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University of Toronto
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.
Die
Torſteinrichtung.
Ein Grundriß zu Vorleſungen
und ein Leitfaden für Praktiker.
Von
Dr. H. Martin,
Profeſſor der Forſtwiſſenſchaft an der Forſtakademie zu Tharandt.
Zweite, erweiterte Auflage.
LIBRARY
FACULTY OF FORESTRY N
UNIVERSITY OF TORONTO „=
Berlin.
Verlag von Julius Springer.
1906.
IV
dieſer Art zuſammengeſtellt werden. Der Zeitpunkt für die Bes
arbeitung desſelben liegt nicht ungünſtig. In mehreren Staaten
(Heſſen, Reichsland, Oſterreich) ſind kürzlich neue Vorſchriften
für die Betriebsregelung erlaſſen oder die beſtehenden neu redigiert
worden. In Preußen wird gegenwärtig eine neue Anweiſung
zur Ausführung von Betriebsregelungen bearbeitet, die voraus—
ſichtlich in nicht ferner Zeit bekannt gegeben werden wird. In
dem vorliegenden Grundriß konnten daher Veränderungen gegen
das ſeitherige Verfahren meiſt nur angedeutet, nicht in beſtimmter
Faſſung ausgeſprochen werden. Auch in Bayern ſollen neue Vor—
ſchriften für die Ausführung der Forſteinrichtungsarbeiten erlaſſen
werden. Auf den Inhalt derſelben wird aber erſt in einer etwaigen
ſpäteren Auflage dieſer Schrift eingegangen werden können.
Gemäß der verſchiedenartigen Entſtehung dieſes Buches iſt
auch die Darſtellung des Stoffes keine gleichmäßige. Die erſten
vier Teile ſind aus dem akademiſchen Bedürfnis hervorgegangen;
der zweite Abſchnitt des fünften Teils iſt eine Zuſammenfaſſung
von Vorſchriften der Praxis. Auch der Titel hat demgemäß eine
Veränderung erfahren. Die vorliegende Auflage richtet ſich nicht
nur, wie die erſte, an die ſtudierende Jugend, ſondern auch an
die Vertreter der Praxis; in erſter Linie an die angehenden
Praktiker, Forſtaſſeſſoren und Forſtreferendare, die mit der Auf—
ſtellung von Wirtſchaftsplänen beſchäftigt ſind. Aber auch älteren
Vertretern der Forſteinrichtung, die ſich übrigens mit der Literatur
wenig zu befaſſen pflegen, kann der Hinweis auf die Verhältniſſe
anderer Staaten willkommen ſein. In der Vergleichung der Ver—
hältniſſe verſchiedener Länder liegt, wie in allen Zweigen des
Forſtweſens, ſo auch auf dem vorliegenden Gebiete, ein weſentliches
Mittel des Fortſchritts.
Eberswalde, im September 1906.
H. Martin.
Inhaltsverzeichnis.
Einleitung. g
Erſter Teil. Die Ser beiten f für ben Betriebsplan
1.
or
Abſchnitt. Die Einteilung in ftändige ictjänffiguen
I. Die Einteilung in der Ebene
A. Grundſätze für den Entwurf
B. Ausführung 8
II. Die Einteilung im Being
A. Entwurf
B. Ausführung
Abſchnitt. Die Ausſcheidung der Wett übte kungen
Abſchnitt. Die Beſchreibung und 3 des Standortes
I. Beſchreibung
A. Lage
B. Boden
II. Bonitierung
Abſchnitt. Beſtandesbeſchretbung. Ka
Abſchnitt. Die Ermittelung der Holzmaſſen.
I. Methode der Holzmafjen-Ermittelung .
II. Berechnung der Holzmaſſen .
Zweiter Teil. Zuwachs und Vorrat als Grundlagen der 5
*
Abſchnitt. Der Maſſenzuwachs
I. Grundbedingungen der Sumachildung
II. Der laufende Zuwachs h
III. Der Durchſchnittszuwachs
2. Abſchnitt. Wertzuwachs
I. Erklärungen. 8 .
II. Die ER des Wertzuwachſes ;
III. Die Ermittelung des Wertzuwachſes.
IV. Normale Wertzunahme des Holzes
3. Abſchnitt. Der Materialvorrat
I. Begriff und Bedeutung .
II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des Vorrats 5
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22
26
MT
III. Die Berechnung des Borrats .
IV. Der normale Vorrat .
V. Veränderungen des Vorrats
4. Abſchnitt. Die Aufſtellung von Ertragstafeln
1
I. Inhalt. Zwecke.
I. Unterſcheidungen
III. Methoden der Aufſtellung von Crude fn
IV. Geldertragstafeln N f
Dritter Teil.
Die Aufſtellung der Wirtichaftspläne .
1. Abſchnitt. Die Bildung der Betriebsverbände
1
J. Betriebsklaſſen .
I. Blöcke.
III. Hiebszüge f
2. Abſchnitt. Die Sen Br Umtriebszeit
I. Bedeutung
II. Beſtimmungsgründe g
III. Methoden der Berechnung des e 5
IV. Folgerungen der Wirtſchaftsprinzipien für die Uri
V. Gutachtliche Feſtſetzung der Umtriebszeit
v
I. Sonſtige Verhältniſſe, welche auf die Umtriebszeit von
Einfluß find.
3. Abſchnitt. Die Ermittelung des Abnutzungsſazes (Materialetats)
I
I. Auswahl der Beſtände für den nächſten REN
A. Haubarkeitsnutzungen
B. Vornutzungen 5
I. Feſtſetzung des Abunbungs sage Bei be Fachwerk
III. Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes bei den Vorratsmethoden
IV. Nejerven .
4. Abſchnitt. Die 17 Laren 995 wee Der Forſt⸗
einrichtung. 4 K i Sr
I
Vierter Teil.
I. Schriften .
I. Karten.
Die Kontrolle und Fortführung der Betriebspläne .
I. Kontrolle. „ N
II. Taxations-Reviſion
Fünfter Teil.
Die Methoden der Ertragsregelung .
. Abjchnitt. Überſicht über die Rz der Beben 85
Ertragsregelung e ö
I
Il
I. Flächenteilung »
I. Die Fachwerksmethoden .
J. Die Vorratsmethoden
Seite
10
VII
Abſchnitt. Die jetzigen Forſteinrichtungsverfahren in den größeren
deutſchen und einigen auswärtigen Staaten
I. In Preußen
II. In Bayern a
III. Im Königreich Sachſen
IV. In Baden. ö
V. Im Großherzogtum Heſſen
VI. Im Großherzogtum Sachſen
VII. In Elſaß-Lothringen
VIII. In Oſterreich.
IX. In Frankreich
X. Rückblick
Seite
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Einleitung.
1. Begriff, Stellung, Einteilung.
Die Forſteinrichtung begreift die grundlegenden Maßregeln,
welche erforderlich ſind, um eine geordnete Forſtwirtſchaft führen
zu können. Ihre wichtigſte Aufgabe iſt die Aufſtellung der Wirt—
ſchaftspläne, die dem Betriebe zur Grundlage dienen. Sie bildet
den wichtigſten Teil der forſtlichen Gewerbs- oder Betriebslehre.
Verwandte Bezeichnungen: Forſttaxation; Forſtabſchätzung;
Forſteinrichtung und Abſchätzung; Forſtbetriebsregulierung; Betriebs—
regelung; Ertragsregelung; Syſtemiſierung (Oſterreich) Amenage-
ment (Frankreich).
Die Hauptteile der Forſtarbeiten betreffen:
a) Die Vorarbeiten für den Wirtſchaftsplan.
b) Zuwachs und Vorrat als Grundlagen der Nutzung.
e) Die Aufſtellung der Wirtſchaftspläne.
d) Die Kontrolle und Reviſion der Wirtſchaftspläne.
Eine ſcharfe Trennung der einzelnen Hauptteile, die unter—
einander in vielſeitiger Beziehung ſtehen, iſt nicht ausführbar.
2. Literatur.
Von den zahlreichen Schriften über Forſteinrichtung werden
nachſtehend nur ſolche aufgeführt, welche auf die theoretiſche oder
praktiſche Ausbildung des Gegenſtandes Einfluß gehabt haben oder
welche für den forſtlichen Unterricht geeignet ſind.
Beckmann, Anweiſung zu einer pfleglichen Forſtwirtſchaft,
1759; Oettelt, praktiſcher Beweis, daß die Matheſis bei dem
Forſtweſen unentbehrliche Dienſte tue, 1765; Hennert, Anweiſung
zur Taxation der Forſten, 1791; G. L. Hartig, Anweiſung zur
Taxation, 1795; Cotta, Syſtematiſche Anleitung zur Taxation,
1804; Auweiſung zur Forſteinrichtung und Forſtab ſchäzung 1820;
1 Forſteinrichtung. 2. Aufl. 1
ae. A
v. Kropff, Syſtem und Grundſätze bei Vermeſſung, Einteilung
und Abſchätzung der Forſten, 1807; König, Anleitung zur Holz—
taxation, 1813; Hundeshagen, Forſtabſchätzung auf neuen wiſſen—
ſchaftlichen Grundlagen, 1826; Pfeil, Forſttaxation, 1833;
K. Heyer, Waldertragsregelung, 1840; Grebe, Betriebs- und
Ertragsregulierung der Forſten, 1867; Judeich, Forſteinrichtung,
1874 (6. Aufl., herausg. von Neumeiſter, 1904); Borggreve,
Forſtabſchätzung 1888; Graner, Forſtbetriebseinrichtung, 1889;
Weber, Lehrbuch der Forſteinrichtung, 1891; Stoetzer, Forſt—
einrichtung, 1898; v. Guttenberg, Forſtbetriebseinrichtung, 1903;
Weiſe, Leitfaden für Vorleſungen aus dem Gebiete der Ertrags—
regelung, 1904.
Außer den ſelbſtändigen Schriften über den vorliegenden
Fachzweig ſind einzelne Teile desſelben in den forſtlichen Zeit—
ſchriften behandelt worden.
Auf die Ausbildung des Forſteinrichtungsweſens in der Praxis
hatten ferner die von den Staatsforſtverwaltungen erlaſſenen In—
ſtruktionen Einfluß, vielfach in höherem Grade, als die veröffent—
lichten Schriften. (Vgl. den 2. Abſchn. des 5. Teils.)
Erfter Teil.
Die Vorarbeiten für den Betrichsplan.
1. Abſchnitt.
Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren.
Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren, die in Preußen
in der Ebene „Jagen,“ im Gebirge „Diſtrikte,“ in Süddeutſchland
„Abteilungen“ genannt werden, muß allen anderen Vorarbeiten der
Forſteinrichtung vorangehen.
Die Zwecke der Einteilung ſind hauptſächlich folgende:
1. Die Erleichterung der Orientierung im Walde und auf
den Karten. Alle Flächen, Linien, Punkte uſw. müſſen im Walde,
auf den Karten und in den Wirtſchaftsbüchern genau bezeichnet
werden können.
2. Die Einteilung bildet die örtliche Grundlage für die Füh—
rung der Schläge (natürliche und künſtliche Beſtandesbegründung,
Durchforſtung uſw.).
3. Die Linien, welche die Wirtſchaftsfiguren begrenzen, dienen
zum Aufſetzen und zur Abfuhr des eingeſchlagenen Holzes. Sie bilden:
4. Die beſten Ausgangspunkte zur Bekämpfung von manchen
Naturſchäden (Feuer, Wind, Inſekten). Sie ſind deshalb:
5. Die beſten Grenzen der Hiebszüge.
6. Die Bildung der Beſtandesabteilungen, welche für alle
taxatoriſchen und geſchäftlichen Maßnahmen die grundlegende Einheit
bilden, iſt nur auf Grund der Bildung ſtändiger Wirtſchaftsfiguren
möglich.
7. Für alle Meſſungen, die im Innern des Waldes vor—
zunehmen ſind (von Beſtandes- und Schlaggrenzen, Wegen u. a.)
bilden die Linien des Einteilungsnetzes die Grundlage, an welche
angeſchloſſen werden muß. 5
1*
A Ne
8. Begrenzung der Treiben.
Bei der Wiederholung von Forſteinrichtungsarbeiten iſt die
Einteilung nur der Prüfung zu unterwerfen.
Da die Einteilung einen ſtändigen Charakter tragen ſoll, ſo
darf ſie von den vorübergehenden Beſtandesverhältniſſen (Holzart,
Betriebsart, Holzalter uſw.) nicht beeinflußt, fie muß vielmehr auf
die bleibenden Verhältniſſe des Standorts gegründet werden.
I. Die Einteilung in der Ebene.
A. Grundſätze für den Entwurf.
1. Leitende Geſichtspunkte.
Die Einteilung erfolgt durch ein Syſtem von geraden Linien,
die ſich ünter Winkeln kreuzen, welche vom rechten möglichſt wenig
abweichen. Im Gegenſatz zu den Vertretern der ſog. Flächen—
teilungsmethode (Oettelt, v. Zanthier, Inſtruktionen Friedr.
d. Gr.) ſoll die Teilung unabhängig von der Umtriebszeit, die ſich
im Laufe längerer Zeiträume verändert, bewirkt werden.
2. Richtung der Geſtelle.
Sie wird beſtimmt durch die Rückſicht auf die Bildung und
Aneinanderreihung der Verjüngungsſchläge, die zum Schutze gegen
die Sonne, welche dem Boden und Jungwuchs ſchädlich wird, und
den Wind, welcher an freigeſtelltem Altholz Wurf und Bruch ver—
urſacht, tunlichſt von Oſten nach Weſten, der Hauptwindrichtung
entgegen, geführt werden. In den meiſten eingeteilten Waldungen
haben die Hauptgeſtelle eine Richtung von Oſten nach Weſten, die
Nebengeſtelle eine ſolche von Süden nach Norden.
Mit Rückſicht auf die Sicherung der Beſtände gegen die ge—
nannten Schäden empfiehlt es ſich, daß die Schneiſen in der Richtung
von Nordoſt nach Südweſt — bezw. rechtwinklig zu dieſer Richtung —
gelegt werden!). Bei einem ſolchen Verlauf werden die Schläge
in nordoſt-ſüdweſtlicher Richtung aneinander gereiht, was mit
Rückſicht auf die Gefahren durch Sturm und Sonne am beſten iſt.
Man braucht ferner nur 2 angrenzende Jagenſeiten gegen die
Wirkung der von Weſten kommenden Winde (Weſt, Nordweſt,
) Denzin, Allgem. Forſt- und Jagdzeituug, 1880, S. 126 flg. Borg—
greve, Forſtabſchätzung, S. 283.
ee
Südweſt) zu ſchützen, während, wenn die Teilungslinien in der
Richtung der Haupthimmelslinien verlaufen, 3 Seiten geſchützt
werden müſſen. In den meiſten Waldungen hat ſich aber die
Wirtſchaft der beſtehenden, den Haupthimmelsrichtungen ent—
ſprechenden Einteilung angepaßt, ſodaß Anderungen nicht ange—
zeigt ſind.
3. Größe und Form der Jagen.
Die Hauptgeſtelle haben in den preußiſchen Staatsforſten meiſt
einen ſenkrechten Abſtand von 700 —800 m; die Feuergeſtelle von
350 —400 m. Die Form der Jagen iſt tunlichſt die eines regel—
mäßigen Rechtecks. Ihre Größe beträgt unter mittleren Verhält—
niſſen ca. 25 ha. Übrigens iſt letztere abhängig:
a) Von den Eigentumsverhältniſſen und dem Waldzuſammen—
hang. Je kleiner der Waldbeſitz iſt und je häufiger Unterbrechungen
desſelben eintreten, um ſo kleiner geſtalten ſich die Wirtſchaftsfiguren.
b) Von der Holzart. Im Laubholz, wo weniger ſchädliche
Einwirkungen der organiſchen und anorganiſchen Natur zu be—
fürchten ſind, können die Ortsabteilungen größer ſein als im Nadel—
holz. (Mittlere Sätze für Buche 30 ha, für Kiefer 25 ha, für
Fichte 15 ha.)
c) Von der Schlagführung. Je ſchmaler die Schläge bleiben
und je allmählicher ſie aneinander gereiht werden ſollen, um ſo
kleiner müſſen die Wirtſchaftsfiguren ſein. Bei natürlicher Ver—
jüngung wird der Seitenſchutz des Altholzes durch die ſenkrechte
Beſchirmung der Mutterbäume erſetzt; die einheitlich zu behandelnden
Wirtſchaftsflächen können hier größer ſein.
4. Abweichungen von der regelmäßigen Form und
Größe ergeben ſich durch vorhandene Straßen, Holzabfuhr- und
Verbindungswege, die möglichſt ausgiebig zur Einteilung zu be—
nutzen ſind; ferner durch Eiſenbahnen, Waſſerläufe, vorhandene Ge—
ſtelle, Außengrenzen.
B. Ausführung.
1. Für den Entwurf der Einteilung wird eine Spezialkarte
(in Preußen Maßſtab 1: 5000) verwendet, auf der die Winkel, die
die projektierten Einteilungslinien mit vorhandenen Geſtellen bilden,
und die Entfernungen von gegebenen Feſtpunkten gemeſſen werden
können.
ae
2. Die örtliche Abſteckung geſchieht, nach Übertragung der
Winkel auf das Terrain, mit Stäben. Abgeſteckt werden die der
Sonne und dem Winde ausgeſetzten nördlichen bezw. öſtlichen
Ränder der Geſtelle. Dieſe ſollen ſich, weil ſie der Wirkung der
Sonne und des Windes am meiſten ausgeſetzt ſind, rechtzeitig be⸗
manteln. Alle Verbreiterungen der Schneiſen erfolgen nach der
entgegengeſetzten Seite.
3. Die Breite des Aufhiebs iſt mit Rückſicht auf die
Fahrbarkeit und die Gefahr durch Feuer und Wind zu beſtimmen.
Bei fahrbaren Linien hängt die Aufhiebsbreite von der Bedeutung
des Weges und der Art des Ausbaues ab. Hauptwege werden in
der Regel mit Steinbahn (3—4 m breit), Fußbänken (jederſeits
1 m breit), Gräben (etwa 1 m breit) ausgebaut.
Von den Gräben der Wege joll der Waldrand, deſſen Be⸗
wurzelung nicht beſchädigt werden darf, 1 m entfernt bleiben. —
Linien, an welchen ſich Waldmäntel bilden ſollen (Wirtſchafts⸗
ſtreifen), müſſen mindeſtens 6 m breit ſein, damit die Randſtämme
gegen Wind und Sonne ſchützen. Dieſe Linien bilden zugleich die
Grenzen der Hiebszüge. — Auch die Rückſicht auf die Feuersgefahr
gibt Anlaß, die Schneiſen breit aufhauen zu laſſen.
4. Die Sicherung der Einteilungslinien erfolgt durch be⸗
hauene Steine, welche an die Schnittpunkte der Geſtelle und an
wichtige Kreuzungspunkte geſetzt werden. Die Steine ſtehen ent⸗
weder auf dem Treffpunkt der abgeſteckten Linien oder (zum Schutze
gegen Beſchädigung durch die Holzabfuhr) ſeitlich.
5. Die Numerierung der Jagen geſchieht mit arabiſchen
Ziffern, im Süden beginnend und von Oſt nach Weſt fortſchreitend.
II. Die Einteilung im Gebirge ).
A. Entwurf.
1. Hilfsmittel.
Zum Entwurf der Einteilung ſind Karten mit Höhenkurven
im Abſtand von 10—20 m am beſten geeignet. Sie laſſen den
Charakter des Terrains (Rücken, Mulden, Neigung nach der Himmels⸗
) Martin, Wegenetz, Einteilung und Wirtſchaftsplan in Gebirgsforſten,
Münden 1882. — Kaiſer, die wirtſchaftliche Einteilung der Forſten, Berlin
1902.
.
gegend, Abdachungsgrade) welcher beim Entwurf des Wegenetzes
zu beachten iſt, erkennen. Auch die Umgebung des Waldes
(Straßen, Eiſenbahnen, Ortſchaften) muß erſichtlich ſein. Als Maß—
ſtab genügt, da man einen Überblick über ein größeres Waldgebiet
gewinnen muß, 1: 25000. In den meiſten Staaten liegen Karten
mit Höhenkurven, welche auch noch anderen Zwecken dienen und
von anderen Behörden angefertigt werden, vor. Beim Mangel
an ſolchen Karten müſſen die Höhenunterſchiede durch Nivellieren
der wichtigſten Linien und Punkte (Höhen, Sättel, Talzüge,
Schneiſen, Ausgänge) vor Ausführung der Einteilung ermittelt
werden.
2. Allgemeine Grundſätze.
Die wichtigſte Aufgabe der Einteilung geht dahin, daß Flächen,
die verſchiedene Wachstumbedingungen haben, voneinander getrennt
werden. Verſchiedenheiten in Holzart, Wuchs uſw. werden durch
Boden und Lage bewirkt. Da die Abweichungen des Bodens ſich
äußerlich nicht beſtimmt zu erkennen geben und in abſteckbaren
Linien nicht voneinander geſondert werden können, ſo kommen für
die Einteilung hauptſächlich die Unterſchiede der Lage (Meereshöhe,
Expoſition, Grad der Abdachung) in Betracht.
3. Die teilenden Linien.
Zur Abſcheidung verſchiedener Expoſitionen müſſen die durch
das Terrain gebildeten Rücken- und Muldenlinien verwendet wer—
den. Zur Einteilung der Hänge und zur Trennung der Flächen
von verſchiedenen Abdachungsgraden ſind Wege zu benutzen.
a) Rückenlinien ſollen in der Regel genau nach dem natür—
lichen Verlaufe des Terrains gelegt werden. Außer den Haupt—
rücken, welche entgegengeſetzte Hänge (Nord- und Süd-, Oſt- und
Weſtſeiten) ſcheiden, ſind auch die Seitenrücken nach Möglichkeit
in das Einteilungsnetz zu ziehen. Da von ihnen aus der Hieb oft
nach entgegengeſetzten Richtungen geführt werden muß, ſo bilden
die Seitenrücken die Endpunkte der Hiebszüge, deren gute Be—
grenzung für die Wirtſchaft im Gebirge, insbeſondere bei der Fichte,
von grundlegender Bedeutung iſt.
b) Muldenlinien werden genau dem natürlichen Verlauf
des Terrains entſprechend gelegt, wenn ſie ſcharf ausgeprägt ſind
3
und verſchiedene Expoſitionen durch ſie getrennt werden; andernfalls
werden ſie beſſer durch einen ſeitlichen Randweg erſetzt.
c) Von der Benutzung der Wege iſt bei der Einteilung mög—
lichſt ausgiebiger Gebrauch zu machen. An Wegen ſind zu unter—
ſcheiden: Hauptwege, welche das Innere des Waldes (Sättel der
Höhen) mit den gegebenen Ausgängen (Straßen, Landwegen, Eiſen—
bahnen) in unmittelbare Verbindung bringen; Verbindungen von
Sätteln; Kopfwege; Plateaurandwege; Talwege, deren Verlauf durch
das Terrain beſtimmt iſt; Nebenwege. Sie dienen zum Aufſchluß
einzelner Diſtrikte und werden den Hauptwegen zugeführt.
Hauptwege, die zunächſt lediglich mit Rückſicht auf die Abfuhr
projektiert werden, ſind zur Einteilung zu benutzen, wenn ſie, unbe—
ſchadet des Abfuhrzweckes, eine für dieſelbe geeignete Lage beſitzen,
was durch den Abſtand von den begrenzenden Höhen- und Tal—
zügen beſtimmt wird. In der Regel müſſen Wege, die zur Ein—
teilung benutzt werden, mit den unterhalb liegenden Talgängen und
den oberhalb befindlichen Höhen korreſpondierendes Gefäll haben.
Talwege können an die Stelle der natürlichen Muldenlinien als
Teilungsgrenzen treten, wenn letztere nicht ſcharf ausgeprägt ſind.
Die zum Aufſchluß des Waldes erforderlichen Nebenwege ſind ſo
zu legen, daß ſie eine für die Einteilung günſtige Lage erhalten.
d) Sofern die unter a—c genannten Linien nicht genügen,
iſt die Einteilung durch künſtliche Linien, Schneiſen, zu ergänzen.
Sie werden ſenkrecht zu den Horizontalen, in die Richtung des
ſtärkſten Gefälles gelegt.
4. Größe und Form der Wirtſchaftsfiguren.
Die Größe wird außer den unter IA 3 angegebenen Gründen
auch durch den Charakter des Terrains beſtimmt. Je mehr Ver—
ſchiedenheiten in demſelben vorkommen, um ſo kleiner geſtaltet ſich
bei ihrer Benutzung zur Einteilung die Durchſchnittsgröße. Die
Form der Diſtrikte iſt infolge der Terrainbildung und der Biegungen
der begrenzenden Linien unregelmäßig. Das Verhältnis der verti—
kalen zu den horizontalen Seiten iſt um ſo kleiner, je ſteiler das
Terrain iſt. Bei mäßig ſteilen Hängen kann dasſelbe im Durch—
ſchnitt etwa wie 3 zu 5 angenommen werden.
5. Regeln für den Entwurf der Einteilung.
Die Anwendung der unter 2 hervorgehobenen Grundſätze führt
zu folgenden Regeln für die Bildung der Wirtſchaftsfiguren:
iz
a) Größere Hänge ſollen in tunlichſt regelmäßige Höhenſchichten
zerlegt werden. Die Wege, welche die Berghänge in Schichten zer—
legen, ſind zugleich Grenzen für die Hiebszüge. Häufig bezeichnen
ſie auch die Abgrenzung der Standorte verſchiedener Holzarten.
b) Die zur Begrenzung der Wirtſchaftsfiguren dienenden Linien
(Wege und Schneiſen) ſollen als ſolche Zuſammenhang haben und
ohne zwingenden Grund nicht unterbrochen werden.
e) Die einzelnen Wirtſchaftsfiguren ſollen von der durchſchnitt—
lichen Größe möglichſt wenig abweichen und eine tunlichſt regel—
mäßige Form haben.
6. Abweichungen
von den vorſtehenden Regeln werden erforderlich:
a) Durch die Beſchaffenheit des Terrains. Bei ſehr hohen,
ſteilen, felſigen Hängen (Hochgebirgsforſten) muß die Bringung des
Holzes von den Höhen nach den Tälern oft in direkter ſenkrechter
Richtung (durch Rieſen uſw.) bewirkt werden. Der Bau von
Schichtenwegen würde unter ſolchen Verhältniſſen zu koſtſpielig und
die Wegſtrecken von den Höhen nach den Tälern zu lang ſein.
b) Durch den Stand der Holzpreiſe und den Intenſitätsgrad
der Wirtſchaft. Unter primitiven Wirtſchaftsverhältniſſen ſind ſyſte—
matiſche Wegenetze zu koſtſpielig.
| c) Durch den Zuſtand der beſtehenden Verhältnifje, einerſeits
der vorliegenden Wege, anderſeits der beſtehenden Einteilung.
Sofern gut gebaute Wege und brauchbare Einteilungslinien in einem
Revier vorhanden ſind, müſſen ſie nach Möglichkeit benutzt werden,
wenn ſie auch den ſtrengen Regeln nicht entſprechen. Wo eine
geradlinige Einteilung ſeit längerer Zeit beſteht, hat die Wirtſchaft
ſich dieſer in der Regel angepaßt, namentlich durch die Bildung
von Mänteln an Schneiſenrändern. Hier können Anderungen der
Einteilung, namentlich bei ſturmgefährdeten Holzarten, nur allmählich
bewirkt werden!). |
B. Ausführung.
1. Da Wegenetzlegung und Einteilung ſich wechſelſeitig beein—
fluſſen, ſo müſſen beide Arbeiten ſtets gleichzeitig in unmittel—
barer Verbindung ausgeführt werden.
) Vgl. das ſächſiſche Forſteinrichtungsverfahren im 5. Teil.
11
2. Der Abſteckung des Wege- und Einteilungsnetzes muß eine
Darſtellung der projektierten Linien mit Blei auf den unter
AI genannten Terrainkarten vorausgehen. Dieſelbe wird in der
Regel erſt nach einer eingehenden örtlichen Orientierung vorgenommen,
welche ſich auf die charakteriſtiſchen Merkmale des Terrains (Höhen—
und Talzüge, Sättel, Felſen uſw.) und auf den Zuſtand der vor—
handenen Wege (Gefäll, Koſten, baulicher Zuſtand) zu erſtrecken hat.
3. Die Abſteckung der Wege geſchieht mit einem einfachen
Nivellierinſtrument. In Preußen, Heſſen und anderen Ländern hat
ſich der Boſeſche Senkelrahmen durch die Einfachheit ſeiner Hand—
habung und ſeine Widerſtandsfähigkeit gegen äußere Einflüſſe (in
dichten Holzbeſtänden, bei ungünſtiger Witterung) ſehr gut bewährt.
Es ſind zunächſt die Hauptwege abzuſtecken, deren Lage jedoch durch
die ſpäter mittels Kurven einzufügenden Nebenwege beeinflußt wird.
4. Die Abſteckung der Rückenlinien, Muldenlinien und
künſtlichen Schneiſen erfolgt mit Stäben. Den natürlichen Bie—
gungen des Terrains entſprechend werden dieſe Linien mit Winkeln
abgeſteckt. Die Zahl derſelben iſt tunlichſt zu beſchränken. Bei
Linien, welche Wege durchſchneiden, ſind die Winkel an die Kreu—
zungspunkte zu legen.
5. Da im Laufe der Einteilungs- uſw. Arbeiten oft Ver—
änderungen der Linien erforderlich werden, ſo trägt die erſtmalige
Abſteckung einen proviſoriſchen Charakter. Erſt wenn alle Wege
und Einteilungslinien unzweifelhaft feſtſtehen, erfolgt ihre definitive
Abſteckung, wobei zugleich die zu verſteinenden Punkte zu beſtim—
men ſind.
6. Sowohl mit Rückſicht auf die Abfuhr von Langholz als
zur guten Abgrenzung der Hiebszüge ſind die Wege ſo weit zu
ſtrecken, als es das Gefäll und die Koſten des Ausbaues geſtatten.
Das Strecken der Wege erfolgt dadurch, daß Rücken und andere
Erhebungen des Terrains durchſtochen, Mulden und Vertiefungen
aufgefüllt werden. Bei Wegen, deren durchſchnittliches Gefäll nicht
hoch iſt, kann durch Gefällwechſel eine Verringerung der Weg—
biegungen (bei Mulden, Rücken) herbeigeführt werden. Sofern ein
einzelner Weg für die Teilung der Schichten nicht genügt, müſſen
mehrere Wege oder Wegelinien, die dann in der Regel entgegen—
geſetztes Gefäll haben, dazu benutzt werden!).
) Als Beiſpiel hierfür ſiehe die Schrift des Verfaſſers „Wegenetz, Ein—
teilung und Wirtſchaftsplan in Gebirgsforſten“, 1882, Tafel I, Weg 7, 8, 9.
.
7. Die Verſteinung der Einteilungslinien und die Nume—
ration geſchieht wie bei 1B 4. Auch die Winkelpunkte der Teilungs—
linien, welche keine Schnittpunkte ſind, werden mit Steinen von
kleinen Dimenſionen verſehen. Die Sicherung der Wege ge:
ſchieht im ſteilen Terrain durch Niveaupfade, Niveauplatten oder
Schablonen; in ebenem oder ſchwach geneigtem Terrain durch An—
lage von Grabenſtücken am oberen Rande.
8. Nach Beendigung der Abſteckung ſind Wege und Teilungs—
linien aufzumeſſen und in die Spezial- und Wirtſchaftskarten ein—
zutragen. Die genaue, definitive Aufmeſſung der Wegelinien wird
unter Umſtänden mit Rückſicht auf eintretende Veränderungen bis
nach dem Ausbau verſchoben. Außerdem ſind noch Wegeverzeich—
niſſe, welche Gefäll und Lage der mit Pfählen zu markierenden
Wege angeben, Diſtriktsverzeichniſſe und Nachweiſungen über den
erforderlichen Grunderwerb anzufertigen.
2. Abſchnitt.
Die Ausſcheidung der Beſtandesabteilungen “).
1. Begriff und Bedeutung.
Unter Beſtandesabteilung (in Preußen Abteilung, in Süd—
deutſchland Unterabteilung) verſteht man ſolche Teile der ſtändigen
Wirtſchaftsfiguren, welche bei der Aufſtellung der Wirtſchaftspläne
als Einheit angeſehen werden. Alle taxatoriſchen Arbeiten (Stand—
orts⸗ und Beſtandesbeſchreibung, Bonitierung, Maſſenermittelung
uſw.) werden auf die Beſtandesabteilungen bezogen. Ebenſo
ſind alle Wirtſchaftsbücher (Hauungs- und Kulturpläne, Lohnzettel,
Rechnungen, Kontrollbücher uſw.) nach den Beſtandesabteilungen zu
ordnen. Ihre Bildung muß den anderen taxatoriſchen Vorarbeiten
(Maſſen- und Zuwachsaufnahmen, Beſchreibung uſw.) vorangehen.
2. Beſtimmungsgründe für die Bildung der
Beſtandesabteilungen.
Sie liegen in den Verſchiedenheiten der in einem Jagen vor—
kommenden Beſtände. Hauptſächlich kommen in Betracht:
) Außer den Lehrbüchern über Forſteinrichtung iſt hervorzuheben:
Danckelmann, „Über die Bildung der Holzbodenabteilungen“, Zeitſchr. für
Forſt und Jagdw., 1880. — Die Beſtimmungen der größern deutſchen Forſt—
verwaltungen über die Bildung der Beſtandesabteilungen ſind im 5. Teil
enthalten.
1
a) Verſchiedenheiten der Holzart. Verſchiedene Holzarten
werden als Abteilungen ausgeſchieden, wenn ſie bei entſprechender
Flächengröße und Form ſich beſtimmt voneinander abſondern laſſen.
Dies iſt namentlich bei reinen Beſtänden der Fall. In gemiſchten
Beſtänden, in welchen zwei oder mehrere Holzarten in wechſelndem
Verhältnis auftreten, läßt ſich die Sonderung der Holzarten nach
der von ihnen eingenommenen Fläche oft nicht durchführen.
b) Verſchiedene Altersstufen derſelben Holzart. Sie werden
als beſondere Abteilungen ausgeſchieden, wenn ſie in bezug auf den
Ertrag oder die im Wirtſchaftsplan feſtzuſetzenden Maßnahmen nicht
einheitlich behandelt werden können. Als Maß der Altersunter—
ſchiede, das zur Abteilungsbildung Urſache gibt, wird in der Regel
die 20jährige Abſtufung angeſehen, entſprechend der Bildung der
Altersklaſſen und Periodenflächen in den Wirtſchaftsplänen. Je
nach der verſchiedenen Bedeutung der Altersunterſchiede für die
wirtſchaftlichen Maßregeln können dieſe Grenzen aber nicht genau
eingehalten werden.
c) Verſchiedenheiten im Wuchs, Schluß und Entſtehung
geben nur dann zur Abteilungsbildung Veranlaſſung, wenn der
Betriebsplan für einzelne Jagenteile beſtimmte wirtſchaftliche Maß—
regeln (3. B. Abtrieb, Unterbau) vorſchreibt.
d) Verſchiedenheiten des Standorts. Wenn dieſe nicht, wie
es Regel iſt, ſchon durch die Jageneinteilung voneinander geſondert
find (vergl. 1. Abſchn. II XI), muß es bei der Abteilungsbildung
geſchehen.
e) Verſchiedenheiten der Betriebsart begründen die Bildung
beſonderer Betriebsverbände und müſſen bei der Abteilungsbildung
ſtets berückſichtigt werden (ſ. Teil III).
) Die Belaſtung von Teilflächen eines Jagens mit Servi—
tuten.
3. Mindeſtgröße der Beſtandesabteilungen.
Sie wird beſtimmt: durch die Methode der Ertragsregelung,
die Größe der Wirtſchaftseinheit, die Intenſität der Wirtſchaft und
die Form der Abteilungen. Ungefähre Minimalgrenze unter mitt—
leren Verhältniſſen 0,5—1 ha. Mit Rückſicht auf die Wirtſchafts—
führung (Buchung, Kontrolle) ſucht man die Bildung der Abteilungen
nach Möglichkeit zu beſchränken.
N.
4. Abſteckung und Sicherung.
Die Grenzen verſchiedener Abteilungen müſſen örtlich deutlich
erkennbar ſein. Sie werden, wenn ſie nicht in beſtimmter Lage
unzweifelhaft vorliegen, mit Stäben abgeſteckt. Dabei iſt darauf
zu achten, daß unnötige Winkel vermieden werden. Die Sicherung
der Abteilungsgrenzen erfolgt, wenn ſie nicht durch vorhandene
Merkmale (Altersgrenzen, Schneiſen, Wege, Waſſerläufe uſw.) un—
nötig erſcheint, durch ſchmale Aufhiebe, durch Hügel und Gräben,
oder auch durch Anſtrich der Grenzbäume mit Olfarbe.
5. Kartierung.
Nach der Aufmeſſung, die auf einfachem Wege zu erfolgen
hat, werden die Abteilungen in die Spezial- und Wirtſchaftskarten
eingetragen. Sie werden durch kleine lateiniſche Buchſtaben, die
entſprechend der Nummerfolge der Jagen zu ordnen ſind, bezeichnet.
6. Nichtholzboden-Abteilungen.
Im Betriebsplan werden nur ſolche Flächen aufgeführt, welche
der Holzzucht gewidmet ſind. Nichtholzbodenflächen (Acker, Wieſen,
Bauſtellen uſw.) werden mit kleinen deutſchen Buchſtaben bezeichnet.
Sie erſcheinen nur auf den Karten, in der General-Vermeſſungs—
Tabelle, Dienſt- und Pachtland-Nachweiſung.
3. Abſchnitt.
Die Beſchreibung und Bonitierung des Standortes.
I. Beſchreibung.
Die Beſchreibung des Standorts erfolgt in der Regel in
UÜbereinſtimmung mit der Anleitung, welche 1874 von dem Verein
der forſtlichen Verſuchsanſtalten in Eiſenach vereinbart wurde!).
A. Lage.
Bezüglich der Lage iſt zu unterſcheiden:
1. Die allgemeine Lage des Reviers, die in der Revier—
beſchreibung zu beſchreiben iſt. Sie wird beſtimmt:
1) Abgedruckt in Ganghofer, Das forſtliche Verſuchsweſen, 1. Band
1881, S. 3 flg. u. Danckelmann, Jahrbuch der preuß. Forſt- und Jagd—
geſetzgebung 1875 S. 152.
—
a) Durch Angabe der geographiſchen Breite und Länge, letztere
bezogen auf den Meridian von Ferro.
b) Durch Angabe der abſoluten Erhebung über dem Meeres—
ſpiegel (Oſtſee).
e) Durch Bezeichung des allgemeinen Charakters der be—
treffenden Gegend. (Tiefebene, Hochebene, Hügelland, Mittelgebirge,
Hochgebirge.)
2. Die beſondere Lage, welche bei der Beſchreibung der
einzelnen Abteilungen im ſpeziellen Betriebsplan angegeben iſt.
Sie betrifft:
a) Die Neigung nach der Himmelsgegend (Nord, Nordoſt,
Oſt uſw.).
b) Den Grad der Bodenneigung, Abdachung leben, ſanft,
lehn, ziemlich ſteil, ſteil, ſchroff).
c) Die nachbarliche Umgebung, wenn ſie auf die Bewirt—
ſchaftung Einfluß hat.
B. Boden!).
Bei einer vollſtändigen Beſchreibung des Bodens iſt anzugeben:
1. Die Entſtehung des Bodens. Es wird unterſchieden:
a) Boden, der aus der Verwitterung des unterliegenden
Geſteins entſtanden iſt. Hierher gehören vorwiegend die Gebirgs—
böden, die nach den geognoſtiſchen Formationen unterſchieden
werden.
b) Boden, der aus An- und Aufſchwemmung entſtanden iſt.
Hierher gehören insbeſondere die diluvialen und alluvialen Ab—
lagerungen von Gerölle, Sand, Lehm, Mergel uſw., ſowie der
Moorboden.
2. Bodenbeſtandteile. Sie werden beſtimmt:
a) Durch Angabe des Grundgeſteins und ſeiner geologiſchen
Zugehörigkeit.
b) Durch die chemiſche Zuſammenſetzung, die entweder
auf Grund chemiſcher Analyſe, oder (was bei den Vorarbeiten für
den Betriebsplan Regel iſt) durch den vorherrſchenden Gehalt an
Sand, Lehm, Ton, Kalk uſw., wie er ſich äußerlich zu erkennen
gibt, angegeben wird. Von Bedeutung iſt ferner:
) Hamann, Forſtl. Bodenkunde, 1. Aufl., S. 388 flg., 2. Aufl.
S. 231. flg.
— ne
e) Die Beimengung von Steinen, deren Zuſammen—
ſetzung, Größe und Menge anzugeben iſt.
d) Die Struktur des Bodens. Sie wird gekennzeichnet
durch die Größe der Körner und durch den Zuſammenhang der
kleinſten Teile des Bodens. In dieſer Beziehung iſt zu unterſcheiden:
Einzelſtruktur, bei welcher die einzelnen Körner einheitlich zuſammen—
geſetzt ſind, und Krümelſtruktur, bei welcher jedes Korn aus einer
größeren Anzahl von Partikeln gebildet wird.
e) Den Gehalt an Humus, d. h. in Zerſetzung begriffenen
organiſchen Stoffen. Die Beſchaffenheit und Lagerung des Humus
iſt anzugeben.
3. Die phyſikaliſchen Eigenſchaften des Bodens.
a) Gründigkeit (flachgründig, mitteltiefgründig, tiefgründig).
b) Lockerheit (feſt, ſtreng, mild, locker, loſe, flüchtig).
c) Friſche (naß, feucht, friſch, trocken, Dürr).
d) Farbe.
4. Der Zuſtand der Bodenoberfläche.
Während die Verhältniſſe zu 1—3 lange Zeit hindurch un—
verändert bleiben, iſt die Beſchaffenheit der Bodenoberfläche von
der Art der Bewirtſchaftung, insbeſondere der Holzart, Dichtigkeit
des Kronenſchirmes und dem Abſtand der Krone vom Boden ab—
hängig. Man unterſcheidet:
a) offenen (nackten) Boden, der frei iſt von jeder toten oder
lebenden Decke.
b) bedeckten Boden. Er iſt nur mit einer Laub-, bezw.
Nadel- und Moosdecke und einzelnen Schattenpflanzen bekleidet.
e) benarbten Boden. Er wird durch leichte Begrünung von
Gras, phanerogamen Gewächſen, Heidelbeere uſw. gekennzeichnet.
cd) von Standortsgewächſen, überzogenen Boden, bei deren
Überhandnahme Bodenverwilderung (Verangerung, Vergraſung,
Vermooſung uſw.) eintritt. Die häufigſten, den Standort kenn—
zeichnenden Gewächſe ſind: Gräſer, Heidelbeere, Heide, Farne,
Sauerklee, Ginſter, Sauergräſer, Hungermoos.
