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Full text of "Die Landwirtschaft in Siam: Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des ..."

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OFFICIALS, AND BV FOREIGN 

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IN HON'OR OF 

EDWARD HENRY STRUBEL 

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SIAMESE GOVERNMENT 



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Die 



Landwirtschaft in Siam 



Ein Beitrag 



Wirtschaftsgeschichte des Königreichs Siam 



Dilock Prinz von Siam 

Doktor der Staatswissenschaften 




Leipzig, 

Verlag von C. L. Hirschfeld, 
1908. 



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Vorwort. 

Es ist eigentümlich, dass über die Landwirtschaft in Siam, 
das doch immer. Agrarstaat war und so bemerkenswerte Eigen- 
arten in dem Betrieb der Landwirtschaft aufweist, keine mono- 
graphische Litteratur besteht. 

Der im Folgenden gebotene Versuch einer systematischen 
Darstellung der siamesischen Landwirtschaft stiess auch des- 
halb auf grosse Schwierigkeiten, weil die in zahlreichen Werken 
verstreuten Notizen über die zu schildernden Verhältnisse im 
höchsten Grade unzuverlässig, ja vielfach direkt einander wider- 
sprechend sind. 

Ich schildere deshalb hauptsächlich aus eigener Anschauung 
heraus und stütze mich im übrigen meist auf direkte Mit- 
teilungen des Landwirtschaftsministeriums unseres Königreichs. 

Die statistischen und sonstigen Tabellen sind von mir aus 
den angegebenen Quellen zusammengestellt, soweit nicht etwas 
anderes angegeben ist. 



Inhaltsverzeichnis- 
seitc 

Kapitel I. Allgemeine Zustände des Königreichs und die natür- 
lichen Voraussetzungen der Landwirtschaft in Siam .... 1 
Kapitel II. Rechtliche Verhältnisse der Bevölkerung ... 31 

1. Die Bevölkerungsklassen 31 

2. Das Lehnssystem in Siam 43 

3. Das Eherecht und Erbrecht 58 

Kapitel III. Allgemeine Verhältnisse der siamesischen Land- 
wirtschaft 65 

1. Siam ein reiner Agrarstaat 65 

2. Die Hauptprodukte der Landwirtschaft und ihr Export im 
allgemeinen 68 

3. Der landwirtschaftliche Betrieb im Allgemeinen 71 

4. Das Recht der Bevölkerung auf Ueberlassung von land- 
wirtschaftlichem Areal durch den Staat 72 

5. Die landwirtschaftlichen Steuern 77 

6. Die Verteilung von Grund und Boden 95 

7. Landwirtschaftliche Lohnarbeiter 102 

8. Ungünstiger Einfluss der buddhistischen Religion . . . . 108 
Kapitel IV. Die Erwerbs- und Einkommensverhältnisse der sia- 
mesischen Landwirte 110 

Abschnitt I. Der Pflanzenbau 115 

1. „Na". Der Getreidebau und insbesondere der Reisbau . . 117 

2. „Suan". Der Gartenbau oder Obstbau 148 

3. „R«ri"« Der Handelsgewächse- und Gemüsebau 158 

4. „Tung". Die Wiesen- und Weidenutzung 166 

Abschnitt II. Die Viehhaltung und Viehzucht 168 

1. Büffelhaltung und Büffelzucht 169 

2. Rind Viehhaltung und Rindviehzucht . 172 

3. Pferdehaltung und Pferdezucht 176 

4. Schweinehaltung und Schweinezucht 179 

5. Schaf- und Ziegenzucht 181 

6. Geflügelzucht 181 

7. Seidenzucht 182 

Abschnitt III. Nebenerwerb und sonstiges Einkommen der land- 
wirtschaftlichen Bevölkerung 185 

Kapitel V. Agrarpolitische Schlussbemerkungen 192 



Literaturverzeichnis. 

I. Siamesische Litteratur. 

Pra Rascha Banyat lä Prakat tangtang nai Raschkai thi si. Edikte 
und Verordnungen des 4. Königs dieser Dynastie. 4 Bde. Regierungs- 
publikation. Bangkok 1889. 

Kotmai Sanpa Pasi. Gesetze über die Regelung der Steuern und ihre 
Erhebung. Bangkok 1898. 

Laksana pokkrong Hua Muang, lä Laksana pokkrong Tongti. Ge- 
setze über Lokalverwaltung. 2 Bde. Bangkok 1897. 

Pongsawadarn Krung Kao, lä Pongsawadarn Krung Thep Mai. 
Die siamesische Geschichte. 2 Bde. Bangkok 1901. 

Ratanayapti, Luang, Pra Rascha Banyat lä Prakat tang 
tang nai Raschkai thi ha. Edikte und Verordnungen des 5. Königs dieser 
Dynastie. 5 Bde. Bangkok 1896. 

Damrong Tamasara, Luang Koth Mai, Mai Prakat, Pra 
Rascha Banyat Kau mai, sung yang schaiyu nai Raschkai patayuban ni. 
Sammlung von alten und neuen Edikten und Verordnungen, welche noch 
in Kraft sind. 2 Bde. Bangkok 1897. 

Bradley, Dr., Koth Mai Muang Thai. Corpus juris siamensium. 
2 Bde. Bangkok 1874. 

Raschburi,Kroma Mun Koth Mai Thai. Corpus juris sia- 
mensium. 2 Bde. Bangkok 1902. 



II. Deutsche Litteratur. 

Bastian, Die Völker des östlichen Asiens, (Siam) Bd. I. Leipzig 
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Geschichte der unbekannten Reiche von Asien und Afrika. Weimar 1800. 
Ergänzungen der Geschichte von Asia und Afrika in dem mittleren und 
neueren Zeitalter. 4 Bde. Dessau und Halle 1783, 1784, 1785, 1787. 
Uebersicht der vornehmsten Regierungen der Welt. Leipzig 1789. Zeit- 
tafeln zur allgemeinen Weltgeschichte vom Ursprünge der Monarchieen 
bis ins achtzehnte Jahrhundert. Berlin 1785. 

Ehlers, C, Im Sattel durch Indo-China. 2 Bde. Berlin 1891. 

Ellias-Hessen, Ostindische Reisebeschreibung. Dresden 1687. 



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E p p , F., Schilderung aus Ostindiens Archipel. Heidelberg 1841. 

Fritz zu Eulenburg, Graf, Ost- Asien 1860 — 62. Berlin 
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Frankfurter, O., Dr. Die rechtlichen und wirtschaftlichen 
Verhältnisse in Siam. Berlin 1896. 

Hamm, Handbuch der Klimatologie 1897. 

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zig 1899. 

von Hochstetter,F., Asien; seine Zukunftsbahn. Wien 1876. 

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Kaeuffer, R., Geschichte von Ostasien. 3 Bde. Leipzig 1858. 

Meiners, C, Betrachtung über die Fruchtbarkeit oder Unfrucht- 
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von Rosenberg, H., Der malayische Archipel. Leipzig 1878. 

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1753. 

Dr. K. v. Scherzer, Fachmännische Berichte über die Oester- 
reichisch-Ungarische Expedition nach Siam, China und Japan. 1868 — 71. 
Stuttgart 1872. 

von Schouten, Baron Fr. und Jod, Reisebeschreibung 
zweier mächtiger Königreiche, Siam und Japan. Nürnberg 1663. 

Sonnerat Reise nach Ost-Indien und China vom Jahre 1774 bis 
1781. 2 Bde. Zürich 1783. 

Thoh, Mom Raschawongse, Der Reisbau in Siam. Hei- 
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Werner, Reinhold, Die Expeditionen nach China, Japan und 
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III. Englische Litteratur. 

H. Alabaster, The Wheel of the Law. London 1871. 
Bock, K., Temples and Elphants. Leipzig 1885. 
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2 Bde. London 1857. 

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A. R. Colquhoun, Amongst the Shans. London 1885. 
Curzon, G., „Nineteenth Century'*. London 1893. 
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IX 



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IV. Französische Litteratur. 

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Paris, 1895 — 96 



de Bourges,M., Relation du Voyage de Monseigneur de Beryth. 
Paris 1683. 

Bergeron, Voyage en Asie dans les XII. ,XIII., XIV., XV. siecles. 
2 Bde. La Hague 1735. * 

deCarn^, Voyage en Indo-Chine et en Empire Chinoise. Paris 1872. 

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Chevillard, Similien, Abbe" Siam et les Siamois. Paris 
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Exposition Universelle de 1900. Le Royaume de Siam. 
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Garnier, Francois, Voyage d' Exploration en Indo-Chine. 
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Herbelot, Bibliotheque Orientale, ou Dictionnaire universel con- 
tenant tout ce qui regarde la connaissance des Peuples de 1' Orient. 6 Bde. 
Paris 1781—1783. 

Hoeylaerts, H., Le Royaume de Siam. Bruxelles-Nord 1892. 

Leroy-Beaulieu, P., La Renovation de l'Asie. Paris 1900. 

de la Loubere,Sinon,Le Royaume de Siam en 1687 — 88. 
2 Bde. Amsterdam 1691. 

Meyniard, Le second empire en Indo-Chine. Paris 1891. 

P a 1 1 e g o i x , Description du Royaume de Thai. 2 Bde. Paris 1854. 

deRosny, Leon, Prof., Le Peuple siamois ou Thai. Paris 1885. 

T u r p i n , F., H., Histoire civile et naturelle du Royaume de Siam. 
2 Bde. Paris 1771. 

V. Zeitschriften, amtliche Mitteilungen, Ency- 

klopädie u. s. w. 

Rascha Kitsc ha N u b e k s a. Regierungsanzeiger vom Jahre 
1874 bis zum Jahre 1906. Bangkok (erscheint wöchentlich). 

Pra Rascha Kamnot lä Pra Rascha Banyat tang tang nai 
Raschkai thi ha. Edikte und Verordnungen des 5. Königs dieser Dynastie 
vom Jahre 1895 bis zum Jahre 1904. 9 Bde. Bangkok (erscheint jährlich). 

Vaschirayan Pises. Zeitschrift der Vaschirayan Gesellschaft 
vom Jahre 1890 bis zum Jahre 1892. Bangkok (erscheint wöchentlich). 

Die preussische Expedition nach Ostasien in den Jahren 1864, 66, 73. 
Nach amtlichen Quellen. 4 Bde. Berlin 1873. 

Statistisches Jahrbuch für das deutsche Reich für die Jahre 1880 
bis 1906. 

Otto Hübners Geographisch-statistische Tabellen. Frankfurt 
a. M. 1900—06. 



XI 

Administration Report on the Traffic of the Royal State Railways 
vom Jahre 1890 — 1906. Bangkok (erscheint jährlich). 

Asiatic Researches or Transaktion of the Society for inquiring into 
the History, the Antiquities, the Arts and Sciences and Litterature of Asia 
vom Jahre 1828 bis 1836. Bd. XVI, XVII, XVIII Calcutta. 

Transaktion of the Royal Asiatic Society of Great Britain and Ireland 
vom Jahre 1827—1835. 3 Bde. London 1827. 1830. 1835. 

Foreign Office Diplomatie and Consular Reports on Trade and Fi- 
nance (Bangkok) and (Chiengmai) vom Jahre 1865 — 1905. London 
(erscheint jährlich). 

The Directory for Bangkok and Siam vom Jahre 1889 — 1906. Bang- 
kok (erscheint jährlich). 

Encyclopaedia Britanicca. Bd. XXI. London 1900. 

Mineralogical Magazine. Bd. X. Nr. 48. London. 

Whitakers Almanach. London 1905 (erscheint jährlich) 

British and Foreign State Papers vom Jahre 1812 — 1905. London 

(erscheint jährlich). 

Report of the Financial Advicer on the Budget of the Kingdom of 
Siam vom Jahre 1893 bis 1906. Bangkok (erscheint jährlich). 

State Papers of the Kingdom of Siam vom Jahre 1664 bis zum Jahre 
1886. Compiled by the Siamese Legation in Paris. London 1886. 

Statistics of the Imports and Exports Trade of Siam vom Jahre 1896 
bis 1902. Bangkok (erscheint jährlich). 

Journal of the Siam Society. Bangkok 1904 (erscheint jährlich). 

Receuil d'Itineraires et de Voyages dans TAsie Centrale et l'extrime 
Orient. Bd. VII. Paris 1878. 

Almanach de Gotha vom Jahre 1887 — 1907. Gotha (erscheint jähr- 
lich). 

Minist, d. affaires ^trangeres. Document diplomatiques affaires de 
Siam. Paris 1893. 



Nachträgliche Berichtigungen. 

Seite 4, Zeile 23: statt „Temperatur" muss es heissen „Tempera- 
tur und Regenfälle <( . 

Seite 35, Zeile 9 von unten: statt „indominicati" lies „idominicat i". 

Seite 36, Zeile 9 — 10: es muss heissen „aber nicht die ganze Bevölkerung 
des besiegten Landes oder der grösste Tei 1". 

Seite 36, Zeile 13: „Familienmitglieder" statt „Familien- 
glieder". 

Seite 36, Zeile 22 : es muss heissen „Alle haben eine Dienstzeit von drei 
Monaten im Jahr e", 

Seite 39, Zeile 2: statt „1592" lies „1593". 

Seite 39, Zeile 12 von unten: statt „1592" lies „1593". 

Seite 40, Zeile 11: der Satz ist wie folgt zu ergänzen: . . ., sie sol- 
len von Geburt an „Thai" oder „Freie" sein. 

Seite 41, Zeile 17: statt „1874" lies „1900". 

Seite 42, Fussnote Zeile 1: statt „7 livre 10 sols = 15 livres" muss 
stehen: „7 livre 10 sols bis 15 livr es". 

Seite 45, Zeile 8 von unten: statt „10 — 20" lese man „10 — 25". 

Seite 46, Fussnote Zeile 1: statt „ Armen" lies „Armee". 

Seite 57, Fussnote: statt „Dienstleistungen" liess „ausserordent- 
liche Dienstleistunge n". 

Seite 58, Fussnote Zeile 6: statt „328—363" lies „328—365". 

Seite 58, Fussnote Zeile 7: statt „1901" lese man „1900". 

Seite 59, Zeile 2 von unten: statt „und besteht" muss es heissen „u n d 
es besteh t". 

Seite 215, Zeile 3, 8 und 9 lies „T h a n g" statt „Tang". 



Kapitel L 

Allgemeine Zustände des Königreichs und die na- 
türlichen Voraussetzungen der Landwirtschaft in 

Siam. 



Bis zum Jahre 1510 gehörten zum Königreiche Siam 
ausser dem heute als Siam bezeichneten Teile Hinterindiens und 
den Laosstaaten auch Kambodja und die ganze malayische Halb- 
insel, sodass sich Siam damals zwischen dem 1° und 21° nördl. 
Breite ausdehnte. 

Die Laosstaaten, sowie Kambodja und die Staaten der 
malayischen Halbinsel hatten eigene Verwaltung, und waren nur 
als Vasallenstaaten von Siam abhängig. Seit 1510 fielen nach 
und nach einige Staaten auf der malayischen Halbinsel ab, 
nämlich Perak, Pahang, Selangor, Johor, Negri, Sembilan, Ma- 
lacca, Sungai, Ujong mit Singapore. Im Jahre 1867 folgte ihrem 
Vorgehen Kambodja x ). 

Das heutige Königreich Siam 2 ) liegt zwischen dem 4° und 
21° nördlicher Breite und zwischen dem 97° und 106° östlicher 
Länge. Die malayischen und die abhängigen Laos-Staaten 
sind jetzt nur Provinzen von Siam ohne eigene Verwaltung. 

Die Gesamtfläche des Landes beträgt 634000 qkm 8 ), die 
Ausdehnung von Norden nach Süden ungefähr 1820 km und die 
von Westen nach Osten an der breitesten Stelle (d. h. bei 15° 

1) Vgl. S a 1 m o n a, a. O. S. 3. 

2) Die heutige Dynastie (Schakri) regiert in Siam seit 1782. Der 
Begründer und erste König derselben war PraPuta Yotfa (1782 — 1809). 
Es folgten Pra Puta Lörtla (1809—1824), Pra Nangklau (1824—1851), 
Mongkut (1851 — 1868) und 1868 der jetzige König Schulalongkorn (geb. 
1853). Während seiner Minderjährigkeit von 1868 bis 1. Oktober 1873 
bestand eine Regentschaft. 

3) Vgl. Alamanach de Gotha. 1906. S. 1088. 

1 



— 2 — 

nördl. Breite) ungefähr 819 km. Der ans Meer grenzende Teil 
von Siam ist ungefähr 2833 km lang. Das ganze Land ist etwa 
so gross wie das Gebiet der österreichisch-ungarischen Mon- 
archie 1 ). 

Das Königreich ist im Nordwesten von den Süd-Schan- 
Staaten von Birma begrenzt, im Westen von Tenasserim und 
dem indischen Ozean. Die Provinz Wellesley und die malayischen 
Staaten Perak und Pahang, die englische Protektorate sind, 
bilden die südliche Grenze. An die Ostküste der malayischen 
Halbinsel grenzt das Südchinesische Meer an, das den Golf von 
Siam bildet. Kambodja grenzt im Südosten an das siame- 
sische Gebiet. Der Fluss Mekong bildet die natürliche Grenze 
zwischen Siam und Anam. Im Nordosten hegt Tong-King, 
dessen Berührungslinie mit den Süd-Schan-Staaten die nörd- 
lichste Grenze bildet. 

Nach de Choisy war Siam um die Mitte des 18. Jahrhunderts 
in 12 natürliche (geographische) Gebiete eingeteilt, wobei die 
abhängigen Staaten nicht mitgerechnet waren 2 ). 

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts war nach Pallegoix Siam 
in 41 Provinzen eingeteilt, ohne die abhängigen Staaten 3 ). Im 
Jahre 1897 wurde durch einen königlichen Erlass ein neues 
Lokalverwaltungssystem eingeführt. Das Land wurde in 20 Mon- 
thon oder Provinzen eingeteilt 4 ). 

Diese Provinzen sind: 1. Krung Tep, 2. Krungkau, 3. Na- 
korn Raschasima, 4. Praschin, 5. Nakorn Schaisi, 6. Raschaburi, 
7. Nakorn Sawan, 8. Pitsanulock, 9. Payap, 10. Udorn, ll.Isarn, 
12. Burapah, 13. Schantaburi, 14. Schumporn, 15. Puket, 
16. Nakorn Srithamarat, 17. Sehet Muang, 18. Kalantan, 
19. Tringanu, 20. Sai Buri 6 ). 

Die Provinzen sind wieder eingeteilt in Muang oder Kreise. 
Die Muang zerfallen in ,,Ampör" oder Bezirke, diese wiederum 

1) The Kingdom of Siam Louisiana Purchase Exposition St. Louis 
U.S.A. 1904. -Mouhot a. a. O. Bd. I. S. 1—61. 

2) De Choisy a. a. O. 

3) P a 1 1 e g o i x a. a. O. 

4) Vgl. Bangkok, Directory 1905 und Tabelle I im Anhang. 

5) Ueber die geographischen Verhältnisse, besonde s auch über die 
Lage der Provinzen, Städte u. s. w. vgl. Francis Garnier a. a. O. 
Bd. I S. 1—15. Chevillard a.a.O. S. 19—20. de Rosny 
a. a. O. S. 7 — 10. Scherzer a.a.O. S. 175. 



— 3 — 

in Tambol oder Dörfer. Jedes Tambol umfasst verschiedene 
Mu-Ban oder Häusergruppen, in denen ungefähr zehn bis zwanzig . 
Familien wohnen. 

An der Spitze eines jeden Mu-Ban steht ein Aelterer oder Pu 
Yai Ban, der von Angehörigen der Mu Ban gewählt wird. 
Diese Aelteren wählen einen Kamnan oder Vorsteher des Tam- 
bol, der auch nicht Staatsbeamter ist. 

Nai Ampör, gleich den folgenden Vorstehern Staatsbeamte, 
stehen an der Spitze der Ampör, über ihnen stehen die Pu Wa 
Raschkan Muang, d. h. Vorsteher eines Muang und über diesen 
endlich die Khaluang Tesar Pibal oder Provinzialgouverneure 
der 20 Monthon. Diese unterstehen unmittelbar dem Minister 
des Inneren. 

Nach den klimatischen Verhältnissen ist Siam einzuteilen in : 
1. Obersiam, das hauptsächlich aus den Gebirgsgegenden der Laos- 
staaten' besteht. 2. Niedersiam und 3. die malayische Halbinsel. 

Die Siamesen unterscheiden nicht zwei Jahreszeiten (Solar- 
jahreszeiten), sondern drei (sogen. Monsun- Jahreszeiten) : Khim- 
hanta Radu (Zeit der Hitze), die von März bis Juni dauert; 
Vasanta Radu, Regenzeit von Juli bis Oktober und Hemanta 
Radu (Zeit der Kälte) von November bis Februar 1 ). 

Das Klima von Obersiam ist ziemlich mild, infolge der 
gebirgigen Gegend aber für die einzelnen Teile sehr verschieden. 
Als charakteristisch für ganz Obersiam kann man die Durch- 
schnittstemperatur von Schieng-Mai betrachten. 

Im Jahre 1893 schwankte die Temperatur im Dezember 
zwischen 53° und 77° Fahrenheit; im März zwischen 67° und 95°. 

Für Niedersiam kann die Durchschnittstemperatur von 
Bangkok als massgebend gelten. Die höchste Temperatur beträgt 
über 100°, die niedrigste 50° Fahrenheit. Die Durchschnitts- 
temperatur ist ungefähr 80° F. 

Der nördlichste Teil der malayischen Halbinsel hat ungefähr 
das gleiche Klima wie Niedersiam, der südliche Teil ein ähnliches 
wie die äquatorialen Länder. 



1) Ueber klimatische Verhältnisse vgl. Bastian, Völker des östl. 

Asien (Siam). I. S. 59 und M o m T o h a. a. O. Vgl. Hoeylaerts 

a. a. O. S. 6—8. Mouhot a. a. O. Bd. IL S. 87. B o w r i n g a. a. O. 

»Bd. I. S. 397 — 401. W. Smyth a. a. O. Bd. II. S. 267. Hamm, 

a, a. O. S. 215 — 17. The Kingdom of Siam. Exposition St. Louis. 

1* 



— 4 — 

Man kann hier nicht das Klima eines bestimmten Ortes als 
, typisch für das ganze Gebiet bezeichnen, da der Unterschied 
zwischen den einzelnen Gregenden zu gross ist. Im allgemeinen 
kann man sagen, dass das Klima das ganze Jahr hindurch feucht- 
warm ist. 

Die Summe der jährlichen Niederschläge ist in den einzel- 
nen Landesteilen sehr verschieden. 

Ueber das Klima in Siam geben die erwähnten Autoren 
folgende Auskunft: 

In Ober- und Niedersiam fällt die Regenzeit mit dem Wehen 
des Südwest-Monsuns zusammen, der gewöhnlich Ende April 
eintritt. Hat der Wind eine gewisse Stärke erreicht, so beginnt 
der Regen ; zuerst gehen einige Schauer- oder Platzregen nieder, 
welche die Siamesen Mango-Schauer oder Mango-Platzregen 
nennen, weil sie immer dann einzutreten pflegen, wenn die 
Mangobäume zu blühen beginnen. Im Juni regnet es ziemlich 
regelmässig. Der Südwest-Monsun und die Regenfälle dauern 
gewöhnlich bis Ende Oktober. Dann beginnt der Nordost-Monsun, 
der Trockenheit und Kälte bringt. 

Ganz anders als in Ober- und Niedersiam ist es in den äqua- 
torialen Ländern der malayischen Halbinsel. Das Vorhandensein 
oder Fehlen von Bergen hat einen sehr bedeutenden Einfluss 
auf die Temperatur. 

An der Ostküste der malayischen Halbinsel regnet es am 
meisten im November, Dezember und Januar, also zur Zeit des 
Nordost-Monsuns. Von Lang-Suan ab aufwärts, d. h. in der 
nördlichen Gegend der Ostküste ist die Menge des Niederschlages 
im August, September und Oktober am grössten (wie in Ober- 
und Niedersiam). 

Auf der Westseite der Halbinsel fällt am meisten Regen 
im Juni, Juli und August, also zur Zeit des Südwest-Mon- 
suns. 

Die durchschnittliche jährliche Regenmenge betrug im Ober- 
siam von 1898 — 1901 149,24 cm. Am grössten ist das Jahres- 
mittel in den Südostprovinzen, nämlich 252,22 cm. Das Jahres- 
mittel der Regenmenge betrug in dieser Zeit in den Provinzen 
der malayischen Halbinsel 221,35 cm, auf den östlichen Gebirgen 
Muak Lek und Hinlap 149,78 cm, bezw. 169,23 cm, in der Pro-* 
vinz Raschaburi oder der Meklongebene 134,28 cm. Die niedrig- 



— 5 — 

ste Durchschnittszahl weist die niedere Menam-Ebene auf mit 
121,01 cm. 

Dass die niedere Menam-Ebene so wenig Regen bekommt, 
ist leicht erklärlich; durch die westlichen Berge wird der Süd- 
westmonsun gezwungen, grosse Wassermassen aus der Luft aus- 
zuscheiden, sodass die Ebene, die jenseits der Berge liegt, nur 
noch wenig Niederschläge hat. Daher ist auch das Jahresmittel 
von Niederbirma doppelt so gross als das von Niedersiam 1 ). 

Aus dem gleichen Grunde fällt in den Südostprovinzen, 
die auf der Westseite der Bergkette an der Ostküste des Meer- 
busens von Siam liegen, am meisten Regen, und ist in der Provinz 
Schantabun das Jahresmittel (300 cm) mehr als doppelt so gross 
als in Pnom Pen, der Hauptstadt von Kambodja (133 cm) 2 ). 

Ein charakteristisches Merkmal von Hinterindien ist es, 
dass Bergketten, die sich von Norden nach Süden erstrecken, 
mit fruchtbaren Tälern von verschiedener Grösse, durch die 
grosse Flüsse fliessen, abwechseln. Diese Bergketten sind Aus- 
läufer des Himalya, jedoch nicht so hoch wie dieser. Uns interes- 
sieren hier vor allem zwei Hauptketten, die von der chinesischen 
Provinz Yunan ausgehen. Die eine geht nach Südwesten und 
reicht bis zur malayischen Halbinsel. Weil sie Siam von Ava 
trennt, wird sie siamesische oder Avakette genannt. Diese Kette 
hat eine Länge von mehr als 750 englischen Meilen. 

Die andere Kette erstreckt sich nach Südosten und geht 
durch Siam, Kambodja und Anam. Sie heisst die siamesische 
und kambod janische Kette. Zwischen diesen beiden Ketten 
Hegt eine grosse Fläche, die wohl eine der fruchtbarsten Ebenen 
der Erde ist. Sie ist von zwei Hauptwasserstrassen durch- 
kreuzt, dem Menam und dem Mekong. 

Im Norden zweigen sich noch verschiedene kleinere Berg- 
ketten von der Hauptkette ab, sodass die Laosstaaten eine Ge- 
birgsgegend sind. Die höchsten in dieser Gegend sind Pahom 
Pok (7532 Fuss hoch) in der Nähe von Muang Wiengke; Doi 



1) Vgl. The Kingdom of Siam. Exposition St. Louis. 1904 

2) Ueber die Regen Verhältnisse in Siam vgl. Hamm a. a. O. 
S. 216/17. Van der Heide a. a. O. Smyth a. a. O. Bowring 
a. a. O. Mouhot a. a. O. Francis Garnier a. a. O. Bd. I S. 16 
—70 und 346—352. Chevillard a. a. O. S. 22—25. Scherzer 
a. a. O. S. 176—177. 



— 6 — 

Intanon (8450 Fuss hoch) in der Nähe von Muang Chem; Doi 
Sutep (5500 Fuss hoch) bei Schieng-Mai; Wai Som (5908 Fuss 
hoch) an der Nordostgrenze. 

Die höchsten Punkte auf der malayischen Halbinsel haben 
folgende Höhe : In der Nähe von B. Dawn, in der Provinz Nakorn 
Sri Tamarasch (4480 Fuss hoch). Im Kreise Patalung an der 
Grenze des Kreises PaJien (4200 Fuss hoch). Der höchste 
Punkt der Kette, die die Provinz Keda vom Kreise Raman teilt, 
4586 Fuss ; Gounong Cherai 3200 Fuss, der höchste Berg im Kreise 
Keda; ein Berg im Nordosten des Kreises Palien an der Grenze 
des Kreises Patalung 3800 Fuss u. s. w. An der Ostküste finden 
sich in der Provinz Schantabun Kau Soi Dau (5471 Fuss), Kau 
Sabab (3138 Fuss), Kau Schumau (3415 Fuss) u. s. w. 

Im Gebirge der malayischen Halbinsel herrscht Granit vor. 
Die älteren geologischen Strata sind Kalksteine und Schiefer. 

Ausserdem finden sich hier noch Marmor an einzelnen Stellen 
und Antimonoxyd in grosser Menge, auch reiche Zinnadern. 

Das Trang-Gebirge besteht vorzugsweise aus Kalkstein. 
Die Erde auf diesen Bergen enthält Eisenoxyd und Trümmer von 
Kalkstein, die mehr oder weniger stark zersetzt sind. Sie eignet 
sich sehr für Pfeffer-, Tabak-, Baumwolle- und Indigobau. 

Selbst Goldadern finden sich in diesen Bergen; eine Gold- 
mine, die einzige auf der malayischen Halbinsel, ist in Bang 
Tapan. Die Erde der Hügel auf der Insel Pinang ist in gleicher 
Weise zusammengesetzt wie die der Trang- und Kedaberge. Die 
Petschaburiberge im Kreise Petschaburi, im Norden der malay- 
ischen Halbinsel, bestehen hauptsächlich aus vulkanischem Ge- 
stein ; auch Schlacke (scoria) ist hier vorhanden. — In den Bergen 
von Raheng findet sich viel Eisen und Basalt; im Kreise 
Songkla ist roter Sandstein vorherrschend. 

Die Berge in den Laosprovinzen bestehen hauptsächlich aus 
Kalkstein, bedeckt mit Schiefer und Sandstein. Der Sandstein 
ist eisenhaltig. An einzelnen Stellen gegen Süden finden sich 
Eisenkonglomerate. In grosser Menge findet man an einzelnen 
Stellen Laterit, Granit, Syenit, Quarz, Basalt und Porphyr. An 
einzelnen Orten sind Schwefelquellen vorhanden. Die Koratberge 
bestehen aus Sandstein, Schiefer und Laterit. Auf der Ost- 
küstenkette, in der Provinz Schantabun, ist der Hauptbestand- 
teil der Berge ebenfalls Granit. Dasselbe ist der Fall in Kau 



— 7 — 

Sabab und der Kau Patatkette. Basalt und Quarz sind hier auch 
vielfach vorhanden, z. B. in Kau PloiWen; desgleichen Porphyr 
und Sandstein. In den Bergen der Schantabunprovinz sind ver- 
schiedene Rubin und Saphirminen 1 ). 

In den Bergen der Ostprovinzen herrscht Laterit vor; doch 
finden sich auch Sandstein und Schiefer an vielen Stellen. 

Die grosse fruchtbare Fläche zwischen den beiden Haupt- 
ketten ist das Abbild eines ehemaligen Inlandseebassins. Der 
fruchtbarste Teil der Ebene erstreckt sich von der Stadt Bangkok 
bis zur Stadt Raheng, welche unterhalb der Stelle liegt, wo 
der Menam Wang, der von Lakorn kommt, sich mit dem Me- 
ping, der von Schieng Mai kommt, vereinigt. Diese ganze Strecke 
wird jedes Jahr durch den Menam überschwemmt. Bowring 2 ) 
berechnet diese Fläche auf ungefähr 31100 qkm (12000 square 
miles), d. h. auf mehr als 5% der Gesamtfläche des Landes. 

Der Umfang der ganzen, der sogenannten „grossen Fläche 
Siams", beträgt nach Pallegoix ungefähr 150,000 qkm 150 heue 
en longueur et 50 lieue en largeur), also über 25% der Gesamt- 
fläche des Landes. Von dieser grossen Fläche Siams nimmt mehr 
als den vierten Teil das Menamtal ein, das jedes Jahr über- 
schwemmt ist und den besten und meisten Reis produziert 3 ). 

Den Boden dieser Ebene bildet hauptsächlich Lehm, der mit 
Sand vermischt ist; die unteren Schichten sind Muschelkalk, 
Seemuscheln und Seesand 4 ). 

Der Boden der Provinz Kedah besteht aus weissem Lehm, 
der mit Sand gemischt ist; der Boden der zu dieser Provinz 
gehörigen Inseln aus rotem mit Sand vermengtem Lehm, der 
seine Farbe wahrscheinlich von zersetztem Granit erhält. 

An vielen Stellen der malayischen Halbinsel und auch in 
einigen Teilen von Ober- und Niedersiam findet sich kalkhaltiger 

1 ) Vgl. Prof. Louis in The Mineralogical Magazine vol. X. Nr. 48. 

2) Bowring a. a. O. Bd. I. S. 7. 

3) Die Prozentberechnungen von Bowring und Pallegoix 
stimmen deshalb nicht überein, weil zu Pallegoix' Zeiten Siam noch grös- 
ser war. 

4) Nach M o m T o h a. a. O. ist der Boden der grossen „Fläche 
Siams,, folgendermassen zusammengesetzt : Organische Substanz : 34,62 % ; 
Staub: 41,24%; Feiner Sand: 15,06%; Grober Sand: 7,23%; Granit und 
Stein: 1,85%. 



— 8 — 

humoser Lehmboden, d. h. Lehm, dem eine unerhebliche Menge 
von sandigem Humus oder Moorerde beigemischt ist 1 ). 

* Im Kreise Trang und an mehreren Stellen der malayischen 
Halbinsel enthält der Boden oft Eisenoxyd und Ueberreste von 
Kalkstein in verschiedenen Formen der Dekomposition. In Nieder- 
siam, den Osten-, den Nordosten-, den Norden- und den Nakorn- 
Baschasinaprovinzen herrscht hauptsächlich Lehm mit Quarz- 
sand gemischt vor. Das Substratum oder die unteren Schichten 
sind Muschelkalk und Seesand. Auf dem Koratplateau und 
in der Tale Sap-Ebene ist unfruchtbarer, lateritischer und san- 
diger oder steiniger Boden. In der Provinz Schantabun findet 
sich wieder Lehm mit Sand gemischt, worin oft, wie an man- 
chen Stellen der malayischen Halbinsel, Eisenoxyd und braunes 
Hämatit enthalten sind. In den Ebenen der Laosländer herrscht 
am Fusse der Berge der überaus fruchtbare Löss vor; am Ufer 
und in der Nähe der Flüsse besteht der Boden aus sandigem Lehm. 

Alle Berge sind mit dichten Wäldern bedeckt, teilweise sogar, 
wie in einigen Teilen der malayischen Halbinsel und auf einigen 
der Koratberge, mit undurchdringbaren Urwäldern. In den Laos- 
ländern und den nördlichen Provinzen sind viele Tek- und 
Sappan wälder vorhanden; man kann wohl behaupten, dass die 
Wälder Siams fast alle auf Bergen Hegen 2 ). 

Es gibt in den einzelnen Landesteilen verschiedene tropische 
Holzarten. 

Die Wälder der Laosländer und Niedersiams wurden teil- 
weise abgeholzt, teilweise abgebrannt und der dadurch gewonnene 
Boden wurde als Ackerfeld benutzt. Jedoch gibt es sowohl hier 
als vor allem auf den verschiedenen kleinen Inseln des Meer- 
busens von Siam und an den Küsten der malayischen Halbinsel 



1) Crawford, Journals of an embassy from the Govenor general 
of India to court of Siam and Cochin-China. London 1828. 2 Bd. 

2) Ueber geognostische Verhältnisse und Wälder siehe W. Smyth 
a. a. O. Bowring a. a. O. I. Bd. S. 6. P a 1 1 e g o i x a. a. O. 
Asiatic Researches etc. Calcutta 1833. Bd. XVIII. S. 128—168. 
Prof. H. Louis, Mineralogical Magazine vol. X. Nr. 48. Encyclo- 
paedia Britannica. Bd. XXI. J. C r a w f o r d , a. a. O. 2 Bd. 
London 1828. A. v. H u m b o 1 d t, a. a. O. Fragmente etc. und Zentral- 
asien, Francis Garnier a. a. O. Bd. I S. 75 — 169 und 343—346. 
de Rosny a. a. O. S. 15. Scherzer a. a. O. S. 177. 



— 9 — 

noch viele Urwälder; jede Insel ist mit dichten tropischen Wäldern 
bedeckt. 

Am Bande der Wälder treiben die Bauern Ackerbau, wobei 
sie, um Land zu gewinnen, die Wälder teilweise niederbrennen. 
Die dadurch entstandene Asche dient als Düngmittel. Eine 
solche Art der Entwaldung verursacht sehr grossen Schaden und 
der Ertrag des dadurch gewonnenen Ackerbodens ist sehr gering, 
so dass man ohne weiteres sagen kann, dass der Schaden, den 
der Forstbestand dadurch erleidet, grösser ist, als der Nutzen, 
den man durch Bebauung dieser Strecken erzielt. Genauere 
Mitteilung darüber folgt bei der Darstellung der Arten der Land- 
bebauung. 

Siam ist sehr reich an Gewässern 1 ) i wovon besonders der 
Getreide- und Obstbau abhängig ist. Die wichtigsten Flüsse sind 
der Menam, oder vollständiger, Menam Schow Praya und der 
Mekong und deren Nebenflüsse. 

Der Mekong entspringt ungefähr in 33° 17' nördlicher Breite 
und 94° 25' östl. Länge im tibetanischen Gebirge und fliesst, zu- 
erst Gergu geheissen, südöstlich durch chinesisch-tibetanisches 
Gebiet auf Chiamdo zu, wo er sich mit dem Teekarawanenweg, 
der von Westen nach Osten, nämlich von Lhasa und Tibet nach 
Ta Chien Lu und China führt, in einer Höhe von 10 000 Fuss 
über dem Meeresspiegel kreuzt. Er fliesst durch tiefe Täler und 
zwischen hohen Bergen hindurch in wenig erforschten Territorien. 
Hier heisst er Nam Chu oder Chiamdo Chu bis zu der Stelle, 
wo der Gartok Dayulweg über ihn führt. Unterhalb von 
Dayul in 29° nördl. Breite erhält er von den Chinesen den 
Namen Lantsan Kiang. Bis Dayul fliesst er zwischen zwei 
anderen Flüssen, deren Lauf dem seinigen fast ganz parallel ist. 
Von jetzt ab schlägt er eine eigene Richtung ein und fliesst 



1) Ueber die Gewässer in Siam siehe: Smyth, a. a. O. Bd. I 
S. 135—139. Bd. II. S. 219 und S. 225—226. B o w r i n g a. a. O. I. 
S, 6—12 u. 405. M o u h o t a. a. O. 1864. Bd. I. S. 61—62 und S. 271. 
Bastian, Die Völker des öst. Asiens (Siam). S. 58. Pallegoix: 
a. a. O. Siam societys Journals. Bangkok 1904. S. 175. M o m Toh, 
a. a. O. S. 6. Encyclopaedia Britannica. Bd. XXI. 
(Siam). S. Homan van der Heydea. a. O. S. 1 — 64. Die 
preussische Expedition nach Ostasien etc. Chevillard a. a. O. 
S. 21—22; 24—25. Scherz er a. a. O. 175—6. T h o m s o n a. a. O. 
S. 154—155. 



— 10 — 

ungefähr 300 engl. Meilen weit durch China, dann durch die 
Schanterritorien, wo er den Namen Mekong erhält. In seinem 
weiteren Laufe fliesst er durch die Laosstaaten, Siam, Anam 
und Cambodja und mündet endlich in das chinesische Meer. 
Die Länge des Flusses beträgt nach Smyth 3000 engl. Meilen. 

Die beiden Parallelflüsse des Mekong sind der Di Chu oder 
Drechu, wie er in Tibet, bezw. Kinscha-Kiang oder Yangtsi- 
Kiang, wie er in China heisst, der auf der Ostseite des Mekong 
fliesst, und der Nu Lu oder Lutze Kiang, oder Namkong ge- 
wöhnlich aber mit dem Namen Salwin bezeichnet, auf der west- 
lichen Seite. Sie fliessen durch China, bezw. Birma, und münden 
in das chinesische Meer und in die Bucht von Martaban. 

Der Mekong hat auf dem rechten Ufer in Siam viele Neben- 
flüsse, die in den Bergen der Monthon Isarn, Vdorn, Pitsanulok 
und Payab entspringen. Die Hauptnebenflüsse sind von Norden 
nach Süden folgende: Nam Kum, Nam Kok, Nam Jng in der 
Monthon Payab. Nam Mek, Nam Pui, Nam Yang, Nam Sing 
in der Monthon Pitsanulok. Nam Luang, Nam Songkram in der 
Monthon Vdorn. Nam Mul, Nam Dom Noi, Nam Dom Yai, 
Nam Schee, Nam Siew, Nam Samkan, Nam Tap Tan u. s. w., 
im Monthon Isarn. 

Der Mekong und seine Nebenflüsse sind nur für einheimische 
Schiffe schiffbar. Dampfer können wegen der zahlreichen Kata- 
rakte und Wasserfälle nicht fahren. Die Nebenflüsse, in denen 
sich keine Katarakte befinden, trocknen im Winter fast ganz 
aus und sind deshalb in dieser Zeit selbst für einheimische Fahr- 
zeuge nicht schiffbar. 

Der Menom Schow Praya entspringt am Berge Doi Luang 
in 19° 35' nördl. Breite und 101° 24' östl. Länge, ungefähr 20 
Meilen von der Quelle des Mekong entfernt. Seine Länge beträgt 
800 — 1000 englische Meilen. Unterhalb Pitsanulok teilt er sich 
in zwei Arme, die sich unter Muang Chum Sang wieder ver- 
einigen. Der Strom fliesst durch die Provinzen Nakorn Sawan 
und Krungkau in der Richtung nach Bangkok und mündet in 
den Meerbusen von Siam. 

In der Provinz Payab fliesst in den Menam der Menam Yom 
mit seinen Nebenflüssen Nam Ngau und Nam Pi; ferner der 
Menam Wang mit seinem Nebenfluss, dem Nam Sik ; und end- 
lich der Me Ping mit seinen Nebenflüssen Me Tun, Nam Yiwak 



— 11 — 

und Me Thol. 

Der Menam Sak entspringt in der Provinz Pitsanulok, fliesst 
durch die Provinz Petschabun und mündet in den Menam 
Schow Praya in der Nähe von Ayuthia. 

Es ist notwendig über den Menam Schow Praya, über seine 
Ueberschwemmungen und über das Steigen und Sinken seines 
Wassers genaueres mitzuteilen, da Acker- und Gartenbau in 
Siam wesentlich von ihm abhängig sind. 

Wie manche Autoren mit Recht behaupten, hat der Menam 
für Siam dieselbe Bedeutung wie der Nil für Aegypten. 

In seinem oberen Laufe ist das Strombett eng und tief; 
allmählich erweitert es sich, bis es bei Pak Nam die grösste Breite 
(1200 — 1500 Fuss) erreicht. An der Mündung des Flusses befindet 
sich eine Barre, die bei Springflut eine Tiefe von nur 14 Fuss 
hat. 

Im 17. Jahrhundert war der Menam selbst für grössere Fahr- 
zeuge, wie chinesische Dschunken, bis zur Stadt Sangkalok, die 
ungefähr 360 engl. Meilen vom Meere entfernt ist, schiffbar. 
Heutzutage sind nur noch ungefähr 90 engl. Meilen des Flusses 
für Dampfer schiffbar; infolge von Sandanhäufung und allu- 
vialer Ablagerung ist nämlich das Land auf Kosten des Meeres- 
gebietes gewachsen. Auf der ganzen Strecke von Bangkok bis 
zur See ist der Menam 36 — 42 Fuss tief. Sein Oberlauf und seine 
nördlichen Nebenflüsse sind für grössere Fahrzeuge nicht schiffbar. 

Der Nebenfluss Menam Sak ist bis Pak Priaw schiffbar; in 
ihm findet sich nach je 21 — 24 engl. Meilen ein Wasserfall. 

Die Katarakte und Wasserfälle kann man mit einheimischen 
Booten und Schiffen passieren, weshalb diese beim Wasserverkehr 
mit den nördlichen Provinzen (z. B. den Laosstaaten) immer 
noch die Hauptrolle spielen. 

Die Ueberschwemmung des Landes durch den Menam Schow 
Praya während der Regenzeit tritt jedes Jahr sicher und regel- 
mässig ein. Sie beginnt gewöhnlich Ende Mai oder Anfang Juni. 
Im Anfange steigt das Wasser ein paar Inches pro Tag. Durch 
den Schlamm, den es mit sich führt, erhält das Wasser eine röt- 
liche Farbe. Dieser Schlamm hat ebenso wie der des Meklong 
wegen seiner fruchtbaren Kräfte, die er enthält, eine sehr grosse 
Bedeutung. Er ist das einzige Düngmittel für den Ackerbau 
in Siam, da er so gehaltvoll ist, dass er jedes andere überflüssig 



— 12 — 

macht. Es ist bewiesen, dass der Düngungswert dieses Schlammes 
halb so gross ist, wie der des Stalldüngers. 

von der Heyde, Rat des Irrigationsdepartements, 
hat den Schlamm des Menam untersucht und folgende Resultate 
gefunden: Der Schlamm des Menam hat ungefähr dieselbe 
Wirkung wie der des Brantas-Flusses in Java; auch die che- 
mische Zusammensetzung ist beim Menam-Schlamm ähnlich der 
des Brantas. 

Der Düngungswert des Brantas- Schlammes, während der 
Regenzeit auf einen Bouw (d. h. ein Stück Land von 7096 qm) 
von Reisland abgesetzt, beträgt an nutzbarem Nitrogen unge- 
fähr 16 Guilders pro Bouwed oder in Siam 5 Bat (zirka 6,00 M.) 
pro Rai 1 ) (1 Rai = 1600 qm.) 

Im August tritt der Menam über die Ufer und bedeckt das 
Land mit einer Wasserschicht von 2 — 3 m Höhe. Im November 
beginnt das Wasser wieder abzufliessen und im Dezember hat 
der Fluss wieder seinen gewöhnlichen Lauf. 

Eigenartig ist die Tatsache, dass, während höher gelegene 
Länder unter Wasser sind, in den niederen Regionen des Landes 
eine Strecke von 30 englischen Meilen, von der Seeküste land- 
einwärts gerechnet, unüberschwemmt bleibt. 



1) The results of the investigations made by the agricultural Station 
at Passoeroean are as follow. — Two series of samples (A — B) taken daily, 
during a period of 65 days at two different places from the Brantas delta 
canals (irrigated area 33 000 AH) held on an average 408 m G. (samples A) 
and 422 m G (samples B) silt, dried at a temperature of 125° O. 

On an average the Silt contained: 

Phosphoric acid. Potassium Available Nitrogen 

Samples A 0,66% 0,60% 0,27% 

B 0,35% 0,43% 0,25% 

A water supply of 1,5 L per bouw and per sec. as is usual for the paddy 
fields commanded by these canals, amounts in a period of 120 days to 
15 552 M s and carries to the fields, according to the least favourable series 
of samples B. a quantity of 6563 K. G. dry silt containing 22,97 K. G. 
Phosphoric acid. 28,22 K. G. Potassium and 16,41 K. G. available Nitrogen; 
the value of the available Nitrogen, when applied to the field, being on an 
average about 16 guilders as mentioned above. 

Investigation of the quantity and quality of the silt held by the water 
of some irrigation canals in other regions have shown similar results. 

Prof. Adolf Mayer inhis „Handbuch der Agrikulturchemie" 
states as average figures for stables manure of cattle: Phosphoric acid. 
0,27 %, Potassium 0,67 %, and available Nitrogen 0,54 %. 



— 13 — 

Pallegoix führt diese Erscheinung — wohl mit Recht 
— auf die Wirkungen von Ebbe und Flut zurück l ). 

Nicht immer sind die Wirkungen der Ueberschwemmung für 
die Ackerbautreibenden gut. Die Ueberschwemmung richtet 
manchmal grossen Schaden an. Wenn sie aussergewöhnlich gross 
und schnell erfolgt, verwüstet sie alles und reisst alles mit sich, 
was ihr in den Weg kommt, Zuckerplantagen, Reisfelder, Vieh- 
herden, Obstbäume u. s. w. ; dies war nach Bowringim Jahre 
1831 der Fall, nach M o u h o t auch 1851. Einige Jahre nach dieser 
Verwüstung war aber der Boden um so fruchtbarer und der Er- 
trag um so reichlicher. 

Die Ursache der Ueberschwemmung hat man schon auf ver- 
schiedene Weise zu erklären versucht. Kämfer bezeichnet 
sie als Folge des Schmelzens des Gebirgsschnees. Diese Ansicht 
ist indes irrig; die richtige Erklärung geht dahin, dass die Ueber- 
schwemmung lediglich vom Regen abhängt. 

Der Beweis dafür hegt darin, dass auch die Ueberschwem- 
mung grösser ist, wenn in einem Jahre mehr Regen fällt. Diese 
Meinung vertreten z. B. Pallegoix, Smyth, Von der 
Heyde, Bowring, Mouhot, deren Urteil durchaus 
zuverlässig ist. 

Auch Bastian ist dieser Ansicht; aber er fügt noch 
bei, dass sich bei einer Ueberschwemmung mit dem Wasser des 
Menam und seiner Nebenflüsse das der anderen Flüsse in Nieder- 
siam verbindet. Er sagt: 

„Die Ueberschwemmung bestand darin, dass die Wasser des 
Petriew oder Praschin-Flusses des Taschien oder Supan-Flusses 
und des Meklong bei Petschaburi mit denen des Menam sich 
mischen, so dass sie eine gemeinsame Mündung haben. Ueber 
die von Korat abfallende Ebene vermittelt sich während des 
Regens auch eine Verbindung zwischen dem Kabil-Flusse und 
dem Srisopons-Flusse. Der Kanal Canap erhält das ganze Jahr 



Siehe Homann van der Heyde a. a. O. 

Nach Mom Raschawongse Toh sind die chemischen 
Bestandteüe des Wassers des Menam folgende: Stickstoff 0,32%, Kali 
0,43%, Phosphorsäure 0,21, Magnesia 0,11, Kalk 0,65, Chlornatrium 
0,22, Eisen 0,10, Flussspat und Fluor ganz unbedeutend. 

1) Pallegoix sagt : Une chose, qui parattra bien extraordinaire, 
c'est que la partie basse de la plaine a douze Heues de la mer n'est Jamals 



— 14 — 

hindurch die Kommunikation zwischen Bangkok und Nakorn 
Noyok offen" 1 ). 

S m y t h sagt von der Ueberschwemmung und dem regel- 
mässigen Steigen und Sinken der Wasser des Menam folgendes: 
„In der Nähe der Stadt Pischitr sind grosse Sümpfe und Haff- 
wasser, die zur Zeit der Ueberschwemmung grosse Wassermengen 
in sich aufnehmen, so dass sie grossen überschwemmten Inland- 
seen gleichen. Wenn das Wasser im Flussbette wieder sinkt, 
giessen sie ihre Wassermassen langsam wieder aus. Eben darin 
beruht das Geheimnis des Flusses; die Natur hat dadurch selbst 
„die Grösse der jährlichen Ueberschwemmungen zum Vorteile 
der Landwirtschaft in der niederen Menam-Ebene eingeschränkt". 

Nicht so regelmässig sind die Erscheinungen beim Meping, 
einem Nebenflusse des Menam. Innerhalb weniger Stunden kann 
während der Ueberschwemmungszeit sein Wasser von 4 Fuss 
auf 8 Fuss steigen und umgekehrt ebenso rasch sinken ; und 
dies wiederholt sich oft 3 bis 4mal in einer Saison (d. h. 
Ueberschwemmungszeit) . 

Niedersiam hat neben dem Menam noch folgende Flüsse: 
der Menam Bang Prakong, auch „Menam" Petriew oder Menam 
Nakorn Nayok genannt; er bewässert die Provinz Praschin; der 
Menam Taschin oder Menam Supan in der Provinz Nakorn 
Schaisi; der Meklong in der Provinz Raschaburi; der Menam 
Schantabun in der Provinz Schantabun; der Menam Petscha- 
buri in dem Kreise Petschaburi; der Menam Nawi und Menam 
Srisopon in der Provinz Burapah. Alle diese Flüsse und ihre 
Nebenflüsse treten fast gleichzeitig mit dem Menam über ihre 
Ufer und ihr Schlamm hat die gleiche Zusammensetzung wie 
der Menam-Schlamm. 

Auf der malayischen Halbinsel sind viele, aber meist kleine 



inond£e, tandisque la partie superieure reste submerg^e pendaat plusieurs 
mois. Je tächai de me rendre compte de ce ph&iomene et je ne vois pas 
d'autre maniere de Fexpliquer qu'en attribuant a Teffet des marees. Car 
quand la maröe monte, eile repousse les eaux par une force irresistible et 
desque la maröe descend, ces eaux se pr£cipitent dans le lit du fleuve ou 
des canaux, que la maröe leur laisse libre, de maniere que r^coulement 
ayant lieu par le lit du fleuve ou des canaux a mesure que les eaux su- 
perieures descent, elles prennent cette mßme direction d'e'coulement sans 
avoir le temps de se repandre dans la partie basse de la plaine. 

1) Bastian, Die Völker des östlichen Asiens (Siam). S. 58. 



— 15 — 

Flüsse. Die bedeutenderen unter diesen sind: der Menam Pran, 
der Menam Schumphorn, der Menam Kanschanaditt, der Sokong, 
Patani, Telubin, Tanyung = Mass, Xalatan, Tringanu, Dungun, 
Kemaman, Keda imd andere Flüsse. Selbst die grösseren Flüsse 
sind nur eine kurze Strecke weit schiffbar; ihr Oberlauf ist ent- 
weder zu seicht für grössere Schiffe oder aber es finden sich 
in ihnen zu viel Katarakte und Wasserfälle. 

Von Bedeutung für die Landwirtschaft in Siam sind auch 
die zahlreichen, aber meist kleinen Inlandseen, die wie die Flüsse 
während der Regenzeit die anliegenden Gebiete überschwemmen. 
Die meisten befinden sich auf der malayischen Halbinsel. Der 
grösste und bekannteste dieser Seen ist der Tale Sap, der zwischen 
den Ostprovinzen und Kambodja liegt. Er Hegt zwischen 12° 25' 
und 13° 53' nördlicher Breite, ist 120 englische Meilen lang und 
hat wenigstens 400 englische Meilen Umfang 1 ). 

Dass das Wasser des Sees während der Regenzeit das Land 
überschwemmt, hat seinen Grund in der Ueberschwemmung des 
Mekong. Während der Ueberschwemmung steigt das Wasser 
mehr als 20 Fuss, so dass in dieser Zeit der ganze Kreis Patabong 
unter Wasser steht. 

Nach Smyth 2 ) befindet sich der See in einem Verschlam- 
mungsprozess, indem jedes Jahr auf dem Boden des Sees sich 
der Schlamm einige Inches tief absetzt. Je seichter der See 
wird, desto grösser muss die Ueberschwemmung sein, die Strom- 
rinne wird dadurch desto tiefer und folglich muss mehr Wasser 
nach dem Mekong abfliessen. Man hat dies schon an verschie- 
denen Inlandseen der malayischen Halbinsel beobachtet. 

Ein ebenso buntes Bild, wie in geographischer Hinsicht, 
bietet das Land bezüglich der Bevölkerung 3 ), sowohl 



1) Vgl. Mouhot, Travels in the Central Parts of Indo-China, Siam. 
Cambodja and Laos. London 1864. Bd. I. S. 271. 

2) S m y t h , a. a. O. Bd. II. S. 225. 

3) Ueber die Bevölkerung und ihre Verteilung vergleiche man: 
Bowring a. a. O. Bd. I. S. 81—92. Bd. II. S. 2 ff. W. S m i t h , 
a.a.O. M. Carthy a. a. o. Pallegoix a.a.O. Loubere, 
a. a. O. Mouhot a. a. O. Bd. I. S. 61. Almanach de Gotha. Gotha 
1906. S. 1088. Whitakers Almanach. London 1906. Exposition St. Louis, 
Siam. S. 19 — 62. Bangkok Directory. Bangkok 1905. Francis Gar- 
nier, a. a. O. Bd. I. S. 289—334. C o 1 q u h o u n , a. a. O. S. 58—9; 
77—83; und 171—3. Chevillard, a. a. O. S. 21. de Rosny, a. 



— Io- 
was die verschiedene Dichtigkeit in den einzelnen Gebieten, als 
auch was die Verteilung der Nationalitäten über das Land betrifft. 

Was man heute „Siamesen" nennt, sind nicht lauter Ein- 
geborene, sondern auch Angehörige anderer Nationen, die teils 
eingewandert sind, teilweise gezwungen sich in Siam angesiedelt 
haben. 

Es war im Mittelalter in Hinterindien Sitte, dass ein König, 
der ein Land erobert hatte, einen Teil der Bevölkerung kriegs- 
gefangen mit sich führte und die Leute in verschiedenen Teilen 
seines Reiches ansiedelte und ihnen Ländereien zum Bebauen 
samt dem dazu nötigen Betriebskapital (Getreide, Geräte, Vieh, 
Bauholz u. s. w. und selbst bares Geld) gab. Diese Leute blieben 
Hörige des Königs und bildeten einen eigenen Teil der Bevöl- 
kerung des Landes. Im Kriegsfalle wurden sie als Soldaten selbst 
gegen ihren ehemaligen König verwendet. Ihrem neuen Herrn 
dienten sie mit derselben Treue wie dem alten; sie fühlten sich 
ganz als seine Untertanen, als wären sie im Lande geboren. Ihre 
Nachkommen fühlten sich noch mehr als Untertanen des neuen 
Staates und interessierten sich fast nicht mehr für die alte 
Heimat. 

Diese Bevölkerungsklasse hatte dem Könige bestimmte 
Pflichten und Abgaben zu leisten. Davon später. 

In früherer Zeit, vor der Herrschaft der jetzt regierenden 
Dynastie herrschte in Hinterindien zwischen den verschiedenen 
Nationen beständig Krieg. Die kriegerischste Nation waren die 
Siamesen; sie machten unter den Nachbarvölkern besonders 
viele Kriegsgefangene, und damit hängt auch zusammen, dass 
die Bevölkerung heute eine so gemischte ist. 

Die Bevölkerung besteht aus eingeborenen Siamesen, Laoten, 
Schau, Birmanen, Kariengs, Kambodjanern, Anamesen, Malayen, 
Peguanern, Gula oder Tongsu, Klinge oder Lawa, Hindus, Chi- 
nesen und Persern, die sich schon längst in Siam befinden und 
die siamesische Staatsangehörigkeit erworben haben; dazu kom- 
men noch portugiesische Abkömmlinge meist Mischlinge von 
Anamesen und von Kambodjanern. 

Europäer sind in Siam ungefähr 6000; sie sind teils Kauf- 
leute, teils Regierungsbeamte. Auf der malayischen Halbinsel 



a. O. S. 17—21; 33—48 und 88—95. Scherz er, a. a. O. S. 175. 
Exposition Universelle de Paris. „ Le Siam". Paris 1900. 



fc 



— 17 — 

findet sich ausserdem noch eine Anzahl Negritos, die vielleicht 
Reste der Urbevölkerung Siams sind. 

Diese verschiedenen Stämme sind fast alle über ganz Siam 
verbreitet; doch lassen sich die Hauptwohnsitze der einzelnen 
Völkerschaften folgendermassen feststellen: 

Die meisten Siamesen wohnen in Niedersiam, vor allem an 
den Ufern des Menam und seiner Nebenflüsse, die zwischen dem 
13. ° und 17. ° nördlicher Breite in ihn fliessen. Sie bewohnen 
demnach auch die Ufer des Meerbusens von Siam. Die malay- 
ische Halbinsel bewohnen sie bis zum 7. ° nördlicher Breite. 

Oestlich vom englischen Gebiete an der Tennaserinküste 
wohnen sie vom 11.° bis 16. ° 30' nördlicher Breite. 

Desgleichen besteht auch die Bevölkerung der Provinzen 
Schantabun und Praschin an der Ostseite des Menam bis zur 
südlichen siamesischen Grenze in 11° nördlicher Breite zum 
grössten Teile aus Siamesen. 

Man unterscheidet zwei Arten von Thai oder Siamesen 1 ): 
Thai Yai oder Grosssiamesen, die in den gebirgigen Regionen 
des Nordens wohnen und Thai Noi oder Kleinsiamesen, die im 
Süden, speziell in der Menam-Ebene wohnen. 

Die Laoten wohnen hauptsächlich in den Laosprovinzen 
oder Monthon Payap. Hier bilden sie den Hauptbestandteil der 
Bevölkerung. Ferner ist im Mekongtal und auf dem Korat- 
Plateau vom 13. ° bis zum 21. ° nördlicher Breite die Hälfte der 
Bevölkerung Laoten. 

Die Laoten sind in der Zeit, seit sie zuerst in die Geschichte 
eintreten, in zwei Klassen eingeteilt 2 ) : 

a) Lao Pung Kao, die in der Gegend von Lom Sak und 
Luang Prabang und 

b) Lao Pung Dam, die in Schiengmai, Lampun, Lampang, 
Pre, Nan, Lakorn und Tern wohnen. 

Die Laoten bewohnen in den Laosstaaten die Täler und 
Ebenen. In den Gebirgen wohnen ungefähr 3000 Fuss über dem 
Meeresspiegel andere Stämme. Zu diesen gehören die Lus, die 
aus Sipsawng Pana an der Südgrenze von China nach Siam 
eingewandert sind. 

Man unterscheidet zwei Gruppen von Lus: 

1) Vgl. L o u b ö r e , Bd. I. S. 18. 

2) vgl. Bowring, a. a. O. Bd. II S. 2. 



— 18 — 

a) Die Ka oder Ka Che, d. h. Sklaven. Zu dieser Gruppe 
gehören folgende Stämme: Die „Lawas", die in den Gebirgen 
der westlichen Laosländer westlich von Schieng-Mai wohnen; 
die „Lamet", die nördlich vom Mekong in der Nähe von Schieng 
Kong wohnen; die „Ka Hok" oder „Ka Yuen", die die Ge- 
birge zu beiden Seiten der Flüsse Nam Beng und Nam Ta be- 
wohnen. In den Bergen des Kreises Nan haben die Kamu ihren 
Wohnsitz.. Dazu gehören noch die Stämme der „Käme, Ka 
Bit und Ka Pai". 

b) Zur zweiten Gruppe der Lus gehören die Yao, Yao Yin, 
Meo, Lanten, Musur oder Mu-hso, Kaw, Kuwi und andere noma- 
dische Bergbewohner. 

Ihre frühere Heimat war das Hochland der südchinesischen 
Provinzen Yunan, Kweichau, Kwangsi, Kwang Tung, Chieng 
Tung und Chieng Rung. 

Die Yao wiederum sind eingeteilt in 12 Stämme. Lao La; 
Lao Pong, Lao Chao, Lao Tuen, Sin Pan, Sin Pung, Sm Ten, 
Sin Chao, Sin Chang, Sin Tuen, Sin Tu, Sin Lung. Diese Stämme 
bewohnen die Gebirge im Nordosten der Laosprovinzen, in der 
Nähe des Mekong, gegen Muang Sing und Luang Prabang, wo 
auch die Yao Yin wohnen. 

Die Meo sind ebenfalls in 10 oder 12 Stämme eingeteilt. 
Vor 23 Jahren war noch kein Meo auf dem Westufer des Mekong 
ansässig; seither aber verbreiten sie sich in grosser Anzahl über 
das ganze Gebirge auf der Westseite des Mekong. 

Die Musur, Kaw und Kuwi haben viel miteinander gemein. 
Die Berge auf der Westseite, d. h. auf dem rechten Ufer des 
Mekong und der Kreis von Schiengmai werden von den „Musur" 
bewohnt. Die Kaws wohnen an beiden Ufern des Mekong, vor 
allem aber auf den Bergen, an den Ufern des Nam U-Flusses. 

Die Musur sind in 11 Stämme eingeteilt: Piki, Feho, Hai, 
Hai Sia, Pola, Kelli, Kulao, Wenga von Chiengtung, Hodi, 
Nampe, Lawlaw von Chieng Rung. 

In derselben Gegend, in der die Musur und Yao woh- 
nen, ist auch der Stamm der Lanten ansässig. Colquhoun 1 ) 
erwähnt noch folgende Völkerstämme, die auch westlich vom 
Mekong in den Gebirgen wohnen sollen, die aber bis jetzt 
noch von keinem anderen Autor z. B. Mc. Leod, Richard- 

1) vgl. Colquhoun, a. a. O. S. 58—9. 



— 19 — 

son, O'Reiley, Watson, Sconco, Anderson, Cushing, Mason, 
Spearmann, Cameron und Mouhot erwähnt worden sind, näm- 
lich folgende: Kachyens, Ka-Kuis, Ka-Kuas, Ka-Koi, Mutsa, 
Si-sun, Kapin, Kadam, Paloungs oder Palcngs, Yin-nees, Yin- 
nets' Yin-bans, Yindalines, Yondalines, Let-htas, Paduangs, 
Yeins, Dummoos, Dunos und Thoung-thoos. 

Mc. Leod erwähnt noch folgende Völkerstämme, die an der 
nördlichen Grenze von Siam wohnen sollen: La-la, Yem, Kali, 
Putal, Kalau, Ka-K&u, Kama, Kämet, Tseu, Thin, Nga, Ka 
und La. 

Ausser diesen gibt es noch viele andere nomadische Berg- 
bewohner, die aber keine besondere Bedeutung haben. 

Die Malayen wohnen auf der malayischen Halbinsel zwischen 
dem 3° und 7° nördlicher Breite. In geringer Zahl finden sie sich 
auch in Niedersiam. 

Die Peguaner bewohnen hauptsächlich den Kreis Nakorn 
Khuenkhan; ferner finden sie sich in der Meklong- und Menam 
Kwa Yai-Ebene und in dem sogenannten Bang-Raman oder 
dem Peguanerviertel im Nordwesten von Bangkok. 

Die Kambod janer bewohnen die südlichen Bezirke am Me- 
kong zwischen dem 12° und 15° nördlicher Breite, in den Monthon 
Burapah; ferner in dem sogenannten Bang Kaminviertel in der 
Nähe von Bangkok und in den Ostprovinzen. 

Die Karieng befinden sich auf der Gebirgskette, die sich 
vom nördlichen Teil der malayischen Halbinsel ausgehend an 
der birmanischen Grenze hinzieht, bis zum 21.° nördlicher Breite 
und in den südlichen Bezirken von Petschaburi. Desgleichen 
wohnen sie in den Gegenden, in denen die Lus sich finden. Col- 
houn 1 ) sagt, dass Spearman drei Gruppen von Kariengs oder 
Karens unterscheidet: 

1) Die Sgaw oder weissen Karens (bzw. weisse Kariengs). 
Zu dieser Gruppe gehören folgende Stämme: die Ma-nee-pgha, 
die Pakoo und die We-wa. 

2) Die Pwo oder Scho. Zu dieser zweiten Gruppe gehören 
folgende Stämme : die Pie-do oder Pie-zaw oder Plaw, die Koo- 
hto, die Schoung die Ha-shoo und die Ka-roon. 

3) Die Karen-nee oder Kara oder Pra-ka-ra oder Pye-ya 



1) vgl. Colquhoun, a. a. O. S. 77—83. 



— 20 — 

oder Bghai oder rote Karens (bzw. rote Kariengs). Zu dieser 
dritten Gruppe gehören folgende Stämme: die Bghai-moo-hte, 
die Bghai-ka-tew, die Bghai-ka-hta, die Pray, die Ma-non-ma- 
naw und die Tschaw-kho. 

Die Tongsu oder Schan wohnen auf den Bergen der Provinz 
Schantabun, am nordöstlichen Teil de» Meerbusens von Siam, 
vom 11° 13' bis 13° nördlicher Breite; ferner auf den Bergen 
der Laosprovinzen und in den Gegenden, in denen sich Edelstein- 
minen befinden, da sie die Arbeit in diesen Minen anderen Be- 
schäftigungen vorziehen. Die Chinesen und Anamesen sind über 
ganz Siam zerstreut. Letzere aber besonders in dem soge- 
nannten Bang Yuen in der Nähe von Bangkok. 

Die Negritos, die Ureinwohner von Siam findet man noch 
auf den Bergen von Lakorn auf der malayischen Halbinsel, aber 
in sehr geringer Anzahl. 

Eine genaue Zahl der Bevölkerung Siams lässt sich schwer 
angeben, da die Statistik in Siam sehr mangelhaft ist. Die bis- 
herigen Angaben beruhen alle auf Schätzungen. In den verschie- 
denen Werken über das Königreich Siam sind die Zahlen sehr 
verschieden angegeben, schwankend zwischen 2 und 38 Millionen. 

Nach Louböre (1691) betrug die Bevölkerungszahl zu 
seiner Zeit nicht mehr als 1 900 000. Pallegoix (1854) und 
Mouhot (1864) schätzen sie auf 6Millionen. Bowring(1857) 
glaubt aber, dass diese Zahl um mindestens 1 Million zu hoch sei. 
Colquhoun dagegen ist der Meinimg, dass alle die erwähnten 
Autoren im Irrtum seien, und er taxiert die Bevölkerungszahl 
auf mindestens 38 Millionen zu seiner Zeit (1885). 

Das Bangkok-Directory schätzte vor einigen Jahren die 
Bevölkerung auf 9 000 000. Nach dem Almanach de Gotha be- 
trägt sie 6 000 000 Köpfe, welche Angabe mit der von Palle- 
goix' übereinstimmt. 

Eine genauere Statistik gibt es in Siam nur über die zum 
Militärdienste Tauglichen, resp. Untauglichen, d. h. über männ- 
liche Personen vom 21. Lebensjahre aufwärts, ausgenommen 
die zahlreichen geistlichen Personen. 

