This is a digital copy of a book that was preserved for generations on library shelves before it was carefully scanned by Google as part of a project
to make the world's books discoverable online.
It has survived long enough for the Copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject
to Copyright or whose legal Copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books
are our gateways to the past, representing a wealth of history, culture and knowledge that's often difficult to discover.
Marks, notations and other marginalia present in the original volume will appear in this file - a reminder of this book's long journey from the
publisher to a library and finally to you.
Usage guidelines
Google is proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the
public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken Steps to
prevent abuse by commercial parties, including placing technical restrictions on automated querying.
We also ask that you:
+ Make non-commercial use of the file s We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these flies for
personal, non-commercial purposes.
+ Refrain from automated querying Do not send automated queries of any sort to Google's System: If you are conducting research on machine
translation, optical character recognition or other areas where access to a large amount of text is helpful, please contact us. We encourage the
use of public domain materials for these purposes and may be able to help.
+ Maintain attribution The Google "watermark" you see on each file is essential for informing people about this project and helping them find
additional materials through Google Book Search. Please do not remove it.
+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are responsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just
because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users in other
countries. Whether a book is still in Copyright varies from country to country, and we can't off er guidance on whether any specific use of
any specific book is allowed. Please do not assume that a book's appearance in Google Book Search means it can be used in any manner
any where in the world. Copyright infringement liability can be quite severe.
About Google Book Search
Google's mission is to organize the world's Information and to make it universally accessible and useful. Google Book Search helps readers
discover the world's books while helping authors and publishers reach new audiences. You can search through the füll text of this book on the web
at jhttp : //books . qooqle . com/
Über dieses Buch
Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Regalen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im
Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser Welt online verfügbar gemacht werden sollen, sorgfältig gescannt wurde.
Das Buch hat das Urheberrecht überdauert und kann nun öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein öffentlich zugängliches Buch ist ein Buch,
das niemals Urheberrechten unterlag oder bei dem die Schutzfrist des Urheberrechts abgelaufen ist. Ob ein Buch öffentlich zugänglich ist, kann
von Land zu Land unterschiedlich sein. Öffentlich zugängliche Bücher sind unser Tor zur Vergangenheit und stellen ein geschichtliches, kulturelles
und wissenschaftliches Vermögen dar, das häufig nur schwierig zu entdecken ist.
Gebrauchsspuren, Anmerkungen und andere Randbemerkungen, die im Originalband enthalten sind, finden sich auch in dieser Datei - eine Erin-
nerung an die lange Reise, die das Buch vom Verleger zu einer Bibliothek und weiter zu Ihnen hinter sich gebracht hat.
Nutzungsrichtlinien
Google ist stolz, mit Bibliotheken in partnerschaftlicher Zusammenarbeit öffentlich zugängliches Material zu digitalisieren und einer breiten Masse
zugänglich zu machen. Öffentlich zugängliche Bücher gehören der Öffentlichkeit, und wir sind nur ihre Hüter. Nichtsdestotrotz ist diese
Arbeit kostspielig. Um diese Ressource weiterhin zur Verfügung stellen zu können, haben wir Schritte unternommen, um den Missbrauch durch
kommerzielle Parteien zu verhindern. Dazu gehören technische Einschränkungen für automatisierte Abfragen.
Wir bitten Sie um Einhaltung folgender Richtlinien:
+ Nutzung der Dateien zu nichtkommerziellen Zwecken Wir haben Google Buchsuche für Endanwender konzipiert und möchten, dass Sie diese
Dateien nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwenden.
+ Keine automatisierten Abfragen Senden Sie keine automatisierten Abfragen irgendwelcher Art an das Google-System. Wenn Sie Recherchen
über maschinelle Übersetzung, optische Zeichenerkennung oder andere Bereiche durchführen, in denen der Zugang zu Text in großen Mengen
nützlich ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir fördern die Nutzung des öffentlich zugänglichen Materials für diese Zwecke und können Ihnen
unter Umständen helfen.
+ Beibehaltung von Google -Markenelementen Das "Wasserzeichen" von Google, das Sie in jeder Datei finden, ist wichtig zur Information über
dieses Projekt und hilft den Anwendern weiteres Material über Google Buchsuche zu finden. Bitte entfernen Sie das Wasserzeichen nicht.
+ Bewegen Sie sich innerhalb der Legalität Unabhängig von Ihrem Verwendungszweck müssen Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sein,
sicherzustellen, dass Ihre Nutzung legal ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Buch, das nach unserem Dafürhalten für Nutzer in den USA
öffentlich zugänglich ist, auch für Nutzer in anderen Ländern öffentlich zugänglich ist. Ob ein Buch noch dem Urheberrecht unterliegt, ist
von Land zu Land verschieden. Wir können keine Beratung leisten, ob eine bestimmte Nutzung eines bestimmten Buches gesetzlich zulässig
ist. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Erscheinen eines Buchs in Google Buchsuche bedeutet, dass es in jeder Form und überall auf der
Welt verwendet werden kann. Eine Urheberrechtsverletzung kann schwerwiegende Folgen haben.
Über Google Buchsuche
Das Ziel von Google besteht darin, die weltweiten Informationen zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen. Google
Buchsuche hilft Lesern dabei, die Bücher dieser Welt zu entdecken, und unterstützt Autoren und Verleger dabei, neue Zielgruppen zu erreichen.
Den gesamten Buchtext können Sie im Internet unter http : //books . google . com durchsuchen.
I
*'U **••
-V
«$H:>
• •• •
•i*i
«>
*•
• • ■•
*>•% '<*
föarüarü College ILitrarg
FRÖM TUE MEMORIAL FUND
GIVES HY THX
KING OF SIAM, SIAMESE PRINCES AND
OFFICIALS, AND BV FOREIGN
RESIDENTS OF BANGKOK
IN HON'OR OF
EDWARD HENRY STRUBEL
(CLJlfiS OF i&77)
GENERAL ADVI5ER TQ THE
SIAMESE GOVERNMENT
F0R THt PUROUSE OF BOOKS ON StAM
T.;»! ■■,.'., r™
nr r ö$*.< %
Die
Landwirtschaft in Siam
Ein Beitrag
Wirtschaftsgeschichte des Königreichs Siam
Dilock Prinz von Siam
Doktor der Staatswissenschaften
Leipzig,
Verlag von C. L. Hirschfeld,
1908.
' 7
ni
/
H 3H-&,\
u
Vorwort.
Es ist eigentümlich, dass über die Landwirtschaft in Siam,
das doch immer. Agrarstaat war und so bemerkenswerte Eigen-
arten in dem Betrieb der Landwirtschaft aufweist, keine mono-
graphische Litteratur besteht.
Der im Folgenden gebotene Versuch einer systematischen
Darstellung der siamesischen Landwirtschaft stiess auch des-
halb auf grosse Schwierigkeiten, weil die in zahlreichen Werken
verstreuten Notizen über die zu schildernden Verhältnisse im
höchsten Grade unzuverlässig, ja vielfach direkt einander wider-
sprechend sind.
Ich schildere deshalb hauptsächlich aus eigener Anschauung
heraus und stütze mich im übrigen meist auf direkte Mit-
teilungen des Landwirtschaftsministeriums unseres Königreichs.
Die statistischen und sonstigen Tabellen sind von mir aus
den angegebenen Quellen zusammengestellt, soweit nicht etwas
anderes angegeben ist.
Inhaltsverzeichnis-
seitc
Kapitel I. Allgemeine Zustände des Königreichs und die natür-
lichen Voraussetzungen der Landwirtschaft in Siam .... 1
Kapitel II. Rechtliche Verhältnisse der Bevölkerung ... 31
1. Die Bevölkerungsklassen 31
2. Das Lehnssystem in Siam 43
3. Das Eherecht und Erbrecht 58
Kapitel III. Allgemeine Verhältnisse der siamesischen Land-
wirtschaft 65
1. Siam ein reiner Agrarstaat 65
2. Die Hauptprodukte der Landwirtschaft und ihr Export im
allgemeinen 68
3. Der landwirtschaftliche Betrieb im Allgemeinen 71
4. Das Recht der Bevölkerung auf Ueberlassung von land-
wirtschaftlichem Areal durch den Staat 72
5. Die landwirtschaftlichen Steuern 77
6. Die Verteilung von Grund und Boden 95
7. Landwirtschaftliche Lohnarbeiter 102
8. Ungünstiger Einfluss der buddhistischen Religion . . . . 108
Kapitel IV. Die Erwerbs- und Einkommensverhältnisse der sia-
mesischen Landwirte 110
Abschnitt I. Der Pflanzenbau 115
1. „Na". Der Getreidebau und insbesondere der Reisbau . . 117
2. „Suan". Der Gartenbau oder Obstbau 148
3. „R«ri"« Der Handelsgewächse- und Gemüsebau 158
4. „Tung". Die Wiesen- und Weidenutzung 166
Abschnitt II. Die Viehhaltung und Viehzucht 168
1. Büffelhaltung und Büffelzucht 169
2. Rind Viehhaltung und Rindviehzucht . 172
3. Pferdehaltung und Pferdezucht 176
4. Schweinehaltung und Schweinezucht 179
5. Schaf- und Ziegenzucht 181
6. Geflügelzucht 181
7. Seidenzucht 182
Abschnitt III. Nebenerwerb und sonstiges Einkommen der land-
wirtschaftlichen Bevölkerung 185
Kapitel V. Agrarpolitische Schlussbemerkungen 192
Literaturverzeichnis.
I. Siamesische Litteratur.
Pra Rascha Banyat lä Prakat tangtang nai Raschkai thi si. Edikte
und Verordnungen des 4. Königs dieser Dynastie. 4 Bde. Regierungs-
publikation. Bangkok 1889.
Kotmai Sanpa Pasi. Gesetze über die Regelung der Steuern und ihre
Erhebung. Bangkok 1898.
Laksana pokkrong Hua Muang, lä Laksana pokkrong Tongti. Ge-
setze über Lokalverwaltung. 2 Bde. Bangkok 1897.
Pongsawadarn Krung Kao, lä Pongsawadarn Krung Thep Mai.
Die siamesische Geschichte. 2 Bde. Bangkok 1901.
Ratanayapti, Luang, Pra Rascha Banyat lä Prakat tang
tang nai Raschkai thi ha. Edikte und Verordnungen des 5. Königs dieser
Dynastie. 5 Bde. Bangkok 1896.
Damrong Tamasara, Luang Koth Mai, Mai Prakat, Pra
Rascha Banyat Kau mai, sung yang schaiyu nai Raschkai patayuban ni.
Sammlung von alten und neuen Edikten und Verordnungen, welche noch
in Kraft sind. 2 Bde. Bangkok 1897.
Bradley, Dr., Koth Mai Muang Thai. Corpus juris siamensium.
2 Bde. Bangkok 1874.
Raschburi,Kroma Mun Koth Mai Thai. Corpus juris sia-
mensium. 2 Bde. Bangkok 1902.
II. Deutsche Litteratur.
Bastian, Die Völker des östlichen Asiens, (Siam) Bd. I. Leipzig
1866. Die Rechtsverhältnisse bei verschiedenen Völkern der Erde. Ber-
lin 1872. Geographische und ethnologische Bilder. Jena 1873.
von Breitenbauch, George, August, Beiträge zur
Geschichte der unbekannten Reiche von Asien und Afrika. Weimar 1800.
Ergänzungen der Geschichte von Asia und Afrika in dem mittleren und
neueren Zeitalter. 4 Bde. Dessau und Halle 1783, 1784, 1785, 1787.
Uebersicht der vornehmsten Regierungen der Welt. Leipzig 1789. Zeit-
tafeln zur allgemeinen Weltgeschichte vom Ursprünge der Monarchieen
bis ins achtzehnte Jahrhundert. Berlin 1785.
Ehlers, C, Im Sattel durch Indo-China. 2 Bde. Berlin 1891.
Ellias-Hessen, Ostindische Reisebeschreibung. Dresden 1687.
VIII
E p p , F., Schilderung aus Ostindiens Archipel. Heidelberg 1841.
Fritz zu Eulenburg, Graf, Ost- Asien 1860 — 62. Berlin
1900.
Frankfurter, O., Dr. Die rechtlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse in Siam. Berlin 1896.
Hamm, Handbuch der Klimatologie 1897.
von Hesse-Wartegg, Das Reich des weissen Elefanten. Leip-
zig 1899.
von Hochstetter,F., Asien; seine Zukunftsbahn. Wien 1876.
von Humboldt, A., Fragmente einer Geologie und Klima-
tologie Asiens. 3 Bde. Berlin 1832. Central-Asien. 2 Bde. Berlin 1844.
Kaeuffer, R., Geschichte von Ostasien. 3 Bde. Leipzig 1858.
Meiners, C, Betrachtung über die Fruchtbarkeit oder Unfrucht-
barkeit, über den vormaligen und gegenwärtigen Zustand der vornehmsten
Länder in Asien. 2 Bde. Lübeck und Leipzig 1795.
O s b e c k , P., Reise nach Ost-Indien und China. Rostock 1765.
von Rosenberg, H., Der malayische Archipel. Leipzig 1878.
R ö 1 1 g e r , E., H., Briefe über Hinter-Indien. Berlin 1844.
S a 1 m o n , T., Die heutige Historie über die gegenwärtigen Staaten
der alten Nationen, Siam, Pegu, Arraken, Indien u. s. w. 2 Bde. Altona
1753.
Dr. K. v. Scherzer, Fachmännische Berichte über die Oester-
reichisch-Ungarische Expedition nach Siam, China und Japan. 1868 — 71.
Stuttgart 1872.
von Schouten, Baron Fr. und Jod, Reisebeschreibung
zweier mächtiger Königreiche, Siam und Japan. Nürnberg 1663.
Sonnerat Reise nach Ost-Indien und China vom Jahre 1774 bis
1781. 2 Bde. Zürich 1783.
Thoh, Mom Raschawongse, Der Reisbau in Siam. Hei-
delberg 1900.
Werner, Reinhold, Die Expeditionen nach China, Japan und
Siam in 1860, 61, 62. 2 Bde. Leipzig 1863.
III. Englische Litteratur.
H. Alabaster, The Wheel of the Law. London 1871.
Bock, K., Temples and Elphants. Leipzig 1885.
Bickmore, Travels in the East-Indien Archipelago. London 1868.
B o w r i n g , Sir John, The Kingsdom and the People of Siam.
2 Bde. London 1857.
Campbell, J. G. D., Siam in the 20th Century. London 1902.
Mac Carthy, Surveying and Exploaring in Siam. London 1900.
C 1 i f f o r d , Furt her India. London 1904.
A. R. Colquhoun, Amongst the Shans. London 1885.
Curzon, G., „Nineteenth Century'*. London 1893.
Crawfurd, John, Ilistory of the Indian Archipelago. 3 Bde.
Edinburg 1820.
IX
Crawford, J., Journal of an Embassy from the Governor General
of India to the Courts of Siam and Cochin-China. 2 Bde. London 1828.
Davids, W., Bhuddist India. London 1903.
Finlayson, George, The Mission to Siam and Hue" in
1821, 22. London 1826.
Forbes,H.,0. Naturalist wandering in the Eastindian Archlpelago
in 1878 to 1883. 2 Bde. London 1885.
Mac Gregor, Through the Buffer State. London 1896.
Grassi, Joachim, Scheme of Irrigation in Siam. Trieste 1902.
Grinod, Siam. London 1895.
Van der Heide, J., Homan, General Report on Irrigation
and Drainage in the Lower Menam Valley. Bangkok 1903.
Hamilton, A New account of the East-Indies. London 1688 — 1723.
H o o k e r , Himalayan Journals. 2 Bde. London 1854.
Horst mann, F. J. E., Report over Siams relation with the Ne-
therlands and Colonies. Rotterdam 1906.
Louisiana Purchase Exposition St. Louis U.S.A.
The Kingdom of Siam. New York 1904.
M i c h e 1 1 , E. B., Bangkok Tide Tables. Bangkok 1894.
M o u h o t , M. H., Travels in the Central Parts of Indo-China, Siam
Cambodia and Loas. 2 Bde. London 1864.
N e a 1 e , F. A., Narrative of a Residence in Siam. London 1852.
Nair Mac. F. Perak and the Malays; Sarong and Kris. London 1878.
Rüssel, Wallace, A., The Malay Archipelago. 2 Bde. Lon-
don 1869.
von Satow, Essay towards a Biography of Siam. Singapore
1886.
Smyth War rington, Five Years in Siam, from 1891 to 1896.
2 Bde. London 1898.
Smith, Rev. S. T., Domestic Institution of Siamese Saeos on
Slavery, Bangkok.
Sommerville, Maxwell, Prof. Siam on the Menam from
the Gulf to Ayuthia. London 1897.
Thomson, J., The strait of Malacca, Indo-China and China.
London 1875.
Vincent, F., The Land of the white Elephant. London 1873.
Y o u n g , E., The Kingdom of the Yellow Robe. London 1898.
Younghusband, Eighteen hundred miles in a burmese Tat
through Burma, Siam and The Eastern Shan State. London.
IV. Französische Litteratur.
Abel-Römusat, M., Nouveaux Melanges asiatiques ou Re-
ceuil de Morceaux de critique et de Memoires. 2 Bde. Paris 1829. Me-
langes' asiatiques ou Choix de Morceaux critiques et de Memoires. 2 Bde.
Paris, 1895 — 96
de Bourges,M., Relation du Voyage de Monseigneur de Beryth.
Paris 1683.
Bergeron, Voyage en Asie dans les XII. ,XIII., XIV., XV. siecles.
2 Bde. La Hague 1735. *
deCarn^, Voyage en Indo-Chine et en Empire Chinoise. Paris 1872.
de Choisy, Journal du Voyage de Siam. Trevoux 1741.
Chevillard, Similien, Abbe" Siam et les Siamois. Paris
1889.
Exposition Universelle de 1900. Le Royaume de Siam.
Paris 1900.
Garnier, Francois, Voyage d' Exploration en Indo-Chine.
Paris 1873. De Paris au Tibet. Notes de Voyage. Paris 1882.
Garnier, L £ o n , Voyage d' Exploration en Indo-Chine de Fran-
cois Garnier revue et annot^e. Paris 1886.
G r e* h a n , Le Royaume de Siam. Paris 1868.
Guy Tachard, Voyage de Siam de P. P. Jesuites envoyes par
le Roi. 2 Bde. Paris 1686.
Herbelot, Bibliotheque Orientale, ou Dictionnaire universel con-
tenant tout ce qui regarde la connaissance des Peuples de 1' Orient. 6 Bde.
Paris 1781—1783.
Hoeylaerts, H., Le Royaume de Siam. Bruxelles-Nord 1892.
Leroy-Beaulieu, P., La Renovation de l'Asie. Paris 1900.
de la Loubere,Sinon,Le Royaume de Siam en 1687 — 88.
2 Bde. Amsterdam 1691.
Meyniard, Le second empire en Indo-Chine. Paris 1891.
P a 1 1 e g o i x , Description du Royaume de Thai. 2 Bde. Paris 1854.
deRosny, Leon, Prof., Le Peuple siamois ou Thai. Paris 1885.
T u r p i n , F., H., Histoire civile et naturelle du Royaume de Siam.
2 Bde. Paris 1771.
V. Zeitschriften, amtliche Mitteilungen, Ency-
klopädie u. s. w.
Rascha Kitsc ha N u b e k s a. Regierungsanzeiger vom Jahre
1874 bis zum Jahre 1906. Bangkok (erscheint wöchentlich).
Pra Rascha Kamnot lä Pra Rascha Banyat tang tang nai
Raschkai thi ha. Edikte und Verordnungen des 5. Königs dieser Dynastie
vom Jahre 1895 bis zum Jahre 1904. 9 Bde. Bangkok (erscheint jährlich).
Vaschirayan Pises. Zeitschrift der Vaschirayan Gesellschaft
vom Jahre 1890 bis zum Jahre 1892. Bangkok (erscheint wöchentlich).
Die preussische Expedition nach Ostasien in den Jahren 1864, 66, 73.
Nach amtlichen Quellen. 4 Bde. Berlin 1873.
Statistisches Jahrbuch für das deutsche Reich für die Jahre 1880
bis 1906.
Otto Hübners Geographisch-statistische Tabellen. Frankfurt
a. M. 1900—06.
XI
Administration Report on the Traffic of the Royal State Railways
vom Jahre 1890 — 1906. Bangkok (erscheint jährlich).
Asiatic Researches or Transaktion of the Society for inquiring into
the History, the Antiquities, the Arts and Sciences and Litterature of Asia
vom Jahre 1828 bis 1836. Bd. XVI, XVII, XVIII Calcutta.
Transaktion of the Royal Asiatic Society of Great Britain and Ireland
vom Jahre 1827—1835. 3 Bde. London 1827. 1830. 1835.
Foreign Office Diplomatie and Consular Reports on Trade and Fi-
nance (Bangkok) and (Chiengmai) vom Jahre 1865 — 1905. London
(erscheint jährlich).
The Directory for Bangkok and Siam vom Jahre 1889 — 1906. Bang-
kok (erscheint jährlich).
Encyclopaedia Britanicca. Bd. XXI. London 1900.
Mineralogical Magazine. Bd. X. Nr. 48. London.
Whitakers Almanach. London 1905 (erscheint jährlich)
British and Foreign State Papers vom Jahre 1812 — 1905. London
(erscheint jährlich).
Report of the Financial Advicer on the Budget of the Kingdom of
Siam vom Jahre 1893 bis 1906. Bangkok (erscheint jährlich).
State Papers of the Kingdom of Siam vom Jahre 1664 bis zum Jahre
1886. Compiled by the Siamese Legation in Paris. London 1886.
Statistics of the Imports and Exports Trade of Siam vom Jahre 1896
bis 1902. Bangkok (erscheint jährlich).
Journal of the Siam Society. Bangkok 1904 (erscheint jährlich).
Receuil d'Itineraires et de Voyages dans TAsie Centrale et l'extrime
Orient. Bd. VII. Paris 1878.
Almanach de Gotha vom Jahre 1887 — 1907. Gotha (erscheint jähr-
lich).
Minist, d. affaires ^trangeres. Document diplomatiques affaires de
Siam. Paris 1893.
Nachträgliche Berichtigungen.
Seite 4, Zeile 23: statt „Temperatur" muss es heissen „Tempera-
tur und Regenfälle <( .
Seite 35, Zeile 9 von unten: statt „indominicati" lies „idominicat i".
Seite 36, Zeile 9 — 10: es muss heissen „aber nicht die ganze Bevölkerung
des besiegten Landes oder der grösste Tei 1".
Seite 36, Zeile 13: „Familienmitglieder" statt „Familien-
glieder".
Seite 36, Zeile 22 : es muss heissen „Alle haben eine Dienstzeit von drei
Monaten im Jahr e",
Seite 39, Zeile 2: statt „1592" lies „1593".
Seite 39, Zeile 12 von unten: statt „1592" lies „1593".
Seite 40, Zeile 11: der Satz ist wie folgt zu ergänzen: . . ., sie sol-
len von Geburt an „Thai" oder „Freie" sein.
Seite 41, Zeile 17: statt „1874" lies „1900".
Seite 42, Fussnote Zeile 1: statt „7 livre 10 sols = 15 livres" muss
stehen: „7 livre 10 sols bis 15 livr es".
Seite 45, Zeile 8 von unten: statt „10 — 20" lese man „10 — 25".
Seite 46, Fussnote Zeile 1: statt „ Armen" lies „Armee".
Seite 57, Fussnote: statt „Dienstleistungen" liess „ausserordent-
liche Dienstleistunge n".
Seite 58, Fussnote Zeile 6: statt „328—363" lies „328—365".
Seite 58, Fussnote Zeile 7: statt „1901" lese man „1900".
Seite 59, Zeile 2 von unten: statt „und besteht" muss es heissen „u n d
es besteh t".
Seite 215, Zeile 3, 8 und 9 lies „T h a n g" statt „Tang".
Kapitel L
Allgemeine Zustände des Königreichs und die na-
türlichen Voraussetzungen der Landwirtschaft in
Siam.
Bis zum Jahre 1510 gehörten zum Königreiche Siam
ausser dem heute als Siam bezeichneten Teile Hinterindiens und
den Laosstaaten auch Kambodja und die ganze malayische Halb-
insel, sodass sich Siam damals zwischen dem 1° und 21° nördl.
Breite ausdehnte.
Die Laosstaaten, sowie Kambodja und die Staaten der
malayischen Halbinsel hatten eigene Verwaltung, und waren nur
als Vasallenstaaten von Siam abhängig. Seit 1510 fielen nach
und nach einige Staaten auf der malayischen Halbinsel ab,
nämlich Perak, Pahang, Selangor, Johor, Negri, Sembilan, Ma-
lacca, Sungai, Ujong mit Singapore. Im Jahre 1867 folgte ihrem
Vorgehen Kambodja x ).
Das heutige Königreich Siam 2 ) liegt zwischen dem 4° und
21° nördlicher Breite und zwischen dem 97° und 106° östlicher
Länge. Die malayischen und die abhängigen Laos-Staaten
sind jetzt nur Provinzen von Siam ohne eigene Verwaltung.
Die Gesamtfläche des Landes beträgt 634000 qkm 8 ), die
Ausdehnung von Norden nach Süden ungefähr 1820 km und die
von Westen nach Osten an der breitesten Stelle (d. h. bei 15°
1) Vgl. S a 1 m o n a, a. O. S. 3.
2) Die heutige Dynastie (Schakri) regiert in Siam seit 1782. Der
Begründer und erste König derselben war PraPuta Yotfa (1782 — 1809).
Es folgten Pra Puta Lörtla (1809—1824), Pra Nangklau (1824—1851),
Mongkut (1851 — 1868) und 1868 der jetzige König Schulalongkorn (geb.
1853). Während seiner Minderjährigkeit von 1868 bis 1. Oktober 1873
bestand eine Regentschaft.
3) Vgl. Alamanach de Gotha. 1906. S. 1088.
1
— 2 —
nördl. Breite) ungefähr 819 km. Der ans Meer grenzende Teil
von Siam ist ungefähr 2833 km lang. Das ganze Land ist etwa
so gross wie das Gebiet der österreichisch-ungarischen Mon-
archie 1 ).
Das Königreich ist im Nordwesten von den Süd-Schan-
Staaten von Birma begrenzt, im Westen von Tenasserim und
dem indischen Ozean. Die Provinz Wellesley und die malayischen
Staaten Perak und Pahang, die englische Protektorate sind,
bilden die südliche Grenze. An die Ostküste der malayischen
Halbinsel grenzt das Südchinesische Meer an, das den Golf von
Siam bildet. Kambodja grenzt im Südosten an das siame-
sische Gebiet. Der Fluss Mekong bildet die natürliche Grenze
zwischen Siam und Anam. Im Nordosten hegt Tong-King,
dessen Berührungslinie mit den Süd-Schan-Staaten die nörd-
lichste Grenze bildet.
Nach de Choisy war Siam um die Mitte des 18. Jahrhunderts
in 12 natürliche (geographische) Gebiete eingeteilt, wobei die
abhängigen Staaten nicht mitgerechnet waren 2 ).
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts war nach Pallegoix Siam
in 41 Provinzen eingeteilt, ohne die abhängigen Staaten 3 ). Im
Jahre 1897 wurde durch einen königlichen Erlass ein neues
Lokalverwaltungssystem eingeführt. Das Land wurde in 20 Mon-
thon oder Provinzen eingeteilt 4 ).
Diese Provinzen sind: 1. Krung Tep, 2. Krungkau, 3. Na-
korn Raschasima, 4. Praschin, 5. Nakorn Schaisi, 6. Raschaburi,
7. Nakorn Sawan, 8. Pitsanulock, 9. Payap, 10. Udorn, ll.Isarn,
12. Burapah, 13. Schantaburi, 14. Schumporn, 15. Puket,
16. Nakorn Srithamarat, 17. Sehet Muang, 18. Kalantan,
19. Tringanu, 20. Sai Buri 6 ).
Die Provinzen sind wieder eingeteilt in Muang oder Kreise.
Die Muang zerfallen in ,,Ampör" oder Bezirke, diese wiederum
1) The Kingdom of Siam Louisiana Purchase Exposition St. Louis
U.S.A. 1904. -Mouhot a. a. O. Bd. I. S. 1—61.
2) De Choisy a. a. O.
3) P a 1 1 e g o i x a. a. O.
4) Vgl. Bangkok, Directory 1905 und Tabelle I im Anhang.
5) Ueber die geographischen Verhältnisse, besonde s auch über die
Lage der Provinzen, Städte u. s. w. vgl. Francis Garnier a. a. O.
Bd. I S. 1—15. Chevillard a.a.O. S. 19—20. de Rosny
a. a. O. S. 7 — 10. Scherzer a.a.O. S. 175.
— 3 —
in Tambol oder Dörfer. Jedes Tambol umfasst verschiedene
Mu-Ban oder Häusergruppen, in denen ungefähr zehn bis zwanzig .
Familien wohnen.
An der Spitze eines jeden Mu-Ban steht ein Aelterer oder Pu
Yai Ban, der von Angehörigen der Mu Ban gewählt wird.
Diese Aelteren wählen einen Kamnan oder Vorsteher des Tam-
bol, der auch nicht Staatsbeamter ist.
Nai Ampör, gleich den folgenden Vorstehern Staatsbeamte,
stehen an der Spitze der Ampör, über ihnen stehen die Pu Wa
Raschkan Muang, d. h. Vorsteher eines Muang und über diesen
endlich die Khaluang Tesar Pibal oder Provinzialgouverneure
der 20 Monthon. Diese unterstehen unmittelbar dem Minister
des Inneren.
Nach den klimatischen Verhältnissen ist Siam einzuteilen in :
1. Obersiam, das hauptsächlich aus den Gebirgsgegenden der Laos-
staaten' besteht. 2. Niedersiam und 3. die malayische Halbinsel.
Die Siamesen unterscheiden nicht zwei Jahreszeiten (Solar-
jahreszeiten), sondern drei (sogen. Monsun- Jahreszeiten) : Khim-
hanta Radu (Zeit der Hitze), die von März bis Juni dauert;
Vasanta Radu, Regenzeit von Juli bis Oktober und Hemanta
Radu (Zeit der Kälte) von November bis Februar 1 ).
Das Klima von Obersiam ist ziemlich mild, infolge der
gebirgigen Gegend aber für die einzelnen Teile sehr verschieden.
Als charakteristisch für ganz Obersiam kann man die Durch-
schnittstemperatur von Schieng-Mai betrachten.
Im Jahre 1893 schwankte die Temperatur im Dezember
zwischen 53° und 77° Fahrenheit; im März zwischen 67° und 95°.
Für Niedersiam kann die Durchschnittstemperatur von
Bangkok als massgebend gelten. Die höchste Temperatur beträgt
über 100°, die niedrigste 50° Fahrenheit. Die Durchschnitts-
temperatur ist ungefähr 80° F.
Der nördlichste Teil der malayischen Halbinsel hat ungefähr
das gleiche Klima wie Niedersiam, der südliche Teil ein ähnliches
wie die äquatorialen Länder.
1) Ueber klimatische Verhältnisse vgl. Bastian, Völker des östl.
Asien (Siam). I. S. 59 und M o m T o h a. a. O. Vgl. Hoeylaerts
a. a. O. S. 6—8. Mouhot a. a. O. Bd. IL S. 87. B o w r i n g a. a. O.
»Bd. I. S. 397 — 401. W. Smyth a. a. O. Bd. II. S. 267. Hamm,
a, a. O. S. 215 — 17. The Kingdom of Siam. Exposition St. Louis.
1*
— 4 —
Man kann hier nicht das Klima eines bestimmten Ortes als
, typisch für das ganze Gebiet bezeichnen, da der Unterschied
zwischen den einzelnen Gregenden zu gross ist. Im allgemeinen
kann man sagen, dass das Klima das ganze Jahr hindurch feucht-
warm ist.
Die Summe der jährlichen Niederschläge ist in den einzel-
nen Landesteilen sehr verschieden.
Ueber das Klima in Siam geben die erwähnten Autoren
folgende Auskunft:
In Ober- und Niedersiam fällt die Regenzeit mit dem Wehen
des Südwest-Monsuns zusammen, der gewöhnlich Ende April
eintritt. Hat der Wind eine gewisse Stärke erreicht, so beginnt
der Regen ; zuerst gehen einige Schauer- oder Platzregen nieder,
welche die Siamesen Mango-Schauer oder Mango-Platzregen
nennen, weil sie immer dann einzutreten pflegen, wenn die
Mangobäume zu blühen beginnen. Im Juni regnet es ziemlich
regelmässig. Der Südwest-Monsun und die Regenfälle dauern
gewöhnlich bis Ende Oktober. Dann beginnt der Nordost-Monsun,
der Trockenheit und Kälte bringt.
Ganz anders als in Ober- und Niedersiam ist es in den äqua-
torialen Ländern der malayischen Halbinsel. Das Vorhandensein
oder Fehlen von Bergen hat einen sehr bedeutenden Einfluss
auf die Temperatur.
An der Ostküste der malayischen Halbinsel regnet es am
meisten im November, Dezember und Januar, also zur Zeit des
Nordost-Monsuns. Von Lang-Suan ab aufwärts, d. h. in der
nördlichen Gegend der Ostküste ist die Menge des Niederschlages
im August, September und Oktober am grössten (wie in Ober-
und Niedersiam).
Auf der Westseite der Halbinsel fällt am meisten Regen
im Juni, Juli und August, also zur Zeit des Südwest-Mon-
suns.
Die durchschnittliche jährliche Regenmenge betrug im Ober-
siam von 1898 — 1901 149,24 cm. Am grössten ist das Jahres-
mittel in den Südostprovinzen, nämlich 252,22 cm. Das Jahres-
mittel der Regenmenge betrug in dieser Zeit in den Provinzen
der malayischen Halbinsel 221,35 cm, auf den östlichen Gebirgen
Muak Lek und Hinlap 149,78 cm, bezw. 169,23 cm, in der Pro-*
vinz Raschaburi oder der Meklongebene 134,28 cm. Die niedrig-
— 5 —
ste Durchschnittszahl weist die niedere Menam-Ebene auf mit
121,01 cm.
Dass die niedere Menam-Ebene so wenig Regen bekommt,
ist leicht erklärlich; durch die westlichen Berge wird der Süd-
westmonsun gezwungen, grosse Wassermassen aus der Luft aus-
zuscheiden, sodass die Ebene, die jenseits der Berge liegt, nur
noch wenig Niederschläge hat. Daher ist auch das Jahresmittel
von Niederbirma doppelt so gross als das von Niedersiam 1 ).
Aus dem gleichen Grunde fällt in den Südostprovinzen,
die auf der Westseite der Bergkette an der Ostküste des Meer-
busens von Siam liegen, am meisten Regen, und ist in der Provinz
Schantabun das Jahresmittel (300 cm) mehr als doppelt so gross
als in Pnom Pen, der Hauptstadt von Kambodja (133 cm) 2 ).
Ein charakteristisches Merkmal von Hinterindien ist es,
dass Bergketten, die sich von Norden nach Süden erstrecken,
mit fruchtbaren Tälern von verschiedener Grösse, durch die
grosse Flüsse fliessen, abwechseln. Diese Bergketten sind Aus-
läufer des Himalya, jedoch nicht so hoch wie dieser. Uns interes-
sieren hier vor allem zwei Hauptketten, die von der chinesischen
Provinz Yunan ausgehen. Die eine geht nach Südwesten und
reicht bis zur malayischen Halbinsel. Weil sie Siam von Ava
trennt, wird sie siamesische oder Avakette genannt. Diese Kette
hat eine Länge von mehr als 750 englischen Meilen.
Die andere Kette erstreckt sich nach Südosten und geht
durch Siam, Kambodja und Anam. Sie heisst die siamesische
und kambod janische Kette. Zwischen diesen beiden Ketten
Hegt eine grosse Fläche, die wohl eine der fruchtbarsten Ebenen
der Erde ist. Sie ist von zwei Hauptwasserstrassen durch-
kreuzt, dem Menam und dem Mekong.
Im Norden zweigen sich noch verschiedene kleinere Berg-
ketten von der Hauptkette ab, sodass die Laosstaaten eine Ge-
birgsgegend sind. Die höchsten in dieser Gegend sind Pahom
Pok (7532 Fuss hoch) in der Nähe von Muang Wiengke; Doi
1) Vgl. The Kingdom of Siam. Exposition St. Louis. 1904
2) Ueber die Regen Verhältnisse in Siam vgl. Hamm a. a. O.
S. 216/17. Van der Heide a. a. O. Smyth a. a. O. Bowring
a. a. O. Mouhot a. a. O. Francis Garnier a. a. O. Bd. I S. 16
—70 und 346—352. Chevillard a. a. O. S. 22—25. Scherzer
a. a. O. S. 176—177.
— 6 —
Intanon (8450 Fuss hoch) in der Nähe von Muang Chem; Doi
Sutep (5500 Fuss hoch) bei Schieng-Mai; Wai Som (5908 Fuss
hoch) an der Nordostgrenze.
Die höchsten Punkte auf der malayischen Halbinsel haben
folgende Höhe : In der Nähe von B. Dawn, in der Provinz Nakorn
Sri Tamarasch (4480 Fuss hoch). Im Kreise Patalung an der
Grenze des Kreises PaJien (4200 Fuss hoch). Der höchste
Punkt der Kette, die die Provinz Keda vom Kreise Raman teilt,
4586 Fuss ; Gounong Cherai 3200 Fuss, der höchste Berg im Kreise
Keda; ein Berg im Nordosten des Kreises Palien an der Grenze
des Kreises Patalung 3800 Fuss u. s. w. An der Ostküste finden
sich in der Provinz Schantabun Kau Soi Dau (5471 Fuss), Kau
Sabab (3138 Fuss), Kau Schumau (3415 Fuss) u. s. w.
Im Gebirge der malayischen Halbinsel herrscht Granit vor.
Die älteren geologischen Strata sind Kalksteine und Schiefer.
Ausserdem finden sich hier noch Marmor an einzelnen Stellen
und Antimonoxyd in grosser Menge, auch reiche Zinnadern.
Das Trang-Gebirge besteht vorzugsweise aus Kalkstein.
Die Erde auf diesen Bergen enthält Eisenoxyd und Trümmer von
Kalkstein, die mehr oder weniger stark zersetzt sind. Sie eignet
sich sehr für Pfeffer-, Tabak-, Baumwolle- und Indigobau.
Selbst Goldadern finden sich in diesen Bergen; eine Gold-
mine, die einzige auf der malayischen Halbinsel, ist in Bang
Tapan. Die Erde der Hügel auf der Insel Pinang ist in gleicher
Weise zusammengesetzt wie die der Trang- und Kedaberge. Die
Petschaburiberge im Kreise Petschaburi, im Norden der malay-
ischen Halbinsel, bestehen hauptsächlich aus vulkanischem Ge-
stein ; auch Schlacke (scoria) ist hier vorhanden. — In den Bergen
von Raheng findet sich viel Eisen und Basalt; im Kreise
Songkla ist roter Sandstein vorherrschend.
Die Berge in den Laosprovinzen bestehen hauptsächlich aus
Kalkstein, bedeckt mit Schiefer und Sandstein. Der Sandstein
ist eisenhaltig. An einzelnen Stellen gegen Süden finden sich
Eisenkonglomerate. In grosser Menge findet man an einzelnen
Stellen Laterit, Granit, Syenit, Quarz, Basalt und Porphyr. An
einzelnen Orten sind Schwefelquellen vorhanden. Die Koratberge
bestehen aus Sandstein, Schiefer und Laterit. Auf der Ost-
küstenkette, in der Provinz Schantabun, ist der Hauptbestand-
teil der Berge ebenfalls Granit. Dasselbe ist der Fall in Kau
— 7 —
Sabab und der Kau Patatkette. Basalt und Quarz sind hier auch
vielfach vorhanden, z. B. in Kau PloiWen; desgleichen Porphyr
und Sandstein. In den Bergen der Schantabunprovinz sind ver-
schiedene Rubin und Saphirminen 1 ).
In den Bergen der Ostprovinzen herrscht Laterit vor; doch
finden sich auch Sandstein und Schiefer an vielen Stellen.
Die grosse fruchtbare Fläche zwischen den beiden Haupt-
ketten ist das Abbild eines ehemaligen Inlandseebassins. Der
fruchtbarste Teil der Ebene erstreckt sich von der Stadt Bangkok
bis zur Stadt Raheng, welche unterhalb der Stelle liegt, wo
der Menam Wang, der von Lakorn kommt, sich mit dem Me-
ping, der von Schieng Mai kommt, vereinigt. Diese ganze Strecke
wird jedes Jahr durch den Menam überschwemmt. Bowring 2 )
berechnet diese Fläche auf ungefähr 31100 qkm (12000 square
miles), d. h. auf mehr als 5% der Gesamtfläche des Landes.
Der Umfang der ganzen, der sogenannten „grossen Fläche
Siams", beträgt nach Pallegoix ungefähr 150,000 qkm 150 heue
en longueur et 50 lieue en largeur), also über 25% der Gesamt-
fläche des Landes. Von dieser grossen Fläche Siams nimmt mehr
als den vierten Teil das Menamtal ein, das jedes Jahr über-
schwemmt ist und den besten und meisten Reis produziert 3 ).
Den Boden dieser Ebene bildet hauptsächlich Lehm, der mit
Sand vermischt ist; die unteren Schichten sind Muschelkalk,
Seemuscheln und Seesand 4 ).
Der Boden der Provinz Kedah besteht aus weissem Lehm,
der mit Sand gemischt ist; der Boden der zu dieser Provinz
gehörigen Inseln aus rotem mit Sand vermengtem Lehm, der
seine Farbe wahrscheinlich von zersetztem Granit erhält.
An vielen Stellen der malayischen Halbinsel und auch in
einigen Teilen von Ober- und Niedersiam findet sich kalkhaltiger
1 ) Vgl. Prof. Louis in The Mineralogical Magazine vol. X. Nr. 48.
2) Bowring a. a. O. Bd. I. S. 7.
3) Die Prozentberechnungen von Bowring und Pallegoix
stimmen deshalb nicht überein, weil zu Pallegoix' Zeiten Siam noch grös-
ser war.
4) Nach M o m T o h a. a. O. ist der Boden der grossen „Fläche
Siams,, folgendermassen zusammengesetzt : Organische Substanz : 34,62 % ;
Staub: 41,24%; Feiner Sand: 15,06%; Grober Sand: 7,23%; Granit und
Stein: 1,85%.
— 8 —
humoser Lehmboden, d. h. Lehm, dem eine unerhebliche Menge
von sandigem Humus oder Moorerde beigemischt ist 1 ).
* Im Kreise Trang und an mehreren Stellen der malayischen
Halbinsel enthält der Boden oft Eisenoxyd und Ueberreste von
Kalkstein in verschiedenen Formen der Dekomposition. In Nieder-
siam, den Osten-, den Nordosten-, den Norden- und den Nakorn-
Baschasinaprovinzen herrscht hauptsächlich Lehm mit Quarz-
sand gemischt vor. Das Substratum oder die unteren Schichten
sind Muschelkalk und Seesand. Auf dem Koratplateau und
in der Tale Sap-Ebene ist unfruchtbarer, lateritischer und san-
diger oder steiniger Boden. In der Provinz Schantabun findet
sich wieder Lehm mit Sand gemischt, worin oft, wie an man-
chen Stellen der malayischen Halbinsel, Eisenoxyd und braunes
Hämatit enthalten sind. In den Ebenen der Laosländer herrscht
am Fusse der Berge der überaus fruchtbare Löss vor; am Ufer
und in der Nähe der Flüsse besteht der Boden aus sandigem Lehm.
Alle Berge sind mit dichten Wäldern bedeckt, teilweise sogar,
wie in einigen Teilen der malayischen Halbinsel und auf einigen
der Koratberge, mit undurchdringbaren Urwäldern. In den Laos-
ländern und den nördlichen Provinzen sind viele Tek- und
Sappan wälder vorhanden; man kann wohl behaupten, dass die
Wälder Siams fast alle auf Bergen Hegen 2 ).
Es gibt in den einzelnen Landesteilen verschiedene tropische
Holzarten.
Die Wälder der Laosländer und Niedersiams wurden teil-
weise abgeholzt, teilweise abgebrannt und der dadurch gewonnene
Boden wurde als Ackerfeld benutzt. Jedoch gibt es sowohl hier
als vor allem auf den verschiedenen kleinen Inseln des Meer-
busens von Siam und an den Küsten der malayischen Halbinsel
1) Crawford, Journals of an embassy from the Govenor general
of India to court of Siam and Cochin-China. London 1828. 2 Bd.
2) Ueber geognostische Verhältnisse und Wälder siehe W. Smyth
a. a. O. Bowring a. a. O. I. Bd. S. 6. P a 1 1 e g o i x a. a. O.
Asiatic Researches etc. Calcutta 1833. Bd. XVIII. S. 128—168.
Prof. H. Louis, Mineralogical Magazine vol. X. Nr. 48. Encyclo-
paedia Britannica. Bd. XXI. J. C r a w f o r d , a. a. O. 2 Bd.
London 1828. A. v. H u m b o 1 d t, a. a. O. Fragmente etc. und Zentral-
asien, Francis Garnier a. a. O. Bd. I S. 75 — 169 und 343—346.
de Rosny a. a. O. S. 15. Scherzer a. a. O. S. 177.
— 9 —
noch viele Urwälder; jede Insel ist mit dichten tropischen Wäldern
bedeckt.
Am Bande der Wälder treiben die Bauern Ackerbau, wobei
sie, um Land zu gewinnen, die Wälder teilweise niederbrennen.
Die dadurch entstandene Asche dient als Düngmittel. Eine
solche Art der Entwaldung verursacht sehr grossen Schaden und
der Ertrag des dadurch gewonnenen Ackerbodens ist sehr gering,
so dass man ohne weiteres sagen kann, dass der Schaden, den
der Forstbestand dadurch erleidet, grösser ist, als der Nutzen,
den man durch Bebauung dieser Strecken erzielt. Genauere
Mitteilung darüber folgt bei der Darstellung der Arten der Land-
bebauung.
Siam ist sehr reich an Gewässern 1 ) i wovon besonders der
Getreide- und Obstbau abhängig ist. Die wichtigsten Flüsse sind
der Menam, oder vollständiger, Menam Schow Praya und der
Mekong und deren Nebenflüsse.
Der Mekong entspringt ungefähr in 33° 17' nördlicher Breite
und 94° 25' östl. Länge im tibetanischen Gebirge und fliesst, zu-
erst Gergu geheissen, südöstlich durch chinesisch-tibetanisches
Gebiet auf Chiamdo zu, wo er sich mit dem Teekarawanenweg,
der von Westen nach Osten, nämlich von Lhasa und Tibet nach
Ta Chien Lu und China führt, in einer Höhe von 10 000 Fuss
über dem Meeresspiegel kreuzt. Er fliesst durch tiefe Täler und
zwischen hohen Bergen hindurch in wenig erforschten Territorien.
Hier heisst er Nam Chu oder Chiamdo Chu bis zu der Stelle,
wo der Gartok Dayulweg über ihn führt. Unterhalb von
Dayul in 29° nördl. Breite erhält er von den Chinesen den
Namen Lantsan Kiang. Bis Dayul fliesst er zwischen zwei
anderen Flüssen, deren Lauf dem seinigen fast ganz parallel ist.
Von jetzt ab schlägt er eine eigene Richtung ein und fliesst
1) Ueber die Gewässer in Siam siehe: Smyth, a. a. O. Bd. I
S. 135—139. Bd. II. S. 219 und S. 225—226. B o w r i n g a. a. O. I.
S, 6—12 u. 405. M o u h o t a. a. O. 1864. Bd. I. S. 61—62 und S. 271.
Bastian, Die Völker des öst. Asiens (Siam). S. 58. Pallegoix:
a. a. O. Siam societys Journals. Bangkok 1904. S. 175. M o m Toh,
a. a. O. S. 6. Encyclopaedia Britannica. Bd. XXI.
(Siam). S. Homan van der Heydea. a. O. S. 1 — 64. Die
preussische Expedition nach Ostasien etc. Chevillard a. a. O.
S. 21—22; 24—25. Scherz er a. a. O. 175—6. T h o m s o n a. a. O.
S. 154—155.
— 10 —
ungefähr 300 engl. Meilen weit durch China, dann durch die
Schanterritorien, wo er den Namen Mekong erhält. In seinem
weiteren Laufe fliesst er durch die Laosstaaten, Siam, Anam
und Cambodja und mündet endlich in das chinesische Meer.
Die Länge des Flusses beträgt nach Smyth 3000 engl. Meilen.
Die beiden Parallelflüsse des Mekong sind der Di Chu oder
Drechu, wie er in Tibet, bezw. Kinscha-Kiang oder Yangtsi-
Kiang, wie er in China heisst, der auf der Ostseite des Mekong
fliesst, und der Nu Lu oder Lutze Kiang, oder Namkong ge-
wöhnlich aber mit dem Namen Salwin bezeichnet, auf der west-
lichen Seite. Sie fliessen durch China, bezw. Birma, und münden
in das chinesische Meer und in die Bucht von Martaban.
Der Mekong hat auf dem rechten Ufer in Siam viele Neben-
flüsse, die in den Bergen der Monthon Isarn, Vdorn, Pitsanulok
und Payab entspringen. Die Hauptnebenflüsse sind von Norden
nach Süden folgende: Nam Kum, Nam Kok, Nam Jng in der
Monthon Payab. Nam Mek, Nam Pui, Nam Yang, Nam Sing
in der Monthon Pitsanulok. Nam Luang, Nam Songkram in der
Monthon Vdorn. Nam Mul, Nam Dom Noi, Nam Dom Yai,
Nam Schee, Nam Siew, Nam Samkan, Nam Tap Tan u. s. w.,
im Monthon Isarn.
Der Mekong und seine Nebenflüsse sind nur für einheimische
Schiffe schiffbar. Dampfer können wegen der zahlreichen Kata-
rakte und Wasserfälle nicht fahren. Die Nebenflüsse, in denen
sich keine Katarakte befinden, trocknen im Winter fast ganz
aus und sind deshalb in dieser Zeit selbst für einheimische Fahr-
zeuge nicht schiffbar.
Der Menom Schow Praya entspringt am Berge Doi Luang
in 19° 35' nördl. Breite und 101° 24' östl. Länge, ungefähr 20
Meilen von der Quelle des Mekong entfernt. Seine Länge beträgt
800 — 1000 englische Meilen. Unterhalb Pitsanulok teilt er sich
in zwei Arme, die sich unter Muang Chum Sang wieder ver-
einigen. Der Strom fliesst durch die Provinzen Nakorn Sawan
und Krungkau in der Richtung nach Bangkok und mündet in
den Meerbusen von Siam.
In der Provinz Payab fliesst in den Menam der Menam Yom
mit seinen Nebenflüssen Nam Ngau und Nam Pi; ferner der
Menam Wang mit seinem Nebenfluss, dem Nam Sik ; und end-
lich der Me Ping mit seinen Nebenflüssen Me Tun, Nam Yiwak
— 11 —
und Me Thol.
Der Menam Sak entspringt in der Provinz Pitsanulok, fliesst
durch die Provinz Petschabun und mündet in den Menam
Schow Praya in der Nähe von Ayuthia.
Es ist notwendig über den Menam Schow Praya, über seine
Ueberschwemmungen und über das Steigen und Sinken seines
Wassers genaueres mitzuteilen, da Acker- und Gartenbau in
Siam wesentlich von ihm abhängig sind.
Wie manche Autoren mit Recht behaupten, hat der Menam
für Siam dieselbe Bedeutung wie der Nil für Aegypten.
In seinem oberen Laufe ist das Strombett eng und tief;
allmählich erweitert es sich, bis es bei Pak Nam die grösste Breite
(1200 — 1500 Fuss) erreicht. An der Mündung des Flusses befindet
sich eine Barre, die bei Springflut eine Tiefe von nur 14 Fuss
hat.
Im 17. Jahrhundert war der Menam selbst für grössere Fahr-
zeuge, wie chinesische Dschunken, bis zur Stadt Sangkalok, die
ungefähr 360 engl. Meilen vom Meere entfernt ist, schiffbar.
Heutzutage sind nur noch ungefähr 90 engl. Meilen des Flusses
für Dampfer schiffbar; infolge von Sandanhäufung und allu-
vialer Ablagerung ist nämlich das Land auf Kosten des Meeres-
gebietes gewachsen. Auf der ganzen Strecke von Bangkok bis
zur See ist der Menam 36 — 42 Fuss tief. Sein Oberlauf und seine
nördlichen Nebenflüsse sind für grössere Fahrzeuge nicht schiffbar.
Der Nebenfluss Menam Sak ist bis Pak Priaw schiffbar; in
ihm findet sich nach je 21 — 24 engl. Meilen ein Wasserfall.
Die Katarakte und Wasserfälle kann man mit einheimischen
Booten und Schiffen passieren, weshalb diese beim Wasserverkehr
mit den nördlichen Provinzen (z. B. den Laosstaaten) immer
noch die Hauptrolle spielen.
Die Ueberschwemmung des Landes durch den Menam Schow
Praya während der Regenzeit tritt jedes Jahr sicher und regel-
mässig ein. Sie beginnt gewöhnlich Ende Mai oder Anfang Juni.
Im Anfange steigt das Wasser ein paar Inches pro Tag. Durch
den Schlamm, den es mit sich führt, erhält das Wasser eine röt-
liche Farbe. Dieser Schlamm hat ebenso wie der des Meklong
wegen seiner fruchtbaren Kräfte, die er enthält, eine sehr grosse
Bedeutung. Er ist das einzige Düngmittel für den Ackerbau
in Siam, da er so gehaltvoll ist, dass er jedes andere überflüssig
— 12 —
macht. Es ist bewiesen, dass der Düngungswert dieses Schlammes
halb so gross ist, wie der des Stalldüngers.
von der Heyde, Rat des Irrigationsdepartements,
hat den Schlamm des Menam untersucht und folgende Resultate
gefunden: Der Schlamm des Menam hat ungefähr dieselbe
Wirkung wie der des Brantas-Flusses in Java; auch die che-
mische Zusammensetzung ist beim Menam-Schlamm ähnlich der
des Brantas.
Der Düngungswert des Brantas- Schlammes, während der
Regenzeit auf einen Bouw (d. h. ein Stück Land von 7096 qm)
von Reisland abgesetzt, beträgt an nutzbarem Nitrogen unge-
fähr 16 Guilders pro Bouwed oder in Siam 5 Bat (zirka 6,00 M.)
pro Rai 1 ) (1 Rai = 1600 qm.)
Im August tritt der Menam über die Ufer und bedeckt das
Land mit einer Wasserschicht von 2 — 3 m Höhe. Im November
beginnt das Wasser wieder abzufliessen und im Dezember hat
der Fluss wieder seinen gewöhnlichen Lauf.
Eigenartig ist die Tatsache, dass, während höher gelegene
Länder unter Wasser sind, in den niederen Regionen des Landes
eine Strecke von 30 englischen Meilen, von der Seeküste land-
einwärts gerechnet, unüberschwemmt bleibt.
1) The results of the investigations made by the agricultural Station
at Passoeroean are as follow. — Two series of samples (A — B) taken daily,
during a period of 65 days at two different places from the Brantas delta
canals (irrigated area 33 000 AH) held on an average 408 m G. (samples A)
and 422 m G (samples B) silt, dried at a temperature of 125° O.
On an average the Silt contained:
Phosphoric acid. Potassium Available Nitrogen
Samples A 0,66% 0,60% 0,27%
B 0,35% 0,43% 0,25%
A water supply of 1,5 L per bouw and per sec. as is usual for the paddy
fields commanded by these canals, amounts in a period of 120 days to
15 552 M s and carries to the fields, according to the least favourable series
of samples B. a quantity of 6563 K. G. dry silt containing 22,97 K. G.
Phosphoric acid. 28,22 K. G. Potassium and 16,41 K. G. available Nitrogen;
the value of the available Nitrogen, when applied to the field, being on an
average about 16 guilders as mentioned above.
Investigation of the quantity and quality of the silt held by the water
of some irrigation canals in other regions have shown similar results.
Prof. Adolf Mayer inhis „Handbuch der Agrikulturchemie"
states as average figures for stables manure of cattle: Phosphoric acid.
0,27 %, Potassium 0,67 %, and available Nitrogen 0,54 %.
— 13 —
Pallegoix führt diese Erscheinung — wohl mit Recht
— auf die Wirkungen von Ebbe und Flut zurück l ).
Nicht immer sind die Wirkungen der Ueberschwemmung für
die Ackerbautreibenden gut. Die Ueberschwemmung richtet
manchmal grossen Schaden an. Wenn sie aussergewöhnlich gross
und schnell erfolgt, verwüstet sie alles und reisst alles mit sich,
was ihr in den Weg kommt, Zuckerplantagen, Reisfelder, Vieh-
herden, Obstbäume u. s. w. ; dies war nach Bowringim Jahre
1831 der Fall, nach M o u h o t auch 1851. Einige Jahre nach dieser
Verwüstung war aber der Boden um so fruchtbarer und der Er-
trag um so reichlicher.
Die Ursache der Ueberschwemmung hat man schon auf ver-
schiedene Weise zu erklären versucht. Kämfer bezeichnet
sie als Folge des Schmelzens des Gebirgsschnees. Diese Ansicht
ist indes irrig; die richtige Erklärung geht dahin, dass die Ueber-
schwemmung lediglich vom Regen abhängt.
Der Beweis dafür hegt darin, dass auch die Ueberschwem-
mung grösser ist, wenn in einem Jahre mehr Regen fällt. Diese
Meinung vertreten z. B. Pallegoix, Smyth, Von der
Heyde, Bowring, Mouhot, deren Urteil durchaus
zuverlässig ist.
Auch Bastian ist dieser Ansicht; aber er fügt noch
bei, dass sich bei einer Ueberschwemmung mit dem Wasser des
Menam und seiner Nebenflüsse das der anderen Flüsse in Nieder-
siam verbindet. Er sagt:
„Die Ueberschwemmung bestand darin, dass die Wasser des
Petriew oder Praschin-Flusses des Taschien oder Supan-Flusses
und des Meklong bei Petschaburi mit denen des Menam sich
mischen, so dass sie eine gemeinsame Mündung haben. Ueber
die von Korat abfallende Ebene vermittelt sich während des
Regens auch eine Verbindung zwischen dem Kabil-Flusse und
dem Srisopons-Flusse. Der Kanal Canap erhält das ganze Jahr
Siehe Homann van der Heyde a. a. O.
Nach Mom Raschawongse Toh sind die chemischen
Bestandteüe des Wassers des Menam folgende: Stickstoff 0,32%, Kali
0,43%, Phosphorsäure 0,21, Magnesia 0,11, Kalk 0,65, Chlornatrium
0,22, Eisen 0,10, Flussspat und Fluor ganz unbedeutend.
1) Pallegoix sagt : Une chose, qui parattra bien extraordinaire,
c'est que la partie basse de la plaine a douze Heues de la mer n'est Jamals
— 14 —
hindurch die Kommunikation zwischen Bangkok und Nakorn
Noyok offen" 1 ).
S m y t h sagt von der Ueberschwemmung und dem regel-
mässigen Steigen und Sinken der Wasser des Menam folgendes:
„In der Nähe der Stadt Pischitr sind grosse Sümpfe und Haff-
wasser, die zur Zeit der Ueberschwemmung grosse Wassermengen
in sich aufnehmen, so dass sie grossen überschwemmten Inland-
seen gleichen. Wenn das Wasser im Flussbette wieder sinkt,
giessen sie ihre Wassermassen langsam wieder aus. Eben darin
beruht das Geheimnis des Flusses; die Natur hat dadurch selbst
„die Grösse der jährlichen Ueberschwemmungen zum Vorteile
der Landwirtschaft in der niederen Menam-Ebene eingeschränkt".
Nicht so regelmässig sind die Erscheinungen beim Meping,
einem Nebenflusse des Menam. Innerhalb weniger Stunden kann
während der Ueberschwemmungszeit sein Wasser von 4 Fuss
auf 8 Fuss steigen und umgekehrt ebenso rasch sinken ; und
dies wiederholt sich oft 3 bis 4mal in einer Saison (d. h.
Ueberschwemmungszeit) .
Niedersiam hat neben dem Menam noch folgende Flüsse:
der Menam Bang Prakong, auch „Menam" Petriew oder Menam
Nakorn Nayok genannt; er bewässert die Provinz Praschin; der
Menam Taschin oder Menam Supan in der Provinz Nakorn
Schaisi; der Meklong in der Provinz Raschaburi; der Menam
Schantabun in der Provinz Schantabun; der Menam Petscha-
buri in dem Kreise Petschaburi; der Menam Nawi und Menam
Srisopon in der Provinz Burapah. Alle diese Flüsse und ihre
Nebenflüsse treten fast gleichzeitig mit dem Menam über ihre
Ufer und ihr Schlamm hat die gleiche Zusammensetzung wie
der Menam-Schlamm.
Auf der malayischen Halbinsel sind viele, aber meist kleine
inond£e, tandisque la partie superieure reste submerg^e pendaat plusieurs
mois. Je tächai de me rendre compte de ce ph&iomene et je ne vois pas
d'autre maniere de Fexpliquer qu'en attribuant a Teffet des marees. Car
quand la maröe monte, eile repousse les eaux par une force irresistible et
desque la maröe descend, ces eaux se pr£cipitent dans le lit du fleuve ou
des canaux, que la maröe leur laisse libre, de maniere que r^coulement
ayant lieu par le lit du fleuve ou des canaux a mesure que les eaux su-
perieures descent, elles prennent cette mßme direction d'e'coulement sans
avoir le temps de se repandre dans la partie basse de la plaine.
1) Bastian, Die Völker des östlichen Asiens (Siam). S. 58.
— 15 —
Flüsse. Die bedeutenderen unter diesen sind: der Menam Pran,
der Menam Schumphorn, der Menam Kanschanaditt, der Sokong,
Patani, Telubin, Tanyung = Mass, Xalatan, Tringanu, Dungun,
Kemaman, Keda imd andere Flüsse. Selbst die grösseren Flüsse
sind nur eine kurze Strecke weit schiffbar; ihr Oberlauf ist ent-
weder zu seicht für grössere Schiffe oder aber es finden sich
in ihnen zu viel Katarakte und Wasserfälle.
Von Bedeutung für die Landwirtschaft in Siam sind auch
die zahlreichen, aber meist kleinen Inlandseen, die wie die Flüsse
während der Regenzeit die anliegenden Gebiete überschwemmen.
Die meisten befinden sich auf der malayischen Halbinsel. Der
grösste und bekannteste dieser Seen ist der Tale Sap, der zwischen
den Ostprovinzen und Kambodja liegt. Er Hegt zwischen 12° 25'
und 13° 53' nördlicher Breite, ist 120 englische Meilen lang und
hat wenigstens 400 englische Meilen Umfang 1 ).
Dass das Wasser des Sees während der Regenzeit das Land
überschwemmt, hat seinen Grund in der Ueberschwemmung des
Mekong. Während der Ueberschwemmung steigt das Wasser
mehr als 20 Fuss, so dass in dieser Zeit der ganze Kreis Patabong
unter Wasser steht.
Nach Smyth 2 ) befindet sich der See in einem Verschlam-
mungsprozess, indem jedes Jahr auf dem Boden des Sees sich
der Schlamm einige Inches tief absetzt. Je seichter der See
wird, desto grösser muss die Ueberschwemmung sein, die Strom-
rinne wird dadurch desto tiefer und folglich muss mehr Wasser
nach dem Mekong abfliessen. Man hat dies schon an verschie-
denen Inlandseen der malayischen Halbinsel beobachtet.
Ein ebenso buntes Bild, wie in geographischer Hinsicht,
bietet das Land bezüglich der Bevölkerung 3 ), sowohl
1) Vgl. Mouhot, Travels in the Central Parts of Indo-China, Siam.
Cambodja and Laos. London 1864. Bd. I. S. 271.
2) S m y t h , a. a. O. Bd. II. S. 225.
3) Ueber die Bevölkerung und ihre Verteilung vergleiche man:
Bowring a. a. O. Bd. I. S. 81—92. Bd. II. S. 2 ff. W. S m i t h ,
a.a.O. M. Carthy a. a. o. Pallegoix a.a.O. Loubere,
a. a. O. Mouhot a. a. O. Bd. I. S. 61. Almanach de Gotha. Gotha
1906. S. 1088. Whitakers Almanach. London 1906. Exposition St. Louis,
Siam. S. 19 — 62. Bangkok Directory. Bangkok 1905. Francis Gar-
nier, a. a. O. Bd. I. S. 289—334. C o 1 q u h o u n , a. a. O. S. 58—9;
77—83; und 171—3. Chevillard, a. a. O. S. 21. de Rosny, a.
— Io-
was die verschiedene Dichtigkeit in den einzelnen Gebieten, als
auch was die Verteilung der Nationalitäten über das Land betrifft.
Was man heute „Siamesen" nennt, sind nicht lauter Ein-
geborene, sondern auch Angehörige anderer Nationen, die teils
eingewandert sind, teilweise gezwungen sich in Siam angesiedelt
haben.
Es war im Mittelalter in Hinterindien Sitte, dass ein König,
der ein Land erobert hatte, einen Teil der Bevölkerung kriegs-
gefangen mit sich führte und die Leute in verschiedenen Teilen
seines Reiches ansiedelte und ihnen Ländereien zum Bebauen
samt dem dazu nötigen Betriebskapital (Getreide, Geräte, Vieh,
Bauholz u. s. w. und selbst bares Geld) gab. Diese Leute blieben
Hörige des Königs und bildeten einen eigenen Teil der Bevöl-
kerung des Landes. Im Kriegsfalle wurden sie als Soldaten selbst
gegen ihren ehemaligen König verwendet. Ihrem neuen Herrn
dienten sie mit derselben Treue wie dem alten; sie fühlten sich
ganz als seine Untertanen, als wären sie im Lande geboren. Ihre
Nachkommen fühlten sich noch mehr als Untertanen des neuen
Staates und interessierten sich fast nicht mehr für die alte
Heimat.
Diese Bevölkerungsklasse hatte dem Könige bestimmte
Pflichten und Abgaben zu leisten. Davon später.
In früherer Zeit, vor der Herrschaft der jetzt regierenden
Dynastie herrschte in Hinterindien zwischen den verschiedenen
Nationen beständig Krieg. Die kriegerischste Nation waren die
Siamesen; sie machten unter den Nachbarvölkern besonders
viele Kriegsgefangene, und damit hängt auch zusammen, dass
die Bevölkerung heute eine so gemischte ist.
Die Bevölkerung besteht aus eingeborenen Siamesen, Laoten,
Schau, Birmanen, Kariengs, Kambodjanern, Anamesen, Malayen,
Peguanern, Gula oder Tongsu, Klinge oder Lawa, Hindus, Chi-
nesen und Persern, die sich schon längst in Siam befinden und
die siamesische Staatsangehörigkeit erworben haben; dazu kom-
men noch portugiesische Abkömmlinge meist Mischlinge von
Anamesen und von Kambodjanern.
Europäer sind in Siam ungefähr 6000; sie sind teils Kauf-
leute, teils Regierungsbeamte. Auf der malayischen Halbinsel
a. O. S. 17—21; 33—48 und 88—95. Scherz er, a. a. O. S. 175.
Exposition Universelle de Paris. „ Le Siam". Paris 1900.
fc
— 17 —
findet sich ausserdem noch eine Anzahl Negritos, die vielleicht
Reste der Urbevölkerung Siams sind.
Diese verschiedenen Stämme sind fast alle über ganz Siam
verbreitet; doch lassen sich die Hauptwohnsitze der einzelnen
Völkerschaften folgendermassen feststellen:
Die meisten Siamesen wohnen in Niedersiam, vor allem an
den Ufern des Menam und seiner Nebenflüsse, die zwischen dem
13. ° und 17. ° nördlicher Breite in ihn fliessen. Sie bewohnen
demnach auch die Ufer des Meerbusens von Siam. Die malay-
ische Halbinsel bewohnen sie bis zum 7. ° nördlicher Breite.
Oestlich vom englischen Gebiete an der Tennaserinküste
wohnen sie vom 11.° bis 16. ° 30' nördlicher Breite.
Desgleichen besteht auch die Bevölkerung der Provinzen
Schantabun und Praschin an der Ostseite des Menam bis zur
südlichen siamesischen Grenze in 11° nördlicher Breite zum
grössten Teile aus Siamesen.
Man unterscheidet zwei Arten von Thai oder Siamesen 1 ):
Thai Yai oder Grosssiamesen, die in den gebirgigen Regionen
des Nordens wohnen und Thai Noi oder Kleinsiamesen, die im
Süden, speziell in der Menam-Ebene wohnen.
