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Die Landpolitik
iu den
australischen Kolonieen.
I, Teil.
Neu- Sud -Wales
unter enfflischer Verwaltung.
D„ii„.db,Go(5glc
,03^
Als Dissertation aDgenommen uu 12. Kai 1898.
Digimed by Google
Herrn Eichard Halbach
Bergerhof bei Kadevormwald
In dnnkbarer Verehrimg
Der Ver&sser
256126
D„ii„.db, Google
,db,Go(5glc
Einleitung.
Xm Jahre 1787 landete an der Osttnlste Australiens
eine unbedeutende britische Flotte. An Bord der
Scbiäe befand sieb eine Anzahl Verbrecher, die anter
militärischer Bedeckung an dieses entfernte Qestade
gebracht wurden, tun hier, in einem Lande, von dem
erst kurze Zeit vorher die erste Kunde in ihre Heimat
gedrungen war, ihre Strafe zu verbüseen.
Mit gemischten Gefühlen mag der den Trans-
port kommandierende Kapitän, Phillip, die britische
Flagge auf australischem Boden gehisst und für seinen
König von dem Lande Besitz genommen haben. Kaum
konnte er hoffen, dass das Land, als dessen Gouverneur
er bestellt war, jemals etwas anderes werde, als ein
Deportationsplatz; kaum durfte er erwarten, dass sich
hier einmal ein geordnetes Staatswesen entwickeln
könne, wenn er seiuen Blick über die baut zusammen-
gewürfelte Menge schweifen liess, an deren Spitze er
stand.
Etwa hundert Jahre spftter. — Wie hat sich das
Bild verändert! Der australische Kontinent zerfallt in
fünf blühende Kolonieen, zu denen sich noch die be-
nachbarten Inseln Tasmanien und Neuseeland gesellen.
Die Verbrecher - Niederlassungen von ehedem haben
Staatswesen Platz gemacht, die zwar immer noch unter
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britiBcher Oberhoheit stehen, sich aber eigener, selb-
stäadiget Verwaltung erfrenen. Handel und Industrie
sind in stetigem Wachstum begriffen nnd schon ist
Australien bei den handelspolitischen Erwägungen nnä
Massnahmen der europäischen Staaten darchaus nicht
mehr als eine qaantit^ negligeable zu behandeln. Auf
dem Gebiete der Wirtechafts- und Sozialpolitik bietet
es des Interessanten und Nachahmenswerten genug,
nnd die Bedeutung und die Machtstellung des Landes
werden noch zunehmen, wenn sich in absehbarer Zeit
der Plan, die fünf Kolonieeu zu eiuem Staatenbunde
zu vereinigen, Terwirklicht haben wird. Alle diese
Thatsachen sind zu allgemein bekannt, als daas es
nötig wiu-fl, das Emporbläben des Erdteils zifferomässig
Ein solch staunenerregender Fortschritt eines
Landes, das vor einem Jahrhundert noch ein Nichts
war, muss dazu herausfordern, den Momenten nach-
zugehen, die ihn bedingt nnd unterstützt haben, und
zu einer derartigen Untersuchung sollen die folgenden
Blätter einen Beitrag liefern. Für Nen-SQd-Wales, die
älteste und lange Zeit hindurch einzig anstraliscbe
Kolonie soll einer der in Betracht kommenden Faktoren
herausgegriffen werden, der, wie dies längst bekannt
und anerkannt ist, zu den allerwichtigsten Bedin-
gungen für die Entwickelung einer Ansiedelung gehört:
die Landpolitik. Mit anderen Worten: der Zweck
der folgenden DarstelluDg ist, das System zu verfolgen,
das seitens der britischen Regierung bei der Veräu^serung
der crown lands in Anwendui^ gebracht wurde.
Vielleicht hat eine solche Arbeit auch ein ak-
tuelles Interesse, es lassen sich möglicherweise aus den
Erfolgen oder Miseerfolgen, die mit den verschiedenen
Arten der Land veräusserung in Australien erzielt wTxrden,
Nutzanwendungen für unsere deutschen Besitzungen
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- 1 -
ziehen, Ton denen, wie ich hier andeuten möchie, TOf
allem Südwestafrika manche Aehnlichkeit mit Nen-
Süd-AValeB aufweist.
Was die anf ntiseren Gegenstand bezügliche Lit-
teratar betrifft, so fehlt ea an einem die Frage im Zu-
sammenhang behandelnden deutschsprachlichen Werke
ToUstandig. Es finden sich nur einige kurze Notizen
in Terschiedenen Zeitschriften. Ein Anfsatz, den Rah-
land in der Tübinger Zeitschrift,^ veröffentlicht hat, be-
schrankt sich im grossen und ganzen auf eine etwas
lückenhafte Angabe der als Quellen in Betracht kom-
menden Parlamentspapiere und eine oberflächliche Skiz-
ziemng des Wakeiieldschen Systems. Von grösserem
Werte war mir die in den i Schriften des Vereins für So-
zialpolitik' enthaltene Arbeit Rathgens^, die zwar
eigentlich die englische Answaudemngspolitik behandelt,
die aber doch die damit imZosammeuhang stehende Land-
frage nicht anberücksichtigt lässt. In englischer Sprache
ist von einem australischen JonmaliBten, WilUam Bpps,
ein Buch erschienen/ das den Gegenstand für alle
australischen Kolonieen im Zusammenhang darstellt
Doch fosst sich der Autor für die erste Periode aa-
stralischer Crestdiichte, bis zur Einfiibmng des respon-
sible g&vemment sehr kurz und ist teilweise ungenau.
Im übrigen musste ich mich in erster Linie auf die
englischen Parlamentspapiere und sodann auf Werke
über Kolonisationspotitik im allgemeinen and solche
über die Geschichte Australiens stutzen. Die englischen
Blaubacher will ich hier nicht im einzelnen aufzählen)
1 G. BuMand, Die aostraliseh ■ nordamerikaDiaolie Lud-
geMtzgebnog L Tttbinger Zeitsohrifl für die gee. Staatairüsen-
sohaften. 1892. 8. 47 S.
* Karl Rathgmi, Engtisohe Aiuwtndening und Aoawan-
deruDgapolitik im 19. Jahrhundert. Schriften dea Vereins für
Sozialpolitik. Bd. 73. Leipiig 1696.
s W. Eppi, Land Syatems of Anatralasia. London 1694.
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es sind diejenigen Bände der Äccounts and Papers, die
aicli mit den Kolonieen beschüftigen und ausserdem
einige Kommissionsberichte. Von der übrigen Litte-
rator nenne ich nur
Soscher-Jannasch, Kolonieen, Kolonialpolitik nnd Äns-
wanderong. 3. Aufl. Leipzig 1880.
Leroy-Beatilieu, De la colonisation chez les penples mo-
dernes. 4. Aufl. Paria 1891.
Berm. Merivale, Lectnres on colonisation and colonies.
1842.
Süble-Schleiden, TJeberseeiache Politik, II. Band Harn.
bürg 1883.
K. Sasse, Artikel iKolonieen und Kolonialpolitik«: im
fiandwörterbucli der Staatswissenschaftea. 1. Äufl,
IV. 702 ff
H. E, Egerton, A short hiatory of britiah colonial po-
licy. London 1897.
Alfred Zimmermann, Die Kolonialpolitik Grossbritanniens.
IL TeU. Berlin 1899.^
Aifr. Caldecott, Engliah colonisation and empire.
London 1882.
DÜke, Problems of Greater Britain. London 1890.
Earl Greif, Colonial PoUcy of Lord John Kussells ad.
ministration. London 1853.
Gneisi, Engliache Verfaeaungsgeschichte. 1892.
— Das englische Verwaltungsrecht. 2, Aufl. 1867.
G. Wendt, England, seine Geschichte, Verfassung und
staatlichen Einrichtungen. Leipzig 1892.
V. HoUzenäorff, Die Deportation als Strafmittel. Leip-
zig 1859.
Wakeßeld, A Letter from Sidney 1829.
— A View on the art of colonisation. London, 1849.
1 Das letztere Werk eTachien, aie die vorliegende Arbeit im
grossen uild gKnieo vollendet war.
:y Google
Eäw. Jenks, History of Äustralian Coloiiie». Cambridge
1896.
— The government of Victoria. London 1891.
M. Kandt, Entwickelung der australischen Eisenbahn-
politik. Berlin 1894.
Sonwick, First twenty years of Anstrolia. 1891.
— Romance of the wool trade. London 1887.
J. D. Lang, History of New South Wales.
W. Weslgarth, Half a Century of Anstralaaian progress.
1841.
The colony of Victoria. London 1864.
S. Sidney, The tbree coloniea of Australia, New South
Wales, Victoria and Sotith Australia. London.
1853.
F. Lancelott, Australia as it is. Bd. I. London 1852.
Stieglitz, Ueber Landverteilung in Australien (Arbeiter-
freund 1888).
Verschiedene Jahrgänge der »Proeeedings of the Royal
Golonial Institute«.
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Erstes Kapitel.
Nen-Stlil-Walea in den Anfangsatadien seiner Ent-
wickelung. Die ersten Versuche auf dem Oebiet
der Landpolitik.
Der Abfall der Vereinigten Staaten von Amerika
hatte im englischen Mntterlande ausserordentlich
deprimiert. Schon glaubte man in den mass-
gebeaden Kreisen, dasa es mit der britischen Kolonial-
Politik zu Ende sei, und man gab dieser Meinung
durch Auflösung des Council of Trade and Plantations
und die Beseitigung des Amtes eines Staatssekretärs
für die Kolonieen ge wisser massen einen offiziellen
Ausdruck.* So hatte man auch kein Verständnis dafür,
dass sich bereits fünf Jahre, nachdem im Frieden zu
Versailles die Unabhängigkeit Kordamerikas anerkannt
war, ein neues Kolonisationsgebiet erschloss, dass sich
ein ganzer Erdteil dem englischen Einfluss öffnete, als
am 26. Januar 1788 die Plötte Phillips in der Bucht
des späteren Sydney landete. Man knüpfte an das
Land keinerlei Erwartungen, die über seine Bestimmung
als Deportationsplatz zu dienen, hinausgegangen wären.*
1 Man hielt es für Reattgend, wenn tod Fall in Fall ein
KomitM des Priv; Council EDsaiiiiiieD trete, am über ^e An-
gelegenheiten der Uberseeiachea UesitmiigeD lo bersten.
* cf. Barton, HUtory of New Sonth Wales. I. 79.
sdbvGoo^lc
12
Der UDg^Iückliche Ausgang des amerikanisclieQ
Krieges hatte England der Mi^lichkeit beraabt, die
Sträflinge, die die englischen Znclithäuser nicht fassen
konnten, weiterhin in die amerikanischen Besitzungen
zu transportieren und lauge hatte man hin und her
erwogen, welchen Platz man nun zum Yerbannungsort
wählen solle. Gribraltar und die Westküste von Afrika
waren in Fra^e gekommen, bis man endgültig Australien
den Vorzug gab. Ein Begleiter des Weltumseglera
Cook, Joseph Banks und ein gewisser Matra hatten
diesen Gedanken lebhaft befürwortet. Ungefähr 750
Sträflinge (550 Männer und 200 Frauen) bildeten den
ersten Transport, den ausser der militärischen Bedeckung
nur eine geringe Anzahl freier Personen begleitete.
Die Verbrecher gaben der neuen Ansiedelung ihr Ge-
präge tmd es war selbstverständlich, dass die Regierang
dem Gouverneur, der hier eine fast rein militärische
Stellung bekleidete, eine Machtvollkommenheit ge-
währte, wie sie niemals vorher oder nachher irgend
einem Beamten in den britischen Besitzungen zur Ver-
fügung stand.' In seiner Hand lag die Regelung des
Handels und Qewerbfleisses, Preise und Löhne konnte
er festsetzen, Monopole schaffen u. s. w. Allerdings
blieb er der heimatlichen Behörde verantwortlich, doch
diese war einmal zu weit entfernt, am sich ein Urteil
über die Verhältnisse bilden zu können und dann
fehlte ihr auch jedes Inter^se an der Niederlassmig.
So hatte denn auch gleich in den ersten Jahren
Phillip die volle Verfügungsfreiheit über alles unver,
äusserte Land, das nach englischem Rechte in seinem
ganzen Umfang im Eigentum der Krone staud, er-
beten; es war ganz in sein Belieben gestellt, unter
welchen Bedingungen und in welchem Umfange er es in
1 cf. Edw. Jenks, History oi Aiutr. p. 148.
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Privatbeeitz übergehen lassen woUte. Vorerst war eine
derartige Verfügung allerdings ziemlicb gegenstandslos,
da fast niemand in der Kolonie war, der auf irgend
eine Landübenreisnng hätte Anspruch erheben können.
Ursprünglich hatte man sich der Hoffnung hin-
gegeben, dasB vielleicht die amerikanischen Loyalisten
nach Australien übersiedeln und dort den Grundstock
einer freien Berölkerung bilden würden. Man hatte
sich darin getäuscht, und so blieb denn die junge An-
siedlong T0rläu6g wirtschaftlich Tollkommen Tom Mutter-
land abhängig. Die Lebensmittel mussten von England
und teilweise aus der Kapkolonie nach Australien
transportirt werden und mehr als einmal geriet die
Bevölkerung infolge des Ausbleibens einer solchen Sen-
dung in eine verzweifelte Lage. Phillip sah ein, dass
eine freie Einwanderung unbedingt notwendig sei, wenn
das Land nicht der grössten Gefahr ausgesetzt werden
sollte und stellte dies ein über das andere Mal der
englischen Behörde vor. Er machte Vorschläge, wie
den Auswanderern die hohen Ueberfahrtskosfcen zu er-
leichtem seien; er will jedem Ansiedler eine Anzahl
von Sträflingen zur Verfügung stellen — vergebens,
das Home Office antwortet ihm überhaupt nicht. Statt
dessen klagt es immer aufs neue über die grosse finan-
zielle Last, die ihm die Verbrecherkolonie anferlege
und fordert den Gouverneur dringend auf, dafür Sorge
zn tragen, dasa die Niederlassung bald der Unterstützung
seitens des Mutterlandes entraten könne.
Ohne jede ermunternde Beihülfe der Kegierung
mochten aber die englischen Auswanderer wenig Neigung
verspüren, ihre Schritte in ein Land zu lenken, von
dem sie noch so gut wie garnichts wussten und das
bei den damaligen Verkehrsverhältnissen in schier end-
loser Feme lag.
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— 14 —
TJüter diesen Umständen machte der Gronvemenr
von seiner Verfügungsfreiheit über die croivn landa
den besten Gebrauch, indem er dazu überging, den
Deportierten, die ihre Strafe abgebUsst hatten, Land
kostenlos anzuweisen, um auf diese Weise wenigstens
einen Teil des Bedarfs in der Kolonie selbst decken
zu können. Jeder lemancipist« — so wurden die frei-
gelassenen Sträflinge genannt — erhielt dreissig acres,'
war er verehelicht, 50 acres und ausserdem für jedes
zur Zeit der Anweisung lebende Kind 10 acres. Ferner
wurde den Beamten auch Grund und Boden unter
ähnlichen Bedingungen zur Verfügung gestellt, so dass
im ganzen bis zum Ende des Jahres 1791 ca. 4200
acres vom Staatsland veräussert waren.
Doch nur ein geringer Teil dieses Komplexes be-
fand sich um diese Zeit unter dem Pflng. Die meisten
der Freigelassenen waren wenig geneigt, ihre Kraft
auf die Urbarmachung und Bebauung des Bodens zu
verwenden; sie fühlten sich in den Rumkneipen wohier
und gar mancher veränsserte sein Besitztum bald wieder
für Spirituosen.
Es war daher mit Freuden zu begrnssen, dass sich
die britische Eegieruug — offenbar unter dem per-
sönlichen Einfluss des inzwischen in die Heimat zurück-
gekehrten Phillip — endlich ein wenig aufraffte und
eine Anzahl englischer Arbeiter zur Auswanderung
nach Australien unterstützte. Im Jahre 1793 treffen
die ersten freien Ansiedler in Neu-Süd- Wales ein und
erhalten alsbald auch Land unter denselben Bedingungen
wie die emancipists.
Die ersten Kolonisten befanden sich durchaus nicht
in einer beneidenswerten Lage, zumal es meist Leute
waren, die vom Ackerbau wenig oder gar nichts ver-
* 1 acre ^ 0,405 ha.
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— 15 —
standen, und die aich bud plötzltcli vor die Äuf^be
gestellt sahen, Land nrbar zn machen und aus ihm
einen Ertrag zu erzielen.^ Es var daher ein Gebot der
Notwendigkeit, daaa die GouTemeure sie anch abgesehen
von der freien Landanweisung auf jede Art unterstützten.
Man versah die Ankömmlinge auf eine gewisse Zeit
mit Lebensmitteln, man überliess ihnen kostenlos Acker-
gerätschufteo und Saatgetreide und endlich gab man
ihnen Sträflinge als Arbeiter mit, wobei allerdings zu
beachten ist, daas diese letztere Massregel den Neben-
zweck hatte, die ilegierun^ zu entlasten und dass in
der Zukunft die Ansiedler gezwungen wnrden, De-
portierte in ihren Dienst zu nehmen und die Unter-
haltskosten für sie zu tr^en.
Die Politik, die somit Phillip und auch sein Nach-
folger in der Landfrage verfolgten, beruhte aiii einem
durchaus gesunden Prinzip. Nur durch kostenlose oder
wenigstens billige Anweisung von Grruud upd Boden
konnte und kann noch heute der Auswandererstrom in
eine Koloni«, wie es Neu-Süd-Wales damals war, ge-
lenkt werden. Australien stand auf der untersten Stofe
kolonialer Entwickelnng, und Landschenkungen
waren unbedingt erforderlich, wenn eine wirtschaftliche
Organisation geschaffen werden sollte.
Doch das System trug bereits den Keim künftiger
Fehler in sich. So wohlthätig die Anweisungen von
kleinem Umfange wirkten, um so üblere Folgen mn^ite
es haben, wenn man zu freigebig mit dem Boden um-
ging und den Beflektanten Komplexe überwies, die sie
nicht imstande waren, zu bebauen. Dahin musdte es
aber bei der Gleichgültigkeit, mit der das llntterland
• cf. den bei Bomoiek, First twent; years etc. p. 78 «b-
eedniokteD Bericht des Ooaverneura fiantar. Er beteiohnet du
Farmerlebea als »a life for which very tew oi ihem are avanted,
either from ability ur inciinatioa.