Allgemeine Angaben über Entſtehung und Eigenſchaften des
Bodens ſowie über die hauptſächlichſten Standortsgewächſe ſind nur
in der allgemeinen Revierbeſchreibung niederzulegen.
5. Bodenprofil.
Die Beſchaffenheit des Bodens wird zweckmäßig durch ein
Profil dargeſtellt, welches auf Grund von 1—2 m tiefen Ein—
BE
ſchlägen die Folge und Mächtigkeit der einzelnen Bodenſchichten
erſehen läßt. Es ſind (abgeſehen von der Decke und dem Überzug)
in der Regel 3 Schichten zu unterſcheiden:
a) Die obere, durch beigefügten Humus dunkler gefärbte
Bodenſchicht.
b) Die mittlere Bodenſchicht, Unterboden, in welcher vorzugs—
weiſe die Verwitterungsvorgänge erfolgen.
c) Der Untergrund, welcher von den Faktoren der Ver—
witterung noch wenig angegriffen iſt.
II. Bonitierung.
1. Zweck der Bonitierung.
Zugleich mit der Beſchreibung des Standorts wird auch ſeine
Bonitierung vorgenommen. Sie erfolgt:
a) Zur Begründung der Maßnahmen und Ertragsſätze im
Betriebsplan.
b) Als Grundlage für die Berechnung des normalen und
wirklichen Vorrats und Zuwachſes.
2. Maßſtab der Bonitierung.
Die Güte des Standorts findet ihren richtigſten Ausdruck in
der Maſſe des Zuwachſes, welche er hervorzubringen vermag. Hier—
bei kann entweder der laufende Zuwachs einer beſtimmten Alters—
ſtufe zugrunde gelegt werden, oder der Durchſchnittszuwachs an
Haubarkeits- oder Geſamtertrag, der im Laufe der Umtriebszeit
erzeugt wird. Sofern eine gleichmäßige Erziehung der zu boni—
tierenden Beſtände vorliegt, kann auch die Maſſe des vorhandenen
Holzbeſtandes als Maßgabe der Bonität dienen.
3. Methode der Bonitierung.
Sie erfolgt:
a) Nach dem Zuſtande des Bodens und der Lage. Dabei
ſind ſämtliche Merkmale, welche unter I hervorgehoben wurden,
der Unterſuchung oder Beurteilung zu unterwerfen.
Beim Boden ſind die chemiſchen und phyſikaliſchen Eigen—
ichaften zu berückſichtigen. Der chemiſche Gehalt fällt um fo
ſtärker in die Wagſchale, je ärmer der Boden an gewiſſen not—
wendigen Nährſtoffen (Kalk, Phosphor, Kali, Magneſia) iſt und
a
je mehr Anſprüche von den betreffenden Holzarten gejtellt werden
(Eiche und Buche im Verhältnis zu Kiefer und Fichte).
Die zur Ernährung der Bäume im Boden verfügbaren Stoffe
werden ſelten vollſtändig ausgenutzt. Inwieweit dies geſchieht,
hängt von den phyſikaliſchen Eigenſchaften des Bodens ab.
Tiefgrün digkeit iſt für alle Holzarten mit tiefgehenden Wurzeln
eine Grundbedingung guten e Auch wenn ſie für die
naturgemäße Ausbildung der Wurzeln nicht nötig iſt, wirkt ſie, in—
dem ſie das Bedürfnis des Einzelſtammes an Wachstum beſchränkt,
zuwachsſteigernd. — Ein gewiſſes Maß von Friſche iſt für die
phyſiologiſche Tätigkeit aller Gewächſe erforderlich. Wenn es
merklich hinter dem der Holzart entſprechenden Maße zurückbleibt,
wird die Zuwachsbildung ſehr beeinträchtigt. Andererſeits ver—
halten ſich auch zu hohe Grade der Bodenfeuchtigkeit ungünſtig.
Durch Lockerheit des Bodens wird die Ausbildung der Zaſer—
wurzeln befördert. Sie iſt mit einem hohen Maße von Luft—
einwirkung verbunden, was auf alle chemiſch-phyſikaliſchen Boden—
vorgänge vorteilhaft einwirkt.
Von Einfluß auf die Zuwachsbildung iſt ſtets der Gehalt und
die Beſchaffenheit des Humus, auf den durch die Maßnahmen
der Wirtſchaft ein Einfluß ausgeübt werden kann. Der bei regel—
mäßigem Luftzutritt (durch Laub, Nadeln und andere organiſche
Abfälle) gebildete, mit dem Mineralboden ſich miſchende Humus
verhält ſich in chemiſcher und phyſikaliſcher Beziehung ſehr günſtig.
Er enthält die wichtigſten Nährſtoffe für die Waldbäume und die
phyſikaliſchen Eigenſchaften werden günſtig beeinflußt. Anders ver—
hält ſich der bei ungenügendem Zutritt der Zerſetzungsfaktoren ge—
bildete Rohhumus. „Dichte, geſchloſſen auf dem Mineralboden
lagernde, faſt immer an freien Säuern reiche humoſe Schichten
ſind überwiegend ſchädlich für den Boden.“ (Ramann.)
Bezüglich der Lage ſind die ihr eigentümliche Wärmemenge und
Wärmeverteilung im Verhältnis zu den Anſprüchen der in Betracht
kommenden Holzarten bei der Bonitierung zu würdigen. Dabei iſt
zu beachten, daß ſich alle Holzarten in den mittleren Lagen ihrer
natürlichen Verbreitungsgebiete in bezug auf ihre nachhaltigen Maſſen—
und Wertleiſtungen in der Regel am günſtigſten verhalten.
b) Nach der Beſchaffenheit des Holzbeſtandes, wie er ſich
im Höhenwuchs und der Vollſtändigkeit der Beſtockung darſtellt.
Die für die Bonitierung erforderlichen Merkmale der Beſtände
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 2
1
ſind im 2. Teil 1. Abſchnitt (Maſſenzuwachs) und 4. Abſchnitt
(Ertragstafeln) angegeben.
4. Zahl der Standortsklaſſen.
Die vorkommenden Unterſchiede in der Ertragsfähigkeit ver—
ſchiedener Standorte ſind ſehr groß. Die Bildung und Vergleichung
der Standortsklaſſen iſt deshalb auf Wirtſchaftsgebiete zu be—
ſchränken, die in bezug auf die klimatiſchen Verhältniſſe nicht zu
große Abweichungen zeigen. Man bildet, von kleineren Abweichungen
im Wuchs abſehend, gewöhnlich 5 Bonitätsſtufen (I, II, III uſw.).
Zwiſchenſtufen werden entweder durch die beiden begrenzenden Klaſſen
oder nach Zehnteln jeder Klaſſe ausgedrückt (0,4 II, 0,6 III Kl.).
Das letztere iſt erforderlich, wenn, wie es in der Regel geſchieht,
die Flächen der verſchiedenen Bonitäten in beſtimmten Zahlen nach—
gewieſen werden ſollen.
5. Notwendige Ergänzungen und Beziehungen.
Der Bonität muß ſtets die Holzart zugefügt werden, auf
welche ſie ſich beziehen ſoll. In gemiſchten Beſtänden iſt der
Standort nach der vorherrſchenden Holzart einzuſchätzen. In Um—
wandlungsbeſtänden iſt neben der Bonität der vorhandenen auch
diejenige der anzubauenden Holzart hervorzuheben.
Das Verhältnis der Bonitäten verſchiedener Holzarten kann
nach den einzelnen Eigenſchaften des Bodens und der Lage ein
verſchiedenes ſein (z. B. Eiche und Kiefer auf Sand- und Lehm—
boden). Durch äußere Einwirkungen, welche auf dem Humusgehalt
und den Bodenüberzug von Einfluß ſind, können ſich die Bonitäts—
klaſſen ändern (Übergang von Laubholz zu Nadelholz uſw.).
6. Reduktion verſchiedener Bonitäten.
Bei manchen Methoden der Ertragsregelung müſſen verſchiedene
Bonitäten aufeinander reduziert werden. Man bezeichnet alsdann
die beſte oder die mittlere Bonität mit 1 und drückt die anderen
Standortsklaſſen nach Maßgabe ihres Ertragsvermögens in einem
Dezimalbruch aus. Als Maßſtab des Ertragsvermögens wird da—
bei (nach 2) der bei einer beſtimmten Umtriebszeit erfolgende
Durchſchnittszuwachs an Geſamtholzmaſſe oder an Derbholz an—
genommen. Auf andere, den Wert der Flächen beſtimmende Faktoren
— 1 er
kann dabei, mit Rückſicht auf die Zwecke der Forſteinrichtung, nicht
eingegangen werden. Wegen der hieraus hervorgehenden Schwierig—
keiten müſſen die Flächenreduktionen möglichſt beſchränkt werden.
4. Abſchnitt.
Beſtandesbeſchreibung ).
Den Beſtandesbeſchreibungen werden in der Regel die in der
Anleitung des Vereins der forſtlichen Verſuchsanſtalten niedergelegten
Begriffe und Erklärungen zugrunde gelegt. Die Beſchreibung hat
die charakteriſtiſchen Merkmale der Beſtände in kurzem Ausdruck
hervorzuheben. Die wichtigſten Angaben erſtrecken ſich auf:
J. Holzart.
Es ſind zu unterſcheiden reine und gemiſchte Beſtände.
Ju gemiſchten Beſtänden iſt ſtets die wirtſchaftlich wichtigſte (in
der Regel die am ſtärkſten vertretene) Holzart voranzuſtellen. Für
die eingemiſchten Holzarten iſt die Art der Miſchung (Einzel—
miſchung, horſtweiſe, ſtreifenweiſe Miſchung) und der Grad der:
ſelben — letzterer in Zehnteln — anzugeben.
II. Holzalter.
1. Natürliche Altersklaſſen (Wuchsklaſſen).
Die Beſtände werden bezeichnet als:
a) Anwuchs: Von der Beſtandesbegründung bis zum Auf—
hören der Nachbeſſerungsfähigkeit.
b) Aufwuchs: Vom Aufhören der Nachbeſſerungsfähigkeit
bis zum Beginn des Beſtandesſchluſſes.
c) Dickicht: Vom Beginn des Schluſſes bis zum Beginn
der natürlichen Reinigung.
d) Stangenholz: Vom Beginn der Beſtandesreinigung bis
zu einer durchſchnittlichen Stammſtärke von 20 em in Bruſthöhe,
eingeteilt in geringes Stangenholz (bis 10 em) und ſtarkes Stangen—
holz (von 10-20 cm).
) Ganghofer, Das forſtliche Verſuchsweſen, S. 10—28, — Danckel—
mann a. a. O.
2*
Ba: 0
e) Baumholz mit über 20 em durchſchnittlicher Stammſtärke,
eingeteilt in geringes (20 — 35 em), mittleres (35—50 em) und
ſtarkes Baumholz (über 50 em).
Im Mittelwald ſind nach der Wiederholung des Überhalts
beim Unterholzabtrieb zu unterſcheiden: Laßreidel, die einmal,
Oberſtänder, die zweimal, und ältere Oberholzklaſſen, die mehr—
mals übergehalten ſind.
2. Zahlenmäßige Altersklaſſen.
Im Wirtſchaftsplane iſt neben den Wuchsklaſſen auch das
zahlenmäßige Alter anzugeben. Für jede Abteilung iſt ein Durch—
ſchnittsalter zu ermitteln. Das nach dieſem feſtzuſtellende Alters—
klaſſenverhältnis iſt eine wichtige Grundlage bei allen Methoden
der Ertragsregelung im Hochwald.
Die Ermittelung des Alters erfolgt entweder durch Zählung
der Jahresringe an Stämmen der herrſchenden Klaſſen — an jüngeren
Stämmen auch der Höhentriebe — oder nach der Angabe der
Wirtſchaftsbücher. In ungleichaltrigen Beſtänden mit ſcharf ge—
trennten Altersſtufen von verſchiedener wirtſchaftlicher Bedeutung
(unterbaute Beſtände, Beſamungs- und Lichtſchläge, Mittelwald)
ſind die Alter geſondert zu ermitteln und einzutragen. In ungleich—
altrigen Beſtänden, deren Glieder einen einheitlichen Beſtand bilden,
iſt ein mittleres Alter nach Maßgabe der eingenommenen Flächen
oder der erzeugten Maſſen zu ermitteln. Für das mittlere Beſtandes—
alter ſind Formeln aufgeſtellt: |
Flächenformel (von Gümbel):
11 a — te ae — 13 Ag + 2 —9
e
Maſſenformel (von Smalian):
8 mi + me E m
mı ma IIIg
a) —— zZ — Sn +...
Räumden (zu 0,1—0,3 beſtanden) und Blößen (unter 0,1
beſtanden) werden im Wirtſchaftsplan einer beſtimmten Altersklaſſe
nicht zugeteilt. In Verjüngung begriffene Beſtände (Samen—
ſchläge, Lichtſchläge uſw.) werden entweder ganz der Altholzklaſſe
(in Preußen ſeither bis zum Vollbeſtand von 0,3) oder ganz der
Jungholzklaſſe (voll verjüngte Abteilungen) oder beiden Klaſſen
.
— 1
bezw. auch den Blößen und Räumden anteilig zugeteilt. Unter—
baute Beſtände gehören den betreffenden Altholzklaſſen an.
III. Beſtandesbeſchaffenheit.
1. Entſtehung. Angabe über die Entſtehung der Beſtände
(Saat, Pflanzung, Stockausſchlag, Kernwuchs uſw.) iſt nur erforder—
lich, wenn ſie erkennbar und für die wirtſchaftliche Behandlung von
Einfluß iſt.
2. Wuchs. Angaben ſind nur bei Abweichungen von der
mittleren Wüchſigkeit erforderlich.
3. Stellung. Sie wird als gedrängt, geſchloſſen, räumlich,
licht bezeichnet und durch einen „Vollbeſtandsfaktor“ nach Zehnteln
des vollgeſchloſſenen Beſtandes ausgedrückt.
IV. Ertragscharakteriſtik.
Sie erfolgt entweder nur durch allgemeine Einſchätzung nach
einem Vollertragsfaktor, der das Verhältnis des vorliegenden Be—
ſtandes zu einem normalen Beſtande ausdrückt, oder durch ſpezielle
Ermittelung der Faktoren, von welchen Maſſe und Zuwachs ab—
hängig ſind. Hierzu gehört:
a) Die Beſtandesmittelhöhe.
b) Die Kreisflächenſumme pro ha.
c) Der Holzmaſſenvorrat an Haupt- und Zwiſchenbeſtand.
d) Der Maſſenzuwachs nach ſeinem Durchſchnitt und in Pro⸗
zenten der vorhandenen Maſſe.
e) Der Wertzuwachs, ausgedrückt als Prozent vom Wert des
vorhandenen durchſchnittlichen Feſtmeters.
) Das Weiſerprozent (vgl. 3. Teil, 2. Abſchn.).
Kleinere Abweichungen der Beſtandesbildung (Horſte, Ränder
uſw.), welche für den Charakter und die Behandlung des Haupt—
beſtandes ohne Einfluß ſind, werden am Schluſſe der Beſchreibung
beſonders angegeben.
5. Abſchnitt.
Die Ermittelung der Holzmaſſen !).
Die Ermittelung der Holzmaſſen kann erfolgen:
1. Zum Zweck des Verkaufs ſtehender Holzbeſtände.
) Über die Ermittelung der Holzmaſſen liegt eine große Anzahl be—
ſonderer Schriften vor. Von neueren iſt hervorzuheben: Baur, Holzmeßkunde
Be
2. Zu forſtſtatiſchen Unterſuchungen (über Maſſenzuwachs,
Wertzuwachs, Umtriebszeit).
3. Zur Feſtſtellung des Vermögens der Waldeigentümer
(Beſteuerung, Beleihung des Waldes).
4. Zur Ermittelung des Geſamtvorrats einer Betriebsklaſſe
oder Wirtſchaftseinheit.
5. Zur Beſtimmung des Abnutzungsſatzes aus den Beſtänden
dor erſten Wirtſchaftsperiode.
Je nach dem verſchiedenen Zwecke iſt auch der zu fordernde
Genauigkeitsgrad der Holzmaſſenaufnahmen verſchieden.
I. Methode der Holzmaſſen-Ermittelung.
1. Aufnahme ganzer Beſtände durch Meſſung der Durch—
meſſer aller Stämme in Bruſthöhe mit der Kluppe und der vor—
kommenden Höhen mit dem Höhenmeſſer. (Fauſtmann, Weiſe
u. a.) Die Durchmeſſer werden bei Anfnahmen zum Zwecke der
Ertragsregelung in der Regel nach Unterſchieden von 4 em ab—
geſtuft.
Nach den Stärkemeſſungen werden die Kreisflächen berechnet
und überſichtlich zuſammengeſtellt. Sie können nicht nur als Grund—
lage für die Maſſenberechnung, ſondern auch zum Nachweis der
Verteilung des Vorrats und Zuwachſes auf die Stammklaſſen ver—
wendet werden. Für die Meſſung der Höhe, die in regelmäßigen
Hochwaldbeſtänden zur Stärke in einem beſtimmten Verhältnis ſteht,
werden mehrere Stärkeklaſſen zuſammengefaßt.
Die vollſtändige Aufnahme aller Stämme findet insbeſondere
Anwendung in Beſtänden, die nach Miſchung, Wuchs und Schluß
unregelmäßig ſind und eine Schätzung ihres Gehalts nach Maſſe
und Holzart pro Flächeneinheit nicht zulaſſen.
2. Aufnahme von Probebeſtänden, d. h. Beſtandesteilen
von mittlerer Beſtockung, von deren Maſſe nach dem Verhältnis
der Fläche auf die Maſſe des ganzen Beſtandes geſchloſſen wird.
Sie iſt nur unter regelmäßigen Beſtandesverhältniſſen anwendbar.
1860, 4. Aufl. 1891; Kunze, Holzmeßkunſt 1875; Schwappach, Holzmeß—
kunde, 1888, 2. Aufl. 1903. Auch behandeln die meiſten Lehrbücher der Forſt—
einrichtung die Holzmaſſenermittelung eingehend. Vgl. insbeſondere Stoetzer,
Forſteinrichtung, und Weiſe, Leitfaden für Vorleſungen 1904, 1. Buch. Nach—
ſtehend ſind nur die für die Zwecke der Forſteinrichtung wichtigſten Punkte
hervorgehoben.
— 23 —
3. Nach den Ergebniſſen der Endhiebe von anderen, früher
eingeſchlagenen Beſtänden. Die Benutzung derſelben ſetzt gleichen
Standort und gleiche Behandlung der betreffenden Beſtände voraus.
4. Durch Okularſchätzung. Ihre Anwendbarkeit beruht
darauf, daß die Kreisflächen regelmäßiger Beſtände mit Hilfe von
Ertragstafeln und örtlichen Erfahrungen nach Maßgabe ihres Voll—
beſtandes für die Flächeneinheit eingeſchätzt werden können, während
zur Feſtſtellung der Höhen wenige einfache Meſſungen genügen.
Da die tatſächliche Abnutzung der Beſtände durch waldbauliche
Verhältniſſe (Ausführung der letzten Durchforſtungen, vorbereitende
Hiebe, Eintritt von Samenjahren, Lichtungsbetrieb) und ſchädigende
Naturereigniſſe (Dürre, Wind, Inſekten uſw.) auch bei der gründ—
lichſten Aufnahme der einzelnen Beſtände nicht mit zahlenmäßiger
Beſtimmtheit im voraus nachgewieſen werden kann, ſo iſt eine
gutachtliche Schätzung der Holzmaſſen nach dem Augenmaß für
regelmäßige reine oder gleichmäßig gemiſchte Beſtände in vielen
Fällen der Praxis empfehlenswert und ausreichend.
II. Berechnung der Holzmaſſen.
Die Berechnung der gekluppten Beſtände erfolgt:
A. Uach Formzahlen.
1. Begriff.
Die Formzahl (k) i. gew. S. d. W. drückt das Verhältnis aus,
in welchem der Inhalt eines Baumes zum Inhalt einer Idealwalze
ſteht, die gleiche Höhe und die Stärke des Bruſthöhen-Durch—
meſſers des betreffenden Stammes beſitzt. Iſt i der Inhalt des
Baumes, g die Kreisfläche in Bruſthöhe, h die Höhe, ſo iſt
* Sa Formzahlen können aber auch auf den Kegel (H. Cotta)
oder andere regelmäßige Körperformen bezogen werden.
2. Unterſcheidungen.
a) Nach den, Baumteilen: Schaft: und Baumformzahlen.
b) Nach den Sortimenten: Derbholzformzahlen, Reisholz—
formzahlen und Formzahlen der Geſamtmaſſe (Baumformzahlen).
c) Nach der Höhe, in welcher die Grundfläche gemeſſen wird:
echte Formzahlen (Preßler, Smalian), welche ſich auf die
Grundfläche in einem konſtanten aliquoten Teil der Höhe des
Baumes (3. B. 0) beziehen, und Bruſthöhen-Formzahlen, bei
welchen g in der Höhe von 1,3 m über dem Boden liegt. Wegen
der Einfachheit der Meſſungen werden in der Praxis nur Bruſt—
höhen-Formzahlen angewandt, obwohl die echten Formzahlen die
Form des Baumes richtiger zum Ausdruck bringen.
3. Beſtimmungsgründe der Formzahlen.
a) Die Länge der Stämme, zu der die Formzahlen cet.
par. in entgegengeſetztem Verhältnis ſtehen. Daher ſind auch Alter
und Bonität in der gleichen Richtung von Einfluß.
b) Das Verhältnis der Jahrringbreite in den oberen
und unteren Stammteilen, das vom relativen Wachsraum der
Stämme abhängig iſt.
c) Der Anſatz, Umfang und Holzgehalt der Krone.
Die Beſtimmungsgründe zu b und c können ſich gegenſeitig
ergänzen; daher können gleiche Baumformzahlen bei ſehr verſchiede—
nen Stammformen vorhanden ſein.
4. Bedeutung der Formzahlen.
Die Formzahlen geben ein gutes, allgemein angewandtes Hilfs—
mittel für die Berechnung des Holzgehalts ſtehender Bäume und
Beſtände ab. Eine weitergehende wiſſenſchaftliche und praktiſche
Bedeutung beſitzen ſie jedoch nicht. Der techniſchen Form der
Stämme geben ſie nicht Ausdruck. Wichtiger als die Formzahl iſt
in dieſer Beziehung:
a) Der Abfall der Stämme, welcher nach der Abnahme
des Durchmeſſers, die auf 1 m Länge entfällt, bemeſſen wird.
b) Das Verhältnis der Höhe zum Durchmeſſer, das
hauptſächlich vom Wachsraum der Krone abhängig iſt.
c) Der Anſatz der Krone im Verhältnis zur Baumlänge.
5. Mittel, die Form zu verbeſſern.
a) Erziehung der Beſtände im Schlußſtand (Begründung,
Durchforſtung in der Jugend).
5) Beſeitigung grüner Aſte, die jedoch mit Rückſicht auf die
Gefahr des Entſtehens von Fäulnis mit großer Vorſicht auszu—
führen und auf ſchwaches Material zu beſchränken iſt.
en
B. Uach Mafentafeln,
welche für Stämme jeder gewöhnlich vorkommenden Stärke und
Höhe die Maſſengehalte unmittelbar angeben (Bairiſche Maſſentafeln;
Behmſche Maſſentafeln; Maſſentafeln der Verſuchsanſtalten).
C. Aurd Fällung von robeſtämmen,
deren Maſſengehalt entweder durch ſektionsweiſe Meſſung oder
durch Aufarbeitung in die üblichen Sortimentsmaße ermittelt wird.
Um nach den gefundenen Maſſen die Nutzungsgrößen zu be—
ſtimmen, iſt ihnen noch der Zuwachs zuzufügen. Derſelbe iſt in
der Regel für die Mitte des Zeitraums, für den der Wirtſchafts—
plan aufgeſtellt wird, anzuſetzen. Zu dieſem Zwecke iſt das Zu—
wachsprozent zu ermitteln (vgl. 2. Teil 1. Abſchn.).
Zweiter Teil.
Zuwachs und Vorrat als Grundlagen der Ertrags-
regelung.
Alle Erträge der Forſtwirtſchaft beruhen auf dem Maſſen—
und Wertzuwachs, der jährlich oder periodiſch an den Beſtänden
erfolgt. Um dieſen nachhaltig zu erzeugen und zu nutzen, muß ein
beſtimmter Vorrat (v) von Holzbeſtänden verſchiedener Altersſtufen
vorhanden ſein.
1. Abſchnitt.
Der Maſſenzuwachs.
J. Grundbedingungen der Suwachsbildung.
Der Höhenwuchs wird durch die Verlängerung der Längsachſe
bezw. auch der Seitentriebe, der Stärkezuwachs durch den abwärts—
gehenden Saftſtrom hervorgebracht. Er wird in der Form von
Ringen angelegt, die das früher gebildete Holz umkleiden. Be—
ſtimmend für die Höhe des Zuwachſes ſind:
1. Die Standortsverhältniſſe.
Beide Faktoren des Standorts, Boden und Lage, ſind auf
die Zuwachsmenge von Einfluß.
a) Der Boden wirkt ſowohl durch ſeinen chemiſchen Gehalt
als auch durch ſeine phyſikaliſchen Eigenſchaften auf die Holzmaſſen—
erzeugung ein. Von Einfluß iſt ſtets der Gehalt und die Be—
ſchaffenheit des Humus (vgl. 1. Teil, 3. Abſchn. II).
5) Die mit der Lage verbundene Wärmemenge und Wärme—
verteilung haben auf die Dauer und die Intenſität der Zuwachs—
bildung Einfluß. Im allgemeinen erzeugen alle Holzarten in den
mittleren Lagen ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete am meiſten
Be
Zuwachs. In zu rauhen Lagen (nach den nördlichen und oberen
Grenzen) iſt die Zeit der Zuwachsbildung zu kurz; in zu milden
Lagen treten Konkurrenten um die Bodennährſtoffe (andere Holzarten
und Standortsgewächſe) auf, welche die verfügbaren Nährſtoffe des
Bodens für ſich ausnutzen.
2. Die Beſtandesverhältniſſe. Was auf einem gegebenen
Standort wirklich an Holzmaſſe erzeugt wird, iſt von der Be—
ſchaffenheit der vorhandenen Beſtände abhängig. Die in dieſer
Hinſicht vorliegenden Beſtimmungsgründe des wirklichen Zuwachſes
ſind auf die Kronen und Wurzeln zurückzuführen. Um ein Maximum
an Zuwachs zu erzeugen, müſſen folgende Bedingungen hergeſtellt
werden:
a) Der gegebene Wurzelbodenraum muß möglichſt
vollſtändig (mit tunlichſt geringen zeitlichen und räumlichen Unter—
brechungen) von den Baumwurzeln durchzogen und aus—
genutzt werden.
b) Es müſſen möglichſt viele Wachstumsorgane der
unmittelbaren Einwirkung des Sonnenlichtes ausgeſetzt
ſein. Da die beſchienene Oberfläche eines Baumes um ſo größer
iſt, je geſtreckter die letzterzeugten Höhentriebe geweſen ſind, ſo
folgt das Maximum an Maſſenzuwachs in regelmäßigen Hochwald—
beſtänden der Periode des lebhafteſten Höhenwuchſes. Nach Be—
endigung des letzteren kann auch durch die Ausbildung der Seiten—
triebe, welche eine Wölbung der Krone zur Folge haben, auf eine
Vermehrung der beſchienenen Blattfläche und eine Steigerung des
Zuwachſes eingewirkt werden.
Eine Beeinträchtigung des Zuwachſes wird gemäß vorſtehenden
Bedingungen auch bei voller Geſundheit und Wuchskraft der Bäume
herbeigeführt: durch mechaniſche Hinderniſſe im Wurzelboden; durch
Bodenüberzüge, welche Bodennährſtoffe den Baumwurzeln entziehen;
durch Umwandlung von Blattknoſpen in Blüteknoſpen.
3. Die Beſchaffenheit des Holzes. Mit der Dichtigkeit
des Holzes (Trockengewicht) und ſeinem Gehalt an Bodennähr—
ſtoffen (Reinaſchenprozente) ſteht der Maſſenzuwachs cet. par. in
umgekehrtem Verhältnis.
Nach den vorſtehenden Beſtimmungsgründen ergeben ſich Ab—
weichungen im Maſſenzuwachs:
a) Nach Holzarten. Holzarten mit dichter Belaubung
(Buche, Fichte) leiſten cet. par. mehr als lichtkronige (Eiche,
Re
Kiefer); ſolche mit geringem Trockengewicht (Nadelholz) mehr als
ſchwere Hölzer.
b) Nach Betriebsarten. Der regelmäßige Hochwald hat
den höchſten, der Niederwald den geringſten Zuwachs.
c) Nach der Zuſammenſetzung des Durchſchnittsfeſt—
meters an Derbholz, Rinde und Reis. Je größer der Anteil des
ausgereiften Derbholzes iſt, um ſo mehr Holzmaſſe kann nachhaltig
auf einer gegebenen Fläche erzeugt und genutzt werden.
II. Der laufende Zuwachs.
A. Begriff und Verlauf.
Unter dem laufenden Zuwachs (Iz) wird der von Jahr zu
Jahr oder von Periode zu Periode am Baum oder Beſtande er—
folgende Zuwachs verſtanden. Er bedarf ſtets der Angabe in bezug
auf das Alter, in dem er hervorgebracht wird.
Die Eigentümlichkeit des laufenden Zuwachſes, die in ſeiner
Abhängigkeit vom Alter liegt, tritt beſonders beim regelmäßigen
Hochwald hervor. Für den Plenter- und Mittelwald laſſen ſich
die Beziehungen von Alter und Zuwachs kaum ausdrücken, da bei
dieſen Betriebsarten ein beſtimmtes, den ganzen Beſtand betreffendes
Alter überhaupt nicht vorliegt. Beim Niederwald können die
Nachweiſe der Holzmaſſenerzeugung, ſofern ſie überhaupt nötig
werden, auf den Durchſchnittszuwachs beſchränkt bleiben.
Der Gang des laufenden Zuwachſes iſt im Hochwald, gemäß
den unter J angegebenen Bedingungen, verſchieden nach Holzart,
Standort und Beſtandeshaltung. Er beginnt mit kleinen Beträgen,
ſteigt während des Dickungs- und jüngeren Stangenalters, erreicht
ſein Maximum in der Regel vor der Mannbarkeit und nimmt
dann allmählich wieder ab. Durch dichte Beſtandeshaltung wird
der laufende Zuwachs zurückgehalten, durch weitſtändige beſchleunigt.
Der durch wirkliche Meſſung nachweisbare Zuwachs betrifft ſtets
die volle Maſſenzunahme, die am Baume oder Beſtande erfolgt iſt.
B. Beſtandteile des laufenden Juwachſes.
1. Der Höhenzuwachs.
Er folgt bei jeder Holzart den ihr eigentümlichen Wachstums—
geſetzen, die ſowohl an ſich als auch nach ihrem Verhältnis zu
anderen Holzarten praktiſche Bedeutung haben. Der Höhenwuchs
— ,
iſt abhängig vom Standort und dem Grade der Beſtandesdichte
(Entſtehung, Durchforſtung, Lichtung uſw.). Von Einfluß ſind in
der Regel auch äußere Einwirkungen mancher Art, ſowohl ſolche,
welche durch die Natur bewirkt werden (3. B. Froſt, Wildverbiß),
als auch wirtſchaftliche Maßnahmen, unter denen insbeſondere die
Dauer und der Grad der Beſchirmung von Bedeutung ſind. —
Wegen ſeiner Abhängigkeit vom Standort iſt die Höhe ein empfehlens—
werter Maßſtab für die Bonitierung (vgl. 1. Teil, 3. Abſchn., II).
Die Förderung des Höhenwuchſes in der Jugend iſt mit Rückſicht
auf die Gefahren, welche dem Jugendalter eigentümlich ſind, eine
Aufgabe der Wirtſchaft. Für die Maßnahmen des Waldbaues und
der Forſteinrichtung iſt, abgeſehen von dem Höhenwuchs der Holz—
arten an ſich, auch das Verhältnis des Höhenwuchſes verſchiedener
Holzarten von Bedeutung. Es muß ſtets in Verbindung mit dem
Verhalten der Holzarten gegen Licht und Schatten beurteilt werden.
Der Höhenzuwachs wird entweder nach den einzelnen Jahres—
trieben bemeſſen, oder nach der Geſamthöhe, die in einem gewiſſen
Alter erreicht iſt, oder (für die verſchiedenen Altersſtufen desſelben
Baumes) durch Meſſung der Jahrringe in verſchiedenen Baumhöhen
(Stammanalyien).
2. Der Stärkezuwachs.
a. Am Einzelſtamm.
Der Kreisflächenzuwachs findet ſeinen mathematiſchen Ausdruck
in der Formel db oder d 1 (Umfang Jahrringbreite). Da
auch d ein Produkt der vorausgegangenen Jahrringe iſt, ſo wird
der Kreisflächenzuwachs allgemein von der Jahrringbreite beſtimmt.
Dieſe iſt, wie der Höhenwuchs, eine Folge der Standortsgüte und
des Wachsraums. Bei ungehemmter Entwicklung iſt die Jahrring—
breite zur Zeit der lebhafteſten Wuchskraft am ſtärkſten. Da jedoch
Breitringigkeit in der Jugend mit Aſtigkeit verbunden iſt, ſo muß
das natürliche Streben der Bäume zur Bildung breiter Jahrringe
in der Jugend durch dichte Haltung der Beſtände beſchränkt werden.
Im ſpäteren Alter muß dagegen der Abnahme der Jahrringbreite
durch Erweiterung des Wachsraums entgegengetreten werden. Die
natürlichen Unterſchiede in der Jahrringbreite ſollen hiernach
durch die Erziehung nach Möglichkeit vermindert werden. Die
—
Mittel hierzu liegen im Anbau ſtandortsgemäßer Holzarten, in
dichter Beſtandesbegründung, mäßig begonnenen, zunehmend kräftiger
geführten Durchforſtungen und Lichtungen.
Nach einer Umlichtung der Krone findet eine Zunahme des
ſeitherigen Stärkezuwachſes, ein ſog. Lichtungszuwachs, ſtatt.
Derſelbe erfolgt bei allen Holzarten auf allen Standortsklaſſen und
in allen wirtſchaftlich in Betracht kommenden Lebensaltern, iſt aber
zur Zeit der natürlichen Wachstumsenergie (vor dem 60. — 80. Jahre)
und bei dichtkronigen, ſchattenertragenden Holzarten (Buche, Tanne)
am ſtärkſten. Der Lichtungszuwachs findet in den Grundbedingungen
der Zuwachsbildung (vergl. I, 2 ab, Wölbung der Krone, direkte
Beleuchtung, Erweiterung des Wurzelraums) eine genügende phyſio—
logiſche Erklärung. Ein zahlenmäßiger Nachweis der Höhe des
Lichtungszuwachſes von allgemeiner Gültigkeit iſt wegen der Menge
der wirkſamen Einflüſſe (Bodenveränderung, Samenerzeugung, Ein—
wirkung von Inſekten und atmoſphäriſchen Beſchädigungen) nicht
möglich.
Das Verhältnis der Jahrringbreite in verſchiedener Baumhöhe
(welches die Vollholzigkeit beſtimmt) iſt vom Grade der Beſtandes—
dichte abhängig. Je geringer der Wachsraum eines Stammes iſt,
um ſo ſchmaler ſind nicht nur abſolut, ſondern auch relativ die
Jahrringe im unteren Stammteil. Der Lichtungszuwachs tritt da—
gegen in letzterem ſtärker auf.
Allgemeine Regeln über das Verhalten des Zuwachſes in den
verſchiedenen Baumhöhen können nicht aufgeſtellt werden. Aus der
Verſchiedenheit des Stärkezuwachſes ergibt ſich, daß Unterſuchungen
über Zuwachsprozente, die ſich nur auf einzelne Kreisflächen er—
ſtrecken, unter Umſtänden zu unzutreffenden Schlüſſen führen können.
b. In Beſtänden.
Im Beſtande iſt der pro Flächeneinheit erfolgende Kreisflächen—
zuwachs außer von dem Stärkezuwachs der Einzelſtämme auch von
der Stammzahl abhängig, die für eine gegebene Altersſtufe und
Bonität durch die Beſtandesbegründung und Beſtandesbehandlung
beſtimmt wird. Der Grad der hiernach ſich ergebenden Beſtandes—
dichte findet einen Ausdruck in der Summe der Kreisflächen (g)
in Bruſthöhe p. ha. Dieſe wird beſtimmt durch das Verhältnis
(„ Abſtandszahl), in welchem der Durchmeſſer der Krone (&),
deſſen Quadrat als Wachsraum bezeichnet werden kann, zum Durch—
meſſer der Stämme in Bruſthöhe (d) ſteht. Für einen normalen
Beſtand mit gleichen Stämmen und gleichen Abſtänden iſt die
der Kreisflächenzuwachs — den b.: .
1 2 f mr,
EICH 44 at 5 Letztere erſcheint
unter dieſen Umſtänden vom Alter unabhängig. Das Verhältnis
von k zu d nimmt in der Jugend, jo lange ſich die Beſtände von
Aſten reinigen ſollen, ab. Später liegt, wenn der Boden genügend
gedeckt iſt, kein Grund vor, die Abſtandszahlen zu erniedrigen.
Stammzahl = , l
die Kreisflächenſumme g —
3. Das Verhältnis von Höhen- und Stärkezuwachs.
Dasſelbe iſt verſchieden nach:
a) Standort. Es iſt nicht ſowohl die Güte des Standorts,
als vielmehr beſtimmte Eigenſchaften (Bindigkeit, Tiefgründigkeit),
welche hier von Einfluß ſind. (Verſchiedenheit des Wuchſes auf
Sand» und Lehmboden.)
b) Alter. Da der Stärkezuwachs anhaltender iſt als der
Höhenzuwachs, jo nimmt h: d mit dem Alter ab.
c) Wachsraum. Je kleiner der Wachsraum tft, um jo
größer iſt h: d und umgekehrt.
C. Die Verteilung des laufenden Juwachſes.
1. Auf die Stammklaſſen.
Durch die Verſchiedenheiten der Veranlagung der Einzelſtämme
und der äußeren Wuchsbedingungen bilden ſich in allen Beſtänden
verſchiedene Stammklaſſen aus: vorherrſchende, herrſchende, zurück—
bleibende und unterdrückte. An den zurückgebliebenen Stämmen
ſind die Wachstumsorgane mangelhaft ausgebildet; ſie können des—
halb den der Fläche entſprechenden Zuwachs nicht leiſten. An den
vorwüchſigen Stämmen, welche ſchlechte Formen haben, wird der
auf die Flächeneinheit entfallende Zuwachs durch die frühzeitige
und ſtärkere Samenerzeugung beeinträchtigt. An den herrſchenden
Stammklaſſen iſt der Zuwachs im Verhältnis zu dem Wachsraum,
den ſie einnehmen, nachhaltig am günſtigſten.
Die Verteilung des Zuwachſes auf die Stammklaſſen iſt des—
halb beachtenswert, weil ſie zum Durchforſtungsbetrieb, welcher bei
der Aufſtellung von Wirtſchaftsplänen geregelt werden muß, in Be—
I
PER; (0
ziehung ſteht. Nach dem angegebenen Verhalten der Stammklaſſen
iſt man zu der Folgerung geneigt, daß durch ſtarke Durchforſtungen,
nach welchen alle oder die meiſten Glieder des Beſtandes den
Charakter von herrſchenden Stämmen tragen, der Zuwachs am
meiſten gefördert wird. Um jedoch den Einfluß der Durchforſtungen
in dieſer Hinſicht nicht zu überſchätzen, iſt zu beachten, daß durch
ſtarke Durchforſtungen eine raſchere Zerſetzung des Humus ſtatt—
findet. Hierdurch erfolgt eine Zuwachsſteigerung, die von der
Schlagſtellung unabhängig iſt. Sodann iſt die Bemeſſung des Zu—
wachſes nach dem Umfang der Kronen oder der Stärke der Stämme
nicht einwandfrei. Die ſtärkeren vorwüchſigen Stämme nutzen mehr
Boden und Luftraum aus, als dem Umfang ihrer Kronen entſpricht;
bei den zurückgebliebenen iſt es umgekehrt. Ferner können die Be—
dingungen der ſtarken Durchforſtung nicht gleichmäßig wiederholt
werden; ihre Wirkung iſt keine nachhaltige. Die Geſamtleiſtungen
der Beſtände ſind bei Anwendung mäßiger und ſtarker Durch—
forſtungsgrade nicht weſentlich verſchieden. Die wichtigſten Be—
ſtimmungsgründe für die Führung der Durchforſtungen liegen in dem
Einfluß, den ſie auf den Wert der verbleibenden Stämme ausüben.
2. Auf Haubarkeits- und Vornutzungserträge.
Von den Stämmen, welche die Beſtände zuſammenſetzen,
ſcheidet ein Teil mit zunehmendem Bedarf an Wachsraum von
Jahr zu Jahr oder von Periode zu Periode aus dem Haupt—
beſtande aus und bildet den ſog. Nebenbeſtand, der in einer
geregelten Wirtſchaft (abgeſehen von bleibendem Bodenſchutzholz)
im Wege der Durchforſtung genutzt wird. Demgemäß kann auch
der Zuwachs in einen am bleibenden Beſtand erfolgenden Teil,
der den Hauptbeſtand bildet, und einen bei der Durchforſtung zu
nutzenden Teil zerlegt werden. Das Verhältnis, in welchem dieſe
beiden Teile des Zuwachſes ſtehen, iſt nach Entſtehung, Behandlung
und Umtriebszeit verſchieden. Es läßt ſich nachweiſen:
1. Nach Ertragstafeln (vgl. Abſchu. 4).
2. Nach den Ergebniſſen der Wirtſchaft (Kontrollbuch, Holz:
werbungskoſtenrechnung uſw.).
3. Nach der phyſiologiſchen und geometriſchen Entwicklung
der Baumkrone ).
') Martin, Folgerungen der Bodenreinertragstheorie, 1. Band § 24.
in BE
Bei gleichbleibenden Abſtandszahlen (gleicher Kreisflächenſumme)
muß der ſämtliche Beſtandeszuwachs, ſoweit er als Kreisflächen—
zuwachs ſich anlegt, periodiſch entfernt werden. Die Beſtände
nehmen alsdann an Maſſe nur in dem Verhältnis ihrer Höhen
bezw. Richthöhen zu.
Beim Anſprechen der Durchforſtungserträge in den Wirtſchafts—
plänen müſſen die angegebenen Hilfsmittel ſämtlich benutzt werden.
Den Maßſtab für die Durchforſtungserträge in einem gegebenen
Zeitraum bildet einerſeits der Zuwachs, der während desſelben
erzeugt wird, andrerſeits die Differenz zwiſchen der vorhandenen
und derjenigen Maſſe, welche am Schluſſe der W Periode
vorhanden ſein ſoll.