Die Laoten wohnen hauptsächlich in den Laosprovinzen
oder Monthon Payap. Hier bilden sie den Hauptbestandteil der
Bevölkerung. Ferner ist im Mekongtal und auf dem Korat-
Plateau vom 13. ° bis zum 21. ° nördlicher Breite die Hälfte der
Bevölkerung Laoten.
Die Laoten sind in der Zeit, seit sie zuerst in die Geschichte
eintreten, in zwei Klassen eingeteilt 2 ) :
a) Lao Pung Kao, die in der Gegend von Lom Sak und
Luang Prabang und
b) Lao Pung Dam, die in Schiengmai, Lampun, Lampang,
Pre, Nan, Lakorn und Tern wohnen.
Die Laoten bewohnen in den Laosstaaten die Täler und
Ebenen. In den Gebirgen wohnen ungefähr 3000 Fuss über dem
Meeresspiegel andere Stämme. Zu diesen gehören die Lus, die
aus Sipsawng Pana an der Südgrenze von China nach Siam
eingewandert sind.
Man unterscheidet zwei Gruppen von Lus:
1) Vgl. L o u b ö r e , Bd. I. S. 18.
2) vgl. Bowring, a. a. O. Bd. II S. 2.
— 18 —
a) Die Ka oder Ka Che, d. h. Sklaven. Zu dieser Gruppe
gehören folgende Stämme: Die „Lawas", die in den Gebirgen
der westlichen Laosländer westlich von Schieng-Mai wohnen;
die „Lamet", die nördlich vom Mekong in der Nähe von Schieng
Kong wohnen; die „Ka Hok" oder „Ka Yuen", die die Ge-
birge zu beiden Seiten der Flüsse Nam Beng und Nam Ta be-
wohnen. In den Bergen des Kreises Nan haben die Kamu ihren
Wohnsitz.. Dazu gehören noch die Stämme der „Käme, Ka
Bit und Ka Pai".
b) Zur zweiten Gruppe der Lus gehören die Yao, Yao Yin,
Meo, Lanten, Musur oder Mu-hso, Kaw, Kuwi und andere noma-
dische Bergbewohner.
Ihre frühere Heimat war das Hochland der südchinesischen
Provinzen Yunan, Kweichau, Kwangsi, Kwang Tung, Chieng
Tung und Chieng Rung.
Die Yao wiederum sind eingeteilt in 12 Stämme. Lao La;
Lao Pong, Lao Chao, Lao Tuen, Sin Pan, Sin Pung, Sm Ten,
Sin Chao, Sin Chang, Sin Tuen, Sin Tu, Sin Lung. Diese Stämme
bewohnen die Gebirge im Nordosten der Laosprovinzen, in der
Nähe des Mekong, gegen Muang Sing und Luang Prabang, wo
auch die Yao Yin wohnen.
Die Meo sind ebenfalls in 10 oder 12 Stämme eingeteilt.
Vor 23 Jahren war noch kein Meo auf dem Westufer des Mekong
ansässig; seither aber verbreiten sie sich in grosser Anzahl über
das ganze Gebirge auf der Westseite des Mekong.
Die Musur, Kaw und Kuwi haben viel miteinander gemein.
Die Berge auf der Westseite, d. h. auf dem rechten Ufer des
Mekong und der Kreis von Schiengmai werden von den „Musur"
bewohnt. Die Kaws wohnen an beiden Ufern des Mekong, vor
allem aber auf den Bergen, an den Ufern des Nam U-Flusses.
Die Musur sind in 11 Stämme eingeteilt: Piki, Feho, Hai,
Hai Sia, Pola, Kelli, Kulao, Wenga von Chiengtung, Hodi,
Nampe, Lawlaw von Chieng Rung.
In derselben Gegend, in der die Musur und Yao woh-
nen, ist auch der Stamm der Lanten ansässig. Colquhoun 1 )
erwähnt noch folgende Völkerstämme, die auch westlich vom
Mekong in den Gebirgen wohnen sollen, die aber bis jetzt
noch von keinem anderen Autor z. B. Mc. Leod, Richard-
1) vgl. Colquhoun, a. a. O. S. 58—9.
— 19 —
son, O'Reiley, Watson, Sconco, Anderson, Cushing, Mason,
Spearmann, Cameron und Mouhot erwähnt worden sind, näm-
lich folgende: Kachyens, Ka-Kuis, Ka-Kuas, Ka-Koi, Mutsa,
Si-sun, Kapin, Kadam, Paloungs oder Palcngs, Yin-nees, Yin-
nets' Yin-bans, Yindalines, Yondalines, Let-htas, Paduangs,
Yeins, Dummoos, Dunos und Thoung-thoos.
Mc. Leod erwähnt noch folgende Völkerstämme, die an der
nördlichen Grenze von Siam wohnen sollen: La-la, Yem, Kali,
Putal, Kalau, Ka-K&u, Kama, Kämet, Tseu, Thin, Nga, Ka
und La.
Ausser diesen gibt es noch viele andere nomadische Berg-
bewohner, die aber keine besondere Bedeutung haben.
Die Malayen wohnen auf der malayischen Halbinsel zwischen
dem 3° und 7° nördlicher Breite. In geringer Zahl finden sie sich
auch in Niedersiam.
Die Peguaner bewohnen hauptsächlich den Kreis Nakorn
Khuenkhan; ferner finden sie sich in der Meklong- und Menam
Kwa Yai-Ebene und in dem sogenannten Bang-Raman oder
dem Peguanerviertel im Nordwesten von Bangkok.
Die Kambod janer bewohnen die südlichen Bezirke am Me-
kong zwischen dem 12° und 15° nördlicher Breite, in den Monthon
Burapah; ferner in dem sogenannten Bang Kaminviertel in der
Nähe von Bangkok und in den Ostprovinzen.
Die Karieng befinden sich auf der Gebirgskette, die sich
vom nördlichen Teil der malayischen Halbinsel ausgehend an
der birmanischen Grenze hinzieht, bis zum 21.° nördlicher Breite
und in den südlichen Bezirken von Petschaburi. Desgleichen
wohnen sie in den Gegenden, in denen die Lus sich finden. Col-
houn 1 ) sagt, dass Spearman drei Gruppen von Kariengs oder
Karens unterscheidet:
1) Die Sgaw oder weissen Karens (bzw. weisse Kariengs).
Zu dieser Gruppe gehören folgende Stämme: die Ma-nee-pgha,
die Pakoo und die We-wa.
2) Die Pwo oder Scho. Zu dieser zweiten Gruppe gehören
folgende Stämme : die Pie-do oder Pie-zaw oder Plaw, die Koo-
hto, die Schoung die Ha-shoo und die Ka-roon.
3) Die Karen-nee oder Kara oder Pra-ka-ra oder Pye-ya
1) vgl. Colquhoun, a. a. O. S. 77—83.
— 20 —
oder Bghai oder rote Karens (bzw. rote Kariengs). Zu dieser
dritten Gruppe gehören folgende Stämme: die Bghai-moo-hte,
die Bghai-ka-tew, die Bghai-ka-hta, die Pray, die Ma-non-ma-
naw und die Tschaw-kho.
Die Tongsu oder Schan wohnen auf den Bergen der Provinz
Schantabun, am nordöstlichen Teil de» Meerbusens von Siam,
vom 11° 13' bis 13° nördlicher Breite; ferner auf den Bergen
der Laosprovinzen und in den Gegenden, in denen sich Edelstein-
minen befinden, da sie die Arbeit in diesen Minen anderen Be-
schäftigungen vorziehen. Die Chinesen und Anamesen sind über
ganz Siam zerstreut. Letzere aber besonders in dem soge-
nannten Bang Yuen in der Nähe von Bangkok.
Die Negritos, die Ureinwohner von Siam findet man noch
auf den Bergen von Lakorn auf der malayischen Halbinsel, aber
in sehr geringer Anzahl.
Eine genaue Zahl der Bevölkerung Siams lässt sich schwer
angeben, da die Statistik in Siam sehr mangelhaft ist. Die bis-
herigen Angaben beruhen alle auf Schätzungen. In den verschie-
denen Werken über das Königreich Siam sind die Zahlen sehr
verschieden angegeben, schwankend zwischen 2 und 38 Millionen.
Nach Louböre (1691) betrug die Bevölkerungszahl zu
seiner Zeit nicht mehr als 1 900 000. Pallegoix (1854) und
Mouhot (1864) schätzen sie auf 6Millionen. Bowring(1857)
glaubt aber, dass diese Zahl um mindestens 1 Million zu hoch sei.
Colquhoun dagegen ist der Meinimg, dass alle die erwähnten
Autoren im Irrtum seien, und er taxiert die Bevölkerungszahl
auf mindestens 38 Millionen zu seiner Zeit (1885).
Das Bangkok-Directory schätzte vor einigen Jahren die
Bevölkerung auf 9 000 000. Nach dem Almanach de Gotha be-
trägt sie 6 000 000 Köpfe, welche Angabe mit der von Palle-
goix' übereinstimmt.
Eine genauere Statistik gibt es in Siam nur über die zum
Militärdienste Tauglichen, resp. Untauglichen, d. h. über männ-
liche Personen vom 21. Lebensjahre aufwärts, ausgenommen
die zahlreichen geistlichen Personen.
Bastian (1866) behauptet, dass nach der Zählung der
„Lek u oder der Konskriptionsliste (über die später genauere
Angaben folgen werden), die Einwohnerzahl des Königreiches,
im Jahre 1829 sich auf 4 000 000 Köpfe beläuft. Dabei sind
1900 000
1500 000
1000 000
1000 000
600 000
50 000
50 000
— 21 —
aber nicht nur die weiblichen Personen, die Kinder und geist-
lichen Personen ausgenommen, sondern auch die erwachsene
männliche Bevölkerung der vornehmsten Städte des Nordens und
Südens von Siam und die Bevölkerung der Vasallenstaaten, da
diese schon den Listen der Konskriptionspflichtigen ihrer eigenen
Städte und Staaten eingereiht sind.
Nach Pallegoix setzt sich die Bevölkerung Siams f ol-
gendermassen zusammen:
Thai oder echte Siamesen
Chinesen
Laoten
Malayen
Kambod janer
Peguaner,
Kariengs, Tongsu Law u. s. w.
Zusammen 6 000 000 Einwohner
Im Jahre 1902 wurde eine neue Schätzung vorgenommen,
nachdem eine (ziemlich oberflächliche) Volkszählung in der
Provinz Bangkok oder Monthon Krung Tep stattgefunden hatte.
Die Bevölkerung der Stadt Bangkok selbst ist aber nicht mit-
gezählt. Da dies die vierte Zählung ist, darf man annehmen, dass
die Zahl, wenn sie nicht genau stimmt, doch annähernd richtig
ist. Man fand für die 22 Ampör oder Bezirke jener Provinz zu-
sammen 215 659 Einwohner, oder zirka 10 000 pro Ampör. Auf
Grund dieser Zählung hat W. A. Graham eine Schätzung
der Bevölkerung des ganzen Landes ausgearbeitet. Er kommt zu
einer Zahl von 5 197000 Seelen. (S.Tab. S. 22.) Diese Schätzung
ist seit Pallegoix' Zeit die einzige, die wirklich sorgfältig
ausgearbeitet wurde. Aber ob das gefundene Resultat richtig ist,
wird erst die Veröffentlichung der neuen Volkszählung des ganzen
siamesischen Gebietes, die vom Ministerium des Inneren im Jahre
1904 unternommen worden ist, zeigen.
Wie persönliche Beobachtungen von Schriftstellern und das
Staatseinkommen zeigen, sind die Ampöre oder Bezirke in Mon-
thon Bangkok viel kleiner als in anderen Monthons; dagegen
sind sie dichter bevölkert als die Bezirke in anderen Monthons,
deshalb werden die Ampöre in Bangkok als Durchschnitt für das
ganze Land genommen; und da die Stadt Bangkok nicht mit-
— 22 —
Tabelle (zu S. 21).
— 23 —
gerechnet ist, so nehmen wir als Durchschnitt pro Ampör nicht
10 000, sondern 12 000 Seelen an.
Die Zahl für Bangkok-Monthon mag wohl zu niedrig angegeben
sein. Folgende "Schätzung kommt vielleicht der Wahrheit näher.
22 unter dem Ministerium des Innern stehende
Ampör 284 000 Seelen
4 unter der Lokalverwaltung der Stadt stehende
Ampör 50 000 Seelen
Bangkok Stadt 400 000 Seelen
Also zusammen 734 000 Seelen
Die sich auf diese Weise ergebende Zahl stimmt allerdings
nicht überein mit der sonst üblichen Annahme, wonach Bangkok
über 400000 bis 600000 Einwohner hat. Grahams Schätzung
der Bevölkerungszahl in verschiedenen Monthon und ihre Vertei-
lung auf die verschiedenen Nationalitäten zeigt die Tabelle.
Graham nimmt selber an, dass diese Schätzung der Be-
völkerungszahl zu niedrig ist.
Wie schon vorher erwähnt wurde, hat die Regierung im
Januar 1904 mit der Volkszählung der verschiedenen Provinzen
in Siam begonnen. Bis jetzt sind nur die Ergebnisse der Zählung
in 12 Provinzen veröffentlicht 1 ). Die Gesamtsumme beträgt für
diese 12 Provinzen 3 308 032 Seelen, nämlich 1 624 462 männlichen
und 1 683 570 weiblichen Geschlechtes.
Die Bevölkerung verteilt sich in folgender Weise auf die
verschiedenen Monthons:
Nakorn Sri Tamarasch 645 545
Krung Kao 484 236
Nakorn Rascha Sima 402 068
Raschaburi 344 402
Praschinburi 282 053
Nakorn Schaisi 246 734
Nakorn Sawan 228 497
Pitsanulok 196 739
Puket 178 599
Schumphorn 129 901
Schantaburi 94 977
Petschabun 74 281
1) Die hier folgenden Tabellen (Seite 22 — 26) sind im Ministerium
des Innern zu Bangkok zusammengestellt worden.
— 24 —
Nach der Nationalität verteilt sich die Bevölkerung der
Provinzen f olgendermassen :
Thai (Siamesen und Laos)
2 677 987
Malayen
289 423
Chinesen
195 498
Kambodjaner
78 704
Peguaner
29 156
Kariengs
19 257
Anamesen
4 757
Mohamedaner
1601
Schan
994
Birmanen
607
Inder
518
Japaner
371
Europäer und Amerikaner
178
Tavai (Südschan)
45
Andere
8 936
Priester, sowohl buddhistische, wie anderen Religionen ange-
hörige sind bei dieser Statistik nicht mitgerechnet; da sie eigene
aus allen Nationalitäten zusammengesetzte Klassen bilden. Sie
sind in folgender Weise verteilt:
Geistliche
Geistliche
Novizen
anderer
Nationalitäten
Krung Kao
11 401
1304
304
Raschaburi
7 648
421
22
Paschinburi
5 201
504
102
Nakorn Raschasima
5 048
3 820
—
Nakorn Sritamarasch
4 755
433
2 402
Nakorn Sawan
4 510
1 097
1
Petschabun
650
566
—
Pitsanulok
4 171
1216
—
Nakorn Schaisi
3 092
295
4
Schantaburi
1 666
34
19
Schumphorn
1617
344
39
Puket
1005
377
46
50 764
10 411
2 939
— 25 —
Die Chinesen verteilen sich nach dieser Zählung vom Jahre
1904 folgendermaßen auf die Provinzen:
Baschaburi
Paschinburi
Nakorn Schaisi
Puket
Krung Kao
Schantaburi
Nakorn Sri Tamarasch
Nakorn Sawan
Pitsanulok
Schumphorn
Nakorn Bascha Sima
Petschabun
195 498
Malayen finden sich namentlich in folgenden Provinzen:
Nakorn Sri Tamarasch 240 642
Puket 34 903
Krung Kao 5 235
Praschinburi 5 137
Schumphorn 1 986
Baschaburi 1 380
Die Kambodjaner wohnen hauptsächlich in folgenden Pro-
vinzen:
Nakorn Baschasima 41 038
Baschaburi 19 886
Praschinburi 10 732
Schantaburi 3 296
Nakorn Schaisi 3 135
Die Peguaner wohnen vor allem in den Provinzen:
38 767
35 912
33 992
32 408
18 615
10 080
9 303
6 283
4 442
3 129
2 431
136
Die
Baschaburi
12 806
Nakorn Schaisi
6 822
Nakorn Sawan
2 943
Krung Kao
2 532
Nakorn Baschasima
2 259
Praschinburi
1715
Kariengs wohnen in
den Provinzen:
Nakorn Sawan
10 819
Baschaburi
6 288
— 26 —
Nakorn Schaisi 1 273
Praschinburi 523
Petschabun 288
Nakorn Raschasima 65
Auch in anderen Provinzen wohnen Kariengs, aber nur in
kleineren Gruppen.
Diese Zusammenstellung zeigt, dass die früheren Schätzungen
um 25% zu niedrig waren.
Erhöht man die alten Zahlen auch der anderen Pro-
vinzen entsprechend, so erhält man ungefähr folgende Sta-
tistik.
Nakorn Sri Tamarasch
645 545
Krung Kao
484 236
Nakorn Raschasima
402 068
Raschaburi
344 402
Praschinburi
282 053
Nakorn Schaisi
246 734
Nakorn Sawan
228 497
Pitsanulok
196 739
Puket
178 599
Schumphorn
129 901
Schantaburi
94 977
Petschabun
74 281
Isarn
915 750
Udorn
576 947
Bangkok
493 677
Payap
485 563
Kelantan
300 000
Burapah
208 868
Tringam
114 895
6 622 732
Nach dieser Schätzung beträgt also die Gesamtbevölkerung
Siams 6 622 732 Seelen. Diese Zahl ist aber eher zu niedrig
als zu hoch geschätzt. Nach der herrschenden Meinung beträgt
die Zahl der Gesamtbevölkerung za. 7 000 000 Seelen ; hiernach
kommen ca. 11 Personen auf 1 qkm.
Die jährliche Einwanderung der chinesischen „Kulis" ist
sehr gross. Da es bis jetzt noch keine Bedingungen für diese Ein-
wanderung gibt, kommen die ärmsten Klassen der Chinesen
— 27 —
nach Siam, um Arbeit zu suchen. Wenn es ihnen gelungen ist
Geld zu erwerben, so kehren sie wieder in die Heimat zurück.
Sie sind wenig besteuert und können deshalb leicht mit den
siamesischen Arbeitern konkurrieren, zumal sie wenig für ihren
Lebensunterhalt brauchen. Die natürliche Folge davon ist, dass
der Arbeitslohn sehr herabgedrückt wird, worunter die siame-
sischen Arbeiter sehr zu leiden haben.
Es wäre sehr zu wünschen, dass die Regierung Bestimmungen
für die Einwanderung chinesischer „Kulis" erlassen würde, wie
dies die englische und französische Regierung in ihren indischen
Kolonien bereits getan haben, und wodurch hier eine Einwan-
derung der Kulis mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist,
während sie fast ganz Siam überschwemmen; es gibt hier fast
keine Gegend, in der sich nicht Kulis finden. Genaueres darüber
folgt in dem Abschnitt über die landwirtschaftlichen Arbeiter-
verhältnisse.
Die folgenden Tabellen geben die Zahlen der Einwanderung
und Auswanderung der chinesischen Kulis seit 1890, resp. 1899.
Sie sind aus dem Almanach von Gotha (Hofkalender) zusam-
mengestellt. Wenn die Zahlen wahrscheinlich auch nicht ganz
genau sind, so kommen sie doch der Wirklichkeit ziemlich nahe.
Die Einwanderung der chinesischen Kulis aus China.
Jahreszahl. Zahl der Kulies.
1890 33 000
1891 9 800
1892 12 000
1893 19 000
1894 22 000
1895 10 000
1896 37 475
1897 ?
1898 ?
1899 ?
1900 26 499
1901 29 709
1902 35 684
1903 58 322
1904 43 224
1905 45 093
— 28 —
Die Auswanderung der chinesischen Kulis 1 ).
Jahreszahl. Zahl der Kulis.
1900 17 230
1901 19 266
1902 14 286
1903 26 977
1904 26 669
1905 30 087
Die Jahre 1900 — 1905 ergeben gegenüber einer Einwanderung
von 238 531 eine Auswanderung von 134 515, also eine Vermeh-
rung der Kulis in diesen 6 Jahren um 104 016.
Flusstäler werden bei der Ansiedelung stets bevorzugt, be-
sonders von ackerbautreibenden Völkern; die Siamesen sind
aber ein Agrarvolk, deshalb findet sich die dichteste Bevölkerung
in den Flusstälern, an denen Siam so reich ist, in den Ebenen
des Menam und seiner Nebenflüsse. Niedersiam ist ganz von
Flüssen und Kanälen durchkreuzt ; daher ist es der am dichtesten
bevölkerte Teil des Königreiches.
Die Bevölkerung von Niedersiam beläuft sich auf ca. 2 14
bis 3 Millionen Köpfe. Die niedrigste Zahl weisen die Laosländer
in Obersiam auf, nämlich nur ca. y 2 Million. Diese Zahl verteilt
sich auf die einzelnen Laosländer oder die Provinzen Payap
folgendermaßen 2 ) :
Schieng Mai 225 000
Lampun 45 000
Lampang 100 000
Nan 90 000
Tern 10 000
Pre 38 000
508 000 Seelen
Diese Summe ist ganz zweifellos zu niedrig angegeben;
in Wirklichkeit zählt die ganze Provinz wenigstens 600 000
Seelen.
Das gegenseitige Verhältnis jedoch geben die Zahlen richtig an.
1) Für die Jahre 1890 — 1899 sind in dem Almanach (Hofkalender)
von Gotha keine Zahlen angegeben.
2) The Kingdom of Siam. Exposition. St. Louis, New York 1904.
S. 33.
— 29 —
Die zweithöchste Bevölkerungszahl weist die malayische
Halbinsel auf mit 1910 000 Seelen, nämlich:
Malayen 900 000
Siamesen 800 000
Chinesen 200 000
Negritos 10 000
1 910 000 Seelen *)
Die Angaben entsprechen zwar nicht ganz den wirklichen
Verhältnissen, kommen ihnen aber ziemlich nahe.
Die Ostprovinzen haben ungefähr eine Million Einwohner,
wovon die Hälfte Laos sind, die auf dem Koratplateau wohnen.
Zirka ein Viertel der Einwohner sind Siamesen; sie wohnen in
den Küstengegenden. Der Rest setzt sich aus Chinesen und
Kambod janern zusammen, die hauptsächlich in der Nähe des
Tale Sap ihre Wohnsitze haben.
Bei der Ansiedlung in Siam ist das Hof System vorherrschend;
nur in den Flussebenen von Niedersiam finden sich grössere
Dörfer.
Auf den Bergen in Obersiam und auf der malayischen Halb-
insel finden sich nur ganz kleine Dörfer und Höfe. Ebenso sind
in den Ostprovinzen nur ganz kleine Dörfer vorhanden; im
allgemeinen herrscht hier ebenfalls das Hofsystem vor.
Das Land ist in den Ostprovinzen unfruchtbar, besonders für
Getreidebau, da das Erdreich zu steinig oder zu salzhaltig ist, so
dass nur die Striche an den Flussufern bebaut werden können.
Nach der amtlichen Statistik, die ich vom Ministerium des
Innern erhalten habe, ist von 12 Provinzen die Anzahl der Wohn-
häuser bekannt; für die übrigen 8 Provinzen ist die Zählung
noch nicht ganz vollendet worden.
Hiernach haben Häuser:
Nakorn Sri Tamarasch 192 220
Krung Kao 183 147
Raschaburi 118 885
Nakorn Raschasima 107 013
Nakorn Schaisi 81 647
Pitsanulok 52 712
Puket 45 453
1) The Kingdom of Siam. Exposition St. Louis S. 59.
— 30 —
Schumphorn 36 797
Schantaburi 33 142
Petschabun 19 789
Paschinburi 97 806
Nakorn Sawan 85 170
In 12 Provinzen also 1 053 781 Häuser.
Die grösseren Städte sind fast alle an den grösseren Flüssen
von Niedersiam gelegen, wodurch der Verkehr mit Bangkok sehr
erleichtert ist. Eine Verbindung der grösseren Städte mit Bangkok
ist notwendig, da in dieser Stadt von jeher die landwirtschaft-
lichen Produkte am leichtesten abgesetzt werden konnten. Ferner
ist Bangkok der Haupthafen von Siam.
In Obersiam gibt es wenig grosse Städte; die bedeutendste
ist Schieng-Mai, wo sich der Hauptmarkt für den Norden be-
findet. Schieng-Mai ist die zweitgrösste Stadt des Reiches.
Auch im Norden hegen die grösseren Städte an den Flüssen.
Auf der malayischen Halbinsel hegen die grösseren Städte
sehr weit von einander; jede grössere Stadt ist dort die Haupt-
stadt einer Provinz, bezw. eines Kreises.
In den Ostprovinzen findet man sehr wenige grössere Städte,
da, infolge der Unfruchtbarkeit des Landes, wenig Handel getrieben
wird. Auch hier hegen die Städte ziemlich weit auseinander.
Da die Statistik über den Flächeninhalt des Waldes, der
Flüsse und der unbewohnten Gegenden sehr mangelhaft ist, so
lässt sich nicht genau sagen, wieviel Land durchschnittlich auf
eine Person kommt; wenigstens kommt aber 1 qkm auf 11 Köpfe
der Bevölkerimg. Der grösste Teil der Bevölkerung treibt Land-
wirtschaft; welchen Bruchteil die nicht Landwirtschaft treibende
Bevölkerung ausmacht, ist nicht genau bekannt; aber soviel ist
sicher, dass er einen sehr kleinen Prozentsatz der Bevölkerung bildet.
An bebaubarem Lande herrscht Ueberfluss. Da aber die
Gegenden in der Nähe der Flüsse den meisten Ertrag hefern,
so lassen sich die meisten Landwirtschafttreibenden in diesen
nieder, die anderen Gegenden sind nur sehr schwach bewohnt.
Der grösste Teil der Bevölkerung besitzt eigenen Grund und
Boden; jedoch sind nicht alle, die über Grund und Boden ver-
fügen, selbständige Landwirte. Auch eine grosse Zahl von Be-
amten, Taglöhnern u. s. w. ist durch Heirat oder Erbschaft,
auf Grund der Realteilung, in den Besitz von einigen Rai gelangt.
— 31 —
Kapitel II.
Rechtliche Verhältnisse der Bevölkerung.
1. Abschnitt.
Die Bevölkerungsklassen 1 ).
Zum Verständnis der rechtlichen Verhältnisse der Landwirt-
schaft treibenden Bevölkerung Siams ist es geboten, auf all-
gemeine rechtliche Verhältnisse der Bevölkerung in Siam und
zunächst auf die rechtliche Gliederung der Bevölkerung einzu-
gehen und hierbei auch die historische Gestaltung der Verhält-
nisse zu berücksichtigen.
Die Gesamtbevölkerung Siams, die Staatsuntertanen, nennt
man „Prai Faka Pändin", d. h. Freie unter dem Himmel. Hier-
1 ) Ueber Bevölkerungsklassen und Sklaverei s. L o u b e r e a. a. O.
Bd. I S. 234—244. B o w r i n g a. a. O. Bd. I S. 189—199. Meiners
a.a.O. Bd. II S. 291. Smyth a.a.O. Bd. I. S. 284. M o m Ra-
shawongse T o h. a, a. O. S. 12. Bastian, Die Völker des
östlichen Asiens S. 164 — 187. Raschburi Kroma Mun, Kot
Mai Thai corpus juris siamensium. Bd. I. S. 463 — 506. Ratanay-
a p t i . Edikte und Verordnungen des 5. Königs dieser Dynastie.
Bangkok 1896. Bd. I S. 182, 203, 205, von A. D. 1874 an. Edikte und
Verordnungen im Jahre 119 A. D. 1900—1901. Bangkok 1901 S. 89 —
94. LuangDamarongTamasarn. Sammlung von alten und
neuen Edikten u. Verordnungen, die noch in Kraft sind. Bangkok 1897
Bd. I. S. 431 — 451. Frankfurter, Die rechtüchen und wirt-
schaftlichen Verhältnisse in Siam. 1896. C o 1 q u h o u n a. a. O. S.
171 — 192; 255 — 257. Bastian, Die Rechtsverhältnisse der verschie-
denen Völker der Erde. Berlin 1872. S. 405—433. (Eingehende Schil-
derung, meist direkte Uebersetzung aus dem siamesischen Gesetzbuch
über „siamesische Rechte und Sitte". Dr. K. von Scherzer, a.
a. a. O. S. 177—8. Chevillard, a. a. O. S. 240-244. deRosny,
a. a. O. S. 31—32.
— 32 —
unter versteht man das ganze siamesische Volk inklusive fremder
und anderer Volksgenossen, die das Recht der Freizügigkeit be-
sitzen und unter dem Schutze der siamesischen Regierung stehen.
Das Volk ist in zwei Hauptklassen eingeteilt, in „Pudi"
Edelgeborene (lat. : Patricii) und „Prai" (lat. : Plebs). Die erste
Hauptklasse der Pudi ist wiederum in drei Klassen eingeteilt:
„Pra Boroma Wongsa Nuwongse", die Prinzen des königlichen
Hauses; „Kattiyo Xatriyas", die Fürsten der Vasallenstaaten und
„Ka Rascha Kam oder (Kunang)" die Adligen. Diese letzteren
sind in zwei Klassen geschieden: „Ka Rascha Kam vai Tahan";
militärischer Adel (Offiziere und andere Beamte in Heer und
Marine) und „Ka Rascha Kam vai Polaruan", Ziviladel (Zivil-
beamte) beide in zahlreichen Abstufungen und Rangklassen (je
nach den Aemtern). Der Adel der Ka Rascha Karo ist nur ein
Dienstadel, der Adel und die Adelstitel werden mit dem staat-
lichen Amt, der staatlichen Dienststellung erlangt und der Adel
ist nur Personaladel, nicht vererblich. Pensionierte Beamte
dürfen ihren adligen Titel bis zu ihrem Lebensende führen. Der
König, der durch die Ernennung des Beamten ihm auch den
zum Amt gehörigen adligen Titel und Rang gibt, kann aber
einzelnen Beamten auch einen höheren Titel und Rang verleihen.
Mit dem adligen Amtstitel ist in der Regel auch ein Personen-
name verbunden und die Beamten erhalten mit dem Aufrücken
in höhere Stellen ausser dem neuen Amtstitel auch diesen andern
Namen statt des bisherigen. Ausnahmsweise wird dem betreffen-
den Beamten aber auch nur der neue Titel zu dem alten Namen
verliehen. Der Familienname der Beamten wird im amtlichen
Verkehr, bei Unterschriften etc., wenn überhaupt, nur in Klam-
mern hinzugefügt.
Europäer, die in Siam Staatsämter bekleiden, erhalten auch
den adligen Titel und Rang.
Die zweite Hauptklasse der Bevölkerung, die „Prais"umfasst
zwei Gruppen: die „Rasadorn", d. h. die Freien „Thai" und die
„Thaa" (Thasa) d. h. die Unfreien.
Die Rasadorn scheiden sich in Prai Polamuang oder Bürger
(städtische Bevölkerung) und Prai Bau (ländliche Bevölkerung).
Bei den „Thas" (Unfreie) unterscheidet man wiederum zwei
Gruppen: Die „Prai Luang" (königliche Diener, königliche
Hörige) und die „Prai Thas" (andere Hörige).
— 33 —
In den Rechtsverhältnissen der Prai Thas sind unter der
Regierung des jetzigen Königs seit 1874 grosse Veränderungen
eingetreten, welche die frühere Unfreiheit derselben im wesent-
lichen beseitigt haben. Der frühere Zustand und die Aenderungen
desselben sollen hier kurz geschildert werden.
Man bezeichnet in der Litteratur das Rechtsverhältnis —
die Thasa — immer als Sklaverei und die Thas als Sklaven,
auch in siamesischen Gesetzen finden sich diese Bezeichnungen,
aber dieselben sind nicht zutreffend und irreführend. Denn eine
Sklaverei und Sklaven in dem antiken und dem modernen
europäischen Sinne hat es in Siam nie gegeben. Die siame-
sische sogenannte Sklaverei war nur eine Hörigkeit. Und wenn
wir nachstehend auch noch die Worte Sklaven und Sklaverei
in Uebereinstimmung mit der in der Litteratur üblichen Aus-
drucksweise gebrauchen, so geschieht es mit dem Vorbehalt,
dass darunter nur Hörige und Hörigkeit zu verstehen sind.
Die siamesische Sklaverei 1 ) war, abgesehen von der Unfrei-
heit der Kriegsgefangenen (s. dar. unten), ein eigenartiges Sy-
stem der Verschuldung, d. h. ein System, demzufolge sich je-
mand für eine im voraus zu bezahlende Summe auf Grund eines
dahin ausgestellten Scheines zu persönlichen Diensten bei einem
anderen verdingte mit dem Recht, dieses Dienstverhältnis
jederzeit durch Rückzahlung der erhaltenen Summe aufzu-
heben, aber dadurch auch — und zwar mit seiner Familie —
in ein persönliches Abhängigkeits- und Hörigkeitsverhältnis zu
dem zahlenden Herrn kam. Ausnahmsweise konnte sich auch
die Verpflichtung der Unfreien nur auf Naturallieferungen, bezw.
Geldprästationen erstrecken. (S. dar. unten).
Der Schuldner und hörig Gewordene hatte bei dem nor-
malen Verhältnis im Hause oder auf dem Gute des Herrn per-
1) Alle auf die Sklaverei in Siam bezüglichen Gesetzesbestimmungen
hat Rev. S. T. S m i t h gesammelt und ins Englische übersetzt : „Domestic
Institution of Siamese Laws on Slavery ; vgl. auch Kroma Mun Raschburi
a. a. O. Bd. I. Seite 462 — 506, Koth Mai Thai: Sammlung von Luang
Ratanayapti Bd. I. S. 182 203, 205, 330 und Ratanayapti, Edikte etc.
Bd. I. S. 182, 203, 205. Die Hauptbestimmungen über Sklaverei und
Hörigkeit enthält aber die sog. „Kampi Pra Tamasatra", welche im
Jahre 1359 der siamesischen heiligen Aera A. D. 920. vom König Pra
Rama Thib odintra teilweise geändert worden und welche so geblieben
war bis zur Regierung des 5. Königs dieser Dynastie im Jahre 1874.
3
— 34 —
sönliche Dienstleistungen zu verrichten, erhielt aber von diesem
in der Zeit seiner Arbeitsleistungen Nahrung, Wohnung und
Kleidung.
Die Arbeitsleistungen präsentierten nur die Zinsen für
das empfangene Kapital. Die Kapitalschuld wurde durch sie
nicht verringert. Erst durch die Rückzahlung der geliehenen
Geldsumme wurde der Schuldner wieder frei, sonst blieb er sein
ganzes Leben im Dienstverhältnisse zu seinem Herrn. Seine
Kinder, die während der Zeit, in der das Dienstverhältnis zu
Recht bestand, geboren waren, wurden gleichfalls Hörige und
dienstpflichtig, konnten aber losgekauft werden. Der Loskaufs-
preis war je nach ihrem Alter verschieden.
Freie Eltern korinten ihre Kinder auch als Schuldsklaven
verkaufen (s. unten).
Es stand, wie bemerkt, jedem frei, zu jeder Zeit das ihm
gezahlte Kapital zurückzuzahlen, um sich bei einem anderen
Herrn zu verdingen oder in seinen früheren freien Stand zurück-
zutreten. Der Herr hatte nicht das Recht, bei seinen Lebzeiten
den in seinen Diensten stehenden Schuldner gegen dessen Ein-
willigung einem anderen durch Kauf oder Pfändung zu über-
lassen. Testamentarisch aber war dies gestattet. Der Herr
war verpflichtet, bei der Rückzahlung das Geld anzunehmen.
Nach dem alten Recht unterschied man 7 Arten von Skla-
ven x ) :
1. Gekaufte Sklaven, inklusive Schuldsklaven;
2. geborene Sklaven, Abkömmlinge der Sklaven;
3. Sklaven, die man durch Erbschaft oder ein Vermächtnis
von Eltern und Verwandten erhalten hatte,
4. Sklaven, die man als Geschenk erhalten hatte;
5. Sklaven, die sich für den von einem Herrn geleisteten
Rechtsbeistand freiwillig aus Dankbarkeit in dessen Dienst be-
geben hatten;
6. Sklaven, die sich zur Zeit einer Hungersnot freiwillig in
die Knechtschaft eines Herrn begeben hatten;
1) Nach Kampi Pra Tamasatra vom Jahre 920 A. D. unterschei-
det man 13 Arten von Sklaven , darunter 7 Arten, die zur Arbeit ge-
zwungen werden können (siehe oben) und 6 Arten, die nicht zur Arbeit
gezwungen werden können. Uns interessieren hier nur die 7 ersteren
Arten.
— 36 —
7. Kriegssklaven, solche die im Kriege gefangen als Sklaven
mitgenommen wurden.
Alle diese Klassen konnten rechtlich zur Arbeit gezwungen
werden.
Da manche Klassen grosse Aehnlichkeit mit einander hatten
und die Bedingungen derselben sehr wenig von einander ab-
wichen, unterschied man in neuerer Zeit in der Regel 3 Klassen 1 ).
1. Kriegsgefangene Sklaven;
2. Schuldsklaven, inkl. der Sklaven, die von ihren Eltern
verkauft worden sind;
3. geborene Sklaven.
Zu 1. Die kriegsgefangenen Sklaven gehören zur Klasse
der Prai Luang.
Es war, wie schon erwähnt, in Siam alter Brauch, dass die
in einem Krieg Gefangenen in Siam Unfreie wurden, dass aber
auch die ganze Bevölkerung des besiegten Landes als Kriegs-
gefangene betrachtet und ein grösserer oder geringerer Teil der-
selben in Siam als Unfreie, Hörige, Sklaven angesiedelt wurden.
Diese Unfreien waren alle Hörige des Königs in der Klasse
der Prai Luang. Solche Sklaven wurden vom König auch an
Fürsten von Vasallenstaaten, die im Kriege mitgefochten hatten,
ferner auch an höhere Adlige verschenkt, aber auch diese blieben
„Männer des Königs", „Kon Luang" oder „Prai Luang". Die-
selben waren aber im Unterschied von den im Dienst des Königs
verbliebenen loskäuflich (s. unten), jedoch musste der Loskauf
unter derselben Regierung erfolgen. Bei einem Thronwechsel
verfielen sie auf immer ihren Herren. Sie wurden dann meistens
auf deren Gütern angesiedelt und blieben Sklaven, wie die römi-
schen „mansi serviles" oder „mansi indominicati", wie Bastian
sie nennt, bis an ihr Lebensende.
Die Kinder solcher Sklaven wurden ebenfalls Sklaven in
der Klasse Prai Luang. Diejenigen jedoch, deren Eltern an
jene Fürsten oder höheren Adligen geschenkt waren, waren
loskäuflich (s. unten), die anderen nicht.
Wenn Bowring 2 ) (1857) erwähnt, dass es damals 46 000
im Kriege gefangene Sklaven aus verschiedenen Nationali-
täten gegeben habe,
1) vgl. auch Bowring a. a. O. Bd. I. S. 189.
2) vgl. B o w r i n g , a. a. O. Bd. I. S. 190.
— 36 —
Malayen 5 000
Cochin-Chinesen 10 000
Peguaner 10 000
Laos 20 000
Birmanen 1 000
so dürfte diese Zahl doch wohl zu niedrig sein ; sie umfasst wahr-
scheinlich nur die wirklichen Krieger, die mitgefochten haben,
die infolge früherer Kriege in Siam angesiedelt wurden und zu
der Klasse der Prai Luang gehörten , aber nicht die ganze
Bevölkerung des besiegten Landes, die auch mitgenommen und
angesiedelt wurde. Zu dieser Klasse gehören auch noch hohe
Personen, die sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben
und ihre mitschuldigen Familienglieder und Verwandten und
die in diese Klasse versetzt wurden.
In dem Rechtsverhältnis der Prai Luang, soweit sie nicht
vom König verschenkt worden sind, ist noch nichts geändert
worden. Die Aenderungen bezüglich dieser s. unten.
Die Prai Luang im königlichen Dienst sind auf verschiedene
Weise beschäftigt. Teils dienen sie in der Marine (Malayen und
Peguaner), teils im Heer (Laos und Cochin-Chinesen), die übrigen
sind auf königlichen Domänen oder sonst im königlichen Dienst
tätig. Alle haben eine Dienstzeit von drei Monaten, über die
andern neun Monate können sie frei verfügen. Sie leben in
Dörfern je nach ihrer Nationalität vereinigt, über das ganze
Land verstreut: die Malayen meist in Bangkok, die Cochin-
Chinesen in Bang-Kamin, die Peguaner in Paklat u. s. w.
Diejenigen, die als Soldaten in Heer und Marine dienen, be-
kommen in der Dienstzeit ausser freier Wohnung, Kleidung und
Nahrung, auch noch einen monatlichen Lohn.
Zu 2. Zu dieser Klasse gehören die Schuldsklaven, welche
sich selber verkauft hatten, ferner solche, welche mit ihrer Zu-
stimmung von ihrem früheren Herrn an einen dritten ver-
kauft worden waren, und endlich solche, welche durch Vermächt-
nis einem neuen Herrn übertragen worden waren, und Kinder,
die von ihren Eltern als Sklaven verkauft wurden. Kinder
unter 15 Jahren durften ohne ihre Zustimmung verkauft werden,
Kinder über 15 Jahre nur mit ihrer Zustimmung.
In früheren Zeiten unterschied man drei Klassen dieser
Sklaven: 1. loskäufliche; 2. nicht loskäufliche; 3. solche die
— 37 —
nicht persönliche Dienste für den Herrn leisteten, sondern statt
dessen Natural- bezw. Geldleistungen zu prästieren hatten.
Nicht loskäufliche Sklaven gab es eben nie viele. Diese
Form der Schuldknechtschaft ist nur selten zur Anwendung
gelangt und im Lauf der Zeit ganz abgekommen 1 ). Auch die
dritte Klasse war eine Ausnahme. Wenn Kinder von ihren Eltern
verkauft oder Sklaven mit ihrer Zustimmung an einen andern
Herrn verkauft waren und dann ihrem Herrn entliefen, waren
die Verkäufer als Empfänger des Kaufgeldes für den entlau-
fenen Sklaven haftbar und konnte von ihnen eventuell das Geld
zurück verlangt werden.
Die Ursache der Schuldsklaverei von Freien war in der Regel
eine Notlage der Betreffenden, die aber nicht nur durch schlechten
Gang ihres Geschäftsbetriebes, Unglücksfälle etc., sondern häu-
fig auch, und insbesondere bei der landwirtschaftlichen Bevöl-
kerung, durch die uralte und' in letzter Zeit d. h. seit der
Einwanderung von zahlreichen Chinesen nach Siam leider be-
sonders verbreitete leidenschaftliche Spielsucht der Siamesen
herbeigeführt wurde. Nach der Erntezeit fanden — wie auch
noch heute — nach altem Brauch und Herkommen regel-
mässig grosse Feste statt, bei denen auch gespielt wurde, und
die Bauern verspielten dabei häufig nicht nur ihre Barmittel,
sondern auch Haus und Hof und ihr ganzes Vermögen. Auch
wenn Bauern auf Schiffen und Booten mit ihrem Getreide
nach Bangkok und andern grössern Städten zum Verkauf des-
selben kamen und ihr Getreide verkauft hatten, gingen sie hier
vielfach in die Spielhäuser, und hatten sie ihren Getreideerlös ver-
spielt, so nahmen sie, aller Mittel bar, ein Darlehen gegen
Schuldknechtschaft auf. Bisweilen verspielten sie aber auch gleich
wieder dieses Darlehen in den Spielhäusern und häuften
durch ein neues Darlehen ihre Schuld, die sie nun auch nicht
mehr mit ihrem Haus und Hof bezahlen konnten. Unzählige
Siamesen sind durch das Spiel zu Schuldsklaven geworden.
Das Verfahren des Kaufs und Verkaufs von Schuldsklaven
1) Diese Form der Schuldknechtschaft ist deshalb unpraktisch,
weil bei ihr der Verkäufer keine Garantie für die Person des Sklaven
übernimmt. Er ist nicht haftbar für entlaufene Sklaven ; es kann ihm
deshalb auch kein Pfand abverlangt werden: vgl. B o w r i n g , a. a. O.
Bd. I. S.- 191
— 38 —
war sehr einfach. Ueber den Verkauf und die Darlehnssumme
wurde von einem Regierungsbeamten eine Urkunde ausgestellt,
die der Herr erhielt und bei Rückzahlung der geüehenen Summe
wieder herauszugeben hatte. Waren die Eltern selber Sklaven,
so war noch eine weitere Sicherung durch Bürgschaft eines
Freien vorgeschrieben. Besassen die Eltern Grundstücke, ver-
pfändeten sie diese in der Urkunde.
Die Schuldsklaven hatten, wie schon erwähnt, dem Gläu-
biger und Herrn persönliche Dienste (Arbeit) oder ausnahms-
weise auch nur Naturalien, bezw. Geld, je nach der Abrede
beim Kauf- und Dienstvertrag, zu leisten. Die Herren hatten in
jenem Falle für den ganzen Unterhalt ihrer Schuldsklaven zu
sorgen. Sie hatten denselben auch den Rechtsschutz zu gewähren,
d. h. in allen Rechtssachen für sie einzutreten. Bei Sachbeschä-
digungen durch die Sklaven konnte der Herr den Schaden gesetz-
lich abschätzen lassen und die Schadenssumme dem Schuld-
kapital hinzufügen und dies in der Schuldurkunde vermerken
lassen. Gewöhnlich freilich taten die Herren dies nicht, sondern
bestraften die Sklaven wegen solcher Schädigungen.
Kinder, die geboren wurden, bevor ihre Eltern sich in die
Knechtschaft begaben, durften bei ihren Eltern auch im Hause
des Herrn wohnen. Gewöhnlich erhielten auch sie freie Nahrung,
Kleidung und Wohnung von dem Herrn und leisteten sie ihm,
wenn sie arbeitsfähig waren, dafür auch persönlich Dienste, aber
diese Dienstleistungen waren nur freiwillige, die Kinder waren
rechtlich dazu nicht verpflichtet.
Zu 3. Die geborenen Sklaven waren Abkömmlinge der Skla-
ven, sofern sie während der Zeit, in welcher das Dienstverhältnis
zu Recht bestand, geboren waren.
Es ist schon vorher (zu 1.) erwähnt, dass die Abkömmlinge
der Prai Luang wieder Prai Luang wurden und mit Ausnahme
derjenigen, deren Eltern der König den Fürsten der Vasallen-
staaten oder an höhere Adlige geschenkt hatte, nicht loskäuflich
waren; diese letzteren dagegen waren loskäuflich, aber blieben
sie im Dienstverhältnis, so war ihr Rechtsverhältnis das gleiche
wie das ihrer Eltern.
Die Abkömmlinge der Schuldsklaven waren alle loskäuflich.
Die Loskaufpreise waren für diese und für die Abkömmlinge
jener Prai Luang, die der König den Fürsten der Vasallenstaaten
— 39 —
oder höheren Adligen geschenkt hatte, gesetzlich bestimmt und
blieben seit 1592 auch bis zur Regierung des jetzigen Königs un-
verändert. Die Preise variierten vom 2. — 3. Monat ab nach dem
Alter und stiegen bei den Männern bis zum Alter von 26 — 40.,
bei den Weibern bis zum Alter vom 21. — 30. Jahr (diese Jahre be-
deuten eben das kräftigste Alter bei Mann und Frau). Beim
Manne betrug die höchste Summe 56 Bat, bei Weibern 48 Bat.
Vom 40. bezw. 30. Jahr sanken die Preise bis zum 100. Jahr.
Im 100. Jahr war der Preis für einen Mann noch 4, für eine Frau
noch 3 Bat.
Zu 2. und 3. Gleich nach dem Regierungsantritt des jetzigen
Königs sind durch Erlasse von 1874 in den Verhältnissen dieser
Hörigen (zu 2. und 3.) fundamentale Aenderungen erfolgt.
Zunächst wurden die Loskaufpreise für die geborenen Skla-
ven, die unter dem jetzigen König seit 1. Oktober 1868 geboren
sind, geändert: für Kinder von 2 — 3 Monaten bei Knaben auf
6 Bat., bei Mädchen auf 4 Bat. Sie stiegen allmählich bis zum
7. — 8. Jahr. In diesem sind sie am höchsten: für Knaben 32,
für Mädchen 28 Bat. Von da ab sinken sie wieder, bis der Ab-
kömmling das 21. Lebensjahr erreicht hat.
Mit dem 21. Jahr aber und das war eine der grossen Neu-
erungen, hörte das bisherige Dienstverhältnis dieser Abkömmlinge
gänzlich und von selbst auf. Sie wurden „Thai" oder Freie
und gehörten nun in die Gruppe der „Lek Luk Thas" von denen
später bei der Darstellung des siamesischen Lehnswesens die
Rede sein wird.
Für die Abkömmlinge dagegen, die vor dem 1. Oktober 1868
geboren waren, blieben die alten Loskaufpreise von 1592 bestehen.
Eine zweite grosse Aenderung des Jahres 1874 war, dass
geborene Sklaven, die nach dem 1. Oktober 1868 geboren und
bereits 21 Jahre alt waren, fortan weder von ihren Eltern ver-
kauft werden noch sich selber verkaufen durften.
Eine dritte grosse Aenderung des Jahres 1874 war, dass
Kinder der Freien, die nach dem 1. Oktober 1868 geboren
waren und das 15. Lebensjahr schon erreicht hatten, nur mit
ihrer Zustimmung von ihren Eltern verkauft werden durften,
Kinder unter 15 Jahr dagegen ohne ihre Zustimmung. Die
Kaufpreise sollen berechnet werden wie für die Abkömmlinge
der Sklaven.
— 40 —
Die vierte sehr wichtige Aenderung jenes Jahres war aber,
dass kein Siamese, der nach dem 1. Oktober 1868 geboren ist
und das 21. Lebensjahr erreicht hat, sich selber als Schuld-
sklaven verkaufen oder als solcher verkauft werden darf.
Der letzte und der entscheidende Moment für die Ab-
schaffung der Sklaverei in Siam trat im Jahre 1897 ein, als
der jetzige König von einer Europa-Reise nach Siam zurückge-
kehrt war. Es wurde durch Erlass bestimmt, dass Siame-
sen, die nach dem 16. Dezember 1897 geboren sind, weder sich
selber als Schuldsklaven verkaufen, noch auch als solche ver-
kauft werden dürfen.
Diese Bestimmungen hatten zur Folge, dass vielfach Kinder
losgekauft wurden und erwachsene frei gewordene Kinder auch
ihre Eltern loskauften, aber auch die weitere, dass es in Siam
jetzt keine Schuldsklaven mehr gibt, die weniger als 39 Jahre
alt sind. Und da die Bevölkerung unter 40 Jahren, zumal bei
der kurzen Lebensdauer der Siamesen, den Hauptbestandteil
des Volkes bildet, kann man mit Recht behaupten, dass die
frühere Sklaverei (Schuldsklaverei) in Siam fast ganz verschwun-
den ist und die Tage der noch vorhandenen Schuldsklaverei
gezählt sind.
Allerdings gibt es noch viele frühere Sklaven, die, trotzdem
sie rechtlich Freie sind, wie bisher bei ihren alten Herren wohnen
und tatsächlich weiter in dem alten Verhältnis leben; sie haben
sich nicht mehr an die Freiheit des Erwerbs, ohne Schutz und
Unterstützung gewöhnen können und ziehen der Freiheit die
frühere gesicherte, sorgenfreie, abhängige Existenz vor, sie bitten
die Herren, sie wie bisher zu behalten und ihnen den Unterhalt
und Rechtsschutz zu gewähren, und die Herren behalten die
alten Knechte trotz mancher Unbequemlichkeiten und Unzu-
träglichkeiten, nicht unbeeinflusst von der Lehre und dem Gebot
ihrer Religion, zu den Mitmenschen freundlich und barmherzig
zu sein.
Es erübrigt noch, die Sklaverei in den abhängigen Staaten
und den Vasallenländem Siams zu erwähnen x ). Die Unterschiede
sind nicht erheblich. Auch liier gab es drei Arten von Sklaven:
1. Die Kriegsgefangenen, d. h. diejenigen, welche den Fürsten
1) Colquhoun a. a. O. S. 255 — 7.
für Männer
Weiber
54 Bat
72 Bat
62 „
62 „
45 „
60 „
54 „
72 „
48 „
48 „
42 „
64 „
— 41 —
vom Könige geschenkt waren. Dieselben waren und sind stets
loskäuflich. Früher bestanden gesetzlich in den verschiedenen
Staaten verschiedene Loskaufpreise. Die Preise waren
in
Nakorn Schiengmai
„ Nan
„ Lampang
„ Lampun
Muang Pre
>» Tem
Nach einem Erlass von 1900 sind die Preise in allen Staaten
die gleichen und niedriger geworden, für Männer 25 Bat, für
Weiber 32 Bat.
Im Unterschied von Siam sind diese Sklaven jetzt nach
neueren Bestimmungen (seit 1900), wenn sie das 60. Lebensjahr
erreicht haben, von selbst Thai oder Freie.
2. Die Schuldsklaven. Früher, vor 1874, galten für sie die
gleichen Bestimmungen wie im eigentlichen Siam. Die vor-
erwähnten Erlasse von 1874 wurden auf diese Sklaven nicht
ausgedehnt. Dagegen werden in ihnen die Schuldsklaven seit
1900 auch von selbst bei Erlangung des 60. Lebensjahres Freie,
während sie im eigentlichen Siam nur durch Rückzahlung der
Schuldsummen frei werden.
Ausserdem ist die Abschaffung dieser Sklaverei dadurch
vorgesehen, dass Personen, männliche und weibliche, die in den
Staaten nach dem 16. Dezember 1897 geboren sind, weder als
Schuldsklaven verkauft werden, noch sich als solche selbst ver-
kaufen dürfen.
3. Die geborenen Sklaven. Für diese gilt jetzt gegen-
über dem Recht im eigentlichen Siam : Alle Kinder von Sklaven,
die in den Staaten nach dem 16. Dezember 1897 geboren sind,
sind von Geburt an Freie; Kinder, vordem 16. Dezember 1897
geboren, sind zu gesetzlichen Preisen loskäuflich; der Preis ist im
1. Jahre 2,5 Bat und steigt bis zum 10. Jahre auf 25 Bat x ).
In Siam war das persönliche Verhältnis zwischen Herrn und
1 ) Vgl. über die neueren Bestimmungen in diesen Staaten : Pra Rascha
Banyat le Prakat Tang Tangnai Raschkai Ti Ha. Edikte und Verord-
nungen des fünften Königs dieser Dynastie. Sonderabdruck: Das Jahr
119 siamesischer Aera (1900—1901 A. D.) S. 89—94.
— 42 —
Sklaven im allgemeinen stets ein humanes und gutes, ein patriar-
chalisches, mit guter Behandlung der Unfreien. Schon L o u b 6 r e
schilderte es für seine Zeit am Ende des 17. Jahrhunderts dahin:
„L'esclavage y est si doux, ou si Ton veut, lalibertö y est si vile,
qu'il a passe en proverbe, que les Siamois la vendent pour manger
d'un sorte de fruit, qu'ils appellent Durion." Er behauptete
weiter, dass die Siamesen die Bettelei mehr verachten als die
Sklaverei und dass die Sklaven zu seiner Zeit meist bei den
landwirtschaftlichen Arbeiten verwendet wurden. Zuweilen
wurden auch besonders vertrauenswerte Sklaven von ihrem
Herrn auf die Ländereien geschickt, um diese selbständig auf
eigene Rechnung zu verwalten. Sie hatten nur ihrem Herrn
jährlich eine bestimmte Abgabe in Naturalien zu leisten oder
ihm pro Jahr 4 — 8 Bat 1 ) zu bezahlen und durften sonst frei
über sich verfügen. Trotzdem sie grosse Gewinne jährlich er-
zielten, dachte jedoch selten einer daran, sich loszukaufen und
seinen Herrn zu verlassen. Sie fühlten sich so zufrieden, dass
sie ihr ganzes Leben ihm treu dienten 2 ).
M e i n e r s meinte sogar am Ende des 18. Jahrhunderts,
dass die Lage der Sklaven, die stets ihre gesicherte Wohnung,
Kleidung und Nahrung von ihrem Herrn erhielten und nur
1,5 Bat Kopfsteuer gegenüber der Abgabe der Freien in Höhe
von 6 Bat zu zahlen hatten, vielfach besser als die der Freien
gewesen sei 3 ).
Von besonderm Interesse ist auch das Urteil von B o w r i n g,
des gründlichen Kenners siamesischer Verhältnisse, das er über
die Sklaverei für die Mitte des 19. Jahrhunderts fällt. Er
schreibt 4 ): „Bishop Pallegoix states, that slaves are, well treated
in Siam — as well as servants are treated in France' ; and I f rom
what I have seen, would be inclined to go even farther, and say,
better than servants are treated in England. This is proved by
the fact that whenever they are emancipated, they always seil
themselves again. Masters cannot illtreat their slaves, for they
have always the remedy of paying the money they represent ; and
he must be a very worthless character who cannot get some body
1) 7 livre 10 sols = 15 livres.
2) vgl. Loubörea.a.O. Bd. I. S. 234—244.
3) Meiners a. a. O. Bd. II. S. 291.
4) B o w r i n g a. a. O. Bd. I. S. 193—195.
— 43 —
to advance the sum. If they are treated harshly, you may take
certain that generally it is the man's own fault.
The only punishment which can be considered severe is
being put „into chains" and this is rarely done untill every other
means have been tried. If no improvement takes place from
this last punishment, the slave is handed over to the King, and
takes his place with the convicts — a punishment to which death
itself is far preferable. But these are men, whose crimes would
be as heavily punished in England. It is true there is no trial
required, but no man is so foolish as to lose his slave unless there
are weighty reasons for doing.
In small famihes, the slaves are treated like the children of
the masters ; they are consulted in all matters, and each man f eels
that as his master is prosperous so he is. The slaves, on the other
hand are faithfull, and when their master is poor, will devote
every Fuang (kleinste Silbermünze) they can beg to his necessi-
ties, and as long as he will keep them, will pass through any
amount of hardship. Seidom do you see such attachment bet-
ween masters and paid servants in England.
Man purchased or „Kai Fak u cannot be considered slaves,
as they have the power of redemption in their own hand.
That the slave is a simple debtor, and give his Services for
the interest of the money lent, may be proved from the fact, that
the surety in case of the man dying while in youi service, must
refund to you the original sum ; that if a man is sick, and is at-
tended to in his masters house, the surety is liable for the interest
during the time of the man's illness ; that men may borrow money
upon interest and live apart from his masters house, and yet in
some cases they are liable as servants. If we consider them, then,
as debtors, we shall probably be correct ; and especiall y as the rate
of interest in Siam is about 30 percent it does not appear astoni-
shing, that a man should prefer working to paying such an ex-
tortionate rate."
2. Abschnitt.
Das Lehnsystem in Siam 1 )«
Zu den für Siam besonders charakteristischen öffentlich-
1) Ueber Lehnssystem siehe :Luang Damrong Tamasarn:
— u —
rechtlichen Verhältnissen gehörte bis vor kurzem das seit ur-
alten Zeiten allgemein herrschende Lehnssystem. Aber auch
hier sind am Ende des 19. Jahrhunderts fundamentale Reformen
erfolgt, die es in seiner früheren Gestalt beseitigt und zu einer
neuen Rechtsgestalt geführt haben.
Das frühere siamesische Lehnssystem war das alte indische.
Man kann wohl sagen, dass das ganze siamesische Volk mit
all seinen oben erwähnten Standesklassen und Abstuf ungen im
Lehnsverhältnisse zum Könige stand. Jeder Siamese musste
sich einen Herrn zum Patronus wählen (gleich den römischen
clientes fidei et tutelae crediti). So ging es aufwärts bis zu den
Fürsten und königlichen Prinzen, die die unmittelbaren Lehns-
träger des Königs waren 1 ).
Noch bei Beginn der Herrschaft der jetzigen Dynastie (1782)
war Siam ein Feudalstaat, ganz im mittelalterlichen Sinne. Erst
die oben (S. 2) erwähnten durch die Erlasse von 1897 herbeige-
führten Reformen, welche die alte Landesteinteilung aufhoben und
das neue Lokal Verwaltungssystem einführten, wandelten den alten
Feudalstaat in einen Polizeistaat um. Das Bestreben zur Einführ-
ung eines Polizeistaates datiert schon seit 1874. Die allmähliche Be-
seitigung der Hörigkeit und andere Massnahmen, welche die frühere
Macht und den bisherigen grossen Einfluss des Adels brachen und
die Kraft der Obrigkeit stärkten, bereiteten die Umwandlung vor.
Sammlung von alten und neuen Edikten und Verordnungen. 1897. Bd. II.
S. 174 — 248. Bastian, Die Völker des östlichen Asien S. 164 — 177.
Loubere a. a. O. Bd. I. S. 234—244. Smyth a. a. O. Bd. I. S.
282—286. Frankfurter a. a. O. Bowring a. a. O. Bd. I.
S. 190—191. Y o u n g a. a. O. S. 125—130. M o m T o h a. a. O.
S. 10. Edikte und Verordnungen des Jahres 1899 über
Abschaffung des Patronagesystems. Bangkok 1899. Sonderabdruck
des Gesetzes über Erhebung der Dienstgelder. Bangkok 1901. Son-
derabdruck des Gesetzes über die chinesische Kopfsteuer. Bangkok
1900. Sonderabdruck des Gesetzes über die Regelung der ausser-
ordentlichen Dienstleistungen. Bangkok 1900. Ratnayapti, Edikte
und Verordnungen des fünften Königs dieser Dynastie. Bangkok 1896,
Bd. I S. 9. Bd. II S. 436, 457 — 462, 625. Bd. III. S. 1133; 1213. Ra-
schaburi Kroma Mun, corpus juris siamensium. II. Band. Bangkok
1902. A. R. Colquhoun London 1885. Amongst the shans S. 189
bis 192, 255—257. Abb6 Chevillard a. a. O. S. 240—242. Dr. K.
von Scherzer, a. a. O. S. 177 — 178.
1) vgl. Bastian, Die Völker des östlichen Asien. S. 172.
— 45 —
Die grossen Reformen und Verfassungsänderungn mussten na-
türlich sehr vorsichtig vorgenommen werden, da das alte System
durch seinen jahrhundertelangen Bestand tiefe Wurzeln im
ganzen siamesischen Volke geschlagen hatte. Auch braucht
wohl kaum darauf hingewiesen zu werden, dass eine plötzliche
Beseitigung der alten, geheiligten Institution eine grosse nationale
Gefahr in sich geborgen hätte. Die von der Regierung ausge-
gangene und erstrebte Emanzipation der Siamesen ist noch keine
vollständige und es sind auch noch heute Reste des früheren
Feudalstaates vorhanden, aber die Emanzipation geht sicher
weiter vorwärts und jene Reste werden auch im Laufe der Zeit
verschwinden.
Das alte Lehnssystem, nach welchem, wie gesagt, die ganze
Bevölkerung Siams zum Könige im Lehnsverhältnisse stand, be-
ruhte auf dem Recht des Königs, als des obersten Lehnsherrn,
von seinen Lehnsleuten (Lek) zu verlangen, dass sie für ihn
bezw. den Staat arbeiteten. Ausnahmsweise konnte an die Stelle
der Arbeitspflicht auch die Verpflichtung der Naturallieferung
treten. Die allgemeine Lehns- und Arbeitspflicht erstreckte sich
auch auf die Hörigen.
Um nun aber bei der grossen Masse des Volkes leichter kon-
trollieren zu können, dass auch jeder Untertan seiner Pflicht
nachkomme, hatte der König die Prinzen, Fürsten und die
Mitglieder der höheren Adelsklasse zu einer Art von Aufsehern
bestellt. Diese hatten dafür zu sorgen, dass jeder Untertan
sich jedes Jahr, zu der ihm bestimmten Zeit in den Dienst der
Regierung stdllte. Sie hafteten mit ihrer eigenen Person
für die Erfüllung dieser Aufgabe. Als Belohnung hatten sie ein
Anrecht auf die persönliche Arbeit ihrer Untergebenen , bezw.
auf einen prozentualen Anteil an der persönlichen Arbeit der
Lehnsmänner , d. h. wenn sie z. B. 100 Klienten für den Re-
gierungsdienst stellten, so hatten sie das Recht, 10 — 20 Arbeiter
zurückzubehalten und für sich selbst arbeiten zu lassen. Wenn
sich die Lehnsträger aber durch eine bestimmte Geldsumme von
ihren Verpflichtungen befreiten, so erhielten die Herren 10 — 25%
dieser Summe.
Die „Lek" aus der Klasse der Freien, die unter einem Für-
sten, Prinzen u. s. w. standen, hiessen: ,,Lek Mu"; diejenigen
„Lek", die direkt unter dem Könige standen, nannte man „Prai
— 46 —
Luang". „Lek Ka Pra" waren die königlichen Diener, die im
Dienste der königlichen Tempel standen. „Lek Thas" waren
Sklaven, Hörige, die als „Lek" dienen mussten.
Unter „Lek Som" verstand man Vagabunde, die herum-
streiften , um der Markierung zu entgehen. Wenn sie einge-
fangen wurden, wurden sie als „Lek Som" tättowiert und in
den Dienst der Regierung gestellt. Sie wurden, in Gruppen ein-
geteilt, von Regierungsbeamten bewacht. Diese Einteilung
wurde deshalb vorgenommen, damit man sich nur an die Auf-
seher zu wenden brauchte, wenn man diese unsicheren Elemente
zum Dienste einberufen wollte. Auf diese Weise wurde es aber
auch den „Lek Som" sehr erschwert, wie früher herumzu vaga-
bundieren.
Von besonderem Interesse ist die Art und Weise, wie das
Volk der „Prai" seine Frondienste leistete, weil dieser Volksteil
den grössten Prozentsatz zu der landwirtschaftlichen Bevöl-
kerung Siams stellte und auch den Hauptbestandteil des siame-
sischen Volkes bildete. Die Einschreibung der Konskriptions-
pflichtigen fand statt im April jeden Jahres. Jeder Lek oder
Konskriptionspflichtige wurde hierbei auf dem Handgelenk tät-
towiert und zwar auf dem linken oder auf dem rechten, je nach-
dem er zum rechten oder linken Flügel gehörte 1 ). Jeder Siamese
aus der Klasse der Prai (Weiber, Kinder und Geistliche waren
ausgenommen) hatte die Pflicht, sich einregistrieren zu lassen,
wenn er das 18. Lebensjahr erreicht hatte 2 ).
Von jetzt ab mussten die Lek jährlich dem Staate persön-
liche Dienste leisten, bis sie das 60. Lebensjahr erreicht hatten,
wenn kein besonderer Grund zur Exemtion vorlag (s. unten).
Zur Registrierung mussten sie sich von ihrem Herrn oder
Patronus, oder auch von ihrem eigenen Vater, wenn dieser die
Stellung eines „Kun Mun" (Hauptmann) oder eines „Kun Pan"
(Vormannes der Arbeiter) einnahm, vorführen lassen.
Die Einschreibung der Konskriptionspflichtigen nannte man:
„SakLek". Das Wort „Sak" bedeutet Tättowierung und das Wort
1) Altes indisches System der Verteilung der Armen in einen rechten
und linken Flügel.
2) vgl. Sonderabdruck des Gesetzes über die Erhebung der Dienst-
gelder. Bangkok 1001. S. 3.
— 47 —
„Lek" Konskriptionspflichtige. Also heisst „Sak Lek" eigentlich:
Tättowierung der Konskriptionspflichtigen.
Man unterschied drei Arten von „Sak" oder Tättowierungs-
marken :
1) Die allgemeine der zum öffentlichen Dienst Ausgeho-
benen und in Gilden Eingeschriebenen: „Sak Kau Mü".
2) Die der wegen hohen Alters vom Dienste Befreiten:
„Sak Schara".
3) Die der wegen Kränklichkeit oder Abnormität vom Dienste
Befreiten: „Sak Pikarn".
Befreit von der Markierung, nicht aber auch vom Dienste,
waren untere Regierungsbeamte, sowie Arbeiter, die eine be-
sondere Tüchtigkeit gezeigt hatten und zum „Kun Mun" oder
Hauptmann über 10 000 Arbeiter, oder zum „Nai Mhuat" oder
Vormann der Arbeiter erhoben worden waren. Sie waren die
Lehrmeister und Aufseher der Arbeiter. Sie standen stetig
im Staatsdienst und waren Beamte mit festem, jährlichen Ge-
halt. Ausser ihnen wurden auch ihre Söhne von dem „Sak"
befreit. Sie bekamen den sogenannten Befreiungsbrief „Tua
Kum Sak".