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der Angelegenheit gegenüber stand; notwendigerweiae
kommen. Die massgebenden euglischen Kreiae hatten
keinerlei Verständnis von der Wichtigkeit des Boden'
faktors für die Entwickelnng der Kolonieen. Erst per-
hültnismassig spät lernten sie von den Verpinigteu
ätoaten, welche Bedeutung dieser Fn^e beizulegen sei,
und dass auch für Australien st}te fttnds for fcrtilising
populatiny and cuHlinng lie in Ute Crown lands of
ihat colony.«-^ Vorlaufig lag, wie gesagt, die Land-
veräusserungspolitik in der [fand der einzelnen Gou-
verneure und von deren Einriebt und gutem Willen
hing eine zweckentsprechende Lösung der Aufgabe ab.
Es dauerte denn auch nicht gar lange, \Aä die
Nachfolger des ersten Gouverneurs von der richtigen
Praxis dieses verständigen Mannes abwichen und Land-
. loose in einem Umfange vergaben, der jede rationelle
Kultur ausschloss. Sie wurden allerdings in diesem
planlo-en Vorgehen durch die englische Regierung
unterstützt, insofern nb diese, unbekümmert um die
Verffigungafreiheit, die sie den Gouverneuren gewährt
hatte, auch in London Anweisungen auf übergrosse
Flächen Landes in der Kolonie an Personen ausstellte,
die sieh auf irgend eine AVeise ihre Gunst erworben
hatten. Der grösste Teil der so Beschenkten dachte
gar nicht daran, nach Australien auszuwandern; man
sandt« höchstens einen Bevollmächtigten hin, der das
Land übernahm, um es dann brachliegen xu lassen.
Nun war zwar gleich zu Anfang der Besiedelnng die
Bestimmung getroffen worden, dase jeder Grundbesitzer
nach Ablauf einer gewissen Zeit eine bestimmte jilhr-
liehe Grundsteuer, als Anerkennung (ackuowledgement)
der Rechte der Krone über das Land zu zahlen hätte,
doch auch diese Verordnung war nicht imstande, von
> Sydney, Auatralian Handbook p. S,
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— n —
der Erwerbung zu umfangfreicher Komplexe abzuhalten,
Sie blieb im grossen und ganzen ein toter Buchstabe.
Man ging bei der Eintreibung der Steuer so wenig
euergiBch vor, dass in Wirklichkeit fast alles Land
abgabenfrei war. Nicht einmal eine bestimmte Kasse
oder ein bestimmter Beamter war mit dem Einziehen
der fälligen Beträge beauftragt, sondern wie es sich
gerade traf, stellte man irgend einen Subalternbeamten
des Vermessungsbureans hierfür an. Ein Bericht vom
Januar 1832 besagt, dass um diese Zeit noch 16 552 £
an quU-renti rückständig waren* und man dachte noch
immer nicht daran, irgendwie gegen die säumigen
Zahler vorzugeben oder durch geeignete Massnahmen
für die Zukunft solchen Missständen soweit als mög*
lieh vorzabeugen. Erst in den vierziger Jahren wurde
ein dahingehender Versuch gemacht, der aber auch
an der lebhaften Opposition der Grundbesitzer scheiterte.
Es kann nun nicht in unserer Absicht liegen, alle
Verfügungen, die die einzelnen Gouverneure der au-
stralischen Kolonie der Reihe nach in Bezug auf die
Crown lands trafen, hier zu untersuchen. Um so
weniger dürfte das angebracht sein, als die meisten
Beetimmungen nur von überaus kurzer Dauer waren
und bei der ersten besten Gelegenheit doch wieder
vollständig unberücksichtigt blieben, mochte nun die
englische Behörde oder auch der Gouvemear selbst
sich einfach darüber hinwegsetzen. Genug, bis zum
Jahre 1820 waren ungefähr 400 000 acres in Privat-
besitz überg^angen nud zwar grösstenteils in über-
mässigen Losen. Nor ein geringer Bruchteil war
unter den Pflug gebracht,* zumal da für den Erwerber
* VeI. den Keport des Committfe on düposal of Lands in
the BritUh Voloni-» Ton 1836. qu. 1631.
' Kandt, AnsCral. Eisen bahnpol ilik p. 59 spricbt von 33 000
acres.
jvCoogIc
_ 18 —
keinerlei Verpflichtung bestand, ii^end welche Arbeit
oder irgend welches Kapital auf das empfangene Land
zu verwenden. Unter dem Gonvemeur Macquaiie im
zweiten Jalirzehnte unseres Jahrhunderts machte man
Kwar den schwachen Versuch, dieser unwirtschaftlichen
Landverschleuderang, die dem Landjobbertum die Wege
ebnete, dadurch zu begegnen, dass mau von dem, der
auf eine Landanweisung Anspruch erhob, den Nach-
weis verlangte, dass er imstande sei, ein gewisses Ka-
pital auf seinen »granl* zu verwenden. Aber wie alle
Verordnungen jener Zeit wurde auch diese nicht ener-
gisch genug durchgefiihrt. Die Behörden beachteten
sie entweder gar nicht oder begnügten sich mit dsm
Vorhandensein der verlangten Summe, ohne darauf zu
dringen, dass sie nun auch in der Bodenkultur nngelegt
wurde. Dadurch wurde natürlich der Absenteismus
nur bestärkt. Auch die Mazimalgrenze von 2000 acres,
die Macquarie für einen granl festgesetzt hatte, wurde
nicht innegehalten, und so hatte die Forderung von
Kapitalbesitz eher schlimme als gute Folgen. Ganz
abgesehen von diesen wirtschaftlichen Alissständen übte
das befolgte System weiterhin noch eine äusserst de-
moralisierende Wirkung aus. Es fehlte bei den Ge-
suchen um Land nicht an groben Betrügereien, die
darin bestanden, dass der Auswanderer zu hohe An-
gaben über sein Vermögen machte, um sich so einen
grösseren Landbesitz zu sichern. Er boi^e sich ent-
weder zeitweilig Geld bei einem guten Freunde oder
er schreckte auch vor einem Meineid nicht zurück,
wenn er seine Angaben beschwören mnsste.^ Später
als man anfing, energischer vorzugehen, setzte man,
um derartige Schwindeleien zu verhindern, in Nen-
Süd- Wales ein Land Board ein, dessen Obliegenheit
i(^f, den erwähnten Report der KommiesioD von 1636. (|u. 1949.
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19
darin bestand, sich über den tb»1»&chlicben Kapitalbeeitz
der Gesuebsteller Klarheit zu verBcbaffen, aber auch diese
Behörde, die ausserdem an einem büreankratiacb ver-
wickelten Geschäftsgang laborierte, war nicht in der
Lage, die eingerissenen Uebelatände zu beseitigen, nnd
sie zog sich nur den Hass der Kolonisten zu, die ihr
— allem Anscheine nach allerdings mit Unrecht —
Parteilichkeit nnd Begünstigung vorwarfen.
Dieses Odium der ungebührlichen Bevorzugung
Einzelner lastete überhaupt auf der ganzen ersten
Epoche der Landveräusserungspolitik in Australien.
Immer wieder wurden die Gouverneure nnd auch die
Unterbeamten der Ungerechtigkeit beschuldigt. In
vielen Fällen entbehrten derartige Vorwürfe gewiss
aller Berechtigung und entsprangen nnr dem Zorn der
Kolonisten, die sich gegen irgend einen Nachbarn im
Nachteil glaabten, häufig aber sind sie wohl auch sehr
begründet gewesen. So fuhrt z. B. der Bericht einer
Kommission, die 1812 tt^^te, an, dass ein abgehender
Gouverneur seinem Nachfolger 1000 acres zum Ge-
schenk gemacht habe, wofür sich dieser natürlich nach
seinem Amtsantritt durch eine gleiche Zuweisung er-
kenntlich zeigte ; auch sonst sind Beispiele solcher un*
billigen und unbegründeten Landanweisungen in hin-
reichender Menge bekannt, nm das ganze System als
ein höchst verderbliches und verwerfliches erscheinen zu
lassen.^ Esmusste auf solche Weise ein äusserst gespanntes
Verhältnis zwischen der Regierung und den Ansiedlem
entstehen, in dem die nicht seltenen Beibereien und
anch eine Keihe oppositioneller Schriften ihren Grund
hatten, nnd John Dunmore Lang erklärt nicht mit
- Unrecht die guten Beziehungen, in denen Burke, der
' Nicht hierhio sa rechueo sind natQrlicb die Salieokangeu
an Bokhe PeTeonen, die sich um die Kolonie als Forscher oder
auf andere Weise verdient gemacht hatten.
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Grouvemenr, der sich an der Spitze der Kolonie befand,
als die englische Begierong den Landverkauf an-
ordnete, zu den Kolonisten stand, aus den güuatigen
Umständen, in die dieser Mann in Bezug aaf die
Kronländereien tod der Regievtaig versetzt war.'
yorlänfig ialgte eine Beschwerde der anderen,
und ungezählte Mengen von Petitionen und Klage-
schriften gingen an die beimntliche Begiernnj ab.
Eine geradezu nnglanbliche Korrespondenz wurde
über diesen Gegenstand geführt.' Unter dem bereits
erwähnten Macquarie spitzten sich die Streitia;keiten
immer mehr zu. Ea kam noch in Betracht, iaaa dieser
die Sträflinge und vor allem die Emanzipisten ausser-
ordentiich b^^stigte und versuchte, die letzteren auf
die gleiche gesellschaftliche Stufe mit den freien An-
siedlern zu stellen. Er wies den Freigelassenen ohne
Unterschied grosse Flärhen Landes zu, wahrend seine
Vorgänger diese Vergünstigung nur solchen hatten an-
gedeihen lassen, die sich während ihrer Strafzeit gut
geführt hatten (meritorious). Dadurch erregte er
natüilich den Zorn der übrigen Kolonisten immer
mehr und es drohten eine Zeit lang die ernstesten
Verwickelungen.
So imzuträglich nun auch ein solcher Konflikt für
die Entwickelung der Kolonie seiu musste, so gab er duch
anderseits auch den Anlass, dass die Begierung und
die öffentliche Meinung Alteuglands, ihre Aufiuerksam-
keit mehr als das bisher geschehen war, auf das ferne
Australien lenkte. Die einlaufenden Beschwerden riefen
lebhafte Debatten im Parlament hervor und fahrten
schliesslich dazu, dass im Jahre L819 ein Regierungs-
kemmissar namens Bigge zusammen mit einem gewissen
' J. J). Lang, An historicul and i-Unslical sccoutit of New
South Wales. Loodon 1634. Bd. 1, p. äti7.
* EiitI Grey, Colonial Folioy. Bd. I, p. 309.
:y Google
_ 21 —
Thomas Bobba auafifesandt wurde, nm die sostnvlisclien
Angelegenheiten an Ort and Stelle einer PrOfong zu
nnterziflhen. Nach längerem Änfeathalt in der Kolonie
nberreichte Bigge im Jahre 1821 dem Tlnterhaase eine
Denkschrift, die wieder daza beitrug, dass man rieh mehr
für das bis dahin kaum beachtete Land interessierte.
Einen weiteren Änstoss hiei^u gab der ümBtaud,
dass sich um dieselbe Zeit in England die Malthus-
acheu Theorieen einen immer grösseren Anhäogerkreis
erworben hatten, und sich nun die Furcht Tor der
UebervöIkeruDgsgefahr bemerkbar machte.^ Man richtete
sein Augenmerk anf Austnüien, als ein Land, das im-
stande sei, die überschüssige BeTöIkemng aufzunehmen
und so kam es, dass auch für die freie seitens der
B^erung nicht unterstützte Auswanderung Neu-Sud-
Wales mehr in Bücknicht gezogen wurde. Allerdings
währte es noch geraume Zeit, bis man anfing, sich
eine richtige Ansicht von diesem Erdteil zu bilden,
unter dem sich noch bis in die vierziger Jahre die
meisten eine WOstenei vorstellten, in der Räuber and
Uorder ihr Wesen trieben.
Mit der Amtszeit Maoquaries läast Edw. Jenks*
die Einderjahre der Kolonie enden. Man kann wohl
noch weiter gehen und sagen, dass England in jenen
Jahren überhaupt erst dazu überging, Australien, das
bis dahin nur als Deportation splatz gegolten hatte,
als Kolonialland anzusehen. Die Behörden in London
begannen, weitergehende Yerfügungen zu treffen, und
es schien, als ob ein grösseres Verständnis für
die Bedeutung der LandTerteilnng bei ihnen Platz
greife. Während man sich bisher in dieser Frage fast
völlig passiv verhalten hatte, brachte das Jahr 1821
> of. Rathgen. a. a. 0. p. B.
* Histor:^ oi AoBtralian colonieB.
:y Google
zum ersten Male positiTe, apezialisiurte Verordnuagen
für diesen Zweig der Kolonisationspolitik. Sie sind
enthalten in den Instruktionen, die das KolonialRmt
dem nach Sydney abgehenden neuen Gourernenr Sir
Thomas Brisbane erteilte und datieren vom 3. Fe-
bruar des genannten JaJires. Im allgemeinen be-
schränken sich die neuen Yorschriften gewissecmassen
auf eine Kodifikation der von den verschiedenen <iou-
vemeuren getroffenen Anordnungen. Naher gehen sie
nur auf die Landanweisung an die Emanzipisten ein.
Hierbei sollen die seinerzeit von Kapitän Fhillip auf*
gestellten Grundsätze wieder in Geltung treten, während
an freie Ansiedler bedeutend mehr Land vergeben
werden kann (150 bis 200 acres durchschnittlioh).
Auch wird die quü-rent für Deportierte viel höher
angesetzt als für die übrigen Kolonisten. Kurz, man
sieht, dass die Klagen aus der Kolonie im Mntterlande
auf einen fruchtbaren Boden gefallen waren, und dass
dieses non versucht«, das Versäumte nachzuholen.
Die Zeit, die durch die Deportation ihr einziges
Gepräge erhalten hatte, war eben verstrichen und
machte einer Uebergangsperiode Platz, in der frische
Kräfte der Ansiedlung zuströmten und deren späteres
Bmporblühen vorbereiteten.
Zum ersten Male zeigte sich hei den Instruktionen,
die man Brisbane mitgab, der Einfluss des nordameri-
kanischen Vorbildes, das später so bedeutungsvoll für
die englische Kolonisationspolitik wurde. Man wollte in
Australien wie in den Vereinigten Staaten alles Land
in loamskips von je 100 Quadratmeilen Umfang ein-
teilen; in jedem lotcnship sollen 200 acres für Schal-
zwecke, 400 acres für die Kirche und ebensoviel für
den Geistlichen reserviert werden.
Die Anordnungen standen jedoch vorläufig nur
auf dem Papier, wie denn überhaupt der Unterschied
:y Google
zwischen dem Erlassen und der Ansfiihrnng von Ver-
fügungen dieser Art ein grosser war. Ein ZnsBtz zu
den Instmktioiien hatte ausserdem die in ihnen ent-
haltenen Bestimmungen teilweise wieder illusorisch ge-
macht. Es wurde nämlich den G-onvemenren freigestellt,
grössere Komplexe, als eigentlich vorgesehen waren,
zu vergeben, sofern sie nur nachträglich dem Staats-
sekretär für die Kolonieen Gründe hierfür angeben
könnten. Es konnte nun niemals allzu schwierig sein,
solche Grunde beizubringen und dem Kolonialamte,
das ja weit genug entfernt war, übermässige Landan-
weisungen plausibel zu machen.
Die Massregeln der EegieruDg bedeuten somit
nicht viel anderes als einen Anlauf; es war nur ein
dilettantisch tastender Versuch, den sie auf diesem ihr
bis dabin unbekannten Gebiete anstellte. Der beste
Beweis dafür, dass an die konsequente Durchführung
eines Systems nicht gedacht wurde, liegt in der That-
sache, dass Brisbane ganz kurz nach seiner Ankunft
in seinem neuen Wirkungskreis dazu übei^ng, Land
zu verkaufen. Es waren zwar Verkäufe zu einem
ganz niedrigen Preise, der ausserdem noch in ßaten
abgezahlt werden konnte, aber mit dem aufgestellten
Prinzip war doch wieder gebrochen. Um noch mehr
Verwirrung in die Sache zu bringen, erliess Brisbane
bald darauf eine Bekanntmachung, dass jeder Ansiedler
auf weitere hundert acres Anspruch erheben könne
für jeden Sträfling, den er als Arbeiter übernehme.
Mit einem Wort, es bestanden zu gleicher Zeit eine
ganze Reihe von Verordnungen nebeneinander und
auf die verschiedensten Arten konnte man in den
Besitz von Land gelangen.
Inzwischen begann sich in England auch die Spe-
kulation mit der jungen Kolonie zu beschäftigen. Es
bildete sich unter dem Direktorium der reichsten Kauf-
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24
leute der Londoner City die » Amtralian Agricuttural
Company t. Ihr Grundkapital belief sich auf 1000000 &
tiud Dachdem sie mit Zaatimmung des Parlaments Kor-
porationsrechte empfangen hatte,* erhielt sie anf Grund
ihres KapitalbesitzeB Tom Kolonialamte eine Anweiauog
auf eine Million acres nnd zwar mit der Vergiinstigiuig,
dass sie 5U0 000 acres g^en anderes Land eintaoschen
könne, falls ihr das zuerst überwiesene Terrain nicht
passe. So wurde eine ungeheuere Landmasse dem
Verkehr entzogen und ging in die Hände von Speku-
lanten über, die keinerlei oder nur geringfügige Ver-
pflichtungen dagegen übernahmen. Bis znm Jahre 1035
waren von dem ganzen Besitztum der Gesellschaft ca.
500 acres landwirtschaftlich verwertet. Mit Recht
weist Edw. Jents^ auf die politischen Folgen hin,
die ein derartiges Landmonopol hätte zeitigen können,
wenn nur der Einwandererstrom starker gewesen wftre.
'Die Direktoren der Gesellschaft würden sich dann
einen Reichtum und einen Einfluss erworben haben,
der sie in die La^^ gesetzt hätte, der Regierung in
Sydney nnd Hobart Town Hohn zu sprechen.
Waren hierzu auch die Vorbedingungen nicht ge-
geben, so blieb die Schenkung doch umsomehr ein
grosser Fehler, als unmittelbar vorher seitens der Re-
gierung neue den lAuderwerb betreffende Verfügungen
erlassen waren, in denen das Verkaufsprinzip im Vor-
dergrunde stand. Ueber dieses Reglement; in dem
auch voi^eaehen war, dass kein Los grösser als drei
Quadratmeilen sein dürfe, setzte man sich also wieder
vollständig hinweg. Um die Anweisung an die Gesell-
Bchaft noch wertvoller zu machen, erklärte der Staats-
sekretär Lord Bathurst den Aktionären, da^s in Zu-
kunft der Grund und Boden in Australien nur noch
auf dem Wege des Ktiufs zu haben sein werde.