D. Berechnung des laufenden ZJuwachſes.
Sie kann erfolgen:
1. Durch Abzug der Maſſe eines Baumes oder Beſtandes
zu Anfang von derjenigen am Ende einer Wuchsperiode. Die be—
treffenden Meſſungen erfolgen mittels Stamm-Analyſen. Für Be—
ſtände werden ſie an Mittelſtämmen vorgenommen, welche entweder
den ganzen Beſtand oder die verſchiedenen Stammklaſſen repräſen—
tieren. Näheres ſ. Holzmeßkunde.
2. Mittels der Zuwachsprozente. Für viele Aufgaben
der Forſteinrichtung iſt das Zuwachsprozent von grundlegender
Bedeutung. Zur Anwendung kommen folgende Formeln:
a) Kreisflächenzuwachs. Bei Zugrundelegung der Quer—
ſchnittsfläche G iſt das jährliche Zuwachsprozent
b e 7 Ga 100;
das periodiſche Zuwachsprozent
a 00
Een
1218 400
Bei Zugrundelegung der Jahrringbreite — gs n Er
(Schneiderſche Formel).
Sofern die Jahrringe des zu unterſuchenden Stammteils der
durchſchnittlichen Jahrringbreite gleich find, iſt p = 8
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 3
b) Durchmeſſerzuwachs. Das Prozent der Durchmeſſer—
zunahme iſt bei Gleichheit der durchſchnittlichen Jahr—
d
N 10
ringe = —
c) Maſſenzuwachs. Entſprechend a ergibt ſich das jähr—
liche Zuwachsprozent
eee
eee
das periodiſche Zuwachsprozent
n e 0
P ERRRE 1
Nach den Jahrringen iſt: Bei fehlendem Höhenzuwachs
p = 400: nd; bei vollem, dem Stärkenzuwachs entſprechendem
Höhenwuchs p = 600: nd.
Die Höhe, in welcher das Prozent des Kreisflächenzuwachſes
dem der Maſſenzunahme annähernd entſpricht, liegt bei regelmäßigem
Wuchs ungefähr in der Mitte des Baumes. Durch Vollholzigkeit
wird der Meßpunkt nach oben, durch Abholzigkeit nach unten gerückt.
III. Der Durchſchnittszuwachs.
Für den nachhaltigen Ertrag der Wirtſchaft iſt nicht der lau—
fende Zuwachs einer beſtimmten Altexsftufe entſcheidend, ſondern der—
jenige Zuwachs, welcher im Durchſchnitt der Umtriebszeit oder im
Durchſchnitt aller Beſtände einer Wirtſchaftseinheit oder Be—
triebsklaſſe erfolgt. —
Der Durchnittszuwachs wird entweder nur auf die Haubar—
keitsmaſſe (am Schluſſe der Umtriebszeit) bezw. den Hauptbeſtand
einer gegebenen Altersſtufe, oder auf die geſamte Maſſenerzeugung
einer beſtimmten Altersſtufe, oder der Umtriebszeit bezogen. Da
im Durchſchnittszuwachs ſtets die geringen Beträge der frühen
Altersſtufen enthalten ſind, ſo iſt er zunächſt ſtets kleiner als der
laufende Zuwachs des betreffenden Jahres oder Zeitabſchnitts. Er
ſchneidet den laufenden Zuwachs, wenn er ſein Maximum erreicht
hat, und iſt nach dieſem Zeitpunkt höher als jener. Bei guter
Erziehung der Beſtände und gehöriger Berückſichtigung der Vor—
erträge erfolgt die Abnahme des Durchſchnittszuwachſes ſehr all—
mählich; er bleibt ſich längere Perioden hindurch faſt gleich und
kann deshalb keinen genügenden Regulator der Umtriebszeit abgeben.
100;
du: DE
In einem normalen wirtſchaftlichen Verbande iſt der geſamte
Durchſchnittszuwachs (der den Maßſtab der jährlichen Abnutzung
bildet) der Summe des laufenden Zuwachſes aller einzelnen Alters—
ſtufen gleich. Bei Beſchränkung auf die Haubarkeitsmaſſe ſind beide
gleich dem Holzgehalt der höchſten Altersſtufe. — Der Durchſchnitts—
zuwachs iſt in abſoluten Zahlen, nicht in Prozenten 5 — —\
auszudrücken ).
2. Abſchnitt.
Wertzuwachs.
I. Erklärungen.
Unter dem Wertzuwachs wird die Werterhöhung verſtanden,
welche ſich mit wachſendem Alter durch die Zunahme der Dimen—
ſionen und die Verbeſſerung der techniſchen Eigenſchaften des Holzes
für die Durchſchnittseinheit eines Beſtandes ergibt. Für viele Auf—
gaben der Forſteinrichtung und der Betriebsführung hat der Wert—
zuwachs größere Bedeutung als der Maſſenzuwachs, der bei ver—
ſchiedenen Graden der Beſtandesdichte annähernd gleich ſein kann.
Der Wert des Holzes beſteht in ſeiner Brauchbarkeit zur Be—
friedigung wirtſchaftlicher Bedürfniſſe. Er beruht entweder auf der
unmittelbaren Verwendung: Gebrauchswert; oder in ſeiner Fähig—
keit, gegen ein anderes Gut umgetauſcht zu werden: Tauſchwert.
Bei der Ertragsregelung müſſen ſtets beide Arten des Wertes be—
drückſichtigt werden.
Der Gebrauchswert des Holzes iſt einerſeits von ſeinen tech—
niſchen Eigenſchaften (Dauer, Spaltbarkeit, Feſtigkeit, Härte u. a)
abhängig, anderſeits von ſeinen Dimenſionen. Die Verſchieden—
heiten des Gebrauchswertes ſollen in den Sortimenten einen Aus—
druck finden, die deshalb ſo gebildet werden müſſen, daß ſie der
Verwendungsfähigkeit entſprechen.
Für den Nachweis des Wertzuwachſes des Holzes iſt ſtets
der Tauſchwert zugrunde zu legen, der in dem üblichen Preis—
) Dieſe Regel wird auch in den beſtehenden Ertragstafeln eingehalten.
Im Gegenſatz dazu ſteht das von Jäger, Holzbeſtandsregelung und Ertrags-
ermittelung der Hochwälder, 1854 und Borggreve, Forſtabſchätzung, S. 75 flg.
eingehaltene Verfahren der Berechnung der Umtriebszeit.
3*
= Tue
maßſtab (Edelmetall) ausgedrückt wird. Der Tauſchwert jteht
zum Gebrauchswert nicht in einem Gegenſatz, ſondern er hat dieſen
zu ſeiner notwendigen Vorausſetzung und iſt von ihm abhängig.
II. Die Beſtimmungsgründe des Wertzuwachſes.
Der Verlauf des Wertzuwachſes wird beſtimmt durch:
. 1. Die Standortsverhältniſſe. Der Boden iſt von Ein—
fluß auf die Dimenſionen (Länge und Stärke) und die Form
(Geradheit) des Holzes; die Lage (Wärme) auf das Verhältnis
von Sommer- und Frühjahrsholz und das Auftreten von manchen
Fehlern. Je mehr der Standort den Anſprüchen einer Holzart
zuſagt, um ſo höher und anhaltender iſt der Wertzuwachs derſelben.
2. Die Beſtandsverhältniſſe. Die Bildung aſtreiner und
vollholziger Schäfte, welche für die beſten Verwendungsarten des
Holzes (Bau-, Schneide-, Spaltholz) nötig ſind, verlangt Erziehung
im geſchloſſenen Stande während der Jugend. Zur Erreichung der
erforderlichen Stärken muß im ſpäteren Alter genügender Wachs—
raum im Wege der Durchforſtung und Lichtung gegeben werden.
Je beſſer die Erziehung dieſen Bedingungen entſpricht, um ſo an—
haltender und höher iſt die Wertzunahme. Auf geeignetem Stand—
ort und bei guter Erziehung nimmt der Wert für die Einheit der
Beſtandesmaſſe bei allen wichtigen Holzarten bis zu hohen, die
wirtſchaftlich in Betracht kommenden Umtriebszeiten überſteigenden
Altern fortgeſetzt zu. N
3. Außere volkswirtſchaftliche Verhältniſſe, die von
der Tätigkeit des Forſtwirts unabhängig ſind. Hierher gehört ins—
beſondere: die Zunahme des Holzverbrauchs durch das Wachſen :
der Bevölkerung und des Wohlſtandes; ferner Fortſchritte der
Technik und Erfindungen in der Holzverwertung; endlich die Ver—
beſſerung der Transportmittel des Holzes innerhalb und außerhalb
des Waldes, ſowie die Tarife für die Benutzung von Eiſenbahnen
und Waſſerſtraßen. Hierdurch ergeben ſich, unabhängig von der
Art des Gebrauchs, Unterſchiede im Tauſchwerte des Holzes, die
einerſeits in zeitlicher, anderſeits in örtlicher Richtung zu wür—
digen ſind. In zeitlicher Hinſicht beſteht die Regel, daß die
Holzpreiſe im Laufe der wirtſchaftlichen Kultur ſteigen. „Je höher
die Volkswirtſchaft entwickelt iſt, um ſo teurer pflegen verhältnis—
mäßig alle ſolche Güter zu werden, bei deren Hervorbringung der
u ER aa
Faktor der tauſchwerten Natur überwiegt.“ (Roſcher.) Bei keinem
wirtſchaftlichen Erzeugnis iſt dies in höherem Maße der Fall, als
beim Holze. — In örtlicher Hinſicht zeigen die Preiſe des Holzes
große Verſchiedenheiten, die in ſeiner Schwere und der Entfernung
des Waldes von den Verbrauchsorten ihre Urſache haben.
III. Die Ermittelung des Wertzuwachſes.
Sie erfolgt dadurch, daß für die verſchiedenen Altersſtufen
regelmäßiger Beſtände, geordnet nach Standortsklaſſen, der Wert
des durchſchnittlichen Feſtmeters berechnet wird. Derſelbe ergibt
ſich durch das Verhältnis” der Sortimente, welche die Beſtandes—
maſſe zuſammenſetzen. Der Nachweis der Sortimente kann erfolgen:
1. Nach den Ergebniſſen der Einſchläge von Beſtänden ver—
ſchiedenen Alters.
2. Durch Aufarbeiten von Probeſtämmen vergleichsfähiger
Beſtände verſchiedener Altersſtufen.
3. Durch Analyſen von Probeſtämmen eines Beſtandes, in—
dem man nach dem Zuwachsgang die Sortimente verſchiedener
Altersſtufen ermittelt. Da manche Beſtandteile des Holzes auf den
Ertrag ohne merklichen Einfluß ſind, ſo kann die Ermittelung des
Wertzuwachſes unter Umſtänden auf das Derbholz oder das wich—
tigſte Nutzholzſortiment (Stammholz) beſchränkt werden. Sofern
die Verſchiedenheit im Wertzuwachs für die Haubarkeits- und Vor—
nutzung nachgewieſen werden ſoll, müſſen die Unterſuchungen ge—
trennt für den Haupt- und Nebenbeſtand geführt werden. Die
Preiſe aller Sortimente ſind zeitlich und örtlich verſchieden. Die
den Wertzuwachs darſtellenden Zahlen haben daher nach ihrer
beſtimmten Höhe nur beſchränkte Anwendbarkeit. Die weſentlichſten,
auf den techniſchen Eigenſchaften der Hölzer beruhenden Beſtimmungs—
gründe des Wertzuwachſes haben aber allgemeine Bedeutung.
IV. Normale Wertzunahme des Holzes.
Innerhalb gewiſſer Grenzen kann für regelmäßige Beſtände
angenommen werden, daß die Wertzunahme des Stammholzes an—
nähernd der Zunahme des Durchmeſſers entſpricht. Für normal
erwachſene Stämme mit gleichmäßigen Jahrringen iſt alsdann der
Verlauf des Wertzuwachſes rechneriſch nachweisbar. Iſt für einen
en
Stamm vom Alter a und dem Durchmeſſer d der Wert des durch—
ſchnittlichen Feſtmeters S w, ſo iſt für das Alter a T 1 der Wert
WI = W
I av 0 = * Die Wertzunahme iſt daher
— —, das Prozent derjelben = =.
Von der normalen Wertzunahme des Stammholzes ergeben
ſich in der Praxis mehr oder weniger ſtarke Abweichungen durch
die Abnahme des Stärkezuwachſes, durch Fehler hinſichtlich der
Subſtanz und Form und durch die Verhältniſſe des Marktes.
3. Abſchnitt.
Der Materialvorrat.
I. Begriff und Bedeutung.
Unter dem Vorrat, Materialvorrat, (v) wird die Summe der
auf dem Stocke befindlichen Beſtände verſtanden, welche zur Führung
eines nachhaltigen forſtlichen Betriebs vorhanden ſein müſſen. Der
Vorrat iſt ſtehendes Betriebskapital der Forſtwirtſchaft; daher muß
auch ſeine Verzinſung gefordert werden.
Die Höhe des Vorrats iſt für den Zuſtand der forſtlichen
Verhältniſſe, für viele Maßnahmen der Technik und für die Rich—
tung der ſie leitenden und ausführenden Beamten in hohem Maße
charakteriſtiſch. Beſondere Eigentümlichkeiten des ſtehenden Holz—
vorratskapitals ſind:
1. Das Verbundenſein mit dem Boden. Wenn der Vor—
rat vom Boden getrennt wird, geht der ihm eigentümliche Charakter
als Betriebskapital der Forſtwirtſchaft verloren; er ſcheidet
aus dieſer aus. Die Verbindung mit dem Boden verleiht dem
Vorrat eine eigenartige Schwerfälligkeit, durch die ſeine Verwendung
auf den ausſchließliichen Zweck der Holzerzeugung beſchränkt bleibt.
2. Die lange Dauer der Erzeugung und die Schwierigkeit
des Erſatzes. Hierdurch kann eine Verminderung des Vorrats—
kapitals (Raubbau) unter Umſtänden von ſehr nachhaltigen Folgen
ſein. In der Berückſichtigung dieſes Umſtandes liegt in Verbindung
mit der Schwierigkeit der richtigen Berechnung des Vorrats und
der Möglichkeit des Eintretens von Naturſchäden die Urſache, wes—
a
halb vielfach, in erſter Linie von der Staatsforſtverwaltung, ein
konſervativerer Standpunkt eingehalten wird, als es ſonſt angezeigt
wäre.
II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des Vorrats.
Die Urſachen, von welchen die Höhe des Vorrats beſtimmt
wird, ſind einerſeits auf forſttechniſche, anderſeits auf ökonomiſche
Verhältniſſe zurückzuführen. Beſtimmungsgründe forſttechniſcher
Natur ſind:
1. Der Standort. Mit deſſen Güte ſteht cet. par. die
Maſſen- und Werterzeugung und daher auch die Höhe des Vorrats
in geradem Verhältnis.
2. Die Beſtandesverhältniſſe. Je vollſtändiger und beſſer
die Beſtockung, um ſo wertvoller iſt der Materialvorrat.
3. Die Betriebsart. Der Hochwald verlangt das Höchſte,
der Niederwald das geringſte Vorratskapital.
4. Die Betriebsführung. Der jährliche Betrieb erfordert
einen höheren Vorrat als der periodiſche oder ausſetzende.
5. Die Umtriebszeit. Die Unterſchiede des Vorrats ver—
ſchiedener Umtriebszeiten ſind weit ſtärker, als es dem zahlenmäßigen
Verhältnis der letzteren entſpricht.
Als Urſachen ökonomiſcher Natur ſind hervorzuheben:
1. Die Wirtſchaftsprinzipien. Da die Anwendung der
Waldreinertragslehre dichtere Beſtandeshaltung und höhere Umtriebs—
zeiten verlangt als die Bodenreinertragswirtſchaft, jo muß fie cet.
par. mit höheren Vorräten verbunden ſein.
2. Sodann haben auch äußere volkswirtſchaftliche Ver—
hältniſſe auf die Höhe und den Wert des Vorrats Einfluß. Im
allgemeinen beſteht die Regel, daß mit dem Fortſchritt der wirt—
ſchaftlichen Kultur der forſtliche Betrieb intenſiver, mit Aufwendung
einer größeren Menge von Arbeit und Kapital geführt werden muß.
III. Die Berechnung des Vorrates.
1. Nach Maſſen.
a) Wenn der Vorrat lediglich nach der Bedeutung gewürdigt
wird, die er für die Erfüllung des Etats an Haubarkeitsnutzung
beſitzt, ſo kann er nach dem Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs
40, —
und dem Alter bemeſſen werden!). Der Vorrat jeder Altersſtufſe
iſt alsdann 1 a,
b) Wenn dem wirklichen Gehalt der Beſtände in der Gegen:
wart Ausdruck gegeben werden ſoll, iſt die Berechnung des Vor⸗
rats nach Maßgabe des vorliegenden, einzuſchätzenden Holzgehaltes
zu bewirken.
e) Bei der Ertragsregelung nach den Fachwerksmethoden
tommt der Vorrat in der Regel nur in der Form der Altersklaſſen⸗
tabelle, die nach Holzarten getrennt abgeſchloſſen wird, zur Dar⸗
ſtellung.
2. Nach Werten.
Eine richtige, allgemein anwendbare Methode der Berechnung
des Vorratswertes gibt es nicht. Jüngere Beſtände werden in der
Regel am richtigſten als Koſtenwerte berechnet. Dieſe werden der⸗
art hergeleitet, daß die zur Beſtandesbildung wirkſam geweſenen
Faktoren (Bodeurenten, Kultur- und Verwaltungskoſten) auf die
Gegenwart prolongiert worden. Hiervon kämen die etwa eingegange⸗
nen Erträge, bezogen auf den gleichen Zeitpunkt, in Abzug.
Mittlere und ältere Beſtände werden entweder als Erwartungs⸗
werte berechnet, indem die Erträge und Produktionskoſten auf
die Gegenwart diskontiert werden, oder als Verbrauchswerte, die
als Produkt aus Maſſe und Wert pro Maſſeneinheit zu berechnen
ſind. Für den wichtigſten Teil des Vorrats, welchen die älteren
Beſtände bilden, hat die Anwendung der Verbrauchswerte am
meiſten Bedeutung. Beim Mangel genügender Grundlagen muß
die Rechnung durch Schätzung ergänzt werden.
IV, Der normale Vorrat.
Der Vorrat, welcher ſich für eine normale Betriebsklaſſe oder
Wirtſchaftseinheit (von regelmäßigen Beſtänden mit jährlicher oder
pertodiſcher Abſtufung) berechnet, wird normaler Vorrat (mv) ges
naunt. Wird derſelbe als Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs (. III A)
Dies Verfahren wurde begründet in der öſterreichiſchen Kameral⸗
taxation (vgl. 5. Teil, 1. Abschn.). Prinzipiell haben es namentlich K. u. G.
Heyer, Waldertragsregelung § 84, vertreten. In der Praxis iſt es wegen
ſeiner Einfachheit oft angewandt worden.
2
1 7
2 ausgebrückt werben,
berechnet, fo kann er burch bie Formel;
worin 7 die Summe des Haubarkeltsburchſchulttszuwachſes aller
Altersſtuſen ber Vetrie batlaſſe ulm, bedeutet, Seiner Maſſe nach
kann er auch bei abnormen Altersklaſſen vorhanden fein, (Ber
gleiche Zeichnung.)
n
2 *
Alter auf N fu u 2 A
Alter auf 1 2
|
|
| V, Veränderungen des Dorrats,
|
Solche ergeben ſich für nv baburch, daß jährlich oder periobiſch
der älteſte Schlag abgetrieben wird, alle anderen Altersſtuſen Das
gegen um 1 Jahr (ober eine Periode) in Die Höhe rücken. „ wirb
hierdurch nur in feiner örtlichen Zuſammenſetzung verändert; ſeine
Höhe bleibt dagegen gleich,
Der wirkliche Vorrat (wv) zeigt durch Die Altersabſtufung und
Beſtockung größere ober geringere Abweichungen vom nor malen,
Ihn der Höhe des letzteren anzunähern, iſt eine wichtige Aufgabe
jeder Ertragöregelung, Diele Annäherung erfolgt bei der Feſtſetzung
des Etats in der allgemeinen Form; „ Zt * worin a einen
bei der Auſſtellung des Wirtſchaftsplanes feſtzuſtellenden Zeitraum
ri gleich, größer oder kleiner als die Lmtriebözeit fein kann)
deutet,
4, Abſchnitt,
Die Aufſtellung von Ertragstaſeln,
J. Inhalt, Sweck.
Um den Zuwachs und Vorrat regelmäßiger Beſtände ſchätzen
und vergleichen zu können, werden die Meſultate ber Darliber ans
ut
geſtellten Unterſuchungen in tabellariſchen Nachweiſungen, Ertrags—
tafeln, zuſammengeſtellt, welche insbeſondere bei der Einſchätzung
des Holzgehaltes jüngerer Beſtände und zur Bonitierung verwendet
werden. Vollſtändige Ertragstafeln geben an für den Hauptbeſtand:
1. Die Stammzahlen. 2. Die Stammgrundfläche bei 1,3 m
Meßhöhe. 3. Die mittlere Beſtandeshöhe. 4. Den laufenden und
durchſchnittlichen Höhenzuwachs. 5. Den mittleren Durchmeſſer.
6. Die geſamte oberirdiſche Holzmaſſe (geſondert nach Derb- und
Reisholz). 7. Den laufenden Zuwachs nach Derb- und Reisholz.
8. Das Zuwachsprozent, bezogen auf das erſte Jahr der Wuchs—
periode und die bei deſſen Beginn vorhandene Maſſe. 9. Den
Durchſchnittszuwachs des Hauptbeſtandes und der Geſamtmaſſe.
Außer dem Hauptbeſtand ſind auch die Vorerträge (an Derb- und
Reisholz) nachzuweiſen, ſowohl für die einzelnen Perioden als auch
nach ihren Summen bis zu den betreffenden Lebensaltern. Aus
den Tafeln laſſen ſich die Vorräte regelmäßiger Normalbeſtände
und die Nutzungsprozente leicht rechnungsmäßig herleiten. Die Ab—
ſtufung der Alter erfolgt nach Jahrfünften. Die Ertragstafeln er—
ſtrecken ſich in der Regel (abgeſ. von Eichen- und Erlenniederwald)
nur auf den ſchlagweiſen Hochwaldbetrieb, weil andere Betriebs—
arten ſelten in der erforderlichen Regelmäßigkeit vorkommen und
zu geringe allgemeine wirtſchaftliche Bedeutung haben. Sie be—
ſchränken ſich ferner auf ſolche Holzarten, welche auf ausgedehnten
Flächen reine Beſtände bilden. Gemiſchte Beſtände zeigen in ihrer
Zuſammenſetzung zu viel Verſchiedenheiten, um in Normalertrags—
tafeln dargeſtellt werden zu können. — Die Ertragstafeln werden
nach Standortsklaſſen geordnet, deren 5 gebildet werden.
II. Unterſcheidungen.
1. Nach dem Umfang ihres Geltungsbereichs: allgemeine
und örtliche Ertragstafeln. Dieſer Unterſchied iſt relativ. All—
gemeine Ertragstafeln in abſolutem Sinne gibt es nicht; ſie können
nur für gewiſſe Wirtſchaftsgebiete, die in klimatiſcher Beziehung
nicht zu verſchieden ſind, Gültigkeit beſitzen.
2. Nach der Art der Aufſtellung und Anwendbarkeit: reale,
normale und ideale Ertragstafeln. Reale Ertragstafeln geben
den Ertrag nach den wirklichen Ergebniſſen größerer Beſtände an.
Sie können für kleinere Wirtſchaftsgebiete, die gleiche Wuchs—
bedingungen haben, Anwendung finden. Normale Ertagstafeln
Eee
beziehen ſich auf regelmäßige, „normale“ Beſtände. Ideale Ertrags—
tafeln geben einem beſtimmten Wirtſchafts- oder Erziehungsprinzip
Ausdruck und können nur als Muſter für die Behandlung der Be—
ſtände, nicht zur direkten Berechnung der Extragsfaktoren dienen.
II. Methoden der Aufſtellung von Ertragstafeln.
1. Aufnahme der Maſſe eines Beſtandes von Jahr zu Jahr
oder von Periode zu Periode.
2. Einmalige oder wiederholte Aufnahme der Maſſen mehrerer
Beſtände von verſchiedenem Alter und gleichem Standort und Er—
gänzung der Zwiſchenglieder durch Interpolation.
3. Durch Stammanalyſen. Nach ihnen kann man auf die
früheren Maſſen eines älteren Beſtandes ſchließen und jüngere Be—
ſtände mit dieſen zu gemeinſchaftlichen Tafeln zuſammenſtellen, in—
dem man annimmt, daß die Stammzahlen zu den Stammſtärken
in einem beſtimmten Verhältnis geſtanden haben.
In der neueren Zeit erfolgt die Aufſtellung von Normalertrags—
tafeln durch die forſtlichen Verſuchsanſtalten nach dem Entwurf der
preußiſchen Verſuchsanſtalt, vereinbart bei den Beratungen in
Eiſenach, Bamberg, Wiesbaden und B.-Baden 1874—80 (vgl.
Ganghofer, Forſtl. Verſuchsweſen, 1. Band, XIV) )).
Die zu den Ertragstafeln erforderlichen Maſſenermittelungen
erfolgen nach dem Kahlhiebs- oder Probeſtamm-Verfahren.
Beim Kahlhiebsverfahren werden die Stämme auf der ganzen
Fläche eingeſchlagen, in die üblichen Sortimente aufgearbeitet und
nach Maßgabe der zu ermittelnden Faktoren auf Feſtgehalt reduziert.
Beim Probeſtammverfahren ſind die Stämme der Verſuchsflächen
zu kluppen, und nach Klaſſen (meiſt 5) mit gleichen Stammzahlen zu
ordnen. Die Maſſenermittelung erfolgt durch Meſſung der für
die einzelnen Klaſſen gebildeten Probeſtämme.
Die Erhebung ſoll ſich ausſchließlich auf möglichſt normale
und gleichartige Beſtände erſtrecken. Unter normalen Beſtänden
ſind ſolche zu verſtehen, „welche nach Maßgabe der Holzart und
) Ertragstafeln, die auf den Erhebungen der forſtlichen Verſuchsanſtalten
beruhen, wurden veröffentlicht von Baur (Fichte 1876, Buche 1881), Weiſe
(Kiefer 1880), Kunze (Fichte 1883), Schuberg (Tanne 1888, Buche 1894),
Lorey (Tanne 1894 und 1897, Fichte 1899), Schwappach (Fichte 1890 und
1902, Buche 1893, Kiefer 1893, Eiche 1905), Grundner (Buche 1904),
Wimmenauer (Allgem. Forſt- und Jagdzeitung).
11
des Standorts bei ungeſtörter Entwickelung auf Flächen von minde—
ſtens 1 ha als die vollkommenſten anzuerkennen ſind. Gleichartigkeit
muß beſtehen im Standort, Alter, Schluß und Maſſe.“ Da der
Begriff des Normalbeſtandes ſtets auch von dem leitenden Wirt—
ſchaftsprinzip und dem bei der Durchforſtung eingehaltenen Ver—
fahren abhängig iſt, ſo haben die Normalbeſtände immer nur
innerhalb zeitlicher und räumlicher Beſchränkung Geltung. Die
Größe der zu unterſuchenden Beſtände ſoll mindeſtens 0,25 ha betragen.
IV. Geldertragstafeln.
Die Aufſtellung von Geldertragstafeln gründet ſich auf das
Verhältnis der Sortimente, welche das durchſchnittliche Feſtmeter
der Maſſe der Beſtände zuſammenſetzen. Dasſelbe wird nach dem
im 2. Abſchnitt IV angegebenen Verfahren ermittelt. Um ſolche
Unterſuchungen für weitere Gebiete brauchbar zu machen, iſt die
Einführung gleicher Sortimente in den betreffenden Wirtſchafts—
gebieten erforderlich. Wegen der Veränderungen und Schwankungen
der Preiſe haben Geldertragstafeln nur für zeitlich und örtlich be—
ſchränkte Gebiete Geltung.
Dritter Teil.
Die Aufſtellung der Wirtſchaftspläne.
So verſchiedenartig die Aufgaben der Wirtſchaftspläne auch
liegen mögen, ſo müſſen doch überall in erſter Linie die Betriebs—
verbände gebildet und die Umtriebszeiten feſtgeſtellt werden. Von
der Lage der Betriebsverbände iſt die Richtung des Hauungs- und
Kulturbetriebs abhängig; die Umtriebszeit iſt der wichtigſte Be—
ſtimmungsgrund für die Höhe der Abnutzung.
1. Abſchnitt.
Die Bildung der Betriebsverbände.
Unter einem Betriebsverband verſteht man eine Summe von
Beſtänden, die nach der Art ihrer Bewirtſchaftung oder der Folge
ihrer Verjüngung eine zuſammengehörige Einheit bilden.
I. Betriebsklaſſen.
Durch die Bildung von Betriebsklaſſen ſollen diejenigen Be—
ſtände einer Wirtſchaftseinheit, welche nach denſelben Regeln zu
bewirtſchaften ſind, zuſammengefaßt — verſchieden zu bewirtſchaftende
Beſtände voneinander getrennt werden. Verſchiedenheiten der Be—
wirtſchaftung in dieſem Sinne werden veranlaßt durch Verſchieden—
heiten der Holzart, Betriebsart, Umtriebszeit und durch
rechtliche Verhältniſſe. Verſchiedene Betriebsarten werden, wenn
ſie eine gewiſſe Fläche einnehmen, ſtets als Betriebsklaſſen von—
einander geſondert; Verſchiedenheiten der Holzart und Umtriebszeit
werden nur berückſichtigt, wenn ſtärkere durchgreifende Unterſchiede,
welche die Bewirtſchaftung beeinfluſſen, vorliegen. Die Urſachen
bleibender Betriebsklaſſenbildung liegen im Standort. Die örtliche
Begrenzung der Betriebsklaſſen iſt in der Regel durch die Einteilung
in Wirtſchaftsfiguren (vgl. 1. Teil, 1. und 2. Abſchnitt) gegeben.
— 8
II. Blöcke.
Die Bildung von Blöcken iſt eine Beſonderheit der Einrichtung
der preußiſchen Staatsforſten.
Hinſichtlich der forſttechniſchen Beſtimmungsgründe beſtehen
zwiſchen Blöcken und Betriebsklaſſen keine allgemein gültigen Unter—
ſcheidungsmerkmale. Charakteriſtiſch für die Blockbildung iſt neben
den unter 1 hervorgehobenen forſttechniſchen Gründen der örtliche
Zuſammenhang der Fläche und die Rückſicht auf die Befriedigung
des Holzbedarfs, was für die Betriebsklaſſen nicht gefordert wird.
Sie werden deshalb beſonders dann gebildet, wenn die Nachhaltig—
keit des Ertrags für verſchiedene Revierteile nachgewieſen werden
ſoll. Wenn ſonſtige Gründe für die Bildung von Blöcken nicht
vorliegen, werden die einzelnen Schutzbezirke als ſolche behandelt.
Nachdem durch den Einfluß des Handels und den Fortſchritt der
Beförderungsmittel die Nachhaltigkeit für die einzelnen Teile der
Reviere in der neueren Zeit ihre Bedeutung verloren hat, ſind
die Beſtimmungsgründe für die Bildung von Blöcken und Betriebs—
klaſſen übereinſtimmend. Es iſt daher in der Regel nicht erforder—
lich, daß beide Arten von Betriebsverbänden nebeneinander aus—
geſchieden werden.
III. Hiebszüge.
1. Begriff und Bedeutung.
Ein Hiebszug umfaßt zuſammenliegende Beſtände, für welche
bei Aufſtellung des Wirtſchaftsplans eine geregelte Folge der Ver—
jüngung feſtgeſetzt wird. Die Bildung von Hiebszügen erfolgt haupt—
ſächlich mit Rückſicht auf die Sturmgefahr. Die Bedeutung, welche
einer geregelten Hiebsfolge beigelegt werden muß, iſt abhängig:
a) Von der Holzart. Flachwurzelnde Holzarten (in erſter
Linie Fichte) ſind der Sturmgefahr in beſonderem Grade ausgeſetzt.
b) Von den Standortsverhältniſſen. Auf lockerem und
feuchtem Boden iſt die Bruchgefahr größer als auf trockenem,
hartem. Gute Bonitäten ſind wegen der größeren Länge des Holzes
mehr gefährdet.
c) Von der Beſchaffenheit der Beſtände, die in dieſer Bez
ziehung nach dem Anſatz der unteren Aſte zu beurteilen ſind. Je
höher die Kronen angeſetzt ſind, um ſo größer iſt, namentlich wenn
Unterbrechungen des Schluſſes eintreten, die Bruchgefahr. Je gleich—
8
mäßiger die Wurzeln und Kronen ausgebildet ſind, um ſo größer
iſt die Widerſtandsfähigkeit der Beſtände gegen die Schäden der
anorganiſchen Natur.
Die Richtung des Hiebes erfolgt der Hauptwindrichtung ent—
gegen. Dieſe iſt in Deutſchland die weſtliche (Weſt, Südweſt,
Nordweſt). Es iſt jedoch zu beachten, daß auch von anderen
Richtungen gefährliche Stürme erfolgen können. Im Gebirge er—
leidet die Sturmrichtung Ablenkungen durch die Terrainbildung.
Die Frage, ob und wie Hiebszüge zu bilden ſind, iſt durch örtliche
Verhältniſſe (Terrainbildung, Boden, Holzart) beſtimmt.
Wegen der Bodenaushagerung, welche durch Sonnenſtrahlung
und Windwehen an den Beſtandesrändern bewirkt wird, iſt die
Hiebsfolge auch da von Bedeutung, wo Windbruch nicht zu
befürchten iſt.
2. Beginn und Ausdehnung der Hiebszüge GHiebsfolge).
Der Anfang der Hiebszüge iſt ſo zu legen, daß Beſtände, die
zur Zeit der Verjüngung freigeſtellt werden, gegen Sturm geſchützt
ſind. In dieſer Hinſicht ſind insbeſondere vorhandene Straßen,
Holzabfuhrwege und Geſtelle, an welchen ſich Waldmäntel gebildet
haben, zu berückſichtigen. i
Die Ausdehnung der Hiebszüge iſt zunächſt von den vor—
handenen Altersklaſſen abhängig, welche die Beſtandeskarte darſtellt.
Die wünſchenswerte Ausdehnung wird hauptſächlich beſtimmt durch
die Breite der Jahresſchläge und die Art ihrer Aneinanderreihung.
Für die betreffs der Hiebsfolge am meiſten in Betracht kommenden
Holzarten iſt es Regel, daß die Schläge ſchmal bleiben und daß
ſie nicht jährlich, ſondern mit mehrjährigen Pauſen aneinander
gereiht werden. Hieraus ergibt ſich die Regel, daß nicht zu lange
Hiebszüge gebildet werden ſollen. Die Ausdehnung der Hiebs—
züge iſt meiſt von der beſtehenden Lagerung der Altersklaſſen ab—
hängig. Der Fortgang des Hiebes, die Größe und Richtung der
Jahresſchläge und die Zeit ihrer Aneinanderreihung wird durch
waldbauliche Rückſichten beſtimmt.
3. Mittel, den ſturmgefähr deten Beſtand zu ſichern.
Den Sturmſchäden kann durch Maßnahmen des Waldbaues
und der Forſteinrichtung vorgebeugt werden. Insbeſondere kommt
in Betracht:
— ger
a) Feſtlegung der Hiebszugsgrenzen auf die natürlichen Terrain—
linien, insbeſondere Rücken (Haupt- und Seitenrücken).
b) Anlegung genügend breiter Schneiſen (Wirtſchaftsſtreifen)
in der ſenkrecht zum Winde liegenden Richtung.
e) Loshiebe. Dieſe werden in einer Breite von 10 —20 m
in dem gegen die Sturmrichtung vorliegenden alten Beſtande
eingelegt, um die rechtzeitige Bemantelung des ſturmgefährdeten
Beſtandes herbeizuführen. Die Loshiebe werden angebaut und als
beſondere Beſtandesabteilungen behandelt. Ahnliche Aufgaben haben
auch die ſog. Umhauungen (Sachſen).
d) Frühzeitige ſtarke Durchforſtung des exponierten Beſtandes
an den dem Winde ausgeſetzten Rändern.
4. Behandlung jüngerer, noch nicht hiebsreifer Orte.
Beſtände, welche in der Richtung des Hiebszuges liegen, ihrem
Alter nach aber zur Zeit der Verjüngung des Hauptbeſtandes noch
nicht hiebsreif erſcheinen, werden entweder mit den ſie umgebenden
älteren Beſtänden verjüngt, oder für die nächſte Umtriebszeit über—
gehalten, oder unabhäng von der Umgebung bewirtſchaftet. Die
Entſcheidung hierüber muß, ſtets nach den Verhältniſſen des be—
ſonderen Falles (Altersunterſchied, Windgefahr, Größe, Form)
getroffen werden.
2. Abſchnitt.
Die Beſtimmung der Umtriebszeit!).
I. Bedeutung.
Die Beſtimmung der Umtriebszeit iſt die wichtigſte unter den
allgemeinen Aufgaben der Forſteinrichtung. Sie ſteht mit allen
phyſikaliſchen und ökonomiſchen Verhältniſſen der Wirtſchaft in Zu—
ſammenhang und gibt dem Betriebe eine beſtimmte Richtung. Die
normalen Altersklaſſen und normalen Verjüngungsflächen, welche
für die meiſten Verfahren der Ertragsregelung die wichtigſte Grund—
lage bilden, können nur dann richtig ausgedrückt werden, wenn
eine zutreffende Begründung des Hiebsreifealters vorausgegangen iſt.
) Eine eingehende Begründung und Berechnung der Umtriebszeit auf
Grund der Produktionskoſten und Erträge iſt Aufgabe der forſtlichen Statik.
a
Bei der Begründung der Hiebsreife der Beſtände iſt von
regelmäßigen Verhältniſſen auszugehen und zunächſt eine Umtriebs—
zeit, die als normale angeſehen werden ſoll, feſtzuſtellen. Das
wirkliche Abtriebsalter der einzelnen Beſtände erleidet wegen ihrer
Beſchaffenheit und des Einfluſſes, den der Zuſtand und die Lage
anderer Beſtände desſelben Betriebsverbandes ausüben, mehr oder
weniger ſtarke Abweichungen.
II. Beſtimmungsgründe.
Allgemein wird als Beſtimmungsgrund der Umtriebszeit die
Erzielung eines möglichſt hohen Reinertrags angeſehen. Der
Reinertrag der Wirtſchaft ergibt ſich dadurch, daß vom Rohertrag
die Produktionskoſten abgezogen werden.
1. Rohertrag.
Der in der Regel p. ha der Geſamtfläche anzugebende Roh—
ertrag iſt das Produkt der erzeugten Maſſe und des Wertes der
Maſſeneinheit. Die für die Umtriebszeit ausſchlaggebende Maſſe
iſt beim nachhaltigen Betrieb der jährliche (oder periodiſche) Ge—
ſamt-Durchſchnittszuwachs. Der Wert iſt auf das Durch—
ſchnittsfeſtmeter der Geſamtmaſſe, welches bei den zu vergleichenden
Umtriebszeiten erzeugt wird, zu beziehen.
2. Produktionskoſten.
Die Produktionskoſten müſſen ſowohl vom Standpunkt des
wirtſchaftenden Subjekts als auch mit Bezug auf das Objekt der
Wirtſchaft aufgefaßt und begründet werden. In der erſtgenannten
Beziehung ſind volkswirtſchaftliche und privatwirtſchaftliche
Produktionskoſten au unterſcheiden. Vom Standpunkt der Wirt:
ſchaft eines ganzen Volkes aus ſind nur ſolche Aufwendungen als
Produktionskoſten zu betrachten, welche dem Volksvermögen direkt
entzogen werden; vom privatwirtſchaftlichen Standpunkt erſcheinen
auch Arbeitslöhne und Kapitalzinſen, die nur eine Anderung in
der Verteilung des Volksvermögens bewirken (Verwaltungs- und
Schutzkoſten, Holzhauerlöhne, Zinſen des Vorratskapitals) als
Produktionskoſten. Je nach dem in Betracht gezogenen Objekt
werden entweder nur die der Wirtſchaft poſitiv zugeführten Auf—
wendungen oder auch die Zinſen des Boden- und Vorratskapitals
als Produktionskoſten angeſehen.
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 4
—
3. Reinertrag.
Nach Vorſtehendem iſt zu unterſcheiden: |
a) Nach dem Wirtſchaftsſubjekt: volkswirtſchaftlicher und
privatwirtſchaftlicher Reinertrag. Allgemeine Gegenſätze der
beiderſeitigen Folgerungen für die Wirtſchaftsführung ſind aus der
Verſchiedenheit des Begriffs nicht abzuleiten, weil beim volkswirt—
ſchaftlichen Reinertrag eines Wirtſchaftszweiges auch die indirekten
Wirkungen, die er auf andere Zweige der Volkswirtſchaft ausübt,
berückſichtigt werden müſſen. Ein Maximum des volk⸗swirtſchaft—
lichen Reinertrags kann für keinen einzelnen Wirtſchaftszweig als
leitendes Prinzip aufgeſtellt werden.
b) Nach dem Wirtſchaftsobjekt: Waldreinertrag, welcher
ſich durch die gemeinſame Wirkung von Boden und Beſtand ergibt;
und Bodenreinertrag, der auf den Boden entfallende Teil des
Waldreinertrags. Beim Waldreinertrag werden nur die in die
Wirtſchaft geſteckten Aufwendungen (Gehälter, Löhne uſw.) als
Produktionskoſten berückſichtigt. Um den Bodenreinertrag darzu—
ſtellen, müſſen auch die Zinſen des Vorrats als Beſtandteile der
Produktionskoſten in Rechnung geſtellt werden.
III. Methoden der Berechnung des Reinertrags.
1. Die Hiebsreife des Einzelbeſtandes.
a) Vom Standpunkt der größten volkswirtſchaftlichen
Werterzeugung ſoll für die Zeit der Nutzung an vom Stand:
punkt des größten Waldreinertrags 5 ein Maxi⸗
mum ſein (A = Haubarkeitsertrag, D = Se der Vorerträge). |
b) Vom Standpunkt der Bodenreinertragslehre wird
die Hiebsreife nach dem Weiſerprozent (Preßler) feſtgeſtellt, welches
die Wertzunahme im Verhältnis zu dem ihr zugrunde liegenden
Kapital ausdrückt. Bezeichnen Am, Am +ı die Werte (Verbrauchs-
werte) eines Beſtandes in den Jahren m, m 1, G das aus
dem Wert des Bodens und dem Kapital der Verwaltungs- und
Kulturkoſten gebildete „Grundkapital“, p das Prozent der jähr—
lichen Wertzunahme eines Beſtandes, welches in die 3 Beſtandteile
Maſſenzuwachs (a), Wertzuwachs (b), Teuerungszuwachs (e) zerlegt
werden kann, ſo iſt das Weiſerprozent
= DR
Am 33 Am Am Am
— — — p lar! 8
erer enge eee
Da bei älteren Beſtänden, auf welche Berechnungen des Weiſer—
prozentes beſchränkt werden, der Wert des Grundkapitals gegen—
über dem Beſtandeswerte ſehr zurücktritt, da ferner der Vermutung
einer Preiszunahme der Hölzer bereits in der geringen Höhe des
zu fordernden Zinsfußes oder Weiſerprozentes Rechnung getragen
wird, ſo iſt es für die Praxis meiſt genügend, wenn der Renta—
bilitätsnachweis auf die Angabe der Maſſen- und Wertzuwachs—
prozente (a = b) beſchränkt wird.
