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Full text of "Der Kampf um Arabien zwischen der Türkei und England"

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Digitized  by  the  Internet  Archive 

in  2010  with  funding  from 

University  of  Toronto 


http://www.archive.org/details/derkampfumarabieOOstuh 


HANBURGISCHE 
FORSCHUNGEN 

Wirtschaftliche  und  politische  Studien 
aus  hanseatischem  Interessengebiet 

herausgegeben  von 

Prof.  Dr.  Karl  Rathgen  und  Dr.  Franz  Stuhlmann 

Direktor  des  Seminars  für  Kais.  Geheimem  Regierungsrat, 

NationaIöl<onomie   und    Kolonialpolitik  ^Generalsekretär  der  Zentralstelle  des 

in  Hamburg  Hamburgisdien  Kolonial instituts 


Erstes  Heft 

Der  Kampf  um  Arabien 
zwischen  der  Türkei  und  England 

von 

Franz  Stuhlmann 


Verlag    von    George    Westermann 
Hamburg  .Braunsdi  weig  Berlin 


DER  KAMPF 

UM 

ARABIEN 

zwischen  der 

Türkei  und  England 

Von 

Franz  Stuhlmann 


Verlag  von  George  Westermann 

Hamburg  Braunschweig  Berlin 


Ausgegeben  April   1916 
Alle  Rechte  vorbehalten 


Copyright  1916 

by  George  Westermann 

Braunschweig 


V3 

^7 


Druck  von  George  Westermann  in  Braunschweig 


WAS  WIR  WOLLEN 

Die  Unterzeidineten  treten  mit  dem  ersten  Heft  eines 
Unternehmens  vor  die  Öffentlichkeit,  das  bestimmt  ist, 
das  Studium  und  die  Erl^enntnis  der  Grundlagen  von  Ham- 
burgs politisdien  und  wirtschaftlichen  Existenzbedingungen, 
die  sich  über  die  ganze  Welt  erstrecken,  zu  fördern. 

Wie  der  Name  der  geplanten  Sammlung  sagt,  wollen 
wir  die  Gelegenheit  zur  Veröffentlichung  von  eindringlichen 
politischen  und  wirtschaftlichen  Untersuchungen  schaffen,  die 
für  Hamburg  wie  für  seine  hanseatischen  Schwesterstädte 
Bedeutung  haben,  Bedeutung  für  die  Gegenwart.  Wir  wollen 
der  Stunde  dienen,  indem  wir  die  wissenschaftliche  Arbeit 
auf  diesen  Gebieten  fördern  in  Ehrfurcht  vor  der  Vergangen- 
heit, zum  Verständnis  der  Gegenwart,  zum  Suchen  nach 
der  Erkenntnis  der  Entwici^lungstendenzen,  die  in  die  Zu- 
kunft führen. 

Wir  denken  uns  als  Leser,  über  den  Kreis  der  Fach- 
gelehrten hinaus,  die  breite  Schicht  derer,  die  mit  uns  nach 
politischer  Bildung,  nach  Belehrung  über  die  Probleme  der 
Gegenwart  verlangen. 

Gewaltig  sind  ja  die  politischen  und  wirtschaftlichen  Pro- 
bleme, vor  die  diese  ungeheure  Gegenwart  das  deutsche 
Volk  stellt.  An  ihrer  Klärung  mitzuarbeiten,  ist  eine  ernste 
Pflicht  Hamburgs.  Hier  empfindet  jeder,  daß  die  je^t  oft 
gehörte  Frage  „Kontinentalpolitik oder  Überseepolitik?"  schief 
gestellt  ist.  Wie  die  Machtverteilung,  wie  das  Wirtschafts- 
leben über  See  sich  gestalten  werden,  gehört  zu  den  Grund- 
fragen der  Entwicklung  des  deutschen  Volkes,  berührt  das 
Lebenselement  Hamburgs  und  seiner  Schwesterstädte  an 
der  See. 

Mehr  als  je  weist  die  Gegenwart  uns  darauf  hin,  wie  von 
der  politischen  Machtgestaltung  die  Zukunft  unserer  wirt- 
schaftlichen Betätigung  nach  außen  hin  abhängt.  Welche 
Wege  geht  die  Ausdehnung  der  politischen  Macht  und  des 
wirtschaftlichen  Einflusses  der  großen  Staaten  über  See? 
Wie  sind  ihre  Methoden,  was  ihre  Ziele?   Die  ersten  Hefte 


—    VI    — 

unserer  Sammlung  werden  dies  für  Arabien,  für  Persien 
schildern. 

Und  weiter:  Wie  sind  die  Entwicklungstendenzen  des 
großen  Welthandels  der  Gegenwart?  Welche  Wege  wird  er 
gehen?  Was  wird  seine  Stellung  werden  in  einer  Zeit,  in 
der  nichts  festzustehen  scheint?  Wie  werden  die  großen 
Rohstoffmärkte  sich  gestalten?  Wie  wird  sich  die  Einfuhr 
organisieren,  wie  die  Ausfuhr  in  einer  Zeit  wachsender  Syn- 
dizierung und  Kartellierung,  die  durch  die  Kriegsnotwendig- 
keiten und  die  zu  erwartenden  Kriegsfolgen  eine  immer 
weitere  Steigung  erfährt  und  über  die  herkömmlichen  Schran- 
ken und  Maßregeln  der  Handels-  und  Zollpolitik  immer 
mehr  hinwegschreitet?  Was  wird  die  Stellung  sein,  die  Ham- 
burgs Handel  in  den  Umgestaltungen  des  Weltverkehrs  ein- 
nimmt? 

Wir  maßen  uns  nicht  an,  in  dieser  Zeit  den  Männern 
der  Tat  Vorschriften  zu  machen,  noch  ist  es  die  Aufgabe 
der  Wissenschaft,  dem  Hamburger  Kaufmann  gute  Lehren 
zu  geben,  wo  er  Geschäfte  machen  und  wie  er  Geld  ver- 
dienen kann. 

Aber  wir  wünschen  dazu  beizutragen,  daß  der  Weg,  den 
die  Männer  der  Tat  zu  gehen  haben,  heller  beleuchtet  werde, 
daß  immer  mehr  klare  Erkenntnis  an  Stelle  des  instinkt- 
mäßigen Tastens  trete.  In  dem  uns  feindlichen  oder  übelwol- 
lenden Auslande  werden  die  Leistungen  Deutschlands  seiner 
wissenschaftlichen  Organisation  zugeschrieben.  So  einseitig 
und  übertrieben  manche  dieser  Behauptungen  sind,  sie  zeigen 
doch  den  Weg,  den  die  deutsche  Willenskraft  zu  gehen  hat. 

Bei  der  Begründung  dieser  Sammlung  leitet  die  Heraus- 
geber der  Gedanke,  daß  in  der  wissenschaftlichen  Arbeit 
über  Politik  und  Wirtschaftsleben  Hamburg,  der  Brenn- 
punkt der  überseeischen  Bestrebungen  Deutschlands,  bisher 
nicht  die  genügende  Würdigung  gefunden  hat.  Wir  möchten 
einen  Sammelpunkt  für  die  schaffen,  welche  hier  mitarbeiten 
wollen.  Wir  hoffen  anregend  auf  die  Arbeiter  zu  wirken, 
denen  durch  unsere  Veröffentlichung  Gelegenheit  geboten 
wird,  vor  der  Öffentlichkeit  zu  Worte  zu  kommen  und  die 
Schäle  zu  heben,  die  an  wissenschaftlichem  Rohstoff  un- 
genu^t  liegen. 

Wir  denken  dabei  in  erster  Linie  an  das  politische  und 
volkswirtschaftliche  Material,  das  in  dem  großen  Wirtschafts- 


—    VII   — 

archiv  der  „Zentralstelle  des  Hamburgischen  Kolonialinstituts  " 
gesammelt  wird.  Die  Umwandlung  dieses  toten  Materials 
in  lebendige  Erkenntnis  scheint  uns  eine  dringliche  ham- 
burgische Aufgabe  zu  sein.  Aber  wir  hoffen  auch  auf  die 
Ausbeutung  aller  sonstigen  Quellen,  die  in  Hamburg,  in 
seinen  Schwesterstädten  und  anderwärts  für  die  Erkenntnis 
der  politischen  und  wirtschaftlidien  Gegenwart  fließen. 

Das  Bedürfnis  nach  solcher  Erkenntnis  zeigen  die  immer 
erneuten  Versuche,  eine  hamburgische  Zeitschrift  zu  begrün- 
den. Wir  wollen  solchen  Bestrebungen  nicht  hindernd  in 
den  Weg  treten;  wir  hoffen  sie  im  Gegenteil  zu  fördern. 
Die  „Hamburgischen  Forschungen"  wollen  solchen  Unter- 
suchungen zur  Öffentlichkeit  verhelfen,  die  über  den  Rahmen 
des  wissenschaftlichen  Aufsa^es  hinausgehen.  Sie  sollen 
keine  Sammlung  von  Broschüren  werden,  sondern  eine  Reihe 
in  sich  selbständiger  Hefte,  zunächst  etwa  drei  bis  fünf  im 
Jahre.  Das  Band,  das  sie  zusammenhält,  werden  die  hansea- 
tischen politischen  und  wirtschaftlichen  Interessen  sein. 

Wir  denken  dabei  zunächst  an  die  überseeischen  Be- 
ziehungen. Aber  wir  denken  auch  an  deren  Wurzeln  in  der 
engeren  Heimat,  an  die  Rückwirkung  der  Weltereignisse  auf 
die  großen  hanseatischen  Handels-  und  Verkehrsplä^e.  Und 
darüber  hinaus  denken  wir  an  die  Erörterung  der  heimi- 
schen Aufgaben  der  Zukunft,  die  politischen  und  wirtschaft- 
lichen Probleme  der  Großstadtentwicklung  in  ihrer  eigenarti- 
gen Form  des  Stadtstaates  auf  dem  Boden  des  Deutschen 
Reiches. 

Daß  dabei  nur  das  wissenschaftliche  Denken  und  die 
wissenschaftliche  Forschung  zu  Worte  kommen  soll,  daß  die 
„Hamburgischen  Forschungen"  keiner  Partei-  oder  Inter- 
essentengruppe dienen  werden,  bedarf  kaum  der  Hervor- 
hebung. 

Ob  uns  gelingen  wird,  unsere  Ziele  zu  erreichen,  wird 
davon  abhängen,  ob  wir  die  Mitarbeiter  finden.  Gelingt 
das,  dann  werden  auch  die  Leser  nicht  fehlen,  die  die  Fort- 
führung des  Unternehmens  ermöglichen. 

Hamburg,  im  März  1916. 
Dr.  KARL  RATHGEN.  Dr.  FRANZ  STUHLMANN. 


GELEITWORT 

zum  1.  Heft 

Es  mag  als  eine  wunderliche  Laune  ersdieinen,  sich  im 
Getümmel  des  Weltkrieges  mit  einem  so  abgelegenen 
Lande  wie  Arabien  zu  besdiäftigen,  das  mit  Red\t  das  un- 
bekannteste Gebiet  der  Erde  genannt  wird.  Aber  Arabien 
liegt  dem  Kriege,  um  den  sich  heute  alle  Gedanken  drehen, 
nur  örtlich  entfernt.  Ich  hoffe  in  den  folgenden  Blättern 
zeigen  zu  können,  weldie  große  Wichtigkeit  dies  Land  für 
unseren  Verbündeten,  die  Türkei,  hat,  und  welche  ungeheure 
Gefahr  in  ihm  liegt  für  unseren  Hauptfeind  England,  das 
hier  fast  empfindlicher  ist  als  in  Europa. 

Lord  Curzon  sagt  („Persia",  Bd.  I,  S.  4):  „Die  Zukunft 
von  Großbritannien  wird  entschieden  werden,  nidit  in 
Europa,  selbst  nicht  auf  dem  Meere  und  den  Ozeanen, 
durch  welche  seine  Flagge  streift,  auch  nicht  in  dem  größeren 
Britannien,  das  durch  Englands  Abkömmlinge  geschaffen 
wurde,  sondern  in  dem  Erdteil  (d.  h.  Asien),  aus  welchem 
unser  Auswanderergeschlecht  zuallererst  kam,  und  in  wel- 
chen deren  Nachkommen  als  Eroberer  zurückgekehrt  sind. 
Ohne  Indien  könnte  das  englische  Weltreich  nicht  bestehen. 
Der  Besi^  von  Indien  ist  das  unveräußerliche  Kennzeichen 
der  Hoheit  in  der  östlichen  Halbkugel." 

Um  Indien  dreht  sich  für  England  alles,  und  Arabien 
ist  Vorfeld  für  die  Verteidigung  Indiens,  Jede  Verlegung 
Englands  in  Arabien  würde  sofortige  empfindliche 
Rückwirkung  auf  Indien  haben. 

Aus  diesen  Erwägungen  heraus  erstrebte  England  die 
Alleinherrschaft  in  Arabien  und  die  Macht  über  die  Zufuhr- 
straßen von  Europa  nach  dem  Indisdien  Ozean.  Das  Rote 
Meer  und  noch  mehr  der  Perser  Golf  sind  heute 
praktisch  geschlossene  englische  Seen,  die  nur  mit 
Englands  Erlaubnis  befahren  werden  dürfen.  Die- 
ser Zustand  ist  für  uns  und  alle  anderen  Nationen 
schwer  zu  ertragen.  Die  Befreiung  der  Meere  von  der 
Alleinherrschaft  Englands  ist  offen  ausgesprochenes  Kriegs- 
ziel.    Wie  dies   in  Arabien   zu   erstreben  ist,   wie  sehr  wir 


_    IX    — 

dort  eine  starke,  verbündete  Türkei  uns  wünschen,  das 
mögen  diese  Zeilen  zeigen. 

Wenn  idi  unternommen  habe,  die  Probleme  an  der  Hand 
der  Geschichte  in  ihrer  Entwicklung  etwas  breiter  darzulegen, 
so  konnte  dies  nicht  als  streng  wissenschaftliche  Unter- 
suchung geschehen;  die  muß  ich  dem  Geschichtsforsdier  und 
Orientalisten  überlassen.  Ich  konnte  nur  als  Laie  das  zu- 
sammenstellen, was  ich  in  der  Literatur  und  in  der  Tages- 
presse darüber  gefunden  habe,  ohne  imstande  zu  sein, 
überall  strenge  Kritik  üben  zu  können.  Ich  habe  dabei 
die  Archive  der  „Zentralstelle  des  Hamburgischen  Kolonial- 
instituts" weitgehend  benu^t,  wäre  ohne  diese  überhaupt 
nicht  in  der  Lage  gewesen,  die  neueren  Ereignisse  übersicht- 
lich zusammenzustellen.  Aber  die  Zeitungsnachrichten  — 
aus  dem  Bedürfnis  des  Tages  geschaffen  und  oft  auch  von 
den  politischen  Rüci^sichten  beeinflußt  —  geben  nicht  immer 
die  geschichtliche  Wahrheit.  Wenn  idi  sie  dennodi  vielfach 
aufnahm,  so  gesdiah  es  im  Bewußtsein,  daß  zwar  jeder 
neue  Tag  die  Berichte  ändern  und  die  Folgerungen  daraus 
Lügen  strafen  kann,  daß  aber  eine  Darstellung  ohne  die 
Berücksichtigung  der  Tagespresse  lückenhaft  gewesen  wäre. 

Herr  Prof.,  Dr.  Tschudi  lieh  mir  in  zahlreidien  Fällen 
seinen  Rat  und  das  reiche  Material  seines  „Seminars  für 
Gesdiichte  und  Kultur  des  Orients". 

Lieber  hätte  ich  es  gesehen,  wenn  ich  mit  der  Arbeit 
bis  zum  Abschluß  des  Krieges  hätte  warten  können.  Die 
Irrtümer  wären  dann  leichter  zu  vermeiden  gewesen.  Der 
Zweck  dieser  Schrift  aber,  über  die  wichtigen  vorliegenden 
Probleme,  die  Wenigen  geläufig  sein  werden,  den  Politiker 
aufzuklären,  wäre  zum  guten  Teil  fortgefallen,  wenn  sie 
post  festum  gekommen  wäre.  So  möge  sie  als  „Kriegs- 
industrie" ihren  Weg  gehen. 

Wenn  daneben  der  an  Arabien  vorbeifahrende  Reisende 
Aufschlüsse  über  das  verschlossene  Land  findet,  wenn  unsere 
Kolonisten  in  Ostafrika  einiges  für  sie  Interessante  daraus 
entnehmen  können,  und  wenn  sie  anregend  wirken  sollte, 
daß  die  in  Arabien  ruhenden  Probleme  von  deutscher  Seite 
gefördert  werden,  dann  ist  der  Zweck  der  Schrift  erfüllt. 

Hamburg,  im  März  1916. 

F.  Stuhlmann. 


Die  Reditsdireibung  der  arabischen  Namen 

In  der  Reditsdireibung  der  arabisdien  Namen  habe  idi  midi  tun- 
lidist  an  die  Sdireibweise  der  Arabisten  gehalten.  Folgende  Zeid\en 
weidien  von  der  allgemeinen  deutsdien  Ausspradie  ab: 

t      ist  das  englisdve  tt>,  arabisdi  vi> 

g     das  weid\e  französisdie  ge,  das  arabisdie  j-,  es  wird  vielfadi  dsc(), 

dj  umsdirieben 
gh  das  arabisdie  ^,  ein  Mittellaut  zwisdien  r  und  g 
h     arabisdi  r,  das   halbrauhe  b  in  der  Mitte  zwisdien  dem  deutsdien 

t)  und  et) 
ch    das  arabisdie  ^,  wie  im  deutsdien  ad)',  oft  audi  kb  umsdirieben 
d     das  arabisdie  '>,  ein  sehr  weidies  englisdies  tb 
z      das  stimmhafte,  sogenannte  „weidie  s",  nidit  wie  das  deutsdiezzu 

spredien! 
S      das  stimmlose  harte  s  (engl.,  franz.  s,  arabisdi  c/*) 
s      arabisdi  ^,  deutsdi  sd),  englisdi  sb,  französisdi  cb 
s      arabisdi  ^,  das  dumpfe,  emphatisdie  s 

d     arabisdi  J=,  das  dumpfe,  emphatisdie  d,  englisdi  meist  db  gesdirieben 
t      ararabisdi  i>,  das  dumpfe,  emphatisdie  t 
z      arabisdi  la,  das  emphatisdie  z,  meist  wie  zj  ausgesprodien 
"       arabisdi  ^,  der  Kehlversdiluß  bei  der  Ausspradie  von  a,  i,  o,  u 
q     arabisdi  3>  ^^^  dumpfe,  gutturale  k  oder  g 
ü     und  w,  arabisdi  3,  der  Halbvokal  u 
i      und  j,  arabisdi  i3  -i^,  der  Halbvokal  /. 

Es  ist  meist  sdiwer,  festzustellen,  mit  weldien  Zeidien  die  Orts- 
namen von  den  Arabern  gesdirieben  werden.  Idi  habe  midi  durdiweg 
nadi  Hartmann  und  Sprenger  geriditet;  in  vielen  Fällen  hat  Herr  Prof. 
Tsdiudi  mir  seinen  Rat  gegeben. 

Auf  der  Übersiditskarte  habe  idi  die  Namen  nadi  obiger  Art  und 
wie  im  Text  gesdirieben,  bei  den  nadi  den  Originalen  wiedergegebenen 
anderen  Karten  mußte  natürlidi  die  englisdie  oder  französisdie  Sdireib- 
weise  belassen  werden. 

Nadistehende  Liste  erleiditert  die  Identifizierung  der  Ortsnamen 
im  Vergleidi  mit  der  Sdireibweise  der  Engländer  und  Franzosen  auf 
anderen  Karten. 


Abu  Dabi  (Sabi,  Tabi,  Dhabi,  Dabä) 
el-'Ager  (Al-'Oqair,  Adsdier) 
Al-Ahsa  (Hasa,  El-Hasa,  Lahsa) 
'AbbSs 

Abd  'all  (Abdali,  Abdalee) 
'Abd  ul- AzTz 
Abu  'ArTs  (Abu  Arisdi,  „Vater  der 

Wohnhütte") 
'  Aden  (Aden,  von  Engländern  f  älsdi- 

lidi  Eden  gesprodien) 
'Amara 


'Ämiri  (Amiri) 
'Amrän 

'Aqaba  (Akaba,  „der  Aufstieg") 
AqrabT  (Akrabee) 
el-  arid 

Ahwaz  (Ahwas,  Adiwas) 
'Asir  (Asir) 

'Awlaqi  (Aulaki,  Bulaka) 
Baghdäd  (Bagdad)! 
Bahrain    (Baharain    bzw.    Bahren 
„zwei  Meere"  gesdirieben) 


—    XI    - 


Basra  (Basohra,  Basra) 

BTr  'All  [nen") 

BTres-Seb'a(Birseba,„siebenBrun- 

Bu  el-Haf  (Balhaf,  das  alte  Kane) 

Büsehr  (fälsdilidv  für  Bender  Abu 
Seher;  Bushire,  Budiire) 

Chor    Abdallah 

Dabä  (Dubai) 

Dahnä  (Dahna,  Dana) 

Dala   (Ad-dala,  Dhala) 

Derät  (Deraa) 

Ebhä  (Abha) 

Eufrat  (arab.  Frat,  Euphrat) 

Fadli  (Fadhli,  Fudhli) 

Gäsak  (Dschask,  Jask,  Djasak) 

öauf  (Al-G6f,  Dsdiauf,  Dschouf) 

dawasin  (Qawasim,  Jawasim) 

Gebel  (Dsdiebel) 

Ghazza  (Gaza) 

Ghonfude  (Qunfuda,  Kunfuda) 

Ghumdän 

Gidda  (Dschidda,  Tschedda) 

Hadramaut,    aS^n/uvTa 

Hajil  (Hail,  Hajal) 

Hawsäb  (Haushabee,  Hazzabee) 

Higäz  (Hedschas) 

Hille 

Hindi  je 

Hit  [maus) 

Hodeidä  (Hudeida,  ^aSrjSov  d.  Ptolo- 

Hofhuf 

Hormüz  (Hormus,  Ornnus) 
Iräq  (Irak) 

Irqa  (Irka,  Arqah) 

Isma'Tlija  (Ismailia) 

Jäfe  i  (Jafei,  Yaffaea) 

Janbu   (Jambo) 

Katiri  (Kathiri) 

Kerbels 

Kism  (Kisdiim,  Kishim) 

Küt  el-  amära  (d.  h.  „das  noch  be- 
wohnte SdiloQ"  im  Gegensa^  zum 
Ruinen-Schloß) 

el-Kuweit  (bzw.  Al-KwTt,  Küit  „das 
kleine  Kastell",  Kuweit,  Chowait, 
Koweit;  auch  Qurain  [gespr.  Gren] 
„das  kleine  Hörn"  genannt) 

Lahg  (Lahedsch,  Lahedj) 

Lohija  (Lohheja) 

Ma'an 


Main 

Makallä  (Mekalla,  Makullah) 
Ma  rib 

Masqat  (Maskat,  Muscate) 
Matrah  (Matrah) 
Mehri  (Mahra) 
Mirbat  (Mirbat) 
Mocha'  (Mokka,  Mokha) 
Mohammera 
Muntefik  (Muntefitsch) 
Musawa    (Massauah) 
En-Näsirije  (Nasirije) 
Negd  (Nedsched) 
el-*Öla  (Ola,  Ula) 
Oman  (Uman) 

Scheich    Otman  (Sdieich  Osman) 
Qahtan  (Kahtan,  Kachtan) 
Qarmaten  (Karmaten) 
Qasim  (Kassim) 
Qasr  i-sirin  (Kasrichirin) 
el-Qatar  (Gittr,  Kater) 
el-Qatif  (Katif,  Qatyf) 
Qisn  (Kischin,  Kishin,  Südarabien) 
Qurna  (Korna,  Gurna  ,,das  Hörn") 
Ras  el-Chaime  (Ras  el  Kheime) 
Rastaq 

Rijad  (Er-Rijäd,  Riadh) 
Sabjä  (Sabija) 

Sabwät(Schabat,Schabuat,Shabwat) 
Sa  da 

Sämarrä  (Samarra) 
Sammar  (Schammar,  Schamar) 
Sana  (Sana,  Sanaa)  [cha) 

Sarga  (Sarga,  Schardja,  Dscharad- 
Satt  el-'Arab  (Schatt  el-Arab) 
Sibam  (Shibam) 
Siher  (Scheher,  Shehr,  Shuhr) 
Sohar  (Sohar) 

Soqotra  (Sokotra)       [esch  schiuch) 
Süq  es-sijüch  (Suk  esh-shijuk,  Suk 
Sür  (Sur  =  Tyrus) 
Täif 
Taima 
Ta'izz 
Tamim 
Tihama 

el-Wegh,  Wegg  (Wedsch) 
Zafär  (Dzafar;  Dofar,  dhofar) 
Zebid 
Zuber  (Sobeir) 


INHALTS-ANQABE 

Seite 

Kapitel  1.     Arabien,  das  Land  und  seine  Bewohner    ....      1 
Grenzen,   Größe,  Aufbau  (S.  1);   Klima   in    ges(hid\tlicher  Zeit 
nidht  geändert    (S.  2);    schwache   Besiedlung,    Beduinen    und 
Städter  als  Gegensäfee  (S.  3);  Semiten,  Urbevölkerung  möglich 
(S.  4);  von  und  nach  Arabien  gehende  Einflüsse  (S.  6). 

Kapitel  2.     Arabien  im  Altertum .      7 

Beziehungen  der  Ägypter  zur  Weihrauchregion  (S.  7);  Handels- 
monopol der  Südaraber,  alte  Handelsstraßen  (S.  8);  Staat  der 
Minäer  und  Sabäer  (S.  10);  Angriffe  der  Perser  auf  Südara- 
bien (S.  10);  Ausbreitung  der  Ptolomäer;  Südaraber  besiedeln 
Afrika  (S.  11);  Fürsten  von  Saba  und  Du  Raidän  (S.  11); 
Expedition  des  Aelius  Gallus,  Jemen  schließt  sich  Persien 
an  (S.  12);  Abessinier  ins  Land  gerufen;  jüdsiche  Dynastie  in 
Jemen  (S.  13);  Perser  besiegen  die  Abessinier  in  Südarabien  . 
(S.  14). 

Kapitel  3.     Das  Auftreten  des  Islam 15 

Auftreten  Mohammeds  hatte  neue  Auswanderung  der  Araber 
zur  Folge  (S.  15);  Interessen  des  Weltreiches  gehen  über 
Arabien  hinaus,  Sife  des  Chalifats  nach  Damascus,  später  nach 
Baghdäd  verlegt  (S.  17);  Orienthandel  wird  durch  den  Chalifen 
monopolisiert  (S.  17);  Fätimiden  erhalten  in  Mekka  Vorzugs- 
stellung, von  Südarabien  aus  wird  Ostafrika  kolonisiert,  Unter- 
nehmungen nach  dem  Osten  (S.  18). 

Kapitel  4.     Das  Aufkommen  der  Türken 19 

Arabien  spielt  im  Chalifenreich  Nebenrolle,  das  große  Gebiet 
arabischer  Zunge  zerfällt  politisch  (S.  20);  Turkvölker  kommen 
von  Osten,  stellen  sich  in  die  Dienste  der  Chalifen  (S.  20), 
die  selbst  machtlos  werden;  Mongolen,  Türken  (S.  21);  Handels- 
wege nach  dem  Osten  (S.22);  der  Mameluk  Baibars  bringt  den 
vertriebenen  Abbäsiden  nach  Kairo.  Ägypter  hatten  Haupt- 
einfluß in  Mekka;  1147  unterwerfen  die  Aijübiden  Jemen,  1507 
Mameluken  zum  Roten  Meer  gegen  die  Portugiesen  (S.  23); 
Türkensultan  Selim  erobert  1517  Ägypten,  wird  damit  auch  Herr 
in  Mekka;  türkischer  Anspruch  auf  das  Chalifat  in  dieser  Zeit 
begründet  (S.  23);  obgleich  formell  der  Sultan  das  Chalifat 
usurpierte,  wird  er  als  Chalif  anerkannt.  Die  „Arabische  Frage" 
datiert  aus  dieser  Zeit  (S.  24). 

Kapitel   5.     Die   Frage  der   Grenze  auf   der  SinaV-Halbinsel 

zwischen  Ägypten  und  der  Türkei 26 

Staatsrechtliche  Stellung  Ägyptens  (S.  26);  Belehnung  von 
Abbäs  Hilmi  1892,  nähere  Bezeichnung  der  Sinaigrenze  im 
Anschluß  daran  (S.  27) ;  Ägypten  sendet  Mr.  Jennings  Bramly 


—  XIII  — 

Seite 
zum   SinaT,    Differenzen   mit   der   Türkei   (S.  28);   Ultimatum 
Englands,   14.115.  Mai  1906  durch  Notenaustausdi  Friede  ge- 
sichert (S.  30);  Grenzvertrag  vom  1.  Oi^tober  1906  (S.  31). 

Kapitel  6.     Die  Provinz  (Hedschas)  Higäz 32 

Chalifen  hatten  Vertreter  in  Mekka  (S.  32);  die  'Aliiden  be- 
kamen als  Sdverifen  das  Übergewicht  in  Mekka  (S.  33);  um 
960  wird  Ga  far  erster  GroQ-Scherif ;  1212  bekommt  Familie 
Qatäda  das  GroQ-Scherifat  (S.  34);  die  Sendung  des  Mahmal 
(S.  35);  Ägypter,  dann  Türken  in  Mekka  (S.  36);  Verhältnis 
des  türkischen  Gouverneurs  zum  Groß-Scherifen  (S.  37);  die 
Wahhäbiten-Unruhen  und  ihre  Bekämpfung  durch  Ägypten 
(S.  39);  1858  Ermordung  von  Christen  und  Bombardement  von 
Gidda  (S.  40);  türkische  Verwaltung  in  Higäz  1869  (S.  41); 
politische  Zustände  (S.  42). 

Die  Higäz-Bahn.  Religiös -politischer  Zweci«  (S.  43);  An- 
schlußbahn Haifa-Mezerib  (S.  44);  Bausumme  als  fromme  Stif- 
tungen gesammelt  (S.  45);  Widerstand  gegen  die  Weiter- 
führung der  Bahn  (S.46);  Zweigbahnen,  finanzielle  Ergebnisse 
(S.  48);  Nu^en  des  Weiterbaues  (S.  51). 

Die  Transarabien-Bahn.  Englands  Pläne  (S.53);  nörd- 
lidia  oder  südliche  Linienführung. 

Die  Universität  Medina.     Gründung  1913  (5.53). 

Reformen  im  Higaz  (S.  54);  Truppen  und  Verwaltung  im 
Higäz  (S.  54) ;  die  Provinz  im  Weltkrieg  (S.  57). 

Kapitel  7.    Jemen  und  "Asir 60 

Das  Land  Jemen  (S.  60);  Kulturrückgang,  Dammbruch  von 
Ma  rib  (S.  62);  Archäologische  Probleme  (S.  62);  Gegnerschaft 
Rom -Persien  (S.  63);  frühislamische  Geschichte  von  Jemen 
nach  M.  Hartmann  (S.  63);  die  Imäme  der  Zaiditen  (S.  65); 
Eroberung  von  Ägypten  aus  (S.  66);  die  Portugiesen  und  ihre 
Bekämpfung  durch  die  Türken  (S.  67);  Türkei  erobert  Jemen 
(S.  68),  bleibt  bis  1635.  Seit  1824  neue  Eroberung  durch  die 
Türken  bzw.  Ägypter  (S.  69);  Zurückziehen  der  Türken  und 
neue  Eroberung  1849  (S.  70);  erst  1870  wirkliche  Bese^ung 
von  Asir  und  Jemen  (S.  71);  Interessenkonflikt  mit  den  Eng- 
ländern in  Aden  1873  (S.  72);  Einrichtung  der  Zivilverwaltung 
(S.  72);  Aufstand  1892  (S.73);  Verwaltung  und  Garnison  (S.  74); 
Aufstand  des  Imäm  Jahjä  1904  (S.  76);  Waffenstillstand  1906 
(S.  77),  wird  von  Konstantinopel  nicht  gebilligt;  neue  Kriegs- 
Expedition  (S.  78);  Sana  genommen,  aber  Türken  außerhalb 
geschlagen,  der  Imäm  nimmt  Sana  ein  (S.  80);  Friedens- 
verhandlungen (S.  81);  Entwurf  des  Friedensvertrages  (S.  82), 
wird  vom  Ministerium  Talaat  Bey  verworfen  (S.  82);  Auf- 
ständische durch  Engländer  und  Italiener  unterstü^t  (S.  83); 
1909  tritt  Sejjid  Idris  als  neuer  Widersacher  auf  (5.  86); 
dessen  Leben  (S.  87);  das  Land  Asir  (S.  88);  Aufstand  des 
Idris  (S.  89);  Verhandlungen  mit  ihm  (S.  90);  1910  neuer  all- 
gemeiner Aufstand  (5.91);  Kämpfe  in 'Asir  mit  Unterstü^ung 
des  Groß-Scherifen  (5.  93);  Eroberung  von  Ebhä  (5.  94); 
Kämpfe   im  Süden   (Jemen)   (S.  95);   Sana  entse^t,   schwerer 


—  XIV  — 

Seite 

Rüdtschlag,  Niederlage  bei  Gizan;  Friedensverhandlungen 
wegen  der  politischen  Lage  in  Europa  (S.  95);  der  Friedens- 
vertrag vom  5./6.  August  1913  (S.  96);  der  Krieg  mit  Italien  (S.99). 

Die  Bahn  Hodeida-San  a(S.lOO);  Beschädigung  der  Bahn 
durdi  Italien;  Bahnbau- Gesellschaft  1909  von  Franzosen  ge- 
gründet (S.  100);  Linienführung  (S.  101);  französisch -italieni- 
scher Zwischenfall  (S.  102);  die  wichtige  Bahn  sollte  vor\ 
Türken  gebaut  werden,  möglichst  bis  Scheich  Sa'id  und  mit 
Anschluß  nach  Mekka,  ebenso  türkisch-deutsAe  Funkenstation 
(S.  103). 

Neue  Kämpfe  gegen  Idris  (S.  104);  Verhandlungen  mit  Idris 
(S.  106),  der  1914  Gesandte  nach  Konstantinopel  schickt 
(S.  108);  Ergebnis  unbekannt;  Jemen  im  Weltkriege  (S.  108); 
türkisch-italienischer  Zwischenfall  (S.  110);  Türken  im  Bund 
mit  Jahjä  gegen  Aden  (S.  111);  Deutschlands  Interesse  an 
starker  Türkei  in  Jemen  (S.  113). 

Kapitel  8.     Sdieich  Sa'td    und   die  französischen  Ansprüche 

darauf 113 

Lage  und  Wichtigkeit  des  Punktes  (S.  114);  französische  Inter- 
essen seit  1734  (S.  115);  Landkauf  durch  Marseiller  Gesell- 
schaft (S.  116);  auf  englische  Veranlassung  das  Gebiet  der 
Türkei  überlassen  (S.117);  neue  Bemühungen  der  Franzosen 
(5.  118);  Scheich  Said  im  Weltkriege  (S.  120). 

Kapitel  9.   Die  englischen  Besi^ungen  und  Interessengebiete 

in  Südarabien 120 

'Aden  im  Altertum  (S.  120)  und  im  Islam  (S.  121);  'Aden  von 
Portugiesen  (S.  123)  und  Türken  erobert  (S.  124);  Holländer, 
East  India  Co.  und  Franzosen  in  Aden  und  Mochä  (S.  126); 
Perim  1799  zum  erstenmal  von  England  beseht  (S.  128);  Eng- 
länder in  Mochä  und  Jemen  (S.  130);  der  Sultan  von  Lahg 
(S.  132);  England  erobert  Aden  (S.  133);  Verhandlung  mit 
südarabischen  Stämmen  (S.  135); 'Aden  1850  Freihafen  (S.136); 
englischer  Landkauf  (S.  137);  Grenzverhandlung  mit  Türkei 
(S.  137);  Bahnprojekte  (S.  138);  deutsches  Konsulat  (S.  138); 
Aden  im  Weltkriege  (weitere  Nachrichten)  (S.  139);  Stämme 
unterwerfen  sidi  der  Türkei  (S.  140). 

Die  südarabischen  Stämme  (S.  140);  Abd'äli,  Subaihi, 
Fadli,  Aqrabi  usw.  (S.  141  ff.),  englische  Verträge  mit  ihnen, 
Seher  und  Makalla  (S.  145);  Qisn  und  Soqotra  (S.  146);  Perim 
(S.  147);  Kamarän  (S.  148);  Soqotra  (S.  148);  Ghüria-Müriä 
(S.  149);  Britisch-Somali  (S.  149). 

Kapitel  10.     Masqat  oder 'Oman 151 

'Oman  im  Altertum  (S.  152);  Einwanderer  aus  Jemen  (S.  154); 
Perser  in  Oman  (S.  155);  die  Sekte  der  Ibäditen  (S.  156); 
die  verschiedenen  Imäm-Familien  (S.  158);  die  Portugiesen 
(S.  159);  ihre  Vertreibung;  Kolonien  von  Oman  in  Ostafrika 
(S.  160);  die  Familie  der  Äl  bu-Said  in  Oman  (S.  162);  die 
Nachfolge,  die  Stellung  des  Imän  und  des  weltlichen  Herr- 
schers (S.  1 64) ;  Vertrag  mit  England  über  Bender  Abbäs  (S.  1 54) ; 


—   XV  — 

Seite 

die  Bestrebungen  Englands  (S.  167);  der  Kampf  Englands 
gegen  dieSeeräuber(S.  168);  Würde  des  Imäm  erlischt  (S.  170); 
Bestrebungen  der  Franzosen  (S.  171);  Beziehung  zur  per- 
sischen Küste  (S.  173);  der  Trucial-Vertrag  (S.  173);  Teilung 
des  Reiches  zwischen  'On\än  und  Ostafrika,  der  Schiedsspruch 
Englands  (S.  176);  die  Subsidie  von  Zanzibar  (S.  179);  Ver- 
träge mit  England  (S.  179);  Unruhen  von  1895  und  Englands 
hinterlistiges  Verhalten  dabei  (S.  180);  die  neuen  französischen 
Interessen  in  Oman  (S.  181);  Vertrag  von  1844  und  1862 
(S.  181);  die  Flaggenatteste  (S.  182);  der  Plan  einer  franzö- 
sischen Kohlenstation  in  Masqat  (S.  183);  die  schwere  Span- 
nung zwischen  England  und  Frankreich  in  Oman  wird  durch 
Abschluß  der  Entente  cordiale  gelöst  (S.  185);  Rußlands  Streben 
zum  Perser  Golf  (S.  187);  Unruhen  in  Oman  1913  (S.  188); 
Waffenschmuggel  und  Waffenhandel  (S.  189);  Englands  Herr- 
schaft in 'Oman  (S.  191);  Waffenstatistik  (S.  192). 

Kapitel  11.     Die   Bahrain-Inseln   und    die   türkische   Provinz 

El-Ahsä  (Lahsä,  EI-Hasa) 195 

Bahrain;  Alte  Geschicfite  von  Bahrain,  die  dortigen  Grab- 
Tumuli  (S.  195);  Perlenfischerei  (S.  196);  englische  Bestre- 
bungen (S.  197);  die  Hamburger  Firma  Robert WoenckhausÄ  Co. 
(S.  198);  Hamburg-Amerika-Linie  im  Perser  Golf  (S.  201). 

El-Ahsä  (S.202),  wird  türkische  Provinz  (S.203);  Eroberung 
1913    durch    die    Wahhäbiten    auf   Anstiften    der    Engländer 
(S.  204). 
Kapitel  12.    Die  Wahhäbiten   und   ihre  Nadif olger  in  Negd 

(Ibn  Sa'üd  und  Ihn  Rasid) 206 

Das  Land  (S.  206);  Auftreten  und  Geschichte  der  Wahhäbiten 
(S.  207);  die  Türken  ins  Land  gerufen  (S.  208);  die  Sippe 
der  Ibn  Rasid  in  Häjil  (S.209);  Kämpfe  zwischen  Ibn  Sa  üd  und 
Ibn  Rasid  (S.  210);  der  Häuptling  von  Kuweit  tritt  für  Ibn 
Saud  mit  Hilfe  der  Engländer  ein  (S.  211);  Ibn  Saud  erobert 
mit  Hilfe  der  Engländer  die  türkische  Provinz  el-Ahsä  (S.  212) ; 
die  Wahhäbiten-Emire  im  Weltkriege  (S.  214). 

Kapitel  13.    Der  Iräq 217 

Alte  Kultur  des  Landes  (S.  218);  Verfall  unter  den  späteren 
'Abbäsiden  (S.  220);  Bewässerungspläne  (S.  221);  Handels- 
straßen (S.  222);  die  Baghdäd-Bahn  (S.  223). 

Die  Fragevon  el-Kuweit  (S.  224);  Vertrag  Englands  mit 
Schech  Mubarak  1899  (S.  225);  Mubarak  wird  von  England 
für  unabhängig  von  der  Türkei  erklärt  (S.226);  er  beansprucht 
auf  Veranlassung  Englands  auch  Chor 'Abdallah  (S.  228);  Ver- 
handlungen wegen  der  Endstrecke  der  Baghdäd-Bahn  (S.229); 
der  Vertrag  darüber  nicht  ratifiziert  (S.  231). 

Die  Petrole Umgegenden vonMohamm er ausw.(S.231); 
Konzession  von  d'Arcy  (S.232);  Anglo  Persian  Oil  Co.  (S.233); 
Übernahme  von  Aktien  derselben  durch  England  (S.  234); 
Bewässerungsplan  bei  Mohammera  (S.236);  Petroleumquellen 
bei  Oasr  i-Sirin  (S.  237). 


—  XVI  — 

Seite 
Die  Sd\iffahrt  auf  dem  Tigris  und  Eufrat  (S.  239); 
Konzession  der  Firma  Lynch  1860  nur  für  Eufrat  erteilt  (S.  240). 
Mesopotamien  im  Weltkriege  (S.  241);  Poona  Brigade 
über  Bahrain  nadi  Fa'o  (S.  242);  Verhaftung  der  deutschen 
Konsuln' (S.  242);  Basra  erobert  (S.  242);  Qurna  (S.  243); 
das  Petroleum-Gebiet  (S.  243);  Schlacht  bei  Saiba  (S.  244); 
Bese^ung  von  Küt  el-'amära  (S.245);  Schiiten  auf  Seite  der 
Türken  (S.  246);  englische  Niederlage  bei  Ktesiphon  (S.247); 
Mißlingen  des  Entsafees  der  nach  Kut  geflüchteten  Engländer 
(S.248);  russische  Bestrebungen,  durch  Persien  zum  Golf  zu 
kommen  (S.  249). 

Kapitel  14.     Schlußbetrachtung 252 

Politische  Zustände  in  Arabien  beim  Ausbruch  des  Krieges 
(S.  252);  Übersicht  über  die  Geschichte  von  Südwestarabien 
(S.  253) ;  Bedeutung  der  türkischen  Macht  in  Jemen  (S.  255); 
Bedeutung  von  Mesopotamien  und  des  Perser  Golfes  für 
Indien  und  England  (S.  255);  die  für  die  äußere  und  innere 
Politik  der  Türkei  in  Arabien  vorliegenden  Probleme  (S.  261). 

Nachträge 262 

Zum  Kapitel  6  (S.  262i;  zum  Kapit  1  9  (S.  262);  zum  Kapitel  13 
(S.  262);  Amtlicher  englischer  Bericht  über  die  Kämpfe  im 
'Iräq  von  Mitte  April  bis  Ende  September  1915  (S.  263). 

Anhang.     Aktenstücke  im  Urtext  zu   den  Kapiteln  5,  9,  10,  11, 

13;  Nr.  1-54 3* 

Die  Liste  der  Verträge  ist  jedem  Kapitel  vorangese^t. 

Karten,     l.  Übersichtskarte  von  Arabien. 

2.  Karte    von    Jemen    (nach    „Geographica!    Journal", 

Jan.  1914). 

3.  a)  Karte  von  Scheich  Said  nach  englischen  und  fran- 

zösischen Quellen. 
b)  Karte  der  Umgegend  von 'Aden,  nach  englischen 
Quellen. 

4.  Karte  des  Iräq,  nach  der  „Times";   mit  Nebenkarte 

der  Petroleumfunde  nach  englischen  Quellen. 
Textkarte:  Die  Gegend  von  Küt  el- amära,  nach  der  „Times"  .     .    277 


1.  Kapitel 
Arabien,  das  Land  und  seine  Bewohner 

Als  unregelmäQiges  Viered«  schiebt  sich  zwischen  Asien 
und  Afrika  die  Halbinsel  Arabien  ein,  im  Westen  durch 
das  über  2000  Kilometer  lange  Rote  Meer,  im  Osten  durch 
den  etwa  1500  Kilometer  langen  Persischen  Golf  (ein- 
schließlith  des  Busens  von  "Oman)  von  den  Nachbarländern 
getrennt.  Die  Scheidung  durch  diese  nur  schmalen  Graben- 
brüche ist  aber  nicht  so  stark,  als  daß  sie  eine  Trennung 
der  anliegenden  Völker  herbeigeführt  hätte,  vielmehr  sind 
seit  der  Urzeit  von  Westen  und  Osten  stets  Völker-  und 
Kulturströme  von  und  nach  Arabien  nachweisbar.  Nach  Nor- 
den sefet  die  Halbinsel  sich  klimatisch,  geologisch  und 
kulturell  als  „syrische  Wüste"  zwischen  Palästina  —  Syrien 
und  Mesopotamien  fort. 

Über  drei  Millionen  Quadratkilometer,  also  etwa  eine 
Fläche  ein  Viertel  so  groß  wie  Europa,  sind  von  diesem 
Lande  eingenc)mmen,  das  eine  riesige  Bodenscholle  bildet, 
die  aus  einer  archäischen  Unterlage  besteht,  auf  welcher  im 
Norden  Kreideformation,  im  Süden  Tertiär  liegt,  und  aus 
der  im  Nordwesten  sowie  im  Süden  an  zahlreichen  Stellen 
jungvulkanische  Durchbrüche  und  Lawa-Ergüsse  hervortreten. 
Es  ist  ein  Tafelland,  das  im  Westen  und  Süden  durch  Graben- 
brüche oder  Verwerfungen  ganz  schroffe  Steilküsten  bildet, 
denen  nur  im  Westen  eine  wüstenartige  Vorebene,  Tihäma 
genannt,  sich  vorlagert.  Stufenförmig  fallen  hier  die  Ränder 
der  Tafel  zum  Roten  Meere  ab,  von  dem  aus  der  Tafelrand 
den  Eindruck  eines  Gebirges  macht.  Nach  Osten  oder 
besser  Nordosten  dacht  das  Tafelland  sich  langsam  zum 
Perser  Golfe  ab.  Nur  in  der  Südosted^e,  im  'Oman,  ist 
noch  ein  Bergland  dem  Meere  vorgelagert.  Der  größte  Teil 
des  Landes  ist  von  Steppen  eingenommen,  nur  im  Nord- 
osten (Nefüd)  und  im  Süden  (Dahnä)  sind  große  wasser- 
lose Wüsten  mit  Sanddünen  eingelagert.  Die  geringe 
Gliederung  des  Landes,  seine  geographisd\e  Lage  zwischen 
den  großen  Wüstenländern  der  Erde  und   die  Regenarmut 

Hamburgische  Forschungen.    Heftl.  1 


—    2    — 

bedingen  es,  daß  seine  anbaufähigen  Flädien  nicht  sehr 
ausgedehnt  sind.  Bei  weitem  der  größte  Teil  des  Landes 
besteht  aus  Steppen,  die  während  vieler  Monate  des  Jahres 
fast  wüstenartig  vegetationslos  sind,  die  aber  immer  nod\ 
Weidegelegenheit  bieten.  Ständige  Flüsse  sind  nicht  vor- 
handen. Im  Bereich  der  periodischen  Wasserläufe  und  in 
den  Tälern  zwischen  aufgesetzten  Höhenzügen  aber  sind 
an  sehr  vielen  Stellen  anbaufähige  Flächen  zu  finden,  ab- 
gesehen von  den  Oasen,  die  Quellen  ihr  Dasein  verdanken. 
Das  Klima  der  Küstenländer  ist  sehr  heiß,  das  der  Hoch- 
flächen extrem,  am  Tage  glühend  heiß,  nadits  oft  eisig 
kalt.  Im  Südwesten,  in  der  Landschaft  Jemen,  wo  die 
zerfransten  Ränder  des  Plateaus  bis  auf  3000  Meter  Meeres- 
höhe aufsteigen,  und  wo  unter  dem  Einfluß  des  Passates 
vom  Indischen  Ozean  her  eine  richtige  Regenzeit  im  Spät- 
sommer auftritt,  ist  an  den  Berghängen  und  in  den  Tälern 
reicheres  Kulturland  vorhanden,  das  zur  Entstehung  eines 
größeren  Gemeinwesens  mit  seßhafter  Bodenwirtschaft  von 
alters  her  geführt  hat.  Auf  Terrassenbauten  mit  künst- 
licher Bewässerung  wird  dort  der  beste  Kaffee  der  Welt 
erzeugt.  Wo  Kultur  vorhanden,  ist  ein  primitiver  Pflug 
überall  bekannt. 

Nach  allem,  was  man  aus  der  geschichtlich  faßbaren  Zeit 
weiß,  sind  Klima  und  Bodenbeschaffenheit  von  Arabien  sich 
gleich  geblieben.  Sdion  die  ältesten  Berichte  der  Ägypter 
und  Assyrier  reden  von  den  Wüstensteppen  und  ihren 
Nomaden-Bewohnern.  Je  nach  den  friedlichen  Verhält- 
nissen und  je  nadi  dem  Kulturstande  wird  sidk  die  Grenze 
zwischen  Ackerbauland  und  Weide  im  Laufe  der  Zeit  zwar 
oft  ein  wenig  verschoben  haben;  die  in  der  geographischen 
Lage  und  dem  Klima  begründete  Natur  des  Landes  hat 
sich  aber  kaum  geändert,  solange  die  Geschichte  Kunde 
davon  hat.  Es  ist  zwar  möglich  und  sogar  wahrscheinlich, 
daß  in  vorgeschichtlichen  Zeiten,  in  einer  Pluvial-Periode, 
Arabien  günstigere  Lebensbedingungen  hatte;  bei  der  ge- 
ringen Erforschung  des  Landes  können  wir  dies  aber  noch 
nicht  beweisen.  Wenn  man  im  Süden  von  Palästina,  auf  der 
Sinai-Halbinsel,  Stätten  findet,  die  heute  ganz  verödet  sind, 
in  denen  aber  untrügliche  Zeichen  der  Besiedlung,  ja  von 
Weinanbau  zu  sehen  sind,  wenn  in  Nordost- Jemen,  z.  B. 
bei  Ma'rib,   weite  Strecken   heute  verödet   sind,    an   denen 


—    3    — 

früher  reidies  Leben  blühte,  wenn  ferner  die  Reste  von 
Schlössern  und  Burgen,  ja  von  Städten  in  Tälern  gefunden 
werden,  die  heute  nur  von  Nomaden  belebt  sind,  so 
ist  dies  kaum  ein  Zeichen  von  neueren  Klimasdiwankungen, 
sondern  vielmehr  von  dem  Sinken  des  Kulturstandes  infolge 
politischer  oder  wirtschaftlicher  Änderungen  seit  dem  Ver- 
fall des  'Abbäsiden- Reiches,  durch  welche  eine  mangel- 
hafte Wasserökonomie  bedingt  wurde.  Denn  auch  in  den 
reicheren  Gegenden  ist  ohne  sorgsamste  Wasserhaltung, 
ohne  Aufspeicherung  des  Ergebnisses  der  wenigen  Regen, 
ein  pfleglicher  Landbau  nicht  möglich. 

Die  Landesnatur  hat  es  von  alters  her  bedingt,  daß 
Arabien  nur  recht  schwach  besiedelt  sein  kann.  Für  das 
große  Gebiet  schwanken  die  Schalungen  zwischen  3,  5  und 
11  Millionen  Menschen.  Immer  hat  es  dort  Nomaden  ge- 
geben, die,  wenn  auch  meistens  an  bestimmte  Zonen  ge- 
bunden, keine  festen  Wohnsi^e  haben,  die  frei  in  der 
Steppe  mit  und  von  ihren  Tieren  leben,  und  die  in  tiefer 
Verachtung  herabsehen  auf  die  Städter  und  Aci^erbauer, 
welche  in  mühsamer  Arbeit  der  dauernd  bewohnten  und 
bestellten  Scholle  einen  Ertrag  abzwingen,  den  jene  ihnen 
räuberischerweise  auch  noch  streitig  machen.  Daß  diese 
Nomaden  von  der  Urzeit  an  nur  Viehzüchter  gewesen  sind, 
kann  man  mit  Eduard  Hahn  nicht  glauben.  Ihre  Urahnen 
werden  Hackbauer  oder  Ackerbauer  gewesen  sein,  die  durch 
irgendwelche  Ungunst  der  Verhältnisse  ergiebigere  Gebiete 
verlassen  und  die  Steppe  bezogen  haben,  oder  deren  einst 
reichere  Gebiete  in  der  Vorzeit  austrockneten,  so  daß  sie 
zum  Nomadismus  gezwungen  wurden.  Geschichtlich  nach- 
weisbar ist  dies  in  Arabien  aber  nicht.  Denn  in  der 
ältesten  Zeit  schon  wird  uns  von  den  räuberischen  Be- 
wohnern der  Syrischen  Wüste  berichtet,  die  allein  „'aribi" 
genannt  wurden,  während  die  seßhaften  Leute  weiter  im 
Süden  mit  verschiedenen  Namen  —  Nabatäer,  Chatramiten, 
Minäer,  Sabäer  usw.  belegt  wurden.  Dieser  unüberbrüci«- 
bare  Gegensa^  zwischen  Nomaden-Beduinen  und  Städter- 
Ackerbauern  innerhalb  von  Arabien  geht  durch  die  ganze 
Geschichte  hindurch.  Beduinen  (Ma'additen,  Kassiten)  und 
Ackerbauer  (Jemeniten,  Kelbiten)  stehen  auch  in  der  Ge- 
schichte des  Islam  gegeneinander,  und  noch  heute  dauert 
diese  in  der  Natur  des  Landes  begründete  Zweiteilung  der 

1* 


_    4   — 

Bewohner  an.*  Es  gibt  audi  „nomadische"  Städte,  so 
sonderbar  dies  klingen  mag;  aber  Mekka  ist  das  Beispiel 
einer  soldien,  wo  die  den  Karawanenhandel  beherrschenden 
Nomaden  sidi  einen  Ruhepunkt  schafften,  wo  seit  der 
Urzeit  ein  Marktpla^  und  ein  Heiligtum  für  die  Nomaden 
bestand,  wo  aber  kein  Landbau  ein  Leben  aus  der  Sdiolle 
heraus  ermöglichte.  Dagegen  war  Jatrib-Medina  eine  echte 
Stadt  in  einer  Oase.  Der  Gegensatz  dieser  beiden  Orte 
ist  in  dem  Antagonismus  von  Nomaden  und  Seßhaften  be- 
gründet. In  Mekka  herrschten  seit  dem  5.  Jahrhundert  die 
Häupter  des  Beduinenstammes  der  Qureis,  der  Raubadel, 
in  Medina  der  Kaufmann  und  Städter. 

Man  nimmt  im  allgemeinen  an,  daß  Arabien  die  Ur- 
heimat der  Semiten  ist.  Diese  bilden  aber  nur  eine  SpradK- 
(nicht  eine  Völker-)Gruppe,  welche  der  der  Hamiten  eng 
verwandt,  nur  eine  Unterart  der  lefeteren  ist.  Geschichtlich 
nachweisbar  ist  jedenfalls,  daß  von  Arabien  aus  semitische 
Völker  die  umliegenden  Kulturländer  beeinflußten,  besonders 
wenn  diese  eine  schwächliche  Herrschaft  hatten.  Die  baby- 
lonischen Semiten,  die  Ghana 'aniter-Hebräer,  die  Aramäer 
und  die  Araber  selbst  gingen  von  Arabien  aus.  Manche 
Fingerzeige  lassen  aber  darauf  schließen,  daß  in  der  Urzeit 
im  Süden  der  Halbinsel  auch  noch  Stämme  saßen,  die  den 
Hamiten  verwandt  waren,  daß  diese  teilweise  nach  Afrika 
zogen,  teilweise  vielleicht  aber  von  Norden  aus  semitisiert 
wurden. 2  Es  ist  gar  nicht  unmöglich,  daß  die  so  tiefgehende 
Zweiteilung  der  Kultur  in  Arabien  auch  eine  ethnographische 
Ursache  hat,  daß  hier  herrschende  semitische  Nomaden- 
klassen sich  über  eine  seßhafte,  mehr  hamitische  Schicht 
schoben,  ja,  daß  Südarabien  ein  Durchgangsland  für  lang- 
dauernde transerythräische  Völkerwanderungen  war,  die  von 
Asien   aus   nach  Afrika   gerichtet  waren.     Mangels  genauer 


'  Im  Oman  nennt  man  die  Stadt-  und  Dorfbewohner  hadr  (daher 
wohl  der  Landesname  Hadramaüt,  der  sdion  im  biblischen  Altertum 
bekannt  war)  und  die  Nomaden  bedü  {nadx  Badger). 

2  Der  französische  Reisende  d'Arnaud,  der  audi  Ma  rib  1843  be- 
suchte, fand  in  Jemen  eine  Paria-Rasse,  Chadim  (pl.  Achdam)  genannt 
wörtlich  „Sklaven"  Üourn.  asiatique  XV,  p.  376.  Paris  1850),  die  glatte 
Haare,  dunkle  Haut,  Adlernase,  dicke  Lippen  haben  und  größer  als  die 
Araber  sind.  Es  sind  Musikanten,  Schmiede,  öffentliche  Ausrufer  usw. 
d'Arnaud  und  Playfair  denken  an  Nachkommen  von  Himjariten,  Persern 
oder  Abessiniern.   Aber  vielleicht  handelt  es  sici\  um  eine  Urbevölkerung. 


—     5     — 

Untersuchungen  sind  hierüber  die  Ansichten  aber  durchaus 
noch  ungeklärt.  Jedenfalls  wissen  wir,  daß  auch  im  kulturell 
hochstehenden  Südarabien  eine  herrschende  Adelsklasse  und 
weniger  angesehene,  kastenartig  gegliederte  Städter  vor- 
handen sind. 

Die  hervorstechende  Eigenschaft  der  Araber  ist  ihre 
durch  das  Leben  in  der  Wüstensteppe  bedingte  Unabhängig- 
keit, ihr  unbändiger  Freiheitsdrang,  der  sich  keiner  staat- 
lichen Autorität  fügt.  Das  ganze  politische  Leben  spielt  sich 
in  Stämmen  und  Stammesgruppen  ab,  die  Familie  tritt 
ebenso  zurück  wie  der  Einzelne.  Wenn  es  zu  Staatsbil- 
dungen kommt,  was  nur  bei  den  seßhaften  Bevölkerungen 
denkbar  ist,  sehen  wir  mehr  Stammeskoalitionen  zur  Durch- 
führung bestimmter  gemeinsamer  Interessen  als  einen  Staat 
in  unserem  Sinne. 

Die  umliegenden  reichen  Kulturländer  reizten  die  Araber 
zu  Angriffen,  zur  Ausbeutung.  Die  abströmenden  Beduinen 
gingen  aber  vielfach  in  der  Kultur  der  von  ihnen  heim- 
gesuchten Länder  auf,  die  wohl  vorher  schon  semitische 
Sprachstämme  hatten.  Die  Akkader  im  sumerischen  Baby- 
lonien,  die  Ghana 'aniter  und  Hebräer,  sowie  die  Aramäer 
in  den  nördlichen  Ländern  sind  dafür  ebensolche  Beispiele 
wie  vielleicht  auch  die  Hyksos  in  Ägypten  und  später  die 
Araber  im  weiten  Gebiete  von  Rom,  Byzanz  und  Persien. 
Aber  die  umliegenden  Kulturländer  haben  sicher  auch  große 
Einflüsse  nach  Arabien  hin  geltend  gemacht:  von  den  Su- 
merern, Babyloniern,  Assyrern,  von  Syrien,  Ägypten,  Per- 
sien und  Byzanz-Rom  sind  sicher  viele  Anregungen  in 
Arabien  eingedrungen;  wissen  wir  doch  auch  von  einer 
großen  jüdischen  und  christlichen  Kolonisierung  im  vor- 
mohammedanischen Arabien.  Es  ist  denkbar,  daß  die  Kultur- 
gebiete und  Staatsbildungen  in  Südarabien  auf  den  Grund- 
lagen derartiger  Fremdeinflüsse  entstanden  sind.  Nach- 
weisen läßt  sich  dies  nodi  nidKt,  da  die  archäologische  Er- 
forschung des  Landes  sich  bislang  nur  auf  das  an  der 
Oberfläche  Gefundene  beschränken  mußte.  Eins  aber  wissen 
wir  genau,  daß  nämlich  in  sehr  alter  Zeit  schon  in  Süd- 
arabien sich  Handelszentren  gebildet  hatten,  die  einerseits 
die  Schäle  des  Landes  selbst,  wie  Gold,  Weihrauch  und 
Myrrhe,  ausführten,  die  anderseits  aber  den  Zwischen- 
handel mit  den  Produkten  von  Indien,  vielleicht  sogar  von 


—     6     — 

Ostasien  (Zimmet!)  völlig  monopolisierten.  Für  diesen 
Handel  besorgten  die  Beduinen  den  Transport  auf  dem 
Karawanenwege  nach  Norden.  Auch  ein  Handelsverkehr  zur 
See  hat  sich  in  ganz  alter  Zeit  dort  schon  ausgebildet,  auf 
dem  Roten  Meer  nach  Ägypten,  auf  dem  Perser  Golf  nach 
Babylonien  und  vielleicht  auch  auf  dem  Ozean  nach  Indien 
und  Afrika.  Die  jefet  noch  in  Arabien  bestehenden  Über- 
land-Handelswege sind  aus  der  Urzeit  übernommen,  heute 
sind  es  die  Pilgerstraßen. 

Wenn  man  im  allgemeinen  auch  sagen  kann,  daß  gegen- 
wärtig das  Land  arm  und  unproduktiv  ist,  so  gehen  die 
Meinungen  von  Kennern  wie  Hartmann,  Musil  u.  a.  m.  doch 
dahin,  daß  unendlich  viel  mehr  vom  Boden  ausgenufet 
werden  könnte,  als  es  je^t  geschieht.  Denkbar  ist,  daß 
außerdem  auch  heute  noch  große  Bodenschä^e  vorhanden 
sind;  im  Altertum  wenigstens  brachte  das  Land  viel  Gold. 
Sprenger^  schreibt:  „Namentlich  sind  es  die  Araber,  welche 
den  größten  Teil  des  im  Altertum  vorhandenen  Goldes 
unter  die  Menschen  geschleudert  haben.  Id\  habe  sie  sogar 
im  Verdacht,  daß  sie  es  sind,  welche  dieses  unselige  Metall 
zuerst  feilgeboten  und  die  sacra  auri  fames  angereizt  haben. 
Die  Weihrauchregion  ist  das  Herz  des  alten  Welthandels, 
und  es  hat  schon  in  vorhistorischer  Zeit  zu  pulsieren  an- 
gefangen.* Sprenger  sucht  das  Goldland  Ophir-HawTla 
der  Bibel  in  Chaulän  in  Westarabien,  Glaser  in  Jemama 
im  Inneren  des  Landes. 

Aber  auch  wenn  die  Zeit  für  das  Monopol  des  Gewürz- 
und  Aromatenhandels,  für  die  Goldproduktion  Arabiens 
vorbei  ist,  welche  letztere  noch  zur  Zeit  von  Hamdäni 
(gestorben  945  zu  San'ä)  in  Betrieb  waren,  so  kann  das 
Land  doch  mindestens  ebensoviel  hervorbringen  wie  die 
unter  ähnlichen  Verhältnissen  stehenden  Gebiete  von  Tripoli- 
tanien  bis  Algerien.  Viehzuchtsprodukte  werden  massenhaft 
geliefert  werden  können,  der  Landbau  läßt  sich  vermehren 
ebenso  wie  der  hochgetriebene  Gartenbau  in  Südarabien, 
der  auf  künstlich  bewässerten  Terrassen  Kaffee  der  edelsten 
Art  trägt.     Nur  Ruhe  ist  dem  Lande  nötig. 

*  W.  Sprenger,  Alte  Geographie  Arabiens  (Bern  1875),  S.  299. 


—     7     — 

2.  Kapitel 
Arabien  im  Altertum 

Es  kann  hier  nidit  der  Ort  sein,  um  eine  auch  nur  an- 
nähernde Übersicht  unserer  Kenntnisse  von  der  alten 
Geschidite  Arabiens  zu  geben.  Nur  wenige  Hinweise  mögen 
genügen,  soweit  sie  dazu  dienen,  die  heutigen  Verhältnisse 
zu  beleuchten. 

„Die  Weihrauchregion ",  schreibt  Sprenger,  „ist  das  Herz 
des  alten  Welthandels,  und  es  hat  sdion  in  vorhistorischer 
Zeit  zu  pulsieren  angefangen.  Die  Araber,  näher  bezeichnet 
die  Bewohner  der  Weihrauchregion,  sind  die  Gründer  des 
Welthandels,  wie  er  im  Altertum  bestand." 

Im  letzten  (13.)  Jahr  der  Regierung  von  Sahure,  also 
etwa  2600  v.  Chr.  nach  Ed.  Meyer,  wurden  aus  Punt 
80000(?)  Myrrhen  und  Gold  nach  Ägypten  gebracht.  Unter 
dem  letzten  König  der  XI.  Dynastie,  S'onchkere',  also 
etwa  um  2000  v.  Chr.,  soll  der  Beamte  Henu  aus  dem 
Lande  Punt  (Pwn — t)  frischen,  „grünen"  Weihrauch  geholt 
haben.  Die  Königin  Hatsepsut  der  XVIII.  Dynastie,  also 
etwa  um  1530  v.  Chr.,  hat  in  ihrem  neunten  Regierungs- 
jahr eine  große  Expedition  nach  Punt  gesandt,  die  auf  den 
Wänden  des  Tempels  in  Der-el- Bahrt  dargestellt  wurde. 
Bis  mindestens  zur  XXI.  Dynastie,  also  vielleicht  bis  1100 
V.  Chr.,  können  wir  diese  Beziehungen  verfolgen.  Das 
Land  Punt,  das  „Land  der  Götter",  weil  es  im  Osten,  gegen 
Sonnenaufgang  lag,  ist  nach  der  Deutung  vieler  Gelehrter 
im  heutigen  Somali-Gebiet  zu  suchen,  also  an  der  afrika- 
nischen Küste;  andere  aber  meinen,  daß  die  Länder  zu  beiden 
Seiten  des  Roten  Meeres  gemeint  sind.^  Zur  Erlangung 
von  Weihraucfi,  vielleicht  auch  von  Gold,  wurden  diese  Reisen 
unternommen,  die,  wohl  nur  von  den  Herrschern  aus- 
gerüstet, Regale  waren.  Sie  deuten  aber  auf  uralte  Bezie- 
hungen zu  den  Weihrauchländern.  Anscheinend  wurde  von 
dort  schon  in  frühester  Zeit  auch  Zimmet  geholt,^  das  nicht 

*  W.Max  Müller,  Asien  und  Europa  (S.  116)  schreibt,  daß  Punt  audi 
Hbst,  Hbsti,  also  etwa  Habasat  genannt  wurde.  Dies  war  aber  der 
Name  der  Leute,  die  früher  in  Südarabien  in  der  Weihrauchregion 
wohnten  und  nach  Glaser  von  dort  aus  Abessinien  kolonisierten. 

2  Theophrast  (372  bis  287  v.  Chr.)  kennt  Kassia-Kinnamon  als  aus 
Saba  kommend. 


—     8     — 

in  Südarabien  oder  dem  Somalilande  wuchs,  sondern  durdi 
den  Handel  dorthin  gelangte,  wahrscheinlidi  über  Land  aus 
Ostasien  nach  dem  Perser  Golf.    Wir  können  höchstens  dar- 
über Vermutungen  anstellen,  wie  der  Handel  mit  Weihrauch 
entstanden    ist,    der  pharmakologisch    und  geographisch   so 
eng  begrenzt  ist,   und   dessen  alle  altorientalischen  Kultur- 
völker als  Ausstattung  für  ihren  Kultus  bedurften.   Tatsache 
ist,   daß   dieser  Handel    in   sehr  alter  Zeit  entstanden  sein 
muß,   und  daß  er  in   den  Gegenden   des  Golfes  von  'Aden 
sein  Zentrum  hatte.     In  den  Weihrauchländern,   besonders 
in  Hadramaüt,  dem  Hazarmawet  der  Bibel,  und  im  Jemen, 
dem  Reiche  der  sagenhaften  Königin  von  Saba  (der  Bilqis 
der  arabischen  Sage)  saßen  die  Händler  mit  diesem  wert- 
vollen  und  gesuchten  Stoff.    Und  ebenso  sicher  ist  es,  daß 
schon  in  sehr  alter  Zeit  Erzeugnisse  von  Indien  dort  gehandelt 
wurden,  die  nur  auf  dem  Seewege  nach  Arabien  gelangen 
konnten.  Durch  dies  Handelsmonopol,  das  noch  bis  ins  Mittel- 
alter streng  gehütet  wurde,   hatte   sich   in    Südarabien   ein 
märchenhafter  Reichtum  angesammelt,  von  dem  das  Gerücht 
in  die  fernen  Kulturländer  drang.   Salomo  und  Hiram  traten 
um    1000  V.  Chr.   in   Handelsbeziehungen   mit  Südarabien, 
woraus  die  Sage  vom  Besuch  der  Königin  von  Saba  in  Jeru- 
salem entstand.  Teils  wurden  diese  Waren  zu  Wasser  durch 
das  Rote  Meer  bis  'Esjon  geber  der  Juden,  Aila  der  Griechen 
oder  'Aqaba   der   heutigen   Araber,    oder   bis  Qolzum-Suez 
gebracht  und  von  dort  zu  Lande  durch  das  Land  der  Naba- 
täer    über    Petra    nach    Ghazza    am   Mittelmeer    oder    nach 
Ägypten.   Teils  aber  nahm  der  Handel  den  Landweg,  wobei 
der   Transport    durcii    die    Nomaden    monopolisiert  wurde. 
Man  ging  vom  eigentlichen  Weihrauchlande  Hadramaüt  und 
seinem  Hauptort  Sabwat,  Sabbatha  des  Ptolomäos,  eines- 
teils nach  dem  Lande  der  Minäer  in  Westarabien  und  von 
dort  nach  Norden  auf  der  heutigen  Pilgerstraße,  und  weiter 
entweder  über  das  Rote  Meer  nach  Ägypten  oder  nordwärts 
nach    Ghazza   oder    Damaskus.     Anderseits   aber   ging    der 
Weg  von  Hadramaüt  nach  den  Uferländern  des  Perser  Golfes, 
nach   der  alten  Handelsmetropole  Gerra,   die  an  der  Fest- 
landsküste   gegenüber    den   Bahrain-Inseln   lag.     Hier   ver- 
einigte sich  der  Weg  mit  einem  anderen,  der  übers  Wasser 
von  Indien  (Pattala  am  Indus?)  und  besonders  von  Persien 
kam.     Von    Gerra    ging    es    entweder    nach    Norden    über 


_     9     — 

Teredon  an  der  Mündung  des  Euphrat  nadi  Babylon  oder 
quer  durch  Arabien  nadi  Petra-Ghazza,  nach  Ägypten  oder 
Damaskus.     Dies    waren    die    uralten    Handelsstädte    und 
Handelswege,   und   le^tere  sind   bis  auf   den  heutigen  Tag 
als  Pilgerstraßen  geblieben.    Als  Marktpla^  und  Heiligtum, 
wo    während    der   Karawanenzeit   Landfriede    herrschte,   ist 
durch  den  Handel  Mekka,  das  alte  Makoraba,  in  weit  vor- 
islamischer Zeit  entstanden.     Mit  dem  Handel  kam  großer 
Reichtum    und    der   Erzählung   nach   ein    unerhörter    Luxus 
nach  Südarabien.    Welcher  Rasse  die  dortigen  Händler  an- 
gehörten, wissen  .wir  nidit.     Sie  umgaben  ihr  Geschäft  mit 
einem  religiösen  Nimbus  und  wachten  eifersüchtig  über  ihr 
Monopol.     In  der  Gegend  von  Gerra,  auf  der  Insel  Tylos- 
Bahrain,  sollen  nach  Herodot  die  Vorfahren  der  Phönizier 
gewohnt  haben,  ehe  sie  mit  der  chana'anäischen  Semiten- 
wanderung  zum   Mittelmeer   gelangten.     Denkbar   ist,    daß 
stammverwandte  Leute  auch  in  Südarabien  wohnten.  Jeden- 
falls aber  wird  die   arabische  Küste  des  Persischen  Golfes 
auch  immer  stark  von  Sumer-Babylonien  und  von  Persien 
beeinflußt  gewesen    sein,   wie   es  heute   noch   der   Fall  ist. 
Durch    die    Monopolstellung    waren    die    alten    Händler 
Südarabiens   in  der  Lage,   die  Preise  für  ihre  Waren  kon- 
kurrenzlos zu  bestimmen,  und  die  Abgaben,  welche  von  der 
Priesterschaft  ihr  auferlegt  wurden,  sowie  die  hohen  Trans- 
portkosten, welche   die  Nomaden   nahmen,  verteuerten   die 
Waren  nodi  mehr.    Aber  wenigstens  die  Endpunkte  dieses 
Orienthandels    waren    oft    in    verschiedenen    Händen.     Die 
Herrscher  in  Ägypten,  Babylon  und   Damaskus  sowie  später 
in  Persien,   Byzanz  und  Rom  konnten  nicht  beliebig  hohe 
Abgaben  dem  Handel   auferlegen,  wenn   sie  ihn   nicht  aus 
ihrem    Bereiche   verjagen   wollten.     Auch   die    Händler   der 
Ankunftsmärkte  ließen  wegen  gegenseitiger  Konkurrenz  die 
Preise    nicht    ins    ungemessene    steigen.     Sobald    aber   im 
Laufe    der    Geschichte    alle    Endpunkte    des    Orienthandels 
einer    Macht    Untertan    waren,    trat    eine    Monopolisierung 
schlimmster  Art  auf. 

Eigenartige  Staatswesen  haben  sich  in  Südarabien  ge- 
bildet, Konföderationen,  deren  Staatsrecht  wahrscheinlich 
auf  der  arabischen  Stammesverfassung  aufgebaut  war.  Noch 
harren  viele  der  von  Glaser  gesammelten  Inschriften  der 
Bearbeitung,   und   bisher  hat  man   nur  das   auf  der  Ober- 


—    10    — 

fläche  liegende  aufnehmen  können.  Für  eine  Datierung 
fehlen  noch  sehr  viele  Unterlagen.  Das  älteste  der  bisher 
greifbaren  Reiche  war  das  der  Minäer  (Ma'Tn),  dessen  zeit- 
liche Begrenzung  nach  oben  und  unten  unsicher  ist.  Hart- 
mann se^t  es  von  700  bis  230  v.  Chr.,  Glaser  bis  ins  zweite 
Jahrtausend  hinauf.  Jedenfalls  waren  die  legten  Minäer  noch 
gleichzeitig  mit  dem  Reiche  der  Sabäer,  von  dessen  Bezie- 
hung zu  Salomon  uns  die  Bibel  erzählt,  und  das  jedenfalls 
das  Reich  der  Minäer  abgelöst  hatte.  Die  Sabäer  hatten  ihre 
Hauptstadt  in  dem  heutigen  Ma'rib,  dessen  großer  Wasser- 
staudamm (gebrochen  nach  Glaser  nidit  vor  543  n.  Chr.) 
in  der  arabischen  Geschichte  eine  bedeutende  Rolle  spielte. 

Es  ist  kein  Wunder,  daß  dies  reiche  Zentrum  des  Orient- 
handels die  Habgier  der  großen  Kulturstaaten  reizte.  Salama- 
nassar  II.  hatte  um  900  Feldzüge  gegen  Arabien  unter- 
nommen. Unter  Tiglat  Pileser  III.  waren  738  die  Sabäer 
und  auch  Medina  Assyrien  tributpflichtig;  Sargon  unterwarf 
715,  Assarhaddon  671  südarabische  Stämme,  und  um  640 
unternahm  Assurbanipal  Feldzüge  gegen  Arabien.  Nach  dem 
Aufkommen  der  Perser  und  der  Bese^ung  von  Ägypten  (525) 
durch  Kambyses  wird  Arabien  audi  persisch  beeinflußt  ge- 
wesen sein.  Nach  der  Angabe  von  Herodot  sollen  die  Araber 
schon  dem  Darius  (521 — 485)  jährlich  einen  Tribut  von 
1000  Talenten  Weihrauch  haben  senden  müssen.  Als  Alex- 
ander der  Große  325  seinen  Admiral  Nearchos  aussandte,  um 
von  Indien  aus  den  Seeweg  zu  nehmen,  bekam  dieser  auch 
einen  Auftrag  für  Arabien.  Die  Nachfolger  Alexanders  in 
Persien  und  Ägypten  werden  jedenfalls  ihr  Augenmerk  auch 
nach  dem  Weihrauchlande  gerichtet  haben.  Besonders  aber 
wird  Persien  schon  damals  wie  auch  in  späterer  Zeit  die 
Ostküste  von  Arabien  beherrscht  haben. 

Die  Ptolemäer,  die  den  von  Darius  angelegten  Kanal 
vom  Nil  nach  Qolzum(Klysma)-Suez  wiederhergestellt  hatten, 
suchten  den  indischen  Handel  durch  das  Rote  Meer,  die 
Seleukiden  dagegen  auf  die  persische  Straße  zu  lenken.  Die 
Perser  aber  waren  auf  die  Vermittlung  der  Gerräer  und 
Nabatäer  angewiesen,  während  es  den  Ptolemäern  gelang, 
den  direkten  Seeweg  sich  zu  öffnen.  Ptolemäos  II.  Phila- 
delphos  (284 — 247)  umfuhr  Arabien  bei  seinen  Kriegen 
gegen  die  Perser,  seine  Nachfolger  legten  Handelskolonien 
überall  am  Roten  Meere  an.    Von  Ptolemäos  III.  Euergetes 


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(247 — 221)  finden  wir  in  Adulis  (bei  Musawä)  Inschriften. 
Von  Ptolemäos  Sotor  (115 — 80)  ist  eine  Münze  sogar 
in  Deutsch-Ostafrika  ausgegraben  worden.  Hellenistischer 
Kultureinfluß  hat  sich  in  Abessinien  und  auch  wohl  in  Süd- 
arabien geltend  gemacht. 

Solange  die  nördlichen  Reiche  mächtig  waren,  konnten 
die  Südaraber  sich  nur  nadi  Afrika  ausbreiten.  Wahrschein- 
lich werden  Jahrhunderte  lang  Menschen  von  Südarabien 
nad\  der  gegenüberliegenden  Küste  gewandert  sein  und  so 
den  Grund  zu  der  hamitischen  Bevölkerung  in  den  Län- 
dern der  Galla,  Somali  u.  a.  m.  gelegt  haben.  Die  Sabäer 
selbst  haben  etwa  500  v.  Chr.  Abessinien  besiedelt;  wenig- 
stens datiert  Glaser  eine  sabäische  Inschrift  von  Jeha  in 
Abessinien  aus  dieser  Zeit.  Später,  im  legten  Jahrhundert 
vor  unserer  Zeitrechnung,  sind  dann  die  Habast  aus  Süd- 
arabien —  aus  der  Gegend  des  heutigen  Mahra  —  nadi 
Abessinien  ausgewandert.  Nach  ihnen  wurde  dies  Land  be- 
nannt. Und  ebenso  wie  wohl  nach  Indien  fuhren  die  Sa- 
bäer nach  der  Ostküste  von  Afrika.  Wenigstens  berichtet 
der  Periplus  (um  60  n.  Chr.),  daß  die  Kaufleute  von  Mauza- 
Muza',  beim  heutigen  Mocha  gelegen,  „nach  altem  Her- 
kommen" Handel  an  der  afrikanischen  Küste  bis  weit  nach 
Süden  trieben. 

Innere  Unruhen  sind  es  wahrscheinlich  gewesen,  die  an 
Stelle  der  Herrschaft  der  Sabäer  eine  andere  in  Südarabien 
aufkommen  ließen.  Leute  von  der  Südwestspi^e  Arabiens, 
aus  Himjar,  bekamen  die  Gewalt,  ihre  Fürsten  nennen  sich 
Könige  von  Saba  und  Du  Raidän.  Einige  Gelehrte  glauben, 
daß  diese  Umwälzung  schon  im  dritten  und  zweiten  Jahr- 
hundert V.  Chr.  begonnen  habe,  während  Hartmann  das 
erste  Jahrhundert  nach  unserer  Zeitrechnung  annimmt.  Viel- 
leicht hat  bei  dieser  Umwälzung  auch  der  Umstand  mit- 
gewirkt, daß  um  diese  Zeit  die  Parther  (Arsaciden)  einen 
großen  Teil  der  Weihrauchländer  beseht  hatten.  Sobald 
Rom  30  V.  Chr.  Ägypten  erobert  hatte,  gewann  es  auch  am 
Roten  Meer  die  Vorherrschaft.  Alexandrinische  Kaufleute 
besuchten  die  Küstenorte.  Von  einem  von  ihnen,  Basile, 
haben  wir  den  oben  schon  erwähnten  „Periplus",  eine  Segel- 
anweisung für  das  Rote  Meer  und  den  Indischen  Ozean 
aus  der  Mitte  des  ersten  christlichen  Jahrhunderts.  Zur 
Zeit  dieses  Periplus  überwog  der  Seeverkehr.    Vorher  hatte 


—    12    - 

das  unter  hellenistisdiem  Einfluß  entstandene  Reich  der 
Nabatäer  südlidi  von  Palästina,  dessen  Einfluß  sich  von 
der  Hauptstadt  Petra  aus  weit  nach  Norden  und  Süden  er- 
streckte, den  Karawanenverkehr  beherrscht.  Durch  Vermitt- 
lung der  Nabatäer  wollte  Augustus  das  sagenhaftreiche  Saba 
erobern.  24  v.  Chr.  sandte  er  ein  Landheer  unter  Aelius 
Gallus  ab,  ein  abenteuerliches  Unternehmen,  das  sich  nur 
aus  der  völligen  Unkenntnis  des  römischen  Generalstabs  in 
Alexandria  über  die  Zustände  von  Innerarabien  erklären 
läßt,  und  das  völlig  scheiterte,  auch  wenn  die  römischen 
Soldaten  etwa  bis  Ma'rib  gekommen  sind.  Den  Kaufleuten 
gelang  allmählich  eine  friedliche  Eroberung  der  Küste.  Die 
Bestrebungen  der  Römer  wurden  unterstüöt  durch  An- 
griffe, welche  die  Abessinier  von  Axum  auf  Saba  machten. 
Rom  —  das  westliche  oder  das  östliche  —  hat  im  Laufe 
der  Zeit  stets  mit  den  Abessiniern  zusammengehalten,  Saba 
sich  mehr  an  Persien  angelegt.  Offenbar  im  Einverständ- 
nis mit  Axum  haben  die  Römer  auch  'Aden  beseht  (Eudä- 
mon  Emporion,  das  von  Plinius  Athene  genannt  wird), 
dessen  Blütezeit  lange  vor  Plinius  gewesen  sein  muß.  Die 
Römer  werden  den  Ort  wohl  nicht  sehr  lange  besessen 
haben,  wohl  nur  solange  die  erste  Axumitenherrschaft  in 
Arabien  dauerte,  etwa  im  vierten  Jahrhundert  n.  Chr.^ 

Aber  auch  das  militärische  Vorgehen  Roms  scheint  wieder- 
holt zu  sein.  201  n.  Chr.  soll  Kaiser  Septimius  Severus 
Arabia  felix  (im  weiteren  Sinne)  durchzogen  haben,  und  im 
Norden  hatten  die  Römer  sich  schon  früher  festgeseöt. 
Denn  109  besiegte  Cornelius  Palma  unter  Trajan  die  Naba- 
täer und  gründete  so  die  römische  Provinz  Arabia. 

In  der  Mitte  des  vierten  Jahrhunderts  (nach  Glaser  356) 
hören  wir,  daß  'Aden  eine  der  drei  arabischen  Städte  war, 
in  denen  mit  Genehmigung  des  eingeborenen  Herrsciiers 
christliche  Kirchen  erbaut  wurden;  die  anderen  Orte  waren 
Tafär  und  Hormüz. 

Seit  der  Erstarkung  Persiens  durch  das  Aufkommen 
der  Sassaniden  (226  n.  Chr.)  schloß  sich  Jemen  immer  mehr 
den  Persern  an,  wohl  auf  Grund  der  Bedrängung  durch  Rom 
und  Abessinien.  In  Abessinien  gelangte,  wohl  auf  Druck  von 

1  Die  aus  ciem  Bericht  im  Periplus  erschlossene  Bese^ung  von 
'Aden  durch  die  Römer  ist  recht  unsicher  (vgl.  auch  Mommsen,  Rom. 
GesA.  V,  611). 


—    13    — 

Rom,  das  Christentum  sehr  früh  (etwa  Ende  des  vierten  Jahr- 
hunderts) zur  Aufnahme,  das  in  Persien  —  mit  Ausnahme 
der  von  Rom  vertriebenen  Nestorianer  —  nicht  geduldet 
wurde,  besonders  weil  es  für  römisch  galt.  Das  perser- 
freundliche Saba  öffnete  sidi  deshalb  mehr  den  Juden,  die 
wohl  schon  seit  sehr  langer  Zeit  dort  vereinzelt  lebten,  in 
größerer  Zahl  vielleicht  seit  der  Zerstörung  Jerusalems  ein- 
gewandert waren.  Die  südarabischen  Herrscher  gewannen 
großen  Einfluß:  Samir  Juhar'is  (etwa  280  n.  Chr.)  soll 
einen  Kriegszug  nach  Sogdiana  unternommen  haben,  das 
man  nach  ihm  Samirkand  (Samarkand)  genannt  hat.  Dort 
sollen  himjarische  Inschriften  gefunden  sein.  Er  wollte  durch 
Turkestan  nach  China  —  ein  Zeichen  für  die  uralten 
Handelsbeziehungen  von  Südwestarabien  über  den  Perser 
Golf  nach  Innerasien.  Der  Enkel  von  oamir,  der  Tubba'  el- 
Aqran,  soll  sogar  einen  Zug  nach  China  unternommen 
haben,  wo  er  eine  Besamung  von  Arabern  zurüd^ließ. 

Der  mit  den  Herrsdiern  unzufriedene  Feudaladel  hatte 
von  300  bis  370  die  Abessinier  ins  Land  gerufen,  die  aber 
nicht  nur  den  Persereinfluß,  sondern  auch  die  Macht  der 
Barone  brachen.  Dadurch  gewann  das  städtische  Bürgertum 
die  Oberhand  und  (nach  Hartmann)  mit  ihm  die  handels- 
gewandten Juden  an  Macht,  die  das  eingeborene  Königtum 
Unterstufen.  Und  dieses  nahm  die  jüdische  Religion  an. 
Es  handelte  sich  also  zugleich  um  eine  politische  und  eine 
wirtschaftliche  Revolution  in  demokratisch -kapitalistischer 
Richtung.  Der  lefete  der  jüdischen  Könige,  Du  Nawäs,  ver- 
anlaßte  etwa  520  in  Jemen  eine  große  Christenverfolgung. 
Als  Reaktion  hiergegen  fielen  die  christlichen  Abessinier 
unter  der  Regierung  von  Elisbaas,  wie  die  Griechen  ihn 
nannten,  wieder  in  Jemen  ein,  und  ihr  Feldherr  Arjat  er- 
oberte es  525.  Die  Straße  von  Bäb  el-Mandeb  wurde  in 
diesem  Jahre  nach  den  Acta  Arethae  (Dillmann,  Axumi- 
tisches  Reich,  39)  durch  eine  eiserne  Kette  aus  strategisciien 
Rücksichten  geschlossen.  Man  wollte  das  Rote  Meer  und 
seinen  Handel  für  Rom-Abessinien  haben.  Etwa  hundert 
Jahre  lang  war  das  Land  eine  abessinische  Provinz  und 
stand  auch  mit  Ost-Rom  gut  —  denn  West-Rom  war  ja  in 
der  Völkerwanderung  467  vernichtet  worden.  Der  christliche 
Statthalter  Abraha  el-asram  breitete  seine  Macht  aus,  er 
versuchte  sogar,   wenn   auch   vergeblich,   Mekka  zu  erobern 


—    14    — 

(Zug  mit  den  Elefanten).  Wir  sehen,  daß  also  auch  jefet 
wieder  die  Zustände  der  nördlichen  Reiche  ihre  Einflüsse 
nach  Arabien  erstreckten:  Kaiser  Justinian  ging  532  und 
540 — 562  gegen  Persien  siegreich  vor,  und  ebenso  auch  fast 
gleichzeitig  das  mit  Byzanz  verbündete  Abessinien  gegen 
Arabien.  Der  dortige  Adel  aber  erhoffte  Hilfe  von  den 
Persern  und  wandte  sich  mit  einer  Gesandtschaft  an  den 
Sassaniden  Chosrau  Anusirwan.  Dieser  rüstete  tatsächlidi 
eine  Expedition  aus.  Der  lefete  abessinische  Statthalter, 
der  575  von  den  Persern  unter  Horzad  ibn  Narsi,  genannt 
Wahriz,  bei  'Aden  gesdilagen  wurde,  hieß  Masruk.  Ein 
Araber  Ma'di-Karib  wurde  als  persischer  Statthalter  in 
Jemen  eingese^t. 

Nachdem  die  Abessinier  noch  einmal  die  Gewalt  an  sidi 
gerissen  hatten,  kamen  die  Perser  unter  demselben  Wahriz 
595  zurü(k,  der  dann  selbst  die  Statthalterschaft  übernahm. 
Seit  597  war  Jemen  eine  persische  Provinz  unter  persischen 
Gouverneuren,  die  auch  das  Nord-Somaliland  beherrschten. 
Die  Macht  der  Perser  muß  aber  in  Südarabien  nicht  sehr 
einflußreich  gewesen  sein,  das  Land  war  politisch  zerrissen 
und  geschwächt.  Die  dort  zahlreich  vorhandenen  Juden  be- 
nufeten  ihre  höhere  geistige  und  finanzielle  Kraft,  um  sich 
Vorteile  zu  verschaffen. 

Der  Perser  Chosrau  II.  Parwez  (590 — 628)  eroberte  auch 
Ägypten;  er  hatte  bei  dem  Niedergang  der  byzantinischen 
Macht  zeitweilig  die  Herrschaft  über  alle  orientalischen 
Handelswege  erhalten,  wodurch  er  eine  Kontrolle  über  un- 
geheure Reichtümer  ausüben  konnte.  Schon  zur  Zeit  des 
Plinius  soll  der  Wert  der  vom  Orient  nach  Rom  eingeführ- 
ten Waren  in  unserem  Gelde  viele  Millionen  Mark  gewesen 
sein,^  und  seit  den  inzwischen  verflossenen  fünf  Jahrhun- 
derten hatte  dieser  Handel  sich  gewiß  noch  vermehrt. 
Römisches  Geld  floß  auch  in  bar  massenhaft  nach  dem 
Orient:  in  Masqat-Sohär  fanden  die  Portugiesen  1601  eine 
große  Menge  römischer  Münzen  aus  der  Zeit  des  Tiberius, 


^  Plinius  gibt  den  Betrag  der  den  Arabern  und  Indiern  von  Rom 
gezahlten  Kaufgelder  auf  100  Millionen  Sesterzen  (22  Millionen  Mark, 
für  Arabien  allein  auf  12  Millionen  Mark  an  [Mommsen,  Rom.  Gesch., 
V,  617]).  Eine  Kamellast  Weihraudi  kam  damals  in  Qhazza  auf  688  Denare 
(600  Mark)  zu  stehen  infolge  hoher  Abgaben  an  die  Priesterschaft  und 
unterwegs. 


—    15    — 

und  sogar  in  Ostasien  werden  heute  nodi  römisdie  Gold- 
stücke der  Kaiserzeit  gefunden. 

Aus  unserer  Betraditung  ersehen  wir,  daß  in  Südarabien 
das  Zentrum  des  alten  Orienthandels  war,  daß  sich  dort 
unter  dem  Einfluß  dieses  Handels  und  wohl  durch  kulturelle 
Befruchtung  aus  Babylonien,  Persien,  Ägypten  und  Byzanz 
eine  eigenartige  städtische  Kultur  gebildet  hatte.  Rom- 
Byzanz  und  Persien  beeinflußten  die  politischen  und  wirt- 
stfiaftlidhen  Zustände  im  Jemen;  diese  beiden  Großmächte 
hielten  sich  auch  hier  das  Gegengewicht,  so  daß  keine  von 
ihnen  eine  dauernde  Monopolstellung  im  Orienthandel  der 
antiken  Welt  erreichte.  Die  großen  Antagonisten  der  Alten 
Welt,  Rom  und  Persien,  aber  versuchten  stets  beide,  die 
so  wichtigen  Handelsstraßen  nach  dem  Orient  zu  beherr- 
schen oder  wenigstens  zu  beeinflussen,  und  diese  gingen 
durch  das  Rote  Meer  und  durch  den  Perser  Golf  bzw.  durch 
die  Halbinsel  Arabien  mit  Karawanen.  Der  große  Umschlags- 
pla^  für  den  Orienthandel  war  in  Südarabien,  wo  teils  die 
Produkte  des  Landes  selbst  (Gold,  Weihrauch  und  Myrrhen), 
teils  Waren  aus  Indien  und  Afrika  gehandelt  wurden.  Die 
dortigen  Kaufleute  wachten  eifersüchtig  über  die  Quellen 
ihres  Reichtums,  sie  ließen  die  fremden  Händler  nur  bis  zu 
ihren  Plänen  kommen,  hüllten  aber  die  Herkunft  der  Pro- 
dukte in  mystisches  Dunkel,  um  die  Konkurrenz  fern- 
zuhalten. 

3.  Kapitel 

Das  Auftreten  des  Islam 

In  die  Zeit  der  persischen  Fremdherrschaft,  der  persischen 
*  und  byzantinischen  politischen  und  wirtschaftlichen  Ri- 
valität, der  starken  Beeinflussung  des  arabischen  Heiden- 
tums durch  persische,  jüdische  und  christliche  Religions- 
strömungen fällt  das  Auftreten  von  Mohammed,  dessen 
Lehre  durch  eine  neue  semitische  Auswanderung  aus 
Arabien  in  die  ganze  antike  byzantinisch-persische  Welt 
getragen  wurde.  Arabien  ist  die  Wiege  des  Islam,  ebenso 
wie  der  islamischen  Staatsidee;  zur  Entwicklung  aber  kamen 
beide  erst  nach  Eroberung  der  alten  Kulturländer,  durch 
die  der  Islam  befruchtet  wurde.  Die  Jemeniten  und  mit 
ihnen  die  von  ihnen  abstammenden  Bewohner  von  Medina 


—    16    — 

und  anderer  Orte  haben  als  Städter  noch  lange  Zeit  eine 
besondere  Stellung  im  Islam  eingenommen,  gegenüber 
dem  Mekka-Adel  und  den  Beduinen.  Mohammed,  als  Ab- 
kömmling des  Mekka-Adels,  versuchte  in  seiner  ersten 
Zeit  sogar  gegen  die  Städter  und  besonders  die  perser- 
freundlidien  Jemeniten  mit  den  christlichen  Abessiniern 
zusammen  Hand  in  Hand  zu  gehen,  aber  vergeblich.  So 
verfolgte  er  seine  Pläne  mit  den  Städtern.  Noch  zu  seinen 
Lebzeiten  hatte  er  Mu'äd  als  Gesandten  zu  dem  persischen 
Statthalter  Almarzuban  (Budan?)  nadi  Jemen  gesandt,  mit 
dem  Erfolge,  daß  die  dortige  Oberschicht  der  Bevölkerung 
um  634  den  Islam  annahm. 

Mohammed  war  ohne  direkte  männlidie  Nachkommen 
und  ohne  Bestimmung  über  die  Erbfolge  gestorben.  Es 
entstand  zunächst  ein  Wahlreich;  bei  der  Einsetzung  des 
Chalifen  stritten  immer  die  Interessen  der  Leute  von 
Mekka  und  von  Medina,  der  Beduinen  und  der  Städter,  gegen- 
einander. Dem  Stammesadel  der  Altaraber  trat  außerdem 
der  neue  Geistesadel  der  direkten  Genossen  der  Propheten 
entgegen.  Zuerst  war  Medina  das  Zentrum  des  Chalifats. 
Von  hier  wurden  die  aufständischen  Araber  bekämpft,  von 
hier  aus  auch  die  großen  Eroberungen  ins  Werk  gese^t. 
Die  lawinenartige  Ausbreitung  des  Islam  ist  nur  erklär- 
lich aus  dem  Verfall  und  der  geringen  Widerstandskraft  der 
alten  Kulturstaaten  und  aus  dem  staatsmännischen  Talent 
seines  Gründers,  der  es  verstand,  die  Beduinen  religiös  zu 
begeistern  und  politisch  zusammenzufassen.  Nicht  aus 
Hunger  und  Übervölkerung  sind  die  Araber  aus  ihrem 
Lande  herausgebrochen,  sondern  getragen  von  religiösem 
Fanatismus  und  angestachelt  durch  Beutelust. 

Zuerst  wurden  die  Gebiete  erobert,  in  denen  schon 
arabische  Stämme  seit  langem  eingedrungen  und  in  der 
Überzahl  waren.  Babylonien  wurde  gegen  die  Sassaniden 
besiegt.  Dort  gründeten  die  Araber  638  Basra  und  Küfa. 
Im  Jahre  635  schon  war  Damaskus  gefallen,  und  641  wurde 
auch  Alexandrien  von  'Amr,  dem  Feldherrn  von  'Omar, 
den  Byzantinern  abgenommen.  Der  Chalif  selbst  aber 
blieb  in  Medina.  Der  dritte  Chalif,  'Otmän,  gehörte  noch 
zu  den  alten  „Ausgewanderten",  den  Genossen  des  Pro- 
pheten. Unter  ihm  vergrößerte  das  Reich  sich  bedeutend, 
Nordafrika  und  Teile  von  Kleinasien  wurden  erobert.     Die 


—     17    — 

Interessen  des  Riesengebiets  gingen  dadurch  weit  über  die 
Grenzen  von  Arabien  hinaus.  Der  Omaijade  Mu'äwija 
verlegte  deshalb  den  Si^  der  Regierung  nach  Damaskus, 
wo  er,  der  Angehörige  der  stolzesten  Adelsfamilie  von 
Mekka,  das  Chalifat  als  erblich  in  seiner  Familie  erklärte, 
nachdem  er  die  Anhänger  des  'Ali  und  Husein  besiegt 
hatte,  welche  in  Kufä  und  Basra  als  leibliche  Erbfolger 
des  Propheten  kurze  Zeit  Gegen-Chalifen  gewesen  waren. 
So  war  gleichzeitig  mit  dem  Zwiespalt  in  religiöser  Be- 
ziehung auch  die  Verlegung  des  Machtzentrums  in  die 
eroberten  Gebiete  vor  sich  gegangen.  Ganz  hörte  der 
Einfluß  Arabiens  auf  die  Geschicke  der  islamischen  Welt 
allerdings  wohl  erst  754  mit  dem  Ende  der  Omaijaden 
und  Verlegung  des  Chalifats  nach  Baghdad  durch  die 
'Abbasiden  auf. 

Nach  der  Schaffung  des  Chalifenreiches  war  für  den 
Orienthandel  ein  völliges  Monopol  entstanden.  Während 
früher  der  Verkehr  über  Mesopotamien  ging,  wenn  die 
Herrscher  in  Ägypten  zu  hohe  Abgaben  erhoben,  oder  um- 
gekehrt über  Alexandrien  oder  Damaskus,  wenn  der  östliche 
Weg  ungünstig  schien,  war  je^t  die  Macht  überall  in  einer 
Hand.  Die  Zollstellen  in  Basra,  Buchära,  Multan  und 
Alexandrien  wurden  von  Damaskus  und  später  von  Bagh- 
dad aus  einheitlich  geleitet.  Alle  Orientwaren,  alle  Ge- 
würze, Seidenstoffe  und  Teppiche,  die  ins  Abendland  gingen, 
waren  in  der  Preisbildung  von  dem  Chalifen  abhängig. 
Als  Baghdad  von  754—1258  der  Sit  des  Chalifats  unter 
den  'Abbäsiden  war,  fand  der  ostindische  Handel  mehr 
auf  dem  persischen  Wege  über  Basra  statt.  Aber  auch 
der  Landweg  über  Mekka  wurde  noch  immer  benu^t. 
Unter  Tulün  ging  der  ägyptische  Orienthandel  (nach  Beci^er) 
über  die  Landenge  von  Suez  und  lag  in  den  Händen 
abendländischer  Juden.  Ein  bis  zwei  Jahrhunderte  später 
ging  er  durch  Ägypten  der  ganzen  Länge  nach,  getragen 
von  den  Käremiten,  einer  Organisation  großen  Stils  für 
diesen  Transithandel,  bei  dem  die  Spezereien  allein  einen 
Wert  von  mehr  als  800000  Dinaren  hatten,  was  einem  ab- 
soluten Goldwert  von  8  Millionen  Mark  entsprach,  den 
man  relativ  drei  oder  viermal  so  hoch  bewerten  muß. 
(Bed«er,  in  Clio  Bd.  XI.] 

Für  die  Politik  der  Chalifen  hatte  Arabien   kaum  noch 

Hamburgische  Forschungen.    Heft  1.  2 


—     18    — 

Bedeutung.  Nur  um  900  erwed^te  die  Bewegung  der  Qar- 
maten  große  Unruhen,  einer  isnriä'tlitisdien  -  si'itisdien 
Sekte,  die  fast  ganz  Arabien  eroberte  und  sehr  bedenklich 
nach  Nordafrika  hinübergriff.  In  Arabien  hielten  die  Qar- 
maten  sich  in  Bahrain  und  Jemäma  am  längsten.  Arabien 
zerfiel  allmählich  in  kleine,  fast  unabhängige  Emirate. 

In  Mekka  versuditen,  allerdings  aus  religiösen  Gründen, 
die  jeweils  herrschenden  Chalifen  Einfluß  zu  gewinnen.  Im 
Jahre  969  selten  es  die  ägyptischen  Fätimiden  durch,  daß 
sie  dort  den  Ehrenpla^  erhielten;  980  aber  gelang  es  einem 
'alTdischen  Geschlecht,  den  anarchischen  Zuständen  in 
Mekka  ein  Ende  zu  machen  und  das  Großscherifat  daselbst 
zu  begründen.     Der  erste  Großscherif  war  Ga'far. 

In  Südarabien  war  infolge  der  Handelsunternehmungen 
audi  der  Wandertrieb  immer  groß  gewesen.  Der  Sage 
nach  sollen  um  650  Leute  aus  'Oman  unter  einem  Dir 
oder  Tir  zusammen  mit  Higaz-Leuten  unter  Darod  nach 
der  Somaliküste  gezogen  sein;  sie  haben  angeblich  dort 
das  Somali-Volk  begründet  (Paulitschke).  Um  712  hatten 
die  Araber  Handelsniederlassungen  am  Indus.  Nach  der 
bekannten  Chronik  von  Kilwa  haben  Anhänger  vonZaid,  dem 
Sohne  von  'Ali  bin  Husein,  um  739  die  ostafrikanische  Küste 
besiedelt,  wohin  Südaraber  aus  Muza'-Mocha  schon  zur  Zeit 
des  Periplus,  also  700  Jahre  früher,  Handelszüge  gemacht 
hatten.  Im  Jahre  750  sollen  Araber  die  Komoren,  850 
Madagaskar  kolonisiert  haben.  Die  alten  Handelsfahrten 
nach  Ostafrika  werden  eben  nur  zeitweilig  unterbrochen  sein, 
wenn  auch  feste  Städte  wie  Muqdischu  dort  wohl  kaum 
vor  dem  Anfang  des  10.  Jahrhunderts  gegründet  wurden. 
Zuerst  werden  Elfenbein  und  Sklaven,  später  auch  Gold 
aus  Sofala  geholt  sein. 

Auch  nach  Osten  fanden  sicher  dauernde  Handelsunter- 
nehmungen statt.  Im  hohen  Altertum  werden  die  Waren 
des  fernen  Ostens  auf  dem  Karawanenwege  durch  Inner- 
asien und  dann  nach  Pattala  am  Indus  oder  nach  Persien 
gelangt  sein.  In  Samarkand  sind  himjarische  Inschriften 
gefunden  worden,  ein  Zeichen,  daß  die  Südaraber  bis  ins 
Oxusgebiet  gelangten.  Sie  sollen  dort  noch  553  eine  ge- 
schlossene Siedlung  gehabt  haben.  Später  lernte  man 
den  Seeweg  kennen.  Byzantinische  Kaufleute,  die  wohl 
aus  Südarabien  kamen,  sollen  166  n.  Chr.  in  Südchina  er- 


—    19    — 

schienen  sein.  In  der  ersten  Hälfte  des  5.  Jahrhunderts 
gelangten  auch  chinesische  Schiffe  nach  HTra  südöstlich  von 
Babylon.  Doch  scheint  der  Verkehr  von  West  nach  Ost 
größer  gewesen  zu  sein  als  umgekehrt.  Wir  hören,  daß 
758  Kanton  von  Arabern  und  Persern  geplündert  wurde, 
daß  die  Araber  Zutritt  in  Kanton,  Ningpo,  Hangtschou, 
Kiautschou  hatten,  und  daß  sie  999  in  Hangtschou  Ex- 
territorialität genossen.  Die  Händler  naögen  wohl  meistens 
von  Straf,  Obolla  (Apologos),  Basra,  Hormüz  und  Bahrain 
ausgegangen  sein,  aber  gewiß  auch  von  'Oman,  Hadramaüt 
und  Jemen.  Ihre  Fahrten  werden  in  der  Geschichte  von 
Sindbad  dem  Seefahrer  verherrlicht.  Seit  Anfang  des  1 3.  Jahr- 
hunderts sind  auch  die  Chinesen  ihrerseits  nach  Westen 
gefahren;  1408  eroberten  sie  Ceylon,  1430  erschien  ihre 
Flotte  vor  'Aden  und  Gidda.  Später  aber  haben  diese 
Fahrten  der  Chinesen  offenbar  aufgehört,  während  die 
Handelsunternehmungen  der  Araber  nach  China  nur  zeitweilig 
durdi  chinesische  Sperrmaßregeln  unterbunden  wurden.  Alle 
die  erwähnten  Verbindungen  und  die  ungemeine  Unter- 
nehmungslust der  Araber  kamen  dem  Orienthandel  des 
Chalifenreichs  zugute.  Der  indische  Ozean  war  ein  ara- 
bisches Meer. 

Wir  sehen  also,  daß  im  Mittelalter  Arabien  politisch  von 
den  Chalifen  vernachlässigt  war  und  in  voneinander  unab- 
hängige Emirate  oder  Imamate  zerfiel,  daß  es  aber  durch 
Handelskolonisation  weite  Gebiete  eroberte  und  umfang- 
reichen Zwischenhandel  betrieb.  Die  Endpunkte  der  Handels- 
straßen im  Abendlande  aber  wurden  durch  die  Chalifen 
beherrscht,  welche   dadurch   enorme  Reichtümer  gewannen. 


D 


4.  Kapitel 
Das  Aufkommen  der  Türken 

ie  Nachfolger  von  Mohammed  hatten  die  halbe  bekannte 
Welt  erobert.  Das  große  Reich  erhielt  das  Arabische 
als  Staatssprache,  den  Islam  als  Staatsreligion.  Von  den 
Säulen  des  Herkules  und  Spanien  bis  tief  nach  Asien  hinein 
ward  die  arabische  Mischkultur  verbreitet.  Die  Araber  standen 
als  Herrenvolk  und  Militäradel  über  den  unterworfenen 
Völkern.  Spracheinheit  und  die  Gemeinsamkeit  des  Glaubens 

2* 


—    20    - 

einigte  die  Länder  auch  dann  noch,  als  sie  politisch  unter 
verschiedenen  Dynastien  auseinandergefallen  waren.  Nur 
Persien  trennte  sich  bald  ab  unter  eigener  schiitischer  Islam- 
Form,  mit  seiner  eigenen  Sprache  und  gestuft  auf  eine  alte, 
starke  Kultur.  Ähnlich  wurden  die  Zustände  in  Nordindien. 
Ein  durch  die  gemeinsame  arabische  Sprache  begründetes 
Groß-Arabien  reichte  jedoch  stets  von  Mesopotamien  bis  West- 
afrika, auch  wenn  es  politisch  zerfallen  war.  Das  Stamm- 
land, Arabien  selbst,  aber  spielte  eine  Nebenrolle,  nur  Mekka 
hatte  als  heiliger  Pilgerpla^  Bedeutung.  Wer  die  Ka'ba 
beherrschte,  war  von  den  Mohammedanern  als  Imam  oder 
Chalif,  Beherrscher  der  Gläubigen,  angesehen.  Der  Chalif 
hatte  die  Religion  zu  verteidigen.  Wenn  auch  die  Tradition 
nur  Mitglieder  der  Familie  Qureis  das  Imämat  zusprach,  so 
beugte  man  sich  doch  aus  Zwed^mäßigkeitsgründen  der  tat- 
sächlichen Gewalt,  wenn  das  Chalifat  und  die  Pilgerorte  in 
Händen  von  Herrschern  waren,  welche  nicht  diesem  Stamme 
angehörten,  ja  nicht  einmal  Araber  waren.  Allerdings  beugte 
man  sich  eben  nur  dem  Zwange;  in  der  Theorie  waren 
stets  Bestrebungen  vorhanden,  welche  gegen  die  Fremden 
das  Chalifat  der  Araber  und  besonders  der  Qureis  erhofften. 
Arabien  und  Mekka  mußten  deshalb  immer  erstrebenswerte 
Teile  des  Chalifenreiches  aus  religionspolitischen  Gründen 
sein.  Der  Süden  von  Arabien,  das  schwer  zugängliche 
Gebirgsland,  aber  führte  ein  nationales  Sonderleben  im 
Kampfe  aller  gegen  alle;  die  Chalifen  kümmerten  sich 
lange  Zeit  nicht  um  diese  Gebiete. 

Von  Osten  aus  schoben  sich  nomadische  Völker  aus  den 
weiten  Ebenen  Nordasiens  nach  Westen  gegen  das  Chalifen- 
reich.  Die  Türkvölker  saßen  im  5.  Jahrhundert  als  Teile 
der  tatarischen  Stämme  in  einem  großen  Nomadenreich 
zwischen  Irtysch  und  Jenissei.  Sie  überfluteten  die  Steppen 
bis  zum  Kaspischen  Meer  und  Ural.  Nach  dem  Ende  des 
türkischen  Reiches  am  Orchon  im  8.  Jahrhundert  entstand 
das  Reich  der  Uiguren,  das  vom  Baikal  zum  Gelben  Fluß 
reichte.  Teils  zogen  sie  nach  Nordpersien  und  Kleinasien, 
teils  ins  südliche  Rußland  und  in  den  nördlichen  Kaukasus. 
Den  Türken  verwandte  Stämme  bewohnen  heute  noch  die 
Länder  von  Ostsibirien  bis  zum  Balkan.  Im  8.  Jahrhundert 
nahmen  viele  türkischen  Stämme  den  Islam  von  sunnitischem 
Ritus  an.    Als  reisige  Söldner  wurden  Mengen  dieser  Leute 


—    21     — 

in  die  Dienste  der  Herrscher  von  Persien  und  Baghdäd 
genommen,  wo  sie  bald  die  tatsächliche  Gewalt  erhielten. 
Ganze  Stämme  von  ihnen  traten  als  Verbündete  der  Fürsten 
auf  und  machten  sich  vielfach  selbständig.  So  hatte  sich 
ein  Häuptling  Seldsdiuk  (Selgüq)  mit  seinem  Volke  in 
Buchära  festgeseöt.  Von  dort  wendete  sich  dieser  nach 
seinem  Führer  benannte  Stamm  teils  nach  Syrien  und  Klein- 
asien, teils  nach  Persien  und  Baghdäd.  Einer  ihrer  Führer, 
Toghrul  Beg,  eroberte  Nordpersien  und  1055  Baghdäd,  wo 
von  dann  ab  das  Chalifat  unter  der  Gewalt  der  Seldschuken, 
wie  schon  vorher  unter  der  der  Bujiden,  nur  noch  ein  Schein- 
dasein fristete  in  der  Hand  eines  herbeigerufenen  Fätimiden 
aus  Ägypten.  Auch  Kleinasien  kam  unter  seldschukische 
Fürsten.  Wenn  auch  unter  ihnen  Ordnung  herrschte  und 
die  Wissenschaft  blühte,  so  kam  durch  ihre  nomadischen 
Völker  doch  ein  Zurückgehen  des  Ackerbaues  gegenüber 
der  Viehzucht,  eine  Verödung  der  Länder,  zustande. 

Neue  Horden  brachen  aus  Innerasien  hervor:  die  Mon- 
golen, welche  im  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  unter  Dschingis 
Chan  standen.  Transoxanien,  Iran  und  Syrien  wurden  von 
ihnen  überrannt,  und  Hulagu,  der  Sohn  des  Dschingis  Chan, 
vernichtete  1258  Baghdäd  und  damit  das  dort  herrschende 
abbäsidische  Chalifat.  So  war  das  Kulturleben  im  Islam 
schwer  geschädigt. 

Den  Seldschuken  folgte  ein  anderer  oghusischer  Türken- 
stamm aus  Transoxanien,  der  sich  in  Anatolien  festse^te. 
Ihr  Herrscher 'Otmän  (1288 — 1326)  dehnte  seine  Macht  über 
Teile  von  Nord-Kleinasien  aus.  Nadi  ihm  wird  das  Volk  die 
Osmanen  (gesdirieben :  'Otmänen)  genannt.  Es  entstand  ein 
Kriegerstaat,  dessen  Heeresverfassung  auf  dem  Lehnswesen 
und  dem  Soldatenorden  der  Janitscharen  begründet  war. 
Die  Balkanhalbinsel  wurde  erobert.  Nach  der  unglücklichen 
Sdilacht  bei  Angora  (1402)  wurde  das  Osmanenreich  zeit- 
weilig ein  Lehnsstaat  des  Mongolen  Timur. 

Ein  byzantinischer  Prätendent  Johann  VI.  Kantakuzenos 
rief  die  Türken  zu  Hilfe,  die  Gallipoli  beseiten,  und  1453 
mußte  der  lefete  byzantinische  Kaiser  Constantin  XI.  die 
Hauptstadt  Konstantinopel  an  Sultan  Mehmed  IL  übergeben. 
Die  sunnitischen  Türken  hanefitischen  Ritus  waren  die 
Nachfolger  von  Ost-Rom  geworden.  In  Europa,  Asien  und 
Afrika  suchten  sie  dies  Erbe  anzutreten.     Durch  die  vielen 


—    22     - 

Unruhen  und  durch  das  Eindringen  der  nomadischen  Völker 
in  Ackerbauländer  waren  Reichtum  und  Blüte  in  den  alten 
Kulturländern  herabgesunken.  Dazu  kamen  die  Züge  der 
Kreuzfahrer,  und  ihnen  folgten  die  Handelsunternehmungen 
der  Genuesen  und  Venezianer,  die  von  dem  Handel  der 
Chalifenreidie  Nu^en  zogen. 

Alexandrien  war  der  Markt  für  den  Orient  und  Okzident. 
Sein  Orienthandel  ging  durdi  das  Rote  Meer  nadi  Süd- 
arabien. Dort  waren  'Aden  und  Zebid  durch  ihren  Handels- 
verkehr berühmt.  Le^teres  lag  zwischen  Mochä  und  Hodeida 
etwas  landeinwärts.  Früher  hatten  auch  die  Leute  von 
Sohär  in  'Oman  Schiffe  nach  Indien  gesandt,  aber  der  Sultan 
der  Insel  Kism  am  Eingang  zum  Perser  Golf  bei  Hörmuz 
hinderte  sie  durch  Seeräuberei.  Von  'Aden  aus  gingen  die 
Schiffe  nach  dem  Indus,  Guzerat,  Malabar,  Hinterindien 
und  China.  Der  Welthandel  wurde  von  Aden  aus,  der  im 
Süden  des  Roten  Meeres  von  Zebid  aus  betrieben.  In  'Aden 
scheint  auch  meist  Umschlag,  d.  h.  Schiffs-  und  Eigentums- 
wedhsel  stattgefunden  zu  haben.  Edrisi  schildert  uns  den 
Handel  von  Aden,  wie  er  Anfang  des  12.  Jahrhunderts 
war:  Nach  Norden  fahrend,  wurden  die  Waren  meist  in 
einem  Orte  namens  Aidab  gelöscht,  der  etwa  bei  Kap  Elba 
gegenüber  Gidda  gelegen  haben  soll,  und  von  dort  gingen 
sie  über  Land  an  den  Nil  bei  Küs  (dem  alten  Apolinopolis 
parva  oberhalb  Koptos).  Auch  Marco  Polo  schreibt  vom 
Hörensagen  über  diesen  Weg  von  Aden  nach  Alexandrien. 
Die  abendländischen  (italienischen)  Handelsherren  suchten 
die  Waren  in  den  unterägyptischen  Märkten  auf,  tro^  der 
Gewissensbedenken  gegenüber  den  Mohammedanern  und 
troö  der  Verbote,  welche  von  der  Geistlichkeit  gegen  den 
Handel  mit  Sarazenen  erlassen  wurden,  besonders  in  bezug 
auf  den  Verkauf  von  Material,  das  den  Kriegen  der  Mo- 
hammedaner dienen  könnte. 

Den  isma  ilitischen  Fätimiden-Sultanen  waren  in  Ägypten 
1171  die  Aijubiden  unter  Saladin  gefolgt.  Diese  wurden 
1259  durch  die  Mameluken-Sultane  erseht,  welche  aus  dem 
Kriegeradel  hervorgingen.  Der  Mameluk  Baibars  (1260 — 77) 
gewährte  nach  Vernichtung  des  'Abbäsiden-Chalifats  zu 
Baghdäd  1261  den  entkommenen  'Abbäsiden  Zuflucht  in 
Ägypten  und  ließ  ihr  Oberhaupt,  Abul  Qäsim,  unter  dem 
Ehrennamen    el-mustansir   billäh    als    Scheinchalifen    ein- 


—    23    — 

setjen.  Hierdurch  verband  er  den  Nimbus  der  Religion  mit 
seiner  eigenen  weltlichen  Macht,  besonders  wo  dieser  Chalif 
ohne  Macht  nodi  ein  Angehöriger  der  Familie  des  Pro- 
pheten war.  So  fristete  das  Abbäsiden-Chalifat  in  Ägypten 
ein  Sdieindasein  bis  zur  Eroberung  des  Landes  durch  die 
Osmanen. 

Wie  oben  erwähnt,  hatten  schon  969  die  ägyptischen 
Fätimiden  es  durchgese^t,  daß  ihnen  im  heiligen  Mekka 
der  Ehrenplaö  gewährt  wurde.  Dank  der  maßgebenden 
Bedeutung  von  Ägypten  für  den  Handel  von  Arabien  konnten 
sie  dies  erreichen.  Etwa  1174  wurde  auch  Jemen  durch 
die  Aijübiden-Sultane  von  Ägypten  unterworfen,  die  dort 
das  Erbe  von  Rom  antraten.  Denn  in  dessen  ägyptischem 
Reich  war  Südarabien  in  der  Theorie  dauernd  eine  Provinz 
geblieben,  auch  wenn  dort  die  römisdie  Macht  zeitweilig  nicht 
ausgeübt  wurde.  Doch  behielten  die  Aijubiden  die  Herr- 
schaft in  Jemen  nur  etwa  sechzig  Jahre.  Der  le^te  Mameluken- 
Sultan  Qänsüh  al-ghüri  sandte  1507  eine  Flotte  unter  Husein 
al-kurdi  nach  dem  Roten  Meer  und  dem  Indischen  Ozean, 
um  Jemen  wieder  zu  erobern  und  die  indischen  Handelsplä^e 
vor  den  Portugiesen  zu  schüren.  Diese  hatten  nämlich  bei 
ihren  Entdeckungszügen  vorwiegend  kaufmännische  Absichten, 
und  die  Ägypter  mußten  natürlich  fürchten,  daß  ihr  so  sehr 
bedeutender  und  einträglicher  Orienthandel  durch  die  neuen 
Unternehmungen  der  Portugiesen  stark  beeinträchtigt  wurde. 
Anderseits  aber  spielten  bei  den  Portugiesen  auch  noch 
religiöse  Beweggründe  mit,  die  Bekämpfung  der  Ungläubigen. 
Beides  mußte  zu  Abwehrmaßregeln  und  Zusammenstößen 
führen.  Doch  davon  später!  Schon  1517  ging  die  Herrschaft 
über  das  eroberte  Sana  den  Mameluken  wieder  verloren 
an  den  Imäm  der  Zaiditen  in  Jemen. 

Nachdem  der  Türkensultan  Selim  I.  Syrien  und  Damaskus 
erobert,  wurden  Anfang  1517  die  Mameluken  von  ihm  bei 
Kairo  geschlagen  und  so  Ägypten  erobert.  Der  Großscherif 
von  Mekka,  Barakat  II.,  hatte  sich  dem  siegreichen  Selim 
sofort  unterworfen.  Mekka  und  der  nominelle  Besiö  von 
Nordwestarabien,  vom  Higäz,  fiel  den  Türken  somit  ohne 
weiteres  zu.  Als  Beute  führte  Selim  auch  Mutawakkil  III., 
den  abbasidischen  Scheinchalifen,  mit  nach  Konstantinopel, 
von  dem  er  sich  bald  die  Chalifenwürde  angeblich  abtreten 
ließ.     Seit  dieser  Zeit  hat  der  Sultan  der  Türkei  den  An- 


—    24    — 

Spruch  auf  die  weltlidie  und  geistliche  Gewalt  im  orthodoxen 
Islam  erhoben,  er  ist  Chalif  oder  Imäm.  Wenn  er  auch 
nicht  aus  dem  arabischen  Stamme  der  Qurets  ist,  so  fügen 
die  Mohammedaner  sich  doch  seiner  Gewalt.  Wer  durch 
den  Konsensus  der  geistigen  Führer,  die  Igma',  Herrscher 
geworden  ist,  dem  beugen  sich  die  Gläubigen,  er  hat  An- 
spruch auf  den  Gehorsam  derselben.  Die  Sure  IV,  62 
sagt:  „Ihr  Gläubigen,  gehorchet  Gott  und  seinem  Gesandten 
und  denen  unter  euch,  die  die  Kommandogewalt  besitzen"; 
dies  ist  die  qoranische  Grundlage  für  den  Anspruch  der 
Türkensultane  auf  das  Chalifat,  und  auf  dieses  haben  sie 
immer  sehr  großes  Gewicht  gelegt,  um  die  Weltherrschaft- 
idee des  Islam  zu  verwirklichen.  Dies  ist  dem  Türkensultan 
ja  gelegentlich  des  Baues  der  Higaz-Bahn  glänzend  ge- 
lungen, die  ihrerseits  wieder  der  Stärkung  der  Chalifen- 
stellung  des  Sultans  diente.  Nicht  allen  Erwartungen  hat 
dagegen  die  Erklärung  des  Heiligen  Krieges  im  jefeigen 
Weltkriege  entsprochen,  obgleich  diese  auch  wieder  nur  in- 
folge der  Chalifeneigenschaft  überhaupt  möglich  war. 

Es  darf  aber  nicht  vergessen  werden,  daß  in  der  Theorie 
das  religiöse  Chalifat  vom  Sultan  der  Türkei  usurpiert  ist, 
daß  es  nicht  allen  Vorschriften  des  islamischen  Glaubens 
entspricht,  wenn  ein  Türke  und  kein  Araber  vom  Stamme 
Qurets  die  höchste  geistliche  und  weltliche  Gewalt  im  Islam 
hat.  Aus  diesen  religiösen  Gründen  und  wegen  ihres  Freiheits- 
sinnes, Unabhängigkeitsdranges  und  Stammesstolzes  haben 
die  Araber  zu  allen  Zeiten  und  noch  heute  nie  die  Hoff- 
nung aufgegeben,  das  Chalifat  ihres  Gottesstaates  wieder 
in  arabischen  Händen  zu  sehen.  Dies  ist  der  Grund  der 
„Arabischen  Frage",  die  viel  von  sich  reden  macht.  Die 
Türken  sind  in  ihren  Außengebieten  eben  Fremde,  die  das 
Land  kraft  des  Schwertes  erobert  haben,  und  die  auch  als 
Fremde  nicht  überall  beliebt  sind.  Ihre  Außenprovinzen 
sind  etwa  mit  unseren  Kolonien  zu  vergleichen,  und  zwar 
infolge  der  früheren  Mißwirtschaft  sind  es  meistens  nicht 
gut  verwaltete  Kolonien,  in  denen  leider  keine  geordnete 
Verwaltung,  Blühen  und  Gedeihen,  Ruhe  und  Sicherheit 
die  Bewohner  es  vergessen  lassen,  daß  eine  fremde  Macht 
sie  beherrscht.  Natürlich  wird  es  den  Türken  in  islamischen 
Ländern  leichter  zu  herrschen,  als  es  für  Christen  sein 
würde,  aber  unter  der  Asche  glimmt  immer  diese  religiöse 


-    25    - 

„Arabisdie  Frage".  Und  sie  wird  glimmend  erhalten,  ja 
zur  Flamme  entfacht  durch  den  neidischen  Einfluß  anderer 
Mächte.  So  pflegen  die  Franzosen  in  Syrien  seit  Napoleon, 
die  Engländer  in  Südarabien,  Mesopotamien  und  Ägypten 
diese  Gefühle  der  Araber,  um  sie  den  Türken  zu  ent- 
fremden. In  Arabien,  womit  allein  wir  uns  besdiäftigen 
wollen,  sind  die  Engländer  die  natürlichen  Feinde  der 
Türken.  Sie  wollen  deren  Einfluß  auf  Mekka  und  somit 
auf  die  gläubigen  Mohammedaner  aller  Länder  stören,  von 
denen  England  ungezählte  Millionen  in  Indien  und  Ägypten 
als  Untertanen  hat.  Sie  wollen  auch  die  großen  Handels- 
straßen beherrschen,  die  östlich  und  westlidi  an  Arabien 
vorbeigehen. 

Im  nachfolgenden  wollen  wir  nun  versudien,  die  politi- 
schen Verhältnisse  der  türkisdien  Außenländer  in  Arabien 
nacheinander  im  Laufe  der  Geschichte  zu  betrachten,  und 
dabei  auch  die  Gegenbestrebungen  der  Engländer  und  an- 
derer Europäer  beleuchten. 

Wir  können  uns  dabei  an  die  türkische  Provinz-Einteilung 
halten  und  erst  den  Nordwesten  von  Arabien,  den  Higäz, 
nehmen,  darauf  den  Südwesten,  Jemen  mit  'Asir,  folgen 
lassen.  Es  würden  dann  die  englischen  Gebiete  in  'Aden, 
Soqotra  und  die  Schu^staaten  in  Hadramaüt  an  die  Reihe 
kommen.  Eingeschoben  als  nichttürkisches  Gebiet  würde 
ferner  das  Land  'Oman  und  die  Küste  des  Perser  Golfes, 
endlich  Innerarabien  mit  den  Sultanaten  Sammar  und  Negd. 
Und  zum  Schluß  wäre  kurz  der  \raq  'arabi,  das  alte  Meso- 
potamien, mit  der  Frage  der  Baghdäd-Bahn  zu  erwähnen, 
woran  sich  das  „Sultanat"  Koweit  anschließen  könnte. 
Überall  werden  wir  versuchen,  aus  den  immerhin  dürftigen 
Nachrichten  uns  ein  Bild  zu  machen  über  den  Gang  der 
Ereignisse  in  Arabien  während  des  legten  Weltkrieges,  um 
daraus  einige  Fragen  abzuleiten,  welche  für  die  große  Politik 
von  Wichtigkeit  sind. 

Vergegenwärtigen  wir  uns  noch  kurz,  welche  Zustände 
die  Türken  vorfanden,  als  sie  1517  in  Arabien  erschienen. 

Die  Türken  hatten  mit  Konstantinopel  das  Erbe  von 
Byzanz  angetreten,  hatten  Ägypten  erobert  und  damit  audi 
das  Chalifat  des  Islam  erhalten.  Das  Streben  der  Türkei 
in  Arabien  mußte  sein,  die  Heiligen  Orte  zu  besi^en,  um 
so  Einfluß  auf  die  Gläubigen  zu  gewinnen,   außerdem  als 


-     26    — 

Erbe  von  Ägypten  die  wichtigsten  Straßen  des  Orienthandels 
zu  beherrschen. 

Mekka  und  Medina  wurden  von  den  Chalifen  aus  religiösen 
Gründen  beherrscht,  doch  spielten  dort  die  Sultane  von 
Ägypten  die  Hauptrolle,  welche  auch  in  Jemen  eingedrungen 
waren.  In  Mekka  aber  hatte  der  Großscherif  die  innere  Ver- 
waltung und  bedeutenden  Einfluß;  in  Jemen  und  'AsTr 
waren  einheimische  bzw.  zatditische  Fürsten  als  Imäme, 
deren  Macht  zwar  auch  nicht  sehr  groß  war,  immer  aber 
noch  bedeutender  als  die  der  Ägypter.  Im  Iräq,  dem 
ältesten  Kulturlande  der  Welt,  Babylonien,  war  durch  die 
dauernden  Unruhen  der  Araber,  Perser,  Mongolen  usw.  Öde 
eingetreten,  die  noch  vermehrt  wurde  durch  die  Zwistigkeiten 
zwischen  den  Sunniten  und  Schiiten.  Baghdäd  war  1507 
vom  Perserkönig  Ismail  es-Saf!  dem  Turkmenen  Uzun 
Hasan  abgenommen.  Das  Innere  von  Arabien  aber  war 
unabhängig,  ebenso  wie  der  Süden  der  Halbinsel,  von  Duodez- 
fürsten und  Stammesältesten  beherrscht. 

Im  Orienthandel  waren  gerade  in  dieser  Übergangs- 
zeit große  Veränderungen  eingetreten:  die  Portugiesen 
versuchten  nach  Entdeckung  des  Seeweges  nach  Ostindien 
diesen  Orienthandel  in  ihre  Hand  zu  bringen,  sie  begannen 
zu  diesem  Zwecke  feste  Niederlassungen  am  Indischen 
Ozean  anzulegen.  Die  Venezianer,  Genuesen,  Pisaner  und 
und  andere  abendländische  Kaufmannsstaaten  aber  hatten 
das  größte  Interesse,  daß  dieser  Handel  wie  früher  nach 
Norden  durch  Ägypten  und  Syrien  ging. 


5.  Kapitel 

Die  Frage  der  Grenze  auf  der  Sinai-Halbinsel 
zwischen  Ägypten  und  der  Türkei 

Ägypten  war  als  türkisches  Lehen  seit  dem  Frieden  von 
Kutahia  am  4.  Mai  1833  an  Mehmed  'Ali  als  Erb- 
statthalter gegeben.  Durch  das  Chatt-i-serif  vom  13.  Fe- 
bruar 1841  und  den  Ferman  vom  1.  Juni  desselben  Jahres 
wurde  das  Lehnsverhältnis  genauer  festgese^t.  Am  8.  Juni 
1873  regelte  ein  Ferman  die  Erbfolge  für  den  Chediv  (erst 
seit  1876  tritt  dieser  Titel   auf)   und   se^te   den  jährlichen 


—    27    — 

Tribut  auf  150000  Beutel  (zirka  3  Millionen  Mark)  fest. 
Nach  der  Bese^ung  von  Ägypten  durch  die  Engländer  im 
Jahre  1882  blieb  das  Vasallenverhältnis  zur  Türkei  und 
der  Tribut  bestehen.  Als  am  14.  April  1892  'Abbäs  HilmT 
als  Chediv  von  der  Türkei  bestallt  wurde  (s.  Anhang  Nr.  1), 
ist  der  Tribut  auf  750000  ^  festgese^t  und  bestimmt,  daß 
der  Chediv  auch  ohne  vorherige  Genehmigung  der  Türkei 
rechtsgültige  Verträge  mit  fremden  Mächten  abschließen 
dürfe.  Er  sollte  aber  unter  keinen  Umständen  Teile  des 
ägyptischen  Gebietes  abtreten.  In  den  Vorverhandlungen  hatte 
am  8.  April  der  Großwesir  dem  Chediv  ein  Telegramm 
gesandt  (s.  Anhang  Nr.  2),  demzufolge  verschiedene  Orte 
an  der  Ostküste  des  Roten  Meeres  und  des  Golfes  von 
'Aqaba,  einschließlich  des  Ortes  'Aqaba  selbst,  die  früher 
zur  Sicherheit  der  Pilgerkarawanen  von  Ägypten  beseht 
waren,  wieder  an  das  Wilajet  Higäz  fallen;  die  Halbinsel 
Sinai  selbst  aber  sollte  wie  bisher  durch  Ägypten  verwaltet 
werden.  Es  wird  bei  dieser  und  anderer  Gelegenheit  auf 
eine  Karte  vom  Jahre  1841  verwiesen,  die  aber,  wie  Lord 
Cromer  schrieb,  nicht  aufzufinden  war.  Da  nun  vertrags- 
mäßig zwischen  der  Türkei  und  Ägypten  keine  Veränderungen 
der  bisherigen  Beziehungen  ohne  englische  Einwilligung 
getroffen  werden  können,  fragte  Sir  Evelyn  Baring  (Lord 
Cromer)  am  13.  April  in  Konstantinopel  nach  der  genaueren 
Festlegung  der  Grenze  auf  der  Sinai-Halbinsel  (s.  Anhang 
Nr.  3);  er  sei  der  Meinung,  daß  die  Grenzlinie  von  einem 
Punkte  ein  wenig  östlich  von  El-'Aris  nach  dem  Kopfe  des 
Golfes  von  'Aqaba  liefe,  wobei  dieser  Ort  türkisch  bliebe; 
mit  einer  soldien  Regelung  sei  die  englische  Regierung 
einverstanden. 

So  waren  die  Verhältnisse,  als  im  Anfang  des  Jahres 
1906  eine  neue  Streitfrage  über  die  Sinai-Grenze  entstand. 
In  der  Parlamentsdrucksache:  „Egypt.  Nr.  2  (1906)  Corres- 
pondence  respecting  the  Turko-Egyptian  frontier  in  the 
Sinai  Peninsula,  London,  July  1906  (CD.  3006)"  hat  Lord 
Cromer  ausführlich  die  Entwici^Iung  des  Streitfalles  aus- 
einandergesefet,  der  zu  sehr  scharfer  Stellungnahme  Eng- 
lands führte. 

Wir  wollen  nach  seiner  Darstellung  gehen,  uns  aber 
vergegenwärtigen,  daß  die  Higäz -Bahn  am  1.  September 
1904  bis  Ma'än  fertiggestellt  war  und  1905  darüber  hinaus 


—    28    — 

weitergebaut  wurde.  Schon  damals  ist  die  Absicht  laut 
geworden,  einen  Zweig  der  Bahn  an  den  Golf  von  'Aqaba 
zu  führen,  um  eine  Verbindung  mit  dem  Roten  Meere  zu 
bekommen.  Dies  aber  ist  offenbar  England  als  eine  Be- 
drohung von  Ägypten  und  als  eine  Konkurrenz  für  den 
Suez-Kanal  erschienen.  Von  1882  bis  1905  hatte  es  sich 
nicht  im  geringsten  um  die  Sinai -Halbinsel  gekümmert. 
Mit  einem  Male  aber  ergriff  es  einen  Vorwand,  als  dort  ein 
paar  Leute  ermordet  wurden,  und  sandte  Mr.  Jennings 
Bramly  als  Kommandanten  und  Inspektor  dorthin,  der  in 
En-Nachl  ein  Rasthaus  baute.  Es  wurde  auch  eine  Summe 
bereitgestellt,  um  einige  kleine  Kulturarbeiten  auszuführen. 
Lord  Cromer  betonte  nun,  daß  Sinai  seit  langem  als 
ägyptisches  Land  betrachtet  sei.  Nach  der  obenerwähnten 
Abmachung  von  1892  würde  die  Grenze  beim  Pla^e  Rafa 
anfangen,  wo  neben  einem  Baume  zwei  Grenzpfeiler  aus 
Marmor  seit  langem  ständen.  Er  wies  es  von  der  Hand, 
daß  die  Entsendung  des  Mr.  Bramly  als  Grundlage  für  ein 
künftiges  englisches  Eingreifen  im  Higäz  gedeutet  werden 
könnte,  besonders  mit  Rücksicht  auf  die  Higäz-Bahn,  die 
ja  100  km  entfernt  sei.  In  Konstantinopel  habe  man  dies 
irrigerweise  aber  geglaubt.  Ich  darf  hierbei  hinzufügen, 
daß  ein  so  guter  Kenner  der  Verhältnisse  wie  Dr.  Hermann 
Schmidt  (in  seinem  neuen  Werk  über  das  Eisenbahnwesen 
in  der  asiatischen  Türkei,  S.  126)  ebenfalls  der  Ansicht 
ist,  die  Bahnfrage  sei  die  Grundlage  des  Streites  gewesen. 
Er  schreibt:  „England  erzwang  die  Unterlassung  des  Baues 
der  Bahn  Ma'än-'Aqaba  schließlich  durch  die  Drohung,  es 
werde  mit  seiner  Flotte  in  Konstantinopel  erscheinen."  Dem 
englisdien  Widerstände  lag  der  Wunsch  zugrunde,  auf 
der  Sinai-Halbinsel  selbst  Fuß  zu  fassen,  der  dann  in 
jüngster  Zeit  auch  verwirklicht  ist.  Nachrichten  über  ägyp- 
tische Unternehmungen  in  Sinai  kamen  nach  Konstanti- 
nopel, wo  man  von  den  Engländern  verlangte,  die  ägyp- 
tischen Organe  zurückzuziehen,  die  auf  türkischem  Gebiet 
zwischen  'Aqaba  und  Ghazza  sich  befänden.  Da  zugleich 
auch  in  Kairo  über  türkische  Bewegungen  berichtet  wurde, 
sandte  Lord  Cromer  Mr.  Bramly  in  die  Nähe  von  'Aqaba, 
der  mit  50  Mann  und  einem  ägyptischen  Offizier  Taba 
(Taba'?)  an  der  Westseite  des  Golfs  beseite.  Zugleich 
schlug   Lord    Cromer    schon    im    Januar    1906    die   örtliche 


—    29    — 

Festlegung  der  Grenze  vor,  was  die  Türkei  ablehnte.  Da 
aber  schon  vor  der  Ankunft  der  Truppen  die  Türken  Taba 
beseht  hatten,  gingen  die  Ägypter  nach  der  kleinen  Insel 
Geziret  el-Fara  ün  (audi  Graje  genannt).  Heftige  Noten 
wurden  gewediselt,  und  die  Türkei  sandte  an  RusdT  Pascha, 
den  Kommandanten  von  'Aqaba,  Verstärkungen  und  wei- 
gerte sidi  audi  weiterhin,  eine  Grenzfestse^ung  durch  eine 
Kommission  vornehmen  zu  lassen.  Als  Schüfe  fürMr.  Bramly 
wurde  am  14.  Februar  das  englische  Kriegsschiff  „Diana" 
nach  Fara'ün  gesandt.  Erst  daraufhin  hat  man  am  18.  Fe- 
bruar zugegeben,  die  Lage  an  Ort  und  Stelle  d\ird\  eine 
Kommission  prüfen  zu  lassen.  Die  in  Kairo  angekommenen 
türkisciien  Kommissare  hatten  sich  aber  nicht  mit  den 
Ägypto-Engländern,  sondern  nur  mit  GhazT  Muchtar  Pascha 
in  Verbindung  gesefet,  dem  Vertreter  des  Sultans,  den  die 
Engländer  als  solchen  nicht  anerkannt  hatten.  Dieser,  mit 
dem  man  trofedem  für  diesen  einen  Fall  verhandelte,  stellte 
sidi  aber  auf  den  Standpunkt,  daß  die  Grenze  in  einer 
geraden  Linie  von  'Aqaba  nach  Suez  laufen  sollte.  Der 
Sultan  lege  auf  diese  Grenze  Wert  wegen  einer  Abzwei- 
gung der  Higäz-Bahn,  die  eventuell  Suez  oder  Port  Sa'Td 
erreichen  solle.  Er  war  aber  audi  mit  einer  Grenze  von 
Rafa  bis  Ras  Mohammed  zufrieden,  dem  südlichsten  Kap 
der  Sinai-Halbinsel.  Hiergegen  hatten  die  Engländer 
schwerste  Bedenken;  denn  im  ersteren  Falle  würde  die 
Türkei  in  der  Lage  gewesen  sein,  eine  strategische  Bahn 
an  den  Suezkanal  zu  bauen,  im  anderen  Falle  aber  an  das 
Rote  Meer  außerhalb  der  schmalen  Bucht  von  'Aqaba,  so 
daß  dann  das  Rote  Meer  ein  türkisches  Gewässer  (Mare 
clausum)  geworden  wäre.  Lord  Cromer  betonte,  daß  hier- 
durch die  Frage  ihren  örtlichen  Charakter  verloren  habe 
und  zu  einer  von  britischem,  ägyptischem  und  allgemein 
europäischem  Interesse  geworden  sei.  Die  Ausführung 
dieses  Planes  sei  eine  Gefahr  nicht  nur  für  die  Freiheit 
von  Ägypten,  sondern  für  die  Freiheit  des  Verkehrs  durch 
den  Kanal.  Durch  diese  damalige  englische  Auffassung  ge- 
winnt diese  Frage  im  heutigen  Kriege  ihr  besonderes  Inter- 
esse, denn  diese  „Freiheit  des  Verkehrs"  ist  nach  englischer 
Auffassung  doch  nur  eine  Alleinbeherrschung  des  Kanals 
durch  England  als  Schufemaciit  von  Ägypten. 

Verschiedene    Noten    wurden    ohne    Erfolg    gewechselt. 


—    30    — 

Nachriditen  kamen,  daß  die  Türken  bei  Rafa  die  Grenz- 
steine entfernt  und  Truppen  bei  El-'Aris  und  Aqaba  ver- 
sammelt hatten.  Daraufhin  entschloß  sich  Lord  Cromer 
im  Anfang  Mai,  die  englische  Garnison  in  Ägypten  zu  ver- 
stärken und  energische  Schritte  zu  ergreifen.  Am  3.  Mai 
1906  wurde  der  Pforte  eine  heftige  Note  überreicht  (s.  An- 
hang Nr.  4),  in  der  kategorisch  die  Grenzregulierung  auf 
der  Linie  Rafa — Nordpunkt  Aqaba  Golf  und  die  Räumung 
von  Taba  verlangt  ward.  Man  forderte  eine  Entscheidung 
binnen  zehn  Tagen. 

Am  folgenden  Tage  ging  die  englische  Flotte  unter 
Admiral  Lord  Charles  Beresford  nach  dem  Piräus.  Es  ist 
charakteristisch,  daß  schon  damals  die  französischen  und 
russischen  Vertreter  in  Kairo  die  englischen  Schritte  billig- 
ten, während  sie  den  deutschen,  österreichischen  und 
italienischen  nur  mitgeteilt  wurden.  Da  man  einen  tür- 
kischen „Raid"  nach  el-Nachl  auf  der  Sinai-Halbinsel  und 
infolgedessen  einen  Ausbruch  von  Fanatismus  in  Ägypten 
fürchtete,  unternahm  die  englische  Flotte  es,  alle  Vor- 
bereitungen für  die  Verteidigung  des  Kanals  zu  treffen, 
während  die  Armee  bereit  war,  nach  den  Umständen  zu 
handeln  (S.  28  der  englischen  DenksdKrift).  Große  Mengen 
von  Truppen  wurden  für  Ägypten  bereitgestellt,  ein  Ge- 
schwader unter  Rear-Admiral  Sir  Henry  Hedworth  Lamb- 
ton  in  den  ägyptischen  Gewässern  versammelt.  Außerdem 
benachrichtigte  man  „gewisse  Mächte*  von  allen  Anord- 
nungen, um  Verzögerungen  zu  vermeiden,  die  sich  aus 
den  durch  die  Suezkanal -Konvention  vorgeschriebenen 
Formalitäten  ergeben  könnten.  Es  wurde  aber  betont,  daß 
die  Flotte  nichts  unternommen  haben  würde,  außer  auf 
Requisition  der  ägyptischen  Regierung  —  also  Englands 
selbst — ,  die  für  die  Neutralität  des  Kanals  verantwortlich  sei. 

Eine  türkische  Note  vom  13.  Mai  wurde  für  ungenügend 
erklärt.  In  der  Antwort  betonte  Sir  Edward  Grey,  daß 
England  nie  die  Oberhoheit  der  Türkei  gegenüber  Ägypten 
bezweifelt  habe,  daß  aber,  wenn  diese  Oberhoheit  unver- 
einbar mit  der  britischen  Okkupation  Ägyptens  sei,  die 
britische  Stellung  in  Ägypten  mit  der  ganzen  Kraft  des 
englischen  Reiches  aufrechterhalten  werden  würde. 

Endlich,  am  14.  und  15.  Mai,  wurden  Noten  gewechselt 
(s.  Anhang  Nr.  5  und  6),  nach  denen  die  Türkei  alle  eng- 


—    31     — 

lischen  Bedingungen  annahm,  und  England  sidi  zufrieden 
erklärte.  Der  Zwisdienfall  war  erledigt;  aber  Lord  Cromer 
hielt  es  dodi  für  geboten,  eine  starke  Vermehrung  der  eng- 
lischen Garnison  in  Ägypten  zu  beantragen,  deren  Kosten  dem 
ägyptischen,  nicht  dem  englischen  Budget  zur  Last  fallen 
sollten,  denn  die  öffentliche  Meinung  war  bei  dieser  Ge- 
legenheit sehr  stark  erregt  worden.  ^  Eine  Grenzkommission 
wurde  ernannt,  und  deren  Ergebnisse  sind  in  dem  Ver- 
trage vom  1.  Oktober  1906  (s.  Anhang  Nr.  7)  niedergelegt, 
der  die  Grenze  ganz  nadh  englisdiem  Wunsche  regelte. 
Die  Sinai-Halbinsel  war  nun  das  Glacis  für  die  Vertei- 
digung von  Ägypten  geworden,  ein  neues  Mittel  für  Eng- 
land, den  Suezkanal  und  damit  den  Seeweg  zum  Osten 
zu  beherrschen.  Und  die  Pläne  der  Türkei,  eine  strate- 
gische Bahn  —  wie  England  sie  nannte  —  zum  Kanal  zu 
bauen,  waren  verhindert. 

Heute  ist  die  Halbinsel  das  Gebiet,  in  dem  sich  ein 
Angriff  auf  Ägypten  vorbereitet.  Die  damaligen  Verhand- 
lungen konnten  nicht  verhindern,  daß  die  Türken  am 
10.  November  El-'Aris  und  am  18.  November  1914  En-Nachl 
beseiten,  und  daß  schon  am  22.  November  die  erste  tür- 
kische Patrouille  am  Kanal  erschien,  der  am  27.  Januar  und 
26.  März  1915  größere  Gewalterkundigungen  folgten.  Diese 
Bedrohung  hattte  auf  alle  Fälle  die  sofortige  Wirkung, 
daß  eine  bedeutende  englische  Truppenmacht  in  Ägypten 
von  den  anderen  Kriegsschauplä^en  abgezogen  wurde.  Die 
Streitfrage  von  1906  aber  zeigt  uns,  wie  schon  damals 
England  auf  eine  Verteidigung  durch  englische  Truppen 
auf  ägyptische  Requisition  vorbereitet  war,  und  welchen 
großen  Wert  es  auf  den  unbestrittenen  Besi^  der  Halb- 
insel legte,  indem  es  bei  der  Durchse^ung  dieser  An- 
sprüche nicht  vor  der  Eventualität  eines  Krieges  mit  der 
Türkei  zurückschreckte.  Wenn  schon  die  Frage  der  SinaV- 
Grenze  eine  derartige  Aufregung  veranlaßte,  so   kann  man 

^  Interessant  ist  cier  Brief  eines  Ägypters,  den  Lorci  Cromer  in 
der  erwähnten  DenksdKrift  veröffentlicht.  Zu  Aufständen  in  Ägypten 
fehle  jede  Organisation,  und  wenn  ein  Krieg  zwischen  England  und 
dem  Sultan  ausbrädve,  dann  würde  jeder  Mohammedaner  nur  auf  den 
Chalifen  hören.  Die  Ägypter  liebten  die  Türken  nicht,  aber  der  Sultan 
sei  Chalif  und  sein  Ruf  der  des  Glaubens,  die  Stimme  des  Propheten. 
Dem  siegreichen  Chalifen  würde  ganz  Ägypten  zur  Seite  stehen  (siehe 
auch  Schweinfurth  im  „Berl.  Tageblatt"  vom  11.  Nov.  1914). 


—     32    — 

ermessen,  daß  England  den  Besi^  von  Ägypten  selbst  als 
eine  Lebensfrage  betrachtet,  daß  es  aber  dort  auch  am 
verwundbarsten  ist. 

Dem  Kulturhistoriker  würde  die  Halbinsel  die  inter- 
essantesten Probleme  bieten.  Nicht  nur  durch  Erforschung 
der  sogenannten  Gebalia-Leute  am  SinaY-Berge,  die  man 
vielfach  für  Reste  der  von  Kaiser  Justinian  im  Anfang  des 
6.  Jahrhunderts  dorthin  gebrachten  Truppen  oder  Sklaven 
hält,  die  aber  vielleicht  auch  alte  Berberstämme  sein  können 
—  denn  man  hat  doch  auf  der  Halbinsel  Inschriften  in  der 
libyschen  Tamazigh- Sprache  gefunden.  Viel  interessanter 
würde  die  Erforschung  der  alten  Kulturreste  sein,  die  weit 
über  die  Grenzen  von  Palästina  hinaus  die  frühere  Besied- 
lung des  Landes  mit  einer  seßhaften  Bevölkerung  zeigen, 
welche  den  Weinbau  betrieb,  und  endlich  als  Wichtigstes 
die  genaue  Untersuchung  von  'Ain  Qades,  wo  wahrscheinlich 
das  Hauptheiligtum  des  Jaweh  stand,  und  wo  Moses  seine 
Inspirationen  erhalten  haben  soll.  Dies  Quellengebiet,  das 
dicht  an  der  damals  festgestellten  Grenze  liegt,  ist  heute 
noch  einer  der  wenigen  Punkte,  wo  dauernd  Wasser  zu 
haben  ist,  und  wo  ohne  weitere  Vorbereitungen  Menschen 
längere  Zeit  sich  aufhalten  können.  Vielleicht  veranlassen 
diese  Zeilen  einen  Herrn,  der  dorthinkommt,  wenigstens 
vorläufige  Feststellungen  zu  machen,  um  eine  spätere  Unter- 
suchung vorzubereiten. 


6.  Kapitel 
Die  Provinz  (Hedschas)  Hi^az 

"pvie  Städte  Mekka  und  Medina  wurden  zu  „Heiligen  Orten" 
■*-^  (Haramen)  erklärt.  Nach  der  Übersiedlung  der  Cha- 
lifen  nach  Damaskus  blieben  viele  Leute  in  diesen  Heiligen 
Orten  Anhänger  der  Blutsverwandten  des  Propheten,  und 
zwar  besonders  der  Nachkommen  des  Hasan,  die  von  den 
Arabern  verehrt  wurden.  Dadurch  kamen  sie  in  Gegensa^ 
zu  den  'alidischen  'Abbasiden-Chalifen,  die  ihren  Siö  in 
Baghdad  hatten.  Mekka  wurde  sogar  von  'alidischen  Heeren 
um  815  geplündert.  Die  Chalifen  hatten  immer  ihren  Ver- 
treter in  Mekka.  Seit  891  kam  die  Sekte  der  Qarmaten  auf, 
die   sich   gegen   den  offiziellen  Islam   und  das  "Abbäsiden- 


—    33    — 

chalifat  wendete.  Von  ihrem  in  Bahrain  aufgerichteten 
Reich  aus  überfielen  sie  Mekka  930,  wo  gerade  nicht  ein- 
mal ein  offizieller  Vertreter  vom  Chalif  anwesend  war. 
Der  heilige  „schwarze  Stein"  wurde  nach  Bahrain  fort- 
geschleppt. Da  ihr  Plan,  den  Chalif  durch  Plünderung  zu 
treffen,  nicht  geglückt  war,  sandten  sie  den  schwarzen  Stein 
950  zurück. 