Der Name und die Herkunft der „Lek" oder Konskriptions-
pflichtigen wurde mit dem Namen ihres Patronus oder ihrer
Eltern, die sie zur Registrierung vorgeführt hatten, in das Staats-
register eingetragen.
In demselben wurden aber auch die Namen derjenigen, die
durch „Sak Schara" und „Sak Pikarn" befreit waren, aufgeführt.
Ebenso die Namen derjenigen, die vollständig befreit waren durch
Verleihung des Befreiungsbriefes „Tua Kum Sak".
Die Zahl der „Lek" oder Konskriptionspflichtigen betrug
nach Loubdre's 1 ) Angaben, zu seiner Zeit im Jahre 1687,
12 000 000 Männer. Dieses waren wie gesagt, nur dienstfähige
Leute, ohne Weiber, Kinder und Geistliche. Diese Zahl ist aber
gewiss zu hoch gegriffen.
B a s t i a n 2 ) dagegen sagt: „In einem Manuskript fand ich
bemerkt, dass nach der Zerstörung von Wiengschan im Jahre
1829 der König im Pferdejahr, dem achten Zyklus, eine Zählung
1) vgl. L o u b e r e a. a. O. Bd. I. S. 234—244.
2) Bastian, Die Völker des östlichen Asiens. Siam. S. 164 — 177.
— 48 —
aller „Leks" vornehmen liess, die am Handgelenk markiert waren,
(die infolge des Befreiungsbriefes Befreiten ausgenommen), und
dass sich nach den in den Sala-Banschi aufbewahrten Registern
die Zahl 4 000 000 ergebe. Darin seien aber die vornehmsten
Städte des Südens und Nordens , sowie das Laosland und die
malayische Halbinsel nicht einbegriffen, da diese nicht in den:
„Hang Wao" (Listen der zum offen tlichen Regierungsdienste
einberufenen „Lek") aufgeführt werden 1 ).
Für das Lehnssystem war weiter charakteristisch: das
ganze Volk der Prai wurde in verschiedene „Mu" (gleich den
Kasten des indischen Lehnswesens) d. h. in Zünfte oder Gilden
eingeteilt, je nach den Berufsarten der einzelnen Siamesen. Die
eingewanderten Fremden aber, und ebenso die Kriegsgefangenen
sowie die aus eroberten Ländern eingeführte Bevölkerung wurden
nach Nationalitäten für ihre Dienstpflicht eingeteilt. Auch sie
standen zum Könige im Lehnsverhältnisse.
Das Volk war in Gilden eingeteilt. Die Zahl derselben ist
aber zu gross, als dass sie hier alle aufgeführt werden könnten ;
als Beispiele mögen die wichtigsten dienen: Die ,,Prai Luang
Schang Mai" oder Zimmerleute; die ,,Prai Luang Schang Lek"
oder Schmiede; 'die „Prai Luang Schang Salak" oder Stein-
metzen; die „Prai Luang Suai" oder die Landwirtschaft und
Forstwirtschaft treibende Gilde.
Die Professionen in den einzelnen Gilden oder Zünften waren
erblich; wenn also der Vater irgend einer Zunft angehörte, so
gehörten dieser auch seine Nachkommen, Söhne, Enkel, Urenkel
u.s.w. an; die Söhne und weiteren männlichen Nachkommen eines
Steinmetzen z. B. wurden ebenfalls Steinmetzen. Ebenso war
es bei der Einteilung in Nationalitäten. War z. B. der Vater
ein Laos, die Mutter aber eine Peguanerin, so dienten die Kinder
männlichen Geschlechtes in den Laotenabteilungen 2 ).
Die verschiedenen Gilden oder Zünfte, sowie die verschiede-
nen Nationalitätenabteilungen gehörten zwei Hauptklassen an:
entweder der ,,Tahan" d. h. kriegerischen Klasse (Heer und
1) Die Vasallenstaaten von Laos und der malayischen Halbinsel
hatten ihr eigenes Lehnssystem. Ueber Lehnsystem in den Laosstaaten
siehe Colquhoun a. a. O. S. 255 — 7.
2) Bei den Siamesen herrscht das Vaterrecht. Genaueres siehe später
beim Eherechte.
— 49 —
Marine) oder der „Pollaruan" oder Zivilklasse (Zivilisten).
In Kriegszeiten konnte aber jeder Siamese, gleichviel welcher
Klasse er angehörte, zum Kriegsdienste einberufen werden. In
diesem Falle wurden die Gilden der „Pollaruan "klasse mit denen
der „Tahan "klasse vereinigt. Welche von diesen Gilden zum
Landheere „Tahan Bok u und welche zur Marine „Tahan Rua"
gehörten, war in den hiefür erlassenen Bestimmungen genau ge-
regelt.
Im Frieden dienten beim „Tahan" Heer und der Marine nur
diejenigen Gilden, die unter die „Tahan "klasse gezählt wurden.
Z.B. die „Prai Luang schang Mai" Zimmerleute; die Kambod-
janer und Laoten dienten auch als „Tahan Bok", ebenso die
Malayto und Peguaner. Die Mehrzahl der beiden letzteren
Volksstämme diente jedoch hauptsächlich in der Marine.
Die Gilden oder Zünfte, die in der „Pollaruan" klasse dienten,
waren u. A. die „Prai Luang Schang Salak" oder die Steinmetzen;
die „Prai Luang Schang Lek", oder Schmiede ; die,, Prai Luang
Rong Si" oder Müller; die „Prai Luang Suai" d. h. die Gilden, die
Landwirtschaft und Forstwirtschaft betrieben, die Bergleute und
die Mineure etc. Diese letzteren waren Gilden, mussten aber Na-
turalabgaben liefern, bestehend in Reis, Tekholz, Aquilaholz, Wachs,
Teer, Fackeln, Lack, Benzoe, Aloe, Salpeter, Elfenbein, Gold,
Zinn, Eisen u. s. w. für den Gebrauch des Staates.
Die Glieder der „Pollaruan "klasse schieden sich in solche, die
nach ihrem Beruf Arbeitsleistungen für den Staat zu prästieren
hatten und in solche, die statt derselben bestimmte Naturalab-
gaben leisteten.
Die von den Gilden bezw. ihren Mitgliedern zu leistenden
Dienste und Naturalabgaben waren teils ordentliche oder regel-
mässige, die regelmässig zu bestimmten Zeiten in jedem Jahre
von den hierzu bestimmten Gilden geleistet werden mussten, teils
unregelmässige oder ausserordentliche , die nur gelegentlich,
hier und da von den Gilden geleistet werden mussten. Zu den
letztern gehörte z. B. die Bekämpfung der Räuber oder die Er-
leichterung des Verkehrs, wenn der König oder Staatsbeamte in
dienstlichen Angelegenheiten eine Reise im Lande machten. Im
letzteren Falle konnten von den Lek : Elefanten, Zugvieh, Pferde,
etc. für den Transport verlangt werden. Auch zur Ausführung
von Regierungsbauten konnten die Untertanen herangezogen
4 .
— 50 —
werden. Die Verpflichtung zu solchen ausserordentlichen Lei-
stungen traf natürlich nur solche Lek, die in der betreffenden
Gegend wohnten, wo z. B. ein Gebäude zu errichten war oder
durch die der König oder ein Regierungsbeamter seinen Weg
nahm.
Es erübrigt noch weitere Mitteilungen über die ordentlichen
Dienstleistungen zu machen.
Die Dienstzeiten der ordentlichen Leistungen für die beiden
Klassen der „Tahan" und „Pollaruan" sind zu verschiedenen
Zeiten ganz verschieden gewesen.
Im 17. Jahrhundert, um das Jahr 1687 waren nach Loubere 1 )
die Dienstzeiten für alle Klassen gleich : 6 Monate. Die einzelnen
Siamesen konnten sich aber von der Arbeit gegen eine Zahlung
von 6 Bat 2 ) pro Jahr befreien. Dieses Recht galt natürlich nur
im Frieden, da im Kriege jeder Siamese dienen musste. Auch
solche, die nur Naturalabgaben zu leisten hatten, konnten sich
hiervon durch die Zahlung von 6 Bat pro Jahr befreien 3 ).
Im 18. Jahrhundert 4 ) waren nach dem Erlass über die
Dienstzeit der „Lek" im Jahre 1724 die Dienstzeiten für alle
Klassen und alle Gilden von 6 Monaten pro Jahr auf 4 Monate
herabgesetzt und zwar so, dass abwechselnd 1 Monat Dienst
und 2 Monate frei waren. Dagegen waren die Preise für den
Loskauf erhöht; für den „Thai" oder Freien bei den „Tahan"
und „Pollaruan "-Gilden auf 16 Bat pro Jahr; also bei 4 Monat
Arbeit auf 4 Bat pro Monat gegen den früheren Preis von 1 Bat
pro Monat.
Die Sklaven oder Hörigen, deren Dienstzeit 6 Monate war,
bezahlten ihrerseits nur 6 Bat pro Jahr ; also nur 1 Bat pro Monat.
Solche, die bisher Naturalabgaben leisteten, konnten sich
fortan nach einer neuen bestimmten Preisskala von ihrer Ver-
pflichtung loskaufen. Die Preise für den Loskauf richteten sich
in diesem Falle nach der Ware. Z. B. war bei Abgabe von Zinn
der Loskauf preis für die Freien 10 Bat pro Jahr, für die Unfreien
1) vgl. L o u b e r e a. a. O. Bd. I. S. 234—244.
2) siehe Anhang.
3) Ausserdem waren sie mit den ausserordentlichen Dienstleistungen
belastet, die manchmal sehr schwer und drückend waren.
4) Luang Damarong Tamasarn: Sammlung von alten
und neuen Edikten und Verordnungen. 1897. Bd. II. S. 174—248.
— 61 —
5 Bat pro Jahr. Bei Abgabe von Sappanhölz war der Preis
für Freie 7,5 Bat und für Unfreie 3,75 Bat pro Jahr.
Der Grund, dass diejenigen, die Naturalabgaben lieferten,
sich mit einer kleineren Summe loskaufen konnten, war, dass
sie zum grössten Teil aus ärmeren Gegenden des Landes und
infolgedessen nicht imstande waren einen so hohen Preis zu be-
zahlen, wie die anderen Klassen , die in fruchtbareren und
ertragreicheren Länderstrichen wohnten. Die Unfreien aber be-
zahlten deshalb weniger als die Freien, weil letztere mehr Gele-
genheit hatten, Geld zu verdienen; die Hörigen mussten ja neben
ihrer freien Erwerbstätigkeit auch noch für den Herrn Dienste
verrichten.
Die Loskaufpreise wurden später etwas erhöht, dagegen
wurden aber auch die unregelmässigen ausserordentlichen Dienst-
leistungen im Laufe der Zeit vermindert. So fiel z. B. die Bekämp-
fung der Räuber ganz weg, sie erfolgte durch die neu organisierte
Polizei und Gendarmerie. Um diese und ähnliche, infolge der
Einschränkung der ausserordentlichen Dienstleistungen entstan-
dene Einrichtungen zu bezahlen, sah sich die Regierung ver-
anlasst, die Loskaufspreise zu erhöhen.
In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts wurden
neue Bestimmungen über die ordentlichen Dienstzeiten getroffen.
Nach Bo wring 1 ) 1855 und Bastian 2 ) 1864, waren die
Dienstzeiten für die ordentlichen Dienstleistungen bei der ,,Ta-
han"-klasse für die einzelnen Gilden ganz verschieden geregelt.
Die „Tahan Bok", d. h. die eigentlichen Berufssoldaten
hatten 6 Monate Dienstzeit pro Jahr und zwar in jedem Monate
15 Dienst- und 15 Freitage. Die Marine und Bootsleute dienten
3 Monate im Jahr, ohne Unterbrechung.
Die Zimmerleute hatten 6 Monate Dienstzeit im Jahre und
zwar abwechselnd 1 Monat Dienst und 1 Monat frei.
Die übrigen „Lek" hatten, soweit sie „Lek Prai Luang"
oder Freie waren, pro Jahr 3 Monat Dienstzeit. Die Unfreien
d. h. „Lek Thas" hatten pro Jahr nur 8 Tage Dienst 8 ).
1) vgl. Bowringa. a. O. Bd. I. S. 190—191.
2) vgl. Bastian, Die Völker des östlichen Asiens. S. 164 — 177.
3) K. von Scherzer, a. a. O. S. 178 erwähnt, „dass man keinen
Unterschied mache zwischen Freien und Unfreien ; beide Klassen sol-
len gleichbelastet worden sein, alle gleiche Dienstzeiten haben". Dies
• 4 *
— 52 —
Bei der Klasse der „Lek Som", die, wie schon erwähnt, aus
Landstreichern und Vagabunden bestand, war die Dienstzeit
auf 1 Monat im Jahre bestimmt.
Ferner kommen hier noch die „Luk Thas" die Abkömmlinge
der Unfreien, in Betracht. Sie hatten auch nur 8 Tage Dienst-
zeit im Jahre wie die „Thas" oder Unfreien, obgleich nach dem
Erlasse von 1874 die Nachkommen der Sklaven, die nach dem
Tage des Regierungsantrittes des heutigen Königs geboren waren,
mit dem 21. Lebensjahre eigentlich auch Freie oder „Thai"
waren und als solche also auch länger hätten dienen müssen.
Trotzdem verlangte das Gesetz, dass sie von ihren ehemaligen
Herren und Patronen als „Lek Luk Thas" angemeldet und ein-
registriert wurden.
Für letztere galten noch besondere Bestimmungen. Wollten
sie sich von der Sklaverei loskaufen, bevor sie das 21. Lebens-
jahr erreicht hatten, so mussten sie, wenn sie als „Lek Luk
Thas" behandelt werden wollten, beim Eintritt des 21. Jahres
schon ein anständiges Gewerbe betreiben oder eine Stellung als
„Kun Mun" 1 ) Hauptmann oder „Kun Pan" 2 ) Vormann der
Arbeiter in den Gilden und Zünften haben. Hatten sie einen
solchen höheren Grad erreicht, dann konnten sie nicht nur als
„Lek Luk Thas" behandelt, sondern von dem „Sak" befreit
werden (siehe oben).
Wenn aber diese „Lek Luk Thas" noch nach der Erreichung
des 21. Lebensjahres sich ohne Gewerbe und ohne Erwerbs-
tätigkeit herumtrieben, dann wurden sie als „Lek Som" ein-
registriert und auch mit 1 Monat Dienstzeit, wie die „Lek Som"
belastet, und auch wohl später als gewöhnliche Arbeiter in der
Gilde, in der ihre Eltern gelebt hatten, dem öffentlichen Re-
gierungsdienste zur Verfügung gestellt.
Für die „Tahan "-Klasse gab es im 19. Jahrhundert nach
der neuen Bestimmung keinen Loskaufpreis von der Dienstpflicht
mehr. Die Mitglieder derselben mussten in jedem Jahre dienen.
Dagegen erhielten sie während der Dienstzeit einen monatlichen
Sold. So bekamen z. B. die Soldaten im Heer durchschnittlich
4 Bat im Monat, die Marinesoldaten durchschnittlich ca 8 Bat.
ist aber ein Irrtum von K. von Scherzer.
3) Kun Mun: Obmann über 10 000 Arbeiter.
4) Kun Pan: Obmann über 1000 Arbeiter.
— 53 —
Die Gilden der „Pollaruan"klasse aber konnten sich bis
gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit einer Geldsumme los-
kaufen: Die Freien, „Thai", und die„LekPraiLuang" gegen Zah-
lung von 18 Bat pro Jahr, also von 6 Bat pro Monat; die Sklaven
oder Hörigen, die.„Lek Thas" und die „Lek Luk Thas" Ab-
kömmlinge der Unfreien brauchten pro Jahr nur 1,5 Bat zu zah-
len, die „Lek Prai Som" zahlten einen Loskaufpreis von 6 Bat
im Jahre.
Eine Aenderung in allen diesen Verhältnissen ist am Ende
des 19. Jahrhunderts erfolgt. Im Jahre 1899 wurde das alte
System des Frondienstes abgeschafft und durch ein Dienstgeld,
eine Art Kopfsteuer ersetzt. Die Regierung verlangt jetzt im
allgemeinen statt der persönlichen Arbeitsleistungen , bezw.
Naturallieferungen eine Zahlung in Geld. Nur solche, die nicht
imstande sind die Steuer zu zahlen (weil sie zu arm sind) haben
wie vorher persönliche Dienste zu leisten. Ihre Dienstzeit ist
nicht genau bestimmt. Der Betreffende dient höchstens einen
Monat im Jahre, wenn er während dieser Zeit seinen Unterhalt
vom Staate erhält. Ernährt er sich aber selber, so braucht er
höchstens nur 15 Tage im Jahre für die Regierung zu arbeiten.
Ausserdem erstreckt sich die neue Regelung noch nicht auf
die „Tahan"klasse. Ihre Mitglieder haben noch wie bisher die
Soldaten in Heer und Marine zu stellen und statt einer Geld-
summe persönliche Dienste zu leisten. Im übrigen aber und
im allgemeinen wird jetzt vom Volke eine Geldsumme in Form
einer Kopfsteuer erhoben.
Die statt der ehemaligen persönlichen Dienstleistungen,
bezw. Naturallieferungen zu zahlende Geldsumme ist nicht überall
dieselbe; sie richtet sich vielmehr nach Gregenden und Bevöl-
kerungskreisen.
Die ärmeren Volksklassen in den inifruchtbaren Gegenden
werden weniger belastet, wie die besser situierten, die in frucht-
baren Gegenden wohnen.
Diese unterschiedliche Besteuerung verfolgt u. a. auch den
Zweck, die Bevölkerung zu ermutigen, auch die nicht besonders
fruchtbaren Landesteile zu bebauen und der Gefahr zu begegnen,
dass sich alle mehr oder weniger in den ertragreichen Gegenden
zusammendrängen. Es gibt ja noch ausgedehnte Ländereien in
Siam, die noch nicht bebaut sind. Diese sind allerdings meist
— 54 —
nicht besonders fruchtbar, aber dadurch, dass diejenigen, die
in den besseren Gregenden wohnen, höher besteuert sind, als
diejenigen in den weniger ertragreichen Gebieten, wird diese
Ungleichheit zum grossen Teile aufgehoben. Die Bauern haben
bei der Art der Steuer auch das Interesse, ein möglichst grosses
Areal zu bestellen und so bewirkt die Regierung durch dieses
Steuersystem, dass allmählich immer mehr Land in den Bereich
der Kultur gezogen wird.
Die Steuer soll pro Kopf und Jahr nicht mehr als 6 Bat be-
tragen 1 ). Gewöhnlich schwankt sie zwischen 1,5 und 6 Bat je
nach der finanziellen Lage der Bevölkerung. In einzelnen ärmeren
Provinzen wird sie bei schlechten Ernten nachgelassen oder auch
für einige Zeit ganz aufgehoben, bis bessere Zeiten kommen. In
den ganz armen Landesteilen Siams wird sie überhaupt nicht
erhoben, sondern dort erhält die Bevölkerung sogar namhafte
Unterstützungen aus der Privatschatulle des Königs oder aus
der Staatskasse.
Mit der neuen Regelung erfuhr auch das frühere Patronage-
system eine wesentliche Aenderung. Es wurde nicht sofort ganz
aufgehoben, aber in eine Art Steuerpachtsystem umgewandelt.
Die früheren Patrone hatten die neue Steuer von ihren Klienten
einzutreiben und an die Staatskasse abzuliefern; sie erhielten
dafür ca. 5% der eingezogenen Geldsumme 2 ).
Aber die Patrone konnten nun rechtlich nicht mehr wie
früher von ihren Klienten persönliche Dienste verlangen. Wohl
aber durften sie dieselben um solche bitten nach dem System
der sogenannten „Koh Rang" 3 ).
Und das geschah häufig und um so mehr, als es den Herren
infolge der neuen Regelung an den ihnen früher für die Bewirt-
schaftung ihrer Güter gesicherten Arbeitskräften fehlte. Die
Patrone erbaten jedoch solche Dienste höchstens einmal im Jahr
und dann auch nur in der Regel für sehr kurze Zeit, nur für Tage.
1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze über die sogen. Erhebung der
Dienstgelder. Bangkok 1901. S. 2.
2) vgl. Sonderabdruck der Gesetze über die Erhebung der Dienst-
gelder und die Neuregelung der „Lek". Bangkok 1899. S. 73.
3) „Koh** bedeutet: „Bitten,, und „Rang** in diesem Falle: persön-
licher Dienst, also „Koh Rang** Bitten um persönlichen Dienst.
— 55 —
Die Klienten entsprachen gewöhnlich der Bitte und verrichteten
die Arbeit für den Herrn.
Es war eine Art gegenseitiger freiwilliger Hilfe, die so ge-
leistet wurde; denn die „Lek" ihrerseits wandten sich auch
wieder in den Tagen der Not an ihre Patrone und erhielten
von diesen bereitwillig Hilfe und Rat. Es war die Regel, dass
die Herren freiwillig für ihre Klienten in allen Rechtssachen und
sonstigen Angelegenheiten eintraten, wie sie dazu früher recht-
lich gezwungen waren.
Es kam auch gar nicht selten vor, dass die Herren die Steuer
für ihre ärmeren Klienten selbst bezahlten, was sie um so leichter
tun konnten, da sie ja die 5% für die Hebung der Kopfsteuer
erhielten. Je entgegenkommender und liberaler die Herren ge-
gen ihre Klienten waren und je bereitwilliger sie dieselben in
der Not unterstützten, um so länger zogen sie Klienten an sich
und je mehr Untergebene sie auf diese Weise erwarben, um so
kleiner wurde auch die von den Einzelnen erbetene Arbeitsleistung.
Bei einer grossen Anzahl von Klienten konnte ein Herr fast
seine sämtlichen Güter umsonst bebauen lassen. Dies bot um
so weniger Schwierigkeiten, als jene ihre Ländereien meistens
in der Nähe des Herrengutes hatten und es war für sie leicht,
und ihre Wirtschaft nicht schädigend, vier oder fünf Tage im
Jahre auf den Liegenschaften des Patrons zu arbeiten.
Das Bestreben der Regierung ging und geht aber dahin,
auch diese Verhältnisse noch abzuschaffen und die unteren Klassen
vollständig frei zu stellen. Bei der Schwierigkeit der radikalen
und allgemeinen Beseitigung derselben erfolgte eine neue Regelung
zunächst nur für einen allerdings sehr grossen Teil des Landes.
Ein Gesetz vom Jahre 1899 (siamesische Aera 118) 2 ) bestimmte,
dass das Patronagesystem in allen Provinzen, ausgenommen
in den Monthon Bangkok, Krungkao, Nakorn Schaisi, Praschin-
buri, aufzuheben sei und dass in jenen die Kopfsteuer der „Lek"
nicht mehr von den Patronen sondern direkt von Regierungs-
beamten eingezogen werde; es sind dies die Beamten der „Am-
pöre", der Kreise und der Provinzen, die unter der Leitung des
Ministeriums des Inneren stehen 2 ).
1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze über die neue Begelung der
,Lek" vom Jahre 118 siamesische Aera (A. D. 1899.) Bangkok 1899.
2) vgl. das neue Lokalverwaltungssystem im ersten Kapitel.
— 66 —
Von der Kopfsteuer sind aber einzelne Klassen von Siamesen
befreit. Zu ihnen gehören: die königliche Familie, die könig-
lichen Prinzen, die Fürsten der Vasallenstaaten, die Staats-
beamten im Dienste oder in Pension, die Provinzial-, Kreis- und
Stadtbeamten, welche vom Ministerium des Inneren abhängig
sind, sowie alle Militär- und Marinebeamten. Also alle Beamten,
die vom Staate Gehälter beziehen, brauchen keine Dienstgelder
zu entrichten, da sie schon ihrem Berufe nach, dem Staate per-
sönliche Dienste leisten. Ausserdem diejenigen, die dem Staate
schon Geldunterstützungen geleistet haben, z. B. bei Strassen-
und Brückenbauten u. s. w., sofern diese Summe höher ist als
die Kopfsteuer, die sie bezahlen müssen. Geistliche, ärmere
Volksteile, die sich selber kaum ernähren können, auch derjenige,
der drei Söhne hat, die Dienstgelder bezahlen, also mit andern
Worten steuerpflichtig sind, und der neu Eingewanderte, der
noch kein ganzes Jahr in Siam wohnt, sind ebenfalls von der
Steuer ausgenommen.
Auch die Chinesen, die sich in Siam aufhalten, haben die
Kopfsteuer zu zahlen, aber nur 4,37 Bat für den Zeitraum von
drei Jahren. Wenn sie kein Geld zur Zahlung haben, müssen
sie dem Staate einen Monat persönliche Dienste leisten. Die
Chinesen, welche ihre Steuer bezahlt haben, erhalten eine Schnur
um das Handgelenk mit einem Siegel versehen als Erkennungs-
zeichen, wie man auch früher den Rindern, Schweinen etc. der-
artige Zeichen anhing.
Dies geschieht aus dem einfachen Grund, weil man die
Chinesen sehr schlecht von einander unterscheiden kann und
ausserdem die Defraudation bei ihnen in hoher Blüte steht.
Diejenigen, die nicht diese Steuermarken am Handgelenk tragen
wollen, können sich davon frei kaufen. Sie bezahlen dann statt
4,37 Bat 6,5 Bat und erhalten dafür das sogenannte Schutz-
papier. Steuerfrei sind die ärmeren chinesischen Volksklassen,
ferner die chinesischen Beamten in den „Ampör" u. s. w., die
unter dem Ministerium des Innern stehen und auch die anderen
Klassen, die bei den Siamesen steuerfrei sind, soweit solche auch
bei den Chinesen vorhanden sind 1 ).
1) vgl. hierüber Sonderabdruck des Gesetzes vom Jahre 1900 (sia-
mesische Aera 119) über die Besteuerimg der chinesischen Bevölkerung.
Bangkok 1900.
— 57 —
Die Chinesen, welche in Siam ansässig sind, sind steuerlich
besser gestellt als die Siamesen selbst, da sie nur ungefähr x / h der
Steuer der Eingeborenen zu bezahlen brauchen. Und das wirkt
ungünstig auf die Konkurrenz der Chinesen mit den siamesischen
Arbeitern, die sich in allen Gewerben geltend macht. Die Letz-
teren müssen schon aus diesem Grunde höhere Arbeitslöhne ver-
langen. Dazu kommt aber noch ganz besonders, dass die aus
China eingewanderten Kulis in bezug auf Wohnung und Nah-
rung viel geringere Ansprüche wie die Siamesen machen, weil
sie in ihrer Heimat bei der Riesenmasse der Bevölkerung an
nichts Besseres gewöhnt sind. Die Konkurrenz der Chinesen
drückt die Arbeitslöhne derart herunter, dass die einheimischen
Arbeiter vielfach mit ihnen gar nicht konkurrieren können und
ihre Lage sehr verschlechtert wird.
Eine Reform wäre zum Schutze der eingeborenen Bevöl-
kerung hier dringend wünschenswert. Sollte die Regierung sich
nicht entschliessen können, die Chinesen etwas höher zu besteuern,
so sollte sie doch wenigstens ihre Einwanderung, soviel als mög-
lich einschränken. Es könnte z. B. die Einwanderung der Chi-
nesen an ein bestimmtes Barvermögen geknüpft werden, um zu
verhüten, dass jeder Vagabund, der sich in China selbst un-
möglich gemacht hat, nach Siam einwandert und unseren Ar-
beitern das tägliche Brot wegnimmt. Auch ist unerklärlich,
warum die eingeborenen Siamesen weniger Vorteile gemessen
sollen als die eingewanderten Chinesen.
Die ausserordentlichen Dienstleistungen, die früher von den
Untertanen verlangt wurden, sind, wie schon erwähnt, jetzt fast
ganz weggefallen. Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit
des Landes ist die Polizei und Gendarmerie organisiert worden.
Andere öffentliche Regierungsdienste, die der Allgemeinheit zu-
gute kommen, wie die Errichtung von öffentlichen Gebäuden,
der Bau von Strassen und Kanälen u. s. w. die Stellung von
Transporttieren und Gepäckwagen für staatliche Zwecke, die
früher ebenfalls unentgeltlich geschehen mussten , werden jetzt
nach dem Erlass von 1900 nach bestimmten, in diesem Erlasse
aufgeführten Normen bezahlt 1 ).
Solche öffentliche Regierungsdienste aber, die nicht im
1 ) vgl. Sonderabdruck des Gesetzes über die Regelung der Dienstlei-
stungen vom Jahre 1900. Bangkok 1900.
— 58 —
Interesse des gesamten Volkes, sondern nur eines Teiles geleistet
werden, bezahlt der Staat nicht, da ja die Bewohner der Gegend,
wo die Arbeiten ausgeführt werden, nur zu ihrem eigenen Vor-
teile und Wohle, nicht aber zum Nutzen der Gesamtheit die Ar-
beiten verrichten.
So sind in Siam unter der Regierung des jetzigen Königs
grosse liberale Reformen herbeigeführt worden, die allerdings
noch nicht völlig zum Abschluss gelangt sind und noch nicht
alle Verhältnisse der früheren jahrhundertealten unfreien Insti-
tutionen beseitigt haben, aber doch einen ausserordentlichen
Fortschritt in der Gewährung persönlicher Freiheit und Unab-
hängigkeit der Untertanen bedeuten und eine neue Aera in der
Entwicklung des Landes und der öffentlichen Wohlfahrt zu be-
gründen geeignet sind.
3. Abschnitt.
Das Eherecht und Erbrecht 1 ).
Die Ehe wird in Siam durch einen zivilen Akt und nicht
durch einen religiösen geschlossen, obwohl fast an jeder Hoch-
zeit die buddhistischen und die brahmanistischen Priester teil-
nehmen.
Bei Ehen unter den besseren Klassen wird der Heirats-
vertrag durch die Eltern der Braut und des Bräutigams geschlos-
sen. Beide Brautleute müssen ein Gut mit in die Ehe bringen.
1) Ueber Eherecht siehe: Raschburi, Corpus juris siamensium,
1902. Bd. I. S. 291—363. B o w r i n g , a. a. O. Bd. I. S. 119. 184—186.
Baronvon S c h o u t e n , a. a. O. S. 315 — 317. Sonnerat, a. a.
O. Bd. I. 57—72. M o m Toh a. a. O. S. 13—15. Luang Dam-
rong Tamasarn, Sammlung von alten und neuen Edikten, die noch
in Kraft sind. 1897. Bd. I. S. 328 — 363. Sonderabdruck des
Gesetzes von 1900. Brautschatz. Bangkok 1901.
Ueber Erbrecht siehe : Raschburi, Corpus juris siamensium.
1902. Bd. I. S. 608—641. Bowring a.a.O. Bd. I. S. 183—187.
Baron von Schouten a.a.O. S. 315 — 317. Sonnerat, a.
a. O. Bd. I. S. 57 — 72. M o m Toh a. a. O. S. 13 — 15. Sonderab-
druck der Gesetze über die Aenderung des Erbrechtes. Bangkok 1902.
Luang Damrong Tamasarn: Sammlung von alten und neuen
Edikten und Verordnungen, die noch in Kraft sind. Bangkok 1897. Bd. I.
S. 581—593.
— 59 —
Die Braut bringt als Mitgift gewöhnlich ein Stück Land mit
und der Bräutigam muss ein Haus auf dem Grundstücke bauen
lassen, in das sie nach der Heirat ziehen 1 ).
Bei den unteren Volksschichten herrschen andere Gebräuche.
Es kommt hier eine Art Brautkaufsystem zur Anwendung.
Der Bräutigam kauft sich seine Braut gemeinhin mit einer
bestimmten Summe Geldes, „dem Brautschatz" oder „Sin Sort",
den er den Eltern derselben bezahlt. Bei der Heirat selbst
geben die beiderseitigen Eltern dem jungen Paare je eine gleiche
Geldsumme als Kapital: „Tun", damit es imstande ist, eine eigene
Familie zu gründen. Die meisten Verheirateten bleiben nicht
bei ihren Eltern auf dem Hofe, sondern erwerben sich Ländereien
vom Staate oder pachten Aecker von reicheren Herren. Wenn
es aber eben möglich ist, so bleiben sie in der Nähe der elterlichen
Wohnung, damit sie sich zur Zeit der Ernte gegenseitig unter-
stützen können.
Die Ehe kann zu jeder Zeit aufgelöst werden. Die beiden
Eheleute können nach Teilung der Güter von einander gehen
und sich ohne jede Schwierigkeiten von seiten der Regierung
wieder verheiraten.
Die Ehescheidung erfolgt gewöhnlich ohne rechtliches Ver-
fahren. Es genügt die Mitteilung an das Oberhaupt und die
Angehörigen beider Familien und die Aushändigung des soge-
nannten Scheidungsbriefes von beiden Seiten bei Anwesenheit
der Eltern 2 ) der beiden Parteien.
Früher waren gesetzlich einzelne Fälle vorgesehen, wie z. B.
wenn die Braut (Frau) ihren Bräutigam (Mann) aus eigener
Schuld verliess und nicht mehr zurückkehrte, wo die Eltern
der Braut den Brautschatz dem Bräutigam wieder zurückgeben
mussten. Jetzt aber dürfen nach einem Gesetze vom Jahre 1900
die Eltern der Braut bei jeder Ehescheidung ohne Rücksicht
auf die Gründe derselben den Brautschatz behalten und besteht
keine Verpflichtung mehr, ihn zurückzugeben 3 ).
1) Voraussetzung der Ehe ist hier Haus und Hof; das Gut der Eltern
wird geteilt und Land als Mitgift den heiratenden Töchtern gegeben.
2) Solche Ehescheidungen sind rechtlich erlaubt : s. Raschburi,
Corpus jur. siames. Bangkok 1902. Bd. I S. 327, § 65— § 68.
3) vgl. Sonderabdruck der Gesetze vom J. 1900 über die Bestim-
mungen über den Brautschatz. Bangkok 1900.
— 60 —
In einzelnen Fällen können die Ehen auch durch das Gericht
aufgelöst werden, z. B. wenn der Mann seine Frau misshandelt
oder verlässt und umgekehrt 1 ).
Es war aber in Siam niemals Sitte, derartige Familien-
sachen in der Oeffentlichkeit zum Austrage zu bringen. Auch
heute noch werden, so eigentümlich es klingen mag, solche Angele-
genheiten sehr selten dem Gerichte zur Entscheidung übergeben.
Eheschliessungen und Ehescheidungen mit Nichtsiamesen
erfolgen durch einen Vertrag, und zwar in Bangkok bei An-
wesenheit des Ministers für die Lokalverwaltung von Bangkok
und Umgebung oder dessen Stellvertreters ; in den Provinzen bei
Anwesenheit des Stadtgouverneurs, bezw. seines Stellvertreters 2 ).
Man unterscheidet nach „Kampi Pra Tamasatra" 3 ) vier
Arten und Rangklassen von Frauen:
1. Vom Könige geschenkte Frauen. Diese nehmen stets
den ersten Rang ein 4 ).
2. Legale Frauen, die öffentlich verheiratet sind.
3. Frauen, die nur aus Liebe ohne Eheschliessung mit ihren
Männern zusammen wohnen. (Also eine Art von Konkubinat
oder öffentliches Verhältnis.)
4. Sklavenfrauen, d. h. Sklavinnen oder Schuldnerinnen,
die ein Herr befreit und geheiratet hat 5 ).
Diese Unterscheidung hat aber eigentlich nur den Wert,
dass die Gesetze über die Erbschaften in den besseren Klassen
sich darnach richten.
Für gewöhnlich unterscheidet man daher nur zwei Arten
von Frauen ; öffentlich verheiratete Frauen und nicht öffentlich
verheiratete oder untergeordnete Frauen (Konkubinat oder öf-
fentliches Verhältnis).
1) Raschburi Kroma Mun: Corpus juris siamensium.
Bangkok 1902. Bd I. S. 327. § 65— § 68.
2) vgl. Sonderabdruck der Gesetze von 1897 über Eheschliessung
und Scheidung mit Nichtsiamesen. Bangkok 1897.
3) vgl. Raschburi, Corpus juris siamensium. Bangkok 1902.
Bd. I. S. 292—293.
4) Es ist alter Brauch in Siam, dass der König für seine Untertanen
(meist allerdings nur für die Adligen, überhaupt für die besseren Klassen)
die Frauen auswählt, wenn Heiratslustige sich mit der Bitte an ihn wenden.
5) Es ist siamesisches Recht: wenn ein Mann mit seiner Sklavin
verkehrt und die Sklavin von ihm ein Kind bekommt, so ist sie von
— 61 —
Ueber das Vermögen kann der Erblasser letztwillig frei durch
Testament oder Vermächtnis verfügen.
Bezüglich des Erbrechtes sind im Jahre 1902 gesetzlich
auch wesentliche Aenderungen erfolgt.
Bis dahin fiel in den besseren Klassen mangels einer letzt-
willigen Verfügung das ganze Vermögen dem Staate anheim.
Dieser hatte aber hiervon zuerst die Schulden des Verstorbenen
zu bezahlen und die Restsumme wurde dann in vier gleiche Teile
geteilt: einen Teil erhielt der Staat selbst, einen zweiten er-
hielten die Eltern des Verstorbenen, einen dritten die Nach-
kommen und Verwandten des Mannes und den vierten Teil die
Witwe.
Wenn keine Eltern mehr da waren, wurde das Vermögen
in drei Teile geteilt und unter den Staat, die Nachkommen und
die Witwe verteilt.
Starb aber die Frau, so wurde die Mitgift, die sie mit in
die Ehe gebracht hatte, wenn sie noch vorhanden war, unter
die Verwandten der Frau geteilt. War die Mitgift schon ver-
braucht, so war der Gatte verpflichtet, diese zu ersetzen und
zwar: aus dem Vermögen, welches die Ehegatten während der
Zeit, die sie zusammen lebten, erworben hatten. Der Rest dieses
Vermögens gehörte dem Manne. Hatte aber die Frau keine
Mitgift in die Ehe mitgebracht, so hatten natürlich auch ihre
Verwandten keinen Anspruch auf Erbschaft.
Bei den unteren Klassen wurde früher, wenn kein Testament
vorhanden war, das Vermögen beim Tode eines der beiden Ehe-
gatten in drei gleiche Teile geteilt. Davon fiel ein Teil den
Eltern des Verstorbenen, ein Teil dem Manne, bezw. der Frau,
und ein Teil den Nachkommen und Verwandten zu.
Nach dem Gesetze vom Jahre 1902 sind aber hier für alle
Klassen neue Bestimmungen in Kraft getreten. Es seien hier
nur folgende erwähnt:
Wenn der Verstorbene, gleichviel welcher Klasse er angehört,
Söhne und Töchter hat, so erben diese sein Vermögen. Ist einer
der Söhne schon vorher gestorben, so fällt dessen Anteil an seine
Kinder und deren Abkömmlinge.
der Knechtschaft befreit und wird betrachtet als Frau des betreffenden
Mannes.
— 62 —
Wenn aber die Söhne, Enkel u. s. w. nicht mehr leben,
so erben die Brüder und Schwestern des Verstorbenen, die vom
selben Vater und von derselben Mutter abstammen, nicht aber
Halbbrüder und Halbschwestern. Sind diese ebenfalls schon
gestorben, dann erben deren Kinder und Kindeskinder.
Ist aber auch diese Linie nicht mehr vorhanden, dann er-
halten bei den niederen Klassen die Eltern des Verstorbenen die
Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte fällt der Frau zu.
Bei den höheren Klassen erhalten der Staat, die Eltern und die
Witwe des Verstorbenen je ein Drittel des vorhandenen Ver-
mögens.
Sind die Eltern bereits vorher gestorben und keine weiteren
Blutsverwandten mehr da, dann fällt auch der Anteil der Eltern
an die Witwe des Verstorbenen.
Stirbt die Frau, so erben der Mann und ebenso die Kinder
und Kindeskinder.
Bei dem Tode derselben wird, wenn auch die Kinder und
deren Nachkommen schon gestorben sind, das ganze Vermögen
berechnet. Ist es mehr als doppelt so gross, wie das Vermögen
das die beiden Ehegatten bei Eingehung der Ehe hatten, dann
wird die Mitgift der Frau unter die Verwandten derselben geteilt.
Der Rest bleibt dem Manne. Dies geschieht aber nur dann,
wenn die Frau eine Mitgift mitgebracht hat. Im andern Falle
haben die Verwandten der Frau keinen Anspruch auf Erbschaft 1 ).
Falls der Verstorbene mehrere Frauen hatte (was in Siam
gestattet ist 2 ), bestimmt sich die Grösse des Erbteils der Kinder
nach dem Rang der Frau, d. h. die Kinder erben nicht alle in
gleicher Weise von ihren Eltern, sondern die Kinder der vom
Könige geschenkten Frauen erhalten einen grösseren Teil des
Vermögens als die Kinder der öffentlich verheirateten Frauen.
Die Kinder dieser erhalten wiederum einen grösseren Teil als
die Kinder der anderen Frauen.
Ebenso erhalten auch die Witwen 2 ) nicht die gleichen Teile
vom Vermögen des verstorbenen Gatten. Auch hier richten
1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze von 1902, über die Aenderung
des Erbrechtes. Bangkok 1902.
2) vgl. Raschburi, Corpus jur. siamens. Bd. I S. 291 — 363; 608
bis 641.
— 63 —
sich diese Anteile nach der oben erwähnten Rangstufe der
Frauen.
Um einen Anspruch auf Erbschaft zu haben, muss die Witwe
wenigstens drei Jahre mit ihrem Gatten zusammen gelebt
haben.
Jedoch sind die Witwen aus der Klasse der emanzipierten
Sklavinnen grundsätzlich von jedem Anspruch auf eine Erb-
schaft ihres verstorbenen Gatten ausgeschlossen.
Wegen Ungehorsams der Kinder darf der Vater diese von
der Erbschaft ausschliessen. Ebenso verlieren Siamesen, die ohne
Einwilligung ihrer Eltern das Vaterland verlassen, alle Ansprüche
auf eine Erbschaft. Jedoch treten hier mildernde Umstände
ein, wenn sie in die Heimat zurückkehren, ihre Eltern bei deren
Krankheit unterstützen und pflegen und ihrer Leichenverbren-
nung beiwohnen. Kinder und deren Abkömmlinge, welche die
erkrankten und hilflosen Eltern nicht unterstützen oder für
ihre Bedürfnisse nicht sorgen und welche bei der Verbrennung
der verstorbenen Eltern nicht anwesend sind, verwirken auch
ihren Anspruch auf die Erbschaft 1 ).
Verräter, Rebellen und Verbrecher haben als Rechtlose kein
Recht auf eine Erbschaft eines verstorbenen Anverwandten.
Abgesehen von diesen Ausnahmen besteht in Siam Pflicht-
teilsrecht für die Kinder bezw. die Witwe. In Siam sind Adop-
tionen nicht selten. Die durch Adoption angenommenen Kinder
haben, wenn sie in der Kindheit, und zwar in der Zeit vom ersten
Monat ihrer Geburt bis zum siebten Lebensjahre, adoptiert
worden sind, ebenfalls Anteil an der Erbschaft des Adoptiv-
vaters.
Es gibt in Siam verschiedene Bestimmungen, um die gesetz-
liche Erbschaft zu sichern und gegen die Ansprüche anderer zu
schützen. So müssen z. B. die Testamente für bestimmte Klassen
zu bestimmten Zeiten vor dem Tode des Erblassers abgefasst
werden: bei Adligen mindestens 1 Monat und 15 Tage vor dem
Tode, bei den Brahmanen wenigstens 1 Monat und 5 Tage vor
dem Tode, bei den unteren Klassen mindestens 1 Monat vor
dem Tode u. s. w. Sodann müssen die Testamente in der An-
1) Siamesen die von der Regierung in Ausland geschickt worden
sind, sind hier ausgenommen.
— 64 —
Wesenheit bestimmter Personen gemacht werden. So müssen
z. B. bei der Abfassung des Testamentes eines Adligen eine
bestimmte Anzahl Personen aus verschiedenen Klassen anwe-
send sein. Ebenso bei den buddhistischen Priestern und bei
den niederen Klassen des siamesischen Volkes u. s. w.
In Siam herrscht gewöhnlich Realteilung vor. Die einzelnen
Familien sind in der Regel sehr gross. Im allgemeinen gibt es
im Königreich sehr wenige Familien, die in europäischem Sinne
wirklich reich zu nennen sind.
— 66 —
Kapitel III.
Allgemeine Verhältnisse der siamesischen Land-
wirtschaft.
1. Slam ein reiner Agrarstaat.
Das Königreich Siam ist ein reiner Agrarstaat, hat fast
keine Industrie und wird wahrscheinlich auch immer wesentlich
auf die Landwirtschaft angewiesen sein, da eine Industrie wie
z. B. in Japan sich hier im Lande aus verschiedenen Gründen gar
nicht entwickeln kann. In erster Linie kommt hier in Betracht,
dass es an den natürlichen Vorbedingungen für die Entwicklung
einer Industrie in grösserem Umfange mangelt. Nach seiner
geognostischen Formation ist ein grosser Teil des Königreiches,
fast ganz Niedersiam, alluvial. Eisen kommt fast gar nicht
vor; Kohlen sind zwar gefunden worden, aber nicht so grosse
Lager, dass ein Abbau rentabel wäre.
Als Brennstoffe benützt man in Siam landwirtschaftliche
und forstwirtschaftliche Produkte, z. B. Reishülsen, Holz und
Holzkohlen; die letzteren werden hauptsächlich gebraucht.
Ein weiterer Grund, der die Entwicklung der Industrie stark
beeinträchtigt, ist der Umstand, dass infolge des tropischen Kli-
mas die Bevölkerung wenig geneigt und fähig ist, kontinuier-
liche, anstrengende Handarbeit , wie sie die Industrie ver-
langt, zu verrichten. Auch ist das Volk in Siam, jedenfalls für
absehbare Zeiten, nicht aus Erwerbsrücksichten auf die Industrie
angewiesen, da die zum grossen Teil noch unbebauten, aber für
Landwirtschaft sehr geeigneten Landstrecken bei einer Bebau-
ung dem Unternehmungslustigen einen besseren Gewinn ver-
sprechen, als die Arbeit in den Fabriken.
5
— 66 —
Der weitaus grösste Teil der Bevölkerung betreibt Land-
wirtschaft und zwar meistens den Reisbau. Der Reisbau, bei
dem eine Missernte sehr selten vorkommt, liefert einen hohen
Reinertrag.
In früheren Zeiten war der Reisbau nicht so verbreitet wie
in unseren Tagen, da die Könige die Ausfuhr des Reis ver-
boten hatten. Zweck des Verbots war, die Preise möglichst
niedrig zu halten und so der ärmeren Bevölkerung billigen
Reis zu sichern, der das Hauptnahrungsmittel des ganzen
Volkes bildet. Die Landwirte litten natürlich sehr unter
diesem Ausfuhrverbot, weil sie gewöhnlich mehr produzierten,
als sie absetzen konnten und so gezwungen waren, ihre Waren,
um sie los zu werden, zu Schleuderpreisen zu verkaufen. In-
folgedessen gaben viele Landwirte ihre Ländereien dem Staate
wieder zurück oder Hessen sie zum Teil unangebaut oder bauten
andere landwirtschaftliche Produkte auf ihren Aeckern an.
Kamen aber schlechte Jahre, so herrschte, da wenig Reis auf dem
Markte zum Verkaufe stand, grosser Mangel, und es entstand
eine solche Teuerung, dass die ärmere Bevölkerung nicht mehr
in der Lage war, die hohen Preise zu bezahlen und so unter
grosser Hungersnot litt.
Diese Verhältnisse hatten auch zur Folge, dass sich viele
in die Untertänigkeit eines Reichen begaben, wo sie wenigstens
ihr tägliches Brot sicher erhielten.
In schlechten Jahren hatte also die wohlgemeinte Massregel
der früheren Könige die gerade entgegengesetzte Wirkung. Erst
König Mongkut entschloss sich 1855, das verhängnisvolle Ver-
bot aufzuheben x ) und die Reisausfuhr freizugeben 2 ). Jedoch
1) vgl. Edikte und Verordnungen des vierten Königs dieser Dynastie.
1884. Bd. I. S. 126—128. Bd. II. S. 137—139.
2) In den Edikten des Königs Mongkut vom Jahre 1855 über Auf-
hebung des Reisausfuhrverbotes heisst es u. a. :
„Das Reisausfuhrverbot ist allerdings sehr vorteilhaft für den Teil
der Bevölkerung, der nicht Landwirtschaft betreibt, da hierdurch die
Preise sehr niedrig sind z. B. nur 4 — 6 Bat pro Kwien.
Dagegen leidet die ländliche Bevölkerung sehr unter der Massregel,
weil sie bei einer Ueberproduktion nicht in der Lage ist, die Ware zu
einem angemessenen Preise abzusetzen, so dass schon viele dem Staate
ihre Ländereien zurückgegeben haben. Hierunter leidet natürlich auch
der Staat, da er nicht mehr so viel Steuern einziehen kann.
— 67 —
wurde die Einschränkung gemacht, dass bei schlechten Zeiten,
z. B. bei Missernten, die mehrere Jahre anhalten, wo ein Mangel
im Lande zu befürchten ist, die Ausfuhr vorläufig wieder ver-
boten werden kann x ). Als diese Neuerung eintrat, welche die
Reisausfuhr gestattete, wandten sich die Landwirte wieder mehr
dem Reisbau zu, und als dann der Reis einen kolossalen Absatz
auf dem Weltmarkte fand (s. unten) nahm der Anbau in Siam,
derartig zu, dass heute der Reis die anderen Produkte der
Landwirtschaft nahezu verdrängt hat 2 ).
In Siam bestand früher ein Monopolsystem, das ebenfalls
von den Landwirten als sehr drückend und für sie schädlich
empfunden wurde 3 ). Bestimmte landwirtschaftliche Produkte
und auch forstwirtschaftliche, die von Landwirten gewonnen
Aus diesen Gründen ist das Ausfuhrverbot aufgehoben worden,
um so einerseits die Stellung der Landwirtschaft zu heben und anderer-
seits dem Staate seine beste Einnahmequelle nicht zu entziehen, da
gerade die Steuern auf Reisfelder und auf Reisausfuhr dem Staate am
meisten einbringen. Im anderen Falle sähe sich der Staat in die Notwen-
digkeit versetzt, auf andere Erzeugnisse und Dinge Steuern zu legen,
die vielleicht noch drückender empfunden würden. Ausserdem hat der
Staat ein Interesse daran, seine Landwirtschaft treibende Bevölkerung
nicht verhungern zu lassen, und die übrige Bevölkerung, die nicht gewillt
ist, die erhöhten Preise für den Reis zu bezahlen, kann ja selbst etwas Land-
wirtschaft betreiben, da ja in Siam unbebaute Ländereien in Hülle und
Fülle vorhanden sind.*'
1) Es sei hier erwähnt, dass, wenn bei einer etwaigen Missernte das
Ausfuhrverbot auf Reis wieder einmal in Geltung treten sollte, folgende
Bestimmungen in den Handelsverträgen mit den auswärtigen Staaten
getroffen sind, um die Untertanen, die mit Reis handeln, vor Schaden
zu bewahren: Es ist bestimmt, das ein derartiges Verbot, das einen Monat,
bevor es in Kraft tritt, zu publizieren ist, auf die Erfüllung von kontrakt-
lichen Verpflichtungen, die vor der Bekanntmachung im guten Glauben
abgeschlossen worden sind, keinen Einfluss haben soll. Zu diesem Zwecke
sollen die Händler die siamesische Regierung von jedem Kontrakte, den
sie vor der Publikation des Erlasses abgeschlossen haben, in Kenntnis
setzen. Auch soll es erlaubt sein, dass Schiffe, die zur Zeit der Ankün-
digung des Verbotes bereits in Siam angekommen sind, oder die von China
und Singapore aus nach Siam unterwegs sind und die dortigen Häfen vor
der Bekanntmachung verlassen haben, mit Reis zwecks Ausfuhr beladen
werden dürfen.
2) vgl. Journal of the Siam. Society. Bangkok. 1904. Art. über
„King Mongkut" von O. Frankfurter. S. 191—192
3) S. dar. unten S. 77.
5*
— 68 —
wurden (z. B. Reis, Aquilaholz, Sapanholz u. a.) durften früher
nicht direkt an Konsumenten oder Exporteure verkauft werden,
sondern mussten cTtem Staate, oder denen, welche von demselben
ein Monopol erhalten hatten, überlassen werden, und der Staat
und die Monopolinhaber verkauften diese Produkte dann um
einen höheren Preis an die Konsumenten und Händler. So ver-
kaufte z. B. der Bauer an den Staat ein „Hap" Pfeffer für
8 Bat; der Staat verkaufte seinerseits an Konsumenten und Ex-
porteure ein „Hap" Pfeffer für 12 Bat u. s. w. *).
Der König Mongkut hat auch dieses Monopolsystem 1855
abgeschafft. Seitdem dürfen alle landwirtschaftlichen und forst-
wirtschaftlichen Erzeugnisse frei verkauft und exportiert werden.
Die Folge dieser Verordnung war eine günstige Entwicklung der
Landwirtschaft und Steigerung ihrer Produktion. Sie könnte
allerdings noch bessere und schnellere Fortschritte gemacht
haben und machen, wenn nicht die dazu nötigen Kapitalien
fehlten und wenn nicht die landwirtschaftlichen, wissenschaft-
lichen und technischen Kenntnisse bei den Landwirten noch sehr
mangelhafte wären.
Wenn aber berücksichtigt wird, dass trotz dieser Mängel
die bisherigen Fortschritte (s. dar. unten) gemacht wurden, so
kann man wohl immerhin mit dem Erreichten sehr zufrieden sein.
2. Die Hauptprodukte der Landwirtschaft und ihr Export im
allgemeinen.
Die Hauptprodukte der Landwirtschaft in Siam waren seit
alter Zeit immer Reis, Kardamum, Pfeffer und andere tropische
Gewürze und Drogen und in der Forstwirtschaft: Tekholz,
Adlerholz und Sapanholz. Diese Erzeugnisse sind auch die
Hauptexportwaren von Siam.
Nach Frankfurter kamen erst im 18. und 19. Jahrhun-
dert noch Zucker und Tabak hinzu. Dies scheint aber insofern
nicht richtig, als Loub6re berichtet, dass Zucker schon im 17.
Jahrhundert als ein Hauptartikel nach China ausgeführt wurde 2 ).
1) vgl. Journal of the Siam- Society. Art. über King Mongkut von
O. Frankfurter. Bangkok 1904. S. 192.
2) vgl. Journal of the Siam-Society. Bangkok 1904. Artikel über
„King Mongkut" von Frankfurter. S. 19. Loub£re,a.a.O.
— 69 —
Die meisten Waren, deren Handels-Monopol der Staat be-
sass, wurden nach China ausgeführt. Im geringen Masse aller-
dings vor dem 14. Jahrhundert. Erst seit 1367, als die freund-
schaftlichen Beziehungen zu dem Reiche der Mitte sich immer
herzlicher gestalteten, wurde von Siam immer mehr und mehr
Ware nach dort ausgeführt. Im Jahre 1722 wurde sogar der
Einfuhrzoll auf siamesischen Reis von der Regierung in. China
aufgehoben, und in diesem Jahre wurden über 300 000 „Hap"
siamesischer Reis in Kwangtung, Fuh-Kien und Chik-Kiang
eingeführt *).
Schon vor dem 17. Jahrhundert bestanden, ausser mit China,
auch mit Holland und Portugal Handelsbeziehungen. Siame-
sische Produkte der Land- und Forstwirtschaft wurden schon
um diese Zeit auf den europäischen Märkten verkauft. Da
aber diese Waren meistens über holländische, portugiesische
und englische Kolonien gingen und immer auf ausländischen
Schiffen exportiert wurden, weil Siam selbst keine Handelsflotte
zur Verfügung hatte, so bestand allgemein der Glaube, dass
diese Produkte aus den ausländischen Kolonien der genannten
Mächte stammten, während tatsächlich Siam das Ursprungsland
war. Dies war der Fall bei Gummilack, Kautschuk, Gutta-
percha, Benzoe, Wachs, Zucker, Pfeffer, Tabak, Seide, Kardamum,
Kaffee, Ingwer, Elfenbein, Adlerholz, Sapanholz, Tekholz und
verschiedenen andern tropischen Drogen, Nutzhölzern und Farb-
hölzern und anderen Produkten und Erzeugnissen der Land-
und Forstwirtschaft 2 ).
Nach Schouten war schon in seiner Zeit, im 17. Jahr-
hundert die Ausfuhr von landwirtschaftlichen und forstwirtschaft-
lichen Produkten ziemlich bedeutend. Zur Förderung des Han-
dels wurde in der ehemaligen Residenzstadt des Reiches Ayuthia
schon im 16. Jahrhundert ein Kaufhaus gebaut. Der Handel
nahm so schnell zu, dass bald ein grösseres Gebäude nötig war.
Dieses wurde dann auch im Jahre 1635 auf Befehl des Königs
auf seine eigenen Kosten mit grossen geräumigen Packhäusern
errichtet 3 ).
Schon im 17. Jahrhundert wurden Handelsverträge mit
1) vgl. Bowringa,a.O. Bd. I S. 70 — 80.
2) vgl. von Schouten a. a. O. Bd. I. S. 34.
3) vgl. von Schouten a. a. O. Bd. I. S. 319-— 325.
— 70 —
fremden Nationen abgeschlossen *). Unter der neuen, jetzt
regierenden Dynastie, wurde, nachdem 1782 die Residenz nach
Bangkok verlegt worden war, von der Regierung auch der Han-
delsverkehr mit England und Amerika begünstigt 2 ). Aber von
gösserer Bedeutung wurde der auswärtige Handel und insbe-
sondere der Exporthandel # mit land- und forstwirtschaftKchen
Produkten doch erst im 19. Jahrhundert 3 ) und namentlich durch
die Handelsverträge, welche seit der Regierung des Königs Mong-
kut mit einer Reihe von Staaten abgeschlossen wurden (s. dar.
unten) 4 ). Dadurch wurden die Häfen geöffnet, und land- und
forstwirtschaftliche Produkte strömten aus dem Lande auf den
Weltmarkt. Die Preise für die Waren stiegen im Innern des
Landes. M o u h o t berichtet 1864, dass damals die Preise auf
das Doppelte und Dreifache der früheren Höhe gestiegen seien ;
seit dieser Zeit sind sie noch weiter gestiegen, aber selbst heute
sind sie im Verhältnisse zu den Preisen in Europa noch ziemlich
niedrig zu nennen 5 ).
1) vgl. Pongsawadarn Muang Thai Siamesische Ge-
schichte. 2 Bde. Bangkok 1901. Loubere,a. a. O. Tachard,
Voyage de Siam de P. P. Jesuites envoyes par le roi. 2 Bde. Paris 1686.
de Bourges Relation du voyage de monseigneur de Beryth. Paris
1683. de Choisy, Journal du voyage de Siam. TreVoux 1741.
States Papers of the Kingdom of Siam from 1664 to 1886. Com-
piled by the Siamese Legation in Paris. London 1886.
2) vgl. darüber auch Frankfurter a. a. O.
3) Handelsverträge mit England 1826, mit den Vereinigten Staaten
von Amerika 1833 — 1836. vgl. Siamese State Paper S. 75. Treaty with
the King of Siam. June 20. 1826 (English and foreigne state Papers
vol. XXIII. S. 1153. Siamese State Papers S. 171). Treaty of Amity
and commerce between Siam and United States. Signed at Siam Ayud'hia.
Bangkok, March 20. 1833. ratified 14 April 1836. Crawford, John,
Journal of an Embassy from the governor general of India to courts
of Siam and Cochinchina. London 1828. 2 Bde. Robert, Edmund a. a. O.
New York. 1837.
4) vgl. States Papers of the Kingdom of Siam from 1664 to 1886.
Compiled by the Siamese Legation in Paris. London. 1886.
5) vgl. Mouhot a. a.0. Bd. I. S. 114. Er berichtet: Trotz der
Oeffnung der Häfen und der bedeutenden Steigerung der Preise und der
allgemeinen Teuerung, habe er doch mit seinen Trägern, Führern u. s. w.
ganz gut mit 1 Bat (1.20 M.) pro Tag auskommen können. Diese Verhält-
nisse haben sich allerdings bedeutend geändert, so dass manche behaup-
ten, dass es in Bangkok ebenso teuer, ja vielleicht teurer zu leben sei als
in Europa. Auf dem Lande ist das Leben allerdings noch sehr billig.
— 71 —
3. Der landwirtschaftliche Betrieb im Allgemeinen.
Der landwirtschaftliche Betrieb (das Ackerbau- und das
Gartenbausystem) *) ist noch sehr primitiv und mangelhaft wie
vor Jahrhunderten, und es sind noch keine Massnahmen getroffen,
um eine bessere Produktion und bessere Erträge zu erzielen.
Man arbeitet hier noch in der „Happy goes lucky"Weise.
Wenn mehr Mühe angewendet würde und die Bauern besser
unterrichtet würden in der Art der Bebauung, im Pflanzenbau
(Bodenkunde, Bodenbearbeitung, Düngerlehre, Lehre von der
Saat, Ernte und Aufbewahrung der Feldfrüchte), in der Tier-
zucht (Aufzucht und Fütterung der Haustiere), in der landwirt-
schaftlichen Betriebslehre (Wirtschaftssysteme, Feldeinteilung)
u. s. w., wie es in den anderen Ländern geschieht, so könnte
ohne Zweifel die Landwirtschaft in Siam viel besser entwickelt
sein, als sie es tatsächlich heute ist.
Ausser dem Mangel an systematischer und rationeller Be-
arbeitimg und an der nötigen Bildung der Landleute fehlt für
ein gedeihliches Fortkommen der Landwirtschaft auch das Ka-
pital. Der Mangel an Kredit in Siam ist das grösste Hindernis
für jeden Fortschritt.
Zu alten Zeiten war das Kreditwesen in Siam sehr mangel-
haft 2 ). Vor der neuen Regulierung des Zinsfusses durch den
Staat (1868) war dieser so hoch, dass die Landwirte überhaupt
keine Kapitalien aufnehmen konnten. Nahmen sie dennoch
Gelder auf, so waren sie bald nicht mehr in der Lage, die Zinsen
bezahlen zu können.
Früher kam in diesem Falle die eigenartige Verschuldung
oder Sklaverei in Anwendung. Jetzt aber, wo die Sklaverei
aufgehoben ist und die Organisation zur Beschaffung des nötigen
Kredites noch nicht ausgebaut ist, kann der Landmann keine
bedeutenden Verbesserungen oder Anschaffungen für sein Gut
machen. Die Folge hiervon ist ganz natürlich die, dass in Siam
auch noch das System des Raubbaues vorherrscht, allerdings
nicht mehr in der Art und Weise und dem Umfang, wie in
1) s. unten Kap. 4. Abschnitt 1.
2) S. darüber unten Kap. 5.
— 72 —
früheren Zeiten.
Immerhin ist neuerdings aber doch eine Besserung einge-
treten. Die Bauern werden doch allmählich sesshafter und
fleissiger und verwenden auch mehr Kapital als bisher auf den
Anbau von Grund und Boden. Seitdem der Staat 1868 die
Maximalhöhe des Zinsfusses herabgesetzt und besser geregelt
hat 1 ), können nun auch die Landwirte eher als früher Vorschüsse
bekommen, obwohl dies auch nicht gerade leicht und das Geld
noch sehr teuer ist. Aber es ist ihnen doch jetzt die Möglichkeit
geboten, die Zinsen, die wesentüch geringer sind als vorher, aus
ihren Einnahmen zu bezahlen.
An Grund und Boden hat es in Siam nie gefehlt und die Be-
völkerung hat eine sehr grosse Bewegungsfreiheit. Wie wir früher
gesehen haben 2 ), kommen nur zirka 10 Einwohner auf einen
Quadratkilometer. Die klimatischen, geognostischen und hydro-
graphischen Verhältnisse und die natürlichen Vorraussetzungen
überhaupt sind für die Landwirtschaft in Siam äusserst günstig,
ja vielleicht noch günstiger wie in den meisten europäischen Län-
dern und bedeutend besser wie in mehreren Nachbarstaaten.
Wenn die oben erwähnten Mängel und Hindernisse aufge-
hoben würden, so könnte Siam wohl einer der grössten Agrar-
staaten werden und nur wenige andere Staaten könnten mit ihm
konkurrieren. Aber bei dem heutigen Stande der Verhältnisse
steht das Königreich noch nicht auf dem ihm gebührenden Platze,
und in Europa ist Siam als exportfähiger Agrarstaat fast gar
nicht bekannt, da seine Produkte auch heute noch meistens als
koloniale Waren fremder Mächte auf den Weltmarkt kommen.
4. Das Recht der Bevölkerung auf Ueberlassung von land-
wirtschaftlichem Areal durch den Staat*
Nach altem Recht und alter Gewohnheit hat jeder Siamese
das Recht, ein Stück Land vom Könige zur landwirtschaftlichen
Bebauung zu verlangen, vorausgesetzt, dass das gewünschte Land
herrenlos ist, dass es keine öffentliche Wiese oder Weide, die die
Regierung der Bevölkerung zum allgemeinen Gebrauch über-
1) vgl. unten Kap. 5.
2) vgl. oben Kap. 1.
— 73 —
lassen hat, oder eine königliche Domäne ist, und dass der Betref-
fende nicht mehr Land verlangt als er mit seiner Familie gut be-
bauen kann. Er war aber ursprünglich verpflichtet, als Entgelt
jährlich ein Viertel des Bruttoertrages an den Staat abzuliefern x ).
Diese Abgabe wurde aber später durch eine neue, im Laufe der
Zeit mannigfach geänderte Grundsteuer ersetzt (s. den folg.
Abschnitt 5), und heute ist als Entgelt für die überlassene Land-
nützung nur diese zu zahlen.
Früher hatte der Ueberlieferung nach der König auch an
arbeitsame und verdienstvolle Untertane Geldvorschüsse zu ge-
währen, ohne jedoch hierfür Zinsen zu verlangen. Heute kom-
men allerdings solche Fälle sehr selten vor.
Um solche Grundstücke zu erwerben, muss man sich bei
dem „Ampör", d. h. bei dem Vorstand des Bezirkes anmelden,
in dem das Landstück hegt. Man nennt diesen Akt: „Schong,
Na", Der „Ampör" stellt eine Urkunde aus, die sogenannte
„Bai Yiep Yam", die ein Jahr Gültigkeit hat und nicht über-
tragen werden kann. Sodann muss man sich noch weiter bei dem
Beamten des Landwirtschaftsministers, der in diesem Distrikte
angestellt ist, anmelden. Von diesem wird dann proklamiert, dass
das Grundstück von dieser bestimmten Person erworben sei,
damit, wenn das Land schon im Besitze eines anderen sich befinden
sollte, der Besitzer reklamieren kann.
Wenn nach Verlauf von 30 Tagen sich niemand gemeldet hat,
so stellt der Beamte des Ministeriums eine Urkunde aus, die so-
genannte „Schanot". Von jetzt ab hat der neue Besitzer volles
Recht über das ihm zuerkannte Landstück. Für die Ausstellung
der Urkunden, Meldungen, Proklamationen, u. s. w. werden be-
stimmte Gebühren erhoben.
Mom Raschawongse Toh 2 ) hat behauptet, dass
der König das Land bei diesem Akte verkaufe; jedoch beruht
1) vgl. B o wring , a. a. O. S. 187. „An old law, or recorded
usage, gives to the cultivator a claim on the Sovereign of land for sowing,
on the condition of paying a fourth of the gross produce; and the same
record says, that the king should lend money without interest to indu-
strious and meritorious subjects." Vgl. auch Sonderabdruck der Gesetze
von 1901 über Erwerb von Grund und Boden. Bangkok 1907.
2) vgl. Mom Raschawongse Toh, Der Reisbau in Siam.
S. 15.
— 74 —
dies auf einem Irrtum. Das ganze Land ist Eigentum der Re-
gierung und der Besitzer hat. nur das Nutzungsrecht. Aller-
dings darf er das Land veräussern, verpfänden, vererben, auch
testamentarisch frei an Andere übertragen. Dieses Recht bleibt
ihm immer gewährt. Es kann aber hieraus keineswegs geschlos-
sen werden, dass der König das Land verkauft.
Wenn es sich um Errichtung öffentlicher Anstalten, Bau von
Eisenbahnen, Kanälen u. s. w. handelt, so kann der Staat auch
sofort das Expropriationsrecht anwenden, wobei dann allerdings
der Besitzer entschädigt wird und die Ueberlassung eines anderen
Grundstückes fordern kann.