2. Die Hiebsreife beim jährlichen nachhaltigen Betrieb.
a) Nach der Theorie des größten Bodenreinertrags.
Beim jährlichen Betrieb beſteht die Maſſen- und Werterzeugung
in der Summe der Haubarkeits- (A) und Vornutzungen (D). Der
dem Betriebe zugrunde liegende Produktionsfonds beſteht aus dem
Boden, Vorrats-, Verwaltungs- und Kulturkoſtenkapital, bezogen
auf die ganze Wirtſchaftseinheit oder Betriebsklaſſe (= u Flächen:
einheiten). Die Umtriebszeit läßt ſich nachweiſen:
a) Nach dem überſchuß der jährlichen Erträge über die
Produktionskoſten = A + D — [(B + N) o, op e vj.
Alp
BR in
o ch
Werden die Verwaltungs- und Kulturkoſten, wie es in der
Praxis allgemein geſchieht, ihrem jährlichen Betrage nach von den
Erträgen abgezogen, ſo iſt
AD — (e v)
— BEN 100.
b) Nach der Waldreinertragslehre Hier ſtimmt die
Formel mit der zu 1 überein.
Die Reſultate der Berechnung der Umtriebszeit ſind nach dem
angewandten Zinsfuß ſehr verſchieden. Der dem forſtlichen Be—
trieb zugrunde zu legende Zinsfuß muß mit Rückſicht auf die lange,
während der ganzen Umtriebszeit erfolgende Werterzeugung — mit
Rückſicht auf die Sicherheit, welche die Forſtwirtſchaft bei guter
Führung trotz vieler die einzelnen Altersſtufen betreffenden Gefahren
im ganzen gewährt — wegen der Steigerung, welche die forſtlichen
4 *
8) Nach dem Prozent der Verzinſung w 100.
W
7.
= Be
Erträge mit dem Fortſchreiten volkswirtſchaftlicher und techniſcher
Verhältniſſe erwarten laſſen — wegen des Sinkens des landes—
üblichen Zinsfußes und wegen der Gebundenheit des Vorratskapitals
niedriger ſein, als in anderen Zweigen der nationalen Wirtſchaft.
Bei Vergleichung des Verhaltens verſchiedener Umtriebszeiten
muß cet. par. für höhere Umtriebszeiten ein niedrigerer Zinsfuß
zugrunde gelegt werden, weil die Möglichkeit des Einhaltens höherer
Umtriebszeiten einen höheren Grad von Sicherheit und Stetigkeit
der Kapitalleiſtung zur Vorausſetzung hat. Ebenſo iſt bei Holz—
arten, die von äußeren Schäden weniger betroffen werden, ein ge—
ringerer Zinsfuß als unter entgegengeſetzten Verhältniſſen zugrunde
zu legen (Laubholz und Nadelholz).
IV. Folgerungen der Wirtſchaftsprinzipien für die Umtriebszeit.
Da der Durchſchnittszuwachs bei richtiger Wirtſchaftsführung
innerhalb langer Zeiträume ziemlich gleich bleibt, während der Wert
des durchſchnittlichen Feſtmeters bis zu ſehr hohem Alter fortgeſetzt
ſteigt, ſo führen die Wirtſchaftsprinzipien der größten Werterzeugung
und des größten Waldreinertrags zu ſehr hohen, die üblichen Ab—
triebsalter überſteigenden Umtriebszeiten. Die Bodenreinertrags—
theorie, welche den Vorrat als Betriebskapital auffaßt, führt vom
höheren Stangenalter ab zu ſtärkeren Durchforſtungen bezw.
Lichtungen und zu einer Verkürzung der Produktionszeit.
V. Gutachtliche Feſtſetzung der Umtriebszeit.
Wenn die Elemente für den Nachweis der Hiebsreife auf
Grund des Reinertrags nicht mit der erforderlichen Beſtimmtheit
vorliegen, jo muß die Umtriebszeit für die Zwecke der Ertrags—
regelung auf gutachtlichem Wege feſtgeſetzt werden. Für ein ſolches
Gutachten ſind einerſeits die Sortimente zu bezeichnen, deren Er—
zeugung in erſter Linie das Ziel der Wirtſchaft bilden ſoll,
andererſeits iſt die Zeit zu beurteilen, welche nach dem Gange des
Zuwachſes für die Bildung derſelben nötig iſt. Die wichtigſten
Sortimente, welche als Wirtſchaftsziel in Betracht kommen, ſind
die Stammklaſſen (Schneideholz und langes Nutzholz). Ihre
Tauglichkeit zu gewerblichen Zwecken iſt von der Stärke in einer
gewiſſen Höhe abhängig. Die erforderliche Wachstumszeit ergibt
ſich aus der durchſchnittlichen Jahrringbreite und der Höhe der
maßgebenden Kreisfläche.
„4 —
8
VI. Sonſtige Verhältniſſe, welche auf die Umtriebszeit
von Einfluß ſind.
1. Die Eigentumsverhältniſſe.
Je größer die Wirtſchaftseinheiten, je wohlhabender die Wald—
eigentümer und je nachhaltiger ihre Intereſſen am Waldzuſtand
ſind, um ſo höher geſtalten ſich in der Regel die Umtriebszeiten.
Unbemittelte Waldeigentümer können keine hohen Umtriebszeiten
einhalten, zumal die Möglichkeit einer Beleihung des Waldes ſehr
beſchränkt iſt. Der Staat hat außer dem privatwirtichaftlichen
Zweck der Erzielung eines Ertrags auch polizeiliche Aufgaben für
die jetzige und zukünftige Volkswirtſchaft zu erfüllen. Dieſe kann
er in ſeinem eigenen Walde am beſten zur Geltung bringen. Hieraus
ergiebt ſich, unabhängig von den Wirtſchaftsprinzipien, daß die
ſtaatlichen Wälder in der Regel mit den höchſten, kleine Privat—
forſten, auch bei guter Betriebsführung, mit den niedrigſten Um—
triebszeiten bewirtſchaftet werden.
2. Die Lage des Waldes zu den Verbrauchsorten.
Da die Transportkoſten den Waldpreis der ſchwächeren Sorti—
mente im Verhältnis zu ihrem Werte in ſtärkerem Grade herab—
drücken, als es beim guten ſtarken Holz der Fall iſt, ſo iſt es
häufig angezeigt, daß in Wäldern, die in der Nähe der Konſumtions—
orte liegen (Großſtädte, bergbaulicher Betrieb) niedrigere Umtriebs—
zeiten eingehalten werden, als in den von den Verbrauchsgebieten
fern gelegenen Waldungen, für welche die Erzeugung von ſtarken
Sortimenten in der Regel das Hauptwirtſchaftsziel bildet. (Gruben—
holzbetrieb in Weſtfalen, Rheinland.)
3. Der Standort.
Je beſſer dieſer einer Holzart entſpricht, um ſo höhere Um—
triebszeiten laſſen ſich einhalten. Eine allgemeine Beziehung
zwiſchen Umtriebszeit und Standortsgüte läßt ſich für keine
Holzart aufſtellen, weil der negative Einfluß der früheren Kul—
mination des Durchſchnittszuwachſes auf den beſſern Bonitäten
durch die vollkommenere Beſtandesbeſchaffenheit und den höheren
Wertzuwachs derſelben Bonität aufgewogen oder übertroffen werden
kann. Wärmeres Klima beſchleunigt die Hiebsreife, kühleres
Klima (Gebirge, Norden) hält ſie zurück.
— —
4. Die Beſtandesverhältniſſe.
Je beſſer die Beſtände erzogen ſind, um ſo höher iſt ihre
Umtriebszeit. Die Abtriebszeit der einzelnen Beſtände kann von
dem normalen Umtriebsalter um ſo mehr abweichen, je unvoll—
kommener dieſelben in bezug auf Geſundheit, Wuchs und Aſt—
reinheit ſind.
5. Der Fortſchritt der volkswirtſchaftlichen Kultur.
Wegen des zunehmenden Bedarfs der Volkswirtſchaft an
Schneideholz und der Abnahme der Urwaldungen iſt es wahr-
ſcheinlich, daß die Preiſe der beſſeren und ſtärkeren Hölzer in
Zukunft in ſtärkerem Verhältnis ſteigen werden, als die der ge—
ringeren. Mit Rückſicht hierauf kann die Umtriebszeit höher ge—
halten werden, als den Berechnungen nach den Zahlen, die der
Gegenwart entnommen ſind, entſpricht.
| 3. Abſchnitt.
Die Ermittelung des Abnutzungsſatzes (Materialetats).
I. Auswahl der Beſtände für den nächſten Wirtſchaftszeitraum.
A. Haubarkeitsnutzungen.
Innerhalb des durch die Umtriebszeit und die Methode der
Ertragsregelung gegebenen Rahmens ſind bei der Wahl der Be—
ſtände, deren Einſchlag den Abnutzungsſatz bilden ſoll, folgende
Beſtimmungsgründe maßgebend.
1. Der Zuſtand des Bodens. Stark verunkrautete, ver—
ödete Böden ſind möglichſt bald zur Aufforſtung heranzuziehen.
2. Die Beſchaffenheit der Beſtände. Lückige, äſtige, ſchlecht—
wüchſige uſw. Beſtände ſind der erſten Periode zu überweiſen,
auch wenn ſie das entſprechende Umtriebsalter noch nicht erreicht
haben.
3. Die Verteilung der Wirtſchaftsflächen. Die Anhäufung
großer zuſammenhängender Beſtände desſelben Alters iſt mit
Rückſicht auf die Gefahren, welchen ſie ausgeſetzt ſind, möglichſt
zu beſchränken.
4. Der Einfluß auf die Umgebung. Freilegung gefährdeter
Beſtände gegen Sonne und Wind iſt tunlichſt zu vermeiden.
— 55 —
5. Verminderung der Ungleichheiten innerhalb derſelben Wirt—
ſchaftsfigur.
Die Anhiebsflächen ſind in den Plänen bezw. auf den
Karten kenntlich zu machen; auch iſt die Richtung der Verjüngung
anzugeben.
B. Vornutzungen.
Für dieſe iſt ein beſonderer Plan anzufertigen, in welchem die
einzelnen Abteilungen, gewöhnlich getrennt nach Derbholz- und
Reisholz-Durchforſtung, nach Maßgabe des ſpeziellen Betriebsplans
zuſammengeſtellt werden.
II. Feſtſetzung des Abnutzungsſatzes bei den Fachwerksmethoden.
Bei denjenigen Methoden der Ertragsregelung, welche die
Aufſtellung eines ſpeziellen Wirtſchaftsplanes fordern, insbeſondere
bei den Fachwerksmethoden, ergiebt ſich die im nächſten Wirtſchafts—
zeitraum zu nutzende Holzmaſſe durch die Aufſummierung der be—
züglichen Spalten des Betriebsplans. Der jährliche Etat wird
durch Diviſion der nachgewieſenen Maſſen mit der Anzahl der
Jahre der Periode gefunden. Eine Sonderung der Erträge hat
zu erfolgen:
1. Nach Holzartengruppen. In Preußen und vielen
anderen Staaten wird unterſchieden: Eiche — Buche nebſt anderem
Hartholz — anderes Laubholz — Nadelholz.
2. Nach Haupt- und Vornutzung. Dieſe müſſen deshalb
bei allen Aufnahmen getrennt gehalten werden.
3. Nach den vorkommenden Betriebsarten. Das ſchlag—
weiſe eingeſchätzte Material vom Niederwald und das Unterholz
des Mittelwaldes wird bei der Beſtimmung des zu kontrollierenden
Abnutzungsſatzes nicht berückſichtigt. Für das Oberholz des Mittel—
waldes ergibt ſich der Abnutzungsſatz durch Diviſion der Unterholz—
Umtriebszeit in die Summe der für dieſe Zeit eingeſchätzten
Nutzungsmaſſen. |
4. Nach Sortimenten. Die Angabe des Betriebsplans
erſtreckt ſich nur auf Derbholz. Das Stock- und Reiſerholz wird
nach den Ergebniſſen der ſeitherigen Verwaltung zugefügt. Eine
weitere Zerlegung des Derbholzes in Sortimente iſt zum Zwecke
der Ertragsregelung nicht erforderlich.
BE
III. Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes bei den Vorratsmethoden.
Bei ihnen wird der Ermittelung des Abnutzungsſatzes eine
Formel zugrunde gelegt, deren Elemente aus dem Zuwachs und
dem Verhältnis zum normalen Vorrat beſtehen. (Näheres ſiehe
Teil V, Methoden der Forſteinrichtung.)
IV. Reſerven.
Unter Reſerven ſind hiebsreife Holzvorräte zu verſtehen, welche
auf die Höhe des Abnutzungsſatzes nicht in Anrechnung gebracht
werden. Sie ſollen dazu dienen, um bei eintretender Notlage des
Waldbeſitzers oder aus anderen Gründen eine beſondere Einnahme
zu gewähren. Man unterſcheidet: feſte Reſerven, die aus be—
ſonderen Beſtänden gebildet werden, und fliegende Reſerven, die
dadurch hergeſtellt werden, daß Maſſe und Zuwachs unter ihren
mutmaßlichen Beträgen eingeſchätzt ſind. Letztere übertragen ſich
von Ort zu Ort und von Zeit zu Zeit. Zum Zweck der Bedarfs—
befriedigung in Notfällen ſind Reſerven in der Regel nicht mehr
erforderlich. Dagegen empfiehlt es ſich aus waldbaulichen Gründen
(allmähliche Schlagführung, Schutz der Jungwüchſe), die Maſſen
noch nicht angehauener Orte nicht ganz der nächſten Periode zu
überweiſen, ſondern einen Teil für die nachfolgende Periode zu
reſervieren.
4. Abſchnitt.
Die formale Darſtellung der Reſultate der Forſteinrichtung ).
I. Schriften.
1. Der Wirtſchaftsplan.
Die Reſultate der Forſteinrichtungsarbeiten werden nach ihrer
Feſtſtellung im Wirtſchaftsplan niedergelegt, der nach Hauptwirt—
ſchaftsteilen (Blöcken, Betriebsklaſſen) geordnet iſt. Die weſent—
lichſten Angaben des Betriebsplans erſtrecken ſich auf:
a) Die Ortsbezeichnung (Jagen, Diſtrikt, Abteilung; im Mittel-,
Nieder- und Plenterwald auch Schläge) mit Flächenangabe.
b) Die Beſchreibung des Standorts mit Angabe der Klaſſe.
) Näheres hierüber ſ. im 5. Teile, 2. Abſchn.
f E
0
— 57 —
e) Die Beſchreibung des Beſtandes mit Angabe des Durch—
ſchnittsalters und Vollbeſtandes ſowie des Maſſen- und Wertzu—
wachſes (ev. auch des Weiſerprozents für mittlere und ältere Beſtände).
d) Die Altersklaſſen-Tabelle, geordnet nach Holzarten.
e) Die Nachweiſung der Flächenabnutzung.
k) Die Nachweiſung des Vorrates, ſoweit ſie nach der ange—
wandten Methode der Ertragsregelung erforderlich iſt.
g) Beſtimmungen über die im nächſten Wirtſchaftszeitraum
vorzunehmenden Hauungen und Kulturen.
2. Sonſtige Schriftſtücke.
Außer dem ſpeziellen Wirtſchaftsplan ſind bei der Forſt—
einrichtung anzufertigen und dem Betriebswerk anzufügen:
a) Eine Nachweiſung über den Zuſtand der Grenzen (in
Preußen Grenzregiſter).
b) Desgl. über die Reſultate der Vermeſſung des Holzbodens
und Nichtholzbodens (in Preußen General-Vermeſſungs-Tabelle).
c) Ein Nachweis über die Benutzung des Nichtholzbodens
(Pacht- und Dienſtland, Steinbrüche u. a.).
d) Die Herleitung des Abnutzungsſatzes, geordnet nach Be—
triebsarten, beim Hochwald getrennt nach Haubarkeits- und Vor⸗
nutzung.
e) Ein genereller Hauungs- und Kulturplan.
) Eine generelle Revierbeſchreibung.
g) Andere die Wirtſchaft betreffende Nachweiſungen (Holz:
preiſe, Berechnung des Reinertrags, Jagd, Nebennutzungen, Fiſcherei,
Berechtigungen uſw.).
h) Beratungsprotokolle zu Anfang und am Schluß der
Taxationsarbeiten.
II. Karten.
In jeder geregelten Wirtſchaft werden geführt:
1. Karten, welche zum Eintrag von Vermeſſungen geeignet
ſind, Spezialkarten in größerem Maßſtab (in Preußen 1: 5000).
2. Karten, welche die wichtigſten wirtſchaftlichen Verhältniſſe
insbeſondere Holzart, Holzalter, ev. Bonität, Zeit der Nutzung er—
kennen laſſen (Wirtſchaftskarten, Beſtandeskarten).
3. Außerdem können noch andere Karten, Wegenetzkarten,
Bodenkarten uſw. wünſchenswert oder notwendig ſein.
Vierter Teil.
Die Kontrolle und Fortführung der Betriebspläne ).
I. Kontrolle.
1. Kontrolle des Holzeinſchlags.
Anderungen gegen die Anſätze des Betriebsplans ergeben ſich
ſowohl durch Fehler der Schätzungen, als auch durch Abweichungen
in der Hiebsführung. Die Ergebniſſe des jährlichen oder peri—
odiſchen Einſchlags müſſen deshalb gegen die Angaben des Betriebs—
werks kontrolliert werden. Dieſem Zwecke dient das Kontrollbuch,
in welchem für die einzelnen Abteilungen die jährlichen Einſchläge
eingetragen und zuſammengeſtellt werden. Die wirkſame Kontrolle
wird entweder auf die Geſamtnutzung ausgedehnt, oder auf die
Hauptnutzung beſchränkt. Da eine richtige Trennung der Haupt—
und Vornutzungen nicht immer möglich iſt und die Vornutzungen
in allen materiellen Beziehungen (Bodenausnutzung, ökonomiſche
Verhältniſſe) als weſentliche Beſtandteile des Ertrags angeſehen
werden müſſen, ſo iſt es gerechtfertigt, beide Teile des Ertrags
der Kontrolle zu unterwerfen.
In beiden Fällen kann die Kontrolle auf die geſamte Holz—
maſſe oder nur auf Derbholz bezogen werden. Mit Rückſicht auf
die ungleichmäßige Nutzung und Formung des Reiſigs wird ſie in
der Regel auf Derbholz beſchränkt.
2. Kontrolle der Flächen-Veränderungen.
Alle im Beſtande und der Benutzungsweiſe der Flächen ein—
geleiteten oder ausgeführten Anderungen müſſen ſorgfältig gebucht
werden.
) Die wichtigſten Beſtimmungen der Praxis über die Kontrolle und
Fortbildung der Betriebspläne ſind im 5. Teil, 2. Abſchn., kurz angegeben.
— 59 —
3. Kontrolle der Veränderung im Revierzuſtand.
Hier ſollen alle Ereigniſſe und Beobachtungen niedergelegt
werden, welche auf die Wirtſchaftsführung und Betriebseinrichtung
von Einfluß ſind; namentlich in bezug auf Vermeſſung und Ab—
ſchätzung, Betrieb der Hauungen und Kulturen, Forſtſchutz, recht—
liche Verhältniſſe uſw.
II. Taxations-Reviſion.
Im Laufe der Wirtſchaftsperiode pflegen durch Naturſchäden,
Ankauf und Tauſch von Flächen, Veränderungen im Holzabſatz
u. a. Verhältniſſe Veränderungen einzutreten, welche auf die Forſt—
einrichtung nicht ohne Einfluß bleiben dürfen. Die Abſchätzungen
müſſen deshalb im Laufe des Wirtſchaftszeitraums, in der Regel
in der Mitte der Wirtſchaftsperiode, ergänzt und berichtigt werden.
Die weſentlichſten Aufgaben der Reviſion betreffen:
1. Die Berichtigung des Vermeſſungswerkes.
2. Die Fortſchritte der Hauungen und Kulturen.
3. Die Prüfung des Betriebsplans in bezug auf die allge—
meinen und die für die einzelnen Abteilungen getroffenen Be—
ſtimmungen. (Wahl der Holzarten, Art der Kultur, Durchforſtungs—
betrieb, Holzpreiſe uſw.)
4. Die Regelung des Abnutzungsſatzes.
Das Material für die Prüfung ergibt ſich teils aus dem ört—
lichen Befund der Revierverhältniſſe, teils durch die Abſchlüſſe der
unter I vermerkten Wirtſchaftsbücher.
Fünfter Teil.
Die Methoden der Ertragsregelung.
Erſter Abſchnitt.
überſicht über die Entwickelung der Methoden der
Ertragsregelung.
Wegen der Mannigfaltigkeit der in den deutjchen Waldungen
vorliegenden Standorts- und Beſtandesverhältniſſe, der Verſchieden—
heiten der Bildungsſtufen der Forſtbeamten und der Schwierigkeit,
gegenſeitige Erfahrungen auszutauſchen, mußten ſich die Wege,
welche zur Ertragsregelung eingeſchlagen wurden, ſehr verſchieden
geſtalten. Im allgemeinen ging das Beſtreben überall dahin, die
Nutzungen für einen längeren Zeitraum möglichſt gleichmäßig zu
geſtalten. Die Grundlage für die dahin gerichtete Ertragsregelung
bildete einerſeits die Fläche, anderſeits die auf ihr ſtockende Maſſe
und der an dieſer ſich anlegende Zuwachs. Je nachdem das aus—
ſchließliche oder vorwiegende Gewicht auf die Fläche oder auf die
Maſſe gelegt wurde, bildeten ſich verſchiedene Verfahren der Ertrags—
regelung aus, die meiſt durch die vorherrſchenden Verhältniſſe der
Länder, in denen ſie angewandt werden ſollten, beſtimmt waren.
Abgeſehen von der Regelung nach Durchſchnittsgrößen ſind die
wichtigſten Methoden der Literatur und Praxis:
1. Die Flächenteilung; 2. Die Fachwerksmethoden; 3. Die
Vorratsmethoden.
J. Flächenteilung.
Der Wald oder die Hauptteile desſelben (Blöcke, Betriebs—
Elajjen) werden in eine der Umtriebszeit entſprechende Zahl von
örtlich feſtzulegenden Schlägen eingeteilt. Die Größe derſelben
— 61 — 5
iſt entweder gleich oder der Standortsgüte entgegengeſetzt (reduzierte
Flächen). Jährlich oder periodiſch wird ein Schlag genutzt.
Die Flächenteilung iſt die älteſte Methode der Betriebsrege—
lung. Sie hat die Überführung des ungeregelten Plenterbetriebs
in den ſchlagweiſen Betrieb eingeleitet. Sie wurde vorgeſchrieben
durch zahlreiche Forſtordnungen des 16.—18. Jahrhunderts. (Holz—
ordnung für die Grafſchaft Mansfeld 1585. Naſſauiſche Forſt—
ordnung 1731 u. a.) Auch in den Inſtruktionen Friedrichs d. Gr.
(mitgeteilt durch v. Kropff), Dettelt?), v. Zanthier u. a.) iſt
dies Verfahren vertreten.
Bei Anwendung auf den Hochwald treten hauptſächlich folgende
Mißſtände der Flächenteilung hervor:
a) Die Umtriebszeit wird als eine feſte, bleibende Größe an—
geſehen, während ſie ſich tatſächlich je nach der techniſchen Bewirt—
ſchaftung des Waldes und äußeren wirtſchaftlichen Verhältniſſen
im Laufe der Zeit ändert.
b) Den waldbaulichen Forderungen, die an die Behandlung
der Beſtände zu machen ſind, kann nicht genügend Rechnung ge—
tragen werden (natürliche Verjüngung, Lichtung, Aushiebe).
In der neueren Forſtwirtſchaft bleibt die Flächenteilung auf
den Nieder- und Mittelwald beſchränkt. Auch für den Plenterwald
bildet die Schlageinteilung die örtliche Grundlage der Ertrags—
regelung.
II. Die Fachwerksmethoden.
Der Zeitraum, für welchen der Wirtſchaftsplan aufgeſtellt wird
(„Einrichtungszeitraum“, der bei gleichen Beſtandesverhältniſſen in
der Regel der Umtriebszeit gleich iſt, beim Vorkommen verſchiedener
Holzarten und Bonitäten aber von dieſer abweicht), wird in eine
Anzahl von gleich langen, meiſt 20 jährigen Zeitabſchnitten, Peri—
oden eingeteilt. Jede Holzboden-Abteilung wird einer beſtimmten,
ihrem Alter entſprechenden Periode zugewieſen, ſo daß ſämtliche
Flächen des Reviers (mit Ausnahme einzelner, gar nicht oder mehr—
mals zu nutzender Flächen) im Laufe des Einrichtungszeitraums zur
einmaligen Nutzung kommen. Die Abſchlüſſe der einzelnen Perioden
) Syſtem und Grundſätze bei Vermeſſung pp. der Forſten 1807.
2) Praktiſcher Beweis, daß die Matheſis bei dem Forſtweſen unentbehr—
liche Dienſte tue, 1765.
Pe. nee
ſollen für das ganze Revier oder auch für die Hauptteile (Blöcke,
Betriebsklaſſen) desſelben annähernd gleich ſein oder für die ſpäteren
Perioden etwas anſteigen. Ergibt ſich nach Abſchluß der Tabellen,
daß die Perioden ungleich ausgeſtattet ſind, ſo findet ein Verſchieben
(Vorſchieben oder Zurückſchieben) einzelner Abteilungen aus einer
Periode in die ihr nächſte ſtatt. Je nachdem auf die Gleichſtellung
der Flächen oder der Maſſen das ausſchließliche oder größere Ge—
wicht gelegt wird, werden verſchiedene Arten des Fachwerks unter—
ſchieden.
1. Flächenfachwerk.
Die Ausſtattung von Perioden erfolgt entweder mit wirklichen
Flächen, was in der Regel genügt, oder mit auf die mittlere bezw.
beſte Bonität reduzierten Flächen. Die Reduktion erfolgt nach
Maßgabe des Ertragsvermögens, das gewöhnlich nach dem Hau—
barkeitsdurchſchnittszuwachs ausgedrückt wird. Die Maſſen werden
nur für die 1. Periode nachgewieſen.
Als Vorläufer des Flächenfachwerks, das von der Methode
der Flächenteilung nicht immer ſtreng geſondert werden kann, muß
Oettelt (a. a. O.) angeſehen werden, der aber die Altersklaſſen
und Perioden nicht nach gleichen Abſtufungen, ſondern nach natür—
lichen Wuchsklaſſen von verſchiedener Zeitdauer (über 75, 55— 75,
40— 55 Jahre uſw.) bildete. In den älteſten Beſtänden ſollte ſo—
lange gehauen werden, bis die nachfolgende Klaſſe das Alter der
Hiebsreife erreicht hat. In der Literatur iſt das Flächenfachwerk
von H. Cotta, von Wedekind, Burckhardt u. a. vertreten.
In der Praxis hat es namentlich unter einfachen Verhältniſſen,
insbeſondere bei vorherrſchendem Kahlſchlagbetrieb, Anwendung
gefunden.
Das Flächenfachwerk hat den Vorzug der Einfachheit und
leichten Anwendbarkeit. Im Laufe einer Umtriebszeit wird, wenn
keine Störungen eintreten, das normale Altersklaſſenverhältnis her—
geſtellt. Dagegen haften ihm folgende weſentliche Mängel an:
a) Es wird keine Rückſicht auf die vorhandenen Beſtandes—
— *
7
9
verhältniſſe (Altersklaſſen-Verhältnis, Vorrat, Zuwachs) genommen.
Beim Vorherrſchen alter, lückiger, zuwachsloſer Beſtände muß mehr,
unter entgegengeſetzten Verhältniſſen weniger an Fläche abgetrieben
werden, als der Regel des Flächenfachwerks entſpricht.
— BD =
p) Viele Nutzungen finden in der Fläche keinen genügenden
Ausdruck (Lichtungshiebe, ſtarke Durchforſtungen, Totalitätshiebe).
Sie müſſen deshalb künſtlich auf Fläche reduziert werden. Beim
Vorherrſchen ſolcher Nutzungen treten die dem Flächenfachwerk ſonſt
anhaftenden Vorzüge zurück.
2. Das Maſſenfachwerk.
Bei Anwendung des Maſſenfachwerks iſt das Beſtreben des
Taxators dahin gerichtet, den Perioden des Einrichtungszeitraums
gleiche (oder etwas anſteigende) Erträge zuzuweiſen. Die Maſſen
der 1. Periode werden in der Regel durch ſpezielle Aufnahmen
ermittelt, die der ſpäteren Perioden nach Erſatztafeln angeſetzt.
Der einflußreichſte Vertreter des Maſſenfachwerks iſt G. L.
Hartig), der es in ſehr umſtändlicher Form, mit ſpezieller Be—
rechnung der Sortimente, anwandte. Aber ſchon vor Hartig
hat das Maſſenfachwerk an vielen Orten beſtanden. Die älteren
Vertreter weichen jedoch dadurch von Hartig ab, daß die von
ihnen gebildeten Altersklaſſen und Perioden ungleich lang ſind.
Als Vorläufer G. L. Hartigs find beſonders zu erwähnen):
J. G. Beckmann?). Er machte (auf ſehr primitive Weiſe)
die erſten Holzmaſſenaufnahmen und Zuwachsunterſuchungen und
ermittelte danach den Abnutzungsſatz.
v. Wedell“)), Landjägermeiſter in Schleſien. Er teilte die
Reviere in Blöcke, ſtellte die Beſtände nach ungleich langen Alters—
klaſſen (von über 50, 20 —50, 0—20 Jahren) zuſammen und
regelte die Nutzungszeiten ſo, daß die Beſtände nicht früher zum
Hiebe kommen ſollten, als bis ſie das Alter der Reife erreicht hatten.
Hennerts), Geh. Forſtrat in Berlin. Er bildete das Forſt—
einrichtungsweſen in der Mark und Pommern in ähnlicher Weiſe
aus, wie v. Wedell in Schleſien und führte die ſyſtematiſche Ein—
teilung in Jagen durch. Die Beſtände werden nach Altersklaſſen
von 70—140, 40 - 70, 15—40 und 0—15 Jahren geordnet.
) Anweiſung zur Taxation der Forſten 1795.
) Vgl. hierzu Weiſe, Leitfaden „Die Anfänge der Fachwerksmethoden“,
S. 165 flg.
) Anweiſung zu einer pfleglichen Forſtwirtſchaft 1759.
) Wieſenhavern, Anleitung zu der neuen .. .. Forſteinſchätzung
1794.
8) Anleitung zur Taxation der Forſten 1791.
Vor dem Flächenfachwerk hat das Maſſenfachwerk den Vor—
zug, daß den Anſprüchen des Waldbeſitzers und der Holzkonſumenten
mehr Rechnung getragen wird. Die weſentlichſten ihm anhaftenden
Mängel ſind:
a) Die Gleichheit der Nutzungen entſpricht oft nicht dem
Intereſſe des Waldbeſitzers. Beim Vorherrſchen alter Beſtände
kann dieſer verlangen, daß in der nächſten Periode mehr genutzt
wird, als der periodiſchen Gleichheit der Erträge entſpricht; im
umgekehrten Falle weniger. Auch im Intereſſe der Konſumenten,
welches das Maſſenfachwerk vertritt, iſt eine ſtrenge Gleichſtellung
der periodiſchen Erträge nicht erforderlich.
b) Die Ertragsberechnungen für die ſpäteren Perioden ſind
unſicher. Die zukünftige Behandlung der Beſtände iſt (auch ab—
geſehen von Naturſchäden) von Verhältniſſen abhängig, die in der
Gegenwart noch nicht beurteilt werden können. Für unregelmäßige
Verhältniſſe, unter denen die Methode vorzugsweiſe angewandt
werden ſollte, fehlen die erforderlichen Hilfsmittel der Maſſen—
berechnungen.
3. Das kombinierte Fachwerk.
Das kombinierte Fachwerk iſt eine Verbindung des Flächen—
und Maſſenfachwerks; beide Betriebsgrundlagen ſollen bei der Auf—
ſtellung der Wirtſchaftspläne geregelt werden. Als ſein Begründer
wird H. Cotta!) angeſehen.
Urſprünglich wurde bei Anwendung dieſer Methode ſo ver—
fahren, daß alle Perioden des Einrichtungszeitraums mit Flächen
und Maſſen ausgeſtattet wurden. Die Maſſen der Beſtände der
1. Periode wurden in der Regel durch ſpezielle Aufnahme, die der
ſpäteren Perioden mit Hilfe von Ertragstafeln ermittelt. Wegen der
Unſicherheit der Ertragsberechnungen und der Schwierigkeit der
Gleichſtellung von Flächen und Maſſen beſchränkte man ſich ſpäter
darauf, die Maſſe nur für die erſte bezw. erſte und zweite Periode
nachzuweiſen, die Nachhaltigkeit der ſpäteren Perioden aber aus—
ſchließlich durch die Flächenverteilung zu ſichern. In dieſem Sinne
wurde das kombinierte Fachwerk von v. Klipſtein?), Grebe) u. a.
) Siehe die eingangs erwähnten Schriften.
Verſuch einer Anweiſung zur Forſtbetriebsregulierung 1823.
Die Betriebs- und Ertragsregulierung der Forſten 1867, § 178240.
—
3
—
f
|
)
4 BR
vertreten. In der Praxis (Preußen, Bayern, Heſſen, Württemberg)
hat dieſe Methode am meiſten Anwendung gefunden.
4. Kritik des Fachwerks.
Die Fachwerksmethoden haben in den meiſten Ländern einer
geordneten Betriebsführung zur Grundlage gedient und dadurch
weitgehenden Einfluß auf die Zuſtände der deutſchen Forſten aus—
geübt. Unter den Verhältniſſen der neueren Zeit haben ſie jedoch
mehr und mehr an Bedeutung verloren. Gegen alle 3 Arten des
Fachwerks iſt folgendes geltend zu machen:
1. Die Wirtſchaftsführung, welcher ſich die Methode der Er—
tragsregelung möglichſt anzupaſſen hat, ſteht mit dem Fachwerk
häufig nicht in Übereinſtimmung. Der Forderung, daß jede Ab—
teilung in einem 20 jährigen Zeitraum zur Abnutzung gelange, läßt
ſich unter manchen Verhältniſſen ohne wirtſchaftliche Fehler und
Opfer nicht genügen. Die natürliche Verjüngung mancher Holz—
arten, insbeſondere der Tanne, Buche und der Miſchbeſtände, nimmt
längere Zeit in Anſpruch, als die 20 jährige, mit der Aufſtellung
des Betriebsplanes beginnende Periode. Auch bei der künſtlichen
Beſtandesbegründung kann, ohne daß Fehler der Schlagführung
gemacht werden, der Forderung der vollen Abnutzung eines ganzen
Jagens oft nicht entſprochen werden. Es kommt hinzu, daß manche
Nutzungen beim Fachwerk keine genügende Berückſichtigung finden.
Dahin gehören insbeſondere ſtarke Durchforſtungen in älteren Be—
ſtänden, deren Erträge als Hauptnutzungen angeſehen werden müſſen;
ferner Aushiebe von Überhältern, Erträge, die durch Naturſchäden
(Inſekten, Pilze, Bruch pp.) eingehen. Insbeſondere iſt der Lichtungs—
betrieb für die Fachwerksmethode nicht geeignet. Im Lichtungs—
betrieb bewirtſchaftete Beſtände gehören niemals nur einer, ſondern
immer mehreren Perioden an.
2. Die Fachwerksmethoden tragen der ökonomiſchen Würdi—
gung des Vorratskapitals, welches für die Ertragsregelung von
einſchneidender Bedeutung iſt, nicht genügend Rechnung. Beim
Fachwerk wurde die in dieſer Richtung vorliegende Schwierigkeit
dadurch umgangen, daß an Stelle des Hiebsreifealters ein Ein—
richtungszeitraum trat, der gutachtlich, in den deutſchen Staatsforſten
meiſt auf 100 oder 120 Jahre, angeſetzt wurde. Unter den wirt—
ſchaftlichen Verhältniſſen der Gegenwart kann ein ſolches Verfahren
nicht mehr als ein genügendes anerkannt werden.
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 5
— 66 —
3. Zur Begründung der Nachhaltigkeit, in der jederzeit die
weſentlichſte Aufgabe des Fachwerks erblickt wurde, iſt die Aus—
ſtattung aller Perioden des Einrichtungszeitraums mit Flächen oder
Maſſen nicht erforderlich. Selbſt wenn man den Begriff der Nach—
haltigkeit im Sinne des Fachwerks noch jetzt als zutreffend an—
ſehen dürfte, ſo würde dieſelbe in genügender Weiſe durch das
Verhältnis nachgewieſen werden, in welchem die Fläche der nächſten
Wirtſchaftsperiode zur Geſamtfläche des betreffenden Reviers oder
Betriebsverbandes ſteht. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Sinne
des Fachwerks hat aber infolge der wirtſchaftlichen Entwicklung der
neueren Zeit ſeine Bedeutung verloren. Je nach der Beſchaffenheit
der Beſtände und den volkswirtſchaftlichen Verhältniſſen muß in
manchen Fällen mehr als die Periodenfläche, in anderen weniger
genutzt werden; oder die Nutzung von Enderträgen muß gänzlich
a
unterbleiben. Bei großem Waldbeſitz können verſchiedene Reviere
in der Abnutzung einander ergänzen.
4. Für den Nachweis der Hiebsfolge, welche durch die Ord-
nung der Periodenfläche geregelt wurde, iſt das Fachwerk nicht er—
forderlich; ſie läßt ſich durch eine gute Beſtandeskarte kenntlich
machen und begründen. Die Hiebszüge, welche durch die Perioden
dargeſtellt wurden, waren meiſt zu lang. Das wichtigſte, was bei
Aufſtellung der Wirtſchaftspläne in bezug auf die Hiebsfolge ge—
ſchehen kann, beſteht in der ſyſtematiſchen, auf das Terrain be—
gründeten Einteilung der Reviere und im genügend breiten Auf—
hieb der Einteilungslinien.
5. Weiter iſt zu bemerken, daß die Forderung, jede Ab—
teilung einer beſtimmten Periode zuzuweiſen, den Taxator oft zu
einer größeren Beſtimmtheit ſeines Urteils nötigt, als es nach Lage
der Verhältniſſe gegeben werden kann, und daß die zahlenmäßigen
Nachweiſe der zukünftigen Nutzungen oft mit größeren Umſtändlich—
keiten verbunden ſind als ihrem Wert entſpricht.
6. Endlich hat man bei der Würdigung der Fachwerksmethoden
zu beachten, daß unter geordneten Verhältniſſen regelmäßige
Reviſionen ſtattfinden, welche Ertragsberechnungen für ſpätere Zeit
überflüſſig machen.
Die angegebenen Verhältniſſe ſind in ihrer Geſamtheit ein—
flußreich genug, um zu bewirken, daß das Fachwerk in den meiſten
Staaten als das die Wirtſchaftspläne und die Karten beherrſchende
Verfahren der Ertragsregelung nicht mehr angeſehen werden darf.
2320
— 242
* 6E
en.
———
— —
ke
Der Nachweis der Nutzungen jpäterer Perioden muß, wenn er
überhaupt nötig erſcheint, in der beſcheidenen Form von Beilagen
des Plans gegeben werden.
Tatſächlich iſt die vorſtehend ausgeſprochene Richtung in der
neueren Zeit auch befolgt worden. Die meiſten Staaten haben das
Fachwerk verlaſſen. Andere laſſen es zwar beſtehen; ſie legen
aber dem Anſatz für ſpätere Perioden wenig Wert bei.
III. Die Dorratsmethoden.
Sie zeichnen ſich dadurch aus, daß der jährliche Etat, unab—
hängig von den Ergebniſſen eines ſpeziellen Wirtſchaftsplans, durch
Rechnung, unter Zugrundelegung einer Formel, ermittelt wird.
Die Elemente der bezüglichen Rechnungen bilden Vorrat (v) und
Zuwachs (2). Die Berechnung von v erfolgt entweder aus dem
Produkt von Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs und Alter, oder nach
Ertragstafeln. (Vgl. 2. Teil, 3. Abſchn. III 1.) Das Beſtreben
bei der Einrichtung nach den Vorratsmethoden geht dahin, einen
normalen Zuſtand herzuſtellen, der durch das Vorhandenſein des
normalen Vorrats (nv) und des normalen Zuwachſes (nz) charakte—
riſiert wird. Dieſen normalen Größen ſoll der wirkliche Vorrat (wo)
und der wirkliche Zuwachs (wz) möglichſt nahe gebracht werden.
1. Die öſterreichiſche Kameraltaxation)).
Sie hat ihren Urſprung in einem Dekret der Wiener Hof—
kammer v. J. 1788, welches zunächſt für die Berechnung des
Waldwertes erlaſſen war, ſpäter aber auch auf die Ertragsregelung
übertragen wurde. Die Formel lautet:
e
Wwe & ———
nv wird als „ berechnet, nach
der Formel 2 u 2 ebenſo 2.
2. Das Verfahren von K. Heyer).
WV - nu
Heyers Formel lautet: we S W + er
) Andre, Verſuch einer zeitgemäßen Forſtorganiſation, 1823.
2) K. Heyer, Waldertragsregelung, 3. Aufl., herausgegeben von G. Heyer,
1883; Die Hauptmethoden der Waldertragsregelung, 1848.
wobei a einen
R
0
— ee
Einrichtungszeitraum, der gleich, kleiner oder größer als u jein
kann, bedeutet. Die Aufſtellung eines ſpeziellen Wirtſchaftsplans
wird ausdrücklich verlangt; 2 und » werden nach den Vorſchriften
der öſterreichiſchen Kameraltaxation berechnet. |
3. Das Verfahren von Karl).
H. Karl, Forſtmeiſter, ſpäter Oberforſtrat in Sigmaringen,
leitet den Etat, wie K. Heyer, aus 2 und v ab. wu und wa
werden durch ſpezielle Beſtandesaufnahmen ermittelt, nv durch
Summierung der Anſätze einer Ertragstafel.
In der Annahme, daß mit der Verminderung oder Erhöhung
des Vorrats auch der Zuwachs ab- bezw. zunehme, wird der Differenz
von wv und nv noch eine mit entgegengeſetzten Vorzeichen verſehene
Differenz von wz und nz zugefügt. Die Formel lautet:
N ee e WZ nN
we = W2 J
I 5
(n wird meiſt = 5, der Hälfte der 10 jährigen Periode, an—
genommen).