Bei  der  Zerstückelung  des  Chalifats  wurde  der  Higaz 
wie  fast  ganz  Arabien  als  herrenloses  Gebiet  betrachtet, 
das  nichts  einbrachte.  Nur  in  den  Heiligen  Orten  blieb  die 
Ausübung  gewisser  Rechte  für  die  islamischen  Fürsten  von 
Bedeutung.  Wer  hier  kein  Ansehen  hatte,  verlor  es  im 
ganzen  Gebiet  des  Islam.  Die  Pilgerkarawanen  wurden 
durch  Heere  begleitet,  um  den  betreffenden  Herrschern  An- 
sehen in  Mekka  zu  verschaffen.  Seit  969  erlangten  die 
kräftigen  alidisch-ismailitischen  Fätimiden  von  Ägypten  in 
Mekka  das  Übergewicht  gegen  die  machtlosen  'Abbäsiden. 
Teils  erreichten  sie  dies  durch  Bestechung,  teils  infolge  der 
wirtschaftlichen  Abhängigkeit  des  Higäz  von  Ägypten,  be- 
sonders in  bezug  auf  die  Lebensmittelversorgung. 

Bei  der  allgemeinen  Anarchie  in  den  inneren  Zuständen 
von  Mekka  erlangten  allmählich  die  'Aliden  das  Übergewicht, 
die  unter  den  Beduinen  viele  Verwandte  hatten.  Die  Nach- 
kommen von  All  wurden  allmählich  allein  als  Scherifen 
(Serif,  pl.  Sorfä)  bezeichnet,  womit  man  früher  die  Häupter 
aller  edlen  Araberstämme  benannt  hatte.  Seit  etwa  961 
aber  gewinnt  die  Hasanidenfamilie  der  Müsäwi  die  Ober- 
hand, ihr  Vertreter  Dja'afari  (Ga'far)  eroberte  um  960  Mekka 
und  war  dort  bis  980  der  erste  Großscherif,  das  heißt  ein- 
heimischer Fürst,  welcher  die  innere  Verwaltung  führte,  bei 
den  Beduinen  der  Umgegend  Ansehen  hatte,  und  neben 
dem  der  Vertreter  des  Chalifen  oder  Sultans  meist  nicht  viel 
Einfluß  besaß. 

Die  Geschichte  von  Mekka  unter  den  Großscherifen  ist 
von  Snouck  Hugronje  in  seinem  Buche  „Mekka"  (Haag  1888) 
ausführlich  beschrieben.  Ich  gebe  hier  nach  ihm  nur  wenige 
Daten.  Unruhen  und  Anarchie  hörten  nicht  auf,  die  Groß- 
scherifen waren  bald  von  Ägypten,  bald  von  Baghdäd  ab- 
hängig, je  nach  den  Geldern,  die  sie  von  einem  oder  dem 
anderen  Orte  bezogen.  Durch  die  Abgaben  der  Pilger,  Be- 
steuerung   und  Zölle    war    die  Stellung    der  Großscherifen 

Hamburgische  Forschungen.    Heft  1.  2 


—    34    — 

ganz  einträglidi.  Das  Heilige  Gebiet  war  ein  Ausbeutungs- 
gegenstand, dessen  Besi^  natürlich  den  Neid  vieler  erregte. 
Immerhin  hatten  die  Ägypter  großen  Einfluß  aus  wirtschaft- 
lichen Gründen.  In  Mekka  hatte  man  aber  auch  die  Ge- 
treidezufuhren aus  dem  Jemen  nötig,  und  durch  diese  Be- 
ziehungen kamen  Ende  des  12.  Jahrhunderts  auch  zatditische 
Einflüsse  nach  Mekka.  Das  Scherifat  war  an  die  'Altden- 
familie  der  Hawäsim  gekommen.  1147  hatte  Saladin  von 
Ägypten  Teile  von  Jemen  erobern  lassen.  Sein  dortiger 
Statthalter  galt  gewissermaßen  auch  als  Hüter  der  Heiligen 
Orte;  Saladin  schaffte  die  Kopfsteuer  ab,  welche  durch  die 
Scherifen  von  den  Pilgern  erpreßt  wurde.  Als  Entschädi- 
gung aber  gab  er  ihnen  eine  Geld-  und  Getreidesubvention. 
Viel  kümmern  konnte  auch  Saladin  sich  nicht  um  Mekka; 
er  hatte  mit  Ägypten  genug  zu  tun. 

In  der  Gegend  von  Janba'  saß  ein  Zweig  der  Hasan- 
iden,  dessen  Haupt  Ende  des  12.  Jahrhunderts  Qatäda 
war.  Dieser  entriß  um  1202  den  Hawäsim  die  Herrschaft 
über  Mekka  und  wurde  so  Großscherif,  der  Stammvater  der 
noch  heute  regierenden  Fürsten  von  Mekka.  Sein  Ziel  war, 
mit  allen  Mitteln  ein  möglichst  unabhängiges  Fürstentum 
des  ganzen  Higäz  zu  gründen,  ein  Unternehmen,  das  wegen 
der  Zersplitterung  der  Bevölkerung  in  zahllose  Parteien  und 
wegen  der  Einflüsse  fremder  Staaten  nicht  ganz  glückte. 
Immerhin  dehnte  er  seine  Herrschaft  aus  von  Janbu*^  und 
Medina  im  Norden  bis  Hält  in  Jemen  im  Süden.  Er 
interessierte  sich  sehr  für  die  hasanidischen  Zaiditen  in 
Jemen,  doch  traten  die  Scherifen  bald  zum  safi'itischen 
orthodoxen  Bekenntnis  über.  Als  ein  Heerführer  der  ägyp- 
tischen Aijübiden,  Nur  ed-DTn,  sich  1232  in  Jemen  selb- 
ständig gemacht  hatte,  kämpften  in  Mekka  Ägypten  und 
Jemen  um  die  Vorherrschaft.  Jemen  hatte  zeitweilig  sol- 
chen Einfluß,  daß  sein  Emir  sogar  1240  die  indirekten 
Steuern  in  Mekka  abschaffte,  die  allerdings  bald  wieder 
eingeführt  wurden.  Bis  1254  stritten  sich  die  Söhne  und 
Enkel  von  Qatada  um  die  Herrschaft,  Mord  und  Totschlag 
waren  alltägliche  Dinge. 

Nachdem  1258  die  Mongolen  Baghdäd  eingenommen,  und 
das  'abbasidische  Chalifat  dort  bedeutungslos  geworden  war, 
hörte  auch  der  Einfluß  der  Pilgerkarawanen  aus  dem  'Iräq 
in  Mekka  auf.    Dagegen  gewann  Ägypten  unter  dem  Marne- 


-     35    — 

luken  Baibars  an  Bedeutung.  Somit  gewann  es  audK  in 
Mekka  entscheidenden  Einfluß,  überließ  aber  die  innere 
Verwaltung  der  Stadt  dem  Großscherifen,  der  ein  ener- 
gischer Mann  war  (Mohammed  Abu-Numejj  1254  bis  1301). 
Kämpfe  und  Bündnisse,  Totschlag  und  Versöhnung  waren 
unter  den  Beduinen  nach  alter  Gewohnheit  unvermeidlich. 

Die  Araber  behaupten,  daß  auch  aus  der  Zeit  des  Baibars 
und  Abu  Numejj  die  Sitte  stammt,  jährlich  zum  Pilgerfest 
ein  „Mahmal"  zu  senden.  Ursprünglich  war  nadi  Snouck 
Hugronje  dies  eine  prächtige  Sänfte,  welche  von  den  isla- 
mischen Fürsten  in  leerem  Zustande  zum  Pilgerfest  gesandt 
wurde,  gewissermaßen  als  Hoheitszeichen  für  den  absenden- 
den Monarchen,  der  dadurch  ideell  am  Feste  teilnahm.  Erst 
1472  gelang  es  den  Ägyptern,  für  lange  Zeit  durchzusehen, 
daß  nur  sie  allein  dies  Hoheitszeichen  sandten.  Das  Mahmal 
ward  unpersönlicher  Vertreter  des  Schu^herm  von  Mekka; 
die  Scherifen  reisten  der  Sitte  nach  diesem  Zeichen  ehren- 
halber entgegen.  Mit  der  im  Mahmal  enthaltenen  Decke 
wurde  die  Ka'ba  bekleidet;  sie  ist  heute  unter  dem  Namen 
des  „Heiligen  Teppich"  bekannt. 

Um  die  dauernden  Erbstreitigkeiten  unter  den  Groß- 
scherifen kümmerten  die  Sultane  von  Ägypten  sich  nur 
wenig.  Ein  ägyptischer  Emir  mit  seiner  Leibwache  hatte  in 
Mekka  fast  nur  die  Fiktion  der  ägyptischen  Schu^herrschaft 
aufrechtzuerhalten.  Er  erlaubte  sogar  zeitweise,  daß  in 
der  Ka"^ba  zaiditischer  Gottesdienst  abgehalten  wurde.  Unter 
dem  Einfluß  Ägyptens  aber  wurden  die  Anhänger  dieser 
Lehre  bald  verfolgt.  Seit  1452  versuchten  die  Schu^herren 
von  Ägypten  eine  Art  von  Kontrolle  der  Scherifenverwaltung, 
nahmen  ihnen  1452  sogar  die  Zölle  von  Gidda  ab.  Alles: 
Pilger,  Schiffbrüchige,  die  frommen  Stiftungen,  die  Schuö- 
herren  sogar,  wurde  von  dem  Großscherifen  finanziell  aus- 
gebeutet, die  sich  eine  eigene  Heeresmadht  aus  ihren  Sklaven 
bildeten.  Persönlich  aber  benahmen  die  Scherife  sich  den 
Arabern  gegenüber  demokratisch  patriarchalisch.  Formell 
angestellt  oder  bestätigt  wurden  sie  von  Ägypten,  was  auch 
äußerlich  durch  Verleihung  eines  Ehrengewandes  zum  Aus- 
druck kam.  Die  Türken  legten  seit  1438  eine  kleine  stän- 
dige Besamung  nach  Mekka,  deren  Emir  der  „Aufseher  der 
Heiligen  Städte"  war,  ein  Vorläufer  des  späteren  türkischen 
Gouverneurs  in  Mekka. 

3* 


—    36    - 

Sobald  der  Türkensultan  Seltm  I.  Ägypten  erobert  hatte, 
ging  der  damalige  Großscherif  Barakät  II.  auf  die  Seite  der 
Türken  über,  denen  also  Mekka  automatisch  zufiel.  Durdi 
die  erfolgreichen  Waffen  der  Türken,  nicht  durch  ihre  gute 
Verwaltung,  wurden  auch  die  Großscherifen  eingesdiüditert, 
und  leidliche  Ruhe  herrschte  zeitweise  im  Lande.  Die  Macht 
des  Großscherifs  erweiterte  sich  örtlich;  im  Interesse  der 
Türken  verjagte  er  1541  die  nach  Qidda  gekommenen  portu- 
giesischen Schiffe.  Soliman  I.  hatte  Mesopotamien,  Basra, 
Suez,  1526  auch  Jemen  und  1538  'Aden  erobert;  Jemen 
allerdings  nur  an  der  Küste,  denn  im  Innern  herrschten 
noch  bis  1570  unabhängige  Imäme.  Die  Großscherifen 
regierten  unter  den  Türken  ungestört  in  Mekka  weiter.  Die 
großen  Handelsstraßen  durch  das  Rote  Meer  und  den  Perser 
Golf  aber  waren  unter  der  Kontrolle  der  Türken,  denen  sie 
nur  durch  die  Portugiesen  streitig  gemacht  wurden. 

Seit  1517  wurden  aus  dem  Türkischen  Reich  —  wie 
früher  aus  Kairo  und  Damaskus  — ,  so  neuerdings  auch 
aus  Konstantinopel  je  ein  Mahmal  nach  Mekka  gesandt,  ja, 
von  1556  bis  1630  kam  dazu  noch  eines  aus  Jemen,  alle 
aus  türkischen  Gebieten.  Schon  dieser  Umstand,  so  un- 
erheblich er  scheinen  mag,  zeigt  die  damaligen  Dezentrali- 
sationsbestrebungen in  der  Türkei.  Am  stärksten  war  wie 
immer  der  Zusammenhang  des  Higaz  mit  Ägypten  aus  wirt- 
schaftlichen Gründen.  Aus  Ägypten  und  auch  aus  Konstan- 
tinopel fanden  jährliche  Kornsendungen  und  Geldstiftungen 
nach  Mekka  statt,  ja,  Beträge  für  diese  sind  heute  noch  im 
offiziellen  Staatsbudget  der  Türkei  zu  finden. 

Entsprechend  dem  internationalen  Charakter  hatte  Mekka 
vier  Richter  für  die  vier  orthodoxen  Bekenntnisse  des  Islam. 
Bisher  war  der  Hauptrichter  ein  eingeborener  Mekkaner  von 
safe'itischem  Bekenntnis,  weil  die  Scherifen  diesem  hul- 
digten. Die  Türken  führten  aber  die  jährliche  Sendung 
eines  hanefitischen  Richters  aus  Konstantinopel  durch.  Doch 
auch  die  anderen  Richter  hatten  noch  ihren  Wirkungskreis, 
denn  die  ausschließliche  Rechtspflege  nach  hanefitischem 
Ritus  ist  im  Higaz,  wie  überall  in  der  Türkei,  erst  in  neuerer 
Zeit  eingeführt. 

Anfang  des  17.  Jahrhunderts  begann  die  Dezentralisierung 
und  damit  ein  Niedergang  der  Türkei.  Die  Folge  war,  daß 
die  Wirren  im  Higaz  wieder  überhandnahmen.    Sogar  durch- 


—     37     — 

reisende  türkische  Gouverneure  wurden  beleidigt,  und  der 
türkische  Mufti  1639  auf  Befehl  des  Großscherifen  getötet. 
Die  Einwohnersdiaftvon  Mekka  war  in  Familien,  DewT (besser: 
Dawi)  gespalten,  die  sich  gegenseitig  befehdeten  und  deren 
Häupter  dem  Grundbesi^  und  der  Tüchtigkeit  ihrer  Fa- 
milienmitglieder ihren  Einfluß  verdankten. 

Im  Jahre  1642  wurde  der  türkische  Verwaltungsbeamte 
(Sangaq)  in  Gidda  zum  Inspektor  der  Heiligen  Stadt  (seich 
el-Haram)  ernannt,  wodurch  die  Mekkaner  aufgebracht  wur- 
den. Auch  die  türkische  Soldateska,  immer  wechselnde 
Verwaltungsbeamte  und  Richter,  die  Bevorzugung  des  Hanefi- 
kultus,  alles  machte  die  Türken  unbeliebt  und  festigte  die 
Stellung  der  landesangehörigen  Scherifen.  Diese  waren  nur 
in  einer  Frage  mit  den  Türken  einig,  nämlich  in  der  Be- 
kämpfung von  deren  Erbfeinden,  der  schi'itischen  Perser. 
Die  Türken  haben  es  sehr  geschickt  verstanden,  diesen 
Religionsgegensaö  zu  einer  Kampflosung  zu  machen.  Nach- 
dem die  Perser  1638  aus  Baghdäd  durch  Murad  vertrieben 
waren,  wurde  ihnen  auch  der  Besuch  von  Mekka  untersagt. 
Auch  gegen  die  Zaiditen  von  Jemen  wütete  man  in  Mekka. 

Der  Wali  der  Türkei  hatte  in  Mekka  ungefähr  die  Funk- 
tion eines  Residenten,  dem  eine  Leibwache  zur  Verfügung 
stand.  Er  hatte  die  ideelle  Hoheit  des  Sultans  der  Türkei 
zu  vertreten,  auch  den  Verkehr  mit  der  türkischen  Außen- 
welt zu  leiten.  Die  Verhältnisse  zu  nichttürkischen  Ländern 
zu  regeln,  beanspruchten  die  Scherifen  für  sich  selbst.  In 
die  innere  Verwaltung  des  Landes  mischte  der  Wali  sich 
nicht  ein,  er  konnte  es  auch  gar  nicht,  da  seine  Macht  nicht 
ausreichte,  und  er  durchweg  ein  Neuling  im  Lande  war; 
bei  der  damaligen  Verwaltung  in  der  Türkei  kam  es  den 
Beamten  eben  nur  darauf  an,  so  gut  als  möglich  abzu- 
schneiden bei  einem  Amte,  das  sie  sich  hatten  kaufen  müssen. 
Der  Wali  hatte  zwar  das  Recht,  jederzeit  denjenigen  Scherifen 
einzusehen,  den  er  für  den  geeigneten  hielt,  war  aber  meist 
nicht  imstande,  dies  Recht  auszuüben.  Der  Einfluß  des 
Paschas  von  Gidda  sank  immer  mehr  herab,  sein  Amt 
scheint  dann  und  wann  überhaupt  gar  nicht  beseht  ge- 
wesen zu  sein.  Nur  während  der  Pilgerzeit  hatte  er  über- 
haupt genügend  Macht  zur  Stelle,  um  seinen  Willen  durch- 
zusehen, sonst  stand  ihm  kaum  eine  Leibwache  zur  Ver- 
fügung.    Dagegen  übten  während  der  Schwäche  der  Türkei 


—    38    — 

die  Imame  von  Jemen  wieder  ein  wenig  mehr  Einfluß  in 
Mekka  aus. 

Bei  den  allgemeinen  Unruhen  im  Lande  selbst  hatten 
die  Sdierifen  von  Mekka  keine  Gelegenheit,  sich  um  fernere 
Gebiete  zu  kümmern  und  übersahen,  daß  in  Arabien  die 
schwersten  Umwälzungen  sich  vorbereiteten.  Ein  Mann  war 
in  Innerarabien  erschienen,  der  den  Islam  reformieren  wollte, 
Mohammed  'abd  el-Wahhab,  der  Gründer  der  Wahhabiten- 
sekte,  und  hatte  in  DarTja  seinen  Hauptsiö  aufgeschlagen. 
Er  wollte  die  reine  Religion  Mohammeds  wiederherstellen. 
Die  Lehre  des  Reformators  ließ  die  Scherifen  in  Mekka 
ziemlich  gleichgültig,  seine  praktischen  Forderungen  aber 
wurden  einstweilen  leichtsinnigerweise  sehr  übersehen.  Er 
wandte  sidi  aber  auch  gegen  die  Heilige  Stadt,  wo  alles,  was 
dort  lebenswichtig  war,  von  ihm  bekämpft  wurde.  Seine 
Stüfee  fand  er  an  den  Beduinen  von  Innerarabien.  Schon 
1800  eroberten  wahhabitische  Stämme  den  Hafen  Hall  an 
der  Südgrenze  des  Scherifats,  1803  mußte  Täif  aufgegeben 
werden,  und  audi  Mekka  fiel  im  selben  Jahre  in  die  Hände 
der  Reformatoren,  nachdem  die  Besamung  und  der  Sdierif 
sich  nach  Gidda  geflüchtet  hatten.  Dieser  Ort  hielt  sich, 
unterstüfet  durch  eine  Garnison  des  Emirs  von  Syrien,  die 
aber  später  zurückgezogen  wurde.  Die  Türken  gaben  sogar 
auch  die  Orte  Sawäkin  und  Masawa'  (Massauah)  an  der  anderen 
Seite  des  Roten  Meeres  auf.  Dem  Großscherifen  Ghälib 
blieb  nichts  übrig,  als  die  Oberherrschaft  der  Wahhäbiten 
anzuerkennen  und  sein  Gebiet  aus  deren  Hand  wieder  ent- 
gegenzunehmen. Den  Türken  wurde  der  Zutritt  zu  den 
Heiligen  Orten  verboten.  Im  Namen  der  Wahhäbiten  be- 
herrschte der  Scherif  auch  die  Häfen  Gidda,  Janbu',  Masawa' 
und  Sawäktn. 

Jefet  erst  kam  die  Pforte  zur  Einsicht,  daß  es  um  ihr 
Ansehen  im  Islam  geschehen  sei,  wenn  sie  nicht  energische 
Maßregeln  ergriff,  um  die  Heiligen  Orte  wiederzugewinnen. 
Der  fähige  Arnautenführer  Mehmed  'Ali,  der  schon  mit  der 
Wiedereroberung  von  Ägypten  aus  der  Hand  der  Mameluken 
beschäftigt  war,  welche  nach  Abzug  der  Franzosen  und  Eng- 
länder dort  wieder  zur  Herrschaft  gekommen  waren,  erhielt 
von  der  Pforte  den  Auftrag,  so  bald  als  möglich  das  Gebiet 
von  Mekka  und  Medina  von  den  Wahhäbiten  zu  reinigen. 
Erst    im    September   1811    gestatteten    die  Verhältnisse,  in 


-    39    — 

Ägypten  es,  eine  Expedition  unter  Tusun,  dem  Sohne  von 
Mehmed  'Ali,  auszurüsten,  die  aber  unglücklich  verlief.  Erst 
bei  der  zweiten  Expedition  Anfang  1812  wurde  Medina  er- 
obert, Anfang  1813  gingen  Truppen  von  Janbu'  nach  Gidda, 
um  von  dort  aus  Mekka  zu  erobern.  Der  Großscherif  Ghälib, 
der  nicht  an  die  dauernde  Herrschaft  der  Reformatoren  ge- 
glaubt hatte,  nahm  die  Ägypter  gut  auf,  schon  weil  er  zu 
gut  wußte,  daß  der  Higäz  wirtschaftlidi  ganz  von  Ägypten 
abhängig  war.  Audi  Taif  ward  bald  zurückerobert,  und 
Ende  1813  erschien  Mehmed  'Ali  selbst  in  Mekka.  Troö 
seiner  türkenfreundlidien  Haltung  wurde  der  Großscherif 
abgese^t.  Ein  Neffe  von  ihm  wurde  sein  Nachfolger,  der 
nur  noch  mehr  eine  nominelle  Gewalt  hatte.  Bis  1815  war 
der  Vizekönig  selbst  mit  der  Regelung  der  Verhältnisse  in 
Mekka  beschäftigt,  während  sein  Sohn  Tusun  Westarabien 
durchzog.  Dessen  Bruder  Ibrahim  konnte  1818  die  Wah- 
häbiten  in  das  politiscfi  unwichtige  Innerarabien  zurüci«- 
drüd^en.  Das  im  Namen  der  Türkei  eroberte  Ägypten  und 
der  Higäz  wurden  von  Mehmed  'Alt  ganz  selbständig  ver- 
waltet und  seinen  Nachkommen  im  Frieden  von  Kutahia 
am  6.  Mai  1833  als  Erbgut  gesichert.  Für  Mekka  richtete 
er  alle  frommen  Stiftungen  wieder  ein.  Ein  Pascha  war  in 
Mekka  Resident  für  den  Vizekönig  von  Ägypten;  er  wählte 
sich  selbst  die  Mittelsperson  für  die  Verhandlungen  mit  den 
Eingeborenen,  eine  Scherifenfamilie  wurde  gegen  die  andere 
ausgespielt.  Das  Haupt  vom  Clan  der  Dewi  'Aün,  Moham- 
med ibn  'Aün,  hatte  den  Ägyptern  1824  bei  der  Unter- 
werfung von  'AsTr  geholfen,  1827  wurde  dieser  kluge  Mann 
Großscherif.  Da  Mehmed  'Ali  mit  seinem  Lehnsherrn 
Mahmud,  dem  Sultan  in  Konstantinopel,  1839  in  Konflikt 
geraten  war,  konnte  er  sich  nicht  viel  um  den  Higaz  küm- 
mern, in  dem  wieder  Unruhen  herrschten.  1840  wurde  zwi- 
schen der  Türkei  und  Ägypten  ein  Vertrag  geschlossen,  nach 
dem  Syrien  und  der  Higäz  unter  die  direkte  Verwaltung  der 
Türkei  kamen.  Auch  unter  dem  neuen  Herrn  blieb  Moham- 
med Großscherif  von  Mekka  und  Emir  eines  Gebietes  im 
Higäz,  dessen  Grenzen  fast  täglich  sdiwankten. 

Seit  der  Vertreibung  der  Wahhäbiten  war  der  Vizekönig 
—  und  später  der  Sultan  —  in  Mekka  durch  einen  Pascha 
als  Residenten  vertreten,  der  den  Titel  Muhäfiz  Makka,  „der 
Bewacher  Mekkas",  hatte;  außerdem  sandten  die  Türken  wie 


—    40    — 

früher  einen  Wäll  nadi  äidda,  der  zugleich  seich  el-haram 
war.  Beide  mußten  natürlich  in  häufige  Zwistigkeiten  mit 
dem  Großscherifen  kommen,  wenn  dieser  etwas  auf  seine 
Würde  hielt.  In  diese  Differenzen  mischte  sich  noch  der  in 
Konstantinopel  in  Verbannung  lebende  'Abd  el-Muttalib  ein, 
der  Sohn  des  früheren  Großscherifen  Ghälib  aus  dem  Stamme 
der  Dewi  Zaid.  Der  Großsdierif  Mohammed  ibn  'Aün  führte 
im  Interesse  der  Türken  Kriege  gegen  das  Zentrum  der 
Wahhäbiten,  das  nun  in  er-Rijäd  war,  gegen  'AsTr;  auch 
nahm  er  Hodeida,  Mocha  sowie  Zebid  ein  und  gewann  Ein- 
fluß in  Sana.  Durch  seine  Beziehungen  zum  Großwesir 
in  Konstantinopel  hatte  'Abd  el-Muttalib  es  durchgeseöt, 
daß  er  zum  Großscherif  ernannt  wurde  (1851  bis  1856). 
Bald  wurde  er  aber  wieder  durch  seinen  Vorgänger  Moham- 
med ibn  'Aün  (1856  bis  1858)  erseht,  dem  sein  Sohn  'Ab- 
dallah bin  Mohammed  bis  1877  folgte. 

Am  15.  Juni  1858  wurden  infolge  Ausbruches  von  Fana- 
tismus in  Gidda  einige  Christen,  mit  ihnen  der  französische 
und  der  englische  Konsul,  ermordet,  was  den  Engländern  Ge- 
legenheit gab,  sich  einzumischen  und  die  Stadt  am  25.  Juli 
jenes  Jahres  zu  bombardieren  und  so  lange  zu  besehen,  bis 
sie  die  geforderte  Genugtuung  erhielten  in  der  Form  der 
Entsendung  eines  aus  Europäern  und  Türken  zusammen- 
gese^ten  Richterkollegiums  mit  fast  unbeschränkter  Voll- 
macht, weldies  die  angeblich  Hauptschuldigen  zum  Tode 
verurteilte.  Neben  der  Entfachung  von  verstärktem  Euro- 
päerhaß hat  diese  Einmischung  doch  vielleicht  einigen  be- 
lehrenden Einfluß  auf  die  Bevölkerung  gehabt. 

Während  des  Scherifats  von  'Abdallah  herrschte  ziem- 
liche Ruhe  im  Higäz.  In  den  Außenbeziehungen  aber  traten 
große  Umwälzungen  ein,  besonders  im  Anschluß  an  die  Er- 
öffnung des  Suezkanals.  Die  Türkei  konnte  infolge  der 
besseren  Verbindung  nun  viel  leichter  in  die  Verhältnisse 
von  Arabien  eingreifen.  Vorher  schon  war  Gidda  durch 
ein  Kabel  an  die  Welt  angeschlossen;  bald  wurde  der  Tele- 
graph auch  nach  Mekka  und  Täif  gelegt.  Auch  die  Rück- 
eroberung von  Jemen  1872,  von  der  später  die  Rede  sein 
wird,  hatte  ihre  Einwirkung  auf  den  Higäz  und  stärkte  dort 
die  Stellung  der  Türkei.  Während  des  Russisch-Türkischen 
Krieges  1877  bis  1878  wurde  in  Mekka  für  den  Sieg  der 
islamischen  Waffen  gebetet,  sogar  ein  arabisches  Freikorps 


—    41     — 

gebildet,  das  aber  wohl  praktisch  unverwertbar  blieb.  Der 
Großscherif  wollte  seine  Anhänglichkeit  an  die  Türkei 
zeigen,  wie  Snoud«  Hugronje  schreibt,  und  hoffte,  „daß  den 
Russen  ein  heilsamer  Schrecken  eingeflößt  würde  durch  die 
Kunde,  daß  sogar  die  Heilige  Stadt  bewaffnet  würde".  — 
Es  liegt  nahe,  hierzu  Vergleiche  in  der  heutigen  Zeit  zu 
suchen. 

Im  Jahre  1869  richtete  die  Türkei  in  Mekka,  Medtna, 
Qidda  und  Täif  die  heimische  bureaukratische  Verwaltung 
ein.  Auch  Gemeinderäte  wurden  gebildet,  die  aber  tatsäch- 
lich ohne  Einfluß  waren.  Der  türkische  Gouverneur,  Wali 
des  Wilajets  vom  Higaz,  hatte  seinen  Sift  in  Mekka,  in  der 
heißen  Jahreszeit  in  Täif.  Je  nachdem  er  ein  energischer 
Mann  war,  und  er  mit  Truppen  aus  Konstantinopel  unter- 
stüöt  wurde,  hatte  er  die  Oberhand,  oder  andernfalls  der 
Großscherif,  der  übrigens  bei  der  Unterwerfung  von  'Astr 
mithalf.  Der  Scherif  hatte  auch  eine  Leibwache,  Bawärai 
genannt,  sowie  Gendarmerie,  Bisa  genannt.  Dem  Scherifen 
'Abdallah  folgte  sein  Bruder  Husein  (1877  bis  1880)  im 
Amte  nach;  er  fiel  dem  Dolche  eines  Afghanen  zum  Opfer. 
Sein  Nachfolger  war  bis  1882  wiederum  'Abd  el-Muttalib, 
aus  der  Familie  der  DewT  Zaid  der  Scherife,  der  sich  troö 
seines  hohen  Alters  durch  Brutalität  und  Gewalttaten  un- 
möglich machte.  Unter  der  Residentur  des  sehr  energischen 
türkischen  Wali  'Otmän  Nur!  Pascha  ward  er  abgesefet.  An 
seine  Stelle  bestallte  'Otmän  Pascha  den  'Abadilah  'Aün 
er-Rafiq  zum  Großscherifen,  welcher  offenbar  der  Vorgänger 
des  noch  heute  lebenden  Großscherifen  Husein  war.  'Otman 
Pascha  mußte  weichen;  ihm  folgte  bald  der  sehr  nachgiebige 
Safwet  Pascha. 1 

Die  politischen  Zustände  waren  etwa  die  folgenden:  In 
den  Häfen  war  die  Verwaltung  rein  türkisch;  die  Erhebung 
der  Zölle  geschah  für  Rechnung  der  Türkei,  dem  Groß- 
scherifen war  ein  bestimmtes  Jahresgehalt  ausgese^t.  Den 
Befehl  über  die  Armee  hatte  nur  der  türkische  Wali,  der  aus 
Konstantinopel  seine  Weisungen  erhielt.    Ein  selbstbewußter 

1  1883  starb  (Ermordung?)  in  Täif  bei  Mekka  der  seit  1877  dort- 
hin verbannte  Midhat  Pascha,  weldier  1869  als  Wali  von  Baghdad  dort 
viel  zur  Ausbreitung  des  türkischen  Reiches  tat.  Vom  22.  Dezember 
1876  bis  5.  Februar  1877  war  er  Großwesir  und  se^te  am  23.  Dezember 
1876  die  Verfassung  durch,  die  schon  am  14.  Februar  1878  fiel. 


—    42    — 

Scherif  beansprudite  allerdings  die  Gewalt  von  Halt  im  Süden 
bis  etwas  nördlich  von  Medina,  das  heißt  soweit  die  Beduinen 
dies  zuließen.  Der  Gouverneur  aber  erkannte  dem  Sdie- 
rifen  im  Prinzip  nur  die  Herrschaft  über  die  arabischen 
Adligen  an,  er  hielt  sich  in  Verwaltungsdingen  nur  zur  Be- 
ratung mit  dem  Scherifen  verpfliditet,  was  aber  notwendig 
war,  da  der  Pascha  meist  landfremd  war,  der  Sdierif  aber 
außer  der  Personenkenntnis  auch  den  geschichtlidien  Ein- 
fluß hatte,  besonders  über  die  Beduinen.  Über  die  Recht- 
sprechung entstanden  sehr  oft  Schwierigkeiten,  da  der  Gou- 
verneur nach  modernem  türkischem  Recht,  der  Scherif  aber 
nur  nach  dem  göttlichen  Recht,  Sarfa,  urteilen  wollte.  So 
gab  es  zwei  verschiedene  Rechtsprechungen  und  Gerichts- 
höfe. Die  Bevölkerung  stand  stets  auf  der  Seite  des  an- 
wesenden, geschichtlich  mit  dem  Lande  verwachsenen  'Sche- 
rifen, denn  der  Sultan  war  in  weiter  Ferne  und  seihe  Ver- 
treter wechselten.  Sejjidina,  der  Scherif,  wurde  mehr 
gefürchtet  als  Efendina,  der  Wali,  dem  die  Unkenntnis  des 
Arabischen  meist  sehr  hinderlich  war. 

Mit  den  heutigen  Verkehrsmitteln,  bei  guter  finanzieller 
Grundlage  und  richtig  bezahlten  Beamten  sollte  auch  der 
Türkei  es  nicht  schwerfallen,  Ordnung  im  Higäz  zu  er- 
zwingen, wie  Snouck  Hugronje  meint.  Die  Alte  Türkei  hat 
dies  aber  nicht  fertiggebracht.  Und  die  Schwierigkeiten 
wurden  für  sie  noch  erhöht,  weil  europäische  Mächte  sich 
hineinmischten.  England  versuchte  von  Ägypten  aus,  das 
es  seit  1883  okkupiert  hatte,  Einfluß  auf  die  Scherifen  zu 
gewinnen;  die  Söhne  des  Großscherifen  wurden  in  Kairo 
vielfach  von  den  Engländern  wie  Fürsten  empfangen,  und 
1905  erklärten  —  sicher  auf  Anstiften  Englands  —  die  Pro- 
vinzen Jemen,  el-Ahsä  und  Higäz  ihre  Unabhängigkeit  von 
der  Türkei.  Doch  scheint  dies  nicht  viel  genügt  zu  haben, 
denn  1908  wurde  der  Wali  Ahmed  Ratib  Pascha,  der  Gegner 
der  Higäz-Bahn,  durch  eine  besondere  Kommission  unter 
Marschall  'Arif  Pascha  entfernt  und  Marschall  Kiazim  Pascha 
zum  Wali  des  Higäz  ernannt.  Im  selben  Jahre  soll  auch 
in  Higäz  (und  in  Jemen)  eine  Funkenstation  errichtet  sein. 
Ein  Jahr  später  berichtet  ein  Mekkapilger,  daß  als  Groß- 
scherif  Husein  ibn  'Ali  Pascha  aus  der  Familie  Qatäda,  als 
Wali  Kämil  As'ad  Pascha,  der  in  Gidda  seinen  Vertreter 
als  Qä'immaqäm  hatte,  im  Amte  waren. 


—    43    — 

Der  Weltkrieg  hat  natürlich  audi  auf  den  Higäz  eingewirkt. 
Immerhin  aber  sollen  an  der  Pilgerfahrt  im  Oktober  1914 
nod\  32000  Personen  teilgenommen  haben,  darunter  3000 
aus  Holländisch-  und  12000  aus  Britisch-Indien.  Gegen 
frühere  Jahre  hatte  also  die  Zahl  der  Pilger  stark  ab- 
genommen.^ 

Nach  Musil  („Österr. Monatsschr. f. d.Orient"  31  .Okt.  1914) 
soll  in  Mekka  und  Medina  die  autonomistische  Bewegung 
immer  mehr  Boden  gewonnen  haben.  Die  türkischen  Truppen 
durften  sich  1913  nicht  in  die  inneren  Angelegenheiten  ein- 
mischen. Der  Verkehr  zwischen  den  Heiligen  Städten  war 
sehr  unsicher  wegen  Blutrache  unter  Arabern,  weil  im  Jahre 
1912  ein  Sohn  des  Großscherifen  den  Häuptling  Bedi  bin 
Rbeik  getötet  hatte;  die  Verwandten  hatten  den  Blutpreis 
abgelehnt  und  plünderten  alle  kleinen  Karawanen.  Der 
Großscherif  stand  auf  selten  des  türkenfreundlichen  Ibn 
Rastd,  von  dem  wir  später  zu  reden  haben  werden,  wäh- 
rend er  gegen  den  Machtzuwachs  des  Ibn  Sa'üd  sehr  miß- 
trauisch war,  dessen  Einfluß  dauernd  wuchs. 

Die  Higäz'Bahn 

Schon  mehrfach  hatten  wir  Gelegenheit,  zu  sehen,  wie 
wichtig  es  für  den  Sultan  der  Türkei  ist,  seine  Autorität 
in  Mekka  aufrechtzuerhalten.  Seine  Stellung  als  Chalif, 
als  Beherrscher  der  Gläubigen,  hängt  von  dem  Besi^e  der 
Heiligen  Orte  ab.  Religiöse  und  politische  Gründe  waren 
es  also,  die  den  vorigen  Sultan  'Abd  ul-Hamid  veranlaßten, 
ein  ganz  besonderes  Gewicht  auf  seine  Stellung  als  Chalif 
zu  legen.  Ein  ebenso  wichtiges  wie  eigenartiges  Mittel, 
diesem  Streben  Nachdrud«  zu  verleihen,  war  die  Schöpfung 
der  Higaz-  oder  Mekka-Bahn.    Eisenbahnen   werden   sonst 


^  1913  landeten  im  Hafen  von  Gidda  97992  Pilger;  davon  kamen 
34685  aus  Niederländisdi-Indien,  12684  aus  Ägypten,  12  434  aus  Indien, 
6888  aus  dem  Sudan,  8158  aus  Französisch -Nordafrika  und  8450  aus 
russisAen  Besi^ungen  („Hamb.  Nachr."  vom  13.  Nov.  1915).  Nad\  dem 
k.  u.  k.  österr. -Ungar.  Konsulatsberidit  kamen  83295  Pilger  1913  nach 
Gidda.  —  Dr.  Max  Roloff  gelangte  1914  zu  Beginn  des  Weltkrieges  nach 
Mekka  und  hörte  dort,  daß  England  im  August  in  Indien,  im  September 
in  Ägypten  verbreiten  ließ,  daß  Deutsdiland(!)  die  Wallfahrt  verhindere, 
es  sperre  den  Land-  und  Seeweg.  Die  Zahl  der  Pilger  betrug  etwa 
32000.  Man  wußte  in  Mekka  aber  sehr  gut,  daß  die  Schuld  England 
trifft. 


—    44    — 

überall  in  der  Welt  aus  wirtschaftlichen  oder  vielleicht  auch 
strategischen  Gründen  gebaut,  hier  sind  es  aber  religiöse 
und  politische  Beweggründe.  Für  alle  Moslime  mußte  es 
einleuchtend  sein,  in  bequemer  Weise  die  sonst  mühsame 
und  gefahrvolle  Pilgerfahrt  (hagg)  nach  Mekka  ausführen  zu 
können.  Die  Erleiditerung  dieser  Verbindung  konnte  jedem 
Gläubigen  als  ein  verdienstvolles  Werk  hingestellt  werden. 
Und  für  den  Sultan  bedeutete  dies  Werk  eine  sehr  große 
Zunahme  von  Einfluß  und  Macht. 

Schon  1874  hatte,  wie  Professor  Martin  Hartmann  schreibt, 
der  türkisdie  Major  Ahmed  Rastd,  der  am  Feldzuge  zur 
Unterwerfung  von  Jemen  1872/73  unter  Muchtar  Pascha  teil- 
genommen hatte,  die  Aufmerksamkeit  auf  diese  Bahn  ge- 
lenkt. „Solange  der  Schwerpunkt  des  islamischen  Chalifats 
in  Arabien  ist,"  schrieb  er,  „gehen  auch  die  größten  Opfer, 
die  das  osmanische  Reich  für  dauernden  Besiö  und  Kulti- 
vierung Arabiens  bringt,  nicht  verloren,  ja  womöglich  müßte 
vor  allen  anderen  Orten  von  Damaskus  aus  eine  Bahn  nach 
dem  Higäz  gebaut  und  bis  Mekka  und  Gidda  geführt  werden, 
zumal  solchem  Bau  sich  keine  Schwierigkeiten,  v^^ie  hohe 
Gebirge  und  gewaltige  Ströme,  entgegenstellen;  das  wäre 
gegenwärtig  die  wichtigste  Verkehrslinie  Arabiens  und  zu- 
gleich auch  die  beste  Gewähr  und  Sicherung  des  arabischen 
Besi^es." 

Am  1.  Mai  1900  ersdiien  das  kaiserliche  Irade  für  den 
Bau  der  Bahn  von  Damaskus  nach  Mekka,  mit  dem  Befehl, 
die  Arbeiten  gleich  zu  beginnen. 

Schon  seit  1882  hatten  Unternehmer  eine  Konzession 
erhalten  zum  Bau  einer  Bahn  von  Haifa  nach  Damaskus, 
die  aber  verfiel;  1890  ist  die  Konzession  wieder  aufgenommen 
und  später  an  die  englische  Syria-Ottoman-Railway  Co.,  an 
deren  Spifee  ein  M.  Hill  stand,  übergegangen.  Ende  1892 
begann  der  Bau  einer  Normalspurbahn  von  Haifa  aus,  schritt 
aber  so  langsam  fort,  daß  1898  die  Konzession  verfiel; 
1902  ist  das  fertiggestellte  Stück  von  der  türkischen  Regie- 
rung übernommen  worden  und  rasch  bis  Muzerib  weiter- 
geführt, wo  diese  Bahn  Anschluß  an  die  Stredte  von  Da- 
maskus aus  haben  sollte.  Diese  171  Kilometer,  die  1906 
fertiggestellt  waren,  bilden  den  sehr  wichtigen  Anschluß  der 
Mekka-Bahn  an  das  Mittelländisciie  Meer.  Man  hatte  näm- 
lich zuerst  die  Absicht,  die  von  einer  französischen  Gesell- 


—    45    — 

Schaft  1  erbaute  und  ihr  gehörige  Bahn  Damaskus — Muzerib 
anzukaufen.  Die  Verhandlungen  zerschlugen  sich  aber  wegen 
zu  hoher  Forderungen,  und  so  war  man  gezwungen,  fast 
parallel  neben  der  alten  französisdien  Stred^e  eine  neue 
Bahn  fertigzustellen,  die  über  Derät  geführt  wurde,  das 
demnach  noch  mit  dem  Endpunkte  der  Haifa-Bahn,  Muzerib, 
verbunden  werden  mußte. 

Da  die  Türkei  selbst  die  Mittel  nicht  aufbringen  konnte, 
und  an  eine  Rentabilität  der  nur  religiösen  und  politischen 
Zwecken  dienenden  Bahn  nicht  zu  denken  war,  mußte  man 
sehen,  die  für  den  Bau  erforderlichen  Summen,  die  auf 
200  Millionen  Franken  geschäht  wurden,  auf  andere  Weise 
zu  erhalten.  Die  Mohammedaner  aller  Länder  —  sogar  aus 
Indien,  Java  und  China  —  brachten  als  fromme  Stiftungen 
auf  den  Aufruf  des  Chalifen  etwa  15  bis  17  Millionen  Franken 
zusammen.  Außerdem  wurden  besondere  Steuern,  Taxen, 
Gehaltsabzüge  der  türkischen  Beamten  (1 0  %  vom  Mai-Gehalt), 
Stempelabgaben  u.  a.  m.  eingerichtet,  die  jährlich  etwa  5V2 
Millionen  brachten.  Hinzu  kommen  unregelmäßige  Abgaben, 
wie  kleine  Pflichtzahlungen  bei  Beförderungen,  Verkaufs- 
erlös der  Felle  aller  in  der  Türkei  beim  Beiramsfest  ge- 
sdiladiteter  Hammel  und  ähnliches  mehr.  Eine  Steinkohlen- 
konzession am  Schwarzen  Meer,  eine  andere  zur  Ausbeutung 
etwaiger  Mineralfunde  an  der  neuen  Bahn  am  Toten  Meer 
und  im  Jordantal  kamen  hinzu.  Endlich  überließ  der  Sultan 
sein  Recht  auf  unumschränkte  Verfügung  über  alles  zum  Bau 
nötige  Land  der  neuen  Bahn;  übrigens  gaben  auch  die 
LandbesiiÖer  dem  frommen  Werk  ihr  Privatland  gern  ohne 
Entgelt  ab.  Endlidi  trat  eine  sehr  große  Erleichterung  da- 
durch ein,  daß  die  Arbeiten  fast  ganz  durch  Soldaten  aus- 
geführt wurden,  für  deren  Löhnung  das  Kriegsministerium 
sorgte.  Eine  Pionier-  und  Telegraphenkompagnie,  zwei  bis 
drei  Bataillone  Infanterie  und  später  zwei  eigens  für  diesen 
Zweck  gebildete  Eisenbahnbataillone  (zusammen  5 — 7000 
Mann)  bewirkten  die  Arbeiten.  Nur  die  Zulagen  der  Sol- 
daten wurden  aus  den  Mitteln  der  Higäz-Bahn  bestritten. 
So  kam  es,  daß  die  Bahn  recht  billig  gebaut  wurde  (an- 
geblich durchschnittlich  für  nur  26900  Mark  das  Kilometer); 
nur  die  schwierige  Streci^e  durch  das  Jarmuk-Tal  kostete  mehr. 


^  Societe  du  chemin  de  fer  Damas-Hamah  et  prolongement. 


-    46    - 

Die  Strecke  bis  Maän  ist  am  1.  September  1904,  bis  el- 
'Öla  am  1.  September  1907  und  die  ganze  Stred^e  von 
1320  km  bis  Medina  im  September  1908  dem  Verkehr  über- 
geben worden. 

Die  genaue  GeschidKte  der  Bahn  und  ihre  Beschreibung 
ist  von  Auler  Pascha  (Petermanns  Erg.-Heft  144,  154,  161; 
1906),  Blanckenhorn(Zeitschr.d.  Berl.  Ges.  f.  Erdkunde,  1907), 
M.  Hartmann  (Orient.  Lit.-Ztg.,  1908)  sowie  Dr.  H.  Schmidt 
(Eisenbahnwesen  in  der  asiatischen  Türkei;  Berlin  1914)  be- 
schrieben, so  daß  ich  hier  nur  kurz  zu  erwähnen  brauche» 
daß  die  Spurweite  1,05  m  beträgt,  während  die  anderen 
syrischen  Bahnen  Normalspur  haben.  Die  Lokomotiven 
waren  meist  deutsches,  die  Wagen  belgisches  Erzeugnis. 
Die  Bahn  ist  eingleisig. 

Nach  Fertigstellung  der  noch  fehlenden  Stellen  der 
Baghdad-Bahn  imTaurus-und  Amanusgebirge  wird  man  also 
von  Konstantinopel  aus  per  Bahn  nach  Medina  fahren  können, 
wobei  allerdings  in  Damaskus  Wagenwechsel  stattfinden 
muß.  Die  Bauausführung  geschah  unter  Leitung  des  Dresdner 
Ingenieurs  Meißner  Pascha.^  Zuerst  hatte  er  viele  euro- 
päische Gehilfen,  die  aber  allmählich  alle  durch  Türken  er- 
seht zu  sein  scheinen.  Dies  war  schon  deshalb  nötig, 
weil  das  Gebiet  der  Heiligen  Orte  nicht  durch  Christen  be- 
treten werden  darf. 

Nach  der  Eröffnung  der  Bahn  bis  Medina  beschloß  die 
Kommission,  mit  der  Weiterführung  vorläufig  ein  Jahr  zu 
warten.  Die  Kämpfe  mit  den  Beduinen  hatten  viele  Menschen- 
leben gekostet.  Man  wollte  die  Araber  sich  erst  beruhigen 
lassen,  die  von  der  Bahn  fürchteten,  ihre  Transporteinkünfte 
zu  verlieren.  Man  hoffte,  daß  sie  in  Ruhe  die  wirtschaft- 
lichen Vorteile  der  Bahn  kennenlernen  würden.  Der  unbot- 
mäßige Wali  der  Provinz,  Ahmed  Ratib  Pascha,  der  ein 
Gegner  der  Bahn  war,  wurde  abberufen  (s.  oben).  Er  hatte 
die  Überfälle  im  stillen  geduldet,  da  er  fürchtete,  durch  die 


'  Als  Frankreidi  der  Türkei  1914  eine  Anleihe  bewilligte,  verlangte 
es  unter  anderem  die  Entfernung  des  deutschen  Ingenieurs  Meißner 
Pascha  aus  der  Higäz-Bahn.  Auf  Frankreichs  Veranlassung  ist  damals 
auch  der  Bau  der  Strecke  tiaifa — Jerusalem  eingestellt.  Zugleich  wurden 
Frankreich  die  Hafenbauten  in  Haifa,  Jäfa,  Tarabulus  und  Beirut  über- 
tragen —  alles  Zugeständnisse,  die  durch  den  Weltkrieg  hoffentlich 
hinfällig  werden.     (Nadv  G.  Galli.) 


—    47    — 

Bahn  auch  seine  Einkünfte  an  den  Pilgern  zu  verlieren. 
Außerdem  wurde  der  Großscherif  durdK  Geschenke  von  Kon- 
stantinopel günstig  gestimmt.  Aber  die  arabischen  Scherifen 
stimmten  offen  gegen  den  Weiterbau  der  Bahn,  in  der  Furdit, 
ihre  Einkünfte  zu  verlieren;  sie  drohten  mit  Zerstörung  der 
ganzen  Bahn,  wenn  sie  über  Medina  weitergebaut  würde. 
Diese  Drohung  gewinnt  eine  gefährliche  Beleuchtung  durch 
die  Berichte  der  türkischen  Gouverneure  über  die  große 
Waffeneinfuhr  von  modernen  Gewehren  (System  Martini) 
nach  Arabien.  Sogar  Dynamit  haben  die  Araber  bei  ihren 
Angriffen  auf  die  Telegraphenlinien  benu^t.  Es  ist  ein 
offenes  Geheimnis,  daß  diese  Waffen  von  englischen  Kauf- 
leuten stammen.^  Unter  wohlwollendem  Zusehen  der  eng- 
lischen Kriegsschiffe  wurden  sie  in  den  Häfen  des  Roten 
Meeres  und  des  Perser  Golfes  gelandet.  Die  Higäz-Bahn, 
welche  die  türkische  Macht  stärkte,  war  seit  langem  den 
Engländern  ein  Dorn  im  Auge.  Den  Engländern  wäre  es 
sehr  unangenehm,  wenn  in  der  Nachbarschaft  von  Aden, 
Ägypten  und  Sudan  eine  starke  Türkei  auftreten  würde. 
So  wird  die  Frage  des  Weiterbaues  der  Higaz-Bahn  eine 
Machtfrage  zwischen  der  Türkei  und  England  werden  („Hamb. 
Nachr."  vom  20.  April  1909). 

Die  Leitung  des  Werkes  lag  in  der  ersten  Zeit  in  den 
Händen  der  „Higäz-Bahn-Kommission"  unter  dem  Vorsi^ 
des  Großwesirs,  in  der  Mehmed  'Izzet  Pascha  das  treibende 
Element  war.  Es  gab  ferner  eine  Ausführungskommission 
unter  dem  Wali  von  Beirut,  Esid  Bey,  der  als  General- 
direktor der  Higäz-Bahn  Kämil  Pascha  angehörte.  Im  Jahre 
1912  wurde  auf  den  Beschluß  des  Ministerrats  der  zukünf- 
tige Bau  der  etwa  450  km  langen  Endstreci^e  Medina  — Mekka 
dem  Kriegsministerium  unterstellt.  Präsident  der  General- 
direktion  der  Higaz-Bahn,  die  ihren  Sife  in  Konstantinopel 
hat,  wurde  Generalmajor  Dschawid  Bey  (Gäwid). 

Eine  ganze  Reihe  von  Zweigbahnen  sind  geplant,  von 
denen  uns  die  syrischen  Strecken  hier  nicht  interessieren. 
Als  sehr  wichtige  Abzweigung  muß  hier  aber  eine  Verbindung 
von   Ma'än   nach  'Aqaba  am   Roten  Meer    erwähnt  werden. 

^  Vgl.  dazu  die  Ausführungen  in\  Kapitel  über  Bahrain,  Masqa. 
und  die  Wahhabiten.  Es  ist  unzweifelhaft,  daß  mit  englischer  Hilfe 
1903  und  1912,  wahrsdieinlidi  aber  dauernd,  große  Mengen  Waffen  usw. 
von  'Oman  und  Koweit  aus  ins  Innere  gesdiafft  sind. 


—    48    — 

Sie  kam  jedodi  auf  Einspruch  der  Engländer  nicht  zustande, 
die  sogar  am  13.  Mai  1907  mit  einer  Flottendemonstration 
in  Konstantinopel  drohten.^  Denn  diese  Verbindung  hätte 
die  Stellung  der  Engländer  in  Ägypten  beeinflußt,  auch  dem 
Suezkanal  Konkurrenz  gemacht.  Je^t  im  Weltkrieg  ist  die 
Schaffung  dieser  Bahn  wieder  sehr  aktuell  geworden,  doch 
bietet  das  sehr  zerklüftete  Gebirgsland  von  Petra  große 
technische  Schwierigkeiten,  weshalb  man  daran  dachte,  die 
Abzweigung  ein  wenig  südlicher  bei  Mudewwere  vorzunehmen. 
Es  scheint  aber,  daß  man  einstweilen  auch  dies  Projekt 
zurückgestellt  gegenüber  einer  Abzweigung  der  Haifa-Bahn 
von  Al-Füle  aus,  die  über  Näbulus,  Lidda,  Bir-seba'  geführt 
werden  soll.  Wie  weit  die  Arbeiten  fortgeschritten  sind,  ist 
der  Öffentlichkeit  unbekannt.  Am  17.  Januar  1915  bewil- 
ligte die  türkische  Kammer  200000  &  für  die  Linie  Afule — 
Näbulus,  am  30.  März  soll  die  Bahn  bis  Lidda  fertig  gewesen 
sein.  Die  Presse  brachte  die  Notiz,  daß  B!r-seba'  im  Ok- 
tober 1915  erreicht  sei.-  Die  Linie  ist  von  größter  Be- 
deutung für  das  türkische  Vorgehen  gegen  Ägypten.  Von 
Btr-seb'a  bis  zum  Kanal  werden  rund  noch  250  km  übrig 
sein.  Die  Higäz-Bahn  hat  unter  günstigen  Verhältnissen  bis 
zu  3  km  am  Tage  fertiggestellt.  Doch  wird  in  der  heutigen 
Zeit  der  FortsdKritt  nicht  so  rasch  gehen,  zumal  es  an  Bau- 
material mangeln  muß,  wenn  man  nidit  andere,  weniger 
wichtige  Linien  in  Syrien  aufnehmen  und  für  den  neuen 
Bau  verwenden  will.  In  Zukunft  aber  wird  man  jedenfalls 
noch  die  direkte  Verbindung  von  der  Higäz-Bahn  bei  Ma  an 
oder  Mudewwere  nach'Aqaba  bauen  müssen,  im  Zusammen- 
hang mit  dem  weiter  unter  zu  erwähnendem  Projekt  der 
transarabisdien  Bahn. 

Nadidem  „Deutschen  Handelsarchiv"  1912  verkehrten  von 


^  Es  ist  mir  bekannt,  daß  in  der  Öffentlidikeit  diese  Verhand- 
lungen sid\  nur  um  die  Grenze  der  Sinai-Halbinsel  drehten,  daß  Lord 
Cromer  sogar  formell  ableugnete,  etwas  gegen  das  Bahnprojekt  zu 
haben.  Ich  habe  aber  die  Überzeugung,  daß  neben  der  Qrenzfrage  die 
Bahnfrage  sehr  wichtig  war.     (Im  übrigen  siehe  Kapitel  5.) 

•  Es  sdieint,  daß  die  Bahn  über  Bir-seba  und  Mesrife  weiter  über 
die  Grenze  geführt  ist.  Wenigstens  gaben  im  Januar  1916  englisdie  und 
italienisdKe  Zeitungen  die  Meldung,  daß  die  „Sinai-Bahn"  auf  40  bis 
50  km  sid\  dem  Suezkanal  genähert  habe,  sowie  daß  man  mit  ihr 
zusammen  eine  Wasserleitung  erbaut  habe.  Die  Riditigkeit  dieser 
Nad\rid\t  läßt  sidi  nicht  nachprüfen. 


—     49    — 

Haifa  bzw.  Damaskus  wöchentlidi  in  jeder  Richtung  drei 
Züge  mit  72  Stunden  Fahrzeit,  die  man  um  18  Stunden 
verkürzen  wollte;  1914  wird  die  Fahrzeit  auf  54  Stunden 
angegeben.  Man  hatte  sogar  einen  Speisewagen  eingerichtet. 

Nachstehend  gebe  ich  einige  Ziffern  über  die  Bahn, 
ohne  imstande  zu  sein,  die  oft  widersprechenden  Angaben 
kontrollieren  zu  können. 

Die  Kosten  für  den  Bau  und  das  rollende  Material  be- 
trugen : 

für  1465  km  auf  je  1  km 

Piaster  (1  £  T.  =  102,6)     1  Frank  ==  4,52  P.  Sag. 

Anlagekosten.     352155161,09  P.  240379  P.  Sag. 

=  77910433      Frank 
Roll.    Material       46876540,19  P.  31997  P.  Sag. 

=  10570915       Frank 

zusammen     399031  701 ,28  P. 

oder       88281348       Frank 

Vom  14.  März  1910  bis  13.  März  1911  hatte  man  einen 
Reingewinn  von  1730700  Frank  bei  diesem  Anlagekapital 
von  88,2  Millionen  Frank  oder  eine  Verzinsung  von  1,95 
Prozent,  wobei  aber  zu  berücksichtigen  ist,  daß  das  Anlage- 
kapital tatsächlich  nicht  verzinst  zu  werden  brauchte,  weil 
es  aus  freiwilligen  Spenden  usw.  bestand.  Die  Brutto- 
einnahmen beliefen  sich  1909  auf  18896271,  1910  auf 
26789075.  die  Betriebsausgaben  1909  auf  15892142,  1910 
auf  19672524  Frank.  Von  anderer  Seite  (Alexis  Rey)  wird 
angegeben,  daß  1909  die  Gesamteinnahmen  3800000  Frank 
waren  (pro  km  2334  Frank),  1910  aber  5565084  (5359000?) 
Frank  (pro  km  3657  Frank),  und  zwar  werden  1305  km  an- 
gegeben.^  Vielleicht  hat  man  die  Strecke  Haifa-Der  at  nicht 
mit  in  die  Recfinung  einbezogen.  Die  Haupteinnahmen  bringt 
die  nördliche  Linie  Damaskus  — Der  at,  dank  der  großen  Stadt 
Damaskus  von  einer  Viertelmillion  Einwohnern.  Auf  der 
Stredke  von  Derät  nach  Medina  werden  fast  nur  Pilger, 
aber  wenige  Waren  befördert  (nach  Bankdirektor  Griesbauer 
in  „Weltverkehr  und  Weltwirtschaft",  1913,  S.  540). 

^  Für  1911  wurden  für  ca.  1468  km  6618800  Frank  Einnahmen,  pro 
km  etwa  4100  Frank  angegeben;  die  Einnahmen  hätten  gut  die  Betriebs- 
kosten gedeckt,  der  Überschuß  würde  für  den  Weiterbau  verbraucht, 
da  ein  Anlagekapital  nicht  zu  verzinsen  und  amortisieren  sei. 

H-.-r.bürgisdie  Forschungen.    Heftl.  4 


—    50    — 

1912  sollen  die  Einnahmen  (wohl  Reineinnahmen?)  nach 
den  « Ägyptischen  Nachrichten "  vom  20.  Sept.  1913  1 20000  ^  T. 
oder  rund  2170000  Mark  gewesen  sein. 

Nach  Dr.  Schmidt  betrugen  die  Einnahmen  (Stiftungen  usw.) 
bis  zum  31.  Juli  1907  in  Goldpiastern  (4,4  P.  =  1  Frank) 
abzüglidi  der  Kursverluste  318869026  Piaster,  von  denen 
102877338  Piaster  freiwillige  Beisteuern  waren.  Professor 
Hartmann  (Der  Islam  1908.  „Mitt.  d.  Orient.  Sem.";  Berlin, 
XII,  1909,  S.  63)  schreibt,  daß  am  21.  Januar  1909  eine 
Interpellation  in  der  türkischen  Kammer  über  die  Higaz- 
Bahn  eingebracht  wurde.  Nath  Angabe  der  Regierung 
waren  3800000  £  T.  (70300000  M.)  zum  Bau  vereinnahmt, 
2800000  £  T.  (51800000  M.)  für  Bau  und  Material  aus- 
gegeben, der  Rest  von  etwa  I8V2  Millionen  für  Gehälter 
und  ähnliches.  (!)  Es  wurde  darauf  eine  Kommission  zur 
Kontrolle  der  Verwaltungsgelder  gewählt.  Die  Bahn  solle 
in  Zukunft  „'Otmanische  Higäz-Bahn"  und  nicht  mehr  „Isla- 
mische Higäz-Bahn"  heißen. 

Bei  der  schnellen  Bauausführung  durch  teils  ungeübte 
Leute  werden  sich  manche  Mängel  herausgestellt  haben. 
Bei  allen  Bahnen  in  Neuländern,  deren  klimatische  Fak- 
toren man  nicht  genau  kennt,  sind  immer  Reparaturen  nötig. 
Recht  ungünstig  hatte  Professor  Musil  1910  über  den  Zu- 
stand der  Bahn  berichtet  (vgl.  M.  Hartmann  in:  „Asien" 
vom  31.  Juli  1912,  und  „Berliner  Tageblatt"  vom  26.  Sep- 
tember 1911),  besonders  sollten  die  Stationen  nicht  genügend 
geschürt,  die  Lokomotiven  und  Wagen  schlecht  gehalten  sein. 
Hiergegen  hat  allerdings  Esref-Efendi,  der  Chef  des  tech- 
nischen Bureaus  der  Higäz-Bahn,  im  „Berliner  Tageblatt"  vom 
17.  September  1911  Einspruch  erhoben,  der  vor  allem  die 
guten  Dienste  hervorhebt,  die  Meißner  Pascha  durch  die 
türkischen  Ingenieure  gehabt  hätte.  Auf  der  Streci^e  Ma  an 
bis  Medina  wären  an  Europäern  nur  Meißner  und  sein 
Adjutant  Herr  Schröder  tätig  gewesen.  Später  scheint  man 
für  die  Leitung  wieder  mehr  Europäer  beschäftigt  zu  haben, 
wohingegen  der  Betrieb  aus  religiösen  Gründen  durch  Türken 
erfolgte.  1911  sollen  auf  der  Bahn  im  ganzen  81  Lokomo- 
tiven, 100  Personenwagen  und  900  Güterwagen  gewesen  sein. 

Sehr  bedenklich  ist  die  Unsicherheit,  die  durch  häufige 
Überfälle  räuberischer  Beduinen  veranlaßt  wurden.  Die 
Stationen  müssen  deshalb  kleine  Festungen  sein.    M.  Hart- 


—    51     — 

mann  befürwortet,  die  ganze  Bahn  durch  Kamelreiterkorps 
sdiü^en  zu  lassen,  durch  «Uberbeduinen*,  wie  er  sich  aus- 
drückt. Für  eine  solche  Truppe  müsse  man  die  Erfahrungen 
der  Franzosen  in  Südalgerien  und  in  der  Sahara  sich  nufebar 
machen.  Die  Franzosen  haben  dort  die  „Meharistes*  ge- 
schaffen nach  Art  der  Kosakentruppen,  die  mit  ihren  Reit- 
tieren angeworbene  Beduinen  sind.  Es  hatte  sich  nämlich 
herausgestellt,  daß  nur  der  Eigner  selbst  sein  Kamel  richtig 
behandeln  kann,  und  daß  man  nur  bei  diesem  Rekrutie- 
rungssystem die  Beduinen  auch  wirtschaftlich  und  disziplinar 
fesseln  kann.  Jedenfalls  ist  mit  einer  sehr  beweglichen 
Truppe,  unterstü^t  durch  Panzerzüge,  die  Sicherung  der 
Bahn  durchzuführen.  Danebenher  sollte  die  Errichtung^  von 
Automobillinien  gehen  in  die  Oasengegenden  von  Gaüf, 
Sammar  usw.  Sehr  wünschenswert  wäre  die  Fortführung 
der  Bahn  nicht  nur  bis  Mekka  und  Gidda,  sondern,  soweit 
als  möglich  nach  Süden  bis  Jemen,  zunächst  vielleicht  nur 
mit  Automobilen,  deren  Räder  für  den  Sand  der  Wüste 
eingerichtet  werden  müßten.  Es  sollte  so  der  Anschluß  nach 
Süden  versucht  werden  an  die  Bahn,  die  in  Jemen  geplant 
wird,  und  über  die  wir  weiter  unten  sprechen  werden  — 
aber  nicht  nach  'Aden,  sondern  nach  Hodeida  oder,  noch 
viel  besser,  nach  Scheich  Said.     Doch  davon  später. 

Die  Transarabien-Bahn 

Es  ist  selbstverständlich,  daß  England  den  größten  Wert 
auf  sichere  Verbindungen  mit  seiner  wichtigsten  Besi^ung, 
Indien,  legen  muß.  Aus  diesem  Bestreben  ergaben  sich 
die  Beherrschung  des  Suezkanals  durch  Aufkauf  des  größten 
Teils  seiner  Aktien,  die  Okkupation  von  Ägypten,  die  An- 
lage von  Flottenstüöpunkten  am  Ausgang  des  Roten  Meeres 
in  'Aden  und  Perim,  die  Beherrschung  des  Ausganges  vom 
Perser  Golf  und  die  Schu^erklärung  über  Kueit.  Dies  hat 
aber  noch  nicht  genügt,  um  die  Sicherheit  der  Verbindung 
unter  allen  Umständen  zu  gewährleisten.  Es  sollte  noch  eine 
Landverbindung  geschaffen  werden.  Über  Persien  war  sie 
der  Russen  wegen  nicht  möglich.  So  lag  es  nahe,  an  eine 
direkte  Verbindung  von  Ägypten  mit  Indien  zu  denken. 
Zunächst  plante  man  eine  Bahn  den  Eufratfluß  entlang. 
Die  von  General  Chesney  geführte  Expedition  nahm  dort 
schon   1850  zu   diesem  Zwecke  Vermessungen  vor.     Sir 

4* 


—    52    — 

W.  P.  Andrew,  der  Herzog  von  Sutherland  und  andere  be- 
fürworteten  den  Plan  warm,  der  lange  Zeit  immer  wieder 
aufkam.     Später   tauditen    neue   Projekte   auf:    eine   trans- 
arabische Bahn,  deren  Zwecke  nicht  wirtschaftliche,  sondern 
nur  politische   und   strategisciie  waren.     Diese  Bahn   sollte 
auch  der  deutschen  Baghdäd-Bahn  entgegenarbeiten.   Durcfi 
eine    solche  Verbindung    würde    England    seine    indischen 
Truppen  in  ganz  kurzer  Zeit  nach  Ägypten  und  somit  nach 
Europa   werfen  können,    und   umgekehrt    auch    europäische 
Truppen  nach  Indien.    Von  London  aus  hätte  man  Kuradii 
in  acht  Tagen  erreichen  können.    Lord  Curzon  ist  vielleicht 
der  Vater  des  Gedankens,  diese  Bahn  von  Suez  über  'Aqaba 
und  quer  durch  Arabien   nach  Küeit  zu   legen,  von  wo  sie 
entlang    der    Küste    von    Persien    und   Beludschistan    nach 
Indien   gehen   könnte.     Als  man  dann  die  Hauptmadit  von 
Ägypten  aus  in  den  Sudan  verlegte,  das  für  fremde  Mächte 
unangreifbarer   als   Ägypten   ist,   tauchte   der   Plan   auf,   die 
Bahn  von   einem  Punkte   gegenüber  von   Port-Sudan   aus- 
gehen   zu  lassen,  um  sie  entweder  in   Kueit  oder   bei  den 
Bahrain-Inseln   endigen   zu  lassen.     Lord  Kitchener  scheint 
früher  für  den   lefetgenannten   Plan   gewesen    zu  sein.     Im 
„Tag"  vom  25.  Juni,  10.  Juli  und  8.  September  1913  ist  von 
Theodor  Ling  angegeben,  daß  England  sich  sogar  schon  um 
eine    Konzession   für   diese    Bahn    beworben    haben   sollte, 
„which  is    likely  to   be  granted".     Und    zwar    dachte   man 
daran,  die  Konzession  nicht  etwa  von  der  Türkei,  sondern 
von  den  Emiren  von  Küeit,  von  Sammar  und  anderen  Leuten 
zu  erhalten,   denen  England   nach  dem  bekannten  Beispiel 
von  Kueit  zunächst  die  „Unabhängigkeit"  und  seinen  Schu^ 
verschaffen   müßte.     Die   Bestrebungen   Englands   mit  dem 
Wahhäbiten-Sultan  Ibn  Saud,  auf  die  wir  später  kommen, 
zielen  offenbar  hierauf  hin.     England  mußte  erst  Uneinig- 
keit stiften  zwischen   der  Türkei   und   den   innerarabischen 
Herrschern,   die  früher  zur  Türkei   in   einem   gewissen  Ab- 
hängigkeitsverhältnis  standen.     Aber  selbst  wenn   dies  auf 
die  Dauer  gelingen  sollte,  so  muß  die  transarabische  Bahn 
unter  allen  Umständen   die  unzweifelhaft  türkische  Higäz- 
Bahn   und  somit  rein  türkisches  Gebiet  kreuzen.     In  Eng- 
land soll  man  sich  nun  1913  für  den  nördlichen  Weg  ent- 
sciiieden  haben.  Vielleicht  kehrt  man  aber  unter  dem  Einfluß 
der  heutigen  türkisch-deutschen  Bedrohung  Ägyptens  wieder 


—    53    — 

zum  Südprojekt  zurück.  Man  plant  aber  immer  nodi  die 
Linie,  mit  der  man  in  52  Stunden  von  Port  Said  nach 
Küeit  über  Gauf  gehen  soll,  wo  die  Hauptstation  einzu- 
richten wäre.  Die  Kosten  der  Bahn  sollen  auf  100  Mil- 
lionen Mark  (wohl  zu  gering)  geschäht  sein.  Ob  England 
an  die  Fortse^ung  der  Bahn  entlang  der  persischen  Küste 
ernstlich  denkt,  ist  mindestens  zweifelhaft,  weil  diese  Strecke 
dem  russischen  Einfluß   zu  nahe  gerüd^t  sein  würde. 

Gelingt  es  England,  die  transarabische  Bahn  zu  verwirk- 
lichen, so  erhält  es  einen  sehr  großen  Machtzuwadis,  und 
der  Einfluß  der  Türkei  in  den  Heiligen  Orten  des  Islam 
und  somit  in  der  mohammedanischen  Welt  wäre  sehr  ge- 
fährdet. Es  muß  deshalb  alles  versucht  werden,  daß  Eng- 
land dies  Ziel  nicht  erreicht.  Vielmehr  muß  die  Türkei 
selbst  mit  deutscher  Hilfe,  diese  Bahn  oder  eine  solche  von 
einem  Punkte  der  Higäz-Bahn  nach  der  Baghdad-Bahn  oder 
nach  Küeit  oder  nach  Bahrein  bauen.  Hierdurch  würde 
der  Einfluß  der  Türkei  in  Arabien  völlig  sichergestellt,  vor 
allem  aber  würde  die  Weltmachtstellung  Englands  leiden 
zum  Vorteil  der  Türkei  und  Deutschlands.  Die  gefahr- 
bringende absolute  Beherrschung  der  Handelsstraßen  nach 
dem  Osten  würde  unterbunden  werden.  Eine  solche  Bahn 
ist  auf  lange  Zeit  nur  als  Militärbahn  mit  militärischer 
Sicherung  denkbar.  Ihre  Wichtigkeit  ist  aber  so  groß,  daß 
sie  auch  bedeutende  Opfer  lohnt.  Die  Vorbedingungen  für 
sie  ist  aber,  daß  England  die  alleinige  Herrschaft  auch  im 
Perser  Golf  genommen  wird,  daß  auch  andere  Mächte,  vor 
allem  die  Türkei,  dort  dauernden  Einfluß  haben.  Hierauf 
kommen  wir  noch  zurück. 

Die  Universität  in  Medina 

M.  Hartmann  („Arabische  Frage"  S.588)  meinte,  daß  Ara- 
bien und  Marokko  für  eine  Universität  noch  nicht  reif  wären. 
Vielleicht  unter  dem  Eindruck,  daß  die  arabische  Univer- 
sität in  Kairo  zu  stark  von  England  beeinflußt  wird,  hat 
man  sich  aber  in  Konstantinopel  entschlossen,  eine  Uni- 
versität in  Medina  zu  errichten.  Die  Grundsteinlegung  fand 
am  29.  November  1913  bei  Anwesenheit  einer  besonderen 
Kommission  aus  Konstantinopel  statt,  auf  einem  Plafee  im 
Osten  der  Stadt.  Das  Grundstück  ist  16000  Quadratpik 
groß,   dazu   kommt  noch   ein  Garten  von   286000  Quadrat- 


—    54    — 

pik,  in  dem  später  eine  landwirtsdiaftliche  Sdiule  errichtet 
werden  soll.  Das  kaiserliche  hade  zur  Errichtung  der  Uni- 
versität datiert  vom  19.  April  1913.  Ihr  Zentralkomitee  hat 
seinen  Siö  in  Konstantinopel,  der  Verwaltungsrat  in  Medina. 
Der  Rektor  ist  Scheich  Sawis  'Abd  el-'AzTz,^  der  früher  in 
Kairo  tätig  war;  er  ist  wohl  der  Urheber  des  ganzen  Planes. 
Das  wichtigste  ist,  daß  der  Unterricht  nur  in  arabischer 
Sprache  erteilt  wird.  Das  Waqf-Ministerium,  dem  die  Uni- 
versität untersteht,  hat  einen  jährlichen  Zuschuß  von  10000 
türk.  Pfund  bewilligt,  für  die  erste  Anlage  außerdem  noch 
80000  Pfund.     Eine  Sekundärschule  ist  angegliedert. 

Diese  Gründung  ist  eine  Anerkennung  der  arabischen 
Kultur  seitens  der  Türken.  Es  ist  zu  hoffen,  daß  die  tür- 
kischen nationalistischen  und  zentralisierenden  Stimmungen, 
die  besonders  im  je^igen  Krieg  sehr  stark  sind,  hierin  keine 
Änderung  aufkommen  lassen,  und  daß  die  Universität  wirk- 
lich ins  Leben  tritt.  Ihr  sollten  in  Baghdäd,  Damaskus  und 
in  Jemen  ähnliche  Einrichtungen  folgen,  die  aber  nicht  allein 
rein  islamisches  Wissen  verbreiten,  sondern  die  sich  be- 
streben sollten,  auch  abendländische  Gelehrsamkeit  ihren 
Zwed^en  dienstbar  zu  machen.  So  wird  es  möglich  sein, 
im  Lande  ein  gebildetes  Element  zu  erziehen,  aus  dem 
sich  tüchtige  Beamte,  Ärzte  usw.  rekrutieren.  Und  sobald 
Bildung  in  diese  Länder  gedrungen  ist,  werden  sie  befähigt 
werden,  unter  dem  Halbmond  der  Türkei  autonome  Staaten 
zu  bilden,  einen  Staatenbund,  um  eine  glückliche  Lösung 
der  so  schwierigen  Arabischen  Frage  zu  bringen. ^  Eine 
starke  Türkei  kann  in  der  Arabischen  Frage  nachgiebig  sein. 


Wie  weit  die  Reformen  der  „jungen"  Türkei  im  Higäz 
haben  einwirken  können,  ist  aus  der  Presse  schwer  ersicht- 
lich. Etwa  Mitte  1913  hat  Tala'at  Bey  nach  der  „Depeche 
coloniale"  vom  4.  August  1913  ein  Rundschreiben  an  die 
Gouverneure  erlassen,  das  sich  auf  die  arabischen  Gebiete  der 
Türkei  bezieht:  Danach  sollen  die  Einkünfte  und  die  Güter 
des  Waqf  in  jedem  Wilajet  der  religiösen  Gemeinde  dieses 


'  Zeifungsnadiriditen  zufolge  soll  Sawis  Abd  el-'Aziz  im  Oktober 
1915  in  Berlin  gewesen  sein,  wo  er  beim  Beiramfest  der  türkischen 
Kolonie  zugegen  war. 

'  Eine  andere  islamisdie  Universität,  „Saladin  el-Ejubi",  ist  im  Sep- 
tember 1915  in  Jerusalem  eröffnet  worden. 


—    55    — 

Wilajets  gehören.  Der  Wali  und  der  Generalrat  sollen  ge- 
meinsam beraten  über  die  auszuführenden  öffentlichen 
Arbeiten  und  sie  ausführen.  Im  Frieden  sollen  die  Sol- 
daten ihren  Dienst  im  Bezirk  der  Armeekorps-Inspektion 
des  Wilajets  ableisten,  aber  die  Regierung  hat  die  Voll- 
macht, die  Truppen  an  die  Punkte  der  Grenzen  zu  senden, 
wo  Verstärkungen  nötig  sind.  Die  Garnisonen  vom  Higaz, 
Negd  und  'AsTr  werden  aus  Soldaten  zusammengese^t,  die 
aus  allen  Teilen  von  Arabien  stammen,  im  Verhältnis  der 
Zahl  der  Rekruten.  In  den  arabischen  Ländern  soll  der 
elementare  und  mittlere  Unterricht  in  der  Sprache  der  Mehr- 
heit der  Bewohner  gegeben  werden,  jedoch  wird  man  auch 
Türkisch  lehren.  Man  wird  höhere  Schulen  schaffen,  in 
denen  der  Unterricht  auf  Arabisch  erfolgt.  In  den  Schulen, 
in  denen  bisher  der  Unterricht  auf  Türkisch  gegeben  wurde, 
wird  dies  weitergeschehen,  aber  außerdem  wird  man  Schulen 
gründen,  in  denen  auf  Arabisch  unterrichtet  wird.  Alle  Be- 
amten in  arabischen  Ländern  müssen  die  arabische  Sprache 
beherrschen.  Alle  Beamten  zweiten  Grades  werden  von  den 
Gouverneuren  ernannt,  mit  Ausnahme  bestimmter  Richter,  die 
durch  ein  Irade  des  Sultans  berufen  werden.  Die  Regie- 
rung in  Konstantinopel  behält  sich  also  nur  vor,  den  Wali, 
den  Generalsekretär,  den  obersten  Scha^meister  und  be- 
stimmte Richter  zu  ernennen,  die  aber  alle  Arabisch  können 
müssen.  Fremde  Spezialisten  sollen  für  die  Einrichtung 
der  Verwaltung  und  für  die  öffentlichen  Arbeiten  berufen 
werden.  Das  Defizit  der  Budgets  der  Wilajets  in  bezug  auf 
die  öffentlichen  Arbeiten,  den  Unterricht  und  die  Lokal- 
verwaltung soll  ausgeglichen  werden  durch  Vorwegnahme 
von  Einkünften  der  allgemeinen  Reichseinnahmen. 

Roloff  schreibt,  daß  im  Frühjahr  1914  sich  türkische  und 
arabische  Politiker  im  Cafe  Tokatlian  in  Konstantinopel 
versammelten,  um  eine  Verbrüderung  von  Türken  und  Ara- 
bern zu  erzielen.  Zur  selben  Zeit  seien  in  Häjil  die  Ab- 
gesandten vieler  arabischer  Emire  zu  einem  Kongreß  zu- 
sammengekommen, um  über  Maßregeln  zu  beraten,  die  für 
die  Erreichung  von  Reformen  und  der  Autonomie  von  der 
Pforte  zu  erzwingen  wären.  Daran  hätten  ein  Sohn  des 
Großscherifs  von  Mekka  als  dessen  Vertreter,  ein  Bruder 
des  Emir  der  Wahhabiten,  ein  Abgesandter  des  Emir 
von  Häjil  und  andere  Würdenträger  aus  Syrien,    Iraq  und 


—    56     - 

Ägypten  teilgenommen.^  Über  die  dort  gefaßten  Beschlüsse 
soll  noch  nichts  bekannt  sein;  alles  wird  darauf  ankommen, 
ob  die  arabischen  Fürsten  ihre  Sonderinteressen  beiseite- 
lassen. Durch  den  Weltkrieg,  durch  die  Verkündigung  des 
Heiligen  Krieges  einerseits  und  durch  die  erhöhte  Tätigkeit 
der  englischen  Agenten  anderseits  werden  sich  siciier  die 
Fragen  verschoben  haben.  Wohinaus  die  Entwicklung  gehen 
wird,  muß  die  Zukunft  lehren. 

Im  Frieden  ist  die  22.  Division  des  VII.  Armeekorps  im 
Higäz  stationiert;  wie  stark  sie  ist,  entzieht  sich  meiner 
Kenntnis.  Gewöhnlich  soll  eine  Division  aus  3  Infanterie- 
regimentern zu  je  3  Bataillonen,  1  Jägerbataillon,  1  Ma- 
sciiinengewehrkompagnie,  1  Feldartillerieregiment  zu  6  Batte- 
rien, 1  Pionierkompagnie,  1  Kompagnie  Fuhrwesen  und 
V4  Telegraphenkompagnie  bestehen. 

In  der  Verwaltung  scheint  man  zu  versuchen,  entlang 
der  Higäz-Bahn  größere  Zentren  zu  schaffen,  wahrscheinlich 
in  Satt  el-Hagg,  Tebük  und  el-'Öla. 

Nachdem  die  Türken  am  29.  Oktober  1914  [mit  in  den 
Weltkrieg  eingetreten  waren,  und  der  Sultan  als  Chalif  alle 
Mohammedaner  zum  Kampfe  aufgerufen  hatte,  griffen  die 
kriegerischen  Ereignisse  natürlich  auch  nach  dem  Higaz  über. 
Es  zeigte  sich,  wie  wichtig  die  religiöse  Politik  von  'Abd  ul- 
Hamid  gewesen  war,  seine  Stellung  als  Chalif  zu  betonen 
und  die  Higäz-Bahn  zu  erbauen.  Aber  die  seit  langer  Zeit 
von  England  in  Ägypten  und  von  Frankreich  in  Syrien  ge- 


^  Rouet  schreibt,  daß  schon  1904  von  einem  derartigen  Kongreß  die 
Rede  gewesen  sei,  den  er  für  sehr  unwahrscheinlich  hält,  da  die  Teil- 
nehmer zu  verschiedenartige  Interessen  hätten.  Er  glaubt,  daß  die 
Nachricht  über  solche  Kongresse  nur  mittels  der  ägyptischen  Presse  in 
die  Welt  gese^t  seien  durch  die  Alttürken  und  andere,  die  durch  Stif- 
tung von  Unfrieden  im  trüben  fischen  wollten.  —  Nach  Frhrn.  v.  Macltay 
(„Deutsche  Tagesztg."  vom  18.  2.  1911)  hatte  sich  neben  dem  „Komitee 
für  Einheit,  Freiheit  und  Fortschritt"  in  Konstantinopel  eine  „Arabisch- 
türkische  Gesellschaft"  gebildet,  die  gemeinsam  mit  der  neuen  Regie- 
rung die  arabischen  Interessen  vertreten  sollte.  Mit  dem  Aufleben  der 
türkischen  Zentralisationstendenzen  sei  daraus  eine  arabische  Fronde  ge- 
worden, die  besonders  mit  der  Presse  arbeitet,  vor  allem  mit  der  in 
Mekka  erscheinenden  „Sams  el-^adäla"  und  der  Konstantinopolitaner 
„el-Destur"  („Die  Verfassung").  Die  arabische  Bewegung  soll  sich  aber 
in  Arabien  fast  ganz  auf  die  religiösen  Zentren  Mekka  und  Medina 
und  auf  die  dortigen  Geistlichen  beschränken,  während  der  Araber  der 
Wüste  ihr  fremd  bleibt. 


—    57    — 

schürte  Arabische  Frage  wurde  natürlich  von  den  feindlichen 
Mächten  aufs  neue  nach  Möglichkeit  ausgenü^t.  Schon  früher 
hatte  Frh.  von  der  Golö  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  die 
Frage  der  wahrhaften  Versöhnung  der  arabischen  Welt  mit 
dem  Chalifat  der  otmanischen  Sultane  für  die  Türken  von 
weit  größerer  Bedeutung  sei,  als  wenn  die  Türkei  Maze- 
donien oder  Albanien  verliere.  Die  Vorausse^ung  für  eine 
sofortige  allgemeine  Erhebung  des  Islam  wäre  gewesen 
die  Anerkennung  des  türkischen  Chalifats  seitens  aller  ortho- 
doxen Mohammedaner  und  völlige  Einheit  im  Islam  (Roloff). 
Das  sind  aber  unerfüllbare  Vorausse^ungen  schon  bei 
der  Verschiedenheit  der  wirtschaftlichen  Interessen,  die  an 
vielen  Stellen  so  sehr  mit  denen  der  Engländer,  Fran- 
zosen usw.  verbunden  sind.  So  bildete  die  Erklärung  des 
Heiligen  Krieges  zwar  ein  sehr  gutes  Kampfmittel,  das  vieler- 
orts der  Türkei  und  uns  große  Hilfe  gab  —  ich  darf  nur 
an  Deutsch-Ostafrika  erinnern  — ,  aber  eine  allgemeine  Er- 
hebung des  Islam  mußte  eine  Utopie  bleiben;  sie  kann 
nur  nach  einem  durchgreifenden  Erfolge  der  Waffen  ein- 
treten, der  allein  maßgebend  ist. 

Es  kann  hier  nicht  die  Aufgabe  sein,  die  kriegerischen 
Unternehmungen  gegen  Ägypten  zu  beleuchten,  so  unend- 
lich wichtig  sie  auch  sind.  Ich  darf  nur  daran  erinnern, 
daß  schon  am  10.  November  el-'Arts  und  am  18.  November 
Qala't  en-Nachl  auf  der  Sinai-Halbinsel  seitens  der  Türken 
beseht  wurden.  Nachdem  bereits  am  22.  November  tür- 
kische Vortruppen  den  Suezkanal  erreicht  hatten,  wurde  am 
27.  Januar  eine  Gewaltrekognoszierung  am  Kanal  ausgeführt, 
der  sich  im  März  und  April  noch  einige  kleinere  Unter- 
nehmungen anschlössen.  Auch  im  August  und  September 
1915  wurden  von  den  Türken  noch  Bahnanlagen  und  eine 
Funkenstation  am  Kanal  zerstört.  Die  Türken  haben  je^t 
(Februar  1916)  fast  die  ganze  Sinai-Halbinsel  in  ihrer 
Gewalt  und  warten  offenbar  auf  die  Zeit,  wo  die  Verhält- 
nisse des  Hauptkriegsschauplafees  es  erlauben,  wieder  aufs 
neue  mit  großer  Macht  vorzugehen.  Denn  gewiß  ist  für  die 
Niederwerfung  der  englischen  Ansprüche  der  Kampf  gegen 
den  Suezkanal  von  höchster  Bedeutung.  Aber  das  Ziel,  die 
Monopolstellung  auf  den  Wegen  nach  Osten  zu  brechen, 
kann  auch  in  Südarabien  und  am  Perser  Golfe  erreicht 
werden,  wie  wir  noch  zeigen  wollen. 


—    58    — 

Die  Engländer  versuditen  ihre  Vorherrsdiaft  auf  dem 
Meere  auszunu^en,  um  der  Unternehmung  gegen  Ägypten 
in  die  Flanke  zu  fallen,  und  zwar  vom  Golf  von  'Aqaba 
aus,  wo  in  den  ersten  Kriegstagen  eine  kleine  türkische  Be- 
samung, angeblich  mit  Funkeneinrichtung  und  einem  deut- 
schen Offizier  („Times"  vom  31.  Oktober),  eingetroffen 
war.  Am  3.  und  6.  November  beschoß  der  Kreuzer  ,Mi- 
nerva"  den  Ort  'Aqaba  und  zerstörte  Gebäude  der  Lan- 
dungstruppen, am  19.  und  28.  Dezember  wurde  der  Ver- 
such einer  Landung  ohne  Erfolg  vorgenommen.  Auch  am 
27.  Februar  1915  wurden  die  dort  ausgeschifften  Engländer 
wieder  zurückgetrieben.  Der  französische  Kreuzer  „Desaix" 
soll  an  dem  Unternehmen  teilgenommen  haben.  Man  scheint 
zwar  gleich  Anfang  November  ein  winziges  Fort  und  eine 
Telegraphenstation  zeitweise  zerstört  zu  haben,  im  übrigen 
aber  sind  die  Türken  im  Besifee  ihrer  Stellung  geblieben. 
Im  Higäz  ist  gleich  nad\  Ausbruch  des  Krieges  der  Teil 
der  Stämme,  der  von  den  Türken  abhängig  war,  offen  zur 
Türkei  getreten.  Wenigstens  hören  wir,  daß  am  15.  No- 
vember der  Qädi  von  Medtna,  die  Häupter  der  Hanefiten 
und  Sciiafi'iten  zum  Heiligen  Kriege  aufgerufen  habe,  daß 
am  28.  November  in  Mekka  für  den  Sieg  der  Türkei  und 
ihrer  Verbündeten  gebetet  würde,  und  daß  am  folgenden 
Tage  die  Heilige  Fahne,  der  Sangaq  es-serif,  feierlich  ein- 
geholt wurde.  Dies  gesciiah,  tro^dem  die  Indische  Regie- 
rung am  2.  November  („Times"  vom  6.  November  1914) 
öffentlich  erklären  ließ,  daß  die  Heiligen  Orte  in  Mekka  und 
im  Iräq  sowie  der  Hafen  Gidda  niciit  durch  englische  Land- 
oder Seestreitkräfte  belästigt  werden  sollten,  solange  man 
die  indischen  Pilger  dort  nicht  belästigen  würde.  Die  fran- 
zösische und  russische  Regierung  haben  ähnliche  Erklärungen 
abgegeben.  Ende  Dezember  sollen  auch  Araber  aus  dem 
Negd,  also  wohl  Leute  des  Ibn  Rastd,  sich  gegen  England 
erklärt  haben.  Am  12.  Januar  haben,  Zeitungsmeldungen 
nach,  die  Engländer  einen  Landungsversuch  bei  Habia  (?  Ras 
Hatiba)  in  der  Nähe  von  Gidda  ohne  Erfolg  gemacht  und 
am  5.  Februar  Gidda  beschossen.  Am  22.  Februar  soll  ein 
englisches  Schiff  im  Hafen  von  Janbu  einen  Brief  an  Land 
gesandt  haben,  in  dem  den  Stämmen  erklärt  wurde,  daß 
England  keine  feindlichen  Absichten  gegen  sie  habe,  sie 
sogar  mit  Nahrungsmitteln  und  Munition  Unterstufen  wolle, 


—    59    — 

wenn  sie  auf  Seite  Englands  treten  würden.  Das  Ober- 
haupt der  Stämme  habe  aber  jede  Unterredung  abgelehnt, 
weil  sie  an  der  Seite  der  Türkei  ständen.  Karl  Neufeld 
(„Berl.Tagebl."  vom  11.  November  1915)  schreibt,  man  hätte 
auch  erfolglos  Proklamationen  aus  englischen  Flugzeugen  ab- 
geworfen. Vom  21.  März  wird  eine  mißglüdcte  Landung  der 
Engländer  in  Monghile  (?  in  27V2  Grad  nördl.  Breite,  Mueleh, 
Muweila?)  gemeldet.  Wahrscheinlich  beim  selben  Orte  (die 
Presse-  sagt  allerdings  „Moyle  bei  Medina")  wurde  am 
24.  Mai  ein  englisches  Flugzeug  herabgeschossen,  das  von 
einem  Kreuzer  kam.  Im  September  1915  sollen  die  Leute 
aus  dem  Higäz  ihre  Ergebenheitsversicherung  gegen  die 
Türkei  wiederholt  haben  („Frankf.  Ztg."  vom  13.  Sept.  1915). 

Im  Dezember  1914  war  Karl  Neufeld  —  bekannt  durch 
seine  Gefangenschaft  beim  Mahdi  im  Sudan,  wo  er  den 
Islam  hatte  annehmen  müssen  —  als  Mohammedaner 
erst  nach  der  Sinai-Halbinsel,  dann  nach  Medina  gereist, 
wo  man  ihn  scharf  beobachtete,  aber  als  Mohammedaner 
frei  gehen  ließ.  Er  konnte  (nach  dem  „Berliner  Tageblatt" 
vom  11.  November  1915)  alle  früheren  Nachrichten  bestä- 
tigen: Die  Engländer  haßte  man  dort,  weil  sie  die  Pilger- 
fahrten von  Ägypten  und  Indien  behinderten,  die  Nahrungs- 
zufuhr unterbanden  und  den  Mohammedanern  den  von  ihnen 
eingese^ten  „Sultan  von  Ägypten"  als  Chalifen  aufdrängen 
wollten.  Die  Türkei  lieferte  Mengen  von  Getreide  nach  dem 
Higaz;  täglich  bekam  man  die  europäischen  Kriegsdepeschen 
in  Medina,  wo  unsere  Siege  Begeisterung  ausübten. 

Aus  allen  Nachrichten  ist  also  anzunehmen,  daß  die 
Türken  im  Higäz  Herren  der  Lage  sind,  daß  Bahn  und 
Küste  gut  geschürt  sind,  während  die  Feinde  von  der  See 
aus  blockieren.  Sehr  wirksam  scheint  diese  Blocitade  aber 
nicht  zu  sein,  wie  die  Reise  der  „Emden"- Besamung  zeigt. 
Überall  aber  werden  die  Feinde  versuchen,  mit  Geld  und 
anderen  Mitteln  Stämme  zum  Aufruhr  gegen  die  Türkei 
zu  veranlassen.  Feindliche  Unternehmungen  gegen  die 
Higaz-Bahn  können  jedoch  nur  Erfolg  haben,  wenn  sie  mit 
großen  Mitteln  unternommen  werden,  denn  zur  Erreichung 
der  Bahn  ist  ein  langer  Marsch  nötig.  Die  aufgehe^ten 
Stämme  aber,  die  schon  in  Friedenszeiten  die  Bahn  dauernd 
beunruhigten,  können  gewiß  auch  heute  dort  dann  und 
wann  Verlegenheiten  bereiten,  die  aber  unwesentlich  sind. 


—    60    — 

Jedenfalls  sind  die  Heiligen  Orte  Mekka  und  Medina  fest 
in  der  Hand  der  Türkei,  und  alle  von  England  und  Frank- 
reid\^  unternommenen  Pläne,  das  Chalifat  des  Sultans  durch 
ein  Gegenchalifat  zu  stürzen,  müssen  scheitern,  solange  die 
Türken  Herren  der  Ka'ba  sind. 


7.  Kapitel 

Jemen  und  'Asir 

Der  Südwestteil  von  Arabien  bildet  eine  geographische 
und  kulturelle,  damit  auch  politische  Einheit.  Es  ist 
das  „Glücklidie  Arabien",  Arabia  felix  der  Alten,  ein  Name, 
der  vielleicht  aus  „'Aden"  entstanden  ist,  woraus  man  „eudae- 
mon"  und  „felix"  madite.  Man  wollte  aber  hiermit  auch 
das  infolge  natürlicher  und  wirtsdiaftlicher  Lage  günstigste 
Gebiet  der  großen  Halbinsel  bezeichnen.  Im  Altertum  war 
im  Lande  selbst  keine  einheitliche  Bezeichnung  des  frag- 
lidien  Gebietes  üblich.  Es  war  das  Land  der  Sabäer,  aus 
dem  sich  das  der  Himjariten  entwickelte,  die  je  nach  ihrer 
staatlichen  Kraft  engere  oder  weitere  Länder  beherrschten. 
Einem  niederen,  am  Roten  Meer  gelegenen  Wüsten- 
streifen, Tihäma  genannt,  folgt  landeinwärts  in  Stufen  auf- 
steigend ein  hohes  Bergland,  Serat,  das  vielfach  zerrissen 
ist  und  das  nach  Osten  hin  allmählich  in  die  innerarabische 
Wüste  übergeht.  Den  Monsumwinden  ausgese^t,  empfangen 
die  Berge  genügende  Sommerregen,  so  daß  die  Flüsse 
dann  sogar  das  Meer  erreichen.  Nach  den  Beobachtungen 
von  Beneyton  ist  im  Küstenland  (Tihäma)  die  Temperatur 
während  der  Kalmen  von  Mai  bis  September  35 — 43*^; 
während  der  Sommerregen  sinkt  die  Temperatur  etwas,  im 
Winter  ist  sie  25 — 35*^.  Auf  dem  Plateau  beobachtete  er 
im  Sommer  17—27°,  im  Winter  —5  bis  +29",  wobei 
diese  Unterscfiiede  von  34°  oft  innerhalb  von  24  Stunden 

^  Unter  Nr.  1533  ist  in  der  französisdien  Kammer  ein  Gesefeentwurf 
eingebracht,  nach  dem  500000  Frank  bereitgestellt  werden  sollen,  um  in 
Mekka  und  Medina  je  eine  Unterkunft  für  Pilger  aus  den  französischen 
Protektoraten  zu  schaffen.  Diese  „Hotelleries"  sollen  unter  die  Bestim- 
mungen des  „Habous"  (Waqf)  fallen.  (Bulletin  du  Comite  de  l'Afrique 
fran9aise  1915.  S.  291.)  Auf  diese  Weise  hofft  Frankreich  seinen  Kolo- 
nial-Mohammedanern  gefällig  zu  sein  und  in  den  Heiligen  Orten  Ein- 
fluß zu  gelangen. 


—    61     — 

eintraten.     Die   Berge   sind   von    der  Talsohle   an   bis   auf 
die  Gipfel  terrassiert;  eine  erstaunliche  Arbeit  ist  auf  diese 
Anlagen  von  der  Urzeit  an  verwandt.    Die  Terrassen  werden 
sorgsamst    künstlich    bewässert,    besonders    um    auf   ihnen 
Kaffee  zu  bauen.     Schon  die  Altägypter  sprachen  von  den 
„Stufenländern  zu  beiden  Seiten  des  Meeres",   und  es  ist 
denkbar,   daß   sie   hiermit  diese  Terrassenbauten   meinten. 
Die  Kaffeekultur  auf  den  Terrassen  allerdings  ist  dort  an- 
scheinend kaum  vor  dem  15.  Jahrhundert  unserer  Zeitrech- 
nung von  Abessinien   aus   eingeführt,   wo   der  Kaffeebaum 
einheimisch  ist.     Der  Sage   nach   soll   ein   sufitischer  Mufti 
Scheich    Sihab-ed-DTn    DabhänT^    um    1470    den    Gebrauch 
der  Kaffeebohne  in  'Aden  eingeführt  haben.  Und  mit  dieser 
Kultur    wird    man    auch    die    des    Qat    (Catha    edulis)    aus 
Abessinien    in   Jemen    eingeführt   haben.     Außerdem   baut 
man  Getreide   in    den  Tälern  —  früher  vielleicht  auch  auf 
Terrassen    —    ebenso    Mengen    von    Fruchtbäumen.      Der 
Gebrauch    des  Pfluges    ist   seit   alter  Zeit  üblich.     Gemüse 
scheinen   durchweg  gefehlt  zu  haben;  wenigstens  wird  von 
den    ersten    türkischen    Militärexpeditionen    gemeldet,    daß 
viele  Soldaten  aus  Mangel  an  Gemüsen  an  einer  skorbut- 
artigen   Krankheit    gestorben    wären,    weshalb    man    ihnen 
zubereiteten  Klee  (Luzerne?)  gegeben  habe.  Erst  die  Türken 
scheinen  Gemüse  gebaut  zu  haben.     Die  seßhafte,  kulturell 
hochstehende  Bevölkerung  ist  offenbar  Meister  gewesen  in 
der    sorgsamen    Wasserwirtschaft.      Kanalbewässerung    und 
Stauwerke  waren  schon  in  alter  Zeit  weit  verbreitet.  Stellen- 
weise hatte  man  ganz  bedeutende  Werke,   wie  den  Damm 
bei    Ma'rib,     dem    Hauptorte    der    Sabäer,    der    angeblich 
30  Schleusen  hatte.     Man  kennt   die  Reste  von  27  solcher 
Talsperren.     Unter   den    inneren   Wirren    des    Feudaladels, 
unter  den  Kriegen  mit  Abessiniern  und  Persern,   über  die 
wir  in  einem  früheren  Abschnitt  berichteten,  litt  die  staat- 
liche Gewalt  und  somit  der  Kulturzustand  des  Landes,  die 


'  Nad\  anderer  Angabe  wurde  der  Kaffee  etwa  1450  von  Gemal 
ed-Din  Abu  Abdallah  Mohammed  bin  Said  ed-Dubani,  dem  Qädi  von 
"Aden,  aus  Abessinien  gebracht.  Wieder  andere  sagen,  daß  1430  Sdieid[\ 
'Ali  Saduli  bin  Omar,  der  in  Mocha  angesiedelt  war,  den  Kaffee  damals 
sdion  hatte.  In  Südarabien  trinkt  man  aus  Sparsamkeitsgründen  nur 
eine  Abkodiung  aus  den  Kaffeesdialen  (Qisr),  die  Bohnen  werden 
exportiert. 


—    62    — 

Wasserwerke  wurden  vernachlässigt.  Jener  Damm  von 
Marib  soll  120(?),  447,  539  und  550  (nadi  Glaser  nur 
543)  n.  Chr.  gebrochen  sein,  die  Leute  wanderten  aus,  und 
das  Land  verfiel.  Durch  den  Einfluß  des  Islam  bekam 
das  Beduinenelement  das  Übergewicht  über  die  seßhafte 
Bevölkerung,  und  auch  dadurch  wird  ein  Kulturrückgang 
stattgefunden  haben,  so  daß  allmählich  die  Wüste  Gegenden 
einnahm,  die  früher  blühende  Kulturländer  waren.  So 
sollen  gerade  bei  Ma'rib  riesige  Steinbauten  von  dem 
Damme  und  von  Tempeln  einen  hohen  Kulturzustand  be- 
zeugen in  einer  Gegend,  wo  heute  die  gefährlichsten  Be- 
duinenräuber hausen.  Überall  im  Lande  verstreut  sind 
richtige  Städte  mit  hohen  Häusern  von  einer  ganz  eigen- 
artigen Architektur,^  die  wahrscheinlich  stark  von  Persien 
aus  beeinflußt  ist.  Aus  alter  Zeit  kennt  man  einstweilen 
nur  Inschriften,  viele  tausend  in  sabäischer  und  himja- 
ritischer  Sprache,  in  eigenen  südsemitischen  Schriftzeichen 
verfaßt.  Aber  wirkliche  Ausgrabungen  hat  man  nodi  nicht 
vornehmen  können.  Hier  ist  noch  alles  zu  leisten.  Auf 
Schritt  und  Tritt  sollen  dem  Reisenden  Ruinen  begegnen. 
Der  Jemen-Araber  el-Hamdäni  hat  im  10.  Jahrhundert  eine 
Menge  von  ihnen  aufgezählt,  er  ist  der  eingeborene  Archäo- 
loge von  Südarabien.  Ein  Bild  aber  von  den  kulturellen 
Zusammenhängen  des  Volkes  oder  der  Völker,  die  diese 
Bauten  vollführten,  kann  man  sich,  heute  nocii  nicht  machen. 
Das  ganze  Land,  von  der  Küste  bis  weit  ins  Innere  hin- 
ein, von  Hadramaüt  bis  zum  fernen  Norden  schreit  geradezu 
nach  dem  Spaten  des  gründlich  arbeitenden  Archäologen, 
der  hier  ein  überreiches  Feld  haben  wird.  Alles,  was  er 
dort  leistet,  vom  ersten  Spatensticii  an,  wird  erfolgreich 
sein.  Und  welche  interessanten  und  wichtigen  Probleme 
der  alten  Geschichte  hier  zu  lösen  sind,  ist  schon  weiter 
oben  angedeutet.  San'ä  selbst  (das  alte  'Uzel,  wo  das 
Schloß  Ghomdan  stand),  Marib,  Sabwat  (Sabota  der  Alten, 
die  alte  Hauptstadt  von  Hadramaüt),  vor  allem  auch  Zofär, 
der  frühere  Weihrauchhafen,  sind  die  Punkte,  wo  zum  Bei- 


^  Es  wird  besdirieben,  daß  bei  der  Architektur  in  Jemen  Qips- 
ornamente  eine  große  Rolle  spielen  (wohl  im  Inneren  der  Häuser), 
ein  Art  von  Gipsmosaik,  wie  es  in  Nordafrika  und  Spanien  seit  der  Mitte 
des  7.  Jahrhunderts  so  schön  entwickelt  ist.  Nach  Strzygowski  ist  diese 
Ornamentik  wahrscheinlich  aus  Babylonien  nach  Nordafrika  gelangt. 


—    63    — 

spiel  ein  Erfolg  am  ersten  zu  erreichen  sein  wird.  Wenn 
die  politischen  Verhältnisse  die  Arbeit  dort  gestatten,  dann 
ist  zu  erhoffen,  daß  deutschen  Gelehrten  diese  blühen  wird. 
Über  die  alte  Geschichte  des  Landes  haben  wir  oben 
einige  Angaben  gemacht.  Wir  sahen,  daß  die  Städte  dort 
Zentren  des  Welthandels  waren  für  die  Produkte  des  Landes 
selbst,  Gold,  Weihrauch  und  Myrrhe,  sowie  für  die  Gewürze 
aus  Indien,  und  wie  sich  dort  ein  märchenhafter  Reichtum 
entwici«elte.  Und  damit  einher  gingen  politischer  Einfluß 
und  Handelsbeziehungen  bis  weit  nach  der  Ostküste  von 
Afrika  und  bis  nach  Indien. 

Aber  der  Antagonismus  von  Rom-Abessinien  einerseits 
und  von  Persien  anderseits  sowie  die  inneren  Feudalfehden 
hatten  das  Land  geschwächt,  und  als  um  634  der  Islam 
dort  durch  die  Sendlinge  Mohammeds  eingeführt  wurde, 
kam  als  zerse^endes  Element  noch  dazu  der  Einfluß  von 
Religionsstreitigkeiten  und  das  Überwiegen  des  Nomaden- 
tums,  von  dem  der  Islam  getragen  wurde. 

Martin  Hartmann  hat  („Arabische  Frage"  S.  530  ff.)  die 
frühislamische  Geschichte  von  Jemen  behandelt,  wie  Ibn 
Chaldün  und  'Omärä  sie  aufzeichneten.  Ihm  folgen  wir  im 
nachstehenden  durchweg.  Das  Land  stand  unter  dem  Zeichen 
der  alten  Sippenherrschaft,  die  „Könige"  von  Himjar  be- 
hielten eine  Zeitlang  ihre  Sonderstellung.  Neben  ihnen 
aber  war  ein  Vertreter  des  Chalifen  von  Damaskus  oder 
Baghdad  als  „amil"  anwesend.  Später  wurden  die  ein- 
geborenen Häupter  als  „Imäm"  oder  „Emir"  bezeichnet. 
Bei  dem  Zerfall  des  großen  Chalifenreiches  im  Beginn  des 
9.  Jahrhunderts  machte  sich  auch  der  Statthalter  des  Chalifen 
in  Jemen  in  der  von  ihm  gegründeten  Stadt  Zebtd  un- 
abhängig. Eine  Reihe  von  selbständigen  Dynastien  folgten 
einander.  Bemerkenswert  ist,  daß  alle  diese  Herrscher  ihre 
eigenen  Münzen  prägten,  und  daß  auch  in  mohammeda- 
nischer Zeit  mehrere  weibliche  Herrscher  vorkamen. 

1.  die  Zijadiden  in  Zebtd  (819—1018),  deren  Macht 
sich  über  einen  großen  Teil  von  Jemen  bis  Hadra- 
maüt  und  'Aden  erstreckte.  Der  Stammvater  Ibn  Zijäd 
baute  819  Zebid.  Beim  Zurückgehen  ihrer  Macht  ent- 
standen in  San  ä  und  Ganad  lokale  Herrschaften.  Die 
Qarmaten  zerstörten  904  Zebid,  eroberten  912  Sana. 
Beim  Tode  von  Ibn  Saläma  1011   zerfiel   das  Reich; 


—    64    — 

2.  die  Ja'furiden  (Himjariten)  in  Sana  und  Ganad 
861—956; 

3.  die  Nagahiden  in  Zebid  1021 — 1158,  Nachkommen 
eines  abessinischen  Sklaven  des  legten  zijädisdien 
Majordomus; 

4.  die Sulaihidenin San'a  1 037 — 1 1  Ol  waren Isma'^eliten, 
die  das  ganze  Jemen  und  1063  sogar  Mekka  er- 
oberten. Die  Residenz  wird  1065  von  Sana  nach 
Dulgibla  (südwestlich  von  Ibb,  nördlich  von  Ganad) 
verlegt; 

5.  die  Hamdaniden  in  Sana  1098 — 1174,  die  von  den 
Aijübiden  abgelöst  wurden; 

6.  die  M  a  h d  i  d e n  in  Zebid  1 1 59 — 1 1 74;  sie  waren  Chare- 
giten  und  folgten  in  Zebid  den  Nagahiden; 

7.  dieZurai  iden  in 'Aden  1038— 1174  (Ismä'Tliten,  Fürst 
Az-Züraf  vom  Stamme  läm); 

8.  die  Aijübiden  in  Jemen  1174—1228).  Es  waren 
Selguken,  die  auch  Ägypten  beherrschten. 

Der  bedeutendste  unter  ihnen,  Saladin  (Saläh  ed-dm), 
hatte  schon  1174  Teile  von  Jemen  erobern  lassen.  Etwa 
1215  hatte  der  Aijübide  Masüd  im  Namen  seines  in 
Ägypten  regierenden  Vaters  Kamil  ganz  Jemen  erobert. 
Aber  schon  1228  machte  sich  ein  Heerführer  der  Aijübiden 
namens  Nur  ed-Din  in  Jemen  unabhängig.  Seine  Macht 
erstreckte  sich  bis  nach  Mekka,  wo  er  1240  zeitweise  die 
indirekten  Steuern  abschaffte.  Dieser  Nur  ed-Din  gehörte 
zum  Geschlecht  der 

9.  Rasüliden  in  Jemen  (1229 — 1454),  deren  Stammvater 
Gesandter  (rasül)  des  'abbasidischen  Chalifen  gewesen 
war.  Der  Sohn  jenes  Ahnherrn  war  1222  Statthalter 
von  Mekka  unter  dem  legten  aijübidischen  Sultan  von 
Ägypten  Masüd,  nach  dessen  Tode  1228  die  Herr- 
schaft von  Jemen,  Hadramaüt  und  Mekka  auf  Nur 
ed-Din  'Omar  überging. 

10.  Die  Tähiriden  folgten  dem  vorigen  Hause  von  1446 
an  bis  zur  Eroberung  von  Jemen   durch   die  Mame- 
luken 1507. 
Nun  ist  das  Eigentümliche,  daß  neben  diesen  weltlichen 
Dynastien  in  Jemen  noch  geistliche  herrschten,  Imäme  der 
Rassiden,    die   in   Sa'da   von   893   bis   etwa    1300   saßen. 
Sie  fanden  ihre  Fortse^ung  in  den  Imämen  von  San  ä,  die 


—    65    — 

dort  heute  nodi  eine  große  Rolle  spielen.  Wir  müssen 
deshalb  auf  ihre  Vorgeschichte  mit  einigen  Worten  eingehen. 
Diese  Imäme  leiten  sich  ab  von  Al-Hädt  Jahja,  Enkel  des 
Qäsim  ar-Rassi,  eines  angeblichen  Nachkommen  des  Hasan 
bin  'All  und  zaiditischen  Dissidenten  unter  dem  'Abbäsiden- 
Chalif  en  Ma'mün  (81 3 — 833).  Bekanntlich  hatte  der  Schwieger- 
sohn des  Propheten  Mohammed,  'Ali,  zwei  Söhne,  Hasan 
und  Husain.  Der  Sohn  des  le^teren  war  'Alt  Zain  ul- 
'äbidin,  dessen  einer  Sohn  Zaid  war,  der  740  verstorbene 
Gründer  der  Zaiditensekte.  Da  dieser  nach  der  Ansicht 
seiner  Anhänger  der  fünfte  reciitmäßige  Chalif  in  leiblicher 
Nachfolge  vom  Propheten  war,  nennt  sich  seine  Sekte  auch 
die  „Fünfer"  (Chamsije).  Von  ihm  soll  jener  Al-Hädi  Jahja 
abstammen,  dessen  Nachkomme  der  heute  noch  in  Jemen 
vorhandene  Imäm  Jahja  ist.  Wir  sehen  also,  daß  dieser 
Mann  von  ganz  altem  alidiscfien  Adel  ist  und  zugleich 
das  Oberhaupt  der  schiitischen  Sekte  der  Zaiditen  —  ebenso 
wie  zum  Beispiel  der  vielgenannte  Agha  Chan  das  Ober- 
haupt einer  anderen  schiitischen  Sekte  ist,  der  „Siebener", 
Ismä'iliten  oder  Choga,  die  in  Indien  und  Ostafrika  ihre 
Anhänger  hat. 

Schon  um  739,  also  noch  zu  Lebzeiten  von  Zaid,  sollen 
Anhänger  von  ihm  nach  der  Ostküste  von  Afrika  aus- 
gewandert sein.  Die  Zaiditen  hatten  864  ein  Reich  am 
Kaspischen  Meer,  893  gründen  sie  ein  Imämat  zu  Sa'da 
in  Jemen,  932  kämpfen  die  zaiditischen  Imäme  von  Jemen 
erfolgreich  gegen  die  Qarmaten,  1197  gegen  die  Aijübiden. 

Die  Genealogie  der  späteren  Imäme  sciieint  aber  nicht 
ganz  klar  zu  sein;  jedenfalls  ist  dies  Amt  von  dem  Stamme 
des  Husain  bald  auf  den  des  Hasan  übergegangen.  Das 
ist  nach  der  Ansicht  der  Zaiditen  aud\  statthaft,  da  zwar 
das  Blut  des  Propheten  im  Imäm  vorhanden  sein  muß, 
nicht  aber  eine  direkte  Erbfolge  gefordert  wird.  Vielmehr 
soll  unter  den  Prophetennaciikommen  der  passendste  durch 
Wahl  der  Altesten  des  Volkes  zum  Imäm  ernannt  werden. 
Er  soll  das  Haupt  einer  „ecclesia  militans"  sein,  für  welches 
besondere  Eigenscfiaften  verlangt  werden.  Der  erste  Imäm 
in  Jemen  soll  der  Tradition  nach  —  wie  schon  erwähnt  — 
der  Hasanide  al-Hädi  ila  l-Haqq  Jahjä  gewesen  sein,  der 
901  starb.  Sein  860  verstorbener  Großvater  al-Qäsim  ar- 
rassT  Targumän  ad-dtn  hatte  seinen  Si^  am  Berge  Rass  bei 

Hamburgisdie  Forschungen.    Heftl.  g 


—    66    — 

MedTna,  von  wo  er  fliehen  mußte.  Jedenfalls  soll  jener 
al-Hädt  Jahjä  der  Ahnherr  der  noch  heute  in  Jemen  leben- 
den Imame  sein.  Im  Jahre  893  soll  al-Had!  Jahjä  nach 
Sa'da  gekommen  sein,  wo  er  sich  der  Stadt  bemächtigte, 
bald  aber  wieder  weichen  mußte.  897  konnte  er  nach 
Sa'da  zurüd^kehren  und  eroberte  auch  Nagran.  Bald  hatte 
er  gegen  die  Qarmaten  zu  kämpfen,  ebenso  wie  sein 
zweiter  Sohn  und  Nachfolger  Ahmed  en-Näsir.  Schon  der 
Al-HädT  Jahia  hat  Münzen  mit  seinem  Namen  prägen 
lassen. 

Im  Jahre  901  wurde  auch  Sana  von  dem  Rassiden 
Imam  Al-Hadi  erobert,  jedoch  912  nahmen  die  Qarmaten 
die  Stadt  fort;  956  wurde  sie  durch  den  Rassiden  Imam 
von  Sa'da  al-Muchtar  zurückgewonnen.  In  allen  wechsel- 
vollen Zeiten  während  mehr  als  tausend  Jahren  haben 
die  zaiditischen  Imäme  sich  in  Jemen  gehalten,  gestuft  be- 
sonders durch  die  im  Lande  sehr  stark  verbreiteten  An- 
hänger ihrer  religiösen  Sekte.  Es  handelt  sich  bei  der 
Herrschaft  der  Imäme  also  um  einen  Caesaro-Papismus  im 
kleinen. 

Wir  sahen  oben,  daß  die  selgukischen  Sultane  von 
Ägypten,  die  Aijubiden,  1173  Jemen  durch  Türän  sah  bin- 
Aijub  unterwerfen  ließen,  der  im  folgenden  Jahre  auch 
'Aden  und  Sana  einnahm.  Die  Herrschaft  der  Aijubiden 
wurde  zwar  formell  unter  der  Oberhoheit  der  'Abbäsiden- 
Chalifen  in  Baghdäd  ausgeübt,  tatsächlich  aber  waren  die 
Aijubiden  in  Ägypten  und  somit  auch  in  Jemen  selbständig. 
Im  Jahre  1215  kämpfte  der  Aijübide  el  Masüd,  Sohn  von 
el-Kämil,  mit  Hilfe  kurdischer  und  türkischer  Truppen  in 
Jemen  auch  gegen  den  Rassiden-Imäm  al-Mansür.  Aus 
diesen  Zeiten  datiert  der  Anspruch  von  Ägypten  und  somit 
auch  von  dessen  Rechtsnachfolger,  der  Türkei,  auf  Jemen. 
Der  Heerführer  vom  Aijubiden-Sultan  Mas  üd,  Nur  ed-Din 
'Omar  ibn  Rasül,  machte  sich  1229  von  Ägypten  unabhängig. 
Seine  Nachkommen,  die  Rasüliden,  beherrschten,  wie  wir 
oben  anführten,  Jemen  bis  1454,  bis  ihnen  die  Gewalt 
durch  die  Tähiriden  entrissen  wurde,  die  bis  1517  herrsch- 
ten. Dann  traten  die  Ägypter  die  Herrschaft  wieder  an. 
Der  Mamelukensultan  Qänsüh  al-Ghürt  sandte  1507  eine 
Flotte  unter  Husain  al  Kurdi  nach  dem  Roten  Meere  und 
dem    Indischen   Ozean,    deren   Hauptzweck«   allerdings   war. 


—    67     — 

die   Portugiesen   zu    bekämpfen.     Aber    auch   San'ä   wurde 
damals  bese^t.^ 

Ein  sehr  wichtiger  Teil  des  Handels  von  Ägypten  ging, 
wie   wir   früher   sahen,    nach    dem   Orient   durch   das    Rote 
Meer    und    den    Indischen    Ozean.      Nadidem    nun    Vasco 
da  Gama    1498    Kalikut   beseht   hatte,    mußten    die   Portu- 
giesen, in  ihrer  Absicht,  den  Orienthandel  an  sich  zu  reißen, 
audi  bald  mit  den  Arabern  und  Ägyptern  zusammenstoßen, 
zumal  sie   auch   die  Bekämpfung   der  islamischen  Ungläu- 
bigen   auf    ihre   Fahnen    geschrieben   hatten.     Wir  wissen, 
daß   die  Araber  überall   an  der  indischen  Küste  ihre  Han- 
delsniederlassungen hatten.  Im  Jahre  1502  vernichtete  Vasco 
da   Gama   eine   arabische    Handelsflotte   bei    Kalikut,    1504 
veranlaßte  die  Niederlage  des  Fürsten  Samudrin  von  Malabar 
zahlreiche   arabische  Händler,  Malabar  zu  verlassen.     Ihre 
Flotte  wurde  auf  dem  Wege  nach  Arabien  durch  die  Portu- 
giesen  zerstört.     1509  vernichtete   der  portugiesisdie  Vize- 
könig Francesco  d'Almeida   bei  Diu   in    einer  großen  See- 
schlacht   die    unter    dem    ägyptischen    Admiral   Mir   Husein 
vereinigten    Flotten    der   Indier,    Araber    und    der   Ägypter. 
In  der  Folge  gewannen  die  Portugiesen  1515  Hormüz,  und 
damit  fielen  auch  'Oman,  die  Bahrain-Inseln  und  die  Herr- 
schaft im  Perser  Golf  ihnen  zu.    Die  Unternehmungen  der 
Portugiesen   gegen   die  Länder  am  Roten  Meer  mißlangen 
aber  infolge  des  Widerstandes  der  Türken.    Im  Jahre  1538 
war  der  80  Jahre  alte  Suleiman  Pascha  mit  76  Schiffen  und 
20000  Mann  von  Suez  (Qolzum)  aus  abgesandt.    Die  Stadt 
'Aden  unterwarf  sich  sofort.  Man  fuhr  nach  Gutscherat,  wo  im 
Oktober  Diu  ohne  Erfolg  belagert  wurde.    In  Jemen  sefete 


^  Nadi  Cassels  „Jaman"  S.  237  landeten  die  Streitkräfte  des  ägyp- 
tid\en  Sultans  Qansüh  el-Qhüri  Dezember  1515  an  der  Insel  Kamarän, 
griffen  dann  den  Hafen  „Qadida"  (Hodeida?)  an,  der  zerstört  wurde. 
Der  Gouverneur  von  Lohija  unterwarf  sidi  und  unterstü^te  die  Armee. 
Zebid  wurde  1516  genommen  und  im  folgenden  Jahre  Sana  und  das 
ganze  Land.  Der  le^te  Sultan  von  Jemen  fiel  bei  Sana.  Während 
also  die  Türken  Ägypten  eroberten,  nahm  dieses  Jemen,  und  der  lefete 
Mameluken -Sultan  Tumän  Bey  wurde  auf  Befehl  von  Selim  einige 
Tage  früher  in  Kairo  gehängt,  als  der  Sultan  Jemens  getötet  wurde. 
Die  ägyptisdie  Okkupationsarmee,  zu  der  Tsdherkessen,  Kurden  und 
andere  Asiaten  gehörten,  hatte  auch  tausend  Qewehrträger,  die  von 
Selim  an  Ägypten  geliehen  waren,  um  die  Portugiesen  zu  vertreiben, 
weldie  die  Handelswege  im  Indischen  Ozean  störten. 

5« 


—    68     — 

man  rüdtkehrend  Mustafa  Bey  als  Gouverneur  ein.  Wir 
kommen  darauf  noch  bei  der  Besprechung  von  'Aden  zurück. 
In  dem  Bestreben,  die  Portugiesen  aus  dem  Gebiete  des 
Indischen  Ozeans  zu  vertreiben,  wurden  1585  zwei  türkische 
Galeeren  unter  Mirale  Beque  —  wie  die  Portugiesen  schreiben 
(Emir  el-Beg?)  —  auch  nach  Ostafrika  gesandt,  unter  dem- 
selben Führer,  der  die  Portugiesen  schon  1581  aus  Masqat 
vertrieben  hatte.  Er  eroberte  Mugdischu,  Diu  und  einige 
andere  Orte  und  ging  mit  großer  Beute  im  nächsten  Jahre 
zurück.  Eine  zweite  Expedition  unter  demselben  Führer 
endete  aber  1588  mit  großem  Mißerfolg;  die  Türken  wurden 
vertrieben,  und  Mirale  Beque  gefangen  nach  Lissabon  ge- 
bracht. 

Doch  kehren  wir  wieder  nach  Jemen  zurück.  Wir  folgen 
vor  allem  den  Ausführungen  von  M.  Hartmann,  der  einen 
Ausschnitt  der  Geschichte  von  Jemen  nach  der  Darstellung 
des  türkischen  Majors  Al-Hagg  Ahmed  RasTd  gibt,  eines 
Mannes,  der  die  türkische  Eroberung  von  1871  mitgemacht  hat. 

In  Sana  hatte  1506  der  Imäm  Jahjä  Saraf  ad-din  die 
Zaiditenherrschaft  erneuert,  1517  beherrschte  er  das  ganze 
Land  Jemen,  nachdem  der  ägyptische  Admiral  durch  ein 
Zusammenwirken  mit  dem  Großscherifen  von  Mekka  be- 
seitigt und  seine  Flotte  1516  vor  Gidda  zu  den  Türken 
übergegangen  war.  Infolge  der  Eroberung  von  Ägypten 
durch  die  Türken  war  diesen  die  Herrschaft  über  Mekka 
und  auch  die  Anwartschaft  auf  Jemen  zugefallen.  Die 
Türken  gingen  auc^t  sofort  an  die  Eroberung  von  Jemen 
durch  Vermittlung  des  früheren  ägyptischen  Kommandanten 
dort,  Iskender,  der  1521  durch  einen  'Otmanen  erseht 
wurde.  Die  türkische  Seemacht  war  die  direkte  Fortse^ung 
der  ägyptischen.  Die  türkischen  Paschas,  die  Jemen  er- 
oberten und  verwalteten,  hatten  zu  rechnen  mit  den  Nach- 
kommen des  erwähnten  Imam  Jahjä  Saraf  ad-din,  mit  dem 
Gegen-Imam,  Fürsten  von  Ahnum,  und  endlich  den  Isma'^t- 
liten,  die  einem  „Dä'i"  genannten  Priester  unterstanden.  Die 
ernstesten  Gegner  aber  waren  immer  die  zaiditischen  Imame, 
die  1570  besiegt  wurden.  Nach  der  Einnahme  von  San'ä 
1546  durch  Özdemir  Pascha  blieb  diese  Stadt  der  Hauptort 
der  Türken.  Der  bedeutendste  Gouverneur  war  der  Alba- 
nese  Hasan  Pascha  (1550 — 1604),  welcher  sich  redlich  be- 
mühte, eine  wirkliche  Verwaltung  einzurichten. 


—    69     - 

Unter  dem  Wali  Haidar  Pascha  (1624—1629)  wurde 
San'ä  nach  naehrjähriger  Belagerung  dem  Imam  Mu'aijad 
ihn  Qäsim  übergeben.  Nachdem  noch  kurze  Zeit  die  tür- 
kische Herrschaft  durch  den  aus  Ägypten  gesandten  Wali 
Qänsüh  Pasdia  aufrechterhalten  wurde,  mußten  die  Türken 
1635  abziehen.  Jemen  wurde  wieder  von  den  Imämen 
beherrscht,  zuerst  unter  denen  aus  dem  Hause  Qäsim  bis 
1676.  Dann  folgten  Wirren  unter  versdiiedenen  Gruppen 
der  Imämfamilie  untereinander  und  unter  Prätendenten 
aus  anderen  Kreisen.  So  hatte  sich  seit  1728  der  Sultan 
von  Lahedj  (Lahg)  bei  'Aden  unabhängig  gemacht,  ebenso 
die  Scherifen  von  Abu  'Aris,  die  nach  Abschüttlung  des 
Joches  der  Wahhäbiten  die  Imamstelle  in  San  ä  einnahmen, 
nachdem  Scherif  Hamüd  die  Wahhäbitenarmee  in  'Astr  ge- 
schlagen und  ihren  Führer  Abu  Nokta  (Noqta?)  getötet  hatte. 
Eine  Liste  der  Imäme  von  1630  bis  1849  ist  von  Playfair 
(S.  178)  gegeben,  ebenso  die  der  Sultane  von  Lahg  (S.  179) 
von  1728—1849.  1834  löste  sich  die  Imämherrschaft  in 
lauter  kleine  Dynastien  auf.  Unruhen  in  'AsTr,  an  denen 
der  Wali  von  Mekka,  Mohammed 'Alt,  genannt  Türkge  bilmez, 
beteiligt  war,  gaben  dem  Vizekönig  von  Ägypten,  Mehmed 
'Alt,  Veranlassung  zum  Einschreiten. 

Der  Emir  von  'Astr  hatte  Modiä  genommen  und  den 
Handel  dort  vernichtet.  Von  1824—1827  führten  die  Türken 
bzw.  Ägypter  nach  Zwemer  sechs  vergebliche  Feldzüge  gegen 
'Asir;  1833  wurde  der  Versuch  wiederholt.  Am  21.  August 
1834  waren  die  Ägypter  siegreich,  mußten  sich  aber  vor 
den  Arabern  im  September  wieder  zurückziehen;  1836  wurde 
nochmals  der  Versuch  zur  Eroberung  von  'Asir  gemacht, 
aber  mit  vollem  Mißerfolg.  Von  der  Zeit  an  blieb  'Asir 
so  gut  wie  selbständig,  wenn  es  auch  als  türkisches  Gebiet 
auf  den  Karten  angegeben  v/urde. 

Weiter  im  Süden  hatte  man  mehr  Erfolg.  Mehmed  'Alt 
sandte  Truppen  zu  Lande  und  zu  Wasser,  Lohtja  und 
Hodeida  wurden  beseht,  die  Tihäma  und  Mochä  (1833), 
Ta'izz  (1837)  erobert,  so  daß  die  Ägypter  Jemen  von  1835 
bis  1840  ziemlich  fest  in  Verwaltung  hatten. 

Nach  dem  großen  Umschwung  in  Ägypten  war  es  aber 
auch  in  Jemen  mit  der  Herrschaft  der  Ägypter  aus,  von  wo 
man  sich  so  gut  wie  ganz  zurüci«zog.  Der  Sultan  von 
Konstantinopel  beabsichtigte   das  Land   für  sich   in    direkte 


—     70     — 

Verwaltung  zu  nehmen,  konnte  aber  einstweilen  zur  Wah- 
rung des  äußeren  Scheins  nur  einen  türkischen  Kommissar 
senden,  Esref  Bey,  der  die  Verwaltung  der  Provinz  in  die 
Hände  des  Scherifs  Husein  ihn  'Ali  von  Abu  ArTs  legte, 
der  sich  in  Mochä  behauptete,  während  Hodeida  dem  Sultan 
von  'Asir  in  die  Hände  gefallen  war.  Husein  sollte  das 
Land  für  Rechnung  der  Türkei  verwalten.  Dieser  Sdierif, 
der  nur  im  Küstenland  der  Tihama  etwas  Einfluß  hatte, 
war  im  Streite  mit  dem  Imäm  in  San  ä.  Qubrusli  Tewfiq 
Pascha,  der  zu  der  Zeit  Gehilfe  des  Großscherifen  von 
Mekka,  Mohammed  ihn  'Aün,  war,  empfahl  der  Pforte  die 
Wiedereroberung  von  Jemen.  Der  Sultan  Abd  ul-Megid 
(1839 — 1861)  ging  auf  den  Plan  ein.  Der  genannte  Sdierif 
Husein  wurde  mit  der  Eroberung  beauftragt,  zu  welchem 
Zwed^  ihm  4 — 5000  Mann  Truppen  zur  Verfügung  gestellt 
■wurden,  die  1849  zusammen  mit  dem  genannten  Tewfiq 
Pascha  in  Hodeida  ankamen.  Der  den  Türken  freundlich- 
gesinnte Imam  Mohammed  Jahja,  der  die  Macht  der  Türken 
überschatte,  riet  dem  vertrauensseligen  Tewfiq  zum  Angriff 
auf  Sana,  das  am  24.  Juli  1849  erreicht  wurde.  Aber  der 
größte  Teil  der  Truppen  wurde  am  folgenden  Morgen 
niedergemacht,  und  der  Pascha  mußte  froh  sein,  mit  dem 
Rest  seiner  Macht  losgelassen  zu  werden.  Von  Hodeida 
aus  aber  konnte  Tewfiq  doch  kleine  Gebiete  von  Jemen 
unterwerfen. 

In  der  Folge  wurden  nun  eine  Anzahl  von  türkischen 
Gouverneuren  ernannt,  teils  mit  dem  Titel  Wäli,  teils  als 
Mutes'arif.  Aber  die  Türken  hatten  nur  Teile  der  Tihama 
und  einige  Punkte  am  Abhang  des  Gebirges  inne.  Trotj- 
dem  wurde  Jemen  seit  1849  amtlich  als  türkisches  Wilajet 
aufgeführt.  In  der  Theorie  war  Jemen  wie  alle  Länder 
Arabiens  eine  Provinz  des  Sultans  der  Türken  als  Inhaber 
des  Chalifats  und  auch  als  Rechtsnachfolger  der  Ägypter 
geblieben.  Die  Türkei  hat  niemals  formell  darauf  ver- 
zichtet, auch  wenn  sie  zeitweilig  dort  keine  Macht  ausüben 
konnte,  ebenso  wie  die  katholische  Kirche  in  der  Theorie  nie 
auf  Gebiete  verzichten  wird,  die  jemals  von  ihr  beherrscht 
wurden. 

Die  Eröffnung  des  Suezkanals  gab  den  Anstoß  zu  neuer 
aktiver  Betätigung  der  Türkei,  nicht  nur  in  Mekka,  wie  wir 
oben  sahen,   sondern   auch   in  Jemen.     Nachdem  der  Walt 


—     71     — 

Halebli  'Alt  Pasdia  im  November  1870  den  gefährlichen 
Emir  von  'AsTr,  Mohammed  ihn  'A'id,  besiegt  hatte,  schlug 
er  der  Pforte  die  Unterwerfung  von  ganz  'Asir  vor.  Eine 
Division  wurde  unter  dem  Befehl  von  Feriq  (Mehmed) 
Redif  Pascha  mit  dem  Brigadegeneral  (Ahmed)  Muditär 
Pascha^  als  Qeneralsstabsdhef  gebildet.  Im  Dezember  1870 
ging  Muchtar  mit  dem  ersten  Trupp  ab,  und  bald  folgte 
Redif  mit  der  Haupttruppe.  Zu  ihnen  stieß  in  Ghunfude 
der  Brigadegeneral  Hasan  Pascha  aus  Gidda.  Man  beschloß, 
zuerst  'AsTr  von  Ghunfude  aus  zu  erobern,  ein  Plan,  der 
verfehlt  war,  da  dies  Land  noch  größere  Sdiwierigkeit  als 
Jemen  bot.  Man  beseite  zuerst  Muhäjil  als  Etappe,  von 
wo  man  im  März  1870  aufbrach. ^  Ende  März  wurde  Sughä 
erobert,  ebenso  Ebhä,  das  später  der  Siö  der  Verwaltung 
des  Mutes'arifs  wurde.  Raida,  die  Hauptfeste  des  Emir, 
ergab  sich  am  20.  April.  Am  1.  August  1870  übertrug  der 
erkrankte  Redif  Pascha  den  Oberbefehl  an  Muditar.  Die 
Türken  sahen  troö  ihrer  Erfolge  aber  bald  die  große 
Schwierigkeit  ein,  dies  Land  zu  beherrschen,  in  dem  sie 
überall  nur  Mißtrauen  fanden.  Die  Araber  griffen  nach 
dem  ersten  Schred«  die  Türken  wieder  an.  Muchtar  Pascha, 
in  dem  Bestreben,  nun  auch  Jemen  zu  erobern,  ging  nach 
Gabana  und  Hodeida,  wo  neu  angekommene  Truppen  erst 
der  ausgebrochenen  Cholera  wegen  eine  lange  Quarantäne 
durchmachen  mußten.  In  der  Wartezeit  wurde  der  Feld- 
zugsplan entworfen.  Am  16.  März  1871  marschierten  fünf 
Bataillone  gegen  San  ä,  das  Ende  April  mit  20000(?)  Mann 
genommen  wurde.  Der  Imäm  Muzaffer  ed-Din  wurde 
vertrieben.  Gepeinigt  durch  die  inneren  Unruhen,  begrüßten 
die  Bewohner  von  San'^a  die  Türken  als  Befreier.  Eine  Reihe 
von  weiteren  festen  Punkten  wurde  beseht.  Die  Verbindung 
mit  der  Türkei  wurde  über  'Aden  geleitet.  Sehr  viel  Schwie- 
rigkeit   machte    die   Eroberung    der  Feste   von    Kaukaban.^ 

^  Der  Eroberer  von  Jemen,  Ahmed  Muchtar  Pascha,  war  später 
Qroßwesir  in  Konsfantinopel.  Sein  Sohn  war  türkischer  Botschafter 
in  Berlin. 

2  Von  hier  ab  geben  die  Verfasser  die  Zeiten  nach  dem  türkischen 
Finanzjahr,  so  daß  eine  Verschiebung  der  Daten  eintritt. 

^  Im  Jahre  1873  etwa  muß  auch  unser  Dr.  Emin  Pascha  (Eduard 
Schnitjer)  als  türkischer  Militärarzt  in  Jemen  tätig  gewesen  sein,  wahr- 
scheinlich war  er  bei  der  Eroberung  von  Kaukaban  zugegen.  Leider 
läßt  sich  nichts  Genaues  darüber  feststellen. 


—    72    — 

Nach  leidlicher  Eroberung  des  ganzen  Landes  und  Einrich- 
tung einer  Zivilverwaltung  wurde  Muchtär  Pascha  1873  als 
Minister  der  Öffentlichen  Arbeiten  nach  Konstantinopel  be- 
rufen und  Ahmed  Aijüb  zum  WälT  von  Jemen  und  zugleich 
Kommandanten  (MusTr)  des  VII.  Armeekorps,  das  dort  sta- 
tioniert war,  ernannt. 

Die  Eroberung  des  Landes  gegen  Süden  war  begrenzt 
durch  die  Interessensphäre  von  'Aden,  das  die  Engländer 
seit  1839  beseht  hatten.  Bei  der  Annäherung  der  türkischen 
Truppen  sandten  die  Engländer  Soldaten  nach  Lahg  (Lahedj), 
dessen  Sultan  einen  Vertrag  mit  England  geschlossen  hatte, 
und  infolge  von  englischen  Vorstellungen  in  Konstantinopel 
mußten  die  Türken  sich  im  Dezember  1873  von  dort 
zurückziehen.  1875  machten  die  südlichen  Stämme  von 
Jemen  einen  Aufstand  gegen  die  Türken,  der  aber  bald 
niedergeworfen  wurde. 

Der  Imäm  wurde,  wie  erwähnt,  bei  der  Eroberung  ab- 
gese^t,  man  ließ  ihm  aber  seine  religiöse  Oberhoheit  über 
die  Zaiditen.  Muzaffer  ed-Din  hielt  seine  Verpflichtungen 
auch  treu;  sein  Sohn  Ahmed  ed-Din  aber  trat  wieder  gegen 
die  Türken  auf,  ebenso  wie  dessen  Sohn,  der  heutige  Imäm 
Jahjä  Hamd  ed-Din,  von  dem  wir  später  zu  reden  haben 
werden. 

Die  Türken  richteten  in  Jemen  eine  Zivilverwaltung  ein, 
das  Land  wurde  in  Distrikte  eingeteilt.  In  San'a  wurden 
Kasernen  errichtet,  der  Handel  belebte  sich,  Militärstraßen 
wurden  gebaut.  Die  Landbevölkerung  aber  war  recht  un- 
zufrieden, besonders  über  das  System  der  türkischen  Be- 
steuerung. Dies  ist  ja  überhaupt  der  wunde  Punkt  der 
türkischen  Verwaltung,  vor  allem  unter  der  „alten"  Regie- 
rung. Alles  wurde  besteuert.  Wie  überall  in  der  Türkei, 
so  ward  auch  dort  die  Hauptsteuer  vom  Ertrag  des  Bodens 
genommen,  und  zwar  in  natura,  die  Ernte  durfte  nicht  vom 
Felde  genommen  werden,  bis  nicht  eine  Kommission  sie 
abgeschält  hatte,  ein  Verfahren,  das  bei  der  schlechten 
Verwaltung  immer  Anlaß  zu  Erpressungen  gab.  In  den 
Häfen  wurden  hohe  Zölle  erhoben  —  während  das  eng- 
lische 'Aden  seit  1850  Freihafen  war.  Es  ist  bekannt,  daß 
Jemen  als  politischer  Verbannungsort  galt,  daß  die  Beamten, 
die  man  dorthin  sandte,  nicht  die  besten  waren.  Dazu  kam, 
daß  sie  ihre  Amter  meist  hatten  erkaufen  müssen,  und  daß 


—     73     — 

sie  demnach  das  Land  ausbeuten  mußten,  um  wieder  zu 
ihrem  Gelde  zu  kommen.  So  glimmte  die  Unzufrieden- 
[\eit  unter  der  Asche  und  brach  bei  jeder  Gelegenheit  aus. 
Und  bei  diesen  Unruhen  schloß  sich  der  größte  Teil  des 
Landes  immer  an  den  Imäm  an,  denn  ein  Hauptteil  der 
Bevölkerung  besteht  aus  Zaiditen,  die  ihrem  Oberhaupte 
folgen.^  Streitigkeiten  unter  den  Stämmen,  von  denen 
einige  sich  durch  die  Türken  benachteiligt  fühlten,  schlechte 
Verwaltung  seitens  der  Behörden,  die  meistens  die  ara- 
bische Sprache  des  Landes  nicht  verstanden  und  dauernd 
wechselten,  die  religiösen  Gegensä^e  zwischen  den  sun- 
nitischen Türken,  die  nach  hanefitischem  Recht  urteilten, 
und  den  Zaiditen,  die  im  Imam  ihren  angestammten  Herrn 
sahen,  das  waren  bei  all  den  Aufständen  die  vielen  Ur- 
sachen. 

Im  Sommer  1892  wurde  eine  Abteilung  von  400  Sol- 
daten, die  in  der  Nähe  von  Hodeida  Steuern  eintreiben 
sollten,  von  dem  Stamme  der  Beni  Merwan  überfallen 
und  niedergemacht.  Das  gab  den  Anstoß  zu  einem  all- 
gemeinen Aufstand,  zu  dessen  Leitung  der  Imäm  Ahmed 
ed-Din  wohl  gegen  seinen  Willen  gezwungen  wurde.  Die 
Türken  hatten  15000  Soldaten  im  Lande,  die  zwar  schlecht 
ausgerüstet  waren,  die  aber  doch  heldenhaft  fochten.  Der 
Imäm  entschlüpfte  aus  Sana,  und  die  Stadt  wurde  von 
zahllosen  Arabern  belagert.  Andere  Orte,  wie  Menacha, 
Gible,  Taizz  und  Jerim,  fielen  dem  Imäm  zu.  Das  ganze 
Land,  mit  Ausnahme  von  Sana,  Hodeida  und  zwei  kleinen 
Plänen  im  Norden,  war  in  Händen  der  Rebellen.  Auf 
telegraphische  Hilferufe  kam  eine  Expedition  unter  Faizi 
Pascha,  dem  früheren  Gouverneur  von  Mekka,  in  Hodeida 
an,  die  Menacha  bald  im  Sturm  nahm.  Nach  erbitterten 
Kämpfen  in  den  Pässen  wurde  auch  Sana  entse^t,  wo  nach 
Angabe  von  Zwemer  unter  Kriegsrecht  an  den  Aufstän- 
dischen böse  Rache  genommen  wurde.  Ende  Januar  1893 
waren  alle  Städte  wieder  erobert  und  die  Hauptstraße  ge- 
öffnet.    Aber  der  Guerillakrieg  dauerte  fort. 

So  war  1895/96  ein  Aufstand  im  Norden  unter  dem 
Imäm;  ganz  'AsTr  scheint  damals  in  den  Händen  desselben 

*  Die  Leute  in  'Asir  sind  meist  Sunniten,  ebenso  wie  der  Stamm 
der  Zaranik  südöstlich  von  Hodeida.  Aber  auch  isma  ilitische  Stämme 
gibt  es,  die  unter  einem  „Walt"  stehen,  z.  B.  im  Qebel  Haräz. 


-     74    — 

gewesen  zu  sein,  der  seinen  Sit}  in  Chamr  hatte.    1897/98 
waren  auch  in  Jemen  selbst  bedeutende  Unruhen.^ 

Die  Einteilung  des  Landes  war  Ende  des  vorigen  Jahr- 
hunderts folgende:  Jemen  und  'AsTr  bildeten  zusammen 
ein  Vilajet,  das  in  vier  Mutes'^arifate  eingeteilt  war.  Von 
diesen  hatte  Ta'izz  fünf  Qaza's  (arabisch  Qadä,  Bezirke), 
San'ä  deren  acht,  el-Ebhä  (Abha,  Ibha  in  'AsTr)  deren  fünf 
und  Hodeida  adit.  Die  gesamte  Bevölkerung  wurde  auf 
vier  Millionen  —  allerdings  wohl  redit  unzuverlässig  —  ge- 
schäht. An  Truppen  waren  vorhanden  das  VII.  Armeekorps, 
das  seine  Rekruten  aus  Syrien  und  Mesopotamien  bezog. 
Beim  Ausbrudi  des  Aufstandes,  auf  den  wir  gleich  zu 
sprechen  kommen,  sollen  32  Linien -Infanterie -Bataillone 
vorhanden  gewesen  sein,  dazu  2  Bat.  Jäger,  2  Esk.  Kaval- 
lerie, 1  Regt.  Feldartillerie,  1  Bat.  Fußartillerie  mit  18  Ge- 
schü^en,  1  Bat.  Bergartillerie  mit  24  Geschü^en,  1  Pionier- 
Kompagnie,  zusammen  12000  Mann,  in  verschiedene  Gar- 
nisonen verteilt.  Die  stärkste  Garnison,  Sana,  zählte  3000 
bis  4000  Mann.  Reserven  waren  nidit  verfügbar,  wohl  aber 
ein  Regiment  Gendarmerie,  ein  Sanitätskorps  und  einige 
Spezialtruppen.  Die  Soldaten  waren,  wie  überall  in  der 
Türkei,  vorzügliche  Krieger,  die  Führung  aber  nicht  immer 
einwandsfrei,  weil  nur  zu  oft  die  leitenden  Stellen  von 
Leuten  eingenommen  waren,  die  sie  irgendwelchen  persön- 
lichen Verbindungen,  nicht  ihrer  Tüchtigkeit  verdankten, 
oder  die  sie  gar  erkauft  hatten.  Die  Soldaten  waren  schlecht 
gekleidet  und  mangelhaft  verpflegt.  Sold  bekamen  sie 
ebensowenig  wie  die  Beamten  ihr  Gehalt.  Der  ganze  Ver- 
proviantierungsdienst  war  sehr  schlecht  organisiert,  das 
Sanitätswesen  recht  mangelhaft.  Das  Land  selbst  war  durch 
das  Steuersystem  der  Türkei  und  die  Art,  wie  die  Abgaben 
erhoben  wurden,  ausgesogen.  Die  Rechtspflege  ließ  zu 
wünschen  übrig.  Die  Türken  versuchten  nach  alter  Weise 
Ruhe    zu    halten,    indem    sie    durch    Geschenke    und    Ver- 

^  Aus  Anlaß  irgendweldier  Seeräuberei  haben  etwa  1902  die  Ita- 
liener den  Ort  Middi  bombardiert  und  vor  Hodeida  demonstriert.  Bei 
den  Verhandlungen  hat  die  Türkei  Italien  das  Redit  zuerkannt,  die 
unter  italienischer  Flagge  im  Roten  Meer  fahrenden  eingeborenen 
Fahrzeuge  unter  sein  Protektorat  zu  nehmen.  Bei  dieser  Gelegenheit 
soll  England  die  Absicht  gehabt  haben,  Hodeida  zu  annektieren.  — 
Nähere  Angaben  habe  ich  über  diese  von  De  la  Tour  erzählten  Be- 
gebenheiten nicht  finden  können. 


—     75    — 

sprediungen  die  Parteien  gegeneinander  ausspielten.  Durdi 
die  ewigen  Unruhen  hatte  der  Wohlstand  sehr  gelitten,  die 
Bevölkerung  war  verelendet.  Die  Ausfuhr  hatte  sich  ver- 
ringert, ging  überdies  fast  ganz  über  den  Freihafen  'Aden, 
also  über  englisches  Gebiet.  Seit  Jahrhunderten  an  das 
geistige  Oberhaupt,  den  Imäm,  gewöhnt  und  die  Türken  als 
Fremdherren  ansehend,  sdKlossen  sich  viele  der  Einwohner 
wieder  von  neuem  an  ihren  Imäm  an,  der  in  Chamr,  etwa 
100  km  nördlidi  von  San'ä,  in  'AsTr  wohnte.  Wäre  das 
ganze  Land  einig  gewesen  unter  einem  Führer,  dann  wäre 
es  um  die  Herrchaft  der  Türken  geschehen  gewesen,  sobald 
ein  Aufstand  ausbrach.  Aber  entsprechend  dem  arabischen 
Charakter  war  das  Land  in  viele  Interessengruppen  ge- 
spalten. Die  innere  Lage  aber  war  so,  daß  es  nur  eines 
Anstoßes  bedurfte,  um  zu  einer  schweren  Erhebung  zu 
führen. 

Im  Jahre  1903  wurde  der  Gouverneur  von  AsTr  er- 
mordet.^ Wegen  einer  Mißernte  von  zwei  Jahren  war  man 
nicht  imstande  gewesen,  die  Steuern  zu  bezahlen.  Ein  Jahr 
Aufschub,  das  gewährt  wurde,  nu^te  nichts,  da  wieder  die 
Regen  ausblieben.  Dazu  kam,  daß  Proviant  für  die  Truppen 
requiriert  wurde,  den  man  auf  Anordnung  des  Kriegs- 
ministers Rizä  Pascha  nicht  aus  Konstantinopel  senden 
wollte,  sondern  der  aus  Sparsamkeitsgründen  im  Lande 
beschafft  werden  sollte.  So  mußten  die  Bewohner  die 
Lebensmittel  abgeben,  die  nicht  einmal  für  sie  selbst  aus- 
reichten. Dazu  kamen  Zwangsmaßregeln  des  Korpskom- 
mandanten, des  Tscherkessen  'Abdallah  Pascha.  Der  da- 
malige Imäm  Hamd  ed-Din  glaubte  die  Gelegenheit  zum 
Aufstand  gekommen,  doch  hinderte  ihn  sein  Tod  an  der 
Ausführung.  Sein  Sohn  Imäm  Mahmud  Jahjä  ibn  Hamd 
ed-Din,   der   1904   zur  Herrschaft  gelangte   und   den  Titel 


^  Die  Schilderung  des  Aufstandes  von  1905  beruht  auf  folgenden 
Darstellungen:  1.  L.  Bouvat,  La  revolte  du  Jemen  (Rev.  du  monde 
musulman.  1908.  IV,  S.91),  wo  ein  arabischer  Bericht  mitgeteilt  wird: 
Les  evenements  infernaux  entre  les  revoltes  jemenites  et  les  troupes 
ottomanes  ou  prise  de  Sana  du  Yemen  par  l'imam  surnomme  Emir 
du  Croyants   de  son   nom  YaRja   Al-Mansoür  al-Moutawakkiral   alläh. 

2.  Eine  Seite  türkischer  Kriegsgeschichte.    Kämpfe  in  Jemen  gegen  den 
Imam.   1905.     „Kölnische  Zeitung"  1910  (Nr.  1025  vom  23.  Sept.  1910). 

3.  M.  Hartmann,  Die  Arabische  Frage  (Leipzig  1909),  S.  582.  —  M.  Hart- 
mann in:  Der  Islam  1907  („Mitt.  d.  Orient.  Seminars",  1908.    II.  Abt.). 