Bastian (1866) behauptet, dass nach der Zählung der 
„Lek u oder der Konskriptionsliste (über die später genauere 
Angaben folgen werden), die Einwohnerzahl des Königreiches, 
im Jahre 1829 sich auf 4 000 000 Köpfe beläuft. Dabei sind 



1900 000 


1500 000 


1000 000 


1000 000 


600 000 


50 000 


50 000 



— 21 — 

aber nicht nur die weiblichen Personen, die Kinder und geist- 
lichen Personen ausgenommen, sondern auch die erwachsene 
männliche Bevölkerung der vornehmsten Städte des Nordens und 
Südens von Siam und die Bevölkerung der Vasallenstaaten, da 
diese schon den Listen der Konskriptionspflichtigen ihrer eigenen 
Städte und Staaten eingereiht sind. 

Nach Pallegoix setzt sich die Bevölkerung Siams f ol- 
gendermassen zusammen: 

Thai oder echte Siamesen 

Chinesen 

Laoten 

Malayen 

Kambod janer 

Peguaner, 

Kariengs, Tongsu Law u. s. w. 

Zusammen 6 000 000 Einwohner 

Im Jahre 1902 wurde eine neue Schätzung vorgenommen, 
nachdem eine (ziemlich oberflächliche) Volkszählung in der 
Provinz Bangkok oder Monthon Krung Tep stattgefunden hatte. 
Die Bevölkerung der Stadt Bangkok selbst ist aber nicht mit- 
gezählt. Da dies die vierte Zählung ist, darf man annehmen, dass 
die Zahl, wenn sie nicht genau stimmt, doch annähernd richtig 
ist. Man fand für die 22 Ampör oder Bezirke jener Provinz zu- 
sammen 215 659 Einwohner, oder zirka 10 000 pro Ampör. Auf 
Grund dieser Zählung hat W. A. Graham eine Schätzung 
der Bevölkerung des ganzen Landes ausgearbeitet. Er kommt zu 
einer Zahl von 5 197000 Seelen. (S.Tab. S. 22.) Diese Schätzung 
ist seit Pallegoix' Zeit die einzige, die wirklich sorgfältig 
ausgearbeitet wurde. Aber ob das gefundene Resultat richtig ist, 
wird erst die Veröffentlichung der neuen Volkszählung des ganzen 
siamesischen Gebietes, die vom Ministerium des Inneren im Jahre 
1904 unternommen worden ist, zeigen. 

Wie persönliche Beobachtungen von Schriftstellern und das 
Staatseinkommen zeigen, sind die Ampöre oder Bezirke in Mon- 
thon Bangkok viel kleiner als in anderen Monthons; dagegen 
sind sie dichter bevölkert als die Bezirke in anderen Monthons, 
deshalb werden die Ampöre in Bangkok als Durchschnitt für das 
ganze Land genommen; und da die Stadt Bangkok nicht mit- 



— 22 — 



Tabelle (zu S. 21). 




— 23 — 

gerechnet ist, so nehmen wir als Durchschnitt pro Ampör nicht 
10 000, sondern 12 000 Seelen an. 

Die Zahl für Bangkok-Monthon mag wohl zu niedrig angegeben 
sein. Folgende "Schätzung kommt vielleicht der Wahrheit näher. 
22 unter dem Ministerium des Innern stehende 

Ampör 284 000 Seelen 

4 unter der Lokalverwaltung der Stadt stehende 

Ampör 50 000 Seelen 

Bangkok Stadt 400 000 Seelen 

Also zusammen 734 000 Seelen 

Die sich auf diese Weise ergebende Zahl stimmt allerdings 
nicht überein mit der sonst üblichen Annahme, wonach Bangkok 
über 400000 bis 600000 Einwohner hat. Grahams Schätzung 
der Bevölkerungszahl in verschiedenen Monthon und ihre Vertei- 
lung auf die verschiedenen Nationalitäten zeigt die Tabelle. 

Graham nimmt selber an, dass diese Schätzung der Be- 
völkerungszahl zu niedrig ist. 

Wie schon vorher erwähnt wurde, hat die Regierung im 
Januar 1904 mit der Volkszählung der verschiedenen Provinzen 
in Siam begonnen. Bis jetzt sind nur die Ergebnisse der Zählung 
in 12 Provinzen veröffentlicht 1 ). Die Gesamtsumme beträgt für 
diese 12 Provinzen 3 308 032 Seelen, nämlich 1 624 462 männlichen 
und 1 683 570 weiblichen Geschlechtes. 

Die Bevölkerung verteilt sich in folgender Weise auf die 
verschiedenen Monthons: 

Nakorn Sri Tamarasch 645 545 

Krung Kao 484 236 

Nakorn Rascha Sima 402 068 

Raschaburi 344 402 

Praschinburi 282 053 

Nakorn Schaisi 246 734 

Nakorn Sawan 228 497 

Pitsanulok 196 739 

Puket 178 599 

Schumphorn 129 901 

Schantaburi 94 977 

Petschabun 74 281 



1) Die hier folgenden Tabellen (Seite 22 — 26) sind im Ministerium 
des Innern zu Bangkok zusammengestellt worden. 



— 24 — 



Nach der Nationalität verteilt sich die Bevölkerung der 



Provinzen f olgendermassen : 




Thai (Siamesen und Laos) 


2 677 987 


Malayen 


289 423 


Chinesen 


195 498 


Kambodjaner 


78 704 


Peguaner 


29 156 


Kariengs 


19 257 


Anamesen 


4 757 


Mohamedaner 


1601 


Schan 


994 


Birmanen 


607 


Inder 


518 


Japaner 


371 


Europäer und Amerikaner 


178 


Tavai (Südschan) 


45 


Andere 


8 936 



Priester, sowohl buddhistische, wie anderen Religionen ange- 
hörige sind bei dieser Statistik nicht mitgerechnet; da sie eigene 
aus allen Nationalitäten zusammengesetzte Klassen bilden. Sie 
sind in folgender Weise verteilt: 









Geistliche 




Geistliche 


Novizen 


anderer 
Nationalitäten 


Krung Kao 


11 401 


1304 


304 


Raschaburi 


7 648 


421 


22 


Paschinburi 


5 201 


504 


102 


Nakorn Raschasima 


5 048 


3 820 


— 


Nakorn Sritamarasch 


4 755 


433 


2 402 


Nakorn Sawan 


4 510 


1 097 


1 


Petschabun 


650 


566 


— 


Pitsanulok 


4 171 


1216 


— 


Nakorn Schaisi 


3 092 


295 


4 


Schantaburi 


1 666 


34 


19 


Schumphorn 


1617 


344 


39 


Puket 


1005 


377 


46 



50 764 



10 411 



2 939 



— 25 — 

Die Chinesen verteilen sich nach dieser Zählung vom Jahre 
1904 folgendermaßen auf die Provinzen: 
Baschaburi 
Paschinburi 
Nakorn Schaisi 
Puket 
Krung Kao 
Schantaburi 
Nakorn Sri Tamarasch 
Nakorn Sawan 
Pitsanulok 
Schumphorn 
Nakorn Bascha Sima 
Petschabun 

195 498 

Malayen finden sich namentlich in folgenden Provinzen: 
Nakorn Sri Tamarasch 240 642 

Puket 34 903 

Krung Kao 5 235 

Praschinburi 5 137 

Schumphorn 1 986 

Baschaburi 1 380 

Die Kambodjaner wohnen hauptsächlich in folgenden Pro- 
vinzen: 

Nakorn Baschasima 41 038 

Baschaburi 19 886 

Praschinburi 10 732 

Schantaburi 3 296 

Nakorn Schaisi 3 135 

Die Peguaner wohnen vor allem in den Provinzen: 



38 767 


35 912 


33 992 


32 408 


18 615 


10 080 


9 303 


6 283 


4 442 


3 129 


2 431 


136 



Die 



Baschaburi 




12 806 


Nakorn Schaisi 




6 822 


Nakorn Sawan 




2 943 


Krung Kao 




2 532 


Nakorn Baschasima 




2 259 


Praschinburi 




1715 


Kariengs wohnen in 


den Provinzen: 




Nakorn Sawan 




10 819 


Baschaburi 




6 288 



— 26 — 

Nakorn Schaisi 1 273 

Praschinburi 523 

Petschabun 288 

Nakorn Raschasima 65 

Auch in anderen Provinzen wohnen Kariengs, aber nur in 
kleineren Gruppen. 

Diese Zusammenstellung zeigt, dass die früheren Schätzungen 
um 25% zu niedrig waren. 

Erhöht man die alten Zahlen auch der anderen Pro- 
vinzen entsprechend, so erhält man ungefähr folgende Sta- 
tistik. 



Nakorn Sri Tamarasch 


645 545 


Krung Kao 


484 236 


Nakorn Raschasima 


402 068 


Raschaburi 


344 402 


Praschinburi 


282 053 


Nakorn Schaisi 


246 734 


Nakorn Sawan 


228 497 


Pitsanulok 


196 739 


Puket 


178 599 


Schumphorn 


129 901 


Schantaburi 


94 977 


Petschabun 


74 281 


Isarn 


915 750 


Udorn 


576 947 


Bangkok 


493 677 


Payap 


485 563 


Kelantan 


300 000 


Burapah 


208 868 


Tringam 


114 895 



6 622 732 
Nach dieser Schätzung beträgt also die Gesamtbevölkerung 
Siams 6 622 732 Seelen. Diese Zahl ist aber eher zu niedrig 
als zu hoch geschätzt. Nach der herrschenden Meinung beträgt 
die Zahl der Gesamtbevölkerung za. 7 000 000 Seelen ; hiernach 
kommen ca. 11 Personen auf 1 qkm. 

Die jährliche Einwanderung der chinesischen „Kulis" ist 
sehr gross. Da es bis jetzt noch keine Bedingungen für diese Ein- 
wanderung gibt, kommen die ärmsten Klassen der Chinesen 



— 27 — 

nach Siam, um Arbeit zu suchen. Wenn es ihnen gelungen ist 
Geld zu erwerben, so kehren sie wieder in die Heimat zurück. 
Sie sind wenig besteuert und können deshalb leicht mit den 
siamesischen Arbeitern konkurrieren, zumal sie wenig für ihren 
Lebensunterhalt brauchen. Die natürliche Folge davon ist, dass 
der Arbeitslohn sehr herabgedrückt wird, worunter die siame- 
sischen Arbeiter sehr zu leiden haben. 

Es wäre sehr zu wünschen, dass die Regierung Bestimmungen 
für die Einwanderung chinesischer „Kulis" erlassen würde, wie 
dies die englische und französische Regierung in ihren indischen 
Kolonien bereits getan haben, und wodurch hier eine Einwan- 
derung der Kulis mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist, 
während sie fast ganz Siam überschwemmen; es gibt hier fast 
keine Gegend, in der sich nicht Kulis finden. Genaueres darüber 
folgt in dem Abschnitt über die landwirtschaftlichen Arbeiter- 
verhältnisse. 

Die folgenden Tabellen geben die Zahlen der Einwanderung 
und Auswanderung der chinesischen Kulis seit 1890, resp. 1899. 
Sie sind aus dem Almanach von Gotha (Hofkalender) zusam- 
mengestellt. Wenn die Zahlen wahrscheinlich auch nicht ganz 
genau sind, so kommen sie doch der Wirklichkeit ziemlich nahe. 

Die Einwanderung der chinesischen Kulis aus China. 

Jahreszahl. Zahl der Kulies. 

1890 33 000 

1891 9 800 

1892 12 000 

1893 19 000 

1894 22 000 

1895 10 000 

1896 37 475 

1897 ? 

1898 ? 

1899 ? 

1900 26 499 

1901 29 709 

1902 35 684 

1903 58 322 

1904 43 224 

1905 45 093 



— 28 — 

Die Auswanderung der chinesischen Kulis 1 ). 

Jahreszahl. Zahl der Kulis. 

1900 17 230 

1901 19 266 

1902 14 286 

1903 26 977 

1904 26 669 

1905 30 087 

Die Jahre 1900 — 1905 ergeben gegenüber einer Einwanderung 
von 238 531 eine Auswanderung von 134 515, also eine Vermeh- 
rung der Kulis in diesen 6 Jahren um 104 016. 

Flusstäler werden bei der Ansiedelung stets bevorzugt, be- 
sonders von ackerbautreibenden Völkern; die Siamesen sind 
aber ein Agrarvolk, deshalb findet sich die dichteste Bevölkerung 
in den Flusstälern, an denen Siam so reich ist, in den Ebenen 
des Menam und seiner Nebenflüsse. Niedersiam ist ganz von 
Flüssen und Kanälen durchkreuzt ; daher ist es der am dichtesten 
bevölkerte Teil des Königreiches. 

Die Bevölkerung von Niedersiam beläuft sich auf ca. 2 14 
bis 3 Millionen Köpfe. Die niedrigste Zahl weisen die Laosländer 
in Obersiam auf, nämlich nur ca. y 2 Million. Diese Zahl verteilt 
sich auf die einzelnen Laosländer oder die Provinzen Payap 
folgendermaßen 2 ) : 

Schieng Mai 225 000 

Lampun 45 000 

Lampang 100 000 

Nan 90 000 

Tern 10 000 

Pre 38 000 

508 000 Seelen 
Diese Summe ist ganz zweifellos zu niedrig angegeben; 
in Wirklichkeit zählt die ganze Provinz wenigstens 600 000 
Seelen. 

Das gegenseitige Verhältnis jedoch geben die Zahlen richtig an. 



1) Für die Jahre 1890 — 1899 sind in dem Almanach (Hofkalender) 
von Gotha keine Zahlen angegeben. 

2) The Kingdom of Siam. Exposition. St. Louis, New York 1904. 
S. 33. 



— 29 — 

Die zweithöchste Bevölkerungszahl weist die malayische 
Halbinsel auf mit 1910 000 Seelen, nämlich: 

Malayen 900 000 

Siamesen 800 000 

Chinesen 200 000 

Negritos 10 000 

1 910 000 Seelen *) 
Die Angaben entsprechen zwar nicht ganz den wirklichen 
Verhältnissen, kommen ihnen aber ziemlich nahe. 

Die Ostprovinzen haben ungefähr eine Million Einwohner, 
wovon die Hälfte Laos sind, die auf dem Koratplateau wohnen. 
Zirka ein Viertel der Einwohner sind Siamesen; sie wohnen in 
den Küstengegenden. Der Rest setzt sich aus Chinesen und 
Kambod janern zusammen, die hauptsächlich in der Nähe des 
Tale Sap ihre Wohnsitze haben. 

Bei der Ansiedlung in Siam ist das Hof System vorherrschend; 
nur in den Flussebenen von Niedersiam finden sich grössere 
Dörfer. 

Auf den Bergen in Obersiam und auf der malayischen Halb- 
insel finden sich nur ganz kleine Dörfer und Höfe. Ebenso sind 
in den Ostprovinzen nur ganz kleine Dörfer vorhanden; im 
allgemeinen herrscht hier ebenfalls das Hofsystem vor. 

Das Land ist in den Ostprovinzen unfruchtbar, besonders für 
Getreidebau, da das Erdreich zu steinig oder zu salzhaltig ist, so 
dass nur die Striche an den Flussufern bebaut werden können. 
Nach der amtlichen Statistik, die ich vom Ministerium des 
Innern erhalten habe, ist von 12 Provinzen die Anzahl der Wohn- 
häuser bekannt; für die übrigen 8 Provinzen ist die Zählung 
noch nicht ganz vollendet worden. 
Hiernach haben Häuser: 

Nakorn Sri Tamarasch 192 220 

Krung Kao 183 147 

Raschaburi 118 885 

Nakorn Raschasima 107 013 

Nakorn Schaisi 81 647 

Pitsanulok 52 712 

Puket 45 453 



1) The Kingdom of Siam. Exposition St. Louis S. 59. 



— 30 — 

Schumphorn 36 797 

Schantaburi 33 142 

Petschabun 19 789 

Paschinburi 97 806 

Nakorn Sawan 85 170 

In 12 Provinzen also 1 053 781 Häuser. 
Die grösseren Städte sind fast alle an den grösseren Flüssen 
von Niedersiam gelegen, wodurch der Verkehr mit Bangkok sehr 
erleichtert ist. Eine Verbindung der grösseren Städte mit Bangkok 
ist notwendig, da in dieser Stadt von jeher die landwirtschaft- 
lichen Produkte am leichtesten abgesetzt werden konnten. Ferner 
ist Bangkok der Haupthafen von Siam. 

In Obersiam gibt es wenig grosse Städte; die bedeutendste 
ist Schieng-Mai, wo sich der Hauptmarkt für den Norden be- 
findet. Schieng-Mai ist die zweitgrösste Stadt des Reiches. 
Auch im Norden hegen die grösseren Städte an den Flüssen. 
Auf der malayischen Halbinsel hegen die grösseren Städte 
sehr weit von einander; jede grössere Stadt ist dort die Haupt- 
stadt einer Provinz, bezw. eines Kreises. 

In den Ostprovinzen findet man sehr wenige grössere Städte, 
da, infolge der Unfruchtbarkeit des Landes, wenig Handel getrieben 
wird. Auch hier hegen die Städte ziemlich weit auseinander. 
Da die Statistik über den Flächeninhalt des Waldes, der 
Flüsse und der unbewohnten Gegenden sehr mangelhaft ist, so 
lässt sich nicht genau sagen, wieviel Land durchschnittlich auf 
eine Person kommt; wenigstens kommt aber 1 qkm auf 11 Köpfe 
der Bevölkerimg. Der grösste Teil der Bevölkerung treibt Land- 
wirtschaft; welchen Bruchteil die nicht Landwirtschaft treibende 
Bevölkerung ausmacht, ist nicht genau bekannt; aber soviel ist 
sicher, dass er einen sehr kleinen Prozentsatz der Bevölkerung bildet. 
An bebaubarem Lande herrscht Ueberfluss. Da aber die 
Gegenden in der Nähe der Flüsse den meisten Ertrag hefern, 
so lassen sich die meisten Landwirtschafttreibenden in diesen 
nieder, die anderen Gegenden sind nur sehr schwach bewohnt. 
Der grösste Teil der Bevölkerung besitzt eigenen Grund und 
Boden; jedoch sind nicht alle, die über Grund und Boden ver- 
fügen, selbständige Landwirte. Auch eine grosse Zahl von Be- 
amten, Taglöhnern u. s. w. ist durch Heirat oder Erbschaft, 
auf Grund der Realteilung, in den Besitz von einigen Rai gelangt. 



— 31 — 



Kapitel II. 
Rechtliche Verhältnisse der Bevölkerung. 

1. Abschnitt. 
Die Bevölkerungsklassen 1 ). 

Zum Verständnis der rechtlichen Verhältnisse der Landwirt- 
schaft treibenden Bevölkerung Siams ist es geboten, auf all- 
gemeine rechtliche Verhältnisse der Bevölkerung in Siam und 
zunächst auf die rechtliche Gliederung der Bevölkerung einzu- 
gehen und hierbei auch die historische Gestaltung der Verhält- 
nisse zu berücksichtigen. 

Die Gesamtbevölkerung Siams, die Staatsuntertanen, nennt 
man „Prai Faka Pändin", d. h. Freie unter dem Himmel. Hier- 

1 ) Ueber Bevölkerungsklassen und Sklaverei s. L o u b e r e a. a. O. 
Bd. I S. 234—244. B o w r i n g a. a. O. Bd. I S. 189—199. Meiners 
a.a.O. Bd. II S. 291. Smyth a.a.O. Bd. I. S. 284. M o m Ra- 
shawongse T o h. a, a. O. S. 12. Bastian, Die Völker des 
östlichen Asiens S. 164 — 187. Raschburi Kroma Mun, Kot 
Mai Thai corpus juris siamensium. Bd. I. S. 463 — 506. Ratanay- 
a p t i . Edikte und Verordnungen des 5. Königs dieser Dynastie. 
Bangkok 1896. Bd. I S. 182, 203, 205, von A. D. 1874 an. Edikte und 
Verordnungen im Jahre 119 A. D. 1900—1901. Bangkok 1901 S. 89 — 
94. LuangDamarongTamasarn. Sammlung von alten und 
neuen Edikten u. Verordnungen, die noch in Kraft sind. Bangkok 1897 
Bd. I. S. 431 — 451. Frankfurter, Die rechtüchen und wirt- 
schaftlichen Verhältnisse in Siam. 1896. C o 1 q u h o u n a. a. O. S. 
171 — 192; 255 — 257. Bastian, Die Rechtsverhältnisse der verschie- 
denen Völker der Erde. Berlin 1872. S. 405—433. (Eingehende Schil- 
derung, meist direkte Uebersetzung aus dem siamesischen Gesetzbuch 
über „siamesische Rechte und Sitte". Dr. K. von Scherzer, a. 
a. a. O. S. 177—8. Chevillard, a. a. O. S. 240-244. deRosny, 
a. a. O. S. 31—32. 



— 32 — 

unter versteht man das ganze siamesische Volk inklusive fremder 
und anderer Volksgenossen, die das Recht der Freizügigkeit be- 
sitzen und unter dem Schutze der siamesischen Regierung stehen. 

Das Volk ist in zwei Hauptklassen eingeteilt, in „Pudi" 
Edelgeborene (lat. : Patricii) und „Prai" (lat. : Plebs). Die erste 
Hauptklasse der Pudi ist wiederum in drei Klassen eingeteilt: 
„Pra Boroma Wongsa Nuwongse", die Prinzen des königlichen 
Hauses; „Kattiyo Xatriyas", die Fürsten der Vasallenstaaten und 
„Ka Rascha Kam oder (Kunang)" die Adligen. Diese letzteren 
sind in zwei Klassen geschieden: „Ka Rascha Kam vai Tahan"; 
militärischer Adel (Offiziere und andere Beamte in Heer und 
Marine) und „Ka Rascha Kam vai Polaruan", Ziviladel (Zivil- 
beamte) beide in zahlreichen Abstufungen und Rangklassen (je 
nach den Aemtern). Der Adel der Ka Rascha Karo ist nur ein 
Dienstadel, der Adel und die Adelstitel werden mit dem staat- 
lichen Amt, der staatlichen Dienststellung erlangt und der Adel 
ist nur Personaladel, nicht vererblich. Pensionierte Beamte 
dürfen ihren adligen Titel bis zu ihrem Lebensende führen. Der 
König, der durch die Ernennung des Beamten ihm auch den 
zum Amt gehörigen adligen Titel und Rang gibt, kann aber 
einzelnen Beamten auch einen höheren Titel und Rang verleihen. 

Mit dem adligen Amtstitel ist in der Regel auch ein Personen- 
name verbunden und die Beamten erhalten mit dem Aufrücken 
in höhere Stellen ausser dem neuen Amtstitel auch diesen andern 
Namen statt des bisherigen. Ausnahmsweise wird dem betreffen- 
den Beamten aber auch nur der neue Titel zu dem alten Namen 
verliehen. Der Familienname der Beamten wird im amtlichen 
Verkehr, bei Unterschriften etc., wenn überhaupt, nur in Klam- 
mern hinzugefügt. 

Europäer, die in Siam Staatsämter bekleiden, erhalten auch 
den adligen Titel und Rang. 

Die zweite Hauptklasse der Bevölkerung, die „Prais"umfasst 
zwei Gruppen: die „Rasadorn", d. h. die Freien „Thai" und die 
„Thaa" (Thasa) d. h. die Unfreien. 

Die Rasadorn scheiden sich in Prai Polamuang oder Bürger 
(städtische Bevölkerung) und Prai Bau (ländliche Bevölkerung). 

Bei den „Thas" (Unfreie) unterscheidet man wiederum zwei 
Gruppen: Die „Prai Luang" (königliche Diener, königliche 
Hörige) und die „Prai Thas" (andere Hörige). 



— 33 — 

In den Rechtsverhältnissen der Prai Thas sind unter der 
Regierung des jetzigen Königs seit 1874 grosse Veränderungen 
eingetreten, welche die frühere Unfreiheit derselben im wesent- 
lichen beseitigt haben. Der frühere Zustand und die Aenderungen 
desselben sollen hier kurz geschildert werden. 

Man bezeichnet in der Litteratur das Rechtsverhältnis — 
die Thasa — immer als Sklaverei und die Thas als Sklaven, 
auch in siamesischen Gesetzen finden sich diese Bezeichnungen, 
aber dieselben sind nicht zutreffend und irreführend. Denn eine 
Sklaverei und Sklaven in dem antiken und dem modernen 
europäischen Sinne hat es in Siam nie gegeben. Die siame- 
sische sogenannte Sklaverei war nur eine Hörigkeit. Und wenn 
wir nachstehend auch noch die Worte Sklaven und Sklaverei 
in Uebereinstimmung mit der in der Litteratur üblichen Aus- 
drucksweise gebrauchen, so geschieht es mit dem Vorbehalt, 
dass darunter nur Hörige und Hörigkeit zu verstehen sind. 

Die siamesische Sklaverei 1 ) war, abgesehen von der Unfrei- 
heit der Kriegsgefangenen (s. dar. unten), ein eigenartiges Sy- 
stem der Verschuldung, d. h. ein System, demzufolge sich je- 
mand für eine im voraus zu bezahlende Summe auf Grund eines 
dahin ausgestellten Scheines zu persönlichen Diensten bei einem 
anderen verdingte mit dem Recht, dieses Dienstverhältnis 
jederzeit durch Rückzahlung der erhaltenen Summe aufzu- 
heben, aber dadurch auch — und zwar mit seiner Familie — 
in ein persönliches Abhängigkeits- und Hörigkeitsverhältnis zu 
dem zahlenden Herrn kam. Ausnahmsweise konnte sich auch 
die Verpflichtung der Unfreien nur auf Naturallieferungen, bezw. 
Geldprästationen erstrecken. (S. dar. unten). 

Der Schuldner und hörig Gewordene hatte bei dem nor- 
malen Verhältnis im Hause oder auf dem Gute des Herrn per- 



1) Alle auf die Sklaverei in Siam bezüglichen Gesetzesbestimmungen 
hat Rev. S. T. S m i t h gesammelt und ins Englische übersetzt : „Domestic 
Institution of Siamese Laws on Slavery ; vgl. auch Kroma Mun Raschburi 
a. a. O. Bd. I. Seite 462 — 506, Koth Mai Thai: Sammlung von Luang 
Ratanayapti Bd. I. S. 182 203, 205, 330 und Ratanayapti, Edikte etc. 
Bd. I. S. 182, 203, 205. Die Hauptbestimmungen über Sklaverei und 
Hörigkeit enthält aber die sog. „Kampi Pra Tamasatra", welche im 
Jahre 1359 der siamesischen heiligen Aera A. D. 920. vom König Pra 
Rama Thib odintra teilweise geändert worden und welche so geblieben 
war bis zur Regierung des 5. Königs dieser Dynastie im Jahre 1874. 

3 



— 34 — 

sönliche Dienstleistungen zu verrichten, erhielt aber von diesem 
in der Zeit seiner Arbeitsleistungen Nahrung, Wohnung und 
Kleidung. 

Die Arbeitsleistungen präsentierten nur die Zinsen für 
das empfangene Kapital. Die Kapitalschuld wurde durch sie 
nicht verringert. Erst durch die Rückzahlung der geliehenen 
Geldsumme wurde der Schuldner wieder frei, sonst blieb er sein 
ganzes Leben im Dienstverhältnisse zu seinem Herrn. Seine 
Kinder, die während der Zeit, in der das Dienstverhältnis zu 
Recht bestand, geboren waren, wurden gleichfalls Hörige und 
dienstpflichtig, konnten aber losgekauft werden. Der Loskaufs- 
preis war je nach ihrem Alter verschieden. 

Freie Eltern korinten ihre Kinder auch als Schuldsklaven 
verkaufen (s. unten). 

Es stand, wie bemerkt, jedem frei, zu jeder Zeit das ihm 
gezahlte Kapital zurückzuzahlen, um sich bei einem anderen 
Herrn zu verdingen oder in seinen früheren freien Stand zurück- 
zutreten. Der Herr hatte nicht das Recht, bei seinen Lebzeiten 
den in seinen Diensten stehenden Schuldner gegen dessen Ein- 
willigung einem anderen durch Kauf oder Pfändung zu über- 
lassen. Testamentarisch aber war dies gestattet. Der Herr 
war verpflichtet, bei der Rückzahlung das Geld anzunehmen. 
Nach dem alten Recht unterschied man 7 Arten von Skla- 
ven x ) : 

1. Gekaufte Sklaven, inklusive Schuldsklaven; 

2. geborene Sklaven, Abkömmlinge der Sklaven; 

3. Sklaven, die man durch Erbschaft oder ein Vermächtnis 
von Eltern und Verwandten erhalten hatte, 

4. Sklaven, die man als Geschenk erhalten hatte; 

5. Sklaven, die sich für den von einem Herrn geleisteten 
Rechtsbeistand freiwillig aus Dankbarkeit in dessen Dienst be- 
geben hatten; 

6. Sklaven, die sich zur Zeit einer Hungersnot freiwillig in 
die Knechtschaft eines Herrn begeben hatten; 

1) Nach Kampi Pra Tamasatra vom Jahre 920 A. D. unterschei- 
det man 13 Arten von Sklaven , darunter 7 Arten, die zur Arbeit ge- 
zwungen werden können (siehe oben) und 6 Arten, die nicht zur Arbeit 
gezwungen werden können. Uns interessieren hier nur die 7 ersteren 
Arten. 



— 36 — 

7. Kriegssklaven, solche die im Kriege gefangen als Sklaven 
mitgenommen wurden. 

Alle diese Klassen konnten rechtlich zur Arbeit gezwungen 
werden. 

Da manche Klassen grosse Aehnlichkeit mit einander hatten 
und die Bedingungen derselben sehr wenig von einander ab- 
wichen, unterschied man in neuerer Zeit in der Regel 3 Klassen 1 ). 

1. Kriegsgefangene Sklaven; 

2. Schuldsklaven, inkl. der Sklaven, die von ihren Eltern 
verkauft worden sind; 

3. geborene Sklaven. 

Zu 1. Die kriegsgefangenen Sklaven gehören zur Klasse 
der Prai Luang. 

Es war, wie schon erwähnt, in Siam alter Brauch, dass die 
in einem Krieg Gefangenen in Siam Unfreie wurden, dass aber 
auch die ganze Bevölkerung des besiegten Landes als Kriegs- 
gefangene betrachtet und ein grösserer oder geringerer Teil der- 
selben in Siam als Unfreie, Hörige, Sklaven angesiedelt wurden. 

Diese Unfreien waren alle Hörige des Königs in der Klasse 
der Prai Luang. Solche Sklaven wurden vom König auch an 
Fürsten von Vasallenstaaten, die im Kriege mitgefochten hatten, 
ferner auch an höhere Adlige verschenkt, aber auch diese blieben 
„Männer des Königs", „Kon Luang" oder „Prai Luang". Die- 
selben waren aber im Unterschied von den im Dienst des Königs 
verbliebenen loskäuflich (s. unten), jedoch musste der Loskauf 
unter derselben Regierung erfolgen. Bei einem Thronwechsel 
verfielen sie auf immer ihren Herren. Sie wurden dann meistens 
auf deren Gütern angesiedelt und blieben Sklaven, wie die römi- 
schen „mansi serviles" oder „mansi indominicati", wie Bastian 
sie nennt, bis an ihr Lebensende. 

Die Kinder solcher Sklaven wurden ebenfalls Sklaven in 
der Klasse Prai Luang. Diejenigen jedoch, deren Eltern an 
jene Fürsten oder höheren Adligen geschenkt waren, waren 
loskäuflich (s. unten), die anderen nicht. 

Wenn Bowring 2 ) (1857) erwähnt, dass es damals 46 000 
im Kriege gefangene Sklaven aus verschiedenen Nationali- 
täten gegeben habe, 

1) vgl. auch Bowring a. a. O. Bd. I. S. 189. 

2) vgl. B o w r i n g , a. a. O. Bd. I. S. 190. 



— 36 — 

Malayen 5 000 

Cochin-Chinesen 10 000 

Peguaner 10 000 

Laos 20 000 

Birmanen 1 000 

so dürfte diese Zahl doch wohl zu niedrig sein ; sie umfasst wahr- 
scheinlich nur die wirklichen Krieger, die mitgefochten haben, 
die infolge früherer Kriege in Siam angesiedelt wurden und zu 
der Klasse der Prai Luang gehörten , aber nicht die ganze 
Bevölkerung des besiegten Landes, die auch mitgenommen und 
angesiedelt wurde. Zu dieser Klasse gehören auch noch hohe 
Personen, die sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben 
und ihre mitschuldigen Familienglieder und Verwandten und 
die in diese Klasse versetzt wurden. 

In dem Rechtsverhältnis der Prai Luang, soweit sie nicht 
vom König verschenkt worden sind, ist noch nichts geändert 
worden. Die Aenderungen bezüglich dieser s. unten. 

Die Prai Luang im königlichen Dienst sind auf verschiedene 
Weise beschäftigt. Teils dienen sie in der Marine (Malayen und 
Peguaner), teils im Heer (Laos und Cochin-Chinesen), die übrigen 
sind auf königlichen Domänen oder sonst im königlichen Dienst 
tätig. Alle haben eine Dienstzeit von drei Monaten, über die 
andern neun Monate können sie frei verfügen. Sie leben in 
Dörfern je nach ihrer Nationalität vereinigt, über das ganze 
Land verstreut: die Malayen meist in Bangkok, die Cochin- 
Chinesen in Bang-Kamin, die Peguaner in Paklat u. s. w. 
Diejenigen, die als Soldaten in Heer und Marine dienen, be- 
kommen in der Dienstzeit ausser freier Wohnung, Kleidung und 
Nahrung, auch noch einen monatlichen Lohn. 

Zu 2. Zu dieser Klasse gehören die Schuldsklaven, welche 
sich selber verkauft hatten, ferner solche, welche mit ihrer Zu- 
stimmung von ihrem früheren Herrn an einen dritten ver- 
kauft worden waren, und endlich solche, welche durch Vermächt- 
nis einem neuen Herrn übertragen worden waren, und Kinder, 
die von ihren Eltern als Sklaven verkauft wurden. Kinder 
unter 15 Jahren durften ohne ihre Zustimmung verkauft werden, 
Kinder über 15 Jahre nur mit ihrer Zustimmung. 

In früheren Zeiten unterschied man drei Klassen dieser 
Sklaven: 1. loskäufliche; 2. nicht loskäufliche; 3. solche die 



— 37 — 

nicht persönliche Dienste für den Herrn leisteten, sondern statt 
dessen Natural- bezw. Geldleistungen zu prästieren hatten. 

Nicht loskäufliche Sklaven gab es eben nie viele. Diese 
Form der Schuldknechtschaft ist nur selten zur Anwendung 
gelangt und im Lauf der Zeit ganz abgekommen 1 ). Auch die 
dritte Klasse war eine Ausnahme. Wenn Kinder von ihren Eltern 
verkauft oder Sklaven mit ihrer Zustimmung an einen andern 
Herrn verkauft waren und dann ihrem Herrn entliefen, waren 
die Verkäufer als Empfänger des Kaufgeldes für den entlau- 
fenen Sklaven haftbar und konnte von ihnen eventuell das Geld 
zurück verlangt werden. 

Die Ursache der Schuldsklaverei von Freien war in der Regel 
eine Notlage der Betreffenden, die aber nicht nur durch schlechten 
Gang ihres Geschäftsbetriebes, Unglücksfälle etc., sondern häu- 
fig auch, und insbesondere bei der landwirtschaftlichen Bevöl- 
kerung, durch die uralte und' in letzter Zeit d. h. seit der 
Einwanderung von zahlreichen Chinesen nach Siam leider be- 
sonders verbreitete leidenschaftliche Spielsucht der Siamesen 
herbeigeführt wurde. Nach der Erntezeit fanden — wie auch 
noch heute — nach altem Brauch und Herkommen regel- 
mässig grosse Feste statt, bei denen auch gespielt wurde, und 
die Bauern verspielten dabei häufig nicht nur ihre Barmittel, 
sondern auch Haus und Hof und ihr ganzes Vermögen. Auch 
wenn Bauern auf Schiffen und Booten mit ihrem Getreide 
nach Bangkok und andern grössern Städten zum Verkauf des- 
selben kamen und ihr Getreide verkauft hatten, gingen sie hier 
vielfach in die Spielhäuser, und hatten sie ihren Getreideerlös ver- 
spielt, so nahmen sie, aller Mittel bar, ein Darlehen gegen 
Schuldknechtschaft auf. Bisweilen verspielten sie aber auch gleich 
wieder dieses Darlehen in den Spielhäusern und häuften 
durch ein neues Darlehen ihre Schuld, die sie nun auch nicht 
mehr mit ihrem Haus und Hof bezahlen konnten. Unzählige 
Siamesen sind durch das Spiel zu Schuldsklaven geworden. 

Das Verfahren des Kaufs und Verkaufs von Schuldsklaven 



1) Diese Form der Schuldknechtschaft ist deshalb unpraktisch, 
weil bei ihr der Verkäufer keine Garantie für die Person des Sklaven 
übernimmt. Er ist nicht haftbar für entlaufene Sklaven ; es kann ihm 
deshalb auch kein Pfand abverlangt werden: vgl. B o w r i n g , a. a. O. 
Bd. I. S.- 191 



— 38 — 

war sehr einfach. Ueber den Verkauf und die Darlehnssumme 
wurde von einem Regierungsbeamten eine Urkunde ausgestellt, 
die der Herr erhielt und bei Rückzahlung der geüehenen Summe 
wieder herauszugeben hatte. Waren die Eltern selber Sklaven, 
so war noch eine weitere Sicherung durch Bürgschaft eines 
Freien vorgeschrieben. Besassen die Eltern Grundstücke, ver- 
pfändeten sie diese in der Urkunde. 

Die Schuldsklaven hatten, wie schon erwähnt, dem Gläu- 
biger und Herrn persönliche Dienste (Arbeit) oder ausnahms- 
weise auch nur Naturalien, bezw. Geld, je nach der Abrede 
beim Kauf- und Dienstvertrag, zu leisten. Die Herren hatten in 
jenem Falle für den ganzen Unterhalt ihrer Schuldsklaven zu 
sorgen. Sie hatten denselben auch den Rechtsschutz zu gewähren, 
d. h. in allen Rechtssachen für sie einzutreten. Bei Sachbeschä- 
digungen durch die Sklaven konnte der Herr den Schaden gesetz- 
lich abschätzen lassen und die Schadenssumme dem Schuld- 
kapital hinzufügen und dies in der Schuldurkunde vermerken 
lassen. Gewöhnlich freilich taten die Herren dies nicht, sondern 
bestraften die Sklaven wegen solcher Schädigungen. 

Kinder, die geboren wurden, bevor ihre Eltern sich in die 
Knechtschaft begaben, durften bei ihren Eltern auch im Hause 
des Herrn wohnen. Gewöhnlich erhielten auch sie freie Nahrung, 
Kleidung und Wohnung von dem Herrn und leisteten sie ihm, 
wenn sie arbeitsfähig waren, dafür auch persönlich Dienste, aber 
diese Dienstleistungen waren nur freiwillige, die Kinder waren 
rechtlich dazu nicht verpflichtet. 

Zu 3. Die geborenen Sklaven waren Abkömmlinge der Skla- 
ven, sofern sie während der Zeit, in welcher das Dienstverhältnis 
zu Recht bestand, geboren waren. 

Es ist schon vorher (zu 1.) erwähnt, dass die Abkömmlinge 
der Prai Luang wieder Prai Luang wurden und mit Ausnahme 
derjenigen, deren Eltern der König den Fürsten der Vasallen- 
staaten oder an höhere Adlige geschenkt hatte, nicht loskäuflich 
waren; diese letzteren dagegen waren loskäuflich, aber blieben 
sie im Dienstverhältnis, so war ihr Rechtsverhältnis das gleiche 
wie das ihrer Eltern. 

Die Abkömmlinge der Schuldsklaven waren alle loskäuflich. 

Die Loskaufpreise waren für diese und für die Abkömmlinge 
jener Prai Luang, die der König den Fürsten der Vasallenstaaten 



— 39 — 

oder höheren Adligen geschenkt hatte, gesetzlich bestimmt und 
blieben seit 1592 auch bis zur Regierung des jetzigen Königs un- 
verändert. Die Preise variierten vom 2. — 3. Monat ab nach dem 
Alter und stiegen bei den Männern bis zum Alter von 26 — 40., 
bei den Weibern bis zum Alter vom 21. — 30. Jahr (diese Jahre be- 
deuten eben das kräftigste Alter bei Mann und Frau). Beim 
Manne betrug die höchste Summe 56 Bat, bei Weibern 48 Bat. 
Vom 40. bezw. 30. Jahr sanken die Preise bis zum 100. Jahr. 
Im 100. Jahr war der Preis für einen Mann noch 4, für eine Frau 
noch 3 Bat. 

Zu 2. und 3. Gleich nach dem Regierungsantritt des jetzigen 
Königs sind durch Erlasse von 1874 in den Verhältnissen dieser 
Hörigen (zu 2. und 3.) fundamentale Aenderungen erfolgt. 

Zunächst wurden die Loskaufpreise für die geborenen Skla- 
ven, die unter dem jetzigen König seit 1. Oktober 1868 geboren 
sind, geändert: für Kinder von 2 — 3 Monaten bei Knaben auf 
6 Bat., bei Mädchen auf 4 Bat. Sie stiegen allmählich bis zum 
7. — 8. Jahr. In diesem sind sie am höchsten: für Knaben 32, 
für Mädchen 28 Bat. Von da ab sinken sie wieder, bis der Ab- 
kömmling das 21. Lebensjahr erreicht hat. 

Mit dem 21. Jahr aber und das war eine der grossen Neu- 
erungen, hörte das bisherige Dienstverhältnis dieser Abkömmlinge 
gänzlich und von selbst auf. Sie wurden „Thai" oder Freie 
und gehörten nun in die Gruppe der „Lek Luk Thas" von denen 
später bei der Darstellung des siamesischen Lehnswesens die 
Rede sein wird. 

Für die Abkömmlinge dagegen, die vor dem 1. Oktober 1868 
geboren waren, blieben die alten Loskaufpreise von 1592 bestehen. 

Eine zweite grosse Aenderung des Jahres 1874 war, dass 
geborene Sklaven, die nach dem 1. Oktober 1868 geboren und 
bereits 21 Jahre alt waren, fortan weder von ihren Eltern ver- 
kauft werden noch sich selber verkaufen durften. 

Eine dritte grosse Aenderung des Jahres 1874 war, dass 
Kinder der Freien, die nach dem 1. Oktober 1868 geboren 
waren und das 15. Lebensjahr schon erreicht hatten, nur mit 
ihrer Zustimmung von ihren Eltern verkauft werden durften, 
Kinder unter 15 Jahr dagegen ohne ihre Zustimmung. Die 
Kaufpreise sollen berechnet werden wie für die Abkömmlinge 
der Sklaven. 



— 40 — 

Die vierte sehr wichtige Aenderung jenes Jahres war aber, 
dass kein Siamese, der nach dem 1. Oktober 1868 geboren ist 
und das 21. Lebensjahr erreicht hat, sich selber als Schuld- 
sklaven verkaufen oder als solcher verkauft werden darf. 

Der letzte und der entscheidende Moment für die Ab- 
schaffung der Sklaverei in Siam trat im Jahre 1897 ein, als 
der jetzige König von einer Europa-Reise nach Siam zurückge- 
kehrt war. Es wurde durch Erlass bestimmt, dass Siame- 
sen, die nach dem 16. Dezember 1897 geboren sind, weder sich 
selber als Schuldsklaven verkaufen, noch auch als solche ver- 
kauft werden dürfen. 

Diese Bestimmungen hatten zur Folge, dass vielfach Kinder 
losgekauft wurden und erwachsene frei gewordene Kinder auch 
ihre Eltern loskauften, aber auch die weitere, dass es in Siam 
jetzt keine Schuldsklaven mehr gibt, die weniger als 39 Jahre 
alt sind. Und da die Bevölkerung unter 40 Jahren, zumal bei 
der kurzen Lebensdauer der Siamesen, den Hauptbestandteil 
des Volkes bildet, kann man mit Recht behaupten, dass die 
frühere Sklaverei (Schuldsklaverei) in Siam fast ganz verschwun- 
den ist und die Tage der noch vorhandenen Schuldsklaverei 
gezählt sind. 

Allerdings gibt es noch viele frühere Sklaven, die, trotzdem 
sie rechtlich Freie sind, wie bisher bei ihren alten Herren wohnen 
und tatsächlich weiter in dem alten Verhältnis leben; sie haben 
sich nicht mehr an die Freiheit des Erwerbs, ohne Schutz und 
Unterstützung gewöhnen können und ziehen der Freiheit die 
frühere gesicherte, sorgenfreie, abhängige Existenz vor, sie bitten 
die Herren, sie wie bisher zu behalten und ihnen den Unterhalt 
und Rechtsschutz zu gewähren, und die Herren behalten die 
alten Knechte trotz mancher Unbequemlichkeiten und Unzu- 
träglichkeiten, nicht unbeeinflusst von der Lehre und dem Gebot 
ihrer Religion, zu den Mitmenschen freundlich und barmherzig 
zu sein. 

Es erübrigt noch, die Sklaverei in den abhängigen Staaten 
und den Vasallenländem Siams zu erwähnen x ). Die Unterschiede 
sind nicht erheblich. Auch liier gab es drei Arten von Sklaven: 

1. Die Kriegsgefangenen, d. h. diejenigen, welche den Fürsten 

1) Colquhoun a. a. O. S. 255 — 7. 



für Männer 


Weiber 


54 Bat 


72 Bat 


62 „ 


62 „ 


45 „ 


60 „ 


54 „ 


72 „ 


48 „ 


48 „ 


42 „ 


64 „ 



— 41 — 

vom Könige geschenkt waren. Dieselben waren und sind stets 
loskäuflich. Früher bestanden gesetzlich in den verschiedenen 
Staaten verschiedene Loskaufpreise. Die Preise waren 

in 
Nakorn Schiengmai 

„ Nan 

„ Lampang 

„ Lampun 
Muang Pre 

>» Tem 

Nach einem Erlass von 1900 sind die Preise in allen Staaten 
die gleichen und niedriger geworden, für Männer 25 Bat, für 
Weiber 32 Bat. 

Im Unterschied von Siam sind diese Sklaven jetzt nach 
neueren Bestimmungen (seit 1900), wenn sie das 60. Lebensjahr 
erreicht haben, von selbst Thai oder Freie. 

2. Die Schuldsklaven. Früher, vor 1874, galten für sie die 
gleichen Bestimmungen wie im eigentlichen Siam. Die vor- 
erwähnten Erlasse von 1874 wurden auf diese Sklaven nicht 
ausgedehnt. Dagegen werden in ihnen die Schuldsklaven seit 
1900 auch von selbst bei Erlangung des 60. Lebensjahres Freie, 
während sie im eigentlichen Siam nur durch Rückzahlung der 
Schuldsummen frei werden. 

Ausserdem ist die Abschaffung dieser Sklaverei dadurch 
vorgesehen, dass Personen, männliche und weibliche, die in den 
Staaten nach dem 16. Dezember 1897 geboren sind, weder als 
Schuldsklaven verkauft werden, noch sich als solche selbst ver- 
kaufen dürfen. 

3. Die geborenen Sklaven. Für diese gilt jetzt gegen- 
über dem Recht im eigentlichen Siam : Alle Kinder von Sklaven, 
die in den Staaten nach dem 16. Dezember 1897 geboren sind, 
sind von Geburt an Freie; Kinder, vordem 16. Dezember 1897 
geboren, sind zu gesetzlichen Preisen loskäuflich; der Preis ist im 
1. Jahre 2,5 Bat und steigt bis zum 10. Jahre auf 25 Bat x ). 

In Siam war das persönliche Verhältnis zwischen Herrn und 

1 ) Vgl. über die neueren Bestimmungen in diesen Staaten : Pra Rascha 
Banyat le Prakat Tang Tangnai Raschkai Ti Ha. Edikte und Verord- 
nungen des fünften Königs dieser Dynastie. Sonderabdruck: Das Jahr 
119 siamesischer Aera (1900—1901 A. D.) S. 89—94. 



— 42 — 

Sklaven im allgemeinen stets ein humanes und gutes, ein patriar- 
chalisches, mit guter Behandlung der Unfreien. Schon L o u b 6 r e 
schilderte es für seine Zeit am Ende des 17. Jahrhunderts dahin: 
„L'esclavage y est si doux, ou si Ton veut, lalibertö y est si vile, 
qu'il a passe en proverbe, que les Siamois la vendent pour manger 
d'un sorte de fruit, qu'ils appellent Durion." Er behauptete 
weiter, dass die Siamesen die Bettelei mehr verachten als die 
Sklaverei und dass die Sklaven zu seiner Zeit meist bei den 
landwirtschaftlichen Arbeiten verwendet wurden. Zuweilen 
wurden auch besonders vertrauenswerte Sklaven von ihrem 
Herrn auf die Ländereien geschickt, um diese selbständig auf 
eigene Rechnung zu verwalten. Sie hatten nur ihrem Herrn 
jährlich eine bestimmte Abgabe in Naturalien zu leisten oder 
ihm pro Jahr 4 — 8 Bat 1 ) zu bezahlen und durften sonst frei 
über sich verfügen. Trotzdem sie grosse Gewinne jährlich er- 
zielten, dachte jedoch selten einer daran, sich loszukaufen und 
seinen Herrn zu verlassen. Sie fühlten sich so zufrieden, dass 
sie ihr ganzes Leben ihm treu dienten 2 ). 

M e i n e r s meinte sogar am Ende des 18. Jahrhunderts, 
dass die Lage der Sklaven, die stets ihre gesicherte Wohnung, 
Kleidung und Nahrung von ihrem Herrn erhielten und nur 
1,5 Bat Kopfsteuer gegenüber der Abgabe der Freien in Höhe 
von 6 Bat zu zahlen hatten, vielfach besser als die der Freien 
gewesen sei 3 ). 

Von besonderm Interesse ist auch das Urteil von B o w r i n g, 
des gründlichen Kenners siamesischer Verhältnisse, das er über 
die Sklaverei für die Mitte des 19. Jahrhunderts fällt. Er 
schreibt 4 ): „Bishop Pallegoix states, that slaves are, well treated 
in Siam — as well as servants are treated in France' ; and I f rom 
what I have seen, would be inclined to go even farther, and say, 
better than servants are treated in England. This is proved by 
the fact that whenever they are emancipated, they always seil 
themselves again. Masters cannot illtreat their slaves, for they 
have always the remedy of paying the money they represent ; and 
he must be a very worthless character who cannot get some body 



1) 7 livre 10 sols = 15 livres. 

2) vgl. Loubörea.a.O. Bd. I. S. 234—244. 

3) Meiners a. a. O. Bd. II. S. 291. 

4) B o w r i n g a. a. O. Bd. I. S. 193—195. 



— 43 — 

to advance the sum. If they are treated harshly, you may take 
certain that generally it is the man's own fault. 

The only punishment which can be considered severe is 
being put „into chains" and this is rarely done untill every other 
means have been tried. If no improvement takes place from 
this last punishment, the slave is handed over to the King, and 
takes his place with the convicts — a punishment to which death 
itself is far preferable. But these are men, whose crimes would 
be as heavily punished in England. It is true there is no trial 
required, but no man is so foolish as to lose his slave unless there 
are weighty reasons for doing. 

In small famihes, the slaves are treated like the children of 
the masters ; they are consulted in all matters, and each man f eels 
that as his master is prosperous so he is. The slaves, on the other 
hand are faithfull, and when their master is poor, will devote 
every Fuang (kleinste Silbermünze) they can beg to his necessi- 
ties, and as long as he will keep them, will pass through any 
amount of hardship. Seidom do you see such attachment bet- 
ween masters and paid servants in England. 

Man purchased or „Kai Fak u cannot be considered slaves, 
as they have the power of redemption in their own hand. 

That the slave is a simple debtor, and give his Services for 
the interest of the money lent, may be proved from the fact, that 
the surety in case of the man dying while in youi service, must 
refund to you the original sum ; that if a man is sick, and is at- 
tended to in his masters house, the surety is liable for the interest 
during the time of the man's illness ; that men may borrow money 
upon interest and live apart from his masters house, and yet in 
some cases they are liable as servants. If we consider them, then, 
as debtors, we shall probably be correct ; and especiall y as the rate 
of interest in Siam is about 30 percent it does not appear astoni- 
shing, that a man should prefer working to paying such an ex- 
tortionate rate." 

2. Abschnitt. 
Das Lehnsystem in Siam 1 )« 
Zu den für Siam besonders charakteristischen öffentlich- 



1) Ueber Lehnssystem siehe :Luang Damrong Tamasarn: 



— u — 

rechtlichen Verhältnissen gehörte bis vor kurzem das seit ur- 
alten Zeiten allgemein herrschende Lehnssystem. Aber auch 
hier sind am Ende des 19. Jahrhunderts fundamentale Reformen 
erfolgt, die es in seiner früheren Gestalt beseitigt und zu einer 
neuen Rechtsgestalt geführt haben. 

Das frühere siamesische Lehnssystem war das alte indische. 

Man kann wohl sagen, dass das ganze siamesische Volk mit 
all seinen oben erwähnten Standesklassen und Abstuf ungen im 
Lehnsverhältnisse zum Könige stand. Jeder Siamese musste 
sich einen Herrn zum Patronus wählen (gleich den römischen 
clientes fidei et tutelae crediti). So ging es aufwärts bis zu den 
Fürsten und königlichen Prinzen, die die unmittelbaren Lehns- 
träger des Königs waren 1 ). 

Noch bei Beginn der Herrschaft der jetzigen Dynastie (1782) 
war Siam ein Feudalstaat, ganz im mittelalterlichen Sinne. Erst 
die oben (S. 2) erwähnten durch die Erlasse von 1897 herbeige- 
führten Reformen, welche die alte Landesteinteilung aufhoben und 
das neue Lokal Verwaltungssystem einführten, wandelten den alten 
Feudalstaat in einen Polizeistaat um. Das Bestreben zur Einführ- 
ung eines Polizeistaates datiert schon seit 1874. Die allmähliche Be- 
seitigung der Hörigkeit und andere Massnahmen, welche die frühere 
Macht und den bisherigen grossen Einfluss des Adels brachen und 
die Kraft der Obrigkeit stärkten, bereiteten die Umwandlung vor. 



Sammlung von alten und neuen Edikten und Verordnungen. 1897. Bd. II. 
S. 174 — 248. Bastian, Die Völker des östlichen Asien S. 164 — 177. 
Loubere a. a. O. Bd. I. S. 234—244. Smyth a. a. O. Bd. I. S. 
282—286. Frankfurter a. a. O. Bowring a. a. O. Bd. I. 
S. 190—191. Y o u n g a. a. O. S. 125—130. M o m T o h a. a. O. 
S. 10. Edikte und Verordnungen des Jahres 1899 über 
Abschaffung des Patronagesystems. Bangkok 1899. Sonderabdruck 
des Gesetzes über Erhebung der Dienstgelder. Bangkok 1901. Son- 
derabdruck des Gesetzes über die chinesische Kopfsteuer. Bangkok 
1900. Sonderabdruck des Gesetzes über die Regelung der ausser- 
ordentlichen Dienstleistungen. Bangkok 1900. Ratnayapti, Edikte 
und Verordnungen des fünften Königs dieser Dynastie. Bangkok 1896, 
Bd. I S. 9. Bd. II S. 436, 457 — 462, 625. Bd. III. S. 1133; 1213. Ra- 
schaburi Kroma Mun, corpus juris siamensium. II. Band. Bangkok 
1902. A. R. Colquhoun London 1885. Amongst the shans S. 189 
bis 192, 255—257. Abb6 Chevillard a. a. O. S. 240—242. Dr. K. 
von Scherzer, a. a. O. S. 177 — 178. 

1) vgl. Bastian, Die Völker des östlichen Asien. S. 172. 



— 45 — 

Die grossen Reformen und Verfassungsänderungn mussten na- 
türlich sehr vorsichtig vorgenommen werden, da das alte System 
durch seinen jahrhundertelangen Bestand tiefe Wurzeln im 
ganzen siamesischen Volke geschlagen hatte. Auch braucht 
wohl kaum darauf hingewiesen zu werden, dass eine plötzliche 
Beseitigung der alten, geheiligten Institution eine grosse nationale 
Gefahr in sich geborgen hätte. Die von der Regierung ausge- 
gangene und erstrebte Emanzipation der Siamesen ist noch keine 
vollständige und es sind auch noch heute Reste des früheren 
Feudalstaates vorhanden, aber die Emanzipation geht sicher 
weiter vorwärts und jene Reste werden auch im Laufe der Zeit 
verschwinden. 

Das alte Lehnssystem, nach welchem, wie gesagt, die ganze 
Bevölkerung Siams zum Könige im Lehnsverhältnisse stand, be- 
ruhte auf dem Recht des Königs, als des obersten Lehnsherrn, 
von seinen Lehnsleuten (Lek) zu verlangen, dass sie für ihn 
bezw. den Staat arbeiteten. Ausnahmsweise konnte an die Stelle 
der Arbeitspflicht auch die Verpflichtung der Naturallieferung 
treten. Die allgemeine Lehns- und Arbeitspflicht erstreckte sich 
auch auf die Hörigen. 

Um nun aber bei der grossen Masse des Volkes leichter kon- 
trollieren zu können, dass auch jeder Untertan seiner Pflicht 
nachkomme, hatte der König die Prinzen, Fürsten und die 
Mitglieder der höheren Adelsklasse zu einer Art von Aufsehern 
bestellt. Diese hatten dafür zu sorgen, dass jeder Untertan 
sich jedes Jahr, zu der ihm bestimmten Zeit in den Dienst der 
Regierung stdllte. Sie hafteten mit ihrer eigenen Person 
für die Erfüllung dieser Aufgabe. Als Belohnung hatten sie ein 
Anrecht auf die persönliche Arbeit ihrer Untergebenen , bezw. 
auf einen prozentualen Anteil an der persönlichen Arbeit der 
Lehnsmänner , d. h. wenn sie z. B. 100 Klienten für den Re- 
gierungsdienst stellten, so hatten sie das Recht, 10 — 20 Arbeiter 
zurückzubehalten und für sich selbst arbeiten zu lassen. Wenn 
sich die Lehnsträger aber durch eine bestimmte Geldsumme von 
ihren Verpflichtungen befreiten, so erhielten die Herren 10 — 25% 
dieser Summe. 

Die „Lek" aus der Klasse der Freien, die unter einem Für- 
sten, Prinzen u. s. w. standen, hiessen: ,,Lek Mu"; diejenigen 
„Lek", die direkt unter dem Könige standen, nannte man „Prai 



— 46 — 

Luang". „Lek Ka Pra" waren die königlichen Diener, die im 
Dienste der königlichen Tempel standen. „Lek Thas" waren 
Sklaven, Hörige, die als „Lek" dienen mussten. 

Unter „Lek Som" verstand man Vagabunde, die herum- 
streiften , um der Markierung zu entgehen. Wenn sie einge- 
fangen wurden, wurden sie als „Lek Som" tättowiert und in 
den Dienst der Regierung gestellt. Sie wurden, in Gruppen ein- 
geteilt, von Regierungsbeamten bewacht. Diese Einteilung 
wurde deshalb vorgenommen, damit man sich nur an die Auf- 
seher zu wenden brauchte, wenn man diese unsicheren Elemente 
zum Dienste einberufen wollte. Auf diese Weise wurde es aber 
auch den „Lek Som" sehr erschwert, wie früher herumzu vaga- 
bundieren. 

Von besonderem Interesse ist die Art und Weise, wie das 
Volk der „Prai" seine Frondienste leistete, weil dieser Volksteil 
den grössten Prozentsatz zu der landwirtschaftlichen Bevöl- 
kerung Siams stellte und auch den Hauptbestandteil des siame- 
sischen Volkes bildete. Die Einschreibung der Konskriptions- 
pflichtigen fand statt im April jeden Jahres. Jeder Lek oder 
Konskriptionspflichtige wurde hierbei auf dem Handgelenk tät- 
towiert und zwar auf dem linken oder auf dem rechten, je nach- 
dem er zum rechten oder linken Flügel gehörte 1 ). Jeder Siamese 
aus der Klasse der Prai (Weiber, Kinder und Geistliche waren 
ausgenommen) hatte die Pflicht, sich einregistrieren zu lassen, 
wenn er das 18. Lebensjahr erreicht hatte 2 ). 

Von jetzt ab mussten die Lek jährlich dem Staate persön- 
liche Dienste leisten, bis sie das 60. Lebensjahr erreicht hatten, 
wenn kein besonderer Grund zur Exemtion vorlag (s. unten). 

Zur Registrierung mussten sie sich von ihrem Herrn oder 
Patronus, oder auch von ihrem eigenen Vater, wenn dieser die 
Stellung eines „Kun Mun" (Hauptmann) oder eines „Kun Pan" 
(Vormannes der Arbeiter) einnahm, vorführen lassen. 

Die Einschreibung der Konskriptionspflichtigen nannte man: 
„SakLek". Das Wort „Sak" bedeutet Tättowierung und das Wort 



1) Altes indisches System der Verteilung der Armen in einen rechten 
und linken Flügel. 

2) vgl. Sonderabdruck des Gesetzes über die Erhebung der Dienst- 
gelder. Bangkok 1001. S. 3. 



— 47 — 

„Lek" Konskriptionspflichtige. Also heisst „Sak Lek" eigentlich: 
Tättowierung der Konskriptionspflichtigen. 

Man unterschied drei Arten von „Sak" oder Tättowierungs- 
marken : 

1) Die allgemeine der zum öffentlichen Dienst Ausgeho- 
benen und in Gilden Eingeschriebenen: „Sak Kau Mü". 

2) Die der wegen hohen Alters vom Dienste Befreiten: 
„Sak Schara". 

3) Die der wegen Kränklichkeit oder Abnormität vom Dienste 
Befreiten: „Sak Pikarn". 

Befreit von der Markierung, nicht aber auch vom Dienste, 
waren untere Regierungsbeamte, sowie Arbeiter, die eine be- 
sondere Tüchtigkeit gezeigt hatten und zum „Kun Mun" oder 
Hauptmann über 10 000 Arbeiter, oder zum „Nai Mhuat" oder 
Vormann der Arbeiter erhoben worden waren. Sie waren die 
Lehrmeister und Aufseher der Arbeiter. Sie standen stetig 
im Staatsdienst und waren Beamte mit festem, jährlichen Ge- 
halt. Ausser ihnen wurden auch ihre Söhne von dem „Sak" 
befreit. Sie bekamen den sogenannten Befreiungsbrief „Tua 
Kum Sak". 

Der Name und die Herkunft der „Lek" oder Konskriptions- 
pflichtigen wurde mit dem Namen ihres Patronus oder ihrer 
Eltern, die sie zur Registrierung vorgeführt hatten, in das Staats- 
register eingetragen. 

In demselben wurden aber auch die Namen derjenigen, die 
durch „Sak Schara" und „Sak Pikarn" befreit waren, aufgeführt. 
Ebenso die Namen derjenigen, die vollständig befreit waren durch 
Verleihung des Befreiungsbriefes „Tua Kum Sak". 

Die Zahl der „Lek" oder Konskriptionspflichtigen betrug 
nach Loubdre's 1 ) Angaben, zu seiner Zeit im Jahre 1687, 
12 000 000 Männer. Dieses waren wie gesagt, nur dienstfähige 
Leute, ohne Weiber, Kinder und Geistliche. Diese Zahl ist aber 
gewiss zu hoch gegriffen. 

B a s t i a n 2 ) dagegen sagt: „In einem Manuskript fand ich 
bemerkt, dass nach der Zerstörung von Wiengschan im Jahre 
1829 der König im Pferdejahr, dem achten Zyklus, eine Zählung 



1) vgl. L o u b e r e a. a. O. Bd. I. S. 234—244. 

2) Bastian, Die Völker des östlichen Asiens. Siam. S. 164 — 177. 



— 48 — 

aller „Leks" vornehmen liess, die am Handgelenk markiert waren, 
(die infolge des Befreiungsbriefes Befreiten ausgenommen), und 
dass sich nach den in den Sala-Banschi aufbewahrten Registern 
die Zahl 4 000 000 ergebe. Darin seien aber die vornehmsten 
Städte des Südens und Nordens , sowie das Laosland und die 
malayische Halbinsel nicht einbegriffen, da diese nicht in den: 
„Hang Wao" (Listen der zum offen tlichen Regierungsdienste 
einberufenen „Lek") aufgeführt werden 1 ). 

Für das Lehnssystem war weiter charakteristisch: das 
ganze Volk der Prai wurde in verschiedene „Mu" (gleich den 
Kasten des indischen Lehnswesens) d. h. in Zünfte oder Gilden 
eingeteilt, je nach den Berufsarten der einzelnen Siamesen. Die 
eingewanderten Fremden aber, und ebenso die Kriegsgefangenen 
sowie die aus eroberten Ländern eingeführte Bevölkerung wurden 
nach Nationalitäten für ihre Dienstpflicht eingeteilt. Auch sie 
standen zum Könige im Lehnsverhältnisse. 

Das Volk war in Gilden eingeteilt. Die Zahl derselben ist 
aber zu gross, als dass sie hier alle aufgeführt werden könnten ; 
als Beispiele mögen die wichtigsten dienen: Die ,,Prai Luang 
Schang Mai" oder Zimmerleute; die ,,Prai Luang Schang Lek" 
oder Schmiede; 'die „Prai Luang Schang Salak" oder Stein- 
metzen; die „Prai Luang Suai" oder die Landwirtschaft und 
Forstwirtschaft treibende Gilde. 

Die Professionen in den einzelnen Gilden oder Zünften waren 
erblich; wenn also der Vater irgend einer Zunft angehörte, so 
gehörten dieser auch seine Nachkommen, Söhne, Enkel, Urenkel 
u.s.w. an; die Söhne und weiteren männlichen Nachkommen eines 
Steinmetzen z. B. wurden ebenfalls Steinmetzen. Ebenso war 
es bei der Einteilung in Nationalitäten. War z. B. der Vater 
ein Laos, die Mutter aber eine Peguanerin, so dienten die Kinder 
männlichen Geschlechtes in den Laotenabteilungen 2 ). 

Die verschiedenen Gilden oder Zünfte, sowie die verschiede- 
nen Nationalitätenabteilungen gehörten zwei Hauptklassen an: 
entweder der ,,Tahan" d. h. kriegerischen Klasse (Heer und 



1) Die Vasallenstaaten von Laos und der malayischen Halbinsel 
hatten ihr eigenes Lehnssystem. Ueber Lehnsystem in den Laosstaaten 
siehe Colquhoun a. a. O. S. 255 — 7. 

2) Bei den Siamesen herrscht das Vaterrecht. Genaueres siehe später 
beim Eherechte. 



— 49 — 

Marine) oder der „Pollaruan" oder Zivilklasse (Zivilisten). 

In Kriegszeiten konnte aber jeder Siamese, gleichviel welcher 
Klasse er angehörte, zum Kriegsdienste einberufen werden. In 
diesem Falle wurden die Gilden der „Pollaruan "klasse mit denen 
der „Tahan "klasse vereinigt. Welche von diesen Gilden zum 
Landheere „Tahan Bok u und welche zur Marine „Tahan Rua" 
gehörten, war in den hiefür erlassenen Bestimmungen genau ge- 
regelt. 

Im Frieden dienten beim „Tahan" Heer und der Marine nur 
diejenigen Gilden, die unter die „Tahan "klasse gezählt wurden. 
Z.B. die „Prai Luang schang Mai" Zimmerleute; die Kambod- 
janer und Laoten dienten auch als „Tahan Bok", ebenso die 
Malayto und Peguaner. Die Mehrzahl der beiden letzteren 
Volksstämme diente jedoch hauptsächlich in der Marine. 

Die Gilden oder Zünfte, die in der „Pollaruan" klasse dienten, 
waren u. A. die „Prai Luang Schang Salak" oder die Steinmetzen; 
die „Prai Luang Schang Lek", oder Schmiede ; die,, Prai Luang 
Rong Si" oder Müller; die „Prai Luang Suai" d. h. die Gilden, die 
Landwirtschaft und Forstwirtschaft betrieben, die Bergleute und 
die Mineure etc. Diese letzteren waren Gilden, mussten aber Na- 
turalabgaben liefern, bestehend in Reis, Tekholz, Aquilaholz, Wachs, 
Teer, Fackeln, Lack, Benzoe, Aloe, Salpeter, Elfenbein, Gold, 
Zinn, Eisen u. s. w. für den Gebrauch des Staates. 

Die Glieder der „Pollaruan "klasse schieden sich in solche, die 
nach ihrem Beruf Arbeitsleistungen für den Staat zu prästieren 
hatten und in solche, die statt derselben bestimmte Naturalab- 
gaben leisteten. 

Die von den Gilden bezw. ihren Mitgliedern zu leistenden 
Dienste und Naturalabgaben waren teils ordentliche oder regel- 
mässige, die regelmässig zu bestimmten Zeiten in jedem Jahre 
von den hierzu bestimmten Gilden geleistet werden mussten, teils 
unregelmässige oder ausserordentliche , die nur gelegentlich, 
hier und da von den Gilden geleistet werden mussten. Zu den 
letztern gehörte z. B. die Bekämpfung der Räuber oder die Er- 
leichterung des Verkehrs, wenn der König oder Staatsbeamte in 
dienstlichen Angelegenheiten eine Reise im Lande machten. Im 
letzteren Falle konnten von den Lek : Elefanten, Zugvieh, Pferde, 
etc. für den Transport verlangt werden. Auch zur Ausführung 
von Regierungsbauten konnten die Untertanen herangezogen 

4 . 



— 50 — 

werden. Die Verpflichtung zu solchen ausserordentlichen Lei- 
stungen traf natürlich nur solche Lek, die in der betreffenden 
Gegend wohnten, wo z. B. ein Gebäude zu errichten war oder 
durch die der König oder ein Regierungsbeamter seinen Weg 
nahm. 

Es erübrigt noch weitere Mitteilungen über die ordentlichen 
Dienstleistungen zu machen. 

Die Dienstzeiten der ordentlichen Leistungen für die beiden 
Klassen der „Tahan" und „Pollaruan" sind zu verschiedenen 
Zeiten ganz verschieden gewesen. 