Bei jedem Kauf, Verkauf, Vermächtnis, Pacht, Verpfändung
u. s. w. des Landes oder auch eines Teils desselben müssen jedes-
mal die Urkunden erneuert werden. Wenn der Besitzer das
Land nicht mehr behalten will, muss er dies ebenfalls anmelden
und auf sein Verfügungsrecht verzichten. Diesen Akt nennt man :
„Wen Na Kün".
Die Höhe der Gebühren, die für alle diese Akte und Ur-
kunden erhoben wurden, war früher sehr niedrig und ganz unbe-
stimmt und in den verschiedenen Landesteilen ganz verschieden.
Durch ein Gesetz vom Jahre 1901 wurden die Gebühren etwas
erhöht und festgesetzt und für das ganze Land gleich gemacht *).
Wenn die erworbenen Ländereien nach Ablauf des dritten
Jahres noch nicht urbar gemacht und benutzt sind, so fallen sie
wieder an den Staat zurück und können wieder an einen andern
vergeben werden.
Für Fremde, die in Siam wohnen oder die Absicht haben,
auf längere Zeit sich im Lande aufzuhalten, treffen dieselben Be-
stimmungen beim Landerwerb zu mit nur ganz geringen Ab-
weichungen.
In den Handels-, Freundschafts- und Navigationsverträgen
mit Siam ist ein bestimmter Landgürtel angegeben, in dem die
Fremden Pflanzungen oder Ländereien kaufen dürfen. (Län-
dereien pachten und Häuser kaufen oder bauen dürfen sie überall).
Dieser Gürtel wird bestimmt durch einen in einer Entfernung,
von 200 Sen (za. 4 engl. Meilen) um Bangkok gezogen gedachten
1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze über den Erwerb von Grund und
Boden. Bangkok 1001.
[
— 75 —
Kreis und durch eine weitere Kreislinie, die man sich in einer Ent-
fernung von 24 Stunden um Bangkok gelegt denkt, d. h. in einer
Entfernung gleich der Strecke, die die einheimischen Ruder-
Boote in dieser Zeit zurückzulegen pflegen.
Die von diesen beiden Linien begrenzte Zone steht also dem
Fremden zum Ankauf von Ländereien offen, das ganze übrige
Land dagegen nicht. Wenn aber ein Fremder in Siam ohne
Unterbrechung sich 10 Jahre aufhält und von der Regierung die
Erlaubnis dazu erhält, so hat er dasselbe Recht in Bezug auf
Länderkauf wie jeder Eingeborene.
Beim Mangel an Kapitalien oder wenn innerhalb dreier Jahre
die erworbenen Länderstrecken nicht urbar gemacht oder wenig-
stens verbessert sind, wird dem Fremden das Recht am Besitze
abgesprochen, und die Gebiete fallen, ebenso wie es bei den Ein-
geborenen der Fall ist, an den Staat zurück. Auch die Fremden,
die im Besitze von Ländereien sind und dieselben nicht mehr be-
halten wollen, sind verpflichtet, dies dem Vertreter des Ministe-
riums des Innern anzumelden *).
Es mag hier erwähnt werden, dass die 24 Stunden- Grenze
sowie die 200 Sen-Grenze später in den Handelsverträgen mit
England (1856) und mit anderen Staaten festgesetzt worden sind 2 )
1 ) vgl. über den Erwerb von Grund und Boden durch Fremde: State
p a p e r s of the Kingdom of Siam von 1664 — 1886 compiled by the Si-
amese Legation in Paris. London 1886. S. 82. 88. Die preussiscne
Expedition nach Ostasien im Jahre 1864, 66, 73 nach amtlichen
Quellen. Berlin 1873. Bd. IV. S. 379—394. Graf Fritz zu
Eulenburg. Ostasien 1860—1862. Berlin 1900. Bangkok
Directory. 1906. Bangkok 1906. Frankfurter, Die recht-
lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Siam. Berlin 1896. S. 15.
Horstmann, Report over Siam's Relation with the Netherland and
Colonies. Rotterdam 1906. S. 41 — 67.
2) Die folgenden in dem Supplement zum Vertrag zwischen Siam und
England vom 13. Mai 1856. (Agreement Supplementary to the Teaty
of Friendship and Commerce, between Siam and Great Britain) enthalte-
nen Bestimmungen wurden in sinngemässer Abänderung in alle Meist-
begünstigungsverträge, die Siam in der Folgezeit abgeschlossen hat, auf-
genommen. Vgl. z. B. den Vertrag zwischen Siam und Deutschland
vom 7. Februar 1862 in: „Die preussische Expedition nach Ostasien".
IV. Bd. S. 379 ff. Artikel 5 und 8.
Art. X. The boundaries of the Four-Mile circuit.
It is stipulated in the IV. Article of the Treaty, „that British subjects
Coming to reside at Bangkok, may rent land and buy or build houses, but
i
— 76 —
cannot purchase lands within a circuit of 200 Sen (about 4 miles English)
from the city walls, untill they shall have lived in Siam for ten years, or
shall obtain special authority from the Siamese Governement to enable
them to do so".
The points, to which this circuit extends, due north, south, east and
weast of the city, and the spot where it crosses the river below Bangkok,
have accordingly been measured by officers on the part of the Siamese
an English; and their measurements, having been examined and agreed
by the said Royal Commissioners and Mr. Parkes, are marked by stone
pillars placed at the undermentioned localities, viz:
On the North: — One sen north of Wat Kemabhirataram.
On the East : — Six sen and 7 fathoms southwest of Wat Bangkapi.
On the South: — About 19 sen south of the village of Bangpakeo.
On the West : — About 2 sen south-west of the village Bangphrom.
The pillars marking the spot where the circuit line crosses the river
below Bangkok are placed on the left bank, 3 sen below the village of
Bangmanau, and on the right bank about 1 sen below the village of Bang-
Lampuluen.
Art. XI. The boundaries of the 24 Hour's Journey.
It is stipulated in the Art. IV of the Treaty that „excepting within
the circuit of 4 miles, British subjects in Siam may at any time buy or
rent houses, lands, or plantations, situated any where within a distance
of 24 hour's journey from the city of Bangkok to be computed by the rate
at which boats of the country can travel."
The said Royal Commissioners and Mr. Parkes have consulted together
on this subject, and have agreed that the boundaries of the said 24 hour
journey shall be as fellows.
On the North: The Bangputsa Canal, from its mouth on the Chow
Phya River, to the old city walls of Lopaburi; and a straight line from
Lopaburi to the Landing place of Tha Phrangam, near to the town of
Saraburi, on the River Pasak.
On the East: A straight line drawn from the Landing-place of Tha
Phrangam to the junction of the Klongkut Canal with the Bangpakong
River ; the Bangpakong River from the junction of the Klongkut Canal to
its mouth, and the coast from the mouth of the Bangpakong River, to
the Isle of Srimaharajah, to such distance Inland as can be reached with
24 hours journey from Bangkok.
On the South: The Isle of Srimaharajah and the Islands of Se Chang,
on the east side of the Gulf ; and the city walls of Petschaburi, on the west
side.
On the West: — the western coast of the Gulf, to the mouth of the
Meklong River, to such a distance inland as can be reached within 24 hours
journey from Bangkok. The Meklong River from it's mouth to the city
walls of Rajaburi; a straight line from the city walls of Rajaburi to the
town o Subharnaburi ; and a straight line from the town of Subharnaburi
to the mouth of the Bangputsa Canal, on the Chow Phya River.
— 77 —
Die anderen Bestimmungen über den Erwerb von Grund
und Boden durch Fremde sind dieselben, wie bei dem Erwerb
von Grund und Boden bei den Eingeborenen.
Nur ist hier noch eine spezielle Verordnung zu erwähnen, die
in den Verträgen , die Siam mit den andren Mächten abge-
schlossen hat, enthalten ist. Es heisst hier, dass ein Untertan
eines fremden Staates, wenn er Ländereien und Häuser erwerben
will, durch den Konsul seines Landes ein Gesuch bei den Be-
hörden des betreffenden Kreises in Siam einzureichen hat. Sind
diese Behörden mit seinem Gesuche einverstanden , so wird
die Grenze des Grundstückes markiert und eine mit dem Be-
gierungsstempel versehene Urkunde ausgestellt. Hierdurch wird
alsdann der Besitzer und sein Besitz unter den Schutz des Gou-
verneurs des betreffenden Kreises gestellt. Er ist gehalten,
in den gewöhnlichen Angelegenheiten sich nach den Vorschriften
und Massregeln desselben zu richten und ist denselben Steuern
unterworfen, wie die Eingeborenen *).
5. Die landwirtschaftlichen Steuern.
Die landwirtschaftlichen Steuern sind die Grundsteuer und
die Accise, bezw. auch Ausfuhrzölle.
Uralt ist die Grundsteuer. Es ist schon oben S. 72 erwähnt,
dass dieselbe ursprünglich, als ein Entgelt für die dem einzelnen
vom Staat überlassene Landnutzung, ein Viertel des Bruttobetra-
ges betrug; dieselbe war eine Naturalabgabe für alle Ackerbaulän-
dereien und wurde berechnet nach der Fläche des Landes und dem
jeweiligen Ertrag, für die Obstbauländereien aber war sie seit jeher
eine Geldabgabe, welche nicht nach der Grösse des Landes, sondern
der Anzahl der Bäume auf demselben berechnet wurde (s. unten
S. 85). An die Stelle dieser ursprünglichen Grundsteuer ist für
die Ackerbauländereien später, jedenfalls schon im 17. Jahr-
hundert, eine andere Grundsteuer getreten, die ursprünglich und
lange auch noch eine Naturalsteuer war, im 19. Jahrhundert aber
1) vgl. State Papers of the Kingdom of Siam von 1664—1886. Com-
piled by the Siamese Legation in Paris. London 1886. S. 82. Art. IV.
V. S. 88. Art. III. IV. und die Edikte und Verordnungen des vierten
Königs der jetzigen Dynastie. Bangkok 1889. Bd. I. S. 17 — 36.
— 78 —
auch für jene Ländereien eine Geldsteuer wurde und die unten
dargestellten Aenderungen erfuhr.
Die landwirtschaftlichen Produkte sind zum Teil, d. h. bei
ihrem Absatz in der Stadt ausserdem noch dem „Oktroi" oder
der „Accise" d. h. einer Abgabe nach Art des Durchfuhrzolles
unterworfen. Auch diese Abgabe ist uralt. Sie kann heute noch
entweder in Geld oder auch in Naturalien entrichtet werden, je
nach dem Wunsche der Produzenten oder der Händler, die die
Ware am Orte selbst verkaufen oder sie in die verschiedenen Städte
einführen (s. unten). Es gab früher noch, wie wir schon oben
erwähnt haben, Staatsmonopole für bestimmte Erzeugnisse der
Landwirtschaft, die die Produzenten nur an die Regierung ver-
kaufen durften, für gewisse vom Staate festgesetzte Preise. Der
Staat erzielte allerdings dabei grosse Einnahmen, indem er natür-
lich an die Händler und Konsumenten diese Produkte viel teurer
verkaufte, und diese gezwungen waren, die Preise zu bezahlen,
da er das Monopol besass.
Dadurch wurden schliesslich die Preise derartig in die Höhe
getrieben, dass nur wenige Leute noch in der Lage waren, diese
Erzeugnisse zu kaufen. Die Folge des geringen Absatzes war na-
türlich die Abnahme der Produktion des betreffenden Artikels.
Diese Staatsmonopole waren das Verderben der siamesischen
Landwirtschaft. Dieser beklagenswerte Zustand dauerte bis
spät in das 18. Jahrhundert hinein, und erst von da ab ist eine
allmähliche Aenderung und Besserung zu verzeichnen. Die
völlige Abschaffung dieser Staatsmonopole erfolgte erst wie oben
S. 67 angegeben durch König Mongkut.
I. Die Grundsteuer hat im Laufe der Zeit wesentliche
Aenderungen erfahren.
Die erste derselben war, wie schon vorher bemerkt, dass die
ursprüngliche Steuer von einem Viertel des Bruttoertrages von
Ackerbauländereien ersetzt wurde durch eine feste Flächensteuer
nach der Grösse des Landes. Wann diese Aenderung erfolgt ist,
haben wir nicht ermitteln können. Aber Loubere 1 ) berich-
tet 1691 von ihr als einer schon länger bestehenden Steuer, ferner
dass damals die Grundsteuer für Getreide länder als Naturalsteuer
für ein „Rai", 1 Salung oder 0,25 Bat betragen habe, und dass
1) Loub^re,a.a. O. Bd. I. S. 282.
— 79 —
sie früher nur von der bebauten Fläche erhoben worden sei, aber
der damals regierende König verordnet habe, die Gesamtfläche
zu besteuern, um dadurch die Bevölkerung zu zwingen, die Ge-
samtfläche anzubauen. Später war der Steuersatz 2 Tang für
ein Rai x ). Ausserdem mussten die Bauern an den Staat noch
2 Tang von jedem Rai verkaufen und zwar zu einem vom Staat
festgesetzten Preise, nämlich den Tang für 4 Att — 0,625 Bat 2 ).
Bezüglich weiterer Aenderungen sind zu unterscheiden die
Getreidebauländer, die Obstbauländer und die Länder mit andern
landwirtschaftlichen Produkten,
1. Bei den Getreidebauländern wurden und wer-
den noch heute für die Besteuerung drei Arten von Aeckern 8 )
unterschieden, die heutige Unterscheidung ist aber bei gleichem
Namen nicht mehr die gleiche wie die frühere. Die frühere
Unterscheidung war:
1) „Na Kuko" waren solche Felder, die nicht unter Wasser
sind und auf denen offene Saat gesät wird.
2) „Na Fang Loi", „NamFon", das waren solche Felder, die
fast stetig unter Wasser hegen, und auf denen Tupfsaat von Reis-
samen oder Stecklingen vorgenommen wird; und
3) „Na Pa", das waren solche Felder, die nicht von beson-
derer Fruchtbarkeit sind; diese Felder hegen meistens an den
Abhängen der Berge oder in den engen, schmalen Bergtälern
Diese dritte Art war seit jeher von der Grundsteuer befreit
nur die beiden ersten waren steuerpflichtig.
Die Besteuerung derselben scheint anfangs für beide die
gleiche gewesen zu sein, aber geschwankt zu haben, zuerst nach
der Gesamtfläche, dann nach der bebauten Fläche, dann wieder
1) Das Verhältnis von Salung und Bat (Geld) einerseits und Tang und
Kwien (Raummass) andrerseits ist natürlich nicht anzugeben. Die
Aenderung der Steuer: 2 Tang pro Kai statt 1 Salung pro Rai wurde aber
von der Bevölkerung als eine schwere Last empfunden.
2) 1 Rai ist 1600 qm (Flächenmass).
1 Bat ist 4 Salung ]
1 Salung (0,25 Bat) war 2 Fuang > Geldmünzen.
1 Fuang — 8 Att J
1 Kwien war 100 Tang (Raummass).
S. auch Beilage II. Die Münze Bat diente damals als Gewichtsmass.
3) lieber die Unterscheidung von sechs Aeckerarten beim Betrieb
s. Kapitel IV, Abschnitt I.
— 80 —
zur Zeit Louberes 1 ) nach der Gesamtfläche erfolgt zu sein
Aber später — jedenfalls schon in der ersten Hälfte des 18. Jahr-
hunderts, wenn nicht bereits früher — war die Besteuerung beider
Arten eine verschiedene, bei den „Na Kuko" nach der Gesamt-
fläche, die auf der Erwerbsurkunde stand, bei den „NaFangLoi"
dagegen nur nach der wirklich bebauten Fläche mit entsprechen-
der Kontrolle und Feststellung durch Staatsbeamte, wieviel von
der Gesamtfläche bebaut wurde.
Diese unterschiedliche Besteuerung scheint auf den ersten
Bück ungerecht zu sein, aber der massgebende und auch gerecht-
fertigte Grund derselben war nach einer Erklärung der Regierung
unter König Mongkut folgender:
„Bei den „Na Kuko" wird deshalb die ganze Fläche des
Grundbesitzes besteuert, weil solche Felder zu jeder Zeit ganz
bebaut werden können. Deshalb sollen die Bauern soviel als
möglich ihren ganzen Grundbesitz bebauen. Dies ist also eine
Art von Zwang, dass sie alle Ländereien bebauen, da sie ja
sonst auch für die unbebauten Flächen umsonst Steuer be-
zahlen müssen.
Dagegen wird bei den „Na Fang Loi", wenn zu grosse Ueber-
schwemmungen eintreten, ein grosser Teil der Ländereien unter
Wasser gesetzt und dadurch für die Bebauung imbrauchbar.
Ebenso sind bei anhaltender Trockenheit die Felder der „Na Fang
Loi"-Art zum grossen Teil imbrauchbar für die Beackerung, da,
wie schon in den ersten Kapiteln gesagt wurde, eine genügende
Menge Wasser vorhanden sein muss, wenn die Saat gedeihen soll.
Man braucht die Besitzer dieser Felder nicht zum Bebauen
ihrer Ländereien zu treiben, da sie bei der Grösse ihres Gebietes
doch im allgemeinen weniger bebauen können und sie schon von
selbst alles, was irgendwie sich beackern lässt, nicht brach
hegen lassen werden" 2 ).
Im 19. Jahrhundert traten nun folgende Aenderungen ein:
Zuerst wurde unter König Phra Nang Klao (1824 — 1851)
die bisherige, in ihren jährlichen Erträgen wechselnde Natural-
steuer in eine feste Geldsteuer umgewandelt. Der Steuersatz
war für den „Rai" 0,375 Bat.
1) L o u b er e , a. a. O. Bd. I. S. 282. S. auch vorher S. 77.
2) Edikte und Verordnungen des vierten Königs dieser Dynastie.
Bangkok 1889. Bd. I. S. 126—128. 140—142.
— 81 —
In jener Zeit war der Durchschnittspreis für den Kwien
(1900 1) Reis 10 Bat; die Steuer betrug bei Annahme einer Pro-
duktion von ^3 Kwien auf einen Rai za. 11,25% des Reis-
preises *).
Es blieb aus den in der vorerwähnten Regierungserklärung
angegebenen Gründen bestehen die unterschiedliche Besteu-
erung der „Na Fang Loi" nach der wirklich bebauten Fläche
und der „Na Kuko" nach der Gesamtfläche. Nur bei ausser-
ordentlicher Trockenheit wurde für die „Na Kuko" entweder
der Steuersatz von 0,375 Bat auf 0,25 Bat pro Rai ermässigt
oder auch nur die bebaute Fläche, wie bei den Na Fang Loi ver-
steuert.
Als diese Bestimmungen in Kraft traten, bestand noch in
Siam das Ausfuhrverbot auf Reis. Nur in bestimmten Jahren,
wenn ein Vorrat für drei Jahre im Land vorhanden war, durfte
Reis exportiert werden. Diesen Export übernahm dann meistens
der Staat selbst, der den Reis auf Staatsschiffen nach den Nach-
barländern, besonders nach China ausführte 2 ).
König Mongkut, der im Jahre 1851 den Thron von Siam be-
stieg (1851 — 1868), führte weitere Reformen ein.
Im Jahre 1855 hatte Mongkut die beständige Reisausfuhr
ermöglicht. Gegen diesen Erlass trat aber im Volke eine gewisse
Unzufriedenheit zu Tage, weil hierdurch der Reis, das Haupt-
nahrungsmittel zu teuer werde. Daraufhin erklärte Mongkut
aber im Jahre 1857 3 ), dass die Ackerbauer die Möglichkeit er-
halten müssten, den ihrer Arbeit entsprechenden Lohn zu be-
kommen, was bisher nicht der Fall gewesen sei. Gleichzeitig
wies er darauf hin, dass jedem, bei der Fülle an bebaubarem
Ackerboden, die Gelegenheit gegeben sei, selber Ackerbau zu trei-
ben, wenn er nicht die erhöhten Reispreise zu zahlen gewillt sei.
Um jedoch die Bewohner Siams zu ermutigen und anzu-
1) Die Regierung hatte für die Regelung der Grundsteuer als durch-
schnittlichen Ertrag angenommen, dass auf 3 Rai 1 Kwien (1000 1) pro-
duziert wird, also ein Durchschnittsertrag von 453,228 kg auf 1 Rai d.
i. pro Rai 28, 312 kg.
2) vgl. Frankfurter, Die rechtlichen und wirtschaftlichen Ver-
hältnisse in Siam. Berlin 1896. S. 9 — 10.
3) Edikte und Verordnungen des vierten Königs der jetzigen Dyna-
stie. Bangkok 1889. Bd. I. S. 126—128.
6
— 82 —
treiben, sich mit Ackerbau zu beschäftigen und neue Felder urbar
zu machen, erliess er im Jahre 1858 ein Edikt, durch das die
Steuern auf diejenigen Ländereien, die seit der Urbarmachung
noch nicht drei volle Jahre in Anbau sind, zu ermässigen seien *).
Nach diesem Erlasse wurden die Felder der beiden Arten
„Na Kuko" und „Na Fang Loi" im ersten Jahre nach der Urbar-
machung gar nicht besteuert. Vom zweiten bis Ende des dritten
Jahres wurden die Felder der „Na Kuko" Art mit 0,125 Bat
pro Rai besteuert; während die Steuer für die „Na Fang Loi"
Felder 0,25 Bat pro „Rai" betrug und zwar vom Anfange des
zweiten bis zum Ende des vierten Jahres. Der höchste Steuer-
satz für die Felder „Na Kuko" wurde erreicht am Anfange des
vierten Jahres, für Felder „Na Fang Loi" am Anfange des fünften
Jahres. Von da ab wurden sie mit 0,25 Bat, bezw. 0,37 Bat pro
Rai besteuert.
Wir sehen aus diesen Angaben, dass jetzt die „Na Kuko"-
Felder weniger besteuert waren, als die „Na Fang Loi"-Felder.
Diese Regelung erklärte König Mongkut in einem Edikte
vom Jahre 1864 2 ). Während früher die Absicht bestand, die
Besitzer der „Na Kuko "-Felder zu zwingen, ihren ganzen Besitz
in Anbau zu nehmen, weil ihre Ländereien immer bebaubar
waren und nicht abhingen von Regen und Wasserhöhe, wie die
Felder der „Na Fang Loi", so hat dieser Zwang nach Aufhebung
des Ausfuhrverbotes auf Reis seinen eigentlichen Zweck verloren.
Die Bevölkerung hat ja jetzt selbst das Bestreben, möglichst
viel Land zu bebauen, um einen grösseren Ertrag zu erzielen,
da der Absatz sich von Jahr zu Jahr steigert. Allerdings haben
die Felder der „Na Kuko" mehr Vorteile bei den natürlichen
Bedingungen, dagegen werden aber die Erzeugnisse der „Na
Fang Loi"-Art weit höher geschätzt und viel mehr begehrt, als
die der „Na Kuko"-Felder. Der Reis der „Na Fang Loi"-Felder
wird wegen der feineren Qualität viel teurer bezahlt.
Aus diesen Gründen wurde der Steuersatz von 0,37 auf
0,25 Bat für die „Na Kuko"-Felder herabgesetzt.
Auch damals wurden die „Na Fang Loi"-Felder nur nach
1) vgl. Pra Bascha Banyat le Prakat Tang Tang nai Raschkai ti Si.
Bangkok 1889. Bd. I. S. 140—142.
2) Vgl. Edikte und Verordnungen des vierten Köngs der jetzigen
Dynastie. Bangkok 1889. Bd. III. S. 606—615.
— 83 —
der bebauten Fläche, und die „Na Kuko "-Felder nach der Ge-
samtfläche besteuert. Wenn aber die Erträgnisse infolge von
Misswachs sehr gering waren, brauchten die Besitzer der „Na
Kuko"-Felder in dem betreffenden Jahre nur für die bebaute
Fläche Steuer zu zahlen; die unbebaute Fläche wurde abge-
messen und die Steuer hierfür erst im nächsten Jahre bei bes-
serem Ertrage bezahlt. Als Gebühr für die Vermessungskosten
etc. wurde dann ein Zuschlag von 0,125 „Bat" pro „Rai"
auf die betreffende Fläche, für die im vorigen Jahre keine Steuer
bezahlt war, erhoben 1 ).
In ausserordentlich schlechten Zeiten erhielten die Bauern
öfter Unterstützungen aller Art von der Regierung und auch
vom Könige selbst aus dessen Privatkasse. So hatte z. B. im
Jahre 1864 die Bevölkerung der Provinz Krung Kao infolge
grosser Trockenheit sehr grosse Verluste im Getreidebau gehabt.
Um die Not unter ihnen zu mildern, liess der König Geld sowie
Lebensmittel unter sie verteilen.
Der jetzige König von Siam, Schulalongkorn (seit 1868), brach
dann vollständig mit dem alten System und führte eine ganz
neue Ordnung der Steuern ein. Er schaffte die alten Bestimmun-
gen ab und ersetzte sie durch zweckgemässe andere.
•Es war vorauszuseheii, dass bei der steigenden Entwickelung
des Reiches die Ausgaben steigen mussten und deshalb neue
Einnahmequellen zu erschliessen waren. Dies Bedürfnis nach
erhöhten Einnahmen führte die Aenderung herbei.
Nach einem Erlasse vom Jahre 1900 wurden zunächst die
Felder und andere Liegenschaften, die den Klöstern und Tempeln
geschenkt worden und früher steuerfrei waren, nun mit Grund-
steuern belegt gleich den Grundstücken, die sich im Privat-
besitze befinden. Von 1873 bis zum Jahre 1905 gab es
aber keine allgemeinen Steuersätze für die beiden Feldarten
„Na Kuko" und „Na Fang Loi" (vor 1873 gab es bekanntlich
solche allgemeine Steuersätze), sondern die Höhe der Steuer
richtete sich nach der Lage und der Fruchtbarkeit der Grund-
stücke und der Wohlhabenheit der Bevölkerung in den einzelnen
Provinzen. Es wurden z. B. die „Na Kuko "-Felder in verschie-
denen Provinzen ganz verschieden besteuert, je nachdem es sich
1) Edikte und Verordnungen u. s. w. Bangkok 1889. S. 606—614.
6*
— 84 —
um eine reichere oder eine ärmere Gegend handelte, so dass
ein eigentlicher Durchschnitt für den Steuersatz nicht festzu-
stellen ist. Ausserdem waren auch die Steuern in derselben
Gegend, je nachdem ein gutes oder schlechtes Jahr war, ganz
verschieden hoch.
Und wenn der Landmann den genauen Beweis dafür erbrin-
gen konnte, dass ihm mehr als l / z seines Getreides durch Ueber-
schwemmungen oder durch Trockenheit vernichtet worden, so trat
für ihn die Steuerermässigung ein oder die Steuer wurde auch
bisweilen für das betreffende Jahr ganz aufgehoben.
Es kam auch nicht selten vor, dass ganze Provinzen, in
denen der Boden wenig fruchtbar und die Bevölkerung sehr arm
ist, manchmal für mehrere Jahre keine Grundsteuer zu entrichten
brauchten. Sie wurde dann erst in besseren imd ertragreicheren
Jahren wieder erhoben 1 ).
Vom 19. Juni des Jahres 1905 an trat dann ein ganz neues
System an Stelle des alten. Von jetzt ab wird die Höhe der
Steuersätze nach dem Werte des Grund und Bodens, nach der
Produktionsfähigkeit der Aecker selbst bestimmt.
Nach diesem neuen System unterscheidet man auch drei
Arten von Feldern: „Ti Huang Harn"; „Na Fang Loi" und
„Na Kuko".
Die beiden letzteren Bezeichnungen sind zwar dem alten
System entlehnt, haben aber jetzt eine ganz andere Bedeutung.
Unter „Ti Huang Harn" versteht man jetzt solche Grund-
stücke, die zwar schon erworben, aber noch nicht urbar gemacht
worden sind. „Na Fang Loi" sind solche Felder, die schon
urbar gemacht sind, aber noch nicht vollständig sich in Ordnung
befinden (einige Stücke der Ländereien sind schon im Anbau).
Ausserdem gehören hierhin die Felder, die an den Abhängen
oder in den engen, schmalen Bergtälern Hegen, und nicht von
besonderer Fruchtbarkeit sind, so dass sie nur in einzelnen Jahren
d. h. zur grossen Regenzeit, einigen Ertrag liefern. „Na Kuko"
endlich sind solche Felder, die schon urbar gemacht und in Ord-
nung gebracht sind und regelmässig jährliche Erträge hefern.
Die letztere Felderart, die der „Na Kuko" wird in fünf
Klassen eingeteilt. Diese Einteilung beruht auf der Fruchtbar-
1) vgl. Sonderabdruck der Gesetze von 1900 über Regelung der
Grundsteuer und deren Erhebung. Bangkok 1900.
— 85 —
keit, der Qualität des Produktes u. s. w. Nach diesen Klassen
wird die Höhe der Steuersätze folgendermaßen bestimmt:
1. Klasse — 1, — Bat pro Jahr und Rai.
*• >> u, /o „ ,, ,, ,, „
3.
99
— 0,62
>>
4.
>>
— 0,50
>>
5.
>>
— 0,37
>>
Die „Ti Huang Harn", d. h. die Grundstücke, die noch nicht
urbar gemacht sind, werden jetzt auch vom dritten Jahre an,
wenn sie auch noch nicht in Anbau genommen sind, besteuert 1 ),
und zwar mit dem achten Teile der Steuersätze für die „Na
Kuko'VFelder.
Die „Na Fang Loi "-Felder dagegen werden besteuert nach
der bebauten Fläche wie früher. Ausserdem wird aber jetzt
auch noch ihre Fruchtbarkeit, Qualität der Produkte und die
Gegend, wo sie hegen, taxiert und die Steuersätze sind um den
vierten Teil höher als diejenigen für die „Na Kuko"-Felder 2 ).
Wie früher, so werden auch jetzt bei Ueberschwemmungen
und anderen Naturereignissen, wodurch Schaden angerichtet
wird, die Steuern ganz oder zum Teil aufgehoben.
2. Was die Steuern betriff t, die auf die Obstbauländer
gelegt sind, so waren sie früher, vom Jahre 1856 bis zum Jahre
1900 folgendermaßen festgesetzt:
Die Steuer wurde nicht nach der Grösse der Ländereien,
sondern nach der Anzahl und den Arten der Obstbäume, die
darauf gepflanzt waren, bemessen. Ueber die Besteuerung der
verschiedenen Arten der Obstbäume gab es sehr verschiedene
Bestimmungen, da die Bäume ja nicht im ersten Jahre sofort
Früchte tragen und es deshalb nicht möglich ist, sie in gleicher
Weise zu besteuern. Die Regelung dieser Obststeuer war sehr
eigenartig und äusserst kompliziert.
a) Ländereien, die mit Gräben durchzogen sind, oder höher
gelegene Ländereien und solche, die mit folgenden 8 Arten der
Obstbäume bepflanzt sind, waren der sogenannten „Lang" Ka-
1 ) Früher fielen sie in diesem Falle an den Staat zurück. Sie müssen
aber jetzt abgemeldet werden oder werden weiter besteuert.
2) vgl. Gesetz v. 1005 über A ende rang des Grund- und Bodenbe-
steuerungssystems. Bangkok 1905.
— 86 —
tastrierung 1 ) unterworfen und wurden nach der Anzahl der
Bäume besteuert.
1) Areka oder Betelnusspahne.
1. Kl. (Makek) Höhe des Stammes 3— 4Wah, Steuer 138 Cow.
2. „ (Makto) „ „ „ 5—6 „ „ 128 „
3. „ (Maktri) „ „ „ 7—8 „ „ 118 „
4. ,, (Mak Pakarai) Bäume, die anfangen
Früchte zu tragen „ 128 „
5. „ (Mak Lek) Höhe des Stammes von 1. „Sok" auf-
wärts bis sie Früchte tragen, pro Baum 50 „
2) Kokosnussbäume.
Die Steuer betrug für 3 Bäume, die höher als 1 „Sok" sind,
1 „Salung".
3) Betelpfeffer (Piper Betle oder Siri Vines).
Für 1 Baum oder Stock betrug die Steuer bei einer Höhe
von über 5 „Sok", 200 „Cowries".
4) Mangobäume.
Bei einem Umfange des Stammes von 4 „Kam" und einer Höhe
von 3 „Sok" und darüber, betrug die Steuer pro Baum 1 „Fuang".
5) Maprangbäume.
Bei einem Umfange des Stammes von 4 „Kam "und einer Höhe
von 3 „Sok" und darüber betrug die Steuer pro Baum 1 „Fuang".
6) Durianbäume.
Bei einem Umfange von 4 „Kam" und einer Höhe von
3 „Sok" und darüber betrug die Steuer pro Baum 1 „Bat".
7) Mangostanebäume.
Bei einem Umfange von 2 „Kam" und einer Höhe von
1/i »Sok" betrug die Steuer pro Baum 1 „Fuang".
8) Langsatbäume.
Dieselben Bedingungen galten wie bei 7, also pro Baum
1 „Fuang".
Die Katastrierung geschah bei diesen genannten Arten der
Obstbäume gewöhnlich nur einmal unter jeder Regierung. Von
Plantagen und Ländereien, die mit diesen Bäumen bepflanzt
waren, musste derselbe Betrag jährlich bezahlt werden, wie er in
der Katasterurkunde stand, ohne Rücksicht darauf, ob schon
1) vgl. „Long Assessment", State papers of the Kingdom of Siam 1664
bis 1886. Compiled by the Siamese Legation in Paris. London 1886. S.
91—93.
— 87 —
neue Bäume gepflanzt oder alte Bäume abgestorben waren. Erst
wenn eine neue Katastrierung vorgenommen wurde, änderte sich
die Steuersumme.
Aussergewöhnliche Katastrierungen fanden statt, wenn die
Bäume durch Ueberschwemmungen oder andere Nuturereignisse
Schaden gelitten hatten. In diesem Falle wurden dann die be-
schädigten Bäume aus der Urkunde gestrichen und nicht mehr
besteuert.
Bei einer neuen Katastrierung wurde die Anzahl der Bäume
von neuem in der Urkunde vermerkt, wobei die abgestorbenen
Bäume ausgelassen und die neuen Bäume, die die obigen Be-
dingungen erfüllten, eingetragen wurden. Diejenigen neuen
Bäume, die die Bedingungen noch nicht erreicht hatten, blieben
natürlich steuerfrei.
b) Höher gelegene Ländereien und solche, die mit Gräben
durchzogen und mit folgenden acht Arten von Obstbäumen be-
pflanzt waren, wurden jährlich katastriert. Auch bei diesen
Arten wurde die Steuer von den einzelnen Bäumen erhoben und
zwar nach folgenden Bestimmungen:
1) Pomeranzen oder Apfelsinenbäume.
Es gibt fünf Arten derselben. (Som Kiou Wan, Som Pluek
Bang, Som l'eparot, Som Kao Sungö).
Bei einem Umfange von 6 „Niew" betrug die Steuer pro
10 Bäume 1 „Fuang".
Bei allen anderen Arten von Orangenbäumen von der oben-
genannten Grösse betrug die Steuer pro 15 Bäume 1 „Fuang".
2) Indische Brotbäume. (Artocarpus integrifolia.)
Bei einem Umfange von 6 „Kam" und einer Höhe von
2 „Sok" und darüber, betrug die Steuer pro 15 Bäume 1 „Fuang".
3) Gemeine Brotfruchtbäume. (Artocarpus incisa.)
Sie waren ebenso besteuert wie die indischen Brotbäume.
4) Ma Fai Bäume.
Bei einem Umfange von 4 „Kam" und einer Höhe von
2 „Sok" und darüber, betrug die Steuer pro 12 Bäume 1 „Fuang".
5) Guajawabäume.
Bei einem Umfange von 2 „Kam" und einer Höhe von
1 „Kup" und darüber, betrug die Steuer pro 12 Bäume 1 „Fuang".
6) Saton-Bäume.
Bei einem Umfange von 6 „Kam" und einer Höhe von
— 88 —
2 „Sok" und darüber betrug die Steuer pro 5 Bäume 1 „Fuang".
7) Rambutan. (Nephelium Lapaceum).
Bei einem Umfange von 4 ,*Kam" und einer Höhe von 2 „Sok"
und darüber, betrug die Steuer pro 5 Bäume 1 „Fuang".
8) Ananasgewächse.
Bei diesen betrug die Steuer 1 „Salung" für 1000 Pflanzen.
c) Folgende sechs Obstarten, die ebenfalls jährlich kata-
striert wurden, waren, gleichviel, auf welchen Ländereien sie
gepflanzt sind, ob diese mit Gräben durchzogen sind oder nicht,
ob sie erhöht sind oder nicht, besteuert:
1. Mangobäume 1
L „Fuang*
'für 1 Baum
2. Tamarindebäume ]
1 99
„ 2 Bäume
3. Zimtbäume I
L >>
,, 20 „
4. Bananenbäume 1
L >>
„ 50 „
5. Piper Betel (Sträucher) 1
L >>
„ 12 Sträucher
6. Pfeffersträucher (Piper nigrum) ]
L >>
„ 12
3. Die Steuer auf die Aecker, die mit anderen aus den
genannten landwirtschaftlichen Produkten be-
pflanzt waren, wurde nach der Grösse der Anbaufläche in
folgender Weise geregelt:
a) Länder, die mit Gräben durchzogen oder erhöht und
mit anderen landwirtschaftlichen Produkten bepflanzt sind,
wurden, wenn keine anderen Bestimmungen darüber erlassen
worden waren, mit 1 „Salung" und 1 „Fuang" oder 0,375 „Bat"
pro Ernte und pro Rai besteuert.
b) Länder, die nicht mit Gräben durchzogen, also flach sind,
wurden ebenfalls beim Fehlen besonderer Bestimmungen mit
1 „Salung" und 1 „Fuang" oder 0,375 „Bat" pro „Rai" besteuert.
Blieben diese Länder aber unkultiviert, so wurde von ihnen keine
Steuer erhoben 1 ).
1) vgl. State Papers of the Siamese Kingdom from 1664 — 1886.
Compiled by the Siamese Legation in Paris. Lond. 1886. S. 88 — 93. Aus-
ser den erwähnten Steuern müssen auch noch von jedem Grundbesitzer
jährlich Gebühren an den Nai Rawang (d. h. Lokal- Steuerbeamten) ent-
richtet werden. Die Gebühr beträgt für jeden Besitzer solcher Ländereien,
die unter der sog. „Lang Katast rierung" stehen, 0,5 Bat pro Jahr; dagegen
für jeden Besitzer anderer Ländereien 0,875 Bat pro Jahr. Die ersteren müs-
sen aber ausserdem noch eine Gebühr für die Untersuchung des Geldes, mit
dem sie die Steuern bezahlt haben, und zwar 60 cowries pro Bat bezahlen.
— 89 —
Zu 2. und 3. Diese Bestimmungen über die Obstländereien
und die Länder mit anderen landwirtschaftlichen Produkten,
wurden im Jahre 1900 aufgehoben 1 ). Es ist aber bis jetzt noch
keine neue spezielle Regelung für diese beiden Arten von Ländern
herbeigeführt worden, und es werden alle Länder, gleichviel mit
welchen Produkten sie bebaut sind, vorläufig noch mit 0,375 „Bat"
pro „Rai" besteuert.
II. Ausser der Grundsteuer wurde und wird von Produkten
der Landwirtschaft noch die „A c c i s e" oder das „Octro i"
vom Staate erhoben, wenn die Waren in die Stadt gebracht
und dort verkauft werden 2 ). Ist die Ware für den Lokalkonsum
bestimmt, so wird die Steuer vom Verkäufer erhoben.
Die Exportwaren unterliegen entweder der Accise oder einem
bestimmten Ausfuhrzoll.
In den Verträgen mit den fremden Nationen (im Vertrage
vom Jahre 1855 mit England, Art. VIII, Absatz 3; im Ver-
trage vom Jahre 1862 mit Deutschland, Art. XX u. s. w.) ist
nämlich bestimmt, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und
überhaupt jede siamesische Ware, die zum Export bestimmt ist,
von der Zeit der Produktion an bis zur Verladung ausser der
Grundsteuer nur noch „einer" Steuer unterworfen werden dürfen.
Ob die Steuer oder Abgabe unter dem Namen von „Accise",
„Durchfuhrzoll" oder „Ausfuhrzoll", erhoben wird, ist gleich.
Die Steuer oder Abgabe von siamesischen Produkten, die vor
oder bei der Ausfuhr erhoben wird, ist in den Tarifen, die im An-
hange den Verträgen beigefügt sind, spezifiziert.
Jedes siamesische Produkt, das dem Ausfuhrzoll nach diesen
Tarifen unterliegt, soll befreit sein von allen Durchgangs- oder
sonstigen Abgaben im ganzen Königreiche Siam.
In gleicher Weise sollen vor oder bei der Verschiffung keine
anderen Steuern oder Abgaben auf solche siamesischen Produkte
erhoben werden, die schon dem „Durchfuhrszoll" oder der
„Accise" unterworfen sind 3 ).
1) vgl. „Pra Rascha Banyat le Pra Kascha Kamnot tang tang nai
Raschkai ti Ha". Gesetze von 1900. Bangkok 1900. S. 235—237.
2) Die Accise ist für die einzelnen Produkte im ganzen Land gleich
hoch. Die sehr umfangreichen Tarife sind enthalten in Kotmai Sanpa Pasi.
Gesetze über die Regelung der Steuern und ihre Erhebung. Bangkok 1898.
3) vgl. State Papers ofthe Siamese Kingdom from 1664 — 1886.
90 —
Die Tarife, die in den Verträgen festgesetzt sind, welche
mit den fremden Mächten abgeschlossen worden sind, sind in
allen Verträgen gleich.
Sie sind in den folgenden Tabellen angegeben:
Tarif der inländischen Abgabe und des Aus-
fuhrzolles auf Exportartikel.
Section I.
Die unten erwähnten Artikel sollen frei von den inländischen
Abgaben und Steuern auf Produktion oder Durchfuhr, wohl aber
dem Ausfuhrzolle unterworfen sein, wie folgt:
Bat SaL Fua. Phais
1. Elfenbein
2. Gummigutt
3. Hörner des Rhinoceros
4. Kardamane (1. Qualität)
5. „ (2. „ )
6. Getrocknete Muscheln
7. Feder des Pelikan
8. Getrocknete Betelnüsse
9. Krakhiholz
10. Finne der Haifische (weiss)
11. Finne der Haifische (schwarz)
12. Lukrabaussamen
13. Pfauenschwänze
14. Büffel- und Viehknochen
15. Khinoceroshäute
16. Hautschnitzeln
17. SchüdkrötenschUd (hart)
18. „ (weich)
10. Seegurken
20. Fischeingeweide (bes. Blasen)
21. Schwalbennester
22. Königsfischers Federn
23. Katechu (catechu nigrum)
24. Brechnüsse (nux vomica)
25. Pung Tarai-Samen
26. Benzoe-Harz
27. Angrai-Rinde
28. Adelholz
20. Rochenhäute
— — — pro Pikul
10
6
50
14
6
1
2
_ 2 — —
6 — — —
3 — — —
__ 2 — —
2 — —
.0
—
—
—
»»
100 Schwänze
—
—
3
>*
Pikul
2
—
—
99
>»
1
—
—
>»
>»
1
—
—
—
>>
>>
1
—
—
—
»»
»
3
—
—
—
99
»9
3
—
—
—
»J
>»
—
—
—
20% »)
6
—
—
—
pro
100 Federn
2
—
—
>>
Pikul
2
—
—
»
»
2
—
—
>>
»>
4
—
—
—
>>
>»
2
—
—
»
»
2
—
—
—
»»
f»
3
—
—
—
>>
»
Compiled by the Siamese Legation in Paris. London 1886. S. 60 — 72;
83—86. British and Foreign Papers. Bd. XLVI. (1855—1856.)
S. 138. Preuss. Expedition nach Ost-Asien. Bd.IV.S.370 —
304. Horstmann, a.a.O. S. 41 — 67.
>) d. h. von je 100 Stück 20.
91 —
Bat Sal.
Fu. Phais
30. Hirschgeweihe (alt)
—
1
—
—
pro Pikul
31. „ (jung)
—
—
—
—
10%
32. Hirschhäute (fein)
8
—
—
—
pro 100 Häute
33. „ (gewöhnlich)
3
—
—
—
,, 100
34. Hirschsehnen
4
—
—
—
„ Pikul
35. Büffel- und Rinderhäute
1
—
—
—
>» »
36. Elefantenknochen
1
—
—
—
>> >»
37. Tigerknochen
5
—
—
—
»» »
38. Büffelhörner
—
1
—
—
»> »>
39. Elefantenhäute
—
1
—
—
»» »»
40. Tigerfelle
—
1
—
—
„ Fell
41. Armadillen- Gürteltiere. Felle
oder Panzer
4
—
—
—
„ Pikul
42. Stocklack
1
1
—
—
>> >>
43. Hanf
1
2
—
—
>> »*
44. Getrocknete Fische (Plaheng)
1
2
—
—
>> 99
45. Getrocknete Fische
(Pia Saht)
1
—
—
—
»» »»
46. Sapanholz
—
2
1
—
>> 99
47. Gesalzenes Fleisch
2
—
—
—
>» >>
48. Mangrowe-Rinde
—
1
1
—
>> >*
49. Rosenholz
—
2
—
—
>> »
50. Ebenholz
1
1
—
—
>* »>
51. Reis (gehülster)
4
—
—
—
» »J
52. „ (ungehülster)
2
—
—
—
„ Kwien(25Pik.)
53. Gambir (Catechu pallidum)
2
—
—
—
„ Pikul
Section II.
Die unten erwähnten Exportartikel sind der Accise oder
dem Durchfuhrzoll unterworfen. Die Höhe dieser Sätze soll
aber in Zukunft nicht mehr gesteigert werden und die Waren
sollen vom Ausfuhrzoll befreit sein.
54. Zucker (weiss)
—
2 — — pro Pikul
55. „ (braun
—
■■• »5 »
56. Baumwolle gereinigt
—
>> »
und ungereinigt
—
— — — io%
57. Pfeffer
1
— — — pro Pikul
58. Gesalzene Fische (Platu)
1
— — — „ 10000 Fische
59. Bohnen und Erbsen
—
— — -— Ein Zwölftel.
60. Getrocknete Krabben
—
»> »
61.
62. Seide (roh)
63. Bienenwachs
64. Talg
65. Salz
66. Tabak
2 — —
Ein Fünfzehntel
pro Pikul
„ Kwien
„ 1000 Paket.
— 92 —
Section III.
Alle Waren oder Produkte, die in diesem Tarife nicht auf-
gezählt sind, sollen nur einem inländischen Oktroi und Accise
oder einem Durchfuhrzoll unterworfen sein, dessen Höhe nicht
über die jetzigen Sätze gehen darf. Sie sollen von jedem Aus-
fuhrzoll befreit sein.
Es ist die Absicht des Staates, die Accise und das Oktroi,
die den Handel im Innern des Landes empfindlich hemmen, ab-
zuschaffen und nur die Grundsteuer bestehen zu lassen. Diese
soll aber dann erhöht werden, da sonst der Staat durch den
Verlust der abgeschafften Steuern eine allzu grosse Einbusse
erleiden würde.
Die Steuer soll jedoch nicht mehr für alle landwirtschaft-
lichen Ländereien gleich, d. h. 0,375 „Bat" pro „Rai" sein, wie
die alte Bestimmung lautet 1 ), sondern die Höhe soll von nun
an (von 1905 an) bestimmt sein durch den Wert des Grund und
Bodens selbst. Dies geschieht aber bis jetzt nur bei der Besteu-
erung des Tabaks.
Die Accise auf Tabak wurde aufgehoben und statt dessen
wird die Grundsteuer auf die Tabakbauländer vom Ertrag er-
hoben. Jedoch darf die Höhe der Steuersätze nicht über 10%
des Verkaufspreises des Tabaks in den betreffenden Gegenden
betragen 2 ).
Es ist noch die Erhebung der Steuern kurz zu erwähnen.
Die meisten Steuern in Siam waren und sind, wie in den
meisten orientalischen Staaten und wie früher teilweise auch
in Europa, verpachtet.
Das Steuerpachtsystem wird nur bei solchen Steuern an-
gewendet, bei denen man nicht mit Bestimmtheit die Höhe der
einkommenden Abgaben ausrechnen kann, so z. B. auch beim Oktroi.
Die Pächter bieten dem Staate eine bestimmte Summe an
für die Steuerpacht auf die einzelnen Produkte. Derjenige, der
die höchste Summe anbietet, erhält das Recht, die Steuer ein-
zutreiben.
1) vgl. oben und State Papers of the Kingdom of Siam from 1664
bis 1886. Compiled by the Siamese Legation in Paris. London 1886.
S. 88—93.
2) vgl. Sonderabdruck der Gesetze vom Jahre 1900: Ueber Aende-
rung der Tabakbesteuerung. Bangkok 1900.
— 93 —
Jedoch ist der Pächter gehalten, die Steuer nach den vom
Staate festgestellten Sätzen zu erheben 1 ).
Diese Pauschsumme muss er bei der Regierung als Kaution
hinterlegen; statt Geld kann er auch Vermögensgegenstände,
z. B. Grundstücke, Wertpapiere, Gold- und Silbergegenstände
zum Pfand geben, die dem Werte der betreffenden Pauschsumme
entsprechen. Nun muss er vierteljährliche, vom Staate festge-
setzte Raten an diesen entrichten, so dass am Ende des Jahres
die so bezahlten Summen der vorausbezahlten Pauschsumme
(Kaution) gleich sind. Dann erhält er die vorausbezahlte
Pauschsumme oder die zum Pfand gegebenen Vermögensgegen-
stände zurück 2 ).
Ist die Steuersumme (Steuereinnahme) grösser als die
Pauschsumme, so hat der Pächter natürlich Gewinn, ist die
Summe jedoch kleiner, so hat er Verlust.
So nehmen also die Pächter ein grosses Risiko auf sich, da
die Gefahr, grosse Summen zu verlieren, nicht gering ist. Um
sich hier sicher zu stellen und einen möglichst hohen Gewinn zu
erzielen, wenden sie alle Mittel an, die ihnen zu Gebote stehen.
Dass diese Mittel nicht immer rechtlich sind, ist ganz natürlich
und in früheren Zeiten häuften sich die Fälle von widerrechtlichen
Steuererhebungen, da es den Pächtern nicht gerade schwer fiel,
ihr unsauberes Handwerk unbemerkt auszuüben.
Die Pächter haben gewöhnlich ihre eigenen Angestellten,
durch die sie die Steuer einziehen lassen, allerdings unter der
Aufsicht von Staatsbeamten. Aber da in früheren Zeiten die
Kontrolle dieser Beamten sehr gering war, so erhoben, die
Pächter meistens die Steuer zu einem höheren Satze als den
von der Regierung festgesetzten. Ein solches Verfahren musste
selbstverständlich der Bevölkerung mit der Zeit fast unerträg-
lich werden, so dass in neuerer Zeit die Kontrolle etwas schär-
fer ausgeübt wird. Jedoch sind die Beamten, die vom Staate
hierfür angestellt sind, noch nicht zahlreich genug, um den
Pächtern und ihren Angestellten energisch genug entgegentreten
1) Es ist zu bemerken, dass die Steuersätze teilweise schon festgesetzt
sind in den Verträgen mit den fremden Nationen.
2) vgl. Kotmai Sanpa Pasi. Gesetze über die Regelung der
Steuer und ihre Erhebungsformen. Bangkok 1898.
— 94 —
zu können und sie im Falle von Missbräuchen zur Verant-
wortung zu ziehen.
Es ist klar, dass der Staat ein Interesse daran hat, die ganze
Verwaltung der Steuern und Zölle selbst in die Hand zu nehmen
und diese nicht mehr wie bisher den Pächtern zu überlassen.
Bereits sind auch schon Schritte getan, um diesen Plan zu ver-
wirklichen. Die Ein- und Ausfuhrzölle werden schon seit den
Zeiten des Königs Mongkut vom Staate durch eigene Beamte
verwaltet 1 ).
Die Grundsteuer auf landwirtschaftliche Produkte sowie
alle Katastersteuern überhaupt, sind von jeher vom Staate selbst
verwaltet und von seinen eigenen Beamten erhoben worden und
fallen zudem auch der Bevölkerung nicht so lästig wie die Accise.
Deshalb können sie auch, wenn der Oktroi wegfällt, erhöht werden,
um die Einnahmen des Staates auf derselben Höhe zu halten.
Verschiedene an sich bessere Arten von Besteuerungen, wie
z. B. die allgemeine Einkommensteuer, lassen sich in Siam aus
verschiedenen Gründen nicht, jedenfalls zur Zeit noch nicht, ein-
führen. Ein Hauptgrund ist wohl auch die mangelhafte Statistik,
die es geradezu unmöglich macht, das Einkommen der einzelnen
Staatsangehörigen genau zu ermitteln. Deshalb ist es auch für
die Regierung immer mit den grössten Schwierigkeiten verbunden,
eine alte Steuer abzuschaffen und sie durch eine neue zu ersetzen.
Ueberhaupt aber verlangt das ganze Steuerwesen in Siam
energisch nach einer durchgreifenden Reform.
Das ganze Staatseinnahmewesen muss anders geregelt werden.
Um aber diese neue Regelung der Einnahmen einzuführen,
müssen auch sämtliche Handelsverträge, die mit den fremden
Mächten im Laufe der Zeit abgeschlossen worden sind, revidiert,
und umgeändert werden.
Durch diese Verträge hat sich nämlich die siamesische Re-
gierung so sehr die Hände gebunden, dass sie fast gar keine
Bewegungsfreiheit mehr besitzt, um nach eigenem Gutdünken
zu handeln. Ja sogar in solchen Sachen, die nicht das Ausland
angehen, sondern sich auf die innere Verwaltung beziehen, herrscht
diese Unterbindung der Bewegungsfreiheit.
1) vgl. State Papers of the Kingdom of Siam. Compiled by the Sia-
mese Legation in Paris. London 1880. Vgl. Frankfurter, Die
rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Siam. Berlin 1806. S. 9.
— 95 —
Solche grosse Aenderungen gehen natürlich, wie sich auch
nicht anders erwarten lässt, sehr langsam vorwärts und wenn
die Bewegung auch schon lange eingesetzt hat, so ist doch nicht
vorauszusehen, wann dieselbe abgeschlossen sein wird.
Diese Reformbewegung kann man wohl füglich als den Ueber-
gang vom alten Staate mit seinen längst veralteten Einrichtungen
zu einem neuen Staat mit seinen modernen und zeitgemässen
Verordnungen und Gesetzen bezeichnen.
Die Geschichte lehrt uns, dass in allen Staaten und Ländern
in Europa und Asien diese Entwickelung nur sehr langsam vor
sich gegangen ist. Nur einen Staat kennen wir, nämlich das
Kaiserreich Japan, der dieses Uebergangsstadium sehr schnell
durchgemacht hat.
Eine solche ausserordentlich schnelle Entwicklung gehört
jedoch zu den grössten Seltenheiten und es ist wohl mehr als
zweifelhaft, ob es irgend einem anderen Staate in der Zukunft
gelingen wird, eine solche schnelle Entwicklung durchzumachen,
wie es eben in Japan geschehen ist.
6. Die Verteilung von Grund und Boden.
Nachdem über den Erwerb von Grundstücken und über
Abgaben und Steuern berichtet worden ist, erscheint es not-
wendig, auch auf die Verteilung von Grund und Boden ein-
zugehen. Allerdings kann man sich auch hier wegen der mangel-
haften Statistik auf nur ungenaue Quellen stützen.
In Siam gibt es eigentlich nur einen Grundbesitzer nämlich
den Staat.
Es ist schon erwähnt worden, dass jeder Untertan vom Staate
ein Stück Land zur Bebauung verlangen kann unter der Be-
dingung, dass er eine jährliche Abgabe dafür an diesen entrichtet.
Der Betreffende hat allerdings das Recht, wenn er das Land
binnen drei Jahren urbar gemacht hat, dasselbe zu veräussern
oder testamentarisch zu übertragen; aber trotzdem bleibt der
Staat noch immer Eigentümer des Grundstücks. Dies zeigt sich,
wie schon früher bemerkt, auch besonders, wenn es sich um
Eisenbahn- und Brückenbauten oder um andere öffentliche Ein-
richtungen handelt. In diesem Falle steht dem Staate das so-
fortige Expropriationsrecht zu, wobei aber die Summe, die er
— 96 —
dem Besitzer des expropriierten Landes bezahlt, nur eine Ent-
schädigung für etwaige Arbeits- und Kapitalaufwendungen auf
die Grundstücke ist, keineswegs aber als Rückkaufssumme an-
gesehen wird.
Da das Gesetz verordnet, dass jeder nur soviel Land vom
Staate verlangen kann, als er selbst mit seiner Familie bebauen
kann 1 ), so können wir schon hieraus schliessen, dass die Mehr-
zahl der landwirtschaftlichen Betriebe Kleinbetriebe sind.
Grossen Grundbesitz gibt es wenig in Siam und der vor-
handene ist meistens nur in den Händen der königlichen Prin-
zen, der Vasallenfürsten und der Adeligen.
Dies letztere kommt daher, dass der Adel in früheren Zeiten
gewöhnlich grosse Familien gehabt hat.
Unter Familie versteht man nach siamesischen Begriffen
nicht nur die Familienangehörigen als solche, sondern auch das
ganze Gesinde einschliesslich Sklaven, Hörige und deren Ange-
hörige.
Da nun so die Adeligen über eine grössere Zahl von Arbeits-
kräften verfügen konnten, stand ihnen nach dem Gesetz auch
das Recht zu, vom Staate grössere Grundstücke zur Bebauung
zu verlangen, um ihre grosse Familie ernähren zu können.
Als die Sklaverei oder Hörigkeit abgeschafft wurde, ver-
blieb dem Adel sein ganzer bisheriger Grundbesitz. Da aber jetzt
die Arbeitskräfte fehlen, um das ganze Land zu bebauen, so
verkaufen oder verpachten sie das Land, wenn es besonders
fruchtbar ist oder nicht weit vom Markte entfernt oder am
Ufer eines Flusses oder eines Kanals liegt.
Ländereien aber, bei denen diese günstigen Bedingungen
nicht zutreffen, melden sie dem Staate wieder ab, d. h. sie geben
sie diesem wieder zurück, da sie dieselben doch nicht verpachten
oder verkaufen können. Es gibt noch viele von diesen noch nicht
urbargemachte Ländereien, die der Staat bei Rückgabe gegen die
Erwerbsgebühren Andern überlässt. Ausserdem gibt es noch eine
grosse Anzahl ihnen überlassener fruchtbarer Landstriche, die aber
etwas weiter von den Märkten entfernt liegen. Früher, zur Zeit
der Hörigkeit oder Sklaverei konnten diese Gebiete noch in An-
1 ) vgl. Sonderabdruck der Gesetze von 1901 über Erwerb von Grund
und Boden. Bangkok 1901.
— 97 —
bau genommen werden, da für diese Arbeit keine Löhne bezahlt
wurden. Jetzt aber rentiert es sich nicht mehr, sie bebauen zu
lassen, da die Produktionskosten durch die Löhne der Arbeiter
viel zu hoch sind. Deshalb treten die Besitzer diese Gebiete
dem Staate wieder ab, wenn sie nicht umsonst die Steuern
hierfür bezahlen wollen.
Aus schon obenerwähnten Gründen ist in Siam wenig reiner
Pachtbetrieb vorhanden. Allerdings findet er sich hier und da,
weil die Kinder, die schon selbständige Wirtschaft führen können,
gewöhnlich nicht weit von ihren Eltern sich ansiedeln, damit
sie sich gegenseitig helfen können. Wenn nun das Landstüok,
das neben dem Gute der Eltern liegt, einem anderen gehört,
so pachten sie es hinzu, sofern sie nicht in der Lage sind, es zu
kaufen, und warten ab, bis sich hierzu Gelegenheit bietet. Es
ist dies also eine Art Zupacht und die Pächter werden gewöhn-
lich nach Ablauf einiger Jahre Eigentümer.
Andere Pachtsysteme wie Halbpacht, Erbpacht u. s. w.
kommen fast nie in Siam vor.
Die Kirchen und Tempel haben auch Anteil am Grundbesitz, so-
genannte „NaTorani Song", d. h. solche Grundstücke, die das Volk
ihnen geschenkt hat. Dieser Anteil ist aber ganz unbedeutend.
Es gibt und gab in Siam keinen Grundbesitz, der der Ge-
meinde als solcher gehört.
In neuerer Zeit gibt es auch noch Grossgrundbesitz, der
den Ackerbaugesellschaften angehört. Diese sind aber numerisch
von sehr geringer Bedeutung.
Wie schon gesagt, fehlt leider noch eine genaue Statistik
in Siam oder die vorhandene ist noch nicht publiziert. Jedoch
lässt sich die Regierung jetzt angelegen sein, eine Zählung alle*
landwirtschaftlichen Grundbesitze vorzunehmen.
Dieselbe ist in zwei oder drei Provinzen bereits vollendet,
das Ergebnis ist aber noch nicht veröffentlicht.
Jedoch kann man mit Sicherheit annehmen, dass in Siam
der Kleinbetrieb vorherrscht und er befindet sich fast ausschliess-
lich in den Händen von selbständigen Eigentümern, wenn man
sie so nennen darf. Der kleinste Grundbesitz hat einen Umfang
von 3 „Rai" 1 ), der grösste umfasst ca. 10 000 „Rai", selten über
diese Zahl heraus.
1) „Rai" — 1600 qm.
7
— 98 —
Die ganz kleinen Grundbesitze von 3 — 4 .,Rai" sind nicht
sehr zahlreich. Sie dienen meistens nur für den persönlichen
Gebrauch, als Nutzgärten für solche Personen z. B. Beamte,
die durch ihren Beruf gehindert sind, sich mit der Landwirtschaft
zu beschäftigen.
Eine Bauernfamilie, die erwerbsmässig Landwirtschaft be-
treibt, besteht gewöhnlich aus dem Mann, der Frau, einigen
halberwachsenen und einigen noch ganz kleinen Kindern. Er-
wachsene Kinder trifft man im allgemeinen sehr selten in einer
bäuerlichen Familie. Entweder dienen sie als Soldaten oder
haben sich dem Priesterstande gewidmet oder haben geheiratet
und sohon einen Hof zu verwalten.
Eine solche Familie bebaut in den meisten Fällen 80 — 100
„Rai", zuweilen aber auch bis zu 200 „Rai" wenn nämlich das
Land niedrig und am Ufer liegt und von den jährlichen Ueber-
schwemmungen begünstigt wird. In den höher gelegenen
Gregenden dagegen, wo keine Ueberschwemmungen eintreten,
oder wo diese fast zugleich mit dem Regenfall aufhören, gibt
es nur wenige Familien, die mehr als 30 — 40 „Rais", im höch-
sten Falle 60 „Rais" bearbeiten können 1 ).
Es bearbeiten also die siamesischen Ackerbauern ziemlich
grosse Flächen und sie haben im Verhältnisse zu den europä-
ischen Bauern fast zu grosse Betriebe.
Die Grösse der landwirtschaftlichen Betriebe in Siam ist
meistens abhängig von dem Zeitraum, in dem die Felder bebaut
werden können, d. h. von der Länge der Reisbausaison.
Diese ist nicht gleich in den einzelnen Landstrecken; z. B.
dauert sie in den gebirgigen Gegenden nicht so lange als in der
Ebene. Das hat seinen Grund darin, dass die Länge der Saison
ganz abhängig ist von der Länge der Regenzeit in den gebirgigen
Gregenden, dagegen in der Ebene auch noch dann, wenn die Regen-
zeit vorüber ist, die Felder bearbeitet werden können. Denn die
Felder der Ebene hängen nicht so sehr vom Regen als vielmehr
von der Ueberschwemmung ab, und diese erreicht ihren Höhe-
punkt erst nach der Regenzeit. So steht den Gebirgsbauern
1) Die Gründe hierfür siehe unten in Kapitel IV bei der Darstellung
der Betriebssysteme. Vgl. auch van der Heide, General Report on
Irrigation and Drainage in the lower part of the Menam valley. Bang-
kok 1903.
— 99 —
viel weniger Zeit zu Gebote, ihre Aecker zu bearbeiten und zudem
erfordert diese Arbeit viel mehr Mühe und Anstrengung als in
der Ebene.
Wie in allen anderen Ländern, so drängt sich auch in Siam
der grösste Teil der landwirtschaftlichen Bevölkerung in den
Gregenden zusammen, die für den Ackerbau am günstigsten sind,
wie wir es schon im I. Kapitel gesehen haben. Die fruchtbarste
Gegend Siams, wo infolgedessen auch der Andrang am grössten
ist, ist die sogenannte „grosse, fruchtbare Fläche Siams", „The
great Piain of Siam", die von vier Hauptflüssen mit zahl-
reichen Nebenflüssen durchflössen und mit zahlreichen grossen
und kleinen Kanälen bedeckt ist.
Smyth 1 ) sagt von dieser ^Fläche: „As a matter of fact,
the Menam Valley, for practica! purposes, is Siam". In
dieser Gegend befinden sich also die meisten Betriebe, die ge-
wöhnlich, wie gesagt, einen Umfang von 80 — 100 „Rai" haben,
während die kleineren Betriebe im Gebirge Hegen.
Die grossen Grundbesitze, die der königlichen Familie, den
Fürsten und dem Adel gehören, liegen meistenteils in der Umge-
bung von Bangkok oder der grösseren Städte in den Provinzen,
während die anderen mehr zerstreut im Lande umher hegen.
Es zeigt sich eine grosse Verschiedenheit der Liegenschafts-
preise nicht nur bei solchen Ländereien, die in den höheren Ge-
genden hegen und denen in der Ebene, die an die Flussufer und
Kanäle grenzen, sondern die Preise sind auch in den verschie-
denen Provinzen und Kreisen sehr verschieden. Sie schwanken
zwischen 1 „Bat" und 80 „Bat" pro „Rai".
In den sogenannten „Tung Yai", die zwischen Monthon
Krung Tep und Monthon Prachin hegen, sind die Preise der
Ackerfelder ausserordentlich hoch, seitdem das neue Bewässe-
rungssystem der „siamesischen Kanalbau-Kompagnie" ausgeführt
worden ist und das ganze Land mit einem Netzwerk von Kanälen
bedeckt wird. Die Aecker in dieser Gegend sind die teuersten
in ganz Siam.
Ausser den klimatischen und hydrographischen Verhält-
nissen und den anderen Faktoren, welche die Preise für die Liegen-
schaften bestimmen, fällt noch die Nähe des Marktes ins Ge-
1) vgl. Smyth a. a. O. Bd. I. S. 148.
— 100 —
wicht besonders des Hauptmarktes Bangkok. Von hier aus gehen
die meisten Exportwaren in das Ausland, da Bangkok fast der
einzige grosse Hafen von Siam ist. Daher werden hier viel
höhere Preise erzielt als auf anderen Märkten, weshalb hierhin
sogar aus entfernten Provinzen die Bauern ihre Waren hinbringen,
um sie hier zu verkaufen. Je näher also die Liegenschaften bei
der Reichshauptstadt hegen, um so teurer sind sie, besonders
noch, wenn sie an den Flüssen und Kanälen Hegen, wodurch der
Transport nach Bangkok bedeutend billiger und leichter wird.
Die Reichshauptstadt ist der Hauptkonsument der land-
wirtschaftlichen Produkte Siams.
Bo wring sagt: Time was when Bangkok occupies the
third place among the east of the Cape of Good Hope (first Calcutta,
second Canton) and as many as sixty British vessels were engaged
in trade with the River Menam; but such has been the banefull
influence of bad legislation — such the destructive progress of
monopoly — that when I visited Siam, all that to represent f oreign-
trade was one English merchant, one Armenian and few Anglo-
Indians from Bombay and Surat. — Yet looking at the wonderful
aptitudes of Siam, it is obvious that nothing but mismanagement
and misrule could have prevented rapid growth and extension,
instead of decline and decay, of the commerce of so feracious
a country 1 ).
In Siam herrscht gewöhnlieh bei der freien Erbteilung die
Naturalteilung vor ; die Güter der Verstorbenen werden in gleichen
Teilen an die Kinder verteilt. Hierin hegt jedoch aber nicht, wie
es den Anschein haben könnte, eine Gefahr der Zersplitterung
und Dezentralisation. Wie wir nämlich gesehen haben, haben
die einzelnen Besitzer ihre Grundstücke immer in der Nähe der
elterlichen Güter hegen und sie pachten oder kaufen solche Län-
dereien mit Vorliebe. Wird nun das Land der Eltern geteilt,
so bleibt doch der ganze Besitz zusammen. Bei der grossen
Bewegungsfreiheit, die jetzt noch in Siam herrscht und die be-
wirkt wird durch die grosse Ausdehnung des unbebauten Bodens,
ist eine zu grosse Aufteilung in kleinere Betriebe nicht zu be-
fürchten, denn jeder kann doch schliesslich die zersplitterten
1) Dies war so im Jahre 1856; seit dieser Zeit haben sich die Verhält-
nisse aber sehr gebessert, vgl. Bo wring a. a. O. 241.