—     76     — 

„Beherrscher  der  Gläubigen"  sowie  „el-Mansur*  (der  Sieg- 
reidie)  angenommen  hatte,  stellte  sidi  an  die  Spi^e  der 
Mißvergnügten.  Er  erklärte  den  Heiligen  Krieg  gegen  die 
Türken;  eine  neue  Requisition  gab  den  Anstoß  dazu.  Der 
Militärkommandant 'Abdallah  Pascha  telegraphierte  um  Hilfe 
nadi  Konstantinopel,  besonders  weil  er  auch  auf  seine  Sol- 
daten sich  nicht  glaubte  verlassen  zu  können,  von  denen 
die  meisten  lange  über  ihre  Dienstzeit  in  Jemen  und  schlecht 
verpflegt  waren.  Die  Aufständischen,  die  unter  der  Führung 
eines  Emir  namens  al-Moqaddami  standen,  erhielten  einen 
monatlidKen  Sold  von  je  60  Frank  und  waren  reidilich 
mit  Gras-Gewehren  ausgerüstet.  —  Es  ist  höchst  wahr- 
scheinlich, daß  das  Geld,  welches  die  Aufrührer  zur  Ver- 
fügung hatten,  vielleicht  auch  ein  Teil  der  Gewehre,  aus 
englischer  oder  französischer  Quelle  kamen.  —  Am  5.  des 
Monats  Ramadan  war  San  ä  völlig  eingeschlossen,  ehe  die 
Verstärkungen  ankommen  konnten.  In  der  Stadt  herrsdite 
Hungersnot,  man  ließ  die  Maultiere,  Esel  und  zulegt  auch 
die  Hunde  zum  Essen  schlachten.  Dysenterie  bradi  aus, 
täglich  sollen  daran  dreißig  Personen  und  fernere  sechzig 
an  Gewalttaten  zugrunde  gegangen  sein.  Ghalib  Pascha 
kam  von  Medtna  über  Hodeida  zur  Hilfe;  er  konnte  San'ä 
mit  drei  Bataillonen  entsefeen,  kam  aber  ohne  Lebensmittel, 
so  daß  die  Hungersnot  sich  noch  vergrößerte.  Bei  einem 
Angriff  auf  ein  Haus,  das  die  Stadt  beherrschte,  wurden 
die  Aufständischen  durch  Ghalib  Pascha  und  Tewfiq  Pascha 
an  der  Spi^e  des  4,  Infanterieregiments  und  eines  Batail- 
lons Jäger  zunächst  zurückgeworfen.  Drei  Tage  schlug  man 
sich  außerhalb  der  Stadt,  wobei  die  Verteidiger  auf  ein 
Viertel  ihrer  Zahl  zusammenschmolzen.  Nadi  Erschöpfung 
der  Munitionen  mußten  die  Türken  in  die  Stadt  zurück, 
wo  die  Lage  unerträglich  geworden  war.  Einige  Truppen 
ergaben  sich,  wobei  den  Feinden  22  Berggeschü^e,  5  Be- 
lagerungsgeschüöe  und  1800  Martini-Gewehre  in  die  Hände 
fielen.  Im  März  1905  mußte  auf  Befehl  aus  Konstan- 
tinopel der  zum  Kommandeur  im  Jemen  ernannte  Mar- 
schall Riza  Pascha  mit  20  V2  Bataillonen  (16  Bat.  syrische 
Redifs,  16  V2  Bat.  anatolische  Nizams  vom  VII.  Korps)  und 
Artillerie  sich  auf  San'a  in  Marsch  sefeen,  dessen  Garnison 
aus  vier  Nizam-Bataillonen  des  VII.  Korps  und  vier  der 
Higäz-Division   unter  'Arif  Pascha  bestand.     Die  zu   Hilfe 


—     77     — 

kommenden  Truppen  wurden  am  1.  und  2.  April  geschlagen. 
Rizä  Pasdia,  der  außer  der  Artillerie  nodi  zwölf  Bataillone 
zur  Verfügung  hatte,  ging  nach  diesen  Kämpfen  nadK  dem 
Orte  Beit  el-Mahdi,  wo  ihm  treugebliebene  Leute  vom  Stamme 
Jam  (Gam?)  Träger  stellten.  Mit  ihrer  Hilfe  erreichte  er 
Suq  el-Chamis,  wo  er  eine  Abteilung  ließ.  Nach  einem 
neuen  Gefecht  gelangten  seine  erschöpften  Truppen  nach 
Bughan.  Ein  großer  Teil  des  Trains  ging  verloren.  Eine 
Reihe  von  Niederlagen  der  Türken  folgte,  unter  denen 
Hunger  und  Krankheit  wüteten.  Der  Gouverneur  und  die 
Offiziere  von  San  ä  hielten  Kriegsrat,  und  da  der  Wider- 
stand aussichtslos  war,  sandte  man  eine  Gesandtschaft  unter 
Führung  des  Sekretärs  vom  Wilajet,  Regeb  Efendi,  zum  Imäm, 
mit  dem  am  13.  (26.?)  April  1905  bei  Qarjet  el-kabile  (al- 
qabile,  al-qabile?)  ein  Vertrag  abgeschlossen  wurde,  den 
außer  genanntem  Regeb  noch  Oberst  Ibrahim  Bey  vom 
Generalstab  und  zwei  andere  Offiziere  unterschrieben.  Man 
übergab  Sana  und  das  umliegende  Gebiet  dem  Imäm;  alle 
türkischen  Soldaten  und  Beamten  mußten  binnen  zwei 
Wochen  aus  diesem  Gebiet  abziehen  und  das  ganze  Kriegs- 
material übergeben,  das  aus  20  (nach  anderem  Bericht  50) 
Geschü^en,  8000  Martini-  und  3000  Mauser-Gewehren  be- 
stand. Die  Türken  behielten  außer  Menächa,  wo  Rizä  Pascha 
blieb,  Ta'izz,  'Jbb,  Mechädir,  Kataba  und  Radä;  also  die 
südlichen  Bezirke,  die  an  den  englischen  Besiö  anstießen. 
Ein  Waffenstillstand  wurde  auf  ein  Jahr  verabredet,  während- 
dessen der  Imäm  beabsichtigte,  mit  dem  Sultan  ein  Über- 
einkommen zu  schließen.  Alle  Archive  wurden  dem  Imäm 
übergeben,  der  für  ihre  Aufbewahrung  sorgen  sollte.  Auch 
das  Hospital  und  das  Eigentum  der  türkischen  Regierung 
wurden  dem  Imäm  überantwortet.  Alle  Reklamationen 
gegen  die  türkische  Verwaltung  oder  Beamte  sollten  in 
Menächa  angebracht  werden,  wo  die  Regierung  eingerichtet 
wurde.  Es  sollten  auch  keine  Verfolgungen  türkischer  Be- 
amten in  Sana  auf  Reklamationen  von  Arabern  statt- 
finden. 

Nach  Schilderung  eines  Kriegsteilnehmers  soll  der  Imäm 
Jahjä  ein  sehr  tatkräftiger  und  hart  arbeitender  Mann  sein, 
der  Einfluß  hat,  und  dem  auch  politisches  Verständnis  nicht 
fehlt.  Er  soll  den  besten  Willen  gehabt  haben,  mit  der 
Türkei  wirklich  zu  einem  Einvernehmen  zu  kommen,  zumal 


—     78     — 

er  sich  durchaus  nicht  auf  alle  Einwohner  von  Jemen,  son- 
dern hauptsächlich  nur  auf  seine  Religionsgenossen  stufen 
konnte.  Seine  Mittel  reiditen  aber  nicht  aus  zur  Durch- 
führung seiner  Ansprüche  gegen  die  Türken  und  zur  Ein- 
richtung einer  straffen  Verwaltung.  Vielmehr  konnte  er 
nicht  hindern,  daß  in  Sana  eine  Regiererei  anfing,  die 
selbst  den  Arabern  die  frühere  türkische  Herrschaft  wün- 
schenswerter sein  ließ. 

Die  Zentralverwaltung  in  Konstantinopel  scheint  den 
Vertrag  vom  April  nicht  gutgeheißen  zu  haben.  Vielmehr 
wurde  beschlossen,  Jemen  zurückzugewinnen.  Alle  verfüg- 
baren Truppen  wurden  zusammengezogen.  Eine  Glanz- 
leistung allerersten  Ranges  war  der  Gewaltmarsch  des  alten 
Marschalls    Ahmed   Faisi    Pascha,    des   Kommandeurs    vom 

VI.  Korps  in  Baghdäd,  mit  einem  Kontingent  quer  durch 
Arabien  von  Negd  in  Innerarabien,  wo  er  sich  gerade  befand, 
nach  Medina;  eine  gewiß  ungeheure  Anstrengung.  Er  war 
am  6.  Mai  zum  Oberkommandierenden  im  Jemen  ernannt 
worden  und  traf  am  6.  Juni  in  Hodeida  ein.  Ende  April 
war  schon  Marschall  Säkir  Pascha  in  Hodeida  angelangt, 
um   die   neu   eintreffenden  Truppen  zu  verteilen    und   das 

VII.  Korps  zu  reorganisieren.  Ende  Juni  war  in  der  Gegend 
Mocha-Ta'izz  Rizä  Pascha  mit  12  Bataillonen  und  6  Ge- 
schüfeen;  in  der  Gegend  Bagll  -  Hajil  -  Hagerije  -  Menacha 
Säkir  Pascha  mit  22  Bataillonen  und  18  Geschü^en;  in  der 
Gegend  Lochia-SeidTje  Jusuf  Pascha  mit  8  Bataillonen  und 
4  Geschüfeen;  in  Hodeida  9  Bataillone,  8  Geschü^e  und 
etwas  Reiterei,  zusammen  51  Bataillone  und  36  Geschü^e.^ 

^  Die  51  Bataillone  gehörten  folgenden  Truppenteilen  an:  II.  Korps 
(Adrianopel),  14.  Redif-Brigade  Isparta  (Anatolien).  27.  Redif-Regin\ent 
Isparta,  4  Bataillone,  28.  Redif-Reg.  Aksehir,  4  Bat.  —  III,  Korps  (Salo- 
niki), kombinierte  Nizam-Brigade  der  K.  Inf.-Div.  Nastitsch,  1/21.  — 
1.  II,  IV/22.  —  1.  IV/23.  —  III,  IV/24  (Arnauten),  8  Bataillone,  36.  Redif- 
Reg.  Berat  (Arnauten),  4  Bat.  —  IV.  Korps  (Ersingian),  27.  Redif-Brig. 
Trapezunt  (Lasen),  53.  Redif-Reg.  Trapezunt,  4.  Bat.;  54.  Redif-Reg. 
Riseh,  4  Bat.  —  V.  Korps  (Damaskus)  1/33.  —  1.  IV/37.  -  1.  IV/38. 
11/39  (syrische  Araber),  8  Bat.  Im  ganzen  36  Bataillone.  Ferner  aus 
den  Resten  der  ursprünglich  32  Bataillone  der  34.  Redif-Brig.  Tripolis- 
Syrien  (syrische  Araber),  67.  Redif-Reg.  Tripolis,  68.  Redif-Reg.  Lata- 
kieh,  36.  Redif-Brig.  Jerusalem,  71.  Redif-Reg.  Jerusalem,  72.  Redif-Reg. 
Jaffa,  das  ganze  VII.  Korps  (Anatolien  und  Syrien).  —  Zusammen 
51  Bataillone.  An  Artillerie  waren  vorhanden:  2.  5.  6/4  Regimenter, 
5.  Geb./5,  5.  und  6.  Geb./6. 


—    79    — 

Außerdem  waren  noch  4  Bataillone  unter  einem  andern  Jusuf 
Pasdia  in  Hagür  (Hägir?)  nördlich  von  Saffr  eingeschlossen, 
die  sich  dort  hielten,  bis  FaizT  Pascha  San  ä  erobert  hatte. 
Die  Streitkräfte  des  Imäm  waren  etwa  15000  Mann  und 
25  Geschüöe.  Die  Fechtweise  der  Araber  bestand  darin, 
feste  Punkte  zu  besehen,  sie  zu  verteidigen  oder  daraus 
hervorzubrechen.  Bewegungen  während  eines  Gefechts  und 
Umgehungen  kannten  sie  nicht. 

Säkir  Pascha  hatte  sein  Hauptquartier  in  Menächa.  Bri- 
gadegeneral 'Izzet  Pascha  war  Generalstabschef.  Große 
Schwierigkeiten  machten  die  Transporte;  Pferde  waren  zum 
Ziehen  der  Geschü^e  nicht  zu  verwenden.  Die  allein  brauch- 
baren Bergkamele  waren  selten.  So  mußten  die  Geschüte 
vielfach  getragen  werden.  Auch  der  Transport  der  Munition 
nahm  viel  Kräfte  in  Anspruch.  Endlich  mußte  man  auch 
Besamungen  zurüciilassen,  so  daß  für  den  Kampf  nur  ein 
Teil  der  Truppen  verfügbar  war. 

Am  15.  Juli  1905  konnte  auf  Grund  eines  Heeresbefehls 
der  Vormarsch  in  drei  Kolonnen  stattfinden:  der  rechte 
Flügel  unter  Brigadegeneral  Rizä  Pascha  mit  7  Bataillonen 
und  6  Geschü^en  von  Ta'izz  über  'Ibb  und  Sinar  auf  Sana; 
die  Mitte  unter  Marschall  Säkir  Pascha  mit  14  Bataillonen 
und  12  Geschüfeen  von  Hagarie  auf  das  feindliche  Haupt- 
lager in  Beit  el-Mahdi;  der  linke  Flügel  unter  Brigade- 
general  Jusuf  Pascha  mit  5  Bataillonen  und  4  Geschü^en 
von  ZeidTje  auf  Sekodrije:  zusammen  also  eine  Macht  von 
28  Bataillonen  und  22  Geschü^en  unter  dem  Oberbefehl 
von  FaizT  Pascha.  Der  Imam  hatte  bei  Beit  el-Mahdt  mit 
5000  Mann  steile  Höhen  in  Verteidigung  gese^t,  die  am 
19.  Juli  genommen  wurden.  Wegen  Mangel  an  Verpflegung 
und  Medikamenten  mußte  die  Verfolgung  aufgegeben  wer- 
den. Man  hatte  zuerst  die  Zufuhren  von  Häjil  aus  zu 
regeln,  eine  Anfuhrstraße  einzurichten  und  kleine  Gefechte 
zu  führen,  bis  man  am  10.  August  bei  Mesaq  die  nötigen 
Vorräte  beisammen  hatte.  Beim  weiteren  Vormarsch  gab 
es  Kämpfe  bei  Süq  el-Chamis  und  Ghamlan  (=  Bett  es- 
Salome)  am  10.  bis  12.  August.  Am  18.  wurde  der  Feind 
bei  Boghan  geworfen.  Am  24.  August  wurde  die  feindliche 
Stellung  bei  Beit-Sa'bän  (=  Bett  el-Mehdi  nach  Imhof)  ge- 
nommen. Unterdessen  war  auch  die  Kolonne  von  Rizä 
Pascha    bis  Simar   und   die   von   Jusuf   Pascha   bis  Tawile 


—     80     — 

gelangt,  so  daß  man  nadi  einigen  Gefechten  am  Abend  des 
31.  August  in  San'ä  einrücken  konnte. 

Der  Imäm  aber  verstand  es,  FaizT  Pasdia  aus  seiner 
Stellung  herauszulocken.  Eine  Reihe  von  Gefechten  verlief 
wieder  unglücklich,  bei  denen  Rizä  Pascha  fiel  und  Jüsuf 
Pascha  verwundet  wurde.  FaizT  Pascha  wurde  von  seiner 
Operationsbasis  abgeschnitten,  seine  Armee  wurde  geschla- 
gen, und  mit  einem  Drittel  seiner  Truppen  konnte  er  vom 
Oktober  1905  bis  Januar  des  nächsten  Jahres  'Amrän  ge- 
winnen. Dank  gesandter  Verstärkungen  gelang  es  ihm 
endlich,  San  ä  zu  gewinnen,  wo  er  wieder  eingeschlossen 
wurde,  aber  ohne  daß  die  Verbindung  mit  Hödeida  ganz 
gestört  wurde.  Schließlich  gelang  es  den  Aufständischen 
jedoch,  Sana  zu  nehmen.  Unter  den  türkischen  Truppen, 
denen  es  an  Sold,  Munition,  Lebensmitteln  und  Transport- 
möglichkeiten fehlte,  brachen  vielfach  Widersefelichkeiten 
aus,  besonders  in  Hodeida. 

Der  Krieg  in  Jemen  hatte  nicht  nur  das  dort  in  Gar- 
nison liegende  VII.  Armeekorps  ganz  aufgebraucht,  sondern 
auch  noch  unter  den  zu  Hilfe  gesandten  Truppen,  arnau- 
tischen  und  lasischen  Regimentern,  sehr  stark  aufgeräumt. 
Man  kann  rechnen,  daß  zwei  Drittel  aller  verwendeten  Leute 
verloren  waren,  die  im  Laufe  des  Feldzuges  die  Stärke 
von  etwa  hundert  Bataillonen  erreicht  hatten.  Wenn  auch 
in  der  Türkei  selbst  ein  Aufstand  in  Mazedonien  drohte, 
man  also  für  europäische  Verwicklungen  die  Truppen  bereit- 
halten mußte  und  den  Verlust  von  fünfzig  Bataillonen  schwer 
empfand,  so  waren  doch  die  arabischen  Zustände  für  das 
Ansehen  der  Türkei  so  wichtig,  daß  man  das  Wagnis  lief, 
diese  große  Kräfteentfaltung  in  Jemen  zu  veranlassen. 
Nachdem  der  Krieg  aber  resultatlos  verlaufen  war,  mußte 
man  wohl  oder  übel  versuchen,  zu  einem  Übereinkommen 
mit  dem  Imäm  Jahjä  zu  gelangen,  wobei  die  Türken  auch 
auf  die  Spaltung  innerhalb  der  Aufständischen  hofften. 

Faizi  Pascha  scheint  bald  abberufen  worden  zu  sein. 
Der  Regierungssiö  der  Türken  war  Menächa,  der  des  Imäm 
San'ä.  Da  offenbar  die  Verhandlungen  im  Lande  ergebnis- 
los waren,  man  sich  auch  wohl  gegenseitig  nicht  traute, 
schickte  man  Gesandtschaften  von  Jemen  nach  Konstantinopel 
und  umgekehrt.  Wieviele  solcher  hin  und  her  gegangen 
sind,  kann  ich  nicht  feststellen.    Jedenfalls  kam  am  28.  Juni 


—     81     — 

1906  eine  Abordnung  von  40  Geistlichen  aus  Jemen  in 
Konstantinopel  an  und  wurde  vom  Sultan  empfangen.  Ferner 
ist,  etwa  um  dieselbe  Zeit,  eine  Kommission  unter  dem 
Divisionskommandeur  Sabit  Pascha  mit  Geschenken  und 
Geld  zum  Imäm  gesandt,  der  die  Autonomie  forderte.  Im 
Februar  1908  sollen  an  Bord  der  „Ismailiah"  Abgesandte 
des  Imäm  unter  Führung  des  Majors  Ahmed  SerkT  Bey  in 
Konstantinopel  angelangt  sein,  während  im  selben  Jahre 
eine  türkisdKe  Mission  nach  Jemen  ging,  von  der  ein  hane- 
fitischer  Qädi  sdxon  in  Mekka  an  der  Cholera  starb.  Diese 
Kommission  soll  den  Jahjä  überhaupt  nicht  zu  sprechen 
bekommen  haben,  der  brieflich  seine  Unabhängigkeit  ver- 
langte. Es  scheint,  daß  auch  Gesandte  aus  Mekka  bei 
dieser  vergeblichen  Mission  mitgewirkt  haben. 

Ende  1907  war  Husein  HilmT  Pascha  von  Jemen  ab- 
berufen. Die  Unordnungen  wucfisen,  und  alle  Missionen, 
die  zwischen  Jemen  und  Konstantinopel  gewechselt  wurden, 
hatten  nicht  den  geringsten  Erfolg.  Der  Imäm  führte  sein 
eigenes  Regiment,  beanspruchte  sogar,  selbst  Münzen  zu 
prägen,  wie  das  seine  Ahnen  getan  hatten. 

In  der  Türkei  hatte  die  Partei  der  Jungtürken  immer 
mehr  an  Ansehen  gewonnen.  Am  24.  Juli  1908  war  die  alte 
Verfassung  von  1876  von  neuem  in  Kraft  gese^t.  Die  hier- 
gegen von  'Abd  ul-Hamid  angezettelte  Verschwörung  miß- 
lang, und  am  27.  April  1909  wurde  in  unblutiger  Revolution 
der  Sultan  von  den  Anhängern  des  „Komitees  für  Einheit 
und  Fortschritt"  abgese^t.  Die  neue  Regierung  war  be- 
sonders angesichts  der  Verhältnisse  in  der  europäischen 
Türkei  geneigt,  die  Verhandlungen  mit  dem  Imäm  von 
Jemen  zu  einem  guten  Ende  zu  führen,  um  Ruhe  zu  be- 
kommen. Auf  Anregung  von  Konstantinopel  sandte  der 
Imäm  drei  seiner  nahen  Verwandten  dorthin,  die  im  Februar 
1909  eintrafen.  Auf  Drängen  der  Abgeordneten  für  den 
Jemen  wurde  vom  Parlament  eine  Kommission  eingesefet, 
die  einen  Entwurf  zu  einem  Vertrage  mit  Jahjä  über  die 
Verwaltungsreformen  aufstellen  sollte.  Der  Entwurf  wurde 
unter  dem  Vorsife  des  früheren  Ministers  des  Inneren, 
Ferid  Bey,  ausgearbeitet;  an  ihm  nahm  auch  der  Abgeord- 
nete und  Redakteur  des  „Tannin",  Husein  Gähid  Bey,  teil, 
hauptsächlich  war  er  aber  das  Werk  des  Großwesirs  Husein 
Hilmt  Pascha,  der  bis  1907  Gouverneur  des  Jemen  gewesen 

Hamburgische  Forschungen.    Heftl.  5 


—     82     — 

war.     Der  Geseftentwurf   beruhte  also  auf  der  Arbeit  von 
Männern,   welche   die  Verhältnisse  des  Landes    und  seiner 
Bewohner  gut  kannten.    Es  wurden,  da  im  Kamnieraussdiuß 
keine  Einigung  erzielt  werden  konnte,  nach  Einholung  des 
Gutachtens   der   Abgeordneten   von   Jemen    und    des  Jahjä 
selbst  noch   einige  Änderungen  gemacht,   so  daß  etwa  fol- 
gende Bedingungen  festgestellt  wurden:  Die  Provinz  Jemen 
wird  in  zwei  selbständige  Wilajets  geteilt,  deren  eines,  der 
gebirgige   Teil    mit  'Amran,    Hage,    Tawila,    Hagir,   Zemar, 
Jerim   und  'Aus,    unter  die    direkte  Verwaltung    des   Imäm 
kommen,  während  der  übrige  Teil  mit  Einschluß  der  Küste 
(Tihama)   unter  einen    neuen  Wali   gestellt  werden   sollte. 
Beide  Wali    führen    die   Verwaltung    selbständig    und    un- 
beschränkt mit  Hilfe  von  Richtern   und   der  einheimischen 
Gendarmerie   nach  den  Vorschriften  des  religiösen  Rechtes 
(Serfa).     Die    Reineinkünfte   beider  Wilajets   sollten   nach 
Konstantinopel  abgeführt  werden.    Beide  Wali  hatten  einen 
jährlichen  Rechenschaftsbericht  über  Einnahmen   und  Aus- 
gaben   an    die    Regierung    zu    erstatten.      Das    militärische 
Hauptquartier  sollte  in  Menächa  sein,  in  Sana  und  in  der 
Tihama  würde  je  eine  Abteilung  zur  Aufrechterhaltung  der 
Ordnung  gelegt,  nur  nach  dem  Si^e  des  Imäm  sollte  kein 
türkisches    Militär    kommen.     Die    Einführung    des    Serfa- 
rechts  für  die  Verwaltung  —  und  nicht  des  türkischen  Qanun 
—  sowie  die  Ernennung  des  Imam  zum  Wali  des  Gebirges 
waren  die  wichtigsten  Bestimmungen.  Nadi  einem  offiziellen 
Communique  vom  Januar  1911    scheint  dann   später  noch 
beschlossen   worden   zu   sein,    das    Land   in   drei  Teile   zu 
trennen,  Tihama,  das  Gebirgsland  und  das  nördliche  'Astr, 
da   die   dortigen   safe'itischen  Sunniten   nicht   der  Autorität 
des  zaiditischen  Imam  unterstellt  werden  könnten.   Der  Ent- 
wurf,  der  die   Billigung  des   in    Frage   kommenden   Parla- 
mentsausschusses   erhalten    hatte,    sollte    Mitte    1909    der 
Kammer  in   geheimer  Si^ung  vorgelegt  werden.     Man   er- 
wartete eine  sehr  erregte  Debatte,  weil  die  Jungtürken,  die 
sich  nun   schon   kräftig  genug   fühlten,  in  ihrem  National- 
gefühl eine  Zentralisation  der  ganzen  Verwaltung  in  Kon- 
stantinopel  sowie   ein    unbedingtes    Übergewicht    des   Tür- 
kischen  haben  wollten,   den   arabischen  Bestrebungen  also 
nicht   nachgeben   wollten.     Da   trat   der   damalige   Minister 
des  Inneren,  Tala'at  Bey,  auf  und  erklärte  vor  dem  Paria- 


—    83    — 

ment,  der  Entwurf  sei  unzweckmäßig  und  nicht  geeignet, 
die  Lage  in  Jemen  zu  regeln.  Er  wurde  deshalb  zurück- 
gezogen. Einerseits  wollte  man  separatistische  Dezentra- 
lisation vermeiden,  man  hatte  das  Ideal,  einen  türkischen 
Nationalstaat  zu  schaffen;  anderseits  aber  gaben  neue  Auf- 
stände in  Jemen  den  Anstoß  oder  Vorwand  zu  diesem 
Umschlag. 

Wahrscheinlich  gehörten  die  meisten  Beamten  in  Jemen 
noch  dem  alten  System  an  und  hatten  wie  früher  die  Ein- 
wohner drangsaliert,  kurzum  die  Stämme  der  Beni-Qais 
und  Beni-SalTl  erhoben  sich  gegen  den  Gouverneur  'Alt 
Pasdia  el-Boäni.  Außerdem  plünderte  die  Bevölkerung 
von  Tamaheg  eine  von  'AsTr  kommende  Karawane,  wobei 
116  Soldaten  fielen.  Auf  diese  Nachrichten  hin  erklärte 
die  Regierung,  zuerst  mit  Waffengewalt  ihr  Ansehen  wieder- 
herzustellen, und  sie  fand  dabei  die  Billigung  der  Kammer. 

Es  ist  erstaunlich,  wie  immer  wieder  die  Aufständischen 
Mittel  und  Kräfte  zum  Kriege  fanden.  Zwar  haben  wir 
gesehen,  daß  ihnen  schon  früher  eine  Menge  von  Hinter- 
lader-Gewehren und  Geschüöen  in  die  Hände  gefallen 
waren;  diese  werden  aber  immer  noch  nicht  genügt  haben, 
um  die  Menge  von  Leuten  zu  bewaffnen;  vor  allem  werden 
sie  geheime  Zufuhren  von  Munition  bekommen  haben. 
Ebenso  erstaunlich  ist  es,  auch  bei  dem  neuen  Aufstand 
wieder  zu  hören,  daß  der  Imäm  seinen  Leuten  je  15  Maria- 
Theresia-Taler  im  Monat  als  Sold  gab.  Zwar  werden  ihm 
die  Einkünfte  großer  Teile  des  Landes  zur  Verfügung  ge- 
standen haben,  vor  allem  der  „Zehnte";  aber  die  Zoll- 
stellen waren  doch  in  den  Händen  der  Türken  geblieben. 
Es  ist  als  sicher  anzunehmen,  wenn  man  auch  keine  bün- 
digen Beweise  dafür  veröffentlicht  hat,  daß  die  Hilfe  von 
auswärts  kam.  Es  ist  bekannt,  daß  die  Engländer  von 
Aden  aus  zahlreiche  Stämme  in  Südarabien  durch  Geld 
an  sich  fesselten.  Von  'Oman  aus  bis  an  die  offiziellen 
Grenzen  von  Jemen  werden  diese  Subventionen  amtlich 
zugegeben.  Es  ist  auch  unzweifelhaft,  daß  den  Engländern 
eine  kräftige  türkische  Provinz  in  Südarabien  sehr  hinder- 
lich sein  mußte,  während  sie  bei  einer  geschwäcfiten  Provinz 
in  gewohnter  Art  im  trüben  fischen  konnten.  Daß  diese 
Ansicht  nicht  nur  bei  uns  herrschte,  mögen  folgende  Äuße- 
rungen lehren. 


—     84     — 

In  einem  Artikel  „La  rivolta  araba  e  le  potenze*  im 
^Corriere  della  Sera"  vom  26.  Dezember  1909  schrieb  der 
Marchese  Benzoni:  „Non  e  un  mistero  per  nessuno,  die 
armi,  munizioni,  approvvigionamenti  per  gli  insorti  sono  per- 
venuti  a  destinazione  con  la  tazita  compiacenza  delle  auto- 
ritä  britanniche  ...  Se  i  turchi  riuscissero  a  impadronirsi 
realmente  e  non  solo  nominalmente  dell'Arabia,  la  posizione 
commerciale  e  politica  della  Granbretagna  sarebbe  grave- 
mente  minacciata."  (Es  ist  für  niemanden  ein  Geheimnis, 
daß  Waffen,  Munition  und  Lebensmittel  für  die  Aufstän- 
dischen an  ihre  Bestimmung  gekommen  sind  mit  der  still- 
schweigenden Zustimmung  der  englisd\en  Behörden  . . . 
Wenn  es  den  Türken  gelänge,  sich  wirklich  und  nicht  nur 
nominell  Arabiens  zu  bemäditigen,  dann  würde  die  wirt- 
schaftliche und  politische  Stellung  von  Großbritannien  schwer 
bedroht  sein.)  Und  weiter:  A.  Baldacci  in  einem  Artikel 
„La  Questione  del  Yemen  e  la  nostra  politica  coloniale" 
im  „Rivista  di  politica  estera  e  coloniale,  Italia  derEstero," 
Rom,  vom  20.  Oktober  1909,  Seite  1816:  „Tutte  le  rivolte 
della  peninsola  araba  sono  percio  State  clandestinamente 
appoggiate  dell'Inghilterra."  Seite  1817:  „Da  Aden  principal- 
mente  gli  inglesi  somministrana  regularomente  armi  e  denaro 
per  il  trionfo  dell'imam  e  per  assicurarsi  un  predominio 
uguale  a  quello  acquistado  pei  sultanati  di  Koveit  e  di  Mas- 
cate."  Und  weiter  Seite  1818:  „11  Yemen,  in  mano  di  una 
potenza  piü  forte  e  piü  aggressiva  della  Turchia,  rappre- 
senterebbe  una  minaccia  constante  per  l'Africa  Orientale 
italiana.  In  mano  nostra,  invece,  oltre  al  resto,  rappresen- 
terebbe  un  mercato  opportunissimo  per  smaltirvi  i  cereali 
deir  Eritrea."  (Alle  Aufstände  in  der  arabisdien  Halbinsel 
sind  deshalb  offenbar  von  England  unterstü^t.  Von  Aden 
besonders  liefern  die  Engländer  regelmäßig  Waffen  und 
Geld  für  den  Triumph  des  Imam,  und  um  sich  eine  Vor- 
herrsdiaft  zu  sichern,  ähnlich  derjenigen,  die  sie  über  die 
Sultanate  von  Koweit  und  Masqat  gewonnen  haben.  Jemen 
in  Händen  einer  Macht,  die  stärker  und  aggressiver  als  die 
Türkei  ist,  würde  eine  dauernde  Drohung  für  das  italie- 
nische Ostafrika  vorstellen.  In  unseren  Händen  aber  würde 
es,  von  anderem  abgesehen,  einen  günstigen  Markt  dar- 
stellen, um  das  Korn  von  Erythräa  aufzunehmen.)  Die 
Italiener    haben    deshalb     audi    zu    jener    Zeit    in    Mocha 


—    85    — 

ein  Generalkonsulat  eingerichtet,  in  einem  Orte,  wo  selbst 
England  nur  einen  einfachen  Konsularagenten  hatte,  und 
italienisdie  Kriegsschiffe  wie  „Volturno"  und  „Arethusa" 
haben  unter  dem  Vorwande,  die  Interessen  italienischer 
Schu^befohlener  zu  wahren,  im  Falle  sie  durch  die  Auf- 
ständischen bedroht  sein  sollten,  die  Küste  von  Mochä 
bis  Ghunfude  dauernd  aufgesucht. 

Gaston  Rouet  schrieb  in  „La  question  duyemen"  („Ques- 
tions  diplomatiques  et  coloniales",  Paris  vom  16.  April  1910, 
Seite  48):  „Les  Anglais,  d'apres  eux,  activeraient  en  sous- 
mains  l'insurrection  yemenite,  dans  l'espoir  de  voir  un 
jour  le  Yemen,  contree  fertile,  tomber  en  leur  pouvoir.  Ce 
serait  par  le  hinterland  d'Aden,  que  les  insurges  se  ravi- 
tailleraient,  et  les  plus  ardents  propagateurs  de  la  rebellion 
seraient  des  emissaires  payes  par  les  autorites  du  protec- 
torat."  —  Der  Verfasser  legt  diese  Äußerung  allerdings 
Deutschland  in  den  Mund  und  behauptet,  die  Engländer  in 
'Aden  hätten  sich  stets  loyal  gegen  die  Türken  erwiesen, 
die  Flüchtlinge  aus  Jemen  sogar  stets  freundlich  aufgenom- 
men; dagegen  hätte  Italien  —  damals  Deutschlands  Ver- 
bündeter —  alles  getan,  Zwietracht  in  Jemen  einzuführen, 
um  dort  das  Erbe  anzutreten.  Die  Deutschen  aber  hätten 
derzeit  aus  Sympathie  für  das  eben  gefallene  Alttürken- 
tum  versucht,  Unruhen  zu  stiften  durch  Emissäre  der  Alt- 
türken, besonders  des  Izzet  Pascha,  des  früheren  Günst- 
lings  von  'Abd  ul-Ham!d.  (Der  Italiener  schiebt  die  Schuld 
also  den  Franzosen  und  dieser  den  Italienern  zu.)  Rouet 
empfiehlt,  bei  diesem  Aufstand  ganz  energisch  gegen  die 
Aufständischen  vorzugehen.  Der  Abfall  der  arabischen  Pro- 
vinzen sei  für  die  Türkei  gefährlich  und  ,1a  tranquillite  de 
l'Europe  est  liee  ä  la  restauration  complete  de  l'empire 
Ottoman.  Le  prestige  que  la  Turquie  a  dans  l'islam  ne  lui 
vient  pas  du  rayonnement  de  la  dignite  khalifale,  mais  de  sa 
puissance  militaire  mise  au  service  du  coran,  Nombre  de 
souverains  musulmans  jouissant  vis-ä-vis  du  Sultan  de  I'in- 
dependance  politique  lui  rendent  hommage  non  comme  au 
successeur  du  prophete,  mais  comme  au  chef  de  la  plus 
forte  fraction  de  l'islam  . . .  Une  Turquie  forte  et  libre  n'est 
eile  pas  un  gage  de  paix,  d'autant  plus  estimable  pour 
nous  autres  Fran^ais  que  nous  esperons  trouver  en  la 
Turquie   la   seule  barriere  efficace  ä  opposer  ä  la  poussee 


—    86    — 

du  Pangermanisme  en  Orient,  et  le  contrepoids  necessaire 
ä  l'influence  allemande  en  Europe?"  —  Frankreich  hoffte 
noch  1910,  daß  Deutschland  nur  in  der  alttürkischen  Partei 
unter  'Abd  ul-Hamid  Einfluß  haben  würde,  es  versudite  mit 
allen  Mitteln,  Deutschland  von  den  Jungtürken  zu  entfernen; 
eine  völlig  falsdie  Rechnung,  denn  die  deutsche  Politik  hat 
sich  nicht  an  eine  Partei  in  der  Türkei  gewandt,  sondern 
an  diesen  Staat  selbst. 

Eine  Pariser  Depesche  vom  27.  August  1909  („Ham- 
burger Fremdenblatt"  vom  29.  August  1909)  besagte  folgen- 
des: „In  Konstantinopel  ist  die  Nadiricht  eingetroffen,  daß 
die  im  Jemengebiet  sich  aufhaltenden  türkischen  Agenten 
britischer  Nationalität  den  Sprengstoff  geliefert  hätten, 
durdx  den  die  jüngste  folgenschwere  Explosion  in  einem 
türkischen  Munitionsdepot  herbeigeführt  wurde.  Jene  bri- 
tischen Agenten,  unter  denen  sich  ehemalige  englische  Offi- 
ziere befinden,  machen  gemeinsame  Sache  mit  den  arabischen 
Revolutionären,  die  zum  Lohn  für  die  gegenwärtige  Unter- 
stü^ung  durch  die  englisciien  Parteigänger  die  Abtretung 
eines  für  England  wichtigen  Küstenstricfies  versprechen,  falls 
es  gelingt,  Jemen  selbständig  zu  macfien."  —  (Dieser  für 
England  wichtige  Küstenstrich  wird  wahrscheinlici\  Scheich 
Sa  Td  gewesen  sein,  worauf  wir  noch  zu  sprechen  kommen.) 
Jedenfalls  zeigt  diese  Pariser  Depesche,  daß  man  auch  in 
Frankreich  an  Englands  Unterstüfeung  der  Aufrührer  glaubte. 
Es  ist  auch  gar  kein  Zweifel,  daß  es  damals  den  Imäm 
Jahjä  unterstüfete,  mindestens  moralisch,  wahrscfieinlicii  aber 
auch  durch  direkte  Zufuhren  von  Hilfsmitteln  oder  wenig- 
stens durch  Duldung  von  solchen.  Italien  aber  hoffte,  wie 
wir  in  Zukunft  sehen  werden,  seine  Ziele  durch  einen 
anderen  Mann  zu  erreichen,  auf  den  wir  nun  zu  sprechen 
kommen  müssen. 

Im  Jahre  1909  war  in  ^Asir  ein  neuer  Widersacher  der 
Türkei  aufgetreten,  der  ihr  noch  viel  zu  scfiaffen  machen 
sollte,  und  der  noch  heute  ein  sciilimmerer  Feind  der  Türken 
ist  als  der  Imäm,  Sejjid  Idris.  Nach  türkisciien  Quellen 
hat  Imhoff  Pascha  im  „Berliner  Tageblatt"  vom  8.  Oktober 
1910  die  Lebensgeschichte  dieses  Mannes  gegeben.  Ihm 
folgen  wir  hier: 

Des  Idris  Großvater,  Ahmed  bin-Idrts,  war  von  Fez  in 
Marokko   nach  Sabjä   in  'Astr  ausgewandert.     Vorher  hatte 


—    87    — 

er  sich  nach  Ägypten  und  von  dort  nach  Mekka  begeben. 
Als  er  dort  von  der  Geistlichkeit  viel  zu  leiden  hatte,  wandte 
er  sich  nach  Gidda.  Von  hier  zog  er  aber  bald  nach  Me- 
rawa  (?),  Zeidije  und  Abu  'ArTs.  Ein  wenig  später  ging  er 
nach  Sabjä,  wo  er  1827  starb.  Er  war  ein  gelehrter  und 
geachteter  Mann.  Von  seinen  drei  Söhnen  ging  der  zweite, 
'Abd  ul-'Ali  bin  Ahmed,  nach  Dongola  im  Sudan;  der  dritte, 
Mustafa  bin  Ahmed,  hatte  zwei  Söhne  und  eine  Tochter. 
Der  älteste  Sohn,  Mehmed  bin  Ahmed,  heiratete  auf 
Wunsch  seines  Vaters  eine  Sklavin,  die  ihm  einen  Sohn, 
'All  bin  Mehmed,  schenkte.  Dieser  'Ali  beschäftigte  sich 
mit  Theologie,  Physik  und  auch  mit  Wahrsagerei.  Er  hei- 
ratete die  Tochter  eines  gewöhnlichen  Mannes,  Nasr  Ulla 
Senedrt,  und  bekam  sechs  Kinder.  Der  älteste  Sohn  von 
diesen  war  Mehmed  bin 'Ali,  alias  Sejjid  Idris,^  der  1878 
geboren  ist.  Im  Alter  von  18  Jahren  ging  dieser  nach 
Ägypten,  lebte  abwechselnd  in  Dongola,  Kassala,  Musawa, 
auf  den  Farsän-Inseln  und  in  Gizän  an  der  arabischen 
Küste.  Im  Jahre  1907  kam  er  nach  Sabja.  Dort  beschäf- 
tigte er  sidi  mit  Amulettschreiben  und  predigte  auch  in  den 
Moscheen.  Die  Bewohner  von  Sabjä,  die  Stämme  von 
Ga'fera  undTamba(?)  lagen  stets  im  Kriege  miteinander.  Die 
Lebensmittel  und  anderen  Bedürfnisse  für  Sabjä  mußten 
immer  von  den  Landungsplä^en  Gizän  oder  Sefiq(?)  geholt 
werden.  Da  diese  beiden  Häfen  sich  in  den  Händen  der 
erwähnten  feindlichen  Stämme  befanden,  konnte  nichts  nach 
Sabjä  befördert  werden.  Die  bedrängten  Bewohner  dieser 
Stadt  baten  IdrTs  um  Vermittlung.  Er  nahm  den  Vorschlag 
an,  lud  die  Stämme  zu  sich  ein,  sagte  ihnen,  daß  er  „der 
Herr  der  Stunde",  das  heißt  der  Allwissende,  sei,  daß  die 
Hauptpflicht  darin  bestehe,  der  Türkei  treu  zu  sein  und 
für  die  Sicherheit  der  Wege  zu  sorgen.  Er  erklärte  ihnen, 
daß  sie  die  türkischen  Soldaten  als  Glaubensbrüder  ehren 
und  lieben  müßten.  Bald  darauf  beauftragte  er  die  Be- 
völkerung, sich  mit  Waffen  und  Munition  zum  Kriege  gegen 
die  Ungläubigen  zu  versehen.  Seine  erste  Tat  war,  daß 
er  dem  Sdierifen  Ahmed  Pascha  ChawägT  die  Hände  ab- 
schnitt und  so  Schrecken  um  sich  verbreitete.  Außerdem 
versudite  er   mit   Hilfe   chemisdier  Künste,   wie  Phosphor- 


^  Idris,  nach  Nöldeke  der  Apostel  Andreas;  oft  mit  Enodi  identifiziert. 


—    88    - 

schminke,  farbigen  Tinkturen  usw.  sid\  einen  magischen  Ruf 
zu  geben. 

Sejjid  Idris  soll  sehr  intelligent,  von  mittlerem  Wuchs, 
kaffeebraunem  Gesicht  und  durchdringendem  BMdk  sein. 
Er  lächelt  immer  und  hat  liebenswürdiges  Wesen,  was  ihn 
nicht  hindert,  ein  grausamer  Tyrann  zu  sein.  Er  hat  auf 
der  el-Azhar  in  Kairo  studiert  und  dort  wahrscheinlich  mit 
englischen  Organen  Fühlung  bekommen,^  vielleicht  auch 
mit  Alttürken.  Bei  seinem  früheren  Aufenthalt  wird  er  auch 
die  Italiener  in  Musawa'  kennengelernt  haben.  Zuerst  trat 
er  nur  als  Reformator  auf,  dessen  friedliche  Absichten  dazu 
dienen  sollten,  die  wirtschaftliche  Entwicklung  von  'Asir  zu 
fördern.  Lange  verstecitte  er  seine  wahren  Pläne;  er  ließ 
sogar  diejenigen  von  seinen  Anhängern  fallen,  welche  im 
Übereifer  die  Ereignisse  sich  überstürzen  ließen.  Er  be- 
herrschte allmählich  ganz  '^Asir,  besonders  die  Stämme  der 
Beni-Takif  und  Beni-Kahtan;  sein  Einfluß  reichte  nach 
Jemen  hinein  bis  Lohtja. 

'AsTr  ist  ein  zwischen  Higäz  und  Jemen  liegendes  Ge- 
birgsland,  das  nach  der  türkischen  Eroberung  im  Jahre  1871 
zum  Sangaq  gemacht  wurde  und  sieben  Kreise  (qadä) 
hatte:  El-Ebhä,  Banu-Sehir,  Ghamid,  Ghunfude,  Moha'il, 
Rigäl,  Alma'  und  Sabja.  Der  Hauptort  ist  el-Ebhä.  Die  Be- 
wohner sind  äußerst  todesverachtend  und  tapfer,  kein  Stamm 
wird  von  den  Türken  wie  dieser  gefürchtet.  Schon  1824 
hatte  Ahmed  Pascha  im  Auftrage  von  Mehmed  'Ali  das  Land 
vergeblich  bekriegt.  Ebensowenig  Erfolg  hatten  die  Feld- 
züge von  1834  und  den  folgenden  Jahren.  Der  damalige 
Häuptling  des  'AsTr,  'A'id  bin  Müsa,  übte  im  Bergland  seine 
Herrschaft  unbelästigt  aus,  die  auf  seinen  Sohn  Moham- 
med überging.  Le^terer  vertrieb  1871  die  türkischen  Truppen 
sogar  aus  den  Küstenpläfeen.  Erst  Ferid  (Mohammed)  Redif 
Pascha  gelang  es,  1871  das  Land  zu  unterwerfen  (s.  oben). 
Bei  dem  äußerst  schwierigen  Charakter  des  Landes  und  der 
Bewohner  scheinen  die  Türken  dort  nie  einen  Einfluß 
gehabt  zu  haben,  der  viel  über  die  Küste  und  die  unmittel- 
bare Umgebung  von  el-Ebha  hinausging. 

^  Nadi  einem  in  der  „Revue  du  monde  musulman"  (XV,  1911,  S.  379) 
erwähnten  Brief  soll  Sejjid  Idris  Mitglied  des  Mirghanijah-Ordens  sein, 
der  stets  die  Politik  der  Engländer  in  Ägypten  und  in  Chartum  ge- 
stuft hat. 


—    89    — 

Etwa  im  März  1908  warf  IdrTs  die  Maske  ab  und  ließ 
sich  als  ^^Mahdi"  (Propheten)  im  'Asir  ausrufen.  Er  war  der 
eigentliche  Herrscher  dort.  Der  Wali  vom  Jemen,  Hasan 
TahsTn  Pascha,  ließ  durch  die  türkischen  Organe  unter  den 
Bewohnern  der  Tihama  eine  Proklamation  verbreiten,  durch 
die  Idris  als  Zauberer  und  Schwindler  hingestellt  wurde. 
Hierdurch  wurde  der  Aufstand  erst  recht  verstärkt,  den  der 
„Mahd!"  IdrTs  als  ihm  auferzwungen  hinstellte.  Fast  das 
ganze  sunnitische  'AsTr  sowie  die  jemenisdien  Stämme  der 
ez-Zohra  und  el-Wadät  schlössen  sich  ihm  an,  später  auch 
noch  die  eUKohra  und  el-Megarda,^  da  diese  ihre  Inter- 
essen durdi  die  türkischen  Bahnbaupläne  gefährdet  glaubten, 
von  denen  wir  später  zu  reden  haben  werden.  Der  Mahdi 
aber  war  mit  dem  Imäm  nicht  vereint,  schon  allein  wegen 
der  religiösen  Differenzen.  Während  der  Imäm  die  volle 
Autonomie  erstrebte,  wollte  der  Mahdi  zunächst  noch  die 
Oberhoheit  des  Sultans  bestehen  lassen,  ja,  er  bot  zeit- 
weise sidi  der  Türkei  sogar  als  Friedensstifter  im  Jemen  an. 
Es  handelte  sich  also  um  Einzelrevolutionen  aus  allen  mög- 
lichen Ursachen,  und  die  Türkei  wäre  gewiß  ihrer  Herr 
geworden,  wenn  sie  von  Anfang  an  eine  energische  und 
klare  Politik  gehabt  hätte.  Leider  aber  handelten  die  Zentral- 
Organe  in  Konstantinopel,  der  Wali  Hasan  Tahsm,  der 
Militärkommandant  Said  Pascha  und  schließlich  auch  die 
Lokalbeamten  alle  nach  verschiedenen  Grundsä^en,  ja,  sie 
ließen  sich  sogar  auf  Unterhandlungen  mit  dem  Mahdt  ein, 
den  sie  vorher  als  Lügner  hingestellt  hatten  —  wie  sie 
fast  gleichzeitig  auch  mit  Jahjä  verhandelt  hatten. 

Mehrere  Kommissionen  wurden  zu  Sejjid  IdrTs  gesandt; 
die  erste,  aus  arabischen  Häuptlingen  und  Geistlichen  zu- 
sammengese^t,  verließ  Mekka  Ende  Dezember  und  traf 
IdrTs  in  Sabja,  seinem  Hauptquartier.  Sie  erhielt  nur  einen 
Brief  des  IdrTs,  in  dem  er  dem  Großwesir  die  traurige  Lage 
der  Araber  in  'AsTr  schilderte.  Die  zweite  Mission,  aus 
türkischen  Geistlichen  und  Offizieren  zusammengese^t,  ver- 


^  Im  Dezember  1909  wurden  der  italienisd\e  Konsul  von  Mod\ä 
Mard\ese  Benzoni  und  der  deutsdie  Forsdiungsreisende  Burdiardt  (zwi- 
sdien  Sana  und  Ta'izz)  ermordet,  eine  Tat,  die  mehr  gegen  die  tür- 
kisdve  Begleitmannsdiaft  als  gegen  die  beiden  Opfer  geridhtet  gewesen 
zu  sein  sdieint.  Der  Weg  führt  durdi  das  Gebiet  der  obengenannten 
beiden  Stämme. 


—    90    — 

ließ  Konstantinopel  Anfang  Januar  1910  (1909?),  sie  traf 
in  Gizän  mit  Said  Pascha  zusammen,  der  am  25.  Ok- 
tober 1909  eine  Unterredung  mit  Idris  hatte,  der  mit  6000 
Reitern  ankam.  Dieser  wies  die  Anschuldigung  zurück,  daß 
er  das  Freitagsgebet  (diutba)  immer  noch  im  Namen  des 
früheren  Sultans  'Abd  ul-Hamid  abhalten  ließe,  er  sei  ein 
treuer  Freund  der  Türken  und  hoffe  besonders  von  den 
Jungtürken  eine  Besserung  der  Verhältnisse  seines  Landes. 
Gegen  seinen  Willen  habe  man  ihn  zum  „MahdT"  aus- 
gerufen. Wenn  aber  seine  Vorschläge  zurückgewiesen  würden 
und  die  Regierung  Truppen  gegen  ihn  senden  sollte,  so 
würde  er  zum  Kriege  gezwungen. 

Diese  Verhandlungen  scheinen  stattgefunden  zu  haben, 
nachdem  der  Imam  1909  einen  neuen  Aufstand  erregt  hatte, 
von  dem  oben  schon  die  Rede  war.  Diese  Unruhen  gaben, 
wie  erwähnt,  den  Vorwand,  den  Entwurf  für  eine  Verfas- 
sungsänderung in  Jemen  im  August  1909  zurüci«zuziehen. 
Ganz  genau  habe  ich  micii  aus  der  Presse  über  die  Reihen- 
folge der  Ereignisse,  welche  zur  großen  Erhebung  von 
1910/11  führten,  nicht  unterrichten  können.  Jedenfalls 
sagen  französische  Nachrichten,  daß  Said  Pascha  sich  ge- 
neigt gezeigt  hätte,  weiter  mit  IdrTs  zu  verhandeln,  daß  er 
aber  aus  Konstantinopel  die  Weisung  bekam,  sich  nach 
Ghunfude  zu  begeben,  um  den  Befehl  über  die  Truppen 
zu  übernehmen  und  unmittelbar  in  'AsTr  einzumarschieren. 
Die  sdiarfe  Politik  des  Wali  Hasan  Tahsin  und  der  Wunsch 
der  Jungtürken,  eine  Dezentralisation  zu  vermeiden,  scheint 
auch  gegenüber  IdrTs  den  Ausschlag  gegeben  zu  haben. 
Allerdings  sollen  damals  viele  türkische  Offiziere  ihre  Be- 
denken geäußert  haben,  angesichts  des  Umfanges  des  Auf- 
standes in  Jemen  dorthin  so  viele  Truppen  zu  senden,  in 
einen  Kampf,  der  selbst  bei  glücklichem  Ausgang  der  Armee 
eine  lange  Erholungszeit  aufgenötigt  hätte,  was  man  in 
Rücksicht  auf  die  Lage  in  der  europäischen  Türkei  nicht 
wagen  könne.  Rouet  meint,  daß  außerdem  die  Alttürken 
noch  das  Gerücht  ausgestreut  hätten,  es  handle  sich  um 
eine  Vereinigung  von  Imam  und  Mahdi,  die  dem  Sultan 
das  Chalifat  streitigmachen  wollten,  ein  Gerücht,  das  an- 
geblich auch  noch  durch  die  vom  alten  Izzet  Pascha  be- 
einflußte ägyptische  Presse  weiterverbreitet  wäre,  damit 
durch   die   Unternehmungen   in   Jemen   die  Jungtürken  so 


—    91     — 

große   Schwierigkeiten   bei^ämen,    daß   ihre    Herrschaft   ge- 
fährdet sei. 

Die  Folge  des  Abbruches  der  Verhandlungen  mit  Jahjä 
und  Idris  über  die  Verfassungsreformen  in  Jemen  war 
jedenfalls,  daß  die  Aufstände  von  neuem  ausbrachen  oder 
verstärkt  wurden.  Beide  Gruppen  von  Aufständischen,  der 
Imäm  und  Idrts,  schlugen  los.  Es  scheinen  aber  zunächst 
nur  kleine  örtliche  Ereignisse  gewesen  zu  sein,  bis  Ende 
1910  offene  umfangreiche  Revolte  ausbrach. 

Idris  seöte  vier  türkische  Offiziere  gefangen  und  nahm 
das  Zollhaus  in  el-Wassima(?),  er  proklamierte  seine  Un- 
abhängigkeit und  sefete  eigene  Beamte  ein;  auch  nahm  er 
einen  Abgeordneten  von  'Asfr  gefangen.  Die  Türken  in 
'AsTr  flohen  an  die  Küste  oder  nach  Ebhä.  Dann  belagerte 
er  Ebhä  und  sandte  Truppen  in  die  Tihäma.  Nach  dem 
Bericht  der  Garnison  von  Ebha  vom  23.  Dezember  1910 
hoffte  man,  sich  dort  zu  halten,  auch  die  Nachrichten  aus 
Hodeida  klangen  günstig.  Der  Imäm  aber  organisierte 
große  Banden  und  erklärte  den  „Heiligen  Krieg"  gegen  die 
Türken,  so  daß  der  Bezirk  Safa  (Däfir?)  sich  in  Händen 
des  Aufstandes  befand  und  Sana  bedroht  war. 

An  einem  Dezembertage  des  Jahres  1910  waren  die 
ganzen  Höhen  um  San  ä  herum  von  den  Mannen  des  Jahjä 
beseht,  deren  rote  Flagge  mit  dem  weißen  (doppelspi^igen) 
Säbel  des  'Alt  (du  l-fiqar)  den  türkischen  Halbmond  ver- 
drängt hatte.  Wir  haben  nun  in  der  Folge  zwei  Kriegs- 
schauplä^e  zu  unterscheiden:  den  des  Idris  in  'AsTr  und 
in  einem  Teile  der  Tihäma,  in  Gebieten  mit  safe'itisch- 
sunnitischer  Bevölkerung  —  und  den  des  Imäm  Jahjä  im 
Gebirgsland  von  Jemen  mit  zaiditischen  Leuten.  Beide 
Aufständische  wandten  sich  gegen  die  Türken,  sie  hingen 
aber  nicht  direkt  miteinander  zusammen,  wenn  sie  sich 
auch  zeitweilig  in  ihren  Zielen  vereinigten.  Die  religiösen 
und  politisch-wirtschaftlichen  Interessen  der  Aufständischen 
waren  verschiedene,  beide  aber  wurden  durch  dieselben 
Gründe  geleitet,  die  in  den  Türken  lagen.  Diese  hatten 
stets  Reformen  versprochen,  ihre  Zusagen  aber  nur  un- 
vollkommen gehalten;  auch  hatten  die  Jungtürken  nicht 
sofort  die  besten  ihrer  Beamten  in  diese  schwierigen  Ge- 
biete gesandt  nach  dem  Grundsaö,  daß  für  die  Außenländer 
die  allerbesten  Verwaltungsbeamten  gerade  gut  genug  sind. 


—    92    — 

Aus  der  hamidisdien  Zeit  war  die  Bestechlidikeit,  das  Gegen- 
einanderausspielen  der  Landesparteien  durdi  Geschenke  usw. 
noch  bestehen  geblieben.  Ferner  mußten  die  Bestrebungen 
der  Jungtürken,  einen  türkischen  Nationalstaat  auch  im 
Außenlande  zu  errichten  und  der  türkischen  Sprache  die 
unbedingte  Vorherrschaft  zu  geben,  in  Jemen  sehr  große 
Erbitterung  erzeugen.  Dann  war  das  Land  durch  die  vielen 
Kriege  wirtschaftlich  vernichtet,  die  einst  blühende  Kaffee- 
kultur fast  ausgerottet,  teils  weil  der  Kaffee  dort  nicht  mehr 
so  billig  gebaut  werden  konnte,  wie  der  Weltmarkt  es  ver- 
langte, teils  weil  er  durch  die  hohen  Steuern  so  sehr  be- 
lastet war,  teils  aber,  weil  angeblich  das  gute  Land  den 
Arabern  fortgenommen  sein  sollte.  Und  schließlich  spielte 
auch  die  Stimmung  der  Araber  gegen  die  Jungtürken  eine 
Rolle,  die  religiös  einem  anderen  islamisdhen  Bekenntnis 
(dem  hanefitisdien)  angehörten  als  die  Landesbewohner, 
die  aber  vor  allem  durch  die  Verfassung  der  jungen  Türkei 
den  Christen  und  Juden  fast  dieselben  Rechte  wie  den 
Mohammedanern  eingeräumt  hatten. 

Die  Türken  saßen  in  'Astr  an  einigen  Küstenorten  und 
in  Ebhä.  Am  21.  Januar  1910  traf  die  Nachricht  in  Hodeida 
ein,  daß  im  Beginn  des  Monats  der  Hauptort  Ebha  von 
den  Truppen  des  IdrTs  völlig  eingeschlossen  sei.  Der  Pla^ 
war  zwar  gut  verproviantiert  und  von  Solimän  Pascha  kräftig 
verteidigt.  Zu  gleicher  Zeit  waren  die  Leute  des  IdrTs  auch 
mit  starken  Kräften  in  der  Tihäma  gegen  Hodeida  vor- 
gerückt, ebenso  wie  sie  auch  im  nördlichen  Küstenlande 
Pläfee  der  Türken  einnahmen,  wie  das  Zollamt  in  'Arif 
Chamsa(?)  und  'Abu  'Aris,  wo  sie  den  Qä'immaqam  ge- 
fangennahmen. 

Von  Konstantinopel  aus  sah  man  die  Lage  offenbar  noch 
nicht  so  ernst  an,  ernannte  aber  immerhin  den  in  Jemen 
befindlichen  Generalleutnant  Sa'id  Pascha  zum  Komman- 
dierenden in  'AsTr.  Da  aber  im  Januar  auch  der  Imäm 
Jahjä  in  Jemen  losgeschlagen  hatte,  dessen  Truppen  man 
auf  60000  Mann  schälte,  mußte  man  an  fernere  Maß- 
nahmen denken.  Man  bereitete  in  Konstantinopel  die  Ab- 
fahrt eines  Hilfskorps  vor,  wofür  zunächst  31  Bataillone, 
5  Batterien  und  3  Kompagnien  Maschinengewehrtruppen  vor- 
gesehen wurden.  Am  29.  Januar  1911  fuhr  Sa'id  Pascha 
von  Hodeida  nach  Ghunfude  ab,  um  dort  den  Krieg  zu  leiten. 


—    93    — 

In  Jemen  selbst  waren  die  13.  und  14.  Nizamdivision  von 
je  17  Bataillonen  mit  Stationsorten  in  Hodeida  und  San'ä, 
5  Eskadronen,  14  Batterien  sowie  eine  kleine  Truppe  in 
'AsTr  verfügbar;  in  Sana  selbst  rund  6000  Mann.  Mitte 
Februar  wurde  'Alt  Pascha  zum  neuen  Wali  ernannt.  Die 
ersten  Hilfstruppen  kamen  von  Konstantinopel  am  12.  Fe- 
bruar in  Hodeida  an  (3000  Mann),  wenige  Tage  darauf  der 
für  die  ganze  Expedition  ernannte  Höchstkommandierende 
Marschall  Mahmud  Sewket  Pascha  und  sein  Generalstabs- 
chef Izzet  Pascha.  Über  die  Höhe  der  ganzen  Ersa^truppen 
gehen  die  Meldungen  der  Presse  auseinander.  Einerseits 
sprach  man  von  35000  Mann  im  ganzen,  anderseits  von 
35  Nizam-Bataillonen  und  10  Redif-Bataillonen. 

Da  am  22.  Februar  neue  Überfälle  in  der  Tihäma  vor- 
gefallen waren,  wollten  die  Türken  zunächst  gegen  diese 
Leute  marschieren.  Bevor  die  Unternehmung  aber  ab- 
ging, stellte  der  Großscherif  von  Mekka,  Husein  Pascha, 
6000  Mann  zur  Verfügung,  die  später  noch  durch  4000  wei- 
tere Araber  und  800  Kamele  —  wohl  von  Ibn-RasTd  stam- 
mend —  verstärkt  wurden.  Die  Türken  fügten  ihrerseits  zu 
diesen  Kolonnen  noch  einige  Truppen  hinzu.  Der  Plan 
war,  daß  der  Großscherif  selbst  über  Lit  und  Ghunfude,  wo 
die  Vereinigung  mit  den  Türken  stattfinden  sollte,  nach 
Ebhä  marschieren  wollte,  während  sein  Sohn  mit  den  Leuten 
aus  Innerarabien  auf  der  Pilgerstraße  von  Mekka  ebenfalls 
auf  Ebhä  vorging. 

Betrachten  wir  zunächst  diese  Unternehmungen  im  Norden, 
die  in  der  „  Deutschen  Tageszeitung"  vom  30.  Juli  bis  2.  August 
1912  nach  Berichten  türkischer  Offiziere  geschildert  sind 
von  dem  türkischen  Oberleutnant  Ismä  Tl  Haqqi  Bey  Tewfiq. 

Angesichts  der  großen  Vorbereitungen  der  Türken  und 
des  Großscherifs  unterwarf  sich  am  20.  April  ein  bedeuten- 
der Teil  des  Stammes  Ghamet(?).  Am  21.  April  konnte  der 
Großscherif  den  Vormarsch  beginnen.  Die  erste  Kolonne 
bildeten  die  etwa  1000  Mann  des  Scherifen  Haidar  Bey,  sie 
kam  nicht  bis  el-Ebhä.  Die  zweite  Kolonne  von  etwa  1500 
Mann  stand  unter  dem  Abgeordneten  von  Mekka,  Scherif 
'Abdallah  Bey;  sie  marschierte  der  dritten  Kolonne  weit 
voraus,  die  unter  dem  Großscherifen  Husein  Pascha  selbst 
stand  und  4500  Araber  sowie  türkische  reguläre  Kavallerie, 
2   Infanteriebataillone   aus   dem  Higäz,   4  Gebirgsgeschü^e, 


—    94    - 

2  Maschinengewehre  usw.  hatte.  Der  Marsch  vollzog  sidi 
ohne  Schwierigkeiten  bis  Ghunfude.  Dem  vorauseilenden 
Großscherifen  unterwarfen  sich  noch  einige  Araberstämme. 
Etwas  vor  Ghunfude  wurde  am  24.  Mai  ein  Lager  auf- 
geschlagen. Die  Scherifen  des  Stammes  Dui-Hasan(?)  schenk- 
ten dem  Großsdierifen  400  Negersklaven,  die  man  in  die 
Truppe  einreihte.  Am  27.  Mai  wurden  die  Aufständischen 
unter  ibn  Huresä  bei  Hegef  geschlagen.  Am  selben  Tage 
wurde  der  Hafen  (Mersa)  Halt  von  türkischen  Kanonen- 
booten bombardiert.  Eingeschüchtert,  unterwarfen  sich  die 
Stämme  von  Halt  und  Ghos(?)  dem  Großscherifen.  Erst  am 
16.  Juni  konnte  der  weitere  Vormarsch  nach  Herbeischaffung 
von  Transportkamelen  beginnen;  auch  hatten  noch  die  Ver- 
stärkungen aus  Hodeida  abgewartet  werden  müssen,  näm- 
lich 7  Bataillone  Nizam-Infanterie  aus  Higäz,  5  Bataillone 
aus  Jemen,  8  Gebirgsgeschü^e,  2  Maschinengewehre  sowie 
250  Mann  Gendarmerie  und  800  Krieger  des  Großscherifs 
von  Mekka.  Der  Vormarsch  wurde  durch  die  übergroße 
Hi^e  sehr  erschwert.  Nach  verschiedenen  Scharmüfeeln  traf 
man  die  erste  Stellung  der  Aufständischen  am  21.  Juni  am 
Passe  Okabei-Suhul(?).  Am  folgenden  Tage  wurde  der  Ort 
Barik  gestürmt,  wo  man  viele  Munitionskisten  fand,  auf 
denen  der  Name  „Djibuti"  stand,  die  also  ohne  Zweifel 
aus  französischem  Gebiete  stammten;  am  9.  Juli  fand  bei 
Sabach  ein  erbittertes  Gefecht  statt,  und  nacii  einem  fer- 
neren Kampf  am  14.  Juli  gegen  etwa  8000  Aufständische 
konnte  man  am  15.  Juli  in  el-Ebhä  einrücken.  —  Der  tür- 
kische Offizier  schließt  seinen  sehr  ausführlichen  Bericht, 
von  dem  ich  nur  die  wesentlichsten  Daten  gegeben  habe, 
mit  der  Bemerkung:  „Der  Sieg  war  errungen,  aber  der  Feind 
nicht  vernichtet.  Der  Rebell  stand  mit  seinem  ganzen 
Anhang  in  einem  anderen  Teil  der  Provinz  und  wartete, 
da  er  nicht  behelligt  wurde,  auf  die  günstige  Gelegenheit, 
dasselbe  Spiel  wiederzubeginnen  . .  .  Wenn  heute  Sejjid 
Idris  mit  italienischer  Unterstü^ung  den  'AsTr  wieder  zum 
Aufruhr  gegen  die  Regierung  treibt,  so  sind  dies  die  Folgen 
des  früher  begangenen  Fehlers,  den  Rebellenführer  und 
seinen  Anhang  nicht  vernichtet  zu  haben  ..."  Dies  wurde 
1912  angesiciits  der  damals  wieder  ausgebrochenen  Auf- 
stände geschrieben;  es  gilt  auch  noch  für  1915! 

Inzwischen  war  der  Hauptteil   der  türkischen  Macht  im 


—    95    — 

Süden  gegen  den  gleichfalls  aufständischen  Imäm  tätig.  Im 
Februar  hatte  der  Oberst  'Ali  Rizä  dessen  Anhänger  bei 
Menadia  geworfen.  Anfang  April  hatte  Izzet  Pascha  beim 
Orte  Sinän-Pasdia  gesiegt  und  bald  darauf  das  belagerte 
San'^ä  entsetzt.  Mitte  April  hatte  sich  die  Seitenkolonne 
von  vier  Bataillonen,  die  den  VVaffenschmuggel  über  'Aden 
verhindern  sollte,  in  Sana  mit  der  Haupttruppe  vereinigt, 
so  daß  'Izzet  Pasdia  in  der  Lage  war,  die  Umgegend  der 
Hauptstadt  zu  säubern.  Der  Imam  hatte  sich  östlich  nach 
Gebel  Sehara  zurückgezogen.  Nach  Verteilung  vieler  Ge- 
schenke war  'Izzet  im  Mai  leidlich  Herr  von  Jemen.  Bald 
darauf  aber  erfolgte  ein  großer  Rückschlag.  Da  bei  den 
Unternehmungen  gegen  San  ä  die  Küste  stark  von  Truppen 
entblößt  war,  sandte  Idris  eine  große  Macht  von  angeblich 
10000  Kriegern  dorthin.  Im  Juni  (Reuters  Telegramm  aus 
Hodeida  vom  17.  Juni)  überraschten  die  Aufständischen  die 
Vorhut  von  Suleiman  Pascha,  dem  Wäli  und  Oberst- 
kommandierenden, bei  den  Brunnen  in  der  Nähe  von 
Gizan  (gegenüber  den  Farsän- Inseln),  und  brachten  ihr 
eine  sehr  schwere  Niederlage  bei;  es  sollen  1000  Türken 
dort  gefallen  sein.  Zur  Wiedergewinnung  der  Brunnen 
wurden  etwa  10000  Türken  unter  Raghib  Bey  abgesandt. 
Bei  den  Brunnen,  von  wo  die  Araber  sich  zurückgezogen 
hatten,  wurden  die  Türken  überrascht  und  erlitten  eine 
furchtbare  Niederlage.  Raghib  Bey  soll  dabei  verschwunden 
und  nach  späteren  Nachrichten  zum  IdrTs  übergegangen  sein, 
um  seiner  Verurteilung  vor  dem  Kriegsgericht  zu  entgehen 
(„Frankfurter  Zeitung*  vom  5.  Januar  1912).  Auch  bei  LohTja 
erlitt  man  Einbußen,  und  erst  nach  Gewinnung  des  Stammes 
der  Giamle  (?)  gelang  es  am  22.  Juli,  die  Leute  des  Idris 
zu  vertreiben,  die  nach  Norden  abzogen. 

Die  Lage  war  so,  daß  man  in  Konstantinopel  im  Juli 
schon  wieder  neue  Reserven  einberufen  mußte.  Es  wird  sich 
gezeigt  haben,  daß  die  völlige  Unterwerfung  große  Schwierig- 
keiten machen  würde;  außerdem  geboten  die  Verhältnisse 
in  der  Heimat,  nicht  einen  so  großen  Teil  der  Truppen  in 
entfernten  Gebieten  zu  verwenden.  Man  beschloß  zunächst, 
Frieden  mit  dem  Imam  zu  machen  und  ihm  den  größten 
Teil  seiner  Forderungen  zu  bewilligen.  Am  8./21.  Oktober 
1911  kam  der  Chef  der  türkischen  Zivil-  und  Militärgewalt, 
'Izzet  Pascha  in  Da  an,  fünf  Stunden  nordöstlich  von  'Amrän, 


—    96    — 

mit  dem  Imam  Jahjä  zusammen,  beide  begleitet  von  vielen 
Würdenträgern.  Nach  der  „Deutschen  Tageszeitung"  vom 
5.  und  6.  August  1913  wurden  folgende  Bedingungen  für 
einen  Frieden  verabredet: 

1.  Zur  Ausführung  der  zaiditischen  Religion  werden  die 
erforderliciien  Richter  vom  Imäm  ernannt;  die  Ver- 
waltungsbehörde wird  die  Ernennungen  schriftlich  nach 
Konstantinopel  mitteilen. 

2.  Der  Imam  wird  einen  Appellationsgeriditshof  bilden, 
um  vorkommende  Klagen  zu  untersuchen  und  der 
Regierung  zu  unterbreiten.  Der  Si^  des  Appellations- 
hofes ist  San'a.  Präsident  und  Mitglieder  werden 
vom  Imäm  gewählt  und  von  der  Regierung  bestätigt. 

3.  Wird  von  den  Richtern  die  Todesstrafe  verhängt,  und 
kann  nach  Vorschrift  des  Seri  at-Gese^es  zwischen  den 
Teilnehmern  keine  Übereinstimmung  erzielt  werden, 
so  wird  der  Gerichtsbeschluß  zur  Bestätigung  nach 
Konstantinopel  gesandt  und  muß  innerhalb  von  drei 
Monaten  vom  Scheich  el-Islam  bestätigt  sowie  nach 
Genehmigung  durch  den  Sultan  veröffentlicht  und 
ausgeführt  werden. 

4.  Ist  einer  der  Richter  ungerecht,  so  werden  die  Gründe 
ermittelt  und  dem  WälT  mitgeteilt. 

5.  Für  die  Hanefiten  und  Säfe'iten  wird  die  Regierung 
nur  Richter  aus  den  Bergbewohnern  auswählen. 

6.  Zur  Erledigung  von  Prozessen  zwischen  Leuten  ver- 
schiedener Bekenntnisse  wird  ein  Gerichtshof  von 
zaiditischen  und  säfe'itischen  Richtern  gebildet. 

7.  Die  in  den  Orten  herumreisenden,  nicht  ständigen 
Gerichten  angehörenden  Richter  werden  durch  eine 
„Mubäsir"  zu  nennende  Schu^wache  geschürt,  die  die 
Regierung  stellt. 

8.  Alle  Waqf-Angelegenheiten  (fromme  Stiftungen)  wer- 
den vom  Imäm  geregelt. 

9.  Alle  bis  zum  Abschluß  des  Bündnisses  begangenen 
politischen  Vergehen  werden  nicht  bestraft;  die  rück' 
ständigen  Steuern  sind  zu  erlassen. 

10.  Bestimmten  verarmten  Gebieten  werden  die  Steuern 
auf  zehn  Jahre  erlassen. 

11.  Die  Staatssteuern  werden  auf  Grund  des  Vermögens- 
betrages (nisäb)  bestimmt,  welcher  der  von  der  mo- 


—   97    — 

hammedanisdien   Religion   bestimmten  Armenabgabe 
(zekjat,  besser:  zakat)  von  2V2O/0  entspridit. 

12.  Wird  bei  der  Regierung  oder  den  GeridKten  eine 
Klage  wegen  Erpressung  (Grausamkeit,  „Zülm")  der 
Steuereinnehmer  anhängig  gemadit,  oder  kommt  bei 
der  Steuerhebung  in  böser  Absidit  eine  Gesetjwidrig- 
keit  vor,  so  stellen  Regierung  und  Geridite  gemeinsam 
die  Untersuchung  an,  die  Gerichte  entscheiden,  und 
die  Regierung  bestätigt  das  Ergebnis. 

13.  Die  zaiditische  Bevölkerung  kann  dem  Imäm  direkt 
oder  durch  Vermittlung  der  Ortschefs  oder  der 
Richter  Geschenke  machen. 

14.  Der  Imäm  gibt  den  „Zehnten"  nach  dem  Serfat- 
Geseö  direkt  an  die  Regierung  und  bringt  auch 
seine  Ernte,  ohne  Einmischung  der  Steuereinnehmer, 
unter  Dach. 

15.  Der  Imäm  wird  das  zu  dem  ihm  unterstehenden, 
frommen  Stiftungen  gehörige  Sana  und  Umgebung 
sowie  die  den  Einwohnern  von  Haräz  und  'Amrän  ge- 
hörigen Pfandobjekte  räumen. 

16.  Alle  Einwohner  von  Jemen  und  alle  Regierungs- 
beamten können  sich  unter  der  Vorausse^ung,  daß 
sie  die  beiderseitige  Ruhe  nicht  stören,  innerhalb  von 
Jemen  in  vollkommener  Sicherheit  nach  jedem  be- 
liebigen Orte  begeben  und  von  dort  wieder  zurück- 
kehren. 

17.  Nach  Bestätigung  dieses  Bündnisses  durch  Kaiserlichen 
Ferman  darf  keine  Partei  den  Bezirk  der  anderen, 
den   sie  heute   im  Besifee  hat,    irgendwie  belästigen. 

In  diesem  Vertragsentwurfe,  der  also  noch  der  Bestätigung 
bedurfte,  wurde  demnach  dem  Imäm  kein  Land  abgetreten; 
er  leistete  der  Regierung  gegenüber  auf  den  Titel  des  „Be- 
herrscher der  Gläubigen"  Verzicht,  dagegen  bekam  er  die 
Bezeichnung  „Imäm  des  Jemen".  Ebensoviel  Land  wie  zu 
Ahmed  Muchtär  Paschas  Zeit  (und  infolge  dessen  Reformen) 
unter  Regierungsverwaltung  stand,  sollte  der  Regierung  ver- 
bleiben. Der  Imäm  verzichtete  also  auf  seine  weitgehenden 
Ansprüche,  mit  Ausnahme  der  religiösen  Oberhoheit  über 
die  Zaiditen.  Als  Ausgleich  erkannte  die  Regierung  den  bis 
zum  Bündnisschluß  unter  dem  Namen  „Saqt  Mahüd(?)* 
bekannten  Sajjid  Jahjä  als  solchen  an,  und  ebenso  ein  unter 

Hamburgische  Forschungen.    Heftl.  7 


—    98    — 

ihm  im  Inneren  des  Landes  stehendes  gesondertes  unab- 
hängiges zaiditisches  Imamat,  welches  das  gleiche  Recht  hat 
wie  das  unter  türkischer  Verwaltung  stehende  Imamat.  Über 
die  Grenzen  dieser  beiden  Gebiete  habe  ich  nichts  fest- 
stellen können. 

Idi  gebe  die  Bedingungen  unter  Fortlassung  unwesent- 
licher Teile  so  ausführlich  nach  den  Angaben  des  türkischen 
Leutnants  Hüsni  Emir  Bey  wieder,  weil  sie  zeigen,  welches 
die  hauptsächlichen  Streitpunkte  waren.  Das  Ergebnis  war 
also  die  Anerkenntnis  seitens  der  Türken  von  einem  völlig 
autonomen  Imamat,  und  getrennt  davon  in  dem  unter 
türkischer  Verwaltung  stehenden  Teil  von  Jemen  die  Ge- 
währung weiter  Befugnisse  und  Rechte  an  den  Imäm.  Die 
Regierung  überließ  außerdem  die  Sorge  für  die  Bildungs- 
anstalten dem  Imäm. 

Auch  ein  großes  Geldgeschenk  an  den  Imam  scheint 
diesen  zum  Nachgeben  bereitgemacht  zu  haben.  Im  De- 
zember 1911  gab  der  Großwesir  in  der  Kammer  Zusagen 
über  die  Reformen  in  Jemen.  Eine  Beschlußkommission 
wurde  eingesefet,  und  am  1.  Februar  wurde  der  Vertrag, 
den  Izzet  Pascha  mit  dem  Imäm  abgeschlossen  hatte,  in 
Sana  öffentlich  verlesen.  Nach  dem  „Berliner Tageblatt"  vom 
20.  Juli  1914  soll  der  Vertrag  allerdings  erst  am  13.  Juli 
1914  von  der  türkischen  Kammer  endgültig  genehmigt  sein. 

Wie  Roloff  schreibt,  wurden  im  Februar  1912  1 00000 £  T. 
und  im  Mai  nochmals  die  gleiche  Summe  für  die  Reformen 
in  Jemen  bewilligt;  im  August  1912  aber  wurde  die  Kom- 
mission vertagt,  und  im  September  beschlossen,  überhaupt 
keine  Kommission  zu  ernennen.  Dann  kam  der  Balkan- 
krieg, und  es  scheint  bei  den  Versprechungen  von  Reformen 
geblieben  zu  sein. 

Jedenfalls  hatte  der  Friede  die  Folge,  daß  die  Ruhe  in 
Jemen  einstweilen  gesichert  war.  Man  hatte  anerkannt, 
daß  nicht  alle  Provinzen  nach  derselben  Schablone,  sondern 
nach  den  jeweiligen  Verhältnissen  verwaltet  werden  sollten. 
Das  war  ein  großes  Nachgeben  gegenüber  den  Einheits- 
bestrebungen in  Konstantinopel,  aber  es  war  klug  und 
richtig,  wenigstens  mit  einer  der  unruhigen  Parteien  Frieden 
zu  schließen. 

Idris  nämlich  stand  immer  noch  bei  Gizan  und  Lohija 
mit  angeblich  12  000  Mann;  den  Türken  mit  ihrer  kleinen 


—    99    — 

Garnison    unter  Mohammed  "^Ali    wurde    die   Verteidigung 
redKt  schwer  gemacht. 

Bedenklicher    aber    wurden    die    Verhältnisse    für    die 
Türkei  durch  den  Ausbruch  des  Krieges  mit  Italien.     (Vgl. 
Imhoff  Pascha  in  „Deutsche  Tageszeitung*  vom  8.  Oktober 
1912.)     Am    30.  September   schon   wurde   in    Hödeida   die 
Nachricht  vom  Ausbruch  dieses  Krieges  bekannt  (der  Krieg 
war  ja  am  29.  September  erklärt  worden);   am  2.  Oktober 
erschienen  die  beiden  italienischen  Kriegsschiffe  „Arethusa" 
und  ;»Vulturno"  und  warfen  einige  Granaten.    Die  fremden 
und  auch  die  italienischen  Untertanen  wurden  durch  die  Türken 
vor  der   aufgeregten  Bevölkerung   geschürt.     Der  türkische 
Kreuzer  „Peik  i-sefket"  ging  nach  Kamaran,  sechs  Kanonen- 
boote  nach    den   Farasän-Inseln.     Die   türkischen   Truppen 
von  Gizän,  welche  den  bei  Sebjä  stehenden  Idris  im  Schach 
halten  sollten,  wurden  der  Sicherheit  wegen  nach  den  Farasän- 
Inseln   gebracht,  weil   ihre  Versorgung  mit  Trinkwasser  zu 
schwierig  war,  und  man  das  Abschneiden  der  Wassertransporte 
durch  neu  gemeldete  italienische  Schiffe  befürchtete.  Sieben 
italienische    Kriegsschiffe    bombardierten    dann    auch    bald 
Ghunfude,  das  von  der  Landseite  von  den  Leuten  des  Idrts 
belagert  wurde.    Diese  aber  wurden  zurückgeschlagen.    Der 
Imäm  Jahjä   stand   treu  zu   den  Türken   und   erklärte   den 
Krieg  gegen  Idrts,  der  von  Italien  Hilfe  annahm.  Der  Groß- 
scherif  von  Mekka  war  wieder  bereit,  über  Land  mit  einer 
Truppe   nach  'AsTr  zu   marschieren,   von   dem   ein   Teil  zu 
den   Türken    (Soleimän    Pascha)   hielt,    während    die    Ein- 
wohner von  Sebjä,  'Abu  'Arts  sowie  bei  Hödeida  die  Leute 
der  Dörfer  Midi  im  Kaza  (gada)  Lohija  und  'Abbäs  im  gada 
Hagür  auf  selten  von  Idrts  waren. 

Im  Oktober  steckte  ein  von  Italien  bestochener  Neger, 
Mesu 'All  Guestänt(?),  einige  Dörfer  bei  Hödeida  in  Brand; 
im  November  bombardierten  die  Italiener  verschiedene  Orte, 
darunter  Mochä,  Bäb  el-Mandeb  und  Scheich  Sa'id,  wobei  die 
erwidernden  türkischen  Haubi^en  den  Kreuzer  „Calabria* 
außer  Gefecht  selten.  Am  12./25.  November  kamen  italie- 
nische Parlamentäre  nach  Hödeida,  um  anzuzeigen,  daß  die 
Küste  von  Ras  'Isä  bis  Ghalifka  blocitiert  wäre,  was  später 
noch  auf  die  Küste  bis  Lohtja-Ghunfude  ausgedehnt  wurde^ 
Die  Italiener  lieferten  angeblich  den  Leuten  des  Idrts  7  Ge- 
schü^e,  3000  alte  Gewehre,  Geld  und  Lebensmittel. 

7* 


—  100  — 

Die  Bahn  Hodeida — San'ä. 

Anfang  Februar  1912  hatten  die  Italiener  Hodeida  bom- 
bardiert und   dabei   die   Bahnanlagen   und   den  Wagenpark 
der  Bahnunternehmung  beschädigt,   welche  von  Franzosen 
in  türkischem  Auftrage  erstellt  waren.    Bevor  wir  dem  Gang 
der   Ereignisse    weiter    folgen,    müssen    wir   auf   diese  Ar- 
beiten  eingehen.     Die   Franzosen,   welche   Djibuti   am   an- 
deren Ufer  des  Roten  Meeres  besaßen  und  auf  Scheich  Sa'^id 
Anspruch   machten  —  worauf  wir    noch  besonders  zurück- 
kommen müssen  — ,  hatten  schon  lange  die  Bestrebungen 
der  Italiener  mit  Neid   beaditet.     In  Hodeida  hatte  Italien 
ein  Generalkonsulat,  in  Mochä  eine  Konsulatsagentur  ein- 
gerichtet.    In    San'ä    hatte   Cav.    Giuseppe    Caprotti  —  wie 
die   Franzosen   behaupten,    mit  Staatsunterstü^ung  —  ein 
bedeutendes    Geschäft    für    Kommission    und    Export    ein- 
gerichtet und  in  den  arabischen  Kreisen  viel  Einfluß  erlangt. 
Der  Marchese  Benzoni  war  als  italienischer  Agent  dauernd 
im  Lande  umhergereist,  angeblich  um  farbige  Soldaten  für 
italienisch    Eritrea    anzuwerben,   bis    er   mit   Burchardt   zu- 
sammen 1909  ermordet  wurde.    Die  Franzosen  behaupten, 
daß  er  eine  Straße  von  San'ä  nach  Scheich  Sa'^Td  hätte  er- 
kunden wollen,  also  nach  dem  von  Frankreich  beanspruchten 
Gebiete.    Die  Franzosen  benu^ten  die  sd\wierige  Lage  der 
Türkei  in  Jemen  1909,  um  anzubieten,  eine  Erschließungs- 
bahn  zu   bauen,    mittels   der    das   Land    leiditer    verteidigt 
werden    könnte.       Die    französische    Diplomatie    setzte    es 
durch,   daß   die  türkische  Regierung   auf   den  Plan  einging. 
Eine    französische    Bankgruppe    unter  Leitung   der  Banque 
fran9aise  pour  le  commerce  et  l'industrie  (Banque  Rouvier) 
wurde    mit    den    Vorarbeiten    betraut.      Für    den    Bahnbau 
selbst   bildete   sich   die   „Compagnie  ottomane  du  Chemin 
de  fer  Hodeidah — Sanaa  et  embranchements".    Durch  Gesefe 
vom  11. /24.  August  1909  wurde  der  Gesellschaft  Bau    und 
Betrieb    der    Bahn    übertragen.     Die   Mittel   wurden    durch 
eine  4%  ige  türkische  Anleihe  beschafft,  die  im  Betrage  von 
1    Million   ^  T.   (22,7   Millionen    Frank)    der    Gesellschaft 
übergeben    und    im    März    1911     zum     Kurse    von    92% 
(=  455  Fr.)   an    die  Pariser  Börse  gebracht   wurden.     Die 
Verzinsung    und    Tilgung   der   Anleihe   bis   2009   ist   durch 
Verpfändung  von  ie  T.  40987  der  Einnahmen  von  Hodeida 
und  Gebane  sichergestellt.    Die  Gesellschaft  wird  mit  dem 


-    101  — 

Erlös  der  Anleihe  auch  den  Bau  der  Teilstrecke  von  160  km 
bis  HagTIe  (Hogeila,  nahe  'Obal)  und  des  Hafens  in  Gebäne 
ausführen  können.  (Sciimidt.)  Die  Spurweite  der  Bahn 
sollte  1,44  m  betragen.  (Alexis  Rey.)  Unter  Leitung  des 
Ingenieurs  A.  Beneyton  begannen  die  Vermessungen  im 
August  1909,  wurden  bis  Juli  1910  weitergeführt  und  von 
Januar  1911  bis  November  1912  fortgese^t.  Das  erste 
Projekt  der  Linie  über  Saham  und  Fers  fand  wegen  der 
Unsicherheit  der  Gegend  nicht  die  Billigung  der  türkischen 
Regierung.  Man  kam  deshalb  zu  einem  südlichen  Um- 
wege über  Zebtd  und  Ta'izz,  um  dann  über  Ibb  und 
Jerim  nach  San'ä  zu  gelangen,  und  darüber  hinaus  noch 
bis  'Amrän.  Der  Endpunkt  an  der  Küste  sollte  beim  Orte 
Gebane  am  Kap  Ras  el-Ketib,  etwas  nördlich  von  Hodeida, 
angelegt  werden,  wo  die  Landungsverhältnisse  besser  als 
bei  der  Stadt  sind.  Außerdem  sollte  noch  eine  Bahn  vom 
Hafen  aus  über  Bägil  nach  Hogeila  gebaut  werden,  am 
Bergfuß  unterhalb  von  Menächa.  Die  Länge  der  großen 
Strecke  wird  auf  328  km,  die  Kosten  auf  1 V2  Millionen  £  T., 
die  des  Hafens  auf  200000  ^  T.  angegeben.^  Die  Serat- 
Kette  soll  bei  Fitjere  Gaeten(?)  in  3279  m  Meereshöhe 
überschritten  werden.  Am  2.  März  1911  wurde  durch  den 
General  'Izzet  Pascha   der  erste  Spatenstich  gemacht. 

Offenbar  hat  man  Material  herangebracht  und  auch  die 
Arbeit  begonnen,  die  aber  durch  Schwierigkeiten  gestört 
wurden,  welche  von  Italien  und  England  in  den  Weg  ge- 
legt wurden.  England  hatte  den  Plan,  durch  eine  indische 
Firma  (Cowajee  Dinshaw?)  eine  Bahn  von  'Aden  aus 
nach  San'ä  über  Dhalaa  (Dala?)  zu  bauen,  wofür  die 
Trassierung  fertiggestellt  war.  Scheinbar  aus  politischen 
Gründen  hat  man  aber  etwa  1909  die  Vorarbeiten  dort 
wieder  zerstört.  Die  Engländer  hatten  damals  offenbar  die 
Losung  ausgegeben,  die  Türken  in  Jemen  unbehelligt  zu 
lassen.  Als  Anfang  1912  die  italienische  Flotte  die  Bahn- 
anlagen bei  Hodeida  beschossen,  erhob  sich  in  Frankreich 
ein  Sturm  der  Entrüstung;  es  gab  Leute,  die  daraus  gern 
einen  französisch-italienisdien  Zwischenfall  gemacht  hätten, 
zumal  zur  selben  Zeit  (12.  Januar)  mit  Italien  auch  die 
ernste  Streitfrage  wegen  der  gekaperten  Dampfer  „Carthage* 


*  Alexis  Rey  gibt  741  km  für  die  Bahn  Hodeida — San  ä  an. 


—    102    — 

und  "Manuba"  spielte.  Brunet-Millon  schrieb  z.  B.  in  der 
»Depeche  coloniale"  vom  7.  Februar  1912:  ^Pour  mieux 
encore  que  la  guerre  ne  se  fait  pas  seulement  contre  les 
Turcs,  mais  qu'elle  est  surtout  dirigee  contre  les  interets 
fran^ais,  les  Italiens  n'ont  pas  hesite  ä  bombarder  Cheikh- 
Said  que  nous  considerons  ä  juste  titre  comme  territoire 
fran9ais,  et  ils  viennent  de  porter  le  comble  ä  leur  audace 
en  detruisant  le  materiel  du  diemin  de  fer  d'Hodeida,  en 
ruinant  les  esperances  que  nous  avions  le  droit  de  fonder 
sur  cette  cEuvre  pour  notre  penetration  pacifique  du  Yemen. 
L'Italie  peut  se  dire  notre  amie,  et  nous  pouvons  avoir 
un  certain  interet  a  sembler  le  croire;  mais  quand  les 
temoignages  de  cette  amitie  vont  jusqu'ä  la  destruction  de 
nos  etablissements  et  la  confiscation  de  nos  navires,  nous 
avons  le  devoir  de  les  trouver  exageres,  et  de  le  dire."  — 
Man  beruhigte  sich  aber  sofort  in  Paris.  Aus  offenbar 
offiziöser  Quelle  kam  die  Notiz  in  die  französische  Presse, 
daß  die  fragliche  Bahn  kein  französisches,  sondern  ein  tür- 
kisches Unternehmen  wäre,  an  dem  nicht  nur  französische, 
sondern  auch  italienische  Kapitalien  beteiligt  seien.  Übrigens 
werde  in  dem  von  der  türkischen  Behörde  unterzeichneten 
Vertrage  ausdrüci^lich  erklärt,  daß  die  Verluste  und  Schäden, 
die  dem  Unternehmen  durch  einen  Aufstand  oder  Krieg  ver- 
ursacht würden,  der  türkischen  Regierung  zur  Last  fielen. 
Die  Eisenbahngesellschaft  müsse  also  für  die  verursachten 
Schäden  von  der  türkischen  Regierung  Ersa^  erhalten.  Es 
handle  sich  also  nicht  um  einen  französisch-italienischen, 
sondern  um  einen  türkisch-italienischen  Zwischenfall,  den 
man  vor  das  Haager  Schiedsgericht  bringen  könne. 

Wie  weit  die  Bahnarbeiten  fortgeschritten  sind,  habe  ich 
nicht  ermitteln  können.  In  den  beiden  Zusammenstellungen 
von  Dr.  Schmidt  und  General  Imhoff  war  die  Strecke  von 
Gebäne  bis  Hodeida  schon  vor  Ausbruch  des  italienisch- 
türkisdKen  Krieges  im  Betrieb;  infolge  der  Beschießung  durch 
die  Italiener  wurde  der  Bau  eingestellt,  soll  aber  im  Früh- 
jahr 1913  wieder  aufgenommen  sein.  (Schmidt.)  Unter 
dem  15.  Juli  1915  brachte  die  „Deutsche  Levante-Zeitung" 
die  Nachricht  aus  Haifa,  daß  der  Bau  endgültig  aufgegeben 
sei.  Das  zur  Zeit  der  Beschießung  unterwegs  befindliche 
Baumaterial  habe  man  in  Port  Said  und  'Aden  ausgeladen 
und  nach  Haifa  gebracht,  um  es  zum  Bau  von  Zweigbahnen 


—    103    — 

der  Higaz-Bahn  zu  verwenden.  Die  Richtigkeit  der  Nach- 
richt vermag  ich  nicht  zu  kontrollieren.  Es  ist  aber  sehr  wahr- 
scheinlich, daß  alles  Bahnmaterial,  auch  der  Linie  Hodeida — 
Gebäne,  verschwunden  ist,  denn  sonst  hätten  Kapitänleutnant 
V.  Mücke  und  die  Emden-Mannschaft  im  Januar— Februar 
1915  etwas  darüber  berichtet. 


Nach  Angaben  von  Dr.  Schmidt  soll  sich  eine  fran- 
zösische Kapitalistengruppe  1910  auch  um  den  Bau  einer 
Bahn  von  Gidda  nach  San'ä  beworben  haben.  Näheres 
war  bis  1914  darüber  noch  nicht  bekanntgeworden.  Die 
ganze  Higäz-Bahn  würde  erst  eine  Aussidit  auf  Rentabilität 
und  eine  große  politische  und  strategische  Bedeutung 
erhalten,  wenn  sie  durch  'AsTr  hindurch  bis  San  ä  und  weiter 
vollendet  wäre.  Wie  schon  erwähnt,  haben  die  Engländer 
Vorarbeiten  ausführen  lassen  für  eine  Bahn  von  'Aden 
nach  Dala,  die  leicht  in  Verbindung  kommen  könnte  mit 
der  projektierten  südlichen  Stred^e  der  Bahn  Hodeida — 
San'^ä.  Wenn  die  Engländer  auch  einstweilen  ihre  Vor- 
arbeiten zerstört  haben,  so  ließen  sie  den  Plan  ganz  gewiß 
nicht  fallen.  Zwemer  (S.  226  seines  Buches)  schreibt:  „That 
railroad  will  be  built  as  soon  as  the  Turk  leaves  Yemen's 
Capital;  God  hasten  the  Day."  Es  ist  dies  ein  Ausspruch, 
der  Englands  Wünsche  verrät.  Eine  solche  Bahn  würde 
nicht  nur  den  ganzen  Handel  und  Verkehr  von  Jemen  nach 
'Aden  lenken,  sondern  zusammen  mit  der  Fortse^ung  nach 
Norden  zur  Higäz-Bahn  die  allergrößte  strategische  Be- 
deutung haben:  eine  Inlandverbindung  von  Ägypten  nach 
'Aden,  und  eine  völlige  Monopolisierung  der  Handelsstraßen 
durch  das  Rote  Meer  würde  die  Folge  sein.  Es  ist  aus- 
geschlossen, daß  eine  hoffentlich  siegreiche  Türkei  einen 
solchen  Fremdkörper  in  ihrem  Gebiete  dulden  kann.  Viel- 
mehr liegt  es  im  Lebensinteresse  der  Türkei  und  der  Mittel- 
mächte, daß  diese  englischen  und  französischen  Bahnbau- 
Projekte  nie  zustande  kommen.  Die  Türkei  muß  die 
Herrschaft  über  Jemen  behalten,  muß  dort  eine  starke 
Garnison  haben  und  selbst  die  Bahn  bauen  von 
Medina  an  bis  zum  Süden  von  Arabien.  Ist  diese 
fertig,  dann  hören  alle  Unruhen  von  selbst  auf,  und  die 
Bahn  bildet  eine  Möglichkeit,  unabhängig  von  dem  Suez- 
kanal und  von  Ägypten  Waren  und  Soldaten  nach  dem  Ufer 


—  104  - 

des  Indischen  Ozeans  zu  befördern.  Und  deshalb  darf 
der  Endpunkt  nidit  in  'Aden  oder  Hodeida  sein, 
sondern  nur  am  Indischen  Ozean  innerhalb  des 
iürkisdien  Gebietes,  etwa  bei  Scheich  Sa'Td,  gegen- 
über der  Insel  Perim,  worauf  ich  noch  zu  sprechen 
komme.  Bei  einem  eventuellen  Friedensdiluß  im  je^igen 
Weltkriege  müßte  die  Bahnfrage  mit  Einschluß  der  franzö- 
sischen Konzessionen  in  Jemen  jedenfalls  auf  das  ernsteste 
berücksichtigt  werden.  Ich  darf  bei  dieser  Gelegenheit  nodi 
auf  eine  sehr  widitige  Frage  aufmerksam  machen:  Im 
Gebirgslande  von  Jemen,  dessen  Gipfel  bis  3000  m  auf- 
steigen, wäre  ein  ausgezeichneter  Punkt,  um  eine  große 
Funkenstation  zu  errichten,  die  mit  Damaskus  oder  Kon- 
stantinopel, vielleidit  auch  Nauen  einerseits  und  dem  ganzen 
Gebiete  des  Indischen  Ozeans  anderseits  in  Verbindung 
stehen  würde.  Eine  solche  Station,  in  befreundetem 
türkischem  Lande  und  unter  der  Obhut  einer  star- 
ken Türkei,  betrieben  von  deutschen  Fachleuten, 
würde  die  Welt  unabhängig  machen  von  dem  Kabel- 
monopol der  Engländer.  Denn  diese  haben  auf  ewige 
Zeiten  lautende  Verträge  an  allen  Stellen  abgeschlossen, 
von  Ägypten  an  bis  zum  Indischen  Ozean,  die  zum  Landen 
von  Kabeln  geeignet  sind.  Eine  Funkenstation  in  Jemen 
würde  das  englische  Kabelmonopol  mit  einem  Schlag  ver- 
nichten. Aber  die  Funkenstation  muß  gesciiü^t  werden 
durch  die  Inlandverbindung  per  Bahn  nach  Palästina,  mehr 
aber  noch  durch  eine  starke  Garnison  in  Jemen  und  durch 
den  Ausbau  der  türkischen  Anlagen  bei  Scheich  Sa'id. 


Kehren  wir  zu  unserer  geschichtlichen  Betrachtung  zurück! 
Die  Angriffe  der  Italiener  hatten  zur  Folge,  daß  der  Imäm 
Jahjä  sich  ganz  auf  die  Seite  der  Türken  stellte  und  mit 
ihnen  gemeinsam  das  Land  gegen  den  auswärtigen  Feind 
und  gegen  Idris  verteidigte.  Nach  der  „Frankfurter  Zeitung" 
vom  2.  Mai  1912  waren  noch  30000  Mann  türkischer  Truppen 
vom  legten  Feldzug  in  Jemen  verblieben,  zu  denen  der 
Imäm  etwa  40000  Mann  Hilfstruppen  stellen  könnte.  Beides 
Angaben,  die  wohl  viel  zu  hoch  gegriffen  sind.  Man  nahm 
an,  daß  in  ganz  Jemen  etwa  500000 (?)  Araber  Feuerwaffen 
besifeen;  die  Truppen  haben  Mauser,  französische  Gras- 
Gewehre  M.  1874/6,  Martini  und  Manlicher.     Die  Italiener 


—     105     — 

haben  sidi  gehütet,  das  schon  durch  die  Natur  gut  ge- 
sdiü^te  und  von  so  zahlreidien  Leuten  verteidigte  Land 
anzugreifen,  außer  daß  sie  die  Küste  bombardierten.  Da- 
gegen haben  sie  den  Abenteurer  und  Emporkömmling  IdrTs 
nach  Möglichkeit  unterstü^t.  Die  wirtschaftlichen  Verhält- 
nisse wurden  leidlich  aufrechterhalten.  Während  der  italie- 
nischen Blocl^ade  verschifften  z.  B.  die  Firmen  Max  Klein, 
A.  Besse  und  M.  Ries  ihre  Felle  über  Salef  bei  Kamaran, 
wo  große  der  Dette  publique  gehörige  Salinen  sind.  Von 
dort  holte  der  Dampfer  „Wißmann"  der  Firma  Cowajee 
Dinschaw  Broths.  die  Waren  nach  'Aden  ab. 

Im  März  1912  zog  Hamdt  Pascha,  der  Sieger  von  Lohtia, 
Truppen  bei  einem  Orte  Sohara(?)  zusammen,  angeblich 
27  Bataillone,  während  der  Großscherif  vom  Norden  aus 
zu  Hilfe  kommen  wollte.  IdrTs  hatte  seinen  Standort  bei 
el-Ebhä.  Im  Mai  aber  wurden  türkisdie  Truppen  und  der 
Sohn  des  Großscfierifs,  Fesal  Bey,  bei  Ghunfude  von  dem 
Feldherrn  des  IdrTs,  Mogad  Mohammed  sirtab,  schwer  ge- 
schlagen, die  Araber  nahmen  den  Ort  Mohail(?)  ein,  und 
die  Türken  unter  Soliman  Pascha  wurden  in  el-Ebha  völlig 
eingeschlosssen.  Im  Juni  soll  IdrTs  mit  elf  kriegsmäßig 
ausgerüsteten  Schiffen  die  türkischen  Truppen  von  den 
Farasan-Inseln.^  vertrieben  haben.  Auch  im  August  wurden 
weitere  Fortschritte  des  IdrTs  gemeldet.  Die  zurücl^gewor- 
fenen  türkischen  Truppen  zogen  sich  nach  Hodeida  zurück; 
vielfach  kamen  Meutereien  unter  ihnen  vor.  Am  22.  August 
fand  ein  neuer  Kampf  bei  Hage(?)  statt,  bei  dem  die  Strategie 
der  Araber  darauf  hingewiesen  haben  soll,  daß  italienische 

'  Auf  der  Farasän-Insel  Kumh  hafte  angeblich  1901  Deutschland  den 
Türken  eine  Kohlenstation  abpachten  wollen.  Über  diesen  Plan,  der 
wahrscheinlich  nie  bestanden  hat,  regten  sidi  die  Engländer  so  auf, 
daO  die  „Times  of  India"  am  5.  Oktober  1901  schrieb:  „Der  Plan  ist 
eine  der  unwürdigsten  und  verächtlichsfen  Episoden  der  neueren  deut- 
schen Geschichte"  („D.  Kol.-Zfg."  1901,  S.  432).  Auf  einer  der  Inseln 
ist  ein  Petroleumvorkommen  festgestellt  worden,  das  französische  In- 
genieure mit  einer  Probebohrung  untersuchten.  Die  Konzession  zur 
Ausbeutung  dieser  Funde  auf  75  Jahre  ist  etwa  1912  der  Red  Sea 
Oilfieids  Co.  gegeben,  die  an  der  ägyptischen  Seite  des  Roten  Meeres 
bei  Qebel  ez-Zeif  ihre  Unternehmungen  hat  („Hamb.  Fremdenblatt" 
vom  23.  März  1912).  Nach  Hamdani  sollen  die  Farasän-Inseln  früher 
von  Christen  des  Taghlib-Sfammes  bewohnt  gewesen  sein.  Im  zehnten 
Jahrhundert  habe  man  noch  die  Ruinen  der  Kirchen  dort  gekannt. 
Die  Inseln  bildeten  früher  ein  wichtiges  Schiffahrtszentrum. 


—     106    — 

Offiziere  in  ihrem  Lager  waren  („Voßische  Zeitung"  vom 
6.  Sept.  1912),  wie  dies  in  einem  amtlichen  Communique 
in  Konstantinopel  vom  6.  September  behauptet  wurde. 
Unter  dem  21.  September  wurde  dann  ein  Sieg  der  Türken 
unter  Said  Pascha  gegen  Idris  aus  dem  Norden  des  Landes 
gemeldet.  Weil  der  Imam  sich  nicht  nur  ruhig,  sondern 
sogar  freundlich  verhielt,  war  die  Gegend  von  Sana  ziem- 
lich sicher,  im  Süden  aber  wurden  neue  Kämpfe  gegen  den 
aufständischen  Stamm  der  Zeranik(?)  nötig.  Auch  der 
Stamm  Hesced(?),  der  bisher  dem  Imäm  anhing,  soll  da- 
mals zu  IdrTs  übergegangen  sein. 

Man  scheint  es  in  der  Folge  für  nü^licher  angesehen 
zu  haben,  mit  IdrTs  zu  verhandeln  in  der  Art,  wie  man  es 
vorher  mit  Jahjä  machte.  Man  ist  wegen  der  Lage  in 
Europa  offenbar  auch  genötigt  gewesen,  die  Truppen  in 
Jemen  stark  zu  verringern.  1912  oder  1913  scheint  auch 
der  Oberkommandierende  von  Jemen,  Marschalllzzet  Pascha, 
von  dort  abberufen  worden  zu  sein,  um  unter  dem  Groß- 
wesir Mahmud  Schewket  Pascha  —  seinem  früheren  Chef 
in  Jemen,  der  ja  am  11.  Juni  1913  in  Konstantinopel  er- 
mordet wurde  —  den  Oberbefehl  der  Landstreitkräfte  zu 
übernehmen.  Der  Friede  zu  Lausanne  war  am  18.  Oktober 
1912  mit  Italien  geschlossen,  aber  der  für  die  Türkei  noch 
gefährlichere  Balkankrieg  hrad\  Anfang  Oktober  1912  aus. 
Alles  wird  dazu  geführt  haben,  daß  man  seitens  der  Türken 
eine  Friedenskommission  zu  IdrTs  sandte,  an  deren  Spi^e 
der  Gouverneur  vin  San  ä,  Mahmud  Näzim,  stand,  und  an 
der  angesehene  mohammedanische  Geistliche  teilnahmen. 
Besonders  die  letzteren  versuchten  dem  IdrTs  auseinander- 
zusefeen,  daß  er  in  dieser  schwierigen  Zeit  des  Islam  ver- 
pflichtet sei,  sich  dem  Sultan  als  Chalifen  zu  unterwerfen. 
Da  auch  die  Türken  weitgehende  Nachgiebigkeit  zeigten, 
schien  IdrTs  erst  zum  Frieden  geneigt,  stellte  dann  aber 
derartige  Forderungen,  daß  im  August  1913  die  Verhand- 
lungen abgebrochen  werden  mußten.  (Am  30.  Mai  1913 
war  der  Friede  zu  London  gescfilossen,  so  daß  man  glaubte, 
freiere  Hand  zu  haben.)  IdrTs  verlangte  nämlich  Meadi(?), 
Gizän,  die  Farasän-Inseln,  die  ganze  Provinz  'AsTr  und  noch 
weitere  Distrikte  in  völliger  politischer  Unabhängigkeit. 
Man  mußte  also  mit  neuen  Kämpfen  gegen  IdrTs  rechnen, 
dessen  Truppen   unter  der  Führung  eines  Mohammed  bin 


—     107     — 

"^Arrär  standen.  Unter  den  sehr  verringerten  türkisdien 
Truppen  sollen  zu  der  Zeit  wieder  Meutereien  vorgekommen 
sein.  Audi  die  Stimmung  des  Imäm  Jahjä  sdieint  damals 
weniger  freundlidi  geworden  zu  sein,  da  die  Türken  ihn 
nidit  immer  sdiü^en  konnten.  Immerhin  aber  hieß  es  nodi 
im  Dezember  1912,  daß  er  zu  den  Türken  hielte  und  es 
IdrTs  nidit  gelungen  sei,  mit  ihm  anzuknüpfen.  IdrTs,  dem 
eine  Anzahl  Stämme  zugelaufen  waren,  wurde,  soweit  es 
ging,  von  der  Land-  und  Seeseite  belagert,  er  erhielt  aber 
immer  wieder  Zufuhren.  Etwa  im  November  hatten  die 
Türken  die  Farasan-Inseln  beseht,  IdrTs  aber  soll  sie  nadi 
heftigen  Kämpfen  ihnen  abgenommen  haben  („Ägypt.  Nadir.* 
vom  6.  Dez.  1913).  Die  Waffen  für  Idris  sollen  aus  „einem 
fremden  Staate"  in  Europa  gekommen  sein,  audi  soll  Abes- 
sinien  sehr  stark  am  Waffensdimuggel  beteiligt  gewesen 
sein.  Ebenso  beriditete  al-Moqattam  („Correspondance 
d'Orient"  vom  I.Juni  1914,  „Ägypt.  Nadir."  vom  14.  Mai  1914) 
von  „une  grande  puissance  latine",  weldie  IdrTs  viele  Gelder 
gesandt  habe,  die  auf  einem  von  zwei  Kanonenbooten  be- 
gleiteten Dampfer  gebradit  seien  —  ob  es  sidi  um  Frank- 
reidi  oder  Italien  gehandelt  hat,  wird  nidit  angegeben. 
Mitte  1914  sollen  die  Türken  nur  nodi  etwa  5000  Soldaten 
in  Jemen  gehabt  haben,  davon  in  Hodeida  1000.  Von 
diesen  wäre  sogar  eine  Anzahl  desertiert,  da  ihnen  der 
Sold  seit  adit  Monaten  nidit  ausgezahlt  sei,  sie  außerdem 
sdion  über  fünf  Jahre  in  Jemen  waren,  während  der  Dienst 
dort  für  Offiziere  nur  zwei,  für  Mannsdiaften  drei  Jahre 
betragen  sollte.  Im  Mai  1914  wird  audi  beriditet,  daß  viele 
der  Anhänger  sidi  von  Jahjä  zu  IdrTs  gewandt  hätten. 
Der  WalT,  Mahmud  Bey  Näzim,  soll  zwar  mit  dem  Jahjä 
gut  Freund  gewesen  sein,  dessen  Anhänger,  die  Zaiditen, 
aber  sollen  viel  geklagt  haben,  sie  sollen  sogar  eine  Ge- 
sandtsdiaft  nadi  Konstantinopel  gesdiid^t  haben,  um  sidi 
zu  besdiweren. 

Aber  IdrTs  sdieint  allmählidi  des  Kampfes  müde  gewesen 
zu  sein;  audi  wird  er  gehofft  haben,  daß  die  Lage  der 
Türkei  es  ihm  ermöglidien  würde,  von  ihr  gute  Bedin- 
gungen zu  erzielen.  Er  sandte  im  Juli  1914  eine  Gesandt- 
sdiaft  nadi  Konstantinopel,  an  deren  Spi^e  sein  besonderer 
Freund,  der  Arzt  Dr.  'Izzet  Efendi  el-GindT,  stand,  der  ein 
Handsdireiben  von  Mohammed  'AlT  el-IdrTs  el-Huseini  — 


—     108     — 

so  ist  sein  voller  Name  —  bradite.  Dieser  Arzt  soll  an- 
geblich unbegrenzte  Vollmadit  gehabt  haben.  Nach  Mel- 
dungen aus  Konstantinopel  vom  15.  und  16.  Juli  1914  soll 
Idris  gefordert  haben,  daß  er  erblicher  Fürst  von  'AsTr  wird, 
daß  er  das  Land  in  voller  Souveränität  verwaltet,  und  daß 
die  türkische  Regierung  weder  Beamte  nodi  Truppen  nach 
'Asir  sendet.  Dagegen  wollte  IdrTs  sid\  verpflichten,  die 
Oberherrschaft  des  Sultans  anzuerkennen,  die  ottomanisdie 
Flagge  zu  hissen  und  das  Freitagsgebet  im  Namen  des 
Sultans  als  Chalifen  abhalten  zu  lassen. 

Wie  weit  man  mit  den  Verhandlungen  gekommen  ist, 
ob  die  Hohe  Pforte  ihre  Zentralisierungsbestrebungen  auf- 
gegeben und  eine  gewisse  Autonomie  dem  Idris  in  'Asir 
gewährt  hat,  wie  sie  es  früher  bei  dem  Imäm  Jahjä  in 
Jemen  tat,  ist  in  der  Presse  nicht  bekanntgeworden.  Es 
ist  aber  schon  möglich,  daß  man  guten  Willen  zeigte,  dodi 
scheint  es,  daß  die  Verhandlungen  zu  keinem  Ergebnis  ge- 
kommen sind. 

Als  nun  am  29.  Oktober  1914  der  Krieg  mit  Rußland 
ausbrach  und  England  am  4.  November  Ägypten,  am  6.  No- 
vember Cypern  annektierte,  sowie  als  am  11.  November 
der  Sultan  als  Chalif  alle  Mohammedaner  zum  Kriege 
gegen  Rußland,  England  und  Frankreich  aufrief,  da  machte 
sich  auch  der  Krieg  sofort  in  Südarabien  geltend. 

Wir  wollen  gleich  hier  die  weiteren  Ereignisse  in  Jemen 
bespredien,  soweit  sie  bekanntgeworden  sind,  leider  aber 
tappt  man  dabei  überall  im  Dunkeln,  denn  die  Meldungen 
von  dort  sind  äußerst  spärlich  und  unzuverlässig.  Die  Eng- 
länder hatten  Veranlassung,  alle  Nachrichten  zu  unterdrückten, 
und  die  Türken  waren  lange  offenbar  ganz  ohne  Verbin- 
dung mit  Jemen.  Wenigstens  wird  berichtet,  daß  die  Mann- 
sdiaft  der  „Emden",  die  am  15.  März  1915  von  Hodeida 
abfuhr,  die  ersten  Nachrichten  von  dort  nach  Norden  ge- 
bracht haben.  Am  3.  Mai  kamen  dann  in  Konstantinopel 
zwei  Abgeordnete  von  Hodeida  an  mit  direkten  Nachrichten 
seit  mehreren  Monaten.  Sie  waren  über  Lohija  und  Ghun- 
fude  nach  Lit  gefahren  und  von  dort  über  Mekka  und 
Medina  gereist.  Sie  erzählten,  daß  nach  Verkündigung  des 
Heiligen  Krieges  alle  Stämme  sich  bei  Hodeida  versammelt 
hätten,  bereit,  mit  den  Türken  zusammen  das  Land  zu 
schüren. 


—    109   — 

Idi  kann  nicht  mehr  tun,  als  hier  eine  Reihe  von  Be- 
richten aus  der  Presse  aufführen. 

Mitte  November  teilte  Reuters  Bureau  offiziös  mit,  daß 
die  englische  Regierung  keinerlei  Kriegsoperationen  zu  Lande 
oder  zu  Wasser  gegen  Arabien  unternehmen  werde,  mit 
Ausnahme  soldier,  die  zum  Schule  der  arabischen 
Interessen  gegen  Angriffe  der  Türken  oder  anderer 
unternommen  werden  müßten,  oder  solcher  zur 
Unterstü^ung  der  Araber,  die  sich  der  türkischen 
Herrschaft  entledigen  wollen. 

England  verhandelte  also  offiziell  von  Macht  zu  Macht 
mit  den  Arabern,   die   gegen   die  Türken   aufsässig  waren. 

Als  erste  Kriegstat  beschossen  die  Engländer  am  16.  No- 
vember 1914  die  türkischen  Batterien  bei  Sciieich  Sa'id  an 
der  Straße  von  Bab  el-Mandeb,  auf  die  ich  noch  ausführ- 
licher zurüci^kommen  muß.  Sie  sollen  dort  auch  indische 
Truppen  gelandet  haben.  Unzweifelhaft  aber  müssen  die 
Türken  imstande  gewesen  sein,  später  an  diesen  Plaö 
zurücJizukehren,  denn  Anfang  oder  Mitte  August  1915  wurden 
von  dort  aus  die  englischen  Kasernen  und  der  Leuchtturm 
auf  der  Insel  Perim  beschossen.  Am  2.  November  wurde 
der  Ort  Mochä  bombardiert,  wo  Mitte  Dezember  ein  eng- 
lischer Landungsversuch  abgewiesen  wurde.  Es  scheint, 
daß  der  Imam  Jahja  sich  den  Türken  gleich  zu  Beginn  des 
Krieges  bedingungslos  zur  Verfügung  gestellt  hat.  Schon 
am  10.  Dezember  1914  wurde  berichtet,  daß  er  die  Absicht 
hätte,  gegen 'Aden  zu  ziehen.  Auch  Idris  scheint  zuerst  Ruhe 
gehalten  zu  haben.  Ob  die  am  21.  Dezember  in  die  Presse 
gelangte  Nachricht,  daß  der  große  Häuptling  Ibn  Sa'^ud  aus 
Innerarabien,  von  dem  wir  noch  viel  zu  reden  haben  werden, 
nach  Jemen  den  Türken  zu  Hilfe  geeilt  sei,  möchte  ich 
sehr  bezweifeln;  denn  trofedem  er  1913  von  den  bedrängten 
Türken  zum  Pascha  und  Walt  von  El-Ahsä  am  Perser  Golf 
ernannt  war,  hat  er  sich  immer  mehr  auf  die  Seite  der 
Engländer  gestellt.  Jedenfalls  aber  hielten  die  Engländer 
es  Mitte  Dezember  für  nü^lich,  indische  Truppen  in  'Aden 
zu  landen.  Zu  gleicfier  Zeit  wurde  gemeldet,  daß  alle  süd- 
arabischen Häuptlinge  sich  von  England  abgewandt  hätten 
und  von  den  Türken  mit  Waffen  und  Geld  versehen  würden. 
Wieviel  von  dieser  Nachricht  wahr  ist,  ließ  sich  damals 
nicht  feststellen. 


—   110  — 

Bei  Beginn  des  Krieges  flüchtete  der  englisdie  Konsul 
Richardson  in  Hodeida  in  das  Haus  des  italienischen  Kon- 
suls Cecchi,  wurde  dort  aber  von  türkischen  Gendarmen 
gefangengenommen  und  auf  die  Vorstellung  des  Italieners 
nicht  freigelassen.  Der  italienische  Konsul  schiffte  sich  am 
3.  Dezember  auf  dem  italienischen  Kriegssdiiff  „Giuliana" 
ein.  Auf  seinen  Bericht  hin  verlangte  Italien  die  sofortige 
Freilassung  des  Engländers  und  eine  Genugtuung.  Die  Ver- 
handlungen mit  der  Türkei  zogen  sich  etwas  in  die  Länge, 
weil  die  Verbindung  mit  Hodeida  unterbrochen  war.  Ende 
Januar  aber  berief  der  Wali  des  Jemen  die  fraglichen  tür- 
kischen Beamten  von  Hodeida  ab;  am  6.  Februar  landete 
der  italienische  Konsul  dort,  dem  sofort  der  englische  Konsul 
ausgeliefert  wurde.  Durch  Hissen  und  Salutieren  der  ita- 
lienischen Flagge  und  Austausch  von  Besuchen  wurde  der 
„Zwischenfall  von  Hodeida"  aus  der  Welt  geschafft. 

Am  7.  Januar  1915  landete  in  Hodeida  ein  Teil  der  Mann- 
sdiaftS.M.S.  „Emden"  unter  Kapitänleutnant  von  Müdte;  sie 
wurde  dort  gut  aufgenommen,  blieb  noch  zwei  Monate  in 
Sana  und  fuhr  am  14.  März  von  Gebäne  wieder  ab  nadi 
Norden.  Am  1.  April  wurde  sie  auf  dem  Marsche  von  Lit 
nach  Gidda  von  Beduinen  angegriffen,  die  von  Engländern 
gekauft  sein  sollen.  Ein  vom  Großscherif  von  Mekka  ge- 
sandte Abteilung  befreite  sie.  Leider  ist  nicht  angegeben, 
um  welchen  Stamm  von  Arabern  es  sich  handelte.  In  einer 
Pressenotiz  finde  ich,  daß  es  „Beni  Harb"  gewesen  seien. 
Es  ist  also  denkbar,  daß  diese  Leute  mit  denen  des  Idrts 
gemeinsame  Sache  machten. 

Die  Engländer,  Franzosen  und  Italiener,  die,  wie  wir 
sahen,  sämtlich  Interessen  in  Südarabien  haben,  und  die 
audi  schon  früher  den  Idris  gegen  die  Türken  unterstü^ten, 
werden  sich  die  Gelegenheit  nicht  haben  entgehen  lassen, 
mit  allen  Mitteln  diesen  zu  neuen  türkenfeindlichen  Taten 
zu  reizen.  In  der  Tat  hören  wir  um  Mitte  August  1915, 
daß  Idrts  in  'Asir  den  Türken  feindlich  gesinnt  sei,  wenn 
er  damals  auch  noch  die  türkische  Garnison  unter  dem 
Oberst  Muhl  ed-DTn(?)  in  el-Ebhä  duldete.  Aber  schon  am 
22.  August  wurde  dem  „Temps"  aus  Kairo  gemeldet,  daß 
Idrts  plane,  auf  San'ä  zu  marschieren.  Zuerst  wolle  er  sich 
der  Orte  Sakara(?)  und  Sa'da  bemächtigen.  Im  September 
sollen    dann   auch    bei    einem    Angriff    der  Engländer   von 


—  111  — 

der  See  aus  auf  Lohija  die  Truppen  des  IdrTs  die  türkische 
Garnison  dort  von  der  Landseite  angegriffen  haben.  Der 
Meldung  nach  ist  aber  der  Führer  der  Idrisleute,  Mehmed 
Tahir,  bei  dieser  Gelegenheit  gefallen.  Drei  Tage  lang 
haben  die  Engländer  damals  mit  vier  Schiffen  den  Ort  be- 
schossen, von  dem  aus  die  Türken  mit  ihren  Landbatte- 
rien ein  englisches  Schiff  getroffen  haben  wollen,  das  sid\ 
nach  der  nahen  Insel  Hamzok(?)  zurüd^zog. 

Einen  großen  Erfolg  haben  die  Türken  gemeinsam  mit 
den  Leuten  des  Jahjä  unter  ihrem  Feldherrn  Mohammed 
Nasr  gegen  'Aden  gehabt.  Auf  das  Gerüdit  hin,  daß  eine 
Truppe  aus  Jemen  anmarschiere,  hatte  der  Kommandeur 
von 'Aden  eine  Kameltruppe  zur  Rekognoszierung  vorgesandt, 
die  eine  bedeutende  Zahl  von  Feinden  feststellte  und  sich 
nach  Lahedj  (Lahg)  zurückzog,  wo  sie  durch  250  Mann  und 
zwei  Geschüöe  verstärkt  wurde.  Am  4.  Juli  1915  wurden 
dort  die  Engländer  von  mehreren  tausend  Türken  und 
Arabern  angegriffen,  die  20  Geschü^e  gehabt  haben  sollen. 
Da  Unterstü^ungen  nicht  rasch  genug  herankamen,  ging  die 
englische  Truppe  am  5.  Juli  aus  Lahg  zurück  bis  'Aden, 
mit  dem  Verlust  von  angeblich  drei  verwundeten  englischen 
Offizieren,  während  sie  nach  der  „Times"  13  Türken  ge- 
fangengenommen haben  will.  Nadi  den  türkischen  Be- 
richten aber  sind  die  Kämpfe  für  die  Engländer  nodi  un- 
günstigerabgelaufen: ein  Reserveoffizier,  5  indisdie  Soldaten, 
4  Sdinellfeuergeschü^e,  5  Maschinengewehre,  9  Automobile 
und  sehr  viel  Kriegsmaterial  sollen  von  den  Türken  erbeutet 
worden  sein.  Mehr  als  200  Leichen  will  man  auf  der  Straße 
gefunden  haben.  Am  21.  Juli  sind  die  Engländer  nochmals 
aus  'Aden  vorgestoßen,  haben  das  Dorf  Scheich  'Otmän,  das 
in  Sehweite  der  Stadt  liegt,  genommen  und  sich  auch  einige 
Zeit  in  Lahg  gehalten.  Nach  der  türkischen  Meldung  sind 
die  Engländer  am  21.  August  wieder  aus  Lahg  heraus- 
geworfen mit  einem  Verlust  von  4  Geschü^en  und  5  Ma- 
schinengewehren. Am  24./25.  August  versuchten  die  Eng- 
länder, die  Ortscfiaft  El-Waht  zu  überfallen,  wurden  aber 
ebenso  geschlagen  wie  drei  Tage  später,  wo  sie  mit  5  In- 
fanterie-Bataillonen, 3  Kavallerie-Schwadronen,  2  Schnell- 
feuer-Batterien und  2  Maschinengewehr- Abteilungen  vor- 
gingen. Am  8.  Dezember  wurde  eine  englische  Kavallerie- 
Abteilung   auf   Btr  Ahmed   zurücicgeworfen,   zwischen   dem 


—   112   — 

10.  und  17.  Dezember  fanden  Gefechte  bei  Mejah(?)  statt, 
nach  denen  die  Engländer  auf  Scheich  'Otmän  zurüdsgingen. 
Ebenso  fanden  etwa  im  Januar  1916  (Bericht  vom  16.  Fe- 
bruar) Kämpfe  zwischen  Scheich  'Otmän  und  Elu  Aile  (el- 
'Ali?)  statt,  nach  denen  die  Engländer  auf  ersteren  Ort 
sich  zurückzogen.  Seit  Mitte  1915  ist  'Aden  von  der  Land- 
seite aus  durdi  Türken  und  Araber  abgeschnitten,  denen  die 
Engländer  früher  selbst  Gewehre  zum  Aufstand  gegen  die 
Türken  geliefert  hatten.    (Fernere  Nachrichten  s.  bei   Aden). 

Anfang  November  1915  berichtete  die  „Südslawische  Kor- 
respondenz", daß  der  Sultan  außer  dem  Scheich  der  Senüsi 
auch  dem  Scheich  von  Jemen  —  also  ohne  Zweifel  dem  Imäm 
Jähjä  —  den  Titel  „ Großwesir "(?)  verliehen  habe,  und  daß 
beicie  der  Türkei  entschieden  freundlich  gesinnt  seien.  Die 
Italiener  („La  Perseveranza"  vom  4.  Nov.  1915)  regten  sich 
hierüber  sehr  auf.  Aus  Konstantinopel  wurde  am  15.  De- 
zember gemeldet,  daß  Imäm  Jahjä  die  Brillanten  zum  Osma- 
nijeorden  sowie  die  goldene  Imtiazmedaille  vom  Sultan 
wegen  seines  tatkräftigen  Verhaltens  verliehen  ist. 

Aus  allen,  wenn  auch  sehr  dürftigen  Nachrichten  scheint 
also  hervorzugehen,  daß  die  Türken  Jemen  fest  in  der  Hand 
haben,  dank  der  Unterstü^ung  durch  Jahjä.  Die  Engländer 
sind  in  'Aden  eingeschlossen,  und  die  Erfolge  der  Türken 
werden  bewirkt  haben,  daß  anscheinend  alle  Stämme  von 
Südarabien,  auch  die  in  der  englischen  Interessensphäre, 
sich  der  gemeinsamen  Sache  des  Islam  angeschlossen  haben, 
mit  Ausnahme  wahrscheinlich  von  IdrTs,  der  offenbar  von  den 
Feinden  der  Türken  durch  große  Geldmittel  bestochen  wurde. 

Es  ist  aber  kein  Zweifel,  daß  das  ganze  Land  durch  alle 
die  nun  schon  fast  ununterbrochen  seit  1871  währenden 
Unruhen  sehr  gelitten  hat.  Wenn  es  auch  nicht  gerade  zur 
Wüste  geworden  ist,  wie  Roloff  meint,  so  müssen  die  Sied- 
lungen und  Kulturen  doch  schwer  geschädigt  sein.  Eine 
hoffentlich  siegreiche  Türkei  wird  alle  Mühe  aufzuwenden 
haben,  das  Land  wieder  zum  Wohlstand  zu  bringen,  auf 
den  es  seiner  Natur  nach  rechnen  kann.  Wie  die  innere 
Politik  in  diesem  Lande  zu  führen  ist,  läßt  sich  ohne  eigene 
Anschauung  nicht  entscheiden.  Die  Geschichte  der  ganzen 
türkischen  Verwaltung  hat  aber  doch  immerhin  gelehrt,  daß 
dort  nur  die  besten  Beamten  gerade  gut  genug 
sind,    und    daß    man    sich    nicht    scheuen    soll,    auch 


—    113   - 

Mittel  für  den  Wiederaufbau  in  das  Land  hinein- 
zustecken. Schaffung  von  Verkehrswegen  und  eine 
richtige  Steuer-  und  Zollpolitik  werden  nötig  sein. 
Man  wird  auch  nicht  umhinkönnen,  hier  von  den 
Zentralisierungsmethoden  der  Türken  abzugehen, 
eine  arabische  Verwaltung  und  eine  arabische  Redit- 
sprechung  unter  Heranziehung  des  Eingeborenen- 
elements heranzubilden,  aufgebaut  auf  die  Be- 
völkerung, die  auf  eine  alte  geschichtliche  Kultur 
zurüdiblidten  kann.  Schon  vor  vielen  Jahren  empfahlen 
Kenner  des  Landes,  wie  Eduard  Glaser,  dem  Imäm  eine  ge- 
wisse Autonomie  zu  geben,  die  ja  nun  auch  vertragsmäßig 
durch  die  Türken  festgelegt  ist,  und  die  durch  die  Blutbande 
des  jefet  gemeinsam  geführten  Krieges  besiegelt  wurde. 

Für  die  äußere  Politik  haben  wir  Deutsche  das  größte 
Interesse  daran,  daß  eine  siegreiche  und  starke 
Türkei  das  Land  behält,  daß  sie  dort  mit  unserer 
Hilfe,  ohne  die  Engländer  und  Franzosen,  eine 
Bahn  baut  und  eine  große  Funkenstation  einrichtet. 
Wir  wollen  auch  hoffen,  daß  der  Friede  Gelegenheit 
gibt,  gegen  das  englische  Interessengebiet  eine 
Grenzregulierung  vorzunehmen,  wobei  das  aller- 
wichtigste  sein  wird,  daß  die  Türkei  die  Halbinsel 
bei  Sdieich  Said  mit  genügender  Sicherheitszone 
erhält. 

Sind  einmal  die  Zustände  im  Lande  ruhig,  dann  wird 
hoffentlidi  deutsd\en  Forschern  Gelegenheit  gegeben,  den 
Sdileier  von  den  Geheimnissen  zu  lüften,  der  über  der  alten 
Geschichte  des  Landes  ruht,  eines  Landes,  in  dem  sidi  einst 
der  bedeutendste  Handel  des  Altertums  abspielte,  und  wo 
der  Boden  so  zahlreiche  und  für  die  KulturgesdKid\te  der 
Menschheit  wichtige  Geheimnisse  deckt. 


8.  Kapitel 

Scheich  Sa  id  (Seich  Said)  und  die  französischen 
Ansprüdie  darauf 

r\er  Reisende,  weldier  die  Straße  von  Bäb  el-Mandeb 
'•^  durchfährt,  wird  an  deren  Ostseite  ein  hohes  Kap  be- 
merkt haben,  dessen  mehr  als  260  m  hohe  Felsen  die  nur 

Hamburgische  Forschungen.    Heft  1 .  a 


—  114  — 

3V4  Kilometer  entfernte  Insel  Perim  völlig  beherrschen. 
Durch  das  Glas  konnte  er  dort  Spuren  von  Erdwerken 
sehen.  Der  Dampferkapitän  gab  auf  Fragen  die  Auskunft, 
daß  die  Türken  hier  Batterien  erbaut  hätten.  Mehr  war 
immer  nicht  zu  erfahren.  Wie  oft  habe  id\  auf  der  Fahrt 
nach  Ostafrika  diese  Stelle  beobachtet,  die  strategisch  eine 
so  große  Wichtigkeit  zu  haben  schien! 

Erst  später  konnte  ich  mich  aus  der  Literatur  über  diesen 
merkwürdigen  Punkt  unterrichten.  Zwei  vulkanische  Berge 
bilden  hier  die  äußerste  Südwestspifee  von  Arabien,  gelegen 
auf  einer  etwa  10  km  langen  und  7  km  breiten  Halbinsel. 
Auf  der  afrikanischen  Seite  im  SSW  liegt  die  etwa  4  km 
lange  und  160  m  hohe  Halbinsel  Ras  Segan  (Scan),  die 
eine  nach  Norden  offene,  18  m  tiefe  Bucht  bildet.  Sie  ist 
vielleicht  strategisch  ebenso  wichtig  wie  Scheich  Sa'td.  In 
der  Straße  Bab  el-Mandeb  selbst  liegt  die  den  Engländern 
gehörige  Insel  Perim.  Zwischen  ihr  und  Arabien  geht  die 
„Kleine  Straße",  von  den  Arabern  Bäb  el-Menheli  oder 
Bab  Iskander  genannt,  weil  der  Sage  nach  Alexander  der 
Große  hier  eine  Stadt  gebaut  haben  soll.  In  der  Tat 
schildern  die  alten  Geographen  hier  am  Ausgang  des 
Roten  Meeres  einen  Hafenplafe  Okelis  (Ocila),  der  etwa 
300  V.  Chr.  unter  der  Oberhoheit  der  Kattabaner,  20  v.  Chr. 
unter  den  Gebanitern  und  schon  80  n.  Chr.  unter  den 
Himjariten  stand.  Zur  Zeit  des  Hamdäni  im  10.  Jahr- 
hundert wohnten  hier  die  Banu  Magtd  bin  Hatdän  bin  'Amr 
bin  al-Häf  bin  Qcdä'a.  An  der  Südseite  des  vorderen  uebel 
Manhali  befinden  sich  Ruinen,  die  wohl  das  alte  Okelis 
vorstellen.^  Die  Berge  scheinen  ganz  kahl  zu  sein,  in  der 
Ebene  und  den  Tälern  aber  sollen  Quellen  (Brunnen?) 
und  etwas  Vegetation  sein.  Die  Schilderung  der  Fran- 
zosen von  „Wäldern"  ist  wohl  übertrieben.  Audi  die  Mit- 
teilung  von   Capitaine  Michel,   der   die   Reede   untersuchte, 

^  Playfair  erwähnt,  daß  auf  Bäb  el-Mandeb  alte  Brunnen  vor- 
handen sind.  (Die  Karten  zeigen  auch  Wasserplä^e  dort.)  Die  Ruinen 
von  Okelis  sollen  etwa  1 V2  km  von  der  See  entfernt  liegen.  Der  Pla^ 
wurde  von  den  Eingeborenen  Daküa  (Playfair:  Dakooäa)  genannt. 
Die  Karte  der  französischen  Gesellschaft  gibt  Ruinen  an  einer  Bucht 
im  Süden  vom  Kap  an.  Das  Grabmal  des  Scheich  Sa  Td,  nach  dem  der 
Ort  benannt  ist,  liegt  an  der  Nordseite  vom  Kap.  Die  türkisdi-englisdie 
Grenze  nach  der  Abmachung  vom  April  1905  geht  vom  Südufer  der 
Halbinsel  aus,  etwa  12  bis  15  engl.  Meilen  westlich  vom  Kap  (s.  Karte). 


-  115  — 

daß  dort  große  Lagerstätten  von  Kohlen  sich  befinden,  daß 
Pozzuolanerde,  Kalk  und  im  benachbarten  Bahr  el-Safi 
auch  Schwefel  vorkommen,  wird  eine  captatio  benevolentiae 
der  Interessenten  gewesen  sein.  Zwischen  die  Berge  schiebt 
sich  von  Norden  eine  Ebene  ein,  die  zum  großen  Teil  von 
einer  Lagune  eingenommen  wird.  Sie  soll  etwa  2  engl. 
Meilen  lang  und  V2  breit  sein  und  3000  Hektar  Oberfläche 
haben,  aber  ihr  Wasser  hat  nach  den  Berichten  nur  1  bis 
4  Fuß  Tiefe.  Sie  steht  durch  einen  engen,  nur  einige 
Meter  breiten  und  meist  durch  eine  Barre  versperrten 
Kanal  mit  dem  Meere  nach  Norden  zu  in  Verbindung. 
Nach  dem  Ingenieur  Caspari  (Gaspari?),  der  das  Land  im 
Auftrage  der  französisdien  Regierung  untersuchte,  ist  die 
Lagune  in  ihrem  jefeigen  Zustande  für  einen  Hafen  unge- 
eignet. Große  Baggerungen  und  eine  Mole  wären  nötig,  um 
hier  einen  bei  jedem  Winde  sidieren  Hafen  zu  schaffen. 
Immerhin  aber  bietet  das  Vorgebirge  im  Norden  und  Süden 
je  nach  den  Winden  den  Sdiiffen  Schu^,  zumal  die  10  m 
Wasserlinie  unweit  der  Küste  verläuft.  Die  arabischen 
Fahrzeuge  ankern  meistens  zwischen  dem  Kap  und  der 
Insel  Perim. 

Die  hervorragende  strategische  Lage  des  Planes  hatte 
die  Franzosen  gereizt,  als  sie  sich  bei  Madagaskar  fest- 
selten.  Schon  im  Jahre  1734  hatte  der  berühmte  Admiral 
Mähe  de  Labourdonnais  sich  das  Kap  von  einem  eingeborenem 
Sultan  abtreten  lassen.  Ludwig  XVI.  soll  dort  sogar  einen 
Agenten  unterhalten  haben.  Bonaparte  beauftragte  General 
Bon,  den  Pla^  zu  okkupieren;  aber  es  geschah  offenbar  nichts. 
Im  Jahre  1828  erhielt  Mehmed 'Alt  Anweisung  von  der  fran- 
zösischen Regierung,  den  Pla^  militärisch  zu  besehen.  Als 
er  dies  dann  zehn  Jahre  später  ausführen  wollte,  unterstü^te 
ihn  die  französische  Regierung  nicht  mehr,  denn  England 
wandte  sich  gegen  diese  Expedition.  Sobald  England  1839 
'Aden  und  1857  Perim  beseht  hatte,  erlosch  wohl  sein  Inter- 
esse für  das  Kap  von  Scheich  Sa'Td.  Wenigstens  ließ  Eng- 
land es  zu,  daß  im  Jahre  1868  dies  Land  an  Franzosen  ver- 
kauft wurde.  Der  in  'Aden  wohnende  Franzose  Suel  hatte 
1867  die  Herren  Faillet  und  Nas,  Agenten  eines  Hauses  in 
Marseille,  auf  den  Plaö  aufmerksam  gemacht.  Der  Häuptling 
'All  Tabat  Durein,  der  Geld  nötig  hatte,  erbot  sich,  das  Land 
zu  verkaufen,  das  ihm  angeblich  gehörte.  Ein  Herr  Theodore 


—    116   — 

Poilay  erhielt  den  Auftrag,  den  Kauf  für  eine  Marseille- 
Firma  abzusdiließen,  was  im  Oktober  1868  geschah.  Der 
Franzose  hatte  so  1600  Quadratkilometer  für  50000  Frank 
erworben.  Der  Kaufvertrag  wurde  am  14.  Oktober  1868 
im  französischen  Konsulat  in  'Aden  eingetragen.  Die  Firma 
Rabaud  -  Bazin-van  de  Bork  hatte,  wie  es  hieß,  dafür 
425000  Frank  zur  Verfügung  gestellt.  England  versudite 
den  Kauf  zu  hintertreiben  —  idi  ridite  mich  nach  einem 
Artikel  von  Aug.  Pawlowski  in  „L'information"  vom  11.  Ja- 
nuar 1912  —  und  veranlaßte  den  Gouverneur  des  türkisdien 
Higäz,  beim  Konsulat  in  'Aden  gegen  den  Verkauf  eines 
Landes  zu  protestieren,  das  als  türkisch  zu  betrachten  sei. 
Der  französische  Konsul  M.  de  Crety  habe  daraufhin  unter 
dem  22.  Februar  1869  an  die  Regierung  nach  Paris  be- 
richtet, daß  die  Türken  nie  über  Hodeida  hinausgekommen 
wären,  daß  die  Türkei  sogar,  als  1863  die  Engländer  wegen 
eines  bei  Bäb  el-Mandeb  geplünderten  Schiffes  reklamiert 
hätten,  zur  Antwort  gegeben  hätte,  daß  dies  Land  ihr  nidit 
gehöre,  daß  sie  deshalb  auch  nicht  auf  die  Reklamation 
eingehen  könnte.  Das  französische  Marineministerium  ent- 
sandte den  Schiffsleutnant  Vidal  an  Ort  und  Stelle,  der  die 
Gültigkeit  des  Vertrages  mit  'Ali  Tabat  feststellte.  Derselbe 
wurde  deshalb  am  21.  Dezember  1869  bestätigt  mit  der 
Stundung  für  die  Bezahlung  bis  zum  1.  Dezember  1870. 
Die  Zahlungen  seien  regelmäßig  erfolgt.  Die  „Societe  de 
Bab  el-Mandeb",  die  von  MM.  Rabaud -Bazin  gegründet 
wurde,  sandte  eine  Studienkommission  nach  Arabien.  Der 
Gouverneur  von  Mochä,  Soleimän  Bey,  aber  ging  am  4.  Juni 
1870  nach  Scheich  Sa'id,  wogegen  der  französisdie  Konsul 
in  'Aden  protestierte.  Nach  Unterhandlungen  in  Paris  und 
Konstantinopel  erkannte  die  Türkei  am  7.  Juli  1871  gegen- 
über dem  französischen  Gesandten  Bourre  die  Rechtmäßig- 
keit der  Erwerbung  an.  Da  aber  Soleimän  Bey  nicht  fortging, 
stellte  die  Gesellschaft  ihre  Zahlungen  an  den  Häuptling  und 
ihre  Arbeiten  ein.  Die  Studienkommission  verließ  den  Ort 
unter  dem  Schu^  des  französischen  Kriegsschiffes  „Bruat". 
Im  Jahre  1871,  als  die  Engländer  während  des  Deutsch- 
Französischen  Krieges  sich  weigerten,  den  französischen 
Kriegsschiffen  Kohlen  in  'Aden  zu  liefern,  hat  der  Konter- 
admiral Lallemand  in  Scheidi  Sa'id  eine  Niederlage  von  Ol  — 
und   auch  wohl  Kohlen  —  eingerichtet,   die  angeblich  bald 


—   117   — 

darauf  vom  Gouverneur  von  Mocha  mit  Dynamit  gesprengt 
wurde.  Nach  dem  Kriege  kümmerte  die  französische  Re- 
gierung sich  nidit  mehr  um  den  Plaö,  während  1873  zwi- 
schen England  und  der  Türkei  ein  Abkommen  getroffen 
wurde,  in  weldiem  die  Türkei  Englands  Oberhoheit  bis 
zum  Kap  Bab  el-Mandeb  anerkannte. 

1876  versuchte  Herr  Suel  das  Land  der  französischen 
Regierung  zu  verkaufen.  Da  man  aber  nach  dem  Kriege 
an  andere  Dinge  zu  denken  hatte,  vertagte  Gambetta  die 
Frage  auf  spätere  Zeiten.  1884  wandte  die  italienische 
Regierung  sich  angeblich  an  die  Marseiller  Gesellschaft  mit 
der  Anfrage,  ob  sie  das  Land  verkaufen  wollte.  Man  würde 
zwei  Millionen  Frank  angenommen  haben.  Der  Vermittler 
wandte  sich  nochmals  an  Frankreich,  das  aber  die  Forderung 
für  zu  hoch  erachtete.  Angeblich  sollen  damals  auch  Deutsch- 
land, Rußland,  England  und  Spanien  sich  für  das  Gebiet 
interessiert  haben;  sie  hätten  aber  auf  weiteres  Eingehen 
verzichtet  aus  Furciit,  England  zu  verleben.  Ich  selbst 
glaube,  daß  die  Interessentengruppe  diese  Gerüchte  nur  ver- 
breitete, um  der  französischen  Regierung  den  Kauf  genehmer 
zu  machen.  England  soll  vorgezogen  haben,  das  Gebiet 
in  Händen  der  Türkei  zu  sehen,  von  der  man  nichts  zu 
fürchten  habe.  Rawson  schrieb  darüber  1885,  daß  „Scheich 
Sa'Td  in  türkischem  Gebiet  läge,  und  daß  kein  Interesse 
für  andere  Leute  (d.  h.  England)  sei,  dort  teure  Anlagen 
zu  machen.  Der  Hafen  hätte  mit  Aden  zu  konkurrieren. 
Allerdings  beherrsche  Scheich  Said  die  Insel  Perim."  Joubert 
glaubte,  daß  ein  geheimer  Vertrag  zwisciien  Frankreich  und 
England  bestände,  nach  dem  Frankreich  verzichtet  hätte, 
und  daß  das  Land  ruhig  der  Türkei  überlassen  wurde. 
Dafür  spricht  auch  eine  Äußerung  der  „Army  and  Navy 
Gazette"  vom  14.  August  1897:  „Wir  können  nicht  wünschen, 
die  Franzosen  in  Scheich  Said  mächtig  zu  sehen." 

Aber  die  französischen  Interessenten  gaben  nicht  nach. 
Im  Jahre  1885  schrieb  der  Forschungsreisende  Paul  Soleillet: 
„Einer  der  Schlüssel  der  Meere  ist  in  unseren  Händen, 
werden  wir  ihn  im  Stich  lassen?  Indem  wir  Scheich  Sa'Td 
okkupieren  und  es  durch  Forts,  deren  Feuer  sich  kreuzen 
können,  mit  der  Insel  Soba  (arab.  Sawäbä,  Klippen  im 
Süden  von  Perim,  auch  „Sieben  Brüder"  genannt)  und  Kap 
Sejarn   (an   der  afrikanischen   Küste,    Ras  Segän,   Hemmar 


—   118  — 

el-Sean)  verbinden,  so  werden  wir  den  Kanal  von  Suez 
freihalten.  Denn  wenn  man  ihn  uns  sdiließen  wollte, 
würden  wir  im  Roten  Meere  die  Schiffe  unserer  Gegner 
gefangennehmen,  und  wir  wären  stets  Herren  einer  der 
Wege  nach  Indien." 

Bei  Beginn  der  französischen  Madagaskar-Expediton 
verteidigte  Fran9ois  Deloncle  am  7.  Dezember  1896  die 
Redhte  Frankreichs  auf  Scheich  Said  vor  der  französischen 
Kammer.  Im  Jahre  1898  hat  dann  Frankreich  angeblich 
das  Gebiet  der  Gesellschaft  abgekauft  und  es  zur  fran- 
zösischen Kolonie  erklärt.  Tro^dem  ließ  die  türkische  Re- 
gierung am  19.  Oktober  1902  noch  600  Soldaten  in  Scheich 
Sa'id  ausschiffen,  wo  schon  1885  der  Oberst  Gaber  Efendi 
Befestigungsvverke  angelegt  hatte,  welche  Perim  beherrschten, 
und  wo  schon  1870  türkische  Soldaten  waren. 

Ein  neues  Sturmlaufen  der  französischen  Interessenten 
begann  1904.  Herr  Presseq-Rolland,  später  Redakteur  der 
„Depeche  de  Toulouse",  schloß  einen  neuen  Kaufvertrag 
ab  mit  dem  Sohne  des  inzwischen  verstorbenen  Sultans, 
Mohammed  'Alt  Tabat  Durein,  ein  Vertrag,  der  auch  die 
Orte  Katah(?),  Wohnort  des  Sultans,  und  Dobaah  (?), 
Wohnort  seines  Bruders  Embareh  Durein  —  der  später  als 
türkenfreundlich  bezeichnet  wurde  — ,  mit  einschloß.^  Der 
Käufer  wurde  aber  von  seiner  Regierung  desavouiert.  Es 
wurde  Lärm  geschlagen,  daß  der  „franzosenfreundlidhe* 
Sultan,  der  so  gern  den  Schu^  der  französischen  Flagge 
gehabt  hätte,  nun  tief  gebeugt  sei.  Ich  vermute  aber,  daß 
der  Sultan  sich  nur  nach  dem  Gelde  sehnte,  daß  er  wie  alle 
Araber  herzlich  wenig  von  dem  Eindringen  einer  fremden 
Macht  wissen  wollte. 

Jedenfalls  ist  während  des  Krieges  zwischen  Italien  und 
der  Türkei  die  türkische  Garnison  in  Scheich  Sa'id  auf 
4000  Mann  verstärkt.  Der  Ort  wurde  von  den  Italienern 
beschossen;  die  Garnison  aber  stand  sich  währenddessen 
vorzüglich  mit  den  Engländern  in  Perim,  die  sie  mit  Nah- 
rung versorgten.     (Joubert.) 


^  Wahrsdieinlich  war  dieser  ganze  Kaufvertrag  eine  Mystifikation, 
denn  M.  Corbie  konnte  in  Djibuti  1913  feststellen,  daß  der  Gesandte 
des  M.  Presseq-Rolland,  M.  Hugues  le  Roux,  niemals  in  Scheidi  Sa  id 
gewesen  sei,  tro^dem  er  in  seineni  Buche  „Menelik  et  Nous"  seine 
abenteuerliAe  Fahrt  dorthin  beschrieben  hätte. 


—   119  — 

Ende  1913  wurde  ein  neuer  Versuch  der  französisdien 
Interessenten  unternommen.  Herr  Albert  Corbie,^  der  für 
die  „L'evolution  algerienne  et  tunisienne"  schrieb  (Nummer 
vom  23.  Dezember  1913,  „Depeche  coloniale"  vom  10.  und 
28.  November  1913)  und  der  ein  besonderes  Buch  über 
Sd\eich  Said  geschrieben  hat(„Le  mystere  de  Cheikh  Said"), 
das  ich  leider  nicht  erhalten  konnte,  der  aber  offenbar 
Leiter  eines  „Studienbureaus"  für  den  Hafen  und  die 
Kohlenbergwerke  (houilleres)  von  Scheich  Sa  Td  war,^  fuhr, 
wie  er  sagt  nadh  fünfjährigen  Vorstudien,  am  2.  Oktober 
1913  nach  Djibuti,  nachdem  er  erst  einen  Briefwedisel  mit 
den  dortigen  Behörden  und  dem  Sultan  versucht  hatte. 
M.  Pascal,  der  Gouverneur  von  Djibuti,  der  sich  dem 
Plane  geneigt  gezeigt  hatte,  mußte  seinen  Pla^  verlassen. 
Nachdem  Corbie  auch  beim  französischen  Vizekonsul  in 
'Aden,  M.  Ries,  nichts  ausgerichtet,  und  nachdem  sich  die 
Unmöglichkeit  gezeigt  hatte,  nach  Scheich  Said  zu  gelan- 
gen, dessen  Besuch  von  der  türkischen  Garnison  eifer- 
süchtig allen  Fremden  vorenthalten  wurde,  mußte  er  wieder 
abreisen,  konnte  aber  noch  die  Genugtuung  mitnehmen, 
daß  der  totgeglaubte  Häuptling  Mohammed  noch  lebte,  daß 
er  nur  gelähmt  sei. 

Der  Fall  von  Scheich  Sa'id  zeigt,  wie  eine  besondere 
Finanzgruppe,  die  sich  offenbar  hinter  Abgeordnete  steckte, 
immer  wieder  die  öffentliche  Meinung  Frankreichs  zu  ihren 
Gunsten  aufregen  kann,  auch  wenn  offenbar  die  Regierung 
lange  aus  politischen  Gründen  auf  das  fragliche  Projekt 
verzichtet  hat.  In  vorliegendem  Falle  hat  man  —  wie  bei 
Masqat  —  das  französische  Interesse  England  gegenüber 
geopfert,  welches  seinerseits  die  Türken  dort  für  ganz  harm- 
lose Nachbarn  hielt. 

Interessant  ist  an  dem  Bericht  dieses  M.  Corbie,  daß 
er  offen  über  den  Waffenschmuggel  redet,  der  mit  den 
revolutionären    Arabern    stattfand.      So    traf   er   in    Djibuti 

^  Derselbe  Alberf  Corbie  hat  in  der  „Depeche  coloniale"  (Paris) 
vom  9.  November  1915  einen  Artikel  „L'Arabie  et  la  guerre  europeenne" 
geschrieben,  der  von  verkehrten  Vorstellungen  strömt.  Er  empfiehlt 
Frankreich,  mit  Jahjä  sich  zu  vereinigen,  dagegen  Sejjid  Idris  zu  be- 
kämpfen. Er  stellt  also  die  tatsächlichen  Verhältnisse  auf  den  Kopf  in 
der  Annahme,  Idris  sei  Verbündeter  der  Türkei. 

2  Cabinet  d'Etudes  techniques  des  houilleres  et  du  port  de  Cheikh 
Sa  id.    Corbie  A.  L.     29.  Rue  Davioud.     Paris. 


—  120  — 

einen  Mann  aus  Jemen,  namens  Salem  'Abdallah,  der 
dauernd  Waffen  den  Insurgenten  besorgte.  Am  26.  Oktober 
erzählte  ihm  ein  alter  Jemen-Krieger  namens 'Abdu:  „Nous 
trouverons  toujours  des  armes  ä  Obock  et  ä  Djibuti  pour 
la  guerre  en  outrance  . . .  la  France,  qui  est  ici  a  Djibuti, 
nous  fournit  des  armes,  mais  eile  donne  de  l'or  ä  la 
Turquie  ..."  Ohne  Zweifel,  die  Lieferung  von  Waffen 
gegen  die  Türkei  ist  seit  langer  Zeit  von  Frankreidi,  Italien, 
und  wahrscheinlich  auch  von  England  unterstü^t. 

Im  Weltkriege  wurde  Scheich  Sa  Td  von  den  Engländern 
am  16.  November  1914  —  nach  Neufeld  im  Juli  1915  ein 
zweites  Mal  —  besdhossen;  im  August  1915  haben  die 
Türken  mit  Hilfstruppen  des  Imam  Jahjä  von  dort  aus  die 
englisdien  Anlagen  auf  Perim  unter  Feuer  genommen. 
Nach  den  in  Medina  angelangten  Nachriditen  hielten  die 
Türken  Scheich  Sa'id  Mitte  1915  beseht,  so  daß  Dampfer 
daran  nur  nachts  vorbeifahren  konnten,  weil  leider  den 
Türken  Scheinwerfer  fehlten,  um  die  Straße  nachts  zu  be- 
leuchten. 

Jedenfalls  ist  es  sehr  wichtig,  bei  einem  hoffentlich  für 
die  Türkei  günstigen  Friedensschlüsse  die  Frage  von  Scheich 
Sa'Td  genau  zu  prüfen  und  wenn  möglich  durchzusehen,  daß 
die  Grenze  gegen  das  englische  Gebiet  in  einigem  Abstand 
vom  Kap  geführt  wird,  und  nicht  so,  wie  sie  durch  die 
Grenzregulierung  von  1905  festgese^t  wurde.  Späterer  Er- 
wägung bleibt  dann  nach  genauem  militärischem  und  tech- 
nischem Studium  vorbehalten,  ob  an  dem  Orte  nicht  nur 
große  türkische  Befestigungen,  sondern  auch  Hafenanlagen 
errichtet  werden  können,  und  ob  es  möglich  ist,  eine  Bahn 
von  Norden  aus  bis  hierher  zu  führen.  Jedenfalls  ist 
Schech  Said  für  das  Rote  Meer  ein  außerordentlich  wich- 
tiger Plaö. 