Im 17. Jahrhundert, um das Jahr 1687 waren nach Loubere 1 ) 
die Dienstzeiten für alle Klassen gleich : 6 Monate. Die einzelnen 
Siamesen konnten sich aber von der Arbeit gegen eine Zahlung 
von 6 Bat 2 ) pro Jahr befreien. Dieses Recht galt natürlich nur 
im Frieden, da im Kriege jeder Siamese dienen musste. Auch 
solche, die nur Naturalabgaben zu leisten hatten, konnten sich 
hiervon durch die Zahlung von 6 Bat pro Jahr befreien 3 ). 

Im 18. Jahrhundert 4 ) waren nach dem Erlass über die 
Dienstzeit der „Lek" im Jahre 1724 die Dienstzeiten für alle 
Klassen und alle Gilden von 6 Monaten pro Jahr auf 4 Monate 
herabgesetzt und zwar so, dass abwechselnd 1 Monat Dienst 
und 2 Monate frei waren. Dagegen waren die Preise für den 
Loskauf erhöht; für den „Thai" oder Freien bei den „Tahan" 
und „Pollaruan "-Gilden auf 16 Bat pro Jahr; also bei 4 Monat 
Arbeit auf 4 Bat pro Monat gegen den früheren Preis von 1 Bat 
pro Monat. 

Die Sklaven oder Hörigen, deren Dienstzeit 6 Monate war, 
bezahlten ihrerseits nur 6 Bat pro Jahr ; also nur 1 Bat pro Monat. 

Solche, die bisher Naturalabgaben leisteten, konnten sich 
fortan nach einer neuen bestimmten Preisskala von ihrer Ver- 
pflichtung loskaufen. Die Preise für den Loskauf richteten sich 
in diesem Falle nach der Ware. Z. B. war bei Abgabe von Zinn 
der Loskauf preis für die Freien 10 Bat pro Jahr, für die Unfreien 



1) vgl. L o u b e r e a. a. O. Bd. I. S. 234—244. 

2) siehe Anhang. 

3) Ausserdem waren sie mit den ausserordentlichen Dienstleistungen 
belastet, die manchmal sehr schwer und drückend waren. 

4) Luang Damarong Tamasarn: Sammlung von alten 
und neuen Edikten und Verordnungen. 1897. Bd. II. S. 174—248. 



— 61 — 

5 Bat pro Jahr. Bei Abgabe von Sappanhölz war der Preis 
für Freie 7,5 Bat und für Unfreie 3,75 Bat pro Jahr. 

Der Grund, dass diejenigen, die Naturalabgaben lieferten, 
sich mit einer kleineren Summe loskaufen konnten, war, dass 
sie zum grössten Teil aus ärmeren Gegenden des Landes und 
infolgedessen nicht imstande waren einen so hohen Preis zu be- 
zahlen, wie die anderen Klassen , die in fruchtbareren und 
ertragreicheren Länderstrichen wohnten. Die Unfreien aber be- 
zahlten deshalb weniger als die Freien, weil letztere mehr Gele- 
genheit hatten, Geld zu verdienen; die Hörigen mussten ja neben 
ihrer freien Erwerbstätigkeit auch noch für den Herrn Dienste 
verrichten. 

Die Loskaufpreise wurden später etwas erhöht, dagegen 
wurden aber auch die unregelmässigen ausserordentlichen Dienst- 
leistungen im Laufe der Zeit vermindert. So fiel z. B. die Bekämp- 
fung der Räuber ganz weg, sie erfolgte durch die neu organisierte 
Polizei und Gendarmerie. Um diese und ähnliche, infolge der 
Einschränkung der ausserordentlichen Dienstleistungen entstan- 
dene Einrichtungen zu bezahlen, sah sich die Regierung ver- 
anlasst, die Loskaufspreise zu erhöhen. 

In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts wurden 
neue Bestimmungen über die ordentlichen Dienstzeiten getroffen. 
Nach Bo wring 1 ) 1855 und Bastian 2 ) 1864, waren die 
Dienstzeiten für die ordentlichen Dienstleistungen bei der ,,Ta- 
han"-klasse für die einzelnen Gilden ganz verschieden geregelt. 

Die „Tahan Bok", d. h. die eigentlichen Berufssoldaten 
hatten 6 Monate Dienstzeit pro Jahr und zwar in jedem Monate 
15 Dienst- und 15 Freitage. Die Marine und Bootsleute dienten 
3 Monate im Jahr, ohne Unterbrechung. 

Die Zimmerleute hatten 6 Monate Dienstzeit im Jahre und 
zwar abwechselnd 1 Monat Dienst und 1 Monat frei. 

Die übrigen „Lek" hatten, soweit sie „Lek Prai Luang" 
oder Freie waren, pro Jahr 3 Monat Dienstzeit. Die Unfreien 
d. h. „Lek Thas" hatten pro Jahr nur 8 Tage Dienst 8 ). 



1) vgl. Bowringa. a. O. Bd. I. S. 190—191. 

2) vgl. Bastian, Die Völker des östlichen Asiens. S. 164 — 177. 

3) K. von Scherzer, a. a. O. S. 178 erwähnt, „dass man keinen 
Unterschied mache zwischen Freien und Unfreien ; beide Klassen sol- 
len gleichbelastet worden sein, alle gleiche Dienstzeiten haben". Dies 

• 4 * 



— 52 — 

Bei der Klasse der „Lek Som", die, wie schon erwähnt, aus 
Landstreichern und Vagabunden bestand, war die Dienstzeit 
auf 1 Monat im Jahre bestimmt. 

Ferner kommen hier noch die „Luk Thas" die Abkömmlinge 
der Unfreien, in Betracht. Sie hatten auch nur 8 Tage Dienst- 
zeit im Jahre wie die „Thas" oder Unfreien, obgleich nach dem 
Erlasse von 1874 die Nachkommen der Sklaven, die nach dem 
Tage des Regierungsantrittes des heutigen Königs geboren waren, 
mit dem 21. Lebensjahre eigentlich auch Freie oder „Thai" 
waren und als solche also auch länger hätten dienen müssen. 
Trotzdem verlangte das Gesetz, dass sie von ihren ehemaligen 
Herren und Patronen als „Lek Luk Thas" angemeldet und ein- 
registriert wurden. 

Für letztere galten noch besondere Bestimmungen. Wollten 
sie sich von der Sklaverei loskaufen, bevor sie das 21. Lebens- 
jahr erreicht hatten, so mussten sie, wenn sie als „Lek Luk 
Thas" behandelt werden wollten, beim Eintritt des 21. Jahres 
schon ein anständiges Gewerbe betreiben oder eine Stellung als 
„Kun Mun" 1 ) Hauptmann oder „Kun Pan" 2 ) Vormann der 
Arbeiter in den Gilden und Zünften haben. Hatten sie einen 
solchen höheren Grad erreicht, dann konnten sie nicht nur als 
„Lek Luk Thas" behandelt, sondern von dem „Sak" befreit 
werden (siehe oben). 

Wenn aber diese „Lek Luk Thas" noch nach der Erreichung 
des 21. Lebensjahres sich ohne Gewerbe und ohne Erwerbs- 
tätigkeit herumtrieben, dann wurden sie als „Lek Som" ein- 
registriert und auch mit 1 Monat Dienstzeit, wie die „Lek Som" 
belastet, und auch wohl später als gewöhnliche Arbeiter in der 
Gilde, in der ihre Eltern gelebt hatten, dem öffentlichen Re- 
gierungsdienste zur Verfügung gestellt. 

Für die „Tahan "-Klasse gab es im 19. Jahrhundert nach 
der neuen Bestimmung keinen Loskaufpreis von der Dienstpflicht 
mehr. Die Mitglieder derselben mussten in jedem Jahre dienen. 
Dagegen erhielten sie während der Dienstzeit einen monatlichen 
Sold. So bekamen z. B. die Soldaten im Heer durchschnittlich 
4 Bat im Monat, die Marinesoldaten durchschnittlich ca 8 Bat. 

ist aber ein Irrtum von K. von Scherzer. 

3) Kun Mun: Obmann über 10 000 Arbeiter. 

4) Kun Pan: Obmann über 1000 Arbeiter. 



— 53 — 

Die Gilden der „Pollaruan"klasse aber konnten sich bis 
gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit einer Geldsumme los- 
kaufen: Die Freien, „Thai", und die„LekPraiLuang" gegen Zah- 
lung von 18 Bat pro Jahr, also von 6 Bat pro Monat; die Sklaven 
oder Hörigen, die.„Lek Thas" und die „Lek Luk Thas" Ab- 
kömmlinge der Unfreien brauchten pro Jahr nur 1,5 Bat zu zah- 
len, die „Lek Prai Som" zahlten einen Loskaufpreis von 6 Bat 
im Jahre. 

Eine Aenderung in allen diesen Verhältnissen ist am Ende 
des 19. Jahrhunderts erfolgt. Im Jahre 1899 wurde das alte 
System des Frondienstes abgeschafft und durch ein Dienstgeld, 
eine Art Kopfsteuer ersetzt. Die Regierung verlangt jetzt im 
allgemeinen statt der persönlichen Arbeitsleistungen , bezw. 
Naturallieferungen eine Zahlung in Geld. Nur solche, die nicht 
imstande sind die Steuer zu zahlen (weil sie zu arm sind) haben 
wie vorher persönliche Dienste zu leisten. Ihre Dienstzeit ist 
nicht genau bestimmt. Der Betreffende dient höchstens einen 
Monat im Jahre, wenn er während dieser Zeit seinen Unterhalt 
vom Staate erhält. Ernährt er sich aber selber, so braucht er 
höchstens nur 15 Tage im Jahre für die Regierung zu arbeiten. 

Ausserdem erstreckt sich die neue Regelung noch nicht auf 
die „Tahan"klasse. Ihre Mitglieder haben noch wie bisher die 
Soldaten in Heer und Marine zu stellen und statt einer Geld- 
summe persönliche Dienste zu leisten. Im übrigen aber und 
im allgemeinen wird jetzt vom Volke eine Geldsumme in Form 
einer Kopfsteuer erhoben. 

Die statt der ehemaligen persönlichen Dienstleistungen, 
bezw. Naturallieferungen zu zahlende Geldsumme ist nicht überall 
dieselbe; sie richtet sich vielmehr nach Gregenden und Bevöl- 
kerungskreisen. 

Die ärmeren Volksklassen in den inifruchtbaren Gegenden 
werden weniger belastet, wie die besser situierten, die in frucht- 
baren Gegenden wohnen. 

Diese unterschiedliche Besteuerung verfolgt u. a. auch den 
Zweck, die Bevölkerung zu ermutigen, auch die nicht besonders 
fruchtbaren Landesteile zu bebauen und der Gefahr zu begegnen, 
dass sich alle mehr oder weniger in den ertragreichen Gegenden 
zusammendrängen. Es gibt ja noch ausgedehnte Ländereien in 
Siam, die noch nicht bebaut sind. Diese sind allerdings meist 



— 54 — 

nicht besonders fruchtbar, aber dadurch, dass diejenigen, die 
in den besseren Gregenden wohnen, höher besteuert sind, als 
diejenigen in den weniger ertragreichen Gebieten, wird diese 
Ungleichheit zum grossen Teile aufgehoben. Die Bauern haben 
bei der Art der Steuer auch das Interesse, ein möglichst grosses 
Areal zu bestellen und so bewirkt die Regierung durch dieses 
Steuersystem, dass allmählich immer mehr Land in den Bereich 
der Kultur gezogen wird. 

Die Steuer soll pro Kopf und Jahr nicht mehr als 6 Bat be- 
tragen 1 ). Gewöhnlich schwankt sie zwischen 1,5 und 6 Bat je 
nach der finanziellen Lage der Bevölkerung. In einzelnen ärmeren 
Provinzen wird sie bei schlechten Ernten nachgelassen oder auch 
für einige Zeit ganz aufgehoben, bis bessere Zeiten kommen. In 
den ganz armen Landesteilen Siams wird sie überhaupt nicht 
erhoben, sondern dort erhält die Bevölkerung sogar namhafte 
Unterstützungen aus der Privatschatulle des Königs oder aus 
der Staatskasse. 

Mit der neuen Regelung erfuhr auch das frühere Patronage- 
system eine wesentliche Aenderung. Es wurde nicht sofort ganz 
aufgehoben, aber in eine Art Steuerpachtsystem umgewandelt. 
Die früheren Patrone hatten die neue Steuer von ihren Klienten 
einzutreiben und an die Staatskasse abzuliefern; sie erhielten 
dafür ca. 5% der eingezogenen Geldsumme 2 ). 

Aber die Patrone konnten nun rechtlich nicht mehr wie 
früher von ihren Klienten persönliche Dienste verlangen. Wohl 
aber durften sie dieselben um solche bitten nach dem System 
der sogenannten „Koh Rang" 3 ). 

Und das geschah häufig und um so mehr, als es den Herren 
infolge der neuen Regelung an den ihnen früher für die Bewirt- 
schaftung ihrer Güter gesicherten Arbeitskräften fehlte. Die 
Patrone erbaten jedoch solche Dienste höchstens einmal im Jahr 
und dann auch nur in der Regel für sehr kurze Zeit, nur für Tage. 



1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze über die sogen. Erhebung der 
Dienstgelder. Bangkok 1901. S. 2. 

2) vgl. Sonderabdruck der Gesetze über die Erhebung der Dienst- 
gelder und die Neuregelung der „Lek". Bangkok 1899. S. 73. 

3) „Koh** bedeutet: „Bitten,, und „Rang** in diesem Falle: persön- 
licher Dienst, also „Koh Rang** Bitten um persönlichen Dienst. 



— 55 — 

Die Klienten entsprachen gewöhnlich der Bitte und verrichteten 
die Arbeit für den Herrn. 

Es war eine Art gegenseitiger freiwilliger Hilfe, die so ge- 
leistet wurde; denn die „Lek" ihrerseits wandten sich auch 
wieder in den Tagen der Not an ihre Patrone und erhielten 
von diesen bereitwillig Hilfe und Rat. Es war die Regel, dass 
die Herren freiwillig für ihre Klienten in allen Rechtssachen und 
sonstigen Angelegenheiten eintraten, wie sie dazu früher recht- 
lich gezwungen waren. 

Es kam auch gar nicht selten vor, dass die Herren die Steuer 
für ihre ärmeren Klienten selbst bezahlten, was sie um so leichter 
tun konnten, da sie ja die 5% für die Hebung der Kopfsteuer 
erhielten. Je entgegenkommender und liberaler die Herren ge- 
gen ihre Klienten waren und je bereitwilliger sie dieselben in 
der Not unterstützten, um so länger zogen sie Klienten an sich 
und je mehr Untergebene sie auf diese Weise erwarben, um so 
kleiner wurde auch die von den Einzelnen erbetene Arbeitsleistung. 
Bei einer grossen Anzahl von Klienten konnte ein Herr fast 
seine sämtlichen Güter umsonst bebauen lassen. Dies bot um 
so weniger Schwierigkeiten, als jene ihre Ländereien meistens 
in der Nähe des Herrengutes hatten und es war für sie leicht, 
und ihre Wirtschaft nicht schädigend, vier oder fünf Tage im 
Jahre auf den Liegenschaften des Patrons zu arbeiten. 

Das Bestreben der Regierung ging und geht aber dahin, 
auch diese Verhältnisse noch abzuschaffen und die unteren Klassen 
vollständig frei zu stellen. Bei der Schwierigkeit der radikalen 
und allgemeinen Beseitigung derselben erfolgte eine neue Regelung 
zunächst nur für einen allerdings sehr grossen Teil des Landes. 
Ein Gesetz vom Jahre 1899 (siamesische Aera 118) 2 ) bestimmte, 
dass das Patronagesystem in allen Provinzen, ausgenommen 
in den Monthon Bangkok, Krungkao, Nakorn Schaisi, Praschin- 
buri, aufzuheben sei und dass in jenen die Kopfsteuer der „Lek" 
nicht mehr von den Patronen sondern direkt von Regierungs- 
beamten eingezogen werde; es sind dies die Beamten der „Am- 
pöre", der Kreise und der Provinzen, die unter der Leitung des 
Ministeriums des Inneren stehen 2 ). 



1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze über die neue Begelung der 
,Lek" vom Jahre 118 siamesische Aera (A. D. 1899.) Bangkok 1899. 

2) vgl. das neue Lokalverwaltungssystem im ersten Kapitel. 



— 66 — 

Von der Kopfsteuer sind aber einzelne Klassen von Siamesen 
befreit. Zu ihnen gehören: die königliche Familie, die könig- 
lichen Prinzen, die Fürsten der Vasallenstaaten, die Staats- 
beamten im Dienste oder in Pension, die Provinzial-, Kreis- und 
Stadtbeamten, welche vom Ministerium des Inneren abhängig 
sind, sowie alle Militär- und Marinebeamten. Also alle Beamten, 
die vom Staate Gehälter beziehen, brauchen keine Dienstgelder 
zu entrichten, da sie schon ihrem Berufe nach, dem Staate per- 
sönliche Dienste leisten. Ausserdem diejenigen, die dem Staate 
schon Geldunterstützungen geleistet haben, z. B. bei Strassen- 
und Brückenbauten u. s. w., sofern diese Summe höher ist als 
die Kopfsteuer, die sie bezahlen müssen. Geistliche, ärmere 
Volksteile, die sich selber kaum ernähren können, auch derjenige, 
der drei Söhne hat, die Dienstgelder bezahlen, also mit andern 
Worten steuerpflichtig sind, und der neu Eingewanderte, der 
noch kein ganzes Jahr in Siam wohnt, sind ebenfalls von der 
Steuer ausgenommen. 

Auch die Chinesen, die sich in Siam aufhalten, haben die 
Kopfsteuer zu zahlen, aber nur 4,37 Bat für den Zeitraum von 
drei Jahren. Wenn sie kein Geld zur Zahlung haben, müssen 
sie dem Staate einen Monat persönliche Dienste leisten. Die 
Chinesen, welche ihre Steuer bezahlt haben, erhalten eine Schnur 
um das Handgelenk mit einem Siegel versehen als Erkennungs- 
zeichen, wie man auch früher den Rindern, Schweinen etc. der- 
artige Zeichen anhing. 

Dies geschieht aus dem einfachen Grund, weil man die 
Chinesen sehr schlecht von einander unterscheiden kann und 
ausserdem die Defraudation bei ihnen in hoher Blüte steht. 
Diejenigen, die nicht diese Steuermarken am Handgelenk tragen 
wollen, können sich davon frei kaufen. Sie bezahlen dann statt 
4,37 Bat 6,5 Bat und erhalten dafür das sogenannte Schutz- 
papier. Steuerfrei sind die ärmeren chinesischen Volksklassen, 
ferner die chinesischen Beamten in den „Ampör" u. s. w., die 
unter dem Ministerium des Innern stehen und auch die anderen 
Klassen, die bei den Siamesen steuerfrei sind, soweit solche auch 
bei den Chinesen vorhanden sind 1 ). 

1) vgl. hierüber Sonderabdruck des Gesetzes vom Jahre 1900 (sia- 
mesische Aera 119) über die Besteuerimg der chinesischen Bevölkerung. 
Bangkok 1900. 



— 57 — 

Die Chinesen, welche in Siam ansässig sind, sind steuerlich 
besser gestellt als die Siamesen selbst, da sie nur ungefähr x / h der 
Steuer der Eingeborenen zu bezahlen brauchen. Und das wirkt 
ungünstig auf die Konkurrenz der Chinesen mit den siamesischen 
Arbeitern, die sich in allen Gewerben geltend macht. Die Letz- 
teren müssen schon aus diesem Grunde höhere Arbeitslöhne ver- 
langen. Dazu kommt aber noch ganz besonders, dass die aus 
China eingewanderten Kulis in bezug auf Wohnung und Nah- 
rung viel geringere Ansprüche wie die Siamesen machen, weil 
sie in ihrer Heimat bei der Riesenmasse der Bevölkerung an 
nichts Besseres gewöhnt sind. Die Konkurrenz der Chinesen 
drückt die Arbeitslöhne derart herunter, dass die einheimischen 
Arbeiter vielfach mit ihnen gar nicht konkurrieren können und 
ihre Lage sehr verschlechtert wird. 

Eine Reform wäre zum Schutze der eingeborenen Bevöl- 
kerung hier dringend wünschenswert. Sollte die Regierung sich 
nicht entschliessen können, die Chinesen etwas höher zu besteuern, 
so sollte sie doch wenigstens ihre Einwanderung, soviel als mög- 
lich einschränken. Es könnte z. B. die Einwanderung der Chi- 
nesen an ein bestimmtes Barvermögen geknüpft werden, um zu 
verhüten, dass jeder Vagabund, der sich in China selbst un- 
möglich gemacht hat, nach Siam einwandert und unseren Ar- 
beitern das tägliche Brot wegnimmt. Auch ist unerklärlich, 
warum die eingeborenen Siamesen weniger Vorteile gemessen 
sollen als die eingewanderten Chinesen. 

Die ausserordentlichen Dienstleistungen, die früher von den 
Untertanen verlangt wurden, sind, wie schon erwähnt, jetzt fast 
ganz weggefallen. Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit 
des Landes ist die Polizei und Gendarmerie organisiert worden. 
Andere öffentliche Regierungsdienste, die der Allgemeinheit zu- 
gute kommen, wie die Errichtung von öffentlichen Gebäuden, 
der Bau von Strassen und Kanälen u. s. w. die Stellung von 
Transporttieren und Gepäckwagen für staatliche Zwecke, die 
früher ebenfalls unentgeltlich geschehen mussten , werden jetzt 
nach dem Erlass von 1900 nach bestimmten, in diesem Erlasse 
aufgeführten Normen bezahlt 1 ). 

Solche öffentliche Regierungsdienste aber, die nicht im 

1 ) vgl. Sonderabdruck des Gesetzes über die Regelung der Dienstlei- 
stungen vom Jahre 1900. Bangkok 1900. 



— 58 — 

Interesse des gesamten Volkes, sondern nur eines Teiles geleistet 
werden, bezahlt der Staat nicht, da ja die Bewohner der Gegend, 
wo die Arbeiten ausgeführt werden, nur zu ihrem eigenen Vor- 
teile und Wohle, nicht aber zum Nutzen der Gesamtheit die Ar- 
beiten verrichten. 

So sind in Siam unter der Regierung des jetzigen Königs 
grosse liberale Reformen herbeigeführt worden, die allerdings 
noch nicht völlig zum Abschluss gelangt sind und noch nicht 
alle Verhältnisse der früheren jahrhundertealten unfreien Insti- 
tutionen beseitigt haben, aber doch einen ausserordentlichen 
Fortschritt in der Gewährung persönlicher Freiheit und Unab- 
hängigkeit der Untertanen bedeuten und eine neue Aera in der 
Entwicklung des Landes und der öffentlichen Wohlfahrt zu be- 
gründen geeignet sind. 



3. Abschnitt. 
Das Eherecht und Erbrecht 1 ). 

Die Ehe wird in Siam durch einen zivilen Akt und nicht 
durch einen religiösen geschlossen, obwohl fast an jeder Hoch- 
zeit die buddhistischen und die brahmanistischen Priester teil- 
nehmen. 

Bei Ehen unter den besseren Klassen wird der Heirats- 
vertrag durch die Eltern der Braut und des Bräutigams geschlos- 
sen. Beide Brautleute müssen ein Gut mit in die Ehe bringen. 



1) Ueber Eherecht siehe: Raschburi, Corpus juris siamensium, 
1902. Bd. I. S. 291—363. B o w r i n g , a. a. O. Bd. I. S. 119. 184—186. 
Baronvon S c h o u t e n , a. a. O. S. 315 — 317. Sonnerat, a. a. 
O. Bd. I. 57—72. M o m Toh a. a. O. S. 13—15. Luang Dam- 
rong Tamasarn, Sammlung von alten und neuen Edikten, die noch 
in Kraft sind. 1897. Bd. I. S. 328 — 363. Sonderabdruck des 
Gesetzes von 1900. Brautschatz. Bangkok 1901. 

Ueber Erbrecht siehe : Raschburi, Corpus juris siamensium. 
1902. Bd. I. S. 608—641. Bowring a.a.O. Bd. I. S. 183—187. 
Baron von Schouten a.a.O. S. 315 — 317. Sonnerat, a. 
a. O. Bd. I. S. 57 — 72. M o m Toh a. a. O. S. 13 — 15. Sonderab- 
druck der Gesetze über die Aenderung des Erbrechtes. Bangkok 1902. 
Luang Damrong Tamasarn: Sammlung von alten und neuen 
Edikten und Verordnungen, die noch in Kraft sind. Bangkok 1897. Bd. I. 
S. 581—593. 



— 59 — 

Die Braut bringt als Mitgift gewöhnlich ein Stück Land mit 
und der Bräutigam muss ein Haus auf dem Grundstücke bauen 
lassen, in das sie nach der Heirat ziehen 1 ). 

Bei den unteren Volksschichten herrschen andere Gebräuche. 
Es kommt hier eine Art Brautkaufsystem zur Anwendung. 
Der Bräutigam kauft sich seine Braut gemeinhin mit einer 
bestimmten Summe Geldes, „dem Brautschatz" oder „Sin Sort", 
den er den Eltern derselben bezahlt. Bei der Heirat selbst 
geben die beiderseitigen Eltern dem jungen Paare je eine gleiche 
Geldsumme als Kapital: „Tun", damit es imstande ist, eine eigene 
Familie zu gründen. Die meisten Verheirateten bleiben nicht 
bei ihren Eltern auf dem Hofe, sondern erwerben sich Ländereien 
vom Staate oder pachten Aecker von reicheren Herren. Wenn 
es aber eben möglich ist, so bleiben sie in der Nähe der elterlichen 
Wohnung, damit sie sich zur Zeit der Ernte gegenseitig unter- 
stützen können. 

Die Ehe kann zu jeder Zeit aufgelöst werden. Die beiden 
Eheleute können nach Teilung der Güter von einander gehen 
und sich ohne jede Schwierigkeiten von seiten der Regierung 
wieder verheiraten. 

Die Ehescheidung erfolgt gewöhnlich ohne rechtliches Ver- 
fahren. Es genügt die Mitteilung an das Oberhaupt und die 
Angehörigen beider Familien und die Aushändigung des soge- 
nannten Scheidungsbriefes von beiden Seiten bei Anwesenheit 
der Eltern 2 ) der beiden Parteien. 

Früher waren gesetzlich einzelne Fälle vorgesehen, wie z. B. 
wenn die Braut (Frau) ihren Bräutigam (Mann) aus eigener 
Schuld verliess und nicht mehr zurückkehrte, wo die Eltern 
der Braut den Brautschatz dem Bräutigam wieder zurückgeben 
mussten. Jetzt aber dürfen nach einem Gesetze vom Jahre 1900 
die Eltern der Braut bei jeder Ehescheidung ohne Rücksicht 
auf die Gründe derselben den Brautschatz behalten und besteht 
keine Verpflichtung mehr, ihn zurückzugeben 3 ). 



1) Voraussetzung der Ehe ist hier Haus und Hof; das Gut der Eltern 
wird geteilt und Land als Mitgift den heiratenden Töchtern gegeben. 

2) Solche Ehescheidungen sind rechtlich erlaubt : s. Raschburi, 
Corpus jur. siames. Bangkok 1902. Bd. I S. 327, § 65— § 68. 

3) vgl. Sonderabdruck der Gesetze vom J. 1900 über die Bestim- 
mungen über den Brautschatz. Bangkok 1900. 



— 60 — 

In einzelnen Fällen können die Ehen auch durch das Gericht 
aufgelöst werden, z. B. wenn der Mann seine Frau misshandelt 
oder verlässt und umgekehrt 1 ). 

Es war aber in Siam niemals Sitte, derartige Familien- 
sachen in der Oeffentlichkeit zum Austrage zu bringen. Auch 
heute noch werden, so eigentümlich es klingen mag, solche Angele- 
genheiten sehr selten dem Gerichte zur Entscheidung übergeben. 

Eheschliessungen und Ehescheidungen mit Nichtsiamesen 
erfolgen durch einen Vertrag, und zwar in Bangkok bei An- 
wesenheit des Ministers für die Lokalverwaltung von Bangkok 
und Umgebung oder dessen Stellvertreters ; in den Provinzen bei 
Anwesenheit des Stadtgouverneurs, bezw. seines Stellvertreters 2 ). 

Man unterscheidet nach „Kampi Pra Tamasatra" 3 ) vier 
Arten und Rangklassen von Frauen: 

1. Vom Könige geschenkte Frauen. Diese nehmen stets 
den ersten Rang ein 4 ). 

2. Legale Frauen, die öffentlich verheiratet sind. 

3. Frauen, die nur aus Liebe ohne Eheschliessung mit ihren 
Männern zusammen wohnen. (Also eine Art von Konkubinat 
oder öffentliches Verhältnis.) 

4. Sklavenfrauen, d. h. Sklavinnen oder Schuldnerinnen, 
die ein Herr befreit und geheiratet hat 5 ). 

Diese Unterscheidung hat aber eigentlich nur den Wert, 
dass die Gesetze über die Erbschaften in den besseren Klassen 
sich darnach richten. 

Für gewöhnlich unterscheidet man daher nur zwei Arten 
von Frauen ; öffentlich verheiratete Frauen und nicht öffentlich 
verheiratete oder untergeordnete Frauen (Konkubinat oder öf- 
fentliches Verhältnis). 



1) Raschburi Kroma Mun: Corpus juris siamensium. 
Bangkok 1902. Bd I. S. 327. § 65— § 68. 

2) vgl. Sonderabdruck der Gesetze von 1897 über Eheschliessung 
und Scheidung mit Nichtsiamesen. Bangkok 1897. 

3) vgl. Raschburi, Corpus juris siamensium. Bangkok 1902. 
Bd. I. S. 292—293. 

4) Es ist alter Brauch in Siam, dass der König für seine Untertanen 
(meist allerdings nur für die Adligen, überhaupt für die besseren Klassen) 
die Frauen auswählt, wenn Heiratslustige sich mit der Bitte an ihn wenden. 

5) Es ist siamesisches Recht: wenn ein Mann mit seiner Sklavin 
verkehrt und die Sklavin von ihm ein Kind bekommt, so ist sie von 



— 61 — 

Ueber das Vermögen kann der Erblasser letztwillig frei durch 
Testament oder Vermächtnis verfügen. 

Bezüglich des Erbrechtes sind im Jahre 1902 gesetzlich 
auch wesentliche Aenderungen erfolgt. 

Bis dahin fiel in den besseren Klassen mangels einer letzt- 
willigen Verfügung das ganze Vermögen dem Staate anheim. 
Dieser hatte aber hiervon zuerst die Schulden des Verstorbenen 
zu bezahlen und die Restsumme wurde dann in vier gleiche Teile 
geteilt: einen Teil erhielt der Staat selbst, einen zweiten er- 
hielten die Eltern des Verstorbenen, einen dritten die Nach- 
kommen und Verwandten des Mannes und den vierten Teil die 
Witwe. 

Wenn keine Eltern mehr da waren, wurde das Vermögen 
in drei Teile geteilt und unter den Staat, die Nachkommen und 
die Witwe verteilt. 

Starb aber die Frau, so wurde die Mitgift, die sie mit in 
die Ehe gebracht hatte, wenn sie noch vorhanden war, unter 
die Verwandten der Frau geteilt. War die Mitgift schon ver- 
braucht, so war der Gatte verpflichtet, diese zu ersetzen und 
zwar: aus dem Vermögen, welches die Ehegatten während der 
Zeit, die sie zusammen lebten, erworben hatten. Der Rest dieses 
Vermögens gehörte dem Manne. Hatte aber die Frau keine 
Mitgift in die Ehe mitgebracht, so hatten natürlich auch ihre 
Verwandten keinen Anspruch auf Erbschaft. 

Bei den unteren Klassen wurde früher, wenn kein Testament 
vorhanden war, das Vermögen beim Tode eines der beiden Ehe- 
gatten in drei gleiche Teile geteilt. Davon fiel ein Teil den 
Eltern des Verstorbenen, ein Teil dem Manne, bezw. der Frau, 
und ein Teil den Nachkommen und Verwandten zu. 

Nach dem Gesetze vom Jahre 1902 sind aber hier für alle 
Klassen neue Bestimmungen in Kraft getreten. Es seien hier 
nur folgende erwähnt: 

Wenn der Verstorbene, gleichviel welcher Klasse er angehört, 
Söhne und Töchter hat, so erben diese sein Vermögen. Ist einer 
der Söhne schon vorher gestorben, so fällt dessen Anteil an seine 
Kinder und deren Abkömmlinge. 

der Knechtschaft befreit und wird betrachtet als Frau des betreffenden 
Mannes. 



— 62 — 

Wenn aber die Söhne, Enkel u. s. w. nicht mehr leben, 
so erben die Brüder und Schwestern des Verstorbenen, die vom 
selben Vater und von derselben Mutter abstammen, nicht aber 
Halbbrüder und Halbschwestern. Sind diese ebenfalls schon 
gestorben, dann erben deren Kinder und Kindeskinder. 

Ist aber auch diese Linie nicht mehr vorhanden, dann er- 
halten bei den niederen Klassen die Eltern des Verstorbenen die 
Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte fällt der Frau zu. 
Bei den höheren Klassen erhalten der Staat, die Eltern und die 
Witwe des Verstorbenen je ein Drittel des vorhandenen Ver- 
mögens. 

Sind die Eltern bereits vorher gestorben und keine weiteren 
Blutsverwandten mehr da, dann fällt auch der Anteil der Eltern 
an die Witwe des Verstorbenen. 

Stirbt die Frau, so erben der Mann und ebenso die Kinder 
und Kindeskinder. 

Bei dem Tode derselben wird, wenn auch die Kinder und 
deren Nachkommen schon gestorben sind, das ganze Vermögen 
berechnet. Ist es mehr als doppelt so gross, wie das Vermögen 
das die beiden Ehegatten bei Eingehung der Ehe hatten, dann 
wird die Mitgift der Frau unter die Verwandten derselben geteilt. 
Der Rest bleibt dem Manne. Dies geschieht aber nur dann, 
wenn die Frau eine Mitgift mitgebracht hat. Im andern Falle 
haben die Verwandten der Frau keinen Anspruch auf Erbschaft 1 ). 

Falls der Verstorbene mehrere Frauen hatte (was in Siam 
gestattet ist 2 ), bestimmt sich die Grösse des Erbteils der Kinder 
nach dem Rang der Frau, d. h. die Kinder erben nicht alle in 
gleicher Weise von ihren Eltern, sondern die Kinder der vom 
Könige geschenkten Frauen erhalten einen grösseren Teil des 
Vermögens als die Kinder der öffentlich verheirateten Frauen. 
Die Kinder dieser erhalten wiederum einen grösseren Teil als 
die Kinder der anderen Frauen. 

Ebenso erhalten auch die Witwen 2 ) nicht die gleichen Teile 
vom Vermögen des verstorbenen Gatten. Auch hier richten 



1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze von 1902, über die Aenderung 
des Erbrechtes. Bangkok 1902. 

2) vgl. Raschburi, Corpus jur. siamens. Bd. I S. 291 — 363; 608 
bis 641. 



— 63 — 

sich diese Anteile nach der oben erwähnten Rangstufe der 
Frauen. 

Um einen Anspruch auf Erbschaft zu haben, muss die Witwe 
wenigstens drei Jahre mit ihrem Gatten zusammen gelebt 
haben. 

Jedoch sind die Witwen aus der Klasse der emanzipierten 
Sklavinnen grundsätzlich von jedem Anspruch auf eine Erb- 
schaft ihres verstorbenen Gatten ausgeschlossen. 

Wegen Ungehorsams der Kinder darf der Vater diese von 
der Erbschaft ausschliessen. Ebenso verlieren Siamesen, die ohne 
Einwilligung ihrer Eltern das Vaterland verlassen, alle Ansprüche 
auf eine Erbschaft. Jedoch treten hier mildernde Umstände 
ein, wenn sie in die Heimat zurückkehren, ihre Eltern bei deren 
Krankheit unterstützen und pflegen und ihrer Leichenverbren- 
nung beiwohnen. Kinder und deren Abkömmlinge, welche die 
erkrankten und hilflosen Eltern nicht unterstützen oder für 
ihre Bedürfnisse nicht sorgen und welche bei der Verbrennung 
der verstorbenen Eltern nicht anwesend sind, verwirken auch 
ihren Anspruch auf die Erbschaft 1 ). 

Verräter, Rebellen und Verbrecher haben als Rechtlose kein 
Recht auf eine Erbschaft eines verstorbenen Anverwandten. 

Abgesehen von diesen Ausnahmen besteht in Siam Pflicht- 
teilsrecht für die Kinder bezw. die Witwe. In Siam sind Adop- 
tionen nicht selten. Die durch Adoption angenommenen Kinder 
haben, wenn sie in der Kindheit, und zwar in der Zeit vom ersten 
Monat ihrer Geburt bis zum siebten Lebensjahre, adoptiert 
worden sind, ebenfalls Anteil an der Erbschaft des Adoptiv- 
vaters. 

Es gibt in Siam verschiedene Bestimmungen, um die gesetz- 
liche Erbschaft zu sichern und gegen die Ansprüche anderer zu 
schützen. So müssen z. B. die Testamente für bestimmte Klassen 
zu bestimmten Zeiten vor dem Tode des Erblassers abgefasst 
werden: bei Adligen mindestens 1 Monat und 15 Tage vor dem 
Tode, bei den Brahmanen wenigstens 1 Monat und 5 Tage vor 
dem Tode, bei den unteren Klassen mindestens 1 Monat vor 
dem Tode u. s. w. Sodann müssen die Testamente in der An- 



1) Siamesen die von der Regierung in Ausland geschickt worden 
sind, sind hier ausgenommen. 



— 64 — 

Wesenheit bestimmter Personen gemacht werden. So müssen 
z. B. bei der Abfassung des Testamentes eines Adligen eine 
bestimmte Anzahl Personen aus verschiedenen Klassen anwe- 
send sein. Ebenso bei den buddhistischen Priestern und bei 
den niederen Klassen des siamesischen Volkes u. s. w. 

In Siam herrscht gewöhnlich Realteilung vor. Die einzelnen 
Familien sind in der Regel sehr gross. Im allgemeinen gibt es 
im Königreich sehr wenige Familien, die in europäischem Sinne 
wirklich reich zu nennen sind. 



— 66 — 



Kapitel III. 

Allgemeine Verhältnisse der siamesischen Land- 
wirtschaft. 

1. Slam ein reiner Agrarstaat. 

Das Königreich Siam ist ein reiner Agrarstaat, hat fast 
keine Industrie und wird wahrscheinlich auch immer wesentlich 
auf die Landwirtschaft angewiesen sein, da eine Industrie wie 
z. B. in Japan sich hier im Lande aus verschiedenen Gründen gar 
nicht entwickeln kann. In erster Linie kommt hier in Betracht, 
dass es an den natürlichen Vorbedingungen für die Entwicklung 
einer Industrie in grösserem Umfange mangelt. Nach seiner 
geognostischen Formation ist ein grosser Teil des Königreiches, 
fast ganz Niedersiam, alluvial. Eisen kommt fast gar nicht 
vor; Kohlen sind zwar gefunden worden, aber nicht so grosse 
Lager, dass ein Abbau rentabel wäre. 

Als Brennstoffe benützt man in Siam landwirtschaftliche 
und forstwirtschaftliche Produkte, z. B. Reishülsen, Holz und 
Holzkohlen; die letzteren werden hauptsächlich gebraucht. 

Ein weiterer Grund, der die Entwicklung der Industrie stark 
beeinträchtigt, ist der Umstand, dass infolge des tropischen Kli- 
mas die Bevölkerung wenig geneigt und fähig ist, kontinuier- 
liche, anstrengende Handarbeit , wie sie die Industrie ver- 
langt, zu verrichten. Auch ist das Volk in Siam, jedenfalls für 
absehbare Zeiten, nicht aus Erwerbsrücksichten auf die Industrie 
angewiesen, da die zum grossen Teil noch unbebauten, aber für 
Landwirtschaft sehr geeigneten Landstrecken bei einer Bebau- 
ung dem Unternehmungslustigen einen besseren Gewinn ver- 
sprechen, als die Arbeit in den Fabriken. 

5 



— 66 — 

Der weitaus grösste Teil der Bevölkerung betreibt Land- 
wirtschaft und zwar meistens den Reisbau. Der Reisbau, bei 
dem eine Missernte sehr selten vorkommt, liefert einen hohen 
Reinertrag. 

In früheren Zeiten war der Reisbau nicht so verbreitet wie 
in unseren Tagen, da die Könige die Ausfuhr des Reis ver- 
boten hatten. Zweck des Verbots war, die Preise möglichst 
niedrig zu halten und so der ärmeren Bevölkerung billigen 
Reis zu sichern, der das Hauptnahrungsmittel des ganzen 
Volkes bildet. Die Landwirte litten natürlich sehr unter 
diesem Ausfuhrverbot, weil sie gewöhnlich mehr produzierten, 
als sie absetzen konnten und so gezwungen waren, ihre Waren, 
um sie los zu werden, zu Schleuderpreisen zu verkaufen. In- 
folgedessen gaben viele Landwirte ihre Ländereien dem Staate 
wieder zurück oder Hessen sie zum Teil unangebaut oder bauten 
andere landwirtschaftliche Produkte auf ihren Aeckern an. 
Kamen aber schlechte Jahre, so herrschte, da wenig Reis auf dem 
Markte zum Verkaufe stand, grosser Mangel, und es entstand 
eine solche Teuerung, dass die ärmere Bevölkerung nicht mehr 
in der Lage war, die hohen Preise zu bezahlen und so unter 
grosser Hungersnot litt. 

Diese Verhältnisse hatten auch zur Folge, dass sich viele 
in die Untertänigkeit eines Reichen begaben, wo sie wenigstens 
ihr tägliches Brot sicher erhielten. 

In schlechten Jahren hatte also die wohlgemeinte Massregel 
der früheren Könige die gerade entgegengesetzte Wirkung. Erst 
König Mongkut entschloss sich 1855, das verhängnisvolle Ver- 
bot aufzuheben x ) und die Reisausfuhr freizugeben 2 ). Jedoch 



1) vgl. Edikte und Verordnungen des vierten Königs dieser Dynastie. 
1884. Bd. I. S. 126—128. Bd. II. S. 137—139. 

2) In den Edikten des Königs Mongkut vom Jahre 1855 über Auf- 
hebung des Reisausfuhrverbotes heisst es u. a. : 

„Das Reisausfuhrverbot ist allerdings sehr vorteilhaft für den Teil 
der Bevölkerung, der nicht Landwirtschaft betreibt, da hierdurch die 
Preise sehr niedrig sind z. B. nur 4 — 6 Bat pro Kwien. 

Dagegen leidet die ländliche Bevölkerung sehr unter der Massregel, 
weil sie bei einer Ueberproduktion nicht in der Lage ist, die Ware zu 
einem angemessenen Preise abzusetzen, so dass schon viele dem Staate 
ihre Ländereien zurückgegeben haben. Hierunter leidet natürlich auch 
der Staat, da er nicht mehr so viel Steuern einziehen kann. 



— 67 — 

wurde die Einschränkung gemacht, dass bei schlechten Zeiten, 
z. B. bei Missernten, die mehrere Jahre anhalten, wo ein Mangel 
im Lande zu befürchten ist, die Ausfuhr vorläufig wieder ver- 
boten werden kann x ). Als diese Neuerung eintrat, welche die 
Reisausfuhr gestattete, wandten sich die Landwirte wieder mehr 
dem Reisbau zu, und als dann der Reis einen kolossalen Absatz 
auf dem Weltmarkte fand (s. unten) nahm der Anbau in Siam, 
derartig zu, dass heute der Reis die anderen Produkte der 
Landwirtschaft nahezu verdrängt hat 2 ). 

In Siam bestand früher ein Monopolsystem, das ebenfalls 
von den Landwirten als sehr drückend und für sie schädlich 
empfunden wurde 3 ). Bestimmte landwirtschaftliche Produkte 
und auch forstwirtschaftliche, die von Landwirten gewonnen 



Aus diesen Gründen ist das Ausfuhrverbot aufgehoben worden, 
um so einerseits die Stellung der Landwirtschaft zu heben und anderer- 
seits dem Staate seine beste Einnahmequelle nicht zu entziehen, da 
gerade die Steuern auf Reisfelder und auf Reisausfuhr dem Staate am 
meisten einbringen. Im anderen Falle sähe sich der Staat in die Notwen- 
digkeit versetzt, auf andere Erzeugnisse und Dinge Steuern zu legen, 
die vielleicht noch drückender empfunden würden. Ausserdem hat der 
Staat ein Interesse daran, seine Landwirtschaft treibende Bevölkerung 
nicht verhungern zu lassen, und die übrige Bevölkerung, die nicht gewillt 
ist, die erhöhten Preise für den Reis zu bezahlen, kann ja selbst etwas Land- 
wirtschaft betreiben, da ja in Siam unbebaute Ländereien in Hülle und 
Fülle vorhanden sind.*' 

1) Es sei hier erwähnt, dass, wenn bei einer etwaigen Missernte das 
Ausfuhrverbot auf Reis wieder einmal in Geltung treten sollte, folgende 
Bestimmungen in den Handelsverträgen mit den auswärtigen Staaten 
getroffen sind, um die Untertanen, die mit Reis handeln, vor Schaden 
zu bewahren: Es ist bestimmt, das ein derartiges Verbot, das einen Monat, 
bevor es in Kraft tritt, zu publizieren ist, auf die Erfüllung von kontrakt- 
lichen Verpflichtungen, die vor der Bekanntmachung im guten Glauben 
abgeschlossen worden sind, keinen Einfluss haben soll. Zu diesem Zwecke 
sollen die Händler die siamesische Regierung von jedem Kontrakte, den 
sie vor der Publikation des Erlasses abgeschlossen haben, in Kenntnis 
setzen. Auch soll es erlaubt sein, dass Schiffe, die zur Zeit der Ankün- 
digung des Verbotes bereits in Siam angekommen sind, oder die von China 
und Singapore aus nach Siam unterwegs sind und die dortigen Häfen vor 
der Bekanntmachung verlassen haben, mit Reis zwecks Ausfuhr beladen 
werden dürfen. 

2) vgl. Journal of the Siam. Society. Bangkok. 1904. Art. über 
„King Mongkut" von O. Frankfurter. S. 191—192 

3) S. dar. unten S. 77. 

5* 



— 68 — 

wurden (z. B. Reis, Aquilaholz, Sapanholz u. a.) durften früher 
nicht direkt an Konsumenten oder Exporteure verkauft werden, 
sondern mussten cTtem Staate, oder denen, welche von demselben 
ein Monopol erhalten hatten, überlassen werden, und der Staat 
und die Monopolinhaber verkauften diese Produkte dann um 
einen höheren Preis an die Konsumenten und Händler. So ver- 
kaufte z. B. der Bauer an den Staat ein „Hap" Pfeffer für 
8 Bat; der Staat verkaufte seinerseits an Konsumenten und Ex- 
porteure ein „Hap" Pfeffer für 12 Bat u. s. w. *). 

Der König Mongkut hat auch dieses Monopolsystem 1855 
abgeschafft. Seitdem dürfen alle landwirtschaftlichen und forst- 
wirtschaftlichen Erzeugnisse frei verkauft und exportiert werden. 
Die Folge dieser Verordnung war eine günstige Entwicklung der 
Landwirtschaft und Steigerung ihrer Produktion. Sie könnte 
allerdings noch bessere und schnellere Fortschritte gemacht 
haben und machen, wenn nicht die dazu nötigen Kapitalien 
fehlten und wenn nicht die landwirtschaftlichen, wissenschaft- 
lichen und technischen Kenntnisse bei den Landwirten noch sehr 
mangelhafte wären. 

Wenn aber berücksichtigt wird, dass trotz dieser Mängel 
die bisherigen Fortschritte (s. dar. unten) gemacht wurden, so 
kann man wohl immerhin mit dem Erreichten sehr zufrieden sein. 



2. Die Hauptprodukte der Landwirtschaft und ihr Export im 

allgemeinen. 

Die Hauptprodukte der Landwirtschaft in Siam waren seit 
alter Zeit immer Reis, Kardamum, Pfeffer und andere tropische 
Gewürze und Drogen und in der Forstwirtschaft: Tekholz, 
Adlerholz und Sapanholz. Diese Erzeugnisse sind auch die 
Hauptexportwaren von Siam. 

Nach Frankfurter kamen erst im 18. und 19. Jahrhun- 
dert noch Zucker und Tabak hinzu. Dies scheint aber insofern 
nicht richtig, als Loub6re berichtet, dass Zucker schon im 17. 
Jahrhundert als ein Hauptartikel nach China ausgeführt wurde 2 ). 



1) vgl. Journal of the Siam- Society. Art. über King Mongkut von 
O. Frankfurter. Bangkok 1904. S. 192. 

2) vgl. Journal of the Siam-Society. Bangkok 1904. Artikel über 
„King Mongkut" von Frankfurter. S. 19. Loub£re,a.a.O. 



— 69 — 

Die meisten Waren, deren Handels-Monopol der Staat be- 
sass, wurden nach China ausgeführt. Im geringen Masse aller- 
dings vor dem 14. Jahrhundert. Erst seit 1367, als die freund- 
schaftlichen Beziehungen zu dem Reiche der Mitte sich immer 
herzlicher gestalteten, wurde von Siam immer mehr und mehr 
Ware nach dort ausgeführt. Im Jahre 1722 wurde sogar der 
Einfuhrzoll auf siamesischen Reis von der Regierung in. China 
aufgehoben, und in diesem Jahre wurden über 300 000 „Hap" 
siamesischer Reis in Kwangtung, Fuh-Kien und Chik-Kiang 
eingeführt *). 

Schon vor dem 17. Jahrhundert bestanden, ausser mit China, 
auch mit Holland und Portugal Handelsbeziehungen. Siame- 
sische Produkte der Land- und Forstwirtschaft wurden schon 
um diese Zeit auf den europäischen Märkten verkauft. Da 
aber diese Waren meistens über holländische, portugiesische 
und englische Kolonien gingen und immer auf ausländischen 
Schiffen exportiert wurden, weil Siam selbst keine Handelsflotte 
zur Verfügung hatte, so bestand allgemein der Glaube, dass 
diese Produkte aus den ausländischen Kolonien der genannten 
Mächte stammten, während tatsächlich Siam das Ursprungsland 
war. Dies war der Fall bei Gummilack, Kautschuk, Gutta- 
percha, Benzoe, Wachs, Zucker, Pfeffer, Tabak, Seide, Kardamum, 
Kaffee, Ingwer, Elfenbein, Adlerholz, Sapanholz, Tekholz und 
verschiedenen andern tropischen Drogen, Nutzhölzern und Farb- 
hölzern und anderen Produkten und Erzeugnissen der Land- 
und Forstwirtschaft 2 ). 

Nach Schouten war schon in seiner Zeit, im 17. Jahr- 
hundert die Ausfuhr von landwirtschaftlichen und forstwirtschaft- 
lichen Produkten ziemlich bedeutend. Zur Förderung des Han- 
dels wurde in der ehemaligen Residenzstadt des Reiches Ayuthia 
schon im 16. Jahrhundert ein Kaufhaus gebaut. Der Handel 
nahm so schnell zu, dass bald ein grösseres Gebäude nötig war. 
Dieses wurde dann auch im Jahre 1635 auf Befehl des Königs 
auf seine eigenen Kosten mit grossen geräumigen Packhäusern 
errichtet 3 ). 

Schon im 17. Jahrhundert wurden Handelsverträge mit 

1) vgl. Bowringa,a.O. Bd. I S. 70 — 80. 

2) vgl. von Schouten a. a. O. Bd. I. S. 34. 

3) vgl. von Schouten a. a. O. Bd. I. S. 319-— 325. 



— 70 — 

fremden Nationen abgeschlossen *). Unter der neuen, jetzt 
regierenden Dynastie, wurde, nachdem 1782 die Residenz nach 
Bangkok verlegt worden war, von der Regierung auch der Han- 
delsverkehr mit England und Amerika begünstigt 2 ). Aber von 
gösserer Bedeutung wurde der auswärtige Handel und insbe- 
sondere der Exporthandel # mit land- und forstwirtschaftKchen 
Produkten doch erst im 19. Jahrhundert 3 ) und namentlich durch 
die Handelsverträge, welche seit der Regierung des Königs Mong- 
kut mit einer Reihe von Staaten abgeschlossen wurden (s. dar. 
unten) 4 ). Dadurch wurden die Häfen geöffnet, und land- und 
forstwirtschaftliche Produkte strömten aus dem Lande auf den 
Weltmarkt. Die Preise für die Waren stiegen im Innern des 
Landes. M o u h o t berichtet 1864, dass damals die Preise auf 
das Doppelte und Dreifache der früheren Höhe gestiegen seien ; 
seit dieser Zeit sind sie noch weiter gestiegen, aber selbst heute 
sind sie im Verhältnisse zu den Preisen in Europa noch ziemlich 
niedrig zu nennen 5 ). 

1) vgl. Pongsawadarn Muang Thai Siamesische Ge- 
schichte. 2 Bde. Bangkok 1901. Loubere,a. a. O. Tachard, 
Voyage de Siam de P. P. Jesuites envoyes par le roi. 2 Bde. Paris 1686. 
de Bourges Relation du voyage de monseigneur de Beryth. Paris 
1683. de Choisy, Journal du voyage de Siam. TreVoux 1741. 
States Papers of the Kingdom of Siam from 1664 to 1886. Com- 
piled by the Siamese Legation in Paris. London 1886. 

2) vgl. darüber auch Frankfurter a. a. O. 

3) Handelsverträge mit England 1826, mit den Vereinigten Staaten 
von Amerika 1833 — 1836. vgl. Siamese State Paper S. 75. Treaty with 
the King of Siam. June 20. 1826 (English and foreigne state Papers 
vol. XXIII. S. 1153. Siamese State Papers S. 171). Treaty of Amity 
and commerce between Siam and United States. Signed at Siam Ayud'hia. 
Bangkok, March 20. 1833. ratified 14 April 1836. Crawford, John, 
Journal of an Embassy from the governor general of India to courts 
of Siam and Cochinchina. London 1828. 2 Bde. Robert, Edmund a. a. O. 
New York. 1837. 

4) vgl. States Papers of the Kingdom of Siam from 1664 to 1886. 
Compiled by the Siamese Legation in Paris. London. 1886. 

5) vgl. Mouhot a. a.0. Bd. I. S. 114. Er berichtet: Trotz der 
Oeffnung der Häfen und der bedeutenden Steigerung der Preise und der 
allgemeinen Teuerung, habe er doch mit seinen Trägern, Führern u. s. w. 
ganz gut mit 1 Bat (1.20 M.) pro Tag auskommen können. Diese Verhält- 
nisse haben sich allerdings bedeutend geändert, so dass manche behaup- 
ten, dass es in Bangkok ebenso teuer, ja vielleicht teurer zu leben sei als 
in Europa. Auf dem Lande ist das Leben allerdings noch sehr billig. 



— 71 — 



3. Der landwirtschaftliche Betrieb im Allgemeinen. 

Der landwirtschaftliche Betrieb (das Ackerbau- und das 
Gartenbausystem) *) ist noch sehr primitiv und mangelhaft wie 
vor Jahrhunderten, und es sind noch keine Massnahmen getroffen, 
um eine bessere Produktion und bessere Erträge zu erzielen. 
Man arbeitet hier noch in der „Happy goes lucky"Weise. 

Wenn mehr Mühe angewendet würde und die Bauern besser 
unterrichtet würden in der Art der Bebauung, im Pflanzenbau 
(Bodenkunde, Bodenbearbeitung, Düngerlehre, Lehre von der 
Saat, Ernte und Aufbewahrung der Feldfrüchte), in der Tier- 
zucht (Aufzucht und Fütterung der Haustiere), in der landwirt- 
schaftlichen Betriebslehre (Wirtschaftssysteme, Feldeinteilung) 
u. s. w., wie es in den anderen Ländern geschieht, so könnte 
ohne Zweifel die Landwirtschaft in Siam viel besser entwickelt 
sein, als sie es tatsächlich heute ist. 

Ausser dem Mangel an systematischer und rationeller Be- 
arbeitimg und an der nötigen Bildung der Landleute fehlt für 
ein gedeihliches Fortkommen der Landwirtschaft auch das Ka- 
pital. Der Mangel an Kredit in Siam ist das grösste Hindernis 
für jeden Fortschritt. 

Zu alten Zeiten war das Kreditwesen in Siam sehr mangel- 
haft 2 ). Vor der neuen Regulierung des Zinsfusses durch den 
Staat (1868) war dieser so hoch, dass die Landwirte überhaupt 
keine Kapitalien aufnehmen konnten. Nahmen sie dennoch 
Gelder auf, so waren sie bald nicht mehr in der Lage, die Zinsen 
bezahlen zu können. 

Früher kam in diesem Falle die eigenartige Verschuldung 
oder Sklaverei in Anwendung. Jetzt aber, wo die Sklaverei 
aufgehoben ist und die Organisation zur Beschaffung des nötigen 
Kredites noch nicht ausgebaut ist, kann der Landmann keine 
bedeutenden Verbesserungen oder Anschaffungen für sein Gut 
machen. Die Folge hiervon ist ganz natürlich die, dass in Siam 
auch noch das System des Raubbaues vorherrscht, allerdings 
nicht mehr in der Art und Weise und dem Umfang, wie in 



1) s. unten Kap. 4. Abschnitt 1. 

2) S. darüber unten Kap. 5. 



— 72 — 

früheren Zeiten. 

Immerhin ist neuerdings aber doch eine Besserung einge- 
treten. Die Bauern werden doch allmählich sesshafter und 
fleissiger und verwenden auch mehr Kapital als bisher auf den 
Anbau von Grund und Boden. Seitdem der Staat 1868 die 
Maximalhöhe des Zinsfusses herabgesetzt und besser geregelt 
hat 1 ), können nun auch die Landwirte eher als früher Vorschüsse 
bekommen, obwohl dies auch nicht gerade leicht und das Geld 
noch sehr teuer ist. Aber es ist ihnen doch jetzt die Möglichkeit 
geboten, die Zinsen, die wesentüch geringer sind als vorher, aus 
ihren Einnahmen zu bezahlen. 

An Grund und Boden hat es in Siam nie gefehlt und die Be- 
völkerung hat eine sehr grosse Bewegungsfreiheit. Wie wir früher 
gesehen haben 2 ), kommen nur zirka 10 Einwohner auf einen 
Quadratkilometer. Die klimatischen, geognostischen und hydro- 
graphischen Verhältnisse und die natürlichen Vorraussetzungen 
überhaupt sind für die Landwirtschaft in Siam äusserst günstig, 
ja vielleicht noch günstiger wie in den meisten europäischen Län- 
dern und bedeutend besser wie in mehreren Nachbarstaaten. 

Wenn die oben erwähnten Mängel und Hindernisse aufge- 
hoben würden, so könnte Siam wohl einer der grössten Agrar- 
staaten werden und nur wenige andere Staaten könnten mit ihm 
konkurrieren. Aber bei dem heutigen Stande der Verhältnisse 
steht das Königreich noch nicht auf dem ihm gebührenden Platze, 
und in Europa ist Siam als exportfähiger Agrarstaat fast gar 
nicht bekannt, da seine Produkte auch heute noch meistens als 
koloniale Waren fremder Mächte auf den Weltmarkt kommen. 

4. Das Recht der Bevölkerung auf Ueberlassung von land- 
wirtschaftlichem Areal durch den Staat* 

Nach altem Recht und alter Gewohnheit hat jeder Siamese 
das Recht, ein Stück Land vom Könige zur landwirtschaftlichen 
Bebauung zu verlangen, vorausgesetzt, dass das gewünschte Land 
herrenlos ist, dass es keine öffentliche Wiese oder Weide, die die 
Regierung der Bevölkerung zum allgemeinen Gebrauch über- 



1) vgl. unten Kap. 5. 

2) vgl. oben Kap. 1. 



— 73 — 

lassen hat, oder eine königliche Domäne ist, und dass der Betref- 
fende nicht mehr Land verlangt als er mit seiner Familie gut be- 
bauen kann. Er war aber ursprünglich verpflichtet, als Entgelt 
jährlich ein Viertel des Bruttoertrages an den Staat abzuliefern x ). 
Diese Abgabe wurde aber später durch eine neue, im Laufe der 
Zeit mannigfach geänderte Grundsteuer ersetzt (s. den folg. 
Abschnitt 5), und heute ist als Entgelt für die überlassene Land- 
nützung nur diese zu zahlen. 

Früher hatte der Ueberlieferung nach der König auch an 
arbeitsame und verdienstvolle Untertane Geldvorschüsse zu ge- 
währen, ohne jedoch hierfür Zinsen zu verlangen. Heute kom- 
men allerdings solche Fälle sehr selten vor. 

Um solche Grundstücke zu erwerben, muss man sich bei 
dem „Ampör", d. h. bei dem Vorstand des Bezirkes anmelden, 
in dem das Landstück hegt. Man nennt diesen Akt: „Schong, 
Na", Der „Ampör" stellt eine Urkunde aus, die sogenannte 
„Bai Yiep Yam", die ein Jahr Gültigkeit hat und nicht über- 
tragen werden kann. Sodann muss man sich noch weiter bei dem 
Beamten des Landwirtschaftsministers, der in diesem Distrikte 
angestellt ist, anmelden. Von diesem wird dann proklamiert, dass 
das Grundstück von dieser bestimmten Person erworben sei, 
damit, wenn das Land schon im Besitze eines anderen sich befinden 
sollte, der Besitzer reklamieren kann. 

Wenn nach Verlauf von 30 Tagen sich niemand gemeldet hat, 
so stellt der Beamte des Ministeriums eine Urkunde aus, die so- 
genannte „Schanot". Von jetzt ab hat der neue Besitzer volles 
Recht über das ihm zuerkannte Landstück. Für die Ausstellung 
der Urkunden, Meldungen, Proklamationen, u. s. w. werden be- 
stimmte Gebühren erhoben. 

Mom Raschawongse Toh 2 ) hat behauptet, dass 
der König das Land bei diesem Akte verkaufe; jedoch beruht 



1) vgl. B o wring , a. a. O. S. 187. „An old law, or recorded 
usage, gives to the cultivator a claim on the Sovereign of land for sowing, 
on the condition of paying a fourth of the gross produce; and the same 
record says, that the king should lend money without interest to indu- 
strious and meritorious subjects." Vgl. auch Sonderabdruck der Gesetze 
von 1901 über Erwerb von Grund und Boden. Bangkok 1907. 

2) vgl. Mom Raschawongse Toh, Der Reisbau in Siam. 
S. 15. 



— 74 — 

dies auf einem Irrtum. Das ganze Land ist Eigentum der Re- 
gierung und der Besitzer hat. nur das Nutzungsrecht. Aller- 
dings darf er das Land veräussern, verpfänden, vererben, auch 
testamentarisch frei an Andere übertragen. Dieses Recht bleibt 
ihm immer gewährt. Es kann aber hieraus keineswegs geschlos- 
sen werden, dass der König das Land verkauft. 

Wenn es sich um Errichtung öffentlicher Anstalten, Bau von 
Eisenbahnen, Kanälen u. s. w. handelt, so kann der Staat auch 
sofort das Expropriationsrecht anwenden, wobei dann allerdings 
der Besitzer entschädigt wird und die Ueberlassung eines anderen 
Grundstückes fordern kann. 

Bei jedem Kauf, Verkauf, Vermächtnis, Pacht, Verpfändung 
u. s. w. des Landes oder auch eines Teils desselben müssen jedes- 
mal die Urkunden erneuert werden. Wenn der Besitzer das 
Land nicht mehr behalten will, muss er dies ebenfalls anmelden 
und auf sein Verfügungsrecht verzichten. Diesen Akt nennt man : 
„Wen Na Kün". 

Die Höhe der Gebühren, die für alle diese Akte und Ur- 
kunden erhoben wurden, war früher sehr niedrig und ganz unbe- 
stimmt und in den verschiedenen Landesteilen ganz verschieden. 
Durch ein Gesetz vom Jahre 1901 wurden die Gebühren etwas 
erhöht und festgesetzt und für das ganze Land gleich gemacht *). 

Wenn die erworbenen Ländereien nach Ablauf des dritten 
Jahres noch nicht urbar gemacht und benutzt sind, so fallen sie 
wieder an den Staat zurück und können wieder an einen andern 
vergeben werden. 

Für Fremde, die in Siam wohnen oder die Absicht haben, 
auf längere Zeit sich im Lande aufzuhalten, treffen dieselben Be- 
stimmungen beim Landerwerb zu mit nur ganz geringen Ab- 
weichungen. 

In den Handels-, Freundschafts- und Navigationsverträgen 
mit Siam ist ein bestimmter Landgürtel angegeben, in dem die 
Fremden Pflanzungen oder Ländereien kaufen dürfen. (Län- 
dereien pachten und Häuser kaufen oder bauen dürfen sie überall). 

Dieser Gürtel wird bestimmt durch einen in einer Entfernung, 
von 200 Sen (za. 4 engl. Meilen) um Bangkok gezogen gedachten 



1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze über den Erwerb von Grund und 
Boden. Bangkok 1001. 



[ 



— 75 — 

Kreis und durch eine weitere Kreislinie, die man sich in einer Ent- 
fernung von 24 Stunden um Bangkok gelegt denkt, d. h. in einer 
Entfernung gleich der Strecke, die die einheimischen Ruder- 
Boote in dieser Zeit zurückzulegen pflegen. 

Die von diesen beiden Linien begrenzte Zone steht also dem 
Fremden zum Ankauf von Ländereien offen, das ganze übrige 
Land dagegen nicht. Wenn aber ein Fremder in Siam ohne 
Unterbrechung sich 10 Jahre aufhält und von der Regierung die 
Erlaubnis dazu erhält, so hat er dasselbe Recht in Bezug auf 
Länderkauf wie jeder Eingeborene. 

Beim Mangel an Kapitalien oder wenn innerhalb dreier Jahre 
die erworbenen Länderstrecken nicht urbar gemacht oder wenig- 
stens verbessert sind, wird dem Fremden das Recht am Besitze 
abgesprochen, und die Gebiete fallen, ebenso wie es bei den Ein- 
geborenen der Fall ist, an den Staat zurück. Auch die Fremden, 
die im Besitze von Ländereien sind und dieselben nicht mehr be- 
halten wollen, sind verpflichtet, dies dem Vertreter des Ministe- 
riums des Innern anzumelden *). 

Es mag hier erwähnt werden, dass die 24 Stunden- Grenze 
sowie die 200 Sen-Grenze später in den Handelsverträgen mit 
England (1856) und mit anderen Staaten festgesetzt worden sind 2 ) 

1 ) vgl. über den Erwerb von Grund und Boden durch Fremde: State 
p a p e r s of the Kingdom of Siam von 1664 — 1886 compiled by the Si- 
amese Legation in Paris. London 1886. S. 82. 88. Die preussiscne 
Expedition nach Ostasien im Jahre 1864, 66, 73 nach amtlichen 
Quellen. Berlin 1873. Bd. IV. S. 379—394. Graf Fritz zu 
Eulenburg. Ostasien 1860—1862. Berlin 1900. Bangkok 
Directory. 1906. Bangkok 1906. Frankfurter, Die recht- 
lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Siam. Berlin 1896. S. 15. 
Horstmann, Report over Siam's Relation with the Netherland and 
Colonies. Rotterdam 1906. S. 41 — 67. 

2) Die folgenden in dem Supplement zum Vertrag zwischen Siam und 
England vom 13. Mai 1856. (Agreement Supplementary to the Teaty 
of Friendship and Commerce, between Siam and Great Britain) enthalte- 
nen Bestimmungen wurden in sinngemässer Abänderung in alle Meist- 
begünstigungsverträge, die Siam in der Folgezeit abgeschlossen hat, auf- 
genommen. Vgl. z. B. den Vertrag zwischen Siam und Deutschland 
vom 7. Februar 1862 in: „Die preussische Expedition nach Ostasien". 
IV. Bd. S. 379 ff. Artikel 5 und 8. 

Art. X. The boundaries of the Four-Mile circuit. 
It is stipulated in the IV. Article of the Treaty, „that British subjects 
Coming to reside at Bangkok, may rent land and buy or build houses, but 



i 



— 76 — 

cannot purchase lands within a circuit of 200 Sen (about 4 miles English) 
from the city walls, untill they shall have lived in Siam for ten years, or 
shall obtain special authority from the Siamese Governement to enable 
them to do so". 

The points, to which this circuit extends, due north, south, east and 
weast of the city, and the spot where it crosses the river below Bangkok, 
have accordingly been measured by officers on the part of the Siamese 
an English; and their measurements, having been examined and agreed 
by the said Royal Commissioners and Mr. Parkes, are marked by stone 
pillars placed at the undermentioned localities, viz: 

On the North: — One sen north of Wat Kemabhirataram. 

On the East : — Six sen and 7 fathoms southwest of Wat Bangkapi. 

On the South: — About 19 sen south of the village of Bangpakeo. 

On the West : — About 2 sen south-west of the village Bangphrom. 

The pillars marking the spot where the circuit line crosses the river 
below Bangkok are placed on the left bank, 3 sen below the village of 
Bangmanau, and on the right bank about 1 sen below the village of Bang- 
Lampuluen. 

Art. XI. The boundaries of the 24 Hour's Journey. 
It is stipulated in the Art. IV of the Treaty that „excepting within 
the circuit of 4 miles, British subjects in Siam may at any time buy or 
rent houses, lands, or plantations, situated any where within a distance 
of 24 hour's journey from the city of Bangkok to be computed by the rate 
at which boats of the country can travel." 

The said Royal Commissioners and Mr. Parkes have consulted together 
on this subject, and have agreed that the boundaries of the said 24 hour 
journey shall be as fellows. 

On the North: The Bangputsa Canal, from its mouth on the Chow 
Phya River, to the old city walls of Lopaburi; and a straight line from 
Lopaburi to the Landing place of Tha Phrangam, near to the town of 
Saraburi, on the River Pasak. 

