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Full text of "Die Forsteinrichtung. Ein Grundriss zu Vorlesungen und ein Leitfaden für Praktiker"

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University of Toronto 


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Die 


Torſteinrichtung. 


Ein Grundriß zu Vorleſungen 


und ein Leitfaden für Praktiker. 


Von 


Dr. H. Martin, 


Profeſſor der Forſtwiſſenſchaft an der Forſtakademie zu Tharandt. 


Zweite, erweiterte Auflage. 


LIBRARY 
FACULTY OF FORESTRY N 
UNIVERSITY OF TORONTO „= 


Berlin. 


Verlag von Julius Springer. 


1906. 


IV 


dieſer Art zuſammengeſtellt werden. Der Zeitpunkt für die Bes 
arbeitung desſelben liegt nicht ungünſtig. In mehreren Staaten 
(Heſſen, Reichsland, Oſterreich) ſind kürzlich neue Vorſchriften 
für die Betriebsregelung erlaſſen oder die beſtehenden neu redigiert 
worden. In Preußen wird gegenwärtig eine neue Anweiſung 
zur Ausführung von Betriebsregelungen bearbeitet, die voraus— 
ſichtlich in nicht ferner Zeit bekannt gegeben werden wird. In 
dem vorliegenden Grundriß konnten daher Veränderungen gegen 
das ſeitherige Verfahren meiſt nur angedeutet, nicht in beſtimmter 
Faſſung ausgeſprochen werden. Auch in Bayern ſollen neue Vor— 
ſchriften für die Ausführung der Forſteinrichtungsarbeiten erlaſſen 
werden. Auf den Inhalt derſelben wird aber erſt in einer etwaigen 
ſpäteren Auflage dieſer Schrift eingegangen werden können. 

Gemäß der verſchiedenartigen Entſtehung dieſes Buches iſt 
auch die Darſtellung des Stoffes keine gleichmäßige. Die erſten 
vier Teile ſind aus dem akademiſchen Bedürfnis hervorgegangen; 
der zweite Abſchnitt des fünften Teils iſt eine Zuſammenfaſſung 
von Vorſchriften der Praxis. Auch der Titel hat demgemäß eine 
Veränderung erfahren. Die vorliegende Auflage richtet ſich nicht 
nur, wie die erſte, an die ſtudierende Jugend, ſondern auch an 
die Vertreter der Praxis; in erſter Linie an die angehenden 
Praktiker, Forſtaſſeſſoren und Forſtreferendare, die mit der Auf— 
ſtellung von Wirtſchaftsplänen beſchäftigt ſind. Aber auch älteren 
Vertretern der Forſteinrichtung, die ſich übrigens mit der Literatur 
wenig zu befaſſen pflegen, kann der Hinweis auf die Verhältniſſe 
anderer Staaten willkommen ſein. In der Vergleichung der Ver— 
hältniſſe verſchiedener Länder liegt, wie in allen Zweigen des 
Forſtweſens, ſo auch auf dem vorliegenden Gebiete, ein weſentliches 
Mittel des Fortſchritts. 


Eberswalde, im September 1906. 


H. Martin. 


Inhaltsverzeichnis. 


Einleitung. g 
Erſter Teil. Die Ser beiten f für ben Betriebsplan 


1. 


or 


Abſchnitt. Die Einteilung in ftändige ictjänffiguen 
I. Die Einteilung in der Ebene 
A. Grundſätze für den Entwurf 
B. Ausführung 8 
II. Die Einteilung im Being 
A. Entwurf 
B. Ausführung 


Abſchnitt. Die Ausſcheidung der Wett übte kungen 
Abſchnitt. Die Beſchreibung und 3 des Standortes 


I. Beſchreibung 
A. Lage 
B. Boden 
II. Bonitierung 


Abſchnitt. Beſtandesbeſchretbung. Ka 
Abſchnitt. Die Ermittelung der Holzmaſſen. 


I. Methode der Holzmafjen-Ermittelung . 
II. Berechnung der Holzmaſſen . 


Zweiter Teil. Zuwachs und Vorrat als Grundlagen der 5 


* 


Abſchnitt. Der Maſſenzuwachs 
I. Grundbedingungen der Sumachildung 
II. Der laufende Zuwachs h 

III. Der Durchſchnittszuwachs 


2. Abſchnitt. Wertzuwachs 


I. Erklärungen. 8 . 
II. Die ER des Wertzuwachſes ; 
III. Die Ermittelung des Wertzuwachſes. 

IV. Normale Wertzunahme des Holzes 


3. Abſchnitt. Der Materialvorrat 


I. Begriff und Bedeutung . 
II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des Vorrats 5 


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22 


26 


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III. Die Berechnung des Borrats . 
IV. Der normale Vorrat . 
V. Veränderungen des Vorrats 
4. Abſchnitt. Die Aufſtellung von Ertragstafeln 


1 


I. Inhalt. Zwecke. 
I. Unterſcheidungen 


III. Methoden der Aufſtellung von Crude fn 
IV. Geldertragstafeln N f 


Dritter Teil. 


Die Aufſtellung der Wirtichaftspläne . 


1. Abſchnitt. Die Bildung der Betriebsverbände 


1 


J. Betriebsklaſſen . 
I. Blöcke. 


III. Hiebszüge f 
2. Abſchnitt. Die Sen Br Umtriebszeit 


I. Bedeutung 


II. Beſtimmungsgründe g 
III. Methoden der Berechnung des e 5 

IV. Folgerungen der Wirtſchaftsprinzipien für die Uri 
V. Gutachtliche Feſtſetzung der Umtriebszeit 


v 


I. Sonſtige Verhältniſſe, welche auf die Umtriebszeit von 
Einfluß find. 


3. Abſchnitt. Die Ermittelung des Abnutzungsſazes (Materialetats) 


I 


I. Auswahl der Beſtände für den nächſten REN 


A. Haubarkeitsnutzungen 
B. Vornutzungen 5 
I. Feſtſetzung des Abunbungs sage Bei be Fachwerk 


III. Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes bei den Vorratsmethoden 
IV. Nejerven . 

4. Abſchnitt. Die 17 Laren 995 wee Der Forſt⸗ 
einrichtung. 4 K i Sr 


I 
Vierter Teil. 


I. Schriften . 
I. Karten. 


Die Kontrolle und Fortführung der Betriebspläne . 
I. Kontrolle. „ N 


II. Taxations-Reviſion 


Fünfter Teil. 


Die Methoden der Ertragsregelung . 


. Abjchnitt. Überſicht über die Rz der Beben 85 
Ertragsregelung e ö 


I 
Il 


I. Flächenteilung » 
I. Die Fachwerksmethoden . 
J. Die Vorratsmethoden 


Seite 


10 


VII 


Abſchnitt. Die jetzigen Forſteinrichtungsverfahren in den größeren 


deutſchen und einigen auswärtigen Staaten 
I. In Preußen 
II. In Bayern a 
III. Im Königreich Sachſen 
IV. In Baden. ö 
V. Im Großherzogtum Heſſen 
VI. Im Großherzogtum Sachſen 
VII. In Elſaß-Lothringen 
VIII. In Oſterreich. 
IX. In Frankreich 
X. Rückblick 


Seite 


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Einleitung. 


1. Begriff, Stellung, Einteilung. 


Die Forſteinrichtung begreift die grundlegenden Maßregeln, 
welche erforderlich ſind, um eine geordnete Forſtwirtſchaft führen 
zu können. Ihre wichtigſte Aufgabe iſt die Aufſtellung der Wirt— 
ſchaftspläne, die dem Betriebe zur Grundlage dienen. Sie bildet 
den wichtigſten Teil der forſtlichen Gewerbs- oder Betriebslehre. 

Verwandte Bezeichnungen: Forſttaxation; Forſtabſchätzung; 
Forſteinrichtung und Abſchätzung; Forſtbetriebsregulierung; Betriebs— 
regelung; Ertragsregelung; Syſtemiſierung (Oſterreich) Amenage- 
ment (Frankreich). 

Die Hauptteile der Forſtarbeiten betreffen: 

a) Die Vorarbeiten für den Wirtſchaftsplan. 

b) Zuwachs und Vorrat als Grundlagen der Nutzung. 

e) Die Aufſtellung der Wirtſchaftspläne. 

d) Die Kontrolle und Reviſion der Wirtſchaftspläne. 

Eine ſcharfe Trennung der einzelnen Hauptteile, die unter— 
einander in vielſeitiger Beziehung ſtehen, iſt nicht ausführbar. 


2. Literatur. 

Von den zahlreichen Schriften über Forſteinrichtung werden 
nachſtehend nur ſolche aufgeführt, welche auf die theoretiſche oder 
praktiſche Ausbildung des Gegenſtandes Einfluß gehabt haben oder 
welche für den forſtlichen Unterricht geeignet ſind. 

Beckmann, Anweiſung zu einer pfleglichen Forſtwirtſchaft, 
1759; Oettelt, praktiſcher Beweis, daß die Matheſis bei dem 
Forſtweſen unentbehrliche Dienſte tue, 1765; Hennert, Anweiſung 
zur Taxation der Forſten, 1791; G. L. Hartig, Anweiſung zur 
Taxation, 1795; Cotta, Syſtematiſche Anleitung zur Taxation, 
1804; Auweiſung zur Forſteinrichtung und Forſtab ſchäzung 1820; 


1 Forſteinrichtung. 2. Aufl. 1 


ae. A 


v. Kropff, Syſtem und Grundſätze bei Vermeſſung, Einteilung 
und Abſchätzung der Forſten, 1807; König, Anleitung zur Holz— 
taxation, 1813; Hundeshagen, Forſtabſchätzung auf neuen wiſſen— 
ſchaftlichen Grundlagen, 1826; Pfeil, Forſttaxation, 1833; 
K. Heyer, Waldertragsregelung, 1840; Grebe, Betriebs- und 
Ertragsregulierung der Forſten, 1867; Judeich, Forſteinrichtung, 
1874 (6. Aufl., herausg. von Neumeiſter, 1904); Borggreve, 
Forſtabſchätzung 1888; Graner, Forſtbetriebseinrichtung, 1889; 
Weber, Lehrbuch der Forſteinrichtung, 1891; Stoetzer, Forſt— 
einrichtung, 1898; v. Guttenberg, Forſtbetriebseinrichtung, 1903; 
Weiſe, Leitfaden für Vorleſungen aus dem Gebiete der Ertrags— 
regelung, 1904. 

Außer den ſelbſtändigen Schriften über den vorliegenden 
Fachzweig ſind einzelne Teile desſelben in den forſtlichen Zeit— 
ſchriften behandelt worden. 

Auf die Ausbildung des Forſteinrichtungsweſens in der Praxis 
hatten ferner die von den Staatsforſtverwaltungen erlaſſenen In— 
ſtruktionen Einfluß, vielfach in höherem Grade, als die veröffent— 
lichten Schriften. (Vgl. den 2. Abſchn. des 5. Teils.) 


Erfter Teil. 
Die Vorarbeiten für den Betrichsplan. 


1. Abſchnitt. 


Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren. 


Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren, die in Preußen 
in der Ebene „Jagen,“ im Gebirge „Diſtrikte,“ in Süddeutſchland 
„Abteilungen“ genannt werden, muß allen anderen Vorarbeiten der 
Forſteinrichtung vorangehen. 

Die Zwecke der Einteilung ſind hauptſächlich folgende: 

1. Die Erleichterung der Orientierung im Walde und auf 
den Karten. Alle Flächen, Linien, Punkte uſw. müſſen im Walde, 
auf den Karten und in den Wirtſchaftsbüchern genau bezeichnet 
werden können. 

2. Die Einteilung bildet die örtliche Grundlage für die Füh— 
rung der Schläge (natürliche und künſtliche Beſtandesbegründung, 
Durchforſtung uſw.). 

3. Die Linien, welche die Wirtſchaftsfiguren begrenzen, dienen 
zum Aufſetzen und zur Abfuhr des eingeſchlagenen Holzes. Sie bilden: 

4. Die beſten Ausgangspunkte zur Bekämpfung von manchen 
Naturſchäden (Feuer, Wind, Inſekten). Sie ſind deshalb: 

5. Die beſten Grenzen der Hiebszüge. 

6. Die Bildung der Beſtandesabteilungen, welche für alle 
taxatoriſchen und geſchäftlichen Maßnahmen die grundlegende Einheit 
bilden, iſt nur auf Grund der Bildung ſtändiger Wirtſchaftsfiguren 
möglich. 

7. Für alle Meſſungen, die im Innern des Waldes vor— 
zunehmen ſind (von Beſtandes- und Schlaggrenzen, Wegen u. a.) 
bilden die Linien des Einteilungsnetzes die Grundlage, an welche 
angeſchloſſen werden muß. 5 

1* 


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8. Begrenzung der Treiben. 

Bei der Wiederholung von Forſteinrichtungsarbeiten iſt die 
Einteilung nur der Prüfung zu unterwerfen. 

Da die Einteilung einen ſtändigen Charakter tragen ſoll, ſo 
darf ſie von den vorübergehenden Beſtandesverhältniſſen (Holzart, 
Betriebsart, Holzalter uſw.) nicht beeinflußt, fie muß vielmehr auf 
die bleibenden Verhältniſſe des Standorts gegründet werden. 


I. Die Einteilung in der Ebene. 
A. Grundſätze für den Entwurf. 
1. Leitende Geſichtspunkte. 


Die Einteilung erfolgt durch ein Syſtem von geraden Linien, 
die ſich ünter Winkeln kreuzen, welche vom rechten möglichſt wenig 
abweichen. Im Gegenſatz zu den Vertretern der ſog. Flächen— 
teilungsmethode (Oettelt, v. Zanthier, Inſtruktionen Friedr. 
d. Gr.) ſoll die Teilung unabhängig von der Umtriebszeit, die ſich 
im Laufe längerer Zeiträume verändert, bewirkt werden. 


2. Richtung der Geſtelle. 

Sie wird beſtimmt durch die Rückſicht auf die Bildung und 
Aneinanderreihung der Verjüngungsſchläge, die zum Schutze gegen 
die Sonne, welche dem Boden und Jungwuchs ſchädlich wird, und 
den Wind, welcher an freigeſtelltem Altholz Wurf und Bruch ver— 
urſacht, tunlichſt von Oſten nach Weſten, der Hauptwindrichtung 
entgegen, geführt werden. In den meiſten eingeteilten Waldungen 
haben die Hauptgeſtelle eine Richtung von Oſten nach Weſten, die 
Nebengeſtelle eine ſolche von Süden nach Norden. 

Mit Rückſicht auf die Sicherung der Beſtände gegen die ge— 
nannten Schäden empfiehlt es ſich, daß die Schneiſen in der Richtung 
von Nordoſt nach Südweſt — bezw. rechtwinklig zu dieſer Richtung — 
gelegt werden!). Bei einem ſolchen Verlauf werden die Schläge 
in nordoſt-ſüdweſtlicher Richtung aneinander gereiht, was mit 
Rückſicht auf die Gefahren durch Sturm und Sonne am beſten iſt. 
Man braucht ferner nur 2 angrenzende Jagenſeiten gegen die 
Wirkung der von Weſten kommenden Winde (Weſt, Nordweſt, 


) Denzin, Allgem. Forſt- und Jagdzeituug, 1880, S. 126 flg. Borg— 
greve, Forſtabſchätzung, S. 283. 


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Südweſt) zu ſchützen, während, wenn die Teilungslinien in der 
Richtung der Haupthimmelslinien verlaufen, 3 Seiten geſchützt 
werden müſſen. In den meiſten Waldungen hat ſich aber die 
Wirtſchaft der beſtehenden, den Haupthimmelsrichtungen ent— 
ſprechenden Einteilung angepaßt, ſodaß Anderungen nicht ange— 
zeigt ſind. 


3. Größe und Form der Jagen. 

Die Hauptgeſtelle haben in den preußiſchen Staatsforſten meiſt 
einen ſenkrechten Abſtand von 700 —800 m; die Feuergeſtelle von 
350 —400 m. Die Form der Jagen iſt tunlichſt die eines regel— 
mäßigen Rechtecks. Ihre Größe beträgt unter mittleren Verhält— 
niſſen ca. 25 ha. Übrigens iſt letztere abhängig: 

a) Von den Eigentumsverhältniſſen und dem Waldzuſammen— 
hang. Je kleiner der Waldbeſitz iſt und je häufiger Unterbrechungen 
desſelben eintreten, um ſo kleiner geſtalten ſich die Wirtſchaftsfiguren. 

b) Von der Holzart. Im Laubholz, wo weniger ſchädliche 
Einwirkungen der organiſchen und anorganiſchen Natur zu be— 
fürchten ſind, können die Ortsabteilungen größer ſein als im Nadel— 
holz. (Mittlere Sätze für Buche 30 ha, für Kiefer 25 ha, für 
Fichte 15 ha.) 

c) Von der Schlagführung. Je ſchmaler die Schläge bleiben 
und je allmählicher ſie aneinander gereiht werden ſollen, um ſo 
kleiner müſſen die Wirtſchaftsfiguren ſein. Bei natürlicher Ver— 
jüngung wird der Seitenſchutz des Altholzes durch die ſenkrechte 
Beſchirmung der Mutterbäume erſetzt; die einheitlich zu behandelnden 
Wirtſchaftsflächen können hier größer ſein. 

4. Abweichungen von der regelmäßigen Form und 
Größe ergeben ſich durch vorhandene Straßen, Holzabfuhr- und 
Verbindungswege, die möglichſt ausgiebig zur Einteilung zu be— 
nutzen ſind; ferner durch Eiſenbahnen, Waſſerläufe, vorhandene Ge— 
ſtelle, Außengrenzen. 


B. Ausführung. 
1. Für den Entwurf der Einteilung wird eine Spezialkarte 
(in Preußen Maßſtab 1: 5000) verwendet, auf der die Winkel, die 
die projektierten Einteilungslinien mit vorhandenen Geſtellen bilden, 
und die Entfernungen von gegebenen Feſtpunkten gemeſſen werden 
können. 


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2. Die örtliche Abſteckung geſchieht, nach Übertragung der 
Winkel auf das Terrain, mit Stäben. Abgeſteckt werden die der 
Sonne und dem Winde ausgeſetzten nördlichen bezw. öſtlichen 
Ränder der Geſtelle. Dieſe ſollen ſich, weil ſie der Wirkung der 
Sonne und des Windes am meiſten ausgeſetzt ſind, rechtzeitig be⸗ 
manteln. Alle Verbreiterungen der Schneiſen erfolgen nach der 
entgegengeſetzten Seite. 

3. Die Breite des Aufhiebs iſt mit Rückſicht auf die 
Fahrbarkeit und die Gefahr durch Feuer und Wind zu beſtimmen. 
Bei fahrbaren Linien hängt die Aufhiebsbreite von der Bedeutung 
des Weges und der Art des Ausbaues ab. Hauptwege werden in 
der Regel mit Steinbahn (3—4 m breit), Fußbänken (jederſeits 
1 m breit), Gräben (etwa 1 m breit) ausgebaut. 

Von den Gräben der Wege joll der Waldrand, deſſen Be⸗ 
wurzelung nicht beſchädigt werden darf, 1 m entfernt bleiben. — 
Linien, an welchen ſich Waldmäntel bilden ſollen (Wirtſchafts⸗ 
ſtreifen), müſſen mindeſtens 6 m breit ſein, damit die Randſtämme 
gegen Wind und Sonne ſchützen. Dieſe Linien bilden zugleich die 
Grenzen der Hiebszüge. — Auch die Rückſicht auf die Feuersgefahr 
gibt Anlaß, die Schneiſen breit aufhauen zu laſſen. 

4. Die Sicherung der Einteilungslinien erfolgt durch be⸗ 
hauene Steine, welche an die Schnittpunkte der Geſtelle und an 
wichtige Kreuzungspunkte geſetzt werden. Die Steine ſtehen ent⸗ 
weder auf dem Treffpunkt der abgeſteckten Linien oder (zum Schutze 
gegen Beſchädigung durch die Holzabfuhr) ſeitlich. 

5. Die Numerierung der Jagen geſchieht mit arabiſchen 
Ziffern, im Süden beginnend und von Oſt nach Weſt fortſchreitend. 


II. Die Einteilung im Gebirge ). 
A. Entwurf. 
1. Hilfsmittel. 
Zum Entwurf der Einteilung ſind Karten mit Höhenkurven 


im Abſtand von 10—20 m am beſten geeignet. Sie laſſen den 
Charakter des Terrains (Rücken, Mulden, Neigung nach der Himmels⸗ 


) Martin, Wegenetz, Einteilung und Wirtſchaftsplan in Gebirgsforſten, 
Münden 1882. — Kaiſer, die wirtſchaftliche Einteilung der Forſten, Berlin 
1902. 


. 


gegend, Abdachungsgrade) welcher beim Entwurf des Wegenetzes 
zu beachten iſt, erkennen. Auch die Umgebung des Waldes 
(Straßen, Eiſenbahnen, Ortſchaften) muß erſichtlich ſein. Als Maß— 
ſtab genügt, da man einen Überblick über ein größeres Waldgebiet 
gewinnen muß, 1: 25000. In den meiſten Staaten liegen Karten 
mit Höhenkurven, welche auch noch anderen Zwecken dienen und 
von anderen Behörden angefertigt werden, vor. Beim Mangel 
an ſolchen Karten müſſen die Höhenunterſchiede durch Nivellieren 
der wichtigſten Linien und Punkte (Höhen, Sättel, Talzüge, 
Schneiſen, Ausgänge) vor Ausführung der Einteilung ermittelt 
werden. 


2. Allgemeine Grundſätze. 

Die wichtigſte Aufgabe der Einteilung geht dahin, daß Flächen, 
die verſchiedene Wachstumbedingungen haben, voneinander getrennt 
werden. Verſchiedenheiten in Holzart, Wuchs uſw. werden durch 
Boden und Lage bewirkt. Da die Abweichungen des Bodens ſich 
äußerlich nicht beſtimmt zu erkennen geben und in abſteckbaren 
Linien nicht voneinander geſondert werden können, ſo kommen für 
die Einteilung hauptſächlich die Unterſchiede der Lage (Meereshöhe, 
Expoſition, Grad der Abdachung) in Betracht. 


3. Die teilenden Linien. 

Zur Abſcheidung verſchiedener Expoſitionen müſſen die durch 
das Terrain gebildeten Rücken- und Muldenlinien verwendet wer— 
den. Zur Einteilung der Hänge und zur Trennung der Flächen 
von verſchiedenen Abdachungsgraden ſind Wege zu benutzen. 

a) Rückenlinien ſollen in der Regel genau nach dem natür— 
lichen Verlaufe des Terrains gelegt werden. Außer den Haupt— 
rücken, welche entgegengeſetzte Hänge (Nord- und Süd-, Oſt- und 
Weſtſeiten) ſcheiden, ſind auch die Seitenrücken nach Möglichkeit 
in das Einteilungsnetz zu ziehen. Da von ihnen aus der Hieb oft 
nach entgegengeſetzten Richtungen geführt werden muß, ſo bilden 
die Seitenrücken die Endpunkte der Hiebszüge, deren gute Be— 
grenzung für die Wirtſchaft im Gebirge, insbeſondere bei der Fichte, 
von grundlegender Bedeutung iſt. 

b) Muldenlinien werden genau dem natürlichen Verlauf 
des Terrains entſprechend gelegt, wenn ſie ſcharf ausgeprägt ſind 


3 


und verſchiedene Expoſitionen durch ſie getrennt werden; andernfalls 
werden ſie beſſer durch einen ſeitlichen Randweg erſetzt. 

c) Von der Benutzung der Wege iſt bei der Einteilung mög— 
lichſt ausgiebiger Gebrauch zu machen. An Wegen ſind zu unter— 
ſcheiden: Hauptwege, welche das Innere des Waldes (Sättel der 
Höhen) mit den gegebenen Ausgängen (Straßen, Landwegen, Eiſen— 
bahnen) in unmittelbare Verbindung bringen; Verbindungen von 
Sätteln; Kopfwege; Plateaurandwege; Talwege, deren Verlauf durch 
das Terrain beſtimmt iſt; Nebenwege. Sie dienen zum Aufſchluß 
einzelner Diſtrikte und werden den Hauptwegen zugeführt. 

Hauptwege, die zunächſt lediglich mit Rückſicht auf die Abfuhr 
projektiert werden, ſind zur Einteilung zu benutzen, wenn ſie, unbe— 
ſchadet des Abfuhrzweckes, eine für dieſelbe geeignete Lage beſitzen, 
was durch den Abſtand von den begrenzenden Höhen- und Tal— 
zügen beſtimmt wird. In der Regel müſſen Wege, die zur Ein— 
teilung benutzt werden, mit den unterhalb liegenden Talgängen und 
den oberhalb befindlichen Höhen korreſpondierendes Gefäll haben. 
Talwege können an die Stelle der natürlichen Muldenlinien als 
Teilungsgrenzen treten, wenn letztere nicht ſcharf ausgeprägt ſind. 
Die zum Aufſchluß des Waldes erforderlichen Nebenwege ſind ſo 
zu legen, daß ſie eine für die Einteilung günſtige Lage erhalten. 

d) Sofern die unter a—c genannten Linien nicht genügen, 
iſt die Einteilung durch künſtliche Linien, Schneiſen, zu ergänzen. 
Sie werden ſenkrecht zu den Horizontalen, in die Richtung des 
ſtärkſten Gefälles gelegt. 


4. Größe und Form der Wirtſchaftsfiguren. 


Die Größe wird außer den unter IA 3 angegebenen Gründen 
auch durch den Charakter des Terrains beſtimmt. Je mehr Ver— 
ſchiedenheiten in demſelben vorkommen, um ſo kleiner geſtaltet ſich 
bei ihrer Benutzung zur Einteilung die Durchſchnittsgröße. Die 
Form der Diſtrikte iſt infolge der Terrainbildung und der Biegungen 
der begrenzenden Linien unregelmäßig. Das Verhältnis der verti— 
kalen zu den horizontalen Seiten iſt um ſo kleiner, je ſteiler das 
Terrain iſt. Bei mäßig ſteilen Hängen kann dasſelbe im Durch— 
ſchnitt etwa wie 3 zu 5 angenommen werden. 


5. Regeln für den Entwurf der Einteilung. 


Die Anwendung der unter 2 hervorgehobenen Grundſätze führt 
zu folgenden Regeln für die Bildung der Wirtſchaftsfiguren: 


iz 


a) Größere Hänge ſollen in tunlichſt regelmäßige Höhenſchichten 
zerlegt werden. Die Wege, welche die Berghänge in Schichten zer— 
legen, ſind zugleich Grenzen für die Hiebszüge. Häufig bezeichnen 
ſie auch die Abgrenzung der Standorte verſchiedener Holzarten. 

b) Die zur Begrenzung der Wirtſchaftsfiguren dienenden Linien 
(Wege und Schneiſen) ſollen als ſolche Zuſammenhang haben und 
ohne zwingenden Grund nicht unterbrochen werden. 

e) Die einzelnen Wirtſchaftsfiguren ſollen von der durchſchnitt— 
lichen Größe möglichſt wenig abweichen und eine tunlichſt regel— 
mäßige Form haben. 


6. Abweichungen 


von den vorſtehenden Regeln werden erforderlich: 

a) Durch die Beſchaffenheit des Terrains. Bei ſehr hohen, 
ſteilen, felſigen Hängen (Hochgebirgsforſten) muß die Bringung des 
Holzes von den Höhen nach den Tälern oft in direkter ſenkrechter 
Richtung (durch Rieſen uſw.) bewirkt werden. Der Bau von 
Schichtenwegen würde unter ſolchen Verhältniſſen zu koſtſpielig und 
die Wegſtrecken von den Höhen nach den Tälern zu lang ſein. 

b) Durch den Stand der Holzpreiſe und den Intenſitätsgrad 
der Wirtſchaft. Unter primitiven Wirtſchaftsverhältniſſen ſind ſyſte— 
matiſche Wegenetze zu koſtſpielig. 
| c) Durch den Zuſtand der beſtehenden Verhältnifje, einerſeits 

der vorliegenden Wege, anderſeits der beſtehenden Einteilung. 
Sofern gut gebaute Wege und brauchbare Einteilungslinien in einem 
Revier vorhanden ſind, müſſen ſie nach Möglichkeit benutzt werden, 
wenn ſie auch den ſtrengen Regeln nicht entſprechen. Wo eine 
geradlinige Einteilung ſeit längerer Zeit beſteht, hat die Wirtſchaft 
ſich dieſer in der Regel angepaßt, namentlich durch die Bildung 
von Mänteln an Schneiſenrändern. Hier können Anderungen der 
Einteilung, namentlich bei ſturmgefährdeten Holzarten, nur allmählich 
bewirkt werden!). | 


B. Ausführung. 
1. Da Wegenetzlegung und Einteilung ſich wechſelſeitig beein— 
fluſſen, ſo müſſen beide Arbeiten ſtets gleichzeitig in unmittel— 
barer Verbindung ausgeführt werden. 


) Vgl. das ſächſiſche Forſteinrichtungsverfahren im 5. Teil. 


11 


2. Der Abſteckung des Wege- und Einteilungsnetzes muß eine 
Darſtellung der projektierten Linien mit Blei auf den unter 
AI genannten Terrainkarten vorausgehen. Dieſelbe wird in der 
Regel erſt nach einer eingehenden örtlichen Orientierung vorgenommen, 
welche ſich auf die charakteriſtiſchen Merkmale des Terrains (Höhen— 
und Talzüge, Sättel, Felſen uſw.) und auf den Zuſtand der vor— 
handenen Wege (Gefäll, Koſten, baulicher Zuſtand) zu erſtrecken hat. 

3. Die Abſteckung der Wege geſchieht mit einem einfachen 
Nivellierinſtrument. In Preußen, Heſſen und anderen Ländern hat 
ſich der Boſeſche Senkelrahmen durch die Einfachheit ſeiner Hand— 
habung und ſeine Widerſtandsfähigkeit gegen äußere Einflüſſe (in 
dichten Holzbeſtänden, bei ungünſtiger Witterung) ſehr gut bewährt. 
Es ſind zunächſt die Hauptwege abzuſtecken, deren Lage jedoch durch 
die ſpäter mittels Kurven einzufügenden Nebenwege beeinflußt wird. 

4. Die Abſteckung der Rückenlinien, Muldenlinien und 
künſtlichen Schneiſen erfolgt mit Stäben. Den natürlichen Bie— 
gungen des Terrains entſprechend werden dieſe Linien mit Winkeln 
abgeſteckt. Die Zahl derſelben iſt tunlichſt zu beſchränken. Bei 
Linien, welche Wege durchſchneiden, ſind die Winkel an die Kreu— 
zungspunkte zu legen. 

5. Da im Laufe der Einteilungs- uſw. Arbeiten oft Ver— 
änderungen der Linien erforderlich werden, ſo trägt die erſtmalige 
Abſteckung einen proviſoriſchen Charakter. Erſt wenn alle Wege 
und Einteilungslinien unzweifelhaft feſtſtehen, erfolgt ihre definitive 
Abſteckung, wobei zugleich die zu verſteinenden Punkte zu beſtim— 
men ſind. 

6. Sowohl mit Rückſicht auf die Abfuhr von Langholz als 
zur guten Abgrenzung der Hiebszüge ſind die Wege ſo weit zu 
ſtrecken, als es das Gefäll und die Koſten des Ausbaues geſtatten. 
Das Strecken der Wege erfolgt dadurch, daß Rücken und andere 
Erhebungen des Terrains durchſtochen, Mulden und Vertiefungen 
aufgefüllt werden. Bei Wegen, deren durchſchnittliches Gefäll nicht 
hoch iſt, kann durch Gefällwechſel eine Verringerung der Weg— 
biegungen (bei Mulden, Rücken) herbeigeführt werden. Sofern ein 
einzelner Weg für die Teilung der Schichten nicht genügt, müſſen 
mehrere Wege oder Wegelinien, die dann in der Regel entgegen— 
geſetztes Gefäll haben, dazu benutzt werden!). 

) Als Beiſpiel hierfür ſiehe die Schrift des Verfaſſers „Wegenetz, Ein— 
teilung und Wirtſchaftsplan in Gebirgsforſten“, 1882, Tafel I, Weg 7, 8, 9. 


. 


7. Die Verſteinung der Einteilungslinien und die Nume— 
ration geſchieht wie bei 1B 4. Auch die Winkelpunkte der Teilungs— 
linien, welche keine Schnittpunkte ſind, werden mit Steinen von 
kleinen Dimenſionen verſehen. Die Sicherung der Wege ge: 
ſchieht im ſteilen Terrain durch Niveaupfade, Niveauplatten oder 
Schablonen; in ebenem oder ſchwach geneigtem Terrain durch An— 
lage von Grabenſtücken am oberen Rande. 

8. Nach Beendigung der Abſteckung ſind Wege und Teilungs— 
linien aufzumeſſen und in die Spezial- und Wirtſchaftskarten ein— 
zutragen. Die genaue, definitive Aufmeſſung der Wegelinien wird 
unter Umſtänden mit Rückſicht auf eintretende Veränderungen bis 
nach dem Ausbau verſchoben. Außerdem ſind noch Wegeverzeich— 
niſſe, welche Gefäll und Lage der mit Pfählen zu markierenden 
Wege angeben, Diſtriktsverzeichniſſe und Nachweiſungen über den 
erforderlichen Grunderwerb anzufertigen. 


2. Abſchnitt. 
Die Ausſcheidung der Beſtandesabteilungen “). 
1. Begriff und Bedeutung. 


Unter Beſtandesabteilung (in Preußen Abteilung, in Süd— 
deutſchland Unterabteilung) verſteht man ſolche Teile der ſtändigen 
Wirtſchaftsfiguren, welche bei der Aufſtellung der Wirtſchaftspläne 
als Einheit angeſehen werden. Alle taxatoriſchen Arbeiten (Stand— 
orts⸗ und Beſtandesbeſchreibung, Bonitierung, Maſſenermittelung 
uſw.) werden auf die Beſtandesabteilungen bezogen. Ebenſo 
ſind alle Wirtſchaftsbücher (Hauungs- und Kulturpläne, Lohnzettel, 
Rechnungen, Kontrollbücher uſw.) nach den Beſtandesabteilungen zu 
ordnen. Ihre Bildung muß den anderen taxatoriſchen Vorarbeiten 
(Maſſen- und Zuwachsaufnahmen, Beſchreibung uſw.) vorangehen. 


2. Beſtimmungsgründe für die Bildung der 
Beſtandesabteilungen. 


Sie liegen in den Verſchiedenheiten der in einem Jagen vor— 
kommenden Beſtände. Hauptſächlich kommen in Betracht: 


) Außer den Lehrbüchern über Forſteinrichtung iſt hervorzuheben: 
Danckelmann, „Über die Bildung der Holzbodenabteilungen“, Zeitſchr. für 
Forſt und Jagdw., 1880. — Die Beſtimmungen der größern deutſchen Forſt— 
verwaltungen über die Bildung der Beſtandesabteilungen ſind im 5. Teil 
enthalten. 


1 


a) Verſchiedenheiten der Holzart. Verſchiedene Holzarten 
werden als Abteilungen ausgeſchieden, wenn ſie bei entſprechender 
Flächengröße und Form ſich beſtimmt voneinander abſondern laſſen. 
Dies iſt namentlich bei reinen Beſtänden der Fall. In gemiſchten 
Beſtänden, in welchen zwei oder mehrere Holzarten in wechſelndem 
Verhältnis auftreten, läßt ſich die Sonderung der Holzarten nach 
der von ihnen eingenommenen Fläche oft nicht durchführen. 

b) Verſchiedene Altersstufen derſelben Holzart. Sie werden 
als beſondere Abteilungen ausgeſchieden, wenn ſie in bezug auf den 
Ertrag oder die im Wirtſchaftsplan feſtzuſetzenden Maßnahmen nicht 
einheitlich behandelt werden können. Als Maß der Altersunter— 
ſchiede, das zur Abteilungsbildung Urſache gibt, wird in der Regel 
die 20jährige Abſtufung angeſehen, entſprechend der Bildung der 
Altersklaſſen und Periodenflächen in den Wirtſchaftsplänen. Je 
nach der verſchiedenen Bedeutung der Altersunterſchiede für die 
wirtſchaftlichen Maßregeln können dieſe Grenzen aber nicht genau 
eingehalten werden. 

c) Verſchiedenheiten im Wuchs, Schluß und Entſtehung 
geben nur dann zur Abteilungsbildung Veranlaſſung, wenn der 
Betriebsplan für einzelne Jagenteile beſtimmte wirtſchaftliche Maß— 
regeln (3. B. Abtrieb, Unterbau) vorſchreibt. 

d) Verſchiedenheiten des Standorts. Wenn dieſe nicht, wie 
es Regel iſt, ſchon durch die Jageneinteilung voneinander geſondert 
find (vergl. 1. Abſchn. II XI), muß es bei der Abteilungsbildung 
geſchehen. 

e) Verſchiedenheiten der Betriebsart begründen die Bildung 
beſonderer Betriebsverbände und müſſen bei der Abteilungsbildung 
ſtets berückſichtigt werden (ſ. Teil III). 

) Die Belaſtung von Teilflächen eines Jagens mit Servi— 
tuten. 


3. Mindeſtgröße der Beſtandesabteilungen. 


Sie wird beſtimmt: durch die Methode der Ertragsregelung, 
die Größe der Wirtſchaftseinheit, die Intenſität der Wirtſchaft und 
die Form der Abteilungen. Ungefähre Minimalgrenze unter mitt— 
leren Verhältniſſen 0,5—1 ha. Mit Rückſicht auf die Wirtſchafts— 
führung (Buchung, Kontrolle) ſucht man die Bildung der Abteilungen 
nach Möglichkeit zu beſchränken. 


N. 


4. Abſteckung und Sicherung. 


Die Grenzen verſchiedener Abteilungen müſſen örtlich deutlich 
erkennbar ſein. Sie werden, wenn ſie nicht in beſtimmter Lage 
unzweifelhaft vorliegen, mit Stäben abgeſteckt. Dabei iſt darauf 
zu achten, daß unnötige Winkel vermieden werden. Die Sicherung 
der Abteilungsgrenzen erfolgt, wenn ſie nicht durch vorhandene 
Merkmale (Altersgrenzen, Schneiſen, Wege, Waſſerläufe uſw.) un— 
nötig erſcheint, durch ſchmale Aufhiebe, durch Hügel und Gräben, 
oder auch durch Anſtrich der Grenzbäume mit Olfarbe. 


5. Kartierung. 

Nach der Aufmeſſung, die auf einfachem Wege zu erfolgen 
hat, werden die Abteilungen in die Spezial- und Wirtſchaftskarten 
eingetragen. Sie werden durch kleine lateiniſche Buchſtaben, die 
entſprechend der Nummerfolge der Jagen zu ordnen ſind, bezeichnet. 


6. Nichtholzboden-Abteilungen. 
Im Betriebsplan werden nur ſolche Flächen aufgeführt, welche 
der Holzzucht gewidmet ſind. Nichtholzbodenflächen (Acker, Wieſen, 
Bauſtellen uſw.) werden mit kleinen deutſchen Buchſtaben bezeichnet. 


Sie erſcheinen nur auf den Karten, in der General-Vermeſſungs— 
Tabelle, Dienſt- und Pachtland-Nachweiſung. 


3. Abſchnitt. 
Die Beſchreibung und Bonitierung des Standortes. 


I. Beſchreibung. 
Die Beſchreibung des Standorts erfolgt in der Regel in 
UÜbereinſtimmung mit der Anleitung, welche 1874 von dem Verein 
der forſtlichen Verſuchsanſtalten in Eiſenach vereinbart wurde!). 


A. Lage. 
Bezüglich der Lage iſt zu unterſcheiden: 
1. Die allgemeine Lage des Reviers, die in der Revier— 
beſchreibung zu beſchreiben iſt. Sie wird beſtimmt: 


1) Abgedruckt in Ganghofer, Das forſtliche Verſuchsweſen, 1. Band 
1881, S. 3 flg. u. Danckelmann, Jahrbuch der preuß. Forſt- und Jagd— 
geſetzgebung 1875 S. 152. 


— 


a) Durch Angabe der geographiſchen Breite und Länge, letztere 
bezogen auf den Meridian von Ferro. 

b) Durch Angabe der abſoluten Erhebung über dem Meeres— 
ſpiegel (Oſtſee). 

e) Durch Bezeichung des allgemeinen Charakters der be— 
treffenden Gegend. (Tiefebene, Hochebene, Hügelland, Mittelgebirge, 
Hochgebirge.) 

2. Die beſondere Lage, welche bei der Beſchreibung der 
einzelnen Abteilungen im ſpeziellen Betriebsplan angegeben iſt. 
Sie betrifft: 

a) Die Neigung nach der Himmelsgegend (Nord, Nordoſt, 
Oſt uſw.). 

b) Den Grad der Bodenneigung, Abdachung leben, ſanft, 
lehn, ziemlich ſteil, ſteil, ſchroff). 

c) Die nachbarliche Umgebung, wenn ſie auf die Bewirt— 
ſchaftung Einfluß hat. 


B. Boden!). 


Bei einer vollſtändigen Beſchreibung des Bodens iſt anzugeben: 

1. Die Entſtehung des Bodens. Es wird unterſchieden: 

a) Boden, der aus der Verwitterung des unterliegenden 
Geſteins entſtanden iſt. Hierher gehören vorwiegend die Gebirgs— 
böden, die nach den geognoſtiſchen Formationen unterſchieden 
werden. 

b) Boden, der aus An- und Aufſchwemmung entſtanden iſt. 
Hierher gehören insbeſondere die diluvialen und alluvialen Ab— 
lagerungen von Gerölle, Sand, Lehm, Mergel uſw., ſowie der 
Moorboden. 

2. Bodenbeſtandteile. Sie werden beſtimmt: 

a) Durch Angabe des Grundgeſteins und ſeiner geologiſchen 
Zugehörigkeit. 

b) Durch die chemiſche Zuſammenſetzung, die entweder 
auf Grund chemiſcher Analyſe, oder (was bei den Vorarbeiten für 
den Betriebsplan Regel iſt) durch den vorherrſchenden Gehalt an 
Sand, Lehm, Ton, Kalk uſw., wie er ſich äußerlich zu erkennen 
gibt, angegeben wird. Von Bedeutung iſt ferner: 


) Hamann, Forſtl. Bodenkunde, 1. Aufl., S. 388 flg., 2. Aufl. 
S. 231. flg. 


— ne 


e) Die Beimengung von Steinen, deren Zuſammen— 
ſetzung, Größe und Menge anzugeben iſt. 

d) Die Struktur des Bodens. Sie wird gekennzeichnet 
durch die Größe der Körner und durch den Zuſammenhang der 
kleinſten Teile des Bodens. In dieſer Beziehung iſt zu unterſcheiden: 
Einzelſtruktur, bei welcher die einzelnen Körner einheitlich zuſammen— 
geſetzt ſind, und Krümelſtruktur, bei welcher jedes Korn aus einer 
größeren Anzahl von Partikeln gebildet wird. 

e) Den Gehalt an Humus, d. h. in Zerſetzung begriffenen 
organiſchen Stoffen. Die Beſchaffenheit und Lagerung des Humus 
iſt anzugeben. 

3. Die phyſikaliſchen Eigenſchaften des Bodens. 

a) Gründigkeit (flachgründig, mitteltiefgründig, tiefgründig). 

b) Lockerheit (feſt, ſtreng, mild, locker, loſe, flüchtig). 

c) Friſche (naß, feucht, friſch, trocken, Dürr). 

d) Farbe. 

4. Der Zuſtand der Bodenoberfläche. 

Während die Verhältniſſe zu 1—3 lange Zeit hindurch un— 
verändert bleiben, iſt die Beſchaffenheit der Bodenoberfläche von 
der Art der Bewirtſchaftung, insbeſondere der Holzart, Dichtigkeit 
des Kronenſchirmes und dem Abſtand der Krone vom Boden ab— 
hängig. Man unterſcheidet: 

a) offenen (nackten) Boden, der frei iſt von jeder toten oder 
lebenden Decke. 

b) bedeckten Boden. Er iſt nur mit einer Laub-, bezw. 
Nadel- und Moosdecke und einzelnen Schattenpflanzen bekleidet. 

e) benarbten Boden. Er wird durch leichte Begrünung von 
Gras, phanerogamen Gewächſen, Heidelbeere uſw. gekennzeichnet. 
cd) von Standortsgewächſen, überzogenen Boden, bei deren 
Überhandnahme Bodenverwilderung (Verangerung, Vergraſung, 
Vermooſung uſw.) eintritt. Die häufigſten, den Standort kenn— 
zeichnenden Gewächſe ſind: Gräſer, Heidelbeere, Heide, Farne, 
Sauerklee, Ginſter, Sauergräſer, Hungermoos. 

Allgemeine Angaben über Entſtehung und Eigenſchaften des 
Bodens ſowie über die hauptſächlichſten Standortsgewächſe ſind nur 
in der allgemeinen Revierbeſchreibung niederzulegen. 