4. Das Verfahren von Hundeshagen?).
Hundeshagen faßt z als Zins von » auf und nimmt an,
daß ſich we zu wv wie ne zu nv verhalten ſoll. Hieraus ergibt ſich:
we = ] ei Der Quotient 7 wird Nutzprozent (Nutzungsprozent,
Nutzungsfaktor) genannt. Wird nv als Haubarkeitsdurchſchnitts—
zuwachs berechnet, ſo iſt 5 — = (. 2. Ziel, 3. Abſchn. III
Hundeshagen berechnet jedoch v nach den Angaben von Ertrags—
tafeln.
ne We
Die Annahme, daß — = -
ſei, iſt allgemein, insbeſondere
u = u, ſei, iſt allgemein, insbeſ 1
beim Vorhandenſein von rückgängigen Althölzern, nicht zutreffend.
) Grundzüge einer wiſſenſchaftlich begründeten Forſtbetriebsregulierungs—
methode, 1838.
) Encyklopädie der Forſtwiſſenſchaft, 2. Abt., Forſtl. Gewerbslehre, 1821;
und Forſtabſchätzung, 1826.
— 69 —
5. Breymanns Verfahren).
Er ſetzt in der Formel von Hundeshagen an die Stelle
von » die Altersklaſſen und nimmt an, daß ſich we zu ne ver—
halte, wie das mittlere wirkliche Alter (wa) zum mittleren nor—
malen Alter (ma) eines Waldes oder einer Betriebsklaſſe. Hier:
WA — 2 2 5
aus: we ne Ag. ne nz (Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs);
f f f
eee,
2 r
6. Allgemeine Würdigung der Vorratsmethoden.
Alle Vorratsmethoden leiden an dem Fehler, daß lediglich
die mathematiſchen Beziehungen von Zuwachs und Vorrat zum
Ausdruck gebracht werden, während oft die Beſchaffenheit der Be—
ſtände u. a. wirtſchaftliche Verhältniſſe, die durch die mathema—
tiſchen Beziehungen nicht genügend begründet werden, wichtiger ſind.
Der normale Vorrat, welcher den Leitſtern für den Etat abgeben
ſoll, kann oft nicht zahlenmäßig feſtgeſtellt werden. Er iſt je nach
der Begründung und Erziehung der Beſtände, nach dem Grade
der Durchforſtungen, nach den geltenden Wirtſchaftsprinzipien und
nach dem Stande der volkswirtſchaftlichen Verhältniſſe verſchieden.
Eine genügende Begründung des Normalzuſtandes iſt von den Ver—
tretern der Vorratsmethoden nicht gegeben worden.
Ein weiterer Mangel der letzteren beſteht darin, daß ſie alle
Berechnungen auf die Endhiebe beſchränken und die Erträge, welche
vor den Endhieben eingehen, nicht berückſichtigen. Dieſe nehmen aber
mit dem Fortſchritt der wirtſchaftlichen Technik und der Verbeſſe—
rung des Abſatzes fortgeſetzt zu.
Gegen die meiſten der Vorratsmethoden iſt endlich geltend zu
machen, daß ſie die Bedeutung der Wirtſchaftspläne, welche unter
allen Umſtänden anzufertigen ſind, nicht oder nicht genügend ge—
würdigt haben. — Trotzdem haben die Vorratsmethoden durch die
Feſtſtellung der wichtigſten Begriffe und die Würdigung der forſt—
technischen, mathematiſchen und ökonomiſchen Grundlagen der Forſt—
einrichtung nachhaltigen Einfluß auf dieſe ausgeübt.
) Anleitung zur Holzmeßkunſt, Waldertragsbeſtimmung und Waldwert—
berechnung, 1868.
— 710
Zweiter Abſchnitt.
Die jetzigen Forſteinrichtungsverfahren in den größeren deutſchen
und einigen auswärtigen Staaten.
J. In Preußen ).
Während des 19. Jahrhunderts war in Preußen die Fach—
werksmethode die herrſchende Art der Ertragsregelung. Zunächſt
kam ſie durch G. L. Hartig in der Form des ſtrengen Maſſen—
fachwerks zur Anwendung. Nach der Inſtruktion von 18199
ſollte für Haupt- und Vornutzung ein Nachweis der nach Sorti—
menten (Nutzholz, Scheit, Knüppel, Reis) getrennten Erträge für
alle Perioden des 120 jährigen Einrichtungszeitraums geführt werden.
Das Verfahren von Hartig konnte aber wegen der Umſtändlichkeit
der Berechnungen, für welche es an genügenden Grundlagen fehlte,
nicht lange aufrecht erhalten werden. Die Arbeiten nahmen zu lang—
ſamen Fortgang, Es wurde deshalb, nachdem in den Jahren 1826 bis
1835 ſummariſche Ertragsermittelungen für die Staatswaldungen
durchgeführt waren, im Jahre 1836 vom Oberlandforſtmeiſter von
Reuß eine neue Anleitung der Betriebsregelung?) erlaſſen, welche
bis faſt zum Schluß des 19. Jahrhunderts Geltung gehabt hat.
Sie ſteht zwar gleichfalls noch auf dem Boden des Maſſenfachwerks,
vereinfachte aber die Ertragsberechnungen und nahm auch auf die
Regelung der Fläche Rückſicht. Zugleich wurde auf eine gute Ver—
teilung der Altersklaſſen und auf die Regelung der Hiebsfolge
hingewirkt. Im Anſchluß an die genannte Anleitung ſtanden bei der |
Aufſtellung der Betriebspläne, je nach den vorliegenden Beſtandes—
verhältniſſen, zwei verſchiedene Arten des Fachwerks in Geltung:
1) Dargeſtellt (zum Teil im Wortlaut) nach v. Hagen-Donner, Forſtl.
Verhältniſſe Preußens, 3. Aufl., S. 193— 219. Zur Zeit wird eine neue An-
weiſung zur Ausführung der Betriebsregelungen in den preußiſchen Staats-
forſten burch den Herrn Landforſtmeiſter Denzin bearbeitet. Soweit der
Verfaſſer zufolge ſeiner ſeitherigen Stellung von den Veränderungen, die
hiernach in Zukunft zu erwarten ſind, Kenntnis erhalten hat, ſind dieſe nach-
ſtehend hervorgehoben oder angedeutet. Eine vollſtändige, zutreffende N
weiftng des Verfahrens iſt gegenwärtig noch nicht möglich.
) Inſtruktion, nach welcher bei ſpezieller Abſchätzung der königl. preuie
ſchen Ka verfahren werden joll. Berlin, am 13. Juli 1819.
) Anweiſung zur Erhaltung, Berichtigung und Ergänzung der Borse
abſchaßungs⸗ und Einrichtungsarbeiten vom 24. April 1836.
ir BR
a) Das kombinierte Fachwerk, welches vorzugsweiſe bei
unregelmäßigen Beſtandesverhältniſſen Anwendung finden ſollte.
b) Das Flächenfachwerk, das unter regelmäßigen Ver—
hältniſſen als genügend erachtet wurde. In der Regel wurden
nur einfache Flächen zugrunde gelegt.
In der neueren Zeit find die Ertragsnachweiſe mehr und
mehr auf die nächſte Periode beſchränkt worden. Von der Aus:
ſtattung der ſpäteren Perioden wurde vielfach ganz Abſtand ge—
nommen. Die wichtigſten materiellen Beſtimmungen des jetzigen
Verfahrens ſind folgende:
I. Beſtimmungen über die Aufſtellung neuer Betriebspläne.
A. Hochwald.
Für den Betriebsplan wurde in neuerer Zeit (1906) folgendes
noch nicht endgültig feſtgeſtelltes Formular entworfen !):
102 3 4 5 678 9 10 1¹ 12 13 14 15 16 1718 19 | 20
Block Des Haupt⸗ Beſtockte Fläche nach
„| beitandes |@ „ ee 5
95 SIGE ee S I. |mmvv.|vel®
SS Elsa] Pi -S üb. 10108161 0 i 62
SIE en IS Sim 15 = 28 1 170 bis b 8 bis bis bis 3
2 [Egan 2 = =
JE 1 5 ee 120 100 80 60 40 20 =
10 2% 6 jährige Beſtände —
| ha| a Jahreſ m | fm % | fm Seftare
1 er Inil Ebb d ade [ns
1 22 J 2 [24252627 [28200 30 26 27 28 29 30
In r de LS b I. Peri⸗ |
|“ ode find zu 2 N
3 5 erwarten = a 1 5
8 2 | 8 S E Hauungen
2 — 451 „ = * = Kulturen
e I . | ba
2 — s@2 = IeH | | Bemerfungen
S & I8 |
PS ar | = 5
fm r el Hektare
) Die J Di ſeither gültigen Formulare ſ. v. Hagen-Donner, S. 202 — 204.
a
Die wichtigiten Punkte der maßgebenden Vorſchriften betreffen:
1. Die wirtſchaftliche Einteilung.
a) Blöcke und Betriebsklaſſen.
Die Bildung der Blöcke erfolgt nach den Schutzbezirken. Für
Nieder-, Mittel- und Plenterwald werden, wenn für ſie beſondere
Betriebspläne geführt werden, beſondere Blöcke ausgeſchieden. Ur—
ſache zur Bildung von Betriebsklaſſen gibt das Vorkommen der
vier Hauptholzarten (Eiche, Buche nebſt anderem Hartholz, weiches
Laubholz, Nadelholz) auf großen Flächen, ſowie die Feſtſtellung
abweichender Umtriebszeiten innerhalb der Blöcke.
b) Ständige Wirtſchaftsfiguren.
Die für die Einteilung in der Ebene und für Gebirgsforſten
gegebenen Vorſchriften ſtehen mit dem im erſten Teil erſter Ab⸗
ſchnitt) angegebenen Regeln in den weſentlichſten Punkten in Über⸗
einſtimmung. Es wird darüber bemerkt: „Die Wirtſchaftsfiguren
ſollen ſo gebildet werden, daß ſie eine regelmäßige Form und
einheitliche Expoſitionen beſitzen, ſo von Wegen begrenzt werden,
daß alles Holz nur durch die Wirtſchaftsfigur ſelbſt, nicht durch
eine andere, an einen Weg zu rücken iſt, daß die Trennungslinien,
welche nicht Wege ſind, entweder aus natürlichen Grenzen,
Schluchten mit Waſſerläufen, ſcharfen Gebirgskanten, Rücken—
linien oder Kulturgrenzen, oder Eiſenbahnen beſtehen, oder durch
Schneiſen, die in der Richtung des größten Gefälls laufen, ge—
bildet werden, daß die Wirtſchaftsfiguren in ihren Winkelpunkten
zu je vier aneinander ſtoßen und die Teilungslinien nicht mauern,
daß bei Jageneinteilung da, wo Windgefahr vorliegt, die Geſtelle
gegen die gefährliche Windrichtung einen Winkel von 45 bilden,
endlich, daß die Wirtſchaftsfiguren, abgeſehen von einzelnen Ab—
weichungen, 20 — 30 ha, in Fichtenrevieren 10—20 ha groß find.”
Die von Oſt nach Weſt verlaufenden Hauptgeſtelle werden
mit großen, die Nebengeſtelle mit kleinen Buchſtaben bezeichnet.
Die vorhandene Numerierung iſt tunlichſt beizubehalten.
c) Beſtandesabteilungen.
Bei der Ausſcheidung derſelben ſoll nicht kleinlich verfahren
werden. In der Regel iſt nicht unter 1 ha herunterzugehen. Es —
u
iſt wünſchenswert, daß die Bezeichnungen der Beſtandesabteilungen
von einer zur anderen Planaufſtellung möglichſt wenig verändert
werden. Deshalb empfiehlt es ſich, Jungholz, Schlagblößen und
Altbeſtand, ſofern dieſer in der nächſten Periode genutzt werden
ſoll, in einer Abteilung zu vereinen. Auf den Karten können ſolche
Verſchiedenheiten geſondert dargeſtellt werden. Ebenſo verhält es
ſich mit manchen anderen Abweichungen der Beſtandesbildung
innerhalb der Wirtſchaftsfiguren. Dagegen ſind Loshiebe und
Feuerſchutzſtreifen als Beſtandesabteilungen auszuſcheiden, da ſie
eine beſondere Behandlung nötig machen.
Die Begrenzung der Beſtandesabteilungen erfolgt durch Hügel
und Stichgräben.
2. Beſchreibung und Bonitierung.
a) Beſchreibung und Bonitierung des Standorts.
Für die geologiſche Bezeichnung des Bodens und für ſeine
Zuſammenſetzung ſind die von der geologiſchen Landesanſtalt ver—
öffentlichten geologiſch-agronomiſchen Karten im Maßſtab 1: 25000
zu verwerten. Bezüglich der zu wählenden Ausdrücke iſt die von
den deutſchen forſtlichen Verſuchsanſtalten gegebene Anleitung zu
beachten.
Die Standortsklaſſe iſt nach den von der Verſuchsanſtalt auf—
geſtellten Ertragstafeln einzuſchätzen. Als Maßſtab der Bonität
dient die durch einige Meſſungen feſtzuſtellende Mittelhöhe des
Hauptbeſtandes.
b) Beſtandesbeſchreibung.
Dieſe iſt kurz zu faſſen. Gleichmäßige Beſtände von regel—
mäßiger Beſchaffenheit werden nach Angabe der Holzart, des Alters
und des Vollertragsfaktors hinlänglich gekennzeichnet. Auffallende
Fehler des Beſtandes ſind beſonders hervorzuheben.
In ungleichaltrigen Beſtänden, in welchen die Altersſtufen all—
mählich ineinander übergehen, ſind die Altersgrenzen und das
mittlere Alter anzugeben. Sind im Beſtande mehrere Altersſtufen
ſcharf geſchieden, ſo ſind die Alter der Stufen getrennt einzutragen.
Die Vollertragsfaktoren ſind für die einzelnen Holzarten be—
ſonders einzuſchätzen. Ihre Summe muß mit dem geſamten Voll—
ertrag der Beſtandesabteilungen übereinſtimmen. Für nnvoll—
u
kommene jüngere Beſtände iſt neben dem gegenwärtigen Vollertrags—
faktor auch derjenige zur Zeit des Abtriebs anzugeben.
3. Die Altersklaſſentabelle.
Sie bildet ſtets eine wichtige Grundlage der Betriebspläne.
Die Flächen der Beſtände werden getrennt für die vorkommenden
Holzarten nachgewieſen. Nach dem genannten Entwurfe ſoll (was
früher nicht der Fall war) in Beſtänden mit ſcharf geſchiedenen
Altersſtufen eine geſonderte Angabe der von dieſen einge—
nommenen Flächenteile erfolgen. Unvollkommen (unter 0,8) be—
ſtockte Flächen ſollen nach dem Verhältnis der Vollertragsfaktoren
reduziert werden.
Die Flächen werden getrennt nach Holzarten aufſummiert.
Um die Altersklaſſen nach der Bonität nachweiſen zu können, ſind
Formulare vorhanden, deren Benutzung es ermöglicht, daß die
Altersſtufen getrennt nach Standortsklaſſen eingetragen werden
können. Auf Grund einer ſolchen Eintragung iſt es nicht
ſchwierig, den wirklichen und normalen Vorrat der Altersklaſſen
und des Reviers zu berechnen und einzuſchätzen, was nicht nur
für die Zwecke der Ertragsregelung, ſondern auch für andere
wirtſchaftliche Aufgaben und Verhältniſſe (Beſteuerung, Beleihung
des Waldes u. a.) von zunehmender Bedeutung iſt.
4. Die Regelung der Abnutzung.
a) Maßſtab.
Den Maßſtab für den Grad der Abnutzung und den Nach—
weis für die Nachhaltigkeit der Nutzung bildet die normale Perioden—
fläche. Sie wird für jede Betriebsklaſſe nach dem Verhältnis der
Periodendauer (— 20) zur Umtriebszeit feſtgeſtellt. Für die Be—
triebsklaſſen und Blöcke iſt die Einhaltung der normalen Abtriebs—
fläche nicht erforderlich. Bei unregelmäßigen Abtriebsklaſſen treten
entſprechende Veränderungen der Nutzungsfläche ein. Die Fläche
der erſten Periode iſt geringer zu bemeſſen, wenn Mangel — höher,
wenn Überfluß an hiebsreifem Holz vorliegt.
Unter ſchwierigen Verhältniſſen, und beſonders, wenn Holz—
arten mit langer Verjüngungsdauer vorkommen, ſind die 1. und 2.
Periode mit Nutzungsanteilen auszuſtatten. In Fällen, wo die
A
„
Hiebsfolge beſondere Bedeutung hat, ſoll der Gang des Hiebes
für längere Zeit nachgewieſen werden.
b) Auswahl der Beſtände.
In den ſeither gültigen Vorſchriften wurde bemerkt: „Der
Auswahl der zum Hiebe in der erſten Periode zu beſtimmenden
Beſtände wird die größte Sorgfalt zugewendet. Es gilt hierbei
der Grundſatz, den Abtrieb und die Verjüngung der mangelhaften
Beſtände, in denen der zeitige Zuwachs der Ertragsfähigkeit des
Bodens am wenigſten entſpricht, ſowie der Beſtände, in denen
der Wert-Durchſchnittszuwachs dauernd ſinkt, zunächſt in Angriff
zu nehmen.
„Es wird dahin geſtrebt, die Altersverſchiedenheiten in den
einzelnen, in einer Wirtſchaftsfigur vorhandenen Beſtandesabteilun—
gen dadurch zu beſeitigen und „Beſtandeseinheit“ in derſelben her—
zuſtellen, daß die Abteilungen in einer und derſelben Wirtſchafts—
periode, oder wenn dies der zu große Altersunterſchied uicht zuläßt,
wenigſtens in zwei nahe aneinander liegenden Perioden zum Abtrieb
und zur Verjüngung gelangen, um dann für die Zukunft den
gleichzeitigen Abtrieb vorzubereiten. Opfer werden dabei aber mög—
lichſt vermieden.
„Es gilt ferner als Erfordernis einer guten Beſtandesordnung,
daß nicht zu große aneinander liegende Flächen einer und derſelben
Periode überwieſen werden, da namentlich im Nadelholze die Ge—
fahren durch Feuer, Inſektenfraß, Windbruch uſw. und die Nachteile
derartiger Beſchädigungen deſto größer ſind, je größere Flächen
einer Altersklaſſe zuſammenliegen. Die Bildung angemeſſener
Schlagtouren (Hiebszüge) wird daher ganz beſonders in das Auge
gefaßt, und dabei das Ziel verfolgt, jeder Periode ſo viel vonein—
ander getrennt gelegene Wirtſchaftsfiguren zu überweiſen, daß unter
Einhaltung angemeſſener Schlaggrößen ein Wechſel in den Schlägen
eingerichtet und mit der Fortſetzung des Hiebes im Anſchluß an
einen früheren Schlag ſo lange gewartet werden kann, bis die hier
angelegte Kultur die erſten Jugendgefahren überwunden hat. Auch
im Laubholze wird mit Rückſicht auf die Abſatzverhältniſſe und
die Abfuhr tunlichſt darauf Bedacht genommen, gleichzeitig an
verſchiedenen Stellen des Reviers oder Blockes Schläge führen zu
können.
er
„Ein weiteres Streben geht auf Herſtellung einer ſachgemäßen
Hiebsfolge oder einer Aneinanderreihung der Altersklaſſen, womög—
lich mit 20 jährigen Zwiſchenräumen, nach der Richtung hin, welche
ſich als Wetter- und Windſeite ergeben hat. Am ſtrengſten wird
auf die Einrichtung guter Hiebsfolge gehalten in den Fichtenrevieren
und in denjenigen Kiefernwaldungen, deren Beſtände auf beſſeren
Bodenklaſſen, namentlich auf ſehr friſchem humoſen Boden, wegen
ihrer Langſchäftigkeit und wegen geringer Ausbildung der Pfahl—
wurzel vom Winde leicht geworfen werden. In den Kiefernbeſtänden
auf ärmerem Sandboden, mit kurzſchäftigeren Stämmen, läßt man
dagegen dieſe Vorſicht mehr fallen uud ordnet fie der Hauptrück—
ſicht auf die Auseinanderlegung der Altersklaſſen und Wahl des
zweckmäßigſten Hiebsalters für den einzelnen Beſtand unter“.
„Endlich wird als ein Hauptziel verfolgt die Herſtellung eines
normalen Altersklaſſenverhältniſſes“ ).
In der Spalte Flächenabnutzung der erſten Periode iſt die
Fläche einzutragen, welche in der Altersklaſſen-Nachweiſung für den
abzutreibenden Beſtandteil angegeben iſt.
c) Umtriebszeit.
Die Feſtſtellung der Umtriebszeit für die Hauptholzarten bleibt
der Feſtſetzung des Miniſteriums vorbehalten. Die Vorſchläge über
die Höhe der Umtriebszeit ſind in der Einleitungsverhandlung an—
zugeben und insbeſondere bei Abweichungen zu begründen.
Zur Beurteilung der Umtriebszeit ſind in geeigneten Revieren
ſchon vor der Betriebsregelung für die wichtigſten Holzarten und
die meiſt vertretenen Standorte Nachweiſungen zu führen, aus
welchen hervorgeht, wie ſich die werbungskoſtenfreien Preiſe pro
Feſtmeter Derbholz für die wichtigſten Altersſtufen verhalten. Ab—
norme Beſtände, welche auf ungeeignetem Boden ſtocken und daher
umzuwandeln ſind, erlangen ſchon vor dem Umtriebsalter ihre
Hiebsreife und ſind dementſprechend früher zu nutzen.
5. Ermittelung der Holzmaſſen und Feſtſtellung des
A bnutzungsſatzes.
a) Hauptnutzung.
Die Zugehörigkeit der Nutzungen zur Haupt- und Vornutzung
erfolgt nach der Anleitung zur Führung des Kontrollbuchs (vgl. II).
—
) v. Hagen-Donner, Forſtl. Verh. Pr., S. 198, 199.
SEN RE "aan
Die in der Hauptnutzung erfolgenden Erträge ergeben ſich aus der
vorhandenen Holzmaſſe nebſt dem in den nächſten 10 Jahren er—
folgenden Zuwachs. Alle Maſſenangaben beſchränken ſich auf
Derbholz und werden nach den 4 Hauptholzarten getrennt.
Die Ermittelung der Maſſe der erſten Periode erfolgt, wenn
einfachere Verfahren nicht genügend erſcheinen, durch ſtammweiſe
Aufnahme mit der Kluppe. Zur Berechnung der Maſſen ſind in
der Regel die Maſſentafeln der deutſchen forſtlichen Verſuchs—
anſtalten zu benutzen. Der Nebenbeſtand iſt (ſoweit möglich) bei
der Aufnahme vom Hauptbeſtand zu ſondern. Die Maſſe gleich—
mäßiger jüngerer Beſtände wird unter Anlehnung an die Ertrags—
tafeln angeſprochen oder durch Probeflächen ermittelt. Die Zu—
wachsprozente ſind nach den Ertragstafeln anzuſetzen; für gelichtete
Beſtände ſind einfache Zuwachsunterſuchungen vorzunehmen.
Der jährliche Abnutzungsſatz ergibt ſich durch Diviſion mit 20
in die Summe der Maſſe der erſten Periode.
b) Vornutzung.
Für die Führung der Durchforſtungen iſt ein Plan zu fertigen,
in welchem die Flächen der im nächſten Jahrzehnt zu durchforſten—
den Beſtände nach Altersklaſſen eingetragen und blockweiſe und
im ganzen aufſummiert werden. Sollen Beſtände in einem Jahr—
zehnt mehrmals durchforſtet werden, ſo wird ihre Fläche mehrmals
eingetragen.
Die Durchforſtungserträge einſchließlich derjenigen von Trocknis
und Windfall ſind in der Regel aus dem Durchſchnitt der letzten
Jahre unter Ausſchluß abnormer Jahre zu berechnen. Der Durch—
ſchnitt iſt gutachtlich zu erhöhen oder zu erniedrigen, wenn die zu
durchforſtende Jahresfläche von der in den vorhergegangenen Jahren
jährlich durchforſteten Fläche erheblich abweicht oder ſonſtige Gründe
insbeſondere Anderung im Durchforſtungsverfahren hierzu Anlaß
geben.
B. Andere Betriebsarten.
1. Niederwald.
Jeder Block wird in Jahresſchläge geteilt. Die Hiebsjahre
der Schläge werden nach Maßgabe des Alters und mit Rückſicht
auf eine geordnete Hiebsfolge beſtimmt. Meiſt wird es als ge—
a
nügend erachtet, für jede Wirtſchaftsfigur die Zahl der Schläge
und die Zeit der Hauung zu beſtimmen, ohne daß die Schläge
örtlich abgegrenzt werden. Genaue Ausgleichung der Schlaggrößen
iſt nicht erforderlich. Beſtandesabteilungen ſind nicht auszuſcheiden.
Die Erträge an Reis- und Derbholz ſind nach den früheren
Hiebsergebniſſen anzuſetzen.
2. Mittelwald.
Da Mittelwaldungen, die als ſolche bewirtſchaftet werden
ſollen, in den preußiſchen Staatsforſten kaum noch vorliegen, ſind
für die Art ihrer Betriebsregelung keine Vorſchriften erforderlich.
Das früher maßgebend geweſene Verfahren geht aus den be—
treffenden Formularen“) hervor.
3. Plenterwald.
Da der Plenterwald vorzugsweiſe zu Schutz- und Sicherheits—
zwecken Anwendung findet, ſo iſt die Ertragsregelung einfach zu
geſtalten. Eine Ausſcheidung der Beſtandesabteilungen wird in
der Regel nicht vorgenommen. In der Altersklaſſen-Nachweiſung
ſind die Fläche, die Holzarten und Altersklaſſen gutachtlich getrennt
einzutragen. Die ſtammweiſe Ermittelung des Vorrats iſt in der
Regel nicht erforderlich.
Die Nutzung der erſten Periode iſt für jede Wirtſchaftsfigur
nach der Hiebsbedürftigkeit der Beſtandesteile gutachtlich zu veran—
ſchlagen. Eine örtliche Begrenzung der zu ergänzenden Fläche tft
nicht erforderlich und, wenn ſie erfolgt, nicht bindend.
Bildet der Plenterwald einen beſonderen Block, ſo wird der
Jahresdurchſchnittszuwachs für jede Wirtſchaftsfigur eingeſchätzt
und der daraus ſich ergebende Geſamtzuwachs als Abnutzungsſatz ein—
gehalten, ſoweit nicht aus dem Altersklaſſenverhältnis ſich ein Vor—
ratsmangel oder Überſchuß ergibt oder die Beſchaffenheit der Be—
ſtände eine ſtärkere oder geringere Nutzung nötig erſcheinen läßt.
Wo der Plenterwald ſchon längere Zeit beſteht, kann aus
dem bisherigen Abnutzungsſatz durch Berückſichtigung der durch
feine Anwendung etwa erfolgten Anderung des Altersklaſſenverhält-
niſſes der künftige hergeleitet werden.
) Enthalten in v. Hagen-Donner, S. 205, Muſter D.
ET,
4. Überführungsbeſtände.
Die in der Überführung befindlichen Beſtände werden nach
dem Verfahren der Betriebsart, in die ſie umgewandelt werden,
behandelt. Insbeſondere findet dieſe Regel für die Mittel- und
Niederwaldungen, welche in Hochwald übergeführt werden, An—
wendung.
II. Kontrolle und Fortbildung des Betriebsplans.
A. Kontrolle.
Zur Kontrolle des Wirtſchaftsbetriebs und zur Fortbildung
des Betriebsplans dienen: das Kontrollbuch, das Hauptmerkbuch
und das Flächenregiſter.
1. Das Kontrollbuch )).
Zur Begründung der zu ſeiner Führung angeordneten Maß—
nahmen wird bemerkt?): „Da der Abnutzungsſatz auf dem bei der
Schätzung ermittelten Maſſenertrage der in der nächſten Periode
nach dem Betriebsplane vorzunehmenden Hauungen beruht, ſo be—
einfluſſen die im Laufe der Wirtſchaft hervortretenden Unterſchiede
zwiſchen den wirklich erfolgten und den bei der Schätzung er—
mittelten Erträgen unmittelbar den Abnutzungsſatz, welcher, falls
die Schätzung ſich als zu hoch erweiſt, ermäßigt, im umgekehrten
Falle erhöht werden muß, wenn anders die durch den Betriebsplan
für die bezügliche Periode vorgeſchriebenen Hiebe nicht ſchon vor
Ablauf der Periode beendigt oder bei Ablauf derſelben zum Teil
noch rückſtändig bleiben ſollen. Es bedarf daher, um die Abnutzung
nach den in den einzelnen Beſtandesabteilungen wirklich erfolgten
Erträgen regeln zu können, einer dauernden Vergleichung der letzteren
mit den geſchätzten Erträgen, einer Kontrolle der Schätzung. —
„Nur in ſeltenen Fällen läßt ſich in den einzelnen Jahren der
Jahreseinſchlag dem Abnutzungsſatze genau gleichſtellen. Häufig
bedingen ungünſtige Abſatzverhältniſſe ein zeitweiſes Zurückhalten
mit dem Hiebe, oder außergewöhnliche Anforderungen, Wald—
beſchädigungen, wirtſchaftliche Rückſichten oder andere Umſtände
eine Verſtärkung des Jahreseinſchlages über den Abnutzungsſatz
) Anweiſung zur Anlegung und Führung des Kontrollbuchs vom
20. März 1895.
2) v. Hagen-Donner, S. 207.
>
hinaus. Dergleichen Abweichungen ſollen aber möglichſt ſchon im
nächſten Jahre, jedenfalls im Laufe mehrerer Jahre ſtets tunlichſt
wieder ſo ausgeglichen werden, daß der Einſchlag das durch den
Abnutzungsſatz gegebene Maß für den bezüglichen Zeitraum nicht
überſchreitet. Um dementſprechend den Hieb regeln und bei Beginn
jeden Wirtſchaftsjahres überſehen zu können, welche Holzmenge
gegen den Abnutzungsſatz einzuſparen bleibt oder mehr gehauen
werden darf, iſt eine dauernde Vergleichung des ſeit dem Beginne
der Gültigkeit des Abnutzungsſatzes bewirkten Einſchlages mit dem
Abnutzungsſatze erforderlich, bedarf es einer Kontrolle des Hiebes.
„Beiden Zwecken, der Kontrolle der Schätzung und der des
Hiebes, dient das Kontrollbuch“. Es beſteht aus 3 Abſchnitten,
A, A1 und C.
Abſchnitt A.
Der Abſchnitt A — aufgeſtellt nach folgendem Muſter
Zeit der Kontrollfähiges Derbholz See e
der S c
anderes 2
Benutzung Eichen Buchen (weiches) En u.
und uſw. Laubholz holz F | | | | |
Hauung3= Ä — = - 2 In (1 WESER
art Feft: Raum:| Feit: Raum:| Feſt⸗ Raum- Feit: Raum: Re
meter meter meter meter
— | | 100 |
1
92 Ber:
enthält für jede bleibende Beſtandesabteilung ein beſonderes Konto,
in welches alljährlich die in derſelben wirklich erfolgten Erträge an
Haupt⸗ und Vornutzungen!) mit der Summe des aufgekommenen
Materials eingetragen werden. Zu den Vornutzungen gehören:
a) die Durchforſtungen, welche den Nebenbeſtand betreffen;
5) die ſtamm- und gruppenweiſen Hauungen der Beſtandes—
pflege im Hauptbeſtande, welche keine Beſtandesergänzung
oder über 5% betragende Verminderung des vorausgeſetzten
Hauptnutzungsertrages begründen (Läuterungshiebe, Aus-
zugshiebe);
1) Miniſterialerlaß vom 13. März 1903, III 1405.
0
e) die Holznutzungen, welche infolge von Waldbeſchädigungen
eingehen, ohne jedoch zu einer Beſtandesergänzung zu
nötigen und ohne die vorausgeſetzte Hauptnutzung um mehr
als 5% zu ſchmälern (Einzeltrocknis, Einzelbruch durch
Wind).
Soweit die Nutzungen zu a bis e in Beſtänden der laufenden
Wirtſchaftsperiode eingehen, bi: jie aber als Hauptnutzung zu
behandeln.
Alle Erträge des Mittel— 10 Plenterwaldes zählen ebenfalls
zur Hauptnutzung.
Abſchnitt Al.
Iſt der durch das Abſchätzungswerk vorgeſchriebene Hieb in
der Hauptnutzung des Hochwaldes beendet, ſo werden die erfolgten
Derbholz-Erträge ſummiert, in den Abſchnitt A 1 übertragen und
hier mit den geſchätzten Erträgen in Vergleich geſtellt. Aus—
geſchloſſen von dieſer Übertragung bleiben hiernach die Vornutzungs—
erträge ſowie das Stock- und Reiſigholz.
Nach je 3 Jahren wird der Abſchnitt A 1 abgeſchloſſen und
in demſelben berechnet, welchen Mehr- bezw. Minderertrag die
ſämtlichen während der abgelaufenen 3 Jahre zum Endhiebe ge—
langten Beſtandesabteilungen gegen die Anſätze der Schätzung er—
geben haben, und welche Holzmaſſe demnach über die durch den
Abnutzungsſatz gegebene Grenze hinaus mehr genutzt werden kann,
oder gegen den Abnutzungsſatz weniger zu ſchlagen iſt. Dieſe Mehr—
und Mindererträge werden nach dem Abſchnitte C übertragen.
Das Formular für Abſchnitt A 1 iſt folgendes:
= „Nach der Schätzung Nach dem Abſchluß] Mithin iſt
— Jahr in ſollte erfol im Abſchnitt A gegen
Je S ſ welchem en iſt wirklich erfolgt die Schätzung
E 2131 be A 3 5 J erfolgt
I ener 5 8 S S 8 ö 8 SS „„
3 [geführt 8 © SSS SSS |3 S S mehr weniger
Ei iſt — N . Derbholz⸗
2 Derbholz-Feſtmeter Derbholz-Feſtmeter Feſtmeter
| |
| |
! |
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 6
Abſchnitt C.
Für dieſen iſt nachſtehendes Formular gültig:
— g 7 R Cy
a) Hauptnutzung b) Vornutzung e) Im ganzen
2 8 2
Lan — | — 2
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— D = | ver = 2 —
74 S S
S | |
Feſtmeter Derbholz Feſtmeter Derbholz Feſtmeter Derbholz
| | | |
| BP.
|
Der Abſchnitt C enthält hiernach die alljährliche Vergleichung
des Einſchlages an Derbholz gegen den Abnutzungsſatz unter Be—
rückſichtigung der nach den Reſultaten des Abſchnitts A! erforderlich
werdenden Abänderungen. „Der Mehr- oder Mindereinſchlag des
einen Jahres gegen den Abnutzungsſatz wird zur Ermittelung der
für das folgende Jahr verfügbaren Abnutzungsmaſſe von dem Ab—
nutzungsſatze abgezogen oder demſelben zugerechnet. Das Ergebnis
(der Reſt oder die Summe) bildet das Maß für den Einſchlag
des zunächſt in Betracht kommenden Wirtſchaftsjahres, das „zu—
läſſige Abnutzungsſoll“, welches in der Hauptnutzung ohne Mini—
ſterial-Genehmigung nur um höchſtens 10% überſchritten werden darf.
Alle drei Jahre werden die Mehr- oder Mindererträge, welche
der Abſchluß des Abſchnitts A1 ergibt, wenn nicht etwa beſondere
Bedenken obwalten, in den Abſchnitt C übernommen, d. h. dem
für das bezügliche Jahr ermittelten zuläſſigen Abnutzungsſoll zu—
gerechnet oder von demſelben abgezogen.“
2. Das Hauptmerkbuch)).
Das Hauptmerkbuch hat den Zweck, in Gemeinſchaft mit dem
Kontrollbuche und dem Flächenregiſter die Grundlagen zur Übers
wachung, Prüfung und Berichtigung des Forſtbetriebes zu liefern.
„Es ſoll eine Reviergeſchichte bilden, welche die Entwickelung und
Veränderung der Verhältniſſe ſowohl der ganzen Oberförſterei wie
der einzelnen Teile derſelben erſehen läßt und die Kenntnis der
für den Betrieb maßgebend geweſenen Begebniſſe, der getroffenen
) Anleitung zur Führung des Hauptmerkbuchs (Taxations-Notizenbuchs)
vom 30. April 1900. 8
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wirtſchaftlichen Maßregeln, der ausgeführten Arbeiten, der gemachten
Beobachtungen und Erfahrungen uſw. den nachfolgenden Beamten
überliefert, welche zugleich den Stand des Betriebes jederzeit überſehen
läßt, und ſomit auch für eine neue Betriebsregelung die erforderlichen
Grundlagen liefert“. Dieſen Zwecken entſprechend zerfällt das
Hauptmerkbuch in einen allgemeinen und beſonderen Teil.
Der allgemeine Teil ſoll, nach Gegenſtänden geordnet, in
zeitlicher Folge diejenigen bemerkenswerten Veränderungen, Er—
ſcheinungen und Ereigniſſe, welche, die ganze Oberförſterei oder
größere Teile derſelben betreffend, mehr allgemeiner Natur ſind,
enthalten und die im Laufe der Wirtſchaft gemachten bemerkens—
werten Beobachtungen ſowie die etwa abzugebenden Vorſchläge
über Verbeſſerungen in dem Wirtſchafts- und Geſchäftsbetriebe
aufnehmen. Hierbei ſind in der Regel folgende Abſchnitte zu bilden:
1. Abſchnitt. Vermeſſung und Abſchätzung. (1. Grenzen.
2. Vermeſſung. 3. Betriebsregulierung.)
2. Abſchnitt. Betrieb der Hauungen und Kulturen.
(1. Hauungen. 2. Kulturen. 3. Forſtarbeiterverhältniſſe.)
3. Abſchnitt. Forſtſchutz. (1. Witterung. 2. Waldbrände.
3. Schaden durch Tiere. 4. Schaden durch Menſchen.)
4. Abſchnitt. Rechtliche Verhältniſſe. (1. Grunddienſt—
barkeiten. 2. Aktivberechtigungen. 3. Sonſtige rechtliche Verhältniſſe.)
5. Abſchnitt. Sonſtige bemerkenswerte Gegenſtände.
(1. Abſatzverhältniſſe. 2. Nebennutzungen. 3. Jagdverhältniſſe.
4. Geldertrag. 5. Perſonalverhältniſſe.)
Der beſondere Teil des Hanptmerkbuchs iſt dazu beſtimmt,
die bei den einzelnen Jagen oder Diſtrikten und Abteilungen ein—
getretenen Vorkommniſſe und Veränderungen nachzuweiſen. Er
wird nach folgendem Muſter aufgeſtellt:
Beſtandes veränderungen durch
*
O
.
und ſoll in Zahlen und Worten die wirtſchaftlichen Maßnahmen,
insbeſondere die Beſtandesveränderungen durch Hauungen und
Kulturen und die auf die Holzwerbung bezüglichen Koſten nach—
weiſen und erläutern.
Als Zubehör zum Hauptmerkbuch und zum Flächenregiſter
dienen die zum Gebrauch des Oberförſters beſtimmten Blätter der
Spezialkarte im Maßſtab 1: 5000, auf welchen die Veränderungen
der Grenzen, der Benutzungsweiſe des Bodens und der Beſtandes—
veränderungen durch Hauungen und Kulturen eingetragen werden.
Sofern ein Wegnetz entworfen iſt, wird dem Merkbuch auch ein
Wegnetz im Maßſtab 1: 25000 beigegeben und eine im gleichen
Maßſtab gefertigte Blanketkarte, in welche die ausgebauten Wege
nachgetragen werden.
Für die Berichtigung der Karten ſind in der Anleitung ge—
naue Vorſchriften gegeben.
3. Das Flächenregiſter).
Der Flächenbeſtand der Reviere wird in ſeinem Geſamtbeſtande
durch das Flächenregiſter kontrolliert, welches aus 4 Teilen beſteht.
Abſchnitt A, das Kartenverzeichnis, hat den Zweck, von
jeder Oberförſterei alle überhaupt vorhandenen Karten, Vermeſſungs-
und Abſchätzungsſchriften, gleichviel, bei welcher Verwaltungsſtelle
ſie ſich befinden, nachzuweiſen, und, damit ſie ſofort gefunden werden
können, erſichtlich zu machen, wo und wie ſie inventariſiert ſind.
Abſchnitt B iſt zur Aufnahme von Vermerken über einge-
leitete Flächenveränderungen beſtimmt.
Im Abſchnitt C wird der Geſamtflächeninhalt des Reviers—
kontrolliert. Er enthält die Angabe des letzteren und ein der
Zeitfolge nach fortzuführendes Verzeichnis der eingetretenen Ver— 1
änderungen im Beſitzſtande, wie ſolche durch Kauf oder Verkauf,
Tauſch, Grenzregulierung, Servitutabfindung uſw. veranlaßt werde
oder aus geometriſchen Berichtigungen ſich ergeben.
Abſchnitt D ſoll die Übergänge von zur Holzzucht beſtimmtem 7
Boden zu dem nicht zur Holzzucht beſtimmten Areale und umge-
fehrt, nachweiſen. Vorübergehende Veränderungen in der Ber
nutzungsweiſe ſind dabei nicht zu berückſichtigen.
Din
3
—
) Anweiſung zur Führung des Flächenregiſters vom 12. Juni 1857.
— 85 —
B. Revuiſton.
Für die Ausführung der Reviſionen wurde im Jahre 1852
eine in den weſentlichſten Punkten noch gültige Anleitung erlaſſen !).
Dieſelbe erſtreckte ſich nicht nur auf die Betriebsregelung, ſondern
auch auf die Reviſion der Verwaltung. In der neueren Zeit iſt die
letztere (ſoweit ſie nicht mit der Forſteinrichtung in unmittelbarer
Beziehung ſteht) infolge der erleichterten Bereiſungen und durch die
Aufſtellung regelmäßiger ſtatiſtiſcher Nachweiſe eingeſchränkt worden.
Die Ausführung der Reviſionsarbeiten entſpricht derjenigen
für neue Betriebswerke. Auch nach Inhalt und Form ſind die
betreffenden Nachweiſe nicht weſentlich verſchieden. Ob und in
welchem Grade die vorhandenen Betriebswerke zu ergänzen oder
zu erneuern ſind, hängt von den in der abgelaufenen Zeit erfolgten
Veränderungen ab.
„Die Vorarbeiten der Reviſion beſtehen in einer genauen
Prüfung der einzelnen Teile der Revierverwaltung, ſowie des
gegenwärtigen Revierzuſtandes und aller darauf einwirkenden Ver—
hältniſſe und ſollen ein deutliches Bild von dem vorliegenden Zu—
ſtande im Vergleiche zu dem bei der Schätzung vorgefundenen
geben, um danach die ſeit jener Zeit geführte Verwaltung ſowie
die fernere Brauchbarkeit der vorhandenen Wirtſchaftsgrundlagen
beurteilen und über die den veränderten Verhältniſſen angemeſſene
fernere Bewirtſchaftung, ſowie die demnach vorzunehmenden Be—
richtigungen und Ergänzungen des Betriebsregulierungswerkes Be—
ſtimmung treffen zu können“.
Die Reſultate dieſer Prüfung werden teils in kurzen Ver—
handlungen niedergelegt, teils in überſichtlichen Nachweiſungen in
tabellariſcher Form, namentlich ſoweit ſich die Prüfung auf den
Hieb, die Kulturen, die erzielten Einnahmen und die Veränderung
in den Flächen und Servitutverhältniſſen bezieht, dargeſtellt.