On the East: A straight line drawn from the Landing-place of Tha 
Phrangam to the junction of the Klongkut Canal with the Bangpakong 
River ; the Bangpakong River from the junction of the Klongkut Canal to 
its mouth, and the coast from the mouth of the Bangpakong River, to 
the Isle of Srimaharajah, to such distance Inland as can be reached with 
24 hours journey from Bangkok. 

On the South: The Isle of Srimaharajah and the Islands of Se Chang, 
on the east side of the Gulf ; and the city walls of Petschaburi, on the west 
side. 

On the West: — the western coast of the Gulf, to the mouth of the 
Meklong River, to such a distance inland as can be reached within 24 hours 
journey from Bangkok. The Meklong River from it's mouth to the city 
walls of Rajaburi; a straight line from the city walls of Rajaburi to the 
town o Subharnaburi ; and a straight line from the town of Subharnaburi 
to the mouth of the Bangputsa Canal, on the Chow Phya River. 



— 77 — 

Die anderen Bestimmungen über den Erwerb von Grund 
und Boden durch Fremde sind dieselben, wie bei dem Erwerb 
von Grund und Boden bei den Eingeborenen. 

Nur ist hier noch eine spezielle Verordnung zu erwähnen, die 
in den Verträgen , die Siam mit den andren Mächten abge- 
schlossen hat, enthalten ist. Es heisst hier, dass ein Untertan 
eines fremden Staates, wenn er Ländereien und Häuser erwerben 
will, durch den Konsul seines Landes ein Gesuch bei den Be- 
hörden des betreffenden Kreises in Siam einzureichen hat. Sind 
diese Behörden mit seinem Gesuche einverstanden , so wird 
die Grenze des Grundstückes markiert und eine mit dem Be- 
gierungsstempel versehene Urkunde ausgestellt. Hierdurch wird 
alsdann der Besitzer und sein Besitz unter den Schutz des Gou- 
verneurs des betreffenden Kreises gestellt. Er ist gehalten, 
in den gewöhnlichen Angelegenheiten sich nach den Vorschriften 
und Massregeln desselben zu richten und ist denselben Steuern 
unterworfen, wie die Eingeborenen *). 

5. Die landwirtschaftlichen Steuern. 

Die landwirtschaftlichen Steuern sind die Grundsteuer und 
die Accise, bezw. auch Ausfuhrzölle. 

Uralt ist die Grundsteuer. Es ist schon oben S. 72 erwähnt, 
dass dieselbe ursprünglich, als ein Entgelt für die dem einzelnen 
vom Staat überlassene Landnutzung, ein Viertel des Bruttobetra- 
ges betrug; dieselbe war eine Naturalabgabe für alle Ackerbaulän- 
dereien und wurde berechnet nach der Fläche des Landes und dem 
jeweiligen Ertrag, für die Obstbauländereien aber war sie seit jeher 
eine Geldabgabe, welche nicht nach der Grösse des Landes, sondern 
der Anzahl der Bäume auf demselben berechnet wurde (s. unten 
S. 85). An die Stelle dieser ursprünglichen Grundsteuer ist für 
die Ackerbauländereien später, jedenfalls schon im 17. Jahr- 
hundert, eine andere Grundsteuer getreten, die ursprünglich und 
lange auch noch eine Naturalsteuer war, im 19. Jahrhundert aber 



1) vgl. State Papers of the Kingdom of Siam von 1664—1886. Com- 
piled by the Siamese Legation in Paris. London 1886. S. 82. Art. IV. 
V. S. 88. Art. III. IV. und die Edikte und Verordnungen des vierten 
Königs der jetzigen Dynastie. Bangkok 1889. Bd. I. S. 17 — 36. 



— 78 — 

auch für jene Ländereien eine Geldsteuer wurde und die unten 
dargestellten Aenderungen erfuhr. 

Die landwirtschaftlichen Produkte sind zum Teil, d. h. bei 
ihrem Absatz in der Stadt ausserdem noch dem „Oktroi" oder 
der „Accise" d. h. einer Abgabe nach Art des Durchfuhrzolles 
unterworfen. Auch diese Abgabe ist uralt. Sie kann heute noch 
entweder in Geld oder auch in Naturalien entrichtet werden, je 
nach dem Wunsche der Produzenten oder der Händler, die die 
Ware am Orte selbst verkaufen oder sie in die verschiedenen Städte 
einführen (s. unten). Es gab früher noch, wie wir schon oben 
erwähnt haben, Staatsmonopole für bestimmte Erzeugnisse der 
Landwirtschaft, die die Produzenten nur an die Regierung ver- 
kaufen durften, für gewisse vom Staate festgesetzte Preise. Der 
Staat erzielte allerdings dabei grosse Einnahmen, indem er natür- 
lich an die Händler und Konsumenten diese Produkte viel teurer 
verkaufte, und diese gezwungen waren, die Preise zu bezahlen, 
da er das Monopol besass. 

Dadurch wurden schliesslich die Preise derartig in die Höhe 
getrieben, dass nur wenige Leute noch in der Lage waren, diese 
Erzeugnisse zu kaufen. Die Folge des geringen Absatzes war na- 
türlich die Abnahme der Produktion des betreffenden Artikels. 
Diese Staatsmonopole waren das Verderben der siamesischen 
Landwirtschaft. Dieser beklagenswerte Zustand dauerte bis 
spät in das 18. Jahrhundert hinein, und erst von da ab ist eine 
allmähliche Aenderung und Besserung zu verzeichnen. Die 
völlige Abschaffung dieser Staatsmonopole erfolgte erst wie oben 
S. 67 angegeben durch König Mongkut. 

I. Die Grundsteuer hat im Laufe der Zeit wesentliche 
Aenderungen erfahren. 

Die erste derselben war, wie schon vorher bemerkt, dass die 
ursprüngliche Steuer von einem Viertel des Bruttoertrages von 
Ackerbauländereien ersetzt wurde durch eine feste Flächensteuer 
nach der Grösse des Landes. Wann diese Aenderung erfolgt ist, 
haben wir nicht ermitteln können. Aber Loubere 1 ) berich- 
tet 1691 von ihr als einer schon länger bestehenden Steuer, ferner 
dass damals die Grundsteuer für Getreide länder als Naturalsteuer 
für ein „Rai", 1 Salung oder 0,25 Bat betragen habe, und dass 



1) Loub^re,a.a. O. Bd. I. S. 282. 



— 79 — 

sie früher nur von der bebauten Fläche erhoben worden sei, aber 
der damals regierende König verordnet habe, die Gesamtfläche 
zu besteuern, um dadurch die Bevölkerung zu zwingen, die Ge- 
samtfläche anzubauen. Später war der Steuersatz 2 Tang für 
ein Rai x ). Ausserdem mussten die Bauern an den Staat noch 
2 Tang von jedem Rai verkaufen und zwar zu einem vom Staat 
festgesetzten Preise, nämlich den Tang für 4 Att — 0,625 Bat 2 ). 

Bezüglich weiterer Aenderungen sind zu unterscheiden die 
Getreidebauländer, die Obstbauländer und die Länder mit andern 
landwirtschaftlichen Produkten, 

1. Bei den Getreidebauländern wurden und wer- 
den noch heute für die Besteuerung drei Arten von Aeckern 8 ) 
unterschieden, die heutige Unterscheidung ist aber bei gleichem 
Namen nicht mehr die gleiche wie die frühere. Die frühere 
Unterscheidung war: 

1) „Na Kuko" waren solche Felder, die nicht unter Wasser 
sind und auf denen offene Saat gesät wird. 

2) „Na Fang Loi", „NamFon", das waren solche Felder, die 
fast stetig unter Wasser hegen, und auf denen Tupfsaat von Reis- 
samen oder Stecklingen vorgenommen wird; und 

3) „Na Pa", das waren solche Felder, die nicht von beson- 
derer Fruchtbarkeit sind; diese Felder hegen meistens an den 
Abhängen der Berge oder in den engen, schmalen Bergtälern 

Diese dritte Art war seit jeher von der Grundsteuer befreit 
nur die beiden ersten waren steuerpflichtig. 

Die Besteuerung derselben scheint anfangs für beide die 
gleiche gewesen zu sein, aber geschwankt zu haben, zuerst nach 
der Gesamtfläche, dann nach der bebauten Fläche, dann wieder 



1) Das Verhältnis von Salung und Bat (Geld) einerseits und Tang und 
Kwien (Raummass) andrerseits ist natürlich nicht anzugeben. Die 
Aenderung der Steuer: 2 Tang pro Kai statt 1 Salung pro Rai wurde aber 
von der Bevölkerung als eine schwere Last empfunden. 

2) 1 Rai ist 1600 qm (Flächenmass). 
1 Bat ist 4 Salung ] 

1 Salung (0,25 Bat) war 2 Fuang > Geldmünzen. 

1 Fuang — 8 Att J 

1 Kwien war 100 Tang (Raummass). 

S. auch Beilage II. Die Münze Bat diente damals als Gewichtsmass. 

3) lieber die Unterscheidung von sechs Aeckerarten beim Betrieb 
s. Kapitel IV, Abschnitt I. 



— 80 — 

zur Zeit Louberes 1 ) nach der Gesamtfläche erfolgt zu sein 
Aber später — jedenfalls schon in der ersten Hälfte des 18. Jahr- 
hunderts, wenn nicht bereits früher — war die Besteuerung beider 
Arten eine verschiedene, bei den „Na Kuko" nach der Gesamt- 
fläche, die auf der Erwerbsurkunde stand, bei den „NaFangLoi" 
dagegen nur nach der wirklich bebauten Fläche mit entsprechen- 
der Kontrolle und Feststellung durch Staatsbeamte, wieviel von 
der Gesamtfläche bebaut wurde. 

Diese unterschiedliche Besteuerung scheint auf den ersten 
Bück ungerecht zu sein, aber der massgebende und auch gerecht- 
fertigte Grund derselben war nach einer Erklärung der Regierung 
unter König Mongkut folgender: 

„Bei den „Na Kuko" wird deshalb die ganze Fläche des 
Grundbesitzes besteuert, weil solche Felder zu jeder Zeit ganz 
bebaut werden können. Deshalb sollen die Bauern soviel als 
möglich ihren ganzen Grundbesitz bebauen. Dies ist also eine 
Art von Zwang, dass sie alle Ländereien bebauen, da sie ja 
sonst auch für die unbebauten Flächen umsonst Steuer be- 
zahlen müssen. 
Dagegen wird bei den „Na Fang Loi", wenn zu grosse Ueber- 
schwemmungen eintreten, ein grosser Teil der Ländereien unter 
Wasser gesetzt und dadurch für die Bebauung imbrauchbar. 
Ebenso sind bei anhaltender Trockenheit die Felder der „Na Fang 
Loi"-Art zum grossen Teil imbrauchbar für die Beackerung, da, 
wie schon in den ersten Kapiteln gesagt wurde, eine genügende 
Menge Wasser vorhanden sein muss, wenn die Saat gedeihen soll. 
Man braucht die Besitzer dieser Felder nicht zum Bebauen 
ihrer Ländereien zu treiben, da sie bei der Grösse ihres Gebietes 
doch im allgemeinen weniger bebauen können und sie schon von 
selbst alles, was irgendwie sich beackern lässt, nicht brach 
hegen lassen werden" 2 ). 

Im 19. Jahrhundert traten nun folgende Aenderungen ein: 
Zuerst wurde unter König Phra Nang Klao (1824 — 1851) 
die bisherige, in ihren jährlichen Erträgen wechselnde Natural- 
steuer in eine feste Geldsteuer umgewandelt. Der Steuersatz 
war für den „Rai" 0,375 Bat. 



1) L o u b er e , a. a. O. Bd. I. S. 282. S. auch vorher S. 77. 

2) Edikte und Verordnungen des vierten Königs dieser Dynastie. 
Bangkok 1889. Bd. I. S. 126—128. 140—142. 



— 81 — 

In jener Zeit war der Durchschnittspreis für den Kwien 
(1900 1) Reis 10 Bat; die Steuer betrug bei Annahme einer Pro- 
duktion von ^3 Kwien auf einen Rai za. 11,25% des Reis- 
preises *). 

Es blieb aus den in der vorerwähnten Regierungserklärung 
angegebenen Gründen bestehen die unterschiedliche Besteu- 
erung der „Na Fang Loi" nach der wirklich bebauten Fläche 
und der „Na Kuko" nach der Gesamtfläche. Nur bei ausser- 
ordentlicher Trockenheit wurde für die „Na Kuko" entweder 
der Steuersatz von 0,375 Bat auf 0,25 Bat pro Rai ermässigt 
oder auch nur die bebaute Fläche, wie bei den Na Fang Loi ver- 
steuert. 

Als diese Bestimmungen in Kraft traten, bestand noch in 
Siam das Ausfuhrverbot auf Reis. Nur in bestimmten Jahren, 
wenn ein Vorrat für drei Jahre im Land vorhanden war, durfte 
Reis exportiert werden. Diesen Export übernahm dann meistens 
der Staat selbst, der den Reis auf Staatsschiffen nach den Nach- 
barländern, besonders nach China ausführte 2 ). 

König Mongkut, der im Jahre 1851 den Thron von Siam be- 
stieg (1851 — 1868), führte weitere Reformen ein. 

Im Jahre 1855 hatte Mongkut die beständige Reisausfuhr 
ermöglicht. Gegen diesen Erlass trat aber im Volke eine gewisse 
Unzufriedenheit zu Tage, weil hierdurch der Reis, das Haupt- 
nahrungsmittel zu teuer werde. Daraufhin erklärte Mongkut 
aber im Jahre 1857 3 ), dass die Ackerbauer die Möglichkeit er- 
halten müssten, den ihrer Arbeit entsprechenden Lohn zu be- 
kommen, was bisher nicht der Fall gewesen sei. Gleichzeitig 
wies er darauf hin, dass jedem, bei der Fülle an bebaubarem 
Ackerboden, die Gelegenheit gegeben sei, selber Ackerbau zu trei- 
ben, wenn er nicht die erhöhten Reispreise zu zahlen gewillt sei. 

Um jedoch die Bewohner Siams zu ermutigen und anzu- 



1) Die Regierung hatte für die Regelung der Grundsteuer als durch- 
schnittlichen Ertrag angenommen, dass auf 3 Rai 1 Kwien (1000 1) pro- 
duziert wird, also ein Durchschnittsertrag von 453,228 kg auf 1 Rai d. 
i. pro Rai 28, 312 kg. 

2) vgl. Frankfurter, Die rechtlichen und wirtschaftlichen Ver- 
hältnisse in Siam. Berlin 1896. S. 9 — 10. 

3) Edikte und Verordnungen des vierten Königs der jetzigen Dyna- 
stie. Bangkok 1889. Bd. I. S. 126—128. 

6 



— 82 — 

treiben, sich mit Ackerbau zu beschäftigen und neue Felder urbar 
zu machen, erliess er im Jahre 1858 ein Edikt, durch das die 
Steuern auf diejenigen Ländereien, die seit der Urbarmachung 
noch nicht drei volle Jahre in Anbau sind, zu ermässigen seien *). 

Nach diesem Erlasse wurden die Felder der beiden Arten 
„Na Kuko" und „Na Fang Loi" im ersten Jahre nach der Urbar- 
machung gar nicht besteuert. Vom zweiten bis Ende des dritten 
Jahres wurden die Felder der „Na Kuko" Art mit 0,125 Bat 
pro Rai besteuert; während die Steuer für die „Na Fang Loi" 
Felder 0,25 Bat pro „Rai" betrug und zwar vom Anfange des 
zweiten bis zum Ende des vierten Jahres. Der höchste Steuer- 
satz für die Felder „Na Kuko" wurde erreicht am Anfange des 
vierten Jahres, für Felder „Na Fang Loi" am Anfange des fünften 
Jahres. Von da ab wurden sie mit 0,25 Bat, bezw. 0,37 Bat pro 
Rai besteuert. 

Wir sehen aus diesen Angaben, dass jetzt die „Na Kuko"- 
Felder weniger besteuert waren, als die „Na Fang Loi"-Felder. 

Diese Regelung erklärte König Mongkut in einem Edikte 
vom Jahre 1864 2 ). Während früher die Absicht bestand, die 
Besitzer der „Na Kuko "-Felder zu zwingen, ihren ganzen Besitz 
in Anbau zu nehmen, weil ihre Ländereien immer bebaubar 
waren und nicht abhingen von Regen und Wasserhöhe, wie die 
Felder der „Na Fang Loi", so hat dieser Zwang nach Aufhebung 
des Ausfuhrverbotes auf Reis seinen eigentlichen Zweck verloren. 

Die Bevölkerung hat ja jetzt selbst das Bestreben, möglichst 
viel Land zu bebauen, um einen grösseren Ertrag zu erzielen, 
da der Absatz sich von Jahr zu Jahr steigert. Allerdings haben 
die Felder der „Na Kuko" mehr Vorteile bei den natürlichen 
Bedingungen, dagegen werden aber die Erzeugnisse der „Na 
Fang Loi"-Art weit höher geschätzt und viel mehr begehrt, als 
die der „Na Kuko"-Felder. Der Reis der „Na Fang Loi"-Felder 
wird wegen der feineren Qualität viel teurer bezahlt. 

Aus diesen Gründen wurde der Steuersatz von 0,37 auf 
0,25 Bat für die „Na Kuko"-Felder herabgesetzt. 

Auch damals wurden die „Na Fang Loi"-Felder nur nach 



1) vgl. Pra Bascha Banyat le Prakat Tang Tang nai Raschkai ti Si. 
Bangkok 1889. Bd. I. S. 140—142. 

2) Vgl. Edikte und Verordnungen des vierten Köngs der jetzigen 
Dynastie. Bangkok 1889. Bd. III. S. 606—615. 



— 83 — 

der bebauten Fläche, und die „Na Kuko "-Felder nach der Ge- 
samtfläche besteuert. Wenn aber die Erträgnisse infolge von 
Misswachs sehr gering waren, brauchten die Besitzer der „Na 
Kuko"-Felder in dem betreffenden Jahre nur für die bebaute 
Fläche Steuer zu zahlen; die unbebaute Fläche wurde abge- 
messen und die Steuer hierfür erst im nächsten Jahre bei bes- 
serem Ertrage bezahlt. Als Gebühr für die Vermessungskosten 
etc. wurde dann ein Zuschlag von 0,125 „Bat" pro „Rai" 
auf die betreffende Fläche, für die im vorigen Jahre keine Steuer 
bezahlt war, erhoben 1 ). 

In ausserordentlich schlechten Zeiten erhielten die Bauern 
öfter Unterstützungen aller Art von der Regierung und auch 
vom Könige selbst aus dessen Privatkasse. So hatte z. B. im 
Jahre 1864 die Bevölkerung der Provinz Krung Kao infolge 
grosser Trockenheit sehr grosse Verluste im Getreidebau gehabt. 
Um die Not unter ihnen zu mildern, liess der König Geld sowie 
Lebensmittel unter sie verteilen. 

Der jetzige König von Siam, Schulalongkorn (seit 1868), brach 
dann vollständig mit dem alten System und führte eine ganz 
neue Ordnung der Steuern ein. Er schaffte die alten Bestimmun- 
gen ab und ersetzte sie durch zweckgemässe andere. 

•Es war vorauszuseheii, dass bei der steigenden Entwickelung 
des Reiches die Ausgaben steigen mussten und deshalb neue 
Einnahmequellen zu erschliessen waren. Dies Bedürfnis nach 
erhöhten Einnahmen führte die Aenderung herbei. 

Nach einem Erlasse vom Jahre 1900 wurden zunächst die 
Felder und andere Liegenschaften, die den Klöstern und Tempeln 
geschenkt worden und früher steuerfrei waren, nun mit Grund- 
steuern belegt gleich den Grundstücken, die sich im Privat- 
besitze befinden. Von 1873 bis zum Jahre 1905 gab es 
aber keine allgemeinen Steuersätze für die beiden Feldarten 
„Na Kuko" und „Na Fang Loi" (vor 1873 gab es bekanntlich 
solche allgemeine Steuersätze), sondern die Höhe der Steuer 
richtete sich nach der Lage und der Fruchtbarkeit der Grund- 
stücke und der Wohlhabenheit der Bevölkerung in den einzelnen 
Provinzen. Es wurden z. B. die „Na Kuko "-Felder in verschie- 
denen Provinzen ganz verschieden besteuert, je nachdem es sich 



1) Edikte und Verordnungen u. s. w. Bangkok 1889. S. 606—614. 

6* 



— 84 — 

um eine reichere oder eine ärmere Gegend handelte, so dass 
ein eigentlicher Durchschnitt für den Steuersatz nicht festzu- 
stellen ist. Ausserdem waren auch die Steuern in derselben 
Gegend, je nachdem ein gutes oder schlechtes Jahr war, ganz 
verschieden hoch. 

Und wenn der Landmann den genauen Beweis dafür erbrin- 
gen konnte, dass ihm mehr als l / z seines Getreides durch Ueber- 
schwemmungen oder durch Trockenheit vernichtet worden, so trat 
für ihn die Steuerermässigung ein oder die Steuer wurde auch 
bisweilen für das betreffende Jahr ganz aufgehoben. 

Es kam auch nicht selten vor, dass ganze Provinzen, in 
denen der Boden wenig fruchtbar und die Bevölkerung sehr arm 
ist, manchmal für mehrere Jahre keine Grundsteuer zu entrichten 
brauchten. Sie wurde dann erst in besseren imd ertragreicheren 
Jahren wieder erhoben 1 ). 

Vom 19. Juni des Jahres 1905 an trat dann ein ganz neues 
System an Stelle des alten. Von jetzt ab wird die Höhe der 
Steuersätze nach dem Werte des Grund und Bodens, nach der 
Produktionsfähigkeit der Aecker selbst bestimmt. 

Nach diesem neuen System unterscheidet man auch drei 
Arten von Feldern: „Ti Huang Harn"; „Na Fang Loi" und 
„Na Kuko". 

Die beiden letzteren Bezeichnungen sind zwar dem alten 
System entlehnt, haben aber jetzt eine ganz andere Bedeutung. 

Unter „Ti Huang Harn" versteht man jetzt solche Grund- 
stücke, die zwar schon erworben, aber noch nicht urbar gemacht 
worden sind. „Na Fang Loi" sind solche Felder, die schon 
urbar gemacht sind, aber noch nicht vollständig sich in Ordnung 
befinden (einige Stücke der Ländereien sind schon im Anbau). 
Ausserdem gehören hierhin die Felder, die an den Abhängen 
oder in den engen, schmalen Bergtälern Hegen, und nicht von 
besonderer Fruchtbarkeit sind, so dass sie nur in einzelnen Jahren 
d. h. zur grossen Regenzeit, einigen Ertrag liefern. „Na Kuko" 
endlich sind solche Felder, die schon urbar gemacht und in Ord- 
nung gebracht sind und regelmässig jährliche Erträge hefern. 

Die letztere Felderart, die der „Na Kuko" wird in fünf 
Klassen eingeteilt. Diese Einteilung beruht auf der Fruchtbar- 

1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze von 1900 über Regelung der 
Grundsteuer und deren Erhebung. Bangkok 1900. 



— 85 — 

keit, der Qualität des Produktes u. s. w. Nach diesen Klassen 
wird die Höhe der Steuersätze folgendermaßen bestimmt: 

1. Klasse — 1, — Bat pro Jahr und Rai. 

*• >> u, /o „ ,, ,, ,, „ 



3. 


99 


— 0,62 


>> 


4. 


>> 


— 0,50 


>> 


5. 


>> 


— 0,37 


>> 



Die „Ti Huang Harn", d. h. die Grundstücke, die noch nicht 
urbar gemacht sind, werden jetzt auch vom dritten Jahre an, 
wenn sie auch noch nicht in Anbau genommen sind, besteuert 1 ), 
und zwar mit dem achten Teile der Steuersätze für die „Na 
Kuko'VFelder. 

Die „Na Fang Loi "-Felder dagegen werden besteuert nach 
der bebauten Fläche wie früher. Ausserdem wird aber jetzt 
auch noch ihre Fruchtbarkeit, Qualität der Produkte und die 
Gegend, wo sie hegen, taxiert und die Steuersätze sind um den 
vierten Teil höher als diejenigen für die „Na Kuko"-Felder 2 ). 

Wie früher, so werden auch jetzt bei Ueberschwemmungen 
und anderen Naturereignissen, wodurch Schaden angerichtet 
wird, die Steuern ganz oder zum Teil aufgehoben. 

2. Was die Steuern betriff t, die auf die Obstbauländer 
gelegt sind, so waren sie früher, vom Jahre 1856 bis zum Jahre 
1900 folgendermaßen festgesetzt: 

Die Steuer wurde nicht nach der Grösse der Ländereien, 
sondern nach der Anzahl und den Arten der Obstbäume, die 
darauf gepflanzt waren, bemessen. Ueber die Besteuerung der 
verschiedenen Arten der Obstbäume gab es sehr verschiedene 
Bestimmungen, da die Bäume ja nicht im ersten Jahre sofort 
Früchte tragen und es deshalb nicht möglich ist, sie in gleicher 
Weise zu besteuern. Die Regelung dieser Obststeuer war sehr 
eigenartig und äusserst kompliziert. 

a) Ländereien, die mit Gräben durchzogen sind, oder höher 
gelegene Ländereien und solche, die mit folgenden 8 Arten der 
Obstbäume bepflanzt sind, waren der sogenannten „Lang" Ka- 



1 ) Früher fielen sie in diesem Falle an den Staat zurück. Sie müssen 
aber jetzt abgemeldet werden oder werden weiter besteuert. 

2) vgl. Gesetz v. 1005 über A ende rang des Grund- und Bodenbe- 
steuerungssystems. Bangkok 1905. 



— 86 — 

tastrierung 1 ) unterworfen und wurden nach der Anzahl der 
Bäume besteuert. 

1) Areka oder Betelnusspahne. 

1. Kl. (Makek) Höhe des Stammes 3— 4Wah, Steuer 138 Cow. 

2. „ (Makto) „ „ „ 5—6 „ „ 128 „ 

3. „ (Maktri) „ „ „ 7—8 „ „ 118 „ 

4. ,, (Mak Pakarai) Bäume, die anfangen 

Früchte zu tragen „ 128 „ 

5. „ (Mak Lek) Höhe des Stammes von 1. „Sok" auf- 

wärts bis sie Früchte tragen, pro Baum 50 „ 

2) Kokosnussbäume. 

Die Steuer betrug für 3 Bäume, die höher als 1 „Sok" sind, 
1 „Salung". 

3) Betelpfeffer (Piper Betle oder Siri Vines). 

Für 1 Baum oder Stock betrug die Steuer bei einer Höhe 
von über 5 „Sok", 200 „Cowries". 

4) Mangobäume. 

Bei einem Umfange des Stammes von 4 „Kam" und einer Höhe 
von 3 „Sok" und darüber, betrug die Steuer pro Baum 1 „Fuang". 

5) Maprangbäume. 

Bei einem Umfange des Stammes von 4 „Kam "und einer Höhe 
von 3 „Sok" und darüber betrug die Steuer pro Baum 1 „Fuang". 

6) Durianbäume. 

Bei einem Umfange von 4 „Kam" und einer Höhe von 
3 „Sok" und darüber betrug die Steuer pro Baum 1 „Bat". 

7) Mangostanebäume. 

Bei einem Umfange von 2 „Kam" und einer Höhe von 
1/i »Sok" betrug die Steuer pro Baum 1 „Fuang". 

8) Langsatbäume. 

Dieselben Bedingungen galten wie bei 7, also pro Baum 
1 „Fuang". 

Die Katastrierung geschah bei diesen genannten Arten der 
Obstbäume gewöhnlich nur einmal unter jeder Regierung. Von 
Plantagen und Ländereien, die mit diesen Bäumen bepflanzt 
waren, musste derselbe Betrag jährlich bezahlt werden, wie er in 
der Katasterurkunde stand, ohne Rücksicht darauf, ob schon 

1) vgl. „Long Assessment", State papers of the Kingdom of Siam 1664 
bis 1886. Compiled by the Siamese Legation in Paris. London 1886. S. 
91—93. 



— 87 — 

neue Bäume gepflanzt oder alte Bäume abgestorben waren. Erst 
wenn eine neue Katastrierung vorgenommen wurde, änderte sich 
die Steuersumme. 

Aussergewöhnliche Katastrierungen fanden statt, wenn die 
Bäume durch Ueberschwemmungen oder andere Nuturereignisse 
Schaden gelitten hatten. In diesem Falle wurden dann die be- 
schädigten Bäume aus der Urkunde gestrichen und nicht mehr 
besteuert. 

Bei einer neuen Katastrierung wurde die Anzahl der Bäume 
von neuem in der Urkunde vermerkt, wobei die abgestorbenen 
Bäume ausgelassen und die neuen Bäume, die die obigen Be- 
dingungen erfüllten, eingetragen wurden. Diejenigen neuen 
Bäume, die die Bedingungen noch nicht erreicht hatten, blieben 
natürlich steuerfrei. 

b) Höher gelegene Ländereien und solche, die mit Gräben 
durchzogen und mit folgenden acht Arten von Obstbäumen be- 
pflanzt waren, wurden jährlich katastriert. Auch bei diesen 
Arten wurde die Steuer von den einzelnen Bäumen erhoben und 
zwar nach folgenden Bestimmungen: 

1) Pomeranzen oder Apfelsinenbäume. 

Es gibt fünf Arten derselben. (Som Kiou Wan, Som Pluek 
Bang, Som l'eparot, Som Kao Sungö). 

Bei einem Umfange von 6 „Niew" betrug die Steuer pro 
10 Bäume 1 „Fuang". 

Bei allen anderen Arten von Orangenbäumen von der oben- 
genannten Grösse betrug die Steuer pro 15 Bäume 1 „Fuang". 

2) Indische Brotbäume. (Artocarpus integrifolia.) 

Bei einem Umfange von 6 „Kam" und einer Höhe von 
2 „Sok" und darüber, betrug die Steuer pro 15 Bäume 1 „Fuang". 

3) Gemeine Brotfruchtbäume. (Artocarpus incisa.) 

Sie waren ebenso besteuert wie die indischen Brotbäume. 

4) Ma Fai Bäume. 

Bei einem Umfange von 4 „Kam" und einer Höhe von 
2 „Sok" und darüber, betrug die Steuer pro 12 Bäume 1 „Fuang". 

5) Guajawabäume. 

Bei einem Umfange von 2 „Kam" und einer Höhe von 
1 „Kup" und darüber, betrug die Steuer pro 12 Bäume 1 „Fuang". 

6) Saton-Bäume. 

Bei einem Umfange von 6 „Kam" und einer Höhe von 



— 88 — 

2 „Sok" und darüber betrug die Steuer pro 5 Bäume 1 „Fuang". 

7) Rambutan. (Nephelium Lapaceum). 

Bei einem Umfange von 4 ,*Kam" und einer Höhe von 2 „Sok" 
und darüber, betrug die Steuer pro 5 Bäume 1 „Fuang". 

8) Ananasgewächse. 

Bei diesen betrug die Steuer 1 „Salung" für 1000 Pflanzen. 

c) Folgende sechs Obstarten, die ebenfalls jährlich kata- 
striert wurden, waren, gleichviel, auf welchen Ländereien sie 
gepflanzt sind, ob diese mit Gräben durchzogen sind oder nicht, 
ob sie erhöht sind oder nicht, besteuert: 



1. Mangobäume 1 


L „Fuang* 


'für 1 Baum 


2. Tamarindebäume ] 


1 99 


„ 2 Bäume 


3. Zimtbäume I 


L >> 


,, 20 „ 


4. Bananenbäume 1 


L >> 


„ 50 „ 


5. Piper Betel (Sträucher) 1 


L >> 


„ 12 Sträucher 


6. Pfeffersträucher (Piper nigrum) ] 


L >> 


„ 12 



3. Die Steuer auf die Aecker, die mit anderen aus den 
genannten landwirtschaftlichen Produkten be- 
pflanzt waren, wurde nach der Grösse der Anbaufläche in 
folgender Weise geregelt: 

a) Länder, die mit Gräben durchzogen oder erhöht und 
mit anderen landwirtschaftlichen Produkten bepflanzt sind, 
wurden, wenn keine anderen Bestimmungen darüber erlassen 
worden waren, mit 1 „Salung" und 1 „Fuang" oder 0,375 „Bat" 
pro Ernte und pro Rai besteuert. 

b) Länder, die nicht mit Gräben durchzogen, also flach sind, 
wurden ebenfalls beim Fehlen besonderer Bestimmungen mit 
1 „Salung" und 1 „Fuang" oder 0,375 „Bat" pro „Rai" besteuert. 
Blieben diese Länder aber unkultiviert, so wurde von ihnen keine 
Steuer erhoben 1 ). 

1) vgl. State Papers of the Siamese Kingdom from 1664 — 1886. 
Compiled by the Siamese Legation in Paris. Lond. 1886. S. 88 — 93. Aus- 
ser den erwähnten Steuern müssen auch noch von jedem Grundbesitzer 
jährlich Gebühren an den Nai Rawang (d. h. Lokal- Steuerbeamten) ent- 
richtet werden. Die Gebühr beträgt für jeden Besitzer solcher Ländereien, 
die unter der sog. „Lang Katast rierung" stehen, 0,5 Bat pro Jahr; dagegen 
für jeden Besitzer anderer Ländereien 0,875 Bat pro Jahr. Die ersteren müs- 
sen aber ausserdem noch eine Gebühr für die Untersuchung des Geldes, mit 
dem sie die Steuern bezahlt haben, und zwar 60 cowries pro Bat bezahlen. 



— 89 — 

Zu 2. und 3. Diese Bestimmungen über die Obstländereien 
und die Länder mit anderen landwirtschaftlichen Produkten, 
wurden im Jahre 1900 aufgehoben 1 ). Es ist aber bis jetzt noch 
keine neue spezielle Regelung für diese beiden Arten von Ländern 
herbeigeführt worden, und es werden alle Länder, gleichviel mit 
welchen Produkten sie bebaut sind, vorläufig noch mit 0,375 „Bat" 
pro „Rai" besteuert. 

II. Ausser der Grundsteuer wurde und wird von Produkten 
der Landwirtschaft noch die „A c c i s e" oder das „Octro i" 
vom Staate erhoben, wenn die Waren in die Stadt gebracht 
und dort verkauft werden 2 ). Ist die Ware für den Lokalkonsum 
bestimmt, so wird die Steuer vom Verkäufer erhoben. 

Die Exportwaren unterliegen entweder der Accise oder einem 
bestimmten Ausfuhrzoll. 

In den Verträgen mit den fremden Nationen (im Vertrage 
vom Jahre 1855 mit England, Art. VIII, Absatz 3; im Ver- 
trage vom Jahre 1862 mit Deutschland, Art. XX u. s. w.) ist 
nämlich bestimmt, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und 
überhaupt jede siamesische Ware, die zum Export bestimmt ist, 
von der Zeit der Produktion an bis zur Verladung ausser der 
Grundsteuer nur noch „einer" Steuer unterworfen werden dürfen. 
Ob die Steuer oder Abgabe unter dem Namen von „Accise", 
„Durchfuhrzoll" oder „Ausfuhrzoll", erhoben wird, ist gleich. 
Die Steuer oder Abgabe von siamesischen Produkten, die vor 
oder bei der Ausfuhr erhoben wird, ist in den Tarifen, die im An- 
hange den Verträgen beigefügt sind, spezifiziert. 

Jedes siamesische Produkt, das dem Ausfuhrzoll nach diesen 
Tarifen unterliegt, soll befreit sein von allen Durchgangs- oder 
sonstigen Abgaben im ganzen Königreiche Siam. 

In gleicher Weise sollen vor oder bei der Verschiffung keine 
anderen Steuern oder Abgaben auf solche siamesischen Produkte 
erhoben werden, die schon dem „Durchfuhrszoll" oder der 
„Accise" unterworfen sind 3 ). 



1) vgl. „Pra Rascha Banyat le Pra Kascha Kamnot tang tang nai 
Raschkai ti Ha". Gesetze von 1900. Bangkok 1900. S. 235—237. 

2) Die Accise ist für die einzelnen Produkte im ganzen Land gleich 
hoch. Die sehr umfangreichen Tarife sind enthalten in Kotmai Sanpa Pasi. 
Gesetze über die Regelung der Steuern und ihre Erhebung. Bangkok 1898. 

3) vgl. State Papers ofthe Siamese Kingdom from 1664 — 1886. 



90 — 



Die Tarife, die in den Verträgen festgesetzt sind, welche 
mit den fremden Mächten abgeschlossen worden sind, sind in 
allen Verträgen gleich. 

Sie sind in den folgenden Tabellen angegeben: 

Tarif der inländischen Abgabe und des Aus- 
fuhrzolles auf Exportartikel. 
Section I. 

Die unten erwähnten Artikel sollen frei von den inländischen 
Abgaben und Steuern auf Produktion oder Durchfuhr, wohl aber 
dem Ausfuhrzolle unterworfen sein, wie folgt: 

Bat SaL Fua. Phais 



1. Elfenbein 

2. Gummigutt 

3. Hörner des Rhinoceros 

4. Kardamane (1. Qualität) 

5. „ (2. „ ) 

6. Getrocknete Muscheln 

7. Feder des Pelikan 

8. Getrocknete Betelnüsse 

9. Krakhiholz 

10. Finne der Haifische (weiss) 

11. Finne der Haifische (schwarz) 

12. Lukrabaussamen 

13. Pfauenschwänze 

14. Büffel- und Viehknochen 

15. Khinoceroshäute 

16. Hautschnitzeln 

17. SchüdkrötenschUd (hart) 

18. „ (weich) 
10. Seegurken 

20. Fischeingeweide (bes. Blasen) 

21. Schwalbennester 

22. Königsfischers Federn 

23. Katechu (catechu nigrum) 

24. Brechnüsse (nux vomica) 

25. Pung Tarai-Samen 

26. Benzoe-Harz 

27. Angrai-Rinde 

28. Adelholz 

20. Rochenhäute 



— — — pro Pikul 



10 

6 
50 
14 

6 

1 

2 

_ 2 — — 

6 — — — 

3 — — — 

__ 2 — — 



2 — — 



.0 


— 


— 


— 


»» 


100 Schwänze 




— 


— 


3 


>* 


Pikul 




2 


— 


— 


99 


>» 




1 


— 


— 


>» 


>» 


1 


— 


— 


— 


>> 


>> 


1 


— 


— 


— 


»» 


» 


3 


— 


— 


— 


99 


»9 


3 


— 


— 


— 


»J 


>» 




— 


— 


— 


20% ») 


6 


— 


— 


— 


pro 


100 Federn 




2 


— 


— 


>> 


Pikul 




2 


— 


— 


» 


» 




2 


— 


— 


>> 


»> 


4 


— 


— 


— 


>> 


>» 




2 


— 


— 


» 


» 


2 


— 


— 


— 


»» 


f» 


3 


— 


— 


— 


>> 


» 



Compiled by the Siamese Legation in Paris. London 1886. S. 60 — 72; 
83—86. British and Foreign Papers. Bd. XLVI. (1855—1856.) 
S. 138. Preuss. Expedition nach Ost-Asien. Bd.IV.S.370 — 
304. Horstmann, a.a.O. S. 41 — 67. 
>) d. h. von je 100 Stück 20. 



91 — 





Bat Sal. 


Fu. Phais 




30. Hirschgeweihe (alt) 


— 


1 


— 


— 


pro Pikul 


31. „ (jung) 


— 


— 


— 


— 


10% 


32. Hirschhäute (fein) 


8 


— 


— 


— 


pro 100 Häute 


33. „ (gewöhnlich) 


3 


— 


— 


— 


,, 100 


34. Hirschsehnen 


4 


— 


— 


— 


„ Pikul 


35. Büffel- und Rinderhäute 


1 


— 


— 


— 


>» » 


36. Elefantenknochen 


1 


— 


— 


— 


>> >» 


37. Tigerknochen 


5 


— 


— 


— 


»» » 


38. Büffelhörner 


— 


1 


— 


— 


»> »> 


39. Elefantenhäute 


— 


1 


— 


— 


»» »» 


40. Tigerfelle 


— 


1 


— 


— 


„ Fell 


41. Armadillen- Gürteltiere. Felle 












oder Panzer 


4 


— 


— 


— 


„ Pikul 


42. Stocklack 


1 


1 


— 


— 


>> >> 


43. Hanf 


1 


2 


— 


— 


>> »* 


44. Getrocknete Fische (Plaheng) 


1 


2 


— 


— 


>> 99 


45. Getrocknete Fische 












(Pia Saht) 


1 


— 


— 


— 


»» »» 


46. Sapanholz 


— 


2 


1 


— 


>> 99 


47. Gesalzenes Fleisch 


2 


— 


— 


— 


>» >> 


48. Mangrowe-Rinde 


— 


1 


1 


— 


>> >* 


49. Rosenholz 


— 


2 


— 


— 


>> » 


50. Ebenholz 


1 


1 


— 


— 


>* »> 


51. Reis (gehülster) 


4 


— 


— 


— 


» »J 


52. „ (ungehülster) 


2 


— 


— 


— 


„ Kwien(25Pik.) 


53. Gambir (Catechu pallidum) 


2 


— 


— 


— 


„ Pikul 



Section II. 

Die unten erwähnten Exportartikel sind der Accise oder 
dem Durchfuhrzoll unterworfen. Die Höhe dieser Sätze soll 
aber in Zukunft nicht mehr gesteigert werden und die Waren 
sollen vom Ausfuhrzoll befreit sein. 



54. Zucker (weiss) 


— 


2 — — pro Pikul 


55. „ (braun 


— 


■■• »5 » 


56. Baumwolle gereinigt 


— 


>> » 


und ungereinigt 


— 


— — — io% 


57. Pfeffer 


1 


— — — pro Pikul 


58. Gesalzene Fische (Platu) 


1 


— — — „ 10000 Fische 


59. Bohnen und Erbsen 


— 


— — -— Ein Zwölftel. 


60. Getrocknete Krabben 


— 


»> » 



61. 

62. Seide (roh) 

63. Bienenwachs 

64. Talg 

65. Salz 

66. Tabak 



2 — — 



Ein Fünfzehntel 
pro Pikul 
„ Kwien 
„ 1000 Paket. 



— 92 — 

Section III. 

Alle Waren oder Produkte, die in diesem Tarife nicht auf- 
gezählt sind, sollen nur einem inländischen Oktroi und Accise 
oder einem Durchfuhrzoll unterworfen sein, dessen Höhe nicht 
über die jetzigen Sätze gehen darf. Sie sollen von jedem Aus- 
fuhrzoll befreit sein. 

Es ist die Absicht des Staates, die Accise und das Oktroi, 
die den Handel im Innern des Landes empfindlich hemmen, ab- 
zuschaffen und nur die Grundsteuer bestehen zu lassen. Diese 
soll aber dann erhöht werden, da sonst der Staat durch den 
Verlust der abgeschafften Steuern eine allzu grosse Einbusse 
erleiden würde. 

Die Steuer soll jedoch nicht mehr für alle landwirtschaft- 
lichen Ländereien gleich, d. h. 0,375 „Bat" pro „Rai" sein, wie 
die alte Bestimmung lautet 1 ), sondern die Höhe soll von nun 
an (von 1905 an) bestimmt sein durch den Wert des Grund und 
Bodens selbst. Dies geschieht aber bis jetzt nur bei der Besteu- 
erung des Tabaks. 

Die Accise auf Tabak wurde aufgehoben und statt dessen 
wird die Grundsteuer auf die Tabakbauländer vom Ertrag er- 
hoben. Jedoch darf die Höhe der Steuersätze nicht über 10% 
des Verkaufspreises des Tabaks in den betreffenden Gegenden 
betragen 2 ). 

Es ist noch die Erhebung der Steuern kurz zu erwähnen. 

Die meisten Steuern in Siam waren und sind, wie in den 
meisten orientalischen Staaten und wie früher teilweise auch 
in Europa, verpachtet. 

Das Steuerpachtsystem wird nur bei solchen Steuern an- 
gewendet, bei denen man nicht mit Bestimmtheit die Höhe der 
einkommenden Abgaben ausrechnen kann, so z. B. auch beim Oktroi. 

Die Pächter bieten dem Staate eine bestimmte Summe an 
für die Steuerpacht auf die einzelnen Produkte. Derjenige, der 
die höchste Summe anbietet, erhält das Recht, die Steuer ein- 
zutreiben. 



1) vgl. oben und State Papers of the Kingdom of Siam from 1664 
bis 1886. Compiled by the Siamese Legation in Paris. London 1886. 
S. 88—93. 

2) vgl. Sonderabdruck der Gesetze vom Jahre 1900: Ueber Aende- 
rung der Tabakbesteuerung. Bangkok 1900. 



— 93 — 

Jedoch ist der Pächter gehalten, die Steuer nach den vom 
Staate festgestellten Sätzen zu erheben 1 ). 

Diese Pauschsumme muss er bei der Regierung als Kaution 
hinterlegen; statt Geld kann er auch Vermögensgegenstände, 
z. B. Grundstücke, Wertpapiere, Gold- und Silbergegenstände 
zum Pfand geben, die dem Werte der betreffenden Pauschsumme 
entsprechen. Nun muss er vierteljährliche, vom Staate festge- 
setzte Raten an diesen entrichten, so dass am Ende des Jahres 
die so bezahlten Summen der vorausbezahlten Pauschsumme 
(Kaution) gleich sind. Dann erhält er die vorausbezahlte 
Pauschsumme oder die zum Pfand gegebenen Vermögensgegen- 
stände zurück 2 ). 

Ist die Steuersumme (Steuereinnahme) grösser als die 
Pauschsumme, so hat der Pächter natürlich Gewinn, ist die 
Summe jedoch kleiner, so hat er Verlust. 

So nehmen also die Pächter ein grosses Risiko auf sich, da 
die Gefahr, grosse Summen zu verlieren, nicht gering ist. Um 
sich hier sicher zu stellen und einen möglichst hohen Gewinn zu 
erzielen, wenden sie alle Mittel an, die ihnen zu Gebote stehen. 
Dass diese Mittel nicht immer rechtlich sind, ist ganz natürlich 
und in früheren Zeiten häuften sich die Fälle von widerrechtlichen 
Steuererhebungen, da es den Pächtern nicht gerade schwer fiel, 
ihr unsauberes Handwerk unbemerkt auszuüben. 

Die Pächter haben gewöhnlich ihre eigenen Angestellten, 
durch die sie die Steuer einziehen lassen, allerdings unter der 
Aufsicht von Staatsbeamten. Aber da in früheren Zeiten die 
Kontrolle dieser Beamten sehr gering war, so erhoben, die 
Pächter meistens die Steuer zu einem höheren Satze als den 
von der Regierung festgesetzten. Ein solches Verfahren musste 
selbstverständlich der Bevölkerung mit der Zeit fast unerträg- 
lich werden, so dass in neuerer Zeit die Kontrolle etwas schär- 
fer ausgeübt wird. Jedoch sind die Beamten, die vom Staate 
hierfür angestellt sind, noch nicht zahlreich genug, um den 
Pächtern und ihren Angestellten energisch genug entgegentreten 



1) Es ist zu bemerken, dass die Steuersätze teilweise schon festgesetzt 
sind in den Verträgen mit den fremden Nationen. 

2) vgl. Kotmai Sanpa Pasi. Gesetze über die Regelung der 
Steuer und ihre Erhebungsformen. Bangkok 1898. 



— 94 — 

zu können und sie im Falle von Missbräuchen zur Verant- 
wortung zu ziehen. 

Es ist klar, dass der Staat ein Interesse daran hat, die ganze 
Verwaltung der Steuern und Zölle selbst in die Hand zu nehmen 
und diese nicht mehr wie bisher den Pächtern zu überlassen. 
Bereits sind auch schon Schritte getan, um diesen Plan zu ver- 
wirklichen. Die Ein- und Ausfuhrzölle werden schon seit den 
Zeiten des Königs Mongkut vom Staate durch eigene Beamte 
verwaltet 1 ). 

Die Grundsteuer auf landwirtschaftliche Produkte sowie 
alle Katastersteuern überhaupt, sind von jeher vom Staate selbst 
verwaltet und von seinen eigenen Beamten erhoben worden und 
fallen zudem auch der Bevölkerung nicht so lästig wie die Accise. 
Deshalb können sie auch, wenn der Oktroi wegfällt, erhöht werden, 
um die Einnahmen des Staates auf derselben Höhe zu halten. 

Verschiedene an sich bessere Arten von Besteuerungen, wie 
z. B. die allgemeine Einkommensteuer, lassen sich in Siam aus 
verschiedenen Gründen nicht, jedenfalls zur Zeit noch nicht, ein- 
führen. Ein Hauptgrund ist wohl auch die mangelhafte Statistik, 
die es geradezu unmöglich macht, das Einkommen der einzelnen 
Staatsangehörigen genau zu ermitteln. Deshalb ist es auch für 
die Regierung immer mit den grössten Schwierigkeiten verbunden, 
eine alte Steuer abzuschaffen und sie durch eine neue zu ersetzen. 

Ueberhaupt aber verlangt das ganze Steuerwesen in Siam 
energisch nach einer durchgreifenden Reform. 

Das ganze Staatseinnahmewesen muss anders geregelt werden. 

Um aber diese neue Regelung der Einnahmen einzuführen, 
müssen auch sämtliche Handelsverträge, die mit den fremden 
Mächten im Laufe der Zeit abgeschlossen worden sind, revidiert, 
und umgeändert werden. 

Durch diese Verträge hat sich nämlich die siamesische Re- 
gierung so sehr die Hände gebunden, dass sie fast gar keine 
Bewegungsfreiheit mehr besitzt, um nach eigenem Gutdünken 
zu handeln. Ja sogar in solchen Sachen, die nicht das Ausland 
angehen, sondern sich auf die innere Verwaltung beziehen, herrscht 
diese Unterbindung der Bewegungsfreiheit. 

1) vgl. State Papers of the Kingdom of Siam. Compiled by the Sia- 
mese Legation in Paris. London 1880. Vgl. Frankfurter, Die 
rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Siam. Berlin 1806. S. 9. 



— 95 — 

Solche grosse Aenderungen gehen natürlich, wie sich auch 
nicht anders erwarten lässt, sehr langsam vorwärts und wenn 
die Bewegung auch schon lange eingesetzt hat, so ist doch nicht 
vorauszusehen, wann dieselbe abgeschlossen sein wird. 

Diese Reformbewegung kann man wohl füglich als den Ueber- 
gang vom alten Staate mit seinen längst veralteten Einrichtungen 
zu einem neuen Staat mit seinen modernen und zeitgemässen 
Verordnungen und Gesetzen bezeichnen. 

Die Geschichte lehrt uns, dass in allen Staaten und Ländern 
in Europa und Asien diese Entwickelung nur sehr langsam vor 
sich gegangen ist. Nur einen Staat kennen wir, nämlich das 
Kaiserreich Japan, der dieses Uebergangsstadium sehr schnell 
durchgemacht hat. 

Eine solche ausserordentlich schnelle Entwicklung gehört 
jedoch zu den grössten Seltenheiten und es ist wohl mehr als 
zweifelhaft, ob es irgend einem anderen Staate in der Zukunft 
gelingen wird, eine solche schnelle Entwicklung durchzumachen, 
wie es eben in Japan geschehen ist. 

6. Die Verteilung von Grund und Boden. 

Nachdem über den Erwerb von Grundstücken und über 
Abgaben und Steuern berichtet worden ist, erscheint es not- 
wendig, auch auf die Verteilung von Grund und Boden ein- 
zugehen. Allerdings kann man sich auch hier wegen der mangel- 
haften Statistik auf nur ungenaue Quellen stützen. 

In Siam gibt es eigentlich nur einen Grundbesitzer nämlich 
den Staat. 

Es ist schon erwähnt worden, dass jeder Untertan vom Staate 
ein Stück Land zur Bebauung verlangen kann unter der Be- 
dingung, dass er eine jährliche Abgabe dafür an diesen entrichtet. 

Der Betreffende hat allerdings das Recht, wenn er das Land 
binnen drei Jahren urbar gemacht hat, dasselbe zu veräussern 
oder testamentarisch zu übertragen; aber trotzdem bleibt der 
Staat noch immer Eigentümer des Grundstücks. Dies zeigt sich, 
wie schon früher bemerkt, auch besonders, wenn es sich um 
Eisenbahn- und Brückenbauten oder um andere öffentliche Ein- 
richtungen handelt. In diesem Falle steht dem Staate das so- 
fortige Expropriationsrecht zu, wobei aber die Summe, die er 



— 96 — 

dem Besitzer des expropriierten Landes bezahlt, nur eine Ent- 
schädigung für etwaige Arbeits- und Kapitalaufwendungen auf 
die Grundstücke ist, keineswegs aber als Rückkaufssumme an- 
gesehen wird. 

Da das Gesetz verordnet, dass jeder nur soviel Land vom 
Staate verlangen kann, als er selbst mit seiner Familie bebauen 
kann 1 ), so können wir schon hieraus schliessen, dass die Mehr- 
zahl der landwirtschaftlichen Betriebe Kleinbetriebe sind. 

Grossen Grundbesitz gibt es wenig in Siam und der vor- 
handene ist meistens nur in den Händen der königlichen Prin- 
zen, der Vasallenfürsten und der Adeligen. 

Dies letztere kommt daher, dass der Adel in früheren Zeiten 
gewöhnlich grosse Familien gehabt hat. 

Unter Familie versteht man nach siamesischen Begriffen 
nicht nur die Familienangehörigen als solche, sondern auch das 
ganze Gesinde einschliesslich Sklaven, Hörige und deren Ange- 
hörige. 

Da nun so die Adeligen über eine grössere Zahl von Arbeits- 
kräften verfügen konnten, stand ihnen nach dem Gesetz auch 
das Recht zu, vom Staate grössere Grundstücke zur Bebauung 
zu verlangen, um ihre grosse Familie ernähren zu können. 

Als die Sklaverei oder Hörigkeit abgeschafft wurde, ver- 
blieb dem Adel sein ganzer bisheriger Grundbesitz. Da aber jetzt 
die Arbeitskräfte fehlen, um das ganze Land zu bebauen, so 
verkaufen oder verpachten sie das Land, wenn es besonders 
fruchtbar ist oder nicht weit vom Markte entfernt oder am 
Ufer eines Flusses oder eines Kanals liegt. 

Ländereien aber, bei denen diese günstigen Bedingungen 
nicht zutreffen, melden sie dem Staate wieder ab, d. h. sie geben 
sie diesem wieder zurück, da sie dieselben doch nicht verpachten 
oder verkaufen können. Es gibt noch viele von diesen noch nicht 
urbargemachte Ländereien, die der Staat bei Rückgabe gegen die 
Erwerbsgebühren Andern überlässt. Ausserdem gibt es noch eine 
grosse Anzahl ihnen überlassener fruchtbarer Landstriche, die aber 
etwas weiter von den Märkten entfernt liegen. Früher, zur Zeit 
der Hörigkeit oder Sklaverei konnten diese Gebiete noch in An- 



1 ) vgl. Sonderabdruck der Gesetze von 1901 über Erwerb von Grund 
und Boden. Bangkok 1901. 



— 97 — 

bau genommen werden, da für diese Arbeit keine Löhne bezahlt 
wurden. Jetzt aber rentiert es sich nicht mehr, sie bebauen zu 
lassen, da die Produktionskosten durch die Löhne der Arbeiter 
viel zu hoch sind. Deshalb treten die Besitzer diese Gebiete 
dem Staate wieder ab, wenn sie nicht umsonst die Steuern 
hierfür bezahlen wollen. 

Aus schon obenerwähnten Gründen ist in Siam wenig reiner 
Pachtbetrieb vorhanden. Allerdings findet er sich hier und da, 
weil die Kinder, die schon selbständige Wirtschaft führen können, 
gewöhnlich nicht weit von ihren Eltern sich ansiedeln, damit 
sie sich gegenseitig helfen können. Wenn nun das Landstüok, 
das neben dem Gute der Eltern liegt, einem anderen gehört, 
so pachten sie es hinzu, sofern sie nicht in der Lage sind, es zu 
kaufen, und warten ab, bis sich hierzu Gelegenheit bietet. Es 
ist dies also eine Art Zupacht und die Pächter werden gewöhn- 
lich nach Ablauf einiger Jahre Eigentümer. 

Andere Pachtsysteme wie Halbpacht, Erbpacht u. s. w. 
kommen fast nie in Siam vor. 

Die Kirchen und Tempel haben auch Anteil am Grundbesitz, so- 
genannte „NaTorani Song", d. h. solche Grundstücke, die das Volk 
ihnen geschenkt hat. Dieser Anteil ist aber ganz unbedeutend. 

Es gibt und gab in Siam keinen Grundbesitz, der der Ge- 
meinde als solcher gehört. 

In neuerer Zeit gibt es auch noch Grossgrundbesitz, der 
den Ackerbaugesellschaften angehört. Diese sind aber numerisch 
von sehr geringer Bedeutung. 

Wie schon gesagt, fehlt leider noch eine genaue Statistik 
in Siam oder die vorhandene ist noch nicht publiziert. Jedoch 
lässt sich die Regierung jetzt angelegen sein, eine Zählung alle* 
landwirtschaftlichen Grundbesitze vorzunehmen. 

Dieselbe ist in zwei oder drei Provinzen bereits vollendet, 
das Ergebnis ist aber noch nicht veröffentlicht. 

Jedoch kann man mit Sicherheit annehmen, dass in Siam 
der Kleinbetrieb vorherrscht und er befindet sich fast ausschliess- 
lich in den Händen von selbständigen Eigentümern, wenn man 
sie so nennen darf. Der kleinste Grundbesitz hat einen Umfang 
von 3 „Rai" 1 ), der grösste umfasst ca. 10 000 „Rai", selten über 
diese Zahl heraus. 

1) „Rai" — 1600 qm. 

7 



— 98 — 

Die ganz kleinen Grundbesitze von 3 — 4 .,Rai" sind nicht 
sehr zahlreich. Sie dienen meistens nur für den persönlichen 
Gebrauch, als Nutzgärten für solche Personen z. B. Beamte, 
die durch ihren Beruf gehindert sind, sich mit der Landwirtschaft 
zu beschäftigen. 

Eine Bauernfamilie, die erwerbsmässig Landwirtschaft be- 
treibt, besteht gewöhnlich aus dem Mann, der Frau, einigen 
halberwachsenen und einigen noch ganz kleinen Kindern. Er- 
wachsene Kinder trifft man im allgemeinen sehr selten in einer 
bäuerlichen Familie. Entweder dienen sie als Soldaten oder 
haben sich dem Priesterstande gewidmet oder haben geheiratet 
und sohon einen Hof zu verwalten. 

Eine solche Familie bebaut in den meisten Fällen 80 — 100 
„Rai", zuweilen aber auch bis zu 200 „Rai" wenn nämlich das 
Land niedrig und am Ufer liegt und von den jährlichen Ueber- 
schwemmungen begünstigt wird. In den höher gelegenen 
Gregenden dagegen, wo keine Ueberschwemmungen eintreten, 
oder wo diese fast zugleich mit dem Regenfall aufhören, gibt 
es nur wenige Familien, die mehr als 30 — 40 „Rais", im höch- 
sten Falle 60 „Rais" bearbeiten können 1 ). 

Es bearbeiten also die siamesischen Ackerbauern ziemlich 
grosse Flächen und sie haben im Verhältnisse zu den europä- 
ischen Bauern fast zu grosse Betriebe. 

Die Grösse der landwirtschaftlichen Betriebe in Siam ist 
meistens abhängig von dem Zeitraum, in dem die Felder bebaut 
werden können, d. h. von der Länge der Reisbausaison. 

Diese ist nicht gleich in den einzelnen Landstrecken; z. B. 
dauert sie in den gebirgigen Gegenden nicht so lange als in der 
Ebene. Das hat seinen Grund darin, dass die Länge der Saison 
ganz abhängig ist von der Länge der Regenzeit in den gebirgigen 
Gregenden, dagegen in der Ebene auch noch dann, wenn die Regen- 
zeit vorüber ist, die Felder bearbeitet werden können. Denn die 
Felder der Ebene hängen nicht so sehr vom Regen als vielmehr 
von der Ueberschwemmung ab, und diese erreicht ihren Höhe- 
punkt erst nach der Regenzeit. So steht den Gebirgsbauern 



1) Die Gründe hierfür siehe unten in Kapitel IV bei der Darstellung 
der Betriebssysteme. Vgl. auch van der Heide, General Report on 
Irrigation and Drainage in the lower part of the Menam valley. Bang- 
kok 1903. 



— 99 — 

viel weniger Zeit zu Gebote, ihre Aecker zu bearbeiten und zudem 
erfordert diese Arbeit viel mehr Mühe und Anstrengung als in 
der Ebene. 

Wie in allen anderen Ländern, so drängt sich auch in Siam 
der grösste Teil der landwirtschaftlichen Bevölkerung in den 
Gregenden zusammen, die für den Ackerbau am günstigsten sind, 
wie wir es schon im I. Kapitel gesehen haben. Die fruchtbarste 
Gegend Siams, wo infolgedessen auch der Andrang am grössten 
ist, ist die sogenannte „grosse, fruchtbare Fläche Siams", „The 
great Piain of Siam", die von vier Hauptflüssen mit zahl- 
reichen Nebenflüssen durchflössen und mit zahlreichen grossen 
und kleinen Kanälen bedeckt ist. 

Smyth 1 ) sagt von dieser ^Fläche: „As a matter of fact, 
the Menam Valley, for practica! purposes, is Siam". In 
dieser Gegend befinden sich also die meisten Betriebe, die ge- 
wöhnlich, wie gesagt, einen Umfang von 80 — 100 „Rai" haben, 
während die kleineren Betriebe im Gebirge Hegen. 

Die grossen Grundbesitze, die der königlichen Familie, den 
Fürsten und dem Adel gehören, liegen meistenteils in der Umge- 
bung von Bangkok oder der grösseren Städte in den Provinzen, 
während die anderen mehr zerstreut im Lande umher hegen. 

Es zeigt sich eine grosse Verschiedenheit der Liegenschafts- 
preise nicht nur bei solchen Ländereien, die in den höheren Ge- 
genden hegen und denen in der Ebene, die an die Flussufer und 
Kanäle grenzen, sondern die Preise sind auch in den verschie- 
denen Provinzen und Kreisen sehr verschieden. Sie schwanken 
zwischen 1 „Bat" und 80 „Bat" pro „Rai". 

In den sogenannten „Tung Yai", die zwischen Monthon 
Krung Tep und Monthon Prachin hegen, sind die Preise der 
Ackerfelder ausserordentlich hoch, seitdem das neue Bewässe- 
rungssystem der „siamesischen Kanalbau-Kompagnie" ausgeführt 
worden ist und das ganze Land mit einem Netzwerk von Kanälen 
bedeckt wird. Die Aecker in dieser Gegend sind die teuersten 
in ganz Siam. 

Ausser den klimatischen und hydrographischen Verhält- 
nissen und den anderen Faktoren, welche die Preise für die Liegen- 
schaften bestimmen, fällt noch die Nähe des Marktes ins Ge- 



1) vgl. Smyth a. a. O. Bd. I. S. 148. 



— 100 — 

wicht besonders des Hauptmarktes Bangkok. Von hier aus gehen 
die meisten Exportwaren in das Ausland, da Bangkok fast der 
einzige grosse Hafen von Siam ist. Daher werden hier viel 
höhere Preise erzielt als auf anderen Märkten, weshalb hierhin 
sogar aus entfernten Provinzen die Bauern ihre Waren hinbringen, 
um sie hier zu verkaufen. Je näher also die Liegenschaften bei 
der Reichshauptstadt hegen, um so teurer sind sie, besonders 
noch, wenn sie an den Flüssen und Kanälen Hegen, wodurch der 
Transport nach Bangkok bedeutend billiger und leichter wird. 

Die Reichshauptstadt ist der Hauptkonsument der land- 
wirtschaftlichen Produkte Siams. 

Bo wring sagt: Time was when Bangkok occupies the 
third place among the east of the Cape of Good Hope (first Calcutta, 
second Canton) and as many as sixty British vessels were engaged 
in trade with the River Menam; but such has been the banefull 
influence of bad legislation — such the destructive progress of 
monopoly — that when I visited Siam, all that to represent f oreign- 
trade was one English merchant, one Armenian and few Anglo- 
Indians from Bombay and Surat. — Yet looking at the wonderful 
aptitudes of Siam, it is obvious that nothing but mismanagement 
and misrule could have prevented rapid growth and extension, 
instead of decline and decay, of the commerce of so feracious 
a country 1 ). 

In Siam herrscht gewöhnlieh bei der freien Erbteilung die 
Naturalteilung vor ; die Güter der Verstorbenen werden in gleichen 
Teilen an die Kinder verteilt. Hierin hegt jedoch aber nicht, wie 
es den Anschein haben könnte, eine Gefahr der Zersplitterung 
und Dezentralisation. Wie wir nämlich gesehen haben, haben 
die einzelnen Besitzer ihre Grundstücke immer in der Nähe der 
elterlichen Güter hegen und sie pachten oder kaufen solche Län- 
dereien mit Vorliebe. Wird nun das Land der Eltern geteilt, 
so bleibt doch der ganze Besitz zusammen. Bei der grossen 
Bewegungsfreiheit, die jetzt noch in Siam herrscht und die be- 
wirkt wird durch die grosse Ausdehnung des unbebauten Bodens, 
ist eine zu grosse Aufteilung in kleinere Betriebe nicht zu be- 
fürchten, denn jeder kann doch schliesslich die zersplitterten 



1) Dies war so im Jahre 1856; seit dieser Zeit haben sich die Verhält- 
nisse aber sehr gebessert, vgl. Bo wring a. a. O. 241. 



— 101 — 

Grundstücke verkaufen und solche, die in der Nähe liegen, hinzu- 
kaufen, oder aber den ganzen Besitz dem Staate abmelden und 
sich einen neuen Besitz von ihm übertragen lassen. So kann 
man ohne grosse Schwierigkeiten gegen die Zahlung der Erwerbs- 
gebühren zusammenhängende Ländereien wieder erhalten ohne 
sonstige grosse Geldausgaben. Allerdings kostet es dann mehr 
Mühe und Arbeit bei der Urbarmachung des Geländes. 

Es ist schon im ersten Kapitel erwähnt worden, in welchen 
Gegenden Siams das Hofsystem und in welchen das Dorfsystem 
vorherrscht. 

Die Bauern sind, wie gesagt, meist selbständig, und bebauen 
nur mit Hilfe ihrer Familie ihre Aecker. Die erwachsenen Kin- 
der bleiben nur selten bei ihren Eltern. Haben sie das 17. oder 
18. Lebensjahr erreicht, dann gehen sie gewöhnlich zum Militär. 
Mit dem 20. Jahre gehen sie in der Regel ins Kloster. Es ist 
nämlich eine alte, eigenartige Sitte, dass jeder Siamese, bevor 
er die Volljährigkeit erreicht hat, wenigstens ein Jahr lang ins 
Kloster geht, um sich in den Kenntnissen der Religion besser 
auszubilden. 

In den früheren Zeiten galt derjenige, der nicht im Kloster 
gewesen war, nicht nur als Ketzer, als gottloser und als unge- 
bildeter Mensch, sondern überhaupt als unfähig, seine eigene 
Wirtschaft zu führen und er stand auf demselben Standpunkte 
wie die minderjährigen Kinder. Keiner gab ihm seine Tochter 
zur Frau, fast kein Nachbar verkehrte mit ihm und zur Zeit der 
Ernte fand sich keiner bereit, ihm zu helfen, was ja in Siam so 
überaus wichtig ist, da man hier so sehr auf die gegenseitige Unter- 
stützung angewiesen ist. 

Diese alte Sitte, ins Kloster zu gehen, wird heute nicht mehr 
so streng befolgt. Dies ist besonders der Fall in den Gregenden, 
die nicht weit von Bangkok und den Hauptstädten der verschie- 
denen Provinzen liegen, wo die Bauern schon mehr mit der 
städtischen Bevölkerung in Verkehr getreten sind und die Lebens- 
führung, Sitte, Tracht u. s. w. derselben nachahmen. Aus diesem 
Grunde schwindet wie mancher andere auch dieser alte Ge- 
brauch. In solchen Gegenden aber, wo die Landbevölkerung 
nur wenig Berührungspunkte mit den Städtern hat, ist die alte 
Sitte noch in Ehren wie vor Jahrhunderten. 

Hat der junge Siamese zwei bis drei Jahre in einem Kloster 



— 102 — 

zugebracht, dann tritt er wieder aus, wird nun verheiratet und 
gründet sich einen eigenen Hausstand. 

Die Brautleute erhalten von den beiderseitigen Eltern Geld- 
unterstützungen zur Erwerbung von Ländern. Es kommt 
aber auch oft vor, dass die Brautleute sofort ihren Erbanteil an 
Ländereien erhalten. Ist das Grundstück, das die Braut erhalten 
hat, grösser, und von dem des Bräutigams weit abgelegen, so 
wird das Grundstück, das er von seinen Eltern bekommen hat, 
verkauft und die Neuvermählten ziehen nach der Gegend, wo 
die Eltern der Braut wohnen. Das Geld, das sie beim Verkauf 
des Grundstückes erhalten haben, wird zum Ankauf von den in 
der Nähe liegenden Grundstücken verwendet. Haben sie je- 
doch hierzu nicht genug Vermögen, so pachten sie es hinzu und 
warten ab, bis ihnen die Möglichkeit geboten ist, diese Lände- 
reien zu erwerben. 

Im umgekehrten Falle, wenn der Bräutigam ein grösseres 
Grundstück erhält, wird dasjenige der Braut verkauft, und die 
Brautleute ziehen in die Gegend der Eltern des Mannes. 

