Göttingen buch ben Staat, Grüu⸗
bung einer höh. Bürgerſch. zu Duberftabt 275. Anerkennung einer böh.
Unt. Anft. als höhere Bürgerihule oder Progymnaftun, Bedingungen, Zu-
ſtändigkeit 29.
— +Betrieb im Seminar und in ber Uebungsichule (aus einem Heifeberichte) 92.
— ‚Mittel. Bildung eines bejonderen Fonds zu Unterrichtsmitteln fiir bie
Seminare 276. Bervielfältigung antiker Säulentapitäle behufs Abgabe an
Unt. Anft. 394.
— ⸗Sprache für biblifhe Geſchichte auf der Unterflufe der (polnifhen) Volka⸗
ſchulen 658.
Unterrihtswefen f. Bolksſchulweſen.
Unterfüßgungen. Abzweigung befonderer Fonds aus dem Fonds filr Geif-
fie und Lehrer fir Symnafial-, Seminar- ıc. Lehrer 276. — Unterſt. für
die Zöglinge der Schullehrer-Seminare im Internat und im Erternat, Etats.
und Rechnungsweſen in Beziehung hierauf 103. Verſchiedene Höhe der
Unterftiigungen file die Erternen im Sommer- und im Winterhalbjahr 106.
— Berwendung des Staatsfonds für das Präparanden- Bilbungswefen 235.
Urheberr echt. intragung in die Journale, ftatifl. Nachweiſung 18.
Urw Fe “n für den Landtag. Ausfall des Schulunterrichtes, Reg. Bez. Franl-
rt .
V.
Vereine. Normal-Statuten filr Vereine, Hofpitäler 2c., insbeſondere bezüglich
der Vertretung nach Außen ꝛc. 4.
Vergehen ber Schullinder außerhalb ber Schule, Schulzucht in Beziehung
bierauf 429.
Berlagsartifel, neue, Berabfolgung an bie Lanbesbibliothefen 11.
Vermächtniſſe ſ. Zumenbungen.
Bermögen, VBermögensverwaltung bei höheren Unterrichtsanſtalten. Verzine⸗
lihe Belegung der Kapitalien (zuläffige Wertbpapiere) 396.
Verſetzungskoſten ſ. Dienftreifen.
Berf P her J g der Feldfrüichte der Lehrer gegen Hagelichaben 638. Lebensver-
fiderung ſ. d.
Bertretu 10. Beftellung eines Kommiffers zur Bertretung einer Öffentlichen
Behörde ober zur Wahrnehmung des öffentlichen Intereffes für die miünd-
lie Verhandlung bes Ober-Berwaltungsgerihts 132. — S.a. Stellvertretung.
695
Berwaltungsberihte. Zermin für Erftattung ber Jahresberichte über bie
Univerfitäts-Inflitute 1306.
VBerwaltungsfireitverfahren. Zuläffigkeit in flreitigen Schul und
Küfterhausbaufachen, Zeitpunkt für den Uebergang ber Entiheibung auf bie
nr richte 368. Unzuläffigkeit in Beziehung auf Erhebung von
ulge
Boltefhulwef en. Beſchwerden aus den Provinzen Weftfalen und Rheinland
über Anordnungen der Staatsregierung auf dem Gebiete bes Unterrichts⸗
weſens 607. 615. 642. — Zufammen ellung der ordentlihen Staateaus-
gaberitel fir das Elementar⸗Unterrichtsweſen in den Jahren 1872 bie 1877/78:
14. Nachmweifungen über die vorhandenen sehrer- und Lebrerinnenftellen
und deren Befeung zu Anfand Juni 1877:
Borfhnlen. Schulgeldjahlung in den Borkähten ber vom Staate unterhal⸗
tenen oder —— höh. Unt. Anſt., insbefonbere für die Söhne der
Anftaltsiehrer 31.
Beisliäe Handarbeiten in der Volkeſchule. Aufbringung der Koften 119.
Befugniß der Unterrichts - Verwaltung zur Einführung, Kompetenz jur Be-
ſtellung einer Induftrielehrerin, Beitragspflicht des Guteherrn 116.
Werthpapiere. Zur verzinslichen Selegung der Kapitalien hößerer Unter-
richtsanſtalten zuläſſige Werthpap. 386.
Wittwen⸗ und Waiſenkaſſen fit Elementariehrer Fortfall der Beiträge
von den mit Lehrerinnen definitiv befetten bisherigen Lehrerfiellen 639.