' Geo. IV. c 86.
* Tbe goverameot of Victoria, p. 35.
:y Google
— 25 —
Dahin k am es jedoch fürs erste noch nicht. Zwar
hatte man, wie bereits erwähnt, im Jahre 1834
neue ßegtilative aufgestellt, die den Landverkauf
einzuführen bestimmt waren, aber auch sie lieesen noeh
eine ganze Eeibe von Wegen offen, auf denen man
in anderer Weise Grundbesitz erwerben konnte, und
es war natürlich, dass diese letzteren häufiger be-
schritten wurden. Dem Statut von 1824 folgten nun
jährlich neue mit ähnlichem Inhalt, und meist mit
demselben Schicksal daaa sie nicht konsequent durch-
geführt wurden. Sie zeigen alle, ein wie geringes
Verständnis man in England noch immer für die Ver-
hältnisse der Kolonie hatte. Man versuchte, ohne
weiteres die Institutionen Altenglands auf Nea-Süd-
Wales zn übertragen, indem das ganze Land nach
englischem Vorbilde in Kirchspiele [parishes), Gaue
{hnndreds) und Kreise (eoiinties] eingeteilt werden sollte.^
Für jedes Kirchspiel aoUte dann nach vorhergegangener
Taxierung ein Preis festgesetzt werden, zn dem der
Boden in der Regel in Blocks von drei Quadratmeilen
zu verkaufen sei. Der Kaufpreis war in vier viertel-
'jährlichen Raten zu erlegen; fünfzehn Quadratmeilen
(960U a^es) sollten das Maximum für einen Käufer
hilden, doch — so wurde gleich wieder hinzugefügt —
konnte der Staatssekretär auch umfangreichere An-
weisungen zulassen. Wie wenig ernst es dem Kolonial-
amte mit diesen Anordnungen war, geht, abgesehen
von der Cession an die Ackerbangesellschaft, daraus her-
vor, dass, wie schon angedeutet, dieselben Regulationen
nach Aufstellung der Verkaufsbedingungen fortfahren:
«Land kann ausser auf dem Wege des Kaufs noch
' £dw. Jenk», Hiatory of tlie Austr. Ool. p. 61 charakteri-
siert die Regulationen der zwanziger Jahre als >« »triking example
of the folly of attempting to manage a dxstant poiseieion from
a London office.'
:y Google
unter anderen Bedingungen erworben werden«, und
dann in erster Linie auf den Grunderwerb gegen Nach-
weis Ton Kapitalbesitz eingeben. Der TJaterscbied ist
nur der, dass im letzteren Falle eine Orundsteuer von
fünf Prozent vom veranachlagten Werte des Bodens
stipaüert wird, während für käuflich erstandeD'S Land
nur eine nominelle fiente, eine sogenannte tpeppercom-
rent', zu entrichten ist. Doch bei der Ussigen Ein-
treibung der Steuer konnte eine derartige Bedingang
nur wenig abschrecken. Der Umstand, dass die Ein-
teilung der Kolonie nach englischem Schema auf
mauGhee Hinderais stossen muaste, trug dann femer
auch das seinige dazu bei, dass die im Laufe der zwanziger
Jahre stets wiederholten Kegulationeu eigenÜicb gar
nicht zur Durchführung gelangten. Um dieselbe Zeit
versuchte man auch dem Absenteismus zu steuern,
man wollte ferner dnrchsetzen, daa^ das Kapital auch
auf den Boden verwendet werde, aber alle Anord-
nnngen blieben nur unvollkommene Versnche, die
sich in rascher Folge ablösten, und die von dem je-
weiligen Gouvernenr fast immer wieder modifiziert
worden. Seit dem Jahre 1822 waren bis zum Ende
des Jahrzehnts über drei Millionen acres Kronländereien
veränssert, ohne dass ein nnr halbwegs entsprechender
wirtschaftlicher Fortschritt zu verzeichnen gewesen
wäre.
Es liegt auf der Hand, dass ein derartiger Zustand
nicht mehr von langer Dauer sein durfte, wenn nicht
die Kolonie ihrem Ruin entgegengefahrt werden sollte.
Diese ITeberzeugting brach sich allmählich auch in
England Bahn, die Vethältnisse in Neu-Süd-Wales
forderten immer mehr die Öffentliche Kritik heraus,
bis dann 1831 die Regulationen des Lord Ripon
eine durchgreifende Veränderung auf dem Gebiete der
Landpolitik brachten.
sdbvGoogIc
27
Eine Periode trauriger Systemlosigkeit ward damit
beendet. Nur wenigen Mannern war in dieser Zeit
ein Verständais von der Wichtigkeit des Bodenfaktors
fürdieEntwickelnngkolonialer Besitzungen aufgegangen.
Auf die verschiedenste Art und Weise hatten sieh die
Gouverneure mit dem Problem der Landverteilung ab-
znfiaden gesucht, und nur in den seltensten Fällen
hatten sie Einsicht und Willenskraft genng besessen,
um unbeirrt einen einmal eingeschlagenen Weg zu
verfolgen. Und als dann die Regierui^ des Mutter-
landes sich langsam ans ihrer Gleicbgiltigkeit auf-
rüttelte, da waren es zuerst auch nur unsichere
Versuche, die sie anstellte, und die geeignet waren,
bald genug die »Downing- Street legislature«,
wie sie verächtlich nach dem Sitze des Koloaialamtes
bezeichnet wurde, in der Kolonie und auch in den
denkenden Kreisen Englands in Misskredit zu bringen.
Nach- und nebeneinander hatte eine Menge von Ver-
ordnungen bestanden, die sieb häufig direkt wider-
sprachen. Jeder Regel folgte eine Anzahl von Aus-
nahmen nnd oft genug richtete man sich weder nach
diesen noch nach jener.' Man hat, wie dies z. B.
HoltaendorfE* tbut, die Verfügungen der zwanziger
Jahre auf finanzpolitische Motive zarückfnbren wollen,
doch meiner Meinung waren nicht einmal solche vor-
handen, wenigstens lässt si^h ein Nachweis hierfür
kaum erbringen; mir will es scheinen, als ob die bri-
tische Regierung nur dem dunkeln Bewusstsein, dass
etwas auf diesem Gebiete gfeschehen müsse, gefolgt
' Wukefield erklärt vor dem Komitee vod 183it (qu. 707j
Nothing t» tnore common than Ihit in ditlant colonie» . , . fhe
officert lotally Tfglect ihe ordert rtceivfd from home, at if suek
ordert had never beert received.
' Holtzendorff, Die Depoitatioa als Straf mittel. Leipzig
1859. p. 388.
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28
sei, ohne dass sie aich jedoch klar darüber geworden
wäre, welchen Weg sie dinzoschlagen habe.
Man hat nicht selten Australien glücklich ge-
priesen und seine Bläfce dem Umstände zugeschrieben,
dass es 'keine Geschichte habe • . Wir sehen an
unserem Beispiele, wie bedingt die Berechtigung dieses
Satzes ist. Auch hier, wie so oft, ward das Land
ohoe Geschichte der Schauplatz einer Beihe toa Ex-
perimenten, die nicht dazu beitrugen, seine Entwicke-
lung zu fördern. Da drängt sich uns nun die Fr^^
auf, wie es möglich war, dass trotz aller Fehler
and trotz aller Misserfolge bei der Teränsserung
der Kronländereien die Kolonie überhaupt noch im-
stande war, sich über Wasser zu halten. Sehen wir
vorläufig ab von der Bedeutung, zu der die Viehzucht
gelangt war, so ist der Hauptgrund hierfür wohl in
dem Deportationswesen zu suchen. Ohne dass wir
näher darauf eingehen wollen, sei nur hervoi^hoben,
wie die besseren Elemente unter den >Eaiancipistenf
auf den ihneo zugewiesenen Landlosen den für den
Bestand der jungen Kolonie so notwendigen Klein-
baoom^and — wenn auch nar in geringem Umfange
— bildeten, wie ferner die Sträflinge den Ansiedlern
als Arbeiter überwiesen wurden. Man mag über die
Deportation denken wie man will, für Australien war
sie in den ersten Jahrzehnten zweifellos eine Existenz-
bedingung und schuf die Grundlage, auf der sich das
Land weiter entfalten konnte.^
' Vergl. F. V. HoUzevdorff', Die Deportation als Straf-
mittel. Beaondorsdie Abschaitte ttträr die eaglisch&D Stnfs7Bt«m&
sdbvGoOgIc
Zweites Kapitel.
Die kolonisationstechnischen Bestrebungen
Wakefields und aeiner Schale.
Das InteresBe an den Kolonieen und an der Ko-
lonisationspolitik war g^en. Ende der zwanziger Jahre
in England anch bei solchen Leuten, die ausserhalb der
oföziellen Eegierungskreise standen, rege geworden,
und hatte schliesslich dazu geführt, dass sich im
Jahre 1830 in London eine Anzahl Männer zu einer
»Colouisation Society« zusauunenthaten, die für
eine systematische Kolonisation an Stelle der planlosen
Auswanderung wirken woUte.' Es war nur — wie
Wakefield sagt — »a few people« meist junger Leute,
die hier die Initiative der Regierung gegenüber er-
griffen, und denen das grosse Publikum meist in-
different gegenüberstand. Bekannter wurde die Geaell-
achaft erst dadurch, dass sich eine litterarische Fehde
entspann zwischen einigen ihrer Mitglieder und einer
Reibe von bekannten Politikern, wie Torrens, Kob.
Wilmot Harton, J. Hill und Malthus, die später-
hin grosaenteils begeisterte ApMnger und Vorkämpfer
der von der Vereinigung vertretenen Ideen wurden.
> Wakeßeld, A view od the «rl. ,p. 40.
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30
Der geistig Mittelpnnkt der Colooiaation Society
war ohne Zweifel Edward Gibbon Wakefield.' Jm
Jahre 1829 war aus seiner Feder ein Buch erschienen,
daa berechtii^tes Aofaeben erregte, nnd das wohl nicht
zum geringsten Teile dazn heigetr^eo hatte, dass sich
die kleine Gemeinde gebildet. Das Buch »A letier
front Sydney t enthielt keine Angaben iiher den Verfasser,
liess aber Titel and Inhalt nach vermuten, dass dieser
sich als £olomst in Australien befinde, während er
sich in Wirklichkeit um diese Zeit in England auf-
hielt und Australien noch nicht gesehen hatte. Die
Gedanken dieser Schrift im besonderen zu untersuchen
thut nicht not, da wir das "Wakefieldsche System im
Znsammenhang analysieren wollen, nnd ich weise des-
halb sogleich auf die übrigen Abhandlungen hin, in
denen der Kolonialpolitiker seine Gedanken nieder-
gelegt hat. Es ist dies ausser dem in der Litteratur-
nbersicht genannten tVicw of Um art of colonisation*,^
vor allem noch »England and America*^ und ausser-
dem noch eine Anzahl von kleineren Publikationen.
Eine reiche Fundgrube für seine Theorien ist ferner
der Bericht des TJnterhauakomitees, das im Jahre 1836
zur Untersuchung der Landverteilung in den britischen
Kolonieen eingesetzt ward, und vor dem u. a. Wake-
fieid sein kolonialpolitisches Glaubensbekenntnis ent-
wickelte.* Gehen wir seinem Gedankengange im fol-
genden nach.
Das Ziel aller Kolonialpolitik ist nach Wakefield
die concentraled colonisation, d. h. die kapitalistische
> Näheres aber seiDe PersCoUchkeit siehe bei Salhgeo a.
a. 0. p. va f.
* Der vnllataodiKe Titel lautet : A Vieu> of tke Art of Co-
lonüatWft with preteiit reference to the brilük empire ; in letter»
beiiceen a statetman and a colonitt.
* England and Ami-rtca. A comparUim of the i'icial and
polüical Btale of botk notion». London 1833. 3 Bde,
* Kep. qa. 608—1065.
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31
Nntzbarmachnng der natürlichen FroduktioQsfaktoren,
vor allem dea Bodens. Nun wird sich aber das über-
scbÜBsige Kapital aas den Ländern mit alter Kaltnr
nnr dann den überseeischen Beeitznngen zuwenden,
wenn es sicher ist, dort einen Arbeiterstand zu finden,
den es seinen Interessen dienstbar machen kann. In
vielen Fällen war es möglich, die Eingeborenen hierfür
zu erziehen, in den meisten jedoch versuchte man auf
andere Weise die Grundbedin^ng für die Kapital-
investierang zu schaffen. So ist in Amerika die Neger-
sklaverei entstanden, während in Neu-Süd- Wales die
Deportierten, die »convid labour* in Betracht kämen,
wenn nicht, wie der Verfasser des ^Leiter front Sydneys
nachzuweisen sucht, mancherlei Hindernisse der Aus-
nutzung dieser Arbeitskräfte im Wege ständen. Ab-
gesehen davon könnten Sklaven sowohl wie Sträflinge
niemals die Stelle eines freien Arbeiterstandes aus-
füllen, beide Institutionen trügen den Keim der
höchsten Gefahr fQr die Kolonie, die sich ihrer be-
dienen müsse, in sich.^ — Alle Hoffnungen nun, einen
Stand freier Arbeiter in den Kolonieen schaffen zu
können, haben sich bis dahin als trügerisch erwiesen,
und zwar, wie Wakefield ausführt, aus zwei Gründen :
einmal fehlen den Arbeitern in den europäischen
Ländern meist die Mittel zur Answandemng, und so-
dann werden sie sich, selbst für den Fall, dass ihnen
diese Mittel auf die eine oder die andere Art znr Ver-
fügung gestellt werden, hei der Leichtigkeit, mit der
man in der Kolonie Grundbesitz erwerben kann, bald
selbständig machen und nicht zu bewegen sein, in
den Dienst eines Kapitalisten zu treten.
Ein willkommenes Beweismittel für den letzteren
' >A public nuitance. a politieal dange/-, a »octal j
Art ot colonisation. p. 181.
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32
Satz bot sieb in dem gäßzlichen MiasUngen des Yer-
'^sacheii, an der Westküste Australiens eine Kolonie an-
zulegen. Im Jahre 1829 war unter Mr. Peel eine
Expedition nach dem Swan River aufgebrochen. Mr.
Peel hatte von der Begierung 250000 acrea erhalteu
mit der Yerpflichtaag, jedem Ansiedler 200 acres zu
überweisen Als man am Ziele aagelangt war, mnsste
man die Erfahrung machen, dass es an Arbeitskräften
für die notwendigsten Verrichtungen fehlte. Die Folge
war, dass jeder auf seine eigene Kraft angewiesen
blieb, mit der er in dem nnzngänglichen Lande wenig
ausrichten konnte.
Mögen nun auch noch andere Faktoren zu dem
Scheitern der Expedition beigetragen haben, Faktoren,
die mit der Ungunst des Bodens und anderen miss-
lichen Umständen zusammenhängen, Wakefield sieht
den Grund für das Fehlschlagen des Unternehmens
einzig und allein darin, dass die Einwanderer alle
Landbesitzer werden konnten, und so keine Arbeiter
mehr übrig blieben.
Adam Smitb, der grosse Theoretiker der Arbeits-
teilung ist seiner Ansicht nach nicht weit genug ge-
gangen. Eine division of labour wird nur ermöglicht,
wenn die combinalion, d. h. Vereinigung der Arbeits-
kräfte an dem geeigneten Platz zu gemeinsamer Arbeit
Torhei^egangen iat.^ Zur cotnbitiation hat dann noch
die comtanetf, die Stetigkeit der Arbeit zu treten,
wenn die Vorbedingungen zu einer gewinnbringenden
Kapitalanlage gegeben sein sollen. So selbstverständ-
lich ihr Vorhandensein in den Ländern mit alter Kultur
ist, 80 sehr werden sie in den neuen Ansiedlungen,
die meist durch Separation und inconstancy der Arbeit
1 The hringiag together of lEorkmen and inducmg tkem to
Citopenile, ü a combination of labour.
View on the ut. p. 167.
sdbvGoOgIc
— 33 —
geliennzeichnet sind, vennisst,' nnd es ist die Pflicht
der Regierung, tier Wandel zu schaffen.
Wie kann dies ober geschehen ? Die K r o n -
läDdei'eien geben ELÜein die Möglichkeit zur Lösung
der schwierigen Aufgabe an die Hand: ioder zweekmfla-
sigen VeräusseiTing des Grund nnd Bodens in der Kolonie
besteht d-s ganze Geheimnis. An die Stelle der »/ree-
Uraii/s' und aller Spielarten derselben hat der bedin-
gungslose Verkauf gegen Bar zu treten und zwar in
grossen Komplexen und zu einem Preise, der es den
einwandernden Arbeitern unmöglich macht, sogleich
Gmndbesitz zu erwerben, und sie zwingt, sich zunächst
eine Eeihe von Jahren um Lohn zu verdingen, wo-
durch sie ausserdem noch in den Gelegenheit erhalten,
sich Keuntniase ijuf dem Gebiet der Landwirtschaft
zu erwerben, die ihnen für die Zukunft nur von Vor
teil sein können. Dieses System hiit den weiteren
Vorzug, doss es nnch Mittel gewährt, die andere
Schwierigkeit zu beseitigen, die der Bildung eines
Lohnarb ei terstnnd es in der Kolonie im Wege steht.
Der Erlös nämlich, der aus dem Verkauf der croum
lanth erzielt wird, ist zur Deckung der TJeberfuhrts-
küsten für unbemittelte Arbeiter des Mutterlandes zu
verwenden.
Dies sind die Grundgedanken des Wakefieldschen
ProgTiimme. Um sie gruppieren sich eine Reihe von
weiteren Vorschlägen, die auf die Auswahl der so auf
öffentliche Kosten zu transportierenden Auswanderer
und ähnliche Dinge, die mit der Landverteilungspolitik
in keinem uumittelbaren Zusammeohang stehen, Bezug
haben und deshalb hier übergangen werden dürfen.*
Es ist nicht gerade leicht, den Kern der Theorieen
1 a. B. 0. p. 17» ff.
* Vgl. Rathgen, a. a. 0. 1. Kapitel aod an anderen Stellen.
:y Google
34
des Klolomalpolitikers herauszoschälen. Die Abatrak-
tionen, in denen er aicli g;efallt, verhüllen nicht selten
das Wesentliche seiner Lehre. Gr ist zu sehr ein Kind
seiner Zeit, er steht zu sehr unter dem Einfluss der
Methode der orthodoxen britischen Nationalökonomik,
als dfiBS er nicht {gleich ihr in den Fehler des Ab-
. strahierens und Creneralisierens verfiele. Dieser Fehler,
schon an und für sich verhängnisvoll genug, wiegt bei
Wakefield um so schwerer, als dieser sich verleiten
iässt, einer solchen haltlosen Abstraktion die klare
Durchführnng seiner Grundidee zu opfern. £& ist sein
Theorem vom »sufßcient prize^, das er geradezu zum
Dogma erhebt, und dem er eine höhere Bedentnng
beimisst als den Sätzen seines eigentlichen Systems.