— 101 —
Grundstücke verkaufen und solche, die in der Nähe liegen, hinzu-
kaufen, oder aber den ganzen Besitz dem Staate abmelden und
sich einen neuen Besitz von ihm übertragen lassen. So kann
man ohne grosse Schwierigkeiten gegen die Zahlung der Erwerbs-
gebühren zusammenhängende Ländereien wieder erhalten ohne
sonstige grosse Geldausgaben. Allerdings kostet es dann mehr
Mühe und Arbeit bei der Urbarmachung des Geländes.
Es ist schon im ersten Kapitel erwähnt worden, in welchen
Gegenden Siams das Hofsystem und in welchen das Dorfsystem
vorherrscht.
Die Bauern sind, wie gesagt, meist selbständig, und bebauen
nur mit Hilfe ihrer Familie ihre Aecker. Die erwachsenen Kin-
der bleiben nur selten bei ihren Eltern. Haben sie das 17. oder
18. Lebensjahr erreicht, dann gehen sie gewöhnlich zum Militär.
Mit dem 20. Jahre gehen sie in der Regel ins Kloster. Es ist
nämlich eine alte, eigenartige Sitte, dass jeder Siamese, bevor
er die Volljährigkeit erreicht hat, wenigstens ein Jahr lang ins
Kloster geht, um sich in den Kenntnissen der Religion besser
auszubilden.
In den früheren Zeiten galt derjenige, der nicht im Kloster
gewesen war, nicht nur als Ketzer, als gottloser und als unge-
bildeter Mensch, sondern überhaupt als unfähig, seine eigene
Wirtschaft zu führen und er stand auf demselben Standpunkte
wie die minderjährigen Kinder. Keiner gab ihm seine Tochter
zur Frau, fast kein Nachbar verkehrte mit ihm und zur Zeit der
Ernte fand sich keiner bereit, ihm zu helfen, was ja in Siam so
überaus wichtig ist, da man hier so sehr auf die gegenseitige Unter-
stützung angewiesen ist.
Diese alte Sitte, ins Kloster zu gehen, wird heute nicht mehr
so streng befolgt. Dies ist besonders der Fall in den Gregenden,
die nicht weit von Bangkok und den Hauptstädten der verschie-
denen Provinzen liegen, wo die Bauern schon mehr mit der
städtischen Bevölkerung in Verkehr getreten sind und die Lebens-
führung, Sitte, Tracht u. s. w. derselben nachahmen. Aus diesem
Grunde schwindet wie mancher andere auch dieser alte Ge-
brauch. In solchen Gegenden aber, wo die Landbevölkerung
nur wenig Berührungspunkte mit den Städtern hat, ist die alte
Sitte noch in Ehren wie vor Jahrhunderten.
Hat der junge Siamese zwei bis drei Jahre in einem Kloster
— 102 —
zugebracht, dann tritt er wieder aus, wird nun verheiratet und
gründet sich einen eigenen Hausstand.
Die Brautleute erhalten von den beiderseitigen Eltern Geld-
unterstützungen zur Erwerbung von Ländern. Es kommt
aber auch oft vor, dass die Brautleute sofort ihren Erbanteil an
Ländereien erhalten. Ist das Grundstück, das die Braut erhalten
hat, grösser, und von dem des Bräutigams weit abgelegen, so
wird das Grundstück, das er von seinen Eltern bekommen hat,
verkauft und die Neuvermählten ziehen nach der Gegend, wo
die Eltern der Braut wohnen. Das Geld, das sie beim Verkauf
des Grundstückes erhalten haben, wird zum Ankauf von den in
der Nähe liegenden Grundstücken verwendet. Haben sie je-
doch hierzu nicht genug Vermögen, so pachten sie es hinzu und
warten ab, bis ihnen die Möglichkeit geboten ist, diese Lände-
reien zu erwerben.
Im umgekehrten Falle, wenn der Bräutigam ein grösseres
Grundstück erhält, wird dasjenige der Braut verkauft, und die
Brautleute ziehen in die Gegend der Eltern des Mannes.
7. Landwirtschaftliche Lohnarbeiter.
Mit den vorher geschilderten Verhältnissen hängt es auch
zusammen, dass es in Siam in der Landwirtschaft so wenig
Tagelöhner gibt. Denn die Besitzer der verschiedenen Grund-
stücke, die nebeneinanderliegen, sind entweder verwandt oder
doch gute Freunde und so helfen sie sich gegenseitig, besonders
natürlich bei der Ernte. Durch diese gegenseitigen Unter-
stützungen können sie ohne Tagelöhner ihre Arbeiten verrichten.
Dies ist besonders der Fall in den Gegenden, die weiter von den
Städten entfernt sind. Da die Bewohner dieser Landesteile mit
ihren Produkten nicht die Städte zu versorgen brauchen, sondern
fast nur für den eigenen Konsum produzieren und erst den Ueber-
schuss an Produktion auf den Markt bringen, so treiben sie keine
intensive Landwirtschaft. Dazu kommt noch, dass diese Leute
sehr geringe Ansprüche an die Befriedigung der persönlichen
Bedürfnisse stellen, so dass sie bei der gegenseitigen Hilfe und
Unterstützung mehr als genug zu produzieren in der Lage sind.
Es ist jedem Kenner siamesischer Verhältnisse bekannt,
dass die Bauern in diesen Gegenden ihren Boden selber bearbeiten
— 103 —
und auch selber säen bei offener Saat. Aber bei Tupfsaat und
bei der Ernte kommen alle benachbarten Verwandten und
Freunde von den umliegenden Höfen herbei und helfen gemein-
sam bei der Arbeit.
Für die Bauern ist diese Arbeit eine lustige Zusammenkunft.
Unter Schwatzen und heiteren Scherzen arbeiten die Männer
und Frauen den ganzen Tag.
Jeden Abend wird, am Schlüsse der Arbeit, ein Fest gegeben
auf Kosten des Besitzers des Grundstückes mit Musik, Tanz,
Gesang u. s. w.
Nur in solchen Gegenden, die in der Nähe der Märkte liegen,
wird etwas intensivere Landwirschaft getrieben, da hier die
Bauern nicht nur die benachbarten Städte mit Lebensmitteln ver-
sorgen müssen, sondern auch für den Export produzieren, in-
sofern von den Städten, wo es der erleichterte Verkehr erlaubt,
die Produkte des Landes nach Bangkok gebracht und von hier
aus nach dem Auslande exportiert werden.
Bei einer intensiveren Bewirtschaftung genügt aber nicht
mehr die gegenseitige Unterstützung der Nachbarn, und sieht
sich der Landmann genötigt, fleissige Lohnarbeiter anzuwerben.
Dies geschieht jedoch nur für die betreffende Saison.
Es ist leicht begreiflich, warum die Bauern in der Nähe der
Städte ein grösseres Interesse daran haben, die Produktions-
fähigkeit des Bodens zu erhöhen, als die, welche in entlegenen
Gegenden wohnen.
Den ersteren winkt bei grösserer Produktion auch grösserer
Gewinn. Sie haben auch wegen der Kürze der Wege bis zum
Markte nur verhältnismässig sehr geringe Transportkosten.
Die letzteren aber müssen, wenn sie ihre Ware in der nächsten
Stadt absetzen wollen, zuerst eine lange Reise machen, wodurch
ausserordentliche hohe Transportkosten entstehen. Rechnet man
hinzu die Abnutzung an Vieh und Wagen, die bei dem schlechten
Stande der Wege nicht ausbleibt, so reichen schliesslich die
eingelösten Summen kaum aus, die entstandenen Unkosten
zu decken. Deshalb führen dieselben nur eine extensive Wirt-
schaft 1 ) und begnügen sich damit, soviel zu produzieren, als sie
gerade selbst zum Lebensunterhalt bedürfen, da sie ja doch
1) S. darüber auch Kapitel IV Abschnitt 1.
— 104 —
nicht in der Lage sind, bei einer Ueberproduktion die über-
flüssigen Waren abzusetzen.
Der gegen früher häufigere Verkehr eines Teils der Bauern mit
der Stadtbevölkerung hat bei diesen auch noch aus einem anderen
Grunde mitgewirkt, sie zur intensiveren Bearbeitung ihrer Felder
anzutreiben. . Die Landleute sehen nämlich, wie die Bewohner
der Städte leben, welche Luxusgegenstände sie in ihren Wohnungen
gebrauchen und dies ist auch ein Ansporn für sie, sich möglichst
viel zu erwerben, um ebenso leben zu können. Ihre Bedürfnisse
sind gestiegen. Sie kleiden sich wie die Städter, und alles, was
diese haben, wollen sie sich auch anschaffen. Sie stellen jetzt
viel grössere Anforderungen an das Leben, als ehedem und da sie
dafür mehr Geld nötig haben, so müssen sie intensivere Wirtschaft
betreiben und brauchen hierzu auch mehr Arbeitskräfte. Die-
ser Ansporn fällt bei den Bauern der entlegenen Ländereien fort;
sie kümmern sich nicht darum, ob die Stadtbewohner, mit denen
sie sehr selten in Berührung kommen, besser oder schlechter als
sie selbst wohnen, und mehr und höhere Bedürfnisse befriedi-
gen. Sie sind mit dem zufrieden, was sie haben und haben kein
Verlangen mehr zu erwerben.
Die Tagelöhner in Siam werden meistens nur für die Saison
angeworben. Sie erhalten gewöhnlich pro Kopf und Saison,
die ca 9 'Monate dauert, 80 „Bat" nebst freier Wohnung und
Verpflegung beim Arbeitgeber.
In den früheren Zeiten waren die Tagelöhner nur tageweise
engagiert. Sie bekamen pro Tag 40—50 „Att" d. h. 0,625—0,937
„Bat" 1 ), die ihnen jeden Abend ausgezahlt wurden, aber ohne
freie Wohnung und Verpflegung 2 ).
Die Tagelöhner sind meistens Laoten von ärmeren Ge-
genden Siams.
Sie sind in Vereinen organisiert, an deren Spitze ein Haupt-
mann steht.
Will nun jemand Tagelöhner haben, so meldet er dies dem
Hauptmann und durch dessen Vermittelung kann er Arbeiter
1) 1 Bat = 64 Att, s. Anlage.
2) vgl. Pallegoix, „Description du royaume de Thai. Paris 1854.
Bd. I. S. 18 — 19. Es heisst hier: Die Arbeiter erhalten meistens 20 — 30
sous pro Tag. Sie brauchen pro Person im Monate zirka 20 1 Reis, die
15 sous kosten.
— 105 —
nach seinem Bedarf bekommen. Auch über die Höhe der Tag-
löhne können mit dem Hauptmann Abmachungen getroffen
werden. Dieser haftet auch dafür, dass die Tagelöhner fleissig
arbeiten und nicht vor Ablauf der Saison weglaufen; sie
erhalten nämlich gewöhnlich ihren Lohn im voraus, damit sie
ihren Eltern und Familien .Unterstützungen senden können.
Verlässt einer vor Schluss der Saison die Arbeit, so kann man
sich an den Hauptmann wenden, und dieser muss auf seine Kosten
einen Ersatzmann stellen.
Wir ersehen hieraus, in welcher Lage diese landwirtschaft-
lichen Arbeiter sind. Sie sind zu arm, um Länder vom Staate
zu erwerben und eine eigene Wirtschaft zu gründen. Sie können
nicht einmal die Erwerbsgebühren aufbringen und was den Kredit
betrifft, so ist schon oben erwähnt, dass die Kreditwirtschaft in
Siam noch in den ersten Stadien der Entwicklung steht. Sie
sind also gezwungen, als Lohnarbeiter ihr Brot zu verdienen.
Ihnen ist in den letzten Jahrzehnten eine lästige und gefähr-
liche Konkurrenz erstanden.
Die chinesischen Kulis, vermögenlos, nur im Besitze der
Kleider, die sie gerade am Leibe haben, kommen zu vielen Tau-
senden als Lohnarbeiter 1 ) nach Siam.
Da sie sehr wenig Ansprüche machen, niedere Löhne ver-
langen und überhaupt sehr genügsam sind, so werden sie für die
Eingeborenen zu sehr gefährlichen Konkurrenten.
Sie schlafen gewöhnlich, da es das Klima gestattet, im
Freien, nur in eine Decke eingehüllt. Bei Regenwetter kriechen
sie unter die Häuser, die in Siam auf Baumstämmen stehen, um
sich gegen die Ueberschwemmungen zu schützen. Ist jedoch
der freie Baum unter den Häusern überschwemmt, dann übernach-
ten sie einfach in einem Kanoe, das sie mit einer Decke, die aus
den Blättern der Nipapalme geflochten ist, zudecken.
Die Nahrung der Chinesen besteht hauptsächlich aus weich-
gekochtem Reis. Dazu nehmen sie für 4 — 6 Att, das sind un-
gefähr 10 — 15 Pfennige, Schweinefett mit etwas Gemüse, das
man auf dem Lande fast umsonst erhält. Zu diesen Speisen
gemessen sie noch etwas Salz; jedoch lösen sie dieses aus Spar-
samkeitsrücksichten in Wasser auf, tauchen Kieselsteine in die
Lösung und lecken diese dann ab.
1) vgl. darüber Kapitel I.
— 106 —
Jeden Tag essen sie dieselbe Kost. Das ganze Essen kostet
ungefähr 1 „Salung" oder 1 „Salung" und 1 „Fuang" 1 ) (25—30
Pfennig). An einem solchen Essen nehmen 6 — 7 Personen teil,
so dass für die Mahlzeit 3,5 Pf. pro Kopf kommen.
Bei dieser ganz ausserordentlichen Genügsamkeit und Spar-
samkeit ist es natürlich, dass diese „Kulis" mit viel niedrigeren
Löhnen zufrieden sind und so den eingeborenen Tagelöhnern
erfolgreich Konkurrenz bieten können. Ein Siamese würde nie
ein so erbärmliches Leben führen und würde lieber verhungern
als zu den Kuh-Löhnen arbeiten.
Er nennt sich mit Recht „Thai" d. h. Freier und ist sehr
stolz auf seine persönliche Freiheit. Er kennt keinen Zwang
und er gehorcht nur, wenn es ihm gerade gefällt.
Diese Auffassung der Freiheit führt, oft zur grössten Zügel-
losigkeit und die Staatsregierung vermag oft kaum unter diesen
Leuten Ordnung und Ruhe aufrecht zu erhalten.
Es fällt deshalb auch sehr schwer, die schon längst ge-
geplante Reform einzuführen.
Ein anderer Grund einer ungünstigen Lage der Lohnar-
beiter ist ihre Leichtlebigkeit und Sorglosigkeit. Sie lieben all-
zusehr das Vergnügen und oft leben sie über ihre Verhältnisse.
Was sie sich in mühevoller, tagelanger Arbeit bei der grössten
Sonnenhitze erworben haben, das muss für schöne Kleider und
andere Dinge ausgegeben werden, um sich am „Wan Pra"
(Feiertag, entsprechend dem Sonntage) aufputzen zu können.
Sie laden auch oft Verwandte und Freunde zu einem Gastmahl
ein, bei dem Musik und Tanz nie fehlen darf. Für das Vergnügen
geben sie den letzten Pfennig aus, ohne an die Zukunft zu denken.
Getreu dem Grundsatze: „Der Mensch ist nicht zur Arbeit
geboren", arbeiten sie, so lange sie Geld haben, fast gar nicht.
Erst wenn die Not an sie herantritt, greifen sie wieder zur
Hacke; dann sind sie doppelt so leistungsfähig wie die Kulis.
Einen nicht unbedeutenden Vorteil haben die chinesischen
„Kulis" noch dadurch, dass sie als Kopfsteuer nur 4 „Bat" für
3 Jahre zu bezahlen haben, während die siamesischen Tage-
löhner 6 „Bat" pro Jahr entrichten müssen. Scheint auch diese
Summe gering nach europäischem Massstab, so ist doch zu be-
1) s. Anlage.
— 107 —
denken, dass der Durchschnittslohn nur 80 „Bat" pro Saison
beträgt, allerdings mit freier Kost und Wohnung.
Bis jetzt ist von Seiten der siamesischen Regierung noch
keine Massregel getroffen, um die Lage der eingeborenen Tage-
löhner zu verbessern und diese gegen die immer stärker werdende
Konkurrenz der eingewanderten Chinesen zu schützen.
Es könnte doch z. B. von den Chinesen dieselbe Kopfsteuer
eingezogen werden, welche die Siamesen bezahlen müssen. So-
dann könnte der Staat durch ein Gesetz die Einwanderung dahin
einschränken, dass künftighin nur solche Chinesen nach Siam
kommen dürften, die über ein bestimmtes Vermögen verfügen.
Bis jetzt zieht aber der Staat sogar selbst die Arbeit der
chinesischen „Kulis" vor, weil dieselben weniger Lohn ver-
langen und dafür mehr arbeiten, z. B. bei Eisenbahn- und Brük-
kenbauten u. s. w. Man sieht bei diesen Arbeiten fast ausschliess-
lich Chinesen. Es kommt freilich hinzu, dass merkwürdiger-
weise die Siamesen derartige Arbeiten nicht gerne ausführen;
sie halten diese nämlich für erniedrigend und arbeiten lieber in
der Landwirtschaft.
Die Tagelöhner sind, wie gesagt, meistens Laoten aus den
ärmeren Gegenden Siams. Richtige Siamesen selbst sind nur
wenige darunter, ebenso finden sich von den verschiedenen
Nationalitäten, die zu den Siamesen gerechnet werden z. B.
Peguaner, Birmanen u. s. w., nur einzelne unter ihnen. Sogar
diese letzteren (Peguaner, Birmanen, Annamesen u. s. w.) haben
in der Regel ihren eigenen Wirtschaftsbetrieb, der manchmal
kaum 3 — 4 „Rais" gross ist und der sie kaum ernähren kann.
Trotzdem bleiben sie selbständig, da sie sich nicht gern einem
Anderen unterordnen.
Auch die Malayen findet man fast nie als Lohnarbeiter auf
dem Lande, nicht nur wegen ihrer Liebe zur Freiheit, sondern
auch, weil sie zu faul sind, zu arbeiten.
Die Faulheit der Malayen ist jedem Kenner orientalischen
Lebens bekannt. Sie treiben überhaupt nur soviel Land-
wirtschaft, um sich und ihre Familie zu ernähren.
Bei der Ernte schneiden sie die Aehren ab und bewahren
den ganzen Vorrat in ihrem Kornspeicher auf. Vor jeder Mahl-
zeit nehmen sie soviel vom Speicher als erforderlich ist für die be-
treffende Mahlzeit. Sie treten die Körner von den Aehren ab
— 108 —
und stossen dann den Reis in einem ausgehöhlten Baumstamm:
dann wird der Reis gekocht und verzehrt.
Sie jagen und fischen sehr gern und sind zufriedener, wenn
sie einige Fische nach stundenlangem Angeln gefangen haben,
als wenn sie ein paar Stunden nur arbeiten und für den Erlös
sich mehr Fische kaufen können
8. Ungünstiger Einfluss der buddhistischen Religion.
Einen ausserordentlich grossen, aber nicht günstigen Ein-
fluss auf das ganze Wirtschaftsleben in Siam hat die buddhi-
stische Religion. Die philosophische Lebensbetrachtung dieser
Religion hat das Volk gänzlich betäubt. Sie leistet Widerstand
gegen jeden Fortschritt und gegen jede Entwickelung zu höherer
Kultur, gegen die Steigerung der Bedürfnisse und der Bedürf-
nisbefriedigung, gegen jedes Bestreben, durch höhere Bildung,
durch energische und intensive Erwerbstätigkeit, durch grössern
Arbeitsfleiss sich einen höheren Lebensgenuss, eine bessere Exi-
stenz zu verschaffen und Vermögen zu erwerben, gegen jede wirt-
schaftliche Konkurrenz u. s. w. und hierin hegt auch ein Haupt-
grund, dass in Siam wie die Volkswirtschaft überhaupt so auch
die Landwirtschaft noch nicht auf einer höheren Stufe steht.
Die buddhistische Religion ist viel strenger in Siam als in
den benachbarten Staaten, muss doch fast jeder Siamese auch
heute noch, wie schon erwähnt, für einige Zeit ins Kloster gehen,
bevor er daran denken darf, einen eigenen Hausstand zu gründen.
Seit Jahrhunderten herrscht sie in Siam und die Kinder werden
schon sehr früh in der buddhistischen Lebensphilosophie unter-
richtet. Später, gross geworden, widerstrebt es förmlich den
Siamesen, ihrer Religion entgegenzuhandeln. Sie halten ein
Uebertreten der Vorschriften derselben nicht nur für eine grosse
Sünde, sondern auch als gegen die Natur verstossend.
Deshalb ist es auch für die Regierung so schwer zu sagen:
„Du musst intensiver arbeiten, du sollst arbeiten, um vorwärts
zu kommen", weil sie nur zu gut weiss, dass die Bevölkerung
doch nicht ihren Geboten Folge leistet, sondern nach den Vor-
schriften der Religion handelt, auch wenn sie entgegen den Auf-
forderungen des Staates handeln muss. Der gemeine recht-
gläubige Siamese kann nicht verstehen, warum er eigentlich mehr
— 109 —
arbeiten soll, als für die einfache Bedürfnisbefriedigung nötig
ist, und warum er mit anderen konkurrieren soll, wodurch er
doch nur seinen Brüdern schaden kann.
Die buddhistische Lehre lehnt das Streben nach Fortschritt
ganz und gar ab. Deshalb hört man oft von solchen, welche die
siamesischen Verhältnisse nicht kennen, dass die Bevölkerung
träge und faul sei. Aber die Siamesen dürfen nach der Lehre
ihrer Religion nicht mit anderen konkurrieren, und die Religion
gebietet, dass sie andere in ihrer Not und sich gegenseitig unter-
stützen.
Es hängt auch mit der Religion zusammen, dass verschiedene
Gewerbe, z. B. die Metzgerei, von keinem Siamesen betrieben
werden. Viehzucht treiben sie schon, aber Tiere tötet kein
echter Siamese, weil es nach Buddhas Lehre verboten ist, einem
Wesen das Leben zu nehmen. Das kleinste Tier zu töten ist ein
ebenso grosses Verbrechen wie der Mord eines Menschen.
Allerdings töten die jetzigen Siamesen auch Tiere, jedoch
nur kleine, z. B. Federvieh und nur zum eigenen Gebrauch,
nie aber zum Gewerbebetrieb.
Es gilt als eine grosse Sünde, Tiere zu züchten, um sie später
als Schlachtvieh zu verkaufen oder selber zu schlachten. Aber
Tiere aufziehen, um sie später als Arbeits- und Nutztiere zu
verwenden, ist erlaubt. Daher kommt es, dass die Rindvieh-
und Schafzucht in Siam meistens in den Händen der Hindus,
Singalesen und Malayen ist, und die Chinesen und Peguaner
Schweinezucht treiben. Die echten Siamesen selbst treiben nur
Pferde- und Büffelzucht.
?rst in der neuesten Zeit, seitdem Siam in einen grösseren
Verkehr mit den europäischen Staaten getreten ist, haben sich
diese Verhältnisse etwas gebessert. Da das Ausfuhrverbot aufge-
hoben ist und die Preise im Inland andauernd steigen, ist die Be-
völkerung schon von selbst gezwungen, sich mit allen möglichen
Gewerben zu beschäftigen, da sie sonst nicht mehr bestehen kann.
Die Siamesen fangen allmählich an, aus dem schlafähn-
lichen Zustande aufzuwachen und betreiben auch jetzt Rindvieh-
und Schweinezucht 1 ). Man darf daher mit Zuversicht hoffen,
dass die wirtschaftliche Lage mit der Zeit besser wird, wenn man
aus dem bisherigen Fortschritt einen Schluss ziehen darf.
1) s. dar. Kapitel IV. Abschn. 2.
— 110 —
Kapitel IV.
Die Erwerbs- und Einkommensverhältnisse der sia-
mesischen Landwirte.
Wegen der schon mehrfach erwähnten mangelhaften Stati-
stik in Siam, ist es ganz unmöglich, genau anzugeben, wieviel
von dem Boden des Landes schon angebaut ist, wieviel Acker-
land oder Gartenland, Wiese, Weide, Wald u. s. w. ist. Man
muss sich also hier begnügen mit einer Schätzung.
Mit ziemlicher Sicherheit kann man annehmen, dass in
Niedersiam, besonders an den Ufern der vier Hauptflüsse fast
das ganze Land in Anbau genommen ist und zwar als Acker-
land. Nur an der östlichen und an der westlichen Grenze sind
noch Urwälder vorhanden. Seitdem aber der Staat in diese
Gegend die Eisenbahn gebaut hat, verschwinden die Wälder
immer mehr. Dasselbe ist der Fall in den östlichen und süd-
östlichen Provinzen.
In Obersiam und der malayischen Halbinsel dagegen sind
die Wälder und damit die Forstwirtschaft vorherrschend, weil
hier gerade die natürlichen Bedingungen für die Wälder sehr
günstig sind. In Obersiam wird fast gar keine Landwirtschaft
betrieben. Auf der malayischen Halbinsel befassen sich die
Bewohner schon etwas mehr damit, doch werden meistens nur
Handelsprodukte z. B. Tabak, Pfeffer u. s. w. angebaut. Getreide
wird sogar noch weniger als in Obersiam angepflanzt.
Eine genaue Statistik hierüber wird wahrscheinlich in der
nächsten Zeit veröffentlicht werden; denn da nach der Aenderung
des Steuersystems bei der Grundsteuer nicht mehr zwischen wirk-
lich bebauten und unbebauten Flächen, wie es früher war, sondern
— 111 —
zwischen anbaufähigem und nicht anbaufähigem Terrain unter-
schieden wird, so musste die Regierung eine genaue Statistik
der Ländereien anfertigen lassen. Infolgedessen wurde im Jahre
1901 ein Edikt erlassen des Inhaltes, dass alle Ackerbauländer
in einem sogenannten Grundbuch einregistriert werden, samt
dem Namen des Besitzers. Ebenso soll beim Besitzwechsel (Erb-
schaft, Kauf, Pacht, Pfändung u. s. w.) der Name des neuen Be-
sitzers eingetragen werden. Im Anschlüsse hieran wurden neue
Besitzurkunden mit genauer Beschreibung der Grösse, der Lage
und sonstigen Verhältnisse des Landes, sodann der Bedingungen,
unter welchen der Besitzer in seinen Besitz gekommen ist, mit
einer Karte des Landes versehen, angefertigt und ausgeteilt.
Es ist fast dasselbe System wie die sogenannte: „Regi-
stration of Title to Land" von Sir Henry Torrens, die zuerst in
den australasiatischen Kolonien eingeführt wurde, natürlich mit
einigen Modifikationen.
Bis jetzt sind die Registrationen der Ackerländer in den
Provinzen Bangkok und Krungkao schon vollendet, jedoch sind
die Resultate noch nicht erschienen 1 ).
Es gibt noch grosse Landstrecken in Siam, die in Anbau
genommen werden könnten, deshalb werden die meisten Güter
in Siam so extensiv bearbeitet.
Da die Bevölkerung nur 10 pro Quadratkilometer beträgt,
so kann trotz Vermehrung der ländlichen Bevölkerung die bau-
fähige Fläche immer noch weiter ausgedehnt werden.
In Siam herrscht noch der Raubbau vor. Auf ein und dem-
selben Boden wird immer dieselbe Frucht gebaut.
Dreifelderwirtschaft, Feldgraswirtschaft, Fruchtwechselwirt-
schaft, freie Wirtschaft sind in Siam nicht bekannt. Wir haben
unsere eigenen Betriebssysteme, die ihren Ursprung in Indien
haben, worüber wir später noch einiges mitteilen.
Was die Düngung 2 ) anbetrifft, so ist diese eigentlich nicht
der Rede wert. Der einzige Dünger für die meisten Felder sind
die Auswurfstoffe der Tiere beim Arbeiten auf dem Felde oder
auf der Weide. Die Reisbauländer dagegen brauchen auch nicht
gedüngt zu werden, da diese Ländereien jährlich von den Ueber-
1 ) vgl. Genaueres hierüber bei Pra Raschabanyat le Prakat tang tang
nai Raschkai ti Ha. Bangkok 1901. Bd. VII. S. 34^38 und 84—100.
2) vgl. Garnier a. a. O. Bd. I. S. 381—383.
— 112 —
schwemmungen heimgesucht werden, die sehr viel mineralische
Stoffe mit sich führen, welche sie an den Ufern in Form von
Schlamm absetzen 1 ).
Nur solche Ländereien, auf denen besondere Gewächse ge-
zogen werden, z. B. : „Piper Betel", wo eine Düngung unbedingt
nötig ist, werden besonders gedüngt.
Auch die Geräte für die Landwirtschaft in Siam sind sehr
primitiv. Landwirtschaftliche Maschinen gibt es, wenigstens in
europäischem Sinne, keine. Die Geräte, die jetzt in Gebrauch
sind, sind sehr unzweckmässig. Genaueres darüber wird beim
Getreidebau erwähnt 2 ). Wieviele von derartigen Geräten exi-
stieren, ist nicht bekannt.
In Siam ist es nicht üblich, dass die Bauern verschiedene
Pflanzen zu gleicher Zeit auf verschiedenen Teilen ihrer Felder
anbauen oder abwechselnd verschiedene Gewächse auf einem
Landstück zu verschiedenen Zeiten.
Sie untersuchen nicht lange, welches Produkt auf einem
Felde den besten Ertrag haben würde, sondern pflanzen immer
dieselben Früchte, die ihre Vorfahren seit Jahrhunderten ge-
pflanzt haben. Es ist mehr oder weniger eine Sitte oder vielleicht
auch ein Aberglaube: In den Augen des Landmannes ist es ein
Ding der Unmöglichkeit auf einem Felde eine andere Frucht
als die bisherige zu ziehen. Daher kommt es auch, dass die Felder
immer ihren bestimmten Namen haben je nach der Frucht,
die auf denselben gepflanzt wird ; so z. B. : „Reisfelder", „Zucker-
rohrfelder", „Piper Betelfelder", „Zwiebel"- und „Knoblauch-
felder" u. s. w.
Bei ^ler einseitigen Ausnutzung des Bodens, die dadurch
herbeigeführt wird, dass Jahr für Jahr dieselbe Frucht gezogen
wird und dadurch dem Boden die mineralischen Stoffe ganz
entzogen werden, muss natürlich der Landmann grosse Grund-
stücke zur Verfügung haben. Weil der Ertrag dieser so ausge-
nutzten Felder von Jahr zu Jahr geringer wird, so muss er eben,
um seine Familie ernähren zu können, mehr Land in Anbau nehmen.
Die Arbeitskraft des Landmannes und seiner Familie wird
bei der einmaligen oder höchstens zweimaligen Ernte nur einen
1) Hierüber siehe Kapitel I. Die Ueberschwemmungen und Ka-
pitel V. Irrigationssystem.
2) vgl. Kapitel IV. I. Abschnitt über den Getreidebau.
— 113 —
Teil des Jahres in Anspruch genommen, so dass ihm noch immer
Zeit zu einem Nebengewerbe übrig bleibt. Er beschäftigt sich in
dieser Zeit mit Holzbrennerei, Gewinnung von Gummilack,
Gummigutt, Katechu und anderen forstwirtschaftlichen Pro-
dukten sowie mit Jagd, Fischerei u. s. w.
So eigentümlich es auch klingen mag, die Bauern, die Ge-
treidebau unternehmen, treiben selten mehr Viehzucht, als sie
gerade selbst bedürfen; ja manche treiben überhaupt keinfe,
sie kaufen sogar die nötigen Tiere, die sie für ihre Wirtschaft
brauchen.
Andererseits betreiben die meisten Tierzüchter nur Vieh-
zucht, ohne sich sonst um Landwirtschaft besonders zu beküm-
mern. Wie wir schon im vorhergehenden Kapitel bemerkt ha-
ben, sind diese Viehzüchter zum .grössten Teile Singalesen, Ma-
layen, Peguaner und Chinesen, nicht echte Siamesen. Aller-
dings betreiben jetzt auch letztere in neuester Zeit Viehzucht,
aber nur in ganz geringer Anzahl. Wie schon erwähnt, trägt
die Schuld hieran die buddhistische Religion, die den Bauern
nur erlaubt, die Tiere als Nutztiere, nicht aber zum Konsum
zu züchten.
Daher ist die Viehzucht im allgemeinen in Siam nicht be-
sonders gross; es hat für sie vielfach keinen Zweck, mehr Tiere
als 'für ihre eigene Wirtschaft nötig sind, zu halten; sie wagen
nur selten, dieselben zu verkaufen, weil sie nicht immer wissen,
aus welchem Grunde man ihnen die Tiere abkaufen will, als
Nutztiere oder zur Tötung zum Zweck der Konsumtion.
Es wäre nun ein grosser Nachteil für die siamesischen Bauern,
wenn sie ganz abhängig von den Viehzüchtern wären. Zum
Glück gibt es aber in den Urwäldern, die in den verschiedenen
Provinzen sind, noch genug wilde Büffel und Stiere, die mit
ganz geringer Mühe eingefangen werden können 1 ).
Infolgedessen sind auch noch die Preise für die Tiere nicht
so hoch und die Bauern, deren Anwesen nahe am Urwald liegt,
brauchen sich keine Nutztiere zu kaufen, sondern sie fangen
sie selber ein.
In ganz neuerer Zeit jedoch müssen sich die siamesichen
Bauern etwas mehr mit der Viehzucht befassen, bei der grossen
1 ) vgl. unten Abschn. II. Viehzucht und Viehhaltung.
8
— 114 —
Ausfuhr von. Rindvieh, Büffeln u. s. w. nach Indien und Singa-
pore x ) sind die Preise sehr hoch gestiegen, sodass die Gefahr
besteht, dass die Viehzüchter bald den Markt beherrschen wer-
den. Glücklicherweise haben die Bauern dies bemerkt, und
auch die Siamesen beginnen mehr Viehzucht zu treiben als früher.
Wie wir schon oben erwähnten, beschäftigen sich die
Bauern in der Zwischenzeit zwischen Ernte und Anbausaison,
efwerbsmässig auch mit Jagd, Fischerei und der Gewinnung
von forstwirtschaftlichen Produkten.
Es kommt hierbei natürlich darauf an, ob die Grundstücke
in den höheren Gegenden in der Nähe der Wälder oder in den
niedrigen Gegenden an den Flüssen und den Kanälen liegen;
denn die Leute wählen natürlich den Nebenerwerb, der für sie
am bequemsten ist und für den sie nicht weit von ihrer Woh-
nung fortzugehen brauchen.
Das landwirtschaftliche Nebengewerbe war früher von ganz
geringer Bedeutung. Erst in der jetzigen Zeit spielt es eine
grössere Rolle. Mit dem zunehmenden Verkehre Siams mit dem
Auslande sind die Preise für alle Warengattungen und Lebens-
mittel ausserordentlich gestiegen, so dass jetzt die Bauern ge-
zwungen sind mehr zu arbeiten, um sich und ihre Familie er-
nähren zu können. Ausserdem ist die frühere Genügsamkeit und
Einfachheit durch den stetigen Verkehr mit den Städtern und
den Fremden geschwunden und es herrscht ein allgemeines
Streben nach Besserung der Lage.
Allerdings haben die Landleute auch schon früher immer
oder doch in der Regel ein Nebengewerbe gehabt, betrieben
dies aber doch mehr aus Neigung oder aus Langeweile, weil
die Arbeit auf dem Felde ja vollständig hinreichte die Familie
zu ernähren. Jetzt aber, wo es sich um Sein oder Nichtsein
handelt, wo die Feldarbeit allein nicht mehr einen solchen Er-
trag abwirft, dass eine Familie davon leben kann, jetzt arbeitet
der Bauer auch mit aller Kraft in seinem Nebengewerbe, um so
seine Verhältnisse aufzubessern.
Im folgenden wollen wir nun näher betrachten, wie sich
die Tätigkeit des einzelnen siamesischen Bauern gestaltet, und
zwar zuerst: den Pflanzenbau, dann die Viehzucht und schliess-
lich die landwirtschaftlichen Nebengewerbe.
1) vgl. Abschnitt II. Viehzucht und Viehhaltung.
— 115 —
1. Abschnitt.
Der Pflanzenbau.
Der Pflanzenbau ist in Siam teils Getreidebau, der fast
ausschliesslich Reisbau ist, teils Gartenbau oder Obstbau, teils
Anbau anderer landwirtschaftlicher Produkte, teils Weidenutzung.
Der landwirtschaftliche Betrieb und die landwirtschaftlichen
Betriebssysteme in Siam sind ganz anderer Art als in Europa.
Es ist deshalb notwendig, hier näher auf den Betrieb der ver-
schiedenen Arten des Anbaues, der Bodenbearbeitung und Boden-
nutzung einzugehen, sowohl geschichtlich, als auch mit Rück-
sicht auf den heutigen Stand der Betriebssysteme.
Bis vor kurzem war es noch eine sehr umstrittene Frage,
ob das siamesische „Ackerbausystem" von Indien oder von China
her eingeführt worden sei. In der letzten Zeit ist hier jedoch
Klarheit geschaffen worden.
Verschiedene Autoren hatten früher behauptet, dass das
Ackerbausystem Siams ursprünglich aus China stammt. Diese
Meinung vertraten hauptsächlich Louböre und Bowring. Sie
gründeten ihre Behauptung auf eine geschichtliche Tatsache,
indem sie erklärten, dass die alte chinesische Sitte, nach der der
Kaiser von China bei Beginn der Reisbausaison selbst ein Stück
Land bebauen und mit eigener Hand den Pflug führe, in Siam
sich eingebürgert habe. Louböre behauptete ausserdem, dass
die Könige den Pflug bis ins 16. Jahrhundert hinein selbst ge-
führt hätten, dann aber der hohe Adel diese Zeremonie ausge-
führt habe 1 ).
Allerdings bestand diese Zeremonie in Siam schon früher
und ist auch heute noch in Uebung. Jedoch stammt sie keines-
wegs aus China, sondern es ist eine alte brahminische Sitte,
die am Anfange einer jeden Reisbausaison ausgeführt wird, als
Bezeichnung und Weisung der Zeit, in der die Bauern ihren
Acker zu bebauen beginnen sollen.
Richtig ist, dass das chinesische Ackerbausystem grosse Aehn-
1) vgl. Loubdre a.a.O. Bd. I. S. 56. Bowring a. aO.
Bd. I. S. 187.
8*
— 116 —
lichkeit besitzt mit dem siamesischen, letzteres zeigt aber doch
noch grössere Aehnlichkeit mit dem indischen System 1 ).
Und da wir nun nach der Behauptung der meisten Kenner
Siams unsere Kultur von Indien erhalten haben 2 ), so ist es
doch viel wahrscheinlicher, dass wir auch das Ackerbausystem
dem indischen Systeme entlehnt haben.
Es mag hier noch erwähnt werden, dass in fast allen Nach-
barstaaten dasselbe Ackerbausystem herrscht, mit nur ganz we-
nigen Verschiedenheiten, z. B. in Kambodja und Birma. Wahr-
scheinlich rühren auch diese Systeme aus Indien und sind nur
etwas umgeändert worden, um sie dem betreffenden Lande an-
zupassen 3 ).
Bei diesem Ackerbausystem unterscheidet man zunächst vier
Arten von Ländern: „Na", „Suan", „Rai" und „Tung".
„Na" sind solche Länder, die nur für Getreidebau bestimmt
sind, und da man in Siam fast nur eine Art von Getreide baut,
nämlich Reis, so kann man „Na" bezeichnen als Reisbauländer.
Den Ausdruck „Suan" gebraucht man für Gartenbaulän-
der, auf denen fast ausschliesslich Obst gewonnen wird.
Unter „Rai" versteht man alle Ländereien, auf denen die
übrigen landwirtschaftlichen Produkte gezogen werden. Um
einer Verwechslung des Wortes „Rai" in diesem Sinne mit dem
1) vgl. Transaction of the royal Asiatic society of Great Britain and
Ireland 3 Bde. Lond. 1827; 1830; 1835. S o n n e r at , Reise nach
Ostindien und China 1771—81. Zürich 1783. S. 90—02. O s b e c k, Reise
nach Ostindien und China. Rostock 1765. S. 285—286.
2) Es ist eine sehr strittige Frage, ob die Kultur Siams von
Indien oder China gekommen ist. Die Mehrheit der Autoren entscheidet
sich für Indien. Wenn man die Geschichte Siams, seine alte Mythologie
und die Gründung des Staates betrachtet, so scheinen sie mit ihrer An-
nahme das Richtige zu treffen. Die brahmanische und die buddhisti-
sche Religion stammen aus Indien, ferner ist von Indien das ganze Rechts-
wesen, Lehnswesen, Heerwesen, Sitte und Tracht (besonders die Tracht
der Könige, Prinzen und Adeligen) übernommen worden. Auch die Sprache
stammt aus Indien vom Sanskrit, Pali und Makot.
3) Abel-Remusat, Nouveaux Melanges Asiatiques ou Re-
ceuil de Morceaux de Critique et de Memoires. Paris. Bd. I. S. 129 — 140.
Melanges Asiatiques ou Choix de Morceaux critiques et de Memoires. 2
Bde. Paris 1895 — 96. Transaction of the royal Asiatic society of Great
Britain and Ireland. 3 Bde. London 1827, 1830 und 1835. Garnier
a. a. O. Bd. I. S. 343—491.
— 117 —
Flächenmass „Rai" vorzubeugen, fügt man gewöhnlich die Kultur-
art hinzu, die auf dem Acker gepflanzt wird. Z. B.: „Rai Oi",
Zuckerrohrfelder; „Rai Tang Mo", Wassermelonenfelder u. s. w.
Mit „Tung" bezeichnet man solche Ländereien, die als Wiesen
oder Weiden benutzt werden.
Der wesentliche Unterschied dieser Ländereiarten liegt in der
Art der Bodenverteilung, Bodenbearbeitung u.s. w., sodass es not-
wendig ist, sie einzeln zu behandeln und zwar in folgender Reihe:
„Na" (Getreidebau, insbesondere Reisbau); „Suan" (Gartenbau
oder Obstbau); „Rai" (Handelsgewächse und Gemüsebau); und
„Tung" (Wiesen- und Weidenutzung).
1. „Na". Der Getreidebau und insbesondere der Reisbau.
Die Getreidebauländer, d. h. besonders die Reisbauländer,
werden gewöhnlich in gleichmässige viereckige Stücke eingeteilt,
die man „Rai" nennt. Ein solches „Rai" hat die Grösse von
1600 qm.
Jeder einzelne „Rai" ist mit einem niedrigen Damme von
zirka 3 Fuss oder 90 cm umgeben, der sowohl das Ablaufen
des Wasser verhindern als auch zur Ablagerung des ausgejäteten
Unkrauts dienen soll. Früher wurden fast alle Felder mit
derartigen Dämmen umgeben, die dann ausserdem als Grenzmar-
kierung dienten. Heute werden jedoch fast nur noch solche Felder
damit versehen, die höher gelegen sind, um das Regenwasser
soviel als möglich auf dem Grundstücke zu sammeln, während
eine solche Vorsorge bei den Feldern, die niedriger liegen, nicht
notwendig ist, da sie ja von dem Wasser bei Ueberschwemmungen
ganz bedeckt sind.
Sind viele „Rai" neben einander, so errichtet man nur einen
Damm um das ganze Feld als Grenzmarkierung, denn diese
Dämme bilden ein grosses Hindernis bei der Bebauung des Bo-
dens, da man die Geräte immer hinüber und herüber heben muss.
Auch kann man die Fläche, die direkt neben den Dämmen hegt,
nur schlecht bebauen.
Weil die niedrig gelegenen Länder immer von den jährlichen
Ueberschwemmungen bedeckt sind, hat diese Einrichtung zur
Hemmung des Wasserablaufes keine schädliche Wirkung auf die
niedrig gelegenen Grundstücke. Für die eingedämmten Länder
— 118 —
aber hat sie den weiteren Vorteil, dass das Wasser immer auf
der gleichen Höhe bleibt, was für den Reisbau zweckmässig und
notwendig ist; hat sich aber mehr Wasser als nötig auf dem Felde
angesammelt, dann fliesst es von selber übet die Dämme ab.
Bevor wir zu der Art des Betriebs, der nach verschiedenen
Betriebssystemen erfolgt, übergehen, ist es notwendig die vielen
verschiedenen Reisarten zu erwähnen, die es in Siam gibt.
Diese haben, abgesehen von äusseren Merkmalen am Halm,
an den Blättern, Spelzen und Körnern, eine ganz verschiedene
Vegetationsdauer und Fruchtbarkeit und ganz verschiedene
Eigenschaften aufzuweisen. Es gibt Arten, die unbedingt unter
dem Wasser sein müssen, um überhaupt wachsen zu können,
andere die kein Wasser verlangen und solche, die immer gedeihen,
ob man sie nun in sumpfigen und feuchten Boden oder auf trok-
kenem Lande oder auf Bergen pflanzt.
Diese Tatsachen sind sehr wichtig für das Verständnis der
verschiedenen Betriebssysteme, da bei jedem einzelnen System
eine andere Reisart gepflanzt wird.
Man unterscheidet zunächst vier Hauptreisarten und zwar:
Oryza Sativa; Oryza Praecox; Oryza glutinosa und Oryza
montana.
Oryza sativa und Oryza praecox sind nicht sehr verschieden
von einander. Die Körner sind milchweiss und nicht ganz durch-
scheinend. Beim Kochen dehnen sie sich stark aus, kleben aber
nicht zusammen.
Diese beiden Hauptarten sind der gemeine, gewöhnliche Reis.
Eine von diesen Reissorten abweichende Art klebt beim Kochen
zusammen. Dieser Reis dient aber nur als Vogelfutter und teil-
weise zur Branntweinfabrikation. Die erste Hauptart wächst
in der Ebene überall, aber auch an Bergabhängen, die zweite
besonders in sumpfigen Gegenden, oder auf ganz feuchten, nied-
rigen Ländereien. Man bezeichnet diese Art deshalb auch als
Sumpfreis.
Die Siamesen unterscheiden 34 Arten von diesem gewöhn-
lichen Reis, je nach der Form, der Grösse, dem Geschmack,
dem Geruch, der Form der Körner, Blätter, Stengel, Spelzen,
Halme u. s. w. Dieser Reis bildet auch die Hauptnahrung der
Siamesen und wird auch mehr exportiert als die anderen Arten.
Bei der Oryza glutinosa sind die Körner ganz durchscheinend
— 119 —
und fast sogar durchsichtig. Beim Kochen kleben sie zusammen,
daher der Name Klebreis. Von diesem Reis gibt es in Siam
28 Arten. Man unterscheidet sie nach der Form, der Farbe
(weiss, gelb, rot bis violett und schwarz) der Körner, der Blätter,
Stengel etc.
Dieser Reis wird meistens nur zur Bereitung von Kuchen,
Backwerk u. s. w. von den Siamesen verwendet. Bei den Laoten
in den nördlichen Provinzen bildet dagegen dieser Klebreis das
Hauptnahrungsmittel. Er wächst in der Ebene, in sumpfigen
Gregenden wie auf den Bergen und verlangt nicht soviel Feuchtig-
keit wie Oryza sativa oder Oryza praecox.
Bei Oryza montana sehen die Körner ähnlich aus wie die
vom gemeinen Reis. Auch sie kleben nicht beim Kochen. Sie
gedeihen nur auf ganz trockenem Boden. Bewässerung ist im
allgemeinen nicht notwendig ; die gewöhnliche Feuchtigkeit durch
die Niederschläge genügt vollständig. Nur bei allzu grosser Trocken-
heit ist eine Bewässerung nötig. Dieser Reis wächst nur auf Bergen.
Die Vegetationsdauer der verschiedenen Reisarten ist auch
sehr verschieden. Hiernach unterscheidet man zunächst zwei
Hauptarten: Kao „Na Suan" oder „Na Dam Pak" d. h. Reis,
der zuerst in einer Pflanzschule gezogen werden muss, bevor
er auf die Felder gepflanzt werden kann, und Kao „Na Muang"
oder „Na Tung", d. h. solcher Reis, den man sofort auf die
Felder säen und sich selbst überlassen kann.
Ausserdem unterscheidet der Siamese noch zwei Unterarten :
„Kao Bao" oder leichtere Früchte und „Kao Nak" oder schwerere
Früchte. Bei den schwereren Früchten sind die Ernten grösser
und von besserer Qualität als bei den leichteren Früchten.
Von „Kao Na Suan" gibt es sechs Arten von verschiedener
Vegetationsdauer, berechnet von der Zeit der Aussaat bis zur
Ernte. Die drei ersten Arten sind leichtere Früchte und die
drei letzteren schwerere Früchte.
Kao Wai (auch Kao Yaku) hat 3 Monate Vegetationsdauer
Kao Rong Wai „ 3%
Kao Bao Sie Duön „ 4
Kao Rong Nak „ 414
Kao Nak Wai „ 5
Kao Nak „ 6
„Kao Na Muang" hat vier verschiedene Arten von ver-
— 120 —
schiedener Vegetationsdauer. Die zwei ersteren Arten sind leich-
tere Früchte und die zwei letzteren sind schwerere Früchte.
Kao Hang Ma hat 5 Monate Vegetationsdauer
Kao Bao „ 514 » » >,
Kao Rong Nak „ 6 „ „ „
Kao Nak „ 7—7*4
Einzelne Arten dieser „Kao Na Muang" oder „Na Tung"
werden auch manchmal schwimmender Reis genannt, weil sie
besonders in sumpfigen Gegenden wachsen. Sie verlangen sehr
viele Feuchtigkeit. Sie haben ein ganz eigentümliches Wachstum.
Ist die Ueberschwemmung nicht sehr hoch, dann wachsen
sie nur so hoch, als alle anderen Reispflanzen. Sie richten sich
ganz nach der Höhe der Ueberschwemmung. Sie können ebenso
schnell wachsen als das Wasser steigt. Es wird sogar behauptet,
dass sie in einem Tage von 5 — 30 cm wachsen 1 ). Nur bei be-
sonders grossen Ueberschwemmungen, bei denen das Wasser zu
schnell steigt, so dass die Reispflanzen nicht aus dem Wasser
herausragen können, müssen diese ersticken. Bei gewöhnlichen
Ueberschwemmungen, wenn die Steigung des Wassers normal
bleibt, können die Reispflanzen immer gedeihen, sogar wenn das
Wasser 3 oder 4 m tief ist. Die Halme wachsen so lang, dass die
Blätter immer aus dem Wasser hervorragen.
Ist die Ueberschwemmung sehr hoch, so nehmen die Halme
eine schräge Stellung ein wegen des Stromes, des Windes und
ihres eigenen Gewichtes. Die oberen Teile der Pflanzen stehen
aber immer gerade aufrecht. In diesem Falle erreichen die Halme
gewöhnlich eine Höhe von 7 — 8 m.
An den Knoten der Halme wachsen wieder neue Wurzeln und
neue Halme, und diese Wurzeln ernähren sich nur vom Wasser und
von den Nährstoffen, die in dem Schlamm enthalten sind.
Was die Betriebssysteme betrifft, so unterscheidet
man in Siam sechs Arten, je nach der Art der Bodenbearbeitung
der Aussaat, dem Umpflanzungsprozess, der Ernte u. 8. w. 2 ).
1 ) vgl. Van derHeide, General Report on Irrigation and Drainage
in the Lower-Menam- Valley. Bangkok 1903. S. 47. Louisiana Purchase Ex-
position. St. Louis, „The Kingdom of Siam". New York 1904. S. 161.
„Journals of the Vaschiriyan society". Bangkok 1890. S. 301.
2) vgl. Zeitschrift der Vaschiriyan Societät „Vaschiriyan Pises"
vom Jahre 1890—92. Bd. I.
— 121 —
1. Samruay; 2. Tum Ta; 3. Po Leu; 4. Prang; 5. Dam
Pak; 6. Rai.
1. Beim „Samruay"-System werden noch zwei Unterarten
unterschieden :
a) Beim ersten ist das Land beim Anbau ganz trocken,
d. h. schon vor der Regenzeit wird das Land bearbeitet. Es
wird zuerst gepflügt 1 ), dann gesät und dann noch einmal ge-
pflügt, damit die Erde die Körner bedeckt, und sie nicht beschä-
digt werden können durch Ratten, Vögel und andere Tiere. Es
vergehen zwei bis drei Monate, bis der Regen einsetzt. Erst dann
beginnt der Reis zu wachsen. Wenn diese Felder neu urbar
gemacht sind, d. h. wenn sie gerade abgeholzt worden sind,
dann braucht man nicht vor der Saat zu pflügen. Es wird gleich
darauf gesät und dann wird das Land noch einmal gepflügt.
b) Bei der zweiten Unterart beginnt man mit der Bearbei-
tung des Landes erst bei Beginn der Regenzeit, wenn das Land
schon feucht genug ist. In diesem Falle wird nur einmal gepflügt.
Da man bei dieser Art nicht so lange zu warten braucht, bis
das Wachstum beginnt, so ist auch ein Ueberpflügen nicht nötig.
Die Frucht wächst so schnell, dass schon binnen 5 — 6 Tagen
eine Höhe von zwei bis drei Fuss erreicht ist. Daher ist keine
Gefahr, dass die Körner, bevor das Wachstum erst eigentlich
beginnt, von den Ratten u. s. w. weggefressen werden.
Beim Säen werden bei der ersten Art pro „Rai" 2 — 3 „Sat"
Körner gebraucht, d. h. 47,50 — 71,25 Liter pro 1600 qm. Bei
der zweiten Art werden 2 „Sat" pro Rai, also 47,50 Liter pro
1600 qm gesät. Je weiter aber die Saison vorgeschritten ist,
desto mehr Körner müssen gesät werden ; oft sogar das Doppelte
oder Dreifache des genannten Quantums.
2. „Po Leu"-System. Dieses System kommt zur Anwendung,
wenn das Land schon ganz nass und ziemlich schlammig ist.
Das Land wird zuerst gepflügt und geeggt, um es ganz von
Unkraut frei zu machen. Erst dann wird gesät.
Die Reiskörner werden vor der Saat in diesem Falle 2 — 3
Tage gekeimt, bis die Wurzeln iy 2 bis 2 cm lang sind.
Nach Verlauf von drei weiteren Tagen sind die Halme schon
1 — 2 Fuss hoch.
1) lieber den Pflug s. unten.
— 122 —
3. „Tum Ta"-sy8tem. Dieses ist ganz ähnlich dem vorher-
gehenden, nur ist in diesem Falle das Land wohl nass, nicht
aber schlammig. Die Körner werden nur einen Tag gekeimt,
so dass die Wurzeln gerade zu wachsen beginnen und nicht so
lang sind als bei dem „Po Leu"-System.
Es handelt sich hier darum, dass die Körner gerade an-
fangen zu wachsen, denn würde man ungekeimte Körner säen,
dann wäre der Boden schon zu feucht und sie würden sofort
verfaulen. Im anderen Falle, wenn man die Körner zu lange
keimen lässt, so dass die Wurzeln schon iy 2 — 2 cm lang sind,
können die Wurzeln, wenn das Land noch nicht feucht und
schlammig genug ist, nicht sofort in die Erde greifen und fau-
len, von der Sonnenhitze gedörrt, ab.
Hier sowohl wie bei dem „Po Leu"-System werden zirka
50 — 60 Tanan Reiskörner pro „Rai", d. h. 47,50 — 57 Liter pro
1600 qm gesät.
Bei diesem „Tum Ta"-System wird das Land nach der Saat
geeggt, wodurch es sich ebenfalls vom „Po Leu "-System unter-
scheidet.
4. Beim „Prang"-systeme ist das Land nass und schlammig,
da es meistens an Flüssen oder Sümpfen liegt. Oft werden selbst
Flussbette für den Anbau benutzt. Die Ländereien werden besät,
ohne dass sie vorher gepflügt oder geeggt werden. Man treibt
gewöhnlich einige Büffel, 6 — 10 an der Zahl, auf das Feld, je
nach dessen Grösse, so dass die Bauern zwischen 30 und 200
solcher Tiere haben müssen. Die Büffel zertreten das Unkraut,
das im Wasser abstirbt und verfault, so dass der Boden einen
grossen Pfuhl bildet.
Die Reiskörner werden vor der Saat noch drei Tage lang
gekeimt und dann erst gesät.
Ist das Wasser schon zu tief, dann werden die Körner in
den Boden hineingetupft und mit den Füssen festgetreten.
Die obengenannten vier Systeme werden auch als „Na Wan"-
oder Säsysteme bezeichnet (auch Na Muang und Na Tung, je
nach den verschiedenen Teilen des Landes), da bei ihnen die offene
Saat zur Anwendung kommt und nur in sumpfigen Gegenden, in
denen das Wasser schon zu tief ist, Tupfsaat vorgenommen wird.
Die drei ersten Systeme werden meistens auf etwas höher
liegenden, nicht besonders fruchtbaren Ländereien angewendet,
— 123 —
d. h. auf solchen Feldern, wo die jährliche Ueberschwemmung
nicht stattfindet, also im grössten Teile des Reiches.
Das vierte System ist nur anwendbar in sumpfigen Gegenden,
die an Flüssen oder Sümpfen gelegen sind. In der Gegend von
Kamnört-Nopakun, Schaiya, Schumporn, und Langsuan, sowie
in der sumpfigen Gegend um den Schlangenberg in der Pro-
vinz Baschaburi, ist dieses System sehr verbreitet.
Die verschiedenen Reisarten, die man zum Säen gebraucht,
sind von der „Kao Bao Art" oder auch von der „KaoNakArt".
Die erstere Art, die von kürzerer Vegetationsdauer, wird
am meisten gepflanzt, trotzdem sie gewöhnlich eine schlechtere
Ernte, sowohl in Bezug auf Quantität als auch auf Qualität
liefert, weil in den niedrigen, sumpfigen Gegenden nur solche
leichtere Arten, der sogenannte Sumpfreis, aufkommen können.
In den höher gelegenen Gegenden, wo keine Ueberschwem-
mung eintritt und eine künstliche Bewässerung sehr beschwer-
lich ist, ist der Reisbau ganz abhängig von der Regenzeit. Es
ist nämlich von der grössten Wichtigkeit, dass die Reispflanzen
Zeit genug haben vor Aufhören der Regenzeit zu wachsen und in
Samen zu schiessen, anderenfalls vertrocknen sie und liefern
keine Ernte.
Da man nun nicht weiss, wie lange der Regen anhält, so
pflanzen die Bauern der Sicherheit wegen nur die leichteren
Früchte, die kürzere Vegetationsdauer haben.
Wegen der Unfruchtbarkeit der höher gelegenen Felder
kann man das System der Zusammenpflanzung verschiedener
Reisarten nicht anwenden, wie wir es später bei der „Na Dam
Pag" sehen werden. Ausserdem ist bei der vollständigen Ab-
hängigkeit des Ackerbaus in diesen höher gelegenen Gegenden
vom Regen die Gefahr bei Auswahl der Saatkörner sehr gross
und die Regensaison ist ausserdem zu kurz für das System
der Zusammenpflanzung.
Die Unfruchtbarkeit dieser Felder und die kurze Regenzeit in
diesen höher gelegenen Gegenden haben auch zur Folge, dass nur
eine Ernte im Jahre stattfinden kann, während eine zweite entweder
ganz unmöglich oder doch so gering ist. dass sie sich nicht lohnt.
Andere Felder, die noch weniger fruchtbar sind, muss man
sogar ein oder zwei Jahre unbebaut hegen lassen, bevor man
sie wieder in Anbau nehmen kann.
— 124 —
In sumpfigen Gegenden ist eine zweite Ernte deshalb nicht
möglich, weil das Wasser zu hoch ist, um säen zu können, trotz-
dem das Land an und für sich fruchtbar genug wäre.
Aus den angeführten Gründen kann man schliessen, dass
die Felder, die nach diesem Systeme bearbeitet werden, gewöhn-
lich nur mit einer Reisart bepflanzt werden und meistens nur
mit leichteren Früchten.
Deshalb fängt die Reisbausaison hier gewöhnlich etwas
später an als in den Niederungen, wo die Gefahr des allzu
schnellen Steigens des Wassers vorhanden ist, d. h. erst Ende
April oder Anfang Mai.
Die einzige Gefahr in den höheren Gegenden liegt darin,
dass die Regenzeit zu schnell aufhört. Selten dauert sie länger
als sechs Monate, und die Landleute müssen es daher so ein-
richten, dass in dieser Zeit der Reis zur Reife kommt. In den
niedrig gelegenen Gegenden dauert die Saison durch die Ein-
wirkung der Ueberschwemmung 1% bis 2 Monate länger.
5. „Dam Pak"-System. Dieses System ist das rationellste
System, aber nicht überall anwendbar, sondern nur in solchen
Gegenden, in denen viel Wasser vorhanden ist. Es ist ganz
gleichgültig ob dieses vom Regenfall, von Ueberschwemmungen
oder von künstlicher Bewässerung herrührt. Die Hauptsache
ist, dass das Wasser einen Viertelmeter bis einen Meter hoch steht.
In diesem Falle sind die schon erwähnten Dämme von gros-
sem Nutzen. Sie dienen als Mauer, die jeden „Rai" umschliesst.
Jeder „Rai" bildet so eine Art von Wasserbehälter, in dem
sich das Wasser ansammeln kann.
Nach diesem Systeme wird zunächst ein sehr günstig gele-
genes Feld als „Tuag" oder Pflanzschule ausgewählt. Diese Pflanz-
schule muss genügend Wasser haben, gewöhnlich zirka 1 Kub
= 0,25 m (eine halbe Elle), welches das Feld gleichmässig bedeckt.
Dann wird das Feld abgegrast, gepflügt und geeggt, um
das Unkraut zu beseitigen.
Hierauf werden die Körner, die vorher zwei Tage lang im
Wasser gelegen und drei Tage lang gekeimt haben, so dass die
Wurzeln ungefähr 3 „Kabiet" oder 1,56 cm lang sind, ganz dicht
zusammengesät auf diesem in einen lehmigen Pfuhl verwandelten
Boden.
Nach 15 bis 20 Tagen erreichen die „Kla" oder jungen Pflan-
— 125 —
zen die Höhe von 1 Sok = 0,5 m (1 Elle) und darüber. Dann
werden sie herausgenommen und in Bündel von 100 Stecklingen
gebunden, um dann in die Felder wieder eingepflanzt zu werden.
Bei diesen Feldern braucht das Wasser nicht überall gleich
hoch zu sein. Aber es ist doch auch hier nötig, dass das Wasser
mindestens 1 Kub (25 cm) bis 2 Sok (1 m) oder darüber hoch ist.
Dies geschieht entweder durch den Regen, die Ueberschwemmungen
oder die künstliche Zuführung des Wassers durch die Irrigation.
Diese Felder werden ebenso behandelt wie die erwähnten
„Tuag" oder die Pflanzschulen. Die Stecklinge werden 4 bis 5
zusammen in den Pfuhl hineingepflanzt, wenn sie besonders
schön sind, sonst muss man 9 bis 10 Stecklinge zusammen nehmen.
Werden diese Stecklinge am Anfang der Saison gepflanzt,
dann setzt man sie 25 bis 30 cm von einander. Wenn sie aber
ziemlich spät eingesetzt werden, so beträgt gewöhnlich der Ab-
stand 15 bis 20 cm.
Beim Verpflanzen der Stecklinge muss man darauf achten,
ob das Wasser tief genug ist. Ist dies nicht der Fall, so schneidet
man die Blätter der Stecklinge ab und lässt nur einen ganz
kleinen Teil derselben über dem Wasser hervorragen, da sonst,
wenn die Blätter zu hoch über dem Wasser stehen, diese vom
Winde umgeweht werden und die Stecklinge dann unter dem
Wasser absterben. Die Stecklinge wieder zu ersetzen ist eine
schwierige Arbeit , die zudem nur an solchen Stellen möglich ist,
wo das Wasser noch nicht zu tief ist, d. h. nur 25 cm beträgt.
Man tupft dann an Stelle der abgestorbenen Pflanzen gekeimte
Reiskörner in den Boden hinein. Jedoch wird diese Arbeit nicht
immer von Erfolg gekrönt, weil diese jungen Pflanzen, wenn sie
nicht schnell genug aufwachsen, durch das steigende Wasser
erstickt werden.
Es ist dies aber das einzige Mittel, um die Reispflanzen zu
ersetzen, wenn auch die Gefahr sehr gross ist, dass alle Mühe
und Arbeit umsonst ist.
Die Reisarten, die hier zur Verwendung kommen, sind die
erwähnten „Kao Na Suan "-Arten, „Kau Bau" sowohl wie „Kao
Nak". Die letzteren, schwereren Früchte werden aber vorge-
zogen, da sie viel bedeutendere Ernten nach Quantität und
Qualität liefern.
Die schwersten Arten werden gewöhnlich allein gepflanzt.
— 126 —
Man kann nach diesem Systeme verschiedene Arten von leich-
teren Früchten Kao Bao mit verschiedenen Arten von schwe-
reren Früchten Kao Nak zusammen pflanzen, die eine Vege-
tationsdauer von 3 bis 5 Monaten haben. Dies geschieht meistens
auf den Feldern, die künstlich bewässert werden oder auch
regelmässig überschwemmt sind.
Bei der richtigen Auswahl der verschiedenen Reisarten von
verschiedener Vegetationsdauer können es die Bauern so ein-
richten, dass sie während der ganzen Reisbausaison immer Reis-
arten haben, die reif für die Ernte sind, indem sie die verschie-
denen Teile der Felder allmählich der Reihe nach mit Früchten
bestellen, die die kürzeste Vegetationsdauer haben bis zu solchen,
die die längste haben. In dieser Weise können sie nach dem
Prinzip der Arbeitsteilung viel Arbeitskraft ersparen, indem je-
der das ganze Jahr hindurch seine bestimmte Beschäftigung hat.
Manche pflügen das Land und tun dies immer, andere säen oder
ernten und haben immer Felder genug, um zu säen und zu ernten.
Bei den Ländern, die vom Regen allein oder von Regen
und Ueberschwemmung abhängig sind, liegt bei der Zusammen-
pflanzung von verschiedenen Reisarten die Gefahr darin, dass
bei frühzeitigem Nachlassen des Regens oder der Ueberschwem-
mung dieses System ganz und gar versagt. Im ersteren Falle
sterben die Reispflanzen infolge der Trockenheit ab. Im zweiten
Falle gehen sie allerdings nicht zugrunde, da das Wasser lang-
sam sinkt, aber beim Sinken des Wassers werden alle Reis-
pflanzen zu gleicher Zeit reif, natürlich die meisten zu früh und
diese liefern nur eine ganz geringe Ernte von minderwertiger
Qualität.
Wenn man bei dem „Dam Pak"-System verschiedene Reis-
arten zusammenpflanzt oder die schwerste Reisart sät, so kann
man gewöhnlich nur einmal ernten. Pflanzt man aber nur zwei
verschiedene Arten von verschiedener Vegetationsdauer, z. B.
solche die in vier, und solche die in fünf Monaten reifen, abwech-
selnd auf dem ganzen Grundstücke (nicht wie oben auf einzelnen
Teilen), dann kann man eine zweimalige Ernte erzielen.
Natürlich kann man auch verschiedene Reisarten von gleicher
Vegetationsdauer, z. B. 4% Monaten wählen, oder auch nur eine
Reisart von 4% Monaten, die dann zweimal hinter einander ge-
pflanzt wird.
— 127 —
Wenn die leichteste Art, die ungefähr 2 bis 3 Monate Vege-
tationsdauer hat, gepflanzt wird, so ist sogar eine dreimalige
Ernte möglich.
Mac Carthy 1 ) erwähnt, dass im Schieng-Kwang-Tale
drei Ernten jährlich stattfinden. In diesem Falle kann es sich
hier nur um die leichteste Reisart handeln. Die Ernten sind
natürlich klein und von minderwertiger Qualität, da die Bauern
in dieser Gegend gewöhnlich nur für den eigenen Konsum und
nicht für den Markt produzieren und deshalb nicht viel Wert
auf die Qualität legen.