Wohnungsgeldzufhuß. Verrechnung bes nsohnungsgefngufhufies für einen
etatsmäßig angeftellten, zur Verſehnng einer andern Stelle kommiſſariſch
berangezogenen Beamten 439. obuumgegegufguß für die Borfleher und
bie Lehrer ber Bräparanben-Anftalten, ewilligung an Stelle der Mieths⸗
entfhäbigung 149. 277.
3.
Zoologiſche Station bes Dr. Dohrn zu Neapel. Verlängerung bes Ber-
trags fiber Anmiethung von Arbeitsti en für Greußifce Gelehrte 479.
Anmiethung eines dritten Arbeitstifches
Zuwendungen im Reflort ber Unterrihtevertoaft Nachmeifungen 350. 666.
46°
Namen:Verzeichnif
zum Gentralblatt für den Jahrgang 1877.
(Die Zahlen geben die Geitenzahlen an.)
Aqhenbach, Andr., 49.
Achterfeld 302.
Adam 410.
Abolph 178.
Aegidi 177,
Allard 340.
Alleter 629,
Alt 6
Altenburg 435.
Anıberg 620
Aumuita iiu 496,
Anderſon 62.
— 178.
el 340.
En ng 337.
Appel 499.
Arit 186.
Graf v. Arnim 437.
Arnold W2.
rnolbi 435.
uf 180.
Auber 254.
Aufreht 49.
Auguft 677.
$.!
Art 189. 302.
Bad 410.
p
Badhaus 301.
Säpnifch 124.
Bänig 299.
‚on Bär 283.
Badhmann, o. Brof. 286.
Schull. 337.
Bäumer 59. 186.
Bahlmann 2. 2. 3.
Bahıs 255.
Baier —
Bajohr 1
Baldamus eier. 498.626.
Baldus 183.
Balve 183.
Bandor 300.
Bandile 186.
von Bar 442.
Barbt 495.
Barkhaufen 2. 2. 3.
Barlen 37. 671.
Bartels, Konſiſt. Rath,
Sener. Superint. 68.
—, Zurnlehrer 338.
Ber, Re Realſch. Elem.
—, —ã— 337.
—, Semin. Direkt. 501.
Barthel 670.
Bartholbp 675.
Bartling 357.
Bartih, Geh. Reg. Rath
2. 123.
Sauer, Rreie- Chur.
—, Präp. luft. 2. 436.
Bauermeifler 437.
Baule 496.
a 0.Brofef), 286,
e Ser, Direlt. 625,
Luiſe, 340.
Baumbach bi.
Baumgart 250.
Bau 49,
Bau 337.
Bed 126
Bed, Gymu. 2. 179.
—, Semiu. Direkt. 630.
Bedel 252.
Bde, Bic- Bra, „Vrof.
Veogpm-Oberl.497
Zen — 75.
emin.
Beders 436.
Behne 303.
iſchmidt 124.
Beinert 2. 2. 133.
Bellermann 49.
Zellmann 63.
Benoit 434,
Berbrom 497. 498. 626,
Bergmann, o. Brof. 287.
hl. 675.
—, Laura 340.
— Some. 671.
Bergmann, geb. Arendt,
Verij 239.
Bernards 302.
Bernbt, Gym. 2. 179.
—, Schul. 63.
Bert 337.
Bertbeau 671.
Berthold 501.
Bertram 496.
Bieberflein 338.
Biebermann 127.
Bielewicz 61.
Biermann 434.
Biefe, Eymn. Prorelt.,
Profeſſ. 123.
—, Eymn. 2. 61.
Biefenthal 409,
Bigge, Oymn.Direlt.123.
—, Gymn. Oberl. 500.
Bintowsti 186,
viſche Krs⸗Schulinſp.
-, a. o. Brofefl. 287.
Bilping 287.
Blaſel 300.
Bleibtren 480.
Bliefterning 409.
Bludau 490.
Blumner 501.
Bock 178.
Bockhorn 301.
Bobe 629.
Bodendorf 126.
Bodeker 286.
Böder 674.
—* 337.
Böhm, Gymn. 8. 179.
ESywerbeſch Oberl.
PIE 00,
Boefzoermeny 672.
Bitjer 673.
Böttcher 676.
Böttger, GEymn. Oberl.
—, Bertha, 340.
697
Botticher 434.
du Bit. Reymond 71.
Balls dog,
Bol, 499.
Bona-Meyer 67. 67. 68.
287. 668.
Boni 2
Boodfein 629,
Borkert 253.