Man ist längst über die Forderung des tsufficient prize*,
deren Erfüllung in der Praxis er als die conditio sine
qua non bezeichnet, zur Tagesordonng überg^angen,
und es hiesse offene Thüren einrennen, wollte man
noch einmal ihre Unhaltbarkeit anaführlich nRchneisen.
Es giebt, so führt Wakefield ans, für eine Kolonie
nur einen einzigen Landpreis. Dieser Einheitspreis
hat die . Eigenschaft, dass er zwischen dem Boden und
denen, die ihn bebauen, das richtige Verhaltais herstellt,
das in Ländern mit alter Knltnr durch einen 0eber-
fluss an Arbeitskräften, in neuen Ländern durch einen
Ueberfluss an im Privatbesitz befindlichen Grund und
Boden gestört wird. Knr derjenige Preis, der so die
Funktionen eines Kegnlators erfüllt, ist der richtige,
alle anderen, auf welchem Wege sie auch immer ge-
fniden sind , müssen als unbrauchbar, y'msafficientt
bezeichnet werden. Jener ideale Zustand, in dem für
jedes Stück Land die entsprechende Anzahl von Ar-
beitern vorhanden ist, wird — immer nach der An-
sieht Wakefields — erreicht, wenn der Preis des Bodens
in der Höhe steht, dass der Einwanderer eine be-
:y Google
stimmte Anzahl von Jahren um Lohn arbeiten muss,
ehe er Eigentümer werden kann, tind dasa der nach
Ablauf dieser Zeit aas dem Landverkauf erzielte Er-
lös gerade genügt, um die wieder notwendig' gewor-
denen Arbeitskräfte in entsprechender Menge aus dem
Mutterlande in die Kolonie transportieren zu können.
Zwei wichtige Konsequenzen ergeben sich aus der
Idee des sufficient prize. Einmal kann das Land
in allen Fällen nur gegen eine bestimmte, sich gleich
bleibende Snmme veränssert werden, es ist also vor
allem die Versteigerung des Bodens zu verwerfen.
Femer muss Sas Kaufgeld in seiner Gesamtheit auf
den Trunsport von Arbeitern verwendet werden, nicht
die geringste Summe ist anderen kolonialen Zwecken
zu widmen, wenn nicht die Relation gestört werden
soll.
Man muss Hübbe-Schleiden Recht geben, der es
als auffallend bezeichnet, sdass so klar denkende
Männer des praktischen Lebens wie Wakefield nnd
Torrens von einem so wertlosen Hirngespinste, wie diese
siifßcient ^me- Theorie, so vollständig eingenommen
und auf so ungangbare Abwege geführt werden konnten. *
Das Vermessene nnd Widersinnige des Versuches, den
Landpreis auf dem Wege obrigkeitlicher Taxe ohne
jede Rücksicht auf irgend welche Kombination und
Konjnnktnr sowohl, wie auf die Verschiedenheit in der
BonitütdesBodens festzusetzen, liegt so klar auf derHand,
dass ihn schon in jener Zeit Männer, die wie z. B.
der Oxforder Professor Merivale, im übrigen die neue Be-
wegung mit Freuden begrüssten, auf das entschiedenste
zurückgewiesen haben. ^ Nur in dem Kopfe eines reinen
Theoretikers könnt« die Idee entstehen, dass es ein
> Hahbe- Schieiden. Ueberseeische Folitik. II. 33.
• Herrn. Merivale, Leciuree ob ooloDisation and ooloniea.
U. ß2 ff.
:y Google
36
bestimmtes TerhältniB gebe zwischen dem Boden tini]
den auf ibo zu verwendeudeii Arbeitskräften, dass ein
Stück Land zur rationellen Bewirtschaftung eine ge-
wisse Anzahl von Arbeitern erheische, über die nicht
hinangegangen werden dürfe. Wnkefield selbst ist
nicht imstande, für eine Kolonie den Normalpreis an-
zugeben. Er versucht« es zwar, seinen Lesern die
Kalkulationen darzulegen, auf Orund deren man ihn
finden könne, aber bald verzweifelt er selbst an der
Möglichkeit, auf diese Weise ans Ziel zu gelangen und
mit einer gewissen Besignation verweist er die Re-
gierung auf den W^ des Experimentes. Sie soll einen
beliebigen Preis festsetzen und diesen dann solange
verändern, bis der Erfolg zeige, dass die goldene Mitte
erreicht sei, die aber Mr. George Poulett Scrope vor
dem bereits erwähnten Unterhaus-Komitee von I83G
für ebenso unerreichbar erklärt als das 'o xni-ii' und
iri ÜQiojov der altgriechische D Ethiker.
Die gegen Wakefield gerichtete Kritik ist vielfach
zu einem schiefen Resultat gekommen, da sie — aller-
dings durch ihn selbst dazu verführt — die Theorie
vom sufficient price als den eigentlichen Kern seiner
Lehre ansah. Zumal in jener Zeit, als die Ideen des
Kolonial Politikers einen weitgehenden ^infloss auf die
Massnahmen der englischen Regierung ausübten, und
der Bodenpteis für Australien immer höher gesciraubt
wtxrde, wandte sich die Opposition erbittert gegen seine
Freislehre und verdammte mit ihr in Bausch und Bogen
das ganze System Wakefields : die Leidenschaftlichkeit,
mit der, wie wir noch sehen werden, damals die öffent-
liche Diskussion geführt wurde, tmbte den Blick und
machte eine gerechte Würdigung des kolonial politischen
Programms unmöglich. Doch auch, wenn man un-
befangen und ohne ii^endwelehe persönlichen Inter-
essen die Leitsätze der von Wakefield und der Coloni-
:y Google
— 37 —
saäon Soci^y befürworteten Politik ins Auge fasst,
mass man zn dem Schlüsse kommeD, dasB sie weder
anf Nen-Süd-Wales noch auf irgend eine andere Kolonie
mit ähnlichen Gnmdbedingimgen anzuwenden sind.
Die ganze Lehre stellt sich dar als eine grosse
Verallgemeinerung einer nur für ein beschränktes Ge-
biet gültigen Voraussetzung. Der prinzipielle Fehler
ist der, dass sie zwei verschiedene Brscheinmigsformen
der überseeischen Politik nicht scharf von einander
scheidet. Ee sind dies annähernd dieselben, die Hübbe^
Schieiden mit »Knitivation« und »Kolonisation im
eigentlichen Sinne' bezeichnet. Am besten charak-
terisiert sie wohl der Geograph Eatzel,^ indem er
ihre Beziehungen zum Boden des Koloniallandes in
den Vordergrund stellt. Beide haben im Gegensatz
zn den nur auf Eroberungen gerichteten Unterneh-
mungen ein wirtschaftliches Interesse an dem
Landerwerb. Der Unterschied ist jedoch der, daas die
Kultivation den Boden nur lals Mittel zum Gewinn«
betrachtet, wührend der eigentlichen Kolonisation das
Eigentum am Lande Selbstzweck ist. Jene will den
Gmad und Boden kapitalistisch ausnutzen, sie will die
Früchte geniessen, ohne dass es ihr dabei um ein
Eigentumsrecht zu thun wäre, diese b^^hrt ein Gebiet,
am die überschüssige Bevölkerung der Länder mit alter
Kultur darauf ansiedeln zu können, um den Land-
hunger der ärmeren Klassen, der in Europa nicht mehr
befriedigt werden kann, im Neiiland zu stillen, Plan-'
tagen- oder Pflanznngskolonien sind das Streben der
einen, Besiedelnngs- oder Ackerbaukolonjeen vrill die
andere schaffen.
Die Prämisse, anf der Wakefield baut, stellt sich
demnach als verfehlt heraus. Kur hei einem Teile der'
', FrUdr. Ratxtl, Politische Oeographie. p, 1S8.
:y Google
überseeischen BeBitzan^n iet die kapitalistiscbe Nutz-
barmachuQg der Eodenkräfte, die er als das Ziel aller
Koloniolpolitik hinstellt, Endzweck, und nur für die
Plantagenkolonieen ist demnach auch ein Arbeiterstand
Ton Tomherein erforderlich. Doch auch fiir sie ist die
künsüiche Beschaffung eines solchen ein Uadii^. Der
Natur der Sache nach befinden sie sich in den weitaas
meisten Fällen in tropischen Klimaten, wo der Boden
einen reicheren Ertrag verspricht. Dort sind die Lebens-
bedingungen für den eoropftischen Arbeiter nicht vor-
handen und nnch Abschaffung der Negersklaverei bleibt
dem Pflanzer nichts anderes übrig, als entweder die
Eingeborenen zur Arbeit heranzuziehen oder aber Kulis
in seinen Dienst zu nehmen. So ist es denn auch zu
erklären, daas die Sltdstasten der nordamerikanischen
Union am längsten und zähesten an der Sklavenwirt-
Bchaft festhielten. Die dortige Pflanzeraristofcratie
glaubte ihrer nicht entraten zu können, wenn das
Land ihnen nach wie vor seine reichen Zinsen tr^en
sollte.
Die kapitalistische Form der Kolonisation mag
ihre Berechtigung haben, sie muss sich jedoch meiner
Ansicht nach auf solche Gebiete beschränken, die eine
Besiedelnng nicht zalagsen. Niemals darf sie im Vor-
dergrund der Eolonialpolitik eines Landes stehen, nie
und nimmer darf der Versuch gemacht werden, die
kleinbäuerliche Ansiedelung zu ihren Gunsten zurncb-
zudrängen. Einen derartigen Versuch stellt aber das
Wakefieldsche System dar. Es will durch künstlich
erhöhte Landpreise die ärmeren Klassen an der Nieder-
lassung hindern, es will auch in Territorien, die
für A ckerbankolonieen günstig sind, das Grosskapital
dadurch bevorzogen, iaaa es ihm einen Arbeiterstand
zur Verfügung stellt. Ans diesem Önmde ist seine
Durcbfijhrung zu bekämpfen. Die Frage ist ferner die.
:y Google
ob sich das von Wakefield erstrebte Ziel überhaapt
attf dem geplanten Wege erreichen Hess. Es li^ auf
der Hand, dass es ein grosser Irrtnin war, wenn er
glaubte, dass supply of labottr allein genüge, mn
Kapital in ein Land za ziehen. Wie viel Erwägiingen,
die vor einer Kapitalinvestieruag angestellt werden,
Hess er dabei ausser Acbtl Die Kombinationen des
Weltmarkts, die Oute des Bodens und eine Beibe
von anderen Faktoren, nicht zmn wenigsten auch die
Mode, sind dabei mindestens in gleichem Masse ans-
sohl^gebend als das Vorbandensein ansreicbender Ar-
beitskräfte. Anderseits aber war es eine ebenso trü-
gerische Hofifnung, da^s das voTges<^lagene System
thatsächlich eine genügende Anzahl von Arbeitern für
die Kolonie sichern werde. Die vielgepriesene com-
hinaiion of labour ist nicht imstande, ein überseeisches
Gebiet für den enropäischen Auswanderer, der keinen
Kapitalbesitz bat, zn einem Eldorado zu machen, und
ancb eine kostenlose Ueberfabrt wird ihn nur in den
seltensten Fällen beatimmen, die Heimat zu verlassen,
wenn ihn drubflu nichts anderes erwartet, als die Not-
wendigkeit, für eine geraume Zeit um Lohn zu arbeiten.
Um sft weniger wird er in eine solche Kolonie seine
Schritte lenken, wenn ihm in anderen Teilen der
Erde Golegenbeit geboten ist, seinen Landhunger,
seinen Wunscb nach Selbständigkeit auf der eigenen
Scholle besser zu befriedigen.^ Diejenigen, anf die der
freie Transport eine Anziebungskraft atiszuüben im-
stande ist, werden in erster Linie henmtei^konunene
Existenzen sein, die nach diesem letzten üettnugsseüe
greifen, Individuen, denen es nicht darum zu tbun ist,
' 'Nicht der hoho Lohn, oioht der Mehrverdienst iet es,
dsm die AuswuDdeier naohiagen, . . . vielmehr eretrebea sie clea
Enrerb einer eigenen Scholle, einer eigenen Heimat im enteren
SiDDO des Wortes', citiert bei Adolf Buchenberger, Agrarwesei)
und Agarpolitik, Bd. I. JiOipEis ISVi. p. S97.
bigilizedby Google.
— 40 —
durch eigene Arbeit ihr Brot zu verdienen, and die
daher zamal für eine junge Kolonie eine Last and
eine Gefahr bilden müaaen. Ea soll nicht behauptet
werden, dass sich ausschliesslich solche ESemente
nnter den erwähnten Bedingungen der Kolonie zt^wendeo,
aber die Zahl der übrigen wird gering sein und nie-
mals genügen, um den notwendigen Arbeiterstand zu
bilden. Noch ein weiteres Moment zieht WsbeGeld
nicht in den Kreis seiner Berechnung. Wenn auch
Ton Seiten der Behörde Land nur in grossen Arealen
vergeben wird, so wird um so schneller die Boden-
spekulation hervortreten. Einzelne Kapitalisten werden
Luid aufkaufen .nnd dies dann in kleineren Parzellen
eventuell gegen Kredit an die Einwanderer veräussem.
Das Landjobbertam, gegen das Wakefield durch sein
System angehen zu können glaubte, wfirde so nur neue
Nahrung erhalten.
Für die junge Besiedelungskolonie ist demgeniBas
die Forderung der wirtschaftlichen Konzentration, wie
sie der britische Kolonialpolitiker und seine Schule
aufstellt, zu verwerfen. Es wird für jede Kolonie,
wenn sie auf einer höheren Stufe der Entwickelunfj^
angelangt ist, ein Zeitpunkt kommen, wo eine solche
am Platze ist, aber auch dann kann sie nicht durch
überhohe Landpreise und systematische Ausschliessung
der ärmeren Ansiedler vom Boden verwirklicht werden.
Ganz andere Mittel, die ich hier nur andeuten möchte,
wie Anlage von Markten, Verbesserung derVerkehrs- und
Transportverhältnisse sind dann die einzig zweckent-
sprechenden^ ; hohe Bodenpreise sind nur ein Symptom,
nicht aber die Ursache der wirtschaftlichen Blüte.
So müssen wir also die >syBtematische Eolonisattonc
Wakefields und seiner Anhäoger als ein nicht be-
' cf. Eübbe-Schleideii, i. a. 0. p. 89 ff.
sdbvGoOgIc
_ 41 ~
reclitigtes Postulat, das auf einer Reihe von fulschen
Voranssetznngen und Tnigschlüasen basiert, bezeichnen.
Und doch hat sich der grosse Theoretiker und die
Colonisation society, derea Spiritus redor er war, eine
iteihe von nicht za unterschätzenden Verdiensten nm
die KoloDisatioDSpolitik erworben. Zunächst hat er es
durch seine Schriften und seine Propaganda verstanden,
in Enghind das Interesse an den überseeischen Be-
sitzungen in hohem Girade zu beleben und es in weitere
Schichten zu tra|;en. Seine Werke haben den Anstoss
zu einer (rnchtbaren Diskussion über die grundlegenden
Fragen der Kolon isationspolitik gegeben. Seine epoche-
machende Bedeutung besteht jedoch darin, dass er die
Wichtigkeit des Bodens als eines der Hauptfaktoren für die
koloniale EatwickeluDgerkauute, und daas er derjenige
war, der zuerst dieser ErkeuHtnis den beredtesten Aus-
druck verlieh.
Mi^ die Theorie, die er hierauf aufgebaut hat,
immerhin eine unhaltbare sein, soviel steht fest, dass
es ihm zunächst zu verdanken war, wenn die englische
Regierung zur Besinnung kam und sich endlich bewnsst
wurde, in welch unverantwortlicher Weise sie bis dahin
eins der wesentlichsten Instrumente der überseeischen
Politik vernachlässigt hatte. Als ein weiteres Verdienst
Wakefields iührt man wohl noch an, dass er den An-
stoss zur Abschaffung des Deportationswesens in Neu-
Süd-Wales gegeben habe. Nun müssen wir zwar be-
merken, dass er in seiner Abneigung gegen die »convict
laiourt und in der Furcht vor ihrem schädlichen Ein-
fluss zu weit ging, dass sein Urteil über die Deportierten,
die doch wie wir sahen, den Grund zu der weiteren
Entfaltung der australischen Kolonieen legten, ein un-
gerechtes war, aber die Deportation hatte nur eine
relative Berechtigung, und dass sie nicht zu einer
dauernden Institution wurde, die den wirtschaftlichea
:y Google
— 42 —
Fortschritt AtiBtraliens hemmen konnte, mag ihm
immerhiD zam Yerdienat angerechnet werden.'
Wenn es erlaabt ist, Kleines mit Grossem zu ver-
gleichen, Bo möchte ich Wakefield wobl Adam Smith
an die Seite stellen. Was dieser aof dem Gebiete der
politischen Oekonomie Uberbaupt, das ist jener bis zn
einem gewissen Grade auf dem der Kolonialpolitik im
besonderen. Wie die Ideen des Altmeisters der
Nationalökonomik, wenn sie auch noch so sehr anter
der Einseitigkeit der «Klassizität*: leiden, epoche-
machende gewesen sind nnd für die Entwickelung der
ganzen Lehre ihre nnvergängUcbe Bedeutung haben,
so stellen auch die Sätze Wakefields, die im einzelnen
noch so verfehlt sein mögen, einen Markstein in dem
Werdegang der Eolonisationstheorie dar, so haben
auch sie einen Grmnd gelogt, auf dem die folgende
Generation weiterbanen konnte.
> etDilke, Probleme of GreatDrBriUin, Bü, I, TiondoD 1890.
p. 378.
sdbvGoOgle
Drittes Kapitel.
Die Erfolge der EoloDisationagesellschaft.
Die Regulationen des Lord Ripon,
die KommiBSioniTerhandltmgen über die Landtage
nnd das Gesetz von 1842.