7. Landwirtschaftliche Lohnarbeiter. 

Mit den vorher geschilderten Verhältnissen hängt es auch 
zusammen, dass es in Siam in der Landwirtschaft so wenig 
Tagelöhner gibt. Denn die Besitzer der verschiedenen Grund- 
stücke, die nebeneinanderliegen, sind entweder verwandt oder 
doch gute Freunde und so helfen sie sich gegenseitig, besonders 
natürlich bei der Ernte. Durch diese gegenseitigen Unter- 
stützungen können sie ohne Tagelöhner ihre Arbeiten verrichten. 
Dies ist besonders der Fall in den Gegenden, die weiter von den 
Städten entfernt sind. Da die Bewohner dieser Landesteile mit 
ihren Produkten nicht die Städte zu versorgen brauchen, sondern 
fast nur für den eigenen Konsum produzieren und erst den Ueber- 
schuss an Produktion auf den Markt bringen, so treiben sie keine 
intensive Landwirtschaft. Dazu kommt noch, dass diese Leute 
sehr geringe Ansprüche an die Befriedigung der persönlichen 
Bedürfnisse stellen, so dass sie bei der gegenseitigen Hilfe und 
Unterstützung mehr als genug zu produzieren in der Lage sind. 

Es ist jedem Kenner siamesischer Verhältnisse bekannt, 
dass die Bauern in diesen Gegenden ihren Boden selber bearbeiten 



— 103 — 

und auch selber säen bei offener Saat. Aber bei Tupfsaat und 
bei der Ernte kommen alle benachbarten Verwandten und 
Freunde von den umliegenden Höfen herbei und helfen gemein- 
sam bei der Arbeit. 

Für die Bauern ist diese Arbeit eine lustige Zusammenkunft. 
Unter Schwatzen und heiteren Scherzen arbeiten die Männer 
und Frauen den ganzen Tag. 

Jeden Abend wird, am Schlüsse der Arbeit, ein Fest gegeben 
auf Kosten des Besitzers des Grundstückes mit Musik, Tanz, 
Gesang u. s. w. 

Nur in solchen Gegenden, die in der Nähe der Märkte liegen, 
wird etwas intensivere Landwirschaft getrieben, da hier die 
Bauern nicht nur die benachbarten Städte mit Lebensmitteln ver- 
sorgen müssen, sondern auch für den Export produzieren, in- 
sofern von den Städten, wo es der erleichterte Verkehr erlaubt, 
die Produkte des Landes nach Bangkok gebracht und von hier 
aus nach dem Auslande exportiert werden. 

Bei einer intensiveren Bewirtschaftung genügt aber nicht 
mehr die gegenseitige Unterstützung der Nachbarn, und sieht 
sich der Landmann genötigt, fleissige Lohnarbeiter anzuwerben. 
Dies geschieht jedoch nur für die betreffende Saison. 

Es ist leicht begreiflich, warum die Bauern in der Nähe der 
Städte ein grösseres Interesse daran haben, die Produktions- 
fähigkeit des Bodens zu erhöhen, als die, welche in entlegenen 
Gegenden wohnen. 

Den ersteren winkt bei grösserer Produktion auch grösserer 
Gewinn. Sie haben auch wegen der Kürze der Wege bis zum 
Markte nur verhältnismässig sehr geringe Transportkosten. 

Die letzteren aber müssen, wenn sie ihre Ware in der nächsten 
Stadt absetzen wollen, zuerst eine lange Reise machen, wodurch 
ausserordentliche hohe Transportkosten entstehen. Rechnet man 
hinzu die Abnutzung an Vieh und Wagen, die bei dem schlechten 
Stande der Wege nicht ausbleibt, so reichen schliesslich die 
eingelösten Summen kaum aus, die entstandenen Unkosten 
zu decken. Deshalb führen dieselben nur eine extensive Wirt- 
schaft 1 ) und begnügen sich damit, soviel zu produzieren, als sie 
gerade selbst zum Lebensunterhalt bedürfen, da sie ja doch 



1) S. darüber auch Kapitel IV Abschnitt 1. 



— 104 — 

nicht in der Lage sind, bei einer Ueberproduktion die über- 
flüssigen Waren abzusetzen. 

Der gegen früher häufigere Verkehr eines Teils der Bauern mit 
der Stadtbevölkerung hat bei diesen auch noch aus einem anderen 
Grunde mitgewirkt, sie zur intensiveren Bearbeitung ihrer Felder 
anzutreiben. . Die Landleute sehen nämlich, wie die Bewohner 
der Städte leben, welche Luxusgegenstände sie in ihren Wohnungen 
gebrauchen und dies ist auch ein Ansporn für sie, sich möglichst 
viel zu erwerben, um ebenso leben zu können. Ihre Bedürfnisse 
sind gestiegen. Sie kleiden sich wie die Städter, und alles, was 
diese haben, wollen sie sich auch anschaffen. Sie stellen jetzt 
viel grössere Anforderungen an das Leben, als ehedem und da sie 
dafür mehr Geld nötig haben, so müssen sie intensivere Wirtschaft 
betreiben und brauchen hierzu auch mehr Arbeitskräfte. Die- 
ser Ansporn fällt bei den Bauern der entlegenen Ländereien fort; 
sie kümmern sich nicht darum, ob die Stadtbewohner, mit denen 
sie sehr selten in Berührung kommen, besser oder schlechter als 
sie selbst wohnen, und mehr und höhere Bedürfnisse befriedi- 
gen. Sie sind mit dem zufrieden, was sie haben und haben kein 
Verlangen mehr zu erwerben. 

Die Tagelöhner in Siam werden meistens nur für die Saison 
angeworben. Sie erhalten gewöhnlich pro Kopf und Saison, 
die ca 9 'Monate dauert, 80 „Bat" nebst freier Wohnung und 
Verpflegung beim Arbeitgeber. 

In den früheren Zeiten waren die Tagelöhner nur tageweise 
engagiert. Sie bekamen pro Tag 40—50 „Att" d. h. 0,625—0,937 
„Bat" 1 ), die ihnen jeden Abend ausgezahlt wurden, aber ohne 
freie Wohnung und Verpflegung 2 ). 

Die Tagelöhner sind meistens Laoten von ärmeren Ge- 
genden Siams. 

Sie sind in Vereinen organisiert, an deren Spitze ein Haupt- 
mann steht. 

Will nun jemand Tagelöhner haben, so meldet er dies dem 
Hauptmann und durch dessen Vermittelung kann er Arbeiter 



1) 1 Bat = 64 Att, s. Anlage. 

2) vgl. Pallegoix, „Description du royaume de Thai. Paris 1854. 
Bd. I. S. 18 — 19. Es heisst hier: Die Arbeiter erhalten meistens 20 — 30 
sous pro Tag. Sie brauchen pro Person im Monate zirka 20 1 Reis, die 
15 sous kosten. 



— 105 — 

nach seinem Bedarf bekommen. Auch über die Höhe der Tag- 
löhne können mit dem Hauptmann Abmachungen getroffen 
werden. Dieser haftet auch dafür, dass die Tagelöhner fleissig 
arbeiten und nicht vor Ablauf der Saison weglaufen; sie 
erhalten nämlich gewöhnlich ihren Lohn im voraus, damit sie 
ihren Eltern und Familien .Unterstützungen senden können. 
Verlässt einer vor Schluss der Saison die Arbeit, so kann man 
sich an den Hauptmann wenden, und dieser muss auf seine Kosten 
einen Ersatzmann stellen. 

Wir ersehen hieraus, in welcher Lage diese landwirtschaft- 
lichen Arbeiter sind. Sie sind zu arm, um Länder vom Staate 
zu erwerben und eine eigene Wirtschaft zu gründen. Sie können 
nicht einmal die Erwerbsgebühren aufbringen und was den Kredit 
betrifft, so ist schon oben erwähnt, dass die Kreditwirtschaft in 
Siam noch in den ersten Stadien der Entwicklung steht. Sie 
sind also gezwungen, als Lohnarbeiter ihr Brot zu verdienen. 

Ihnen ist in den letzten Jahrzehnten eine lästige und gefähr- 
liche Konkurrenz erstanden. 

Die chinesischen Kulis, vermögenlos, nur im Besitze der 
Kleider, die sie gerade am Leibe haben, kommen zu vielen Tau- 
senden als Lohnarbeiter 1 ) nach Siam. 

Da sie sehr wenig Ansprüche machen, niedere Löhne ver- 
langen und überhaupt sehr genügsam sind, so werden sie für die 
Eingeborenen zu sehr gefährlichen Konkurrenten. 

Sie schlafen gewöhnlich, da es das Klima gestattet, im 
Freien, nur in eine Decke eingehüllt. Bei Regenwetter kriechen 
sie unter die Häuser, die in Siam auf Baumstämmen stehen, um 
sich gegen die Ueberschwemmungen zu schützen. Ist jedoch 
der freie Baum unter den Häusern überschwemmt, dann übernach- 
ten sie einfach in einem Kanoe, das sie mit einer Decke, die aus 
den Blättern der Nipapalme geflochten ist, zudecken. 

Die Nahrung der Chinesen besteht hauptsächlich aus weich- 
gekochtem Reis. Dazu nehmen sie für 4 — 6 Att, das sind un- 
gefähr 10 — 15 Pfennige, Schweinefett mit etwas Gemüse, das 
man auf dem Lande fast umsonst erhält. Zu diesen Speisen 
gemessen sie noch etwas Salz; jedoch lösen sie dieses aus Spar- 
samkeitsrücksichten in Wasser auf, tauchen Kieselsteine in die 
Lösung und lecken diese dann ab. 

1) vgl. darüber Kapitel I. 



— 106 — 

Jeden Tag essen sie dieselbe Kost. Das ganze Essen kostet 
ungefähr 1 „Salung" oder 1 „Salung" und 1 „Fuang" 1 ) (25—30 
Pfennig). An einem solchen Essen nehmen 6 — 7 Personen teil, 
so dass für die Mahlzeit 3,5 Pf. pro Kopf kommen. 

Bei dieser ganz ausserordentlichen Genügsamkeit und Spar- 
samkeit ist es natürlich, dass diese „Kulis" mit viel niedrigeren 
Löhnen zufrieden sind und so den eingeborenen Tagelöhnern 
erfolgreich Konkurrenz bieten können. Ein Siamese würde nie 
ein so erbärmliches Leben führen und würde lieber verhungern 
als zu den Kuh-Löhnen arbeiten. 

Er nennt sich mit Recht „Thai" d. h. Freier und ist sehr 
stolz auf seine persönliche Freiheit. Er kennt keinen Zwang 
und er gehorcht nur, wenn es ihm gerade gefällt. 

Diese Auffassung der Freiheit führt, oft zur grössten Zügel- 
losigkeit und die Staatsregierung vermag oft kaum unter diesen 
Leuten Ordnung und Ruhe aufrecht zu erhalten. 

Es fällt deshalb auch sehr schwer, die schon längst ge- 
geplante Reform einzuführen. 

Ein anderer Grund einer ungünstigen Lage der Lohnar- 
beiter ist ihre Leichtlebigkeit und Sorglosigkeit. Sie lieben all- 
zusehr das Vergnügen und oft leben sie über ihre Verhältnisse. 

Was sie sich in mühevoller, tagelanger Arbeit bei der grössten 
Sonnenhitze erworben haben, das muss für schöne Kleider und 
andere Dinge ausgegeben werden, um sich am „Wan Pra" 
(Feiertag, entsprechend dem Sonntage) aufputzen zu können. 
Sie laden auch oft Verwandte und Freunde zu einem Gastmahl 
ein, bei dem Musik und Tanz nie fehlen darf. Für das Vergnügen 
geben sie den letzten Pfennig aus, ohne an die Zukunft zu denken. 

Getreu dem Grundsatze: „Der Mensch ist nicht zur Arbeit 
geboren", arbeiten sie, so lange sie Geld haben, fast gar nicht. 
Erst wenn die Not an sie herantritt, greifen sie wieder zur 
Hacke; dann sind sie doppelt so leistungsfähig wie die Kulis. 

Einen nicht unbedeutenden Vorteil haben die chinesischen 
„Kulis" noch dadurch, dass sie als Kopfsteuer nur 4 „Bat" für 
3 Jahre zu bezahlen haben, während die siamesischen Tage- 
löhner 6 „Bat" pro Jahr entrichten müssen. Scheint auch diese 
Summe gering nach europäischem Massstab, so ist doch zu be- 

1) s. Anlage. 



— 107 — 

denken, dass der Durchschnittslohn nur 80 „Bat" pro Saison 
beträgt, allerdings mit freier Kost und Wohnung. 

Bis jetzt ist von Seiten der siamesischen Regierung noch 
keine Massregel getroffen, um die Lage der eingeborenen Tage- 
löhner zu verbessern und diese gegen die immer stärker werdende 
Konkurrenz der eingewanderten Chinesen zu schützen. 

Es könnte doch z. B. von den Chinesen dieselbe Kopfsteuer 
eingezogen werden, welche die Siamesen bezahlen müssen. So- 
dann könnte der Staat durch ein Gesetz die Einwanderung dahin 
einschränken, dass künftighin nur solche Chinesen nach Siam 
kommen dürften, die über ein bestimmtes Vermögen verfügen. 

Bis jetzt zieht aber der Staat sogar selbst die Arbeit der 
chinesischen „Kulis" vor, weil dieselben weniger Lohn ver- 
langen und dafür mehr arbeiten, z. B. bei Eisenbahn- und Brük- 
kenbauten u. s. w. Man sieht bei diesen Arbeiten fast ausschliess- 
lich Chinesen. Es kommt freilich hinzu, dass merkwürdiger- 
weise die Siamesen derartige Arbeiten nicht gerne ausführen; 
sie halten diese nämlich für erniedrigend und arbeiten lieber in 
der Landwirtschaft. 

Die Tagelöhner sind, wie gesagt, meistens Laoten aus den 
ärmeren Gegenden Siams. Richtige Siamesen selbst sind nur 
wenige darunter, ebenso finden sich von den verschiedenen 
Nationalitäten, die zu den Siamesen gerechnet werden z. B. 
Peguaner, Birmanen u. s. w., nur einzelne unter ihnen. Sogar 
diese letzteren (Peguaner, Birmanen, Annamesen u. s. w.) haben 
in der Regel ihren eigenen Wirtschaftsbetrieb, der manchmal 
kaum 3 — 4 „Rais" gross ist und der sie kaum ernähren kann. 
Trotzdem bleiben sie selbständig, da sie sich nicht gern einem 
Anderen unterordnen. 

Auch die Malayen findet man fast nie als Lohnarbeiter auf 
dem Lande, nicht nur wegen ihrer Liebe zur Freiheit, sondern 
auch, weil sie zu faul sind, zu arbeiten. 

Die Faulheit der Malayen ist jedem Kenner orientalischen 
Lebens bekannt. Sie treiben überhaupt nur soviel Land- 
wirtschaft, um sich und ihre Familie zu ernähren. 

Bei der Ernte schneiden sie die Aehren ab und bewahren 
den ganzen Vorrat in ihrem Kornspeicher auf. Vor jeder Mahl- 
zeit nehmen sie soviel vom Speicher als erforderlich ist für die be- 
treffende Mahlzeit. Sie treten die Körner von den Aehren ab 



— 108 — 

und stossen dann den Reis in einem ausgehöhlten Baumstamm: 
dann wird der Reis gekocht und verzehrt. 

Sie jagen und fischen sehr gern und sind zufriedener, wenn 
sie einige Fische nach stundenlangem Angeln gefangen haben, 
als wenn sie ein paar Stunden nur arbeiten und für den Erlös 
sich mehr Fische kaufen können 



8. Ungünstiger Einfluss der buddhistischen Religion. 

Einen ausserordentlich grossen, aber nicht günstigen Ein- 
fluss auf das ganze Wirtschaftsleben in Siam hat die buddhi- 
stische Religion. Die philosophische Lebensbetrachtung dieser 
Religion hat das Volk gänzlich betäubt. Sie leistet Widerstand 
gegen jeden Fortschritt und gegen jede Entwickelung zu höherer 
Kultur, gegen die Steigerung der Bedürfnisse und der Bedürf- 
nisbefriedigung, gegen jedes Bestreben, durch höhere Bildung, 
durch energische und intensive Erwerbstätigkeit, durch grössern 
Arbeitsfleiss sich einen höheren Lebensgenuss, eine bessere Exi- 
stenz zu verschaffen und Vermögen zu erwerben, gegen jede wirt- 
schaftliche Konkurrenz u. s. w. und hierin hegt auch ein Haupt- 
grund, dass in Siam wie die Volkswirtschaft überhaupt so auch 
die Landwirtschaft noch nicht auf einer höheren Stufe steht. 
Die buddhistische Religion ist viel strenger in Siam als in 
den benachbarten Staaten, muss doch fast jeder Siamese auch 
heute noch, wie schon erwähnt, für einige Zeit ins Kloster gehen, 
bevor er daran denken darf, einen eigenen Hausstand zu gründen. 
Seit Jahrhunderten herrscht sie in Siam und die Kinder werden 
schon sehr früh in der buddhistischen Lebensphilosophie unter- 
richtet. Später, gross geworden, widerstrebt es förmlich den 
Siamesen, ihrer Religion entgegenzuhandeln. Sie halten ein 
Uebertreten der Vorschriften derselben nicht nur für eine grosse 
Sünde, sondern auch als gegen die Natur verstossend. 

Deshalb ist es auch für die Regierung so schwer zu sagen: 
„Du musst intensiver arbeiten, du sollst arbeiten, um vorwärts 
zu kommen", weil sie nur zu gut weiss, dass die Bevölkerung 
doch nicht ihren Geboten Folge leistet, sondern nach den Vor- 
schriften der Religion handelt, auch wenn sie entgegen den Auf- 
forderungen des Staates handeln muss. Der gemeine recht- 
gläubige Siamese kann nicht verstehen, warum er eigentlich mehr 



— 109 — 

arbeiten soll, als für die einfache Bedürfnisbefriedigung nötig 
ist, und warum er mit anderen konkurrieren soll, wodurch er 
doch nur seinen Brüdern schaden kann. 

Die buddhistische Lehre lehnt das Streben nach Fortschritt 
ganz und gar ab. Deshalb hört man oft von solchen, welche die 
siamesischen Verhältnisse nicht kennen, dass die Bevölkerung 
träge und faul sei. Aber die Siamesen dürfen nach der Lehre 
ihrer Religion nicht mit anderen konkurrieren, und die Religion 
gebietet, dass sie andere in ihrer Not und sich gegenseitig unter- 
stützen. 

Es hängt auch mit der Religion zusammen, dass verschiedene 
Gewerbe, z. B. die Metzgerei, von keinem Siamesen betrieben 
werden. Viehzucht treiben sie schon, aber Tiere tötet kein 
echter Siamese, weil es nach Buddhas Lehre verboten ist, einem 
Wesen das Leben zu nehmen. Das kleinste Tier zu töten ist ein 
ebenso grosses Verbrechen wie der Mord eines Menschen. 

Allerdings töten die jetzigen Siamesen auch Tiere, jedoch 
nur kleine, z. B. Federvieh und nur zum eigenen Gebrauch, 
nie aber zum Gewerbebetrieb. 

Es gilt als eine grosse Sünde, Tiere zu züchten, um sie später 
als Schlachtvieh zu verkaufen oder selber zu schlachten. Aber 
Tiere aufziehen, um sie später als Arbeits- und Nutztiere zu 
verwenden, ist erlaubt. Daher kommt es, dass die Rindvieh- 
und Schafzucht in Siam meistens in den Händen der Hindus, 
Singalesen und Malayen ist, und die Chinesen und Peguaner 
Schweinezucht treiben. Die echten Siamesen selbst treiben nur 
Pferde- und Büffelzucht. 

?rst in der neuesten Zeit, seitdem Siam in einen grösseren 
Verkehr mit den europäischen Staaten getreten ist, haben sich 
diese Verhältnisse etwas gebessert. Da das Ausfuhrverbot aufge- 
hoben ist und die Preise im Inland andauernd steigen, ist die Be- 
völkerung schon von selbst gezwungen, sich mit allen möglichen 
Gewerben zu beschäftigen, da sie sonst nicht mehr bestehen kann. 

Die Siamesen fangen allmählich an, aus dem schlafähn- 
lichen Zustande aufzuwachen und betreiben auch jetzt Rindvieh- 
und Schweinezucht 1 ). Man darf daher mit Zuversicht hoffen, 
dass die wirtschaftliche Lage mit der Zeit besser wird, wenn man 
aus dem bisherigen Fortschritt einen Schluss ziehen darf. 

1) s. dar. Kapitel IV. Abschn. 2. 



— 110 — 



Kapitel IV. 

Die Erwerbs- und Einkommensverhältnisse der sia- 
mesischen Landwirte. 

Wegen der schon mehrfach erwähnten mangelhaften Stati- 
stik in Siam, ist es ganz unmöglich, genau anzugeben, wieviel 
von dem Boden des Landes schon angebaut ist, wieviel Acker- 
land oder Gartenland, Wiese, Weide, Wald u. s. w. ist. Man 
muss sich also hier begnügen mit einer Schätzung. 

Mit ziemlicher Sicherheit kann man annehmen, dass in 
Niedersiam, besonders an den Ufern der vier Hauptflüsse fast 
das ganze Land in Anbau genommen ist und zwar als Acker- 
land. Nur an der östlichen und an der westlichen Grenze sind 
noch Urwälder vorhanden. Seitdem aber der Staat in diese 
Gegend die Eisenbahn gebaut hat, verschwinden die Wälder 
immer mehr. Dasselbe ist der Fall in den östlichen und süd- 
östlichen Provinzen. 

In Obersiam und der malayischen Halbinsel dagegen sind 
die Wälder und damit die Forstwirtschaft vorherrschend, weil 
hier gerade die natürlichen Bedingungen für die Wälder sehr 
günstig sind. In Obersiam wird fast gar keine Landwirtschaft 
betrieben. Auf der malayischen Halbinsel befassen sich die 
Bewohner schon etwas mehr damit, doch werden meistens nur 
Handelsprodukte z. B. Tabak, Pfeffer u. s. w. angebaut. Getreide 
wird sogar noch weniger als in Obersiam angepflanzt. 

Eine genaue Statistik hierüber wird wahrscheinlich in der 
nächsten Zeit veröffentlicht werden; denn da nach der Aenderung 
des Steuersystems bei der Grundsteuer nicht mehr zwischen wirk- 
lich bebauten und unbebauten Flächen, wie es früher war, sondern 



— 111 — 

zwischen anbaufähigem und nicht anbaufähigem Terrain unter- 
schieden wird, so musste die Regierung eine genaue Statistik 
der Ländereien anfertigen lassen. Infolgedessen wurde im Jahre 
1901 ein Edikt erlassen des Inhaltes, dass alle Ackerbauländer 
in einem sogenannten Grundbuch einregistriert werden, samt 
dem Namen des Besitzers. Ebenso soll beim Besitzwechsel (Erb- 
schaft, Kauf, Pacht, Pfändung u. s. w.) der Name des neuen Be- 
sitzers eingetragen werden. Im Anschlüsse hieran wurden neue 
Besitzurkunden mit genauer Beschreibung der Grösse, der Lage 
und sonstigen Verhältnisse des Landes, sodann der Bedingungen, 
unter welchen der Besitzer in seinen Besitz gekommen ist, mit 
einer Karte des Landes versehen, angefertigt und ausgeteilt. 

Es ist fast dasselbe System wie die sogenannte: „Regi- 
stration of Title to Land" von Sir Henry Torrens, die zuerst in 
den australasiatischen Kolonien eingeführt wurde, natürlich mit 
einigen Modifikationen. 

Bis jetzt sind die Registrationen der Ackerländer in den 
Provinzen Bangkok und Krungkao schon vollendet, jedoch sind 
die Resultate noch nicht erschienen 1 ). 

Es gibt noch grosse Landstrecken in Siam, die in Anbau 
genommen werden könnten, deshalb werden die meisten Güter 
in Siam so extensiv bearbeitet. 

Da die Bevölkerung nur 10 pro Quadratkilometer beträgt, 
so kann trotz Vermehrung der ländlichen Bevölkerung die bau- 
fähige Fläche immer noch weiter ausgedehnt werden. 

In Siam herrscht noch der Raubbau vor. Auf ein und dem- 
selben Boden wird immer dieselbe Frucht gebaut. 

Dreifelderwirtschaft, Feldgraswirtschaft, Fruchtwechselwirt- 
schaft, freie Wirtschaft sind in Siam nicht bekannt. Wir haben 
unsere eigenen Betriebssysteme, die ihren Ursprung in Indien 
haben, worüber wir später noch einiges mitteilen. 

Was die Düngung 2 ) anbetrifft, so ist diese eigentlich nicht 
der Rede wert. Der einzige Dünger für die meisten Felder sind 
die Auswurfstoffe der Tiere beim Arbeiten auf dem Felde oder 
auf der Weide. Die Reisbauländer dagegen brauchen auch nicht 
gedüngt zu werden, da diese Ländereien jährlich von den Ueber- 

1 ) vgl. Genaueres hierüber bei Pra Raschabanyat le Prakat tang tang 
nai Raschkai ti Ha. Bangkok 1901. Bd. VII. S. 34^38 und 84—100. 

2) vgl. Garnier a. a. O. Bd. I. S. 381—383. 



— 112 — 

schwemmungen heimgesucht werden, die sehr viel mineralische 
Stoffe mit sich führen, welche sie an den Ufern in Form von 
Schlamm absetzen 1 ). 

Nur solche Ländereien, auf denen besondere Gewächse ge- 
zogen werden, z. B. : „Piper Betel", wo eine Düngung unbedingt 
nötig ist, werden besonders gedüngt. 

Auch die Geräte für die Landwirtschaft in Siam sind sehr 
primitiv. Landwirtschaftliche Maschinen gibt es, wenigstens in 
europäischem Sinne, keine. Die Geräte, die jetzt in Gebrauch 
sind, sind sehr unzweckmässig. Genaueres darüber wird beim 
Getreidebau erwähnt 2 ). Wieviele von derartigen Geräten exi- 
stieren, ist nicht bekannt. 

In Siam ist es nicht üblich, dass die Bauern verschiedene 
Pflanzen zu gleicher Zeit auf verschiedenen Teilen ihrer Felder 
anbauen oder abwechselnd verschiedene Gewächse auf einem 
Landstück zu verschiedenen Zeiten. 

Sie untersuchen nicht lange, welches Produkt auf einem 
Felde den besten Ertrag haben würde, sondern pflanzen immer 
dieselben Früchte, die ihre Vorfahren seit Jahrhunderten ge- 
pflanzt haben. Es ist mehr oder weniger eine Sitte oder vielleicht 
auch ein Aberglaube: In den Augen des Landmannes ist es ein 
Ding der Unmöglichkeit auf einem Felde eine andere Frucht 
als die bisherige zu ziehen. Daher kommt es auch, dass die Felder 
immer ihren bestimmten Namen haben je nach der Frucht, 
die auf denselben gepflanzt wird ; so z. B. : „Reisfelder", „Zucker- 
rohrfelder", „Piper Betelfelder", „Zwiebel"- und „Knoblauch- 
felder" u. s. w. 

Bei ^ler einseitigen Ausnutzung des Bodens, die dadurch 
herbeigeführt wird, dass Jahr für Jahr dieselbe Frucht gezogen 
wird und dadurch dem Boden die mineralischen Stoffe ganz 
entzogen werden, muss natürlich der Landmann grosse Grund- 
stücke zur Verfügung haben. Weil der Ertrag dieser so ausge- 
nutzten Felder von Jahr zu Jahr geringer wird, so muss er eben, 
um seine Familie ernähren zu können, mehr Land in Anbau nehmen. 

Die Arbeitskraft des Landmannes und seiner Familie wird 
bei der einmaligen oder höchstens zweimaligen Ernte nur einen 

1) Hierüber siehe Kapitel I. Die Ueberschwemmungen und Ka- 
pitel V. Irrigationssystem. 

2) vgl. Kapitel IV. I. Abschnitt über den Getreidebau. 



— 113 — 

Teil des Jahres in Anspruch genommen, so dass ihm noch immer 
Zeit zu einem Nebengewerbe übrig bleibt. Er beschäftigt sich in 
dieser Zeit mit Holzbrennerei, Gewinnung von Gummilack, 
Gummigutt, Katechu und anderen forstwirtschaftlichen Pro- 
dukten sowie mit Jagd, Fischerei u. s. w. 

So eigentümlich es auch klingen mag, die Bauern, die Ge- 
treidebau unternehmen, treiben selten mehr Viehzucht, als sie 
gerade selbst bedürfen; ja manche treiben überhaupt keinfe, 
sie kaufen sogar die nötigen Tiere, die sie für ihre Wirtschaft 
brauchen. 

Andererseits betreiben die meisten Tierzüchter nur Vieh- 
zucht, ohne sich sonst um Landwirtschaft besonders zu beküm- 
mern. Wie wir schon im vorhergehenden Kapitel bemerkt ha- 
ben, sind diese Viehzüchter zum .grössten Teile Singalesen, Ma- 
layen, Peguaner und Chinesen, nicht echte Siamesen. Aller- 
dings betreiben jetzt auch letztere in neuester Zeit Viehzucht, 
aber nur in ganz geringer Anzahl. Wie schon erwähnt, trägt 
die Schuld hieran die buddhistische Religion, die den Bauern 
nur erlaubt, die Tiere als Nutztiere, nicht aber zum Konsum 
zu züchten. 

Daher ist die Viehzucht im allgemeinen in Siam nicht be- 
sonders gross; es hat für sie vielfach keinen Zweck, mehr Tiere 
als 'für ihre eigene Wirtschaft nötig sind, zu halten; sie wagen 
nur selten, dieselben zu verkaufen, weil sie nicht immer wissen, 
aus welchem Grunde man ihnen die Tiere abkaufen will, als 
Nutztiere oder zur Tötung zum Zweck der Konsumtion. 

Es wäre nun ein grosser Nachteil für die siamesischen Bauern, 
wenn sie ganz abhängig von den Viehzüchtern wären. Zum 
Glück gibt es aber in den Urwäldern, die in den verschiedenen 
Provinzen sind, noch genug wilde Büffel und Stiere, die mit 
ganz geringer Mühe eingefangen werden können 1 ). 

Infolgedessen sind auch noch die Preise für die Tiere nicht 
so hoch und die Bauern, deren Anwesen nahe am Urwald liegt, 
brauchen sich keine Nutztiere zu kaufen, sondern sie fangen 
sie selber ein. 

In ganz neuerer Zeit jedoch müssen sich die siamesichen 
Bauern etwas mehr mit der Viehzucht befassen, bei der grossen 



1 ) vgl. unten Abschn. II. Viehzucht und Viehhaltung. 

8 



— 114 — 

Ausfuhr von. Rindvieh, Büffeln u. s. w. nach Indien und Singa- 
pore x ) sind die Preise sehr hoch gestiegen, sodass die Gefahr 
besteht, dass die Viehzüchter bald den Markt beherrschen wer- 
den. Glücklicherweise haben die Bauern dies bemerkt, und 
auch die Siamesen beginnen mehr Viehzucht zu treiben als früher. 

Wie wir schon oben erwähnten, beschäftigen sich die 
Bauern in der Zwischenzeit zwischen Ernte und Anbausaison, 
efwerbsmässig auch mit Jagd, Fischerei und der Gewinnung 
von forstwirtschaftlichen Produkten. 

Es kommt hierbei natürlich darauf an, ob die Grundstücke 
in den höheren Gegenden in der Nähe der Wälder oder in den 
niedrigen Gegenden an den Flüssen und den Kanälen liegen; 
denn die Leute wählen natürlich den Nebenerwerb, der für sie 
am bequemsten ist und für den sie nicht weit von ihrer Woh- 
nung fortzugehen brauchen. 

Das landwirtschaftliche Nebengewerbe war früher von ganz 
geringer Bedeutung. Erst in der jetzigen Zeit spielt es eine 
grössere Rolle. Mit dem zunehmenden Verkehre Siams mit dem 
Auslande sind die Preise für alle Warengattungen und Lebens- 
mittel ausserordentlich gestiegen, so dass jetzt die Bauern ge- 
zwungen sind mehr zu arbeiten, um sich und ihre Familie er- 
nähren zu können. Ausserdem ist die frühere Genügsamkeit und 
Einfachheit durch den stetigen Verkehr mit den Städtern und 
den Fremden geschwunden und es herrscht ein allgemeines 
Streben nach Besserung der Lage. 

Allerdings haben die Landleute auch schon früher immer 
oder doch in der Regel ein Nebengewerbe gehabt, betrieben 
dies aber doch mehr aus Neigung oder aus Langeweile, weil 
die Arbeit auf dem Felde ja vollständig hinreichte die Familie 
zu ernähren. Jetzt aber, wo es sich um Sein oder Nichtsein 
handelt, wo die Feldarbeit allein nicht mehr einen solchen Er- 
trag abwirft, dass eine Familie davon leben kann, jetzt arbeitet 
der Bauer auch mit aller Kraft in seinem Nebengewerbe, um so 
seine Verhältnisse aufzubessern. 

Im folgenden wollen wir nun näher betrachten, wie sich 
die Tätigkeit des einzelnen siamesischen Bauern gestaltet, und 
zwar zuerst: den Pflanzenbau, dann die Viehzucht und schliess- 
lich die landwirtschaftlichen Nebengewerbe. 

1) vgl. Abschnitt II. Viehzucht und Viehhaltung. 



— 115 — 

1. Abschnitt. 

Der Pflanzenbau. 

Der Pflanzenbau ist in Siam teils Getreidebau, der fast 
ausschliesslich Reisbau ist, teils Gartenbau oder Obstbau, teils 
Anbau anderer landwirtschaftlicher Produkte, teils Weidenutzung. 

Der landwirtschaftliche Betrieb und die landwirtschaftlichen 
Betriebssysteme in Siam sind ganz anderer Art als in Europa. 
Es ist deshalb notwendig, hier näher auf den Betrieb der ver- 
schiedenen Arten des Anbaues, der Bodenbearbeitung und Boden- 
nutzung einzugehen, sowohl geschichtlich, als auch mit Rück- 
sicht auf den heutigen Stand der Betriebssysteme. 

Bis vor kurzem war es noch eine sehr umstrittene Frage, 
ob das siamesische „Ackerbausystem" von Indien oder von China 
her eingeführt worden sei. In der letzten Zeit ist hier jedoch 
Klarheit geschaffen worden. 

Verschiedene Autoren hatten früher behauptet, dass das 
Ackerbausystem Siams ursprünglich aus China stammt. Diese 
Meinung vertraten hauptsächlich Louböre und Bowring. Sie 
gründeten ihre Behauptung auf eine geschichtliche Tatsache, 
indem sie erklärten, dass die alte chinesische Sitte, nach der der 
Kaiser von China bei Beginn der Reisbausaison selbst ein Stück 
Land bebauen und mit eigener Hand den Pflug führe, in Siam 
sich eingebürgert habe. Louböre behauptete ausserdem, dass 
die Könige den Pflug bis ins 16. Jahrhundert hinein selbst ge- 
führt hätten, dann aber der hohe Adel diese Zeremonie ausge- 
führt habe 1 ). 

Allerdings bestand diese Zeremonie in Siam schon früher 
und ist auch heute noch in Uebung. Jedoch stammt sie keines- 
wegs aus China, sondern es ist eine alte brahminische Sitte, 
die am Anfange einer jeden Reisbausaison ausgeführt wird, als 
Bezeichnung und Weisung der Zeit, in der die Bauern ihren 
Acker zu bebauen beginnen sollen. 

Richtig ist, dass das chinesische Ackerbausystem grosse Aehn- 



1) vgl. Loubdre a.a.O. Bd. I. S. 56. Bowring a. aO. 
Bd. I. S. 187. 

8* 



— 116 — 

lichkeit besitzt mit dem siamesischen, letzteres zeigt aber doch 
noch grössere Aehnlichkeit mit dem indischen System 1 ). 

Und da wir nun nach der Behauptung der meisten Kenner 
Siams unsere Kultur von Indien erhalten haben 2 ), so ist es 
doch viel wahrscheinlicher, dass wir auch das Ackerbausystem 
dem indischen Systeme entlehnt haben. 

Es mag hier noch erwähnt werden, dass in fast allen Nach- 
barstaaten dasselbe Ackerbausystem herrscht, mit nur ganz we- 
nigen Verschiedenheiten, z. B. in Kambodja und Birma. Wahr- 
scheinlich rühren auch diese Systeme aus Indien und sind nur 
etwas umgeändert worden, um sie dem betreffenden Lande an- 
zupassen 3 ). 

Bei diesem Ackerbausystem unterscheidet man zunächst vier 
Arten von Ländern: „Na", „Suan", „Rai" und „Tung". 

„Na" sind solche Länder, die nur für Getreidebau bestimmt 
sind, und da man in Siam fast nur eine Art von Getreide baut, 
nämlich Reis, so kann man „Na" bezeichnen als Reisbauländer. 

Den Ausdruck „Suan" gebraucht man für Gartenbaulän- 
der, auf denen fast ausschliesslich Obst gewonnen wird. 

Unter „Rai" versteht man alle Ländereien, auf denen die 
übrigen landwirtschaftlichen Produkte gezogen werden. Um 
einer Verwechslung des Wortes „Rai" in diesem Sinne mit dem 

1) vgl. Transaction of the royal Asiatic society of Great Britain and 
Ireland 3 Bde. Lond. 1827; 1830; 1835. S o n n e r at , Reise nach 
Ostindien und China 1771—81. Zürich 1783. S. 90—02. O s b e c k, Reise 
nach Ostindien und China. Rostock 1765. S. 285—286. 

2) Es ist eine sehr strittige Frage, ob die Kultur Siams von 
Indien oder China gekommen ist. Die Mehrheit der Autoren entscheidet 
sich für Indien. Wenn man die Geschichte Siams, seine alte Mythologie 
und die Gründung des Staates betrachtet, so scheinen sie mit ihrer An- 
nahme das Richtige zu treffen. Die brahmanische und die buddhisti- 
sche Religion stammen aus Indien, ferner ist von Indien das ganze Rechts- 
wesen, Lehnswesen, Heerwesen, Sitte und Tracht (besonders die Tracht 
der Könige, Prinzen und Adeligen) übernommen worden. Auch die Sprache 
stammt aus Indien vom Sanskrit, Pali und Makot. 

3) Abel-Remusat, Nouveaux Melanges Asiatiques ou Re- 
ceuil de Morceaux de Critique et de Memoires. Paris. Bd. I. S. 129 — 140. 
Melanges Asiatiques ou Choix de Morceaux critiques et de Memoires. 2 
Bde. Paris 1895 — 96. Transaction of the royal Asiatic society of Great 
Britain and Ireland. 3 Bde. London 1827, 1830 und 1835. Garnier 
a. a. O. Bd. I. S. 343—491. 



— 117 — 

Flächenmass „Rai" vorzubeugen, fügt man gewöhnlich die Kultur- 
art hinzu, die auf dem Acker gepflanzt wird. Z. B.: „Rai Oi", 
Zuckerrohrfelder; „Rai Tang Mo", Wassermelonenfelder u. s. w. 

Mit „Tung" bezeichnet man solche Ländereien, die als Wiesen 
oder Weiden benutzt werden. 

Der wesentliche Unterschied dieser Ländereiarten liegt in der 
Art der Bodenverteilung, Bodenbearbeitung u.s. w., sodass es not- 
wendig ist, sie einzeln zu behandeln und zwar in folgender Reihe: 
„Na" (Getreidebau, insbesondere Reisbau); „Suan" (Gartenbau 
oder Obstbau); „Rai" (Handelsgewächse und Gemüsebau); und 
„Tung" (Wiesen- und Weidenutzung). 

1. „Na". Der Getreidebau und insbesondere der Reisbau. 

Die Getreidebauländer, d. h. besonders die Reisbauländer, 
werden gewöhnlich in gleichmässige viereckige Stücke eingeteilt, 
die man „Rai" nennt. Ein solches „Rai" hat die Grösse von 
1600 qm. 

Jeder einzelne „Rai" ist mit einem niedrigen Damme von 
zirka 3 Fuss oder 90 cm umgeben, der sowohl das Ablaufen 
des Wasser verhindern als auch zur Ablagerung des ausgejäteten 
Unkrauts dienen soll. Früher wurden fast alle Felder mit 
derartigen Dämmen umgeben, die dann ausserdem als Grenzmar- 
kierung dienten. Heute werden jedoch fast nur noch solche Felder 
damit versehen, die höher gelegen sind, um das Regenwasser 
soviel als möglich auf dem Grundstücke zu sammeln, während 
eine solche Vorsorge bei den Feldern, die niedriger liegen, nicht 
notwendig ist, da sie ja von dem Wasser bei Ueberschwemmungen 
ganz bedeckt sind. 

Sind viele „Rai" neben einander, so errichtet man nur einen 
Damm um das ganze Feld als Grenzmarkierung, denn diese 
Dämme bilden ein grosses Hindernis bei der Bebauung des Bo- 
dens, da man die Geräte immer hinüber und herüber heben muss. 
Auch kann man die Fläche, die direkt neben den Dämmen hegt, 
nur schlecht bebauen. 

Weil die niedrig gelegenen Länder immer von den jährlichen 
Ueberschwemmungen bedeckt sind, hat diese Einrichtung zur 
Hemmung des Wasserablaufes keine schädliche Wirkung auf die 
niedrig gelegenen Grundstücke. Für die eingedämmten Länder 



— 118 — 

aber hat sie den weiteren Vorteil, dass das Wasser immer auf 
der gleichen Höhe bleibt, was für den Reisbau zweckmässig und 
notwendig ist; hat sich aber mehr Wasser als nötig auf dem Felde 
angesammelt, dann fliesst es von selber übet die Dämme ab. 

Bevor wir zu der Art des Betriebs, der nach verschiedenen 
Betriebssystemen erfolgt, übergehen, ist es notwendig die vielen 
verschiedenen Reisarten zu erwähnen, die es in Siam gibt. 
Diese haben, abgesehen von äusseren Merkmalen am Halm, 
an den Blättern, Spelzen und Körnern, eine ganz verschiedene 
Vegetationsdauer und Fruchtbarkeit und ganz verschiedene 
Eigenschaften aufzuweisen. Es gibt Arten, die unbedingt unter 
dem Wasser sein müssen, um überhaupt wachsen zu können, 
andere die kein Wasser verlangen und solche, die immer gedeihen, 
ob man sie nun in sumpfigen und feuchten Boden oder auf trok- 
kenem Lande oder auf Bergen pflanzt. 

Diese Tatsachen sind sehr wichtig für das Verständnis der 
verschiedenen Betriebssysteme, da bei jedem einzelnen System 
eine andere Reisart gepflanzt wird. 

Man unterscheidet zunächst vier Hauptreisarten und zwar: 
Oryza Sativa; Oryza Praecox; Oryza glutinosa und Oryza 
montana. 

Oryza sativa und Oryza praecox sind nicht sehr verschieden 
von einander. Die Körner sind milchweiss und nicht ganz durch- 
scheinend. Beim Kochen dehnen sie sich stark aus, kleben aber 
nicht zusammen. 

Diese beiden Hauptarten sind der gemeine, gewöhnliche Reis. 
Eine von diesen Reissorten abweichende Art klebt beim Kochen 
zusammen. Dieser Reis dient aber nur als Vogelfutter und teil- 
weise zur Branntweinfabrikation. Die erste Hauptart wächst 
in der Ebene überall, aber auch an Bergabhängen, die zweite 
besonders in sumpfigen Gegenden, oder auf ganz feuchten, nied- 
rigen Ländereien. Man bezeichnet diese Art deshalb auch als 
Sumpfreis. 

Die Siamesen unterscheiden 34 Arten von diesem gewöhn- 
lichen Reis, je nach der Form, der Grösse, dem Geschmack, 
dem Geruch, der Form der Körner, Blätter, Stengel, Spelzen, 
Halme u. s. w. Dieser Reis bildet auch die Hauptnahrung der 
Siamesen und wird auch mehr exportiert als die anderen Arten. 

Bei der Oryza glutinosa sind die Körner ganz durchscheinend 



— 119 — 

und fast sogar durchsichtig. Beim Kochen kleben sie zusammen, 
daher der Name Klebreis. Von diesem Reis gibt es in Siam 
28 Arten. Man unterscheidet sie nach der Form, der Farbe 
(weiss, gelb, rot bis violett und schwarz) der Körner, der Blätter, 
Stengel etc. 

Dieser Reis wird meistens nur zur Bereitung von Kuchen, 
Backwerk u. s. w. von den Siamesen verwendet. Bei den Laoten 
in den nördlichen Provinzen bildet dagegen dieser Klebreis das 
Hauptnahrungsmittel. Er wächst in der Ebene, in sumpfigen 
Gregenden wie auf den Bergen und verlangt nicht soviel Feuchtig- 
keit wie Oryza sativa oder Oryza praecox. 

Bei Oryza montana sehen die Körner ähnlich aus wie die 
vom gemeinen Reis. Auch sie kleben nicht beim Kochen. Sie 
gedeihen nur auf ganz trockenem Boden. Bewässerung ist im 
allgemeinen nicht notwendig ; die gewöhnliche Feuchtigkeit durch 
die Niederschläge genügt vollständig. Nur bei allzu grosser Trocken- 
heit ist eine Bewässerung nötig. Dieser Reis wächst nur auf Bergen. 

Die Vegetationsdauer der verschiedenen Reisarten ist auch 
sehr verschieden. Hiernach unterscheidet man zunächst zwei 
Hauptarten: Kao „Na Suan" oder „Na Dam Pak" d. h. Reis, 
der zuerst in einer Pflanzschule gezogen werden muss, bevor 
er auf die Felder gepflanzt werden kann, und Kao „Na Muang" 
oder „Na Tung", d. h. solcher Reis, den man sofort auf die 
Felder säen und sich selbst überlassen kann. 

Ausserdem unterscheidet der Siamese noch zwei Unterarten : 
„Kao Bao" oder leichtere Früchte und „Kao Nak" oder schwerere 
Früchte. Bei den schwereren Früchten sind die Ernten grösser 
und von besserer Qualität als bei den leichteren Früchten. 

Von „Kao Na Suan" gibt es sechs Arten von verschiedener 
Vegetationsdauer, berechnet von der Zeit der Aussaat bis zur 
Ernte. Die drei ersten Arten sind leichtere Früchte und die 
drei letzteren schwerere Früchte. 

Kao Wai (auch Kao Yaku) hat 3 Monate Vegetationsdauer 
Kao Rong Wai „ 3% 

Kao Bao Sie Duön „ 4 

Kao Rong Nak „ 414 

Kao Nak Wai „ 5 

Kao Nak „ 6 

„Kao Na Muang" hat vier verschiedene Arten von ver- 



— 120 — 

schiedener Vegetationsdauer. Die zwei ersteren Arten sind leich- 
tere Früchte und die zwei letzteren sind schwerere Früchte. 
Kao Hang Ma hat 5 Monate Vegetationsdauer 
Kao Bao „ 514 » » >, 

Kao Rong Nak „ 6 „ „ „ 

Kao Nak „ 7—7*4 

Einzelne Arten dieser „Kao Na Muang" oder „Na Tung" 
werden auch manchmal schwimmender Reis genannt, weil sie 
besonders in sumpfigen Gegenden wachsen. Sie verlangen sehr 
viele Feuchtigkeit. Sie haben ein ganz eigentümliches Wachstum. 

Ist die Ueberschwemmung nicht sehr hoch, dann wachsen 
sie nur so hoch, als alle anderen Reispflanzen. Sie richten sich 
ganz nach der Höhe der Ueberschwemmung. Sie können ebenso 
schnell wachsen als das Wasser steigt. Es wird sogar behauptet, 
dass sie in einem Tage von 5 — 30 cm wachsen 1 ). Nur bei be- 
sonders grossen Ueberschwemmungen, bei denen das Wasser zu 
schnell steigt, so dass die Reispflanzen nicht aus dem Wasser 
herausragen können, müssen diese ersticken. Bei gewöhnlichen 
Ueberschwemmungen, wenn die Steigung des Wassers normal 
bleibt, können die Reispflanzen immer gedeihen, sogar wenn das 
Wasser 3 oder 4 m tief ist. Die Halme wachsen so lang, dass die 
Blätter immer aus dem Wasser hervorragen. 

Ist die Ueberschwemmung sehr hoch, so nehmen die Halme 
eine schräge Stellung ein wegen des Stromes, des Windes und 
ihres eigenen Gewichtes. Die oberen Teile der Pflanzen stehen 
aber immer gerade aufrecht. In diesem Falle erreichen die Halme 
gewöhnlich eine Höhe von 7 — 8 m. 

An den Knoten der Halme wachsen wieder neue Wurzeln und 
neue Halme, und diese Wurzeln ernähren sich nur vom Wasser und 
von den Nährstoffen, die in dem Schlamm enthalten sind. 

Was die Betriebssysteme betrifft, so unterscheidet 
man in Siam sechs Arten, je nach der Art der Bodenbearbeitung 
der Aussaat, dem Umpflanzungsprozess, der Ernte u. 8. w. 2 ). 

1 ) vgl. Van derHeide, General Report on Irrigation and Drainage 
in the Lower-Menam- Valley. Bangkok 1903. S. 47. Louisiana Purchase Ex- 
position. St. Louis, „The Kingdom of Siam". New York 1904. S. 161. 
„Journals of the Vaschiriyan society". Bangkok 1890. S. 301. 

2) vgl. Zeitschrift der Vaschiriyan Societät „Vaschiriyan Pises" 
vom Jahre 1890—92. Bd. I. 



— 121 — 

1. Samruay; 2. Tum Ta; 3. Po Leu; 4. Prang; 5. Dam 
Pak; 6. Rai. 

1. Beim „Samruay"-System werden noch zwei Unterarten 
unterschieden : 

a) Beim ersten ist das Land beim Anbau ganz trocken, 
d. h. schon vor der Regenzeit wird das Land bearbeitet. Es 
wird zuerst gepflügt 1 ), dann gesät und dann noch einmal ge- 
pflügt, damit die Erde die Körner bedeckt, und sie nicht beschä- 
digt werden können durch Ratten, Vögel und andere Tiere. Es 
vergehen zwei bis drei Monate, bis der Regen einsetzt. Erst dann 
beginnt der Reis zu wachsen. Wenn diese Felder neu urbar 
gemacht sind, d. h. wenn sie gerade abgeholzt worden sind, 
dann braucht man nicht vor der Saat zu pflügen. Es wird gleich 
darauf gesät und dann wird das Land noch einmal gepflügt. 

b) Bei der zweiten Unterart beginnt man mit der Bearbei- 
tung des Landes erst bei Beginn der Regenzeit, wenn das Land 
schon feucht genug ist. In diesem Falle wird nur einmal gepflügt. 
Da man bei dieser Art nicht so lange zu warten braucht, bis 
das Wachstum beginnt, so ist auch ein Ueberpflügen nicht nötig. 

Die Frucht wächst so schnell, dass schon binnen 5 — 6 Tagen 
eine Höhe von zwei bis drei Fuss erreicht ist. Daher ist keine 
Gefahr, dass die Körner, bevor das Wachstum erst eigentlich 
beginnt, von den Ratten u. s. w. weggefressen werden. 

Beim Säen werden bei der ersten Art pro „Rai" 2 — 3 „Sat" 
Körner gebraucht, d. h. 47,50 — 71,25 Liter pro 1600 qm. Bei 
der zweiten Art werden 2 „Sat" pro Rai, also 47,50 Liter pro 
1600 qm gesät. Je weiter aber die Saison vorgeschritten ist, 
desto mehr Körner müssen gesät werden ; oft sogar das Doppelte 
oder Dreifache des genannten Quantums. 

2. „Po Leu"-System. Dieses System kommt zur Anwendung, 
wenn das Land schon ganz nass und ziemlich schlammig ist. 
Das Land wird zuerst gepflügt und geeggt, um es ganz von 
Unkraut frei zu machen. Erst dann wird gesät. 

Die Reiskörner werden vor der Saat in diesem Falle 2 — 3 
Tage gekeimt, bis die Wurzeln iy 2 bis 2 cm lang sind. 

Nach Verlauf von drei weiteren Tagen sind die Halme schon 
1 — 2 Fuss hoch. 



1) lieber den Pflug s. unten. 



— 122 — 

3. „Tum Ta"-sy8tem. Dieses ist ganz ähnlich dem vorher- 
gehenden, nur ist in diesem Falle das Land wohl nass, nicht 
aber schlammig. Die Körner werden nur einen Tag gekeimt, 
so dass die Wurzeln gerade zu wachsen beginnen und nicht so 
lang sind als bei dem „Po Leu"-System. 

Es handelt sich hier darum, dass die Körner gerade an- 
fangen zu wachsen, denn würde man ungekeimte Körner säen, 
dann wäre der Boden schon zu feucht und sie würden sofort 
verfaulen. Im anderen Falle, wenn man die Körner zu lange 
keimen lässt, so dass die Wurzeln schon iy 2 — 2 cm lang sind, 
können die Wurzeln, wenn das Land noch nicht feucht und 
schlammig genug ist, nicht sofort in die Erde greifen und fau- 
len, von der Sonnenhitze gedörrt, ab. 

Hier sowohl wie bei dem „Po Leu"-System werden zirka 
50 — 60 Tanan Reiskörner pro „Rai", d. h. 47,50 — 57 Liter pro 
1600 qm gesät. 

Bei diesem „Tum Ta"-System wird das Land nach der Saat 
geeggt, wodurch es sich ebenfalls vom „Po Leu "-System unter- 
scheidet. 

4. Beim „Prang"-systeme ist das Land nass und schlammig, 
da es meistens an Flüssen oder Sümpfen liegt. Oft werden selbst 
Flussbette für den Anbau benutzt. Die Ländereien werden besät, 
ohne dass sie vorher gepflügt oder geeggt werden. Man treibt 
gewöhnlich einige Büffel, 6 — 10 an der Zahl, auf das Feld, je 
nach dessen Grösse, so dass die Bauern zwischen 30 und 200 
solcher Tiere haben müssen. Die Büffel zertreten das Unkraut, 
das im Wasser abstirbt und verfault, so dass der Boden einen 
grossen Pfuhl bildet. 

Die Reiskörner werden vor der Saat noch drei Tage lang 
gekeimt und dann erst gesät. 

Ist das Wasser schon zu tief, dann werden die Körner in 
den Boden hineingetupft und mit den Füssen festgetreten. 

Die obengenannten vier Systeme werden auch als „Na Wan"- 
oder Säsysteme bezeichnet (auch Na Muang und Na Tung, je 
nach den verschiedenen Teilen des Landes), da bei ihnen die offene 
Saat zur Anwendung kommt und nur in sumpfigen Gegenden, in 
denen das Wasser schon zu tief ist, Tupfsaat vorgenommen wird. 

Die drei ersten Systeme werden meistens auf etwas höher 
liegenden, nicht besonders fruchtbaren Ländereien angewendet, 



— 123 — 

d. h. auf solchen Feldern, wo die jährliche Ueberschwemmung 
nicht stattfindet, also im grössten Teile des Reiches. 

Das vierte System ist nur anwendbar in sumpfigen Gegenden, 
die an Flüssen oder Sümpfen gelegen sind. In der Gegend von 
Kamnört-Nopakun, Schaiya, Schumporn, und Langsuan, sowie 
in der sumpfigen Gegend um den Schlangenberg in der Pro- 
vinz Baschaburi, ist dieses System sehr verbreitet. 

Die verschiedenen Reisarten, die man zum Säen gebraucht, 
sind von der „Kao Bao Art" oder auch von der „KaoNakArt". 

Die erstere Art, die von kürzerer Vegetationsdauer, wird 
am meisten gepflanzt, trotzdem sie gewöhnlich eine schlechtere 
Ernte, sowohl in Bezug auf Quantität als auch auf Qualität 
liefert, weil in den niedrigen, sumpfigen Gegenden nur solche 
leichtere Arten, der sogenannte Sumpfreis, aufkommen können. 

In den höher gelegenen Gegenden, wo keine Ueberschwem- 
mung eintritt und eine künstliche Bewässerung sehr beschwer- 
lich ist, ist der Reisbau ganz abhängig von der Regenzeit. Es 
ist nämlich von der grössten Wichtigkeit, dass die Reispflanzen 
Zeit genug haben vor Aufhören der Regenzeit zu wachsen und in 
Samen zu schiessen, anderenfalls vertrocknen sie und liefern 
keine Ernte. 

Da man nun nicht weiss, wie lange der Regen anhält, so 
pflanzen die Bauern der Sicherheit wegen nur die leichteren 
Früchte, die kürzere Vegetationsdauer haben. 

Wegen der Unfruchtbarkeit der höher gelegenen Felder 
kann man das System der Zusammenpflanzung verschiedener 
Reisarten nicht anwenden, wie wir es später bei der „Na Dam 
Pag" sehen werden. Ausserdem ist bei der vollständigen Ab- 
hängigkeit des Ackerbaus in diesen höher gelegenen Gegenden 
vom Regen die Gefahr bei Auswahl der Saatkörner sehr gross 
und die Regensaison ist ausserdem zu kurz für das System 
der Zusammenpflanzung. 

Die Unfruchtbarkeit dieser Felder und die kurze Regenzeit in 
diesen höher gelegenen Gegenden haben auch zur Folge, dass nur 
eine Ernte im Jahre stattfinden kann, während eine zweite entweder 
ganz unmöglich oder doch so gering ist. dass sie sich nicht lohnt. 

Andere Felder, die noch weniger fruchtbar sind, muss man 
sogar ein oder zwei Jahre unbebaut hegen lassen, bevor man 
sie wieder in Anbau nehmen kann. 



— 124 — 

In sumpfigen Gegenden ist eine zweite Ernte deshalb nicht 
möglich, weil das Wasser zu hoch ist, um säen zu können, trotz- 
dem das Land an und für sich fruchtbar genug wäre. 

Aus den angeführten Gründen kann man schliessen, dass 
die Felder, die nach diesem Systeme bearbeitet werden, gewöhn- 
lich nur mit einer Reisart bepflanzt werden und meistens nur 
mit leichteren Früchten. 

Deshalb fängt die Reisbausaison hier gewöhnlich etwas 
später an als in den Niederungen, wo die Gefahr des allzu 
schnellen Steigens des Wassers vorhanden ist, d. h. erst Ende 
April oder Anfang Mai. 

Die einzige Gefahr in den höheren Gegenden liegt darin, 
dass die Regenzeit zu schnell aufhört. Selten dauert sie länger 
als sechs Monate, und die Landleute müssen es daher so ein- 
richten, dass in dieser Zeit der Reis zur Reife kommt. In den 
niedrig gelegenen Gegenden dauert die Saison durch die Ein- 
wirkung der Ueberschwemmung 1% bis 2 Monate länger. 

5. „Dam Pak"-System. Dieses System ist das rationellste 
System, aber nicht überall anwendbar, sondern nur in solchen 
Gegenden, in denen viel Wasser vorhanden ist. Es ist ganz 
gleichgültig ob dieses vom Regenfall, von Ueberschwemmungen 
oder von künstlicher Bewässerung herrührt. Die Hauptsache 
ist, dass das Wasser einen Viertelmeter bis einen Meter hoch steht. 

In diesem Falle sind die schon erwähnten Dämme von gros- 
sem Nutzen. Sie dienen als Mauer, die jeden „Rai" umschliesst. 
Jeder „Rai" bildet so eine Art von Wasserbehälter, in dem 
sich das Wasser ansammeln kann. 

Nach diesem Systeme wird zunächst ein sehr günstig gele- 
genes Feld als „Tuag" oder Pflanzschule ausgewählt. Diese Pflanz- 
schule muss genügend Wasser haben, gewöhnlich zirka 1 Kub 
= 0,25 m (eine halbe Elle), welches das Feld gleichmässig bedeckt. 

Dann wird das Feld abgegrast, gepflügt und geeggt, um 
das Unkraut zu beseitigen. 

Hierauf werden die Körner, die vorher zwei Tage lang im 
Wasser gelegen und drei Tage lang gekeimt haben, so dass die 
Wurzeln ungefähr 3 „Kabiet" oder 1,56 cm lang sind, ganz dicht 
zusammengesät auf diesem in einen lehmigen Pfuhl verwandelten 
Boden. 

Nach 15 bis 20 Tagen erreichen die „Kla" oder jungen Pflan- 



— 125 — 

zen die Höhe von 1 Sok = 0,5 m (1 Elle) und darüber. Dann 
werden sie herausgenommen und in Bündel von 100 Stecklingen 
gebunden, um dann in die Felder wieder eingepflanzt zu werden. 

Bei diesen Feldern braucht das Wasser nicht überall gleich 
hoch zu sein. Aber es ist doch auch hier nötig, dass das Wasser 
mindestens 1 Kub (25 cm) bis 2 Sok (1 m) oder darüber hoch ist. 
Dies geschieht entweder durch den Regen, die Ueberschwemmungen 
oder die künstliche Zuführung des Wassers durch die Irrigation. 

Diese Felder werden ebenso behandelt wie die erwähnten 
„Tuag" oder die Pflanzschulen. Die Stecklinge werden 4 bis 5 
zusammen in den Pfuhl hineingepflanzt, wenn sie besonders 
schön sind, sonst muss man 9 bis 10 Stecklinge zusammen nehmen. 

Werden diese Stecklinge am Anfang der Saison gepflanzt, 
dann setzt man sie 25 bis 30 cm von einander. Wenn sie aber 
ziemlich spät eingesetzt werden, so beträgt gewöhnlich der Ab- 
stand 15 bis 20 cm. 

Beim Verpflanzen der Stecklinge muss man darauf achten, 
ob das Wasser tief genug ist. Ist dies nicht der Fall, so schneidet 
man die Blätter der Stecklinge ab und lässt nur einen ganz 
kleinen Teil derselben über dem Wasser hervorragen, da sonst, 
wenn die Blätter zu hoch über dem Wasser stehen, diese vom 
Winde umgeweht werden und die Stecklinge dann unter dem 
Wasser absterben. Die Stecklinge wieder zu ersetzen ist eine 
schwierige Arbeit , die zudem nur an solchen Stellen möglich ist, 
wo das Wasser noch nicht zu tief ist, d. h. nur 25 cm beträgt. 
Man tupft dann an Stelle der abgestorbenen Pflanzen gekeimte 
Reiskörner in den Boden hinein. Jedoch wird diese Arbeit nicht 
immer von Erfolg gekrönt, weil diese jungen Pflanzen, wenn sie 
nicht schnell genug aufwachsen, durch das steigende Wasser 
erstickt werden. 

Es ist dies aber das einzige Mittel, um die Reispflanzen zu 
ersetzen, wenn auch die Gefahr sehr gross ist, dass alle Mühe 
und Arbeit umsonst ist. 

Die Reisarten, die hier zur Verwendung kommen, sind die 
erwähnten „Kao Na Suan "-Arten, „Kau Bau" sowohl wie „Kao 
Nak". Die letzteren, schwereren Früchte werden aber vorge- 
zogen, da sie viel bedeutendere Ernten nach Quantität und 
Qualität liefern. 

Die schwersten Arten werden gewöhnlich allein gepflanzt. 



— 126 — 

Man kann nach diesem Systeme verschiedene Arten von leich- 
teren Früchten Kao Bao mit verschiedenen Arten von schwe- 
reren Früchten Kao Nak zusammen pflanzen, die eine Vege- 
tationsdauer von 3 bis 5 Monaten haben. Dies geschieht meistens 
auf den Feldern, die künstlich bewässert werden oder auch 
regelmässig überschwemmt sind. 

Bei der richtigen Auswahl der verschiedenen Reisarten von 
verschiedener Vegetationsdauer können es die Bauern so ein- 
richten, dass sie während der ganzen Reisbausaison immer Reis- 
arten haben, die reif für die Ernte sind, indem sie die verschie- 
denen Teile der Felder allmählich der Reihe nach mit Früchten 
bestellen, die die kürzeste Vegetationsdauer haben bis zu solchen, 
die die längste haben. In dieser Weise können sie nach dem 
Prinzip der Arbeitsteilung viel Arbeitskraft ersparen, indem je- 
der das ganze Jahr hindurch seine bestimmte Beschäftigung hat. 
Manche pflügen das Land und tun dies immer, andere säen oder 
ernten und haben immer Felder genug, um zu säen und zu ernten. 

Bei den Ländern, die vom Regen allein oder von Regen 
und Ueberschwemmung abhängig sind, liegt bei der Zusammen- 
pflanzung von verschiedenen Reisarten die Gefahr darin, dass 
bei frühzeitigem Nachlassen des Regens oder der Ueberschwem- 
mung dieses System ganz und gar versagt. Im ersteren Falle 
sterben die Reispflanzen infolge der Trockenheit ab. Im zweiten 
Falle gehen sie allerdings nicht zugrunde, da das Wasser lang- 
sam sinkt, aber beim Sinken des Wassers werden alle Reis- 
pflanzen zu gleicher Zeit reif, natürlich die meisten zu früh und 
diese liefern nur eine ganz geringe Ernte von minderwertiger 
Qualität. 

Wenn man bei dem „Dam Pak"-System verschiedene Reis- 
arten zusammenpflanzt oder die schwerste Reisart sät, so kann 
man gewöhnlich nur einmal ernten. Pflanzt man aber nur zwei 
verschiedene Arten von verschiedener Vegetationsdauer, z. B. 
solche die in vier, und solche die in fünf Monaten reifen, abwech- 
selnd auf dem ganzen Grundstücke (nicht wie oben auf einzelnen 
Teilen), dann kann man eine zweimalige Ernte erzielen. 

Natürlich kann man auch verschiedene Reisarten von gleicher 
Vegetationsdauer, z. B. 4% Monaten wählen, oder auch nur eine 
Reisart von 4% Monaten, die dann zweimal hinter einander ge- 
pflanzt wird. 



— 127 — 

Wenn die leichteste Art, die ungefähr 2 bis 3 Monate Vege- 
tationsdauer hat, gepflanzt wird, so ist sogar eine dreimalige 
Ernte möglich. 

Mac Carthy 1 ) erwähnt, dass im Schieng-Kwang-Tale 
drei Ernten jährlich stattfinden. In diesem Falle kann es sich 
hier nur um die leichteste Reisart handeln. Die Ernten sind 
natürlich klein und von minderwertiger Qualität, da die Bauern 
in dieser Gegend gewöhnlich nur für den eigenen Konsum und 
nicht für den Markt produzieren und deshalb nicht viel Wert 
auf die Qualität legen. 

Will man eine zwei- oder gar dreimalige Ernte erzielen, 
ohne grossen Verlusten sich auszusetzen, so mußa man genau 
darauf achten, dass man bei jeder Ernte die Reispflanzen immer 
lange genug wachsen lässt, bis sie sich vollständig entwickelt 
haben. Die Bauern fallen immer wieder, trotzdem sie schon 
so oft trübe Erfahrungen gemacht haben, in den Fehler, dass 
sie den Reis zu früh abernten, um Zeit genug zu haben, die Felder 
für die zweite oder dritte Ernte zu bestellen. Sie erhalten hier- 
durch bei den ersten Ernten Reis von so minderwertiger Qua- 
lität, dass sie nur ganz geringe Preise dafür erzielen, mit denen 
sie kaum die Produktionskosten decken können. Die grosse 
Mühe und Arbeit ist dann natürlich noch obendrein ganz 
umsonst gewesen. 

Allerdings bei der zweiten Ernte bekommen öie grösseren 
Ertrag, haben aber auch doppelt Arbeit und zweimalige Kosten 
und der Gewinn ist im allgemeinen auch nicht viel grösser, als 
wenn sie sich mit einer einmaligen Ernte begnügten, da sie hier 
nur eine einmalige Arbeit zu tun haben und nur die einmaligen 
Produktionskosten zu tragen haben. 

Die Gründe, warum sich die Bauern übereilen, Hegen wohl 
darin, dass sie viel zu viel Arbeit auf sich nehmen und sich zu 
grosse Felder vom Staate geben lassen, die sie mit ihrer Familie 
und zwei oder drei Tagelöhnern nicht gut bebauen können. 

Es fehlen ihnen die Mittel, um mehr Arbeiter anwerben 
zu können und sie streben so mit ihren ungenügenden Kräften 
danach immer grössere Gewinne durch eine mehrmalige Ernte 
zu erzielen. 



1) vgl. Mac Carthy, Sureying and Exploaring in Siam. Lond. 
1900, S. 50—52. 



— 128 — 

Von „Saison" kann man in solchen Gegenden, wo dieses 
System betrieben wird, nur reden bei den Ländereien, die ent- 
weder durch den periodischen Regen allein oder durch den Regen 
und die Ueberschwemmungen bewässert werden. 

Im ersteren Falle beginnen die Bauern schon Ende März 
oder Anfang April, d. h. direkt nach dem ersten Regen, den An- 
bau der Felder; also viel früher als bei den höher liegenden 
Gegenden, wo die anderen Systeme zur Anwendung kommen. 

Der grössere Vorteil in den niederen Gregenden besteht 
darin, dass die Saison länger dauert, da nach Aufhören des Regens 
die Wassermassen noch nicht sofort sinken. Das Wasser sinkt 
im Gegenteile nur ganz langsam und erst nach 1% oder 2 Monaten 
kommt der Boden wieder zum Vorschein. Die Saison dauert 
ungefähr 8% bis 9 Monate. Daher brauchen sich die Bauern 
nicht so sehr zu beeilen, weil die Felder immer genug Wasser 
für die Ernährung der Pflanzen haben. Sie haben ausserdem 
noch mehr Auswahl bei den Reisarten, da sie bei der längeren 
Saison jede Reisart pflanzen können, von welcher Vegetations- 
dauer sie auch sen mag. 

Es ist ganz in ihre Hand gegeben, eine möglichst gute Ernte 
nach Qualität und Quantität zu erzielen. 

Dieses System ist deshalb überall beliebt, weil die Ernte 
hier am grössten und der Reis von besonders guter Qualität 
ist. Die besten Reissorten, die auf dem Markte die höchsten 
Preise erzielen, stammen fast ausschliesslich nur von solchen 
Feldern, bei denen dieses System zur Anwendung kommt. 

Es ist nicht überall anwendbar, wo es aber irgendwie mit 
Nutzen angewendet werden kann, da hat es auch den Vorzug 
vor den anderen Systemen. 

In der Gegend von Ayuthia, Angtong, Lopaburi, Supanburi 
und Panas Nikom ist dieses das einzige übliche System. Auch 
in Petschaburi und Saraburi ist dieses System vorherrschend. 