Bornemann 188. 356.
Boroweli 625.
Bofle 2. 3. 3.
Brandis 357.
Brandſcheid 500,
Brandt 677.
Braumilller 669.
Braun, 0.Profefl.
Geh. Reg. ah 182.
—, a. o. Profeſſ. 433
—, Eymn. at 299,
—, Gymn. 8. 671.
—, Realſch. 8. 435.
—, Sem. Direlt. 627.
—, Schull. 675.
Braune 181.
Brauned 494,
Brauns 340.
Brecher 497.
Breba 369.
Bremiler 676.
Brendel 496.
Brennede 496.
Breflau 432.
Briel 301.
Brindmann 255.
Brintmann 337.
Brod, Gymn. Dirert.4%.
, Syım. 2, 299,
Brömel 6238.
Brofig 433.
Bruchmann 434.
Krück 494.
Brüdner 337.
Brill 179. 669.
Bruͤnnert 252.
Brugſch 183.
Bruſis 62.
Brutlomeiy 677.
Buchholz, Profefl.
—, Progymn. ein.
_, Er einer höh. Brorich.
Buchrnder 61. 300.
Buchwald 499.
Buderus 301.
‚Direkt.,
Buqh natn N, Gym. Elem.
_ —E Oberl.,
Profeff. 677.
Büdenbender 125.
Bühring 498.
Bündgens 300.
Bünger, Oymn. 8. 670.
—, Semin. Direlt. 626.
Buerbaum 500.
Bürgel 497. 498. 630.
Büsgen 670.
Büttner 186.
Burdarbi 301.
Burckhard 177.
Burggraf 499.
Burghardt 677.
Eu wi 497.
St nam 499.
Butziy 358.
Eifer 287.
Sallier 497.
Cardauns 183.
Caspary 284.
Chasles 283.
Cholevins 67.
Ehriflieb 441.
Ciala 496.
Elaufen 63.
Clauſtus 288. 442.
Elingeflein 501.
Cloſterhalfen 496.
Cohn 285.
Conradt 4%.
Corbs 299.
Eramer 177.
vn gran 3.
remer, Kro⸗Schul⸗
infp. 189.
p.
—, &., degli. 189. 668.
de la Groig 1. 2.3. 122,
Srüger 340,
Euers 671.
Eunerth 673.
Sur, o. ee, ‚Geb.
—, —— Brofefl. 71.
Syranta 671. A
Eingan, Kro⸗Schulinſp.
—, degl. 187.
Eymmet 670.
698
\ Düßring, Privatbog. 437. | geltmann 410.
| _—, Realid. 2. 357. ‚enger 188.
| Diümmfer 285.
Dabrenftäb | Duhm 250.
Damrorh 4 ! Dunder 67:
Danp 1. Dydhoff 350.
|
| Eberle 300.
Eberſchweiler 499,
Decius 49. Cberftein 186. Sdulrekt. 494.
Dederich 5U0. Ed 177. ig 493. 629.
Deiters AN6 Edert 435. 7 Realſch. 8. 672.
Delius 673. Edolt 627. Schull. 358.
Dellin 162, Efler 253. Bliebner, Somn, Del,
Dettler 136, Ehlert 435. Profeſſ. 669.
Deutid 18: Ehrenberg 71. 283. - Reale. Oberl. 180.
Dewifcheit 186. 432, Eicpens 303. oe 367.
Didmann 672. Cichholz 493, lügel 188.
Died 340 Giahert 433. lügge 627.
Diedmann 183. Cicero. Piofe, 286. | Bade 61,
Dienel 436, —* Miniſt. Direkt. 1.
Dierde 628. dere 127. 671. —, 818-Schulinip. 186.
Dieftellamp 159. 668. sie, ymn. 8. 671. —, 0. Brofefl. 287.
Dietrich, o. Profefl. 123. ul. 182. jorte 673.
—, Gymnaj. Zeichenl., eilende 124. sahnert 357.
jefl. 500. Eijenhuth 358. jtande 358.
1. 288 Eifentraut 61. ante 497.
Dils 670, eine, Are · Schulinſp. sanfen, Realſch. Oberl.
Dittbey, d. Brofefi. 67. 673.
8, 28; =, min. 8. 37. —, Gemin. ©. 496.
—, dögl. ige 285. tere
Dippe Ali, Erdmann 337. cerihe, Geh. Ob. De
Dis towely 670. Erfurt 186. Rath, o. Bri
Dittmanın 625. Eric, 358. —, Realich. 8. 30.