Kehren wir zur Kolouiälpolitik der englischen Re-
gierung zurück. Schon kurze Zeit nach dem Bekannt-
werden ihrer Bestrebungen sollte die Kolonisationsgesell-
schaft die Genugthuung erfahren, dasssich ein Umschwung
in der von ihr gewünschten Richtung geltend machte. Im
Jahre 1831 erliess der Staatssekretär für die Knlonieen,
Lord Ripon, ein Regulativ, das für die wichtigsten
überseeischen Besitzungen den Land verkauf einführte
und mit allen bis dahin in Kraft gewesenen Verord-
nungen, die sich auf die VerftnsseruDg der Kton-
ländereien bezogen, aufräutnte. Alles Land soU zu-
nächst genau vermesBen werden. Der Gouverneur stellt
dann gewisse Landstriche, die er öffentlich zu bezeichnen
hat, zum Verkauf. Nach Ablauf einer bestinunten
Frist werden diese dann in Blocks von mindestens
640 acres an den Meistbietenden versteigert wobei
jedoch fünf SchiUiug pro acre als Mindestgebot fest-
gesetzt ist. Der Käufer erhält das Land »in free and
common socaget, d. h. als freies Eigentum und wird
nur mit einer st^nannten Pfefferkorn-Rente belastet.
Die Regierung behält sich eine Reihe von Reserrat-
:y Google
— 44 —
rechten über die bo veräuaserten Ländereien vor. Sie
darf in üSeutlichem Interesse Wege and Brücken banen,
und sich das hierzu notwendige Material an Ort und
Stelle beschaffen, vor allem aber bleibt der Bergbau
auf Edelmetall und Kohle Begal. Blocks, auf die bei
der Auktion nicht geboten wurde, können unter der
Hand zu dem Minimalpreise von fünf Schilling pro
acre veränssert werden. Ein TTnterachied zwischen
städtischen und ländlichen Grundstücken wird vor-
läufig noch nicht gemacht, erst das Jahr 1833 bringt
einige hierauf bezüglichen BestimmuDgen. Die Ver-
fügung des Lord Bipon stellt femer den Grundsatz
auf, daas der Erlös aus dem Landverkauf wenigstens
zum Teil auf den Transport von Auswanderern ver-
wendet werden soll, ohne dass allerdings dieses Prinzip
fürs erste streng durchgeführt wurde. Als Termin für
das Inkrafttreten der neuen Verordnungen war der
1. August 1831 voi^psehen, doch man war liberal
genug, eine Ausnahme von der allgemeinen Kt^el zu-
zulassen, die darin bestand, dass solchen Leuten, die
das Mutterland zu einer Zeit verlassen hatten, als noch
die alten Regulative in Geltung waren, oder die aus-
gewandert waren, ohne von der Aenderung der Be-
stimmungen in Kenntnis gesetzt zn sein, Land noch
unter den früheren Bedingangen, also meist auf dem
Wege kostenloser üeberweisung gewährt wurde. Noch
inmier aber suchte die britische Regierung sich der
Kosten für die Sträflinge zu entledigen, indem den-
jenigen das Kaufgeld für das Land zurückerstattet
werden sollte, die zehn Jahre lang Deportierte be-
schäftigt und unterhalten, und dabei eine Summe auf-
gewendet hätten, die mindestens dem zehnfinchen Be--
trage des Kaufpreises entspreche.
So bemerkenswert nun auch diese Wandlung in
der Landverteilungspolitik an sich ist, so mnss man
:y Google
— 45 —
doch immer bedenken, dass sich die Begulationen dea
Lord Bipon einzig und allein ^af dessen Aatorität als
Staatssekretär stützten, dass sie nicht anf dem Weg;e
der Greset^ebong entstanden ^'aren nnd demnach das
Parlament nicht hinter sich hatten. Lord Ripon hatte
sie geschaffen, nnd spioen Naclffolgem, die im schnellen
Wechsel einander ablösten, v^e es unbenommen ge-
wesen, kraft derselben Amtsbefugnis die Anordnangen
ihres Vorgängers umzastossen und ganz entgegengesetzte
an ihrer Stelle zu erlassen. Es war ein Glück znmal
für Neu-Siid-Wales, dass sie das nicht thaten, dass sie
nicht wieder jene nngewissen und zerfahrenen Verhält-
nisse der zwanziger Jahre heranf beschworen, ein Glück,
anch wenn wir die Neuregelung vor allem deswegen
nicht als vollkommen ansehen können, weil das Mindest-
areal Ton 640 acres zu umfangreich für den Einwanderer
mit wenig Betriebskapital war. Dass die Slaatesekretäre
für die Kolonieen der von Lord Ripon eingeschlagenen
Politik treu blieben, ist sicherlich der wachsenden Be-
deutung Wakefieldsund der EoloDisations-Gesellschaft zu
verdanken, jedoch man geht wohl fehl, wenn man glaubt,
dasfl ersteret bei dem Erlass vom Jahre 1831 persönlich die
Hand im Spiele gehabt habe. Weit eher ist anzunehmen^
dass ein anderes hervorragendes MitgUed der Gesellsehaft,
nämlich Roh. Torrens, bei den Regulationen Pathe ge-
standen hat. Schon einige Jahre vorher hatte Torrens
im Parlamente die Angel^euheit zur Sprache gebracht;
er hatte bei der Diskussion über die von Sir Rob.
Wilmot Harten beantragte Einsetzung eines Committee
on Emigration die Aufmerksamkeit auf die gewaltigen
Einkünfte gelenkt, die die Vereinigten Staaten durch
den Landverkauf erzielten, und in Anregung gebracht,
dass England in seinen £olonieeü ebenfalls das Prinzip
des Verkanfs der Kronländereien anwenden solle, um
Gelder für einen eniigration ßiud zu beschaffen. Man
:y Google
■— in ~
scheint damals auf die Sache nicht näher eingegangen
zn sein, bis Lord Huskisson als Kolonialataatssekretär
im Jahre 1828 den Plan wieder aufnahm, wobei er
sieh allerdings nur von finanziellen Erwä^ngen leiten
liess, ohne die von Torrene vorgeschlagene Verwendung
des Erlöses zu berücksichtigen. Das Projekt, das be-
reits die BilligUEg des Lord Schatzmeisters gefunden
hatte, blieb jedoch infolge des Rücktritts Hu^kissons
unaosgeftihrt.
Dass Lord ßipon die Idee zum mindesten im Ein-
verständnis mit Torrens wieder aufnahm, lä^st sich
auch schon deswegen vermuten, weil die Regulative
in der Folge von diesem durchaus nicht die abfallige
Kritik erfuhren, die ihnen sein Freund Wakefield zu
Teil werden Hess. Wakefield verwahrt sich ganz ent-
schieden dagegen, dass es seine Grundsätze seien, die
hier ihre Anwendung gefunden, ja er geht sogar soweit,
die Verordnungen als einen Rückschritt zu bezeichnen,
da der Landerwerb gegen früher noch erleichtert sei,
wie er auf Grund einer ausserordentlich künstlichen
Schlussfolgerung nachzuweisen sucht. ^ Sie gründeten
sich, so sagte er, auf einen Satz, der aus dem Zusammen-
hang seines Systems gerissen sei, und erlussen ohne Zweck
und Ziel stellten sie nur einen auf gut Glück unter,
nommenen Versuch dar,^ dessen unvermeidlich üble
Wirkungen geeignet seien, seine Theorie in Misskredit
zu bringen. Diese Abneigung Wakefields ist ans ver-
ständlich, wenn wir bedenken, dass einmal auf seinen
sufficient price keine Rücksicht genommen war, und so-
dann auch das von ibm so streng verurteilte Depor-
tationswesen noch immer nicht beseitigt werden sollte. —
' Beport from 1836. qa. 731 a 783.
' Wilboat aay definite objecl, witliout haviog ao; view
■ny stead; purposed aod defioed oSject, that t!ie; have beea
framed bj* a eoit of baphazard, a Borl of cbance. qn. 601.
:y Google
47
Es darfte schwer fallen, die thntslichlichet) Wir-
kuDgea der neuen Politik zn beurteilen. Allerdings
Btehen Zahlen zur Verfügung, die eine Zunahme der
Einwanderer, eine stetig steigejide Ziffer der veräusserten
Landlose, überhaupt einen wirtschaftlichen Fortachritt
der Kulonie erkennen lassen, aber es wird kaum zii
ermitteln sein, welchen Anteil an dieser Entwickelnng;
die Landgesetzgebung hitt; feststellen lässt sich nur,
dass trotz des Yerkstufsprinzips kein Rückgang* in
der VeräuBserung der Eronländereieu zu verzeichnen
war. Die kleinbäuerliche Besiedelung war jedoch, wie
bereits angedeutet, sehr erschwert; man muss bedenken,
dass zum Ankauf des kleinsten Komplexes ein Kapital
von allermindestens 640x5 Schilling = 85 £ gehörte,
das den meisten wohl nicht zu Gebote stand. Der
Ankümmling war also schon gezwungen, sich als Lohn-
arbeiter das Kaufgeld zu verdienen. Wie weit daneben
allerdings der private Handel mit Grundstuck'-n in
Betracht kam, entzieht sich unserer Kenntnis. Sicher-
lich trug der Umstand, dass Land nur in so umiung-
reiehen Blocks zum Verkauf gestellt wurde, daüu bei,
daas die Zahl der englischen Auswanderer nach Au-
stralien im Vei^leicb zu denen nach anderen Ländern
eine so verschwindend geringe blieb.*
i El vanderleo aas: cf. Bathgm, e. ». 0.
P-
204.
Jahr
N«h den
Nach Britfsch Nord-
Arn wlktt
1831
28 418
58 067
1S61
183a
82 87a
66 38»
8 788
1883
39 100
28 808
iOti»
1834
88 074
40 060
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1886
3«7ao
16 678
1860
1836
37 774
04 aas
8 124
1837
86 770
20 884
5064
1888
14 333
4 577
U021
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Angaben
selbst in den vers
cbiedeoeii BlaobUch
ra
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Die Colonisntion Society, der die Regnlationen
des Lord Ripon nicht genügten, strebte nach weiteren
Brfolget). Der gröaate, den sie nach angestrengten
Bemähnngen erreichte, war die Genehmjgang zcr
Kolonisation von Süd - Australien nach ihren Qrand-
satzen. Sie berahigte sich jedoch dabei nicht, sondern
bot alles auf, um auch in den übrigen Kolonieen ihre
Ideen verwirklicht zu sehen. Dass sie dabei in erster
Reihe ihr Augenmerk auf Neu- Süd -Wales richtete,
hatte den Grund, dass sie es für im Interesse Süd-
Australiens liegend hielt, dass nicht in unmittelbarer
Nähe dieser neuen Ansiedlung, in der der Laudpreis
gleich anfangs auf 1 £, pro acre festgesetzt war, Grund
und Boden billiger reräussert werde.
Es gelang ihr durchzusetzen, dass im Jahre 1836
die bereits mehrfach erwähnte Kommission des
Unterhauses eingesetzt wurde zur Untersuchung der
verschiedenen Wege, die bei der Verteilang des Landes
in den britischen Kolonieen bisher eiogeachh^n worden
seien, und zur AufsteUut)g von Grundsätzen, die die
R^ernng in Zukunft beobachten aolle. Die Verhand-
lungen dieses Komitees, das unter dem Vorsitze Mr.
Wards im Juni und Juli de^ genannten Jahres tagte,
bedeuteten einen Triumpf für Wakefield und seine An-
bänger. Nicht nur er selbst und sein eifriger Mit-
arbeiter Bob. Torrens konnten hier ihren Standpunkt
vertreten, sondern auch alle die anderen Mftnner, die
ihre Ansicht vor dem Aussehuas niederlegten, zeigten
sich fdst durchweg von den Lehren der systematischen
Kolonisation durchdrungen. Sie alle verurteilten die
unheilvollen free grants, aber während sie die Verord-
nungen von 1831 mit Freuden als einen Schritt auf
uoerlieblich von eioander abweichen. Die Ziffern haben daher
in eister Ijinie nur Wert für den Vetgleich. of. auch Zimmermann,
K<>lonialpolitik Gmubritanniens, U. Einleitung.
sdbvGoOgIc
dem Wege zn einer zweekdienlieheren Art der Land-
veräuseefong begrüasen, benutzte Wakefield diese Ge-
legenheit, um über das Begulativ die volle Scbale
seines Zornes anszugiessen. Er ist so vollständig über-
zeugt TOn der alleineeligma«henden Kraft seines Systems,
von der allein günstigen Wirkung des sufßcient prize,
daas er jeden Versuch, ohne denselben zum Ziele zu
gelangen, zurückweist und als im höchsten Grade ver-
derblich bezeichnet. Seine Forderungen: Verkauf zu
festem Preise an Stelle der Auktion und Verwendung
des gesamten Erlöses auf die Zwecke der Einwanderung,
vertrat er mit aller Schärfe und liess keinerlei Zweifel
an ihrer praktischen Durchführbarkeit gelten. Aner-
kennenswerter und von grösserer praktischer Bedeutung
als die Sätze seines Systems sind sicherlich verschiedene
andere Postulate, die Wakefield vor dieser Kommission
aufstellt. Vor allen Dingen verlangt er energisch eine
gesetzliche Begelung der ganzen Angelegenheit.
Verordnungen einzelner Staatssekretäre, die heute er-
lassen und morgen wieder nmgestossen werden können,
vermögen keine Sicherheit zu gewahren. Der Kolonist
wartet ängstlichst bei jedem Wechsel der massgebenden
Persönlichkeiten, ob der neue Mann in die Fassstapfen
seines Vorgängers treten oder ob er ein anderes Pro-
gramm befolgen wird. Dieser Ungewissheit, die einer
regelmässigen Entwickelang der Kolonie im Wege
steht, kann einzig nnd allein durch einen Akt der
Gesetzgebung ein Ende gemacht werden. Das Parla-
ment soll durch eine Akte das Prinzip des Verkaufs
ein für alle Mal festlegen und so eine Garantie für
seine Beibehaltung bieten. Das Umsetzen dieses Prin-
zips in die Pitixis — beantragt Wakefield dann weiter
— die Bestimmung des Preises im einzelnen soll das
Parlament einer besonderen Behörde überlassen, die
nur mit dieser Aufgabe betraut, dieselbe zweckent-
:y Google
— 50 —
aprecbender wird lösen können, ala daa viebeschtlftigie
Unterhaus.
Die Besolntionen, zu denen das Komitee gelangte,
lassen sich kurz folgendermaasen zusammenfassen. Die
Organisation des Landverkaufs in den Vereinigten
Staaten von Amerika kann im allgemeinen für die
britischen Kolonieen zum Vorbild dienen. Was das eng-
lische Mutterland bisher auf dem Gebiete der kolonialen
Bodenpolitik geleistet hat, ist so gut wie gamichts. Vor
1831 herrschte eine schadenbringende Verwirrung auf
diesem G-ebiete und auch die Begulationen des Lord
Bipon sind von geringem Werte, da ihnen die gesetz-
liche Unterlage fehlt. Daher ist auf eine baldige
Begelung der Angelegenheit durch das Purlament zu
dringen. Einen Minimalpreis für die einzelnen Kolonieen
anzugeben, sieht sich die Kommission ausser Stande
.und schlaf vor, zu diesem Zwecke einen Central Land
Board mit dem Sitz in London zu schaffen, dem ausser-
dem die Aufgabe zufalle, die Auswanderung zu regeln
und den Strom der Auswanderer dorthin zu lenken.
wo die Nachfrage nach Arbeitskräften om gröasten sei.
Endlich sollen die gesamten Einkünfte aus den Laud-
verkäuf»n zur Bildung eines emigration /und, aus dem
die Ueberfahrtskosten für unbemittelte Arbeit r zu be-
streiten seien, verwendet werden.^ Bemerkenswert für
die Wandlung in der englischen Anschauung über Ko-
lonialpolitik ist dann der letzte Passus. Hatte man sich
in der Vergangenheit bei allen kolonialen Massnahmen
nur von dem Nutzen für das Mutterland leiten lassen,
so hatte jetzt allmählich — und wohl auch unter dem
Einäuss der jüngsten Bewegung eine andere Auffassung
• Dieser letzte 8atr wurde nur durch die den Auasohlag
jjiebende Stiwuie dee Voreilzeaden zuoi Iteschluas erhoben; iu«n
sieht, wie sicli die Mitglieder der Kommission doch scheuten.
Wiikefield auf daa Gebiet der Spekulation lu foUen.
:y Google
„ 51 —
platzgegrifEen. Die Kommission schliesst ihren Report
nftmlicli mit .dem Ansdrucb der Ueberzengnng, dass
die Durchführung ihrer Vorschläge nicht nur im Inter-
esse Altengläiids, sondern auch in dem der Kolonieen
lie^e, Man gelangt also allmählich zu der Erkenntnis,
dasa andere als privatwirtschaftliehe Gresichtsponkte alle
Kolonialpolitik beherrschen müssen.
Die Resolutionen fanden innerhalb und ausserhalb
des Parlameuts lebhaften Widerball. »Systematische
Kolonisation" wurde geradezu zum Losungswort.
Männer mit wohlklingenden Namen, wie John Stuart
Mill, Herrn. Merivale, Charles Bull er traten für sie
ein, eine Reihe von Zeitschriften, wie der *Spectaioft
und die ^Cohnial Gazettet sorgten für die weitere Ver-
breitung der Ideen. Die Agitation für eine Erhöhung
des Bodenpreises in Neu-Süd-Wales wurde eine immer
lebhaftere. Wakefield seibat und auch einige andere
liessen sich dabei sicherlich nicht TOn persönlichen
Interessen leiten, aber viele von denen, die auf seiner
Seite standen, befürworteten seine Theorie vom suffi-
cient price nur mit ßücksicht auf ihren Geldbeutel. Es
waren dies in erster Linie dieÄktionftre der So«/A.4Ms/foiiaM
Company^ die einsahen, dass Süd-Australien sich nicht
werde entwickeln können, solange Land in der Nach-
barkolonie billiger zu haben sei. Unter dem 12. Okto-
ber 1836 richtete der Vorsitzende der sndaustralischen
Kolonisations - Gesellschaft, Oberst Torrens, ein
Schreiben an den Staatssekretftr Lord Glenelg, in
dem er ausfuhrt, dass die Summen, die man nnter
gesetzlicher Sanktion in die neue Kolonie gesteckt habe,
verloren gehen würden, wenn die Bodenpreise in der
Nachbarschaft niedrigere seien, als diejenigen, die sie
in Süd- Australien eingeführt hä'ten, und auf denen ihr
ganzer Kolon isationsplan basiere. Dieser Brief und
eine Reihe ähnlicher Eingaben, die eigentlich den besten
:y Google
BeweiB bieten, dass die Anstellt WabeBelds, der genügend
hohe Landpreia werde auf jeden Fall Arbeiter in die
Kolonie ziehen, eine irrige ist, hatten Bchliesalich den
Erfolg, dass im Jahre 1839 das Mindestgebnt auf
12 Schilling erhöht wurde. Einige Zeit später setzte
man für den südlichen Distrikt von Neu-Süd-Walea,
das spätere Victoria, anch einen Einheitspreis von 1 £
pro acre fest, doch ging man 1842 auch hier wieder
zum Änktionsrerkaiif über.