5. Bodenprofil. 

Die Beſchaffenheit des Bodens wird zweckmäßig durch ein 
Profil dargeſtellt, welches auf Grund von 1—2 m tiefen Ein— 


BE 


ſchlägen die Folge und Mächtigkeit der einzelnen Bodenſchichten 
erſehen läßt. Es ſind (abgeſehen von der Decke und dem Überzug) 
in der Regel 3 Schichten zu unterſcheiden: 

a) Die obere, durch beigefügten Humus dunkler gefärbte 
Bodenſchicht. 

b) Die mittlere Bodenſchicht, Unterboden, in welcher vorzugs— 
weiſe die Verwitterungsvorgänge erfolgen. 

c) Der Untergrund, welcher von den Faktoren der Ver— 
witterung noch wenig angegriffen iſt. 


II. Bonitierung. 


1. Zweck der Bonitierung. 


Zugleich mit der Beſchreibung des Standorts wird auch ſeine 
Bonitierung vorgenommen. Sie erfolgt: 

a) Zur Begründung der Maßnahmen und Ertragsſätze im 
Betriebsplan. 

b) Als Grundlage für die Berechnung des normalen und 
wirklichen Vorrats und Zuwachſes. 


2. Maßſtab der Bonitierung. 


Die Güte des Standorts findet ihren richtigſten Ausdruck in 
der Maſſe des Zuwachſes, welche er hervorzubringen vermag. Hier— 
bei kann entweder der laufende Zuwachs einer beſtimmten Alters— 
ſtufe zugrunde gelegt werden, oder der Durchſchnittszuwachs an 
Haubarkeits- oder Geſamtertrag, der im Laufe der Umtriebszeit 
erzeugt wird. Sofern eine gleichmäßige Erziehung der zu boni— 
tierenden Beſtände vorliegt, kann auch die Maſſe des vorhandenen 
Holzbeſtandes als Maßgabe der Bonität dienen. 


3. Methode der Bonitierung. 

Sie erfolgt: 

a) Nach dem Zuſtande des Bodens und der Lage. Dabei 
ſind ſämtliche Merkmale, welche unter I hervorgehoben wurden, 
der Unterſuchung oder Beurteilung zu unterwerfen. 

Beim Boden ſind die chemiſchen und phyſikaliſchen Eigen— 
ichaften zu berückſichtigen. Der chemiſche Gehalt fällt um fo 
ſtärker in die Wagſchale, je ärmer der Boden an gewiſſen not— 
wendigen Nährſtoffen (Kalk, Phosphor, Kali, Magneſia) iſt und 


a 


je mehr Anſprüche von den betreffenden Holzarten gejtellt werden 
(Eiche und Buche im Verhältnis zu Kiefer und Fichte). 

Die zur Ernährung der Bäume im Boden verfügbaren Stoffe 
werden ſelten vollſtändig ausgenutzt. Inwieweit dies geſchieht, 
hängt von den phyſikaliſchen Eigenſchaften des Bodens ab. 
Tiefgrün digkeit iſt für alle Holzarten mit tiefgehenden Wurzeln 
eine Grundbedingung guten e Auch wenn ſie für die 
naturgemäße Ausbildung der Wurzeln nicht nötig iſt, wirkt ſie, in— 
dem ſie das Bedürfnis des Einzelſtammes an Wachstum beſchränkt, 
zuwachsſteigernd. — Ein gewiſſes Maß von Friſche iſt für die 
phyſiologiſche Tätigkeit aller Gewächſe erforderlich. Wenn es 
merklich hinter dem der Holzart entſprechenden Maße zurückbleibt, 
wird die Zuwachsbildung ſehr beeinträchtigt. Andererſeits ver— 
halten ſich auch zu hohe Grade der Bodenfeuchtigkeit ungünſtig. 
Durch Lockerheit des Bodens wird die Ausbildung der Zaſer— 
wurzeln befördert. Sie iſt mit einem hohen Maße von Luft— 
einwirkung verbunden, was auf alle chemiſch-phyſikaliſchen Boden— 
vorgänge vorteilhaft einwirkt. 

Von Einfluß auf die Zuwachsbildung iſt ſtets der Gehalt und 
die Beſchaffenheit des Humus, auf den durch die Maßnahmen 
der Wirtſchaft ein Einfluß ausgeübt werden kann. Der bei regel— 
mäßigem Luftzutritt (durch Laub, Nadeln und andere organiſche 
Abfälle) gebildete, mit dem Mineralboden ſich miſchende Humus 
verhält ſich in chemiſcher und phyſikaliſcher Beziehung ſehr günſtig. 
Er enthält die wichtigſten Nährſtoffe für die Waldbäume und die 
phyſikaliſchen Eigenſchaften werden günſtig beeinflußt. Anders ver— 
hält ſich der bei ungenügendem Zutritt der Zerſetzungsfaktoren ge— 
bildete Rohhumus. „Dichte, geſchloſſen auf dem Mineralboden 
lagernde, faſt immer an freien Säuern reiche humoſe Schichten 
ſind überwiegend ſchädlich für den Boden.“ (Ramann.) 

Bezüglich der Lage ſind die ihr eigentümliche Wärmemenge und 
Wärmeverteilung im Verhältnis zu den Anſprüchen der in Betracht 
kommenden Holzarten bei der Bonitierung zu würdigen. Dabei iſt 
zu beachten, daß ſich alle Holzarten in den mittleren Lagen ihrer 
natürlichen Verbreitungsgebiete in bezug auf ihre nachhaltigen Maſſen— 
und Wertleiſtungen in der Regel am günſtigſten verhalten. 

b) Nach der Beſchaffenheit des Holzbeſtandes, wie er ſich 
im Höhenwuchs und der Vollſtändigkeit der Beſtockung darſtellt. 

Die für die Bonitierung erforderlichen Merkmale der Beſtände 

Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 2 


1 


ſind im 2. Teil 1. Abſchnitt (Maſſenzuwachs) und 4. Abſchnitt 
(Ertragstafeln) angegeben. 


4. Zahl der Standortsklaſſen. 


Die vorkommenden Unterſchiede in der Ertragsfähigkeit ver— 
ſchiedener Standorte ſind ſehr groß. Die Bildung und Vergleichung 
der Standortsklaſſen iſt deshalb auf Wirtſchaftsgebiete zu be— 
ſchränken, die in bezug auf die klimatiſchen Verhältniſſe nicht zu 
große Abweichungen zeigen. Man bildet, von kleineren Abweichungen 
im Wuchs abſehend, gewöhnlich 5 Bonitätsſtufen (I, II, III uſw.). 
Zwiſchenſtufen werden entweder durch die beiden begrenzenden Klaſſen 
oder nach Zehnteln jeder Klaſſe ausgedrückt (0,4 II, 0,6 III Kl.). 
Das letztere iſt erforderlich, wenn, wie es in der Regel geſchieht, 
die Flächen der verſchiedenen Bonitäten in beſtimmten Zahlen nach— 
gewieſen werden ſollen. 


5. Notwendige Ergänzungen und Beziehungen. 

Der Bonität muß ſtets die Holzart zugefügt werden, auf 
welche ſie ſich beziehen ſoll. In gemiſchten Beſtänden iſt der 
Standort nach der vorherrſchenden Holzart einzuſchätzen. In Um— 
wandlungsbeſtänden iſt neben der Bonität der vorhandenen auch 
diejenige der anzubauenden Holzart hervorzuheben. 

Das Verhältnis der Bonitäten verſchiedener Holzarten kann 
nach den einzelnen Eigenſchaften des Bodens und der Lage ein 
verſchiedenes ſein (z. B. Eiche und Kiefer auf Sand- und Lehm— 
boden). Durch äußere Einwirkungen, welche auf dem Humusgehalt 
und den Bodenüberzug von Einfluß ſind, können ſich die Bonitäts— 
klaſſen ändern (Übergang von Laubholz zu Nadelholz uſw.). 


6. Reduktion verſchiedener Bonitäten. 


Bei manchen Methoden der Ertragsregelung müſſen verſchiedene 
Bonitäten aufeinander reduziert werden. Man bezeichnet alsdann 
die beſte oder die mittlere Bonität mit 1 und drückt die anderen 
Standortsklaſſen nach Maßgabe ihres Ertragsvermögens in einem 
Dezimalbruch aus. Als Maßſtab des Ertragsvermögens wird da— 
bei (nach 2) der bei einer beſtimmten Umtriebszeit erfolgende 
Durchſchnittszuwachs an Geſamtholzmaſſe oder an Derbholz an— 
genommen. Auf andere, den Wert der Flächen beſtimmende Faktoren 


— 1 er 


kann dabei, mit Rückſicht auf die Zwecke der Forſteinrichtung, nicht 
eingegangen werden. Wegen der hieraus hervorgehenden Schwierig— 
keiten müſſen die Flächenreduktionen möglichſt beſchränkt werden. 


4. Abſchnitt. 


Beſtandesbeſchreibung ). 

Den Beſtandesbeſchreibungen werden in der Regel die in der 
Anleitung des Vereins der forſtlichen Verſuchsanſtalten niedergelegten 
Begriffe und Erklärungen zugrunde gelegt. Die Beſchreibung hat 
die charakteriſtiſchen Merkmale der Beſtände in kurzem Ausdruck 
hervorzuheben. Die wichtigſten Angaben erſtrecken ſich auf: 


J. Holzart. 
Es ſind zu unterſcheiden reine und gemiſchte Beſtände. 
Ju gemiſchten Beſtänden iſt ſtets die wirtſchaftlich wichtigſte (in 
der Regel die am ſtärkſten vertretene) Holzart voranzuſtellen. Für 
die eingemiſchten Holzarten iſt die Art der Miſchung (Einzel— 
miſchung, horſtweiſe, ſtreifenweiſe Miſchung) und der Grad der: 
ſelben — letzterer in Zehnteln — anzugeben. 


II. Holzalter. 
1. Natürliche Altersklaſſen (Wuchsklaſſen). 

Die Beſtände werden bezeichnet als: 

a) Anwuchs: Von der Beſtandesbegründung bis zum Auf— 
hören der Nachbeſſerungsfähigkeit. 

b) Aufwuchs: Vom Aufhören der Nachbeſſerungsfähigkeit 
bis zum Beginn des Beſtandesſchluſſes. 

c) Dickicht: Vom Beginn des Schluſſes bis zum Beginn 
der natürlichen Reinigung. 

d) Stangenholz: Vom Beginn der Beſtandesreinigung bis 
zu einer durchſchnittlichen Stammſtärke von 20 em in Bruſthöhe, 
eingeteilt in geringes Stangenholz (bis 10 em) und ſtarkes Stangen— 
holz (von 10-20 cm). 


) Ganghofer, Das forſtliche Verſuchsweſen, S. 10—28, — Danckel— 
mann a. a. O. 


2* 


Ba: 0 


e) Baumholz mit über 20 em durchſchnittlicher Stammſtärke, 
eingeteilt in geringes (20 — 35 em), mittleres (35—50 em) und 
ſtarkes Baumholz (über 50 em). 

Im Mittelwald ſind nach der Wiederholung des Überhalts 
beim Unterholzabtrieb zu unterſcheiden: Laßreidel, die einmal, 
Oberſtänder, die zweimal, und ältere Oberholzklaſſen, die mehr— 
mals übergehalten ſind. 


2. Zahlenmäßige Altersklaſſen. 

Im Wirtſchaftsplane iſt neben den Wuchsklaſſen auch das 
zahlenmäßige Alter anzugeben. Für jede Abteilung iſt ein Durch— 
ſchnittsalter zu ermitteln. Das nach dieſem feſtzuſtellende Alters— 
klaſſenverhältnis iſt eine wichtige Grundlage bei allen Methoden 
der Ertragsregelung im Hochwald. 

Die Ermittelung des Alters erfolgt entweder durch Zählung 
der Jahresringe an Stämmen der herrſchenden Klaſſen — an jüngeren 
Stämmen auch der Höhentriebe — oder nach der Angabe der 
Wirtſchaftsbücher. In ungleichaltrigen Beſtänden mit ſcharf ge— 
trennten Altersſtufen von verſchiedener wirtſchaftlicher Bedeutung 
(unterbaute Beſtände, Beſamungs- und Lichtſchläge, Mittelwald) 
ſind die Alter geſondert zu ermitteln und einzutragen. In ungleich— 
altrigen Beſtänden, deren Glieder einen einheitlichen Beſtand bilden, 
iſt ein mittleres Alter nach Maßgabe der eingenommenen Flächen 
oder der erzeugten Maſſen zu ermitteln. Für das mittlere Beſtandes— 
alter ſind Formeln aufgeſtellt: | 

Flächenformel (von Gümbel): 

11 a — te ae — 13 Ag + 2 —9 

e 

Maſſenformel (von Smalian): 

8 mi + me E m 
mı ma IIIg 
a) —— zZ — Sn +... 

Räumden (zu 0,1—0,3 beſtanden) und Blößen (unter 0,1 
beſtanden) werden im Wirtſchaftsplan einer beſtimmten Altersklaſſe 
nicht zugeteilt. In Verjüngung begriffene Beſtände (Samen— 
ſchläge, Lichtſchläge uſw.) werden entweder ganz der Altholzklaſſe 
(in Preußen ſeither bis zum Vollbeſtand von 0,3) oder ganz der 
Jungholzklaſſe (voll verjüngte Abteilungen) oder beiden Klaſſen 


. 


— 1 
bezw. auch den Blößen und Räumden anteilig zugeteilt. Unter— 
baute Beſtände gehören den betreffenden Altholzklaſſen an. 


III. Beſtandesbeſchaffenheit. 


1. Entſtehung. Angabe über die Entſtehung der Beſtände 
(Saat, Pflanzung, Stockausſchlag, Kernwuchs uſw.) iſt nur erforder— 
lich, wenn ſie erkennbar und für die wirtſchaftliche Behandlung von 
Einfluß iſt. 

2. Wuchs. Angaben ſind nur bei Abweichungen von der 
mittleren Wüchſigkeit erforderlich. 

3. Stellung. Sie wird als gedrängt, geſchloſſen, räumlich, 
licht bezeichnet und durch einen „Vollbeſtandsfaktor“ nach Zehnteln 
des vollgeſchloſſenen Beſtandes ausgedrückt. 


IV. Ertragscharakteriſtik. 


Sie erfolgt entweder nur durch allgemeine Einſchätzung nach 
einem Vollertragsfaktor, der das Verhältnis des vorliegenden Be— 
ſtandes zu einem normalen Beſtande ausdrückt, oder durch ſpezielle 
Ermittelung der Faktoren, von welchen Maſſe und Zuwachs ab— 
hängig ſind. Hierzu gehört: 

a) Die Beſtandesmittelhöhe. 

b) Die Kreisflächenſumme pro ha. 

c) Der Holzmaſſenvorrat an Haupt- und Zwiſchenbeſtand. 

d) Der Maſſenzuwachs nach ſeinem Durchſchnitt und in Pro⸗ 
zenten der vorhandenen Maſſe. 

e) Der Wertzuwachs, ausgedrückt als Prozent vom Wert des 
vorhandenen durchſchnittlichen Feſtmeters. 

) Das Weiſerprozent (vgl. 3. Teil, 2. Abſchn.). 

Kleinere Abweichungen der Beſtandesbildung (Horſte, Ränder 
uſw.), welche für den Charakter und die Behandlung des Haupt— 
beſtandes ohne Einfluß ſind, werden am Schluſſe der Beſchreibung 
beſonders angegeben. 


5. Abſchnitt. 
Die Ermittelung der Holzmaſſen !). 
Die Ermittelung der Holzmaſſen kann erfolgen: 
1. Zum Zweck des Verkaufs ſtehender Holzbeſtände. 


) Über die Ermittelung der Holzmaſſen liegt eine große Anzahl be— 
ſonderer Schriften vor. Von neueren iſt hervorzuheben: Baur, Holzmeßkunde 


Be 


2. Zu forſtſtatiſchen Unterſuchungen (über Maſſenzuwachs, 
Wertzuwachs, Umtriebszeit). 

3. Zur Feſtſtellung des Vermögens der Waldeigentümer 
(Beſteuerung, Beleihung des Waldes). 

4. Zur Ermittelung des Geſamtvorrats einer Betriebsklaſſe 
oder Wirtſchaftseinheit. 

5. Zur Beſtimmung des Abnutzungsſatzes aus den Beſtänden 
dor erſten Wirtſchaftsperiode. 

Je nach dem verſchiedenen Zwecke iſt auch der zu fordernde 
Genauigkeitsgrad der Holzmaſſenaufnahmen verſchieden. 


I. Methode der Holzmaſſen-Ermittelung. 


1. Aufnahme ganzer Beſtände durch Meſſung der Durch— 
meſſer aller Stämme in Bruſthöhe mit der Kluppe und der vor— 
kommenden Höhen mit dem Höhenmeſſer. (Fauſtmann, Weiſe 
u. a.) Die Durchmeſſer werden bei Anfnahmen zum Zwecke der 
Ertragsregelung in der Regel nach Unterſchieden von 4 em ab— 
geſtuft. 

Nach den Stärkemeſſungen werden die Kreisflächen berechnet 
und überſichtlich zuſammengeſtellt. Sie können nicht nur als Grund— 
lage für die Maſſenberechnung, ſondern auch zum Nachweis der 
Verteilung des Vorrats und Zuwachſes auf die Stammklaſſen ver— 
wendet werden. Für die Meſſung der Höhe, die in regelmäßigen 
Hochwaldbeſtänden zur Stärke in einem beſtimmten Verhältnis ſteht, 
werden mehrere Stärkeklaſſen zuſammengefaßt. 

Die vollſtändige Aufnahme aller Stämme findet insbeſondere 
Anwendung in Beſtänden, die nach Miſchung, Wuchs und Schluß 
unregelmäßig ſind und eine Schätzung ihres Gehalts nach Maſſe 
und Holzart pro Flächeneinheit nicht zulaſſen. 

2. Aufnahme von Probebeſtänden, d. h. Beſtandesteilen 
von mittlerer Beſtockung, von deren Maſſe nach dem Verhältnis 
der Fläche auf die Maſſe des ganzen Beſtandes geſchloſſen wird. 
Sie iſt nur unter regelmäßigen Beſtandesverhältniſſen anwendbar. 


1860, 4. Aufl. 1891; Kunze, Holzmeßkunſt 1875; Schwappach, Holzmeß— 
kunde, 1888, 2. Aufl. 1903. Auch behandeln die meiſten Lehrbücher der Forſt— 
einrichtung die Holzmaſſenermittelung eingehend. Vgl. insbeſondere Stoetzer, 
Forſteinrichtung, und Weiſe, Leitfaden für Vorleſungen 1904, 1. Buch. Nach— 
ſtehend ſind nur die für die Zwecke der Forſteinrichtung wichtigſten Punkte 
hervorgehoben. 


— 23 — 


3. Nach den Ergebniſſen der Endhiebe von anderen, früher 
eingeſchlagenen Beſtänden. Die Benutzung derſelben ſetzt gleichen 
Standort und gleiche Behandlung der betreffenden Beſtände voraus. 

4. Durch Okularſchätzung. Ihre Anwendbarkeit beruht 
darauf, daß die Kreisflächen regelmäßiger Beſtände mit Hilfe von 
Ertragstafeln und örtlichen Erfahrungen nach Maßgabe ihres Voll— 
beſtandes für die Flächeneinheit eingeſchätzt werden können, während 
zur Feſtſtellung der Höhen wenige einfache Meſſungen genügen. 
Da die tatſächliche Abnutzung der Beſtände durch waldbauliche 
Verhältniſſe (Ausführung der letzten Durchforſtungen, vorbereitende 
Hiebe, Eintritt von Samenjahren, Lichtungsbetrieb) und ſchädigende 
Naturereigniſſe (Dürre, Wind, Inſekten uſw.) auch bei der gründ— 
lichſten Aufnahme der einzelnen Beſtände nicht mit zahlenmäßiger 
Beſtimmtheit im voraus nachgewieſen werden kann, ſo iſt eine 
gutachtliche Schätzung der Holzmaſſen nach dem Augenmaß für 
regelmäßige reine oder gleichmäßig gemiſchte Beſtände in vielen 
Fällen der Praxis empfehlenswert und ausreichend. 


II. Berechnung der Holzmaſſen. 

Die Berechnung der gekluppten Beſtände erfolgt: 

A. Uach Formzahlen. 
1. Begriff. 

Die Formzahl (k) i. gew. S. d. W. drückt das Verhältnis aus, 
in welchem der Inhalt eines Baumes zum Inhalt einer Idealwalze 
ſteht, die gleiche Höhe und die Stärke des Bruſthöhen-Durch— 
meſſers des betreffenden Stammes beſitzt. Iſt i der Inhalt des 
Baumes, g die Kreisfläche in Bruſthöhe, h die Höhe, ſo iſt 
* Sa Formzahlen können aber auch auf den Kegel (H. Cotta) 
oder andere regelmäßige Körperformen bezogen werden. 


2. Unterſcheidungen. 
a) Nach den, Baumteilen: Schaft: und Baumformzahlen. 
b) Nach den Sortimenten: Derbholzformzahlen, Reisholz— 
formzahlen und Formzahlen der Geſamtmaſſe (Baumformzahlen). 
c) Nach der Höhe, in welcher die Grundfläche gemeſſen wird: 
echte Formzahlen (Preßler, Smalian), welche ſich auf die 


Grundfläche in einem konſtanten aliquoten Teil der Höhe des 
Baumes (3. B. 0) beziehen, und Bruſthöhen-Formzahlen, bei 
welchen g in der Höhe von 1,3 m über dem Boden liegt. Wegen 
der Einfachheit der Meſſungen werden in der Praxis nur Bruſt— 
höhen-Formzahlen angewandt, obwohl die echten Formzahlen die 
Form des Baumes richtiger zum Ausdruck bringen. 


3. Beſtimmungsgründe der Formzahlen. 

a) Die Länge der Stämme, zu der die Formzahlen cet. 
par. in entgegengeſetztem Verhältnis ſtehen. Daher ſind auch Alter 
und Bonität in der gleichen Richtung von Einfluß. 

b) Das Verhältnis der Jahrringbreite in den oberen 
und unteren Stammteilen, das vom relativen Wachsraum der 
Stämme abhängig iſt. 

c) Der Anſatz, Umfang und Holzgehalt der Krone. 

Die Beſtimmungsgründe zu b und c können ſich gegenſeitig 
ergänzen; daher können gleiche Baumformzahlen bei ſehr verſchiede— 
nen Stammformen vorhanden ſein. 


4. Bedeutung der Formzahlen. 


Die Formzahlen geben ein gutes, allgemein angewandtes Hilfs— 
mittel für die Berechnung des Holzgehalts ſtehender Bäume und 
Beſtände ab. Eine weitergehende wiſſenſchaftliche und praktiſche 
Bedeutung beſitzen ſie jedoch nicht. Der techniſchen Form der 
Stämme geben ſie nicht Ausdruck. Wichtiger als die Formzahl iſt 
in dieſer Beziehung: 

a) Der Abfall der Stämme, welcher nach der Abnahme 
des Durchmeſſers, die auf 1 m Länge entfällt, bemeſſen wird. 

b) Das Verhältnis der Höhe zum Durchmeſſer, das 
hauptſächlich vom Wachsraum der Krone abhängig iſt. 

c) Der Anſatz der Krone im Verhältnis zur Baumlänge. 


5. Mittel, die Form zu verbeſſern. 
a) Erziehung der Beſtände im Schlußſtand (Begründung, 
Durchforſtung in der Jugend). 
5) Beſeitigung grüner Aſte, die jedoch mit Rückſicht auf die 
Gefahr des Entſtehens von Fäulnis mit großer Vorſicht auszu— 
führen und auf ſchwaches Material zu beſchränken iſt. 


en 


B. Uach Mafentafeln, 
welche für Stämme jeder gewöhnlich vorkommenden Stärke und 
Höhe die Maſſengehalte unmittelbar angeben (Bairiſche Maſſentafeln; 
Behmſche Maſſentafeln; Maſſentafeln der Verſuchsanſtalten). 


C. Aurd Fällung von robeſtämmen, 


deren Maſſengehalt entweder durch ſektionsweiſe Meſſung oder 
durch Aufarbeitung in die üblichen Sortimentsmaße ermittelt wird. 

Um nach den gefundenen Maſſen die Nutzungsgrößen zu be— 
ſtimmen, iſt ihnen noch der Zuwachs zuzufügen. Derſelbe iſt in 
der Regel für die Mitte des Zeitraums, für den der Wirtſchafts— 
plan aufgeſtellt wird, anzuſetzen. Zu dieſem Zwecke iſt das Zu— 
wachsprozent zu ermitteln (vgl. 2. Teil 1. Abſchn.). 


Zweiter Teil. 


Zuwachs und Vorrat als Grundlagen der Ertrags- 
regelung. 


Alle Erträge der Forſtwirtſchaft beruhen auf dem Maſſen— 
und Wertzuwachs, der jährlich oder periodiſch an den Beſtänden 
erfolgt. Um dieſen nachhaltig zu erzeugen und zu nutzen, muß ein 
beſtimmter Vorrat (v) von Holzbeſtänden verſchiedener Altersſtufen 
vorhanden ſein. 


1. Abſchnitt. 
Der Maſſenzuwachs. 
J. Grundbedingungen der Suwachsbildung. 


Der Höhenwuchs wird durch die Verlängerung der Längsachſe 
bezw. auch der Seitentriebe, der Stärkezuwachs durch den abwärts— 
gehenden Saftſtrom hervorgebracht. Er wird in der Form von 
Ringen angelegt, die das früher gebildete Holz umkleiden. Be— 
ſtimmend für die Höhe des Zuwachſes ſind: 

1. Die Standortsverhältniſſe. 

Beide Faktoren des Standorts, Boden und Lage, ſind auf 
die Zuwachsmenge von Einfluß. 

a) Der Boden wirkt ſowohl durch ſeinen chemiſchen Gehalt 
als auch durch ſeine phyſikaliſchen Eigenſchaften auf die Holzmaſſen— 
erzeugung ein. Von Einfluß iſt ſtets der Gehalt und die Be— 
ſchaffenheit des Humus (vgl. 1. Teil, 3. Abſchn. II). 

5) Die mit der Lage verbundene Wärmemenge und Wärme— 
verteilung haben auf die Dauer und die Intenſität der Zuwachs— 
bildung Einfluß. Im allgemeinen erzeugen alle Holzarten in den 
mittleren Lagen ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete am meiſten 


Be 


Zuwachs. In zu rauhen Lagen (nach den nördlichen und oberen 
Grenzen) iſt die Zeit der Zuwachsbildung zu kurz; in zu milden 
Lagen treten Konkurrenten um die Bodennährſtoffe (andere Holzarten 
und Standortsgewächſe) auf, welche die verfügbaren Nährſtoffe des 
Bodens für ſich ausnutzen. 

2. Die Beſtandesverhältniſſe. Was auf einem gegebenen 
Standort wirklich an Holzmaſſe erzeugt wird, iſt von der Be— 
ſchaffenheit der vorhandenen Beſtände abhängig. Die in dieſer 
Hinſicht vorliegenden Beſtimmungsgründe des wirklichen Zuwachſes 
ſind auf die Kronen und Wurzeln zurückzuführen. Um ein Maximum 
an Zuwachs zu erzeugen, müſſen folgende Bedingungen hergeſtellt 
werden: 

a) Der gegebene Wurzelbodenraum muß möglichſt 
vollſtändig (mit tunlichſt geringen zeitlichen und räumlichen Unter— 
brechungen) von den Baumwurzeln durchzogen und aus— 
genutzt werden. 

b) Es müſſen möglichſt viele Wachstumsorgane der 
unmittelbaren Einwirkung des Sonnenlichtes ausgeſetzt 
ſein. Da die beſchienene Oberfläche eines Baumes um ſo größer 
iſt, je geſtreckter die letzterzeugten Höhentriebe geweſen ſind, ſo 
folgt das Maximum an Maſſenzuwachs in regelmäßigen Hochwald— 
beſtänden der Periode des lebhafteſten Höhenwuchſes. Nach Be— 
endigung des letzteren kann auch durch die Ausbildung der Seiten— 
triebe, welche eine Wölbung der Krone zur Folge haben, auf eine 
Vermehrung der beſchienenen Blattfläche und eine Steigerung des 
Zuwachſes eingewirkt werden. 

Eine Beeinträchtigung des Zuwachſes wird gemäß vorſtehenden 
Bedingungen auch bei voller Geſundheit und Wuchskraft der Bäume 
herbeigeführt: durch mechaniſche Hinderniſſe im Wurzelboden; durch 
Bodenüberzüge, welche Bodennährſtoffe den Baumwurzeln entziehen; 
durch Umwandlung von Blattknoſpen in Blüteknoſpen. 

3. Die Beſchaffenheit des Holzes. Mit der Dichtigkeit 
des Holzes (Trockengewicht) und ſeinem Gehalt an Bodennähr— 
ſtoffen (Reinaſchenprozente) ſteht der Maſſenzuwachs cet. par. in 
umgekehrtem Verhältnis. 

Nach den vorſtehenden Beſtimmungsgründen ergeben ſich Ab— 
weichungen im Maſſenzuwachs: 

a) Nach Holzarten. Holzarten mit dichter Belaubung 
(Buche, Fichte) leiſten cet. par. mehr als lichtkronige (Eiche, 


Re 


Kiefer); ſolche mit geringem Trockengewicht (Nadelholz) mehr als 
ſchwere Hölzer. 

b) Nach Betriebsarten. Der regelmäßige Hochwald hat 
den höchſten, der Niederwald den geringſten Zuwachs. 

c) Nach der Zuſammenſetzung des Durchſchnittsfeſt— 
meters an Derbholz, Rinde und Reis. Je größer der Anteil des 
ausgereiften Derbholzes iſt, um ſo mehr Holzmaſſe kann nachhaltig 
auf einer gegebenen Fläche erzeugt und genutzt werden. 


II. Der laufende Zuwachs. 
A. Begriff und Verlauf. 


Unter dem laufenden Zuwachs (Iz) wird der von Jahr zu 
Jahr oder von Periode zu Periode am Baum oder Beſtande er— 
folgende Zuwachs verſtanden. Er bedarf ſtets der Angabe in bezug 
auf das Alter, in dem er hervorgebracht wird. 

Die Eigentümlichkeit des laufenden Zuwachſes, die in ſeiner 
Abhängigkeit vom Alter liegt, tritt beſonders beim regelmäßigen 
Hochwald hervor. Für den Plenter- und Mittelwald laſſen ſich 
die Beziehungen von Alter und Zuwachs kaum ausdrücken, da bei 
dieſen Betriebsarten ein beſtimmtes, den ganzen Beſtand betreffendes 
Alter überhaupt nicht vorliegt. Beim Niederwald können die 
Nachweiſe der Holzmaſſenerzeugung, ſofern ſie überhaupt nötig 
werden, auf den Durchſchnittszuwachs beſchränkt bleiben. 

Der Gang des laufenden Zuwachſes iſt im Hochwald, gemäß 
den unter J angegebenen Bedingungen, verſchieden nach Holzart, 
Standort und Beſtandeshaltung. Er beginnt mit kleinen Beträgen, 
ſteigt während des Dickungs- und jüngeren Stangenalters, erreicht 
ſein Maximum in der Regel vor der Mannbarkeit und nimmt 
dann allmählich wieder ab. Durch dichte Beſtandeshaltung wird 
der laufende Zuwachs zurückgehalten, durch weitſtändige beſchleunigt. 
Der durch wirkliche Meſſung nachweisbare Zuwachs betrifft ſtets 
die volle Maſſenzunahme, die am Baume oder Beſtande erfolgt iſt. 


B. Beſtandteile des laufenden Juwachſes. 
1. Der Höhenzuwachs. 
Er folgt bei jeder Holzart den ihr eigentümlichen Wachstums— 
geſetzen, die ſowohl an ſich als auch nach ihrem Verhältnis zu 
anderen Holzarten praktiſche Bedeutung haben. Der Höhenwuchs 


— , 


iſt abhängig vom Standort und dem Grade der Beſtandesdichte 
(Entſtehung, Durchforſtung, Lichtung uſw.). Von Einfluß ſind in 
der Regel auch äußere Einwirkungen mancher Art, ſowohl ſolche, 
welche durch die Natur bewirkt werden (3. B. Froſt, Wildverbiß), 
als auch wirtſchaftliche Maßnahmen, unter denen insbeſondere die 
Dauer und der Grad der Beſchirmung von Bedeutung ſind. — 
Wegen ſeiner Abhängigkeit vom Standort iſt die Höhe ein empfehlens— 
werter Maßſtab für die Bonitierung (vgl. 1. Teil, 3. Abſchn., II). 
Die Förderung des Höhenwuchſes in der Jugend iſt mit Rückſicht 
auf die Gefahren, welche dem Jugendalter eigentümlich ſind, eine 
Aufgabe der Wirtſchaft. Für die Maßnahmen des Waldbaues und 
der Forſteinrichtung iſt, abgeſehen von dem Höhenwuchs der Holz— 
arten an ſich, auch das Verhältnis des Höhenwuchſes verſchiedener 
Holzarten von Bedeutung. Es muß ſtets in Verbindung mit dem 
Verhalten der Holzarten gegen Licht und Schatten beurteilt werden. 

Der Höhenzuwachs wird entweder nach den einzelnen Jahres— 
trieben bemeſſen, oder nach der Geſamthöhe, die in einem gewiſſen 
Alter erreicht iſt, oder (für die verſchiedenen Altersſtufen desſelben 
Baumes) durch Meſſung der Jahrringe in verſchiedenen Baumhöhen 
(Stammanalyien). 


2. Der Stärkezuwachs. 
a. Am Einzelſtamm. 
Der Kreisflächenzuwachs findet ſeinen mathematiſchen Ausdruck 


in der Formel db oder d 1 (Umfang Jahrringbreite). Da 


auch d ein Produkt der vorausgegangenen Jahrringe iſt, ſo wird 
der Kreisflächenzuwachs allgemein von der Jahrringbreite beſtimmt. 
Dieſe iſt, wie der Höhenwuchs, eine Folge der Standortsgüte und 
des Wachsraums. Bei ungehemmter Entwicklung iſt die Jahrring— 
breite zur Zeit der lebhafteſten Wuchskraft am ſtärkſten. Da jedoch 
Breitringigkeit in der Jugend mit Aſtigkeit verbunden iſt, ſo muß 
das natürliche Streben der Bäume zur Bildung breiter Jahrringe 
in der Jugend durch dichte Haltung der Beſtände beſchränkt werden. 
Im ſpäteren Alter muß dagegen der Abnahme der Jahrringbreite 
durch Erweiterung des Wachsraums entgegengetreten werden. Die 
natürlichen Unterſchiede in der Jahrringbreite ſollen hiernach 
durch die Erziehung nach Möglichkeit vermindert werden. Die 


— 


Mittel hierzu liegen im Anbau ſtandortsgemäßer Holzarten, in 
dichter Beſtandesbegründung, mäßig begonnenen, zunehmend kräftiger 
geführten Durchforſtungen und Lichtungen. 

Nach einer Umlichtung der Krone findet eine Zunahme des 
ſeitherigen Stärkezuwachſes, ein ſog. Lichtungszuwachs, ſtatt. 
Derſelbe erfolgt bei allen Holzarten auf allen Standortsklaſſen und 
in allen wirtſchaftlich in Betracht kommenden Lebensaltern, iſt aber 
zur Zeit der natürlichen Wachstumsenergie (vor dem 60. — 80. Jahre) 
und bei dichtkronigen, ſchattenertragenden Holzarten (Buche, Tanne) 
am ſtärkſten. Der Lichtungszuwachs findet in den Grundbedingungen 
der Zuwachsbildung (vergl. I, 2 ab, Wölbung der Krone, direkte 
Beleuchtung, Erweiterung des Wurzelraums) eine genügende phyſio— 
logiſche Erklärung. Ein zahlenmäßiger Nachweis der Höhe des 
Lichtungszuwachſes von allgemeiner Gültigkeit iſt wegen der Menge 
der wirkſamen Einflüſſe (Bodenveränderung, Samenerzeugung, Ein— 
wirkung von Inſekten und atmoſphäriſchen Beſchädigungen) nicht 
möglich. 

Das Verhältnis der Jahrringbreite in verſchiedener Baumhöhe 
(welches die Vollholzigkeit beſtimmt) iſt vom Grade der Beſtandes— 
dichte abhängig. Je geringer der Wachsraum eines Stammes iſt, 
um ſo ſchmaler ſind nicht nur abſolut, ſondern auch relativ die 
Jahrringe im unteren Stammteil. Der Lichtungszuwachs tritt da— 
gegen in letzterem ſtärker auf. 

Allgemeine Regeln über das Verhalten des Zuwachſes in den 
verſchiedenen Baumhöhen können nicht aufgeſtellt werden. Aus der 
Verſchiedenheit des Stärkezuwachſes ergibt ſich, daß Unterſuchungen 
über Zuwachsprozente, die ſich nur auf einzelne Kreisflächen er— 
ſtrecken, unter Umſtänden zu unzutreffenden Schlüſſen führen können. 


b. In Beſtänden. 

Im Beſtande iſt der pro Flächeneinheit erfolgende Kreisflächen— 
zuwachs außer von dem Stärkezuwachs der Einzelſtämme auch von 
der Stammzahl abhängig, die für eine gegebene Altersſtufe und 
Bonität durch die Beſtandesbegründung und Beſtandesbehandlung 
beſtimmt wird. Der Grad der hiernach ſich ergebenden Beſtandes— 
dichte findet einen Ausdruck in der Summe der Kreisflächen (g) 
in Bruſthöhe p. ha. Dieſe wird beſtimmt durch das Verhältnis 
(„ Abſtandszahl), in welchem der Durchmeſſer der Krone (&), 
deſſen Quadrat als Wachsraum bezeichnet werden kann, zum Durch— 


meſſer der Stämme in Bruſthöhe (d) ſteht. Für einen normalen 
Beſtand mit gleichen Stämmen und gleichen Abſtänden iſt die 
der Kreisflächenzuwachs — den b.: . 
1 2 f mr, 

EICH 44 at 5 Letztere erſcheint 
unter dieſen Umſtänden vom Alter unabhängig. Das Verhältnis 
von k zu d nimmt in der Jugend, jo lange ſich die Beſtände von 
Aſten reinigen ſollen, ab. Später liegt, wenn der Boden genügend 
gedeckt iſt, kein Grund vor, die Abſtandszahlen zu erniedrigen. 


Stammzahl = , l 


die Kreisflächenſumme g — 


3. Das Verhältnis von Höhen- und Stärkezuwachs. 

Dasſelbe iſt verſchieden nach: 

a) Standort. Es iſt nicht ſowohl die Güte des Standorts, 
als vielmehr beſtimmte Eigenſchaften (Bindigkeit, Tiefgründigkeit), 
welche hier von Einfluß ſind. (Verſchiedenheit des Wuchſes auf 
Sand» und Lehmboden.) 

b) Alter. Da der Stärkezuwachs anhaltender iſt als der 
Höhenzuwachs, jo nimmt h: d mit dem Alter ab. 

c) Wachsraum. Je kleiner der Wachsraum tft, um jo 
größer iſt h: d und umgekehrt. 


C. Die Verteilung des laufenden Juwachſes. 
1. Auf die Stammklaſſen. 


Durch die Verſchiedenheiten der Veranlagung der Einzelſtämme 
und der äußeren Wuchsbedingungen bilden ſich in allen Beſtänden 
verſchiedene Stammklaſſen aus: vorherrſchende, herrſchende, zurück— 
bleibende und unterdrückte. An den zurückgebliebenen Stämmen 
ſind die Wachstumsorgane mangelhaft ausgebildet; ſie können des— 
halb den der Fläche entſprechenden Zuwachs nicht leiſten. An den 
vorwüchſigen Stämmen, welche ſchlechte Formen haben, wird der 
auf die Flächeneinheit entfallende Zuwachs durch die frühzeitige 
und ſtärkere Samenerzeugung beeinträchtigt. An den herrſchenden 
Stammklaſſen iſt der Zuwachs im Verhältnis zu dem Wachsraum, 
den ſie einnehmen, nachhaltig am günſtigſten. 

Die Verteilung des Zuwachſes auf die Stammklaſſen iſt des— 
halb beachtenswert, weil ſie zum Durchforſtungsbetrieb, welcher bei 
der Aufſtellung von Wirtſchaftsplänen geregelt werden muß, in Be— 


I 
PER; (0 


ziehung ſteht. Nach dem angegebenen Verhalten der Stammklaſſen 
iſt man zu der Folgerung geneigt, daß durch ſtarke Durchforſtungen, 
nach welchen alle oder die meiſten Glieder des Beſtandes den 
Charakter von herrſchenden Stämmen tragen, der Zuwachs am 
meiſten gefördert wird. Um jedoch den Einfluß der Durchforſtungen 
in dieſer Hinſicht nicht zu überſchätzen, iſt zu beachten, daß durch 
ſtarke Durchforſtungen eine raſchere Zerſetzung des Humus ſtatt— 
findet. Hierdurch erfolgt eine Zuwachsſteigerung, die von der 
Schlagſtellung unabhängig iſt. Sodann iſt die Bemeſſung des Zu— 
wachſes nach dem Umfang der Kronen oder der Stärke der Stämme 
nicht einwandfrei. Die ſtärkeren vorwüchſigen Stämme nutzen mehr 
Boden und Luftraum aus, als dem Umfang ihrer Kronen entſpricht; 
bei den zurückgebliebenen iſt es umgekehrt. Ferner können die Be— 
dingungen der ſtarken Durchforſtung nicht gleichmäßig wiederholt 
werden; ihre Wirkung iſt keine nachhaltige. Die Geſamtleiſtungen 
der Beſtände ſind bei Anwendung mäßiger und ſtarker Durch— 
forſtungsgrade nicht weſentlich verſchieden. Die wichtigſten Be— 
ſtimmungsgründe für die Führung der Durchforſtungen liegen in dem 
Einfluß, den ſie auf den Wert der verbleibenden Stämme ausüben. 


2. Auf Haubarkeits- und Vornutzungserträge. 


Von den Stämmen, welche die Beſtände zuſammenſetzen, 
ſcheidet ein Teil mit zunehmendem Bedarf an Wachsraum von 
Jahr zu Jahr oder von Periode zu Periode aus dem Haupt— 
beſtande aus und bildet den ſog. Nebenbeſtand, der in einer 
geregelten Wirtſchaft (abgeſehen von bleibendem Bodenſchutzholz) 
im Wege der Durchforſtung genutzt wird. Demgemäß kann auch 
der Zuwachs in einen am bleibenden Beſtand erfolgenden Teil, 
der den Hauptbeſtand bildet, und einen bei der Durchforſtung zu 
nutzenden Teil zerlegt werden. Das Verhältnis, in welchem dieſe 
beiden Teile des Zuwachſes ſtehen, iſt nach Entſtehung, Behandlung 
und Umtriebszeit verſchieden. Es läßt ſich nachweiſen: 

1. Nach Ertragstafeln (vgl. Abſchu. 4). 

2. Nach den Ergebniſſen der Wirtſchaft (Kontrollbuch, Holz: 
werbungskoſtenrechnung uſw.). 

3. Nach der phyſiologiſchen und geometriſchen Entwicklung 
der Baumkrone ). 


') Martin, Folgerungen der Bodenreinertragstheorie, 1. Band § 24. 


in BE 


Bei gleichbleibenden Abſtandszahlen (gleicher Kreisflächenſumme) 
muß der ſämtliche Beſtandeszuwachs, ſoweit er als Kreisflächen— 
zuwachs ſich anlegt, periodiſch entfernt werden. Die Beſtände 
nehmen alsdann an Maſſe nur in dem Verhältnis ihrer Höhen 
bezw. Richthöhen zu. 

Beim Anſprechen der Durchforſtungserträge in den Wirtſchafts— 
plänen müſſen die angegebenen Hilfsmittel ſämtlich benutzt werden. 
Den Maßſtab für die Durchforſtungserträge in einem gegebenen 
Zeitraum bildet einerſeits der Zuwachs, der während desſelben 
erzeugt wird, andrerſeits die Differenz zwiſchen der vorhandenen 
und derjenigen Maſſe, welche am Schluſſe der W Periode 
vorhanden ſein ſoll. 


D. Berechnung des laufenden ZJuwachſes. 

Sie kann erfolgen: 

1. Durch Abzug der Maſſe eines Baumes oder Beſtandes 
zu Anfang von derjenigen am Ende einer Wuchsperiode. Die be— 
treffenden Meſſungen erfolgen mittels Stamm-Analyſen. Für Be— 
ſtände werden ſie an Mittelſtämmen vorgenommen, welche entweder 
den ganzen Beſtand oder die verſchiedenen Stammklaſſen repräſen— 
tieren. Näheres ſ. Holzmeßkunde. 