„Die Entſcheidung über die fernere Brauchbarkeit des Betriebs—
einrichtungswerkes und über die etwa vorzunehmenden Berichtigungen
und Ergänzungen desſelben erfolgt auf Grund der Vorarbeiten
durch den Miniſterial-Kommiſſarius nach vorgängiger Anhörung
der Provinzial-Beamten und nötigenfalls nach Einholung der
Miniſterial- Genehmigung“). |
1) Anleitung zur Ausführung der Taxationsreviſionen vom 20. No—
vember 1852.
) v. Hagen-Donner, Forſtl. Verh., S. 213.
.
Von den Reviſionsarbeiten ſind für die Fortentwickelung des
Betriebsplans insbeſondere folgende von Bedeutung:
1. Die Berichtigung des Vermeſſungswerkes, der
Grenzen und Karten. Das Material hierfür ergibt das Flächen—
12
regiſter und der ſpezielle Teil des Hauptmerkbuchs einſchließlich der
Spezialkarte der Oberförſterei.
2. Die Prüfung der erfolgten Abnutzung und Ver—
jüngung. Hierfür geben die Abſchlüſſe des Kontrollbuchs und
das Hauptmerkbuch die weſentlichſten Grundlagen. Es iſt zum
Nachweis der Ergebniſſe der Wirtſchaft eine Zuſammenſtellung des
geſamten Holzeinſchlags zu fertigen, ferner ein Auszug aus Ab—
ſchnitt A1 des Kontrollbuchs, wodurch die Schätzung mit dem
wirklichen Einſchlag verglichen wird; eine Nachweiſung der erfolgten
Vornutzungserträge; eine Zuſammenſtellung der Fläche und Maſſe,
welche vorgriffsweiſe zur Abnutzung gelangt ſind, eine Nachweiſung
der Kulturen u. a.
3. Die Prüfung und Berichtigung des Betriebsplans.
Sie erſtreckt ſich ſowohl auf die allgemeinen Betriebsbeſtimmungen
(Betriebsart, Umtriebszeit und Einteilung) als auch auf die für die
einzelnen Beſtände getroffenen Anordnungen.
4. Die Regelung des Abnutzungsſatzes. Sie erfolgt
nach Feſtſtellung der für den nächſten Wirtſchaftszeitraum beſtimmten
Orte. Sofern gegen die Angaben des Abſchätzungswerkes keine
Bedenken vorliegen, wird der Satz desſelben zugrunde gelegt; andern—
falls ſind die Maſſen neu zu ermitteln.
5. Die Aufſtellung neuer Hauungs- und Kulturpläne
nach Maßgabe der veränderten Dispoſitionen.
6. Die Berichtigung oder Neuaufſtellung der Wirt—
ſchaftskarte.
II. In Bapern ).
Die wichtigſte Grundlage für das Forſteinrichtungsweſen bildete
jeher die Inſtruktion von 1830?) nebſt einigen dieſelbe ergänzenden
') Sunne liegt: Weber, Kurze Überſicht über die bisherigen amt—
lichen Beſtimmungen für Forſteinrichtungs-Arbeiten in den Kgl. bayer. Staats—
forſten. Als Manuffript gedruckt, 2. Aufl., Augsburg 1903.
) Inſtruktion für Forſtwirtſchaftseinrichtung, insbeſondere für Herſtellung
der Forſtbeſchreibungen, Wirtſchaftspläne und Wirtſchafts-Kontrollbücher vom
30. Juni 1830.
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Anleitungen. Weſentliche Beſtimmungen find ferner in den Grund—
lagen-Protokollen und den Reviſionsbemerkungen des Miniſteriums
zu den einzelnen Betriebswerken enthalten. Neue Forſteinrichtungs—
Vorſchriften ſind in Kürze zu erwarten. Die wichtigſten Punkte,
welche das ſeitherige Verfahren kennzeichnen, ſind folgende:
1. Vorarbeiten und Grundlagen.
a) Einteilung.
Größere Waldungen zerfallen in Diſtrikte, d. h. durch
natürliche Verhältniſſe gebildete, für ſich beſtehende Waldgebiete
von einheitlicher, zuſammenhängender Lage; ſie führen meiſt einen
eigenen Namen.
Die ſtändigen, durch ſyſtematiſche Teilung gebildeten, mit
arabiſchen Ziffern bezeichneten, Wirtſchaftsfiguren heißen Ab—
teilungen. Sie werden in der Ebene durch gerade Schneiſen
gebildet. Im Gebirge ſind die Teilungslinien dem Terrain an—
gepaßt und mit dem Wegenetz verbunden. Die Größe der Ab⸗
teilungen ſoll im Nadelholz nicht über 25 ha betragen; im Laubholz
dürfen ſie erheblich größer ſein.
Bei der Anlage der Abteilungen iſt auf die Bildung von
Hiebszügen Bedacht zu nehmen. Die Hiebszüge umfaſſen 2,
ſeltener 3 Abteilungen; doch können auch Hiebszüge aus einer (oder
aus Teilen einer) Abteilung gebildet werden.
Ungleichartige Teile der Abteilungen werden als Unter—
abteilungen (mit a, b uſw. bezeichnet) ausgeſchieden. Über ihre
Größe werden keine allgemeinen Vorſchriften gegeben.
Beſtandesverſchiedenheiten innerhalb der Unterabteilungen
(Windbruchlücken, IN u. a.) werden durch Zahlen—
Exponenten (al, a? ...) kenntkich gemacht.
b) Grundlagen-Protokoll.
Vor Beginn der taxatoriſchen Arbeiten ſollen die Grundzüge
der Betriebsführung feſtgeſtellt werden. Dies geſchieht auf Grund
einer kommiſſionsweiſen Beratung. Dieſelbe erſtreckt ſich auf alle
Verhältniſſe, welche auf die Holzproduktion von weſentlichem Einfluß
ſind (Boden, Lage, Zuwachs, Ertrag, Abſatz, rechtliche Verhält—
niſſe u. a.). Ferner iſt die ſeitherige Wirtſchaft in den wichtigſten
forſttechniſchen und ökonomiſchen Richtungen (Verjüngung, Durch—
forſtung, Sortimente, Preiſe u. a.) zu beleuchten. Im Anſchluß
an die Darſtellung der ſeitherigen Betriebsführung iſt die zukünftige
Wirtſchaft nach ihren Hauptzügen zu begründen. Zugleich wird
hierdurch die Grundlage für die Anordnung der Betriebsklaſſen,
die beim Vorkommen verſchiedener Hauptholzarten und Umtriebs—
zeiten zu bilden ſind, gegeben. Die Reſultate dieſer Beratung
werden in einem „Grundlagen-Protokoll“ niedergelegt.
c) Beſchreibung und Ertragsermittelung.
Die bleibenden Ertragsgrundlagen (insbeſondere die Stand⸗
ortsverhältniſſe) werden für die Abteilungen im ganzen angegeben,
ſofern in ihren einzelnen Teilen keine weſentlichen Unterſchiede
vorliegen. Die Verhältniſſe, welche vorübergehender Natur ſind,
wie insbeſondere die Beſtände und Wirtſchaftsmaßnahmen, werden
für die Unterabteilungen beſchrieben. Die Beſtandesbeſchreibung
ſoll in tunlichſter Kürze die Momente hervorheben, welche auf die
Bewirtſchaftung von Einfluß ſind, insbeſondere die vorherrſchende
Holzart, die eingemiſchten Holzarten, Wuchs, Schluß und Alter.
Die Altersklaſſen wurden ſeither ſo gebildet, daß jede Klaſſe den
Zeitraum von einem Viertel der Umtriebszeit umfaßte.
Die Holzmaſſenermittelung erfolgt für die älteren Beſtände,
insbeſondere für die der erſten Periode, in der Regel durch ſpezielle
Aufnahme mit der Kluppe, für die der höheren Perioden nach dem
Durchſchnittszuwachs und Ertragstafeln.
2. Der Wirtſchaftsplan.
a) Methode der Ertragsregelung.
Sie iſt als ein kombiniertes Fachwerk zu bezeichnen. Für
die Hochwaldungen umfaßt die Periode 24 Jahre. Die Einſtellung
der Flächen erfolgt nach Betriebsklaſſen, wobei mit der höchſten
Umtriebszeit begonnen wird. Innerhalb derſelben werden die Be—
ſtände nach der Nummerfolge der Diſtrikte, Abteilungen und Unter—
abteilungen aufgeführt. Der Wirtſchaftsplan ſoll ein überſichtliches
Bild über die geplante Wirtſchaft ergeben. Die Anordnungen ſind
aber ſo zu treffen, daß die Wirtſchaft nicht für lange Zeiträume
gebunden wird.
Bezüglich der Einreihung der Beſtände in die Perioden des
Wirtſchaftsplans gilt in erſter Linie das Durchſchnittsalter als
„
„
8
maßgebend. Abweichungen von der dieſem entſprechenden Periode
ergeben ſich durch die Beſchaffenheit der Beſtände, durch das Be—
ſtreben, die Ungleichheiten innerhalb der Abteilungen zu vermindern,
und durch die Rückſicht auf die Anbahnung einer guten Hiebsfolge.
Auf dieſe iſt durch die Anlage von Loshieben rechtzeitig einzuwirken.
b) Ermittelung des Abnutzungsſatzes.
Entſprechend dem Prinzip des kombinierten Fachwerks ſoll
die Nachhaltigkeit aus der Summe der Maſſen mehrerer Perioden
nachgewieſen werden. Die Berechnung des Etats erfolgte in der
Regel für 3 (in der neueren Zeit wohl auch nur für 2) Perioden.
Die Ertragsanſätze ergeben ſich dergeſtalt, daß der gegenwärtig
vorhandenen Maſſe der Zuwachs für die Mitte der Periode zu—
geſetzt wird. Die Maſſenangaben beſchränken ſich auf das ver—
verwertbare Derbholz. Erhöhungen oder Verminderungen des Etats
werden durch die Beſchaffenheit der Beſtände und das Alters—
klaſſenverhältnis veranlaßt. In der Regel ſoll dabei im Auge be—
halten werden, daß die Erträge in Zukunft nicht ſinken.
Die Erträge an Zwiſchennutzungen werden nach den in den
Periodentabellen enthaltenen ſpeziellen Einſchätzungen nur für die
erſte Hälfte der erſten Periode ausgeworfen. Der Geſamtanfall
der Durchforſtungen wird ferner in Prozenten des Geſamtertrags
und pro Hektar Holzbodenfläche angegeben. Der jährliche Etat
an Zwiſchennutzung ergibt ſich aus der geſchätzten Geſamtmaſſe
durch Diviſion mit 12.
c) Spezieller Wirtſchaftsplan.
Aus den der erſten Periode eingereihten Beſtänden müſſen
nach Maßgabe der Beſtandesbeſchaffenheit und mit Rückſicht auf
Herſtellung einer guten Hiebsfolge und Schlagführung die Beſtände
ausgewählt werden, welche für die nächſten 12 Jahre in Angriff
genommen werden ſollen. Um dem Wirtſchafter den nötigen Spiel—
raum zu gewähren, iſt es Regel, den ſpeziellen Wirtſchaftsplan
nicht nur mit dem 12 fachen, ſondern mit dem 16 —20fachen Etat
auszuſtatten. Hierdurch iſt die Möglichkeit gegeben, vermehrte
Anhiebe zu führen und mit dem Fortſchritt der Verjüngungshiebe
IB
allmählich vorzugehen. Für die Anlage von Schmalſchlägen,
Rändelungshieben, Umſäumungen, Loshieben ſind in den Grundlage—
Protokollen für die Forſtämter beſondere Vorſchriften erteilt.
eu OR Ne
Dem Hauungsplan ſteht ein jpezieller Kulturplan zur Seite,
der eine nach Unterabteilungen geordnete Darſtellung des Kultur:
betriebs nebſt Koſtenanſchlag enthält. Ebenſo ſind für den Ausbau
und die Unterhaltung der Wege und event. auch für die wichtigſten
tebennugungen Pläne zu fertigen.
3. Kontrolle und Reviſion.
Die Kontrolle des Fällungsbetriebs und der Maſſenſchätzungen
erfolgt wie in Preußen:
a) Durch jährliche Vergleichung des geſamten Einſchlags mit
dem Etat. Die betreffende Überſicht hat Hauptnutzung, Zwiſchen—
nutzung und Geſamtnutzung nachzuweiſen.
b) Durch die periodiſche Vergleichung der Fällungsergebniſſe
mit der Schätzung für jede einzelne Unterabteilung, der ein be—
ſonderes Konto gegeben wird. Am Schluß des 12jährigen Wirt—
ſchaftszeitraums findet ein Abſchluß dieſes Kontrollbuches und die
Übertragung der Endergebniſſe in das ſog. Hauptbuch ſtatt.
Die periodiſche Prüfung und Erneuerung der Betriebspläne
erfolgt durch die Waldſtandsreviſionen, die als einfache und um—
faſſende unterſchieden werden. Letztere werden vorgenommen, wenn
durch außergewöhnliche Naturereigniſſe oder aus anderen Gründen
größere Anderungen der Pläne erforderlich werden. In den
weſentlichſten Punkten ſtimmen die Reviſionsarbeiten mit den unter
I angegebenen Aufgaben überein.
III. Im Rönigreich Sachſen !).
Das Forſteinrichtungsweſen wird ſeit langer Zeit durch eine
ſtändige Behörde (Forſteinrichtungsanſtalt) geleitet, was für ſeine
Ausbildung beſondere Vorzüge zur Folge gehabt hat. Durch die
Tätigkeit einer ſtändigen Behörde wird eine gute Schulung des
Perſonals und eine gleichmäßige Ausführung aller taxatoriſchen
Arbeiten ermöglicht. Die Ergebniſſe der Forſteinrichtung können
wirkungsvoller verarbeitet, ihre Beziehungen zu anderen Fachzweigen
) Eine das ganze Gebiet der Forſteinrichtung zuſammenfaſſende In-
ſtruktion iſt nicht erlaſſen. Der vorſtehenden Darſtellung liegen zu Grunde:
Judeich-Neumeiſter, Forſteinrichtung; Neumeiſter, Die Forſteinrichtung
der Zukunft (1900) ſowie briefliche und perſönliche Mitteilungen der Herren
Direttoren der Forſteinrichtungsanſtalt (Schulze und Gehre) und des Herrn
Oberförſters Pauſe.
*
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2
1
— 91 —
(Verſuchsweſen, Verwaltung, Politik, Statiſtik) ſachgemäßer unter—
halten werden.
Auch in Sachſen iſt die Ertragsregelung von der Fachwerks—
methode ausgegangen. H. Cotta, der die Vermeſſung und Taxa—
tion der ſächſiſchen Staatsforſten in den Jahren 1811 bis 1831
ſyſtematiſch durchführte, hat ſowohl das Flächen- als auch das
kombinierte Fachwerk vertreten. Infolge der regelmäßig ſtatt—
findenden Reviſionen erwies ſich jedoch ſchon frühzeitig die Ertrags—
berechnung für ſpätere Zeiten als überflüſſig. Man verließ deshalb
das Fachwerk und beſchränkte die Ertragsregelung auf das nächſte
Jahrzehnt. Die wichtigſten Punkte, welche das ſächſiſche Verfahren
kennzeichnen, betreffen die taxatoriſchen Vorarbeiten, die Feſtſtellung
des Hiebsſatzes und der Hiebsorte, die Kontrolle und Reviſion.
1. Die Vorarbeiten.
Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren (Ab—
teilungen) erfolgt in der Ebene durch ein Syſtem von geraden
Linien, die nach den Haupthimmelsrichtungen verlaufen. Auch in
den Gebirgsrevieren war die ſeitherige Einteilung durch regelmäßige
Vierecke gebildet. Mit dem Fortſchritt der Wegnetzlegung werden
viele Linien durch Wege erſetzt. Eine plötzliche und ſyſtematiſche
Veränderung der beſtehenden Einteilung (wie ſie in den preußiſchen
Gebirgsrevieren durchgeführt wurde) iſt mit Rückſicht auf das Vor—
herrſchen der ſturmgefährdeten Fichte und das Vorhandenſein der
geraden Einteilungslinien, an welchen ſich Windmäntel gebildet
haben, nicht durchführbar. Bei der Bearbeitung von Wegnetzen
iſt im Einzelfall zu unterſuchen, ob und inwieweit eine Vereinigung
der Wegelinien mit dem Einteilungsnetz anzuſtreben iſt und welche
Veränderungen das letztere infolge des Wegenetzes zu erfahren hat.
Die Beſtandesabteilungen, welche vorzugsweiſe in Ver—
ſchiedenheiten des Alters ihre Urſache haben, ſollen bis zu einem
—
Pu
Mindeſtmaße von 0,2 ha ausgeſchieden werden.
Die Beſchreibungen der Beſtandesabteilungen werden bei
der Gleichmäßigkeit der Beſtandesverhältniſſe kurz, in tabellariſcher
Form, gefaßt.
Die Bonitierung erfolgt nach Standorts- und Beſtandes—
bonitäten. Es liegt dabei die Anleitung zu Standorts- und Be—
ſtandesbeſchreibungen beim forſtlichen Verſuchsweſen zugrunde. Die
Beſtandesbonitäten erſcheinen in einfachen Zahlen, welche die ver—
908
einigte Wirkung von Standort und Beſtandeszuſtand zum Ausdruck
bringen.
Die Aufuahme der Altersklaſſen erfolgt nach 20jähriger
Abſtufung (I. Klaſſe 1—20 Jahre, II. Klaſſe 21—40 Jahre uſw.).
Jede Altersklaſſe wird wieder geteilt. Die hiernach ſich ergebende
Klaſſenbildung nach Jahrzehnten tritt auch auf den Beſtandeskarten
hervor.
Holzmaſſenaufnahmen mit der Kluppe werden nicht vor—
genommen.
Zur Begründung der Hiebsreife der Beſtände müſſen Maſſen
und Werte nicht nur der zum Einſchlag kommenden Beſtände,
ſondern auch der ganzen Reviere nachgewieſen werden. Die
Maſſen der bis 40jährigen Orte werden nach den Abſchlüſſen
der Beſtandesbonitäts- und Altersklaſſentabelle unter Zugrunde—
legung von Ertragstafeln bewirkt. Der Vorrat der über
40jährigen Hölzer erfolgt durch Okularſchätzungen, die bei jeder
10 jährigen Hauptreviſion vorgenommen werden.
Der Wert des Holzvorrats wird für die bis 40jährigen
Beſtände nach der Formel des Koſtenwertes berechnet. Dabei
werden Bodenwerte in Anlehnung an eine Berechnung des Er—
wartungswertes feſtgeſtellt. Das Verwaltungskoſten-Kapital wird
auf Grund der Wirtſchaftsbücher für den Durchſchnitt jedes Jahr—
zehnts nachgewieſen. Auch die Kulturkoſten werden nach den
Durchſchnittsergebniſſen der 10jährigen Abſchlüſſe feſtgeſtellt; ebenſo
die Vornutzungserträge. — Die älteren, über 40 jährigen Beſtände,
welche den größten Teil des Vorrats ausmachen, werden als
Verbrauchswerte, nach dem Produkt von Maſſe und Wert pro
Einheit, berechnet.
2. Die Feſtſtellung der jährlichen Abnutzung.
a) Maßſtab der Abnutzung.
Beim Vorherrſchen des Kahlſchlagbetriebs bildet der normale
Jahresſchlag (=Ff:u) einen leicht anwendbaren Maßſtab der
jährlichen Abnutzung. Die Beſtimmung der Umtriebszeit, von
welcher hiernach die Höhe der Nutzung unmittelbar abhängig iſt,
erfolgt zunächſt auf Grund der Unterſuchung des Einzelbeſtandes
nach dem Weiſerprozent, deſſen weſentlichſte Elemente im Maſſen—
und Wertzuwachs liegen. Über den Verlauf der Maſſenzuwachs—
gm
or 08
prozente ſind für die im ganzen Lande vorherrſchende Fichte Unter:
ſuchungen durch die Forſteinrichtungsanſtalt vorgenommen worden.
Der Nachweis der Wertzuwachsprozente beruht auf den Ver—
ſteigerungsergebniſſen der Sortimente, welche das Durchſchnitts—
feſtmeter der Beſtände der verſchiedenen Altersſtufen zuſammen—
ſetzen. Insbeſondere iſt das Wertverhältnis der Stammholzklaſſen,
welche nach der Stärke von
unter 16, 16 bis 22, 23 bis 29, 30 bis 36, über 36 cm Mittendurchmeſſer
gebildet ſind, für die Wertzuwachsprozente ausſchlaggebend.
Zum Nachweis der Rentabilität beim nachhaltigen Betrieb,
den die ſächſiſche Staatsforſtverwaltung zu vertreten hat, muß der
Reinertrag und ſein Verhältnis zu dem ihm zugrunde liegenden
Produktionsfonds für ein ganzes Revier nachgewieſen werden.
Dies geſchieht bei der Forſteinrichtung durch die Feſtſtellung des
Waldkapitals und den Nachweis ſeiner Verzinſung in den jährlich
aufzuſtellenden Reinertragsüberſichten (vgl. 3. Statiftif).
Die normale Abtriebsfläche wird uuter regelmäßigen Beſtandes—
verhältniſſen möglichſt genau eingehalten, was bei dem vor—
herrſchenden Kahlſchlagbetrieb keine Schwierigkeiten bietet. Bei
unregelmäßigen Verhältniſſen werden Abweichungen erforderlich.
Als Weiſer für den Grad, in welchem ſolche wünſchenswert oder
zuläſſig erſcheinen, dient das Altersklaſſenverhältnis. Sind die
höheren Altersklaſſen in ſtärkerem Grade vertreten als der Umtriebs—
zeit entſpricht, ſo wird mehr Fläche zur Abnutzung herangezogen;
im umgekehrten Falle weniger. Auf einen genauen Nachweis der
Altersklaſſen wird deshalb großer Wert gelegt.
b) Beſtimmung der Hiebsorte.
Das der ſächſiſchen Forſtwirtſchaft zugrunde liegende Wirt—
ſchaftsprinzip verlangt, daß diejenigen Beſtände, deren Weiſer—
prozent am niedrigſten ſteht, zunächſt zur Abnutzung herangezogen
werden. Einfluß auf die Wahl der Hiebsorte übt ſodann die
Regelung der Hiebsfolge. Beim Vorherrſchen der Fichte iſt
dieſe für das ganze Land von großer Bedeutung. Die Rückſicht
auf die Sturmgefahr verlangt, daß die Schläge der herrſchenden
Windrichtung entgegen geführt werden. Da die jährlichen Kahl—
ſchläge ſchmal bleiben und nur allmählich aneinander gereiht
werden ſollen, ſo ergibt ſich als allgemeine Regel, daß die Hiebs—
züge kurz bleiben.
En
Um den Anforderungen der Regeln der Schlagführung gerecht
zu werden und den Gefahren, welche das Zuſammenlegen großer
gleichaltriger Beſtände mit ſich bringen kann, entgegenzutreten, iſt
es erforderlich, daß man über eine genügende Zahl von Anhiebs—
flächen verfügen kann. Um dieſe zu ſchaffen, müſſen die Beſtandes—
ränder, welche durch die Nutzung vorgelagerter Altbeſtände dem
Sturm ausgeſetzt werden, rechtzeitig durch die Bildung tiefangeſetzter
Kronen an den Freiſtand gewöhnt werden. Dies geſchieht durch
die Anlegung genügend breiter Wirtſchaftsſtreifen, durch Los—
hiebe (die mit Fichte angebaut werden) und Umhauungen ſolcher
Beſtände, welche ſich noch gut zu bemanteln vermögen.
Die wichtigſte Aufgabe der Forſteinrichtung bezüglich der
Ordnung der Flächen geht dahin, daß die Anhiebe der Schläge
richtig beſtimmt werden. Die dem vorliegenden Wirtſchaftszeitraum
überwieſenen zuſammenhängenden Flächen ſollen nicht größer ſein,
als daß den Regeln der Schlagführung entſprochen werden kann.
Die weitere Geſtaltung der Hiebszüge (ihre Fortſetzung, Unter—
brechung uſw.) iſt von Verhältniſſen abhängig, die zur Zeit der
Aufſtellung der Pläne noch nicht überſehen werden können.
c) Die Begründung des Hiebsſatzes.
Der Hiebsſatz wird nach Haubarkeits- und Vornutzungen
(Durchforſtungen, Läuterungen und zufälligen Nutzungen) getrennt
gehalten. Für die Haubarkeitsnutzung erfolgt die Feſtſetzung
des Etats nach Feſtſtellung der Abtriebsfläche durch Schätzung der
aufſtehenden Geſamtholzmaſſe nach dem Augenmaß. Bei der
Einfachheit der Beſtandesverhältniſſe, dem Vorherrſchen des Kahl—
ſchlagbetriebs, der gleichmäßigen Beſtandesbehandlung, der reichen
Statiſtik und der Übung des ſtändigen Taxationsperſonals hat die
Okularſchätzung ſeither gute Ergebniſſe gehabt!).
Die durch die Durchforſtungen zu erwartenden Erträge werden
nach den Ergebniſſen des letzten Jahrzehnts mit Hilfe von Ertrags—
tafeln und mit ſpezieller Rückſicht auf die Beſchaffenheit der Be—
ſtände gutachtlich eingeſchätzt.
Bezüglich der Holzarten findet nur eine Sonderung nach
Laub: und Nadelholz ſtatt. Sie erfolgt nur dann, wenn das
Laubholz in bemerkenswertem Maße in den betreffenden Revieren
vertreten iſt.
') Nähere Angaben von Schulze, Allgemeine Forſt- u. Jagdzeitung. 1901.
SE 2
3. Statiſtik.
Für die Begründung des Etats und andere Aufgaben der
Forſteinrichtung iſt das Vorhandenſein einer guten Statiſtik ein
weſentliches Hilfsmittel. Die von der Forſteinrichtungsanſtalt für
jedes Revier und für das ganze Land aufgeſtellten ſtatiſtiſchen
Nachweiſungen gehen zum Teil bis 1817, zum Teil bis 1844
zurück.
Die wichtigſten Nachweiſungen betreffen !):
1. Die Altersklaſſenentwicklung. Vom ganzen Staats—
wald gehören 24% der I., 22% der II., 25% der III., 27%
der IV. und V. Altersklaſſe an.
2. Die Bonitäten. Die Hälfte aller Beſtände des Staats—
waldes (53 %) gehört der 3. Bonität an; dann folgt die 4. mit
25 %, die 2. mit 16 ¾, die 5. mit 2%, die 1. mit 1%.
3. Der Holzvorrat. Derſelbe iſt in der 2. Hälfte des
19. Jahrhunderts von 152 fm pro ha (Jahrzehnt 1844/53) auf
189 fm (im Jahrzehnt 1894/1903) geſtiegen.
4. Die durchſchnittliche jährliche Abnutzung. Sie iſt
in dem angegebenen Zeitraum beim Derbholz von 2,78 auf 4,97 —
bei der Geſamtmaſſe von 4,28 auf 6,39 km geſtiegen.
5. Das Verhältnis der Sortimente. Das Nutzholzprozent
iſt im Laufe des 19. Jahrhunderts von 17% (1817/26) auf 80%,
(1894/1903) geſtiegen.
6. Die Einnahmen. Die Verwertung von I km Derbholz
betrug im Jahrzehnt 1817/26 5,93 — im Jahrzehnt 1894/1903
15,23 Mk. Die Einnahme pro ha iſt im gleichen Zeitraum von
17,48 auf 75,95 geſtiegen.
7. Die Ausgaben. Sie betrugen im Durchſchnitt der an—
gegebenen Jahrzehnte pro fm 2,89 und 5,97 Mk. — pro ha 8,00
und 28,87 Mk.
8. Der Reinertrag. Derſelbe iſt von 9,84 auf 48,98 Mk.
pro ha Holzboden geſtiegen.
9. Das Waldkapital. Dasſelbe hat pro ha Holzboden im
Durchſchnitt der Jahrzehnte
) Die Entwickelung der Staatsforſtwirtſchaft im Königreich Sachſen,
dargeſtellt durch die Kgl. Sächſ. Forſteinrichtungsanſtalt (Sonderabdruck aus
dem Thar. forſtl. Jahrbuch, 47. Band).
e
1854/63 1864/73 1874/83 1884/93 1894/1903
1156 1417 1682 1859 2206 Mk.
betragen.
4. Die Kontrolle und Reviſion.
Der nach Haubarkeits- und Vornutzung ermittelte Hiebsſatz
wird zu einem Geſamtetat vereinigt, deſſen Derbholzſatz für den
Einſchlag bindend iſt und der Kontrolle unterzogen wird.
Außer der Reviſion, die am Schluſſe des 10 jährigen Wirt—
ſchaftszeitraums vorgenommen wird, finden in Sachſen auch
Zwiſchenreviſionen in der Mitte der Periode ſtatt. Die wichtigſten
Aufgaben der Reviſion betreffen den Nachtrag der Kulturen auf
den Karten, die Vergleichung der Hiebsergebniſſe mit der Schätzung,
die Abweichungen der Hiebe vom Plan u. a. Die Art der Be—
handlung ergibt ſich aus den Beſtimmungen über die Aufſtellung
der Pläne.
5. Karten.
Für die Wirtſchaftsführung haben die ſächſiſchen Beſtandes—
karten am meiſten Bedeutung, welche (im Maßſtab 1: 20000 oder
1: 15000) die Holzart, das Holzalter und die Hiebsführung er—
jehen .lajjen. Insbeſondere treten die Hiebsflächen des nächſten
Jahrzehnts, die Hiebsfolge, die Loshiebe und Umhauungen auf
den Karten hervor. f
IV. In Baden)).
Auch in Baden iſt die Ertragsregelung zunächſt nach der Fach—
werksmethode (Maſſenfachwerk) bewirkt worden. Unter den vor—
herrſchenden Verhältniſſen des Landes, die durch die Naturver—
jüngung, insbeſondere der Tanne, ausgezeichnet ſind, erſchien dieſe
Methode aber nicht zweckmäßig. Da die Verjüngung der Tanne
einſchließlich der ſie vorbereitenden Hiebe einen weit längeren Zeit—
raum als die 20 jährige Periode in Anſpruch nahm, ſo konnte ſich,
wie es die Grundbedingung einer guten Methode ſein muß, die
Wirtſchaftsführung dem Rahmen der Ertragsregelung nicht anpaſſen.
) Nach der Dienſtanweiſung über Forſteinrichtung in den Domänen-,
Gemeinde- und Körperſchaftswaldungen des Großherz. Baden 1878 ſowie brief—
lichen Mitteilungen des frühern und jetzigen Vorſtandes des Forſteinrichtungs—
Bureaus (Krutina und Schweickhard).
DEI Digi *
u GE —
Seit etwa 60 Jahren finden in Baden alle 10 Jahre Forſt—
einrichtungs-Erneuerungen ſtatt. Die ſeitherigen Ergebniſſe der—
ſelben, die wirklich erfolgten Nutzungen und ihre Wirkungen auf
den Waldzuſtand bilden für die praktiſche Ausführung eine wichtige
Grundlage. Das jetzt beſtehende Verfahren wurde im Jahre 1869
eingeführt. Seine wichtigſten Beſonderheiten ſind folgende:
1. Vorarbeiten.
Vor der Aufſtellung der Wirtſchaftspläne findet eine Begehung
des Waldes durch die bei der Einrichtung beteiligten Beamten ſtatt.
Dabei wird das letzte Einrichtungswerk in allen ſeinen Teilen einer
ſorgfältigen Prüfung unterworfeu. Insbeſondere ſoll ſich dieſe
Prüfung auf die Einteilung des Waldes, die früher ausgeführten
Standorts- und Beſtandesbeſchreibungen, die Schätzung des Vor—
rats und Zuwachſes, die Erfolge der ſeitherigen und die Grundſätze
der zukünftigen Wirtſchaft erſtrecken.
Die allgemeinen Beſchreibungen beziehen ſich auf die Dar—
ſtellung der Standortsverhältniſſe, die vorkommende Holzart, Be—
triebsart, Umtriebszeit, die Aufſtellung von Wirtſchaftsregeln u. a.
Durch die beſondere Beſchreibung ſoll für die einzelnen Abteilungen
oder Unterabteilungen über die Flächengröße, den Holzbeſtand, den
Holzvorrat und den Zuwachs kurz Auskunft gegeben werden.
Die Aufnahme der Holzmaſſen hat bezüglich der in der
Verjüngung begriffenen Abteilungen durch ſpezielle Meſſung zu
geſchehen, in den übrigen in der Regel nach Ertragstafeln, Er—
fahrungsſätzen und Probeflächen.
Zur Ermittelung des Zuwachſes ſollen Ertragstafeln und
Erfahrungsſätze Anwendung finden; auch ſind Unterſuchungen an
geeigneten Probeſtämmen vorzunehmen.
2. Die Feſtſtellung des Abgabeſatzes.
Die Herleitung des Abgabeſatzes lehnt ſich an die Methode
W. NN
von K. Heyer an (r T Grundlage und Maß—
ſtab des Abgabeſatzes iſt der wirkliche Zuwachs. Dieſer wurde
nach der Dienſtanweiſung von 1869 als laufender Zuwachs, „wie
er in den nächſten 10 Jahren mutmaßlich erfolgen wird“, aufgefaßt
und ermittelt. Mit Rückſicht auf die Schwierigkeit einer genauen
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 7
Berechnung und die Beſchränkung der Benutzung der Rechnungs—
reſultate auf die Haubarkeitsnutzung erſchien es zweckmäßig, an die
Stelle des laufenden den Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs treten
zu laſſen.
Die Berechnung des normalen Vorrats geſchieht nach der
Formel nzX > Demgemäß wird auch der wirkliche Vorrat in
den noch nicht angehauenen Beſtänden als das Produkt vom Durch—
ſchnittszuwachs, Alter und Vollertrag berechnet.
„Mehr, als der Zuwachs beträgt, ſoll genutzt werden, wenn
ein Überſchuß über den normalen Vorrat vorhanden iſt, deſſen
Abnutzung forſtwirtſchaftlich und ökonomiſch rätlich erſcheint. Weniger,
als der Zuwachs beträgt, ſoll genutzt werden, wenn der normale
Vorrat noch nicht vorhanden iſt. Je raſcher in dieſem Fall durch
Zuwachserſparnis der normale Vorrat erreicht werden kann, umſo
beſſer iſt es, vorausgeſetzt, daß hierdurch keine weſentlichen öko—
nomiſchen Verluſte oder wirtſchaftliche Fehler veranlaßt werden;
keinesfalls aber ſoll der Ausgleichungszeitraum länger als die
Umtriebszeit ſein.
Unter tunlichſter Berückſichtigung dieſer Grundſätze iſt der
Abgabeſatz für jeden gegebenen Fall nach Maßgabe der forſtwirt—
ſchaftlichen Verhältniſſe und der beſonderen Bedürfniſſe des Wald—
eigentümers feſtzuſtellen, wobei wohl zu bedenken iſt, wie mißlich,
beſonders für Gemeinden und Körperſchaften, ein ſtarkes Schwanken
des Abgabeſatzes in den einzelnen Jahrzehnten iſt und wie ſehr
dieſes Schwanken dem Anſehen der Forſteinrichtung ſchadet. Ein
allmähliches Steigen des Abgabeſatzes wird jedem Waldeigentümer
viel erwünſchter ſein, als eine ſtarke Erhöhung, welcher wieder ein
bedeutendes Zurückgehen in der Nutzung folgen muß. Ebenſo ver—
hält es ſich umgekehrt. Ferner iſt zu berückſichtigen, daß faſt in
jedem Jahrzehnt außerordentliche Ereigniſſe und Bedürfniſſe auch
außerordentliche Nutzungen nötig machen und daß deshalb ſehr
häufig der feſtgeſtellte Abgabeſatz überſchritten werden muß, wes⸗
halb auch aus dieſem Grunde im Zweifelsfalle ſtets ein etwas
geringerer Anſatz zu machen iſt.
Dem in obiger Weiſe feſtgeſtellten Abgabeſatz an Hauptnutzung
ſind die Zwiſchennutzungen nach Maßgabe der Schätzung zuzurechnen.
Überhiebe und Mindernutzungen, welche gemäß der Wirtſchafts—
ordnung im neuen Jahrzehnt wieder eingebracht werden ſollen,
N
müſſen, joweit fie die Hauptnutzung betreffen, bei Feſtſtellung des
neuen Abgabeſatzes berückſichtigt werden.
Der Abgabeſatz in den nach der Fläche bewirtſchafteten Mittel—
und Niederwaldungen beſteht in dem Ergebniſſe der zum Hiebe
kommenden Jahresſchläge, und wird nur nach der Hiebsfläche, nicht
nach der Hiebsmaſſe feſtgeſetzt!).“
3. Statiſtit.
Sie ſteht in unmittelbarer Verbindung mit der Forſteinrichtung.
Um die Einrichtungswerke bezüglich der allgemeinen Beſchreibungen
einfacher halten zu können und um über die Waldgeſchichte und
Waldertrag gute Nachweiſe zu erhalten, wurde die gleichmäßige
Durchführung der Statiſtik in Baden 1869 angeordnet.
Die weſentlichſten Gegenſtände der Statiſtik betreffen: die
Geſchichte des betreffenden Forſtbezirks (Entſtehung, Zuſammen—
ſammenſetzung, Eigentumsverhältniſſe u. a.), die Beſchreibung mit
den Abſchnitten: Waldfläche, Topographie, Bewirtſchaftung, Forſt—
benutzung, Holzausbringung, Schutz, Jagd, Natural- und Gelderträge.
Die erſtmalige Aufſtellung der Forſtſtatiſtik erfolgt durch die
Verwaltungsbeamten, die Fortſetzung und Ergänzung geſchieht bei
den Einrichtungserneuerungen durch die Taxatoren.
V. Im Großherzogtum Heſſen ).
Die Richtungen und Ziele, welche bei Aufſtellung der Betriebs—
pläne befolgt und erſtrebt werden ſollen, werden mit den Worten
gekennzeichnet: „Die Bewirtſchaftung der Domanial- und Kommunal—
waldungen ſoll auf das Ziel gerichtet ſein, bei gebührender Rück—
ſichtnahme auf die Bedürfniſſe der Gegenwart den Ertrag qualitativ
und quantitativ tunlichſt raſch auf das höchſtmögliche Maß zu
ſteigern. Um dieſes Ziel zu erreichen, muß dahin geſtrebt werden,
den wirklichen Zuwachs dem normalen möglichſt nahe zu bringen.“
Als die wichtigſten Mittel zur Herſtellung des Normal—
zuſtandes werden dann die waldbaulichen Maßregeln hervorgehoben:
Rechtzeitige Nutzung kümmernder Beſtände, Wahl ſtandortsgemäßer
) Wortlaut der genannten Dienſtanweiſung.
| ) Nach der „Anleitung zur Ausführung der Forſteinrichtungsarbeiten
in den Domanial- und Kommunalwaldungen des Großherzogtums“ (endgültig
5 feſtgeſtellt im Jahre 1903).
f
1
— 100 —
Holzarten und ſachgemäße Ausführung der Kulturen, gründliche
Beſtandespflege, rationeller Durchforſtungsbetrieb.
Durch die Forſteinrichtungsarbeiten ſoll die Höhe der Ab—
nutzung und die Hiebsführung ſo geregelt werden, daß der normale
Daurarbs und normale Vorrat herbeigeführt wird. Die wichtigſten
Vorſchriften der Anleitung betreffen:
1. Die Aufſtellung der Beſtandestabelle.
Das den Wirtſchaftsplan am beſten kennzeichnende Schriftſtück
führt die Bezeichnung „Beſtandestabelle und Wirtſchaftsbuch“ und
wird nach folgendem Schema aufgeſtellt:
Diſtrikt und Abteilung Holzbodenfläche ..
2
Standorts- und Sollvorrat an
Ns On 2 N 8
Der Beſtandes⸗ u Derb= u. I
Gruppe bei Wirtſchafts⸗ holz nach der
eſchreibung, 5 Ertragstafel
Boden, Lage, ziel, ka
Himmelsrichtung, | Wirtichafts-
Hauptholzart, Alter im
Jahre
©
. \ =
Holzarten in Zehn-] maßnahmen 5
f . 5 =
lit. Fläche 1 wi in den nächſten A SE
es, Begründung, 10 Jahren ha 258
ſeitherige 2 *
Bewirtſchaftung 5
3
> Beſtandsmittelhöhe und Bonität
Laufender Schätzung des in den nächſten
10 Jahren zu erwartenden Ertrags
an Derb- und Reisholz
Wirklicher
Vorrat an
Derb⸗ und
Reisholz
für die
Gruppe
bezw. Ab⸗
teilung
nz | wz
der nächſten Haubarkeitsnutzungen
e a) Ober⸗ b) ſonſtige Zwiſchen⸗
an Derb⸗ und ſtands- Haubarkeits— nutzungen
Reisholz im [maſſe | nutzungen
Durchſchnitt * f
pro Jahr in der Gruppe bezw. pro | in. n
und ha Abteilung en bezw. Abt
maſſe
—
>
—
—
=
—
ası
—
—
oO
——
—
—
—
—
a
=
.
72
Vorrat an Oberſtands—
fm
„ EL ZZ EDEN TEEN
— 101 —
Ergebniſſe der Wirtſchaft
Es wurden gefällt: Kulturen:
Nähere Be- Pflanzen-,
w 201 N =
Wirt⸗ Fläche Holz⸗ zeichnung der Samen⸗ e Neben
5 | ee, Hi 7 Oſte!
ſchafts⸗ ” maſſe Beba und menge. nutzungen
jahr | Nummer des Art der
Jab | Abzählungs- |
— Protokolls eee
ha fm | ½100 | ha Mek. Pf.
18 wer ran 21 23 u: 24 25
Hierzu Sind folgende Erläuterungen gegeben:
Als „Gruppe“ werden ſolche Teile innerhalb der ſtändigen
Wirtſchaftsfiguren (Abteilungen) ausgeſchieden, welche nach Standort,
Holzart, Alter, Wuchs uſw. ſo weſentlich voneinander abweichen,
daß ſie einer beſonderen Behandlung unterworfen werden. Die
Gruppen entſprechen den preußiſchen Abteilungen. Sie werden,
wie dieſe, auf den Karten mit kleinen lateiniſchen Buchſtaben be—
zeichnet und örtlich mit Gräbchen geſichert. Mit Rückſicht auf das
ausgeſprochene Ziel der Zuwachsförderung wird mit der Aus—
ſcheidung der Gruppen weiter gegangen als in Preußen. In dem
beigefügten Beiſpiel kommen Gruppen von 0,3 ha vor. Übrigens
werden über die Mindeſtfläche keine bindenden Vorſchriften ge—
geben. Es wird vielmehr dem Betriebseinrichter überlaſſen, zu
entſcheiden, ob die Abteilungsteile nach Lage, Größe und Form zur
beſonderen Bewirtſchaftung geeignet ſind.
Liegt die Urſache der Bildung von Gruppen im Standort, ſo
tragen ſie einen bleibenden Charakter; liegt ſie in den Beſtandes—
verhältniſſen, ſo ſind ſie vorübergehender Natur. Die Verſchieden—
heiten ſollen alsdann im Laufe der Zeit vermindert oder beſeitigt
werden.