Das Ton dem Komitee ausgesprochene Verlangen
nach einem ständigen Änsschuss für Land- und Aus-
wandemugsfragen wurde im Jahre 1840 durch Lord
BuBsell verwirklicht. Bereits 1837 war Mr. R, P.
Elliot als AuBwandenmgsa geilt seitens der Begiemng
bestellt worden, daneben hatte für die Regelung der
Landverkäufe ein Board of Colonisation Commissionei-s
bestanden, bis dann beide Behörden verschmolzen
wurden. Das neue Kollegium, in dem ausser Elliot
noch Edw. Villiers und Roh. Torrens saascn, erhielt
folgende Obliegenheiten : Einmal hat es den Land-
verkauf in den Kolonieen zn regeln, sodann die Aus-
wanderung zu überwachen, und endlich dem Kolonial-
amte periodische Berichte über den Stand der einzelnen
Kolonieen einzureichen und es in speziellen Fällen
durch Gutachten und statistische Informationen zu
unterstützen.^ In Bezug auf den ersten Punkt weichen
jedoch die Instruktionen, die Lord Russell den Kom-
misseren gab, erheblich von den Beschlüssen des 1836er
ÄusBchusBes ab. Allerdings habe man — so führt der
Staatssekretär aus — die Kronlandereien in den Ko-
lonieen, nicht als ein Gut, das den jeweiligen Kolonisten
^ Die jahrlicheo Berichte der >Coloniol Land and Emi-
gration CommünoneTt'y bildea tUr die iiüciisle Zeit eine der
hauptsächlichsten Quellen für die Kenntnis der aus tra lisch en
Volkswirtschaft,
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Ö3
zu gate kommen müsse, sondern als ein Domaniam der
BeTöIkemng des gesamten britischen Reiches anzusehen ;
jedoch dürfe nun nicht der gesamte "BirlÖB ans den
Laudverkäufen auf den Transport der Änswanderer
verwendet werden. In erster Linie müssten ans diesem
f'ond die notwendigen Auslagen für die betreffende
Kolonie selbst bestritten werden, und nur der Rest
■sei dem emigration /und zuzuführen.
Haas Torrens in das Kollegium berufen wurde, liess
erkennen, doss die R^ierang geneigt war, den An-
hängern der Wakefieldscheu Lehre manche Koozessionen
zu machen, wenn sie sich auch nicht bestimmen Hess,
den Grundsatz des Einheitspreises allgemein zur Dorch-
führung zu bringen. Den strengen Wakefieldiauem ge-
nügte das natürlich nicht, wie ihnen denn auch die
Kompetenzen der Kommission nicht weit genng gingen.
Noch im Jahre 1849 bezeichnet Wakeäeld den Board als
eine tmoekery*, ein Gespött; er hatte offenbar bei seineu
Yorscblftgen eine Behörde im Sinne gehabt, die unab-
hängig vom Kolonialamte seine Forderungen rücksichtslos
hätte durchführen können. Und doch ist der Einfluss der
drei Männer nicht gering anzuschlagen, wenn man be-
denkt, dasB fast alles, was in der nächsten Zeit auf
dem Gebiete der Auswanderungs- und IiandTerteilnngs-
politik geschah, sich auf ihre Gutachten und Vorsehläge
stützte.
Die Kommissare gingen nun zunächst darauf aus,
den Bodenpreis noch höher zu schrauben, Tor allen
Dingen aber Hessen sie es sich angelegen sein, die
gesetzliche Kegelung der Landirage möglichst zu be-
schleunigen, und nicht zum wenigsten ihrem Drfti^en
War es zu verdanken, dass im Jahre 1842 endlich die
Imperial Crown Land Sales Act (5 and 6 Vict.
cap. 36) erging.
Dieses Gesetz bestimmte für alle australischen Ko-
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- M -
lonleen. (es waren das ausser Nen-Süd- Wales und Süd*
Anstralien noch Van Diemens I^nd, Westanstralien
und Neoseeland), dass dos Land einheitlich auf dem
Wege der Auktion nnd zwar in Blocks von wenigstens
einer Qnadratmeile Üm&ng bei einem Mindes^ebot
von 1 £ pro aore veränssert werden solle. Das Land,
woranf niemand bietet, soll unter der Hand zn dem
festen Preis von 1 £ verkauft werden; vor der Ver-
steigerung sind die Blocks genau zu vermessen und
nur wenn ein Käufer einen Landstreifen von mindestens
20 000 acres erwerben will, braucht er nicht auf die
Vermessung zu warten und er geniesst ebenfalls den
Vorzug, nur den Ansatzpreis zahlen zn müssen. Man
glaubte, in absehbarer Zeit diesen noch weiter erhöhen
zu können und bestimmte deswegen, dass der Gou-
verneur, wenn er es für angebracht halte, aus eigener
Machtvollkommenheit das Mindest^bot höher ansetzen
dürfe vorbehaltlich der Zustimmung der heimatlichen
Behörde. Unter keinen Umständen aber solle er
unter 1 £ heruntergehen. Der Erlös soll zur Hälfte
auf den Transport der Auswanderer verwendet werden,
während der Best zur Verfügung der betreffenden Ko-
lonie gestellt wird.
So sehr man es in Neu-Sud-Wales, wie in An-
strahen überhaupt mit Freuden begrüsste, dass endlich
ein Gesetz an die Stelle der verschiedenen Verord-
nungen der Staatssekretäre getreten war, so wenig war
man von der Art und Weise, wie die Aufgabe gelöst
war, be&iedigt. Nur ein kleiner Kreis stimmte der
Land-Akte zu, während die meisten höchst unzufrieden
waren. .Auf der einen Seite klagten die strengen Wake-
fieldianer, dass noch immer nicht das errreicbt sei,
was sie erstrebten, dass das Parlament noch immer
nicht ihren fast mathematisch genan formulierten
Forderungen gerecht geworden sei. Sie sahen in diesem
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— 65 —
Gesetz nur eine halbe Massr^fel, die eber schädlicli
als nützlich wirken werde. Auf der anderen Seite aber
erhob sich voller Entrostung der grösste Teil der Ko-
lonisten und lief förmlich Sturm gegen die abermalige
Erhöhung des Landpreises : Kein vemünftiger Mensch
werde solch ungeheure Summen für Boden zahlen,
der in den meisten FäUen nicht einmal die Hälfte
wert sei. Es sei eine lächerliche Behauptung, dass
durch diesen übertriebenen Preis Kapitalisten und
Arbeitskräfte in die Kolonie gezogen würden, im Q^egen-
teil werde man wohl vergeblich auf Einwanderer warten
können. — : Die nächste Zukunft schien diesen Stimmen
ßecht zu geben.
Die Landverkäufe nalunen von Jahr zu Jahr ab,
der Einwandererstrom wurde spärlicher. Doch nichts-
destoweniger blieb die ganze auf Herabsetzung des
Preises gerichtete Agitation erfolglos. Downing-street,
immer anfs beste unterstützt von dem (Joloniäl Land
and Emigraiion Board blieb standhaft und wies jeden
Angriff ab. Auch der damalige Gouverneur von Nen-
Süd'Wales, Sir George G-ipps, war ein entschiedener
Anhänger Wakefieldscber Ideen und alle Anfragen
seitens seiner vorgesetzten Behörde beantwortete er
dabin, dass man den eingeschlt^enen Weg weiter ver^
folgen und vor allem an dem aufgestellten Landpreise
festhalten möese. Um so weniger war man bereit,
diesen wieder aufzugeben, als vor dem Erlass des Ge-
setzes thatsfichlich noch bedeutend höhere Preise ensielt
worden waren. Man erkannte nicht, dass die Ursache
hierfür eine kolossale tTeberspekulation gewesen, die
gegen Ende der dreissiger und Anfang der vierziger
Jahre za Tage getreten war. Es hatte eine förmliche
Landmanie geherrscht, und das Landjobbertum war
üppig empor geblüht. Alle Klassen der Bevölkerung
hatteD sich unterschiedslos in diesen Strudel gestürzt.
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56
Wie überall, so folgte aber auch hier ^r bald die
Krisis. An die Stelle des scheinbaren Aufschwungs
trat eine allgemeine wirtschaftliche Depression. — Eine
Beihe von ungünstigen Momenten verschlimmerte nur
noch den Ernst der Lage. So hatte eine eifrige
Agitation, an der auch Wakeäeld beteiligt war, zu-
stande gebracht, dass im Jahre 1840 der Transport
von Sträflingen nach Neu-Süd-Wales ganz eingestellt
wurde. Dieser Schritt war jedenfalls übereilt: die
Arbeitskräfte, die den Kolonisten bis dahin zur Ver-
fügung gestanden hatten, wurden ihnen geraubt, ohne
da^s ihnen ein Ersatz dafür geboten werden konnte.
Die Krisis wurde verschärft durch den plötzlichen
Wegfall der grossen Subvention des englischen Fiskus
für die Strafanstalten in Neu-Sud-Wales.^ Das Unglück
wollte es, dass dafilnkrafttreten des Gesetzes betr. die Land-
verkänfe gerade mit der beginnenden Krisis zusammenfiel.
Die Folge war, dass die Kolonisten der Akte allein die
Schuld an dem plötzlichen Rückgang gaben, den sie nur
beschleunigt hatte. Eine Zeit lang wnsste die Begiernng
des Mutterlandes sich nicht zu verteidigen, bald aber
betonte sie, dass die Krisis nur ein notwendiger Bück-
achlag gewesen sei und zahlte eine Anzahl von Ur-
sachen anf, durch die sie hervorgerufen worden sei.
Das erlassene Qesetz biete die einzige Möglichkeit,
wieder eine r^j^elmOsaige Entwickeltmg herbeizuführen.
An dieser Auffassung hielt das Kolonialamt, die Aus-
wandemngsbehörde und der Gouverneor Gipps auch dann
noch fest, als nach einer Beihe von Jahren die Zustande
noch immer keine besseren geworden waren. Die An-
wendung des Wakefieldschen Systems wirkte in Neu-
Süd-Wales so wie es zu erwarten stand, und ein voll-
ständiges Stocken der Einwanderung wäre wohl un-
■ J^nkt, a. a. O. p. 67.
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— 57 —
Tenueidlich gewesen, wenn eich die Regierung nicht
gewlBsermaseen selbst betrogen nnd darch die Sank-
tionierang des Sqnattertums ein neues Thor geöffnet
hätte. Eine andere Frage ist es, ob das Squattertum
einen Ersatz für die kleinbäuerliche Änsiedlong bieten
konnte, und ob es eine berechtigte Politik war, die
grossen Herdenbesitzer zu begünstigen, während man
das Land gegen die eigentliche Besiedelung geradezu
systematisch verschlosa.
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Viertes Kapitel.
Du Squatterttun.
Ein australischer Publizist, William Westgartli,
erkennt in der Qeachichte dee Erdteils seit der ersten
Einwandenmg drei grosse Perioden. Die erste sei ge-
kennzeichnet durch das Deportationswesen, die zweite
hätten die Interesseakämpfe der Herdenbesitzer aus-
gefüllt, während endlich die dritte durch die Goldfande
ihr Gepräge erbalte.' Im grossen und ganzen hat eine
derartige Einteilung eine gewisse Berechtigung, wenn sich
natürlich auch nicht überall bestimmten Daten nennen
lassen, an denen die eine dieser Epochen aufhört und
die andere anhebt. Das Jahr 1840 beendete die Trans-
portation der Verbrecher nach Neu-Süd- Wales und um
dieselbe Zeit begannen die »Squatterst mehr als bisher
TOD sich reden zu machen: Wakefield hatte eine com-
bination of labotir herbeiführen wollen, statt dessen ab«r
trug die Anwendung seiner Grundsätze zum Erstarken
einer Klasse von Kolonisten bei, deren Bestrebungen
auf das Gegenteil gerichtet waren. Die Herdenbesitzer
I William Wegigarth, The colony of Victoria. 1864, p. 132.
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erlan^n eine Machtstellang, die ihnen einen beatini-
menden Einfluae auf die Landgesetz^ebung während
der nächstfolgentlen Jahrzehnte gewährte.
Es ist notwendig, a.a dieser Stelle etwas zurück-
zugreifen und kurz einen Blick auf die Entwickelung
der australi sehen SchafzQchterei zu werfen.^
Die englische Regierung, die der jungen Kolonie
so wenig Interesse entgegengebracht hatte, hatte nicht
daran gedacht, den Deportierten oder auch den freien
Answanderem Weidevieh mitzugeben. Sie war viel zu
ungehalten über die Kosten, die ihr die Strafkolonie
verureaehte, als dass sie auch noch für diesen Zweck
Geld aufgewandt hätte. Es blieb daher privater Thätig-
keit überlassen, den Urnnd zn der Entwickelnng des
fOr Australien so wichtigen Produktionszweiges, der
Viehzucht zu legen. Es war ein gewisser Macarthur ,
der im Jahre 1796 eine Denkschrift nach England
sandte, deren Auäfiihningen darin gipfelten, dasa man
denjenigen, die sich der Viehzucht zuwenden wollten,
jedwede Unterstützung {evert/ encouragetmmf) solle zu-
teil werden lasaen. Was er unter diesem >eneoarage-
menU verstand, wird aus einem späteren Schreiben
klar: man soll die Kronländereien »erscbliesaeo', d.h.
jedem flerdenbeaitzer »a sufficierU track of unoccupied
lands* gewähren. Macarthur unternahm sogar eine
Keise nach London, um die massgebenden Kreise
seinem Plane günstig zu stimmen und zugleich die
Londoner Geldmänner für die Gründung einer Pastorcd
Association zu gewinnen. Dieser Plan, der eine Zeit
lang Aussicht auf Verwirklichung za haben schien,
scheiterte schliesslich, wohl aber gelang es Macarthur,
im allgemeinen das Interesse an der australischen
sdbvGoOgIc
ßl
Schafzucht rege za machen und aucb durclizaseizen,
daas man die Weisung an den derzeitigen Gouverneur
ergehen lieas, *dass es vielleicht angebracht sei, dem
Petenten einen entsprechenden Komplex bedingungs-
weise zu überlassen«. Dabei solle sich die Regierung
der Kolonie vorbehalten, dieses Land eventuell wieder
einziehen und an seiner Stelle ein gleich grosses Ge-
biet in grösserer Entfernung vom bebauten Lande an-
weisen zu können. Wir sehen, man drückte sich
ausserordentlich vorsichtig aus und war bestrebt, sich
m<^lichst weitgehende Verfügungsfreiheit über das
Land zu bewahren. In die Kolonie zurückgekehrt,
erhielt Macarthnr nach langwierigen Verhandlungen
mit dem Gouverneur, der der Sache wenig Verständnis
entgegenbrachte, eiue Anweisung auf ca. 5000 acres
am Nepan. Hiermit war der Grund zu einer für die
Zukunft bedeutsamen Entwickelung gelegt.
Die BodenbeschafEenheit verschiedener Distrikte
gab Veranlassung, dass ein immer grösserer Kreis von
Ansiedlem seine Aufmerksamkeit der Schafzacht zu-
wandte, und die Behörde musste auf Mittel sinnen,
das notwendige Weideland zur Verfügung zu stellen.
Im allgemeinen war die Praxis der folgenden Jahr-
zehnte die, dass an Grundbesitzer in den ihrem Besitz-
tum angrenzenden Distrikten unveränssertes Gebiet als
Weidetrift auf Wiederrnf überlassen oder verpachtet
wurde, wahrend im einzelnen, ähulich wie in der Land-
gesetzgebung der damaligen Zeit überhaupt die Be-
stimmungen mannigfach wechselten. Bei dem stetigen
Anwachsen des Viehbestandes erwies sich bald das so
verpachtete Terrain, das nebenbei dem Pächter ent-
z<^n wurde, sobald sich ein Käufer dafür fand, als
zu klein, and so kam es, dass die Herdenbesitzer, um
genügendes Futter für ihr Vieh zu finden, ohne obrig-
keitliche Genehmigung andere Weideplätze okkupierten.
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War es schon schwierig, dies za verhindern, solange
sich die Viehzüchter innerhalb der von der Regierung
zur Ängiedlung bestimmten neunzehn Couuties hielten,
so wurde es geradezu unmöglich, als sie über die
Grenzen dieses Gebietes zogen und *heyon<l the boimd-
aries', dort wohin weder der Arm einer Civil- noch
einer Militärbehörde reichte, Land in Besitz nahmen.
Ein fortgeaetzter Kampf zwischen der Regierung nnd
diesen tSquaffers^ war die Folge. Alle Massregeln
und DrohuEgen der Gouverneure waren nicht imstande,
dem Treiben Einbalt zu thun, die Machtmittel der
Behörde waren zu geringfügig und das in Betracht
kommende Gebiet zu gross, als dass man mit Erfolg
gegen den widerrechtlichen Weidegang auf den crovm
lands hätte einschreiten können. Gouverneur Gipps
hat sich in den vierziger Jabren einmal in einem Be-
richt an den Staatssekretär dahin geäussert, daes man
ebenso gut die Araber in der Wüste auf eine be-
stimmte Fläche beschränken könne, deren Grenze man
in den Sand zeichne, wie die Herdenbesitzer zwingen,
auf einem ihnen ongewiesenen Areal zu verbleiben.
Im Jahre J833 wurden sogar Commisutoners of
Crown lands gew isser massen als Grenzaufseher ein-
gesetzt,' aber auch sie richteten nichts aus und waren
nicht imstande, den Squatters den Weg über die Blue
Mountains zu versperren Lange Zeit hatte diese
Gebirgskette eine Grenze für die gesetzwidrige Okku-
pation gebildet, als aber einmal in kühnem Ansturm
auch dieser Wall genommen war, sah sich die Re-
gierung genötigt, den Kampf aufzugeben und zu ka-
pitulieren. Durch eine Verfügung vom 1. Januar 1837
erkannte sie die Rechte der Squatters an, und da sie
nicht vermochte, die Besitznahme zu verhindern, ver-
' Ao'. for prowciing the Crown laodB ot the colony from
eocroachnieDt, iDtmsioa and trespass.
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snclite sie es wenigstens, sie zu regulieren. Es wurden
neun pastoral districts eingerichtet, an deren Spitze je
ein Begiemngskommisaar mit Terwaltungsrecttlichen
BefagnisBen stand. Jeder Viehzüchter mueste eine
jährliche Lizenzgebühr von 10 £ entrichten, wenn er
da.8 Recht erwerben wollte, auf dem von ihm besetzten
ifun* seine Herde zu weiden. Die Zahlung einer der-
artigen Gebühr, die für verschieden grosse Flächen in
gleicher Höhe erhoben wurde, schuf, wie sich auf den
ersten Blick ergiebt, eigentlich keinerki Besitztitel an
einem bestimmten Stück Land, die Lizenz war rein
persönlicher Natur, eine Thatsache, die die Squatters
in der Folgezeit immer wieder za entstellen suchten.