2. Mittels der Zuwachsprozente. Für viele Aufgaben 
der Forſteinrichtung iſt das Zuwachsprozent von grundlegender 
Bedeutung. Zur Anwendung kommen folgende Formeln: 

a) Kreisflächenzuwachs. Bei Zugrundelegung der Quer— 
ſchnittsfläche G iſt das jährliche Zuwachsprozent 

b e 7 Ga 100; 
das periodiſche Zuwachsprozent 
a 00 
Een 
1218 400 

Bei Zugrundelegung der Jahrringbreite — gs n Er 
(Schneiderſche Formel). 

Sofern die Jahrringe des zu unterſuchenden Stammteils der 
durchſchnittlichen Jahrringbreite gleich find, iſt p = 8 


Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 3 


b) Durchmeſſerzuwachs. Das Prozent der Durchmeſſer— 


zunahme iſt bei Gleichheit der durchſchnittlichen Jahr— 


d 
N 10 
ringe = — 
c) Maſſenzuwachs. Entſprechend a ergibt ſich das jähr— 
liche Zuwachsprozent 
eee 
eee 
das periodiſche Zuwachsprozent 
n e 0 
P ERRRE 1 

Nach den Jahrringen iſt: Bei fehlendem Höhenzuwachs 
p = 400: nd; bei vollem, dem Stärkenzuwachs entſprechendem 
Höhenwuchs p = 600: nd. 

Die Höhe, in welcher das Prozent des Kreisflächenzuwachſes 
dem der Maſſenzunahme annähernd entſpricht, liegt bei regelmäßigem 
Wuchs ungefähr in der Mitte des Baumes. Durch Vollholzigkeit 
wird der Meßpunkt nach oben, durch Abholzigkeit nach unten gerückt. 


III. Der Durchſchnittszuwachs. 

Für den nachhaltigen Ertrag der Wirtſchaft iſt nicht der lau— 
fende Zuwachs einer beſtimmten Altexsftufe entſcheidend, ſondern der— 
jenige Zuwachs, welcher im Durchſchnitt der Umtriebszeit oder im 
Durchſchnitt aller Beſtände einer Wirtſchaftseinheit oder Be— 
triebsklaſſe erfolgt. — 

Der Durchnittszuwachs wird entweder nur auf die Haubar— 
keitsmaſſe (am Schluſſe der Umtriebszeit) bezw. den Hauptbeſtand 
einer gegebenen Altersſtufe, oder auf die geſamte Maſſenerzeugung 
einer beſtimmten Altersſtufe, oder der Umtriebszeit bezogen. Da 
im Durchſchnittszuwachs ſtets die geringen Beträge der frühen 
Altersſtufen enthalten ſind, ſo iſt er zunächſt ſtets kleiner als der 
laufende Zuwachs des betreffenden Jahres oder Zeitabſchnitts. Er 
ſchneidet den laufenden Zuwachs, wenn er ſein Maximum erreicht 
hat, und iſt nach dieſem Zeitpunkt höher als jener. Bei guter 
Erziehung der Beſtände und gehöriger Berückſichtigung der Vor— 
erträge erfolgt die Abnahme des Durchſchnittszuwachſes ſehr all— 
mählich; er bleibt ſich längere Perioden hindurch faſt gleich und 
kann deshalb keinen genügenden Regulator der Umtriebszeit abgeben. 


100; 


du: DE 


In einem normalen wirtſchaftlichen Verbande iſt der geſamte 
Durchſchnittszuwachs (der den Maßſtab der jährlichen Abnutzung 
bildet) der Summe des laufenden Zuwachſes aller einzelnen Alters— 
ſtufen gleich. Bei Beſchränkung auf die Haubarkeitsmaſſe ſind beide 
gleich dem Holzgehalt der höchſten Altersſtufe. — Der Durchſchnitts— 
zuwachs iſt in abſoluten Zahlen, nicht in Prozenten 5 — —\ 
auszudrücken ). 


2. Abſchnitt. 
Wertzuwachs. 


I. Erklärungen. 


Unter dem Wertzuwachs wird die Werterhöhung verſtanden, 
welche ſich mit wachſendem Alter durch die Zunahme der Dimen— 
ſionen und die Verbeſſerung der techniſchen Eigenſchaften des Holzes 
für die Durchſchnittseinheit eines Beſtandes ergibt. Für viele Auf— 
gaben der Forſteinrichtung und der Betriebsführung hat der Wert— 
zuwachs größere Bedeutung als der Maſſenzuwachs, der bei ver— 
ſchiedenen Graden der Beſtandesdichte annähernd gleich ſein kann. 

Der Wert des Holzes beſteht in ſeiner Brauchbarkeit zur Be— 
friedigung wirtſchaftlicher Bedürfniſſe. Er beruht entweder auf der 
unmittelbaren Verwendung: Gebrauchswert; oder in ſeiner Fähig— 
keit, gegen ein anderes Gut umgetauſcht zu werden: Tauſchwert. 
Bei der Ertragsregelung müſſen ſtets beide Arten des Wertes be— 
drückſichtigt werden. 

Der Gebrauchswert des Holzes iſt einerſeits von ſeinen tech— 
niſchen Eigenſchaften (Dauer, Spaltbarkeit, Feſtigkeit, Härte u. a) 
abhängig, anderſeits von ſeinen Dimenſionen. Die Verſchieden— 
heiten des Gebrauchswertes ſollen in den Sortimenten einen Aus— 
druck finden, die deshalb ſo gebildet werden müſſen, daß ſie der 
Verwendungsfähigkeit entſprechen. 

Für den Nachweis des Wertzuwachſes des Holzes iſt ſtets 
der Tauſchwert zugrunde zu legen, der in dem üblichen Preis— 


) Dieſe Regel wird auch in den beſtehenden Ertragstafeln eingehalten. 
Im Gegenſatz dazu ſteht das von Jäger, Holzbeſtandsregelung und Ertrags- 
ermittelung der Hochwälder, 1854 und Borggreve, Forſtabſchätzung, S. 75 flg. 
eingehaltene Verfahren der Berechnung der Umtriebszeit. 
3* 


= Tue 


maßſtab (Edelmetall) ausgedrückt wird. Der Tauſchwert jteht 
zum Gebrauchswert nicht in einem Gegenſatz, ſondern er hat dieſen 
zu ſeiner notwendigen Vorausſetzung und iſt von ihm abhängig. 


II. Die Beſtimmungsgründe des Wertzuwachſes. 

Der Verlauf des Wertzuwachſes wird beſtimmt durch: 
. 1. Die Standortsverhältniſſe. Der Boden iſt von Ein— 
fluß auf die Dimenſionen (Länge und Stärke) und die Form 
(Geradheit) des Holzes; die Lage (Wärme) auf das Verhältnis 
von Sommer- und Frühjahrsholz und das Auftreten von manchen 
Fehlern. Je mehr der Standort den Anſprüchen einer Holzart 
zuſagt, um ſo höher und anhaltender iſt der Wertzuwachs derſelben. 
2. Die Beſtandsverhältniſſe. Die Bildung aſtreiner und 
vollholziger Schäfte, welche für die beſten Verwendungsarten des 
Holzes (Bau-, Schneide-, Spaltholz) nötig ſind, verlangt Erziehung 
im geſchloſſenen Stande während der Jugend. Zur Erreichung der 
erforderlichen Stärken muß im ſpäteren Alter genügender Wachs— 
raum im Wege der Durchforſtung und Lichtung gegeben werden. 
Je beſſer die Erziehung dieſen Bedingungen entſpricht, um ſo an— 
haltender und höher iſt die Wertzunahme. Auf geeignetem Stand— 
ort und bei guter Erziehung nimmt der Wert für die Einheit der 
Beſtandesmaſſe bei allen wichtigen Holzarten bis zu hohen, die 
wirtſchaftlich in Betracht kommenden Umtriebszeiten überſteigenden 

Altern fortgeſetzt zu. N 
3. Außere volkswirtſchaftliche Verhältniſſe, die von 
der Tätigkeit des Forſtwirts unabhängig ſind. Hierher gehört ins— 
beſondere: die Zunahme des Holzverbrauchs durch das Wachſen : 
der Bevölkerung und des Wohlſtandes; ferner Fortſchritte der 
Technik und Erfindungen in der Holzverwertung; endlich die Ver— 
beſſerung der Transportmittel des Holzes innerhalb und außerhalb 
des Waldes, ſowie die Tarife für die Benutzung von Eiſenbahnen 
und Waſſerſtraßen. Hierdurch ergeben ſich, unabhängig von der 
Art des Gebrauchs, Unterſchiede im Tauſchwerte des Holzes, die 
einerſeits in zeitlicher, anderſeits in örtlicher Richtung zu wür— 
digen ſind. In zeitlicher Hinſicht beſteht die Regel, daß die 
Holzpreiſe im Laufe der wirtſchaftlichen Kultur ſteigen. „Je höher 
die Volkswirtſchaft entwickelt iſt, um ſo teurer pflegen verhältnis— 
mäßig alle ſolche Güter zu werden, bei deren Hervorbringung der 


u ER aa 


Faktor der tauſchwerten Natur überwiegt.“ (Roſcher.) Bei keinem 
wirtſchaftlichen Erzeugnis iſt dies in höherem Maße der Fall, als 
beim Holze. — In örtlicher Hinſicht zeigen die Preiſe des Holzes 
große Verſchiedenheiten, die in ſeiner Schwere und der Entfernung 
des Waldes von den Verbrauchsorten ihre Urſache haben. 


III. Die Ermittelung des Wertzuwachſes. 

Sie erfolgt dadurch, daß für die verſchiedenen Altersſtufen 
regelmäßiger Beſtände, geordnet nach Standortsklaſſen, der Wert 
des durchſchnittlichen Feſtmeters berechnet wird. Derſelbe ergibt 
ſich durch das Verhältnis” der Sortimente, welche die Beſtandes— 
maſſe zuſammenſetzen. Der Nachweis der Sortimente kann erfolgen: 

1. Nach den Ergebniſſen der Einſchläge von Beſtänden ver— 
ſchiedenen Alters. 

2. Durch Aufarbeiten von Probeſtämmen vergleichsfähiger 
Beſtände verſchiedener Altersſtufen. 

3. Durch Analyſen von Probeſtämmen eines Beſtandes, in— 
dem man nach dem Zuwachsgang die Sortimente verſchiedener 
Altersſtufen ermittelt. Da manche Beſtandteile des Holzes auf den 
Ertrag ohne merklichen Einfluß ſind, ſo kann die Ermittelung des 
Wertzuwachſes unter Umſtänden auf das Derbholz oder das wich— 
tigſte Nutzholzſortiment (Stammholz) beſchränkt werden. Sofern 
die Verſchiedenheit im Wertzuwachs für die Haubarkeits- und Vor— 
nutzung nachgewieſen werden ſoll, müſſen die Unterſuchungen ge— 
trennt für den Haupt- und Nebenbeſtand geführt werden. Die 
Preiſe aller Sortimente ſind zeitlich und örtlich verſchieden. Die 
den Wertzuwachs darſtellenden Zahlen haben daher nach ihrer 
beſtimmten Höhe nur beſchränkte Anwendbarkeit. Die weſentlichſten, 
auf den techniſchen Eigenſchaften der Hölzer beruhenden Beſtimmungs— 
gründe des Wertzuwachſes haben aber allgemeine Bedeutung. 


IV. Normale Wertzunahme des Holzes. 


Innerhalb gewiſſer Grenzen kann für regelmäßige Beſtände 
angenommen werden, daß die Wertzunahme des Stammholzes an— 
nähernd der Zunahme des Durchmeſſers entſpricht. Für normal 
erwachſene Stämme mit gleichmäßigen Jahrringen iſt alsdann der 
Verlauf des Wertzuwachſes rechneriſch nachweisbar. Iſt für einen 


en 


Stamm vom Alter a und dem Durchmeſſer d der Wert des durch— 
ſchnittlichen Feſtmeters S w, ſo iſt für das Alter a T 1 der Wert 


WI = W 


I av 0 = * Die Wertzunahme iſt daher 


— —, das Prozent derjelben = =. 

Von der normalen Wertzunahme des Stammholzes ergeben 
ſich in der Praxis mehr oder weniger ſtarke Abweichungen durch 
die Abnahme des Stärkezuwachſes, durch Fehler hinſichtlich der 
Subſtanz und Form und durch die Verhältniſſe des Marktes. 


3. Abſchnitt. 
Der Materialvorrat. 


I. Begriff und Bedeutung. 


Unter dem Vorrat, Materialvorrat, (v) wird die Summe der 
auf dem Stocke befindlichen Beſtände verſtanden, welche zur Führung 
eines nachhaltigen forſtlichen Betriebs vorhanden ſein müſſen. Der 
Vorrat iſt ſtehendes Betriebskapital der Forſtwirtſchaft; daher muß 
auch ſeine Verzinſung gefordert werden. 

Die Höhe des Vorrats iſt für den Zuſtand der forſtlichen 
Verhältniſſe, für viele Maßnahmen der Technik und für die Rich— 
tung der ſie leitenden und ausführenden Beamten in hohem Maße 
charakteriſtiſch. Beſondere Eigentümlichkeiten des ſtehenden Holz— 
vorratskapitals ſind: 

1. Das Verbundenſein mit dem Boden. Wenn der Vor— 
rat vom Boden getrennt wird, geht der ihm eigentümliche Charakter 
als Betriebskapital der Forſtwirtſchaft verloren; er ſcheidet 
aus dieſer aus. Die Verbindung mit dem Boden verleiht dem 
Vorrat eine eigenartige Schwerfälligkeit, durch die ſeine Verwendung 
auf den ausſchließliichen Zweck der Holzerzeugung beſchränkt bleibt. 

2. Die lange Dauer der Erzeugung und die Schwierigkeit 
des Erſatzes. Hierdurch kann eine Verminderung des Vorrats— 
kapitals (Raubbau) unter Umſtänden von ſehr nachhaltigen Folgen 
ſein. In der Berückſichtigung dieſes Umſtandes liegt in Verbindung 
mit der Schwierigkeit der richtigen Berechnung des Vorrats und 
der Möglichkeit des Eintretens von Naturſchäden die Urſache, wes— 


a 


halb vielfach, in erſter Linie von der Staatsforſtverwaltung, ein 
konſervativerer Standpunkt eingehalten wird, als es ſonſt angezeigt 
wäre. 


II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des Vorrats. 

Die Urſachen, von welchen die Höhe des Vorrats beſtimmt 
wird, ſind einerſeits auf forſttechniſche, anderſeits auf ökonomiſche 
Verhältniſſe zurückzuführen. Beſtimmungsgründe forſttechniſcher 
Natur ſind: 

1. Der Standort. Mit deſſen Güte ſteht cet. par. die 
Maſſen- und Werterzeugung und daher auch die Höhe des Vorrats 
in geradem Verhältnis. 

2. Die Beſtandesverhältniſſe. Je vollſtändiger und beſſer 
die Beſtockung, um ſo wertvoller iſt der Materialvorrat. 

3. Die Betriebsart. Der Hochwald verlangt das Höchſte, 
der Niederwald das geringſte Vorratskapital. 

4. Die Betriebsführung. Der jährliche Betrieb erfordert 
einen höheren Vorrat als der periodiſche oder ausſetzende. 

5. Die Umtriebszeit. Die Unterſchiede des Vorrats ver— 
ſchiedener Umtriebszeiten ſind weit ſtärker, als es dem zahlenmäßigen 
Verhältnis der letzteren entſpricht. 

Als Urſachen ökonomiſcher Natur ſind hervorzuheben: 

1. Die Wirtſchaftsprinzipien. Da die Anwendung der 
Waldreinertragslehre dichtere Beſtandeshaltung und höhere Umtriebs— 
zeiten verlangt als die Bodenreinertragswirtſchaft, jo muß fie cet. 
par. mit höheren Vorräten verbunden ſein. 

2. Sodann haben auch äußere volkswirtſchaftliche Ver— 
hältniſſe auf die Höhe und den Wert des Vorrats Einfluß. Im 
allgemeinen beſteht die Regel, daß mit dem Fortſchritt der wirt— 
ſchaftlichen Kultur der forſtliche Betrieb intenſiver, mit Aufwendung 
einer größeren Menge von Arbeit und Kapital geführt werden muß. 


III. Die Berechnung des Vorrates. 
1. Nach Maſſen. 


a) Wenn der Vorrat lediglich nach der Bedeutung gewürdigt 
wird, die er für die Erfüllung des Etats an Haubarkeitsnutzung 
beſitzt, ſo kann er nach dem Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs 


40, — 
und dem Alter bemeſſen werden!). Der Vorrat jeder Altersſtufſe 
iſt alsdann 1 a, 


b) Wenn dem wirklichen Gehalt der Beſtände in der Gegen: 
wart Ausdruck gegeben werden ſoll, iſt die Berechnung des Vor⸗ 
rats nach Maßgabe des vorliegenden, einzuſchätzenden Holzgehaltes 
zu bewirken. 

e) Bei der Ertragsregelung nach den Fachwerksmethoden 
tommt der Vorrat in der Regel nur in der Form der Altersklaſſen⸗ 
tabelle, die nach Holzarten getrennt abgeſchloſſen wird, zur Dar⸗ 
ſtellung. 


2. Nach Werten. 


Eine richtige, allgemein anwendbare Methode der Berechnung 
des Vorratswertes gibt es nicht. Jüngere Beſtände werden in der 
Regel am richtigſten als Koſtenwerte berechnet. Dieſe werden der⸗ 
art hergeleitet, daß die zur Beſtandesbildung wirkſam geweſenen 
Faktoren (Bodeurenten, Kultur- und Verwaltungskoſten) auf die 
Gegenwart prolongiert worden. Hiervon kämen die etwa eingegange⸗ 
nen Erträge, bezogen auf den gleichen Zeitpunkt, in Abzug. 

Mittlere und ältere Beſtände werden entweder als Erwartungs⸗ 
werte berechnet, indem die Erträge und Produktionskoſten auf 
die Gegenwart diskontiert werden, oder als Verbrauchswerte, die 
als Produkt aus Maſſe und Wert pro Maſſeneinheit zu berechnen 
ſind. Für den wichtigſten Teil des Vorrats, welchen die älteren 
Beſtände bilden, hat die Anwendung der Verbrauchswerte am 
meiſten Bedeutung. Beim Mangel genügender Grundlagen muß 
die Rechnung durch Schätzung ergänzt werden. 


IV, Der normale Vorrat. 


Der Vorrat, welcher ſich für eine normale Betriebsklaſſe oder 
Wirtſchaftseinheit (von regelmäßigen Beſtänden mit jährlicher oder 
pertodiſcher Abſtufung) berechnet, wird normaler Vorrat (mv) ges 
naunt. Wird derſelbe als Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs (. III A) 


Dies Verfahren wurde begründet in der öſterreichiſchen Kameral⸗ 
taxation (vgl. 5. Teil, 1. Abschn.). Prinzipiell haben es namentlich K. u. G. 
Heyer, Waldertragsregelung § 84, vertreten. In der Praxis iſt es wegen 
ſeiner Einfachheit oft angewandt worden. 


2 


1 7 


2 ausgebrückt werben, 


berechnet, fo kann er burch bie Formel; 


worin 7 die Summe des Haubarkeltsburchſchulttszuwachſes aller 
Altersſtuſen ber Vetrie batlaſſe ulm, bedeutet, Seiner Maſſe nach 
kann er auch bei abnormen Altersklaſſen vorhanden fein, (Ber 


gleiche Zeichnung.) 


n 
2 * 
Alter auf N fu u 2 A 
Alter auf 1 2 


| 
| 
| V, Veränderungen des Dorrats, 
| 


Solche ergeben ſich für nv baburch, daß jährlich oder periobiſch 
der älteſte Schlag abgetrieben wird, alle anderen Altersſtuſen Das 
gegen um 1 Jahr (ober eine Periode) in Die Höhe rücken. „ wirb 
hierdurch nur in feiner örtlichen Zuſammenſetzung verändert; ſeine 
Höhe bleibt dagegen gleich, 

Der wirkliche Vorrat (wv) zeigt durch Die Altersabſtufung und 
Beſtockung größere ober geringere Abweichungen vom nor malen, 
Ihn der Höhe des letzteren anzunähern, iſt eine wichtige Aufgabe 
jeder Ertragöregelung, Diele Annäherung erfolgt bei der Feſtſetzung 


des Etats in der allgemeinen Form; „ Zt * worin a einen 


bei der Auſſtellung des Wirtſchaftsplanes feſtzuſtellenden Zeitraum 
ri gleich, größer oder kleiner als die Lmtriebözeit fein kann) 
deutet, 


4, Abſchnitt, 
Die Aufſtellung von Ertragstaſeln, 


J. Inhalt, Sweck. 
Um den Zuwachs und Vorrat regelmäßiger Beſtände ſchätzen 
und vergleichen zu können, werden die Meſultate ber Darliber ans 


ut 


geſtellten Unterſuchungen in tabellariſchen Nachweiſungen, Ertrags— 
tafeln, zuſammengeſtellt, welche insbeſondere bei der Einſchätzung 
des Holzgehaltes jüngerer Beſtände und zur Bonitierung verwendet 
werden. Vollſtändige Ertragstafeln geben an für den Hauptbeſtand: 

1. Die Stammzahlen. 2. Die Stammgrundfläche bei 1,3 m 
Meßhöhe. 3. Die mittlere Beſtandeshöhe. 4. Den laufenden und 
durchſchnittlichen Höhenzuwachs. 5. Den mittleren Durchmeſſer. 
6. Die geſamte oberirdiſche Holzmaſſe (geſondert nach Derb- und 
Reisholz). 7. Den laufenden Zuwachs nach Derb- und Reisholz. 
8. Das Zuwachsprozent, bezogen auf das erſte Jahr der Wuchs— 
periode und die bei deſſen Beginn vorhandene Maſſe. 9. Den 
Durchſchnittszuwachs des Hauptbeſtandes und der Geſamtmaſſe. 
Außer dem Hauptbeſtand ſind auch die Vorerträge (an Derb- und 
Reisholz) nachzuweiſen, ſowohl für die einzelnen Perioden als auch 
nach ihren Summen bis zu den betreffenden Lebensaltern. Aus 
den Tafeln laſſen ſich die Vorräte regelmäßiger Normalbeſtände 
und die Nutzungsprozente leicht rechnungsmäßig herleiten. Die Ab— 
ſtufung der Alter erfolgt nach Jahrfünften. Die Ertragstafeln er— 
ſtrecken ſich in der Regel (abgeſ. von Eichen- und Erlenniederwald) 
nur auf den ſchlagweiſen Hochwaldbetrieb, weil andere Betriebs— 
arten ſelten in der erforderlichen Regelmäßigkeit vorkommen und 
zu geringe allgemeine wirtſchaftliche Bedeutung haben. Sie be— 
ſchränken ſich ferner auf ſolche Holzarten, welche auf ausgedehnten 
Flächen reine Beſtände bilden. Gemiſchte Beſtände zeigen in ihrer 
Zuſammenſetzung zu viel Verſchiedenheiten, um in Normalertrags— 
tafeln dargeſtellt werden zu können. — Die Ertragstafeln werden 
nach Standortsklaſſen geordnet, deren 5 gebildet werden. 


II. Unterſcheidungen. 


1. Nach dem Umfang ihres Geltungsbereichs: allgemeine 
und örtliche Ertragstafeln. Dieſer Unterſchied iſt relativ. All— 
gemeine Ertragstafeln in abſolutem Sinne gibt es nicht; ſie können 
nur für gewiſſe Wirtſchaftsgebiete, die in klimatiſcher Beziehung 
nicht zu verſchieden ſind, Gültigkeit beſitzen. 

2. Nach der Art der Aufſtellung und Anwendbarkeit: reale, 
normale und ideale Ertragstafeln. Reale Ertragstafeln geben 
den Ertrag nach den wirklichen Ergebniſſen größerer Beſtände an. 
Sie können für kleinere Wirtſchaftsgebiete, die gleiche Wuchs— 
bedingungen haben, Anwendung finden. Normale Ertagstafeln 


Eee 


beziehen ſich auf regelmäßige, „normale“ Beſtände. Ideale Ertrags— 
tafeln geben einem beſtimmten Wirtſchafts- oder Erziehungsprinzip 
Ausdruck und können nur als Muſter für die Behandlung der Be— 
ſtände, nicht zur direkten Berechnung der Extragsfaktoren dienen. 


II. Methoden der Aufſtellung von Ertragstafeln. 


1. Aufnahme der Maſſe eines Beſtandes von Jahr zu Jahr 
oder von Periode zu Periode. 

2. Einmalige oder wiederholte Aufnahme der Maſſen mehrerer 
Beſtände von verſchiedenem Alter und gleichem Standort und Er— 
gänzung der Zwiſchenglieder durch Interpolation. 

3. Durch Stammanalyſen. Nach ihnen kann man auf die 
früheren Maſſen eines älteren Beſtandes ſchließen und jüngere Be— 
ſtände mit dieſen zu gemeinſchaftlichen Tafeln zuſammenſtellen, in— 
dem man annimmt, daß die Stammzahlen zu den Stammſtärken 
in einem beſtimmten Verhältnis geſtanden haben. 

In der neueren Zeit erfolgt die Aufſtellung von Normalertrags— 
tafeln durch die forſtlichen Verſuchsanſtalten nach dem Entwurf der 
preußiſchen Verſuchsanſtalt, vereinbart bei den Beratungen in 
Eiſenach, Bamberg, Wiesbaden und B.-Baden 1874—80 (vgl. 
Ganghofer, Forſtl. Verſuchsweſen, 1. Band, XIV) )). 

Die zu den Ertragstafeln erforderlichen Maſſenermittelungen 
erfolgen nach dem Kahlhiebs- oder Probeſtamm-Verfahren. 

Beim Kahlhiebsverfahren werden die Stämme auf der ganzen 
Fläche eingeſchlagen, in die üblichen Sortimente aufgearbeitet und 
nach Maßgabe der zu ermittelnden Faktoren auf Feſtgehalt reduziert. 
Beim Probeſtammverfahren ſind die Stämme der Verſuchsflächen 
zu kluppen, und nach Klaſſen (meiſt 5) mit gleichen Stammzahlen zu 
ordnen. Die Maſſenermittelung erfolgt durch Meſſung der für 
die einzelnen Klaſſen gebildeten Probeſtämme. 

Die Erhebung ſoll ſich ausſchließlich auf möglichſt normale 
und gleichartige Beſtände erſtrecken. Unter normalen Beſtänden 
ſind ſolche zu verſtehen, „welche nach Maßgabe der Holzart und 


) Ertragstafeln, die auf den Erhebungen der forſtlichen Verſuchsanſtalten 
beruhen, wurden veröffentlicht von Baur (Fichte 1876, Buche 1881), Weiſe 
(Kiefer 1880), Kunze (Fichte 1883), Schuberg (Tanne 1888, Buche 1894), 
Lorey (Tanne 1894 und 1897, Fichte 1899), Schwappach (Fichte 1890 und 
1902, Buche 1893, Kiefer 1893, Eiche 1905), Grundner (Buche 1904), 
Wimmenauer (Allgem. Forſt- und Jagdzeitung). 


11 


des Standorts bei ungeſtörter Entwickelung auf Flächen von minde— 
ſtens 1 ha als die vollkommenſten anzuerkennen ſind. Gleichartigkeit 
muß beſtehen im Standort, Alter, Schluß und Maſſe.“ Da der 
Begriff des Normalbeſtandes ſtets auch von dem leitenden Wirt— 
ſchaftsprinzip und dem bei der Durchforſtung eingehaltenen Ver— 
fahren abhängig iſt, ſo haben die Normalbeſtände immer nur 
innerhalb zeitlicher und räumlicher Beſchränkung Geltung. Die 
Größe der zu unterſuchenden Beſtände ſoll mindeſtens 0,25 ha betragen. 


IV. Geldertragstafeln. 


Die Aufſtellung von Geldertragstafeln gründet ſich auf das 
Verhältnis der Sortimente, welche das durchſchnittliche Feſtmeter 
der Maſſe der Beſtände zuſammenſetzen. Dasſelbe wird nach dem 
im 2. Abſchnitt IV angegebenen Verfahren ermittelt. Um ſolche 
Unterſuchungen für weitere Gebiete brauchbar zu machen, iſt die 
Einführung gleicher Sortimente in den betreffenden Wirtſchafts— 
gebieten erforderlich. Wegen der Veränderungen und Schwankungen 
der Preiſe haben Geldertragstafeln nur für zeitlich und örtlich be— 
ſchränkte Gebiete Geltung. 


Dritter Teil. 
Die Aufſtellung der Wirtſchaftspläne. 


So verſchiedenartig die Aufgaben der Wirtſchaftspläne auch 
liegen mögen, ſo müſſen doch überall in erſter Linie die Betriebs— 
verbände gebildet und die Umtriebszeiten feſtgeſtellt werden. Von 
der Lage der Betriebsverbände iſt die Richtung des Hauungs- und 
Kulturbetriebs abhängig; die Umtriebszeit iſt der wichtigſte Be— 
ſtimmungsgrund für die Höhe der Abnutzung. 


1. Abſchnitt. 


Die Bildung der Betriebsverbände. 


Unter einem Betriebsverband verſteht man eine Summe von 
Beſtänden, die nach der Art ihrer Bewirtſchaftung oder der Folge 
ihrer Verjüngung eine zuſammengehörige Einheit bilden. 


I. Betriebsklaſſen. 
Durch die Bildung von Betriebsklaſſen ſollen diejenigen Be— 
ſtände einer Wirtſchaftseinheit, welche nach denſelben Regeln zu 
bewirtſchaften ſind, zuſammengefaßt — verſchieden zu bewirtſchaftende 
Beſtände voneinander getrennt werden. Verſchiedenheiten der Be— 
wirtſchaftung in dieſem Sinne werden veranlaßt durch Verſchieden— 
heiten der Holzart, Betriebsart, Umtriebszeit und durch 
rechtliche Verhältniſſe. Verſchiedene Betriebsarten werden, wenn 
ſie eine gewiſſe Fläche einnehmen, ſtets als Betriebsklaſſen von— 
einander geſondert; Verſchiedenheiten der Holzart und Umtriebszeit 
werden nur berückſichtigt, wenn ſtärkere durchgreifende Unterſchiede, 
welche die Bewirtſchaftung beeinfluſſen, vorliegen. Die Urſachen 
bleibender Betriebsklaſſenbildung liegen im Standort. Die örtliche 
Begrenzung der Betriebsklaſſen iſt in der Regel durch die Einteilung 
in Wirtſchaftsfiguren (vgl. 1. Teil, 1. und 2. Abſchnitt) gegeben. 


— 8 


II. Blöcke. 


Die Bildung von Blöcken iſt eine Beſonderheit der Einrichtung 
der preußiſchen Staatsforſten. 

Hinſichtlich der forſttechniſchen Beſtimmungsgründe beſtehen 
zwiſchen Blöcken und Betriebsklaſſen keine allgemein gültigen Unter— 
ſcheidungsmerkmale. Charakteriſtiſch für die Blockbildung iſt neben 
den unter 1 hervorgehobenen forſttechniſchen Gründen der örtliche 
Zuſammenhang der Fläche und die Rückſicht auf die Befriedigung 
des Holzbedarfs, was für die Betriebsklaſſen nicht gefordert wird. 
Sie werden deshalb beſonders dann gebildet, wenn die Nachhaltig— 
keit des Ertrags für verſchiedene Revierteile nachgewieſen werden 
ſoll. Wenn ſonſtige Gründe für die Bildung von Blöcken nicht 
vorliegen, werden die einzelnen Schutzbezirke als ſolche behandelt. 
Nachdem durch den Einfluß des Handels und den Fortſchritt der 
Beförderungsmittel die Nachhaltigkeit für die einzelnen Teile der 
Reviere in der neueren Zeit ihre Bedeutung verloren hat, ſind 
die Beſtimmungsgründe für die Bildung von Blöcken und Betriebs— 
klaſſen übereinſtimmend. Es iſt daher in der Regel nicht erforder— 
lich, daß beide Arten von Betriebsverbänden nebeneinander aus— 
geſchieden werden. 


III. Hiebszüge. 
1. Begriff und Bedeutung. 

Ein Hiebszug umfaßt zuſammenliegende Beſtände, für welche 
bei Aufſtellung des Wirtſchaftsplans eine geregelte Folge der Ver— 
jüngung feſtgeſetzt wird. Die Bildung von Hiebszügen erfolgt haupt— 
ſächlich mit Rückſicht auf die Sturmgefahr. Die Bedeutung, welche 
einer geregelten Hiebsfolge beigelegt werden muß, iſt abhängig: 

a) Von der Holzart. Flachwurzelnde Holzarten (in erſter 
Linie Fichte) ſind der Sturmgefahr in beſonderem Grade ausgeſetzt. 

b) Von den Standortsverhältniſſen. Auf lockerem und 
feuchtem Boden iſt die Bruchgefahr größer als auf trockenem, 
hartem. Gute Bonitäten ſind wegen der größeren Länge des Holzes 
mehr gefährdet. 

c) Von der Beſchaffenheit der Beſtände, die in dieſer Bez 
ziehung nach dem Anſatz der unteren Aſte zu beurteilen ſind. Je 
höher die Kronen angeſetzt ſind, um ſo größer iſt, namentlich wenn 
Unterbrechungen des Schluſſes eintreten, die Bruchgefahr. Je gleich— 


8 


mäßiger die Wurzeln und Kronen ausgebildet ſind, um ſo größer 
iſt die Widerſtandsfähigkeit der Beſtände gegen die Schäden der 
anorganiſchen Natur. 

Die Richtung des Hiebes erfolgt der Hauptwindrichtung ent— 
gegen. Dieſe iſt in Deutſchland die weſtliche (Weſt, Südweſt, 
Nordweſt). Es iſt jedoch zu beachten, daß auch von anderen 
Richtungen gefährliche Stürme erfolgen können. Im Gebirge er— 
leidet die Sturmrichtung Ablenkungen durch die Terrainbildung. 
Die Frage, ob und wie Hiebszüge zu bilden ſind, iſt durch örtliche 
Verhältniſſe (Terrainbildung, Boden, Holzart) beſtimmt. 

Wegen der Bodenaushagerung, welche durch Sonnenſtrahlung 
und Windwehen an den Beſtandesrändern bewirkt wird, iſt die 
Hiebsfolge auch da von Bedeutung, wo Windbruch nicht zu 
befürchten iſt. 


2. Beginn und Ausdehnung der Hiebszüge GHiebsfolge). 

Der Anfang der Hiebszüge iſt ſo zu legen, daß Beſtände, die 
zur Zeit der Verjüngung freigeſtellt werden, gegen Sturm geſchützt 
ſind. In dieſer Hinſicht ſind insbeſondere vorhandene Straßen, 
Holzabfuhrwege und Geſtelle, an welchen ſich Waldmäntel gebildet 
haben, zu berückſichtigen. i 

Die Ausdehnung der Hiebszüge iſt zunächſt von den vor— 
handenen Altersklaſſen abhängig, welche die Beſtandeskarte darſtellt. 
Die wünſchenswerte Ausdehnung wird hauptſächlich beſtimmt durch 
die Breite der Jahresſchläge und die Art ihrer Aneinanderreihung. 
Für die betreffs der Hiebsfolge am meiſten in Betracht kommenden 
Holzarten iſt es Regel, daß die Schläge ſchmal bleiben und daß 
ſie nicht jährlich, ſondern mit mehrjährigen Pauſen aneinander 
gereiht werden. Hieraus ergibt ſich die Regel, daß nicht zu lange 
Hiebszüge gebildet werden ſollen. Die Ausdehnung der Hiebs— 
züge iſt meiſt von der beſtehenden Lagerung der Altersklaſſen ab— 
hängig. Der Fortgang des Hiebes, die Größe und Richtung der 
Jahresſchläge und die Zeit ihrer Aneinanderreihung wird durch 
waldbauliche Rückſichten beſtimmt. 


3. Mittel, den ſturmgefähr deten Beſtand zu ſichern. 


Den Sturmſchäden kann durch Maßnahmen des Waldbaues 


und der Forſteinrichtung vorgebeugt werden. Insbeſondere kommt 
in Betracht: 


— ger 


a) Feſtlegung der Hiebszugsgrenzen auf die natürlichen Terrain— 
linien, insbeſondere Rücken (Haupt- und Seitenrücken). 

b) Anlegung genügend breiter Schneiſen (Wirtſchaftsſtreifen) 
in der ſenkrecht zum Winde liegenden Richtung. 

e) Loshiebe. Dieſe werden in einer Breite von 10 —20 m 
in dem gegen die Sturmrichtung vorliegenden alten Beſtande 
eingelegt, um die rechtzeitige Bemantelung des ſturmgefährdeten 
Beſtandes herbeizuführen. Die Loshiebe werden angebaut und als 
beſondere Beſtandesabteilungen behandelt. Ahnliche Aufgaben haben 
auch die ſog. Umhauungen (Sachſen). 

d) Frühzeitige ſtarke Durchforſtung des exponierten Beſtandes 
an den dem Winde ausgeſetzten Rändern. 


4. Behandlung jüngerer, noch nicht hiebsreifer Orte. 

Beſtände, welche in der Richtung des Hiebszuges liegen, ihrem 
Alter nach aber zur Zeit der Verjüngung des Hauptbeſtandes noch 
nicht hiebsreif erſcheinen, werden entweder mit den ſie umgebenden 
älteren Beſtänden verjüngt, oder für die nächſte Umtriebszeit über— 
gehalten, oder unabhäng von der Umgebung bewirtſchaftet. Die 
Entſcheidung hierüber muß, ſtets nach den Verhältniſſen des be— 
ſonderen Falles (Altersunterſchied, Windgefahr, Größe, Form) 
getroffen werden. 


2. Abſchnitt. 
Die Beſtimmung der Umtriebszeit!). 
I. Bedeutung. 


Die Beſtimmung der Umtriebszeit iſt die wichtigſte unter den 
allgemeinen Aufgaben der Forſteinrichtung. Sie ſteht mit allen 
phyſikaliſchen und ökonomiſchen Verhältniſſen der Wirtſchaft in Zu— 
ſammenhang und gibt dem Betriebe eine beſtimmte Richtung. Die 
normalen Altersklaſſen und normalen Verjüngungsflächen, welche 
für die meiſten Verfahren der Ertragsregelung die wichtigſte Grund— 
lage bilden, können nur dann richtig ausgedrückt werden, wenn 
eine zutreffende Begründung des Hiebsreifealters vorausgegangen iſt. 


) Eine eingehende Begründung und Berechnung der Umtriebszeit auf 
Grund der Produktionskoſten und Erträge iſt Aufgabe der forſtlichen Statik. 


a 


Bei der Begründung der Hiebsreife der Beſtände iſt von 
regelmäßigen Verhältniſſen auszugehen und zunächſt eine Umtriebs— 
zeit, die als normale angeſehen werden ſoll, feſtzuſtellen. Das 
wirkliche Abtriebsalter der einzelnen Beſtände erleidet wegen ihrer 
Beſchaffenheit und des Einfluſſes, den der Zuſtand und die Lage 
anderer Beſtände desſelben Betriebsverbandes ausüben, mehr oder 
weniger ſtarke Abweichungen. 


II. Beſtimmungsgründe. 


Allgemein wird als Beſtimmungsgrund der Umtriebszeit die 
Erzielung eines möglichſt hohen Reinertrags angeſehen. Der 
Reinertrag der Wirtſchaft ergibt ſich dadurch, daß vom Rohertrag 
die Produktionskoſten abgezogen werden. 


1. Rohertrag. 


Der in der Regel p. ha der Geſamtfläche anzugebende Roh— 
ertrag iſt das Produkt der erzeugten Maſſe und des Wertes der 
Maſſeneinheit. Die für die Umtriebszeit ausſchlaggebende Maſſe 
iſt beim nachhaltigen Betrieb der jährliche (oder periodiſche) Ge— 
ſamt-Durchſchnittszuwachs. Der Wert iſt auf das Durch— 
ſchnittsfeſtmeter der Geſamtmaſſe, welches bei den zu vergleichenden 
Umtriebszeiten erzeugt wird, zu beziehen. 


2. Produktionskoſten. 


Die Produktionskoſten müſſen ſowohl vom Standpunkt des 
wirtſchaftenden Subjekts als auch mit Bezug auf das Objekt der 
Wirtſchaft aufgefaßt und begründet werden. In der erſtgenannten 
Beziehung ſind volkswirtſchaftliche und privatwirtſchaftliche 
Produktionskoſten au unterſcheiden. Vom Standpunkt der Wirt: 
ſchaft eines ganzen Volkes aus ſind nur ſolche Aufwendungen als 
Produktionskoſten zu betrachten, welche dem Volksvermögen direkt 
entzogen werden; vom privatwirtſchaftlichen Standpunkt erſcheinen 
auch Arbeitslöhne und Kapitalzinſen, die nur eine Anderung in 
der Verteilung des Volksvermögens bewirken (Verwaltungs- und 
Schutzkoſten, Holzhauerlöhne, Zinſen des Vorratskapitals) als 
Produktionskoſten. Je nach dem in Betracht gezogenen Objekt 
werden entweder nur die der Wirtſchaft poſitiv zugeführten Auf— 
wendungen oder auch die Zinſen des Boden- und Vorratskapitals 
als Produktionskoſten angeſehen. 

Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 4 


— 


3. Reinertrag. 

Nach Vorſtehendem iſt zu unterſcheiden: | 

a) Nach dem Wirtſchaftsſubjekt: volkswirtſchaftlicher und 
privatwirtſchaftlicher Reinertrag. Allgemeine Gegenſätze der 
beiderſeitigen Folgerungen für die Wirtſchaftsführung ſind aus der 
Verſchiedenheit des Begriffs nicht abzuleiten, weil beim volkswirt— 
ſchaftlichen Reinertrag eines Wirtſchaftszweiges auch die indirekten 
Wirkungen, die er auf andere Zweige der Volkswirtſchaft ausübt, 
berückſichtigt werden müſſen. Ein Maximum des volk⸗swirtſchaft— 
lichen Reinertrags kann für keinen einzelnen Wirtſchaftszweig als 
leitendes Prinzip aufgeſtellt werden. 

b) Nach dem Wirtſchaftsobjekt: Waldreinertrag, welcher 
ſich durch die gemeinſame Wirkung von Boden und Beſtand ergibt; 
und Bodenreinertrag, der auf den Boden entfallende Teil des 
Waldreinertrags. Beim Waldreinertrag werden nur die in die 
Wirtſchaft geſteckten Aufwendungen (Gehälter, Löhne uſw.) als 
Produktionskoſten berückſichtigt. Um den Bodenreinertrag darzu— 
ſtellen, müſſen auch die Zinſen des Vorrats als Beſtandteile der 
Produktionskoſten in Rechnung geſtellt werden. 


III. Methoden der Berechnung des Reinertrags. 
1. Die Hiebsreife des Einzelbeſtandes. 
a) Vom Standpunkt der größten volkswirtſchaftlichen 


Werterzeugung ſoll für die Zeit der Nutzung an vom Stand: 


punkt des größten Waldreinertrags 5 ein Maxi⸗ 


mum ſein (A = Haubarkeitsertrag, D = Se der Vorerträge). | 

b) Vom Standpunkt der Bodenreinertragslehre wird 
die Hiebsreife nach dem Weiſerprozent (Preßler) feſtgeſtellt, welches 
die Wertzunahme im Verhältnis zu dem ihr zugrunde liegenden 
Kapital ausdrückt. Bezeichnen Am, Am +ı die Werte (Verbrauchs- 
werte) eines Beſtandes in den Jahren m, m 1, G das aus 
dem Wert des Bodens und dem Kapital der Verwaltungs- und 
Kulturkoſten gebildete „Grundkapital“, p das Prozent der jähr— 
lichen Wertzunahme eines Beſtandes, welches in die 3 Beſtandteile 
Maſſenzuwachs (a), Wertzuwachs (b), Teuerungszuwachs (e) zerlegt 
werden kann, ſo iſt das Weiſerprozent 


= DR 


Am 33 Am Am Am 
— — — p lar! 8 
erer enge eee 


Da bei älteren Beſtänden, auf welche Berechnungen des Weiſer— 
prozentes beſchränkt werden, der Wert des Grundkapitals gegen— 
über dem Beſtandeswerte ſehr zurücktritt, da ferner der Vermutung 
einer Preiszunahme der Hölzer bereits in der geringen Höhe des 
zu fordernden Zinsfußes oder Weiſerprozentes Rechnung getragen 
wird, ſo iſt es für die Praxis meiſt genügend, wenn der Renta— 
bilitätsnachweis auf die Angabe der Maſſen- und Wertzuwachs— 
prozente (a = b) beſchränkt wird. 


2. Die Hiebsreife beim jährlichen nachhaltigen Betrieb. 


a) Nach der Theorie des größten Bodenreinertrags. 

Beim jährlichen Betrieb beſteht die Maſſen- und Werterzeugung 
in der Summe der Haubarkeits- (A) und Vornutzungen (D). Der 
dem Betriebe zugrunde liegende Produktionsfonds beſteht aus dem 
Boden, Vorrats-, Verwaltungs- und Kulturkoſtenkapital, bezogen 
auf die ganze Wirtſchaftseinheit oder Betriebsklaſſe (= u Flächen: 
einheiten). Die Umtriebszeit läßt ſich nachweiſen: 

a) Nach dem überſchuß der jährlichen Erträge über die 
Produktionskoſten = A + D — [(B + N) o, op e vj. 