9.  Kapitel 
Die  englisdien  Besi^ungen  und  Interessen- 
gebiete in  Südarabien 

Dei  der  Betrachtung  der  Geschichte  des  Altertums  und 
'^  Mittelalters  haben  wir  oft  den  Ort  'Aden  erwähnen 
müssen,  der  einer  der  großen  Handelshäfen  von  Südara- 
bien  schon   in  der  Urzeit  gewesen   sein   muß.     Adane  war 


—   121    — 

ein  Stapelpla^  für  den  Weihrauchhandel,  der  aus  den  ösU 
licheren  Küstenplä^en  und  aus  dem  Somalilande  kam.  Zur 
Römerzeit  muß  es  schon  ein  sehr  wohlhabender  und  wich- 
tiger Plaö  gewesen  sein,  denn  gleich  nadi  der  Eroberung 
von  Ägypten  (30  v.  Chr.)  haben  angeblich  die  Römer 'Aden 
beseht,  vielleicht  24  v.  Chr.?  zur  Zeit  des  Aelius  Gallus, 
und  sie  scheinen  es  etwa  bis  zur  Zeit  der  ersten  Axumiten- 
herrschaft  in  Arabien  behalten  zu  haben  (4.  Jahrhundert), 
wenn  sie  überhaupt  eine  reelle  Herrschaft  dort  ausübten.^ 
Für  sie  war  der  Ort  „Arabia  emporium",  „die  Stadt  in 
Arabien";  dorthin  fuhren  sie,  wenn  sie  auf  dem  Wege  durch 
das  Rote  Meer  die  Produkte  des  Orients  holen  wollten» 
Über  die  alte  Geschidite  des  Ortes  weiß  man  aber  wenig. 
Es  sind  dort  nach  Playfair  (S.  13)  zwei  himjaritische  In- 
schriften gefunden:  eine  runde  Marmorplatte,  die  20  Fuß 
unter  der  Erde  lag  und  ein  Gedenkstein  gewesen  zu  sein 
scheint,  und  eine  andere  Inschrift  auf  dem  Gipfel  des  Ras 
Tarsain,  westlich  von  dem  heutigen  „Steamer  Point*. 
Dauernd  werden  die  Römer  den  Ort  jedenfalls  nicht  in  der 
Hand  gehabt  haben,  denn  der  Autor  des  Periplus  berichtete 
etwa  80  n.  Chr.,  daß  'Aden  kurz  vor  seiner  Zeit  von  dem 
»Kaiser"  (Claudius  oder  Nero?)  hätte  zerstört  werden 
müssen.  Wir  hörten  auch,  daß  342  unter  Konstantin  dort 
eine  Kirche  errichtet  wurde.  Es  war  eben  der  große  Transit- 
plaö  für  den  Handel  zwischen  Europa  und  Indien.  Das  Land 
hat  sich  in  Reaktion  gegen  die  Römer  und  ihre  Verbündeten, 
die  Abessinier,  mehr  und  mehr  den  Persern  angeschlossen, 
und  bei  'Aden  war  es  auch,  wo  595  das  persische  Heer 
unter  Wahriz  die  Abessinier  schlug.  Playfair  nimmt  an, 
daß  unter  der  persischen  Herrschaft,  also  um  600,  die  großen 
„Tanks"  gebaut  wurden,  die  zuerst  von  Ibn  Batuta  be- 
schrieben wurden,  und  welche  die  Engländer  1856  wieder 
herstellten. 

Der  Prophet  Mohammed  sandte  selbst  als  Statthalter 
Abu  Müsa  el-As'ari  nach  'Aden. 

In  den  Zeiten  des  Islam  hängt  die  Geschichte  von  Aden 
natürlich  eng  mit  der  von  Jemen  zusammen.  Wir  sahen 
oben  schon,   daß  von  1038  bis  1147   sogar  eine   aus  'Aden 

^  Die  Nachriditen  über  die  politische  Herrschaft  der  Römer  m 
'Acien  sind  recht  unsicher.  Jedenfalls  aber  haben  sie  dort  große  kauf- 
männische Interessen  von  Ägypten  aus  gehabt. 


—   122  — 

stammende  Dynastie,  die  Zurai'iden,  Jemen  beherrschte.  Im 
Jahre  1038  wurde  die  Stadt  von  einem  „Zehereyah"  (wie 
Playfair  schreibt,  vielleicht  Zurai'iden?)  erobert,  welcher  dort 
einen  Gouverneur  einse^te.  Mit  diesem  trat  Ibn  'Omar,  der 
Häuptling  von  Lahedj  (Lahg),  Seher  und  Hadramaut  in  Ver- 
bindung, den  er  aber  bald  angriff  und  tötete.  So  ward  er 
gemeinsam  mit  seinem  Bruder  Mas  üd  Herrscher  von  'Aden. 
Ihre  Nadifolger  eroberten  einen  großen  Teil  von  Jemen, 
gerieten  aber  in  viele  Fehden  untereinander.  Im  Jahre  1152 
nahm  einer  der  Herrscher  von  Jemen,  Sultan  el-Mansür,'Aden 
durch  Verrat,  mußte  aber  1173  seine  Herrschaft  an  die  Aijü- 
biden  unter  Türan  sah  abgeben,  der  den  Melek  el-Mas'üd, 
Bruder  des  Imam'AlT  von  Sana,  zum  Gouverneur  von  'Aden 
ernannte.  Der  Nachfolger  von  Masüd  war  1233  bis  1249 
Sultan  Nur  ed-Din,  der  Begründer  der  Rasülidendynastie 
von  Jemen.  Er  eroberte  bald  ganz  Jemen,  formell  unter 
der  Oberhoheit  des  Chalifen,  mit  dem  er  aber  1249  einen 
Streit  bekam,  infolgedessen  ein  gewisser  Muzaffer  Sems 
ed-Din  gegen  ihn  ausgesandt  wurde,  der  ihm  'Aden  fort- 
nahm. Ein  Bruder  von  dem  Sohn  und  Nadifolger  des  Mu- 
zaffer, Ibrahim,  nahm  1294  'Aden  und  Lahg  fort,  mußte  die 
Orte  aber  bald  an  dessen  Nachfolger  Dä'üd  zurückgeben. 
Bei  den  inneren  Unruhen  unter  den  Rasuliden  spielte  der 
Besi^  des  reichen  Eingangspla^es  Aden  oft  eine  Rolle.  Im 
Jahre  1454  wurde  die  Stadt  von  ihrem  Gouverneur  den 
siegreichen  Tähiriden  übergeben.  Im  folgenden  Jahre  ver- 
suchte der  Gouverneur  von  Seher  vergeblich,  Aden  von  den 
Eindringlingen  zu  befreien;  aber  auch  Seher  wurde  von  den 
Tähiriden  erobert.  Von  diesen  war  wohl  der  bedeutendste 
'Abd  el-Wahhäb  ibn  Tähir,  der  1472  zur  Regierung  kam  und 
in  'Aden  eine  etwa  15  km  lange  Wasserleitung  baute,  welche 
vom  Orte  BTr-Hammid  aus  die  Stadt  mit  Trinkwasser  ver- 
sorgen sollte.  Ihre  Reste  sind  heute  noch  neben  einer 
modernen  Leitung  zu  sehen. 

'Aden  war  immer  noch  der  wichtige  Handelspla^  für 
Indien  geblieben.  Dort  liefen  die  Fahrzeuge  ein,  welche 
aus  Indien  und  China  kamen,  während  anderseits  die  aus 
dem  Roten  Meer  kommenden  Schiffe  meist  in  'Aden  die 
Waren  für  den  Weitertransport  aufnahmen.  Seit  1420  aller- 
dings suchten  die  indischen  Schiffe  'Aden  eine  Zeitlang  zu 
meiden,   weil   der    dortige   Fürst   die   indischen  Waren    am 


-    123  — 

Weitertransport  nach  Ägypten  zu  hindern  versuchte  und  sie 
an  sich  bringen  wollte,  um  eigene  Karawanen  nach  Norden 
zu  senden.  Die  Indier  haben  deshalb  zeitweise  Gidda  als 
Hafenplafe  genommen,  wo  ihre  Bestrebungen  von  den  Ägyp- 
tern unterstü^t  wurden.  Als  mit  dem  15.  Jahrhundert  die 
Kaffeekultur  in  Jemen  aufkam,  scheint  der  Handel  sidi  all- 
mählich von  'Aden  nach  Mocha  gewandt  zu  haben.  Dort 
hatte  nach  Playfair  um  1430  nur  ein  islamischer  Heiliger 
gewohnt,  bei  dem  Fremde  den  Genuß  des  Kaffees  kennen- 
lernten. Die  alte  Handelsstadt  Müzä  (ßov^a),  deren  Hafen 
im  Periplus  als  Ausgangsort  des  Handels  mit  Ostafrika 
erwähnt  wurde,  hatte  damals  wohl  ihre  Bedeutung  lange 
verloren  und  ist  heute  ein  kleiner  Inlandplafe  bei  Mochä, 
das  seine  Größe  dem  Kaffeehandel  verdankte.  'Aden  selbst 
aber  verlor  seinen  Einfluß  besonders  durch  die  Bestre- 
bungen der  Portugiesen,  den  Handel  auf  dem  Seewege  um 
das  Kap  der  guten  Hoffnung  an  sich  zu  ziehen. 

Handelsbeziehungen  anzuknüpfen  und  die  Ungläubigen 
zu  bekriegen,  das  waren  die  Ziele  der  portugiesischen  Unter- 
nehmungen. Es  mußte  ihnen  also  daran  liegen,  die  Hoch- 
burgen des  arabischen  Handels  am  Indischen  Ozean,  Goa, 
Diu,  Hormüz  und  'Aden,  in  die  Hand  zu  bekommen.  'Aden 
hatte  damals  35000  Einwohner  (zur  Zeit  von  Marco  Polo 
1276  sogar  80000  Einwohner  und  360  Moscheen)  und  war 
stark  befestigt.  Es  war  schon  von  1487  bis  1490  von  Pedro 
di  Covilham  besucht,  der  in  etwas  abenteuerlicher  Sendung 
von  Portugal  zum  „Priester  Johannes",  also  nach  Abessinien, 
hatte  gehen  sollen.  Auch  der  Bolognese  Ludovico  di  Var- 
thema  kam  1503  nach  'Aden,  wo  man  ihn  als  Christen  ge- 
fangennahm. Nach  der  Festse^ung  der  Portugiesen  in 
Indien  gingen  sie  an  die  Eroberung  der  arabischen  Orte. 
1506  nahm  Alphonso  d'AIbuquerque  die  Ghuria-lnseln,  So- 
kotra  und  Masqat.  Am  1 8.  Februar  1 51 3  fuhr  er  mit  20  Schiffen 
von  Indien  ab,  kam  am  Ostertage  nach  Aden,  wo  er  einen 
Teil  der  Stadt  einnahm,  aber  sich  zurückziehen  und  auf 
der  Kamaran-lnsel  im  Roten  Meer  überwintern  mußte.  Da 
er  bei  seiner  erneuten  Ankunft  im  Juli  nächsten  Jahres 
'Aden  stärker  befestigt  fand,  das  von  dem  Emir  Murgän 
(portugiesisch:  Mira  Mirzan)  verteidigt  wurde,  ging  er  ohne 
Erfolg  nach  Indien  zurüci«. 

Dem  Vorgehen  der  Portugiesen  folgte  die  Reaktion  seitens 


—   124   — 

der  Ägypter,  die  am  Orienthandel  ganz  besonders  inter- 
essiert waren.  Der  Mameluk  Qänsuh  el-Ghüri  rüstete  in  Suez 
eine  Flotte  von  72  Segeln  aus,  die  unter  dem  Befehl  des 
Eunuchen  Soleiman  aus  Mytilene  stand.  Soleimän  wurde  vor 
'Aden  unter  schwerem  Verlust  zurückgeschlagen,  konnte  jedoch 
die  meisten  Häfen  von  Jemen  erobern.  Daraufhin  regten 
die  Portugiesen  sidi  aufs  neue:  am  8.  Februar  1516  segelte 
Lopo  Suarez  von  Goa  mit  27  Schiffen  nach 'Aden  ab,  dessen 
Befestigungen  durch  den  vorhergegangenen  ägyptischen  An- 
griff etwas  beschädigt  waren.  Deshalb  bot  der  Gouverneur 
die  Unterwerfung  der  Stadt  den  Portugiesen  an,  die  sich 
aber  die  Besi^nahme  für  später  vorbehielten,  weil  sie  erst 
gegen  die  Flotte  von  Soleiman  vorgehen  wollten.  Es  glücl^te 
ihnen  aber  nicht,  diese  bei  Gidda  zu  zerstören.  Suarez 
ging  deshalb  über  Kamaran  und  Zeila  nach  'Aden  zurück, 
dessen  Verteidigungswerke  der  Emir  Murgän  inzwischen 
wiederhergestellt  hatte,  und  das  nun  nicfit  mehr  den  Portu- 
giesen ausgeliefert  wurde.  Suarez  mußte  deshalb  unver- 
richteter  Sache  abziehen. 

Der  Sultan  der  Türken,  Selim  I.,  hatte  1517  Ägypten 
erobert  und  war  dort  auch  Erbe  der  überseeischen  Unter- 
nehmungen der  Mameluken  geworden.  So  gewannen  die 
Türken  auch  die  ägyptischen  Besi^ungen  in  Jemen  und 
wollten  'Aden  zu  einem  Ausgangspunkt  für  die  Bekämpfung 
der  Portugiesen  in  Indien  und  Ostafrika  machen,  um  diese 
dem  Handel  von  Alexandrien,  Damaskus  und  Baghdäd  so 
gefährlichen  Gegner  unschädlich  zu  machen;  unterstüfet 
wurde  er  dabei  durch  die  italienisciien  Kaufleute  aus  Genua, 
Venedig  usw.,  die  ja  aucii  durch  die  Ableitung  des  Handels 
nach  Portugal  für  ihr  Gescfiäft  zu  fürchten  hatten.  In 
den  Jahren  1524  und  1530  soll  der  Sultan  von  'Aden  den 
Portugiesen  wiederum  seine  Unterwerfung  und  Tribut- 
zahlung angeboten  haben,  doch  scheinen  diese  dort  keine 
besonderen  Niederlassungen  errichtet  zu  haben.  Jeden- 
falls konnten  sie  in  der  Folge  den  Plaö  nicht  gegen  die 
Türken  schüren,  welciie  eine  große  Flotte  in  Suez  er- 
bauten. Als  sie  fertig  war,  ließ  der  Sultan,  Soleiman  der 
Prächtige,  alle  venezianischen  Seeleute  in  Alexandrien  auf- 
greifen und  nach  Suez  zum  Dienst  auf  die  Schiffe  bringen, 
welche  die  stattliche  Zahl  von  76  erreicht  hatten.  Außer  den 
Seeleuten  und  Artilleristen  wurden  noch  4000  Janitscharen 


—    125   — 

und  16000  andere  Soldaten  eingeschifft  unter  dem  Befehl 
desselben  Soliman,  der  schon  die  vorige  Expedition  geführt 
hatte.  Am  27.  Juni  1538  fuhr  man  von  Suez  ab  und  kam 
am  3.  August  vor  'Aden  an.  Der  dortige  Chef  'Omar  bin 
Dä'üd  wurde  an  Bord  gelod^t,  verräterischerweise  getötet, 
und  die  Stadt  genommen.  Die  weitere  türkische  Unter- 
nehmung gegen  Indien  mißglückte.  Am  5.  Dezember  war 
Soliman  wieder  in  'Aden  und  landete  dort  100  Kanonen 
und  500  Mann.  Auf  dem  Rückwege  wurde  noch  Zebid  ge- 
nommen, wo  man  Mustafa  Bey  als  Gouverneur  ließ.  Im 
Jahre  1547  revoltierten  die  Einwohner  von  Aden  gegen  die 
Türken,  welche  eine  drückende  Regierung  führten.  Sie 
übergaben  ihre  Stadt  freiwillig  den  Portugiesen  unter  Nunho 
d'Acunha  (Dom  Payo  de  Noronha?)  und  verspradKen  einen 
jährlidien  Tribut  von  10000  Pardaos  in  Gold.  Doch  schon 
1551  wurden  die  Portugiesen  durch  den  „Kapudan"  (Ad- 
miral)  von  Ägypten  vertrieben,  der  mit  einer  Flotte  'Aden 
angriff.  Wie  lange  die  Türken  in  Aden  selbst  geherrscht, 
habe  ich  nidit  feststellen  können.  Jedenfalls  hatte  die  tür- 
kisdie  Macht  in  ganz  Jemen  1630  praktisch  ihr  Ende  er- 
reicht. 

Der  damalige  Handelsplaö  lag  an  der  Stelle  der  heu- 
tigen Stadt  Aden  im  Vulkankessel.  Auf  den  Bergen  und 
am  Isthmus  waren  starke  Befestigungen  errichtet;  als  Hafen 
diente  wahrscheinlich  die  jefet  „Fisdierbucht"  genannte  Stelle 
und  der  durch  die  Insel  Sira  geschürte  Strand,  vielleicht 
auch  der  „innere"  Hafen.  Dagegen  war  die  heutige  Sied- 
lung am  „Steamer  Point"  noch  nicht  vorhanden.  Aden 
soll  im  13.  Jahrhundert  80000  Einwohner  gehabt  haben, 
zur  Türkenherrschaft  auch  noch  35000.  Die  Zolleinnahmen 
und  Hafenabgaben  müssen  für  den  Herrscher  redit  be- 
deutend gewesen  sein  infolge  des  sehr  großen  Verkehrs. 
Durch  die  Ableitung  des  Handels  nach  Gidda  und  Mocha, 
infolge  der  Beeinträchtigung  durcii  die  Portugiesen  in  Indien 
und  durch  die  türkische  Mißwirtschaft  aber  verlor  der  Ort 
allmählich  an  Bedeutung.  Die  Befestigungen  verfielen.  Sie 
waren  in  schlechtem  Zustande,  als  1708  de  Merville,  Leiter 
einer  Unternehmung  der  französischen  Handelsgesellschaft 
von  Saint-Malo,  sie  besucfite.  Es  waren  zwar  noch  Wälle 
und  Türme  vorhanden,  ebenso  5  bis  6  Batterien  schwerer 
Bronzegeschü^e,  welche  die  Türken  zurückgelassen  hatten. 


—   126  — 

Audi  der  Isthmus  war  durdi  besondere  Forts  verteidigt, 
auf  denen  52  Kanonen  standen.  Die  Stadt  hatte  noch 
einige  größere  Gebäude,  die  meisten  aber  lagen  in  Ruinen. 
Hundert  Jahre  später,  als  Salt  1809  den  Ort  besuchte, 
war  dort  immer  noch  ein  bedeutender  Handel  mit  Gummi 
und  Harzen,  von  Kaffee  allerdings  nicht  so  gut  wie  in 
Mochä.  Aber  von  der  einstigen  Größe  der  Stadt  zeugten 
nur  noch  Ruinen  zwischen  kümmerlichen  Hütten.  Endlich, 
1835,  war  das  früher  so  bedeutende 'Aden  zu  einem  kleinen 
Dorf  geworden  mit  etwa  600  Einwohnern  und  rund  60  halb- 
verfallenen Steinhäusern  und  sonst  nur  Mattenhütten.  Die 
„Tanks"  waren  verfallen,  und  der  Hafen  fast  verlassen. 
Als  bedeutendes  Werk  bestand  noch  eine  aus  behauenen 
Steinen  gebaute  Straße  auf  dem  Gipfel  des  Berges  Sumsan.^ 
Unter  den  Bewohnern  waren  250  Juden,  40  bis  50  Ban- 
janen-lndier,  der  Rest  Araber  und  Somali.  Der  in  Lahg 
wohnende  Sultan  der  'Abd'alT  hatte  in  der  Stadt  einen  Zoll- 
einnehmer unter  dem  Schu^  von  50  Beduinen,  und  die  Ein- 
künfte überstiegen  nicht  12000  Dollar.  Die  Ablenkung  des 
Orienthandels  auf  den  Weg  um  das  Kap  der  Guten  Hoff- 
nung durch  die  Portugiesen  und  später  durch  die  Holländer 
und  Engländer  hatte  den  einstigen  Welthandelsplaö  ver- 
nichtet. Nur  der  Kaffee-Export  aus  Jemen  ließ  den  Ort  be- 
stehen, wenn  auch  dieses  Geschäft  damals  besser  von  dem 
günstiger  gelegenen  Mocha  aus  gemacht  werden  konnte. 

Doch  kehren  wir  zu  unserer  geschichtlichen  Betrachtung 
zurück.  Im  Jahre  1595  war  das  erste  Geschwader  der  Hol- 
länder unter  Cornelius  Houtmans  nach  dem  Orient  ab- 
gefahren, die  sich  aber  zuerst  in  ferneren  Gegenden  be- 
tätigten. Anders  die  Engländer,  welche  1600  das  erste 
Geschwader  der  späteren  „East  India  Co."  abließen.  Schon 
1609  erschien  die  „Ascension"  unter  Kapitän  Alexander 
Sharpey  in  'Aden,  der  dort  festgehalten  wurde,  bis  ein  Löse- 
geld bezahlt  ward.  Im  folgenden  Jahre  kam  der  Admiral 
Sir  Henry  Middleton  mitden  Schiffen  „Darling"  und  „Pepper- 
corn"  nach  'Aden,  wo  der  (türkische?)  Gouverneur  Ga'fer 
Pascha  ihn  freundlich  empfing.  Weiter  nach  Mochä  gereist, 
wurde  er  dort  gefangengesefet  und  nach  San'ä  geschleppt,  von 


^  Vgl.  hierzu  Haines'  Darstellung  in  der  „Calcutta  Govt.-Gazette", 
1839.    Abgedruckt  in  Hertens  „Nouveau  Recueil  des  Traites",  XV. 


—   127   — 

wo  er  erst  im  folgenden  Jahre  freigelassen  wurde  mit  der 
Warnung,  daß  kein  Christ,  selbst  mit  Erlaubnis  des  Sultans 
von  Konstantinopel,  wieder  nach  arabischen  Häfen  kommen 
sollte.  In  Modiä  aber  konnte  er  vom  Gouverneur  einen 
Schadenersaö  für  seine  Verluste  herausbekommen.  Auch  der 
in  'Aden  gelassene  Kapitän  Doveton  von  der  „Peppercorn" 
wurde  dort  ähnlich  behandelt.  Etwas  später  (1612)  aber 
wurden  die  Schiffe  „Cloue",  „Hector"  und  „Thomas"  unter 
Kapitän  John  Saris  in  Mochä  besser  aufgenommen  und 
ihnen  die  Erlaubnis  gegeben,  dort  frei  zu  handeln.  Die 
Holländer  unter  van  den  Broeck  gingen  1616  nach  'Aden  und 
Seher,  wo  sie  freundlich  aufgenommen  wurden.  Jedoch 
konnten  sie  nichts  unternehmen  wegen  der  eifersüchtigen 
Konkurrenz  der  indischen  Kaufleute.  In  Modiä  erhielt  van 
den  Broeck  zwei  Jahre  später  die  Handelserlaubnis  und 
besuchte  auch  mehrere  Orte  des  Binnenlandes,  ohne  daß 
er  etwas  erreichte.  Der  Engländer  Kapitän  Shilling  mit  der 
;»Anne  Royal"  konnte  es  aber  1618  beim  Gouverneur  von 
Mochä  durdiseöen,  daß  die  Engländer  in  Mocha  eine  Fak- 
torei einrichten  durften  und  nur  3^/o  Zoll  zu  bezahlen 
brauchten.  Die  Türken  zogen  sich  bald  darauf  (um  1630) 
aus  ganz  Südarabien  zurück,  vielleicht,  weil  der  geringe 
Handel  dort  ihnen  die  Herrschaft  nicht  mehr  lohnend  er- 
scheinen ließ.  Jemen  und  damit  auch  'Aden  kam  unter  die 
Herrschaft  der  Imäme. 

Auch  die  Franzosen  versuchten  in  den  Handel  von  Süd- 
arabien hineinzukommen.  Ende  1708  trafen  die  Schiffe 
„Curieuse"  und  „Diligent"  unter  de  Merville  von  der  fran- 
zösischen Handelsgesellschaft  in  Saint-Malo  in  'Aden  ein,  wo 
sie  gut  aufgenommen  wurden.  In  Mocha  fanden  sie  eine 
holländische  Niederlassung,  für  welche  jährlich  ein  Schiff 
von  700  t  von  Batavia  kam,  um  Kaffee  und  andere  ara- 
bische Erzeugnisse  einzukaufen.  Schon  1690  hatte  man  auf 
Veranlassung  des  Gouverneurs  van  Hoorn  die  Kaffeesaat 
von  Arabien  aus  nach  Batavia  bringen  lassen,  wo  eine  syste- 
matische Kultur  ebenso  begonnen  wurde  wie  in  vielen 
anderen  tropischen  Ländern.  Hierdurch  wurde  der  Keim 
zum  zukünftigen  Verfall  auch  des  Handels  von  Mochä  gelegt. 
Den  Franzosen  gewährte  man  religiöse  Duldung  und  Handel 
in  der  Stadt;  sie  mußten  aber  nachts  auf  ihr  Schiff  zurück- 
kehren, doch  durften  sie  auf  ihrer  Faktorei  ihre  Flagge  hissen. 


—    128   — 

Sie  hatten  3*^/0  Zoll  zu  zahlen.  Ein  Jahr  später  besuchte 
ein  französisdier  Arzt  sogar  die  Binnenstadt  Mo'ahib(?)  auf 
Einladung  des  Imam,  un\  ihn  zu  behandeln.  Während  jener 
Zeit  versuchten  Gesandte  aus  Konstantinopel,  den  Imäm  zu 
veranlassen,  die  Handelsbeziehungen  mit  den  Europäern 
abzubrechen  und  den  Kaffee  nur  nach  Ägypten  zu  senden, 
worauf  er  aber  nid\t  einging.  Gelegentlich  eines  Konflikts 
der  Franzosen  wegen  rüci^ständiger  Abgaben  in  Mochä  wurde 
nadi  Repressalien  der  Zoll  auf  2V2  ^Iq  herabgese^t.  Zur 
Zeit  der  Anwesenheit  des  ausgezeichneten  dänischen  Reisen- 
den Niebuhr  (1763)  war  der  Handel  von  Mochä  hauptsädi- 
lich  in  den  Händen  von  Banyanen-Indiern.  Nur  alle  zwei 
Jahre  kam  ein  Schiff  der  Englisch-Ostindisdien  Compagnie 
dorthin.  Man  erhob  einen  Zoll  von  3%  neben  allerhand 
anderen  Abgaben,  z.  B.  ein  Ankergeld,  das  sich  nadi  der 
Zahl  der  Schiffsmasten  berechnete.  Zwei  Kriegsschiffe 
wurden  1770  wegen  Belästigung  des  Kapitäns  eines  eng- 
lischen Handelsschiffes  nach  Mochä  gesandt,  die  dort  eine 
hohe  Entschädigung  einzogen. 

Als  nach  Bese^ung  von  Ägypten  durch  die  Franzosen 
die  Engländer  für  ihre  indischen  Besifeungen  fürchten  mußten, 
sandte  die  englische  Regierung  eine  Seestreitmadht  unter 
dem  Admiral  Blanket  1799  zum  Roten  Meer.  Auf  Befehl 
von  Bombay  aus  beseite  im  April  1799  eine  Abteilung  von 
300  europäischen  und  eingeborenen  Truppen  die  Insel  Perim 
unter  Oberstleutnant  Murray,  der  zum  „Politischen  Kom- 
missar für  das  Rote  Meer"  ernannt  wurde.  Man  hoffte,  auf 
diese  Weise  den  Franzosen  die  Verbindung  von  Ägypten 
mit  dem  Indischen  Ozean  abzuschneiden.  Am  3.  Mai  nahm 
man  offiziell  Besi^  für  die  East  India  Co.  von  der  „herren- 
losen" Insel,  welche  von  keiner  anderen  Regierung  be- 
ansprucht wurde.  Bis  zum  1.  September  blieb  man  dort. 
Da  aber  die  Versuche.  Trinkwasser  zu  gewinnen,  erfolglos 
blieben,  die  Straße  von  Bäb  el-Mandeb  außerdem  mit  den 
damaligen  Geschü^en  von  Perim  aus  nicht  beherrscht  werden 
konnte,  gab  man  den  Posten  auf.  Der  Sultan  Ahmed  bin 
'Abd  ul-Karim  von  'Aden  bot  der  Besamung  in  freundlicher 
Weise  Unterkunft  in  seiner  Stadt  an.  Der  englische  Besiö 
von  Perim  gründet  sich  auf  diese  Unternehmung,  auch  wenn 
die  Insel  lange  Zeit  keine  Besamung  mehr  bekam. 

Der   Handel    von  Südarabien  war  infolge  von   Belästi- 


-    129    — 

gungen  durch  die  Araber  sehr  zurückgegangen.  Außerdem 
brachte  man  seit  einiger  Zeit  den  Kaffee  mit  Karawanen 
von  Gidda  und  Mekka  aus  nach  Konstantinopel.  Endlich 
aber  machten  auch  seit  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  amerika- 
nische Schiffe  dort  Konkurrenz,  die  ebenfalls  im  südlichen 
Teil  des  Indischen  Ozeans  des  Walfischfangs  wegen  ver- 
kehrten. Aus  allen  diesen  Gründen  versuchten  die  Engländer, 
ihre  Beziehungen  dort  reger  zu  gestalten.  Kommodore  Sir 
Home  Popham  auf  dem  Kriegsschiff  „Rodney"  bekam  ge- 
legentlich von  englischen  Unternehmungen  gegen  Ägypten, 
die  von  General  Baird  geleitet  wurden,  den  Auftrag,  sich 
um  die  Belebung  des  Handels  mit  Arabien  zu  kümmern. 
General  Baird  hatte  schon  den  Arzt  Dr.  Pringle  aus  Bombay 
im  Mai  1801  von  Mochä  aus  nach  Sana  mit  Geschenken 
zum  Imäm  'All  Mansür  gesandt,  der  ihm  jede  Unterstü^ung 
für  die  englischen  Schiffe  zusagte  und  die  Erlaubnis  zur 
Errichtung  eines  englischen  Marinehospitals  in  Mochä  gab. 
Sir  Home  Popham  wurde  1802  zum  „Gesandten  bei  den 
Staaten  von  Arabien"  ernannt  und  beauftragt,  Handelsver- 
träge mit  San'ä  und  'Aden  zu  schließen.  Leutnant  Lamb, 
Dr.  Pringle  sowie  ein  Legationssekretär  Elliot  wurden  ins 
Innere  vorausgesandt.  Offenbar  durch  seine  eigene  Un- 
geschicklichkeit und  Großspurigkeit  mißlang  die  Aufgabe  von 
Popham  in  Jemen  vollständig.  In  'Aden  aber  gelang  es 
ihm,  1802  einen  Freundschafts-  und  Handelsvertrag  abzu- 
schließen.    (Siehe  Aitchison,  Vol.  XIII,  Nr.  XV.) 

Nachdem  Mehmed  'Alt  durch  Ibrahim  Pascha  die  Wah- 
häbiten  besiegt  hatte,  kam  er  mit  dem  Imam  überein,  daß 
die  Türken  die  Seehäfen  Ghunfude,  LohTja  u.a.m.  verlassen, 
der  Imam  el  Mutawakkil  Ahmed  bin  'Ali  ihnen  aber  einen 
jährlichen  Tribut  von  100000  Talern^  zahlen  sollte.  Unter 
dem  Nachfolger  dieses  Imäm,  'Abdallah,  der  einen  Teil 
seines  Gebiets  wieder  verloren,  aber  Mochä  behalten  hatte, 
wurde  im  Juli  1817  Leutnant  Dommicetti  vom  Kriegsschiff 
^Prince  of  Wales"  der  Bombay-Marine  infolge  einer  Diffe- 
renz mit  einem  arabischen  Schiffsführer  von  Arabern  in 
Mochä  angegriffen  und  schwer  beleidigt.  Erst  Ende  November 
nächsten  Jahres  wurden  englische  Kriegsschiffe  nach  Mochä 


^  Unter  „Taler"  ist  zweifelsohne  immer  der  Maria-Theresia-Taler 
zu  verstehen,  Qurüs,  aud\  Reält  genannt. 

Hamburgische  Forschungen.    Heftl.  g 


—  130  — 

gesandt,  um  Genugtuung  zu  verlangen.  Man  forderte  einen 
Vertrag  von  dem  Imäm  el-Mahdi  'Abdallah,  demzufolge  der 
englische  Resident  eine  Leibgarde  erhalten  sollte  in  der- 
selben Stärke  wie  der  in  Basra  und  Baghdad,  daß  alle  An- 
gestellten der  englischen  Faktorei  englische  Untertanen  sein 
und  nur  der  Reditsprediung  des  Residenten  unterstehen 
sollten;  dasselbe  sollte  der  Fall  sein  mit  allen  Indiern;  bei 
Streitfällen  zwischen  britischen  und  arabischen  Untertanen 
sollte  ein  gemischtes  Gericht  eintreten.  Der  Resident  sollte 
sich  frei  und  unbeschränkt  in  Mochä  bewegen  dürfen,  auch 
im  Orte  Scheich  SadulT,  von  wo  die  Europäer  wegen  eines 
heiligen  Grabes  bislang  ausgeschlossen  waren.  Der  Export- 
zoll sollte  von  3V2  auf  2V4^/o  ermäßigt  werden,  was  auch 
die  Franzosen  bezahlten,  seitdem  sie  Mochä  vor  einem 
Jahrhundert  bombardiert  hatten.  Ein  GrundstüA  wurde  für 
die  Einrichtung  eines  englischen  Friedhofs  gefordert.  Endlich 
verlangte  man  für  den  Residenten  das  Recht,  jederzeit  nach 
Sana  zu  Besprechungen  mit  dem  Imam  zu  gehen,  ohne 
daß  der  Gouverneur  (Dawla)  von  Mochä  ihm  eine  Bedeckung 
(zur  Kontrolle)  mitgab. 

Kapitän  Bruce,  der  Resident  von  Büsehr,  wurde  bestimmt, 
diese  Verhandlungen  zu  führen;  er  fuhr  am  23.  August 
1820  von  Bombay  ab,  begleitet  vom  Kriegsschiff  „Topaz", 
unter  Kapitän  Lumley.  Die  Verhandlungen  waren  jedoch 
ohne  Erfolg;  vielmehr  zog  der  Gouverneur  Truppen  zu- 
sammen. Am  2.  Dezember  1820  wurde  die  Stadt  bombar- 
diert. Nachdem  eine  Landungsabteilung  der  Engländer 
zurückgeschlagen,  wurde  nach  ferneren  Verhandlungen  der 
zweite  Angriff  am  26.  Dezember  mit  besserem  Erfolg  ge- 
macht. Die  Unterwerfung  erfolgte,  und  der  Vertrag  (s.  Ait- 
chison,  Bd.  XIII,  Nr.  LXXVlll,  u.  Anhang  Nr.  8)  wurde  am 
15.  Januar  1821  übergeben,  in  dessen  Ausführung  Leutnant 
Robinson  der  East  India  Co.  Marine  mit  einer  Leibwache 
von  30  Sepoys  in  Mochä  blieb  (Bombay  Book  of  Treaties, 
S.  672).  Bald  aber  erhoben  sich  Streitfälle  aus  diesem 
Vertrage  mit  Bezug  auf  die  Zollbehandlung  der  Indier  (§  7). 
Das  Dokument  war  offenbar  sehr  flüchtig  abgefaßt  worden. 
Dann  stellte  es  sich  heraus,  daß  die  Bedingung,  nach  der 
die  Angestellten  der  Engländer  nur  der  Gerichtsbarkeit  des 
Residenten  unterstehen  sollten  (§  6),  ebenso  wie  andere 
Teile,  im  arabischen  Text  des  Vertrages  ganz  anders  als  im 


—   131    - 

englischen  lautete.  Der  Imam  weigerte  sich,  den  arabischen 
Wortlaut  umzuändern.  Ihm  wurde  deshalb  erklärt,  daß 
Vorkommendenfalls  der  Resident  auf  die  Erfüllung  dieser 
Bedingung  bestehen  oder  Mochä  verlassen  würde,  die  Ent- 
scheidung über  weitere  Schritte  dem  Vizekönig  von  Indien 
überlassend.  Am  26.  Dezember  1824  wurden  den  Franzosen 
ihre  Rechte  in  Mocha  durch  einen  Ferman  des  Imam  von 
Sän'ä  bestätigt  (s.  Anhang  Nr.  9). 

In  dem  Kriege  der  Türken  gegen  'Asir  hatte  der  tür- 
kische Befehlshaber  Mohammed 'Ali,  genannt  Türkge  Bilmez 
(„der  nicht  Türkisch  sprechen  kann"),  Mochä  erobert,  das 
er  am  16.  März  1833  nach  Einsefeung  einer  Garnison  ver- 
lassen wollte.  Er  widerse^te  sich  seinem  neu  ernannten 
Nachfolger  Ahmed  Pascha,  der  ihn  deshalb  von  See  aus 
angriff,  während  von  Land  aus  die  Leute  von  'Astr  Mochä 
erstürmten.  Türkge  Bilmez  rettete  sich  mit  150  Mann  an 
Bord  des  englischen  Schiffes  „Tigris"  und  wurde  nach  Bombay 
gebracht.  Bei  der  Plünderung  durch  die  'AsTr- Beduinen 
wurde  das  Haus  des  englischen  Vertreters,  eines  Indiers 
namens  Tajeb  Ibramjee,  geschont.  Die  Leute  von  'Asir 
mußten  bald  den  ägyptisch-türkischen  Truppen   weichen. 

Die  1836  Jemen  bereisenden  Cruttendon  und  Hurton 
vom  Vermessungskriegsschiff  „Palinurus"  wurden  überall 
gut  aufgenommen,  obgleich  infolge  des  Regenmangels  eine 
Hungersnot  herrschte,  die  sehr  viele  Opfer  forderte.  Anfang 
1840  mußten  die  ägyptischen  Truppen  Jemen  räumen,  und 
Husein,  der  Scherif  von  Abu  'Arts,  nahm  Mochä  in  Besiö 
unter  der  Bedingung,  dem  Pascha  von  Ägypten  jährlich  90000 
(100000?)  Taler  Tribut  zu  zahlen.  Auf  diese  Nachricht  hin 
wurde  Leutnant  Gordon  mit  dem  Kriegsschiff  „Zenobia"  von 
'Aden  aus  nach  Mochä  gesandt,  um  die  englischen  Unter- 
tanen zu  schüren.  Er  wurde  als  „Ungläubiger"  schlecht  be- 
handelt. Am  1.  September  1840  schloß  Kapitän  Mornby 
einen  Vertrag  mit  dem  Scherifen  Husein  ab  (Aitchison, 
Bd.  XIII,  Nr.  LXXIX).  Bald  darauf  aber  forderte  man  vom 
englischen  Vizekonsul  die  Herabholung  der  Flagge,  ließ  die 
Indier  eine  hohe  Kontribution  zahlen  und  erhöhte  den 
Zoll  auf  9%.  Als  auch  noch  viele  Übergriffe  gegen  indische 
Kaufleute  gemacht  wurden,  wanderten  die  meisten  nach  dem 
neu  sich  entwickelnden  'Aden  aus,  das  seit  1839  englisch 
geworden  war.     Die  englisch -indische  Regierung  hatte  ge- 

9* 


—    132    — 

messene  Befehle  gegeben,  sich  nicht  in  die  Streitigkeiten 
der  Araber  einzulassen,  und  beharrte  in  genauer  Neutralität 
zwischen  den  Parteien  der  Araber  in  der  Hoffnung,  daß 
diese  sich  untereinander  aufreiben  würden.  Man  forderte 
deshalb  aud\  keine  Genugtuung  für  die  Beleidigungen,  die 
der  englische  Abgeordnete  in  Mochä  erduldet  hatte.  Wohl 
aber  hat  man  nach  Aitchison  in  Konstantinopel  verhandelt, 
da  die  Türkei  Besi^er  von  Jemen  sei,  und  dort  hat  man 
die  Bestrebungen  der  Türken  auf  Wiedereroberung  von  Jemen 
angeblich  audi  unterstü^t.  Auf  Veranlassung  des  türkischen 
Kommissars  Esraf  Bey  hat  denn  auch  1842  der  Scherif  von 
Abu  'ArTs  erklärt,  er  würde  gern  die  englische  Flagge  wieder 
hissen  lassen.  Der  Scherif  reiste  sogar  nach  'Aden,  um 
den  neuen  englischen  Konsul  nach  Mochä  zu  geleiten;  aber 
dieser  erschien  nicht  (s.  Playfair,  S.  150). 

Im  August  1844  sandte  der  Imäm  von  San'ä  nach  'Aden, 
um  anzufragen,  ob  die  Engländer  etwas  einzuwenden  hätten, 
wenn  er  den  Sultan  von  Lahg  und  das  'Abd'alT-Land  unter- 
werfe. Diese  Gebiete  aber  waren  im  Interessenkreis  der 
Engländer  von  'Aden  gelegen.  Als  die  Türken  unter  Tewfiq 
Pascha  1849  den  Versuch  gemacht  hatten,  Jemen  zu  erobern, 
über  den  wir  oben  berichteten,  und  wenigstens  einige  Plä^e 
hielten,  versuchten  sie  im  August  1850,  ihre  Herrschaft  auch 
nach  Süden  und  Osten  gegen'Aden  auszudehnen.  Mit  einigen 
alten  Schiffen  wollte  man  Seher  und  Makalla  nehmen,  wurde 
aber  bei  Bender  Borum  von  dem  Häuptling  von  Makalla  ge- 
schlagen. Die  Engländer  werden  wohl  indirekt  mit  geholfen 
haben,  indem  sie  schon  damals  die  Häuptlinge  in  Südarabien 
durch  Unterstüöungen  an  sich  fesselten  und  sie  für  ihre 
Zwecke  ausnü^ten,  ohne  daß  sie  selbst  etwas  dabei  wagten. 

Bevor  wir  die  englische  Besifenahme  von  Aden  besprechen, 
müssen  wir  auf  den  eben  erwähnten  Sultan  der  Abd'alT 
von  Lahg  zurücitkommen.  Als  die  Macht  der  Imame  sich 
verzettelte,  machte  sich  1728  auch  der  Häuptling  des  wichtig- 
sten und  kriegerischsten  Stammes  von  Südarabien,  der 
'Abd'ali,  von  den  Imamen  völlig  unabhängig.  Sein  Hauptort 
war  Lahg  (meist  Lahedj  geschrieben),  das  von  den  Arabern 
auch  El-Hota  genannt  wird.  Der  Plaö  liegt  in  Sichtweite 
etwa  22  engl.  Meilen  nordnordwestlich  von  Aden.  Der 
Gründer  dieser  Lahg-Dynastie  war  Fadl  bin  Ali  bin  Fadl 
bin  Säleh  bin   Salem.    1735  nahm  er  'Aden  in  Besife.    Ein 


—    133   — 

1792  bis  1827  herrschender  Nachfolger,  Ahmed  bin  'Abd  el- 
Kerim,  benahm  sich  sehr  freundhdi  gegen  die  Engländer 
bei  der  Anwesenheit  von  Salt  (1809)  und  Haines  (1820), 
ebenso  gegen  die  Mannschaft,  die  1799  aus  Perim  zurück- 
kam. Im  Jahre  1802  wurde  mit  ihm  der  erwähnte  Handels- 
und Freundschaf  tsvertrag  durch  SirHome  Popham  geschlossen. 
Unter  der  Herrschaft  dieses  Sultans  blühte  das  kleine  Reich 
auf;  er  förderte  auch  den  Handel  und  ermutigte  Indier  und 
Ägypter,  sich  in  'Aden  anzusiedeln.  Sein  Neffe  und  Nach- 
folger Mahsin  war  das  Gegenteil  von  ihm.  Im  Jahre  1829 
(1827?)  ließ  die  indische  Regierung  in  'Aden  ein  Kohlen- 
depot auf  der  Sira-Insel  bei  'Aden  einrichten  für  den  Qe- 
braud\  der  „Hugh  Lindsley",  des  ersten  in  Indien  gebauten 
Dampfschiffes,  das  im  Roten  Meer  fahren  sollte.  In  Aden 
waren  so  wenig  Arbeitskräfte  vorhanden,  daß  man  zum 
Anbordnehmen  von  180  t  Kohlen  bei  der  ersten  Reise 
dieses  Dampfers  sechs  Tage  brauchte.  Man  schaffte  deshalb 
die  Kohlenniederlage  nach  Makalla  und  gab 'Aden  als  Kohlen- 
station auf.  In  der  Folge  dachte  man  auch  daran,  eine 
Kohlenstation  auf  der  Insel  Soqotra  einzurichten,  wo  des- 
halb 1835  auf  kurze  Zeit  indische  Truppen  gelandet  wurden. 
Aber  bald  erkannte  man,  daß  der  gute  natürliche  Hafen 
von  'Aden  die  besten  Bedingungen  bot.  Eine  Gelegenheit, 
dort  einzuschreiten,  fand  sich  bald. 

Am  Morgen  des  14.  Januar  1837  wurde  das  in  Madras 
beheimatete  Sci\iff  „Doria  Dowlut",  das  dem  Nawob  von 
Madras  gehörte  und  für  200000(?)  Rupien  Waren  führte,  bei 
Chubbet  Sailan  schiffbrüciiig  und  von  'Aden -Arabern  aus- 
geplündert.^ Die  Regierung  von  Bombay  forderte  Genug- 
tuung und  Garantien  gegen  ähnliche  Vorkommnisse.  Zu 
diesem  Zwecke  wurde  Kapitän  Haines  auf  dem  Kriegssciiiff 
„Coote"  nach  Aden  gesandt  mit  der  Anweisung,  bei  gün- 
stigem Verlauf  der  Verhandlungen  die  Stadt  durch  Kauf 
zu  gewinnen,  damit  der  englische  Verkehr  auf  dem  Roten 
Meer  gesichert  würde,  und  damit  man  eine  gute  Kohlen- 
station erhielte.^    Haines    kam    am   28.  Dezember  1837    in 


^  Vgl.  über  die  Vorgänge  „Correspondence  rel.  to  the  Occupation  of 
'Aden",  31.  Juli  bis  16.  Oktober  1837,  printed  by  Order  of  Parliament 
30.  May  1839.     (Härtens'  „Nouveau  Recueil  de  Traites",  XV.) 

2  Vgl.  hierzu:  „Minute  by  the  Governor  of  Bombay"  vom  23.  Sept. 
1837  (Anhang  Nr.  10),  in  dem  der  Erwerb  empfohlen  wurde. 


—   134  — 

"^Aden  an.  Bei  der  ersten  Unterredung  am  4.  Januar  leugnete 
der  Sultan  seine  Kenntnis  von  dem  Raube.  Da  aber  die 
Waren  öffentlidi  in  'Aden  verkauft  waren,  nüöte  ihm  das 
Leugnen  nichts,  und  er  mußte  sich  entschließen,  die  noch 
erreichbaren  Waren  im  Werte  von  7808  Talern  zurüci^zugeben 
und  über  den  Wert  des  Restes  der  verlorenen  Sachen  einen 
Scheele  von  4192  Talern  mit  12  Monaten  Sicht  ausstellen. 
Nachdem  diese  Frage  geregelt,  erreichte  Haines  am  23.  Januar 
vom  Sultan  einen  Vertragsentwurf  sowie  die  schriftliche  Zu- 
sicherung, im  folgenden  März  den  Engländern  die  Halb- 
insel 'Aden  gegen  eine  jährliche  Pension  von  8700  Talern 
zu  überlassen  (s.  Anhang  Nr.  11  und  12).  Da  Intrigen  ein- 
se^ten,  reiste  Haines  ab  und  kam  am  24.  Oktober  zurüci«, 
um  die  Erfüllung  der  Zusage  zu  verlangen.  Der  Sultan 
\ind  besonders  dessen  Sohn  antworteten  in  herausfordernder 
Weise,  verboten  auch  die  Fortnahme  der  schon  ausgelieferten 
Waren  des  geplünderten  Schiffes  aus  der  Stadt.  'Aden  wurde 
deshalb  bloci^iert.  Am  18.  Dezember  kamen  noch  die  Schiffe 
„Mahi"  und  „Anne  Crichton"  zur  Hilfe.  Am  11.  Januar 
1839  fand  ein  Gefecht  zwischen  der  „Mahi"  und  der  Bat- 
terie auf  der  Sira-Insel  statt.  Als  am  16.  Januar  noch  die 
Kriegsschiffe  „Volage"  und  „Cruizer"  mit  zusammen  38  Ge- 
schü^en  und  700  Mann  Besamung  unter  dem  Befehl  von 
Major  Baillie  eingetroffen  waren,  bombardierte  man  die 
Stadt  nach  Ablauf  eines  Ultimatums  am  19.  Januar  und 
nahm  sie  im  Sturm.  Der  Verlust  der  Engländer  betrug  15, 
der  Araber  150  Tote  und  Verwundete.  Die  arabische  Be- 
samung bestand  aus  700  vom  Innern  herangezogenen  Sol- 
daten, die  Bevölkerung  von  Aden  aus  600  Menschen,  von 
denen  die  meisten  Juden  waren.  Der  Sultan  floh  nach 
Lahg.  Aden  war  also  durch  Eroberung  englischer  Besi^ 
geworden. 

Die  erste  Sorge  Haines'  war,  'Aden  vorläufig  zu  befestigen. 
Schon  im  Januar  1839  gelang  es,  mit  dem  Azaiba-Stamme, 
einer  Abteilung  der  'Abd'ali,  einen  Friedens-  und  Freund- 
schaftsvertrag abzuschließen,  und  im  Februar  geschah  das- 
selbe mit  dem  Sultan  von  Lahg  selbst  und  den  Häuptlingen 
der  benachbarten  Stämme,  nämlich  der  Aqrabi,  Subaiha, 
Jafe'T,  Fadli,  Serjebi  u.  a.  m.  Am  18.  Juni  vollzog  der 
Sultan  von  Lahg  eine  Verpflichtung  (s.  Anhang  Nr.  13),  worin 
er  ein   freundliches  Verhalten   gegen  'Aden   versprach,   und 


—  135  — 

bei  dieser  Gelegenheit  erhielt  er  die  erste  Rate  seines  Sti- 
pendiums von  541  Talern  monatlich,  die  ihm  zugesichert 
wurde,  solange  sein  Verhalten  gut  wäre. 

Von  dieser  Zeit  an  vermehrte  sich  die  Bevölkerung  der 
Stadt  durch  Zuzug,  so  daß  sie  1840  sich  schon  auf  4600 
belief.  Doch  kamen  bald  Zusammenstöße  mit  den  Arabern 
vor:  der  'Abd'ali-  und  FadlT-Stamm  griffen  schon  im  No- 
vember 'Aden  an.  Am  21.  Mai  1840  wurden  die  Aus- 
schreitungen von  den  vereinigten  Arabern  wiederholt,  und 
zwar  unter  Einverständnis  des  Sultans  Mahsin  von  Lahg, 
der  sogar  den  englischen  Vertreter  in  Lahg,  einen  Juden 
namens  Hasan  Chatib,  ermorden  ließ.  Nur  die  Aqrabi 
blieben  den  Engländern  freundlich. 

Die  Engländer  aber  dehnten  ihre  Macht  aus.  Am 
31.  August  wurde  die  Insel  Müsa  im  Golfe  von  Tagura 
(Tadjura)  an  der  afrikanischen  Küste  in  Besiö  genommen 
infolge  eines  Vertrages  mit  dem  dortigen  Sultan.  Ebenso 
geschah  es  mit  den  Inseln  Bäb  bei  Chubbet  Charab  (Tagura) 
und  Eibat  bei  Zeila. 

Ein  neuer  Angriff  der  'Abd'ali  und  Fadli  fand  am  5.  Juli 
1841  statt,  welche  Btr  Hamid  nahe  beim  Isthmus  vor  'Aden 
beseht  hielten.  Im  Oktober  vertrieb  man  die  Araber  von  dort 
und  aus  dem  nahen  Scheich  'Otmän.  Hiernach  versprachen 
die  Stämme  Frieden,  und  der  Sultan  Mahsin  schloß  am 
11.  Februar  1843  einen  neuen  Freundschafts-  und  Friedens- 
vertrag (Bombay  Book  of  Treaties,  S.285;  Aitchison,  Bd.  XIII, 
Nr.  XVIII),  der  am  20.  Februar  1844  in  schärferer  Form 
wiederholt  wurde  (ib.  S.  287,  Nr.  XVIII),  bevor  man  dem 
Sultan  wieder  seine  vorher  gesperrte  Pension  auszahlte. 
Im  August  1846  reizte  ein  Fanatiker  namens  Sejjid  Ismail, 
der  den  Heiligen  Krieg  predigte,  die  Stämme  auf,  die  aber 
zurückgeschlagen  wurden.  Der  Nachfolger  des  am  30.  No- 
vember 1847  verstorbenen  Sultans  Mahsin  von  Lahg,  Ahmed, 
war  bedeutend  freundlicher  gegen  die  Engländer  als  sein 
Vater,  weil  er  ein  gutes  Verhältnis  zu  ihnen  in  seinem 
eigenen  Interesse  fand.  Er  starb  aber  schon  Anfang  1849. 
Ihm  folgte  sein  Bruder  'Ali,  der  gegen  die  Engländer  mit 
den  arabischen  Stämmen  hielt.  Mit  ihm  wurde  am  7.  März 
1849  ein  neuer  Vertrag  seitens  der  East  India  Co.  geschlossen, 
der  unter  dem  30.  Oktober  durch  Lord  Dalhousie  ratifiziert 
wurde.  (Bombay  Book  of  Treaties,  S.289;  Aitchison,  Nr.  XX.) 


—    136    — 

Doch  die  Unruhen  hörten  nicht  auf.  Im  Februar  1851 
wurden  einige  englische  Offiziere  auf  einem  Ausflug  über- 
fallen und  teils  getötet.  Da  noch  andere  Untaten  vorkamen, 
entzog  man  dem  Häuptling  der  Fadli-  und  AqrabT-Araber 
ihre  Pension,  bis  Ende  1855  die  Fadli  ihre  Unterwerfung 
anboten.  Immer  wieder  machte  auch  der  Sultan  von  Lahg 
neue  Intrigen,  ebenso  fanden  Räubereien  statt.  Der  poli- 
tische Resident  von  'Aden  brach  deshalb  die  Beziehungen 
mit  dem  Sultan  ab,  der  keine  Zufuhren  in  die  Stadt  ließ 
und  sogar  Scheich  'Otmän  beseite.  Da  friedliche  Versuche 
nichts  nü^ten,  griff  man  am  18.  März  1858  den  Sultan  in 
Scheich  'Otman  an,  das  man  zerstörte.  Daraufhin  wurde 
Friede  geschlossen,  und  die  Lebensmittelzufuhren  kamen 
wieder  nach  der  Stadt  hinein  —  mit  diesem  Ereignis  schließt 
die  Schilderung  von  Playfair. 

Über  zwanzig  Jahre  haben  die  Schwierigkeiten  mit  den 
arabischen  Nachbarn  gedauert,  und  auch  in  der  heutigen 
Zeit  kann  man  ihnen  nicht  trauen,  denn  alle  aus  dem 
Innern  nach  'Aden  hineinkommenden  Leute  müssen  ent- 
waffnet werden,  und  tro^dem  kommen  immer  noch  Über- 
fälle vor. 

In  der  ersten  Zeit  der  Bese^ung  hatte  'Aden  dieselben 
Zollsä^e  wie  Indien.  Seit  1850  aber  machte  man  es  zum 
Freihafen^  und  erreichte  dadurch,  daß  der  Handel  von 
Jemen  sich  meist  nach  'Aden  zog.  Auch  hat  sich  die  Be- 
völkerung sehr  vermehrt.  Sie  wird  jefet  etwa  45000  Ein- 
wohner betragen,  einschließlich  der  Garnison  und  der  recht 
fluktuierenden  Somali.  Der  Ort  steht  unter  dem  Gouverneur 
der  Bombay-Presidency.  Der  höchste  Beamte  ist  ein  Poli- 
tischer Resident,  meist  ein  Brigadegeneral,  dem  die  mili- 
tärische und  zivile  Macht  untersteht,  und  der  seit  1864  etwas 
größere  Selbständigkeit  von  Bombay  hat.  Ein  indischer 
Regierungsbeschluß  legte  damals  die  Strafjustiz  in  die  Hand 
des  Residenten ;  kleinere  Fälle  sollten  durch  die  Assistent- 
Residenten,  den  Kantonnement-Magistrat  und  den  Truppen- 
befehlshaber erledigt   werden.      Todesurteile  bedürfen  der 

^  Abgaben  wurden  nur  erhoben  auf  Getränke  und  Waffen.  Dazu 
kamen  die  Einnahmen  aus  den  Salzwerken,  von  Briefmarken  usw. 
Die  Hafenanlagen  wurden  durch  Hafenabgaben  erhalten.  Eine  Munizipal- 
kasse erhielt  Erbzinsen,  kleine  Abgaben  und  den  Verkaufserlös  von 
Wasser  aus  den  Brunnen. 


—     137    — 

Bestätigung  durch  den  High  Court  in  Bombay.  Indisches 
Straf-  und  Zivilrecht  ist  eingeführt.  Der  Politische  Resident 
bezieht  ein  Jahreseinkommen  von  36000  Rupien.  Die  sehr 
stark  ausgebaute  Festung  ist  mit  europäischen  und  indischen 
Truppen  belegt.  Im  Jahre  1882  wurde  die  Pension  des 
Sultans  von  Lahg  auf  19692  Taler  erhöht. 

Nachdem  1839  die  Halbinsel  von  'Aden  englisches  Land 
geworden  war,  hat  man  am  28.  Januar  1863  noch  die  gegen- 
überliegende vulkanische  Halbinsel  Gebel  Hasan  (Ihsan),  von 
den  Engländern  auch  „Little  Aden"  genannt,  für  3000  Taler 
und  eine  monatliche  Pension  von  30  Taler  vom  Sultan 
der  Aqrabi- Araber  hinzugekauft  (s.  Anhang  Nr.  14  und  15). 
Endlich  wurde  1882  noch  ein  Landstreifen  von  35  Quadrat- 
meilen gegen  Erhöhung  der  Sultanspension  hinzuerworben 
(s.  Anhang  Nr.  16),  der  die  Bucht  zwischen  den  beiden 
Halbinseln  im  Norden  begrenzt,  so  daß  der  Ort  Scheich 
'Otmän  dadurch  englisch  geworden  ist.  1888  ist  in  der 
Gegend  von  Little  'Aden  noch  ein  fernerer  Landstreifen  für 
2000  Rupien  hinzugekauft  worden  (s.  Anhang  Nr.  17). 

Mit  den  anliegenden  Stämmen  von  Südarabien,  den 
Subaiha,  'Abd'alt,  Fudli  (Fadli),  HawsebT,  'AlawT  (Alaüi?), 
Aqrabi,  AmirT,  AulakT  und  JäfeT,  wurden  Freundschafts- 
verträge abgeschlossen;  viele  von  deren  Häuptlingen  er- 
hielten auch  Pensionen,  über  die  weiter  unten  die  Rede 
sein  wird. 

Als  1871  bei  der  Eroberung  von  Jemen  die  Türken  nach 
Süden  vorgingen,  erhoben  die  Engländer  in  Konstantinopel 
Protest,  sandten  auch  eine  kleine  Abteilung  Artillerie  und 
Kavallerie  nach  Lahg,  um  die  englischen  Interessen  dort 
zu  schüren.  Im  Jahre  1873  entstanden  neue  Reibereien, 
als  zwei  Brüder  des  Sultans  von  Lahg  sich  an  die  Türken 
in  Jemen  gewandt  hatten.^  Dies  führte  zu  neuen  Vor- 
stellungen, die  Ende  1874  damit  abschlössen,  daß  die 
türkischen  Truppen  aus  der  Gegend  von  Lahg  zurückgezogen 
wurden,  und  daß  die  Türkei  Englands  Oberhoheit  über  die 
Gebiete  von  neun  arabischen  Stämmen  in  Südarabien  an- 
erkannte, die  sich  von  dem  Berge  Zey  (bei  Scheich  Sa'id?) 

^  Über  die  Aden-Angelegenheit  111— 7  XII  1873  vergleidie:  „Das 
StaatsarAiv",  Bd.  XXVI,  Nr.  5202—5215;  Correspondence  resp.  Turkish 
proceedings  in  the  neighbourhood  of  Aden.  Pari.  Papers,  Turky  Nr.  1 
(1874),  C.  920. 


—  138  — 

im  Westen  bis  nach  dem  Gebiete  von  'Oman  (bis  Ras  Sa'tr) 
im  Osten  erstrecken  sollten.  Zwei  Jahre  später  haben 
diese  Stämme  wieder  gegen  England  revoltiert,  wurden 
aber  bald  unterworfen. 

Im  November  1901  wurde  eine  englisch-türkische  Kom- 
mission gebildet,  welche  die  Grenze  festse^en  sollte  zwischen 
den  beiderseitigen  Gebieten.  Das  Ergebnis  war  ein  Ver- 
trag vom  April  1905,  nach  dem  die  Grenze  vom  Berge 
Scheich  Murad  (bei  Scheich  Sa'id?)  bis  zum  Bana-Fluß  etwas 
östlich  von  Kataba  (in  Jemen)  nadi  den  Stammesgrenzen 
verlaufen  sollte,  um  dann  in  genau  nordöstlidier  Richtung 
an  die  große  Wüste  zu  gehen.  Den  Wortlaut  des  Vertrages 
konnte  ich  nicht  finden,  die  dazugehörige  Karte  ist  im 
»Geographical  Journal"  1906  abgedruckt,  auch  als  besondere 
Karte  erschienen. 

Zwemer  schreibt  in  seinem  Buche,  daß  eine  Bahn  von 
*^Aden  aus  ins  Innere  gebaut  würde,  sobald  die  Türken 
Jemen  verlassen.  „God  hasten  the  day!"  In  der  Tat  hat 
denn  audi  etwa  1904  („Geogr.  Anzeiger"  1905,  S.  161) 
eine  indische  Firma  (ich  vermute,  die  bekannten  Cowasjee 
Dinshaw  Brths.),  eine  Konzession  zum  Bau  einer  Bahn  von 
*Aden  nach  Dhalaa  (Dal'a?)  erhalten.  Nach  kurzer  Zeit 
haben  die  Engländer  die  Trassierungsarbeiten  wieder  zer- 
stören lassen,  wie  M.  Hartmann  erfahren  hat.  Natürlich 
wird  die  Bahnlinie  sidi  nach  den  Plänen  leicht  wieder  auf- 
finden lassen,  so  daß  die  Ausführung  jederzeit  wieder  auf- 
genommen werden  kann,  sobald  die  politisdie  Lage  es 
erlaubt. 

Um  1900  soll  die  indische  Regierung  große  Mittel  an- 
gefordert haben,  um  in  'Aden  den  Seehafen  so  zu  vertiefen 
und  auszugestalten,  daß  selbst  die  größten  Kriegsschiffe 
dort  jederzeit  ein  sicheres  Unterkommen  finden.  Einst- 
weilen sdieint  dieser  Plan  noch   zu   ruhen.     (De  la  Tour.) 

Deutsdiland  ist  in  'Aden  durdi  einen  Wahlkonsul  ver- 
treten, der  fast  immer  Angestellter  der  englisdien  „Aden  Goal 
Co."  war.  Die  „Deutsch-Ostafrikanische  Zeitung"  (T.Februar 
und  22.  März  1914)  hat  lebhafte  Klage  über  diese  von  Eng- 
land abhängige  Vertretung  geführt  und  angeregt,  daß  wir 
in  diesem  so  sehr  wichtigen  Punkte  einen  unabhängigen 
Konsul  bekommen. 

Wir  erwähnten  schon  oben  (S.  111  ff.)  bei  der  Besprechung 


—  139  — 

von  Jemen,  daß  während  des  Weltkrieges  die  Engländer 
im  August  1915  bei  Lahg  von  den  vereinigten  Türken  und 
Arabern  schwer  gesdilagen  wurden,  und  daß  sie  seitdem  in 
ihrer  Festung  eingeschlossen  sind.  Nachträglich  sei  hier 
noch  folgendes  gebracht:  Die  Zeitung  „Hiläl"  in  Kon- 
stantinopel meldete  aus  dem  Blatte  „Seda  i-Islam"  vom 
6.  November  1915  aus  Hadramaüt,  daß  ein  Aufstand  gegen 
die  Engländer  in  Bäb  el-Mandeb  bis  Masqat  ausgebrochen 
sei.  Zuerst  habe  man  —  wie  schon  erwähnt  —  Lahg  und 
Pal'a  eingenommen.  Der  Hakim  von  Gebel  Nerim(?)  habe 
sich  mit  den  Aufständischen  von  Sibäm  und  Bed'a  vereinigt. 
Die  Engländer  landeten  eine  Truppe  bei  Makalla,  welche 
fünf  Stunden  landeinwärts  von  12000  Arabern  geschlagen 
wurde.  Viele  Engländer  sollen  gefangen,  3  Gesdiü^e, 
7  Maschinengewehre,  800  Gewehre  und  viel  Munition  er- 
beutet sein.  Die  Höhen,  welche  den  Golf  von  'Aden  be- 
herrschen, wurden  von  den  Arabern  beseht.  Die  Engländer 
halten  diese  Nachriditen  geheim,  haben  sie  aber  nicht 
abgeleugnet.     („Mil.-Wochenblatt"  2.  Dez.  1915.) 

Unter  dem  14.  Dezember  wurde  aus  Konstantinopel  über 
die  lefeten  Kämpfe  bei  'Aden  vom  Kriegspressequartier  be- 
richtet („Neue  freie  Presse",  17.  Dezember  1915):  Am 
21.  Juli  landete  eine  aus  drei  indischen  vom  Suezkanal 
herbeigeschafften  Infanterie-Bataillonen,  200  Kamelreitern 
und  5  Feldgesdiüöen  bestehende  englische  Kolonne  an 
einem  Punkte  nordwestlich  von  'Aden  und  griff  die  Türken 
an,  um  den  Brunnen  bei  Scheich  'Otman  wiederzugewinnen. 
Am  Kampfe  nahm  auch  die  Flotte  teil.  Die  Engländer 
hatten  50  Tote  und  100  Verwundete;  die  Stämme  von 
oemmar,  Makalla  und  Hadramaüt  haben  mit  den  Türken 
gegen  die  Engländer  gekämpft.  Am  30.  Juli  griffen  die 
Türken  von  Lahg  aus  die  Engländer  an,  die  sich  mit  einem 
Verlust  von  200  Toten  nach  'Aden  zurückzogen.  Am 
23.  August  gingen  die  Engländer  mit  neu  aus  Australien 
und  Indien  gebrachten  Truppen  gegen  Lahg  vor,  mußten 
aber  nach  Scheich  'Otmän  zurück.  Am  24./25.  August  griffen, 
wie  schon  Seite  111  erwähnt,  die  Engländer  vergeblich  das 
Dorf  El-Waht  an,  dessen  Stamm  zu  den  Türken  übergetreten 
ist.  Am  28.  August  unternahmen  die  Engländer  mit  5  In- 
fanterie-Bataillonen, 3  Kavallerie-Schwadronen,  2  Schnell- 
feuer-Batterien  und  2  Maschinengewehr-Abteilungen  einen 


—   140  — 

neuen,  vergeblichen  Angriff  auf  El-Waht.  Sie  mußten  nach 
'Aden  zurückflüchten  unter  Verlust  von  251  Toten  und  über 
400  Verwundeten.  Auf  türkischer  Seite  fielen  17  Mann, 
und  48  wurden  verwundet.  Erbeutet  wurden  700  Gewehre, 
300  Kisten  Munition,  1  Fahne  und  25  Kamele.  Am  22.  Sep- 
tember versuchten  die  Engländer  vergeblich  auf  Es-Sail  vor- 
zurüci^en.  Am  25.  September  wurde  wieder  El-Waht  an- 
gegriffen mit  1  Infanterie-Regiment,  2  Schwadronen,  1  Hau- 
bi^e  und  1  Feldbatterie.  Die  kleine  türkische  Besamung 
mußte  sich  zuerst  1  Kilometer  nördlich  zurüci^ziehen;  nach 
Erhalt  von  Verstärkungen  aber  schlugen  die  Türken  die 
Engländer  und  beseiten  das  Dorf  Ed-Dirtje  (Darija?).  Am 
3.  Oktober  fand  ein  Zusammenstoß  zwischen  einer  tür- 
kischen Erkundigungsabteilung  und  Engländern  bei  El-Failje 
(es-Saile?)  (zwischen  El-Waht  und 'Aden)  statt,  wobei  zwei 
Engländer  verwundet  wurden.  Gegenwärtig  bedrohen  die 
Türken  die  Landenge  von  'Aden  und  Scheich  'Otman. 

Nach  einer  anderen  Zeitungsnachricht  sollen  die  Türken 
in  Jemen  (und  bei  Aden?)  unter  dem  Befehl  des  Obersten 
Said  Bey  stehen. 

Am  27.  Januar  1916  brachte  die  Presse  die  Nachricht, 
daß  ganz  Südarabien  einstweilen  für  England  verloren  sei, 
das  sich  in  der  Festung  'Aden  mit  Schwierigkeiten  hält. 
Truppen  sollen  zur  Unterstüfeung  der  Garnison  aus  Ägypten 
fortgenommen  sein.  Alle  südarabischen  Stämme,  deren 
Protektorat  England  übernahm,  sollen  zu  den  Türken  über- 
gegangen sein. 

Nach  amtlicher  türkischer  Meldung  vom  3.  März  1916 
verloren  die  Engländer  im  legten  Kampfe  bei  Dafiouch 
(Fiüs)  einen  General  und  160  Mann  an  Toten.  Nach  dem 
Gefecht  kam  „der  Emir"  der  Stämme  der  Küsten- 
gegend von'Aden  bis  Hadramaut  und  bot  der  osma- 
nischen  Regierung  die  Unterwerfung  der  östlichen 
und  westlichen  Küstengegenden  von  'Aden  an.  „Es 
kam  so  unter  die  osmanische  Herrschaft."  Vielleicht 
handelt  es  sich  um  den  Sultan  der  'Abd'alT  in  Lahg? 

Die  südarabischen  Stämme 

Im  Laufe  der  Zeit  sind  von  England  mit  allen  Stämmen 
von  Südarabien  Verträge  abgeschlossen,  von  denen  wir  die 
wichtigsten  hier  erwähnen  wollen. 


—     141     — 

a)  Die  'Abd'alT  wohnen  um  Lahg  herum,  die  West- 
grenze ist  unbestimmt,  im  Nordosten  reichen  sie  von  Al- 
Anad  bis  dicht  Bir  'Uwaiden  und  von  dort  nach  'Imad;  ein 
Stück  der  Seeküste  gehört  den  Fadli.  Über  die  Verträge 
mit  den  'Abd'alT  (Lahg)  ist  schon  geredet.  Der  Sultan  erhält 
von  England  1541  Taler  im  Monat  (19692  Taler  im  Jahre) 
als  Entgelt  für  sein  Wohlverhalten.  Er  hat  Ansprud\  auf 
9  Salutschüsse.  Ein  Teil  des  Subaihi-Landes  ist  ihm  seit 
1899  unterstellt.  Die 'Abd'alt  haben  etwa  18000  Einwohner, 
das  Staatseinkommen  ist  100000  Rp. 

b)  Die  Subaihi  wohnen  im  Land  an  der  See  von  Ras 
Imran  bis  Bäb  el-Mandeb;  sie  zerfallen  in  viele  kleine 
Stämme,  die  sich  durch  Räuberei  auszeichnen.  Im  Februar- 
März  1839  wurde  mit  einigen  der  Chefs  Verträge  ab- 
geschlossen (19.  Februar  mit  dem  Chef  der  MusaidT,  20.  Fe- 
bruar mit  den  südlichen  Subaihi,  2.  Februar  mit  dem  Chef 
von  Wahat,  18.  Februar  mit  Al-'Abadi,  18.  Februar  mit 
Zabart,  18.  Februar  mit  Zaidi,  10.  März  mit  As-Serzebi, 
s.  Aitchison  Nr.  XXVI).  Am  13.  Mai  1871  wurde  den  Man- 
suri  25  Taler,  den  Machdumt  30  Taler,  den  Raja'T  25  Taler 
monatliche  Stipendien  vertraglich  gegeben  (Aitchison  Nr.  XXVII) 
als  Gegenleistung  für  die  Aufgabe  der  bisher  von  ihnen 
erhobenen  Wegezölle.  Im  Jahre  1889  wurden  mit  den  Ab- 
teilungen der  Atifi  und  BarhemT  Protektoratsverträge  ab- 
geschlossen (s.  Anhang  Nr.  18  und  19).  Bis  in  dieses 
Jahrhundert  hinein  haben  Angriffe  gegen  Engländer  von 
diesen  Stämmen  stattgefunden,  deren  Zahl  auf  19500  Seelen 
geschäht  wird. 

c)  Die  FadlT  wohnen  im  Nordosten  von  'Aden  und 
erstrecken  sich  100  engl.  Meilen  die  Küste  entlang  von  der 
Ostgrenze  'Abd'ali  bei  Imad  bis  zur  Westgrenze  der  AwlaqT 
bei  Maqatin.  Der  Sultan  von  Lahg  zahlte  lange  Zeit  Wege- 
zoll an  diesen  Stamm,  und  die  Engländer  haben  diese 
Zahlungen  fortgese^t,  um  Frieden  zu  haben  (182„cooroosh'' 
[Taler]  wurden  jedes  halbe  Jahr  gezahlt  [Aitchison Nr.XXXII]). 
Wegen  Plünderungen  dicht  bei  'Aden  wurde  1865  gegen 
diesen  Stamm  Krieg  geführt,  nachdem  er  eine  Geisel  in 
'Aden  stellen  mußte.  Die  Pension  wurde  von  30  auf  100, 
1872  auf  180  Taler  monatlich  erhöht  als  Entgelt  für  die 
Aufgabe  von  Wegezöllen  (Aitchison  Nr.  XXXV).  Am  4.  August 
1888    wurde    ein    Protektoratsvertrag    mit    den    FadlT    ab- 


—     142    — 

gesdilossen  (s.  Anhang  Nr.  20).  Der  Stamm  wird  auf 
24000  Seelen  geschäht;  der  Sultan  hat  ein  Einkommen  von 
20000  Rp.  und  Anspruch  auf  Salutschüsse. 

d)  Die  Aqrabi,  eine  Unterabteilung  der'Abd'ali,  wohnen 
um  Bir  Ahmed.  Seit  1839  sind  verschiedene  Verträge  mit 
ihnen  abgeschlossen,  unter  anderem  1863  die  Verpflichtung, 
an  keine  andere  Nation  als  England  Land  abzugeben,  wo- 
gegen der  Chef  einmalig  3000  und  monatlidi  30  Taler  er- 
hielt. 1869  wurde  von  ihm  die  Halbinsel  Gebel  Hasan 
(Little  Aden),  die  den  Hafen  'Aden  begrenzte,  gegen  ein- 
malige Zahlung  von  30000  Talern  und  Erhöhung  der  Pension 
auf  40  Taler  erworben  (s.  Anhang  Nr.  15).  Diesem  Kaufe 
folgte  am  15.  Juli  1888  der  eines  Landstreifens  bei  Äl- 
Hiswa'  und  Bender  Fukum  gegen  eine  Entschädigung  von 
2000  Rp.  (s.  Anhang  Nr.  17).  Am  15.  Juli  1888  ist  mit 
dem  Stamme  ein  Protektoratsvertrag  abgeschlossen  worden 
(s.  Anhang  Nr.  21). 

Die  Aqrabi  wohnen  an  der  Küste  von  Btr  Ahmed  bis 
Räs'Imranj  sie  können  250  Krieger  stellen.  Das  Einkommen 
des  Chefs  wird  auf  2000  Rp.  gescfiä^t. 

e)  Die  Oberen  AwlaqT  wohnen  von  der  Grenze  der 
Fadli  im  Westen  bis  zu  jener  der  DujaibT  im  Osten,  doch 
gehören  die  Häfen  Irqa  und  Hawra  unabhängigen  Chefs. 
Verschiedene  Verträge  sind  mit  ihnen  von  1889  bis  1904 
gemacht  worden. 

f)  Die  Unteren  Awlaqi  schlössen  seit  1855  Verträge 
ab.  Am  2.  Juni  1888  wurde  mit  ihnen  ein  Protektorats- 
vertrag eingegangen  (s.  Anhang  Nr.  22).  Der  Stamm  wird 
auf  15000  Seelen  geschäht,  das  Einkommen  des  Chefs  soll 
10000  Rp.  im  Jahre  sein. 

g)  Behan  al-Kasab;  dieser  Stamm  wohnt  nordöstlich 
von  den  Oberen  Jafe'i  und  nörlich  von  Bed'a.  Im  Jahre  1903 
ist  gelegentlich  der  Grenzregulierung  ein  Vertrag  mit  ihm 
gesdilossen,  nach  dem  sein  Sultan  30  Taler  im  Monat 
Pension  erhält;  der  Stamm  wird  auf  11 000  Seelen  geschäht. 

h)  'Irqa.  Der  Chef  erhält  seit  1888  eine  Pension,  zu- 
gleich bekam  er  das  englische  Protektorat  gegen  die  Ver- 
pflichtung, mit  fremden  Mä(i\ten  nur  durch  England  zu 
verkehren  (s.  Aitchison  Nr.  XLIX).  Am  7.  Januar  1902  ist 
ein  neuer  Protektoratsvertrag  abgeschlossen  und  die  Pension 
von  80  auf  180  Taler  erhöht  (s.  Anhang  Nr.  23). 


—     143    — 

i)  Untere  Hawra;  die  Chefs  wohnen  in  einem  Hafen 
etwa  12  engl.  Meilen  von  'Irqa.  Sie  erhielten  seit  1888 
ein  Stipendium  bei  Abschluß  des  Vertrages.  Ein  neuer 
Protektoratsvertrag  ist  am  7.  April  1902  abgesdilossen,  nach 
dem  sie  statt  früher  50  nunmehr  180  Taler  Pension  jähr- 
lich erhalten  (s.  Anhang  Nr.  24). 

k)  Die  Jafe'i:  ein  Stamm  östlich  von 'Aden.  Die  Küsten- 
striche sind  von  den  Fadli  eingenommen.  Die  Jafe'i 
wohnen  im  Inneren.  Mit  den  Unteren  Jafe'i  wurde  schon 
1839  ein  Vertrag  abgeschlossen  (Aitchison  Nr.  LIII),  und 
am  1.  August  1895  ist  ein  englisches  Protektorat  über  sie 
erklärt  (s.  Anhang  Nr.  25).  Der  Chef  erhält  ein  jährliches 
Stipendium  von  250  Talern  und  seit  1873  noch  eine  „royalty" 
von  25  Talern  jährlich  von  den  Fadli  für  eine  Wasser- 
gerechtsame. Die  Kopfzahl  wird  auf  28000  Seelen,  das 
Einkommen  des  Sultans  auf  16000  Rp.  im  Jahre  gesdKäfet. 
Mit  den  Oberen  Jafe'i  verkehrten  die  Engländer  erst  ge- 
legentlich der  Grenzregulierung  im  Jahre  1903.  Gegen  das 
Verspredien,  keiner  anderen  Nation  als  den  Engländern 
irgendwelche  Rechte  zu  gewähren,  wurden  der  einen  Abtei- 
lung 40,  der  anderen  50  Taler  im  Monat  gegeben.  Außer- 
dem erhält  seit  Oktober  1903  der  Chef  des  Saibt-Stammes 
7  Taler  im  Monat  für  Überwachung  der  Grenzzeichen.  Ein 
Mann  namens  Mahsin  'Askar  erhält  noch  20  Taler  im  Monat 
„in  Anerkennung  seines  Einflusses".  Die  auf  80000  Köpfe 
geschälten  Oberen  Jafe'i  sind  ziemlich  zivilisiert,  treiben 
Handel  mit  Indien  und  Java,  doch  weigern  sie  Europäern 
den  Zutritt  zu  ihrem  Gebiete.  Mit  einigen  Abteilungen 
wurden  1903  Protektoratsverträge  gesdilossen. 

1)  Die  HawsabT  machten  seit  1839  Verträge  mit  Eng- 
land; schon  damals  wurden  ihnen  628  „cooroosh  fransa"  als 
jährliches  Stipendium  gegeben,  die  bei  schlediter  Führung 
zurückgehalten  wurden,  besonders  wenn  sie  den  Leuten 
von  Lahg  das  Wasser  sperrten  oder  sich  mit  den  Türken 
einließen  (s.  Anhang  Nr.  26).  Am  6.  August  1895  wurde 
ein  Protektoratsvertrag  mit  ihnen  abgesdilossen  (s.  Anhang 
Nr.  27).  Als  die  Türken  im  Juli  ein  Fort  bei  Ad-Dareja 
(Darija)  im  HawsabT- Gebiet  errichtet  hatten,  wurden  sie 
durcii  englische  Truppen  am  26.  Juli  1901  dort  vertrieben. 
Der  Stamm  wird  auf  8200  Seelen  geschäht,  das  Einkommen 
seines  Chefs  auf  11000  Rp.  jährlich. 


—     144     — 

m)  Die'Alawi  leben  nordwestlich  von  den  Hawsabt,  durch 
deren  Vermittlung  der  Chef  der  'Alawi  schon  früh  ein  Sti- 
pendium von  80  Talern  jährlich  bezog,  ohne  einen  Vertrag 
eingegangen  zu  sein.  Am  16.  Juli  1895  wurde  ein  Pro- 
tektoratsvertrag mit  ihnen  abgeschlossen  (s.  Anhang  Nr.  28). 
Es  handelt  sich  um  einen  Stamm  von  1500  Köpfen  mit 
einem  Sultanseinkommen  von  6000  Rp. 

n)  Die  DälT  (englisch  D'thala)  wohnen  nordwestlich  der 
Alawi  auf  dem  Wege  nach  Sana.  1872  versuchten  die 
Türken  dort  erfolglos  die  Herrschaft  zu  bekommen.  Durch 
einen  Vertrag  vom  2.  Oktober  1880  (s.  Aitdiison  Nr.  LXVII) 
wurde  der  Häuptling  englischer  Stipendiat  mit  50  Talern 
jährlich,  welche  Summe  später  verdoppelt  wurde.  Während 
der  Grenzregulierung  verstärkten  die  Engländer  zeitweilig 
ihre  Truppen  dort  auf  2500  Mann,  um  zu  erreichen,  daß 
das  Gebiet  zur  Türkei  kam.  Ein  Vertrag  mit  ihnen  wurde 
am  28.  November  1904  abgeschlossen  (s.  Anhang  Nr.  29), 
nach  dem  ein  Stipendium  von  100  Talern  monatlich  gezahlt 
und  das  Protektorat  übernommen  wurde.  Der  Stamm  zählt 
etwa  50000  Seelen;  der  Chef  hat  etwa  35000  Rp.  jährliches 
Einkommen. 

o)  Die  WahidT  ist  ein  Stamm  in  Hadramaut  am  Neeres- 
ufer,  im  Norden  und  Nordosten  von  Naman  und  Buraisi, 
im  Nordwesten  durch  die  Oberen  Awlaki  und  im  Südwesten 
durch  die  Dujaibi  begrenzt.  Die  Häfen  sind  Ras  el-Kelb, 
BTr  'All,  Bä  el-Häf  (Balahaf)  und  Ras  el-Makdaha(Majdaha). 
1870  wurde  das  Land  von  Kapt.  Miles  und  dem  Deutschen 
Werner  Hunzinger  bereist.  1882  besuchte  'Izzet  Pasdia 
Bä  el-Haf  und  Bir  'Ali  auf  seiner  Reise  von  Baghdäd  nadi 
Hodeida,  bei  welcher  Gelegenheit  Nasr  bin  'Abdallah  von 
Bä  el-Häf  eine  türkische  Flagge  erhielt.  Die  anderen  Sul- 
tane sollen  damals  „freiwillig"  um  engliscfien  Schüfe  gebeten 
haben.  Am  30.  April  1888  wurden  darauf  mit  den  Sul- 
tanen von  Bä  el-Häf  und  Bir  'Ali  die  Protektoratsverträge 
abgeschlossen  (s.  Anhang  Nr.  30  und  31),  bei  welcher 
Gelegenheit  die  beiden  Sultane  je  120  Taler  jährliches 
Stipendium  erhielten.  Nach  Unterdrüci^ung  einiger  Unruhen 
wurden  am  15.  März  1895  und  I.Juni  1896  neue  Protek- 
toratsverträge mit  diesen  Häuptlingen  abgeschlossen,  deren 
Stipendien  auf  je  360  Taler  jährlich  erhöht  wurden  (s.  An- 
hang Nr.  32  und  33). 


—     145    — 

p)  Die  KatirT  wohnen  zwischen  den  Awlaq!  und  den 
Mahn.  Sie  versuchten  gegen  Makalla  und  Seher  vorzu- 
gehen, was  ebenso  durdi  die  Engländer  verhindert  wurde 
wie  ihre  zeitweilige  Bese^ung  des  Hafens  in  Dofar  (Zafar). 
Ein  Vertrag  ist  nicht  mit  ihnen  geschlossen. 

q)  Seher  und  Makalla  sind  die  beiden  Haupthäfen  in 
Hadramaut.  Sie  waren  früher  im  Besiö  der  KatirT,  die 
Ende  des  15.  Jahrhunderts  durch  die  Qassadt,  einen  Unter- 
stamm der  Jäfe'i,  vertrieben  wurden.  Am  14.  Mai  1863 
wurde  mit  den  Herrschern  („Nakib")  von  Makalla  und 
Seher  ein  Vertrag  zur  Unterdrückung  der  Sklaverei  ab- 
geschlossen. Verwandte  des  Ka'aiti- Chefs  aus  Sibam  in 
Hadramaut  waren  lange  in  Diensten  des  Nizam  von  Hai- 
derabad.  1873  wurden  die  Antisklavereiverträge  erneuert. 
Gelegentlich  eines  Durbars  in  Delhi  wurden  beiden  „Nakib" 
12  Salutschüsse  zugebilligt.  Dauernd  waren  Streitigkeiten 
zwischen  diesen  beiden  Chefs,  in  weldie  sich  einzumischen 
die  indische  Regierung  dem  Nizam  von  Haiderabad  verbot. 
Endlich  aber  wurde  Makalla  und  Umgebung  dem  Gemadär 
von  Siher  übergeben,  und  der  Ex-Nakib  von  Makalla,  'Omar 
bin-Säleh  bin  Mohammed,  wurde  1888  nach  Zanzibar  ge- 
bracht, wo  er  1888  die  ihm  gebotenen  Abmachungen  an- 
nahm.^ (Dort  betrieb  er  jahrelang  ein  Geschäft  zur  Ver- 
mietung von  Lastträgern.)  Am  29.  Mai  1882  wurde  dem 
Gemadär  von  Siher  und  Makalla  vertraglidi  ein  Stipendium 
von  360  Talern  jährlich  gewährt,  wogegen  er  dem  Resi- 
denten von  'Aden  100000  Dollar  übergeben  mußte  für  die 
Unterhaltung  des  Ex-Nakib  von  Makalla  in  Zanzibar.  Am 
1.  Mai  1888  ist  mit  dem  Gemadär  'Abdallah  bin  'Omar  von 
Siher  und  seinem  Bruder  ein  Protektoratsvertrag  abgeschlos- 
sen (s.  Anhang  Nr.  34).  Dem  Herrscher  folgte  am  25.  No- 
vember 1888  sein  Bruder  Awad  bin  'Omar,  bekannt  unter 
dem  Namen  „Sultan  Nawaz  Jang"  aus  Haiderabad.  Seit  1902 
wird  der  Chef  nicht  mehr  „Gemadär",  sondern  offiziell 
„Sultan"  genannt.  Seine  Gefolgschaft  wird  auf  60000  Köpfe, 
sein  Einkommen  auf  223000  Rp.  geschäht.  Aitchison  gibt 
keine    weiteren   Verträge    mit   Siher    und   Makalla   an.     In 

*  Näheres  über  Seher  und  Makalla  bei  Leo  Hirsdi,  Reisen  in  Süd- 
Arabien,  Mahra-Land  und  tladramaut.  Leiden  1897.  S.  11  ff.  Dort  findet 
sich  auch  die  Angabe,  daß  die  Portugiesen  35  Jahre  lang  Forts  an 
dieser  Küste  beseht  hätten. 

Hamburgische  Forschungen.    Heft  1.  ig 


—   146   — 

neuerer  Zeit  wird  aber  immer  behauptet,  daß  mit  Makalla 
ganz  besondere  Abmadiungen  bestehen,  die  vielleidit  geheim 
geblieben  sind.  Im  Hinterland  von  Makalla  sind  die  Eng- 
länder, wie  schon  erwähnt,  im  Spätsommer  1915  schwer 
geschlagen  worden;  die  Hinterlandstämme  scheinen  sich  im 
Heiligen  Kriege  mit  den  Türken  verbunden  zu  haben.  Viele 
Leute  von  Siher  (Wasihiri)  und  Makalla  leben  in  Zanzibar 
und  Deutsch -Ostafrika,  wo  sie  mit  Salz  und  Salzfischen, 
Matten  u.  a.  m.  handeln;  viele  sind  nach  Java  ausgewandert' 

r)  Qisn  und  die  Insel  Soqotra.  Der  Al-Afrir-Stamm 
der  Mahri  hat  seinen  Hauptort  in  Qisn  und  beansprucht 
auch  die  Oberhoheit  über  die  Insl  Soqotra.  Am  23.  Januar 
1876  wurde  mit  dem  Sultan  von  Qisn  und  Soqotra  ein 
Vertrag  geschlossen  (s.  Anhang  Nr.  35),  nach  dem  er  sich 
gegen  eine  einmalige  Zahlung  von  30OO  Talern  und  jähr- 
liches Stipendium  von  360  Talern  verpflichtete,  kein  Stück 
von  Soqotra  einer  anderen  Nation  als  England  zu  geben. 
Am  23.  April  1886  nahm  er  ein  englisches  Protektorat  für 
Soqotra  an  (s.  Anhang  Nr.  36)  und  verpflichtete  sich,  mit 
keiner  anderen  Macht  als  England  ohne  dessen  Wissen  zu 
verhandeln.  In  einem  ähnlichen  Vertrage  verpflichtete  er 
sich  am  2.  Mai  1888  auch  für  den  Mahra-Stamm  und  Qisn 
an  der  Hadramaut-Küste  (s.  Anhang  Nr.  37)  gegen  ein  jähr- 
liches Stipendium  von  120  Talern.  Auf  der  Insel  Soqotra 
hat  er  etwa  5000  Beduinen  und  eine  Einnahme  von  1000  Rp. 
Seit  1902  erhält  er  einen  Salut  von  9  Schüssen  zugebilligt. 

Aus  diesen  durchweg  den  Aufzeichnungen  von  Aitchison, 
Unterstaatssekretär  in  Indien,  entnommenen  Angaben  geht 
hervor,  daß  England  systematisch  seit  1839  und  dann 
wieder  besonders  1876,  1895  und  1904  die  meisten  Stämme 
in  Südarabien,  von  Bäb  el-Mandeb  bis  etwa  nach  Mirbät, 
in  seine  Abhängigkeit  gebracht  hat,  und  zwar  wurden  mit 
vielen  dieser  Stämme  formelle  Protektoratsverträge  ab- 
geschlossen, welche  durch  den  Vizekönig  von  Indien  rati- 
fiziert sind.  Vielfach  in  der  Presse  ist  ein  Protektorat  über 
Südarabien  geleugnet  worden.  Für  das  ganze  Land  ist 
auch  keines  erklärt  worden,  aber  überall  mit  einzelnen 
Stämmen,  mit  denen  England  als  Macht  zu  Macht  verhan- 
delte. Bei  jeder  Unbotmäßigkeit  gegen  England  wurden 
den  Häuptlingen  die  Subsidien  entzogen,  denn  diese  sind 
das  äußere  Zeichen  der  Abhängigkeit.     Soviel  ich  aus  den 


—    147   — 

Angaben  von  Aifchison  feststellen  konnte,  wurden  im  Beginn 
dieses  Jahrhunderts  an  alle  Häuptlinge  zusammen  291 14TaIer 
im  Jahre  regelmäßig  gezahlt.  Es  wird  sidK  dabei  wohl  um 
Maria-Theresia-Taler  gehandelt  haben,  und  die  „cooroosh" 
(Groschen!)  werden  dieselbe  Münze  gewesen  sein,  die  in 
Zanzibar  nur  Rechnungseinheit  ist,  dem  amerikanischen 
Golddollar  entspricht  und  rund  2  Rupien  oder  2^/3  Mark 
Wert  hat.  Wenn  diese  Rechnung  stimmt,  dann  betragen 
die  jährlichen  Subsidien  rund  58223  Rp.  oder  77637  Mark, 
und  außerdem  hat  die  englische  Regierung  noch  übernom- 
men, den  früheren  Häuptling  von  Makalla  in  Zanzibar  zu 
unterhalten  von  den  lOOOCO  Talern,  welche  der  Häuptling 
von  Seher  einzahlte. 

Die  Macht  in  Südarabien  hatte  also  tatsächlich  der  poli- 
tische Resident  in  'Aden,  ein  ungekrönter  König  —  bis  zum 
Ausbruch  des  Heiligen  Krieges.  Wie  es  dort  jefet  aussieht, 
kann  man  nicht  beurteilen,  denn  von  England  wird  jede 
Nadiricht  zurückgehalten.  Der  Umstand,  daß  dem  Jahjä 
von  Jemen,  der  den  Türken  gegen  die  Engländer  bei  'Aden 
und  Makalla  geholfen  zu  haben  scheint,  Ende  1915  ein 
türkischer  Orden  mit  Brillanten  verliehen  wurde,  läßt  darauf 
schließen,  daß  Türken  und  Araber  gegen  die  Engländer 
große  Erfolge  hatten.  Im  März  1916  wurde,  wie  erwähnt, 
gemeldet,  daß  Stämme  Südarabiens  sich  den  Türken  unter- 
worfen haben,  und  daß  die  Engländer  sogar  in  'Aden  selbst 
gefährdet  wären.  Einstweilen  hat  also  die  englische  Ober- 
hoheit dort  aufgehört. 

Perim.  Die  von  den  Alten  die  „Insel  des  Diodorus",  von 
den  Arabern  Majün  genannte  Insel  Perim  wurde  von  Albu- 
querque  1513  besucht,  als  er  aus  dem  Roten  Meer  zurück- 
kam. Er  errichtete  dort  ein  Kreuz  und  nannte  die  Insel 
„Vera  Cruz".  Eine  Zeitlang  haben  dort  Piraten  ihren  Stüö- 
punkt  gehabt,  die  später  nach  Saint-Marie  bei  Madagaskar 
gingen.  Im  Jahre  1799  ist  sie  von  den  Engländern,  wie 
schon  erwähnt,  als  herrenlos  in  Besiö  genommen  und  kurze 
Zeit  durch  den  Oberstleutnant  Murray  beseht.  Auch  1801 
soll  dort  eine  kleine  Garnison  gewesen  sein.  Als  dann  die 
englische  Dampfschiffahrt  im  Roten  Meer  bedeutender  wurde 
—  denn  man  brachte  ja  die  Post  und  Passagiere  schon 
lange  vor  Eröffnung  des  Suezkanals  über  Alexandrien  und 
Suez   nach   Indien   — ,   da   besAloß   man,    Perim   als  Aus- 

10« 


—     148     — 

gangsstelle  des  Roten  Meeres  dauernd  zu  besehen.  Man 
erzählt  sich,  daß  die  Franzosen  zu  gleicher  Zeit  dieselbe 
Absicht  gehabt  hätten,  und  daß  zu  diesem  Zweck  ein  fran- 
zösisches Kriegsschiff  nach  'Aden  gekommen  sei;  dort  aber 
hätten  bei  einem  Fest  die  Offiziere  über  ihre  Aufgabe  ge- 
sprochen. Auf  diese  Kunde  hin  habe  der  Resident  von 
'Aden  noch  in  der  Nacht  ein  Kriegsschiff  abgehen  lassen, 
so  daß  die  Franzosen  bei  ihrer  Ankunft  in  Perim  dort 
schon  die  englische  Flagge  vorfanden  und  unverrichteter 
Sache  abfahren  mußten.  Seit  1857  ist  dort  eine  ständige 
englische  Garnison.  Im  Jahre  1861  wurde  auf  Perim  ein 
Leuchtturm  gebaut,  1875  erridKtete  die  Aden  Goal  Comp, 
dort  ein  Kohlenlager,  1888  wurden  einige  Beamte  der 
Eastern  Telegraph  Co.  in  Perim  stationiert.  Die  5500  m 
lange  und  1800  m  breite  Insel  ist  der  Krater  eines  er- 
loschenen Vulkans;  Süßwasser  gibt  es  nicht.  Von  Süd- 
westen aus  kann  man  in  die  Kraterbucht  hineinfahren,  die 
einen  vorzüglichen  Hafen  für  viele  Schiffe  bildet  mit  der 
Möglichkeit,  dicht  am  Ufer  zu  liegen. 

Kamarän  ist  eine  kleine  Insel,  166  qkm  groß,  die  im 
Roten  Meer  nördlich  von  Hodeida  liegt.  Sie  wurde  von 
Albuquerque  1513  auf  seiner  erfolglogen  Reise  gegen  'Aden 
besucht.  Im  Jahre  1858  haben  die  Engländer  sie  beseöt, 
damit  keine  andere  Macht  dort  ein  Telegraphenkabel  landen 
könne.  Die  englischen  Handbücher  zählen  die  Insel  heute 
noch  als  britisches  Eigentum  auf,  während  andere  Angaben 
dies  bezweifeln.  So  erwähnt  z.  B.  das  türkiscfie  Staatshand- 
buch Sälnäme  im  Sangaq  Hodeida  ein  „Nähije"  (Bezirk) 
Kamarän  als  türkisch. 

Jedenfalls  ist  in  Kamarän  die  Quarantänestation,  wo  die 
von  Süden  kommenden  Pilger,  also  hauptsächlich  Indier 
und  Javanen,  10  Tage  bleiben  müssen,  bevor  sie  nach  Gidda 
und  Mekka  gehen. 

Soqotra,  auf  der  Höhe  des  Kap  Guardafui  gelegen  und 
von  einer  Urbevölkerung  bewohnt,  deren  Sprache  der  von 
Mehrt  in  Südarabien  verwandt  sein  soll,  war  schon  im  Alter- 
tum als  „Insel  des  Dioskurides"  bekannt.  Sie  soll  damals 
von  Griechen  kolonisiert  worden  sein.  Im  Jahre  15C6  be- 
seiten die  Portugiesen  unter  Tristan  d'Almeida  dort  eine 
Stadt,  wo  sie  noch  Thomas -Christen  fanden.  Sie  ließen 
auch  kurze  Zeit   eine  Besamung  auf  der  Insel.     1507  war 


—  149  — 

Albuquerque  auf  seiner  Rüd^reise  vom  Roten  Meer  auch  in 
Soqotra.  Später  gehörte  die  Insel  dem  Sultan  von  Masqat, 
dann  dem  von  Qisn  in  Mahra;  1835  beseiten  die  Engländer 
sie  zum  erstenmal,  landeten  dort  zeitweilig  indische  Truppen 
und  richteten  auch  eine  Kohlenniederlage  ein,  doch  mußten 
sie  des  schlechten  Klimas  wegen  die  Insel  aufgeben.  Am 
23.  Januar  1876  wurde  von  den  Engländern  —  diesmal  mit 
dem  Sultan  von  Soqotra  —  wieder  ein  Vertrag  geschlossen, 
nach  welchem  der  Sultan  sich  gegen  eine  einmalige  Zahlung 
von  3000  Maria-Theresia-Talern  und  eine  jährliche  Pension 
von  360  Talern  verpflichtete,  niemals  anderen  Mächten  außer 
England  Zusagen  oder  Landkonzessionen  zu  madien,  und 
allen  Schiffbrüchigen  zu  helfen.^  Irgendeinen  direkten  amt- 
lichen Einfluß  übt  England  auf  Soqotra  nicht  aus,  hat  auch 
keinen  Leuchtturm  ^  dort  gebaut.  Doch  hat  es  1886  formell 
das  Protektorat  erklärt.  Ein  Vertreter  des  Sultans  von 
Qisn  wohnt  in  Tamarida  auf  Soqotra. 

Die  Ghüriä-Müriä-Inseln  bilden  eine  Gruppe  von  fünf 
winzigen  Eilanden  an  der  Südküste  von  Arabien,  die  1503 
von  Albuquerque  entdedkt  und  besucht  wurden.  Der  Sultan 
von  Masqat  machte  —  wohl  auf  Wunsch  der  Engländer  — 
Anspruch  auf  diese  Küste,  und  mit  ihm  haben  die  Eng- 
länder am  14.  Juli  1854  einen  Vertrag  geschlossen,  dem- 
zufolge der  Sultan  die  Inseln  an  England  abtrat.  (Siehe 
Anhang  Nr.  38.)  Man  dachte  daran,  dort  das  Kabel  nach 
Indien  zu  landen,  ein  Plan,  der  aber  nicht  ausgeführt  wurde. 
Außerdem  hoffte  man  die  Guanolager  der  Inseln  ausnü^en 
zu  können,  zu  welchem  Zwed^e  am  15.  Juli  1856  drei  Eng- 
ländern eine  Konzession  erteilt  wurde.  (S.  Anhang  Nr.  39.) 
Jedoch  soll  nur  sehr  wenig  von  diesem  Stoff  tatsächlidi 
ausgeführt  sein.  Die  größte  der  Inseln  heißt  Halanija,  die 
anderen  es-S6da,  Hasik  und  Qablia. 

Das  Britisciie  Somaliland  muß  hier  wenigstens  kurz 
erwähnt   werden,    da    es    zeitweilig   zum   Maditbereich    von 

'  Siehe  weiter  oben  unter  Qisn.  (Anhang  Nr.  35  u.  36.) 
^  Für  das  Rote  Meer  erhielt  die  Firma  Barbier,  Renard  &  Turenne 
(um  1900?)  die  Konzession  von  der  türkischen  Regierung,  Leuchttürme 
auf  den  Inseln  usw.  zu  erbauen.  (Zebair,  auf  der  Gruppe  Abon-Ail, 
Gebel  Ter  und  bei  Mochä.)  Der  Dampfer  „Atrique"  verließ  Rouen  mit 
Personal  und  Material  für  diese  Arbeiten  (De  la  Tour).  Wie  weit  sie 
gediehen,  ist  mir  unbekannt.  Jedenfalls  sind  je^t  Leuchtfeuer  auf  der 
Insel  Teir,  Nord-Sukur,  bei  Mochä  und  auf  Perim. 


—    150  — 

"^Aden  gehörte.  Wegen  der  Weihrauchproduktion  dieser  Küste 
haben  schon  seit  der  ältesten  Zeit  Beziehungen  mit  Ägypten 
und  Südarabien  bestanden.  Funde  machen  es  wahrschein- 
lich, daß  auch  die  Römer  oder  Byzantiner  hier  Nieder- 
lassungen hatten.  Jedenfalls  nennt  der  Periplus  eine  Menge 
Häfen  dort.  Ebenso  haben  die  Abessinier  während  ihrer 
Bestrebungen  in  Südarabien  an  der  Somaliküste  Fuß  gefaßt, 
wahrscheinlich  auch  das  Christentum  dort  eingeführt.  So 
soll  der  König  von  Axum  523  von  Zeila  aus  nadh  'Aden 
übergeseöt  sein.  Auch  die  Perser  haben  in  ihrer  arabischen 
Zeit  mindestens  Berbera  beseht,  angeblich  auch  eine  Wasser- 
leitung dort  gebaut,  deren  Reste  noch  vorhanden  sind.  Sehr 
viel  reger  sind  natürlich  viele  Jahrhunderte  lang  die  Be- 
ziehungen mit  Arabien  gewesen.  Von  dort  gingen  dauernd 
Menschen  nach  dem  Somaliland,  wo  schon  um  650  der 
Islam  eingeführt  wurde.  Es  scheint,  daß  nicht  nur  aus  Jemen, 
sondern  auch  besonders  aus  Hadramaüt  und  Mahra  die 
Wanderungen  nach  der  Somaliküste  stattfanden.  Anfang 
4es  16.  Jahrhunderts  haben  die  Ägypter  auch  in  Zeila  sich 
festgesefet,  das  aber  schon  1516  durch  die  Portugiesen  ver- 
brannt wurde. 

Im  Februar  1827  schloß  der  Kapitän  eines  englischen 
Kriegsschiffes  mit  dem  Sultan  des  Habr-Awal-Stammes  einen 
Vertrag  zum  Schule  von  Schiffbrüchigen  ab.  (Aitchison 
Nr.  LXXXIV.)^  Bald  nach  der  Besefeung  von  'Aden  ver- 
pflichtete sich  am  19.  August  1840  der  Sultan  von  Zeila 
und  Tagura,  der  früher  von  Jemen,  dann  eine  Zeitlang  in 
Ägypten  abhängig  gewesen  war,  gegenüber  der  East  India 
Co.,  keiner  anderen  Macht  einen  Teil  der  anliegenden 
Küste  abzutreten.  Die  kleine  Insel  Aubad  oder  Eibat  wurde 
am  3.  September  1840  an  die  Gesellschaft  verkauft.  Zur 
gleichen  Zeit  (31.  August  1840)  wurden  auch  die  Müsa- 
(Muscha-  oder  Maschah-)  Inseln  sowie  das  Eiland  Bäb  in 
der  Bucht  von  Tagura  vom  Sultan  des  Landes  an  England 
abgetreten.  Alle  diese  kleinen  Inseln  sind  1888  an  Frank- 
reich übertragen,  als  durch  einen  Vertrag  die  englischen  und 
französischen  Interessengebiete  im  Somaliland  festgelegt 
wurden.     Im  Laufe  der  Jahre  sind  noch  verschiedene  Ver- 

^  Ich  ridite  midi  nach  R.  E.  Stubbs'  „A  historical  Geography  of  the 
British  colonies",  Bd.  1,  S.  84 ff.  (Oxford  1906),  sowie  nach  Aitchison, 
Bd.  XIII,  S.  189  ff. 


—   151    — 

träge  mit  Häuptlingen  der  Nord-Somaliküste  abgesdilossen 
wegen  der  Unterdrückung  des  Sklavenhandels. ^ 

Im  Jahre  1870  richtete  der  Chediv  von  Ägypten,  der  die 
Ansprüche  der  Türken  im  Gebiete  des  Roten  Meeres  über- 
nommen hatte,  Garnisonen  an  der  Nord-Somaliküste  und  in 
Harrar  ein,  die  1884  während  der  Mahdistenunruhen  zurüci«- 
gezogen  wurden.  Sofort  traten  europäische  Mächte  in  die 
Bresche  ein.  Von  'Aden  aus  wurden  die  Plä^e  Zeila  und 
Berbera  beseht,  mit  allen  Häuptlingen  wurden  Verträge  ab- 
geschlossen, und  1885  schon  erklärte  England  sein  Protek- 
torat über  das  Land,  während  1884  die  Franzosen  Obok 
und  bald  darauf  dessen  Umgebung  an  sich  brachten.  Von 
'Asab  an  nördlich  aber  nahm  Italien  das  Land  in  Anspruch. 

Von  1884  bis  1898  war  das  englische  Somaliland  unter 
der  Verwaltung  des  politischen  Residenten  von  'Aden,  dann 
kam  es  unter  das  „Foreign  Office"  und  wurde  von  einem 
Commissioner  geleitet;  1905  ging  es  auf  das  „Colonial 
Office*  über.  Der  Siö  der  Verwaltung  von  Nord-Somali- 
land ist  in  Berbera.  Man  überließ  die  Stämme  im  Innern 
sich  selbst,  und  erst  in  neuerer  Zeit  hat  man  den  Einfluß 
auch  ins  Innere  ausgedehnt.  Ohne  die  Kosten  der  mili- 
tärischen Unternehmungen  muß  das  Mutterland  einen  jähr- 
lichen Zuschuß  von  etwa  136000  ^  geben.  Auf  die  großen 
Schwierigkeiten,  die  England  seit  1901  im  Somaligebiet 
mit  dem  „Mad-Mullah"  (eigentlich  „falschen  Propheten"  und 
im  Wortspiel  „verrückten  Propheten")  gehabt  hat,  der  mit 
seinem  richtigen  Namen  Mohammed  bin  'Abdullah  Hasan 
heißt,  dessen  Bekämpfung  große  Expeditionen  nötig  machte, 
und  der  noch  immer  nicht  ruhig  ist,  können  wir  hier  nicht 
eingehen.  

10.  Kapitel 
Masqat  oder  'Oman 

Ein  durch  die  große  Wüste  ed-Dahnä  nach  dem  Binnenland 
abgesperrtes  Gebiet  liegt  isoliert  im  äußersten  Südosten 
von  Arabien,  das  je  nach  der  Macht  seiner  Herrscher  mehr 
oder  weniger  lange  Strecken  der  Küsten  nach  Westen  und 
Norden  in  Besi^  hatte,  das  auch  nach  der  persischen  Seite 

'  Es  handelt  sich  an  der  Somaliküste  um  die  Stämme:  Habr-Awal.. 
Qadabursi,  Habr  Toljaala,  Isa,  Habr  Qerhajes  und  Warsingili. 


—  152  — 

des  Golfes  hinübergriff,  ebenso  wie  es  selbst  von  Persien 
aus  zeitweilig  beherrscht  wurde.  Hohe  Berge  im  Innern 
gewähren  eine  ziemliche  Fruchtbarkeit  (Dattelkultur,  etwas 
Ackerbau)  und  die  Anlage  von  festen  Siedlungen,  zwischen 
die  sich  aber  dauernd  Beduinen  einschieben.  In  'Oman 
soll  Kupfer,  Blei,  Eisen  und  Bernstein,  bei  Bahila  auch 
Gold  vorhanden  sein.  Kulturell  wurde  dies  Land  zwar 
sehr  stark  von  Arabien  selbst  beeinflußt,  besonders  durch 
Einwanderungen  von  Jemen  aus  und  durch  den  Islam; 
viel  aber  scheint  auch  die  persische  Küste  eingewirkt  zu 
haben.  Besonders  wird  die  Eigenschaft,  Staaten  zu  bilden, 
hier  —  wie  vielleicht  auch  in  Jemen  —  dem  Einströmen 
persischer  Elemente  zuzuschreiben  zu  sein.  Das  Binnen- 
land von  'Oman  hat  ein  „arabisches"  Leben  geführt,  halb 
seßhaft,  halb  nomadisch;  die  Küste  dagegen  hatte  von 
den  ältesten  bekannten  Zeiten  an  dank  ihrer  günstigen 
Lage  eine  ähnlich  bevorzugte  Stellung  wie  die  von  Jemen. 
Auch  hier  entwici^elten  sich  Handelsemporien,  die  teils  durch 
Karawanen  nach  dem  Weihrauchlande  Hadramaut,  nach 
Jemen  und  Mekka  sowie  anderseits  nach  Norden  ver- 
kehrten. Noch  bedeutender  aber  waren  die  überseeischen 
Beziehungen  nach  den  Uferländern  des  Perser  Golfes,  mit 
dem  reichen  Babylonien,  mit  der  persischen  Küste  und  ihren 
Hinterländern  Susiana,  Persis,  Sogdiana,  und  weiter  mit 
dem  großen  innerasiatischen  Überlandweg  von  China  her, 
dann  aber  auch  mit  Indien,  Ceylon,  den  Molukken  und 
China.  Und  eigenartigerweise  gehen  von  'Oman  aus  auch 
die  großen  Kolonisationsbestrebungen  nach  Ostafrika,  offen- 
bar im  Anschluß  an  eine  Auswanderung  von  Hadramaut 
aus.  So  ist  auch  dies  an  der  Pforte  des  Perser  Golfes 
gelegene  Gebiet  von  großer  Wichtigkeit  für  den  Handel. 

Ahnlich  wie  in  Jemen  sind  also  die  örtlichen  Bedingungen 
von  'Oman,  aber  verschieden  hat  die  Geschichte  sich  hier 
abgespielt,  indem  das  Land  wenigstens  äußerlich  unab- 
hängig blieb.  Die  großen  Antagonisten,  Rom-Byzanz  und 
Persien,  konnten  hier  nicht  so  aufeinanderprallen  wie  am 
Roten  Meer,  Persien  hatte  die  natürlichen  Vorteile  an  der 
Hand.  Das  Chalifat  und  die  Türkei  begnügten  sich  damit, 
ihre  politischen  Einflüsse  am  nördlichen  Teil  des  Perser 
Golfes  auszudehnen;  dort  wurden  die  Zollstellen  errichtet. 
Als  aber  die  europäischen  Nationen  vom  Kap  aus  gekommen 


—  153  — 

waren,  da  belegten  sie  den  Eingang  des  Golfes  mit  einer 
Kontrollstelle;  Hormüz  und  Masqat  wurden  1515  von  den 
Portugiesen  beseht,  denen  die  Perser  mit  englisdKer  Hilfe 
1622  den  ersteren  Ort  fortnahmen.  Die  Engländer  aber  haben 
sich  begnügt,  'Oman  mit  Verträgen  und  Geldstipendien  unter 
ihre  politische  Gewalt  zu  bekommen.  Sie  beanspruchen 
aber  den  alleinigen  Einfluß  dort  und  lassen  keinen  Neben- 
buhler hinzu. 

Im  Altertum  lag  der  Persische  Golf  weiter  von  den 
Stätten  klassisdier  Kultur  entfernt  als  das  Rote  Meer.  Es 
ist  deshalb  verständlich,  daß  wir  weit  weniger  über  ihn 
in  alter  Zeit  hören.  Vielfach  nannte  man  den  Südteil 
des  Perser  Golfes  die  „Erythräische  See",  nach  einem 
sagenhaften  König  Erythras,  dessen  Grab  auf  der  Insel 
Ogyra  (Organa)  gewesen  sein  soll,  in  der  Sprenger  die 
Insel  Kism  vermutet.  Der  Admiral  des  Alexander,  Nearchos, 
welcher  die  Küste  von  Gedrosia  (Mekran)  entlang  fuhr, 
kannte  das  Kap  Asabon,  das  heutige  Musandum  in  'Oman^ 
und  sein  Begleiter  Androsthenes  muß  einen  der  Weihrauch- 
pläfee  besucht  haben,  vielleidit  die  Bahrain-Inseln,  von  wo 
er  eine  ganze  Schiffsladung  des  gesuchten  Stoffes  mit- 
brachte. Auch  der  Periplus  kennt  Orte  im  Perser  Golf. 
Zur  Zeit  des  Ptolomäos  sollen  im  heutigen  'Oman  die 
Macae  (Ma'ka?)  und  die  Ichthyophagen  im  Norden,  die 
Cottabani  (wohl  Qodä'a?)  in  der  Höhe  von  Masqat  und 
die  Sachalitae  (d.  h.  „ Küstenbewohner ")  am  Ufer  der 
Weihrauchgegend  gewohnt  haben,  wo  im  Innern  die  Chatra- 
monitae  (d.  h.  „die  Leute  von  Hadramaut")  saßen.  Eine 
genaue  Vorstellung  über  den  Kulturzustand  der  dortigen 
Völker  zu  jenen  Zeiten  können  wir  uns  nicht  machen,  wenn 
wir  auch  hören,  daß  die  Küstenleute  einen  regen  Handels- 
verkehr hatten.  Die  Mohammedaner  haben  audi  hier  wie 
überall  die  geschichtlichen  Überlieferungen  aus  der  vor- 
islamischen „Zeit  der  Unwissenheit"  ausgetilgt.  Nur  sehr 
wenig  ist  bewahrt  worden,  meist  in  Form  von  Genealogien. 

Wir  wollen  für  'Oman  der  Chronik  von  SalTl  ibn-Raziq, 
die  von  Badger  herausgegeben  ist,  folgen,  besonders  der 
Einleitung  des  Herausgebers,  der  sich  wohl  meistens  Caussin 
de  Perceval  anschließt. 

Ein  gewisser  Ja'arüb,  Nachkomme  von  Qahtan,  soll  754 
vor  unserer  Zeitrechnung  in  Jemen  und  'Oman  geherrscht 


—  154  — 

und  sein  Nachkomme  Sammar  die  Herrschaft  der  Perser 
über  'Oman  anerkannt  haben.  Nun  ist  Qahtan,  der  mit 
dem  hebräischen  Joqtan  identisch  ist,  nach  den  arabischen 
Genealogien  der  Urvater  der  südarabischen  Stämme.  Sein 
Nachkomme  Ga'rüb  wird  als  erster  genannt,  der  Arabisch 
redete;  dessen  Enkel  ist  Saba,  Vater  des  Himjar  und  des 
Kahlän,  gewesen.  Es  scheint  also,  als  ob  sich  in  dieser 
sagenhaften  Genealogie  die  Vertreter  des  ansässigen  Kultur" 
volkes,  der  Städte-  und  Staatenbildner  von  Südarabien, 
verkörpern,  die  ja  möglicherweise  von  anderer  Rasse  als 
die  nomadischen  Araber  gewesen  sind  (?).  Jemen  und 
"^Oman  müssen  demnach  vielleicht  einer  gemeinsamen 
Kulturschicht  angehört  haben.  Zwischen  beiden  haben  rege 
Beziehungen  stattgefunden.  In  'Oman  ist  bis  auf  den 
heutigen  Tag  ebenso  wie  in  fast  ganz  Arabien  der  Gegen- 
saö  zwischen  den  seßhaften  Städtern  mit  ihrer  Landwirt- 
schaft und  den  nomadischen  Beduinen  zu  finden.  Beide 
machen  sich  dauernd  ihr  Gebiet  streitig.  Und  außerdem 
sehen  wir  im  Laufe  der  Geschichte,  daß  das  Binnenland 
und  die  Küstenzone  oft  voneinander  getrennte  politische 
Entwicklungen  durchmachen.  So  wird  es  auch  in  alter  Zeit 
gewesen  sein. 

Sammar  soll  also  etwa  zur  Zeit  des  Kyros  die  Herr- 
schaft der  Perser  über  'Oman  anerkannt  haben,  die  mit 
Hilfe  neuer  Einwanderer  aus  Jemen  vom  Stamme  el-Azd 
zurückgetrieben  sein  sollen.  Die  Auswanderung  von  diesem 
brachte  man  mit  dem  bekannten  Dammbruch  von  MaVib 
zusammen,  dessen  Zeitpunkt  von  den  Forschern  verschieden 
angesett  wird,  von  Glaser  z.  B.  erst  534  n.  Chr.  Dies  geschicht- 
liche Ereignis  wird  aber  wohl  nur  als  sehr  unsichere  Zeit- 
angabe in  der  Überlieferung  angenommen;  irgendwelche 
Naturereignisse  oder  politische  Umwälzungen  werden  die 
Auswanderung  aus  Jemen  bedingt  haben,  die  sich  ja  nach 
verschiedenen  Gegenden  richteten.  Andere  sogenannte 
Azditenfamilien  sollen  auch  aus  Negd  in  'Oman  eingewan- 
dert sein.  Diese  haben  unter  dem  jungen  König  Sapur  IL 
von  Persien  die  persischen  Küsten  heimgesucht,  doch  hat 
Sapur  um  320  n.  Chr.  wieder  die  arabische  Küste  von 
el-Qatif  an  unterworfen. 

Andere  Einwanderer  von  Jemen  waren  Nachkommen 
von   Tai'    vom   Stamme  'Odad,    die    um   250  n.   Chr.   aus 


—  155  — 

ihrer  Heimat  auswanderten.  Von  ihnen  stammen  die 
Benü-Nebhän^ab,  die  zwei  bis  drei  Jahrhunderte  lang'Omän 
beherrschten. 

Als  noch  andere  Stämme  in  'Oman  werden  die  Benü 
Hinä  (Häni,  Häna,  el-Hinawija)  genannt,  welche  die  Mehr- 
zahl der  Beduinen  des  Landes  repräsentieren.  Ihre  Wider- 
sacher sollen  die  el-Ghäfirt  gewesen  sein,  aus  denen  im 
18.  Jahrhundert  der  Imäm  Mohammed  bin  Nasr  hervor- 
ging; dies  waren  vielleicht  Ismä'iliten. 

Der  Hauptstamm  in  'Oman  bis  zum  Ende  des  6.  Jahr- 
hunderts waren  die  Jemen-Azditen,  als  Chosros  Parwiz  ein 
Heer  unter  Wahriz  nach  Jemen  sandte,  das  auch  'Oman, 
Hadramaut,  Mahra  und  Bahrain  unterwarf.  Das  Land 
wurde  wieder  persisch.  Um  630  aber  sandte  der  Prophet 
Mohammed  einen  gewissen  'Amr  nach  'Oman,^  wo  die 
Azditen-Brüder  Jaifar  (Ga'far?)  und  'Abd,  die  Söhne  von 
uulanda,  herrschten.  Diese  nahmen  den  Islam  an.  Ein 
Aufstand  erfolgte  in  'Oman  während  der  Regierung  des 
Chalifen  Abu  Bekr  unter  Führung  des  Azditen  Du  et-Tai' 
Lakit,  eines  früheren  Widersachers  von  Gulanda.  Hadra- 
maut, Mahra  und  Bahrain  waren  zu  gleicher  Zeit  aufsässig 
geworden,  doch  wurde  der  Aufstand  bald  niedergeworfen. 
Um  636  ernannte  der  Chalif  'Omar  den  'Otmän  bin  Abt 
el-'AsT  zum  Gouverneur  von  Oman  und  Bahrain,  der  von 
dort  aus  eine  Expedition  gegen  Sind  führte.  Die  Ober- 
hoheit der  Chalifen  über  'Oman  war  aber  nur  eine  nomi- 
nelle bis  zur  Thronbesteigung  des  Chalifen  'Abd  ul-Malik 
Merwan  (685),  dessen  Statthalter  im  'Iräq,  el-Haggag,  die 
Unterwerfung  von  'Oman  durchführte.  Die  Azditen  Brüder 
Suleimän  und  Sa'Td  flohen  in  das  Land  der  Zang,  d.  h. 
nach  Ostafrika. 3 

'Oman  war  also  ein  Anhängsel  des  'Iräq  geworden,  von 
wo   die   Beamten   ernannt  wurden.     Zuweilen    nahm    man 


'  Nebhäni  spielen  audt  heute  noA  in  'Oman  eine  geachtete  Rolle. 
Der  bekannte  frühere  „Bürgermeister"  von  Daressalam,  Solimän  bin 
Nasr,  ist  aus  dieser  Familie. 

2  Nach  anderer  Le  art  wurde  Huclarifa  bin  Mihsan  el-Qhalfäni  aus 
Himjar  vom  Propheten  nach   Oman  gesandt. 

2  Badger  nimmt  an,  daß  es  diese  Anhänger  des  Said  aus  'Oman 
waren,  und  nicht  die  des  'Aliden  Zaid,  welche  Ostafrika  der  Legende 
nach  zuerst  kolonisiert  haben  (s.  oben  S.  65  im  Abschnitt  über  Jemen). 


—  156  — 

aber  auch  Steuerbeamte  oder  Gouverneure  aus  den  Ein- 
wohnern von  'Oman.  Im  Jahre  751  machte  das  Land  sich 
unabhängig  und  wählte  seinen  eigenen  Herrscher  in  der 
Person  des  Gulanda  bin  Masüd,  des  ersten  Imäm  von 
'Oman.  Bisher  hatten  die  dortigen  Herrscher  keinen  be- 
sonderen Titel  geführt.  Inzwischen  war  nämlich  die  Sekte 
der  Ibädija  die  mäd\tigste  in  'Oman  geworden. 

Für  diejenigen,  welchen  die  islamischen  Sekten  nicht 
geläufig  sind,  gebe  id\  hier  die  Entstehung  dieser  Ibaditen 
nach  Bed^er  („Die  Religion  in  Geschichte  und  Gegenwart", 
herausgegeben  von  Gunkel  und  Scheel,  S.  738): 

„Die  Chäregiten  und  Ibaditen.  Die  Sunna  (Praxis) 
erkennt  die  vier  ersten  durch  den  Consensus  omnium  er- 
wählten Chalifen  Abu  Bekr,  'Omar,  'Otman  und  'Alt  als 
orthodox  an,  alle  späteren  Chalifen  sind  es  nur  noch  durdi 
Gewalt  geworden.  Wer  aber  durch  das  „Igmä'"  (Consensus) 
anerkannt  ist,  hat  rechtlichen  Anspruch  auf  den  Gehorsam 
der  Gläubigen,  selbst  wenn  er  sich  nicht  streng  an  das 
Gese^  halten  sollte.  .  .  .  Des  Otman  Nadhfolger  war  'Ali, 
Mohammeds  Schwiegersohn,  den  seine  Familie  von  Anfang 
an  als  den  einzig  berechtigten  Nachfolger  des  Propheten 
angesehen  hatte.  Gegen  ihn  empörte  sich  ein  Verwandter 
von  'Otman,  der  syrische  Statthalter  Mu'wija.  Es  kam 
zum  Kampf;  schon  schien  das  Schicksal  zugunsten  von  'Ali 
entschieden  zu  haben,  als  Mu'wija  die  Entscheidung  des 
Qoran  anrief.  Im  Lager  von  'Ali  befanden  sich  eine  Reihe 
frommer  puritanisch  gesinnter  Leute,  die  den  Widerstreben- 
den zwangen,  darauf  einzugehen.  Kaum  hatte  er  sich  aber 
zu  einem  Schiedsgericht  entschlossen,  als  sie  ihn  empört 
verließen  (daher  ihr  Name  chawärig  „ausgehende")  mit  der 
Begründung,  er  habe  sich  in  Gottes  Sache  auf  Unterhand- 
lungen und  Zugeständnisse  eingelassen.  Er  kämpfe  ebenso 
wie  Mu'wija  nicht  für  Gott,  sondern  für  sich  selber.  Der 
Chalif  aber  müsse  ein  Mann  von  anerkannter  Frömmig- 
keit sein.  Deshalb  könne  'Ali  ebensowenig  Chalif  sein 
wie  Mu'wija.  Auch  der  gottlose  'Otman  könne  nicht  an- 
erkannt werden.  So  halten  sich  die  Chäregiten  und  ihre 
Ableger  nur  an  die  ersten  beiden  Chalifen.  Es  ist  begreif- 
lich, daß  eine  Sekte,  die  jeden  kleinen  Fehltritt  als  Un- 
glauben ansieht,  sich  bald  in  zahlreiche  Einzelsekten  auf- 
lösen  muß.      Das   ist    nun    auch    mit   den    Chäregiten   ge- 


—  157  — 

sdiehen.  Nur  politisch  haben  sie  längere  Zeit  die  Ruhe 
des  Chalifenreiches  gestört,  dann  sind  sie  bis  auf  einige 
Reste,  die  Ibäditen,  auch  Abaditen  genannt,  untergegangen. 
Diese  sind  in  Nordafrika,  'Oman,  Zanzibar  und  Deutsch- 
Ostafrika  zu  finden." 

Das  Redit  der  Ibäditen  ist  von  Sachau  und  anderen 
ausführlich  bearbeitet,  weil  eben  diese  Sekte  für  unsere 
eigene  Kolonie  Ostafrika  von  Wichtigkeit  ist.  Die  Sultane 
von  Zanzibar  und  von  'Oman  sind  ihre  Hauptvertreter.  Der 
Sultan  von  'Oman  war  für  diese  Sekte  der  „Imäm",  d.  h. 
das  geistliche  und  weltliche  Oberhaupt.  Nach  ihrem  Recht 
ist  für  die  Wahl  des  Imäm  keine  leibliche  oder  geistige  Nadi- 
folge  nötig.  Der  Imäm  soll  vielmehr  der  Erwählte  des  Volkes 
sein,  das  ihn  auch  absehen  kann.  Es  kam  aber  bald  dazu, 
daß  nicht  das  ganze  Volk,  sondern  nur  ein  Kollegium  von 
Angesehenen,  von  Ältesten,  die  Wahl  vornahm,  und  daß 
der  Imäm  dem  Volke  präsentiert  und  von  ihm  durch  Ak- 
klamation bestätigt  wurde.  So  geschah  es  zuerst  762  bei 
der  Wahl  von  Mohammed  bin  'Affän.  Die  Hauptstadt  des 
Landes  war  damals  Nezwa  (Niswa?).  Später  wurde  Rastäq 
der  Siö  des  Imäm,  bis  er  seit  1779  dauernd  in  Masqat 
lebte.  In  älterer  Zeit  war  der  Schwerpunkt  des  Landes  also 
im  Innern,  später  an  der  Küste.  Beide  Teile  aber  haben 
oft  gesonderte  staatliche  Existenzen  gehabt. 

Harun  ar-RasTd  (786  —  809)  versuchte  vergebens,  'Oman 
zu  erobern,  dessen  Einfluß  bis  Mahra  in  Südarabien  aus- 
gedehnt war.  Die  Abhängigkeit  dieses  Landes  von  'Oman 
war  aber  anscheinend  nur  eine  sehr  lose  und  verschwand 
bald  ganz.  Erst  um  1854  wurde  sie  ganz  künstlich  wieder- 
hergestellt, als  der  Imäm  von  'Oman,  Sejjid  Sa'id,  die  an 
der  Mahra-Küste  liegenden  Ghüriä-Müriä-lnseln  den  Eng- 
ländern abtrat,  obgleich  die  Inseln  den  Häuptlingen  der 
Benü  Chalfän  bei  Mirbat  tributär  waren.  Nur  mit  Hilfe  der 
Engländer,  und  weil  diese  die  Inseln  vom  Sultan  von  'Oman 
erwerben  wollten,  wurde  dessen  Oberhoheit  zeitweise  — 
von  England  —  anerkannt. 

Während  des  Chalifats  des  'Abbäsiden  Mo'tadhid  (892 
bis  902)  riefen  unzufriedene  Elemente  in  Oman  den  Gou- 
verneur vom  'Iräq,  Mohammed  bin-Nür,  ins  Land,  der  mit 
einem  Heere  von  25000  Mann  'Oman  eroberte.  Viele  der 
Bewohner  flohen  nach  Hormüz,  Siräz  usw.   Sein  Statthalter 


—  158  — 

wurde  aber  bald  ersdilagen,  da  das  Volk  durdi  die  Grau- 
samkeiten der  Fremden  erbittert  war.  Nadi  einigen  Imäm- 
Herrschern,  und  nachdem  die  Qarmaten-Unruhen  913  im 
Lande  nidit  viel  Einfluß  gehabt  hatten,  herrschte  der  Sultan 
von  Baghdad  wieder  offiziell  im  Lande.  Tro^dem  aber  hatten 
die  Bewohner  von  'Oman  auch  ihre  eigenen  Imäme,  also 
ein  ganz  ähnliches  Verhältnis,  wie  wir  es  in  Jemen  gesehen 
haben.  Der  Imäm  war  das  religiöse  und  weltliche  Ober- 
haupt und  wurde  von  einem  Kollegium  von  vier  Ältesten 
gewählt.  Es  scheint  also,  daß  von  Baghdad  aus  nur  ein 
kleiner  Teil  des  Landes  beherrscht  wurde.  Nach  dem  Jahre 
1000,  als  das 'Abbäsiden-Chalifat  geschwächt  war,  hörte  auch 
das  Vasallenverhältnis  auf,  und  'Oman  wurde  selbständig. 
Nacheinander  herrschten  fünf  Imame  in  Nezwa  (Niswa)  aus 
verschiedenen  Azditen-Familien,  dann  kam  ein  Interregnum 
von  260  Jahren,  in  dem  die  Benü  Nebhän  die  Madit  ge- 
wannen und  eine  Dynastie  von  Königen  (Nalik,  pl.  Meluk) 
schufen,  die  über  einen  großen  Teil  des  Innern  herrsditen, 
ohne  daß  sie  auch  die  geistlichen  Führer  der  Ibaditen  waren. 
Erst  um  1435  wurde  das  Imämat  wiederhergestellt. 

Unter  der  Herrschaft  der  Benu  Nebhän  (1154—1406) 
wurde  'Oman  zweimal  von  Persien  angegriffen,  1265  von 
Siraz  und  etwas  später  von  Hormüz^  aus,  wo  im  Bezirk 
Kerman  sich  ein  kleines  Fürstentum  arabischen  Ursprungs 
gebildet  hatte.  Dies  le^tere  war  nach  Vertreibung  durch 
die  Mongolen  (etwa  1260,  nach  anderen  erst  um  1310) 
vom  Festlandsort  Gombrün  -  Hormüz  nach  der  nahe  ge- 
legenen Insel  Gerün  oder  Zarün  geflüchtet,  die  dann  auch 
Hormüz  genannt  Vv'urde.  Obgleich  bald  von  'Oman  ver- 
trieben, haben  diese  „Könige  von  Hormüz"  noch  bis  zum 
Beginn  des  16.  Jahrhunderts  die  Jurisdiktion  in  'Oman  be- 
ansprucht, also  bis  zur  Ankunft  der  Portugiesen. 

Von  1435 — 1624  herrschten  Imame  aus  den  Familien 
der  Azditen,  Nebhän  und  Hinäi.  Dann  kam  mit  Näsir  bin 
Mursid  die  Ga'rüba  an  die  Regierung,  die  Abkömmlinge 
der  ältesten  Qahtän-Einwanderer  aus  Jemen  waren.    Diese 


^  Hormüz  soll  angeblich  von  dem  Sassaniden  Ardesir  Babekan 
(211—224)  gegründet  sein,  zuerst  auf  dem  Festland,  östlich  vom  heu- 
tigen Bender  Abbas.  Um  1310  ist  die  Stadt  durch  Kutb  ed-Din  auf 
die  nahegelegene  Insel  verlegt,  wo  sie  sich  als  reiche  und  berühmte 
Handelsstadt  entwickelte. 


—  159  - 

hatten  ihre  Hauptstadt  in  Rastäq,  auch  während  die  Portu- 
giesen die  Küstenorte  innehatten. 

Im  Jahre  1506  war  nämlich  das  portugiesische  Kreuzer- 
geschwader unter  Albuquerque  von  Soqotra  aus  nach  Hormuz 
gefahren,  welche  Stadt  damals  auch  die  arabische  Küste 
beherrschte.  Im  September  folgenden  Jahres  kam  Albu- 
querque zurück.  Der  für  den  unmündigen  Sultan  herrschende 
Vormund,  ein  Eunuche,  lehnte  die  Übergabe  der  Stadt 
Hormuz  ab.  Als  jedodi  ein  Teil  davon  erobert  war,  er- 
klärten sich  die  Araber  zur  Tributzahlung  bereit  und 
erlaubten  den  Portugiesen,  ein  befestigtes  Handelskontor 
dort  zu  errichten,  das  die  Araber  aber  bald  wieder  ein- 
nahmen. Erst  im  Frühjahr  1515  wurde  die  mächtige  Handels- 
stadt den  Portugiesen  unter  Albuquerque  ausgeliefert,  weldie 
die  Zitadelle  einnahmen  und  den  König  nach  Goa  sandten. 
Ein  gefährlidier  Aufstand  brach  1522  dort  aus,  nach  dessen 
Unterdrüd^ung  der  Tribut  auf  öOOOOXeraphim  erhöht  wurde. 
JedodK  erst  1542  sollen  alle  Zolleinkünfte  von  Hormuz 
ganz  in  der  Hand  der  Portugiesen  gewesen  sein.  Die 
Küstenstädte  von  'Oman  waren  schon  früher  von  den  Portu- 
giesen beseht  worden.  Um  1508  werden  sie  dort  überall 
befestigte  Kontore  gehabt  haben,  in  denen  Garnisonen 
lagen,  ebenso  wie  es  auch  in  Bahrain  der  Fall  war.  Um 
1551  nahm  eine  türkische  Flotte  unter  Pirbec  den  Portu- 
giesen zeitweilig  Masqat  fort;  sieben  Jahre  später  ließ 
Solimän  der  Prächtige  auch  Bahrain  angreifen,  das  aber 
mit  Erfolg  von  Dom  Alvario  di  Silveira  verteidigt  wurde. 
1581  ist  dann  Masqat  noch  einmal  auf  kurze  Zeit  dem 
Türken  Mirale  Beque,  den  wir  schon  oben  kennenlernten, 
in  die  Hände  gefallen.  Viel  Einfluß  haben  die  Portugiesen 
allerdings  sogar  in  den  Städten  nicht  gehabt.  So  wurde 
ihnen,  als  sie  1588  in  Masqat  und  Sohar  Festungen  bauten, 
dort  nur  die  Hälfte  der  Zollgefälle  in  Form  freiwilliger 
Schenkungen  abgetreten  (Strandes  S.  226).  Im  Innern  von 
^Oman  jedoch  herrschten  während  der  ganzen  Zeit  die  Imäme 
weiter.  Qalhät,  Qarjat,  Masqat,  Sur,  Matra  und  Sohär 
sowie  manche  andere  Pläöe  in  'Oman  waren  in  Händen 
der  Portugiesen.  Nur  in  Lawa  an  der  Küste  hatte  der  Imäm 
Einfluß,  und  ein  paar  kleine  Orte  hatten  unabhängige 
Herrscher,  als  am  22.  April  1622  die  Portugiesen  mit  eng- 
lischer   Hilfe    von    den    Persern    aus    Hormuz    vertrieben 


—  160  — 

wurden.^  Der  Rest  der  portugiesischen  Besamung  von  Hor- 
müz  flüchtete  nadi  Masqat,  das  nun  das  Bollwerk  der  Portu- 
giesen wurde.  Im  Orte  Gulfar  an  der  Westseite  des  Kaps 
war  das  sonderbare  Verhältnis,  daß  dort  sowohl  die  Portu- 
giesen als  auch  die  Perser  aus  Hormuz  je  ein  Fort  und 
Garnisonen  hatten. 

Der  Imam,  ermutigt  durch  die  Erfolge  der  Perser  in 
Hormuz,  ging  auch  seinerseits  (1640)  gegen  die  Portugiesen 
in  Masqat  vor;  1648  wurden  bei  seinen  Angriffen  die  Forts 
in  öarjat,  Dobera  und  Matra  sowie  die  Stadtumwallung  von 
Masqat  von  den  Portugiesen  aufgegeben,  und  am  26.  Januar 
1650  fiel  auch  die  Festung  von  Masqat  in  die  Hände  des 
Imam  Sultan  bin  Seif.  Nur  in  Sohär  behielten  die  Portu- 
giesen eine  Zeitlang  nodi  das  Fort  (d.  h.  ein  befestigtes 
Handelskontor),  gegen  Zahlung  eines  Tributs  an  den  Imam, 
der  aber  auch  seinerseits  dort  ein  eigenes  Fort  baute.  Der 
Imam  griff  die  Portugiesen  sogar  in  Indien  (Diu  und  Daman) 
an,  wo  er  große  Beute  machte.  Jedenfalls  waren  beim  Tode 
von  Sultan  bin  Seif  (1668)  die  Portugiesen  überall  aus 
'Oman  vertrieben. 

Seit  Beginn  des  17.  Jahrhunderts  hatten  die  Araber  von 
'Oman  auch  Kolonien  an  der  Ostküste  von  Afrika  angelegt. 
Die  Bevölkerung  der  arabischen  Küsten  war  von  alters  her 
an  Seefahrt  gewohnt  gewesen,  sie  hatte  in  portugiesischen 
Diensten  diesen  Beruf  weiter  ausgeübt  und  vervollkommnet. 
Als  nun  1651  dem  Imam  von  'Oman  einige  portugiesische 
Kriegs-  und  Handelsschiffe  in  die  Hände  fielen,  war  der 
Grund  zu  einer  Flotte  gelegt,  die  durch  Ankäufe  vergrößert 
wurde.  Mit  dieser  ging  man  von  'Oman  aus  audi  gegen 
die  indischen  und  afrikanischen  Besi^ungen  der  Portugiesen 
vor.  1652  überfielen  die  Araber  Zanzibar  und  erschienen 
1660  vor  Mombassa.  Schon  zur  Zeit  von  Imam  Sultan  bin 
Seif  herrschten  in  Ostafrika  die  Araber  von  'Oman  mehr 
als  die   Portugiesen,    auch  wenn    diesen   noch   einige   feste 

^  Curzon  („Persia"  II,  418)  gibt  die  Bedingungen  an,  unter  denen 
die  Pflichten  und  die  Beute  von  Hormuz  zwischen  den  Per  ern  und 
Engländern  geteilt  wurden.  Bei  Aifdiison  (Bd.  XII,  S.  2)  ist  sogar  der 
Vertrag  über  die  Verteilung  des  Plünderungsergebnisses  abgedrudtt. 
Viele  Jahre  zog  sich  der  Streit  über  den  Raub  (20000  £)  hin,  welcher 
den  Engländern  aus  der  Beute  zugefallen  war.  1625  wurden  alle  bisher 
portugiesischen  Plä^e  mit  Ausnahme  von  Bahrain  an  Persien  aus- 
geliefert. 


—   161    — 

Pläfee  gehörten.  Im  Dezember  1898  fiel  nach  dreijähriger 
Belagerung  Mombassa,  die  starke  portugiesische  Festung, 
den  Arabern  von  'Oman  in  die  Hände.  Nachdem  es  noch- 
mals zurückerobert  war,  zogen  am  26.  November  1729  die 
Araber  endgültig  in  Mombassa  ein,  wo  dann  wie  im  ganzen 
nördlichen  Ostafrika  arabische  Gouverneure  regierten,  die 
von  'Oman  aus  eingese^t  waren. ^ 

Einer  der  Nachfolger  von  Sultan  bin  Seif,  Seif  bin  Sultan, 
der  1711  starb,  ließ  eine  große  Zahl  von  unterirdischen 
Wasserleitungen  in  'Oman  wiederherstellen,  Anlagen,  die 
wie  so  vieles  andere  aus  Persien  in  Arabien  eingeführt 
waren. 2     Sein  Nachfolger  Sultan  bin   Seif  II.   eroberte  die 


*  Die  genaue  Schilderung  bei  Strandes:  „Die  Portugiesenzeit  von 
Deutsch-  und  Englisch-Ostafrika" ;  Berlin  1899. 

2  Bewässerung  in  Oman.  „In  den  gebirgigen  Gegenden  ge- 
sdiieht  die  Bewässerung,  wie  schon  gesagt,  durch  fließendes  Wasser, 
das  man  von  besonders  wasserreichen  Quellen  ableitet  und  in  unter- 
irdischen Leitungskanälen  ansammelt,  die  in  gewissen  Abständen  mit 
Ziehbrunnen  und  Luftschächten  von  10  bis  zu  15  m  Tiefe  versehen  sind. 
Die  Gesamtheit  dieser  Wasserleitungskanäle  bildet  das,  was  die  Ein- 
geborenen j,feleg"  (plur.  „aflag")  nennen,  und  das  Distributivvermögen 
des  „feleg"  wird  nach  „gheiz"  (plur.  „ghujuz")  bemessen,  oder  nach  der 
Zahl  der  Kanäle,  aus  denen  er  sich  zusammense^t.  Der  „feleg"  ist 
Kollektiveigentum.  Die  Wassermenge,  die  ein  solcher  „gheiz"  während 
einer  Tagesstunde  (die  annäherungsweise  nach  der  Sonne  und  den 
Sternen  berechnet  wird)  verteilen  kann,  nennt  man  „athar"  ('atar?); 
sie  ist  für  die  Bewässerung  von  ca.  100  Dattelpalmen  ausreichend.  Ein 
solches  Wasserquantum  wird  vom  „feleg"  den  Besi^ern  von  Palmen- 
pflanzungen nach  Maßgabe  ihrer  Bewässerungstätigkeit  für  400  Taler 
abgelassen;  mithin  stellt  ein  „feleg",  der  über  drei  „ghujuz"  verfügt  — 
und  das  ist  der  Durchschnitt  — ,  ein  ansehnliches  Kapital  dar. 

Der  neunte  Teil  des  Wassers,  d.  h.  das  Wasser  eines  Tages  von 
einer  Periode  von  je  9  Tagen,  ist  für  den  „feleg"  reserviert  und  wird 
dem  jeweils  Meistbietenden  verkauft.  Der  Ertrag  ist  für  die  Unter- 
haltung und  den  Ausbau  des  „feleg"  bestimmt,  wie  auch  zur  Zahlung 
des  Gehalts  für  die  damit  beauftragte  Persönlichkeit,  die  durch  Wahl 
dazu  ausersehen  wird.  Sehr  häufig  werden  Legate  zugunsten  des 
„feleg"  ausgesetst,  denen  auf  diese  Weise  in  einigen  Gegenden  der 
achte  oder  auch  der  siebente  Teil  des  Wassers  zufällt. 

Aus  dem  Dargelegten  geht  also  hervor,  daß  das  Gedeihen  der 
Landwirtschaft  in  den  gebirgigen  Gegenden  im  wesentlichen  von  der 
Schaffung  neuer  „aflag"  abhängig  ist,  die  aber  nur  in  beschränktem  Maße 
möglich  scheint  angesichts  der  Schwierigkeit,  Quellen  zu  finden,  die  nach 
Wasserreichtum  und  Lage  den  gewünschten  Bedingungen  entsprechen. 

In  Batna  und  in  einigen  anderen  Orten,  wo  die  Bewässerung  durch 
Brunnen  (tüjan,  sing,  taüi)  bewirkt  wird,  reicht  die  leicht  erschließbare 

Hamburgische  Forschungen.   Heftl.  jj 


—   162  — 

Bahrain-Inseln  von  den  Persern,  die  dort  seit  Vertreibung 
der  Portugiesen  saßen.  Unter  einem  Imäm  Muhenna,  der 
1718  zur  Regierung  kam,  wurden  die  Zölle  in  Masqat  ab- 
gesdiafft,  so  daß  der  Handel  aufblühte. 

Interne  Streitigkeiten  hörten  im  Lande  nicht  auf.  Die 
beiden  verschiedenen  Bevölkerungselemente,  die  öahtanT 
und  'AdnanT,  oder  Jemeni  und  Mu  adt,  oder  HinänT  und 
Ghäfiri,  wie  man  sie  zu  verschiedener  Zeit  nannte,  standen 
sich  schroff  gegenüber.  Und  auch  unter  den  Imamen  waren 
dauernd  Streitigkeiten,  indem  bald  ein,  bald  der  andere 
Prätendent  von  einer  Partei  unterstüfet  wurde.  So  sank  die 
Macht  der  Herrscher  aus  der  Ga'ruba-Familie  infolge  dieser 
Kämpfe  immer  mehr,  bis  man  1741  Ahmed  bin  Sa'id  aus 
der  Familie  Äl  Bu-Sa'id  zum  Imam  wählte. 

Ahmed  war  ein  Mann  von  niederer  Herkunft,  der  aber 
durch  seine  Tüchtigkeit  Gouverneur  von  Sohar  geworden 
war  und  die  Perser  vertrieben  hatte,  die  der  vorige  Imam 
1737  während  der  inneren  Streitigkeiten  zu  Hilfe  geholt 
hatte.  Im  Jahre  1738  hatten  diese  Perser  Masqat,  mit  Aus- 
nahme der  beiden  Forts,  erobert.  Vor  Sohär  durch  Ahmed 
geschlagen,  hatten  sie  sich  zurückgezogen.  Aber  einer 
der  Imäm- Prätendenten  rief  die  Perser  wieder  herbei, 
die  nun   auch  die   Forts  von   Masqat   und   Matra   nahmen. 


unterirdisdie  Wassersdvidit  sdieinbar  weit  über  die  Grenzen  des  in 
Kultur  genommenen  Geländes  hinaus,  und  man  könnte  vielleicht  eine 
größere  Menge  von  Brunnen  graben  und  so  gegenwärtig  unbebaute 
Landstridie  nutjbar  machen. 

Im  Gegensa^  zu  dem  »feleg,  der  alle  Grundstüdke,  die  er  speist, 
miteinander  vereinigt  und  an  die  aus  der  gemeinsamen  Nu^ung  resul- 
tierenden Abmachungen  bindet,  bildet  jeder  „taüi"  mit  der  Pflanzung, 
die  er  bewässert,  ein  unabhängiges  und  abgesondertes  Eigentum. 

Die  tiefsten  Brunnen  befinden  sich  in  Sib  und  kosten,  was  Graben 
und  Ausmauern  anlangt,  etwa  400  Frank.  Der  primitive  hölzerne  Appa- 
rat, der  das  Wasser  in  die  Höhe  treibt,  kostet  70  Frank;  die  Unter- 
haltungskosten belaufen  sich  auf  ungefähr  30  Frank  jährlich. 

Eine  Pflanzung  von  150  Dattelpalmen  in  voller  Ertragfähigkeit 
mit  dem  dazugehörigen  Brunnen  erwirbt  man  in  Batna  für  etwa 
600  Taler." 

(Wörtliche  Übersetung  aus  „II  Sultanato  di  Oman."  Rapporto  del 
Sgr.  Umberto  Omar.  Ministerio  degli  Affari  esterno.  —  „Direzione  cen- 
trale degli  Affari  coloniali.  Ufficio  di  Studicoloniali",No10.  Aprile  1912. 
Roma  1912.) 

In  Persien,  woher  wohl  diese  Kanäle  stammen,  werden  sie  ,qanat" 
genannt  (Herzfeld.),  in  Turkcstan  und  Asyrien  Karls. 


—   163   — 

Nur  Sohär  wurde  tro^  langer  Belagerung  durch  Ahmed  mit 
starken  Truppen  kräftig  verteidigt.  Da  der  Imam,  welcher 
die  Perser  herbeigerufen  hatte,  starb  und  die  Belagerung 
von  Sohär  aussichtslos  war,  machte  man  Frieden,  und  bald 
gaben  die  Perser  auch  Masqat  auf.  Bei  dieser  Gelegenheit 
ließ  Ahmed  in  verräterisdier  Weise  die  persische  Garnison 
bei  einem  scheinbaren  Versöhnungsmahl  abschladiten  und 
den  Rest  auf  Schiffen  verbrennen  —  so  berichtet  der  Chronist. 
Nachdem  Ahmed  einen  Triumphzug  durch  das  Land  gemacht 
hatte,  erwählte  man  ihn  1741  zum  Imäm.  Er  ist  der  Ahn- 
herr des  noch  heute  in  'Oman  und  in  Zanzibar  „regieren- 
den" Herrscherhauses  der  Äl  Bü-Sa'Td. 

Ahmed  bin  Sa'Td  kam  mit  großer  Macht  der  Stadt  Basra 
zu  Hilfe,  die  von  den  Persern  genommen  war.  Wir  hören, 
daß  bei  dieser  Gelegenheit  der  Feind  eine  eiserne  Kette 
über  den  Eingang  des  Satt  el-'Arab  gespannt  hatte,  die  Ahmed 
mit  seinen  Kriegsschiffen  durchbrach  und  Basra  befreite. 
Zum  Dank  seöte  ihm  der  Sultan  der  Türkei  eine  Pension 
aus,  die  angeblich  noch  bis  zur  Zeit  von  Sajjid  Said  bin 
Sultan  bezahlt  wurde;  später  schloß  er  ein  Bündnis  mit 
Haidar  'Alt,  dem  „Nawwab"  von  Bangalore,  ab,  der  einen 
Vertreter  nach  Masqat  sandte.  Innere  Unruhen  und  Kämpfe 
füllten  einen  großen  Teil  von  Ahmeds  Regierungszeit.  Er 
starb  1775. 