Will man eine zwei- oder gar dreimalige Ernte erzielen,
ohne grossen Verlusten sich auszusetzen, so mußa man genau
darauf achten, dass man bei jeder Ernte die Reispflanzen immer
lange genug wachsen lässt, bis sie sich vollständig entwickelt
haben. Die Bauern fallen immer wieder, trotzdem sie schon
so oft trübe Erfahrungen gemacht haben, in den Fehler, dass
sie den Reis zu früh abernten, um Zeit genug zu haben, die Felder
für die zweite oder dritte Ernte zu bestellen. Sie erhalten hier-
durch bei den ersten Ernten Reis von so minderwertiger Qua-
lität, dass sie nur ganz geringe Preise dafür erzielen, mit denen
sie kaum die Produktionskosten decken können. Die grosse
Mühe und Arbeit ist dann natürlich noch obendrein ganz
umsonst gewesen.
Allerdings bei der zweiten Ernte bekommen öie grösseren
Ertrag, haben aber auch doppelt Arbeit und zweimalige Kosten
und der Gewinn ist im allgemeinen auch nicht viel grösser, als
wenn sie sich mit einer einmaligen Ernte begnügten, da sie hier
nur eine einmalige Arbeit zu tun haben und nur die einmaligen
Produktionskosten zu tragen haben.
Die Gründe, warum sich die Bauern übereilen, Hegen wohl
darin, dass sie viel zu viel Arbeit auf sich nehmen und sich zu
grosse Felder vom Staate geben lassen, die sie mit ihrer Familie
und zwei oder drei Tagelöhnern nicht gut bebauen können.
Es fehlen ihnen die Mittel, um mehr Arbeiter anwerben
zu können und sie streben so mit ihren ungenügenden Kräften
danach immer grössere Gewinne durch eine mehrmalige Ernte
zu erzielen.
1) vgl. Mac Carthy, Sureying and Exploaring in Siam. Lond.
1900, S. 50—52.
— 128 —
Von „Saison" kann man in solchen Gegenden, wo dieses
System betrieben wird, nur reden bei den Ländereien, die ent-
weder durch den periodischen Regen allein oder durch den Regen
und die Ueberschwemmungen bewässert werden.
Im ersteren Falle beginnen die Bauern schon Ende März
oder Anfang April, d. h. direkt nach dem ersten Regen, den An-
bau der Felder; also viel früher als bei den höher liegenden
Gegenden, wo die anderen Systeme zur Anwendung kommen.
Der grössere Vorteil in den niederen Gregenden besteht
darin, dass die Saison länger dauert, da nach Aufhören des Regens
die Wassermassen noch nicht sofort sinken. Das Wasser sinkt
im Gegenteile nur ganz langsam und erst nach 1% oder 2 Monaten
kommt der Boden wieder zum Vorschein. Die Saison dauert
ungefähr 8% bis 9 Monate. Daher brauchen sich die Bauern
nicht so sehr zu beeilen, weil die Felder immer genug Wasser
für die Ernährung der Pflanzen haben. Sie haben ausserdem
noch mehr Auswahl bei den Reisarten, da sie bei der längeren
Saison jede Reisart pflanzen können, von welcher Vegetations-
dauer sie auch sen mag.
Es ist ganz in ihre Hand gegeben, eine möglichst gute Ernte
nach Qualität und Quantität zu erzielen.
Dieses System ist deshalb überall beliebt, weil die Ernte
hier am grössten und der Reis von besonders guter Qualität
ist. Die besten Reissorten, die auf dem Markte die höchsten
Preise erzielen, stammen fast ausschliesslich nur von solchen
Feldern, bei denen dieses System zur Anwendung kommt.
Es ist nicht überall anwendbar, wo es aber irgendwie mit
Nutzen angewendet werden kann, da hat es auch den Vorzug
vor den anderen Systemen.
In der Gegend von Ayuthia, Angtong, Lopaburi, Supanburi
und Panas Nikom ist dieses das einzige übliche System. Auch
in Petschaburi und Saraburi ist dieses System vorherrschend.
6. Das System „Rai" ist das irrationellste, älteste System
und wird nur dort angewendet, wo das Land gebirgig und hügelig
ist. Dieses System ist sehr üblich bei der halbnomadischen Be-
völkerung, den Karieng's, Ka, Lawa u. s. w., die ihre Wohnsitze
in jedem Jahre wechseln.
Haben sie in irgend einer Gegend geerntet, so verlassen sie
diese und suchen sich neue Wohnplätze auf, um den alten Boden
— 129 —
für einige Zeit brach liegen zu lassen. So wechseln sie Jahr für
Jahr und kommen erst nach drei oder vier Jahren wieder an ihre
alten Wohnsitze zurück.
Jeder Stamm hat seinen eigenen Kreis, und nur innerhalb
dieses Kreises können sich die Stammesangehörigen ihre Wohn-
sitze wählen. Da die Gebirge jedoch wenig bevölkert sind, so
haben die Kreise meistens einen grossen Umfang, so dass auch
selten Streitigkeiten entstehen, wenn ein Stamm in das Gebiet
des anderen Stammes herübergeht.
Bei dem Systeme „Rai" werden zuerst die Wälder abgeholzt.
Dies geschieht im Januar oder Februar. Es ist allerdings keine
leichte Arbeit, aber die Bergbewohner sind so daran gewöhnt,
dass eine einzelne Person binnen wenigen Tagen die dichtesten
Bamboowälder von 100 — 150 qm abholzen kann 1 ).
Das Holz bleibt bis März oder Anfang April hegen, bis es
ganz trocken ist; dann wird es verbrannt. Die Asche dient
als Dünger für den Boden, da sie viel mineralische Stoffe enthält.
Durch Unvorsichtigkeit kommt es nicht selten vor, dass das
Feuer auch den Wald ergreift und so auch wertvolle und kost-
bare Hölzer vernichtet werden. Diese beständige Gefahr ist
einer der grössten Schäden dieses Systems.
Das Land wird weder geeggt noch gepflügt. Der Bauer legt
zwei Bamboostangen auf den Boden und geht, in jeder Hand
einen spitzen Stock, vorwärts, indem er nebeneinander, 26 bis
38 mm tief, kleine Löcher in den Boden macht, an beiden Seiten
der Stangen. Die Löcher hegen also alle in geraden Linien.
Seine Frau geht hinter ihm her mit einem Bamboorohr
oder Korbe voll Reiskörner und wirft in jedes Loch 9 bis 10
Körner und stampft die Löcher mit dem Fusse zu.
Dies wird so geschickt ausgeführt, dass kaum ein Korn
ausserhalb der Löcher fällt. Daß Eggen und Pflügen ist hier
ganz überflüssig.
Bei Beginn der Regenzeit beginnen die Reispflanzen zu
wachsen, ohne dass sich der Landmann noch weiter darum zu
kümmern braucht.
1) vgl. Mouhot, Travels in the central Parts of Indo-China, Siam,
Cambodja and Laos. Lond. 1864. Bd. I. S. 245. Mac Carthy,
Surveying and exploaring in Siam. Lond. 1900. Smyth, The
five years in Siam. London 1898. 2 Bde.
9
— 130 —
M o m Toh erwähnt noch eine Art, den Reis anzubauen,
die auch zu diesem Systeme gehört 1 ).
An steilen Abhängen wird bisweilen der Reis in Baumstümpfe
gepflanzt.
Zu diesem Zwecke werden die Bäume soweit gefällt, dass
noch ein Stumpf von % m Länge stehen bleibt. Diese Stümpfe
werden dann mit Erde gefüllt und der Samen wird in diese
hineingepflanzt. Hierdurch werden die Pflanzen vor dem Wasser
geschützt, so dass sie nicht weggespült werden können.
Von dieser Art den Reisbau zu betreiben, wird in Siam und
selbst von vielen Autoren, die in Siam gewesen sind, erzählt,
jedoch scheint die ganze Sache ein Märchen zu sein.
Es mag ja wohl hier und da einmal etwas derartiges vor-
gekommen sein, aber wahrscheinlich doch nur der Kuriosität
halber, nicht aber in ernster Absicht.
S m y t h 2 ) erwähnt noch eine zweite Art, die zu diesem
Systeme gehört. Hiernach wird der Reis zuerst in den Pflanz-
schulen oder „Tuag" gepflanzt wie bei dem vorhergehenden
System „Na Dam Pak".
Die Stecklinge werden dann später in höher gelegene Fel-
der gepflanzt, statt in Felder, die mit Wasser bedeckt sind wie
bei dem vorhergehenden Systeme. Diese Art soll in den Gegenden
von Patalung und auf den Inseln in den verschiedenen Talee Sap
oder Inlandseen der malayschen Halbinsel sehr verbreitet sein.
Die Reissamen, die man bei dem „Rai"-systeme zur Pflan-
zung verwendet, sind natürlich nur solche der leichteren Früchte
mit sehr kurzer Vegetationsdauer, die eine Ernte von ganz minder-
wertiger Qualität Hefern.
Zweimalige Ernte im Jahre zu erzielen, ist geradezu unmög-
lich in den Gegenden, wo dieses System zur Anwendung kommt.
Die Gründe sind sehr leicht einzusehen, denn erstens ist
das Land viel zu unfruchtbar und dann dauert auch das ganze
Verfahren nach diesem Systeme viel zu lange, während die
Regenzeit, von der diese Länder aus Mangel an künstlicher
Bewässerung vollständig abhängig sind^ sehr kurz ist. Die Regen-
zeit in diesen Gebieten ist die kürzeste überhaupt, ja in manchen
Jahren gibt es sogar nur einige wenige Niederschläge.
1) vgl. Mom Baschawongse Toh a. a. O. S. 40.
2) Smyth a.a.O. Bd. II. S. 117.
— 131 —
Deshalb ist der Anfang der Reisbausaison auch hier sehr
früh, d. h. schon im Januar oder Februar, da die Felder schon
vor der Regenzeit bestellt werden und die Pflanzen in der kurzen
Regenperiode reifen müssen.
Es ist natürlich, dass das „Rai"-System, seiner schlechten
Ernte wegen sehr wenig beliebt ist. Nur dort, wo die Anwendung
eines anderen Systems unmöglich ist, wird nach ihm das Land
bebaut, also besonders in den Gebirgen.
Deshalb ist dieses System sehr verbreitet in Obersiam und
zwar in den Gebirgen der Laosprovinzen, sodann an den Ab-
hängen der Berge an den Ufern des „Nam Noi" und des „Nam
Ngau Thal", am sogenannten „Kao Yai" über Tung Ranawt,
sowie in Schaiyok und Suwanakiri. Ferner ist es, wie schon
hervorgehoben wurde, vorherrschend auf der malayischen Halb-
insel in Patalung und auf den zahlreichen Inseln der Inlandseen
und an der Seeküste.
Der durchschnittliche Ertrag der einzelnen Systeme nach
Quantität und Qualität lässt sich nicht genau feststellen. Bei
einer derartigen Feststellung muss man die Qualität des Bodens,
das Klima, die Reiskörner die gesät werden, untersuchen.
Nachdem verschiedene Versuche bei der Anwendung der
verschiedenen Systeme gemacht worden sind, kann man unge-
fähr folgendes sagen 1 ):
Reis, der, wie z. B. beim sechsten Systeme, direkt auf jung-
fräulichen Boden unmittelbar nach der Urbarmachung in den
gebirgigen Gegenden gepflanzt wird, liefert bei der Ernte das
25 — SOfache der Aussaat. Das ist pro „Rai" ca. 1787,501
(oder 1279,492 kg) bis 2145,001 (oder 1535,820 kg); also unge-
fähr 75 — 100 Dz. pro Hektar.
Auf den gewöhnlichen, nicht besonders fruchtbaren Län-
dern der höher gelegenen und sumpfigen Gebiete, beträgt die
Ernte das löfache der Aussaat, d. h. pro „Rai" 1072,501 (oder
767,552 kg) 2 ), also pro Hektar ungefähr 43 — 50 Dz. In diesem
Falle werden meistens die Aecker nach den vier ersten Systemen
bebaut.
1) Die Angaben im folgenden stammen aus dem landwirtschaftlichen
Ministerium in Bangkok, sie stimmen mit den von Crawfurd ge-
machten Angaben fast völlig überein.
2) vgl. 1 Hektoliter Reis ist ungefähr 71,6 kg.
9*
— 132 —
Auf fruchtbaren und günstiger gelegenen Landereien, wo
das fünfte System zur Anwendung kommt, wird bei einer ein-
maligen jährlichen Ernte der Ertrag das 25fache der Aussaat
erreichen, also pro „Rai" (1600 qm), ca. 1787,501 (1279,492 kg)
oder ca. 75 — 82 Dz. pro Hektar. Bei zweimaliger Ernte im
Jahre jedoch beträgt der Ertrag jedoch nur das 15 — löfache der
Aussaat. Es kommt also auf ein „Rai" 1072,501 (767,552 kg)
bis 1144,001 (819,104 kg), also ca. 43—57 Dz. pro Hektar 1 ).
Bevor wir zu einer Betrachtung der Gesamteinnahme an
Getreide und deren Verwendung in Siam übergehen, erübrigt
es noch auf einen Punkt hinzuweisen.
Der Gesamtertrag könnte ganz wesentlich vergrössert werden,
wenn bessere und zweckmässigere Geräte für die Landwirtschaft
in Siam zu Gebote ständen. Es würden dann natürlich die jetzigen
Betriebe vergrössert werden können, da weniger Arbeiter nötig
wären.
Bei den jetzigen ganz primitiven Instrumenten aber ist eine
Vergrösserung der Einnahmen nicht denkbar.
Allerdings ist nicht zu leugnen, dass jetzt von Jahr zu Jahr
der Ertrag des Getreides immer grösser geworden ist. Dies kommt
jedoch daher, dass die meisten Landwirte sich jetzt mehr dem
Getreidebau zuwenden, wo es nur eben möglich ist, da sie ja
hierdurch viel höhere Gewinne erzielen können.
Wie könnte hier bei der Anwendung von modernen Geräten
' die Produktion gesteigert werden !
Es dürfte geboten sein, einige Ackergeräte genauer zu be-
schreiben, um zu zeigen, wie primitiv und unzweckmässig sie sind.
Der Pflug. — Der Pflugkörper, die Sohle und das Streich-
brett sind aus einem einzigen Stück Holz, der Gabel eines Baumes
gemacht. Der kürzere Teil der Gabel, d. h. derjenige Teil,
der über den Boden schleift, dient als Streichbrett. Der län-
1) Diese Ergebnisse stimmen allerdings nicht mit den Berech-
nungen für die Grundsteuer im vorhergehenden Kapitel überein, nach
denen nur 633, 30 1 (453, 228 kg) pro „Rai", also ca. 28 — 29 Dz. pro
Hektar kommen. Dies kommt daher, dass die Bauern ihre Felder
nicht immer ganz bebauen können, sei es wegen einer kurzen Regenzeit
oder wegen eines zu frühen Nachlassender Ueberschwemmung. Da in
einem solchen Falle die Bauern nicht in der Lage sind, eine höhere Steuer
zu bezahlen, ist die Grösse der Ernte deshalb so niedrig geschätzt worden.
— 133 —
gere Teil ist ca. 0,61 m lang und hat 25 cm im Umfang.
An dem vorderen Ende dieses Teiles wird die Schar in
eine Dille, durch die sie von oben her durchgesteckt wird, so
dass sie auf der unteren Seite hervorsteht, befestigt. Die
Pflugschar ist aus Eisen, dreieckig und doppelt schneidig.
Sie schneidet nur eine Furche von ca. 51 mm Tiefe und
ca. 152 mm Breite und da das Streichbrett nur wenig gekrümmt
ist, wird der Boden nicht umgewendet, sondern nur gelockert.
In den Pflugkörper wird der Pflugbaum gesteckt, an dessen
Ende der Bauer den Pflug führt.
An dem Pflugbaum befindet sich ein Balken, der als An-
spannvorrichtung dient. Die Zugtiere, Büffel oder Ochsen,
werden gewöhnlich an einem Seile geführt, das durch die Nase
gezogen wird. Die Bauern lenken nicht mit der Hand, sondern
mit Worten. Sie rufen den Tieren zu, in welcher Richtung
sie gehen sollen.
Die Egge hat Quadratform und ist aus Bambooholz
hergestellt mit zahlreichen Zacken. Da sie zu leicht ist, stellt
sich gewöhnlich der Bauer darauf. Die Egge wird auch von
Büffeln und Ochsen gezogen. Pferde werden nie hierzu ver-
wendet und Ochsen nur, wenn der Boden ganz trocken ist. Sie
können das Wasser nicht vertragen, in dem sie den grössten
Teil des Tages stehen müssen. Zudem sind in demselben
sehr viele Blutegel, deren Biss für Pferde und Ochsen tödlich
sein kann, während den Büffeln bei ihrer dicken Haut dieser
Biss nicht schadet.
Man sät in Siam mit der Hand, da Sämaschinen hier nicht
bekannt sind.
Bei der Ernte gebraucht man meistens Sicheln oder
„Kek", obschon man mit Sensen schneller mähen kann.
Diese sind aber deshalb nicht in Gebrauch, da bei ihnen die
Körnerverluste durch die Erschütterung grösser sind als bei
Anwendung der Sichel.
„Kek" ist ein Instrument aus Holz. Es besteht aus
einem halbmondförmigen Brett , an dessen äusserer Seite
eine Klinge befestigt wird. An der inneren Seite des Halb-
mondes wird ein Bamboostock quer befestigt.
Für die Produktionsprozesse, die mit diesen Geräten voll-
zogen werden, gibt es in Siam keine Maschinen, teilweise
— 134 —
wegen des Mangels an Kapital, teilweise auch weil man sie in
Siam gar nicht verwenden könnte. Die Maschinen sind nämlich
für den schlammigen Boden viel zu schwer und würden bald in
demselben festsitzen. Da auch bei der nicht genügenden Arbeit
diese Maschinen allzu schnell abgenützt und unbrauchbar werden,
so lohnt es sich kaum, solche überhaupt anzuschaffen.
Ausserdem können ganz besonders Mähmaschinen nicht ge-
braucht werden aus demselben Grunde, aus dem die Sense nicht
angewendet wird. Düngermaschinen sind deshalb schon unnötig,
weil in Siam die Felder überhaupt nicht gedüngt werden, da die
Ueberschwemmungen ja genug Nährstoffe auf dem Boden ab-
setzen. Deshalb ist auch die Irrigation in Siam so überaus wichtig,
da das Wasser den doppelten Dienst, den der Bewässerung und
den der Düngung versieht.
Die Bewässerung der Felder in Siam war bis
vor kurzer Zeit noch sehr primitiv; man brauchte hierzu ge-
wöhnlich Körbe, die innen und aussen mit Pech bestrichen waren
und 361 Wasser fassen konnten.
Quer über dem Korbe befindet sich eine Holzstange, an der vier
Stricke befestigt sind. Zwei Männer halten die Enden der Stricke,
schwingen den Korb ins Wasser und giessen dann den gefüllten
über die Dämme, die jedes „Rai" umgeben, auf die Felder aus.
Ist auf diese Weise ein „Rai" gefüllt, dann nimmt man eine
grosse, eigenartige, hölzerne Schaufel. Diese ist an einem Stiele
so befestigt, dass eine kleine Bewegung genügt, um eine grössere
Wassermenge in den nächsten „Rai" zu schleudern. Dies wird
so lange wiederholt, bis die Felder alle unter Wasser stehen.
Hölzerne Baggermaschinen, statt durch Dampf von Men-
schenhand betrieben, werden auch oft gebraucht. Sie sind aus
ganz leichtem Holz hergestellt , so dass schon zwei Männer
genügen, um sie in Bewegung zu setzen. Die Maschinen be-
stehen aus ca. 20 zusammengeketteten Körben, die sich auf
einer Winde drehen. Da die Maschine durch Treten in Bewegung
gesetzt wird, so sind zu diesem Zwecke an der Achse des
einen Rades Tritte angebracht. Aus den Körben ergiesst sich
das Wasser in eine schrägliegende Rinne und fliesst durch
diese auf die Felder.
Eine andere Bewässerungsmethode ist die mit Hilfe der
Irrigationsräder. Es sind aus Holz hergestellte, unterschlächtige
— 135 —
Wasserräder. Sie sind im offenen Strom aufgestellt, so dass sie
durch die Strömung betrieben werden. Ihre grossen, fächerähn-
lichen Schaufeln sind aus Bambooholz hergestellt. Am Ende
der Bäder sind Bamboorohre befestigt in einem solchen Winkel
zu den Badspeichen, dass die Bohren, wenn sie den höchsten
Punkt erreicht haben, ihren Inhalt in eine Wasserrinne entleeren,
die auf die Felder führt. Ist das Wasser sehr niedrig, dann werden
hölzerne Dämme errichtet, um das Wasser auf die Bäder zu leiten.
Dasjenige System, das augenblicklich in Siam das am meisten
verbreitetste ist, ist das sogen. „Klong"-System. Das Land
wird mit einem Netze von Kanälen und Wassergräben durch-
zogen. Die Hauptkanäle werden mit Schleusen versehen, um
die Höhe des Wasserstandes regulieren zu können. Hierdurch wird
erreicht, dass das Wasser auf den Grundstücken oder in den
Kanälen immer eine bestimmte Höhe hat, je nachdem Ueber-
schwemmungsperiode oder Trockenzeit ist, und dass das Wasser
sogar während der Trockenzeit nie fehlt.
Der Staat hat auch schon verschiedene Verordnungen er-
lassen, um das „Klong"-System zu verbreiten und die Bauern
zu ermutigen, dieses System zu gebrauchen 1 ).
Bei der Ernte werden, wie schon gesagt, nur Sicheln
oder „Kek" gebraucht.
Ist die Ueberschwemmung vorbei und kein Wasser mehr
auf den Feldern, dann wird das Getreide in halber Mannshöhe
abgeschnitten und in Garben gebunden. Durch diese steckt
man lange Stöcke und trägt sie zu grossen Haufen zusammen.
Sie bleiben dann einige Tage in Schwaden hegen.
Ist aber das Wasser auf den Feldern noch nicht gesunken,
so muss man von Booten aus abernten.
In diesem Falle werden nur die Aehren abgemäht und in
ein Boot geladen. Zum Trocknen müssen dann besondere Ge-
rüste aufgeschlagen werden.
Zum Dreschen ist ein glatter Boden notwendig. Man
befreit ihn von Unkraut und macht ihn ganz glatt und fest,
indem man mit Wasser vermischten Kuhmist darauf streicht,
um die Staubentwickelung zu verhindern.
1) Näheres darüber unten in Kapitel V.
— 136 —
Auf Karren, die ohne einen einzigen Nagel ganz aus Holz
zusammengesetzt sind, wird das Getreide auf die Tenne gebracht.
In der Mitte derselben wird ein Pfosten errichtet, um den herum
die Halme geworfen werden.
Neun bis zehn Büffel werden dann an einander geschirrt in
einer Reihe. Der innerste wird an einem losen, ledernen Bande
an den Pfosten angebunden. Dann fasst ein Knabe den äussersten
Büffel am Schwänze und treibt die ganze Schar herum, indem
er darauf sieht, dass sie alle in einer Linie zusammenbleiben.
Die Tiere treten beim Rundlaufen die Körner aus den Aehren.
Die Körner werden dann in ganz breiten Körben gesichtet,
indem man sie in die Höhe wirft, damit Hülsen und taube
Aehren zurückbleiben.
Da die minder wohlhabenden Bauern, z. B. im Monthon
Isarn, dieses System nicht anwenden können, so dreschen sie
noch nach der alten Weise mit Dreschflegeln.
Bei Hochwasser kann natürlich die vorerwähnte Methode
nicht gebraucht werden. In diesem Falle wird im Hause gedro-
schen. Die in Garben gebundenen Reisähren werden gegen ein
Holzgerüst geschlagen, so dass die Körner unter dieses fallen.
Es ist eine sehr mühsame und langwierige Arbeit.
Die Geräte für die Enthülsung der Reiskör-
ner sind auch noch ganz primitiv. Gewöhnlich werden die
Körner mit einem hölzernen Stampfer in einem Mörser, der aus
einem Baumstamm hergestellt ist, gestossen. Neben diesem so-
genannten Handmörser kommt auch ein Fussmörser zur An-
wendimg. Dieser besteht aus einem Holzbalken, an dessen schwe-
rerem Ende ein Stampfer und an dessen leichterem Ende sich
ein Trittbrett befindet. Dieser Fussmörser beruht auf demselben
Prinzip wie die Bretterschaukel. Beim Auf- und Abtreten auf
dem Trittbrette hebt und senkt sich der Stampfer.
Diesen Mörser bedienen meistens junge Mädchen.
Mac. Carthy 1 ) und Smyth 1 ) berichten, dass bei den
Bergbewohnern der Laoten an Stelle der Mädchen eine Holzkiste
diese Arbeit verrichtet. Durch eine Wasserrinne aus Bamboo-
holz wird Wasser in die Kiste geleitet. Wenn die Kiste gefüllt
ist, dann sinkt sie, während der Stampfer in die Höhe geht.
1) vgl. Mac Carthy, Surveying and exploaring in Siam. Lond.
1900. S. 161. Smyth, The five years in Siam. Lond. 1898. 2 Bde.
— 137 —
Der Boden der Kiste, der nach Innen geöffnet werden kann,
öffnet sich, sobald die Kiste auf einen im Boden befestigten
Pfosten aufstösst. Das Wasser fliesst ab und die Kiste steigt
wieder in die Höhe, wobei der Stampfer in den Mörser hineinfällt.
Handmühlen werden auch vielfach gebraucht, besonders
in Niedersiam. Jetzt sind aber auch schon an vielen Orten
Dampfmühlen in Betrieb. Mit dem fortwährenden Wachsen des
Exportes haben sich diese mehr und mehr in allen grösseren
Städten, besonders in Bangkok eingebürgert. (Im Jahre 1889
gab es in der Reichshauptstadt schon 23 Dampfmühlen, während
diese Zahl heute beinahe verdoppelt ist.) Für den eigenen Konsum
werden jedoch noch meistens die alten, primitiven Geräte
gebraucht.
Bei dieser Art der einzelnen Produktionsprozesse mit den
so primitiven und unpraktischen Geräten kann man sich unge-
fähr vorstellen, wie viel Mühe und Arbeit die siamesischen Bauern
aufwenden müssen, um überhaupt einen genügenden Ertrag er-
zielen zu können. Es ist auch leicht erklärlich, dass sie nicht
viel zum Verkauf übrig haben. Es sind nur solche, die eine grössere
Familie, mehr Arbeitskräfte und Kapital und grössere Betriebe
haben, in der Lage, auch für den Verkauf zu produzieren.
Die Frage, wieviel Landwirte in den verschiedenen Pro-
vinzen in der Lage sind, Getreide zu verkaufen, wie gross die
Menge dieses Getreides ist, in welche Betriebsgrössenklassen die
Landwirte gehören und endlich, wie gross ein landwirtschaft-
licher Betrieb sein muss, um überhaupt überschüssige Brotfrucht
verkaufen zu können, kann wegen der mangelhaften Statistik
nicht genau beantwortet werden.
Man kann nur insoweit eine Antwort geben, als man eben
auf die schon erwähnten Tatsachen, wie sie von Kennern des
Landes berichtet werden, hinweist.
Es gibt, wie gesagt, in Siam meistens Kleinbauern, deren
Familien 6 bis 7 Personen umfassen. Diese Familien bebauen
gewöhnlich 80—200 „Rai" (Rai = 1600 qm). Da aber nicht
immer die ganze Fläche in Anbau genommen wird, so nimmt
man die Grösse der bebauten Felder durchschnittlich pro Fa-
milie auf 100 „Rai" an 1 ).
1 ) vgl. die Betriebs Verhältnisse im II. Kapitel. Vgl. General Report on
Irrigation and Drainage on the Lower Menam Valley. Bangkok 1903. S. 44.
— 138 —
Der durchschnittliche Ertrag beziffert sich gewöhnlich auf
19001 pro „Rai", sodass der jährliche Ertrag auf mindestens
190 000 1 für die Familie berechnet werden kann (d. h. 136 040 kg).
Hiervon behält der Bauer ungefähr den sechsten Teil x ), also
31666,61 (22673,28 kg) für den eigenen Konsum, für die Saat
und zur Vorsorge, wenn etwa die nächste Ernte nicht gut aus-
fallen sollte. Die anderen 158 333,41 (113 366,72 kg) setzt er
auf dem Markte ab 2 ).
Diese Berechnung ist allerdings nur eine summarische. Genau
aber kann der Gesamtertrag an Getreide in ganz Siam angegeben
werden, und ebenso, wie er verwendet wird, da man bei der Be-
steuerung des Bodens, die nur nach der bebauten Fläche berech-
net wird, eine genauere Statistik in Händen hat.
Ebenso kann die Getreideausfuhr vom königlichen Zollamte
in Bangkok ziemlich genau kontrolliert werden, da die Ausfuhr
fast durchweg über Bangkok geht. Nur ein geringer Teil geht
von Schieng-Mai nach Maulmen in Birma.
Der Gesamtertrag an Getreide wird von Jahr
zu Jahr immer grösser. Im Jahre 1902 betrug er an Reis in
Siam 71469 761,80 Hap (4 322 491198,40 kg). Im Jahre 1903
wurden ausgerechnet 83 020 920,74 Hap (5 014 463 612,8 kg).
Allerdings zeigen manche Jahrgänge, auch in der letzten
Zeit, geringere Erträge. Die Ursache dieser Schwankungen
liegt gewöhnlich in dem frühzeitigen Aufhören der Ueberschwem-
mung oder des Regens. Jedoch ist im allgemeinen ein stetiges
Wachsen des Ertrages zu verzeichnen.
Näheres über die Verwendung des Getreides enthält die
Tabelle auf S. 139, die nach Angaben des Landwirtschafts-
ministeriums von mir zusammengestellt worden ist.
Wir sehen hier, dass die Menge des nicht verwendeten Ge-
treides eine sehr grosse ist, nach der Tabelle im Jahre 1902:
8 413 523,80 Hap (611669 924,16 kg) und im Jahre 1903:
7 534 195,54 Hap (419 518 961,84 kg). Dies kommt daher, dass
die Bauern nicht immer alles Getreide, das sie über den jähr-
lichen Bedarf hinaus produzieren, verkaufen, da sie nie wissen,
1) vgl. British Consular Reports vom Jahre 1884. Lond. 1884. S. 12.
2) Diese Berechnung ist im allgemeinen als Durchschnitt angenommen.
Bei der Berechnung der Grundsteuer sind die Sätze allerdings niedriger.
— 139 —
M
OD
lO
CO*
<M
04
04
oT
CA
04
CD
CO
04
04
00
o
CO
O
o
o
n
o
©
of •**
& qo
CO CO
o o
04 t>
O ^H
CO i-H
M
o o
Ob 00
Ob 04
04 CO
IQ CO
t> CO
o
o
oo -*
00 iH
CO
<3> CO
i-H O
01 o
b- CO
§ 8
©4 O
|H 00
io of
t* i-H
IG CO
"* CO
fH CO
CO ^
CO ^
o »-H
CS! O
13 *ß
co 09
CO -*
CO fH
iH CO
04 xH
"* 00
04 ,H
Ol o>
00 -^
O Ol
fH Ol
t> CO
CO t*1
2 ©
O 00
QO" iH
CO CO
04 i>
co cs>
»O CO
o -*
CO i-H
CO i>
i-H CO
Ob 00
CO
Ob
qo
iH
Ob
Ob
i-H
xH
CO
IQ
Ol
Od
Ob
CO
CO
o
00^
CO
04
IQ
+* 2
c6 t>
£
so
_S -M
s
CS -4->
— 140
ob nicht in den folgenden Jahren Missernten eintreten 1 ).
Das Verhältnis von Export und Gesamtertrag ist fast
in allen Jahren dasselbe. Nur in besonderen Fällen, z. B. bei
einem Streik der Landwirte gegen die Mühlenbesitzer, die zu-
gleich auch Exporteure sind, ist es nicht immer das nämliche.
Je grösser also der Gesamtertrag ist, um so grösser ist auch
der Export.
Wenn daher der Export einmal geringer ist, so beruht dies
in der Regel auf einer minderwertigen Ernte, die durch das zu
frühzeitige Nachlassen des Regens oder der Ueberschwemmung
verursacht worden ist.
Folgende ziemlich genau gearbeitete Statistik zeigt deut-
lich, wie ausserordentlich wichtig der Regen für die Ernte und
mithin indirekt auch für den gesamten Export nach dem Aus-
lande hin ist 2 ).
Jahr
!
Regenfall
in cm.
Jahr
Export in
engl. Tonne»
1882
136,24
1883
358 007
1883
107,21
1884
283 933
1884
i
85,75
1885
217 179
1885
152,04
1886
219 146
1886
166,55 1887
402 046
1887
140,00 1 1888
449 800
1888
117,02 1889
303 088
1889
177,98 1 1890
479 660
1890
124,20 1 1891
226 500
1891
94,92 1892
203 900
1892
— ! 1893
775 701
1893
— 1894
607 890
1894
— | 1895
464 431
1895
— ' 1896
457 600
1896
192,91
1897
557 736
1897
169,78
1 o
1898
519 300
1898
1106,30
168,41
f*g 1 1899
445 306
1899
B « öS
99,65
163,0l]
i 1900
414 544
1900
CO
[176,90
| 1901 I
684 924
1) Hier sieht man immer noch die Einwirkung des alten Gesetzes
nach dem erst bei dreijährigem Vorrate im Lande selbst Getreide ausge-
führt werden darf. Aufgehoben wurde das Gesetz von König Mongkut
im Jahre 1855. S. oben Kap. II: Der Export.
2) Diese Statistik ist zusammengestellt aus der Statistik der Regenfälle
— 141 —
Seitdem das Ausfuhrverbot und mit ihm die Einrichtung,
dass ein dreijähriger Vorrat im Lande bleiben muss, im Jahre
1855 aufgehoben wurde, ist mit dem stetig wachsenden Ernte-
ertrag der Export nach dem Auslande in gleicher Weise gestiegen.
In der Zeit, in der die Reisausfuhr ein Staatsmonopol war,
betrug der ganze Export nach den Angaben Schoutens bis
zum Jahre 1663 nur einige tausend englische Tonnen 1 ).
Im Jahre 1722 wurden, wie schon erwähnt, 300 000 Hap
oder 17 833,59 englische Tonnen Reis nach China in die Pro-
vinzen: Kwangtung, Fuh-Kien und Chik-Kiang exportiert 2 ).
Nach der Aufhebung des Exportverbotes im Jahre 1855 wuchs
der Export sehr schnell und erreichte im Jahre 1860 schon die
Summe von 95 528,07 englischen Tonnen. Im Jahre 1870 be-
trug die Ausfuhr 153 937,18 Tonnen und stieg bis zum Jahre
1880 auf 205 175 englische Tonnen.
Seit dieser Zeit hat man gelernt, den siamesischen Reis
wegen seiner vorzüglichen Qualität auf dem Weltmarkte besser
einzuschätzen 3 ), so dass schon im Jahre 1890 der ganze Export
die Höhe von 479 660 englischen Tonnen erreichte 4 ).
Seit dieser Zeit sind auch viele neue Gebiete kultiviert und
in Anbau genommen worden.
So wurden in der Fläche „Tung Yai", nordöstlich von Bang-
kok zwanzig neue Irrigationskanäle angelegt, was den Erfolg
im Kapitel I., der Statistik des Importes und Exportes des kgl. siame-
sischen Zollamtes und aus den British Consular Reports von dem Jahre
1882 bis 1900. Die Zahl der Exportjahre wird immer ein Jahr höher an-
gesetzt, da der Reis immer erst ein oder zwei Jahre später exportiert wird.
Für die Jahre 1891 bis 1900 fehlt für Bangkok eine Statistik über die
Regenfälle.
1) vgl. S c h o u t e n a. a. O. S. 319. „Reis ist jährlich in etlichen
tausend Lasten in die umherliegenden Nachbarländer ausgeführt worden;
deshalb ist Bangkok auch von allen möglichen Nationalitäten besucht."
(1 Last = 2000 kg. 1000 Lasten = 1968,38 engl. Tonnen.)
2) vgl. B o w r i n g a. a. O. S. 77. Bd. I.
3) vgl. B o w r i n g a. a. O. Bd. I. S. 202. „At Singapore I once had
an opportunity of seeing the rice of Manilla, Java, Bengal, Cochin-China,
Siam and Queda all exhibited at the same time; and that of Siam was
pronounced to be superior to all the rest."
4) Die obigen Zahlen über den Export sind vom kgl. siamesischen
Zollamte veröffentlicht worden und auch in den British consular Reports
von 1857—1904 enthalten.
— 142 —
hatte, dass in dieser Gegend allein noch 1 500 000 „Rai", ca.
240 000 ha Land neu bebaut werden konnten 1 ).
Ausserdem ist der Verkehr heute bedeutend leichter und
bequemer.
Der Ausbau der Eisenbahn ermöglicht es, die entferntest
Hegenden Ländereien in Anbau zu nehmen, die früher wegen der
zu hohen Transportkosten fast ganz brach und unbebaut lagen.
Infolge der ausserordentlich vermehrten Zahl der Betriebe
ist der Export so gestiegen, dass im Jahre 1902 798 487 eng-
lische Tonnen Reis ausgeführt wurden. Damals glaubte man
den Höhepunkt erreicht zu haben, aber schon im Jahre 1904
stieg der Export bis auf 845 084 englische Tonnen im Werte von
4 520 470 £. Da der Gesamtexport Siams nach dem Auslande
5 650 175 £ . beträgt, so fallen auf den Export von Reis mehr
als 80% 2 ).
Näheres über die jährlichen Exporte von Reis und deren
Wert im Vergleich zu der jährlichen Gesamtausfuhr vom Jahre
1870 bis zum Jahre 1904 enthält die Tabelle auf S. 143.
Die Reispreise unterliegen sehr grossen Schwankungen
je nach der Zeit, der Gegend (Klima), der Jahreszeit, den Markt-
Verhältnissen (Marktnähe und Verkehrsverhältnisse) und den
Reisarten (leichtere oder schwerere Sorten).
Da man bei den einzelnen Systemen bald leichtere, bald
schwerere Arten gebraucht, so bezeichnet man die Reissorten
nach dem Namen der Hauptgruppen der Betriebssysteme;
also „Kao Na Suan", d. h. leichtere Arten von nicht besonders
guter Qualität und „Kao Na Muang", d. h. schwerere Arten von
guter und bester Qualität.
Bis zu den Zeiten Louberes, d. h. bis zum Jahre 1687
waren die Reispreise ziemlich hoch. Ein Kwien (1360,4 kg)
kostete 103,06 Bat. Der Grund hegt darin, dass der Reis da-
mals ein Staatsmonopol war und der Staat es in der Hand hatte
die Preise zu steigern, da der Reis als unbedingt notwendiges
Lebensmittel stets eine sichere Einnahme bot 3 ).
1) vgl. J. Grassi, Scheine of Irrigation in Siam. Trieste 1902 S. 9»
2) vgl. Statistik of the Import and Export Trade of Siam Bangkok
1896 — 1905. kgl. Zollammt Siam. vgl. Britisch Consular Beport London
1857—1904
3) vgl. L o u b e r e a. a. O. Bd. I. S. 68—106; 221. 1 Iivre Beis = 1
— 143 —
Die jährliche Reisausfuhr und ihr Wert im Vergleich mit der
Gesamtausfuhr vom Jahre 1870 bis zum Jahre 1904 1 ).
Reisausfuhr
Wert der Reis-
Wert der ge-
Jahr
in engl.
ausfuhr in
samtausfuhr in
Bemerkungen
Tonnen
Pfund Sterling
Pfund Sterling
1870
153 938
844 610
143 293
1871
110 780
745 417
1 285 668
1872
120 013
819 218
1 443 713
1873
51580
260 773
997 582
1874
118 678
610 949
1 225 864
1875
233 697
1 215 042
1 755 711
1876
250 861
1 204 571
1 732 433
1877
185 121
1 246 490
1 907 001
1878
141 163
1 149 034
1 848 373
1879
239 635
1 142 689
2 334 222
1880
205 175
1 267 814
2 095 966
1881
222 089
1 315 254
2 130 877
1882
200 783
1 112 451
2 095 633
1883
158 007
979 883
1 988 707
1884
283 933
1 543 421
2 417 835
wenig Regen
1885
217 179
980 864
1 572 788
1886
219 146
1 102 731
1 728 807
1887
402 046
1 918 783
2 598 901
1888
449 800
2 104 849
2 723 671
1889
303 088
1 443 328
2 286 280
wenig Regen
1890
479 660
2 508 816
3 209 621
1891
226 500
1 083 373
1 696 827
1892
203 900
956 075
1 386 560
1893
775 701
3 297 237
4 457 114
Von hier ah
1894
507 890
1 689 528
2 466 895
zeigt sich eine
1895
464 431
1 576 801
2 699 230
stetige Steige-
1896
457 600
2 121 145
3 036 291
rung infolge der
1897
557 736
2 342 619
3 203 218
Vermehrung d.
1898
519 300
2 643 231
3 491 270
Betriebe durch
1899
445 306
2 223 953
3 123 775
die Zunahme d.
1900
414 544
2 225 470
3 087 819
Kanäle und den
1901
684 924
3 484 263
4 366 967
Ausbau der Ei-
1902
798 487
3 623 985
4 533 914
senbahnen.
1903
585 287
3 010 350
3 965 881
1904
845 084
4 520 470
5 650 175
liard. Bis 1799 war ein Livre (Mass) 489,505 812 148 gr. 1 Livre (franz.
Münze) 0,8109283 M., also 1 liard = 0,1013660371 M., also 1 Dz. Reis =
20,27320750 Mark.
1) Diese Tabelle ist von mir zusammengestellt aus den Angaben in
— 144 —
In der darauffolgenden Zeit, vom Jahre 1688 bis zum Jahre
1855, waren die Preise viel niedriger, obschon noch in dieser Zeit-
periode das Staatsmonopol auf Reis bestand und das Ausfuhr-
verbot noch nicht aufgehoben war.
Der Zweck des Monopols war aber nicht mehr, der Staats-
kasse möglichst grosse Einnahmen zu sichern, da hierunter die
ärmeren Klaßsen der Bevölkerung am meisten litten. Der Zweck
war jetzt der, die Preise möglichst niedrig zu halten, damit
die niederen Klassen nicht zu sehr gedrückt werden. Natürlich
erlitten hierdurch wieder die Landwirte Schaden.
Die Preise, die für Reis in den Jahren von 1688 — 1854
bezahlt wurden, waren infolgedessen äusserst niedrig. Ein Kwien
kostete durchschnittlich 4 — 12 Bat. Die niedrigsten Preise bei
guten Jahren, d. h. wenn Regenzeit und Ueberschwemmung
lange gedauert hatten, waren 4 — 6 Bat pro Kwien und in schlech-
ten Jahren schwankten die Preise zwischen 10 — 12 Bat 1 ).
Im Jahre 1855 hob dann König M o n g k u t das Ausfuhr-
verbot auf Reis auf und sofort noch in demselben Jahre stiegen
die Preise bis zu 24,5 Bat pro Kwien. Bis zum Jahre 1870 schwank-
ten sie dann zwischen 20 und 24 Bat pro Kwien 2 ).
In dieser Zeit stieg die Nachfrage immer mehr. Besonders
war der Export nach Südamerika, China und Indien ein sehr
lebhafter. Die Preise stiegen in dem Dezennium von 1870 — 1880
auf 28 — 46 Bat pro Kwien.
Infolge dieser hohen Preise nahm die Zahl der Betriebe
ganz enorm zu, da der Getreidebau die beste Einnahme ge-
währte. Von 1880 — 1890 wurden pro Kwien durchschnittlich
36 — 57 Bat bezahlt. Der Export ging nun auch nach Japan
und Europa, wo die Nachfrage immer grösser wurde. Von 1890
— 1900 wurden pro Kwien durchschnittlich 39,6 — 87,3 Bat bezahlt.
den „Statistic of the Import and Export trade of Siam" herausgegeben
vom kgl. Zollamte in Bangkok und in den „British Oonsular Reports* 4 .
Da die Zahlen nicht immer übereinstimmen, so nimmt man den durch-
schnittlichen Wert für das betreffende Jahr. Die obigen Zahlen betreffen
nur den Export, der über Bangkok geht. Die Ausfuhr über Schieng-Mai
und die malayische Halbinsel ist im Verhältnisse hierzu ganz unbe-
deutend.
1) vgl. Pra Raschabanyat le Prakat Tang Tang nai Raschkai ti Li.
Bangkok 1889. Bd. I. S. 126—128. Bd. III. S. 606—614.
2) Vgl. Bowring a. a. O. Bd. I. S. 202.
— 145 —
Trotz des stetigen Wachsens der Betriebe und der jährlichen
Produktion stiegen die Preise noch immer höher, so dass von
1900—1905 im Durchschnitt 47,6 — 264,60 Bat für ein Kwien
bezahlt wurde.
Alle diese Preise sind hauptsächlich die für die Exportware,
die über Bangkok in's Ausland geht.
In den verschiedenen Provinzen sind die Preise natürlich
sehr verschieden. Wenn auch in den betr. Gegenden selbst der
Preis nicht so hoch ist, so wird er doch beim Export ebenso
hoch wie in Bangkok, da alles, was in's Ausland geht, nach
Bangkok gebracht wird, um von hier aus verfrachtet zu wer-
den. Dazu müssen auch noch die Transportkosten berechnet
werden. (Ueber die Schwankungen der Preise in den verschie-
denen Provinzen siehe di£ Statistik der Reispreise in der Ta-
belle zu S. 145 im Anhang.)
Zum Vergleiche der Durchschnittspreise für Bangkok und
für das ganze Land mag folgende Tabelle dienen, die ich aus
Angaben der British Consular Reports und des siamesischen
Regierungsanzeigers von verschiedenen Jahrgängen zusammen-
gestellt habe:
Durchschnittspreise
Durchschnittspreise
Jahreszahl
für Bangkok
für das Land
! In Bat pro Kwien
In Bat pro Kwien
Bis 1688
103,06
103,06
von 1688 bis 1855
8,00
8,00
„ 1865 „ 1870
22,25
22,00
„ 1870 „ 1880
37,00
30,00
„ 1880 „ 1890
46,50
36,50
„ 1890 „ 1900
63,45
51,44
„ 1900 „ 1905
136,75
174,50 *)
Wir ersehen aus dieser Tabelle, dass früher der Durchschnitts-
preis für Bangkok auch zugleich der Durchschnittspreis für das
ganze Reich war als Folge des Staatsmonopols und des Reis-
ausfuhrverbotes.
Seit der Aufhebung derselben waren die Preise im Inlande
immer kleiner, als die Exportpreise in Bangkok.
1) In diesem FaUe ist allerdings der Durchschnittspreis für die Pro-
vinzen höher als in Bangkok ; welche Gründe dafür massgebend gewesen
sind, war nicht zu ermitteln.
10
— 146 —
Es ist noch zu erwähnen, dass der Reisbau auch an einem
und demselben Orte innerhalb eines Jahres grossen Schwan-
kungen unterworfen ist, welcher Umstand natürlich auf die Preise
ganz bedeutend einwirkt. Gibt es im Anfange eines Jahres wenig
Regen, so wird der Reis sehr teuer verkauft. Regnet es aber
gegen die Mitte des Jahres, dann ist der Reis am Ende des Jahres
sehr billig und umgekehrt. Ausserdem ist auch der Preisunter-
schied zwischen den beiden Arten von Reis, den leichteren
Früchten „Kao Bao" und den schwereren Früchten „Kao Nak"
sehr gross. „Kao Nak" erzielt wegen der viel besseren und fei-
neren Qualität immer die höchsten Preise. Der Unterschied .
zwischen den beiden Arten schwankt gewöhnlich zwischen 10 und
40 Bat pro Kwien.
Wieviel in den einzelnen Provirifeen vom Boden für Acker-
land und speziell für Getreidebau benutzt wird, ist wegen der
mangelhaften Statistik nicht genau festzustellen*
Bis zum Jahre 1905 waren nur die bebauten Flächen der
Grundsteuer unterworfen. Hiernach erfolgte in jedem Jahre die
sogenannte „jährliche Katasterbemessung". Da nun diese Be-
messung nur die bebauten Flächen betraf, so waren die Resultate
für die verschiedenen Jahrgänge ganz verschieden, je nachdem,
ob mehr oder weniger Aecker in dem betreffenden Jahre gerade
bebaut wurden.
Nach den statistischen Ermittlungen des landwirtschaft-
lichen Ministeriums in Siam betrug die gesamte Bodenfläche, die
für den Getreidebau benutzt wurde, im Jahre 1902: 1 171 865 ha
im Jahre 1903 dagegen schon 1 400 690 ha. Die ganze Boden-
fläche Siams beträgt ungefähr 63 400 000 ha.
Die Getreidebauländer sind also ungefähr 1 / 45 des ganzen
Landes.
Wenn man die Summe der Einnahmen an Grundsteuer auf Ge-
treidebauländer mit der Summe der Einnahmen an Grundsteuer
auf das ganze Ackerterrain vergleicht, so ergibt sich, dass die Ge-
treidebauländer ca. 5 / 6 des ganzen Ackerfeldes in Siam betragen 1 ).
1) Nach dem Report on the Budget of the Kingdom of Siam (Bang-
kok 1900) betrug für das siamesische Jahr 119 (1900) die Einnahme an
Grundsteuer auf alle Ackerländer 2 995 377,87 Bat, auf Getreidebau-
länder 2 522 863,33 Bat, auf alle übrigen Ackerländer inklusive Pflan-
zungen, Gartenbauländer u. s. w. 472 514,54 Bat.
— 147 —
Der Reisbau wird am meisten betneben in Niedersiam. Auch
in Obersiam ist er ziemlich verbreitet, während auf der malay-
ischen Halbinsel nur sehr wenig angepflanzt wird.
Ausser Reis baut man auch noch teilweise Mais an,
jedoch ist dies fast ausschliesslich in den gebirgigen Gregenden
Obersiams der Fall.
Mais wird gewöhnlich als zweite Ernte nach der Reisernte
gebaut.
Zuweilen gibt es aber auch eigene Maisfelder, die nach dem
„Rai"-systeme angebaut werden. Die Saison ist gewöhnlich für
die Aussaat in der trockenen Jahreszeit, da aber der Mais in
Siam jedes Klima und jede Witterung ertragen kann, so gibt
es eigentlich keine richtige Saison und man pflanzt ihn gerade
wenn man hierzu Lust hat.
Der Ertrag in den fruchtbaren Landstrichen ist das 400 —
500fache der Aussaat; in weniger fruchtbaren Gebieten das
60— lOOfache.
Nach der Ernte wird der Mais gewöhnlich mit der ganzen
Aehre getrocknet und auch aufbewahrt. Dies kommt daher,
weil er in Siam nur sehr selten auf den Markt gebracht wird,
sondern meistens nur für den eigenen Bedarf dient. Der Mais
spielt in Siam eine so geringe Rolle, dass es kaum der Mühe wert
ist, darüber noch mehr zu erwähnen.
Eine dritte Getreideart, die in Siam angebaut wird, ist der
Buchweizen.
Aber auch dieser ist nur von ganz geringer Bedeutung.
Nur auf der malayischen Halbinsel sieht man hier und da einige
Felder.
Ebenso steht es mit der Moorhirse.
Man kann wohl mit Recht behaupten, dass der Reis fast die
einzige Getreideart ist, die in Siam angebaut ist, da er das Haupt-
nahrungsmittel der Bevölkerung ist.
Von anderen Getreiden wird sehr wenig zu Konsumzwecken
gebraucht.
Nur zwei Arten werden vom Auslande eingeführt, aber nur
in sehr geringen Quantitäten. Dies sind Weizen und Gerste.
Die Einfuhr von Weizen betrug im Jahre 1902: 1510 eng-
lische Tonnen und im Jahre 1903: 1989 Tonnen.
Die Einfuhr von Gerste betrug im Jahre 1902: 316
10*
— 148 —
englische Tonnen und im Jahre 1903: 209 Tonnen.
Hieraus ersieht man, dass nur der Reis in Siam von Bedeu-
tung ist, während die anderen Getreidearten ganz zurücktreten.
2. „Suan". Der Gartenbau oder Obstbau.
Besonders bemerkenswert ist auch beim Gartenbau oder
Obstbau wieder die Einteilung der Ländereien und die Einrich-
tung der Irrigation.
Das Land wird ebenso wie beim Getreidebau eingeteilt, aber
diesmal in Stücke von verschiedener Grösse, je nach dem man
darauf verschiedene Obstbäume pflanzen will. Jedes dieser Land-
stücke heisst Khanad.
Es gibt drei Grössenunterschiede bei den „Khanad's".
Grosses Khanad ist 40 m lang und 40 m breit
Mittleres „ „ 40 m „ „ 20 m „
Kleines „ „ 40 m „ „ 14 m „
Jedes Khanad wird mit parallelen Irrigationsgräben (Bong)
von 1,5 — 2 m Breite und 1 — 1,5 m Tiefe durchzogen.
Das grosse Khanad hat 15 — 16 Bong; das mittlere Khanad
hat 7 — 8 Bong, und das kleine Khanad hat 5 Bong.
Um jedes Khanad läuft ein sogenannter Grenzgraben von
1,5 m Tiefe und 1 m Breite. Um diesen Grenzgraben läuft ein
Damm von 1 m Höhe, den man Luk Kan nennt.
An der längeren Seite des Khanad ausserhalb des Luk Kan
befindet sich ein kleiner Kanal, der sogenannte „Lam Kradong",
der mit dem Hauptkanal oder dem Flusse in Verbindung steht.
Das Wasser, das aus dem Flusse oder dem Kanal in den „Lam
Kradong" eintritt, wird durch eine Schleuse, die sich im „Luk
Kan" befindet, in den Grenzgraben hineingelassen und verteilt
sich von diesem aus in die übrigen Irrigationsgräben (Bong).
Auf diese Weise kann man die Höhe des Wassers in den
Gräben nach Beheben regulieren. Der Boden wird dadurch
immer feucht gehalten und die Bewässerung der Bäume erleichtert.
Das System seheint im ersten Augenblicke sehr unzweck-
mässig zu sein, da die Kanäle sehr viel Terrain einnehmen.
Dies ist jedoch in Wirklichkeit nicht der Fall, weil die Gräben
für den Anbau von Wasserpflanzen benutzt werden.
Die meisten Obstbäume, besonders diejenigen, die das feinste
— 149 —
Leon Kradong
4+
W
&
Lam Kradong 1%** JrrigatioTisg Toben Tlire
Tafelobst liefern, brauchen eine sehr grosse Feuchtigkeit, wes-
halb diese Einrichtung unbedingt notwendig ist.
Es gibt allerdings auch solche Obstbäume, die nicht so gros-
ser Feuchtigkeit bedürfen, z. B. die verschiedenen Palmarten.
Diese kann man auf Ländereien pflanzen, wie sie im folgen-
den Abschnitte beschrieben werden. Wenn sie aber auf Lan-
dereien, die nach der oben erwähnten Weise bewässert sind,
gepflanzt werden, dann liefern sie viel grössere Erträge als in
dem anderen Falle.
Es gibt so viele Fruchtarten in Siam, dass es ganz unmöglich
ist, sie alle näher zu erwähnen.
Deshalb seien hier nur die wichtigsten Arten genauer auf-
geführt und namentlich auch diejenigen, welche das wertvollste
— 150 —
und beste Tafelobst liefern und auf dem Markte ziemlich hohe
Preise erzielen.
Die wichtigsten Obstbäume.
1. Bananenbäume, Musa L., über 50 Arten.
2. Brotfruchtbäume, Artocarpus L., etwa 40 Arten.
3. Mangostanenbäume, Garcinia L., zirka 100 — 150 Arten.
4. Durionenbäume, Durio L., 13 — 15 Arten.
5. Mangobäume, Mangifera L., etwa 27 — 30 Arten.
6. Orangebäume, Citrus L., über 60 Arten.
7. Guajavenbäume, Psidium L., über 100 Arten.
8. Schompu- oder Kirschenmyrte, Eugenia Micheli, über 600
Arten.
9. Melonen- oder Papayanbäume, Carica L., zirka 20 Arten.
10. Zimmtbäume, Cinnamomum Burm., zirka 50 Arten.
11. Anona- oder Flaschenbäume, Anona Adans, etwa 2 — 3 Arten.
12. Rambutan-Bäume, Nephelium Dec, zirka 20 Arten»
13. Granatbäume, Punica Tourn, 2 Arten.
14. Tamarindenbäume, Tamarindus Tourn.
15. Sapotillbäume, Achras Sapota L., verschiedene Arten.
16. Chrysophyllumbäume, Chrysophyllum L., zirka 60 Arten.
17. Avogatobäume, Persea indica Spr.
18. Nierenbäume, Anacardium occidentale L.
19. Diospyrosbäume, Diospyros Kaki L. und Ebenum Retz.
20. Maprangbäume.
21. Takobbäume.
22. Ngobäume.
23. Makokbäume.
24. Sathonbäume.
25. Krabowbäume.
26. Makuitbäume.
27. Matumbäume.
28. Langsatbäume.
29. OUvenbäume, Olea R. Br.
30. Mandelbäume, Amygdalus communis.
31. Ananas, Ananas Adans, 10 Arten.
32. Kokospalme, Cocos L., zirka 6 — 7 Arten.
33. Zuckerpalme, Arenga Labill, 5 Arten.
34. Arekapalme, Areca L., über 14 Arten.
35. Betelpfeffer, Piper Betle L.
— 151 —
36. Dattelpalme, Phoenix L., über 10 Arten.
37. Nipapalme, Nipa Thumb.
38. Zuckerrohr, Saccharum L., etwa 12 Arten.
39. Roukoubäume, Bixa orellana L.
40. Sagopalme, Metroxylon Roxb., 2 Arten.
Diese hier angeführten Produkte sind nur die allerwichtigsten,
die in den Gartenanlagen gepflanzt werden und die kostbaren
Tafelobstsorten, Nüsse und Nahrungspflanzen liefern. Es gibt
jedoch noch eine grosse Zahl von Baum- und Pflanzenarten,
die auch in den Gärten gepflanzt werden, aber sie sind von
geringer Bedeutung.
Es war früher in Siam Sitte, dass verschiedene Obstsorten
in einem Garten gezogen wurden. Der Garten erhielt dann den
Namen von der Obstsorte, die am meisten in demselben gepflanzt
wurde. Jetzt aber, wenn der Landmann den Gartenbau rationell
betreibt, wird gewöhnlich in einem Garten nur eine Obstsorte
gezogen. Aber man findet auch noch verschiedene Obstsorten
in einem Garten.
Obstsorten, die wertvolles und feines Tafelobst liefern, werden
immer allein gepflanzt, schon von jeher, da der Gewinn bedeutend
grösser ist, als wenn sie mit anderen Sorten zusammengepflanzt
werden.
Man pflanzt nicht alle Fruchtarten zusammen. Man kann
Bananen, Arekapalmen und Kokospalmen, ebenso Mangustanen-
bäume, Rambutanenbäume ,Durionenbäume und Ngobäume zu-
sammenpflanzen, doch werden die beiden letzten gewöhnlich
allein angepflanzt.
Eine Art von Bananen „Kluai Horm" oder parfümierte
Bananen wird immer allein für sich gepflanzt, da sie sehr viel
begehrt wird und sehr hohe Marktpreise erzielt.
Speisezuckerrohr z. B. wird auch für sich gepflanzt. Dient
es jedoch zur Zuckergewinnung, so wird es nach dem „Rai"-
Systeme angebaut.
Betelpfeffer wird gewöhnlich mit der Arekapalme zusammen-
gepflanzt, da er einer Stütze bedarf. Er ist allerdings eine wert-
volle Pflanze, deren Blätter auf dem Markte sehr gut bezahlt
werden, aber wollte man sie allein pflanzen, so müsste man den
Pflanzen künstliche Stützen geben, an denen sie sich empor-
schlängeln könnten.
— 152 —
In jedem Garten stehen Bananenbäume, Arekabäume, Kokos-
palmen, Durionenbäume und Mangustanbäume, weil deren Früchte
sehr geschätzt sind und gut bezahlt werden.
Es pflanzen auch die Bauern, die nicht die Absicht haben,
solche Obstsorten zu verkaufen, die Bäume für den eigenen Kon-
sum als Delikatesse.
In den Grenzgräben werden gewöhnlich Wasserpflanzen ge-
pflanzt. Z. B. Lotus L., von dem es ungefähr 80 Arten gibt und
Trapa Natans L. mit 3 — 4 Arten u. s. w.
Bis zum Jahre 1860 musste jeder Bauer ausser den Obst-
bäumen noch vier Pflanzenarten in seinem Garten ziehen:
1. Mal Pakam Bai.
2. Kokospalme.
3. Di Plibäume.
4. Orlean- oder Roucoubäume, Bixa Orellana L. (siam. :
Luk-Kam).
Ausser der Grundsteuer, die in Geld erhoben wurde, mussten
die Bauern von diesen vier Früchten Naturalabgaben leisten.
Bei der Kokosfrucht wurden nicht die Nüsse abgeliefert,
sondern hier wurde die Abgabe in Form von Kokosöl geleistet,
das früher vor Einführung des Kerosenöls (raffiniertes Leucht-
petroleum) als Lampenöl benutzt wurde.
Von den anderen Früchten wurden Farbstoffe hergestellt
zur Färbung der Gewänder für die buddhistischen Geistlichen
u. s. w.
Im Jahre 1860 wurde die Abgabe auf die beiden ersteren
Arten abgeschafft, während die Abgabe für die beiden letzteren
Arten auch heute noch besteht.
Diese Leistungen haben aber einen anderen Zweck als ehe-
dem. Sie bestehen nur deshalb noch weiter, weil man die Bauern
hindern will, den Anbau dieser Pflanzen ganz aufzugeben.
Es ist also eine Art von Zwangsproduktion, da so die Land-
leute gezwungen sind, diese Pflanzen in ihrem Garten zu ziehen.
Die Abgaben sollen in diesem Falle nur als Beweis dafür
dienen, dass diese Pflanzen auch wirklich in dem Garten gezogen
werden, weshalb auch die Abgaben nur in sehr geringer Summe
erhoben werden (1 Schang Schien = 2 Schang = 2,4 kg von
jeder Art für den Garten).
Der Bauer kann allerdings eine Abfindungssumme bezahlen
— 153 —
und zwar für jede Art 0,125 Bat. Dies ist jedoch eine Art von
Strafe, da 2,4 kg von jedem dieser beiden Arten kaum 0,04 Bat
kosten. Deshalb pflanzen die Bauern lieber die beiden Arten in
ihrem Garten an, um die unnötigen Kosten dadurch sich zu
ersparen 1 ).
Für die Anpflanzung von Obstbäumen gibt es in Siam ver-
schiedene Weisen.
Folgende drei Systeme sind am verbreitetsten:
1. Man lässt den Samen keimen und pflanzt ihn sofort in
den Garten.
2. Man lässt den Samen keimen und pflanzt ihn zuerst in
eine Pflanzschule, aus der er später in den Garten umgesetzt wird.
3. Die Umpflanzung von kleinen Obstbäumen, die im
Garten ohne weitere menschliche Hilfe von selbst wachsen.
Die reifen Früchte fallen von den Bäumen herunter. Das
Fleisch derselben wird durch die Sonnenhitze eingetrocknet und
aus den Obstkernen entstehen nun unter Mitwirkung des peri-
odischen Regens neue Pflanzen von selbst.
Am allermeisten wird aber in Siam ein viertes System an-
gewandt, nämlich
4. die Verpflanzung von Setzlingen nach dem System der
Ballenpflanzungen, d. h. die Rinde wird von den Aeäten abge-
kratzt, worauf diese mit Erdklumpen umwickelt und dann mit
der faserigen Hülle der Kokosnüsse umhüllt werden. Diese Klum-
pen oder Ballen müssen stets nas3 gehalten werden bis die Wurzeln
zu wachsen beginnen. Dann werden die Aeste abgeschnitten
und als Setzlinge weiter verwendet.
Die Zeit, die die Bäume von ihrer Verpflanzung an bi3 zu
dem Augenblicke brauchen, wo sie Früchte tragen, ist bei den
verschiedenen Arten ganz verschieden, ebenso wie die Lebens-
dauer und die Tragfähigkeit. Ausserdem unterscheiden sich noch
dieselben Obstsorten in den verschiedenen Gregenden sehr von
einander. (Näheres siehe in der Tabelle zu S. 153 im Anhang).
Der Rohertrag ist beim Gartenbau grösser als beim Getreide-
bau. Dagegen sind aber auch die Aufwandskosten um so grösser.
Die Errichtung und Instandsetzung eines Gartens kostet viel
Mühe und Arbeit und es dauert oft lange bis die Obstbäume
1) vgl. Edikte und Verordnungen des vierten Königs der jetzigen
Dynastie. Bangkok 1889. Bd. II. S. 347—354.
— 154 —
Früchte tragen und sich rentieren. Dazu kommt noch, dass die
landwirtschaftlichen Arbeiter in diesem Falle nicht wie beim
Getreidebau für die Saison, sondern für ein Stück oder einen Tag
bezahlt werden.
Als Beispiel für die durchschnittliche Höhe der Löhne bei
den verschiedensten Arbeiten mögen folgende Angaben dienen.
Für die Befreiung des Bodens von Unkraut, Sträuchern u. s.
w. bei einer Fläche von 2 m Breite und 40 m Länge 1 ) 2 „Bat".
Für das Graben von Wasserrinnen für das Stück 2 m lang
und 1,5 m tief und 1,5 m breit 1 „Bat".
Für die Errichtung eines Dammes um ein Khanad 40 m
breit und 40 m lang, 50—60 „Bat".
Für die Auflockerung des Erdreiches für eine Fläche zwischen
zwei Rong's 3 „Bat".
Für die Errichtung eines Khanad's von 40 m Breite und
40 m Länge kann man ungefähr 550 — 600 Bat berechnen, ganz
abgesehen von den kleinen Kanälen (Lam Kradong), die mit den
Hauptkanälen und Flüssen in Verbindung stehen. Besteht schon
in der betreffenden Gegend ein Garten, so braucht man den
Zuleitungskanal nur so weit zu bauen, bis er den alten Kanal trifft.
Im anderen Falle muss der ganze Kanal unter grossen Kosten
angelegt werden.
Bei den Zuckerpflanzungen werden auf jeder Parzelle kleine
Furchen gezogen, sogenannte „Schong Oi", die ungefähr 0,5 m
von einander entfernt sind. Hierfür betragen die Arbeitskosten
für ein ganzes Khanad zirka 68 „Bat".
Für kletternde Pflanzen, z. B. Betelpfeffer, muss man „Kang
Plu" oder Stangen als Stützen in den Boden stecken, die ge-
wöhnlich aus Mangelbaumholz bestehen. Hierfür betragen die
Arbeitskosten für das ganze Khanad 108 „Bat".
Dazu kommen dann noch die Erhaltungskosten. Die Gräben
müssen nach einigen Jahren umgegraben und die Dämme er-
neuert werden. Der Boden muss locker gemacht und das Land
bei der Ueberschwemmung entwässert werden, was pro Khanad
16 „Bat" Unkosten verursacht 2 ).
1) Es wird gewöhnlich nach Wah gemessen. 1 Wah = 2m, Zum
leichteren Verständnisse wird hier alles in Metern angegeben.
2) Es wird hierzu gewöhnlich eine Baggermaschine gebraucht, die
aber von Arbeitern in Bewegung gesetzt werden muss. Siehe hierüber
Kapitel IV. Abschnitt I.
— 155 —
Es ist daher nur grösseren Grundbesitzern, die über genügend
Kapital und Arbeitskräfte verfügen können, möglich, solche
Gärten anzulegen und zu unterhalten. Daher kommt es, dass
der Gartenbau in Siam nicht so verbreitet ist wie der Getreide-
bau.
Ist der Garten allerdings einmal errichtet, dann sind die
Arbeitskosten im Verhältnisse zu den in Europa zu zahlenden
Preisen ziemlich gering. Tagelöhner, die als Pflücker arbeiten,
erhalten pro Tag nur 0,375 „Bat", so dass sie ein Jahreseinkommen
von ungefähr 135 „Bat" haben. Dies ist immerhin noch mehr
als der Lohn, den die Arbeiter in der Landwirtschaft sonst er-
halten, (80 Bat pro Saison).
Bei solchen Pflanzen, die mit den Fabriken in Verbindungen
stehen, z. B. Zucker, sind die landwirtschaftlichen Arbeiter stetig
beschäftigt. Sie erhalten in diesem Falle einen monatlichen Ge-
halt von 12—20 Bat; also im Jahre 140—240 Bat.
In neuerer Zeit hat der Gartenbau bedeutend nachgelassen.
Sogar die Grossgrundbesitzer gehen zum Getreidebau über, seitdem
es sich gezeigt hat, dass der Reis einen ganz kolossalen Absatz auf
dem Weltmarkte gefunden hat und die Preise stetig gestiegen
sind. Man hofft eben beim Getreidebau mit geringeren Kräften
schnelleren und reicheren Gewinn zu erzielen als beim Garten-
bau, was auch die Erfahrung bestätigt.