Alp 

BR in 
o ch 

Werden die Verwaltungs- und Kulturkoſten, wie es in der 
Praxis allgemein geſchieht, ihrem jährlichen Betrage nach von den 
Erträgen abgezogen, ſo iſt 

AD — (e v) 
— BEN 100. 

b) Nach der Waldreinertragslehre Hier ſtimmt die 
Formel mit der zu 1 überein. 

Die Reſultate der Berechnung der Umtriebszeit ſind nach dem 
angewandten Zinsfuß ſehr verſchieden. Der dem forſtlichen Be— 
trieb zugrunde zu legende Zinsfuß muß mit Rückſicht auf die lange, 
während der ganzen Umtriebszeit erfolgende Werterzeugung — mit 
Rückſicht auf die Sicherheit, welche die Forſtwirtſchaft bei guter 
Führung trotz vieler die einzelnen Altersſtufen betreffenden Gefahren 
im ganzen gewährt — wegen der Steigerung, welche die forſtlichen 

4 * 


8) Nach dem Prozent der Verzinſung w 100. 


W 


7. 


= Be 


Erträge mit dem Fortſchreiten volkswirtſchaftlicher und techniſcher 
Verhältniſſe erwarten laſſen — wegen des Sinkens des landes— 
üblichen Zinsfußes und wegen der Gebundenheit des Vorratskapitals 
niedriger ſein, als in anderen Zweigen der nationalen Wirtſchaft. 

Bei Vergleichung des Verhaltens verſchiedener Umtriebszeiten 
muß cet. par. für höhere Umtriebszeiten ein niedrigerer Zinsfuß 
zugrunde gelegt werden, weil die Möglichkeit des Einhaltens höherer 
Umtriebszeiten einen höheren Grad von Sicherheit und Stetigkeit 
der Kapitalleiſtung zur Vorausſetzung hat. Ebenſo iſt bei Holz— 
arten, die von äußeren Schäden weniger betroffen werden, ein ge— 
ringerer Zinsfuß als unter entgegengeſetzten Verhältniſſen zugrunde 
zu legen (Laubholz und Nadelholz). 


IV. Folgerungen der Wirtſchaftsprinzipien für die Umtriebszeit. 
Da der Durchſchnittszuwachs bei richtiger Wirtſchaftsführung 
innerhalb langer Zeiträume ziemlich gleich bleibt, während der Wert 
des durchſchnittlichen Feſtmeters bis zu ſehr hohem Alter fortgeſetzt 
ſteigt, ſo führen die Wirtſchaftsprinzipien der größten Werterzeugung 
und des größten Waldreinertrags zu ſehr hohen, die üblichen Ab— 
triebsalter überſteigenden Umtriebszeiten. Die Bodenreinertrags— 
theorie, welche den Vorrat als Betriebskapital auffaßt, führt vom 
höheren Stangenalter ab zu ſtärkeren Durchforſtungen bezw. 
Lichtungen und zu einer Verkürzung der Produktionszeit. 


V. Gutachtliche Feſtſetzung der Umtriebszeit. 

Wenn die Elemente für den Nachweis der Hiebsreife auf 
Grund des Reinertrags nicht mit der erforderlichen Beſtimmtheit 
vorliegen, jo muß die Umtriebszeit für die Zwecke der Ertrags— 
regelung auf gutachtlichem Wege feſtgeſetzt werden. Für ein ſolches 
Gutachten ſind einerſeits die Sortimente zu bezeichnen, deren Er— 
zeugung in erſter Linie das Ziel der Wirtſchaft bilden ſoll, 
andererſeits iſt die Zeit zu beurteilen, welche nach dem Gange des 
Zuwachſes für die Bildung derſelben nötig iſt. Die wichtigſten 
Sortimente, welche als Wirtſchaftsziel in Betracht kommen, ſind 


die Stammklaſſen (Schneideholz und langes Nutzholz). Ihre 
Tauglichkeit zu gewerblichen Zwecken iſt von der Stärke in einer 
gewiſſen Höhe abhängig. Die erforderliche Wachstumszeit ergibt 


ſich aus der durchſchnittlichen Jahrringbreite und der Höhe der 
maßgebenden Kreisfläche. 


„4 — 


8 


VI. Sonſtige Verhältniſſe, welche auf die Umtriebszeit 

von Einfluß ſind. 
1. Die Eigentumsverhältniſſe. 

Je größer die Wirtſchaftseinheiten, je wohlhabender die Wald— 
eigentümer und je nachhaltiger ihre Intereſſen am Waldzuſtand 
ſind, um ſo höher geſtalten ſich in der Regel die Umtriebszeiten. 
Unbemittelte Waldeigentümer können keine hohen Umtriebszeiten 
einhalten, zumal die Möglichkeit einer Beleihung des Waldes ſehr 
beſchränkt iſt. Der Staat hat außer dem privatwirtichaftlichen 
Zweck der Erzielung eines Ertrags auch polizeiliche Aufgaben für 
die jetzige und zukünftige Volkswirtſchaft zu erfüllen. Dieſe kann 
er in ſeinem eigenen Walde am beſten zur Geltung bringen. Hieraus 
ergiebt ſich, unabhängig von den Wirtſchaftsprinzipien, daß die 
ſtaatlichen Wälder in der Regel mit den höchſten, kleine Privat— 
forſten, auch bei guter Betriebsführung, mit den niedrigſten Um— 
triebszeiten bewirtſchaftet werden. 


2. Die Lage des Waldes zu den Verbrauchsorten. 


Da die Transportkoſten den Waldpreis der ſchwächeren Sorti— 
mente im Verhältnis zu ihrem Werte in ſtärkerem Grade herab— 
drücken, als es beim guten ſtarken Holz der Fall iſt, ſo iſt es 
häufig angezeigt, daß in Wäldern, die in der Nähe der Konſumtions— 
orte liegen (Großſtädte, bergbaulicher Betrieb) niedrigere Umtriebs— 
zeiten eingehalten werden, als in den von den Verbrauchsgebieten 
fern gelegenen Waldungen, für welche die Erzeugung von ſtarken 
Sortimenten in der Regel das Hauptwirtſchaftsziel bildet. (Gruben— 
holzbetrieb in Weſtfalen, Rheinland.) 


3. Der Standort. 

Je beſſer dieſer einer Holzart entſpricht, um ſo höhere Um— 
triebszeiten laſſen ſich einhalten. Eine allgemeine Beziehung 
zwiſchen Umtriebszeit und Standortsgüte läßt ſich für keine 
Holzart aufſtellen, weil der negative Einfluß der früheren Kul— 
mination des Durchſchnittszuwachſes auf den beſſern Bonitäten 
durch die vollkommenere Beſtandesbeſchaffenheit und den höheren 
Wertzuwachs derſelben Bonität aufgewogen oder übertroffen werden 
kann. Wärmeres Klima beſchleunigt die Hiebsreife, kühleres 
Klima (Gebirge, Norden) hält ſie zurück. 


— — 


4. Die Beſtandesverhältniſſe. 

Je beſſer die Beſtände erzogen ſind, um ſo höher iſt ihre 
Umtriebszeit. Die Abtriebszeit der einzelnen Beſtände kann von 
dem normalen Umtriebsalter um ſo mehr abweichen, je unvoll— 
kommener dieſelben in bezug auf Geſundheit, Wuchs und Aſt— 
reinheit ſind. 


5. Der Fortſchritt der volkswirtſchaftlichen Kultur. 


Wegen des zunehmenden Bedarfs der Volkswirtſchaft an 
Schneideholz und der Abnahme der Urwaldungen iſt es wahr- 
ſcheinlich, daß die Preiſe der beſſeren und ſtärkeren Hölzer in 
Zukunft in ſtärkerem Verhältnis ſteigen werden, als die der ge— 
ringeren. Mit Rückſicht hierauf kann die Umtriebszeit höher ge— 
halten werden, als den Berechnungen nach den Zahlen, die der 
Gegenwart entnommen ſind, entſpricht. 


| 3. Abſchnitt. 
Die Ermittelung des Abnutzungsſatzes (Materialetats). 
I. Auswahl der Beſtände für den nächſten Wirtſchaftszeitraum. 


A. Haubarkeitsnutzungen. 


Innerhalb des durch die Umtriebszeit und die Methode der 
Ertragsregelung gegebenen Rahmens ſind bei der Wahl der Be— 
ſtände, deren Einſchlag den Abnutzungsſatz bilden ſoll, folgende 
Beſtimmungsgründe maßgebend. 

1. Der Zuſtand des Bodens. Stark verunkrautete, ver— 
ödete Böden ſind möglichſt bald zur Aufforſtung heranzuziehen. 

2. Die Beſchaffenheit der Beſtände. Lückige, äſtige, ſchlecht— 
wüchſige uſw. Beſtände ſind der erſten Periode zu überweiſen, 
auch wenn ſie das entſprechende Umtriebsalter noch nicht erreicht 
haben. 

3. Die Verteilung der Wirtſchaftsflächen. Die Anhäufung 
großer zuſammenhängender Beſtände desſelben Alters iſt mit 
Rückſicht auf die Gefahren, welchen ſie ausgeſetzt ſind, möglichſt 
zu beſchränken. 

4. Der Einfluß auf die Umgebung. Freilegung gefährdeter 
Beſtände gegen Sonne und Wind iſt tunlichſt zu vermeiden. 


— 55 — 


5. Verminderung der Ungleichheiten innerhalb derſelben Wirt— 
ſchaftsfigur. 

Die Anhiebsflächen ſind in den Plänen bezw. auf den 
Karten kenntlich zu machen; auch iſt die Richtung der Verjüngung 
anzugeben. 


B. Vornutzungen. 

Für dieſe iſt ein beſonderer Plan anzufertigen, in welchem die 
einzelnen Abteilungen, gewöhnlich getrennt nach Derbholz- und 
Reisholz-Durchforſtung, nach Maßgabe des ſpeziellen Betriebsplans 
zuſammengeſtellt werden. 


II. Feſtſetzung des Abnutzungsſatzes bei den Fachwerksmethoden. 


Bei denjenigen Methoden der Ertragsregelung, welche die 
Aufſtellung eines ſpeziellen Wirtſchaftsplanes fordern, insbeſondere 
bei den Fachwerksmethoden, ergiebt ſich die im nächſten Wirtſchafts— 
zeitraum zu nutzende Holzmaſſe durch die Aufſummierung der be— 
züglichen Spalten des Betriebsplans. Der jährliche Etat wird 
durch Diviſion der nachgewieſenen Maſſen mit der Anzahl der 
Jahre der Periode gefunden. Eine Sonderung der Erträge hat 
zu erfolgen: 

1. Nach Holzartengruppen. In Preußen und vielen 
anderen Staaten wird unterſchieden: Eiche — Buche nebſt anderem 
Hartholz — anderes Laubholz — Nadelholz. 

2. Nach Haupt- und Vornutzung. Dieſe müſſen deshalb 
bei allen Aufnahmen getrennt gehalten werden. 

3. Nach den vorkommenden Betriebsarten. Das ſchlag— 
weiſe eingeſchätzte Material vom Niederwald und das Unterholz 
des Mittelwaldes wird bei der Beſtimmung des zu kontrollierenden 
Abnutzungsſatzes nicht berückſichtigt. Für das Oberholz des Mittel— 
waldes ergibt ſich der Abnutzungsſatz durch Diviſion der Unterholz— 
Umtriebszeit in die Summe der für dieſe Zeit eingeſchätzten 
Nutzungsmaſſen. | 

4. Nach Sortimenten. Die Angabe des Betriebsplans 
erſtreckt ſich nur auf Derbholz. Das Stock- und Reiſerholz wird 
nach den Ergebniſſen der ſeitherigen Verwaltung zugefügt. Eine 
weitere Zerlegung des Derbholzes in Sortimente iſt zum Zwecke 
der Ertragsregelung nicht erforderlich. 


BE 


III. Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes bei den Vorratsmethoden. 


Bei ihnen wird der Ermittelung des Abnutzungsſatzes eine 
Formel zugrunde gelegt, deren Elemente aus dem Zuwachs und 
dem Verhältnis zum normalen Vorrat beſtehen. (Näheres ſiehe 
Teil V, Methoden der Forſteinrichtung.) 


IV. Reſerven. 


Unter Reſerven ſind hiebsreife Holzvorräte zu verſtehen, welche 
auf die Höhe des Abnutzungsſatzes nicht in Anrechnung gebracht 
werden. Sie ſollen dazu dienen, um bei eintretender Notlage des 
Waldbeſitzers oder aus anderen Gründen eine beſondere Einnahme 
zu gewähren. Man unterſcheidet: feſte Reſerven, die aus be— 
ſonderen Beſtänden gebildet werden, und fliegende Reſerven, die 
dadurch hergeſtellt werden, daß Maſſe und Zuwachs unter ihren 
mutmaßlichen Beträgen eingeſchätzt ſind. Letztere übertragen ſich 
von Ort zu Ort und von Zeit zu Zeit. Zum Zweck der Bedarfs— 
befriedigung in Notfällen ſind Reſerven in der Regel nicht mehr 
erforderlich. Dagegen empfiehlt es ſich aus waldbaulichen Gründen 
(allmähliche Schlagführung, Schutz der Jungwüchſe), die Maſſen 
noch nicht angehauener Orte nicht ganz der nächſten Periode zu 
überweiſen, ſondern einen Teil für die nachfolgende Periode zu 
reſervieren. 


4. Abſchnitt. 
Die formale Darſtellung der Reſultate der Forſteinrichtung ). 
I. Schriften. 


1. Der Wirtſchaftsplan. 


Die Reſultate der Forſteinrichtungsarbeiten werden nach ihrer 
Feſtſtellung im Wirtſchaftsplan niedergelegt, der nach Hauptwirt— 
ſchaftsteilen (Blöcken, Betriebsklaſſen) geordnet iſt. Die weſent— 
lichſten Angaben des Betriebsplans erſtrecken ſich auf: 

a) Die Ortsbezeichnung (Jagen, Diſtrikt, Abteilung; im Mittel-, 
Nieder- und Plenterwald auch Schläge) mit Flächenangabe. 

b) Die Beſchreibung des Standorts mit Angabe der Klaſſe. 


) Näheres hierüber ſ. im 5. Teile, 2. Abſchn. 


f E 
0 


— 57 — 


e) Die Beſchreibung des Beſtandes mit Angabe des Durch— 
ſchnittsalters und Vollbeſtandes ſowie des Maſſen- und Wertzu— 
wachſes (ev. auch des Weiſerprozents für mittlere und ältere Beſtände). 

d) Die Altersklaſſen-Tabelle, geordnet nach Holzarten. 

e) Die Nachweiſung der Flächenabnutzung. 

k) Die Nachweiſung des Vorrates, ſoweit ſie nach der ange— 
wandten Methode der Ertragsregelung erforderlich iſt. 

g) Beſtimmungen über die im nächſten Wirtſchaftszeitraum 
vorzunehmenden Hauungen und Kulturen. 


2. Sonſtige Schriftſtücke. 

Außer dem ſpeziellen Wirtſchaftsplan ſind bei der Forſt— 
einrichtung anzufertigen und dem Betriebswerk anzufügen: 

a) Eine Nachweiſung über den Zuſtand der Grenzen (in 
Preußen Grenzregiſter). 

b) Desgl. über die Reſultate der Vermeſſung des Holzbodens 
und Nichtholzbodens (in Preußen General-Vermeſſungs-Tabelle). 

c) Ein Nachweis über die Benutzung des Nichtholzbodens 
(Pacht- und Dienſtland, Steinbrüche u. a.). 

d) Die Herleitung des Abnutzungsſatzes, geordnet nach Be— 
triebsarten, beim Hochwald getrennt nach Haubarkeits- und Vor⸗ 
nutzung. 

e) Ein genereller Hauungs- und Kulturplan. 

) Eine generelle Revierbeſchreibung. 

g) Andere die Wirtſchaft betreffende Nachweiſungen (Holz: 
preiſe, Berechnung des Reinertrags, Jagd, Nebennutzungen, Fiſcherei, 
Berechtigungen uſw.). 

h) Beratungsprotokolle zu Anfang und am Schluß der 
Taxationsarbeiten. 


II. Karten. 

In jeder geregelten Wirtſchaft werden geführt: 

1. Karten, welche zum Eintrag von Vermeſſungen geeignet 
ſind, Spezialkarten in größerem Maßſtab (in Preußen 1: 5000). 

2. Karten, welche die wichtigſten wirtſchaftlichen Verhältniſſe 
insbeſondere Holzart, Holzalter, ev. Bonität, Zeit der Nutzung er— 
kennen laſſen (Wirtſchaftskarten, Beſtandeskarten). 

3. Außerdem können noch andere Karten, Wegenetzkarten, 
Bodenkarten uſw. wünſchenswert oder notwendig ſein. 


Vierter Teil. 


Die Kontrolle und Fortführung der Betriebspläne ). 


I. Kontrolle. 


1. Kontrolle des Holzeinſchlags. 


Anderungen gegen die Anſätze des Betriebsplans ergeben ſich 
ſowohl durch Fehler der Schätzungen, als auch durch Abweichungen 
in der Hiebsführung. Die Ergebniſſe des jährlichen oder peri— 
odiſchen Einſchlags müſſen deshalb gegen die Angaben des Betriebs— 
werks kontrolliert werden. Dieſem Zwecke dient das Kontrollbuch, 
in welchem für die einzelnen Abteilungen die jährlichen Einſchläge 
eingetragen und zuſammengeſtellt werden. Die wirkſame Kontrolle 
wird entweder auf die Geſamtnutzung ausgedehnt, oder auf die 
Hauptnutzung beſchränkt. Da eine richtige Trennung der Haupt— 
und Vornutzungen nicht immer möglich iſt und die Vornutzungen 
in allen materiellen Beziehungen (Bodenausnutzung, ökonomiſche 
Verhältniſſe) als weſentliche Beſtandteile des Ertrags angeſehen 
werden müſſen, ſo iſt es gerechtfertigt, beide Teile des Ertrags 
der Kontrolle zu unterwerfen. 

In beiden Fällen kann die Kontrolle auf die geſamte Holz— 
maſſe oder nur auf Derbholz bezogen werden. Mit Rückſicht auf 
die ungleichmäßige Nutzung und Formung des Reiſigs wird ſie in 
der Regel auf Derbholz beſchränkt. 


2. Kontrolle der Flächen-Veränderungen. 


Alle im Beſtande und der Benutzungsweiſe der Flächen ein— 
geleiteten oder ausgeführten Anderungen müſſen ſorgfältig gebucht 
werden. 


) Die wichtigſten Beſtimmungen der Praxis über die Kontrolle und 
Fortbildung der Betriebspläne ſind im 5. Teil, 2. Abſchn., kurz angegeben. 


— 59 — 


3. Kontrolle der Veränderung im Revierzuſtand. 


Hier ſollen alle Ereigniſſe und Beobachtungen niedergelegt 
werden, welche auf die Wirtſchaftsführung und Betriebseinrichtung 
von Einfluß ſind; namentlich in bezug auf Vermeſſung und Ab— 
ſchätzung, Betrieb der Hauungen und Kulturen, Forſtſchutz, recht— 
liche Verhältniſſe uſw. 


II. Taxations-Reviſion. 


Im Laufe der Wirtſchaftsperiode pflegen durch Naturſchäden, 
Ankauf und Tauſch von Flächen, Veränderungen im Holzabſatz 
u. a. Verhältniſſe Veränderungen einzutreten, welche auf die Forſt— 
einrichtung nicht ohne Einfluß bleiben dürfen. Die Abſchätzungen 
müſſen deshalb im Laufe des Wirtſchaftszeitraums, in der Regel 
in der Mitte der Wirtſchaftsperiode, ergänzt und berichtigt werden. 
Die weſentlichſten Aufgaben der Reviſion betreffen: 

1. Die Berichtigung des Vermeſſungswerkes. 

2. Die Fortſchritte der Hauungen und Kulturen. 

3. Die Prüfung des Betriebsplans in bezug auf die allge— 
meinen und die für die einzelnen Abteilungen getroffenen Be— 
ſtimmungen. (Wahl der Holzarten, Art der Kultur, Durchforſtungs— 
betrieb, Holzpreiſe uſw.) 

4. Die Regelung des Abnutzungsſatzes. 

Das Material für die Prüfung ergibt ſich teils aus dem ört— 
lichen Befund der Revierverhältniſſe, teils durch die Abſchlüſſe der 
unter I vermerkten Wirtſchaftsbücher. 


Fünfter Teil. 
Die Methoden der Ertragsregelung. 


Erſter Abſchnitt. 


überſicht über die Entwickelung der Methoden der 
Ertragsregelung. 


Wegen der Mannigfaltigkeit der in den deutjchen Waldungen 
vorliegenden Standorts- und Beſtandesverhältniſſe, der Verſchieden— 
heiten der Bildungsſtufen der Forſtbeamten und der Schwierigkeit, 
gegenſeitige Erfahrungen auszutauſchen, mußten ſich die Wege, 
welche zur Ertragsregelung eingeſchlagen wurden, ſehr verſchieden 
geſtalten. Im allgemeinen ging das Beſtreben überall dahin, die 
Nutzungen für einen längeren Zeitraum möglichſt gleichmäßig zu 
geſtalten. Die Grundlage für die dahin gerichtete Ertragsregelung 
bildete einerſeits die Fläche, anderſeits die auf ihr ſtockende Maſſe 
und der an dieſer ſich anlegende Zuwachs. Je nachdem das aus— 
ſchließliche oder vorwiegende Gewicht auf die Fläche oder auf die 
Maſſe gelegt wurde, bildeten ſich verſchiedene Verfahren der Ertrags— 
regelung aus, die meiſt durch die vorherrſchenden Verhältniſſe der 
Länder, in denen ſie angewandt werden ſollten, beſtimmt waren. 
Abgeſehen von der Regelung nach Durchſchnittsgrößen ſind die 
wichtigſten Methoden der Literatur und Praxis: 

1. Die Flächenteilung; 2. Die Fachwerksmethoden; 3. Die 
Vorratsmethoden. 


J. Flächenteilung. 


Der Wald oder die Hauptteile desſelben (Blöcke, Betriebs— 
Elajjen) werden in eine der Umtriebszeit entſprechende Zahl von 
örtlich feſtzulegenden Schlägen eingeteilt. Die Größe derſelben 


— 61 — 5 
iſt entweder gleich oder der Standortsgüte entgegengeſetzt (reduzierte 
Flächen). Jährlich oder periodiſch wird ein Schlag genutzt. 

Die Flächenteilung iſt die älteſte Methode der Betriebsrege— 
lung. Sie hat die Überführung des ungeregelten Plenterbetriebs 
in den ſchlagweiſen Betrieb eingeleitet. Sie wurde vorgeſchrieben 
durch zahlreiche Forſtordnungen des 16.—18. Jahrhunderts. (Holz— 
ordnung für die Grafſchaft Mansfeld 1585. Naſſauiſche Forſt— 
ordnung 1731 u. a.) Auch in den Inſtruktionen Friedrichs d. Gr. 
(mitgeteilt durch v. Kropff), Dettelt?), v. Zanthier u. a.) iſt 
dies Verfahren vertreten. 

Bei Anwendung auf den Hochwald treten hauptſächlich folgende 
Mißſtände der Flächenteilung hervor: 

a) Die Umtriebszeit wird als eine feſte, bleibende Größe an— 
geſehen, während ſie ſich tatſächlich je nach der techniſchen Bewirt— 
ſchaftung des Waldes und äußeren wirtſchaftlichen Verhältniſſen 
im Laufe der Zeit ändert. 

b) Den waldbaulichen Forderungen, die an die Behandlung 
der Beſtände zu machen ſind, kann nicht genügend Rechnung ge— 
tragen werden (natürliche Verjüngung, Lichtung, Aushiebe). 

In der neueren Forſtwirtſchaft bleibt die Flächenteilung auf 
den Nieder- und Mittelwald beſchränkt. Auch für den Plenterwald 
bildet die Schlageinteilung die örtliche Grundlage der Ertrags— 
regelung. 


II. Die Fachwerksmethoden. 


Der Zeitraum, für welchen der Wirtſchaftsplan aufgeſtellt wird 
(„Einrichtungszeitraum“, der bei gleichen Beſtandesverhältniſſen in 
der Regel der Umtriebszeit gleich iſt, beim Vorkommen verſchiedener 
Holzarten und Bonitäten aber von dieſer abweicht), wird in eine 
Anzahl von gleich langen, meiſt 20 jährigen Zeitabſchnitten, Peri— 
oden eingeteilt. Jede Holzboden-Abteilung wird einer beſtimmten, 
ihrem Alter entſprechenden Periode zugewieſen, ſo daß ſämtliche 
Flächen des Reviers (mit Ausnahme einzelner, gar nicht oder mehr— 
mals zu nutzender Flächen) im Laufe des Einrichtungszeitraums zur 
einmaligen Nutzung kommen. Die Abſchlüſſe der einzelnen Perioden 


) Syſtem und Grundſätze bei Vermeſſung pp. der Forſten 1807. 
2) Praktiſcher Beweis, daß die Matheſis bei dem Forſtweſen unentbehr— 
liche Dienſte tue, 1765. 


Pe. nee 


ſollen für das ganze Revier oder auch für die Hauptteile (Blöcke, 
Betriebsklaſſen) desſelben annähernd gleich ſein oder für die ſpäteren 
Perioden etwas anſteigen. Ergibt ſich nach Abſchluß der Tabellen, 
daß die Perioden ungleich ausgeſtattet ſind, ſo findet ein Verſchieben 
(Vorſchieben oder Zurückſchieben) einzelner Abteilungen aus einer 
Periode in die ihr nächſte ſtatt. Je nachdem auf die Gleichſtellung 
der Flächen oder der Maſſen das ausſchließliche oder größere Ge— 
wicht gelegt wird, werden verſchiedene Arten des Fachwerks unter— 
ſchieden. 


1. Flächenfachwerk. 

Die Ausſtattung von Perioden erfolgt entweder mit wirklichen 
Flächen, was in der Regel genügt, oder mit auf die mittlere bezw. 
beſte Bonität reduzierten Flächen. Die Reduktion erfolgt nach 
Maßgabe des Ertragsvermögens, das gewöhnlich nach dem Hau— 
barkeitsdurchſchnittszuwachs ausgedrückt wird. Die Maſſen werden 
nur für die 1. Periode nachgewieſen. 

Als Vorläufer des Flächenfachwerks, das von der Methode 
der Flächenteilung nicht immer ſtreng geſondert werden kann, muß 
Oettelt (a. a. O.) angeſehen werden, der aber die Altersklaſſen 
und Perioden nicht nach gleichen Abſtufungen, ſondern nach natür— 
lichen Wuchsklaſſen von verſchiedener Zeitdauer (über 75, 55— 75, 
40— 55 Jahre uſw.) bildete. In den älteſten Beſtänden ſollte ſo— 
lange gehauen werden, bis die nachfolgende Klaſſe das Alter der 
Hiebsreife erreicht hat. In der Literatur iſt das Flächenfachwerk 
von H. Cotta, von Wedekind, Burckhardt u. a. vertreten. 
In der Praxis hat es namentlich unter einfachen Verhältniſſen, 
insbeſondere bei vorherrſchendem Kahlſchlagbetrieb, Anwendung 
gefunden. 

Das Flächenfachwerk hat den Vorzug der Einfachheit und 
leichten Anwendbarkeit. Im Laufe einer Umtriebszeit wird, wenn 
keine Störungen eintreten, das normale Altersklaſſenverhältnis her— 
geſtellt. Dagegen haften ihm folgende weſentliche Mängel an: 

a) Es wird keine Rückſicht auf die vorhandenen Beſtandes— 


— * 


7 
9 


verhältniſſe (Altersklaſſen-Verhältnis, Vorrat, Zuwachs) genommen. 


Beim Vorherrſchen alter, lückiger, zuwachsloſer Beſtände muß mehr, 
unter entgegengeſetzten Verhältniſſen weniger an Fläche abgetrieben 
werden, als der Regel des Flächenfachwerks entſpricht. 


— BD = 


p) Viele Nutzungen finden in der Fläche keinen genügenden 
Ausdruck (Lichtungshiebe, ſtarke Durchforſtungen, Totalitätshiebe). 
Sie müſſen deshalb künſtlich auf Fläche reduziert werden. Beim 
Vorherrſchen ſolcher Nutzungen treten die dem Flächenfachwerk ſonſt 
anhaftenden Vorzüge zurück. 


2. Das Maſſenfachwerk. 

Bei Anwendung des Maſſenfachwerks iſt das Beſtreben des 
Taxators dahin gerichtet, den Perioden des Einrichtungszeitraums 
gleiche (oder etwas anſteigende) Erträge zuzuweiſen. Die Maſſen 
der 1. Periode werden in der Regel durch ſpezielle Aufnahmen 
ermittelt, die der ſpäteren Perioden nach Erſatztafeln angeſetzt. 

Der einflußreichſte Vertreter des Maſſenfachwerks iſt G. L. 
Hartig), der es in ſehr umſtändlicher Form, mit ſpezieller Be— 
rechnung der Sortimente, anwandte. Aber ſchon vor Hartig 
hat das Maſſenfachwerk an vielen Orten beſtanden. Die älteren 
Vertreter weichen jedoch dadurch von Hartig ab, daß die von 
ihnen gebildeten Altersklaſſen und Perioden ungleich lang ſind. 
Als Vorläufer G. L. Hartigs find beſonders zu erwähnen): 

J. G. Beckmann?). Er machte (auf ſehr primitive Weiſe) 
die erſten Holzmaſſenaufnahmen und Zuwachsunterſuchungen und 
ermittelte danach den Abnutzungsſatz. 

v. Wedell“)), Landjägermeiſter in Schleſien. Er teilte die 
Reviere in Blöcke, ſtellte die Beſtände nach ungleich langen Alters— 
klaſſen (von über 50, 20 —50, 0—20 Jahren) zuſammen und 
regelte die Nutzungszeiten ſo, daß die Beſtände nicht früher zum 
Hiebe kommen ſollten, als bis ſie das Alter der Reife erreicht hatten. 

Hennerts), Geh. Forſtrat in Berlin. Er bildete das Forſt— 
einrichtungsweſen in der Mark und Pommern in ähnlicher Weiſe 
aus, wie v. Wedell in Schleſien und führte die ſyſtematiſche Ein— 
teilung in Jagen durch. Die Beſtände werden nach Altersklaſſen 
von 70—140, 40 - 70, 15—40 und 0—15 Jahren geordnet. 


) Anweiſung zur Taxation der Forſten 1795. 

) Vgl. hierzu Weiſe, Leitfaden „Die Anfänge der Fachwerksmethoden“, 
S. 165 flg. 

) Anweiſung zu einer pfleglichen Forſtwirtſchaft 1759. 

) Wieſenhavern, Anleitung zu der neuen .. .. Forſteinſchätzung 
1794. 

8) Anleitung zur Taxation der Forſten 1791. 


Vor dem Flächenfachwerk hat das Maſſenfachwerk den Vor— 
zug, daß den Anſprüchen des Waldbeſitzers und der Holzkonſumenten 
mehr Rechnung getragen wird. Die weſentlichſten ihm anhaftenden 
Mängel ſind: 

a) Die Gleichheit der Nutzungen entſpricht oft nicht dem 
Intereſſe des Waldbeſitzers. Beim Vorherrſchen alter Beſtände 
kann dieſer verlangen, daß in der nächſten Periode mehr genutzt 
wird, als der periodiſchen Gleichheit der Erträge entſpricht; im 
umgekehrten Falle weniger. Auch im Intereſſe der Konſumenten, 
welches das Maſſenfachwerk vertritt, iſt eine ſtrenge Gleichſtellung 
der periodiſchen Erträge nicht erforderlich. 

b) Die Ertragsberechnungen für die ſpäteren Perioden ſind 
unſicher. Die zukünftige Behandlung der Beſtände iſt (auch ab— 
geſehen von Naturſchäden) von Verhältniſſen abhängig, die in der 
Gegenwart noch nicht beurteilt werden können. Für unregelmäßige 
Verhältniſſe, unter denen die Methode vorzugsweiſe angewandt 
werden ſollte, fehlen die erforderlichen Hilfsmittel der Maſſen— 
berechnungen. 


3. Das kombinierte Fachwerk. 


Das kombinierte Fachwerk iſt eine Verbindung des Flächen— 
und Maſſenfachwerks; beide Betriebsgrundlagen ſollen bei der Auf— 


ſtellung der Wirtſchaftspläne geregelt werden. Als ſein Begründer 


wird H. Cotta!) angeſehen. 

Urſprünglich wurde bei Anwendung dieſer Methode ſo ver— 
fahren, daß alle Perioden des Einrichtungszeitraums mit Flächen 
und Maſſen ausgeſtattet wurden. Die Maſſen der Beſtände der 
1. Periode wurden in der Regel durch ſpezielle Aufnahme, die der 
ſpäteren Perioden mit Hilfe von Ertragstafeln ermittelt. Wegen der 
Unſicherheit der Ertragsberechnungen und der Schwierigkeit der 
Gleichſtellung von Flächen und Maſſen beſchränkte man ſich ſpäter 
darauf, die Maſſe nur für die erſte bezw. erſte und zweite Periode 


nachzuweiſen, die Nachhaltigkeit der ſpäteren Perioden aber aus— 


ſchließlich durch die Flächenverteilung zu ſichern. In dieſem Sinne 

wurde das kombinierte Fachwerk von v. Klipſtein?), Grebe) u. a. 
) Siehe die eingangs erwähnten Schriften. 

Verſuch einer Anweiſung zur Forſtbetriebsregulierung 1823. 

Die Betriebs- und Ertragsregulierung der Forſten 1867, § 178240. 


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4 BR 


vertreten. In der Praxis (Preußen, Bayern, Heſſen, Württemberg) 
hat dieſe Methode am meiſten Anwendung gefunden. 


4. Kritik des Fachwerks. 

Die Fachwerksmethoden haben in den meiſten Ländern einer 
geordneten Betriebsführung zur Grundlage gedient und dadurch 
weitgehenden Einfluß auf die Zuſtände der deutſchen Forſten aus— 
geübt. Unter den Verhältniſſen der neueren Zeit haben ſie jedoch 
mehr und mehr an Bedeutung verloren. Gegen alle 3 Arten des 
Fachwerks iſt folgendes geltend zu machen: 

1. Die Wirtſchaftsführung, welcher ſich die Methode der Er— 
tragsregelung möglichſt anzupaſſen hat, ſteht mit dem Fachwerk 
häufig nicht in Übereinſtimmung. Der Forderung, daß jede Ab— 
teilung in einem 20 jährigen Zeitraum zur Abnutzung gelange, läßt 
ſich unter manchen Verhältniſſen ohne wirtſchaftliche Fehler und 
Opfer nicht genügen. Die natürliche Verjüngung mancher Holz— 
arten, insbeſondere der Tanne, Buche und der Miſchbeſtände, nimmt 
längere Zeit in Anſpruch, als die 20 jährige, mit der Aufſtellung 
des Betriebsplanes beginnende Periode. Auch bei der künſtlichen 
Beſtandesbegründung kann, ohne daß Fehler der Schlagführung 
gemacht werden, der Forderung der vollen Abnutzung eines ganzen 
Jagens oft nicht entſprochen werden. Es kommt hinzu, daß manche 
Nutzungen beim Fachwerk keine genügende Berückſichtigung finden. 
Dahin gehören insbeſondere ſtarke Durchforſtungen in älteren Be— 
ſtänden, deren Erträge als Hauptnutzungen angeſehen werden müſſen; 
ferner Aushiebe von Überhältern, Erträge, die durch Naturſchäden 
(Inſekten, Pilze, Bruch pp.) eingehen. Insbeſondere iſt der Lichtungs— 
betrieb für die Fachwerksmethode nicht geeignet. Im Lichtungs— 
betrieb bewirtſchaftete Beſtände gehören niemals nur einer, ſondern 
immer mehreren Perioden an. 

2. Die Fachwerksmethoden tragen der ökonomiſchen Würdi— 
gung des Vorratskapitals, welches für die Ertragsregelung von 
einſchneidender Bedeutung iſt, nicht genügend Rechnung. Beim 
Fachwerk wurde die in dieſer Richtung vorliegende Schwierigkeit 
dadurch umgangen, daß an Stelle des Hiebsreifealters ein Ein— 
richtungszeitraum trat, der gutachtlich, in den deutſchen Staatsforſten 
meiſt auf 100 oder 120 Jahre, angeſetzt wurde. Unter den wirt— 
ſchaftlichen Verhältniſſen der Gegenwart kann ein ſolches Verfahren 
nicht mehr als ein genügendes anerkannt werden. 

Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 5 


— 66 — 


3. Zur Begründung der Nachhaltigkeit, in der jederzeit die 
weſentlichſte Aufgabe des Fachwerks erblickt wurde, iſt die Aus— 
ſtattung aller Perioden des Einrichtungszeitraums mit Flächen oder 
Maſſen nicht erforderlich. Selbſt wenn man den Begriff der Nach— 
haltigkeit im Sinne des Fachwerks noch jetzt als zutreffend an— 


ſehen dürfte, ſo würde dieſelbe in genügender Weiſe durch das 


Verhältnis nachgewieſen werden, in welchem die Fläche der nächſten 
Wirtſchaftsperiode zur Geſamtfläche des betreffenden Reviers oder 


Betriebsverbandes ſteht. Der Begriff der Nachhaltigkeit im Sinne 


des Fachwerks hat aber infolge der wirtſchaftlichen Entwicklung der 
neueren Zeit ſeine Bedeutung verloren. Je nach der Beſchaffenheit 


der Beſtände und den volkswirtſchaftlichen Verhältniſſen muß in 


manchen Fällen mehr als die Periodenfläche, in anderen weniger 
genutzt werden; oder die Nutzung von Enderträgen muß gänzlich 


a 


unterbleiben. Bei großem Waldbeſitz können verſchiedene Reviere 


in der Abnutzung einander ergänzen. 


4. Für den Nachweis der Hiebsfolge, welche durch die Ord- 


nung der Periodenfläche geregelt wurde, iſt das Fachwerk nicht er— 
forderlich; ſie läßt ſich durch eine gute Beſtandeskarte kenntlich 
machen und begründen. Die Hiebszüge, welche durch die Perioden 


dargeſtellt wurden, waren meiſt zu lang. Das wichtigſte, was bei 


Aufſtellung der Wirtſchaftspläne in bezug auf die Hiebsfolge ge— 
ſchehen kann, beſteht in der ſyſtematiſchen, auf das Terrain be— 
gründeten Einteilung der Reviere und im genügend breiten Auf— 
hieb der Einteilungslinien. 

5. Weiter iſt zu bemerken, daß die Forderung, jede Ab— 
teilung einer beſtimmten Periode zuzuweiſen, den Taxator oft zu 
einer größeren Beſtimmtheit ſeines Urteils nötigt, als es nach Lage 
der Verhältniſſe gegeben werden kann, und daß die zahlenmäßigen 
Nachweiſe der zukünftigen Nutzungen oft mit größeren Umſtändlich— 
keiten verbunden ſind als ihrem Wert entſpricht. 

6. Endlich hat man bei der Würdigung der Fachwerksmethoden 
zu beachten, daß unter geordneten Verhältniſſen regelmäßige 
Reviſionen ſtattfinden, welche Ertragsberechnungen für ſpätere Zeit 
überflüſſig machen. 

Die angegebenen Verhältniſſe ſind in ihrer Geſamtheit ein— 
flußreich genug, um zu bewirken, daß das Fachwerk in den meiſten 
Staaten als das die Wirtſchaftspläne und die Karten beherrſchende 
Verfahren der Ertragsregelung nicht mehr angeſehen werden darf. 


2320 


— 242 


* 6E 


en. 


——— 


— — 


ke 


Der Nachweis der Nutzungen jpäterer Perioden muß, wenn er 
überhaupt nötig erſcheint, in der beſcheidenen Form von Beilagen 
des Plans gegeben werden. 

Tatſächlich iſt die vorſtehend ausgeſprochene Richtung in der 
neueren Zeit auch befolgt worden. Die meiſten Staaten haben das 
Fachwerk verlaſſen. Andere laſſen es zwar beſtehen; ſie legen 
aber dem Anſatz für ſpätere Perioden wenig Wert bei. 


III. Die Dorratsmethoden. 

Sie zeichnen ſich dadurch aus, daß der jährliche Etat, unab— 
hängig von den Ergebniſſen eines ſpeziellen Wirtſchaftsplans, durch 
Rechnung, unter Zugrundelegung einer Formel, ermittelt wird. 
Die Elemente der bezüglichen Rechnungen bilden Vorrat (v) und 
Zuwachs (2). Die Berechnung von v erfolgt entweder aus dem 
Produkt von Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs und Alter, oder nach 
Ertragstafeln. (Vgl. 2. Teil, 3. Abſchn. III 1.) Das Beſtreben 
bei der Einrichtung nach den Vorratsmethoden geht dahin, einen 
normalen Zuſtand herzuſtellen, der durch das Vorhandenſein des 
normalen Vorrats (nv) und des normalen Zuwachſes (nz) charakte— 
riſiert wird. Dieſen normalen Größen ſoll der wirkliche Vorrat (wo) 
und der wirkliche Zuwachs (wz) möglichſt nahe gebracht werden. 


1. Die öſterreichiſche Kameraltaxation)). 


Sie hat ihren Urſprung in einem Dekret der Wiener Hof— 
kammer v. J. 1788, welches zunächſt für die Berechnung des 
Waldwertes erlaſſen war, ſpäter aber auch auf die Ertragsregelung 
übertragen wurde. Die Formel lautet: 

e 
Wwe & ——— 
nv wird als „ berechnet, nach 


der Formel 2 u 2 ebenſo 2. 


2. Das Verfahren von K. Heyer). 


WV - nu 
Heyers Formel lautet: we S W + er 
) Andre, Verſuch einer zeitgemäßen Forſtorganiſation, 1823. 
2) K. Heyer, Waldertragsregelung, 3. Aufl., herausgegeben von G. Heyer, 
1883; Die Hauptmethoden der Waldertragsregelung, 1848. 


wobei a einen 


R 


0 


— ee 


Einrichtungszeitraum, der gleich, kleiner oder größer als u jein 


kann, bedeutet. Die Aufſtellung eines ſpeziellen Wirtſchaftsplans 
wird ausdrücklich verlangt; 2 und » werden nach den Vorſchriften 
der öſterreichiſchen Kameraltaxation berechnet. | 


3. Das Verfahren von Karl). 

H. Karl, Forſtmeiſter, ſpäter Oberforſtrat in Sigmaringen, 
leitet den Etat, wie K. Heyer, aus 2 und v ab. wu und wa 
werden durch ſpezielle Beſtandesaufnahmen ermittelt, nv durch 
Summierung der Anſätze einer Ertragstafel. 

In der Annahme, daß mit der Verminderung oder Erhöhung 
des Vorrats auch der Zuwachs ab- bezw. zunehme, wird der Differenz 
von wv und nv noch eine mit entgegengeſetzten Vorzeichen verſehene 
Differenz von wz und nz zugefügt. Die Formel lautet: 

N ee e WZ nN 


we = W2 J 
I 5 


(n wird meiſt = 5, der Hälfte der 10 jährigen Periode, an— 
genommen). 


4. Das Verfahren von Hundeshagen?). 


Hundeshagen faßt z als Zins von » auf und nimmt an, 
daß ſich we zu wv wie ne zu nv verhalten ſoll. Hieraus ergibt ſich: 


we = ] ei Der Quotient 7 wird Nutzprozent (Nutzungsprozent, 
Nutzungsfaktor) genannt. Wird nv als Haubarkeitsdurchſchnitts— 
zuwachs berechnet, ſo iſt 5 — = (. 2. Ziel, 3. Abſchn. III 


Hundeshagen berechnet jedoch v nach den Angaben von Ertrags— 
tafeln. 
ne We 


Die Annahme, daß — = - 


ſei, iſt allgemein, insbeſondere 
u = u, ſei, iſt allgemein, insbeſ 1 
beim Vorhandenſein von rückgängigen Althölzern, nicht zutreffend. 

) Grundzüge einer wiſſenſchaftlich begründeten Forſtbetriebsregulierungs— 
methode, 1838. 

) Encyklopädie der Forſtwiſſenſchaft, 2. Abt., Forſtl. Gewerbslehre, 1821; 
und Forſtabſchätzung, 1826. 