Dittmar 156 Ert, Realſch. 2. 501. itefe 337.
Dittrich, o. Profeſſ. 284. -, u L. Profeſſ. reudenberg 63.
Eeiner höh. Brgt · jebemann 182.
"id, dann Neal. E. Ceman 437. iebersborff 501. 672.
180. 25 Ernf,Rre-Schulinip.188. | friebfänder, o. Prof. 284.
Dobberflein a6. _ —, Oymn. Oberl. 126. | —, Gymn, Direlt, 669.
Dobrofäte 181. 627. —. 8, einer höh. Bra» ieblieb 285.
Dömid 629, . 673. F Symn. 2. 670.
Döring, Melt. einer beh. | Erythrapel 676. Ih. 2. 197.
Brgefb-, Prof, 073, Effer 189. — mi
— Shull. 125. 3. „Gem. Direlt. 625.
Dörner 150. — —
Dolega 126, 672, ritzſche 126.
Dorn 187 jrohbBfe 61. Pr
Dorner 67. ofch, 2. einer hoh. Br;
Dräfete ” u 180. v9. vrar
Drendmann 20%, u Henderb. Lehrerin
Drefchner t 340.
Drefiler Sue, s Profeff., Rekt.
Dropfen .
son Drögal dhaat 188. - Geste. n. Gtaate-
uchũ tean eller 434. anw.
Fuchs, Schull.u.Kant. 182.
üller 674.
HN 677.
uhrmann 254.
Gabriel 626.
®ärtner 156.
Gäßner 299.
Galletſchkli 179.
Gallien 178.
Sandtner, 2. 3.
Ganſen 629. 674.
ſt
Sattermamm 337.
Nebharb 496.
Gehrig 301. 337.
Geilenfeib 182.
Seife 3U2.
Geisler 668.
Gemoll 299.
Genwo 337.
Genzel 182.
Gerberding 434.
Gerlag
Gerner 186.
@erftenberg 127.
Gertken 676.
Geſelſchap 480.
Giebel 285.
Giers 61.
Gieſe, Kro⸗Schulinſp. 187.
—, Pfarrer u. Schul⸗
infp. 49.
—, ——— u Kant. 437.
Giefen 252.
Gilli ſchewoti 496.
Giſecke 671.
Gläfer, Schull. 436.
—, Lehrerin 340.
—, Hebmig 310.
Släßer 436.
Glan 340.
Glaemachers 189.
Gleue 127.
Globiſch 499.
Gloth 255.
Gneift. 177.
Göbel, Gymn. 8. 254.
—, Gemin. Direlt. 625.
Göbe 124.
©öppert 2. 123.
Göftrih 189. 432.
@bdthe 357.
Göttihe 62.
uperint. 123.
„Realſch. Oberl. 501.
699
Böze 2351.
Goldſchmidt 676
Gräbe 255.
Gräber 300.
Gräfinghoff 182
Gramdo 339.
Gramm 436.
Grashoff 123.
Graßmann, Symn. Ober-
fi. 500.
Greulich 501.
Griep geb. Zapf 340.
Grieſe 340.
Grimm, Geh. Ob. Med.
Rath, Leibarzt, Gene⸗
ralarzt d. Armee 2.
—, Brofefl. 479.
_ — Gemeinbeft 2.358.
Griſebach 286
Oröber 285.
Größier 61.
Grötſchel 499.
Gronke 61.
be ®root 620.
Groß, techn. Gymn. 2.
337. 671.
—, Handarb. Lehrerin
340.
Große, Semin. L. 181.
—, Schull. 124.
Grube, 0. Profefl. 285
Realſch. Oberl. 126.
Srünewalb 124.
Grumme 179.
Grunwald 185.
Guden A498.
Oudopp 340.
Gintper, Semin. Direlt.
—, ‚ pa Hafer. 253.
'
—, Souia. anbidatin
an; 674.
Gütlaff 340.
Guhrauer 496.
Gurlt 668.
Guſſow 60.
Gutſche 436.
Gutmann, Gymn. Direkt.
—, GEymn. Oberl. 496.
—, GEymn. 2. 179.
Gyſis 620.
Haag 496.
Haate 189. 250.
Haaſe 498.
Habrich 301.
Häder 63.
Hälſchner 441.
Hänel 254.
Häfer 356.
Hagemann 676.
v Hagen Öymı. Dberl.61.
‚ Friederike 340.
9
Hamann 434.