6. Das System „Rai" ist das irrationellste, älteste System 
und wird nur dort angewendet, wo das Land gebirgig und hügelig 
ist. Dieses System ist sehr üblich bei der halbnomadischen Be- 
völkerung, den Karieng's, Ka, Lawa u. s. w., die ihre Wohnsitze 
in jedem Jahre wechseln. 

Haben sie in irgend einer Gegend geerntet, so verlassen sie 
diese und suchen sich neue Wohnplätze auf, um den alten Boden 



— 129 — 

für einige Zeit brach liegen zu lassen. So wechseln sie Jahr für 
Jahr und kommen erst nach drei oder vier Jahren wieder an ihre 
alten Wohnsitze zurück. 

Jeder Stamm hat seinen eigenen Kreis, und nur innerhalb 
dieses Kreises können sich die Stammesangehörigen ihre Wohn- 
sitze wählen. Da die Gebirge jedoch wenig bevölkert sind, so 
haben die Kreise meistens einen grossen Umfang, so dass auch 
selten Streitigkeiten entstehen, wenn ein Stamm in das Gebiet 
des anderen Stammes herübergeht. 

Bei dem Systeme „Rai" werden zuerst die Wälder abgeholzt. 
Dies geschieht im Januar oder Februar. Es ist allerdings keine 
leichte Arbeit, aber die Bergbewohner sind so daran gewöhnt, 
dass eine einzelne Person binnen wenigen Tagen die dichtesten 
Bamboowälder von 100 — 150 qm abholzen kann 1 ). 

Das Holz bleibt bis März oder Anfang April hegen, bis es 
ganz trocken ist; dann wird es verbrannt. Die Asche dient 
als Dünger für den Boden, da sie viel mineralische Stoffe enthält. 
Durch Unvorsichtigkeit kommt es nicht selten vor, dass das 
Feuer auch den Wald ergreift und so auch wertvolle und kost- 
bare Hölzer vernichtet werden. Diese beständige Gefahr ist 
einer der grössten Schäden dieses Systems. 

Das Land wird weder geeggt noch gepflügt. Der Bauer legt 
zwei Bamboostangen auf den Boden und geht, in jeder Hand 
einen spitzen Stock, vorwärts, indem er nebeneinander, 26 bis 
38 mm tief, kleine Löcher in den Boden macht, an beiden Seiten 
der Stangen. Die Löcher hegen also alle in geraden Linien. 

Seine Frau geht hinter ihm her mit einem Bamboorohr 
oder Korbe voll Reiskörner und wirft in jedes Loch 9 bis 10 
Körner und stampft die Löcher mit dem Fusse zu. 

Dies wird so geschickt ausgeführt, dass kaum ein Korn 
ausserhalb der Löcher fällt. Daß Eggen und Pflügen ist hier 
ganz überflüssig. 

Bei Beginn der Regenzeit beginnen die Reispflanzen zu 
wachsen, ohne dass sich der Landmann noch weiter darum zu 
kümmern braucht. 



1) vgl. Mouhot, Travels in the central Parts of Indo-China, Siam, 
Cambodja and Laos. Lond. 1864. Bd. I. S. 245. Mac Carthy, 
Surveying and exploaring in Siam. Lond. 1900. Smyth, The 
five years in Siam. London 1898. 2 Bde. 

9 



— 130 — 

M o m Toh erwähnt noch eine Art, den Reis anzubauen, 
die auch zu diesem Systeme gehört 1 ). 

An steilen Abhängen wird bisweilen der Reis in Baumstümpfe 
gepflanzt. 

Zu diesem Zwecke werden die Bäume soweit gefällt, dass 
noch ein Stumpf von % m Länge stehen bleibt. Diese Stümpfe 
werden dann mit Erde gefüllt und der Samen wird in diese 
hineingepflanzt. Hierdurch werden die Pflanzen vor dem Wasser 
geschützt, so dass sie nicht weggespült werden können. 

Von dieser Art den Reisbau zu betreiben, wird in Siam und 
selbst von vielen Autoren, die in Siam gewesen sind, erzählt, 
jedoch scheint die ganze Sache ein Märchen zu sein. 

Es mag ja wohl hier und da einmal etwas derartiges vor- 
gekommen sein, aber wahrscheinlich doch nur der Kuriosität 
halber, nicht aber in ernster Absicht. 

S m y t h 2 ) erwähnt noch eine zweite Art, die zu diesem 
Systeme gehört. Hiernach wird der Reis zuerst in den Pflanz- 
schulen oder „Tuag" gepflanzt wie bei dem vorhergehenden 
System „Na Dam Pak". 

Die Stecklinge werden dann später in höher gelegene Fel- 
der gepflanzt, statt in Felder, die mit Wasser bedeckt sind wie 
bei dem vorhergehenden Systeme. Diese Art soll in den Gegenden 
von Patalung und auf den Inseln in den verschiedenen Talee Sap 
oder Inlandseen der malayschen Halbinsel sehr verbreitet sein. 

Die Reissamen, die man bei dem „Rai"-systeme zur Pflan- 
zung verwendet, sind natürlich nur solche der leichteren Früchte 
mit sehr kurzer Vegetationsdauer, die eine Ernte von ganz minder- 
wertiger Qualität Hefern. 

Zweimalige Ernte im Jahre zu erzielen, ist geradezu unmög- 
lich in den Gegenden, wo dieses System zur Anwendung kommt. 
Die Gründe sind sehr leicht einzusehen, denn erstens ist 
das Land viel zu unfruchtbar und dann dauert auch das ganze 
Verfahren nach diesem Systeme viel zu lange, während die 
Regenzeit, von der diese Länder aus Mangel an künstlicher 
Bewässerung vollständig abhängig sind^ sehr kurz ist. Die Regen- 
zeit in diesen Gebieten ist die kürzeste überhaupt, ja in manchen 
Jahren gibt es sogar nur einige wenige Niederschläge. 

1) vgl. Mom Baschawongse Toh a. a. O. S. 40. 

2) Smyth a.a.O. Bd. II. S. 117. 



— 131 — 

Deshalb ist der Anfang der Reisbausaison auch hier sehr 
früh, d. h. schon im Januar oder Februar, da die Felder schon 
vor der Regenzeit bestellt werden und die Pflanzen in der kurzen 
Regenperiode reifen müssen. 

Es ist natürlich, dass das „Rai"-System, seiner schlechten 
Ernte wegen sehr wenig beliebt ist. Nur dort, wo die Anwendung 
eines anderen Systems unmöglich ist, wird nach ihm das Land 
bebaut, also besonders in den Gebirgen. 

Deshalb ist dieses System sehr verbreitet in Obersiam und 
zwar in den Gebirgen der Laosprovinzen, sodann an den Ab- 
hängen der Berge an den Ufern des „Nam Noi" und des „Nam 
Ngau Thal", am sogenannten „Kao Yai" über Tung Ranawt, 
sowie in Schaiyok und Suwanakiri. Ferner ist es, wie schon 
hervorgehoben wurde, vorherrschend auf der malayischen Halb- 
insel in Patalung und auf den zahlreichen Inseln der Inlandseen 
und an der Seeküste. 

Der durchschnittliche Ertrag der einzelnen Systeme nach 
Quantität und Qualität lässt sich nicht genau feststellen. Bei 
einer derartigen Feststellung muss man die Qualität des Bodens, 
das Klima, die Reiskörner die gesät werden, untersuchen. 

Nachdem verschiedene Versuche bei der Anwendung der 
verschiedenen Systeme gemacht worden sind, kann man unge- 
fähr folgendes sagen 1 ): 

Reis, der, wie z. B. beim sechsten Systeme, direkt auf jung- 
fräulichen Boden unmittelbar nach der Urbarmachung in den 
gebirgigen Gegenden gepflanzt wird, liefert bei der Ernte das 
25 — SOfache der Aussaat. Das ist pro „Rai" ca. 1787,501 
(oder 1279,492 kg) bis 2145,001 (oder 1535,820 kg); also unge- 
fähr 75 — 100 Dz. pro Hektar. 

Auf den gewöhnlichen, nicht besonders fruchtbaren Län- 
dern der höher gelegenen und sumpfigen Gebiete, beträgt die 
Ernte das löfache der Aussaat, d. h. pro „Rai" 1072,501 (oder 
767,552 kg) 2 ), also pro Hektar ungefähr 43 — 50 Dz. In diesem 
Falle werden meistens die Aecker nach den vier ersten Systemen 
bebaut. 



1) Die Angaben im folgenden stammen aus dem landwirtschaftlichen 
Ministerium in Bangkok, sie stimmen mit den von Crawfurd ge- 
machten Angaben fast völlig überein. 

2) vgl. 1 Hektoliter Reis ist ungefähr 71,6 kg. 

9* 



— 132 — 

Auf fruchtbaren und günstiger gelegenen Landereien, wo 
das fünfte System zur Anwendung kommt, wird bei einer ein- 
maligen jährlichen Ernte der Ertrag das 25fache der Aussaat 
erreichen, also pro „Rai" (1600 qm), ca. 1787,501 (1279,492 kg) 
oder ca. 75 — 82 Dz. pro Hektar. Bei zweimaliger Ernte im 
Jahre jedoch beträgt der Ertrag jedoch nur das 15 — löfache der 
Aussaat. Es kommt also auf ein „Rai" 1072,501 (767,552 kg) 
bis 1144,001 (819,104 kg), also ca. 43—57 Dz. pro Hektar 1 ). 

Bevor wir zu einer Betrachtung der Gesamteinnahme an 
Getreide und deren Verwendung in Siam übergehen, erübrigt 
es noch auf einen Punkt hinzuweisen. 

Der Gesamtertrag könnte ganz wesentlich vergrössert werden, 
wenn bessere und zweckmässigere Geräte für die Landwirtschaft 
in Siam zu Gebote ständen. Es würden dann natürlich die jetzigen 
Betriebe vergrössert werden können, da weniger Arbeiter nötig 
wären. 

Bei den jetzigen ganz primitiven Instrumenten aber ist eine 
Vergrösserung der Einnahmen nicht denkbar. 

Allerdings ist nicht zu leugnen, dass jetzt von Jahr zu Jahr 
der Ertrag des Getreides immer grösser geworden ist. Dies kommt 
jedoch daher, dass die meisten Landwirte sich jetzt mehr dem 
Getreidebau zuwenden, wo es nur eben möglich ist, da sie ja 
hierdurch viel höhere Gewinne erzielen können. 

Wie könnte hier bei der Anwendung von modernen Geräten 
' die Produktion gesteigert werden ! 

Es dürfte geboten sein, einige Ackergeräte genauer zu be- 
schreiben, um zu zeigen, wie primitiv und unzweckmässig sie sind. 

Der Pflug. — Der Pflugkörper, die Sohle und das Streich- 
brett sind aus einem einzigen Stück Holz, der Gabel eines Baumes 
gemacht. Der kürzere Teil der Gabel, d. h. derjenige Teil, 
der über den Boden schleift, dient als Streichbrett. Der län- 



1) Diese Ergebnisse stimmen allerdings nicht mit den Berech- 
nungen für die Grundsteuer im vorhergehenden Kapitel überein, nach 
denen nur 633, 30 1 (453, 228 kg) pro „Rai", also ca. 28 — 29 Dz. pro 
Hektar kommen. Dies kommt daher, dass die Bauern ihre Felder 
nicht immer ganz bebauen können, sei es wegen einer kurzen Regenzeit 
oder wegen eines zu frühen Nachlassender Ueberschwemmung. Da in 
einem solchen Falle die Bauern nicht in der Lage sind, eine höhere Steuer 
zu bezahlen, ist die Grösse der Ernte deshalb so niedrig geschätzt worden. 



— 133 — 

gere Teil ist ca. 0,61 m lang und hat 25 cm im Umfang. 

An dem vorderen Ende dieses Teiles wird die Schar in 
eine Dille, durch die sie von oben her durchgesteckt wird, so 
dass sie auf der unteren Seite hervorsteht, befestigt. Die 
Pflugschar ist aus Eisen, dreieckig und doppelt schneidig. 

Sie schneidet nur eine Furche von ca. 51 mm Tiefe und 
ca. 152 mm Breite und da das Streichbrett nur wenig gekrümmt 
ist, wird der Boden nicht umgewendet, sondern nur gelockert. 

In den Pflugkörper wird der Pflugbaum gesteckt, an dessen 
Ende der Bauer den Pflug führt. 

An dem Pflugbaum befindet sich ein Balken, der als An- 
spannvorrichtung dient. Die Zugtiere, Büffel oder Ochsen, 
werden gewöhnlich an einem Seile geführt, das durch die Nase 
gezogen wird. Die Bauern lenken nicht mit der Hand, sondern 
mit Worten. Sie rufen den Tieren zu, in welcher Richtung 
sie gehen sollen. 

Die Egge hat Quadratform und ist aus Bambooholz 
hergestellt mit zahlreichen Zacken. Da sie zu leicht ist, stellt 
sich gewöhnlich der Bauer darauf. Die Egge wird auch von 
Büffeln und Ochsen gezogen. Pferde werden nie hierzu ver- 
wendet und Ochsen nur, wenn der Boden ganz trocken ist. Sie 
können das Wasser nicht vertragen, in dem sie den grössten 
Teil des Tages stehen müssen. Zudem sind in demselben 
sehr viele Blutegel, deren Biss für Pferde und Ochsen tödlich 
sein kann, während den Büffeln bei ihrer dicken Haut dieser 
Biss nicht schadet. 

Man sät in Siam mit der Hand, da Sämaschinen hier nicht 
bekannt sind. 

Bei der Ernte gebraucht man meistens Sicheln oder 
„Kek", obschon man mit Sensen schneller mähen kann. 
Diese sind aber deshalb nicht in Gebrauch, da bei ihnen die 
Körnerverluste durch die Erschütterung grösser sind als bei 
Anwendung der Sichel. 

„Kek" ist ein Instrument aus Holz. Es besteht aus 
einem halbmondförmigen Brett , an dessen äusserer Seite 
eine Klinge befestigt wird. An der inneren Seite des Halb- 
mondes wird ein Bamboostock quer befestigt. 

Für die Produktionsprozesse, die mit diesen Geräten voll- 
zogen werden, gibt es in Siam keine Maschinen, teilweise 



— 134 — 

wegen des Mangels an Kapital, teilweise auch weil man sie in 
Siam gar nicht verwenden könnte. Die Maschinen sind nämlich 
für den schlammigen Boden viel zu schwer und würden bald in 
demselben festsitzen. Da auch bei der nicht genügenden Arbeit 
diese Maschinen allzu schnell abgenützt und unbrauchbar werden, 
so lohnt es sich kaum, solche überhaupt anzuschaffen. 

Ausserdem können ganz besonders Mähmaschinen nicht ge- 
braucht werden aus demselben Grunde, aus dem die Sense nicht 
angewendet wird. Düngermaschinen sind deshalb schon unnötig, 
weil in Siam die Felder überhaupt nicht gedüngt werden, da die 
Ueberschwemmungen ja genug Nährstoffe auf dem Boden ab- 
setzen. Deshalb ist auch die Irrigation in Siam so überaus wichtig, 
da das Wasser den doppelten Dienst, den der Bewässerung und 
den der Düngung versieht. 

Die Bewässerung der Felder in Siam war bis 
vor kurzer Zeit noch sehr primitiv; man brauchte hierzu ge- 
wöhnlich Körbe, die innen und aussen mit Pech bestrichen waren 
und 361 Wasser fassen konnten. 

Quer über dem Korbe befindet sich eine Holzstange, an der vier 
Stricke befestigt sind. Zwei Männer halten die Enden der Stricke, 
schwingen den Korb ins Wasser und giessen dann den gefüllten 
über die Dämme, die jedes „Rai" umgeben, auf die Felder aus. 
Ist auf diese Weise ein „Rai" gefüllt, dann nimmt man eine 
grosse, eigenartige, hölzerne Schaufel. Diese ist an einem Stiele 
so befestigt, dass eine kleine Bewegung genügt, um eine grössere 
Wassermenge in den nächsten „Rai" zu schleudern. Dies wird 
so lange wiederholt, bis die Felder alle unter Wasser stehen. 

Hölzerne Baggermaschinen, statt durch Dampf von Men- 
schenhand betrieben, werden auch oft gebraucht. Sie sind aus 
ganz leichtem Holz hergestellt , so dass schon zwei Männer 
genügen, um sie in Bewegung zu setzen. Die Maschinen be- 
stehen aus ca. 20 zusammengeketteten Körben, die sich auf 
einer Winde drehen. Da die Maschine durch Treten in Bewegung 
gesetzt wird, so sind zu diesem Zwecke an der Achse des 
einen Rades Tritte angebracht. Aus den Körben ergiesst sich 
das Wasser in eine schrägliegende Rinne und fliesst durch 
diese auf die Felder. 

Eine andere Bewässerungsmethode ist die mit Hilfe der 
Irrigationsräder. Es sind aus Holz hergestellte, unterschlächtige 



— 135 — 

Wasserräder. Sie sind im offenen Strom aufgestellt, so dass sie 
durch die Strömung betrieben werden. Ihre grossen, fächerähn- 
lichen Schaufeln sind aus Bambooholz hergestellt. Am Ende 
der Bäder sind Bamboorohre befestigt in einem solchen Winkel 
zu den Badspeichen, dass die Bohren, wenn sie den höchsten 
Punkt erreicht haben, ihren Inhalt in eine Wasserrinne entleeren, 
die auf die Felder führt. Ist das Wasser sehr niedrig, dann werden 
hölzerne Dämme errichtet, um das Wasser auf die Bäder zu leiten. 

Dasjenige System, das augenblicklich in Siam das am meisten 
verbreitetste ist, ist das sogen. „Klong"-System. Das Land 
wird mit einem Netze von Kanälen und Wassergräben durch- 
zogen. Die Hauptkanäle werden mit Schleusen versehen, um 
die Höhe des Wasserstandes regulieren zu können. Hierdurch wird 
erreicht, dass das Wasser auf den Grundstücken oder in den 
Kanälen immer eine bestimmte Höhe hat, je nachdem Ueber- 
schwemmungsperiode oder Trockenzeit ist, und dass das Wasser 
sogar während der Trockenzeit nie fehlt. 

Der Staat hat auch schon verschiedene Verordnungen er- 
lassen, um das „Klong"-System zu verbreiten und die Bauern 
zu ermutigen, dieses System zu gebrauchen 1 ). 

Bei der Ernte werden, wie schon gesagt, nur Sicheln 
oder „Kek" gebraucht. 

Ist die Ueberschwemmung vorbei und kein Wasser mehr 
auf den Feldern, dann wird das Getreide in halber Mannshöhe 
abgeschnitten und in Garben gebunden. Durch diese steckt 
man lange Stöcke und trägt sie zu grossen Haufen zusammen. 
Sie bleiben dann einige Tage in Schwaden hegen. 

Ist aber das Wasser auf den Feldern noch nicht gesunken, 
so muss man von Booten aus abernten. 

In diesem Falle werden nur die Aehren abgemäht und in 
ein Boot geladen. Zum Trocknen müssen dann besondere Ge- 
rüste aufgeschlagen werden. 

Zum Dreschen ist ein glatter Boden notwendig. Man 
befreit ihn von Unkraut und macht ihn ganz glatt und fest, 
indem man mit Wasser vermischten Kuhmist darauf streicht, 
um die Staubentwickelung zu verhindern. 



1) Näheres darüber unten in Kapitel V. 



— 136 — 

Auf Karren, die ohne einen einzigen Nagel ganz aus Holz 
zusammengesetzt sind, wird das Getreide auf die Tenne gebracht. 
In der Mitte derselben wird ein Pfosten errichtet, um den herum 
die Halme geworfen werden. 

Neun bis zehn Büffel werden dann an einander geschirrt in 
einer Reihe. Der innerste wird an einem losen, ledernen Bande 
an den Pfosten angebunden. Dann fasst ein Knabe den äussersten 
Büffel am Schwänze und treibt die ganze Schar herum, indem 
er darauf sieht, dass sie alle in einer Linie zusammenbleiben. 
Die Tiere treten beim Rundlaufen die Körner aus den Aehren. 

Die Körner werden dann in ganz breiten Körben gesichtet, 
indem man sie in die Höhe wirft, damit Hülsen und taube 
Aehren zurückbleiben. 

Da die minder wohlhabenden Bauern, z. B. im Monthon 
Isarn, dieses System nicht anwenden können, so dreschen sie 
noch nach der alten Weise mit Dreschflegeln. 

Bei Hochwasser kann natürlich die vorerwähnte Methode 
nicht gebraucht werden. In diesem Falle wird im Hause gedro- 
schen. Die in Garben gebundenen Reisähren werden gegen ein 
Holzgerüst geschlagen, so dass die Körner unter dieses fallen. 
Es ist eine sehr mühsame und langwierige Arbeit. 

Die Geräte für die Enthülsung der Reiskör- 
ner sind auch noch ganz primitiv. Gewöhnlich werden die 
Körner mit einem hölzernen Stampfer in einem Mörser, der aus 
einem Baumstamm hergestellt ist, gestossen. Neben diesem so- 
genannten Handmörser kommt auch ein Fussmörser zur An- 
wendimg. Dieser besteht aus einem Holzbalken, an dessen schwe- 
rerem Ende ein Stampfer und an dessen leichterem Ende sich 
ein Trittbrett befindet. Dieser Fussmörser beruht auf demselben 
Prinzip wie die Bretterschaukel. Beim Auf- und Abtreten auf 
dem Trittbrette hebt und senkt sich der Stampfer. 

Diesen Mörser bedienen meistens junge Mädchen. 

Mac. Carthy 1 ) und Smyth 1 ) berichten, dass bei den 
Bergbewohnern der Laoten an Stelle der Mädchen eine Holzkiste 
diese Arbeit verrichtet. Durch eine Wasserrinne aus Bamboo- 
holz wird Wasser in die Kiste geleitet. Wenn die Kiste gefüllt 
ist, dann sinkt sie, während der Stampfer in die Höhe geht. 

1) vgl. Mac Carthy, Surveying and exploaring in Siam. Lond. 
1900. S. 161. Smyth, The five years in Siam. Lond. 1898. 2 Bde. 



— 137 — 

Der Boden der Kiste, der nach Innen geöffnet werden kann, 
öffnet sich, sobald die Kiste auf einen im Boden befestigten 
Pfosten aufstösst. Das Wasser fliesst ab und die Kiste steigt 
wieder in die Höhe, wobei der Stampfer in den Mörser hineinfällt. 

Handmühlen werden auch vielfach gebraucht, besonders 
in Niedersiam. Jetzt sind aber auch schon an vielen Orten 
Dampfmühlen in Betrieb. Mit dem fortwährenden Wachsen des 
Exportes haben sich diese mehr und mehr in allen grösseren 
Städten, besonders in Bangkok eingebürgert. (Im Jahre 1889 
gab es in der Reichshauptstadt schon 23 Dampfmühlen, während 
diese Zahl heute beinahe verdoppelt ist.) Für den eigenen Konsum 
werden jedoch noch meistens die alten, primitiven Geräte 
gebraucht. 

Bei dieser Art der einzelnen Produktionsprozesse mit den 
so primitiven und unpraktischen Geräten kann man sich unge- 
fähr vorstellen, wie viel Mühe und Arbeit die siamesischen Bauern 
aufwenden müssen, um überhaupt einen genügenden Ertrag er- 
zielen zu können. Es ist auch leicht erklärlich, dass sie nicht 
viel zum Verkauf übrig haben. Es sind nur solche, die eine grössere 
Familie, mehr Arbeitskräfte und Kapital und grössere Betriebe 
haben, in der Lage, auch für den Verkauf zu produzieren. 

Die Frage, wieviel Landwirte in den verschiedenen Pro- 
vinzen in der Lage sind, Getreide zu verkaufen, wie gross die 
Menge dieses Getreides ist, in welche Betriebsgrössenklassen die 
Landwirte gehören und endlich, wie gross ein landwirtschaft- 
licher Betrieb sein muss, um überhaupt überschüssige Brotfrucht 
verkaufen zu können, kann wegen der mangelhaften Statistik 
nicht genau beantwortet werden. 

Man kann nur insoweit eine Antwort geben, als man eben 
auf die schon erwähnten Tatsachen, wie sie von Kennern des 
Landes berichtet werden, hinweist. 

Es gibt, wie gesagt, in Siam meistens Kleinbauern, deren 
Familien 6 bis 7 Personen umfassen. Diese Familien bebauen 
gewöhnlich 80—200 „Rai" (Rai = 1600 qm). Da aber nicht 
immer die ganze Fläche in Anbau genommen wird, so nimmt 
man die Grösse der bebauten Felder durchschnittlich pro Fa- 
milie auf 100 „Rai" an 1 ). 

1 ) vgl. die Betriebs Verhältnisse im II. Kapitel. Vgl. General Report on 
Irrigation and Drainage on the Lower Menam Valley. Bangkok 1903. S. 44. 



— 138 — 

Der durchschnittliche Ertrag beziffert sich gewöhnlich auf 
19001 pro „Rai", sodass der jährliche Ertrag auf mindestens 
190 000 1 für die Familie berechnet werden kann (d. h. 136 040 kg). 
Hiervon behält der Bauer ungefähr den sechsten Teil x ), also 
31666,61 (22673,28 kg) für den eigenen Konsum, für die Saat 
und zur Vorsorge, wenn etwa die nächste Ernte nicht gut aus- 
fallen sollte. Die anderen 158 333,41 (113 366,72 kg) setzt er 
auf dem Markte ab 2 ). 

Diese Berechnung ist allerdings nur eine summarische. Genau 
aber kann der Gesamtertrag an Getreide in ganz Siam angegeben 
werden, und ebenso, wie er verwendet wird, da man bei der Be- 
steuerung des Bodens, die nur nach der bebauten Fläche berech- 
net wird, eine genauere Statistik in Händen hat. 

Ebenso kann die Getreideausfuhr vom königlichen Zollamte 
in Bangkok ziemlich genau kontrolliert werden, da die Ausfuhr 
fast durchweg über Bangkok geht. Nur ein geringer Teil geht 
von Schieng-Mai nach Maulmen in Birma. 

Der Gesamtertrag an Getreide wird von Jahr 
zu Jahr immer grösser. Im Jahre 1902 betrug er an Reis in 
Siam 71469 761,80 Hap (4 322 491198,40 kg). Im Jahre 1903 
wurden ausgerechnet 83 020 920,74 Hap (5 014 463 612,8 kg). 

Allerdings zeigen manche Jahrgänge, auch in der letzten 
Zeit, geringere Erträge. Die Ursache dieser Schwankungen 
liegt gewöhnlich in dem frühzeitigen Aufhören der Ueberschwem- 
mung oder des Regens. Jedoch ist im allgemeinen ein stetiges 
Wachsen des Ertrages zu verzeichnen. 

Näheres über die Verwendung des Getreides enthält die 
Tabelle auf S. 139, die nach Angaben des Landwirtschafts- 
ministeriums von mir zusammengestellt worden ist. 

Wir sehen hier, dass die Menge des nicht verwendeten Ge- 
treides eine sehr grosse ist, nach der Tabelle im Jahre 1902: 
8 413 523,80 Hap (611669 924,16 kg) und im Jahre 1903: 
7 534 195,54 Hap (419 518 961,84 kg). Dies kommt daher, dass 
die Bauern nicht immer alles Getreide, das sie über den jähr- 
lichen Bedarf hinaus produzieren, verkaufen, da sie nie wissen, 



1) vgl. British Consular Reports vom Jahre 1884. Lond. 1884. S. 12. 

2) Diese Berechnung ist im allgemeinen als Durchschnitt angenommen. 
Bei der Berechnung der Grundsteuer sind die Sätze allerdings niedriger. 



— 139 — 



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— 140 



ob nicht in den folgenden Jahren Missernten eintreten 1 ). 

Das Verhältnis von Export und Gesamtertrag ist fast 
in allen Jahren dasselbe. Nur in besonderen Fällen, z. B. bei 
einem Streik der Landwirte gegen die Mühlenbesitzer, die zu- 
gleich auch Exporteure sind, ist es nicht immer das nämliche. 
Je grösser also der Gesamtertrag ist, um so grösser ist auch 
der Export. 

Wenn daher der Export einmal geringer ist, so beruht dies 
in der Regel auf einer minderwertigen Ernte, die durch das zu 
frühzeitige Nachlassen des Regens oder der Ueberschwemmung 
verursacht worden ist. 

Folgende ziemlich genau gearbeitete Statistik zeigt deut- 
lich, wie ausserordentlich wichtig der Regen für die Ernte und 
mithin indirekt auch für den gesamten Export nach dem Aus- 
lande hin ist 2 ). 



Jahr 


! 


Regenfall 


in cm. 


Jahr 


Export in 
engl. Tonne» 


1882 






136,24 


1883 


358 007 


1883 






107,21 


1884 


283 933 


1884 


i 




85,75 


1885 


217 179 


1885 






152,04 


1886 


219 146 


1886 






166,55 1887 


402 046 


1887 






140,00 1 1888 


449 800 


1888 






117,02 1889 


303 088 


1889 






177,98 1 1890 


479 660 


1890 






124,20 1 1891 


226 500 


1891 






94,92 1892 


203 900 


1892 






— ! 1893 


775 701 


1893 






— 1894 


607 890 


1894 






— | 1895 


464 431 


1895 






— ' 1896 


457 600 


1896 






192,91 




1897 


557 736 


1897 






169,78 


1 o 


1898 


519 300 


1898 




1106,30 


168,41 


f*g 1 1899 


445 306 


1899 


B « öS 


99,65 


163,0l] 


i 1900 


414 544 


1900 


CO 


[176,90 


| 1901 I 


684 924 

















1) Hier sieht man immer noch die Einwirkung des alten Gesetzes 
nach dem erst bei dreijährigem Vorrate im Lande selbst Getreide ausge- 
führt werden darf. Aufgehoben wurde das Gesetz von König Mongkut 
im Jahre 1855. S. oben Kap. II: Der Export. 

2) Diese Statistik ist zusammengestellt aus der Statistik der Regenfälle 



— 141 — 

Seitdem das Ausfuhrverbot und mit ihm die Einrichtung, 
dass ein dreijähriger Vorrat im Lande bleiben muss, im Jahre 
1855 aufgehoben wurde, ist mit dem stetig wachsenden Ernte- 
ertrag der Export nach dem Auslande in gleicher Weise gestiegen. 

In der Zeit, in der die Reisausfuhr ein Staatsmonopol war, 
betrug der ganze Export nach den Angaben Schoutens bis 
zum Jahre 1663 nur einige tausend englische Tonnen 1 ). 

Im Jahre 1722 wurden, wie schon erwähnt, 300 000 Hap 
oder 17 833,59 englische Tonnen Reis nach China in die Pro- 
vinzen: Kwangtung, Fuh-Kien und Chik-Kiang exportiert 2 ). 
Nach der Aufhebung des Exportverbotes im Jahre 1855 wuchs 
der Export sehr schnell und erreichte im Jahre 1860 schon die 
Summe von 95 528,07 englischen Tonnen. Im Jahre 1870 be- 
trug die Ausfuhr 153 937,18 Tonnen und stieg bis zum Jahre 
1880 auf 205 175 englische Tonnen. 

Seit dieser Zeit hat man gelernt, den siamesischen Reis 
wegen seiner vorzüglichen Qualität auf dem Weltmarkte besser 
einzuschätzen 3 ), so dass schon im Jahre 1890 der ganze Export 
die Höhe von 479 660 englischen Tonnen erreichte 4 ). 

Seit dieser Zeit sind auch viele neue Gebiete kultiviert und 
in Anbau genommen worden. 

So wurden in der Fläche „Tung Yai", nordöstlich von Bang- 
kok zwanzig neue Irrigationskanäle angelegt, was den Erfolg 



im Kapitel I., der Statistik des Importes und Exportes des kgl. siame- 
sischen Zollamtes und aus den British Consular Reports von dem Jahre 
1882 bis 1900. Die Zahl der Exportjahre wird immer ein Jahr höher an- 
gesetzt, da der Reis immer erst ein oder zwei Jahre später exportiert wird. 
Für die Jahre 1891 bis 1900 fehlt für Bangkok eine Statistik über die 
Regenfälle. 

1) vgl. S c h o u t e n a. a. O. S. 319. „Reis ist jährlich in etlichen 
tausend Lasten in die umherliegenden Nachbarländer ausgeführt worden; 
deshalb ist Bangkok auch von allen möglichen Nationalitäten besucht." 
(1 Last = 2000 kg. 1000 Lasten = 1968,38 engl. Tonnen.) 

2) vgl. B o w r i n g a. a. O. S. 77. Bd. I. 

3) vgl. B o w r i n g a. a. O. Bd. I. S. 202. „At Singapore I once had 
an opportunity of seeing the rice of Manilla, Java, Bengal, Cochin-China, 
Siam and Queda all exhibited at the same time; and that of Siam was 
pronounced to be superior to all the rest." 

4) Die obigen Zahlen über den Export sind vom kgl. siamesischen 
Zollamte veröffentlicht worden und auch in den British consular Reports 
von 1857—1904 enthalten. 



— 142 — 

hatte, dass in dieser Gegend allein noch 1 500 000 „Rai", ca. 
240 000 ha Land neu bebaut werden konnten 1 ). 

Ausserdem ist der Verkehr heute bedeutend leichter und 
bequemer. 

Der Ausbau der Eisenbahn ermöglicht es, die entferntest 
Hegenden Ländereien in Anbau zu nehmen, die früher wegen der 
zu hohen Transportkosten fast ganz brach und unbebaut lagen. 

Infolge der ausserordentlich vermehrten Zahl der Betriebe 
ist der Export so gestiegen, dass im Jahre 1902 798 487 eng- 
lische Tonnen Reis ausgeführt wurden. Damals glaubte man 
den Höhepunkt erreicht zu haben, aber schon im Jahre 1904 
stieg der Export bis auf 845 084 englische Tonnen im Werte von 

4 520 470 £. Da der Gesamtexport Siams nach dem Auslande 

5 650 175 £ . beträgt, so fallen auf den Export von Reis mehr 
als 80% 2 ). 

Näheres über die jährlichen Exporte von Reis und deren 
Wert im Vergleich zu der jährlichen Gesamtausfuhr vom Jahre 
1870 bis zum Jahre 1904 enthält die Tabelle auf S. 143. 

Die Reispreise unterliegen sehr grossen Schwankungen 
je nach der Zeit, der Gegend (Klima), der Jahreszeit, den Markt- 
Verhältnissen (Marktnähe und Verkehrsverhältnisse) und den 
Reisarten (leichtere oder schwerere Sorten). 

Da man bei den einzelnen Systemen bald leichtere, bald 
schwerere Arten gebraucht, so bezeichnet man die Reissorten 
nach dem Namen der Hauptgruppen der Betriebssysteme; 
also „Kao Na Suan", d. h. leichtere Arten von nicht besonders 
guter Qualität und „Kao Na Muang", d. h. schwerere Arten von 
guter und bester Qualität. 

Bis zu den Zeiten Louberes, d. h. bis zum Jahre 1687 
waren die Reispreise ziemlich hoch. Ein Kwien (1360,4 kg) 
kostete 103,06 Bat. Der Grund hegt darin, dass der Reis da- 
mals ein Staatsmonopol war und der Staat es in der Hand hatte 
die Preise zu steigern, da der Reis als unbedingt notwendiges 
Lebensmittel stets eine sichere Einnahme bot 3 ). 



1) vgl. J. Grassi, Scheine of Irrigation in Siam. Trieste 1902 S. 9» 

2) vgl. Statistik of the Import and Export Trade of Siam Bangkok 
1896 — 1905. kgl. Zollammt Siam. vgl. Britisch Consular Beport London 
1857—1904 

3) vgl. L o u b e r e a. a. O. Bd. I. S. 68—106; 221. 1 Iivre Beis = 1 



— 143 — 



Die jährliche Reisausfuhr und ihr Wert im Vergleich mit der 
Gesamtausfuhr vom Jahre 1870 bis zum Jahre 1904 1 ). 





Reisausfuhr 


Wert der Reis- 


Wert der ge- 




Jahr 


in engl. 


ausfuhr in 


samtausfuhr in 


Bemerkungen 




Tonnen 


Pfund Sterling 


Pfund Sterling 




1870 


153 938 


844 610 


143 293 




1871 


110 780 


745 417 


1 285 668 




1872 


120 013 


819 218 


1 443 713 




1873 


51580 


260 773 


997 582 




1874 


118 678 


610 949 


1 225 864 




1875 


233 697 


1 215 042 


1 755 711 




1876 


250 861 


1 204 571 


1 732 433 




1877 


185 121 


1 246 490 


1 907 001 




1878 


141 163 


1 149 034 


1 848 373 




1879 


239 635 


1 142 689 


2 334 222 




1880 


205 175 


1 267 814 


2 095 966 




1881 


222 089 


1 315 254 


2 130 877 




1882 


200 783 


1 112 451 


2 095 633 




1883 


158 007 


979 883 


1 988 707 




1884 


283 933 


1 543 421 


2 417 835 


wenig Regen 


1885 


217 179 


980 864 


1 572 788 




1886 


219 146 


1 102 731 


1 728 807 




1887 


402 046 


1 918 783 


2 598 901 




1888 


449 800 


2 104 849 


2 723 671 




1889 


303 088 


1 443 328 


2 286 280 


wenig Regen 


1890 


479 660 


2 508 816 


3 209 621 




1891 


226 500 


1 083 373 


1 696 827 




1892 


203 900 


956 075 


1 386 560 




1893 


775 701 


3 297 237 


4 457 114 


Von hier ah 


1894 


507 890 


1 689 528 


2 466 895 


zeigt sich eine 


1895 


464 431 


1 576 801 


2 699 230 


stetige Steige- 


1896 


457 600 


2 121 145 


3 036 291 


rung infolge der 


1897 


557 736 


2 342 619 


3 203 218 


Vermehrung d. 


1898 


519 300 


2 643 231 


3 491 270 


Betriebe durch 


1899 


445 306 


2 223 953 


3 123 775 


die Zunahme d. 


1900 


414 544 


2 225 470 


3 087 819 


Kanäle und den 


1901 


684 924 


3 484 263 


4 366 967 


Ausbau der Ei- 


1902 


798 487 


3 623 985 


4 533 914 


senbahnen. 


1903 


585 287 


3 010 350 


3 965 881 




1904 


845 084 


4 520 470 


5 650 175 





liard. Bis 1799 war ein Livre (Mass) 489,505 812 148 gr. 1 Livre (franz. 
Münze) 0,8109283 M., also 1 liard = 0,1013660371 M., also 1 Dz. Reis = 
20,27320750 Mark. 

1) Diese Tabelle ist von mir zusammengestellt aus den Angaben in 



— 144 — 

In der darauffolgenden Zeit, vom Jahre 1688 bis zum Jahre 
1855, waren die Preise viel niedriger, obschon noch in dieser Zeit- 
periode das Staatsmonopol auf Reis bestand und das Ausfuhr- 
verbot noch nicht aufgehoben war. 

Der Zweck des Monopols war aber nicht mehr, der Staats- 
kasse möglichst grosse Einnahmen zu sichern, da hierunter die 
ärmeren Klaßsen der Bevölkerung am meisten litten. Der Zweck 
war jetzt der, die Preise möglichst niedrig zu halten, damit 
die niederen Klassen nicht zu sehr gedrückt werden. Natürlich 
erlitten hierdurch wieder die Landwirte Schaden. 

Die Preise, die für Reis in den Jahren von 1688 — 1854 
bezahlt wurden, waren infolgedessen äusserst niedrig. Ein Kwien 
kostete durchschnittlich 4 — 12 Bat. Die niedrigsten Preise bei 
guten Jahren, d. h. wenn Regenzeit und Ueberschwemmung 
lange gedauert hatten, waren 4 — 6 Bat pro Kwien und in schlech- 
ten Jahren schwankten die Preise zwischen 10 — 12 Bat 1 ). 

Im Jahre 1855 hob dann König M o n g k u t das Ausfuhr- 
verbot auf Reis auf und sofort noch in demselben Jahre stiegen 
die Preise bis zu 24,5 Bat pro Kwien. Bis zum Jahre 1870 schwank- 
ten sie dann zwischen 20 und 24 Bat pro Kwien 2 ). 

In dieser Zeit stieg die Nachfrage immer mehr. Besonders 
war der Export nach Südamerika, China und Indien ein sehr 
lebhafter. Die Preise stiegen in dem Dezennium von 1870 — 1880 
auf 28 — 46 Bat pro Kwien. 

Infolge dieser hohen Preise nahm die Zahl der Betriebe 
ganz enorm zu, da der Getreidebau die beste Einnahme ge- 
währte. Von 1880 — 1890 wurden pro Kwien durchschnittlich 
36 — 57 Bat bezahlt. Der Export ging nun auch nach Japan 
und Europa, wo die Nachfrage immer grösser wurde. Von 1890 
— 1900 wurden pro Kwien durchschnittlich 39,6 — 87,3 Bat bezahlt. 



den „Statistic of the Import and Export trade of Siam" herausgegeben 
vom kgl. Zollamte in Bangkok und in den „British Oonsular Reports* 4 . 
Da die Zahlen nicht immer übereinstimmen, so nimmt man den durch- 
schnittlichen Wert für das betreffende Jahr. Die obigen Zahlen betreffen 
nur den Export, der über Bangkok geht. Die Ausfuhr über Schieng-Mai 
und die malayische Halbinsel ist im Verhältnisse hierzu ganz unbe- 
deutend. 

1) vgl. Pra Raschabanyat le Prakat Tang Tang nai Raschkai ti Li. 
Bangkok 1889. Bd. I. S. 126—128. Bd. III. S. 606—614. 

2) Vgl. Bowring a. a. O. Bd. I. S. 202. 



— 145 — 



Trotz des stetigen Wachsens der Betriebe und der jährlichen 
Produktion stiegen die Preise noch immer höher, so dass von 
1900—1905 im Durchschnitt 47,6 — 264,60 Bat für ein Kwien 
bezahlt wurde. 

Alle diese Preise sind hauptsächlich die für die Exportware, 
die über Bangkok in's Ausland geht. 

In den verschiedenen Provinzen sind die Preise natürlich 
sehr verschieden. Wenn auch in den betr. Gegenden selbst der 
Preis nicht so hoch ist, so wird er doch beim Export ebenso 
hoch wie in Bangkok, da alles, was in's Ausland geht, nach 
Bangkok gebracht wird, um von hier aus verfrachtet zu wer- 
den. Dazu müssen auch noch die Transportkosten berechnet 
werden. (Ueber die Schwankungen der Preise in den verschie- 
denen Provinzen siehe di£ Statistik der Reispreise in der Ta- 
belle zu S. 145 im Anhang.) 

Zum Vergleiche der Durchschnittspreise für Bangkok und 
für das ganze Land mag folgende Tabelle dienen, die ich aus 
Angaben der British Consular Reports und des siamesischen 
Regierungsanzeigers von verschiedenen Jahrgängen zusammen- 
gestellt habe: 





Durchschnittspreise 


Durchschnittspreise 


Jahreszahl 


für Bangkok 


für das Land 




! In Bat pro Kwien 


In Bat pro Kwien 


Bis 1688 


103,06 


103,06 


von 1688 bis 1855 


8,00 


8,00 


„ 1865 „ 1870 


22,25 


22,00 


„ 1870 „ 1880 


37,00 


30,00 


„ 1880 „ 1890 


46,50 


36,50 


„ 1890 „ 1900 


63,45 


51,44 


„ 1900 „ 1905 


136,75 


174,50 *) 



Wir ersehen aus dieser Tabelle, dass früher der Durchschnitts- 
preis für Bangkok auch zugleich der Durchschnittspreis für das 
ganze Reich war als Folge des Staatsmonopols und des Reis- 
ausfuhrverbotes. 

Seit der Aufhebung derselben waren die Preise im Inlande 
immer kleiner, als die Exportpreise in Bangkok. 



1) In diesem FaUe ist allerdings der Durchschnittspreis für die Pro- 
vinzen höher als in Bangkok ; welche Gründe dafür massgebend gewesen 
sind, war nicht zu ermitteln. 

10 



— 146 — 

Es ist noch zu erwähnen, dass der Reisbau auch an einem 
und demselben Orte innerhalb eines Jahres grossen Schwan- 
kungen unterworfen ist, welcher Umstand natürlich auf die Preise 
ganz bedeutend einwirkt. Gibt es im Anfange eines Jahres wenig 
Regen, so wird der Reis sehr teuer verkauft. Regnet es aber 
gegen die Mitte des Jahres, dann ist der Reis am Ende des Jahres 
sehr billig und umgekehrt. Ausserdem ist auch der Preisunter- 
schied zwischen den beiden Arten von Reis, den leichteren 
Früchten „Kao Bao" und den schwereren Früchten „Kao Nak" 
sehr gross. „Kao Nak" erzielt wegen der viel besseren und fei- 
neren Qualität immer die höchsten Preise. Der Unterschied . 
zwischen den beiden Arten schwankt gewöhnlich zwischen 10 und 
40 Bat pro Kwien. 

Wieviel in den einzelnen Provirifeen vom Boden für Acker- 
land und speziell für Getreidebau benutzt wird, ist wegen der 
mangelhaften Statistik nicht genau festzustellen* 

Bis zum Jahre 1905 waren nur die bebauten Flächen der 
Grundsteuer unterworfen. Hiernach erfolgte in jedem Jahre die 
sogenannte „jährliche Katasterbemessung". Da nun diese Be- 
messung nur die bebauten Flächen betraf, so waren die Resultate 
für die verschiedenen Jahrgänge ganz verschieden, je nachdem, 
ob mehr oder weniger Aecker in dem betreffenden Jahre gerade 
bebaut wurden. 

Nach den statistischen Ermittlungen des landwirtschaft- 
lichen Ministeriums in Siam betrug die gesamte Bodenfläche, die 
für den Getreidebau benutzt wurde, im Jahre 1902: 1 171 865 ha 
im Jahre 1903 dagegen schon 1 400 690 ha. Die ganze Boden- 
fläche Siams beträgt ungefähr 63 400 000 ha. 

Die Getreidebauländer sind also ungefähr 1 / 45 des ganzen 
Landes. 

Wenn man die Summe der Einnahmen an Grundsteuer auf Ge- 
treidebauländer mit der Summe der Einnahmen an Grundsteuer 
auf das ganze Ackerterrain vergleicht, so ergibt sich, dass die Ge- 
treidebauländer ca. 5 / 6 des ganzen Ackerfeldes in Siam betragen 1 ). 



1) Nach dem Report on the Budget of the Kingdom of Siam (Bang- 
kok 1900) betrug für das siamesische Jahr 119 (1900) die Einnahme an 
Grundsteuer auf alle Ackerländer 2 995 377,87 Bat, auf Getreidebau- 
länder 2 522 863,33 Bat, auf alle übrigen Ackerländer inklusive Pflan- 
zungen, Gartenbauländer u. s. w. 472 514,54 Bat. 



— 147 — 

Der Reisbau wird am meisten betneben in Niedersiam. Auch 
in Obersiam ist er ziemlich verbreitet, während auf der malay- 
ischen Halbinsel nur sehr wenig angepflanzt wird. 

Ausser Reis baut man auch noch teilweise Mais an, 
jedoch ist dies fast ausschliesslich in den gebirgigen Gregenden 
Obersiams der Fall. 

Mais wird gewöhnlich als zweite Ernte nach der Reisernte 
gebaut. 

Zuweilen gibt es aber auch eigene Maisfelder, die nach dem 
„Rai"-systeme angebaut werden. Die Saison ist gewöhnlich für 
die Aussaat in der trockenen Jahreszeit, da aber der Mais in 
Siam jedes Klima und jede Witterung ertragen kann, so gibt 
es eigentlich keine richtige Saison und man pflanzt ihn gerade 
wenn man hierzu Lust hat. 

Der Ertrag in den fruchtbaren Landstrichen ist das 400 — 
500fache der Aussaat; in weniger fruchtbaren Gebieten das 
60— lOOfache. 

Nach der Ernte wird der Mais gewöhnlich mit der ganzen 
Aehre getrocknet und auch aufbewahrt. Dies kommt daher, 
weil er in Siam nur sehr selten auf den Markt gebracht wird, 
sondern meistens nur für den eigenen Bedarf dient. Der Mais 
spielt in Siam eine so geringe Rolle, dass es kaum der Mühe wert 
ist, darüber noch mehr zu erwähnen. 

Eine dritte Getreideart, die in Siam angebaut wird, ist der 
Buchweizen. 

Aber auch dieser ist nur von ganz geringer Bedeutung. 
Nur auf der malayischen Halbinsel sieht man hier und da einige 
Felder. 

Ebenso steht es mit der Moorhirse. 

Man kann wohl mit Recht behaupten, dass der Reis fast die 
einzige Getreideart ist, die in Siam angebaut ist, da er das Haupt- 
nahrungsmittel der Bevölkerung ist. 

Von anderen Getreiden wird sehr wenig zu Konsumzwecken 
gebraucht. 

Nur zwei Arten werden vom Auslande eingeführt, aber nur 
in sehr geringen Quantitäten. Dies sind Weizen und Gerste. 

Die Einfuhr von Weizen betrug im Jahre 1902: 1510 eng- 
lische Tonnen und im Jahre 1903: 1989 Tonnen. 

Die Einfuhr von Gerste betrug im Jahre 1902: 316 

10* 



— 148 — 

englische Tonnen und im Jahre 1903: 209 Tonnen. 

Hieraus ersieht man, dass nur der Reis in Siam von Bedeu- 
tung ist, während die anderen Getreidearten ganz zurücktreten. 

2. „Suan". Der Gartenbau oder Obstbau. 

Besonders bemerkenswert ist auch beim Gartenbau oder 
Obstbau wieder die Einteilung der Ländereien und die Einrich- 
tung der Irrigation. 

Das Land wird ebenso wie beim Getreidebau eingeteilt, aber 
diesmal in Stücke von verschiedener Grösse, je nach dem man 
darauf verschiedene Obstbäume pflanzen will. Jedes dieser Land- 
stücke heisst Khanad. 

Es gibt drei Grössenunterschiede bei den „Khanad's". 
Grosses Khanad ist 40 m lang und 40 m breit 
Mittleres „ „ 40 m „ „ 20 m „ 
Kleines „ „ 40 m „ „ 14 m „ 

Jedes Khanad wird mit parallelen Irrigationsgräben (Bong) 
von 1,5 — 2 m Breite und 1 — 1,5 m Tiefe durchzogen. 

Das grosse Khanad hat 15 — 16 Bong; das mittlere Khanad 
hat 7 — 8 Bong, und das kleine Khanad hat 5 Bong. 

Um jedes Khanad läuft ein sogenannter Grenzgraben von 
1,5 m Tiefe und 1 m Breite. Um diesen Grenzgraben läuft ein 
Damm von 1 m Höhe, den man Luk Kan nennt. 

An der längeren Seite des Khanad ausserhalb des Luk Kan 
befindet sich ein kleiner Kanal, der sogenannte „Lam Kradong", 
der mit dem Hauptkanal oder dem Flusse in Verbindung steht. 
Das Wasser, das aus dem Flusse oder dem Kanal in den „Lam 
Kradong" eintritt, wird durch eine Schleuse, die sich im „Luk 
Kan" befindet, in den Grenzgraben hineingelassen und verteilt 
sich von diesem aus in die übrigen Irrigationsgräben (Bong). 

Auf diese Weise kann man die Höhe des Wassers in den 
Gräben nach Beheben regulieren. Der Boden wird dadurch 
immer feucht gehalten und die Bewässerung der Bäume erleichtert. 

Das System seheint im ersten Augenblicke sehr unzweck- 
mässig zu sein, da die Kanäle sehr viel Terrain einnehmen. 

Dies ist jedoch in Wirklichkeit nicht der Fall, weil die Gräben 
für den Anbau von Wasserpflanzen benutzt werden. 

Die meisten Obstbäume, besonders diejenigen, die das feinste 



— 149 — 




Leon Kradong 



4+ 



W 






& 



Lam Kradong 1%** JrrigatioTisg Toben Tlire 



Tafelobst liefern, brauchen eine sehr grosse Feuchtigkeit, wes- 
halb diese Einrichtung unbedingt notwendig ist. 

Es gibt allerdings auch solche Obstbäume, die nicht so gros- 
ser Feuchtigkeit bedürfen, z. B. die verschiedenen Palmarten. 
Diese kann man auf Ländereien pflanzen, wie sie im folgen- 
den Abschnitte beschrieben werden. Wenn sie aber auf Lan- 
dereien, die nach der oben erwähnten Weise bewässert sind, 
gepflanzt werden, dann liefern sie viel grössere Erträge als in 
dem anderen Falle. 

Es gibt so viele Fruchtarten in Siam, dass es ganz unmöglich 
ist, sie alle näher zu erwähnen. 

Deshalb seien hier nur die wichtigsten Arten genauer auf- 
geführt und namentlich auch diejenigen, welche das wertvollste 



— 150 — 

und beste Tafelobst liefern und auf dem Markte ziemlich hohe 
Preise erzielen. 

Die wichtigsten Obstbäume. 

1. Bananenbäume, Musa L., über 50 Arten. 

2. Brotfruchtbäume, Artocarpus L., etwa 40 Arten. 

3. Mangostanenbäume, Garcinia L., zirka 100 — 150 Arten. 

4. Durionenbäume, Durio L., 13 — 15 Arten. 

5. Mangobäume, Mangifera L., etwa 27 — 30 Arten. 

6. Orangebäume, Citrus L., über 60 Arten. 

7. Guajavenbäume, Psidium L., über 100 Arten. 

8. Schompu- oder Kirschenmyrte, Eugenia Micheli, über 600 
Arten. 

9. Melonen- oder Papayanbäume, Carica L., zirka 20 Arten. 

10. Zimmtbäume, Cinnamomum Burm., zirka 50 Arten. 

11. Anona- oder Flaschenbäume, Anona Adans, etwa 2 — 3 Arten. 

12. Rambutan-Bäume, Nephelium Dec, zirka 20 Arten» 

13. Granatbäume, Punica Tourn, 2 Arten. 

14. Tamarindenbäume, Tamarindus Tourn. 

15. Sapotillbäume, Achras Sapota L., verschiedene Arten. 

16. Chrysophyllumbäume, Chrysophyllum L., zirka 60 Arten. 

17. Avogatobäume, Persea indica Spr. 

18. Nierenbäume, Anacardium occidentale L. 

19. Diospyrosbäume, Diospyros Kaki L. und Ebenum Retz. 

20. Maprangbäume. 

21. Takobbäume. 

22. Ngobäume. 

23. Makokbäume. 

24. Sathonbäume. 

25. Krabowbäume. 

26. Makuitbäume. 

27. Matumbäume. 

28. Langsatbäume. 

29. OUvenbäume, Olea R. Br. 

30. Mandelbäume, Amygdalus communis. 

31. Ananas, Ananas Adans, 10 Arten. 

32. Kokospalme, Cocos L., zirka 6 — 7 Arten. 

33. Zuckerpalme, Arenga Labill, 5 Arten. 

34. Arekapalme, Areca L., über 14 Arten. 

35. Betelpfeffer, Piper Betle L. 



— 151 — 

36. Dattelpalme, Phoenix L., über 10 Arten. 

37. Nipapalme, Nipa Thumb. 

38. Zuckerrohr, Saccharum L., etwa 12 Arten. 

39. Roukoubäume, Bixa orellana L. 

40. Sagopalme, Metroxylon Roxb., 2 Arten. 

Diese hier angeführten Produkte sind nur die allerwichtigsten, 
die in den Gartenanlagen gepflanzt werden und die kostbaren 
Tafelobstsorten, Nüsse und Nahrungspflanzen liefern. Es gibt 
jedoch noch eine grosse Zahl von Baum- und Pflanzenarten, 
die auch in den Gärten gepflanzt werden, aber sie sind von 
geringer Bedeutung. 

Es war früher in Siam Sitte, dass verschiedene Obstsorten 
in einem Garten gezogen wurden. Der Garten erhielt dann den 
Namen von der Obstsorte, die am meisten in demselben gepflanzt 
wurde. Jetzt aber, wenn der Landmann den Gartenbau rationell 
betreibt, wird gewöhnlich in einem Garten nur eine Obstsorte 
gezogen. Aber man findet auch noch verschiedene Obstsorten 
in einem Garten. 

Obstsorten, die wertvolles und feines Tafelobst liefern, werden 
immer allein gepflanzt, schon von jeher, da der Gewinn bedeutend 
grösser ist, als wenn sie mit anderen Sorten zusammengepflanzt 
werden. 

Man pflanzt nicht alle Fruchtarten zusammen. Man kann 
Bananen, Arekapalmen und Kokospalmen, ebenso Mangustanen- 
bäume, Rambutanenbäume ,Durionenbäume und Ngobäume zu- 
sammenpflanzen, doch werden die beiden letzten gewöhnlich 
allein angepflanzt. 

Eine Art von Bananen „Kluai Horm" oder parfümierte 
Bananen wird immer allein für sich gepflanzt, da sie sehr viel 
begehrt wird und sehr hohe Marktpreise erzielt. 

Speisezuckerrohr z. B. wird auch für sich gepflanzt. Dient 
es jedoch zur Zuckergewinnung, so wird es nach dem „Rai"- 
Systeme angebaut. 

Betelpfeffer wird gewöhnlich mit der Arekapalme zusammen- 
gepflanzt, da er einer Stütze bedarf. Er ist allerdings eine wert- 
volle Pflanze, deren Blätter auf dem Markte sehr gut bezahlt 
werden, aber wollte man sie allein pflanzen, so müsste man den 
Pflanzen künstliche Stützen geben, an denen sie sich empor- 
schlängeln könnten. 



— 152 — 

In jedem Garten stehen Bananenbäume, Arekabäume, Kokos- 
palmen, Durionenbäume und Mangustanbäume, weil deren Früchte 
sehr geschätzt sind und gut bezahlt werden. 

Es pflanzen auch die Bauern, die nicht die Absicht haben, 
solche Obstsorten zu verkaufen, die Bäume für den eigenen Kon- 
sum als Delikatesse. 

In den Grenzgräben werden gewöhnlich Wasserpflanzen ge- 
pflanzt. Z. B. Lotus L., von dem es ungefähr 80 Arten gibt und 
Trapa Natans L. mit 3 — 4 Arten u. s. w. 

Bis zum Jahre 1860 musste jeder Bauer ausser den Obst- 
bäumen noch vier Pflanzenarten in seinem Garten ziehen: 

1. Mal Pakam Bai. 

2. Kokospalme. 

3. Di Plibäume. 

4. Orlean- oder Roucoubäume, Bixa Orellana L. (siam. : 
Luk-Kam). 

Ausser der Grundsteuer, die in Geld erhoben wurde, mussten 
die Bauern von diesen vier Früchten Naturalabgaben leisten. 

Bei der Kokosfrucht wurden nicht die Nüsse abgeliefert, 
sondern hier wurde die Abgabe in Form von Kokosöl geleistet, 
das früher vor Einführung des Kerosenöls (raffiniertes Leucht- 
petroleum) als Lampenöl benutzt wurde. 

Von den anderen Früchten wurden Farbstoffe hergestellt 
zur Färbung der Gewänder für die buddhistischen Geistlichen 
u. s. w. 

Im Jahre 1860 wurde die Abgabe auf die beiden ersteren 
Arten abgeschafft, während die Abgabe für die beiden letzteren 
Arten auch heute noch besteht. 

Diese Leistungen haben aber einen anderen Zweck als ehe- 
dem. Sie bestehen nur deshalb noch weiter, weil man die Bauern 
hindern will, den Anbau dieser Pflanzen ganz aufzugeben. 

Es ist also eine Art von Zwangsproduktion, da so die Land- 
leute gezwungen sind, diese Pflanzen in ihrem Garten zu ziehen. 

Die Abgaben sollen in diesem Falle nur als Beweis dafür 
dienen, dass diese Pflanzen auch wirklich in dem Garten gezogen 
werden, weshalb auch die Abgaben nur in sehr geringer Summe 
erhoben werden (1 Schang Schien = 2 Schang = 2,4 kg von 
jeder Art für den Garten). 

Der Bauer kann allerdings eine Abfindungssumme bezahlen 



— 153 — 

und zwar für jede Art 0,125 Bat. Dies ist jedoch eine Art von 
Strafe, da 2,4 kg von jedem dieser beiden Arten kaum 0,04 Bat 
kosten. Deshalb pflanzen die Bauern lieber die beiden Arten in 
ihrem Garten an, um die unnötigen Kosten dadurch sich zu 
ersparen 1 ). 

Für die Anpflanzung von Obstbäumen gibt es in Siam ver- 
schiedene Weisen. 

Folgende drei Systeme sind am verbreitetsten: 

1. Man lässt den Samen keimen und pflanzt ihn sofort in 
den Garten. 

2. Man lässt den Samen keimen und pflanzt ihn zuerst in 
eine Pflanzschule, aus der er später in den Garten umgesetzt wird. 

3. Die Umpflanzung von kleinen Obstbäumen, die im 
Garten ohne weitere menschliche Hilfe von selbst wachsen. 

Die reifen Früchte fallen von den Bäumen herunter. Das 
Fleisch derselben wird durch die Sonnenhitze eingetrocknet und 
aus den Obstkernen entstehen nun unter Mitwirkung des peri- 
odischen Regens neue Pflanzen von selbst. 

Am allermeisten wird aber in Siam ein viertes System an- 
gewandt, nämlich 

4. die Verpflanzung von Setzlingen nach dem System der 
Ballenpflanzungen, d. h. die Rinde wird von den Aeäten abge- 
kratzt, worauf diese mit Erdklumpen umwickelt und dann mit 
der faserigen Hülle der Kokosnüsse umhüllt werden. Diese Klum- 
pen oder Ballen müssen stets nas3 gehalten werden bis die Wurzeln 
zu wachsen beginnen. Dann werden die Aeste abgeschnitten 
und als Setzlinge weiter verwendet. 

Die Zeit, die die Bäume von ihrer Verpflanzung an bi3 zu 
dem Augenblicke brauchen, wo sie Früchte tragen, ist bei den 
verschiedenen Arten ganz verschieden, ebenso wie die Lebens- 
dauer und die Tragfähigkeit. Ausserdem unterscheiden sich noch 
dieselben Obstsorten in den verschiedenen Gregenden sehr von 
einander. (Näheres siehe in der Tabelle zu S. 153 im Anhang). 

Der Rohertrag ist beim Gartenbau grösser als beim Getreide- 
bau. Dagegen sind aber auch die Aufwandskosten um so grösser. 
Die Errichtung und Instandsetzung eines Gartens kostet viel 
Mühe und Arbeit und es dauert oft lange bis die Obstbäume 

1) vgl. Edikte und Verordnungen des vierten Königs der jetzigen 
Dynastie. Bangkok 1889. Bd. II. S. 347—354. 



— 154 — 

Früchte tragen und sich rentieren. Dazu kommt noch, dass die 
landwirtschaftlichen Arbeiter in diesem Falle nicht wie beim 
Getreidebau für die Saison, sondern für ein Stück oder einen Tag 
bezahlt werden. 

Als Beispiel für die durchschnittliche Höhe der Löhne bei 
den verschiedensten Arbeiten mögen folgende Angaben dienen. 

Für die Befreiung des Bodens von Unkraut, Sträuchern u. s. 
w. bei einer Fläche von 2 m Breite und 40 m Länge 1 ) 2 „Bat". 

Für das Graben von Wasserrinnen für das Stück 2 m lang 
und 1,5 m tief und 1,5 m breit 1 „Bat". 

Für die Errichtung eines Dammes um ein Khanad 40 m 
breit und 40 m lang, 50—60 „Bat". 

Für die Auflockerung des Erdreiches für eine Fläche zwischen 
zwei Rong's 3 „Bat". 

Für die Errichtung eines Khanad's von 40 m Breite und 
40 m Länge kann man ungefähr 550 — 600 Bat berechnen, ganz 
abgesehen von den kleinen Kanälen (Lam Kradong), die mit den 
Hauptkanälen und Flüssen in Verbindung stehen. Besteht schon 
in der betreffenden Gegend ein Garten, so braucht man den 
Zuleitungskanal nur so weit zu bauen, bis er den alten Kanal trifft. 
Im anderen Falle muss der ganze Kanal unter grossen Kosten 
angelegt werden. 

Bei den Zuckerpflanzungen werden auf jeder Parzelle kleine 
Furchen gezogen, sogenannte „Schong Oi", die ungefähr 0,5 m 
von einander entfernt sind. Hierfür betragen die Arbeitskosten 
für ein ganzes Khanad zirka 68 „Bat". 

Für kletternde Pflanzen, z. B. Betelpfeffer, muss man „Kang 
Plu" oder Stangen als Stützen in den Boden stecken, die ge- 
wöhnlich aus Mangelbaumholz bestehen. Hierfür betragen die 
Arbeitskosten für das ganze Khanad 108 „Bat". 

Dazu kommen dann noch die Erhaltungskosten. Die Gräben 
müssen nach einigen Jahren umgegraben und die Dämme er- 
neuert werden. Der Boden muss locker gemacht und das Land 
bei der Ueberschwemmung entwässert werden, was pro Khanad 
16 „Bat" Unkosten verursacht 2 ). 

1) Es wird gewöhnlich nach Wah gemessen. 1 Wah = 2m, Zum 
leichteren Verständnisse wird hier alles in Metern angegeben. 

2) Es wird hierzu gewöhnlich eine Baggermaschine gebraucht, die 
aber von Arbeitern in Bewegung gesetzt werden muss. Siehe hierüber 
Kapitel IV. Abschnitt I. 



— 155 — 

Es ist daher nur grösseren Grundbesitzern, die über genügend 
Kapital und Arbeitskräfte verfügen können, möglich, solche 
Gärten anzulegen und zu unterhalten. Daher kommt es, dass 
der Gartenbau in Siam nicht so verbreitet ist wie der Getreide- 
bau. 

Ist der Garten allerdings einmal errichtet, dann sind die 
Arbeitskosten im Verhältnisse zu den in Europa zu zahlenden 
Preisen ziemlich gering. Tagelöhner, die als Pflücker arbeiten, 
erhalten pro Tag nur 0,375 „Bat", so dass sie ein Jahreseinkommen 
von ungefähr 135 „Bat" haben. Dies ist immerhin noch mehr 
als der Lohn, den die Arbeiter in der Landwirtschaft sonst er- 
halten, (80 Bat pro Saison). 

Bei solchen Pflanzen, die mit den Fabriken in Verbindungen 
stehen, z. B. Zucker, sind die landwirtschaftlichen Arbeiter stetig 
beschäftigt. Sie erhalten in diesem Falle einen monatlichen Ge- 
halt von 12—20 Bat; also im Jahre 140—240 Bat. 

In neuerer Zeit hat der Gartenbau bedeutend nachgelassen. 
Sogar die Grossgrundbesitzer gehen zum Getreidebau über, seitdem 
es sich gezeigt hat, dass der Reis einen ganz kolossalen Absatz auf 
dem Weltmarkte gefunden hat und die Preise stetig gestiegen 
sind. Man hofft eben beim Getreidebau mit geringeren Kräften 
schnelleren und reicheren Gewinn zu erzielen als beim Garten- 
bau, was auch die Erfahrung bestätigt. 

Etwas hat sich allerdings die Stellung des Gartenbaues in 
den letzten Jahren gebessert, wie man aus den Grundsteuerrollen 
ersehen kann. Jedoch ist die Zunahme in kein Verhältnis zu der 
Zunahme im Getreidebau zu setzen. 

In folgender Tabelle sind die Erträgnisse der Einnahmen 
bei den Gartenbauländern und bei den Getreidebauländern, wie 
sie nach ihrer Grösse und Fruchtbarkeit besteuert sind, gegen- 
übergestellt, so dass man sich einen ungefähren Begriff von dem 
Ueberwiegen des Getreidebaues machen kann. 

Da die Statistik noch nicht vollendet ist, so kann man noch 
nicht mit Bestimmtheit sagen, wieviel Obstbäume und wieviel 
Obstarten es in Siam gibt. Ebenso weiss man noch nicht, wie- 
viel Obstbauländer auf die einzelnen Provinzen kommen. Nur 
das kann mit Gewissheit angegeben werden, in welchen Pro- 
vinzen sich vorwiegend Gartenländer und Gartenanlagen vor- 
finden. 



— 156 



Siam. 
Jahr 



Europäisches 
Jahr 



Steuer auf 
Getreidebauländer 



Steuer auf Garten- 
bauländer, Pflan- 
zungen u. s. w. 



112 


1893—1894 


1 379 861,43 Bat. 


352 363,24 Bat. 


113 


1894—1895 


1 154 564,38 „ 


325 193,56 „ 


114 


1895—1896 


946 858,26 „ 


182 596,40 „ 


115 


1896—1897 


1 454 381,30 „ 


242 294,08 „ 


116 


1897—1898 


1 476 198,56 ,, 


126 164,08 „ 


117 


1898—1899 


2 533 863,48 „ 


229 404,48 „ 


118 


1899—1900 


2 129 871,24 „ 


537 512,12 „ 


119 


1900—1901 


2 522 863,33 „ 


472 514,54 l ) „ 



Die Obstgartenanlagen können ihrer ganzen Einrichtung 
nach natürlich nur auf niedrigen und günstig gelegenen Boden, 
wo die Bewässerung keine grossen Schwierigkeiten macht, an- 
gelegt werden. 

In erster Linie kommen hier die Provinzen Krung Tep, 
Krung Kao, Praschin, Nakorn Schaisi, Raschburi und Schanta- 
buri in Betracht, die alle an den Ufern der vier Hauptflüsse 
Niedersiams sich hinstrecken. Besonders zahlreich sind die 
Gartenanlagen an den Ufern des Meklong, dagegen herrscht am 
Menam Schow Phya und am Menam Sak oder Menam Bang 
Pakong der Getreidebau vor. 