— 69 — 


5. Breymanns Verfahren). 

Er ſetzt in der Formel von Hundeshagen an die Stelle 
von » die Altersklaſſen und nimmt an, daß ſich we zu ne ver— 
halte, wie das mittlere wirkliche Alter (wa) zum mittleren nor— 
malen Alter (ma) eines Waldes oder einer Betriebsklaſſe. Hier: 


WA — 2 2 5 
aus: we ne Ag. ne nz (Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs); 


f f f 
eee, 
2 r 


6. Allgemeine Würdigung der Vorratsmethoden. 


Alle Vorratsmethoden leiden an dem Fehler, daß lediglich 
die mathematiſchen Beziehungen von Zuwachs und Vorrat zum 
Ausdruck gebracht werden, während oft die Beſchaffenheit der Be— 
ſtände u. a. wirtſchaftliche Verhältniſſe, die durch die mathema— 
tiſchen Beziehungen nicht genügend begründet werden, wichtiger ſind. 
Der normale Vorrat, welcher den Leitſtern für den Etat abgeben 
ſoll, kann oft nicht zahlenmäßig feſtgeſtellt werden. Er iſt je nach 
der Begründung und Erziehung der Beſtände, nach dem Grade 
der Durchforſtungen, nach den geltenden Wirtſchaftsprinzipien und 
nach dem Stande der volkswirtſchaftlichen Verhältniſſe verſchieden. 
Eine genügende Begründung des Normalzuſtandes iſt von den Ver— 
tretern der Vorratsmethoden nicht gegeben worden. 

Ein weiterer Mangel der letzteren beſteht darin, daß ſie alle 
Berechnungen auf die Endhiebe beſchränken und die Erträge, welche 
vor den Endhieben eingehen, nicht berückſichtigen. Dieſe nehmen aber 
mit dem Fortſchritt der wirtſchaftlichen Technik und der Verbeſſe— 
rung des Abſatzes fortgeſetzt zu. 

Gegen die meiſten der Vorratsmethoden iſt endlich geltend zu 
machen, daß ſie die Bedeutung der Wirtſchaftspläne, welche unter 
allen Umſtänden anzufertigen ſind, nicht oder nicht genügend ge— 
würdigt haben. — Trotzdem haben die Vorratsmethoden durch die 
Feſtſtellung der wichtigſten Begriffe und die Würdigung der forſt— 
technischen, mathematiſchen und ökonomiſchen Grundlagen der Forſt— 
einrichtung nachhaltigen Einfluß auf dieſe ausgeübt. 


) Anleitung zur Holzmeßkunſt, Waldertragsbeſtimmung und Waldwert— 
berechnung, 1868. 


— 710 


Zweiter Abſchnitt. 


Die jetzigen Forſteinrichtungsverfahren in den größeren deutſchen 
und einigen auswärtigen Staaten. 


J. In Preußen ). 

Während des 19. Jahrhunderts war in Preußen die Fach— 
werksmethode die herrſchende Art der Ertragsregelung. Zunächſt 
kam ſie durch G. L. Hartig in der Form des ſtrengen Maſſen— 
fachwerks zur Anwendung. Nach der Inſtruktion von 18199 
ſollte für Haupt- und Vornutzung ein Nachweis der nach Sorti— 
menten (Nutzholz, Scheit, Knüppel, Reis) getrennten Erträge für 
alle Perioden des 120 jährigen Einrichtungszeitraums geführt werden. 
Das Verfahren von Hartig konnte aber wegen der Umſtändlichkeit 
der Berechnungen, für welche es an genügenden Grundlagen fehlte, 
nicht lange aufrecht erhalten werden. Die Arbeiten nahmen zu lang— 
ſamen Fortgang, Es wurde deshalb, nachdem in den Jahren 1826 bis 
1835 ſummariſche Ertragsermittelungen für die Staatswaldungen 
durchgeführt waren, im Jahre 1836 vom Oberlandforſtmeiſter von 
Reuß eine neue Anleitung der Betriebsregelung?) erlaſſen, welche 
bis faſt zum Schluß des 19. Jahrhunderts Geltung gehabt hat. 
Sie ſteht zwar gleichfalls noch auf dem Boden des Maſſenfachwerks, 
vereinfachte aber die Ertragsberechnungen und nahm auch auf die 
Regelung der Fläche Rückſicht. Zugleich wurde auf eine gute Ver— 
teilung der Altersklaſſen und auf die Regelung der Hiebsfolge 
hingewirkt. Im Anſchluß an die genannte Anleitung ſtanden bei der | 
Aufſtellung der Betriebspläne, je nach den vorliegenden Beſtandes— 
verhältniſſen, zwei verſchiedene Arten des Fachwerks in Geltung: 


1) Dargeſtellt (zum Teil im Wortlaut) nach v. Hagen-Donner, Forſtl. 
Verhältniſſe Preußens, 3. Aufl., S. 193— 219. Zur Zeit wird eine neue An- 
weiſung zur Ausführung der Betriebsregelungen in den preußiſchen Staats- 
forſten burch den Herrn Landforſtmeiſter Denzin bearbeitet. Soweit der 
Verfaſſer zufolge ſeiner ſeitherigen Stellung von den Veränderungen, die 
hiernach in Zukunft zu erwarten ſind, Kenntnis erhalten hat, ſind dieſe nach- 
ſtehend hervorgehoben oder angedeutet. Eine vollſtändige, zutreffende N 
weiftng des Verfahrens iſt gegenwärtig noch nicht möglich. 

) Inſtruktion, nach welcher bei ſpezieller Abſchätzung der königl. preuie 
ſchen Ka verfahren werden joll. Berlin, am 13. Juli 1819. 

) Anweiſung zur Erhaltung, Berichtigung und Ergänzung der Borse 

abſchaßungs⸗ und Einrichtungsarbeiten vom 24. April 1836. 


ir BR 


a) Das kombinierte Fachwerk, welches vorzugsweiſe bei 
unregelmäßigen Beſtandesverhältniſſen Anwendung finden ſollte. 

b) Das Flächenfachwerk, das unter regelmäßigen Ver— 
hältniſſen als genügend erachtet wurde. In der Regel wurden 
nur einfache Flächen zugrunde gelegt. 

In der neueren Zeit find die Ertragsnachweiſe mehr und 
mehr auf die nächſte Periode beſchränkt worden. Von der Aus: 
ſtattung der ſpäteren Perioden wurde vielfach ganz Abſtand ge— 
nommen. Die wichtigſten materiellen Beſtimmungen des jetzigen 
Verfahrens ſind folgende: 


I. Beſtimmungen über die Aufſtellung neuer Betriebspläne. 
A. Hochwald. 


Für den Betriebsplan wurde in neuerer Zeit (1906) folgendes 
noch nicht endgültig feſtgeſtelltes Formular entworfen !): 


102 3 4 5 678 9 10 1¹ 12 13 14 15 16 1718 19 | 20 
Block Des Haupt⸗ Beſtockte Fläche nach 
„| beitandes |@ „ ee 5 
95 SIGE ee S I. |mmvv.|vel® 
SS Elsa] Pi -S üb. 10108161 0 i 62 
SIE en IS Sim 15 = 28 1 170 bis b 8 bis bis bis 3 
2 [Egan 2 = = 
JE 1 5 ee 120 100 80 60 40 20 = 
10 2% 6 jährige Beſtände — 
| ha| a Jahreſ m | fm % | fm Seftare 
1 er Inil Ebb d ade [ns 
1 22 J 2 [24252627 [28200 30 26 27 28 29 30 
In r de LS b I. Peri⸗ | 
|“ ode find zu 2 N 
3 5 erwarten = a 1 5 
8 2 | 8 S E Hauungen 
2 — 451 „ = * = Kulturen 
e I . | ba 
2 — s@2 = IeH | | Bemerfungen 
S & I8 | 
PS ar | = 5 
fm r el Hektare 


) Die J Di ſeither gültigen Formulare ſ. v. Hagen-Donner, S. 202 — 204. 


a 

Die wichtigiten Punkte der maßgebenden Vorſchriften betreffen: 

1. Die wirtſchaftliche Einteilung. 
a) Blöcke und Betriebsklaſſen. 

Die Bildung der Blöcke erfolgt nach den Schutzbezirken. Für 
Nieder-, Mittel- und Plenterwald werden, wenn für ſie beſondere 
Betriebspläne geführt werden, beſondere Blöcke ausgeſchieden. Ur— 
ſache zur Bildung von Betriebsklaſſen gibt das Vorkommen der 
vier Hauptholzarten (Eiche, Buche nebſt anderem Hartholz, weiches 
Laubholz, Nadelholz) auf großen Flächen, ſowie die Feſtſtellung 
abweichender Umtriebszeiten innerhalb der Blöcke. 


b) Ständige Wirtſchaftsfiguren. 

Die für die Einteilung in der Ebene und für Gebirgsforſten 
gegebenen Vorſchriften ſtehen mit dem im erſten Teil erſter Ab⸗ 
ſchnitt) angegebenen Regeln in den weſentlichſten Punkten in Über⸗ 
einſtimmung. Es wird darüber bemerkt: „Die Wirtſchaftsfiguren 
ſollen ſo gebildet werden, daß ſie eine regelmäßige Form und 
einheitliche Expoſitionen beſitzen, ſo von Wegen begrenzt werden, 
daß alles Holz nur durch die Wirtſchaftsfigur ſelbſt, nicht durch 
eine andere, an einen Weg zu rücken iſt, daß die Trennungslinien, 
welche nicht Wege ſind, entweder aus natürlichen Grenzen, 
Schluchten mit Waſſerläufen, ſcharfen Gebirgskanten, Rücken— 
linien oder Kulturgrenzen, oder Eiſenbahnen beſtehen, oder durch 
Schneiſen, die in der Richtung des größten Gefälls laufen, ge— 
bildet werden, daß die Wirtſchaftsfiguren in ihren Winkelpunkten 
zu je vier aneinander ſtoßen und die Teilungslinien nicht mauern, 
daß bei Jageneinteilung da, wo Windgefahr vorliegt, die Geſtelle 
gegen die gefährliche Windrichtung einen Winkel von 45 bilden, 
endlich, daß die Wirtſchaftsfiguren, abgeſehen von einzelnen Ab— 
weichungen, 20 — 30 ha, in Fichtenrevieren 10—20 ha groß find.” 

Die von Oſt nach Weſt verlaufenden Hauptgeſtelle werden 
mit großen, die Nebengeſtelle mit kleinen Buchſtaben bezeichnet. 
Die vorhandene Numerierung iſt tunlichſt beizubehalten. 


c) Beſtandesabteilungen. 


Bei der Ausſcheidung derſelben ſoll nicht kleinlich verfahren 
werden. In der Regel iſt nicht unter 1 ha herunterzugehen. Es — 


u 


iſt wünſchenswert, daß die Bezeichnungen der Beſtandesabteilungen 
von einer zur anderen Planaufſtellung möglichſt wenig verändert 
werden. Deshalb empfiehlt es ſich, Jungholz, Schlagblößen und 
Altbeſtand, ſofern dieſer in der nächſten Periode genutzt werden 
ſoll, in einer Abteilung zu vereinen. Auf den Karten können ſolche 
Verſchiedenheiten geſondert dargeſtellt werden. Ebenſo verhält es 
ſich mit manchen anderen Abweichungen der Beſtandesbildung 
innerhalb der Wirtſchaftsfiguren. Dagegen ſind Loshiebe und 
Feuerſchutzſtreifen als Beſtandesabteilungen auszuſcheiden, da ſie 
eine beſondere Behandlung nötig machen. 

Die Begrenzung der Beſtandesabteilungen erfolgt durch Hügel 
und Stichgräben. 


2. Beſchreibung und Bonitierung. 


a) Beſchreibung und Bonitierung des Standorts. 

Für die geologiſche Bezeichnung des Bodens und für ſeine 
Zuſammenſetzung ſind die von der geologiſchen Landesanſtalt ver— 
öffentlichten geologiſch-agronomiſchen Karten im Maßſtab 1: 25000 
zu verwerten. Bezüglich der zu wählenden Ausdrücke iſt die von 
den deutſchen forſtlichen Verſuchsanſtalten gegebene Anleitung zu 
beachten. 

Die Standortsklaſſe iſt nach den von der Verſuchsanſtalt auf— 
geſtellten Ertragstafeln einzuſchätzen. Als Maßſtab der Bonität 
dient die durch einige Meſſungen feſtzuſtellende Mittelhöhe des 
Hauptbeſtandes. 


b) Beſtandesbeſchreibung. 

Dieſe iſt kurz zu faſſen. Gleichmäßige Beſtände von regel— 
mäßiger Beſchaffenheit werden nach Angabe der Holzart, des Alters 
und des Vollertragsfaktors hinlänglich gekennzeichnet. Auffallende 
Fehler des Beſtandes ſind beſonders hervorzuheben. 

In ungleichaltrigen Beſtänden, in welchen die Altersſtufen all— 
mählich ineinander übergehen, ſind die Altersgrenzen und das 
mittlere Alter anzugeben. Sind im Beſtande mehrere Altersſtufen 
ſcharf geſchieden, ſo ſind die Alter der Stufen getrennt einzutragen. 

Die Vollertragsfaktoren ſind für die einzelnen Holzarten be— 
ſonders einzuſchätzen. Ihre Summe muß mit dem geſamten Voll— 
ertrag der Beſtandesabteilungen übereinſtimmen. Für nnvoll— 


u 


kommene jüngere Beſtände iſt neben dem gegenwärtigen Vollertrags— 
faktor auch derjenige zur Zeit des Abtriebs anzugeben. 


3. Die Altersklaſſentabelle. 


Sie bildet ſtets eine wichtige Grundlage der Betriebspläne. 
Die Flächen der Beſtände werden getrennt für die vorkommenden 
Holzarten nachgewieſen. Nach dem genannten Entwurfe ſoll (was 
früher nicht der Fall war) in Beſtänden mit ſcharf geſchiedenen 
Altersſtufen eine geſonderte Angabe der von dieſen einge— 
nommenen Flächenteile erfolgen. Unvollkommen (unter 0,8) be— 
ſtockte Flächen ſollen nach dem Verhältnis der Vollertragsfaktoren 
reduziert werden. 

Die Flächen werden getrennt nach Holzarten aufſummiert. 
Um die Altersklaſſen nach der Bonität nachweiſen zu können, ſind 
Formulare vorhanden, deren Benutzung es ermöglicht, daß die 
Altersſtufen getrennt nach Standortsklaſſen eingetragen werden 
können. Auf Grund einer ſolchen Eintragung iſt es nicht 
ſchwierig, den wirklichen und normalen Vorrat der Altersklaſſen 
und des Reviers zu berechnen und einzuſchätzen, was nicht nur 
für die Zwecke der Ertragsregelung, ſondern auch für andere 
wirtſchaftliche Aufgaben und Verhältniſſe (Beſteuerung, Beleihung 
des Waldes u. a.) von zunehmender Bedeutung iſt. 


4. Die Regelung der Abnutzung. 
a) Maßſtab. 

Den Maßſtab für den Grad der Abnutzung und den Nach— 
weis für die Nachhaltigkeit der Nutzung bildet die normale Perioden— 
fläche. Sie wird für jede Betriebsklaſſe nach dem Verhältnis der 
Periodendauer (— 20) zur Umtriebszeit feſtgeſtellt. Für die Be— 
triebsklaſſen und Blöcke iſt die Einhaltung der normalen Abtriebs— 
fläche nicht erforderlich. Bei unregelmäßigen Abtriebsklaſſen treten 
entſprechende Veränderungen der Nutzungsfläche ein. Die Fläche 
der erſten Periode iſt geringer zu bemeſſen, wenn Mangel — höher, 
wenn Überfluß an hiebsreifem Holz vorliegt. 

Unter ſchwierigen Verhältniſſen, und beſonders, wenn Holz— 
arten mit langer Verjüngungsdauer vorkommen, ſind die 1. und 2. 
Periode mit Nutzungsanteilen auszuſtatten. In Fällen, wo die 


A 


„ 


Hiebsfolge beſondere Bedeutung hat, ſoll der Gang des Hiebes 
für längere Zeit nachgewieſen werden. 


b) Auswahl der Beſtände. 

In den ſeither gültigen Vorſchriften wurde bemerkt: „Der 
Auswahl der zum Hiebe in der erſten Periode zu beſtimmenden 
Beſtände wird die größte Sorgfalt zugewendet. Es gilt hierbei 
der Grundſatz, den Abtrieb und die Verjüngung der mangelhaften 
Beſtände, in denen der zeitige Zuwachs der Ertragsfähigkeit des 
Bodens am wenigſten entſpricht, ſowie der Beſtände, in denen 
der Wert-Durchſchnittszuwachs dauernd ſinkt, zunächſt in Angriff 
zu nehmen. 

„Es wird dahin geſtrebt, die Altersverſchiedenheiten in den 
einzelnen, in einer Wirtſchaftsfigur vorhandenen Beſtandesabteilun— 
gen dadurch zu beſeitigen und „Beſtandeseinheit“ in derſelben her— 
zuſtellen, daß die Abteilungen in einer und derſelben Wirtſchafts— 
periode, oder wenn dies der zu große Altersunterſchied uicht zuläßt, 
wenigſtens in zwei nahe aneinander liegenden Perioden zum Abtrieb 
und zur Verjüngung gelangen, um dann für die Zukunft den 
gleichzeitigen Abtrieb vorzubereiten. Opfer werden dabei aber mög— 
lichſt vermieden. 

„Es gilt ferner als Erfordernis einer guten Beſtandesordnung, 
daß nicht zu große aneinander liegende Flächen einer und derſelben 
Periode überwieſen werden, da namentlich im Nadelholze die Ge— 
fahren durch Feuer, Inſektenfraß, Windbruch uſw. und die Nachteile 
derartiger Beſchädigungen deſto größer ſind, je größere Flächen 
einer Altersklaſſe zuſammenliegen. Die Bildung angemeſſener 
Schlagtouren (Hiebszüge) wird daher ganz beſonders in das Auge 
gefaßt, und dabei das Ziel verfolgt, jeder Periode ſo viel vonein— 
ander getrennt gelegene Wirtſchaftsfiguren zu überweiſen, daß unter 
Einhaltung angemeſſener Schlaggrößen ein Wechſel in den Schlägen 
eingerichtet und mit der Fortſetzung des Hiebes im Anſchluß an 
einen früheren Schlag ſo lange gewartet werden kann, bis die hier 
angelegte Kultur die erſten Jugendgefahren überwunden hat. Auch 
im Laubholze wird mit Rückſicht auf die Abſatzverhältniſſe und 
die Abfuhr tunlichſt darauf Bedacht genommen, gleichzeitig an 
verſchiedenen Stellen des Reviers oder Blockes Schläge führen zu 
können. 


er 


„Ein weiteres Streben geht auf Herſtellung einer ſachgemäßen 
Hiebsfolge oder einer Aneinanderreihung der Altersklaſſen, womög— 
lich mit 20 jährigen Zwiſchenräumen, nach der Richtung hin, welche 
ſich als Wetter- und Windſeite ergeben hat. Am ſtrengſten wird 
auf die Einrichtung guter Hiebsfolge gehalten in den Fichtenrevieren 
und in denjenigen Kiefernwaldungen, deren Beſtände auf beſſeren 
Bodenklaſſen, namentlich auf ſehr friſchem humoſen Boden, wegen 
ihrer Langſchäftigkeit und wegen geringer Ausbildung der Pfahl— 
wurzel vom Winde leicht geworfen werden. In den Kiefernbeſtänden 
auf ärmerem Sandboden, mit kurzſchäftigeren Stämmen, läßt man 
dagegen dieſe Vorſicht mehr fallen uud ordnet fie der Hauptrück— 
ſicht auf die Auseinanderlegung der Altersklaſſen und Wahl des 
zweckmäßigſten Hiebsalters für den einzelnen Beſtand unter“. 

„Endlich wird als ein Hauptziel verfolgt die Herſtellung eines 
normalen Altersklaſſenverhältniſſes“ ). 

In der Spalte Flächenabnutzung der erſten Periode iſt die 
Fläche einzutragen, welche in der Altersklaſſen-Nachweiſung für den 
abzutreibenden Beſtandteil angegeben iſt. 


c) Umtriebszeit. 

Die Feſtſtellung der Umtriebszeit für die Hauptholzarten bleibt 
der Feſtſetzung des Miniſteriums vorbehalten. Die Vorſchläge über 
die Höhe der Umtriebszeit ſind in der Einleitungsverhandlung an— 
zugeben und insbeſondere bei Abweichungen zu begründen. 

Zur Beurteilung der Umtriebszeit ſind in geeigneten Revieren 
ſchon vor der Betriebsregelung für die wichtigſten Holzarten und 
die meiſt vertretenen Standorte Nachweiſungen zu führen, aus 
welchen hervorgeht, wie ſich die werbungskoſtenfreien Preiſe pro 
Feſtmeter Derbholz für die wichtigſten Altersſtufen verhalten. Ab— 
norme Beſtände, welche auf ungeeignetem Boden ſtocken und daher 
umzuwandeln ſind, erlangen ſchon vor dem Umtriebsalter ihre 
Hiebsreife und ſind dementſprechend früher zu nutzen. 


5. Ermittelung der Holzmaſſen und Feſtſtellung des 
A bnutzungsſatzes. 
a) Hauptnutzung. 
Die Zugehörigkeit der Nutzungen zur Haupt- und Vornutzung 
erfolgt nach der Anleitung zur Führung des Kontrollbuchs (vgl. II). 


— 


) v. Hagen-Donner, Forſtl. Verh. Pr., S. 198, 199. 


SEN RE "aan 


Die in der Hauptnutzung erfolgenden Erträge ergeben ſich aus der 
vorhandenen Holzmaſſe nebſt dem in den nächſten 10 Jahren er— 
folgenden Zuwachs. Alle Maſſenangaben beſchränken ſich auf 
Derbholz und werden nach den 4 Hauptholzarten getrennt. 

Die Ermittelung der Maſſe der erſten Periode erfolgt, wenn 
einfachere Verfahren nicht genügend erſcheinen, durch ſtammweiſe 
Aufnahme mit der Kluppe. Zur Berechnung der Maſſen ſind in 
der Regel die Maſſentafeln der deutſchen forſtlichen Verſuchs— 
anſtalten zu benutzen. Der Nebenbeſtand iſt (ſoweit möglich) bei 
der Aufnahme vom Hauptbeſtand zu ſondern. Die Maſſe gleich— 
mäßiger jüngerer Beſtände wird unter Anlehnung an die Ertrags— 
tafeln angeſprochen oder durch Probeflächen ermittelt. Die Zu— 
wachsprozente ſind nach den Ertragstafeln anzuſetzen; für gelichtete 
Beſtände ſind einfache Zuwachsunterſuchungen vorzunehmen. 

Der jährliche Abnutzungsſatz ergibt ſich durch Diviſion mit 20 
in die Summe der Maſſe der erſten Periode. 


b) Vornutzung. 

Für die Führung der Durchforſtungen iſt ein Plan zu fertigen, 
in welchem die Flächen der im nächſten Jahrzehnt zu durchforſten— 
den Beſtände nach Altersklaſſen eingetragen und blockweiſe und 
im ganzen aufſummiert werden. Sollen Beſtände in einem Jahr— 
zehnt mehrmals durchforſtet werden, ſo wird ihre Fläche mehrmals 
eingetragen. 

Die Durchforſtungserträge einſchließlich derjenigen von Trocknis 
und Windfall ſind in der Regel aus dem Durchſchnitt der letzten 
Jahre unter Ausſchluß abnormer Jahre zu berechnen. Der Durch— 
ſchnitt iſt gutachtlich zu erhöhen oder zu erniedrigen, wenn die zu 
durchforſtende Jahresfläche von der in den vorhergegangenen Jahren 
jährlich durchforſteten Fläche erheblich abweicht oder ſonſtige Gründe 
insbeſondere Anderung im Durchforſtungsverfahren hierzu Anlaß 
geben. 


B. Andere Betriebsarten. 
1. Niederwald. 
Jeder Block wird in Jahresſchläge geteilt. Die Hiebsjahre 
der Schläge werden nach Maßgabe des Alters und mit Rückſicht 
auf eine geordnete Hiebsfolge beſtimmt. Meiſt wird es als ge— 


a 


nügend erachtet, für jede Wirtſchaftsfigur die Zahl der Schläge 
und die Zeit der Hauung zu beſtimmen, ohne daß die Schläge 
örtlich abgegrenzt werden. Genaue Ausgleichung der Schlaggrößen 
iſt nicht erforderlich. Beſtandesabteilungen ſind nicht auszuſcheiden. 

Die Erträge an Reis- und Derbholz ſind nach den früheren 
Hiebsergebniſſen anzuſetzen. 


2. Mittelwald. 


Da Mittelwaldungen, die als ſolche bewirtſchaftet werden 
ſollen, in den preußiſchen Staatsforſten kaum noch vorliegen, ſind 
für die Art ihrer Betriebsregelung keine Vorſchriften erforderlich. 
Das früher maßgebend geweſene Verfahren geht aus den be— 
treffenden Formularen“) hervor. 


3. Plenterwald. 


Da der Plenterwald vorzugsweiſe zu Schutz- und Sicherheits— 
zwecken Anwendung findet, ſo iſt die Ertragsregelung einfach zu 
geſtalten. Eine Ausſcheidung der Beſtandesabteilungen wird in 
der Regel nicht vorgenommen. In der Altersklaſſen-Nachweiſung 
ſind die Fläche, die Holzarten und Altersklaſſen gutachtlich getrennt 
einzutragen. Die ſtammweiſe Ermittelung des Vorrats iſt in der 
Regel nicht erforderlich. 

Die Nutzung der erſten Periode iſt für jede Wirtſchaftsfigur 
nach der Hiebsbedürftigkeit der Beſtandesteile gutachtlich zu veran— 
ſchlagen. Eine örtliche Begrenzung der zu ergänzenden Fläche tft 
nicht erforderlich und, wenn ſie erfolgt, nicht bindend. 

Bildet der Plenterwald einen beſonderen Block, ſo wird der 
Jahresdurchſchnittszuwachs für jede Wirtſchaftsfigur eingeſchätzt 
und der daraus ſich ergebende Geſamtzuwachs als Abnutzungsſatz ein— 
gehalten, ſoweit nicht aus dem Altersklaſſenverhältnis ſich ein Vor— 
ratsmangel oder Überſchuß ergibt oder die Beſchaffenheit der Be— 
ſtände eine ſtärkere oder geringere Nutzung nötig erſcheinen läßt. 

Wo der Plenterwald ſchon längere Zeit beſteht, kann aus 
dem bisherigen Abnutzungsſatz durch Berückſichtigung der durch 
feine Anwendung etwa erfolgten Anderung des Altersklaſſenverhält- 
niſſes der künftige hergeleitet werden. 


) Enthalten in v. Hagen-Donner, S. 205, Muſter D. 


ET, 


4. Überführungsbeſtände. 


Die in der Überführung befindlichen Beſtände werden nach 
dem Verfahren der Betriebsart, in die ſie umgewandelt werden, 
behandelt. Insbeſondere findet dieſe Regel für die Mittel- und 
Niederwaldungen, welche in Hochwald übergeführt werden, An— 
wendung. 


II. Kontrolle und Fortbildung des Betriebsplans. 
A. Kontrolle. 


Zur Kontrolle des Wirtſchaftsbetriebs und zur Fortbildung 
des Betriebsplans dienen: das Kontrollbuch, das Hauptmerkbuch 
und das Flächenregiſter. 


1. Das Kontrollbuch )). 


Zur Begründung der zu ſeiner Führung angeordneten Maß— 
nahmen wird bemerkt?): „Da der Abnutzungsſatz auf dem bei der 
Schätzung ermittelten Maſſenertrage der in der nächſten Periode 
nach dem Betriebsplane vorzunehmenden Hauungen beruht, ſo be— 
einfluſſen die im Laufe der Wirtſchaft hervortretenden Unterſchiede 
zwiſchen den wirklich erfolgten und den bei der Schätzung er— 
mittelten Erträgen unmittelbar den Abnutzungsſatz, welcher, falls 
die Schätzung ſich als zu hoch erweiſt, ermäßigt, im umgekehrten 
Falle erhöht werden muß, wenn anders die durch den Betriebsplan 
für die bezügliche Periode vorgeſchriebenen Hiebe nicht ſchon vor 
Ablauf der Periode beendigt oder bei Ablauf derſelben zum Teil 
noch rückſtändig bleiben ſollen. Es bedarf daher, um die Abnutzung 
nach den in den einzelnen Beſtandesabteilungen wirklich erfolgten 
Erträgen regeln zu können, einer dauernden Vergleichung der letzteren 
mit den geſchätzten Erträgen, einer Kontrolle der Schätzung. — 

„Nur in ſeltenen Fällen läßt ſich in den einzelnen Jahren der 
Jahreseinſchlag dem Abnutzungsſatze genau gleichſtellen. Häufig 
bedingen ungünſtige Abſatzverhältniſſe ein zeitweiſes Zurückhalten 
mit dem Hiebe, oder außergewöhnliche Anforderungen, Wald— 
beſchädigungen, wirtſchaftliche Rückſichten oder andere Umſtände 
eine Verſtärkung des Jahreseinſchlages über den Abnutzungsſatz 


) Anweiſung zur Anlegung und Führung des Kontrollbuchs vom 
20. März 1895. 
2) v. Hagen-Donner, S. 207. 


> 


hinaus. Dergleichen Abweichungen ſollen aber möglichſt ſchon im 
nächſten Jahre, jedenfalls im Laufe mehrerer Jahre ſtets tunlichſt 
wieder ſo ausgeglichen werden, daß der Einſchlag das durch den 
Abnutzungsſatz gegebene Maß für den bezüglichen Zeitraum nicht 
überſchreitet. Um dementſprechend den Hieb regeln und bei Beginn 
jeden Wirtſchaftsjahres überſehen zu können, welche Holzmenge 
gegen den Abnutzungsſatz einzuſparen bleibt oder mehr gehauen 
werden darf, iſt eine dauernde Vergleichung des ſeit dem Beginne 
der Gültigkeit des Abnutzungsſatzes bewirkten Einſchlages mit dem 
Abnutzungsſatze erforderlich, bedarf es einer Kontrolle des Hiebes. 

„Beiden Zwecken, der Kontrolle der Schätzung und der des 
Hiebes, dient das Kontrollbuch“. Es beſteht aus 3 Abſchnitten, 
A, A1 und C. 


Abſchnitt A. 


Der Abſchnitt A — aufgeſtellt nach folgendem Muſter 
Zeit der Kontrollfähiges Derbholz See e 
der S c 
anderes 2 
Benutzung Eichen Buchen (weiches) En u. 
und uſw. Laubholz holz F | | | | | 
Hauung3= Ä — = - 2 In (1 WESER 
art Feft: Raum:| Feit: Raum:| Feſt⸗ Raum- Feit: Raum: Re 


meter meter meter meter 


— | | 100 | 
1 
92 Ber: 


enthält für jede bleibende Beſtandesabteilung ein beſonderes Konto, 

in welches alljährlich die in derſelben wirklich erfolgten Erträge an 

Haupt⸗ und Vornutzungen!) mit der Summe des aufgekommenen 
Materials eingetragen werden. Zu den Vornutzungen gehören: 
a) die Durchforſtungen, welche den Nebenbeſtand betreffen; 

5) die ſtamm- und gruppenweiſen Hauungen der Beſtandes— 

pflege im Hauptbeſtande, welche keine Beſtandesergänzung 

oder über 5% betragende Verminderung des vorausgeſetzten 

Hauptnutzungsertrages begründen (Läuterungshiebe, Aus- 

zugshiebe); 


1) Miniſterialerlaß vom 13. März 1903, III 1405. 


0 


e) die Holznutzungen, welche infolge von Waldbeſchädigungen 
eingehen, ohne jedoch zu einer Beſtandesergänzung zu 
nötigen und ohne die vorausgeſetzte Hauptnutzung um mehr 
als 5% zu ſchmälern (Einzeltrocknis, Einzelbruch durch 
Wind). 

Soweit die Nutzungen zu a bis e in Beſtänden der laufenden 
Wirtſchaftsperiode eingehen, bi: jie aber als Hauptnutzung zu 
behandeln. 

Alle Erträge des Mittel— 10 Plenterwaldes zählen ebenfalls 
zur Hauptnutzung. 


Abſchnitt Al. 


Iſt der durch das Abſchätzungswerk vorgeſchriebene Hieb in 
der Hauptnutzung des Hochwaldes beendet, ſo werden die erfolgten 
Derbholz-Erträge ſummiert, in den Abſchnitt A 1 übertragen und 
hier mit den geſchätzten Erträgen in Vergleich geſtellt. Aus— 
geſchloſſen von dieſer Übertragung bleiben hiernach die Vornutzungs— 
erträge ſowie das Stock- und Reiſigholz. 

Nach je 3 Jahren wird der Abſchnitt A 1 abgeſchloſſen und 
in demſelben berechnet, welchen Mehr- bezw. Minderertrag die 
ſämtlichen während der abgelaufenen 3 Jahre zum Endhiebe ge— 
langten Beſtandesabteilungen gegen die Anſätze der Schätzung er— 
geben haben, und welche Holzmaſſe demnach über die durch den 
Abnutzungsſatz gegebene Grenze hinaus mehr genutzt werden kann, 
oder gegen den Abnutzungsſatz weniger zu ſchlagen iſt. Dieſe Mehr— 
und Mindererträge werden nach dem Abſchnitte C übertragen. 


Das Formular für Abſchnitt A 1 iſt folgendes: 


= „Nach der Schätzung Nach dem Abſchluß] Mithin iſt 
— Jahr in ſollte erfol im Abſchnitt A gegen 
Je S ſ welchem en iſt wirklich erfolgt die Schätzung 
E 2131 be A 3 5 J erfolgt 
I ener 5 8 S S 8 ö 8 SS „„ 
3 [geführt 8 © SSS SSS |3 S S mehr weniger 
Ei iſt — N . Derbholz⸗ 
2 Derbholz-Feſtmeter Derbholz-Feſtmeter Feſtmeter 
| | 
| | 
! | 
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 6 


Abſchnitt C. 
Für dieſen iſt nachſtehendes Formular gültig: 


— g 7 R Cy 
a) Hauptnutzung b) Vornutzung e) Im ganzen 
2 8 2 
Lan — | — 2 
— „ 2 s 2 
as —— FRE HIESS = = |BBLan | ee 
eu Ei 2 2 8 = 
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8 ///! BTe 
— 2 — — — 2 wi — =} 
2 . * 2 . > — * 
— D = | ver = 2 — 
74 S S 
S | | 


Feſtmeter Derbholz Feſtmeter Derbholz Feſtmeter Derbholz 
| | | | 

| BP. 

| 


Der Abſchnitt C enthält hiernach die alljährliche Vergleichung 
des Einſchlages an Derbholz gegen den Abnutzungsſatz unter Be— 
rückſichtigung der nach den Reſultaten des Abſchnitts A! erforderlich 
werdenden Abänderungen. „Der Mehr- oder Mindereinſchlag des 
einen Jahres gegen den Abnutzungsſatz wird zur Ermittelung der 
für das folgende Jahr verfügbaren Abnutzungsmaſſe von dem Ab— 
nutzungsſatze abgezogen oder demſelben zugerechnet. Das Ergebnis 
(der Reſt oder die Summe) bildet das Maß für den Einſchlag 
des zunächſt in Betracht kommenden Wirtſchaftsjahres, das „zu— 
läſſige Abnutzungsſoll“, welches in der Hauptnutzung ohne Mini— 
ſterial-Genehmigung nur um höchſtens 10% überſchritten werden darf. 

Alle drei Jahre werden die Mehr- oder Mindererträge, welche 
der Abſchluß des Abſchnitts A1 ergibt, wenn nicht etwa beſondere 
Bedenken obwalten, in den Abſchnitt C übernommen, d. h. dem 
für das bezügliche Jahr ermittelten zuläſſigen Abnutzungsſoll zu— 
gerechnet oder von demſelben abgezogen.“ 


2. Das Hauptmerkbuch)). 

Das Hauptmerkbuch hat den Zweck, in Gemeinſchaft mit dem 
Kontrollbuche und dem Flächenregiſter die Grundlagen zur Übers 
wachung, Prüfung und Berichtigung des Forſtbetriebes zu liefern. 
„Es ſoll eine Reviergeſchichte bilden, welche die Entwickelung und 
Veränderung der Verhältniſſe ſowohl der ganzen Oberförſterei wie 
der einzelnen Teile derſelben erſehen läßt und die Kenntnis der 
für den Betrieb maßgebend geweſenen Begebniſſe, der getroffenen 


) Anleitung zur Führung des Hauptmerkbuchs (Taxations-Notizenbuchs) 
vom 30. April 1900. 8 


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3 


wirtſchaftlichen Maßregeln, der ausgeführten Arbeiten, der gemachten 
Beobachtungen und Erfahrungen uſw. den nachfolgenden Beamten 
überliefert, welche zugleich den Stand des Betriebes jederzeit überſehen 
läßt, und ſomit auch für eine neue Betriebsregelung die erforderlichen 
Grundlagen liefert“. Dieſen Zwecken entſprechend zerfällt das 
Hauptmerkbuch in einen allgemeinen und beſonderen Teil. 

Der allgemeine Teil ſoll, nach Gegenſtänden geordnet, in 
zeitlicher Folge diejenigen bemerkenswerten Veränderungen, Er— 
ſcheinungen und Ereigniſſe, welche, die ganze Oberförſterei oder 
größere Teile derſelben betreffend, mehr allgemeiner Natur ſind, 
enthalten und die im Laufe der Wirtſchaft gemachten bemerkens— 
werten Beobachtungen ſowie die etwa abzugebenden Vorſchläge 
über Verbeſſerungen in dem Wirtſchafts- und Geſchäftsbetriebe 
aufnehmen. Hierbei ſind in der Regel folgende Abſchnitte zu bilden: 

1. Abſchnitt. Vermeſſung und Abſchätzung. (1. Grenzen. 
2. Vermeſſung. 3. Betriebsregulierung.) 

2. Abſchnitt. Betrieb der Hauungen und Kulturen. 
(1. Hauungen. 2. Kulturen. 3. Forſtarbeiterverhältniſſe.) 

3. Abſchnitt. Forſtſchutz. (1. Witterung. 2. Waldbrände. 
3. Schaden durch Tiere. 4. Schaden durch Menſchen.) 

4. Abſchnitt. Rechtliche Verhältniſſe. (1. Grunddienſt— 
barkeiten. 2. Aktivberechtigungen. 3. Sonſtige rechtliche Verhältniſſe.) 

5. Abſchnitt. Sonſtige bemerkenswerte Gegenſtände. 
(1. Abſatzverhältniſſe. 2. Nebennutzungen. 3. Jagdverhältniſſe. 


4. Geldertrag. 5. Perſonalverhältniſſe.) 


Der beſondere Teil des Hanptmerkbuchs iſt dazu beſtimmt, 


die bei den einzelnen Jagen oder Diſtrikten und Abteilungen ein— 
getretenen Vorkommniſſe und Veränderungen nachzuweiſen. Er 
wird nach folgendem Muſter aufgeſtellt: 


Beſtandes veränderungen durch 


* 
O 


. 


und ſoll in Zahlen und Worten die wirtſchaftlichen Maßnahmen, 
insbeſondere die Beſtandesveränderungen durch Hauungen und 
Kulturen und die auf die Holzwerbung bezüglichen Koſten nach— 
weiſen und erläutern. 

Als Zubehör zum Hauptmerkbuch und zum Flächenregiſter 
dienen die zum Gebrauch des Oberförſters beſtimmten Blätter der 
Spezialkarte im Maßſtab 1: 5000, auf welchen die Veränderungen 
der Grenzen, der Benutzungsweiſe des Bodens und der Beſtandes— 
veränderungen durch Hauungen und Kulturen eingetragen werden. 
Sofern ein Wegnetz entworfen iſt, wird dem Merkbuch auch ein 
Wegnetz im Maßſtab 1: 25000 beigegeben und eine im gleichen 
Maßſtab gefertigte Blanketkarte, in welche die ausgebauten Wege 
nachgetragen werden. 

Für die Berichtigung der Karten ſind in der Anleitung ge— 
naue Vorſchriften gegeben. 


3. Das Flächenregiſter). 

Der Flächenbeſtand der Reviere wird in ſeinem Geſamtbeſtande 
durch das Flächenregiſter kontrolliert, welches aus 4 Teilen beſteht. 

Abſchnitt A, das Kartenverzeichnis, hat den Zweck, von 
jeder Oberförſterei alle überhaupt vorhandenen Karten, Vermeſſungs- 
und Abſchätzungsſchriften, gleichviel, bei welcher Verwaltungsſtelle 
ſie ſich befinden, nachzuweiſen, und, damit ſie ſofort gefunden werden 
können, erſichtlich zu machen, wo und wie ſie inventariſiert ſind. 

Abſchnitt B iſt zur Aufnahme von Vermerken über einge- 
leitete Flächenveränderungen beſtimmt. 

Im Abſchnitt C wird der Geſamtflächeninhalt des Reviers— 
kontrolliert. Er enthält die Angabe des letzteren und ein der 
Zeitfolge nach fortzuführendes Verzeichnis der eingetretenen Ver— 1 
änderungen im Beſitzſtande, wie ſolche durch Kauf oder Verkauf, 
Tauſch, Grenzregulierung, Servitutabfindung uſw. veranlaßt werde 
oder aus geometriſchen Berichtigungen ſich ergeben. 

Abſchnitt D ſoll die Übergänge von zur Holzzucht beſtimmtem 7 
Boden zu dem nicht zur Holzzucht beſtimmten Areale und umge- 
fehrt, nachweiſen. Vorübergehende Veränderungen in der Ber 
nutzungsweiſe ſind dabei nicht zu berückſichtigen. 


Din 


3 


— 


) Anweiſung zur Führung des Flächenregiſters vom 12. Juni 1857. 


— 85 — 


B. Revuiſton. 

Für die Ausführung der Reviſionen wurde im Jahre 1852 
eine in den weſentlichſten Punkten noch gültige Anleitung erlaſſen !). 
Dieſelbe erſtreckte ſich nicht nur auf die Betriebsregelung, ſondern 
auch auf die Reviſion der Verwaltung. In der neueren Zeit iſt die 
letztere (ſoweit ſie nicht mit der Forſteinrichtung in unmittelbarer 
Beziehung ſteht) infolge der erleichterten Bereiſungen und durch die 
Aufſtellung regelmäßiger ſtatiſtiſcher Nachweiſe eingeſchränkt worden. 

Die Ausführung der Reviſionsarbeiten entſpricht derjenigen 
für neue Betriebswerke. Auch nach Inhalt und Form ſind die 
betreffenden Nachweiſe nicht weſentlich verſchieden. Ob und in 
welchem Grade die vorhandenen Betriebswerke zu ergänzen oder 
zu erneuern ſind, hängt von den in der abgelaufenen Zeit erfolgten 
Veränderungen ab. 

„Die Vorarbeiten der Reviſion beſtehen in einer genauen 
Prüfung der einzelnen Teile der Revierverwaltung, ſowie des 
gegenwärtigen Revierzuſtandes und aller darauf einwirkenden Ver— 
hältniſſe und ſollen ein deutliches Bild von dem vorliegenden Zu— 
ſtande im Vergleiche zu dem bei der Schätzung vorgefundenen 
geben, um danach die ſeit jener Zeit geführte Verwaltung ſowie 
die fernere Brauchbarkeit der vorhandenen Wirtſchaftsgrundlagen 
beurteilen und über die den veränderten Verhältniſſen angemeſſene 
fernere Bewirtſchaftung, ſowie die demnach vorzunehmenden Be— 
richtigungen und Ergänzungen des Betriebsregulierungswerkes Be— 
ſtimmung treffen zu können“. 

Die Reſultate dieſer Prüfung werden teils in kurzen Ver— 
handlungen niedergelegt, teils in überſichtlichen Nachweiſungen in 
tabellariſcher Form, namentlich ſoweit ſich die Prüfung auf den 
Hieb, die Kulturen, die erzielten Einnahmen und die Veränderung 
in den Flächen und Servitutverhältniſſen bezieht, dargeſtellt. 

„Die Entſcheidung über die fernere Brauchbarkeit des Betriebs— 
einrichtungswerkes und über die etwa vorzunehmenden Berichtigungen 
und Ergänzungen desſelben erfolgt auf Grund der Vorarbeiten 
durch den Miniſterial-Kommiſſarius nach vorgängiger Anhörung 
der Provinzial-Beamten und nötigenfalls nach Einholung der 
Miniſterial- Genehmigung“). | 
1) Anleitung zur Ausführung der Taxationsreviſionen vom 20. No— 


vember 1852. 
) v. Hagen-Donner, Forſtl. Verh., S. 213. 


. 


Von den Reviſionsarbeiten ſind für die Fortentwickelung des 
Betriebsplans insbeſondere folgende von Bedeutung: 

1. Die Berichtigung des Vermeſſungswerkes, der 
Grenzen und Karten. Das Material hierfür ergibt das Flächen— 


12 


regiſter und der ſpezielle Teil des Hauptmerkbuchs einſchließlich der 


Spezialkarte der Oberförſterei. 