Die Standorts- und Beſtandesbeſchreibung erfolgt im
Anhalt an die Beſtimmungen der forſtlichen Verſuchsanſtalten. Bei
den Beſtandesbeſchreibungen ſind Maßregeln der Begründung und
Erziehung, welche von weſentlicher Bedeutung für die fernere Ent—
wickelung der Beſtände ſind, anzugeben.
— 102 —
Die Wirtſchaftsziele ſollen für den zur Zeit der Aufnahme
vorliegenden Beſtand in die Pläne eingetragen werden, und zwar
ſtets nach Angabe des Wirtſchafters, deſſen Mitwirkung bei der
Planaufſtellung grundſätzlich vorgeſchrieben iſt. Die Angabe dieſes
Wirtſchaftsziels ſoll aber nicht immer bindend ſein. Sie ſoll nur
einen Wink geben für neu eintretende Beamten. Eine Veränderung
des Wirtſchaftsziels kann bei Aufſtellung des jährlichen Wirtſchafts—
plans beantragt oder bei deſſen Prüfung vereinbart werden. Die
dringend notwendigen Maßnahmen der nächſten 10 Jahre ſind vom
Wirtſchaftsbeamten kurz anzugeben.
Als Hauptholzart iſt in gemiſchten Beſtänden diejenige an—
zuſehen, welche für die Bewirtſchaftung maßgebend ſein ſoll.
Für die Bonitierung des Standorts bildet die Höhe den
wichtigſten Beſtimmungsgrund und Maßſtab. Für jede Abteilung
bezw. Gruppe ſoll die Beſtandesmittelhöhe durch Meſſung an
mehreren Stämmen von etwa der mittleren Höhe nachgewieſen
werden. Auf Grund der Höhen- und Altersermittelung werden die
Bonitäten nach Maßgabe der vorliegenden Ertragstafeln feſtgeſtellt.
Der normale Vorrat iſt aus den Ertragstafeln zu ent—
nehmen. Der wirkliche Vorrat ergibt ſich durch Multiplikation
des normalen mit einem Reduktionsfaktor, der, wie in Preußen der
Vollertragsfaktor, in einem Dezimalbruch ausgedrückt wird.
Der laufende (normale und wirkliche) Zuwachs, der in
der Beſtandestabelle erſcheint, bezieht ſich auf denjenigen Teil des
Geſamtzuwachſes, welcher in den bleibenden Beſtand übergeht.
Der normale Zuwachs wird dadurch gefunden, daß aus den Er—
tragstafeln die Haubarkeitsvorratsmaſſe des Hauptbeſtandes im
Alter a von derjenigen im Alter a + 10 abgezogen und die Diffe—
renz durch 10 dividiert wird. Durch Multiplikation des Normal—
zuwachſes mit dem Vollertragsfaktor ergibt ſich der wirkliche Zuwachs.
2. Die Berechnung des Vorrats und Zuwachſes.
Um den Normalzuwachs und Normalvorrat für ein Revier im
ganzen zahlenmäßig darzuſtellen, iſt eine Nachweiſung der Standorts—
bonitäten für die vorkommenden Hauptholzarten erforderlich. Die
Bonitierung erfolgt in der Bonitätstabelle, welcher folgende Faſſung
gegeben iſt:
«„ „ rr
|
Hauptefgart Eiche
Bonität
Zuwachs
pro ha
Alter
im
Jahre
—
Summe
bi. nur
Gruppe
Flächengröße
. ha %% ha f ha 10 ha 0 ha 01e ha 1½/100
|
|}
Hauptholzart Buche Hauptholzart Kiefer
Bonität — Bonität =
affe 5 1 II III IV v 8
Flächengröße Flächengröße
ha 100 ha 710 ha /i ha 10 haf ha 1½100 ha yo] 4 % ha /i ha 100 ha 110 ha 1/100
Auf Grund der Abſchlüſſe der Tabelle laſſen ſich mit Hilfe
der vorliegenden Ertragstafeln der normale Zuwachs und der
normale Vorrat nachweiſen. Der Normalzuwachs wird, geordnet
nach Holzart und Bonität, als Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs be—
rechnet. Die Berechnung des normalen Vorrats erfolgt unter Zu—
grundelegung regelmäßig abgeſtufter Altersklaſſen. Es werden,
wie in Preußen, 20 Jahre umfaſſende Altersklaſſen (I. 1—20,
II. 21—40 Jahre uſw.) gebildet, deren normale Flächen ſich nach
dem Verhältnis ihrer Dauer zur Umtriebszeit ergeben. Die Ertrags—
ſätze werden für die Mitte der Altersſtufen ausgeworfen. Durch
Summierung der Anſätze der einzelnen Bonitätsklaſſen ergeben ſich
Normalzuwachs und Normalvorrat für die verſchiedenen Holzarten,
durch Summierung der die letzteren betreffenden Zahlen wird der
geſamte Normalzuwachs und Normalvorrat gefunden.
Der Darſtellung des wirklichen Vorrats dient die Altersklaſſen—
tabelle zur Grundlage. Sie wird nach folgendem Schema gefertigt.
II. Altersklaſſe
2 m
Der = = | I Altersklaſſe
Diltrifte | anne en 1—20 Jahre | 2140 Jahre
— 0 = 2
En Eee
= 5% >, Sri ee 1 .
> Haupt⸗ I 9 2 3582 200
aa = = — 2 S ve sag 4
8 holzart er — b = — 2 2 D — 1
* * — 2 = 5 S Des] | tr 8 3 — A
Nr. Namen] 2% 8e I|E2 15 |E$ u 228 |
2 2 = 3197.88] Dose
Er = 3 | — R 372
— a —— — = —
=; =) | 2 — — — 1
ö D Sa 9?
— 25
| zZ ha 0100 fm
ne 3
III. Altersklaſſe.IV. Altersklaſſeſ V. Altersklaſſe V
41—60 Jahre 61-80 Jahre 81-100 Jahre
I. Altersklaſſe VII. Altersklaſſe
101 und 5
mehr Jahre
Und
mehr Jahre
—
=
—
z
—
z
* *
— | I — oo — — — eo
— — == — — — — — —
8 „ e de waere
2 = 2 = o = 2 2
= S 22 E S SSS S Se
82 13 8 8 — 02 SQ =)
=> 1925| 2 5585| = 9855| > So — 88
2 $ 5 nm 28 88 28 8
282 2 82 88 8 2 22
m: 5 5 5 5
—
ZU Br I * &
1 1 u
ha |Y/yoo fm ha 1/104 fm ha / 100 fm ha 1/100 fm ha 100 fin
13 7
Geſamt⸗
vorrat an
Oberſtands⸗
maſſe
Schätzung des in den nächſten
10 Jahren zu erwartenden Ertrags
an
Haubarkeitsnutzungen
a) b) Zwiſchen—
Oberſtands-⸗ neue Hau- nutzungen
|
Größe der
zu durch—
forſtenden
. merkungen
Fläche 9
fm
23
— 10 ie
Am Schluſſe der Tabelle werden Flächen und Vorrat der
einzelnen Altersklaſſen mit den normalen Altersklaſſen und dem
normalen Vorrat verglichen. Das Ergebnis dient zur Begründung
des Etats.
Über die zur Umwandlung beſtimmten oder in Frage kommenden
Orte ſind beſondere Überſichten zu fertigen, welche Zuwachs und
Normalvorrat der vorhandenen Holzart im Verhältnis zu ihrer
Geſtaltung nach Einführung der zukünftigen Holzart darſtellen.
3. Das Beratungsprotokoll.
Nach Aufſtellung der genannten Nachweiſung wird ein Be—
ratungsprotokoll aufgenommen, das der Miniſterialabteilung zur
Genehmigung vorzulegen iſt. Dasſelbe hat ſich zu erſtrecken: Auf
die in der Folge anzubauenden oder zu begünſtigenden Holzarten,
auf das Hiebsreifealter derſelben, die Zuläſſigkeit eines einheitlichen
Einrichtungszeitraums, auf die zeitliche Ordnung der Durchforſtungen,
auf die vorhandene Betriebsart, etwaige Umwandlungen, auf die
normale Abnutzungsfläche und die Aufſtellung von Wirtſchaftsregeln.
4. Die Feſtſtellung des Hiebsſatzes und die Hiebsführung.
A. Haubarkeitsnutzungen.
1. Hiebsſatz.
Den grundlegenden Maßſtab für die Abnutzung bildet die
normale Abtriebsfläche. Sie ergibt ſich aus dem Verhältnis
der Gültigkeitsdauer des Betriebsplans zur Umtriebszeit.
Wenn die Beſtandesverhältniſſe regelmäßig ſind, genügt es,
1 daß der Nutzungsplan für ein Jahrzehnt entworfen wird. Unregel—
g mäßige Verhältniſſe können es angezeigt erſcheinen laſſen, die zu
erwartenden Nutzungen auf zwei oder mehrere Jahrzehnte zu ver—
anſchlagen.
Abweichungen der wirklichen Abnutzung von der normalen
ſind zu begründen. Als Gründe kommen hauptſächlich in Betracht:
a) Das Verhältnis zwiſchen dem wirklichen und nor—
malen Vorrat. Die vorliegenden Differenzen ſind, wenn nicht
eine Anderung der Umtriebszeit eintreten ſoll, zu vermindern. Bei
der Beſtimmung über die Nutzung eines Vorratsüberſchuſſes und
ebenſo der Einſparung eines vorhandenen Defizits ſollen alle in
— 106 —
Betracht kommenden waldbaulichen und finanzwirtſchaftlichen Ver—
hältniſſe eingehend berückſichtigt werden.
b) Das Verhältnis der Altersklaſſen. In dieſer Be—
ziehung iſt insbeſondere der Vorrat der 2 oder 3 älteſten Klaſſen
zu würdigen. Iſt der Nachweis erbracht, daß der wirkliche Vor—
rat nicht weſentlich vom normalen abweicht und daß ein ent—
ſprechender Teil des Vorrats in den 3 älteſten Klaſſen ſtockt, jo
darf die Nachhaltigkeit als geſichert angeſehen werden.
c) Das Verhältnis der Nutzung zum Zuwachs. Ein
Vergleich des Hiebsſatzes mit dem wirklichen Zuwachs gibt Auf—
ſchluß darüber, ob im nächſten Jahrzehnt eine Verminderung oder
Erhöhung des Vorrats erwartet werden darf.
2. Beſtimmung der Hiebsorte und Gang der Verjüngung.
Gemäß dem Grundſatz des Verfahrens ſollen die ſchlecht—
wüchſigſten Orte, deren Zuwachs vom normalen am ſtärkſten ab—
weicht, zunächſt zur Nutzung herangezogen werden.
Die zum Hiebe beantragten Beſtände werden bei der Begut—
achtung des Hiebsſatzes in nachſtehender Folge vorgetragen.
J. Hiebsnotwendige Beſtände.
a) Zuwachsarme Beſtände und Beſtandesteile.
b) Oberſtandsreſte, Aushieb von Stämmen und Weg—
aufhiebe.
c) Beſtandesteile, welche der Hiebsfolge zum Opfer fallen
müſſen.
II. Hiebsreife Beſtände.
III. Hiebsfragliche Beſtände.
Auf eine geregelte Hiebsfolge und eine gute Verteilung der
Nutzungen wird hoher Wert gelegt. Mit Rückſicht auf die Ge—
fahren durch Stürme, Inſekten u. a. und auf die örtliche Ver—
teilung der Erträge iſt das Zuſammenlegen großer gleichaltriger
Beſtandesmaſſen möglichſt zu beſchränken. Die Anleitung ſchreibt
deshalb die Bildung kurzer Hiebszüge vor. Die Grenzen derſelben
ſind an Kreisſtraßen, Bahnen, Schneiſen, Wege, Waſſerläufe, Tal—
züge, Bergkämme uſw. zu legen.
3. Holzmaſſenermittelung.
Von Intereſſe iſt folgende Beſtimmung: „Von einer beſonderen |
Aufnahme der innerhalb der nächſten 10 Jahre zur Hauptnutzung
— 107 —
vorgeſehenen Beſtände mittels Meſſung ſämtlicher Stammdurchmeſſer
iſt in der Regel abzuſehen; es werden der Berechnung des Hiebs—
ſatzes die Angaben der Ertragstafeln oder die durch Schätzung
ermittelten Beträge zugrunde gelegt. Vorkommende Schätzungs—
zahlen bei dieſer nur annäherungsweiſen Ermittelung der Haubar—
keitsnutzungen können, wenn ſolche bei der Nutzung der Beſtände
feſtgeſtellt werden, noch innerhalb des 10 jährigen Wirtſchafts—
zeitraums oder bei der am Schluſſe desſelben ſtattfindenden Prüfung
durch Abänderung des Hiebsſatzes Berichtigung finden“.
B. Bornutzung.
Für die Durchforſtungen, deren Erträge in die genannte
Tabelle eingetragen werden, beſteht, entſprechend der Haubarkeits—
nutzung, ein Flächen- und Maſſenetat. Der Flächenetat wird ſo
gebildet, daß etwa "/ıo der geſamten zu durchforſtenden Fläche
jährlich zur Nutzung kommt und daß der Hieb gleichmäßig jüngere
und ältere Beſtände, vorkommenden Falls auch ſolche verſchiedener
Holzarten trifft. Die Veranſchlagung der Erträge erfolgt auf
Grund der Ertragstafeln, jedoch unter ſorgfältiger Berückſichtigung
der wirklichen Verhältniſſe des betreffenden Beſtandes. Mit Rückſicht
auf die Schwierigkeit, zutreffende Durchforſtungsſätze feſtzuſetzen
und einzuhalten, iſt die Beſtimmung getroffen, daß am Schluß der
jährlichen Wirtſchaftspläne eine Zuſammenſtellung der periodiſch
durchforſteten Flächen gefertigt wird. Ergibt ſich, daß nach dieſem
Flächennachweis die Zwiſchennutzungen nicht raſch genug fortſchreiten,
jo ſoll eine Erhöhung des Zdwiſchennutzungshiebsſatzes und der
entſprechenden Fläche eintreten.
5. Kartierung.
Die dem Betriebswerk beizufügenden, im Maßſtab 1: 10000
zu fertigenden Beſtandeskarten laſſen die Altersklaſſen durch Farban—
lage, die Holzarten durch Baumfiguren, die Bonitäten durch ge—
ſtrichelte Linien verſchiedener Richtung hervortreten.
6. Kontrolle.
Die wirkſame Kontrolle erſtreckt ſich auf den Geſamtein—
ſchlag an Haupt und Vornutzung, Derbholz und Nichtderbholz.
Der Eintrag erfolgt nach folgendem Schema:
— 108 —
ä Betriebsnachweiſung.
25 Num⸗ Haubarkeits⸗ Zwiſchen⸗ Ab
= mer nutzungen (H) nutzungen (D) A -
2 = | weichungen
SE Es wurde ſumme 5
= | | |
se | kahl abge⸗ Durch⸗ d om &
er el, 21. ieb R & 2
Sn , a, SJahres- 5
SS 8 bezw. in |Ertrag| forſtete Ertrag Fäl⸗ Bi =
=I,=]&5 |2| Samen: Flä | ( hiebsſatz S
28 E ſchlag Fläche ungen D
2 = ar 1 — no.
= 35 8 geſtellt Ganze fm
= | ha | 100 De ha | 1/ıoo | nee 7 50 Ar | —
VI. Im Großherzogtum Sachſen ).
Die Bearbeitung der Wirtſchaftspläne, die Ausführung der
Forſtvermeſſungen und die Überwachung der Einhaltung der Wirt—
ſchaftsvorſchriften liegt einer ſtändigen Behörde, der Taxations—
Kommiſſion, ob, deren Vorſtand alle hierher gehörigen Arbeiten
zu leiten hat. Als oberſter Grundſatz der Forſteinrichtungsarbeiten
gilt die Sicherung der Nachhaltigkeit; Gegenwart und Zukunft ſollen
in gleicher Weiſe berückſichtigt werden. Die forſtliche Produktion
iſt ſo zu leiten, daß einerſeits die Bodenkraft erhalten und gehoben
wird, anderſeits die höchſten Erträge in möglichſt kurzer Zeit er—
zeugt werden.
Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren, die Abteilun—
gen heißen, iſt in ſyſtematiſcher Weiſe durchgeführt. In der Ebene
iſt ſie durch ein Netz regelmäßiger Linien bewirkt, im Gebirge folgt
fie der Terrainbildung und ſteht mit dem Wegenetz im Zuſammen—
hang. Die durchſchnittliche Größe der Abteilungen beträgt ca. 25 ha.
Die Unterabteilungen, welche die Grundlage der Wirtſchafts—
führung bilden, werden beim Vorhandenſein entſprechender Be—
ſtandesverſchiedenheiten bis zu einer Mindeſtgröße von ca. '/ı ha
ausgeſchieden.
Die Ermittelung der Holzmaſſen erfolgt bei den Be—
ſtänden des erſten Jahrzehnts durch ſpezielle Aufnahme. Die Re-
ſultate derſelben werden in einer Überſicht nachgewieſen, welche
für die 1 Beſtände Stammzahl, Durchmeſſer, Höhe, Form—
') Nach Mitteilung des Herrn Oberlandforſtmeiſters Dr. Stoetzer.
— 109 —
zahl, Stärkezuwachs, Stammgrundfläche, Maſſe und Zuwachs—
prozent angibt. Die Ergebniſſe der Maſſenberechnungen werden
bei der Taxationsbehörde aufbewahrt. In Verbindung mit der
Forſteinrichtung ſteht, ſoweit es ſich auf den Ertrag bezieht,
das forſtliche Verſuchsweſen. Dem Vorſtande der Taxations—
kommmiſſion liegt es ob, Verſuchsflächen anzulegen, durch welche
der Einfluß der verſchiedenen Arten der Beſtandesbegründung und
Behandlung, der Neben- und Zwiſchennutzungen auf die Entwick—
lung des bleibenden Beſtandes u. a. nachgewieſen wird.
Bei der Beſchreibung der einzelnen Unterabteilungen ſind
Fläche, Standortsgüte, Alter, Höhe und Beſchaffenheit der Holz—
beſtände darzuſtellen. Die Reſultate der Beſtandesbeſchreibungen
ſind in ein Schätzungsregiſter, welches auch die vorläufigen Be—
triebsbeſtimmungen enthält, einzutragen. Zugleich iſt die Alters—
klaſſentabelle aufzuſtellen, welcher die Periodentabelle (Flächen—
angriffsplan) gegenübergeſtellt wird.
Die Methode der Ertragsregelung iſt das kombinierte
Fachwerk, welches von Grebe, dem langjährigen Leiter des groß—
herzoglichen Forſteinrichtungsweſens, auch in der Literatur vertreten
wurde. Gegenwärtig findet es nur noch in ſeiner einfachſten Form
Anwendung, derart, daß die Erträge nur für die erſten zwei
Perioden nachgewieſen werden. Der Hauptwirtſchaftsplan iſt dem—
gemäß nach folgendem Schema aufzuſtellen:
Grund und Boden | vorgefundener Holzbeſtand Eingerichteter Betrieb
I. Jahrzwanzigſt
Die IN).
2 Maſſe und poen
5 Zuwachs . re See
Ortsbezeich⸗ S 2 b 1. Jahrzehntſ 2. Jahrzehn
ee Beitandes- | im one. bis. von.. bis.
nung un F ut :
Befafe be, 5 Beicreionng | PO gan- Sg m 8 be, im
ah; 9 ha SS Pro bro gan-
= | gan: gan:
. | zen 0 ha zen Br ha zen
ha | | fm hal fm ha fm
u. er
| sp
Die Flächen und Maſſen der erſten Periode werden getrennt
für das erſte und zweite Jahrzehnt nachgewieſen. Die in Feſtmeter
Derbholz auszudrückenden Erträge werden dadurch hergeleitet, daß
zur gegenwärtigen Maſſe der Zuwachs bis zur Mitte des Nutzungs—
zeitraums hinzugefügt wird. Der jährliche Etat an Hauptnutzung
— 110 —
n
II. Sahrzmanzigit 2
. 22
„FTT
APR N a2] S. SS SIS SIS =
* Holzertrag S e ere
= Ses Seb e S e
= | E SUS 5$|8 Betriebsbeſtimmungen
= pro | im — = > AZ
U SH,
S | ha ganzen E
| |
ha fm ha | ha | ha | ha | ha
ergibt ſich aus dem Anja des erſten Jahrzehnts durch Divifion
mit 10.
Der Durchforſtungsbetrieb wird nach der Fläche geregelt.
Die Maſſen der Durchforſtungen werden aber auf Grund örtlicher
Schätzung unter Zuhilfenahme der Ertragstafeln und beſonderer
Unterſuchungen in Anſatz gebracht.
Die Kontrolle der Nutzungen und Kulturen wird nach
folgendem Schema geführt: ;
Flächen Holzertrag Anbau
Sr . 0 .. 2
= | Brennholz] | = Nähere Angaben
— u —' $ = 7
2 F | F über Art der
IS | o
e 2 128 — — == = Hauung und des
Isıe 2232| = — m I5 = 2
F %%ͤéOÜ%1 Re ee 5
— „ ee Anbaues.
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1371: Baal ee |
Zur Kontrolle des Durchforſtungsbetriebes iſt eine bejondere
Nachweiſung zu führen, in der die durchforſteten Flächen mit den
erfolgten Maſſen für jedes Jahr angegeben und mit dem Etat
verglichen werden.
Die Reviſionen haben in der Regel einen 10 jährigen
Turnus einzuhalten. Bei der Ausführung ſollen die allgemeine
Geſichtspunkte klargeſtellt werden, welche hinſichtlich der Beſtimmun
der Betriebsarten, der Umtriebszeiten, ſowie aller auf die Behan
lung des Waldes Einfluß übenden Umſtände in Betracht komme
— 111 —
Die über die Reviſion aufzuſtellenden Tabellen haben zunächſt
die den Betrieb des abgelaufenen Jahrzehnts betreffenden Ergebniſſe
nachzuweiſen; ſodann die Dispoſitionen für das kommende Jahr—
zehnt. Im übrigen ſind die Reviſionen (die inhaltlich mit den
Maßnahmen anderer Staaten übereinſtimmen) von den Verände—
rungen abhängig, welche im abgelaufenen Jahrzehnt im Wald—
beſtande eingetreten ſind.
VII. In Elſaß⸗Lothringen !).
Als Grundlage für die Aufſtellung neuer Betriebseinrichtungs—
werke — die für Waldungen, für welche noch keine Pläne vor—
liegen, nach Ablauf der 20 jährigen Periode, nach weſentlichen
Flächenveränderungen, nach erheblichen Übernutzungen (infolge
von Windwurf, Inſektenſchäden uſw.) und bei Umwandlung in
andere Betriebsarten zu erfolgen hat — dient das Vorprojekt,
welches vom Revierverwalter aufgeſtellt, vom Forſtaufſichtsbeamten
geprüft und vom Miniſterium genehmigt wird. Dasſelbe muß ins—
beſondere den Plan für Einteilung und Wegenetz, ſowie die Be—
ſtimmungen über die Betriebsarten und Umtriebszeiten enthalten.
Die wichtigſten Beſtimmungen für die Aufſtellung von Betriebs—
einrichtungswerken betreffen:
1. Die Einteilung.
Die Bildung ſtändiger Wirtſchaftsfiguren (Abteilungen) iſt in
Verbindung mit der Wegenetzlegung zu bewirken. Die Fläche der zu
bildenden Abteilungen ſoll in Nadelholzbeſtänden in der Regel 10
bis 15, im Laubholz 15 —20 ha nicht überſchreiten. Für Mittel:
und Niederwald bildet die Einteilung in Jahresſchläge die örtliche
Grundlage der Wirtſchaft. Bei Gemeindewaldungen iſt (wie ſchon
in den Ordonnanzen Colberts vorgeſchrieben wird) von der zu
teilenden Fläche ein Viertel als Reſerve in Abzug zu bringen?).
) Vorſchriften für die Aufſtellung und Reviſion der Forſtbetriebsein—
richtungswerke, Straßburg 1904.
) „La celebre ordonnance de 1669 preserivit la mise en reserve du
quart de tous les bois appartenant aux ecelésiastiques, gens de main-morte,
communautes et gens des paroisses; le surplus devait &tre divisé en coupes
réglées“ — Katalog der, Weltausſtellung zu Paris 1900, Groupe IX,
elasse 49.
Für die Bildung der Unterabteilungen werden keine bindenden
Vorſchriften gegeben. In größeren Waldungen ſoll beim Vor—
kommen verſchiedener Holzarten die Mindeſtgröße der Unterabtei—
lungen 1 ha betragen, wenn eine gute Abgrenzung der Flächen
möglich iſt. Für Beſtandesausſcheidungen, welche durch Alters—
unterſchiede oder durch Verſchiedenheit des Vollkommenheitsgrades
der Beſtände bedingt find, genügt als Mindeſtmaß 2 ha. Die
Ausſcheidung erfolgt nur, wenn durch die Verſchiedenheiten be—
ſondere wirtſchaftliche Maßnahmen bedingt werden. Bei in Ver⸗
jüngung begriffenen Beſtänden iſt eine Ausſcheidung vorzunehmen,
wenn eine Fläche von mindeſtens 1 ha im Zuſammenhang von
Altholz geräumt, und bei Kahlſchlagwirtſchaft, wenn eine Fläche
von mindeſtens 1 ha abgetrieben iſt.
Die Unterabteilungen müſſen durch Pfähle und Stückgräben
an den Winkelpunkten örtlich bezeichnet und in die Karten ein—
getragen werden.
Die Bezeichnung der Abteilungen erfolgt, wie in Preußen bei
den Jagen, mit arabiſchen, die der Schläge in Nieder-, Mittel-
und Plenterwaldungen mit römiſchen Zahlen, die der Unterabtei-
lungen mit kleinen lateiniſchen, des Nichtholzbodens mit deutſchen
Buchſtaben. 1
Bek neuen Einteilungen hat die Numerierung der Abtei—
lungen und die Bezeichnung der Unterabteilungen von Nordoſten
zu beginnen und iſt gegen Südweſten fortzuführen, ſodaß die in
der Windrichtung vorliegenden Abteilungen und Unterabteilungen —
ſtets die höhere Nummer bezw. die nachfolgenden Buchſtaben ers
halten. N
2. Die Vermeſſung und Kartierung. N
Die Vermeſſungsarbeiten beſchränken ſich, da für das ganze
Land brauchbare Karten vorliegen, in der Regel auf die Verände-
rungen der inneren Einteilung. Nach Aufmeſſung der Abteilungs-
und Unterabteilungslinien, Straßen, Wege, Waſſerläufe uſw. it
ein Exemplar der Spezialkarte — beim Mangel einer ſolchen eine
Kopie der Kataſterkarte — vom Taxator auf den vorhandenen
Zuſtand zu bringen. Nach der berichtigten Spezialkarte iſt eine Über-
ſichtskarte im Maßſtab 1: 25000 zu fertigen, welche die Holzarten
durch Farbenanlage kenntlich macht. Die Nutzungszeiten werden
nur für die der J. und II. Periode zugeteilten Flächen angegeben.
— 13 —
Die Flächen der I. Periode find durch von Weit nach Dit ver—
laufende, nicht unterbrochene Striche zu ſchraffieren. Die Flächen
der Beſtände, welche innnerhalb 40 Jahren verjüngt werden ſollen,
werden durch von Weſt nach Oſt verlaufende kurze Striche mit
einem Punkt zwiſchen denſelben kenntlich gemacht S: O. Aus—
hiebe werden durch Punkte bezeichnet. Die für Eichennachzucht be—
ſtimmten (in der Regel nicht unter 1 ha großen) Flächen müſſen
im Walde feſtgelegt und auf der Wirtſchaftskarte kenntlich gemacht
werden.
3. Die allgemeine Revierbeſchreibung.
Sie ſoll die für die Wirtſchaft charakteriſtiſchen Faktoren kurz
und treffend angeben. Dieſe beziehen ſich auf den allgemeinen
Zuſtand des Reviers in bezug auf Eigentumsverhältniſſe, Grenzen,
Vermeſſung uſw., die Standortsverhältniſſe (Klima, Terrainbildung,
Boden); das Vorkommen und Verhalten der Hauptholzarten; die
bisherige Bewirtſchaftung und ihre Ergebniſſe; die künftige Bewirt—
ſchaftung, insbeſondere die Holzarten, Betriebsarten, Umtriebszeiten;
die Aufſtellung von Wirtſchaftsregeln für Hiebsführung, für Ver—
jüngung und Erziehung der Beſtände, die Wegenetzlegung und Ein—
teilung; die Holzverwertung, Nebennutzungen, Jagd u. a.
4. Die ſpezielle Beſchreibung des Standorts und
Beſtandes.
Die Standortsklaſſen ſind in der Regel, wenn die Unter—
abteilungen nicht beſtimmte Verſchiedenheiten beſitzen, für die ganzen
Wirtſchaftsfiguren anzuſetzen. Sie werden gemäß dem Ertrags—
vermögen im Verhältnis zu den vorliegenden Ertragstafeln feſt—
geſtellt. Die Angaben über Lage und Boden erfolgen nach den
vom Verein der forſtlichen Verſuchsanſtalten vereinbarten Bezeich—
nungen. Der Boden iſt nach ſeinem mineraliſchen Gehalt, ſeiner
Friſche, Tiefgründigkeit und dem Humusgehalt auf Grund von
Bodeneinſchlägen zu beſchreiben.
| Auch die Beſchreibungen der Beſtände ſollen nach der vom
Verein der forſtlichen Verſuchsanſtalten gegebenen Anleitung bewirkt
werden. Sie ſind kurz zu faſſen; alle unweſentlichen oder ſelbſt—
verſtändlichen Angaben ſollen fortbleiben.
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 8
1
— 114 —
5. Die Ausſcheidung der Altersklaſſen
Die Bildung und Zuſammenſtellung der Altersklaſſen erfolgt
geſondert nach den einzelnen Holzarten. Beim Vorkommen von
verſchieden Altern werden die Flächen zergliedert. Insbeſondere
find die angehauenen Beſtände nach Maßgabe des Holzgehalts
auf Altholz und Jungwuchs zu verteilen.
6. Der Maßſtab der Abnutzung und die periodiſche
Flächenverteilung.
Als Maßſtab für die periodiſche Abnutzung im vorliegenden
Wirtſchaftszeitraum dient die normale periodiſche Abnutzungsfläche.
Sollen ſämtliche Beſtände mit derſelben Umtriebszeit bewirtſchaftet
werden, ſo ergibt ſich die normale Abtriebsfläche für eine Periode
durch Multiplikation der Holzbodenfläche mit 5 Liegen verſchie⸗
dene Umtriebszeiten vor, ſo iſt die normale periodiſche Abnutzungs—
fläche für jede Holzart nach dem Verhältnis der Periode zur Um-
triebszeit beſonders feſtzuſtellen. Die Geſamtabnutzungsfläche ergibt
ſich alsdann durch die Summierung der Flächen der einzelnen
Holzarten. |
Beim Eintragen der Flächen der erſten Periode werden die
angehauenen Beſtände entſprechend den Altersklaſſen nach Maßgabe
des vorhandenen Holzgehalts reduziert. Eine weitere Verteilung
der Beſtände für die III., IV., V. und VI. Periode erfolgt nicht
mehr. Dieſe Beſtände erſcheinen mit ihren Flächen in der Spalte
„Spätere Perioden“. Bei der Auswahl der Beſtände für die
Perioden iſt ihrem Verhalten in bezug auf Alter, Wüchſigkeit möge” |
lichſt Rechnung zu tragen. In Nadelholzbeſtänden iſt auf die Herz
ſtellung kleiner Hiebszüge Bedacht zu nehmen.
Das Fachwerk ſteht hiernach in Elſaß-Lothringen nicht mehr
in Anwendung.
7. Die Aufnahme und der Eintrag der Holzmaſſen.
Mit Rückſicht auf die großen zuſammenhängenden Altholzmafjeı
und die lange Verjüngungsdauer der in den reichsländiſchen Forſter
vertretenen Holzarten umfaßt der Berechnungszeitraum, in welchem
die Nutzung des haubaren Holzes ſtattfinden ſoll, in der Rege
zwei Perioden. Die Maſſen aller Nachhiebsreſte von Beſtänder
— 115 —
der I. Periode, ſowie die haubaren und angehend haubaren Be—
ſtände der II. Periode ſind in der Regel durch ſtammweiſe Klup—
pierung zu ermitteln. 0 regelmäßige Beſtände der II. Periode
iſt die Ermittelung des Vorrats durch Probeflächen geſtattet. So—
fern die gekluppte Maſſe in zwei Perioden genutzt werden ſoll, iſt
unter der Geſamtſumme des Vorrats die in die II. (oder eine
ſpätere) Periode übergehende Maſſe abzuſetzen. Der verbleibende
Reſt bildet dann die Maſſe der erſten Periode. Dieſer wird be—
hufs Feſtſtellung der Materialabnutzung der Zuwachs, auf Grund von
ſpeziellen Unterſuchungen, bis zur Mitte der Periode hinzugefügt. Ent—
ſprechend wird auch für die Nutzungen der II. Periode verfahren.
8. Die Herleitung des Abnutzungsſatzes.
Er ergibt ſich nach den Ergebniſſen der Holzmaſſenaufnahme
durch Diviſion mit 20. Der in km Derbholz feſtzuſetzende Abnutzungs—
ſatz iſt geſondert darzuſtellen einerſeits nach Haupt- und Vornutzung,
anderſeits nach den vier Holzartengruppen: Eiche, Buche, anderes
Laubholz, Nadelholz.
In den Gemeindewaldungen iſt von der ermittelten Haupt—
nutzung ein Viertel abzuſetzen.
9. Die Ertragsregelung im Mittel- und Niederwald.
Die Jahresſchläge des Mittel- und Niederwaldes ſind in ge—
regelter Folge — im Überſchwemmungsgebiet in der Richtung des
Waſſerlaufs — aneinander zu reihen.
Im Mittelwald iſt das Oberholz geordnet nach Altersklaſſen
zu kluppen. Der Zuwachs iſt für die einzelnen Klaſſen beſonders zu
berechnen. Nach den Maſſen und dem Zuwachs wird die Nutzung
und der Überhalt beim erſten Abtrieb eingeſchätzt und auch für
den zweiten Umtrieb der verbleibende Vorrat nachgewieſen.
10. Die Ertragsregelung im Plenterwald)).
Der Abnutzungsſatz wird aus dem wirklichen Zuwachs und
nach dem Verhältnis des wirklichen zum normalen Vorrat ermittelt;
3
entſprechend der Formel von K. Heyer e = wz + —
a
.) Für dieſen iſt eine beſondere kurze Anleitung („Vorſchriften für die
Aufſtellung der Forſtbetriebseinrichtungswerke für Plenterwald“, Straßburg.
1905) erlaſſen.
— 116 —
Zur Ermittelung des wirklichen Vorrats ſind die Stämme
von 8 em Durchmeſſer ab zu kluppen. Der wirkliche Zuwachs iſt
durch ſpezielle Unterſuchung an Stämmen verſchiedener Stärkeklaſſen
zu ermitteln, der normale Vorrat nach der Formel Z
Haubarkeitsdurchſchnittsznwachs). Die Höhe des Ausgleichungs-
zeitraums wird in jedem Einzelfall auf Grund beſonderer Erwägung
feſtgeſetzt. Die Umlaufszeit, binnen welcher der Hieb an derſelben
Stelle wiederkehrt, ſoll nicht zu hoch (in der Regel auf 7—9 Jahre)
angeſetzt werden. =
11. Der generelle Kultur- und Wegebauplan.
Für alle Betriebsarten werden dem Betriebsplan Kultur- und
Wegebaupläne beigefügt.
Die Kulturpläne erſtrecken ſich außer auf die Beſtandes—
begründung, Pflanzenerziehung und den Samenbezug auch auf die
Schlag- und Baumpflege. Von beſonderem Intereſſe iſt die Be⸗
tonung der Bodenpflege. Die auf ſie bezüglichen Arbeiten beſtehen
in Be- und Entwäſſerungsanlagen und Unterhaltung, ſowie in der
Herſtellung von Schutzgräben und Laubfängen. q
Für den Entwurf, den Bau und die Unterhaltung der Holz-
abfuhrwege werden eingehende Vorſchriften gegeben.
12. Die Reviſion der Betriebseinrichtungswerke.
Sie ſoll in der Mitte der 20jährigen Periode ſtattfinden.
Die Art und der Umfang der vorzunehmenden Arbeiten ergibt ſich
aus den Anforderungen, die an die Pläne geſtellt werden, und den
Veränderungen, welche durch den Gang der Wirtſchaft oder äußere
Einfluſſe in der erſten Hälfte der Wirtſchaftsperiode eingetreten ſind.
Die bei der Reviſion aufzuſtellenden Nachweiſungen betreffen;
die Arealveränderungen, die jährliche Abnutzung und ihre Ver
gleichung mit dem Soll des Betriebsplans, die Zuſammenſtellung
der Endhiebe und ihre Vergleichung mit dem Schätzungsſoll, die
außerplanmäßigen Hiebe, die Vornutzungserträge, die Ausführung
und Koſten der Kulturen, die Veränderungen der Berechtigungen, den
Einfluß der Nebennutzungen, die Ausführung der Wegebauten u.
— 117 —
VI In Öfterreich !).
Die in forſttechniſcher Beziehung wichtigſten Beſtimmungen
der Inſtruktion für die Betriebseinrichtung der öſterreichiſchen
Staatsforſten betreffen:
1. Die innere Einteilung der Reviere.
Sie beginnt, ſofern es nötig erſcheint, mit der Ausſcheidung
der Schutz- und Bannwälder. Beſondere Schutzwaldgürtel ſind
da auszuſcheiden, wo der Wald bis zur Vegetationsgrenze reicht
und der Charakter des Plenterwaldes durch die Standortsver—
hältniſſe vorgeſchrieben wird. Die Abgrenzung eines ſolchen Gürtels
iſt tunlichſt mit einem Schutzſteig zu verbinden.
Für den Wirtſchaftswald kommt die Ausſcheidung von Betriebs—
klaſſen, Hiebszügen, Abteilungen und Unterabteilungen in Betracht.
a) Betriebsklaſſen.
Verſchiedene Betriebsklaſſen, innerhalb welcher ein unab—
hängiger Betrieb der Holznutzungen ſtattfindet, ſollen für größere
zuſammenhängende Waldungen bei verſchiedener Richtung des
Transports und Abſatzes, bei abweichender Betriebsart (Samen—
wald, Ausſchlagwald), bei ungleicher Schlagform (Kahlſchlag, Femel—
ſchlag, Femelwald), bei verſchiedener Umtriebszeit und beim Vor—
handenſein von Wirtſchaftsbeſchränkungen gebildet werden.
b) Hiebszüge.
Die Betriebsklaſſen ſind, wo die Hiebsfolge von Bedeutung
iſt, in Hiebszüge zu zerlegen, die als „eine zuſammenhängende
Reihe von Schlägen“ definiert werden. Ihre Bildung wird vom
Terrain, von der Holzart und der Art der Verjüngung abhängig
gemacht. Die Größe der Hiebszüge wird durch die Größe der
Wirtſchaftseinheit, der Holz- und Betriebsart, die Schlagführung
und die Bringungsverhältniſſe beſtimmt. Mehr als drei Abteilungen
ſoll ein Hiebszug in der Regel nicht umfaſſen.
Die Begrenzung der Hiebszüge erfolgt durch die von der
Natur gebildeten Terrainlinien, durch Wege und Wirtſchaftsſtreifen.
Dieſe werden neben den Einteilungslinien in einer Breite von
1) Inſtruktion für die Begrenzung, Vermeſſung und Betriebseinrichtung
der öſterreichiſchen Staats- und Fondsforſte, 3. Aufl. 1901.
— 118 —
5—8 m aufgehauen, damit ſich an ihren Seiten allmählich ſturm—
feſte Beſtandesränder bilden. Auf den Karten werden die Hiebs—
züge durch Pfeile bezeichnet, ihre Trennungslinien mit großen Buch-
ſtaben. Sind jüngere Orte, die durch den Abtrieb vorgelagerter
älterer Beſtände dem Winde ausgeſetzt werden, zu ſchützen, ſo
werden längs der zu bemantelnden Seite derſelben Loshiebe ein—
gelegt.
c) Abteilungen.
Die Grenzen der Betriebsklaſſen und Hiebszüge geben den
Rahmen für die der Abteilungen ab. Ihre Bildung ſoll ſich in
ihren Hauptlinien teils den Bergrücken und Taleinſchnitten, teils
beſtehenden Straßen, Eiſenbahnen uſw. anſchmiegen. Wo dieſe zur
Markierung der Einteilung nicht ausreichen, ſind zu ihrer Ver:
vollſtändigung unter Berückſichtigung der Beſtandesverſchiedenheiten
künſtliche Schneiſen zu projektieren. Die Längsſeiten der Ab—
teilungen, die mit der Breite der Hiebszüge übereinſtimmen, ſollen
800 1000 m, die Breitſeiten etwa / der Länge betragen. Alle
Anfangs- und Endpunkte, alle Kreuzungs- und Brechungspunkte
zweier oder mehrerer Einteilungslinien, die wichtigſten Winkelpunkte
gebrochener Linien und die Wegekreuzungen ſind mit Sicherheit
marken zu verſehen.
d) Unterabteilungen. |
Als Beſtimmungsgründe für die Bildung der Unterabteilun B
werden angegeben: |
1. Verſchiedenheit der Betriebsart und Behandlung. Dabei
wird unterſchieden: Samenwald mit Kahlſchlägen; Samenwald mit
Femelſchlägen; Samenwald als Plenterwald; reiner Ausſchlagwald;
Mittelwald; ſervitutbelaſteter und ſervitutfreier Wald; Schutzwald,
d. h. ein ſolcher, bei dem die beſondere Schonung und Erhaltung
der Beſtockung freiwillig, ohne forſtpolizeilichen Zwang ausgeſprochen
wird; Bannwald im Sinne des Forſtgeſetzes oder der Vorſchriften
für den Eiſenbahnſchutz. |
2. Die Verſchiedenheit der Holzart in reinen Beſtänden.
3. Die Verſchiedenheit des Mengungsverhältniſſes, falls es —
von e Bedeutung iſt.
4. Verſchiedenheiten des durchſchnittlichen Beſtandesalters. Bei
Jungwüchſen, Stangen und Mittelhölzern des Samenwaldes im
— 119 —
ſchlagweiſen Betrieb find Abſtufungen von 10 Jahren, bei den
Althölzern von 20 Jahren geſtattet. Ausnahmen ſind bei ſehr
ungleichförmigen Beſtänden zuläſſig. Im Ausſchlagwald ſind Alters—
unterſchiede von 5 zu 5 Jahren für die Beſtandestrennung maß—
gebend.
5. Auffallende Unterſchiede in der Standortsgüte oder Ertrags—
fähigkeit, wenn ſich dieſe in der ungleichen Entwicklung derſelben
Baumart, namentlich im Höhenwuchs auf zuſammenhängenden
Flächenteilen deutlich ausprägen.