Hammer 671.
Hampe 179.
Hane 299.
— 181.
Hanke, Gymn. L. 670.
—, Semin. Hülfol. 674.
gantel 669.
anfein, | 123. 288. 49.
Hardt 6
Harnecker —
Hartmann, o. Profeſſ.,
eb. Juſt. Rath 500.
— , Eymn. L. 179.
Hartung 189.
Hartwig 60.
Haſſe 676.
Haffenftein 299.
Bauer 187.
Dauffe 626.
Hauß 410.
Haym, o. Profefl. 23.
—, Gymn. Brorelt.500.
Heder 188.
Dedert 340.
Hefter 409.
Degemann 494.
Heiber 626.
Heibeder 339.
Heidemann, Symn.Oberl.,
Brofeff. 178.
—, Onmn. Oberl. 669.
Heidenreich 340.
Heidrich 669.
Heime 181. 303.
Heimfoeth, 676.
‚Heine, 0. Brofeff. 285.
—, Schul, Kant. 49.
Seinefamp 672.
Heinemann 340.
Heing, o. Profef. 285.
-, Semin. Hilfet. 302.
Heinze 340,
deinzelmann 179.
Deingerling 339.
Heis 359.
Heife 185.
Deitfamp 671.
Held 163.
‚Seller 180.
Hellwig 434.
Helm 357.
Helmholtz 441.
Semme 497.
Hendewert 339
‚Henke 499.
Hennig, Semin. 2. 498.
—, Schull., Kant. 675.
Henning 6%.
Hennings 60.
Henrich 61.
Henrict 300.
Henrion 253.
Henfchel 410.
Ser 60. 68. 287.
erbig 337.
‚Herforth 180,
Hermans 357.
‚Herines, Sm. Dberl.,
Brofefl.
‚nl. 2. 300,
Herh 285
Hestamp 029, 674.
deß 298.
Seußner 60.
Heydemann 67. 676.
Heymanı 197,
Heun 6
Hiddemann 479,
diede, Oyınn. Oberl. 302.
‚gi ner höh. Brgtſch.
Dildebrand 124.
700
ditdetzandt Reiſender 13.
„Semin. Direlt 629.
-, Saun. Kandidatin
& Mi Nein,
[ger 436.
dilmer 673.
Hintel_ 183.
Hinrichs 670.
Sie, Semin, 8; 2. 674.
En Re Be fe: 284.
irf o. rofe|
—38* —8X
-, dagl. 2
—, Real] her, 497.
—, Reali. 2. 300.
giage 124.
Hittorf 123. 287.
itig 325. 479.
Kr
vom Safe 436.
nem, Krs · Echulinſp.
— em. Oberl. 61.
— Baia Oberl., Bros
feff. 1
—,8 ier ig. Brgrſch.
— Sein. Zen 625.
Hubler 1.
Hübner 284.
Hinten, 494.
Huſer 188.
ter 192.
ummel 358.
umperbind 301. 629.
669.
ups 358.
Huftabt 675.
dabuſch 180.
Jaco ver
8
Zaſge 187. 356.
Jenfen 499.
Jeron 187. 495.
Srling 496.
Seen, N Bra
jorban, o. ro .
a en:
—
— © Einer, Brgrſch.
—, Edull.
van Hoffe rg -, Semin, Direkt. 625.
Höhne 410. Jouvenal 182.
Holländer 357. ienbed 49.
olled 179. ſeutrahe
ollenberg 498. Iftael 180.
oltheuer 252. Ieringhanfen 493.
oltih 625. Iubersieben 410.
olahanfen 337. Jüngling 628.
opf 62. Jüngft 069.
Sopftein 189. Jürgens 338.
Hofius_ 287. 442. ltting 627.
Ponffelle 3. Yttner 337.
677.
Onbert, ars + Gchnlinfp. ‘| Jung 499.
—, Gymn. Oberl. 178.
hans
Smmdtemn 19.
Kabls 499.
Racer 252.
Kähren 301.
Kämpfer 076.
Käftuer 501.
Kätzke, Gemeindeſch. Leh⸗
rerin 340.
-, dogl. 340.
Lehrerin 340.
aebie Brogyan 8. 672.
=, Semin. Direkt. 123.
Kaibel 126.
Kaiſer, Realſch. Oberl.
— ðewerbeſch. Oberl.
252.
Kallen 189.
Kallius 4%.
Kalohr 671.
Kamphauſen 494.
Karafſek 186.
Karger 125.