2. Die Prüfung der erfolgten Abnutzung und Ver— 
jüngung. Hierfür geben die Abſchlüſſe des Kontrollbuchs und 
das Hauptmerkbuch die weſentlichſten Grundlagen. Es iſt zum 
Nachweis der Ergebniſſe der Wirtſchaft eine Zuſammenſtellung des 
geſamten Holzeinſchlags zu fertigen, ferner ein Auszug aus Ab— 
ſchnitt A1 des Kontrollbuchs, wodurch die Schätzung mit dem 
wirklichen Einſchlag verglichen wird; eine Nachweiſung der erfolgten 
Vornutzungserträge; eine Zuſammenſtellung der Fläche und Maſſe, 
welche vorgriffsweiſe zur Abnutzung gelangt ſind, eine Nachweiſung 
der Kulturen u. a. 

3. Die Prüfung und Berichtigung des Betriebsplans. 
Sie erſtreckt ſich ſowohl auf die allgemeinen Betriebsbeſtimmungen 
(Betriebsart, Umtriebszeit und Einteilung) als auch auf die für die 
einzelnen Beſtände getroffenen Anordnungen. 

4. Die Regelung des Abnutzungsſatzes. Sie erfolgt 
nach Feſtſtellung der für den nächſten Wirtſchaftszeitraum beſtimmten 
Orte. Sofern gegen die Angaben des Abſchätzungswerkes keine 
Bedenken vorliegen, wird der Satz desſelben zugrunde gelegt; andern— 
falls ſind die Maſſen neu zu ermitteln. 

5. Die Aufſtellung neuer Hauungs- und Kulturpläne 
nach Maßgabe der veränderten Dispoſitionen. 

6. Die Berichtigung oder Neuaufſtellung der Wirt— 
ſchaftskarte. 


II. In Bapern ). 

Die wichtigſte Grundlage für das Forſteinrichtungsweſen bildete 
jeher die Inſtruktion von 1830?) nebſt einigen dieſelbe ergänzenden 

') Sunne liegt: Weber, Kurze Überſicht über die bisherigen amt— 
lichen Beſtimmungen für Forſteinrichtungs-Arbeiten in den Kgl. bayer. Staats— 
forſten. Als Manuffript gedruckt, 2. Aufl., Augsburg 1903. 

) Inſtruktion für Forſtwirtſchaftseinrichtung, insbeſondere für Herſtellung 
der Forſtbeſchreibungen, Wirtſchaftspläne und Wirtſchafts-Kontrollbücher vom 
30. Juni 1830. 


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1 
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Anleitungen. Weſentliche Beſtimmungen find ferner in den Grund— 
lagen-Protokollen und den Reviſionsbemerkungen des Miniſteriums 
zu den einzelnen Betriebswerken enthalten. Neue Forſteinrichtungs— 
Vorſchriften ſind in Kürze zu erwarten. Die wichtigſten Punkte, 
welche das ſeitherige Verfahren kennzeichnen, ſind folgende: 


1. Vorarbeiten und Grundlagen. 
a) Einteilung. 

Größere Waldungen zerfallen in Diſtrikte, d. h. durch 
natürliche Verhältniſſe gebildete, für ſich beſtehende Waldgebiete 
von einheitlicher, zuſammenhängender Lage; ſie führen meiſt einen 
eigenen Namen. 

Die ſtändigen, durch ſyſtematiſche Teilung gebildeten, mit 
arabiſchen Ziffern bezeichneten, Wirtſchaftsfiguren heißen Ab— 
teilungen. Sie werden in der Ebene durch gerade Schneiſen 
gebildet. Im Gebirge ſind die Teilungslinien dem Terrain an— 
gepaßt und mit dem Wegenetz verbunden. Die Größe der Ab⸗ 
teilungen ſoll im Nadelholz nicht über 25 ha betragen; im Laubholz 
dürfen ſie erheblich größer ſein. 

Bei der Anlage der Abteilungen iſt auf die Bildung von 
Hiebszügen Bedacht zu nehmen. Die Hiebszüge umfaſſen 2, 
ſeltener 3 Abteilungen; doch können auch Hiebszüge aus einer (oder 
aus Teilen einer) Abteilung gebildet werden. 

Ungleichartige Teile der Abteilungen werden als Unter— 
abteilungen (mit a, b uſw. bezeichnet) ausgeſchieden. Über ihre 
Größe werden keine allgemeinen Vorſchriften gegeben. 

Beſtandesverſchiedenheiten innerhalb der Unterabteilungen 
(Windbruchlücken, IN u. a.) werden durch Zahlen— 
Exponenten (al, a? ...) kenntkich gemacht. 


b) Grundlagen-Protokoll. 


Vor Beginn der taxatoriſchen Arbeiten ſollen die Grundzüge 
der Betriebsführung feſtgeſtellt werden. Dies geſchieht auf Grund 
einer kommiſſionsweiſen Beratung. Dieſelbe erſtreckt ſich auf alle 
Verhältniſſe, welche auf die Holzproduktion von weſentlichem Einfluß 
ſind (Boden, Lage, Zuwachs, Ertrag, Abſatz, rechtliche Verhält— 
niſſe u. a.). Ferner iſt die ſeitherige Wirtſchaft in den wichtigſten 
forſttechniſchen und ökonomiſchen Richtungen (Verjüngung, Durch— 


forſtung, Sortimente, Preiſe u. a.) zu beleuchten. Im Anſchluß 
an die Darſtellung der ſeitherigen Betriebsführung iſt die zukünftige 
Wirtſchaft nach ihren Hauptzügen zu begründen. Zugleich wird 
hierdurch die Grundlage für die Anordnung der Betriebsklaſſen, 
die beim Vorkommen verſchiedener Hauptholzarten und Umtriebs— 
zeiten zu bilden ſind, gegeben. Die Reſultate dieſer Beratung 
werden in einem „Grundlagen-Protokoll“ niedergelegt. 


c) Beſchreibung und Ertragsermittelung. 


Die bleibenden Ertragsgrundlagen (insbeſondere die Stand⸗ 
ortsverhältniſſe) werden für die Abteilungen im ganzen angegeben, 
ſofern in ihren einzelnen Teilen keine weſentlichen Unterſchiede 
vorliegen. Die Verhältniſſe, welche vorübergehender Natur ſind, 


wie insbeſondere die Beſtände und Wirtſchaftsmaßnahmen, werden 


für die Unterabteilungen beſchrieben. Die Beſtandesbeſchreibung 
ſoll in tunlichſter Kürze die Momente hervorheben, welche auf die 
Bewirtſchaftung von Einfluß ſind, insbeſondere die vorherrſchende 
Holzart, die eingemiſchten Holzarten, Wuchs, Schluß und Alter. 
Die Altersklaſſen wurden ſeither ſo gebildet, daß jede Klaſſe den 
Zeitraum von einem Viertel der Umtriebszeit umfaßte. 

Die Holzmaſſenermittelung erfolgt für die älteren Beſtände, 
insbeſondere für die der erſten Periode, in der Regel durch ſpezielle 
Aufnahme mit der Kluppe, für die der höheren Perioden nach dem 
Durchſchnittszuwachs und Ertragstafeln. 


2. Der Wirtſchaftsplan. 
a) Methode der Ertragsregelung. 

Sie iſt als ein kombiniertes Fachwerk zu bezeichnen. Für 
die Hochwaldungen umfaßt die Periode 24 Jahre. Die Einſtellung 
der Flächen erfolgt nach Betriebsklaſſen, wobei mit der höchſten 
Umtriebszeit begonnen wird. Innerhalb derſelben werden die Be— 
ſtände nach der Nummerfolge der Diſtrikte, Abteilungen und Unter— 
abteilungen aufgeführt. Der Wirtſchaftsplan ſoll ein überſichtliches 
Bild über die geplante Wirtſchaft ergeben. Die Anordnungen ſind 
aber ſo zu treffen, daß die Wirtſchaft nicht für lange Zeiträume 
gebunden wird. 

Bezüglich der Einreihung der Beſtände in die Perioden des 
Wirtſchaftsplans gilt in erſter Linie das Durchſchnittsalter als 


„ 


„ 


8 


maßgebend. Abweichungen von der dieſem entſprechenden Periode 
ergeben ſich durch die Beſchaffenheit der Beſtände, durch das Be— 
ſtreben, die Ungleichheiten innerhalb der Abteilungen zu vermindern, 
und durch die Rückſicht auf die Anbahnung einer guten Hiebsfolge. 
Auf dieſe iſt durch die Anlage von Loshieben rechtzeitig einzuwirken. 


b) Ermittelung des Abnutzungsſatzes. 

Entſprechend dem Prinzip des kombinierten Fachwerks ſoll 
die Nachhaltigkeit aus der Summe der Maſſen mehrerer Perioden 
nachgewieſen werden. Die Berechnung des Etats erfolgte in der 
Regel für 3 (in der neueren Zeit wohl auch nur für 2) Perioden. 
Die Ertragsanſätze ergeben ſich dergeſtalt, daß der gegenwärtig 
vorhandenen Maſſe der Zuwachs für die Mitte der Periode zu— 
geſetzt wird. Die Maſſenangaben beſchränken ſich auf das ver— 
verwertbare Derbholz. Erhöhungen oder Verminderungen des Etats 
werden durch die Beſchaffenheit der Beſtände und das Alters— 
klaſſenverhältnis veranlaßt. In der Regel ſoll dabei im Auge be— 
halten werden, daß die Erträge in Zukunft nicht ſinken. 

Die Erträge an Zwiſchennutzungen werden nach den in den 
Periodentabellen enthaltenen ſpeziellen Einſchätzungen nur für die 
erſte Hälfte der erſten Periode ausgeworfen. Der Geſamtanfall 
der Durchforſtungen wird ferner in Prozenten des Geſamtertrags 
und pro Hektar Holzbodenfläche angegeben. Der jährliche Etat 
an Zwiſchennutzung ergibt ſich aus der geſchätzten Geſamtmaſſe 
durch Diviſion mit 12. 


c) Spezieller Wirtſchaftsplan. 

Aus den der erſten Periode eingereihten Beſtänden müſſen 
nach Maßgabe der Beſtandesbeſchaffenheit und mit Rückſicht auf 
Herſtellung einer guten Hiebsfolge und Schlagführung die Beſtände 
ausgewählt werden, welche für die nächſten 12 Jahre in Angriff 
genommen werden ſollen. Um dem Wirtſchafter den nötigen Spiel— 
raum zu gewähren, iſt es Regel, den ſpeziellen Wirtſchaftsplan 


nicht nur mit dem 12 fachen, ſondern mit dem 16 —20fachen Etat 


auszuſtatten. Hierdurch iſt die Möglichkeit gegeben, vermehrte 


Anhiebe zu führen und mit dem Fortſchritt der Verjüngungshiebe 


IB 


allmählich vorzugehen. Für die Anlage von Schmalſchlägen, 
Rändelungshieben, Umſäumungen, Loshieben ſind in den Grundlage— 
Protokollen für die Forſtämter beſondere Vorſchriften erteilt. 


eu OR Ne 


Dem Hauungsplan ſteht ein jpezieller Kulturplan zur Seite, 
der eine nach Unterabteilungen geordnete Darſtellung des Kultur: 
betriebs nebſt Koſtenanſchlag enthält. Ebenſo ſind für den Ausbau 
und die Unterhaltung der Wege und event. auch für die wichtigſten 
tebennugungen Pläne zu fertigen. 


3. Kontrolle und Reviſion. 


Die Kontrolle des Fällungsbetriebs und der Maſſenſchätzungen 
erfolgt wie in Preußen: 

a) Durch jährliche Vergleichung des geſamten Einſchlags mit 
dem Etat. Die betreffende Überſicht hat Hauptnutzung, Zwiſchen— 
nutzung und Geſamtnutzung nachzuweiſen. 

b) Durch die periodiſche Vergleichung der Fällungsergebniſſe 
mit der Schätzung für jede einzelne Unterabteilung, der ein be— 
ſonderes Konto gegeben wird. Am Schluß des 12jährigen Wirt— 
ſchaftszeitraums findet ein Abſchluß dieſes Kontrollbuches und die 
Übertragung der Endergebniſſe in das ſog. Hauptbuch ſtatt. 

Die periodiſche Prüfung und Erneuerung der Betriebspläne 
erfolgt durch die Waldſtandsreviſionen, die als einfache und um— 
faſſende unterſchieden werden. Letztere werden vorgenommen, wenn 
durch außergewöhnliche Naturereigniſſe oder aus anderen Gründen 
größere Anderungen der Pläne erforderlich werden. In den 
weſentlichſten Punkten ſtimmen die Reviſionsarbeiten mit den unter 
I angegebenen Aufgaben überein. 


III. Im Rönigreich Sachſen !). 


Das Forſteinrichtungsweſen wird ſeit langer Zeit durch eine 


ſtändige Behörde (Forſteinrichtungsanſtalt) geleitet, was für ſeine 
Ausbildung beſondere Vorzüge zur Folge gehabt hat. Durch die 
Tätigkeit einer ſtändigen Behörde wird eine gute Schulung des 
Perſonals und eine gleichmäßige Ausführung aller taxatoriſchen 
Arbeiten ermöglicht. Die Ergebniſſe der Forſteinrichtung können 
wirkungsvoller verarbeitet, ihre Beziehungen zu anderen Fachzweigen 


) Eine das ganze Gebiet der Forſteinrichtung zuſammenfaſſende In- 


ſtruktion iſt nicht erlaſſen. Der vorſtehenden Darſtellung liegen zu Grunde: 
Judeich-Neumeiſter, Forſteinrichtung; Neumeiſter, Die Forſteinrichtung 
der Zukunft (1900) ſowie briefliche und perſönliche Mitteilungen der Herren 


Direttoren der Forſteinrichtungsanſtalt (Schulze und Gehre) und des Herrn 


Oberförſters Pauſe. 


* 
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2 


1 


— 91 — 


(Verſuchsweſen, Verwaltung, Politik, Statiſtik) ſachgemäßer unter— 
halten werden. 

Auch in Sachſen iſt die Ertragsregelung von der Fachwerks— 
methode ausgegangen. H. Cotta, der die Vermeſſung und Taxa— 
tion der ſächſiſchen Staatsforſten in den Jahren 1811 bis 1831 
ſyſtematiſch durchführte, hat ſowohl das Flächen- als auch das 
kombinierte Fachwerk vertreten. Infolge der regelmäßig ſtatt— 
findenden Reviſionen erwies ſich jedoch ſchon frühzeitig die Ertrags— 
berechnung für ſpätere Zeiten als überflüſſig. Man verließ deshalb 


das Fachwerk und beſchränkte die Ertragsregelung auf das nächſte 


Jahrzehnt. Die wichtigſten Punkte, welche das ſächſiſche Verfahren 
kennzeichnen, betreffen die taxatoriſchen Vorarbeiten, die Feſtſtellung 
des Hiebsſatzes und der Hiebsorte, die Kontrolle und Reviſion. 


1. Die Vorarbeiten. 

Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren (Ab— 
teilungen) erfolgt in der Ebene durch ein Syſtem von geraden 
Linien, die nach den Haupthimmelsrichtungen verlaufen. Auch in 
den Gebirgsrevieren war die ſeitherige Einteilung durch regelmäßige 
Vierecke gebildet. Mit dem Fortſchritt der Wegnetzlegung werden 
viele Linien durch Wege erſetzt. Eine plötzliche und ſyſtematiſche 
Veränderung der beſtehenden Einteilung (wie ſie in den preußiſchen 
Gebirgsrevieren durchgeführt wurde) iſt mit Rückſicht auf das Vor— 
herrſchen der ſturmgefährdeten Fichte und das Vorhandenſein der 
geraden Einteilungslinien, an welchen ſich Windmäntel gebildet 
haben, nicht durchführbar. Bei der Bearbeitung von Wegnetzen 
iſt im Einzelfall zu unterſuchen, ob und inwieweit eine Vereinigung 
der Wegelinien mit dem Einteilungsnetz anzuſtreben iſt und welche 
Veränderungen das letztere infolge des Wegenetzes zu erfahren hat. 

Die Beſtandesabteilungen, welche vorzugsweiſe in Ver— 


ſchiedenheiten des Alters ihre Urſache haben, ſollen bis zu einem 


— 


Pu 


Mindeſtmaße von 0,2 ha ausgeſchieden werden. 

Die Beſchreibungen der Beſtandesabteilungen werden bei 
der Gleichmäßigkeit der Beſtandesverhältniſſe kurz, in tabellariſcher 
Form, gefaßt. 

Die Bonitierung erfolgt nach Standorts- und Beſtandes— 
bonitäten. Es liegt dabei die Anleitung zu Standorts- und Be— 
ſtandesbeſchreibungen beim forſtlichen Verſuchsweſen zugrunde. Die 
Beſtandesbonitäten erſcheinen in einfachen Zahlen, welche die ver— 


908 


einigte Wirkung von Standort und Beſtandeszuſtand zum Ausdruck 
bringen. 

Die Aufuahme der Altersklaſſen erfolgt nach 20jähriger 
Abſtufung (I. Klaſſe 1—20 Jahre, II. Klaſſe 21—40 Jahre uſw.). 
Jede Altersklaſſe wird wieder geteilt. Die hiernach ſich ergebende 
Klaſſenbildung nach Jahrzehnten tritt auch auf den Beſtandeskarten 
hervor. 

Holzmaſſenaufnahmen mit der Kluppe werden nicht vor— 
genommen. 

Zur Begründung der Hiebsreife der Beſtände müſſen Maſſen 
und Werte nicht nur der zum Einſchlag kommenden Beſtände, 
ſondern auch der ganzen Reviere nachgewieſen werden. Die 
Maſſen der bis 40jährigen Orte werden nach den Abſchlüſſen 
der Beſtandesbonitäts- und Altersklaſſentabelle unter Zugrunde— 
legung von Ertragstafeln bewirkt. Der Vorrat der über 
40jährigen Hölzer erfolgt durch Okularſchätzungen, die bei jeder 
10 jährigen Hauptreviſion vorgenommen werden. 

Der Wert des Holzvorrats wird für die bis 40jährigen 
Beſtände nach der Formel des Koſtenwertes berechnet. Dabei 
werden Bodenwerte in Anlehnung an eine Berechnung des Er— 
wartungswertes feſtgeſtellt. Das Verwaltungskoſten-Kapital wird 
auf Grund der Wirtſchaftsbücher für den Durchſchnitt jedes Jahr— 
zehnts nachgewieſen. Auch die Kulturkoſten werden nach den 
Durchſchnittsergebniſſen der 10jährigen Abſchlüſſe feſtgeſtellt; ebenſo 
die Vornutzungserträge. — Die älteren, über 40 jährigen Beſtände, 
welche den größten Teil des Vorrats ausmachen, werden als 
Verbrauchswerte, nach dem Produkt von Maſſe und Wert pro 
Einheit, berechnet. 


2. Die Feſtſtellung der jährlichen Abnutzung. 
a) Maßſtab der Abnutzung. 


Beim Vorherrſchen des Kahlſchlagbetriebs bildet der normale 
Jahresſchlag (=Ff:u) einen leicht anwendbaren Maßſtab der 


jährlichen Abnutzung. Die Beſtimmung der Umtriebszeit, von 


welcher hiernach die Höhe der Nutzung unmittelbar abhängig iſt, 
erfolgt zunächſt auf Grund der Unterſuchung des Einzelbeſtandes 
nach dem Weiſerprozent, deſſen weſentlichſte Elemente im Maſſen— 
und Wertzuwachs liegen. Über den Verlauf der Maſſenzuwachs— 


gm 


or 08 


prozente ſind für die im ganzen Lande vorherrſchende Fichte Unter: 
ſuchungen durch die Forſteinrichtungsanſtalt vorgenommen worden. 
Der Nachweis der Wertzuwachsprozente beruht auf den Ver— 
ſteigerungsergebniſſen der Sortimente, welche das Durchſchnitts— 
feſtmeter der Beſtände der verſchiedenen Altersſtufen zuſammen— 
ſetzen. Insbeſondere iſt das Wertverhältnis der Stammholzklaſſen, 
welche nach der Stärke von 

unter 16, 16 bis 22, 23 bis 29, 30 bis 36, über 36 cm Mittendurchmeſſer 
gebildet ſind, für die Wertzuwachsprozente ausſchlaggebend. 

Zum Nachweis der Rentabilität beim nachhaltigen Betrieb, 
den die ſächſiſche Staatsforſtverwaltung zu vertreten hat, muß der 
Reinertrag und ſein Verhältnis zu dem ihm zugrunde liegenden 
Produktionsfonds für ein ganzes Revier nachgewieſen werden. 
Dies geſchieht bei der Forſteinrichtung durch die Feſtſtellung des 
Waldkapitals und den Nachweis ſeiner Verzinſung in den jährlich 
aufzuſtellenden Reinertragsüberſichten (vgl. 3. Statiftif). 

Die normale Abtriebsfläche wird uuter regelmäßigen Beſtandes— 
verhältniſſen möglichſt genau eingehalten, was bei dem vor— 
herrſchenden Kahlſchlagbetrieb keine Schwierigkeiten bietet. Bei 
unregelmäßigen Verhältniſſen werden Abweichungen erforderlich. 
Als Weiſer für den Grad, in welchem ſolche wünſchenswert oder 
zuläſſig erſcheinen, dient das Altersklaſſenverhältnis. Sind die 
höheren Altersklaſſen in ſtärkerem Grade vertreten als der Umtriebs— 
zeit entſpricht, ſo wird mehr Fläche zur Abnutzung herangezogen; 
im umgekehrten Falle weniger. Auf einen genauen Nachweis der 
Altersklaſſen wird deshalb großer Wert gelegt. 


b) Beſtimmung der Hiebsorte. 

Das der ſächſiſchen Forſtwirtſchaft zugrunde liegende Wirt— 
ſchaftsprinzip verlangt, daß diejenigen Beſtände, deren Weiſer— 
prozent am niedrigſten ſteht, zunächſt zur Abnutzung herangezogen 
werden. Einfluß auf die Wahl der Hiebsorte übt ſodann die 
Regelung der Hiebsfolge. Beim Vorherrſchen der Fichte iſt 
dieſe für das ganze Land von großer Bedeutung. Die Rückſicht 


auf die Sturmgefahr verlangt, daß die Schläge der herrſchenden 


Windrichtung entgegen geführt werden. Da die jährlichen Kahl— 
ſchläge ſchmal bleiben und nur allmählich aneinander gereiht 
werden ſollen, ſo ergibt ſich als allgemeine Regel, daß die Hiebs— 
züge kurz bleiben. 


En 


Um den Anforderungen der Regeln der Schlagführung gerecht 
zu werden und den Gefahren, welche das Zuſammenlegen großer 
gleichaltriger Beſtände mit ſich bringen kann, entgegenzutreten, iſt 
es erforderlich, daß man über eine genügende Zahl von Anhiebs— 
flächen verfügen kann. Um dieſe zu ſchaffen, müſſen die Beſtandes— 
ränder, welche durch die Nutzung vorgelagerter Altbeſtände dem 
Sturm ausgeſetzt werden, rechtzeitig durch die Bildung tiefangeſetzter 
Kronen an den Freiſtand gewöhnt werden. Dies geſchieht durch 
die Anlegung genügend breiter Wirtſchaftsſtreifen, durch Los— 
hiebe (die mit Fichte angebaut werden) und Umhauungen ſolcher 
Beſtände, welche ſich noch gut zu bemanteln vermögen. 

Die wichtigſte Aufgabe der Forſteinrichtung bezüglich der 
Ordnung der Flächen geht dahin, daß die Anhiebe der Schläge 
richtig beſtimmt werden. Die dem vorliegenden Wirtſchaftszeitraum 
überwieſenen zuſammenhängenden Flächen ſollen nicht größer ſein, 
als daß den Regeln der Schlagführung entſprochen werden kann. 
Die weitere Geſtaltung der Hiebszüge (ihre Fortſetzung, Unter— 
brechung uſw.) iſt von Verhältniſſen abhängig, die zur Zeit der 
Aufſtellung der Pläne noch nicht überſehen werden können. 


c) Die Begründung des Hiebsſatzes. 

Der Hiebsſatz wird nach Haubarkeits- und Vornutzungen 
(Durchforſtungen, Läuterungen und zufälligen Nutzungen) getrennt 
gehalten. Für die Haubarkeitsnutzung erfolgt die Feſtſetzung 
des Etats nach Feſtſtellung der Abtriebsfläche durch Schätzung der 
aufſtehenden Geſamtholzmaſſe nach dem Augenmaß. Bei der 
Einfachheit der Beſtandesverhältniſſe, dem Vorherrſchen des Kahl— 
ſchlagbetriebs, der gleichmäßigen Beſtandesbehandlung, der reichen 
Statiſtik und der Übung des ſtändigen Taxationsperſonals hat die 
Okularſchätzung ſeither gute Ergebniſſe gehabt!). 

Die durch die Durchforſtungen zu erwartenden Erträge werden 
nach den Ergebniſſen des letzten Jahrzehnts mit Hilfe von Ertrags— 
tafeln und mit ſpezieller Rückſicht auf die Beſchaffenheit der Be— 
ſtände gutachtlich eingeſchätzt. 

Bezüglich der Holzarten findet nur eine Sonderung nach 
Laub: und Nadelholz ſtatt. Sie erfolgt nur dann, wenn das 
Laubholz in bemerkenswertem Maße in den betreffenden Revieren 
vertreten iſt. 


') Nähere Angaben von Schulze, Allgemeine Forſt- u. Jagdzeitung. 1901. 


SE 2 


3. Statiſtik. 

Für die Begründung des Etats und andere Aufgaben der 
Forſteinrichtung iſt das Vorhandenſein einer guten Statiſtik ein 
weſentliches Hilfsmittel. Die von der Forſteinrichtungsanſtalt für 
jedes Revier und für das ganze Land aufgeſtellten ſtatiſtiſchen 
Nachweiſungen gehen zum Teil bis 1817, zum Teil bis 1844 
zurück. 

Die wichtigſten Nachweiſungen betreffen !): 

1. Die Altersklaſſenentwicklung. Vom ganzen Staats— 
wald gehören 24% der I., 22% der II., 25% der III., 27% 
der IV. und V. Altersklaſſe an. 

2. Die Bonitäten. Die Hälfte aller Beſtände des Staats— 
waldes (53 %) gehört der 3. Bonität an; dann folgt die 4. mit 
25 %, die 2. mit 16 ¾, die 5. mit 2%, die 1. mit 1%. 

3. Der Holzvorrat. Derſelbe iſt in der 2. Hälfte des 
19. Jahrhunderts von 152 fm pro ha (Jahrzehnt 1844/53) auf 
189 fm (im Jahrzehnt 1894/1903) geſtiegen. 

4. Die durchſchnittliche jährliche Abnutzung. Sie iſt 
in dem angegebenen Zeitraum beim Derbholz von 2,78 auf 4,97 — 
bei der Geſamtmaſſe von 4,28 auf 6,39 km geſtiegen. 

5. Das Verhältnis der Sortimente. Das Nutzholzprozent 
iſt im Laufe des 19. Jahrhunderts von 17% (1817/26) auf 80%, 
(1894/1903) geſtiegen. 

6. Die Einnahmen. Die Verwertung von I km Derbholz 
betrug im Jahrzehnt 1817/26 5,93 — im Jahrzehnt 1894/1903 
15,23 Mk. Die Einnahme pro ha iſt im gleichen Zeitraum von 
17,48 auf 75,95 geſtiegen. 

7. Die Ausgaben. Sie betrugen im Durchſchnitt der an— 
gegebenen Jahrzehnte pro fm 2,89 und 5,97 Mk. — pro ha 8,00 

und 28,87 Mk. 
8. Der Reinertrag. Derſelbe iſt von 9,84 auf 48,98 Mk. 
pro ha Holzboden geſtiegen. 
9. Das Waldkapital. Dasſelbe hat pro ha Holzboden im 
Durchſchnitt der Jahrzehnte 


) Die Entwickelung der Staatsforſtwirtſchaft im Königreich Sachſen, 
dargeſtellt durch die Kgl. Sächſ. Forſteinrichtungsanſtalt (Sonderabdruck aus 
dem Thar. forſtl. Jahrbuch, 47. Band). 


e 


1854/63 1864/73 1874/83 1884/93 1894/1903 
1156 1417 1682 1859 2206 Mk. 
betragen. 


4. Die Kontrolle und Reviſion. 


Der nach Haubarkeits- und Vornutzung ermittelte Hiebsſatz 
wird zu einem Geſamtetat vereinigt, deſſen Derbholzſatz für den 
Einſchlag bindend iſt und der Kontrolle unterzogen wird. 

Außer der Reviſion, die am Schluſſe des 10 jährigen Wirt— 
ſchaftszeitraums vorgenommen wird, finden in Sachſen auch 
Zwiſchenreviſionen in der Mitte der Periode ſtatt. Die wichtigſten 
Aufgaben der Reviſion betreffen den Nachtrag der Kulturen auf 
den Karten, die Vergleichung der Hiebsergebniſſe mit der Schätzung, 
die Abweichungen der Hiebe vom Plan u. a. Die Art der Be— 
handlung ergibt ſich aus den Beſtimmungen über die Aufſtellung 
der Pläne. 


5. Karten. 

Für die Wirtſchaftsführung haben die ſächſiſchen Beſtandes— 
karten am meiſten Bedeutung, welche (im Maßſtab 1: 20000 oder 
1: 15000) die Holzart, das Holzalter und die Hiebsführung er— 
jehen .lajjen. Insbeſondere treten die Hiebsflächen des nächſten 
Jahrzehnts, die Hiebsfolge, die Loshiebe und Umhauungen auf 
den Karten hervor. f 


IV. In Baden)). 


Auch in Baden iſt die Ertragsregelung zunächſt nach der Fach— 
werksmethode (Maſſenfachwerk) bewirkt worden. Unter den vor— 
herrſchenden Verhältniſſen des Landes, die durch die Naturver— 
jüngung, insbeſondere der Tanne, ausgezeichnet ſind, erſchien dieſe 
Methode aber nicht zweckmäßig. Da die Verjüngung der Tanne 
einſchließlich der ſie vorbereitenden Hiebe einen weit längeren Zeit— 
raum als die 20 jährige Periode in Anſpruch nahm, ſo konnte ſich, 
wie es die Grundbedingung einer guten Methode ſein muß, die 
Wirtſchaftsführung dem Rahmen der Ertragsregelung nicht anpaſſen. 


) Nach der Dienſtanweiſung über Forſteinrichtung in den Domänen-, 
Gemeinde- und Körperſchaftswaldungen des Großherz. Baden 1878 ſowie brief— 
lichen Mitteilungen des frühern und jetzigen Vorſtandes des Forſteinrichtungs— 
Bureaus (Krutina und Schweickhard). 


DEI Digi * 


u GE — 


Seit etwa 60 Jahren finden in Baden alle 10 Jahre Forſt— 
einrichtungs-Erneuerungen ſtatt. Die ſeitherigen Ergebniſſe der— 
ſelben, die wirklich erfolgten Nutzungen und ihre Wirkungen auf 
den Waldzuſtand bilden für die praktiſche Ausführung eine wichtige 
Grundlage. Das jetzt beſtehende Verfahren wurde im Jahre 1869 
eingeführt. Seine wichtigſten Beſonderheiten ſind folgende: 


1. Vorarbeiten. 


Vor der Aufſtellung der Wirtſchaftspläne findet eine Begehung 
des Waldes durch die bei der Einrichtung beteiligten Beamten ſtatt. 
Dabei wird das letzte Einrichtungswerk in allen ſeinen Teilen einer 
ſorgfältigen Prüfung unterworfeu. Insbeſondere ſoll ſich dieſe 
Prüfung auf die Einteilung des Waldes, die früher ausgeführten 
Standorts- und Beſtandesbeſchreibungen, die Schätzung des Vor— 
rats und Zuwachſes, die Erfolge der ſeitherigen und die Grundſätze 
der zukünftigen Wirtſchaft erſtrecken. 

Die allgemeinen Beſchreibungen beziehen ſich auf die Dar— 
ſtellung der Standortsverhältniſſe, die vorkommende Holzart, Be— 
triebsart, Umtriebszeit, die Aufſtellung von Wirtſchaftsregeln u. a. 
Durch die beſondere Beſchreibung ſoll für die einzelnen Abteilungen 
oder Unterabteilungen über die Flächengröße, den Holzbeſtand, den 
Holzvorrat und den Zuwachs kurz Auskunft gegeben werden. 

Die Aufnahme der Holzmaſſen hat bezüglich der in der 
Verjüngung begriffenen Abteilungen durch ſpezielle Meſſung zu 
geſchehen, in den übrigen in der Regel nach Ertragstafeln, Er— 
fahrungsſätzen und Probeflächen. 

Zur Ermittelung des Zuwachſes ſollen Ertragstafeln und 
Erfahrungsſätze Anwendung finden; auch ſind Unterſuchungen an 
geeigneten Probeſtämmen vorzunehmen. 


2. Die Feſtſtellung des Abgabeſatzes. 
Die Herleitung des Abgabeſatzes lehnt ſich an die Methode 


W. NN 


von K. Heyer an (r T Grundlage und Maß— 


ſtab des Abgabeſatzes iſt der wirkliche Zuwachs. Dieſer wurde 


nach der Dienſtanweiſung von 1869 als laufender Zuwachs, „wie 


er in den nächſten 10 Jahren mutmaßlich erfolgen wird“, aufgefaßt 
und ermittelt. Mit Rückſicht auf die Schwierigkeit einer genauen 
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 7 


Berechnung und die Beſchränkung der Benutzung der Rechnungs— 
reſultate auf die Haubarkeitsnutzung erſchien es zweckmäßig, an die 
Stelle des laufenden den Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs treten 
zu laſſen. 

Die Berechnung des normalen Vorrats geſchieht nach der 


Formel nzX > Demgemäß wird auch der wirkliche Vorrat in 


den noch nicht angehauenen Beſtänden als das Produkt vom Durch— 
ſchnittszuwachs, Alter und Vollertrag berechnet. 

„Mehr, als der Zuwachs beträgt, ſoll genutzt werden, wenn 
ein Überſchuß über den normalen Vorrat vorhanden iſt, deſſen 
Abnutzung forſtwirtſchaftlich und ökonomiſch rätlich erſcheint. Weniger, 
als der Zuwachs beträgt, ſoll genutzt werden, wenn der normale 
Vorrat noch nicht vorhanden iſt. Je raſcher in dieſem Fall durch 
Zuwachserſparnis der normale Vorrat erreicht werden kann, umſo 
beſſer iſt es, vorausgeſetzt, daß hierdurch keine weſentlichen öko— 
nomiſchen Verluſte oder wirtſchaftliche Fehler veranlaßt werden; 
keinesfalls aber ſoll der Ausgleichungszeitraum länger als die 
Umtriebszeit ſein. 

Unter tunlichſter Berückſichtigung dieſer Grundſätze iſt der 
Abgabeſatz für jeden gegebenen Fall nach Maßgabe der forſtwirt— 
ſchaftlichen Verhältniſſe und der beſonderen Bedürfniſſe des Wald— 
eigentümers feſtzuſtellen, wobei wohl zu bedenken iſt, wie mißlich, 
beſonders für Gemeinden und Körperſchaften, ein ſtarkes Schwanken 
des Abgabeſatzes in den einzelnen Jahrzehnten iſt und wie ſehr 
dieſes Schwanken dem Anſehen der Forſteinrichtung ſchadet. Ein 
allmähliches Steigen des Abgabeſatzes wird jedem Waldeigentümer 
viel erwünſchter ſein, als eine ſtarke Erhöhung, welcher wieder ein 
bedeutendes Zurückgehen in der Nutzung folgen muß. Ebenſo ver— 
hält es ſich umgekehrt. Ferner iſt zu berückſichtigen, daß faſt in 
jedem Jahrzehnt außerordentliche Ereigniſſe und Bedürfniſſe auch 
außerordentliche Nutzungen nötig machen und daß deshalb ſehr 
häufig der feſtgeſtellte Abgabeſatz überſchritten werden muß, wes⸗ 
halb auch aus dieſem Grunde im Zweifelsfalle ſtets ein etwas 
geringerer Anſatz zu machen iſt. 

Dem in obiger Weiſe feſtgeſtellten Abgabeſatz an Hauptnutzung 
ſind die Zwiſchennutzungen nach Maßgabe der Schätzung zuzurechnen. 

Überhiebe und Mindernutzungen, welche gemäß der Wirtſchafts— 
ordnung im neuen Jahrzehnt wieder eingebracht werden ſollen, 


N 


müſſen, joweit fie die Hauptnutzung betreffen, bei Feſtſtellung des 
neuen Abgabeſatzes berückſichtigt werden. 

Der Abgabeſatz in den nach der Fläche bewirtſchafteten Mittel— 
und Niederwaldungen beſteht in dem Ergebniſſe der zum Hiebe 
kommenden Jahresſchläge, und wird nur nach der Hiebsfläche, nicht 
nach der Hiebsmaſſe feſtgeſetzt!).“ 


3. Statiſtit. 


Sie ſteht in unmittelbarer Verbindung mit der Forſteinrichtung. 
Um die Einrichtungswerke bezüglich der allgemeinen Beſchreibungen 
einfacher halten zu können und um über die Waldgeſchichte und 
Waldertrag gute Nachweiſe zu erhalten, wurde die gleichmäßige 
Durchführung der Statiſtik in Baden 1869 angeordnet. 

Die weſentlichſten Gegenſtände der Statiſtik betreffen: die 
Geſchichte des betreffenden Forſtbezirks (Entſtehung, Zuſammen— 
ſammenſetzung, Eigentumsverhältniſſe u. a.), die Beſchreibung mit 
den Abſchnitten: Waldfläche, Topographie, Bewirtſchaftung, Forſt— 
benutzung, Holzausbringung, Schutz, Jagd, Natural- und Gelderträge. 

Die erſtmalige Aufſtellung der Forſtſtatiſtik erfolgt durch die 
Verwaltungsbeamten, die Fortſetzung und Ergänzung geſchieht bei 
den Einrichtungserneuerungen durch die Taxatoren. 


V. Im Großherzogtum Heſſen ). 

Die Richtungen und Ziele, welche bei Aufſtellung der Betriebs— 
pläne befolgt und erſtrebt werden ſollen, werden mit den Worten 
gekennzeichnet: „Die Bewirtſchaftung der Domanial- und Kommunal— 
waldungen ſoll auf das Ziel gerichtet ſein, bei gebührender Rück— 
ſichtnahme auf die Bedürfniſſe der Gegenwart den Ertrag qualitativ 
und quantitativ tunlichſt raſch auf das höchſtmögliche Maß zu 
ſteigern. Um dieſes Ziel zu erreichen, muß dahin geſtrebt werden, 
den wirklichen Zuwachs dem normalen möglichſt nahe zu bringen.“ 
Als die wichtigſten Mittel zur Herſtellung des Normal— 

zuſtandes werden dann die waldbaulichen Maßregeln hervorgehoben: 
Rechtzeitige Nutzung kümmernder Beſtände, Wahl ſtandortsgemäßer 


) Wortlaut der genannten Dienſtanweiſung. 
| ) Nach der „Anleitung zur Ausführung der Forſteinrichtungsarbeiten 
in den Domanial- und Kommunalwaldungen des Großherzogtums“ (endgültig 
5 feſtgeſtellt im Jahre 1903). 


f 


1 


— 100 — 


Holzarten und ſachgemäße Ausführung der Kulturen, gründliche 
Beſtandespflege, rationeller Durchforſtungsbetrieb. 

Durch die Forſteinrichtungsarbeiten ſoll die Höhe der Ab— 
nutzung und die Hiebsführung ſo geregelt werden, daß der normale 
Daurarbs und normale Vorrat herbeigeführt wird. Die wichtigſten 

Vorſchriften der Anleitung betreffen: 


1. Die Aufſtellung der Beſtandestabelle. 

Das den Wirtſchaftsplan am beſten kennzeichnende Schriftſtück 

führt die Bezeichnung „Beſtandestabelle und Wirtſchaftsbuch“ und 
wird nach folgendem Schema aufgeſtellt: 

Diſtrikt und Abteilung Holzbodenfläche .. 


2 
Standorts- und Sollvorrat an 


Ns On 2 N 8 
Der Beſtandes⸗ u Derb= u. I 
Gruppe bei Wirtſchafts⸗ holz nach der 
eſchreibung, 5 Ertragstafel 

Boden, Lage, ziel, ka 


Himmelsrichtung, | Wirtichafts- 


Hauptholzart, Alter im 
Jahre 


© 
. \ = 
Holzarten in Zehn-] maßnahmen 5 
f . 5 = 
lit. Fläche 1 wi in den nächſten A SE 
es, Begründung, 10 Jahren ha 258 
ſeitherige 2 * 
Bewirtſchaftung 5 


3 


> Beſtandsmittelhöhe und Bonität 


Laufender Schätzung des in den nächſten 
10 Jahren zu erwartenden Ertrags 
an Derb- und Reisholz 


Wirklicher 
Vorrat an 
Derb⸗ und 
Reisholz 
für die 
Gruppe 
bezw. Ab⸗ 
teilung 


nz | wz 


der nächſten Haubarkeitsnutzungen 
e a) Ober⸗ b) ſonſtige Zwiſchen⸗ 
an Derb⸗ und ſtands- Haubarkeits— nutzungen 
Reisholz im [maſſe | nutzungen 
Durchſchnitt * f 
pro Jahr in der Gruppe bezw. pro | in. n 


und ha Abteilung en bezw. Abt 


maſſe 


— 
> 
— 
— 
= 
— 
ası 
— 
— 
oO 
—— 
— 
— 
— 
— 
a 
= 
. 
72 


Vorrat an Oberſtands— 


fm 


„ EL ZZ EDEN TEEN 


— 101 — 


Ergebniſſe der Wirtſchaft 
Es wurden gefällt: Kulturen: 


Nähere Be- Pflanzen-, 


w 201 N = 
Wirt⸗ Fläche Holz⸗ zeichnung der Samen⸗ e Neben 
5 | ee, Hi 7 Oſte! 
ſchafts⸗ ” maſſe Beba und menge. nutzungen 
jahr | Nummer des Art der 
Jab | Abzählungs- | 
— Protokolls eee 
ha fm | ½100 | ha Mek. Pf. 
18 wer ran 21 23 u: 24 25 


Hierzu Sind folgende Erläuterungen gegeben: 

Als „Gruppe“ werden ſolche Teile innerhalb der ſtändigen 
Wirtſchaftsfiguren (Abteilungen) ausgeſchieden, welche nach Standort, 
Holzart, Alter, Wuchs uſw. ſo weſentlich voneinander abweichen, 
daß ſie einer beſonderen Behandlung unterworfen werden. Die 
Gruppen entſprechen den preußiſchen Abteilungen. Sie werden, 
wie dieſe, auf den Karten mit kleinen lateiniſchen Buchſtaben be— 
zeichnet und örtlich mit Gräbchen geſichert. Mit Rückſicht auf das 
ausgeſprochene Ziel der Zuwachsförderung wird mit der Aus— 
ſcheidung der Gruppen weiter gegangen als in Preußen. In dem 
beigefügten Beiſpiel kommen Gruppen von 0,3 ha vor. Übrigens 
werden über die Mindeſtfläche keine bindenden Vorſchriften ge— 
geben. Es wird vielmehr dem Betriebseinrichter überlaſſen, zu 
entſcheiden, ob die Abteilungsteile nach Lage, Größe und Form zur 
beſonderen Bewirtſchaftung geeignet ſind. 

Liegt die Urſache der Bildung von Gruppen im Standort, ſo 
tragen ſie einen bleibenden Charakter; liegt ſie in den Beſtandes— 
verhältniſſen, ſo ſind ſie vorübergehender Natur. Die Verſchieden— 
heiten ſollen alsdann im Laufe der Zeit vermindert oder beſeitigt 
werden. 

Die Standorts- und Beſtandesbeſchreibung erfolgt im 
Anhalt an die Beſtimmungen der forſtlichen Verſuchsanſtalten. Bei 
den Beſtandesbeſchreibungen ſind Maßregeln der Begründung und 
Erziehung, welche von weſentlicher Bedeutung für die fernere Ent— 
wickelung der Beſtände ſind, anzugeben. 


— 102 — 


Die Wirtſchaftsziele ſollen für den zur Zeit der Aufnahme 
vorliegenden Beſtand in die Pläne eingetragen werden, und zwar 
ſtets nach Angabe des Wirtſchafters, deſſen Mitwirkung bei der 
Planaufſtellung grundſätzlich vorgeſchrieben iſt. Die Angabe dieſes 
Wirtſchaftsziels ſoll aber nicht immer bindend ſein. Sie ſoll nur 
einen Wink geben für neu eintretende Beamten. Eine Veränderung 
des Wirtſchaftsziels kann bei Aufſtellung des jährlichen Wirtſchafts— 
plans beantragt oder bei deſſen Prüfung vereinbart werden. Die 
dringend notwendigen Maßnahmen der nächſten 10 Jahre ſind vom 
Wirtſchaftsbeamten kurz anzugeben. 

Als Hauptholzart iſt in gemiſchten Beſtänden diejenige an— 
zuſehen, welche für die Bewirtſchaftung maßgebend ſein ſoll. 