Diese Verordnung hatte die allergrösaten Un-
gerechtigkeiten im Gefolge. Die Herdenhesitzer waren
über die Grenze gezogen und hutten, jeder nach eigenem
Belieben, die Hand auf ein ipöglichst grosses Terrain
gelegt. Das beste und geeignetste Land nahmen die
zuerst kommenden vorweg, und den Nachfolgern blieb
nichts anderes übrig, als sich mit kleineren und minder-
wertigen Weideplätzen zu begnügen. Ein Gebiet, das
bei richtiger Verteilung den Bedarf vieler gedeckt hätte,
ward ein Monopol in den Händen von einigen wenigen.
Und nun verlangte die Begierung von jedem ohne
Unterschied eine jährliche Zahlung von 10 £, mochte
das von dem beireffeuden okkupierte Terrain grossen
oder geringen Umfang haben. Wie die Dinge lagen,
ei^iebt sich am besten aus der Enquete, die einige
Jahre später der Gouverneur Gipps anstellen Hess, Es
wurden damals in jedem der inzwischen auf fünfzehn
vermehrten postural districts die Euns der vier grössten
und der vier kleinsten Besitzer einander gegenüber
gestellt. Abgesehen von einem Distrikt, in dem die
ermittelten Ziffern offenbar upricbtige waren, besassen
die übrig bleibenden sechenudfünfzig grossen Squatters
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64
ZBsammen 7 750640 ocres, die eechsandfanfzig klemsten
433460 acres, sodass also die ersteren durcbscluittlicli
etwa 138850 acies, die letzteren gej^en Entrichtung
der gleichen Gl«bühr etwi^ 7640 acres inne hattea.
Der immense Landprcis, der durch das Qesetz von
1842 normiert wurde, war geeignet, immer mehr Ko-
lonisten dem Squattertum in die Arme zn treiben.
Diejenigen, die im Besitz von einem Kapital waren,
mochten dies lieber in Herden als in dem teueren
G^rund und Boden anlegen und nahmen die ärmeren
Einwanderer als Hirten mit in den »Busch«. Da sie
imstande waren, höhere JJöhne zu zahlen, hatten sie
den Nutzen von dem einiffralion /und, zu dem sie nichts
oder nnr unverhältnism&ssig wenig beifa-ngeo.
Ein wie grosser Fehler es war, dass die klein-
Imuerliche Ansiedelung und der Ackerhau überhaupt
in den Hintergrund gedrftugt und aufs höchste erschwert
ward, wahrend die Intereseen der Herdenbesitzer aufs
beste wahrgenommen wurden, ist der B^ierung kaum
klar geworden. Von den Aufgaben, die ihr die Ent
wickelimg des Squaltertums stellte, versuchte sie in der
Folge eigenilicb nur die Lösung der einen, sie unter-
nahm es Lur, die Besitzverhältniase der Squatters zu
r^ulieren, nicht aber, durch eine allgemeine Erleich-
terung des Lander w erb a dem Ackerbau wenigstens
ebenso günstige Bedingungen zu gewähren wie den
grossen Viehzüchlern. Abgesehen davon, daas sie in
den doktiinären Anschauungen Wakefields befangen
war, wurde ihre Politik offenbar auch noch beeinfluss*
durch die lebhafte Agitation, die im Mutterlande wie
in der Kolonie zu Gunsten der schafzüchteriachen
Interessen ins Werk gesetzt ward. Man stellte immer
wieder die Behauptung aiif, der Boden von Australien,
zumal Ton Neu-Süd- Wales, sei zum Ackerbau völlig
ungeeignet und könne nur als Weideland in Betracht
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65
kommen, es sei daber nnangebracht, anf andere Pro-
duktionszweige, als die mit der Viehzucht im Zu-
BummentiaDg stehendeii, Bücksicht zu nehmen.
Der bei-eita mehrfach erwähnte Gouverneur Gippa
machte zuerst den Teranch, der willkürlichen Okku-
pierung beliebiger Komplexe und der sieh daraus er-
gebenden ungerechten Besitzverteilung ein Ende zu
machen. Natürlich erregte dieses Unternehmen bei
den Herde nbesitzern, die sich in ihren Privilegien be-
droht sahen, einen Sturm der EntriistuDg, und da sie
durch die Umstände begünstigt, auch den ackerbau-
treibenden Teil der Bevölkerung, der seine vrahren
Interessen verkannte, in ihre Agitation hereinzuziehen
verstanden, ward Gipps bald der best^hasste Mann
der Kolonie, und manche wenig schmeichelhafte Be-
zeichnung wird ihm in der Presse und der Litteratnr
jeuer Zeit zu teil. Dass er imstande war, sich trotz-
dem noch einige Jahre a,n der Spitze zu halten, ver-
dankte er zunächst dem Umstände, dass der Eolonial-
staatssekretär Lcird Stanley seinen Rücken deckte ;
sodann aber hatte in England, nachdem man sich zu
dem Gesetz von 1842 aufgerafft hatte, das Interesse
an den kolonialen Angelegenheiten wieder nachgelassen,
da andere Gegenstände wie die Komgesetze und die
irische Frage in den Vordergrund der Diskussion ge-
treten waren
Das Regulativ, das Gipps mit Zustimmung des
Execulive Council^ am 2. April 1844 erliess, grenzte
' Im Jahre 1898 war dem Gouverneur das sogenannte
Executive Council no die tieite ({estellt irorden, das aus den
fünf obereteo üeamten der Kolonie, dem atellvertretendeo Gou-
verneur, dem Oberrichter, dem Kolon ialsekreUr, dem Obemrat
und ileuj oberattD VermesBuo^beamteD lusammeDgesetzl war.
Späterhin wiiren auch IVivatiiersouen, die abar auoli von der
englischen Bevierung ensnnt wurden, Mitelieder dieses Knts.
Das Jahr 1842 braclile dann daneben die EinaetzunK eines Le-
ffitlative Council, due aus 36 Mitgliedern bestand. Zwei Drittel
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— 66 —
das gegen Zahlung einer ßeböhr Ton 10 £ in Besite
xa nehmende Grebiet nach oben hin ah. Zwanzig
Quadratmeilen (12800 acrea) wurden ala Maximum für
eine einfache Lizenz fest^setzt. Nur wenn der Re-
gierungskommissar des betreffenden Distrikts erkläre,
dass für eine Herde von viertausend Schafen resp.
500 Stück Riudrieh die Bodenverhältnisse ein umfang-
reicheres Areal notwendig machten, sollte ein grösseres
Besitztum zulässig sein. Hat femer ein Squatter mehrere
getrennte Weideplätze {stations), so mnss er für jeden
eine besondere Lizenz erwerben, auch wenn der Ge-
samtbesitz zwunzig Qnadratmeilen nicht übersteigt.
Kaum waren diese Verordnungen des Gouverneurs
in der Kolonie bekannt geworden, da brach allent-
halben die lebhafteste Opposition der Squatters los.
Ein Entrüstungsmeeting folgte dem anderen und die
Sprache, die die Viehzüchter in diesen Versammlungen
führten, war durchaus keine zahme. Sie verwerfen
die Begnlationen auf das entschiedenste und, indem sie
stets aufs neue hervorheben, dass nur die Scliafzucht
für Australien in Betracht kommen könne, verlangen
sie dringend die Gewährung einer langfristigen Pacht
mit Vorkaufsrecht. Es würde zu weit führen , auf die
Phasen des Kampfes im einzelnen einzugehen. Wie
fast überall dieselben Agitatoren anftraten, so waren
es auch in allen Versammlungen rings in der ganzen
Kolonie dieselben Beschwerden, dieselben Klagen, die
die Resolutionen einnahmen. Gleich zu Anfang der
Bewegung gelang die Gründung einer PastoraX Asso-
ciation zur Vertretung der Interessen der Viehzüchter.
Das Legislative Council war fast vollständig in ihrer
denelbeo sollten in der Kolonie selbst gewSblt werden, w&hrend
die abritten von der Krone berufen wordeo. Die Zuhl der Mit-
glieder konnte erhöht werden, doch musete dieses Verhältnis UO'
verändert bleiben.
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_ 67 —
Hand, nnd eine von ihm eingesetzte Kommission,, die
fast ausschliesslicb aus den grossen Besitzern bestand,
gelangt zu den gleichen Ergebnissen, wie die ver-
schiedenen Meetings. Sie fordert ausserdem, dass die
Regelang der Angelegenheit dem Legislative Gouncü
flbArlassen werde; dessen eilrigstes Bemühen werde
dann sein, ein Puchtsjstem dnrchzafübren, das dem
Sqoatter die erforderliche Sicherheit seines Bi^aitzes,
ferner ein Vorkaufsrecht und eventuell Entschädigung
für Meliorationen gewährleisten werde. Auch die am
Wollhandel beteiligten englischen Grosskaufleute stiessen
bald mit den Herdenbesitzem in dasselbe Hom und
verlangten auch ihrerseits von der ßegierung, dass sie
den Squatters das grösste Entgegenkommen zeige.
Interessant ist an der ganzen Bewegung vor allem,
dass die grossen Viehzüchter es fertig brachten, alle
unzufriedenen Kreise der Kolonie um ihre Fahne zu.
scharen und für ihre Bestrebungen zu gewinnen. Die
wirtschaftliche Depression und vor allem der hohe
Bodenpreis hatten genug solcher unzufriedenen Elemente
geschnffen, und den Führern der Agitation, tmter denen
sich geschickte Kedner befanden, war es zu verdanken,
dass sie fast durchweg in das Lager der Pastoral Aaso-
ciation übergingen. Einmal verlangten ja auch die
Sqnatters Verminderung des Landpreises oder gar
Wiedereinführung der free grants; jedoch d r Erfolg
ist hauptsächlich daraus zu erklären, dass sie der ganzen
Angelegenheit einen politischen Beigeschmack zu geben
verstanden und die Sache so darstellten, als ob seitens
des Gouverneurs xmd des Exeaäive Council ein ver-
fassungswidriger Eingriff in die Rechte der Kolonisten
gemacht worden sei. Gipps sei nimmermehr berechtigt
gewesen, eine Verordnung wie die vom 2. April über
den Kopf des Legislative Council hinweg, — in dem,
wie gesagt, die grossen Herdenbesitzer die Majorität
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— 68 —
bildeten, — zu erlassen. Man' begründete diese Be-
hauptung, da sich thatsächlich die englische ßegierung
niemals des Verfügungsrechtes über die Kronländereien
zu Gunsten des »gesetzgebenden Rates« eutäiissert
hatte , damit, dass die Neur^elung der Lizenzgebtihren
einer Besteaerang gleichznachten sei, und zu ein<^r
solchen sei der Gouverneur nicht befugt.
Wie gesucht und haltlos eine denirtige Deutung
war, liegt auf der Hand,' aber sie verfehlte die beab-
sichtigte Wirkung um so weniger, als sie den auf
grössere Unabhängigkeit vom Mntterland gerichteten
Bestrebungen entgegenkam, die sich in Neu- Süd- Wales
wie in den australischen Kolonieen überhaupt in immer
grössererem Umfange geltend machten. Der grösste
Teil der Bevölkerung glaubte guten Grund zu haben,
mit der britischen Verwaltung unzufrieden zu sein, und
. eifrig griff man jede Gelegenheit auf, um für die Ein
fübrung des ersehnten sdf-govemment Propaganda zu
machen.
Nur ganz vereinzelt Hessen sich Stimmen ver-
nehmen, die in das Zetergeschrei der Squatters und
ihrer Anhänger nicht mit einfielen, und die die
anderen Bevölkerungsgruppen vor einem Zusammen-
gehen mit dem Bund der Herdenbesitzer warnten. So
führte z. B. ■alhe weekly regisfer of politics«, eine in
Sydney erscheinende Zeitung unter dem 13. April 1844
ans, dass es nur ein Beweis für die grossen Miasstände
sei, die bis dahin geherrscht hätten, wenn in einer der
Protest -Versammlungen von einem Eedner darüber
£lage geführt worden sei, dass er nach dem neuen
Begalativ lÖ Lizenzen erwerben müsse, während er
zuvor deren nur 2 bedurft habe. Einige wenige, vom
Zufull begünstigte Personen — führt dos Blatt fort —
' Vgl. auch Edw. Jenkt, GoverDiuent of Victoria, p. 109.
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seien auf Kosten der kleinen Ansiedler ufid des ganzen
Gemeinwesens gefüttert worden. Die Politik der »e«-
couragemenls' habe schon zu viele Schäden gezeitigt,
a's dass omn sie den Sqnatters gegenüber noch weiter
befolgen dürfe.
Die Forderungen, die die Pastoral Associatüm
anfstelUe, gipfelten in den sogenannten drei F'a —
Fixed tenure, fixed renls, und free sdle of rights. ^
Mit anderen Worten: sie verlangte ein Pachtverhält-
nisB, das sich bei einem möglichst geringen Pachtzins
von dem Eigentum am Grund und Boden wohl nur
durch den Namen unterschied. Einer der Hauptgründe,
die sie ins Feld führte, war die Klage darüber, dass
die Herdenbesitzer gezwungen seien , ein Nomaden-
leben ohne Kirche und ohne Schule zu fuhren, so
lange ihr Landbesitz kein gesicherter sei. Diese
Klagen waren ohne Zweifel berechtigt, wenn man aber
auf der anderen Seite die in jener Zeit entstandenen
Spott- und Trutzlieder der Sqnatters liest, so will es
nicht so recht glaubhaft erscheinen, dass sie in der
That unter den bestehenden Zuständen allzu sehr ge-
litten hätten.. Jedoch sie waren überzeugt, dass sie
gerade mit derartigen Beschwerden den grössten .Bin-?
druck auf die britischen Behörden machen, würden,
und darin sahen sie sich nicht getäuscht. Man b^aun
in London alsbald auf Mittel und Wege zu sinnen,-
um den Squatters ihren Besitzstand mehr zu sichern
und sie in höherem Gmäe als bisher an den Segnungen
der Kultur teilnehmen zu lassen.
Inzwischen hatte der GouTerneur Gipps bereits
am Ta^e nach der Publikation seiner das Weideland
betreffenden Verordnungen, dem Staatssekretär Vor-
schläge für die endgültige Regelung der Squatterfr^;e
> Epp», Land Systema p. 19i
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70
zur Begutachtung und Genehmigung übersandt Diese
suchten sich mit dem Problem in der Weise abzufinden,
dass sie den Squatters einen ungestörten Besitz auf
die Dauer von acht Jahren gewahrten, wenn diese
einen Teil ihres >Bans< — zum mindesten 330 acrea
-^ als Heimstätte käuBich erworben hatten. Nach
Ablauf dieser Frist sollten sie sich immer durch einen
neuen Ankauf für weitere acht Jahre sichern können.
Nur wenn es das öffentliche Interesse dringend er-
heische, würde die Regierung, die sicherhch nicht
unbillig oder chikanös verfahren werde, befugt sein,
die Ländereien bereits in der Zwischenzeit einzuziehen.
Alle Verkäufe sollen auf dem Wege der Versteigerung
Tor sich gehen, und dabei ebenfalls der Ansatzpreis
Ton 1 £ pro acre zu Grunde gelegt werden.
Die Verordnungen, die Gipps am 2. April 1844
erlassen hatte, kann man trotz der Anfeindungen, die
ihm desw^en zu Teil wurden, als gerecht und billig
bezeichnen. Zum Mindesten befand sich die Regierung
mit ihnen auf dem richtigen Wege. Mit den neuen
Vorschlägen aber, die doch im Girunde einen Ausbau
jener Vei Ordnungen bezwecken sollten, in-te Gipps
vollständig von der ursprünglich eingeschlagenen
Richtung ab. Wären sie zum Gesetze erhoben worden
80 wären damit der australischen Schafzüchterei die
Lebensbedingungen genonunen gewesen, wenn sich
nicht - und das ist wohl der wahrscheinlichere Fall
— die Squatters ihrer Durchführung gewaltsam wider-
setzt hätten. Ja noch mehr als das. Auch die Aus-
wanderung nach Australien und die Kolonisation des
Landes hatten einen empfindlichen Schlag erlitten.
Man muss sich vei^egenwärtigen, dass in jenen Jahren
die Landeskultur so gut wie gar keine Fortschritte
machte, dass es also fast nur die Viehzucht war, die
den Einwandererstrom anlockte. Mochte mau diesen
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71
ZüBtand aach bedauern, und auf eine Sesiedelnng
mit Ackerbauern grösseren Werth legen, so war es
doch nicht angängig, der Viehzucht den Boden zu
entziehen, znmal wenn man den hohen Landpreis bei-
behalten wollte.
Es kann nicht Wunder nehmen, daas sich nach
dem Bekanntwerden des neuen Projektes die Opposition
g^^n den Gouvemeur und die Itegierong wesentlich
verschärfte. Die Herdenbesitzer verwahrten sich nicht
mit Unrecht dagegen, zu einem so hohen Preise Land
zu kaufen und dabei noch Gefahr zu laufen, bei der
"Versteigerung von einem EVemden überboten zu werden
und das bis dahin beweidete Terrain verlassen zu
müssen, Sie sahen es nur als einen geringen Trost
an, daas sie in letzterem Falle für etwaige Meliorationen,
aufgeführte Baulichkeiten u. s. w. einen Ersatzanspruch
sollten geltend machen können. Die projektirte Neu-
regelung war um so mehr verfehlt, als sie
auch die letzte Gruppe, die der Politik der
Regierung bisher mit einer gewissen Sympathie gegen-
übergestanden hatte, der Gegenpartei in die Arme
trieb. Die Besitiier kleinerer Herden, die mit der
Regulierung der Lizenzgebühren im allgemeinen wohl
einverstanden gewesen waren, sahen sich durch den
neuen Entwurf in noch höherem Masse bedroht als
ihre wohlhabenderen Genossen. Ihr Kapitalbesitz war
zu klein, als dass sie mit einiger Aussicht auf Erfolg
bei der Auktion etwa mit einem städtischen Land-
spekulanten hätten konkurrieren können. P^ktisch
mochte ja die Gefahr, auf diese Weise von dem Besitz-
tum vertrieben zu werden, vorderhand nicht allzugross
sein, falls nicht der betreffende Landstrich durch seine
Lage oder BodenbeschafFenheit £Ur die Spekulation
Begebrenswerther war , in der Theorie musste man
jedoch mit der Möglichkeit immerhin rechnen.