Karlowa 671.
Karraß
Karſch 287. 493.
Karſten 286.
Kaulbach 6W.
Kayſer 628.
Keetmann 628.
Keitel 675.
Kekulé 124. 287. 441.
Keller, Wirkl. Geh. Ob.
Reg. Rath 1. 2.
-, ſp 189.
—, Gymn. Oberl. 251.
-, Shui⸗ Kandidatin
Bellen 188.
Kelluer 123.
Kentenich 189.
Kentler 677.
Kern, Gymn. Direkt. 284.
-, Imin. Direkt. 497.
gerfanht 3. 3.
Keßler, Gymn. 28. 300.
‚ Kant. 302.
— 359.
Keyſer 380.
Richt 301.
701
Kießling 284.
Kietz 625.
—2 Ad., o. Profefl-
—, Alfr., degl. 85.
—, Symn. Direkt. 669.
Superintend.
Kiräner ‚
_, — Direkt. 357.
—, GEymn. L. 299.
airſch 179.
Kirſchſtein 496.
Kißner 177. 284.
ailgennt 498.
t 299.
ae 673.
Klappet, 436.
Klee 4
Klein 108
188
=, Dögl. 189.
— o. Prefeg 177.
„Schull.
Kleinert 67. 50. 4.
Kleinſchrod 183.
Kleißner 127.
Kletke 254.
Klewe 186.
Klink 62.
Pr 500.
— — 353.
Kinste 12.
Knackfuß 480.
Knauff 340.
Knaus 479.
Knaut 670.
Knauth 6928.
Knerk 1. 2.3.
Knille 60.
Knole 628.
Kuoop 435.
Knorn A936.
Kuüppel, Gymn. 8. 671.
„Buchhalt.
Koch, ers · Schulinſp. 188,
—, 0.0. Profeſſ. 177.
— ⸗ Gymn. L. 299,
—, Progymn. 2. 61.
re s Schulinip.
Koch, Realſch. Direkt. 123.
Koöchy 628.
Kögel 1. 250.
Köhler, Gymn. L. 337.
—, Semin. 8. 674,
— Studirend. 339.
Kohnen 359.
Konigsbeck 178.
Könnele 302.
Körber 357,
Körner 676.
Körting 287.
Kößler 433.
Köflin 285. 619.
Kohler 123.
Kokott 627.
Kolbmüller 337,
Komm 253.
Konfalit 155.
Konze 188. 432.
Koppe 137.
Koppent 497.
Roppmann 71.
Korioth 69.
Kork 188.
Korn 124,
Kortegarn 62,
Kosbabt 673,
Koſel 338.
Koſer 340.
Koftla 178,
—— 8. 670.
—, Semin. Hulfsl.67
Krähe 50 f .
Krämer 337.
Krafft, o. Fl Konſiſt.
-, Rat, 8. 673,
Kramer
—— 9 339,
hi
auſe, Realſch. Oberl.
-, Semin. 2. 436,
— , Bilbhaner 339.
arebs 180.
Kregenow 339.
Kreß 253.
Rretfhmer, Semin. Direkt.
—, hut. 675.
Krentberg 672.
Kreuz 189.
Rrimmnting 253.
Krißsinger 697.
Kritzler 68.
Kl, Fes u. Schulrath
— Det. einer höh.
Bari. 673.
Kromminga 436,
Kroneder 492,
Kropatiged 672.
steigen, Realſch. Direkt.
Schul. 675.
_ , degl. 676.
Krug, Shufter 390.
—, Söultelt. 302.
Krull 330,
Krumm 125.
Krummader 67.
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Bagner, 0. Brofefi. 284.
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Zemin. 8. 62,
Balbann 188.
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Walter, o. Profefl. 284.
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Wanbel 124.
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Waſchow 179.
Weber, o. Brofefl. 284.
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Bertensti 63.
Wedekin 628.
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Weingarten 67.
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Weißenborn 254.
Welihauſen 284.
Wellmann 496,
Bel; 182.
Wendel 626.
Wendler 179.
Benigmann 252.
Bengte 625.
Bene,
_, il 189. 495.
don Werner 251. 356.668.
Wiedaſch 67.
Wiegand 677.
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Biesner 676.
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Willems 63.
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Wilmauns 177. 190.287.
Wimmere 126.
Winchenbach 435.
Bindfeffel 251.
Winkelmann 436,
Winkler 179.
Winter 188,
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—, Säull. 62.
Wiglicenus 480.480. 494.
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