Ein  Grund  für  die  Schwächung  der  Regierungsgewalt  in 
'Oman  ist  in  der  neuen  Art  zu  suchen,  wie  die  Nachfolge 
geregelt  wurde.  Bisher  waren  die  Imäme  fast  900  Jahre 
hindurch,  unabhängig  von  dynastischen  Rücksichten,  infolge 
ihrer  Tüchtigkeit  gewählt.  Der  Sohn  eines  Verstorbenen  hatte 
grundsä^lich  nicht  mehr  Recht  als  jeder  Landesbewohner. 
Aber  schon  unter  den  Ga'rüba  begann  man  vom  bisherigen 
Verfahren  abzuweichen,  indem  immer  mehr  die  Angehörigen 
des  herrschenden  Stammes  bevorzugt  wurden,  und  indem 
ein  Sohn  —  nicht  immer  der  älteste  —  des  verstorbenen 
Herrschers  durchweg  Nachfolger  wurde.  Nur  bei  der  Wahl 
von  Ahmed  bin  Sa'id  der  Äl  Bu-Sa'id- Familie  ging  man 
wieder  auf  das  alte  Wahlprinzip  zurück.  Nach  ihm  aber 
kam  man  zu  einer  Familien -Nachfolge  mit  einer  Neigung 
für  den  ältesten  männlichen  Familienangehörigen.  Die  Auf- 
stellung eines  Rechtes  der  Primogenitur  v^ürde  viele  der 
Erbfolgestreitigkeiten    vermieden    haben,    die    dauernd    im 

11* 


—    164  — 

Lande  wüteten.  Die  Prinzen,  „Sejjid*,  wie  der  Titel  der 
Angehörigen  des  Herrscherhauses  von  nun  an  lautete  — 
audK  die  von  Zanzibar  werden  so  betitelt  — ,  bekamen  als 
Apanage  die  Einkünfte  irgendeines  Ories,  in  dem  sie  sid\ 
nun  einrichteten,  und  von  dem  aus  sie  häufig  Aufstände 
gegen  den  Herrscher  machten,  indem  sie  ihren  Feudalpflichten 
untreu  wurden.  Ebenso  wie  unter  den  sieben  Söhnen  von 
Ahmed  erbitterte  Kämpfe  stattfanden,  gibt  es  soldie  noch 
bis  auf  den  heutigen  Tag  —  eine  Folge  des  unklaren  Erb- 
folgerechtes in  'Oman.  Es  kam  aber  auch  vor,  daß  einmal 
ein  erwählter  Imam  nicht  beliebt  oder  für  die  Regierungs- 
geschäfte ungeeignet  war.  Dann  blieb  er  bisweilen  als 
Imäm  das  religiöse  Oberhaupt,  die  Staatsgewalt  aber  wurde 
von  irgendeinem  oder  mehreren  Konkurrenten  der  AI  Bü- 
Sa'^Td- Familie  ausgeübt.  Dadurch  entstanden  oft  sehr  ver- 
worrene Verhältnisse.  So  war  der  Imäm -Nachfolger  von 
Ahmed  dessen  zweiter  Sohn  Said,  der  Herrscher  aber  des 
leöteren  Sohn  Hamed  bin  Said.  Solange  der  erwählte  Imäm 
lebte  oder  nicht  formell  abgese^t  war,  nannte  der  Regent 
sich  nur  einfach  Sejjid,  Prinz.  Als  Hamed  1792  an  den  Pocken 
gestorben  war,  nahm  sein  Vater  auch  die  staatliche  Gewalt 
wieder  an  sich,  mußte  sie  aber  bald  an  seinen  jüngeren 
Bruder  Sultan  abgeben,  während  er  das  Imamat  noch  behielt. 
So  war  dieser  Sultan  bin  Said  nicht  der  erwählte  reli- 
giöse, aber  der  tatsächliche  weltliche  Herr  von  'Oman.  Er 
nahm  einige  Orte  an  der  Küste  von  Mekran  sowie  die 
Inseln  Kism  und  Hormuz  wieder  ein.  Seine  Einverleibung 
von  Bahrain  dauerte  jedoch  nicht  lange,  da  sein  Sohn  als 
Gouverneur  dort  bald  vertrieben  wurde  durdi  den  El-'Utübi- 
Stamm,  der  dort  vorher  herrschte.  Von  Sejjid  Sultan  ist  am 
12.  August  1798  ein  Vertrag  mit  der  „East  India  Co."  ab- 
geschlossen, in  welchem  der  Herrscher  die  Errichtung  einer 
englischen  Handelsfaktorei  und  einer  Garnison  in  Gomrun 
(Kanbrün,  Gombrün)  erlaubte,  dem  heutigen  Bender  'Abbäs, 
denn  diese  persische  Küste  des  alten  Hormuz  stand  damals 
unter  der  Gewalt  von  'Oman.  Vorher  hatten  die  Herrscher 
von  'Oman  die  Pläfee  an  der  Mekran-Küste  vom  Schah  von 
Persien  für  die  jährliche  Summe  von  6000  Toman  gepachtet.^ 

^  Nadir  Schah  verpachtete  Bender  Abbäs,  Kism,  Hormuz  an  den 
Scheich  der  Beni  Ma  aini.  Da  einer  dieser  Herrscher  sich  mißliebig 
gemacht  hatte,  wurde  ihm  das  Land  vom  Sejjid  Sultan  von  Oman  fort- 


—   165  — 

Nachdem  dieser  Zustand  etwa  100  Jahre  gedauert  hatte, 
hielten  sie  sidi  fast  für  Besi^er  der  Küste.  Über  den  Haupt- 
ort Bender 'Abbäs,  früher  Gombrün,  hatte  1798  der  Sejjid 
Sultan  bin  Ahmed  von  'Oman  ohne  Rüd^sichtnahme  auf 
Persien  sogar  den  erwähnten  Vertrag  mit  den  Engländern 
abgeschlossen,  dessen  §  7  lautete:  „Wenn  immer  die  Eng- 
länder in  Bender 'Abbäs  eine  Faktorei  erriditen  wollen  und 
dabei  ein  Fort  herstellen,  so  habe  ich  keinen  Einwand, 
wenn  sie  dasselbe  befestigen  und  dort  Kanonen  aufstellen, 
so  viel  sie  wollen,  und  ebensowenig  daß  sie  40  bis  50  Eng- 
länder sowie  700  bis  800  Sepoys  dort  halten."  Auch  war 
zu  gleicher  Zeit  den  Engländern  durch  Sejjid  Sultan  die 
Errichtung  einer  englischen  Flottenstation  in  Basidü  (Bassa- 
dore  der  Portugiesen)  auf  der  Insel  El-Kism  zugestanden 
worden,  die  mit  Einwilligung  von  'Oman  dort  schon  be- 
standen hatte. 

Die  Engländer  gingen  durch  diesen  Vertrag  gegen  die 
Pläne  der  Franzosen  und  Holländer  im  Perser  Golf  vor. 
Unter  dem  12.  Oktober  1798  schloß  der  Vertreter  der  East 
India  Co.  in  Büsehr  einen  Vertrag  mit  'Oman  ab  (Anhang 
Nr.  40),  durch  den  die  infolge  des  Handelsverkehrs  des  Sul- 
tans von  Masqat  nach  Mauritius  in  'Oman  einflußreichen 
Franzosen  vom  Handel  mit  diesem  Lande  ausgeschlossen 
werden  sollten.  Schon  am  18.  Januar  1800  wurde  ein  zweiter 
Vertrag  abgeschlossen,  der  seitens  der  East  India  Co.  durch 


genommen,  der  in  das  Pachtverhältnis  eintrat.  1798  sdiloQ  Sultan  den 
Verfrag  mit  der  British  East  India  Co.  1855  wurde  die  Pachtsumme 
von  6000  auf  16000  Toman  erhöht,  1866  auf  20000  Toman,  1868  auf 
30000  Toman.  Bald  darauf  wurde  der  Sultan  von  Oman  dort  ver- 
trieben. 1888  bekommt  das  Gebiet  eine  persische  Besamung  (Curzon: 
.Persia"  II,  424  ff.).  Der  Vertrag  von  1798  ist  bei  Aitchison  nicht  auf- 
geführt, wohl  weil  er  rechtsungültig  war,  da  der  Sultan  Rechte  vergab, 
die  Persien  gehörten.  —  Die  Verträge  zwischen  Oman  und  Persien 
von  1855  und  vom  4.  August  1868  sind  bei  Aitchison,  Bd.  XII,  Appen- 
dix XLV  abgedruckt.  Der  englische  Anspruch  auf  Basidü  (Bassadore)  auf 
der  Insel  Kism  gründet  sich  aber  auf  den  Vertrag  von  1798  oder  auf 
ein  nichtveröffentlidites  Abkommen  mit  Sejjid  Said.  Jedenfalls  wird 
der  englische  Besife  bestätigt  im  Telegraphenvertrage  vom  17.  November 
1864  (Aitchison,  Bd.  XII,  Nr.  LXI),  obgleich  seit  1856  Hormüz  und  Kism 
nicht  einmal  mehr  im  Pachtbesi^  von  Oman  waren  (Aitchison,  Bd.  XII, 
S.  138).  Wenn  also  nicht  englische  Abmachungen  mit  Persien  über 
Basidü  bestehen,  dann  schwebt  der  englische  Anspruch  auf  diesen  Plafe 
in  der  Luft. 


—   166  — 

den  „Gesandten"  Sir  John  Malcolm  gefertigt  wurde.  In  ihm 
wurde  abgemadit,  daß  ein  Engländer  von  „respectability* 
seitens  der  Gesellsdiaft  dauernd  in  Masqat  wohnen  sollte, 
und  daß  durch  ihn  der  Verkehr  zwischen  den  beiden  Mächten 
geführt  werden  sollte  (Aitchison,  Bd.  XII,  Nr.  LH).  In  diesem 
Vertrage  wird  Sejjid  Sultan  von  beiden  Seiten  als  „Imäm" 
bezeichnet;  aber  der  arabische  Chronist,  den  wir  oben 
nannten,  behauptet,  daß  er  nidit  der  rechtmäßige,  erwählte 
Imäm  gewesen  sei.  Ein  gefährlicher  Feind  entstand  'Oman 
in  den  Wahhäbiten,  deren  Führer  'Abd  ul-'AzTz  Bahrain  und 
Umgegend  1800  eroberte,  nach  Persien  übergriff  und  audi 
'Oman  bedrohte.  Die  Gefahr  versöhnte  aber  die  streitenden 
Parteien  in  'Oman,  und  so  wurde  der  Feind  verscheud\t. 
Am  20.  (14.?)  November  1804  fiel  Sejjid  Sultan  auf  der 
Rückkehr  von  einer  Reise  nach  Basra  in  einem  Gefecht  mit 
den  öawasim  und  'Utubt  in  der  Nähe  der  Insel  Kism. 

Der  Imäm  Sa'id  lebte  noch  ohne  Einfluß  in  Rastäq, 
eine  Menge  von  Verwandten  madite  auf  die  Herrschaft 
Ansprudi  (besonders  Sejjid  Oais  von  Sohär),  außerdem 
Angehörige  der  Familien  Chalfän,  Ga'rüba  und  Ghälirt. 
Dem  zweiten  Sohne  von  Sejjid  Sultan,  Sejjid  Sa'id  bin 
Sultan,  gelang  es  1807,  sich  die  Herrschaft  über  den  größten 
Teil  von  'Oman  zu  sichern.  Dauernd  aber  hatte  er  innere 
Kämpfe  zu  bestehen,  und  als  noch  die  Wahhäbiten  wieder 
angriffen,  wandte  er  sich  an  Persien  mit  der  Bitte,  dort  auf 
seine  Kosten  eine  Reitertruppe  von  3000  Mann  anwerben 
und  ausrüsten  zu  dürfen.  Jedoch  auch  diese  Söldner  konnten 
ihm  nicht  viel  nü^en.  Wenigstens  haben  damals  die  Wah- 
häbiten von  dem  Orte  Bereimi  aus  einen  großen  Raubzug 
in  'Oman  gemacht. 

Diese  Unruhen  in  eigenem  Lande  waren  wohl  der  Grund, 
weshalb  Sejjid  Sa'id  sich  den  Engländern  zuneigte.  Auf 
Veranlassung  der  Wahhäbiten  hatten  nämlich  die  El-üawasim 
(Jawasim)  an  der  sogenannten  Piratenküste  ihre  Raubzüge 
bis  nach  der  indischen  Westküste  ausgedehnt.  Um  diese 
zu  unterdrückten  und  dem  Sejjid  Sa'id  in  seinen  Kämpfen 
zu  helfen,  audi  um  diesen  zu  verhindern,  mit  den  Piraten 
gemeinsame  Sache  zu  machen,  sandte  die  indische  Regie- 
rung eine  Expedition  in  den  Persischen  Golf.  Die  Eng- 
länder werden  froh  gewesen  sein,  eine  passende  Gelegen- 
heit gehabt  zu  haben,  sich  hier  einzumischen. 


—   167   — 

Wir  müssen  zum  Verständnis  der  Vorgänge  auf  die  eng- 
lisdien  Bestrebungen  im  Perser  Golf  etwas  eingehen.  Die 
ersten  Engländer,  welche  den  Golf  besuchten,  waren  Ralph 
Fitch  und  seine  drei  Genossen,  die  dort  1583  reisten,  um 
Handel  zu  treiben.  Die  Portugiesen  in  Hormüz  nahmen 
sie  gefangen  und  brachten  sie  nach  Goa,  wo  sie  als  erste 
Engländer  Indien  besuchten.  Ihre  Reise  war  der  Anlaß 
zu  den  Unternehmungen,  die  später  zur  Errichtung  der 
East  India  Co.  führten.  Erst  1618  ist  eines  der  Handels- 
schiffe dieser  Gesellschaft  von  Surät  nach  öäsak  (Djaschk, 
Jask)  an  die  persische  Küste  gesandt,  wo  heute  eine  eng- 
lische Telegraphenstation  ist.  Man  wurde  dort  aber  durch 
die  Hormüz  beherrschenden  Portugiesen  an  Handelsgeschäften 
verhindert.  Mit  Vergnügen  ergriff  man  deshalb  die  Gelegen- 
heit von  Streitigkeiten  der  Perser  mit  den  Portugiesen, 
um  auf  Seiten  der  ersteren  gegen  Hormüz  vorzugehen,  nach- 
dem man  sich  erst  vertragsmäßig  das  Recht  von  Persien 
hatte  zusichern  lassen,  „den  Golf  dauernd  zu  verteidigen*. 
Nach  der  Zerstörung  von  Hormüz  und  Vertreibung  der 
Portugiesen  errichtete  man  eine  Faktorei  in  Bender  'Abbäs 
(1622  bis  1771),  damals  Gombrün  genannt.  Man  hatte  in 
der  Folge  den  Bestrebungen  der  Holländer^  im  Golf  ent- 


'  Seit  1623  hatte  die  niederländische  Comp,  des  Indes  orientales 
Faktoreien  an  der  persisdien  Küste  gegründet,  die  einträgliche  Ge- 
schäfte machten.  Die  meisten  ihrer  Niederlassungen  wurden  durch 
deutsche  Beamte  geleitet.  Gegen  die  holländischen  Unternehmungen 
richtete  sich  1637  auch  die  „Holsteinische  Gesandtschaft"  Hamburgischer 
Kaufleute,  bekannt  durch  die  Teilnahme  des  Dichters  Paul  Fleming  und 
ihre  Beschreibung  durch  Adam  Olearius.  Die  Holländer  wollten  den 
Perser  Golf  besonders  als  Zugangsweg  nach  Mesopotamien  benu^en. 
Wegen  eines  Streites  mit  den  Türken  zogen  1748  die  Holländer  von 
Basra  nach  der  kleinen  Insel  Chärak  (Chärag),  nicht  weit  von  der 
Mündung  des  Satt  el-'Arab  gelegen,  von  wo  aus  sie  unter  Leitung  des 
genialen  preußischen  Barons  Kniphausen  ganz  bedeutende  Handels- 
unternehmungen machten,  bis  Seeräuber  unter  Mir  Mohannah,  Scheich 
von  Bender  Rig,  sie  dort  1765  vertrieben.  Zweimal,  zulegt  1807,  lieQ 
Frankreich  sich  die  Insel  abtreten,  jedoch  hörten  die  französischen  Ab- 
sichten 1809  nach  Vertreibung  der  französischen  Gesandtschaft  aus 
Persien  auf.  Dieselbe  Insel  wurde  im  Juni  1838  von  England  während 
des  englisch-persischen  Krieges  beseht  und  bis  1842  behalten.  Die  Be- 
sefeung  wiederholte  sich  im  Dezember  1856  während  des  zweiten  Krieges 
mit  Persien,  bei  welcher  Gelegenheit  man  auch  Mohammera  am  Satt 
el-'Arab  eroberte.  Seit  1857  ist  diese  Insel,  einst  die  Hochburg  des 
niederländischen  Handels,  wieder  im  persischen  Besi^. 


—    168  — 

gegenzuarbeiten  und  half  auch  den  Arabern,  die  Portu- 
giesen aus  Masqat  zu  vertreiben.  Die  Engländer  haben 
eben  schon  damals  immer  an  der  Seite  von  Farbigen  gegen 
Europäer  gefochten,  wenn  es  galt,  deren  Handelskonkurrenz 
zu  vernichten;  das  ist  keine  neue  Erscheinung  im  heutigen 
Kriege.  Ein  großes  Verdienst  haben  die  Engländer  sich 
allerdings  dadurch  erworben,  daß  sie  seit  1785  im  Perser 
Golf  wie  anderswo  gute  Karten  herstellten.  Seit  1800  ist 
ein  englischer  Agent  in  Masqat. 

Den  englisdien  Handelsreisen  wurden  die  Seeräubereien 
im  Perser  Golf  sehr  hinderlich.  Als  Seefahrer  waren  die 
Araber  gewiß  schon  in  alter  Zeit  auch  Seeräuber  ebenso 
wie  Landräuber  gewesen.  Das  galt  beides  als  ehrlidier 
Kampf.  Eine  Organisation  nahm  der  Seeraub  aber  erst  seit 
1805  an,  nadidem  die  Wahhabiten- Bewegung  ein  wenig 
Einigkeit  in  die  arabischen  Stämme  dieser  Gegend  gebracht 
hatte.  Ein  Friedensvertrag  mit  den  Gawasim-  (Jawasim) 
Piraten,  der  am  6.  Februar  1806  in  Bender 'Abbäs  geschlossen 
wurde  (Aitchison,  Bd.  XII,  Nr.  XXXVl),  hinderte  diese  nicht, 
weiterhin  zu  räubern.  ^  Sie  griffen  sogar  die  Kreuzer  „Lion* 
und  „Nereid"  der  East  India  Co.  an,  nahmen  einmal  selbst 
das  kleine  Kriegsschiff  „Ralph",  das  die  Sendung  von  Sir 
Harford  Jones  nach  Persien  begleiten  sollte,  sowie  1809 
die  „Minerva".-  Da  entschloß  man  sich  zu  energischen  Maß- 
regeln. Eine  Expedition  wurde  unter  Colonel  Sir  L.  Smith 
ausgesandt,  an  der  das  „York  and  Lancaster  Regiment*  und 
das  „Royal  North  Lancashire  Regiment"  sowie  persische 
Reiter  teilnahmen.  Am  12.  November  1809  wurde  der  Ort 
Julfar  (Gulfar),  meist  Ras  el-Cheima  genannt,  bombardiert 
und  gestürmt.  Man  verbrannte  viele  Schiffe  und  nahm 
den  Hauptschuldigen,  Hasan  bin  Rahmah,  gefangen.  Darauf 
fuhr  die  Expedition  über  den  Golf,  züchtigte  Lingah  und 
nahm  das  Fort  Laft  auf  der  Insel  Kism.  Dann  zerstörte 
man  die  Schiffe  der  Seeräuber  in  Sargah,  einige  Orte  an 
der  Piratenküste  wurden  noch  genommen,  und  endlich  schlug 
man  an  der  Küste  von  'Oman  bei  Sinas  am  31.  Dezember 


*  Lord  Curzon  (Persia  II,  449)  gibt  eine  Zusammenstellung  der 
Seeraubzüge  der  Jowasim  (Gawasim)  von  1805  bis  1821. 

2  In  der  Höhe  ihrer  Macht  hatten  die  Seeräuber  63  große  und 
870  kleine  Schiffe,  mit  19000  Mann  beseht.  Einige  Schiffe  führten 
40  bis  50  Kanonen. 


—   169  — 

1810  die  Wahhäbiten.  (Nach  der  „Times  History  of  the 
War",  Persian  Gulf  Number,  März  1815.) 

Die  Festung  von  Sinäs  wurde  Sejjid  Sa'Td  übergeben, 
aber  gleich  nach  der  Abfahrt  der  Engländer  kamen  die 
Wahhäbiten  verstärkt  zurück,  so  daß  die  Leute  von  'Oman 
eine  schwere  Niederlage  erlitten.  Durch  das  Eingreifen  der 
Engländer  waren  die  Wahhäbiten  nur  noch  erbitterter  ge- 
worden, besonders  da  der  von  England  in  Ras  el-Cheima 
eingese^te  Sultan  bin-Sakar  mit  dem  Wahhäbitenführer  ver- 
feindet war.  Dieser,  namens  Mutlak  el-Muta'irt,  ging  nun 
mit  großer  Macht  gegen  Masna'a  in  'Oman  vor.  Sejjid  Sa'Td 
bat  die  Engländer  um  Hilfe,  da  wegen  ihres  Vorgehens  die 
Angriffe  der  Wahhäbiten  sidi  vermehrt  hätten.  Die  Regie- 
rung der  East  India  Co.  aber  hielt  es  für  untunlich,  ihm 
Hilfe  zu  leisten  „without  making  it  appear  that  we  were 
united  in  a  contest  with  the  Wahhabee  power,  which  was 
contrary  to  our  repeatedly  declared  policy"  („Official  Precis 
regarding  Muscat  and  its  relations  with  the  Wahhabee  Power", 
p.  4).  Man  wollte  es  also  mit  den  Wahhäbiten  nicht  ver- 
derben, von  denen  man  vielleicht  ein  Gegengewicht  gegen 
die  Türken  in  Mesopotamien  und  gegen  die  Ägypter  im 
Higäz  erhoffte,  die  ja  damals  unter  französischem  Einfluß 
waren.  Der  immer  noch  im  Hintergrunde  ein  Scheindasein 
führende  Imam  Sa'Td  bot  Frieden  an,  und  auch  der  Sejjid 
Sa'id  mußte  sidi  zu  Verhandlungen  entschließen.  Ungefähr 
um  die  Mitte  1810  sandte  er  ein  Geschenk  von  40000  Talern 
und  scheint  sich  vertragsmäßig  auch  zu  dauerndem  Tribut 
an  die  Wahhäbiten  verpflichtet  zu  haben.  Aber  erst  nach 
deren  Niederwerfung  durch  Mehmed  'Alt  und  Ibrähtm  Pascha 
—  worüber  wir  schon  früher  berichteten  —  bekam  'Oman 
Ruhe  vor  den  Wahhäbiten  für  etwa  20  Jahre.  Sejjid  Sa'td 
war  es  gelungen,  s\d\  auch  in  den  Besiö  von  Sohär  zu 
seöen,  das  früher  von  dem  Imäm  Ahmed  einem  seiner  Söhne 
gegeben  war,  und  das  seitdem  ein  so  gut  wie  unabhängiges 
Fürstentum  gebildet  hatte.  Dagegen  mißlang  ihm  1816  der 
Versuch,  Bahrain  zu  unterwerfen. 

Die  englische  Unternehmung  1809  gegen  die  Seeräuber 
hatte  keinen  Dauererfolg  gehabt,  wohl  schon,  weil  der 
eingese^te  Häuptling  den  Wahhäbiten  nicht  genehm  war. 
1812  fingen  sie  neue  Raubzüge  an,  1815  hatten  sie  sogar 
ein  Schiff   an   der  Küste   von   Kathiawar  genommen,    1816 


—   170  — 

bedrohte  ein  englisdies  Gesdiwader  vergeblich  Ras  el-Cheima. 
Die  GawasmT-Seeräuber  bauten  ein  Fort  in  Basidü  auf  der 
Insel  Kism.  Im  Jahre  1819  ging  eine  Seeräuberflottille  von 
34  Sdiiffen  mit  7000  Mann  sogar  nach  Cutch  und  Kathia- 
w^ar.  Erst  dann  entschloß  man  sich  zu  energischen  Maß- 
regeln. Unter  der  Führung  von  Sir  William  Keir  Grant  fuhr 
eine  Macht  im  November  1819  von  Bombay  ab,  an  der 
wieder  die  früher  erwähnten  Regimenter  beteiligt  waren. 
Ras  el-Cheima  und  andere  Plä^e  wurden  genommen  und 
zerstört,  aucfi  bei  Sohar  an  der'Oman-Küste  war  ein  heftiger 
Kampf.  Am  8.  Januar  (15.  März)  1820  wurden  endlich 
Friedensverträge  (Aitchison,  Bd.  XII,  Nr.  XXXVII  u.  XXXVIU) 
mit  den  Seeräubern  und  Bahrain  geschlossen,  durcii  die 
für  lange  Zeit  Ruhe  geschaffen  wurde. 

Gleich  darauf  wollten  die  Engländer  Sejjid  Sa'^id  gegen 
zwei  Stämme  an  der  öa'län-Küste  helfen,  die  sich  den 
Wahhäbiten  angeschlossen  und  englische  Schiffbrüchige  ge- 
plündert hatten.  Eine  bei  Sur  gelandete  Abteilung  Engländer 
wurde  zusammen  mit  den  Leuten  von  Sejjid  Sa'id  am  9.  No- 
vember 1820  völlig  geschlagen.  Die  Engländer  mußten  ohne 
Ergebnis  am  17.  November  von  Masqat  aus  nach  Bombay 
zurückkehren.  Eine  zweite  Expedition  unter  Sir  Lionel  Smith 
wurde  ausgesandt,  die  am  2.  März  1821   einen  Sieg  erfocht. 

Etwa  zu  dieser  Zeit  war  der  alte  Imam  Sa'id  gestorben; 
man  hat  dann,  wie  der  Chronist  berichtet,  keinen  wieder- 
gewählt, so  daß  in  der  Folge  ein  religiöses  Oberhaupt  der 
Ibaditen  nicht  mehr  vorhanden  war.  Sejjid  Sa'id  nahm  den 
Titel  „Imäm"  nicht  wieder  auf,  d.  h.  es  fand  keine  Wahl 
zum  Imam  wieder  statt.  Auch  seine  Nachfolger  haben  den- 
selben Grundsa^  befolgt.  Badger  meint,  daß  bei  der  inneren 
Zerrissenheit  und  dem  Einfluß  der  Wahhäbiten  man  gefürchtet 
hätte,  daß  bei  einer  Wahl  nicht  genügend  Stimmen  auf 
einen  Mann  fallen  und  deshalb  neue  Wirren  daraus  ent- 
stehen würden.  Vielleicht  aber  lag  auch  der  Grund  vor,  daß 
Sejjid  Sa'id  wünschte,  seine  Dynastie  erblich  in  'Oman  zu 
machen,  was  bei  dem  Wahlsystem  der  Ibaditen  nicht  möglich 
gewesen  wäre.  Überdies  soll  das  Recht  dieser  Sekte  es 
auch  nicht  unbedingt  verlangen,  daß  stets  ein  Imäm  vor- 
handen sein  muß.  Kurz,  die  geistige  Würde  des  Imäm  ist 
seit  Beginn  des  18.  Jahrhunderts  eingeschlafen,  und  nur  die 
weltliche  Macht  des  Sejjid  ist  vorhanden. 


—    171    — 

Wir  haben  bisher  immer  nur  von  den  Bemühungen  der 
Engländer  in  'Oman  geredet,  aber  ebenso  wie  in  Indien, 
Ägypten,  Persien  und  an  anderen  Orten  bemühten  sich  in 
"^Omän  auch  die  Franzosen  um  Einfluß.  Die  Franzosen 
unterlagen  in  Indien  fast  überall.  Sie  versuchten  deshalb 
von  Ägypten  und  Persien  aus  vorzugehen.  Die  Regierung 
der  Revolution  sandte  Ollivier  und  Bruguiere  1792  als  Unter- 
händler nach  Persien,  um  einen  Vertrag  abzuschließen,  was 
aber  durch  die  Engländer  vereitelt  wurde.  Zu  derselben 
Zeit  entstand  der  Plan,  dem  von  Persien  unabhängig  ge- 
wordenen Herrsdier  von  'Oman  zu  helfen.  Mit  einem  Erlaß 
vom  13.  Ventose  des  Jahres  3  der  Revolution  (etwa  3.  März 
1795)  wurde  in  Masqat  ein  französisches  Konsulat  errichtet. 
Nicht  nur  die  Engländer,  sondern  auch  der  Gouverneur  von 
Reunion,  General  Magallon,  hat  nach  Angabe  der  Franzosen 
Sejjid  Sa'Td  gegen  die  Wahhäbiten  unterstü^t.  ^  Ich  kann 
allerdings  näheres  darüber  nicht  feststellen,  wo  und  wie 
dies  geschah,  Badger  erwähnt  nichts  davon.  Er  schreibt  eben 
nur  als  Engländer.  Jedenfalls  wurde  (1803)  Jean  Baptiste 
Cavaignac  für  Masqat  bestimmt,^  dessen  Herrsdier  Sejjid  Sa'id 
dem  Gouverneur  von  Ile  de  France  (Reunion)  1807  mitteilte: 
i»Nous  nous  empressons  par  les  presentes  de  cultiver  l'an- 
cienne  amitie  qui  a  toujours  regne  entre  nos  peres  et  la 
nation  fran^aise,  et  nous  esperons  que  Votre  Excellence  vou- 
dra  bien  considerer  notre  pays  comme  ä  Elle  appartenant  et 
toujours  pret  ä  Lui  obeir  chaques  fois  qu'EUe  voudra  bien 
nous  honorer  de  ses  ordres."  Am  16.  Juni  1807  wurde 
ein  „ewiger  und  unverle^Hcher"  Friedensvertrag  zwischen 
Frankreich  und  'Oman  in  Ile  de  France  unterzeichnet. 

Sonst  überall  zurücl^gewichen,  blieben  die  Franzosen 
nur  noch  durch  die  Tätigkeit  der  kreolischen  Händler  bei 
Madagaskar  und  Mauritius,  wohin  auch  Leute  von  Zanzibar 
kamen,  im  Indischen  Ozean  interessiert.  Und  von  dort  aus 
bahnten  sich  wieder  neue  Beziehungen  mit  'Oman  an,  dem 
Zanzibar  gehörte,  besonders  weil  die  die  französische  Flagge 


'  Siehe  audi  Ch.  Brunet-Millon:  „Mascate,  Monnaie  d'echange; 
Questions  diplomatiques  et  coloniales",  Nr.  369  vom  1.  Juli  1912. 

^  Jean  Baptiste  Cavaignac,  1803  von  Talieyrand  auf  Napoleons 
Veranlassung  zum  Vertreter  Frankreichs  in  Masqat  ernannt,  von  wo 
er  wohl  gegen  die  Engländer  in  Indien  und  am  Perser  Golfe  wirken 
sollte,  ist  offenbar  nie  dorthin  abgereist. 


—   172  — 

führenden  Eingeborenen -Fahrzeuge  eine  besondere  Stel- 
lung einnahmen.  Argwöhnisch  auf  den  Einfluß  der  Fran- 
zosen, schloß  England  mit  Frankreich  einen  Sicherheits- 
vertrag am  10.  März  1862  ab,  in  dem  beide  Staaten  gegen- 
seitig sich  die  Unabhängigkeit  und  Unantastbarkeit  von 
Zanzibar  und  'Oman  garantierten  (s.  Anhang  Nr.  41).  Eng- 
land hat  sich  in  der  Folge  in  Zanzibar  nicht  an  diesen  Ver- 
trag gehalten.     Doch  wir  greifen  den  Ereignissen  vor. 

Nachdem  die  Madit  der  Wahhäbiten  durdi  die  ägyp- 
tisdien  Truppen  gebrochen  war,  bestand  zwar  keine  un- 
mittelbare Gefahr  mehr  für  'Oman,  doch  selten  sich  die 
Wahhäbiten  wieder  an  der  Grenze  dieses  Landes  in  El- 
BereimT  fest,  und  Sejjid  Sa'id  scheint  zeitweilig  ihnen  sogar 
Tribut  (Zakat)  bezahlt  zu  haben.  Er  hat  sogar  im  Jahre 
1828  ihre  Hilfe  bei  einem  Eroberungsversuch  gegen  Bahrain 
in  Anspruch  genommen,  der  gänzlich  sdieiterte. 

In  den  Jahren  1829  bis  1844  beschäftigte  Sejjid  Sa'Td 
sich  hauptsächlich  mit  der  Festigung  seiner  Besi^ungen  in 
Ostafrika,  vor  allem  ging  er  zuerst  gegen  die  englische 
Protektoratserklärung  vor,  welche  arabische  Häuptlinge  in 
Ostafrika  dicht  vor  1829  mit  dem  Kommandanten  des  eng- 
lischen Kriegsschiffes  „Lewen"  abgemacht  hatten.  Während 
seiner  langen  Abwesenheit  in  Zanzibar  kamen  in  'Oman 
natürlich  wieder  viele  Unruhen  vor,  besonders  in  Sohär  und 
mit  dem  Häuptling  der  Gawasim,  wodurch  die  Autorität  von 
Sejjid  Said  sehr  gelitten  hatte.  Deshalb  sandten  die  Eng- 
länder eine  Demonstrationsflotte  nach  Masqat,  durch  deren  Ver- 
mittlung die  Gefahr  abgewandt  wurde  ^  (10.  September  1832). 

Dem  Wahhäbitendief  Turki  bin-Sa'ud  aber  zahlte  er  die 
jährliche  Summe  von  5000  Talern  gegen  die  Verpflichtung, 
die  derzeitigen  Grenzen  zu  achten,  so  daß  das  Gebiet  von 
Oman  bis  Ga'län,  das  der  Wahhäbiten  bis  el-Qatif  reichte. 
(Brief  an  den  englischen  Residenten  im  Persischen  Golf 
vom  23.  Mai  1833.)  Innere  Streitigkeiten  und  Beunruhi- 
gungen durch  die  Wahhäbiten  aber  wechselten  tro^dem 
dauernd  miteinander  ab,  und  le^teren  mußten  noch  höhere 
jährliche  Tribute  gezahlt  werden  (1852  jährlich  12000  Taler, 
dazu  Rüciistände  aus  früheren  Jahren,  und  1854  noch  8000 
Taler  extra).  Hinzu  kam,  daß  Ende  1854  die  Perser  den 
Vertreter  von  'Oman   aus  Bender  'Abbäs   und   aus  anderen 

1  Siehe  „Bombay  Governement  selections",  Nr.  XXIV,  S.  204—208. 


—   173   — 

Orten  der  Kermanküste  vertrieben.  (Wir  sahen  oben,  daß 
Sejjid  Sultan  über  Bender 'Abbäs  1798  einen  Vertrag  mit 
den  Engländern  abgeschlossen  hatte.) 

Eine  Expedition  unter  Sejjid  Tuweini,  dem  Sohne  von 
Sejjid  Sa'Td,  konnte  Bender  'Abbas,  Minau  und  Semil  zwar 
wieder  zurüdterobern;  weil  aber  die  Perser  Verstärkungen 
erhielten  und  die  Engländer  irrtümlicherweise  Hilfe  von 
der  'Omanküste  verhinderten,  weil  der  Verkehr  von  bewaff- 
neten Schiffen  auf  dem  Golf  verboten  sei,  mußte  Tuweint 
sich  zurückziehen.  Im  April  1856  wurde  ein  Vertrag  mit 
Persien  gesdilossen  (s.  Anhang  Nr.  41),  nach  dem  die  Pacht- 
summe für  Bender 'Abbäs  auf  16000  Toman  erhöht  wurde; 
Hormuz  und  Kism  wurden  persisch,  der  Befestigungsgraben 
um  Bender  'Abbäs  mußte  entfernt  werden;  kurz,  der  dor- 
tige Vertreter  von  'Oman  war  ein  Vasall  von  Persien,  mußte 
sogar  Heeresfolge  leisten.  'Oman  übernahm  außerdem  den 
Flottenschuö  der  persischen  Küste,  und  endlich  konnte  der 
Vertrag  nach  20  Jahren  von  Persien  gekündigt  werden  — 
(was  audi  geschah).  Die  Engländer  scheinen  damals  bei 
diesen  Verhandlungen  nichts  für  ihren  Schübling  getan  zu 
haben,  der  bald  danach  auf  der  Reise  nach  Zanzibar  an 
Bord  seiner  Fregatte  „Victoria"  am  19.  Oktober  1856  starb. 

Nach  Sir  William  Grants  Expedition  waren  die  Seeräuber 
leidlich  ruhig  gewesen.  Die  Bent  Jas  in  Abu  Dabi  (Däbi?) 
machten  allerdings  1834  neue  Unruhen,  wurden  aber  bald 
unterworfen.  Im  Laufe  der  Jahre  sind  eine  Menge  Ver- 
träge mit  den  einzelnen  Stämmen  der  Piratenküste  ab- 
geschlossen worden,  bis  man  1853  alle  Verträge  zusammen- 
faßte zu  dem  „Trucial  Treaty"  (s.  Anhang  Nr.  42),  nach 
welchem  diese  Häuptlinge  auch  „Trucial  Chiefs"  genannt 
werden,  d.h.  „Waffenstillstands-Häuptlinge".  Sie  hatten  sich 
verpflichtet,  keine  Angriffe  mehr  auf  die  Schiffahrt  zu  machen, 
bei  hohen  Strafen  ewigen  Frieden  zu  halten  und  in  allen 
Streitfällen  den  englischen  politischen  Residenten  in  Bender 
Büsehr  als  Schiedsrichter  anzurufen.^    In  die  Streitigkeiten 

'  Dieses  „Trucial  Arrangement  and  League"  bezog  sich  auf  Ras  el- 
Cheima  (QawasTm  Stamm).  Umm  el-Ichwein  (Kawein,  Gawain  der  Eng- 
länder, audi  Ghowain,  Khuwain  geschrieben,  Äl  bü  'Ali  Stamm),  Agman 
(Äl  bü' Ali  Stamm),  Sharka  (Sarqa)  (Qawasim  Stamm),  Dabai  (Äl  bü 
Falasal  Stamm  der  Beni  Jas  und  Abu  Dabi  (Dabi,  Xabi?)  (Beni  Jas  Stamm). 
Alle  diese  si^en  zwischen  Ras  el-Qatar  und  Ras  el-Hadd  an  der  ara- 
bischen Küste. 


—   174  — 

auf  dem  Lande,  welche  die  Häuptlinge  untereinander  hatten, 
mischte  die  englische  Regierung  sich  nicht  ein;  ihr  kam  es 
nur  auf  den  Frieden  zur  See  an,  der  den  Handel  stören 
könnte.  Die  Leute  unter  sich  konnten  sich  gern  gegenseitig 
aufreiben. 

Außer  diesen  Verträgen  haben  die  Engländer  mit  dem 
Häuptling  der  Bahrain-Inseln  1880  und  1892  (s.  Anhang 
Nr.  51  u.  52)  noch  besondere  Verträge  abgeschlossen,  durch 
die  zwar  nicht  formell,  doch  praktisch  dort  ein  englisches 
Protektorat  geschaffen  wurde.  Der  Hauptzweck  aller  dieser 
Verträge  ist,  es  allen  anderen  fremden  Mächten  unmöglich 
zu  machen,  irgendwelche  Rechte  an  den  Uferländern  des 
Perser  Golfs  zu  gewinnen,  um  so  den  Engländern  das 
Monopol  dort  zu  gewähren.  Dieser  Zwed«  wurde  aber  erst 
voll  erreicht  durch  eine  Reihe  von  Verträgen,  die  im  März 
1892  mit  den  verschiedenen  Häuptlingen  abgeschlossen 
wurden  (s.  Anhang  Nr.  43).  Im  Jahre  1902  verpflichteten 
sich  diese  außerdem  vertraglich,  keine  Ein-  oder  Ausfuhr 
von  Waffen  und  Munition  in  ihrem  Gebiete  zu  dulden. 

Als  Kennzeichen  führen  die  „Trucial "-Araber  eine  weiße 
Flagge  mit  quadratischem  roten  Innenfeld.  Es  ist  nicht 
zu  verkennen,  daß  die  Engländer  nicht  nur  in  ihrem  eigenen^ 
sondern  auch  im  allgemeinen  Interesse  ein  segensreiches 
Werk  durch  die  Unterdrückung  des  Seeraubes  und  des 
Sklavenhandels^  geschaffen  haben.  Aber  der  innere  Beweg- 
grund für  die  Verträge  war  Sicherung  der  englischen  Allein- 
herrschaft am  Golf.  Dadurch,  daß  die  Häuptlinge  sich  dem 
Schiedsgericht  des  politischen  Residenten  für  den  persischen 
Golf  in  Bender  Busehr   unterworfen  haben,   und  daß  auch 


*  Für  die  englische  Marine  ist  die  UnterdrüAung  der  Sklaverei  ein 
gutes  Geschäft.  So  schreibt  der  „Economist"  vom  25.  Oktober  1913, 
daö  für  die  Zeit  November  1909  bis  Mai  1910  im  Perser  Golf  den 
„Runners  in  the  Golf"  1400  &  ausgezahlt  wurden  als  Preise,  die  sich 
hier  besonders  auf  Ergreifung  von  waffenführenden  Schiffen  bezogen. 
Beteiligt  waren  vier  Kriegsschiffe,  von  denen  die  „Philomel"  etwa  570  ^ 
erhielt.  Die  vier  Kommandanten  bekamen  je  715  ^,  5  Sh.,  7  d;  die  ge- 
ringste Belohnung  aber  war  nur  5  d.  —  In  Zanzibar  erzählte  man  sich, 
daß  die  Ausmessungen  der  erbeuteten  Sklavenschiffe  immer  sehr  günstig 
berechnet  wurden,  und  daß  man  jede  Gelegenheit  ergriff,  um  diese 
lohnende  Sklaven -Kaperung  auszuführen.  Soweit  bekannt,  erhalten 
die  deutschen  Seeleute  für  die  Erfüllung  ihrer  Pflicht  keine  solchen. 
Preise. 


—    175   — 

andere  Herrscher,  mit  denen  nidit  direkte  Verträge  gemadit 
worden,  diese  Gerichtsbarkeit  aufsuchten,  ist  der  Resident 
tatsächlich  der  ungekrönte  König  des  Perser  Golfs  geworden. 
Sir  Lewis  Pelly,  Colonel  Ross,  Colonel  Meade  und  je^t  Sir 
Percy  Cox  waren  und  sind  im  Golf  die  wirklichen  Herrscher, 
und  der  Vertrag  von  1853  ist  die  staatsrechtliche  Unterlage 
für  die  Ansprüche  Englands  auf  die  Suprematie  im  Perser 
Golf,  auf  die  wir  noch  weiter  zu  sprechen  kommen  werden. 
Aus  Liebe  zu  dem  bedrängten  Sejjid  Sa'id  haben  die  Eng- 
länder sidi  ganz  gewiß  nicht  in  irgendwelche  Unternehmungen 
eingelassen,  sie  haben  vielmehr  diesen  schmählich  im  Stich 
gelassen,  wenn  es  ihnen  paßte. 

Wir  dürfen  uns  nicht  vorstellen,  daß  in  'Oman  ein  Staats- 
wesen nach  unseren  Begriffen  vorhanden  war  und  ist.  Die 
Grenzen  der  Gewalt  wediselten  dauernd  nach  den  Macht- 
verhältnissen der  Herrscher,  und  diese  waren  abhängig  von 
den  inneren  Fehden  im  Lande.  Der  Herrscher  war  der 
Primus  inter  pares,  er  hatte  mit  seinen  Familienmitgliedern 
und  andern  Stammesältesten  zu  verhandeln  und  ihnen  Lehne 
zu  geben,  welche  diese  oft  so  gut  wie  völlig  unabhängig 
machten.  Und  die  Herrschaft  hörte  gegenüber  den  noma- 
dischen Stämmen  im  Innern  fast  immer  auf,  die  sidi  zwi- 
schen die  seßhaften  einschoben.  Die  Hausmacht,  der  Reich- 
tum des  Herrschers,  war  die  Grundlage  der  Regierung;  und 
die  zur  Anwerbung  von  Truppen  nötigen  Mittel  waren  sehr 
von  den  Zolleinnahmen  abhängig,  die  überall  an  Indier 
verpachtet  waren.  Seit  1899  ist  dies  Zollpacht-System  ver- 
lassen, und  die  Steuer  wird  durch  besoldete  „Beamte"  er- 
hoben. In  politischer  Hinsicht  aber  war  und  ist  der  Herr- 
scher von  'Oman  vollkommen  abhängig  von  England,  dessen 
Politischer  Resident  und  Generalkonsul  in  Masqat  der  mili- 
tärische und  politische  „Berater"  ist,  der  keine  fremden 
Einflüsse  duldet,  und  der  eine  eigene  Schu^wache  von  in- 
dischen Truppen  hat.  Auch  eine  indische  Post  ist  in  Masqat 
eingerichtet.  Es  war  zu  natürlich,  daß  Sejjid  Sa'id  sidi  mehr 
für  seine  afrikanischen  Besi^ungen  interessierte,  wo  er  freier 
zu  sein  hoffte  —  wo  aber  die  Macht  der  AI  Bu-Sa'Td  noch 
früher  als  in  'Oman  durch  die  Engländer  schwinden  sollte. 
Am  31.  Mai  1839  wurde  mit  England  ein  Handelsvertrag 
abgeschlossen.    (Aitchison,  Bd.  XII,  Nr.  LIV.) 

Nach  dem  Tode  von  Sejjid  Sa'id  entstanden  wieder  hef- 


—   176  — 

tige  Erbstreitigkeiten.  Von  seiner  ebenbürtigen  Witwe  hatte 
er  keine  männlichen  Nachkommen,  von  Sklavinnen  jedodi 
15  überlebende  Söhne.  Der  älteste  davon,  Sejjid  TweinT, 
folgte  ihm  in  'Oman,  während  sein  jüngerer  Bruder  Sejjid 
Mägid  die  Herrschaft  in  Zanzibar  übernahm.  Außerdem 
aber  erhielt  ein  anderer  Sohn  Sejjid  Turkt  nodi  den  Nord- 
teil von  'Oman  mit  dem  Hauptort  Sohär.  So  war  wenig- 
stens seit  1844  die  allgemeine  Meinung.  Tatsächlich  aber 
war  ein  Herrscher  von  'Oman  nach  dem  dortigen  Staatsrecht 
gar  nicht  in  der  Lage,  eine  territoriale  Erbteilung  zu  machen, 
denn  ebenso  wie  der  Imäm  vom  Volk  oder  von  den  Ältesten 
gewählt  werden  soll,  muß  sich  auch  der  Herrscher,  der 
nidit  geistiges  Oberhaupt  ist,  der  Wahl  unterziehen  oder 
ist  vielmehr  ganz  abhängig  von  dem  Willen  der  Mehrheit 
der  Adelsgeschlechter.  In  der  Tat  soll  auch  das  Testament 
des  Sejjid  Sa'Td  vom  6.  August  1850  nur  Verfügungen  über 
sein  angeblich  persönliches  Eigentum  enthalten  haben,  ohne 
Eingehen  auf  die  Nachfolge  in  der  Regierung.  Obige  Macht- 
verteilung bezog  sich  vielmehr  auf  die  beim  Tode  von  Sa'td 
herrschenden  tatsädilidien  Verhältnisse.  Die  betreffenden 
waren  die  „beati  possidentes",  weil  sie  vom  verstorbenen 
an  den  fraglichen  Plänen  als  Gouverneure  eingese^t  waren. 
Natürlich  brachen  sofort  Streitigkeiten  aus.  Im  Jahre  1860 
sollte  gerade  eine  kriegerische  Expedition  nadi  Zanzibar 
unternommen  werden,  als  die  Engländer  es  für  gut  hielten, 
sich  einzumischen.  Sie  stifteten  Frieden,  um  dabei  selbst  Vor- 
teile zu  erhalten.  Sejjid  Mägid  hatte  sich  nämlich  geweigert, 
eine  ausgemacfite  Tributsumme  von  jährlich  40000  Talern  an 
Sejjid  Tuweini  (Tweini)  zu  zahlen.  Beide  entsciilossen  sich 
nun,  einem  Schiedsspruch  des  Lord  Canning  sich  zu  unter- 
werfen, der  Vizekönig  und  Generalgouverneur  von  Indien  war. 
Eine  Kommission  unter  dem  Vorsiö  des  Brigadegenerals  Sir 
William  Coghlan  wurde  gebildet,  bei  welcher  die  Streitenden 
ihre  Gründe  vorzubringen  hatten.  Als  Ergebnis  dieser  Unter- 
suchungen wurde  festgestellt,  daß  in  der  Familie  des  Imäm 
die  Nachfolge  auf  einer  Wahl  beruhe.  Beim  Tode  von 
Sejjid  Sa'id  sei  sein  Sohn  Mägid  durch  das  Volk  von 
Zanzibar  und  Ostafrika  erwählt  worden;  die  Verhältnisse  der 
dortigen  Besifeungen  brächten  es  mit  sich,  daß  daselbst  eine 
besondere  Wahl  stattfinden  könne,  und  daß  die  Bevölke- 
rung dort  ein  Recht  gehabt  haben  würde,  sich  die  Unter- 


—   177   — 

werfung  unter  Sejjid  Tweini  zu  verbitten.  Deshalb  sei  der 
Ansprudi  des  Sejjid  Mägid  auf  die  afrikanischen  Besi^ungen 
denen  des  Sejjid  Tweini  überlegen.  Dieser  aber  hätte  be- 
absichtigt, seine  Ansprüche  mit  der  Waffe  durchzusehen. 
Weil  er  sidi  jedoch  dem  Sprudi  der  Engländer  unterworfen 
und  auf  den  Erfolg  der  Waffen  verziditet  hätte,  habe 
er  einen  Anspruch  auf  irgendeine  Kompensation.  Als  eine 
solche  Entschädigung  wurde  die  Zahlung  von  40000  Talern 
jährlich  festgese^t,  die  Zanzibar  an  'Oman  zu  leisten  hätte. 
Die  Höhe  dieser  Summe  wurde  so  hoch  bemessen,  weil 
"^Omän  jährlich  20000  Taler  an  die  Wahhäbiten  zu  zahlen 
habe,  wovon  früher  die  Hälfte  von  Zanzibar  geliefert  sei. 
Außerdem  sollte  Sejjid  Mägid  dem  Herrscher  von  'Oman 
noch  80000  Taler  abliefern  als  Rückstand  für  die  verflos- 
senen zwei  Jahre.  Die  Zahlung  dieser  Summe  aber  sollte 
keine  Anerkennung  der  Oberhoheit  von 'Oman  über  Zanzibar 
sein;  jedoch  sollte  die  Leistung  eine  dauernde  sein  als  Ent- 
gelt für  den  Verzicht  auf  Zanzibar  und  als  ein  Ausgleich 
für  die  versciiieden  großen  Erbteile.  Die  Einkünfte  von 
"^Oman  wurden  bei  dieser  Gelegenheit  auf  129500,  die  von 
Zanzibar  auf  2C6000  Taler  angegeben.  Im  April  1861  wurde 
derSchiedsspruch  von  beiden  Parteien  angenommen  (s.  Anhang 
Nr.  44).  Sejjid  Tweini  war  natürlidi  unzufrieden,  doch  wich 
er  dem  englischen  Druck. 

Da  die  Wahhäbiten  sich  auf  der  Halbinsel  Oatar  und  in 
Sür  unliebsam  maciiten,  unterstü^ten  die  Engländer  Sejjid 
Tweini  mit  Waffen,  sandten  audi  selbst  das  Kriegsschiff 
„Highflower"  aus,  welches  im  Februar  1866  gegen  die  be- 
treffenden Orte  vorging.  Zur  selben  Zeit,  am  11.  Februar 
1866,  wurde  Sejjid  Tweini  in  Sohär  von  seinem  eigenen 
Sohn  Sälim  ermordet,  während  er  im  Fort  schlief.  Der 
Resident  des  Persischen  Golfs,  Colonel  Pelly,  weigerte  sich, 
mit  Sälim  als  Nachfolger  zu  verkehren,  der  einen  beträdit- 
lichen  Anhang  hatte.  Die  indische  Regierung  aber  erkannte 
im  September  1866  den  Vatermörder  als  Herrscher  an,  weil 
seine  Schuld  nicht  klar  bewiesen  sei,  weil  die  häuslichen 
Streitigkeiten  nicht  der  englischen  Rechtsprechung  unterlägen, 
und  weil  tatsächlich  die  Bevölkerung  von'Omän  ihn  anerkannt 
habe.  Badger  beschönigt  dieses  Verfahren  durch  den  Hin- 
weis, daß  die  vielfachen  Morde  in  der  Türkei  niemals  die 
europäischen    Staaten   verhindert   hätten,    die    Gewalthaber 

Hamburgische  Forschungen.   Heft  1.  J2 


—    178  — 

anzuerkennen.  Derartige  Verbrechen  würden,  wenn  sie  mit 
dynastischen  Intrigen  verbunden  sind,  bei  Orientalen  nur 
als  politische  Vergehen  angesehen,  und  im  vorliegenden 
Falle  wären  sie  nur  von  den  Widersachern  des  Sälim  ver- 
urteilt. Sejjid  Turki  aber  war  anderer  Meinung  als  die 
indische  Regierung,  sammelte  eine  starke  Macht  und  griff 
Sohar  und  Matra  an.  Doch  gab  er  im  September  dem  eng- 
lischen Drucke  nach,  verzichtete  auf  seine  Landansprüche 
gegen  Zahlung  einer  Pension  von  7200  Talern.  Dazu  wurde 
ihm  auferlegt,  in  Indien  zu  wohnen,  wohin  er  am  11.  Sep- 
tember 1867  abfuhr. 

Die  indische  Regierung  streckte  Sejjid  Salim  bis  zu 
40000  Talern  vor  zur  Unterdrückung  der  Aufstände,  unter 
der  Bedingung,  daß  das  Geld  von  der  Zanzibar-Subsidie 
abgezogen  würde.  Außer  anderen  Aufständen  erlebte  Sejjid 
Sälim  noch  die  des  'Azzan  bin-Qais  aus  er-Rostaq,  der  die 
Herrschaft  erstrebte  und  am  3.  Oktober  1868  Masqat  ein- 
nahm, v^obei  Sälim  seine  ganzen  Schäle  von  200000  & 
Wert  verlor.  Der  anwesende  politische  Resident  schlug  einen 
Waffenstillstand  vor,  währenddessen  er  an  seine  Vorgeseöten 
berichten  wollte;  doch  wurde  dieser  Vorschlag  abgelehnt. 
Die  Araber  griffen  an,  und  das  englische  Kriegsschiff  ^^Vigi- 
lant"  mußte  sich  zurückziehen.  Die  indische  Regierung  gab 
die  telegraphische  Anweisung,  nicht  einzugreifen  und  bei 
eventueller  Neuwahl  eines  Herrschers  Sejjid  Turki  zu  Unter- 
stufen. Es  wurde  aber  Sejjid  "Azzan  bin-Qais  als  Herrscher 
ausgerufen,  und  am  11.  Oktober  fuhr  Sejjid  Sälim  auf 
seinem  Schiffe  „Prince  of  Wales"  nach  Bender 'Abbäs.  Von 
dort  und  Kism  aus  hoffte  er  sein  Land  wiederzuerobern. 
Aber  die  indische  Regierung  bestand  auf  dem  Verbot,  be- 
waffnete Fahrzeuge  auf  dem  Perser  Golf  zu  dulden.  Da 
man  gehört  haben  wollte,  daß  Sejjid  Turki  Aussicht  auf 
Unterstü^ung  der  Bewohner  von  'Oman  hätte,  erlaubte  im 
März  1869  die  indische  Regierung  ihm,  Bombay  auf  seine 
eigene  Verantwortung  zu  verlassen.  Er  reiste  ein  Jahr 
später  nach  Bender  'Abbäs  ab.  Es  folgten  neue  innere 
Wirren,  vermehrt  durch  das  Eingreifen  von  Wahhäbiten. 
Sejjid  Turki  schlug 'Azzan  am  4.  Oktober,  und  endlicii  (1871) 
gelang  es  ihm,  die  Macht  an  sich  zu  reißen.  Doch  war 
seine  Regierungszeit  (bis  4.  Juni  1888)  voll  von  dauernden 
Unruhen.    Er  war  aber  den  Engländern  ergeben.    Im  Jahre 


-    179  — 

1874  sidierfe  England  sidh  durch  einen  neuen  Vertrag  das 
Recht,  im  Namen  des  Sultans  über  Masqat- Fahrzeuge  auch 
in  den  Territorialgewässern  von  'Oman  die  Polizeigewalt 
auszuüben. 

Weil  Zanzibar  sich  1866  beim  Tode  von  Sejjid  Tweint 
geweigert  hatte,  die  ausbedungene  Subsidie  von  40000 
Talern  an  'Oman  zu  zahlen,  übernahm  es  England  1873, 
für  diese  Summe  gutzusagen,  und  so  werden  seit  der  Zeit 
tatsächlich  jährlich  etwa  6000  £  (nach  anderer  Lesart  150000 
oder  200000  Frank)  von  England  aus  an  den  Herrscher  von 
'Oman  bezahlt.  Es  ist  an  sich  gleichgültig,  ob  wirklich 
England  sich  dafür  bei  Zanzibar  schadlos  hielt.  Tatsache 
ist,  daß  durch  diese  Zahlung  aus  Englands  Händen  der 
Herrscher  von  'Oman  völlig  abhängig  von  England  wurde, 
nachdem  dieses  1890  das  Protektorat  über  Zanzibar  erklärt 
hatte,  und  die  Gelder  demnach  ganz  von  der  englischen 
Verwaltung  bezahlt  wurden.  Wenn  der  Sultan  von  'Oman 
nicht  nach  dem  Willen  seines  Geldgebers  handelte,  wurden 
ihm  einfach  die  Zahlungen  unterbunden. 

Die  nach  dem  Vertrage  mit  Persien  seit  1854  unter 
pachtweiser  Verwaltung  von  'Oman  stehende  Küste  von 
Mekrän  mit  Bender  'Abbas,  Kism  usw.  wurde  nach  dem 
Ablauf  des  Vertrages  1875  von  Persien  wieder  zurückgefor- 
dert.i  Am  19.  März  1891  schloß  der  politische  Resident, 
Colonel  Ross,  einen  Meistbegünstigungsvertrag  für  England 
und  seine  Besi^ungen  mit  Sejjid  Feisal  ab,  der  am  4.  Juni 
1888  zur  Regierung  gekommen  war.  Die  Engländer  dürfen 
danach  in  Masqat  Grundeigentum  erwerben.  Regierungs- 
güter und  Transitgut  ist  zollfrei,  für  anderes  wird  5%  Ein- 
fuhrzoll bezahlt.  Die  Exterritorialität  kann  auch  auf  fremde 
Europäer  ausgedehnt  werden,  die  in  Masqat  keine  konsula- 
rische Vertretung  haben.  Dieser  Vertrag  konnte  erst  nach 
12  Jahren  gekündigt  werden  (s.  Anhang  Nr.  45).  Im  selben 
Jahre  (20.  März  1891)  unterzeichnete  der  Sultan  Feisal  eine 
Verpflichtung  für  sich  und  seine  Nachfolger,  keiner  anderen 
Macht  als  England  Teile  von  Oman  abzutreten  oder  zu  ver- 
pachten (s.  Anhang  Nr.  46). 

*  Nur  Gwadar  (Qwafar,  Gwaftar?)  an  dar  Mekrän-Küste  scheint 
weiterhin  Oman  verblieben  zu  sein,  wohl  weil  dort  mit  „Einverständnis" 
des  Sultans  von  'Oman  sich  die  Engländer  mit  einer  Station  des  Indo- 
persischen Telegraphen  eingenistet  hatten. 

12* 


—    180  — 

Auch  unter  Sejjid  Feisal  hörten  die  inneren  Unruhen 
nicht  auf,  doch  bin  ich  nicht  in  der  Lage,  darüber  genauere 
Angaben  zu  machen.  Ein  Vorkommen  aber  ist  sehr  er- 
wähnenswert, weil  es  wie  kein  anderes  zeigt,  in  weldier 
rücksichtslosen  Weise  England  vorgeht. 

Ende  1894  hatten  sich  wieder  einmal  aufständische  Hi- 
nawT  versammelt  unter  einem  Scheich  Säleh  von  Samed, 
der  dem  Sejjid  Feisal  seinen  Tribut  nicht  bezahlen  wollte. 
Am  12.  Februar  1895  gelang  es  etwa  200  Mann  von  ihnen, 
in  Masqat  einzudringen.  Sie  verhielten  sich  ruhig,  Sejjid 
Feisal  gab  ihrem  Führer  sogar  ein  Geldgesciienk.  Die  Hälfte 
der  Beduinen  blieb  nachts  in  der  Stadt,  deren  Tore  um 
Mitternacht  von  einer  starken  Macht  angegriffen  wurden,  die 
in  den  Palast  von  Sejjid  Feisal  gelangten,  der  nur  mit  ge- 
nauer Not  sich  in  das  Fort  Geläli  retten  konnte,  während 
sein  Bruder  in  das  andere  Fort  Merani  flüchtete.  Beide 
Festungen  waren  mit  einigen  Leuten  und  alten  portugie- 
sischen Kanonen  beseht.  Von  diesen  Forts  aus  eröffnete 
man  nun  das  Feuer  auf  den  Sultan-Palast,  in  dem  die 
Aufständischen  lagen.  Die  Stadt  selbst  war  in  Händen  des 
Feindes.  Drei  Tage  lang  mußte  der  Sultan  seinen  eigenen 
Palast  bombardieren.  Docfi  blieb  es  in  der  Stadt  selbst 
ohne  weitere  Unruhen.  Endlich  erhielt  der  Sultan  Hilfe 
von  etwa  1000  Getreuen,  die  zum  Angriff  übergingen,  wobei 
die  englischen  Untertanen,  d.  h.  Indier,  in  Gefahr  kamen, 
so  daß  auf  Veranlassung  des  englischen  Residenten  Major 
J.  H.  Sadler  ein  Waffenstillstand  auf  einige  Stunden  ge- 
schlossen wurde,  während  dessen  die  Indier  in  dem  benach- 
barten Dorfe  Makalla  Schuö  suchen  konnten.  Drei  englische 
Kriegsschiffe  („Sphinx",  „Lawrence"  und  „Bramley")  er- 
schienen vor  Masqat,  offenbar  telegraphisch  vom  Residenten 
herbeigerufen.  Aber  zum  allgemeinen  Erstaunen  griffen  diese 
nicht  ein.  Zwemer  schreibt  wörtlich:  „Aus  diplomatischen 
Gründen  ließen  sie  den  Sultan  seine  eigenen  Kämpfe  aus- 
fechten, und  als  die  Rebellen  endlich  (9.  März  1895)  über- 
zeugt wurden,  den  armen  Sultan  zu  verlassen,  war  er  be- 
lastet (saddled)  mit  einer  großen  Rechnung  für  den  Schaden, 
der  den  englischen  Untertanen  während  des  Angriffes  er- 
wachsen war."  Das  heißt  also  mit  nüchternen  Worten:  man 
hat  absichtlich  keine  Hilfe  gewährt,  damit  der  Sultan  noch 
mehr  finanziell   abhängig  von  England  würde,   eine  gewiß 


—   181    — 

sehr  feine  und  edle  Politik!  An  den  177000  Dollar,  die 
man  als  Schadenersaö  forderte,  hatte  der  Sultan  bis  1900 
zu  tilgen,  obgleich  er  versuchte,  sie  als  Steuer  von  den 
schuldigen  Stämmen  einzuziehen. 

Im  Jahre  1895  stellte  der  Sultan  mit  Hilfe  englischer 
Kriegssdiiffe  die  Autorität  in  'Oman  und  Dofär  an  der 
Mahraküste  wieder  her. 

Im  Jahre  1894  wurde  ein  französisches  Konsulat  in 
Masqat  errichtet,  woran  die  Engländer  viel  Anstoß  nahmen^, 
da  die  Franzosen  dort  kaum  Handelsinteressen  hatten.  Es 
schien  also,  daß  das  Konsulat  nur  politische  Ziele  verfolgen 
konnte,  und  darin  sind  die  Engländer  von  größter  Empfind- 
lichkeit. 

Wir  hatten  oben  schon  etwas  über  die  französisdien 
Interessen  im  Persischen  Golf  gesagt.  Das  1795  von  Frank- 
reich in  Masqat  errichtete  Konsulat  war  offenbar  seit  langem 
zurüdigezogen,  nachdem  am  16.  Juni  1807  ein  „ewiger" 
Freundschaftsvertrag  mit  'Oman  abgeschlossen  war.  Am 
17.  November  1844  (s.  Anhang  Nr.  47)  wurde  zwischen  Frank- 
reich und  Masqat  ein  neuer  Vertrag  geschlossen,  in  dem 
Frankreich  das  Protektorat  denjenigen  Sultansuntertanen  zu- 
gestanden wurde,  welche  in  französischen  Diensten  waren 
(Exterritorialität),  was  die  Franzosen  in  der  Folge  zugunsten 
aller  Leute  auslegten,  die  irgendwie  bei  Franzosen  beschäf- 
tigt waren  (wie  Schiffsführer,  Handelsagenten  usw.).  Außer- 
dem erhielt  Frankreich  das  Redit  der  meistbegünstigten 
Nation,  und  der  Sultan  verpflichtete  sidi,  keine  Monopole 
zuungunsten  Frankreichs  zu  verleihen.  In  dem  §  3  dieses 
Vertrags  hat  Frankreich  auch  das  Recht  erhalten,  in  'Oman 
Immobilien  zu  erwerben.  Am  10.  März  1862  anerkannten 
England  und  Frankreich  gegenseitig  die  Unabhängigkeit  der 
Sultane  von  Zanzibar  und  'Oman  (s.  Anhang  Nr.  48). 

Überall  im  Gebiet  des  Indischen  Ozeans  versuchten  nun 
die  Franzosen  Eingeborene  an  sich  heranzuziehen,  indem 
sie  ihnen  das  französische  Schu^genossenrecht  gaben.  Ganz 
besonders  geschah  dies  in  bezug  auf  einheimische  Fahr- 
zeuge. Dies  Verfahren  wurde  von  Djibuti-Obok,  von  Mada- 
gaskar und  von  Zanzibar  ausgeübt,  und  die  französische 
Regierung  willigte  nicht  ein,  daß  diese  Fahrzeuge  mit  fran- 
zösischer Flagge  von  anderen  als  französischen  Kriegsschiffen 
angehalten  oder  untersucht  würden,  es  sei  denn  in  fremden 


—   182  — 

Territorialgewässern.  Dieser  Ansprudi  hat  in  Ostafrika  zu 
sehr  vielen  Schwierigkeiten  geführt,  weil  hierdurch  die  Kon- 
trolle des  Sklavenhandels  sehr  erschwert  wurde.  Frankreich 
hatte  schon  den  sogenannten  „Quintuplevertrag"  vom  20.  De- 
zember 1841  nicht  ratifiziert  und  1845  England  gegenüber 
sich  nur  bereit  erklärt,  daß  die  beiderseitigen  Kreuzer- 
gesdiwader  zusammenarbeiten  sollten.  Die  Generalakte  der 
Brüsseler  Konferenz  vom  2.  Juli  1890  wurde  von  der  fran- 
zösischen Kammer  in  Anlehnung  an  frühere  Entschließungen 
nicht  ratifiziert,  soweit  sie  Bezug  hatte  auf  die  Beschlag- 
nahme und  Aburteilung  verdächtiger  Schiffe;  insbesondere 
wurde  die  Durchsudiung  der  Fahrzeuge  mit  französischer 
Flagge  nicht  erlaubt.  Der  Grund  ist  wohl,  daß  diese  Be- 
vorzugung französischer  Boote  deren  Besi^ern  größere  Frei- 
heit gewährte,  und  daß  diese  deshalb  sehr  gern  sich  an 
die  Franzosen  anschlössen,  wodurch  Frankreich  wiederum 
größeren  politischen  Einfluß  bekam;  mit  anderen  Worten: 
man  versuchte  auf  diese  Weise  zur  „Französierung"  der 
Araber  beizutragen. 

Dies  war  besonders  in  'Oman  der  Fall.  Leute,  die  ein- 
mal mit  französischer  Flagge  gefahren  waren,  ließen  bei 
der  Rückkehr  Reeder,  Kaufleute,  Matrosen,  ja  deren  ganze 
Familien,  Dienstpersonal  und  ihre  Kundschaft  unter  die 
französischen  Schufebefohlenen  aufnehmen,  so  daß  sie  als 
Exterritoriale  nur  der  Rechtsprechung  des  französischen 
Konsuls,  nicht  der  des  einheimischen  Herrschers  unterstanden. 
Der  sehr  energische  französische  Konsul  in  'Oman,  M.  Ot- 
tavi,  hat  hiervon  den  weitesten  Gebrauch  gemacht,  so  daß 
fast  die  ganze  Einwohnerschaft  der  Stadt  Sür,  ja,  wie 
Brunet-Millon  schreibt,  fast  die  Hälfte  der  Bewohner  von 
ganz  'Oman  unter  französische  Gerichtsbarkeit  gekommen 
sei.  Es  war  dies  ein  systematisches  Französieren,  das  poli- 
tische Interessen  am  Lande  schuf.  Dazu  kam,  daß  dauernd 
französische  Kriegsschiffe  im  Perser  Golf  verkehrten.  Dies 
mußte  die  Unruhe  der  Engländer  erwecken,  die  den  Golf 
für  ihre  alleinige  Domäne  ansehen,  die  vor  allem  Masqat 
für  den  Schlüssel  zum  Perser  Golf  betrachten.  Sie  beschul- 
digten deshalb  fortwährend  die  französischen  Konsuln  der 
Parteinahme  für  die  Sklavenhändler,  denn  mit  diesem  phil- 
antropischen  Vorwand  konnte  man  am  leichtesten  vorgehen. 
Konsul  Ottavi  aber  schrieb  damals:    „Wenn   die  britischen 


—   183  — 

Offiziere  unsere  Sdiufebefohlenen  mit  ihren  Beschuldigungen 
verfolgen,  so  geschieht  dies  niciit  allein,  weil  diese  die 
französische  Flagge  führenden  Schiffe  unseren  Einfluß  gegen- 
über dem  Englands  stärken,  sondern  auch  weil  das  Vor- 
handensein dieser  Fahrzeuge  und  der  dadurch  zutage  tretende 
Vorteil  der  französisdien  Flagge  nach  und  nach  zur  Zer- 
störung der  in  diesen  Gebieten  vorherrschenden  Ansicht 
führt,  nach  welciier  der  Persische  Golf  und  Arabien  sowie 
alle  auf  diesen  Meeren  fahrenden  Schiffe  ausschließlich  der 
englischen  Gerichtsbarkeit  unterstehen." 

Die  Engländer  glaubten  besonders  scharf  auftreten  zu 
können,  als  die  Spannung  mit  Frankreich  durch  den  Zwischen- 
fall von  Faschoda  stark  war.  Im  Jahre  1897  ersuchte  der 
englische  Resident  in  Masqat,  Oberst  Mockler,  Sejjid  Feisal, 
gegen  alle  seine  Untertanen  vorzugehen,  welche  die  fran- 
zösische Flagge  annahmen.  Der  Sultan  erklärte  sich  dazu 
außerstande.  Als  dann  die  Engländer  erfuhren,  daß 
38  Masqat-Schiffe  auf  einmal  bei  den  französischen  Kon- 
sulaten in  Zanzibar  und  'Aden  die  Flagge  genommen  hatten, 
versuchte  der  englische  Resident  wieder  auf  den  Sultan 
einzuwirken,  dessen  Beschwerden  die  französische  Regie- 
rung aber  nicht  nachkam.  Am  25.  Oktober  1897  und  am 
10.  Januar  1 898  erfolgten  weitere  Vorstellungen.  Der  Resident 
in  Bender  Büsehr,  Colonel  Meade,  verlangte  am  9.  Februar 
1899  vom  Sultan  sogar  die  Zurückziehung  aller  französischen 
Flaggen  und  eine  entsprechende  Veröffentlichung  seitens 
des  Sultans.  Er  sollte  die  Eigner  französischer  Schiffe  als 
Rebellen  erklären,  widrigenfalls  ihm  seine  (Zanzibar-)  Sub- 
vention gesperrt  würde. 

Noch  gespannter  wurden  die  Verhältnisse  durch  ein 
anderes  Vorkommen.  Frankreich  wollte  Kohlenstationen  am 
Indischen  Ozean  erwerben,  schon  seiner  Besifeungen  in 
Madagaskar  wegen.  Gestuft  auf  den  Meistbegünstigungs- 
vertrag von  1844,  in  dem  Frankreich  die  Erwerbung  von 
Grundstücl^en  gestattet  war,  pachtete  der  französische  Konsul 
Ottavi  am  7.  März  1898  vom  Sultan  einen  Lagerpla^  bei 
Bender  Djissar  (Gisah?),  5  engl.  Meilen  südlich  von  Masqat. 
Sofort  erschien  der  englische  Resident  für  den  Persischen 
Golf  vor  Masqat  mit  einem  englischen  Geschwader,  um 
Sejjid  Feisal  ein  Ultimatum  zu  stellen:  „Ich  habe  den  Befehl 
erhalten,  zu  verlangen,  daß  Eure  Hoheit  sofort,  und  zwar  in 


-    184  — 

einer  der  Öffentlidikeit  möglichst  zugänglidien  Weise,  die 
Niditigi^eitserklärung  aller  überhaupt  mit  der  französischen 
oder  jeder  anderen  Regierung  bisher  abgeschlossenen  Ver- 
träge abgibt,  welche  die  Abtretung  eines  Hafens,  eines  hierzu 
geeigneten  Ortes  oder  eines  Teiles  des  Festlandes  für  gleich- 
viel welche  Zwecke  vorsehen.  Eine  Ausnahme  hiervon  bilden 
die  mit  England  bestehenden  Abkommen,  und  ist  mir  ohne 
Zögern  die  Kopie  der  Nichtigkeitserklärung  der  fraglichen 
Abkommen  zu  übergeben,  damit  ich  dieselbe  an  die  Regie- 
rung Großbritanniens  übergeben  kann."  Die  Erregung  dar- 
über war  groß,  das  Verhältnis  von  Frankreich  zu  England 
war  schon  wegen  Faschoda  gespannt  genug,  und  man  machte 
sich  auf  eine  Kriegserklärung  gefaßt.  Die  englische  Regierung 
aber  billigte  nicht  das  Vorgehen  ihres  Residenten.  Delcasse 
war  deshalb  in  der  Lage,  die  Erklärung  in  der  französischen 
Kammer  abzugeben, ^  daß  „die  Regierung  der  Königin  nach 
Kenntnisnahme  der  vorliegenden  Tatsachen  und  unserer  Ab- 
sichten nicht  gezögert  hat,  anzuerkennen,  daß  die  Rechte  Frank- 
reichs und  Englands  in  Masqat  wie  auch  die  eingegangenen 
Verpflichtungen  gleichartige  seien,  und  daß  Frankreich  sehr 
wohl  dort  ein  Kohlendepot  unter  den  gleichen  Bedingungen, 
wie  England  das  seinige  erhalten,  beanspruchen  könne".  Man 
kam  überein,  alle  Differenzen  in  Paris  zu  behandeln  und 
nicht  in  Masqat  einen  Druck  auszuüben.  Das  Ergebnis  der 
Verhandlungen  war,  daß  England  an  Frankreich  einen 
Anteil  an  seinem  eigenen  Kohlenlagerpla^  in  der  Makalla- 
bucht  des  Masqat-Hafens  gab,  also  an  einem  Plaö,  wo  es 
die  französischen  Interessen  unter  Aufsicht  hatte.  England 
richtete  für  sich  selbst  im  Januar  1899  noch  einen  ferneren 
Kohlen-Lagerplafe  bei  Ras  el-Hadd  ein. 

Die  Schwierigkeiten  mit  dem  Flaggenrecht  der  Ein- 
geborenenfahrzeuge gingen  jedoch  weiter.  Am  5.  August 
1899  erklärte  der  englische  Geschäftsträger  Herrn  Delcasse, 
daß  „die  Ausnahmestellung  der  Masqat-Schiffe  unter  fran- 
zösischer Flagge  unverträglich  sei  mit  den  seitens  der  fran- 
zösischen Regierung  eingegangenen  Verpflichtungen  hin- 
sichtlich der  Unabhängigkeit  des  Sultanats  von 'Oman".  Die 
Engländer  übten  einen  Druck  auf  den  Sultan  aus.  Im  folgen- 
den Juni  ging  dann  auch  Sejjid  Feisal  mit  dem  englischen 

1  Chambre  des  Deputes,  Debats  parlementaires.     5.  Mars  1899. 


—    185   — 

Konsul  nach  Sur,  um  die  französischen  Schufebriefe  einzu- 
fordern. Am  12.  Juni  1900  haben  dort  die  Eigentümer  fran- 
zösischer Flaggenbriefe  dem  Sultan  dieselben  „freiwillig" 
zur  Verfügung  gestellt,  was  dieser  annahm.  Durch  das 
Kriegsschiff  „Catinat"  ließ  Frankreich  jedoch  die  Rückgabe 
dieser  Papiere  fordern.  Und  als  sich  derselbe  Vorgang  im 
nächsten  Jahre  wiederholte,  erklärte  der  französische  Kon- 
sul Laronce,  daß  seine  Regierung  entschlossen  sei,  an  der 
augenblidilichen  Lage  in  der  Angelegenheit  der  Schiffahrt 
unter  allen  Umständen  festzuhalten,  „d.  h.  unsere  Unter- 
tanen würden  weiter  dem  Schule  und  der  Gerichtsbarkeit 
unserer  Flagge  unterstehen,  welche  die  Vorfahren  der  Pro- 
tegierten schon  so  lange  Zeit  geachtet  und  respektiert  hat- 
ten". Major  Cox  aber  hatte  den  Auftrag,  in  dieser  Frage 
unzweideutig  vorzugehen.  Bei  einer  Reihe  fernerer  Zwi- 
schenfälle wurde  durch  England  gezeigt,  daß  der  fran- 
zösische Schuö  für  die  Untertanen  von  'Oman  „ungeseölich 
und  dem  Abkommen  von  1862  zuwider"  sei.    Am  8.  April 

1903  wurden  drei  französische  Schutgenossen  auf  Veranlas- 
sung von  Major  Cox  gefangengese^t,  von  ihm  selbst  ver- 
nommen, vom  Sultan  verurteilt,  und  vor  dem  Gefängnis 
wurde  ein  Posten  der  indisch-englischen  Schu^wache  auf- 
gestellt.^ Der  darauf  am  18.  Mai  ankommende  Komman- 
dant des  Kreuzers  „Infernet"  ließ  sich  nicht  von  Cox  ein- 
schüchtern; er  forderte  zunächst  die  RücJ«kehr  des  Sultans,  der 
auf  englische  Veranlassung  ins  Innere  gegangen  war.  Zurück- 
gekehrt, antwortete  dieser  auf  die  Aufforderung,  die  Gefange- 
nen freizulassen:  „Ich  wage  es  nicht."  —  Da  kam  die  Weisung 
aus  London,  die  Gefangenen  freizugeben.  Und  was  war 
der  Grund?  Eduard  VII.  reiste  damals  gerade  nach  Paris, 
um  die  Entente  cordiale  einzuleiten.  So  kamen  auch  im 
fernen  Arabien  die  Ereignisse  zur  Geltung,  welche  den 
Umschwung  der  französischen  und  englischen  Politik  be- 
stimmten. Man  entschloß  sich,  den  Fall  dem  Haager  Schieds- 
gericht  zu    überweisen.     Es   wurde   sogar   am   13.  Oktober 

1904  ein  eigener  Vertrag  zwischen  England  und  Frankreich 

*  Durch  eine  „Order  in  counsel"  vom  4.  November  1807  (Aitdiison, 
Bd.  XII,  Appendix  Nr.  L),  war  die  englisdie  Konsulargeridifsbarkeit  über 
die  englischen  Untertanen  und  Sdiu^befohlenen  in  Oman  festgese^t 
worden.  Der  Konsul  oder  politische  Resident  in  Masqat  hat  eine  eigene> 
aus  indischen  Truppen  bestehende  Leibwache. 


—   186   — 

abgeschlossen, 1  der  die  Zusammenseöung  des  Gerichts  fest- 
sefete,  deren  Mitglieder  dem  Haager  Sdiiedsgericht  angehören 
sollten. 

Die  Hoffnungen  Frankreichs  in  Masqat,  und  wohl  auch 
in  Scheich  Sa  Td,  waren  ebenso  wie  die  Interessen  in  Fa- 
schoda  und  in  Ägypten  der  Revanche  geopfert  worden,  und 
nur  in  Maroki^o  hat  Frankreich  1904  freie  Hand  von  England 
erhalten.  Der  französische  Vizekonsul  Laronce  in  Masqat 
stellte  keine  Flaggenscheine  mehr  aus,  abgesehen  von  den 
30  noch  vorhandenen;  die  für  den  französischen  Schu^  in 
Frage  kommenden  Schiffer  in  Masqat  sollten  nur  diejenigen 
mehr  sein,  welche  vor  dem  2.  Januar  1892  die  Flagge  er- 
halten hatten,  von  diesem  Zeitpunkt  an  nur  solche,  welche 
vor  1863  das  Recht  als  französische  Proteges  hatten.  Unter- 
tanen von  'Oman  aber,  welche  die  französische  Flagge  führen 
durften,  sollten  keine  Exterritorialität  in  'Oman  genießen 
(s.  Anhang  Nr.  49).  Das  Schiedsgericht  hatte  nämlich  seinen 
Spruch  vom  8.  August  1905  gegen  Frankreich  gefällt,  weil 
die  Richter  die  Vorschriften  des  Brüsseler  Generalabkom- 
mens anwandten,  dem  Frankreich  nicht  beigetreten  war. 
Aber  Frankreich  beruhigte  sich  im  Interesse  der  Entente 
dabei.  Ein  vom  Sultan  von  'Oman  1908  erlassener  und 
von  Frankreich  und  England  gutgeheißener  Erlaß  unterstellte 
die  fraglichen  Schiffe  in  den  Gewässern  von  'Oman  (in  den 
zum  Festland  gehörigen  Meeresteilen  und  im  ganzen  Perser 
Golf)  der  ausschließlichen  Gerichtsbarkeit  von  Oman.  Die 
französischen  Schiffe  der  Eingeborenen  verschwanden  durch 
Erlöschen  ihrer  Rechte,  dem  französischen  Konsul  in  Masqat 
ist  die  Gerichtsbarkeit  über  sie  entzogen,  die  von  England 
ausgeübt  wird.  Die  Vorherrschaft  Englands  in  Masqat  ist 
heute  eine  vollendete  Tatsache.  Brunet-Millon  (nach  Uber- 
se^ung  im  „Export",  1912),  dem  ich  fast  wörtlich  gefolgt 
bin,  fügt  hinzu:  „Das  englische  Protektorat  über  Masqat  ist 
auf  Ungesefelichkeiten  begründet  und  aufgebaut,  was  jedoch 
unseren  Partner  jenseit  des  Kanals  an  einem  freundschaft- 


*  Agreements  between  the  United  Kingdom  and  France  referring 
to  Arbitration  the  Question  of  the  grant  of  the  French  Flag  to  Muscat 
Dhows.  Sgnd.  London,  Oct.  13,  1904  and  Jan.  13,  1905.  Treaty  series, 
No  3,  1905.  —  Vgl.  auch:  Boutres  Mascatais  francises.  Paris  1905. 
Impr.  Nationale.  Dies  ist  die  französisdie  Denkschrift  für  das  Haager 
Schiedsgericht. 


—   187   — 

liehen  Zusammengehen  mit  uns  nicht  hindert.  Unsere  recht- 
lidie  Stellung  in  Masqat  ist  von  uns  sehr  teuer  bezahlt 
worden,  und  selbst  unseren  englischen  Freunden  können 
wir  dieselbe  nicht  für  ein  Butterbrot  abtreten."  Der  Ver- 
fasser hoffte,  daß  Frankreich  dafür  die  Seyshellen,  Amiranten 
und  den  „Hafen"  von  Melinde  bekommt.  Nun,  —  es  hat 
die  Genehmigung  erhalten,  je^t  mit  den  Engländern  zu- 
sammen kämpfen   zu   dürfen. 

Im  November  1901  wurde  Masqat  mit  Gask  (Jask)  durch 
ein  Kabel  verbunden  und  so  dem  Weltkabelne^  angeschlossen. 

Am  31.  Mai  1902  verpflichtete  der  Sultan  sich,  die  Aus- 
beutung der  Kohlenfelder  im  Hinterland  von  Sur  keiner 
anderen  fremden  Macht  oder  Gesellsdiaft  zu  geben,  bevor 
der  englischen  Regierung  Gelegenheit  gegeben  sei,  das 
Unternehmen  selbst  im  Verein  mit  dem  Sultan  auszuführen 
(s.  Anhang  Nr.  50). 

Im  Jahre  1905  wurde  dem  „Sponge  Exploration  Syndi- 
cate  Ltd.",  London,  39  Luke  Street,  die  Konzession  zum 
Fischen  von  Schwämmen  von  Ras  el-Hadd  bis  Chasab  erteilt 
(s.  Aitchison,  Bd.  XII,  Appendix  Nr.  LH). 

Die  Franzosen  aber  waren  nicht  die  einzigen  Kon- 
kurrenten in  'Oman  für  England,  das  unter  allen  Umständen 
ein  Monopol  im  Persisdien  Golf  will,  für  den  ihm  Masqat 
der  Schlüssel  bildet.  Im  April  1899  tauchte  das  Gerücht 
auf,  daß  Rußland  im  Perser  Golf  eine  politische  Stellung 
erstrebe,  daß  es  Bender  'Abbäs  als  Endpunkt  einer  Bahn 
durch  Persien  erworben  habe.  Rußland  richtete  auch  ein 
Konsulat  in  Masqat  ein  und  betrieb  eine  subventionierte 
Dampferlinie  1  von  Odessa  nach  Masqat  und  Bender  Büsehr, 
wo  ein  russischer  Generalsonsul  saß.  Alles  dies  waren  für 
England  höchst  verdächtige  und  unerträgliche  Zustände.  Die 
indische  Presse  verlangte  sofort  Verstärkung  des  englischen 
Geschwaders,  eine  Vermehrung  der  politischen  Beamten 
Englands  im  Perser  Golf  und  mehr  Telegraphenkabel.  Außer- 
dem wurde  gewünscht,  daß  bei  der  baldigen  Beendigung 
des  zehnjährigen  russischen  Privilegs,  Bahnen  in  Persien 
zu  bauen,  England  alles  aufbieten  müsse,  die  Verlängerung 
dieses  Rechts  zu  verhindern.     England  aber  wurde  auf  in- 

'  Russische  Linie  Odessa  — Persisd\er  Golf  (R.  O.  P.  I.  T.)  Russkoje 
obschtsdiestwo  parochodstwa  i  torgowli.  —  Agent  war  unter  anderen 
der  Holländer  Victor  Paul  ter  Meulen,  Konsularagent  in  Ahwäz. 


-    188  — 

direkte  Weise  diesen  Nebenbuhler  los.  Es  hatte  die  Japaner 
auf  Rußland  gehest,  und  durch  den  Frieden  von  Portsmouth 
im  September/Oktober  1905  wurde  Rußland  so  geschwächt, 
daß  es  seine  Bestrebungen  im  Perser  Golf  aufgab.  Im 
Vertrage  vom  31.  August  1907  aber  wurde  ihm  von  Eng- 
land freundlichst  erlaubt,  in  Nordpersien  Bahnen  und  andere 
Einflüsse  zu  gewinnen,  aber  an  den  Persischen  Golf  durfte 
es  nicht  heran.  An  Stelle  des  Strebens  zum  Indischen 
Ozean  will  Rußland  heute  im  Verein  mit  seinen  Freunden 
über  Konstantinopel  an  die  offene  See,  ein  aussichtsloses 
Unternehmen.  Da  aber  Rußland  einen  Hafen  am  eisfreien 
Meere  nötig  hat,  wird  es  später  doch  vielleicht  noch  ein- 
mal seine  alten  Bestrebungen  zum  Perser  Golfe  wieder 
aufnehmen. 

Mitte  1913  gab  es  neue  innere  Unruhen  in  'Oman.  Die 
Waffenverordnung  (s.  u.)  gab  den  Vorwand,  daß  ein  Scheich 
'Abdallah  bin  Hamed  es-Salimi  sid\  erhob  und  Nezwa  be- 
seite. Es  wurde  auch  ein  Scheich  Sälim  bin  RasTd  el-Charüst 
zum  „Imäm"  gewählt.  Sejjid  Feisal  sandte  seinen  Sohn 
Sejjid  Nadir  den  Aufrührern  entgegen.  Nadi  der  „Times*  vom 
18.  Sept.  1913  handelte  es  sich  besonders  um  den  Besife 
der  Dattelwälder  des  Sultans  in  Semil.  Sejjid  Feisal  wurde 
im  Juli  durdx  Entsendung  des  2.  Ratchputen  -  Regiments 
von  Bombay  unterstü^t,  denen  noch  einige  hundert  Mann 
der  King-Edwards-Grenadiere  folgten,  um  die  Küstenplä^e 
zu  halten;  mehrere  Orte  im  Innern  waren  dem  „Imäm"  in 
die  Hand  gefallen.  Im  übrigen  hatten  die  Engländer  den 
Befehl,  sich  der  genauesten  Neutralität  zu  befleißigen,  d.  h. 
die  Araber  sich  gegenseitig  schwächen  zu  lassen.  Am  7.  Ok- 
tober 1913  ist  Sejjid  Feisal  gestorben,  und  sein  Sohn  Sejjid 
Tajmür  sein  Nachfolger  geworden.  Im  April  1914  nahmen 
die  Aufrührer  die  Orte  Qurjat  und  Barkar  (Barkali?),  die 
von  England  bombardiert  wurden.  Die  Rebellen  zogen  sich 
von  der  Küste  zurüdk,  hielten  aber  das  Innere  im  Besiö. 
Seitdem  ist  eine  indische  Garnison  zum  Schule  des  Sul- 
tans und  der  indischen  Händler  in  Masqat  geblieben.  Viel- 
leicht angereizt  durch  die  Nachricht  von  dem  europäischen 
Kriege  haben  die  Rebellen  am  lO./ll.  Januar  1915  wieder 
heftige  Angriffe  auf  die  Außenstellungen  der  Stadt  Masqat 
gemacht,  die  durch  die  Truppen  des  Sultans  unter  Mithilfe 
von  einer  Abteilung  des  95.  Russel's  Infantry  Regiment  und 


—   189   — 

der  102.  Bombay  Grenadiere  zurückgeworfen  wurden.  Der 
Sultan  ist  nur  Herr  der  Stadt  Masqat  und  von  ein  paar 
Orten  an  der  Küste  und  im  Binnenlande,  der  Rest  des  Lan- 
des ist  dem  erwähnten  „Imäm"  unterworfen  oder  selbständig. 
Wahrscheinlich  aber  spielen  im  Innern  auch  die  Einflüsse 
des  Wahhäbitenchefs  mit,  mit  dem  die  Engländer  gegen  die 
Türkei  sich  verbündet  haben.  Ihnen  liegt  ja  auch  gar  nichts 
daran,  dem  Sultan  das  Land  zu  erhalten,  sie  wollen  nur 
selbst  Einfluß  an  der  Küste  haben.  Zu  erwähnen  ist  noch, 
daß  1913  im  sogenannten  Kuweit-Abkommen  die  Türkei 
auf  ihre  Ansprüche  auf  Masqat  verzichtet  haben  soll,  und 
daß  der  Wahhäbiten-Emir  Ibn  Saud  seit  etwa  Mitte  1913 
das  ganze  Hinterland  von  'Oman  zu  beherrschen  scheint. 
Für  die  legten  Jahre  haben  wir  noch  einiges  hinzuzufügen. 
Gelegentlidi  eines  Angriffs  von  bewaffneten  Eingeborenen- 
fahrzeugen auf  ein  englisches  Schiff  im  November  1910, 
das  den  Waffenschmuggel  überwachen  sollte,  wurden  eng- 
lische Soldaten  getötet.  Deshalb  tauchte  wieder  die  Frage 
des  Überwachungsrechts  für  die  Fahrzeuge  auf.  Im  April 
1911  wurden  unter  Admiral  Slade  die  englischen  Kriegs- 
schiffe „Hyacinth"  und  „Fox*  an  den  Perser  Golf  zur 
Unterdrückung  des  Waffenschmuggels  gesandt.  Slade  landete 
Truppen  bei  Debai  und  vernichtete  dort  eine  Waffennieder- 
lage.^  Die  „Depechecoloniale"  vom  17.  Juni  1912  behauptete, 
die  arabischen  Schiffe  holten  sich  die  Waffen  von  Dares- 
salam,  aus  der  italienischen  Zone  oder  sogar  aus  Indien, 
um  sie  nach  Beludschistan,  Afghanistan  usw.  zu  bringen. 
Lord  Curzon  hatte  als  Gegenmittel  1911  die  Annexion 
von  Masqat  empfohlen.  Man  zog  aber  vor,  an  Frankreich  zu 
appellieren,  es  möge  auf  seine  alten  Rechte  in  Masqat  ver- 
zichten. (Lord  Curzon's  Rede  im  Oberhaus  am  22.Märzl911.) 
Der  Staatssekretär  für  Indien,  Lord  Morley,  hatte  erklärt,  man 
könne  von  Frankreich  nicht  verlangen,  daß  es  kostenlos  ver- 
zichtete.   Bei  den  verschiedenen  Versprechungen  und  Rechts- 


*  Nad\  arabisdien  Quellen  (M.  Hartmann  in  „Welt  des  Islam"  II) 
soll  England  Ende  1912  ein  Kriegssdiiff  nad\  der  Omänküste  gesandt 
haben,  um  den  Sultan  zur  Hissung  der  englischen  Flagge  zu  ver- 
anlassen. Die  Trucialdtiefs  aber  hatten  dies  abgelehnt,  da  auch  Eng- 
land ihr  Feind  sei.  Zur  selben  Zeit  ist  zugunsten  der  Türkei  während 
des  Krieges  mit  Italien  auch  in  Oman  wie  in  Bahrain  gesammelt  worden, 
was  auch  in  Zanzibar  und  anderen  islamischen  Ländern  geschah. 


-    190  — 

abtretungen,  die  sich  an  die  Marokkofrage  knüpften,  hatte 
man  geglaubt,  daß  Masqat  ein  Tauschobjekt  sein  würde. 
Jedenfalls  scheint  Frankreich  England  dort  freie  Hand  ge- 
lassen zu  haben.  Laut  Verordnung  des  Sultans  von  'Oman 
vom  12.  Juli  1912  sollen  jedenfalls  alle  eingeführten  Waffen 
und  Munitionen  unter  Zollverschluß  gelagert  werden;  sie 
dürfen  nur  mit  Genehmigung  an  bewährte  Händler  ab- 
gegeben werden  („Nachrichten  für  Handel  und  Industrie" 
vom  30.  Okt.  1912).  Jedoch  versuchte  Frankreich,  nochmals 
Widerstand  zu  leisten,  indem  es  Ende  des  Jahres  ein  großes 
Kriegsschiff  nach  Masqat  sandte,  um  einen  Druck  auszu- 
üben. Von  englischer  Seite  wurde  behauptet,  daß  es  haupt- 
sächlich einige  französische  Firmen  seien,  die  den  Waffen- 
handel nach  Afghanistan  trieben,  und  die  von  einigen  fran- 
zösischen Deputierten  unterstüöt  würden  („Daily  Mail"  vom 
28.  Nov.  1912).  Im  Oberhause  wurde  am  10.  Dezember 
1912  eine  Frage  über  Masqat  an  die  Regierung  gerichtet; 
Lord  Morley  antwortete,  daß  die  Waffenverordnung  zwar 
nicht  ideal  sei,  daß  aber  die  französische  Regierung  mit 
eigenen  Schwierigkeiten  zu  kämpfen  habe;  eine  wichtige 
Geschäftsgruppe  dort  behaupte,  daß  die  Waffen  beschlag- 
nahmt würden.  Es  sei  aber  aus  politischen  Gründen  besser, 
diese  Frage  jeöt  nicht  weiter  zu  erörtern  („Köln.  Ztg."  vom 
13.  Dez.  1912).  Die  französischen  Interessenten  hofften 
damals,  daß  man  durch  Verzicht  auf  die  Rechte  aus  dem 
Vertrage  von  1862  in  Masqat  von  England  die  Kolonie 
Gambia  erhalten  würde. 

Die  Waffenfrage  hat  dauernd  die  sorgenden  Interessen 
von  England  gefunden.  Es  nimmt  an,  daß  von  dort  aus 
dauernd  Waffen  nach  Afghanistan  geschmuggelt  werden,  und 
zwar  besonders  solche,  die  aus  dem  mit  England  verbün- 
deten Frankreich  kommen.  Das  erwähnte  Abkommen  mit 
Frankreich  von  1912  genügte  den  Engländern  nicht.  Ein 
Engländer  soll  beobachtet  haben,  daß  etwa  1911  in  Masqat 
an  200000  Gewehre  lagerten,  und  daß  die  Pakete  von 
Munition  nach  Millionen  zählten.  Unter  den  Augen  eines 
englischen  Kriegsschiffes  entlud  eine  Dhau  Waffen  und 
Munition  in  Masqat.  Die  Franzosen  wollten  aus  Geschäfts- 
gründen ihren  Handel  nicht  missen,  beanspruchten  sogar 
eine  persönliche  Entschädigung  für  eventuelles  Aufgeben 
des  illegitimen  Handels.    Das  Geschäft  ging  der  englisdien 


—    191    — 

Freundsdiaft  vor.  Aber  auch  Firmen  aus  Birmingham  soll- 
ten an  diesem  Handel  teilnehmen  („Nordd.  Allg.  Ztg," 
vom  29.  Jan.  1914).  Noch  Anfang  1914  ließ  Frankreich  dem 
Wahhäbiten  Emir  Ibn  Sa'ud  große  Mengen  Waffen  anbieten, 
die  jedenfalls  über  Masqat  gehen  sollten.  Endlich,  am 
4.  Febr.  1914,  haben  Sir  Edward  Grey  und  der  französische 
Botsdiafter  Cambon  Noten  ausgetauscht,  denen  zufolge 
Frankreich  auf  die  Vorrechte  verzichtete,  die  den  französischen 
Untertanen  durch  den  Vertrag  von  1844  gewährt  wurden, 
insofern  sie  den  neuen  verschärften  Bestimmungen  über 
den  Waffenhandel  in  Masqat  widerstreiten,  d.  h.  in  bezug 
auf  den  illegitimen  Waffenhandel  im  Sultanat.  Die  Regie- 
rungen wollten  auch  nichts  einwenden,  wenn  der  Sultan  (d.  h. 
die  Engländer)  Abänderungen  oder  Ergänzungen  zu  den 
Waffenbestimmungen  erlassen  sollte  („Correspondence 
d'Orient",  Paris,  1./16.  Juli  1914).  Also  noch  vor  dem  Aus- 
bruch  des  großen  Krieges  hat  England  das  lang  erstrebte 
Ziel  erreicht,  daß  es  nämlich  die  Waffenkontrolle  in  'Oman 
hat.  Und  es  ist  wahrscheinlich,  daß  dies  Recht  je^t  wäh- 
rend des  Krieges  auf  das  schärfste  ausgenü^t  wird,  denn 
die  Waffenversorgung  von  Afghanistan  ist  eine  große  Sorge 
für  England  und  Indien. 

Aber  nicht  nur  um  diese  Frage  handelt  es  sich.  Masqat 
hat  eben  einen  sehr  guten,  von  einer  Insel  geschürten  Hafen, 
der  einen  Stüfepunkt  erster  Klasse  abgibt,  wo  Kohlendepots 
und  Befestigungen  errichtet  werden  können,  sobald  Frank- 
reich keinen  Widerstand  mehr  leistet.  Und  der  Hafen  von 
Masqat  bedeutet  für  den  Perser  Golf  dasselbe,  was  'Aden 
für  das  Rote  Meer  ist:  di«  strategische  Schlüsselstellung 
für  dies  Meer,  das  die  Engländer  nun  als  das  ihrige  be- 
trachten. Unsere  Baghdad-Bahn  hat,  abgesehen  von  der 
Frage  ihres  Endpunktes  in  Kuweit,  nur  den  Zugang  zu 
einem  englischen  Binnenmeer,  solange  der  Ausgang  vom 
Perser  Golf  ausschließlich  in  englischer  Hand  ist.  Und  das 
ist  je^t  der  Fall,  denn  auch  an  der  persischen  Seite  besi^en 
die  Engländer  die  Kabelstation  bei  Kap  Dschask  (Gäsak), 
Basidü  auf  der  Insel  Kism^  sowie  die  kleinen  Inseln  Taub 


'  Interessant  ist  die  Angabe  „eines  persischen  Patrioten"  („Persien 
und  der  Europäische  Krieg."  Berlin,  Karl  Curtius,  1915),  daß  England 
während  des  Weltkrieges  der  persischen  Regierung  angeboten  habe, 
die  Inseln  Chärak,  Hormüz  und  Kism  zu  kaufen. 


—    192   — 

und  Abu  Musa  vor  der  Straße  von  Hormüz.  Endlich  haben 
sie  die  volle  Gewalt  über  die  Piratenküste.  Auch  bei  einem 
günstigen  Kriegsausgang  werden  formelle  Zusicherungen  Eng- 
lands uns  nidits  nüfeen,  um  dort  die  Freiheit  des  Meeres 
zu  bekommen  und  die  Baghdad-Bahn  vor  Erdrosselung  im 
geeigneten  Augenblick  zu  schüren.  Helfen  kann  nur,  wenn 
die  Engländer  gezwungen  werden,  auf  ihre  alleinigen  An- 
sprüche am  Perser  Golf  zu  verzichten  und  zu  gestatten, 
daß  auch  eine  andere  Macht,  die  nid\t  zum  Vierverbande 
gehört,  sich  einen  festen  Punkt  dort  sichert.  Hierfür  wären 
die  riesigen  und  geschürten  Buchten  am  KapMusandum  sehr 
geeignet,  in  denen  sogar  die  ganze  englische  Flotte  Unter- 
kommen finden  kann,  wenn  das  Klima  dort  nicht  so  un- 
erträglich heiß  wäre,  daß  selbst  die  Engländer  den  Plaö  auf- 
geben mußten,  den  sie  1864  bis  1869  beseiten,  als  sie  dort 
eine  Kabelstation  einrichten  wollten.  Schwer  wird  es  aller- 
dings sein,  England  von  Masqat  abzubringen,  auf  das  es  den 
allergrößten  Wert  legt.  Lord  Curzon  scfirieb  („Persia"  II,  443): 
„Wir  lassen  dem  Sultan  eine  Subsidie  zukommen,  wir  be- 
stimmen seine  Politik  und  werden  keine  fremde  Einmischung 
hier  dulden.  Die  Zeit  wird  kommen,  wo  ein  entschiedenerer 
Besiö  erforderlich  sein  wird,  und  der  Junion  Jadk  wird  von 
den  Burgen  von  Masqat  wehen."  Und  schon  1899  sagte  Sir 
Richard  Temple  in  einem  Vortrage  im  United  Service  Club: 
„Masqat  gehört  uns,  und  unsere  Rechte  daselbst  müssen 
wir,  wenn  notwendig,  mit  den  Waffen  aufrechterhalten." 

Die  Freiheit  des  Perser  Golfs  aber  ist  für  unsere  Baghdad- 
Bahn  eine  Lebensfrage,  und  wir  können  nicht  oder  nur  sehr 
schwer  dort  die  freie  See  wie  am  Roten  Meer  erreichen. 
Deshalb  muß  irgend  etwas  geschehen,  was  uns  und  anderen 
Mäcfiten  die  Freiheit  sichert. 


Aus  nebenstehenden  Zahlen  geht  hervor,  daß  die  Ein- 
fuhr von  Waffen  und  Munition  nach  Masqat  aus  Belgien 
am  bedeutendsten  war.  Nach  den  Konsulatsberichten  kom- 
men diese  Waffen  aber  fast  ausschließlich  aus  Frankreich 
und  werden  von  Belgien  aus  nur  verladen;  doch  kommen 
auch  aus  diesem  Lande  viel  Martini -Gewehre,  die  billiger 
sind  als  die  englischen.  Aus  Deutschland  stammen  durch- 
weg nur  wertvolle  Waffen,  so  z.  B.  1911/12  7000  Gewehre 
für  53800  i.     Wichtig   aber  ist,   daß   England   und  seine 


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Hamburgische  Forschungen.    Heft  1. 


13 


—    194    — 

Besi^ungen  fast  die  gleiche  Menge  wie  Belgien  (Frank- 
reidi)  einführte.  Es  beleuditet  dieser  Umstand  die  dauern- 
den Anschuldigungen  der  Engländer,  daß  nur  die  Fran- 
zosen die  Araber  und  Afghanen  mit  Waffen  versorgen. 
In  der  Ausfuhr  erscheinen  Waffen  fast  gar  nicht,  denn  es 
wird  nur  die  Ausfuhr  auf  Dampfern  notiert;  die  auf  ein- 
heimischen Seglern  scheint  im  Sdimuggelwege  zu  erfolgen. 
1911 — 12  sind  die  angeführten  Mengen  für  die  persische 
Regierung  und  arabische  Häuptlinge  mit  Einverständnis  des 
englischen  Residenten  ausgeführt.  Für  1912 — 13  meldet  der 
Konsulatsbericht:  „Large  Imports  consigned  to  His  Highness 
the  Sultan  of  Muscat  and  to  the  Chaikh  of  Koweit."  Es 
ist  sehr  auffallend,  daß  gerade  um  diese  Zeit  (April  1913) 
der  englische  Konsul  von  Kuweit  ins  Innere  zum  Ibn  Sa'üd 
reiste,  und  daß  gleich  darauf  die  Türken  in  EI-Ahsa  von 
den  Mannen  des  Ibn  Saud  angegriffen  wurden. 

Die  übrigen  Waifen  werden  teils  direkt  von  Masqat  aus 
ins  Innere  von  Arabien  gehen,  andere  aber  auch  tro^  aller 
englischen  Kontrolle  in  andere  Häfen  des  Perser  Golfes 
verfrachtet  werden.  Aber  es  ist  als  sidier  anzunehmen, 
daß  außer  diesen  Waffen  die  Araber  noch  direkte  Zufuhren 
erhalten.  So  sollen  die  Engländer  nach  Kuweit  außer  den 
angegebenen  Waffen  und  Munitionen  für  den  Scheich  von 
Kuweit  und  den  Emir  Ibn  Sa'üd  sehr  viele  Waffen,  Muni- 
tionen und  sogar  auch  Schnellfeuergeschü^e  direkt  geliefert 
haben.  Aus  arabischen  Quellen  berichtet  M.  Hartmann 
(„Welt  des  Islam"  II,  302),  daß  Anfang  1914  Frankreich 
einen  Vertreter  an  Ibn  Sa'üd  nach  Er-Rijad  gesandt  habe, 
um  ihm  lOOCOO  A  oder  Steuern  von  50000  £  T.  anzubieten 
und  ihm  zu  eröffnen,  daß  er  bei  Frankreich  Waffen  neuester 
Art  billiger  als  irgend  sonstwo  kaufen  könne.  Und  als  Eng- 
land von  diesem  Angebot  hörte,  hat  es  ihm  eine  Jahres- 
zahlung von  50  000  £  und  Lieferung  aller  Waffen  versprochen, 
die  er  nötig  hätte.  Anderseits  sollen  die  Türken  an  Ibn  Rastd 
Anfang  1914  viele  Gewehre   und   Kanonen  gesandt  haben. 

Nad\  dem  englischen  Konsulatsbericht  soll  in  Masqat 
im  September  1912  die  Verordnung  in  Kraft  getreten  sein, 
nach  der  alle  Waffen  in  staatliche  Magazine  gebracht  werden 
müssen,  und  zwar  nicht  nur  die  neu  eingeführten,  sondern 
auch  die  noch  bei  den  Kaufleuten  vorhandenen.  Man  hoffte 
dadurch   den  Waffenvertrieb   kontrollieren  zu  können.     Die 


—   195  — 

oben  mitgeteilten  Zahlen  zeigen  aber,  welch  ungeheure  Zahl 
von  Waffen  allein  von  Masqat  aus  schon  vorher  ins  Innere 
von  Arabien  gekommen  ist,  auch  wenn  man  annimmt,  daß 
ein  Teil  davon  nach  Persien  und  Afghanistan  gebracht  wurde. 

11.  Kapitel 

Die  Bahrain-Inseln  und  die  türkische  Provinz 

El-Ahsä  (Lahsä,  El-Hasä) 

An  der  Ostküste  Arabiens  liegen  in  dem  von  der  Halb- 
insel el-Qatar  gebildeten  Golfe  die  Bahrain-Inseln,  die 
von  manchen  Geschiditsforschern  mit  dem  Dedan  der  Bibel, 
der  Insel  Tylos  der  Griechen,  identifiziert  werden.  Dort 
soll  die  Alexander-Expedition  die  Baumwollstaude  entdeckt 
haben  (gossympinos  des  Plinius).  Nach  der  von  Herodot 
gegebenen  Überlieferung  haben  die  Phönizier  von  hier  aus 
ihren  Zug  nach  Norden  angetreten.  Strabo  beriditet  von 
phönizisdhen  Tempeln  auf  der  Insel.  Es  ist  aucii  sehr 
wahrscheinlich,  daß  die  älteste  Kultur  von  Babylonien  enge 
Beziehungen  mit  diesen  Inseln  hatte.  Beweisen  können 
wir  diese  Zusammenhänge  leider  noch  nicht,  da  die  Unter- 
suchung der  riesigen  Grab-Tumuli  auf  der  Hauptinsel  durch 
Bent  und  andere  bisher  ohne  wesentliche  Ergebnisse  ver- 
laufen ist.i  Es  liegen  nämlich  auf  einer  weiten  Ebene  im 
Innern  der  In^el  Tausende  von  riesigen  Grabhügeln,  teils 
von  30  und  mehr  Metern  Höhe,  die  enorme  Steinkisten- 
Gräber  in  zwei  Stocdtwerken  enthalten.  Außer  auffallend 
dolychocephalen  Schädeln,  Brücfistüci^en  eines  Goldarmbands, 
einigen  Tontöpfen  und  einer  an  phönizische  Stücke  er- 
innernden Elfenbeinschniöerei  eines  Ochsen  ist  nichts  darin 
gefunden.  Die  weitere  genaue  Untersuchung  aber  wäre 
sehr  erwünscfit;  denn  es  ist  kein  Zweifel,  daß  wir  hier 
uralten  Kulturboden  vor  uns  haben.  Gegenüber,  land- 
einv.'ärts  im  Festland,  lag  die  alte  Handelsstadt  Gerra,^  über 

^  Prideaux,  F.  B.:  „The  sepuldiral  Tumuli  of  Bahrain."  Ardiaeo- 
logical  Survey  of  India  ...  Annual  Rep.  1908—1909.  Calcutta  1912. 
S.  65.  —  Jouannin,  A.:  „Les  Tumuli  de  Bahrain.  Memoirs  de  la 
Delegation  in  Perse."  T.  VIII.  1905.  V.  149-157.  -  Bent:  „The 
Baharain  Islands."     Proc.  Roy.  Geogr.  Soc.  12.     London  1890. 

2  Nach  Sprenger  ist  el-Ger  ä  (arabisch)  ein  „Ort,  wo  nichts  wächst". 
Strabo  sagt,  daß  Gerra  von  Chaldäern  gegründet  sei. 

13* 


-    196 


deren  Lage  man  sidi  nodi  nicht  einig  ist.  Einige  sudien 
sie  bei  El-Qatif,  andere  im  Grunde  der  Bucht  von  El- 
Qatar;  das  Wahrscheinliche  ist  aber,  daß  sie  in  der  Oase  von 
El-Hufhüf  lag.  Jedenfalls  ging  von  hier  aus  eine  der  aller- 
wichtigsten  Handelsstraßen  quer  durch  Arabien,  teils  nach 
Makoraba — Mekka,  teils  wohl  nach  Jemen  entlang  dem 
Wadi  ed-Dawasir,  teils  nach  Nordwesten.  Und  nach  Osten 
hin  gingen  die  Handelswege  von  Gerra  über  den  Golf  nach 
Persien  und  weiter  wohl  bis  nach  China.  Schon  zu  Plinius' 
Zeit  waren  die  Bahrain-Inseln  berühmt  durch  ihre  Perlen- 
fisdierei,  die  noch  heute  blüht.  An  900  Boote  widmen  sich 
vom  Juni  bis  Oktober  von  dort  aus  der  Perlenfiscfierei  im 
Persischen  Golf.^ 

Besonders  dieser  reichen  Perlenfischerei  wegen  waren 
die  Inseln  immer  eine  begehrenswerte  Beute  umliegender 
Stämme.  Schon  im  Altertum  müssen  Babylonien  und 
Persien  dort  abwechselnd  großen  Einfluß  gehabt  haben. 
Der  Islam  wurde  sehr  früh  eingeführt.  Vor  Mohammed 
stand  ein  Teil  des  Landes  unter  persischer  Herrschaft,  der 
Statthalter  war  Ispid  weih  (Weißes  Gesicht),  v.?oraus  die 
Araber  Asbads  gemacht  haben.  Zur  Zeit  der  Propheten 
war  die  Hauptbevölkerung  von  el- Bahrain  die  Benu  'Abd 
el-Qais  bin  Afsa,  die  aus  der  Tihäma  gekommen  waren  und 
die  Ijäd  vertrieben  hatten.  Im  Jahre  6 — 8  d.  Higra  wurde 
"^AlT  bin 'Abdallah  el-Hadrami  nad\  Bahrain  gesandt,  um  den 
persisdien  Häuptling  el- Mundsir  bin  SawT  zu  bekehren. 
Viele  „Magier"  (Perser),  Juden  und  Christen  lebten  damals 
dort.  Nach  Mohammeds  Tode  empörte  sich  Sureih  bin 
Dubeiä  el-Hutam  bin  Ghuwatä.  Dort  war  um  900  die 
Hodiburg  der  Qarmaten,  die  922  die  Stadt  el-Ahsä  (el-Huf- 
huf)  bauten.  (Ihr  Gründer  war  Abu  Tähir  Suleiman  bin  Abu 
Sa*^id   el-Ghanäbt.)     Um   1330  wurde   el- Bahrain   von   der 


'  Perlenhandel  in  Bahrain. 


1909—1910 
Rup. 


1910—1911 
Rup. 


1911—1912 
Rup. 


1912—1913 


1913-1914 


Einfuhr .  . 
Ausfuhr.  . 


6  300  000 
10  990  000 


5  975  000 
13  928  000 


13  483  000 
29  920  000 


1  000  000 

2  033  333 


531  134 
1  451  293 


Der  Unterschied  zwischen  Ausfuhr  und  Einfuhr  ist  jedenfalls  der  Wert 
der  im  Gebiet  von  e!-Bahrain  selbst  gewonnenen  Perlen. 


—   197   — 

Insel  Hormuz  aus  durch  Qutb  ed-Din  erobert.  Ihr  alter 
Name  war  Owal,  Awäl;  die  Bezeichnung  el-Bahrain,  „zwei 
Meere",  tritt  erst  später  auf.  Der  alte  Hauptort  hieß  Tarm 
(Darin).  Wir  sahen  schon,  wie  Perser  und  'Oman  sich  um 
den  Besiö  stritten,  wie  dann  die  Portugiesen  die  Insel  be- 
seiten. Nach  ihrem  Abzüge  1622  waren  die  Perser  dort 
wieder  Herren,  zulegt  von  1735 — 1783.*  Zeitweilig  mußte 
die  Insel  Tribut  an  Masqat  zahlen,  bis  im  Jahre  1783  der 
"^Utubt-Stamm  von  Zobara  auf  dem  arabischen  Festland  zu- 
sammen mit  dem  AI -Sabah- Stamm  el-Bahrain  beseite. 
Zum  Stamm  'Utubt  gehört  noch  heute  die  Familie  des  dor- 
tigen Scheich.  1800—1801  hatte  wieder  Masqat  und  bis  1810 
die  Wahhäbiten  die  Gewalt.  Die  'Utubi  kamen  darauf  wieder- 
um ans  Ruder,  mußten  aber  oft  an  'Oman  oder  Persien 
Tribut  zahlen.  Lord  Curzon  schreibt,  daß  einmal  zu  gleicher 
Zeit  die  Flaggen  von  England,  'Oman  und  Negd  über  dem 
Hauptorte  Menäma  wehten.  Im  Jahre  1820  schloß  sich  der 
damalige  Chef  Suleimän  bin  Ahmed  dem  allgemeinen  Ver- 
trage der  „Trucial  Chiefs"  mit  England  an.  Von  1820—1828 
bezahlte  Bahrain  Tribut  an  Masqat,  1830  an  die  Wahhäbiten. 
Im  Jahre  1839  wollte  der  ägyptische  Kommandeur,  der  in 
der  Nähe  gegen  die  Wahhäbiten  kämpfte,  Bahrain  angreifen, 
jedoch  verhinderte  England  dies  ebenso  wie  1843  die  per- 
sischen Absichten  auf  die  Inseln.  Mohammed  bin  Chalifa, 
der  Enkel  von  Soleimän  bin  Ahmed,  schloß  mit  England 
1847  einen  Vertrag  über  die  Unterdrückung  der  Sklaverei. 
Als  kurz  darauf  die  Pforte  wieder  versuchte,  ihre  Anerken- 
nung in  Bahrain  durchzusehen,  erklärte  England,  es  habe 
mit  dem  „unabhängigen"  Herrscher  dort  einen  Vertrag  ab- 
geschlossen und  würde  es  nicht  dulden,  daß  er  sich  unter 
die  Oberhoheit  der  Pforte  stelle.  Um  ihn  noch  mehr  zu 
binden,  wurden  1861  und  1868,  nachdem  er  einen  Seekrieg 
mit  el-Qatar  geführt  hatte,  wieder  Verträge  von  England 
mit  dem  damaligen  Häuptling'Ali  bin  Chalifa  abgeschlossen, 
in  dem  er  sich  bereit  erklärte,  Seeräuberei,  Krieg  und 
Sklavenhandel  zu  unterdrücken;  für  den  Bruch  des  Friedens 
in  jenem  Seekriege  aber  wurden  an  die  Engländer  100000^ 

*  Nach  einer  Nachricht  vom  29.  Dezember  1915  soll  Persien  in 
einer  Antwortnote  auf  ein  russisches  Ultimatum,  das  am  24.  Dezember 
abgelaufen  war,  unter  anderem  gefordert  haben,  daß  England  Persiens 
Hoheit  über  el-Bahrain  anerkennt. 


—   198   — 

Strafe  bezahlt.  Im  Vertrage  von  1861  war  abgemadit,  daß 
die  Engländer  dort  nur  5%  Einfuhrzoll  zu  bezahlen  hatten. 
Ein  Verwandter  von  'Alt,  namens  Mohammed,  eroberte 
Bahrain,  tötete  den  Chef  und  beteiligte  sich  1869  wieder  am 
Seeraub,  so  daß  die  Engländer  seine  Hauptstadt  Menäma 
bombardierten  und  ihn  nach  'Aden  deportierten.^  An  Stelle 
des  gefallenen  'Alt  wurde  1869  dessen  Sohn  'Isa  (Curzon 
nennt  ihn  Esau!)  von  den  Engländern  zum  Herrscher  ge- 
macht, der  ihnen  treu  blieb.  Am  22.  Dezember  1889  und 
13.  März  1892  schloß  er  Verträge  mit  England  (s.  Anhang 
Nr.  51,52),  nach  denen  er  sich  verpflichtete,  mit  keiner  Macht 
außer  mit  England  Verträge  zu  schließen  oder  in  Schrift- 
verkehr zu  treten,  kein  Land  an  fremde  Regierungen  zu 
geben  oder  die  Niederlassung  eines  andern  Konsuls  als  (les 
englischen  in  Bahrain  zuzulassen.  Formell  ist  Scheich  'Isa 
jedoch  noch  unabhängiger  Herrscher,  der  aber  zugunsten 
Englands  auf  einen  großen  Teil  seiner  Hoheitsrechte  ver- 
zichtet hat.  Ende  1912  wünschte  der  englische  Resident, 
daß  der  Scheich  ein  Viertel  seiner  Zolleinkünfte  zu  Melio- 
rationen und  Anstellung  eines  englischen(!)  Richters  für 
Zivilsachen  verwandte.  Da  er  sich  weigerte,  verschob  der 
Resident  von  Büsehr  die  Regelung  der  Frage  auf  spätere 
Zeiten.  Ein  englisches  Protektorat  über  Bahrain  ist  nicht 
bekannt  geworden. 

Türkische  Ansprüche  auf  Bahrain  hat  England  stets 
zurüd^gewiesen,  so  1839,  1847,  l'871,  1893  und  1895.  Im 
Jahre  1893  soll  der  Türkei  mitgeteilt  sein,  daß  Bahrain 
„under  British  protection"  stände. 

Die  Gruppe  der  Bahrain-Inseln  hat  etwa  100000  Ein- 
wohner, die  meist  Maleki-Sunniten  sind,  doch  leben  dort 
auch  viele  schi'itische  Perser,  Indier  u.  a.  m.  Der  Haupt- 
ort Menäma  hat  etwa  25  000,  Muharraq  etwa  20000  Ein- 
wohner. 

Große  Aufregung  entstand,  als  1898  (nicht  1896,  wie 
die  „Times  Hist.  of  the  War"  sagt)  eine  Hamburger  Firma 
Robert   Woeckhaus   &   Co.    im    Persischen    Golf    erschien.^ 

*  Das  erste  deutsdie  Handelsunternehmen  am  Persischen  Golf 
wurde  in  Busehr  unter  dem  Namen  Johann  Werth  u.  Co.  gegründet.  Diese 
Firma  wurde  später  von  der  Deutsch-Persischen  Handelsgesellschaft  in 
Bremen  mit  Niederlassungen  in  Bender  Abbäs,  Büsehr  und  Siräz 
übernommen,  die  aber  ihre  Tätigkeit  wieder  einstellte. 


—   199   — 

Sie  befaßte  sich  zuerst  mit  dem  Aufkauf  von  Perlmutter- 
schalen in  Lingah  an  der  persischen  Küste,  einem  bisher 
dort  ganz  vernachlässigten  Artikel.  Im  Jahre  1901  verlegte 
sie  ihr  Hauptgeschäft  nach  Bahrain.  Auch  Mohammera 
Basra,  Bender  'Abbas  und  andere  Orte  erhielten  Ver- 
tretungen dieser  Firma,  von  der  die  Engländer  lächerlicher- 
weise annahmen,  daß  sie  mit  deutschen  Staatsgeldern 
politische  Zwecke  verfolgte.  („Times  Hist.  of  the  War", 
part  29  vom  9.  März  1915.)  Es  ist  dies  natürlich  eine 
der  Unwahrheiten,  die  von  den  Engländern  erfunden  sind, 
welche  sich  nicht  vorstellen  können,  daß  eine  Firma  durch 
Rührigkeit  und  durch  die  Tüchtigkeit  ihrer  Angestellten  in 
einigen  Jahren  aus  dem  Nichts  etwas  sdiaffen  kann.  Diese 
hat  es  fertiggebracht,  durch  Aufnahme  eines  im  Persischen 
Golf  bisher  fast  unbeachteten  Artikels  nicht  nur  Geld  zu 
verdienen,  sondern  den  Hauptmarkt  für  eben  diese  Perl- 
mutterschalen von  London  nach  Hamburg  zu  verlegen. 

Kurz  nach  Errichtung  der  Niederlassung  in  Bahrain  wollte 
Robert  Woenckhaus  &  Co.  —  wie  die  „Times  Hist.  of  the 
War"  sagt  —  eine  Konzession  vom  Scheich  der  Insel  auf 
Ausbeutung  der  Perlenfischerei  erwerben,  was  diesem  von 
den  Engländern  aber  verboten  wurde.  Darauf  soll  die  Firma 
in  Konstantinopel  beantragt  haben,  die  Insel  Halül  auf  Höhe 
der  türkischen  Station  El-Bidä  an  der  Halbinsel  El-Qatar  zu 
pachten,  die  ein  Standort  der  Perlenfischerei  ist  und  nach 
englischer  Auffassung  als  gemeinsames  Eigentum  aller 
perlenfischenden  Stämme  betrachtet  wird.  Auch  hier  hat 
angeblich  England  hindernd  eingegriffen,  welches  fürchtete, 
daß  Deutschland  auf  Halül  eine  Kohlenstation  einrichten 
könnte.  Etwas  später  hat  die  den  Engländern  so  gefährlich 
scheinende  Firma  auf  der  etwa  50  Seemeilen  nordwestlich 
des  Ortes  Sarga  (im  Lande  „Schardscha"  gesprochen)  an  der 
Piratenküste  liegende  Insel  Abu  Musa  RedKte  auf  Lager  von 
Eisenoxyd  erworben.  Die  Engländer  behaupten,  daß  diese 
Insel  dauernd  im  Besi^  des  Häuptlings  von  Sarga  ge- 
wesen sei.  Das  Recht,  die  Lager  von  rotem  Eisenoxyd 
auszubeuten,  war  vom  Scheich  an  drei  Araber  vergeben, 
von  denen  zwei  in  Lingah  (Linka,  Linga)  ansässig  waren. 
Im  Jahre  1906  hat  die  Firma  Robert  Woenckhaus  &  Co. 
diese  Konzession  von  jenen  Arabern  erworben.  Angeblich 
soll  der  Scheich  von  Sarga  gegen  die  Übertragung  protestiert 


—   200   — 

haben,  natürlich  auf  Anstiften  der  Engländer,  die  fürchteten, 
daß  die  Hamburg-Amerika-Linie  die  Insel  erwerben  könne(!). 
Dieser  Häuptling  hatte  sich  durch  Anschluß  an  den  erwähnten 
»Trucial-Vertrag"  im  Jahre  1892  verpflichtet,  „mit  keiner 
anderen  Macht  ein  Übereinkommen  oder  eine  Verhandlung 
(correspondence)  einzugehen,  noch  die  Vertreter  einer  an- 
deren Regierung  bei  sich  zuzulassen,  noch  sich  irgendeines 
Teils  seiner  Länder  zu  entäußern  —  außer  gegenüber  von 
Großbritannien".  Hier  also  paßte  den  Engländern  die  Kon- 
struktion der  Eigentumsrechte  von  Sarga  ebenso  wie  seiner- 
zeit beim  Erwerb  der  Ghüria-Müriä  Inseln  diejenigen  des 
Sultans  von 'Oman.  Im  Oktober  1907  schleppte  das  englische 
Kriegsschiff  „Lapwing"  einige  Fahrzeuge  mit  bewaffneten 
Leuten  des  Häuptlings  von  Sarga  nach  Abu  Müsa,  welche 
die  Angestellten  von  Woenckhaus  angriffen  und  nach  Lingah 
brachten,  sogar  ein  Boot  mit  der  deutschen  Flagge  beschossen, 
in  dem  der  Vertreter  der  Firma  war.  (Es  darf  dabei  er- 
wähnt werden,  daß  es  sonst  den  Eingeborenen  ganz  streng 
von  den  Engländern  verboten  ist,  in  bewaffneten  Ein- 
geborenen-Fahrzeugen auf  dem  Golf  zu  verkehren.)  Wie 
alle  deutschen  Firmen  im  Auslande,  so  hat  auch  diese  stets 
Reibereien  mit  den  Behörden  vermieden  und  versucht,  troö 
aller  entgegengese^ter  Hindernisse  mit  der  englischen  Ver- 
tretung gut  auszukommen  und  Schwierigkeiten  zu  vermeiden. 
Hier  aber  mußte  sie  bei  der  offenbaren  Verlegung  deutscher 
Rechte  die  Hilfe  der  Reichsregierung  in  Anspruch  nehmen. 
Es  wurden  von  beiden  Seiten  umfangreiche  Denkschriften 
verfaßt  —  ich  sah  selbst  drei  stattliche  Bände  davon  im 
Hamburger  Geschäftshause  der  Firma  — ,  und  das  Ergebnis 
war  ein  ganz  anderes,  als  die  „Times  Hist.  of  the  War" 
es  in  ihrer  gehässigen  Weise  darstellt.  Ende  1913  hat  das 
englische  Auswärtige  Amt,  Sir  Edw.  Grey,  grundsä^Hch  die 
Berechtigung  eines  Schadenersaftes  für  die  deutsche  Firma 
anerkannt  und  das  Unrecht  zugegeben.  Über  die  Höhe 
dieser  Entschädigung  aber  sollten  noch  Erhebungen  durch 
den  Board  of  Trade  stattfinden.  Die  deutsche  Firma  stellte 
ihre  Forderungen  so  niedrig  wie  möglich,  um  die  endgültige 
Regelung  nicht  zu  erschweren.  Aber  diese  wurde  offenbar 
absichtlich  von  den  Engländern  hinausgeschoben,  so  daß 
bei  dem  Ausbruch  des  Krieges,  acht  Monate  nach  der  grund- 
sä^lichen    Anerkennung,    die    Frage    noch    in    der   Schwebe 


—   201    — 

war  („Deutsdie  Levante-Zeitung"  vom  1.  Juli  1915).  Eng- 
land hat  beim  Kriegsausbruch  die  Gelegenheit  benu^t,  um 
diese  Konkurrenzfirma  lahmzulegen.  Ihre  Angestellten  in 
den  Golfhäfen  wurden  gefangen  ^  und  nach  Indien  gebracht, 
die  Waren  beschlagnahmt  und  die  Geschäfte  geschlossen, 
und  zwar  sogar  auch  die  in  dem  neutralen  persischen  Ge- 
biet (Mohammera,  Ahwäz,  Büsehr).  Dieser  Fall  zeigt, 
wie  England  über  jede  Unternehmung  anderer  Nationen  im 
Perser  Golf  denkt,  wie  rücksichtslos  es  sein  Monopol  dort 
ausnuöt.  Es  zeigt  auch,  wessen  wir  uns  zu  gewärtigen 
haben  für  die  Interessen  der  Baghdad- Bahn,  die  doch 
nun  einmal  ohne  einen  Anschluß  an  den  Golf  nicht  leben 
kann. 

Fast  nocfi  unangenehmer  als  das  Auftreten  der  deut- 
schen Handelsfirma  war  den  Engländern  die  Errichtung 
eines  deutschen  Konsulats  in  Bender-Büsehr  im  November 
1897,  dessen  erster  Inhaber  der  früher  in  Zanzibar  tätig 
gewesene  Dr.  Reinhardt  war.  Ganz  verdächtig  aber  wurde 
die  Firma  Woenci^haus,  als  sie  Vertreter  der  Hamburg- 
Amerika-Linie  wurde,  die  seit  September  1906  einen  neuen 
Hamburg -Dienst  nach  Arabien  und  dem  Persischen  Golf 
erriciitete.  Der  Hapag  gegenüber  wird  von  England  immer 
wieder  behauptet,  sie  sei  mit  Reichsgeldern  subventioniert, 
was  noch  so  häufig  vergeblich  widerlegt  werden  kann.  Die 
Engländer  können  es  eben  nicht  fassen,  daß  wir  keine  ge- 
heimen Fonds  im  Auswärtigen  Amte  haben,  die  man  heim- 
lich für  politische  Ziele  verwenden  kann.  Im  Perser  Golf 
aber  ist  für  England  alles  politisch,  was  von  irgendeiner 
fremden  Macht  ausgeht,  und  ganz  besonders  alles  Deutsche. 
Tatsache  ist,  daß  nicht  ein  großer  Luxusdampfer  mit  Musik- 
kapelle und  Festen,  wie  die  „Times"  behauptet,  die  erste 
der   Hapag- Fahrten   im    Perser   Golf   machte,   sondern   am 

*  Nach  der  „Times"  vom  6.  November  1915  ist  der  Angestellte 
Georg  Harling  der  Firma  Robert  Woenckhaus  &  Co.  in  Bahrain  ver- 
haftet, als  im  Oktober  dort  die  Brigade  des  Generals  Delamain  ankam 
—  also  vor  Ausbruch  des  Krieges  mit  der  Türkei  —  weil  er  an  die 
deutschen  Konsulate  in  Basra  und  Büsehr  einen  Bericht  über  die  eng- 
lische Expedition  geschrieben  hatte.  Die  „Times"  hütet  sich  aber,  den 
Fall  als  Spionage  darzustellen,  weil  doch  Bahrain  kein  englischer  Besiö, 
sondern  ein  „selbständiges"  Sullanat  ist.  Am  22.  Dezember  ist  Harling 
nach  Indien  überführt.  (Vgl.  auch  „Deutsche  Levante  -  Zeitung"  vom 
1.  Januar  1916.) 


—   202    — 

14.  Juli  1906  der  alte  Frachtdampfer  „Canadia".  Vier  Dampfer 
von  2500  bis  3000  Tonnen  liefen  auf  der  neuen  Linie  über 
Antwerpen,  Marseille,  Port  Sudan,  Djibuti,  Masqat,  Bender- 
'Äbbäs,  Linga,  Bahrain,  Büsehr,  Mohammera  und  Basra. 
In  Suez  ist  Umladung  nach  Suwakin,  Musawa',  Gidda, 
Hodeida,  Janbu,  Tor  und  El-Wegh,  in  Port  Sudan  nach 
Chartum,  in  Mohammera  nach  Ahwaz,  in  Basra  nach 
Baghdäd  und  in  Busehr  nach  Kuweit.  Allmählich  wurden 
größere  Dampfer  eingestellt,  so  daß  1914  „Christian  X.", 
„Persepolis",  „Nicomedia"  und  „Secundus",  alle  von  4400 
bis  4900  Tonnen,  auf  dieser  Linie  in  Betrieb  waren. 

Beim  Beginn  des  Weltkrieges  herrschte  in  der  Bevöl- 
kerung von  Bahrain  eine  recht  deutschfreundlidie  Stimmung, 
besonders  weil  Deutschland  mit  dem  Chalifen  befreundet 
war.  Auch  bei  den  Persern  in  Bahrain  war  die  Meinung 
gegen  England,  weil  es  an  Seite  Rußlands  kämpfte.  Deutsch- 
land bewunderte  man,  weil  es  gegen  die  mächtigsten  Reiche 
den  Kampf  aufgenommen  hatte. 

Es  sei  noch  erwähnt,  das  schon  vor  Ausbruch  des 
Weltkrieges  zwisdhen  England  und  der  Türkei  die  Eng- 
länder in  den  Bahrain-Inseln  im  Oktober  1914  eine  große 
Truppenmacht  zusammenzogen.  Die  Brigade  von  Poona 
stand  hier  in  Reserve,  um  gegen  Mesopotamien  vorzu- 
gehen. 

El-Ahsä.  Aus  geographischen  Gründen  wollen  wir  bei 
unserer  Reise  rund  um  Arabien  schon  hier  einige  Be- 
merkungen über  die  türkische  Provinz  El-Ahsä  einschalten, 
obgleich  sie  ein  Anhängsel  des  Wilajets  Basra  ist.  Es  handelt 
sich  um  den  Landstreifen,  der  von  der  Mündung  des  Satt 
El-'Arab,  oder  besser  von  el-Kuweit  an  nach  Süden  bis  zur 
Halbinsel  El-Qatar  reicht  und  von  der  Türkei  beansprucht 
wird.  Die  Hauptstadt  ist  El-Hufhüf,  auch  El-Ahsa,  Lahsa, 
Hagar  genannt.  Der  Name  El-Ahsa  ist  Plural  von  El-Hisj 
und  bedeutet  „eine  weite  Ebene  mit  sandigem  Grunde, 
der  Regenwasser  unter  der  Erde  führt,  das  beim  Graben 
zum  Vorschein  kommt".  (Die  Schreibweise  Lahsa,  El-Hasä 
ist  nach  Wüstenfeld  falsch.)  El-Hufhüf  ist  eine  Oase,  die 
nach  Burchardt  an  30000  Einwohner  haben  mag.  Sprenger 
gibt  an,  daß  der  Ort  um  890  n.  Chr.  (nadi  Wüstenfeld  922 
n.  Chr.)  von  den  Qarmaten  erbaut  sei;  doch  spricht  das 
Vorhandensein  der  Oase  im  sonst  wasserlosen  Lande  dafür, 


—   203   — 

daß  der  Plaö  immer  besiedelt  gewesen  ist.  Zukünftige 
Forschungen  werden  vielleicht  ergeben,  daß  das  alte  Gerra 
in  derselben  Gegend  gelegen  war,  und  nicht  unmittelbar  an 
der  Küste.  El-Hufhüf  ist  etwa  15 — 18  Stunden  entfernt  von 
der  Zollstelle  an  der  Küste  El-'Ager  (Adscher),  auf  den 
Karten  auch  'Oqeir  genannt.  Einen  weiteren  Pla^  an  der 
Küste  haben  die  Türken  bei  El-Qatif  etwas  im  Norden. 
Und  endlich  ist  zeitweilig  noch  ein  Punkt  auf  der  Halb- 
insel El-Qatar  beseht  worden,  den  man  gewöhnlich  El-Bidä 
nennt.  Die  dortige  türkische  Garnison  befindet  (oder  befand) 
sich  im  ganz  nahe  gelegenen  El-Docha.  Der  ganze  Küsten- 
strich wird  El-Chatt(„  der  Strich")  genannt.  Chattische  Lanzen 
aus  indischem  Bambus  waren  in  Alt-Arabien  berühmt. 

Die  Türken  geben  im  offiziellen  Staatskalender  (Sälname) 
diese  Bezirke  als  „Sangaq  du  Negd"  an  mit  den  Bezirken 
(nähije)  Mirez,  Djefr  (Gefr),  'Ojun  und  'Agir  ('Ager),  und 
den  Casa  (gada),  Qatif  und  Qatar.  Es  ist  aber  Tatsache, 
daß  die  türkische  Verwaltung  niemals  in  das  innerarabische 
Negd  gereicht  hat,  daß  sie  sich  an  den  angegebenen  Stellen 
auch  kaum  viel  über  die  Schußweite  der  Waffen  er- 
streckte. 'Ager  hatte  1903  zur  Zeit  der  Reise  von  Burchardt 
eine  Kompagnie  Soldaten,  in  Hufhüf  standen  3V2  Tabür 
(Bataillone);  eines  in  El-Qatar  und  der  Rest  in  El-Qatif; 
alles  zusammen  7  Tabür  und  V2  Tabür  Maultierreiter.  Die 
Garnisonen  gehörten  zum  VI.  Armeekorps.  Die  Einkünfte 
des  Landes  beliefen  sich  außer  den  für  6000^ T.  verpachteten 
Zöllen  auf  35000  £  T.  Im  Jahre  1911  wurden  die  dortigen 
Truppen  auf  4  Bataillone  Infanterie,  2  Schwadronen  Kaval- 
lerie und  1   Batterie  Maultier-Kanonen  angegeben. 

El-Ahsä  war  schon  einmal  zur  Zeit  von  Mehmed  'Alt 
1838 — 1840  eine  türkische  Provinz  gewesen,  aber  binnen 
kurzem  auf  Vorstellung  der  Engländer  wieder  aufgegeben. 
Im  Jahre  1871  stritten  sich  die  Wahhäbiten  'Abdallah  bin 
Feisal  mit  seinem  Bruder  Sa  üd  bin  Feisal.  Ersterer 
wandte  sich  um  Hilfe  an  Midhat  Pascha,  der  damals  Gou- 
verneur von  Baghdad  war.  Dieser  äußerst  energische  Mann 
benufete  die  Gelegenheit,  um  vorzugehen,  und  beseite  EI- 
Qatif.  Die  Türkei  erklärte  damals  an  England,  daß  sie 
keine  Oberhoheit  über  Bahrain,  Masqat  und  die  Trucial- 
Chiefs  beanspruchte,  auch  keine  Seeunternehmungen  machen 
würde.      Die   Türken   zogen   bald    ihre   regulären   Truppen 


—   204  — 

aus  El-Ahsä  zurüd«  und  selten  Bezia  bin  Areir  von  dem 
ihnen  befreundeten  Ben!  Chalib-Stamm  als  Gouverneur  ein 
mit  einer  Polizeitruppe  als  Grenzsdiuö.  Als  sich  1876  die 
Stämme  in  El-Ahsä  empörten,  wurden  wieder  reguläre  tür- 
kische Truppen  entsandt,  und  mit  ihnen  zog  der  erste  Gou- 
verneur des  neuerrichteten  Wilajets  Basra,^  Näsr  Pascha  von 
dem  Stamme  der  Muntafiq,  nach  Hofhüf,  das  er  nochmals 
erobern  mußte.  Der  Sohn  von  Näsr,  Mezjed  (MazTd  Pascha 
Asa'dün?)  wurde  zum  ersten  Mutesarrif  dort  ernannt.  Seit 
1876  übte  also  die  Türkei  in  El-Ahsä  die  Herrschaft  aus,  aber 
sie  hatte  nur  wenig  Einfluß.  Die  Häuptlinge  waren  so  gut 
wie  unabhängig.  Ganz  besonders  mußte  man  mit  den  Emiren 
der  Wahhäbiten  sich  stellen,  auf  die  wir  noch  ausführlicher 
zu  sprechen  kommen.  Hier  sei  nur  vorläufig  folgendes 
erwähnt:  Im  Jahre  1902  wurde  Tälib  Bek  Annaqtb  aus 
Basra  Gouverneur  von  El-Ahsä.  Unter  ihm  herrschte  Ruhe. 
Nach  seiner  Abdankung  ließ  man  nur  sehr  wenige  Truppen 
dort.  Nachdem  im  April  1913  der  englische  Konsul  von 
Kuweit,  Cpt.  Shakespear,  mit  Ibn  Sa'üd  verhandelt  hatte, 
machte  Mitte  Mai  dieser  einen  Angriff  auf  Hofhüf,  wo 
25  türkische  Soldaten  getötet  wurden.  Audi  El-Qatif  ist 
bei  dieser  Gelegenheit  genommen,  wo  nur  90  Soldaten 
v^aren  (in  Hufhüf  310  Mann).  Die  türkischen  Truppen 
wurden  entwaffnet  und  nach  der  Küste  gesandt,  von  wo  sie 
nadi  Bahrain  gesandt  wurden.  Dort  befand  sich  gerade  ein 
türkisches  Kanonenboot,  das  aber  nichts  unternehmen  konnte. 
Nach  Angabe  der  Engländer  („Times  Hist.  of  the  War")  sind 
die  Truppen  auf  britischem  Dampfer  nach  Basra  befördert 
worden.  Seit  Juni  1913  ist  also  die  Provinz  El-Ahsä  nidit 
mehr  im  Besiöe  der  Türken,  nur  in  Bidä  auf  der  Halb- 
insel El-Qatar  sollen  die  Türken  länger  geblieben  sein. 
Sie  waren  dort  noch  im  Oktober  1914.  Es  ist  für  mich 
nicht  der  geringste  Zweifel,  daß  dies  Vorgehen  von  Ibn  Sa'ud 
auf  Anstiften,  wenigstens  mit  Wissen  der  Engländer  erfolgte, 
die  vorher  den  Arabern  Waffen  besorgt  hatten.  Im  Juli  1913 
wurden  die  „Fremden"  in  El-Hufhuf  und  El-Oatif  zum  Ver- 
lassen des  Landes  aufgefordert.  Von  allen  Waren  wurde 
8%  Eingangszoll  erhoben.    Der  Eroberer  'Abd  ul-'Aziz  ibn 

*  So  schreibt  ein  ungenannter  Verfasser  (Musil?)  in  der  ,Österr. 
Monatsschrift  f.  d.  Orient"  vom  Jan./Febr.  1914.  Soweit  ich  weiß,  ist 
das  Wilajet  Basra  erst  1884  von  Baghdäd  abgetrennt  worden. 


—   205   — 

Sa'ud  bewaffnete  seine  Leute  mit  den  türkischen  Gewehren 
und  belegte  die  türkisdien  Kasernen  mit  seinen  Leuten. 
Da  er  auch  das  Binnenland  von  'Oman  erobert  hatte, 
konnte  er  im  Spätsommer  1913  sein  Reich  in  die  vier  Pro- 
vinzen 'Oman,  El-Ahsa,  El-Qastm  und  Er-Rijäd  einteilen. 
Sein  Reich  ging  also  von  der  Straße  von  Hormuz  bis  weit 
ins  Innere  von  Arabien;  er  besaß  auch  die  früheren  tür- 
kischen Pläfee  El-Qatif  und  El-'Ager.  Sein  größter  Erfolg 
bei  diesen  Unternehmungen  war,  daß  sein  Wahhabiten-Reidi 
nunmehr  einen  Zugang  zum  Meere  hatte,  wo  es  allerdings 
von  England  abhängig  ist.  Im  Sommer  1914  entschloß  sich 
Zeitungsnadirichten  zufolge  die  türkische  Regierung,  'Abd 
uU'^Aziz  zum  Pascha  und  Wali  von  Negd  zu  ernennen. ^ 
Sie  machte  also  gute  Miene  zum  bösen  Spiel  und  sicherte 
sich  formell  den  Bestand  ihrer  Provinz,  in  der  sie  aber 
nicht  das  geringste  zu  sagen  hat,  und  in  der  ein  Türken- 
feind und  Engländerfreund  der  Alleinherrscher  ist.  Jeden- 
falls waren  bei  Ausbruch  des  europäischen  Krieges  mit  Aus- 
nahme von  der  Garnison  in  Btdä  keine  türkischen  Truppen 
mehr  in  der  Provinz  El-Ahsä,  die  durch  den  je^igen  „Wali" 
völlig  dem  englischen  Einfluß  ausgese^t  ist.  Dies  war  aller- 
dings auch  schon  früher  der  Fall.  Die  „Times"  schrieb  am 
14.  Juli  1911:  „Jedoch  weiß  die  türkische  Regierung  genau, 
daß  für  die  Verbindung  mit  ihren  eigenen  Behörden  in 
allen  Teilen  des  Persischen  Golfs  sie  sich  nur  auf  britische 
Duldung  verlassen  kann,  und  daß  unter  den  Bedingungen, 
welche  bisher  in  den  türkischen  Golf-Distrikten  vorgeherrscht 
haben,  es  schwer  ist,  sehr  viel  mehr  Rechtfertigung  für 
diese  Duldung  zu  sehen  als  für  die  außerordentliche  Nach- 

*  Es  scheint,  daß  schon  vorher  die  Pforte  feste  Beziehungen  zum 
Emir  Ihn  Saud  angeknüpft  hatte,  denn  es  verlautete,  daß  Anfang  1913 
sein  Monatsgehalt  auf  150  i^T.  erhöht  wurde.  (Ich  vermute,  daß  Eng- 
land ihm  mehr  bezahlte,  und  daß  deshalb  der  Emir  gegen  die  Türken 
vorging.)  Ende  1913  hißte  Ibn  Saud  die  türkische  Flagge  in  seinem 
Gebiete,  als  Zeichen  seines  Anschlusses  an  die  Türkei,  und  am  18.  Juli 
1914  meldete  Reuter  aus  Simla,  daß  Ibn  Saud  von  der  Pforte  zum 
Qeneralgouverneur  und  Militärkommandanten  ernannt  sei,  mit  dem 
Recht  der  Truppenaushebung.  Die  Verhältnisse  sind  jedenfalls  in  der 
Öffentlichkeit  nicht  klar.  Man  kann  nur  vermuten,  daß  Ibn  Saud  mit 
England  und  der  Pforte  es  nicht  verderben  wollte,  tatsächlich  aber  mit 
dem  Teile  geht,  der  am  besten  bezahlt  und  der  den  größten  Erfolg 
hat.  Näheres  über  die  Geschichte  der  Wahhäbiten-Emire  werden  wir  im 
nächsten  Kapitel  bringen. 


—   206   — 

sieht,  die  wir  fortwährend  gegen  die  persischen  Rechte  einer 
unzulänglichen  (ineffective)  Landeshoheit  an  der  anderen 
Küste  des  Golfes  zeigen." 


12.  Kapitel 

Die  Wahhabiten  und  ihre  Nachfolger  in  Negd 

(Ihn  Saud  und  Ihn  Rasid) 

J^as  Innere  von  Arabien  wird  durch  eine  vielfach  von 
■^^Gebirgszügen  und  Tälern  durchse^te  Hochfläche  ein- 
genommen,  über  die  wir  aber  noch  recht  geringe  Kenntnisse 
haben.  Nur  wenige  Reisende,  unter  denen  Palgrave,  Reinaud, 
Sadler,  Pelly,  Huber,  Nolde  und  Leachman  zu  nennen  sind, 
konnten  in  das  Land  eindringen.  In  neuererZeit  offenbar  auch 
die  englischen  Konsuln  Crow  und  Shakespear.  Nach  allem, 
was  man  bisher  weiß,  ist  dies  Gebiet  durchaus  nicht  völlig 
wüstenhaft,  vielmehr  sind  überall  Täler  vorhanden,  in  denen 
nicht  nur  die  Kultur  von  Dattelpalmen,  sondern  auch  etwas 
Ackerbau  möglicfi  ist,  und  Viehweide  ist  weithin  vorhanden. 
Die  arabischen  Schriftsteller  berichten  von  vielen  festen 
Schlössern  und  Burgen,  die  teils  Winterquartiere  der  Stämme 
bilden,  teils  aber  auch  als  dauernd  feste  Siedlungen  anzu- 
sprechen sind.  Der  nördliche  Teil  wird  als  Sammar  mit  dem 
Hauptort  Häjil(Hail)  bezeichnet,  südlicher  liegt  das  eigentliche 
Negd  mit  den  Städten  Bereida  und  Er-Rijäd.  Die  Um- 
gebung lefeteren  Ortes,  El-Jemäma  genannt,  muß  archäo- 
logisch höchst  interessant  sein.  Die  Erforschung  von  dem 
alten  Schloß  Sadus  zum  Beispiel  wäre  gewiß  lohnend  und 
könnte  Aufschluß  geben  über  das  Eindringen  persischer  oder 
jemenischer  Kulturen.  Glaser  nimmt  an,  daß  das  Wädi 
ed-Dawasir  von  Jemen  an  bis  hierher  reicht  und  nach  der 
Bahrain-Küste  weiter  geht.  Wahrscheinlich  ist  der  Kultur- 
zustand des  ganzen  Innerarabiens  zur  Zeit  von  Mohammed 
viel  besser  als  heute  gewesen.  Erst  mit  der  Vernachlässi- 
gung des  Landes  durch  die  Chalifen,  besonders  durch  die 
"^Abbäsiden,  griff  das  Räuberleben  um  sich,  und  der  Kultur- 
zustand wurde  schlechter. 

Dies  interessante  Gebiet  hat  immer  eine  große  Selb- 
ständigkeit gehabt,  auch  wenn  die  antiken  Handels-  und 
modernen  Pilgerstraßen  es  durd^.kreuzen.    Seine  Geschichte 


—   207    — 

kann  aber  wohl  erst  geschrieben  werden,  wenn  die  Erfor- 
schung der  Burgruinen  und  ihrer  Inschriften  erfolgt  ist.  Uns 
interessiert  das  Gebiet  seit  dem  Auftreten  der  Wahhäbiten- 
sekte,  deren  Vorbereitungsgebiet  hauptsächlich  das  Negd 
war,  und  welche  die  ganze  Halbinsel  erschütterte.  Im  Jahre 
1696  wurde  in  Wasit  in  Negd  ein  Mohammed  bin  'Abd  el- 
Wahhäb  vom  Stamme  Tamim  geboren,  der  von  seinem 
Vater  im  Hambali-Ritus  erzogen  wurde  und  an  den  Haupt- 
orten des  Islam  studierte.  Auf  seinen  Reisen  sdired^te  ihn 
die  Entwid^lung  ab,  die  der  Islam  genommen  hatte,  und  er 
begann  eine  Rückkehr  zur  alten,  reinen  Religion  zu  pre- 
digen. Insbesondere  verwarf  er  die  Igma',  die  Anbetung 
der  Heiligen  und  Verehrung  der  Heiligen  Gräber;  er  verbot 
den  Gebrauch  von  Tabak,  Seide,  Gold,  Musik  und  allen 
sonstigen  Luxussachen,  nur  Wohlgerüche  waren  ihm  erlaubt. 
Rückkehr  zum  puritanischen  Ur-Islam  war  sein  Ziel.  Der 
Priester  fand  in  einem  Weltmann  den  Verbreiter  seiner 
Lehre.  Der  Emir  Mohammed  ibn  Saud  von  Dartja  in 
Negd  nahm  seine  Lehre  an  und  verbreitete  sie  auch  nach 
dem  Tode  ihres  Begründers  (1765).  Um  1780  war  die  Lehre 
über  fast  ganz  Innerarabien  verbreitet,  hauptsächlich  durch 
die  Bemühungen  des  Sohnes  von  Mohammed  ibn  Saud, 
'Abd  ul-'AzTz  ibn  Sa'ud,  der  1804  von  einem  persischen 
Fanatiker  ermordet  Vx^urde,  nachdem  er  sogar  Bahrain  er- 
obert hatte.  Dessen  Sohn  Sa'üd  II.  hatte  am  27.  April  1803 
Mekka  erobert,  wie  er  es  zwei  Jahre  vorher  mit  Kerbela, 
der  heiligen  Stadt  der  Schi'iten,  getan  hatte.  Im  Jahre  1805 
besuchte  der  Engländer  Reinaud  in  politischer  Mission  im 
Auftrage  des  politischen  Residenten  Manesty  in  Gren-Kuweit 
DarTja,  den  Si^  des  Wahhäbiten  Emirs,  traf  aber  jeden- 
falls den  'Abd  uI-'Aziz  nicht  mehr  lebend  an.  Die  Türkei 
rührte  sich  anfangs  tro^  des  Verlustes  der  Heiligen  Orte 
nicht.  Erst  1811  beauftragte  sie  Mehmed  'Alt,  von  Ägypten 
aus  vorzugehen,  der  eine  Expedition  unter  seinem  Sohne 
Tusün  Pascha  entsandte.  Mekka  und  Medina  wurden  1812 
erobert,  aber  die  Türken  wurden  bald  darauf  bei  Bedr  ge- 
schlagen. Eine  zweite  ägyptisch -türkische  Armee  unter 
Mustafa  Bey  nahm  Täif.  Endlich  konnte  Mehmed 'AI!  selbst 
die  Vv^ahhabiten  bei  Besel,  in  der  Nähe  von  Täif,  schlagen. 
Der  Wahhabitenchef  Sa'ud  III.  war  im  April  1814  in  seiner 
Hauptstadt   Dartja    am   Fieber   gestorben,    und   sein    Sohn 


—   208   — 

'Abdallah  bin  Sa'üd  ihm  gefolgt.  Mit  diesem  wurde  Frieden 
geschlossen.  Aber  schon  im  August  1816  gab  es  einen  neuen 
Feldzug  gegen  die  Wahhäbiten  unter  Ibrahim,  dem  Sohne 
von  Mehmed  'Ali.  Ein  Stamm  nadi  dem  anderen  fiel  von 
den  Wahhäbiten  ab,  und  die  Hauptstadt  DarTja  wurde  1818 
ohne  Kampf  erobert.  Der  gefangen  nach  Konstantinopel 
gebrachte  'Abdallah  wurde  dort  am  18.  Dezember  1818  hin- 
gerichtet. Im  Auftrage  der  englischen  Regierung  verhandelte 
Kapitän  Sadler  etwa  1820  in  Darija  mit  dem  Sieger  Ibrahim 
Pascha.  Vorher  sdion  hatten  die  Engländer  1809  die  von 
den  Wahhäbiten  gestuften  Seeräuber  bei  Ras  el-Cheima 
geschlagen,  sich  jedoch  geweigert,  dem  bedrohten 'Oman  zu 
helfen.  Der  Einfluß  der  Wahhäbiten  aber  wuchs  bald  wieder. 
Der  Vetter  des  hingerichteten  'Abdallah,  Turki  bin  'Abdallah 
ibn  Sa'üd,  wurde  zum  Emir  von  Negd  ausgerufen,  vertrieb 
den  ägyptischen  Gouverneur,  wenn  er  auch  noch  der  Form 
wegen  kleine  Abgaben  an  die  Hohe  Pforte  zahlte,  bis  er 
1831  (1833?)  ermordet  wurde.  Sejjid  Said  von 'Oman  zahlte 
Tribut  an  die  Wahhäbiten,  während  die  Engländer  sich 
neutral  verhielten.  Der  Sohn  von  TurkT,  Feisal,  lehnte  sich 
offen  gegen  Ägypten  auf,  das  in  einer  neuen  Expedition 
den  Negd  unterwarf,  1838  auch  El-Hufhüf  und  El-Qatif  auf 
kurze  Zeit  durch  Chursid  Pascha  beseite.  Gegen  das  Vor- 
dringen der  Ägypter  legte  der  englische  politische  Resident 
am  Persisdien  Golf  formellen  Protest  ein,  der  axidi  den 
Trucial  Chefs  die  Zusidierung  gab,  sie  gegen  die  Ägypter 
zu  schüren  (Aitdiison  XII,  141).  Auf  die  Vorstellungen  der 
englischen  Regierung  haben  die  Ägypter  im  Mai  1840  Negd 
verlassen,  dort  aber  als  ihren  Gouverneur  einen  Vetter  von 
Feisal  eingesefet.  Auf  Grund  dieser  Eroberung  beansprucht 
die  Türkei  noch  heute  die  Oberhoheit  über  Innerarabien. 
Die  Einsprüdie  Englands  damals  sind  wohl  darauf  zurück- 
zuführen, daß  zur  selben  Zeit  Mehmed  'Ali  durch  die  euro- 
päischen Mächte  gezwungen  wurde,  auch  Syrien  zu  räumen. 
Feisal  wurde  nach  Ägypten  verbannt,  konnte  aber  1843  zurück- 
kehren und  bis  zu  seinem  Tode  (1865)  den  Negd  regieren. 
Oman  mußte  wieder  Tribut  an  Feisal  zahlen  (erst  5000, 
dann  12000  Taler).  Sein  Sohn  'Abdallah  bekam  Streit  mit 
seinem  Bruder  Sa'üd  und  rief  die  Türken  ins  Land,  die, 
wie  wir  sahen,  damals  von  Baghdäd  aus  El-Hufhuf  und  das 
Land  El-Ahsä  beseiten.    'Abdallah  konnte  die  Macht  nicht 


—   209   — 

an  sich  bringen,  sein  Bruder  Sa'üd  blieb  Herrscher  bis  zu 
seinem  1874  erfolgten  Tode  in  Er-Rijad,  das  jefet  der 
Hauptort  war.  Er  war  es,  der  England  versprach,  Masqat 
gegen  Zahlung  eines  Tributs  nicht  zu  belästigen. ^ 

Inzwisciien  war  eine  neue  Macht  im  Negd  aufgekommen, 
die  uns  besonders  interessiert,  weil  beide  Machtgruppen  bis 
in  die  heutige  Zeit  eine  Rolle  spielen,  und  weil  die  heu- 
tigen Zustände  nur  verständlich  sind,  wenn  wir  ihre  geschicht- 
liche Entwicklung  kennen.  Als  Turki  1831  durch  seinen 
Vetter  Misäri  ermordet  wurde  und  Feisal  ihm  folgte,  war 
in  Er-Rijäd  ein  Mann  namens  'Abdallah  ibn  RasTd  aus  Häjil, 
der  Feisal  große  Dienste  leistete  und  Einfluß  gewann.  Dies 
ist  der  Vorfahr  der  Ibn  Rastd,  die  heute  die  Gegner 
der  Ibn  Sa'üd  sind.  Er  starb  1844  zu  Häjil  als  Gouverneur 
seiner  Heimatprovinz  Sammar,  wo  er  sich  sogar  eine  Leib- 
wache halten  durfte.  Sein  Sohn  Taläl  gewann  noch  mehr 
Macht  in  Häjil,  wohin  er  Kaufleute  aus  Basra  und  Baghdäd 
zog.  Schließlich  machte  er  sich  ganz  unabhängig  von  Er- 
Rijäd.  Gepeinigt  durch  eine  innere  Krankheit,  erschoß  er 
sich  1867.  Nach  Ermordung  anderer  Prätendenten  wurde 
1868  in  Häjil  Mohammed  ibn  RasTd,  der  dritte  Sohn  von 
Abdallah,  Herrscher,  der  dort  eine  scharfe  Regierung  führte. 