Für die Bonitierung des Standorts bildet die Höhe den 
wichtigſten Beſtimmungsgrund und Maßſtab. Für jede Abteilung 
bezw. Gruppe ſoll die Beſtandesmittelhöhe durch Meſſung an 
mehreren Stämmen von etwa der mittleren Höhe nachgewieſen 
werden. Auf Grund der Höhen- und Altersermittelung werden die 
Bonitäten nach Maßgabe der vorliegenden Ertragstafeln feſtgeſtellt. 

Der normale Vorrat iſt aus den Ertragstafeln zu ent— 
nehmen. Der wirkliche Vorrat ergibt ſich durch Multiplikation 
des normalen mit einem Reduktionsfaktor, der, wie in Preußen der 
Vollertragsfaktor, in einem Dezimalbruch ausgedrückt wird. 

Der laufende (normale und wirkliche) Zuwachs, der in 
der Beſtandestabelle erſcheint, bezieht ſich auf denjenigen Teil des 
Geſamtzuwachſes, welcher in den bleibenden Beſtand übergeht. 
Der normale Zuwachs wird dadurch gefunden, daß aus den Er— 
tragstafeln die Haubarkeitsvorratsmaſſe des Hauptbeſtandes im 
Alter a von derjenigen im Alter a + 10 abgezogen und die Diffe— 
renz durch 10 dividiert wird. Durch Multiplikation des Normal— 
zuwachſes mit dem Vollertragsfaktor ergibt ſich der wirkliche Zuwachs. 


2. Die Berechnung des Vorrats und Zuwachſes. 


Um den Normalzuwachs und Normalvorrat für ein Revier im 
ganzen zahlenmäßig darzuſtellen, iſt eine Nachweiſung der Standorts— 
bonitäten für die vorkommenden Hauptholzarten erforderlich. Die 
Bonitierung erfolgt in der Bonitätstabelle, welcher folgende Faſſung 
gegeben iſt: 


«„ „ rr 


| 


Hauptefgart Eiche 


Bonität 


Zuwachs 
pro ha 


Alter 
im 
Jahre 


— 


Summe 


bi. nur 


Gruppe 


Flächengröße 


. ha %% ha f ha 10 ha 0 ha 01e ha 1½/100 


| 
|} 


Hauptholzart Buche Hauptholzart Kiefer 
Bonität — Bonität = 
affe 5 1 II III IV v 8 


Flächengröße Flächengröße 


ha 100 ha 710 ha /i ha 10 haf ha 1½100 ha yo] 4 % ha /i ha 100 ha 110 ha 1/100 


Auf Grund der Abſchlüſſe der Tabelle laſſen ſich mit Hilfe 
der vorliegenden Ertragstafeln der normale Zuwachs und der 
normale Vorrat nachweiſen. Der Normalzuwachs wird, geordnet 
nach Holzart und Bonität, als Haubarkeitsdurchſchnittszuwachs be— 


rechnet. Die Berechnung des normalen Vorrats erfolgt unter Zu— 


grundelegung regelmäßig abgeſtufter Altersklaſſen. Es werden, 
wie in Preußen, 20 Jahre umfaſſende Altersklaſſen (I. 1—20, 
II. 21—40 Jahre uſw.) gebildet, deren normale Flächen ſich nach 
dem Verhältnis ihrer Dauer zur Umtriebszeit ergeben. Die Ertrags— 
ſätze werden für die Mitte der Altersſtufen ausgeworfen. Durch 
Summierung der Anſätze der einzelnen Bonitätsklaſſen ergeben ſich 
Normalzuwachs und Normalvorrat für die verſchiedenen Holzarten, 
durch Summierung der die letzteren betreffenden Zahlen wird der 
geſamte Normalzuwachs und Normalvorrat gefunden. 

Der Darſtellung des wirklichen Vorrats dient die Altersklaſſen— 
tabelle zur Grundlage. Sie wird nach folgendem Schema gefertigt. 


II. Altersklaſſe 


2 m 
Der = = | I Altersklaſſe 
Diltrifte | anne en 1—20 Jahre | 2140 Jahre 
— 0 = 2 
En Eee 
= 5% >, Sri ee 1 . 
> Haupt⸗ I 9 2 3582 200 
aa = = — 2 S ve sag 4 
8 holzart er — b = — 2 2 D — 1 
* * — 2 = 5 S Des] | tr 8 3 — A 
Nr. Namen] 2% 8e I|E2 15 |E$ u 228 | 
2 2 = 3197.88] Dose 
Er = 3 | — R 372 
— a —— — = — 
=; =) | 2 — — — 1 
ö D Sa 9? 
— 25 
| zZ ha 0100 fm 
ne 3 


III. Altersklaſſe.IV. Altersklaſſeſ V. Altersklaſſe V 
41—60 Jahre 61-80 Jahre 81-100 Jahre 


I. Altersklaſſe VII. Altersklaſſe 
101 und 5 
mehr Jahre 


Und 
mehr Jahre 


— 
= 


— 
z 
— 
z 


* * 
— | I — oo — — — eo 
— — == — — — — — — 
8 „ e de waere 
2 = 2 = o = 2 2 
= S 22 E S SSS S Se 
82 13 8 8 — 02 SQ =) 
=> 1925| 2 5585| = 9855| > So — 88 
2 $ 5 nm 28 88 28 8 
282 2 82 88 8 2 22 
m: 5 5 5 5 
— 
ZU Br I * & 
1 1 u 
ha |Y/yoo fm ha 1/104 fm ha / 100 fm ha 1/100 fm ha 100 fin 
13 7 


Geſamt⸗ 
vorrat an 
Oberſtands⸗ 
maſſe 


Schätzung des in den nächſten 
10 Jahren zu erwartenden Ertrags 
an 


Haubarkeitsnutzungen 


a) b) Zwiſchen— 
Oberſtands-⸗ neue Hau- nutzungen 


| 


Größe der 
zu durch— 


forſtenden 


. merkungen 
Fläche 9 


fm 


23 


— 10 ie 


Am Schluſſe der Tabelle werden Flächen und Vorrat der 
einzelnen Altersklaſſen mit den normalen Altersklaſſen und dem 
normalen Vorrat verglichen. Das Ergebnis dient zur Begründung 
des Etats. 

Über die zur Umwandlung beſtimmten oder in Frage kommenden 
Orte ſind beſondere Überſichten zu fertigen, welche Zuwachs und 
Normalvorrat der vorhandenen Holzart im Verhältnis zu ihrer 
Geſtaltung nach Einführung der zukünftigen Holzart darſtellen. 


3. Das Beratungsprotokoll. 


Nach Aufſtellung der genannten Nachweiſung wird ein Be— 
ratungsprotokoll aufgenommen, das der Miniſterialabteilung zur 
Genehmigung vorzulegen iſt. Dasſelbe hat ſich zu erſtrecken: Auf 
die in der Folge anzubauenden oder zu begünſtigenden Holzarten, 
auf das Hiebsreifealter derſelben, die Zuläſſigkeit eines einheitlichen 
Einrichtungszeitraums, auf die zeitliche Ordnung der Durchforſtungen, 
auf die vorhandene Betriebsart, etwaige Umwandlungen, auf die 
normale Abnutzungsfläche und die Aufſtellung von Wirtſchaftsregeln. 


4. Die Feſtſtellung des Hiebsſatzes und die Hiebsführung. 
A. Haubarkeitsnutzungen. 
1. Hiebsſatz. 

Den grundlegenden Maßſtab für die Abnutzung bildet die 
normale Abtriebsfläche. Sie ergibt ſich aus dem Verhältnis 
der Gültigkeitsdauer des Betriebsplans zur Umtriebszeit. 

Wenn die Beſtandesverhältniſſe regelmäßig ſind, genügt es, 
1 daß der Nutzungsplan für ein Jahrzehnt entworfen wird. Unregel— 
g mäßige Verhältniſſe können es angezeigt erſcheinen laſſen, die zu 
erwartenden Nutzungen auf zwei oder mehrere Jahrzehnte zu ver— 
anſchlagen. 

Abweichungen der wirklichen Abnutzung von der normalen 

ſind zu begründen. Als Gründe kommen hauptſächlich in Betracht: 

a) Das Verhältnis zwiſchen dem wirklichen und nor— 

malen Vorrat. Die vorliegenden Differenzen ſind, wenn nicht 
eine Anderung der Umtriebszeit eintreten ſoll, zu vermindern. Bei 
der Beſtimmung über die Nutzung eines Vorratsüberſchuſſes und 
ebenſo der Einſparung eines vorhandenen Defizits ſollen alle in 


— 106 — 


Betracht kommenden waldbaulichen und finanzwirtſchaftlichen Ver— 
hältniſſe eingehend berückſichtigt werden. 

b) Das Verhältnis der Altersklaſſen. In dieſer Be— 
ziehung iſt insbeſondere der Vorrat der 2 oder 3 älteſten Klaſſen 
zu würdigen. Iſt der Nachweis erbracht, daß der wirkliche Vor— 
rat nicht weſentlich vom normalen abweicht und daß ein ent— 
ſprechender Teil des Vorrats in den 3 älteſten Klaſſen ſtockt, jo 
darf die Nachhaltigkeit als geſichert angeſehen werden. 

c) Das Verhältnis der Nutzung zum Zuwachs. Ein 
Vergleich des Hiebsſatzes mit dem wirklichen Zuwachs gibt Auf— 
ſchluß darüber, ob im nächſten Jahrzehnt eine Verminderung oder 
Erhöhung des Vorrats erwartet werden darf. 


2. Beſtimmung der Hiebsorte und Gang der Verjüngung. 


Gemäß dem Grundſatz des Verfahrens ſollen die ſchlecht— 
wüchſigſten Orte, deren Zuwachs vom normalen am ſtärkſten ab— 
weicht, zunächſt zur Nutzung herangezogen werden. 

Die zum Hiebe beantragten Beſtände werden bei der Begut— 
achtung des Hiebsſatzes in nachſtehender Folge vorgetragen. 

J. Hiebsnotwendige Beſtände. 
a) Zuwachsarme Beſtände und Beſtandesteile. 
b) Oberſtandsreſte, Aushieb von Stämmen und Weg— 
aufhiebe. 
c) Beſtandesteile, welche der Hiebsfolge zum Opfer fallen 
müſſen. 

II. Hiebsreife Beſtände. 

III. Hiebsfragliche Beſtände. 

Auf eine geregelte Hiebsfolge und eine gute Verteilung der 
Nutzungen wird hoher Wert gelegt. Mit Rückſicht auf die Ge— 
fahren durch Stürme, Inſekten u. a. und auf die örtliche Ver— 
teilung der Erträge iſt das Zuſammenlegen großer gleichaltriger 
Beſtandesmaſſen möglichſt zu beſchränken. Die Anleitung ſchreibt 
deshalb die Bildung kurzer Hiebszüge vor. Die Grenzen derſelben 
ſind an Kreisſtraßen, Bahnen, Schneiſen, Wege, Waſſerläufe, Tal— 
züge, Bergkämme uſw. zu legen. 


3. Holzmaſſenermittelung. 


Von Intereſſe iſt folgende Beſtimmung: „Von einer beſonderen | 
Aufnahme der innerhalb der nächſten 10 Jahre zur Hauptnutzung 


— 107 — 


vorgeſehenen Beſtände mittels Meſſung ſämtlicher Stammdurchmeſſer 
iſt in der Regel abzuſehen; es werden der Berechnung des Hiebs— 
ſatzes die Angaben der Ertragstafeln oder die durch Schätzung 
ermittelten Beträge zugrunde gelegt. Vorkommende Schätzungs— 
zahlen bei dieſer nur annäherungsweiſen Ermittelung der Haubar— 
keitsnutzungen können, wenn ſolche bei der Nutzung der Beſtände 
feſtgeſtellt werden, noch innerhalb des 10 jährigen Wirtſchafts— 
zeitraums oder bei der am Schluſſe desſelben ſtattfindenden Prüfung 
durch Abänderung des Hiebsſatzes Berichtigung finden“. 


B. Bornutzung. 


Für die Durchforſtungen, deren Erträge in die genannte 
Tabelle eingetragen werden, beſteht, entſprechend der Haubarkeits— 
nutzung, ein Flächen- und Maſſenetat. Der Flächenetat wird ſo 
gebildet, daß etwa "/ıo der geſamten zu durchforſtenden Fläche 
jährlich zur Nutzung kommt und daß der Hieb gleichmäßig jüngere 
und ältere Beſtände, vorkommenden Falls auch ſolche verſchiedener 
Holzarten trifft. Die Veranſchlagung der Erträge erfolgt auf 
Grund der Ertragstafeln, jedoch unter ſorgfältiger Berückſichtigung 
der wirklichen Verhältniſſe des betreffenden Beſtandes. Mit Rückſicht 
auf die Schwierigkeit, zutreffende Durchforſtungsſätze feſtzuſetzen 
und einzuhalten, iſt die Beſtimmung getroffen, daß am Schluß der 
jährlichen Wirtſchaftspläne eine Zuſammenſtellung der periodiſch 
durchforſteten Flächen gefertigt wird. Ergibt ſich, daß nach dieſem 
Flächennachweis die Zwiſchennutzungen nicht raſch genug fortſchreiten, 
jo ſoll eine Erhöhung des Zdwiſchennutzungshiebsſatzes und der 
entſprechenden Fläche eintreten. 


5. Kartierung. 

Die dem Betriebswerk beizufügenden, im Maßſtab 1: 10000 
zu fertigenden Beſtandeskarten laſſen die Altersklaſſen durch Farban— 
lage, die Holzarten durch Baumfiguren, die Bonitäten durch ge— 
ſtrichelte Linien verſchiedener Richtung hervortreten. 


6. Kontrolle. 


Die wirkſame Kontrolle erſtreckt ſich auf den Geſamtein— 
ſchlag an Haupt und Vornutzung, Derbholz und Nichtderbholz. 
Der Eintrag erfolgt nach folgendem Schema: 


— 108 — 


ä Betriebsnachweiſung. 


25 Num⸗ Haubarkeits⸗ Zwiſchen⸗ Ab 

= mer nutzungen (H) nutzungen (D) A - 
2 = | weichungen 
SE Es wurde ſumme 5 
= | | | 
se | kahl abge⸗ Durch⸗ d om & 
er el, 21. ieb R & 2 
Sn , a, SJahres- 5 
SS 8 bezw. in |Ertrag| forſtete Ertrag Fäl⸗ Bi = 
=I,=]&5 |2| Samen: Flä | ( hiebsſatz S 
28 E ſchlag Fläche ungen D 
2 = ar 1 — no. 

= 35 8 geſtellt Ganze fm 

= | ha | 100 De ha | 1/ıoo | nee 7 50 Ar | — 


VI. Im Großherzogtum Sachſen ). 

Die Bearbeitung der Wirtſchaftspläne, die Ausführung der 
Forſtvermeſſungen und die Überwachung der Einhaltung der Wirt— 
ſchaftsvorſchriften liegt einer ſtändigen Behörde, der Taxations— 
Kommiſſion, ob, deren Vorſtand alle hierher gehörigen Arbeiten 
zu leiten hat. Als oberſter Grundſatz der Forſteinrichtungsarbeiten 
gilt die Sicherung der Nachhaltigkeit; Gegenwart und Zukunft ſollen 
in gleicher Weiſe berückſichtigt werden. Die forſtliche Produktion 
iſt ſo zu leiten, daß einerſeits die Bodenkraft erhalten und gehoben 
wird, anderſeits die höchſten Erträge in möglichſt kurzer Zeit er— 
zeugt werden. 

Die Einteilung in ſtändige Wirtſchaftsfiguren, die Abteilun— 
gen heißen, iſt in ſyſtematiſcher Weiſe durchgeführt. In der Ebene 
iſt ſie durch ein Netz regelmäßiger Linien bewirkt, im Gebirge folgt 
fie der Terrainbildung und ſteht mit dem Wegenetz im Zuſammen— 
hang. Die durchſchnittliche Größe der Abteilungen beträgt ca. 25 ha. 
Die Unterabteilungen, welche die Grundlage der Wirtſchafts— 
führung bilden, werden beim Vorhandenſein entſprechender Be— 
ſtandesverſchiedenheiten bis zu einer Mindeſtgröße von ca. '/ı ha 
ausgeſchieden. 

Die Ermittelung der Holzmaſſen erfolgt bei den Be— 
ſtänden des erſten Jahrzehnts durch ſpezielle Aufnahme. Die Re- 
ſultate derſelben werden in einer Überſicht nachgewieſen, welche 
für die 1 Beſtände Stammzahl, Durchmeſſer, Höhe, Form— 


') Nach Mitteilung des Herrn Oberlandforſtmeiſters Dr. Stoetzer. 


— 109 — 


zahl, Stärkezuwachs, Stammgrundfläche, Maſſe und Zuwachs— 
prozent angibt. Die Ergebniſſe der Maſſenberechnungen werden 
bei der Taxationsbehörde aufbewahrt. In Verbindung mit der 
Forſteinrichtung ſteht, ſoweit es ſich auf den Ertrag bezieht, 
das forſtliche Verſuchsweſen. Dem Vorſtande der Taxations— 
kommmiſſion liegt es ob, Verſuchsflächen anzulegen, durch welche 
der Einfluß der verſchiedenen Arten der Beſtandesbegründung und 
Behandlung, der Neben- und Zwiſchennutzungen auf die Entwick— 
lung des bleibenden Beſtandes u. a. nachgewieſen wird. 

Bei der Beſchreibung der einzelnen Unterabteilungen ſind 
Fläche, Standortsgüte, Alter, Höhe und Beſchaffenheit der Holz— 
beſtände darzuſtellen. Die Reſultate der Beſtandesbeſchreibungen 
ſind in ein Schätzungsregiſter, welches auch die vorläufigen Be— 
triebsbeſtimmungen enthält, einzutragen. Zugleich iſt die Alters— 
klaſſentabelle aufzuſtellen, welcher die Periodentabelle (Flächen— 
angriffsplan) gegenübergeſtellt wird. 

Die Methode der Ertragsregelung iſt das kombinierte 
Fachwerk, welches von Grebe, dem langjährigen Leiter des groß— 
herzoglichen Forſteinrichtungsweſens, auch in der Literatur vertreten 
wurde. Gegenwärtig findet es nur noch in ſeiner einfachſten Form 
Anwendung, derart, daß die Erträge nur für die erſten zwei 
Perioden nachgewieſen werden. Der Hauptwirtſchaftsplan iſt dem— 
gemäß nach folgendem Schema aufzuſtellen: 


Grund und Boden | vorgefundener Holzbeſtand Eingerichteter Betrieb 


I. Jahrzwanzigſt 
Die IN). 


2 Maſſe und poen 
5 Zuwachs . re See 
Ortsbezeich⸗ S 2 b 1. Jahrzehntſ 2. Jahrzehn 
ee Beitandes- | im one. bis. von.. bis. 
nung un F ut : 
Befafe be, 5 Beicreionng | PO gan- Sg m 8 be, im 
ah; 9 ha SS Pro bro gan- 
= | gan: gan: 
. | zen 0 ha zen Br ha zen 
ha | | fm hal fm ha fm 
u. er 
| sp 


Die Flächen und Maſſen der erſten Periode werden getrennt 
für das erſte und zweite Jahrzehnt nachgewieſen. Die in Feſtmeter 
Derbholz auszudrückenden Erträge werden dadurch hergeleitet, daß 
zur gegenwärtigen Maſſe der Zuwachs bis zur Mitte des Nutzungs— 
zeitraums hinzugefügt wird. Der jährliche Etat an Hauptnutzung 


— 110 — 


n 
II. Sahrzmanzigit 2 
. 22 
„FTT 
APR N a2] S. SS SIS SIS = 
* Holzertrag S e ere 
= Ses Seb e S e 
= | E SUS 5$|8 Betriebsbeſtimmungen 
= pro | im — = > AZ 
U SH, 
S | ha ganzen E 
| | 
ha fm ha | ha | ha | ha | ha 


ergibt ſich aus dem Anja des erſten Jahrzehnts durch Divifion 
mit 10. 

Der Durchforſtungsbetrieb wird nach der Fläche geregelt. 
Die Maſſen der Durchforſtungen werden aber auf Grund örtlicher 
Schätzung unter Zuhilfenahme der Ertragstafeln und beſonderer 
Unterſuchungen in Anſatz gebracht. 

Die Kontrolle der Nutzungen und Kulturen wird nach 
folgendem Schema geführt: ; 


Flächen Holzertrag Anbau 
Sr . 0 .. 2 
= | Brennholz] | = Nähere Angaben 
— u —' $ = 7 
2 F | F über Art der 
IS | o 
e 2 128 — — == = Hauung und des 
Isıe 2232| = — m I5 = 2 
F %%ͤéOÜ%1 Re ee 5 
— „ ee Anbaues. 
eo’ I — 
a 1 „ 
N fin fm | rm | ha Mk 


1371: Baal ee | 


Zur Kontrolle des Durchforſtungsbetriebes iſt eine bejondere 
Nachweiſung zu führen, in der die durchforſteten Flächen mit den 
erfolgten Maſſen für jedes Jahr angegeben und mit dem Etat 
verglichen werden. 

Die Reviſionen haben in der Regel einen 10 jährigen 
Turnus einzuhalten. Bei der Ausführung ſollen die allgemeine 
Geſichtspunkte klargeſtellt werden, welche hinſichtlich der Beſtimmun 
der Betriebsarten, der Umtriebszeiten, ſowie aller auf die Behan 
lung des Waldes Einfluß übenden Umſtände in Betracht komme 


— 111 — 


Die über die Reviſion aufzuſtellenden Tabellen haben zunächſt 
die den Betrieb des abgelaufenen Jahrzehnts betreffenden Ergebniſſe 
nachzuweiſen; ſodann die Dispoſitionen für das kommende Jahr— 
zehnt. Im übrigen ſind die Reviſionen (die inhaltlich mit den 
Maßnahmen anderer Staaten übereinſtimmen) von den Verände— 
rungen abhängig, welche im abgelaufenen Jahrzehnt im Wald— 
beſtande eingetreten ſind. 


VII. In Elſaß⸗Lothringen !). 


Als Grundlage für die Aufſtellung neuer Betriebseinrichtungs— 
werke — die für Waldungen, für welche noch keine Pläne vor— 
liegen, nach Ablauf der 20 jährigen Periode, nach weſentlichen 
Flächenveränderungen, nach erheblichen Übernutzungen (infolge 
von Windwurf, Inſektenſchäden uſw.) und bei Umwandlung in 
andere Betriebsarten zu erfolgen hat — dient das Vorprojekt, 
welches vom Revierverwalter aufgeſtellt, vom Forſtaufſichtsbeamten 
geprüft und vom Miniſterium genehmigt wird. Dasſelbe muß ins— 
beſondere den Plan für Einteilung und Wegenetz, ſowie die Be— 
ſtimmungen über die Betriebsarten und Umtriebszeiten enthalten. 

Die wichtigſten Beſtimmungen für die Aufſtellung von Betriebs— 
einrichtungswerken betreffen: 


1. Die Einteilung. 


Die Bildung ſtändiger Wirtſchaftsfiguren (Abteilungen) iſt in 
Verbindung mit der Wegenetzlegung zu bewirken. Die Fläche der zu 
bildenden Abteilungen ſoll in Nadelholzbeſtänden in der Regel 10 
bis 15, im Laubholz 15 —20 ha nicht überſchreiten. Für Mittel: 
und Niederwald bildet die Einteilung in Jahresſchläge die örtliche 
Grundlage der Wirtſchaft. Bei Gemeindewaldungen iſt (wie ſchon 
in den Ordonnanzen Colberts vorgeſchrieben wird) von der zu 
teilenden Fläche ein Viertel als Reſerve in Abzug zu bringen?). 


) Vorſchriften für die Aufſtellung und Reviſion der Forſtbetriebsein— 
richtungswerke, Straßburg 1904. 

) „La celebre ordonnance de 1669 preserivit la mise en reserve du 
quart de tous les bois appartenant aux ecelésiastiques, gens de main-morte, 
communautes et gens des paroisses; le surplus devait &tre divisé en coupes 
réglées“ — Katalog der, Weltausſtellung zu Paris 1900, Groupe IX, 

elasse 49. 


Für die Bildung der Unterabteilungen werden keine bindenden 
Vorſchriften gegeben. In größeren Waldungen ſoll beim Vor— 
kommen verſchiedener Holzarten die Mindeſtgröße der Unterabtei— 
lungen 1 ha betragen, wenn eine gute Abgrenzung der Flächen 
möglich iſt. Für Beſtandesausſcheidungen, welche durch Alters— 
unterſchiede oder durch Verſchiedenheit des Vollkommenheitsgrades 
der Beſtände bedingt find, genügt als Mindeſtmaß 2 ha. Die 
Ausſcheidung erfolgt nur, wenn durch die Verſchiedenheiten be— 
ſondere wirtſchaftliche Maßnahmen bedingt werden. Bei in Ver⸗ 
jüngung begriffenen Beſtänden iſt eine Ausſcheidung vorzunehmen, 
wenn eine Fläche von mindeſtens 1 ha im Zuſammenhang von 
Altholz geräumt, und bei Kahlſchlagwirtſchaft, wenn eine Fläche 
von mindeſtens 1 ha abgetrieben iſt. 

Die Unterabteilungen müſſen durch Pfähle und Stückgräben 
an den Winkelpunkten örtlich bezeichnet und in die Karten ein— 
getragen werden. 

Die Bezeichnung der Abteilungen erfolgt, wie in Preußen bei 
den Jagen, mit arabiſchen, die der Schläge in Nieder-, Mittel- 
und Plenterwaldungen mit römiſchen Zahlen, die der Unterabtei- 
lungen mit kleinen lateiniſchen, des Nichtholzbodens mit deutſchen 
Buchſtaben. 1 

Bek neuen Einteilungen hat die Numerierung der Abtei— 
lungen und die Bezeichnung der Unterabteilungen von Nordoſten 
zu beginnen und iſt gegen Südweſten fortzuführen, ſodaß die in 
der Windrichtung vorliegenden Abteilungen und Unterabteilungen — 
ſtets die höhere Nummer bezw. die nachfolgenden Buchſtaben ers 
halten. N 


2. Die Vermeſſung und Kartierung. N 

Die Vermeſſungsarbeiten beſchränken ſich, da für das ganze 
Land brauchbare Karten vorliegen, in der Regel auf die Verände- 
rungen der inneren Einteilung. Nach Aufmeſſung der Abteilungs- 
und Unterabteilungslinien, Straßen, Wege, Waſſerläufe uſw. it 
ein Exemplar der Spezialkarte — beim Mangel einer ſolchen eine 
Kopie der Kataſterkarte — vom Taxator auf den vorhandenen 
Zuſtand zu bringen. Nach der berichtigten Spezialkarte iſt eine Über- 
ſichtskarte im Maßſtab 1: 25000 zu fertigen, welche die Holzarten 
durch Farbenanlage kenntlich macht. Die Nutzungszeiten werden 
nur für die der J. und II. Periode zugeteilten Flächen angegeben. 


— 13 — 


Die Flächen der I. Periode find durch von Weit nach Dit ver— 
laufende, nicht unterbrochene Striche zu ſchraffieren. Die Flächen 
der Beſtände, welche innnerhalb 40 Jahren verjüngt werden ſollen, 
werden durch von Weſt nach Oſt verlaufende kurze Striche mit 
einem Punkt zwiſchen denſelben kenntlich gemacht S: O. Aus— 
hiebe werden durch Punkte bezeichnet. Die für Eichennachzucht be— 
ſtimmten (in der Regel nicht unter 1 ha großen) Flächen müſſen 
im Walde feſtgelegt und auf der Wirtſchaftskarte kenntlich gemacht 
werden. 


3. Die allgemeine Revierbeſchreibung. 

Sie ſoll die für die Wirtſchaft charakteriſtiſchen Faktoren kurz 
und treffend angeben. Dieſe beziehen ſich auf den allgemeinen 
Zuſtand des Reviers in bezug auf Eigentumsverhältniſſe, Grenzen, 
Vermeſſung uſw., die Standortsverhältniſſe (Klima, Terrainbildung, 
Boden); das Vorkommen und Verhalten der Hauptholzarten; die 
bisherige Bewirtſchaftung und ihre Ergebniſſe; die künftige Bewirt— 
ſchaftung, insbeſondere die Holzarten, Betriebsarten, Umtriebszeiten; 
die Aufſtellung von Wirtſchaftsregeln für Hiebsführung, für Ver— 
jüngung und Erziehung der Beſtände, die Wegenetzlegung und Ein— 
teilung; die Holzverwertung, Nebennutzungen, Jagd u. a. 


4. Die ſpezielle Beſchreibung des Standorts und 
Beſtandes. 


Die Standortsklaſſen ſind in der Regel, wenn die Unter— 
abteilungen nicht beſtimmte Verſchiedenheiten beſitzen, für die ganzen 
Wirtſchaftsfiguren anzuſetzen. Sie werden gemäß dem Ertrags— 
vermögen im Verhältnis zu den vorliegenden Ertragstafeln feſt— 
geſtellt. Die Angaben über Lage und Boden erfolgen nach den 
vom Verein der forſtlichen Verſuchsanſtalten vereinbarten Bezeich— 
nungen. Der Boden iſt nach ſeinem mineraliſchen Gehalt, ſeiner 
Friſche, Tiefgründigkeit und dem Humusgehalt auf Grund von 
Bodeneinſchlägen zu beſchreiben. 
| Auch die Beſchreibungen der Beſtände ſollen nach der vom 
Verein der forſtlichen Verſuchsanſtalten gegebenen Anleitung bewirkt 
werden. Sie ſind kurz zu faſſen; alle unweſentlichen oder ſelbſt— 
verſtändlichen Angaben ſollen fortbleiben. 

Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 8 


1 


— 114 — 


5. Die Ausſcheidung der Altersklaſſen 
Die Bildung und Zuſammenſtellung der Altersklaſſen erfolgt 
geſondert nach den einzelnen Holzarten. Beim Vorkommen von 
verſchieden Altern werden die Flächen zergliedert. Insbeſondere 
find die angehauenen Beſtände nach Maßgabe des Holzgehalts 
auf Altholz und Jungwuchs zu verteilen. 


6. Der Maßſtab der Abnutzung und die periodiſche 
Flächenverteilung. 

Als Maßſtab für die periodiſche Abnutzung im vorliegenden 
Wirtſchaftszeitraum dient die normale periodiſche Abnutzungsfläche. 
Sollen ſämtliche Beſtände mit derſelben Umtriebszeit bewirtſchaftet 
werden, ſo ergibt ſich die normale Abtriebsfläche für eine Periode 


durch Multiplikation der Holzbodenfläche mit 5 Liegen verſchie⸗ 


dene Umtriebszeiten vor, ſo iſt die normale periodiſche Abnutzungs— 
fläche für jede Holzart nach dem Verhältnis der Periode zur Um- 
triebszeit beſonders feſtzuſtellen. Die Geſamtabnutzungsfläche ergibt 
ſich alsdann durch die Summierung der Flächen der einzelnen 
Holzarten. | 

Beim Eintragen der Flächen der erſten Periode werden die 
angehauenen Beſtände entſprechend den Altersklaſſen nach Maßgabe 
des vorhandenen Holzgehalts reduziert. Eine weitere Verteilung 
der Beſtände für die III., IV., V. und VI. Periode erfolgt nicht 
mehr. Dieſe Beſtände erſcheinen mit ihren Flächen in der Spalte 
„Spätere Perioden“. Bei der Auswahl der Beſtände für die 
Perioden iſt ihrem Verhalten in bezug auf Alter, Wüchſigkeit möge” | 
lichſt Rechnung zu tragen. In Nadelholzbeſtänden iſt auf die Herz 
ſtellung kleiner Hiebszüge Bedacht zu nehmen. 

Das Fachwerk ſteht hiernach in Elſaß-Lothringen nicht mehr 
in Anwendung. 


7. Die Aufnahme und der Eintrag der Holzmaſſen. 
Mit Rückſicht auf die großen zuſammenhängenden Altholzmafjeı 

und die lange Verjüngungsdauer der in den reichsländiſchen Forſter 
vertretenen Holzarten umfaßt der Berechnungszeitraum, in welchem 
die Nutzung des haubaren Holzes ſtattfinden ſoll, in der Rege 
zwei Perioden. Die Maſſen aller Nachhiebsreſte von Beſtänder 


— 115 — 


der I. Periode, ſowie die haubaren und angehend haubaren Be— 
ſtände der II. Periode ſind in der Regel durch ſtammweiſe Klup— 
pierung zu ermitteln. 0 regelmäßige Beſtände der II. Periode 
iſt die Ermittelung des Vorrats durch Probeflächen geſtattet. So— 
fern die gekluppte Maſſe in zwei Perioden genutzt werden ſoll, iſt 
unter der Geſamtſumme des Vorrats die in die II. (oder eine 
ſpätere) Periode übergehende Maſſe abzuſetzen. Der verbleibende 
Reſt bildet dann die Maſſe der erſten Periode. Dieſer wird be— 
hufs Feſtſtellung der Materialabnutzung der Zuwachs, auf Grund von 
ſpeziellen Unterſuchungen, bis zur Mitte der Periode hinzugefügt. Ent— 
ſprechend wird auch für die Nutzungen der II. Periode verfahren. 


8. Die Herleitung des Abnutzungsſatzes. 

Er ergibt ſich nach den Ergebniſſen der Holzmaſſenaufnahme 
durch Diviſion mit 20. Der in km Derbholz feſtzuſetzende Abnutzungs— 
ſatz iſt geſondert darzuſtellen einerſeits nach Haupt- und Vornutzung, 
anderſeits nach den vier Holzartengruppen: Eiche, Buche, anderes 
Laubholz, Nadelholz. 

In den Gemeindewaldungen iſt von der ermittelten Haupt— 
nutzung ein Viertel abzuſetzen. 


9. Die Ertragsregelung im Mittel- und Niederwald. 

Die Jahresſchläge des Mittel- und Niederwaldes ſind in ge— 
regelter Folge — im Überſchwemmungsgebiet in der Richtung des 
Waſſerlaufs — aneinander zu reihen. 

Im Mittelwald iſt das Oberholz geordnet nach Altersklaſſen 
zu kluppen. Der Zuwachs iſt für die einzelnen Klaſſen beſonders zu 
berechnen. Nach den Maſſen und dem Zuwachs wird die Nutzung 
und der Überhalt beim erſten Abtrieb eingeſchätzt und auch für 
den zweiten Umtrieb der verbleibende Vorrat nachgewieſen. 


10. Die Ertragsregelung im Plenterwald)). 


Der Abnutzungsſatz wird aus dem wirklichen Zuwachs und 
nach dem Verhältnis des wirklichen zum normalen Vorrat ermittelt; 
3 


entſprechend der Formel von K. Heyer e = wz + — 


a 


.) Für dieſen iſt eine beſondere kurze Anleitung („Vorſchriften für die 
Aufſtellung der Forſtbetriebseinrichtungswerke für Plenterwald“, Straßburg. 
1905) erlaſſen. 


— 116 — 


Zur Ermittelung des wirklichen Vorrats ſind die Stämme 
von 8 em Durchmeſſer ab zu kluppen. Der wirkliche Zuwachs iſt 
durch ſpezielle Unterſuchung an Stämmen verſchiedener Stärkeklaſſen 
zu ermitteln, der normale Vorrat nach der Formel Z 
Haubarkeitsdurchſchnittsznwachs). Die Höhe des Ausgleichungs- 
zeitraums wird in jedem Einzelfall auf Grund beſonderer Erwägung 
feſtgeſetzt. Die Umlaufszeit, binnen welcher der Hieb an derſelben 
Stelle wiederkehrt, ſoll nicht zu hoch (in der Regel auf 7—9 Jahre) 
angeſetzt werden. = 


11. Der generelle Kultur- und Wegebauplan. 


Für alle Betriebsarten werden dem Betriebsplan Kultur- und 
Wegebaupläne beigefügt. 

Die Kulturpläne erſtrecken ſich außer auf die Beſtandes— 
begründung, Pflanzenerziehung und den Samenbezug auch auf die 
Schlag- und Baumpflege. Von beſonderem Intereſſe iſt die Be⸗ 
tonung der Bodenpflege. Die auf ſie bezüglichen Arbeiten beſtehen 
in Be- und Entwäſſerungsanlagen und Unterhaltung, ſowie in der 
Herſtellung von Schutzgräben und Laubfängen. q 

Für den Entwurf, den Bau und die Unterhaltung der Holz- 
abfuhrwege werden eingehende Vorſchriften gegeben. 


12. Die Reviſion der Betriebseinrichtungswerke. 

Sie ſoll in der Mitte der 20jährigen Periode ſtattfinden. 
Die Art und der Umfang der vorzunehmenden Arbeiten ergibt ſich 
aus den Anforderungen, die an die Pläne geſtellt werden, und den 
Veränderungen, welche durch den Gang der Wirtſchaft oder äußere 
Einfluſſe in der erſten Hälfte der Wirtſchaftsperiode eingetreten ſind. 

Die bei der Reviſion aufzuſtellenden Nachweiſungen betreffen; 
die Arealveränderungen, die jährliche Abnutzung und ihre Ver 
gleichung mit dem Soll des Betriebsplans, die Zuſammenſtellung 
der Endhiebe und ihre Vergleichung mit dem Schätzungsſoll, die 
außerplanmäßigen Hiebe, die Vornutzungserträge, die Ausführung 
und Koſten der Kulturen, die Veränderungen der Berechtigungen, den 
Einfluß der Nebennutzungen, die Ausführung der Wegebauten u. 


— 117 — 


VI In Öfterreich !). 
Die in forſttechniſcher Beziehung wichtigſten Beſtimmungen 
der Inſtruktion für die Betriebseinrichtung der öſterreichiſchen 
Staatsforſten betreffen: 


1. Die innere Einteilung der Reviere. 

Sie beginnt, ſofern es nötig erſcheint, mit der Ausſcheidung 
der Schutz- und Bannwälder. Beſondere Schutzwaldgürtel ſind 
da auszuſcheiden, wo der Wald bis zur Vegetationsgrenze reicht 
und der Charakter des Plenterwaldes durch die Standortsver— 
hältniſſe vorgeſchrieben wird. Die Abgrenzung eines ſolchen Gürtels 
iſt tunlichſt mit einem Schutzſteig zu verbinden. 

Für den Wirtſchaftswald kommt die Ausſcheidung von Betriebs— 
klaſſen, Hiebszügen, Abteilungen und Unterabteilungen in Betracht. 


a) Betriebsklaſſen. 


Verſchiedene Betriebsklaſſen, innerhalb welcher ein unab— 
hängiger Betrieb der Holznutzungen ſtattfindet, ſollen für größere 
zuſammenhängende Waldungen bei verſchiedener Richtung des 
Transports und Abſatzes, bei abweichender Betriebsart (Samen— 
wald, Ausſchlagwald), bei ungleicher Schlagform (Kahlſchlag, Femel— 
ſchlag, Femelwald), bei verſchiedener Umtriebszeit und beim Vor— 
handenſein von Wirtſchaftsbeſchränkungen gebildet werden. 


b) Hiebszüge. 

Die Betriebsklaſſen ſind, wo die Hiebsfolge von Bedeutung 
iſt, in Hiebszüge zu zerlegen, die als „eine zuſammenhängende 
Reihe von Schlägen“ definiert werden. Ihre Bildung wird vom 
Terrain, von der Holzart und der Art der Verjüngung abhängig 
gemacht. Die Größe der Hiebszüge wird durch die Größe der 
Wirtſchaftseinheit, der Holz- und Betriebsart, die Schlagführung 
und die Bringungsverhältniſſe beſtimmt. Mehr als drei Abteilungen 
ſoll ein Hiebszug in der Regel nicht umfaſſen. 

Die Begrenzung der Hiebszüge erfolgt durch die von der 
Natur gebildeten Terrainlinien, durch Wege und Wirtſchaftsſtreifen. 
Dieſe werden neben den Einteilungslinien in einer Breite von 


1) Inſtruktion für die Begrenzung, Vermeſſung und Betriebseinrichtung 
der öſterreichiſchen Staats- und Fondsforſte, 3. Aufl. 1901. 


— 118 — 


5—8 m aufgehauen, damit ſich an ihren Seiten allmählich ſturm— 
feſte Beſtandesränder bilden. Auf den Karten werden die Hiebs— 
züge durch Pfeile bezeichnet, ihre Trennungslinien mit großen Buch- 
ſtaben. Sind jüngere Orte, die durch den Abtrieb vorgelagerter 
älterer Beſtände dem Winde ausgeſetzt werden, zu ſchützen, ſo 
werden längs der zu bemantelnden Seite derſelben Loshiebe ein— 
gelegt. 


c) Abteilungen. 


Die Grenzen der Betriebsklaſſen und Hiebszüge geben den 
Rahmen für die der Abteilungen ab. Ihre Bildung ſoll ſich in 
ihren Hauptlinien teils den Bergrücken und Taleinſchnitten, teils 
beſtehenden Straßen, Eiſenbahnen uſw. anſchmiegen. Wo dieſe zur 
Markierung der Einteilung nicht ausreichen, ſind zu ihrer Ver: 
vollſtändigung unter Berückſichtigung der Beſtandesverſchiedenheiten 
künſtliche Schneiſen zu projektieren. Die Längsſeiten der Ab— 
teilungen, die mit der Breite der Hiebszüge übereinſtimmen, ſollen 
800 1000 m, die Breitſeiten etwa / der Länge betragen. Alle 
Anfangs- und Endpunkte, alle Kreuzungs- und Brechungspunkte 
zweier oder mehrerer Einteilungslinien, die wichtigſten Winkelpunkte 
gebrochener Linien und die Wegekreuzungen ſind mit Sicherheit 
marken zu verſehen. 


d) Unterabteilungen. | 

Als Beſtimmungsgründe für die Bildung der Unterabteilun B 
werden angegeben: | 
1. Verſchiedenheit der Betriebsart und Behandlung. Dabei 
wird unterſchieden: Samenwald mit Kahlſchlägen; Samenwald mit 
Femelſchlägen; Samenwald als Plenterwald; reiner Ausſchlagwald; 
Mittelwald; ſervitutbelaſteter und ſervitutfreier Wald; Schutzwald, 
d. h. ein ſolcher, bei dem die beſondere Schonung und Erhaltung 
der Beſtockung freiwillig, ohne forſtpolizeilichen Zwang ausgeſprochen 
wird; Bannwald im Sinne des Forſtgeſetzes oder der Vorſchriften 
für den Eiſenbahnſchutz. | 
2. Die Verſchiedenheit der Holzart in reinen Beſtänden. 

3. Die Verſchiedenheit des Mengungsverhältniſſes, falls es — 

von e Bedeutung iſt. 
4. Verſchiedenheiten des durchſchnittlichen Beſtandesalters. Bei 
Jungwüchſen, Stangen und Mittelhölzern des Samenwaldes im 


— 119 — 


ſchlagweiſen Betrieb find Abſtufungen von 10 Jahren, bei den 
Althölzern von 20 Jahren geſtattet. Ausnahmen ſind bei ſehr 
ungleichförmigen Beſtänden zuläſſig. Im Ausſchlagwald ſind Alters— 
unterſchiede von 5 zu 5 Jahren für die Beſtandestrennung maß— 
gebend. 

5. Auffallende Unterſchiede in der Standortsgüte oder Ertrags— 
fähigkeit, wenn ſich dieſe in der ungleichen Entwicklung derſelben 
Baumart, namentlich im Höhenwuchs auf zuſammenhängenden 
Flächenteilen deutlich ausprägen. 

6. Merkbare Verſchiedenheiten in der Beſtockung. In dieſer 
Hinſicht werden drei Stufen des Vollbeſtandes gebildet. Die dritte 
bezeichnet Räumden. 

7. Die Aufforſtungsbedürftigkeit. 

Hinſichtlich der Mindeſtgröße der Abteilungen wird bemerkt, 
daß Beſtandesverſchiedenheiten unter 0,6 ha im Samen- und Aus— 
ſchlagwald der geodätiſchen Fixierung nicht bedürfen. Verſchieden— 
heiten kleineren Umfangs können auf der Spezialkarte graphiſch 
und bei der Beſtandesbeſchreibung in Worten angedeutet werden. 
Die bleibend ausgeſchiedenen Unterabteilungen werden mit kleinen 
lateiniſchen Buchſtaben bezeichnet. 

Im Walde ſind die Scheidelinien der Holzbeſtands-Unter— 
abteilungen mittels kleiner Tafeln, unſchädlicher Schalme, lichter 
Olfarbenringe oder Zeichen mit dem Reißer an Bäumen und 
Stangen in den alten Beſtänden, mittels ſchmal aufgehauener 
Gäßchen in Jungwüchſen erſichtlich und auffindbar zu machen. 


2. Die Aufnahme und Darſtellung des Waldzuſtandes. 


a) Die Aufſtellung von Ertragstafeln. 