:y Google
X>ooh auch uochvon einem anderen Geaiclitsptmkte
ans mnaate man den Gippa'scben Entwarf als buchst be-
denklich bezeichnen. Da es dem Viehzüchter freistehen
sollte, einen beliebigen Landstrich ohne Rücksiebt auf
dessen Lage zur Heimstätte zu w&hlen, so würde er sich
natürlich stets für den Platz entschieden haben, der
ibm der beste schien, nnd es wäre nicht ausgeschlossen
gewesen, dass er dabei den Rest seiner ^Station« für
jeden anderen wertlos gemacht hätte, zumal wenn die
Heimstätte am Ufer eines Flusses gelegen war, und so iaa
ganze Hinterland von der Bewässerung ausgeschlossen
werden konnte. Ein Käufer würde sich dann für dieses
Gebiet nicht gefunden haben, und der Squatter wäre
anch ohne weiteren Ankauf de facto Eigentümer
Trotz aller dieser Bedenken erklarte sich der
Staatssekretär Lord Stanley mit der Tendenz der ihm
unterbreiteten Vorschläge im allgijmeiiien einverstanden
nnd auch die um ihre Ansicht befragten Colonial
and Emigration Cornmissioners äusserten sich im
grossen und ganzen günstig. Es war überall dasselbe
unklare Bestreben, die Squatters fester mit dem Boden
zu verknüpfen, und wenn mau anch die mannigfachen
Mangel der thomesleads* nicht verkannte, so glaubte
man doch schlechterdings keine befriedigendere Lösung
des Problems ünden zu können. Eis herrschte eine
gewisse Ratlosigkeit , man wusste nicht recht , wie
man sich mit einer Interessentengruppe abfinden sollte,
die Wakeiield und seine Anhänger bei dem Aufbau
ihres kolouisationstechnischen Systems nicht berück-
sichtigt hatten, und die nun plötzlich einen so be-
deutenden Faktor in der kolonialen Bevölkerung aus-
machte. Vielleicht gab man sich auch der Hoffnung
hin, die Herdenbesitzer durch die geplanten Heim-
stätten zum Ackerbau zwingen uud auch bei ihnen
:y Google
— 73 —
die Grundsätze 'der »cohcentrAted cohmsaitöh* in Düroh-
führang bringen zu können. Dabei Hess man jedodi
einmal die Qualität des Bodens aoHser Acht, der an
vielen Stellen eben nur für Weidezwecke geeignet
war und ist, und femer beriloksichtigte man die Bolle
nicht, die die Schafzucht in der Volkswirtschaft der
anstmliBcben Kolonien berflit« spielte. ') Die eng-
lischen Politiker waren vielfach geneigt, die Viehzucht
in Australien als «ne blosse Entwickelungsstufe anzu-
sehen, an deren Stelle möglichst bald die Landwirt-
schaft treten müsse. Sie bedachten nicht, dass die
Herdenbesitzer sich kaum bereit finden würden, ihren
rentabeln Beruf au&nigeben, um ihn mit dem Acker-
bau zu vertauschen, selbst wenn der Preis des Grund
und Bodens niedriger normiert gewesen wl^e.
Ein Wechsel in den leitenden Stellen der ko-
lonialen Verwaltung verhinderte — man kann wohl
sa^n glücklicher Weise — ' die Verwirklichung des
Gipps'schen Projektes. Den Posten eines Kolonialataats-
sekretftrs erhielt Earl Grey, während der Gouverneur
von Neu-Süd- Wales durch Fitz Roy ersetzt wurde.
]Cpps citirt zur Kennzeichnung des neuen Staats-.
Sekretärs eine Stelle aus Busdens tHtstory of Australia*:^
»Entweder griff er. die Theorieen anderer auf, 'oder, ier
war geneigt,. seine Grundsätze aus schlechten Quellen zu
schöpfen.« Diese Obarakteristik trifft in 4er That das
Richtige. Grey scheute sich nicht, fremde Ideen
mit dem Brustton . der Ueberzeugung- vorzutragen, als
ob es seine eigenen wären. So operiert er in seinem
Werke *) grösstenteils mit Wakefield'schen Gedanken,
ohne das3 er es für notwendig hielte, auch nur den
Mamen dieses Mannes auszusprechen. .Auch das was
') Vgl. die Tabelle im ADbane.
*) Dem obeDgenaDDteD The colonial poHey of ' Lord John
KvMbeli admiitittratiotl,'
sdbvGoOgIc
_ 74 —
er tib^r die Vragen der Bodenpolitik an den Goaremenr
Fitz Roy schreibt , ist augensclieiDlicb nicht seine
woblbegründete' persönUcbe Auffassung, sondem mntet
an wie ein Änszng ails den Terscbiedenea in den
Blanbüchern niedeigele^n Gutachten, dem Brief-
veohsel zwischen säinetn Amtsvot^nger und Gipps
n. s. w. Dabei war Sari Grey nicht scharfeinnig
genug, um einen Gedanken konsequent durchzuführen
und so konnte es kommen, dass sein Versuch, das TOr-
li^ende Problem zu \Oakn, eine einheithche Grundidee
vollkommen vermissen Hess.
Nachdem eine Parlamentsakte vom Jahre 1846
im allgemeinen die Gmndzüge festgelegt hatte, nach
denen bei der notwendig gewordenen Neoregelnng
der die Landreränsserung betreffenden Geset^febuog
zu verfahren sei, ordnete ein Order in Conncil vom
9. März 1847 die Angelegenheit deBnitiv.
Sein Inhalt war kurz der folgende: Die ganze Ko-
lonie wurde in drei grosse Teile den settled, intermediaie
und unsettled di^lrict zerlegt. Dem ersteren gehörte alles
Land an, das innerhalb der ursprünglich zur Beaiedelung
bestimmten neunzehn Ck>untie8 gelten war, ausserdem
eine Anzahl besonders bezeichneter Territorien. Der
intermediaie distnct umfasste eine weitere Reihe aus-
drncklich namhaft gemachter Bezirke — in erster Linie
Port Philipp, das spätere Victoria — während dem
unsettled district der Best zufiel.^ In dem besiedelten
Gebiete vrurde — so bestimmte die Verordnung —
das Land nach den alten Bedingungen verkauft und
eine Pacht für die Viehzüchter nur auf die Daner
eines Jahres zugelassen. In den Zwischendistricten
konnte Land auf höchstens acht Jahre verpachtet
werden, und die ß^emng war berechtigt, nach Ablauf
' Die Oienzen wurden späterhin verscliiedeDtliah versohobeD.
:y Google
— 75 —
eines jeden Jahres den Squatter mit zweimonatliolier
KündignDg«frUt zu entfernen und das Land zom Ver-
kauf UM stellen. Die Pachtfrist für das ganze äbri^
Gebiet belief sich aof vierzehn Jahre. —
Es war ein od bestreitbarer Vorzog des neuen (Ge-
setzes, dass es der natürlichen Beschaffenheit des Bodens
□nd d«r wirtschaftlichen Bntwickelung des Landes
Bechnnng trug nnd der Viehzucht und dem Ackerbau
im Prinzip gesonderte Gebiete anwies. Allerdings war
die Einführung des verhältnissmässig langfristigen Pacht-
Yerhältnisses eine Massregel, gegen die sich allerlei
Bedenken ins Feld führen Hessen. Schon Gipps hatt«,
bevor er seine Vorschläge formulierte, die Kron-
kommisaare in den verschiedenen Weidedistiikten er-
sucht, sich über ein eventnelles Pachtverhältniss für
die Herdenbesitzer zn äussern. Von den vierzehn ein-
gelaufenen Antworten hatten sich nenn ganz entschieden
gegen eine derartige Institution ausgesprochen, während
sich fünf jedenfalls nicht zu ihren Gunsten geäussert
hatten. Für ihre ablehnende Haltung führten sie eine
Reihe von Gründen an : einmal würden die Sqnatters in
den Stand gesetzt werden, Lajid an solche Leute in
Afterpacht zu geben, denen die Regierung aus irgend
irelcher Teranladsnng die Weidelizenz verweigert
habe; weiter liege die Gefahr nahe, dass sie in
einer Weise gegen die in ihrem Bezirk lebenden Ein-
geborenen vorgehen würden, die den Inteutdonen
Englands nicht entspreche. Eurznm man scheute sich,
den Leuten einen besseren Besitztitel am Boden zu
gewähren, als sie bis dahin gehabt. Gipps selbst be-
fürchtete am meisten, dass es ungeheuer schwierig,
wenn nicht unmi^Lich sein werde, den jährlichen
Pachtzins von den nomadisierenden »hushmen« einzu-
treiben, ßbenso wie die quit-rents, mit denen man so
üble Erfahrungen gemacht habe, würden auch die
:y Google
76
Pachtgelder schliesalich nur auf dem Papiere stehen
und eine Regierung, die versuchen wollte, strenger
vorzugehen, würde auf den schärfsten Widerstand
stossen. Dass diese Besorgnis« nicht unberechtigt ge-
wesen war, zeigte eich späterhin. Bereits im Jahre
1819 kl^t der Gouvemenr Fitz Boy, dass eine grosse
Anzahl von Schsfzüchtem nie anzutreffen sei, wenn
man den Zins einziehen wolle.
Allen diesen Einwendungen gegen das Pachtsystem
läsat eich entgegenhalteo, dass schliesslich kein anderer
Weg zur Lösung der vorliegenden Frage mehr übrig
blieb, und man hätte sich mit dieser Hegelung ein-
verstanden erklären können, wenn nicht der nach
Lage der Dinge schwere Fehler begangen worden
wäre, da«s die Pacht nach der Grösse des Vieh-
bestandes normiert wurde. Es liegt auf der Hand,
dass diese Bestimmung die gröseteu Betrügereien und
ünterschleife im Gefolge haben mnsste, da es einfach
ein Ding der (Jnmi^Iichkeit war, den Viehbestand
der einzelnen Squatters fortgesetzt zu kontroUiren.
Wir bezeichneten es als einen Fortschritt, dass
man im Prinzip der landwirthschaftlic^en Besiedelung
und der Viehzucht gesonderte Territorien anwies ent-
sprechend den natürlichen Verhältnissen des Landes.
Leider wurde die günstige Wirkung, die diese Be-
stimmungen auf die wirthschaftUche Entwickelung der
Kolonie hätten ausüben können, zum Teil dadurch
paralysiert, dass man den Squatters das Eindringen in
die seUUd districts ermöglichte. Wie wir sahen, sollte
auch in diesen Land — allerdings nur auf die Dauer
eines Jahres — - an Herdenbesitzer verpachtet werden.
Es war dies eine der kaum verständlichen Inkonsequenzen
des Systems des Staatssekretärs Grey, deren not-
wendigerweise ungünstige Polgen dadurch noch
bedeutend verschärft wurden, dass diesen Pächtern die
:y Google
77
dauernde Seaahaftmachung viel leichter gemocht wurde,
als den Kolonisten, die Ton voruehereinLand zu Acket-
batzwecken erwaiben. Ea wurde den Pächtern zunächst
gestattet, auf ihrem Run für den Eigenbedarf Acker-
bau za treiben, und wob das wichtigste war, es wurde
ihnen ein Vorkaufsrecht unter Voraugshedingungen
gewahrt. Der Kaufpreis wurde auf 1 £ pro aci-e fest-
gesetzt und Komplexe schon im Umfang von 160 acres
vergeben.
So war also auch durch dieses Uesetz kein ge-
rechter Ausgleich für die beiden Intereseeuteugmppen
geschaffen. Hatten die Gipps 'sehen Vorschlage die
Viehzucht zu wenig berücksichtigt, bo wurde dieae jetzt
vor der landwirthschaftlicheu Besiedelung ungebührlieh
bevorzugt Das schlimmste jedoch war, dass auf diese
Weise auch der Laudspekulation wieder die Wege ge-
ebnet wurden, und die Folgen machten sich
recht bald fühlbar. Das Anwachsen des Erlöses aus
den Landverkäufan in den nächsten Jahren kann man
ohne Zweifel zum grossen Teil darauf zurückführen,
dass die Squatters Land unter den günstigen Be-
dingungen erwarben und dies dann unter der Hand in
kleineren Parzellen sn andere Kolonisten losschlugen.
Die letzteren begannen nun auch einzusehen, dass
sie nur für die Schafzüchter die Kastanien ans dem
Feuer geholt hatten, als sie die Agitation der ^Pastoral
Assoeialion* iinterstützteii. Ihren eigenen Wünschen
war man in keiner Weise entgegengekommen. Eine
Keihe von Petitionen an die Königin und an das
Parlament legen von dieser Enttäuschnng Zeugniss ah.
Man betont jetzt, dnss das Gedeihen von Neu-Süd-
Wales mindestens ebenso sehr von dem Ackerbau wie
von der Viehzucht abhänge und fordert dringend die
Erleichterung des Grrundbesitzerwerbe iiir den kleinen
Farmer. Sollte die Eegierung nicht geneigt sein,
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— 7R —
dieeem Verlaogen ?.u. enteprechen, so werde bald die
Unzufriedeoheit der »Mittelklasse« in hellen Flammen
emporlodern. Aach das Legishitire Coutictl beschäftigte
sich erneut mit dieser Frage. Bine zur Beratung der
Angelegenheit eingesetzte Commisaion erklärte jetzt nnter
Hinweis auf die Abnahme d^ Landrertfinf e in den letzten
Jahren den Preis von 1 £ fUr viel zu hoch nnd ver-
langte, daaa der Mindestpreis auf 5 Schilling reduciert
werde. Alle Gesuche und Eingaben blieben jedoch
erfolglos. Downing-Street nahm keine Veranlassung,
auf die Wunsche der Kolonisten einzugehen. Man
hielt es in den folgenden Jahren im Mutterlande auch
nicht mehr für notwendig, sich eingehender mit der
Bodenpolitik zu befassen, da der Plan, den Kolonien
das SelbstverwaltuDgsrecht und damit auch die
Verfügungsfreibeit über die Kronländer zu gewähren,
immer mehr Gestalt annahm.
Inzwischen beeinflusste in Australien ein anderes
Moment die Entwiekelung nnd lenkte die Aufmerk-
samkeit für geraume Zeit von der Landfrage ab. Die
ersten Goldfunde wurden gemacht und der Kolonie
bemächtigte sich das Goldfieber. Ackerbau und Vieh-
zucht traten in den Hintergrund, wer nach Aastralien
auswanderte, that es in der Absicht, in den Öoldfeldern
sein Glück zu machen. Erst nachdem die erste Auf-
regung vorüber war, trat man auch den Fragen der
Bodenpolitik wieder näher nnd im Jahre 1860 erliess
die Kolonie von Neu - Snd - Wales, nachdem sie 185Ö
dafl ersehnte sdf-governmetit erhalten hatte, selbst-
ständig das erste Landveräueserung^esetz.
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statistischer Nachveis der wirtschafl
in dea Jabi
BevölkeruDgs-
Import
Export
Woll-Export
Tals-Eiporr
liEtr
Werl in £
Wert io £
Wort io ü
Wert ia £
1838
97 912'
1 579 277
802 768
406977
1839
114386
2 236371
948 776
442504
1840
129463
3014189
1 399 692
566112
(
1841
149 669
2627 988
1023 397
518627
1842
169 889
1466069
1067 411
695 176
1843
165641
1660644
1172320
685 647
»039
1844
173 377
780 198
871268
471300
69 604
184Ö
181 656
986561
1 092 389
612 705
90 479
1846
196 704
1314 951
1 056 338
668 644
26 058
1847
206009
1544327
1 201 535
706 313
92 384
1848
220474
1182874
1555009
683623
102 681
1849
246299
1313589
1135 9J4
663965
149 071
1850
266503
1333413
1 357 784
788061
167 868
1851
197 168
1 663 931
1796 912
828 302
114 168
1862
208 264
1900430
4604034
676 816
146 811
1853
231 088
6342 397
4623 346
999 896
134 708
1854
251 316
5981063
4050126
1 181 956
164 256
1866
> Bis anf das Jahr 1838 gehen die Äureteüun^on io den jährlichen Berlchtea der •£»
Von den Torhandenen statistischea Aoftabea sind diese wohl die zuverlassig^teo, trotzdem ^
werden.
s Die Zahlen sind entnonjinen den •Stalütie» of New South- Wale» front 1837 to J5-W
CfizoJ.vCtHX'^lc
len Entwickelang von Neu-Süd-Wales
L838— 1855.
ö.-, ans den
idverkwlen
£
Erlös aas der Ver-
pnclilUDg ete. vi>D
WeiSeUnd
£
Ijand unter dem
V«U8
acrea
Viehbei
Rindvieh
tand in der E
Schweine
olonie!
Schale
116 875
4780
92912
152 963
6 345
95312
316 626
12 735
126 116
90 388
13 300
115130
14575
15 831
126 874
9 820
16185
145653
850160
54607
3 452539
3031
19423
123406
971559
52196
3 743 732
14104
29 414
138 237
1116420
56022
4 409504
10998
29 782
151 034
1 140297
39 733
4 909 819
9182
41534
128598
1 270 706
57395
5 673 266
8 865
32345
123499
1368164
66 216
6 530542
22 740
37 103
135 806
1463661
52 902
6 784494
35261
41437
144 647
1374968
52371
7 092209
67 912
45 327
152057
1376357
65510
7 396895
56875
40971
130643
1495984
78559
7 707 917
251667
44172
138052
272078
52912
130944
269131
50094
atioH Commünoners* tarUck, deneo die foleendeo Ziffern JD der Hauptsache entnommeD eind.
Dochtoala die alltseiueine UDBichorlieit der koloaüJeo Statistik in jeaen Jahren hervorgehohen
mpiled from offidal recordi in tke cohnial tecretary'« ofßce'. Sydney 1835,
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Lebenslauf.
Geboren wurde ich, Eudolf Breitscheid, am
2. November 1874 in Köln am Bbein als Sohn von
Wilhelm Breitscheid und seiner Frau Wilhel-
mine, geb. Tborwesten. Nachdem ich in meiner
Vaterstadt das Friedrich- Wilhelmagymnasium absolviert
hatte, bez<^ ich Ostern 1894 die üniTersitüt München,
die ich im Herbst desselben Jahres mit Marburg ver-
tanscbte. Auf beiden Universitäten war ich bei der
juristischen Fakultät inskribiert, wandte mich aber in
erster Linie dem Studium der Nationalökonomie zn.
Am 8. Juni 1898 unterzog ich mich vor den Vertretern
der philosophischen Fatnltät zu Marburg der münd-
lichen Doktorprüfung.
Allen meinen Lehrern bib ich zu lebhaftem Danke
verpflichtet, besonders aber Herrn Prof. K. Kathgen-
Marburg, der meine Studien auf das liebenswürdigste
gefördert und mir auch die Anregung zu der vor-
liegenden Arbeit gegeben hat.
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