1  Martin  Hartmann  hat    in   „Die  Weif  des  Islam"   (II,  S.  310)  die 
Genealogie  der  Sippe  Sa  üd  in  Er-Rijäd  ausführlidi  behandelt. 

Regenten  von  Er-Rijäd 
I.  Sa  üd  I. 
t1725 

Xunaijän  II.  Mohammed  Misäri 

I        tiz^? I 

Ibrahim        Abdallah     III.  Abd  al- aziz  Hasan 

tl804 
I 
Xunaijän       VII.  Turki     IV.  Sa  üd  III.  Misari 

t1831  tl814  I 

IX.Faisal    V.  Abdallah    VI.  Misäri  X.Chälid' Abd  ar-rahmän 
gefangen         flSlS         tl820    abges.  1841 
1839-43,  tl  865  (?) 

XL' Abdallah   xll/Abdälläh  XIII.  Saud  'Abd  ar-rahmän  VIII. Misari 

tl843        abges.  1 864 (?)    tl874  |  tl833 

XIV. '  Abd  al- aziz 

Die  Zahlen  vor  den  Namen  bedeuten  die  Reihenfolge   der  Regenten, 

Hamburgische  Forschungen.    Heftl.  J4 


—   210   — 

Die  Karawanenstraßen  waren  sicher  und  Räuber  selten  unter 
ihm.  Im  Jahre  1886  ergriff  er  die  Gelegenheit,  die  Zustände 
in  Er-Rijäd  zu  ordnen,  wo  zwei  Neffen  den  Emir  'Abdallah 
bin  Feisal  ergriffen  und  gefangengese^t  hatten.  Moham- 
med ibn  RasTd  seöte  zwar  den  Thronräuber  ab,  führte  aber 
den  Emir  'Abdallah  selbst  nach  Hajil  und  ließ  einen  jün- 
geren Bruder  von  ihm  als  Gouverneur  in  Er-Rijäd.  So 
hatte  das  große  Reich  der  Ibn  Sa'üd  tatsächlich  sein  Ende 
erreicht,  das  grünrote  Banner  der  Ibn  Rasid  hatte  gesiegt 
über  die  rotweiße  Fahne  der  Ibn  Sa'üd.  Mit  der  Türkei 
stellte  Mohammed  ibn  Rasid  sich  gut,  nannte  sich  deren 
Verbündeter  und  zahlte  einen  kleinen  Tribut  an  den  Groß- 
scherif  in  Mekka  als  Anerkennung  der  Oberhoheit  der  Türkei. 
Im  Jahre  1890  machten  die  Anhänger  der  Ibn  Sa'ud  einen 
Versuch,  das  alte  Reich  wiederherzustellen,  aber  vergeblich. 
Als  Mohammed  ibn  Rasid  1897  starb,  war  er  der  Herrscher 
von  ganz  Innerarabien.  Sein  Nachfolger 'Abd  ul-'AzTz  Mita'b 
bin  Mohammed  ibn  RasTd  fiel  in  einem  Gefecht  1906;  und 
dessen  ältester  Sohn  wurde  im  folgenden  Jahre  von  einem 
seiner  Vettern,  Sultan  bin  Hamid  Ibn  Rasid  ermordet.  Es 
folgte  Sa'üd  ibn  Rasid,  der  etwa  1886  geboren  ist.  In 
seiner  Jugend,  denn  er  kam  mit  12  Jahren  zur  Regierung, 
war  ein  gewisser  Zämil  es-Sabhän  Regent,  der  gegen  die 
die  türkische  Regierung  und  gegen  die  Fremden  eine  freund- 
liche Haltung  annahm.  Es  gelang  ihm,  Er-Rijäd  zu  erobern, 
die  Erben  des  Emir  flohen  und  fanden  Zuflucht  in  Kuweit.^ 
Die  beiden  widerstreitenden  Parteien  in  Innerarabien 
waren  also  die  Sippen  der  Ibn  Sa'üd  in  Er-Rijäd  und  die 
der  Ibn  Rasid  in  Häjil.  Sie  sind  es  noch  heute,  werden 
aber  in  der  Zeitungspresse  dauernd  verwechselt,  weil  un- 
glücklicherweise der  heutige  Herrscher  der  Familie  Ibn  Rasid 
in  Häjil  den  Personennamen  Sa'üd  trägt.  Die  beiden  Kon- 
kurrenten heißen  heute  also: 'Abd  el-'Aziz  Pascha  ibn  Sa'üd 
in  Er-Rijäd  und  Sa'ud  bin  'Abd  el-'Aziz  Pascha  ibn  Rasid  in 
Hajil.2 


'  Diesen  Zämil  es-Sabhän  hat  Ibn  Rasid  1914  hinrichten  lassen, 
angeblich  weil  er  eine  Anlehnung  an  die  Partei  der  Ibn  Saud  wollte. 

'^  Nach  M.  Hartmann  lauten  im  „Loghat  al'arab"  die  Namen  meist 
Ibn  Ar-Rasid  und  As-Sa  üd  oder  Ibn  Sa  üd;  daneben  das  richtige  Äl  Sa'üd. 
Dies  Äl  hat  mit  dem  arabisciien  Artikel  nichts  zu  tun,  es  ist  ein  in 
seiner  Bedeutung  nicht  mehr  erkanntes  äl  „Sippe". 


—   211    — 

Die  Verhältnisse  verändern  und  komplizieren  sid\  nun^n 
nadiidem  —  England  im  geheimen  und  stillen  eingriff.  Lord 
Curzon  hatte  als  eine  seiner  ersten  Regierungshandlungen 
am  23.  Januar  1899  einen  Vertrag  mit  dem  Häuptling  von  el- 
Kuweit  abschließen  lassen,  um  den  Persischen  Golf  als  Vorfeld 
für  das  Indische  Kaiserreich  sicherzustellen  und  besonders 
um  den  deutschen  Plänen  mit  der  Baghdäd-Bahn  entgegen- 
zuarbeiten. Wir  kommen  darauf  weiter  unten  noch  zu 
sprechen.  Die  Pläne  der  Engländer  gingen  zielbewußt  darauf 
hinaus,  sich  einen  mäditigen  Anhang  in  Innerarabien  zu 
schaffen,  der  gegen  die  Türken  gerichtet  war.  Aber  das 
fernstehende  Publikum  durfte  dies  nicht  merken,  und  das 
Ziel  wurde  mit  sehr  vielen  Umwegen  „auf  leisen  Schuhen" 
verfolgt,  wie  England  dies  liebt. 

Mubarak  ibn  as-Sabah,  der  Häuptling  von  Kuweit,  der 
seit  dem  Vertrag  vom  23.  Januar  1899  an  den  Engländern 
einen  Rüci«halt  hatte,  und  der  wegen  der  wachsenden  Madit 
der  Ibn-Rasid  in  Häjil  fürditen  mußte,  daß  sein  Anteil  an 
dem  Gewinn  der  Karawanenstraße  von  Mesopotamien  nach 
Mekka  geschmälert  würde,  unternahm  im  Jahre  1900,  un- 
zweifelhaft mit  englischer  Unterstü^ung  durch  Gewehrliefe- 
rungen und  vielleicht  auch  mit  englischen  Kanonen,  einen  Zug 
ins  Innere,  unterstüfet  von  dem  Haupt  der  Muntafik-Araber, 
Sa'dun  Pascha.  Er  schlug  Ibn  RasTd  mehrfach  und  konnte 
auch  in  Er-Rijäd  einziehen,  um  dort  seinen  Schübling  'Abd 
ul-'AzTz  ibn  Sa'üd  einzusehen.  Jedoch  wurde  er  bei  Breigat(?) 
von  Ibn  Rasid  geschlagen  und  mußte  mit  großem  Verlust 
zurück.  Nur  kümmerliche  Reste  seiner  Streiter  kamen  in 
Kuweit  an.  Mubarak  hatte  'Abd  ul-'AzTz,  den  Erben  der 
Familie  Ibn  Sa'ud,  bei  sich  aufgenommen,  und  1904  wurde 
dieser  mit  einer  großen  Menge  von  Waffen  und  Geldmitteln, 
über  deren  Herkunft  aus  englischer  Quelle  gar  kein  Zweifel 
herrschen  kann,  nach  dem  Negd  zurüd^gesandt,  um  seine 
Herrschaft  wieder  aufzurichten.  Er-Rijäd  konnte  bald  beseht 
werden,  und  die  Beduinen  der  'Aneze,  Bereide  und  QasTm 
schlössen  sich  ihm  an,  so  daß  Ibn  Rasid  bei  Kesseiba  (Qa- 
seiba?)  eine  schwere  Niederlage  erlitt.  Darauf  rückte  Faizt 
Pascha  von  Baghdäd  aus  mit  4000  Mann  zur  Hilfe,  bekam 
aber  Gegenbefehl  von  Konstantinopel,  da  man  dort  nicht  mit 
England  und  den  Wahhäbiten  zugleich  Streit  haben  wollte. 
(Ich  richte  mich  nach  Mackay's  Darstellung  in  „Petermanns 

14* 


—   212   — 

Mitt."  V.  20.  Okt.  1913.)  'Abd  ul-'Aziz  ibn  Sa'ud  verstand  es, 
auch  den  Fanatismus  anzuregen,  jedenfalls  fielen  ihm  die 
meisten  Stämme  zu.  Auch  die  junge  Türkei  konnte  dort 
nicht  viel  weiteres  ausrichten.  Näzim  (Nädim)  Pascha  bekam 
zwar  den  Auftrag,  vorzugehen;  als  aber  die  Engländer  zu 
verstehen  gaben,  daß  man  eine  Einmischung  in  die  An- 
gelegenheiten von  Kuweit  keinesfalls  dulden  würde,  ließ 
man  den  Dingen  ihren  Lauf.  Im  Jahre  1909  hat  der  Ru- 
wala-Stamm  der  'Aneze-Beduinen  dem  Emir  von  Häjil  die 
Oase  Gauf  (Djof)  entrissen,  die  ihm  seit  1855  Untertan  war. 
Ende  1912  zogen  die  Streitkräfte  des  Ibn  Sa'üd  bis  in  die 
Nähe  von  Hajil,  zersprengten  die  Sammar-Stämme,  so  daß 
Ibn  Sa'üd  wieder  unumschränkter  Herr  von  Innerarabien  — 
von  Englands  Gnaden  —  war. 

Im  Jahre  1911  reiste  der  englisdie  Konsul  von  Basra, 
Mr.  Crow,  von  Kuweit  nach  dem  Negd,  um  mit  Ibn  Sa'ud  zu 
verhandeln.  Im  ersten  Halbjahr  1912/13  sind  nadi  dem  eng- 
lischen Konsulatsbericht  über  den  Handel  in  Masqat  große 
Sendungen  von  Waffen  und  Munitionen  an  den  Sultan  von 
Masqat  und  an  den  Scheich  von  Kuweit  abgegangen  (ver- 
gleiche oben  im  Kapitel  über  Masqat  „Large  Imports  con- 
signed  to  His  Highness  the  Sultan  of  Muscat  and  to  the 
Sheikh  of  Kuweit").  Ende  April  1913^  reiste  der  englische 
Konsul  von  Kuweit,  Kapitän  Shakespear  zu  'Abd  ul-'Aztz 
ibn  Sa'üd,  den  er  im  Juni  in  El-Chafs  sprach,  und  im  Juni 
desselben  Jahres  vertrieb  'Abd  ul-'Aztz  die  Türken  aus  El- 
Hofhüf  und  el-Qatif.  An  der  Piratenküste  warb  dieser  sogar 
Soldaten  (in  Ras  el-cheima  und  Sarga).  Zugeben  werden 
die  Engländer  nie,  daß  ihre  Konsulatsreisen  mit  dem  Angriff 
des  Ibn  Sa'üd  auf  el-Ahsä  zusammenhingen.  Es  bedarf 
aber  bei  den  zwingenden  Beweisen  gar  keines  solchen  Ein- 
geständnisses. Nur  mit  ihrer  indirekten  Hilfe  hat  Abd  ul- 
'AzTz  ibn  Sa'üd  das  alte  Wahhabitenreich  in  seiner  früheren 
Ausdehnung  wieder  erstehen  lassen,  das  von  den  Grenzen 
des  Higäz  und  'AsTr  bis  nach  'Oman  und  an  die  Ufer  des 
Perser  Golfs  reicht.  Ohne  eigene  Verantwortung  zu  haben, 
ohne  irgendein  Risiko  hat  England  dort  ein  von  sich  völlig 
abhängiges  Reich  geschaffen,  um  die  Verhältnisse  in  Inner- 

^  Die  Reise  des  Engländers  Kapitän  Lead\man  im  November  1912 
von  Damaskus  aus  nach  Negd  („Qeogr.  Journal"  1913,  S.  147)  hat  wohl 
mit  den  Bestrebungen  der  englischen  Konsuln  nichts  zu  tun. 


—   213   — 

arabien  nadi  seinem  Gutdünken  zu  lenken.  England  ist 
also  schon  lange  vor  dem  Weltkrieg  gegen  die  Türkei  in 
heimlicher  Weise  vorgegangen.  Die  Türkei  hat  offenbar 
schon  früher  ein  festes  Verhältnis  zu  Ibn  Sa'üd  anzubahnen 
versucht,  denn  Anfang  1913  hat  sie  sein  „Monatsgehalt" 
auf  150  sS  T.  erhöht,  und  Ende  des  Jahres  hißte  Ibn  Saud 
die  türkische  Flagge  in  seinem  Gebiet  als  Zeichen  seines 
Anschlusses  an  die  Türkei.  Er  hat  es  offenbar  mit  der 
Türkei  nicht  ganz  verderben  wollen. 

Im  Spätsommer  1913  teilte  Ibn  Sa'ud  sein  Reich  in  vier 
Provinzen,  und  zwar  bildete  das  Land  von  der  Meerenge 
von  Hormüz  bis  el-Qatar  die  Provinz  'Oman;  nordwestlich 
davon  liegt  die  Provinz  El-Ahsä  mit  den  Städten  Hufhuf 
und  el-'Ager  COqair);  südwestlich  die  Provinz  el-Qasim, 
und  südlich  von  dieser  das  Land  Er-Rijäd.  Die  Türkei 
scheint  sich  mit  diesen  Verhältnissen  abgefunden  zu  haben. 
Wenigstens  wird  im  Juli  1914  aus  Konstantinopel  gemeldet, 
daß  die  Pforte  nach  Verhandlung  mit  dem  Pascha  von  Basra 
'Abd  ul-'AzTz  ibn  Sa'ud  zum  Pasdia  und  Wali  des  Negd  be- 
stimmte mit  dem  Recht,  dort  Rekruten  auszuheben.  Ob  die 
Ernennung  vor  Beginn  des  Krieges  stattgefunden  hat,  ist 
nicht  festzustellen.  Fraglich  ist,  ob  es  richtig  war,  den 
ausgesprochenen  Türkenfeind  und  Engländerfreund  zum 
Gouverneur  einer  türkischen  Provinz  zu  machen,  auch  wenn 
man  an  dieser  nur  das  formelle  Besiferecht  wahren  wollte.  Der 
Anhänger  der  Türkei,  Ibn  RasTd,  mußte  sich  dadurch  zurück- 
gestoßen fühlen  (Roloff).  Im  Februar  1914  wurde  gemeldet, 
daß  Ibn  Sa  üd  nach  el-Ahsa  und  Kuweit  gezogen  sei.  Anfang 
1914  soll  Frankreich  einen  Vertreter  zu  Ibn  Saud  gesandt 
haben,  der  ihm  100000  £  oder  50000  ^  Steuern  sowie 
den  billigen  Verkauf  von  Waffen  anbot.  Als  England  dies 
hörte,  habe  es  eine  Jahreszahlung  von  50000  ^  T.  und 
Lieferung  aller  Waffen  angeboten,  die  Ibn  Sa'ud  nötig  hätte 
(„Welt  des  Islam",  II.  1914,  S.  302).  Mit  dem  englischen 
Konsul  soll  in  'Oqair  abgemacht  sein,  daß  die  Bahrain-Inseln 
bei  England  bleiben,  daß  Ibn  Sa'üd  el-Qatar  und  das'Oman- 
Binnenland  erhält.  Die  fremden  Händler  (d.  h.  Indier) 
sollen  im  Gebiet  des  Ibn  Saud  Handelsfreiheit  genießen, 
England  will  den  Seeschu^  der  Küste  übernehmen,  welche 
die  Wahhäbiten  nun  erhalten  haben.  Über  die  Waffenfrage 
und  über  die  Masqat-Küste  soll  nichts  abgemacht  sein  (ibid.). 


—    214   — 

Ibn  Rasid  hat  sich  dagegen  offenbar  der  Türkei  seit 
längerem  angesdilossen.  Im  August  1912  sandte  er  eine 
Gesandtschaft  nach  Konstantinopel  mit  der  Bitte,  Deputierte 
im  türkischen  Parlament  für  den  Negd  zu  erhalten  und  gute 
Beziehungen  zur  Türkei  anzuknüpfen.  Im  Oktober  des  Jahres 
unterwarfen  sich  ihm  die  Stämme'Äneze,  AI  Fad'an  und  As- 
Sab'a.  Ibn  Rasid  zog  dann  mit  20000  Kriegern  nad\  Norden, 
um  die  Feinde  (Beduinen)  der  Türkei  anzugreifen.  Ende 
1913  gab  der  Sultan  an  Ibn  RasTd  einen  Orden  mit  Brillanten 
und  erhöhte  sein  Monatsgehalt  auf  250  &  T.  (4625  Mark). 
Anfang  1914  hat  die  türkische  Regierung  ihm  viele  Gewehre 
und  Kanonen  auf  dem  Wege  über  die  Higaz-Bahn  gesandt. 

Aus  diesen  unzusammenhängenden  Notizen  kann  man 
sich  kein  rechtes  Bild  machen.  Niemand  weiß  genau,  wie 
heute  die  Verhältnisse  in  Innerarabien  liegen.  Nur  verwor- 
rene Nachrichten  dringen  seit  Beginn  des  Weltkrieges  zu  uns. 
Am  9.  Dezember  1914  heißt  es  z.  B.  in  einer  Pressemeldung  aus 
Konstantinopel,  daß  die  beiden  Feinde  Ibn  Sa'üd  und  Ibn 
RasTd  sich  versöhnt  hätten,  und  daß  Ibn  Sa'üd  1000  Reiter 
und  3000  Kamele  gegen  die  Engländer  nadi  Basra  gesandt 
habe,  während  die  Truppen  des  RasTd  andere  Verwendung 
finden  sollten.  (An  dieser  Nachricht  glaube  ich  sehr  zwei- 
feln zu  müssen.)  Am  25.  April  1915  ging  dann  die  Notiz 
durch  die  Presse  („Hamburger  Corresp."  vom  25.  April  1915), 
daß  der  „Emir  von  Negd"  in  einer  Schlacht  den  Ibn  Sa'üd 
besiegt  habe,  wobei  auf  selten  des  lauteren  3000  Mann  ge- 
fallen seien,  darunter  der  Führer  eines  englischen  Hilfskorps 
und  alle  englischen  Artilleristen.  Es  muß  sich,  wie  eine 
Erläuterung  richtig  annimmt,  um  einen  Sieg  von  Ibn  Rasid 
gehandelt  haben,  der  auf  seiten  der  Türkei  kämpfte.  Die 
Meldungen  aus  dem  Orient  sind  aber  so  widersprechend, 
daß  man  ihnen  nur  mit  sehr  großer  Kritik  begegnen  darf. 
Eine  Bestätigung  hat  diese  Nachricht  nicht  gefunden.  Eine 
gewisse  Wahrscheinlichkeit  hat  dagegen  die  Meldung  aus 
der  Zeit  dicht  vor  dem  Kriege  (»Hamburger  Corresp."  vom 
3.  Juni  1914),  die  aus  London  kam.  Danach  sollte  es 
damals  der  Diplomatie  des  Gouverneurs  von  Basra  gelungen 
sein,  die  Stämme  Et-Tüman,  Ibn  Salan'Aneze  und  Matar(?) 
zum  Abfall  von  Ibn  Sa'üd  zu  bewegen,  doch  seien  sie  durch 
Ibn  Saud  geschlagen,  dessen  Leute  sich  zwischen  Basra 
und  Kuweit  befänden.    Die  Streiter  des  Scheichs  von  Kuweit 


—   215   — 

befänden   sich   zur  gleichen   Zeit   bei   Zubeir,   ganz   in    der 
Nähe  von  Basra. 

Idi  gebe  hier  noch  einige  andere  Zeitungsnachrichten 
über  die  angeblidie  Beteiligung  dieser  Araberstämme  am 
Kriege  (die  mir  fraglich  erscheinenden  Meldungen  sind  mit  ? 
bezeichnet). 

28.  November  1914:  Die  Wahhabiten  sind  gegen  Basra 
im  Anmarsch. 

29.  November  1914:  Sa'dün  Pasdia  von  den  Muntafik- 
Arabern  geht  mit  den  Türken. 

1.  Dezember  1914:  Der  Scheich  von  Kuweit  beteiligt  sich 
am  Heiligen  Kriege.  (?) 

10.  Dezember  1914:  Ibn  Rastd  und  Ibn  Sa'üd  stellen 
versöhnt  den  Türken  Truppen  zur  Verfügung  gegen 
das  von  den  Engländern  genommene  Basra.  (?) 

21.  Dezember  1914:  Ibn  Sa'üd  sendet  6000  Reiter  den 
Türken  zur  Hilfe;  er  selbst  geht  mit  seiner  Haupt- 
macht nadi  dem  Jemen.  (?)  Ibn  RasTd  soll  auf  Be- 
fehle der  Türken  warten. 

Januar-Februar  1915:  Nach  Ausbrudi  des  Krieges  macht 
Kapitän  Shakespear  eine  neue  Dienstreise,  um  mit 
Ibn  Sa'üd  zu  verhandeln,  wurde  aber  im  Februar  1915 
in  Innerarabien  getötet.  Die  „Times  History  of  the 
War"  sagt,  daß  Ibn  Sa'üd  mit  einigen  Naciibam  damals 
im  Streite  war,  gibt  aber  keinen  Namen  an.  Sollte 
der  Konsul  im  Kampf  gegen  Ibn  Rasid  gefallen  sein? 

2.  Februar  1915:  Ibn  Rastd  ist  eingetroffen,  wahrschein- 
lich bei  Qurna. 

30.  März  1915:  Ibn  Sa'ud,  der  am  Islam  Verrat  beging, 
ist  von  Ibn  Rastd  in  Innerarabien  geschlagen. 

11.  April  1915:  Bei  Saiba  und  am  26.  Mai  1915  bei 
Qurna  helfen  Araber  den  Türken. 

11.  Oktober  1915:  Aus  Baghdäd  wird  gemeldet,  daß  die 
Engländer  bei  Basra  den  Angriffen  von  Araberstämmen 
ausgese^t  sind. 

30.  September  1915  (^Times*):  „Die  Araber  sind  offen- 
kundig mit  den  Türken,  ausgenommen  in  den  Gegen- 
den, die  wir  eroberten.  Sie  sind  den  Türken  nü^lich 
gewesen  . . .  Augenblicklich  ist  der  Araber  als  Ver- 
bündeter ein  gefährliches  Hindernis,  sowohl  der  Feinde 


—   216   — 

wie  der  Engländer.  Man  kann  sidi  nicht  auf  ihn  ver- 
lassen ..." 
9.  März  1916  („Voßische  Zeitung"):  Aus  Baghdad  in 
Konstantinopel  angekommene  Zeitungen  melden,  daß 
Ibn  RasTd  in  Negd  den  Heiligen  Krieg  ausgerufen 
habe,  und  daß  die  Sammar-Stämme  unter  dem  Befehl 
des  Emir  Madschid  (Megid?)  sich  den  Stämmen  von 
el-Adschman  (Agman?)  angeschlossen  hätten. 

Vielleicht  weiß  man  in  Konstantinopel  über  das  Verhalten 
der  Araberstämme  Bescheid.  Bei  uns  aber  herrscht  hier- 
über völlige  Unklarheit.  Aus  den  sich  widersprechenden 
Zeitungsnachrichten  kann  man  sich  höchstens  das  folgende 
Bild  machen:  Seit  1913  siöt  an  Stelle  der  Türken  Ibn  Sa'ud 
in  El-Ahsä;  er  ist  der  Form  nach  dort  als  Gouverneur  der 
Türkei  eingese^t,  wird  aber  tatsächlich  ganz  von  England  ge- 
leitet. Seine  Einflußzone  reicht  von  den  Grenzen  von  Jemen 
und  Higäz  bis  zur  Grenze  von  'Oman,  das  auch  völlig  in 
englischem  Solde  steht,  und  einen  Tribut  an  Ibn  Sa'üd  zahlt. 
Weiter  reicht  dessen  Reich  bis  an  die  Bahrain -Küste  von 
'Oman  bis  Kuweit  und  im  Innern  nördlich  bis  Bereida  ein- 
schließlich. Ibn  Sa'üd  ist  seit  mindestens  1904,  wahrschein- 
lich schon  früher,  in  ausgiebiger  Weise  mit  englischen  Waffen 
und  englischem  Geld  unterstüfet  worden.  Die  englischen 
Konsuln  haben  1911, 1913  und  1915  persönlich  in  Innerarabien 
mit  ihm  verhandelt.  Wie  weit  sein  Einfluß  heute  reicht,  ist 
nicht  zu  bestimmen;  es  wäre  denkbar,  daß  ein  Teil  der 
Stämme  von  ihm  abgefallen  ist.  Im  Norden  von  Inner- 
arabien sifet  in  Häjil  Ibn  Rasid,  der  dort  formell  auch  als 
türkischer  Gouverneur  lebt,  tatsächlich  aber  selbständig  ist. 
Er  hat  es  aber  offenbar  von  Anfang  an  mit  der  Türkei  ge- 
halten, ebenso  wie  wahrscheinlich  die  Muntafik  und  andere 
mesopotamische  Stämme.  Sie  werden  nicht  sehr  zuverlässige 
Verbündete  der  Türkei  sein,  sogar  von  ihr  abfallen,  wenn 
die  Türkei  Rückschläge  hat;  bei  Erfolgen  aber  werden  diese* 
Araber  sehr  wertvolle  Helfer  sein,  und  es  ist  anzunehmen, 
daß  ihre  Zahl  sich  bei  einem  Siege  der  Türken  vermehren 
wird.  England  hat  seit  vielen  Jahren  diese  Beeinflussungen 
der  Araber  unternommen,  ohne  selbst  viel  Risiko  und  Ver- 
pflichtungen auf  sich  zu  nehmen.  Nur  Waffen  und  Geld 
hat  es  geliefert,  es  kann  sich  jeden  Augenblick  zurückziehen 


—   217    — 

und  seine  Tätigkeit  leugnen.  Aber  diese  erfolgte  völlig  plan- 
mäßig und  mit  Ausnü^ung  aller  ungefährlichen  Möglich- 
keiten, um  die  Türken  von  den  Ufern  des  Perser  Golfs  in 
dem  Augenblick  abzubringen,  wo  es  sich  herausstellte,  daß 
die  Türkei  Deutschland  mehr  folgte,  als  es  England  lieb  war. 
Für  die  zukünftige  Politik  in  Innerarabien  ein  Horoskop 
zu  stellen,  ist  kaum  möglich.  An  der  Provinz  El-Ahsä  hat 
die  Türkei  bisher  wenig  Freude  gehabt.  Mit  der  Sippe 
Ibn  Sa'üd,  die  sich  England  ganz  angeschlossen  hat,  und 
die  mit  Hilfe  Englands  die  Provinz  El-Ahsä  fortnahm,  wird 
bei  einem  für  die  Türkei  günstigen  Kriegsende  schwer  ein 
gutes  Einvernehmen  möglich  sein.  Es  wird  sidi  wohl  etwa 
darum  handeln,  die  Sippe  Ibn  RasTd  tunlichst  zu  stärken, 
ihr  behilflich  zu  sein,  die  führende  Macht  zu  werden  und 
eine  Verwaltung  einzurichten,  die  den  unruhigen  Zuständen 
Arabiens  angepaßt  ist.  Dann  wird  es  vielleicht  glücken,  aus 
diesen  Gebieten  eine  Art  von  Bundesstaat  für  die  Türkei 
zu  machen.  Wirklichen  Einfluß  und  Ordnung  wird  man  dort 
erst  erreichen  können,  wenn  eine  Bahn  von  einem  Punkt 
der  Higäz-Bahn  aus  das  Land  durchquert  und  etwa  bis 
nadi  Basra  oder  Bahrain  geht.  Bei  Schonung  der  Eigen- 
arten der  Araber  wird  es  dann  auch  gelingen,  hier  einen 
Damm  gegen  die  unruhigen  Beduinen  zu  sci\affen  und  alle 
nördlichen  Länder  zu  schüren. 


13.  Kapitel 
Der   Iräq 

ps  kann  bei  unserer  Aufgabe,  eine  Zusammenstellung  über 
■-'die  Gesdiichte  von  Arabien  zu  geben,  sich  nicht  darum 
handeln,  ausführlich  auf  Mesopotamien  einzugehen.  Wir 
müssen  es  aber  erwähnen,  weil  es  immer  einen  Anziehungs- 
punkt für  die  Bewohner  Arabiens  gebildet  hat.  Trotj  aller  Be- 
richte über  die  Kultur  des  Zweistromlandes,  des  Aus- 
strahlungspunktes des  orientalisch -europäischen  Kultur- 
kreises, muß  dort  der  Natur  des  Landes  nach  immer  nur  eine 
vergrößerte  Oasenkultur  bestanden  haben.  Rings  umgeben 
von  Wüstensteppen,  in  denen  der  Nomade  lebte,  hatte  das 
Kulturland  sich  gegen  die  großen  Völkerwellen  zu  wehren,  die 
immer  aus  Arabien  herausfluten  konnten,  wenn  die  Grenz- 


-    218    - 

lande  eine  schwache  Regierung  hatten.  Nach  dem,  was  wir 
heute  sehen,  können  wir  uns  keine  Vorstellung  davon  machen, 
wie  dies  Land  die  Wiege  der  Ackerbaukultur,  der  staat- 
lichen Einrichtungen  und  der  Religionen  gewesen  sein  kann. 
Sonnendurchglühte  unendliche  Ebenen,  welche  einen  großen 
Teil  des  Jahres  überflutet  sind,  den  anderen  staubige  Tennen 
fast  ohne  Vegetation  darstellen,  werden  von  den  beiden 
Strömen  durchzogen,  an  deren  Ufern  weitversprengte  kleine 
Siedlungen  und  Felder  liegen.  Nur  wohin  das  Wasser 
der  Flüsse  gebracht  werden  kann,  da  ist  eine  Landwirtschaft 
möglich,  wenn  auch  unter  Schwierigkeiten.  Die  Kanäle  des 
Altertums  sind  verfallen,  stellenweis  zeigen  Reihen  von 
Sandhügeln  ihren  früheren  Lauf  an,  in  den  heute  kein 
Wasser  mehr  zu  bringen  ist,  weil  die  Richtung  und  das 
Niveau  des  Flusses  sich  änderten.  Die  heutigen  Kanäle, 
wenig  zahlreich  im  Vergleich  zu  früheren  Zeiten,  ermöglichen 
ebenfalls  nur  Oasen-Siedlungen,  die  ohne  eine  hochentwickelte 
Bewässerungstechnik  nicht  möglich  sind  und  auch  in  diesem 
Lande  nie  möglich  sein  konnten.  Man  hat  früher  geglaubt, 
daß  enorme  Landflächen  in  Babylonien  im  Altertum  durch 
Bewässerung  erschlossen  worden  seien.  Aber  die  Unter- 
suchungen  von  Sir  William  Willcoci^s  haben  ergeben,  daß 
mit  Ausnü^ung  der  ganzen  modernen  Technik  überhaupt 
nur  14000  qkm  im  günstigsten  Falle  bewässert  werden 
könnten.  Weil  nun  im  hohen  Altertum  der  Perser-Golf 
mindestens  bis  zur  Vereinigung  von  Eufrat  und  Tigris 
reichte,  man  also  weniger  Land  als  heute  zur  Verfügung 
hatte,  so  muß  man  annehmen,  daß  zur  Zeit  der  Sumerer 
und  Babylonier  kaum  10—12000  qkm  im  Höchstfalle  be- 
wässert werden  konnten,  daß  also  das  ganze  Kulturland 
eher  weniger  als  diese  Fläche  gewesen  ist.  Der  Ackerbau 
konnte  hier  nur  Wasserbau  sein,  bei  der  die  Viehhaltung 
nicht  leicht  war.  Ich  kann  mir  immer  keine  Vorstellung 
machen,  wie  in  einem  solchen  Lande  die  Ackerwirtschaft 
mit  Pflug,  Getreidebau,  und  vor  allem  mit  der  Domesti- 
zierung des  Rindes  entstanden  sein  kann.  Die  Archäo- 
logen geben  den  Wortlaut  der  gefundenen  Inschriften  mit 
Jahreszahlen,  Herrschernamen  und  Schilderungen  der  ent- 
wickelten Rechtspflege  wieder,  aber  sie  haben  Beweise  für 
die  Grundlagen  der  Wirtschaftserfindung  noch  nicht  erbracht. 
Noch  ist  aus  all  den  Schutthügeln  Babyloniens  kein  Getreide- 


—   219   — 

körn  und  andere  Zeugen  herbeigesdhafft,  die  uns  den  Beweis 
liefern,  daß  in  diesen\  Lande  der  Extreme  die  widitigsten 
Erfindungen  der  Menschheit  gemacht  wurden,  die  Zähmung 
des  Rindes  und  seine  Ausnütjung  zur  Pflugkultur,  der 
Anbau  unserer  Getreidearten.  Vielleicht  werden  die  Archäo- 
logen einmal  feststellen  können,  daß  diese  Erfindungen 
nidit  in  der  Ebene,  sondern  in  Nachbargebieten  gemacht 
wurden  und  nur  nadi  Babylonien  verpflanzt  wurden,  wo 
man  sie  den  besonderen  Verhältnissen  anpaßte  in  einem 
Lande,  wo  jedenfalls  dem  Ackerbau  die  Erfindung  eines 
hochentwickelten  Bewässerungssystems  voraufgegangen  sein 
muß,  und  diese  Bewässerung  ist  nur  denkbar  mit  der  gleich- 
zeitigen Schaffung  sicherer  staatlicher  (meist  despotischer) 
Einrichtungen.  Wo  diese  versagen,  ist  das  erforderliche 
Zusammenarbeiten  nicht  möglich.  Wenn  Fremde  das  Land 
überschwemmten,  seien  es  nun  Akkadier,  Elamiten,  Chaldäer 
oder  Araber,  so  mußten  sie  kulturell  in  der  Landesbevölke- 
rung aufgehen,  sich  ganz  deren  Wirtschaftssystem  unter- 
ordnen, das  durch  die  Natur  des  Landes  unabweisbar  ge- 
boten war.  Versagten  sie  hierin,  so  gewann  der  Nomade  die 
Oberhand  gegenüber  dem  Bauer.  Erschlaffte  aber  die 
Staatsgewalt,  so  daß  die  Wasserwirtschaft  in  Unordnung 
kam,  so  mußte  die  gesamte  Wirtschaft  des  Landes  ver- 
fallen. 

Nicht  nur  ein  Land  mit  eigener  Produktion  stellt 
Babylonien  dar,  sondern  ein  sehr  wichtiges  Durchgangs- 
gebiet. Die  großen  schon  in  der  ältesten  Zeit  aus  Inner- 
asien kommenden  Handelsstraßen  münden  hier  ebenso  wie 
der  Seeweg  über  den  Perser  Golf,  der  schon  in  dem  Ur- 
altertum  die  größte  Bedeutung  gehabt  haben  muß.  Waren 
zum  Selbstverbrauch  und  zum  Weitertransport  nach  dem 
Westen  mußten  den  Weg  durch  das  Zweistromland  nehmen, 
Babylon  und  später  Seleukia  oder  Ktesiphon  waren  die 
großen  Stapelpläöe  des  alten  Orienthandels;  die  Zollstationen 
der  persischen  Herrscher  befanden  sich  in  diesem  Lande. 
Wir  deuteten  schon  früher  bei  der  Besprechung  der  alten 
Geschichte  Arabiens  an,  welche  Wictitigkeit  die  jeweilige 
Politik  von  Persien  oder  Rom  für  die  Handelswege  über 
den  Perser  Golf  oder  über  das  Rote  Meer  hatte. 

Nachdem  die  Heere  von  'Omar  sich  636  in  Kufa  ihre 
Hauptstadt  errichtet  und   ein  Jahr  vorher  Basra  gegründet 


—  220  — 

hatten,  sorgten  die  Statthalter  dafür,  daß  die  alte  Wirtschafts- 
form erhalten  blieb.  Die  Chalifen  hatten  einen  Militär- 
adel  mit  Garnisonen  im  Lande,  die  in  Weisheit  sich  Land- 
wirtschaft und  Handel  der  Bewohner  zunu^e  machten,  und 
die  auch  in  der  Lage  waren,  die  für  die  Wasserwirtschaft 
notwendige  straffe  Zentralisation  zu  erhalten.  Auch  als  die 
*^Abbassiden  ihre  Residenz  nach  dem  762  gegrür\deten  Baghdäd 
—  zeitweise  auch  nach  Samarrä  —  verlegten,  konnten  die 
Zustände  des  Landes  erhalten  bleiben.  Die  arabische  In- 
vasion an  sich  hat  dort  nicht  zerstörend  gewirkt,  soweit  wir 
bisher  wissen.  Als  aber  das  Chalifat  der 'Abbassiden  zerfiel, 
als  überall  im  Reich  Dezentralisation  aufkam,  da  mußte 
wie  in  Arabien  selbst,  so  noch  viel  mehr  im  'Iraq  ein 
furchtbarer  Verfall  eintreten.  Bei  inneren  Fehden,  Einzel- 
bestrebungen von  Stammeshäuptern  und  Versagen  der 
Zentralgewalt  verkamen  die  nur  durch  große  Organisationen 
zu  bähenden  Wasserwerke.  Viel  Schaden  entstand  dem 
Lande  besonders  durch  den  Verkauf  der  Amterstellen  und 
Verpachtung  der  Steuern,  die  in  natura  von  der  Ernte  vor 
deren  Einbringung  abgeliefert  werden  mußten  —  ein  Ubel- 
stand,  der  auch  heute  in  der  Türkei  noch  nicht  verschwunden 
ist.  Das  Land  wurde  ausgebeutet,  die  Bewohner  hatten 
kein  Interesse  mehr  an  der  Produktion,  weil  ihnen  nur 
das  Minimum  für  die  Fristung  ihres  Lebens  belassen  wurde. 
Die  Kanäle  versandeten  und  verschwanden,  die  Bevölkerung 
konnte  sich  nicht  ernähren,  sie  wurde  außerdem  durch  Un- 
ruhen aufgerieben,  kurz,  die  Eigenwirtschaft  und  Eigen- 
produktion des  Landes  verkamen  immer  mehr  von  der  Zeit 
der  späteren  'Abbassiden  an,  also  beginnend  etwa  mit  der 
Mitte  des  9.  Jahrhunderts.  Noch  größer  wurde  der  Verfall 
des  Landes,  als  Baghdad  von  Hulagu,  dem  Enkel  von  Dschingis 
Chan,  1258  erobert  wurde.  Timur  und  die  Perserherrscher 
folgten,  und  später  war  die  Hauptstadt  Baghdäd  lange  ein 
Zankapfel  zwischen  Persern  und  Türken,  bis  Murad  IV.  sie 
1638  endgültig  für  die  Türkei  eroberte.  Der  Handel  war 
von  Baghdad  vielfach  abgelenkt  und  auf  einem  nördlicheren 
Wege  über  Taurus  (Täbris)  nach  dem  Mittelmeer  gegangen. 
Heute  ist  das  Land  sehr  dünn  besiedelt  und  sehr  wenig 
angebaut.  Von  der  einstigen  Bewässerung  sind  nur  noch 
Reste  vorhanden,  so  daß  die  Siedlungen  mit  Ausnahme 
vom   Satt  el-'Arab   sich  fast  ganz   in   Einzeloasen   auf  den 


—   221    — 

unmittelbaren  Rand  der  Flüsse  beschränken.  Wenn  wir 
nun  heute  mit  der  Hoffnung  umgehen,  daß  die  alte  Kultur, 
der  Wohlstand,  wieder  entstehen  wird,  so  dürfen  wir  uns 
dabei  keinen  übertriebenen  Hoffnungen  hingeben.  Wie 
erwähnt,  ist  nadi  Willcocksi  die  möglidie  Ausdehnung  der 
bewässerbaren,  also  anbaufähigen  Fläche  nur  14000  qkm 
(die  von  Turkestan  z.  R.  70000  qkm!)  Man  hat  allerdings 
den  Vorteil,  daß  man  heute  —  ganz  anders  als  in  Turkestan 
und  in  Ägypten  —  wirtschaftlich  in  Mesopotamien  fast  auf 
einem  Neuland  arbeiten  kann,  also  auf  die  je^ige  Wirtschaft 
der  Bewohner  kaum  Rücksicht  zu  nehmen  braucht.  Aber 
eben  die  Neuheit  der  Aufgabe  bietet  so  viele  ungeahnte 
Schwierigkeiten  und  Probleme  bei  dem  Mangel  an  Mensdien, 
der  abnormen  Temperatur,  der  dauernden  Veränderung  der 
Flußbetten  u.  v.  mehr,  daß  man  nur  nach  allergründlichsten 
Studien  durch  die  besten  Wirtschaftler  und  Techniker  an 
diese  Aufgabe  herangehen  sollte,  um  Rückschlägen  aus  dem 
Wege  zu  gehen.  Jeder,  der  in  diese  Länder  geht,  studiere 
erst  mal  gründlidi  das  neue  Buch  von  Junge  über  Turkestan,  ^ 
das  für  den  ganzen  Orient  und  besonders  für  alle  Troci^en- 
gebiete  die  allerwichtigsten  Fingerzeige  gibt.  Er  mache 
sich  klar,  daß  er  in  allem  umlernen  muß,  und  daß  er  durch 
verkehrte  Maßnahmen  unheilbaren  Schaden  stiften  kann. 
Die  Vorbedingung  einer  zukünftigen  gedeihlichen  Wirtschaft 

*  Willcodts,  Sir  William:  „The  Irrigation  of  Mesopotamia".  London 
1911.  Mit  Atlas.  Der  bekannte,  in  Ägypten  so  erfolgreidie  Ingenieur 
wurde  nach  Babylonien  entsandt.  Er  arbeitete  einen  sdxrittweis  durd\- 
zuführenden  Plan  von  Staudämmen,  Sammelbed«en  und  Kanälen  aus, 
nad\  dem  z.  B.  zwisdien  Baghdäd  und  NasTrije  750000  ha  bewässert 
werden  können,  auf  denen  375000  t  Korn  und  1 V4  Millionen  Ballen 
Baumwolle  erzielt  werden  könnten.  „In  the  arid  regions  of  the  earth 
water  should  be  monopolised  for  Irrigation  and  the  railways  fortrans- 
port.  For  navigation  you  may  Substitute  railway-transport;  for  purpose 
of  Irrigation,  nothing  can  take  the  place  of  water."  Die  Kosten  des 
Willcocks'schen  Planes  werden  auf  29  Millionen  ^.  T.  angegeben.  Ein 
großer  Damm  über  den  Kopf  des  Hindije-Kanals,  drei  engl.  Meilen 
unterhalb  von  Musaijib  am  Eufrat,  ist  von  der  Ingenieur -Firma  Sir 
John  Jackson  Ltd.  im  Vertrag  mit  der  türkischen  Regierung  erbaut  und 
am  12.  Dezember  1913  eröffnet.  —  Diese  Wasser-Interessen  zu  schüren, 
ist  mit  ein  Grund  für  den  englischen  Feldzug  nach  Mesopotamien. 
(Siehe  auch  Tholens:  „Z.  Ges.  Erdk.«  Berlin  1913). 

2  Junge,  Reinhard:  „Das  Problem  der  Europäisierung  orientalischer 
Wirtschaft,  dargestellt  an  den  Verhältnissen  der  Sozialwirtschaft  von 
Russisch-Turkestan."    Weimar  1915. 


—   222   — 

ist  Sicherung  des  Lebens  und  des  Eigentums  der  Bewohner 
vor  den  Beduinen  und  damit  verbunden  die  Vermehrung 
der  ländlichen  Bevölkerung,  der  die  alte  wasserwirtschaftliche 
Tradition  erst  wieder  anerzogen  werden  muß.  Jahrelange 
gründlichste  Studien  sind  nötig,  die  wir  in  Verbindung  mit 
den  Türken  vornehmen  müssen,  ehe  man  an  die  Ausführung 
von  Projekten  gehen  kann,  die  in  sich  gewiß  gesund  sind, 
und  die  ohne  Zweifel  die  Eigenproduktion  des  Landes 
heben  werden,  um  ihm  selbst  und  den  europäischen  Geld- 
gebern Vorteile  zu  verschaffen.  Die  Studien  von  Willcoci^s 
sind  erst  der  Anfang,  dem  noch  viele  Arbeiten  von  Ingenieuren 
und  Nationalökonomen  folgen  müssen.  Unter  den  heutigen 
Verhältnissen  sind  es  fast  nur  die  Datteln  vom  Satt  el- 
'Arab,  die  für  die  Ausfuhr  in  Frage  kommen. 

Während  nun  die  eine  Grundlage  vom  Wohlstand  des 
Landes  seit  langem  zurückgegangen  ist,  hat  sich  die  andere, 
der  Handel,  weit  besser  gehalten,  dank  der  geographischen 
Lage.  Die  märchenhafte  Pracht  der  Chalifenstadt,  wie  wir 
sie  aus  den  Schilderungen  aus  „Tausendundeiner  Nacht" 
unter  Harun  ar-Rasid  kennen,  beruhte  auf  dem  reichen 
Handel  mit  dem  ferneren  Orient  durch  den  Perser  Golf, 
mit  Persien  und  Syrien;  und  alle  diese  Beziehungen  haben 
sich  erhalten,  bis  die  Entdeckung  des  Seeweges  nach  Indien 
durch  die  Portugiesen  dem  Handel  von  Europa  mit  dem 
Orient  andere  Wege  wies.  Von  da  an  mußte  der  Verkehr 
langsam  sinken,  und  das  Land  mehr  und  mehr  zum  Boll- 
werk der  Türken  gegen  Persien  werden.  Die  Portugiesen, 
und  nach  ihnen  die  Holländer  und  Engländer,  legten  aller- 
dings noch  lange  auf  den  Handel  im  Perser  Golf  das  größte 
Gewicht,  weil  sie  hofften,  dort  wetteifernd  dem  alten  Verkehr 
der  Eingeborenen  mit  Erfolg  entgegenarbeiten  zu  können. 
Der  Handel  mit  Persien  wurde  nach  Hormüz  und  dann 
durch  die  Holländer  nach  Basra  und  Charaq  abgelenkt,  und 
das  indische  Geschäft  direkt  an  Ort  und  Stelle  betrieben. 
Der  Handel  von  Baghdäd  wurde  allmählich  zu  einem  Schatten 
seiner  einstigen  Größe.  Als  dann  Frankreich  durch  die 
Napoleonische  Expedition  versuchte,  England  den  Weg  nach 
Indien  durch  Ägypten  und  das  Rote  Meer  zu  sperren,  da 
begann  England,  den  alten  Handelsweg  durch  Mesopotamien 
wieder  aufzunehmen.  Die  Englisch-Ostindische  Handels- 
gesellschaft  richtete  eine  Kamelpost  vom  Perser  Golf  nach 


—  223  — 

Syrien  ein,  die  noch  bis  1886  bestand.  Die  Sicherung  eines 
Weges  nach  Indien  war  für  England  so  wichtig,  daß  es  den 
General  F.  Rowdon  Chesney  mit  einer  Erforschung  der  Möglich- 
keit einer  Verbindung  des  Mittelländischen  Meeres  und  dem 
Indischen  Ozean  durch  das  Zweistromland  beauftragte.  Diese 
Bestrebungen  haben  D.  H.  Schmidt  in  seinem  Buche  über 
die  Eisenbahnen  der  asiatischen  Türkei  sowie  Siegfried 
Genthe  u.  a.  m.  ausführlich  dargestellt,  so  daß  ich  auf  deren 
Arbeiten  verweisen  kann.  Das  Streben  Englands  nach  der 
Sicherung  der  indischen  Verbindung  hat  den  Handel  von 
Baghdad  wieder  beleben  lassen  durch  die  englischen  Unter- 
nehmungen im  Perser  Golf  und  die  Sdiiffahrt  auf  dem 
Eufrat  durch  die  Lynch-Gesellschaft  seit  1830.  Auch  das 
englische  Kanonenboot  „Comet"  war  dort  stationiert.  Für 
eine  Bahnverbindung  nach  dem  'Iraq  aber  konnte  die  Türkei 
nur  soldKen  Plänen  nähertreten,  die  wirklich  die  türkische 
Hauptstadt  mit  ihrem  Außenlande  verband,  und  die  nicht 
nur  englisch-indischen  Interessen  dienten.  Zwar  war  die 
Entwicklung  des  Handels  vom  Zweistromland  für  die  Türkei 
wichtig  genug;  noch  mehr  Bedeutung  aber  mußte  sie  einer 
strategischen  Verbindung  beilegen,  die  zugleich  den  separa- 
tistischen Tendenzen  der  Außenländer  entgegenwirkte. 

Est  ist  hier  nicht  der  Plaö,  die  Entwicklung  der  Ana- 
tolisdien  Bahn  und  ihrer  Fortse^ung,  der  Baghdäd-Bahn, 
zu  schildern.  Wir  übergehen  diese  Entwicklung  und  stellen 
nur  fest,  daß  durch  den  Vertrag  vom  5.  März  1903  die 
Bahnlinie  über  Baghdad,  Kerbela,  Negef,  Zubeir  nach  Basra 
genehmigt  wurde.  Von  Zubeir  aus  sollte  noch  eine  Linie 
an  „einen  Punkt  des  Persischen  Golfs"  geführt  werden, 
und  mit  dieser  müssen  wir  uns  hier  etwas  beschäftigen, 
weil  hierbei  die  englischen  Machenschaften  eine  große  Rolle 
spielten,  sobald  der  Schienenstrang  Aussicht  hatte,  sich  dem 
Golf  zu  nähern,  den  die  Engländer  als  ihr  unantastbares 
Herrschaftsgebiet  betrachten. 

Die  Baghdad-Bahn-Gesellschaft  bot  vergeblich  einer  eng- 
lisdien  Finanzgruppe  die  Beteiligung  bei  dem  Unternehmen 
an  unter  der  Bedingung,  daß  die  englische  Regierung  in 
eine  Erhöhung  der  türkischen  Eingangszölle  willigte,  die 
für  die  Finanzierung  der  Bahn-Garantien  erwünscht  war, 
und  daß  der  Endpunkt  in  el-Kuweit  von  der  Türkei  befestigt 
würde.     Die  Engländer  willigten   nicht  ein,  angeblich  weil 


—   224   — 

die  Gleichbereditigung  des  englisdien  Kapitals  nidit  sidier- 
gestellt  erscheine,  tatsächlich  wohl,  weil  sie  auf  alle  Fälle 
das  Erscheinen  von  fremden  Einflüssen  am  Perser  Golf 
verhindern  wollten. 

Die  Verhandlungen  zur  Finanzierung  der  Baghdäd-Bahn 
ergaben,  daß  von  dem  Kapital  der  Gesellschaft  je  40%  auf 
deutsche  und  französische  Interessen  und  je  10%  auf  die 
türkische  Regierung  und  die  Anatolische  Bahngesellschaft 
übernommen  wurden.  Am  21.  März  1911  erhielt  die  Ge- 
sellschaft die  sehr  wichtige  Konzession,  eine  Zweiglinie  nach 
Alexandrette  am  Mittelländischen  Meer  zu  erbauen,  wo- 
gegen sie  in  einem  am  19.  März  abgeschlossenen  Vertrage 
auf  das  Recht  hatte  verzichten  müssen,  von  Baghdäd  über 
Zubeir  nach  Basra  und  von  Zubeir  nach  „einem  Punkte  des 
Persischen  Golfs"  zu  bauen.  Diese  Strecke  sollte  von 
einer  neuen  Gesellschaft  unter  Beteiligung  des  internationalen 
Kapitals,  d.  h.  der  Engländer,  gebaut  werden,  wobei  kein 
außertürkisches  Land  günstiger  als  Deutschland  gestellt 
werden  sollte.  England  hatte  seinen  Einfluß  geltend  ge- 
macht, als  es  sah,  daß  die  Bahnbauten  bis  an  den  Golf 
doch  in  den  Bereich  der  nahen  Möglichkeit  rückten. 

Durch  dieses  Abkommen  hatten  wir  den  wichtigen  An- 
schluß nach  Alexandrette  erreicht  und  in  dem  Bahnbau  bis 
Baghdad  völlig  freie  Hand,  besonders  als  nach  späterer  Ver- 
handlung die  Banque  Ottomane  die  Anteile  von  30  Millionen 
Frank  französischer  Interessenten  1913  abgestoßen  hatte  und 
Frankreich  dadurch  ausgeschieden  war.  Für  die  Türkei 
war  Freiheit  geschaffen  für  Unterhandlungen  über  die  Ein- 
richtung einer  neuen  türkischen  Gesellschaft  mit  Bezug  auf 
den  Weiterbau  nach  Basra  und  Kuweit,  wofür  die  Einwilligung 
Englands  zu  einer  Zollerhöhung  um  4°/o  zu  erreichen  war. 

Die  Frage  von  el-Kuweit. 

In  der  Nordwestecd^e  des  Perser  Golfes  schneidet  eine 
Bucht  ein,  an  deren  Südseite  der  Ort  el-Kuweit^  mit  etwa 
50000  Einwohnern  liegt.  Schon  der  General  Chesney  hatte 
diesen  Plafe  als  geeignet  für  den  Hafen   der  Eufrat-Bahn 


'  El-Kuweit  (Kuwet)  ist  das  Diminutivum  von  Küt  (umwalltes  Dorf). 
Der  Ort  wurde  früher  auch  Qren  genannt  (Diminutivun^  von  Qurn 
„Hörn",  ein  Wort,  das  von  den  Engländern  „Grane"  gesdirieben  wurde). 


—   225   — 

bezeidinet,  obgleich  die  Wasserverhältnisse  nicht  derartig 
sind,  daß  große  Dampfer  unmittelbar  anlegen  können.  Als 
nun  die  Verhandlungen  über  die  Bahnbauten  jenseits  von 
Konia  greifbare  Gestalt  annahmen,  legte  sich  England  ganz 
im  geheimen  ins  Mittel,  um  uns  den  Zugang  mit  der  Bahn 
an  den  Perser  Golf  zu  erschweren.  Wenn  auch  schon  seit 
der  Eroberung  von  Hormüz  1622  England  sein  besonderes 
Augenmerk  auf  den  Golf  gerichtet  hatte  und  immer  mehr 
seine  Wichtigkeit  für  Indien  einsah,  war  es  doch  erst  seit 
1899  Lord  Curzon  als  Vizekönig  von  Indien,  der  mit  seinem 
ganzen  Einfluß  die  Politik  verfolgte,  unter  keinen  Umständen 
einer  anderen  Macht  am  Perser  Golf  Einfluß  zu  gestatten. 
Angesichts  der  deutschen  Verhandlungen  mit  der  Türkei 
über  die  Baghdäd-Bahn  war  eine  seiner  ersten  Amtshand- 
lungen als  Vizekönig,  daß  er  dem  englischen  Residenten 
in  Bender  Büsehr,  Colonel  Meade,  den  Auftrag  gab,  mit  dem 
Scheich  von  El-Kuweit  einen  Vertrag  abzuschließen,  was  am 
23.  Januar  1899  erfolgte.  Der  Inhalt  dieses  Vertrages  ist 
bis  heute  geheim  geblieben,  doch  hat  man  aus  einer  Rede 
von  Balfour  am  8.  April  1903  und  aus  Lord  Curzons 
,»Romanes  Lectures  on  Frontier"  erfahren,  daß  der  Scheich 
besondere  Entschädigungen  für  seine  Nachgiebigkeit  er- 
halten hat.  Die  „Times"  vom  11.  Januar  1911  schreibt 
von  „spezial  treaty  relations  which  placed  his  rights  and 
interests  under  the  aegis  of  Great  Britain",  und  Lord 
Curzon  berichtet,  daß  der  Scheich  von  el-Kuweit  „was  tant- 
amount  to  an  assertion  of  protectorat,  although  .  .  .  by  a 
Strange  anomaly  the  protectorate  of  Turkey  was  never  for- 
mally  denied". 

Als  nun  Anfang  1900  der  deutsche  Generalkonsul  Stemrich 
aus  Konstantinopel  kam,  um  als  Leiter  einer  Kommission  zum 
Studium  des  Bahngebiets  mit  dem  Scheich  von  el-Kuweit  über 
den  Endpunkt  der  Baghdäd-Bahn  zu  verhandeln,  und  um 
eine  Konzession  bei  Ras  Katama^  an  der  Bucht  zu  erlangen, 
mußte  der  Scheich  die  Verhandlungen  ablehnen  auf  Grund 
des  kurz  vorher  mit  England  abgeschlossenen  Vertrages,  in 
dem  er  sich  nach  der  „Times  History  of  the  War"  unter 
anderem  verpflichtet  hatte,  keinen  Teil  seines  Besi^es  an 


*  Wohl  Kazima  oder  Kadima,  wo  633  eine  Schlacht  der  gegen  den 
'Iraq  ziehenden  Araberheere  stattfand,  am  Grunde  der  Buciit  von  Kuweit. 

Hamburgische  Forschungen.    Heft  1«  45 


—   226   — 

andere  Regierungen   oder  Untertanen  anderer  Regierungen 
als  England  zu  verpachten  oder  sonst  abzugeben. 

Es  trat  nun  die  Frage  auf,  wie  weit  Sdieich  Mubarak 
ibn  Sabah  überhaupt  verhandlungsberechtigt  war,  mit  anderen 
Worten,  ob  er  staatsrechtlich  von  der  Türkei  abhängig  war. 
Nach  einer  Überlieferung  sollen  die  Araber  von  el-Kuweit  vor 
etwa  250  Jahren  aus  Umm  Qasr  am  Chor  'Abdallah  ein- 
gewandert sein  (Pelly).  Die  Akten  der  Bombay-Regierung 
und  die  Aufzeichnungen  von  Midhat  Pascha  aber  geben  an,  daß 
sie  aus  Negd  kamen.  Die  „Times*  vom  28.  Januar  1911 
bringt  eine  Zusammenstellung  der  Ansichten  verschiedener 
Besucher  über  das  Verhältnis  von  el-Kuweit  zur  Türkei:  im 
18.  Jahrhundert  sollen  die  Häuptlinge  dort  ganz  unabhängig 
gewesen  sein;  im  Jahre  1829  berichtete  Kapitän  Brucks,  daß 
sie  die  Hoheit  der  Pforte  anerkannten  und  Tribut  zahlten; 
1845  meldete  Leutnant  Kemball,  daß  sie  eng  mit  dem 
Gouvernement  von  Baghdäd  verbunden  waren,  die  türkische 
Flagge  führten,  und  daß  der  Scheich  gegen  eine  Subvention 
die  Beschulung  von  Basra  übernom.men  habe;  1853  schrieb 
Leutnant  Disbrowe,  daß  der  Scheich  sich  unter  die  „Guar- 
dianship"  der  Türkei  gestellt  habe.  Auch  Pelly  weiß  1863 
und  1865,  daß  el-Kuweit  die  Verpflichtung  des  Schubes  der 
Satt  el-'Arab- Mündung  übernommen  habe.  Die  „Denk- 
würdigkeiten* von  Midhat  Pascha  sollen  die  Ansicht  ent- 
halten, daß  1869 — 70  el-Kuweit  die  Forderung  der  Unter- 
werfung unter  Baghdad  abgelehnt  hatte  und  praktisch  unab- 
hängig gewesen  sei ;  Midhat  beanspruchte  für  sich  die  Ehre,  das 
Gebiet  der  Türkei  unterworfen  zu  haben.  Der  Sd\reiber  des 
Artikels  in  der  „Times"  meint,  daß  die  Oberhoheit  der  Tür- 
kei nur  eine  Einbildung  gewesen  sei,  entstanden  durch  die  all- 
gemeine Achtung  gegen  den  mächtigsten  islamischen  Fürsten, 
die  dem  Scheich  von  el-Kuweit  für  sein  Ansehen  nüölich 
gewesen  sei.  Ganz  besonders  habe  er  sich  mit  der  Türkei 
gut  stellen  müssen,  weil  seine  Dattelpflanzungen  bei  Fa'o 
auf  unbestritten  türkischem  Gebiete  lagen,  aus  denen  er 
eine  Einnahme  von  4000  ü  T.  im  Jahre  bezog.  Die  tür- 
kische Flagge  habe  er  nur  als  Höflichkeit  und  als  Zeichen 
der  Zugehörigkeit  zum  Islam  geführt.  Anderseits  aber  hat 
Mubarak  sich  immer  mit  den  Engländern  gut  gestellt,  von 
denen  er  Schuö  in  seinen  Interessen  erhielt,  und  die  ihm  be- 
deutende Unterstü^ungen  an  Geld  und  Waffen  zukommen 


—   227   — 

ließen.  So  heißt  es  z.  B.  im  englischen  Konsulatsbericht 
über  el-Kuweit  für  1913 — 14  unter  „Waffen  und  Munition": 
„Increase  of  7509  &,  which  is  due  to  increased  quantities 
of  ammunition,  imported  by  the  ruler  of  Koweit,  permits 
for  which  were  obtained  by  him."  Nach  demselben  Bericht 
waren  die  Waffen-  und  Munitionseinfuhren  folgende: 

Einfuhr  per  Dampfer 

1911—12     1912—13       1913—14 

Waffen  und  Munition      .  2800  is     9833  &     17342^ 
davon  aus  England    .    —     „        100  „       2302  „ 
„     Frankreich  2800  „      9733  «      15040  „ 

England  hatte  1 820  seine  Residentur  von  Basra  nach  el-Kuweit 
verlegt,  weil  in  ersterem  Orte  Differenzen  mit  den  Türken 
entstanden  waren.  Als  später  die  Gefahr  einer  Beherr- 
schung des  Seeweges  nach  Indien  durch  Frankreich  ge- 
schwunden war,  zog  England  sein  Konsulat  von  el-Kuweit 
zurück.  Lord  Curzon  rid\tete  es  aber  wieder  ein,  Oberst- 
leutnant W.  G.  Grey  war  Resident  in  el-Kuweit;  er  zeicfinete 
den  Bericht  von  1913/14;  dann  war  Cpt.  William  Henry 
Shakespear  dort  Resident,  derselbe,  welcher  1913  und  1915 
Ibn  Sa'üd  in  Innerarabien  dienstlich  aufsuchte  und  im 
Februar  1915  daselbst  getötet  wurde. 

Im  Jahre  19C6  hißte  der  englische  Konsul  einfach  die 
englische  Flagge  am  Hafeneingang  von  el-Kuweit  und  auf 
zwei  kleinen  Inseln  davor. 

Mubarak  ließ  sich  in  die  Händel  zwischen  Ibn  RasTd 
und  Ibn  Sa'üd  ein,  wie  wir  schon  gesehen  haben.  Ohne 
Zweifel  geschah  dies  auf  englische  Veranlassung.  Als  seine 
Truppen  von  Ibn  RasTd  geschlagen  waren,  erschien  1901 
eine  türkische  Korvette  mit  Soldaten  vor  el-Kuweit.  Die  da- 
von unterrichtete  englisch-indische  Regierung  aber  hatte  schon 
ein  Kriegsschiff  hingesandt,  deren  Kommandant,  Cpt.  Pears, 
die  Landung  der  türkischen  Truppen  verbot.  Bei  späteren  Er- 
örterungen darüber  soll  nach  der  „Times"  vom  28.  Januar 
1911  in  Konstantinopel  erklärt  sein,  daß  die  türkische  Korvette 
gar  keine  Truppen  an  Bord  gehabt  hätte.  Ende  desselben 
Jahres  kam  die  Korvette  wieder  mit  einem  höheren  tür- 
kischen Beamten,  dem  Cpt.  Simons,  dessen  Schiff  gerade 
dort  war,  auf  eigene  Verantwortung  das  Land  verbot.  Als 
dann  Ibn  RasTd  sich  el-Kuweit  näherte,  fanden  sich  drei  eng- 

15» 


—   228   — 

lische  Sdiiffe  dort  ein,  die  einen  Posten  18  engl.  Meilen 
landeinwärts  bei  Cehara  beseiten,  infolge  dessen  die  Leute 
von  Ibn  Rasid  abzogen.  Auch  einigen  Neffen  von  Mubarak, 
die  am  Satt  el-'Arab  in  Verbannung  waren,  gelang  nidit  die 
Fortnahme  der  Stadt;  sie  wurden  durch  das  englische  Kriegs- 
schiff „Lapwing"  verjagt. 

Als  nun  der  Plan  auftauchte,  den  zukünftigen  Hafen  der 
Baghdäd-Bahn  eventuell  an  den  Chor  'Abdallah  und  Chor 
Zubeir  zu  verlegen,  veranlaßte  England  sofort  Mubarak, 
auch  diese  Gebiete  für  sein  Eigentum  zu  erklären,  bis  zu 
einem  Punkte  20  Meilen  nordöstlidi  von  Chor  'Abdallah, 
ebenso  über  die  große  Insel  Bubijan.  Trofedem  sandte  die 
Türkei  im  Jahre  1902  Militärposten  nach  Safwän  und  Umm 
Qasr  und  auf  die  Bubijan-Insel,  und  zwei  Monate  später 
legte  sie  einen  Posten  nach  der  MusalamTje-Bai  (Abu'AlT), 
180  engl.  Meilen  südlidi  von  el-Kuweit.  Lord  Curzon  pro- 
testierte, aber  die  Posten  waren  1911  noch  dort.  England 
benadiriditigte  nur  die  Pforte,  daß  die  türkischen  Besamungen 
die  Redite  von  Mubarak  nicht  präjudizierten.  Die  „Times 
History  of  the  War"  erzählt,  daß  die  nachgiebige  Haltung 
Englands  einem  Zufall  während  der  Anwesenheit  des  Deut- 
sdien  Kaisers  in  London  zuzusdireiben  sei.  König  Eduard 
habe  bei  dieser  Gelegenheit  einen  Notizenzettel  in  der  Hand 
gehabt,  den  er  dem  Kaiser  auf  dessen  Ersuchen  übergeben 
habe,  und  der  eine  bedingungsweise  Zusage  enthalten  hätte; 
diese  Notizen  wären  als  eine  offizielle  Mitteilung  aufgefaßt. 
Jedenfalls  sollen  bei  Ausbruch  des  Weltkrieges  die  tür- 
kischen Posten  in  Bubijan  noch  bestanden  haben.  Die 
Engländer  müssen  ihrer  Sache  nicht  so  ganz  sicher  gewesen 
sein,  denn  bei  den  Verhandlungen  über  die  Bahn  von 
Baghdäd  nach  Basra  und  el-Kuweit  wurde  1913  abgemacht, 
daß  die  Türkei  die  nominelle  Oberhoheit  über  el-Kuweit 
behält  und  das  Recht  hat,  einen  türkischen  Vertreter  dort 
zu  halten,  daß  sie  aber  sich  in  die  inneren  und  äußeren 
Verhältnisse  des  Landes  nicht  einzumischen  habe.  Wie 
von  ganz  anderer  Seite  die  Frage  von  el-Kuweit  beurteilt 
wird,  mag  eine  Äußerung  von  de  La  Tour  zeigen,  der 
sdireibt:  „L'agitation  d'un  vasal  de  la  Turquie,  le  cheikh 
Mobarek,  dont  le  gouvernement  anglo- Indien  encourage 
les  velleitees  d'independance  pour  le  mettre  a  sa  dis- 
cretion." 


—   229   - 

Die  Verhandlungen  zwischen   der  Türkei   und   England 
über  die  neu  zu  gründende  Gesellschaft,  welche  die  Bahn 
von   Baghdäd   nach  Basra   und  weiter  bauen   sollte,  zogen 
sich   lange   hin,   besonders  auch,   da  die  Türkei   ohne  Ein- 
verständnis Deutschlands  nichts  zugeben  konnte.     England 
hatte   wohl   eingesehen,   daß   es   besser   getan   hätte,    den 
Vorschlag  einer  finanziellen  Beteiligung  1903  anzunehmen. 
Da  man  sich  keine  eigenen  Vorteile  von  der  Baghdad-Bahn 
versprach,  vielmehr  Vorteile  anderer  voraussah,  hatte  man 
seinerzeit  abgelehnt.  Jefet,  als  das  Unternehmen  fortschritt^ 
suchte  England    überall   verzögernd   zu   wirken,   zum   min- 
desten   aber    sich    selbst    den    Einfluß    an    der   Endstrecke 
der  Bahn   zu  verschaffen.     Wie  die  „Times"  am  23.  März 
1911   sagte,   hatten  die  Engländer  kein  Recht,  irgendeinem 
Staate  vorzuschreiben,  weldie  Bahnen  er  bauen  wolle,  und 
an  wen  er  sie  zur  Ausführung  gäbe,  aber  aus  Gründen  der 
Staatsvernunft  müsse  man  Sorge  tragen,  daß  solche  Bahnen 
nicht  gegen  Englands  Lebensinteressen  benufet  würden.  Am 
22.  März  hatte  Sir  Edward  Grey  den  Standpunkt  der  Re- 
gierung im  Parlament  dahin  klargelegt,  daß  die  Bahn  Eng- 
lands   Handel    als    meistbegünstigter    Nation    offenstehen 
müsse;    „vergessen    wir    nicht,    daß    Lord    Lansdowne    die 
Gefahr   klargelegt  hat,   wenn   eine   fremde  Macht   sich   am 
Perser  Golf  in  einer  befestigten  Stellung  festse^t,  von  wo 
aus  sie  Indien  in  den  Rücken  fallen  kann." 

Endlich,  im  Mai  1913,  waren  die  Verhandlungen  zwi- 
schen England  und  der  Türkei  so  weit  gediehen,  daß  die 
«Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung"  darüber  vorläufig  be- 
richten konnte.  Vom  Mai  bis  September  hat  die  Presse 
dann  eine  Menge  Erörterungen  über  dieses  Abkommen  ge- 
bracht, das  selbst  nie  veröffentlicht  ist.  Nach  einem  Tele- 
gramm aus  London  hat  am  17.  September  1913  Lord  Hardinge 
als  Vizekönig  von  Indien  in  Simla  erklärt,  daß  England  die 
Oberhoheit  der  Türkei  über  el-Kuweit  anerkenne,  daß  die  Tür- 
kei sich  aber  verpflichte,  nicht  in  die  inneren  Angelegenheiten 
von  el-Kuweit  sich  einzumischen,  und  die  zwischen  England  und 
dem  Scheich  von  el-Kuweit  getroffenen  Abkommen  anzu- 
erkennen. (Es  soll  mit  el-Kuweit  nach  1899  noch  ein  fernerer 
Vertrag  geschlossen  sein!)  Die  Pforte  verzichte  außerdem  auf 
ihre  Ansprüche  auf  el  -  Qatar,  Bahrain  und  Masqat  und  erkenne 
das  Recht  Englands  an,  im  Persischen  Golf  Leuchtfeuer  zu 


—   230   — 

errichten  und  die  Polizei  auszuüben.  Die  Presse  beriditete 
ferner,  daß  England  der  Türkei  darin  nachgegeben  habe, 
daß  die  Baghdäd- Bahn -Gesellschaft  auch  die  Stred<:e  von 
Baghdäd  nach  Basra  baut  unter  der  Bedingung,  daß  zwei 
Engländer  in  den  Aufsichtsrat  der  Gesellschaft  eintreten, 
um  für  die  gleichmäßige  Behandlung  aller  die  Bahn  be- 
nuöenden  Nationen  zu  sorgen.  Dagegen  solle  die  Endstreci^e 
bis  el-Kuweit  oder  bis  zu  einem  anderen  Punkt  des  Golfes 
von  einer  neuen  (englischen)  Gesellschaft  gebaut  werden. 
Von  England  hinge  es  also  ab,  ob  diese  Bahn  überhaupt 
hergestellt  wird.  Außerdem  sollen  die  Hafenanlagen  in  Basra 
einer  englischen  Firma  zur  Ausführung  übertragen  werden, 
England  würde  auch  für  die  Schiffbarmachung  des  Satt  el- 
"^Arab  durch  Ausbaggerung  der  Barre  sorgen.  Dagegen  soll 
England  nachgegeben  haben,  daß  die  Zölle  in  der  Türkei 
von  11  auf  15%  gese^t  werden,  ohne  dabei  die  Kapi- 
tulationen abzuschaffen.  Endlich  heißt  es,  daß  England 
der  Türkei  gestatte,  einen  Vertreter  bei  dem  Scheich  von 
el-Kuweit  zu  halten. 

Natürlich  hatte  man  in  der  deutschen  Presse  große  Be- 
denken, das  Werk  der  Baghdad-Bahn  an  seinem  Ausgang 
zum  Meere  der  Gnade  Englands  zu  überlassen.  Zwar 
haben  viele  Politiker  (unter  ihnen  auch  Dr.  Jaeckh  in  der 
„Neuen  Hamburger  Zeitung"  vom  21.  Mai  1913)  ausgeführt, 
daß  keine  Gefahr  für  uns  vorläge;  daß  es  nur  im  Interesse 
der  englischen  Kapitalisten  sei,  die  Hafenanlagen  in  Basra 
schnell  und  gut  zu  bauen  und  billig  zu  bewirtschaften; 
daß  besonders  wir  die  ursprünglich  uns  gese^ten  Ziele 
erreicht  hätten  und  gegen  die  Aufgabe  der  Kuweit-Streclte 
den  Anschluß  nach  Alexandrette  erhalten  hätten.  Es  sei 
überhaupt  noch  nicht  ausgemacht,  ob  es  wirtschaftlich  für 
die  Baghdäd-Bahn  von  Vorteil  sei,  wenn  über  Baghdäd  hin- 
aus gebaut  würde,  da  dann  die  Frachten  die  kürzere  Strecke 
nach  dem  Meere  und  nicht  die  längere  nach  Norden 
wählen  würden.  Ich  glaube  aber,  daß  der  jefeige  Krieg  jeden 
von  uns  belehrt  hat,  daß  England  zu  allem  fähig  ist,  und 
daß  es  für  uns  nicht  erträglich  ist,  wenn  das  große  Werk 
der  Baghdad-Bahn  von  der  See  abgeschnitten  wird,  falls  die 
wirtschaftlichen  Verhältnisse  eine  Verlängerung  bis  dahin 
fordern  sollten.  Glücklicherweise  ist  der  Vertrag  zwischen 
England  und  der  Türkei  nie  ratifiziert  worden:  Die  „Times 


—   231    — 

History  of  the  War"  schreibt  wenigstens,  daß  Mitte  Juni 
1914,  sedis  Wochen  vor  Ausbruch  des  Weltkrieges,  der  Ver- 
trag mit  der  Türkei  und  ein  anderer  mit  Deutschland  über 
die  Baghdäd-Bahn,  Mesopotamien  und  andere  Dinge  vom 
Fürsten  Lichnowsky  und  Sir  Edward  Grey  paraphiert  wur- 
den, daß  die  Verträge  aber  nicht  endgültig  gezeichnet  und 
ihr  Inhalt  nicht  bekanntgegeben  sei.  England  wäre  hier- 
über froh,  weil  so  die  ihm  lästige  Bedingung  des  tür- 
kischen Vertreters  in  el-Kuweit  hinfällig  geworden  sei,  der 
zu  dauernden  Schwierigkeiten  hätte  führen  müssen.  Ich 
hoffe,  daß  wir  noch  mehr  froh  sein  können,  und  daß 
der  Krieg  uns  die  Möglichkeit  gibt,  unter  den  von  uns 
gewollten  Bedingungen  später  neue  Verhandlungen  zu 
führen.  Und  diese  müssen  notwendigerweise  uns  völlige 
Freiheit  geben. 

Zu  bedenken  ist  folgendes:  Nach  dem  Vertrage  von 
Erzerum  vom  28.  Juli  1825  (s.  Anhang  Nr.  53)  ist  das  linke, 
östliche  Ufer  des  Satt  el-'Arab  persisches  Gebiet,  jedoch 
ganz  englisch  beeinflußt.  Das  rechte  Ufer  wird  von  Eng- 
land zwar  offiziell  der  Türkei  zugesprochen;  wenigstens 
wird  der  türkische  Besiö  von  Fa'o  nicht  bestritten.  Aber 
im  gegebenen  Augenblick  wird  England  auch  hier  wieder 
eine  Oberhoheit  des  Scheich  von  el-Kuweit  herausfinden,  so 
daß  dann  streckenweis  beide  Flußufer  nichttürkisch  würden. 
Der  Hafenbetrieb  und  die  Kontrolle  der  Flußschiffahrt 
(Baggerung,  Leuchtfeuer)  von  Basra  zum  Meere  wird  auch 
von  England  beansprucht,  welches  dadurch  eine  gänzliche 
Erdrosselung  unserer  Baghdäd-Bahn  an  ihrem  Golfende 
veranlassen  könnte.  Es  muß  erreicht  werden,  daß  der 
Hafen  in  Basra,  die  Schiffahrtstraße  des  Satt  el- Arab  und 
das  Gebiet  von  el-Kuweit  türkisch  bleiben,  damit  diese  Macht 
dort  unternehmen  kann,  was  sie  im  Landesinteresse  für 
gut  erachtet.  Wir  aber  müssen  hierauf  dringen,  weil  wir 
große  wirtschaftliche  Werte  dort  in  der  Bahn  anlegen,  die 
wir  nicht  von  der  Gnade  Englands  abhängig  sehen  dürfen. 

Nach  einer  Mitteilung  des  „Temps"  von  Mitte  Januar 
1916  ist  der  Scheich  Mubarak  bin  Sabah  von  el-Kuweit  kürz- 
lich verstorben.  Er  war  vor  einiger  Zeit  von  England  zum 
Lohn  für  seine  Dienste  zum  „Sir"  ernannt. 

Die  Petroleumgegenden  von  Mohammera  usw.  Für 
die  Beurteilung  der  englischen  Interessen  in  Mesopotamien 


—   232   — 

spielen  die  Petroleumquellen  im  Qarün-Gebiet  eine  große 
Rolle,  weshalb  wir  sie  wenigstens  kurz  erwähnen  müssen. 
In  dem  Vertrage  von  Erzerum  vom  28.  Juli  1823  (s.  An- 
hang Nr.  53)  in  Verbindung  mit  dem  Abkommen  vom 
31.  Mai  1847  (s.  Anhang  Nr.  54)  wurde  das  linke  Ufer  des 
Satt  el-'Arab  den  Persern  zuerkannt  bis  etwa  7  engl.  Meilen 
oberhalb  von  der  Stadt  Mohammera.  Das  ganze  Gebiet 
des  Qärün-Flusses,  des  Pasitigris  der  Alten,  der  im  Alter- 
tum nod\  direkt  in  den  Perser  Golf  floß,  ist  somit  persisch 
geblieben.  Seit  1888  wurde  durch  Vermittlung  von  Sir 
Drummond  Wolff  die  freie  Schiffahrt  auf  diesem  Flusse 
durdigesefet,  die  von  der  englischen  Lynch  -  Gesellsdiaft 
wahrgenommen  wird,  welche  seit  1830  auf  dem  Tigris 
verkehrt  (Lynch  Brothers,  Euphrates  and  Tigris  Steam 
Nav.  Co.).i 

Seit  der  ältesten  bekannten  Zeit  benu^te  man  die  Pe- 
troleum- und  Asphaltvorkommen  in  Mesopotamien  und 
Persien.  Das  Alte  Testament  erzählt  von  der  mit  Erdpech 
gedichteten  Ardie  Noah,  die  babylonischen  Bauten  wurden 
mit  Mörtel  aus  diesem  Stoff  aufgeführt,  das  Heilige  Feuer 
der  Zoroaster  Religion  ist  wahrsdieinlich  auf  Ölquellen 
zurückzuführen.  An  der  ganzen  südwestlichen  Außenseite 
des  Zagros- Gebirges  liegen  zahllose  Fundstellen  dieses 
Stoffes,  die  überall  an  die  Gipse  des  Miozäns  gebunden 
sind.  Von  der  Höhe  von  Mosul  gehen  die  Funde  bis  zur 
Insel  Kism  herunter.  (Siehe  die  Karte.)  Und  ebenso  sind 
auf  der  östlichen  Seite  des  Zweistromlandes  eine  Menge 
Fundstellen  bekannt.  Wir  haben  es  hier  in  erster  Linie 
mit  den  Quellen  in  der  Gegend  östlich  der  Linie  Ahwäz- 
Suster  zu  tun.  Im  Jahre  1901  erwarb  der  australische 
Millionär  W.  K.  d'Arcy  die  Konzessionen  der  bisherigen 
Persian  Mining  Oil  Co.  auf  60  Jahre,  und  zwar  für  ganz 
Persien  mit  Ausnahme  der  fünf  nördlichen  Provinzen.  Diese 
Konzession  bezieht  sich  auch  auf  alle  zukünftigen  Funde,  so 
daß  sie  einem  Monopol  gleicht.  Ihre  Ausdehnung  ist  auf 
dem  Kärtchen  eingezeichnet.  Jene  Persian  Mining  Oil  Co. 
hatte   ihr   Kapital  von  1   Million  ^    aufgebraudit    und   war 


*  Auch  die  deutsdie  Firma  Robert  Woendchaus  &  Co.  hatte  vor 
dem  Kriege  Fahrzeuge  auf  dem  Qärün-Flusse  laufen,  die  aber  wohl 
von  den  Engländern  jefet  fortgenommen  sind. 


—    233   — 

aufgelöst  worden.  Die  weiteren  Aufschlußarbeiten  ^  einer 
First  Exploitation  Co.  wurden  unter  der  Ägide  der  Burmah 
Oil  Co.  unternommen,  und  als  sie  ein  gutes  Ergebnis 
gehabt  hatten,  gründete  man  1909  die  Anglo  Persian 
Oil  Co.,  deren  Hauptfelder  im  Maidän  i-Naftün,  im  Osten 
des  Ortes  Ahwäz  liegen.  Die  Gesellschaft  verfügte  über 
eine  Million  voll  eingezahlter  Aktien  von  je  1  ^,  eine  Million 
6%iger  Vorzugsaktien  zu  je  1  ü»,  von  denen  999000  emit- 
tiert waren,  und  5*^/o  Debentures  in  Höhe  des  halben  Aktien- 
kapitals, von  denen  1904  600000  ausgegeben  waren.  Der 
Hauptgründer  und  bis  zu  seinem  Tode  der  Vorsi^ende  des 
Direktoriums  war  der  Kanadier  Lord  Strathcona.  Die 
Burmah  Oil  Co.  hatte  einen  großen  Teil  der  Stammaktien 
in  Besiö.  Die  Anteile  der  First  Exploitation  Co.  sind  auf 
die  Funde  in  einer  Quadratmeile  Land  im  Bachtiaren-Gebiet 
festgese^t,  für  welche  die  Bakhtiari  Oil  Co.  mit  400000  £ 
gegründet  wurde.  Die  persische  Regierung  erhält  als  Ab- 
gabe 16%  des  Reingewinns.  In  den  Jahren  1908—09 
wurden  in  Maidan  i-Naftün  in  400  m  Tiefe  große  Quellen 
erschlossen.  Dreißig  Sonden  wurden  in  den  Boden  ge- 
trieben, von  denen  drei  den  größten  Teil  des  Ertrages  lie- 
fern. Bei  den  Quellen  sind  Behälter  für  60000  Tonnen  Rohöl 
gebaut.  Die  Pumpstation  ist  in  Tembi,  2V2  engl.  Meilen  ent- 
fernt, und  von  dort  führt  eine  Leitung  von  6  Zoll  Durchmesser 
bis  Wais,  und  weiter  mit  8  Zoll  bis 'Abbadän.  Diese  235  km 
lange  Röhrenleitung  kann  1000  Tonnen  täglich  befördern. 
Die  Raffinerien  der  Gesellschaft  sind  in  'Abbadan^  am  oatt 
el-'Arab,  wo  eine  neue,  ganz  modern  mit  Elektrizität  aus- 
gestattete, rein  englische  Stadt  entstanden  ist.  Dort  waren 
1913  vier  Batterien  mit  34  Destillierapparaten  in  Betrieb,  die 
Benzin,  zwei  Sorten  Leuchtöl  und  Heizöl  herstellten,  und 
zwar  wird  Heizöl  für  die  Marine  erzeugt,  indem  nur  30% 
Leichtprodukte   entfernt  werden.      Die   gegenwärtigen   Ein- 

^  1902  untersuchte  ein  Mr.  Burls  die  Petroleumgegend  für  eine 
englisch-persische  Gesellschaft.  1903 — 04  hatte  man  eine  kleine  Aus- 
beute bei  Quasr  i-sirin  und  el-Chänaqein;  wegen  der  Schwierigkeit  der 
Arbeiterbeschaffung  konnte  man  dort  nichts  unternehmen.  Die  erwähnte 
d'Arcy-Gesellschaft  hat  ihre  Konzession  durch  Firman  von  Muzaffer 
el-Din  erhalten. 

2  'Abbädän  war  noch  im  10.  Jahrhundert  eine  Insel  im  Perser  Golf, 
je^t  liegt  sie  über  30  Kilometer  vom  Meere  entfernt;  so  stark  sind  die 
Anschwemmungen  des  Flusses. 


—   234   — 

richtungen  können  240000  Tonnen  Heizöl  und  die  ent- 
sprechende Menge  anderer  Produkte  liefern.  Die  Vertretung 
in  Mohammera  hatte  früher  M.  Lloyd  Scott  and  Co.,  jefet 
Mrs.  Strid«,  Scott  and  Co.  (London  ES,  Winchester  House, 
Old  Broad  Str.).  In  'Abbädän  waren  1913  schon  dreißig 
große  Ölbehälter  aufgestellt;  dort  können  Dampfer  von  1 7  Fuß 
Tiefgang  laden.     Eine  zweite  Röhrenleitung  ist  im  Bau. 

Nachdem  nun  die  Marine  Englands  vielfach  zur  01- 
feuerung  übergegangen  war,  und  diese  durch  die  amerika- 
nischen Trustbildungen  für  den  Bezug  des  Rohstoffes  leicht 
in  Frage  gestellt  werden  konnte,  richtete  die  englische  Re- 
gierung ihr  Augenmerk  auf  die  ungemein  bedeutenden 
Funde  am  Satt  el-'Arab.  Eine  Kommission  der  Marine 
unter  Vize-Admiral  Sir  Edmond  Slade  wurde  im  Oktober 
1913  hingesandt,  um  alle  Umstände  genau  zu  untersudien, 
und  nachdem  sie  günstige  Berichte  erstattet,  legte  die 
Regierung  dem  Parlament  einen  Geseöesentwurf  vor,^  nadi 
welchem  ein  sehr  bedeutender  Anteil  der  Aktien  der  Anglo 
Persian  Oil  Co.  vom  englischen  Staate  angekauft  werden 
und  der  Bezug  von  Heizöl  für  die  Marine  sichergestellt 
werden  sollte.  Die  Regierung  übernahm  durdi  Parlaments- 
beschluß vom  17.  Juni  1914  mit  254  gegen  18  Stimmen 
für  2001000  &  Aktien  und  199000  £  Debentures,  und 
gleichzeitig  wurde  ein  Vertrag  mit  der  Admiralität  ab- 
geschlossen, nach  dem  diese  der  Gesellschaft  das  Heizöl 
mit  den  im  jährlichen  Etat  vorgesehenen  Summen  abkauft. 
Allerdings  äußerte  man  in  England  schwere  Bedenken  gegen 
dies  Verfahren  (z.  B.  „Times"  vom  20.  Juni  1914).  Die 
Röhrenleitung  sei  leicht  verlefebar  durch  die  halbwilden 
Stämme,  die  Anlagen  könnten  von  Indien  aus  nicht  ver- 
teidigt werden,  ohne  die  indische  Armee  zu  schwächen.  Der 
„Manchester  Guardian"  machte  auch  darauf  aufmerksam, 
daß  durch  die  Petroleum -Interessen  Englands  Verhältnis 
zu  Rußland  leiden  könne.  Auch  betonte  man,  daß  Persiens 
Unabhängigkeit  bedroht  sei,  wenn  England  in  persischem 
Gebiet  so  große  Interessen  habe,  welche  geschürt  werden 
müßten.  Alle  Bedenken  aber  wurden  nicht  beachtet,  und 
sechs  Wochen  vor  Kriegsausbruch  war  also  zu  allen  früheren 

'  »Anglo -Persian  Oil  Company.  Bill  to  provide  money  for  the 
purpose  of  the  acquisition  of  share  or  loan  capital."  —  Parliamentary 
Papers,  Session  1914.    House  of  Lords.    Papers  of  Bills  (223)  345. 


—   235  — 

nodi  dies  bedeutende  Interesse  der  Engländer  am  Perser 
Golf  entstanden. 

Nach  dem  legten  Jahresbericht  der  Gesellschaft  (I.April 
1914  bis  31.  März  1915)  wurde  eine  besondere  Tanker  Co. 
gegründet,  um  Petroleum-Transportschiffe  zu  bauen.  Im 
Monat  sind  etwa  28000  Tonnen  Ol  gefördert  worden.  Am 
5.  Februar  ist  die  Röhrenleitung  von  unruhigen  Persern 
zerstört  worden  und  mußte  4V2  Monate  unterbrochen  bleiben. 
Aus  diesem  Grunde  war  die  Gesellschaft  gezwungen,  144000  t 
Ol  zu  verbrennen,  das  sie  nidit  unterbringen  oder  fort- 
schaffen konnte.  4%  Dividenden  wurden  auf  die  Vorzugs- 
anteile verteilt.  Der  „Economist"  vom  11.  Dezember  1915 
übte  nochmals  eine  sehr  scharfe  Kritik  an  der  Gesellschaft; 
es  sei  keine  Sache  der  Regierung,  Handelsunternehmungen 
zu  machen.  Außerdem  seien  die  Anlagen  durch  die  Perser 
und  Türken  dauernd  gefährdet.  Die  Hoffnung  der  Gesell- 
schaft, sich  an  der  persischen  Regierung  vertragsmäßig 
schadlos  zu  halten,  bestände  nur  in  der  Theorie. 

Es  ist  ein  altgeschichtliches  Gebiet,  um  das  es  sich  hier 
handelt.  Das  heutige  Suster  ist  das  alte  Susa,  wo  de  Mor- 
gans Ausgrabungen  die  wichtigsten  Ergebnisse  nicht  nur 
über  die  Elamiter,  sondern  auch  über  die  Babylonier  er- 
zielten —  wurde  hier  doch  der  Gese^esstein  von  Hammu- 
rabi  gefunden.  Ahwäz  am  Qärün-Flusse,  das  je^t  im  Kriege 
verschiedentlich  von  sich  reden  machte,  ist  ein  kleiner  Flecken 
(1891: 700  Hütten),  bis  wohin  die  Flußschiffahrt  reicht.  Dort 
ist  ein  großer  Damm  über  dem  Fluß,  der  wohl  von  den 
Sassaniden  erbaut  wurde.  Von  'Abulfeida  wird  der  Ort 
Suq  el-Hüz  genannt,  nach  dem  alten  elamitischen  Stamme 
der  Huz,  woraus  allmählich  Ahwaz  entstanden  ist.  Im 
Mittelalter  waren  dort  viele  Gärten  mit  künstlicher  Be- 
wässerung, besonders  die  Zuckerrohrkultur  war  berühmt. 
Aber  die  vielen  Steinzylinder,  die  noch  Karl  Ritter  und 
andere  für  Teile  von  Zuckermühlen  hielten,  und  die  in 
großer  Zahl  bei  Ahwaz  liegen,  sollen  Säulentrommeln  sein, 
vorbereitet  zum  Transport  nach  Kufa,  Basra  usw.  ^  Die  Be- 
wässerungssysteme dort  können  sicher  wieder  instand  gese^t 
werden,  teils  sind  sie  noch  in  Betrieb.     Die  „Times  History 


'  P.  Schwarz:  .Die  Zuckerpressen  in  Ahwäz."    Der  Islam,  Bd.  VI, 
S.  269. 


—   236   — 

of  the  War"  erzählt,  daß  bei  Mohammera  Anfang  dieses 
Jahrhunderts  ein  Holländer  namens  van  Roggen^  einen 
Plan  für  große  Bewässerungsanlagen  ausgearbeitet  hätte, 
die  2  Millionen  Mj  kosten  sollten.  Er  habe  sich  durch  Ver- 
mittlung der  Deutschen  Gesandtschaft  in  Teheran  um  eine 
Konzession  für  diese  Pläne  beworben,  wogegen  aber  der 
Chef  von  Mohammera  Einspruch  erhoben  habe  —  natürlich 
auf  Anstiften  von  England.  Der  Chef  habe  gesagt,  wenn 
er  eine  Bewässerung  wolle,  dann  könne  er  sie  selbst  mit 
Hilfe  von  englischen  Kapitalisten  machen,  und  auf  seine 
Bitte  habe  dann  ein  indischer  Ingenieur  18  Monate  dort 
gearbeitet,  um  einen  anderen  Plan  aufzustellen.  Und  als 
man  in  Teheran  weiter  auf  die  ersten  Pläne  einging,  habe 
der  Chef  von  Mohammera  gedroht,  aktiven  Widerstand 
gegen  die  persische  Regierung  zu  leisten,  wenn  man  ihm 
seine  Rechte  zugunsten  von  Deutschland  antasten  wolle. 
Dieser  Sultan  von  Mohammera,  Chaz'al  Chan  2,  ist  nämlich 
durch  Verträge  ganz  an  England  gebunden,  das  hier  wieder 
einmal  für  gut  befunden  hat,  einen  Vasallen  Persiens  für 
halb  unabhängig  zu  erklären  und  mit  ihm  Sonderabkommen 
zu  machen,  auch  wenn  diese  sich  vielleicht  der  Form  nach 
nur  auf  den  Sdiuö  der  Petroleumfelder  beziehen.  Denn 
hierfür  soll  er  3000^  im  Jahre  von  den  Engländern  erhalten. 
Bei  den  Grenzkriegen  hatten  die  Türken  den  Ort  ge- 
nommen und  wieder  verlassen;  im  November  1841  wurde 
er  von  den  Persern  eingenommen  und  auf  Drängen  Ruß- 
lands im  Vertrage  von  Erzerum  den  Persern  endgültig  zu- 
erkannt,   die   dort   auch    eine   Festung   bauten.     Im    Kriege 

'  Notice  sur  les  anciens  travaux  hydrauliques  en  Susiane  par 
Mr.  Graadt  van  Roggen.  Extraits  des  Memoires  de  la  Delegation  au 
Perse.  Bd.  VII.  Chalon  s.  Saone  1905.  —  S.  audi  Ernst  Herzfeld: 
Eine  Reise  durdi  Luristan,  Arabistan  und  Färs.  Petermanns  Mitt.  1907. 
S.  76  und  77. 

^  Das  Gebiet  von  Mohammera  bis  Sdieidi  Abul  Sach  ist  meist 
von  Sa'b-Arabern  bewohnt  und  untersteht  einem  Häuptling,  der  den 
Titel  Muez-es-Sultaneh  oder  Sardär  Arfa  führt.  Chaz'al  Chan  ist  der 
jüngste  Sohn  des  früheren  Herrsdiers  Haggi  Gabir  Chan  und  Bruder 
des  legten  Herrschers  Mügil,  den  er  ums  Leben  brachte.  Er  unter- 
steht formell  dem  persischen  Gouverneur  von  Arabistan  und  verwaltet 
die  Araberstämme  von  Band-i-Qir  bis  Mohammera  am  Qärün-FluQ. 
Dod\  genießt  er  eine  sehr  große  Selbständigkeit  gegenüber  der  per- 
sischen Zentralregierung  und  verhandelte  immer  mit  den  Engländern. 
Die  Perser  nennen  den  Scheidi  Khizil  (Chizil  Chan). 


—   237    — 

mit  Persien  ist  Mohammera  1857  von  den  Engländern  er- 
obert, später  Persien  wieder  zurückgegeben;  1892  wurden 
dort  persische  Kasernen  erbaut.  Aber  das  Interesse  Englands 
forderte  es,  daß  der  Häuptling  von  Mohammera  selbständige 
Verträge  mit  England  abschloß,  als  unabhängig  anerkannt 
wurde,  auch  wenn  sein  Gebiet  in  der  „neutralen*  Zone 
zwischen  dem  englischen  und  russischen  Einflußgebiet  in  Per- 
sien liegt.  So  betrachteten  die  Engländer  das  linke  Ufer  des 
Satt  el-'Arab  schon  als  ihre  Einflußzone,  ebenso  wie  sie  das 
rechte  ihrem  Schübling  Mubarak  von  el- Kuweit  zuerkannt 
hatten.  Aber  nicht  alle  Einwohner  von  Mohammera  scheinen 
mit  der  Politik  ihres  Chefs  einverstanden  zu  sein,  denn 
Ende  1914  machte  Scheich  Handal  (Hanzal),  der  Bruder- 
sohn des  Chaz'al  Chan,  einen  Angriff  auf  dessen  Schloß, 
wobei  leftterer  getötet  wurde.  Als  Ursache  wird  die  Un- 
zufriedenheit mit  der  Parteinahme  des  Chaz'al  für  die 
Engländer  angegeben  („Welt  des  Islam"  III,  37).  Wie  die 
Verhältnisse  heute  dort  liegen,  läßt  sich  nicht  übersehen. 
Anfang  März  1915  wurde  berichtet,  daß  zwei  türkische  Re- 
gimenter mit  Hilfe  von  Leuten  der  Beni  Läm  Ahwaz  an- 
gegriffen und  diesen  Ort  sowie  'Utaz  beseht  hätten.  Einen 
Monat  später  wird  dann  noch  ein  Angriff  auf  Ahwäz  gemeldet. 
Was  weiter  dort  vorgegangen  ist,  ist  unbekannt  geblieben, 
aber  man  kann  vermuten,  daß  die  Engländer  bei  ihrem 
Vorgehen  nach  Norden  Ahwäz  im  Mai  wieder  nehmen 
konnten.* 

Noch  eine  andere  Petroleum-Fundstelle  in  Mesopotamien 
hat  Aussicht,  wirtschaftlich  wichtig  zu  werden,  bei  Mendel! 
und  in  der  Nähe  von  Qasr  i-Sirin  (Chäniqein),  östlich  von 
Baghdäd.  Auf  Mendel!  wurde  das  Interesse  schon  1860 
gelenkt,  aber  noch  1901  geschah  dort  die  Ausbeutung  in 
primitiver  Weise  durch  die  türkische  Regierung.  Nur  etwa 
180000  Kilo  wurden  im  Jahre  für  den  Bedarf  des  Landes 
gewonnen.  Im  Jahre  1901  erwarb  ein  englischer  Kapitalist 
die   Konzession   (wahrscheinlich   war   es   auch   d'Arcy),   die 


*  Nach  einem  Telegramm  aus  Konstantinopel  vom  30.  Dezember 
1915  hat  Persien  auf  ein  russisches  Ultimatum  zum  Anschluß  an  die 
Verbündeten,  das  am  24.  Dezember  ablief,  mit  Forderungen  an  Ruß- 
land und  England  geantwortet,  und  zwar  verlangt  Persien  unter  an- 
derem den  Abbruch  der  unmittelbaren  Verbindung,  die  England  mit  den 
Scheichs  der  nahe  des  Persischen  Golfes  wohnenden  Stämme  unterhält. 


—   238  — 

früher  vielleicht  audi  in  das  Gebiet  der  Persian  Mining  Cq. 
gefallen  war;  1903  sind  bei  Qasr  i-Sirin  Bohrungen  ge- 
macht, über  deren  Ergebnis  ich  nichts  habe  feststellen 
können.  Die  Engländer  haben  sich  überlegt,  daß  eine  360 
engl.  Meilen  lange  Röhrenleitung  von  dort  bis  nach  Mo- 
hammera  sich  nicht  lohnen  würde,  und  so  scheinen  sie 
weitere  Bemühungen  aufgegeben  zu  haben.  1904  soll 
dann  die  Deutsche  Bank  im  Interesse  der  Baghdäd-Bahn 
die  Untersuchungen  fortgesefet  haben,  und  1914  hat  sich 
die  Turkish  Petroleum  Co.  mit  englischem,  deutscJiem 
und  holländischem  Kapital  gebildet,^  welche  die  Rechte  der 
Baghdäd-Bahn-Gesellschaft  übernahm,  die  aus  einer  zehn 
Jahre  früher  erteilten  Schürferlaubnis  entstanden  waren. 
Von  dem  Kapital  von  80000  ^  sind  20000  vollbezahlte 
Stücke  der  deutschen  Gruppe  ausgehändigt;  von  dem  Rest 
von  60000  £,  die  mit  je  1  sh  oder  5%  eingezahlt  sind, 
gingen  40000  an  die  d'Arcy-Gruppe,  vertreten  durch  die 
National-Bank  of  Turkey,  und  20000  an  die  Detering-Gruppe, 
vertreten  durch  die  Anglo  Saxon  Petroleum  Co.  über.  Wenn 
die  England  gegenüber  gegebenen  diplomatischen  Zusagen 
auf  die  Turkish  Petroleum  Co.  übergehen  sollten,  dann 
wird  beabsichtigt,  das  Kapital  auf  160000  it  zu  erhöhen, 
das  so  verteilt  werden  soll,  daß  die  Gruppen  gleich  stark  wie 
früher  bleiben.  Bei  einer  Grenzregulierung  zwischen  Persien 
und  der  Türkei,  die  sich  endlos  in  die  Länge  zu  ziehen 
scheint,  soll  etwa  1913  der  Ort  Qasr  i-Sirm  an  Persien,  der 
nahe  Haupt- Petroleumfundort  (Chaniqein?)  aber  an  die 
Türkei  gefallen  sein.  Am  6.  Juni  1914  ging  eine  Notiz  durch 
die  Presse,  daß  die  türkische  Regierung  der  Turkish  Petro- 
leum Co.  eine  Konzession  für  Mesopotamien  (Wilajet  Mosul) 
erteilt  habe.  \d\  vermute,  daß  es  sidi  um  die  erwähnten 
Funde  handelt.  Es  ist  aber  anzunehmen,  daß  noch  viele 
der  Asphalt-  und  Öl-Vorkommen,  die  auch  an  der  Eufrat- 
Seite  nicht  fehlen,  eine  wirtschaftliche  Bedeutung  erhalten 
werden,  sowohl  für  die  Versorgung  der  Baghdäd-Bahn  mit 


*  Außerdem  fand  id\  die  Notiz,  daß  im  Februar  1914  zur  Ausbeutung 
der  Erdöllager  in  Mesopotamien  sidi  im  Februar  1914  eine  rein  tür- 
kische Gesellschaft  gebildet  habe,  unter  deren  Gründern  Ghäzi  Muchtar 
Pascha,  der  Sieger  von  Kars,  genannt  wird  („Österr.  Monatssdir.  f.  d. 
Orient",  1914,  S.  167).  Ob  diese  Gesellschaft  mit  der  obengenannten 
identisch  ist,  weiß  ich  nicht. 


—   239   — 

Brennmaterial  als  auch  für  den  Handel  im  Lande  selbst. 
Bei  den  Funden  bei  Qasr  i-Sirtn  hat  man  schon  je^t  von 
der  Legung  einer  Röhrenleitung  bis  Baghdäd  gesprochen. 
Der  Ort  liegt  an  dem  Wege  von  Baghdäd  nach  Hamadän 
und  Teheran,  somit  also  an  einer  geplanten  Zweiglinie 
der  Baghdäd-Bahn. 

England  legt  jedenfalls  größten  Wert  auf  die  Petroleum- 
Funde,  und  es  ist  nicht  unmöglich,  daß  es  Persien  das 
Erdölgebiet  abzukaufen  oder  es  durch  Tausch  zu  erhalten 
suchen  wird. 

Die  Sdiiffahrt  auf  dem  Tigris  und  Eufrat.  Am  Aus- 
fluß des  Satt  el-'Arab  in  den  Perser  Golf  liegt  eine  Barre, 
die  aus  sehr  weichem  Schlick  besteht.  Bei  Ebbe  hat  die 
„äußere"  Barre  nur  etwa  2  Meter  Wasser  über  dem  Schlick, 
die  „innere"  Barre  3,6  Meter.  Bei  Nippflut  sind  auf  der 
äußeren  Barre  4,6  Meter,  bei  Springflut  5,2  Meter  Wasser. 
Die  Dampfer  können  auch  hinüberkommen,  wenn  sie  noch 
etwa  0,3  Meter  in  den  weichen  Schlick  hineinreichen.  Das 
Fahrwasser  ist  —  wenn  audi  unzuverlässig  —  betonnt.  An 
der  Westseite  des  Eingangs  in  den  Satt  el-'Arab  liegt  der 
Ort  Fa'o,  der  ein  kleines  türkisches  Fort  und  Zollamt,  zwei 
kleine  Leuchtfeuer  und  die  Station  der  englischen  Kabel- 
gesellschaft enthält,  die  hier  an  den  türkischen  Überland- 
Telegraphen  anschließt.  Von  der  äußeren  Barre  bis  Basra 
sind  65  engl.  Meilen  zu  fahren,  das  Wasser  ist  dort  tief, 
vor  Basra  9 — 11  Meter.  Basra  ist  das  Hamburg  von 
Mesopotamien,  es  ist  der  Seehafen,  den  eine  Menge  von 
Dampferlinien  anlaufen.  Von  dort  an  ist  der  Eufrat  wegen 
seines  sehr  unzuverlässigen  Wasserstandes,  der  besonders 
von  dem  Verbraudi  für  die  künstlidien  Bewässerungen 
abhängt,  nur  sehr  unvollkommen  schiffbar.  Der  Tigris  da- 
gegen wird  seit  1830  von  den  Flußdampfern  der  Lynch  Line 
befahren,  neben  denen  noch  türkische  Dampfer  der  Hamidije- 
Gesellsdiaft  verkehren.  Kleine  Boote  der  Lynch  -  Gesell- 
schaft fahren  auch  den  Qärün  aufwärts  bis  Ahwäz,  ebenso 
wie  vor  dem  Kriege  die  Dampfer  von  Robert  Woenckhaus 
u.  Co.  Ende  1915  ließen  die  Engländer  den  Wasserbau- 
techniker Sir  George  Buchanan  aus  Rangun  nach  dem  Tigris 
kommen  als  Berater  für  die  Flußregulierungen,  denn  von 
der  Leistungsfähigkeit  des  Flußverkehrs  hing  ihre  sehr 
scJiwierige  Zufuhr  während  des  Krieges  ab.    Die  Sciiiffahrt 


—   240   — 

auf  dem  Flusse  ist  sehr  behindert  wegen  des  gewundenen 
Laufes  und  unregelmäßigen  Wasserstandes. 

Als  England  die  Verbindung  nach  Indien  Überland  durch 
das  türkische  Gebiet  und  den  Perser  Golf  suchte,  wurden 
auch  zwei  Dampfer  für  den  Verkehr  auf  dem  Eufrat  heran- 
gebracht. Unter  dem  29.  Dezember  1834  erhielt  die  Britische 
Gesandtsdiaft  in  Konstantinopel  einen  Ferman  für  den  Schüfe 
dieser  beiden  Dampfer  zum  Verkehr  nur  auf  dem  Eufrat. 
„To  navigate  by  turns  two  steam  boots  on  the  river  Euphrates 
which  flows  at  a  small  distance  from  the  city  of  Bagdad* 
...  „and  this  navigation  is  to  continue  as  long  as,  con- 
formably  to  what  has  been  represented  to  us,  it  may  prove 
useful  to  the  two  powers,  and  no  inconvenience  result 
therefrom  ..."  (Aitchison,  Bd.  XIII,  Nr.  IX.) 

Im  Jahre  1860  wurde  eine  englische  Dampfergesellschaft 
unter  dem  Namen  „Euphrat  Valley  Steam  Navigation  Co.* 
(nach  ihrem  Hauptaktionär  „Lynch  Co."  genannt)  gegründet, 
der  die  Redite  für  den  Eufrat  bestätigt  wurden;  1875  bekam  sie 
die  Erlaubnis,  noch  einen  dritten  Dampfer  einzustellen,  jedoch 
immer  nur  für  den  Eufrat,  nie  für  den  Tigris.  Auf  diesem 
scheint  sie  nur  auf  Grund  eines  stillschweigenden  Gewohnheits- 
rechts zu  verkehren,  das  ihr  wohl  streitig  gemacht  werden  kann 
(s.  „Voss.  Zeitung"  vom  23.  Jan.  1916).  Daß  die  Erlaubnis  auch 
auf  den  Tigris  —  der  allein  leidlich  schiffbar  ist —  ausgedehnt 
wurde,  ist  nicht  veröffentlicht  worden,  wenn  auch  die  Gesell- 
schaft jefet  „Euphrates  and  Tigris  St.  N.  Co."  heißt.  Auf  keinen 
Fall  ist  von  einem  Monopol  englischer  Schiffahrt  auf  dem 
Tigris  die  Rede;  ja,  es  ist  vielleicht  nicht  einmal  ein  Recht  der 
Engländer  dafür  vorhanden,  so  daß  das  Feld  für  die  Betätigung 
deutscher  Dampfer  im  Anschluß  an  die  Baghdäd-Bahn  frei  ist. 

Die  acht  Dampfer  der  Hamidije-Gesellschaft  sind  Eigen- 
tum der  türkischen  Zivilliste.  Sie  sollen  recht  gut  geführt 
und  wohlfeiler  als  die  englischen  sein. 

Außer  den  beiden  Handelsdampfern  hatten  die  Eng- 
länder noch  ein  bewaffnetes  Nachrichtenboot  „Comet"  zur 
Verfügung  ihrer  Residentur,  dessen  Ersafe  durch  ein  neues 
Schiff  am  13.  Juli  1869  (Aitchison.  Bd.  XIII,  Nr.  X)  durch 
die  türkische  Regierung  gutgeheißen  wurde.  In  dem  be- 
treffenden Briefe  heißt  es:  „La  Comete,  se  trouvant  sur 
les  rivieres  de  Mesopotamie."  Für  dieses  ist  demnach  die 
Fahrt  auf  Eufrat  und  Tigris  genehmigt  worden. 


—   241    — 

Da  nun  des  linke  Ufer  des  Satt  el-'Arab  dem  unter 
persisdher  Hoheit  stehenden  Chef  von  Mohammera  gehört, 
der  ganz  in  englischen  Händen  ist,  da  das  rechte  Ufer  von 
dem  Scheidi  von  el- Kuweit  beansprutfit  wird,  und  da  in 
Basra  der  von  den  Engländern  seit  langem  unterstüfete 
Älteste  der  Familie  Sejjid  Ahmed,  Tälib  Anaqib,  viel  mehr 
Einfluß  als  der  türkische  Gouverneur  hat,  so  ist  tatsächlich 
das  ganze  Mündungsgebiet  des  Zweistromes  in  Händen 
Englands,  das  dadurch  auch  einen  Einfluß  auf  das  künftige 
Endteil  der  Baghdäd-Bahn  besi^t  —  ganz  einerlei,  ob  sie 
bei  Basra  oder  el-Kuweit  enden  wird  — ,  das  die  Baghdäd- 
Bahn  zwingen  wird,  sich  allen  englischen  „Wünschen"  zu 
fügen.  Der  je^ige  Krieg  hat  uns  gezeigt,  daß  alle  Verträge 
nichts  nüfeen,  daß  England  seine  Gewalt  rücksichtslos  aus- 
nu^en  wird.  Und  Mesopotamien  ist  für  England  das  Ver- 
teidigungs-Vorland für  Indien,  es  ist  auch  nach  Englands 
Hoffnung  künftiges  indisches  Kolonisationsland.  Es  war 
also  nidits  natürlicher,  als  daß  bei  Ausbruch  des  Krieges 
mit  der  Türkei  nicht  England,  sondern  Indien  den  Kriegs- 
zug ins  Zweistromland  unternahm,  um  mit  offener  Gewalt 
die  Türkei  hier  zu  vertreiben,  wie  sie  es  im  stillen  schon 
seit  Jahren  durch  Vorscfiiebung  eingeborener  Häuptlinge 
(Ibn  Sa'üd,  el-Kuweit,  Mohammera)  getan  hatte. 

Mesopotamien  im  Weltkriege.  Wenn  auch  die  Ereig- 
nisse hier  teils  nur  unvollkommen  bekannt  sind,  wenn  wir 
von  englischer  Seite  nur  eine  amtliche  zusammenfassende 
Darstellung  eines  Teiles  der  Unternehmung,  ^  von  türkischer 
nur  einzelne  unzusammenhängende  Telegramme  haben,  und 
wenn  auch  die  Vorgänge  noch  völlig  in  der  Entwicklung 
begriffen  sind,  so  müssen  wir  in  großen  Zügen  sie  doch 
erwähnen,    um   unsere  Schlüsse   daraus  ziehen  zu  können. 

Schon  vordem  die  Kanonen  am  Bosporus  am  29.  Ok- 
tober 1914  losgegangen  waren,  hatten  die  Engländer  die 
Poona-Brigade  in  Bombay  am  19.  Oktober  eingeschifft. 
Es   war   die  mit  „D"   bezeichnete  Abteilung  der  indischen 

'  „Despatches  regarding  Operations  in  the  Persian  Qulf  and  in 
Mesopotamia."  Pres,  to  both  Houses  of  Parliament.  London  1915 
(Cd.  8074),  enthaltend  NaAriditen  vom  27.  Februar,  26.  Juni  und 
14.  August,  die  sidi  aber  nur  auf  Ereignisse  bis  zum  14.  April  1915 
beziehen.  —  „The  Times  History  of  the  War",  Part.  29,  Vol.  III,  March 
1915,  bis  zur  Einnahme  von  Qurna  am  8.  Januar,  und  einige  weitere 
Notizen  aus  dem  Januar. 

Hamburgische  Forschungen.    Heft  1.  ■jg 


—   242   — 

Armee.  Am  23.  Oktober  war  man  bei  den  Bahrain-Inseln, 
wo  die  Leute  mit  Rudern  ausgebildet  wurden.  Von  dort 
fuhr  man  am  2.  November  ab,  und  nach  Aufnahme  von 
Piloten  in  dem  „neutralen"  Bender  Büsehr^  kam  man  am 
3.  November  vor  der  Mündung  des  Satt  el-'Arab  an.  In  der 
Nacht  vom  6.  und  7.  November  wurde  das  Fort  in  Fa'o 
nach  Beschießung  durch  die  „Odin"  mit  einem  Landungs- 
korps unter  Leitung  von  Oberstleutnant  H.  L.  Rosher  ge- 
nommen. Am  10.  November  brachte  der  Scheich  von 
Mohammera  die  Nachricht,  daß  ein  türkisch  -  arabisches 
Kommando  unter  Samt  Bey  gegenüber  von  Mohammera 
eingetroffen  sei,  dessen  Angriff  auf  das  englische  Lager  bei 
SanTjeh  am  11.  scheiterte.  Den  englisdien  Konsuln  in 
Basra,  Baghdäd  und  Mohammera  hatten  die  Türken  am 
2.  November  freie  Abreise  gewährt,  während  die  Eng- 
länder den  deutschen  Konsul  Dr.  Listemann  in  Bender 
Büsehr  —  dem  neutralen  Pla^e  —  und  später  den  in  Basra 
(Emil  Gloye)  festnahmen  und  nach  Bombay  brachten.  Auch 
die  deutschen  Vertreter  von  Rob.  Woenckhaus  &  Co.  in 
Bahrain,  Mohammera,  Ahwäz  und  Büsehr  hatten  dasselbe 
Schicksal  gehabt,  angeblich  weil  sie  mit  den  türkischen  Be- 
hörden Verkehr  hatten,  wozu  sie  im  neutralen  persischen 
Gebiet  auch  berechtigt  waren.  England  aber  beachtete  die 
persische  Neutralität  nicht  und  betrachtete  dies  Land  als  sein 
eigenes. 

Der  Oberkommandierende  der  Engländer  war  zuerst 
der  Brigadegeneral  W.  S.  Delamain,  dann  der  General- 
leutnant Sir  Arthur  Barret,  und  endlich  der  General  Sir 
John  Eccles  Nixon.  Der  Political-Resident  in  Büsehr, 
Oberst  Sir  Percy  Cox,  hat  dauernd  an  den  Kriegshandlungen 
teilgenommen.  Am  14.  November  wurde  eine  türkische  Ab- 
teilung bei  Saihan  angegriffen,  doch  mußten  die  Engländer 
sich  vor  türkischen  Verstärkungen  zurückziehen.  Am  17.  No- 
vember wurde  eine  vom  Bimbaschi  (Major)  Adie  Bey  befehligte 
türkische  Stellung  bei  Sähil  genommen.  Am  22.  November 
rückten  die  ersten  englischen  Truppen  in  Basra  ein,  das 
von  den  Türken  aufgegeben  war.  Major  Brownlow  wurde 
zum  Militärgouverneur  ernannt  und  nahm  im  deutschen 
Konsulat  Wohnung. 

*  Idi  schreibe  Bender  Büsehr,  obgleich  der  Platj  richtiger  Bender 
Abu  Seher  „Hafen  Vater  der  Stadt"  heißt. 


~   243   — 

Die  Türken  hatten  den  Fluß  durch  Versenken  des  Ham- 
burg-Amerika-Dampfers „Ekbatana"  und  zweier  anderer 
Fahrzeuge  versperrt,  doch  konnten  die  englischen  Sdiiffe 
dies  Hindernis  überwinden. 

Am  3.  Dezember  wurde  eine  Abteilung  aus  Basra  unter 
Oberst  Frazer  gegen  Mezera  (Mezeira,  Muzaira?)  abgesandt, 
wo  Türken  standen,  doch  konnte  der  Angriff  gegen  das 
Dorf  Qurna,  das  an  der  früheren  Vereinigungsstelle  von 
Eufrat  und  Tigris  liegt,  erst  nach  Heranholung  von  Ver- 
stärkungen und  nach  Übersehen  auf  das  westliche  Tigris- 
Ufer  am  8.  Dezember  genommen  werden.  Dem  türkischen 
Verteidiger  Subht  Bey  wurde  wegen  seines  tapferen  Ver- 
haltens der  Degen  belassen. 

Am  26.  Dezember  wurde  der  Scheich  Chaz'al  von  Mo- 
hammera  von  seinem  Brudersohn  wegen  seines  england- 
freundlichen Verhaltens  getötet.^  Anfang  Januar  wurde 
der  Generalstabsmajor  Soleimän  'Askar  unter  Beförderung 
zum  Obersten  und  Wali  von  Basra  zum  Kommandeur  der 
33.  türkischen  Division  ernannt,  während  der  Wali  von 
Mosul,  Soleimän  Nasif  Bey  zum  Wali  von  Baghdad  ernannt 
wurde.  Am  20.  Januar  hatten  die  Engländer  5000  Tür- 
ken, die  nördlich  von  Qurna  am  Rota-Kanal  standen,  zu 
werfen. 

Ende  Januar  oder  Anfang  Februar  beseiten  die  Türken 
Hawiz  (besser:  Awqaz,  Hawaize  der  englisdien  Karte).  Am 
5.  Februar  durchschnitten  Perser  die  Erdölleitung.  Einen 
Monat  später  hatten  zwei  türkische  Regimenter  im  Verein 
mit  12000  Arabern  der  Ben!  Lam  bei  einem  Orte  Chadir(?) 
Stellung  genommen.  Die  Engländer  machten  einen  erfolg- 
losen Angriff,  den  sie  selbst  nur  als  Erkundigung  bezeich- 
neten, und  die  Türken  konnten  daraufhin  Ahwaz  besehen, 
das  sie  nach  amtlichen  englischen  Berichten  aber  am  12.  April 
nochm.als  angriffen.  Wie  sich  später  hier  im  Petroleumgebiet 
von  Arabistan  die  Kriegslage  entwickelte,  ist  nicht  bekannt  ge- 


'  Wie  sich  die  Eingeborenen  den  Türken  gegenüber  verhielten,  ist 
schwer  zu  sagen.  Es  scheint,  daß  Ibn  Rasid,  die  Muntefiq,  Nord-Sammar 
und  Beni-Lam  zu  ihnen  hielten.  Der  „Chäwer"  berichtet  vom  31.  De- 
zember 1914,  daß  die  Häupter  des  Stammes  Al-Fatia  und  Samije  sowie 
von  Daghära  und  Diwänije  am  Heiligen  Kriege  teilnahmen.  Begeisterte 
Predigten  des  Schiiten  Sejjid  Mohammed  QazwInT  werden  erwähnt 
(„Welt  des  Islam"). 

16* 


—    244    — 

worden.^  Jedenfalls  fanden  bis  weit  in  den  September  hinein 
noch  Kämpfe  bei  Qurna  und  sogar  bei  Basra  statt.  Die  Türken 
hatten  Verstärkungen  von  Baghdäd  über  'Amara,  den  Satt 
el-Haj   und  Süq  es-Sijüch  durch  die  Wüste  herangeführt. 

Am  12.  April  wurden  die  in  Saiba,  ein  wenig  westlich 
von  Basra  liegenden  Engländer  von  den  Türken  unter 
Soleimän  'Askar  und  'Alt  Bey  angegriffen.  Das  überflutete 
Gebiet  erschwerte  die  Kämpfe  sehr.  Der  Ausgang  der 
Sdilacht  hing  an  einem  Haar,  und  erst  am  14.  April  konnten 
die  Engländer  die  sehr  heftigen  Angriffe  der  Türken  und 
der  mit  ihnen  vereinigten  Araber  abweisen  und  in  der  Folge 
das  Dorf  Nachaila  (Nakhailah)  besehen.  Beteiligt  waren 
auf  türkisdier  Seite  12000  Reguläre,  meist  Kurden,  12  Feld- 
geschüöe  und  10000  Araber.  Als  Führer  der  le^teren  werden 
Sejjid  Jezdi,  Jüsuf  mit  den  Beni  Malik,  und  Ajaimi-Araber 
genannt.  Gegen  die  englische  Übermadit  konnten  die 
kräftigen   Unternehmungen   der  Türken   nichts   ausrichten  ;- 

'  Über  die  Kämpfe  bei  Ahwaz  antwortete  der  indische  Staats- 
sekretär Lord  Crewe  auf  eine  Anfrage  des  Lords  Curzon  an\  18.  März 
ausweidiend  im  Parlament.  Es  ist  aber  anzunehmen,  daß  die  Türken 
im  Mai  nach  dem  unglücklichen  Gefecht  bei  Saiba  das  Petroleumgebiet 
räumten.     Führer  der  Türken  war  Mohammed  Pascha  Daghestäni. 

2  Nach  den  englischen  amtlichen  Berichten  haben  bis  zur  Schlacht 
bei  Saiba  folgende  Truppen  auf  englischer  Seite  teilgenommen:  In- 
fanterie: 2nd  Dorset  Regiment,  117th  Mahratta  Light  Infantery, 
119*'"  Infantery,  20'h  Duke  of  Cambridge's  own  Infantery,  24'^  Pun- 
jabis,  104thWellesleg's  Rifles,  103th  Mahrattas  (103*^  Light  Inf.),  llOth 
Mahrattas  Light  Inf.,  120th  Radjputana  Inf.,  llQth  Infantery  (Mooltan), 
2nd  Norfolk  Regiment,  7'^  Radjputs,  lOS'h  Light  Inf.,  Oxfordshire  and 
Buckinghamshire  Light  Inf.,  19th  Punjabis,  22th  Punjabis,  52nd  Sikhs, 
7th  Gurkhas,  zusammen  18  Infanterie-Regimenter.  —  Pioniere: 
48th  Pioneers,  81  st  Pioneers,  S^d  Comp.  Sappers  and  Miners,  17»^  Comp. 
Sappers  and  Miners,  zusammen  4  Pionier-Truppen.  —  Kavallerie: 
„S"  Battery  Royal  Horse  Artillery,  7th  Lanciers,  12th  Cavalry,  SS^d  Ca- 
valry,  16**^  Cavalry,  23''d  Cavalry,  zusammen  6  Kav.-Truppenteile. 
—  Artillerie:  30th  Mountain  Bat.,  23rd  Mountain  Bat.,  63''d  Battery 
Roy.  Field  Art.,  76th  Bat.  Roy.  F.  Art.,  82"d  Bat.  Roy.  F.  Art.,  zusammen 
5  Art. -Truppenteile,  dazu  die  berittene  Artillerie.  —  Ferner  wird 
noch  genannt  das  10*^  Mule  Corps,  21  st  Mule  Corps,  126th  Indian  Field 
Ambulance,  17th  British  Ambulance.  —  Von  selten  der  Marine  nahmen 
teil  die  Kriegsschiffe  „Ocean",  „Odin",  „Espiegle",  „Lawrenze";  die 
bewaffneten  Boote  „Lewis  Pelly",  „Miner",  „Shaitan",  „Mashona",  die 
Lynch-Dampfer  „Medijie",  „Blosse  Lynch",  „Malomir",  „Salami",  „Shu- 
shan",  „Mozaffari";  die  British  India  Steam  Nav.  Co.-Dampfer:  „Umaria", 
„Varela",  „Umta",  „Berbera",  „Erinpura",  „Toriila".  Endlich  werden  noch 
„Elephanta"  und  „Dalhousie"  erwähnt,  alles  zusammen  22  Fahrzeuge. 


—    245   — 

außerdem  scheinen  die  Araber  stellenweise  versagt  zu  haben. 
Soleiman'Askar  soll  sich  nachdem  Kampfe ersdiossen  haben. 
Nachdem  die  Engländer  bei  Saiba  den  türkischen  Angriff 
abgeschlagen  und  Nachaila  beseht  hatten,  konnten  sie  erst 
Anfang  Juni  weiter  vordringen.  Unter  dem  3.  Juni  wurde 
berichtet,  daß  sie  unter  General  Townshend  den  erst  1860 
angelegten  Ort  Amära  beseiten.  Damals  soll  die  türkisdie 
Abteilung  geworfen  sein,  die  „aus  Persien"  zurückkam,  also 
vielleicht  die  Truppen,  welche  früher  Ahwäz  beseht  hatten. 
Der  Kleinkrieg  scheint  den  Engländern  viel  Sorgen  gemacht 
zu  haben,  denn  Anfang  Juli  wurde  bericiitet,  daß  die  türken- 
freundlidien  Stämme  der  el-Kiäb  und  Dewrek,  die  auf  per- 
sischem Gebiet  am  Qärün  wohnen,  die  Engländer  bei 
Hasalia  und  Elmara  („Frankfurter  Zeitung"  vom  10.  Juli) 
sowie  andere  Araber  (Muntefik?)  bei  Qal'at  en-Negin,  west- 
lich Qurna  („Neue  Hamb.  Zeitung"  vom  7.  August)  mit 
Erfolg  angegriffen  hätten.  Sehr  große  Schwierigkeiten  mußte 
auch  das  sommerliche  Klima  der  englischen  Truppe  be- 
reiten. 

Inzwischen  wurde  auch  gegen  den  Eufrat  vorgegangen, 
und  am  26.  Juli  konnten  die  Engländer  unter  Generalmajor 
G.  F.  Gorringe  Näsirije  besehen,  nachdem  sie  vorher  Süq 
es-Sijuch  genommen  hatten. 

Langsam  und  unter  großen  Schwierigkeiten  ging  es  fluß- 
aufwärts am  Tigris.  Die  Türken  hatten  sich  unter  der  Führung 
von  Nur  ed-DTn  Pascha  bei  Küt  el-'amära^  stark  verschanzt. 
Es  waren  türkische  Reguläre  des  Landes,  verstärkt  durcii 
einige  Regimenter,  die  aus  Konstantinopel  gesandt  waren, 
als  dieses  noch  nicht  bedroht  war;  so  bericiiten  wenigstens 
die  Engländer.  Am  26.  und  27.  September  wurden  diese 
Befestigungen  von  den  Engländern  unter  Delamain  an- 
gegriffen, die  nach  einer  Umgehung  in  schweren  Kämpfen 
die  Türken  werfen  konnten.  Die  Türken  hatten  große  Ver- 
luste, aber  auch  die  Engländer  ließen  500  Tote  auf  dem 
Schlachtfelde.  Am  29.  September  zogen  die  Türken  in  der 
Riciitung  auf  Baghdäd  ab. 


^  Der  je^t  so  viel  genannte  Ort  heißt  offenbar  Kut  el-' amära,  d.  h. 
„das  nodi  bewohnte  Sdiloß".  Der  Gegensa^i  dazu  wäre  Küt  el-diaräba, 
„das  zerstörte  Schloß"  (nadi  gütiger  Mitteilung  von  Prof.  Tschudi). 
Küt  heißt  „Schloß"  oder  besser  „mit  einer  Mauer  umgebenes  Dorf". 
Das  Diminutiv  davon  ist  Kuwet. 


-    246   — 

Im  Rüdken  der  englischen  Truppe  waren  die  Zustände 
durchaus  nicht  ruhig.  Am  12.  Juli  wurde  eine  englische 
Patrouille  bei  Bender  Büsehr  getötet,  und  am  8.  August 
hielten  die  Engländer  es  für  geboten,  das  neutrale  persische 
Bender  Büsehr  zu  besehen,  das  sie  allerdings  etwa  am 
15.  Oktober  wieder  aufgaben.  Was  hier  vor  sich  gegangen 
ist,  läßt  sich  nicht  feststellen.^  Alle  Augenblicke  wird  von 
türkisch-arabischen  Überfällen  am  Tigris  berichtet,  so  noch 
vom  26.  September  („Berliner  Tageblatt"  vom  2.  Oktober). 
Auch  von  Meutereien  unter  den  englischen  Truppen  hörte 
man  (8.  und  10.  Sikh-Reg.). 

Im  'Iraq  sind  die  Verhältnisse  für  die  Türken  recht  er- 
schwert durch  die  religiöse  Spaltung.  Denn  ein  großer  Teil 
der  dortigen  Bewohner  sind  Schi'iten,  die  ja  ihre  großen 
Heiligtümer  in  Kerbela,  wo  Husein  beerdigt  liegt,  sowie 
in  Negf,  Samarrä  und  Kazimen  bei  Baghdad  haben. 
Die  schroffen  Gegensä^e  zwischen  Sunniten  und  Schi'iten 
haben  sich  erst  durch  die  orthodoxen  Türken  herausgebildet; 
aber  schon  'Abd  ul-Hamid  versuchte  langsam  zu  vermitteln. 
Und  bei  Kriegsausbruch  wandte  der  Sultan  in  Konstan- 
tinopel sich  nicht  als  Chalif,  wohl  aber  als  Herrscher  der 
bedeutendsten  islamischen  Macht  auch  an  die  Schi'iten. 
Schi'itische  Stämme  der  Muntefik,  Beni  Läm  und  andere 
haben  dann  auch  den  Türken  geholfen.  Ein  ganz  wesent- 
liches Ereignis  war  es,  als  Ende  September  der  „Groß- 
Mudechtechid"  (oberste  Würdenträger  der  Schi'iten)  Sa'id 
Ismä'Tl  in  Kerbela  das  geheiligte  Schwert  des  Husein  aus 
der  Grabmoschee  holte  und  es  feierlich  mit  der  Heiligen 
Fahne  des  'Abbäs  dem  Oberkommandierenden  der  Türken 
Nur  ed-DTn  Pascha  beim  Dorfe  Bert  übergab  als  äußeres 
Zeichen  der  Teilnahme  der  Schi'iten  am  Kriege.  Zur  selben 
Zeit  hörte  man  auch  wieder  von  Angriffen  der  Araber  gegen 
die  Engländer  nördlich  von  Qurna  und  dicht  bei  Basra. 
Die  Engländer  rückten  nur  langsam  von  Kut  el-'amära  nach 
Norden  vor,  meldeten  aber  unter  dem  20.  Oktober,  daß  sie 
nur  noch  einige  Meilen  von  Baghdad  ständen.  In  den 
legten  Tagen  des  Oktober  und  ersten  des  November  stellten 
auch  fast  alle  deutschen  Blätter  Betrachtungen  über  die  Fol- 

'  Vielleidit  hängt  das  Aufgeben  von  Busehr  mit  der  Bewegung  der 
persischen  Gendarmerie  zusammen,  die  sich  aud\  gegen  englische 
Konsuln  in  Siräz  und  in  anderen  Orten  richtete. 


—  247   — 

gen  eines  eventuellen  Verlustes  von  Baghdäd  an.  Die  eng- 
lische Presse  aber  bradvte  versteckt  die  Nachricht,  daß  Ende 
Oktober  ein  starker  Truppentransport  von  Konstantinopel 
aus  nach  dem  Osten  abgegangen  sei.  Hinterher  haben  sie 
dann  die  Vermutung  ausgesprochen,  daß  es  sich  um  Ver- 
stärkungen für  die  'Iraq-Armee  gehandelt  hat.  Und  es  ist 
kein  Geheimnis  mehr,  seitdem  Feldmarschall  v.  d.  Golö 
Pascha  es  in  Aleppo  öffentlich  verkündet  hat,  daß  er  diese 
Verstärkungen  geführt  hat. 

Die  Engländer  unter  General  Townshend  griffen  mit 
etwa  17  Bataillonen  oder  etwa  15000  Mann  am  22.  No- 
vember die  Türken  bei  den  Ruinen  des  alten  Ktesiphon 
zunächst  erfolgreich  an.  Die  Türken  zogen  ihre  offenbar 
eben  eingetroffenen  Verstärkungen  heran  und  konnten  den 
Engländern  am  23.  bis  24.  November  eine  sehr  schwere 
Niederlage  beibringen  (4567  Mann  Verluste),  die  Townshend 
zwang,  mit  allen  Truppen,  verfolgt  von  den  Türken,  auf 
Kut  el-'amära  zurückzuweichen,  wo  er  sich  seitdem  ver- 
teidigt. 

In  den  vergangenen  vierzehn  Monaten  des  Krieges 
gegen  Mesopotamien  hatten  die  Engländer  mit  recht 
großen  Mitteln,  gestuft  auf  das  nahe  Indien,  und  auf 
ihre  jahrelange  Vorbereitung  einen  Vormarsch  in  ganz 
schmaler  Front  vom  Satt  el-'Arab  nach  Norden  erreicht, 
der  ihnen  sicher  bei  vielen  arabischen  Stämmen  und 
in  Indien  einiges  Ansehen  gebracht  hatte.  Der  Rüd^- 
schlag  bei  Ktesiphon  aber  muß  alles  Erreichte  völlig  ver- 
nichten, das  Ansehen  schwer  schädigen,  selbst  wenn  es 
gelingen  sollte,  sich  im  Lande  zu  halten.  Die  Zuversicht 
der  Zentralmächte  in  ihre  Unternehmungen  war  so  groß, 
daß  sie  mit  Beginn  der  Offensive  gegen  Serbien  schon 
an  die  Vorbereitungen  für  die  Hilfen  in  Mesopotamien 
gehen  und  diese  programmäßig  durchführen  konnten.  Auch 
die  Bahn  wird  wohl  im  Kriege  weiter  gefördert  werden 
(am  29.  August  1914  war  die  Strecke  Baghdäd  — Sämarrä  er- 
öffnet), so  daß  die  Hilfen  bald  noch  rascher  kommen  können. 
Die  Engländer  mußten  mit  größter  Eile  an  das  Heranziehen 
von  Verstärkungen  gehen! 

Am  6-/7.  Januar  1916  mißlang  den  Engländern  bei 
Scheich  Sa'ad  der  Entsag  der  bei  Kut  el-'amara  von  den 
Türken    unter  Nur  ed-DTn   eingeschlossenen    Truppen    von 


—   248   — 

'All  Gharbi  aus.  Am  13.  bis  15.  Januar  fanden  Gefechte 
bei  El-Owasa  (Ovah?)  statt,  und  am  20.  Januar  in  der 
Nähe  von  El-Qussa,  etwa  7  engl.  Meilen  Luftlinie  östlich 
von  Küt  el-'amara,  das  noch  immer  eingeschlossen  ist. 
Die  englischen  Entsa^truppen  unter  den  Generalen  Aylmer, 
Younghusband  und  Remball  hatten  sich  also  näher  an  Kut 
el-'amara  herangeschoben,  ohne  daß  ihnen  der  Entsag 
gelang.  Zu  gleicher  Zeit  machen  türkische  (arabische?) 
Truppen  einen  Angriff  westlich  von  Qurna  auf  ein  eng- 
lisches Lager;  und  von  Baghdäd  aus  unternahmen  türkische 
Truppen  Vorstöße  nacJi  Persien,  offenbar  um  zu  verhindern, 
daß  die  Russen  den  Engländern  in  Mesopotamien  zu  Hilfe 
kommen.  Als  Führer  der  türkischen  Armee  im  'Iräq  wurde 
der  greise  Feldmarschall  v.  d.  Golö  Pascha  genannt,  von 
dessen  Anwesenheit  bei  Küt  el-'amära  die  Engländer  Mitte 
Januar  selbst  berichteten.  Der  englische  Oberkommandant 
Sir  John  Nixon  ist  „aus  Gesundheitsrüci^sichten"  seines 
Postens  enthoben  und  durch  Sir  Percy  Lake  erseht,  dem 
Generalstabscfief  der  indischen  Armee,  welcher  Ende  Ja- 
nuar 1916  in  Mesopotamien  eintraf.  Mitte  Februar  1916 
fand  noch  eine  fernere  Änderung  statt,  indem  die  Expedition 
in  Mesopotamien  direkt  dem  englisciien  War  Office  unter- 
stellt Vv'urde. 

Die  Entsaötruppen  hatten  bei  Felahije  (Es-Sin)  so  sdiwere 
Verluste  gehabt,  daß  General  Aylmer  am  21.  Januar  um 
einen  Waffenstillstand  zur  Beerdigung  der  Toten  bat.  Die 
Türken  behielten  Küt  el-'amara  fest  eingeschlossen  und 
hatten  gegen  das  von  Süden  kommende  Entsafeheer  bei 
Es-Sin  eine  starke  Stellung  beseht.  Diese  konnte  auch  bei 
einem  verzweifelten  Vorstoß  der  Engländer  am  rechten  Ufer 
des  Tigris  am  5. — 9.  März  1916  nicht  genommen  werden. 
Am  15.  März  bericfitete  General  Aylmer,  daß  nur  sehr  ge- 
ringe Aussicht  auf  Entsag  der  belagerten  Truppen  sei. 
Unterdessen  hatten  die  Engländer  am  7.  Februar  auch 
dicht  bei  Qurna  eine  Schlappe  erlitten,  indem  eine  den 
Sattel-Haj  hinaufgehende  Abteilung  von  Arabern  angegriffen 
wurde,  die  man  bisher  für  Freunde  hielt.  Wenn  auch  einige 
Tage  später  die  Araber  bei  BatanTje  (dicht  bei  NäsirTje)  be- 
straft wurden,  so  zeigt  dies  Vorkommen  doch,  daß  die  Be- 
völkerung des  Landes  sich  wieder  mehr  an  die  Türken  an- 
schließt. 


—   249   — 

Nidit  nur  große  Verluste  an  Material  und  Menschen  haben 
die  Engländer  erlitten;  viel  schwerer  ist  ihre  Einbuße  an  An- 
sehen, denn  die  Nachricht  von  den  Niederlagen  wird  sich  mit 
Windeseile  in  Persien  und  Indien  verbreiten.  Englische  Be- 
richte geben  an,  daß  der  Mißerfolg  zum  Teil  durdi  die  tür- 
kischen Verstärkungen,  zum  Teil  aber  auch  durch  das  Versagen 
arabischer  Hilfsvölker  verursacht  wurde,  und  zwar  werden 
die  Sammar  und  Muntafik  angegeben  („Vorwärts"  vom 
14,  Dezember  1915).  Es  ist  wahrscheinlich,  daß  schon 
vorher  die  Engländer  sich  recht  unsicher  in  bezug  auf  diese 
Araber  fühlten,  denn  im  September  zeigten  die  Süd-Sammar 
(Muntafik)  mit  80—100000  Kriegern,  die  Beni  Läm  mit 
15000  Mann  und  persische  Luren  sidi  feindlich  gegen 
England.  Unter  dem  24.  November  wird  aus  Rotterdam 
(„Rhein. -Westf. Zeitung"  vom  26.  November  1915)  aus  der 
indischen  Presse  der  Wortlaut  eines  Manifestes  des  eng- 
lischen Oberkommandanten  an  die  Araber  gegeben,  in 
welchem  natürlich  Deutschland  die  Schuld  am  Kriege  zu- 
geschoben wurde,  das  die  Türkei  zu  unfreundlichen  Hand- 
lungen gegen  England  aufgereizt  habe.  Die  Stämme  werden 
deshalb  zur  Wahrung  der  Neutralität  aufgefordert  und  ihnen 
der  Schu^  der  islamischen  Einrichtungen  gewährleistet. 

Die  Russen  versuchten  die  Engländer  in  Mesopotamien 
durch  einen  Angriff  in  Persien  zu  entlasten,  der  außerhalb 
des  Rahmens  unserer  Betrachtungen  liegt.  Ich  erwähne  nur, 
daß  die  Türken,  welche  Kermandschah  am  17.  Januar  beseht 
hatten,  dort  einen  Monat  später  wieder  vertrieben  wurden. 
Die  Russen  aber  werden  diesen  Zug  nach  Persien  nicht  un- 
eigennü^ig  im  Interesse  der  Engländer  unternommen  haben. 

Die  englische  Expedition  nach  Mesopotamien  ist  also 
mindestens  völlig  ins  Stocken  geraten,  und  viele  Kreise  in 
England  kritisieren  scharf  die  Fehler,  die  man  machte.  Die 
„Morning  Post"  schrieb  sogar,  daß  die  Rettung  der  Abtei- 
lung des  Generals  Townshend  bei  Kut  ganz  von  den  Er- 
folgen abhängen  wird,  die  man  von  der  russischen  Einnahme 
der  Festung  Erzerum  am  16.  Februar  und  vom  Vormarsch 
der  Russen  in  Persien  erwartet,  welche  Kermanschah  am 
28.  Februar  und  Kerind  am  13.  März  1916  beseiten.  Sehr 
interessant  ist  nun,  wie  solche  Erwägungen  auf  andere  Teile 
der  englischen  öffentlichen  Meinung  wirken.  „The  Near 
Fast"  vom  25.  Februar  1916  schreibt  (S.  462):  „It  would  be 


—   250   — 

a  crowning  disgrace,  if  we  imposed  upon  our  Allies  the 
additional  task  of  capturing  Baghdad  ...  Although  it  makes 
no  difference  which  of  the  Allies  troops  are  the  first  to 
enter  a  town  or  district,  the  point  we  would  make  here  is 
that  great  Britain,  having  put  her  hand  to  the  Mesopotamian 
campaign,  has  to  carry  it  out  to  an  end  on  her  own  account, 
and  there  must  be  no  encouragement  of  a  "laisser  faire" 
policy,  which  would  cause  us  to  slake  our  efforts  on  the 
Tigris  in  the  expectation  of  the  Russians  doing  our  work 
for  US  ..."  Das  heißt  mit  dürren  Worten:  man  fürchtet  die 
Russen  fast  mehr  als  die  Türken  in  Mesopotamien,  man 
fühlt  wieder  das  alte  Gespenst  heraufkommen,  daß  Rußland 
versucht,  sich  einen  Weg  zum  Perser  Golf  zu  bahnen,  wo- 
gegen England  seinerzeit  auf  das  schärfste  vorging,  und 
das  man  durch  den  Vertrag  vom  31.  August  1907  gebannt 
zu  haben  hoffte.  Es  ist  gar  nicht  so  undenkbar,  daß  man 
in  England  es  lieber  sehen  würde,  wenn  mit  einem  vollen 
Mißerfolg  die  englische  Macht  sich  nach  Basra  zurüd«ziehen 
müßte,  als  wenn  die  Russen  durch  die  Eroberung  von 
Baghdad  sich  einen  Anspruch  auf  den  Weg  zum  Perser 
Golf  erkämpften.  Sollte  wirklich  —  was  wenig  wahrsdiein- 
lich  ist  —  den  Russen  dieser  Erfolg  blühen,  so  kann  er 
den  Keim  bilden  zu  einem  künftigen  schweren  Konflikt 
zwischen  Rußland  und  England.  Dieser  ist  sogar  schon 
heraufbeschworen  durch  das  Eindringen  Rußlands  in  Persien 
bis  nach  Kermanschah  und  Ispahan  (19.  März),  also  bis  an 
die  Grenze  der  „russischen  Einflußzone"  des  Vertrages  vom 
31.  August  1907.  Ein  weiteres  Vordringen  Rußlands  würde 
England  als  schweren  Eingriff  in  seine  Rechte  ansehen, 
zumal  wenn  die  Russen  danach  streben  sollten,  den  ihnen 
so  nötigen  Ausgang  zum  freien  Meer  an  dem  Perser 
Golf  zu  suchen.  Der  russische  Professor  Migulin  soll 
erklärt  haben  („Berl.  Tagebl."  vom  15.  März  1916),  Per- 
sien habe  keine  Existenzberechtigung  mehr,  es  müsse 
zwischen  Rußland  und  England  aufgeteilt  werden,  wobei 
Rußland  auch  die  sogenannte  „neutrale"  Zone  erhalten 
müsse. 

Der  Krieg  gegen  Mesopotamien  ist  nicht  von  England 
direkt  geführt,  sondern  von  der  englisch-indischen  Armee. 
Wie  er  durch  jahrelange  Intrigen  vorbereitet  wurde,  haben 
wir  im   Laufe   unserer   Betrachtungen   gesehen.     Der  Aus- 


—    251    — 

bruch  der  Verwicklung  mit  der  Türkei  am  29.  Oktober  war 
nur  ein  sehr  willkommener  Anlaß  für  Indien,  die  lange 
gehegten  Absichten  zu  verwirklichen.  Eines  der  wichtigsten 
Vorländer  für  Indien,  der  Perser  Golf,  wurde  durch  die 
deutschen  Bahnpläne  für  bedroht  erachtet.  Die  Gelegenheit 
war  gegeben,  diese  deutschen  —  wenn  auch  wirtschaftlichen  — 
Bestrebungen  zu  vernichten.  Ein  Erfolg  hier  würde  den  eng- 
lischen Einfluß  in  Arabien  ungemein  stärken,  den  England  so 
lange  auf  Hintertreppen  erstrebt  hatte,  er  würde  die  Möglich- 
keit eröffnen,  gegen  das  türkische  ein  arabisches  Chalifat 
unter  englischem  Einfluß  einzurichten.  Mit  der  Loslösung 
der  Araber  von  der  Türkei  aber  würde  diese  auf  das  alier- 
schwerste  geschwächt  werden,  nicht  mehr  die  Vormacht  des 
Islam  sein,  und  die  übrigen  islamischen  Staaten  würde 
England  dann  unter  seine  Gewalt  bringen,  dadurch  seine 
Stellung  in  Indien  festigend.  Endlich  wollte  man  durch 
den  Angriff  auf  Mesopotamien  offenbar  den  türkischen  Vor- 
marsch von  Ägypten  ablenken. 

Beim  Abschluß  dieser  Zeilen  stehen  die  Aussichten  für 
die  Türken  demnach  in  Mesopotamien  recht  gut,  und  es  ist 
nur  zu  hoffen,  daß  sie  die  Übergabe  der  bei  Kut  ein- 
geschlossenen Engländer  bald  durchsehen. 

So  kann  man  der  Entwicklung  der  Ereignisse  im  'Iräq 
mit  Ruhe,  aber  auch  mit  Interesse  entgegensehen  und 
hoffen,  daß  man  hier  England  mindestens  ebenso  empfindlidi 
wie  in  Ägypten  treffen  kann. 

Wie  die  Unternehmung  in  Mesopotamien  in  England 
beurteilt  wird,  mag  ein  Ausspruch  in  „New  Statesman" 
vom  11.  Dezember  1915  zeigen:  „In  the  war  against  Turkey 
there  is  no  theatre  in  which  we  can  fight  the  Turks  at  a 
greater  advantage  to  ourselves  than  the  Mesopota- 
mien . . .  A  really  large  movement  there  would  be  a  far  better 
policy  than  sending  great  forces  to  East  Africa,  where  the 
German  levies  ought  to  be  easily  blockaded  and  con- 
tained,  and  where  it  scarcely  seems  worth  while  doing 
more  to  them." 

Für  uns  heißt  dies  aber,  daß  wir  eine  sehr  wirksame 
Entlastung  von  Deutsch-Ostafrika  auf  dem  Kriegsschauplaö 
in  Mesopotamien  erreichen  können. 