Etwas hat sich allerdings die Stellung des Gartenbaues in
den letzten Jahren gebessert, wie man aus den Grundsteuerrollen
ersehen kann. Jedoch ist die Zunahme in kein Verhältnis zu der
Zunahme im Getreidebau zu setzen.
In folgender Tabelle sind die Erträgnisse der Einnahmen
bei den Gartenbauländern und bei den Getreidebauländern, wie
sie nach ihrer Grösse und Fruchtbarkeit besteuert sind, gegen-
übergestellt, so dass man sich einen ungefähren Begriff von dem
Ueberwiegen des Getreidebaues machen kann.
Da die Statistik noch nicht vollendet ist, so kann man noch
nicht mit Bestimmtheit sagen, wieviel Obstbäume und wieviel
Obstarten es in Siam gibt. Ebenso weiss man noch nicht, wie-
viel Obstbauländer auf die einzelnen Provinzen kommen. Nur
das kann mit Gewissheit angegeben werden, in welchen Pro-
vinzen sich vorwiegend Gartenländer und Gartenanlagen vor-
finden.
— 156
Siam.
Jahr
Europäisches
Jahr
Steuer auf
Getreidebauländer
Steuer auf Garten-
bauländer, Pflan-
zungen u. s. w.
112
1893—1894
1 379 861,43 Bat.
352 363,24 Bat.
113
1894—1895
1 154 564,38 „
325 193,56 „
114
1895—1896
946 858,26 „
182 596,40 „
115
1896—1897
1 454 381,30 „
242 294,08 „
116
1897—1898
1 476 198,56 ,,
126 164,08 „
117
1898—1899
2 533 863,48 „
229 404,48 „
118
1899—1900
2 129 871,24 „
537 512,12 „
119
1900—1901
2 522 863,33 „
472 514,54 l ) „
Die Obstgartenanlagen können ihrer ganzen Einrichtung
nach natürlich nur auf niedrigen und günstig gelegenen Boden,
wo die Bewässerung keine grossen Schwierigkeiten macht, an-
gelegt werden.
In erster Linie kommen hier die Provinzen Krung Tep,
Krung Kao, Praschin, Nakorn Schaisi, Raschburi und Schanta-
buri in Betracht, die alle an den Ufern der vier Hauptflüsse
Niedersiams sich hinstrecken. Besonders zahlreich sind die
Gartenanlagen an den Ufern des Meklong, dagegen herrscht am
Menam Schow Phya und am Menam Sak oder Menam Bang
Pakong der Getreidebau vor.
Sodann sind noch bedeutende Obstanlagen auf der malay-
ischen Halbinsel und zwar auf dem niedrigen, flachen Boden
der Provinzen, Schumporn, Nakorn Sri Tamarasch und Puket,
besonders aber in den Kreisen Lang Suan, Patalung, Takua Pa
und Panga. In den anderen Provinzen der malayischen Halb-
insel gibt es auch noch Gartenländer. Diese sind aber keine
Anlagen, sondern Wälder mit wildwachsenden Bäumen. Es sind
hier noch zahlreiche Obstbaumwälder vorhanden, und das Obst
1) Diese Tabelle ist von mir zusammengestellt aus den Angaben in
den „Reports on the budget of the Kingdom of Siam vom Jahre 112 — 119
(1893 — 1901). In den neueren Berichten sind die Einnahmen der Grund-
steuer für beide Länderarten zusammengezählt, so dass man nicht erfahren
kann, wieviel die einzelnen Arten einbringen. Bei der Berechnung der
Grundsteuer für die Gartenbauländer sind auch die Steuern für die Län-
dereien, die mit Handelsgewächsen bebaut, mitgerechnet, so dass die Ta-
belle nicht ganz genau ist und nur dazu dienen kann, den Zuwachs in den
einzelnen Jahren ungefähr darzustellen.
— 157 —
ist hier noch sehr billig, da der Verkehr in diesen Gegenden
sehr schwierig ist und die Städte mit ihren Obstmärkten viel zu
weit entfernt liegen, als dass es siclj rentieren könnte, hierhin
das Obst zu schicken.
Nach den Berichten des Provinzialgouverneurs von Nakorn
Sri Tamarasch vom Jahre 1899 kosten auf dem Obstmarkte der
gleichnamigen Stadt:
1000 Durionen 1,6 Bat;
1000 Mongostanen 0,046— 0,062 Bat;
1000 Langsat 0,015 Bat.
Bei so niedrigen Preisen kann sich allerdings ein Obstverkauf
in diesen Gregenden unmöglich rentieren.
Im Norden des Königreiches, d. h. in Obersiam sind nur
wenige Gartenanlagen vorhanden. Jedoch auch hier sind zahl-
reiche Obstbaumwälder, wie auf der malayischen Halbinsel, vor-
handen.
Obst und andere Gartenprodukte werden als solche sehr
selten als eigentliche Exportartikel verwertet. Soweit sie für
den Export in Betracht kommen, werden gewöhnlich erst aus
ihnen Exportartikel fabriziert, so z. B. aus dem Zuckerrohr der
Zucker, aus Kokosnüssen das Kokosöl. Die Samen der Sam-
rong, Lahung, Krabau, Kratung Lai, Sabu u. s. w. werden zur
Fabrikation von Speise- und Nutzöl, d. h. im letzteren Falle
zu medizinischen Zwecken gebraucht. Die Kolben der Ko-
kos- Zucker- und Nipapalme liefern Palmenzucker und Pal-
menwein.
Nennenswert sind nur zwei Arten von Früchten, die als
solche ins Ausland exportiert werden: die Tamarinden und die
Arekanüsse. Sodann werden noch zur Herstellung von Speiseöl
und zu medizinischen Zwecken die Samen einiger Gartengewächse
exportiert, so der Lukrabau-, Lotus-, Beyche-, Pung Talai- und
Habzeliasamen.
Ueber die Menge der jährlichen Ausfuhr, sowie über die
Preise, siehe die Statistik in der nachstehenden Tabelle (S. 158 —
159). Die jährlichen Ausfuhrstatistiken in den „British consu-
lar Reports" sowie in den „Statistics of the Import and Ex-
port Trade of Siam" sind sehr mangelhaft und wenig genau.
Deshalb kann auch die Frage über die ganze jährliche Einnahme
an Obst und Gartenprodukten für die einzelnen Provinzen und
— 158 —
Statistik
Diese Tabelle ist von mir
der jährlichen Ausfuhr der
zusammengestellt nach den Angaben der
sular Reports der
Tamarinden
Arekanüsse
Lukrabausamen
Hap
Bat
Hap
Bat
Hap
Bat
1870
138
1871
1872
1873
1874
1875
1876
1877
4914
11387
1878
319
1211
1879
529
977
1880
2578
10488
1881
2461
6278
1882
328
1320
1883
3951
8810
1884
8598
20 239
1896
2135
9919
1897
1190
5916
1898
8045
35 879
1899
2097
6083
1900
5026
19057
1901
380
1784
1902
9613
37 388
1903
6738
24 301
1904
274
993
1905
8466
19666
52
83
162
55
29
24
16
27
46
39
323
1083
275
146
90
121
138
48
2862
516
85
2354
1650
699
2631
1917
2561
1628
1994
1245
1187
241
399
161
571
293
241
6859
740
71
4725
17886
3394
6166
4930
5567
2986
3831
1948
2001
177
106
1434
421
für ganz Siam nicht beantwortet werden 1 ).
3. „Rai". Der Handelsgewächse und Gemüsebau.
Beim „Rai" oder Handelsgewächse- und Gemüsebau werden
die Aecker in verschiedene Stücke oder „Rai" 2 ), wie bei den
1) Ueber Steuer auf Gartenbauländer und Obstbäume s. oben Ka-
pitel III.
2) „Rai" bedeutet hier „Parzelle", also ein Feldmaass. Es gibt zwei
Bedeutungen für das Wort „Rai" : 1. Feldmaass und 2. Handelsgewächse-
und Gemüsebauländer.
— 159 —
Gartenprodukte vom Jahre 1870 b i s 1905.
Statistics of the Imports and Exports Trade of Siam und den British Con-
verschiedenen Jahrgänge.
Lotussamen
Beychesamen
Habzeliasamen
Pung
i
Talaisamen
Hap
Bat
_JHap
Bat
Hap
Bat
Hap
Bat
568
6352
432
2577
601
7268
743
13113
470
2980
861
12 603
886
4793
671
9284
1213
7263
680
13 628
14
110
253
508
927
12 662
19
171
1627
18 731
1
61
483
3332
15
235
787
9498
753
5259
4
42
615
9644
35
241
850
5864
29
163
161
1629
480
3052
1
12
622
5271
189
1048
397
2833
3146
25 764
1069
12038
122
715
1369
10 415
294
2243
1401
18 636
1022
5084
99
708
1789
29433
1092
5061
865
17 398
2805
28 151
120
2135
432
5556
1604
16 004
83
1621
Getreidebauländern und den Gartenbauanlagen, eingeteilt.
Solche Landstücke oder „Rai" sind von ganz verschiedener
Grösse. Sie haben gewöhnlich die längliche Form von Parallelo-
grammen und nur selten die Form eines Quadrates (1600 qm,
d. h. Rai oder Feldmass), wie bei den Reisbauländern.
Das hat seinen Grund darin, dass die meisten solcher Felder,
die für Handelsgewächse und Gemüsebau bestimmt sind, sich
meistens an ziemlich steilen Abhängen oder in ganz engen Berg-
tälern oder auch zwischen Urwäldern befinden, so dass solche
Flächen selten die Grösse von 1600 qm erreichen.
— 160 —
Diese „Rai" oder Landstücke haben gewöhnlich folgende
Grösse. Entweder sind sie : 24 m breit und 56 m lang, oder
aber 28 m breit und 60 m lang.
Beim „Rad" oder Handelsgewächse- und Gemüsebau sind
gar keine Irrigationseinrichtungen vorhanden, wie beim Getreide-
und Gartenbau, weil die Pflanzen nicht besondere Feuchtigkeit
verlangen, und infolgedessen die gewöhnlichen Niederschläge
genügen. Nur bei ganz grosser Trockenheit ist künstliche Bewäs-
serung erforderlich.
Ein besonderes Merkmal der Handelsgewächse- und Gemüse-
bauländer ist, dass das ganze Grundstück mit einem Holzzaune
von zirka 2 m Höhe umgeben ist. Die einzelnen „Rai" oder Par-
zellen sind voneinander durch Furchen getrennt.
Jede einzelne Parzelle wird wiederum mit kleinen Furchen
durchzogen, gewöhnlich neun an der Zahl.
In den Parzellen, in denen Kletterpflanzen gezogen werden,
werden auf den Flächen zwischen diesen Furchen Stützen von
4 m Höhe errichtet.
Die Kosten zur Errichtimg solcher Anlagen sind sehr viel
geringer als beim Getreide- und Gartenbau.
Die Errichtimg des Bretterzaunes kostet pro Meter 1,4 „Bat" ;
die Pflanzenstützen kosten 12 „Bat" pro 100 Stück. Das Gra-
ben der Furchen kostet pro Meter 0,06 „Bat". Der Lohn für
den Arbeiter beiden Pflanzungen und Ernten beträgt täglich
0,375 „Bat".
Durch diese Angaben kann man sich ungefähr einen Begriff
machen von den geringen Kosten, die die Errichtung und Instand-
haltung derartiger Anlagen verursachen.
Was die Bodenbearbeitung und den Pflanzungsprozess be-
trifft, so wird hier in derselben Weise verfahren wie beim sechsten
Getreidebau-Betriebssysteme 1 ).
Die Siamesen unterscheiden zwei Arten von Pflanzungen
beim „Rai". Entweder werden nach der Bodenbearbeitung die
gekeimten oder ungekeimten Samen direkt auf die Felder gesät,
oder sie werden erst in Pflanzschulen gesät und später als junge
Pflanzen auf die Felder umgepflanzt, wie beim Na Damsysteme
beim Reisbau.
1) siehe oben S. 28.
— 161 —
Je nach den einzelnen Pflanzenarten wird das erste oder
zweite System angewandt.
Wegen der grossen Fülle von Handelsgewächsen und Ge-
müsen sollen hier nur die allerwichtigsten und gewöhnlichsten
Arten aufgeführt und behandelt werden.
Die meisten Arten der Handelsgewächse werden gewöhnlich
allein auf einem Grundstücke und in einem Jahre gepflanzt,
dagegen werden die Gemüse meistens in mehreren Arten zusam-
men angepflanzt.
Die Aecker werden selten gedüngt. Die Asche der verbrann-
ten Hölzer dient als Dünger. Nur bei den Gemüseäckern werden
verweste Fische und menschliche und tierische Auswurfstoffe
die in Gruben aufbewahrt werden, damit sie sich zersetzen, als
Dünger benutzt.
Nachstehend sind die wichtigsten Handelsgewächse und
Gemüse angegeben.
I. Hauptarten der Handelsgewächse.
1. Pfeffer, Piper nigrum L. 2. Tabak, Nicotiana L. 3. In-
digo, Indigofera L. 4. Gambir; Uncaria Gambir Roxb. 5. Beiss-
beere, Capsicum L. 6. Siam-Cardamom, Amomum, Cardamo-
mum L. und Amomum Xanthioides Wall. 7. Gewürznelke,
Caryophyllus aromaticus L. 8. Muskaten/ Myristica fragans
Houtt. 9. Sesam, Sesamum L. 10. Baumwolle, Gossypium L.
11. Hanf, Cannabis sativa L. 12. Kaffee, Coffea L. 13. Pista-
zien, Pistacia L. 14. Rom. Kümmel, Cuminum cyminum L.
15. Kerbel, Anthriscus Hoffm. 16. Koriander, Coriandrum L.
17.1nguer, Zingiber officinale, Roscoe. 18. Curcumen, Curcuma L.
19. Saffran, Crocus sativus. 20. Vanille, Vanilla planifolia An-
drews. 21. Sumach, Rhus L. 22. Rohrzucker, Saccharum L.
23. Orleanbäume, Bixa Orellana. 24. Blindbaum, Aloes soco-
trina. 25. Glugo, Moruspapyrifera. 26. Rizinus, Ricinus com-
munis. 27. Thee, Thea L. 28. Erdnüsse, Arachis hypogaea L.
29. Mohn, Papaver L. 30. Maulbeerbaum, Monis L.
II. Hauptarten der Gemüse.
1. Bohnen. 2. Erbsen. 3. Zwiebel. 4. Knoblauch. 5. Me-
lonen. 6. Kürbis. 7. Kalabasse. 8. Gurken. 9. Kohl. 10. Gar-
tensalat. 11. Sellerie. 12. Rettich. 13. Rüben. 14. Ignames,
Diocoreas alata. 15. Batate, Ipomoea L. 16. Maniok, Jatrophoe
11
— 162 —
manihot. 17. Senf. 18. Minze. 19. Tomaten und noch andere
tropische Gemüse.
Es ist bis jetzt noch nicht festgestellt worden, wieviel von
der ganzen Bodenfläche Siams als Handelsgewächs- und Gemüse-
land benutzt wird.
Nach dem Edikte von 1901, betreffend die Einregistrierung
aller Anbauländer jeglicher Art in das Grundbuch, wurden die
Ländereien in den Provinzen Krung Tep und Krung Kao schon
eingetragen, jedoch ist das statistische Ergebnis bis jetzt noch
nicht veröffentlicht.
Die Handelsgewächsbauländer befinden sich grösstenteils in
den gebirgigen Gregenden Obersiams, an der Ostküste von Nieder-
siam und auf der malayischen Halbinsel.
Die Gemüseländereien Hegen in der Ebene an den Ufern der
Flüsse, besonders des Meklong, jedoch gewöhnlich nicht direkt
am Ufer sondern etwas ins Land hinein.
Die im Anhang folgende Tabelle (zu S. 162) über einzelne
Pflanzarten mit Angaben über die Erntezeit, Lebensdauer der
Bäume und Sträucher enthält auch solche über die territoriale
Lage der Ländereien.
Handelsgewächse und Gemüse werden in Siam gewöhnlich
nur für den inländischen Konsum gebraucht. Nur die Gewürze
und Droguen werden hauptsächlich für den Export produziert.
Als Ausfuhrware spielen hier Pfeffer, Sesam, Kardamom
und Baumwolle schon seit alter Zeit eine sehr grosse Bolle.
Bergeron 1 ) erwähnt, dass Pfeffer, Sesam, Kardamom und
Baumwolle schon im zwölften Jahrhundert Hauptausfuhrartikel
nach China gewesen seien. Im siebzehnten Jahrhundert 2 ) wurden
sie auch nach Europa gebracht, wohin seitdem der Export stetig
gestiegen ist 3 ).
Im Laufe des 19. Jahrhunderts hatte der Export dieser
Waren etwas nachgelassen, da das Angebot infolge Ueberpro-
duktion grösser war als die Nachfrage. In diesem Jahrhundert
1) Voyageen Asie dans les XII. XIII. XIV. XV. siecles. 2 Bde. La
Hague. 1735.
2) vgl. Loub^re a. a. O. S. 00.
3) vgl. auch Schouten, Reisebeschreibung zweier mächtigen
Königreiche. Siam und Japan. Nürnberg 1003.
— 163 —
haben sich die Aussichten wieder etwas gebessert. Es ist jedoch
sehr fraglich, ob die Ausfuhr wieder so hoch steigen wird wie
ehedem, da jetzt der Anbau von Handelsgewächsen und Ge-
müsen vernachlässigt wird. Die meisten Landwirte sind schon,
wie erwähnt, zum Reisbau übergegangen, der sich in der letzten
Zeit als der rentabelste Betrieb erwiesen hat.
Sesam wird noch immer ebensoviel als in früheren Zeiten
produziert. Jedoch wird nur eine ganz geringe Menge exportiert.
Der grosste Teil dient dem eigenen Konsum. Sesamöl spielt
hier dieselbe Rolle wie in Europa das Olivenöl. Es ist als Speiseöl
sehr geschätzt. Der ausgepresste Samen dient als Düngmittel
und auch zuweilen als Viehfutter.
Neben den obengenannten Gewächsen werden noch Hanf,
Takak und Erdnüsse exportiert.
Tabak wird ziemlich viel in Obersiam produziert. Sehr ge-
schätzt ist die Qualität aus den Provinzen Petschabun, Pitsanulok
und Raschburi. Leider erfolgt viel zu wenig Vorsorge beim Anbau,
besonders gegen Insekten und Pflanzenkrankheiten, so dass immer
ein grosser Teil der Ernte vernichtet wird und die Blätter nur
selten von guter Qualität sind. Ausserdem ist der Einfuhrzoll
auf ausländischen Tabak so gering (er beträgt nur 3%), dass der
inländische Tabak mit demselben kaum konkurrieren kann. Be-
sonders wird viel Tabak von Manilla aus importiert. Der grösste
Teil des Tabaks dient dem inländischen Konsum und nur eine
geringe Menge wird exportiert.
Ebenso werden Erdnüsse, deren Produktion ziemlich be-
deutend ist, im Lande selbst verbraucht zur Herstellung von
Speiseöl. Die Ueberreste dienen als Dünger für die Zuckerrohr-
pflanzungen. Nur ein kleiner Teil geht ins Ausland.
Hanf und Baumwolle wird jetzt wegen der steigenden Kon-
kurrenz der importierten Ware, die durch die Verkehrserleich-
terungen begünstigt wird, nur noch sehr wenig angebaut. Die
einheimischen Webereien und Spinnereien verschwinden immer
mehr. Ein ganz geringer Teil wird noch nach China und nach
Birma exportiert.
Handelsgewächse, die dem eigenen Konsum dienen und nicht
exportiert werden, sind: Zucker, Thee, Kaffee, Muskat, Gewürz-
nelken, Indigo, Curkume und noch einige andere Gewürz-, Tinktur-
und Arzneipflanzen.
11*
— 164 —
Zuckerrohr wurde früher nebst Reis am meisten produziert
und exportiert, besonders nach China und Europa. Seitdem aber
der Rübenzucker den Markt beherrscht, hat der Export von
Rohrzucker immer mehr nachgelassen und wird heute nur noch
in ganz geringen Mengen nach China exportiert.
Hier schätzt man ihn wegen seiner Qualität höher als den
Rübenzucker, obschon er teurer bezahlt wird als dieser.
Für den inländischen Konsum wird das Zuckerrohr noch sehr
viel produziert. Es wird zum Kauen gebraucht und zur Zucker-
fabrikation.
Kaffee wird in der letzten Zeit mehr und mehr angebaut,
besonders auf der malayischen Halbinsel und in Schantabun.
Er dient aber vorläufig noch dem inländischen Konsum. Man
darf jedoch hoffen, dass nach den erfolgreichen Versuchen die
Anlagen noch weiter zunehmen und dass einmal der Kaffee
einen Hauptausfuhrartikel Siams bilden wird *).
Thee wird hauptsächlich in Obersiam gebaut, wo sehr viel
konsumiert wird. Er wird jedoch nicht zum Trinken gebraucht,
sondern die Blätter werden gedämpft, damit sie von Tannin und
Glucose frei werden, und eingemacht. Dann werden sie in Pakete
oder in Bambooröhre (bei besseren Sorten) eingepakt und be-
graben bis sie sich fermentieren. In diesem Zustand werden sie
verkauft zum Kauen. Der jährliche Umsatz dieses Kauthees ist
ein sehr grosser. Besonders die unteren Volksklassen gebrauchen
ihn sehr viel. Er dient ihnen als Reizmittel und bei seinem
Genuss können sie mehrere Tage ohne eine andere Nahrung leben.
Gewürznelken, Saffran und Muskaten werden hauptsächlich
an der Ostküste des Golfes von Siam und auf der malayischen
Halbinsel angebaut und bildeten früher gute Ausfuhrartikel 2 ).
Heute werden sie nur noch sehr wenig exportiert, aber im
Lande selbst sehr viel verbraucht.
Gambir, Katechu, Indigo, Kurkume und andere zahlreiche
Tinktur- und Gewürzpflanzen werden auf der malayischen Halb-
insel, in den östlichen und südöstlichen Provinzen und in Ober-
siam sehr viel gepflanzt für die inländischen Gerbereien und
Färbereien und den eigenen Konsum. Nur Katechu und Indigo
1) Smyth a. a. O. Bd. II S. 105—106 und 177 über Kaffepflan-
zungen in Siam.
2) vgl. Finlayson a. a. O. S. 30.
— 165 —
werden davon noch in ganz geringen Mengen exportiert. Aber
schon hat Indigo sehr nachgelassen als Ausfuhrartikel, seit es
künstlich hergestellt werden kann.
In Obersiam wird jetzt auch viel Mohn zur Opiumgewinnung
angepflanzt. Heute ist er schon über die ganze malayische Halb-
insel verbreitet. Man kann mit Sicherheit behaupten, dass das
Opium bald für Siam ein Hauptausfuhrartikel sein wird.
Der Gemüsebau wird noch weniger betrieben, als der
Bau der Handelsgewächse und dient fast nur dem eigenen
Konsum und nur wenig als Marktware.
Jeder Bauer pflanzt für sich und seine Familie auf einem
kleinen Teile seines Landes Gemüse. Solche, die Gemüse auf
den Markt bringen wollen, pflanzen nur die besten und feinsten
Sorten.
Als Exportartikel werden Zwiebel, Knoblauch, Erbsen und
Bohnen in grosser Menge produziert. Der Export der beiden
ersteren Arten hat in der letzten Zeit erheblich zugenommen.
Der Export der beiden anderen Arten aber etwas nachgelassen.
Die Statistik über den Export und die Preise der *Handels-
gewächse und der Gemüse ist noch sehr ungenau und mangelhaft..
Die von mir zusammengestellte Tabelle über die Ausfuhr der
Hauptarten von Handelsgewächsen und Gemüsen von 1870 — 1905
nach Gewicht (Hap) und Wert (Bat) umfasst nur die Exporte
von Bangkok und Schiengmai, die Exporte der Häfen der ma-
layischen Halbinsel können hier nicht gebracht werden, da sie
weder in den British Consular Reports noch in den Statics of
the Import and Export Trade of Siam zu finden sind.
Die Statistik einzelner Handelsgewächs- und Gemüsepreise
in den verschiedenen Landesteilen von dem Jahre 1893 bis
zum Jahre 1905 ist in den zwei Tabellen von mir zusammen-
gestellt worden aus den Berichten der Provinzialgouverneure, die
im Regierungsanzeiger „Rascha Kitscha Nubeksa" vom Jahre
1874 — 1905 erschienen sind, die aber in dieser Hinsicht sehr
lückenhaft und ungenügend sind und nur für Bohnen, Erbsen
und Sesam tabellarische Zahlen angeben in grösserer Zahl, dies
aber erst seit 1893 und auch nicht für alle Jahre und alle Landes-
teile Es zeigt sich hier wie beim Getreidebau, eine beständige
Steigerung der Preise von Jahr zu Jahr, da die Nachfrage immer
grösser wird. Im allgemeinen ist aber der Anbau von Handels-
— 166 —
gewachsen und Gemüsen in der letzten Zeit erheblich zurück-
gegangen. (S. die Tabellen im Anhang zu S. 166.)
4. „Tung". Die Wiesen- und Weidenutzung.
Ein Anbau von Futtermitteln für das Vieh auf Ackerland
findet in Siam nur ausnahmsweise und nur in gebirgigen Ge-
genden statt, aber auch in ihnen ist der Anbau nur ein sehr
geringer. Man lässt dort das Vieh gewöhnlich auf offener Wiese
grasen; unbebautes Land ist genug vorhanden, und es vermag
das ganze Jahr hindurch als Weide zu dienen, weil bei dem tro-
pischen Klima der Winter nie so kalt wird, dass nicht Gras noch
wachsen könnte.
Wiesen mit Wiesenbau sind nicht vorhanden. Soweit natür-
liche Wiesen existieren, werden sie nur abgeweidet und es gibt
auch in der Ebene in den verschiedenen Distrikten des Landes
ständige Weiden. Sie sind und bleiben Eigentum des Staats,
sind aber der Bevölkerung zur allgemeinen Benutzung überlas-
sen 1 ). '
Ueber die Gesamtfläche dieser Ländereien lassen sich keine
Angaben machen; eine Statistik darüber fehlt.
In Siam ist es aber noch Sitte und üblich, dass das Vieh
nach der Ernte auf die Felder getrieben wird, um die Stoppeln
abzuweiden. Es herrscht in dieser Hinsicht ein allgemeines, gegen-
seitiges Weiderecht : Das Vieh darf überall hinlaufen, wo es Futter
findet 2 ).
Ueber Umfang und Bedeutung der Viehzucht siehe den fol-
genden Abschnitt.
1) vgl. z. B. Erlass vom 21. Januar 1904. Bestimmung über die
ständige Weide „Tung Kok Po Hak*' in der Provinz Raschaburi.
2) Dr. Thorel erwähnt in dem Werk von Francis Garnier a. a. O.
Bd. I. S. 378 — 81. im (Abschnitt über „Agriculture et Horticulture de
T Indo Chine' ', § 6. folgendes über die Wiesen- und Weidenutzung in
Hinter-Indien:
„Les Paturages restent toujours verts, tels qu' ils existent dans les
pays constamment brumeux, ne sauraient exister en Indo- Chine, car, ä
F humiditö excessive de Y hivern age qui donne tant de vigueur ä la ve*-
g£tation herbacöe, succede une pöriode de plusieurs mois de secheresse
— 167 —
Es mag zum Schluss dieser Darstellung des Pflanzenbaus
noch bemerkt werden.
Man hat in jüngster Zeit auch versucht, Kartoffeln
anzubauen, aber, obgleich dieselben gut gediehen, kam man doch
bald wieder davon ab, weil die Eingeborenen die Kartoffeln
sehr wenig schätzten.
In den letzten Jahren wurden Kartoffeln in kleineren Mengen
eingeführt: 1902: 108,05 Hap und 1903: 168,18 Hap.
Die einzigen Abnehmer sind die Europäer, die sich in Siam
aufhalten.
Wie der Kartoffelbau, so ist auch der R ebb au gescheitert.
In Niedersiam kann überhaupt kein Wein gedeihen wegen des
allzu feuchten Klimas.
In Obersiam gedieh er zwar ganz gut, doch waren die Früchte
zu klein und nicht von besonderer Qualität.
Wilde Reben wachsen in Obersiam und auf der malayischen
Halbinsel. Bowring 1 ) behauptete, dass die Trauben manchmal
10 — 15 englische Pfund, also 4,536 — 6,804 kg schwer seien und
dass die Beeren ziemlich guten Wein lieferten.
qui P arr&te bien plus completement que ne le fait le froid sous nos
climats. On ne peut donc, sauf sur quelques rares points de la Chine,
trouver en Indo-Chine ces päturages permanents, dans lesquels se fönt
nos elevages de bestiaux.
En revanche, les päturages temporaires donnant de Pherbe verte
pendant six ä sept mois, y sont tres — nombreux au moment des
pluies. Nous devous toutefois ajouter que ces päturages temporaires
peuvent, jusque* ä un certain point, £tre consideres comme permanents,
car, desque les pluies cessent, les herbes se sechent, mais sans se pourrir
sur pied, comme cela aurait necessairement lieu sous nos climats, de
teile sorte que les bestiaux, ä d£faut d' herbes vertes, se contentent
de ses herbes seches et maintiennent en assez bon £tat."
„En raison de la vigueur extreme
de la Vegetation herbacöe sous les tropiques ä P e*poque de P hivernage,
on peut couper les foins toutes les six semaines ou au moins, tous les
deux mois. II est meme pröferable de faire des coupes tres — rap-
proche* si on veut avoir des foins tendres, ne contenant que tres peu
de tiges ligneuses." „Dans les lieux bas et
humides, oü les herbes deviennent tres-grandes en peu de temps, on
peut faire toutes les six semaines des f auchages ; dans les lieux : Kleves et
secs, oü les herbes sont plus petites et croissent moins vite, ils ne sont
possibles que tous les deux mois.
1) vgl. Bowring a.a.O. I. Bd. S. 216.
— 168 —
Jedoch versteht die Bevölkerung nicht die Herstellung de3
Weines aus Trauben und so werden diese nur als Speiseobst benutzt.
Zudem ziehen die Eingeborenen Branntwein, der aus
Reis gewonnen und im Lande selbst hergestellt wird, dem Wein vor.
Dieser Branntwein ist sehr reich an Alkohol, hat das Aus-
sehen von Kirschwasser und einen sehr starken Geruch und ist
sehr billig.
Ausser diesem Getränk gibt es noch den sogenannten Palm-
wein. Er wird hergestellt aus dem zuckerhaltigen Safte der
Zuckerpalme, Borassus gomutus, der Kokospalme und der Nipa-
palme. Er enthält fast gar keinen Alkohol. Dieser Wein wird
gewöhnlich nur auf dem Lande konsumiert.
Bis jetzt hat die ländliche Bevölkerung noch nicht gelernt,
Traubenwein zu schätzen. Es ist aber zu hoffen, dass in Zukunft
auch in Ober-Siam und der malayischen Halbinsel der Weinbau
einmal hochentwickelt wird.
2. Abschnitt.
Die Viehhaltung und Viehzucht.
Es ist schon erwähnt worden, dass die Siamesen früher nur
selten Viehzucht trieben aus religiösen Gründen. Sie hielten nur
eben soviel Vieh als sie für die eigene Wirtschaft unbedingt
gebrauchten.
Tierzucht und Tierhaltung im siamesischen Königreiche lag
gewöhnlich in den Händen der eingewanderten Malayen, Singa-
lesen, Peguaner, Chinesen und der Bergbewohner.
Es waren meistens Nomaden, die mit ihren Herden von einem
Orte zum anderen Orte zogen und keine bestimmten Wohnsitze
hatten. Bei ihrem Zuge durch das Land versorgten sie die Bauern
mit Arbeits- und Nutztieren, die sie selber weiter züchteten, so-
weit sie sie nicht in den Urwäldern gefangen hatten, z. B. wilde
Büffel und Stiere; letztere wurden vor allem gefangen in den
Provinzen Nakorn Raschasima und Isarn.
Salmon 1 ) berichtet, dass zu seiner Zeit (1753) auf dem
Lande verkauft
1 Stück Rindvieh =10 Stüwer
1 Büffel = 10 „
1) Salmon a.a.O. S. 57.
— 169 —
1 Schaf = 4 Thaler
1 Ziege = 12 „
1 Ferkel = 7 Stüwer
12 Hühner = 20
12 Enten = 1 Thaler
kostete, und in der Stadt verkauft
1 Stück Rindvieh = 1 Thaler
1 Pferd = 17i/ 2 „
kostete *).
In den letzten Dezennien, seit der Aufhebung des Ausfuhr-
verbotes (1855), sind die Preise für die Nutztiere stetig gestiegen,
und heute sind die durchschnittlichen Preise derselben nach der
Angabe des Landwirtschaftsministeriums ungefähr folgende:
1 Stück Rindvieh 70— 80 Bat
1 Büffel 70— 120 „
1 Pferd 800—1000 „
1 Huhn 0,5— 1,5 „
1 Ente 1— 2 „
1 Schwein 40 — 50 „
Durch die analhtende Steigerung der Preise sehen sich die
siamesischen Bauern genötigt, jetzt selbst Tierzucht zu treiben,
da sie nicht in der Lage sind, derartige Preise zu bezahlen.
Daher ist die Viehzucht jetzt viel mehr in Siam verbreitet
als ehedem und fast jeder Bauer treibt jetzt eigene Viehzucht.
Manche legen jetzt sogar besonderen Wert auf diese Zucht,
da sie nächst Reis den besten Ertrag abwirft. In den Gegenden,
in denen der Reis nicht besonders gedeiht, z. B. in den Provinzen
„NakornRaschasima", wird daher vorwiegend Viehzucht getrieben.
Zum Export dienen besonders Rindvieh und Büffel. Sie
werden in den letzten Jahren in grossen Massen nach Indien,
China und den anderen Nachbarländern exportiert.
1. Büffelhaltung: und Büffelzucht.
Bei der Landwirtschaft spielen die Büffel in Siam eine grosse
Rolle. Sie werden fast überall als Zugtiere gebraucht, ausser in
den gebirgigen Gegenden, da sie die dortige Trockenheit nicht
vertragen können und besonders im Sommer bei der grossen
1)1 Taler = 60 Stüwer, 1 Stüwer = 5 Pf.
— 170 —
Hitze ganz wild werden. In den niedrigen Gegenden dagegen
finden sie sich ausschliesslich, da sie auf dem schlammigen,
feuchten Boden besser leben können.
Sie sind sehr zäh, können den ganzen Tag im Wasser arbeiten
und sind unempfindlich gegen die Blutegel, die in den sumpfigen
Gegenden sehr zahlreich sind.
Nach der Arbeitszeit legen sie sich in einen schlammigen,
lehmigen Pfuhl oder auch in einen kleinen Bach, der ihnen als
Nachtlager dient. Der Schlamm schützt sie am Tage vor der
Sonnenhitze, und in der Nacht vor dem Ungeziefer.
Sie werden fast nie im Stalle gehalten. Nur wenn sie in
grosser Anzahl zusammen sind, dann wird um ihr Lager ein
Bretterzaun errichtet, damit sie während der Nacht sich nicht
verirren.
In den ganz niedrigen Gregenden werden sie während der
Ueberschwemmung in Ställen gehalten. Diese Ställe sind sehr
roh gebaut. Sie bestehen aus einem Fussboden, einem Bretter-
zaun und einem Dache aus geflochtenen Nipapalmblätter. Der
Fussboden steht auf vier Baumstämmen ungefähr 3 m über dem
Erdboden. Als Futter dienen Reiskleie, Grünfutter und Reis-
stoppeln.
Die Viehzählung, die 1904 begonnen wurde, ist bis jetzt
noch nicht ganz vollendet. Bisher sind nur die Ergebnisse aus
den zwölf erwähnten 1 ) Provinzen bekanntgegeben worden.
Folgende Statistik zeigt die Zahl der Büffel in den zwölf
Provinzen. Sie umfasst natürlich nur die gezähmten. Diesen
gegenüber stehen noch viele wilde Büffel, die jährlich in grosser
Anzahl gefangen werden.
Krung Kao 149 216
Nakorn Sawan 136 317
Sri Tamarasch 134 956
„ Raschasima 106 510
Puket 135 468
Praschinburi 128 307
Pitsanulok 103 866
Schumporn 96 671
Nakorn Schaisi 68 912
Schantaburi 42 635
1) vgl. oben Kapitel I.
— 171 —
Petschabun 23 648
Raschburi 17 972
Büffelzucht ist sehr verbreitet in der Provinz Nakorn Rascha-
sima, auf der Kolat-Hochebene, in der Provinz Schantabun, in
den Kreisen der Provinz Schumporn : Schaiya und Langsuan und
in der Provinz Nakorn Sri Tamarasch, besonders in der Nähe
von Lakawn. Die Insel Koh Samui ist bekannt wegen ihrer
Büffelzucht.
Besonders gute und kräftige Tiere liefern die Provinzen
Nakorn Sri Tamarasch und die dazu gehörigen Inseln.
Wilde Büffel werden meistens in den Urwäldern der Provinz
Nakorn Raschasima und auf der Insel Koh Kram gefangen, wo
sie sehr zahlreich sind.
Die Fangart der Büffel ist sehr einfach. Man gräbt am Rande
eines Waldes verschiedene Gruben nebeneinander von 1,5 m
Breite und 2,5 m Länge, mit schräg nach Innen abfallenden Seiten.
Die Büffel werden aus dem Walde herausgetrieben und
fallen in die Gruben. Sie werden gefesselt und in einen Stall
gebracht.
Die Büffel müssen zuerst kastriert werden, da sie sonst nicht
gezähmt werden können. Die Art der Kastrierung ist sehr primitiv
und roh. Die Tiere werden festgebunden. Dann wird das Scrotum
auf einen Holzblock gelegt und solange mit einem Hammer
daraufgehauen, bis die Drüsen ganz weich sind. Hernach weigern
sich die Tiere irgendwelche Nahrung zu sich zu nehmen.
Um den Schmerz zu lindern wird ihnen ein Umschlag gemacht
aus zusammengestampften, knolligen Pflanzen aus der Familie der
Zingiberazeen, Plai genannt, und Kurkume um das Scrotum.
Darnach erholen sich die Tiere merkwürdig schnell.
Die Büffel verrichten nur Gespanndienste und sind in den
niedrigen, sumpfigen Gegenden ganz unentbehrlich.
Das Büffelfleisch wird in grossen Mengen, meistens einge-
salzen, exportiert. Es ist etwas zäher als Rindfleisch, wird aber
gut bezahlt. Hörner, Häute, Därme und Sehnen dienen ebenfalls
als Exportartikel.
Selbst Knochen werden jährlich in massenhaften Sendungen
nach Hong-Kong geschickt, wo sie zum Zwecke der Zuckerraffi-
nierung durch Filtration dienen.
Lebend werden die Büffel nur selten exportiert, da sie in
— 172 —
Siam selbst zu viel gebraucht werden. In den Gegenden durch
die noch keine Eisenbahn geht, sind die von Büffeln gezogenen
Waldkarren das einzige Verkehrsmittel.
Trotz der gesteigerten und vermehrten Büffelzucht sind die
Preise noch sehr hoch im Verhältnisse zu früher, d. h. 70 — 120
Bat, gegen früher 0,18 Bat.
Der Grund hegt darin, dass die Landwirtschaft in den letzten
Jahren einen ganz grossartigen Aufschwung genommen hat und
dass vor nicht gar langer Zeit in verschiedenen Provinzen eine
grosse, verheerende Rinderpest ausgebrochen war 1 ).
2. Rindviehhaltung: und Rindviehzucht.
Auch die Rindviehzucht ist heute in Siam im Aufblühen
begriffen.
Das statistische Ergebnis der Viehzählung in den zwölf
schon erwähnten Provinzen vom Jahre 1904 zeigt folgendes Bild:
Nakorn Sri Tamarasch
339 952
Raschburi
292 393
Nakorn Raschasima
243 219
Nakorn Schaisi
116 384
Krung Kao
52 323
Praschinburi
24 288
Petschabun
15 470
Puket
6 509
Nakorn Sawan
5 628
Pitsanulok
5 581
Schuntaburi
1 908
Schamporn
1 096
Rinderzucht wird meistens in
gebirgigen und hügel
1) Auch heute werden fast jährlich von den Provinzial- und Kreis-
gouverneuren einzelne Fälle von Rinderpest gemeldet. Jedoch hat sich
bis jetzt die Regierung um diese Sache sehr wenig gekümmert. Es wäre
sehr zu wünschen, dass die Regierung im Interesse der Landwirtschaft
und somit des ganzen Reiches sich mit dieser Angelegenheit etwas mehr
beschäftigen und strenge Massregeln zur Bekämpfung der Rinderpest
ergreifen würde.
Bisher ist nur ein Verbot auf Ausfuhr von kranken Tieren erlassen.
Zum Schutze der inländischen Viehzucht aber sind noch gar keine Mass-
regeln getroffen worden. S. dar. auch Kap. V.
— 173 —
genden betrieben, besonders in der Provinz Nakorn Sri Tamarasch
und zwar in der Nähe von Lakawn; in der Provinz Nakorn
Raschasima, auf der Korat-Ebene und in den Kreisen Schaiya
und Lang Suan und in den Provinzen Payap, Udorn, Isarn und
Raschaburi.
Wilde Stiere und Kühe werden in den Urwäldern in den
Provinzen Nakorn Raschasima und Raschburi und auf der Insel
Koh Kram gefangen.
Das siamesische Rind dient hauptsächlich als Zugtier und
Lasttier für den Transport. In gebirgigen Gegenden wird es
auch zur Feldarbeit benutzt, da die Büffel in den höheren Gegen-
den nicht leben können, wie vorher schon erwähnt worden ist.
Sie können die Hitze viel besser ertragen als Büffel und Pferde und
deshalb auch im Gebirge viel mehr arbeiten als diese.
Der Siamese geniesst wohl hie und da Rindfleisch, aber hat
eine gewisse Antipathie gegen Milch, Butter und Käse wegen
ihres angeblich Übeln Geruches. Milch und Butter finden nur
Absatz bei den Europäern, Arabern, Malayen, Singalesen und
Schiiten.
Diese bilden jedoch nur einen kleinen Bruchteil der Bevöl-
kerung und sie halten (besonders die Malayen) auch selbst Vieh,
aber in nur geringer Anzahl, um für den Haushalt Milch und Butter
zu haben. Handel treiben sie nicht mit diesen Produkten.
Käse findet nur Absatz bei den Europäern, da Malayen
Singalesen, Schiiten u. s. w. auch keinen Käse vertragen können,
wegen des schon erwähnten angeblich Übeln Geruches.
Hieraus kann man schliessen, dass in Siam die Milch-, Käse-
und Buttergewinnung fast gar keine Rolle spielt.
Ausserdem ist die Milch der siamesischen Kühe sehr fettarm.
Die Rinder werden ebenso wie die Büffel sehr selten in Ställen
gehalten; sie werden gewöhnlich nur im Freien eingezäunt.
Bei Regenwetter wird zuweilen ein Dach aus Nipapalm-
blättern errichtet.
Als Futter für das Rind dient Reiskleie, Reisstroh und Grün-
futter.
Der Preis für ein Rind ist in den verschiedenen Provinzen
sehr verschieden. In Gegenden, wo Viehzucht getrieben wird,
bezahlt man für ein Stück nur 20 — 50 „Bat"; in anderen Gegen-
den bezahlt man wohl den doppelten und dreifachen Preis je
— 174 —
nach der Qualität. Der heute übliche Preis für ein gutes Bind
beträgt zirka 70 — 80 „Bat'", während in den früheren Zeiten nur
0,18 Bat bezahlt wurden.
Diese ganz enorme Preissteigerung hat ihren Grund in dem
Umstände, dass jährlich grosse Herden exportiert werden. Der
Export geht nach Indien, Singapore, Hongkong u. s. w. über die
See von Bangkok aus. Von Schieng Mai und von der Provinz
Payap geht er über Land nach Molmain und Rangoon in Birma.
Gesalzenes Rindfleisch, Rinder-Hörner, Hufe, Häute und
Knochen werden in grossen Massen ins Ausland exportiert. Die
Viehzucht hat in Siam noch eine grosse Zukunft und später
werden die Rinder einmal einen der ersten siamesischen Export-
artikel bilden.
Schon jetzt ist die Zahl der ausgeführten Rinder sehr be-
deutend, wie die folgende Tabelle zeigt. Man muss hierbei be-
rücksichtigen, dass die Angaben nicht alle Gegenden Siams um-
fassen, sondern sich nur auf Bangkok und Schieng Mai beziehen.
Die Statistik über die Rinderausfuhr und die erzielten Preise
vom Jahre 1877—1904 ist folgende: 1 )
Rinderausfuhr und deren Wert.
Jahr Anzahl Bat
1877 162 3 733
1878 644 14 336
1879 5 890 139 571
1880 ? ?
1881 5 681 151 080
1882 6 868 177 174
1883 8 381 186 059
1884 10 559 211661
1885 12 654 205 536
1886 14 141 245 314
1887 15 263 247 982
1888 27 118 467 450
1889 25 770 402 426
1890 23 981 395 716
1891 17 504 259 229
1) Diese Statistik sowie die folgende Tabelle ist von mir zusammen-
gestellt aus den „British Consular Keports" und „The Import and Ex-
port Trades of Siam*' der verschiedenen Jahrgänge. [•
— 175 —
1892 25 716 359 678
1893 22 691 309 709
1894 26 192 389 926
1895 21 950 341 141
1896 28 304 401 823
1897 25 551 425 662
1898 58 778 1132 431
1899 25 147 643 790
1900 20 343 486 158
1901 17 361 450 400
1902 16 263 436 165
1903 23 231 600 323
1904 23 099 633 930
Ausfuhr von Hörnern, Hufen, Häuten, Knochen von Büffeln
und Rindern und Knochen und Häuten von Pferden.
Jahr Hap Bat
1870 22 954 318 079
1871 17 201 183 741
1872 22 180 261 284
1873 17 988 245 307
1874 15 363 205 968
1875 22 786 247 596
1876 44 130 422 901
1877 53 532 664 276
1878 34 267 328 909
1879 28 324 293 436
1880 29 112 347 549
1881 29 683 388 057
1882 27 802 408 691
1883 31 849 385 720
1884 29 836 389 673
1885 342 254 216 186
1886 19 579 209 584
1887 25 500 297 898
1888 12 498 159 305
1889 20 639 244 608
1890 18 620 156 109
1891 21 043 208 508
1892 19 243 154 839
— 176 —
1893 20 672 174 127
1894 ? — ? —
1895 ? — ? —
1896 29 099 564 618
1897 56 618 961 800
1898 25 670 521 477
1899 26 896 745 012
1900 22 671 587 430
1901 24 101 571 021
1902 36 250 1 073 964
1903 39 815 1 150 668
1904 37 582 1 007 055
1905 41 303 1 215 939
3. Pferdehaltung: und Pferdezucht.
Wie die Zahl der Büffel und Rinder, so nimmt auch die Zahl
der Pferde von Jahr zu Jahr zu.
Die Pferdezählung 1 ) vom Jahre 1904 ergab in den zwölf
Provinzen :
Krung Kao 11 120
Praschinburi 5 290
Nakorn Raschasima 4 869
Raschburi 2 855
Pitsanulok 2 572
Nakorn Sawan 2 470
Schaisi 2 298
Schantaburi 2 192
Petschabun 1 032
Schumporn 686
Nakorn Sri Tamarasch 243
Puket 185
In früheren Zeiten lag die Pferdezucht sehr darnieder. Die
jungen Tiere wurden ohne besondere Sorgfalt grossgezogen. Auf
die Reinheit legte man überhaupt keinen Wert.
Für den Militärdienst deckte die Remonteankaufskommission
ihren Bedarf an Pferden fast ausschliesslich aus Australien.
1) Die Statistik gibt nur die Zahl der Arbeitspferde an. Es ist
daher sehr wahrscheinlich, dass diese Zahl nur die Hengste umfasst.
— 177 —
Der Staat erlitt hierdurch sehr grosse Verluste, denn ganz
abgesehen von den hohen Preisen, die er bezahlen musste, gingen
viele Pferde beim Transport auf den Küstenschiffen, die sehr
mangelhaft eingerichtet waren, zugrunde.
Ausserdem ist die australische Pferderasse wenig leistungs-
fähig und ausdauernd und passt sehr schlecht für das feuchte,
warme Klima, wie es in Siam herrscht. Hierdurch sah man sich
zu andauernden Einkäufen veranlasst, dife natürlich grosse Kosten
verursachten.
Um diesem Uebelstande abzuhelfen, versuchte der Staat
nun selbst ein eigenes Gestüt auf eigene Kosten einzurichten.
Diese Versuche scheiterten aber aus Mangel an den nötigen
Kenntnissen und Erfahrungen der hiermit betrauten Beamten.
In den letzten Jahren engagierte der Staat verschiedene
europäische Fachmänner zur Hebung der inländischen Pferde-
zucht. Auf Staatskosten wurden arabische und javanische Zucht-
hengste importiert und nun nahm die Pferdezucht einen befrie-
digenden Aufschwung. Da jetzt auch die Remonteankaufskom-
mission ihren Bedarf wegen der grossen Unkosten nicht mehr
aus Australien bezog, sondern nur noch einheimische Pferde an-
kaufte, so verbreitete sich die Pferdezucht sehr schnell.
Um die Pf erdezüchter noch mehr anzutreiben, werden jetzt
in Bangkok und Schieng Mai alljährlich grosse Rennen veranstaltet.
Der König selbst zeigt das grösste Interesse dafür, indem
er einen goldenen Pokal stiftete. Um diesen Preis zu gewinnen,
muss man mit ein und demselben Pferde drei Jahre hintereinander
als Erster durch das Ziel gehen. Zu den Pferderennen dürfen nur
einheimische Tiere gebraucht werden, so dass immer eine grosse
Nachfrage nach Rassentieren besteht. Allerdings sind dadurch
die Preise sehr gestiegen, aber der Zweck, die Förderung der ein-
heimischen Zucht, ist erreicht worden, denn überall im Lande
wird jetzt die Pferdezucht intensiv betrieben.
Nach S m y t h 1 ) kostete noch 1753 ein gutes Pferd durch-
schnittlich 19,8 Bat. Im Jahre 1891 dagegen kostete
1 gutes Pferd = 120 Bat
1 ziemlich feines Pferd = 60 „
1 gewöhnliches Pferd = 30 — 40 „
1) vgl. S m y t h , a. a. O. 1898. Bd. I. S. 225—226.
12
— 178 —
Heute ist durchschnittlich der Preis für 1 gutes Pferd 800 —
1000 Bat.
Die Pferdezucht wird ganz besonders in den nördlichen Pro-
vinzen betrieben, unter denen besonders der Kreis Schieng Mai
in der Provinz Payap dafür bekannt ist. Aber auch die Provinzen
Udorn (Kreis: Schonlabot und Nong Kai), Nakorn Raschasima
(Korat- Hochebene) und Schantaburi (Kreis: Rayaung), besitzen
grosse Pferdegestüte. Sehr geschätzt wegen der Grösse, Gangart
und Schnelligkeit werden die Pferde aus Schonlabot und Rayaung.
Die siamesischen Pferde sind im Verhältnis zu den europä-
ischen und australischen sehr klein. Die gewöhnliche Grösse der
Hengste ist 12% — 13 Hände und der Stuten 11*4 Hände.
Sie sind aber sehr ausdauernd und stark und trotzen allen
Strapazen.
Auf Reisen leisten sie unschätzbare Dienste, da sie einen
tagelangen Marsch ohne viel Aufenthalt gut aushalten.
Als Futter dient ihnen ungehülster Reis, Reisstroh und
Grünfutter. Doch ziehen sie die Sprösslinge vom Bamboo allem,
anderen vor.
Zur Arbeit gebraucht der Siamese nur Hengste, niemals
Stuten; ja es gilt als eine Schande, wenn einer eine Stute zum
Reiten oder Fahren benutzen wollte.
Diese Sitte ist überall verbreitet in Indien, Hinterindien
und dem indischen Archipel 1 ).
Der Export von Pferden ist sehr bedeutend. In der letzten
Zeit werden viele nach Singapore, Hongkong, Indien und Birma
gebracht. Der grösste Teil geht nach Moulmaine in Birma.
Folgende Tabelle für die Ausfuhr von Pferden ist von mir
zusammengestellt aus der: ,,Statistic of the Import and Export
Trade of Siam" und den: „Britisch Consular Reports" vom Jahre
1876—1883 und 1890—1904.
Pferdeausfuhr und deren Wert.
Jahr Stück Bat
1876 15 602
1877 28 1682
1878 98 16537
1879 116 6677
1 ) vgl. Bickmore, Travels in the Eastindian Archipels go. Lon-
den 186S.
— 179 —
1880 130 10 304
1881 52 3 260
1882 32 2 622
1883 45 4 309
Pur die Jahre 1884 — 1889 waren die Zahlen nicht zu ermitteln.
1890 1059 66 348
1891 1407 88 631
1892 998 47 275
1893 225 22 152
1894 291 20 519
1895 333 12 717
1896 66 2 864
1897 340 15 705
1898 247 10 442
1899 166 23 383
1900 295 7 779
1901 157 5 380
1902 91 5 312
1903 569 30 705
1904 214 13 848
4. Schweinehaltung* und Schweinezucht.
Die Schweinezucht ist in Siäm sehr verbreitet und rentiert
sich wohl am besten. Schweinefleisch wird von allen Klassen
der Bevölkerung in gleicher Weise geschätzt und zum Braten
bedient sich der Siamese nur des Schweinefettes. Nur Mohame-
daner, SingaJesen und Araber essen aus religiösen Beweggründen
kein Schweinefleisch.
Die Schweinezucht wird meistens von Chinesen, Peguanern,
Laoten, Malayen und Anamiten betrieben.
Jedoch ist die Zucht keine intensive und wirtschaftliche.
Das Hauptziel hierbei ist die äusserste Fruchtbarkeit bei den
Tieren zu erhalten, aber von einer besondern Sorge für die kör-
perliche Entwicklung und Gesundheit ist nicht die Rede. Doch
haben die Tiere, die auf den Markt getrieben werden, durch-
schnittlich ein Gewicht von 400 — 500 Pfund.
Die siamesischen Schweine vermehren sich sehr schnell.
Sie werden nur selten, ebenso wie die Rinder, in Ställen
12*
— 180 —
gehalten, sondern laufen meistens im Freien herum. Bei Regen-
wetter wird zu ihrem Schutze ein Dach aus Palmblättern errichtet.
Bei den Chinesen, die in Siam wohnen, werden die Schweine
unter den Wohnungen gehalten.
Die Häuser stehen auf Baumstämmen ungefähr 2 — 2% m
über dem Erdboden. Der freie Baum darunter dient den Schwei-
nen als Stall.
Diese Einrichtung ist insofern sehr praktisch, als man viele
Bäume spart und die Tiere sehr leicht gefüttert werden können.
Auch ist die Gef ahr von Diebstählen viel geringer.
Aus sanitären Rücksichten aber ist sie äusserst gefährlich,
besonders da in Siam fast fortwährend Cholera, Pest und andere
ansteckende Krankheiten herrschen, die durch eine solche Un-
sauberkeit nur noch gefährlicher werden.
Es hat sich herausgestellt, dass, wenn Pest oder Cholera im
Lande ausbrachen, der Herd der Krankheiten im chinesischen
Viertel gewesen ist.
Die Regierung hat deshalb in der letzten Zeit eine Beihe
solcher Einrichtungen verboten und hier einigermassen Ordnung
geschaffen.
Als Futter bekommen die Schweine Beiskleie, Stämme von
Bananenbäumen und die Kleie von den Sagopflanzen, ausser-
dem die Küchenabfälle aller Art.
Da die Schweinezucht sehr wenig Kosten verursacht, dabei
aber sehr viel Gewinn bringt, so ist für den Bauer in Siam das
Schwein das rentabelste Haustier.
Besonders bekannt wegen der bedeutenden Schweinezüch-
tereien sind die Provinz Krung Tep, vor allem die Gegend um
Bangkok, die Provinz Nakorn Sri Tamarasch (Kreis: Songkla
und Patalung und die Insel Koh Samui), die Provinz Puket im
Kreise Trang und in der Gegend um Taptieng und die Provinz
Schantabun. Die grössten Züchtereien hat jedoch die Provinz
Payap.
Der Export von Schweinen ist wegen des grossen inländischen
Verbrauches sehr gering und unbedeutend. Nur ganz kleine
Mengen werden nach Singapore und nach Hongkong ausgeführt.
Es gibt deshalb auch keine genaue Statistik über die Aus-
fuhr von Schweinen.
Die wenigen Angaben in den „British Consular Reports"
— 181 —
und in: „the statistics of the Import and Export Trade" sind
sehr mangelhaft und ungenau und gestatten kaum einen Ueber-
blick über fünf Jahre.
Wie bei allen anderen Tieren, so sind auch bei den Schweinen
<lie Preise im Laufe der letzten Jahre ganz kolossal gestiegen.
Noch im Jahre 1753 bezahlte man für ein Schwein nur 7 Stüwer
oder 0,13 Bat",,.
Der heutige durchschnittliche Preis dagegen beträgt für
ein Stück 40—50 Bat.
5. Schaf- und Ziegenzucht.
Die Schaf- und Ziegenzucht sind, wie schon vor Jahrhunder-
ten, für Siam bis jetzt ganz ohne jede Bedeutung. Weder Milch
noch Fleisch gemessen die Siamesen wegen des angeblich üblen
Geruches.
Nur die Malayen, Singalesen und Mohamedaner bedienen
sich der Ziegen und Schafe, insbesondere als Opfertiere u. s. w.
Sie sind neben den Europäern die einzigen Abnehmer von Fleisch
und Milch der Ziegen und Schafe.
Auch von der Wolle machen die Siamesen keinen Gebrauch
in der Textilindustrie, da solche Stoffe, die aus dieser Wolle
verfertigt werden, viel zu schwer sind für die tropischen Gregenden.
Weil die Zucht von Schafen und Ziegen sehr wenig betrieben
wird, sind natürlich die Preise sehr hoch. Im Jahre 1753 kostete
ein Schaf gewöhnlich 4,5 Bat, eine Ziege 13,6 Bat. Die heutigen
Preise sind bedeutend höher.
Besonders werden auf der malayischen Halbinsel, in den Pro-
vinzen : Nakorn Sri Tamarasch (Kreis : Nakorn Sri Tamarasch),und
Sai Buri (Kreis: Kedah) und in den sogenannten sieben Pro-
vinzen im Kreise Patani, Schafe und Ziegen gezüchtet. Auch in
Niedereiam, in der Provinz Raschburi ist die Schaf- und Ziegen-
zucht sehr verbreitet.
6. Geflügelzucht.
Die Geflügelzucht ist überall in Siam verbreitet. Geflügel,
Fische und Schweine bilden die drei Hauptnahrungsmittel, so-
wohl der höheren als der niederen Klassen des siamesischen Volkes.
— 182 —
Der jährliche Konsum an Geflügel ist sehr bedeutend. Leider
ist eine Statistik über das Federvieh noch nicht veröffentlicht.
In Obersiam blüht die Geflügelzucht besonders in der Pro-
vinz Payap, in Niedersiam in der Provinz Raschburi und auf
der malayischen Halbinsel, in der Provinz Schumporn (Kreis:
Lang Suan), in der Provinz Puket (Kreis : Trang) und in der Pro-
vinz Nakorn Sri Tamarasch.
Geflügel war früher sehr billig. Im Jahre 1753 kostete ein
Huhn 0,03 Bat und eine Ente 0,09 Bat.
Bis zum Jahre 1896 konnte man noch Hühner und Enten
am Orte selbst für 0,062 — 0,125 Bat das Stück kaufen. Aber
seit Eröffnung der Eisenbahnen sind die Preise bedeutend ge-
stiegen, so dass man heute für ein Huhn 0,5 — 1,5 Bat und eine
Ente 1 — 2 Bat im Durchschnitt bezahlt.
Geflügel selbst wird nur wenig exportiert, da der inländische
Konsum sehr gross ist. Jedoch ist der Export an Eiern nach
Hongkong und Singapore sehr bedeutend.
Die Statistik über die Ausfuhr und die Preise der Eier um-
fasst nur die Jahre 1899 — 1905 und ist nur für Bangkok, nicht
aber für das ganze Königreich berechnet.
Jahr Stück Wert 1 )
1899 5 673 605 115 187
1900 5 704 400 135 697
1901 8 105 450 146 920
1902 9 659 400 202 865
1903 5 545 800 131 782
1904 4 908 000 99 010
1905 6 078 700 122 430
7. Seidenzucht.
Schon von altersher war die Seidenzucht in Siam sehr ver-
breitet. Jedoch war die Ausfuhr nach dem Ausland nur sehr
gering. Die Seide diente meistens nur dem inländischen Gebrauch.
Heute ist die Seidenzucht noch viel mehr verbreitet. Die
1) Diese Tabelle ist von mir zusammengestellt aus den Statistics of
£he Imports and Exports Trade of Siam und the British Consular Reports
der verschiedenen Jahrgänge.
— 183 —
Regierung hat in den letzten Jahren zur Förderung und Hebung
derselben besondere Massregeln ergriffen.
Es wurde eine eigene Abteilung für Seidenzucht im Land-
wirtschaftsministerium gegründet und japanische Fachleute be-
lehrten das Volk über die neuesten wissenschaftlichen Methoden
in der Seidenzucht.
Folgende Resultate nach Angaben des Landwirtschafts-
ministeriums wurden nach der letzten Mitteilung der Regierungs-^
Experimental- Station ermittelt.
Ein Schmetterling legt durchschnittlich 260 — 350 Eier.
Die verschiedenen Stadien der Entwicklung der Seidenraupe
sind:
Ei
10 Tage
Larve
25—32 „
Puppe
10-12 „
Schmetterling
3—4 „
Summa 48 — 58 Tage
Da die Entwicklung der siamesischen Raupe so überaus kurz
ist, so lassen sich 7 — 8 Zuchten im Jahre ermöglichen, während
bei den sonstigen Raupen nur eine dreimalige Zucht im Jahre
möglich ist.
Die siamesische Seidenraupe ist klein im Verhältnisse zu
anderen Seidenraupen und verzehrt auch nur halb soviel Maul-
beerblätter als die anderen.
Ausserdem ist festgestellt worden, dass zur Herstellung von
einem Kilogramm Cocon 12 — 16 kg Maulbeerblätter zur Fütterung
der Raupe gebraucht werden.
Die Länge der Seide pro Cocon ist ungefähr 200 — 250 m
und die Ergiebigkeit ist folgende:
In 1000 gr Cocon sind enthalten:
370 gr seidene Stoffe,
630 gr nicht seidene Stoffe.
Ein Kilogramm frischer Cocon liefert : 75 gr Seide der besten
Qualität, 40 — 45 gr Seide von weniger guter Qualität und 4 — 5 gr
Seide von unbrauchbarer Qualität.
Ein Rai (1600 qm) Maulbeerpflanzungen liefert zirka 2000 kg
Maulbeerblätter und 14 kg Maulbeerblätter liefern 1 kg Coconen,
die ihrerseits 75 — 78 gr Seide Hefern. Also ein Rai liefert 10 — 11 kg
Seide im Jahre im Werte von 200—300 Bat.
— 184 —
Durch neue Methode bei Behandlung der Seidenraupe ist
es gelungen von den guten seidenen Stoffen 30% mehr, als es
bisher der Fall war, zu erhalten.
Es gibt noch keine genaue Statistik darüber, wieviel Seide
pro Jahr produziert wird. Der Export ist noch sehr gering,
wenn auch die Produktion bedeutend ist.
Seidenausfuhr und deren Wert 1 ).
Jahr Hap Bat
1870 776 180 623
1871 1045 198 336
1872 974 212 541
1873 1088 189 016
1874 1 120 187 413
1875 108 76 353
1876 528 64 050
1877 862 108 449
1878 692 103 250
1879 658 112 031
1880 1 183 250 442
1881 727 147 957
1882 971 168 678
1883 686 147 310
1884 1 094 164 379
Für die Jahre 1885 bis 1889 waren die Zahlen nicht zu ermitteln.
1890 5 805
1891
1892 12 245
1893 11 703
1894 2 818
1895 3 630
1896 104 828
1897 799 92
1898 49 826
1899 148 030
1900 253 428
1901 296 002
1) Diese Tabelle ist von mir zusammengestellt aus den verschiedenen
Jahrgängen der Statistics of the Imports and Exports Trade of Siam und
the British Consular Reports.
— 185 —
Jahr Bat
1902 273 046
1903 287 622
1904 359 696
1905 391 706
Fertige Seidentücher werden alljährlich sehr viele exportiert.
Rohe Seide wird exportiert über Bangkok nach Indien, Sin-
gapore, Hongkong, Cochin-China und Italien und über Schieng-
Mai nach Birma. Die Hauptausfuhr geht aber nach Cambodscha 1 ).
Seit der Aufhebung des Ausfuhrverbotes sind auch die Preise
für Seide sehr gestiegen. Salmon 2 ) erwähnt, dass zu seiner
Zeit, um das Jahr 1753, ein Hap Seide mit 136,3 Bat bezahlt
wurde. Der heutige Durchschnittspreis beträgt pro Hap 437,17
Bat 3 ).
Besonders verbreitet ist die Seidenzucht in den Provinzen
Nakorn Raschasima (Kreis : Korat), Isarn (Kreis : Ubon und Yaso-
thorn) und Burapah (Kreis: Bassac).
Sehr verbreitet ist sie auch in Obersiam, in den Provin-
zen Payap und Pitsanulok.
Unter der tatkräftigen Mitwirkung der siamesischen Re-
gierung blüht die Seidenzucht immer mehr und mehr auf und
es ist nicht unmöglich, dass sie einst beim Export eine ebenso
grosse Rolle zu spielen berufen ist wie der Reis.
III. Abschnitt.
Nebenerwerb und sonstiges Einkommen der landwirtschaft-
lichen Bevölkerung*.
1. Besondere Gelegenheit zu mancherlei Nebenerwerb für
die landwirtschaftliche Bevölkerung gewährt an erster Stelle
der Wald. Neben dem Holzhauen kann der siamesische Bauer
1) vgl. Abel-Remusat, a. a. O. Bd. I. S. 142. Abel-Re-
m u s a t berichtet, dass die Siamesen sogar nach Cambodscha übersie-
delten und dort die Seidenzucht verbreiteten. „Quand les Siamois
veulent de la Soie, ils la tissent eux mSme et fönt des habits de couleur noire.
Les siamoises savent faire des ouvTages de couture ou des habits et
elles emploient les gens du pays, qu'elles louent pour les aider a fabriquer
de la Toile et ä raccommoder leurs habits.*'
2) vgl. Salmon a. a. O. Bd. I. S. 5.
3) vgl. British Consular Reports für 1905.
— 186 —
während der Winterzeit durch Gewinnung von verschiedenen
anderen Produkten des Waldes viel verdienen.
Hier kommen ganz besonders die Gewinnung von Harz,
Gummi und Holzöl in Betracht.
1) Benzoe wird gewonnen als Harz aus dem Styrax benzoin
Dryand (Benzoebaum) in der Provinz Payap, im Kreise Schieng-
Mai und auf dem Waldgebirge an den Ufern des Mekong, sowie
in der Provinz Schantaburi.
Die weltbekannte Siam-Benzoe wird alljährlich in grossen
Mengen nach Europa, Indien, China u. s. w. exportiert.
2) Gummigutte wird gewonnen aus der Garcina Hanburyi
und Garcina Morella Desr. in der Provinz Schantaburi und in
Tung-Yai, in der Provinz Raschburi (Kreis: Petschaburi), auf
der malayischen Halbinsel an der Meeresküste, in der Provinz
Schumporn (Kreis: Kanschanaditt) in der Provinz Nakorn Sri
Tamarasch (Kreis: Songkla), in den Sieben Provinzen im Kreise
Patani und auf den Inseln Koh Schang, Koh Kong, Koh Rong
und Koh Kut.
Gummigutte wird auch jährlich sehr viel nach Europa über
Singapore exportiert und dient als Wasserfarbe, zu Färbereien
und zu medizinischen Zwecken.
3) Dammar-, Harz- und Holzöl wird gewonnen aus den
Bäumen: Stalagmides cambogioides, Schorea Miesneri Schiffn.,
Dipterocarpus trinervis BL, D. retusus BL, D. litoralis BL, D.
turbinatus Gärtn., D. alatus Roxb., D. costatus Gärtn. u. s. w.