Sodann sind noch bedeutende Obstanlagen auf der malay- 
ischen Halbinsel und zwar auf dem niedrigen, flachen Boden 
der Provinzen, Schumporn, Nakorn Sri Tamarasch und Puket, 
besonders aber in den Kreisen Lang Suan, Patalung, Takua Pa 
und Panga. In den anderen Provinzen der malayischen Halb- 
insel gibt es auch noch Gartenländer. Diese sind aber keine 
Anlagen, sondern Wälder mit wildwachsenden Bäumen. Es sind 
hier noch zahlreiche Obstbaumwälder vorhanden, und das Obst 



1) Diese Tabelle ist von mir zusammengestellt aus den Angaben in 
den „Reports on the budget of the Kingdom of Siam vom Jahre 112 — 119 
(1893 — 1901). In den neueren Berichten sind die Einnahmen der Grund- 
steuer für beide Länderarten zusammengezählt, so dass man nicht erfahren 
kann, wieviel die einzelnen Arten einbringen. Bei der Berechnung der 
Grundsteuer für die Gartenbauländer sind auch die Steuern für die Län- 
dereien, die mit Handelsgewächsen bebaut, mitgerechnet, so dass die Ta- 
belle nicht ganz genau ist und nur dazu dienen kann, den Zuwachs in den 
einzelnen Jahren ungefähr darzustellen. 



— 157 — 

ist hier noch sehr billig, da der Verkehr in diesen Gegenden 
sehr schwierig ist und die Städte mit ihren Obstmärkten viel zu 
weit entfernt liegen, als dass es siclj rentieren könnte, hierhin 
das Obst zu schicken. 

Nach den Berichten des Provinzialgouverneurs von Nakorn 
Sri Tamarasch vom Jahre 1899 kosten auf dem Obstmarkte der 
gleichnamigen Stadt: 

1000 Durionen 1,6 Bat; 

1000 Mongostanen 0,046— 0,062 Bat; 

1000 Langsat 0,015 Bat. 

Bei so niedrigen Preisen kann sich allerdings ein Obstverkauf 
in diesen Gregenden unmöglich rentieren. 

Im Norden des Königreiches, d. h. in Obersiam sind nur 
wenige Gartenanlagen vorhanden. Jedoch auch hier sind zahl- 
reiche Obstbaumwälder, wie auf der malayischen Halbinsel, vor- 
handen. 

Obst und andere Gartenprodukte werden als solche sehr 
selten als eigentliche Exportartikel verwertet. Soweit sie für 
den Export in Betracht kommen, werden gewöhnlich erst aus 
ihnen Exportartikel fabriziert, so z. B. aus dem Zuckerrohr der 
Zucker, aus Kokosnüssen das Kokosöl. Die Samen der Sam- 
rong, Lahung, Krabau, Kratung Lai, Sabu u. s. w. werden zur 
Fabrikation von Speise- und Nutzöl, d. h. im letzteren Falle 
zu medizinischen Zwecken gebraucht. Die Kolben der Ko- 
kos- Zucker- und Nipapalme liefern Palmenzucker und Pal- 
menwein. 

Nennenswert sind nur zwei Arten von Früchten, die als 
solche ins Ausland exportiert werden: die Tamarinden und die 
Arekanüsse. Sodann werden noch zur Herstellung von Speiseöl 
und zu medizinischen Zwecken die Samen einiger Gartengewächse 
exportiert, so der Lukrabau-, Lotus-, Beyche-, Pung Talai- und 
Habzeliasamen. 

Ueber die Menge der jährlichen Ausfuhr, sowie über die 
Preise, siehe die Statistik in der nachstehenden Tabelle (S. 158 — 
159). Die jährlichen Ausfuhrstatistiken in den „British consu- 
lar Reports" sowie in den „Statistics of the Import and Ex- 
port Trade of Siam" sind sehr mangelhaft und wenig genau. 
Deshalb kann auch die Frage über die ganze jährliche Einnahme 
an Obst und Gartenprodukten für die einzelnen Provinzen und 



— 158 — 



Statistik 
Diese Tabelle ist von mir 



der jährlichen Ausfuhr der 

zusammengestellt nach den Angaben der 

sular Reports der 



Tamarinden 



Arekanüsse 



Lukrabausamen 



Hap 



Bat 



Hap 



Bat 



Hap 



Bat 



1870 


138 




1871 






1872 






1873 






1874 






1875 






1876 






1877 


4914 


11387 


1878 


319 


1211 


1879 


529 


977 


1880 


2578 


10488 


1881 


2461 


6278 


1882 


328 


1320 


1883 


3951 


8810 


1884 


8598 


20 239 


1896 


2135 


9919 


1897 


1190 


5916 


1898 


8045 


35 879 


1899 


2097 


6083 


1900 


5026 


19057 


1901 


380 


1784 


1902 


9613 


37 388 


1903 


6738 


24 301 


1904 


274 


993 


1905 


8466 


19666 



52 
83 



162 
55 
29 

24 
16 



27 



46 



39 
323 



1083 
275 
146 

90 
121 



138 

48 

2862 

516 

85 

2354 

1650 

699 
2631 
1917 
2561 
1628 
1994 
1245 
1187 



241 
399 
161 

571 



293 

241 

6859 

740 

71 

4725 

17886 

3394 

6166 

4930 

5567 

2986 

3831 

1948 

2001 



177 



106 



1434 



421 



für ganz Siam nicht beantwortet werden 1 ). 



3. „Rai". Der Handelsgewächse und Gemüsebau. 

Beim „Rai" oder Handelsgewächse- und Gemüsebau werden 
die Aecker in verschiedene Stücke oder „Rai" 2 ), wie bei den 



1) Ueber Steuer auf Gartenbauländer und Obstbäume s. oben Ka- 
pitel III. 

2) „Rai" bedeutet hier „Parzelle", also ein Feldmaass. Es gibt zwei 
Bedeutungen für das Wort „Rai" : 1. Feldmaass und 2. Handelsgewächse- 
und Gemüsebauländer. 



— 159 — 



Gartenprodukte vom Jahre 1870 b i s 1905. 

Statistics of the Imports and Exports Trade of Siam und den British Con- 

verschiedenen Jahrgänge. 



Lotussamen 


Beychesamen 


Habzeliasamen 


Pung 






i 






Talaisamen 


Hap 


Bat 


_JHap 


Bat 


Hap 


Bat 


Hap 


Bat 


568 


6352 


432 


2577 










601 


7268 














743 


13113 






470 


2980 






861 


12 603 






886 


4793 






671 


9284 






1213 


7263 






680 


13 628 


14 


110 






253 


508 


927 


12 662 










19 


171 


1627 


18 731 


1 


61 


483 


3332 


15 


235 


787 


9498 






753 


5259 


4 


42 


615 


9644 


35 


241 


850 


5864 


29 


163 


161 


1629 






480 


3052 


1 


12 


622 


5271 


189 


1048 


397 


2833 


3146 


25 764 


1069 


12038 


122 


715 


1369 


10 415 


294 


2243 


1401 


18 636 






1022 


5084 


99 


708 


1789 


29433 






1092 


5061 






865 


17 398 






2805 


28 151 


120 


2135 


432 


5556 






1604 


16 004 


83 


1621 



Getreidebauländern und den Gartenbauanlagen, eingeteilt. 

Solche Landstücke oder „Rai" sind von ganz verschiedener 
Grösse. Sie haben gewöhnlich die längliche Form von Parallelo- 
grammen und nur selten die Form eines Quadrates (1600 qm, 
d. h. Rai oder Feldmass), wie bei den Reisbauländern. 

Das hat seinen Grund darin, dass die meisten solcher Felder, 
die für Handelsgewächse und Gemüsebau bestimmt sind, sich 
meistens an ziemlich steilen Abhängen oder in ganz engen Berg- 
tälern oder auch zwischen Urwäldern befinden, so dass solche 
Flächen selten die Grösse von 1600 qm erreichen. 



— 160 — 

Diese „Rai" oder Landstücke haben gewöhnlich folgende 
Grösse. Entweder sind sie : 24 m breit und 56 m lang, oder 
aber 28 m breit und 60 m lang. 

Beim „Rad" oder Handelsgewächse- und Gemüsebau sind 
gar keine Irrigationseinrichtungen vorhanden, wie beim Getreide- 
und Gartenbau, weil die Pflanzen nicht besondere Feuchtigkeit 
verlangen, und infolgedessen die gewöhnlichen Niederschläge 
genügen. Nur bei ganz grosser Trockenheit ist künstliche Bewäs- 
serung erforderlich. 

Ein besonderes Merkmal der Handelsgewächse- und Gemüse- 
bauländer ist, dass das ganze Grundstück mit einem Holzzaune 
von zirka 2 m Höhe umgeben ist. Die einzelnen „Rai" oder Par- 
zellen sind voneinander durch Furchen getrennt. 

Jede einzelne Parzelle wird wiederum mit kleinen Furchen 
durchzogen, gewöhnlich neun an der Zahl. 

In den Parzellen, in denen Kletterpflanzen gezogen werden, 
werden auf den Flächen zwischen diesen Furchen Stützen von 
4 m Höhe errichtet. 

Die Kosten zur Errichtimg solcher Anlagen sind sehr viel 
geringer als beim Getreide- und Gartenbau. 

Die Errichtimg des Bretterzaunes kostet pro Meter 1,4 „Bat" ; 
die Pflanzenstützen kosten 12 „Bat" pro 100 Stück. Das Gra- 
ben der Furchen kostet pro Meter 0,06 „Bat". Der Lohn für 
den Arbeiter beiden Pflanzungen und Ernten beträgt täglich 
0,375 „Bat". 

Durch diese Angaben kann man sich ungefähr einen Begriff 
machen von den geringen Kosten, die die Errichtung und Instand- 
haltung derartiger Anlagen verursachen. 

Was die Bodenbearbeitung und den Pflanzungsprozess be- 
trifft, so wird hier in derselben Weise verfahren wie beim sechsten 
Getreidebau-Betriebssysteme 1 ). 

Die Siamesen unterscheiden zwei Arten von Pflanzungen 
beim „Rai". Entweder werden nach der Bodenbearbeitung die 
gekeimten oder ungekeimten Samen direkt auf die Felder gesät, 
oder sie werden erst in Pflanzschulen gesät und später als junge 
Pflanzen auf die Felder umgepflanzt, wie beim Na Damsysteme 
beim Reisbau. 



1) siehe oben S. 28. 



— 161 — 

Je nach den einzelnen Pflanzenarten wird das erste oder 
zweite System angewandt. 

Wegen der grossen Fülle von Handelsgewächsen und Ge- 
müsen sollen hier nur die allerwichtigsten und gewöhnlichsten 
Arten aufgeführt und behandelt werden. 

Die meisten Arten der Handelsgewächse werden gewöhnlich 
allein auf einem Grundstücke und in einem Jahre gepflanzt, 
dagegen werden die Gemüse meistens in mehreren Arten zusam- 
men angepflanzt. 

Die Aecker werden selten gedüngt. Die Asche der verbrann- 
ten Hölzer dient als Dünger. Nur bei den Gemüseäckern werden 
verweste Fische und menschliche und tierische Auswurfstoffe 
die in Gruben aufbewahrt werden, damit sie sich zersetzen, als 
Dünger benutzt. 

Nachstehend sind die wichtigsten Handelsgewächse und 
Gemüse angegeben. 

I. Hauptarten der Handelsgewächse. 
1. Pfeffer, Piper nigrum L. 2. Tabak, Nicotiana L. 3. In- 
digo, Indigofera L. 4. Gambir; Uncaria Gambir Roxb. 5. Beiss- 
beere, Capsicum L. 6. Siam-Cardamom, Amomum, Cardamo- 
mum L. und Amomum Xanthioides Wall. 7. Gewürznelke, 
Caryophyllus aromaticus L. 8. Muskaten/ Myristica fragans 
Houtt. 9. Sesam, Sesamum L. 10. Baumwolle, Gossypium L. 
11. Hanf, Cannabis sativa L. 12. Kaffee, Coffea L. 13. Pista- 
zien, Pistacia L. 14. Rom. Kümmel, Cuminum cyminum L. 
15. Kerbel, Anthriscus Hoffm. 16. Koriander, Coriandrum L. 
17.1nguer, Zingiber officinale, Roscoe. 18. Curcumen, Curcuma L. 
19. Saffran, Crocus sativus. 20. Vanille, Vanilla planifolia An- 
drews. 21. Sumach, Rhus L. 22. Rohrzucker, Saccharum L. 
23. Orleanbäume, Bixa Orellana. 24. Blindbaum, Aloes soco- 
trina. 25. Glugo, Moruspapyrifera. 26. Rizinus, Ricinus com- 
munis. 27. Thee, Thea L. 28. Erdnüsse, Arachis hypogaea L. 
29. Mohn, Papaver L. 30. Maulbeerbaum, Monis L. 

II. Hauptarten der Gemüse. 
1. Bohnen. 2. Erbsen. 3. Zwiebel. 4. Knoblauch. 5. Me- 
lonen. 6. Kürbis. 7. Kalabasse. 8. Gurken. 9. Kohl. 10. Gar- 
tensalat. 11. Sellerie. 12. Rettich. 13. Rüben. 14. Ignames, 
Diocoreas alata. 15. Batate, Ipomoea L. 16. Maniok, Jatrophoe 

11 



— 162 — 

manihot. 17. Senf. 18. Minze. 19. Tomaten und noch andere 
tropische Gemüse. 

Es ist bis jetzt noch nicht festgestellt worden, wieviel von 
der ganzen Bodenfläche Siams als Handelsgewächs- und Gemüse- 
land benutzt wird. 

Nach dem Edikte von 1901, betreffend die Einregistrierung 
aller Anbauländer jeglicher Art in das Grundbuch, wurden die 
Ländereien in den Provinzen Krung Tep und Krung Kao schon 
eingetragen, jedoch ist das statistische Ergebnis bis jetzt noch 
nicht veröffentlicht. 

Die Handelsgewächsbauländer befinden sich grösstenteils in 
den gebirgigen Gregenden Obersiams, an der Ostküste von Nieder- 
siam und auf der malayischen Halbinsel. 

Die Gemüseländereien Hegen in der Ebene an den Ufern der 
Flüsse, besonders des Meklong, jedoch gewöhnlich nicht direkt 
am Ufer sondern etwas ins Land hinein. 

Die im Anhang folgende Tabelle (zu S. 162) über einzelne 
Pflanzarten mit Angaben über die Erntezeit, Lebensdauer der 
Bäume und Sträucher enthält auch solche über die territoriale 
Lage der Ländereien. 

Handelsgewächse und Gemüse werden in Siam gewöhnlich 
nur für den inländischen Konsum gebraucht. Nur die Gewürze 
und Droguen werden hauptsächlich für den Export produziert. 

Als Ausfuhrware spielen hier Pfeffer, Sesam, Kardamom 
und Baumwolle schon seit alter Zeit eine sehr grosse Bolle. 

Bergeron 1 ) erwähnt, dass Pfeffer, Sesam, Kardamom und 
Baumwolle schon im zwölften Jahrhundert Hauptausfuhrartikel 
nach China gewesen seien. Im siebzehnten Jahrhundert 2 ) wurden 
sie auch nach Europa gebracht, wohin seitdem der Export stetig 
gestiegen ist 3 ). 

Im Laufe des 19. Jahrhunderts hatte der Export dieser 
Waren etwas nachgelassen, da das Angebot infolge Ueberpro- 
duktion grösser war als die Nachfrage. In diesem Jahrhundert 



1) Voyageen Asie dans les XII. XIII. XIV. XV. siecles. 2 Bde. La 
Hague. 1735. 

2) vgl. Loub^re a. a. O. S. 00. 

3) vgl. auch Schouten, Reisebeschreibung zweier mächtigen 
Königreiche. Siam und Japan. Nürnberg 1003. 



— 163 — 

haben sich die Aussichten wieder etwas gebessert. Es ist jedoch 
sehr fraglich, ob die Ausfuhr wieder so hoch steigen wird wie 
ehedem, da jetzt der Anbau von Handelsgewächsen und Ge- 
müsen vernachlässigt wird. Die meisten Landwirte sind schon, 
wie erwähnt, zum Reisbau übergegangen, der sich in der letzten 
Zeit als der rentabelste Betrieb erwiesen hat. 

Sesam wird noch immer ebensoviel als in früheren Zeiten 
produziert. Jedoch wird nur eine ganz geringe Menge exportiert. 

Der grosste Teil dient dem eigenen Konsum. Sesamöl spielt 
hier dieselbe Rolle wie in Europa das Olivenöl. Es ist als Speiseöl 
sehr geschätzt. Der ausgepresste Samen dient als Düngmittel 
und auch zuweilen als Viehfutter. 

Neben den obengenannten Gewächsen werden noch Hanf, 
Takak und Erdnüsse exportiert. 

Tabak wird ziemlich viel in Obersiam produziert. Sehr ge- 
schätzt ist die Qualität aus den Provinzen Petschabun, Pitsanulok 
und Raschburi. Leider erfolgt viel zu wenig Vorsorge beim Anbau, 
besonders gegen Insekten und Pflanzenkrankheiten, so dass immer 
ein grosser Teil der Ernte vernichtet wird und die Blätter nur 
selten von guter Qualität sind. Ausserdem ist der Einfuhrzoll 
auf ausländischen Tabak so gering (er beträgt nur 3%), dass der 
inländische Tabak mit demselben kaum konkurrieren kann. Be- 
sonders wird viel Tabak von Manilla aus importiert. Der grösste 
Teil des Tabaks dient dem inländischen Konsum und nur eine 
geringe Menge wird exportiert. 

Ebenso werden Erdnüsse, deren Produktion ziemlich be- 
deutend ist, im Lande selbst verbraucht zur Herstellung von 
Speiseöl. Die Ueberreste dienen als Dünger für die Zuckerrohr- 
pflanzungen. Nur ein kleiner Teil geht ins Ausland. 

Hanf und Baumwolle wird jetzt wegen der steigenden Kon- 
kurrenz der importierten Ware, die durch die Verkehrserleich- 
terungen begünstigt wird, nur noch sehr wenig angebaut. Die 
einheimischen Webereien und Spinnereien verschwinden immer 
mehr. Ein ganz geringer Teil wird noch nach China und nach 
Birma exportiert. 

Handelsgewächse, die dem eigenen Konsum dienen und nicht 
exportiert werden, sind: Zucker, Thee, Kaffee, Muskat, Gewürz- 
nelken, Indigo, Curkume und noch einige andere Gewürz-, Tinktur- 
und Arzneipflanzen. 

11* 



— 164 — 

Zuckerrohr wurde früher nebst Reis am meisten produziert 
und exportiert, besonders nach China und Europa. Seitdem aber 
der Rübenzucker den Markt beherrscht, hat der Export von 
Rohrzucker immer mehr nachgelassen und wird heute nur noch 
in ganz geringen Mengen nach China exportiert. 

Hier schätzt man ihn wegen seiner Qualität höher als den 
Rübenzucker, obschon er teurer bezahlt wird als dieser. 

Für den inländischen Konsum wird das Zuckerrohr noch sehr 
viel produziert. Es wird zum Kauen gebraucht und zur Zucker- 
fabrikation. 

Kaffee wird in der letzten Zeit mehr und mehr angebaut, 
besonders auf der malayischen Halbinsel und in Schantabun. 
Er dient aber vorläufig noch dem inländischen Konsum. Man 
darf jedoch hoffen, dass nach den erfolgreichen Versuchen die 
Anlagen noch weiter zunehmen und dass einmal der Kaffee 
einen Hauptausfuhrartikel Siams bilden wird *). 

Thee wird hauptsächlich in Obersiam gebaut, wo sehr viel 
konsumiert wird. Er wird jedoch nicht zum Trinken gebraucht, 
sondern die Blätter werden gedämpft, damit sie von Tannin und 
Glucose frei werden, und eingemacht. Dann werden sie in Pakete 
oder in Bambooröhre (bei besseren Sorten) eingepakt und be- 
graben bis sie sich fermentieren. In diesem Zustand werden sie 
verkauft zum Kauen. Der jährliche Umsatz dieses Kauthees ist 
ein sehr grosser. Besonders die unteren Volksklassen gebrauchen 
ihn sehr viel. Er dient ihnen als Reizmittel und bei seinem 
Genuss können sie mehrere Tage ohne eine andere Nahrung leben. 

Gewürznelken, Saffran und Muskaten werden hauptsächlich 
an der Ostküste des Golfes von Siam und auf der malayischen 
Halbinsel angebaut und bildeten früher gute Ausfuhrartikel 2 ). 
Heute werden sie nur noch sehr wenig exportiert, aber im 
Lande selbst sehr viel verbraucht. 

Gambir, Katechu, Indigo, Kurkume und andere zahlreiche 
Tinktur- und Gewürzpflanzen werden auf der malayischen Halb- 
insel, in den östlichen und südöstlichen Provinzen und in Ober- 
siam sehr viel gepflanzt für die inländischen Gerbereien und 
Färbereien und den eigenen Konsum. Nur Katechu und Indigo 



1) Smyth a. a. O. Bd. II S. 105—106 und 177 über Kaffepflan- 
zungen in Siam. 

2) vgl. Finlayson a. a. O. S. 30. 



— 165 — 

werden davon noch in ganz geringen Mengen exportiert. Aber 
schon hat Indigo sehr nachgelassen als Ausfuhrartikel, seit es 
künstlich hergestellt werden kann. 

In Obersiam wird jetzt auch viel Mohn zur Opiumgewinnung 
angepflanzt. Heute ist er schon über die ganze malayische Halb- 
insel verbreitet. Man kann mit Sicherheit behaupten, dass das 
Opium bald für Siam ein Hauptausfuhrartikel sein wird. 

Der Gemüsebau wird noch weniger betrieben, als der 
Bau der Handelsgewächse und dient fast nur dem eigenen 
Konsum und nur wenig als Marktware. 

Jeder Bauer pflanzt für sich und seine Familie auf einem 
kleinen Teile seines Landes Gemüse. Solche, die Gemüse auf 
den Markt bringen wollen, pflanzen nur die besten und feinsten 
Sorten. 

Als Exportartikel werden Zwiebel, Knoblauch, Erbsen und 
Bohnen in grosser Menge produziert. Der Export der beiden 
ersteren Arten hat in der letzten Zeit erheblich zugenommen. 
Der Export der beiden anderen Arten aber etwas nachgelassen. 

Die Statistik über den Export und die Preise der *Handels- 
gewächse und der Gemüse ist noch sehr ungenau und mangelhaft.. 
Die von mir zusammengestellte Tabelle über die Ausfuhr der 
Hauptarten von Handelsgewächsen und Gemüsen von 1870 — 1905 
nach Gewicht (Hap) und Wert (Bat) umfasst nur die Exporte 
von Bangkok und Schiengmai, die Exporte der Häfen der ma- 
layischen Halbinsel können hier nicht gebracht werden, da sie 
weder in den British Consular Reports noch in den Statics of 
the Import and Export Trade of Siam zu finden sind. 

Die Statistik einzelner Handelsgewächs- und Gemüsepreise 
in den verschiedenen Landesteilen von dem Jahre 1893 bis 
zum Jahre 1905 ist in den zwei Tabellen von mir zusammen- 
gestellt worden aus den Berichten der Provinzialgouverneure, die 
im Regierungsanzeiger „Rascha Kitscha Nubeksa" vom Jahre 
1874 — 1905 erschienen sind, die aber in dieser Hinsicht sehr 
lückenhaft und ungenügend sind und nur für Bohnen, Erbsen 
und Sesam tabellarische Zahlen angeben in grösserer Zahl, dies 
aber erst seit 1893 und auch nicht für alle Jahre und alle Landes- 
teile Es zeigt sich hier wie beim Getreidebau, eine beständige 
Steigerung der Preise von Jahr zu Jahr, da die Nachfrage immer 
grösser wird. Im allgemeinen ist aber der Anbau von Handels- 



— 166 — 

gewachsen und Gemüsen in der letzten Zeit erheblich zurück- 
gegangen. (S. die Tabellen im Anhang zu S. 166.) 



4. „Tung". Die Wiesen- und Weidenutzung. 

Ein Anbau von Futtermitteln für das Vieh auf Ackerland 
findet in Siam nur ausnahmsweise und nur in gebirgigen Ge- 
genden statt, aber auch in ihnen ist der Anbau nur ein sehr 
geringer. Man lässt dort das Vieh gewöhnlich auf offener Wiese 
grasen; unbebautes Land ist genug vorhanden, und es vermag 
das ganze Jahr hindurch als Weide zu dienen, weil bei dem tro- 
pischen Klima der Winter nie so kalt wird, dass nicht Gras noch 
wachsen könnte. 

Wiesen mit Wiesenbau sind nicht vorhanden. Soweit natür- 
liche Wiesen existieren, werden sie nur abgeweidet und es gibt 
auch in der Ebene in den verschiedenen Distrikten des Landes 
ständige Weiden. Sie sind und bleiben Eigentum des Staats, 
sind aber der Bevölkerung zur allgemeinen Benutzung überlas- 
sen 1 ). ' 

Ueber die Gesamtfläche dieser Ländereien lassen sich keine 
Angaben machen; eine Statistik darüber fehlt. 

In Siam ist es aber noch Sitte und üblich, dass das Vieh 
nach der Ernte auf die Felder getrieben wird, um die Stoppeln 
abzuweiden. Es herrscht in dieser Hinsicht ein allgemeines, gegen- 
seitiges Weiderecht : Das Vieh darf überall hinlaufen, wo es Futter 
findet 2 ). 

Ueber Umfang und Bedeutung der Viehzucht siehe den fol- 
genden Abschnitt. 

1) vgl. z. B. Erlass vom 21. Januar 1904. Bestimmung über die 
ständige Weide „Tung Kok Po Hak*' in der Provinz Raschaburi. 

2) Dr. Thorel erwähnt in dem Werk von Francis Garnier a. a. O. 
Bd. I. S. 378 — 81. im (Abschnitt über „Agriculture et Horticulture de 
T Indo Chine' ', § 6. folgendes über die Wiesen- und Weidenutzung in 
Hinter-Indien: 

„Les Paturages restent toujours verts, tels qu' ils existent dans les 
pays constamment brumeux, ne sauraient exister en Indo- Chine, car, ä 
F humiditö excessive de Y hivern age qui donne tant de vigueur ä la ve*- 
g£tation herbacöe, succede une pöriode de plusieurs mois de secheresse 



— 167 — 

Es mag zum Schluss dieser Darstellung des Pflanzenbaus 
noch bemerkt werden. 

Man hat in jüngster Zeit auch versucht, Kartoffeln 
anzubauen, aber, obgleich dieselben gut gediehen, kam man doch 
bald wieder davon ab, weil die Eingeborenen die Kartoffeln 
sehr wenig schätzten. 

In den letzten Jahren wurden Kartoffeln in kleineren Mengen 
eingeführt: 1902: 108,05 Hap und 1903: 168,18 Hap. 

Die einzigen Abnehmer sind die Europäer, die sich in Siam 
aufhalten. 

Wie der Kartoffelbau, so ist auch der R ebb au gescheitert. 
In Niedersiam kann überhaupt kein Wein gedeihen wegen des 
allzu feuchten Klimas. 

In Obersiam gedieh er zwar ganz gut, doch waren die Früchte 
zu klein und nicht von besonderer Qualität. 

Wilde Reben wachsen in Obersiam und auf der malayischen 
Halbinsel. Bowring 1 ) behauptete, dass die Trauben manchmal 
10 — 15 englische Pfund, also 4,536 — 6,804 kg schwer seien und 
dass die Beeren ziemlich guten Wein lieferten. 



qui P arr&te bien plus completement que ne le fait le froid sous nos 
climats. On ne peut donc, sauf sur quelques rares points de la Chine, 
trouver en Indo-Chine ces päturages permanents, dans lesquels se fönt 
nos elevages de bestiaux. 

En revanche, les päturages temporaires donnant de Pherbe verte 
pendant six ä sept mois, y sont tres — nombreux au moment des 
pluies. Nous devous toutefois ajouter que ces päturages temporaires 
peuvent, jusque* ä un certain point, £tre consideres comme permanents, 
car, desque les pluies cessent, les herbes se sechent, mais sans se pourrir 
sur pied, comme cela aurait necessairement lieu sous nos climats, de 
teile sorte que les bestiaux, ä d£faut d' herbes vertes, se contentent 
de ses herbes seches et maintiennent en assez bon £tat." 

„En raison de la vigueur extreme 
de la Vegetation herbacöe sous les tropiques ä P e*poque de P hivernage, 
on peut couper les foins toutes les six semaines ou au moins, tous les 
deux mois. II est meme pröferable de faire des coupes tres — rap- 
proche* si on veut avoir des foins tendres, ne contenant que tres peu 
de tiges ligneuses." „Dans les lieux bas et 

humides, oü les herbes deviennent tres-grandes en peu de temps, on 
peut faire toutes les six semaines des f auchages ; dans les lieux : Kleves et 
secs, oü les herbes sont plus petites et croissent moins vite, ils ne sont 
possibles que tous les deux mois. 

1) vgl. Bowring a.a.O. I. Bd. S. 216. 



— 168 — 

Jedoch versteht die Bevölkerung nicht die Herstellung de3 
Weines aus Trauben und so werden diese nur als Speiseobst benutzt. 

Zudem ziehen die Eingeborenen Branntwein, der aus 
Reis gewonnen und im Lande selbst hergestellt wird, dem Wein vor. 

Dieser Branntwein ist sehr reich an Alkohol, hat das Aus- 
sehen von Kirschwasser und einen sehr starken Geruch und ist 
sehr billig. 

Ausser diesem Getränk gibt es noch den sogenannten Palm- 
wein. Er wird hergestellt aus dem zuckerhaltigen Safte der 
Zuckerpalme, Borassus gomutus, der Kokospalme und der Nipa- 
palme. Er enthält fast gar keinen Alkohol. Dieser Wein wird 
gewöhnlich nur auf dem Lande konsumiert. 

Bis jetzt hat die ländliche Bevölkerung noch nicht gelernt, 
Traubenwein zu schätzen. Es ist aber zu hoffen, dass in Zukunft 
auch in Ober-Siam und der malayischen Halbinsel der Weinbau 
einmal hochentwickelt wird. 

2. Abschnitt. 

Die Viehhaltung und Viehzucht. 

Es ist schon erwähnt worden, dass die Siamesen früher nur 
selten Viehzucht trieben aus religiösen Gründen. Sie hielten nur 
eben soviel Vieh als sie für die eigene Wirtschaft unbedingt 
gebrauchten. 

Tierzucht und Tierhaltung im siamesischen Königreiche lag 
gewöhnlich in den Händen der eingewanderten Malayen, Singa- 
lesen, Peguaner, Chinesen und der Bergbewohner. 

Es waren meistens Nomaden, die mit ihren Herden von einem 
Orte zum anderen Orte zogen und keine bestimmten Wohnsitze 
hatten. Bei ihrem Zuge durch das Land versorgten sie die Bauern 
mit Arbeits- und Nutztieren, die sie selber weiter züchteten, so- 
weit sie sie nicht in den Urwäldern gefangen hatten, z. B. wilde 
Büffel und Stiere; letztere wurden vor allem gefangen in den 
Provinzen Nakorn Raschasima und Isarn. 

Salmon 1 ) berichtet, dass zu seiner Zeit (1753) auf dem 
Lande verkauft 

1 Stück Rindvieh =10 Stüwer 

1 Büffel = 10 „ 

1) Salmon a.a.O. S. 57. 



— 169 — 

1 Schaf = 4 Thaler 

1 Ziege = 12 „ 

1 Ferkel = 7 Stüwer 

12 Hühner = 20 

12 Enten = 1 Thaler 

kostete, und in der Stadt verkauft 

1 Stück Rindvieh = 1 Thaler 

1 Pferd = 17i/ 2 „ 

kostete *). 

In den letzten Dezennien, seit der Aufhebung des Ausfuhr- 
verbotes (1855), sind die Preise für die Nutztiere stetig gestiegen, 
und heute sind die durchschnittlichen Preise derselben nach der 
Angabe des Landwirtschaftsministeriums ungefähr folgende: 
1 Stück Rindvieh 70— 80 Bat 

1 Büffel 70— 120 „ 

1 Pferd 800—1000 „ 

1 Huhn 0,5— 1,5 „ 

1 Ente 1— 2 „ 

1 Schwein 40 — 50 „ 

Durch die analhtende Steigerung der Preise sehen sich die 
siamesischen Bauern genötigt, jetzt selbst Tierzucht zu treiben, 
da sie nicht in der Lage sind, derartige Preise zu bezahlen. 

Daher ist die Viehzucht jetzt viel mehr in Siam verbreitet 
als ehedem und fast jeder Bauer treibt jetzt eigene Viehzucht. 
Manche legen jetzt sogar besonderen Wert auf diese Zucht, 
da sie nächst Reis den besten Ertrag abwirft. In den Gegenden, 
in denen der Reis nicht besonders gedeiht, z. B. in den Provinzen 
„NakornRaschasima", wird daher vorwiegend Viehzucht getrieben. 
Zum Export dienen besonders Rindvieh und Büffel. Sie 
werden in den letzten Jahren in grossen Massen nach Indien, 
China und den anderen Nachbarländern exportiert. 

1. Büffelhaltung: und Büffelzucht. 

Bei der Landwirtschaft spielen die Büffel in Siam eine grosse 
Rolle. Sie werden fast überall als Zugtiere gebraucht, ausser in 
den gebirgigen Gegenden, da sie die dortige Trockenheit nicht 
vertragen können und besonders im Sommer bei der grossen 

1)1 Taler = 60 Stüwer, 1 Stüwer = 5 Pf. 



— 170 — 

Hitze ganz wild werden. In den niedrigen Gegenden dagegen 
finden sie sich ausschliesslich, da sie auf dem schlammigen, 
feuchten Boden besser leben können. 

Sie sind sehr zäh, können den ganzen Tag im Wasser arbeiten 
und sind unempfindlich gegen die Blutegel, die in den sumpfigen 
Gegenden sehr zahlreich sind. 

Nach der Arbeitszeit legen sie sich in einen schlammigen, 
lehmigen Pfuhl oder auch in einen kleinen Bach, der ihnen als 
Nachtlager dient. Der Schlamm schützt sie am Tage vor der 
Sonnenhitze, und in der Nacht vor dem Ungeziefer. 

Sie werden fast nie im Stalle gehalten. Nur wenn sie in 
grosser Anzahl zusammen sind, dann wird um ihr Lager ein 
Bretterzaun errichtet, damit sie während der Nacht sich nicht 
verirren. 

In den ganz niedrigen Gregenden werden sie während der 
Ueberschwemmung in Ställen gehalten. Diese Ställe sind sehr 
roh gebaut. Sie bestehen aus einem Fussboden, einem Bretter- 
zaun und einem Dache aus geflochtenen Nipapalmblätter. Der 
Fussboden steht auf vier Baumstämmen ungefähr 3 m über dem 
Erdboden. Als Futter dienen Reiskleie, Grünfutter und Reis- 
stoppeln. 

Die Viehzählung, die 1904 begonnen wurde, ist bis jetzt 
noch nicht ganz vollendet. Bisher sind nur die Ergebnisse aus 
den zwölf erwähnten 1 ) Provinzen bekanntgegeben worden. 

Folgende Statistik zeigt die Zahl der Büffel in den zwölf 
Provinzen. Sie umfasst natürlich nur die gezähmten. Diesen 
gegenüber stehen noch viele wilde Büffel, die jährlich in grosser 
Anzahl gefangen werden. 

Krung Kao 149 216 

Nakorn Sawan 136 317 

Sri Tamarasch 134 956 

„ Raschasima 106 510 

Puket 135 468 

Praschinburi 128 307 

Pitsanulok 103 866 

Schumporn 96 671 

Nakorn Schaisi 68 912 

Schantaburi 42 635 

1) vgl. oben Kapitel I. 



— 171 — 

Petschabun 23 648 

Raschburi 17 972 

Büffelzucht ist sehr verbreitet in der Provinz Nakorn Rascha- 
sima, auf der Kolat-Hochebene, in der Provinz Schantabun, in 
den Kreisen der Provinz Schumporn : Schaiya und Langsuan und 
in der Provinz Nakorn Sri Tamarasch, besonders in der Nähe 
von Lakawn. Die Insel Koh Samui ist bekannt wegen ihrer 
Büffelzucht. 

Besonders gute und kräftige Tiere liefern die Provinzen 
Nakorn Sri Tamarasch und die dazu gehörigen Inseln. 

Wilde Büffel werden meistens in den Urwäldern der Provinz 
Nakorn Raschasima und auf der Insel Koh Kram gefangen, wo 
sie sehr zahlreich sind. 

Die Fangart der Büffel ist sehr einfach. Man gräbt am Rande 
eines Waldes verschiedene Gruben nebeneinander von 1,5 m 
Breite und 2,5 m Länge, mit schräg nach Innen abfallenden Seiten. 

Die Büffel werden aus dem Walde herausgetrieben und 
fallen in die Gruben. Sie werden gefesselt und in einen Stall 
gebracht. 

Die Büffel müssen zuerst kastriert werden, da sie sonst nicht 
gezähmt werden können. Die Art der Kastrierung ist sehr primitiv 
und roh. Die Tiere werden festgebunden. Dann wird das Scrotum 
auf einen Holzblock gelegt und solange mit einem Hammer 
daraufgehauen, bis die Drüsen ganz weich sind. Hernach weigern 
sich die Tiere irgendwelche Nahrung zu sich zu nehmen. 

Um den Schmerz zu lindern wird ihnen ein Umschlag gemacht 
aus zusammengestampften, knolligen Pflanzen aus der Familie der 
Zingiberazeen, Plai genannt, und Kurkume um das Scrotum. 

Darnach erholen sich die Tiere merkwürdig schnell. 

Die Büffel verrichten nur Gespanndienste und sind in den 
niedrigen, sumpfigen Gegenden ganz unentbehrlich. 

Das Büffelfleisch wird in grossen Mengen, meistens einge- 
salzen, exportiert. Es ist etwas zäher als Rindfleisch, wird aber 
gut bezahlt. Hörner, Häute, Därme und Sehnen dienen ebenfalls 
als Exportartikel. 

Selbst Knochen werden jährlich in massenhaften Sendungen 
nach Hong-Kong geschickt, wo sie zum Zwecke der Zuckerraffi- 
nierung durch Filtration dienen. 

Lebend werden die Büffel nur selten exportiert, da sie in 



— 172 — 

Siam selbst zu viel gebraucht werden. In den Gegenden durch 
die noch keine Eisenbahn geht, sind die von Büffeln gezogenen 
Waldkarren das einzige Verkehrsmittel. 

Trotz der gesteigerten und vermehrten Büffelzucht sind die 
Preise noch sehr hoch im Verhältnisse zu früher, d. h. 70 — 120 
Bat, gegen früher 0,18 Bat. 

Der Grund hegt darin, dass die Landwirtschaft in den letzten 
Jahren einen ganz grossartigen Aufschwung genommen hat und 
dass vor nicht gar langer Zeit in verschiedenen Provinzen eine 
grosse, verheerende Rinderpest ausgebrochen war 1 ). 

2. Rindviehhaltung: und Rindviehzucht. 

Auch die Rindviehzucht ist heute in Siam im Aufblühen 
begriffen. 

Das statistische Ergebnis der Viehzählung in den zwölf 
schon erwähnten Provinzen vom Jahre 1904 zeigt folgendes Bild: 



Nakorn Sri Tamarasch 


339 952 


Raschburi 


292 393 


Nakorn Raschasima 


243 219 


Nakorn Schaisi 


116 384 


Krung Kao 


52 323 


Praschinburi 


24 288 


Petschabun 


15 470 


Puket 


6 509 


Nakorn Sawan 


5 628 


Pitsanulok 


5 581 


Schuntaburi 


1 908 


Schamporn 


1 096 


Rinderzucht wird meistens in 


gebirgigen und hügel 



1) Auch heute werden fast jährlich von den Provinzial- und Kreis- 
gouverneuren einzelne Fälle von Rinderpest gemeldet. Jedoch hat sich 
bis jetzt die Regierung um diese Sache sehr wenig gekümmert. Es wäre 
sehr zu wünschen, dass die Regierung im Interesse der Landwirtschaft 
und somit des ganzen Reiches sich mit dieser Angelegenheit etwas mehr 
beschäftigen und strenge Massregeln zur Bekämpfung der Rinderpest 
ergreifen würde. 

Bisher ist nur ein Verbot auf Ausfuhr von kranken Tieren erlassen. 
Zum Schutze der inländischen Viehzucht aber sind noch gar keine Mass- 
regeln getroffen worden. S. dar. auch Kap. V. 



— 173 — 

genden betrieben, besonders in der Provinz Nakorn Sri Tamarasch 
und zwar in der Nähe von Lakawn; in der Provinz Nakorn 
Raschasima, auf der Korat-Ebene und in den Kreisen Schaiya 
und Lang Suan und in den Provinzen Payap, Udorn, Isarn und 
Raschaburi. 

Wilde Stiere und Kühe werden in den Urwäldern in den 
Provinzen Nakorn Raschasima und Raschburi und auf der Insel 
Koh Kram gefangen. 

Das siamesische Rind dient hauptsächlich als Zugtier und 
Lasttier für den Transport. In gebirgigen Gegenden wird es 
auch zur Feldarbeit benutzt, da die Büffel in den höheren Gegen- 
den nicht leben können, wie vorher schon erwähnt worden ist. 
Sie können die Hitze viel besser ertragen als Büffel und Pferde und 
deshalb auch im Gebirge viel mehr arbeiten als diese. 

Der Siamese geniesst wohl hie und da Rindfleisch, aber hat 
eine gewisse Antipathie gegen Milch, Butter und Käse wegen 
ihres angeblich Übeln Geruches. Milch und Butter finden nur 
Absatz bei den Europäern, Arabern, Malayen, Singalesen und 
Schiiten. 

Diese bilden jedoch nur einen kleinen Bruchteil der Bevöl- 
kerung und sie halten (besonders die Malayen) auch selbst Vieh, 
aber in nur geringer Anzahl, um für den Haushalt Milch und Butter 
zu haben. Handel treiben sie nicht mit diesen Produkten. 

Käse findet nur Absatz bei den Europäern, da Malayen 
Singalesen, Schiiten u. s. w. auch keinen Käse vertragen können, 
wegen des schon erwähnten angeblich Übeln Geruches. 

Hieraus kann man schliessen, dass in Siam die Milch-, Käse- 
und Buttergewinnung fast gar keine Rolle spielt. 

Ausserdem ist die Milch der siamesischen Kühe sehr fettarm. 

Die Rinder werden ebenso wie die Büffel sehr selten in Ställen 
gehalten; sie werden gewöhnlich nur im Freien eingezäunt. 

Bei Regenwetter wird zuweilen ein Dach aus Nipapalm- 
blättern errichtet. 

Als Futter für das Rind dient Reiskleie, Reisstroh und Grün- 
futter. 

Der Preis für ein Rind ist in den verschiedenen Provinzen 
sehr verschieden. In Gegenden, wo Viehzucht getrieben wird, 
bezahlt man für ein Stück nur 20 — 50 „Bat"; in anderen Gegen- 
den bezahlt man wohl den doppelten und dreifachen Preis je 



— 174 — 

nach der Qualität. Der heute übliche Preis für ein gutes Bind 
beträgt zirka 70 — 80 „Bat'", während in den früheren Zeiten nur 
0,18 Bat bezahlt wurden. 

Diese ganz enorme Preissteigerung hat ihren Grund in dem 
Umstände, dass jährlich grosse Herden exportiert werden. Der 
Export geht nach Indien, Singapore, Hongkong u. s. w. über die 
See von Bangkok aus. Von Schieng Mai und von der Provinz 
Payap geht er über Land nach Molmain und Rangoon in Birma. 

Gesalzenes Rindfleisch, Rinder-Hörner, Hufe, Häute und 
Knochen werden in grossen Massen ins Ausland exportiert. Die 
Viehzucht hat in Siam noch eine grosse Zukunft und später 
werden die Rinder einmal einen der ersten siamesischen Export- 
artikel bilden. 

Schon jetzt ist die Zahl der ausgeführten Rinder sehr be- 
deutend, wie die folgende Tabelle zeigt. Man muss hierbei be- 
rücksichtigen, dass die Angaben nicht alle Gegenden Siams um- 
fassen, sondern sich nur auf Bangkok und Schieng Mai beziehen. 

Die Statistik über die Rinderausfuhr und die erzielten Preise 
vom Jahre 1877—1904 ist folgende: 1 ) 

Rinderausfuhr und deren Wert. 
Jahr Anzahl Bat 

1877 162 3 733 

1878 644 14 336 

1879 5 890 139 571 

1880 ? ? 

1881 5 681 151 080 

1882 6 868 177 174 

1883 8 381 186 059 

1884 10 559 211661 

1885 12 654 205 536 

1886 14 141 245 314 

1887 15 263 247 982 

1888 27 118 467 450 

1889 25 770 402 426 

1890 23 981 395 716 

1891 17 504 259 229 



1) Diese Statistik sowie die folgende Tabelle ist von mir zusammen- 
gestellt aus den „British Consular Keports" und „The Import and Ex- 
port Trades of Siam*' der verschiedenen Jahrgänge. [• 



— 175 — 

1892 25 716 359 678 

1893 22 691 309 709 

1894 26 192 389 926 

1895 21 950 341 141 

1896 28 304 401 823 

1897 25 551 425 662 

1898 58 778 1132 431 

1899 25 147 643 790 

1900 20 343 486 158 

1901 17 361 450 400 

1902 16 263 436 165 

1903 23 231 600 323 

1904 23 099 633 930 
Ausfuhr von Hörnern, Hufen, Häuten, Knochen von Büffeln 

und Rindern und Knochen und Häuten von Pferden. 

Jahr Hap Bat 

1870 22 954 318 079 

1871 17 201 183 741 

1872 22 180 261 284 

1873 17 988 245 307 

1874 15 363 205 968 

1875 22 786 247 596 

1876 44 130 422 901 

1877 53 532 664 276 

1878 34 267 328 909 

1879 28 324 293 436 

1880 29 112 347 549 

1881 29 683 388 057 

1882 27 802 408 691 

1883 31 849 385 720 

1884 29 836 389 673 

1885 342 254 216 186 

1886 19 579 209 584 

1887 25 500 297 898 

1888 12 498 159 305 

1889 20 639 244 608 

1890 18 620 156 109 

1891 21 043 208 508 

1892 19 243 154 839 



— 176 — 

1893 20 672 174 127 

1894 ? — ? — 

1895 ? — ? — 

1896 29 099 564 618 

1897 56 618 961 800 

1898 25 670 521 477 

1899 26 896 745 012 

1900 22 671 587 430 

1901 24 101 571 021 

1902 36 250 1 073 964 

1903 39 815 1 150 668 

1904 37 582 1 007 055 

1905 41 303 1 215 939 

3. Pferdehaltung: und Pferdezucht. 

Wie die Zahl der Büffel und Rinder, so nimmt auch die Zahl 
der Pferde von Jahr zu Jahr zu. 

Die Pferdezählung 1 ) vom Jahre 1904 ergab in den zwölf 
Provinzen : 

Krung Kao 11 120 

Praschinburi 5 290 

Nakorn Raschasima 4 869 

Raschburi 2 855 

Pitsanulok 2 572 

Nakorn Sawan 2 470 

Schaisi 2 298 

Schantaburi 2 192 

Petschabun 1 032 

Schumporn 686 

Nakorn Sri Tamarasch 243 

Puket 185 

In früheren Zeiten lag die Pferdezucht sehr darnieder. Die 

jungen Tiere wurden ohne besondere Sorgfalt grossgezogen. Auf 

die Reinheit legte man überhaupt keinen Wert. 

Für den Militärdienst deckte die Remonteankaufskommission 
ihren Bedarf an Pferden fast ausschliesslich aus Australien. 



1) Die Statistik gibt nur die Zahl der Arbeitspferde an. Es ist 
daher sehr wahrscheinlich, dass diese Zahl nur die Hengste umfasst. 



— 177 — 

Der Staat erlitt hierdurch sehr grosse Verluste, denn ganz 
abgesehen von den hohen Preisen, die er bezahlen musste, gingen 
viele Pferde beim Transport auf den Küstenschiffen, die sehr 
mangelhaft eingerichtet waren, zugrunde. 

Ausserdem ist die australische Pferderasse wenig leistungs- 
fähig und ausdauernd und passt sehr schlecht für das feuchte, 
warme Klima, wie es in Siam herrscht. Hierdurch sah man sich 
zu andauernden Einkäufen veranlasst, dife natürlich grosse Kosten 
verursachten. 

Um diesem Uebelstande abzuhelfen, versuchte der Staat 
nun selbst ein eigenes Gestüt auf eigene Kosten einzurichten. 
Diese Versuche scheiterten aber aus Mangel an den nötigen 
Kenntnissen und Erfahrungen der hiermit betrauten Beamten. 

In den letzten Jahren engagierte der Staat verschiedene 
europäische Fachmänner zur Hebung der inländischen Pferde- 
zucht. Auf Staatskosten wurden arabische und javanische Zucht- 
hengste importiert und nun nahm die Pferdezucht einen befrie- 
digenden Aufschwung. Da jetzt auch die Remonteankaufskom- 
mission ihren Bedarf wegen der grossen Unkosten nicht mehr 
aus Australien bezog, sondern nur noch einheimische Pferde an- 
kaufte, so verbreitete sich die Pferdezucht sehr schnell. 

Um die Pf erdezüchter noch mehr anzutreiben, werden jetzt 
in Bangkok und Schieng Mai alljährlich grosse Rennen veranstaltet. 

Der König selbst zeigt das grösste Interesse dafür, indem 
er einen goldenen Pokal stiftete. Um diesen Preis zu gewinnen, 
muss man mit ein und demselben Pferde drei Jahre hintereinander 
als Erster durch das Ziel gehen. Zu den Pferderennen dürfen nur 
einheimische Tiere gebraucht werden, so dass immer eine grosse 
Nachfrage nach Rassentieren besteht. Allerdings sind dadurch 
die Preise sehr gestiegen, aber der Zweck, die Förderung der ein- 
heimischen Zucht, ist erreicht worden, denn überall im Lande 
wird jetzt die Pferdezucht intensiv betrieben. 

Nach S m y t h 1 ) kostete noch 1753 ein gutes Pferd durch- 
schnittlich 19,8 Bat. Im Jahre 1891 dagegen kostete 
1 gutes Pferd = 120 Bat 

1 ziemlich feines Pferd = 60 „ 

1 gewöhnliches Pferd = 30 — 40 „ 

1) vgl. S m y t h , a. a. O. 1898. Bd. I. S. 225—226. 

12 



— 178 — 

Heute ist durchschnittlich der Preis für 1 gutes Pferd 800 — 
1000 Bat. 

Die Pferdezucht wird ganz besonders in den nördlichen Pro- 
vinzen betrieben, unter denen besonders der Kreis Schieng Mai 
in der Provinz Payap dafür bekannt ist. Aber auch die Provinzen 
Udorn (Kreis: Schonlabot und Nong Kai), Nakorn Raschasima 
(Korat- Hochebene) und Schantaburi (Kreis: Rayaung), besitzen 
grosse Pferdegestüte. Sehr geschätzt wegen der Grösse, Gangart 
und Schnelligkeit werden die Pferde aus Schonlabot und Rayaung. 

Die siamesischen Pferde sind im Verhältnis zu den europä- 
ischen und australischen sehr klein. Die gewöhnliche Grösse der 
Hengste ist 12% — 13 Hände und der Stuten 11*4 Hände. 

Sie sind aber sehr ausdauernd und stark und trotzen allen 
Strapazen. 

Auf Reisen leisten sie unschätzbare Dienste, da sie einen 
tagelangen Marsch ohne viel Aufenthalt gut aushalten. 

Als Futter dient ihnen ungehülster Reis, Reisstroh und 
Grünfutter. Doch ziehen sie die Sprösslinge vom Bamboo allem, 
anderen vor. 

Zur Arbeit gebraucht der Siamese nur Hengste, niemals 
Stuten; ja es gilt als eine Schande, wenn einer eine Stute zum 
Reiten oder Fahren benutzen wollte. 

Diese Sitte ist überall verbreitet in Indien, Hinterindien 
und dem indischen Archipel 1 ). 

Der Export von Pferden ist sehr bedeutend. In der letzten 
Zeit werden viele nach Singapore, Hongkong, Indien und Birma 
gebracht. Der grösste Teil geht nach Moulmaine in Birma. 

Folgende Tabelle für die Ausfuhr von Pferden ist von mir 
zusammengestellt aus der: ,,Statistic of the Import and Export 
Trade of Siam" und den: „Britisch Consular Reports" vom Jahre 
1876—1883 und 1890—1904. 

Pferdeausfuhr und deren Wert. 
Jahr Stück Bat 

1876 15 602 

1877 28 1682 

1878 98 16537 

1879 116 6677 

1 ) vgl. Bickmore, Travels in the Eastindian Archipels go. Lon- 
den 186S. 



— 179 — 

1880 130 10 304 

1881 52 3 260 

1882 32 2 622 

1883 45 4 309 
Pur die Jahre 1884 — 1889 waren die Zahlen nicht zu ermitteln. 

1890 1059 66 348 

1891 1407 88 631 

1892 998 47 275 

1893 225 22 152 

1894 291 20 519 

1895 333 12 717 

1896 66 2 864 

1897 340 15 705 

1898 247 10 442 

1899 166 23 383 

1900 295 7 779 

1901 157 5 380 

1902 91 5 312 

1903 569 30 705 

1904 214 13 848 

4. Schweinehaltung* und Schweinezucht. 

Die Schweinezucht ist in Siäm sehr verbreitet und rentiert 
sich wohl am besten. Schweinefleisch wird von allen Klassen 
der Bevölkerung in gleicher Weise geschätzt und zum Braten 
bedient sich der Siamese nur des Schweinefettes. Nur Mohame- 
daner, SingaJesen und Araber essen aus religiösen Beweggründen 
kein Schweinefleisch. 

Die Schweinezucht wird meistens von Chinesen, Peguanern, 
Laoten, Malayen und Anamiten betrieben. 

Jedoch ist die Zucht keine intensive und wirtschaftliche. 
Das Hauptziel hierbei ist die äusserste Fruchtbarkeit bei den 
Tieren zu erhalten, aber von einer besondern Sorge für die kör- 
perliche Entwicklung und Gesundheit ist nicht die Rede. Doch 
haben die Tiere, die auf den Markt getrieben werden, durch- 
schnittlich ein Gewicht von 400 — 500 Pfund. 

Die siamesischen Schweine vermehren sich sehr schnell. 

Sie werden nur selten, ebenso wie die Rinder, in Ställen 

12* 



— 180 — 

gehalten, sondern laufen meistens im Freien herum. Bei Regen- 
wetter wird zu ihrem Schutze ein Dach aus Palmblättern errichtet. 

Bei den Chinesen, die in Siam wohnen, werden die Schweine 
unter den Wohnungen gehalten. 

Die Häuser stehen auf Baumstämmen ungefähr 2 — 2% m 
über dem Erdboden. Der freie Baum darunter dient den Schwei- 
nen als Stall. 

Diese Einrichtung ist insofern sehr praktisch, als man viele 
Bäume spart und die Tiere sehr leicht gefüttert werden können. 
Auch ist die Gef ahr von Diebstählen viel geringer. 

Aus sanitären Rücksichten aber ist sie äusserst gefährlich, 
besonders da in Siam fast fortwährend Cholera, Pest und andere 
ansteckende Krankheiten herrschen, die durch eine solche Un- 
sauberkeit nur noch gefährlicher werden. 

Es hat sich herausgestellt, dass, wenn Pest oder Cholera im 
Lande ausbrachen, der Herd der Krankheiten im chinesischen 
Viertel gewesen ist. 

Die Regierung hat deshalb in der letzten Zeit eine Beihe 
solcher Einrichtungen verboten und hier einigermassen Ordnung 
geschaffen. 

Als Futter bekommen die Schweine Beiskleie, Stämme von 
Bananenbäumen und die Kleie von den Sagopflanzen, ausser- 
dem die Küchenabfälle aller Art. 

Da die Schweinezucht sehr wenig Kosten verursacht, dabei 
aber sehr viel Gewinn bringt, so ist für den Bauer in Siam das 
Schwein das rentabelste Haustier. 

Besonders bekannt wegen der bedeutenden Schweinezüch- 
tereien sind die Provinz Krung Tep, vor allem die Gegend um 
Bangkok, die Provinz Nakorn Sri Tamarasch (Kreis: Songkla 
und Patalung und die Insel Koh Samui), die Provinz Puket im 
Kreise Trang und in der Gegend um Taptieng und die Provinz 
Schantabun. Die grössten Züchtereien hat jedoch die Provinz 
Payap. 

Der Export von Schweinen ist wegen des grossen inländischen 
Verbrauches sehr gering und unbedeutend. Nur ganz kleine 
Mengen werden nach Singapore und nach Hongkong ausgeführt. 

Es gibt deshalb auch keine genaue Statistik über die Aus- 
fuhr von Schweinen. 

Die wenigen Angaben in den „British Consular Reports" 



— 181 — 

und in: „the statistics of the Import and Export Trade" sind 
sehr mangelhaft und ungenau und gestatten kaum einen Ueber- 
blick über fünf Jahre. 

Wie bei allen anderen Tieren, so sind auch bei den Schweinen 
<lie Preise im Laufe der letzten Jahre ganz kolossal gestiegen. 
Noch im Jahre 1753 bezahlte man für ein Schwein nur 7 Stüwer 
oder 0,13 Bat",,. 

Der heutige durchschnittliche Preis dagegen beträgt für 
ein Stück 40—50 Bat. 



5. Schaf- und Ziegenzucht. 

Die Schaf- und Ziegenzucht sind, wie schon vor Jahrhunder- 
ten, für Siam bis jetzt ganz ohne jede Bedeutung. Weder Milch 
noch Fleisch gemessen die Siamesen wegen des angeblich üblen 
Geruches. 

Nur die Malayen, Singalesen und Mohamedaner bedienen 
sich der Ziegen und Schafe, insbesondere als Opfertiere u. s. w. 
Sie sind neben den Europäern die einzigen Abnehmer von Fleisch 
und Milch der Ziegen und Schafe. 

Auch von der Wolle machen die Siamesen keinen Gebrauch 
in der Textilindustrie, da solche Stoffe, die aus dieser Wolle 
verfertigt werden, viel zu schwer sind für die tropischen Gregenden. 

Weil die Zucht von Schafen und Ziegen sehr wenig betrieben 
wird, sind natürlich die Preise sehr hoch. Im Jahre 1753 kostete 
ein Schaf gewöhnlich 4,5 Bat, eine Ziege 13,6 Bat. Die heutigen 
Preise sind bedeutend höher. 

Besonders werden auf der malayischen Halbinsel, in den Pro- 
vinzen : Nakorn Sri Tamarasch (Kreis : Nakorn Sri Tamarasch),und 
Sai Buri (Kreis: Kedah) und in den sogenannten sieben Pro- 
vinzen im Kreise Patani, Schafe und Ziegen gezüchtet. Auch in 
Niedereiam, in der Provinz Raschburi ist die Schaf- und Ziegen- 
zucht sehr verbreitet. 

6. Geflügelzucht. 

Die Geflügelzucht ist überall in Siam verbreitet. Geflügel, 
Fische und Schweine bilden die drei Hauptnahrungsmittel, so- 
wohl der höheren als der niederen Klassen des siamesischen Volkes. 



— 182 — 

Der jährliche Konsum an Geflügel ist sehr bedeutend. Leider 
ist eine Statistik über das Federvieh noch nicht veröffentlicht. 

In Obersiam blüht die Geflügelzucht besonders in der Pro- 
vinz Payap, in Niedersiam in der Provinz Raschburi und auf 
der malayischen Halbinsel, in der Provinz Schumporn (Kreis: 
Lang Suan), in der Provinz Puket (Kreis : Trang) und in der Pro- 
vinz Nakorn Sri Tamarasch. 

Geflügel war früher sehr billig. Im Jahre 1753 kostete ein 
Huhn 0,03 Bat und eine Ente 0,09 Bat. 

Bis zum Jahre 1896 konnte man noch Hühner und Enten 
am Orte selbst für 0,062 — 0,125 Bat das Stück kaufen. Aber 
seit Eröffnung der Eisenbahnen sind die Preise bedeutend ge- 
stiegen, so dass man heute für ein Huhn 0,5 — 1,5 Bat und eine 
Ente 1 — 2 Bat im Durchschnitt bezahlt. 

Geflügel selbst wird nur wenig exportiert, da der inländische 
Konsum sehr gross ist. Jedoch ist der Export an Eiern nach 
Hongkong und Singapore sehr bedeutend. 

Die Statistik über die Ausfuhr und die Preise der Eier um- 
fasst nur die Jahre 1899 — 1905 und ist nur für Bangkok, nicht 
aber für das ganze Königreich berechnet. 
Jahr Stück Wert 1 ) 

1899 5 673 605 115 187 

1900 5 704 400 135 697 

1901 8 105 450 146 920 

1902 9 659 400 202 865 

1903 5 545 800 131 782 

1904 4 908 000 99 010 

1905 6 078 700 122 430 



7. Seidenzucht. 

Schon von altersher war die Seidenzucht in Siam sehr ver- 
breitet. Jedoch war die Ausfuhr nach dem Ausland nur sehr 
gering. Die Seide diente meistens nur dem inländischen Gebrauch. 

Heute ist die Seidenzucht noch viel mehr verbreitet. Die 



1) Diese Tabelle ist von mir zusammengestellt aus den Statistics of 
£he Imports and Exports Trade of Siam und the British Consular Reports 
der verschiedenen Jahrgänge. 



— 183 — 

Regierung hat in den letzten Jahren zur Förderung und Hebung 
derselben besondere Massregeln ergriffen. 

Es wurde eine eigene Abteilung für Seidenzucht im Land- 
wirtschaftsministerium gegründet und japanische Fachleute be- 
lehrten das Volk über die neuesten wissenschaftlichen Methoden 
in der Seidenzucht. 

Folgende Resultate nach Angaben des Landwirtschafts- 
ministeriums wurden nach der letzten Mitteilung der Regierungs-^ 
Experimental- Station ermittelt. 

Ein Schmetterling legt durchschnittlich 260 — 350 Eier. 

Die verschiedenen Stadien der Entwicklung der Seidenraupe 
sind: 



Ei 


10 Tage 


Larve 


25—32 „ 


Puppe 


10-12 „ 


Schmetterling 


3—4 „ 



Summa 48 — 58 Tage 

Da die Entwicklung der siamesischen Raupe so überaus kurz 
ist, so lassen sich 7 — 8 Zuchten im Jahre ermöglichen, während 
bei den sonstigen Raupen nur eine dreimalige Zucht im Jahre 
möglich ist. 

Die siamesische Seidenraupe ist klein im Verhältnisse zu 
anderen Seidenraupen und verzehrt auch nur halb soviel Maul- 
beerblätter als die anderen. 

Ausserdem ist festgestellt worden, dass zur Herstellung von 
einem Kilogramm Cocon 12 — 16 kg Maulbeerblätter zur Fütterung 
der Raupe gebraucht werden. 

Die Länge der Seide pro Cocon ist ungefähr 200 — 250 m 
und die Ergiebigkeit ist folgende: 

In 1000 gr Cocon sind enthalten: 

370 gr seidene Stoffe, 

630 gr nicht seidene Stoffe. 

Ein Kilogramm frischer Cocon liefert : 75 gr Seide der besten 
Qualität, 40 — 45 gr Seide von weniger guter Qualität und 4 — 5 gr 
Seide von unbrauchbarer Qualität. 

Ein Rai (1600 qm) Maulbeerpflanzungen liefert zirka 2000 kg 
Maulbeerblätter und 14 kg Maulbeerblätter liefern 1 kg Coconen, 
die ihrerseits 75 — 78 gr Seide Hefern. Also ein Rai liefert 10 — 11 kg 
Seide im Jahre im Werte von 200—300 Bat. 



— 184 — 

Durch neue Methode bei Behandlung der Seidenraupe ist 

es gelungen von den guten seidenen Stoffen 30% mehr, als es 
bisher der Fall war, zu erhalten. 

Es gibt noch keine genaue Statistik darüber, wieviel Seide 

pro Jahr produziert wird. Der Export ist noch sehr gering, 
wenn auch die Produktion bedeutend ist. 

Seidenausfuhr und deren Wert 1 ). 

Jahr Hap Bat 

1870 776 180 623 

1871 1045 198 336 

1872 974 212 541 

1873 1088 189 016 

1874 1 120 187 413 

1875 108 76 353 

1876 528 64 050 

1877 862 108 449 

1878 692 103 250 

1879 658 112 031 

1880 1 183 250 442 

1881 727 147 957 

1882 971 168 678 

1883 686 147 310 

1884 1 094 164 379 
Für die Jahre 1885 bis 1889 waren die Zahlen nicht zu ermitteln. 
1890 5 805 
1891 

1892 12 245 

1893 11 703 

1894 2 818 

1895 3 630 

1896 104 828 

1897 799 92 

1898 49 826 

1899 148 030 

1900 253 428 

1901 296 002 



1) Diese Tabelle ist von mir zusammengestellt aus den verschiedenen 
Jahrgängen der Statistics of the Imports and Exports Trade of Siam und 
the British Consular Reports. 



— 185 — 

Jahr Bat 

1902 273 046 

1903 287 622 

1904 359 696 

1905 391 706 
Fertige Seidentücher werden alljährlich sehr viele exportiert. 
Rohe Seide wird exportiert über Bangkok nach Indien, Sin- 

gapore, Hongkong, Cochin-China und Italien und über Schieng- 
Mai nach Birma. Die Hauptausfuhr geht aber nach Cambodscha 1 ). 

Seit der Aufhebung des Ausfuhrverbotes sind auch die Preise 
für Seide sehr gestiegen. Salmon 2 ) erwähnt, dass zu seiner 
Zeit, um das Jahr 1753, ein Hap Seide mit 136,3 Bat bezahlt 
wurde. Der heutige Durchschnittspreis beträgt pro Hap 437,17 
Bat 3 ). 

Besonders verbreitet ist die Seidenzucht in den Provinzen 
Nakorn Raschasima (Kreis : Korat), Isarn (Kreis : Ubon und Yaso- 
thorn) und Burapah (Kreis: Bassac). 

Sehr verbreitet ist sie auch in Obersiam, in den Provin- 
zen Payap und Pitsanulok. 

Unter der tatkräftigen Mitwirkung der siamesischen Re- 
gierung blüht die Seidenzucht immer mehr und mehr auf und 
es ist nicht unmöglich, dass sie einst beim Export eine ebenso 
grosse Rolle zu spielen berufen ist wie der Reis. 

III. Abschnitt. 

Nebenerwerb und sonstiges Einkommen der landwirtschaft- 
lichen Bevölkerung*. 

1. Besondere Gelegenheit zu mancherlei Nebenerwerb für 
die landwirtschaftliche Bevölkerung gewährt an erster Stelle 
der Wald. Neben dem Holzhauen kann der siamesische Bauer 



1) vgl. Abel-Remusat, a. a. O. Bd. I. S. 142. Abel-Re- 
m u s a t berichtet, dass die Siamesen sogar nach Cambodscha übersie- 
delten und dort die Seidenzucht verbreiteten. „Quand les Siamois 
veulent de la Soie, ils la tissent eux mSme et fönt des habits de couleur noire. 
Les siamoises savent faire des ouvTages de couture ou des habits et 
elles emploient les gens du pays, qu'elles louent pour les aider a fabriquer 
de la Toile et ä raccommoder leurs habits.*' 

2) vgl. Salmon a. a. O. Bd. I. S. 5. 

3) vgl. British Consular Reports für 1905. 



— 186 — 

während der Winterzeit durch Gewinnung von verschiedenen 
anderen Produkten des Waldes viel verdienen. 

Hier kommen ganz besonders die Gewinnung von Harz, 
Gummi und Holzöl in Betracht. 

1) Benzoe wird gewonnen als Harz aus dem Styrax benzoin 
Dryand (Benzoebaum) in der Provinz Payap, im Kreise Schieng- 
Mai und auf dem Waldgebirge an den Ufern des Mekong, sowie 
in der Provinz Schantaburi. 

Die weltbekannte Siam-Benzoe wird alljährlich in grossen 
Mengen nach Europa, Indien, China u. s. w. exportiert. 

2) Gummigutte wird gewonnen aus der Garcina Hanburyi 
und Garcina Morella Desr. in der Provinz Schantaburi und in 
Tung-Yai, in der Provinz Raschburi (Kreis: Petschaburi), auf 
der malayischen Halbinsel an der Meeresküste, in der Provinz 
Schumporn (Kreis: Kanschanaditt) in der Provinz Nakorn Sri 
Tamarasch (Kreis: Songkla), in den Sieben Provinzen im Kreise 
Patani und auf den Inseln Koh Schang, Koh Kong, Koh Rong 
und Koh Kut. 

Gummigutte wird auch jährlich sehr viel nach Europa über 
Singapore exportiert und dient als Wasserfarbe, zu Färbereien 
und zu medizinischen Zwecken. 

3) Dammar-, Harz- und Holzöl wird gewonnen aus den 
Bäumen: Stalagmides cambogioides, Schorea Miesneri Schiffn., 
Dipterocarpus trinervis BL, D. retusus BL, D. litoralis BL, D. 
turbinatus Gärtn., D. alatus Roxb., D. costatus Gärtn. u. s. w. 

Für die Gewinnung kommen hauptsächlich folgende Pro- 
vinzen in Betracht : Schantaburi, Nakorn Sawan (Kreis : Schainat), 
Raschburi (Kreis: Kanschanaburi und Petschaburi), Schumporn, 
Burapah (Kreis: Pratabong und Siemrap), auf der Korat-Hoch- 
ebene in der Provinz Nakorn Raschasima, die Provinz Praschin 
auf dem Gebirge Kau Kiau, die Berge zu beiden Seiten des 
Meklong und die Inseln Koh Schang, Koh Kong, Koh Rong und 
Koh Kut. 

Dieses Harz und Holzöl wird zur Fabrikation von Fackeln 
gebraucht und das Holzöl dient ausserdem noch zum Anstreichen 
von Schiffen und Häusern. 

Holzöl wird sehr viel in's Ausland exportiert. 

4) Gettania- Gummi wird gewonnen aus den Guttapercha- 
oder Tubanbäumen (za. 7 — 8 Arten) und zwar auf der malayischen 



— 187 — 

Halbinsel, besonders in den Seeprovinzen; sodann in den Pro- 
vinzen Schumporn (Kreis: Kanschanaditt), Provinz Nakorn Sri 
Tamarasch (Kreis : Songkla), in den Sieben Provinzen im Kreise 
Patani und auf den Inseln: Koh Kong, Koh Rong, Koh Schang 
und Koh Kut. 