—    252   — 

Kapitel  14 
Schlugbetrachtung 

Beim  Ausbruch  des  jefeigen  Krieges,  aus  dem  wahrscheinlich 
die  Welt  neu  verteilt  hervorgehen  wird,  waren  nach  den 
vorhergehenden  Ausführungen  die  Verhältnisse  in  Arabien 
also  etwa  folgende:  Die  Türkei  hat  seit  dem  14.  Jahrhundert 
die  Provinz  Higäz  mit  den  heiligen  Orten  sowie  seit  1871 
Jemen  in  der  Hand,  nachdem  sie  in  lefeterem  Lande  Frieden 
mit  dem  Imäm  Jahjä  geschlossen  hat.  In  'AsTr  ist  ihre 
Gewalt  sehr  fraglich,  da  dort  der  von  England,  Frankreich 
und  Italien  unterstü^te  Idris  gegen  sie  ist.  Im  Osten  ist 
die  Türkei  Mitte  1913  aus  der  Provinz  El-Ahsä  durch  den 
Wahhabitenhäuptling  Ibn  Sa'üd  mit  englischer  Hilfe  ver- 
drängt, hat  aber  ihre  nominelle  Oberhoheit  gewahrt,  indem 
sie  Ibn  Sa  üd  dort  zum  Gouverneur  ernannte.  Aus  el-Kuweit 
hat  sie  vor  den  Engländern  zurückweichen  müssen. 

Die  Engländer  besi^en  seit  1839  'Aden,  Perim  und  die 
Ghüria-Müria- Inseln;  sie  haben  mit  den  südarabischen 
Häuptlingen  von  Bäb  el-Mandeb  bis  Mirbat  Protektorats- 
verträge geschlossen,  ohne  daß  sie  dort  eine  Herrschaft  aus- 
üben. In  'Oman  sind  die  Engländer  die  tatsächlichen,  wenn 
auch  nicht  formellen  Machthaber.  Sie  beherrschen  mittels 
Geld  und  Waffenlieferungen  Innerarabien  durch  Ibn  Sa'ud, 
den  Scheich  von  el-Kuweit,  sowie  durch  IdrTs  von  'Asir.  An 
der„Trucial"-Küste  haben  sie  durch  Verträge  großen  Einfluß, 
wenn  auch  kein  Protektorat;  dorthin  sind  die  Wahhäbiten 
unter  Ibn  Sa'üd  ebenfalls  an  das  Meer  gekommen.  Bahrain 
ist  kein  englischer  Besife,  steht  aber  völlig  unter  englischem 
Einfluß. 

Imäm  Jahjä  schließt  sich  an  die  Türken  an,  denen 
nach  militärischen  Erfolgen  auch  manche  der  Häuptlinge  des 
Protektoratsgebietes  von  Südarabien  folgen  werden.  Im 
Norden  hält  Ibn  Rasid  von  Häjil  zu  den  Türken,  ebenso 
wie  anscheinend  viele  der  Stämme  an  der  Grenze  des 
'Iräq.  Die  Verbindung  mit  den  türkenfreundlichen  Stämmen 
kann  teils  durch  die  Higäz-Bahn,  teils  auf  Karawanen- 
wegen durch  Arabien  erfolgen,  jedenfalls  wird  die  Verbin- 
dung für  Nachschübe  recht  schwer  sein. 

Die  Engländer  dagegen  haben  den  Wasserweg  überall 
frei    und   werden   auch   ihre    finanziellen  Mittel  anwenden, 


4 


—   253    — 

um  sich  Hilfskräfte  zu  verschaffen.  Das  rollende  englische 
Pfund,  die  „leichte  Kavallerie  von  St.  George",  wie  man 
es  scherzweise  nannte,  spielt  eine  wichtige  Rolle. 

Arabien  wird  allerdings  nur  ein  Nebenkriegsschauplaö 
sein  können,  die  Entscheidungen  fallen  an  anderen  Stellen. 
Aber  tro^dem  ist  Arabien  für  den  Krieg  und  besonders 
für  die  Kriegsziele  von  größter  Wichtigkeit;  denn  es  liegt 
zwischen  den  beiden  großen  Meeresstraßen  nach  dem  Osten. 
Diese  zu  befreien,  dazu  kann  und  muß  Arabien  helfen. 

Wir  haben  unsere  Betrachtungen  über  die  Geschichte 
von  Arabien  abgeschlossen.  Wir  sahen,  daß  im  hohen 
Altertum  die  Länder  um  den  Golf  von  'Aden  eine  Handels- 
monopolstellung dadurch  erhielten,  daß  nur  hier  die  überall 
so  begehrten  Produkte  Weihrauch  und  Myrrhen  gewonnen 
wurden;  wir  sahen,  daß  sich  aus  diesem  Ortshandel  wahr- 
scheinlich schon  sehr  früh  ein  Fernhandel  entwickelte,  wobei 
zuerst  aus  den  Gegenden  am  Perser  Golf,  dann  weiter  aus 
Osten  her  die  Produkte  Indiens  und  sogar  Chinas  geholt 
wurden,  so  daß  sich  eine  Handelsmonopolstellung  in  Süd- 
arabien entwickelt  hätte,  wenn  nicht  ein  Ausgleich  auf  den 
Karawanenstraßen  und  auf  dem  Wege  durch  den  Perser 
Golf  stattgefunden  hätte.  Später  wirkten  Rom-Byzanz 
einerseits  und  Persien  anderseits  auf  diese  Handelswege, 
indem  bei  zu  großer  Machtausnu^ung  eines  Teiles  die 
Waren  über  den  Konkurrenzweg  geleitet  wurden.  Sobald 
aber  beide  Wege  in  einer  Hand  vereinigt  waren,  was  unter 
dem  Kaiserreich  und  unter  den  Chalifen  der  Fall  war, 
konnten  diese  Mächte  den  Handel  völlig  monopolisieren 
und  die  Preise  für  die  Orientwaren  durch  Auferlegung  von 
hohen  Zöllen  und  anderweit  diktieren. 

Südarabien  als  Weihrauchland  hatte  mit  der  Zeit  seine 
Bedeutung  verloren,  als  Umlade-  und  Vermittlungsstelle 
für  den  Orienthandel  aber  war  es  noch  lange  von  großer 
Wichtigkeit.  Nach  seinem  Besi^  strebten  die  mächtigsten 
Reiche.  Es  war  der  Handelsvorposten  von  Ägypten,  der 
bei  der  engen  Einfahrt  in  das  Rote  Meer  leicht  zu 
beherrschen  war.  Die  Türken  als  Rechtsnachfolger  der 
Chalifen  und  auch  der  Ägypter,  die  beide  aus  dem  Orient- 
handel enorme  Einkünfte  bezogen  hatten,  suchten  das 
Monopol  wiederzugewinnen.  Daraus  ist  ihre  Besetzung 
von    Basra     und    vor    allem    von    Jemen,    'Aden    und    der 


—    254    — 

Somali-Küste  zu  erklären.  Mit  dem  Augenblick  aber,  wo 
der  Seeweg  um  das  Kap  durch  die  Portugiesen  gefunden 
war,  mußten  die  arabisdhen  Handelswege  ihre  Wichtigkeit 
verlieren.  Deshalb  erfolgte  der  vergebliche  Kampf  der 
Türken  gegen  die  Portugiesen  im  Indischen  Ozean;  und 
schließlich  gab  die  Türkei  im  17.  Jahrhundert  Südarabien 
auf,  zog  wenigstens  die  Besamungen  zurück,  als  die  Handels- 
bedeutung der  Jemen-Küste  geschwunden  war.  Die  dort 
eingeführte  Kaffeekultur  konnte  den  Verfall  nur  verzögern, 
nicht  aufhalten. 

Die  Engländer  waren  an  die  Stelle  der  Portugiesen  ge- 
treten; sie  dehnten  von  'Aden  aus  über  fast  ganz  Südarabien 
ihre  Schu^herrsdiaft  aus.  Für  ihre  Bestrebungen  bekam  Süd- 
arabien aber  erst  großen  Wert,  als  die  Dampfschiffe  die  Segler 
abgelöst  hatten,  und  nachdem  man  Post  und  Passagiere 
durch  das  Rote  Meer  nach  Indien  beförderte.  Da  mußten 
Kohlenstationen  geschaffen  werden,  die  noch  wichtiger 
wurden,  als  am  16.  November  1869  der  Suezkanal  er- 
öffnet war.  Die  Engländer  hatten  schon  vorgebaut  durch 
ihre  Kohlenstation  in  'Aden  und  durch  Sicherung  von  allen 
Punkten  (Kamarän,  Perim,  Ghüria-Muria,  Soqotra),  die 
für  die  Landung  von  Telegraphenkabeln  seinerzeit  in 
Frage  kommen  konnten.  Sie  fuhren  auch  ferner  noch  fort, 
ihre  Stü^punkte  in  Südarabien  und  im  Somali-Land  zu 
vermehren.  Sie  beseiten  vor  allem  auch  im  Jahre  1883 
den  anderen  Ausgang  des  Roten  Meeres,  Ägypten,  so 
daß  sie  tatsächlich  den  Weg  durch  das  Rote  Meer  nach  dem 
ferneren  Osten  und  nach  Ost-Afrika  völlig  in  Händen 
hätten,  wenn  nicht  die  Türkei  noch  vorhanden  wäre. 

Diese  hatte  gelegentlich  der  neuen  mit  dem  Suez- 
kanal geschaffenen  Verbindungen  ihr  Interesse  wieder 
Arabien  mehr  zugewandt,  als  es  für  den  Besiö  der  Heiligen 
Orte  des  Islam  nötig  war.  Sie  hatte  Jemen,  das  sie  in 
der  Theorie  nie  aufgegeben,  wieder  beseht  und  hatte  dort 
schwerste  Kriege  zu  führen  gehabt,  welche  große  Opfer  an 
Menschen  und  Mitteln  kosteten.  Wir  können  nicht  in  die 
Absichten  hineinsehen,  welche  die  Türkei  hiermit  verfolgte, 
die  aber  so  gewichtig  gewesen  sein  müssen,  daß  zu  ihrer 
Erreichung  eine  Entblößung  der  europäischen  Besiftungen 
von  Truppen  nicht  gescheut  wurde.  Aber  wir  können  ver- 
muten, daß  es  nicht  nur  Sucht  nach  Ausdehnung  der  Herr- 


—   255   — 

Schaft,  nicht  nur  das  Ideal  war,  über  weitere  Mohammedaner 
zu  herrschen.  Es  wird  der  ganz  reale  Zwedt  gewesen  sein, 
den  alten  wichtigen  Welthandelsweg  sich  zu  sichern,  ein 
Streben,  das  mit  der  Bese^ung  von  Scheich  Sa'ad  gekrönt 
wurde,  auf  das  aber  auch  der  Bahnbau  nach  Medina  hin- 
arbeitete. 

Aus  der  Geschichte  der  Kämpfe  in  Jemen  sahen  wir, 
wie  schwer  selbst  eine  islamische  Macht  bei  den  religiösen, 
politischen  und  geographischen  Verhältnissen  es  hat,  dort 
festen  Fuß  zu  fassen.  Einer  christlichen  Macht  wird  es 
fast  unmöglich  sein.  Wohl  aber  wird  es  eine  starke  Türkei 
können,  wenn  sie  klüglich  den  örtlichen  Verhältnissen  Rech- 
nung trägt  und  dies  Land  nur  als  gut  geleiteten  Bundesstaat 
betrachtet,  ohne  die  Bewohner  zu  Nationaltürken  machen 
zu  wollen.  Wir  sahen  auch,  daß  eine  starke  Türkei 
die  einzige  Macht  ist,  die  den  Monopolbestrebungen  Eng- 
lands im  Roten  Meer  entgegentreten  kann,  die  zu  ver- 
hindern imstande  ist,  daß  eine  der  wichtigsten  Meeres- 
straßen  nur  von  einer  Macht  beherrscht  wird.  Das  Ver- 
bleiben der  Türkei  in  Jemen,  die  Landverbindung  von 
Jemen  mit  dem  Norden  durch  die  Verlängerung  der  Higäz- 
Bahn  und  die  Errichtung  einer  großen  Funkenstation  in 
Jemen,  schließlich  möglichst  auch  der  Ausbau  eines  Hafens 
in  türkischem  Gebiet  am  Ausgang  des  Roten  Meeres,  das 
sind  die  Wünsche,  die  nicht  nur  Deutschland  für  die  Zu- 
kunft hegen  muß,  sondern  alle,  welche  die  Freiheit  der 
Seestraßen  als  das  Mittel  ansehen,  einen  gerechten  Wett- 
bewerb der  Völker  zu  ermöglichen,  und  welche  nicht  wollen, 
daß  das  Rote  Meer  ein  englischer  Binnensee  wird. 

Etwas  anders  und  doch  wieder  ähnlich  liegen  die  Ver- 
hältnisse im  Perser  Golf. 

Unter  dem  29.  März  1915  sdirieb  die  „Daily  Mail": 
Mesopotamien  müsse  dauernd  britischer  Besiö  bleiben  als 
Auswanderungsgebiet  für  Indien,  und  am  15.  April  betonte 
Lord  Curzon  bei  einer  Rede  in  der  Society  of  Arts  („Times" 
15.  April  1915),  daß  die  Länder  nördlich  des  Perser  Golfs 
kein  natürlicher  Besi^  der  Türkei  wären,  die  als  Eindring- 
ling ins  Land  gekommen  sei.  Es  wäre  Aufgabe  der  eng- 
lischen Politik,  diese  Länder  von  der  Türkei  zu  trennen 
und  jene  angenehmen  Beziehungen  wieder  herzustellen, 
die  fünfzig  Jahre  lang  für  die  englische  Politik  maßgebend 


—   256   — 

gewesen  wären.  Der  deutsche  Einfluß  müsse  dort  ein  für 
allemal  ein  Ende  haben;  die  Baghdad-Bahn  könne  nur 
nü^lich  sein,  wenn  England  die  Aufsicht  darüber  führe. 

Am  10.  März  sdion  hatte  die  „Times"  geschrieben:  „Es 
ist  ein  Kardinalgrundsa^  für  die  Verteidigung  Indiens,  daß 
keine  andere  Macht  bewaffneten  Zugang  zum  Persischen 
Golf  erhalten  darf",  und  dann  folgen  die  bekannten  Erörte- 
rungen, daß  die  deutsche  Baghdad-Bahn  politische  und  nicht 
wirtschaftliche  Ziele  verfolge. 

Es  ist  immer  derselbe  Gedankengang;  nur  der  Ton  ändert 
sich  bei  England,  je  nachdem  Frankreich,  Rußland  oder 
Deutschland  es  wagt,  in  irgendeiner  Form  sich  eine  Stel- 
lung am  Perser  Golf  zu  verschaffen.  Wir  sahen,  wie  1622 
die  Engländer  mit  persischer  Hilfe  die  Portugiesen,  bald 
darauf  die  Holländer  aus  dem  Perser  Golf  verdrängten,  wie 
sie  zur  Zeit  der  Ägypten-Expedition  Napoleons  sich  in  Indien 
bedroht  fühlten  und  sich  den  Weg  dorthin  durch  Meso- 
potamien sichern  wollten.  ^  Wir  sahen,  wie  General  Chesney 
eine  Straße  durch  das  Zweistromland  suchte.  Im  Jahre 
1800  faßten  die  Engländer  festen  Fuß  in  Bender  Büsehr 
mit  der  dortigen  Ankunft  von  Sir  John  Malcolm.  Seit 
1820  ergriffen  sie  die  Gelegenheit,  sich  einzumischen,  in 
der  Form  des  Kampfes  gegen  die  Seeräuber,  schlössen 
aber  gleich  mit  ihnen  Verträge,  nach  denen  sie  an  keine 
Macht  außer  an  England  Land  oder  andere  Rechte  ab- 
geben dürften.  Als  dann  die  Vorbereitungen  für  die  Tele- 
graphenverbindung mit  Indien  kamen,  da  wurde  der  Perser 
Golf  noch  wichtiger  für  England.  Die  für  die  Landung  von 
Kabeln  geeigneten  Punkte,  bei  Kism,  Gäsak,  Masqat,  Musan- 
dum,  die  Inseln  in  der  Straße  von  Hormüz  wurden  be- 
schlagnahmt. Die  Bestrebungen  der  Franzosen,  in  Masqat 
einen  Kohlenplaö  und  das  Protektorat  über  Eingeborene  zu 


*  Seit  1639  hatte  die  engl.  E.  I.  Co.  eine  Faktorei  in  Basra,  die 
aber  erst  1764  von  der  Pforte  anerkannt  wurde.  1783  wurde  ein 
eingeborener  Agent,  1798  ein  Resident  für  die  englische  Überlandpost 
nadi  Baghdäd  gesetzt.  Seit  1810  war  ein  Political  Agent,  seif  1882 
ein  Political  Resident  in  Baghdäd.  Von  1844  bis  1885  arbeitete  die 
„Desert-Post"  für  die  Überlandpost  von  Samija  nach  Damaskus,  bis  sie 
dem  durd\  Midhat  Pascha  eingerichteten  türkischen  Konkurrenzunter- 
nehmen wich.  Seit  1880  ist  ein  russischer  Konsul,  seit  1901  General- 
konsul, in  Baghdäd.  Seit  Dezember  1894  hat  Deutschland  ein  Konsulat 
in   Baghdäd  (Konsul  Richarz),  seit  kurzem  auch  eins  in  Basra. 


—    257    — 

erhalten,  führten  beinahe  zu  einem  Bruch  zwisdien  Frank- 
reich und  England,  der  nur  durch  die  Schaffung  der  Entente 
cordiale  1903  vermieden  wurde.  Das  Streben  Rußlands 
an  den  Golf  wurde  mit  aller  Scfiärfe  abgelehnt.  Curzon 
(Persia  II,  465)  schreibt  unter  anderem  darüber:  „England 
does  not  demand,  that  the  Persian  Gulf  should  be  a  "mare 
clausum"  against  foreign  trade.  ...  A  Russian  port  in  the 
Persian  Gulf,  that  dear  dream  of  so  many  a  patriot  from 
the  Neva  to  the  Wolga,  would,  even  in  time  of  peace, 
import  an  element  of  unrest  into  the  life  of  the  Gulf  that 
would  shake  the  delicate  equilibrium  so  laboriously  estab- 
lished.  ...  I  should  regard  the  concession  of  a  port  upon 
the  Persian  Gulf  to  Russia  by  any  power  as  a  deliberate 
insult  to  Great  Britain,  as  a  wanton  rupture  of  the  Status 
quo,  and  as  an  intentional  provocation  to  war:  And  I 
should  impeach  the  British  minister,  who  was  guilty  of 
acquiescing  in  such  a  surrender,  as  a  traitor  to  his  country." 

Wenn  auch  das  englische  Dogma  der  Alleinherrsdiaft 
im  Perser  Golf  schon  seit  langem  besteht,  so  hat  es  dod\ 
erst  durch  Lord  Curzon  seinen  eifrigsten  Vertreter  gefunden. 
Und  als  die  Gefahr  von  Rußlands  Seite  nach  dem  Frieden 
vom  August/September  1905  mit  Japan  und  nach  dem 
englisch-russischen  Abkommen  über  Persien  vom  31.  August 
1907  gebannt  war,  richtete  sid\  Englands  Argwohn  gegen 
Deutschland^  dessen  Pläne  mit  der  Baghdäd-Bahn  es  schon 
lange  ängstlich  verfolgt  hatte.  Eine  der  ersten  Amts- 
handlungen von  Lord  Curzon  als  Vizekönig  von  Indien 
war,  daß  er  den  Absdiluß  des  Geheimvertrages  mit  dem 
Scheich  Mubarak  von  el-Kuweit  veranlaßte,  woraus,  wie  wir 
sahen,  die  Unmöglichkeit  für  Deutschland  erwudis,  mit  der 
Baghdad-Bahn  bei  el-Kuweit  das  Meer  zu  erreichen.  Ihm 
ist  es  auch  zuzuschreiben,  daß  England  den  Scheich  von 
el-Kuweit  veranlaßte,  das  Gebiet  bis  fast  zum  rechten  Ufer  des 
Satt  el-'Arab  zu  beanspruchen,  und  daß  sein  Einfluß  auf 
den  Scheich  von  Mohammera  so  stark  wurde,  daß  auch  das 
Ostufer  des  Satt  ganz  unter  englische  Leitung  kam.  Natürlich 
hüllte  England  sich  in  den  Mantel  der  Selbstlosigkeit,  da 
es  ja  keine  Gebiete  dort  für  sich  erworben  hätte. 

An  allen  wichtigen  Punkten  des  Golfes  hat  es  aber 
Politische  Residenten,  die  sämtlich  Offiziere  der  indischen 
Armee  sind.    Sie  werden  von  der  indischen  Regierung  er- 

Hamburgische  Forschungen.    Heft  1.  -jt 


—    258   — 

nannt,  erhalten  aber  ihre  Besoldung  vom  Foreign  Office. 
Für  Indien  sind  sie  Residenten  oder  Politische  Agenten,  für 
ihre  Beziehungen  zu  England  daneben  Generalkonsuln.  Alle 
sind  sie  unterstellt  dem  Politischen  Residenten  in  Bender 
Busehr,  dem  ungekrönten  König  des  Perser  Golfes.  Alle 
haben  sie  ihre  eigenen  Leibwachen  von  indischen  Soldaten. 

Die  Türkei  wurde  von  England  seit  1871  zunächst  als 
harmlos  im  Besiö  der  Provinz  el-Ahsä,  von  el-Kuweit  und 
der  Satt  el-'Arab-Mündung  gelassen.  Als  aber  Deutschland 
im  Hintergrunde  der  Türkei  mit  dem  rein  wirtschaftlichen 
Unternehmen  der  Baghdäd-Bahn  erschien,  da  schob  Eng- 
land Araberhäuptlinge  vor,  indem  es  ihre  Selbständigkeit 
anerkannte  und  sie  anstiftete,  die  Türkei  aus  den  Be- 
si^ungen  am  Golf  zu  vertreiben.  Diese  Häuptlinge  aber 
hat  England  politisch  in  der  Hand. 

Über  die  Wichtigkeit  der  englischen  Interessen  am  Perser 
Golf  will  ich  noch  auf  einige  Äußerungen  hinweisen.  Im 
Jahre  1902  erklärte  der  Admiral  Mahan:  „Concession  in 
the  Persian  Gulf,  whether  by  formal  arrangement  (with 
other  Powers)  or  by  neglect  of  the  local  commercial  inter- 
ests  which  now  underlie  political  and  military  control 
will  imperil  Great  Britain's  naval  Situation  in  the  Farther 
East,  her  political  position  in  India,  her  commercial  inter- 
ests  in  both,  and  the  imperial  tie  between  herseif  and 
Australasia."  ...  „The  control  of  the  Persian  Gulf  by  a 
foreign  state  of  considerable  naval  potentiality,  a  "fleet  in 
being"  there  based  upon  a  strong  military  port,  would  re- 
produce  the  relations  of  Cadiz,  Gibraltar  and  Malta  to  the 
Mediterranean.  It  would  flank  all  the  routes  to  the  Farther 
East,  to  India  and  to  Australia,  the  last  two  actually  in- 
ternal to  the  Empire  regarded  as  a  political  System.  And 
although  Great  Britain  unquestionably  would  check  such  a 
fleet,  so  placed,  by  a  division  of  her  own,  it  might  well 
require  a  detachment  large  enough  to  affect  seriously  the 
general  strength  of  her  naval  position." 

Die  oft  angeführte  „Times  History  of  the  War"  aber 
schreibt:  „The  maintenance  of  British  predominance  in 
the  Gulf  is  an  essential  part  of  the  defenceof  India. 
The  mere  presence  of  another  power  in  the  Persian  Gulf, 
whether  its  post  be  fortified  or  unfortified,  would  have  a 
gravely  unsettling  effect  upon  India.     The  people  of  India 


—   259   — 

would  not  stop  to  think  whether,  from  such  a  post,  their 
country  could  be  really  threatened.  The  fact,  that  another 
flag  was  flying  in  a  region  where  the  British  had  been  domi- 
nant for  three  hundred  years  and  supreme  for  more  than 
a  Century  would  suffice  to  persuade  them  that  our  strength 
was  declining,  and  such  confidence  as  we  now  inspire 
would  instantly  be  diminished." 

Aus  allem  ersehen  wir,  daß  England  nicht  nur  am 
Ärmelkanal  und  in  Ägypten  verwundbar  ist,  daß  es  am 
Perser  Golf  mindestens  ebenso  empfindlich  ist  wie  an 
jenen  nähergelegenen  Stellen,  ja,  wir  müssen  annehmen, 
daß  schon  ein  Rückschlag  am  Perser  Golf  die  Stimmung 
in  Indien  auf  das  schwerste  beeinflussen  wird.  Sollte  aber 
England  infolge  des  Krieges  veranlaßt  werden,  irgendeiner 
anderen  Nation  —  und  wenn  es  auch  Rußland  wäre  —  einen 
Zugang  zum  Golf  zu  gewähren,  so  würde  diese  Tatsache 
von  England  als  eine  ganz  schwere  Niederlage  aufgefaßt 
werden  an  seiner  allerempfindlichsten  Stelle. 

Für  Deutschland  ist  es  nicht  notwendig,  nicht  einmal 
wünschenswert,  selbst  einen  Punkt  am  Perser  Golf  in 
eigener  Verwaltung  zu  haben,  es  sei  denn,  daß  es  sich  um 
notwendige  Flottenpunkte  handeln  würde;  es  genügt  für 
uns,  wenn  irgendeine  andere  Nation  außer  England  den 
freien  Zugang  und  Ausgang  zum  Golf  erhält.  Mit  anderen 
Worten,  es  ist  zu  erstreben,  daß  die  Türkei  eine  freie  Ver- 
fügung über  die  Mündung  des  Satt  el-'Arab  wiedererhält, 
und  daß  irgendeine  Nation,  die  nicht  ganz  schwach  oder 
völlig  im  Fahrwasser  Englands  ist,  am  Ausgang  des  Golfs 
einen  starken  Posten  bekommt,  sei  es  in  'Oman,  sei  es  an 
der  persischen  Seite.  Ist  dies  nicht  zu  erreichen,  dann  müßte 
die  Baghdäd-Bahn  sich  auf  die  Binnenfrachten  in  der  asia- 
tischen Türkei  beschränken,  oder  sie  wäre  gezwungen,  sich 
einen  Ausgang  am  offenen  Ozean  zu  suchen,  in  Arabien  oder 
in  Persien,  also  durch  Verbindung  mit  der  Higäz-Bahn  oder 
durch  einen  Ausbau  bis  etwa  Bender  'Abbas.  Wir  dürfen 
unsere  Erwägungen  aber  nicht  nur  durch  Rüd^sicht  auf  die 
Baghdäd-Bahn  leiten  lassen,  wenn  sie  auch  als  großes  wirt- 
schaftliches Unternehmen  für  die  Erstarkung  der  befreun- 
deten Türkei  wichtig  genug  ist.  Der  „trockene"  Weg  Ham- 
burg-Baghdäd  genügt  uns  nicht.  Deutschland  —  und  be- 
sonders Hamburg  —  braucht  auch    die  „nassen"  Wege,   in 

17* 


—  260   — 

diesem  Fall  den  Seeweg  von  Basra  zum  Indisdien  Ozean, 
wo  England  die  alleinige  Oberhoheit  beansprudit. 

Die  Kämpfe,  die  sich  in  Mesopotamien  zwischen  den 
englischen  Invasionstruppen  und  den  Türken  abspielen,  sind 
für  den  Ausgang  des  Weltkrieges  von  ganz  wesentlicher 
Bedeutung,  ja,  sie  können  entscheidend  mit  Bezug  auf 
England  sein. 

Der  Einfluß,  den  England  seit  langem  und  ganz  im 
stillen  in  Arabien  selbst  sudit,  und  der  darauf  abzielt,  die 
Stellung  der  Türkei  dort  zu  erschüttern  und  auszuschalten, 
muß  auf  die  Türkei  eine  sehr  unheilvolle  Wirkung  haben, 
für  welche  nicht  nur  die  arabischen  Provinzen  wichtige 
Teile  des  türkischen  Staates  sind,  für  weldie  die  Beherr- 
schung der  Heiligen  Orte  gleidibedeutend  mit  dem  Besi^ 
des  Chalifats  ist.  Für  Englands  Interessen  in  Ägypten  und 
Indien  aber  muß  es  widitig  sein,  ein  islamisches  Chalifat  zu 
haben,  das  ganz  unter  englischem  Einfluß  steht.  Die  Madit, 
weldie  England  in  Innerarabien  über  die  von  Ibn  Sa'^ud 
beherrschten  Gebiete  ausübt,  ist  eine  dauernde  Drohung 
gegen  die  Türkei.  Es  muß  also  erstrebt  werden,  daß  eine 
starke  Türkei  aus  dem  Kriege  hervorgeht. 

„Depuis  longtemps  dejä  tous  les  fils  des  intrigues  arabes 
aboutissent  a  Londres,"  so  schrieb  1913  der  Franzose  Saint 
Brice  („Correspondence  d'Orient",  Juin  1913).  Und  diese 
große  Wertschä^ung  Arabiens  für  die  englische  Politik  be- 
ruht darauf,  daß  Großbritannien  nicht  nur  die  Türkei 
schädigen  möchte,  um  seine  eigene  Stellung  in  Ägypten 
und  Indien  zu  stärken;  England  will  auch  die  absolute 
Herrschaft  über  die  Meeresstraßen  erhalten,  die  nach  dem 
Osten  führen;  es  will  zwar  nicht  kommerziell  wie  die  Römer 
und  die  Chalifen  durch  ihre  Zollstationen  den  Handel 
monopolisieren  und  die  Preise  diktieren,  sondern  es  be- 
ansprucht die  politische  Herrschaft  unter  Ausschluß  aller 
anderen  Mächte  am  Roten  Meer  und  Perser  Golf,  um  in  der 
Lage  zu  sein,  sie  nach  seinem  Gutdünken  sperren  zu  können. 
Die  Beweggründe  für  die  Beherrschung  der  Hauptwasser- 
straßen haben  sich  seit  der  alten  Zeit  etwas  geändert,  die 
Tatsache  selbst  ist  geblieben,  und  sie  ist  für  alle  see- 
fahrenden und  handeltreibenden  Nationen  gleich  gefährlich. 

Die  Freiheit  der  Meere,  die  wir  im  Kriege  heute 
erstreben,  bedeutet   ihre  Befreiung  von    englischer 


—   261    — 

Alleinherrschaft.  Einige  Mittel,  wie  diese  am  Roten 
Meer  und  Perser  Golf  zu  erreichen  ist,  habe  ich  im 
Laufe  unserer  Untersuchung  angegeben.  Wieweit  sich 
aber  die  Ziele  verwirklichen  lassen,  hängt  von  dem  Erfolg 
des  Schwertes  und  von  der  politisciien  Gesamtlage  ab,  die 
zu  übersehen  heute  nocii  nicht  möglidi  ist. 

In  Indien  liegt  der  Schwerpunkt  der  englischen 
Politik,  und  Arabien  ist  das  direkte  Vorgelände 
von  Indien! 

So  sehen  wir,  daß  für  die  Kriegführung  und  für  die 
äußere  Politik  der  Zentralmächte,  und  besonders  der  Türkei, 
Arabien  eine  sehr  wichtige  Rolle  spielt.  Für  unsere  Bundes- 
genossen, die  Türken,  aber  liegen  in  Arabien  außerdem 
auch  die  allerwichtigsten  Probleme  der  inneren  Politik.  Der 
alte  Gegensaö  zwischen  den  türkischen  und  den  arabischen 
Reichsteilen,  der  von  Frankreicfi  und  England  stets  künst- 
lich geschürt  wurde,  ist  heute  unter  dem  Zwange  des  Krieges 
etwas  verwischt,  nicht  aber  ausgeglichen.  Nach  dem  Frieden 
wird  neben  einer  Verwaltungsreform  —  besonders  in  bezug 
auf  das  Finanz-  und  Steuerwesen  —  die  allerwichtigste 
Aufgabe  der  Türkei  sein,  den  richtigen  Weg  zu  finden,  der 
die  türkisch-arabischen  Gegensä^e  ausgleicht.  Gescfiieht  dies 
nicht,  so  werden  nach  Eintritt  der  äußeren  Ruhe  die  inneren 
Leidenschaften  wieder  aufflammen,  die  England,  Frankreich 
und  Rußland  einen  willkommenen  Anlaß  geben  werden, 
sich  einzumischen  und  Einfluß  zu  gewinnen.  Eine  Aus- 
söhnung scheint  nur  möglich  zu  sein  durch  Ausbau  der  in 
Jemen  begonnenen  Reformen,  durch  Gewährung  einer  großen 
Selbständigkeit  der  arabischen  Gebiete  unter  der  Oberhoheit 
der  Türkei.  Beispiele  für  ähnliche  Regierungsformen  findet 
die  Türkei  ja  bei  ihren  heutigen  Bundesgenossen  Deutscfi- 
land  und  Österreich-Ungarn.  Hoffentlich  werden  sich  die 
weitsichtigen  und  patriotischen  Männer  finden,  welche  diese 
inneren  Probleme  zu  lösen  verstehen,  die  vielleicht  schwie- 
riger als  die  militärischen  sind,  welche  der  Krieg  bietet. 
Eine  aus  dem  heutigen  Ringen  hoffentlich  stark  und  kräftig 
hervorgehende  Türkei  aber  kann  im  Inneren  nachgiebig 
sein  und  dadurch  die  Ruhe  für  ihre  gedeihliche  Entwici^- 
lung  finden. 


NACHTRÄGE 

Zu  Kapitel  6.     Higaz 

Anfang  1916  madite  der  türkische  Kriegsminister  und 
Vizegeneralissimus  Enver  Pascha  eine  Reise  in  die  arabischen 
Gegenden.  Am  7.  Februar  wurde  er  in  Medina  glänzend 
empfangen. 

Am  29.  Februar  1916  wurden  am  Golf  von  'Aqaba  aus- 
geschiffte Engländer  von  Türken  und  arabischen  Hilfstruppen 
mit  Verlust  zurüci^getrieben. 

Zu  Kapitel  9.     'Aden 

Am  12.  März  (Februar?)  beseiten  starke  türkisch- 
arabische  Truppen  Afijüs  und  die  4  km  südwestlich  davor- 
liegenden  Höhen.  Die  Engländer  konnten  ihre  Anlagen  in 
El-Meihale  nicht  halten. 

Nach  amtlichem  Bericht  aus  London  vom  18.  März 
1916  griff  eine  von  drei  deutschen  Offizieren  begleitete 
türkische  Abteilung  englische  Vorposten  bei  Imad  (10  engl. 
Meilen  von  'Aden)  an,  mußte  sich  aber  zurücitziehen.  Viel- 
leicht bezieht  sich  auf  dasselbe  Ereignis  der  im  amtlichen 
türkischen  Bericht  vom  21.  März  erwähnte  englische  Vor- 
stoß auf  es-Saile,  nördlich  von  Scheich  'Otmän,  dessen 
Teilnehmer  auf  ihren  Ausgangspunkt  Scheich  'Otmän  zurück- 
fliehen mußten. 

Zu  Kapitel  13.      Iräq  (Kuweit) 

Nach  einem  in  der  „Kölnischen  Volkszeitung"  vom  25.  März 
abgedruckten  Bericht  eines  Mitgliedes  der  britischen  Kraft- 
wagenkolonne in  Mesopotamien  war  im  April  1915  bei 
Kuweit  eine  Funkenstation  errichtet,  eine  andere  bei  Qurna, 
die  bis  'Aden  Meldungen  senden  konnte.  Bei  Kuweit  war 
ein  bedeutendes  englisches  Lager.  Von  dort  aus  hatte  man 
zwei  Bahngleise  ins  Innere  gelegt:  eines,  das  30  engl. 
Meilen  weit  ging,  ein  anderes  bis  Basra.    Am  5.  Mai  waren 


—   263   — 

in  Kuweit  12000  Mann  Artillerie,  Kavallerie  und  einige 
Fußtruppen  zusammengezogen.  Verhandelt  wurde  dort  fast 
nur  mit  Scheidi  Mohammed  el-Mansür,  dem  Regierungs- 
dief  des  Sultans,  der  selbst  IV2  engl.  Meilen  von  der  Stadt 
einsam  in  einem  Felsenschloß  saß.  —  Im  Juni  hatten 
Streifkommandos  die  Aufgabe,  alle  Zisternen  und  Brunnen 
in  zwei  engl.  Meilen  Abstand  von  der  Etappenstraße  zu 
vernichten,  weil  die  einzigen  den  Engländern  freundlich 
gesinnten  Eingeborenen  die  Leute  des  Emir  von  Kuweit 
waren.  Anfang  Juni  1915  waren  in  Qurna  35000  Mann 
und  30  Batterien  versammelt. 


Nach  vollständigem  Abschluß  dieses  Buches  erschien  in 
der  „Times"  vom  6.  April  1916  der  amtliche  Bericht  des 
Generals  Nixon  über  die  englischen  Unternehmungen 
in  Mesopotamien  von  Mitte  April  bis  Ende  Septem- 
ber 1915.  Da  sie  die  frühere  Darstellung  wesentlich 
ergänzen,  gebe  ich  sie  hier  in  Übersetzung  wieder.  Ich 
lasse  nur  die  Stellen  mit  den  üblichen  Lobpreisungen  der 
englischen  Truppen  fort.  Die  Schreibung  der  Namen  gebe 
ich  nach  dem  englischen  Original. 

„Ich  gestatte  mir,  den  Bericht  über  die  Operationen  der 
unter  meinem  Befehl  stehenden  Truppen  für  die  Zeit  von 
Mitte    April  1915   bis    Ende  September  1915   einzusenden. 

1.  Durch  die  Überschwemmungen  der  letzten  Jahres- 
zeit, die  die  größte  der  letzten  30  Jahre  gewesen  sein  soll, 
wurde  ein  mit  Schilfrohr  bewachsener,  2 — 6  Fuß  tiefer 
Binnensee  gebildet,  dessen  Ausdehnung  sich  von  40  Meilen 
nördlich  von  Qurnah  bis  Basra  —  von  Nasiriyeh  im  Westen 
bis  Hawizeh  (50  Meilen  nordöstlich  von  Qurnah)  im  Osten 
erstreckt.  Infolgedessen  waren  die  Operationen  in  diesem 
Gebiete  bis  zur  Abnahme  der  Überschwemmung  gegen  Ende 
Juli  amphibischer  Natur. 

2.  Im  April  hatte  eine  Brigade,  die  erst  unter  Major- 
General  Davison,  dann  unter  Brigadier-General  Lean  stand, 
bei  Ahwaz  eine  feindliche  Macht  von  ungefähr  8  Bataillonen 
Türken  mit  8  Kanonen  und  10000  arabischen  Hilfstruppen, 
welche  von  Amarah  via  Bisaitin  und  Khafajiyah  (am  Flusse 
Kharkeh)  nach  Persisch-Arabistan  vorgerückt  waren,  zurück- 
gehalten. 


—  264  — 

Zu  gleidier  Zeit  war  eine  andere  britische  Heeresabteilung 
in  Qurnah,  wo  ihr  seit  Januar  eine  türkisdie  Streitmacht 
von  6  Bataillonen  mit  10  Kanonen  und  den  üblichen  arabi- 
schen Hilfstruppen,  die  von  Amarah  den  Tigris  hinunter- 
gekommen war,  gegenüberstand.  Durch  die  Niederlage  der 
Türken  bei  Barjisiyah  (20  Meilen  südwestlich  von  Basrah) 
am  14.  April  waren  die  feindlichen  Truppen  in  der  Nach- 
barschaft von  Basrah  zerstreut  und  nach  Nasiriyah  ver- 
trieben. Das  versetzte  mich  in  die  Lage,  gegen  die  feind- 
lichen Truppenabteilungen  am  Karun  und  am  Tigris  vor- 
gehen zu  können. 

Ich  beschloß,  zuerst  am  Karun  anzugreifen,  und  übergab 
Major-General  Gorringe  den  Oberbefehl  über  diese  Ope- 
ration. 

Der  Kampf  am  Karun 

3.  Sobald  die  Türken  bei  Barjisiyah  geschlagen  waren, 
wurde  mit  der  Zusammenziehung  der  12.  Division  am  Karun 
begonnen.  Bei  der  Nachricht  von  der  Niederlage  ihrer 
Truppen  bei  Barjisiyah  zogen  sich  die  Türken  bei  Ahwaz 
über  den  Kharkeh  zurück. 

General  Gorringe  nahm  die  Verfolgung  auf.  Am  7.  Mai 
hatten  die  12.  Division  und  die  Kavallerie-Brigade  lUah 
am  Kharkeh  erreicht.  Der  250  Yards  breite  Fluß  bot  mit 
seiner  tiefen  und  starken  Strömung  ein  ungeheures  Hinder- 
nis für  den  Übergang  unserer  Truppen. 

4.  General  Gorringe  überwand  diese  Schwierigkeiten 
und  beförderte  auf  geschickte  Weise  seine  Truppen  und 
Kanonen  ans  andere  Ufer.  Als  die  Türken  entdeckten,  daß 
unsere  Kolonnen  über  den  Fluß  gesetzt  hatten,  zogen  sie 
sich  weiter  nach  Amarah  zurück. 

Jetzt  fand  sich  General  Gorringe  vor  die  Notwendigkeit 
gestellt,  einen  widerspenstigen,  kampflustigen  Stamm  der 
Beni-Taruf-Araber  zu  bekämpfen,  der  sidi  zum  großen 
Teil  auf  die  Seite  der  Türken  gestellt  hatte. 

Er  zog  am  Kharkeh  entlang;  auf  beiden  Seiten  des 
Flusses  wurde  gekämpft. 

Die  Truppen  am  rechten  Ufer  waren  Major-General 
Melliss,  die  Truppen  am  linken  Ufer  Brigadier-General  Lean 
unterstellt. 

Trotz  der  außerordentlich  großen  Hitze  —  in  den  Zelten 


—    265    — 

betrug  die  Temperatur  120  Grad  (F.)  —  zeidineten  sich 
die  Truppen  bei  dem  erfolgreichen  Angriff  auf  die  arabische 
Feste  Kharajiyah  durch  große  Tapferkeit  und  unverdrossene 
Ausdauer  aus. 

Subadar  Major  Ajäb  Khan  und  20  Mann  der  76.  Pun- 
jabis  bewiesen  große  Tapferkeit.  Unter  heftigem  Feuer 
erbeuteten  sie  schwimmend  ein  Boot,  in  weldiem  die 
Truppen  über  den  Fluß  befördert  wurden,  bis  genügend 
Kräfte  versammelt  waren,  um  eine  stark  beseite,  befestigte, 
aus  Lehm  gebaute  Stellung  anzugreifen. 

5.  Meinen  Instruktionen  gemäß  unternahm  General 
Gorringe,  nachdem  er  die  seinen  Vormarsch  hindernden 
feindlichen  Stämme  geschlagen,  mit  einem  Teil  seiner 
Truppe  von  Basailin  aus  eine  Reihe  von  Unternehmungen 
gegen  die  Türken,  welche  zwischen  ihm  und  Amarah  lagen. 
Dieses  geschah  in  Zusammenhang  mit  dem  bevorstehenden 
Vormarsch  unserer  Truppen  von  Qurnah  (unter  Major- 
General  Townshend)  auf  Amarah.  Es  hatte  den  gewünsch- 
ten Erfolg.  Die  Verstärkungen  der  türkischen  Truppen  am 
Tigris  konnten  nidit  zur  rediten  Zeit  eintreffen,  um  General 
Townshends  Vormarsch  aufzuhalten.  Es  ist  hauptsäd\lich 
diesen  Demonstrationen  zu  verdanken,  daß  der  Rückzug 
der  Türken  den  Tigris  hinauf,  nach  ihrer  Niederlage  am 
31.  Mai,  so  überstürzt  war,  und  daß  General  Townshend 
ungehindert  in  Amarah  einziehen  konnte.  Die  General 
Gorringe  gegenüberstehenden  Türken  kamen  in  Amarah  so 
verspätet  an,  daß  sie  zu  ihrer  Uberrasdiung  schon  General 
Townshend  im  Besiöe  der  Stadt  fanden. 

Ein  Teil  der  Vorhut  wurde  gefangengenommen,  der 
Rest  mußte  fliehen  und  dabei  2  Kanonen  zurüd^lassen. 

6.  General  Gorringes  Operationen  dehnten  sich  über 
einen  Zeitraum  von  sieben  Wochen  aus.  Das  Resultat  war, 
daß  Persisch-Arabistan  vom  Feinde  gesäubert  war,  daß  die 
arabischen  Stämme  sich  ergeben  mußten,  daß  die  Röhren- 
leitungen der  Olfelder  repariert  und  dort  normale  Zustände 
hergestellt  werden  konnten  und  daß  General  Townshends 
Vormarsdi  von  Qurnah  wirkungsvoll  unterstü^t   wurde. 

7 

8.  Während  die  12.  Division  am  Karun  und  Kharkeh 
vordrang,  wurden  Vorbsreitungen  zum  Vormarsch  der 
6.   Division    unter    Major-General    Townshend    am    Tigris 


—   266   — 

hinauf  getroffen.  Das  Weiterkommen  und  Sammeln  der 
Truppen  konnte  nur  langsam  und  mühsam  vor  sidi  gehen 
wegen  der  zu  jener  Zeit  begrenzten  Transportgelegenheiten, 
das  übersdiwemmte  Gebiet  um  Qurnah  stellte  viele  Auf- 
gaben, die  sorgfältig  durchdadit  werden  mußten,  ehe  die 
Operationen  begonnen  werden  konnten. 

9.  Es  wurden  sogenannte  "bellums"  —  lange,  schmale, 
im  Lande  gebräüchlidie  Boote  —  gesammelt,  mit  Panzer- 
platten ausgestattet,  um  die  Infanterie  zum  Angriffsplaö  zu 
befördern,  die  Truppen  mußten  sich  im  „punten"  und  anderer 
Schiffsarbeit  üben;  verschiedenartige  Kanonen  wurden  auf 
Flöße,  Kähne,  Schlepper  und  Raddampfer  verladen,  schwim- 
mende Hospitäler  wurden  geschaffen  und  viele  andere 
Einrichtungen  und  Ausrüstungen  ersonnen  und  durch- 
geführt. 

Gegen  Ende  Mai  waren  die  Vorbereitungen  zum  Vor- 
marsch erledigt. 

10.  Die  Verschanzungen  der  Türken  lagen  nördlich  von 
Qurnah  auf  Inseln,  welche  das  höhergelegene  Land  im 
überschwemmten  Gebiet  bildete.  Die  befestigten  Stellungen 
waren  in  zwei  Gruppen  eingeteilt,  die  südlichere  war  eine 
vorgeschobene  Stellung  ungefähr  2  Meilen  von  den  briti- 
schen Linien  entfernt,  die  Hauptstellung  lag  ungefähr 
3  Meilen  weiter  nach  Norden. 

Durch  die  Überschwemmung  war  die  Stellung  ziemlich 
günstig,  sie  bedingte  einen  sorgfältig  überlegten  Angriff 
in  aufeinanderfolgenden  Phasen,  in  denen  Landheer  und 
Flotte  zusammen  mitwirkten. 

General  Townshends  Plan  war,  mit  Hilfe  der  Flottille 
und  der  schwimmenden  Artillerie  sowie  derjenigen  in  den 
Qurnah-Verschanzungen  durch  einen  Frontalangriff,  ver- 
bunden mit  einem  Angriff,  durch  den  des  Feindes  linke 
Flanke  umgangen  wurde,  die  vorgeschobene  Stellung  zu 
nehmen. 

11.  Frühmorgens  am  31.  Mai  rückte  die  Infanterie  nach 
einer  heftigen  vorbereitenden  Beschießung  in  der  Flottille 
der  improvisierten  „Kriegsbellums"  unter  dem  Schule  eines 
ausgezeichnet  gezielten  Kanonenfeuers  zum  Angriff  vor. 

Die  17.  Infanterie-Brigade  unter  Lieutenant- Colonel 
Climo,  24.  Punjabis,  machte  den  Frontangriff.  Die  22.  Pun- 
jabis  und  die   Sirmur   Sappers  and   Miners   nahmen  unter 


—  267   — 

Lieutenant-Colonel  Blois  Johnson,  22.  Punjabis,  "One  Tree 
Hill"  auf  der  linken  Flanke  des  Feindes  und  bestrichen 
Norfolk  Hill,  das  erste  Ziel  der  17.  Infanterie-Brigade, 
welches  durch  Bajonettangriff  von  dem  ersten  Bataillon 
Oxfordshire  and  Buckinghamshire  Light  Infantry  genommen 
wurde.  Lefetere  hatten  s\d\  mit  ihren  Booten  mehr  als 
eine  Meile  weit  durch  dichtes  Rohr  hindurcharbeiten  und 
beim  Landen  bis  zu  den  Hüften  im  Wasser  waten  müssen, 

12.  Die  Tapferkeit  der  Minenfeger,  die  den  Schaluppen 
und  den  gepanzerten  Schleppern  vorausfuhren,  ermöglidite 
diesen,  mit  den  Truppen  Schritt  zu  halten,  und  ihr  Feuer 
mit  dem  der  Artillerie  zu  Wasser  und  zu  Lande  trug  wesent- 
lich dazu  bei,  daß  die  ganze  vorgeschobene  Stellung  des 
Feindes  gegen  12  Uhr  mittags  genommen  war. 

Durth  einen  Erkundungsflug  wurde  am  Morgen  des 
1.  Juni  festgestellt,  daß  der  Feind  seine  Hauptstellung  auf- 
gegeben hatte  und  sich  in  voller  Flucht  am  Tigris  hinauf 
zurüd^zog. 

Die  Naval  Flotilla,  von  H.  M.  S.  Espiegle  (Captain  Nunn, 
R.  N.)  geführt,  nahm  die  Verfolgung  auf.  Die  Schiffe  mit 
den  anderen  Truppen  folgten.  Am  Morgen  des  2.  Juni 
konnten  die  tiefer  gehenden  Schiffe  ungefähr  10  Meilen 
unterhalb  Qulat  Salih  des  flachen  Wassers  wegen  nicht 
weiter  vorgehen,  die  Verfolgung  wurde  von  den  gepanzerten 
Schleppern  fortgesefet.  Die  „Espiegle"  hatte  bis  dahin  das 
türkische  Kanonenboot  Marmaris  bekämpft  und  versenkt 
und  2  Dampfer  und  eine  Anzahl  von  mit  Munition  und 
Vorräten  beladenen  Leichtern  erbeutet. 

General  Townshend  in  Amarah 
14.  Qulat  Salih  wurde   am  Nachmittag   des   2.  Juni  er- 
reicht, die  Verfolgung  wurde  fortgese^t,  nachdem  feindliche 
Truppen  außerhalb  der  Stadt  vertrieben  worden  waren. 

Am  Nachmittag  des  3.  Juni  nahmen  H.  M.  S.  Comet 
(Captain  Nunn,  R.  N.)  mit  General  Townshend  an  Bord, 
und  3  gepanzerte  Schlepper  Amarah  ein;  700  Mann  und 
40  Offiziere  wurden  gefangengenommen. 

Die  führende  Infanterie  (2"**  Batalion,  Norfolk  Regiment) 
der  6.  Division  kam  morgens  6V2  Uhr  am  4.  Juni  in  Ama- 
rah, keinen  Augenblick  zu  früh,  an,  denn  die  Bevölkerung 
hatte  angefangen,  sich    über   die   Stärke    des  Feindes,  dem 


—    268    — 

sie  sich  am  vorhergehenden  Tage  hatte  ergeben  müssen, 
ein  wahres  Bild  zu  machen. 

Bei  Qurnah,  bei  der  Verfolgung  und  der  Bese^ung  von 
Amarah  erbeuteten  wir  17  Kanonen,  2718  Gewehre,  1773 
Gefangene,  4  Flußdampfer  (außer  dem  Kanonenboot  Mar- 
maris  und  einem  andern  versenkten  Dampfer),  eine  Anzahl 
Leichter  und  Boote,  eine  Menge  Munition  und  viele  Vorräte. 

Während  aller  dieser  Operationen  war  das  Wetter  außer- 
ordentlich heiß,  tagsüber  brannte  eine  glühendheiße  Sonne, 
die  Nächte  waren  still  und  schwül;  trofedem  war  der  Geist 
und  die  Energie  unserer  Truppen  ausgezeichnet. 

16 

17.  Nach  der  Einnahme  von  Amarah  wurden  sofort 
Vorbereitungen  zu  der  Einnahme  von  Nasiriyah  am  Eufrat, 
dem  Plaö,  der  diese  Flanke  beherrscht,  getroffen.  Er  ist 
von  so  großer  Wichtigkeit,  da  er  die  Basis  ist,  von  der 
aus  eine  feindliche  Streitmacht  vorgehen  muß,  welche  Basrah 
bedrohen  will.  Er  ist  das  Zentrum,  von  dem  aus  die 
mächtigen  arabischen  Stämme  längs  des  Eufrat  beeinflußt 
werden  können,  und  da  er  an  einem  Ende  des  Shatt 
AI-Hai  liegt,  stellt  er  die  Verbindung  zwischen  dem  Eufrat 
und  Tigris  her,  ist  daher  von  strategischem  Wert;  auch  ist 
er  der  Hauptsi^  der  Zivilbehörden  eines  großen  Teils  der 
Basrah-Provinz. 

18.  Dieses  Ziel  sollten  General  Gorringe  und  seine 
Truppen  erreichen.  Der  Wasserweg  von  Qurnah  nach 
Nasiriyah  führt  30  Meilen  lang  durch  das  niedriggelegene 
Tal  des  alten  Eufratkanals  bis  nach  Chahbaish,  15  Meilen 
lang  durch  den  Hammar-See  nach  Westen,  von  dort  aus 
durch  den  Haqiqah,  einen  vielfach  gewundenen,  etwa 
50  Yards  breiten  und  15  Meilen  langen  Kanal,  bis  etwa 
25  Meilen  unterhalb  Nasiriyah  der  Hauptkanal  des  Eufrat 
erreicht  wird.  Von  Qurnah  bis  Chahbaish  können  Schiffe 
mit  großem  Tiefgang  den  alten  Eufrat  hinauffahren.  Darüber 
hinaus  war  der  Hammar-See  für  alle  Flußdampfer  mit 
einem  Tiefgang  von  weniger  als  5  Fuß  bis  zum  Einfluß 
in  den  Haqiqah-Kanal  schiffbar.  Mitte  Juni  führte  der 
Kanal  innerhalb  des  Sees  wenig  mehr  als  3  Fuß  Wasser, 
und  nur  die  kleinsten  Dampfer  konnten  hindurchfahren. 
Häufig  saßen  Dampfer  tagelang  fest,  und  die  kleinen,  als 
Kanonenboote  ausgerüsteten  Schlepper  konnten  erst  hinüber- 


—    269    — 

gebracht  werden,  nachdem  man  Kanonen,  Munition,  Panzer- 
platten, Heizmaterial  und  Wasser  heruntergenommen  hatte, 
und  wenn  man  leichte  Heckraddampfer  benuftte,  um  sie 
ins  Schlepptau  zu  nehmen.  Später  konnten  Truppen  und 
Kriegsmaterial  nur  in  „bellums"  befördert  werden,  und 
Soldaten  mußten  diese  auf  einigen  Strecken  durch  Schlamm 
und  Wasser  ziehen.  Der  Haqiqah-Kanal  war  eine  halbe 
Meile  vor  seinem  Einfluß  in  den  See  durch  einen  fest- 
gefügten „Bund"  versperrt.  Dieser  mußte  beseitigt  werden, 
ehe  die  Durchfahrt  von  den  Schiffen  benu^t  werden  konnte. 

19.  Nachdem  sich  der  Eufrat  mit  dem  Haqiqah  ver- 
einigt hat,  besifet  er  eine  durchschnittliche  Breite  von 
300  Yards.  An  seinen  Ufern  befinden  sich  zahlreiche 
Gärten,  Stücke  bebauten  Landes  und  mehrere  kleine  von 
Mauern  umfriedigte  Dörfer.  Auf  dem  linken  Ufer  sind 
Streifen  von  Dattelpalmen  und  hier  und  da  eine  Gruppe 
von  Weiden  die  charakteristischen  Merkmale.  Am  rechten 
Ufer  ist  die  Gegend  freier.  Während  des  Monats  Juli  lag 
das  Land,  mit  Ausnahme  von  einem  einige  hundert  Yards 
breiten  Streifen  trockenen  Bodens  an  den  Flußufern,  voll- 
ständig unter  Wasser.  Zahlreiche  Bewässerungskanäle  durch- 
schneiden diesen  Streifen  im  rechten  Winkel  zum  Fluß  und 
bieten  dem  Vorrücken  eine  Reihe  von  Hindernissen.  So 
war  die  Gegend  beschaffen,  wo  die  Türken  unserem  Vor- 
marsch auf  Nasiriyah  ihren  Hauptwiderstand  entgegense^ten. 

Das  Vorrücken  den  Eufrat  hinauf 

20.  Am  26.  Juni  war  General  Gorringes  Heeresmacht 
in  Qurnah  zusammengezogen  und  rückte  am  27.  Juni  über 
den  Hammar-See  vor.  Ihr  vorauf  fuhren  Kanonenboote 
unter  dem  Befehl  von  Captain  Nunn,  R.  N.  Bewaffnete 
feindliche  Barkassen  oberhalb  des  Haqiqah-,, Bund*  wurden 
zurückgetrieben.  Der  „Bund"  wurde  besetzt  und  das  Zer- 
störungswerk an  ihm  begonnen.  Während  des  28.  wurde 
ein  150  Yards  breiter  und  4  Fuß  tiefer  Kanal  hergestellt. 
Das  durch  die  Öffnung  fließende  Wasser  verursachte  eine 
starke  Stromschnelle,  fast  einen  Wasserfall.  Abteilungen 
der  Mannschaften  gelang  es,  am  29.  die  Schiffe  hinauf- 
zuheben. 

Erst  am  4.  Juli  waren  alle  Schiffe  und  Mannschaften 
durch  die  Haqiqah-Sperre  gelangt  und  ungefähr  2V2  Meilen 


—   270   — 

vom  Zusammenfluß  mit  dem  Eufrat  entfernt  in  Stellung 
gebracht.  Während  wir  den  Zusammenfluß  ded^ten,  wurde 
erkundet,  daß  sich  die  Feinde  mit  Kanonen  am  rechten 
Ufer  des  Eufrat  aufgestellt  hatten  und  beide  Ufer  des 
Haqiqah  sowohl  wie  das  Minenfeld,  welches  sie  etwa  eine 
Meile  weiter  hinaus  vorbereitet  hatten,  beherrschten. 

21.  Am  5.  Juli  um  4"*^  morgens  rückte  die  30.  Infanterie- 
Brigade  unter  dem  Oberbefehl  des  Major-General  Melliss 
vor,  um  den  Feind  anzugreifen,  am  linken  Ufer  die  76.  Pun- 
jabis  und  die  24.  Punjabis,  die  le^teren  auf  „bellums"  durd\ 
das  Übersdiwemmungsgebiet  in  Verbindung  mit  der  30.  Ge- 
birgsbatterie.  Die  2/7  Gurkhas,  von  den  1/4  Hants.  unter- 
stü^t,  marschierten  am  rechten  Ufer  entlang.  Sie  stießen 
auf  starke  Gegenwehr,  besonders  am  linken  Ufer,  und  erst 
um  l^^Uhr  zwangen  unsere  Truppen  den  Feind  am  rechten 
Ufer  des  Eufrat,  die  weiße  Flagge  zu  zeigen.  Die  24.  Pun- 
jabis mußten  ihre  „bellums"  etwa  60  Yards  weit  über 
trod^enes  Land  tragen,  ehe  sie  über  den  Eufrat  sefeen  und  die 
feindliche  Stellung  nehmen  konnten.  Nachdem  das  rechte  Ufer 
gesäubert  worden  war,  konnte  unser  Geschwader  die  Minen 
aufsuchen,  was  dadurdi  erleichtert  wurde,  daß  ein  gefange- 
ner türkischer  Offizier  dabei  half,    ihre  Lage  festzustellen. 

Um  9  Uhr  abends  war  der  Kanal  frei.  Die  Sdiiffe  kamen 
heran,  und  die  Truppen  wurden  verladen. 

22.  Die  feindliche  Abteilung,  die  unserem  Vorrücken 
Widerstand  geleistet  hatte,  bestand  aus  1000  Mann  regu- 
lärer türkischer  Truppen,  2000  Arabern,  4  Kanonen  und 
mit  „pompoms"  bewaffneten  Thornycroft-Barkassen.  4  Ka- 
nonen und  130  Gefangene  fielen  in  unsere  Hände.  Wir 
hatten  26  Tote  und  85  Verwundete  zu  beklagen. 

Die  zweite  Phase  dieser  Operation  begann  am  Morgen 
des  6.  Juli  mit  der  Einnahme  von  Suk  Esh-Sheyukh  durch 
Captain  Nunn  mit  zwei  Kanonenbooten,  und  nachher  fuhr 
die  ganze  Flottille  den  Eufrat  hinauf. 

23.  Die  Türken  hatten  zu  beiden  Seiten  des  Flusses 
etwa  5  Meilen  unterhalb  Nasiriyah  eine  Reihe  von  Stel- 
lungen eingenommen,  deren  Flanken  sich  auf  Sumpfgelände 
stuften.  Vor  ihren  Gräben  lagen  breite,  tiefe  Kanäle,  die 
schwer  zu  umgehen  oder  zu  stürmen  waren.  Am  rechten 
Ufer  war  der  Boden  ohne  Deckung,  am  linken  von  einem 
sciimalen  Streifen  von  Palmen  beseht. 


—  271    — 

24.  General  Gorringe  verschanzte  sich  mit  seinen  Truppen 
an  beiden  Ufern  etwa  2  Meilen  unterhalb  der  vorgescho- 
benen feindlichen  Stellungen.  Bis  zum  13.  Juli  wurden 
fortwährend  Rekognoszierungen  ausgeführt,  und  wir  arbei- 
teten uns  mit  unseren  Gräben  allmählich  näher  an  den 
Feind  heran. 

25.  In  der  Nacht  vom  13.  auf  den  14.  griffen  unsere 
Truppen  an  beiden  Ufern  an.  Am  rechten  Ufer  nahmen 
wir  eine  verschanzte  Stellung,  400  Yards  von  den  türkischen 
Gräben  entfernt.  Ein  tapferer  Versuch  der  24.  Punjabis 
unter  Lieutenant  Colonel  Climo,  mit  Unterstü^ung  von  4  Ka- 
nonen der  30.  Gebirgsbatterie  unter  Captain  E.  J.  Nixon, 
einige  Sandhügel  hinter  des  Feindes  rechter  Flanke  zu 
nehmen,  stieß  auf  unervv'artet  heftige  Gegenwehr.  Arabisdie 
Stammesangehörige  fielen  ihnen  in  den  Rücken,  und  sie 
mußten  weichen.  Die  Gebirgskanonen  deckten  den  Rüd^zug 
und  leisteten  dadurch  wertvolle  Hilfe. 

26.  Bis  zum  23.  vollendete  General  Gorringe  seine  Vor- 
bereitungen für  einen  entscheidenden  Angriff.  Die  Geschü^e 
wurden  weiter  vorgeschoben,  die  Gräben  der  Infanterie  weiter 
ausgebaut  und  die  Verbindungen  verbessert.  Die  Arbeits- 
kolonnen waren  beständigem  Feuer  ausgese^t,  aber  unsere 
Horchposten  zeigten  sich  denen  des  Feindes  überlegen.  Die 
Hi^e  war  Tag  und  Nacht  fast  unerträglich. 

27.  Am  24.  Juli,  5  Uhr  morgens,  begann  der  Angriff. 
Um  7-^°  Uhr  morgens  hatte  die  12.  Infanterie-Brigade,  die 
am  linken  Ufer  des  Flusses  vorging,  die  vorgeschobenen 
feindlidhen  Gräben  bei  Wiyadijah  eingenommen.  Die  30.  In- 
fanterie-Brigade trieb  dann  ihren  Angriff  am  rechten  Ufer 
vor,  von  wohlgezieltem  Gesdiüöfeuer  gedeckt,  und  um  9^°  Uhr 
morgens  waren  die  vorgeschobenen  Gräben  in  ihrem  Besiö, 
nachdem  sie  sich  die  Durchfahrt  durch  den  Mejmineh-Kanal 
erzwungen  hatten.  Während  dieser  Operation  kämpfte  sich 
das  Kanonenboot  Sumana,  mit  Brüd^enbaumaterial  beladen, 
unter  heftigem  Feuer  bis  zur  Einfahrt  durch,  und  die 
17.  Company  Sappers  schlug,  vom  Feuer  der  Kanonenboote 
unterstüöt,  eine  Brücke  hinüber.  Der  Angriff  wurde  von 
beiden  Ufern  aus  fortgesefet.  Troö  heftiger  Gegenwehr  wurde 
die  Hauptstellung  am  Mittag  genommen.  Die  Feinde  hielten 
hartnäckig  in  ihren  Gräben  stand,  und  500  kamen  darin 
um.     Nachdem  sich  die  Truppen  wieder  gesammelt  hatten, 


—   272   — 

drangen  sie  bis  zur  Sadanawiyah-Stellung,  der  legten  feind- 
lidien  Verteidigungslinie,  vor,  die  auch  genommen  wurde. 
Während  des  Angriffs  auf  Sadanawiyah  legte  Captain  Nunn 
die  Shushan,  einen  kleinen  Hed^raddampfer,  dicht  an  den 
feindlichen  Gräben  am  Flußufer  fest  und  beschoO  sie  aus 
der  Nähe. 

Die  Einnahme  von  Nasiriyah 

29.  Um  6^  Uhr  abends  war  der  Feind  in  vollem  Rück- 
zuge durch  die  Sümpfe  begriffen,  und  unsere  Truppen 
schlugen  ihr  Feldlager  in  den  eroberten  Stellungen  auf. 

Der  Feind  hatte  schwere  Verluste  erlitten,  während  die 
unsrigen  in  Anbetracht  der  Art  der  Kämpfe  unbedeutend 
waren,  denn  die  Gesamtzahl  unserer  Toten  und  Verwun- 
deten blieb  unter  600. 

Wir  machten  über  1000  Gefangene,  nahmen  17  Kanonen, 
5  Maschinengewehre,  1586  Gewehre  und  eine  Menge  Muni- 
tion und  andere  Vorräte. 

Am  25.  wurde  Nasiriyah  ohne  weitere  Gegenwehr  beseht. 

30.  General  Gorringe  hatte  die  ihm  zugewiesene  Auf- 
gabe mit  Geschicklichkeit  und  Entschlossenheit  gelöst  ... 

. . .  Selten  oder  vielleicht  niemals  haben  unsere  Truppen 
einen  Feldzug  in  so  drückender  Hifee  geführt  wie  diesen 
Sommer  in    den   sumpfigen  Ebenen  von  Mesopotamien  . . . 

31 

33.  Die  Einnahme  von  Nasiriyah  hatte  die  britische  Ober- 
herrschaft über  den  westlichen  Teil  des  Wilajets  Basra  her- 
gestellt, aber  der  Distrikt  nördlich  von  der  Linie  Amarah — 
Nasiriyah  liegt  noch  außerhalb  unserer  Herrschaft,  und  starke 
türkische  Kräfte  unter  Nur  Ed-Din  Bey  sammelten  sich,  wie 
wir  hörten,  bei  Kut  al-Amarah  am  Zusammenfluß  des  Shatt 
al-Hai  mit  dem  Tigris,  und  der  Besife  dieses  strategischen 
Punktes  ist  notwendig  für  die  wirksame  Beherrschung  des 
nördlichen  Teils  vom  Wilajet  Basra.  Nur  Ed-Din  hatte 
dadurdi  einen  Ablenkungsangriff  versuciit,  daß  er  starke 
Kräfte  bis  30  Meilen  von  Amarah  brachte,  während  meine 
Aufmerksamkeit  hauptsächlich  auf  den  Eufrat  gerichtet  war. 
Die  Niederwerfung  Nur  Ed-Dins  und  die  Einnahme  von 
Kut  al-Amarah  wurde  mein  nächstes  Ziel,  sobald  Nasiriyah 
sicher  in  unserer  Hand  war,  und  ich  begann  am  folgenden 
Tage  mit  der  Beförderung  der  Truppen. 


—   273   — 

34.  Vom  Monat  Juni  an  ist  der  Shatt  al-Hai  während 
eines  Zeitraums  von  6  Monaten  nid\t  schiffbar,  und  der 
einzige  Wasserweg  nach  Kut  ist  dann  der  Tigris. 

Angriff  auf  Kut 

Am  1.  August  nahm  eine  Abteilung  der  6.  Division,  be- 
gleitet von  einer  Flottille,  Ali  al-Qharbi  ein.  Unter  dem 
Schufte  dieser  Abteilung  fand  die  Konzentration  der  6.  Divi- 
sion unter  Townshend  statt,  um  auf  Kut  al-Amarah  vor- 
zugehen. 

35.  Die  Überführung  der  Truppen  vom  Eufrat  zum  Tigris 
geschah  sehr  langsam,  da  es  sdiwierig  war,  den  seichten 
Hammar-See  bei  tiefem  Wasserstand  zu  kreuzen.  Um  den 
12.  September  herum  war  die  Truppe  in  Ali  al-Gharbi  zu- 
sammengezogen. Von  dort  aus  wurde  der  Vormarsdi  am 
Ufer  entlang  fortgeseftt,  von  der  Flottille  und  den  übrigen 
Booten  begleitet,  bis  Sannayat  (ungefähr  8  Meilen  südlich 
der  feindlichen  Truppen,  die  als  Deckung  für  Kut  al-Amarah 
dienten)  am  15.  September  erreicht  war.  Während  dieses 
ganzen  Marsches  herrschte  große  Hifte  mit  Temperaturen 
von  110  bis  116°  (F.)  im  Schatten.  Die  Kolonne  blieb  bis 
zum  25.  September  in  Sannayat  und  bekam  während  dieser 
Zeit  Verstärkungen. 

36.  Einige  Scharmüftel  fanden  zwischen  unserer  und  der 
feindlichen  Kavallerie  statt,  und  dauernd  wurden  Aufklä- 
rungen zu  Luft  und  zu  Wasser  unternommen.  So  wurde 
genaue  Kenntnis  der  Lage  der  feindlichen  Stellungen  erreicht. 
Die  Arbeit  des  Royal  Flying  Corps  war  während  dieser  Zeit 
unschäftbar. 

37.  Die  Armee  Nur  Ed-Din  Beys  lag  7  Meilen  nordöstlich 
von  Kut  auf  beiden  Ufern  des  Flusses  und  8  Meilen  ent- 
fernt von  der  Streitmacht  General  Townshends  in  Sannayat. 

Sie  nahm  eine  Stellung  ein,  die  schon  von  Natur  aus 
günstig  zur  Verteidigung  war  und  durdi  eine  drei  bis  vier- 
monatige  Vorbereitung  zu  einer  starken  Stellung  ausgebaut 
worden  war.  Auf  dem  rechten  Ufer  dehnten  sich  die  Ver- 
teidigungsstellungen 5  Meilen  südwärts  aus,  an  einigen 
Hügeln  vorbei,  welche  ein  ausgedehntes  Feuerfeld  be- 
herrschten. 

Der  Fluß  war  durch  eine  Barriere  von  Barken  und  Draht- 
seilen gesperrt,  die  im  nahen  Feuerbereidi  ihrer  Gesdiüfte 

Hamburgische  Forschungen.    Heft  1.  4o 


—   274   — 

waren.  Auf  dem  linken  Ufer  dehnten  sidi  die  Verschan- 
zungen 7  Meilen  weit  aus  und  verbanden  die  Zwisdien- 
räume  zwischen  den\  Fluß  und  drei  Sumpfgebieten,  welche 
sich  nach  Norden  hin  erstreckten.  Die  Verteidigungen  waren 
gut  und  verborgen  angelegt  und  beherrschten  freies  Feld. 
Sie  waren  mit  großer  Gründlichkeit  ausgeführt,  nicht  das 
geringste  fehlte.  Vor  den  Gräben  waren  Stacheldrahthinder- 
nisse, Wolfsgruben  und  Landminen.  Dahinter  waren  meilen- 
lange Verbindungsgräben,  welche  die  verschiedenen  Be- 
festigungswerke miteinander  verbanden  und  gedeci^te  Aus- 
gänge zum  Fluß  hin  hatten,  wo  Rampen  und  Landungsstege 
gemacht  worden  waren,  um  so  den  Verkehr  der  Truppen 
von  und  zu  den  Schiffen  zu  erleichtern.  Pumpwerke  und 
Kanäle  leiteten  das  Wasser  des  Flusses  zu  den  Gräben. 

38.  Nur  Ed-Dins  Armee  hielt  diese  Stellung  mit  einer 
Division  auf  jedem  Ufer  und  einigen  Reservetruppen  auf 
dem  linken  Ufer  in  der  Nähe  einer  Brüd^e  oberhalb  der 
Hauptstellung.  Arabische  Kavallerie  war  auf  der  linken 
Flanke  der  Türken  aufgestellt,  der  größte  Teil  der  regulären 
türkischen  Kavallerie  war  jedoch  während  der  Sdilacht  ab- 
wesend, da  ein  Zug  gegen  unsere  rückwärtigen  Verbindungen 
in  Shaik  Saad  unternommen  wurde. 

Townshends  erfolgreicher  Plan 

39.  Am  26.  September  näherte  sidi  General  Townshend 
bis  auf  4  Meilen  der  türkischen  Stellung.  Sein  Plan  war^ 
auf  dem  linken  Ufer  einen  entscheidenden  Angriff  zu  machen, 
indem  er  den  türkischen  linken  Flügel  mit  seiner  Haupt- 
macht umzingelte;  aber  um  den  Feind  über  die  Richtung 
des  wahren  Angriffs  zu  täuschen,  wurden  zum  Schein  Stel- 
lungsveränderungen vorgenommen  und  Teilangriffe  gemacht, 
damit  die  Türken  meinen  sollten,  daß  der  Hauptangriff  auf 
dem  rechten  Ufer  erfolgen  würde. 

40.  Am  Morgen  des  27.  September  gingen  unsere  Truppen 
auf  beiden  Seiten  des  Ufers  vor.  Die  Hauptmacht  auf  dem 
rechten  Ufer  macfite  einen  schwachen  Angriff  auf  die  Gräben 
südlich  des  Flusses,  während  die  Abteilung  auf  dem  linken 
Ufer  sich  in  3000  Yards  Entfernung  vom  Feind  eingrub. 
Unterdes  war  eine  Brücke  hergestellt  worden,  und  im  Schule 
der  Nacht  kam  die  Hauptmacht  von  dem  rechten  Ufer  her- 
über und  marschierte  auf  der  linken  Flanke  des  Gegners  auf. 


—   275    - 

41.  Am  Morgen  des  28.  September  wurde  ein  allgemeiner 
Angrif  auf  den  Feind  am  linken  Ufer  gemacht.  Die  18.  In- 
fanterie-Brigade unter  Major-General  Fry  machte  einen  hef- 
tigen Angriff  mit  ihrem  linken  Flügel  am  Fluß  entlang, 
während  Brigadier  General  Delamain,  der  die  16.  und 
17.  Infanterie-Brigade  befehligte,  in  zwei  Reihen  gegen  den 
linken  feindlidien  Flügel  vorging,  wobei  er  eine  Abteilung 
die  Flankengräben  von  vorn  angreifen  ließ,  während  die 
andere  Abteilung  einen  großen  Bogen  um  die  Flanke  machte 
und  den  Feind  im  Rücken  angriff.  General  Delamains  rechter 
Flügel  wurde  durdi  die  Kavallerie-Brigade  gedeckt. 

42.  Die  ersten  Truppen,  die  in  die  feindlichen  Gräben 
eindrangen,  waren  das  1.  Bataillon,  Dorsetshire  Regiment, 
117.  Mahrattas  und  22.  Compagnie  Sappers  and  Miners, 
welche,  von  der  Artillerie  gut  unterstü^t,  einen  glänzenden 
Angriff  machten.  Bald  nach  10  Uhr  morgens  nahmen  sie  eine 
Redoute  und  Gräben  auf  der  äußersten  Linken  des  Feindes, 
fügten  ihm  schwere  Verluste  zu  und  machten  135  Gefangene. 

43.  Dann  wurde  ein  gemeinsamer  Angriff  der  16.  und 
17.  Infanterie-Brigade  gemacht,  und  nach  harten  Kämpfen, 
bei  denen  der  Feind  mehrere  erfolglose  Gegenangriffe  ver- 
suchte, war  der  ganze  nördliche  Teil  der  feindlichen  Stel- 
lungen um  2  Uhr  morgens  in  unserm  Besiö. 

44.  General  Delamain  sammelte  seine  Truppen  in  der 
eroberten  Stellung  und  gewährte  ihnen  die  wohlverdiente 
Ruhe,  da  sie  durch  die  große  Hi^e,  den  langen  Marsch  und 
den  harten  Kampf  erschöpft  waren.  Nach  kurzer  Rast  wandte 
sich  General  Delamain  südwärts  mit  seiner  Abteilung  und 
unterstüöte  die  18.  Infanterie-Brigade  dadurch,  daß  er  den 
ihr  gegenüberstehenden  Feind  im  Rüci^en  angriff.  Bevor 
dieser  Angriff  sich  entwickeln  konnte,  erschienen  starke  feind- 
liche Reserven  von  Südwesten  mit  der  Richtung  auf  die  Brücke. 
Sofort  änderte  General  Delamain  seinen  Plan  und  griff  die 
neuen  Truppen  an,  wobei  er  von  seinen  Kanonen,  die  aus 
einer  Entfernung  von  1700  Yards  schössen,  untertü^t  wurde. 

Der  Anblick  des  anrückenden  Feindes  und  die  Aussicfit, 
ihn  in  offenem  Kampf  mit  dem  Bajonett  anzugreifen,  gab 
unserer  Infanterie  neuen  Mut,  denn  sie  war  müde  und 
erschöpft  durdi  die  langen  und  schweren  Anstrengungen 
unter  der  tropischen  Sonne.  Durst  und  Müdigkeit  waren 
sofort  vergessen.    Der  Angriff  wurde  in  sehr  tapferer  Weise 

18* 


—   276  — 

mit  großer  Heftigkeit  gemacht.  Der  Feind  wurde  in  einem 
großartigen  Sturmangriff  geschlagen,  wobei  4  Geschüfee  in 
unsere  Hände  fielen  und  den  Türken  schwere  Verluste  zu- 
gefügt wurden.  Der  Feind  kämpfte  hartnäd^ig  und  wurde 
nur  durch  das  Einbrechen  der  Dunkelheit  vor  der  vollstän- 
digen Vernichtung  bewahrt. 

46.  General  Delamains  Truppen  verbrachten  die  Nacht 
auf  dem  Kampfschaupla^,  ungefähr  zwei  Meilen  von  dem 
Fluß  entfernt.  Leute  und  Pferde  litten  furchtbar  unter  dem 
Mangel  an  Wasser,  denn  das  salzhaltige  Wasser  des  Sumpfes 
war  ungenießbar.  Am  Morgen  erreichte  die  Abteilung  den 
Fluß,  und  die  Pferde  bekamen  nach  40  Stunden  zum  ersten- 
mal wieder  Wasser. 

47.  Während  der  Sdilacht  unterstüfete  die  Naval  Flotilla 
den  Landangriff  vom  Flusse  aus.  Am  Abend  des  28.  fuhr 
die  Naval  Flotilla,  unter  Führung  des  Schiffes  „Comet*, 
(Lieutenant  Commander  E.  C.  Cookson,  R.  N.  Acting  Senior 
Naval  Officer)  stromaufwärts  und  versuchte,  sidi  einen  Weg 
durch  die  Barrikade  zu  bahnen.  Die  Schiffe  bekamen  sehr 
heftiges  Feuer  von  beiden  Ufern.  Der  Comet  rammte  die 
Barriere,  aber  sie  widerstand.  Lieutenant  Commander  Cookson 
fiel,  als  er  versuchte,  ein  Drahtseil  zu  zerschneiden,  welches 
die  Barken  zusammenhielt. 

Die  Türken  auf  der  Flucht 

48.  Die  Türken  räumten  die  ihnen  noch  gebliebenen 
Gräben  in  der  Nacht  und  flohen  am  Ufer  des  Tigris  ent- 
lang. Am  29.  morgens  wurde  die  Verfolgung  aufgenommen; 
die  Truppen  wurden  zu  Schiff  befördert,  die  Kavallerie  ritt 
voran.  Die  Kavallerie,  welche  aus  vier  schwachen  Schwa- 
dronen bestand,  überholte  den  Feind  am  1.  Oktober;  aber  sie 
mußte  auf  die  Unterstü^ung  der  Schiffe  mit  den  Truppen  war- 
ten, da  die  Türken  sich  geordnet  zurückzogen  und  von  einer 
starken  Nachhut  mit  Infanterie  und  Kanonen  geschürt  wurden. 

49.  Das  Vordringen  der  Flußkolonne  wurde  durch  die 
schwierigen  Wasserverhältnisse  und  den  hindernden  Treib- 
sand so  verzögert,  daß  sie  nicht  imstande  war,  den  flie- 
henden Feind  zu  überholen.  Als  die  Schiffe  Aziziyat  am 
5.  Oktober  erreichten,  hatte  der  Feind  seine  vorbereitete 
Verteidigungsstellung  in  Ctesiphon  erreicht,  wodurch  er  den 
Weg  nadi  Bagdad  decltte.    Hier  erhielt  er  Verstärkung. 


—  277   — 

50.  Die  Türken  hatten  4000  Mann  Verluste,  von  denen 
wir  1153  Mann  gefangennahmen.  Dazu  erbeuteten  wir 
14  Geschü^e,  viele  Gewehre,  Munition  und  Vorräte.  Im 
Verhältnis  zur  Wucht  und  der  Größe  des  Kampfes  waren 
unsere  Verluste  nur  gering.  Sie  beliefen  sich  auf  1233  Mann, 
einschließlich  vieler  Leichtverwundeter. 

51.  Die  Niederlage  Nur  Ed-Din  Beys  beendete  die  Ver- 
treibung der  Türken  aus  dem  Wilajet  Basrah  ..." 


Den  Befehl  bei  Küt  el-'amära  hat  an  Stelle  des  Gene- 
rals Aylmer  General  Gorringe  erhalten.  Nach  amtlichem 
Bericht  aus  Konstantinopel  vom  11.  April  1916  wurden  vom 
5.  bis  9.  April  die  Engländer  bei  FelahTje  unter  großem 
Verlust  zurückgeworfen.  —  Unter  dem  18.  April  meldete 
der  Oberbefehlshaber,  General  Lake,  daß  die  englischen 
Truppen  vor  türkischen  Angriffen  auf  dem  rechten,  süd- 
lichen Ufer  des  Tigris  500 — 800  m  zurückgenommen  wären. 

Jedenfalls  sind  auch  nach  türkischen  Meldungen  alle 
Entsatjversuche  am  17.  bis  19.  April  abgeschlagen.  —  Am 
19.  April  ist  Generalfeldmarschall  v.  d.  Golt  im  Haupt- 
quartier seiner  türkischen  Armee  dem  Flecktyphus  erlegen. 


Auf  dem  beifolgenden  Kärtchen  aus  der  „Times"  vom 
7.  April  1916  lassen  sich  die  Kämpfe  um  Kut  el-'^amära 
gut  verfolgen: 


■  ^ivithi 


ANHANG 


Akfensfüdce  im  Urtext 

zu  den  Kapiteln  V,  IX,  X,  XI,  XIII 
Nr.  1—54 


Hamburgische  Forsdiungen.  Heft  I.  (Anhang.) 


Bei  der  Zusammenstellung  der  Verträge  hat  mir 
Frl.  A.  Schmidt,  Bibliothekarin  der  Zentralstelle 
des  Hamburgisdien  Kolonialinstituts,  wesentlich  ge- 
holfen, wofür  idi  ihr  auch  an  dieser  Stelle  danke. 
Die  sehr  veränderliche  englische  und  französische 
Schreibweise  der  Eigennamen  und  Ortsnamen  ist 
jedesmal  aus  der  vorliegenden  Quelle  übernommen. 


zu  KAPITEL  V. 

Nr.  1.  Firman  vom  14.  April  1892. 

„     2.  Telegramm  vom  8.  April  1892. 

„     3.  Baring  an  Tigrane  vom  13.  April  1892. 

,     4.  O'Conor  an  Tewfik  vom  3.  Mai  1906. 

,     5.  Note  Verbale  vom  14.  Mai  1906. 

„     6.  Note  Verbale  vom  15.  Mai  1906. 

,     7.  Vertrag  zwisdien  der  Türkei  und  Ägypten  vom  I.Oktober  1906. 


Nr.  1. 

Supplement  to  the  Egyptian  "Journal  Officiel" 

of  April  14,  1892. 

Aus:    Correspondence  respecting  t})e  TurcO'Egyptian  Frontier  in  tl)e 
Sinai  Peninsula.   Egypt.  No.  2  (1906).     (Parliamentary  Papers,  Cd.  3006.) 

Ce  matin  ä  10  heures,  a  eu  lieu,  au  Palais  d'Abdine,  avec  le 
ceremonial  arrete,  la  lecture  solennelle  du  Firman  Imperial  d'investi- 
ture  de  Son  Altesse  le  Khedive  Abbas  Hilmi. 

Firman  Imperial  d'Investiture  adresse  ä  Son  Altesse 
Abbas  Hilmi  Pädia. 
(Traduction.) 

A  mon  Vizir  eclare,  Abbas  Hilmi  Pädia,  appele  au  Khedivat 
d'Egypte  avec  le  haut  rang  de  "Sedaret",  decore  de  mes  Ordres  Im- 
periaux  duMedjidieh  en  brillants  et  de  la  premiere  classe  de  l'Osmanieh, 
que  le  Tout-Puissant  perpetue  sa  splendeur,  &c, 

Par  suite  des  decrets  de  la  Providence,  le  Khedive,  Mehemet 
Thewfik  Pädia,  etant  decede,  le  Khedivat  d'Egypte,  avec  les  anciennes 
limites  indiquees  dans  le  Firman  Imperial  en  date  du  2  Rebi-ul-Akhir, 
1257,  A.  H.,  ainsi  sur  la  carte  annexee  au  dit  Firman  et  les  territoires 
annexes  en  conformite  du  Firman  Imperial  en  date  du  15  Zilhidge, 
1281,  A.  H.,  a  ete  confere  ä  toi,  en  vertu  de  mon  Irade  Imperial  en 
date  du  7  Djemazi-ul-Akhir,  1309,  comme  temoignage  de  ma  haute 
bienveillance,  et  eu  egard  ä  tes  Services,  ä  ta  droiture,  et  ä  ta  loyaute, 
tant  ä  ma  personne  qu'aux  interets  de  mon  Empire,  et  ä  tes  connaissances 
par  rapport  ä  l'etat  general  de  l'Egypte;  et  ä  ta  capacite  reconnue 
pour  le  reglement  et  l'amelioration  des  affaires  de  l'administration  de 
l'Egypte;  ä  toi  qui  est  l'aine  du  defunt  Khedive,  conformement  ä  la 
regle  etablie  par  le  Firman  Imperial  du  12  Moharrem,  1283,  qui  etablit 
la  transmission  du  Khedivat  par  ordre  de  primogeniture,  de  fils  aine 
en  fils  aine. 

L'accroissement  de  la  prosperite  de  l'Egypte  et  la  consolidation 
de  la  securite  et  de  la  tranquillite  de  ses  habitants  constituant,  ä  nos 

1* 


_   4*   — 

yeux,  l'objet  de  notre  plus  haute  sollicitude,  nous  avions  rendu,  pour 
atteindre  ce  but  louable,  un  Firman  Imperial  en  date  du  19  Chaban, 
1296,  qui,  tout  en  conferant  ä  ton  defunt  pere  le  Khedivat  d'Egypte, 
decretait  les  dispositions  suivantes:  — 

Tous  les  revenus  du  Khedivat  d'Egypte  seront  per9us  en  mon 
nom  Imperial.  Les  habitants  de  l'Egypte  etant  mes  sujets,  et  ne 
devant,  comme  tels,  subir  en  aucun  temps  la  moindre  oppression 
ni  acte  arbitraire,  ä  cette  condition,  le  Khedivat  d'Egypte,  auquel  est 
confiee  l'administration  civile,  financiere,  et  judiciaire  du  pays,  aura 
la  faculte  d'elaborer  et  d'etablir,  d'une  maniere  conforme  ä  la  justice, 
tous  reglements  et  lois  interieurs  necessaires  ä  cet  egard. 

Le  Khedive  sera  autorise  ä  conclure  et  ä  renouveler,  sans  porter 
atteinte  aux  Traites  politiques  de  mon  Gouvernement  Imperial  ni  ä 
ses  droits  souverains  sur  ce  pays,  les  Conventions  avec  les  Agents 
des  Puissances  etrangeres  pour  les  Douanes  et  le  commerce,  et  pour 
toutes  les  transactions  avec  les  etrangers  concernant  les  affaires 
interieures,  et  cela  dans  le  but  de  developper  le  commerce  et  l'industrie 
et  de  regier  la  police  des  etrangers  et  tous  leurs  rapports  avec  le 
Gouvernement  et  la  population. 

Ces  Conventions  seront  communiquees  ä  ma  Sublime  Porte  avant 
leur  Promulgation  par  le  Khedive. 

Le  Khedive  aura  la  disposition  complete  et  entiere  des  affaires 
financieres  du  pays,  mais  il  n'aura  nullement  le  droit  de  contracter 
des  emprunts,  sauf  pour  ce  qui  concerne  exclusivement  le  reglement 
de  la  Situation  financiere  presente  et  en  parfait  accord  avec  ses 
presents  creanciers  ou  les  delegues  charges  officiellement  de  leurs 
interets. 

Le  Khedivat  ne  saura,  sous  aucun  pretexte  ni  motif,  abandonner 
ä  d'autres,  en  tout  ou  en  partie,  les  privileges  accordes  ä  l'Egypte  et 
qui  lui  sont  confies,  et  qui  fönt  partie  des  droits  inherents  au  Pouvoir 
Souverain,  ni  aucune  partie  du  territoire. 

L'Administration  Egyptienne  aura  soin  de  payer  regulierement  le 
tribut  annuel  de  Ä,  T.  750,000. 

La  monnaie  sera  frappee  en  Egypte  en  mon  nom. 

En  temps  de  paix,  18,000  hommes  de  troupes  suffisent  pour  la 
garde  Interieure  de  l'Egypte.  Ce  diiffre  ne  doit  pas  etre  depasse. 
Cepedant,  comme  les  forces  Egyptiennes  de  terre  et  de  mer  sont 
destinees  aussi  au  service  de  mon  Gouvernement,  dans  le  cas  oü  la 
Sublime  Porte  se  trouverait  engagee  dans  une  guerre,  leur  diiffre 
pourra  etre  augmente  dans  la  proportion  jugee  convenable. 

Les  drapeaux  des  forces  de  terre  et  de  mer  et  les  insignes 
des  differents  grades  des  officiers  seront  les  memes  que  ceux  de 
mes  armees. 

Le  Khedive  aura  le  droit  de  conferer:  aux  officiers  de  terre  et  de 
mer,  jusqu'au  grade  de  Colonel  inclusivement,  et  aux  emplois  civils, 
jusqu'au  grade  de  "Sanieh"  inclusivement. 

Le  Khedive  ne  pourra,  comme  par  le  passe,  construire  des  batiments 
blindes  sans  l'autorisation  expresse  de  mon  Gouvernement. 

Tu  veilleras  au  strict  maintien  des  conditions  qui  precedent  et  ä 
qu'il  n'arrive  rien  de  contraire. 


—    5*  — 

En  vue  de  raccomplissement  integral  des  dispositions  ci-dessus 
mentionnees,  mon  present  Firman  Imperial,  orne  de  mon  autographe 
Imperial,  a  ete  rendu  et  envoye. 

Le  27  Chaban.  1309. 


Nr.  2. 

Telegramme  de  son  Altesse  le  Grand  Vizir  ä  Son  Altesse  le  Khedive, 

en  date  du  8  Avril,  1892. 
(Traduction.) 

II  est  ä  la  connaissance  de  votre  Altesse  que  Sa  Majeste  le  Sultan 
avait  autorise  la  presence  ä  El-Wedjh,  Muellah,  Daba,  et  Akaba,  sur 
le  littoral  du  Hedjaz,  ainsi  que  dans  certaines  localites  de  la  presqu'Tle 
de  Tor-Sinai,  d'un  nombre  süffisant  de  zaptiehs  places  par  le  Gou- 
vernement Egyptien,  ä  cause  du  passage  du  Mahmal  Egyptien  par  voie 
de  terre. 

Comme  toutes  ces  localites  ne  figurent  point  sur  la  Carte  de  1257 
remise  ä  feu  Mehemet-Ali  Pädia  et  indiquant  les  frontieres  Egyptiennes, 
El-Wedjh  a,  par  consequent,  fait  dernierement  retour  au  Vilayet  de 
Hedjaz,  par  Irade  de  Sa  Majeste  Imperiale,  comme  lui  ont  fait  retour 
dernierement  les  localites  de  Daba  et  Muellah.  De  meme,  Akaba 
aujourd'hui  est  egalement  annexe  au  dit  vilayet,  et,  pour  ce  qui  est 
de  la  presqu'ile  de  Tor-SinaY,  le  statu  quo  est  maintenu  et  eile  sera 
administree  par  le  Khedivat  de  la  meme  maniere  qu'elle  etait  administree 
du  temps  de  votre  grand-pere,  Ismail  Pädia,  et  de  votre  pere,  Mehemet 
Thewfik  Pädia. 


Nr.  3. 
Sir  E.  Baring  to  Tigrane  Pasha. 

M.  le  Ministre.  Cairo,  April  13,  1892. 

I  have  the  honour  to  adtnowledge  the  receipt  of  your  Excellency's 
note  of  to-day's  date,  in  whidi,  in  reply  to  mine  of  the  ll'h  instant, 
you  communicate  to  me  the  Turkish  text  and  Frendi  translation  of  a 
telegram  addressed  on  the  8*^  instant  by  the  Grand  Vizier  of  His 
Imperial  Majesty  the  Sultan  to  His  Highness  the  Khedive,  informing 
His  Highness  that,  in  so  far  as  the  Sinai  Peninsula  is  concerned,  the 
Status  quo  is  maintained,  and  that  it  will  continue  to  be  administered 
by  the  Khedivate. 

Your  Excellency  is  aware  that  no  alteration  can  be  made  in  the 
Firmans  regulating  the  relations  between  the  Sublime  Porte  and 
Egypt  without  the  consent  of  Her  Britannic  Majesty's  Government. 
It  was  on  this  account  that  1  was  instructed  to  invite  your  Excellen- 
cy's attention  to  the  Insertion  in  the  present  Firman  of  a  definition 
of  boundaries  whidi  differed  from  that  contained  in  the  Firman  issued 
to  His  Highness  the  late  Khedive,  and  whidi,  if  read  by  itself,  ap- 
peared  to  imply  that  the  Sinai  Peninsula  would  for  the  future  depend 
administratively,  not  on  the  Khedivate  of  Egypt,  but  on  the  Vilayet  of 
the  Hedjaz. 


—    6*    - 

The  feiegram  from  the  Grand  Vizier,  which  your  Excellency  has 
done  me  the  honour  to  communicate  to  me,  makes  it  clear,  however, 
that  the  Sinai  Peninsula  —  that  is  to  say,  the  territory  bounded  to 
the  east  by  a  line  running  in  a  south-easterly  direction  from  a  point 
0  short  distance  to  the  east  of  El-Arish  to  the  head  of  the  Gulf  of 
Akaba  —  is  to  continue  to  be  administered  by  Egypt.  The  fort  of 
Akaba,  which  lies  to  the  east  of  the  line  in  question,  will  thus  form 
part  of  the  Vilayet  of  the  Hedjaz. 

Her  Majesty's  Government  signiiied  to  the  Sublime  Porte  some 
weeks  ago,  through  Her  Majesty's  Charge  d'Affaires  at  Constantinople, 
their  willingness  to  assent  to  this  arrangement. 

Under  these  circumstances,  I  am  instructed  to  declare  that  Her 
Brifannic  Majesty's  Government  consent  to  the  definition  of  boundaries 
contained  in  the  present  Firman,  as  supplemented,  amended,  and 
explained  by  the  telegram  of  the  8th  instant  from  His  Highness  the 
Grand  Vizier,  which  they  consider  as  annexed  to  and  as  forming  part 
of  the  Firman,  and  that  they  entertain  no  objecfion  to  the  official 
Promulgation  of  the  Firman,  with  the  addition  of  the  above-mentioned 
explanatory  telegram. 

I  am  to  add  that  Her  Majesty's  Government  cannot  admit  that 
any  existing  territorial  rights  or  claims  are  in  any  degree  affected  by 
(hanges  whidi  have  been  introduced  into  the  language  of  the  Firman, 
or  by  their  acceptance  thereof. 

I  have  been  instructed  to  address  this  note  to  your  Excellency,  as 
well  as  my  note  of  the  11*^  instant,  in  order  to  place  on  official  record 
the  view  maintained  by  Her  Majesty's  Government  throughout  the 
negotiations  to  which  they  have  been  a  party  on  this  subject,  and 
whidi  have  now  beenbrought  to  a  close. 

I  have  the  honour  to  request  that  your  Excellency  will  be  so  good 
as  to  cause  this  correspondence  to  be  published  simultaneously  with 
the  publication  of  The  Firman  and  of  the  telegram  from  His  Highness 
the  Grand  Vizier  in  the  "Official  Journal"  of  the  Egyptian  Government. 

I  avail,  &c. 

(Signed)  E.  BARING. 


Nr.  4. 
Sir  N.  O'Conor  to  Tewfik  Pasha. 

M.  le  Ministre.  Constantinople,  May  3,  1906. 

Your  Excellency  is  doubtless  aware  that  by  its  note  verbale  of 
the  13th  April,  1892,  the  Imperial  Ministry  for  Foreign  Affairs  was 
good  enough  to  transmit  to  this  Embassy  a  copy  of  the  Firman  of 
Investiture  granted  on  the  27 th  Shaaban,  1309,  to  His  Highness 
Abbas  Hilmi  Pasha,  Khedive  of  Egypt,  together  with  a  copy  of  the 
telegram  addressed  on  the  26*^  March,  1308  (the  8th  April,  1892), 
by  Jevad  Pasha,  then  Grand  Vizier,  to  His  Highness  on  the  subject 
of  the  SinaTtic  Peninsula.  In  virtue  of  these  Instruments  that  pen- 
insula is  to  be  administered  by  the  Khedivate  in  the  same  manner  as 


_    7*    — 

it  was  administered  by  Abbas  Hilmi  Pasha's  predecessors,  Tewfik 
Pasha  and  Ismail  Pasha. 

Notwithstanding  this  provision,  the  Imperial  Government  has 
occupied  Taba  with  a  military  force  whidi  it  refuses  to  withdraw, 
though  repeatedly  requested  to  do  so,  and  though  Taba  is  indubitably 
situated  within  the  territory  the  administration  of  which  is  vested  in 
His  Highness  the  Khedive. 

Both  the  substance  and  tone  of  the  Grand  Vizier 's  communication 
to  the  Khedive  have  made  further  negotiations  at  Cairo  impossible. 
The  contentions  as  to  the  frontier  put  forward  in  the  Grand  Vizier's 
reply  are  quite  inadmissible;  if  admitted,  they  would  seriously  pre- 
judice  the  position  as  regards  the  Suez  Canal  and  Egypt.  Nego- 
tiations have  now  been  prolonged  over  several  weeks  not  only  without 
progress,  but  with  increasing  claims  on  the  part  of  the  Porte,  to  the 
prejudice  of  the  administrative  frontier  of  Egypt. 

The  Imperial  Government  is  well  aware  that  His  Majesty's  Go- 
vernment cannot  remain  indifferent  in  presence  of  any  act  tending 
to  circumscribe  the  territories  of  Egypt,  nor  view  without  concern 
any  violation  or  infringement  of  the  rights  of  His  Highness  the 
Khedive  as  defined  and  established  in  the  Acts  and  Treaties  now 
in  force. 

I  have  consequently  the  honour  to  inform  your  Excellency  that 
I  have  received  from  His  Majesty's  Principal  Secretary  of  State  for 
Foreign  Affairs  Instructions  to  request  that  the  Ottoman  Govern- 
ment will  agree  to  the  demarcation  of  the  line  from  Rafeh  to  the 
head  of  the  Qulf  of  Akaba  on  the  basis  of  the  aforesaid  telegram  of 
the  8**^  April,  1892,  and  that,  pending  such  demarcation,  Taba  shall 
be  evacuated. 

Further  delay  must  increase  the  difficulties  of  the  Situation,  and 
I  am  therefore  to  add  that  if  this  request  should  not  have  been 
complied  with  within  a  period  of  ten  days,  the  position  will  become  grave. 

I  avail,  &c. 

(Signed)  N.  R.  O'CONOR. 


Nr.  5. 
Note  Verbale. 

M.  l'Ambassadeur.  Le  14  Mai,  1906. 

J'ai  eu  l'honneur  de  recevoir  la  note  que  votre  Excellence  a  bien 
voulu  m'ecrire  le  12  de  ce  mois  concernant  l'occupation  de  Taba. 

Permettez-moi  de  vous  faire  observer  qu'il  n'est  jamais  entre 
dans  la  pensee  du  Gouvernement  Imperial  de  meconnaitre  le  contenu 
du  telegramme  du  8  Avril  de  feu  Djevad  Pad\a  ä  Son  Altesse  le  Khe- 
dive. Du  reste,  la  communication  que  j'ai  eu  l'honneur  d'adresser  ä 
votre  Excellence  le  11  de  ce  mois  etait  tout  ä  fait  explicite.  L'eva- 
cuation  de  Taba  a  ete  decidee,  et  les  ordres  ont  ete  dejä  donnes  en 
consequences. 


—    8*   — 

II  est  entendu  que  les  officiers  d'Etat-Major  se  trouvant  ä  Akaba 
et  les  fonctionnaires  qui  seront  envoyes  par  Son  Altesse  le  Khedive 
se  reuniront  pour  effectuer  sur  les  lieux,  et  d'apres  les  donnees  topo- 
graphiques,  une  enquete  technique  pour  la  designation  sur  une  carte 
des  points  de  nature  ä  assurer  le  maintien,  sur  la  base  du  telegramme 
precite  de  Djevad  Pacha,  du  statu  quo  dans  la  Presqu'Tle  de  Sinai,  et 
pour  tracer  la  ligne  de  demarcation  ä  partir  de  Rafeh,  pres  d'El 
Aridi,  et  allant  vers  le  sudest  en  une  ligne  approximativement  directe 
jusqu'ä  un  point  sur  le  Golfe  d'Akaba  ä  une  distance  d'au  moins 
3  milles  d'Akaba. 

Les  vues  exprimees  dans  la  comnnunication  precitee  de  votre 
Excellence  se  trouvent  ainsi  pleinement  realisees. 

En  priant  votre  Excellence  de  vouloir  bien  communiquer  ce  qui 
precede  ä  Londres,  nous  esperons  que  le  Gouvernement  de  Sa 
Majeste  le  Roi  y  verra  une  nouvelle  preuve  de  notre  vif  desir  de 
maintenir  toujours  nos  relations  sur  le  pied  de  la  plus  parfaite 
cordialite.  En  nous  exprimant  de  son  cote  sa  pleine  satisfaction,  il 
nous  aura  temoigne  lui-meme  du  prix  qu'il  attadie  ä  la  conservation 
et  au  raffermissement  des  bons  rapports  qui  existent  si  heureusement 
entre  les  deux  Etats. 

Veuillez,  &c. 

(Signe)  TEWFIK. 


Nr.  6. 
M.  le  Ministre.  Constantinople,  May  15,  1906. 

I  lost  no  time  in  referring  to  my  Government  the  note  which 
your  Excellency  was  so  good  as  to  address  to  me  on  the  14th  instant, 
in  reply  to  my  note  of  the  12*^,  on  the  subject  of  the  occupation  of 
Taba,  and  delimitation  of  the  Peninsula  of  Sinai. 

His  Majesty's  Government  have  received  with  pleasure  your 
Excellency's  declaration  that  the  Sublime  Porte  does  not  question  the 
Contents  of  the  telegram  addressed  by  the  deceased  Grand  Vizier, 
Jevad  Pasha,  to  His  Highness  the  Khedive  on  the  8*^  April,  1892, 
that  the  withdrawal  of  the  Imperial  troops  from  Taba  has  been 
decided  upon,  and  that  Instructions  have  been  sent  to  the  Ottoman 
Staff  Officers  now  at  Akaba  to  delimit  and  record  on  a  map,  jointly 
with  the  officials  to  be  appointed  by  His  Highness  the  Khedive,  the 
line  of  demarcation  running  approximately  straight  from  Rafeh  in  a 
southeasterly  direction  to  a  point  on  the  Gulf  of  Akaba,  not  less  than 
3  miles  from  Akaba,  so  as  to  insure  the  maintenance  of  the  Status 
quo  in  the  Sinai  Peninsula  on  the  basis  of  the  telegram  above 
mentioned  of  the  8th  April,  1892. 

On  behalf  of  His  Majesty's  Government  1  have  the  honour  to 
take  act  of  the  foregoing  declarations,  as  also  of  the  declaration  of 
His  Highness  the  Grand  Vizier,  that  Orders  have  been  sent  for  the 
withdrawal  of  the  Ottoman  troops  into  Turkish  territory  to  the  east  of 
Rafeh,  should  any  have  crossed  to  the  Egyptian  side,  and  the  resto- 


—    9*   — 

ration  of  the  pillars  said  to  have  been  lately  destroyed  there,  and  to 
express  their  satisfaction  at  the  settlement  of  this  question,  which 
cannot  fail  to  contribute  to  the  maintenance  and  consolidation  of  those 
friendly  relations  which  are  so  desirable  in  the  interests  of  both  coun- 
tries,  and  which  are  no  less  appreciated  by  the  Government  of  my 
august  Sovereign  than  by  that  of  His  Imperial  Majesty  the  Sultan. 

I  avail,  &c. 

(Signed)  N.  R.  O'CONOR. 


Nr.  7. 

TURQUIE,  EGYPTE. 

Arrangement    concernant   la    delimitation    administrative    entre   les 

Vilajets    de    Hedjas    et   de   Jerusalem    et   la   Peninsule    de   Sinai; 

signe  ä  Rafah,  le  l^""  octobre  1906. 

(Aus :  Recueil  de  traites  .  .  .  par  G.  Fr.   de  Martens.  Troisieme  Serie, 
Tome  5.   1912.    S.  882  ff.)    British  and  Foreign  State  Papers  XCIX,  p.  482. 

Agreement  signed  and  exchanged  at  Rafah  on  (13  Shaban,  1324, 
18  Ailul,  1322)  October  1,  1906,  between  the  Commissioners  of 
the  Turkish  Sultanate  and  the  Commissioners  of  the  Egyptian 
Khediviate,  concerning  the  fixing  of  a  Separating  Administrative 
Line  between  the  Vilayet  of  Hejaz  and  Governorate  of  Jerusalem 
and  the  SinaY  Peninsula. 

El  Miralai  Staff  Officer  Ahmed  Muzaffer  Bey  and  El  Bimbashi 
Staff  Officer  Mohamed  Fahmi  Bey,  as  Commissioners  of  the  Turkish 
Sultanate,  and  Emir-el-Lewa  Ibrahim  Fathi  Pasha  and  El  Miralai 
R.  C.  R.  Owen  Bey,  as  Commissioners  of  the  Egyptian  Khediviate, 
having  been  intrusted  with  the  delimitation  of  the  Administrative 
Separating  Line  between  the  Vilayet  of  Hejaz,  and  Governorate  of 
Jerusalem,  and  the  Sinai  Peninsula,  have,  in  the  name  of  the  Turkish 
Sultanate  and  the  Egyptian  Khediviate,  agreed  as  foUows: 

Art.  I.  The  Administrative  Separating  Line,  as  shown  on  map 
attached  to  this  Agreement,  begins  at  the  point  of  Ras  Taba,  on  the 
western  shore  of  the  Gulf  of  Akaba,  and  follows  along  the  eastern 
ridge  overlooking  Wadi  Taba  to  the  top  of  Jebel  Fort;  from  thence  the 
Separating  Line  extends  by  straight  lines  as  follows: 

From  Jebel  Fort  to  a  point  not  exceeding  200  metres  to  the  east 
of  the  top  of  Jebel  Fathi  Pasha,  thence  to  that  point  whidi  is  formed 
by  the  intersection  of  a  Prolongation  of  this  line  with  a  perpendicular 
line  drawn  from  a  point  200  metres  measured  from  the  top  of  Jebel 
Fathi  Pasha  along  the  line  drawn  from  the  centre  of  the  top  of  that 
hill  to  Mofrak  Point  (the  Mofrak  is  the  junction  of  the  Gaza-Akaba 
and  Nekhl-Akaba  roads).  From  this  point  of  intersection  to  the  hill 
east  of  and  overlooking  Thamilet-el-Radadi  (place  where  there  is  water), 
so  that  the  Thamila  (or  water)  remains  west  of  the  line;  thence  to 
top  of  Ras  Radadi,  marked  on  the  above-mentioned  map  as  A  3; 
thence    to    top    of   Jebel    Safra,    marked    as    A  4;    thence    to    top    of 


—  10*  — 

eastern  peak  of  Um  Guf,  marked  as  A  5;  thence  to  thaf  point  marked 
as  A  7,  north  of  Thamilet  Sueilma;  thence  to  that  point  marked  as  8, 
on  the  west-north-west  of  Jebel  Semaui;  thence  to  top  of  hill  west- 
north-west  of  Bir  Maghara  (which  is  the  well  in  the  northern  brandi 
of  the  Wadii  Ma  Yein,  leaving  that  well  east  of  the  Separating  Line); 
from  thence  to  A  9;  from  thence  to  A  9  bis  west  of  Jebel  Megrah; 
from  thence  to  Ras-el-Ain,  marked  A  10  bis;  from  thence  to  a  point 
on  Jebel-um-Hawawit,  marked  as  A  11;  from  thence  to  half  distance 
between  two  pillars  (whidi  pillars  are  marked  at  A  13)  under  a  tree 
390  metres  south-west  of  Bir  Rafah;  it  then  runs  in  a  straight  line  at  a 
bearing  of  280°  of  the  magnetic  north  (viz.,  80°  to  the  west)  to  a  point 
on  a  sand-hill  measured  420  metres  in  a  straight  line  from  the  above- 
mentioned  pillars;  thence  in  a  straight  line  at  a  bearing  of  334°  of  the 
magnetic  north  (viz.,  26°  to  the  west)  to  the  Mediterranean  Sea,  passing 
over  hill  of  ruins  of  the  seashore. 

II.  The  Separating  Line  mentioned  in  Article  I  has  been  indicated 
by  a  black  broken  line  on  duplicate  maps  (annexed  to  this  Agree- 
ment), which  shall  be  signed  and  exchanged  simultaneously  with  the 
Agreement. 

III.  Boundary  pillars  will  be  erected,  in  the  presence  of  the  Joint 
Commission,  at  intervisible  points  along  the  Separating  Line,  from  the 
point  on  the  Mediterranean  shore  to  the  point  on  the  shore  of  the 
Qulf  of  Akaba. 

IV.  These  boundary  pillars  will  be  under  the  protection  of  the 
Turkish  Sultanate  and  Egyptian  Khediviate. 

V.  Should  it  be  necessary  in  future  to  renew  these  pillars,  or  to 
increase  them,  eadi  party  shall  send  a  Representative  for  this  purpose. 
The  positions  of  these  new  pillars  shall  be  determined  by  the  course 
of  the  Separating  Line  as  laid  down  in  the  map. 

VI.  All  tribes  living  on  both  sides  shall  have  the  right  of  benefiting 
by  the  water  as  heretofore,  viz.,  they  shall  retain  their  ancient  and 
former  rights  in  this  respect. 

Necessary  guarantees  will  be  given  to  Arab  tribes  respecting  above. 
Also   Turkish    soldlers,    native    individuals,    and   gendarmes    shall 
benefit  by  the  water  which  remained  west  of  the  Separating  Line. 

VII.  Armed  Turkish  soldiers  and  armed  gendarmes  will  not  be 
permitted  to  cross  to  te  west  of  the  Separating  Line. 

VIII.  Natives  and  Arabs  of  both  sides  shall  continue  to  retain  the 
same  established  and  ancient  rights  of  ownership  of  waters,  fields  and 
lands  on  both  sides  as  formerly. 

Commissioners  of  the  Turkish  Sultanate: 

Miralai  Staff  Officer  Muzaffer, 

Bimbashi  Staff  Officer  Fahmi. 
Commissioners  of  the  Egyptian  Khediviate: 

Emir  Lewa  Ibrahim  Fathi, 

Miralai  R.  C.  R.  Owen. 


—  11*  — 


Zu  KAPITEL  IX. 

Nr.    8.  Vertrag  mit  dem  Imam  von  San'a  vom  15.  Januar  1821. 

„  9.  Firmandesimam  vonSan  afürFrankreichvom26.Dezemberl824. 

„  10.  Aufzeidinung  des  Gouverneurs  von  Bombay  über    Aden  vom 

23.  September  1837. 

„  11.  Vertrag   zwischen    England   und   dem   Sultan   von    Aden   vom 

September  1838. 

„  12.  Preliminary  Engagement  mit  Sultan  Lahej  vom  23.  Januar  1838. 

„  13.  Bond  of  Sultan  M'Hassan  vom  18.  Juni  1838. 

„  14.  Engagement  of  Sheikh  of  Akrabees  vom  23.  Januar  1863. 

„  15.  Säle  of  Little  Aden  vom  2.  April  1869. 

„  16.  Purdiase  of  Sheikh  'Othman  vom  16.  Februar  1882. 

„  17.  Purdiase  of  Land  from  Akrabi  vom  15.  Juli  1888. 

„  18.  Vertrag  mit  Subaihi  vom  17.  September  1889. 

„  19.  Vertrag  mit  Subaihi  (Barhemi)  vom  21.  September  1889. 

„  20.  Vertrag  mit  Fadhli  vom  4.  August  1888. 

„  21.  Vertrag  mit  Akrabi  (Bir  Ahmed)  vom  15.  Juli  1888. 

„  22.  Vertrag  mit  Lower   Aulaki  vom  2.  Juni  1888. 

„  23.  Protektionsvertrag  mit  Irka  vom  7.  Januar  1902. 

„  24.  Protektionsvertrag  mit  Haura  vom  7.  April  1902. 

„  25.  Protektionsvertrag  mit  Lower  Yafii  vom  1.  August  1895. 

„  26.  Vertrag  mit  Howshabee  vom  14.  Juni  1839. 

„  27.  Protektionsvertrag  mit  Haushabi  vom  6.  August  1895. 

„  28.  Protektionsvertrag  mit  Alawi  vom  16.  Juli  1895. 

„  29.  Vertrag  mit  D'Thala  vom  28.  November  1894. 

„  30.  Vertrag  mit  Wahidi  vom  30.  April  1888. 

„  31.  Vertrag  mit  Wahidi  (Balahaf)  vom  30.  April  1888. 

„  32.  Protektionsvertrag  mit  Wahidi  (Balahaf)  vom  15.  März  1895. 

„  33.  Protektionsvertrag  mit  Wahidi  (Bir  Ali)  vom  1.  Juni  1896. 

„  34.  Vertrag  mit  Ka'yti  vom  1.  Mai  1888. 

„  35.  Vertrag  mit  dem  Sultan  von  Socotra  vom  23.  Januar  1876. 

„  36.  Protektoratsvertrag  mit  Socotra  vom  23.  April  1886. 

„  37.  Vertrag  mit  Mahri  (Kishn)  vom  23.  Mai  1888. 

„  38.  Vertrag  mit  Maskat  über  Koria-Moria-Inseln  vom  14.  Juli  1854. 

„  39.  Verpachtung  der  Koria-Moria-Inseln  vom  15.  Juli  1856. 


Nr.  8. 
Treaty  concluded  with  the  Imam  of  Senaa 

on  15th  January  1821. 

Aus:  Aitcbison.    Vol.  XIH.    No.  LXXVIII. 

In  explanation  of  the  Articies  which  were  settled  between  the 
Umeer  Futtuh-oola,  the  Agent  for  the  Imam  Mehdi,  the  Chief  of 
Senaa,  the  City  of  Sam,  and  between  the  Agent  of  the  English 
Government,  Agha  Mr.  Bruce  Khan,  in  the  year  1236,  and  from  the 
birth  of  Jesus  1821: 


—  12*  — 


English  Version. 

Article  1. 
That  the  Resident  shall  have  a 
guard  of  the  same  strength  as  is 
allowed  at  Bagdad,  Bussorah,  and 
Bushire,  of  thirty  men,  to  support 
his  respectability. 

(Sd.)    Wm.  BRUCE, 
Govt.  Agent. 


Article  2. 
That  the  Resident  shall  be 
exen\pt  from  all  compliances  de- 
grading  to  the  diaracter  of  the 
repräsentative  of  the  British  Go- 
vernment; that  he  shall  have  füll 
liberty  to  ride  on  horseback  when 
and  where  he  pleases;  have  free 
ingress  and  egress  to  all  the  gates 
of  Mokha ,  amongst  others  of 
Sheikh  Shadelley,  from  whidi  Eu- 
ropeans  have  hitherto  been  ex- 
cluded  for  some  years  past;  and 
shall  have  all  the  same  liberty 
and  freedom  they  have  at  Bushire, 
Bussorah,  Bagdad,  and  Muscat. 
(Sd.)  Wm.  BRUCE, 
Govt.  Agent. 


Article  3. 
A  piece  of  ground  to  be  allotted 
for  a  cementery;  and  none  of  those 
under  the  British  Government  and 


Translation  of  the  Arabic 
Counterpart. 

Article  1. 

That  the  Resident  (Vakeel)  who 
may  be  stationed  on  the  part  of 
the  English  Government  at  the 
port  of  Mokha  shall  have  with 
him  (lit.  there  shall  be  with  him) 
thirty  military  from  out  of  their 
army,  like  the  Residents  (Vakeels) 
atBusrah,  Bagdad,  and  Ubooshuhur 
(Busheer). 

It  is  finished  besides  this. 

Signed  by  six  witnesses. 

Article  2. 

That  the  Resident  (Vakeel)  who 
may  be  stationed  in  the  factory  on 
the  part  of  the  British  Government 
shall  have  (lit.  there  shall  be  to 
him)  respect,  attention,  dignity  and 
diaracter  near  the  Governor;  and 
those  who  are  dependants  of  the 
British  Government  may  ride  on 
horse,  etc.,  and  they  may  ride  in 
any  other  mode  as  they  may  feel 
inclined.  He  may  go  out  of  the 
eitles  and  into  the  eitles  for  plea- 
sure,  refreshing  his  spirits;  and 
he  may  go  out  through  the  whole 
of  the  gates,  especially  out  of  the 
Shadullee.  He  may  go  out  mounted 
on  horses,  etc.,  and  he  may  enter 
mounted,  being  independent  in  his 
own  mind  (meaning  as  he  pleases.) 
It  is  necessary  that  there  shall 
not  be  any  to  hinder  him,  nor 
any  person  shall  say  a  word  to 
him;  and  to  him  (there  shall  be) 
respect  as  at  the  other  ports, 
Bagdad,  Busrah,  Ubooshuhur,  and 
the  port  of  Muscat. 

Is  is  finished  besides  this. 

Signed  by  the  six  Members 
of  the  Mokha  Council. 

Article  3. 
The  dead  of  the  English,   that 
the   Almighty    and   Supreme   God 
Orders  their  souls  to  be  snatdied 


—  13' 


flag  to  be   spoken  to   or  insulted 
on  account  of  their  religion. 

(Sd.)    Wm.  BRUCE, 
Qovt.  Agent. 


Article  4. 
The  Resident  to  have  free  per- 
mission  to  proceed  to  Senaa  and 
communicate  with  His  Highness 
the  Imam  whenever  he  n\ay  deem 
it  necessary  to  do  so,  the  Dola  on 
these  occasions  furnishing  a  guard 
or  escort  if  it  should  be  deemed 
requisite. 

(Sd.)    Wm.  BRUCE, 
Qovt.  Agent. 


Article  5. 
That  the  andiorage  duty  of 
(400  G.  C.)  four  hundred  German 
crowns  shall  henceforth  cease  on 
British  ships,  whidi  has  hitherto 
been  levied,  on  all  merchant  ships 
when  they  landed  cargoes.  Here- 
after  no  duty  on  this  account  shall 
be  paid  whether  cargo  is  landed 
or  not,  the  same  as  His  Majesty's 
ships  and  the  Honourable  Com- 
pany's  vessels  of  war. 

(Sd.)    Wm.  BRUCE, 
Govt.  Agent. 


Article  6. 
All   subjects  of  the  British  Go- 
vernment trading  to  Mokha,   and 
particularly  the  merchants  of  Su- 
rat,  shall  do  so  under  the  protec- 


away,  there  shall  be  a  place  appoin- 
ted  and  set  apart  from  them  that 
they  may  bury  their  dead  in  it; 
no  one  shall  say  to  them,  "the 
practice  of  your  'sect  is  sud\  or 
such';  it  is  not  good." 

It  is  finished  besides  this. 

Signed  by  the  six  Members. 

Article  4. 

The  Agent  (Vakeel)  of  the  Eng- 
lish  Government  who  is  stationed 
at  the  port  of  Mokha,  if  it  should 
please  his  mind  to  go  out,  he  may 
go  out  to  Senaa  to  His  Highness 
the  Imam  Mehdi  for  recreation  of 
the  mind.  No  one  shall  hinderhim, 
and  the  Hakim  of  Mokha  shall  grant 
of  his  own  army  an  escort  for  a 
safeguard  on  the  road,  and  there 
is  nothing  contrary  to  him. 

It  is  finished  besides  this. 

Signed  by  the  six  Members. 

Article  5. 

The  merdiant  ships  whidi  are 
dependent  on  the  English  Govern- 
ment, ihere  was  a  custom  that 
they  should  pay  400  rials  as  an- 
diorage  duty;  but  from  this  day 
it  ceases;  there  is  nothing  (leviable) 
on  them;  their  Situation  is  that  of 
the  Government  vessels  and  the 
King's  ships.  If  its  cargo  should 
be  brought  on  shore,  there  is 
nothing  (leviable)  on  them  of  the 
400  rials.  This  affairs  was  dis- 
cussed  and  fixed  without  being 
referred  to  Senaa,  on  the  condition 
of  the  cessation  of  hostilities  and 
the  removal  of  the  blodkade  of  the 
port. 

It  is  finished  besides  this. 

Signed  by  the  six  Members. 

Article  6. 
That  all  merdiants  who  are  the 
dependants  of  the  English  Govern- 
ment, under  their  protection  and 
under  their  flag,  may  transact  their 


—  14^ 


tion  of  the  British  flag  (if  of  the 
Islam  faith,  and  wish  fo  settle 
their  disputes  according  to  the 
Mahomedan  Sharah,  they  shall  be 
at  liberty  to  do  so,  a  person  on 
the  part  of  the  Resident  attending), 
and  all  differences  among  them- 
selves  shall  be  decided  by  the  Re- 
sident; in  the  event  of  any  of  the 
Imam's  subjects  being  concerned 
in  the  dispute,  by  an  Agent  on  the 
part  of  the  Resident  (or  himself 
if  he  pleases)  and  the  Qovernor 
conjointly;  if  the  Imam's  subject 
is  wrong,  the  Qovernor  shall 
punish  him:  if,  on  the  contrary, 
the  Resident.  Also  that  all  the 
dependants  of  the  factory  of  every 
denomination,  from  broker  down- 
wards,  shall  be  whoUy  under  the 
protection  of  the  British  flag  and 
control  of  the  Resident,  who 
shall  alone  possess  the  power  of 
punishing  them  and  redressing  all 
complaints  against  them. 

This  sixth  Article  has  been  ex- 
pressly  admitted  by  separate  grant 
to  Captain  Bruce  by  His  Highness 
the  Imam. 

(Sd.)     Wm.  BRUCE, 
Govt.  Agent. 


Article  7. 

That  the  export  duty  on  the 
British  trade  shall  be  hereafter 
2V4  per  Cent.,  the  same  as  the 
Frendi  and  not  3V2  as  hitherto, 
and  that  the  Import  duty  shall  be 
the  same  to  the  English  and  all 
their  subjects,  and  no  more  shall 
be  levied  than  2V4  per  cent.  upon 
imports  and  exports. 

This  Article  is  expressly  gran- 
ted  by  separate  Firman  from 
His  Highness  as  a  particular  mark 


affairs  (trade)  at  the  Bunder  of 
Mokha,  especially  the  natives  of 
Surat.  If  there  be  Mussulmen 
among  them,  and  disputes  should 
happen  between  them,  and  any  of 
them  may  desire  (to  have)  the 
law  (Mussulman),  no  Opposition  is 
to  be  made  to  them  (meaning  to 
their  wishes). 

Whenever  there  may  be  (any 
dispute)  between  the  people  ("Ju- 
maut")  of  resident  and  the  sub- 
jects of  Mokha,  a  person  may  come 
(be  present)  on  the  part  of  the  Re- 
sident before  the  Hakim  of  Mokha, 
who  will  observe  in  what  manner 
the  wrong  has  been  committed, 
and  by  whom.  If  the  native  of 
the  country  be  in  the  wrong,  the 
Hakim  of  Mokha  is  to  punish  him  ; 
but  if  the  crime  or  wrong  should 
have  been  committed  by  the  Eng- 
lish military  ("Uskur"),  then  the 
Resident  is  to  punish  them. 

This  Article,  the  sixth,  is  one  of 
the  two  which  were  referred  to  the 
Imam  Mehdi  for  his  consideration, 
and  the  Shureef's  answer  having 
arrived,  was  (given  into)  the  hands 
of  Mr.  Bruce,  a  copy  being  retained 
by  the  Umeer  Futteh-oolla;  and 
on  receipt  of  the  answer,  there 
was  an  argument  between  M.  Bruce 
and  the  Umeer  Futteh-oolla,  the 
(substance  of)  which  is  written 
above. 

Article  7. 

In  regard  to  duties  on  what  is 
exported  from  the  port  of  Mokha, 
two  dollars  and  a  quarter  shall  be 
paid  on  one  hundred,  as  the  Frendi, 
who  pay  two  dollars  and  a  quar- 
ter on  the  hundred;  and  the  im- 
ports into  the  port  of  Mokha  shall 
be  like  that  for  the  English  Go- 
vernment and  for  the  English 
merdiants. 

The  seventh  Article  is  (one)  of 
the  two   Articles   whidi   were   re- 


—  15' 


of   his    friendship   to    the   British 
nation. 

(Sd.)    Wm.  BRUCE, 
Govt.  Agent. 
Mokha,  ISthJanuary  1821. 

(True  copy.) 

(Sd.)    Wm.  BRUCE, 
Govt.  Agent. 

Signed  and  sealed  by  Umeer 
Futteh-oolla  and  all  the  Members 
of  the  Mokha  Council  to  each  se- 
parate Article,  as  also  by  Captain 
Bruce, 
Approved. 

(Sd.)    JOHN  KISH  LUMLEY, 

Capt  of  H.  M.'s  Ship  "Topaze" 

and  Senior  Officer. 


ferred  for  the  consideration  and 
decision  of  His  Highness  the  Shu- 
reef  Mehdi,  and  to  which  the 
answer  returned  by  the  Shureef 
was  as  follows : 

We  have  reduced  the  duties 
three- quarters  of  a  dollar  per 
Cent,  out  of  three  dollars,  and 
this  is  upon  all  goods  imported 
into  the  port  in  the  name  of  the 
English  Cirkar  and  their  mer- 
diants;  there  is  not  (to  be)  more 
(required)  fronn  them  than  two 
and  a  quarter  dollars  per  cent 
alone,  both  upon  goods  imported 
and  on  goods  exported,  and  this 
is  as  a  mark  of  our  regard  and 
respect  for  the  said  two  (the 
English  Government  and  their  mer- 
chants)  and  for  the  preservation 
of  the  intercourse  and  friendship 
between  us  both,  as  was  (the  case) 
with  those  who  existed  before  us 
(in  former  times). 

"Dated  Rubbee-oo-Sanee  1236 
of  the  Hijra,  A.  D.  1821. 

Signed   by  the  six  Members." 


Nr.  9. 

Firman  de  rimam  de  Sana  en  Arabie. 

En  date  du  26  Decembre  1824. 

Aus:  Recueil  de  traites  ...  fonde  par  G.  Fr.  de  Härtens, 
Nouv.   Suppl.    T.  1.    1761/1829.    S.  669.     (Traduction  de  l'Arabe.) 

Au  nom  de  Dieu  dement  et  misericordieux. 

Par  nos  genereuses  et  nobles  ecritures,  nous  assurons  et  con- 
firmons  aux  Frangais,  les  Privileges  qui  leur  furent  accordes  par  nos 
illustres  ancetres,  et  dont  ils  jouissent  depuis  longues  annees  dans 
notre  florissante  ville  de  Moka,  la  protegee  de  Dieu,  sans  qua  jamais 
il  y  survienne  aucun  changement,  ou  qu'on  puisse  leur  causer  aucune 
peine.  Nous  voulons  qu'ils  continuent  a  obtenir  tous  les  avantages 
stipules  dans  les  pieces  qu'ils  ont  entre  les  mains,  et  qu'ils  aient  de 
plus  droit  aux  memes  prerogatives  que  les  Anglais;  que  nos  officiers 
leur  temoignent  tous  les  egards  et  tout  le  respect  convenables,  que 
ceux-ci  prennent  une  entiere  connaissance  de  ces  dispositions  et 
qu'ils  se  soummettent  ä  nos  ordres.  Dieu  nous  suffit:  nous  nous  en 
rapportons  ä  sa  volonte. 

Ecrit  dans  le  mois  de  la  lune  de  Rebiul-Akher,  l'an  1240  de 
l'Herige  (decembre  1824).  Gloire  ä  Dieu. 


—  16*  — 

La  piece  ci-dessus  a  ete  transcrite  mot  pour  mot,  par  l'agent  de 
France  ä  Moka,  d'un  ecrit  ä  lui  adresse  de  la  pari  de  notre  maitre 
riman  de  Sana,  et  a  ete  par  nous  collationnee  avec  l'original. 

Abderrahnnan-Ebn-Mohammed. 

Pour  copie  conforme  ä  l'original,  restant  aux  archives  de  Moka. 
Le  26  Decembre  1824.  Signe  d'  Armandy. 


Nr.  10. 
Minute  by  the  Governor  of  Bombay. 

Aus :  Recueil  de  traites  . . .  par  G.  Fr.  d.  Martens. 
Tome  XIX.     1840.     S.  248  ff. 

(Extract.)  23  September  1837. 

The  establishment  of  a  monthly  communication  by  steam  with  the 
Red  Sea,  and  formation  of  a  flotilla  of  armed  steamers,  renders  it 
absolutely  necessary  that  we  should  have  a  Station  of  our  own  on  the 
coast  of  Arabia,  as  we  have  in  the  Persian  Qulf ;  and  the  insult  which 
has  been  offered  to  the  British  flag  by  the  Sultan  of  Aden,  has  led 
me  to  inquiries,  whidi  leave  no  doubt  on  my  mind  that  we  should 
take  possession  of  the  port  of  Aden. 

I  shall  make  a  short  summary  of  the  advantages  which  Aden 
offers  as  a  depot  for  coals,  and  as  a  naval  and  commercial  Station. 

Cape  Aden  is  a  high  rocky  promontory,  almost  an  island,  the 
communication  with  the  main  being  only  by  a  narrow  strip  of  land, 
which  is  nearly  covered  at  high-water  spring-tides,  and  which  a  single 
work  and  a  few  men  could  maintain  against  any  attack.  The  village 
of  Aden  is  situated  on  the  eastern  shore,  and  is  surrounded  by  an 
amphitheatre  of  lofty  mountains,  open  to  attack  from  the  sea  at  only 
one  Spot,  on  which  a  small  fort  might  be  required.  Opposite  to,  and 
commanding  the  town  of  Aden  is  an  island,  1,200  yards  long  by 
700  broad,  and  400  feet  high,  upon  whi(i\  barracks  could  be  built  for  a 
detachement  of  troops.  The  remains  of  a  tank  are  still  visible;  and 
on  the  northern  part,  where  boats  unload,  a  pier  was  formerly  run 
out,  on  which  was  a  battery  for  five  or  six  guns,  now  in  ruins.  The 
water  of  Aden  is  good,  and  the  climate  healthy. 

The  harbour  of  Aden  is  excellent,  and  ruins  of  great  extent  prove 
that  it  was  once  a  mart  of  great  importance.  It  might  again,  under 
good  management,  be  made  the  port  of  export  for  coffee,  gums  and 
spices  of  Arabia,  and  the  Channel  through  which  the  produce  of  Eng- 
land and  India  might  be  spread  through  the  rieh  provinces  of  Yemen 
and  Hadhar-el-mout.  The  trade  with  the  African  coast  would  also  be 
thrown  into  the  Aden  market. 

As  a  coal  depot,  no  place  on  the  coast  is  so  advantageous;  it 
divides  the  distance  between  Bombay  and  Suez,  and  steamers  may 
run  into  Back  Bay  during  the  night,  and  load  and  unload  at  all  seasons 
in  perfect  security. 

Should  the  Board  adopt  my  views,  I  propose  that  this  Minute 
should  be  forwarded  by  the  "Atalanta"  to  the  Secret  Committee,  and 


—  17*  — 

that  we  request  permission  to  take  possession  of  Cape  Aden.  A  copy 
should  be  forwarded  to  the  Government  of  India,  and  our  hope  ex- 
pressed that,  in  consideration  of  the  danger  of  delay,  the  Qovernor- 
general  in  Council  will  authorize  us  to  carry  our  plan  into  immediate  effect. 


Nr.  11. 
Traites  entre   la  Grande-Bretagne  et  le  Sultan  d'Aden  en  Arabie 

du  mois  de  Septembre  1838. 
(Presente  au  Parlament  d'Angleterre  au  mois  de  Mai  1839.) 

Aus :  Recueil  de  traites  . . .  par  G.  Fr.  de  Martens. 

Tome  XIX.    1840.    S.  721. 

(Der  Wortlaut  auf  S.  348  desselben  Bandes  weidit  etwas  von  diesem  ab.) 

1.  The  Sultan  of  Aden  agrees  to  cede  in  perpetuity,  in  free 
sovereignty  to  the  British  Government,  the  land  of  Aden,  as  far  as  the 
northern  side  of  the  Khore  Muksa,  including  the  mountains  and  every 
part  of  the  land  generally  included  in  what  is  called  Cape  Aden, 
together  with  the  harbours  of  the  same,  named  Gubet  Toowye, 
Bunder  Serah,  Bunder  Duras,  and  the  Islands  within  the  same,  as 
well  as  Seerah  Island,  and  all  fortifications,  reservoirs,  tanks,  wells, 
public  buildings,  gates  and  ruins,  now  existing  within  the  above  limits. 

2.  The  British  Government  agrees  to  pay  the  sum  of  (8700?) 
dollars  to  the  Sultan  of  Aden  annually  in  arrears  on  the  31  st  December 
of  eadi  year,  or  so  long  as  they  may  retain  possession  of  the  terri- 
tory ceded  in  the  first  article. 

3.  The  British  Government  engages  that  no  interference  or  mole- 
station  shall  at  any  time  be  offered  those  who  profess  the  Mahomedan 
religion,  and  that  no  injury  or  damage  shall  be  done  to  the  mosque 
of  Sheik  Hydroosse,  or  to  any  other  mosque  or  place  of  Mahomedan 
worship.  The  free  and  unrestricted  exercise  of  religion  is  guaranteed 
the  Mahomedan  priests  and  all  who  profess  that  faith. 

4.  All  persons  who  may  choose  to  reside  within  the  limits  defined 
in  the  first  article,  shall  be  entitled  to  British  protection,  according 
to  the  laws  which  may  be  established  by  the  British  Government. 

5.  The  Sultan  of  Aden  engages  to  afford  every  facility  in  his 
power  for  the  prosecution  of  commerce  within  his  dominions,  and  the 
country  adjacent  thereto,  and  will  afford  efficient  protection  to  all 
persons  under  the  British  Government  and  flag,  resorting  to  them  for 
commercial  or  other  peaceful  pursuits. 

6.  The  British  Government  will  maintain  the  most  amicable 
relations  with  the  Sultan,  his  family,  relations,  and  tribe.  The 
Sultan  and  his  family  will  be  at  liberty  to  reside  at  Aden,  and 
will  be  the  treated  with  the  courtesy  and  honour  due  to  their  rank 
and  Station. 

7.  Two  of  the  vessels  belonging  to  the  Sultan  of  Aden,  not 
exceeding  the  burthen  of  200  tons  eadi,  shall  be  allowed  to  trade 
with  Aden  free  of  duties;  should  they,  however,  be  freighted  with  the 
property  of  his  subjects  or  other  persons,  the  usual  duties  will  be 
levied  thereon. 

Hamburgisdie  Forschungen.  Heft  I.  (Anhang.)  2 


—  18*  — 

8.  The  British  Government  guarantees  to  the  present  inhabitants 
of  the  territory  ceded  in  the  first  article,  the  füll  and  undisturbed  en- 
joyment  of  all  houses  and  other  private  property  now  in  their  possession. 
In  the  event  of  any  part  of  the  same  being  required  for  public  pur- 
poses,  the  same  will  be  purd\ased  at  a  fair  valuation. 

9.  The  Sultan  of  Aden  will  be  allowed  to  retain  his  present  private 
dwellinghouses.  All  ordnance  now  at  Aden  is  the  property  of  the 
Sultan,  and  may  be  removed  to  Lahedge. 


Nr.  12. 

Preliminary  Engagement  of  the  Sultan  M'Hassan  of  Lahej, 

for  the  Transfer  of  Aden  to  the  British  Government. 

(Received  by  Capt.  S.  B.  Haines,  Indian  Navy,  at  Aden, 

on  the  23''dJanuary  1838.) 

Aus:  Treaties  and  Conventions  ...  subsist.  between  Great  Britain  and 

foreign  powers  by  Lewis  tiertslet.     Vol.  XI.     1864.     S.  1 — 2. 
The  peace,  mercy,  and  blessings  of  the  Almighty  be  with  you. 

We  have  received  the  letter  whidi,  through  Jaffer,  you  have 
written  concerning  our  agreement  about  Aden,  on  the  5*^  of  Shuval; 
but  you  must  know  that  we  have  claims  upon  that  place,  as  also  have 
the  tribes  and  Sultans  around  it.  About  the  delay  of  the  2  months, 
Zilkad  and  Zilhuj,  to  which  you  and  I  have  agreed  before  the  transfer, 
we  earnestly  desire  that  it  be  observed.  You  will  go  to  Bombay,  and 
there  consult  the  Government,  while  we  will  consult  our  people,  the 
Princes  and  Shaikhs,  and  prepare  their  minds;  then  we  and  you,  the 
Commissioner  of  the  Company,  will  carry  into  effect  the  delivery  of 
the  fortress  of  Aden  into  your  hand,  and  ratify  the  expenses  of  the 
tribes  and  Sultans,  the  regulations  and  manner  of  proceeding  of 
everything  connected  with  the  town,  the  war  by  land  and  sea;  then 
you,  as  the  Commissioner,  shall  receive  a  true  and  füll  account  and 
ratified  transfer  of  the  fortress  of  the  town.  As  for  the  said  customs, 
one-half  will  be  upon  you,  and  the  other  half  upon  us,  after  the 
2  months,  if  it  is  agreed  upon  between  us.  On  your  arrival  we  will 
treat  about  the  monthly  or  annual  stipend.  But  the  Arabs  of  the  present 
town  must  remain  under  our  name  and  our  Jurisdiction;  all  other 
people  will  be  your  subjects;  and  while  we  are  treating  after  the 
delay  of  the  2  said  months  you  must  not  act  aggressively  against  us, 
or  wrest  any  part  of  Aden  from  us.  If  you  did  not  observe  the  delay 
of  2  months,  we  will  not  be  responsible  to  you  for  anything  that 
may  happen.  (L.  S.)     Sultan  M'Hassan  Foudthel. 

Witness:  Rashed  Bin  AbduUa. 

After  the  2  months  we  will  speak  and  treat  with  Captain  Haines 
and  no  other  person.  

Sultan  M'Hassan  of  Lahej  to  Capt.  Haines,  January  23,  1838. 

(Extract.) 

Bismillahir  Rahmanir  Rahum  bemunnihee  t'alla,  &c.  and  compliments. 

What  I  now  write  is  from  Lahej,  where  all  are  well.  Your  letter 
reached  me,   and   I  understand  all  you  wrote  in  that  letter.      I  have 


—  19*  — 

finished  with  you  on  the  subject  of  the  town,  and  told  you  all. 
Jaffer  came  to  me  from  you.  I  have  spoken  truth,  and  gave  him  a 
letter,  and  from  his  hand  received  another.  1  have  given  my  seal 
that  Aden  is  yours,  and  you  must  now  give  me  yours  as  a  security 
to  me.     You  have  both  my  letter  and  seal.        SULTAN  M  HASSAN. 


Nr.  13. 

Bond  entered  into  by  Sultan  M^Hassan,  after  Aden  came  into  the 
possession  of  the  British,  on  signing  whidi  he  received  the  first 
payment  on  account  of  the  stipend  of  541  German  crowns  per 
mensem,  whidt  the  British  Government  agreed  to  allow  him  white 
he  remained  faithful  to  his  Engagements.    June  18,  1839. 

Nach  tiertslet:  Treaties  and  Conventions...    (Aus:  „Bombay  Book  of 
Treaties."  S.  284.  Aitchison,  Bd.  XIII,  Nr.  XVII  ist  der  Wortlaut  abweichend.) 

Sultan     M  Hassan     Foudthel ,     his     sons     Sultan     Ahmed     M' Assen 

Foudthel,  Ali  Abdulla  and  Foudthel,   enter  into  an  Engagement 

of  peace   and  friendship  on  the  part  of  their  Government,  and 

Captain   S.   B.   Haines   of   the   Indian   Navy,   Political   Agent   at 

Aden,  on  the  part  of  the  Government  of  the  East  India  Company. 

Art.  I.   Sultan  M'Hassan  and  his  sons  engage  themselves  to  keep 

their  territory  and  roads  in  peace  and  security,  so  that  the  weak  and 

poor  people  may  communicate  in  safety  with  ead\  other,   the  Sultan 

being   responsible  for  every  wrong  done    on  the  road  by  any  of  the 

Sultan's  people.    The  Sultan  will  al.vays  preserve  peace  and  friendship 

with  the  British  Government,  their  interests  being  united  by  the  British 

possessing  Aden  in  perpetuity. 

II.  Captain  Haines  agrees  to  pay  the  stipends  of  the  Foudthelee, 
Yaffar,  Houshebee,  and  Ameer  Tribes,  as  originally  paid  by  Sultan 
M' Hassan  of  Lahej. 

III.  Captain  Haines  agrees  to  pay  to  Sultan  M  Hassan  and 
his  descendants  the  sum  of  6,500  German  crowns,  from  the  month 
of  Zilkad,  1254. 

IV.  From  Khore  Muksa  towards  Lahej  is  to  be  under  the  Juris- 
diction of  the  Sultan,  according  to  the  known  confines  of  the  Abdallee 
territory. 

V.  If  there  happen  war  against  Abdallee,  or  the  territory  of  Lahej 
or  Aden,  the  Contracting  Parties  will  assist  each  other. 

VI.  The  subjects  of  the  Sultan  entering  Aden  will  be  under  the 
Jurisdiction  of  the  British  Government  for  the  time,  and  the  British 
subjects  resorting  to  Lahej  will  be  under  the  Jurisdiction  of  the  Sultan 
for  the  time  being. 

VII.  Everything  belonging  to  the  Sultan  or  his  sons  entering,  or 
going  out  of,  Aden  will  be  free  from  custom  duties. 

Dated  the  6th  of  Rubee-oos-sanu  (corresponding  with  the  18*^  June, 
1839,  A.  D.). 
S.  B.  HAINES.  (SEAL  OF  SULTAN  M' HASSAN  FOUDTHEL.) 


—  20*  — 

Nr.  14. 

Engagement  of  Sheikh  of  Akrabees  with  the  Governor  of  Aden, 

never  to  part  with  any  Portion  of  the  Peninsula  of  Jibbel  Ihsan 

(Jebel  Hassan),  except  to  the  British  Government.  —  January  23, 1863. 

Aus:  Aitcbison,  Bd. XIII,  Nr.  XL. 

Praise  be  to  Qod  alone. 

The  object  of  writing  this  lawful  Bond  is,  that  is  is  hereby 
covenanted  and  agreed  batwixt  Sheikh  Abdoolla  Bahaidarah  Mehdi, 
Chief  of  the  Akrabee  tribe,  on  the  one  part,  and  Brigadier  William 
Marcus  Coghlan,  Governor  of  Aden,  on  behalf  of  Her  Majesty  the 
Queen  of  England,  on  the  other  part,  that  the  said  Sheikh  Abdoolla 
Bahaidarah  Mehdi  doth  pledge  himself,  his  heirs  and  successors  by 
this  agreement  never  to  seil,  mortgage,  or  give  for  occupation,  save 
to  the  British  Government,  any  portion  of  the  Peninsula  called  Jibbel 
Ihsan,  including  the  Khore  of  Bir  Ahmed,  Alghadeer,  Bundar,  Fogum, 
and  all  the  intermediate  coast  and  inlets. 

In  consideration  of  which  act  of  friendship,  the  said  Sheikh 
Abdoolla  Bahaidarah  Mehdi  has  received  from  Brigadier  William  Mar- 
cus Coghlan,  Governor  of  Aden,  an  immediate  payment  of  3,000  dollars, 
and  shall  also  receive  from  the  said  Brigadier  Coghlan  or  his  successors 
a  future  monthly  subsidy  of  30  dollars,  it  being  understood  that  this 
stipend  imposes  an  Obligation  on  the  part  of  Sheikh  Abdoolla  Bahai- 
darah Mehdi,  his  heirs  and  successors,  to  protect  all  traders  and 
British  subjects  who  pass  through  or  reside  in  the  Akrabee  territory, 
and  also  for  preserving  terms  of  peace  and  friendship  betwixt  the 
Akrabee  tribe  and  the  Governor  of  Aden,  representing  the  Government 
of  Her  Majesty  the  Queen  of  England. 

In  token  of  this  honourable  engagement,  the  Brigadier  William 
Marcus  Coghlan  and  Sheikh  Abdoolla  Bahaidarah  Mehdi  do  severally 
äff  ix  their  hand  and  seal  at  Aden  on  Friday,  the  23  «"d  day  of  January, 
in  the  year  of  Christ  1863,  corresponding  with  the  3'"d  day  of  Shaban 
in  the  year  of  the  Hegira  1279. 

ABDOOLLA  BAHAIDARAH  MEHDI. 

W.  M.  COGHLAN,  Brigadier,  Political  Resident,  Aden. 


Nr.  15. 

Translation  of  an  Engagement  entered  into  by  the  Sheikh  of  the 

Akrabi  Tribe  for  the  sale  of  Little  Aden.    1869. 

h\is:  Aitcbison.     Vol.  XIII.     Nr.  XLI. 

The  cause  of  writing  this  lawful  deed  is  as  follows: 
That    a    Treaty    and    engagement   is    made    between    Sheikh    Ab- 
dooUah  Ba  Haidara  Mehdi,   Sheikh  of  the   Akrabi  tribe,   on   the  one 
part,  and  General   Sir  Edward  Russell,  Resident  of  Aden,   on  behalf 
of  the  Honourable  British  Government,  on  the  other. 

To  wit,  the  abovementioned  Sheikh  Abdoollah  Ba  Haidara  Mehdi 
on  his  part  binds  himself  by  these  presents  to  have  sold  and  delivered 
over  in  perpetuity  to  the  British  Government  the  Peninsula  called 
Jebel  Ihsan  alias  Jebel  Hussan  and  the  Khor  of  Bir  Ahmed  and  AI- 


—  21*  — 

Ghader  and  Bunder  Fokum,  and  all  and  whatsoever  is  comprised  on 

the  seashore  in  the  maffer  of  harbours  or  ports  between  the  said  Khor 

(of  Bir  Ahmed)  and  Bundar  Fogum;  and  moreover  the  said  Abdoollah 

Ba  Haidara  Mehdi  binds  himself,   his  heirs   and  successors,  by  these 

presents,   never  fo   seil   or  pledge  or  give  up  any  one  for  residence, 

excepting  to  the  British  Government,  any  portion  whatsoever  of  Jebel 

Ras  Imram,  or  the  land  on  the  border  of  the  bay  between  Ras  Imram 

and  Jebel  Ihsan  or  Hussan;  and  in  consideration  of  what  is  aforemen- 

tioned,  the  said  Sheik  Abdoollah  Ba  Haidara  Mehdi  has  received  from 

General    Sir   Edward   Russell,   Resident   at   Aden,   the   sum   of   thirty 

thousand  German  crowns,  being  the  amount  of  purdiase-money  agreed 

upon  by  the  said  Abdoollah  Ba  Haidara  Mehdi,  and  this  sum  of  thirty 

thousand  German  crowns  is  over  and  above  the  sum  of  three  thousand 

German   crowns   whidi   Brigadier  William  Marcus  Coghlan   stipulated 

for  and   paid  to  the  said  Sheikh  Abdoollah  Ba  Haidara  Mehdi  on  the 

23 rd   day   of  January   1863,   in  accordance   with   the   Treaty  that  was 

made  on  that  date,  and  payment  of  these  said  three  thousand  German 

crowns  then  well  and  truly  made  to  the  said  Abdoollah  Ba  Haidara  MehdL 

In    witness    that   the    terms    of   this   Treaty   are   truly   and   justly 

binding  on  Sheikh  Abdoollah  Ba  Haidara  Mehdi  of  himself,  his  heirs 

and  successors,   as  to  the  sale,   and  on  General  Sir  Edward  Russell, 

Resident  at  Aden,   on  behalf  of  the   Honourable  British  Government, 

as  to  the  purchase,  both  have  hereunto  set  their  signatures  and  seals, 

at  Aden,   this  2nd  day  of  April  A.  D.  1869,   equivalent  to  21  st  day   of 

the  month  Zhil  Hujj.  A.  H.  1285. 

(Sd.)    ABDOOLLAH  BA  HAIDARA  MAHDI. 

„        E.  L.  RUSSELL,  Major-General, 

i„  „„^_„^„  „r  Resident  at  Aden. 

In  presence  ot  — 

(Sd.)  ALOWI  BIN  ZAIN  AL  AIDROOS. 

G.  R.  GOODFELLOW,  Captain, 

Assistant  Resident,  Aden. 

Articles  of  Treaty  and  engagement  between  Sheikh  Abdoollah  Ba 
Haidara  Mehdi  and  Sir  Edward  Russell,  Resident  at  Aden,  that  the 
honour  and  respect  whidi  is  due  to  Abdoollah  Ba  Haidara  Mehdi  from 
the  British  Government  continue,  and  that  from  the  present  date  an 
increase  of  dollars  10  to  the  present  subsidy  of  30  dollars  be  paid 
(making)  a  total  of  dollars  40  (per  mensem),  and  that  Abdoollah  Ba 
Haidara  (be  permitted  to)  levy  transport  dues  on  whatever  may  be 
landed  from  the  bunders  whid\  he  has  sold  this  day  according  to  a 
Treaty  drawn  up  with  Sir  Edward  Rüssel  on  behalf  of  the  British 
Government  should  the  goods  so  landed  thence  pass  through  his 
territory,  viz.,  Bir  Ahmed,  and  all  Claims  of  Sultan  Fadhlee,  or  of 
Sultan  Ahmed,  the  Fadthli,  upon  Bir  Ahmed,  the  Resident  is  to  take 
upon  himself,  and  this  is  what  is  agreed  upon. 

This  second  day  of  April  1869,  equivalent  to  21  st  day  of  Zhil  Hujj  1285. 

(Sd.)     E.  L.  RUSSELL,  Major-General, 
Resident  at  Aden. 
ABDOOLLAH  BA  HAIDARA  MAHDI. 


—  22*  — 

Nr.  16. 

Agreement  with  the  Abdali  Sultan  for  the  purdiase 
of  Shaikh  'Othman,  etc.  —  1882. 

Aus  :  Aitcbison.    Vol.  XIII.     Nr.  XXIV. 

Articles  of  a  treaty  existing  between  Sultan  Fadthl  bin  Ali  Mohsin 
Fadthl-al-' Abdali,  Sultan  of  Lahej  and  its  dependencies,  on  behalf  of 
hinnself,  his  uncles  and  his  and  their  heirs  and  successors,  on  the 
one  part  and  Major-General  Francis  Loch,  Commander  of  the  Most 
Honourable  Order  of  the  Bath  and  Political  Resident  at  Aden,  on  be- 
half of  the  Government  of  India,  on  the  other  part. 