Für die Gewinnung kommen hauptsächlich folgende Pro-
vinzen in Betracht : Schantaburi, Nakorn Sawan (Kreis : Schainat),
Raschburi (Kreis: Kanschanaburi und Petschaburi), Schumporn,
Burapah (Kreis: Pratabong und Siemrap), auf der Korat-Hoch-
ebene in der Provinz Nakorn Raschasima, die Provinz Praschin
auf dem Gebirge Kau Kiau, die Berge zu beiden Seiten des
Meklong und die Inseln Koh Schang, Koh Kong, Koh Rong und
Koh Kut.
Dieses Harz und Holzöl wird zur Fabrikation von Fackeln
gebraucht und das Holzöl dient ausserdem noch zum Anstreichen
von Schiffen und Häusern.
Holzöl wird sehr viel in's Ausland exportiert.
4) Gettania- Gummi wird gewonnen aus den Guttapercha-
oder Tubanbäumen (za. 7 — 8 Arten) und zwar auf der malayischen
— 187 —
Halbinsel, besonders in den Seeprovinzen; sodann in den Pro-
vinzen Schumporn (Kreis: Kanschanaditt), Provinz Nakorn Sri
Tamarasch (Kreis : Songkla), in den Sieben Provinzen im Kreise
Patani und auf den Inseln: Koh Kong, Koh Rong, Koh Schang
und Koh Kut.
Dieser Gummi wird nur zum Export nach Europa gebraucht.
Er dient zur Herstellung von Schnüren, Röhren, Feuerei-
mern, Schuhsohlen, Treibriemen, chirurgischen Instrumenten
und zu verschiedenen anderen medizinischen Zwecken, ganz
besonders aber zur Isolierung von elektrischen Leitungen. Er
ist das einzige brauchbare Isolationsmaterial für Tiefseekabel.
5) Schellack und Gummilack wird gewonnen von den Bäu-
men: Ficus religiosa L und Ficus indica Roxb, Butea frondosa
Roxb, Aleurites laccifera W, Schleichera trijuga Willd u. s. w.,
an denen die Lackschildlaus (Coccus lacca Kerr) sich ansetzt 1 ).
Hier kommen in Betracht die Provinzen: Payap (Kreis:
Nan und Schieng Mai), Schantaburi, Nakorn Raschasima (Kreis :
Korat und die Korat-Urwalder), Raschaburi (Kreis: Petschaburi),
Schumporn (Kreis: Kanschanaditt), Nakorn Sri Tamarasch und
Pitsanulok.
Der Schellackexport nach Europa ist sehr bedeutend. Der
Schellack dient zur Herstellung von Weingeistfirnissen, Tischler-
polituren, Siegellack, Kitten und von Feuerwerkskörpern u. s. w.
6.) Firnis und Katechu wird hergestellt durch Extrahierung
des Saftes aus dem Firnissumach oder den Firnisbäumen Rhus L.,
bezw. aus dem Kernholz der Acacia Catechu in den Provin-
zen Schantaburi, Raschburi (Kreis: Petschaburi und Kan-
schanaburi), Schume porn (Kreis: Kanschanaditt) und auf den
Inseln: Koh Schang, Koh Rong, Koh Kong und Koh Kut,
bezw. in den Provinzen Payap (Kreis: Nan und Schieng-Mai),
Schantaburi (Kreis: Rayong), Raschaburi (Kreis: Petschaburi)
und Schumporn (Kreis: Kanschanaditt).
Die Harz-, Gummi- und Holzölgewinnung bringt dem Bauer
jährlich gegen 400 bis 500 Bat ein.
1 ) Heute wird die Lackschildlaus vielfach auf besonderen Pflanzungen
gezüchtet wie die Seidenraupen. Die Züchtung der Lackschildlaus hat
wegen des bedeutenden Gewinnes in der letzten Zeit in Siam sehr zuge-
nommen.
— 188 —
Als weiteres Nebengewerbe betreibt der siamesische Land-
wirt noch die Holzkohlenbrennerei und die Bereitung
von Brennholz. Dies ist besonders der Fall in den Provinzen
Schantaburi, Nakorn Schaisi, (Kreis: Supanburi und Nakorn
Schaisi), Krung Kao (Kreis: Saraburi), Nakorn Sri Tamarasch,
Praschin (Scholburi) und Krung Tep und auf den Inseln: Koh
Schang, Koh Bong, Koh Kong und Koh Kut.
Sodann gibt der ausgedehnte Wald dem Landmanne hin-
reichend Gelegenheit zum Jagen. Dient die Jagd auch mehr
oder weniger als ein Wintersport, so kann man sie doch als
Nebenerwerb betrachten, da ja die Hörner, Felle und Häute,
Talg, Knochen und Federn u. s. w. der erjagten Tiere vor-
nehmlich dem Export dienen 1 ).
Hauptsächlich werden zu diesem Zweck Rhinozeros, Hirsche,
Büffel, Eber, Tiger und wilde Stiere gejagt, da sich dies am besten
rentiert.
Die Hirsche werden nach alter Sitte und Gewohnheit mit
Pferden gejagt. Die Reiter verfolgen das Wild und stossen es
mit Speeren nieder. Die anderen Tiere werden mit dem Gewehre
geschossen, wobei der Jäger gewöhnlich auf einem Baume seinen
Stand hat 2 ).
Im 17. Jahrhundert sollen, wie Van Schoutten 3 )
berichtet, jährlich über 100 000 Hirsche getötet worden sein. Die
Häute wurden nach Japan und China exportiert.
Die besten Jagdgebiete sind in den Provinzen Burapah (Kreis
Pratabong, Siemrap und Srisopon), Praschin und Nakorn Rascha-
sima.
2. Ein weiterer Nebenerwerb ist die Bienenjagd. Die
Bienen werden nicht wie in Europa gezüchtet, sondern die wilden
1 ) Hörner von Nashörnern, Hirschen, Rindern, Büffeln u. s. w.
Häute und Felle von Rhinoceros, Hirschen, Büffeln, Rindern,
Tigern, Leoparden, Elefanten, Fischottern, Schlangen, Zibethkatzen,
Paogolina, Armadillo, Rehen u. s. w. Knochen von Nashörnern,
Büffeln, Tigern, Elefanten, Rindern u. s. w. Sehnen von Hirschen und
Rehen, Talg von Hirschen und Rindvieh. Federn von Peli-
kanen, Störchen, Königsfischern u. s. w.
2) vgl. S m y t h , a. a. O. Bd. II. 217. Die Hirschjagd in Siam.
3) Reisebeschreibung zweier mächtigen Königreiche: Siam und Japan.
Nürnberg 1663.
— 189 —
Bienen, die sich an den Bäumen in den Wäldern festsetzen,
werden mittels Rauch aus ihren Wohnungen vertrieben.
Die Waben werden dann zum Zwecke der Honig- und Wachs-
gewinnung heruntergenommen. Bienenwachs wird noch sehr viel
gebraucht zur Fabrikation von Kerzen.
Die Honig- und Wachsgewinnung bringt dem Landmanne
einen jährlichen Gewinn von 900 — 1000 Bat oder zirka 10 —
40 Hap Wachs und 2000—3000 Liter Honig 1 ).
Besonders bekannt wegen ihres Honigs und Wachses sind
in Obersiam die Provinz Payap (Kreis : Schieng Mai und Nakorn
Lampun), dann die Provinzen Pitsanulok, Schantaburi, Nakorn
Sri Tamarasch, Raschaburi (Kreis: Petschaburi) und die west-
lichen Provinzen.
3. Auch die Fischerei gibt Gelegenheit zu Nebenver-
dienst, da Fische nicht nur eine Hauptnahrung der Bevölkerung
bilden, sondern auch ein bedeutender Exportartikel sind.
Die Fischerei in den Ueberschwemmungsgebieten bringt den
Bauern sehr viel ein und macht nur wenig Mühe und Arbeit.
Man gräbt Teiche und Brunnen, in die sich bei einer Ueberschwem-
mung die Fische sammeln. Wenn das Wasser sinkt, werden die
Gräben geleert und der Ertrag an Fischen beträgt durchschnitt-
lich in einem Teiche oder Brunnen 200 bis 1500 Bat, je nach der
Grösse.
An der Meeresküste ist die Seefischerei im Schwung,
die mit Reusen, Schleppnetzen, Zugnetzen, Stellnetzen, Treib-
netzen, Angeln u. s. w. betrieben wird.
Besonders viel wird die Fischerei ausgeübt in der Provinz
Krung Tep, in den Kreisen Prathuma-Tani, Nontaburi und
Samuta Prakan; dann im Kreise Ayuthia und Ang Tong in der
Provinz Krung Kau. Im Kreise Samuta Prakan wird der Platu-
Fisch, eine Art Hering, gefangen, der sehr viel exportiert wird.
Sodann blüht die Fischerei noch in den Provinzen Schantaburi
(Kreis : Rayaung und Schantaburi), Nakorn Schaisi (Kreis: Supan-
buri), Raschaburi, (Kreis: Kanschanaburi und Petschaburi),
Praschin (Kreis: Scholburi), Pitsanulok (Kreis: Pischitr.), Schum-
porn (Kreis: Schaiya und Lang Suan), Burapah (Kreis: Pata-
bong und Siemrap).
1 ) vgl. Vaschirayan Pises. Bangkok 1890 — 92. Ueber
Wachs- und Honiggewinnung in Siam. S. 146; 164; 177; 186; 200.
— 190 —
Die Fische, welche hauptsächlich gefangen werden, sind:
Pia Duk-Fische, Pla-Schorn-Fische, Plah-Moh-Fische, Pla-Salit-
Fische, Pla-Kuran-Fische, Pla-Nuat-Pram-Platu- und Pla-Sa-
wai-Fische.
Platu-Fische werden meist in den Provinzen Krung Tep,
(Kreis: Samuta Prakarn), Schumporn und auf der Küste von
Insel Sam Roy Yot gefangen. Besonders berühmt für den Fang
von Pla-Sawai-Fischen ist der Binnensee Tale Sap, d. h. also die
Provinzen Pratabong und Siemrap.
S m y t h erwähnt, dass jährlich in diesen beiden Provinzen
zirka 200 000 Hap Fische gefangen werden.
In den Provinzen am Ufer des Mekong werden hauptsächlich
Pia Buk- und Pia Leum 1 )-Fische gefangen, deren Rogen ebenso
geschätzt sind wie der Caviar des Sterlet.
4. Ebenso wichtig wie die schon erwähnten Nebenbeschäfti-
gungen, ist die Hausindustrie.
Die kleinen Bauern haben hier Gelegenheil, die eigene Ar-
beitskraft und die der Familie möglichst auszunützen.
Besonders zu erwähnen ist hier die Seidenweberei, die Töp-
ferei, die Papierfabrikation aus der Rinde der Koi-Bäume (Streb-
lus aspera), die Bronzegiesserei und Terracottaindustrie.
Als Fabrikindus trie kommen von landwirtschaf t-
lichen Nebengewerben hier in Betracht: die Zucker-, Tabak-,
Katechu-, Indigo-, Talg-, Reisbranntwein-, Früchtenöl- und
Samenölfabrikation.
Die Höhe der Löhne in den verschiedenen Fabriken rich-
tet sich ganz nach der Art der Fabrikation, je nach der An-
strengung der Arbeitskräfte. Bei der Zuckerfabrikation werden
die höchsten Löhne bezahlt. Ein Vorarbeiter erhält monatlich
80 — 100 Bat, und ein gewöhnlicher Arbeiter 12 — 20 Bat. Die
niedrigsten Löhne werden bei der Samen- und Früchte-Oelfa-
brikation bezahlt. Vorarbeiter 10 — 11 Bat monatlich oder 0,5
Bat pro Tag und ein gewöhnlicher Arbeiter 9 — 10 Bat oder
0,375 Bat pro Tag 2 ).
1) Pia Buk-Fische sind ungefähr 7 Fuss lang und haben einen Umfang
von 4 y 2 Fuss und wiegen 130 engl. Pfund. Sie werden im Juni, Juli und
August gefangen. Pia Leum- Fische sind nur 70 engl. Pfund schwer und
werden im März, April und Mai gefangen. Erstere kosten 7 — 8 Bat, letz-
tere 2—3 Bat.
2) Ueber Fabrik- und Hausindustrie siehe VaschirayanPises
— 191 —
Die einzelnen Gegenstände werden natürlich da hergestellt,
wo die betreffenden Produkte gepflanzt werden.
Es gibt noch keine Statistik darüber, wieviel Fabriken über-
haupt in Siam existieren, doch nimmt ihre Zahl beständig zu.
Die Löhne sind allerdings sehr niedrig, aber da die Lebens-
bedürfnisse der Landbevölkerung immer grösser werden, so sehen
sich jetzt auch die Bauern gezwungen, während der Winterzeit
solche Nebenbeschäftigungen zu suchen.
Wir geben im Anhang in der Tabelle zu S. 191 noch
eine Statistik der Ausfuhr der Hauptartikel, die all-
jährlich von Bangkok aus exportiert werden, für die Jahre 1896
bis 1905. Die Tabelle ist zusammengestellt aus den „Statistics
of the import and export trade of Siam (1896 — 1905).
Die dort angegebenen Zahlen sind sehr wahrscheinlich unter-
schätzt und stimmen nicht mit den Zahlen in anderen Quellen
überein; da es aber amtliche Angaben sind, erschien uns ihre
Mitteilung von Interesse.
vom Jahre 1890 — 92. S m y t h , The Five years in Siam. Lond. 1898.
2 Bde. Sir John Bowring, The Kingdom and the People of Siam.
Lond. 1857. 2 Bde. Louisiana Purchase Exposition, The King-
dom of Siam. New- York 1904.
— 192
Kapitel V.
Agrarpolitische Schlussbemerkungen.
Die Landwirtschaft war von altersher immer die Haupt-
erwerbstätigkeit des siamesischen Volkes gewesen, aber die land-
wirtschaftliche Bevölkerung hat bis zur neueren Zeit fast gar
keine staatliche Fürsorge genossen. Es hat sogar den Anschein,
als wenn früher, d. h. vor dem Jahre 1781, die ländliche Bevöl-
kerung mit ihrer Tätigkeit mehr oder weniger nur als eine uner-
schöpfliche Quelle der Ernährung der höheren Klassen der Be-
völkerung, also des Adels, betrachtet worden wäre.
Dieser Zustand, der die Entwicklung der Landwirtschaft
sehr hemmte, dauerte bis zum Jahre 1781, in welchem Jahre
ein grosser Volksaufstand ausbrach 1 ) unter der Regierung des
Königs Phya Tark Sing. Der König wurde hingerichtet und Pra
Putayotfa Schulalok bestieg als erster König der jetzt herrschen-
den Dynastie den Thron von Siam.
Schon im Jahre 1782 begannen die Reformbewegungen,
gingen aber sehr langsam vorwärts.
Unter den Nachfolgern des Königs Pra Putayotfa Schulalok
kam die Reform sogar hier und da ernstlich in's Stocken, sodass
man eigentlich erst die Regierungszeit des vierten Herrschers
der heutigen Dynastie, des Königs Mongkut, der im Jahre 1851
den Thron bestieg, und die des jetzigen Königs Schulalongkorn
(seit 1868) als die Reformzeit betrachten kann.
In den vorhergehenden Kapiteln ist schon von der staatli-
chen Fürsorge, von grossen und kleinen agrarpolitischen Mass-
regeln zur Förderung der Landwirtschaft und des Wohls der
landwirtschaftlichen Bevölkerung die Rede gewesen. Die Steuern
wurden geändert, die Staatsmonopole abgeschafft, das Ausfuhr-
1) vgl. B o w r i n g , o. a. O. Bd. I. S. 60 — 69.
— 193 —
verbot auf landwirtschaftliche Produkte aufgehoben, das alte
Lehnssystem beseitigt, etc. etc.
Nachstehend sollen hier noch kurz einige weitere auch für
die Landwirtschaft wichtige Massregeln und landwirtschafts-
politische Aufgaben behandelt werden.
1. Auf die Ausbildung und Erziehung der Land-
wirte hatte auch die Regierung unter König Mongkut noch
fast gar keinen Wert gelegt.
Erst der jetzige König und seine Regierung Hessen es sich
angelegen sein, für eine bessere Ausbildung und Erziehung des
Volkes, allerdings nicht aus besonderer Rücksicht auf die Land-
wirtschaft, sondern im allgemeinen Volksinteresse zu sorgen.
In Siam waren die Mönche seit jeher die Träger der
Bildung gewesen, ähnlich wie die Mönche im mittelalterlichen
Europa. Die siamesischen Klöster bildeten zugleich eine
Art von Lehranstalten für die Bevölkerung.
Wie schon früher erwähnt, schickten sowohl die Stadtbe-
wohner als auch die Landbevölkerung ihre Söhne zu ihrer Aus-
bildung in die Klöster.
Hier leisteten die jungen Siamesen den Mönchen persönliche.
Dienste und erhielten als Gegenleistung allgemeine Bildung und
Unterricht in der Religion.
Natürlich musste diese Art der Ausbildung eine sehr mangel-
hafte sein, da es an dem richtigen Zwang sowohl für Lehrer
als auch für Schüler fehlte.
In der letzten Zeit hat die Regierung die ganze Sache in die
Hand genommen. Sie organisierte durch Spezialkommissionen in
den verschiedenen Provinzen Klosterschulen. Da -d*~
Klöster sowohl vom Staate als von der Gemeinde Unterstütz-
ungen erhalten, so verlangt jetzt die Regierung, dass die Mönche
die Lehrämter in den Klosterschulen übernehmen. Die jähr-
lichen Unterstützungen, die früher den Klöstern gewährt wur-
den, werden jetzt als Gehalt für die Lehrer berechnet und
jährlich dem Kassenverwalter des Klosters ausbezahlt 1 ).
Die siamesischen Klöster und Klosterschulen stehen unter
1) Der Kassen Verwalter muss die Klostergeschäfte besorgen, da die
Brüder gemäss den Satzungen der buddhistischen Religion, sich mit Geld-
geschäften nicht abgeben dürfen, ja nicht einmal Geld oder Edelmetall
berühren dürfen.
13
y^
— 194 —
der Aufsicht des Kultusministeriums und die Geistlichen, welche
die Lehrämter bekleiden, müssen auch ihre Examina bis zu
einem bestimmten Grade gemacht haben 1 ).
Folgende Statistik zeigt die Anzahl der Klöster in den zwölf
Provinzen :
Krung Kau 1128
Nakorn Sri Tamarasch 843
„ Baschasima 642
Praschinburi 602
Raschburi 524
Nakorn Sawan 455
Pitsanulok 428
Nakorn Schaisi 333
Schumporn 203
Schantaburi 201
Puket 174
Petschabun 166
In den Klosterschulen wird Religion, Sprachlehre und Rech-
nen gelehrt 2 ).
Ausser diesen Klosterschulen gibt es noch höhere Lehr-
anstalten in Bangkok, sowohl staatliche als auch private.
In diesen wird Pah, siamesische, englische und französische
Sprache, Erdkunde, Mathematik und Zeichnen gelehrt.
Eine besondere landwirtschaftliche Schule wurde erst vor
zwei oder drei Jahren in Bangkok errichtet, in der landwirt-
schaftlicher Unterricht gegeben wird. Das Hauptgewicht wird
hierbei auf den Reisbau und die Seidenzucht gelegt.
Im allgemeinen ist aber auf dem Gebiete der Landwirtschaft
der Unterricht noch ein sehr geringer und die Bauern bebauen
ihre Aecker noch wie es ihre Vorfahren vor Jahrhunderten getan
haben.
Es ist deshalb noch eine wichtige Zukunftsaufgabe der
Regierung, für die Ausbildung der Bauern mehr zu sorgen
und für die Verbreitung landwirtschaftlicher Kenntnisse in der
1) Das Examen wird jährlich in Bangkok gemacht. Der Lehrer
muss mindestens gewisse Grade erwerben, kann aber auch noch höhere
erreichen. Je höher der Grad ist, uni so höher ist auch das Gehalt.
2) und manchmal auch die alten Sprachen: Paü und Makot.
— 195 —
ganzen Bevölkerung zur Förderung des landwirtschaftlichen
Betriebes tätig zu sein.
2. Was den Verkehr betrifft, so bestand schon vor Jahr-
zehnten der Plan, Eisenbahnen zu bauen. Zuerst sollten
die Haupthandelsstädte mit einander in Verbindung gesetzt
und erst später sollte das Eisenbahnnetz erweitert werden.
Im Jahre 1887 wurde eine englische Firma beauftragt, ein
Projekt für die ersten Eisenbahnlinien auszuarbeiten. Das Projekt
umfasste zwei Linien. Die eine verband die Reichshauptstadt
Bangkok mit der Nordprovinz, berührte Ayuthia, Lopaburi,
Nakorn Sawan, Phre, Schieng-Mai, und endete in Schieng-Sän.
Die zweite Linie verband Bangkok mit der Mekong-Provinz bis
zur Stadt Korat.
Im Jahre 1888 wurde dies Projekt auch einer preussischen
Firma mitgeteilt, die dann ebenfalls ein Projekt und Pläne ein-
reichte.
Die Regierung entschied sich für das Projekt der englischen
Firma und für den Bau der Eisenbahnen durch diese ; im Jahre
1891 wurde mit ihr der Vertrag abgeschlossen. Im Jahre 1900
war die Korat-Linie fertiggestellt.
1897 wurde mit dem Bau der Lopaburi-Linie begonnen;
1905 war Bangkok mit der Stadt Paknam Po verbunden. Die
Linie Paknam Po-Schieng-Mai ist ebenfalls schon begonnen worden.
Die Südlinie Bangkok — Petschaburi wurde im Jahre 1905
vollendet.
Diese Bahnen sind Staatseisenbahnen; ausser ihnen existieren
noch drei Privatbahnen. Die eine ist die Bangkok — Samuta Pra-
kan-Linie, oder die sogenannte Pak-Nam-Linie, eröffnet 1893.
Die zweite Bahn verbindet Bangkok und Samuta-Sakorn
(Taschin-Linie), eröffnet 1905.
Die dritte Bahn verbindet Pra-Putabat und Ta Rua (Pra-
Putabat-Linie), eröffnet 1903.
Die Gesamtlänge der Eisenbahnlinien beträgt 976,5 km.
Hiervon sind 647,5 km schon dem Verkehr übergeben und 329 km
sind noch im Bau. Wir lassen hier die einzelnen Bahnen mit
Angabe ihrer Geleiskilometer folgen:
Staats- und Privatbahnen dem Verkehr schon übergeben:
1. Bangkok — Korat-Linie 264 km
2. Ban Paschi und Pak-Nam-Po-Idnie 160 „
13*
— 196 —
3. Bangkok — Petschaburi 151,5 km
4. Bangkok— Pak-Nam 20 „
5. „ —Taschin 33 „
6. Pra Putabat— Tarua 19 „
Summa 647,5 km
Staats- und Privatbahnen noch im Bau begriffen:
7. Pak-Nam Po — Pitsanulok 140 km
8. Pitsanulok — Utaraditt 92 „
9. Bangkok — Petrieu 63 „
10. Bangkok — Meklong 34 „
Summa 329 km 1 )
Nach dem letzten offiziellen Berichte weisen die Bahnen
eine stetige Steigerung des Beinertrages auf durch die andauernde
Steigerung der Gütertransporte. Hauptsächlich werden die land-
wirtschaftlichen Produkte verfrachtet, und die Eisenbahnen sind,
wie schon früher ausgeführt, zu einem richtigen Beförderungs-
mittel der Landwirtschaft geworden. Vgl. die Tabelle zu S. 196
im Anhang.
Im Vergleich zu den benachbarten Ländern sind die Bau-
kosten für die Eisenbahnen in Siam bedeutend billiger. Sie be-
tragen für einen Kilometer nach Angaben des Ministeriums für
öffentliche Arbeiten in
Siam 62 000 Bat
Indien 132 000 „
Persien 155 000 „
Japan 125 620 „
Java 110 560 „
Also ist in Siam das Kilometer 56% billiger als in Indien,
61% billiger als in Persien, 51% billiger als in Japan, und 45%
billiger als in Java.
Zum Zwecke des Wasserverkehres wurden sowohl
von der Regierung wie von Privatgesellschaften viele Kanäle
gebaut.
Zur Hebung und Förderung des Kanalbaues gewährt die Re-
gierung den Unternehmern, die durch bisher unbebaute Gegenden
Kanäle bauen, Vorrechte. Sie haben das Vorkaufsrecht an den Län-
dereien, die an die Kanäle grenzen; ausserdem dürfen sie in die-
sem Falle viel mehr Land erwerben als sonst und mit Ge-
1) Staatsbahnen sind 1. 2. 3. 7. 8. 9. Privatbahnen sind 4. 5. 6. 10.
— 197 —
winn verkaufen. Sodann müssen alle, die an den Kanälen sich
ankaufen wollen, noch eine bestimmte Summe an die Gesell-
schaften nach der von der Regierung festgesetzten Taxe bezahlen.
Beim Umgraben der alten Kanäle haben die Unternehmer
für bestimmte Jahre das Recht, Kanalgelder von den Schiffern
zu verlangen, nach einer von der Regierung festgesetzten Taxe.
Manchmal werden auch die Kosten mit 10% Zinsen von der
Regierung zurückerstattet.
Ist die Regierung selbst Unternehmer beim Bau von Kanälen
durch unbebaute Länderstrecken, so haben diejenigen, die am
meisten durch persönliche oder finanzielle Unterstützung hierzu
beigetragen haben, das Vorkaufsrecht beim Verkauf der Län-
dereien.
Nach dem herrschenden Recht fällt das Land, wenn es in
drei Jahren noch nicht bebaut ist, an den Staat zurück. In diesem
Falle aber, d. h. bei der Ansiedelung an Kanälen wird diese
Frist um zwei Jahre verlängert 1 ).
/ Zahlreiche Kanäle durchziehen heute Niedersiam. Die „grosse
Fläche" ist so mit Irrigationskanälen und Wasserwegen bedeckt,
dass Bangkok den Namen „Venedig des Ostens" erhalten hat.
Auch diese Kanäle fördern, wie früher näher dargelegt ist,
sehr wesentlich den Absatz landwirtschaftlicher Produkte und
die Steigeruhg des Reinertrags, sowie der landwirtschaftlichen
Produktion.
3. In bezug auf die staatliche Fürsorge für die Viehzucht
ist zuerst die Registrierung aller Transport- und Arbeitstier zu
erwähnen.
Zur Sicherung der Last- und Arbeitstiere gegen Diebstahl
und Raub müssen die Besitzer nach dem Erlass von 1876 für
ihre Tiere Legitimationspapiere haben. In diesen steht der Name
und die Adresse des Besitzers, des Verkäufers und Käufers,
der Kauf- und Verkaufsort, eine genaue Beschreibung des Tieres
und der Name des Kamnan oder Ampör, d. h. des Dorf- und
Distriktvorstehers, der das Legitimationspapier ausgestellt hat.
Im Jahre 1891 kam die Verordnung hinzu, dass alle Tiere
1 ) Genaueres über den Kanalbau siehe :Luang Ratanayapti,
Edikte und Verordnungen des fünften Königs der jetzigen Dynastie. Bang-,
kok 1896. Bd. II. S. 465; 487; 499; 502; 645. Bd. III. S. 964; 1184;
1195; 1207.
— 198 —
nur auf den öffentlichen Märkten verkauft werden dürfen, welche
die Gouverneure der Provinzen und Kreise dafür bestimmen.
Diese Märkte werden von Regierungsbeamten, den sogenannten
Marktvorstehern, kontrolliert. Alle Verkäufe müssen in ihrer
Gegenwart abgeschlossen werden. Auch muss wenigstens ein
Zeuge dabei sein. Sie revidieren die Legitimationspapiere und
stellen für Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag aus.
Beim Export der Tiere werden die Papiere von den Zoll-
beamten revidiert.
Nach einem Erlass vom Jahre 1900 müssen alle Transport-
und Arbeitstiere in das Grundbuch des Distriktes eingetragen
werden, in dem sie sich befinden. Wird ein Tier von einem
Distrikt in einen anderen gebracht, so muss es in dem ersteren
abgemeldet und in dem letzteren innerhalb sieben Tagen an-
gemeldet werden 1 ).
Um den Verkauf kranker Tiere zu verhindern, wurde im
Jahre 1900 verordnet, dass alle Tiere, die für den Konsum oder
Export verkauft werden, in den staatlichen Schlachthäusern,
welche die Gouverneure errichten lassen, untersucht werden
müssen.
Die Gebühren für die Untersuchung, die Prüfung der Legiti-
mationspapiere, das Schlachten u. s. w. betragen für
1 Büffel 5 Bat
1 Rind 2 „
1 Kalb (ein Meter gross) 1 „
1 Schwein 3 „
1 Ferkel 1 „
Für die ärztliche Untersuchung und für die Verpflegung der
Tiere für eine Woche wird bei solchen Tieren, die exportiert
werden sollen, ausser dem Ausfuhrzoll noch ein Zuschlag erhoben
und zwar, für:
1 Rind 1 Bat
1 Büffel 2 „
Kranke Tiere werden nach Feststellung der Krankheit in
staatliche Anstalten gebracht und dort verpflegt, bis sie wieder
1) Hierüber siehe: Luang Ratanayapti, Edikte und Ver-
ordnungen des fünften Königs dieser Dynastie. Bangkok 1896. Bd. II.
S. 442; 549; 579; 745. Bd. III. S. 1219. Bd. IV. S. 1317. Und Erlass
von 1900 über die Arbeits- und Transporttiere. Bangkok 1900.
/
— 199 —
gesund sind. Die Gebühren betragen pro Tag 0,125 Bat.
Tiere mit ansteckenden Krankheiten werden sofort getötet
und verbrannt 1 ).
Leider gibt es aber noch keine Massregeln zur Verhinderung
von ansteckenden Krankheiten, z. B. durch Impfung, die in
Siam sehr wünschenswert wäre, da die Rinderpest auch heute
noch in vielen Gegenden des Reiches auftritt und grossen Schaden
anrichtet.
Es ist zu hoffen, dass die Regierung sich mit dieser Ange-
legenheit bald mehr beschäftigt, da nach den Berichten der Gou-
verneure in den verschiedenen Provinzen und Kreisen die Zahl
der mit ansteckenden Krankheiten behafteten Tiere zugenommen
hat, und viele Tiere, besonders an der Rinderpest, gestorben sind.
4. Während so der Staat auf einzelnen Gebieten wichtige
Reformen eingeführt hat, sind jedoch die Verbesserungen im
Kreditwesen noch sehr mangelhaft und ganz unzureichend.
Dieverbreitetste Art, sich Kredit zu verschaffen war früher,
wie oben gezeigt worden ist, die, sich selber als Schuldsklaven zu
verkaufen. Die persönliche Arbeit diente als Zins für das ge-
liehene Kapital. Auch wurden oft Mobilien und Immobilien ver-
pfändet.
Der höchste gesetzliche Zinsfuss war früher 6% pro Monat.
Jedoch musste nach Verlauf von drei Monaten der Zinsfuss auf
3,125% pro Monat herabgesetzt werden 2 ).
Da die Zinsen für die Bevölkerung zu hoch waren, so ver-
kauften sich eben die Kreditbedürftigen als Schuldner, wobei sie
noch den Vorteil hatten, nicht selbst für Nahrung, Kleidung
und Wohnung sorgen zu müssen, solange sie im Dienste des
Gläubigers standen.
Im Jahre 1868 wurde, wie früher dargestellt, die Sklaverei
im wesentlichen beseitigt und die Kredit-Begehrer sahen sich jetzt
in die unangenehme Lage versetzt, die hohen Zinsen zu bezah-
len, wenn sie das nötige Kapital erhalten wollten. Deshalb wurde
1) Siehe Erlass von 1900 über die Massregeln betreffs Tierschlächterei.
Bangkok 1900. Vgl. Erlass über weitere Massregeln der Tierschlächterei.
Bangkok 1900.
2) Ueber Regelung der Schulden und das Kreditwesen siehe Bascha-
buri Kroma Mun, Corpus juris siamensium. Bangkok 1902. Bd. I.
S. 261 — 291 ; 463 — 506. Dr. Bradeley, Corpus juris siamensium.
Bangkok 1868. Bd. I. S. 205—223 und 330—361.
/_ 200 —
im selben Jahre 1868 ein Edikt erlassen, welches den Zinsfuss
zu 1,25% pro Monat als Maximum (also auf 15% pro Jahr)
festsetzte 1 ).
Ausserdem war es früher üblich, dass die Landwirte Kapital
und Zinsen in Getreide zurückbezahlten. Diese Getreidepreise
waren aber dann niedriger als auf den Märkten geschätzt ; daher
mussten die Bauern nicht nur die Zinsen bezahlen, sondern auch
das Getreide billiger abgeben.
Um dem zu steuern wurde das Edikt von 1877 erlassen;
dieses bestimmt, dass zwar die Bückzahlung des geliehenen Ka-
pitals in Getreide und Rohprodukten weiter bestehen darf, dass
aber in diesem Falle das Getreide und die anderen Produkte eben-
so berechnet werden müssen, wie auf dem Markte 2 ).
Es existieren heute in Siam folgende Kreditanstalten: Die
königliche Staatsbank; die Hongkong- und Schienghai-Bank;
Banque de l'Indo-Chine, Chartered Bank of India, Australia and
China; International Bangking. Corporation, Mercantile Bank
of India, National Bank of China und Book Club.
Nur diese letztere ist besonders als landwirtschaftliche Bank
zu erwähnen.
5. Was schliesslich noch das Genossenschafts- und
Vereinswesen betrifft, so kann man nicht sagen, dass der
genossenschaftliche Gedanke bei der Landbevölkerung schon
Eingang und Anklang gefunden hätte. Man hat bis jetzt nur
vereinzelte Versuche gemacht, Genossenschaften zu gründen,
aber alle seitherigen Gründungen sind aus Mangel an Geschäfts-
kenntnissen wieder eingegangen.
Was heute noch davon übrig ist, ist eine Art von landwirt-
schaftlichem Konsumverein: der „Kroma Mun Nara Tiprapan-
pong" in der Gegend von Minburi. Ueber die Tätigkeit des
Vereines ist nur sehr Wenig bekannt.
Die Bevölkerung hat wegen der unsicheren Stellung der
1 ) vgl. hierüber Luang Damrong Tamasarn, Alte und
neue Edikte und Verordnungen, die noch in Kraft sind. Bangkok 1897.
Bd. I. 276 — 281. Luang Ratanayapti, Edikte und Verord-
nungen des fünften Königs der jetzigen Dynastie. Bangkokl896. Bd. I.
S. 4—9.
2) vgl. Luang Ratanayapti, Bangkok 1896. Bd. IL 455
bis 467. Luang Damrong Tamasarn, Alte und neue Edikte
und Verordnungen, die noch in Kraft sind. Bangkok 1897. Bd. I. 273 — 274
— 201 —
Vereine und Genossenschaften gegen diese eine grosse Antipathie.
Erst wenn sich die Regierung entschliesst, auch diese Sache
selbst in die Hand zu nehmen, wird eine Besserung und ein
Portschritt möglich sein.
Besonders notwendig für die siamesische Landwirtschaft
wären die Genossenschaften zur gemeinsamen Beschaffung von
Kredit, da man in den einzelnen Bauer wenig Vertrauen setzt.
Deshalb kann der grösste Teil der landwirtschaftlichen Bevöl-
kerung überhaupt keinen Kredit erhalten, oder doch nur zu einem
viel zu hohen Zinsfuss, den der Kleinbauer nicht tragen kann.
Ebenso wichtig, wie die Kreditgenossenschaften, wären die
Genossenschaften für Verkauf landwirtschaftlicher Produkte und
den Einkauf landwirtschaftlicher Produktionsmittel.
Heute muss der Bauer seine Ware von weither nach der
Stadt bringen, was jedesmal grosse Mühe und Arbeit und grosse
Kosten verursacht. Da zudem die Konkurrenz sehr gross ist,
so sieht er sich gezwungen, die Waren noch obendrein sehr billig
abzugeben.
Auch kommt dem einzelnen Bauer der Ankauf von Saat-
körnern, Ackermaterial u. s. w., da er immer in kleinen Mengen
kauft, viel teurer zu stehen, als wenn eine Genossenschaft diese
Produktionsmittel im Grossen ankaufen würde.
Deshalb wäre es sehr zu wünschen, dass die Regierung ihre
Unterstützung der Förderung und der Ausbreitung des Vereins-
und Genossenschaftswesens leihen und hierfür besondere Mass-
regeln und Verordnungen treffen würde.
202 —
Anhang.
1. Die Verwaltungseinteilung des Landes 1897.
(Tabelle zu S. 2).
Monthon Krung Tep 1 ).
Muang Nontaburi.
„ Prathumathani.
„ Nakorn Kuenkan.
,, Samuta Prakan.
„ Tanyaburi.
„ Minburi.
Monthon Krungkau (Ayuthia).
Muang Ayuthia (Krungkau).
Ang Tong.
„ Lopaburi.
„ Saraburi.
„ Singhaburi.
Monthon Nakorn Raschasima.
Muang Nakorn Raschasima (Korat).
,, SchaJyapumi.
„ Burirom.
Monthon Praschin.
Muang Praschinburi.
„ Schaschöngsau (Patriew).
,, Nakorn Nayok.
„ Scholburi (Bang Plasoi).
Monthon Nakorn Schaisi.
Muang Nakorn Schaisi.
„ Supanburi.
„ Samuta Sakorn (Taschien).
1) Die Stadt Bangkok gehört eigentlich auch zum Monthon Krung
Tep ; sie wird aber nicht hier mitgerechnet, weil sie eigene Verwaltung hat
und der Gerichtsbarkeit des Ministeriums für die Lokalverwaltung von
Bangkok und Umgebung untersteht.
— 203 —
Monthon Raschaburi.
Muang Raschaburi.
„ Petschaburi.
„ Kanschanaburi.
„ Samuta Songkram (Meklong).
Monthon NakornSaw an.
Muang Nakorn Sawan.
„ Kampängpetsch.
Tak (Rahäng).
,, Schainat.
ü Thaithani.
Monthon Pitsanulok.
Muang Pitsanulok.
„ Pitschai.
„ Sawankalok.
„ Sukothai.
„ Pitschitz.
„ Petschabun.
„ Lomsak.
Monthon Payap (Nord-Westen).
Muang Nakorn Schiengmai Boriwen Schiengmai Nua.
(in 3 Divisionen). „ „ Tawantok.
,, ,, lai.
Muang Nan Boriwen Nan Nua.
(in 3 Divisionen). „ „ Tawantok.
„ „ xai.
Muang Nakorn Lampang Boriwen Lampang.
(in 2 Divisionen). „ Payau.
Muang Nakorn Lampun.
Muang Präh.
„ Tern.
Monthon Udorn (Norden).
I. Makäng-Division.
Muang Nongkai.
Thaboh.
„ Nongharn.
„ Kamut Thasai.
„ Ponpisai.
II. Sakolnakorn Division.
— 204 —
Muang Sakolnakorn.
III. Paschie Division.
Muang Konkän.
„ Scholnabot.
„ Puwieng.
IV. Thatpanom Division.
Muang Nakorn Panom.
„ Mukdaharn.
„ Schaiburi.
Tha Uthän.
V. Namhuang Division.
Muang Loi.
„ Kaanthau.
„ Bohthan.
Monthon Isarn (Nord-Osten).
I. Ubol Raschathani Division.
Muang Ubol Raschathani.
,, Kemmarat.
„ Yasothorn.
II. Kukan Division.
Muang Kukan.
„ Sisaket.
„ Descha-Udom.
III. Roi Aet Division.
Muang Roi Aet.
,, Mahasarakam.
„ Kalsindh.
„ Kumlasai.
„ Suvanapum.
IV. Surinthorn Division.
Muang Surinthorn.
„ Sangkah.
V. Schampasak Division.
Muang Schampasak.
Monthon Burapah (Osten).
Muang Pratabong.
M Siemrap.
„ Panomsok.
„ Srisopon.
— 205 —
Monthon Schantaburi (Schantaboon).
Muang Schantaburi.
„ Krat.
Rayong.
„ Praschankiriket.
Monthon Schumporn.
Muang Schumporn.
„ Schaiyai.
„ Kanschanaditt (Bandon).
,, Langsuan.
Monthon Puket.
Muang Puket.
Takua Pa.
Pangna.
„ Trang.
Ranong.
„ Grabi.
Monthon Nakorn Srithamarat.
Muang Nakorn Srithamarat.
„ Songkla.
„ Patalung.
Monthon Sehet Muang.
Muang Tani.
„ Raman.
Yaring.
„ Sai.
Ra Nga.
„ Yala.
„ Nong Schik.
Monthon Kalantan.
Muang Kalantan.
Monthon Tringan u.
Muang Tringanu.
Monthon Sai Buri (Keda.)
Muang Sai Buri (Kedah).
„ Palit.
„ Satul.
— 206 —
2. Weitere Indo-chinesische Pflanzen. (Zu Kap. IV, Abschn. 1,
S. 116 ff).
Ausser den in Kapitel IV Abschnitt 1 angeführten Pflanzen
erwähnt Dr. T h o r e 1 in dem Buch von Frangis Garnier
„Voyage d'Exploration en Indo-Chine" Bd. I, S. 343 — 491, in
dem Abschnitt über „Agriculture et Horticulture de Flndo-
Chine" noch folgende, deren Produktion bei der Landwirtschaft
in Indo-China auch eine grosse Rolle spielt.
Getreidepflanzen,
1. Zea mays, Lin. 2. Triticum sativum, Var. oestivum, Lin.
3. Avena nuda, L., var chinensis, Kunth. 4. Polygonum tata-
ricum, L. 5. Eleusine caracana, Gaertn. 6. Andropogon sorghum,
Brot. (Sorghum vulgare, Pers.). Darunter sind sehr verschiedene
Arten; die Hauptarten sind folgende: a) Andropogon sorghum,
b) Andropogon bicolor, c) Andropogon cernuus, Roxb., d) An-
dropogon saccharatus, Kunth. 7. Hordeum vulgare, L. (Hor-
deum distichum, L.). 8. Paspalum frumentaceum, Rottl. (Pas-
palum scrobiculatum, L.). 9. Panicum miliaceum, L., Panicum
italicum, L. 10. Phalaris canariensis, L. 11. Boix agrestis, L.
oder Boix arundinacea, Koenig. 12. Pisum sativum, L., Pisum
arveum, L. 13. Faba vulgaris, Moench (Vicia faba, L.). 14. Er-
vum lens, L. (Vicia lens, Germloss).
Textilpflanzen.
1. Gossypium herbaceum, L., Gossypium religiosum, Gossy-
pium arboreum. 2. Triodendron anfractuosum, D. C. (Bombax
pentandra, L.). 3. Bombax, L., Bombax malabaricum, D. C,
Bombax albiflorum (Nobis). 4. Boehmeria nivea, Hook et Arn.
(Urtica nivea, L.). 5. Cannabis sativa, L., var. sinensis. 6. Li-
num usitatissimum, L. 7. Crotalaria juncea, L. 8. Corchorus
capsularis, L., Corchorus acutangulus, L., Corchorus tridens, L.
9. Sida acuta, Burm., Sida scoparia, Lou. 10. Hibiscus (can-
nabinus, L. ?). 11. Chamoerops excelsa, Thunh. 12. Bromelia
ananas, L. 13. Musa Paradisiaca, L. 14. Monis indica, L., Monis
atropurpurea (Monis rubra, Lou.), Monis alba, L.
Oelgewächse und -pflanzen.
1. Cocos nucifera, L. 2. Arachis Lypogea, L. 3. Sesamum
indicum, D. C. (Sesamum Orientale, L.). 4. Ricinus communis, L.
— 207 —
5. Eloecocca vernicia, Ad. Juss. (Vernicia montana, Lou.). 6. Aleu-
nte8 triloba, Forst. ( Juglans camirium, Lou). 7. Raphanus sativus,
Li., var. Rap. oleifera. 8. Stillingia sebifera, A. Juss. (Croton
sebiferum, Lin.). 9. Celastrus paniculatus, Wild. 10. Brassioa
napus, L., var. Br. oleifera. 11. Calophyllum inophyllum, L.
(Balsamaria inophyllum, Lou). 12. Olea europaea, L. 13 Jatro-
pha curcas, L. (Curcas purgans, Baille). 14. Helianthus Annuus,
L. 15. Moringa polygona, D. C. (Anoma Moringa, Lou). 16. Thea
oleosa, Lou. 17. Cire vegetale.
Tinkturpflanzen und -gewächse.
1. Bisca Orellana, L. 2. Carthamus tinctoria, L. 3. Caesal-
pinia sappan. L., Curcuma tinctoria, L. 4. Alkanna tinctoria,
Tausch., Lithospermum tinctorium, L. 5. Basella rubra, L.
6. Morinda, L. 7. Rottlera kamala, Roxb. 8. Coriaria nepalensis,
Mall. 9. Fibraurea tinctoria, Lou. 10. Symplocos (racemosa,
Roxb.)? 11. Gardenia grandiflora, Lou. 12. Gleditschia fera,
D. C. (Mimosa fera, Lou). 13. Sophora japonica, L.
Zuckerhaltige Pflanzen.
1. Borassus flabeUiformis, L. 2. Arenga saccharifera, Labill.
3. Andropogon saccaratus, Roxb.
Hefe- und knollige Pflanzen.
1. Batatas edulis, Choisy. (Convolvulus Batatas, L.). 2. Spo-
moea mammosa, Choisy (Convolvulus mammosus, Lour.). 3. To-
lanum tuberosum, L. 4. Dioscorea alata, L. 5. Manihot aipi,
Pohl., Manihot utilissima, Pohl. 6. Maranta arundinacea, L.
7. Cycas circinalis, L., Cycas inermis, Lour., Cycas pectinata, L.
8. Nelumbium speciosum, Milld. 9. Sagittaria chinensis, Sims.
10. Tacca pinnatifida, Forst. 11. Trapa bicornis, L. 12. Cyperus
rotundus, L. 13. Pachyrrhizus angutatus, Rieh. (Delichos bul-
bosus, L.). 14. Colocasia, L. Darunter sind mehrere Arten.
Kolonialpflanzen.
1. Thea chinensis, L. 2. Coffea arabica, L. 3. Cinnamomum
cassia, Blum. 4. Vanilla aromatica, L. 5. Illicium anisatum, L.
6. Piper nigra, L. 7. Chavica betle, Miq. (Piper betle, L.). 8. Zan-
thoxylum piperitum, D. C. (Fragaria piperita, L.). 9. Areca
catechu, L. 10. Nicotina Tabacum, L. 11. Papaver somniferum, L.
Obstbäume.
1. Bonea oppositifolia, Roxb. 2. Anacardium ocoidentale, L.
3. Averrhoa carambola, L. 4. Baccaurea ramiflora, Lou. 5. Anona
— 208 —
squammosa, L., Anona reticulata, L. (Anona asiatica, Lou.),
(Anona muricata, L.). 6. Tamarindus indica, L. 7. Nephilium
litschi, L. (Dimocarpus litschi, Lou.). 8. Schleichera edulis, Nobis»
9. Dio8yros kaki, L. 10. Jombosa malaccensis, Might. et. Arn.
(Eugenia malaccensis, L.), Jambosa vulgaris, D. C. (Eugenia
Jambos, L.). 11. Rhodomyrtus tomentosa, Ait. (Myrtus canes-
cens, Lou). 12. Sonneratia alba. 13. Punica granatum, L. 14. Ci-
trus aurantium, Riss. 15. Oegle marmelos, Corr. 16. Ferronia
elephantum, Corr. 17. Triphasia trifoliata, D. C. (Triphasia auron-
tiola, Lou.). 18. Opuntia Dillenii, Haw. 19. Ficus carica, L.
20. Papaya vulgaris, D. C. (Carica Papaya, L.). 21. Passiflora
cerulea, L. 22. Musa paradisiaca, L. 23. Bromelias ananas, L.
(Ananas vulgaris, ldndl.). 24. Fragaria Vesca, Lou. 25. Eloe-
agnus scandens, Nobis. 26. Sterculia foetida, L., Sterculia platani-
folia, L. 27. Flacourtia jangomas, L. (Stigmarota jangomas,
Lou). 28. Cicca racemosa, Lou. 29. Pyrus malus, L. 30. Cy-
donia tetrasperma, Nobis., Cydonia vulgaris, L. 31. Pyrus com-
munis, L. 32. Eriobotrya japonica, Ldndl. (Cratoegus bibas, Lou).
33. Mespilus pyracantha, Lou. 34. Prunus persica, L., Prunus
armeniaca, L. 35. Amygdalus communis, L. 36. Prunus cerasus,
L. (Cerasus vulgaris, Mill.). 37. Vitis vinifera, L. 38. Juglans
regia, L. 39. Corylus, Tournef . 40. Castanea chinensis, L. (Fagus
castanea, Lou.). 40. Zizyphus vulgaris, Lamk.
Gemüse- und Marktpflanzen.
1. Brassica oleracea, L.; Var. Br. capitata, D. C; Brassica
oleracea, L.; Var. Br. caulorapa, D. C; Brassica napus, L. ;
Brassica chinensis, L. 2. Sinapis pekinensis, L. 3. Nasturtium
officinale, L. 4. Raphanus sativus, L. ; Var. Raph. radicula,
Pers. 5. Cucurbita maxima, Duchesn. Cucurbita pepo, L. 7. Cu-
cumis sativus, L. 8. Benincasa cerifera, Savi. 9. Lagenaria,
vulgaris, Ser. 10. Citrullus vulgaris, Sehrad. 11. Cucumis melo, L.
12. Trichosanthes anguina, L. 13. Momordica charantia, L.
14. Dolichos sinensis, L. 15. Psophocarpus tetragonolobus, D. C.
16. Lablab, vulgaris, Savi. (Dolichos albus, Lou.). 17. Canavalia
gladiata, D. C. Dolichos ensiformis, Lou. 18. Phaseolus vulgaris,
L. 19. Phaseolus radiatus, L. 20. Phaseolus mungo, L. 21. Pisum
sativum, L. 22. Sesbania grandiflora, Pers; Agati grandiflora,
Desv. 23. Cajanus bicolor, L. 24. Solanum esculentum, Dun.
— 209 —
24. Solanum ovigerum, Dun. 25. Lycopersicum esculentum,
Mill. 26. Beta vulgaris, L. 27. Daucus carota, L. 28. Portu-
lacca oleracea, L. 29. Basella rubra, L., Basella nigra, Lou.,
Basella alba, Linn. 30. Spinacea oleracea, L. 31. Rumex crispus,
L. 32. Neptunia, oleracea, Lou.; Desmanthus natans, Milld.
33. Ipomea reptans, L. ; Convolvulus reptans, Lou. 34. Jussicea
repens, L. (Cubospermum palustre, Lou.). 35. Amarantus me-
lancholicus, Moq. 36. Cichorium intybus, L. 37. Cichorium
endivia, L. 38. Lactuca sativa. L. 39. Asparagus officinalis, L.
L. 40. Andropogon schoenanthus, L. 41. Polygonum odorum
L. 42. Pyrethrum, Gaertn. 43. Acorus calamus, L. 44. Curcuma
longa. L. 45. Zingiber officinale, Roscoe. 46. Capsicum annuum
L. 47. Coriandrum sativum, L. 48. Anthriseus cerefolium, Hoff. ;
Choerophyllum sativum. Lomk. 49. Petroselinum sativum, Hoff. ;
Apium petroselinum, L. 50. Foeniculum vulgare, Gaertn. ; Ane-
thum foeniculum, L. 51. Apium graveolens, L. 52. Houttuyania
cordata, Thunb. (Polypara cochinchinensis, Lou.). 53. Allium
sativum, L. ; Allium porrum, L.; Allium cepa, L. ; Allium as-
calonicum, L. ; Var. A. Chinense. 54. Ocymum basilicum, L.
55. Mentha javanica, Blum. 56. Peziza auricula, L. (Exidia
auricula, judae, Fries). 57. Agaricus edulis, C. D. ; Var. Ag. cam-
pestris, L.
Medizinische Pflanzen.
1. Strychnos, L. 2. Antiaris toxicaria, Leseh. 3. Ruta angusti-
foha, Pers. 4. Dichroa febrifuga, Lou. 5. Croton tiglium, L.
6. Garcinia cambodgia, Desr. 7. Cassia fistula, L. 8. Rheum
palmatum, L. 9. Styrax Benjoin, Drya. 10. Alstonia scholaris,
R. Br. 11. Melaleuca cajeputi, Roxb. 12. Camphora officinarum,
Nees (Laurus camphora, L.). 13. Amomum, L.
14
— 210 —
Beilage I.
Die heutigen siamesischen Münzen, Haasse und Gewichte.
1. Siamesische Münzen.
50 Biah (oder cowries) = 1 Solot
2 Solot = 1 Att
2 Att =1 Siew (Pai)
2 Siew (oder Pai) = 1 Siek (Songpai)
2 Siek (oder Songpai) = 1 Fuang
2 Fuang = 1 Salung
4 Salung = 1 Bat
Die Ausdrücke „Tamlung" und ,,Schang u die im gewöhn-
lichen Sprachgebrauche sehr oft vorkommen, bedeuten nur die
Summe von 4 Bat, bezw. 80 Bat; es gibt keine Münzen „Tam-
lung" und „Schang". „Biah" oder „Cowries'* sind Seemuscheln,
die nur auf einer zu Siam gehörigen Insel zu finden sind, früher
als Scheidemünzen gebraucht, 1875 abgeschafft und durch die
oben erwähnten Münzen ersetzt wurden. „Solot", „Att", „Siew",
„Siek" sind Kupfermünzen; und „Fuang", „Salung" und „Bat"
sind Silbermünzen. Ein „Bat "-stück ist 15 gr schwer; es enthält
0,900 Feinsilber. Der Preis wurde folgendermassen festgesetzt:
17 Bat = 1 Pfund Sterling 1 ). Der „Bank rate of exchange"
ist im Oktober 1905. 17,14 Bat zu einem Pfund Sterling; also
1 Bat = ca. 1,19 Mark 2 ).
2. Längenmaasse.
1 Mlet Kau Pluek = 0,002 603 705 Meter
2 Mlet Kau Pluek = 1 Kabiet = 0,005 207 5 Meter
4 Kabiet = 1 Niew = 0,020 83 „
1) vgl. Pra Rascha Banyat Ngön Tra. Bangkok 1903.
vgl. The Directory for Bangkok and Siam. Bangkok 1906. S. 83.
2) vgl. The Directory of Bangkok and Siam. Bangkok 1906. S. 84.
— 211 —
12 Niew = 1 Kup = 0,25 Meter
2 Kup = 1 Sok = 0,5
2 Sok =1 Kän = 1
2 Kän = 1 Wah = 2
20 Wah = 1 Sen = 40
400 Sen = 1 Yot = 16000
Ein „Inlet Kau Pluek" ist ein Korn ungehülster Reis; ein
„Kub" ist das Mass von der Spitze des Mittelfingers bis zur
Spitze des Daumens; ein „Sok" das Mass von der Spitze des
Mittelfingers bis zum Ellbogen ; ein „Wah" ist die Länge zwischen
der Spitze des Mittelfingers der rechten Hand bis zum Mittel-
finger der linken Hand bei ausgestreckten Armen, gleich 2 Meter
= ßy 2 englischen Fuss 1 ).
3. Flächenmaasse.
Ein Quadrat „Sen" = ein „Rai" Reisbauland. Beim Garten-
land braucht man statt „Rai" den Ausdruck „Khanat"; es gibt
aber „Khanate" von verschiedener Grösse. Gewöhnlich sagt man
deshalb so und so viel „Wah" lang und so und so viel „Wah"
breit. Ein „Rai" Ackerland = 1600 qm.
4. Kubikmaasse.
Gesägtes Holz wird pro „ Yok" verkauft; hier ist ein „ Yok"
16 „Wah" lang, 1 „Sok" breit und 1 „Niew" hoch. Sonst bedeutet
1 „Yok" einen Würfel von 16 qm und 1 Niew Dicke; er ent-
hält 11,44 Kubikfuss oder 323 936,001 533 144 cbcm.
5. Hohlmaasse.
Beim Trockenmaass sowohl wie beim Flüssigkeitsmaass geht
man von „Khanan" oder Kokosnussschale aus, welche 830 alte
kugelförmige Fuang fassen kann. Sie enthält ca. 0,95 Liter 2 ).
Flüssigkeitsmaass ist Tang = 20 Khanan ; folglich
1 Tang = 19 Liter. Als Trockenmaass kennt man noch
1 ) Da es kein gesetzlich festgesetztes Maass in Siam gibt, ist es sehr
schwer, siamesische Maasse mit europäischen zu vergleichen. Die Re-
gierung hat aber angenommen, dass 1 Wah = 2 Meter sei; die verschie-
denen Schriftsteller über Siam schwanken aber sehr in ihren bezügl. An-
nahmen. Vgl. Loubere, Le Royaume de Siam en 1687 — 1688.
Amsterdam 1981. Bd. 2. S. 476. B o w r i n g , The Kingdom and the
People of Siam. London 1857. Bd. I. S. 258—261. The Directory for
Bangkok and Siam. Bangkok 1906. u. s. w.
2) vgl. The Directory for Bangkok and Siam. Bangkok 1906. S. 81.
14*
— 212 —
„Sat" und „Kwien" ausser dem „Khanan" und „Tang".
Man unterscheidet zwei Hauptarten:
830 Kugelförmige Fuang = 1 Khanan = 0,951
25 Khanan = 1 Sat = 23,75 1
80 Sat = 1 Kwien (Karren) = 19001
Diese Maasse sind nur für Reis gebräuchlich, die folgenden
sind für Reis und andere Artikel und für Flüssigkeiten.
830 Kugelförmige Fuang = 1 Khanan 0,951
20 Khanan = 1 Tang = 191
100 Tang = 1 Kwien (Karren) = 19001
Die vorgenannten Maasse sind ftegierungsmaasse ; in den ver-
schiedenen Provinzen und Kreisen gibt es aber noch andere Maasse
für Reis, z. B. im Kreise Samuta Prakan sind 28 Khanan = 1 Sat,
sind im Kreise Minburi 30 Khanan = 1 Sat; es gibt kein gesetz-
lich festgesetztes Maass für das ganze Land.
6. Gewichte.
Die siamesischen Münzen dienen in Siam nicht nur als all-
gemeines Wertmaass im Tauschmittel, sondern auch als Gewichts-
maass.
1 Lie
=
0,075 gr
5 Lie
= 1 Hun =
0,375 gr
5 Hun
= 1 Fuang =
1,875 gr
2 Fuang
= 1 Salung =
3,75 gr
4 Salung
= 1 Bat wiegt =
15, gr ; 0, 900 Feinsilber
4 Bat
= 1 Tamlung =
60 gr
20 Tamlung
= 1 Schang =
1200 gr
50 Schang
= 1 Hap(picul) =
60 Kilogr.
Wenn man davon ausgeht, dass 1 Bat 15 Gramm wiegt,
wie der Erlass von 1903 bestimmt, so ergibt sich das obige Re-
sultat bei der Umrechnung in Gramm. Setzt man aber 1 Hap
= 133% lbs. avdps, so ist ein Schang = 60,4754 kg. u. s. w.
Da eine staatliche Regelung des Mass- und Gewichtswesens
fehlt, so steht es bis jetzt jedem frei irgend ein Maass und Gewicht
zu brauchen. Um die hierdurch entstehende Verwirrung zu be-
seitigen, wurde im Jahre 1902 eine Kommission zur Vorbereitung
einer einheitlichen Regelung dieser Verhältnisse eingesetzt; sehr
wahrscheinlich wird das metrische System für Siam angenommen
werden.
i
— 213 —
Beilage IL
Die alten siamesischen Münzen, Maasse und Gewichte.
Münzen und zugleich Gewichte.
4 Bat =1 Tael
20 Taels = 1 Catty
50 Catties = 1 Pie *)
1 Bat wiegt y 2 ounces, ist eine Silbermünze = 4Mayons
= 8Fuangs = 32 Payes = 37% Sous (französisch), Der Paye
ist nicht im Gebrauch; aber es gibt Münzen von 2 Payes: Song
Payes. 1 Paye = 20clams = 24 Reiskörner; also 1 Bat = 768
Reiskörner.
Längenmaasse.
Peet met cau. pleüäe
Niou
Keub
Sok
Ken
Voüä = über 1 Toise
Sen
1 Roe neng (Roe = 100, neng = 1) =
ca. 4000 m.
4 Roe neng = 1 Jod 2 )
Als Gewicht 1 Picul = öOCattie, weil beim gewöhnlichen
Maasse die siamesische Cattie das doppelte Gewioht des chine-
sischen Cattie fasst, der 1% Pfd. a v d p s enthält. Zum Wägen
von Reis oder Salz bedient man sich eines grösseren Maasses
1) Nach Loubere a. a. O. Bd. II. S. 59.
2) Nach Crawfurd, Tagebuch der Gesandtschaft, an die Höfe
von Siam und Cochin-China. London S. 508 — 510.
Münzen und Gewichte.
200 Bia = 1 Phainung,
2 Phainung = 1 song Phai,
2 Long Phais= 1 Fuang
2 Fuang = 1 Salung,
4 Salung = 1 Bat,
80 Bat = 1 Cattie,
100 Catties = 1 Picul.
1 Bat wiegt 236 grains. Troy = 2 Shillings und 6 Pence Stirling.
= (8 Reiskörner)
= 1
12 Niou
= 1
2 Keub
= 1
2 Sok
= 1
2 Ken
= 1
20 Voüä
= 1
00 Sen
= 1
— 214 —
Kwien oder Karren, welches beim Reis 22 Piculs, beim Salz 25
Piculs f asst. Der Reis wird auch mit Tang oder Bushel gemessen ;
100 Tang ist gleich 1 Kwien oder Karren.
Längenmaasse.
Spanne
Elle
Faden (engl. Fathom)
Sen
Yuta
1 Faden oder Fathom ist gleich 6 Feet oder Fuss und 6
Inches oder Zoll. 1 Bat ist gleich 2 Schilling und 6 Pence Stir-
ling. 1 Schang ist gleich 10 Pfund Sterling.
Nach Bowring, The Kingdom and the People of Siam. Lon-
don 1857. Bd. I. S. 257—261.
Münzen und Gewichte.
12 Finger Breite
=
1
2 Spannen
=
1
4 Ellen
=
1
20 Faden
=
1
100 Sen
=
1
1200 Bia oder Muscheln = 1 Fuang
2 Fuang = 1 Salung,
2 Salung = 1 Song Salung,
2 Song Salung = 1 Bat,
2 Bat = 1 Song Bat
4 Bat = 1 Tamlung,
20 Tamlung = 1 Chang oder Catty,
50 Chang oder Catty = 1 Hap oder Picul
100 Hap oder Picul = 1 Para.
Aroirdupois Weight
curt. qr. Ib. oz.
dr.
se.
gr.
Hun = 45 centigrammes =
7,6170
Fuang = 2^4 grammes =
3
8,0949
Salung = 4% „ =
2
1
6,1898
Bat = 18 =
10
4,7597
Schang =1440 „ = 3 2
12
2
0,7811
Cati == 720 = 19
6
1
0,39055
Hab = 72 Kilogrammes = 1 1 18 11
14
2
4,460
Längenmaasse.
Va = 2 metre = 78,742 inches
Sok, Cubit = 50 cm = 19,6855 „
Empan = 25 cm = 9,84275 „
Kabiet = = 0,25
Sen = 20 Va =
100 Sen = 4000 metres = 2 miles; 3 furlongs
; 35,2
poles.
400 Sen= Jot or 1 Siamese League.
— 215 —
Hohlmaasse.
Khanan = ca. 0,5 Liter
Thang = 20 Kanan
Sat = 25 Kanan
Kien = 80 Sat or Waggon Load
25 Kanan = 1 Sat
80 Sat = 1 Koyan oder Kien = 2 Kculs
20 Kanan (Cocoa-nut shell) = 1 Tang
100 Tang = 1 Koyan oder Kien.
Beilage III.
In Siam rechnet man nach verschiedenen Aera, aber am
meisten wird nach folgenden drei gerechnet:
1. Puta Sakarat oder bhuddistische Aera; diese datiert vom
Tode Bhuddas im Jahre 543 v. Chr. Das Jahr 1906 ist dem-
nach das Jahr 2449 der bhuddistischen Aera.
2. Schula Sakarat oder Regierungs-Aera ; diese datiert von
der Regierung des siamesischen Königs, dessen Haupt-
stadt in Sangkalok war, im Jahre 638 n. Chr. Das Jahr
1906 ist also Schula Sakarat 1268. (Diese Aera wird ge-
wöhnlich die alt-siamesische Aera genannt).
3. Ratanakosindra Sok (bezw. neu-siamesische Aera); diese
datiert von der Gründung der Hauptstadt Krung Sri Ayu-
thia im Jahre 1781 n. Chr. Das Jahr 1906 ist also Ratana-
kosindra Sok 125.
Die beiden erstgenannten Aera sind nach dem Lunar oder
Mondsystem berechnet, die letztere Aera nach Solar oder Sonnen-
system (d. h. also gregorianischer Kalender). Neujahr ist hier
aber am 1. April statt am 1. Januar.
1) Ueber Aera siehe: Siamesische Geschichte. 2 Bde. Bangkok.
Bowring, The Kingdom and the People of Siam. London 1857. Bd. I.
S. 35— 80; 155— 160. Directory for Bangkok and Siam. Bangkok 1906.
S. 78 — 80. von Breitenbauch, Ergänzungen der Geschichte von
Asien und Afrika in dem mittleren und neueren Zeitalter. Bd. II. S. 94.
Dessau 1784.
Zu S. 145.
gers von Siam von 1874 — 1905.
1260
117
1261
118
1262
119
1263
120
1264
121
tonn nn I ihj^^mm^
1265 I 1266
122 I 123
I
r
iJ
Zu S. 153.
B*
A*
K«
Wieviel Bäume »esam betrag
proKhanaige- ™ Geldwert
pflanzt w6fdeQ,P roKha "~ ,md
I pro Jahr
340 Bäume ! 1088,00 Bat
Gegend, wo das beste Tafelobst
herkommt.
340 Bäume
272,00 Bat
310 Bäume ! 340,00 Bat
340 Bäume 680,00 Bat
1> lber!220 Bäume
R 4ust
Tber
M «b«
r ^
3«*
220 Bäume
220 Bäume
220 Bäume
1700 Pflanzen
1632,00 Bat
1360,00 Bat
1360,00 Bat
544,00 Bat
1360,00 Bat
900 Pflanzen ' 2720,00 Bat
Kanburi, Petschaburi, Schantaburi.
Bangkok Provinz, aber die Bananen
sind meistens über das ganze Land
verbreitet.
Besonders in den Provinzen Bangkok,
in den Kreisen Intaburi, Schainat,
Schantaburi, Langsuan, Petschaburi
und Namak-Tal.
Schiengkan und malayische Halb-
insel überhaupt und Meklong-Tal.
Bangkok und Umgebung, Provinzen
Schantaburi, Petschaburi und Kreise
Langsun, a Provinz Nakorn sri Ta-
marasch.
besonders in derUmgebung von Bang-
kok, Bang Yikan, Bang 6, Bang su,
Sam Sen, Bang Sampu Raybun, Pro-
vinz Nakorn, Si Tamarasch.
Bangkok und Umgebung, Kreise,
Lakorn, Provinzen Schantaburi und
Nakorn Sri Tamarasch
Provinzen Baschburi Bangkok, Keda,
Korat, Schantaburi, Prachim
Bangkok und Umgebung, Bang Sai
Kai, Klong Bang Luang, Provinz
Schantaburi, Meklong-Tal
i
i
= — =^4
Tieft
Gew|
Musl
Kaffl
Bau]
Tab;
The^
Kar
Mau
Bohj
Erbl
Zwi
Knc
Zuc
ität und W
1901
Quantität | Vi
10 396 i
2 437,10 j
19 223,71 '
8 828,11
44,99
i 168,02 1
. 19 434,32 I
1 60 308 j
j 15 952
| 4 665,25
| 2 120y 2
i 412,07
j 2,82
j 58,33
', 655,44
I 2 323,39
1 35 220,44
^M
l<äL
IK E ™5 ROWER W,LL BE CHARGED
AN OVERDUE FEE IF THIS BOOK IS
NOT RETURNED TO THE LIBRARY ON
22.?Üf ° RE ™ E LAST DATE STAMPED
BELOW. NONRECEIPT OF OVERDUE
NOTICES DOES NOT EXEMPT THE
BORROWER FROM OVERDUE FEES.
Harvard College Widener Library
Cambridge, MA 021 38 (617)4g5-2413
*'0|
30K QUt'*
W l E N E B
tri ■? 1 Mw,
v V
••#r
I
Cr * ^