6. Merkbare Verſchiedenheiten in der Beſtockung. In dieſer
Hinſicht werden drei Stufen des Vollbeſtandes gebildet. Die dritte
bezeichnet Räumden.
7. Die Aufforſtungsbedürftigkeit.
Hinſichtlich der Mindeſtgröße der Abteilungen wird bemerkt,
daß Beſtandesverſchiedenheiten unter 0,6 ha im Samen- und Aus—
ſchlagwald der geodätiſchen Fixierung nicht bedürfen. Verſchieden—
heiten kleineren Umfangs können auf der Spezialkarte graphiſch
und bei der Beſtandesbeſchreibung in Worten angedeutet werden.
Die bleibend ausgeſchiedenen Unterabteilungen werden mit kleinen
lateiniſchen Buchſtaben bezeichnet.
Im Walde ſind die Scheidelinien der Holzbeſtands-Unter—
abteilungen mittels kleiner Tafeln, unſchädlicher Schalme, lichter
Olfarbenringe oder Zeichen mit dem Reißer an Bäumen und
Stangen in den alten Beſtänden, mittels ſchmal aufgehauener
Gäßchen in Jungwüchſen erſichtlich und auffindbar zu machen.
2. Die Aufnahme und Darſtellung des Waldzuſtandes.
a) Die Aufſtellung von Ertragstafeln.
Allgemein iſt beſtimmt, daß bei der Einrichtung der Staats—
forſtreviere für die verſchiedenen Betriebsarten, Holzarten und
Standortsklaſſen Ertragstafeln aufgeſtellt werden ſollen. Dieſelben
ſind nach Auswahl und Kombination paſſender Probeflächen, die
beim Beginn und während der Beſtandesbeſchreibung und Maſſen—
erhebung für dieſen Zweck beſonders genau aufzunehmen ſind, zu
begründen. Die Art der erforderlichen Erhebungen und Be—
rechnungen ergibt ſich aus nachſtehendem Formular:
— 120 — ;
N ff Zwiſchen⸗
Hauptbeſtand beſtand
w 7 2
; = . Holzmaſſe Zuwachs
— 8 8 85 FAN,
un © | — 1 — 5 2 2 *
E 2 2 2 oa = 9 5 ah wo 7
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U
— — ä¶ũE—ñ— b . — . i —— ô —— '
Bei jeder Klaſſe der aufgeſtellten Ertragstafeln iſt anzudeuten,
welcher Klaſſe der am meiſten bekannt gewordenen allgemeinen
Ertragstafeln ſie in den Maſſenvorräten der höheren Altersſtufen
nahe oder gleichſteht.
b) Die Beſchreibung der einzelnen Beſtände.
Sie erſtreckt ſich insbeſondere auf: 6
1. Angaben über die Beſchaffenheit des Bodens (Untergrund,
Wurzelraum, Humusgehalt, Decke) und der Lage (Neigungsgrad,
Expoſition, Freilage uſw.).
2. Holzart, Miſchungsverhältniſſe und wirtſchaftliche
Form des Beſtandes. Das Verhältnis der Holzarten in gemiſchten
Beſtänden wird unter Beſchränkung auf den Hauptbeſtand, nach
dem Anteil des Standraums, welcher den einzelnen Holzarten zu—
kommt, in Zehnteln ausgedrückt. Beim Femelſchlagbetriebe werden
die zur Verjüngung herangezogenen Beſtände als im Vorbereitungs-
hiebe ſtehend bezeichnet, wenn ſie noch wenigſtens 0,8 der Maſſe
des früheren Vollbeſtandes enthalten; als Beſamungsſchläge, wenn
ſie 0,5 bis 0,8 ihrer Vollbeſtandsmaſſe enthalten; und als Lichte
oder Schutzſchläge, wenn ihre Maſſe weniger als 0,5 ihrer früheren
Vollbeſtandsmaſſe beträgt. ‚
3. Das Beſtandesalter. Dasſelbe iſt ſowohl nach ſeinen
Grenzen und ſeinen Verſchiedenheiten, als auch nach ſeinem Durch—
ſchnitt anzugeben.
Die Zuſammenfaſſung und Nachweiſung der Altersklaſſen er-
folgt durch die Altersklaſſentabelle, die dem Einrichtungsplane
gegenübergeſtellt wird. Das diesbezügliche Formular hat folgende
Faſſung:
N Altersklaſſenta belle
Betriebsklaſſe. . .... „
Ortsbe— — = Altersklaſſen der bewaldeten Flächen⸗
zeichnung Sei Unterabteilungen ſumme
Re = Z nm 77 5 15 5 Wr — 2 „
— 2 2 —
28 5 1 1—2 jährig 222 aa — = 82 5
* 89883 2 77-310 5 IS = 22 2
— 2 S — 2 | | er | MEI E 8 — ——
2 | 2 ges eee
as = 22 S |E82| s2 a to S SSS
S | 2 |Br7Eel2 I|.5E| 88 7 | PA SIE IS] E
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E — | ] ) 9 —
a | m
8 Hektar
W re ie en LT 1. -
E
Die Altersklaſſentabelle wird nach Betriebsklaſſen getrennt ge—
halten. Die Abſchlüſſe müſſen ſowohl die Zahlen für dieſe als
auch für die Reviere und Revierteile im ganzen nachweiſen.
Die Verjüngungsflächen werden mit ihrer vollen Fläche in
die Spalte „Verjüngungsklaſſe“ eingetragen. Daneben erſcheinen
ſie aber auch in den Spalten des Altholzes, des Jungwuchſes und
der Blößen, und zwar tunlichſt genau nach dem Verhältnis, in
welchem dieſe drei Verſchiedenheiten tatſächlich in den Beſtänden
vorhanden ſind. Unter der wirklichen Flächenſumme der Alters—
klaſſen jeder Betriebsklaſſe ſind die normalen Flächen einzutragen,
welche ſich nach der feſtgeſetzten Umtriebszeit und beim Femelſchlag—
betrieb auch nach der Verjüngungsdauer ergeben.
4. Holzertragsanzeiger. Als Maßſtab für die Leiſtung der
Beſtände dient: |
a) Die Beſtandesmittelhöhe;
b) die Stammgrundflächenſumme;
c) die Standortsklaſſe. Ihr iſt ſtets die Holzart, auf welche
ſie ſich bezieht, beizufügen. In gemiſchten Beſtänden wird nur die
Hauptholzart berückſichtigt;
d) die gegenwärtige Beſtockung in Anteilen der vollen, die
— 1 geſetzt wird. Die Beſtockung gilt als voll, wenn der Maſſen—
vorrat des Beſtandes diejenige Höhe pro Hektar zeigt, welche die
Ertragstafel der betreffenden Standortsgüte, Holz- und Betriebsart
für die entſprechende Altersſtufe angibt.
— 122 —
5. Der Holzmaſſenvorrat pro Hektar und zwar an:
a) Hauptbeſtandsmaſſe. Sie wird nach der Definition
der Inſtruktion durch diejenigen Stämme gebildet, welche entweder
ſämtlich im nächſten Jahrzehnt zum Einſchlag gelangen oder welche
den Haubarkeits- und Zwiſchennutzungsertrag erſt vom zweiten
Jahrzehnt ab liefern ſollen.
b) Zwiſchenbeſtand (Nebenbeſtand). Zu dieſem zählt die
Inſtruktion „alle unterdrückten, beherrſchten oder den Hauptbeſtand
unterdrückenden, daher bald zu beſeitigenden Hölzer, inſoweit die
beiden letzteren Stammklaſſen, ohne Beſtandeslücken zu verurſachen,
entnommen werden dürfen.“ Solche Zwiſchennutzungsmaſſen, welche
vorausſichtlich im kommenden Jahrzehnt nicht zur Verwertung ge—
langen können, bleiben bei der Einſchätzung unberückſichtigt.
6. Der Durchſchnittszuwachs im Alter zur Zeit des wahr—
ſcheinlichen Abtriebs. Hierbei bleiben ſolche Kulturen, welche wegen
der Einwirkung ſchädlicher Naturereigniſſe oder aus anderen Gründen
als noch nicht völlig geſichert anzuſehen find, unberückſichtigt.
7. Das Maſſenzuwachsprozent, berechnet nach der Formel:
200 / M — m
5 G1 En
Die Faktoren der Maſſen- und Zuwachsberechnung ſind in
Jung- und Mittelhölzern in der Regel mit Hilfe von Ertragstafeln
anzuſprechen. In angehend haubaren und haubaren Beſtänden iſt
dagegen ſtets eine genaue Erhebung des Vorrats und Zuwachſes
durchzuführen. In ungleich beſtockten und ſolchen Orten, die unter
2 ha Fläche umfaſſen, findet eine vollſtändige Kluppierung ſtatt.
In unregelmäßigen Beſtänden find Probeflächen von 5 bis 10 %
der Beſtandesfläche in paſſender Lage auszuwählen.
Die Berechnung der Holzmaſſen erfolgt unter Zugrundelegung
von Mittelſtämmen, die nach Maßgabe der vorliegenden Höhen
und Stärken ſo zu wählen ſind, daß ſie in ihrer Summe den
Beſtand im kleinen repräſentieren.
Alle Maſſen- und Zuwachserhebungen ſind in einer Tabelle
zuſammenzuſtellen und dem Betriebswerk beizufügen.
8. Das Qualitätszuwachsprozent, berechnet nach der
Formel: =" 1 9 wobei 2 — 4 die durchſchnittliche
n 4
Nettowertdifferenz, E g die Wertſumme des Durchſchnittsfeſt—
meters Holz zweier Stufen, n die Anzahl Jahre bedeutet, welche
— 123 —
der Stamm gebraucht, um aus der einen in die andere Stufe zu
wachſen.
9. Das Weiſerprozent, berechnet nach der Formel:
1 H = G (a - b), wobei H den mittleren Beſtandeswert,
G das aus Boden-, Verwaltungs- und Kulturkoſtenkapital gebildete
„Grundkapital“ im Sinne Preßlers bedeutet.
Die Anſätze zu 7, 8 und 9 ſind nur dann (für angehend
haubare und haubare Orte) zu erheben und zu berechnen, wenn der
Ertragsberechnung die finanzielle Umtriebszeit zugrunde gelegt
wird. Dies iſt aber nach der Angabe über die Hiebsreife im S 41,
auf die weiterhin Bezug genommen iſt, in der Regel der Fall.
10. Bemerkungen über die wirtſchaftliche Behandlung des
Beſtandes (Zeit und Art der Nutzung, Läuterung, Durchforſtung,
Aufäſtung, Aufforſtung, Entwäſſerung u. a.).
Das Formular, nach welchem die Beſtandesbeſchreibung ge—
fertigt wird, hat gemäß den vorſtehenden Angaben nachſtehende
Faſſung:
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— 124 —
c) Die allgemeine Beſchreibung.
Sie ſoll die natürlichen, rechtlichen, politiſchen, forſtwirtſchaft—
lichen, kommerziellen, finanziellen und organiſatoriſchen Verhältniſſe
in der Gegenwart darſtellen. Es ſind insbeſondere zu behandeln:
Die Größe des Wirtſchaftsganzen, geordnet nach Holzboden und
Nichtholzboden, und die Benutzung des letzteren; die Einfügung
des Wirtſchaftsbezirkes in die Landeseinteilung; die Eigentums—
und Rechtsverhältniſſe; die Eigentumsbegrenzung; die Umgebung
des Waldes nach Kulturarten; die Gewäſſer im Walde und in ſeiner
Umgebung; die vorkommenden Gebirgs- und Bodenarten, Lage,
Klima, atmoſphäriſche Einwirkungen; die Holzbeſtandsverhältniſſe,
ihre Geſchichte und ſeitherige Bewirtſchaftung; Nachweiſe des
Material- und Geldertrages an Holz, Nebennutzung, Jagd und
Fiſcherei; die Wald- und Marktpreiſe des Holzes, Angaben über
Perſonalverhältniſſe u. a.
3. Die Feſtſtellung des Hiebsſatzes.
Derſelbe wird für ein Jahrzehnt aufgeſtellt. Die Nutzungen
werden als Haubarkeitsnutzungen, Zwiſchennutzungen und Zufalls—
nutzungen unterſchieden. Zur Haubarkeitsnutzung gehören alle Er—
träge aus den für den nächſten Wirtſchaftszeitraum vorgeſehenen
Nutzungsflächen; ſodann aus den zufälligen Nutzungen dasjenige
Material, durch deſſen Einſchlag oder Wegnahme entweder ein
junger Nachwuchs oder eine aufforſtungsbedürftige Fläche von
mindeſtens 0,3 ha zurückbleibt. Die kleinern Ergebniſſe von Wind-,
Schnee-, Eisbruch-, Inſekten- und Frevelhölzern werden dagegen
als zufällige Nutzung behandelt und geſondert eingetragen. Der
Ertrag aus Durchreiſerungen, Durchforſtungen und ſonſtigen Pflege—
hieben ſowie aus der Nutzung der Ausſtänder in Jungbeſtänden
gehört der Zwiſchennutzung an. In der Regel iſt für die Be—
urteilung, ob ein Materialbezug der Haubarkeits- oder Zwiſchen—
nutzung angehört, der Hauungsplan entſcheidend.
a) Haubarkeitsnutzung.
Die Grundlage für die dem nächſten Wirtſchaftszeitraum zu
überweiſende Nutzung bildet die normale Abtriebsfläche. Sind die
Verhältniſſe regelmäßig, ſo wird dieſe tunlichſt eingehalten. Be—
züglich der Beſtimmung der Umtriebszeit, von welcher die Abtriebs—
— 125 —
fläche abhängig iſt, wird bemerkt: Wenn keine zwingenden Gründe,
hervorgehend aus der rechtlichen Verpflichtung des Waldeigentümers
oder aus den Bedingungen des Holztransports oder des Holz—
marktes zur Beibehaltung des bisherigen, namentlich aber eines
ſehr hohen Haubarkeitsalters vorhanden ſind, dann iſt das Streben,
die entſprechende Verzinſung der im Walde geborgenen Anlage—
und Betriebskapitalien im Forſtreinertrag zu erzielen, für die Höhe
der Umtriebszeit maßgebend. Als hiebsreif werden demgemäß
ſolche Beſtände bezeichnet, deren Weiſerprozent unter den ange—
nommenen Wirtſchaftszinsfuß geſunken und deren Einſchlag bei
Beachtung der unabweisbaren Hiebsordnung möglich iſt.
Unbedingt dem nächſten Wirtſchaftszeitraum zur Abnutzung
zu überweiſen ſind ferner die wirtſchaftlich notwendigen Loshiebe
und Sicherheitsſtreifen, lückige und zuwachsarme Beſtände, deren
baldige Verjüngung mit Rückſicht auf Zuwachsleiſtung und Boden—
zuſtand erwünſcht iſt, ſowie endlich ſolche Beſtände, welche der
Hiebsfolge zum Opfer fallen müſſen.
Bei vorhandener Unregelmäßigkeit des Waldzuſtandes ſind
die Hiebsflächen nach dem Vorhandenſein hiebsreifer Orte zu
korrigieren. Die Inſtruktion ſchreibt vor: „Behufs Ermittelung
des jährlichen Haubarkeitsertrags beim jährlichen Betriebe iſt für
jede Betriebsklaſſe auf Grund der Altersklaſſentabelle darzuſtellen,
ob hiebsreife bezw. hiebsfähige Beſtände und nachrückende jüngere
Altersſtufen in genügendem Flächenverhältnis vorhanden ſind, ob
und auf wie lange der Einſchlag von ausreichend hiebsreifen Be—
ſtandesvorräten einzuſchränken oder ob auf Grund der allgemeinen
Betriebsvorſchriften eine raſchere Nutzung der etwa vorhandenen
Maſſenüberſchüſſe erwünſcht oder gerechtfertigt iſt.“ Der Zeitraum,
innerhalb deſſen eine Herbeiführung der normalen Altersklaſſen
angeſtrebt wird, iſt gutachtlich feſtzuſetzen.
Neben der Ermittelung der normalen Abtriebsfläche erhält
der Etat eine weitere Begründung durch die Darſtellung der ſeitherigen
Nutzungen und die Nachweiſung des Einfluſſes, welchen dieſe
Nutzung auf die Entwickelung der Altersklaſſen gehabt hat. Das
Altersklaſſenverhältnis wird deshalb für eine längere Zeit nach—
gewieſen. Dieſe Vergleichungen und Erwägungen — ſagt die
Inſtruktion am Schluſſe dieſes Abſchnittes — werden zu einer
endgültig ermittelten Hiebsfläche führen; und der auf der letzteren
erhobene Maſſenvorrat, vermehrt um den auf die Mitte des
— 126 —
Wirtſchaftszeitraums berechneten laufenden Zuwachs bildet den
Maſſenhiebsſatz für das Jahrzehnt.
In den einzelnen Betriebsklaſſen iſt die ſtrenge Nachhaltigkeit,
abgeſehen von ſolchen Waldungen, die mit Servituten ſtark belaſtet
ſind, nicht erforderlich.
b) Vornutzungen und zufällige Nutzungen.
Die Vornutzungen werden als Läuterungen, Durchreiſerungen,
Durchforſtungen, Säuberungen und Nutzungen der Ausſtänder in
Jungbeſtänden unterſchieden. Der Hiebsſatz für die Zwiſchennutzung
ergibt ſich durch Summierung des bei den Beſtandesbeſchreibungen
für die einzelnen Unterabteilungen angeſetzten, dem Zwiſchenbeſtand
angehörigen Materials, ſofern dasſelbe vorausſichtlich auch ver—
wertbar iſt. Der Anſatz für zufällige Nutzungen iſt für jede Be—
triebsklaſſe ſummariſch nach deu Aufzeichnungen vergangener Jahre
oder nach Erfahrungsſätzen einzuſtellen.
c) Ertragsermittelung im Plenterwalde.
Mit Rückſicht auf den meiſt an erſter Stelle ſtehenden Schutz—
waldcharakter des Plenterwaldes und die häufig vorkommende
Unmöglichkeit einer regelmäßigen Verwertung des Einſchlags wird
in den meiſten Fällen auf die Beſtimmung eines nachhaltigen
Hiebsſatzes nach einem beſtimmten Verfahren verzichtet und die
Nutzung nur gutachtlich angeſetzt.
4. Kontrolle und Reviſion.
Um die Veränderungen, welche im Laufe des Wirtſchafts—
zeitraums eintreten, nachzuweiſen, ſind von der Verwaltung eine
Anzahl Schriftſtücke zu führen, welche die Anſätze des Betriebsplans
und ſeine Ausführung kontrollieren und der Reviſion zur Grund—
lage dienen ſollen. Von denſelben ſind insbeſondere hervorzuheben:
a) Das Gedenkbuch. Es entſpricht dem allgemeinen Teil
des preußiſchen Hauptmerkbuchs. Es ſollen in ihm alle vor—
kommenden Veränderungen, ſofern dieſelben nicht durch den plan-
mäßigen Abtrieb der Beſtände erfolgen, verzeichnet werden. Ins—
beſondere die Veränderungen geometriſcher Art, die Umgeſtaltung
der Holzbringungsanſtalten und Kommunikationsmittel, bedeutſame
Schäden durch Menſchen, Naturereigniſſe, Brände uſw., Nachweiſe
über Jagd und Fiſcherei, Arbeiterverhältniſſe, ſtatiſtiſche Nachweiſe
Eee
über Maſſen- und Werterträge, Wildbachverbauungen, forſtliches
Verſuchsweſen, Perſonalien u. a.
b) Das Wirtſchaftsbuch. Dasſelbe entſpricht dem preußiſchen
Kontrollbuch nebſt dem ſpeziellen Teil des Hauptmerkbuchs und
zerfällt in zwei Teile. Der erſte gibt für jede einzelne Unter—
abteilung (Kontrollfigur) den Materialeinſchlag in zuſammenfaſſenden
Zahlen, getrennt nach Nutz- und Brennholz, Hart- und Weichholz,
Haubarkeits-, Zwiſchen- und Zufallsnutzung nebſt den zugehörigen
Hiebsflächen. Sodann die ausgeführten Aufforſtungen, getrennt
nach Saat und Pflanzung, ſowie Entwäſſerungen und die Arbeiten
der Schlag- und Beſtandespflege.
Der zweite Teil enthält die jährlichen Zuſammenſtellungen
des Einſchlags von dem ganzen Wirtſchaftsbezirk und die Kontrolle
des wirklich erfolgten Einſchlags mit der Schätzung.
c) Nachweiſungen über Veränderungen im Grundbeſitz, Er—
gebniſſe der durchgeſchlagenen Beſtände und Vergleich gegen die
Schätzung, Vergleichung des Einſchlags mit dem Hiebsſatz nach
Maſſe und Fläche, Zuſammenſtellung außerplanmäßiger Hiebe,
Nachweiſung der Kulturen und deren Koſten, die Einnahmen und
Ausgaben, Material- und Gelderträge u. a.
Die Reviſionen werden eingeteilt in Zwiſchenreviſionen, welche
im Laufe des Wirtſchaftszeitraums durch unvorhergeſehene Umſtände
(Bruch, Inſektenſchäden u. a.) notwendig werden, und in regelmäßige,
periodiſche Reviſionen, welche im letzten Jahre des Jahrzehnts, für
welches der Betriebsplan aufgeſtellt war, vorzunehmen ſind. Als
die wichtigſten Aufgaben der periodiſchen Reviſion wird angegeben:
Erſtens die Unterſuchung, ob die abgelaufenen Betriebspläne in
allen Teilen genau eingehalten wurden, ob und inwieweit die vor—
gekommenen Abweichungen gerechtfertigt ſind, und wie ſich die Be—
ſtimmungen des abgelaufenen Betriebsplans im einzelnen und im
ganzen bewährt haben. Zweitens die Berichtigung der vorhandenen
bezw. die Beſchaffung der zur Aufſtellung der neuen Betriebspläne
für das nächſte Jahrzehnt notwendigen geodätiſchen und taxatoriſchen
Unterlagen. Drittens die Verfaſſung der Betriebspläne für das
nächſte Jahrzehnt.
Der Umfang, in welchem die Reviſionen vorzunehmen ſind,
iſt nach Lage der Verhältniſſe ſehr verſchieden. Im allgemeinen
müſſen die betreffenden Arbeiten nach Maßgabe der Beſtimmungen
für neue Forſteinrichtungen ausgeführt werden.
— 128 —
IX. In Frankreich).
Von außerdeutſchen Ländern bietet hinſichtlich der Methoden
der Forſteinrichtung nächſt Oſterreich Frankreich am meiſten Intereſſe,
insbeſondere deshalb, weil einige der dortigen Maßnahmen zu den
Regeln, die in den meiſten deutſchen Staaten Geltung haben, in
auffallendem Gegenſatze ſtehen.
Für den Stand des franzöſiſchen Forſteinrichtungsweſens ſind
die Eigentumsverhältniſſe in beſonderem Grade von Einfluß. Seither
wurde in Frankreich ziemlich allgemein die Anſicht vertreten, daß
die Privaten überhaupt zur forſtlichen Produktion nicht geeignet
ſeien. Man nahm an, die Schwierigkeit der Beurteilung der zu—
künftigen Bedürfniſſe und die Unſicherheit der Ertragsnachweiſe
ſtehe den Grundſätzen und Zielen der Privatwirtſchaft entgegen.
Die Erzeugung des Holzes, namentlich der beſſeren Sortimente, ſei
Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Dieſer Anſchauung
entſprachen die tatſächlichen Waldzuſtände des Landes, die nach
den Eigentumsverhältniſſen ſehr verſchieden ſind. Im Staatswald
herrſcht der Hochwald mit langer Umtriebszeit vor, in den Ge—
meindeforſten der Mittelwald, in den Privatwaldungen der Nieder—
wald. In der neueren Zeit haben ſich jedoch die Verhältniſſe
weſentlich verändert. Infolge der Zunahme der Werte des Holzes
und der Abnahme des Zinsfußes iſt auch für Private die Erziehung
ſtarker Hölzer rentabel geworden.
A. Hochwald.
Die weſentlichſten Gegenſtände der Forſteinrichtung, über die
man ſich ein Urteil zu bilden imſtande iſt, betreffen die Einteilung
der Waldungen, die Methoden der Ertragsregelung, die Lagerung
der Periodenflächen und die Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes.
1. Einteilung.
Die franzöſiſchen Staats- und ſtaatlich adminiſtrierten Wal—
dungen ſind in series eingeteilt. Dies ſind örtlich zuſammen—
) Der nachſtehenden Darſtellung liegen (abgeſehen von einer Reiſe nach
Frankreich) einige Betriebswerke elſäſſiſcher Reviere von 1862 und 1864 zu—
grunde, die dem Verfaſſer von den Herren Oberforſtmeiſter Pilz in Straßburg
und Forſtmeiſter Kautzſch in Selz zur Kenntnis gütigſt mitgeteilt wurden.
Ferner die Schrift von Taſſy „Etudes sur l'aménagement des foréts“.
Paris 1872.
a
liegende Waldflächen mit einheitlichem Abſatz und in ſich nach—
haltigem Betrieb, die häufig mit den Schutzbezirken (triages) zu—
ſammenfallen. „On entend par série une partie de forét, destinée
A etre soumise A un plan special d’exploitation et à fournir
par conséquent une suite de coupes annuelles“'). Die series
entſprechen hiernach etwa den preußiſchen Blöcken. Daneben beſteht
auch eine Teilung in sections. „On entend par section une
partie de forét qui se distingue du surplus par le mode d’ex-
ploitation“ (taillis, futaie reguliere, futaie jardinee?) etc.) Die
Bildung der sections wird hiernach vorzugsweiſe durch die Be—
triebsart (régime) und die Behandlung (mode de traitement)
hervorgerufen; ſie entſprechen den deutſchen Betriebsklaſſen. Die
series werden weiter in affectations (Periodenflächen) eingeteilt.
Im Rahmen der angegebenen Betriebsverbände erfolgt die
Ausſcheidung der parcelles. Sie ſind die Beſtandeseinheiten
und bilden die Grundlage für die Einrichtung und Führung der
Wirtſchaft. In jedem canton (Forſtort) ſollen ſolche Teile von—
einander geſondert werden, qui diffèrent entre elles soit par
l’essence ou par l’äge des bois, soit par la situation, l’exposition,
la vegetation ou la consistance du peuplement, de sorte que
toute la parcelle soit susceptible du m&me traitement?).“ Die
Parzellen werden in den Büchern und auf den Karten unterſchieden als
divisions, welche eine bleibende Bedeutung haben, und subdivisions,
welche im Laufe der Zeit eingehen ſollen. Die Parzellen werden
durch Steine an den Kreuzungspunkten markiert; ihre Grenzen
werden durch ſchmale Aufhiebslinien oder durch Schalme bezeichnet“).
Für die einzelnen Parzellen werden Beſchreibungen nach
folgendem Schema gefertigt:
Etat descriptif des divisions et subdivisions.
Proportion des
Nature du sol
des
Exposition
|
r e
) Tassy, Etudes, p. 385. 2) A. a. O. ) Wortlaut franzöſiſcher Betriebswerke.
) Nach brieflichen Mitteilungen des Herrn Oberforſtmeiſters Pilz.
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 9
Contenance
altitude
Declivité
essences
sistance du
peuplement
Divisions et
subdivisions
sub
divisions
divisions
Situation et
Age des bois
Nature et con-
Vegetation
Observations
Cantons
— 130 —
2. Die Methode der Eriragsregelung.
Sie iſt die des Flächenfachwerks, wie aus dem nachſtehenden
Kopf des Formulars, nach welchem die Betriebspläne für die
Staats- und Gemeindeforſten aufgeſtellt werden, zu erſehen iſt.
Reglement general des exploitations par période
pendant la premiere revolution.
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)
Die Anzahl und Länge der Perioden find je nach der Holzart
und Wirtſchaftsgebieten verſchieden. Für die Eiche in Mittel-
frankreich ſind 8 Perioden zu 25 Jahren gebildet, für die Buche
meiſt 6 zu 20 Jahren, für die Tanne 4 zu 30 Jahren. Die
Genehmigung der Periodenbildung erfolgte früher, wie die in den
reichsländiſchen Forſten vorliegenden Betriebspläne erſehen laſſen,
durch ein kaiſerliches Dekret).
5 Aus dem Betriebswerk der Oberförſterei Haslach. Article 2. „Les
deux series de la Haute-Struth seront aménagées à la révolution de 120
— 131 —
Über die Höhe der Umtriebszeit, welche den wichtigſten Be—
ſtimmungsgrund der Abnutzung bildet, liegen keine beſtimmten
Unterſuchungen vor. Man ſetzt die Umtriebszeit, wie es auch meiſt
in Deutſchland geſchieht, nur gutachtlich feſt („sans regretter de
ne pouvoir apporter à la question un contingent d' expériences
d'une valeur souvent plus specieuse que reelle“) ).
In der Literatur wird zur Begründung der Umtriebszeit be—
merkt: „Die Menge des erzeugten Holzes, ſeine Nutzbarkeit, ſein
Verkaufswert und das Verhältnis des Ertrags zu dem Kapital,
das ihm zugrunde liegt, ſind die verſchiedenen Ziele, welche man,
getrennt oder zuſammen, vor Augen haben muß, um aus der
Wirtſchaftsführung den höchſten Vorteil zu ziehen. Dieſen vier
Zielen entſprechen vier Arten der Hiebsreife des Holzes: erſtens
die Umtriebszeit der größten Maſſe, ſodann die Umtriebszeit des
höchſten Gebrauchswertes, drittens die Umtriebszeit des höchſten
Geldertrags, viertens die Umtriebszeit des größten Reinertrags“ ).
Für die Staatsforſten ſoll nach den vorliegenden Betriebswerken
eine Umtriebszeit gewählt werden, „qui correspond aux produits
materiels les plus considerables et les plus utiles“. Dieſe
Forderung hat eine konſervative Richtung zur Folge gehabt, die
im Zuſtand der Waldungen Frankreichs und des Reichslandes zum
Ausdruck gekommen iſt. Nach der Statiſtik vom Jahre 1876
wurden in den Staatswaldungen bewirtſchaftet mit
Umtriebszeiten unter 100 Jahren v. 100 bis 150 Jahren v. 150 bis 200 Jahren.
Beim ſchlagweiſen
Betrieb 57 43,1%, 21,2% der Ge⸗
(futaies soumises ſamt⸗
aux éelaircies) fläche.
Beim Plenterbetrieb 9,8 , ER 46,5 „ x
(futaies jardinees)
3. Die Lagerung der Wirtſchaftsflächen.
Sie iſt das am meisten charakteriſtiſche Merkmal der fran—
zöſiſchen Forſteinrichtung. Die Ordnung der Periodenflächen ſoll
ans divisees en 6 periodes de 20 ans. Celles de la Basse-Struth seront
soumises à une révolution de 150 ans divisée en 5 periodes de 30 ans. Etc.
Fait au Palais des Tuileries le 9. Mai 1863. signé: Napoléon“.
) Wortlaut franzöſiſcher Betriebswerke.
) Tassy, Deuxième etude: „de l’exploitabilite“.
— 132 —
ſo erfolgen, daß dieſe in ſich abgeſchloſſene Komplexe bilden und
nicht durch Flächen anderer Perioden unterbrochen werden.
Zur Begründung dieſes Verfahrens, das zu den Maßnahmen
der meiſten deutſchen Forſtverwaltungen, insbeſondere der ſächſiſchen,
im Gegenſatz ſteht, wird folgendes bemerkt?): „Damit ſich die
Führung der Verjüngungsſchläge in jeder Periodenfläche den Regeln
der Hiebsfolge anpaſſen kann, iſt es gut, daß die Periodenflächen
eine regelmäßige Form haben, daß ſie ihre ſchmale Seite der
heftigſten Windrichtung darbieten, daß ſie von Wegen begrenzt
werden, vor allem aber, daß ſie in ſich geſchloſſene Komplexe
bilden. Ich empfehle ganz beſonders, niemals eine Perioden—
fläche zu zerreißen, wenn man nicht dafür überwiegende Gründe
hat. Der örtliche Zuſammenhang der Parzellen, welche die Periode
bilden, iſt nicht nur nützlich für die Anwendung der Regeln der
Hiebsfolge, ſondern auch für die ökonomiſchen Erfolge der Nutzung.“
Gemäß dieſer Vorſchrift iſt bei der Einrichtung der fran—
zöſiſchen Staats- und Gemeindeforſten verfahren. Die Perioden—
flächen ſind auf den Karten und im Walde ſyſtematiſch zuſammen—
gelegt. Die Folge davon iſt zunächſt, daß viele Beſtände nicht
zurzeit ihrer Hiebsreife, ſondern früher oder ſpäter zur Nutzung
gelangen; ſodann, daß die Verjüngungsſchläge ſehr groß werden
und daß in Zukunft ausgedehnte Beſtände gleichen Alters zuſammen—
liegen werden. Beides iſt mit wirtſchaftlichen Nachteilen verknüpft,
wenn ſie auch bei der natürlichen Verjüngung, die in Frankreich
Regel iſt, und bei dem Vorherrſchen des Laubholzes geringer ſind,
als bei den in Deutſchland vorliegenden Verhältniſſen.
4. Die Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes.
a) Nach Maſſen.
Für die in der erſten Periode erfolgenden Nutzungen wird
ein beſonderer Betriebsplan (Réglement special des exploitations
pour la premiere p6riode) gefertigt, in welchem die Hiebe und
Erträge, geordnet nach den divisions und subdivisions, verzeichnet
werden. Es werden unterſchieden: Hauptnutzung Coupes principales
(eingeteilt in ordinaires und extra ordinaires) und Vornutzung,
Coupes intermediaires.
) Tassy, troisibme étude, chap. IV $ 3 „formation des affectations
conformément aux regles d'assiette“.
— 133 —
Die Maſſen der Coupes principales werden durch ſpezielle
Aufnahme mit der Kluppe ermittelt. Die Eintragung der Holz—
maſſe in die Pläne erfolgt geſondert nach Holzartengruppen (chene,
hötre, bois blanes, pins). Die Maſſenberechnung erfolgt auf
Grund beſonderer Unterſuchungen an Modellſtämmen. Sie erſtreckt
ſich auf die ganze Holzmaſſe. Dieſe wird nicht nach Derb- und
Reisholz, ſondern nach Stamm- und Aſtholz unterſchieden. Die
Ergebniſſe der Holzmaſſenberechnung werden den Betriebsplänen
beigefügt.
Ein Zuwachs für die Zeit bis zur Nutzung wird nicht zugeſetzt.
Die Vornutzungen werden nach der Fläche geregelt. Doch
wird die anfallende Maſſe ſummariſch, nach den Ergebniſſen des
vorhergehenden Jahrzehnts, angeſetzt.
b) Nach Werten.
Dem in Maſſe ausgeworfenen Abnutzungsſatz wird eine Er—
mittelung des Wertes (evaluation en argent de la possibilité) zur
Seite geſtellt. Sie beruht auf der Schätzung der Sortimente,
welche für die Hauptholzarten vorgenommen wird. Es werden
unterſchieden: bois de service, d'industrie, quartier (Scheit),
rondin (Knüppel), fagots (Reis), écorces. Für jede dieſer Klaſſen
wird der Preis (prix sur pied par nature de marchandises) nach
Maßgabe der ſeitherigen Verwertung gutachtlich eingeſtellt. Für
die Vornutzungen erfolgt die Trennung der Sortimente nur nach
Laubholz und Nadelholz. Durch Aufſummierung der einzelnen
Sortimente ergibt ſich der Geldetat für die Holznutzung.
B. Mittel- und Niederwald.
Die Ertragsregelung des Mittelwaldes, welcher in Frankreich
ſeinen eigenartigen Charakter viel beſtimmter erhalten hat als in
Deutſchland, beruht auf der Flächenteilung. Die Beſtimmungen
über die Ausführung derſelben waren bereits in den Ordonnanzen
Colberts vom Jahre 1669 enthalten. Sie haben ſich ſeit jener
Zeit (wie die noch vorhandenen Steine zeigen) gleichmäßig er—
halten. Die Art der Teilung der Fläche iſt von der Umtriebszeit
des Unterholzes abhängig. Dieſe iſt im allgemeinen höher als in
den deutſchen Mittelwaldungen. Es werden im Staatswald 50%
mit 20 —30 jähriger, 46% mit mehr als 30 jähriger — in den
Gemeindewaldungen 77 / mit 20—30 jähriger, 20% mit mehr
— 134 —
als 30 jähriger Umtriebszeit behandelt. In den Gemeindewaldungen
bleibt / der Fläche von der Teilung ausgeſchloſſen.
Der Oberholzvorrat iſt gleichmäßig über die Fläche verteilt.
Er iſt nach Altersklaſſen geordnet. Es werden unterſchieden:
baliveaux de l’äge, welche eine Umtriebszeit älter find als das
Unterholz; modernes (sc. baliveaux), welche zweimal übergehalten
ſind; anciens, welche ſich im vierten Unterholzumtrieb befinden.
Für die Nutzung des Oberholzes iſt die Stammzahl der ver—
ſchiedenen Klaſſen maßgebend. Dieſe ſind in den Wirtſchaftsplänen
für die einzelnen Reviere und Revierteile ſowie in der Statiſtik
für die Mittelwaldungen des ganzen Landes nachgewieſen. Die
Nutzungen ſind im Mittelwald ſehr gleichmäßig erfolgt; ſie ge—
währen deshalb eine gute Grundlage der Ertragsſchätzung.
Der Niederwald iſt in Frankreich vorzugsweiſe in den Wal—
dungen der Privaten in großer Ausdehnung vertreten. Soweit
eine Regelung ſtattgefunden hat, beruht fie lediglich auf der Fläche,
Bei der Eiche, welche die wichtigſte Holzart im Niederwalde iſt,
wird nicht nur auf die Rinde, ſondern auch auf die Erziehung von
Holz Wert gelegt. Daher ſind die Umtriebszeiten höher, als es
der Rechnung mit ausſchließlicher Rückſicht auf die Rinde ent—
ſprechend iſt. Nach der Statiſtik von 1876 wurden im Staats—
wald 56 %, in den Gemeindewaldungen 76 % p mit Umtriebszeiten
von 20—30 Jahren bewirtſchaftet. Mit Rückſicht auf die Er⸗
zeugung ſchwacher Nutzhölzer wird vom Überhalt Anwendung gemacht.
X. Rückblick.
Ein Rückblick auf die in der Praxis angewandten Verfahren
läßt erkennen, daß ſich das Forſteinrichtungsweſen in den einzelnen
Ländern ſehr verſchieden entwickelt hat. Verſchiedenheiten beſtehen
hinſichtlich der Form der Betriebspläne, hinſichtlich der Zeit, für
welche die Ertragsberechnungen angefertigt werden, hinſichtlich der
Art der Maſſenermittelung, der Beſchreibung der Beſtände, der
Herſtellung der Karten, der Bezeichnung der Betriebsverbände und
der Benennung ihrer Teile. Dieſe Verſchiedenheiten haben ihre
Urſache zunächſt in dem Vorherrſchen abweichender Beſtandesver—
hältniſſe, denen ſich die Methoden der Forſteinrichtung angepaßt
haben. Sodann war der Umſtand von Einfluß, daß ſich die ver—
ſchiedenen Verfahren unabhängig voneinander ausgebildet haben.
— 135 —
Viele auf die Forſteinrichtung bezüglichen Erlaſſe ſind außerhalb
ihres Geltungsbereichs kaum bekannt geworden.
Trotz ihrer äußeren Verſchiedenheiten ſtehen die genannten
Forſteinrichtungsverfahren in den Kernpunkten einander doch viel
näher, als man nach ihrer äußeren Darſtellung vermutet. Als die
wichtigſte Aufgabe der Wirtſchaftspläne gilt allgemein die Be—
ſtimmung der Orte, welche zur Verjüngung herangezogen werden
ſollen. Hierfür wird zunächſt die Beſchaffenheit der einzelnen Be—
ſtände angeſehen. Je ungünſtiger ſich die Beſtände in Bezug auf
Wuchs, Schluß verhalten, um ſo mehr iſt es angezeigt, ſie ſchnell
zu nutzen. Zugleich aber verlangen alle in der Praxis in An—
wendung ſtehenden Methoden, daß die Beſtände nicht nur für ſich,
ſondern auch im Zuſammenhang mit dem Ganzen, dem ſie ange—
hören, beurteilt und behandelt werden müſſen. Übereinſtimmend
ſind ferner die Beſtimmungen über die Höhe der Abnutzung. In
Preußen, Oſterreich, Sachſen, Heſſen und anderen Ländern wird
in gleicher Weiſe hervorgehoben, daß den Maßſtab für die In—
angriffnahme der Reviere die normale periodiſche Abtriebsfläche
bilden ſoll. Dieſer unter regelmäßigen Verhältniſſen gültige Maß—
ſtab wird in der Praxis je nach dem Verhältnis der Altersklaſſen
in allen Staaten in der gleichen Richtung erhöht oder erniedrigt.
Aus der Übereinftimmung betreffs der genannten Kernpunkte
ergibt ſich, daß auch die Folgerungen, welche ſich aus den be—
ſtehenden Verhältniſſen in Bezug auf den Fortſchritt des Forſt—
einrichtungsweſens ergeben, in den meiſten Ländern dieſelben ſein
müſſen. In der Formel — oder nn welche die normale jähr—
liche oder periodiſche Abtriebsfläche darſtellt, wird u als eine be—
kannte Größe angeſehen, wie es auch für die Ausführung eines
Wirtſchaftsplans für einen beſtimmten Zeitpunkt notwendig iſt.
Tatſächlich iſt jedoch, wenn man dieſen Gegenſtand allgemein be—
trachtet, oder wenn man längere Zeiträume vor Augen hat, die
Umtriebszeit keine feſte, ſondern eine dehnbare Größe; ſie verändert
ſich durch eine Menge von wirtſchaftlichen Einflüſſen. Dieſe zu
erkennen und ihre Bedeutung nachzuweiſen, iſt eine allen Methoden
gemeinſame Aufgabe der Forſteinrichtung. Sie iſt wichtiger als
die Form der Pläne und die Art der Berechnungen. Die Hiebs—
reife iſt aber abhängig von allen Verhältniſſen, welche auf den
Zuwachs und den Wert des Holzes von Einfluß ſind; ſie ſteht
im Zuſammenhang mit der Standortslehre, dem Waldbau, der
Forſtbenutzung; ſie iſt abhängig von den volkswirtſchaftlichen Ver-
hältniſſen, welche die Art der Benutzung, den Verbrauch und die —
Wertſchätzung des Holzes beſtimmen. Die Hiebsreife kann ferner A
nicht begründet werden, ohne daß auf die Kernpunkte der Rein—
ertragslehre eingegangen wird. In der Anwendung der Prinzipien
der Reinertragslehre, ſowie der Grundſätze des Waldbaues und der
Forſtbenutzung liegen daher die wichtigſten allgemeinen und blei—
benden Aufgaben der Forſteinrichtung, wenn auch zeitweiſe infolge
von beſonderen Ereigniſſen (Schäden durch Bruch, Inſekten u. a.)
andere Aufgaben im Vordergrunde ſtehen.
Druck von E. Buchbinder in Neu⸗Ruppin.
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