Allgemein iſt beſtimmt, daß bei der Einrichtung der Staats— 
forſtreviere für die verſchiedenen Betriebsarten, Holzarten und 
Standortsklaſſen Ertragstafeln aufgeſtellt werden ſollen. Dieſelben 
ſind nach Auswahl und Kombination paſſender Probeflächen, die 
beim Beginn und während der Beſtandesbeſchreibung und Maſſen— 
erhebung für dieſen Zweck beſonders genau aufzunehmen ſind, zu 
begründen. Die Art der erforderlichen Erhebungen und Be— 
rechnungen ergibt ſich aus nachſtehendem Formular: 


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Hauptbeſtand beſtand 
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Bei jeder Klaſſe der aufgeſtellten Ertragstafeln iſt anzudeuten, 
welcher Klaſſe der am meiſten bekannt gewordenen allgemeinen 
Ertragstafeln ſie in den Maſſenvorräten der höheren Altersſtufen 
nahe oder gleichſteht. 


b) Die Beſchreibung der einzelnen Beſtände. 

Sie erſtreckt ſich insbeſondere auf: 6 

1. Angaben über die Beſchaffenheit des Bodens (Untergrund, 
Wurzelraum, Humusgehalt, Decke) und der Lage (Neigungsgrad, 
Expoſition, Freilage uſw.). 

2. Holzart, Miſchungsverhältniſſe und wirtſchaftliche 
Form des Beſtandes. Das Verhältnis der Holzarten in gemiſchten 
Beſtänden wird unter Beſchränkung auf den Hauptbeſtand, nach 
dem Anteil des Standraums, welcher den einzelnen Holzarten zu— 
kommt, in Zehnteln ausgedrückt. Beim Femelſchlagbetriebe werden 
die zur Verjüngung herangezogenen Beſtände als im Vorbereitungs- 
hiebe ſtehend bezeichnet, wenn ſie noch wenigſtens 0,8 der Maſſe 
des früheren Vollbeſtandes enthalten; als Beſamungsſchläge, wenn 
ſie 0,5 bis 0,8 ihrer Vollbeſtandsmaſſe enthalten; und als Lichte 
oder Schutzſchläge, wenn ihre Maſſe weniger als 0,5 ihrer früheren 
Vollbeſtandsmaſſe beträgt. ‚ 

3. Das Beſtandesalter. Dasſelbe iſt ſowohl nach ſeinen 
Grenzen und ſeinen Verſchiedenheiten, als auch nach ſeinem Durch— 
ſchnitt anzugeben. 

Die Zuſammenfaſſung und Nachweiſung der Altersklaſſen er- 
folgt durch die Altersklaſſentabelle, die dem Einrichtungsplane 
gegenübergeſtellt wird. Das diesbezügliche Formular hat folgende 
Faſſung: 


N Altersklaſſenta belle 


Betriebsklaſſe. . .... „ 
Ortsbe— — = Altersklaſſen der bewaldeten Flächen⸗ 
zeichnung Sei Unterabteilungen ſumme 
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8 Hektar 


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E 


Die Altersklaſſentabelle wird nach Betriebsklaſſen getrennt ge— 
halten. Die Abſchlüſſe müſſen ſowohl die Zahlen für dieſe als 
auch für die Reviere und Revierteile im ganzen nachweiſen. 

Die Verjüngungsflächen werden mit ihrer vollen Fläche in 
die Spalte „Verjüngungsklaſſe“ eingetragen. Daneben erſcheinen 
ſie aber auch in den Spalten des Altholzes, des Jungwuchſes und 
der Blößen, und zwar tunlichſt genau nach dem Verhältnis, in 
welchem dieſe drei Verſchiedenheiten tatſächlich in den Beſtänden 
vorhanden ſind. Unter der wirklichen Flächenſumme der Alters— 
klaſſen jeder Betriebsklaſſe ſind die normalen Flächen einzutragen, 
welche ſich nach der feſtgeſetzten Umtriebszeit und beim Femelſchlag— 
betrieb auch nach der Verjüngungsdauer ergeben. 

4. Holzertragsanzeiger. Als Maßſtab für die Leiſtung der 
Beſtände dient: | 

a) Die Beſtandesmittelhöhe; 

b) die Stammgrundflächenſumme; 

c) die Standortsklaſſe. Ihr iſt ſtets die Holzart, auf welche 
ſie ſich bezieht, beizufügen. In gemiſchten Beſtänden wird nur die 
Hauptholzart berückſichtigt; 

d) die gegenwärtige Beſtockung in Anteilen der vollen, die 
— 1 geſetzt wird. Die Beſtockung gilt als voll, wenn der Maſſen— 
vorrat des Beſtandes diejenige Höhe pro Hektar zeigt, welche die 
Ertragstafel der betreffenden Standortsgüte, Holz- und Betriebsart 
für die entſprechende Altersſtufe angibt. 


— 122 — 


5. Der Holzmaſſenvorrat pro Hektar und zwar an: 

a) Hauptbeſtandsmaſſe. Sie wird nach der Definition 
der Inſtruktion durch diejenigen Stämme gebildet, welche entweder 
ſämtlich im nächſten Jahrzehnt zum Einſchlag gelangen oder welche 
den Haubarkeits- und Zwiſchennutzungsertrag erſt vom zweiten 
Jahrzehnt ab liefern ſollen. 

b) Zwiſchenbeſtand (Nebenbeſtand). Zu dieſem zählt die 
Inſtruktion „alle unterdrückten, beherrſchten oder den Hauptbeſtand 
unterdrückenden, daher bald zu beſeitigenden Hölzer, inſoweit die 
beiden letzteren Stammklaſſen, ohne Beſtandeslücken zu verurſachen, 
entnommen werden dürfen.“ Solche Zwiſchennutzungsmaſſen, welche 
vorausſichtlich im kommenden Jahrzehnt nicht zur Verwertung ge— 
langen können, bleiben bei der Einſchätzung unberückſichtigt. 

6. Der Durchſchnittszuwachs im Alter zur Zeit des wahr— 
ſcheinlichen Abtriebs. Hierbei bleiben ſolche Kulturen, welche wegen 
der Einwirkung ſchädlicher Naturereigniſſe oder aus anderen Gründen 
als noch nicht völlig geſichert anzuſehen find, unberückſichtigt. 

7. Das Maſſenzuwachsprozent, berechnet nach der Formel: 

200 / M — m 
5 G1 En 

Die Faktoren der Maſſen- und Zuwachsberechnung ſind in 
Jung- und Mittelhölzern in der Regel mit Hilfe von Ertragstafeln 
anzuſprechen. In angehend haubaren und haubaren Beſtänden iſt 
dagegen ſtets eine genaue Erhebung des Vorrats und Zuwachſes 
durchzuführen. In ungleich beſtockten und ſolchen Orten, die unter 
2 ha Fläche umfaſſen, findet eine vollſtändige Kluppierung ſtatt. 
In unregelmäßigen Beſtänden find Probeflächen von 5 bis 10 % 
der Beſtandesfläche in paſſender Lage auszuwählen. 

Die Berechnung der Holzmaſſen erfolgt unter Zugrundelegung 
von Mittelſtämmen, die nach Maßgabe der vorliegenden Höhen 
und Stärken ſo zu wählen ſind, daß ſie in ihrer Summe den 
Beſtand im kleinen repräſentieren. 

Alle Maſſen- und Zuwachserhebungen ſind in einer Tabelle 
zuſammenzuſtellen und dem Betriebswerk beizufügen. 

8. Das Qualitätszuwachsprozent, berechnet nach der 
Formel: =" 1 9 wobei 2 — 4 die durchſchnittliche 

n 4 
Nettowertdifferenz, E g die Wertſumme des Durchſchnittsfeſt— 


meters Holz zweier Stufen, n die Anzahl Jahre bedeutet, welche 


— 123 — 


der Stamm gebraucht, um aus der einen in die andere Stufe zu 
wachſen. 

9. Das Weiſerprozent, berechnet nach der Formel: 

1 H = G (a - b), wobei H den mittleren Beſtandeswert, 
G das aus Boden-, Verwaltungs- und Kulturkoſtenkapital gebildete 
„Grundkapital“ im Sinne Preßlers bedeutet. 

Die Anſätze zu 7, 8 und 9 ſind nur dann (für angehend 
haubare und haubare Orte) zu erheben und zu berechnen, wenn der 
Ertragsberechnung die finanzielle Umtriebszeit zugrunde gelegt 
wird. Dies iſt aber nach der Angabe über die Hiebsreife im S 41, 
auf die weiterhin Bezug genommen iſt, in der Regel der Fall. 

10. Bemerkungen über die wirtſchaftliche Behandlung des 
Beſtandes (Zeit und Art der Nutzung, Läuterung, Durchforſtung, 
Aufäſtung, Aufforſtung, Entwäſſerung u. a.). 

Das Formular, nach welchem die Beſtandesbeſchreibung ge— 
fertigt wird, hat gemäß den vorſtehenden Angaben nachſtehende 


Faſſung: 


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Ortsbezeichnung ne 2 = Hauptbeſtandsmaſſe 
— — 8 S S . 
DO — . 2 2 = > 
= 9 = = = = ae f d 
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= 82 88 & S S 88 ganzen Ort 
| = Ba er = elta —f FR | er 
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Name W I|2|,=I9 | 5 |8 2 55 38 = 
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Er re = be S 2 3 £ — 
1238 = O 2 3 8 8 338 — 
S = S ([srsals| 35 
2 2 DZ FE DIR | 
a |=5 Jahre m m? | ha Feſtmeter 
Bass | | | fer a9 
| | 
| | | | 
Altersdurchſchnitts⸗ | 
Zwiſchenbeſtand zuwachs zur Zeit N 
der Haubarkeit as D 
für 1 Hektar auf dem | = B N = 
ganzen Ort a Me e = S 
für für den 8 x — = 
8 — = 
1 Hektar ganzen Ort] Se — = 2 
8 | See 5 
5 15 Bee | 23 a | 2 
| E. | — 2 — | 
ne | — — E | 


Feſtmeter Prozent 


I | 
| | | | | | | | 


— 124 — 


c) Die allgemeine Beſchreibung. 

Sie ſoll die natürlichen, rechtlichen, politiſchen, forſtwirtſchaft— 
lichen, kommerziellen, finanziellen und organiſatoriſchen Verhältniſſe 
in der Gegenwart darſtellen. Es ſind insbeſondere zu behandeln: 
Die Größe des Wirtſchaftsganzen, geordnet nach Holzboden und 
Nichtholzboden, und die Benutzung des letzteren; die Einfügung 
des Wirtſchaftsbezirkes in die Landeseinteilung; die Eigentums— 
und Rechtsverhältniſſe; die Eigentumsbegrenzung; die Umgebung 
des Waldes nach Kulturarten; die Gewäſſer im Walde und in ſeiner 
Umgebung; die vorkommenden Gebirgs- und Bodenarten, Lage, 
Klima, atmoſphäriſche Einwirkungen; die Holzbeſtandsverhältniſſe, 
ihre Geſchichte und ſeitherige Bewirtſchaftung; Nachweiſe des 
Material- und Geldertrages an Holz, Nebennutzung, Jagd und 
Fiſcherei; die Wald- und Marktpreiſe des Holzes, Angaben über 
Perſonalverhältniſſe u. a. 


3. Die Feſtſtellung des Hiebsſatzes. 

Derſelbe wird für ein Jahrzehnt aufgeſtellt. Die Nutzungen 
werden als Haubarkeitsnutzungen, Zwiſchennutzungen und Zufalls— 
nutzungen unterſchieden. Zur Haubarkeitsnutzung gehören alle Er— 
träge aus den für den nächſten Wirtſchaftszeitraum vorgeſehenen 
Nutzungsflächen; ſodann aus den zufälligen Nutzungen dasjenige 
Material, durch deſſen Einſchlag oder Wegnahme entweder ein 
junger Nachwuchs oder eine aufforſtungsbedürftige Fläche von 
mindeſtens 0,3 ha zurückbleibt. Die kleinern Ergebniſſe von Wind-, 
Schnee-, Eisbruch-, Inſekten- und Frevelhölzern werden dagegen 
als zufällige Nutzung behandelt und geſondert eingetragen. Der 
Ertrag aus Durchreiſerungen, Durchforſtungen und ſonſtigen Pflege— 
hieben ſowie aus der Nutzung der Ausſtänder in Jungbeſtänden 
gehört der Zwiſchennutzung an. In der Regel iſt für die Be— 
urteilung, ob ein Materialbezug der Haubarkeits- oder Zwiſchen— 
nutzung angehört, der Hauungsplan entſcheidend. 


a) Haubarkeitsnutzung. 

Die Grundlage für die dem nächſten Wirtſchaftszeitraum zu 
überweiſende Nutzung bildet die normale Abtriebsfläche. Sind die 
Verhältniſſe regelmäßig, ſo wird dieſe tunlichſt eingehalten. Be— 
züglich der Beſtimmung der Umtriebszeit, von welcher die Abtriebs— 


— 125 — 


fläche abhängig iſt, wird bemerkt: Wenn keine zwingenden Gründe, 
hervorgehend aus der rechtlichen Verpflichtung des Waldeigentümers 
oder aus den Bedingungen des Holztransports oder des Holz— 
marktes zur Beibehaltung des bisherigen, namentlich aber eines 
ſehr hohen Haubarkeitsalters vorhanden ſind, dann iſt das Streben, 
die entſprechende Verzinſung der im Walde geborgenen Anlage— 
und Betriebskapitalien im Forſtreinertrag zu erzielen, für die Höhe 
der Umtriebszeit maßgebend. Als hiebsreif werden demgemäß 
ſolche Beſtände bezeichnet, deren Weiſerprozent unter den ange— 
nommenen Wirtſchaftszinsfuß geſunken und deren Einſchlag bei 
Beachtung der unabweisbaren Hiebsordnung möglich iſt. 

Unbedingt dem nächſten Wirtſchaftszeitraum zur Abnutzung 
zu überweiſen ſind ferner die wirtſchaftlich notwendigen Loshiebe 
und Sicherheitsſtreifen, lückige und zuwachsarme Beſtände, deren 
baldige Verjüngung mit Rückſicht auf Zuwachsleiſtung und Boden— 
zuſtand erwünſcht iſt, ſowie endlich ſolche Beſtände, welche der 
Hiebsfolge zum Opfer fallen müſſen. 

Bei vorhandener Unregelmäßigkeit des Waldzuſtandes ſind 
die Hiebsflächen nach dem Vorhandenſein hiebsreifer Orte zu 
korrigieren. Die Inſtruktion ſchreibt vor: „Behufs Ermittelung 
des jährlichen Haubarkeitsertrags beim jährlichen Betriebe iſt für 
jede Betriebsklaſſe auf Grund der Altersklaſſentabelle darzuſtellen, 
ob hiebsreife bezw. hiebsfähige Beſtände und nachrückende jüngere 
Altersſtufen in genügendem Flächenverhältnis vorhanden ſind, ob 
und auf wie lange der Einſchlag von ausreichend hiebsreifen Be— 
ſtandesvorräten einzuſchränken oder ob auf Grund der allgemeinen 
Betriebsvorſchriften eine raſchere Nutzung der etwa vorhandenen 
Maſſenüberſchüſſe erwünſcht oder gerechtfertigt iſt.“ Der Zeitraum, 
innerhalb deſſen eine Herbeiführung der normalen Altersklaſſen 
angeſtrebt wird, iſt gutachtlich feſtzuſetzen. 

Neben der Ermittelung der normalen Abtriebsfläche erhält 
der Etat eine weitere Begründung durch die Darſtellung der ſeitherigen 
Nutzungen und die Nachweiſung des Einfluſſes, welchen dieſe 
Nutzung auf die Entwickelung der Altersklaſſen gehabt hat. Das 
Altersklaſſenverhältnis wird deshalb für eine längere Zeit nach— 
gewieſen. Dieſe Vergleichungen und Erwägungen — ſagt die 
Inſtruktion am Schluſſe dieſes Abſchnittes — werden zu einer 
endgültig ermittelten Hiebsfläche führen; und der auf der letzteren 
erhobene Maſſenvorrat, vermehrt um den auf die Mitte des 


— 126 — 


Wirtſchaftszeitraums berechneten laufenden Zuwachs bildet den 
Maſſenhiebsſatz für das Jahrzehnt. 

In den einzelnen Betriebsklaſſen iſt die ſtrenge Nachhaltigkeit, 
abgeſehen von ſolchen Waldungen, die mit Servituten ſtark belaſtet 
ſind, nicht erforderlich. 


b) Vornutzungen und zufällige Nutzungen. 

Die Vornutzungen werden als Läuterungen, Durchreiſerungen, 
Durchforſtungen, Säuberungen und Nutzungen der Ausſtänder in 
Jungbeſtänden unterſchieden. Der Hiebsſatz für die Zwiſchennutzung 
ergibt ſich durch Summierung des bei den Beſtandesbeſchreibungen 
für die einzelnen Unterabteilungen angeſetzten, dem Zwiſchenbeſtand 
angehörigen Materials, ſofern dasſelbe vorausſichtlich auch ver— 
wertbar iſt. Der Anſatz für zufällige Nutzungen iſt für jede Be— 
triebsklaſſe ſummariſch nach deu Aufzeichnungen vergangener Jahre 
oder nach Erfahrungsſätzen einzuſtellen. 


c) Ertragsermittelung im Plenterwalde. 

Mit Rückſicht auf den meiſt an erſter Stelle ſtehenden Schutz— 
waldcharakter des Plenterwaldes und die häufig vorkommende 
Unmöglichkeit einer regelmäßigen Verwertung des Einſchlags wird 
in den meiſten Fällen auf die Beſtimmung eines nachhaltigen 
Hiebsſatzes nach einem beſtimmten Verfahren verzichtet und die 
Nutzung nur gutachtlich angeſetzt. 


4. Kontrolle und Reviſion. 


Um die Veränderungen, welche im Laufe des Wirtſchafts— 
zeitraums eintreten, nachzuweiſen, ſind von der Verwaltung eine 
Anzahl Schriftſtücke zu führen, welche die Anſätze des Betriebsplans 
und ſeine Ausführung kontrollieren und der Reviſion zur Grund— 
lage dienen ſollen. Von denſelben ſind insbeſondere hervorzuheben: 

a) Das Gedenkbuch. Es entſpricht dem allgemeinen Teil 
des preußiſchen Hauptmerkbuchs. Es ſollen in ihm alle vor— 


kommenden Veränderungen, ſofern dieſelben nicht durch den plan- 


mäßigen Abtrieb der Beſtände erfolgen, verzeichnet werden. Ins— 
beſondere die Veränderungen geometriſcher Art, die Umgeſtaltung 
der Holzbringungsanſtalten und Kommunikationsmittel, bedeutſame 
Schäden durch Menſchen, Naturereigniſſe, Brände uſw., Nachweiſe 
über Jagd und Fiſcherei, Arbeiterverhältniſſe, ſtatiſtiſche Nachweiſe 


Eee 


über Maſſen- und Werterträge, Wildbachverbauungen, forſtliches 
Verſuchsweſen, Perſonalien u. a. 

b) Das Wirtſchaftsbuch. Dasſelbe entſpricht dem preußiſchen 
Kontrollbuch nebſt dem ſpeziellen Teil des Hauptmerkbuchs und 
zerfällt in zwei Teile. Der erſte gibt für jede einzelne Unter— 
abteilung (Kontrollfigur) den Materialeinſchlag in zuſammenfaſſenden 
Zahlen, getrennt nach Nutz- und Brennholz, Hart- und Weichholz, 
Haubarkeits-, Zwiſchen- und Zufallsnutzung nebſt den zugehörigen 
Hiebsflächen. Sodann die ausgeführten Aufforſtungen, getrennt 
nach Saat und Pflanzung, ſowie Entwäſſerungen und die Arbeiten 
der Schlag- und Beſtandespflege. 

Der zweite Teil enthält die jährlichen Zuſammenſtellungen 
des Einſchlags von dem ganzen Wirtſchaftsbezirk und die Kontrolle 
des wirklich erfolgten Einſchlags mit der Schätzung. 

c) Nachweiſungen über Veränderungen im Grundbeſitz, Er— 
gebniſſe der durchgeſchlagenen Beſtände und Vergleich gegen die 
Schätzung, Vergleichung des Einſchlags mit dem Hiebsſatz nach 
Maſſe und Fläche, Zuſammenſtellung außerplanmäßiger Hiebe, 
Nachweiſung der Kulturen und deren Koſten, die Einnahmen und 
Ausgaben, Material- und Gelderträge u. a. 

Die Reviſionen werden eingeteilt in Zwiſchenreviſionen, welche 
im Laufe des Wirtſchaftszeitraums durch unvorhergeſehene Umſtände 
(Bruch, Inſektenſchäden u. a.) notwendig werden, und in regelmäßige, 
periodiſche Reviſionen, welche im letzten Jahre des Jahrzehnts, für 
welches der Betriebsplan aufgeſtellt war, vorzunehmen ſind. Als 
die wichtigſten Aufgaben der periodiſchen Reviſion wird angegeben: 
Erſtens die Unterſuchung, ob die abgelaufenen Betriebspläne in 
allen Teilen genau eingehalten wurden, ob und inwieweit die vor— 
gekommenen Abweichungen gerechtfertigt ſind, und wie ſich die Be— 
ſtimmungen des abgelaufenen Betriebsplans im einzelnen und im 
ganzen bewährt haben. Zweitens die Berichtigung der vorhandenen 
bezw. die Beſchaffung der zur Aufſtellung der neuen Betriebspläne 
für das nächſte Jahrzehnt notwendigen geodätiſchen und taxatoriſchen 
Unterlagen. Drittens die Verfaſſung der Betriebspläne für das 
nächſte Jahrzehnt. 

Der Umfang, in welchem die Reviſionen vorzunehmen ſind, 
iſt nach Lage der Verhältniſſe ſehr verſchieden. Im allgemeinen 
müſſen die betreffenden Arbeiten nach Maßgabe der Beſtimmungen 
für neue Forſteinrichtungen ausgeführt werden. 


— 128 — 


IX. In Frankreich). 

Von außerdeutſchen Ländern bietet hinſichtlich der Methoden 
der Forſteinrichtung nächſt Oſterreich Frankreich am meiſten Intereſſe, 
insbeſondere deshalb, weil einige der dortigen Maßnahmen zu den 
Regeln, die in den meiſten deutſchen Staaten Geltung haben, in 
auffallendem Gegenſatze ſtehen. 

Für den Stand des franzöſiſchen Forſteinrichtungsweſens ſind 
die Eigentumsverhältniſſe in beſonderem Grade von Einfluß. Seither 
wurde in Frankreich ziemlich allgemein die Anſicht vertreten, daß 
die Privaten überhaupt zur forſtlichen Produktion nicht geeignet 
ſeien. Man nahm an, die Schwierigkeit der Beurteilung der zu— 
künftigen Bedürfniſſe und die Unſicherheit der Ertragsnachweiſe 
ſtehe den Grundſätzen und Zielen der Privatwirtſchaft entgegen. 
Die Erzeugung des Holzes, namentlich der beſſeren Sortimente, ſei 
Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Dieſer Anſchauung 
entſprachen die tatſächlichen Waldzuſtände des Landes, die nach 
den Eigentumsverhältniſſen ſehr verſchieden ſind. Im Staatswald 
herrſcht der Hochwald mit langer Umtriebszeit vor, in den Ge— 
meindeforſten der Mittelwald, in den Privatwaldungen der Nieder— 
wald. In der neueren Zeit haben ſich jedoch die Verhältniſſe 
weſentlich verändert. Infolge der Zunahme der Werte des Holzes 


und der Abnahme des Zinsfußes iſt auch für Private die Erziehung 


ſtarker Hölzer rentabel geworden. 


A. Hochwald. 

Die weſentlichſten Gegenſtände der Forſteinrichtung, über die 
man ſich ein Urteil zu bilden imſtande iſt, betreffen die Einteilung 
der Waldungen, die Methoden der Ertragsregelung, die Lagerung 
der Periodenflächen und die Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes. 


1. Einteilung. 


Die franzöſiſchen Staats- und ſtaatlich adminiſtrierten Wal— 
dungen ſind in series eingeteilt. Dies ſind örtlich zuſammen— 
) Der nachſtehenden Darſtellung liegen (abgeſehen von einer Reiſe nach 
Frankreich) einige Betriebswerke elſäſſiſcher Reviere von 1862 und 1864 zu— 
grunde, die dem Verfaſſer von den Herren Oberforſtmeiſter Pilz in Straßburg 
und Forſtmeiſter Kautzſch in Selz zur Kenntnis gütigſt mitgeteilt wurden. 
Ferner die Schrift von Taſſy „Etudes sur l'aménagement des foréts“. 
Paris 1872. 


a 


liegende Waldflächen mit einheitlichem Abſatz und in ſich nach— 
haltigem Betrieb, die häufig mit den Schutzbezirken (triages) zu— 
ſammenfallen. „On entend par série une partie de forét, destinée 
A etre soumise A un plan special d’exploitation et à fournir 
par conséquent une suite de coupes annuelles“'). Die series 
entſprechen hiernach etwa den preußiſchen Blöcken. Daneben beſteht 
auch eine Teilung in sections. „On entend par section une 
partie de forét qui se distingue du surplus par le mode d’ex- 
ploitation“ (taillis, futaie reguliere, futaie jardinee?) etc.) Die 
Bildung der sections wird hiernach vorzugsweiſe durch die Be— 
triebsart (régime) und die Behandlung (mode de traitement) 
hervorgerufen; ſie entſprechen den deutſchen Betriebsklaſſen. Die 
series werden weiter in affectations (Periodenflächen) eingeteilt. 

Im Rahmen der angegebenen Betriebsverbände erfolgt die 
Ausſcheidung der parcelles. Sie ſind die Beſtandeseinheiten 
und bilden die Grundlage für die Einrichtung und Führung der 
Wirtſchaft. In jedem canton (Forſtort) ſollen ſolche Teile von— 
einander geſondert werden, qui diffèrent entre elles soit par 
l’essence ou par l’äge des bois, soit par la situation, l’exposition, 
la vegetation ou la consistance du peuplement, de sorte que 
toute la parcelle soit susceptible du m&me traitement?).“ Die 
Parzellen werden in den Büchern und auf den Karten unterſchieden als 
divisions, welche eine bleibende Bedeutung haben, und subdivisions, 
welche im Laufe der Zeit eingehen ſollen. Die Parzellen werden 
durch Steine an den Kreuzungspunkten markiert; ihre Grenzen 
werden durch ſchmale Aufhiebslinien oder durch Schalme bezeichnet“). 

Für die einzelnen Parzellen werden Beſchreibungen nach 
folgendem Schema gefertigt: 


Etat descriptif des divisions et subdivisions. 


Proportion des 


Nature du sol 


des 


Exposition 


| 
r e 


) Tassy, Etudes, p. 385. 2) A. a. O. ) Wortlaut franzöſiſcher Betriebswerke. 
) Nach brieflichen Mitteilungen des Herrn Oberforſtmeiſters Pilz. 
Martin, Forſteinrichtung. 2. Aufl. 9 


Contenance 


altitude 

Declivité 

essences 
sistance du 
peuplement 


Divisions et 
subdivisions 
sub 
divisions 
divisions 
Situation et 
Age des bois 
Nature et con- 
Vegetation 
Observations 


Cantons 


— 130 — 


2. Die Methode der Eriragsregelung. 


Sie iſt die des Flächenfachwerks, wie aus dem nachſtehenden 
Kopf des Formulars, nach welchem die Betriebspläne für die 
Staats- und Gemeindeforſten aufgeſtellt werden, zu erſehen iſt. 


Reglement general des exploitations par période 
pendant la premiere revolution. 


2 | Contenance I | un | 3 Age des bois lere Periode 
8 a 
2 Be des ml Me t 
— | 7 — Ss 3 a 
8 5 2 e = © S 2 | — Coupes | u 
2 2 8 3 808 en principales “2 
8 3 2 2 — 2 2 2 =) 
= = | 3 = =: S un r 5 > u 
D — 
e As . © 0 2 78 80 : 
r 2 7 S S 2 
Ss | = = 8 u = SU 
Ars — — nn = oo © — — — — 8 
77 ng —— S S — 8 — 8 un 
; > ar — — a8 2 1 © 
SE MR = 0 3 8 S = “ma 8. 
SI) re er Ken = 8 2 S = = es |5 
— = = — O — — 8 = 
N — [em 7 
2 | > | 82 = 
m — e & — 
| — ha Sue ®&) 3 ha ha ha 
2e Peride Ze Periode|4® Periode |5e Periode|6e Periode 
Coupes — Coupes Coupes Coupes Coupes 
principales 2 8 u PR = 
2 © 2 8 8 © 
— * S8 8 8 88 >. ie 5 
— 2 — 08 
2 2 8 2 = — = — = 3 = 4 2 
= 2 — . — a — a — . rg . — Er 
= 8 2 rt 8 8 S = 8 ‘= 8 = 8 
> 2 8 
a 12 2 = = = = = =) — E 2 
= 2 = — © — 2 2 — = 2 =) 
= D DB > — — — 
2 = 5 2 = a = a = Au = 
© O = A Dt ae! — 
ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha 
) 


Die Anzahl und Länge der Perioden find je nach der Holzart 
und Wirtſchaftsgebieten verſchieden. Für die Eiche in Mittel- 
frankreich ſind 8 Perioden zu 25 Jahren gebildet, für die Buche 
meiſt 6 zu 20 Jahren, für die Tanne 4 zu 30 Jahren. Die 
Genehmigung der Periodenbildung erfolgte früher, wie die in den 
reichsländiſchen Forſten vorliegenden Betriebspläne erſehen laſſen, 
durch ein kaiſerliches Dekret). 


5 Aus dem Betriebswerk der Oberförſterei Haslach. Article 2. „Les 
deux series de la Haute-Struth seront aménagées à la révolution de 120 


— 131 — 


Über die Höhe der Umtriebszeit, welche den wichtigſten Be— 
ſtimmungsgrund der Abnutzung bildet, liegen keine beſtimmten 
Unterſuchungen vor. Man ſetzt die Umtriebszeit, wie es auch meiſt 
in Deutſchland geſchieht, nur gutachtlich feſt („sans regretter de 
ne pouvoir apporter à la question un contingent d' expériences 
d'une valeur souvent plus specieuse que reelle“) ). 

In der Literatur wird zur Begründung der Umtriebszeit be— 
merkt: „Die Menge des erzeugten Holzes, ſeine Nutzbarkeit, ſein 
Verkaufswert und das Verhältnis des Ertrags zu dem Kapital, 
das ihm zugrunde liegt, ſind die verſchiedenen Ziele, welche man, 
getrennt oder zuſammen, vor Augen haben muß, um aus der 
Wirtſchaftsführung den höchſten Vorteil zu ziehen. Dieſen vier 
Zielen entſprechen vier Arten der Hiebsreife des Holzes: erſtens 
die Umtriebszeit der größten Maſſe, ſodann die Umtriebszeit des 
höchſten Gebrauchswertes, drittens die Umtriebszeit des höchſten 
Geldertrags, viertens die Umtriebszeit des größten Reinertrags“ ). 
Für die Staatsforſten ſoll nach den vorliegenden Betriebswerken 
eine Umtriebszeit gewählt werden, „qui correspond aux produits 
materiels les plus considerables et les plus utiles“. Dieſe 
Forderung hat eine konſervative Richtung zur Folge gehabt, die 
im Zuſtand der Waldungen Frankreichs und des Reichslandes zum 
Ausdruck gekommen iſt. Nach der Statiſtik vom Jahre 1876 


wurden in den Staatswaldungen bewirtſchaftet mit 
Umtriebszeiten unter 100 Jahren v. 100 bis 150 Jahren v. 150 bis 200 Jahren. 
Beim ſchlagweiſen 


Betrieb 57 43,1%, 21,2% der Ge⸗ 

(futaies soumises ſamt⸗ 

aux éelaircies) fläche. 
Beim Plenterbetrieb 9,8 , ER 46,5 „ x 


(futaies jardinees) 


3. Die Lagerung der Wirtſchaftsflächen. 


Sie iſt das am meisten charakteriſtiſche Merkmal der fran— 
zöſiſchen Forſteinrichtung. Die Ordnung der Periodenflächen ſoll 


ans divisees en 6 periodes de 20 ans. Celles de la Basse-Struth seront 
soumises à une révolution de 150 ans divisée en 5 periodes de 30 ans. Etc. 
Fait au Palais des Tuileries le 9. Mai 1863. signé: Napoléon“. 

) Wortlaut franzöſiſcher Betriebswerke. 

) Tassy, Deuxième etude: „de l’exploitabilite“. 


— 132 — 


ſo erfolgen, daß dieſe in ſich abgeſchloſſene Komplexe bilden und 
nicht durch Flächen anderer Perioden unterbrochen werden. 

Zur Begründung dieſes Verfahrens, das zu den Maßnahmen 
der meiſten deutſchen Forſtverwaltungen, insbeſondere der ſächſiſchen, 
im Gegenſatz ſteht, wird folgendes bemerkt?): „Damit ſich die 
Führung der Verjüngungsſchläge in jeder Periodenfläche den Regeln 
der Hiebsfolge anpaſſen kann, iſt es gut, daß die Periodenflächen 
eine regelmäßige Form haben, daß ſie ihre ſchmale Seite der 
heftigſten Windrichtung darbieten, daß ſie von Wegen begrenzt 
werden, vor allem aber, daß ſie in ſich geſchloſſene Komplexe 
bilden. Ich empfehle ganz beſonders, niemals eine Perioden— 
fläche zu zerreißen, wenn man nicht dafür überwiegende Gründe 
hat. Der örtliche Zuſammenhang der Parzellen, welche die Periode 
bilden, iſt nicht nur nützlich für die Anwendung der Regeln der 
Hiebsfolge, ſondern auch für die ökonomiſchen Erfolge der Nutzung.“ 

Gemäß dieſer Vorſchrift iſt bei der Einrichtung der fran— 
zöſiſchen Staats- und Gemeindeforſten verfahren. Die Perioden— 
flächen ſind auf den Karten und im Walde ſyſtematiſch zuſammen— 
gelegt. Die Folge davon iſt zunächſt, daß viele Beſtände nicht 
zurzeit ihrer Hiebsreife, ſondern früher oder ſpäter zur Nutzung 
gelangen; ſodann, daß die Verjüngungsſchläge ſehr groß werden 
und daß in Zukunft ausgedehnte Beſtände gleichen Alters zuſammen— 
liegen werden. Beides iſt mit wirtſchaftlichen Nachteilen verknüpft, 
wenn ſie auch bei der natürlichen Verjüngung, die in Frankreich 
Regel iſt, und bei dem Vorherrſchen des Laubholzes geringer ſind, 
als bei den in Deutſchland vorliegenden Verhältniſſen. 


4. Die Feſtſtellung des Abnutzungsſatzes. 
a) Nach Maſſen. 

Für die in der erſten Periode erfolgenden Nutzungen wird 
ein beſonderer Betriebsplan (Réglement special des exploitations 
pour la premiere p6riode) gefertigt, in welchem die Hiebe und 
Erträge, geordnet nach den divisions und subdivisions, verzeichnet 
werden. Es werden unterſchieden: Hauptnutzung Coupes principales 
(eingeteilt in ordinaires und extra ordinaires) und Vornutzung, 
Coupes intermediaires. 

) Tassy, troisibme étude, chap. IV $ 3 „formation des affectations 
conformément aux regles d'assiette“. 


— 133 — 


Die Maſſen der Coupes principales werden durch ſpezielle 
Aufnahme mit der Kluppe ermittelt. Die Eintragung der Holz— 
maſſe in die Pläne erfolgt geſondert nach Holzartengruppen (chene, 
hötre, bois blanes, pins). Die Maſſenberechnung erfolgt auf 
Grund beſonderer Unterſuchungen an Modellſtämmen. Sie erſtreckt 
ſich auf die ganze Holzmaſſe. Dieſe wird nicht nach Derb- und 
Reisholz, ſondern nach Stamm- und Aſtholz unterſchieden. Die 
Ergebniſſe der Holzmaſſenberechnung werden den Betriebsplänen 
beigefügt. 

Ein Zuwachs für die Zeit bis zur Nutzung wird nicht zugeſetzt. 

Die Vornutzungen werden nach der Fläche geregelt. Doch 
wird die anfallende Maſſe ſummariſch, nach den Ergebniſſen des 
vorhergehenden Jahrzehnts, angeſetzt. 


b) Nach Werten. 

Dem in Maſſe ausgeworfenen Abnutzungsſatz wird eine Er— 
mittelung des Wertes (evaluation en argent de la possibilité) zur 
Seite geſtellt. Sie beruht auf der Schätzung der Sortimente, 
welche für die Hauptholzarten vorgenommen wird. Es werden 
unterſchieden: bois de service, d'industrie, quartier (Scheit), 
rondin (Knüppel), fagots (Reis), écorces. Für jede dieſer Klaſſen 
wird der Preis (prix sur pied par nature de marchandises) nach 
Maßgabe der ſeitherigen Verwertung gutachtlich eingeſtellt. Für 
die Vornutzungen erfolgt die Trennung der Sortimente nur nach 
Laubholz und Nadelholz. Durch Aufſummierung der einzelnen 
Sortimente ergibt ſich der Geldetat für die Holznutzung. 


B. Mittel- und Niederwald. 


Die Ertragsregelung des Mittelwaldes, welcher in Frankreich 
ſeinen eigenartigen Charakter viel beſtimmter erhalten hat als in 
Deutſchland, beruht auf der Flächenteilung. Die Beſtimmungen 
über die Ausführung derſelben waren bereits in den Ordonnanzen 
Colberts vom Jahre 1669 enthalten. Sie haben ſich ſeit jener 
Zeit (wie die noch vorhandenen Steine zeigen) gleichmäßig er— 
halten. Die Art der Teilung der Fläche iſt von der Umtriebszeit 
des Unterholzes abhängig. Dieſe iſt im allgemeinen höher als in 
den deutſchen Mittelwaldungen. Es werden im Staatswald 50% 
mit 20 —30 jähriger, 46% mit mehr als 30 jähriger — in den 
Gemeindewaldungen 77 / mit 20—30 jähriger, 20% mit mehr 


— 134 — 


als 30 jähriger Umtriebszeit behandelt. In den Gemeindewaldungen 
bleibt / der Fläche von der Teilung ausgeſchloſſen. 

Der Oberholzvorrat iſt gleichmäßig über die Fläche verteilt. 
Er iſt nach Altersklaſſen geordnet. Es werden unterſchieden: 
baliveaux de l’äge, welche eine Umtriebszeit älter find als das 
Unterholz; modernes (sc. baliveaux), welche zweimal übergehalten 
ſind; anciens, welche ſich im vierten Unterholzumtrieb befinden. 
Für die Nutzung des Oberholzes iſt die Stammzahl der ver— 
ſchiedenen Klaſſen maßgebend. Dieſe ſind in den Wirtſchaftsplänen 
für die einzelnen Reviere und Revierteile ſowie in der Statiſtik 
für die Mittelwaldungen des ganzen Landes nachgewieſen. Die 
Nutzungen ſind im Mittelwald ſehr gleichmäßig erfolgt; ſie ge— 
währen deshalb eine gute Grundlage der Ertragsſchätzung. 

Der Niederwald iſt in Frankreich vorzugsweiſe in den Wal— 
dungen der Privaten in großer Ausdehnung vertreten. Soweit 
eine Regelung ſtattgefunden hat, beruht fie lediglich auf der Fläche, 
Bei der Eiche, welche die wichtigſte Holzart im Niederwalde iſt, 
wird nicht nur auf die Rinde, ſondern auch auf die Erziehung von 
Holz Wert gelegt. Daher ſind die Umtriebszeiten höher, als es 
der Rechnung mit ausſchließlicher Rückſicht auf die Rinde ent— 
ſprechend iſt. Nach der Statiſtik von 1876 wurden im Staats— 
wald 56 %, in den Gemeindewaldungen 76 % p mit Umtriebszeiten 
von 20—30 Jahren bewirtſchaftet. Mit Rückſicht auf die Er⸗ 
zeugung ſchwacher Nutzhölzer wird vom Überhalt Anwendung gemacht. 


X. Rückblick. 


Ein Rückblick auf die in der Praxis angewandten Verfahren 
läßt erkennen, daß ſich das Forſteinrichtungsweſen in den einzelnen 
Ländern ſehr verſchieden entwickelt hat. Verſchiedenheiten beſtehen 
hinſichtlich der Form der Betriebspläne, hinſichtlich der Zeit, für 
welche die Ertragsberechnungen angefertigt werden, hinſichtlich der 
Art der Maſſenermittelung, der Beſchreibung der Beſtände, der 
Herſtellung der Karten, der Bezeichnung der Betriebsverbände und 
der Benennung ihrer Teile. Dieſe Verſchiedenheiten haben ihre 
Urſache zunächſt in dem Vorherrſchen abweichender Beſtandesver— 
hältniſſe, denen ſich die Methoden der Forſteinrichtung angepaßt 
haben. Sodann war der Umſtand von Einfluß, daß ſich die ver— 
ſchiedenen Verfahren unabhängig voneinander ausgebildet haben. 


— 135 — 


Viele auf die Forſteinrichtung bezüglichen Erlaſſe ſind außerhalb 
ihres Geltungsbereichs kaum bekannt geworden. 

Trotz ihrer äußeren Verſchiedenheiten ſtehen die genannten 
Forſteinrichtungsverfahren in den Kernpunkten einander doch viel 
näher, als man nach ihrer äußeren Darſtellung vermutet. Als die 
wichtigſte Aufgabe der Wirtſchaftspläne gilt allgemein die Be— 
ſtimmung der Orte, welche zur Verjüngung herangezogen werden 
ſollen. Hierfür wird zunächſt die Beſchaffenheit der einzelnen Be— 
ſtände angeſehen. Je ungünſtiger ſich die Beſtände in Bezug auf 
Wuchs, Schluß verhalten, um ſo mehr iſt es angezeigt, ſie ſchnell 
zu nutzen. Zugleich aber verlangen alle in der Praxis in An— 
wendung ſtehenden Methoden, daß die Beſtände nicht nur für ſich, 
ſondern auch im Zuſammenhang mit dem Ganzen, dem ſie ange— 
hören, beurteilt und behandelt werden müſſen. Übereinſtimmend 
ſind ferner die Beſtimmungen über die Höhe der Abnutzung. In 
Preußen, Oſterreich, Sachſen, Heſſen und anderen Ländern wird 
in gleicher Weiſe hervorgehoben, daß den Maßſtab für die In— 
angriffnahme der Reviere die normale periodiſche Abtriebsfläche 
bilden ſoll. Dieſer unter regelmäßigen Verhältniſſen gültige Maß— 
ſtab wird in der Praxis je nach dem Verhältnis der Altersklaſſen 
in allen Staaten in der gleichen Richtung erhöht oder erniedrigt. 

Aus der Übereinftimmung betreffs der genannten Kernpunkte 
ergibt ſich, daß auch die Folgerungen, welche ſich aus den be— 
ſtehenden Verhältniſſen in Bezug auf den Fortſchritt des Forſt— 
einrichtungsweſens ergeben, in den meiſten Ländern dieſelben ſein 


müſſen. In der Formel — oder nn welche die normale jähr— 


liche oder periodiſche Abtriebsfläche darſtellt, wird u als eine be— 
kannte Größe angeſehen, wie es auch für die Ausführung eines 
Wirtſchaftsplans für einen beſtimmten Zeitpunkt notwendig iſt. 
Tatſächlich iſt jedoch, wenn man dieſen Gegenſtand allgemein be— 
trachtet, oder wenn man längere Zeiträume vor Augen hat, die 
Umtriebszeit keine feſte, ſondern eine dehnbare Größe; ſie verändert 
ſich durch eine Menge von wirtſchaftlichen Einflüſſen. Dieſe zu 
erkennen und ihre Bedeutung nachzuweiſen, iſt eine allen Methoden 
gemeinſame Aufgabe der Forſteinrichtung. Sie iſt wichtiger als 
die Form der Pläne und die Art der Berechnungen. Die Hiebs— 
reife iſt aber abhängig von allen Verhältniſſen, welche auf den 
Zuwachs und den Wert des Holzes von Einfluß ſind; ſie ſteht 


im Zuſammenhang mit der Standortslehre, dem Waldbau, der 
Forſtbenutzung; ſie iſt abhängig von den volkswirtſchaftlichen Ver- 
hältniſſen, welche die Art der Benutzung, den Verbrauch und die — 
Wertſchätzung des Holzes beſtimmen. Die Hiebsreife kann ferner A 
nicht begründet werden, ohne daß auf die Kernpunkte der Rein— 
ertragslehre eingegangen wird. In der Anwendung der Prinzipien 
der Reinertragslehre, ſowie der Grundſätze des Waldbaues und der 
Forſtbenutzung liegen daher die wichtigſten allgemeinen und blei— 
benden Aufgaben der Forſteinrichtung, wenn auch zeitweiſe infolge 
von beſonderen Ereigniſſen (Schäden durch Bruch, Inſekten u. a.) 
andere Aufgaben im Vordergrunde ſtehen. 


Druck von E. Buchbinder in Neu⸗Ruppin. 


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