Dieser Gummi wird nur zum Export nach Europa gebraucht. 

Er dient zur Herstellung von Schnüren, Röhren, Feuerei- 
mern, Schuhsohlen, Treibriemen, chirurgischen Instrumenten 
und zu verschiedenen anderen medizinischen Zwecken, ganz 
besonders aber zur Isolierung von elektrischen Leitungen. Er 
ist das einzige brauchbare Isolationsmaterial für Tiefseekabel. 

5) Schellack und Gummilack wird gewonnen von den Bäu- 
men: Ficus religiosa L und Ficus indica Roxb, Butea frondosa 
Roxb, Aleurites laccifera W, Schleichera trijuga Willd u. s. w., 
an denen die Lackschildlaus (Coccus lacca Kerr) sich ansetzt 1 ). 

Hier kommen in Betracht die Provinzen: Payap (Kreis: 
Nan und Schieng Mai), Schantaburi, Nakorn Raschasima (Kreis : 
Korat und die Korat-Urwalder), Raschaburi (Kreis: Petschaburi), 
Schumporn (Kreis: Kanschanaditt), Nakorn Sri Tamarasch und 
Pitsanulok. 

Der Schellackexport nach Europa ist sehr bedeutend. Der 
Schellack dient zur Herstellung von Weingeistfirnissen, Tischler- 
polituren, Siegellack, Kitten und von Feuerwerkskörpern u. s. w. 

6.) Firnis und Katechu wird hergestellt durch Extrahierung 
des Saftes aus dem Firnissumach oder den Firnisbäumen Rhus L., 
bezw. aus dem Kernholz der Acacia Catechu in den Provin- 
zen Schantaburi, Raschburi (Kreis: Petschaburi und Kan- 
schanaburi), Schume porn (Kreis: Kanschanaditt) und auf den 
Inseln: Koh Schang, Koh Rong, Koh Kong und Koh Kut, 
bezw. in den Provinzen Payap (Kreis: Nan und Schieng-Mai), 
Schantaburi (Kreis: Rayong), Raschaburi (Kreis: Petschaburi) 
und Schumporn (Kreis: Kanschanaditt). 

Die Harz-, Gummi- und Holzölgewinnung bringt dem Bauer 
jährlich gegen 400 bis 500 Bat ein. 



1 ) Heute wird die Lackschildlaus vielfach auf besonderen Pflanzungen 
gezüchtet wie die Seidenraupen. Die Züchtung der Lackschildlaus hat 
wegen des bedeutenden Gewinnes in der letzten Zeit in Siam sehr zuge- 
nommen. 



— 188 — 

Als weiteres Nebengewerbe betreibt der siamesische Land- 
wirt noch die Holzkohlenbrennerei und die Bereitung 
von Brennholz. Dies ist besonders der Fall in den Provinzen 
Schantaburi, Nakorn Schaisi, (Kreis: Supanburi und Nakorn 
Schaisi), Krung Kao (Kreis: Saraburi), Nakorn Sri Tamarasch, 
Praschin (Scholburi) und Krung Tep und auf den Inseln: Koh 
Schang, Koh Bong, Koh Kong und Koh Kut. 

Sodann gibt der ausgedehnte Wald dem Landmanne hin- 
reichend Gelegenheit zum Jagen. Dient die Jagd auch mehr 
oder weniger als ein Wintersport, so kann man sie doch als 
Nebenerwerb betrachten, da ja die Hörner, Felle und Häute, 
Talg, Knochen und Federn u. s. w. der erjagten Tiere vor- 
nehmlich dem Export dienen 1 ). 

Hauptsächlich werden zu diesem Zweck Rhinozeros, Hirsche, 
Büffel, Eber, Tiger und wilde Stiere gejagt, da sich dies am besten 
rentiert. 

Die Hirsche werden nach alter Sitte und Gewohnheit mit 
Pferden gejagt. Die Reiter verfolgen das Wild und stossen es 
mit Speeren nieder. Die anderen Tiere werden mit dem Gewehre 
geschossen, wobei der Jäger gewöhnlich auf einem Baume seinen 
Stand hat 2 ). 

Im 17. Jahrhundert sollen, wie Van Schoutten 3 ) 
berichtet, jährlich über 100 000 Hirsche getötet worden sein. Die 
Häute wurden nach Japan und China exportiert. 

Die besten Jagdgebiete sind in den Provinzen Burapah (Kreis 
Pratabong, Siemrap und Srisopon), Praschin und Nakorn Rascha- 
sima. 

2. Ein weiterer Nebenerwerb ist die Bienenjagd. Die 
Bienen werden nicht wie in Europa gezüchtet, sondern die wilden 



1 ) Hörner von Nashörnern, Hirschen, Rindern, Büffeln u. s. w. 
Häute und Felle von Rhinoceros, Hirschen, Büffeln, Rindern, 
Tigern, Leoparden, Elefanten, Fischottern, Schlangen, Zibethkatzen, 
Paogolina, Armadillo, Rehen u. s. w. Knochen von Nashörnern, 
Büffeln, Tigern, Elefanten, Rindern u. s. w. Sehnen von Hirschen und 
Rehen, Talg von Hirschen und Rindvieh. Federn von Peli- 
kanen, Störchen, Königsfischern u. s. w. 

2) vgl. S m y t h , a. a. O. Bd. II. 217. Die Hirschjagd in Siam. 

3) Reisebeschreibung zweier mächtigen Königreiche: Siam und Japan. 
Nürnberg 1663. 



— 189 — 

Bienen, die sich an den Bäumen in den Wäldern festsetzen, 
werden mittels Rauch aus ihren Wohnungen vertrieben. 

Die Waben werden dann zum Zwecke der Honig- und Wachs- 
gewinnung heruntergenommen. Bienenwachs wird noch sehr viel 
gebraucht zur Fabrikation von Kerzen. 

Die Honig- und Wachsgewinnung bringt dem Landmanne 
einen jährlichen Gewinn von 900 — 1000 Bat oder zirka 10 — 
40 Hap Wachs und 2000—3000 Liter Honig 1 ). 

Besonders bekannt wegen ihres Honigs und Wachses sind 
in Obersiam die Provinz Payap (Kreis : Schieng Mai und Nakorn 
Lampun), dann die Provinzen Pitsanulok, Schantaburi, Nakorn 
Sri Tamarasch, Raschaburi (Kreis: Petschaburi) und die west- 
lichen Provinzen. 

3. Auch die Fischerei gibt Gelegenheit zu Nebenver- 
dienst, da Fische nicht nur eine Hauptnahrung der Bevölkerung 
bilden, sondern auch ein bedeutender Exportartikel sind. 

Die Fischerei in den Ueberschwemmungsgebieten bringt den 
Bauern sehr viel ein und macht nur wenig Mühe und Arbeit. 
Man gräbt Teiche und Brunnen, in die sich bei einer Ueberschwem- 
mung die Fische sammeln. Wenn das Wasser sinkt, werden die 
Gräben geleert und der Ertrag an Fischen beträgt durchschnitt- 
lich in einem Teiche oder Brunnen 200 bis 1500 Bat, je nach der 
Grösse. 

An der Meeresküste ist die Seefischerei im Schwung, 
die mit Reusen, Schleppnetzen, Zugnetzen, Stellnetzen, Treib- 
netzen, Angeln u. s. w. betrieben wird. 

Besonders viel wird die Fischerei ausgeübt in der Provinz 
Krung Tep, in den Kreisen Prathuma-Tani, Nontaburi und 
Samuta Prakan; dann im Kreise Ayuthia und Ang Tong in der 
Provinz Krung Kau. Im Kreise Samuta Prakan wird der Platu- 
Fisch, eine Art Hering, gefangen, der sehr viel exportiert wird. 
Sodann blüht die Fischerei noch in den Provinzen Schantaburi 
(Kreis : Rayaung und Schantaburi), Nakorn Schaisi (Kreis: Supan- 
buri), Raschaburi, (Kreis: Kanschanaburi und Petschaburi), 
Praschin (Kreis: Scholburi), Pitsanulok (Kreis: Pischitr.), Schum- 
porn (Kreis: Schaiya und Lang Suan), Burapah (Kreis: Pata- 
bong und Siemrap). 

1 ) vgl. Vaschirayan Pises. Bangkok 1890 — 92. Ueber 
Wachs- und Honiggewinnung in Siam. S. 146; 164; 177; 186; 200. 



— 190 — 

Die Fische, welche hauptsächlich gefangen werden, sind: 
Pia Duk-Fische, Pla-Schorn-Fische, Plah-Moh-Fische, Pla-Salit- 
Fische, Pla-Kuran-Fische, Pla-Nuat-Pram-Platu- und Pla-Sa- 
wai-Fische. 

Platu-Fische werden meist in den Provinzen Krung Tep, 
(Kreis: Samuta Prakarn), Schumporn und auf der Küste von 
Insel Sam Roy Yot gefangen. Besonders berühmt für den Fang 
von Pla-Sawai-Fischen ist der Binnensee Tale Sap, d. h. also die 
Provinzen Pratabong und Siemrap. 

S m y t h erwähnt, dass jährlich in diesen beiden Provinzen 
zirka 200 000 Hap Fische gefangen werden. 

In den Provinzen am Ufer des Mekong werden hauptsächlich 
Pia Buk- und Pia Leum 1 )-Fische gefangen, deren Rogen ebenso 
geschätzt sind wie der Caviar des Sterlet. 

4. Ebenso wichtig wie die schon erwähnten Nebenbeschäfti- 
gungen, ist die Hausindustrie. 

Die kleinen Bauern haben hier Gelegenheil, die eigene Ar- 
beitskraft und die der Familie möglichst auszunützen. 

Besonders zu erwähnen ist hier die Seidenweberei, die Töp- 
ferei, die Papierfabrikation aus der Rinde der Koi-Bäume (Streb- 
lus aspera), die Bronzegiesserei und Terracottaindustrie. 

Als Fabrikindus trie kommen von landwirtschaf t- 
lichen Nebengewerben hier in Betracht: die Zucker-, Tabak-, 
Katechu-, Indigo-, Talg-, Reisbranntwein-, Früchtenöl- und 
Samenölfabrikation. 

Die Höhe der Löhne in den verschiedenen Fabriken rich- 
tet sich ganz nach der Art der Fabrikation, je nach der An- 
strengung der Arbeitskräfte. Bei der Zuckerfabrikation werden 
die höchsten Löhne bezahlt. Ein Vorarbeiter erhält monatlich 
80 — 100 Bat, und ein gewöhnlicher Arbeiter 12 — 20 Bat. Die 
niedrigsten Löhne werden bei der Samen- und Früchte-Oelfa- 
brikation bezahlt. Vorarbeiter 10 — 11 Bat monatlich oder 0,5 
Bat pro Tag und ein gewöhnlicher Arbeiter 9 — 10 Bat oder 
0,375 Bat pro Tag 2 ). 

1) Pia Buk-Fische sind ungefähr 7 Fuss lang und haben einen Umfang 
von 4 y 2 Fuss und wiegen 130 engl. Pfund. Sie werden im Juni, Juli und 
August gefangen. Pia Leum- Fische sind nur 70 engl. Pfund schwer und 
werden im März, April und Mai gefangen. Erstere kosten 7 — 8 Bat, letz- 
tere 2—3 Bat. 

2) Ueber Fabrik- und Hausindustrie siehe VaschirayanPises 



— 191 — 

Die einzelnen Gegenstände werden natürlich da hergestellt, 
wo die betreffenden Produkte gepflanzt werden. 

Es gibt noch keine Statistik darüber, wieviel Fabriken über- 
haupt in Siam existieren, doch nimmt ihre Zahl beständig zu. 

Die Löhne sind allerdings sehr niedrig, aber da die Lebens- 
bedürfnisse der Landbevölkerung immer grösser werden, so sehen 
sich jetzt auch die Bauern gezwungen, während der Winterzeit 
solche Nebenbeschäftigungen zu suchen. 

Wir geben im Anhang in der Tabelle zu S. 191 noch 
eine Statistik der Ausfuhr der Hauptartikel, die all- 
jährlich von Bangkok aus exportiert werden, für die Jahre 1896 
bis 1905. Die Tabelle ist zusammengestellt aus den „Statistics 
of the import and export trade of Siam (1896 — 1905). 

Die dort angegebenen Zahlen sind sehr wahrscheinlich unter- 
schätzt und stimmen nicht mit den Zahlen in anderen Quellen 
überein; da es aber amtliche Angaben sind, erschien uns ihre 
Mitteilung von Interesse. 

vom Jahre 1890 — 92. S m y t h , The Five years in Siam. Lond. 1898. 
2 Bde. Sir John Bowring, The Kingdom and the People of Siam. 
Lond. 1857. 2 Bde. Louisiana Purchase Exposition, The King- 
dom of Siam. New- York 1904. 



— 192 



Kapitel V. 
Agrarpolitische Schlussbemerkungen. 

Die Landwirtschaft war von altersher immer die Haupt- 
erwerbstätigkeit des siamesischen Volkes gewesen, aber die land- 
wirtschaftliche Bevölkerung hat bis zur neueren Zeit fast gar 
keine staatliche Fürsorge genossen. Es hat sogar den Anschein, 
als wenn früher, d. h. vor dem Jahre 1781, die ländliche Bevöl- 
kerung mit ihrer Tätigkeit mehr oder weniger nur als eine uner- 
schöpfliche Quelle der Ernährung der höheren Klassen der Be- 
völkerung, also des Adels, betrachtet worden wäre. 

Dieser Zustand, der die Entwicklung der Landwirtschaft 
sehr hemmte, dauerte bis zum Jahre 1781, in welchem Jahre 
ein grosser Volksaufstand ausbrach 1 ) unter der Regierung des 
Königs Phya Tark Sing. Der König wurde hingerichtet und Pra 
Putayotfa Schulalok bestieg als erster König der jetzt herrschen- 
den Dynastie den Thron von Siam. 

Schon im Jahre 1782 begannen die Reformbewegungen, 
gingen aber sehr langsam vorwärts. 

Unter den Nachfolgern des Königs Pra Putayotfa Schulalok 
kam die Reform sogar hier und da ernstlich in's Stocken, sodass 
man eigentlich erst die Regierungszeit des vierten Herrschers 
der heutigen Dynastie, des Königs Mongkut, der im Jahre 1851 
den Thron bestieg, und die des jetzigen Königs Schulalongkorn 
(seit 1868) als die Reformzeit betrachten kann. 

In den vorhergehenden Kapiteln ist schon von der staatli- 
chen Fürsorge, von grossen und kleinen agrarpolitischen Mass- 
regeln zur Förderung der Landwirtschaft und des Wohls der 
landwirtschaftlichen Bevölkerung die Rede gewesen. Die Steuern 
wurden geändert, die Staatsmonopole abgeschafft, das Ausfuhr- 

1) vgl. B o w r i n g , o. a. O. Bd. I. S. 60 — 69. 



— 193 — 

verbot auf landwirtschaftliche Produkte aufgehoben, das alte 
Lehnssystem beseitigt, etc. etc. 

Nachstehend sollen hier noch kurz einige weitere auch für 
die Landwirtschaft wichtige Massregeln und landwirtschafts- 
politische Aufgaben behandelt werden. 

1. Auf die Ausbildung und Erziehung der Land- 
wirte hatte auch die Regierung unter König Mongkut noch 
fast gar keinen Wert gelegt. 

Erst der jetzige König und seine Regierung Hessen es sich 
angelegen sein, für eine bessere Ausbildung und Erziehung des 
Volkes, allerdings nicht aus besonderer Rücksicht auf die Land- 
wirtschaft, sondern im allgemeinen Volksinteresse zu sorgen. 

In Siam waren die Mönche seit jeher die Träger der 
Bildung gewesen, ähnlich wie die Mönche im mittelalterlichen 
Europa. Die siamesischen Klöster bildeten zugleich eine 
Art von Lehranstalten für die Bevölkerung. 

Wie schon früher erwähnt, schickten sowohl die Stadtbe- 
wohner als auch die Landbevölkerung ihre Söhne zu ihrer Aus- 
bildung in die Klöster. 

Hier leisteten die jungen Siamesen den Mönchen persönliche. 
Dienste und erhielten als Gegenleistung allgemeine Bildung und 
Unterricht in der Religion. 

Natürlich musste diese Art der Ausbildung eine sehr mangel- 
hafte sein, da es an dem richtigen Zwang sowohl für Lehrer 
als auch für Schüler fehlte. 

In der letzten Zeit hat die Regierung die ganze Sache in die 
Hand genommen. Sie organisierte durch Spezialkommissionen in 
den verschiedenen Provinzen Klosterschulen. Da -d*~ 
Klöster sowohl vom Staate als von der Gemeinde Unterstütz- 
ungen erhalten, so verlangt jetzt die Regierung, dass die Mönche 
die Lehrämter in den Klosterschulen übernehmen. Die jähr- 
lichen Unterstützungen, die früher den Klöstern gewährt wur- 
den, werden jetzt als Gehalt für die Lehrer berechnet und 
jährlich dem Kassenverwalter des Klosters ausbezahlt 1 ). 

Die siamesischen Klöster und Klosterschulen stehen unter 



1) Der Kassen Verwalter muss die Klostergeschäfte besorgen, da die 
Brüder gemäss den Satzungen der buddhistischen Religion, sich mit Geld- 
geschäften nicht abgeben dürfen, ja nicht einmal Geld oder Edelmetall 
berühren dürfen. 

13 



y^ 



— 194 — 

der Aufsicht des Kultusministeriums und die Geistlichen, welche 
die Lehrämter bekleiden, müssen auch ihre Examina bis zu 
einem bestimmten Grade gemacht haben 1 ). 

Folgende Statistik zeigt die Anzahl der Klöster in den zwölf 
Provinzen : 

Krung Kau 1128 

Nakorn Sri Tamarasch 843 

„ Baschasima 642 

Praschinburi 602 

Raschburi 524 

Nakorn Sawan 455 

Pitsanulok 428 

Nakorn Schaisi 333 

Schumporn 203 

Schantaburi 201 

Puket 174 

Petschabun 166 

In den Klosterschulen wird Religion, Sprachlehre und Rech- 
nen gelehrt 2 ). 

Ausser diesen Klosterschulen gibt es noch höhere Lehr- 
anstalten in Bangkok, sowohl staatliche als auch private. 
In diesen wird Pah, siamesische, englische und französische 
Sprache, Erdkunde, Mathematik und Zeichnen gelehrt. 

Eine besondere landwirtschaftliche Schule wurde erst vor 
zwei oder drei Jahren in Bangkok errichtet, in der landwirt- 
schaftlicher Unterricht gegeben wird. Das Hauptgewicht wird 
hierbei auf den Reisbau und die Seidenzucht gelegt. 

Im allgemeinen ist aber auf dem Gebiete der Landwirtschaft 
der Unterricht noch ein sehr geringer und die Bauern bebauen 
ihre Aecker noch wie es ihre Vorfahren vor Jahrhunderten getan 
haben. 

Es ist deshalb noch eine wichtige Zukunftsaufgabe der 
Regierung, für die Ausbildung der Bauern mehr zu sorgen 
und für die Verbreitung landwirtschaftlicher Kenntnisse in der 

1) Das Examen wird jährlich in Bangkok gemacht. Der Lehrer 
muss mindestens gewisse Grade erwerben, kann aber auch noch höhere 
erreichen. Je höher der Grad ist, uni so höher ist auch das Gehalt. 

2) und manchmal auch die alten Sprachen: Paü und Makot. 



— 195 — 

ganzen Bevölkerung zur Förderung des landwirtschaftlichen 
Betriebes tätig zu sein. 

2. Was den Verkehr betrifft, so bestand schon vor Jahr- 
zehnten der Plan, Eisenbahnen zu bauen. Zuerst sollten 
die Haupthandelsstädte mit einander in Verbindung gesetzt 
und erst später sollte das Eisenbahnnetz erweitert werden. 

Im Jahre 1887 wurde eine englische Firma beauftragt, ein 
Projekt für die ersten Eisenbahnlinien auszuarbeiten. Das Projekt 
umfasste zwei Linien. Die eine verband die Reichshauptstadt 
Bangkok mit der Nordprovinz, berührte Ayuthia, Lopaburi, 
Nakorn Sawan, Phre, Schieng-Mai, und endete in Schieng-Sän. 
Die zweite Linie verband Bangkok mit der Mekong-Provinz bis 
zur Stadt Korat. 

Im Jahre 1888 wurde dies Projekt auch einer preussischen 
Firma mitgeteilt, die dann ebenfalls ein Projekt und Pläne ein- 
reichte. 

Die Regierung entschied sich für das Projekt der englischen 
Firma und für den Bau der Eisenbahnen durch diese ; im Jahre 
1891 wurde mit ihr der Vertrag abgeschlossen. Im Jahre 1900 
war die Korat-Linie fertiggestellt. 

1897 wurde mit dem Bau der Lopaburi-Linie begonnen; 
1905 war Bangkok mit der Stadt Paknam Po verbunden. Die 
Linie Paknam Po-Schieng-Mai ist ebenfalls schon begonnen worden. 

Die Südlinie Bangkok — Petschaburi wurde im Jahre 1905 
vollendet. 

Diese Bahnen sind Staatseisenbahnen; ausser ihnen existieren 
noch drei Privatbahnen. Die eine ist die Bangkok — Samuta Pra- 
kan-Linie, oder die sogenannte Pak-Nam-Linie, eröffnet 1893. 

Die zweite Bahn verbindet Bangkok und Samuta-Sakorn 
(Taschin-Linie), eröffnet 1905. 

Die dritte Bahn verbindet Pra-Putabat und Ta Rua (Pra- 
Putabat-Linie), eröffnet 1903. 

Die Gesamtlänge der Eisenbahnlinien beträgt 976,5 km. 
Hiervon sind 647,5 km schon dem Verkehr übergeben und 329 km 
sind noch im Bau. Wir lassen hier die einzelnen Bahnen mit 
Angabe ihrer Geleiskilometer folgen: 

Staats- und Privatbahnen dem Verkehr schon übergeben: 

1. Bangkok — Korat-Linie 264 km 

2. Ban Paschi und Pak-Nam-Po-Idnie 160 „ 

13* 



— 196 — 

3. Bangkok — Petschaburi 151,5 km 

4. Bangkok— Pak-Nam 20 „ 

5. „ —Taschin 33 „ 

6. Pra Putabat— Tarua 19 „ 

Summa 647,5 km 
Staats- und Privatbahnen noch im Bau begriffen: 

7. Pak-Nam Po — Pitsanulok 140 km 

8. Pitsanulok — Utaraditt 92 „ 

9. Bangkok — Petrieu 63 „ 
10. Bangkok — Meklong 34 „ 

Summa 329 km 1 ) 
Nach dem letzten offiziellen Berichte weisen die Bahnen 
eine stetige Steigerung des Beinertrages auf durch die andauernde 
Steigerung der Gütertransporte. Hauptsächlich werden die land- 
wirtschaftlichen Produkte verfrachtet, und die Eisenbahnen sind, 
wie schon früher ausgeführt, zu einem richtigen Beförderungs- 
mittel der Landwirtschaft geworden. Vgl. die Tabelle zu S. 196 
im Anhang. 

Im Vergleich zu den benachbarten Ländern sind die Bau- 
kosten für die Eisenbahnen in Siam bedeutend billiger. Sie be- 
tragen für einen Kilometer nach Angaben des Ministeriums für 
öffentliche Arbeiten in 

Siam 62 000 Bat 

Indien 132 000 „ 

Persien 155 000 „ 

Japan 125 620 „ 

Java 110 560 „ 

Also ist in Siam das Kilometer 56% billiger als in Indien, 
61% billiger als in Persien, 51% billiger als in Japan, und 45% 
billiger als in Java. 

Zum Zwecke des Wasserverkehres wurden sowohl 
von der Regierung wie von Privatgesellschaften viele Kanäle 
gebaut. 

Zur Hebung und Förderung des Kanalbaues gewährt die Re- 
gierung den Unternehmern, die durch bisher unbebaute Gegenden 
Kanäle bauen, Vorrechte. Sie haben das Vorkaufsrecht an den Län- 
dereien, die an die Kanäle grenzen; ausserdem dürfen sie in die- 
sem Falle viel mehr Land erwerben als sonst und mit Ge- 
1) Staatsbahnen sind 1. 2. 3. 7. 8. 9. Privatbahnen sind 4. 5. 6. 10. 



— 197 — 

winn verkaufen. Sodann müssen alle, die an den Kanälen sich 
ankaufen wollen, noch eine bestimmte Summe an die Gesell- 
schaften nach der von der Regierung festgesetzten Taxe bezahlen. 

Beim Umgraben der alten Kanäle haben die Unternehmer 
für bestimmte Jahre das Recht, Kanalgelder von den Schiffern 
zu verlangen, nach einer von der Regierung festgesetzten Taxe. 
Manchmal werden auch die Kosten mit 10% Zinsen von der 
Regierung zurückerstattet. 

Ist die Regierung selbst Unternehmer beim Bau von Kanälen 
durch unbebaute Länderstrecken, so haben diejenigen, die am 
meisten durch persönliche oder finanzielle Unterstützung hierzu 
beigetragen haben, das Vorkaufsrecht beim Verkauf der Län- 
dereien. 

Nach dem herrschenden Recht fällt das Land, wenn es in 
drei Jahren noch nicht bebaut ist, an den Staat zurück. In diesem 
Falle aber, d. h. bei der Ansiedelung an Kanälen wird diese 
Frist um zwei Jahre verlängert 1 ). 

/ Zahlreiche Kanäle durchziehen heute Niedersiam. Die „grosse 
Fläche" ist so mit Irrigationskanälen und Wasserwegen bedeckt, 
dass Bangkok den Namen „Venedig des Ostens" erhalten hat. 
Auch diese Kanäle fördern, wie früher näher dargelegt ist, 
sehr wesentlich den Absatz landwirtschaftlicher Produkte und 
die Steigeruhg des Reinertrags, sowie der landwirtschaftlichen 
Produktion. 

3. In bezug auf die staatliche Fürsorge für die Viehzucht 
ist zuerst die Registrierung aller Transport- und Arbeitstier zu 
erwähnen. 

Zur Sicherung der Last- und Arbeitstiere gegen Diebstahl 
und Raub müssen die Besitzer nach dem Erlass von 1876 für 
ihre Tiere Legitimationspapiere haben. In diesen steht der Name 
und die Adresse des Besitzers, des Verkäufers und Käufers, 
der Kauf- und Verkaufsort, eine genaue Beschreibung des Tieres 
und der Name des Kamnan oder Ampör, d. h. des Dorf- und 
Distriktvorstehers, der das Legitimationspapier ausgestellt hat. 

Im Jahre 1891 kam die Verordnung hinzu, dass alle Tiere 



1 ) Genaueres über den Kanalbau siehe :Luang Ratanayapti, 
Edikte und Verordnungen des fünften Königs der jetzigen Dynastie. Bang-, 
kok 1896. Bd. II. S. 465; 487; 499; 502; 645. Bd. III. S. 964; 1184; 
1195; 1207. 



— 198 — 

nur auf den öffentlichen Märkten verkauft werden dürfen, welche 
die Gouverneure der Provinzen und Kreise dafür bestimmen. 
Diese Märkte werden von Regierungsbeamten, den sogenannten 
Marktvorstehern, kontrolliert. Alle Verkäufe müssen in ihrer 
Gegenwart abgeschlossen werden. Auch muss wenigstens ein 
Zeuge dabei sein. Sie revidieren die Legitimationspapiere und 
stellen für Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag aus. 

Beim Export der Tiere werden die Papiere von den Zoll- 
beamten revidiert. 

Nach einem Erlass vom Jahre 1900 müssen alle Transport- 
und Arbeitstiere in das Grundbuch des Distriktes eingetragen 
werden, in dem sie sich befinden. Wird ein Tier von einem 
Distrikt in einen anderen gebracht, so muss es in dem ersteren 
abgemeldet und in dem letzteren innerhalb sieben Tagen an- 
gemeldet werden 1 ). 

Um den Verkauf kranker Tiere zu verhindern, wurde im 
Jahre 1900 verordnet, dass alle Tiere, die für den Konsum oder 
Export verkauft werden, in den staatlichen Schlachthäusern, 
welche die Gouverneure errichten lassen, untersucht werden 
müssen. 

Die Gebühren für die Untersuchung, die Prüfung der Legiti- 
mationspapiere, das Schlachten u. s. w. betragen für 
1 Büffel 5 Bat 

1 Rind 2 „ 

1 Kalb (ein Meter gross) 1 „ 

1 Schwein 3 „ 

1 Ferkel 1 „ 

Für die ärztliche Untersuchung und für die Verpflegung der 
Tiere für eine Woche wird bei solchen Tieren, die exportiert 
werden sollen, ausser dem Ausfuhrzoll noch ein Zuschlag erhoben 
und zwar, für: 

1 Rind 1 Bat 

1 Büffel 2 „ 

Kranke Tiere werden nach Feststellung der Krankheit in 
staatliche Anstalten gebracht und dort verpflegt, bis sie wieder 



1) Hierüber siehe: Luang Ratanayapti, Edikte und Ver- 
ordnungen des fünften Königs dieser Dynastie. Bangkok 1896. Bd. II. 
S. 442; 549; 579; 745. Bd. III. S. 1219. Bd. IV. S. 1317. Und Erlass 
von 1900 über die Arbeits- und Transporttiere. Bangkok 1900. 



/ 



— 199 — 

gesund sind. Die Gebühren betragen pro Tag 0,125 Bat. 

Tiere mit ansteckenden Krankheiten werden sofort getötet 
und verbrannt 1 ). 

Leider gibt es aber noch keine Massregeln zur Verhinderung 
von ansteckenden Krankheiten, z. B. durch Impfung, die in 
Siam sehr wünschenswert wäre, da die Rinderpest auch heute 
noch in vielen Gegenden des Reiches auftritt und grossen Schaden 
anrichtet. 

Es ist zu hoffen, dass die Regierung sich mit dieser Ange- 
legenheit bald mehr beschäftigt, da nach den Berichten der Gou- 
verneure in den verschiedenen Provinzen und Kreisen die Zahl 
der mit ansteckenden Krankheiten behafteten Tiere zugenommen 
hat, und viele Tiere, besonders an der Rinderpest, gestorben sind. 

4. Während so der Staat auf einzelnen Gebieten wichtige 
Reformen eingeführt hat, sind jedoch die Verbesserungen im 
Kreditwesen noch sehr mangelhaft und ganz unzureichend. 

Dieverbreitetste Art, sich Kredit zu verschaffen war früher, 
wie oben gezeigt worden ist, die, sich selber als Schuldsklaven zu 
verkaufen. Die persönliche Arbeit diente als Zins für das ge- 
liehene Kapital. Auch wurden oft Mobilien und Immobilien ver- 
pfändet. 

Der höchste gesetzliche Zinsfuss war früher 6% pro Monat. 
Jedoch musste nach Verlauf von drei Monaten der Zinsfuss auf 
3,125% pro Monat herabgesetzt werden 2 ). 

Da die Zinsen für die Bevölkerung zu hoch waren, so ver- 
kauften sich eben die Kreditbedürftigen als Schuldner, wobei sie 
noch den Vorteil hatten, nicht selbst für Nahrung, Kleidung 
und Wohnung sorgen zu müssen, solange sie im Dienste des 
Gläubigers standen. 

Im Jahre 1868 wurde, wie früher dargestellt, die Sklaverei 
im wesentlichen beseitigt und die Kredit-Begehrer sahen sich jetzt 
in die unangenehme Lage versetzt, die hohen Zinsen zu bezah- 
len, wenn sie das nötige Kapital erhalten wollten. Deshalb wurde 

1) Siehe Erlass von 1900 über die Massregeln betreffs Tierschlächterei. 
Bangkok 1900. Vgl. Erlass über weitere Massregeln der Tierschlächterei. 
Bangkok 1900. 

2) Ueber Regelung der Schulden und das Kreditwesen siehe Bascha- 
buri Kroma Mun, Corpus juris siamensium. Bangkok 1902. Bd. I. 
S. 261 — 291 ; 463 — 506. Dr. Bradeley, Corpus juris siamensium. 
Bangkok 1868. Bd. I. S. 205—223 und 330—361. 



/_ 200 — 

im selben Jahre 1868 ein Edikt erlassen, welches den Zinsfuss 
zu 1,25% pro Monat als Maximum (also auf 15% pro Jahr) 
festsetzte 1 ). 

Ausserdem war es früher üblich, dass die Landwirte Kapital 
und Zinsen in Getreide zurückbezahlten. Diese Getreidepreise 
waren aber dann niedriger als auf den Märkten geschätzt ; daher 
mussten die Bauern nicht nur die Zinsen bezahlen, sondern auch 
das Getreide billiger abgeben. 

Um dem zu steuern wurde das Edikt von 1877 erlassen; 
dieses bestimmt, dass zwar die Bückzahlung des geliehenen Ka- 
pitals in Getreide und Rohprodukten weiter bestehen darf, dass 
aber in diesem Falle das Getreide und die anderen Produkte eben- 
so berechnet werden müssen, wie auf dem Markte 2 ). 

Es existieren heute in Siam folgende Kreditanstalten: Die 
königliche Staatsbank; die Hongkong- und Schienghai-Bank; 
Banque de l'Indo-Chine, Chartered Bank of India, Australia and 
China; International Bangking. Corporation, Mercantile Bank 
of India, National Bank of China und Book Club. 

Nur diese letztere ist besonders als landwirtschaftliche Bank 
zu erwähnen. 

5. Was schliesslich noch das Genossenschafts- und 
Vereinswesen betrifft, so kann man nicht sagen, dass der 
genossenschaftliche Gedanke bei der Landbevölkerung schon 
Eingang und Anklang gefunden hätte. Man hat bis jetzt nur 
vereinzelte Versuche gemacht, Genossenschaften zu gründen, 
aber alle seitherigen Gründungen sind aus Mangel an Geschäfts- 
kenntnissen wieder eingegangen. 

Was heute noch davon übrig ist, ist eine Art von landwirt- 
schaftlichem Konsumverein: der „Kroma Mun Nara Tiprapan- 
pong" in der Gegend von Minburi. Ueber die Tätigkeit des 
Vereines ist nur sehr Wenig bekannt. 

Die Bevölkerung hat wegen der unsicheren Stellung der 

1 ) vgl. hierüber Luang Damrong Tamasarn, Alte und 
neue Edikte und Verordnungen, die noch in Kraft sind. Bangkok 1897. 
Bd. I. 276 — 281. Luang Ratanayapti, Edikte und Verord- 
nungen des fünften Königs der jetzigen Dynastie. Bangkokl896. Bd. I. 
S. 4—9. 

2) vgl. Luang Ratanayapti, Bangkok 1896. Bd. IL 455 
bis 467. Luang Damrong Tamasarn, Alte und neue Edikte 
und Verordnungen, die noch in Kraft sind. Bangkok 1897. Bd. I. 273 — 274 



— 201 — 

Vereine und Genossenschaften gegen diese eine grosse Antipathie. 
Erst wenn sich die Regierung entschliesst, auch diese Sache 
selbst in die Hand zu nehmen, wird eine Besserung und ein 
Portschritt möglich sein. 

Besonders notwendig für die siamesische Landwirtschaft 
wären die Genossenschaften zur gemeinsamen Beschaffung von 
Kredit, da man in den einzelnen Bauer wenig Vertrauen setzt. 
Deshalb kann der grösste Teil der landwirtschaftlichen Bevöl- 
kerung überhaupt keinen Kredit erhalten, oder doch nur zu einem 
viel zu hohen Zinsfuss, den der Kleinbauer nicht tragen kann. 

Ebenso wichtig, wie die Kreditgenossenschaften, wären die 
Genossenschaften für Verkauf landwirtschaftlicher Produkte und 
den Einkauf landwirtschaftlicher Produktionsmittel. 

Heute muss der Bauer seine Ware von weither nach der 
Stadt bringen, was jedesmal grosse Mühe und Arbeit und grosse 
Kosten verursacht. Da zudem die Konkurrenz sehr gross ist, 
so sieht er sich gezwungen, die Waren noch obendrein sehr billig 
abzugeben. 

Auch kommt dem einzelnen Bauer der Ankauf von Saat- 
körnern, Ackermaterial u. s. w., da er immer in kleinen Mengen 
kauft, viel teurer zu stehen, als wenn eine Genossenschaft diese 
Produktionsmittel im Grossen ankaufen würde. 

Deshalb wäre es sehr zu wünschen, dass die Regierung ihre 
Unterstützung der Förderung und der Ausbreitung des Vereins- 
und Genossenschaftswesens leihen und hierfür besondere Mass- 
regeln und Verordnungen treffen würde. 



202 — 



Anhang. 



1. Die Verwaltungseinteilung des Landes 1897. 

(Tabelle zu S. 2). 

Monthon Krung Tep 1 ). 
Muang Nontaburi. 
„ Prathumathani. 
„ Nakorn Kuenkan. 
,, Samuta Prakan. 
„ Tanyaburi. 
„ Minburi. 

Monthon Krungkau (Ayuthia). 
Muang Ayuthia (Krungkau). 
Ang Tong. 
„ Lopaburi. 
„ Saraburi. 
„ Singhaburi. 

Monthon Nakorn Raschasima. 
Muang Nakorn Raschasima (Korat). 
,, SchaJyapumi. 
„ Burirom. 

Monthon Praschin. 
Muang Praschinburi. 

„ Schaschöngsau (Patriew). 

,, Nakorn Nayok. 

„ Scholburi (Bang Plasoi). 

Monthon Nakorn Schaisi. 
Muang Nakorn Schaisi. 
„ Supanburi. 
„ Samuta Sakorn (Taschien). 

1) Die Stadt Bangkok gehört eigentlich auch zum Monthon Krung 
Tep ; sie wird aber nicht hier mitgerechnet, weil sie eigene Verwaltung hat 
und der Gerichtsbarkeit des Ministeriums für die Lokalverwaltung von 
Bangkok und Umgebung untersteht. 



— 203 — 

Monthon Raschaburi. 
Muang Raschaburi. 
„ Petschaburi. 
„ Kanschanaburi. 
„ Samuta Songkram (Meklong). 

Monthon NakornSaw an. 
Muang Nakorn Sawan. 
„ Kampängpetsch. 

Tak (Rahäng). 
,, Schainat. 
ü Thaithani. 

Monthon Pitsanulok. 
Muang Pitsanulok. 
„ Pitschai. 
„ Sawankalok. 
„ Sukothai. 
„ Pitschitz. 
„ Petschabun. 
„ Lomsak. 

Monthon Payap (Nord-Westen). 
Muang Nakorn Schiengmai Boriwen Schiengmai Nua. 

(in 3 Divisionen). „ „ Tawantok. 

,, ,, lai. 

Muang Nan Boriwen Nan Nua. 

(in 3 Divisionen). „ „ Tawantok. 

„ „ xai. 
Muang Nakorn Lampang Boriwen Lampang. 

(in 2 Divisionen). „ Payau. 

Muang Nakorn Lampun. 
Muang Präh. 
„ Tern. 

Monthon Udorn (Norden). 
I. Makäng-Division. 
Muang Nongkai. 
Thaboh. 
„ Nongharn. 
„ Kamut Thasai. 
„ Ponpisai. 
II. Sakolnakorn Division. 



— 204 — 

Muang Sakolnakorn. 
III. Paschie Division. 
Muang Konkän. 
„ Scholnabot. 
„ Puwieng. 
IV. Thatpanom Division. 
Muang Nakorn Panom. 
„ Mukdaharn. 
„ Schaiburi. 
Tha Uthän. 
V. Namhuang Division. 
Muang Loi. 

„ Kaanthau. 
„ Bohthan. 

Monthon Isarn (Nord-Osten). 
I. Ubol Raschathani Division. 
Muang Ubol Raschathani. 
,, Kemmarat. 
„ Yasothorn. 
II. Kukan Division. 
Muang Kukan. 
„ Sisaket. 
„ Descha-Udom. 
III. Roi Aet Division. 
Muang Roi Aet. 
,, Mahasarakam. 
„ Kalsindh. 
„ Kumlasai. 
„ Suvanapum. 
IV. Surinthorn Division. 
Muang Surinthorn. 
„ Sangkah. 
V. Schampasak Division. 
Muang Schampasak. 

Monthon Burapah (Osten). 
Muang Pratabong. 
M Siemrap. 
„ Panomsok. 
„ Srisopon. 



— 205 — 

Monthon Schantaburi (Schantaboon). 
Muang Schantaburi. 
„ Krat. 

Rayong. 
„ Praschankiriket. 

Monthon Schumporn. 
Muang Schumporn. 
„ Schaiyai. 

„ Kanschanaditt (Bandon). 
,, Langsuan. 

Monthon Puket. 
Muang Puket. 

Takua Pa. 
Pangna. 
„ Trang. 

Ranong. 
„ Grabi. 

Monthon Nakorn Srithamarat. 
Muang Nakorn Srithamarat. 
„ Songkla. 
„ Patalung. 

Monthon Sehet Muang. 
Muang Tani. 
„ Raman. 
Yaring. 
„ Sai. 

Ra Nga. 
„ Yala. 
„ Nong Schik. 

Monthon Kalantan. 
Muang Kalantan. 

Monthon Tringan u. 

Muang Tringanu. 

Monthon Sai Buri (Keda.) 
Muang Sai Buri (Kedah). 

„ Palit. 

„ Satul. 



— 206 — 



2. Weitere Indo-chinesische Pflanzen. (Zu Kap. IV, Abschn. 1, 

S. 116 ff). 

Ausser den in Kapitel IV Abschnitt 1 angeführten Pflanzen 
erwähnt Dr. T h o r e 1 in dem Buch von Frangis Garnier 
„Voyage d'Exploration en Indo-Chine" Bd. I, S. 343 — 491, in 
dem Abschnitt über „Agriculture et Horticulture de Flndo- 
Chine" noch folgende, deren Produktion bei der Landwirtschaft 
in Indo-China auch eine grosse Rolle spielt. 

Getreidepflanzen, 

1. Zea mays, Lin. 2. Triticum sativum, Var. oestivum, Lin. 

3. Avena nuda, L., var chinensis, Kunth. 4. Polygonum tata- 
ricum, L. 5. Eleusine caracana, Gaertn. 6. Andropogon sorghum, 
Brot. (Sorghum vulgare, Pers.). Darunter sind sehr verschiedene 
Arten; die Hauptarten sind folgende: a) Andropogon sorghum, 
b) Andropogon bicolor, c) Andropogon cernuus, Roxb., d) An- 
dropogon saccharatus, Kunth. 7. Hordeum vulgare, L. (Hor- 
deum distichum, L.). 8. Paspalum frumentaceum, Rottl. (Pas- 
palum scrobiculatum, L.). 9. Panicum miliaceum, L., Panicum 
italicum, L. 10. Phalaris canariensis, L. 11. Boix agrestis, L. 
oder Boix arundinacea, Koenig. 12. Pisum sativum, L., Pisum 
arveum, L. 13. Faba vulgaris, Moench (Vicia faba, L.). 14. Er- 
vum lens, L. (Vicia lens, Germloss). 

Textilpflanzen. 

1. Gossypium herbaceum, L., Gossypium religiosum, Gossy- 
pium arboreum. 2. Triodendron anfractuosum, D. C. (Bombax 
pentandra, L.). 3. Bombax, L., Bombax malabaricum, D. C, 
Bombax albiflorum (Nobis). 4. Boehmeria nivea, Hook et Arn. 
(Urtica nivea, L.). 5. Cannabis sativa, L., var. sinensis. 6. Li- 
num usitatissimum, L. 7. Crotalaria juncea, L. 8. Corchorus 
capsularis, L., Corchorus acutangulus, L., Corchorus tridens, L. 
9. Sida acuta, Burm., Sida scoparia, Lou. 10. Hibiscus (can- 
nabinus, L. ?). 11. Chamoerops excelsa, Thunh. 12. Bromelia 
ananas, L. 13. Musa Paradisiaca, L. 14. Monis indica, L., Monis 
atropurpurea (Monis rubra, Lou.), Monis alba, L. 
Oelgewächse und -pflanzen. 

1. Cocos nucifera, L. 2. Arachis Lypogea, L. 3. Sesamum 
indicum, D. C. (Sesamum Orientale, L.). 4. Ricinus communis, L. 



— 207 — 

5. Eloecocca vernicia, Ad. Juss. (Vernicia montana, Lou.). 6. Aleu- 
nte8 triloba, Forst. ( Juglans camirium, Lou). 7. Raphanus sativus, 
Li., var. Rap. oleifera. 8. Stillingia sebifera, A. Juss. (Croton 
sebiferum, Lin.). 9. Celastrus paniculatus, Wild. 10. Brassioa 
napus, L., var. Br. oleifera. 11. Calophyllum inophyllum, L. 
(Balsamaria inophyllum, Lou). 12. Olea europaea, L. 13 Jatro- 
pha curcas, L. (Curcas purgans, Baille). 14. Helianthus Annuus, 
L. 15. Moringa polygona, D. C. (Anoma Moringa, Lou). 16. Thea 
oleosa, Lou. 17. Cire vegetale. 

Tinkturpflanzen und -gewächse. 
1. Bisca Orellana, L. 2. Carthamus tinctoria, L. 3. Caesal- 
pinia sappan. L., Curcuma tinctoria, L. 4. Alkanna tinctoria, 
Tausch., Lithospermum tinctorium, L. 5. Basella rubra, L. 

6. Morinda, L. 7. Rottlera kamala, Roxb. 8. Coriaria nepalensis, 
Mall. 9. Fibraurea tinctoria, Lou. 10. Symplocos (racemosa, 
Roxb.)? 11. Gardenia grandiflora, Lou. 12. Gleditschia fera, 
D. C. (Mimosa fera, Lou). 13. Sophora japonica, L. 

Zuckerhaltige Pflanzen. 
1. Borassus flabeUiformis, L. 2. Arenga saccharifera, Labill. 
3. Andropogon saccaratus, Roxb. 

Hefe- und knollige Pflanzen. 

1. Batatas edulis, Choisy. (Convolvulus Batatas, L.). 2. Spo- 

moea mammosa, Choisy (Convolvulus mammosus, Lour.). 3. To- 

lanum tuberosum, L. 4. Dioscorea alata, L. 5. Manihot aipi, 

Pohl., Manihot utilissima, Pohl. 6. Maranta arundinacea, L. 

7. Cycas circinalis, L., Cycas inermis, Lour., Cycas pectinata, L. 

8. Nelumbium speciosum, Milld. 9. Sagittaria chinensis, Sims. 
10. Tacca pinnatifida, Forst. 11. Trapa bicornis, L. 12. Cyperus 
rotundus, L. 13. Pachyrrhizus angutatus, Rieh. (Delichos bul- 
bosus, L.). 14. Colocasia, L. Darunter sind mehrere Arten. 

Kolonialpflanzen. 
1. Thea chinensis, L. 2. Coffea arabica, L. 3. Cinnamomum 
cassia, Blum. 4. Vanilla aromatica, L. 5. Illicium anisatum, L. 
6. Piper nigra, L. 7. Chavica betle, Miq. (Piper betle, L.). 8. Zan- 
thoxylum piperitum, D. C. (Fragaria piperita, L.). 9. Areca 
catechu, L. 10. Nicotina Tabacum, L. 11. Papaver somniferum, L. 

Obstbäume. 
1. Bonea oppositifolia, Roxb. 2. Anacardium ocoidentale, L. 
3. Averrhoa carambola, L. 4. Baccaurea ramiflora, Lou. 5. Anona 



— 208 — 

squammosa, L., Anona reticulata, L. (Anona asiatica, Lou.), 
(Anona muricata, L.). 6. Tamarindus indica, L. 7. Nephilium 
litschi, L. (Dimocarpus litschi, Lou.). 8. Schleichera edulis, Nobis» 
9. Dio8yros kaki, L. 10. Jombosa malaccensis, Might. et. Arn. 
(Eugenia malaccensis, L.), Jambosa vulgaris, D. C. (Eugenia 
Jambos, L.). 11. Rhodomyrtus tomentosa, Ait. (Myrtus canes- 
cens, Lou). 12. Sonneratia alba. 13. Punica granatum, L. 14. Ci- 
trus aurantium, Riss. 15. Oegle marmelos, Corr. 16. Ferronia 
elephantum, Corr. 17. Triphasia trifoliata, D. C. (Triphasia auron- 
tiola, Lou.). 18. Opuntia Dillenii, Haw. 19. Ficus carica, L. 
20. Papaya vulgaris, D. C. (Carica Papaya, L.). 21. Passiflora 
cerulea, L. 22. Musa paradisiaca, L. 23. Bromelias ananas, L. 
(Ananas vulgaris, ldndl.). 24. Fragaria Vesca, Lou. 25. Eloe- 
agnus scandens, Nobis. 26. Sterculia foetida, L., Sterculia platani- 
folia, L. 27. Flacourtia jangomas, L. (Stigmarota jangomas, 
Lou). 28. Cicca racemosa, Lou. 29. Pyrus malus, L. 30. Cy- 
donia tetrasperma, Nobis., Cydonia vulgaris, L. 31. Pyrus com- 
munis, L. 32. Eriobotrya japonica, Ldndl. (Cratoegus bibas, Lou). 
33. Mespilus pyracantha, Lou. 34. Prunus persica, L., Prunus 
armeniaca, L. 35. Amygdalus communis, L. 36. Prunus cerasus, 
L. (Cerasus vulgaris, Mill.). 37. Vitis vinifera, L. 38. Juglans 
regia, L. 39. Corylus, Tournef . 40. Castanea chinensis, L. (Fagus 
castanea, Lou.). 40. Zizyphus vulgaris, Lamk. 

Gemüse- und Marktpflanzen. 

1. Brassica oleracea, L.; Var. Br. capitata, D. C; Brassica 
oleracea, L.; Var. Br. caulorapa, D. C; Brassica napus, L. ; 
Brassica chinensis, L. 2. Sinapis pekinensis, L. 3. Nasturtium 
officinale, L. 4. Raphanus sativus, L. ; Var. Raph. radicula, 
Pers. 5. Cucurbita maxima, Duchesn. Cucurbita pepo, L. 7. Cu- 
cumis sativus, L. 8. Benincasa cerifera, Savi. 9. Lagenaria, 
vulgaris, Ser. 10. Citrullus vulgaris, Sehrad. 11. Cucumis melo, L. 
12. Trichosanthes anguina, L. 13. Momordica charantia, L. 
14. Dolichos sinensis, L. 15. Psophocarpus tetragonolobus, D. C. 
16. Lablab, vulgaris, Savi. (Dolichos albus, Lou.). 17. Canavalia 
gladiata, D. C. Dolichos ensiformis, Lou. 18. Phaseolus vulgaris, 
L. 19. Phaseolus radiatus, L. 20. Phaseolus mungo, L. 21. Pisum 
sativum, L. 22. Sesbania grandiflora, Pers; Agati grandiflora, 
Desv. 23. Cajanus bicolor, L. 24. Solanum esculentum, Dun. 



— 209 — 

24. Solanum ovigerum, Dun. 25. Lycopersicum esculentum, 
Mill. 26. Beta vulgaris, L. 27. Daucus carota, L. 28. Portu- 
lacca oleracea, L. 29. Basella rubra, L., Basella nigra, Lou., 
Basella alba, Linn. 30. Spinacea oleracea, L. 31. Rumex crispus, 
L. 32. Neptunia, oleracea, Lou.; Desmanthus natans, Milld. 
33. Ipomea reptans, L. ; Convolvulus reptans, Lou. 34. Jussicea 
repens, L. (Cubospermum palustre, Lou.). 35. Amarantus me- 
lancholicus, Moq. 36. Cichorium intybus, L. 37. Cichorium 
endivia, L. 38. Lactuca sativa. L. 39. Asparagus officinalis, L. 
L. 40. Andropogon schoenanthus, L. 41. Polygonum odorum 
L. 42. Pyrethrum, Gaertn. 43. Acorus calamus, L. 44. Curcuma 
longa. L. 45. Zingiber officinale, Roscoe. 46. Capsicum annuum 
L. 47. Coriandrum sativum, L. 48. Anthriseus cerefolium, Hoff. ; 
Choerophyllum sativum. Lomk. 49. Petroselinum sativum, Hoff. ; 
Apium petroselinum, L. 50. Foeniculum vulgare, Gaertn. ; Ane- 
thum foeniculum, L. 51. Apium graveolens, L. 52. Houttuyania 
cordata, Thunb. (Polypara cochinchinensis, Lou.). 53. Allium 
sativum, L. ; Allium porrum, L.; Allium cepa, L. ; Allium as- 
calonicum, L. ; Var. A. Chinense. 54. Ocymum basilicum, L. 
55. Mentha javanica, Blum. 56. Peziza auricula, L. (Exidia 
auricula, judae, Fries). 57. Agaricus edulis, C. D. ; Var. Ag. cam- 
pestris, L. 

Medizinische Pflanzen. 
1. Strychnos, L. 2. Antiaris toxicaria, Leseh. 3. Ruta angusti- 
foha, Pers. 4. Dichroa febrifuga, Lou. 5. Croton tiglium, L. 
6. Garcinia cambodgia, Desr. 7. Cassia fistula, L. 8. Rheum 
palmatum, L. 9. Styrax Benjoin, Drya. 10. Alstonia scholaris, 
R. Br. 11. Melaleuca cajeputi, Roxb. 12. Camphora officinarum, 
Nees (Laurus camphora, L.). 13. Amomum, L. 



14 



— 210 — 



Beilage I. 

Die heutigen siamesischen Münzen, Haasse und Gewichte. 

1. Siamesische Münzen. 
50 Biah (oder cowries) = 1 Solot 

2 Solot = 1 Att 

2 Att =1 Siew (Pai) 

2 Siew (oder Pai) = 1 Siek (Songpai) 

2 Siek (oder Songpai) = 1 Fuang 

2 Fuang = 1 Salung 

4 Salung = 1 Bat 

Die Ausdrücke „Tamlung" und ,,Schang u die im gewöhn- 
lichen Sprachgebrauche sehr oft vorkommen, bedeuten nur die 
Summe von 4 Bat, bezw. 80 Bat; es gibt keine Münzen „Tam- 
lung" und „Schang". „Biah" oder „Cowries'* sind Seemuscheln, 
die nur auf einer zu Siam gehörigen Insel zu finden sind, früher 
als Scheidemünzen gebraucht, 1875 abgeschafft und durch die 
oben erwähnten Münzen ersetzt wurden. „Solot", „Att", „Siew", 
„Siek" sind Kupfermünzen; und „Fuang", „Salung" und „Bat" 
sind Silbermünzen. Ein „Bat "-stück ist 15 gr schwer; es enthält 
0,900 Feinsilber. Der Preis wurde folgendermassen festgesetzt: 
17 Bat = 1 Pfund Sterling 1 ). Der „Bank rate of exchange" 
ist im Oktober 1905. 17,14 Bat zu einem Pfund Sterling; also 
1 Bat = ca. 1,19 Mark 2 ). 

2. Längenmaasse. 

1 Mlet Kau Pluek = 0,002 603 705 Meter 

2 Mlet Kau Pluek = 1 Kabiet = 0,005 207 5 Meter 
4 Kabiet = 1 Niew = 0,020 83 „ 

1) vgl. Pra Rascha Banyat Ngön Tra. Bangkok 1903. 
vgl. The Directory for Bangkok and Siam. Bangkok 1906. S. 83. 

2) vgl. The Directory of Bangkok and Siam. Bangkok 1906. S. 84. 



— 211 — 

12 Niew = 1 Kup = 0,25 Meter 

2 Kup = 1 Sok = 0,5 

2 Sok =1 Kän = 1 

2 Kän = 1 Wah = 2 

20 Wah = 1 Sen = 40 

400 Sen = 1 Yot = 16000 

Ein „Inlet Kau Pluek" ist ein Korn ungehülster Reis; ein 
„Kub" ist das Mass von der Spitze des Mittelfingers bis zur 
Spitze des Daumens; ein „Sok" das Mass von der Spitze des 
Mittelfingers bis zum Ellbogen ; ein „Wah" ist die Länge zwischen 
der Spitze des Mittelfingers der rechten Hand bis zum Mittel- 
finger der linken Hand bei ausgestreckten Armen, gleich 2 Meter 
= ßy 2 englischen Fuss 1 ). 

3. Flächenmaasse. 
Ein Quadrat „Sen" = ein „Rai" Reisbauland. Beim Garten- 
land braucht man statt „Rai" den Ausdruck „Khanat"; es gibt 
aber „Khanate" von verschiedener Grösse. Gewöhnlich sagt man 
deshalb so und so viel „Wah" lang und so und so viel „Wah" 
breit. Ein „Rai" Ackerland = 1600 qm. 

4. Kubikmaasse. 

Gesägtes Holz wird pro „ Yok" verkauft; hier ist ein „ Yok" 
16 „Wah" lang, 1 „Sok" breit und 1 „Niew" hoch. Sonst bedeutet 
1 „Yok" einen Würfel von 16 qm und 1 Niew Dicke; er ent- 
hält 11,44 Kubikfuss oder 323 936,001 533 144 cbcm. 

5. Hohlmaasse. 

Beim Trockenmaass sowohl wie beim Flüssigkeitsmaass geht 
man von „Khanan" oder Kokosnussschale aus, welche 830 alte 
kugelförmige Fuang fassen kann. Sie enthält ca. 0,95 Liter 2 ). 
Flüssigkeitsmaass ist Tang = 20 Khanan ; folglich 
1 Tang = 19 Liter. Als Trockenmaass kennt man noch 

1 ) Da es kein gesetzlich festgesetztes Maass in Siam gibt, ist es sehr 
schwer, siamesische Maasse mit europäischen zu vergleichen. Die Re- 
gierung hat aber angenommen, dass 1 Wah = 2 Meter sei; die verschie- 
denen Schriftsteller über Siam schwanken aber sehr in ihren bezügl. An- 
nahmen. Vgl. Loubere, Le Royaume de Siam en 1687 — 1688. 
Amsterdam 1981. Bd. 2. S. 476. B o w r i n g , The Kingdom and the 
People of Siam. London 1857. Bd. I. S. 258—261. The Directory for 
Bangkok and Siam. Bangkok 1906. u. s. w. 

2) vgl. The Directory for Bangkok and Siam. Bangkok 1906. S. 81. 

14* 



— 212 — 

„Sat" und „Kwien" ausser dem „Khanan" und „Tang". 

Man unterscheidet zwei Hauptarten: 
830 Kugelförmige Fuang = 1 Khanan = 0,951 
25 Khanan = 1 Sat = 23,75 1 

80 Sat = 1 Kwien (Karren) = 19001 

Diese Maasse sind nur für Reis gebräuchlich, die folgenden 
sind für Reis und andere Artikel und für Flüssigkeiten. 
830 Kugelförmige Fuang = 1 Khanan 0,951 

20 Khanan = 1 Tang = 191 

100 Tang = 1 Kwien (Karren) = 19001 

Die vorgenannten Maasse sind ftegierungsmaasse ; in den ver- 
schiedenen Provinzen und Kreisen gibt es aber noch andere Maasse 
für Reis, z. B. im Kreise Samuta Prakan sind 28 Khanan = 1 Sat, 
sind im Kreise Minburi 30 Khanan = 1 Sat; es gibt kein gesetz- 
lich festgesetztes Maass für das ganze Land. 

6. Gewichte. 

Die siamesischen Münzen dienen in Siam nicht nur als all- 
gemeines Wertmaass im Tauschmittel, sondern auch als Gewichts- 
maass. 



1 Lie 


= 


0,075 gr 


5 Lie 


= 1 Hun = 


0,375 gr 


5 Hun 


= 1 Fuang = 


1,875 gr 


2 Fuang 


= 1 Salung = 


3,75 gr 


4 Salung 


= 1 Bat wiegt = 


15, gr ; 0, 900 Feinsilber 


4 Bat 


= 1 Tamlung = 


60 gr 


20 Tamlung 


= 1 Schang = 


1200 gr 


50 Schang 


= 1 Hap(picul) = 


60 Kilogr. 



Wenn man davon ausgeht, dass 1 Bat 15 Gramm wiegt, 
wie der Erlass von 1903 bestimmt, so ergibt sich das obige Re- 
sultat bei der Umrechnung in Gramm. Setzt man aber 1 Hap 
= 133% lbs. avdps, so ist ein Schang = 60,4754 kg. u. s. w. 

Da eine staatliche Regelung des Mass- und Gewichtswesens 
fehlt, so steht es bis jetzt jedem frei irgend ein Maass und Gewicht 
zu brauchen. Um die hierdurch entstehende Verwirrung zu be- 
seitigen, wurde im Jahre 1902 eine Kommission zur Vorbereitung 
einer einheitlichen Regelung dieser Verhältnisse eingesetzt; sehr 
wahrscheinlich wird das metrische System für Siam angenommen 
werden. 



i 



— 213 — 



Beilage IL 

Die alten siamesischen Münzen, Maasse und Gewichte. 

Münzen und zugleich Gewichte. 
4 Bat =1 Tael 
20 Taels = 1 Catty 
50 Catties = 1 Pie *) 

1 Bat wiegt y 2 ounces, ist eine Silbermünze = 4Mayons 
= 8Fuangs = 32 Payes = 37% Sous (französisch), Der Paye 
ist nicht im Gebrauch; aber es gibt Münzen von 2 Payes: Song 
Payes. 1 Paye = 20clams = 24 Reiskörner; also 1 Bat = 768 
Reiskörner. 

Längenmaasse. 
Peet met cau. pleüäe 

Niou 
Keub 
Sok 
Ken 

Voüä = über 1 Toise 
Sen 
1 Roe neng (Roe = 100, neng = 1) = 

ca. 4000 m. 
4 Roe neng = 1 Jod 2 ) 

Als Gewicht 1 Picul = öOCattie, weil beim gewöhnlichen 
Maasse die siamesische Cattie das doppelte Gewioht des chine- 
sischen Cattie fasst, der 1% Pfd. a v d p s enthält. Zum Wägen 
von Reis oder Salz bedient man sich eines grösseren Maasses 

1) Nach Loubere a. a. O. Bd. II. S. 59. 

2) Nach Crawfurd, Tagebuch der Gesandtschaft, an die Höfe 
von Siam und Cochin-China. London S. 508 — 510. 

Münzen und Gewichte. 
200 Bia = 1 Phainung, 

2 Phainung = 1 song Phai, 
2 Long Phais= 1 Fuang 
2 Fuang = 1 Salung, 

4 Salung = 1 Bat, 
80 Bat = 1 Cattie, 

100 Catties = 1 Picul. 

1 Bat wiegt 236 grains. Troy = 2 Shillings und 6 Pence Stirling. 



= (8 Reiskörner) 


= 1 


12 Niou 


= 1 


2 Keub 


= 1 


2 Sok 


= 1 


2 Ken 


= 1 


20 Voüä 


= 1 


00 Sen 


= 1 



— 214 — 



Kwien oder Karren, welches beim Reis 22 Piculs, beim Salz 25 
Piculs f asst. Der Reis wird auch mit Tang oder Bushel gemessen ; 
100 Tang ist gleich 1 Kwien oder Karren. 
Längenmaasse. 
Spanne 
Elle 

Faden (engl. Fathom) 
Sen 
Yuta 

1 Faden oder Fathom ist gleich 6 Feet oder Fuss und 6 
Inches oder Zoll. 1 Bat ist gleich 2 Schilling und 6 Pence Stir- 
ling. 1 Schang ist gleich 10 Pfund Sterling. 

Nach Bowring, The Kingdom and the People of Siam. Lon- 
don 1857. Bd. I. S. 257—261. 

Münzen und Gewichte. 



12 Finger Breite 


= 


1 


2 Spannen 


= 


1 


4 Ellen 


= 


1 


20 Faden 


= 


1 


100 Sen 


= 


1 



1200 Bia oder Muscheln = 1 Fuang 








2 Fuang = 1 Salung, 








2 Salung = 1 Song Salung, 








2 Song Salung = 1 Bat, 








2 Bat = 1 Song Bat 








4 Bat = 1 Tamlung, 








20 Tamlung = 1 Chang oder Catty, 






50 Chang oder Catty = 1 Hap oder Picul 








100 Hap oder Picul = 1 Para. 








Aroirdupois Weight 








curt. qr. Ib. oz. 


dr. 


se. 


gr. 


Hun = 45 centigrammes = 






7,6170 


Fuang = 2^4 grammes = 




3 


8,0949 


Salung = 4% „ = 


2 


1 


6,1898 


Bat = 18 = 


10 





4,7597 


Schang =1440 „ = 3 2 


12 


2 


0,7811 


Cati == 720 = 19 


6 


1 


0,39055 


Hab = 72 Kilogrammes = 1 1 18 11 


14 


2 


4,460 


Längenmaasse. 








Va = 2 metre = 78,742 inches 








Sok, Cubit = 50 cm = 19,6855 „ 








Empan = 25 cm = 9,84275 „ 








Kabiet = = 0,25 








Sen = 20 Va = 








100 Sen = 4000 metres = 2 miles; 3 furlongs 


; 35,2 


poles. 


400 Sen= Jot or 1 Siamese League. 









— 215 — 

Hohlmaasse. 
Khanan = ca. 0,5 Liter 
Thang = 20 Kanan 

Sat = 25 Kanan 

Kien = 80 Sat or Waggon Load 

25 Kanan = 1 Sat 

80 Sat = 1 Koyan oder Kien = 2 Kculs 

20 Kanan (Cocoa-nut shell) = 1 Tang 
100 Tang = 1 Koyan oder Kien. 



Beilage III. 

In Siam rechnet man nach verschiedenen Aera, aber am 
meisten wird nach folgenden drei gerechnet: 

1. Puta Sakarat oder bhuddistische Aera; diese datiert vom 
Tode Bhuddas im Jahre 543 v. Chr. Das Jahr 1906 ist dem- 
nach das Jahr 2449 der bhuddistischen Aera. 

2. Schula Sakarat oder Regierungs-Aera ; diese datiert von 
der Regierung des siamesischen Königs, dessen Haupt- 
stadt in Sangkalok war, im Jahre 638 n. Chr. Das Jahr 
1906 ist also Schula Sakarat 1268. (Diese Aera wird ge- 
wöhnlich die alt-siamesische Aera genannt). 

3. Ratanakosindra Sok (bezw. neu-siamesische Aera); diese 
datiert von der Gründung der Hauptstadt Krung Sri Ayu- 
thia im Jahre 1781 n. Chr. Das Jahr 1906 ist also Ratana- 
kosindra Sok 125. 

Die beiden erstgenannten Aera sind nach dem Lunar oder 
Mondsystem berechnet, die letztere Aera nach Solar oder Sonnen- 
system (d. h. also gregorianischer Kalender). Neujahr ist hier 
aber am 1. April statt am 1. Januar. 

1) Ueber Aera siehe: Siamesische Geschichte. 2 Bde. Bangkok. 
Bowring, The Kingdom and the People of Siam. London 1857. Bd. I. 
S. 35— 80; 155— 160. Directory for Bangkok and Siam. Bangkok 1906. 
S. 78 — 80. von Breitenbauch, Ergänzungen der Geschichte von 
Asien und Afrika in dem mittleren und neueren Zeitalter. Bd. II. S. 94. 
Dessau 1784. 



Zu S. 145. 



gers von Siam von 1874 — 1905. 



1260 
117 



1261 
118 



1262 
119 



1263 
120 



1264 
121 



tonn nn I ihj^^mm^ 



1265 I 1266 
122 I 123 



I 



r 



iJ 



Zu S. 153. 



B* 



A* 



K« 



Wieviel Bäume »esam betrag 
proKhanaige- ™ Geldwert 

pflanzt w6fdeQ,P roKha "~ ,md 
I pro Jahr 

340 Bäume ! 1088,00 Bat 



Gegend, wo das beste Tafelobst 
herkommt. 



340 Bäume 



272,00 Bat 



310 Bäume ! 340,00 Bat 



340 Bäume 680,00 Bat 



1> lber!220 Bäume 



R 4ust 
Tber 



M «b« 



r ^ 



3«* 



220 Bäume 
220 Bäume 



220 Bäume 



1700 Pflanzen 



1632,00 Bat 



1360,00 Bat 
1360,00 Bat 



544,00 Bat 



1360,00 Bat 



900 Pflanzen ' 2720,00 Bat 



Kanburi, Petschaburi, Schantaburi. 

Bangkok Provinz, aber die Bananen 

sind meistens über das ganze Land 

verbreitet. 

Besonders in den Provinzen Bangkok, 
in den Kreisen Intaburi, Schainat, 
Schantaburi, Langsuan, Petschaburi 
und Namak-Tal. 

Schiengkan und malayische Halb- 
insel überhaupt und Meklong-Tal. 
Bangkok und Umgebung, Provinzen 
Schantaburi, Petschaburi und Kreise 
Langsun, a Provinz Nakorn sri Ta- 
marasch. 

besonders in derUmgebung von Bang- 
kok, Bang Yikan, Bang 6, Bang su, 
Sam Sen, Bang Sampu Raybun, Pro- 
vinz Nakorn, Si Tamarasch. 

Bangkok und Umgebung, Kreise, 

Lakorn, Provinzen Schantaburi und 

Nakorn Sri Tamarasch 

Provinzen Baschburi Bangkok, Keda, 
Korat, Schantaburi, Prachim 

Bangkok und Umgebung, Bang Sai 

Kai, Klong Bang Luang, Provinz 

Schantaburi, Meklong-Tal 



i 

i 



= — =^4 

Tieft 

Gew| 
Musl 

Kaffl 



Bau] 



Tab; 



The^ 



Kar 
Mau 

Bohj 
Erbl 

Zwi 

Knc 

Zuc 



ität und W 



1901 

Quantität | Vi 



10 396 i 
2 437,10 j 

19 223,71 ' 
8 828,11 
44,99 
i 168,02 1 
. 19 434,32 I 
1 60 308 j 
j 15 952 
| 4 665,25 
| 2 120y 2 
i 412,07 
j 2,82 
j 58,33 
', 655,44 
I 2 323,39 
1 35 220,44 



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