Whereas  by  Article  V  of  a  treaty  concluded  on  the  7*^  Marth 
1849  between  Stafford  Bettesworth  Haines,  Captain  in  the  Indian 
Navy  and  Political  Agent  at  Aden,  on  behalf  of  the  Government  of 
India,  and  Sultan  'Ali  Mohsin  Fadthl,  on  behalf  of  himself,  his  heirs 
and  successors,  it  was  agreed  that  the  bridge  of  Khor  Maksar  and  the 
piain  between  it  and  the  mountains  of  Aden,  forming  the  Isthmus,  are 
British  property  and  no  further  north;  and  whereas  a  sum  of  dollars 
(541)  five  hundred  and  fortyone  is  under  the  before-mentioned  treaty 
payable  monthly  to  the  said  Sultan  'Ali  Mohsin  Fadthl,  his  heirs  and 
successors,  so  long  as  he  or  they  continue  to  act  with  sincerity,  truth 
and  friendship,  towards  the  British,  and  adhere  strictly  to  the  terms  of 
the  aforesaid  treaty;  and  whereas  Sultan  Fadthl  bin  Ali  Mohsin 
Fadthl  for  himself,  his  uncles  and  his  and  their  heirs  and  successors, 
has  agreed  to  seil  to  the  British  Government  for  a  sum  of  dollars 
(25,000)  twenty-five  thousand  only  and  an  increase,  to  the  present 
subsidy  of  dollars  (541)  five  hundred  and  forty-one,  of  dollars  (1,100) 
one  thousand  and  one  hundred  per  mensem,  of  which  (600)  six  hundred 
are  for  the  profit  of  water  and  (500)  five  hundred  for  that  of  salt, 
making  in  all  dollars  (1,641)  one  thousand  six  hundred  and  forty-one 
per  mensem,  all  that  (tract  of)  land  lying  to  the  north  of  the  pen- 
insula  of  Aden,  and  bounded  by  a  line  commencing  from  a  point  on 
the  sea-shore  one  and  five-sixteenths  of  a  mile  due  east  of  the  north 
end  of  the  Khor  Maksar  causeway  and  running  north-east  by  north 
seven  and  a  quarter  miles  to  a  point  on  the  coast  line.  From  hence 
the  boundary  passes  from  the  sea  westward  three  and  a  quarter  miles 
to  a  point  near  Inad.  From  this  point  the  boundary  line,  after 
passing  through  an  imaginary  point  one  mile  north  of  the  Wali  of 
Shaikh  'Othman,  extends  to  a  mark  on  the  bank  of  the  Wadi  Toban 
situated  one  mile  Inland.  From  this  point  the  boundary  runs  south- 
south-west  to  the  sea. 

Article  1. 
This  therefore  witnesseth  that  the  said  Sultan  Fadthl  bin  'Ali 
Mohsin  Fadthl,  in  pursuance  of  the  conditions  of  this  treaty  and  in 
consideration  of  the  sum  of  dollars  (25,000)  twenty-five  thousand 
already  received  and  the  monthly  increase  of  the  subsidy  of  dollars 
(1,100)  one  thousand  one  hundred  agreed  to  be  paid  to  him  by  the 
British  Government,  doth  hereby  for  himself,  his  uncles  and  his  and 
their  heirs  and  successors,  cede  and  confirm  unto  the  (hands  of  the) 


—  23*  — 

Said  British  Government  all  that  portion  of  territory  as  herein  above 
described,  to  be  retained  by  the  said  British  Government  for  ever  as 
a  part  of  its  territories;  and  the  said  Sultan  Fadthl  bin  Ali  Mohsin 
Fadthl  does  further  bind  himself,  his  uncles  and  his  and  their  heirs 
and  successors,  to  make  no  claim  hereafter  on  the  said  tracts  of  land 
or  any  revenue  derived  from  them. 

Article  2. 
An  the  said  Major-General  Francis  Loch,  C.  B.,  Political  Resident 
of  Aden,  being  duly  authorized  does  hereby  solemniy  promise  in  the 
name  of  His  Excellency  the  Qovernor  General  in  Council  to  pay  to 
the  said  Sultan  Fadthl  bin  Ali  Mohsin  Fadthl,  his  heirs  and  successors, 
the  sum  of  dollars  (1,641)  one  thousand  six  hundred  and  forty-one 
made  up  as  aforesaid  per  mensem. 

Article  3. 
And  the  said  Sultan  Fadthl  bin  Ali  Mohsin  Fadthl  on  the  one 
part  and  the  said  Major-General  Francis  Loch,  C.  B.,  Political  Resident 
at  Aden,  being  duly  authorized  on  the  other  part,  do  declare  that  the 
Convention  made  and  signed  on  the  7*^  day  of  March  1867  in  regard 
to  the  aqueduct  between  Shaikh  Othman  and  Aden  by  Sultan  Fadthl 
Mohsin  Fadthl  on  the  one  part  and  Lieutenant-Colonel  W.  L.  Merewether, 
Political  Resident  at  Aden,  on  the  other  part,  is  hereby  cancelled. 

Article  4. 
So  long  as  the  Sultan  of  Lahej   possesses  the  right  to  levy  the 
taxes   on   goods   entering  Aden  by  land  as  heretofore,  he  will  be  per- 
mitted    to    collect   his    dues    as    at    present   (he   is    doing)    in   British 
territory  at  the  rates  mentioned  in  the  treaty  of  1849. 

Article  5. 
If  any  soldier  of  the  Sultan  of  Lahej  escape  to  British  territory, 
and  he  is  required  by  the  Sultan,  the  Resident  will  send  him;  and  in 
the  same  manner  if  any  of  the  Sultan's  subjects,  after  committing  an 
heinous  offence  of  the  kind  for  which  the  British  Government  is 
accustomed  under  similar  circumstances  to  grant  extradition,  takes 
refuge  in  Shaikh  Othman,  Imad  or  Aden,  and  is  required  by  the  Sul- 
tan, und  if  there  is  reasonable  ground  for  believing  that  he  has 
committed  the  offence,  the  Resident  will  also  send  him  back;  and  the 
Sultan  agrees  on  his  part  to  send  back  British  soldiers  or  subjects 
who  escape  to  Lahej  or  its  territory  from  Aden  or  its  dependencies 
if  their  extradition  be  demanded. 

Article  6. 
If  the  Resident  require  the  Services  of  any  Abdali,  he  will  employ 
him   through  the  Sultan,   and  in  case  the  'Abdali  or  'Abdalis  resign, 
or  are  dismissed,  and  if  they  are  replaced  by  other   Abdalis,  the  Re- 
sident will  ask  for  them  through  the  Sultan. 

Article  7. 
And  the  territories  of  the  said  Sultan  Fadthl  bin  Mohsin  Fadthl,  his 
heirs  and  successors,  shall  remain  under  British  protection  as  heretofore. 


—  24*  — 

Done  at  Shaikh  'Othman  on  Monday,  the  sixth  day  of  February, 
in  the  year  of  Our  Lord  one  thousand  eight  hundred  and  eighty-two, 
corresponding  with  the  IT^^day  of  Rabi-al-Awwal  of  the  year  1299  of 
the  Hizra. 

(Signed  in  Vernacular.) 
Sultan  of  Lahej  and  its  Dependencies. 

In  the  presence  of  — 

(Sd.)    F.  M,  HUNTER,  Major, 
Assistant  Resident,  Aden. 
,       OMAR  HOOSAIN  MAHMUD-AL-WAHSH. 

Done  at  Aden  on  Tuesday,  the  seventh  day  of  February,  in  the 
year  of  Our  Lord  one  thousand  eight  hundred  and  eighty-two,  corres- 
ponding with  the  eighteenth  day  of  Rabi-al-Awwal  of  the  year  1299 
of  the  Hizra. 

(Sd.)    FRANCIS  LOCH,  Major -General, 
Political  Resident,  Aden. 

In  the  presence  of  — 

(Signed  in  vernacular.) 

(Sd.)    F.  M.  HUNTER,  Major, 
Assistant  Resident,  Aden. 

(Sd.)     RIPON, 
Viceroy  and  Qovernor-Qeneral 
of  India. 

This  treaty  was  ratified  by  his  Excellency  the  Viceroy  and  Qover- 
nor  General  of  India,  at  Calcutta,  on  the  7th  day  of  Mard\  1882. 

(Sd.)    C.  GRANT, 
Secretary  to  the  Government  of  India, 
Foreign  Department. 


Nr.  17. 

Agreement  for  the  Purchase  of  Land  from  the  Akrabi  Sheikh  — 1888. 

Pius:  Aitcbison.    Vol.  XIIL    Nr.  XLIL 

This  agreement  made  this  15<h  day  of  July  one  thousand  eight 
hundred  and  eighty-eight  A.  D.,  corresponding  to  5*^  al-Ka'ada  one 
thousand  three  hundred  and  five,  between  Sheikh  Abdalla  ba  Haidara 
Mahdi,  Sheikh  of  the  Akrabi  tribe,  on  the  one  part,  and  Brigadier- 
General  A.  G.  F.  Hogg,  C.  B.,  Political  Resident,  Aden,  on  behalf  of 
the  Government  of  India,  on  the  other  part. 

Whereas  a  tract  of  land  belonging  to  the  said  Sheikh 'Abdalla  ba 
Haidara  Mahdi,  lying  between  the  village  of  Hiswa  and  Little  Aden 
and  Bandar  Fogum,  is  required  by  the  Government  of  India  to  secure 
British  Jurisdiction  over  the  entire  shores  of  the  harbour  of  Aden 
and  for  other  reasons;  and  whereas  the  said  Sheikh  Abdalla  ba 
Haidara  Mahdi   has    agreed   to   seil   to    the  Government   of  India  the 


—  25*  — 

Said  tract  of  land  for  a  sum  of  rupees  two  thousands;  this  therefore 
witnesseth  that  in  pursuance  of  this  agreement,  and  in  consideration 
of  the  sum  of  rupees  two  thousand  paid  by  the  said  Government  of 
India  to  Sheikh  'Abdalla  ba  Haidara  Mahdi,  the  receipt  whereof  the 
said  Sheikh  Abdalla  ba  Haidara  Mahdi  doth  hereby  acknowledge,  and 
for  the  same  doth  hereby  release  the  Government  of  India,  the  said 
Shaikh  Abdalla  ba  Haidara  Mahdi  doth  hereby  grant  and  confirm 
unto  the  Government  of  India  all  that  tract  of  land  described  as  under, 
that  is  to  say,  a  strip  land  of  the  breadth  of  half  a  mile  extending 
along  the  shore  from  the  Tuban  river  westward  past  Little  Aden  to 
Bundar  Fogum,  and  to  be  defined  thus  by  a  line  commencing  from 
the  second  pillar  from  the  shore  on  the  boundary  line  now  dividing 
British  from  Akrabi  territory,  and  which  pillar  is  situated  at  a  distance 
of  about  half  a  mile  from  the  shore,  thence  running  parallel  to  the 
sea-shore  in  a  westerly  direction,  passing  the  British  boundary  of 
Little  Aden  at  a  distance  of  half  a  mile,  and  meeting  the  shore  of 
Bundar  Fogum  at  a  distance  of  half  a  mile  from  the  British  boundary 
of  Little  Aden. 

The  tract  of  land  thus  ceded  to  the  Government  of  India  is 
bounded  thus: 

North  —  Akrabi  territory. 

South  —  The  sea  and  the  British  territory  of  Little  Aden. 

East  —  British  territory. 

West  —  The  sea  of  Bunder  Fogum. 
The  Said  strip  of  half  a  mile  in  breadth  to  be  measured  from 
high  water  mark  and  to  include  all  shores,  bays,  and  bunders  on  the 
seaside  of  the  said  tract,  to  have  and  to  hold  the  said  tract  of  land 
as  the  property  of  the  Government  of  India  in  perpetuity  without  any 
let  or  hindrance  or  any  claim  or  demand  by  the  said  Sheikh 'Abdalla 
ba  Haidara  Mahdi  or  his  heirs  and  successors,  or  by  any  of  his 
tribesmen  or  any  other  person  or  persons  whomsoever. 

In  witness  whereof  the  said  parties  to  these  presents  have 
"hereunto  set  their  hands  and  seals  the  day,  month  and  year  above 
written. 

(Sd.)    A.  G.  F.  HOGG,  (Sd.)    ABDALLA  BA  HAIDARA 

Brigadier-General,  MAHDI. 

Political  Resident,  Aden. 


Nr.  18. 

Treaty  with  Subaihi  (Atiffi).    September  17,  1889. 

Aus:  Aitcbison.     Bd.  XIIL     Nr.  XXX. 

Art.  I.  The  British  Government  in  compliance  with  the  wish  of 
the  undersigned  Shaikhs  of  the  Attiffi  tribe  hereby  undertakes  to 
extend  to  the  Attiffi  territory  on  the  South  Coast  of  Arabia,  and 
situated  between  the  territory  of  the  Barhemi  tribe  and  that  under 
the  authority  of  the  Turkish  Government  at  Shaikh  Sa'id,  and  whidi 
territory  is  under  their  authority  and  Jurisdiction,  the  gracious  favour 
and  protection  of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 


—  26*  — 

II.  The  aforesaid  Shaikhs  of  the  'Atiffi  tribe  agree  and  promise 
on  behalf  of  themselves,  their  relations,  heirs  and  successors  and  the 
whole  of  the  tribe,  to  refrain  from  entering  into  any  correspondence, 
Agreement,  or  Treaty,  with  any  foreign  nation  or  Power,  except  with 
the  knowledge  and  sanction  of  the  British  Government;  and  further 
promise  to  give  immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other 
British  officer,  of  the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere  with 
the  'Atiffi  territory. 

III.  The  aforesaid  Shaikhs  of  the  'Atiffi  tribe  bind  themselves, 
their  relations,  heirs  and  successors  and  the  whole  tribe  for  ever,  that 
they  will  not  cede,  seil,  mortgage,  lease,  hire  or  give,  or  otherwise 
dispose  of  the  Atiffi  territory,  or  any  part  of  the  same,  at  any  time 
to  any  Power  other  than  the  British  Government. 

IV.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In 
witness  whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures  or  seals 
at  Aden  this  17th  day  of  September,  1889. 

A.  G.  F.  HOGG,  Brigadier-General, 
Political  Resident. 
Aden,  September  17,  1889. 

LANSDOWNE, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  Treaty  was   ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council   at  Fort  William  on  the  26th  day  of  February,  1890. 
W.  J.  CUNINGHAM,   Officiating  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  19. 

Treaty  with  Subaihi  (Barhemi).    September  21,  1889. 

Aus:  Aitcbison.  Bd.  XIII,  Nr.  XXXI. 

Art.  I.  The  British  Government  in  compliance  with  the  wish  of 
the  undersigned  Shaikhs  of  the  Barhemi  tribe  hereby  undertakes  to 
extend  to  the  Barhemi  territory  on  the  South  Coast  of  Arabia,  and 
situated  between  the  territories  of  the 'Akrabi  and  Atiffi  tribes,  whid\ 
territory  is  under  their  authority  and  Jurisdiction,  the  gracious  favour 
and  protection  of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

II.  The  aforesaid  Shaikhs  of  the  Barhemi  tribe  agree  and  promise 
on  behalf  of  themselves,  their  relations,  heirs  and  successors  and  the 
whole  tribe,  to  refrain  from  entering  into  any  correspondence, 
Agreement,  or  Treaty,  with  any  foreign  nation  or  Power,  except  with 
the  knowledge  and  sanction  of  the  British  Government;  and  further 
promise  to  give  immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other 
British  officer,  of  the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere  with 
the  Barhemi  territory. 

III.  The  aforesaid  Shaikhs  of  the  Barhemi  tribe  hereby  bind 
themselves,  their  relations,  heirs  and  successors  and  the  whole  tribe 
for  ever,  that  they  will  not  cede,  seil,  mortgage,  lease,  hire  or  give, 
or  otherwise  dispose  of  the  Barhemi  territory,  or  any  part  of  the 
same,  at  any  time,   to  any  Power  other  than  the  British  Government. 


—  27*  — 

IV.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signafures  and  seals  at 
Aden  this  21  st  day  of  Septeniber,  1889. 

A.  Q.  F.  HOGG,  Brigadier-General, 
Political  Resident,  Aden. 
Aden,  September  21,  1889. 

LANSDOWNE, 
Viceroy  and  Qovernor-Qeneral  of  India. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Fort  Willian\  on  the  26 th  day  of  February,  A.D.  1890. 

W.  J.  CUNINGHAM,  Officiating  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  20. 

Treaty  with  FadhIi.    August  4,  1888. 

Aus:  Aitcbison.     Bd.  XIII.     Nr.  XXXVII. 

Art.  I.  The  British  Government  in  compliance  with  the  wish  of 
the  undersigned  Sultan  Ahmed  bin  Husain  the  FadhIi,  hereby  under- 
takes  to  extend  to  Shugra  and  the  FadhIi  country  with  their  depen- 
dencies,  which  are  under  his  authority  and  Jurisdiction,  the  gracious 
favour  and  protection  of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

II.  The  Said  Sultan  Ahmed  bin  Husain  the  FadhIi,  agrees  and 
promises  on  behalf  of  himself,  his  heirs  and  successors,  to  refrain 
from  entering  into  any  correspondence,  Agreement,  or  Treaty  with 
any  foreign  nation  or  Power,  except  with  the  knowledge  and  sanction 
of  the  British  Government;  and  further  promises  to  give  immediate 
notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other  British  officer,  of  the  attempt 
by  any  other  Power  to  interfere  with  Shugra  and  the  FadhIi  country 
and  their  dependencies. 

III.  The  Said  Sultan  Ahmed  bin  Husain  the  FadhIi  hereby  binds 
himself  and  his  heirs  and  successors  for  ever,  that  he  or  they  will 
not  cede,  seil,  mortgage,  lease,  hire  or  give,  or  otherwise  dispose  of 
the  Fahdli  territory,  or  any  part  of  the  same,  at  any  time,  to  any 
Power  other  than  the  British  Government. 

IV.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signature  or  seals  at  Aden 
this  4th  day  of  August,  A.D.,  1888. 

A.  G.  F.  HOGG,  Brigadier-General, 
Political  Resident. 

LANSDOWNE, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of  India 
in  Council   at  Fort  William  on  the  26th  day  of  February,   A.  D.,  1890. 
W.  J.  CUNINGHAM,  Officiating  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


—  28*  — 

Nr.  21. 

Treaty  with  Akrabi  (Bir  Ahmed).    July  15,  1888. 

Pius:  Aitctison.    Bd.  Xlll.     Nr.  XLIII. 

Art.  I.  The  British  Government  in  compliance  with  the  wish  of 
the  undersigned  Shaikh  Abdalla  ba  Haidara  Mahdi,  the  Akrabi,  hereby 
undertakes  to  extend  to  Bir  Ahmed  with  its  dependencies,  whidK  are 
under  his  authority  and  Jurisdiction,  the  gracious  favour  and  protection 
of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

II.  The  Said  Shaikh  Abdalla  ba  Haidara  Mahdi,  the  Akrabi,  agrees 
and  promises  on  behalf  of  himself,  his  heirs  and  successors,  to  refrain 
from  entering  into  any  correspondence,  Agreement  or  Treaty,  with  any 
foreign  nation  or  Power,  except  with  the  knowledge  and  sanction 
of  the  British  Government;  and  further  promises  to  give  immediate 
notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other  British  officer,  of  the 
attempt  by  any  other  Power  to  interfere  with  Bir  Ahmed  and  its 
dependencies. 

III.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures  or  seals  af  Bir 
Ahmed  this  15th  day  of  July,  1888. 

A.  G.  F.  HOGG,  Brigadier-General, 
Political  Resident,  Aden. 

LANSDOWNE, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General   of 
India   in  Council  at  Fort  William  on  the  26 th  day  of  February,  1890. 
W.  J.  CUNINGHAM,  Officiating  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  22. 

Treaty  with  Lower  'Aulaki.     June  2,  1888. 

Aus:  Aitctison.    Bd.  XIII.    Nr.  XLVII. 

Art.  I.  The  British  Government  in  compliance  with  the  wishes 
of  the  aforesaid  Sultans  of  the  Lower  'Aulaki  tribe  hereby  undertakes 
to  extend  to  Abwar  and  its  dependencies,  whidi  are  under  the  autho- 
rity and  Jurisdiction  of  the  Lower  Aulaki  tribe,  the  gracious  favour 
and  protection  of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

II.  The  aforesaid  Sultans  of  the  Lower  'Aulaki  tribe  agree  and 
promise  on  behalf  of  themselves  and  their  heirs  and  successors  to 
refrain  from  entering  into  any  correspondence,  Agreement,  or 
Treaty,  with  any  foreign  nation  or  Power,  except  with  the  knowledge 
and  sanction  of  the  British  Government;  and  further  promise  to  give 
immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other  British  officer, 
of  the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere  with  Ahwar  and  its 
dependencies. 


—  29*  — 

III.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures  or  seals  at 
Aden  this  2nd  day  of  June,  1888. 

A.  G.  F.  HOGG,  Brigadier-General, 
Political  Resident,  Aden. 
Aden,  June  2,  1888. 

LANSDOWNE, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Fort  William,  on  the  26*1»  day  of  February,  A,  D.  1890. 
W.  J.  CUNINGHAM,    Officiating  Secretary 
to  the  Governnxent  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  23. 
Protectorate  Treaty  —  Irka. 

^usl  Aitdfison.     Bd.  XIII.     Nr.  L. 

The  British  Government  and  Sheikh  Ahmed -bin  Awadth-bin- 
Muhammad-ba-Das,  Sheikh  of  Irka  and  its  dependencies,  being  desirous 
of  maintaining  and  strengthening  the  relations  of  peace  and  friendship 
existing  between  them: 

The  British  Government  have  named  and  appointed  Brigadier- 
General  Pelham  James  Maitland,  C.  B.,  Political  Resident  at  Aden,  to 
conclude  a  Treaty  for  this  purpose. 

The  Said  Brigadier-General  Pelham  James  Maitland,  C.  B.,  and 
Sheikh  Ahmed-bin-Awadth-ba-Das,  Sheikh  of  Irka  and  its  dependen- 
cies, aforesaid,  have  agreed  upon  and  concluded  the  following  Articies: 

Article  I. 
The  British  Government,  in  compliance  with  the  wish  of  the 
undersigned,  Sheikh  Ahmed-bin-Awadth-bin-Muhammad-ba-Das,  hereby 
undertakes  to  extend  to  Irka  and  its  dependencies,  which  are  under 
his  authority  and  Jurisdiction,  the  gracious  favour  and  protection  of 
His  Majesty  the  King-Emperor. 

Article  II. 

The  Said  Sheikh  Ahmed-bin-Awadth-bin-Muhammad-ba-Das  agrees 
and  promises,  on  behalf  of  himself,  his  heirs  and  successors,  to 
refrain  from  entering  into  any  correspondence,  Agreement  or  Treaty, 
with  any  foreign  nation  or  Power  except  with  the  knowledge  and 
sanction  of  the  British  Government,  and  further  promise  to  give 
immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other  British  officer, 
of  the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere  with  Irka  and  its 
dependencies. 

Article  III. 

The  aforesaid  Sheikh  Ahmed-bin-Awadth-bin-Muhammad-ba-Das 
hereby  binds  himself,  his  relations,  heirs  and  successors  and  the 
whole  tribe  for  ever  that  he   or  they  will    not   cede,   seil,    mortgage, 


—  30*  — 

lease,  hire  or  give,  or  otherwise  dispose  of  the  Irka  territory,  or  any 
part  of  the  same,  at  any  time,  to  any  Power  other  than  the  British 
Government. 

Article  IV. 
The   above  Treaty  shall   have   effect   from   this   date,    in   witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures   and  seals  at 
Aden  th's  seventh  of  January  one  thousand  nine  hundred  and  two. 
P.  J.  MAITLAND,  Brigadier-General,  His  SHEIKH  AHMED-BIN 

Political  Resident.  x  AWADTH-BIN  mark. 

MUHAMMAD-BA-DAS. 

CURZON, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Calcutta,  on  the  27th  day  of  Mardi,  A.  D.  one 
thousand  nine  hundred  and  two. 

H.  S.  BARNES,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  24. 
Protectorate  Treaty  —  Haura. 

Pius:  Aitctison.     Bd.  XIII.     Nr.  LH. 

The  British  Government  and  Sheikh  Saleh-bin-Awadth,  Sheikh  of 
Haura  and  its  dependencies,  being  desirous  of  maintaining  and  streng- 
thening  the  relations  of  peace  and  friendship  existing  between  them : 

The  British  Government  have  named  and  appointed  Brigadier- 
General  Pelham  James  Maitland,  C.  B.,  Political  Resident  at  Aden,  to 
conclude  a  treaty  for  this  purpose. 

The  Said  Brigad  er-General  Pelham  James  Maitland,  C.  B.,  and 
Sheikh  Saleh-bin-Awadth,  Sheikh  of  Haura  and  its  dependencies, 
aforesaid,  have  agreed  upon  and  concluded  the  following  articles: 

Article  I. 

The  Br'tish  Government,  incompliance  with  the  wish  of  the 
undersigned  Sheikh-Saleh-bin-Awadth,  hereby  undertakes  to  extend 
to  Haura  and  its  dependencies,  whid\  are  under  his  authority  and 
Jurisdiction,  the  gracious  favour  and  protection  of  His  Majesty  the 
King-Emperor. 

Article  II. 

The  Said  Sheikh-Saleh-bin-Awadth  agrees  and  promises,  on  behalf 
of  himseif,  his  heirs  and  successors,  to  refrain  from  entering  into 
any  correspondence,  agreement  or  treaty,  with  any  foreign  nation  or 
Power,  except  with  the  knowledge  and  sanction  of  the  British  Govern- 
ment, and  f  jrther  promises  to  give  immediate  notice  to  the  Resident 
at  Aden,  or  other  British  officer  of  the  attempt  by  any  other  Power 
to  interfere  with  Haura  and  its  dependencies. 


—  31*  — 

Article  III. 
The  aforesaid  Sheikh  Saleh-bin-Awadth  hereby  binds  himse'f, 
his  relations,  heirs  and  successors  and  the  whole  tribe  for  ever,  that 
he  or  they  will  not  cede,  seil,  mortgage,  lease,  hire  or  give,  or  other- 
wise  dispose  of  the  Haura  territory,  of  any  part  of  the  same,  at  any 
time,  to  any  Power  other  than  the  British  Government. 

Article  IV. 
The    above   treaty   shall   have   effect  from   this    date,   in   witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures   and  seals  at 
Aden  this  seventh  of  April  one  thousand  nine  hundred  and  two. 
P.  J.  MAITLAND,  Brigadier-General,  HIS  SHEIKH  SALEH 

Political  Resident  at  Aden.  x  Bin-AWADTH,  mark. 

CURZON, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Simla  on  the  13*^  day  of  June  A.  D.  one  thousand 
nine  hundred  and  two. 

H.  S.  BARNES,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  25. 
Protectorate  Treaty  —  Lower  Vaiii. 

Pius. ■  Aitcbison.    Bd.  XIII.    Nr.  UV. 

The  British  Government  and  Bubakar  bin  Saif,  the  Yafii  Sultan 
of  Khanfar,  AI  Husn  Masana  Ar-Rawwa  Al-Kara  and  the  Lower  Yafii 
country  with  their  dependencies ,  being  desirous  of  maintaining 
and  strengthening  the  relations  of  peace  and  friendship  existing  be- 
tween  them. 

The  British  Government  have  named  and  appointed  Brigadier- 
General  Charles  Alexander  Cuningham,  Political  Resident  at  Aden,  to 
conclude  a  treaty  for  this  purpose. 

The  Said  Brigadier-General  Charles  Alexander  Cuningham  and 
Sultan  Bubakar  bin  Saif,  the  Yafii  aforesaid,  have  agreed  upon  and 
concluded  the  following  articles: 

Article  I. 
The  British  Government,  in  compliance  with  the  wish  of  the 
undersigned,  Sultan  Bubakar  bin  Saif,  the  Yafii  hereby  undertakes 
to  extend  to  Khanfar,  AI  Husn,  Masana  Ar-Rawwa  Al-Kara  and  the 
Lower  Yafii  country  with  their  dependencies,  which  are  under  his 
authority  and  Jurisdiction,  the  gracious  favour  and  protection  of  Her 
Majesty  the  Queen-Empress. 

Ariele  IL 
The  Said  Sultan  Bubakar  bin  Saif  the  Yafii  agrees  and  promises 
on  behalf  of  himself,   his   relations,  heirs,  successors  and  the  whole 
tribe  to  refrain  from  entering  into  any  correspondence,  agreement  or 


—  32*  — 

treaty,  with  any  Foreign  Nation  or  Power,  except  with  the  Knowledge 
and  sanction  of  the  British  Government,  and  further  promises  to  give 
immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden  or  other  British  officer,  of 
the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere  with  Khanfar,  Al-Husn, 
Masana,  Ar-Rawwa  Al-Kara  and  the  Lower  Yafii  country  and  their 
dependencies. 

Article  III. 
The  Said  Sultan  Bubakar  bin  Saif,  the  Yafii,  hereby  binds  himself, 
his  relations,  heirs,  successors  and  the  whole  tribe  for  ever  that  he 
or  they  will  not  cede,  seil,  mortgage,  lease,  hire  or  give  or  otherwise 
dispose  of  the  Lower  Yafii  territory  and  its  dependencies  or  any  part 
of  the  same,  at  any  tin\e,  to  any  Power,  or  person  other  than  the 
British  Government. 

Article  IV. 
The   above   treaty   shall   have  effect  from  this   date.     In  witness 
whereof   the   undersigned   have   affixed   their   signatures   or   seals    at 
Aden    this    first    day    of    August   one   thousand    eight    hundred    and 
ninety-five,  A.  D. 

(Sd.)    C.  A.  CUNINGHAM,  Brigadier-General. 
Political  Resident,  Aden. 
(Sd.)     ELGIN, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Simla,  on  the  28*1^  day  of  October  A.  D.,  one 
thousand  eight  hundred  and  ninety-five. 

(Sd.)     W.  J.  CUNINGHAM,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  26. 
Engagement    entered    into    by    Sultan    Maneh    bin    Sulam    of   the 
Hooshabee,   and   his  son  Sultan  bin  Maneh,   of  the   Hooshabee, 
with  the  Governor  of  Aden,  for  the  Protection  of  British  Subjects. 

June  14,  1839. 
Aus:  Altebison.     Bd.  XIII.     Nr.  LXII. 

Sultan  Maneh  Bin  Sulam  of  the  Hooshabee,  and  his  son  Sulam 
bin  Maneh,  of  the  Hooshabee,  declare  of  their  own  accord  that  they 
enter  into  an  agreement  with  all  those  under  them,  belonging  to 
Hooshabee,  their  clans,  and  all  those  dependent  upon  them,  the  Chief 
of  M.  Haroorooluwajeer,  and  the  whole  Hooshabee,  as  before  arranged 
with  Commander  Haines,  Governor  of  Aden,  who  sincerely  agrees  to 
pay  the  allowances  received  by  them  from  Sultan  M.  Houssain  Fudl 
Abdalee.  What  has  been  arranged  between  them  (Commander  Haines 
and  the  Sultan)  is  that  whatever  belongs  to  the  Sultans  of  Abdalee, 
former  and  succeeding,  and  to  those  of  the  Hooshabee,  former  and 
succeeding,  shall  be  theirs  respectively. 

The  Abdalee  shall  be  responsible,  as  is  agreed  upon,  for  all 
outrages  committed  in  Lahej,  its   neighbourhood,  or  within  its  limits, 


1 


—  33*  - 

or  in  Aden,  its  roads,  or  within  ifs  boundaries,  and  Maneh  bin  Sulam 
for  those  perpetrated  by  the  Hooshabee,  their  clans,  or  those  subject 
to  them.  In  case  Maneh  render  any  assistance  to  any  other  Sultan 
or  tribe,  this  bond  is  to  be  considered  null  and  void.  Our  (Sultan 
Maneh's)  hand  is  the  same  as  that  of  Sultan  M.  Houssain  Fudl,  and 
our  friend  is  identical  with  Sultan  M.  Houssain.  In  the  event  of  any 
plunder  by  any  of  the  above  tribes  on  the  roads  or  in  Lahej,  the  bond 
whidi  we  have  shall  be  considered  null  until  we  make  restitution  of 
whatever  may  be  carried  away.  Should  any  one  commit  an  assault 
or  murder  in  Lahej  or  Aden,  or  on  the  roads,  and  should  such  person 
be  proved  to  be  one  of  the  Hooshabee  or  of  their  clans,  he  shall  be 
seized  and  considered  an  offender.  This  bond  is  binding  and  lasting. 
We  shall  receive  our  allowance  from  Governn\ent  every  6  months,  or 
a  part,  if  necessary,  after  two  months.  This  is  to  commence  from 
the  month  of  Zilkad,  Hegira  1254  (January,  February,  1839).  The  above 
people  shall  receive  the  allowance  fixed  for  them  through  us,  or  the 
Sultan  (M.  Houssain),  or  his  children.  These  are  the  stipulations 
agreed  upon  by  Sultan  Maneh  bin  Sulam  and  Sulam  bin  Maneh,  and 
which  are  mediated  by  Abee  M.  Houssain  bin  Wugees  bin  Kassim 
Suffeean,  who  is  Vakeel  of  the  Hooshabee.  These  points  are  agreed 
to  on  Friday,  the  2"^  Rubee-oo-sanee,  Hegira  1255  (14th  June,  1839). 
The  allowance  fixed  for  the  Hooshabee  is  628  Cooroosh  Fransa  per 
annum,  half  of  whidi  is  314  Cooroosh. 


Nr.  27. 
Protectorate  Treaty  —  Haushabi. 

Aus:  Aitcbisort.     Bd.  XIII.    Nr.  LXV. 

The  British  Government  and  Mohsin  bin  'Ali  'Mani,  the  Haushabi 
Sultan  of  Müsaimir-bin- Ubaid,  Ar-Raha  and  the  Haushabi  country 
with  their  dependencies,  being  desirous  of  maintaining  and  strengthen- 
ing  the  relations  of  peace  and  friendship  existing  between  them. 

The  British  Government  have  named  and  appointed  Brigadier- 
General  Charles  Alexander  Cuningham,  Political  Resident  at  Aden,  to 
conclude  a  treaty  for  this  purpose. 

The  Said  Brigadier-General  Charles  Alexander  Cuningham  and 
Sultan  Mohsin  bin  'Ali  Mani,  the  Haushabi  aforesaid,  have  agreed 
upon  and  concluded  the  foUowing  articles: 

Article  I. 
The  British  Government  in  compliance  with  the  wish  of  the 
undersigned  Sultan  Mohsin  bin  'Ali  Mani,  the  Haushabi,  hereby 
undertakesto  extend  to  Musaimir-bin-' Ubaid,  Ar-Raha  and  the  Haushabi 
country  with  their  dependencies,  which  are  under  his  authority  and 
Jurisdiction  the  gracious  favour  and  protection  of  Her  Majesty  the 
Queen-Empress. 

Article  II. 
The  Said  Sultan  Mohsin  bin  'Ali  'Mani,  the  Haushabi,  agrees  and 
promises  on  behalf  of  himself,  his  relations,  heirs,  sucessors  and  the 

Hamburger  Forschungen.  Bd.  1.  (Anhang.)  3 


—  34*  — 

whole  tribe  to  refrain  from  entering  into  any  correspondence,  agreement, 
or  treaty  with  any  foreign  nation  or  power,  except  with  the  knowledge 
and  sanction  of  the  British  Government,  and  further  promises  to  give 
immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden  or  other  British  officer  of 
the  attempt  by  any  other  power  to  interfere  with  Musaimir-bin-'Ubaid, 
Ar-Raha  and  the  Haushabi  country  and  their  dependencies. 

Article  III. 
The  Said  Sultan  Mohsin  bin  Ali 'Man,  the  Haushabi,  hereby  binds 
himself,  his  relations,  heirs,  successors  and  the  whole  tribe  for  ever, 
that  he  or  they  will  not  cede,  seil,  mortgage,  lease,  hire,  or  give,  or 
otherwise  dispose  of  the  Haushabi  territory  and  its  dependencies,  or 
any  part  of  the  same  at  any  time  to  any  power  or  person  other  than 
the  British  Government. 

Article  IV. 
The  above  treaty   shall  have   effect  from  this  date.     In  witness 
whereof  the   undersigned   have   affixed   their   signatures   or  seals    at 
Aden  this  sixth  day  of  August,  one  thousand  eight  hundred  and  ninety- 
five,  A.  D. 

(Sd.)    C.  A.  CUNINGHAM,  Brigadier-General, 
Political  Resident,  Aden. 

I,  Fadthl  bin  'Ali  Mohsin  Fadthl  al  Abdali,  Sultan  of  Lahej, 
certify  that  Mohsin  bin  'Ali  'Mani,  the  Haushabi  Sultan,  enters  into 
this  treaty  under  my  auspices  and  signs  it  with  my  füll  knowledge 
and  consent. 

(Sd.)    FADTHL  BIN  'ALI  MOHSIN, 
Sultan  of  Lahej. 

(Sd.)    ELGIN, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Simla  on  the  20*^  day  of  October,  A.  D.,  one 
thousand  eight  hundred  and  ninety-five. 

(Sd.)    W.  J.  CUNINGHAM,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  28. 
Protectorate  Treaty  —  Alawi. 

^us :  Aitcbison.    Bd.  XIIL    Nr.  LXVL 

The  British  Government  and  Shaif  bin  Said,  the  Alawi  Shaikh  of 
AI  Kasha  and  the  Alawi  country  with  their  dependencies,  being 
desirous  of  maintaining  and  strengthening  the  relations  of  peace  and 
friendship  existing  between  them. 

Article  I. 
The   British   Government    in   compliance    with   the   wish   of  the 
undersigned  Shaikh  Shaif    bin  Said,    the  Alawi,    hereby   undertakes 


—  35*  - 

to  extend  to  AI  Kasha  and  the  Alawi  country  with  their  dependencies, 
which  are  under  his  authority  and  Jurisdiction,  the  gracious  favour 
and  protection  of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

Article  II. 
The  Said  Shaikh  Shaif  bin  Said,  the  Alawi,  agrees  and  promises 
on  behalf  of  himself,  his  relations,  heirs,  successors,  and  the  whole 
tribe  to  refrain  from  entering  into  any  correspondence,  agreement  or 
treaty,  with  any  foreign  nation  or  power,  except  with  the  knowledge 
and  sanction  of  the  British  Government,  and  further  promises  to  give 
immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden  or  other  British  officer  of 
the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere  with  AI  Kasha  and  the 
Alawi  country  and  their  dependencies. 

Article  III. 
The  Said  Shaikh  Shaif  bin  Said,  the  Alawi,  hereby  binds  himself, 
his  relations,  heirs,  successors,  and  the  whole  tribe  for  ever,  that  he 
or  they  will  not  cede,  seil,  mortgage,  lease,  hire  or  give  or  otherwise 
dispose  of  the  Alawi  territory  and  its  dependencies  or  any  part  of  the 
same  at  any  time,  to  any  Power,  or  persons  other  than  the  British 
Government. 

Article  IV. 

The   above  treaty  shall  have   effect  from  this  date.     In  witness 

whereof  the   undersigned   have   affixed   their   signatures    or    seals    at 

Aden   this    sixteenth   day    of   July   one   thousand   eight   hundred    and 

nmety-  ive,  A.  D.  ^^^  ^    ^  ^  CUNINGHAM,  Brigadier-General, 

Political  Resident,  Aden. 
(Sd.)    ELGIN, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Simla,  on  the  20  th  day  of  October  A.  D.,  one 
thousand  eight  hundred  and  ninety-five. 

(Sd.)     W.  J.  CUNINGHAM,   Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  29. 
Treaty  with  the  Amir  of  D'thala. 

Aus:  Aitchison.    Bd.  XIII.    Nr.  LXVIll. 

1. 
There  shall  be  peace  and  friendship  between  the  British  Govern- 
ment and  all  the  tribesmen,  subjects  and  dependents  of  the  Amir  of 
D'thala.  The  subjects  of  the  British,  and  the  people  of  D'thala  and 
its  dependencies,  shall  be  free  to  enter  the  territories  of  the  other; 
they  shall  not  be  molested,  but  shall  be  treated  with  respect  at  all 
times  and  at  all  places.  The  said  Amir  of  D'thala  and  other  notable 
persons  shall  visit  Aden  when  they  please.  They  shall  be  treated  with 
respect  and  be  given  passes  to  carry  arms. 

3« 


—  36*  — 

II. 

In  compliance  with  the  wish  of  the  aforesaid  Amir  Shaif  bin  Sei 
bin  Abdul  Hadi  bin  Hasan,  the  British  Government  hereby  undertake 
to  extend  to  the  territory  of  D'thala  and  all  its  dependencies  the  gra- 
cious  favour  and  protection  of  His  Majesty  the  King-Emperor. 

III. 
The  Said  Amir  Shaif  bin  Sef  bin  Abdul  Hadi  bin  Hasan  hereby 
a.grees,  and  promises  on  behalf  of  himself,  his  heirs  and  successors, 
and  the  whole  of  the  tribesmen,  subjects  and  dependents,  under  his 
Jurisdiction,  to  refrain  from  entering  into  any  correspondence,  agree- 
ment  or  treaty  with  any  foreign  nation  or  Power;  and  further  promise 
to  give  immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other  British 
officer,  of  any  attempt,  by  any  other  power,  to  interfere  with  the  terri- 
tory of  D'thala  or  any  of  its  dependencies. 

IV. 

The  Said  Amir  Shaif  bin  Sef  bin  Abdul  Hadi  bin  Hasan  hereby 
binds  himself,  and  his  heirs  and  successors,  for  ever,  that  they  will 
not  cede,  seil,  mortgage,  lease,  hire,  or  give,  or  otherwise  dispose  of, 
the  territory  of  D'thala,  and  its  dependencies,  or  any  other  part  of  the 
same,  at  any  time  to  any  power  other  than  the  British  Government. 

V. 
The  Said  Amir  Shaif  bin  Sef  bin  Abdul  Hadi  bin  Hasan  further 
promises  on  behalf  of  himself,  his  heirs  and  successors,  and  all  his 
tribesmen,  subjects  and  dependents,  that  he  will  keep  open  the  roads 
in  the  territory  of  D'thala,  and  its  dependencies,  and  that  they  will 
Protect  all  persons  who  may  be  going  in  the  direction  of  Aden  for  the 
purposes  of  trade,  or  returning  therefrom. 

VI. 

The  Said  Amir  Shaif  bin  Sef  bin  Abdul  Hadi  bin  Hasan  also  en- 
gages  on  behalf  of  himself,  his  heirs  and  successors,  and  all  his  tribes- 
men, subjects  and  dependents  to  maintain  the  boundary  which  has 
been  demarcated  by  the  Joint  British  and  Turkish  Commission,  and  to 
Protect  the  boundary  pillars. 

VII. 

Further  the  said  Amir  Shaif  bin  Sef  bin  Abdul  Hadi  bin  Hasan 
undertakes,  on  behalf  of  himself,  his  heirs  and  successors,  to  maintain 
Order  within  the  boundary  of  the  territories  of  D'thala  and  its  depen- 
dencies, and  to  restrain  his  tribesmen,  subjects  and  dependents  from 
creating  disturbances  either  in  his  own  territory,  or  in  the  country 
beyond  the  boundary  line,  and  from  interfering  with  the  tribes  who 
are  subjects  of  the  Turkish  Government. 

VIII. 
In  consideration  of  these  undertakings  and  engagements  the  British 
Government  agree   to   pay  to  the  said  Amir  Shaif  bin  Sef  bin  Abdul 
Hadi  bin  Hasan,  and  to  his  successor,  or  successors,  a  monthly  sum 
of  one  hundred  (100)  doUars,  the  half  of  whidi\  is  fifty  (50)  dollars. 


—    37*   — 

IX. 
To  assist  him  in  carrying  out  the  obligations  imposed  by  this 
Treaty  the  said  Amir,  on  behalf  of  himself  and  his  successors,  engages 
to  maintain  a  force  of  50  men,  or  such  less  number  as  the  Resident 
may  agree  to.  So  long  as  this  force  is  maintained  in  a  state  of  effi- 
ciency  to  the  satisfaction  of  the  Resident,  the  British  Government  agree 
to  pay  to  the  said  Amir  Shaif  bin  Sef  bin  Abdul  Hadi  bin  Hasan,  and 
to  his  successor  or  successors,  a  monthly  sum  of  one  hundred  (100) 
dollars,  the  half  of  which  is  fifty  (50)  dollars,  this  subsidy  to  be  in 
addition  to  that  mentioned  in  Article  VIII. 

X. 

The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
thereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures  or  seals  at  Aden 
this  twenty-eighth  day  of  November  one  thousand  nine  hundred  and  four. 

H.  M.  MASON,  Major-General, 

Resident  in  Aden. 

CURZON, 

Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Fort  William  on  the  8*^  day  of  February  A.  D., 
one  thousand  nine  hundred  and  five. 

S.  M.  FRÄSER, 

Officiating  Secretary  to  the  Government 

of  India  in  the  Foreign-Department. 


Nr.  30. 
Treaty  with  Wahidi  (Bir  Ali). 

April  30,  1888. 
fiius :  Aitcbison.     Bd.  XIII.    Nr.  LXIX. 

Art.  I.  The  British  Government  in  compliance  with  the  wish  of 
the  undersigned  Mohsin  bin  Saleh  bin  Mohsin,  Saleh  bin  Ahmed  bin 
Saleh,  Abdalla  bin  Ahmed  bin  Saleh,  Nasir  bin  Husain  bin  Mohsin, 
Bubakr  bin  Husain  bin  Mohsin,  Saleh  bin  Abdalla  bin  Saleh  bin  Mohsin, 
'Ali  bin  Abdalla  bin  Saleh  bin  Mohsin,  and  Nasir  bin  Talib  bin  Hadi, 
Sultans  of  the  Wahidi  tribe,  hereby  undertakes  to  extend  to  Bir  Ali 
and  its  dependencies,  which  are  under  their  authority  and  Jurisdiction, 
the  gracious  favour  and  protection  of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

II.  The  said  Mohsin  bin  Saleh  bin  Mohsin,  Saleh  bin  Ahmed  bin 
Saleh,  Abdalla  bin  Ahmed  bin  Saleh,  Nasir  bin  Husain  bin  Mohsin^ 
Bubakr  bin  Husain  bin  Mohsin,  Saleh  bin  Abdalla  bin  Saleh  bin  Mohsin, 
'AH  bin  Abdalla  bin  Saleh  bin  Mohsin,  and  Nasir  bin  Talib  bin  Hadi, 
agree  and  promise  on  behalf  of  themselves  and  their  heirs  and  suc- 
cessors to  refrain  from  entering  into  any  correspondence,  Agreement, 
or  Treaty  with  any  foreign  nation  or  Power,  except  with  the  knowledge, 
and  sanction  of  the  British  Government;  and  further  promise  to  give 
immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other  British  officer,  of 


—  38*  — 

the   nftempt   by   any   other  Power  to   interfere   with  Bir  'Ali   and   its 
dependencies. 

III.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures  or  seals  at  Bir 
'Ali  this  30th  day  of  April,  1888. 

A.  Q.  F.  HOQQ,  Brigadier-General, 
Political  Resident,  Aden. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Qovernor-General  of 
India  in  Council  at  Fort  William,  on  the  26'^  day  of  February,  A.  D.  1890. 
W.  J.  CUNINGHAM,  Officiating  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  31. 
Treaty  with  Wahidi  (Balahaf). 

April  30,  1888. 
Aus:  Aitcbison.     Bd.  Xlll.    Nr.  LXX. 

Art.  I.  The  British  Government  in  compliance  with  the  wish  of 
the  undersigned  Hadi  bin  Saleh  bin  Nasir  bin  'Abdalla  bin  Ahmed  bin 
Hadi  on  behalf  of  himself  and  his  brothers  Nasir  bin  Saleh,  Ahmed 
bin  Saleh,  Mohsin  bin  Saleh,  Husain  bin  Saleh  and  Hason  bin  Saleh, 
and  Saleh  bin  'Abdalla  bin  Ahmed  bin  Nasir  bin  'Abdalla  bin  Ahmed 
bin  Hadi  on  behalf  of  himself  and  his  brothers  Ahmed  bin  Ali  and 
Bubakr  bin  Nasir,  Chiefs  of  the  Wahidi,  hereby  undertakes  to  extend 
to  Balahaf  and  its  dependencies,  whidi  are  under  their  authority  and 
Jurisdiction,  the  gracious  favour  and  protection  of  Her  Majesty  the 
Queen-Empress. 

II.  The  Said  Hadi  bin  Saleh  bin  Nasir  bin  'Abdalla  bin  Ahmed  bin 
Hadi,  on  behalf  of  himself  and  his  brothers,  Nasir  bin  Saleh,  Ahmed 
bin  Saleh,  Mohsin  bin  Saleh,  Husain  bin  Saleh,  and  Hason  bin  Saleh, 
and  Saleh  bin  Abdalla  bin  Ahmed  bin  Nasir  bin  Abdalla  bin  Ahmed 
bin  Hadi,  on  behalf  of  himself  and  his  brothers  Ahmed  bin  Ali,  and 
Bubakr  bin  Nasir,  agree  and  promise  on  behalf  of  themselves,  their 
heirs  and  successors,  to  refrain  from  entering  into  any  correspondence, 
Agreement,  or  Treaty  with  any  foreign  nation  or  Power,  except  with 
the  knowledge  and  sanction  of  the  British  Government;  and  further 
promise  to  give  immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other 
British  officer,  of  the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere  with 
Balahaf  and  its  dependencies. 

III.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures  or  seals  at 
Bunder  Balahaf,  this  30th  day  of  April,  1888. 

A.  G.  F.  HOGG,  Brigadier-General, 
Political  Resident,  Aden. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India,  in  Council  at  Fort  William,  on  the  26*^  day  of  February,  A.  D.  1890. 
W.  J.  CUNINGHAM,  Officiating  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


—  39*  — 

Nr.  32. 
Protectorate  Treaty  —  Wahidi  (Balahaf). 

Aus:  Aitcbison.    Bd.  XIII.    Nr.  LXXI. 

Articie  I. 
The  British  Government  in  compliance  with  the  wish  of  the  under- 
signed  Säleh  bin  'Abdalla  bin  Ahmed  bin  Näsir  bin  Abdalla  bin  Ahmed 
bin  Hädi,  his  cousin  Ahmed  bin  Ali,  his  nephew  Bubakr  bin  Näsir, 
Ahmed  bin  Säleh  bin  Näsir  bin  Abdalla  bin  Ahmed  bin  Hädi,  on  be- 
half of  himself  and  his  brother  Nasir  bin  Säleh,  and  Husain  bin  Säleh 
bin  Näsir  bin' Abdalla  bin  Ahmed  bin  Hädi,  chiefs  of  the  Wahidi,  hereby 
undertakes  to  extend  to  Balahaf  and  its  dependencies  whid\  are  under 
their  authority  and  Jurisdiction  the  gracious  favour  and  protection  of 
Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

Articie  II. 
The  said  Säleh  bin  Abdalla  bin  Ahmed  bin  Näsir  bin  'Abdalla 
bin  Ahmed  bin  Hädi,  his  cousin,  Ahmed  bin  'Ali,  his  nephew  Bubakr 
bin  Näsir,  Ahmed  bin  Säleh  bin  Näsir  bin  Abdalla  bin  Ahmed  bin 
Hädi,  on  behalf  of  himself  and  his  brother  Nasir  bin  Säleh,  and 
Husain  bin  Säleh  bin  Näsir  bin  'Abdalla  bin  Ahmed  bin  Hädi,  agree 
and  promise  on  behalf  of  themselves,  their  relations,  heirs,  successors 
and  the  whole  tribe  to  refrain  from  entering  into  any  correspondence, 
agreement  or  treaty  with  any  foreign  nation,  power  or  person  except 
with  the  knowledge  and  sanction  of  the  British  Government,  and 
further  promise  to  give  immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden  or 
other  British  officer  of  the  attempt  by  any  other  power  to  interfere 
with  Balahaf  and  its  dependencies. 

Articie  III. 
The  aforesaid  chiefs  of  the  Wahidi  bind  themselves,  their  relations, 
heirs,  successors  and  the  whole  tribe  for  ever  that  they  will  not  cede, 
seil,  mortgage,  lease,  hire,  or  give  or  otherwise  dispose  of  the  terri- 
tory of  Balahaf  and  its  dependencies  or  any  part  of  the  same  at  any 
time  to  any  foreign  power  or  person  other  than  the  British  Government. 

Articie  IV. 
The   above   treaty   shall   have   effect  from   this  date.     In  witness 
whereof    the   undersigned   have   affixed   their   signatures   or   seals   at 
Aden,  this  fifteenth  day  of  Mard\  one   thousand  eight  hundred  and 
ninety-five. 

JOHN  JOPP,  Brigadier-General, 
Political  Resident,  Aden. 
ELGIN, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Qovernor-General  of 
India  in  Council  at  Simla,  on  the  10*^  day  of  June,  A.  D.  one  thousand 
eight  hundred  and  ninety-five. 

(Sd.)    W.  J.  CUNINGHAM,   Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


—  40»  — 

Nr.  33. 
Protectorate  Treaty  Wahidi  (Bir  Ali). 

Aus:  Aitcbison.  Bd.  XIII.  Nr.  LXXII. 
Article  I. 
The  British  Government,  in  con\pliance  with  fhe  wish  of  the 
undersigned  Salih  bin  Ahmed  bin  Salih  bin  Munef;  his  brother  Ab- 
dulla  bin  Ahmed  bin  Salih  bin  Munef;  his  cousin  Salih  bin  Abdulla 
bin  Salih  bin  Mohsin;  his  cousin  Ali  bin  Abdulla  bin  Salih  bin  Mohsin; 
his  cousin  Bubakar  bin  Husain  bin  Mohsin  on  behalf  of  himself  and 
his  two  Cousins,  namely,  Munef  bin  Nasir  bin  Husain  and  Nasir  bin 
Nasir  bin  Husain;  his  cousin  Nasir  bin  Mohsin  bin  Salih  bin  Mohsin 
on  behalf  of  himself  and  his  brothers  Salih  bin  Mohsin  and  Husain 
bin  Mohsin;  and  his  cousin  Nasir  bin  Talib  bin  Hadi,  Chiefs  of 
the  Wahidi  Tribe,  hereby  undertakes  to  extend  to  Bir  Ali  and  its 
dependencies  whidi  are  under  their  authority  and  Jurisdiction  the 
gracious  favour  and  protection  of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

Article  II. 
The  said  Salih  bin  Ahmed  bin  Salih  bin  Munef;  his  brother  Ab- 
dulla bin  Ahmed  bin  Salih  bin  Munef;  his  cousin  Salih  bin  Abdulla 
bin  Salih  bin  Mohsin;  his  cousin  Ali  bin  Abdulla  bin  Salih  bin  Mohsin; 
his  cousin  Bubakar  bin  Husain  bin  Mohsin  on  behalf  of  himself  and 
his  two  Cousins,  namely,  Munef  bin  Nasir  bin  Husain  and  Nasir  bin 
Nasir  bin  Husain;  his  cousin  Nasir  bin  Mohsin  bin  Salih  bin  Husain 
on  behalf  of  himself  and  his  brothers  Salih  bin  Mohsin  and  Husain 
bin  Mohsin;  and  his  cousin  Nasir  bin  Talib  bin  Hadi  agree  and 
promise  on  behalf  of  themselves,  their  relations,  heirs,  successors 
and  the  whole  tribe  to  refrain  from  entering  into  any  correspondence, 
agreement  or  treaty  with  any  foreign  nation,  power,  or  person,  except 
with  the  knowledge  and  sanction  of  the  British  Government,  and 
further  promise  to  give  immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden  or 
other  British  officer  of  the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere 
with  Bir  Ali  and  its  dependencies. 

Article  III. 
The  aforesaid  Chiefs  of  the  Wahidi  bind  themselves,  their  relations, 
heirs,  successors,  and  the  whole  tribe  for  ever,  that  they  will  not  cede, 
seil,  mortgage,  lease,  hire,  or  give,  or  otherwise  dispose,  of  the  terri- 
tory of  Bir  Ali  and  its  dependencies  or  any  part  of  the  same  at  any 
time  to  any  Foreign  Power  or  person  other  than  the  British  Go- 
vernment. 

Article  IV. 
The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date. 
In  witness  whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures 
or  seals   at  Aden  this  first  day  of  June  one  thousand  eight  hundred 
and  ninety-six. 

(Sd.)     W.  B.  FERRIS,  Lieutenant-Colonel, 
Acting  Political  Resident,  Aden. 

ELGIN, 
Viceroy  and  Governor-General  of  India. 


—  41*  — 

This  treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Qovernor-Qeneral  of 
India  in  Council  at  Simla,  on  the  29  th  day  of  July,  A.  D.  one  thousand 
eight  hundred  and  ninety-six. 

(Sd.)     H.  S.  BARNES,  Officiating  Secretary 

to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  34. 
Treaty  with  Ka*^yti  of  Sheher  and  Mocalla. 

May  1,  1888. 

Aus:  Aitcfjison.     Bd.  XIII.     Nr.  LXXVII. 

Art.  I.  The  British  Government,  in  compliance  with  the  wish  of 
the  undersigned  Abdalla  bin  Omar  bin  Awadth  al  Ka'yti  on  behalf  of 
himself,  and  his  brother  Awadth  bin  Omar  al  Ka'yti,  hereby  under- 
takes  to  extend  to  Mokalla  and  Shihr  and  their  dependencies,  whidi 
are  under  their  authority  and  Jurisdiction,  the  gracious  favour  and 
protection  of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

II.  The  Said  'Abdalla  bin  Omar  bin  Awadth  al  Kayti  agrees  and 
promises  on  behalf  of  himself,  and  his  brother  Awadth  bin  Omar  al 
Ka'yti,  and  his  and  their  heirs  and  successors,  to  refrain  from  entering 
into  any  correspondence,  Agreement,  or  Treaty,  with  any  foreign  nation 
or  Power,  except  with  the  knowledge  and  sanction  of  the  British 
Government;  and  further  promises  to  give  immediate  notice  to  the 
Resident  at  Aden,  or  other  British  officer,  of  the  attempt  by  any  other 
Power  to  interfere  with  Mokalla  and  Shihr  and  their  dependencies. 

III.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures  or  seals  at  Shihr, 
this  ist  day  of  May,  1888. 

A.  Q.  F.  HOGG,  Brigadier-General, 

Political  Resident. 

LANSDOWNE, 

Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Fort  William,  on  the  26th  day  of  February,  A.  D.  1890. 
W.  J.  CUNINGHAM,  Officiating  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  35. 

Agreement  between  the   British  Government  and   the  Sultan   of 

Socotra.   Non-cession  of  Island  except  to  the  British  Government. 

Assistance  to  Wredced  Vessels. 

January  23,  1876. 
kusi  Aitcbison.    Bd.  XIII.    Nr.  LXX.XI. 

(Translation.) 

Praise  be  to  God  alonel 

The  object  of  writing  this  lawful  and  honourable  bond  is  that  it 
is  hereby  covenanted  and  agreed  between  Ali  bin  Abdulla  bin  Salem 


—  42*  — 

bin  Saad  bin  Afreer,  Sultan  of  Socotra,  on  the  one  part,  and  Brigadier- 
General  John  William  Schneider,  the  Governor  of  Aden,  on  behalf  of 
the  British  Government,  on  the  other  part,  that  the  said  Ali  bin  Abdulla 
bin  Salem  bin  Saad  bin  Afreer,  Sultan  of  Socotra,  does  pledge  and  bind 
himself,  his  heirs  and  successors,  never  to  cede,  to  seil,  to  mortgage,  or 
otherwise  give  for  occupation,  save  to  the  British  Government,  the  Island 
of  Socotra  or  any  of  its  dependencies  —  the  neighbouring  Islands. 

In  consideration  of  the  above  covenant,  the  said  Ali  bin  Abdulla 
bin  Salem  bin  Saad  bin  Afreer,  Sultan  of  Socotra,  has  received  from 
Brigadier-General  John  William  Schneider,  the  Governor  of  Aden,  on 
behalf  of  himself,  his  heirs,  and  successors,  an  immediate  payment 
of  3000  doUars  (three  thousand),  and  he,  his  heirs  and  successors, 
shall  further  receive  from  the  British  Government  a  yearly  subsidy 
of  360  doUars  (three  hundred  and  sixty),  it  being  understood  that  this 
stipend  imposes  on  the  aforesaid  Ali  bin  Abdulla  bin  Salem  bin  Saad 
bin  Afreer,  Sultan  of  Socotra,  his  heirs  and  successors,  the  Obligation 
of  rendering  assistance  to  any  vessel,  whether  belonging  to  the  British 
or  any  other  nation,  that  may  be  wrecked  on  the  Island  of  Socotra, 
or  on  its  dependencies  —  the  neighbouring  Islands,  and  of  protecting 
the  crew,  the  passengers,  and  the  cargo  thereof,  for  whidi  acts  of 
friendship  and  goodwill  towards  the  British  Government  a  suitable 
reward  will  also  be  given  to  Ali  bin  Abdulla  bin  Salem  bin  Saad  bin 
Afreer,  Sultan  of  Socotra,  and  to  his  heirs  and  successors  after  him. 

In  token   of  the  conclusion  of  this  lawful  and  honourable  bond, 

Ali  bin  Abdulla  bin  Salem  bin  Saad  bin  Afreer,  Sultan  of  Socotra,  and 

Brigadier-General  John  William  Schneider,  the  Governor  of  Aden,  the 

former  for  himself,  his  heirs  and  successors,  and  the  latter  on  behalf  of 

the  British  Government,  do  eadi,  in  the  presence  of  witnesses,  affix  their 

signatures  on  this  26thday  of  Zilhujjeh(A.  H.)1292,  corresponding  with  the 

23«'d  day  of  January  (A.  D.)  1876. 

(Signature  in  Vernacular.) 

J.  W.  SCHNEIDER,  Brigadier-General, 

Political  Resident,   Governor  of  Aden. 

Her  Majesty's  Ship  Briton,  off  Kisdieen. 

23rd  January,  1876.  NORTHBROOK, 

Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

Ratified  by  His  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  at  Calcutta,  on  the  Ist  day  of  March,  1876. 

T.  H.  THORNTON,  Officiating  Secretary 
to  the  Government  of  India. 


Nr.  36. 
Treaty  between  Great  Britain  and  Socotra,  extending  British  Pro- 
tection to  Socotra  and  its  Dependencies.    Signed  at  Kishn. 

April  23,  1886. 
Aus:  Aitcbison.     Bd.  XIII.     Nr.  LXXXII. 
Art.  I.     The  British  Government,  in  compliance  with  the  wish   of 
the  Undersigned,  Sultan  Ali-bin-Abdalla,  hereby  undertakes  to  extend 


—    43*   — 

to  the  Island  of  Socotra  and  its  dependencies  whidi  are  under  his 
authority  and  Jurisdiction  the  gracious  favour  and  protection  of  Her 
Majesty  the  Queen-Empress. 

II.  The  Said  Sultan  Ali-bin-Abdalla  agrees  and  promises,  on  behalf 
of  himself,  his  heirs  and  successors,  to  refrain  from  entering  into  any 
correspondence,  Agreement,  or  Treaty  with  any  foreign  nation  or  Power 
except  with  the  knowledge  and  sanction  of  the  British  Qovernn\ent; 
and  further  promises  to  give  immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden, 
or  other  British  officer,  of  the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere 
with  the  Island  of  Socotra  and  its  dependencies. 

III.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
whereof  the  Undersigned  have  affixed  their  signatures  or  seals,  at 
Kishn,  this  23rd  day  of  April,  1886. 

(On  behalf  of  Brigadier-General  A.  Q.  F.  Hogg,  Political  Resident 
at  Aden.) 

CHAS.  W.  H.  SEALY, 

Second  Assistant  Resident. 

DUFFERIN, 

Viceroy  and  Qovernor-Qeneral  of  India. 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-Qeneral  of 
India  in  Council,  at  Simla,  on  the  23''d  day  of  June,  1886. 

H.  M.  DURAND,  Secretary 
fo  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  37. 

Treaty  with  Mahri  (Kishn).    May  2,  1888. 

Aus:  Aitcbison.    Bd.  XIII.    Nr.  LXXXIII. 

Art.  I.    The  British  Government  in  compliance  with  the  wish  of  the 

undersigned  Sultan  'Ali  bin'^Abdalla  bin  Salim  bin  Saad  bin  Afrir  al  Mahri, 

hereby  undertakes  to  extend  to  Kishn  and  its  dependencies,  which  are 

under  his  authority  and  Jurisdiction,  the  gracious  favour  and  protection 

of  Her  Majesty  the  Queen-Empress. 

II.  The  Said  Sultan  Ali  bin  Abdalla  bin  Salim  bin  Saad  bin  Afrir 
al  Mahri  agrees  and  promises  on  behalf  of  himself,  his  heirs  and  suc- 
cessors, to  refrain  from  entering  into  any  correspondence,  Agreement, 
or  Treaty  with  any  foreign  nation  or  Power,  except  with  the  knowledge 
and  sanction  of  the  British  Government;  and  further  promises  to 
give  immediate  notice  to  the  Resident  at  Aden,  or  other  British 
officer,  of  the  attempt  by  any  other  Power  to  interfere  with  Kishn  and 
its  dependencies. 

III.  The  above  Treaty  shall  have  effect  from  this  date.  In  witness 
whereof  the  undersigned  have  affixed  their  signatures  or  seals  at  Kishn, 
this  2nd  day  of  May,  1888. 

A.  G.  F.  HOGG,  Brigadier-General, 

Political  Resident. 

LANSDOWNE, 

Viceroy  and  Governor-General  of  India. 


_  44*  — 

This  Treaty  was  ratified  by  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  in  Council  at  Fort  William  on  the  26 1^  day  of  February,  1890. 
W.  J.  CUNINGHAM,  Officiating  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  38. 

Acte  signe  ä  Maskate,  le  14  juillet  1854,  par  l'Imaum  de  Maskate 

pour  la  cession  des  lies  Koria-Moria  ä  la  Grande-Bretagne. 

Aus:  Nouveau  Recueil  General  de  Traites  ... 
Continuation  du  Grand  Recueil  de  G.  Fr.  de  Martens  par  Charles  Samwer. 

Tome  XVI.    Partie  II.    S.  126 ff. 
(Traduction.) 

From  the  humble  Sereid  Bin,  Sultan,  to  all   and  every  one  who  may 
see  this  paper,  whether  Mohammedans,  or  others. 

There  has  arrived  to  me  from  the  powerful  nation  (England)  Captain 
Freemantle,  belonging  to  the  Royal  Navy  of  the  great  Queen,  requesting 
from  me,  the  (Jesair  i  bin  Calfaim)  Chorian  Morian  Islands,  namely, 
Helaaneea,  libleea,  Soda,  Haski  and  Gourzoud,  and  I  hereby  cede  io  the 
Queen  Victoria  the  above  mentioned  Islands,  to  be  Her  possessions,  or 
Her  heirs  and  successors  after  Her.  In  proof  whereof,  I  have  here- 
unto  affixed  my  signature  and  seal,  on  behalf  of  myself,  and  my  son 
after  me,  of  my  own  free  will  and  pleasure,  without  force,  intimidation, 
or  pecuniary  interest  whatsoever. 

And  be  the  same  known  to  all  to  whom  these  presents  may  come. 

Done  at  Muscat,  the  17th  day  of  the  month  Shawal  1270  (14th  July 
1854.) 

Given  under  my  band, 

(signed  by  the  Imaum)  "Sereid". 


Nr.  39. 
Grant  by  the  Queen  of  Great  Britain.  July  15,  1856. 
The  Queen  has  been  pleased,  bylicence,  dated  20th  February,  1856, 
+  to  grant  to  John  Ord,  of  Litherland,  near  Liverpool,  late  master 
mariner,  Joseph  Hindson,  and  James  Henshall  Hayes,  of  Liverpool, 
merdiants  and  brokers,  their  executors,  administrators,  and  assigns, 
the  sole  and  exclusive  right  for  the  term  of  5  years  from  the  date  of 
such  licence,  to  raise  and  take  away  guano,  and  other  substances 
capable  of  being  used  in  manuring  land,  from  the  3  Islands  of  Jibleea, 
Haski,  and  Ghurzoud,  in  or  near  the  Bay  of  Kooria  Mooria,  on  the 
south  coast  of  Arabia,  and  to  construct  all  sudi  works  or  buildings  as 
may  be  necessary  for  that  purpose,  which  said  islands  (with  the  Islands 
of  Halaaneea  and  Soda)  were  formerly  part  of  the  dominions  of  the 
Imaum  of  Muscat,  and  were  by  his  Highness  ceded  to  Her  Majesty, 
her  heirs  and  successors,  in  füll  property  and  dominion. 


—  45*  — 
ZU  KAPITEL  X. 

Nr.  40.     Verfrag  der  Brit.  East  India  Co.  mit  Maskat  von  1798. 

,  41.  Auszug  aus  Vertrag  mit  Maskat  über  Bender  'Abbäs  vom 
April  1856. 

,    42.     Treaty  of  peace  in  perpetuity  (Trucial  Treaty)  vom  4.  Mai  1853. 

„    43  a — e.   Verträge  mit  verschiedenen  Trucial-Häuptlingen  von  1892. 

„  44.  Briefe  über  Sdviedsgeridit  von  Lord  Canning  über  'Oman- 
Zanzibar  von  1861. 

„    45.     Engl.  Handelsvertrag  mit  Maskat  vom  19.  März  1891. 

„  46.  Übereinkommen,  daß  Maskat  keiner  Nation  außer  England 
Land  abtreten  will,  vom  20.  März  1891. 

,  47.  Freundschafts-  und  Handelsvertrag  mit  Frankreich  vom  17.  No- 
vember 1844. 

„  48.  England  und  Frankreich  garantieren  Unabhängigkeit  von  Maskat 
und  Zanzibar.     10.  März  1862, 

„    49.     Entscheidung  des  Haager  Schiedsgerichts  vom  8.  August  1905. 

„  50.  Sultan  von  Maskat  erlaubt  nur  England  den  Abbau  von  Kohlen. 
31.  Mai  1892. 


Nr.  40. 

Translation  of  the  Cowinamah,  or  written  engagement 
from  the  Imam  of  Muskat  —  1798. 

Aus:  Aitd)ison.     Bd.  XIL     Nr.  LL 

(L.  S.) 

Deed  of  Agreement  from  the  State  of  the  Omanian  Asylum  under  the 
approbation  of  the  Imam,  the  Director  Syud  Sultan  whose 
grandeur  be  eternall  to  the  High  and  Potent  English  Com- 
pany, whose  greatness  be  perpetuated  as  comprehended  in  the 
following  Articles : 

Article  L 

From  the  Intervention  of  the  Nawab  Etmandi  Edowla  Mirza  Mehedy 
AUy  Khan  Bahadoor  Hurhmut  Jung  never  shall  there  be  any  deviation 
from  this  Cowinamah. 

Article  II. 

From  the  recital  of  the  said  Nawab  my  heart  has  become  disposed 
to  an  increase  of  the  friendship  with  that  State,  and  from  this  day 
forth  the  friend  of  that  Sircar  is  the  friend  of  this,  and  the  friend  of 
the  Sircar  is  to  be  the  friend  of  that;  and,  in  like  manner,  the  enemy 
of  that  Sircar  is  the  enemy  of  this,  and  the  enemy  of  this  is  to  be  the 
enemy  of  that. 

Article  III. 

Whereas  frequent  applications  have  been  made,  and  are  still 
making,  by  the  French  and  Dutch  people  for  a  factory,  i.  e.,  to  seat 
themselves  in  either  at  Maskat  or  Qoombroom,  or  at  the  other  ports 
of  this  Sircar,   it  is  therefore  written  that,  whilst  warfare  shall  con- 


—  46*  — 

tinue  between  the  English  Company  and  them,  never  shall,  from 
respect  to  the  Company's  friendship,  be  given  to  them  throughout  all 
my  territories  a  place  to  fix  or  seat  themselves  in,  nor  shall  they  get 
even  ground  to  stand  upon  within  this  State. 

Article  IV. 
As  there  is   a   person  of  the  French  nation,  who  has  been  for 
these  several  years  in  my  service,  and  who  hath  now  gone  in  command 
of   one  of  my  vessels  to  the  Mauritius,   I   shall,   immediately  on  his 
return,  dismiss  him  from  my  service  and  expel  him. 

Article  V. 
In  the  event  of  any  Frend\  vessel  coming  to  water  at  Muscat,  she 
shall  not  be  allowed  to  enter  the  cove  into  which  the  English  vessels 
are  admitted,  but  remain  without  and  in  case  of  hostilities  ensuing 
here  between  the  Frendi  and  English  ships,  the  force  of  this  State 
by  land  and  by  sea,  and  my  people,  shall  take  part  in  hostility  with 
the  English,  but  on  the  high  seas  I  am  not  to  interfere. 

Article  VI. 

On  the  occurrence  of  any  shipwreck  of  a  vessel  or  vessels  apper- 
taining  to  the  English,  there  shall  certainly  be  aid  and  comfort 
afforded  on  the  part  of  this  Government,  nor  shall  the  property  be 
seized  on. 

Article  VII. 

In  the  part  of  Abassy  (Goombroom)  whenever  the  English  shall 
be  disposed  to  establish  a  factory,  I  have  no  objection  to  their  forti- 
fying  the  same  and  mounting  guns  thereon,  as  many  as  they  list,  and 
to  forty  or  fifty  English  gentlemen  residing  there,  with  seven  or  eight 
hundred  English  Sepoys,  and  for  the  rest,  the  rate  of  duties  on  goods 
on  buying  and  selling  will  be  on  the  same  footing  as  at  Bussora  and 
Abushehr. 

Dated  Ist  of  Jemmadee-ul-Awul  1213  Hegira,  or  12th  of  October  1798. 

(L.  S.) 


Nr.  41. 

Auszug  aus  dem  Vertrag  mit  Maskat  überBendr'Abbäs  vom  April  1856. 

Aus:  SaW'Ibti'Razik:   tiistory  of  t\)e  Imäms  and  Seyyids  of  ' Oman. 
Transl.  by  G.  P.  Badger.     1871.     S.  XCIV. 

The  foUowing  summary  of  the  stipulations  of  this  Treaty,  which 
is  dated  "in  the  month  of  Sha'abän,  A.  H.  1272"  (April,  1856),  is  com- 
piled  from  an  Areibic  version  handed  to  the  Editor  by  the  Seyyid  Thu- 
wainy,  in  1861:  — 

"Bunder-el-'Abbas  and  its  dependencies,  also  the  two  maritime 
islands  (el-Kishm  and  Hormüz),  together  with  'Eisin,  Täziyän,  ShemTI, 
Minau,  and  Biyabän,  are  declared  to  be  places  belonging  to  the  Supreme 
(Persian)  Government,  over  whidi  the  Imäm  of  Maskat  may  appoint 
deputies  for  the  space  of  twenty  years.   The  governor  deputed  by  him 


—  47*  — 

over  Bunder-el-'Abbäs  shall  render  obedience  fo  the  Governor  of  Shiräz. 
The  rental  of  these  places,  including  certain  fixed  gratuities.  to  be 
16,000  tomäns." 

The  ditch  round  Bunder-el-'Abbäs  to  be  filled  up,  and  no  other 
to  be  dug  there. 

At  the  expiration  of  twenty  years,  these  territories  are  to  be 
restored  to  Persia,  with  which  power  it  will  rest  to  decide  whether 
the  farm  shall  be  renewed  to  the  Sultan  of  Maskat  or  not. 

"Should  the  Governor  of  Pars  or  the  Governors  of  Kermän,  on 
any  important  occasion,  wish  to  dispatdi  troops  towards  Cutdi  (Gun- 
dava),  or  Mekrän,  or  Beloodiistän,  they  shall  be  treated  with  the  respect 
due  to  Governors,  and  shall  be  supplied  with  provisions,  guides,  and 
escorts." 

Should  the  Governor  of  Shiräz  complain  against  the  Arab  Governor 
of  Bunder-el-'Abbäs  the  Imäm  shall  immediately  remove  him,  and 
appoint  another  in  his  stead,  who  shall  likewise  be  subject  to  the 
Governor  of  Shiräz. 

Bunder-el-'Abbäs  and  the  adjacent  Islands,  and  the  other  places 
named,  are  assigned,  in  farm,  to  the  Sultan  of  Maskat  and  his  heirs 
only.  In  default  of  heirs,  these  territories  must  revert  to  the  Persian 
Prime  Minister. 

While  the  territories  above  named  shall  remain  in  the  hands  of 
the  Sultan  of  Mäskat's  officers,  he  shall  not  allow  the  agents  of  any 
foreign  Governments  to  pass  through  those  places,  and  shall  protect 
them  by  ships  of  war,  and  otherwise,  against  secret  treadiery  and 
open  foreign  invasion. 

The  Sultan  of  Maskat  has  not  the  right  of  transferring  Bunder- 
el-'Abbäs,  or  any  of  the  aforenamed  territories,  to  any  foreign  power, 
even  under  the  conditions  stipulated. 


Nr.  42. 

Treaty  of  peace  in  perpetuity  agreed  upon  by  the  Chiefs  of  the 

Arabian  coast  in  behalf  of  themselves  their  heirs  and  successors, 

under  the  mediation  of  the  Resident  in  the  Persian  Gulf. 

4.  May,  1853. 

Aus:  Nouveau  Recueil  General  de  Traites,  ...  Continuation  du  Grand 

Recueil  de  G.  Fr.  de  Martens  par  Cbarles  Samwer.  Tome  XVI,  Partie  II, 

S.  123  ff.  —  Aitdjison.   Bd.  XII.   Nr.  XLIII. 

Whe,  whose  seals  are  hereunto  affixed,  Shaikh  Sultan  Bin  Suggur, 
Chief  of  Rasool  Khymah:  Shaikh  Saeed  Bin  Tahnoon,  Chief  of  Aboo- 
thabee:  Shaikh  Saeed  Bin  Butye,  Chief  of  Debaye;  Shaikh  Humaid 
Bin  Rashid,  Chief  of  Ejman;  Shaikh  Abdoollah  Bin  Rashid,  Chief  of 
Amulgavine. 

Having  experienced  for  a  series  of  years  the  benefits  and  advantages 
resulting  from  a  maritime  Truce  contracted  amongst  ourselves,  under 
the  mediation  of  the  Resident  in  the  Persian  Gulf,  and  renewed  from 
time  to  time  up   to  the  present  period;   and  being  fuUy  impressedi 


—  48*  — 

therefore,  with  a  sense  of  the  evil  consequences  formerly  arising  from 
the  prosecution  of  our  feuds  at  sea,  whereby  our  subjects  and  depen- 
dents  were  prevented  from  carrying  on  ths  pearl  fishery  in  security, 
and  were  exposed  fo  Interruption  and  molestation  when  passing  on 
their  lawful  occasions ;  accordingly,  we,  as  aforesaid,  have  determined, 
for  ourselves,  our  heirs  and  successors,  to  conclude  together  a  lasting 
and  inviolable  peace  from  this  time  forth  in  perpetuity,  and  do  hereby 
agree  to  bind  ourselves  down  to  observe  the  following  conditions : 

I.  That  from  this  date,  viz.  25 th  Rujub  1269,  4th  May  1853,  and 
hereafter,  there  shall  be  a  complete  cessation  of  hostilities  at  sea, 
between  our  respective  subjects  and  dependents,  and  a  perfect  maritime 
truce  shall  endure  between  ourselves  and  between  our  successors 
respectively  for  evermore. 

II.  That  in  the  event,  which  God  forbid,  of  any  of  our  subjects  or 
dependents  committing  an  act  of  aggression  at  sea  upon  the  lives  or 
property  of  those  of  any  of  the  parties  to  this  agreement,  we  will  im- 
mediately  punish  the  assailant,  and  proceed  to  afford  füll  redress  upon 
the  same  being  brought  to  our  notice. 

III.  That  in  the  event  of  an  act  of  aggression  being  committed  at 
Sea  by  any  of  those  who  are  subscribers  with  us  to  this  engagement, 
upon  any  of  our  subjects  or  dependents,  we  will  not  proceed  im- 
mediately  to  retaliate,  but  will  inform  the  British  Resident,  or  the 
commodore  at  Bassadore,  who  will  forthwith  take  the  necessary  steps 
for  obtaining  reparafion  for  the  injury  inflicted,  provided  that  its  oc- 
currence  can  be  satisfactorily  proved. 

IV.  We  further  agree,  that  the  maintenance  of  the  peace  now 
concluded  amongst  us  shall  be  watdied  over  by  the  British  Govern- 
ment, who  will  take  steps  to  insure  at  all  times  the  due  observance 
of  the  above  Articles,  and  God  of  this  is  the  best  witness  and  guarantee. 

(L.  S.)    Adoollah  Bin  Rashid,  Chief  of  Amulgavine. 
(L.  S.)    Humaid  Bin  Rashid,  Chief  of  Ejman. 
(L.  S.)     Saeed  Bin  Butye,  Chief  of  Debaye. 
(L.  S.)     Saeed  Bin  Tahnoon,  Chief  of  the  Beniyas. 
(L.  S.)     Sultan  Bin  Suggur,  Chief  of  the  Joasmees. 
Arnold  Burrowes  Kemball, 
British  Resident  in  the  Persian  Gulf. 


Nr.  43. 

Treaties  between  the  British  Government  and  certain  Chiefs  on 
the  Persian  Gulf.     March,  1892. 

Aus:   Treaties  and  Conventions  ...  betw.  Great  Britain  and  foreign 

Powers.      By   Sir   Edward   Hertslet,  1895.     Vol.  XIX.     S.  769  ff.   — 

Aitcbison.     Bd.  XII.    Nr.  XLIX. 

a)  Treaties  with  six  Trucial  Chiefs  on  the  Arab  Coast. 
(1.)  Treaty  with  Abu  Dhabi.     March  6,  1892. 

I,   Zaeed   bin  Khalifah,   Chief  of  Abu  Dhabi,   in   the   presence   of 
Lieutenant-Colonel  A.  C.  Talbot,  C.  I.  E.,  Political  Resident,  Persian  Gulf, 


—  49*  — 

do  hereby  solemnly  bind  myself  and  agree,   on  behalf  of  myself,   my 
heirs  and  successors,  to  the  following  conditions,  viz.:  — 

1«*.  That  I  will  on  no  account  enter  into  any  agreement  or  cor- 
respondence  with  any  Power  other  than  the  British  Government. 

2"d.  That  without  the  assent  of  the  British  Government,  I  will 
not  consent  to  the  residence  within  my  territory  of  the  agent  of  any 
other  Government. 

S^d.  That  I  will  on  no  account  cede,  seil,  mortgage  orotherwise  give 
for  occupation  any  part  of  my  territory,  save  to  the  British  Government. 

Dated  Abu  Dhabi,  6th  Mardi,  1892,  corresponding  to  5*^  Shaaban, 
1309,  Hijri. 

Signature  of  Zaeed  bin  Khalifah,  Chief  of  Abu  Dhabi. 

A.  C.  TALBOT,  Lieut.-Col.  LANSDOWNE, 

Resident,  Persian  Gulf.  Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

Ratified  by  His  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India,  at  Simla,  on  the  12th  day  of  May,  1892. 

H.  M.  DURAND,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 

b)  TREATY  with  Debai.    Mardi  7,  1892. 

I,  Rashid  bin  Maktum,  Chief  of  Debai,  in  the  presence  of  Lieutenant- 
Colonel  A.  C.  Talbot,  C.  I.  E.,  Political  Resident,  Persian  Gulf,  do  hereby 
solemnly  bind  myself  and  agree,  on  behalf  of  myself,  my  heirs,  and 
successors,  to  the  following  conditions,  viz.:  — 

(See  Treaty  with  Abu  Dhabi.  [1].) 
Dated  Debai,  7th  March,  1892,  corresponding  with  8th  Shaaban,  1309. 
Signature  of  Rashid  bin  Maktum,  Chief  of  Debai. 
A.  C.  TALBOT,  Lieut.-Col.,  LANSDOWNE, 

Resident,  Persian  Gulf.  Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

Ratified  by  his  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India,  at  Simla,  on  the  12th  day  of  May,  1892. 

H.  M.  DURAND,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 

c)  TREATY  with  Ajman.     March  7,  1892. 

I,   Homeid  bin  Rashid,  Chief  of  Ajman,  in  the  presence  of  Lieu- 
tenant-Colonel  A.  C.  Talbot,  C,  I.  E.,  Political   Resident,   Persian   Gulf, 
do  hereby  solemnly  bind   myself  and  agree,  on  behalf  of  myself,   my 
heirs  and  successors,  to  the  following  conditions,  viz.:  — 
(See  Treaty  with  Abu  Dhabi.     [1.]) 
Dated  Ajman,  7th  Mardi,  1892,  corresponding  with  8*^  Shaaban,  1309. 
Signature  of  Homeid  bin  Rashid,  Chief  of  Ajman. 
A.  C.  TALBOT,  Lieut.-Col.,  LANSDOWNE, 

Resident,  Persian  Gulf.  Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

Ratified  by  His  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India,  at  Simla,  on  the  12th  day  of  May,  1892. 

H.  M.  DURAND,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 

Hamburgische  Forschungen.  Heft  I.  (Anhang.)  4 


—  50*  — 

d)  TREATY  with  Shargah.     Mardi  7,  1892. 
1,  Saggar  bin  Khalid,  Chief  of  Shargah,  in  the  presence  of  Lieu- 
tenant-Colonel  A.  C.  Talbof,  C.  I.  E.,  Political  Resident,  Persian  Gulf,  do 
hereby  solemnly  bind  myself  and  agree,  on  behalf  of  myself,  my  heirs 
and  successors,  to  the  following  conditions,  viz.:  — 
(See  Treaty  with  Abu  Dhabi.     [1.]) 
Dated  Shargah,  7thMardi,  1892,  corresponding  to  8'h  Shaaban,  1309. 
Signature  of  Saggar  bin  Khalid,  Chief  of  Shargah. 
A.  C.  TALBOT,  Lieut.-Col.,  LANSDOWNE, 

Resident,  Persian  Gulf.  Viceroy  and  Qovernor-General  of  India. 

Ratified   by  His  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India,  at  Simla,  on  the  12tii  day  of  May,  1892. 

H.  M.  DURAND,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 

e)  TREATY  with  Ras-al-Khaimah.     March  8,  1892. 

I,  Hamaid  bin  Abdullah,  Chief  of  Ras-al-Khaimah,  in  the  presence 
of  Lieutenant-Colonel  A.  C.  Talbot,  C.  I.  E.,  Political  Resident,  Persian 
Gulf,  do  hereby  solemnly  bind  myself  and  agree,  on  behalf  of  myself, 
my  heirs,  and  successors,  to  the  following  conditions,  viz.:  — 
(See  Treaty  with  Abu  Dhabi.  [1.]) 
Dated  Ras-al-Khaimah,  the  8th  Mardi,  1892,  corresponding  with 
9th  Shaaban,  1309. 

Signature  of  Hamid  bin  Abdullah,  Chief  of  Ras-al-Khaimah. 
A.  C.  TALBOT,  Lieut.-Col.,  LANSDOWNE, 

Resident,  Persian  Gulf.  Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

Ratified  by  His  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India,  at  Simla,  on  the  12th  day  of  May,  1892. 

H.  M.  DURAND,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 

f)  TREATY  with  Umm-al-Kawain,  March  8,  1892. 

I,  Ahmad  bin  Abdullah,  Chief  of  Umm-al-Kawain,  in  the  presence 
of  Lieutenant-Colonel  A.  C.  Talbot,  C.  I.  E.,  Political  Resident,  Persian 
Gulf,  do  hereby  solemnly  bind  myself  and  agree  on  behalf  of  myself, 
my  heirs  and  successors  to  the  following  conditions,  viz.:  — 
(See  Treaty  with  Abu  Dhabi.  [1.]) 
Dated  Umm-al-Kawain,  8'hMardi,  1892,  corresponding  with  9th  Shaa- 
ban, 1309. 

Signature  of  Ahmad  bin  Abdullah,  Chief  of  Umm-al-Kawain. 
A.  C.  TALBOT,  Lieut.-Col.,  LANSDOWNE, 

Resident,  Persian  Gulf.  Viceroy  and  Governor-General  of  India. 

Ratified  by  His  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India,  at  Simla,  on  the  12'^  day  of  May,  1892. 

H.  M.  DURAND,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department 


—  51  *  — 

Nr.  44. 

Letter  to  His  Highness  Syud  Thowaynee  bin  Saeed  bin  Sultan 
of  Muscat  —  1861. 

Aus:  Aitcbison.     Bd.  XII.     Nr.  LIX. 

Beloved  and  esfeemed  Friend! 

I  adress  Vour  Highness  on  the  subject  of  the  unhappy  differences 
whidi  have  arisen  between  yourself  and  Vour  Highness's  brother,  the 
ruier  of  Zanzibar,  and  for  the  settlement  of  whidi  Your  Highness  has 
engaged  to  accept  the  arbitration  of  the  Viceroy  and  Governor-General 
of  India. 

Having  regard  to  the  friendly  relations  which  have  always  existed 
between  the  Government  of  Her  Majesty  the  Queen  and  the  Govern- 
ment of  Oman  and  Zanzibar,  and  desiring  to  prevent  war  between 
kinsmen,  I  accepted  the  charge  of  arbitration  between  you,  and  in  order 
to  obtain  the  füllest  knowledge  of  all  the  points  in  dispute,  I  directed 
the  Government  of  Bombay  to  send  an  Officer  to  Muscat  and  Zanzibar 
to  make  the  necessary  enquiries.  Brigadier  Coghlan  was  selected  for 
this  purpose,  an  officer  in  whose  judgment,  intelligence,  and  impartiality 
the  Government  of  India  reposes  the  utmost  confidence. 

Brigadier  Coghlan  has  submitted  a  füll  and  clear  report  of  all  the 
questions  at  issue  between  Your  Highness  and  your  brother. 

I  have  given  my  most  careful  attention  to  each  of  these  questions. 

The  terms  of  my  decision  are  as  follows: 

Ist.  —  That  His  Highness  Syud  Majid  be  declared  ruler  of  Zan- 
zibar and  the  African  dominions  of  His  late  Highness  Syud  Saeed. 

2nd.  —  That  the  ruler  of  Zanzibar  pay  annually  to  the  ruler  of 
Muscat  a  subsidy  of  40000  crowns. 

3""d.  —  That  His  Highness  Syud  Majid  pay  to  His  Highness  Syud 
Thowaynee  the  arrears  of  subsidy  for  two  years,  or  80000  crowns. 

I  am  satisfied  that  these  terms  are  just  and  honourable  to  both 
of  you:  and  as  you  have  deliberately  and  solemniy  accepted  my  arbi- 
tration, I  shall  expect  that  you  will  cheerfully  and  faithfully  abide 
by  them,  and  that  they  will  be  carried  out  without  unnecessary  delay. 

The  annual  payment  of  40000  crowns  is  not  to  be  understood  as 
a  recognition  of  the  dependence  of  Zanzibar  upon  Muscat,  neither  is 
it  to  be  considered  as  merely  personal  between  Your  Highness  and 
your  brother  Syud  Majid.  It  is  to  extend  to  your  respective  successors, 
and  is  to  be  held  to  be  a  final  and  permanent  arrangement,  com- 
pensating  the  ruler  of  Muscat  for  the  abandonment  of  all  claims  upon 
Zanzibar,  and  adjusting  the  inequality  between  the  two  inheritances 
derived  from  your  father,  His  late  Highness  Syud  Saeed,  the  venerated 
friend  of  the  British  Government,  which  two  inheritances  are  to  be 
henceforward  distinct  and  separate. 

I  am,  Your  Highness's 
Sincere  friend  and  well-wisher, 

Fort  William;  (Sd.)    CANNING. 

The  2nd  April  1861. 


4* 


—  52*  — 

To  His  Exalted  Excellency  Lord  Canning, 
Governor-Qeneral  of  India,  etc.,  etc.,  etc. 

In  the  name  of  the  great  GodI 

After  Compliments.  —  At  a  most  propitious  and  favourable  time 
we  were  honoured  with  the  receipt  of  your  esteemed  letter  and  were 
highly  gratified  with  its  contents.  What  Your  Excellency  has  stated  is 
most  satisfactory  to  us,  more  especially  as  regards  your  award  betwixt 
US  and  cur  brother  Majid.  We  heartily  accept  the  same  and  are  at 
a  loss  how  to  express  our  regret  for  having  occasioned  you  so  much 
trouble,  and  our  appreciation  of  the  kindness  whidi  has  been  mani- 
fested  towards  us  in  this  matter.  We  thank  Qod  for  your  efforts  on 
our  behalf,  praying  also  that  your  good  will  may  be  rewarded  and  that 
you  may  never  cease  to  be  our  support.  We  further  pray  that  our 
sincere  affection  may  always  be  towards  the  Great  (British)  Govern- 
ment, and  that  it  may  increase  continually:  moreover,  that  your  exalted 
affection  and  noble  solitude  may  always  be  exercised  towards  us,  and 
that  we  may  never  be  deprived  thereof.  As  regards  our  brother 
Majid,  we  pray  God  during  our  life-time  he  may  never  experience 
anything  from  us  but  kindness  and  hearty  good  will.  Furthermore, 
we  rely  implicitly  on  your  arbitration  between  us    (being  carried  out). 

What  your  exalted  Excellency  may  require  in  any  way  from  your 
attadied  friend,  a  hint  alone  will  suffice  for  its  accomplishment,  and 
we  shall  feel  honoured  in  executing  it. 

We  pray  finally  that  you  may  be  preserved  to  the  highest  honours 
and  in  the  most  perfect  health.  We  send  you  the  salutation  of  peace 
as  the  best  conclusion. 

From  your  truly  sincere  friend,  the  servant  of  God,  who  confides 
In  him  as  the  Giver  of  all  good. 

(Sd.)    THOWAYNEE  BIN  SAEED  BIN  SULTAN. 
5th  of  Eb-Kaada  1277.  n     c -) 

15th  May  1861.  ^  '     '' 


Nr.  45. 
Traite  d'amitie,  de  commerce  et  de  navigation;  signe  ä  Muskat 

le  19  mars  1891.^ 

Aus:  Nouveau  Recueil  general  de  traites  ...  Continuation  du  grand 

recueil  de  G.  Fr.  de  Martens.    II.  Serie.    T.  18.     1893.     S.  636  ff. 

Aitcl?ison.    Bd.  XII.    Nr.  LXVI. 

Parliamentary    Papers    presented    to   both   Houses    of   Parliament   by 

Command  of  Her  Majesty,  May  1892.     (C.  6638.) 

Her  Majesty  the  Queen  of  the  United  Kingdom  of  Great  Britain 

and  Ireland,  [Empress  of  India,   and  His  Highness  the  Seyyid  Feysal- 

bin-Turki-bin-Saeed,  Sultan  of  Muskat  and  Oman,  being  desirous  to 

conflrm  and  strengthen  the  friendly  relations  which  now  subsist  between 

the  two  countries,  and  to  promote  and  extend  their  commercial  rela- 

»  Les  ratifications  ont  ete  echang^es  ä  Muskat  le  20  fevrier  1892. 


—  53*  — 

tions,  have  named  as  their  Plenipotentiaries  fo  conclude  a  Treaty  for 
this  purpose,  that  is  to  say:  — 

Her  Majesty  the  Queen  of  the  United  Kingdom  of  Qreat  Britain 
and  Ireland,  Empress  of  India,  Colonel  Edward  Charles  Ross,  Com- 
panion  of  the  Star  of  India,  Her  Britannic  Majesty's  Political  Resident 
in  the  Persian  Gulf; 

And  His  Highness  the  Sultan  of  Muskat,  in  person; 

Who  have  agreed  upon  and  concluded  the  following  Articles: 

Article  1. 
The  Treaty  concluded  between  the  British  Government  and  Sultan 
Seyyid  Saeed-bin-Sultan  of  Muscat  and  Oman  on    the  31st  May,  1839 
(17  Rabia  Ist,   1255),  is  hereby  cancelled  and  declared  void,   and  the 
present  Treaty,  when  ratified,  shall  be  substituted  for  it. 

Article  II. 

Subjects  of  Her  Britannic  Majesty  shall,  for  the  purpose  of  this 
Treaty,  include  subjects  of  native  States  in  India  in  alliance  with  Her 
Majesty.  SuA  subjects  shall  enjoy,  immediately  and  unconditionally, 
throughout  the  dominions  of  His  Highness  the  Sultan  of  Muskat,  with 
respect  to  commerce,  shipping,  and  the  exercise  of  trade,  as  in  every 
other  respect,  all  the  rights,  Privileges,  immunities,  advantages,  and 
protection  of  whatsoever  nature,  which  are,  or  hereafter  may  be,  en- 
joyed  by,  or  accorded  to,  the  subjects  or  Citizens  of  the  most  favoured 
nation. 

They  shall  more  especially  not  be  liable  to  other  or  more  onerous 
duties,  imposts,  restrictions,  or  obligations  of  whatever  description,  than 
those  to  whidi  subjects  or  Citizens  of  the  most  favoured  nation  now 
are,  or  hereafter  may  be,  subjected. 

Article  III. 
The  two  High  Contracting  Parties  acknowledge  reciprocally  to  each 
other  the  right  of  appointing  Consuls  to  reside  in  eadi  other's  domi- 
nions wherever  the  interests  of  commerce  may  require  the  presence 
of  sudi  officers;  and  sudi  Consuls  shall  at  all  times  be  placed,  in  the 
country  in  which  they  reside,  on  the  footing  of  the  Consuls  of  the  most 
favoured  nations.  Eadi  of  the  High  Contracting  Parties  further  agree 
to  permit  his  own  subjects  to  be  appointed  to  Consular  offices  by  the 
other  Contracting  Party,  provided  always  that  the  persons  so  appointed 
shall  not  begin  to  act  without  the  previous  approbation  of  the  Sovereign 
whose  subjects  they  may  be.  The  public  functionaries  of  either  Go- 
vernment residing  in  the  dominions  of  the  other,  shall  enjoy  the  same 
Privileges,  immunities,  and  exemptions  which  are  enjoyed  within  the 
same  dominions  by  similar  public  functionaries  of  other  countries. 

Article  IV. 
There  shall  be  perfect  freedom  of  commerce  and  navigation  between 
the  High  Contracting  Parties;  each  shall  allow  the  subjects  of  the  other 
to  enter  all  ports,  creeks,  and  rivers  with  their  vessels  and  cargoes, 
also  to  travel,  reside,  pursue  commerce  and  trade,  whether  wholesale 
or  retail,  in  eadi  other's  dominions,  and  therein  to  hire,  purchase,  and 


—  54*  - 

possess  houses,  warehouses,  shops,  stores  and  lands.  British  subjects 
shall  everywhere  be  freely  permitted,  whether  personally  or  by  agent, 
to  bargain  for,  buy,  barter,  and  seil  all  kinds  of  goods,  articles  of 
import,  or  native  production,  whether  intended  for  sale  within  the  domi- 
nions  of  His  Highness  or  for  export,  and  to  arrange  with  the  owner  or 
his  agent  regarding  the  price  of  all  sudi  goods  and  produce  without 
interference  of  any  sort  on  the  part  of  the  authorities  of  His  Highness. 

His  Highness  the  Sultan  of  Muskat  binds  himself  not  to  allow  or 
recognize  the  establishment  of  any  kind  of  monopoly  or  exciusive 
privilege  of  trade  within  his  dominions  to  any  Government,  Association, 
or  individual. 

Articie  V. 

Subjects  of  Her  Britannic  Majesty  shall  be  permitted,  throughout 
the  dominions  of  His  Highness  the  Sultan,  to  acquire  by  gift,  purdiase, 
intestate  succession,  or  under  will,  or  any  other  legal  manner,  land, 
houses,  and  property  of  every  description,  whether  movable  or  im- 
movable,  to  possess  the  same;  and  freely  to  dispose  thereof  by  sale, 
barter,  donation,  or  otherwise. 

Articie  VI. 

His  Highness  the  Sultan  shall  be  permitted  to  levy  a  duty  of  entry 
not  exceeding  5  per  cent.  on  the  value  of  all  goods  and  merchandize, 
of  whatever  description,  imported  by  sea  from  forcign  countries  into 
His  Highness'  dominions.  This  duty  shall  be  paid  at  that  port  in  His 
Highness'  dominions  where  the  goods  are  first  landed,  and,  on  payment 
thereof,  sud\  goods  shall  thereafter  be  exempt,  within  the  Sultan's 
dominions,  from  all  other  customs  duties  or  taxes,  levied  by,  or  on 
behalf  of,  the  Government  of  His  Highness  the  Sultan,  by  whatever 
names  these  may  be  designated,  and  no  higher  import  duty  shall  be 
claimed  from  British  subjects  than  that  whidi  is  paid  by  subjects  or 
Citizens  of  the  most  favoured  nation. 

This  duty,  once  paid,  shall  cover,  from  all  other  charges  on  the 
part  of  His  Highness  the  Sultan,  goods  of  whatever  description  coming 
from  foreign  countries  by  sea,  whether  these  are  intended  for  local  con- 
sumption  or  for  transmission  elsewhere  in  bulk  or  otherwise,  and  whether 
they  remain  in  the  state  in  whidi  they  are  imported  or  have  been 
manufactured. 

There  shall,  however,  be  exempted  from  payment  of  all  duty  the 
following,  namely:  — 

1.  All  goods  and  merchandize  which,  being  destined  for  a  foreign 
port,  are  transhipped  from  one  vessel  to  another  in  any  of  the  ports 
of  His  Highness  the  Sultan  of  Muskat,  or  which  have  been  for  this 
purpose  provisionally  landed  and  deposited  in  any  of  the  Sultan's 
custom-houses  to  await  the  arrival  of  a  vessel  in  which  to  be  reshipped 
aboard.  But  goods  and  merchandize  so  landed  shall  be  exempted  only, 
provided  that  the  consignee  or  his  agent  shall  have,  on  the  arrival  of 
the  ship,  handed  over  the  said  goods  to  be  kept  under  Customs  seal, 
and  declared  them  as  landed  for  transhipment,  designating  at  the 
same  time  the  foreign  port  of  destination,  and  also  provided  that  the 
Said  goods  are  actually  shipped  for  the  said  foreign  port  as  originally 


—  55*  — 

declared,  within  period  not  exceeding  six  months  after  their  first  Ianding> 
and  without  having,  in  the  interval,  changed  owners. 

2.  All  goods  and  merdiandize  which,  not  being  consigned  to  a  port 
within  the  dominions  of  the  Sultan,  have  been  inadvertently  landed, 
provided  that  sudi  goods  are  reshipped  within  a  month  of  being  so 
landed  and  transported  abroad.  Should,  however,  sudi  goods  or  merchan- 
dize,  here  spoken  of,  be  opened  or  removed  from  the  custody  of  the 
Customs  authorities,  the  füll  duty  shall  then  be  payable  on  the  same. 

3.  Goals,  naval  provisions,  stores,  and  fittings,  the  property  of  Her 
Majesty's  Government,  landed  in  the  dominions  of  His  Highness  for 
the  use  of  the  ships  of  Her  Majesty's  navy. 

4.  All  goods  and  merdiandize  transhipped  or  landed  for  the  repair 
of  damage  caused  by  stress  of  weather  or  other  disaster  at  sea,  pro- 
vided the  cargo  so  disdiarged  shall  be  reshipped  and  taken  away  on 
board  of  the  same  vessel,  or  if  the  latter  shall  have  been  condemned, 
or  her  departure  delayed,  in  any  other  manner. 

Article  VII. 
No  article  whatever  shall  be  prohibitad  from  being  imported  into 
or  exported  from  the  territories  of  His  Highness  the  Sultan  of  Muskat, 
and  no  export  duties  are  to  be  levied  on  goods  exported  from  those 
territories  except  with  the  consent  of  the  Government  of  Her  Britannic 
Majesty,  such  consent  being  subject  to  the  conditions  that  may  be  laid 
down  in  the  notifications  intimating  the  same. 

Article  VIII. 
It  is  agreed  and  understood  by  the  High  Contracting  Parties  that, 
in  the  event  of  an  arrangement  being  entered  into  hereafter  between 
His  Highness  and  the  Powers  having  Treaty  relations  with  Muskat,  and 
to  which  Great  Britain  shall  be  a  consenting  party,  whereby  vessels 
entering  the  port  of  Muskat  shall  be  charged  with  shipping,  tonnage, 
or  harbour  dues,  such  dues  to  be  administered  under  the  control  of 
a  special  Board  for  the  improvement  of  the  harbour  and  construction 
and  maintenance  of  lighthouses,  &c.;  nothing  in  the  aforementioned 
provisions  shall  be  construed  so  as  to  exempt  British  vessels  from 
payment  of  such  shipping,  harbour,  or  tonnage  dues  as  may  hereafter 
be  agreed  upon. 

Article  IX. 

It  shall  be  at  the  Option  of  the  British  subject  in  eacfi  case  to  pay 
the  percentage  duties  stipulated  in  Article  VI,  either  in  cash,  or,  if  the 
nature  of  the  goods  allows  of  it,  in  kind,  by  giving  up  an  äquivalent 
amount  of  the  goods  or  produce. 

In  the  event  of  payment  being  made  in  cash,  the  value  of  the 
merchandize,  goods,  or  produce  on  which  duty  is  to  be  levied,  shall  be 
fixed  according  to  the  ready-money  market  price  ruling  at  the  time 
when  the  duty  is  levied.  In  the  case  of  foreign  Imports,  the  value 
shall  be  fixed  according  to  the  market  price  at  Muskat,  and  in  that  of 
native  goods  and  produce  by  the  market  price  at  the  place  where  the 
merd\ants  shall  choose  to  pay  the  duty. 


—  56*  — 

In  the  event  of  any  dispute  arising  befween  a  British  subject  and 
the  Custom-house  authorities  regarding  the  value  of  sudi  goods,  this 
shall  be  determined  by  reference  to  tvvo  experts,  eadi  party  nomi- 
nating  one,  and  the  value  so  ascertained  shall  be  decisive.  Should, 
however,  these  experts  not  be  able  to  agree,  they  shall  choose  an  um- 
pire,  whose  decision  is  to  be  considered  final. 

Article  X. 

His  Highness  the  Sultan  of  Muskat  engages  by  the  present  Treaty 
to  provide  and  give  Orders  to  his  officials  that  the  movement  of  goods 
in  transit  shall  not  be  obstructed  or  delayed  in  a  vexatious  manner 
by  unnecessary  Customs  formalities  and  Regulations,  and  that  every 
facility  will  be  given  for  fheir  transport. 

Article  XL 

British  vesseb  entering  a  port  in  the  dominions  of  His  Highness 
the  Sultan  of  Muskat,  in  distress,  shall  receive  from  the  local  autho- 
rities all  necessary  aid  to  enable  them  to  revictual  and  refit  so  as  to 
proceed  on  their  voyage. 

Should  a  British  vessel  be  wreAed  off  the  coast  of  His  Highness' 
dominions,  the  authorities  of  His  Highness  shall  render  all  assistance 
in  their  power  to  the  distressed  vessel,  in  order  to  save  the  ship,  her 
cargo,  and  those  on  board;  they  shall  also  give  aid  and  protection  fo 
persons  saved,  and  shall  assist  them  in  readiing  the  nearest  British 
Consulate;  they  shall  further  take  every  possible  care  that  the  goods 
so  recovered  are  safely  stored,  and  kept  for  the  purpose  of  being 
handed  over  to  the  owner,  captain,  agent  of  the  ship,  or  British  Consul, 
subject  always  to  rights  of  salvage. 

His  Highness'  authorities  shall  further  see  that  the  British  Con- 
sulate is  at  once  informed  of  such  disaster  having  occurred. 

Should  a  British  vessel,  wrecked  on  the  coast  of  His  Highness' 
dominions,  be  plundered,  the  authorities  of  His  Highness  shall,  as  soon 
as  they  come  to  know  thereof,  render  prompt  assistance  and  take 
measures  to  pursue  and  punish  the  robbers,  and  recover  the  stolen 
property.  Likewise,  should  a  vessel  of  His  Highness  the  Sultan  of 
Muskat,  or  of  one  of  his  subjects,  enter  a  British  port  in  distress,  or 
be  wrecked  off  the  coast  of  Her  Majesty's  dominions,  the  like  help  and 
assistance  shall  be  rendered  by  the  British  authorities. 

Article  XII. 

Should  sailors  or  others  belonging  to  a  British  ship  of  war  or 
merdiant-vessel,  desert  and  take  refuge  on  shore  or  on  board  of  any 
of  His  Highness'  ships,  the  authorities  of  His  Highness  the  Sultan  of 
Muskat  shall,  upon  request  of  a  Consular  official,  or,  in  his  absence, 
of  the  captain  of  the  ship,  take  the  necessary  steps  in  order  to  have 
them  arrested  and  delivered  over  to  the  Consular  official  or  to  the 
captain. 

In  this,  however,  the  Consular  officer  and  captain  shall  render 
every  assistance. 


—  57*  — 

Article  XIII. 

Subjects  of  Her  Britannic  Majesty  shall,  as  regards  their  person 
and  property,  enjoy  within  the  dominions  of  His  Highness  the  Sultan 
of  Muskat  the  rights  of  exterritoriality. 

The  authorities  of  His  Highness  the  Sultan  have  no  right  to  inter- 
fere  in  disputes  with  subjects  of  Her  Britannic  Majesty  amongst 
themselves,  or  between  them  and  members  of  other  Christian  nations; 
such  questions,  whether  of  a  civil  or  criminal  nature,  shall  be  decided 
by  the  competent  Consular  authorities.  The  trial  and  also  the  punishment 
of  all  offences  and  crimes  of  which  British  subjects  may  be  accused 
within  the  dominions  of  His  Highness  the  Sultan,  also  the  hearing 
and  settlement  of  all  civil  question-,  claims,  or  disputes  in  which  they 
are  the  defendants,  is  expressly  reserved  to  the  British  Consular 
authorities  and  Courts,  and  removed  fron\  the  Jurisdiction  of  His 
Highness  the  Sultan. 

Should  disputes  arise  between  subjects  of  His  Highness  the  Sul- 
tan or  other  non- Christian  Power,  not  represented  by  Consuls  at 
Muskat,  and  a  subject  of  Her  Britannic  Majesty,  in  which  the  British 
subject  is  the  plaintiff  or  complainant,  the  matter  shall  be  brought 
before  and  decided  by  the  highest  authority  of  the  Sultan,  or  some 
person  specially  delegated  by  him  for  this  purpose.  The  proceedings 
and  final  decision  in  such  a  case  shall  not,  however,  be  considered 
legal  unless  notice  has  been  given  and  an  opportunity  afforded  for 
the  British  Consul  or  his  Substitute  to  attend  at  the  hearing  and 
final  decision. 

Article  XIV. 

Subjects  of  His  Highness  the  Sultan,  or  any  non-Christian  nation, 
not  represented  by  Consuls  at  Muskat,  who  are  in  the  regulär  service 
of  British  subjects  within  the  dominions  of  His  Highness  the  Sultan 
of  Muskat,  shall  enjoy  the  same  protection  as  British  subjects  them- 
selves. 

Should  they  be  charged  with  having  committed  a  crime  or  serious 
offence  punishable  by  law,  they  shall,  on  sufficient  evidence  being 
shown  to  justify  further  proceedings,  be  handed  over  by  British 
employers,  or  by  order  of  the  British  Consul,  to  the  authorities  of 
His  Highness  the  Sultan  for  trial  and  punishment. 

Article  XV. 
Should  a  subject  of  Her  Majesty  residing  in  the  dominions  of 
His  Highness  the  Sultan  of  Muskat  be  adjudicated  bankrupt,  the 
British  Consul  shall  taks  possession  of,  recover,  and  realize  all  available 
property  and  assets  of  such  bankrupt,  to  be  dealt  with  and  distributed 
according  to  the  provisions  of  English  Bankruptcy  Law. 

Article  XVI. 
Should  a  subject  of  His  Highness  the  Sultan  of  Muskat  resist  or 
evade  payment  of  the  just  and  rightful  claims  of  a  British  subject, 
the  authorities  of  His  Highness  th-  Sultan  shall  afford  to  the  British 
creditor  every  aid  and  facility  in  recovering  the  amount  due  to  him. 
In  like   manner  the  British  Consul  shall  afford  every  aid  and  facility 


—  58*  — 

to  subjects  of  His  Highness  the  Sultan  of  Muskat,  in  recovering  debts 
justly  due  to  them  from  a  British  subject. 

Article  XVII. 
Should  a  British  subject  die  within  the  dominions  of  His  Highness 
the  Sultan  of  Muskat,  or  dying  elsewhere  leave  property  therein, 
movable  or  immovable,  the  British  Consul  shall  be  authorized  to 
collect,  realize,  and  take  possession  of  the  estate  of  the  deceased,  to 
be  disposed  of  according  to  the  provisions  of  English  law. 

Article  XVIII. 
The  houses,  dwellings,  warehouses,  and  other  premise  of  British 
subjects,  or  of  persons  actually  in  their  regulär  service  within  the  domi- 
nions of  His  Highness  the  Sultan  of  Muskat,  shall  not  be  entered,  or 
seardied  under  any  pretext,  by  the  officials  of  His  Highness  without 
the  consent  of  the  occupier,  unless  with  the  cognizance  and  assistance 
of  the  British  Consul  or  his  Substitute. 

Article  XIX. 
It  is  hereby  agreed  between  the  two  High  Contracting  Parties  that, 
in  the  event  of  an  agreement  being  hereafter  arrived  at  between  His 
Highness  the  Sultan  of  Muskat  and  the  various  Powers  with  which 
His  Highness  shall  be  in  Treaty  relations,  including  Great  Britain, 
which  must  be  a  consenting  party,  whereby  the  residents  of  a  district 
or  town  shall,  without  distinction  of  nationality,  be  made  subject  to 
the  payment  of  local  taxes,  for  municipal  and  sanitary  purposes,  the 
same  to  be  fixed  and  administered  by  or  under  the  control  of  a  spe- 
cial Board,  nothing  contained  in  this  Treaty  shall  be  understood  so  as 
to  exempt  British  residents  from  the  payment  of  such  taxes. 

Article  XX. 
Subjects   of  the   two   High   Contracting   Parties  shall,  within   the 
dominions  of  each  other,  enjoy  freedom  of  conscience  and   religious 
toleration,  the  free  and  public  exercise  of  all  forms  of  religion,   and 
the  right  to  build  edifices  for  religious  worship. 

Article  XXI. 
The  stipulations  of  the  present  Treaty  shall  be  applicable  to   all 
the  Colonies  and  foreign  possessions  of  Her  Britannic  Majesty  so  far 
as  the  laws  permit,   excepting  to  those  hereinafter  named,  that   is  to 
say,  except  to  — 

The  Dominian  of  Canada.  —  Newfoundland.  —  The  Cape  of 
Good  Hope.  —  Natal.  —  New  South  Wales.  —  Victoria.  — 
Queensland.  —  Tasmania.  —  South  Australia.  —  Western 
Australia.  —  New  Zealand. 

Provided  always  that  the  stipulations  of  the  present  Treaty  shall 
be  made  applicable  to  any  of  the  above-named  Colonies  or  foreign 
possessions,  on  whose  behalf  notice  to  that  effect  shall  have  been 
given  by  Her  Britannic  Majesty's  Representative  in  Muskat  to  His 
Highness  the  Sultan  within  two  years  from  the  date  of  exchange  of  the 
ratifications  of  the  present  Treaty. 


—  59*  — 

Article  XXII. 
The  present  Treaty  has  been  executed  in  quadruplicate,  two  copies 
being  written  in  English  and  two  in  Arabic.  These  are  understood  to 
be  of  similar  import  and  signification;  in  the  event,  however  of  doubt 
hereafter  arising  as  to  the  proper  Interpretation  of  the  English,  or 
Arabic  text  of  one  or  other  of  the  Treaty  stipulations,  the  English  text 
shall  be  considered  decisive.  The  Treaty  shall  come  into  Operation 
within  one  month  after  the  date  when  the  ratifications  may  take  place. 

Article  XXIII. 

After  the  lapse  of  twelve  years  from  the  date  on  which  this  Treaty 
shall  come  into  force,  and  on  twelve  months'  notice  given  by  either 
party,  this  Treaty  shall  be  subject  to  revision  by  Plenipotehtiaries 
appointed  on  both  sides  for  this  purpose,  who  shall  be  empowered  to 
decide  on  and  adopt  such  amendments  as  experience  shall  prove  to 
be  desirable. 

In  witness  whereof  Colonel  Edward  Charles  Ross,  C.  S.I.,  on  behalf 
of  Her  Majesty  the  Queen  of  Great  Britain  and  Ireland,  and  Empress 
of  India,  and  His  Highness  Seyyed  Feysal-bin-Turki,  Sultan  of  Muskat, 
on  his  own  behalf,  have  signed  the  san\e  and  affixed  thereto  their 
respective  seals. 

Done  at  Muskat,  this  IQth  day  of  March,  1891,  corresponding  to 
the  8th  Shaaban  of  the  year  1308  Hijreea. 

EDWARD  CHARLES  ROSS,  Colonel. 

Political  Resident  in  the  Persian  Qulf. 

(Signatare  in  Arabic  of  His  Highness  the  Sultan  of  Muskat.) 

Protocol. 

The  Undersigned  in  proceeding  to  the  exdiange  of  ratifications  of 
the  Treaty  signed  at  Muskat  on  the  19th  Mardi,  1891,  between  Her 
Majesty  the  Queen  of  Great  Britain  and  Ireland,  Empress  of  India, 
and  His  Highness  Seyyid  Feysal-bin-Turki,  Sultan  of  Muskat,  have 
agreed  to  the  present  Protocol,  which  shall  have  the  same  force  and 
validity  as  if  it  had  been  inserted  in  the  body  of  the  Treaty  itself. 

It  is  agreed  that  under  Article  XXIII  of  the  said  Treaty  either  of 
the  High  Contracting  Parties  shall  be  at  liberty,  after  the  expiration  of 
twelve  years  from  the  date  on  which  the  Treaty  has  come  into  force, 
to  terminate  the  said  Treaty  at  any  time  on  giving  twelve  months' notice. 

In  witness  whereof  the  Undersigned,  duly  authorized  for  the  pur- 
pose, have  signed  the  present  Protocol,  in  quadruplicate,  and  have 
affixed  thereto  their  seals. 

Done  at  Muskat,  on  the  20th  day  of  February,  1892. 

A.  C.  TALBOT,  Lieutenant-Colonel, 
Political  Resident,  Persian  Gulf. 
(Signatare  in  Arabic  of  His  Highness  the  Sultan  of  Muskat.) 


—  60*  - 

Nr.  46. 
A^eement  regarding  the  cession  of  territory  by  the  Sultan  of  Oman, 

dated  Mardi  20,  1891. 
Aus:  Aitcbison.     Bd.  XII.    Nr.  LXVII. 

Praise  be  to  GOD  alone. 

The  object  of  writing  this  lawful  and  honourabia  Bond  is  that  it 
is  hereby  covenanted  and  agreed  between  His  Highness  Seyyid  Feysal 
bin  Turki  bin  Seyyid,  Sultan  of  Muscat  and  Oman,  on  the  one  part, 
and  Colonel  Edward  Charles  Ross,  Companion  of  the  Star  of  India, 
Her  Britannic  Majesty's  Political  Resident  in  the  Persian  Gulf,  on 
behalf  of  the  British  Government,  on  the  other  part,  that  the  said 
Seyyid  Feysal  bin  Turki  bin  Saeed,  Sultan  of  Muskat  and  Oman,  does 
pledge  and  bind  himself,  his  heirs  and  successors  never  to  cede,  to 
seil,  to  mortgage  or  otherwise  give  for  occupation,  save  to  the  British 
Government,  the  dominions  of  Muskat  and  Oman  or  any  of  their 
dependencles. 

In  foken  of  the  conclusion  of  this  lawful  and  honourable  Bond 
Seyyid  Feysal  bin  Turki  bin  Saeed,  Sultan  of  Muskat  and  Oman,  and 
Colonel  Edward  Charles  Ross,  Companion  of  the  Star  of  India,  Her 
Britannic  Majesty's  Political  Resident  in  the  Persian  Gulf,  the  former 
for  himself,  his  heirs  and  successors,  and  the  latter  on  behalf  of  the 
British  Government,  do  eadi,  in  the  presence  of  witnesses  affix  their 
signatures  on  this  ninth  day  of  Shaaljan  one  thousand  three  hundred 
and  eight  (A.  H.)  corresponding  to  the  twentieth  day  of  Mard\  (A.  D.)  1 891 . 

E.  C.  ROSS,  Colonel,  Signature  of  HIS  HIGHNESS 

Political  Resident  in  the  SEYYID  FEYSAL  BIN  TURKI  BIN  SAEED, 

Persian  Gulf.  Sultan  of  Muskat  and  Oman. 

LANSDOWNE, 
Viceroy  and  Governor-Qeneral  of  India. 

Ratified  by  His  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-Qeneral  of 
India,  at  Simla,  on  the  twenty-third  day  of  May  1891. 

H.  M.  DURAND,  Secretary 
to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


Nr.  47. 
Traite  d'amitie  et  de  commerce  entre  la  France  et  les  Etats  de 
Mascate  en  Arabie.    Conclu  et  signe  ä  Zanzibar,  le  17Novembre  1844. 

Aus:  Recueil  de  traites  . . .  par  M.  de  Härtens.    Tome  VII.  1850.   S.  623. 
{Aitcbison.    Bd.  XII.    Append.   Nr.  XLIX.) 

(Les  ratifications  de  ce  Traite  ont  ete  respectivement 

ediangees  le  4.  Fevrier  1846.) 

Art.  1.     II  y  aura  paix  constante  et  amitie  perpetuelle  entre  S.  M. 

l'empereur  des  Fran9ais,  ses   heritiers   et  successeurs,  d'une  part,  et 

S.  A.  l'iman   de   Mascate,   ses  heritiers    et   successeurs,   d'autre  part, 


—  61*  — 

ef  entre  les  sujets  des   deux   Etats,   sans   exception  de   personnes  ni 
de  lieux. 

2.  Les  sujets  de  S.  A.  l'iman  de  Mascate  pourront,  en  toute  liberte, 
entrer,  resider,  commercer  et  circuler  en  France  avec  leurs  marchan- 
dises.  Les  Fran^ais  jouiront  de  la  meme  liberte  dans  les  Etats  de  S.  A.  le 
sultan  de  Mascate,  et  les  sujets  de  diacun  des  deux  pays  auront  recipro- 
quement  droit,  dans  l'autre,  ä  tous  les  Privileges  et  avantages  qui  sont 
ou  pourront  etre  accordes   aux  sujets  des  nations  les  plus  favorisees- 

3.  Les  Fran^ais  auront  la  faculte  d'acheter,  de  vendre  ou  de 
prendre  ä  bail  des  terres,  maisons,  magasins,  dans  les  Etats  de  S.  A. 
le  sultan  de  Mascate.  Nul  ne  pourra,  sous  aucun  pretexte,  penetrer 
dans  les  magasins  et  autres  proprietes,  possedes  ou  occupes  par  des 
Frangais  ou  par  des  personnes  au  Service  des  Fran9ais,  ni  les  visiter 
sans  le  consentement  de  l'occupant,  ä  moins  que  ce  ne  soit  avec 
l'intervention  du  consul  de  France. 

Les  Francais  ne  pourront,  sous  aucun  pretexte,  etre  retenus  contre 
leur  volonte  dans  les  Etats  du  sultan  de  Mascate. 

4.  Les  sujets  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate  qui  seront  au  service 
des  Fran9ais  jouiront  de  la  meme  protection  que  les  Fran9ais  eux- 
memes;  mais,  si  les  sujets  de  S.A.  sont  convaincus  de  quelque  crime 
ou  infraction  punissable  par  la  loi,  ils  seront  congedies  par  les  Fran9ai3 
au  Service  desquels  ils  se  trouveraient,  et  livres  aux  autorites  locales. 

Les  hautes  parties  contractantes  se  reconnaissent  reciproquement 
le  droit  de  nommer  des  consuls  et  agens  consulaires  pour  resider 
dans  leurs  Etats  respectifs.  Toutefois,  ces  agens  ne  devront  entrer 
en  fonctions  qu'avec  l'exequatur  du  souverain  dans  les  Etats  duquel 
ils  resident.  Ces  agens  jouiront  des  memes  droits  et  prerogatives 
que  ceux  de  la  nation  la  plus  favorisee. 

Les  consuls  et  agens  consulaires  fran9ais  pourront  arborer  le 
pavillon  fran9ais  sur  leur  habitation. 

6.  Les  autorites  relevant  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate  n'inter- 
viendront  point  dans  les  contestations  entre  Fran9ais  ou  entre  des 
Fran9ais  et  des  sujets  d'autres  nations  diretiennes.  Dans  les  diffe- 
rends  entre  un  sujet  de  S.  A.  et  un  Fran9ais,  la  plainte,  si  eile  est 
portee  par  le  premier,  ressortira  au  consul  fran9ais,  qui  prononcera 
le  jugement;  mais  si  la  plainte  est  portee  par  un  Fran9ais  contre 
quelqu'un  des  sujets  de  S.  A.,  ou  de  toute  autre  puissance  musul- 
mane,  la  cause  sera  jugee  par  S.  A.  le  sultan  de  Mascate,  ou  par 
teile  personne  qu'il  designera.  Dans  ce  cas,  il  ne  pourra  etre  pro- 
cede  au  jugement  qu'en  presence  du  consul  de  France  ou  d'une  per- 
sonne designee  par  lui  pour  assister  ä  la  procedure.  Dans  les  diffe- 
rends  entre  un  Fran9ais  et  un  sujet  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate, 
la  deposition  d'un  individu  convaincu  de  faux  temoignage  dans  une 
occasion  precedente  sera  recusee,  soit  que  la  cause  se  trouve  appelee 
devant  le  consul  de  France,  soit  qu'elle  soit  soumise  ä  S.  A.  le  sultan 
ou  ä  son  representant. 

7.  Les  biens  d'un  Fran9ais  decede  dans  les  Etats  de  S.  A.  le  sultan 
de  Mascate,  ou  d'un  sujet  de  son  altesse  decede  en  France,  seront  remis 
aux  heritiers  ou  executeurs  testamentaires,  ou,  ä  leur  defaut,  au  consul 
ou  agent  consulaire   de  le  nation  ä  laquelle  appartenait  le  decede. 


—  62*  — 

8.  Si  un  Fran9ais  fait  faillite  dans  les  Etats  du  sultan,  le  consul 
de  France  prendra  possession  de  tous  les  biens  du  failli  et  les  re- 
mettra  ä  ses  creanciers  pour  etre  partages  entre  eux.  Cela  fait,  le 
failli  aura  droit  ä  une  dediarge  complete  de  ses  creanciers.  II  ne 
saurait  etre  ulterieurement  tenu  de  combler  son  deficit,  et  l'on  ne 
pourra  considerer  les  biens  qu'il  acquerra  par  la  suite  comme  sus- 
ceptibles  d'etre  detournes  ä  cet  effet;  mais  le  consul  de  France  ne 
negligera  aucun  moyen  d'operer,  dans  l'interet  des  creanciers,  la  saisie 
de  tout  ce  qui  appartiendra  au  failli  dans  d'autres  pays,  et  de  con- 
stater  qu'il  a  fait  l'abandon  sans  reserve  de  tout  ce  qu'il  possedait 
au  moment  oü  il  a  ete  declare  insolvable. 

9.  Si  un  sujet  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate  refuse  ou  elude  le 
paiement  d'une  dette  envers  un  Francais,  les  autorites  relevant  de 
S.  A.  donneront  au  creancier  toute  aide  et  facilite  pour  recouvrer  ce 
qui  lui  est  du;  et  de  meme  le  consul  de  France  donnera  toute  assi- 
stance  aux  sujets  de  S.  A.  pour  recouvrer  les  dettes  qu'ils  auront  ä 
reclamer  des  Fran^ais. 

10.  Le  droit  ä  percevoir  sur  les  marchandises  apportees  par  navires 
fran9ais  dans  les  Etats  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate  n'excedera  point 
cinq  pour  cent  de  la  valeur;  et  si  les  n\archandises  importees  par 
quelque  autre  nation  etaient  admises  ä  un  droit  inferieur,  le  benefice 
de  cette  reduction  est  garanti  aux  produits  similaires  importes  par 
navires  frangais.  Moyennant  l'acquittement  de  ce  droit  unique,  les 
navires  fran^ais  et  leurs  cargaisons  seront  affranAis  de  toutes  taxes 
d'importation,  d'exportation,  de  tonnage,  de  licence,  de  pilotage,  d'an- 
crage  et  de  toute  autre  taxe  quelconque,  soit  ä  l'entree,  soit  ä  la 
sortie.  II  ne  sera  exige  aucun  droit  sur  la  partie  de  la  cargaison  qui  ne 
sera  point  debarquee,  et  si  ces  mardiandises  sont  ensuite  transportees 
sur  un  autre  point  des  Etats  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate,  elles  n'y 
seront  soumises  ä  aucun  droit  addltionnel  ou  plus  eieve.  Apres  le 
paiement  au  droit  ci  dessus  mentionne,  les  mardiandises  pourront  etre 
vendus  en  gros  ou  en  detail,  sans  acquitter  de  nouveaux  droits. 

Aucune  taxe  quelconque  ne  sera  exigee  des  navires  fran9ais  qui 
entreront  dans  les  ports  des  Etats  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate  pour 
se  reparer,  faire  des  vivres  ou  connaitre  I'etat  du  mard\e. 

Les  navires  fran9ais  jouiront  de  plein  droit,  dans  les  ports  depen- 
dant  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate,  de  tous  Privileges  et  immunites 
accordes  ä  ceux  de  la  nation  la  plus  favorisee. 

11.  Aucun  article  quelconque  de  commerce  ne  sera  prohibe,  soit 
ä  l'importation,  soit  ä  l'exportation,  dans  les  Etats  de  S.  A.  le  sultan 
de  Mascate;  le  commerce  y  sera  parfaitement  libre  et  ne  sera  soumis 
qu'au  seul  droit  d'importation  autorise  par  l'article  precedent  et  ä 
aucun  autre.  Les  Fran9ais  auront  l'entiere  liberte  d'adieter,  de  vendre, 
ä  qui  bon  leur  ssmblera,  dans  toute  l'etendue  des  domaines  de  S.  A., 
et  cette  liberte  ne  pourra  etre  entravee  par  aucun  monopole  ou  privi- 
lege  exclusif  de  vente  ou  d'adiat. 

Toutefois,  la  France  s'abstiendra  de  faire  le  commerce  de  l'ivoire 
et  de  la  gomme  copale  ä  la  cote  Orientale  d'Afrique,  depuis  le  port  de 
Tangate,  situe  par  4°30'  latitude  sud,  jusqu'au  port  de  Quiloa,  situe 
par  7°  au  sud  de  l'equateur,   ces   deux  ports  inclus,  jusqu'ä  ce   que 


—  63*  - 

l'Angleferre,  ou  les  Etats-Unis  d'Amerique,  ou  toute  autre  nation  chre- 
tienne,  aient  la  faculte  de  s'y  livrer. 

12.  S'il  s'eleve  quelque  contestation  sur  la  valeur  des  mardian- 
dises  importees  dans  les  Etats  du  sultan  de  Mascate,  et  sur  lesquelles 
le  droit  de  cinq  pour  cent  doit  etre  per^u,  la  douane  aura  le  droit  de 
demander  la  vingtieme  partie  des  mardiandises  en  nature  au  lieu  du 
paiement  de  cinq  pour  cent,  et  le  negociant  sera  tenu  de  livrer  le 
vingtieme  ainsi  reclame,  toutes  les  fois  que  la  nature  des  mardian- 
dises rendra  praticable  ce  mode  de  paiement;  mais  le  negociarit  qui 
aura  acquitte  ce  droit  n'aura  plus  rien  a  payer  ä  la  douane  pour  les 
dix-neuf  autres  vingtiemes  de  ses  mardiandises,  dans  quelque  partie 
des  Etats  de  S.  A.  le  sultan  da  Mascate  qu'il  lui  convienne  de  les 
transporter;  si  la  douane  se  refuse  ä  prelever  le  droit  du  vingtiemci 
ou  si  les  mardiandises  ne  comportent  point  ce  fractionnement,  le  point 
cn  litige  sera  soumis  ä  deux  personnes  competentes,  dioisies,  l'une 
par  le  d\ei  de  la  douane,  l'autre  par  le  negociant,  lesquelles  evalueront 
les  mardiandises.  Si  les  arbitres  different  d'opinion,  ils  nommeront 
un  tiers  arbitre  dont  la  decision  sera  definitive,  et  le  droit  sera  pre- 
leve  d'apres  la  valeur  ainsi  etablie. 

13.  li  ne  sera  point  permis  ä  un  negociant  fran^ais  de  mettre  ses 
mardiandises  en  vente  pendant  les  trois  jours  qui  suivront  leur  arrivee, 
ä  moins  qu'avant  l'expiration  de  ce  delai  le  negociant  et  le  dief  de  la 
douane  ne  soient  tombes  d'accord  sur  la  valeur  des  mardiandises.  Si, 
dans  l'espace  de  ces  trois  jours,  le  dief  de  la  douane  n'a  point  accepte 
Tun  des  deux  moyens  indiques  pour  la  perception  du  droit,  les  auto- 
rites  dependant  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate  devront,  sur  la  demande 
qui  leur  en  sera  faite,  obüger  la  douane  ä  adopter  Tun  ou  l'autre  de 
ces  deux  modes. 

14.  Si  S.  M.  l'empereur  des  Fran^ais  ou  S.  A.  le  sultan  de  Mas- 
cate se  trouvaient  en  guerre  avec  un  autre  pays,  les  sujets  fran^ais 
et  ceux  de  S.  A.  le  sultan  pourraient,  neanmoins,  se  rendre  dans  ce 
pays,  en  passant  par  les  Etats  respectifs  des  deux  puissances,  avec 
des  mardiandises  de  tout  genre,  excepte  des  munitions  de  guerre; 
mais  ils  ne  pourront  entrer  dans  aucun  port  ou  place  assiegee  ou 
soumise  ä  un  blocus  effectif. 

15.  Si  un  navire  fran^ais  en  detresse  entre  dans  un  port  dependant 
de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate,  les  autorites  locales  lui  donneront  toutes 
facilites  pour  se  reparer,  se  ravitailler  et  continuer  son  voyage. 

Si  un  bätiment  sous  pavillon  fran(;ais  fait  naufrage  sur  les  cotes 
des  Etats  de  S.  A.,  les  naufrages  seront  accueillis  avec  bienveillance 
et  secourus;  les  autorites  locales  donneront  tous  leurs  solns  au  sauve- 
tage,  et  les  objets  sauves  seront  exactement  remis  aux  proprietaires 
ou  au  consul  frangais.  La  meme  assistance  et  la  meme  protection 
sont  assurees  aux  navires  des  sujets  du  sultan  de  Mascate  qui  feraient 
naufrage  sur  les  cotes  de  France. 

16.  Si  des  navires  frangais  etaient  pris  par  des  pirates  autres  que 
des  diretiens,  et  conduits  dans  les  Etats  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate, 
l'equipage  et  les  passagers  de  ces  bätiments  seraient  remis,  ainsi  que 
leurs  cargaisons,  entre  les  mains  du  consul  ou  de  l'agent  consu- 
laire  de  France. 


—  64*  — 

17.  Les  Fran^ais  auront  la  facult^  de  former,  soit  ä  Zanzibar,  soit 
sur  tout  autre  point  des  Etats  de  S.  A.  le  sultan  de  Mascate,  des 
depots  ou  magasins  d'approvisionnements  de  quelque  nature  que 
ce  soit. 

18.  Toute  Convention  negociee  ou  stipulee  anterieurement  au  present 
traite  est  de  nulle  valeur. 

19.  La  presente  Convention  sera  ratifiee,  et  les  ratifications  en 
seront  ediangees  ä  Mascate  ou  ä  Zanzibar  aussitot  que  possible,  et, 
au  plus  tard,  dans  l'espace  de  quinze  mois,  ä  dater  du  jour  de  la 
signature. 

Fait  ä  Zanzibar,  le  17  novembre  1844. 

Pour  S.  M.  l'empereur  des  Fran^ais 

Signe:  ROMAIN  DESFOSSES. 

(Cadiet  de  l'iman.)     Signe:  SEID. 


Nr.  48. 
Declaration  between  Great  Britain  and  France,  engaging  reciprocally 
to  respect  the  Independence  of  the  Sultans  of  Muscat  and  Zanzibar. 

Signed  at  Paris,    March  10,  1862. 
Aus:    Treaties   and  Conventions  ...  betw.  Great  Britain  and  foreign 

Powers.      By  Edward  Hertslet,  1877.     Vol.  XIII.     S.  399. 
{Aitd)ison.     Bd.  XII.     Nr.  LX,   wo   auch   der  französisd\e  Parallel -Text 

gegeben  ist.) 
Her  Majesty  the  Queen  of  the  United  Kingdom  of  Great  Britain 
and  Ireland  and  His  Majesty  the  Emperor  of  the  Frendi,  taking  into 
consideration  the  importance  of  maintaining  the  independence  of  His 
Highness  the  Sultan  of  Muscat  and  of  His  Highness  the  Sultan  of 
Zanzibar,  have  thought  it  right  to  engage  reciprocally  to  respect  the 
independence  of  these  Sovereigns. 

The  Undersigned,  Her  Britannic  Majesty's  Ambassador  Extra- 
ordinary  and  Plenipotentiary  at  the  Court  of  France,  and  the  Minister 
Secretary  of  State  for  Foreign  Affairs  of  His  Majesty  the  Emperor  of 
the  Frendi,  being  furnished  with  the  necessary  powers,  hereby  declare, 
in  consequence,  that  their  said  Majesties  take  reciprocally  that  en- 
gagement. 

In   witness   whereof,    the   Undersigned   have    signed   the    present 
Declaration,  and  have  affixed  thereto  the  seals  of  their  arms. 
Done  at  Paris,  the  lOth  Mard\,  1862. 

(L.S.)    COWLEY. 

(L.  S.)    E.  THOUVENEL. 

Nr.  49. 
Inhalt  der  Entscheidung  des  Haager  Schiedsgerichtsspruchs 

vom  8.  August  1905. 
Aus:  Aitcbison.     Bd.  XII.     S.  202. 

1.  That  before  the  2"d  January  1892,  France  was  entitled  to 
authorise  vessels  belonging  to  subjects  of  His   Highness   the  Sultan 


—  65*  — 

of  Maskat  to  fly  the  French  flag,  only  bound  by  her  own  legislation 
and  administrative  rules; 

2.  Thaf  owners  of  dhows,  who  before  1892,  had  been  authorised 
by  France  to  fly  the  Frend»  flag,  retained  this  authorisation  as  long 
as  France  renewed  it  to  the  grantee;  and 

3.  That  after  the  2"^  January  1892,  France  was  not  entitled  to  autho- 
rise  vessels  belonging  to  subjects  of  His  Highness  the  Sultan  of  Maskat 
to  fly  the  French  flag,  except  on  condition  that  their  owners,  or  fitters- 
out,  had  established,  or  should  establish,  that  they  had  been  considered 
and  treated  by  France  as  her  "proteges"  before  the  year  1863;  and, 
with  regard  to  the  effect,  transference  or  transmission  of  flags  so 
granted,  it  was  decided, 

(1)  that  dhows  of  Maskat  authorised  as  aforesaid  to  fly  fhe  French 
flag  were  entitled  in  the  territorial  waters  of  Maskat  to  the  inviolabi- 
lity  provided  by  the  Frendv  Maskat  treaty  of  November  17,  1884; 

(2)  that  the  authorisation  to  fh"  the  French  flag  could  not  be  trans- 
mitted or  transferred  to  any  other  person,  or  to  any  other  dhow,  even 
if  belonging  to  the  same  owner;  and 

(3)  that  subjects  of  the  Sultan  of  Maskat,  who  were  owners  or 
masters  of  dhows  authorised  to  fly  the  French  flag,  or  who  were  members 
of  the  crews  of  such  vessels,  or  who  belonged  to  their  families,  did 
not  enjoy  in  consequence  of  that  fact,  any  right  of  exterritoriality  which 
could  exempt  them  from  the  sovereignty,  especially  from  the  Juris- 
diction of  His  Highness  the  Sultan  of  Maskat. 


Nr.  50. 

Translation'  of  an  undertaking  given  [by  the  Sultan  of  Oman  on 

the  31st  May  1902  to  the  British  Political  Agent  at  Muscat,  regarding 

the  Sur  coalfields. 

Aus:  Aitcbison.    Bd.  XII.    Nr.  LXIX. 

After  the  usual  compliments.  —  Regarding  the  communication  you 
made  to  me  on  the  subject  of  the  Qeologist's  report  and  the  views  of 
Government  on  the  subject  of  the  coal  deposits,  Your  Honour  is  at 
liberty  to  inform  Government  on  my  behalf,  that  for  the  present  I  have 
no  Intention  of  entering  upon  the  work  myself;  and  that  in  the  future 
if  any  Government  or  Company  ask  my  permission  to  embark  upon  the 
mining  enterprise  in  question,  I  will  not  accord  sud\  permission  without 
first  communicating  with  Government,  in  order  that  they  may  themselves 
take  up  the  work  with  me  if  they  feel  so  inclined.  This  is  what  had 
to  be  written.    May  you  be  preserved. 


Hamburgische  Forsthungen.  Heft  I.  (Anhang.) 


—  66*  — 
ZU  KAPITEL  XI. 

Nr.  51.    Vertrag  von  England  mit  Bahrein  vom  22.  Dezember  1888. 
„    52.     Vertrag  von  England  mit  Bahrein  vom  13.  März  1892. 


Nr.  51. 

Translation  of  Agreement  signed  by  the  Chief  of  Bahrein, 

dated  22  "d  December  1880. 

I^us:  Aitcbison.    Bd.  XII.    Nr.  XXXIll. 

I,  Isa  bin  Ali  AI  Khalifa,  Chief  of  Bahrein,  hereby  bind  myself 
and  successors  in  the  Government  of  Bahrein  to  the  British  Govern- 
ment to  abstain  from  entering  into  negotiations  or  making  treaties  of 
any  sort  with  any  State  or  Government  other  than  the  British  without 
the  consent  of  the  said  British  Government,  and  to  refuse  permission 
to  any  other  Government  than  the  British  to  establish  diplomatic  or 
consular  agencies  or  coaling  depots  in  our  territory,  unless  with  the 
consent  of  the  British  Government. 

This  engagement  does  not  apply  to  or  affect  the  customary 
friendly  correspondence  with  the  local  authorities  of  neighbouring 
States  on  business  of  minor  importance. 

The  above  Agreement  is  subject  to  the  approval  and  acceptance 
of  His  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-General  of  India  in 
Council. 

Signatare  and  seal  of  ISA  BIN  ALI. 
L.  S.  Signatare  and  seal  of  AHMED  BIN  ALI. 

Signed  and  sealed  at  Bahrein  on  the  twenty-second  day  of  De- 
cember one  thousand  eight  hundred  and  eighty  in  my  presence. 

(Sd.)    E.  C.  ROSS,  Lieut.-Col. 
Political  Resident,  Persian  Gulf. 

The  above  Agreement  was  accepted  and  ratified  by  Her  Britannic 
Majesty's  Government  in  1881. 

(Sd.)    E.  C.  ROSS,  Colonel, 
Political  Resident,  Persian  Gulf. 


Nr.  52. 

Exclusive  Agreement  of  the  Shaikh  of  Bahrein  with  the  British 
Government,  dated  the  13th  March  1892. 

Aus:  Aitcbison.     Bd.  XII.     Nr.  XXXIV. 

I,  Esau  bin  Ali,  Chief  of  Bahrein,  in  the  presence  of  Lieutenant- 
Colonel  A.  C.  Talbot,  C.  I.  E.,  Political  Resident,  Persian  Gulf,  do 
hereby  solemnly  bind  myself  and  agree,  on  behalf  of  myself,  my  heirs 
and  successors,  to  the  following  conditions,  viz.:  — 


—  67*  — 

1  ®*.   —  That  I  will   on   no  account  enter  into  any  agreement  or 

correspondence  with   any  Power  other  than  the   British  Government. 

2nd.  —  That  without  the  assent  of  the  British  Government,  1  will 

not  consent  to  the  residence  within  my  territory  of  the  agent  of  any 

other  Government. 

Srd.  —  That  I  will  on  no  account  cede,  seil,  mortgage  or  other- 
wise  give  for  occupation  any  part  of  my  territory  save  to  the  British 
Government. 

Dated  Bahrein,  13  thMard\  1892,  corresponding  with  14th  Shaaban  1309. 
Signature  of  Esau  bin  Ali,  Chief  of  Bahrein. 
A.  C.  TALBOT,  Lieut.-Col., 
Resident,  Persian  Gulf. 

LANSDOWNE, 
Viceroy  and  Governor-General  of  india. 

Ratified  by  His  Excellency  the  Viceroy  and  Governor-General  of 
India  at  Simla  on  the  twelfth  day  of  May  1892. 

H.  M.  DURAND, 
Secretary  to  the  Government  of  India,  Foreign  Department. 


ZU  KAPITEL  XIII. 

Nr.  53.  Auszug  aus  Vertrag  von  Erzerum  zwischen  Türkei  und  Persien 

vom  28.  Juli  1823. 
,    54.    Auszug   aus   Erklärung    der  Türkisch-Persisthen    Kommission 
vom  31.  Mai  1847. 


Nr.  53. 

Traite  de  delimitation  entre  la  Perse  et  la  Turquie,  faisant  suite 

au  Traite  de  paix  de  28  juillet  1823;  signe  ä  Erzeroum, 

le  31  (19)  mai  1847. 

Aus:  Recueil  de  traites  . . .  par  G.  Fr.  de  Martens.    Tome  XX.  1875.  S.  1. 

Traduction. 

Art.  1.  Les  deux  Puissances  Musulmanes  arretent  que  les  recla- 
mations  pecuniaires  qu'elles  avaient  elevees  jusqu'ä  present,  l'une 
ä  Charge  de  l'autre,  soient  totalement  abandonnees;  mais  que  nulle 
atteinte  ne  soit  portee  par  cet  arrangement  aux  dispositions  (prises) 
pour  le  reglement  des  reclamations  inserees  dans  l'article  4. 

Art.  2.  Le  Gouvernement  de  Perse  s'engage  ä  abandonner  au 
Gouvernement  Ottoman  tous  les  terrains  plats,  c'est-ä-dire,  les  ter- 
rains  de  la  partie  occidentale  de  la  province  de  Zohab;  et  le  Gou- 
vernement Ottoman  s'engage  de  son  cote  ä  abandonner  au  Gouverne- 
ment Persan  la  partie  Orientale,  c'est-ä-dire,  tous  les  terrains  mon- 
tagneux  de  la  province  de  Zohab,  avec  la  vallee  de  Kerrind. 

Le  Gouvernement  Persan  se  desiste  de  toute  espece  de  preten- 
tion  relative  ä  la  ville  et  ä  la  province  de  Suleimanie,  et  s'engage 
formellement  ä  ne  jamais   exercer  nulle   espece  d'immixtion  ni  d'em- 

5* 


—  68*  — 

pietement  par  rapport  au  droit  de  la  souverainefe  du  Gouvernement 
Ottoman  sur  la  dite  province. 

Le  Gouvernement  Ottoman  s'engage  formellement  ä  ce  que  la 
ville  et  l'echelle  de  Mohammara,  l'ile  de  Khizr,  le  lieu  d'ancrage,  et 
aussi  les  terrains  de  la  rive  Orientale,  c'est-ä-dire,  de  la  rive  gauche 
du  Schatt-ul-Arab,  qui  sont  en  la  possession  des  tribes  reconnues 
comme  relevant  de  la  Perse,  soient  dans  la  possession  du  Gouverne- 
ment Persan  en  pleine  souverainete.  Outre  cela,  les  navires  Per- 
sans auront  le  droit  de  naviguer  en  pleine  liberte  sur  le  Sthatt-ul- 
Arab,  depuis  l'endroit  oü  ce  fleuve  se  jette  dans  la  mer  jusqu'au 
point  de  contact  des  frontieres  des  deux  parties. 

Art.  3.  Les  deux  Parties  Contractantes  ayant  par  le  present 
Traite  abandonne  leurs  autres  reclamations  territoriales,  s'engagent 
ä  nommer  immediatement  des  deux  cötes  des  Commissaires  et  des 
Ingenieurs,  afin  que  ceux-ci  determinent  les  frontieres  entre  les  deux 
Etats  d'une  maniere  conforme  ä  l'article  precedent. 


Art.  6.  Les  negociants  Persans  paieront  en  nature  ou  en  argent 
comptant  les  droits  de  douane  pour  leurs  mardiandises,  selon  la 
valeur  actuelle  et  courante  des  dites  mardiandises,  et  de  la  maniere 
indiquee  dans  l'article  relatif  au  commerce  du  Traite  d'Erzeroum 
conclu  en  1238.  On  ne  demandera  rien  (pas  une  piece  de  monnaie) 
en  sus  du  montant  fixe  dans  le  dit  Traite. 

Art.  7.  Le  Gouvernement  Ottoman  promet  d'accorder  les  Privi- 
leges necessaires  pour  que,  en  conformite  des  Traites  precedents,  les 
pelerins  Persans  puissent  visiter,  en  toute  sürete  et  ä  l'abri  de  toute 
espece  de  vexation,  les  lieux  saints  qui  se  trouvent  dans  les  Etats 
Ottomans.  Et,  de  plus,  desirant  raffermir  et  consolider  les  liens  de 
l'amitie  et  de  la  Concorde  qui  doivent  subsister  entre  les  deux  Puis- 
sances  Musulmanes  et  entre  leurs  sujets  respectifs,  il  s'engage  ä 
prendre  les  mesures  les  plus  convenables  ce  que,  de  meme  que  les 
pelerins  Persans  jouissent  de  tous  les  Privileges  dans  les  Etats  Otto- 
mans, les  autres  sujets  Persans  aussi  en  participent,  et  que,  tant 
pour  leur  commerce  que  sous  d'autres  rapports,  ils  soient  mis  ä 
l'abri  de  toute  sorte  d'injustice,  de  molestation,  ou  d'incivilite.  Outre 
cela,  le  Gouvernement  Ottoman  promet  de  reconnaitre  les  Consuls 
qui  seront  nommes  par  le  Gouvernement  Persan  dans  tels  endroits 
des  Etats  Ottomans  oü  les  interets  commerciaux  et  la  protection  des 
sujets  et  negociants  Persans  l'exigeraient  ä  l'exception  de  la  Mecque 
la  veneree,  et  de  Medine  la  resplendissante;  et  d'observer  ä  l'egard 
des  dits  Consuls  tous  les  Privileges  dus  ä  leur  caractere  officiel  et 
qui  sont  observes  envers  les  Consuls  des  autres  Puissances  amies. 

De  son  cote,  le  Gouvernement  Persan  s'engage  ä  user  en  toute 
d\ose  de  procedes  reciproques,  soit  envers  les  Consuls  qui  seront 
nommes  par  le  Gouvernement  Ottoman  dans  tels  endroits  de  la  Perse 
oü  ils  seront  juges  necessaires,  soit  ä  l'egard  des  sujets  et  negociants 
Ottomans  qui  frequenteraient  la  Perse. 

Art.  8.  Les  deux  Hautes  Puissances  Musulmanes  s'engagent  ä 
adopter  et   a   mettre   ä   execution   les    mesures  necessaires  pour  em- 


—  69*  — 

pecher  et  reprimer  les  vols  et  les  brlgandages  des  fribus  et  des  autres 
peuplades  etablies  sur  les  frontieres;  auquel  effet,  elles  placeront  des 
troupes  dans  les  lieux  convenables.  Et  elles  s'engagent  ä  s'acquitter 
de  leur  devoir  quant  a  toute  espece  d'acte  d'agression,  tels  qua  pil- 
lage,  depredation,  ou  meurtre,  qui  aurait  lieu  sur  leurs  territoires 
respectifs. 

Les  dcux  Hautes  Puissances  laisseront  une  fois  pour  toutes  ä  la 
libre  volonte  des  tribus  qui,  leur  Suzerain  n'etant  pas  connu,  sont 
contestees,  la  faculte  de  dioisir  et  de  designer  les  endroits  oü  dore- 
navant  elles  demeureront  toujours;  et  il  est  arrete  qua  les  tribus  dont 
la  dependance  est  connue,  seront  forcees  de  rentrer  dans  le  territoire 
de  l'Etat  dont  elles  relevent. 


Nr.  54. 

Translation  of  Articles  of  Agreement  concluded  at  Erzeroom  and 

signed  by  the  Turco-Persian  Commissioners  on  the  31  »t  May  1847. 

^us:  Aitcbison.     Bd.  XII.     App.  Nr.  XVIII. 


Article  2. 
The  town  and  port  of  Mohammerah,  and  the  Island  of  Khiza,  with 
the  anchorage,  as  well  as  so  mud\  of  the  eastern  bank  of  the  Shut-el- 
Arab  as  is  occupied  by  tribes  confessedly  belonging  to  Persia,  are  to 
remain  in  the  possession  of  Persia,  besides  which  Persians  will  enjoy 
the  complete  liberty  of  navigating  the  Shut-el-Arab,  from  its  mouth  to 
the  point  of  contact  of  the  two  frontiers.  Soolumaneeyeh  will  remain 
in  the  possession  of  Turkey.  In  regard  to  Nohab,  the  Persian  Govern- 
ment setlles  that  all  the  mountainous  portion  with  the  pass  of  Kerrond 
on  its  eastern  part  will  be  retained  by  it,  and  the  piain  of  Nohab 
whi(h  forms  the  western  portion,  will  be  given  over  to  Turkey. 


Literaturverzeidinis 

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D3  Stuhlmann,   Franz 

ooo  Der  Kampf  um  Arabien 

^^  zwischen  der  Türkei  und  England